„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er Distanz zum Gegenstand seiner Betrachtung hält; dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er immer dabei ist, aber nie dazugehört.“ Hanns Joachim Friedrichs.
Unabhängige und frei zugängliche Medien (Zeitung, Fernsehen, Radio und Internet) gehören dazu. Sie sollen die Öffentlichkeit umfassend und korrekt über aktuelle Geschehnisse informieren, Missstände aufzeigen und durch Kritik und vielfältige Diskussionen zur öffentlichen Meinungsbildung beitragen. Um diese Aufgaben und Ziele zu bewältigen, muss die Medienlandschaft eines Landes frei, vielfältig und unabhängig von wirtschaftlicher oder politischer Einflussnahme sein.So sollte sein!
Journalist oder Journalistin darf sich in Deutschland jeder und jede nennen. Ohne bestimmte Voraussetzungen oder einen bestimmten Ausbildungsweg, da die Berufsbezeichnung vom Gesetzgeber nicht geschützt wurde. Auch Pressefotografen und Bildredakteure werden zu den Journalisten gezählt. Ein guter Journalist ist bestrebt, sich der objektiven Wahrheit zu nähern und ist sich bewusst, dass er auf dieser Basis kein abschließendes Urteil fällen kann. So sollten seine Aussagen für andere logisch nachvollziehbar und überprüfbar sein.
Die Grundlage des Journalismus ist die sorgfältige und gründliche Berichterstattung. Die Fähigkeiten zur Recherche, Genauigkeit und Faktenprüfung spielen für Journalisten eine entscheidende Rolle, insbesondere die Grundsätze der Wahrhaftigkeit, Genauigkeit und faktenbasierten Kommunikation, wie Unabhängigkeit, Objektivität, Fairness, Respekt gegenüber anderenund die öffentliche Rechenschaftspflicht.
Das ist das Einfache, was schwer zu machen ist!
Die Rangliste der Pressefreiheit ist eine Bewertung der Pressefreiheit, die jährlich von der Nichtregierungsorganisation Reporter ohne Grenzen erstellt, um die Pressefreiheit in fast allen Staaten der Welt zu bewerten. Im Index 2022 wurde ein neues Bewertungssystem eingeführt, 100 Punkte sind nun gut und 0 Punkten schlecht.
Norwegen belegte im Jahr 2023 den Platz (1) 95,18 Punkte, gefolgt von Irland 89,91 Pkt. und Platz (3) Dänemark 89,48 Pkt. Deutschland belegte den 21. Platz mit 81,01 Punkten. Die letzten drei Plätze sind Vietnam 178, China 179 und Nordkorea auf Platz 180. Es ist schon erstaunlich, dass Schweden, Niederlande, Litauen und Estland sowie Portugal, Liechtenstein, Schweiz, Lettland, Tschechien, Slowakei, Island und Luxemburg im Ranking um die Pressefreiheit besser abschneiden als Deutschland.
Die Aufklärung ist das Kerngeschäft eines verantwortungsbewussten Journalisten. Es handelt sich nicht um einen Wellness-Journalismus, der primär darauf abzielt, „schöne“ Geschichten und Wohlfühlgeschichten zu inszenieren und zu schreiben. Es sind oft die unschönen Geschichten, die uns das meiste über unsere Gesellschaft erzählen.
Wir dürfen niemals vergessen, dass der amerikanische Höchstrichter Hugo Black 1971 beim Prozess gegen die New York Times sehr treffend formuliert hat. Die Zeitung berichtet aus geheimen Pentagon-Papieren über den Vietnamkrieg und wurde von der Nixon-Regierung verklagt. Höchstrichter Black vertrat damals die Ansicht, dass die Pressefreiheit und ihre „essenzielle Rolle für die Demokratie“ ein wichtiger Faktor für die Demokratie sei.
Damals: „The press was to serve the governed, not the governors. “
Die Presse hat den Regierten und nicht den Regierenden zu dienen.
So oder so ähnlich könnte man das Verhalten der Verbandsvertreter der Parteien DIE LINKE / SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Verbandsversammlung des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg bis zur Abstimmung über den Ausbau von Onshore-Windparks am 24.04.2024 in Ludwigslust beschreiben. Gleichzeitig wurde das öffentliche Forum genutzt von den Parteien, um sich im Kommunalwahlkampf in Szene zu setzen, um zusätzliche Änderungsanträge zu stellen. Obwohl allen Beteiligten klar war, dass vor der Wahl im Juni 2024 noch eine Mehrheit im Planungsverband von SPD+LINKE und Bündnis 90/Die Grünen besteht.
