Bauausschuss Crivitz:⚠️ „Führungswechsel mit Nähe zur Rathausspitze!“ 😡Öffentliche Tagesordnung leer – Entscheidungen nur noch im Geheimteil –🙈🙉🙊

03.Juli-2026/P-headli.-cont.-red./496[163(38-22)]/CLA-332/21-2026

Rückfall in alte Muster – und ein System, das sich selbst schützt! 😎

Es wirkt inzwischen wie ein Déjà-vu aus den Jahren der letzten Legislaturperiode von 2019 bis 2024: Der Bauausschuss der Stadt Crivitz ist erneut in jenen Modus zurückgefallen, den viele Bürgerinnen und Bürger noch aus der früheren Amtszeit des damaligen Ausschussvorsitzenden Alexander Gamm kennen. Diese Entwicklung ist keineswegs plötzlich entstanden – sie ist das Ergebnis einer jahrelangen politischen Kultur, die maßgeblich durch Alexander Gamm frühere Amtsführung geprägt wurde. Bereits in seiner damaligen Zeit als Bauausschussvorsitzender – lange bevor er zwischen Januar 2023 und Juni 2024 erneut in eine Schlüsselrolle zurückkehrte – etablierte er eine Sitzungsführung, deren Stil bis heute nachwirkt. Schon damals zeigte sich jenes Muster, das vielen bis heute präsent ist: eine Mischung aus Gereiztheit, impulsiven Überreaktionen und dem inzwischen sprichwörtlichen Satz „HIER LEITE ICH DIE SITZUNG UND HIER BESTIMME ICH“.

Die Rückkehr des „Bestimmerrechts

Diese Verhaltensweise war kein Ausrutscher, sondern prägte über Jahre hinweg die Arbeitsweise des Ausschusses. Kritik an fehlender Öffentlichkeit oder an der Auslegung der Kommunalverfassung MV führte regelmäßig zu emotionalen Ausbrüchen des Vorsitzenden. Die Versammlungsleitung tolerierte dieses Verhalten über lange Zeit hinweg – und damals wie heute galt Alexander Gamm selbst definiertes „Bestimmerrecht“ als quasi unantastbar. Herr Alexander Gamm tat und tut sich sichtbar schwer, unterschiedliche Sichtweisen als demokratische Normalität zu akzeptieren. Das Kommunikationsmuster von ihm erinnert an eine Haltung nach dem Prinzip „für mich oder gegen mich“. Wer eine andere Meinung äußert, galt schnell als Gegner statt als Gesprächspartner. Dieses Schwarz‑Weiß‑Denken erschwert seit Jahren den offenen Austausch in Crivitz und behindert eine demokratische Gesprächskultur, die Vielfalt und Kritik eigentlich als Stärke begreifen müsste. Trotz seiner begrenzten Kenntnisse im Kommunalverfassungsrecht MV und im Baugesetzbuch verstand er es, seine Position als Machtinstrument zu nutzen – eine Position, auf die er nach seiner Abwahl 2017 aus verschiedenen Ämtern der Stadt Crivitz lange, lange gewartet hatte. Diese frühere Amtsführung hat den Bauausschuss nachhaltig geprägt. Sie schuf eine politische Kultur, in der Transparenz als Störung empfunden wurde, Öffentlichkeit als lästig galt und Protokollführung eher als formale Pflicht denn als demokratische Verantwortung verstanden wurde. Genau diese Kultur bildet den Hintergrund für die heutigen Probleme: die systematische Verlagerung von Beratungen in den nichtöffentlichen Teil, die ausgedünnten Tagesordnungen, die fehlende Dokumentation und die bis heute unklare Protokollpraxis.

Heute, im Jahr 2026, zeigt sich dieses Muster erneut: Bauvorhaben, Planungen, Entscheidungen – all das, was in einer demokratischen Kommune selbstverständlich öffentlich beraten und nachvollziehbar dokumentiert werden müsste – verschwindet wieder systematisch im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen. Die öffentliche Tagesordnung bleibt leer, die Bürger erfahren nichts, und eher eine vage Andeutung, worum es überhaupt ging. Diese erneute Verlagerung zentraler Beratungen in den nichtöffentlichen Raum verdeutlicht, wie tief die alten Strukturen weiterhin wirken und wie selbstverständlich sie inzwischen praktiziert werden. Seit rund zwölf Jahren gibt es in Crivitz keinen einzigen Beschluss der Stadtvertretung, der verbindlich regelt, wie Protokolle zu führen sind. In der Hauptsatzung der Stadt Crivitz finden sich lediglich die Mindestanforderungen der Kommunalverfassung MV, ohne jede Konkretisierung, wie diese Anforderungen in der Praxis umzusetzen sind. Ein klarer, politisch verantworteter Beschluss, der festlegt, wie ausführlich Protokolle sein müssen, welche Inhalte zwingend aufzunehmen sind und wie mit Einwohnerfragen umzugehen ist, fehlt vollständig. Diese Leerstelle wird genutzt – und zwar nicht zugunsten der Transparenz, sondern zu deren Aushöhlung.

➡️ Die Kommunalverfassung MV verlangt in § 40, dass über jede Sitzung ein Protokoll zu fertigen ist, das die wesentlichen Inhalte der Beratung, die Anträge, die Abstimmungsergebnisse und die gefassten Beschlüsse enthält. „Wesentliche Inhalte“ bedeutet nach Sinn und Zweck der Norm, dass der Bürger nachvollziehen können muss, welche Argumente ausgetauscht wurden, welche Positionen der Fraktionen vertreten wurden und auf welcher Grundlage ein Beschluss zustande kam. Die KV MV verlangt kein umfassendes Wortprotokoll, aber sie verlangt ein inhaltlich nachvollziehbares Ergebnisprotokoll, das eine Kontrolle des Handelns der jeweiligen Mandatsträger ermöglicht. Genau an dieser Stelle weicht die Praxis in Crivitz seit Jahren systematisch von der gesetzlichen Intention ab und zwar in einer Konsequenz, die inzwischen strukturellen Charakter hat.

➡️ Bei politisch sensiblen Themen erscheinen im Protokoll häufig nur Halbsätze oder stark verkürzte Formulierungen, die weder den Verlauf der Diskussion noch die unterschiedlichen Meinungen wiedergeben. Kritische Nachfragen fehlen, ganze Diskussionsstränge verschwinden, und die Protokolle wirken eher wie interne Verwaltungsskizzen als wie Dokumentationen öffentlicher Beratungen. So wird aus einem demokratischen Dokument ein politisch gefiltertes Produkt, das nur das enthält, was später nicht stört.

Besonders auffällig ist dieses Muster in der Einwohnerfragestunde. Fragen, Hinweise und Vorschläge werden oft so stark verkürzt, dass der ursprüngliche Inhalt kaum noch erkennbar ist. Nur dort, wo es dem politischen Machtgefüge entspricht, findet sich eine ausführlichere Wiedergabe. Unbequeme Themen werden reduziert, verallgemeinert oder vollständig ausgeblendet, während Antworten der Verwaltung häufig fehlen oder auf ein Minimum zusammengestrichen werden. Das Ergebnis ist ein Protokoll, das nicht abbildet, was gesagt wurde, sondern was man später bereit ist zuzugeben.


➡️Diese selektive Protokollierung erzeugt eine Form von „kreativer Transparenz“: Nach außen scheint alles dokumentiert, tatsächlich aber wird nur das festgehalten, was politisch gewünscht ist. Beiträge bestimmter Personen erscheinen ausführlicher und wohlwollender, während kritische Hinweise zu Vereinen, Projekten oder Konflikten auf wenige Worte reduziert werden. Das Protokoll wird damit zu einem Instrument der Deutungshoheit, nicht der objektiven Dokumentation. Hinzu kommt die zeitliche Dimension: Protokolle erscheinen oft erst nach zwei oder drei Monaten. Zu diesem Zeitpunkt sind viele Themen politisch längst erledigt, und eine öffentliche Diskussion ist kaum noch möglich. Die Kommunalverfassung zielt jedoch auf eine zeitnahe Veröffentlichung, weil Transparenz nur dann wirksam ist, wenn sie aktuell ist. Wer Protokolle systematisch verspätet veröffentlicht, entwertet sie als Instrument demokratischer Kontrolle.

Wie tief diese Strukturen inzwischen reichen, zeigte sich auch in der Bauausschusssitzung am 04. Juni 2026. Plötzlich und unerwartet stand ein erstaunlicher öffentlicher Tagesordnungspunkt zur Debatte: die Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses und ggf. der Stellvertreter.

Ein Führungswechsel, der wie ein geordneter Rückzug wirkt – bevor Verantwortung und Mitsprache endgültig schwinden!

➡️Der Bauausschuss der Stadt Crivitz besteht aus insgesamt vier Stadtvertretern und drei sachkundigen Einwohnern. Zu den direkt gewählten Stadtvertretern gehören Normund Behning (783 Stimmen, Platz 2 von 49 Bewerbern), der von der AfD-Fraktion gesetzt wurde, sowie Niclas Fronk (160 Stimmen, Platz 16 von 49). Hinzu kommen zwei nicht direkt gewählte, sondern aufgrund von Rücktritten und Mandatsverzichten der CWG-Fraktion nachgerückte Stadtvertreter, nämlich Kurt Pekrul (130 Stimmen, Platz 20 von 49, Nachrücker – Stadtvertreter) und Michael Renker (114 Stimmen, Platz 24 von 49, Nachrücker – Stadtvertreter). Beide wurden – ebenso wie Fronk – von der CWG-Fraktion benannt.

Bauausschuss Crivitz: Vorsitz, Stellvertretung und Mitgliederstand bis zum 04.06.2026

Als sachkundige Einwohner wirken Henryk Krüger (72 Stimmen, Platz 27 von 49, benannt von der CDU-Fraktion), Rico Blohm (72 Stimmen, Platz 27 von 49, benannt vom Bündnis für Crivitz (BfC-Fraktion)) sowie Alexander Gamm (67 Stimmen, Platz 33 von 49, benannt von der CWG‑Crivitz). Den Vorsitz im Bauausschuss führte bislang Michael Renker von der CWG-Fraktion, der die Sitzungen als Ausschussvorsitzender leitete. Sein erster Stellvertreter war Henryk Krüger von der CDU, während Kurt Pekrul von der CWG-Fraktion die Funktion des zweiten Stellvertreters innehatte.

Während der betreffenden Juni-Sitzung, in der dieser Tagesordnungspunkt eigentlich beraten werden sollte, waren erneut nicht alle Mitglieder des Bauausschusses anwesend. Es fehlten sowohl Alexander Gamm als auch Niclas Fronk, beide Vertreter der CWG-Crivitz-Fraktion. Dieses Bild ist für den Bauausschuss der laufenden Wahlperiode keineswegs ungewöhnlich: Von insgesamt 20 Sitzungen seit der konstituierenden Sitzung im September 2024 waren lediglich vier vollständig besetzt, was einer Vollbesetzungsquote von nur 20 % entspricht.

Besonders auffällig ist die individuelle Teilnahmequote einzelner Mitglieder. Niclas Fronk (CWG) weist bislang die höchste Nichtteilnahmequote auf: Er fehlte in rund 50 % aller Sitzungen. (Von insgesamt 20 Sitzungen seit der konstituierenden Sitzung im September 2024)

Im Jahr 2025 lag der Spitzenwert der Abwesenheit jedoch bei Henryk Krüger (CDU), der von 11 Sitzungen 6‑mal fehlte, was einer Nichtanwesenheitsquote von 54,5 % entspricht. Unmittelbar dahinter folgten Niclas Fronk (CWG) mit 4 Fehlzeiten (36,4 %) sowie Rico Blohm (BfC), ebenfalls mit 4 Fehlzeiten (36,4 %).

Diese Zahlen verdeutlichen, dass der Bauausschuss nicht nur inhaltlich, sondern auch organisatorisch erheblich beeinträchtigt ist: Zentrale Beratungen finden regelmäßig ohne vollständige Besetzung statt, was die Qualität der Entscheidungsfindung und die demokratische Legitimation der Beschlüsse zusätzlich schwächt. Auffällig war an diesem Abend auch die Anwesenheit der Bürgermeisterin Britta Brusch‑Gamm, die als Gast an der Sitzung teilnahm – ein eher ungewöhnlicher Umstand, der jedoch angesichts der politischen Brisanz des Rücktritts und der anstehenden Neuwahl durchaus nachvollziehbar erschien.

Neuwahl des Vorsitzenden und des 1. Stellvertreter und 2. Stellvertreter

➡️ Als der Tagesordnungspunkt zur Neuwahl aufgerufen wurde, erklärte der bisherige Vorsitzende Michael Renker (CWG), dass er die Bürgermeisterin um Entbindung von seinem Amt gebeten habe, da er in seiner Nebenberuflichkeit inzwischen stark eingebunden sei. Zwar nannte er in der Sitzung nicht ausdrücklich, wo er tätig ist, doch es ist allgemein bekannt, dass er als Rentner regelmäßig mit seiner wöchentlichen Anzeige in der Schweriner Volkszeitung bzw. Nordkurier-Mediengruppe präsent ist und dort als Begleiter für das digitale Lesen arbeitet. Gerade diese zunehmende zeitliche Beanspruchung macht nachvollziehbar, weshalb er seine Funktion als Ausschussvorsitzender nicht mehr in der erforderlichen Verlässlichkeit ausüben konnte.

➡️ Als der Bauausschuss schließlich zur Neuwahl des Vorsitzenden überging, wurde ohne Umschweife der bisherige erste Stellvertreter Henryk Krüger (CDU) für den Vorsitz vorgeschlagen. Die Abstimmung verlief zügig und eindeutig: Mit vier Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme wurde Krüger offen gewählt und übernahm damit offiziell die Leitung des Ausschusses.

Es wird darüber abgestimmt, eine offene Wahl durchzuführen (ja-Stimmen 5)
Wahl des Vorsitzenden: Herr Henryk Krüger wird als Vorsitzender vorgeschlagen, stellt sich zur Wahl und wird als Vorsitzender gewählt

 

Unmittelbar nach Krügers Wahl folgte die Bestimmung seines Nachfolgers als 1. Stellvertreter. Vorgeschlagen wurde Alexander Gamm (CWG, sachkundiger Einwohner), obwohl er an diesem Abend nicht anwesend war. Seine Ehefrau, Bürgermeisterin Brusch‑Gamm, bestätigte unmittelbar und spontan, dass sein Einverständnis zur Wahl selbstverständlich vorliege. Eine schriftliche Erklärung lag jedoch nicht vor, und sie wurde dem Ausschuss auch nicht vorgelegt. Gerade dieser Punkt wirkte auf viele Anwesende irritierend, denn üblicherweise wird ein solches Einverständnis zumindest dokumentiert. Dass die Wahl dennoch ohne Unterbrechung fortgeführt wurde, ist in Crivitz allerdings kein Novum. Ähnliche Situationen hat es in früheren Ausschüssen und Wahlperioden bereits mehrfach gegeben – man kennt sich eben, und manches läuft hier nach einem eigenen Muster. Die Bürgermeisterin erklärte, dass „alles in Ordnung“ sei und die Zustimmung vorliege. Dass die Kommunalverfassung MV an dieser Stelle eigentlich andere Anforderungen stellt, spielte in diesem Moment keine Rolle. In der Stadt Crivitz, so könnte man sagen, funktioniert manches pragmatischer – besonders dann, wenn Personen beteiligt sind, die sich seit Jahren gut kennen und im politischen wie im gesellschaftlichen Leben eng miteinander verflochten sind.

Wahl des 1. Stellvertreters: Herr Alexander Gamm wird vorgeschlagen und stellt sich, in Abwesenheit, zur Wahl; er hat sich im Vorhinein zur Wahl gestellt; Herr Rico Blohm wird vorgeschlagen, lehnt aber ab Herr Alexander Gamm wird, in Abwesenheit, zum 1. Stellvertreter gewählt

➡️ Die Abstimmung über den ersten Stellvertreter ergab schließlich drei Ja-Stimmen und zwei Gegenstimmen. Die Zustimmung kam eindeutig aus der CWG-Fraktion – Michael Renker und Kurt Pekrul sowie vom neuen Vorsitzenden Henryk Krüger (CDU). Die Gegenstimmen stammten von Rico Blohm (BfC) und Normund Behning (AfD).

Gerade das Zusammenspiel zwischen Henryk Krüger (CDU) und Alexander Gamm (CWG) ist beeindruckend. Beide arbeiteten bereits in der vorherigen Wahlperiode 2019 – 2024 sehr eng zusammen, als Alexander Gamm den Bauausschuss leitete und Henryk Krüger sein erster Stellvertreter war. Auch außerhalb des Ausschusses traten sie wiederholt gemeinsam in Erscheinung, etwa bei der Vorbereitung des Kinder- und Stadtfestes 2026, wo beide öffentlich im Amtsblatt gelobt wurden – von Jens Raulin (CWG-Fraktion) und der Bürgermeisterin Britta Brusch‑Gamm. Es ist ein eingespieltes Duo, das nun – nach einer kurzen Unterbrechung von zwei Jahren – wieder in seine alte Rollenverteilung zurückkehrt. Für manche Bürger wirkt dies wie ein Crivitzer Familienbonus, der sich durch die politischen Ebenen zieht – ein Geflecht aus langjährigen Bekanntschaften, gegenseitigen Unterstützungen und vertrauten Rollen, das in entscheidenden Momenten spürbar wird und den Eindruck vermittelt, dass bestimmte Personalentscheidungen weniger Ergebnis eines offenen Wettbewerbs sind als vielmehr Ausdruck eines eingespielten inneren Kreises.

