Maßlose Überschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit nach fünf Jahren hauptamtlicher Rechnungsprüfung im Amt Crivitz!

22.Mai -2024/P-headli.-cont.-red./377[163(38-22)]/CLA-214/52-2024

Nach fünf Jahren Arbeit der hauptamtlichen Rechnungsprüfung mit ca. 40 Jahresabschlüssen im Amt Crivitz + Hagenow – Land sollen jetzt noch acht Jahresabschlüsse vom Amt Zarrentin hinzukommen. 

Zu diesem Zeitpunkt stehen lediglich zwei Mitarbeiter in Crivitz und einer in Hagenow-Land zur Verfügung. Kurioserweise ist das Amt Crivitz seit drei Jahren nicht in der Lage, seine eigenen Jahresabschlüsse zu erfüllen. Was für ein Wagnis und eine Überschätzung der eigenen Kapazität, nur um die Anforderungen für ein Rechnungsprüfungsamt zu erfüllen? Damit ein Beamter weiterhin als Fachbereichsleiter tätig sein kann und später Amtsleiter werden kann.

Es fehlen seit dem 01.01.2023 noch ca. 17 *aufgestellte*, *geprüfte* und *festgestellte* Jahresabschlüsse seit 2020 für die Kommunen. Seit dem 31.05.2024 müssten weitere 19 Jahresabschlüsse des Jahres 2023 aufgestellt vorliegen, wie es die Kommunalverfassung M-V vorsieht. Es gibt insgesamt 36 fehlende Beschlussvorlagen für Jahresabschlüsse der Gemeinden im Amt Crivitz für eine genaue Haushaltsplanung der Folgejahre Jahre 2025 bis heute. Dabei handelt es sich hierbei um einen klaren Verstoß gegen das Gesetz, doch niemand reagiert darauf. Es ist wahrscheinlich, dass die Behörden in MV bei vorliegenden Beschwerden im Amt Crivitz in absehbarer Zeit genauer hinschauen müssen!

Der Jahresabschluss der Kommunen in MV ist ein wichtiger Bestandteil des kommunalen Haushaltsrechts, das seit dem 1. Januar 2012 nach den Regeln der kommunalen Doppik geführt wurde. Gemäß Kommunalverfassung MV § 60 (4) ist der Jahresabschluss innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Dies bedeutet, dass dieser bis spätestens 31.05. des Folgejahres aufzustellen ist und bis zum 31.12. durch die Gemeinde- bzw. Stadtvertretung festzustellen ist. Eine Verlängerung des Termins ist seit dem 31.12.2022 nicht mehr möglich! Seit der Einführung der Doppik 2012, die eine nachhaltige Steuerung der Haushaltswirtschaft anstrebt, ist es dem Amt Crivitz nicht gelungen, dieses Element bei den 17 Gemeinden +Amt +Schulverband umfassend zur Geltung kommen zu lassen.

Warum wird in *aufgestellt*, *geprüft* und *festgestellt*, unterschieden? Nun, die Jahresabschlüsse gelten als aufgestellt, wenn sie durch das Rechnungsprüfungsamt erarbeitet wurden. Danach wird in einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Crivitz der Entwurf des Rechnungsprüfungsamtes geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk verabschiedet. Erst dann können die Gemeinden diesen Entwurf durch einen Beschluss endgültig feststellen. Deshalb sind diese wichtigen Unterschiede von großer Bedeutung – aber egal, in Amt Crivitz fehlen seit 2020 viele Vorlagen in allen drei Kategorien. Genau an dieser Stelle liegt das Dilemma.

Nur ein aktueller Jahresabschluss nach dem Gesetz ermöglicht es, die Leistungsfähigkeit und den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune für die Haushaltsplanungen der Folgejahre zu erkennen und dient als wesentliche Grundlage für Dritte zur Vergabe von FÖRDERMITTELN und Zuschüssen. Ein möglicher Grund für den Verlust von Fördermitteln und Zuschüssen bei fehlenden Jahresabschlüssen der Kommunen in MV ist, dass einige Zuwendungen an bestimmte Bedingungen geknüpft sind, die durch den Jahresabschluss nachgewiesen werden müssen. Wenn die Kommunen den Jahresabschluss nicht rechtzeitig vorlegen, können sie die Erfüllung der Bedingungen nicht belegen und riskieren, dass die Zuwendungen zurückgefordert oder verrechnet werden.

Das Amt Crivitz schloss 2021 mit dem Amt Hagenow-Land einen Kooperationsvertrag zur Rechnungsprüfung ab, um die Jahresabschlüsse im Amtsbereich Crivitz endlich voranzubringen. Benötigt werden im Amt Crivitz pro Jahr 19 Jahresabschlüsse und im Bereich Hagenow-Land weitere 20, insgesamt also 37. Zu diesem Zweck wurde zusätzlich ein Rechnungsprüfungsamt gegründet, Mitarbeiter eingestellt und ein Beamter ernannt, der nicht an das Weisungsrecht gebunden ist, um so 20 bis 30 Prüfungen im Jahr zu schaffen.

Nun also werden es 47 Prüfungen pro Jahr sein, durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV M-V zur Inanspruchnahme eines Rechnungsprüfungsamtes für die örtliche Prüfung.   Die Ämter Hagenow-Land und Zarrentin vereinbaren, dass sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben das Rechnungsprüfungsamt Crivitz beauftragen werden. Das Amt Zarrentin besteht aus vier Gemeinden: Gallin, Kogel, Lüttow-Valluhn, Vellahn sowie der Stadt Zarrentin am Schaalsee. Für die Rechnungsprüfung werden noch ein Amt, ein Schulverband und ein Planungsverband herangezogen. Insgesamt sind also acht Jahresabschlüsse ab 2020 hinzugekommen.

Kommentar/Resümee

„Politik ist der Versuch, die Zeit zwischen zwei Steuererhöhungen zu überbrücken.“  Wolfram Weidner

Worin liegt das Problem? Ist es eine Gesetzesignoranz, eine Vorgehensweise oder sogar eine Überforderung der Verwaltung? Wie lange wird dieser Zustand voraussichtlich anhalten?

Der Jahresabschluss soll die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune darstellen und die Ergebnisse der Haushaltswirtschaft nachweisen. Über Jahre fehlende Jahresabschlüsse sind keine FORMALIE, sondern ein Verstoß gegen gesetzlich normierte Haushaltsgrundsätze und lassen Zweifel an der geordneten Haushaltswirtschaft der betreffenden Kommunen aufkommen. Die Verwendung eingesetzter Steuermittel wird ohne aktuelle Jahresabschlüsse nicht transparent nachgewiesen. Die Doppik soll eigentlich einen erhöhten Transparenzgrad über das Vermögen, deren Bewertung und die Abschreibungen ermöglichen, um eine höhere Informationsdichte für die finanzpolitischen Entscheidungen in der Zukunft zu gewährleisten. Diese wichtigen Elemente der kommunalen Doppik können bei jahrelangen fehlenden Jahresabschlüssen nicht so zur Wirkung kommen.

Das kann zu verschiedenen Nachteilen führen, wie:

Mangelnde Transparenz über die aktuelle genaue Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune

Verzögerung bei der Entlastung des jeweiligen Bürgermeisters

Erschwerte Haushaltsplanung für die Folgejahre 2025/26

Verlust von Fördermitteln oder Zuschüssen für notwendige Investitionsvorhaben 

Rechtliche Konsequenzen oder Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden.

Auch der Landesrechnungshof des Landes MV hat diese Handhabung mehrfach angemahnt. Die gesetzlichen Bestimmungen und Fristen zum Einreichen der Jahresabschlüsse sind vom Gesetzgeber eindeutig formuliert, mit Stichtagen vorgeschrieben und werden seit Jahren nicht im Amt Crivitz eingehalten. Wann werden endlich alle Aufsichtsbehörden die notwendigen Maßnahmen ergreifen?

Eine Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft für die Rechnungsprüfung kann mit dem derzeitigen Personalbestand nicht die Aufgaben erfüllen.  Ab Juni 2024 werden zusätzliche Personal- und Verwaltungsausgaben anfallen, die die Kommunen durch ihre Amtsumlage finanzieren müssen, was letztlich auch die Steuerzahler tragen werden.

Die Schönfärberei im Rechenschaftsbericht des Rechnungsprüfungsamts Crivitz ist eine Form der Ehrenrettung!

28.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./348[163(38-22)]/CLA-185/23-2024

Es ist schon erstaunlich, was die Amtsvorsteherin (Frau Iris Brincker) und ihr Fachbereichsleiter vom Rechnungsprüfungsamt (Herr Michael Rachau) im Jahresabschlussbericht 2023 und Ausblick 2024 an Aussagen so vorlegen. Außer versteckte Hinweise und Andeutungen und eine korrekturbedürftige Erfüllungstabelle mit Hinweis auf eine Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft für das Rechnungsprüfungsamt waren wenig aussagekräftige Inhalte zu lesen.