Die Probleme des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg bei der Windenergie sind hausgemacht. Das Ganze zieht sich bereits seit 2014 hin und mittlerweile befindet sich der Verband in einem Scherbenhaufen seiner eigenen Handlungen! Der ehemalige Vorsitzende des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, Rolf Christiansen und sein Stellvertreter Thomas Beyer (beide SPD-Fraktion) haben vor etwa 7 Jahren einen Beschluss im Verband mit herbeigeführt, ein ganz bestimmtes Windeignungsgebiet zu streichen. Gegen diese Herangehensweise wurde erfolgreich geklagt, wegen eklatanter verwaltungsrechtlicher Fehler. Seitdem wird an diesem Plan (in bisher drei Entwürfen) herumgebastelt, mit fatalen rechtlichen Folgen. Der bisherige dritte Planentwurf hat bislang keine Rechtskraft oder eine vergleichbare Zielsetzung. Eine neue, überarbeitete Windparkplanung (aktuell 4. Planentwurf), der sowohl neue Flächen als auch stark aufgeweichte Artenschutzkriterien nach der neuesten Gesetzgebung berücksichtigt und ein neues Kriterium, die „Netzintegrationsfähigkeit“ berücksichtigt, soll nun bis 2032 die Rettung vor der Wahl im Juni 2024 sein.
Der Planentwurf wurde mit seinen 73 Windeignungsgebieten vorgestellt, wobei 53 Gebiete aus dem vorherigen Entwurf von 2021 enthalten sind und ca. 20 neue Gebiete, die auch schon einmal im ersten Entwurf 2016 enthalten waren, aber durch das neue Windflächenbedarfsgesetz 2022 eben jetzt wieder neu einzuplanen sind. Daher liegt man im Planungsverband seit 12 Monaten im Streit, da das neue Wind-an-Land-Gesetz von 2022 nur eine Flächenausweisung von 1,4 % der Planungsfläche bis 2027 vorsieht und bis 2032 eben weitere 0,7 %. Im November 2023 beschloss aber der Planungsverband, alles auf einmal und gemeinsam zu planen.
Die Mehrheit der SPD, die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben sich hier durchgesetzt, also insgesamt 2,1 % der Regionalfläche (soeben 73 Windgebiete) sofort zu planen. Das bedeutet, wo bereits Netzverknüpfungspunkte und Stromleitungen existieren (früher Umspannwerke) oder neue geplant sind, sollen verstärkt Solar- und Windeignungsgebiete ausgewiesen und geplant werden.
Herr Justus Garbe stellte in dem Umweltbericht die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und die Prüfung der Umweltverträglichkeit der 73 neuen Windgebiete vor. Der Fokus der Untersuchung lag auf dem KLIMASCHUTZ in nationaler und internationaler Zielsetzung. In der Abwägung der auszuweisenden 73 Gebiete dominierte das überragende öffentliche Interesse. Er geriet jedoch lediglich bei der Darstellung der Datenbasis für die Umweltprüfung in Schwierigkeiten, da hier nur ein Teil der Daten erfasst wurden. Das soll bedeuten, dass für das Schutzgut Pflanzen und Tiere (Artenschutz) nur Daten über den Bestand des Seeadlers, Fischadlers, Wanderfalke und Weißstorch erfasst wurden. Teilweise wurden die Bestände von Rotmilan, Fischadler und Wiesenweihe im Januar 2024 nachgeliefert, aber über den Bestand vom Schwarzmilan, Wiesenweihe, Mäusebussard und Wespenbussard sind keine Daten im Bericht enthalten. Dies löste bei den Zuhörern ein mächtiges Raunen aus und auch die anwesenden Planungsbüros schüttelten nur mit dem Kopf.
Drei Änderungsanträge wurden insgesamt zum vorliegenden Beschlussentwurf gestellt, einmal von der SPD-Fraktion, dann vom Landkreis LUP und der CDU-Fraktion.Die SPD-Fraktion zog ihren Antrag zurück, weil er dem Landkreisantrag von LUP entsprach und nur noch der CDU-Antrag übrigblieb.
Der Landkreisantrag LUP sah vor, eine Gebietskulisse von 2,1 % der Regionalfläche für Windparks sofort auszuweisen, jedoch zunächst mit 1,4 % und weiteren 0,7 % bis zum Jahr 2032 freizugeben. Im Verfahren selbst wurde dann um eine rechtliche Würdigung der Fachaufsicht gebeten. Alles war sehr schwammig formuliert und bedeutet, dass man alles so tut, wie vorgesehen. Man überprüft lediglich, ob alles korrekt ausgeführt wird.
Der CDU-Antrag war schon deutlicher und verlangte keine sofortige öffentliche Auslegung der jetzigen Planungen, sondern einen überarbeiteten Entwurf zum Ende des Jahres fertigzustellen, wo nur 1,4 % bis 2027 der regionalen Fläche überplant werden sollen. Im Anschluss sollte dann erst einmal der Bedarf an weiteren Windparkplanungen ermittelt werden, bevor die restlichen 0,7 % der Regionalfläche überplant. Die Darstellung wurde als realistisch angesehen, da alles andere lediglich ein übereilter Gehorsam wäre, der lediglich den Investoren und Landeigentümern zugutekäme und Belastungen für Natur und Bürger bedeutet würde. Aufgrund fehlender Stromnetze ist es ohnehin unmöglich, den dann überschüssigen produzierten Strom weiterzuleiten.