Wahl des 2. Stellvertreters: Herr Kurt Pekrul stellt sich zur Wahl und wird zum 2. Stellvertreter gewählt

Im letzten Wahlgang wurde der zweite Stellvertreter bestimmt. Kurt Pekrul (CWG) stellte sich zur Wahl und wurde mit vier Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme gewählt. Die einzige Gegenstimme kam aus der AfD-Fraktion, was angesichts der bekannten politischen Spannungen kaum überraschte.

NEU–>Bauausschuss Crivitz: Vorsitz, Stellvertretung und Mitgliederstand seit dem 04.06.2026

➡️So endete dieser Tagesordnungspunkt in seiner Abfolge mit seinen spontanen Wendungen und den ungewöhnlichen Umständen der Kandidaturen, die vielen Anwesenden als bemerkenswert und politisch aufgeladen in Erinnerung bleiben dürften. Mit der Wahl von Krüger und Gamm kehrt der Bauausschuss nun in jene personelle Konstellation zurück, die bereits die vorherige Wahlperiode geprägt hat – mitsamt all der bekannten Dynamiken, die sich in der Vergangenheit im Protokollwesen und in der Ausschusskultur gezeigt haben.

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der vorherigen nichtöffentlichen Sitzung

➡️ Nachdem die Wahlen abgeschlossen waren, wandte sich der Ausschuss wie üblich der Bekanntgabe der Beschlüsse aus der vorherigen nichtöffentlichen Sitzung zu. Auch an diesem Abend zeigte sich erneut das vertraute Muster, das den Bauausschuss seit Jahren prägt: Fünf Bauvorhaben, die eigentlich nach dem Öffentlichkeitsprinzip zunächst im öffentlichen Teil hätten erscheinen müssen, wurden gar nicht erst dort behandelt, sondern wie selbstverständlich direkt im nichtöffentlichen Bereich verortet. Einvernehmen, Bauanträge, Abwägungen – all das findet in Crivitz traditionell hinter verschlossenen Türen statt, ohne dass die Öffentlichkeit auch nur die Chance auf eine Nachfrage erhält.

➡️ So wurden auch diesmal lediglich die Beschlüsse BV Cri SV 2006/26, BV Cri SV 2013/26 und BV Cri SV 2014/26 „bekannt gegeben“ – nicht erläutert, nicht erklärt, nicht eingeordnet. Als spontan nachgefragt wurde, ob es sich dabei um Einvernehmen oder andere Entscheidungen handelte, verwies die anwesende Mitarbeiterin des Sitzungsdienstes darauf, dass es kein Wortprotokoll gebe und daher auch nichts weiter mitzuteilen sei. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Alles wird nichtöffentlich beraten, die Beschlüsse werden nur als Nummern oder Synonyme verkündet, und am Ende heißt es, ein Ergebnisprotokoll gebe ohnehin nichts her. So sieht die Öffentlichkeitsarbeit dieses Ausschusses aus – ein Muster, das wir bereits aus der vorherigen Wahlperiode kennen und das sich nun unverändert fortsetzt.

In der Gesamtschau entsteht der Eindruck, dass sich die alten Strukturen wieder vollständig geschlossen haben. Die personellen Verhältnisse ähneln frappierend denen vor der letzten Wahlperiode: Der Ehemann der Bürgermeisterin, Alexander Gamm (CWG, sachkundiger Einwohner), ist wieder in einer zentralen Position angekommen auch mit Hilfe der CDU – Fraktion, obwohl er bei der Kommunalwahl mit 67 Stimmen von rund 7978 gültigen Wahlstimmen weit von einem Mandat entfernt war. Durch die CWG wurde er erneut als sachkundiger Einwohner benannt und nun – trotz Abwesenheit und ohne schriftliche Zustimmung – wieder zum ersten Stellvertreter des Bauausschusses gewählt.

FAZIT

Angesichts der bekannten Abwesenheitsquote von Henryk Krüger (CDU), dem neuen Vorsitzenden, ist absehbar, dass Alexander Gamm den Ausschuss künftig wieder intensiv prägen wird – so wie in der vorherigen Wahlperiode. Für viele Bürger wirkt dies wie ein Crivitzer Familienbonus, ein enges Geflecht aus persönlichen Bindungen, politischer Nähe und gegenseitiger Unterstützung, das sich durch die Ebenen der Stadtpolitik zieht und in entscheidenden Momenten sichtbar wird.

😲Die neue Rechenkunst: Wenn ein Millionenminus plötzlich „Verantwortung“ heißt und als Fortschritt gefeiert wird!🫣

01.Juni-2026/P-headli.-cont.-red./491[163(38-22)]/CLA-327/16-2026

Verantwortung? Ach ja – die Sache mit dem Geld, das im Haushalt 2026 fehlt.

Crivitz steht im Jahr 2026 an einem Punkt, an dem man den Bürgerinnen und Bürgern nicht länger vormachen kann, alles sei in bester Ordnung – auch wenn die CWG ‑ Crivitz Fraktion genau das weiterhin behauptet und den Haushalt in der letzten Stadtvertretersitzung so entschlossen durchgeboxt hat, als handele es sich um ein finanzpolitisches Meisterstück. Seit Jahren begleitet diese Fraktion der beruhigende Standardsatz, man werde „das schon irgendwie hinbekommen“, ein Satz, der so oft wiederholt wurde, dass er fast wie eine Haushaltsstrategie klang.

Ironischerweise hat dieses vermeintliche Hinbekommen vor allem eines bewirkt: Die Rücklagen, die eigentlich für investive Zwecke vorgesehen waren, wurden nicht etwa nicht etwa nur für Investionen eingesetzt, sondern systematisch auch zur Deckung der immer weiter steigenden Jahresdefizite verbraucht. Rund 5 Millionen Euro, die einmal die finanzielle Sicherheitsreserve der Stadt bildeten, sind auf diese Weise in den vergangenen Jahren aufgezehrt worden. Am Ende dieses jahrelangen ‚Wir‑kriegen‑das‑schon‑hin‑Managements‘ stehen nicht etwa stabile Finanzen, sondern Rücklagen in Höhe von gerade einmal 92 Euro – ein Betrag, der eher an Kleingeld in einer Sofaritze erinnert als an die finanzielle Vorsorge einer Stadt, die sich selbst einredete, man müsse nichts ändern und bekomme alles schon irgendwie geregelt.

Die Stadt befindet sich seit Jahresbeginn in der vorläufigen Haushaltsführung, ohne beschlossenen Haushalt, ohne Jahresabschluss 2024 und mit einer Liquidität, die bereits im ersten Quartal ins Negative rutschte. Was sich über Jahre hinweg angekündigt hat, wird nun nicht mehr unübersehbar: Die Stadt hat ihre finanzielle Substanz aufgezehrt und steht heute dort, wo Kommunen niemals stehen dürfen – am Rand der Zahlungsunfähigkeit. Die Warnungen der vergangenen Jahre, ob vom Rechnungsprüfungsamt, der Kommunalaufsicht oder aus den eigenen Zahlen, wurden ignoriert und systematisch übergangen. Jetzt zeigt sich die Konsequenz: Der Haushalt 2026 ist nicht mehr steuerungsfähig, sondern Ausdruck einer strukturellen Krise, die sich mehr als zwölf Jahren aufgebaut hat.

Wer die Entwicklung seit 2014 betrachtet, erkennt ein Muster, das sich wie ein roter Faden durch die Finanzpolitik der Stadt zieht. Die Liquidität, die 2014 noch bei über 2,19 Millionen Euro lag, ist bis 2026 auf –1,66 Millionen Euro abgesackt. Das bedeutet nicht nur, dass sämtliche Rücklagen verbraucht wurden, sondern dass die Stadt längst auf Pump lebt, abhängig von einem Kassenkredit, der inzwischen auf 2,1 Millionen Euro ausgeweitet werden musste. Die Rücklagen, die einst als Puffer dienten, sind vollständig aufgebraucht. Am Ende des Jahres 2026 bleiben davon gerade einmal 92 Euro übrig – ein symbolischer Rest, der deutlicher als jede Zahl zeigt, wie ernst die Lage ist. Die Liquidität rutscht bis 2029 um weitere 3,7 Millionen Euro ab, ein freier Fall, der zeigt, dass die Stadt ihre laufenden Ausgaben nicht mehr aus eigener Kraft decken kann. Die Verwaltung schreibt es selbst: „Ein Haushaltsausgleich ist ab 2027 nicht mehr zu erreichen.Das ist nichts anderes als eine schrittweise Bankrotterklärung.

Auch der Ergebnishaushalt zeigt das Ausmaß der Schieflage. Die Erträge von 11,786 Millionen Euro stehen Aufwendungen von 13,291 Millionen Euro gegenüber. Das tatsächliche Jahresergebnis vor Rücklagen beträgt –1,505 Millionen Euro. Nur durch die Entnahme aus der Infrastrukturpauschale in Höhe von 509.900 Euro gelingt es, den Fehlbetrag auf 996.000 Euro zu reduzieren. Doch dieser „Ausgleich“ ist ein Ausgleich nur auf dem Papier. Denn ab 2027 gibt es keine Rücklagen mehr, die man noch entnehmen könnte. Die Stadt lebt 2026 über ihre Verhältnisse – und zwar nicht nur ein wenig, sondern strukturell. Die Defizite der vergangenen Jahre summieren sich bis 2026 auf über 5,6 Millionen Euro. Das ist kein Ausrutscher, sondern ein Trend, der sich seit 2020 verfestigt hat.

Noch dramatischer ist die Lage im Finanzhaushalt, also dort, wo es um die tatsächlichen Zahlungsströme geht. Crivitz gibt im laufenden Betrieb über 1,1 Millionen Euro mehr aus, als hereinkommt. Die Liquidität rutscht 2026 ins Negative, am Jahresende fehlen rechnerisch über 740.000 Euro. Und das ist erst der Anfang. Die mittelfristige Finanzplanung zeigt einen strukturellen Liquiditätsverlust von über 3 Millionen Euro bis 2029. Die Stadt kann ihre laufenden Ausgaben nicht mehr aus eigener Kraft decken. Investitionen sind nur noch möglich, wenn gleichzeitig an anderer Stelle gekürzt wird – oder wenn Kredite aufgenommen werden. Doch Kredite wären in dieser Lage nicht genehmigungsfähig. Die Kommunalaufsicht hat bereits eine Verbesserungsanordnung über 812.050 Euro erlassen – ein deutliches Zeichen dafür, dass die Stadt ihre finanzielle Steuerung verloren hat.

Parallel dazu sinkt das Eigenkapital seit Jahren. Von 21,19 Millionen Euro im Jahr 2014 auf 20,20 Millionen Euro im Jahr 2026 – ein Verlust von über einer Million Euro. Ein sinkendes Eigenkapital bedeutet, dass die Stadt nicht nur Rücklagen verbraucht, sondern ihre finanzielle Substanz angreift. Es ist ein Zeichen dafür, dass nicht nur die Gegenwart, sondern auch die Zukunft belastet wird. Die Trendlinie ist eindeutig negativ. Diese Entwicklung ist kein Zufall, sondern das Ergebnis einer systematischen Überlastung des Haushalts, steigender Personalkosten, fehlender interner Leistungsverrechnung und einer Ausgabenpolitik, die nicht zur Einnahmesituation passt. Über Jahre hinweg wurde in Crivitz weit über die eigene Leistungsfähigkeit hinaus investiert. Die Investitionsquote lag im Durchschnitt bei 167 Prozent – doch dieser Durchschnitt verschleiert, dass die Stadt zwischen 2018 und 2020 zeitweise Investitionsquoten von über 300 bis fast 400 Prozent erreichte. Diese extremen Ausschläge waren nicht nur das Resultat zweier großer Bauvorhaben, sondern wurden zusätzlich von rund fünfzehn kleineren Projekten begleitet, die Jahr für Jahr weitergeführt wurden, als gäbe es kein Morgen.


Was zunächst nach Fortschritt aussah, war in Wahrheit eine Überhitzung der Haushaltsstruktur, die jede finanzielle Reserve aufzehrte. Jede neue Maßnahme, jeder zusätzliche Bau, jede Erweiterung bedeutete steigende Ausgaben im Ergebnishaushalt – also dort, wo die laufenden Kosten anfallen. Und weil man sich an diese Investitionsdynamik gewöhnt hatte, blieb sie bis 2024 nahezu ungebrochen bestehen: Die Investitionsquote fiel in all den Jahren kaum je unter 50 Prozent – ein Wert, der in anderen Kommunen bereits als ambitioniert gelten würde, in Crivitz jedoch als Normalzustand betrachtet wurde. Erst die finanzielle Schieflage der Jahre 2025 und 2026 zwang die Stadt zu einer abrupten Vollbremsung.

Dass diese Entwicklung nicht vom Himmel fiel, sondern das Ergebnis politischer Entscheidungen ist, zeigt ein Blick auf die letzten zwölf Jahre: Die CWG ‑ Crivitz Fraktion stellte in dieser Zeit die dominierende Kraft in der Stadtvertretung und trägt damit maßgeblich Verantwortung für die finanzielle Schieflage, in der Crivitz heute steht. Besonders seit 2019, seit dem Erreichen der absoluten Mehrheit, wurden Investitionen in einem Tempo beschlossen, das die Haushaltslage überhitzte, während die strukturellen Probleme ungelöst blieben. Das Resultat dieser Mehrheitsentscheidungen liegt nun offen vor uns – ein Haushalt, der seine Substanz verloren hat und sich nur noch durch Kredite über Wasser hält.

Dabei hatte das Rechnungsprüfungsamt bereits seit 2022 immer wieder darauf hingewiesen, dass die Stadt zwar in der Gebäudereinigung eine interne Leistungsverrechnung eingeführt hat, der deutlich größere Kostenblock des Bauhofs jedoch weiterhin völlig ohne diese grundlegende Steuerungsgröße arbeitet. Doch statt diese strukturellen Mängel endlich ernst zu nehmen, wurden die Hinweise aus dem Amt Crivitz vom Rechnungsprüfer behandelt wie Hintergrundrauschen – man ließ sie reden und machte weiter wie bisher, als gäbe es keinen Handlungsbedarf.

Und weil man sich nie wirklich mit den Ausgaben auseinandersetzen wollte, griff man lieber zu dem einzigen Instrument, das man in Crivitz offenbar zuverlässig beherrscht: Steuererhöhungen. Sechsmal in zwölf Jahren wurden die Bürgerinnen und Bürger zur Kasse gebeten, immer mit dem gleichen Versprechen, man werde die Lage schon irgendwie stabilisieren. Ironischerweise wuchs mit jeder Steuererhöhung nicht die Stabilität, sondern die Selbstzufriedenheit der Verantwortlichen – während die Ausgaben weiter stiegen und niemand den Mut fand, sie auch nur anzutasten. So entstand eine Finanzpolitik, die sich jahrelang darauf verließ, dass man Probleme nicht lösen muss, solange man sie mit neuen Einnahmen überdecken kann. Ein Ansatz, der nun endgültig an seine Grenzen gestoßen ist – und der die Stadt in eine Lage geführt hat, in der selbst die schönste Rhetorik keine Zahlen mehr retten kann.

Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet all das nichts weniger als einen tiefgreifenden Kurswechsel. Die kommenden Jahre werden nicht von neuen Projekten, großen Versprechen oder bunten Präsentationen geprägt sein, sondern von der nüchternen Aufgabe, eine Stadt zu stabilisieren, die finanziell aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Zeit der großzügigen Vorhaben ist vorbei – nicht, weil man sie nicht wollte, sondern weil man sie sich schlicht nicht mehr leisten kann. Wer über ein Jahrzehnt hinweg Ausgaben steigert, Investitionsquoten von 300 bis 400 Prozent für normal hält, strukturelle Warnungen ignoriert und stattdessen sechs Steuererhöhungen als Allheilmittel so wie die CWG ‑ Crivitz Fraktion verkauft, der hinterlässt zwangsläufig eine Stadt, die nun jeden Euro zweimal umdrehen muss.

Fazit:


Jetzt geht es nicht mehr um politische Selbstdarstellung, sondern um Verantwortung – echte Verantwortung. Verantwortung dafür, dass die Fehler der vergangenen zwölf Jahre nicht wiederholt werden. Verantwortung dafür, dass Ausgaben endlich Prioritäten folgen und nicht Gewohnheiten. Verantwortung dafür, dass Steuern nicht länger als Ersatz für fehlende Steuerung missbraucht werden. Und Verantwortung dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht erneut die Zeche für eine Politik zahlen müssen, die zu lange glaubte, man könne Probleme einfach aussitzen.

Ein „Weiter so“ ist nicht nur ausgeschlossen – es wäre fahrlässig. Die Stadt steht an einem Punkt, an dem Ehrlichkeit wichtiger ist als jede Schönfärberei, Mut wertvoller als jede Ausrede und klare Entscheidungen unverzichtbarer als jede politische Komfortzone. Wer Crivitz in den kommenden Jahren führen will, muss bereit sein, das zu tun, was über ein Jahrzehnt lang vermieden wurde: die Realität anerkennen, die Ausgaben kontrollieren und die Finanzen endlich so steuern, wie es eine verantwortungsvolle Kommune tun muss. Alles andere wäre ein erneuter Schritt in die falsche Richtung – und den kann sich Crivitz nicht mehr leisten.


Die vergessene Feuerwehrgebührensatzung – Wenn Bürokratie zur Gefahr wird!

02.Juni 2025 /P-headli.-cont.-red./447[163(38-22)]/CLA-283/22-2025

Seit mittlerweile 50 Monaten schwebt eine ungeklärte und brisante Frage über Crivitz: Warum gibt es immer noch keine angepasste Feuerwehrgebührensatzung? Die Stadt Crivitz, die CWG-Fraktion und einer ihrer führenden Vertreter Markus Eichwitz, der gleichzeitig aktuell ehrenamtlicher Amtswehrführer und erster Bürgermeister ist, stehen im Zentrum eines beispiellosen Verwaltungsversagens. Während Bürger seit Jahren auf eine überfällige Korrektur drängen, bleibt die CWG-geführte Stadtspitze inaktiv und ignoriert die offensichtlichen gesetzlichen Vorgaben.