Erst im Dezember 2023 hat der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Crivitz (Herr Hans-Joachim Merthen) mitgeteilt, dass er ab dem Jahr 2024 nicht mehr für dieses Ehrenamt zur Verfügung stehen wird. Seit 2019 gibt es nur eine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses, die vom 14. 11. 2023 datiert ist. Alle anderen Sitzungen, genauer gesagt deren Tagesordnungen, sind im Internet – Nirvana – verschwunden oder werden streng geheim gehalten. In der Informationspolitik des Amtes Crivitz stellt diese Vorgehensweise keine Neuheit dar.

Der Rechenschaftsbericht weist lediglich darauf hin, dass nach der Wahl im Juni 2024 eine inhaltliche oder organisatorische Neuausrichtung der örtlichen Prüfung erfolgen könnte, dass lässt sich jedoch nicht beurteilen. Dies bedeutet, dass es keine genauen Informationen gibt und es wahrscheinlich zu längeren Wartezeiten bei der Bearbeitung der Jahresabschlüsse kommen wird. In diesen versteckten Hinweisen findet man kaum einen Plan oder eine Strategie, das vermisst man bei dieser Vorgehensweise wirklich.

Den Kommunen (17 Mitgliedsgemeinden, das Amt Crivitz + der Schulverband Sukow = 19 Jahresabschlüsse) im Amtsbereich Crivitz fehlt es an aktuellen, *aufgestellten*, *geprüften* und *festgestellten* Jahresabschlüssen von 2019 – 2022 für eine genaue Haushaltsplanung 2024/25! Warum wird in *aufgestellt*, *geprüft* und *festgestellt*, unterschieden? Nun, die Jahresabschlüsse gelten als aufgestellt, wenn sie durch das Rechnungsprüfungsamt erarbeitet wurden. Danach wird in einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Crivitz der Entwurf des Rechnungsprüfungsamts geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk verabschiedet. Erst dann können die Gemeinden diesen Entwurf durch einen Beschluss endgültig feststellen.

Der Jahresabschlussbericht 2023 und der Ausblick 2024 des Rechnungsprüfungsamts Crivitz weist wesentliche Fehler in der Darstellung auf. Einige geprüfte Jahresabschlüsse der Kommunen existieren bis jetzt nicht und wurden falsch dargestellt.

Auszug aus dem öffentlichen Rechensachftsbericht- wurde bearbeitet.

Die obere Abbildung wird aufgezeigt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss angeblich Prüfungen vorgenommen hat, die nicht existieren.Die Haushaltspläne 2024 der Kommunen (in Grün bei den Fragezeichen) zeigen, dass sie diese Jahresabschlüsse nicht besitzen. Auch im ALLRIS – System sind die Jahresabschlüsse in der Darstellung (in Grün bei den Fragezeichen) nicht zu finden!

Der Rechnungsprüfungsausschuss führte seine Sitzungen am 06.03.2023; 04.07.2023; 03.09.2023 und eine Sondersitzung am 14.11.2023 durch, in denen man die tatsächlichen geprüften Jahresabschlüsse nachlesen kann.

Die Abbildung veranschaulicht, wie sich die erfüllten Prozentzahlen unterscheiden und ein anderes Bild der Aufgabenerfüllung ergibt. Demzufolge fehlen 30 Jahresabschlüsse zum 01.01.2024. Gemäß Kommunalverfassung MV § 60 (4) ist der Jahresabschluss innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres „aufzustellen“.Die Vertretung hat den geprüften Jahresabschluss bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres „zu beschließen“.

Auch wenn die Kommunen für die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 von einer gesetzlich getragenen Fristverlängerung Gebrauch machen konnten, hätten diese spätestens bis zum 31. Dezember 2021 oder 31. Dezember 2022 festgestellt sein müssen. Sowohl das Gesetz als auch die Verordnung traten mittlerweile außer Kraft. Der Gesetzgeber hat keine weiteren Fristverlängerungen für die Auf- und Feststellung der Jahresabschlüsse gewährt. Demzufolge müssen laut Gesetz seit dem 31.12.2023, die Jahresabschlüsse auch vom Jahr 2021 und 2022 festgestellt worden sein!

Trotzdem sieht der Landesrechnungshof die rechtswidrigen Zustände bei der Auf- und Feststellung der Jahresabschlüsse mit Sorge. Die Rechtsaufsichtsbehörden sind aufgefordert, auf die Feststellung der Jahresabschlüsse auch mit rechtsaufsichtlichen Mitteln hinzuwirken. Anderenfalls sind fundierte Aussagen zur aktuellen Haushalts- und Finanzlage der Kommunen nicht möglich.“ Teil 2- Kommunalfinanzbericht- 15.12.2023- Landesrechnungshof MV

Auch ein Vergleich mit den Zahlen des Landkreises LUP oder MV kann nicht dazu beitragen, das Desaster zu beschreiben und Gesetzesverstöße zu legalisieren! Hier werden Beamte und Angestellte vom Amtsausschuss für Tätigkeiten bezahlt und die Verantwortlichen viel zu wenig zur Rechenschaftslegung aufgefordert.

Die Abbildung zeigt die aktuellen Fehlbestände der Jahresabschlüsse – zum Stand am 28.02.2024 im  Amtsbereich Crivitz

Nur ein aktueller Jahresabschluss nach dem Gesetz ermöglicht es, die Leistungsfähigkeit und den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune für die Haushaltsplanungen der Folgejahre zu erkennen. Die Aussagekraft der Finanzplanung bis 2027 in den Haushaltsplänen der Kommunen von 2024 ist schwer zu beurteilen. In einigen Kommunen des Amtes Crivitz muss man sich wirklich sehr sicher sein, dass die nachfolgenden Abgeordneten die Haushaltsführung 2024 ohne Bedenken übernehmen können.

Auch die Aussage im Jahresabschlussbericht 2023 und der Ausblick 2024 des Rechnungsprüfungsamtes Crivitz „Denkbar ist auch eine Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft Rechnungsprüfungsamt“ wurde bereits öffentlich diskutiert. Die Verwaltung des Amtes Crivitz sollte noch vor den Wahlen hierzu Rechenschaft ablegen und die Folgekosten detailliert darstellen. Es ist von Bedeutung, die Bedingungen und Kosten der Überarbeitung des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem jetzigen Partner (Amt Hagenow – Land) vor dem Hintergrund der Einführung des § 2b UStG darzustellen und nicht nur angedeutet werden.  

Zusammenfassend ist festzustellen: Es ist zu erwarten, dass Bürgerbeschwerden bei der Rechtsaufsichtsbehörde im Landkreis LUP im Jahres 2024 eingehen werden, da diese Handhabungen insgesamt eindeutig Verstöße darstellen.

Kommentar/Resümee

Trotz unserer schlechten Leistungen sind wir dennoch besser als die anderen.

Auch ein Vergleich mit den Zahlen des Landkreises LUP oder MV kann nicht dazu beitragen, das Desaster zu beschreiben und Gesetzesverstöße zu legalisieren! Hier werden Beamte und Angestellte vom Amtsausschuss für Tätigkeiten bezahlt und die Verantwortlichen viel zu wenig zur Rechenschaftslegung aufgefordert.

Es ist und bleibt ein Gesetzesverstoß, wenn die Jahresabschlüsse für 2019 bis 2022 bisher nicht seit dem 31.12.2023 vorliegen! Nur ein aktueller Jahresabschluss nach dem Gesetz ermöglicht es, die Leistungsfähigkeit und den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune für die Haushaltsplanungen der Folgejahre zu erkennen.

Der Jahresabschluss soll die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune darstellen und die Ergebnisse der Haushaltswirtschaft nachweisen. Über Jahre fehlende Jahresabschlüsse sind keine FORMALIE, sondern ein Verstoß gegen gesetzlich normierte Haushaltsgrundsätze und lassen Zweifel an der geordneten Haushaltswirtschaft der betreffenden Kommunen aufkommen. Die angestrebte erhöhte Transparenz und qualifizierte Informationsbereitstellung werden nicht erreicht. Wichtige Elemente der kommunalen Doppik kommen nicht zur Wirkung. Die Verwendung eingesetzter Steuermittel wird ohne Jahresabschlüsse nicht transparent nachgewiesen.

Wer entlastet dann die Bürgermeister für geprüfte und Jahre zurückliegende Jahresabschlüsse, wenn sie nicht mehr im Amt sind nach der Wahl im Juni 2024?  Wer übernimmt dann die Verantwortung für die zurückliegenden geprüften Vorgänge und die noch verbleibenden liquiden Mittel der Jahresabschlüsse?

Es handelt sich um einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Gesetz, doch niemand reagiert darauf?

04.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./337[163(38-22)]/CLA-174/12-2024

Sicherlich liegt es im Fokus der Rechtsaufsicht in LUP und des Landesrechnungshofes MV, sich im Bereich von Amt Crivitz genauer umzuschauen!