Diese Herangehensweise erschien logisch, löste aber bei den Parteien der SPD, der Linken und Bündnis 90/Die Grünen einen regelrechten Angriff auf die CDU-Fraktion aus. Die SPD-Fraktion warf der CDU vor, *Populismus* zu betreiben, und der Vorstand warf der CDU vor, hier unwahre juristische Darstellungen zu präsentieren. Die Fraktion DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen haben sich noch deutlicher geäußert. Die Fraktion der Grünen kritisierte die CDU als *Realitätsverweigerer* und lobt die Bundes- und Landesregierung sowie den Vorstand des Planungsverbandes und wies auf die Auswirkungen von Hochwasser und Dürre hin.
Herr Andreas Sturm (Fraktion die Linke) erklärte, dass er die Anträge der CDU nicht mehr hören kann und man ohnehin nichts gegen Windräder unternehmen könne, da diese sowieso genehmigt werden. Überraschend war, dass auch im Vorstand des Planungsverbandes sich Iris Brincker (Fraktion DIE LINKE) lautstark durch mehrere Zwischenrufe auffiel und sich mehrfach aufplusterte gegen diesen CDU-Antrag. Sie sitzt im Planungsverband für den Landkreis Nordwestmecklenburg, ist aber auch Amtsvorsteherin im Amt Crivitz im Landkreis LUP. Das ist ungewöhnlich! Es gilt zwar die bewährte Regel, Amt und Mandat zu vermeiden, doch im Planungsverband ist das alles sehr verwirrend dargestellt.Es stellt sich jedoch die entscheidende Frage, welche Interessen sie nun konkret vertritt; sind es nun die Angelegenheiten des Landkreises LUP oder Nordwestmecklenburg?
So kam es, dass der CDU-Antrag abgelehnt wurde, sowohl von Iris Brincker (Amtsvorsteherin Amt Crivitz) als auch von der Mehrheit der SPD+ Linken+ Bündnis 90/Die Grünen mit insgesamt 25 *Nein*-Stimmen von ca. 40 Anwesenden. Die Mehrheitsfraktionen von SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten ebenfalls der öffentlichen Auslegung und sofortigen Planung der 73 Windeignungsflächen zu, mit 26 *JA*-Stimmen, darunter auch Iris Brincker.
Die öffentliche Auslegung des neuen Planes für die 73 Windparks erfolgt mitten im Hochsommer, für alle Bürger ein toller Zeitpunkt, da sowieso niemand dieses Jahr in den Urlaub fährt. Andernfalls könnten natürlich noch viel mehr Einwendungen und Beteiligungen eingereicht werden!
Kommentar/Resümee
Versuch und Irrtum Prinzip: Eine Methode zum Lernen? Bis jetzt ist es eine Blamage!
Die CDU-Fraktion entdeckte plötzlich gleich zu Beginn der Diskussion zum Planentwurf die Bürgernähe wieder und beantragte, dass auch Bürger in der Beratung sprechen sollten. Obwohl sie genau die Geschäftsordnung kennt, welche besagt, dass nach der Einwohnerfragestunde keine weiten Fragen der Bürger gemäß der Satzung zulässig sind. Auch der CDU-Chef von Ludwigslust, Herr Christian Geier, konnte wie gewohnt bei solch einem Schaufensterantrag nicht widerstehen. Schließlich wurde das Anliegen mit der Mehrheit von SPD+LINKE und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von AfD und CDU abgelehnt. So mussten die Bürger wie gewohnt zum Thema schweigen!
Der Planungsbeirat Energie, ein Gremium, das sich die Verbandsversammlung selbst geschaffen hatte, um aus ihrer Misere herauszukommen und endlich einen Entwurf vorzulegen, tagte seit September 2023 nur sechsmal zu je drei Stunden, um soeben nach sieben Monaten diesen Entwurf vorzustellen. Der Vorsitzende Herr Roland Brandt vom Oberzentrum Schwerin monierte aber gleichzeitig, dass die Teilnehmer (aus LUP, NWM, Wismar) dieser bisher nicht einmal die Reisekosten erstattet bekamen, weil sie als Ehrenamtliche nach Schwerin anreisen mussten. Es ist schon erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit man hier erwartet, für eine gewählte ehrenamtliche Tätigkeit ausreichend Geld zu erhalten!
Selbstverständlich muss alles noch vor der Wahl am 24.04.2024 in der alten mehrheitlichen Akteursbesetzung stattfinden und gleichzeitig beschlossen werden. Damit es nach der Wahl keine weiteren Veränderungen oder Einflüsse mehr den Plan beeinflussen können. Es wurde wiederholt betont, dass es im Laufe des Verfahrens zu erheblichen Beeinträchtigungen durch den Artenschutz kommen kann und Gebiete dadurch verkleinert werden müssten oder Teile eben nicht nutzbar sind.