Dabei wurde die Problematik bereits 2021 von der Opposition angesprochen. Die damalige Opposition forderte eine dringende Überarbeitung und wies klar auf die Gefahren einer überalterten Feuerwehrgebührensatzung hin. Doch die CWG – Crivitz und der damalige Stadtfeuerwehrchef Eichwitz blockierten die Diskussion, unterstützt durch den damaligen zweiten Bürgermeister Hans-Jürgen Heine und die Fraktion DIE LINKE/Heine. Der Antrag wurde mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt, unter anderem mit der Aussage der damaligen Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm, dass „alle diesbezüglichen Satzungen im Amt Crivitz bereits in naher Zukunft überarbeitet werden“. Ein Versprechen, das – wie so viele vorher – gebrochen wurde.

Eines der größten Versprechen kam dabei von Amtsvorsteherin Iris Brincker, die im Jahr 2021 an einer Sitzung der Stadtvertretung teilnahm und betonte, dass die Satzung „in naher Zukunft überarbeitet“ werde. Eine klare Ansage – doch leider blieb es bei bloßen Worten. Seit dieser Zeit wurde weder eine Anpassung vorgenommen noch eine rechtssichere Kalkulation erstellt. Die Situation ist seitdem nicht nur unverändert, sondern hat sich aufgrund neuer Herausforderungen sogar verschlechtert.

Dabei ist die Feuerwehrgebührensatzung von zentraler Bedeutung. Feuerwehreinsätze sind nicht immer kostenlos. Während die Stadt selbstverständlich für Einsätze zur Brandbekämpfung und Rettung von Menschen aufkommt, gibt es viele Fälle, in denen Gebühren erhoben werden müssen. Beispielsweise bei Fehlalarmen, wenn ein automatischer Feuermelder grundlos auslöst, oder bei Einsätzen wie Türöffnungen, wenn sich jemand ausgesperrt hat. Auch bei der Beseitigung von Ölspuren, die eine Gefahr im Straßenverkehr darstellen, dürfen Kosten berechnet werden. Doch dafür braucht es eine rechtlich einwandfreie Feuerwehrgebührensatzung, die klar festlegt, welche Einsätze kostenpflichtig sind und wie hoch diese Kosten ausfallen dürfen.

Doch genau diese Satzung ist in Crivitz seit 16 Jahren nicht aktualisiert worden. Das stellt ein gewaltiges rechtliches Problem dar. Laut dem Kommunalabgabengesetz (§ 6 KAG M-V) müssen Gebühren spätestens alle drei Jahre überprüft und angepasst werden. Wird dies unterlassen, besteht die reale Gefahr, dass die gesamte Gebührensatzung ungültig wird. Damit könnte jeder Bürger Einspruch gegen Feuerwehrrechnungen einlegen – mit hoher Aussicht auf Erfolg. Sollte ein Verwaltungsgericht entscheiden, dass die Gebühren unrechtmäßig erhoben wurden, müsste das Amt Crivitz sämtliche Kosten zurückzahlen. Eine finanzielle Katastrophe für die Stadt und ihre Gemeinden.

Doch warum hält die Stadt Crivitz seit vier Jahren an dieser Untätigkeit fest? Warum ignoriert die CWG – Crivitz die gesetzlichen Vorschriften? Ist es eine bewusste Vermeidung unpopulärer Entscheidungen? Denn eine korrekte Kalkulation der Feuerwehrgebühren könnte für einige Bürger höhere Kosten bedeuten. Oder mangelt es schlicht an Fachkompetenz in der Verwaltung? Fakt ist: Die Stadt Crivitz verstößt seit Jahren gegen geltendes Recht.

Diese Problematik betrifft nicht nur die Stadt Crivitz, sondern den gesamten Amtsbereich. Von den 17 Gemeinden im Amtsbereich Crivitz im Amt der Zukunft, haben die meisten völlig überalterte Feuerwehrsatzungen. Zehn Kommunen arbeiten noch mit Satzungen aus dem Jahr 2005, weitere aus 2006, 2007 oder 2008. Sollte es zu einer rechtlichen Überprüfung kommen, drohen Rückerstattungen in großem Stil und erhebliche Kosten für die Stadtverwaltung.

Doch statt sich um dieses Problem zu kümmern, werden stattdessen hohe Summen für neue Fahrzeuge ausgegeben. Allein 180.000 EUR wurden für einen neuen Einsatzleitwagen für die Amtswehrführung im Haushaltsjahr 2025 veranschlagt. Ein modernes Fahrzeug, sicherlich wichtig für die Feuerwehr – doch wie sollen diese Kosten gedeckt werden, wenn die Gebühren rechtlich gar nicht belastbar sind? Gleichzeitig erhalten hochrangige ehrenamtliche Amtsträger wie Markus Eichwitz (der als Amtswehrführer und als erster Bürgermeister der Stadt Crivitz) eine direkte Verantwortung mitträgt jährlich bis zu 15.000 EUR an Aufwandsentschädigungen, davon allein 8.000 EUR als Amtswehrführer – ohne Sitzungsgeld sowie Fahrkosten – aber dafür Abgabenfrei und dennoch gibt es bis heute keine einzige rechtssichere Anpassung der Satzung. Doch die Frage bleibt: Warum bleibt eine so grundlegende Verwaltungsaufgabe weiterhin liegen? Sind persönliche oder parteipolitische Interessen wichtiger als eine funktionierende Feuerwehrfinanzierung?

Nun müsste dringend gehandelt werden, um das Problem zu lösen. Doch die CWG – Crivitz und Markus Eichwitz scheinen sich der Brisanz nicht bewusst zu sein. Die Lösung liegt eigentlich auf der Hand:

  1. Eine sofortige Überprüfung aller Feuerwehrgebührensatzungen im Amtsbereich.
  2. Eine rechtssichere Kalkulation gemäß § 6 KAG M-V zur Anpassung der Gebühren.
  3. Einbindung externer Experten, z. B. Fachleute der Kommunalberatung und Service GmbH (KUBUS), um Fehler zu vermeiden.
  4. Verbindliche Fristen, sodass die Satzung nicht weiter ignoriert wird.

Doch die große Frage bleibt: Wird sich bis zur nächsten Wahl der Amtswehrführung in knapp 34 Monaten überhaupt etwas ändern? Wird Markus Eichwitz weiterhin gewählt, oder gibt es im Amt künftig eine neue Führung? Eine weitere Legislaturperiode von 6 Jahren ohne Anpassung der Feuerwehrgebühren könnte dem Amtsbereich Crivitz Millionen kosten und für Frust bei Feuerwehrleuten und Bürgern sorgen.

Fazit:

Hier war ich jüngst zu Gaste

03.April 2025 /P-headli.-cont.-red./433[163(38-22)]/CLA-269/08-2025

Er kann schon mit ein bischen Stolz auf seinen Erfolg zurück schauen – Dalijeet Singh der Besitzer des indischen Reataurants am Markt in Crivitz.

Bald jährt sich zum dritten mal die Gründung und es ist unschwer an der liebevollen Gestaltung der Außenansicht so wie der Innenräume die Liebe zum Detail zu erkennen. Mit seinem Team lässt er sich immer wieder was neues einfallen, dass den Gästewünschen ganz nahekommt. Jetzt die neue Mittagskarte ab 1.April 2025, da läuft einem das Wasser schon beim lesen zusammen.

Schauen sie rein und fangen an zu probieren . es lohnt sich.

https://www.tajmahal-crivitz.de

Teilansicht der Mittagskarte – mehr dazu auf der entsprechenden Homepage

Seit 1994 wird jährlich am 3. Mai der Internationale Tag der Pressefreiheit begangen und die fundamentale Bedeutung freier Berichterstattung für die Existenz von Demokratien betont!

03.Mai -2024/P-headli.-cont.-red./370[163(38-22)]/CLA-207/45-2024

Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er Distanz zum Gegenstand seiner Betrachtung hält; dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er immer dabei ist, aber nie dazugehört.Hanns Joachim Friedrichs.

Unabhängige und frei zugängliche Medien (Zeitung, Fernsehen, Radio und Internet) gehören dazu. Sie sollen die Öffentlichkeit umfassend und korrekt über aktuelle Geschehnisse informieren, Missstände aufzeigen und durch Kritik und vielfältige Diskussionen zur öffentlichen Meinungsbildung beitragen. Um diese Aufgaben und Ziele zu bewältigen, muss die Medienlandschaft eines Landes frei, vielfältig und unabhängig von wirtschaftlicher oder politischer Einflussnahme sein. So sollte sein!

Journalist oder Journalistin darf sich in Deutschland jeder und jede nennen.  Ohne bestimmte Voraussetzungen oder einen bestimmten Ausbildungsweg, da die Berufsbezeichnung vom Gesetzgeber nicht geschützt wurde. Auch Pressefotografen und Bildredakteure werden zu den Journalisten gezählt. Ein guter Journalist ist bestrebt, sich der objektiven Wahrheit zu nähern und ist sich bewusst, dass er auf dieser Basis kein abschließendes Urteil fällen kann. So sollten seine Aussagen für andere logisch nachvollziehbar und überprüfbar sein.

Die Grundlage des Journalismus ist die sorgfältige und gründliche Berichterstattung. Die Fähigkeiten zur Recherche, Genauigkeit und Faktenprüfung spielen für Journalisten eine entscheidende Rolle, insbesondere die Grundsätze der Wahrhaftigkeit, Genauigkeit und faktenbasierten Kommunikation, wie Unabhängigkeit, Objektivität, Fairness, Respekt gegenüber anderen und die öffentliche Rechenschaftspflicht.

Das ist das Einfache, was schwer zu machen ist!

Die Rangliste der Pressefreiheit ist eine Bewertung der Pressefreiheit, die jährlich von der Nichtregierungsorganisation Reporter ohne Grenzen erstellt, um die Pressefreiheit in fast allen Staaten der Welt zu bewerten. Im Index 2022 wurde ein neues Bewertungssystem eingeführt, 100 Punkte sind nun gut und 0 Punkten schlecht.

Norwegen belegte im Jahr 2023 den Platz (1) 95,18 Punkte, gefolgt von Irland 89,91 Pkt. und Platz (3) Dänemark 89,48 Pkt. Deutschland belegte den 21. Platz mit 81,01 Punkten. Die letzten drei Plätze sind Vietnam 178, China 179 und Nordkorea auf Platz 180. Es ist schon erstaunlich, dass Schweden, Niederlande, Litauen und Estland sowie Portugal, Liechtenstein, Schweiz, Lettland, Tschechien, Slowakei, Island und Luxemburg im Ranking um die Pressefreiheit besser abschneiden als Deutschland.

Kommentar/Resümee

Den Regierten dienen

Die Aufklärung ist das Kerngeschäft eines verantwortungsbewussten Journalisten. Es handelt sich nicht um einen Wellness-Journalismus, der primär darauf abzielt, „schöne“ Geschichten und Wohlfühlgeschichten zu inszenieren und zu schreiben. Es sind oft die unschönen Geschichten, die uns das meiste über unsere Gesellschaft erzählen.

Wir dürfen niemals vergessen, dass der amerikanische Höchstrichter Hugo Black 1971 beim Prozess gegen die New York Times sehr treffend formuliert hat. Die Zeitung berichtet aus geheimen Pentagon-Papieren über den Vietnamkrieg und wurde von der Nixon-Regierung verklagt. Höchstrichter Black vertrat damals die Ansicht, dass die Pressefreiheit und ihre „essenzielle Rolle für die Demokratie“ ein wichtiger Faktor für die Demokratie sei.

 Damals:The press was to serve the governed, not the governors. “

Die Presse hat den Regierten und nicht den Regierenden zu dienen.

Nichts Böses sehen, nichts Böses hören und nichts Böses sagen! Ganz einfach Augen zu und alles durchwinken vor der Wahl im Juni 2024!

25.April -2024/P-headli.-cont.-red./369[163(38-22)]/CLA-206/44-2024

So oder so ähnlich könnte man das Verhalten der Verbandsvertreter der Parteien DIE LINKE / SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Verbandsversammlung des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg bis zur Abstimmung über den Ausbau von Onshore-Windparks am 24.04.2024 in Ludwigslust beschreiben. Gleichzeitig wurde das öffentliche Forum genutzt von den Parteien, um sich im Kommunalwahlkampf in Szene zu setzen, um zusätzliche Änderungsanträge zu stellen. Obwohl allen Beteiligten klar war, dass vor der Wahl im Juni 2024 noch eine Mehrheit im Planungsverband von SPD+LINKE und Bündnis 90/Die Grünen besteht.

Die Probleme des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg bei der Windenergie sind hausgemacht. Das Ganze zieht sich bereits seit 2014 hin und mittlerweile befindet sich der Verband in einem Scherbenhaufen seiner eigenen Handlungen! Der ehemalige Vorsitzende des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, Rolf Christiansen und sein Stellvertreter Thomas Beyer (beide SPD-Fraktion) haben vor etwa 7 Jahren einen Beschluss im Verband mit herbeigeführt, ein ganz bestimmtes Windeignungsgebiet zu streichen. Gegen diese Herangehensweise wurde erfolgreich geklagt, wegen eklatanter verwaltungsrechtlicher Fehler. Seitdem wird an diesem Plan (in bisher drei Entwürfen) herumgebastelt, mit fatalen rechtlichen Folgen. Der bisherige dritte Planentwurf hat bislang keine Rechtskraft oder eine vergleichbare Zielsetzung. Eine neue, überarbeitete Windparkplanung (aktuell 4. Planentwurf), der sowohl neue Flächen als auch stark aufgeweichte Artenschutzkriterien nach der neuesten Gesetzgebung berücksichtigt und ein neues Kriterium, die „Netzintegrationsfähigkeit“ berücksichtigt, soll nun bis 2032 die Rettung vor der Wahl im Juni 2024 sein.

Der Planentwurf wurde mit seinen 73 Windeignungsgebieten vorgestellt, wobei 53 Gebiete aus dem vorherigen Entwurf von 2021 enthalten sind und ca. 20 neue Gebiete, die auch schon einmal im ersten Entwurf 2016 enthalten waren, aber durch das neue Windflächenbedarfsgesetz 2022 eben jetzt wieder neu einzuplanen sind. Daher liegt man im Planungsverband seit 12 Monaten im Streit, da das neue Wind-an-Land-Gesetz von 2022 nur eine Flächenausweisung von 1,4 % der Planungsfläche bis 2027 vorsieht und bis 2032 eben weitere 0,7 %. Im November 2023 beschloss aber der Planungsverband, alles auf einmal und gemeinsam zu planen.

Die Mehrheit der SPD, die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben sich hier durchgesetzt, also insgesamt 2,1 % der Regionalfläche (soeben 73 Windgebiete) sofort zu planen. Das bedeutet, wo bereits Netzverknüpfungspunkte und Stromleitungen existieren (früher Umspannwerke) oder neue geplant sind, sollen verstärkt Solar- und Windeignungsgebiete ausgewiesen und geplant werden.

Herr Justus Garbe stellte in dem Umweltbericht die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und die Prüfung der Umweltverträglichkeit der 73 neuen Windgebiete vor. Der Fokus der Untersuchung lag auf dem KLIMASCHUTZ in nationaler und internationaler Zielsetzung. In der Abwägung der auszuweisenden 73 Gebiete dominierte das überragende öffentliche Interesse.  Er geriet jedoch lediglich bei der Darstellung der Datenbasis für die Umweltprüfung in Schwierigkeiten, da hier nur ein Teil der Daten erfasst wurden. Das soll bedeuten, dass für das Schutzgut Pflanzen und Tiere (Artenschutz) nur Daten über den Bestand des Seeadlers, Fischadlers, Wanderfalke und Weißstorch erfasst wurden. Teilweise wurden die Bestände von Rotmilan, Fischadler und Wiesenweihe im Januar 2024 nachgeliefert, aber über den Bestand vom Schwarzmilan, Wiesenweihe, Mäusebussard und Wespenbussard sind keine Daten im Bericht enthalten. Dies löste bei den Zuhörern ein mächtiges Raunen aus und auch die anwesenden Planungsbüros schüttelten nur mit dem Kopf.

Drei Änderungsanträge wurden insgesamt zum vorliegenden Beschlussentwurf gestellt, einmal von der SPD-Fraktion, dann vom Landkreis LUP und der CDU-Fraktion. Die SPD-Fraktion zog ihren Antrag zurück, weil er dem Landkreisantrag von LUP entsprach und nur noch der CDU-Antrag übrigblieb.

Der Landkreisantrag LUP sah vor, eine Gebietskulisse von 2,1 % der Regionalfläche für Windparks sofort auszuweisen, jedoch zunächst mit 1,4 % und weiteren 0,7 % bis zum Jahr 2032 freizugeben. Im Verfahren selbst wurde dann um eine rechtliche Würdigung der Fachaufsicht gebeten. Alles war sehr schwammig formuliert und bedeutet, dass man alles so tut, wie vorgesehen. Man überprüft lediglich, ob alles korrekt ausgeführt wird.

Der CDU-Antrag war schon deutlicher und verlangte keine sofortige öffentliche Auslegung der jetzigen Planungen, sondern einen überarbeiteten Entwurf zum Ende des Jahres fertigzustellen, wo nur 1,4 % bis 2027 der regionalen Fläche überplant werden sollen. Im Anschluss sollte dann erst einmal der Bedarf an weiteren Windparkplanungen ermittelt werden, bevor die restlichen 0,7 % der Regionalfläche überplant. Die Darstellung wurde als realistisch angesehen, da alles andere lediglich ein übereilter Gehorsam wäre, der lediglich den Investoren und Landeigentümern zugutekäme und Belastungen für Natur und Bürger bedeutet würde. Aufgrund fehlender Stromnetze ist es ohnehin unmöglich, den dann überschüssigen produzierten Strom weiterzuleiten.