Die Priorisierung der Prüfungen für die Jahresabschlüsse ist die neue Devise oder besser gesagt das Schlüsselwort für das Jahr 2023/24 und wird von der Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker vom Amt Crivitz praktiziert. Wegen Anträgen von einzelnen Kommunen auf Sonderbedarfszuweisungen (SBZ) für Investitionen wurde die Reihenfolge der Prüfungen für die Jahresabschlüsse (2019–2023) geändert. Begründung: „Wir werden die Reihenfolge der Prüfungen an die Antragstellungen der Gemeinden für SBZ anpassen, da für das Auswahlverfahren 2024 der Jahresabschluss 2021 erforderlich ist, um den vollen Fördersatz bewilligt zu bekommen.“(Protokoll Juli 2023) Der Amts- und Hauptausschuss empfahl, dass die weiteren Berichte zur Rechenschaftslegung der Amtsvorsteherin bis zum Januar 2024 eigentlich dem Protokoll als Anhang öffentlich einsehbar sein sollten, allerdings bleiben sie wie bisher streng geheim. Dies stellt keine Neuheit dar, da die gesamte Informationspolitik, insbesondere im Hinblick auf heikle Themen, bereits seit August 2023 nicht mehr so strikt durchgeführt wird wie zuvor.

Die Kommunen Leezen, Bülow, Cambs, Friedrichsruhe und Raben Steinfeld haben bereits ihre Jahresabschlüsse bis zum Jahr 2022 festgestellt und bekannt gemacht.

Die Gemeinden Suckow und Banzkow sowie die Stadt Crivitz haben ihre Jahresabschlüsse bis 2021 bestätigt.

fehlende Jahresabschlüsse seit dem 01.01.2024

Demnach ist die Mehrheit (9) der insgesamt 17 Kommunen im Amtsbereich Crivitz aus dem Raster des sogenannten Priorisierungsprozesses herausgefallen.

Die Gemeinde Demen, deren letztgültiger Jahresabschluss aus dem Jahr 2018 stammt, ist am schlimmsten betroffen. Wie glaubwürdig soll der aktuelle Haushaltsplan für Demen, der für das Jahr 2024 vorgesehen ist, wenn lediglich Jahresabschlüsse für das Jahr 2018 festgestellt und veröffentlicht wurden? Die Daten in diesem Haushaltsplan 2024 basieren hauptsächlich auf fortgeschriebenen Rechnungsergebnissen oder kumulierten Ergebnisvorträgen sowie auf angenommenen Planungsdaten bis 2026. Wieso wird diese Vorgehensweise schon seit Jahren geduldet?

Zumal in der Planung für das Jahr 2024 der Ergebnishaushalt der Gemeinde Demen ein negatives Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen aufweist von (-) 481.300 €. Ebenfalls im Planjahr 2024 wird ein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen erreicht um 525.800 €. Es kommt noch ein Saldo aus den Investitionstätigkeiten und einen Saldo aus den durchlaufenden Geldern und ungeklärten Zahlungsvorgängen hinzu. Dadurch sinken die liquiden Mittel der Kommune von 1.411.465 € auf nur noch 704.965 € bis zum 31.12.2024. Dies führt letztlich zu einem Rückgang des Eigenkapitals um 474.978 €.

Es fehlen seit dem 01.01.2024 noch ca. 28 *aufgestellte*, *geprüfte* und *festgestellte*Jahresabschlüsse seit 2018 für die Kommunen. Bis zum 31.05.2024 müssen weitere 17 Jahresabschlüsse des Jahres 2023 *aufgestellt* sein, wie es die Kommunalverfassung M-V vorsieht.

Dies führt zu 45 fehlenden Jahresabschlüssen der Gemeinden für eine genaue Haushaltsplanung 2024/25 und der Darstellung der Finanzplanung bis zum Jahr 2026. Sind die amtsangehörigen Gemeinden weiterhin bereit, die Handhabung der Verwaltung des Amtes, insbesondere des Rechnungsprüfungsamtes, auch 125 Tage vor der Kommunalwahl 2024 zu akzeptieren?

Etwa 24 % der Gemeinden des Amtes Crivitz haben (Stand 05.02.2024) noch keine gültige Haushaltssatzung für das Jahr 2024 und befinden sich derzeit in einer vorläufigen Haushaltsführung, auch als Interims- oder Übergangswirtschaft bzw. Nothaushaltsrecht bezeichnet. Die meisten Gemeinden (ca. 76 %) des Amtes Crivitz haben aber ihre Haushaltspläne für das Jahr 2024 trotz fehlender Jahresabschlüsse verabschiedet im Dezember 2023 und Januar 2024.

Aber, etwa 35 % der Gemeinden im Amtsbereich haben ihre Haushaltspläne 2024 bereits im Februar 2023 beschlossen, obwohl sie danach noch viele Jahresabschlüsse aus früheren Jahren bis Dezember 2023 erhalten haben. Das sind die Gemeinden Zapel, Raben Steinfeld, Suckow, Tramm, Langen Brütz und Gneven. Wie belastbar diese Pläne derzeit noch sind, ist bis zum 31.12.2024 tatsächlich nicht zu beurteilen. In diesen Kommunen muss man sich wirklich sehr sicher sein, dass die nachfolgenden Abgeordneten die Haushaltsführung ohne Sorge übernehmen können. Wer entlastet dann die Bürgermeister für geprüfte und Jahre zurückliegende Jahresabschlüsse, wenn sie nicht mehr im Amt sind nach der Wahl?  Wer übernimmt dann die Verantwortung für die zurückliegenden geprüften Vorgänge und die noch verbleibenden liquiden Mittel der Jahresabschlüsse?

Gemäß Kommunalverfassung MV § 60 (4) ist der Jahresabschluss innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres „aufzustellen“. Die Vertretung hat den geprüften Jahresabschluss bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres „zu beschließen“. Auch wenn die Kommunen für die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 von einer gesetzlich getragenen Fristverlängerung Gebrauch machen konnten, hätten diese spätestens bis zum 31. Dezember 2021 oder 31. Dezember 2022 festgestellt sein müssen. 

Seit der Einführung der Doppik 2012, die eine nachhaltige Steuerung der Haushaltswirtschaft anstrebt, ist es dem Amt Crivitz in seiner zehnjährigen Geschichte bisher nicht gelungen, dieses Element im Amtsbereich bei den Gemeinden umfassend zur Wirkung kommen zu lassen. Wird dieser Verstoß weiterhin ungehindert fortgesetzt?

Kommentar/Resümee

„Das Auge sieht nur, was der Geist bereit ist zu verstehen.“(Henri Louis Bergson)

Nur ein aktueller Jahresabschluss nach dem Gesetz ermöglicht es, die Leistungsfähigkeit und den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune für die Haushaltsplanungen der Folgejahre zu erkennen. Der Jahresabschluss soll die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune darstellen und die Ergebnisse der Haushaltswirtschaft nachweisen. Über Jahre fehlende Jahresabschlüsse sind keine FORMALIE, sondern ein Verstoß gegen gesetzlich normierte Haushaltsgrundsätze und lassen Zweifel an der geordneten Haushaltswirtschaft der betreffenden Kommunen aufkommen. Die Verwendung eingesetzter Steuermittel wird ohne aktuelle Jahresabschlüsse nicht transparent nachgewiesen.

Ehrlicherweise wird jeder, der seine Steuererklärung nicht fristgerecht abgibt, mit Sanktionen und Zinszahlungen belegt. Wenn ein Unternehmen seine Pflicht nicht und nicht rechtzeitig erfüllt, seine Jahresabschlüsse zu erstellen und offenzulegen, führt das Finanzamt ein Ordnungsgeldverfahren gegen das Unternehmen. Zusätzlich überprüfen Finanzämter, Banken und Lieferanten das Ergebnis, das die Kreditwürdigkeit des Unternehmens bewertet und als Grundlage für die Steuererklärung und die Gewinnverwendung dient.

Die Kommunen, die Steuergelder verwalten, sollen angeblich über Jahre hinweg ihre Jahresabschlüsse verzögern können. Auch der Landesrechnungshof des Landes MV hat diese Handhabung mehrfach angemahnt. Die gesetzlichen Regelungen und Fristen zum Einreichen der Jahresabschlüsse sind vom Gesetzgeber eigentlich eindeutig, mit Stichtagen vorgeschrieben und werden seit Jahren nicht eingehalten.

Werden nun endlich alle Aufsichtsbehörden die notwendigen Maßnahmen ergreifen?

Der oberste Rechnungsprüfer des Amtes Crivitz stellte erneut fest, dass bei den kommunalen Bauhöfen in Crivitz keine internen Leistungsverrechnungen durchgeführt werden können.

29.Nov.-2023/P-headli.-cont.-red./318[163(38-22)]/CLA-155/96-2023

Da die verursachten Kosten nicht auf die anderen Produkte (Einrichtungen) umgelegt werden können.

Die kommunalen Bauhöfe sind haushaltsrechtlich als sogenannte Hilfsbetriebe einzuordnen. Eine rechtliche Verpflichtung zum Betrieb eines kommunalen Bauhofs besteht nicht, weil der Bauhof keinen Selbstzweck hat. Die Tätigkeit des Bauhofs ist immer in Bereichen angesiedelt, die entweder zum eigenen Wirkungskreis oder zum übertragenen Wirkungskreis oder zur freiwilligen Aufgabe einer Kommune gehören.