Der Vorstand des Verbandes hat dann natürlich sofort mehrfach darauf hingewiesen, dass man eben alles so bewertet und geplant habe, was man eben ‚üblicherweise tut‘ und was man eben „momentan an verfügbaren Daten vorliegen habe.“ Alle anderen Details sollen dann in einem anschließenden Genehmigungsverfahren beim staatlichen Amt für Umwelt und Natur geprüft werden. Dies sei dann nicht mehr Sache des Planungsverbandes. Das führte natürlich zu Unverständnis bei allen Bürgern und Gästen und deutet darauf hin, dass die heiklen Dinge einem anderen zugeordnet werden, der diese Probleme dann klären sollte.
Man könnte das auch so übersetzen, dass es im Prinzip so heißt: Wir haben keine Lust, eine genaue Untersuchung für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt durchzuführen sowie auch nicht die Mittel.
Daher planen wir einfach und fertig! So einfach ist es im Jahr 2024!
Ein Heizungsgesetzentwurf, welcher im Kabinett verabschiedet und mit einer Protokollnotiz versehen wurde, dass man es so gar nicht machen will. Es wurde versucht, einen Kompromiss zu finden, aber es wurden lediglich Absichtserklärungen abgegeben, um das Gesetz zu retten. Was für ein parlamentarisches Durcheinander und herum herumdoktere.
Das soll nun die Zukunft sein?
Die sogenannten Leitplanken für das umstrittene Gesetz sehen vor:
– Das Gebäudeenergiegesetz soll an das geplante Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Künftig soll eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung eingeführt werden, auf die sich bei verpflichtenden Maßnahmen mit Übergangsfristen bezogen werden soll.
(Die Wärmeplanung „soll“ für Gebiete ab 100.000 Einwohner bis 31.12.2025 erfolgen, für Gebiete zwischen 10.000-100.000 Einwohnern bis 31.12.2027. Die Wärmeplanung „muss“, für Gebiete ab 100.000 Einwohner bis 31.12.2027 erfolgen, für Gebiete mit 10.000-100.000 Einwohnern bis 31.12.2028. Für Gebiete unter 10.000 Einwohner sieht der Gesetzentwurf „keine“ Verpflichtung vor.)
In Deutschland gibt es 80 Großstädte (100.000 und mehr Einwohner) und 618 Mittelstädte (20.000 bis 99.999 Einwohner) und ca. 2.000Kleinstädte (von 5.000 bis 20.000 Einwohnern) sowie 300 Klein- und Landstädte mit weniger als 5.000 Einwohnern.
Die Stadt Crivitz ist also ein Grundzentrum der Entwicklung ein Klein – und Landstadt und hat seit 12 Jahren (2010 ca. 5114 Einwohnern /2022 ca. 4760 Einwohner) über 354 Einwohner verloren und muss „keine“ verpflichtende Wärmeplanung vorweisen. Trotzdem hat die Stadtvertretung im Dez. 2022 mithilfe der Mehrheitsfraktionen (Wählergemeinschaft CWG-Crivitz und Die LINKE / Heine) einen Beschluss gefasst, um eine kommunale Wärmenetzplanung zu prüfen und dafür eine Machbarkeitsstudie für ca. 96.000 € zu erarbeiten. Die CDU – Fraktion (Crivitz und Umland) hat sich wie meistens, wenn es heikel wird, bei tiefgründigen Themen wie bei z. B. bei diesem Vorhaben zur Hälfte enthalten und mit der anderen Hälfte dagegen gestimmt.
Die kommunale Wärmeplanung ist derzeit noch Zukunftsmusik. Solange es sie noch nicht gibt, sollen die Regelungen zum Heizungstausch noch nicht gelten. Wie bereits angekündigt, sollen Gasheizungen ab dem 1. Januar 2024 nur dann eingebaut werden dürfen, wenn diese auf Wasserstoff umzurüsten sind. Diese Regelung soll auch für Neubauten gelten, die „außerhalb“ von Neubaugebieten errichtet werden. Wenn auf klimaneutrale Heizungen gewechselt wird, sollen alle Möglichkeiten „gleichwertig behandelt werden“. Bei den notwendigen Neuinvestitionen in die Heizungssysteme sollen Haushalte finanziell nicht überfordert werden.
Was nun genau gemeint ist mit der Aussage das der Bürger „nicht überfordert“ wird erst in den nächsten noch verbleibenden 17 Tagen, genau debattiert werden. Eine Umfrage ergab, dass bis zu 78 Prozent der Bürger in Deutschland (Forsa-Umfrage im Auftrag von ntv und RTL) die geplante Gebäudeenergiegesetz-Änderung ablehnen.