Diese Herangehensweise erschien logisch, löste aber bei den Parteien der SPD, der Linken und Bündnis 90/Die Grünen einen regelrechten Angriff auf die CDU-Fraktion aus. Die SPD-Fraktion warf der CDU vor, *Populismus* zu betreiben, und der Vorstand warf der CDU vor, hier unwahre juristische Darstellungen zu präsentieren. Die Fraktion DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen haben sich noch deutlicher geäußert. Die Fraktion der Grünen kritisierte die CDU als *Realitätsverweigerer* und lobt die Bundes- und Landesregierung sowie den Vorstand des Planungsverbandes und wies auf die Auswirkungen von Hochwasser und Dürre hin.

So kam es, dass der CDU-Antrag abgelehnt wurde, sowohl von Iris Brincker (Amtsvorsteherin Amt Crivitz) als auch von der Mehrheit der SPD+ Linken+ Bündnis 90/Die Grünen mit insgesamt 25 *Nein*-Stimmen von ca. 40 Anwesenden. Die Mehrheitsfraktionen von SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten ebenfalls der öffentlichen Auslegung und sofortigen Planung der 73 Windeignungsflächen zu, mit 26 *JA*-Stimmen, darunter auch Iris Brincker.

Die öffentliche Auslegung des neuen Planes für die 73 Windparks erfolgt mitten im Hochsommer, für alle Bürger ein toller Zeitpunkt, da sowieso niemand dieses Jahr in den Urlaub fährt. Andernfalls könnten natürlich noch viel mehr Einwendungen und Beteiligungen eingereicht werden!

Kommentar/Resümee

Versuch und Irrtum Prinzip: Eine Methode zum Lernen? Bis jetzt ist es eine Blamage!

Die CDU-Fraktion entdeckte plötzlich gleich zu Beginn der Diskussion zum Planentwurf die Bürgernähe wieder und beantragte, dass auch Bürger in der Beratung sprechen sollten. Obwohl sie genau die Geschäftsordnung kennt, welche besagt, dass nach der Einwohnerfragestunde keine weiten Fragen der Bürger gemäß der Satzung zulässig sind. Auch der CDU-Chef von Ludwigslust, Herr Christian Geier, konnte wie gewohnt bei solch einem Schaufensterantrag nicht widerstehen.  Schließlich wurde das Anliegen mit der Mehrheit von SPD+LINKE und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von AfD und CDU abgelehnt. So mussten die Bürger wie gewohnt zum Thema schweigen!

Der Planungsbeirat Energie, ein Gremium, das sich die Verbandsversammlung selbst geschaffen hatte, um aus ihrer Misere herauszukommen und endlich einen Entwurf vorzulegen, tagte seit September 2023 nur sechsmal zu je drei Stunden, um soeben nach sieben Monaten diesen Entwurf vorzustellen. Der Vorsitzende Herr Roland Brandt vom Oberzentrum Schwerin monierte aber gleichzeitig, dass die Teilnehmer (aus LUP, NWM, Wismar) dieser bisher nicht einmal die Reisekosten erstattet bekamen, weil sie als Ehrenamtliche nach Schwerin anreisen mussten. Es ist schon erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit man hier erwartet, für eine gewählte ehrenamtliche Tätigkeit ausreichend Geld zu erhalten!

Selbstverständlich muss alles noch vor der Wahl am 24.04.2024 in der alten mehrheitlichen Akteursbesetzung stattfinden und gleichzeitig beschlossen werden. Damit es nach der Wahl keine weiteren Veränderungen oder Einflüsse mehr den Plan beeinflussen können. Es wurde wiederholt betont, dass es im Laufe des Verfahrens zu erheblichen Beeinträchtigungen durch den Artenschutz kommen kann und Gebiete dadurch verkleinert werden müssten oder Teile eben nicht nutzbar sind.

Der Vorstand des Verbandes hat dann natürlich sofort mehrfach darauf hingewiesen, dass man eben alles so bewertet und geplant habe, was man eben ‚üblicherweise tut‘ und was man eben „momentan an verfügbaren Daten vorliegen habe.“ Alle anderen Details sollen dann in einem anschließenden Genehmigungsverfahren beim staatlichen Amt für Umwelt und Natur geprüft werden. Dies sei dann nicht mehr Sache des Planungsverbandes. Das führte natürlich zu Unverständnis bei allen Bürgern und Gästen und deutet darauf hin, dass die heiklen Dinge einem anderen zugeordnet werden, der diese Probleme dann klären sollte.

Man könnte das auch so übersetzen, dass es im Prinzip so heißt: Wir haben keine Lust, eine genaue Untersuchung für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt durchzuführen sowie auch nicht die Mittel.

Daher planen wir einfach und fertig! So einfach ist es im Jahr 2024!

Klarheit, Planungssicherheit und Leitplanken sind die prägenden Schlagworte von SPD und Grüne für das neue Heizungsgesetz.Sie sind aber nicht da!

20.Juni-2023/P-headli.-cont.-red./289[163(38-22)]/CLA-126/67-2023

Ein Heizungsgesetzentwurf, welcher im Kabinett verabschiedet und mit einer Protokollnotiz versehen wurde, dass man es so gar nicht machen will. Es wurde versucht, einen Kompromiss zu finden, aber es wurden lediglich Absichtserklärungen abgegeben, um das Gesetz zu retten. Was für ein parlamentarisches Durcheinander und herum herumdoktere.

Das soll nun die Zukunft sein?

Die sogenannten Leitplanken für das umstrittene Gesetz sehen vor:

– Das Gebäudeenergiegesetz soll an das geplante Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Künftig soll eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung eingeführt werden, auf die sich bei verpflichtenden Maßnahmen mit Übergangsfristen bezogen werden soll.

(Die Wärmeplanung „soll“ für Gebiete ab 100.000 Einwohner bis 31.12.2025 erfolgen, für Gebiete zwischen 10.000-100.000 Einwohnern bis 31.12.2027.   Die Wärmeplanung „muss“, für Gebiete ab 100.000 Einwohner bis 31.12.2027 erfolgen, für Gebiete mit 10.000-100.000 Einwohnern bis 31.12.2028. Für Gebiete unter 10.000 Einwohner sieht der Gesetzentwurf „keine“ Verpflichtung vor.)

In Deutschland gibt es 80 Großstädte (100.000 und mehr Einwohner) und 618 Mittelstädte (20.000 bis 99.999 Einwohner) und ca. 2.000 Kleinstädte (von 5.000 bis 20.000 Einwohnern) sowie 300 Klein- und Landstädte mit weniger als 5.000 Einwohnern.

Die Stadt Crivitz ist also ein Grundzentrum der Entwicklung ein Klein – und Landstadt und hat seit 12 Jahren (2010 ca. 5114 Einwohnern /2022 ca. 4760 Einwohner) über 354 Einwohner verloren und muss „keine“ verpflichtende Wärmeplanung vorweisen. Trotzdem hat die Stadtvertretung im Dez. 2022 mithilfe der Mehrheitsfraktionen (Wählergemeinschaft CWG-Crivitz und Die LINKE / Heine) einen Beschluss gefasst, um eine kommunale Wärmenetzplanung zu prüfen und dafür eine Machbarkeitsstudie für ca. 96.000 € zu erarbeiten. Die CDU – Fraktion (Crivitz und Umland) hat sich wie meistens, wenn es heikel wird, bei tiefgründigen Themen wie bei z. B. bei diesem Vorhaben zur Hälfte enthalten und mit der anderen Hälfte dagegen gestimmt.

Die kommunale Wärmeplanung ist derzeit noch Zukunftsmusik. Solange es sie noch nicht gibt, sollen die Regelungen zum Heizungstausch noch nicht gelten. Wie bereits angekündigt, sollen Gasheizungen ab dem 1. Januar 2024 nur dann eingebaut werden dürfen, wenn diese auf Wasserstoff umzurüsten sind. Diese Regelung soll auch für Neubauten gelten, die „außerhalb“ von Neubaugebieten errichtet werden. Wenn auf klimaneutrale Heizungen gewechselt wird, sollen alle Möglichkeiten „gleichwertig behandelt werden“. Bei den notwendigen Neuinvestitionen in die Heizungssysteme sollen Haushalte finanziell nicht überfordert werden.

Was nun genau gemeint ist mit der Aussage das der Bürger „nicht überfordert“ wird erst in den nächsten noch verbleibenden 17 Tagen, genau debattiert werden. Eine Umfrage ergab, dass bis zu 78 Prozent der Bürger in Deutschland (Forsa-Umfrage im Auftrag von ntv und RTL) die geplante Gebäudeenergiegesetz-Änderung ablehnen.

Die Verwaltungsvorlage des Gesetzentwurfes soll mit allen parlamentarischen Mitteln so schön wie möglich gemacht werden, damit der Gesetzentwurf noch vor den Sommerferien öffentlich als Erfolg vermarktet werden kann. Der Gesetzesentwurf ist in seinen jetzigen Inhalten sozial ungerecht, zu kurz gedacht und völlig unausgereift mit seinen Förderungen, um überhaupt als Gesetzentwurf behandelt zu werden.

Eine Eile nur aufgrund der Publicity war noch nie ein guter Ratgeber für Entscheidungen.

Der neue Kompromiss für das „Heizungsgesetz“ von SPD /FDP mit den Grünen ist mehr Schein als Sein. Gesetzesvorhaben zu begründen, nur weil das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss gefasst hat und weil man einen Koalitionsvertrag einhalten muss, überzeugt nicht mehr jeden Bürger. Politisches Handeln muss erklärbar sein und für jeden Menschen verständlich sein. Das vergisst man gerade.

Wer in dieser Auseinandersetzung einen Kulturkampf heraufbeschwört oder auf die vorgeschriebene Umsetzung internationaler und nationaler Verpflichtungen in der EU als Standardsatz ständig formuliert, derjenige hat etwas vergessen. Ob von Ost nach West oder umgekehrt, der Klimawandel kann nur mit allen Menschen vollzogen werden und das müssen auch alle wollen.

Die Kritik an der Politik von den Bürgern und der Wirtschaft ist verständlich, denn sie beruht nicht darauf, dass man das klimapolitische Handeln nicht einsieht oder nicht mitmachen will. Es geht darum, wie Netzwerke unausgewogene Gesetzesvorhaben aus den Schubladen holen und parlamentarisch durchbringen wollen, nur um ihren eigenen politischen Kundenstamm nicht zu verlieren. Die Bürger durch immer neue Verordnungen und Reglementierungen zu verunsichern, wird in einer Zeit einer tiefgreifenden Inflation nicht ausreichen, um die Wirtschaft zu stärken und den Menschen Ihre Angst zu nehmen vor Jobverlust, Wohnungsnot und Altersarmut. Hierzu ist eine Politik der ruhigen Hand erforderlich.

Man muss an sich selbst (die Ampelkoalition aus SPD /FDP mit den Grünen) die eindeutige Anforderung stellen, die Bürger mit vernünftigen Antworten auf die großen Umwälzungen / Herausforderungen unserer Zeit auch zu erreichen. In den Diskussionen zum Gesetzentwurf konnte man bisher nicht entdecken, dass die Kommunikation in den verschiedenen Themenbereichen und nach dem Rücktritt eines Staatssekretärs besser geworden ist.

Weg vom Kostendruck, hin zur besseren Versorgung!Krankenhausreform 2023.

04.Juni-2023/P-headli.-cont.-red./283[163(38-22)]/CLA-120/61-2023

„Wir stehen am Beginn eines unkontrollierten Krankenhaussterbens“, sagte der Gesundheitsminister gegenüber der ‚Bild‘-Zeitung. „Ohne die Reform würden wohl 25 Prozent der Krankenhäuser sterben“, so der Minister.

Das Ziel ist klar: Zuerst die Finanzierung neu aufstellen und die Krankenhäuser von wirtschaftlichem Druck befreien. Zweitens soll eine Umstrukturierung die Qualität deutlich verbessern. Die Krankenhäuser sollen zukünftig nicht mehr alles können, sondern sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Das Wissen soll gebündelt werden, um eine bessere Finanzierung zu ermöglichen. Krankenhäuser sollen nicht mehr nur anhand von Fallzahlen finanziert werden. Der ökonomische Druck soll verringert werden.

Die Vergütung der Krankenhäuser für die Daseinsvorsorge soll zu 60 Prozent durch Vorhaltepauschalen gewährleistet werden. Die übrigen Kosten könnten dann in Abhängigkeit von der Fallmenge finanziert werden, wie der Gesundheitsminister erläuterte. Spezialisierung wird das Schlüsselwort der Zukunft sein. Die gesamten Vorschläge sind zwar sinnvoll und richtig, aber politisch nicht leicht zu verkaufen.

Im Mittelpunkt der Diskussionen steht die geplante Einteilung des Kliniknetzes mit einer entsprechenden Finanzierung, von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken. Hierzu sind natürlich auch einheitliche Qualitätskriterien vorgesehen, damit Kliniken bestimmte Leistungen erbringen können. Im Rahmen dieses Prozesses wollte der BUND die Oberhand haben.

Und schon begann der Streit mit den Ländern, denn diese beharrten auf ihrem Grundsatz, Krankenhausplanung sei Ländersache wie bei der Bildung. So stellte man ihnen eine Öffnungsklauseln und Ausnahmetatbestände in Aussicht.  Und letztlich ist es so, dass jeder tun kann, was er möchte.

Die Streitigkeiten mit den Ländern wurden vorerst beigelegt, da diese bereits über eine eigene Krankenhausplanung verfügten. Daher einigte man sich vorerst auf einige Grundsätze.

Demnach sollen die Kliniken wie folgt unterteilt werden in:

  • Level -1-Häuser der Grund- und Regelversorgung wohnortnah – 
  • Level-2-Fachkliniken mit Schwerpunkten
  • Level-3-Maximalversorger mit mehr als 600 Betten.

Es sollen keine Strukturvorgaben für die Länder geben. Der Bund wird sich um die Finanzierung der Krankenhäuser kümmern. Außerdem war zu hören, dass auch kleine Krankenhäuser eine Geburtsstation behalten können, wenn sie es wollen. Die Geburtshilfe kann bereits auch im Level – 1- enthalten sein. In der Frage der Transparenz des bundeseinheitlichen Leistungsniveaus in den einzelnen Leveln (einheitliche Qualitätskriterien) von Kliniken konnten Bund und Länder keine Einigung erreichen. Sie einigten sich darauf, dass der Bund hierzu die Initiative ergreift.

Einige Einwohner von Crivitz, die sich schon länger mit dem Thema Geburtenhilfe befassen, dürften vielleicht aufmerksamer zugehört haben als sonst. 1997 wurde das Klinikum Crivitz privatisiert und am 01. Okt. 2001 erwarb die MediClin AG bereits 69 % der Anteile aus der kommunalen Trägerschaft. Im Kontext des Baues des Krankenhauses in Crivitz hat die Stadt Crivitz der MediClin Krankenhaus am Crivitzer See GmbH ein Darlehen gewährt. Zum 31. Dezember 2011 betrug der Wert der Verbindlichkeiten noch 283.050,21 €. Im Jahr 2012 veräußerte die Stadt Crivitz die restlichen Geschäftsanteile des MediClin Krankenhauses in Höhe von 125.732,64 € vollständig.

Sieben Jahre nach der Entscheidung, die Geschäftsanteile an die MediClin Krankenhaus zu verkaufen, stellte sich heraus, dass dies einer der größten Fehler war, den die Stadt in ihrer Entscheidungsfindung begangen hat. Die kommunale Daseinsvorsorge, zu der auch das Krankenhaus Crivitz gehört, ist für die Grundversorgung der Menschen notwendig und sollte stets in kommunaler Hand bleiben.

Am 30. Juni 2020 wurde die gynäkologisch-geburtshilfliche Abteilung des Krankenhauses Crivitz geschlossen, ohne die Absprachen aus dem Jahre 2019 einzuhalten. Die kommunalen Vertreter der Stadt Crivitz hatten auf diese Entscheidung keinen Einfluss mehr.

Das Krankenhaus schrieb, seit Längerem rote Zahlen und so wollte Asklepios die verlustträchtigen Bereiche abbauen und zum Schluss sogar das gesamte Krankenhaus gänzlich aufgeben. Die Proteste der Bevölkerung gegen die Schließung und die mutige und entschlossene Haltung des Landrates Stefan Sternberg, der von Anfang an in allen Gremien den Gedanken der Rekommunalisierung vertrat, gelang das Unmögliche. Er hatte schon damals die Vision, das Krankenhaus Crivitz in einem Verbund mit den Kliniken in Ludwigslust und Hagenow zu vereinen, was ihm auch gelang. Um die Rekommunalisierung zu unterstützen, beschloss die Landesregierung, 6 Mio. Euro für den Kauf des Krankenhauses bereitzustellen. Seit dem 01.01.2021 ist der Landkreis LUP Träger das Krankenhaus am Crivitzer See gGmbH. Die Maßnahmen waren notwendig, um den Bestand des Krankenhauses insgesamt zu sichern und um den Standort in der Stadt Crivitz überhaupt zu erhalten.

Für das Crivitzer Krankenhaus am Crivitzer See bedeutet das auf jeden Fall (LEVEL- 1-) die Übernahme der Grund- bzw. Regelversorgung für die ländliche Region und die Möglichkeit aufgrund ihrer Größe und Lage sich zu einem Regionalen/Integrierten Gesundheitszentrum zu entwickeln. Patientinnen und Patienten im Landkreis LUP sollten grundsätzlich dort behandelt werden, wo es für sie am sinnvollsten ist und wo es die beste Qualität zu wirtschaftlichen Bedingungen für die Beitragszahlenden gibt. So formulierte es auch die Arbeitsgruppe Modellprojekt Gynäkologie/Geburtshilfe des LK – LUP.