Die Bauhöfe nehmen ein breites Aufgabenspektrum wahr, dazu gehören: • Unterhaltung sämtlichen Straßen, Wege und Spiel-, Sport- und Marktplätze, • Winterdienst, • Straßenreinigung, • sämtliche Grünflächenunterhaltung und Friedhöfe, • Kanalunterhaltung, • Gebäudeunterhaltung und Bewirtschaftung von Kindergarten, Hort, Schulen und gemeindeeigenen Grundstücken, • Abfallbeseitigung, • eventuell auch Handwerker- und Transportdienste. So sollten die Aufgaben so gestaltet sein, dass sie den Anforderungen der Stadt Crivitz entsprechen. Sie richten sich nach den Wünschen und der Praxis der jeweiligen Gemeinde. Deshalb können sie nicht mit anderen Kommunen verglichen werden.

Gemäß der Gemeindehaushaltsverordnung sollen die Bauhöfe in Gemeinden ab einer bestimmten Größe (z. B. Grundzentrum) wie kostenrechnende Einrichtungen zu führen. Aufgrund der Tatsache, dass die kommunalen Bauhöfe in Crivitz nun einmal keine Selbstzwecke erfüllen, sondern LEISTUNGEN für die Aufgabenwahrnehmung der Gemeinde erbringen, müssen sie eben alle Aufwendungen, die bei ihnen entstehen, auf die sogenannten leistungsempfangenden Stellen verteilen. 

Diese leistungsempfangenden Stellen sind unter anderem Kindergärten, Hort, Schulen, Bürgerhäuser, Feuerwehren, Gemeindehäuser, Kulturhäuser, Grünflächen, Straßen, Wege, Plätze, Festwiesen und Friedhöfe. Dazu gehört es ein Tätigkeitskatalog anzulegen, Kalkulationen anzufertigen (Selbstkosten auf Vollkostenbasis) und was kostet eine Mitarbeiterstunde? Was kostet eine Maschinenstunde? Die Leistungserfassung mit Objektbezug und Technikeinsatz einzuführen sowie Vorgaben und Ziele jährlich zu erarbeiten.

Besser geeignet, um anhand von Kennzahlen die Wirtschaftlichkeit von Bauhofleistungen nachweisen zu können, sind die Kosten pro Leistungseinheit. Das alles ist notwendig, um letztlich ein Umlageschlüssel zu erarbeiten, für eine interne Leistungsverrechnung auf die leistungsempfangenden Stellen. Dies bewirkt zum einen ein durch verrechnete oder abgerechnete Leistungen grundsätzlich ausgeglichenes Budget des Bauhofs am Jahresende. Zum anderen trägt dies dazu bei, dass Transparenz über die tatsächlichen Kosten der vom Bauhof erbrachten Leistungen entsteht und diese wiederum das Kostenbewusstsein bei den Leistungsbestellern bewirkt. Zusätzlich werden Kostenvergleiche zu privaten Unternehmen ermöglicht.

Zehn Jahresabschlüsse wurden seit der Einführung der Doppik im Jahr 2012 beginnend ab dem Jahr 2016 bis 2023 enttäuschenderweise erst vorgelegt, eigentlich müssten es 11 sein und in fünf Monaten sogar 12. Bedauerlicherweise erfolgte die Veröffentlichung des Jahresabschlusses [JA] für das Geschäftsjahr 2012 erst im Jahr 2016, während dann erst wieder 2018 der [JA] für das Jahr 2013/2014 veröffentlicht wurde. Erst nach der KOMMUNALWAHL 2019 wurde der [JA] 2015 veröffentlicht, dann plötzlich in Corona-Zeiten im Jahr 2020 die [JA] für 2016/2017.  Und so kam es, dass erst am Ende des Monats August 2021 die [JA] für 2018/2019 beschlossen wurde und erst jetzt, nach etwa weiteren zweieinhalb Jahren 2023 seit wenigen Tagen, liegt nun der Jahresabschluss für das Jahr 2020/2021 vor.

Seit 10 Jahren herrscht dasselbe Spektakel bei diesen Jahresabschlüssen und eine Ignoranz der Mehrheitsfraktionen (die Wählergemeinschaft CWG-Crivitz und vor allem bei der Fraktion DIE LINKE/Heine). Es wird stets vom Rechnungsprüfer festgestellt, dass aufgrund einer fehlenden Kosten-Leistungs-Rechnung bei den Bauhöfen keine Erträge in Form einer internen Leistungsabrechnung dargestellt werden können. Geeignete Umlageschlüssel liegen hierfür nicht vor und können auch nicht kurzfristig erbracht werden. Ziele und Kennzahlen für die einzelnen Produkte wurden nicht festgelegt.  Das bedeutet eigentlich, dass man in den kommunalen Bauhöfen nicht weiß, wer genau welche Leistung erbracht hat, an welchem Tag und wofür. Und wieviel Personal und Technik dafür eingesetzt wurde.

Bereits 2015 diskutierte der ehemalige und heutige Fraktionsvorsitzende die LINKE, Herr Alexander Gamm, ein ehemaliger und heutiger potenzieller Spitzenkandidat für die Kommunalwahl 2024 in Crivitz, über dieses Thema.  Damals galt sein besonderes Interesse an der Einführung einer Kalkulationssoftware in den Bauhöfen, an deren Implementierung er selbst verantwortlich war und die Mitarbeiter selbst anleiten und trainieren wollte. So wurde für etwa 3.000,00 € eine Software angeschafft, um die Effektivität der Leistungen und die damit verbundenen Kosten zu überprüfen.  Aufgrund der Tatsache, dass zwar die aktuellsten Stundenlisten (handschriftlichen Listen) tatsächlich von allen städtischen Angestellten angeblich geführt wurden, fand jedoch hierzu keine Auswertung oder Zusammenfassung statt. Daran hat sich anscheinend bis heute wenig geändert.

Der Rechnungsprüfer hat erneut im Jahr 2019 und nun im Jahr 2023 dasselbe Urteil gesprochen, doch Herr Alexander Gamm hat sich in dieser Angelegenheit vollkommen zurückgezogen.

Seit 2019 sind die Mehrheitsfraktionen (insbesondere die Wählergemeinschaft CWG-Crivitz und die Fraktion DIE LINKE/Heine) nicht in der Lage, eine Organisations- und Wirtschaftlichkeitsanalyse für die Bauhöfe zu erstellen, um ihre möglicherweise bevorzugte Wählergruppe zu schützen. Jetzt muss der Steuerzahler die Kosten übernehmen.

Auch die Mitarbeiteranzahl ist von noch sieben im Jahr 2013, auf nun 14 Mitarbeiter aufgestockt worden bis 2023 (einschließlich Friedhofswart und ohne Hausmeister, Platzwarte und Hallenwarte).

Im Vergleich dazu sind die Ausgaben für die kommunale Gebäudereinigung ebenfalls explodiert, jedoch lediglich erst in den vergangenen vier Jahren um das Dreifache.  In den Jahren 2019 bis 2023 stiegen die Aufwendungen von 158.763 € auf ca. 645.500 € und erreichten im Jahr 2022 sogar ca. 719.800 €. Allerdings arbeiten hier jetzt sogar bis zu 20 Mitarbeiter.

Die Bauhöfe können aufgrund einer fehlenden Kosten-Leistungs-Rechnung keine wirklichen Erträge im Rahmen einer internen Leistungsverrechnung darstellen. Die dargestellten Einnahmen stammen nur aus dem Verkauf von Anlagegütern 2014, Versicherungserstattungen 2016 und 2020 sowie Eingliederungszuschuss für Personal 2021 + 2022. In den Jahren dazwischen gab es keinerlei Einnahmen, die man mehr oder weniger irgendwie verrechnen konnte.

Allein der Anteil der PERSONALKOSTEN an den Gesamtkosten der kommunalen Bauhöfe in Crivitz ist von 49 % auf ca. 70–72 % gestiegen bis 2021, mit der Tendenz einer weiteren Steigerung bis 2023!

Über 460.000 € sind seit 2013 an einzelnen Ausstattungen geflossen in den kommunalen Bauhof, ob es nun ein Multicar, Salzstreuer, Schneeschild, Traktor John Deere, Aufsatz-Silostreuer für Multicar, VW Pritsche T5 langer Radstand, Caddy Kasten, Planierhobel, Frontschlegelmähwerk, Hako Citymaster, Minibagger, Anbaugeräte für den HAKO, Schleppdach/Witterungsschutz oder es der Unterhaltung der Betriebs- und Geschäftsausstattung diente oder zu allgemeinen Ersatzbeschaffungen!  Wie lange wird es im Finanzbereich noch dauern, bis es in der Summe nicht mehr bergauf geht?

Der Steuerzahler muss wieder einspringen, da Sparanstrengungen und Nachweise fehlen.

Kommentar/Resümee

„Politiker und Journalisten teilen das traurige Schicksal, dass sie oft heute schon über Dinge reden, die sie erst morgen ganz verstehen.“ ―Helmut Schmidt–

Erst jetzt kann man das richtige Ausmaß des finanzpolitischen Desasters der vergangenen acht Jahre erkennen, welches die Stadt Crivitz in den kommenden Jahren wieder ins Abseits stellen wird.

