Unser Selbstverständnis
Der Crivitzer Lokalanzeiger ist ein unabhängig und ehrenamtlich betriebenes Informationsangebot für Crivitz und die Region. Wir sind keine hauptberufliche Redaktion und erheben nicht den Anspruch, eine Tageszeitung oder ein professionelles Medienunternehmen zu ersetzen. Unser Anliegen ist es, kommunalpolitische und regionale Vorgänge verständlich darzustellen, Zusammenhänge zu erläutern, Fragen aufzuwerfen und unterschiedliche Sichtweisen sichtbar zu machen.
Der Crivitzer Lokalanzeiger ist kein amtliches Bekanntmachungsorgan. Er versteht sich nicht als Sprachrohr einer Partei, Fraktion, Wählergruppe, Bürgerinitiative, Verwaltung, Interessengruppe oder eines Unternehmens. Die nachfolgenden Grundsätze beschreiben die Ziele und Maßstäbe unserer redaktionellen Arbeit. Sie begründen keine eigenständigen vertraglichen Ansprüche und erweitern keine gesetzlichen Ansprüche auf Veröffentlichung, Anhörung, Änderung oder Löschung eines Beitrags. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Diese Grundsätze orientieren sich an den anerkannten journalistischen Grundsätzen. Soweit das Angebot journalistisch-redaktionell gestaltet ist und regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen enthält, werden insbesondere die Sorgfaltsanforderungen des § 19 Medienstaatsvertrag beachtet. Eine Unterwerfung unter die Beschwerdeordnung des Deutschen Presserates wird hierdurch nicht erklärt.
Sorgfältiger Umgang mit Informationen
Wir bemühen uns, Informationen vor der Veröffentlichung im Rahmen unserer tatsächlichen Möglichkeiten und entsprechend ihrer Bedeutung sorgfältig zu prüfen. Dabei können wir insbesondere öffentlich zugängliche Unterlagen, Beschlussvorlagen, Sitzungsprotokolle, Satzungen, Haushaltsunterlagen, Behördenauskünfte, Stellungnahmen, eigene Wahrnehmungen und weitere nachvollziehbare Quellen berücksichtigen.
Auch Informationen aus amtlichen Quellen werden nicht allein aufgrund ihrer Herkunft als abschließend oder vollständig bewertet. Maßgeblich sind insbesondere Nachprüfbarkeit, Plausibilität, Zusammenhang und verfügbare Belege. Tatsachenbehauptungen, Meinungsäußerungen, politische Bewertungen, Schlussfolgerungen, Vermutungen und noch nicht abschließend geklärte Sachverhalte sollen für Leserinnen und Leser möglichst deutlich voneinander unterscheidbar sein.
Unbestätigte Hinweise und noch nicht abschließend geklärte Sachverhalte werden nicht als feststehende Tatsachen dargestellt. Quellen und Zitate werden nach Möglichkeit kenntlich gemacht und ihrem wesentlichen Sinn nach zutreffend wiedergegeben. Die gesetzliche Sorgfaltspflicht verlangt, Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen. Werden Ergebnisse von Meinungsumfragen wiedergegeben, wird ausdrücklich kenntlich gemacht, ob die betreffende Umfrage repräsentativ ist. Soweit verfügbar, werden außerdem Auftraggeber, durchführendes Institut, Befragungszeitraum, Zahl der Befragten, Fragestellung und Erhebungsmethode genannt.
Kritik, Kommentare und Meinungsbeiträge
Der Crivitzer Lokalanzeiger veröffentlicht neben Informationen und Nachrichten auch Kommentare, Meinungsbeiträge und politische Einordnungen.
Diese können kritisch, zugespitzt, ironisch oder pointiert formuliert sein. Meinungsäußerungen und Bewertungen sollen als solche erkennbar bleiben und auf einem nachvollziehbaren tatsächlichen Ausgangspunkt beruhen. Kritik soll sich grundsätzlich auf konkrete Entscheidungen, Aussagen, Handlungen, öffentliche Funktionen oder Vorgänge von öffentlichem Interesse beziehen. Beleidigungen, persönliche Herabsetzungen und bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen entsprechen nicht unserem redaktionellen Selbstverständnis.
Verantwortungsvolle Berichterstattung und öffentliche Kritik
Enthält ein geplanter Beitrag noch nicht abschließend geklärte Tatsachenbehauptungen, die eine erkennbare oder identifizierbare Person oder Stelle erheblich beeinträchtigen können, wird geprüft, ob vor der Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist. Bei einer identifizierenden Verdachtsberichterstattung werden insbesondere ein Mindestbestand an belastbaren Tatsachen, ein öffentliches Informationsinteresse, eine ausgewogene Darstellung, die Unschuldsvermutung und eine angemessene Gelegenheit zur Stellungnahme berücksichtigt.