Schon im März 2023 verkündetet der Landrat auf der Sitzung des Kreistages, dass wir uns bei der Etablierung eines geburtshilflichen / gynäkologischen „ANGEBOTS“ am Standort Crivitz im Modul „0“ befinden, womit er wieder einmal Recht behält. Derzeit wird die ärztlich-ambulante gynäkologisch-geburtshilfliche Versorgung für Crivitz und Umgebung durch eine niedergelassene Gynäkologin, Frau Dr. Ermisch, sichergestellt, deren Praxis am Krankenhausstandort eingemietet ist. Ziel ist es, dieses ambulante Versorgungsangebot für das Modellprojekt einzubinden und so die Standortversorgung auch zukünftig zu gewährleisten und gleichzeitig eine Keimzelle am Standort im Rahmen eines künftigen integrierten Versorgungszentrums zu bilden.

Um das Modul 1 und 2 im Crivitz einzuführen, ist die Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) als Keimzelle für mindestens zwei Vertragsarztsitze und die mögliche Integration der vorhandenen Einzelpraxis erforderlich.

Der Weg für diese Umsetzung wird noch lang werden, denn zunächst muss die Krankenhausreform 2023 umgesetzt werden. Dann muss der Status des Krankenhauses geklärt und finanziert werden. Erst nach dieser Etablierung des Standortes können dann Ärzte und Krankenschwestern für das attraktive Crivitz gewonnen werden.

Die Aufgabe wird sicherlich nicht einfach sein. Doch die Hoffnung stirbt zuletzt!

Nicht nur schnacken, sondern endlich handeln!

Es ist höchste Zeit für eine Krankenhausreform, um die Existenz kleinerer Krankenhäuser zu sichern. Alle Beteiligte sind sich einig, dass endlich etwas getan werden muss und stimmen überein das es dringend einer Krankenhausreform bedarf. Was für ein seltener Glücksfall in der jetzigen Zeit für diese große REFORM! Diese Übereinstimmung sollte so auch wirklich umfassend und zeitnah genutzt werden. Die Krankenhausreform vom Gesundheitsminister hat eine Unterstützung verdient. Die heißen Eisen anzufassen, verlangt von Herrn Lauterbach schon eine Menge Respekt ab. Kluge Reden sind leicht zu halten, doch die Umsetzung der Ideen in die Realität erfordert Mut, Durchhaltevermögen und auch die Fähigkeit, Rückschläge zu verkraften.

Man kann es nicht allen recht machen!

Natürlich bedeutet das im ländlichen Raum, dass Patienten möglicherweise eine längere Anfahrt für eine Knie- oder Hüftoperation haben, dafür aber von Spezialisten behandelt werden. Nun, Patienten würden dann wahrscheinlich 50 bis 70 Kilometer entfernt von einem Arzt operiert werden, aber dann durch einen Arzt, der sich auskennt. Während dann aber eine akute ortsnahe / stadtnahe Versorgung in Not-, Ambulanz- und Unfallpraxen erfolgen muss und auch erfolgen wird. Da sich dort Spezialgeräte und Know-how befinden, kann dies die Kosten senken und dem Patienten den Weg in andere Praxen ersparen. Das alte DDR-Gesundheitssystem war unter diesem Blickwinkel durchaus nicht schlecht. Ob der Druck und der mediale Wirbel der Länder jedoch Sinn ergeben, bleibt abzuwarten. Denn unbeteiligte Dritte, also rechnende Experten, könnten in diesem Fall die besseren Argumente haben als die Interessenvertreter vor Ort, seien sie Chefärztin oder Träger, Bürgermeister oder Beschäftigte. Der bereits festgelegte Einigungsinhalt ist indessen eingearbeitet.

Entscheidend ist, was am Ende herauskommt! Schauen wir uns das einmal an!

Aber auch der Minister steht besonders unter dem Druck des Finanzministers, welcher der Hüter der Schuldenbremse ist. Wenn sich etwas ändern soll, muss man auch etwas dafür tun, indem man Geld in die Hand nimmt, um den Kostendruck für die Kliniken zu beseitigen und eine bessere Versorgung für die Bürger zu erreichen. Das sollten auch die Grünen und die FDP verstehen, die in 26 Monaten schließlich nicht abgewählt werden wollen. Aber je länger man redet, desto mehr kann man alles kaputt reden oder so manche Klinikstandorte in die Insolvenz treiben! Der Gesundheitsminister weiß auf jeden Fall, was Insolvenz ist und was sie bedeutet, im Gegensatz zu seinem Kollegen im Wirtschaftsministerium.

Denn Krankenhäuser und Universitätskliniken können nicht aufhören, zu produzieren.

Entwurf des Gebäudeenergiegesetz (GEG) gescheitert? Das Gesetz kommt noch nicht in die Debatte!

25.Mai-2023/P-headli.-cont.-red./279[163(38-22)]/CLA-116/57-2023

Es war seine sehr hitzige Debatte im Bundestag und auch eine gereizte Stimmung bei der Rechtfertigung des Wirtschaftsministers in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Klima und Energie. Es ging um den Staatssekretär Udo Philipp. Es ist schon erstaunlich, was ein Staatsbeamter für Fonds und Anleihen bei Unternehmen haben kann. So schreibt Focus Online-Redaktion am 24.05.2023 „Staatssekretär Udo Philipp hält eine Millionenbeteiligung an einem Unternehmen, dem die Behörde Fördergelder zuschießt.“ Oder auch „Gemessen am Firmenwert von 89 Millionen Euro, den sich Africa GreenTec laut Spiegel selbst zuschreibt, ist Philipps Aktienpaket rund 3,6 Millionen Euro wert.“

Der Wirtschaftsminister verteidigte seinen Staatssekretär und betonte, dass man sich an alle Regeln in seinem Haus gehalten habe. Er betonte jedoch auch, dass das dienstliche Handeln nicht von privatem Interesse geleitet werden sollte. Es ist nicht untersagt, sich an Fonds oder in Gesellschaften zu engagieren. Er schlug vor, die Compliance-Vorschriften anzupassen, aber dann aber auch für alle anderen Ministerien! Es war eine gereizte Stimmung, und die Antworten wurden teilweise umgangen. Die Fragen wurden nur gesammelt gestellt. Die Hauptfrage blieb offen: Nutzte der Staatssekretär seine Unternehmensbeteiligungen, um von Entscheidungen des Wirtschaftsministeriums zu profitieren? Der Staatssekretär wies die Vorwürfe zurück. Ein Interessenkonflikt liegt nicht vor.

Auch bei der Aktuellen Stunde im Bundestag wurde hitzig diskutiert zum Heizungsgesetz. Die Pläne für das Heizungsgesetz sind auch innerhalb der Ampelkoalition stark umstritten. Aufgrund grundsätzlicher Bedenken der FDP wurde der Gesetzentwurf in dieser Woche nicht in erster Lesung vom Bundestag beraten. Er wurde aber auch nicht zurückgezogen von der Ampelkoalition und soll nun überarbeitet und dann im Bundestag diskutiert werden. Im Jahr 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden.

Das Heizungsgesetz sollte 2024 kommen, jetzt ist ein Start auch 2025 denkbar. Kann man als Bauherr gerade noch verlässlich planen? „Wir haben ein Problem der Gleichzeitigkeit. Die Regierung will möglichst schnell alle Klimaschutzmaßnahmen umsetzen, zugleich musste sie auf die Energiekrise reagieren. Im vergangenen Jahr kamen fast im Wochentakt neue Verordnungen. Da hapert es nicht nur am Geld. Gerade kleinere Unternehmen können das nicht mehr verarbeiten, sie sind völlig überfordert.“ (Interview bei T-Online. Axel Gedaschko Präsident des GdW, des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Er vertritt vor allem gemeinnützige und kommunale Wohnungsunternehmen.)

In dem Referentenentwurf für das Gesetz zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärme ist eine Pflicht zur Wärmeplanung bis zum 31. 12. 2026 vorgesehen. Es gilt für alle Gebiete, in denen mehr als 100.000 Einwohner gemeldet sind. Ebenso bis zum 31.12.2028 für alle Gebiete, in denen mehr als 10.000 Einwohner gemeldet sind.

Mit seinen 4770 Einwohnern ist Crivitz schon jetzt noch schneller in der Planung. Die Mehrheitsfraktionen der CWG – Crivitz und die Linke wollen eine Machbarkeitsstudie zur regenerativen Energieversorgung und Wärmeplanung für 90.000 € bereits 2024/25 vorlegen. Zudem hält die „Arbeitsgruppe der erneuerbaren Energie Barnin-Zapel-Crivitz“ felsenfest an ihrer Planung zur regenerativen Energieversorgung mit einer Karbonisierungsanlage im Gewerbegebiet in Crivitz fest. Sie dient zur Erzeugung von Pflanzenkohle und warmen Wasser und verarbeitet in einem pyrolytischen Verfahren Reststoffbiomasse zu sehr hochwertiger Pflanzenkohle. Der Prozess wird als allotherm bezeichnet.

Der Brennstoff (biologisch abbaubare Abfälle wie Baum und Strauchschnitt, Grünschnitt, Laub, sonstige Gartenabfälle und landwirtschaftliche Waldhackschnitzel und Biomasse) gelangt über eine Dosiereinrichtung in den Reaktor und wird dort auf bis zu 800 °C erhitzt. Die dabei gewonnene Wärme beheizt ein Reaktor und steht danach zur Nutzung zur Verfügung. Das soll die Grundlage für ein neues Fernwärmenetz in der Neustadt in Crivitz werden. Die Planungen sind in der Arbeitsgruppe tief verankert und nirgends, woanders.

Die Gemeinde Zapel profitiert von dieser Entscheidung, allerdings nicht die Gemeinde Barnin. Warum auch immer. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe der erneuerbaren Energien Barnin-Zapel-Crivitz wurden von den Bürgermeistern handverlesen und ihre Tagungen sind nicht öffentlich. Die Schwerpunkte der Tätigkeit sind ebenfalls nicht bekannt, sondern nur die Resultate in Beschlussvorlagen in der Stadtvertretung. Alles klingt so wie in Berlin. Das ist im Kleinen so wie im Großen.

Nach 48 – Monaten erwacht der Ortsverband „Bündnis 90/die Grünen“ und will näher an die Leute kommen?

10.Mai-2023/P-headli.-cont.-red./274[163(38-22)]/CLA-111/52-2023

Neuer Ortsverband der BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN will näher an die Leute kommen?

Bereits im März dieses Jahres hat sich ein neuer Ortsverband der Grünen in Goldberg-Mildenitz und Crivitz gegründet. Im Vorstand vertreten und als Sprecher gewählt ist der Herr Andreas Katz (Ehemann von der ortsansässigen Fraktionsvorsitzenden, der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag LUP Frau Ulrike Seemann-Katz).

„Von Oktober 2012 bis Oktober 2016 teilte er sich den Landesvorsitz mit Claudia Müller. Seit dem 9. Januar 2023 ist Frau Claudia Müller als Nachfolgerin von Manuela Rottmann parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft. Die Schwerpunkte von Andreas Katz sind Bildungs- und Kulturpolitik sowie die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus. Er lebt seit 1991 in Crivitz (Kreis Parchim). Katz ist verheiratet mit der Kreistagsabgeordneten Ulrike Seemann-Katz, die bei den Landtagswahlen in MV 2002 und 2006 Spitzenkandidaten von Bündnis 90/Die Grünen war“(so kann man es bei wikipedia.org. Nachlesen)

Die Zuständigkeit des neuen Ortsverbandes (Goldberg – Mildenitz und Crivitz) ist nicht ohne Grund gewählt worden, denn er umfasst gleichzeitig das Gebiet des Landtagswahlkreises 32. So umfasst dieser Wahlkreis 32 in seiner Ausdehnung die Ämter Crivitz, Goldberg-Mildenitz und die Sternberger Seenlandschaft. Welcher Zufall ist das? Dies ermöglicht einen Überblick über die neue Ausrichtung für die Leute.

 „Wir wollen mit dem Ortsverband näher an die Leute kommen und sind gespannt, worauf sie politisch Lust haben und was sie bewegt. Dafür stehen wir gerne Rede und Antwort“, sagt Katz in der SVZ im Monat März.

Bei der letzten Kommunalwahl in der Stadt Crivitz erhielt Herr Katz, Andreas 79 Stimmen und Frau Seemann-Katz, Ulrike 118 Stimmen von insgesamt 2558 Wählerinnen und Wähler. Es scheint also, als hätte man in der Stadt Crivitz keine große Lobby.

In den Kreistag LUP wurde Herr Katz, der dieses Jahr seinen 69-jährigen Geburtstag feiert, als „sachkundiger Einwohner“ dann aber trotzdem ab 2019 von seiner grünen Fraktion im Jugendhilfeausschuss und im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport berufen. Er ist zudem Mitglied der Ausschuss-Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH und der Gesellschafterversammlung der ARCUM Südwestmecklenburg GmbH (welche ab 2023 abgewickelt wurde).

In der SVZ wurde berichtet, dass der Ortsverband sich mit verschiedenen Themen vor Ort beschäftigen will, wie dem Waldschutz, Belastungen durch Kiesabbau, Unterstützung Geflüchteter und dem Natur- und Klimaschutz in der Crivitzer Region. Laut Medienberichten sollen auch öffentliche Veranstaltungen geplant werden, an denen man direkten Kontakt mit den Anwohnern aufnehmen kann. Bis jetzt hat nach unserer Recherche nur eine Veranstaltung im September 2021 stattgefunden, wo man plötzlich das Thema „Verträglicher Kiesabbau für Mensch und Natur Pinnow Nord (VKP)“ für sich entdeckt hatte.

Die Erreichbarkeit des neu gegründeten Ortsverbandes (Goldberg-Mildenitz und Crivitz) in den sozialen Medien wie Facebook oder sogar 2023 eine eigene Internetseite, auf der man sich vorstellt und Fragen beantwortet, scheint für die normalen „LEUTE“ nicht zu bestehen.

Alles bleibt bis zur Wahl sicherlich wieder einmal im „grünen Nebel“ versteckt?

35 % der Kommunen wurden 2023 eine eingeschränkte bzw. gefährdete finanzielle dauerhafte Leistungsfähigkeit attestiert. Dies ist eine alarmierende Entwicklung. Die Tendenz bis 2025 beträgt ca. 55 %!

26.März-2023/P-headli.-cont.-red./259[163(38-22)]/CLA-96/37-2023

Die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit von Kommunen im Amtsbereich Crivitz 2023!

Die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit ist Grundlage für die Haushaltsplanung und -wirtschaft der Kommune, die der finanziellen Leistungsfähigkeit anzupassen sind.

Das sollte in der Zukunft mehr Beachtung finden!

Bei Einschränkungen der dauernden Leistungsfähigkeit ist die Kommune gehalten, in Abhängigkeit vom Ausmaß der haushaltsrechtlichen Risiken, unverzüglich alle objektiv zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die zur Wiedererlangung der gesicherten dauernden Leistungsfähigkeit erforderlich sind (vergleiche § 17a GemHVO-Doppik).  Darüber hinaus bildet die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit eine wesentliche Grundlage für die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zum Haushalt und zu Anzeigen nach § 55a KV M-V.

Die Planung der Haushaltswirtschaft wird dem Erfordernis einer stetigen Aufgabenerfüllung nur dann gerecht, wenn die Erträge sowie laufenden und investiven Einzahlungen auf Dauer ausreichen, um sowohl die Deckung der Aufwendungen als auch der laufenden und investiven Auszahlungen sicherzustellen.

Die Doppik zeigt langsam ihre Wirkung!

11 Jahre nach Einführung der Doppik rächen sich nun, dass immer noch keine aktuellen Jahresabschlüsse für die Kommunen vorliegen, sondern lediglich fortgeschriebene Daten auf vorläufigen Rechnungsergebnissen, genauer gesagt angenommenen Planungsdaten. Die Rücklagen der Gemeinden sind aufgebraucht und die liquiden Mittel gehen zur Neige. Über Jahre glaubte man sich in finanzieller Sicherheit durch das zusätzliche Anlagevermögen, das durch die Doppik eingeführt wurde. Das ist jedoch vorbei, jetzt wird deutlich, wer die Finanzstrategie gut umgesetzt hat.

Diese Mittel in der Stadt Crivitz werden spätestens zum 31. 12.2024 für den investiven Finanzbedarf und die noch vorhandenen ERMÄCHTIGUNGEN für Investitionen verbraucht sein.

Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Crivitz ist zu erwarten, dass der Hebesatz für die Grundsteuer und Gewerbesteuern frühestens zum 31.12.2023, spätestens jedoch zum 31.12.2024 um 10 Prozentpunkte angehoben werden muss, um weitere Fördermöglichkeiten zu nutzen.

Ohne eine energische Sparpolitik bei den Ausgaben und zusätzliche Einnahmen wird die Stadt Crivitz für die nächsten Jahre bis 2028 auf ein Haushaltssicherungskonzept mit drastischen Ausgabenkürzungen angewiesen sein.

Der Haushalt für das Jahr 2023 berücksichtigt keine Umwelt-, Sozial- und Aufsichtsstrukturen, die für Effizienz, Kontrolle und ein angemessenes Risikomanagement relevant sind, auch über den 26. Mai 2024 hinaus.

Das Eigenkapital ist wieder ein wichtiger Bestandteil der Immobilienfinanzierung nicht nur für private, sondern auch für öffentliche Haushalte. Das Land MV gewährt für Bauprojekte eine Förderung von 50 Prozent in besonderen Fällen von Projekten bis zu 75 Prozent. Sonderbedarfszuweisungen an Förderungen bis zu 90 % sind möglich bei bestimmten Schwerpunktinvestitionen, aber immer bei Vorlage aktueller Jahresabschlüsse, das heißt bis einschließlich 2021, diese Voraussetzungen liegen aber in der Stadt Crivitz noch nicht vor.