Egal, welche Vorstellung man für die Zukunft hat, es ist nicht die Coronakrise und auch nicht die steigenden Preise in der aktuellen Zeit, die der Stadt Crivitz und in Zukunft zu schaffen, machen werden.

Die Stadt Crivitz hat kein Einnahmeproblem, sondern seit acht Jahren ein entscheidendes Ausgabenproblem.

Es hat sich eine Mentalität entwickelt, die davon ausgeht, dass man immer genügend Geld zur Verfügung hat und man dies auch in Zukunft schaffen wird. Leider ist dies nicht mehr der Fall, da die Liquidität stark gesunken ist und die Schulden gestiegen sowie die Ausgaben exorbitant angestiegen sind. Die zukünftigen Generationen der Stadt werden die Kosten für diese finanzpolitische Ausgabenpolitik in der Vergangenheit lange Zeit tragen müssen, da sie durch erhöhte Steuern und Gebühren belastet werden.

Seit dem 16.11.2015 wurden keine Zuständigkeiten geklärt, Zustimmungen der Fachbehörden eingeholt oder Dienstanweisungen für den Bauhof erarbeitet. So wurden beträchtliche Ressourcen für die Verwaltung des Bauhofs Crivitz ermittelt, was nicht dazu führte, eine Kosten- und Leistungsrechnung für den Bauhof der Stadt Crivitz darzustellen.

Der Kostendeckungsgrad ist eine Kennzahl, die das Verhältnis von Erlösen zu Kosten misst. Ist der Kostendeckungsgrad größer als 100 %, so wurde im betrachteten Bereich ein Gewinn erwirtschaftet; ist er kleiner als 100 %, so ist ein Verlust entstanden. Der Kostendeckungsbeitrag der kommunalen Bauhöfe in Crivitz liegt zwischen 0,0 % und etwa 9,00 % seit 2013. Die plötzliche Steigerung auf 9,00% im Jahr 2021 sind nur darauf zurückzuführen, dass die Zuschüsse für das Personal vom Bund als Einnahmen deklariert wurden. In der Regel beträgt der Deckungsbeitrag 0,00 %. Um festzustellen, wie viel kostet denn nun eine Maschinenstunde und wie viel kostet denn nun eine Mitarbeiterstunde in unseren kommunalen Bauhöfen der Stadt Crivitz gegenüber dem Marktpreis ist die Anfertigung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse erforderlich, damit diese kostenrechnende Position (BAUHOF) die Haushalte der Folgejahre bis 2026 nicht mehr so übermäßig belastet.

Wir können dies auch klar und deutlich sehen, wenn wir viele verschiedene Positionen bei den Bauhöfen und der Gebäudereinigung und den Friedhof betrachten. Die kommunalen Bauhöfe sind nur ein Beispiel dafür, dass in der Zukunft bis 2030 alles nicht mehr so gehen wird, wie man zuvor im Überfluss gelebt hat. Vorrangiges Ziel des Haushaltsrechts ist die Deckung des Bedarfs der öffentlichen Hand durch eine sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung, denn es handelt sich hierbei um STEUERGELDER!

Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Gesetz, aber niemand reagiert darauf! Die Aufsichtsbehörden in MV werden in absehbarer Zeit beim Amt Crivitz sicherlich etwas genauer hinschauen!

16.Juni-2023/P-headli.-cont.-red./288[163(38-22)]/CLA-125/66-2023

Können die Bedenken zur fristgerechten Fertigstellung der Jahresabschlüsse der Kommunen von 2018 bis 2022 von der Verwaltung weiterhin mit einem allgemeinen „Weiter so“ oder einem globalen Ignorieren beantwortet werden?

Sollten alle anderen Gemeinden diese Handhabung der Verwaltung auch noch ca. 11 Monate vor der Kommunalwahl akzeptieren?

Der Jahresabschluss der Kommunen in MV ist ein wichtiger Bestandteil des kommunalen Haushaltsrechts, das seit dem 1. Januar 2012 nach den Regeln der kommunalen Doppik geführt wurde. Gemäß Kommunalverfassung M-V § 60 (4) ist der Jahresabschluss innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Dies bedeutet, dass dieser bis spätestens 31.05. des Folgejahres aufzustellen ist und bis zum 31.12. durch die Gemeinde- bzw. Stadtvertretung festzustellen ist. Eine Verlängerung des Termins ist seit dem 31.12.2022 nicht mehr möglich! Seit der Einführung der Doppik 2012, die eine nachhaltige Steuerung der Haushaltswirtschaft anstrebt, ist es dem Amt Crivitz nicht gelungen, dieses Element bei den 17 Gemeinden umfassend zur Geltung kommen zu lassen.

Den 17 Kommunen im Amt Crivitz fehlt es an aktuellen, *aufgestellten*, *geprüften* und *festgestellten* Jahresabschlüssen für eine genaue Haushaltsplanung 2024! Warum wird in *aufgestellt*, *geprüft* und *festgestellt*, unterschieden? Nun, die Jahresabschlüsse gelten als aufgestellt, wenn sie durch das Rechnungsprüfungsamt erarbeitet wurden. Danach wird in einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Crivitz der Entwurf des Rechnungsprüfungsamtes geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk verabschiedet.

Erst dann können die Gemeinden diesen Entwurf durch einen Beschluss endgültig feststellen. Deshalb sind diese wichtigen Unterschiede von großer Bedeutung – aber egal, in Amt Crivitz fehlen seit 2018 viele Vorlagen in allen drei Kategorien. Genau an dieser Stelle liegt das Dilemma.

Es fehlen seit dem 01.01.2023 noch ca. 33 *aufgestellte*, *geprüfte* und *festgestellte*Jahresabschlüsse seit 2018 für die Kommunen. Seit dem 31.05.2023 müssten weitere 17 Jahresabschlüsse des Jahres 2022 aufgestellt vorliegen, wie es die Kommunalverfassung M-V vorsieht. Es gibt insgesamt 50 fehlende Beschlussvorlagen für Jahresabschlüsse der Gemeinden im Amt Crivitz für eine genaue Haushaltsplanung der Folgejahre Jahre 2024/25 bis heute.

Trotz der seit 2016 andauernden Anwendung des kommunalen Finanzstrukturanalyse-Kennzahlensets ist keine vollständige Beurteilung der aktuellen Finanz-, Ertrags-, Vermögens- und Liquiditätslage der Kommunen im Amtsbereich Crivitz möglich, da der Verzug bei der Feststellung der Jahresabschlüsse weiterhin besteht. Die aktuellen Haushaltspläne enthalten oft nur fortgeschriebene Planwerte oder kumulative Ergebnisvorträge, die als Grundlage für aktuelle Beschlussfassungen über die Haushaltspläne 2023 benutzt wurden [z. B. sogenannte *sorgfältig geschätzte Daten, soweit sie nicht errechenbar waren oder entsprechende Orientierungsdaten].

Nur ein aktueller Jahresabschluss nach dem Gesetz ermöglicht es, die Leistungsfähigkeit und den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune für die Haushaltsplanungen der Folgejahre zu erkennen und dient als wesentliche Grundlage für Dritte zur Vergabe von FÖRDERMITTELN und Zuschüssen. Ein möglicher Grund für den Verlust von Fördermitteln und Zuschüssen bei fehlenden Jahresabschlüssen der Kommunen in MV ist, dass einige Zuwendungen an bestimmte Bedingungen geknüpft sind, die durch den Jahresabschluss nachgewiesen werden müssen. Wenn die Kommunen den Jahresabschluss nicht rechtzeitig vorlegen, können sie die Erfüllung der Bedingungen nicht belegen und riskieren, dass die Zuwendungen zurückgefordert oder verrechnet werden.

Es könnte sein, dass die Kommunen ohne einen aktuellen Jahresabschluss keine verlässlichen Aussagen über ihre Haushalts- und Finanzlage machen können und somit ihre Förderfähigkeit oder Kreditwürdigkeit beeinträchtigen. Dies könnte zu weniger oder gar keinen Fördermitteln oder Zuschüssen vom Bund, Land oder anderen Stellen führen.

Die Aufsichtsbehörden entscheiden über die Konsequenzen oder Sanktionen, die bei fehlenden Jahresabschlüssen der Kommunen in MV drohen können. Diese Konsequenzen oder Sanktionen können sowohl die Kommune als juristische Person als auch ihre gesetzlichen Vertreter als natürliche Personen treffen. Sie können zu finanziellen Verlusten, Imageschäden oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Allerdings muss eine gewisse Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, welche zu eventuellen Schäden geführt hat. Das betrifft insbesondere auch die Verschleierung oder Verzögerung der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Kommune. Das ist in der Praxis ein schwieriges Unterfangen und trifft auch in den meisten Fällen überhaupt nicht zu. Es handelt sich um eine außergewöhnliche Ausnahme.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz hat in diesem Jahr bis zum 16.06.2023 nur eine Sitzung abgehalten, bei der nur 4 von 17 Gemeinden des Amtes Crivitz Jahresabschlüsse geprüft wurden. Insgesamt wurden 10 Jahresabschlüsse geprüft, die sich aus den Gemeinden Camps 2018/19/20, der Gemeinde Raben Steinfeld 2018/19/20, der Gemeinde Banzkow von 2018/19 und der Gemeinde Bülow 2019/2020 ergeben. Die jeweiligen Kommunen haben inzwischen auch die Jahresabschlüsse der einzelnen Gemeinden festgestellt.  Durch diese Feststellung zeichnet sich ein völlig neues aktuelles Bild über die finanzielle Lage der Gemeinde Cambs und Bülow ab. Die zukünftige Entwicklung bleibt jedoch weiterhin bedenklich. Angesichts dessen sind aktuelle Jahresabschlüsse von entscheidender Bedeutung, zumal die Gemeinde Cambs einen Schulneubau wesentlich mitfinanzieren muss.