Die Verwaltungsvorlage des Gesetzentwurfes soll mit allen parlamentarischen Mitteln so schön wie möglich gemacht werden, damit der Gesetzentwurf noch vor den Sommerferien öffentlich als Erfolg vermarktet werden kann. Der Gesetzesentwurf ist in seinen jetzigen Inhalten sozial ungerecht, zu kurz gedacht und völlig unausgereift mit seinen Förderungen, um überhaupt als Gesetzentwurf behandelt zu werden.
Eine Eile nur aufgrund der Publicity war noch nie ein guter Ratgeber für Entscheidungen.
Der neue Kompromiss für das „Heizungsgesetz“ von SPD /FDP mit den Grünen ist mehr Schein als Sein. Gesetzesvorhaben zu begründen, nur weil das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss gefasst hat und weil man einen Koalitionsvertrag einhalten muss, überzeugt nicht mehr jeden Bürger. Politisches Handeln muss erklärbar sein und für jeden Menschen verständlich sein. Das vergisst man gerade.
Wer in dieser Auseinandersetzung einen Kulturkampf heraufbeschwört oder auf die vorgeschriebene Umsetzung internationaler und nationaler Verpflichtungen in der EU als Standardsatz ständig formuliert, derjenige hat etwas vergessen. Ob von Ost nach West oder umgekehrt, der Klimawandel kann nur mit allen Menschen vollzogen werden und das müssen auch alle wollen.
Die Kritik an der Politik von den Bürgern und der Wirtschaft ist verständlich, denn sie beruht nicht darauf, dass man das klimapolitische Handeln nicht einsieht oder nicht mitmachen will. Es geht darum, wie Netzwerke unausgewogene Gesetzesvorhaben aus den Schubladen holen und parlamentarisch durchbringen wollen, nur um ihren eigenen politischen Kundenstamm nicht zu verlieren. Die Bürger durch immer neue Verordnungen und Reglementierungen zu verunsichern, wird in einer Zeit einer tiefgreifenden Inflation nicht ausreichen, um die Wirtschaft zu stärken und den Menschen Ihre Angst zu nehmen vor Jobverlust, Wohnungsnot und Altersarmut. Hierzu ist eine Politik der ruhigen Hand erforderlich.
Man muss an sich selbst (die Ampelkoalition aus SPD /FDP mit den Grünen) die eindeutige Anforderung stellen, die Bürger mit vernünftigen Antworten auf die großen Umwälzungen / Herausforderungen unserer Zeit auch zu erreichen. In den Diskussionen zum Gesetzentwurf konnte man bisher nicht entdecken, dass die Kommunikation in den verschiedenen Themenbereichen und nach dem Rücktritt eines Staatssekretärs besser geworden ist.
„Wir stehen am Beginn eines unkontrollierten Krankenhaussterbens“, sagte der Gesundheitsminister gegenüber der ‚Bild‘-Zeitung. „Ohne die Reform würden wohl 25 Prozent der Krankenhäuser sterben“, so der Minister.
Das Ziel ist klar: Zuerst die Finanzierung neu aufstellen und die Krankenhäuser von wirtschaftlichem Druck befreien. Zweitens soll eine Umstrukturierung die Qualität deutlich verbessern. Die Krankenhäuser sollen zukünftig nicht mehr alles können, sondern sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Das Wissen soll gebündelt werden, um eine bessere Finanzierung zu ermöglichen. Krankenhäuser sollen nicht mehr nur anhand von Fallzahlen finanziert werden. Der ökonomische Druck soll verringert werden.
Die Vergütung der Krankenhäuser für die Daseinsvorsorge soll zu 60 Prozent durch Vorhaltepauschalen gewährleistet werden. Die übrigen Kosten könnten dann in Abhängigkeit von der Fallmenge finanziert werden, wie der Gesundheitsminister erläuterte. Spezialisierung wird das Schlüsselwort der Zukunft sein. Die gesamten Vorschläge sind zwar sinnvoll und richtig, aber politisch nicht leicht zu verkaufen.
Im Mittelpunkt der Diskussionen steht die geplante Einteilung des Kliniknetzes mit einer entsprechenden Finanzierung, von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Universitätskliniken. Hierzu sind natürlich auch einheitliche Qualitätskriterien vorgesehen, damit Kliniken bestimmte Leistungen erbringen können. Im Rahmen dieses Prozesses wollte der BUND die Oberhand haben.
Und schon begann der Streit mit den Ländern, denn diese beharrten auf ihrem Grundsatz, Krankenhausplanung sei Ländersache wie bei der Bildung. So stellte man ihnen eine Öffnungsklauseln und Ausnahmetatbestände in Aussicht. Und letztlich ist es so, dass jeder tun kann, was er möchte.
Die Streitigkeiten mit den Ländern wurden vorerst beigelegt, da diese bereits über eine eigene Krankenhausplanung verfügten. Daher einigte man sich vorerst auf einige Grundsätze.