Pro Einwohner weist die Stadt Crivitz zum Ende des Haushaltsjahres 2023 eine investive Verschuldung in Höhe von 396,31€ aus. Es soll das entscheidende Bauboomjahr für den Wahlkampf 2024 werden, um sich Monument für die Ewigkeit zu errichten.

Die Stadt Crivitz wirtschaftet derzeit über ihre finanziellen Verhältnisse und plant in ihrer Haushaltsplanung für die Folgejahre bis 2025 Defizite im Ergebnis- und Finanzhaushalt. Dies ist der aktuellen finanziellen Lage bei mangelnder Liquidität und Schulden (ca. 2,0 Mio.€) nicht angemessen.

Ein deutlicher Gesetzesverstoß, aber niemand reagiert darauf? Der Landesrechnungshof MV wird bestimmt beim Amt Crivitz genauer hinschauen!

10.Febr.-2023/P-headli.-cont.-red./239[163(38-22)]/CLA-76/17-2023

Warum wird in *aufgestellt*, *geprüft* und *festgestellt*, unterschieden? Nun, die Jahresabschlüsse gelten als aufgestellt, wenn sie durch das Rechnungsprüfungsamt erarbeitet wurden. Danach wird in einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Crivitz der Entwurf des Rechnungsprüfungsamtes geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk verabschiedet.

Erst dann können die Gemeinden diesen Entwurf durch einen Beschluss endgültig feststellen. Deshalb diese wichtigen Unterschiede – aber egal, im Amt Crivitz fehlen ja alle drei Kategorien zusammen und das ist noch viel schlimmer!

Den 17 Kommunen im Amt Crivitz fehlt es an aktuellen, *aufgestellten*, *geprüften* und *festgestellten* Jahresabschlüssen für eine genaue Haushaltsplanung 2023/24!

Genau an dieser Stelle liegt das Dilemma.

Es fehlen seit dem 01.01.2023 noch ca. 44 *aufgestellte*, *geprüfte* und *festgestellte* Jahresabschlüsse seit 2017 für die Kommunen.

Bis zum 31.05.2023 müssen bereits weitere 17 Jahresabschlüsse des Jahres 2022 aufgestellt sein, wie es die Kommunalverfassung M-V vorsieht. Insgesamt handelt es sich um 61 fehlende Jahresabschlüsse der Gemeinden für eine genaue Haushaltsplanung der Jahre 2023/24!

Gemäß Kommunalverfassung M-V § 60 (4) ist der Jahresabschluss innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Dies bedeutet, dass dieser bis spätestens 31.05. des Folgejahres aufzustellen ist und bis zum 31.12. durch die Gemeinde- bzw. Stadtvertretung festzustellen ist. Eine Verlängerung des Termins ist seit dem 31.12.2022 nicht mehr möglich!

Trotz der seit 2016 andauernden Anwendung des kommunalen Finanzstrukturanalyse-Kennzahlensets ist keine vollständige Beurteilung der aktuellen Finanz-, Ertrags-, Vermögens- und Liquiditätslage der Kommunen im Amtsbereich Crivitz möglich, da der Verzug bei der Feststellung der Jahresabschlüsse weiterhin besteht.

Seit der Einführung der Doppik 2012, die eine nachhaltige Steuerung der Haushaltswirtschaft anstrebt, ist es dem Amt Crivitz nicht gelungen, dieses Element bei den Gemeinden umfassend zur Wirkung kommen zu lassen.  

Diese Haushaltspläne enthalten aber oft nur fortgeschriebene Planwerte oder kumulative Ergebnisvorträge, die als Grundlage für aktuelle Beschlussfassungen über die Haushaltspläne 2023/24 benutzt wurden [z. B. sogenannte *sorgfältig geschätzte Daten, soweit sie nicht errechenbar waren oder entsprechende Orientierungsdaten]. Es werden häufig Standardtexte in den Berichten verwendet, die jedoch zu unkonkret auf die Gemeinde zugeschnitten sind.

Nur die aktuellen Jahresabschlüsse bis 2021 ermöglichen es, die Leistungsfähigkeit und den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune für die Haushaltsplanungen 2023/24 zu erkennen. Die finanzielle und wirtschaftliche Lage der einzelnen Kommunen ist ohne aktuellen Jahresabschluss schwer einzuschätzen und daher ist dieser auch eine Grundlage für die Vergabe von FÖRDERMITTELN.

Wird sich dieser Verstoß weiterhin ungehindert ausbreiten?

Bis heute haben ca.  30 % der Gemeinden des Amtes Crivitz noch keine gültige Haushaltssatzung für das Jahr 2023 und befinden sich zurzeit in einer vorläufigen Haushaltsführung, auch als Interims- oder Übergangswirtschaft oder Nothaushaltsrecht bezeichnet.

Die meisten Gemeinden (ca. 70 %) des Amtes Crivitz haben ihre Haushaltspläne für das Jahr 2023 trotz fehlender Jahresabschlüsse verabschiedet und sogar 30 % haben bereits einen Doppelhaushalt bis Ende 2024.

Es sollte der große Wurf ab 2020 werden von der neuen Amtsausschussspitze und wurde hoch hochgepriesen, bis jetzt ist davon nicht viel zu spüren. Im Fokus stand die Wirtschaftlichkeit in der Kooperation, kurz gesagt, es sollte auch ein *Exportmodell* werden.

Das Amt Crivitz schloss 2021 mit dem Amt Hagenow-Land einen Kooperationsvertrag zur Rechnungsprüfung ab, um die Jahresabschlüsse im Amtsbereich Crivitz endlich voranzubringen. Benötigt werden im Amt Crivitz pro Jahr 17 Jahresabschlüsse und im Bereich Hagenow-Land weitere 20, insgesamt also 37.  Zu diesem Zweck wurde zusätzlich ein Rechnungsprüfungsamt gegründet, Mitarbeiter eingestellt und ein Beamter ernannt, der nicht an das Weisungsrecht gebunden ist, um so 20 bis 30 Prüfungen im Jahr zu schaffen. Das ist sehr kostenintensiv, ca. 125.000 € pro Jahr! Aber reicht das?

Wir berichteten darüber am 03.02.2022 https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/haushaltplaene-der-kommunen-2022-im-amtsbereich-crivitz-mit-fehlenden-aktuellen-aufgestellten-und-festgestellten-jahresabschluessen/

So gab Herr Michael Rachau (Amtsleiter des Rechnungsprüfungsamtes Crivitz) gegenüber der SVZ eine Stellungnahme am 25.02.2021: „Ich halte das Pensum, das geschafft werden muss, für machbar. Vieles lässt sich mittlerweile digital einsehen und auch prüfen“, erklärte Herr Rachau.

Der Satz ist heute nicht mehr gültig und wurde von der Realität überholt. Der Prüfungsausschuss des Amtes Crivitz hat in den vergangenen zwölf Monaten drei Sitzungen abgehalten, in denen nur 11 von 17 Gemeinden des Amtes ihre Jahresabschlüsse geprüft wurden. Die Gemeinde Pinnow erhielt erstmals im Jahr 2022 seit 2015 fünf Jahresabschlüsse auf einmal. Das ist ein bemerkenswerter Fortschritt.

Nachdem wir unsere letzte Meldung hierzu am 03.02.2022 veröffentlicht hatten, schien es, als ob sich etwas in Bewegung gesetzt hätte, doch wie zuvor erwähnt, es schien nur so.

So berichtete noch Herr Klaus-Michael Glaser (1. Stellvertreters der Amtsvorsteherin im eigenen Wirkungskreis) gegenüber der SVZ am 25.02.2021 „Wir haben jetzt etwas geschaffen, das nicht nur hoffentlich Bestand hat, sondern sich auch als Exportmodell durchsetzt. Ein Rechnungsprüfungsamt im eigenen Haus bedeutet für alle Vorteile“. Die Bilanz nach zwei Jahren sieht anders aus und ist eher ernüchternd, Importeure haben sich auch noch nicht gemeldet bei diesen hohen Kosten.

Sind Windräder wirklich sauber oder verbirgt sich hinter ihnen ein schmutziges Geheimnis?

06.Febr.-2023/P-headli.-cont.-red./237[163(38-22)]/CLA-74/15-2023

Der Strom ist sicherlich sauber, aber die Herstellung bzw. die Fertigstellung der Windräder selbst ist nicht umweltfreundlich. Die grüne Zukunft, die wir anstreben, hat auch einen dunklen Schatten in anderen Ländern!

In dieser Woche wurde die Gesetzgebung vereinfacht, um den Ausbau schneller voranzubringen, weil die Windräder im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der nationalen Sicherheit dienen. Es ist geplant, 2 % der Landesfläche mit Windrädern zu bebauen, um dies zu ermöglichen, wurden Einschränkungen im Artenschutz und der Umweltverträglichkeit vorgenommen und Einspruchsmöglichkeiten wurden eingeschränkt.

In Deutschland gibt es etwa 30.000 Windräder, die 22 Prozent des Stroms erzeugen, der verbraucht wird. Trotz der hohen Anzahl an Windenergieanlagen, die bereits installiert wurden, werden nach allgemeiner Schätzung weitere 10.000-15.000 Windräder benötigt, da diese modernen Anlagen effizienter und höher sind als die älteren Modelle. Es ist eine Abwägung zwischen dem Schutz von Arten und dem Schutz unseres Klimas. Beides zu maximieren, ist nicht möglich; eines von beiden wird verloren gehen!

Dennoch kann die Windkraft nicht alle Probleme lösen, die wir haben, sie ist sehr kostenintensiv und nicht immer verfügbar sowie bis heute nicht gut speicherbar unserem Land nicht verfügbar sind. Zu diesem Zweck benötigen wir Rohstoffe, die wir in Europa nicht in ausreichender Menge haben, z.B. Kupfer. Beim Kupferabbau entstehen giftige Stoffe und umweltschädliche Abfälle. Zudem ist unser Rohstoffbedarf abhängig von Ländern wie Chile oder Bolivien, die großen Vorkommen der benötigten Rohstoffe haben.

Auch die Windräder benötigen viele Rohstoffe wie z. B. Balsaholz aus Ecuador es wird für die Rotorblätter der Windräder verwendet und in einem Rotorblatt stecken circa 50 Bäume. Für ein ganzes Windrad benötigt man demnach in etwa 150 Bäume. Aber warum verwendet man dieses besondere Holz für ein Windrad? Das Material eignet sich optimal als Kernmaterial, da es eine sehr geringe Dichte hat und wenig wiegt. Das spannende an dem Holz ist, dass es starke Kräfte aushält.

Windenergie ist eine saubere Energiequelle, das ist das zentrale Verkaufsargument für Windradhersteller. Gute Zeiten für die Branche. In den Generatoren von immer mehr Windrädern steckt das Metall Neodym, eine sogenannte seltene Erde aus China. Der Vorteil von Neodym-Windrädern liegt darin, dass sie häufig nur mit zwei Komponenten auskommen: dem Rotor und dem Stromgenerator. Das ist der sogenannte Direktantrieb. Natürlich viel billiger und effizienter: man spart Gewicht und Wartungsarbeiten.

Es ist zu befürchten, dass wir in diesen Ländern eine Umweltverschmutzung erzeugen, nur weil wir hier gerade Kohle und Atom durch Wind und Sonne ersetzen und weil alle ein Smartphone und mit einem E-Auto besitzen wollen. Es wird in unserem Land deutlich zu wenig über das Thema Stromsparen diskutiert.

Alle wollen noch mehr Strom, ob Industrie und Verbraucher, alles soll digitalisiert werden, aber ist nun die Windkraft, das Allheilmittel für unsere Zukunft in der Stromerzeugung? NEIN!!! Der gesunde Mix macht es!

Demontierung des  Natur – und Landschaftsschutzes per »Notverordnung«!

03.Febr.-2023/P-headli.-cont.-red./236[163(38-22)]/CLA-73/14-2023

Der Wirtschaftsminister will nun 18 Monate lang per Notverordnung an bestehendem Recht vorbeiregieren, um schneller Windräder aufstellen zu können.

Um die Genehmigung von Windrädern zu beschleunigen, soll die Umweltverträglichkeitsprüfung künftig entfallen. Gibt es in einem für Windkraft oder Stromleitungen (z. B. 110 KV) ausgewiesenen Gebiet schon eine strategische Umweltprüfung, kann diese im Genehmigungs-verfahren und die artenschutzrechtliche Prüfung der einzelnen Anlagen entfallen.

Für diese Zwecke soll das Geld, das die Betreiber von Windenergieanlagen und Stromleitungen für Gutachten ausgegeben haben, für Projekte zum Schutz der Artenvielfalt eingesetzt werden. Durch diese Maßnahme wird nicht der rechtliche Status reduziert, sondern es wird zu einer schnelleren und effektiveren Verfahrensweise kommen.

Der Wirtschaftsminister soll es am Montagabend so eilig gehabt haben, dass er sich schnell im „Umlaufverfahren“ (E-Mail) die Zustimmung der Kabinettskollegen eingeholt hat, um dann eine Notverordnung anzukündigen. Er hatte zuvor in Brüssel bei der EU selbst an der Möglichkeit mitgearbeitet, dass die Windenergie an Land als übergeordnetes öffentliches Interesse betrachtet werden sollte.

Diese Anweisung aus Brüssel ist erst einen Monat alt, und die Abgeordneten und Verbände konnten sich kaum mit der Materie auseinandersetzen.

Die Mitglieder des Fördervereins Welterbe Schwerin müssen noch einmal alle Kräfte mobilisieren. Einreichung der Unterlagen beim Welterbekomitee der UNESCO am 01.02.2023!

14. Jan.-2023/P-headli.-cont.-red./227[163(38-22)]/CLA-64/05-2023

Wir müssen uns im entscheidenden Jahr der Bewertung noch einmal mehr anstrengen! Die Mitgliederversammlung des Vereins zur Förderung der gemeinnützigen Zwecke des Welterbes Schwerin (Residenzensemble Schwerin) e.V. im Dezember 2022.

Im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung des Schweriner Weltsterbevereins zog man eine erfreuliche Bilanz. Die Realisierung des Projekts „Residenzensembles Schwerin – Kulturlandschaft des romantischen Historismus“ nimmt im Jahr 2023 einen entscheidenden Schritt. Die Mitglieder des Vereins setzen sich seit vielen Jahren für die Aufnahme des Residenzensembles in Schwerin in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes ein. Auch der Crivitzer Lokalanzeiger ist durch seine Co-Autoren im Verein seit Jahren vertreten und beteiligt sich aktiv an dieser Gestaltung.

Durch die Errichtung der Stabsstelle Weltkulturerbe wurde eine wichtige Grundlage für die Arbeit geschaffen. Die enge Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt, dem Verein sowie mit dem Landtag M-V und internationalen Experten zum Thema Welterbe hat es ermöglicht, alle Aktivitäten auf ein gemeinsames Ziel zu bündeln.

Es wurde im Dezember 2022 in der Versammlung von dem Vorsitzenden Joachim Brenncke viele Aktivitäten bildlich noch einmal dargestellt und die unermüdlichen Anstrengungen für die Ausarbeitung des UNESCO-Welterbeantrages. Durch die Neuausrichtung der Strategie des Antrages im Mai 2022 sei es gelungen, das Alleinstellungsmerkmal von Schwerin auf die großherzogliche Residenz in ihrem Beziehungsgefüge besser darzustellen.

Im Mai 2022 wurde die Strategie des Antrages überarbeitet, um die Alleinstellungsmerkmale der Großherzoglichen Residenz in ihrem Beziehungsgefüge besser darzustellen. Im Fokus steht das Schloss mit Burg- und Schlossgarten mit seinen vier Themenkomplexen, die jeweils fünf bis acht Gebäude umfassen. Diese repräsentativen und politischen Gebäude sowie die Verwaltungs-, Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen sind bis heute erhalten und einzigartig für die Darstellung des Antrages.

Die Koordinatorin Frau Linda Holung berichtete nun von dem fertiggestellten Dossier (ca. 380 Seiten, vorerst noch in Englisch) und dem Managementplan, wofür sie einen überwältigen Applaus von den ca. 50 anwesenden Mitgliedern erhielt. Diese Dokumente werden am 1. Februar 2023 offiziell eingereicht beim Welterbekomitee der UNESCO und werden dann von Experten des Welterbekomitees und des internationalen Denkmalrats Icomos geprüft. Eine intensive und ausführliche Prüfung der Bauwerke wird im Jahr 2023 in Schwerin stattfinden, bevor das Welterbe-Komitee der UNESCO im Jahr 2024 über die Aufnahme der Bauwerke in die Welterbeliste entscheidet.

Der Oberbürgermeister von Schwerin Rico Badenschier würdigte die Anstrengungen, die in den letzten Monaten getätigt wurden, und betonte, dass wir in der heißen Phase der Prüfungen jetzt auf die Unterstützung der Öffentlichkeit angewiesen sind. Auch die anwesenden Angelika Fritsch als Vertreterin des Mecklenburgischen Staatstheaters sprach sich nochmals für eine umfassende Unterstützung aus, das gesamte Haus wird alle Anstrengungen des Vereins unterstützen. Der Ehrenvorsitzende des Vereins Norbert Rethmann bedankte sich beim Vorsitzenden für die geleistete Arbeit und appellierte an alle Vereinsmitglieder, die Anstrengungen 2023 zu steigern.