Es sollte der große Wurf ab 2020 werden von der neuen Amtsausschussspitze und wurde hoch hochgepriesen, bis jetzt ist davon nicht viel zu spüren. Im Fokus stand die Wirtschaftlichkeit in der Kooperation, kurz gesagt, es sollte auch ein *Exportmodell* werden.

Das Amt Crivitz schloss 2021 mit dem Amt Hagenow-Land einen Kooperationsvertrag zur Rechnungsprüfung ab, um die Jahresabschlüsse im Amtsbereich Crivitz endlich voranzubringen. Benötigt werden im Amt Crivitz pro Jahr 17 Jahresabschlüsse und im Bereich Hagenow-Land weitere 20, insgesamt also 37.  Zu diesem Zweck wurde zusätzlich ein Rechnungsprüfungsamt gegründet, Mitarbeiter eingestellt und ein Beamter ernannt, der nicht an das Weisungsrecht gebunden ist, um so 20 bis 30 Prüfungen im Jahr zu schaffen. Das ist sehr kostenintensiv, ca. 125.000 € pro Jahr!

Aber reicht das alles wirklich aus?

Was ist das Problem? Ist es eine Gesetzesignoranz, Vorgehensweise oder sogar eine Überforderung der Verwaltung? Wie lange soll dieser Zustand noch andauern?

Der Jahresabschluss soll die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune darstellen und die Ergebnisse der Haushaltswirtschaft nachweisen. Über Jahre fehlende Jahresabschlüsse sind keine FORMALIE, sondern ein Verstoß gegen gesetzlich normierte Haushaltsgrundsätze und lassen Zweifel an der geordneten Haushaltswirtschaft der betreffenden Kommunen aufkommen. Die Verwendung eingesetzter Steuermittel wird ohne aktuelle Jahresabschlüsse nicht transparent nachgewiesen.

Die Doppik soll eigentlich einen erhöhten Transparenzgrad über das Vermögen, deren Bewertung und die Abschreibungen ermöglichen, um eine höhere Informationsdichte für die finanzpolitischen Entscheidungen in der Zukunft zu gewährleisten. Diese wichtigen Elemente der kommunalen Doppik können bei jahrelangen fehlenden Jahresabschlüssen nicht so zur Wirkung kommen. Das kann zu verschiedenen Nachteilen führen, wie:

Mangelnde Transparenz über die aktuelle genaue Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune

Verzögerung bei der Entlastung des jeweiligen Bürgermeisters

Erschwerte Haushaltsplanung für die Folgejahre 2024/25

Verlust von Fördermitteln oder Zuschüssen für notwendige Investitionsvorhaben  

Rechtliche Konsequenzen oder Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden.

Mal ehrlich, jeder Bürger, der seine Jahressteuererklärung nicht pünktlich vorlegt, wird mit Sanktionen und Zinsen belegt. Wenn ein Unternehmen seiner Pflicht nicht und nicht rechtzeitig nachkommt, seine Jahresabschlüsse zu erarbeiten und offenzulegen, führt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren sofort gegen das Unternehmen durch. Außerdem schauen Finanzämter, Banken und Lieferanten auf das Ergebnis, welches die Kreditwürdigkeit des Unternehmens bewertet und als Grundlage für die Steuererklärung und die Gewinnverwendung dient.

Nur die Kommunen, die Steuergelder verwalten, sollen angeblich über Jahre hinaus ihre Jahresabschlüsse hinauszögern können. Auch der Landesrechnungshof des Landes MV hat diese Handhabung mehrfach angemahnt.

Die gesetzlichen Regelungen und Fristen zum Einreichen der Jahresabschlüsse sind vom Gesetzgeber eigentlich eindeutig, mit Stichtagen vorgeschrieben und werden seit Jahren nicht eingehalten. Wann werden endlich alle Aufsichtsbehörden entschiedener handeln?

„Das Auge sieht nur, was der Geist bereit ist zu verstehen.“(Henri Louis Bergson)

Ein deutlicher Gesetzesverstoß, aber niemand reagiert darauf? Der Landesrechnungshof MV wird bestimmt beim Amt Crivitz genauer hinschauen!

10.Febr.-2023/P-headli.-cont.-red./239[163(38-22)]/CLA-76/17-2023

Warum wird in *aufgestellt*, *geprüft* und *festgestellt*, unterschieden? Nun, die Jahresabschlüsse gelten als aufgestellt, wenn sie durch das Rechnungsprüfungsamt erarbeitet wurden. Danach wird in einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Crivitz der Entwurf des Rechnungsprüfungsamtes geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk verabschiedet.

Erst dann können die Gemeinden diesen Entwurf durch einen Beschluss endgültig feststellen. Deshalb diese wichtigen Unterschiede – aber egal, im Amt Crivitz fehlen ja alle drei Kategorien zusammen und das ist noch viel schlimmer!

Den 17 Kommunen im Amt Crivitz fehlt es an aktuellen, *aufgestellten*, *geprüften* und *festgestellten* Jahresabschlüssen für eine genaue Haushaltsplanung 2023/24!

Genau an dieser Stelle liegt das Dilemma.

Es fehlen seit dem 01.01.2023 noch ca. 44 *aufgestellte*, *geprüfte* und *festgestellte* Jahresabschlüsse seit 2017 für die Kommunen.

Bis zum 31.05.2023 müssen bereits weitere 17 Jahresabschlüsse des Jahres 2022 aufgestellt sein, wie es die Kommunalverfassung M-V vorsieht. Insgesamt handelt es sich um 61 fehlende Jahresabschlüsse der Gemeinden für eine genaue Haushaltsplanung der Jahre 2023/24!

Gemäß Kommunalverfassung M-V § 60 (4) ist der Jahresabschluss innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Dies bedeutet, dass dieser bis spätestens 31.05. des Folgejahres aufzustellen ist und bis zum 31.12. durch die Gemeinde- bzw. Stadtvertretung festzustellen ist. Eine Verlängerung des Termins ist seit dem 31.12.2022 nicht mehr möglich!

Trotz der seit 2016 andauernden Anwendung des kommunalen Finanzstrukturanalyse-Kennzahlensets ist keine vollständige Beurteilung der aktuellen Finanz-, Ertrags-, Vermögens- und Liquiditätslage der Kommunen im Amtsbereich Crivitz möglich, da der Verzug bei der Feststellung der Jahresabschlüsse weiterhin besteht.

Seit der Einführung der Doppik 2012, die eine nachhaltige Steuerung der Haushaltswirtschaft anstrebt, ist es dem Amt Crivitz nicht gelungen, dieses Element bei den Gemeinden umfassend zur Wirkung kommen zu lassen.  

Diese Haushaltspläne enthalten aber oft nur fortgeschriebene Planwerte oder kumulative Ergebnisvorträge, die als Grundlage für aktuelle Beschlussfassungen über die Haushaltspläne 2023/24 benutzt wurden [z. B. sogenannte *sorgfältig geschätzte Daten, soweit sie nicht errechenbar waren oder entsprechende Orientierungsdaten]. Es werden häufig Standardtexte in den Berichten verwendet, die jedoch zu unkonkret auf die Gemeinde zugeschnitten sind.

Nur die aktuellen Jahresabschlüsse bis 2021 ermöglichen es, die Leistungsfähigkeit und den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune für die Haushaltsplanungen 2023/24 zu erkennen. Die finanzielle und wirtschaftliche Lage der einzelnen Kommunen ist ohne aktuellen Jahresabschluss schwer einzuschätzen und daher ist dieser auch eine Grundlage für die Vergabe von FÖRDERMITTELN.

Wird sich dieser Verstoß weiterhin ungehindert ausbreiten?

Bis heute haben ca.  30 % der Gemeinden des Amtes Crivitz noch keine gültige Haushaltssatzung für das Jahr 2023 und befinden sich zurzeit in einer vorläufigen Haushaltsführung, auch als Interims- oder Übergangswirtschaft oder Nothaushaltsrecht bezeichnet.

Die meisten Gemeinden (ca. 70 %) des Amtes Crivitz haben ihre Haushaltspläne für das Jahr 2023 trotz fehlender Jahresabschlüsse verabschiedet und sogar 30 % haben bereits einen Doppelhaushalt bis Ende 2024.

Es sollte der große Wurf ab 2020 werden von der neuen Amtsausschussspitze und wurde hoch hochgepriesen, bis jetzt ist davon nicht viel zu spüren. Im Fokus stand die Wirtschaftlichkeit in der Kooperation, kurz gesagt, es sollte auch ein *Exportmodell* werden.