Art, Inhalt und Frist einer Anfrage richten sich insbesondere nach der Bedeutung und Komplexität des Sachverhalts, dem vorhandenen Tatsachenmaterial, der Dringlichkeit und den Umständen des Einzelfalls. Ob ausnahmsweise von einer vorherigen Anfrage abgesehen werden kann, richtet sich nach den rechtlichen Anforderungen und den besonderen Umständen des jeweiligen Falles.
Eine eingehende Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und in ihrem wesentlichen Inhalt berücksichtigt, soweit sie für den Gegenstand der Berichterstattung erheblich ist. Geht keine Antwort ein, wird dies nicht als Bestätigung der betreffenden Darstellung gewertet. Im Beitrag kann sachlich darauf hingewiesen werden, dass eine Anfrage gestellt und bis zum Redaktionsschluss nicht beantwortet wurde. Auch bei kritischen Beiträgen achten wir die Menschenwürde und die rechtlich geschützten Interessen betroffener Personen. Die kritische journalistische Begleitung und öffentliche Einordnung kommunalpolitischer Entscheidungen sowie des Handelns politisch Verantwortlicher bilden einen Schwerpunkt der Berichterstattung des Crivitzer Lokalanzeigers.
Personen mit einem öffentlichen Amt, einem politischen Mandat oder einer sonstigen öffentlichen Funktion stehen hinsichtlich ihres öffentlichen Wirkens in besonderer Verantwortung. Ihre öffentlich getätigten Aussagen sowie ihre in öffentlicher Funktion getroffenen Entscheidungen und Handlungen können deshalb Gegenstand der Berichterstattung, sachbezogenen kritischen Einordnung und öffentlichen Meinungsbildung sein.
Maßgeblich sind der Bezug zur öffentlichen Funktion und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit an der Ausübung öffentlicher oder politischer Verantwortung. Für die redaktionelle Beurteilung sollen sachbezogene und möglichst einheitliche Maßstäbe gelten. Die parteipolitische oder persönliche Zuordnung einer betroffenen Person soll für sich allein weder zu einer günstigeren noch zu einer ungünstigeren Bewertung führen.
Abweichende Auffassungen sowie bekannte entlastende oder entgegenstehende Umstände werden berücksichtigt, soweit sie für den Gegenstand der Berichterstattung erheblich sind. Die Berücksichtigung persönlicher Rechte schließt eine kritische, zugespitzte oder ironische Auseinandersetzung mit öffentlichen Entscheidungen und politischem Handeln nicht grundsätzlich aus. Die Zulässigkeit einer konkreten Äußerung richtet sich nach ihrem Aussagegehalt, ihrem Zusammenhang, ihrer Tatsachengrundlage und den Umständen des Einzelfalls.
Nicht erwiesene Vorwürfe, Beschwerden und laufende Prüf-, Ermittlungs-, Aufsichts- oder Gerichtsverfahren werden nicht als Beweis eines feststehenden Fehlverhaltens dargestellt. Bei einer identifizierenden Berichterstattung über einen Verdacht werden insbesondere die vorhandene Tatsachengrundlage, das Gewicht des Vorgangs, das öffentliche Informationsinteresse, die Vermeidung einer Vorverurteilung und eine etwaige Stellungnahme der betroffenen Person berücksichtigt.
Quellen, Zitate und fremde Inhalte
Wesentliche Quellen werden nach Möglichkeit so bezeichnet, dass die Grundlage einer Tatsachenbehauptung nachvollzogen werden kann. Wörtliche Zitate werden nach den verfügbaren Unterlagen zutreffend wiedergegeben. Kürzungen sollen den Sinn einer Äußerung nicht verändern. Sinngemäße Wiedergaben sollen den wesentlichen Inhalt der ursprünglichen Aussage erhalten.
Pressemitteilungen, Gastbeiträge und Stellungnahmen werden als solche gekennzeichnet, soweit sie ohne wesentliche eigene redaktionelle Bearbeitung veröffentlicht werden. Die Kennzeichnung als Gastbeitrag oder Stellungnahme bedeutet nicht, dass sich der Crivitzer Lokalanzeiger sämtliche darin enthaltenen Aussagen oder Bewertungen zu eigen macht.