Demnach sollen die Kliniken wie folgt unterteilt werden in:
Level -1-Häuser der Grund- und Regelversorgung – wohnortnah –
Level-2-Fachkliniken mit Schwerpunkten
Level-3-Maximalversorger mit mehr als 600 Betten.
Es sollen keine Strukturvorgaben für die Länder geben. Der Bund wird sich um die Finanzierung der Krankenhäuser kümmern. Außerdem war zu hören, dass auch kleine Krankenhäuser eine Geburtsstation behalten können, wenn sie es wollen. Die Geburtshilfe kann bereits auch im Level – 1- enthalten sein. In der Frage der Transparenz des bundeseinheitlichen Leistungsniveaus in den einzelnen Leveln (einheitliche Qualitätskriterien) von Kliniken konnten Bund und Länder keine Einigung erreichen. Sie einigten sich darauf, dass der Bund hierzu die Initiative ergreift.
Einige Einwohner von Crivitz, die sich schon länger mit dem Thema Geburtenhilfe befassen, dürften vielleicht aufmerksamer zugehört haben als sonst. 1997 wurde das Klinikum Crivitz privatisiert und am 01. Okt. 2001 erwarb die MediClin AG bereits 69 % der Anteile aus der kommunalen Trägerschaft. Im Kontext des Baues des Krankenhauses in Crivitz hat die Stadt Crivitz der MediClin Krankenhaus am Crivitzer See GmbH ein Darlehen gewährt. Zum 31. Dezember 2011 betrug der Wert der Verbindlichkeiten noch 283.050,21 €. Im Jahr 2012 veräußerte die Stadt Crivitz die restlichen Geschäftsanteile des MediClin Krankenhauses in Höhe von 125.732,64 € vollständig.
Sieben Jahre nach der Entscheidung,die Geschäftsanteile an die MediClin Krankenhaus zu verkaufen, stellte sich heraus, dass dies einer der größten Fehler war, den die Stadt in ihrer Entscheidungsfindung begangen hat. Die kommunale Daseinsvorsorge, zu der auch das Krankenhaus Crivitz gehört, ist für die Grundversorgung der Menschen notwendig und sollte stets in kommunaler Hand bleiben.
Am 30. Juni 2020 wurde die gynäkologisch-geburtshilfliche Abteilung des Krankenhauses Crivitz geschlossen, ohne die Absprachen aus dem Jahre 2019 einzuhalten. Die kommunalen Vertreter der Stadt Crivitz hatten auf diese Entscheidung keinen Einfluss mehr.
Das Krankenhaus schrieb, seit Längerem rote Zahlen und so wollte Asklepios die verlustträchtigen Bereiche abbauen und zum Schluss sogar das gesamte Krankenhaus gänzlich aufgeben. Die Proteste der Bevölkerung gegen die Schließung und die mutige und entschlossene Haltung des Landrates Stefan Sternberg, der von Anfang an in allen Gremien den Gedanken der Rekommunalisierung vertrat, gelang das Unmögliche. Er hatte schon damals die Vision, das Krankenhaus Crivitz in einem Verbund mit den Kliniken in Ludwigslust und Hagenow zu vereinen, was ihm auch gelang. Um die Rekommunalisierung zu unterstützen, beschloss die Landesregierung, 6 Mio. Euro für den Kauf des Krankenhauses bereitzustellen. Seit dem 01.01.2021 ist der Landkreis LUP Träger das Krankenhaus am Crivitzer See gGmbH. Die Maßnahmen waren notwendig, um den Bestand des Krankenhauses insgesamt zu sichern und um den Standort in der Stadt Crivitz überhaupt zu erhalten.
Für das Crivitzer Krankenhaus am Crivitzer See bedeutet das auf jeden Fall (LEVEL- 1-) die Übernahme der Grund- bzw. Regelversorgung für die ländliche Region und die Möglichkeit aufgrund ihrer Größe und Lage sich zu einem Regionalen/Integrierten Gesundheitszentrum zu entwickeln. Patientinnen und Patienten im Landkreis LUP sollten grundsätzlich dort behandelt werden, wo es für sie am sinnvollsten ist und wo es die beste Qualität zu wirtschaftlichen Bedingungen für die Beitragszahlenden gibt. So formulierte es auch die Arbeitsgruppe Modellprojekt Gynäkologie/Geburtshilfe des LK – LUP.
Schon im März 2023 verkündetet der Landrat auf der Sitzung des Kreistages, dass wir uns bei der Etablierung eines geburtshilflichen / gynäkologischen „ANGEBOTS“ am Standort Crivitz im Modul „0“ befinden, womit er wieder einmal Recht behält. Derzeit wird die ärztlich-ambulante gynäkologisch-geburtshilfliche Versorgung für Crivitz und Umgebung durch eine niedergelassene Gynäkologin, Frau Dr. Ermisch, sichergestellt, deren Praxis am Krankenhausstandort eingemietet ist. Ziel ist es, dieses ambulante Versorgungsangebot für das Modellprojekt einzubinden und so die Standortversorgung auch zukünftig zu gewährleisten und gleichzeitig eine Keimzelle am Standort im Rahmen eines künftigen integrierten Versorgungszentrums zu bilden.