Das Amt Crivitz schloss 2021 mit dem Amt Hagenow-Land einen Kooperationsvertrag zur Rechnungsprüfung ab, um die Jahresabschlüsse im Amtsbereich Crivitz endlich voranzubringen. Benötigt werden im Amt Crivitz pro Jahr 17 Jahresabschlüsse und im Bereich Hagenow-Land weitere 20, insgesamt also 37.  Zu diesem Zweck wurde zusätzlich ein Rechnungsprüfungsamt gegründet, Mitarbeiter eingestellt und ein Beamter ernannt, der nicht an das Weisungsrecht gebunden ist, um so 20 bis 30 Prüfungen im Jahr zu schaffen. Das ist sehr kostenintensiv, ca. 125.000 € pro Jahr! Aber reicht das?

Wir berichteten darüber am 03.02.2022 https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/haushaltplaene-der-kommunen-2022-im-amtsbereich-crivitz-mit-fehlenden-aktuellen-aufgestellten-und-festgestellten-jahresabschluessen/

So gab Herr Michael Rachau (Amtsleiter des Rechnungsprüfungsamtes Crivitz) gegenüber der SVZ eine Stellungnahme am 25.02.2021: „Ich halte das Pensum, das geschafft werden muss, für machbar. Vieles lässt sich mittlerweile digital einsehen und auch prüfen“, erklärte Herr Rachau.

Der Satz ist heute nicht mehr gültig und wurde von der Realität überholt. Der Prüfungsausschuss des Amtes Crivitz hat in den vergangenen zwölf Monaten drei Sitzungen abgehalten, in denen nur 11 von 17 Gemeinden des Amtes ihre Jahresabschlüsse geprüft wurden. Die Gemeinde Pinnow erhielt erstmals im Jahr 2022 seit 2015 fünf Jahresabschlüsse auf einmal. Das ist ein bemerkenswerter Fortschritt.

Nachdem wir unsere letzte Meldung hierzu am 03.02.2022 veröffentlicht hatten, schien es, als ob sich etwas in Bewegung gesetzt hätte, doch wie zuvor erwähnt, es schien nur so.

So berichtete noch Herr Klaus-Michael Glaser (1. Stellvertreters der Amtsvorsteherin im eigenen Wirkungskreis) gegenüber der SVZ am 25.02.2021 „Wir haben jetzt etwas geschaffen, das nicht nur hoffentlich Bestand hat, sondern sich auch als Exportmodell durchsetzt. Ein Rechnungsprüfungsamt im eigenen Haus bedeutet für alle Vorteile“. Die Bilanz nach zwei Jahren sieht anders aus und ist eher ernüchternd, Importeure haben sich auch noch nicht gemeldet bei diesen hohen Kosten.

Haushaltpläne der Kommunen 2022 im Amtsbereich Crivitz mit fehlenden, aktuellen  *aufgestellten* und *festgestellten* Jahresabschlüssen!

01-Febr.-2022/P-headli.-cont.-red./135/10-22

Fehlende Jahresabschlüsse im Amtsbereich Crivitz!

Seit dem 27.05.2020 debattierte der Hauptausschuss des AA Crivitz unter dem Vorsitz von frau Iris Brincker nun darüber – und am 17.06.2020 beschloss der der Amtsausschuss Crivitz dass dem Amtsoberinspektor Michael Rachau die Rechte und Pflichten eines hauptamtlichen Rechnungsprüfers in Sinne des § 1 Absatz 3 Satz 2 Kommunalprüfungsgesetz M-V eingeräumt werden. Diesem Ausschuss haben alle Mitgliedsgemeinden die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung übertragen. Somit ist dieser Ausschuss sowohl für das Amt als auch für sämtliche Mitgliedsgemeinden zuständig. Eine hauptamtliche Unterstützung ist unverzichtbar.

Am 17. Juni 2020 beschloss der Amtsausschuss des Amtes Crivitz, den bisherigen Rechnungsprüfer zum hauptamtlichen Rechnungsprüfer zu ernennen. Eine besondere Stellung innerhalb des Amtes hätte lt. Prüfgesetz aber nur ein Rechnungsprüfungsamt. Diese Regelungen zu einem hauptamtlichen Rechnungsprüfer in Gemeinden sind für Ämter nicht anwendbar. Ein Rechnungsprüfungsamt wiederum muss aus mindestens  zwei Bediensteten (1Leiter u.1 Prüfer) bestehen. Diese Voraussetzungen sind im Amt Crivitz waren aber noch nicht zu diesem Zeitpunkt erfüllt. Geplant wurde deshalb die Einstellung eines weiteren Prüfers. Diese Einstellung erfolgt allerdings nur nach erfolgreicher Gründung einer Verwaltungsgemeinschaft RPA mit benachbarten Ämtern. Es bestand die Möglichkeit, durch Beschluss des Amtsausschusses Herrn Rachau diese besondere Stellung einzuräumen. Er wäre dann als hauptamtlicher Rechnungsprüfer nur noch dem Amtsausschuss verantwortlich. Bei der Beurteilung von Sachverhalten im Rahmen seiner *Prüfungstätigkeit wäre er an Weisungen nicht* gebunden.

Und so beschloss der Amtsausschuss des Amtes Crivitz am 24.02.2021 den Abschluss eines  öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft Rechnungsprüfung mit dem Amt Hagenow-Land.

Finanzielle Auswirkungen: Mehrkosten zusätzliche Stelle EG 9a (0,75 VzÄ): 42.950 EUR; Mehrerträge Erstattung Amt Hagenow-Land: 42.950 EUR; Nicht zuordenbare Kosten gesamtes RPA: 3.000 EUR;   Mehrerträge anteilige Erstattung Amt Hagenow-Land: 1.500 EUR; Kosten Beamtenstelle: 76.350 EUR. Die Kosten für die Beamtenstelle und die verbleibenden anteiligen, nicht zuordenbaren Kosten (1.500 EUR) belasten den Haushalt des Amtes Crivitz auch ohne die Errichtung einer Verwaltungsgemeinschaft.

Hierzu wurde dann das Rechnungsprüfungsamt unmittelbar nach dem 24.02.2021 gegründet und  Mitarbeiter eingestellt, um so *  20 bis 30 *Prüfungen im Jahr zu schaffen.

Das vorrangige Ziel bestand darin die Jahresabschlüsse im Amtsbereich Crivitz endlich voranzubringen um den Verzug an Prüfungen  abzuarbeiten. Im Amt Crivitz sind es 17 Kommunen + 1Schulverband+ 1Amt = 19 und im Bereich Hagenow-Land 20 Jahresabschlüsse (gesamt:39).

Im Fokus stand die Wirtschaftlichkeit in der Kooperation,  kurz gesagt es sollte auch ein *Exportmodell* werden, so berichtete es die SVZ am 25.02.2021. „Ich halte das Pensum, das geschafft werden muss, für machbar. Vieles lässt sich mittlerweile digital einsehen und auch prüfen“, erklärte Michael Rachau. ( Svz: 25.02.2021)

Das Ergebnis nach einem Jahre!

Nach fast einem  Jahr ist fällt das Resultat eher *ernüchternd* aus für das Amt Crivitz! Der Erfüllungsstand der *aufgestellten, geprüften und beschlossen* Jahresabschlüsse ist im Jahr 2015=94,7%, 2016=94,7%,2017=63,2% , 2018 =42,1%,2019=21,1% ,2020=0%!  

So müssen dann jedoch bis spätestens zum 31.12.2022 alle  Jahresabschlüsse bis einschließlich 2021 nach dem Gesetz aufgestellt und festgestellt sein. Das sind insgesamt noch 73 Prüfungen bis 31.12.2021. Aktuell fehlen genau 54 Abschlüsse (ohne 2021) !                         

Auffällig ist das die Gemeinde Leezen, Gemeinde Bülow, Gemeinde Demen, Gemeinde Dobin am See, Gemeinde Raben Steinfeld und die Gemeinde Tramm nur einen aufgestellten und festgestellten Jahresabschluss von 2012 bis 2016 besitzen und die Gemeinde Pinnow nur bis 2014??

Seltsames: Im Haushalt 2021 der Gemeinde Pinnow welcher am 23.02.2021 beschlossen wurde, ist festgestellt:

 “ Für die Gemeinde Pinnow liegen die Jahresabschlüsse nur bis zum Jahr 2014 vor. Für die Darstellung der Entwicklung basieren die Daten dieser Jahre auf Rechnungsergebnisse, für alle *weiteren Jahre * wurden die *vorläufigen Rechnungsergebnisse*bzw. die Planungsdaten angenommen.

Im Haushalt 2022 der Gemeinde Pinnow welcher am 24.01.2022 beschlossen wurde, wird allerdings neu festgestellt:

Für die Gemeinde Pinnow liegen die Jahresabschlüsse bis zum Jahr 2017 vor? Für die Darstellung der Entwicklung basieren die Daten dieser Jahre auf Rechnungsergebnisse, für alle weiteren Jahre wurden die *vorläufigen Rechnungsergebnisse*bzw. die Planungsdaten angenommen?