Bilder und Illustrationen
Fotografien, Karten, Diagramme und Illustrationen werden so verwendet, dass kein irreführender Eindruck über Ort, Zeit, Zusammenhang oder tatsächlichen Ablauf entsteht. Symbolbilder und nachgestellte Darstellungen werden kenntlich gemacht, soweit ihr illustrativer Charakter nicht bereits eindeutig erkennbar ist.
Bei Personenaufnahmen werden der Bildinhalt, Anlass und Ort der Aufnahme, die öffentliche Funktion der abgebildeten Person, der Zusammenhang der Berichterstattung, das öffentliche Informationsinteresse und mögliche berechtigte Gegeninteressen berücksichtigt. Auch bei Aufnahmen von öffentlichen Versammlungen und Veranstaltungen, öffentlichen Sitzungen oder Ereignissen der Zeitgeschichte bleibt eine Prüfung des Einzelfalls erforderlich.
Personenaufnahmen können auch ohne gesonderte Einwilligung veröffentlicht werden, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach dem konkreten Bild und seinem Veröffentlichungszusammenhang. Einwände gegen eine Bildveröffentlichung werden anhand des konkreten Bildes, seines Entstehungs- und Veröffentlichungszusammenhangs, des öffentlichen Informationsinteresses sowie möglicher berechtigter Gegeninteressen geprüft. Ein Einwand führt nicht automatisch zur Entfernung oder Unzulässigkeit einer Veröffentlichung. Maßgeblich bleiben die gesetzlichen Bestimmungen und die Umstände des Einzelfalls. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Einsatz Künstlicher Intelligenz
Für einzelne Arbeitsschritte können KI-gestützte Programme als Hilfsmittel verwendet werden. Dies kann beispielsweise erfolgen zur:
- – sprachlichen oder orthografischen Überarbeitung,
- – Strukturierung umfangreicher Unterlagen,
- – Zusammenfassung bereits vorhandener Inhalte,
- – Gegenüberstellung verschiedener Dokumentfassungen,
- – Aufbereitung von Zahlen, Tabellen und zeitlichen Abläufen,
- – Entwicklung von Formulierungs- oder Gestaltungsvorschlägen.
Der Einsatz eines KI-gestützten Werkzeugs ersetzt weder die eigene Recherche noch die Prüfung der zugrunde liegenden Quellen. KI-unterstützte Inhalte werden vor ihrer Veröffentlichung einer menschlichen redaktionellen Prüfung unterzogen. Die abschließende Auswahl, Bearbeitung und Freigabe erfolgt durch die verantwortliche Person.Namen, Daten, Zahlen, Zitate, Quellen, Rechtsvorschriften, Gerichtsentscheidungen und Aktenzeichen werden nicht allein auf Grundlage einer KI-Ausgabe als Tatsachenangaben veröffentlicht. Soweit sie für einen Beitrag wesentlich sind, werden sie anhand verfügbarer Originalquellen oder anderer verlässlicher Quellen überprüft.
Vertrauliche Informationen, nicht öffentliche Unterlagen und besonders sensible personenbezogene Daten werden grundsätzlich nicht in externe KI-Systeme eingegeben, sofern hierfür keine tragfähige Rechtsgrundlage, hinreichende Schutzmaßnahmen und eine redaktionelle Notwendigkeit bestehen. Nicht erforderliche personenbezogene Angaben werden nach Möglichkeit vorher entfernt oder geschwärzt.
Kennzeichnung KI-generierter Bilder
KI-generierte oder wesentlich durch KI veränderte Bilder werden klar und in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Bild gekennzeichnet, wenn sie mit einer tatsächlichen Fotografie oder der dokumentarischen Darstellung eines realen Vorgangs verwechselt werden könnten.
Mögliche Kennzeichnungen lauten:
KI-generierte Illustration. Das Bild stellt kein tatsächliches Ereignis dar.
oder:
Symbolbild, mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz erstellt.
Nach den Maßstäben des Deutschen Presserats sollen KI-generierte Bilder als symbolische Illustrationen erkennbar gemacht werden, wenn andernfalls der Eindruck entstehen könnte, das Bild gebe die Realität wieder.
Werbung
Der Crivitzer Lokalanzeiger veröffentlicht derzeit keine bezahlte Werbung, keine gesponserten Beiträge und keine Affiliate-Werbung. Sollte sich dies künftig ändern, werden kommerzielle Inhalte eindeutig als Werbung oder Anzeige gekennzeichnet und von redaktionellen Inhalten unterscheidbar gestaltet.