In der anschließenden Diskussion wurden viele Vorschläge für ein neues Layout der Internetseite gemacht, ein neues Logo, die Aktivierung von Newslettern und sogar ein eigenes Facebookprofil diskutiert. Viele Mitglieder waren überzeugt, dass die SUR (Stadt-Umland-Gemeinden) in das Projekt einbezogen werden sollten und ihre touristischen Angebote dazu beitragen. Herr Badenschier nahm diese Vorschläge wohlwollend auf und versprach das vorzutragen bei den Umlandgemeinden. In einer begeisternden Ansprache hat Frau Dorin Müthel-Brenncke gezeigt, wie man das Interesse der Bürger am Schweriner Welterbe noch weiter steigern kann. Es war unmöglich, dieser Aufforderung zu widerstehen, und so meldeten sich spontan einige freiwillige Helfer.

Die Redaktion des Crivitzer Lokalanzeigers appelliert an die Leser/innen und Bürger, den Schweriner Welterbe-Verein finanziell oder durch die Mitarbeit an Veranstaltungen zu unterstützen, damit die Titel: Welterbestätte der UNESCO im Jahr 2024 Wirklichkeit wird.

https://www.welterbe-schwerin.de/spenden

Spenden per Überweisung (IBAN/BIC)

Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
IBAN: DE32 1405 2000 1711 2565 16
BIC: NOLADE21LWL

VR-Bank eG, Schwerin
IBAN: DE84 1406 1308 0000 0004 00
BIC: GENODEF1GUE

Wir sind gewachsen – und brauchen dich! In eigener Sache -Die Chefredaktion!

23.Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./206/81-22/CLA-43/43-2022

Wenn Sie an dieser interessanten und abwechslungsreichen Aufgabe interessiert sind, nutzen Sie vorzugsweise bitte die Möglichkeit der Online-Kontaktaufnahme unter info@crivitzer-lokalanzeiger.de. Bitte senden Sie uns Ihr kurzes Statement mit Angabe Ihrer Kontaktdaten oder telefonisch erreichen Sie uns unter dieser Nummer: Tel.: +49 152 59551390

Anfrage per E-Mail, Telefon oder Telefax

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Community/CLA Crivitzer – Lokalanzeiger

Ansprechpartner: Normund Behning

Verbrennen?Verwertung und Entsorgung von pflanzlichen Abfällen im LK LUP!

06-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./190/65-22/CLA-27/27-22

Neuer *Leitfaden* zum Verbrennen von Abfällen im Landkreis LUP! Gartenabfälle dürfen nur noch verbrannt werden, mit einer Ausnahmegenehmigung!

@ALLRIS®net

Die Erlaubnis zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist also in MV bereits jetzt rechtlich als Ausnahme an strenge Vorgaben geknüpft.

Das ist der Fall, wenn das Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen auf dem eigenen Grundstück, Einbringen in den Boden, Biotonne oder Kompostieren und die Entsorgung über die von der Abfallwirtschaft LUP- AöR angebotenen Systeme (Wertstoffhof / Annahmestelle) nicht möglich ist oder nicht zumutbar?

Was heist das?

Wenn, also *keine Biotonne vorhanden ist*; *die einfache Strecke zu einem Wertstoffhof bzw. einer Grünabfallannahmestelle größer als 15 km beträgt*;* die Abgabe auch über andere Behältnisse nicht erfolgen kann, bspw. in einem Gartenabfallsack*;* sperrigen pflanzlichen Abfällen  (z.B. Strauchschnitt)  können diese nicht vor Anlieferung zerkleinert werden bspw. durch Heckenschere, Häcksler, Säge*. Oha!

Erst dann und nur dann ist eine Verbrennung der pflanzlichen Abfälle ausnahmsweise nur vom 1. bis 31. März und vom 1. bis 31. Oktober, werktags, während zwei Stunden täglich, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr, gemäß der PflanzAbfLVO M-V zulässig.

Eine Ausnahmegenehmigung ist möglich, sofern eine Entsorgung nach §§ 1 und 2 PflanzAbfLVO M-V nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann bei der unteren Abfallbehörde eine Genehmigung zur Verbrennung von pflanzlichen Abfällen beantragt werden. (Gebühren könnten anfallen). So steht es im neuen Leitfaden des Landkreises LUP.

Die Inspiration hierzu kam durch die Pressemitteilung des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt am 01.07.2022. „Es ist allein schon aus Sicht des Klima- und Ressourcenschutzes einfach nicht mehr zeitgemäß, Gartenabfälle zu verbrennen. Wichtig ist zunächst einmal, dass die Landkreise und Kommunen die Einhaltung der geltenden Bestimmungen kontrollieren bzw. Hinweisen nachgehen und Verstöße entsprechend ahnden. Denn: Es ist prinzipiell und bundesweit verboten, außerhalb von Anlagen Abfälle zu verbrennen. Das regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz als Bundesgesetz.“

Was ist mit einer Feuerschale? JA,aber!

Feuerschalen dürfen nur gelegentlich betrieben werden. Es darf nur naturbelassenes, stückiges, gut abgetrocknetes Holz (Kamin oder Ofenholz) verwendet werden. Das gelegentliche Betreiben einer Feuerschale bzw. eines Lagerfeuers, als Nutzfeuer, ist mit naturbelassenen stückigen Holz mit eventuell anhaftender Rinde, insbesondere in Form von Scheitholz oder Presslinge in Form von Holzbriketts, erlaubt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das Holz nicht frisch geschlagen ist, sondern bereits abgetrocknet ist, dadurch kaum Qualmentwicklung.

Äste in einer Feuerschale?JA,aber!

Ast ist nicht gleich Ast! Ein Ast, der zu Brennholz verwertet wurde, unterscheidet sich von einem Ast, der als Abfall verbrannt wird! Ast als Brennholz = ohne anhaftende Nadeln oder Laub, bereits stückig geschnitten und durch längere Lagerung bereits abgetrocknet. Hierdurch kaum Rauchentwicklung. Das Verbrennen von Heckenschnitt, z.B. Rückschnitt von Brombeerpflanzen, Lebensbäumen, usw., in einer Feuerschale ist nicht erlaubt! Bei diesen Pflanzen handelt es sich nicht um naturbelassenes Holz. Es handelt sich daher um die Beseitigung von Abfall bzw. Pflanzenabfall.

Deshalb Biotonne und Annahmestellen sowie Wertstoffhöfe im Kreisgebiet nutzen, Verbrennen vermeiden – Hinweis auf Leitfaden !

*Basthorst* im Ortsteil Gädebehn der Stadt Crivitz! Bergwerkseigentum Kiese und Kissande der BVVG

01-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./176/51-22/CLA-13/13-22

Das Interessenbekundungsverfahren der BVVG zum Bodenschatz von Kies und Kiessande in Basthorst zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen ist seit dem 31.05.2022 beendet. Seitdem läuft ein Ausschreibungsverfahren der BVVG zum Verkauf des Bergwerkseigentum *Basthorst*, dass nun auch am 30.08.2022 um 08:00 Uhr beendet wurde. Die BVVG schafft mit ihrer Sach- und Rechtslage jetzt Fakten für die Erschließung der Region! Ab jetzt wird es KONKRET und nicht mehr ABSTRAKT für den Ortsteil Gädebehn – speziell Kladow/ Basthorst und Augustenhof!

Die Einflussmöglichkeiten der Stadt Crivitz in den zukünftigen Verfahren zum Abbau des Bodenschatzes ist nur noch sekundär möglich, da das Gebiet auch im Flächennutzungsplan der Stadt im vollen Umfang anerkannt wurde. Diese Tatsache/Sachlage hat nun auch endlich der Bauausschuss der Stadt Crivitz nach 14 Monaten erkannt und darum festgestellt in seiner Sitzung am 18.08.2022, dass „zum Thema Kiesabbau wird in Kürze eine Beratung stattfinden“( laut vorläufigen Protokoll), wahrscheinlich in der Ortsteilvertretung Gädebehn!

Anträge der Opposition (Vorlage – BV Cri SV 442/21 )- eine Beauftragung von Gutachten über den Natur- und Artenschutz und die Landschaftverträglichkeit zum Abbau von Kies und Kiessande in Basthorst durchzuführen  in der Sitzung der Stadtvertretung Crivitz am: 25.10.2021 wurden durch die CWG und LINKE Fraktion -NAMENTLICH- abgelehnt :

Auszug aus dem Protokoll der Stadtvertretersitzung vom 25.10.2021 ALLRIS®net

mit der Begründung: „Frau Beate Prieske informiert, dass sich die betroffenen Einwohner bereits seit März mit dieser Thematik auseinandersetzen. Im September 2021 hat sich dahingehend eine Bürgerinitiative mit 300 Mitgliedern gegründet und mit Fachleuten in Fachgruppen aufgeteilt. Sie empfiehlt, nicht ohne Abstimmung mit der Bürgerinitiative Weiteres in Auftrag zu geben. Frau Britta Brusch-Gamm informiert über den Hinweis von der OTV-Vorsitzenden, hier nicht vorschnell zu handeln und lediglich Rechtsbeistandskosten für den Haushalt einzuplanen.“ ( laut beschlossenen Protokoll).

Wir informieren hier an dieser Stelle von den Ausschreibungsunterlagen und der Darstellung zum Gebiet der BVVG – auzugsweise – Stand 29.08.2022

Objektbeschreibung/ Objekt

Zum Verkauf ausgeschrieben ist das Bergwerkseigentum Basthorst, Bodenschatzkennziffer 9.23, Kiese und Kiessande zur Herstellung von
Betonzuschlagstoffen. Es liegt in einem Sandergebiet (Rinnen- und Niedertausander) und wurde mit 42 Bohrungen entlang von Profilen im Abstand von 300 bis 400 m bei einem Bohrpunktabstand von 200 m auf Kiessande erkundet. Nachgewiesen ist eine bis zu 8,5 m mächtige Kiessandfolge unter max. 5 m schluffigen humosen Sanden, die bis zu 3 m mächtigen kiesarmen/-freien und bis zu 10 m von Schluff durchzogenen Sanden über Geschiebemergel auflagert. Größe des Bergwerksfeldes=3.398.993 m²/ Rechtliche Einordnung: Altes Recht- aufrechterhaltenes Bergwerkseigentum gemäß § 151 BBergG.

Die BVVG ist am Standort Basthorst Eigentümerin mehrerer landwirtschaftlich genutzter Flurstücke mit einer Fläche von insgesamt etwa 160 ha, die große Teile des Bergwerksfeldes Basthorst überdecken. Die BVVG ist weiterhin Eigentümerin der südlich angrenzenden Flächen im Bereich des „Aufsuchungsfeldes Augustenhof“. Dieses etwa 61 ha umfassende Flurstückslos und die oben genannten Flächen stehen derzeit nicht für einen Verkauf zur Verfügung. Die Lagerstätte Basthorst gilt als gut untersucht.

Die rohstofftechnologische Einschätzung erfolgte bezogen auf die Bedürfnisse des damaligen Kieswerkes Pinnow: nach Absieben bei 16 mm jeweils mit und ohne Zugabe von Brechgut, nach Absieben bei 6,3 mm jeweils mit und ohne Zugabe von Brechgut und mit Waschen, sowie getrennt nach Lage oberhalb des Grundwassers, im Grundwasser und für die Gesamtabfolge. Die Produktion umfasste folgendes Sortiment:

  • – unaufbereitet als sonstiger Kiessand
  • – nach Absiebung des Anteils > 16 mm als sonstiger Kiessand 0/8 und
  • – nach Absiebung bei 6,3 Betonkies 4/16 und Betonkiessand 0/4 der Sorte 2.
  • Eine spezifische Nutzungskonzeption für das Feld Basthorst war noch nicht erarbeitet worden. Die Lagerstätte Basthorst ist gemäß KOR 50 in die höchste Sicherungswürdigkeitsklasse eingestuft, wobei die gesamte Kiessandfolge von durchschnittlich 15 m berücksichtigt worden ist.

Verwendungsmöglichkeiten
Die Sandanteile des Lagerstättengebietes Vorbeck – Basthorst können als Füllboden und Bettungsmaterial eingesetzt werden. Die Kiessande lassen sich als Baurohstoffe zu Betonkiesen und Betonkiessanden aufbereiten.
Abbausituation
Das Bergwerksfeld Basthorst ist unverritzt. Entsprechend der Position im Stromgeflecht des Sanders variieren die
Nutzmächtigkeiten der interessierenden Kiessande zwischen 2 und 20 Metern. Im Durchschnitt wird eine Mächtigkeit von 9 bis 10 Metern erwartet, die typischerweise im kombinierten Nass- und Trockenschnitt gewonnen wird. Hinsichtlich einer etwaigen Aufschluss- und Renaturierungsplanung wird auf die Rubriken RAUMORDNUNG und BESONDERHEITEN verwiesen. Eine Nachnutzungskonzeption, die den touristischen Ansatz der Kommune einerseits und andererseits den Flächenbedarf der Landwirtschaftsbetriebe unterstützt, kann überlegt werden. Einer rohstoffwirtschaftlichen Nutzung des bewaldeten Feldesteils steht das Landesumweltministe-rium nach Angaben aus dem Jahr 1993 ablehnend gegenüber. Vorratssituation Für das Teilfeld Basthorst wurden seinerzeit für die obere Kiessandfolge sogenannte C2-Vorräte an Rohkiessanden zur Produktion von Betonkiessand, Betonkies und sonstigem Kiessand im Umfang von 14,24 Mio. t bilanziert (davon 0,51 Mio. t mit Restriktionen) sowie prognostische Vorräte im Umfang von 2,25 Mio. t

ÖFFENTLICHE PLANUNG
Landesplanerische Einordnung. Gemäß der Karte der raumordnerischen Festlegungen des Landesentwicklungsplans MV 2016 befindet sich das Bergwerkseigentum Basthorst innerhalb von Vorbehaltsgebieten für Tourismus und für Trinkwassersicherung. Daneben wird es
teilweise von einem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft erfasst.

Regionalplanerische Einordnung Im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg wird das Bergwerksfeld
Basthorst als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung nicht berücksichtigt. Es liegt innerhalb eines Vorbehaltsgebietes für Tourismus/Tourismusentwicklung und mit seinem bewaldeten Teil im Stadt-Umland- Raum der Landeshauptstadt Schwerin (Gemeindegebiet Gneven), mit seinem nicht bewaldeten Teil im Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft (Gemeindegebiet Crivitz).
Flächenanteilig untergeordnet sind kleinräumige Vorbehaltsgebiete für Trinkwasser und für Kompensation und Entwicklung dargestellt.

Kommunale Planung
Für das zwischen den Ortslagen Basthorst, Augustenhof und Kladow liegende Bergwerksfeld Basthorst sind mit Ausnahme der Verbindungswege und der sie begleitenden kommunalen Ver- und Entsorgungsanlagen (Wasser, Abwasser, Telekommunikation) keine kommunalen Planungen bekannt. Das Bergwerksfeld Basthorst ist im Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz dargestellt. Quellen: BVVG-GIS: TK, Webseite des Amtes Crivitz, Abfrage zuletzt im März 2021: Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz, Gemeinde Gneven ohne Flächennutzungsplan.

Erweiterungsmöglichkeiten
Die rohstoffgeologisch untersuchte Kiessandlagerstätte erstreckt sich über das Bergwerksfeld Basthorst hinaus in sein großräumiges Umfeld, vgl. Quelle [1] zur Rubrik LAGERSTÄTTE. Das Bergwerksfeld Basthorst bildet die Fortsetzung des großräumigen Kiessand-Höffigkeitsgebietes Pinnow südlich der Warnow und liegt im Südwesten des großräumigen Kiessand-Höffigkeitsgebietes Basthorst nördlich bzw. östlich der Warnow., vgl. KOR 50.

Landwirtschaftliche Nutzungsinteressen
Für einige das Bergwerksfeld überdeckenden Flächen liegen der BVVG Kaufanträge von landwirtschaftlichen Betrieben vor. Die BVVG informiert hiermit über das im Rahmen ihrer Ackerlandausschreibungen in der Gemarkung Kladow zum Ausdruck gekommene intensive landwirtschaftliche Interesse an Flächen im Sandergebiet des Betrachtungsraumes, darunter u.a. von Junglandwirten und Tierproduktionsbetrieben.(Quelle: BVVG. VV76-2450-001915-AUS provisionsfrei- sowie Ausschreibungsbedingungen für die Verwertung von Bergwerkseigentum.-https://www.bvvg.de)

In eigener Sache!

Aufmerksam auf dieses Thema wurden wir, als der Schaukasten von Anna Schade am 08. Juli 2021 in Facebook einen Hinweis gab auf die Internetseite der BVVG zum Thema Basthorst. Nach einer kurzen Recherche stellten wir damals fest, dass seit ca. 3. Wochen (also seit Juni 2021) bereits tatsächlich die BVVG aufrief zur Bekundung von Kaufinteresse an dem Bodenschatz von Kies und Kiessande in Basthorst. Nach weiteren intensiven Recherchen in Berlin/Schwerin und Stralsund zu der aktuellen Rechtslage, Bauleitplanungen vom Land MV und der Stadt Crivitz, zu dem Bergwerkseigentum berichteten wir das erste Mal über dieses Thema am 19.10.2021- siehe dazu den LINK…https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/das-kies-und-kiessande-abbaugebiet-rund-um-basthorst/

Seit diesem Tage befassen wir uns sehr tiefgründig mit diesem Thema und haben im Hintergrund diese Problematik, nie aus den Augen verloren, sondern ständig die aktuelle Termin-, Planungs- und Rechtslage beobachtet und recherchiert. Ab dem 31.08.2022 ist also ein weiterer Prozessabschnitt eingeleitet worden durch die BVVG, dass eine Grundlage bietet für den zukünftigen Eigentümer des Bergwerkseigentums in Basthorst, einen möglichen Hauptbetriebsplan schon ab 2023 zu erarbeiten und darzulegen. Nach dem Planungsbeschleunigungsgesetz wäre dann sogar schon ab 2025 mit einer Genehmigung zum Abbau der Kies und Kiessandes zu rechnen, wenn denn der Zuschlag von der BVVG bis Ende 2022 bereits erteilt wird, wovon man eigentlich ausgehen kann. Der Bedarf zum Abbau an Kies und Kiessande in MV wird schon allein dadurch wachsen, aufgrund des verabschiedeten Windenergie-flächenbedarfsgesetz – WindBG, mit dem verstärkten Ausbau von erneuerbaren Energien (Windenergieanlagen 1,4% bis 2027 und 2,1 % bis 2032 von der gesamten Landesfläche MV, also ca.  48.920,445 Hektar!), und den Ausbau der Infrastrukturprojekte bis 2032 durch das Land MV!