Die Jahresabschlüsse der Jahre 2015,2016,2017 sind aber *nicht* im Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz besprochen worden seit dem 23.02.2021, auch sind *keine* Jahresabschlüsse der Jahre 2015,2016,2017 öffentlich *festgestellt* (beschlossen worden) in der Gemeinde? Es wird immer nur im vorliegenden Haushalt 2022 von einem *voraussichtlichen Ergebnissen* gesprochen?

Hingegen können die Kommunen Banzkow, Barnin, Cambs und Plate einen aufgestellten und festgestellten Jahresabschluss von 2012 bis 2017 aufweisen und die GemeindenFriedrichsruhe, Gneven, Zapel und Amt Crivitz selbst bereits  von 2012 bis 2018.

Und die Gemeinde Langen Brütz, Gemeinde Sukow, Stadt Crivitz  und der Schulverband  Sukow haben sogar schon einen aufgestellten und festgestellten Jahresabschluss von 2012 bis 2019.

Insgesamt ist die Aktualität im Jahr 2022  der vorliegenden Jahresabschlüsse gesetzeswidrig und verstößt gegen die Haushaltsgrundsätze!

Über Jahre fehlende Jahresabschlüsse sind keine Formalie, sondern ein Verstoß gegen gesetzlich normierte Haushaltsgrundsätze und lassen Zweifel an der geordneten Haushaltswirtschaft der betreffenden Kommunen aufkommen. Diese wiederum ist Voraussetzung für alle gegenwärtigen und zukünftigen Entscheidungen, z. B. bei der Gewährung von Zuwendungen.

Die Kommunalverfassung hat ganz klare Regelungen und FRISTEN!

Der Jahresabschluss ist eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der Finanz- und Haushaltslage und für die Haushaltssteuerung. Daher ist es wichtig, dass er rechtzeitig – spätestens bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres – vorliegt. Gemäß KV M-V vom 13. Juli 2011 § 60 Jahresabschluss (4) Der Jahresabschluss ist innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Laut§ 60Abs. 4 Kommunalverfassung ist der Jahresabschluss ist innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Das heißt also bis spätestens zum 31.05. des Folgejahres ist dieser aufzustellen und zum 31.12. ist er durch die Stadtvertretung festzustellen. Nach dem neuen Gesetz  müssen alle Abschlüsse einschließlich 2021 bis zum 31.12.2022 aufgestellt und festgestellt sein!  Auch wenn die Fristen der Kommunalverfassung nur für die Aufstellung und Feststellung der Jahresabschlüsse 2019 und 2020 um ein Jahr verlängert wurden, nach dem Gesetz (GS Meckl.-Vorp. Gl.-Nr. 2020 – 12 vom 28.01.2021)  zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie.

Finanzielle Nachhaltigkeit! So müssen dann jedoch bis spätestens zum 31.12.2022 alle  Jahresabschlüsse bis einschließlich 2021 aufgestellt und festgestellt sein durch die Kommunen. Nur durch die Grundlage *aktueller* Jahresabschlüsse lässt sich die  Leistungsfähigkeit und der finanzieller Handlungsspielraum erkennen!

Nach dem vorliegen immer mehr aktueller Jahresabschlüsse verändern sich plötzlich die Liquiden Mittel sprunghaft bei einigen Gemeinden, da man doch noch wesentliche finanzielle  Handlungsspielräume für die kommenden Jahre entdecken konnte. 

Verlässliche Aussagen zur Haushalts- und Finanzlage in den jeweiligen Kommunen sind ohne Jahresabschluss
kaum möglich. Vielmals bilden lediglich fortgeschriebene Planwerte oder kumulative Ergebnisvorträge [z.B. sind auch beschrieben sogenannte *sorgfältig geschätzte Daten, soweit sie nicht errechenbar waren oder entsprechende Orientierungsdaten zugrunde liegen*] die Grundlage für die Beschlussfassung über den Haushaltsplan.

Eine nachhaltige Steuerung der Haushaltswirtschaft, deren Qualität mit der Einführung der Doppik verbessert werden sollte, ist nicht möglich. Die angestrebte erhöhte Transparenz und qualifizierte Informationsbereitstellung wird nicht erreicht. Wichtige Elemente der kommunalen Doppik kommen nicht zur Wirkung.

Fazit: Die Verwendung eingesetzter Steuermittel wird ohne Jahresabschlüsse nicht transparent nachgewiesen.

Der weiter zunehmende Zeitverzug bei der Auf- und Feststellung der Jahresabschlüsse ist inakzeptabel und zwingend abzubauen. Die gesetzlich vorgegebenen Fristen zur Feststellung der Jahresabschlüsse bis zum 31.12.2022 sind einzuhalten. Alle bestehenden möglichen Maßnahmen für eine beschleunigte Erstellung der Jahresabschlüsse sind zu nutzen.

Deshalb ist es notwendig eine genaue Datenbasis zu erarbeiten und dazu muss auch das Rechnungsprüfungsamt seinen Beitrag leisten und mehr Prüfungen vornehmen als bisher, um den VERZUG abzuarbeiten. Nur auf der Basis aktueller Jahresabschlüsse lässt sich die Leistungsfähigkeit und der finanzieller Handlungsspielraum in der Kommune erkennen.  Und nochmals, deshalb ist erforderlich eine verlässliche *geprüfte* Datengrundlage zu erarbeiten für eine nachhaltige Haushaltsplanung 2022/23 in den Kommunen und keine * kumulative Ergebnisvorträge*.

Verwaltungsgemeinschaft Amt Crivitz und Amt Hagenow-Land

04-Dez.-20/P-headli.-cont.-red./45/36-20

Amt Crivitz und Amt Hagenow-Land/ Verwaltungsgemeinschaft-Rechnungsprüfung JA oder NEIN? Worum geht es ?

 Am 17. Juni 2020 beschloss der Amtsausschuss[AA] des Amtes Crivitz, den bisherige Rechnungsgsprüfer zum hauptamtlichen Rechnungsprüfers [hRp] zu ernennen.

Eine besondere Stellung innerhalb des Amtes hätte lt. Prüfgesetz aber nur ein Rechnungsprüfungsamt [RPA]. Diese Regelungen zu einem hRp in Gemeinden sind für Ämter nicht anwendbar. Ein RPA wiederum muss aus mindestens zwei Bediensteten (1Leiter u.1 Prüfer) bestehen. Diese Voraussetzungen sind im Amt Crivitz noch nicht erfüllt, deshalb sind weitere Einstellungen geplant. Das kann aber nur gelingen nach einer erfolgreichen Gründung einer Verwaltungsgemeinschaft RPA mit d. Amt Hagenow-Land. ODER?

Seit dem 27.05.2020 debattiert der Hauptausschuss [HA] des AA Crivitz nun darüber u. wiegt ab, hin und her!! Jetzt liegt erneut ein Vertragsentwurf von Hagenow-Land vor.

Welche VORTEILE hätte das RPA für CRIVITZ?

Fachliche Kompetenz beim Personal u. Prüfungen, Kostenteilungen, mögl. Tiefen-und Sonderprüfungen, Unabhängigkeit des Prüfers!

WELCHE HEMMNISSE GIBT ES?

Personalkosten (jährlich- Amt Crivitz 76.350€ (Beamter)u. Amt Hagenow-Land 42.950€ (zus. 1xMA 0,75Vzä); anteilige Kosten (Bürokosten, Reiskosten, Fachliteratur) 3000€ für Crivitz u. 1500€ für Hagenow; wo erfolgen die Prüfungen?; Daten- und Dokumentzugriffe? Anzahl d. zu prüfend. Gemeinden = 37 + 2 Ämter; Kündigungsfrist -Vertrag- nach 4 Jahren (v.1 Jahr); Prüfung v. mind. 10% der Auftragsvergaben.

‼WO LIEGT DIE KNACKNUSS?‼

1.  Erhöhung der Amtsumlage in Amt Crivitz (zZt.15%)

2. Hagenow benötigt nur Hilfe ab dem JA 2018.

3. Ein Beamter und ein MA für 37 Gem. +2 Ämter??

4. Jahresabschlüsse[JA] und deren Erfüllung in: In Crivitz- ausreichend! 2015=94%,    2016=87%,    2017=21%,   2018=0%

In Hagenow- gut ! 2015=100%,  2016=100%,  2017=ca.55%,  2018=0%

Fazit: WER „ A “ SAGT MUSS AUCH „B“ SAGEN!

Der Vorteil überwiegt für eine Verwaltungsgemeinschaft RPA- ein fachlicher Fortschritt für beide Ämter. Wer also einen hpR ernennt, muss Ihm auch MA zur Verfüg. stellen. Bei zu prüfenden 37 Gemeinden ist mindestens ein weiterer Prüfer notwendig.(Urlaub, Krankheit, Schulung). Auch scheint eine 20% Prüfung der Auftragsvergaben als geboten bei den hohen Vergabe-und Bausummen. CRIVITZ sollte seine HAUSAUFGABEN erledigen in den aufzuarbeitenden JA 2015-2017.(letzte Rechenschaft erfolgte am 11.Juni 2018)!

‼Denn ab dem 01.1.2022 müssen alle Jahresabschlüsse von 2015-2020 geprüft vorliegen laut Gesetz!‼