Um das Modul 1 und 2 im Crivitz einzuführen, ist die Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) als Keimzelle für mindestens zwei Vertragsarztsitze und die mögliche Integration der vorhandenen Einzelpraxis erforderlich.
@ALLRIS®net@ALLRIS®net
Der Weg für diese Umsetzung wird noch lang werden, denn zunächst muss die Krankenhausreform 2023 umgesetzt werden. Dann muss der Status des Krankenhauses geklärt und finanziert werden. Erst nach dieser Etablierung des Standortes können dann Ärzte und Krankenschwestern für das attraktive Crivitz gewonnen werden.
Die Aufgabe wird sicherlich nicht einfach sein.Doch die Hoffnung stirbt zuletzt!
Nicht nur schnacken, sondern endlich handeln!
Es ist höchste Zeit für eine Krankenhausreform, um die Existenz kleinerer Krankenhäuser zu sichern. Alle Beteiligte sind sich einig, dass endlich etwas getan werden muss und stimmen überein das es dringend einer Krankenhausreform bedarf. Was für ein seltener Glücksfall in der jetzigen Zeit für diese große REFORM! Diese Übereinstimmung sollte so auch wirklich umfassend und zeitnah genutzt werden. Die Krankenhausreform vom Gesundheitsminister hat eine Unterstützung verdient. Die heißen Eisen anzufassen, verlangt von Herrn Lauterbach schon eine Menge Respekt ab. Kluge Reden sind leicht zu halten, doch die Umsetzung der Ideen in die Realität erfordert Mut, Durchhaltevermögen und auch die Fähigkeit, Rückschläge zu verkraften.
Man kann es nicht allen recht machen!
Natürlich bedeutet das im ländlichen Raum, dass Patienten möglicherweise eine längere Anfahrt für eine Knie- oder Hüftoperation haben, dafür aber von Spezialisten behandelt werden. Nun, Patienten würden dann wahrscheinlich 50 bis 70 Kilometer entfernt von einem Arzt operiert werden, aber dann durch einen Arzt, der sich auskennt. Während dann aber eine akute ortsnahe / stadtnahe Versorgung in Not-, Ambulanz- und Unfallpraxen erfolgen muss und auch erfolgen wird. Da sich dort Spezialgeräte und Know-how befinden, kann dies die Kosten senken und dem Patienten den Weg in andere Praxen ersparen. Das alte DDR-Gesundheitssystem war unter diesem Blickwinkel durchaus nicht schlecht. Ob der Druck und der mediale Wirbel der Länder jedoch Sinn ergeben, bleibt abzuwarten. Denn unbeteiligte Dritte, also rechnende Experten, könnten in diesem Fall die besseren Argumente haben als die Interessenvertreter vor Ort, seien sie Chefärztin oder Träger, Bürgermeister oder Beschäftigte. Der bereits festgelegte Einigungsinhalt ist indessen eingearbeitet.
Entscheidend ist, was am Ende herauskommt! Schauen wir uns das einmal an!
Aber auch der Minister steht besonders unter dem Druck des Finanzministers, welcher der Hüter der Schuldenbremse ist. Wenn sich etwas ändern soll, muss man auch etwas dafür tun, indem man Geld in die Hand nimmt, um den Kostendruck für die Kliniken zu beseitigen und eine bessere Versorgung für die Bürger zu erreichen. Das sollten auch die Grünen und die FDP verstehen, die in 26 Monaten schließlich nicht abgewählt werden wollen. Aber je länger man redet, desto mehr kann man alles kaputt reden oder so manche Klinikstandorte in die Insolvenz treiben! Der Gesundheitsminister weiß auf jeden Fall, was Insolvenz ist und was sie bedeutet, im Gegensatz zu seinem Kollegen im Wirtschaftsministerium.
Denn Krankenhäuser und Universitätskliniken können nicht aufhören, zu produzieren.