Gastbeiträge und Stellungnahmen
Gastbeiträge, Stellungnahmen und Leserzuschriften werden als solche gekennzeichnet und können redaktionell bearbeitet oder gekürzt werden. Die darin vertretenen Auffassungen entsprechen nicht notwendigerweise der Auffassung des Crivitzer Lokalanzeigers. Fremde Beiträge werden vor der Veröffentlichung im Rahmen der verfügbaren Möglichkeiten auf erkennbare Rechtsverletzungen und die Einhaltung grundlegender redaktioneller Maßstäbe geprüft. Die Kennzeichnung als fremder Beitrag schließt eine rechtliche Verantwortlichkeit für seine Veröffentlichung nicht automatisch aus. Ein Anspruch auf Veröffentlichung, vollständige oder ungekürzte Wiedergabe, eine bestimmte Platzierung oder dauerhafte Bereitstellung besteht nicht.
Sinnverändernde Bearbeitungen sollen mit der einreichenden Person abgestimmt werden.
Fehler, Ergänzungen und Korrekturen
Trotz sorgfältiger Arbeit können Fehler, Missverständnisse oder unvollständige Darstellungen entstehen. Erhalten wir einen konkreten Hinweis auf eine möglicherweise unzutreffende Tatsachenangabe, prüfen wir diesen im Rahmen unserer Möglichkeiten. Ergibt die Prüfung, dass eine veröffentlichte Tatsachenangabe erheblichunrichtig oder in wesentlicher Weise irreführend ist, wird der Beitrag nach Maßgabe der Umstände angemessen berichtigt, ergänzt oder aktualisiert die dem Gewicht und der Reichweite der ursprünglichen Veröffentlichung angemessen ist. Soweit es zur Transparenz erforderlich ist, wird ein Korrektur- oder Aktualisierungshinweis unmittelbar am Beitrag angebracht.
Art und Umfang einer Korrektur richten sich nach der Bedeutung des Fehlers, seinen Auswirkungen und dem fortbestehenden Informationsinteresse. Reine Rechtschreib-, Grammatik-, Zeichensetzungs- oder Formatkorrekturen, die den inhaltlichen Aussagegehalt nicht verändern, müssen nicht gesondert dokumentiert werden. Gesetzliche Ansprüche betroffener Personen bleiben von diesen redaktionellen Grundsätzen unberührt.
Vertrauliche Hinweise
Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern, Leserinnen und Lesern, für die ausdrücklich um vertrauliche Behandlung gebeten wurde oder eine solche Behandlung vereinbart ist, werden im Rahmen der rechtlichen, tatsächlichen und technischen Möglichkeiten besonders sorgfältig behandelt. Eine verbindliche Vertraulichkeitszusage gilt nur, wenn sie vor der Übermittlung sensibler Informationen ausdrücklich vereinbart wurde. Sie kann ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze und der tatsächlich verfügbaren Schutzmöglichkeiten erfolgen.
Anonyme oder vertrauliche Angaben werden nicht allein deshalb veröffentlicht, weil eine Quelle auf Vertraulichkeit besteht. Bei der Prüfung können insbesondere die Plausibilität, die Beleglage, ein mögliches Eigeninteresse der Quelle und das öffentliche Informationsinteresse berücksichtigt werden. Besonders sensible Unterlagen sollten nicht unaufgefordert über ein gewöhnliches Kontaktformular oder per unverschlüsselter E-Mail übermittelt werden. Vor einer solchen Übermittlung sollte ein geeigneter Kommunikationsweg abgestimmt werden.
Hinweise und Beanstandungen
Wer der Auffassung ist, dass ein Beitrag eine unzutreffende Tatsachenangabe enthält, missverständlich oder unvollständig ist oder Rechte einer betroffenen Person verletzt, kann sich an uns wenden.
Die Nachricht sollte möglichst enthalten:
- – den betreffenden Beitrag,
- – die konkret beanstandete Textstelle oder Darstellung,
- – den Grund der Beanstandung,
- – vorhandene Belege oder nachprüfbare Hinweise,
- – die gewünschte Korrektur oder Reaktion,
- – eine Kontaktmöglichkeit für Rückfragen.
Kontakt:
Normund Behning
Crivitzer Lokalanzeiger
Rudolf-Breitscheid-Straße 7
19089 Crivitz
E-Mail: info@crivitzer-lokalanzeiger.de
Telefon: +49 152 59551390
Eingehende Hinweise werden im Rahmen der verfügbaren Möglichkeiten geprüft. Aus der Übersendung eines Hinweises entsteht kein Anspruch auf eine bestimmte redaktionelle Entscheidung, Änderung oder Veröffentlichung. Gesetzliche Rechte und Pflichten bleiben unberührt.
Stand
November 2026