Die Aufgabe der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH ist es „privatisiert ehemals volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen und Vermögenswerte in den fünf neuen Bundesländern.Es fällt keine Maklerprovision an.“ Mit dem oder den in Betracht gezogenen Bietern werden Verhandlungen über die Vertragsinhalte geführt. Der BVVG steht es frei, bis zur endgültigen Entscheidung über den Zuschlag zur Aufklärung des Gebotes weitere Informationen von den Bietern abzufordern. Zuschlagserteilung: Die Entscheidung zur Vergabe des Objektes erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Gebote. Die BVVG ist in ihrer Zuschlagsentscheidung frei und nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden.„(Quelle: BVVG. VV76-2450-001915-AUS provisionsfrei- sowie Ausschreibungsbedingungen für die Verwertung von Bergwerkseigentum.-https://www.bvvg.de)

Resümee

Der Kiesabbau in diesem Gebiet beinhalte grundsätzlich einen Konflikt zum Natur- und Landschaftsschutz. Es ist wichtig, die mit dem Abbau von Kies und Kiessande verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Belastung der Einwohner durch Immissionen und Verkehr zu minimieren.

Tatsache ist aber und darüber müssen sich jetzt endlich alle Beteiligten bewusst werden, dass ein Abbau von Kies und Kiessande in dem Bergwerksgebiet Basthorst stattfinden wird, in den nächsten Jahren. Dieser Abbau liegt im öffentlichen Interesse unseres Landes MV und hat einen besonderen Stellenwert . Nun gilt es durch die beteiligten Kommunen, die Auseinandersetzung in den entsprechenden Gremien zu führen, um die Einflussgrößen für Mensch, Natur und Tier zu minimieren.

4. Änderung der Bundesnaturschutzgesetzes ausgegeben 20. Juli 2022- §45b Abs.(2) Abstand zur Windenergieanlage

21-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./171/46-22/CLA-8/8-22

Artenschutz wird ausgebremst!

Die 4. Änderung der Bundesnaturschutzgesetzes, ausgegeben 20. Juli 2022 –Teil I Nr. 28 ist verkündet und einige Teile treten sofot in Krakt und andere am 01.02.2023! Dazu wurde in der Änderung des Gesetzes der Grundsatz verankert, dass Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen.

Bundeseinheitliche Standards sollen die Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen – vor allem bei der artenschutz-rechtlichen Prüfung. Hier liegt der Fokus auf der Signifikanzprüfung beim Tötungs- und Verletzungsverbot für Vögel und auf der artenschutzrechtlichen Ausnahmeerteilung. Das Bundesamt für Naturschutz ist künftig dafür zuständig, zum dauerhaften Schutz besonders betroffener Arten – zum Beispiel bestimmte Brutvögel und Fledermäuse – nationale Artenhilfsprogramme aufzustellen und umzusetzen. Zur Finanzierung sollen auch Anlagenbetreiber beitragen.( Quelle-www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt)

Der Zielkonflikt zwischen Energiewende und Artenschutz bleibt! Er ist durch diese Gesetzesänderung nicht aufgelöst!

Auszüges aus dem Gesetz ( https://www.bgbl.de/Bundesanzeiger)

Artikel 1
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Das Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3908) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Nach der Angabe zu § 45a werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme“.
b) Der Angabe zu § 74 werden ein Semikolon und das Wort „Evaluierung“ angefügt.
c) Nach der Angabe zu § 74 werden die folgenden Angaben angefügt: „Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2)“.

2. Dem § 26 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) In einem Landschaftsschutzgebiet sind die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen sowie der zugehörigen Nebenanlagen nicht verboten, wenn sich der Standort der Windenergieanlagen in einem Windenergiegebiet nach § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) befindet. Satz 1 gilt auch, wenn die Erklärung zur Unterschutzstellung nach § 22 Absatz 1 entgegenstehende Bestimmungen enthält. Für die Durchführung eines im Übrigen zulässigen Vorhabens bedarf es insoweit keiner Ausnahme oder Befreiung. Bis gemäß § 5 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes festgestellt wurde, dass das jeweilige Land den Flächenbeitragswert nach Anlage 1 Spalte 2 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes oder der jeweilige regionale oder kommunale Planungsträger ein daraus abgeleitetes Teilflächenziel erreicht hat, gelten die Sätze 1 bis 3 auch außerhalb von für die Windenergienutzung ausgewiesenen Gebieten im gesamten Landschaftsschutzgebiet entsprechend. Die Sätze 1 bis 4 gelten nicht, wenn der Standort in einem Natura 2000-Gebiet oder einer Stätte, die nach Artikel 11 des Übereinkommens vom 16. November 1972 zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (BGBl. 1977 II S. 213, 215) in die Liste des Erbes der Welt aufgenommen wurde, liegt.“

3. Nach § 45a werden die folgenden §§ 45b bis 45d eingefügt:

§ 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land

(1) Für die fachliche Beurteilung, ob nach § 44 Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare kollisions-gefährdeter Brutvogelarten im Umfeld ihrer Brutplätze durch den Betrieb von Windenergieanlagen signifikant erhöht ist, gelten die Maßgaben der Absätze 2 bis 5.
(2) Liegt zwischen dem Brutplatz einer Brutvogelart und der Windenergieanlage ein Abstand, der geringer ist als der in Anlage 1 Abschnitt 1 für diese Brutvogelart festgelegte Nahbereich, so ist das Tötungs- und Verletzungsrisiko der den Brutplatz nutzenden Exemplare signifikant erhöht.
(3) Liegt zwischen dem Brutplatz einer Brutvogelart und der Windenergieanlage ein Abstand, der größer als der Nahbereich und geringer als der zentrale Prüfbereich ist, die in Anlage 1 Abschnitt 1 für diese Brutvogelart festgelegt sind, so bestehen in der Regel Anhaltspunkte dafür, dass das Tötungs- und Verletzungsrisiko der den Brutplatz nutzenden Exemplare signifikant erhöht ist, soweit 1. eine signifikante Risikoerhöhung nicht auf der Grundlage einer Habitatpotentialanalyse oder einer auf Verlangen des Trägers des Vorhabens durchgeführten Raumnutzungsanalyse widerlegt werden kann oder 2. die signifikante Risikoerhöhung nicht durch fachlich anerkannte Schutzmaßnahmen hinreichend gemindert werden kann; werden entweder Antikollisionssysteme genutzt, Abschaltungen bei landwirtschaftlichen Ereignissen angeordnet, attraktive Ausweichnahrungshabitate angelegt oder phänolo-giebedingte Abschaltungen angeordnet, so ist für die betreffende Art in der Regel davon auszugehen, dass die Risikoerhöhung hinreichend gemindert wird.

https://www.bgbl.de/Bundesanzeiger

Der Nahbereich ist der entscheidende Abstand, welcher als Ausschlusskriterium für einzelne Windenergieanlagen gilt.

Die festgelegten neuen Abstände für die gelisteten Arten , vom Horst bis zum Mittelpunkt einer Windanlage, sorgen für Unmut bei Bürgern und Naturschützern!

Für die einzelenen Bewertungen der Windeignungsgebiete oder Bebauungspläne (Energieprarks) kann nicht auf Daten (zu Habitaten und Brutvögel) zurückgegriffen werden, welche die aktuelle Kulisse im Plangebiet widerspiegeln! Sondern nur die Daten die vor Jahren ermittelt wurden, oder eben nur vorhanden sind! Aktualität? Auch wurden die Abstandskriterien im Gesetz nicht bewertet nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen! Diese bleiben auch weit hinter den fachwissenschaftlichen Empfehlungen weit zurück!

Der Artenschutz wird dadurch für bestimmte Arten ausgebremst!

Damit es bei der Bewertung einzelner Eignungsgebiete und Energieparks zu weniger Konflikten mit dem Artenschutz kommt, muss der Naturschutz bei der vorherigen Flächenausweisung (für Windeignungsgebiete) konsequent berücksichtigt werden. Diese Frage liegt jetzt vorrangig in der Hand jedes einzelnen Bundeslandes!

Fraglich ist, ob wirklich die empfindlichen Naturbereiche tatsächlich freigehalten werden können! Da ebenfalls nur pauschal in den Landschaftsschutzgebieten eine Flächenausweisung möglich ist. Man kann auch in diesem Fall davon ausgehen, dass der Ausbau in Landschaftsschutzgebieten (siehe Barnin/Crivitz) damit verstärkt stattfinden wird, ohne dass zuvor eine intensive Prüfung oder Umweltverträglichkeit ermittelt wurde und ob überhaupt der Schutzzweck des Gebietes dadurch beeinträchtigt wird.

Hieraus ergeben erhebliche Rechtsunsicherheiten bei denen noch nicht klar ist, ob und wann diese Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes zu einer wirklichen Beschleunigung des Ausbaues von Windenergieanlagen führen! Ob dieser beschleunigte Ausbau dann auch so wahrhaftig naturverträglich umgesetzt kann, bleibt fraglich!

Resümee

Das Gesetz tritt ab dem 01.02.2023 in Kraft. In der Stadt Crivitz gilt noch bis zum 17.02.2023, längstens jedoch bis zum 28.02.2023 eine rechtmäßige Veränderungssperre für das Windeignungsgebiet 48/21 (Wessin). Schon jetzt ist klar, dass ab diesen Zeitpunkt ( für dieses Gebiet in Wessin) völlig andere Bedingungen dann vorliegen werden, für eventuelle Ausschlüsse oder Einschränkungen von Windenergieanlagen. Es dürfte der Stadt Crivitz schwerfallen, unter diesen neuen Bedingungen (4. Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes) hier noch Einschränkungen zu erwirken.

Auch auf die Planung des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg (6.5 Energie) zu den Windeignungsgebieten ( z.B. 48/21 – Wessin) sind nun auch neue Bedingungen (Änderungen der Kriterien)  zu erwarten, wenn nicht sogar eine 4. Auslegung des gesamten Planes.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass Windenergieanlagen, wie jede bauliche Anlage, einen Eingriff in die Natur darstellen!

Dieser zusätzliche Eingriff in den Naturraum, bei jedem Planungsgebiet (Windeignungsgebiet), muss auch vermeid- bzw. minimierbar sein können. Entscheidend ist aber, dass diese Einwirkungen eilig ausbalanciert werden müssen!

Es liegt jetzt alles in den Händen der Bundesländer!

P. S. In eigener Sache: Die oben verwendeten Bilder sind Originalaufnahmen von Untersuchungsgebieten und Daten wurden uns vom  Naturschutzverein @ NETZE zu Verfügung gestellt. Die Darstellung erfolgte eigenständig von @CLA

Hiermit stellen wir kurz den Verein vor für unsere Leser vor. Der Vorstand vom Verein NETZE hat uns seine Erlaubnis für diese Darstellung ersteilt.

Der Verein NETZE [Naturschutz, Erholung, Technologie, Zukunft, Entwicklung] ist ein gemeinnützig anerkannter Verein, der sich zusammensetzt aus Anwohnern der Region, Jäger, Ärzte und ehrenamtlichen Ornithologen, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind. (Den Vorstand vertreten Dieter Schönrock und Hardy Ulrich). Wir treten in einen offenen, sachbezogenen und zielorientierten Dialog mit allen Bürgern, Vereinen, Unternehmen, kommunalen Mandatsträgern sowie Verbänden ein.

Der Verein ist gemeinnützig und ehrenamtlich tätig in der Erstellung von naturschutzrechtlichen Untersuchungen und Gutachten im speziellen das Fledermaus Monitoring sowie der Brut-Rast-und Zugvogelkartierung zurzeit noch im Bereich vom Eichholz und der Mordkuhle in der Gemarkung Crivitz/Wessin, ausschließlich für die untere Naturschutzbehörde LUP und dem staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, damit diese eine genaue Kulissendarstellung und aktuelle Daten erhalten für die Bearbeitung und Bewertung in den zuständigen Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG).

„Damit wir das auch zum Abschluss bringen können benötigen wir Ihre finanzielle Hilfe und Unterstützung„.

Verein Netze

Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
NEU DE40 1405 2000 1600 0698 31
Vwz: Spende
Spendenbescheinigungen werden umgehend ausgestellt! Vielen dank !

Windparkbetreiber  „müssen“ Kommunen in 3 Km um den Standort Geldbeträge zahlen!

15-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./36/27-20

+++EEG – Reform 2021: Bundesrat fordert Nachbesserungen++++WIND+++++

§ 36k<< Finanzelle Beteiligung von Kommunen“. (1) Betreiber von Wind-energieanlagen[WEA] an Land, die einen Zuschlag für ihre Anlage erhalten, „müssen“ den Gemeinden, „deren Gemeindegebiet sich ganz oder teilweise im Radius von 3 Kilometern um den Standort der jeweiligen WEA befindet“, Beträge durch einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung von insgesamt bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächliche eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge anbieten. >>„(1a) Sind mehrere Gemeinden pro WEA anspruchsberechtigt, wird der Zahlungsanspruch unter den Gemeinden aufgeteilt und dabei die Anspruchshöhe pro Gemeinde anhand des Anteils des Gemeindegebietes an der Fläche des Umkreises, der sich um die WEA befindet, zur Grundlage genommen.“<<

>>„(1b) Die Betreiber der zahlungspflichtigen WEA sind zur Ermittlung der anspruchs-berechtigten Gemeinden und der Höhe des anteiligen Anspruchs pro Gemeinde verpflichtet. Auf Verlangen der anspruchsberechtigten Gemeinden haben die Betreiber der zahlungspflichtigen WEA die ordnungs-gemäße Berechnung der Anspruchshöhe in geeigneter Form nachzuweisen.“<<<

++Begründung++>“Eine bloße freiwillige Möglichkeit seitens der WEA-Betreiber, entsprechende Verträge zur Erhöhung der Akzeptanz anzubieten, ist nicht ausreichend. Nur mit der Verpflichtung zur Zahlung wird sichergestellt, dass die betroffenen Gemeinden und ihre Bürger an der Wertschöpfung des Betriebs der WEA teilhaben können.“<<<<

Fazit: unklar ist noch, welche Gemeinden von der Errichtung der WEA betroffen sein können. Die vorgeschlagene Änderung stellt sicher, dass nicht nur WEA Standortgemeinden einbezogen werden, sondern gleichermaßen alle Gemeinden, die von den spürbaren Effekten der Windenergieanlagen betroffen sind. >>SV-Sitzung am 10.12.2018 CRIVTZ >>>> “Wenn die WEA tatsächlich nicht verhindert werden können, so sind zumindest die bestmöglichen Konditionen zu erzielen“

Nun, 2021 ist das nun möglich Frau Brusch – Gamm!

Windparkbetreiber  „müssen“ Kommunen in drei Kilometer um den Standort Geldbeträge zahlen!!!!!!<

12-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./33/24-20

+++EEG – Reform 2021: Bundesrat fordert Nachbesserungen++WIND+++§ 36k<< Finanzelle Beteiligung von Kommunen“.++

Stadtvertretersitzung am 10.12.2018 Crivitz: „Wenn die Windkraftanlagen tatsächlich nicht verhindert werden können, so sind zumindest die bestmöglichen Konditionen zu erzielen.“

Nun Frau Britta Brusch-Gamm ab 2021 ist das möglich!

(1) Betreiber von Windenergieanlagen[WEA] an Land, die einen Zuschlag für ihre Anlage erhalten, „müssen“ den Gemeinden, „deren Gemeindegebiet sich ganz oder teilweise im Radius von 3 Kilometern um den Standort der jeweiligen WEA befindet“, Beträge durch einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung von insgesamt bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächliche eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge anbieten. >>„(1a) Sind mehrere Gemeinden pro WEA anspruchsberechtigt, wird der Zahlungsanspruch unter den Gemeinden aufgeteilt und dabei die Anspruchshöhe pro Gemeinde anhand des Anteils des Gemeindegebietes an der Fläche des Umkreises, der sich um die WEA befindet, zur Grundlage genommen.“<<

>>„(1b) Die Betreiber der zahlungs-pflichtigen WEA sind zur Ermittlung der anspruchs-berechtigten Gemeinden und der Höhe des anteiligen Anspruchs pro Gemeinde verpflichtet. Auf Verlangen der anspruchsberechtigten Gemeinden haben die Betreiber der zahlungspflichtigen WEA die ordnungs-gemäße Berechnung der Anspruchshöhe in geeigneter Form nachzuweisen.“<<<

++Begründung++>“Eine bloße freiwillige Möglichkeit seitens der WEA-Betreiber, entsprechende Verträge zur Erhöhung der Akzeptanz anzubieten, ist nicht ausreichend. Nur mit der Verpflichtung zur Zahlung wird sichergestellt, dass die betroffenen Gemeinden und ihre Bürger an der Wertschöpfung des Betriebs der WEA teilhaben können.“<<<<<<

Fazit: unklar ist noch, welche Gemeinden von der Errichtung der WEA betroffen sein können. Die vorgeschlagene Änderung stellt sicher, dass nicht nur WEA Standortgemeinden einbezogen werden, sondern gleichermaßen alle Gemeinden, die von den spürbaren Effekten der Windenergieanlagen betroffen sind!