Es war seine sehr hitzige Debatte im Bundestag und auch eine gereizte Stimmung bei der Rechtfertigung des Wirtschaftsministers in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Klima und Energie. Es ging um den Staatssekretär Udo Philipp. Es ist schon erstaunlich, was ein Staatsbeamter für Fonds und Anleihen bei Unternehmen haben kann. So schreibt Focus Online-Redaktion am 24.05.2023 „Staatssekretär Udo Philipp hält eine Millionenbeteiligung an einem Unternehmen, dem die Behörde Fördergelder zuschießt.“ Oder auch „Gemessen am Firmenwert von 89 Millionen Euro, den sich Africa GreenTec laut Spiegel selbst zuschreibt, ist Philipps Aktienpaket rund 3,6 Millionen Euro wert.“
Der Wirtschaftsminister verteidigte seinen Staatssekretär und betonte, dass man sich an alle Regeln in seinem Haus gehalten habe. Er betonte jedoch auch, dass das dienstliche Handeln nicht von privatem Interesse geleitet werden sollte. Es ist nicht untersagt, sich an Fonds oder in Gesellschaften zu engagieren. Er schlug vor, die Compliance-Vorschriften anzupassen, aber dann aber auch für alle anderen Ministerien! Es war eine gereizte Stimmung, und die Antworten wurden teilweise umgangen. Die Fragen wurden nur gesammelt gestellt. Die Hauptfrage blieb offen: Nutzte der Staatssekretär seine Unternehmensbeteiligungen, um von Entscheidungen des Wirtschaftsministeriums zu profitieren? Der Staatssekretär wies die Vorwürfe zurück. Ein Interessenkonflikt liegt nicht vor.
Auch bei der Aktuellen Stunde im Bundestag wurde hitzig diskutiert zum Heizungsgesetz. Die Pläne für das Heizungsgesetz sind auch innerhalb der Ampelkoalition stark umstritten. Aufgrund grundsätzlicher Bedenken der FDP wurde der Gesetzentwurf in dieser Woche nicht in erster Lesung vom Bundestag beraten. Er wurde aber auch nicht zurückgezogen von der Ampelkoalition und soll nun überarbeitet und dann im Bundestag diskutiert werden. Im Jahr 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden.
Das Heizungsgesetz sollte 2024 kommen, jetzt ist ein Start auch 2025 denkbar. Kann man als Bauherr gerade noch verlässlich planen? „Wir haben ein Problem der Gleichzeitigkeit. Die Regierung will möglichst schnell alle Klimaschutzmaßnahmen umsetzen, zugleich musste sie auf die Energiekrise reagieren. Im vergangenen Jahr kamen fast im Wochentakt neue Verordnungen. Da hapert es nicht nur am Geld. Gerade kleinere Unternehmen können das nicht mehr verarbeiten, sie sind völlig überfordert.“ (Interview bei T-Online. Axel Gedaschko Präsident des GdW, des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Er vertritt vor allem gemeinnützige und kommunale Wohnungsunternehmen.)
In dem Referentenentwurf für das Gesetz zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärme ist eine Pflicht zur Wärmeplanung bis zum 31. 12. 2026 vorgesehen. Es gilt für alle Gebiete, in denen mehr als 100.000 Einwohner gemeldet sind. Ebenso bis zum 31.12.2028 für alle Gebiete, in denen mehr als 10.000 Einwohner gemeldet sind.
Mit seinen 4770 Einwohnern ist Crivitz schon jetzt noch schneller in der Planung. Die Mehrheitsfraktionen der CWG – Crivitz und die Linke wollen eine Machbarkeitsstudie zur regenerativen Energieversorgung und Wärmeplanung für 90.000 € bereits 2024/25 vorlegen. Zudem hält die „Arbeitsgruppe der erneuerbaren Energie Barnin-Zapel-Crivitz“ felsenfest an ihrer Planung zur regenerativen Energieversorgung mit einer Karbonisierungsanlage im Gewerbegebiet in Crivitz fest. Sie dient zur Erzeugung von Pflanzenkohle und warmen Wasser und verarbeitet in einem pyrolytischen Verfahren Reststoffbiomasse zu sehr hochwertiger Pflanzenkohle. Der Prozess wird als allotherm bezeichnet.
Der Brennstoff (biologisch abbaubare Abfälle wie Baum und Strauchschnitt, Grünschnitt, Laub, sonstige Gartenabfälle und landwirtschaftliche Waldhackschnitzel und Biomasse) gelangt über eine Dosiereinrichtung in den Reaktor und wird dort auf bis zu 800 °C erhitzt. Die dabei gewonnene Wärme beheizt ein Reaktor und steht danach zur Nutzung zur Verfügung. Das soll die Grundlage für ein neues Fernwärmenetz in der Neustadt in Crivitz werden. Die Planungen sind in der Arbeitsgruppe tief verankert und nirgends, woanders.
Die Gemeinde Zapel profitiert von dieser Entscheidung, allerdings nicht die Gemeinde Barnin. Warum auch immer. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe der erneuerbaren Energien Barnin-Zapel-Crivitz wurden von den Bürgermeistern handverlesen und ihre Tagungen sind nicht öffentlich. Die Schwerpunkte der Tätigkeit sind ebenfalls nicht bekannt, sondern nur die Resultate in Beschlussvorlagen in der Stadtvertretung. Alles klingt so wie in Berlin. Das ist im Kleinen so wie im Großen.
Neuer Ortsverband der BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN will näher an die Leute kommen?
Bereits im März dieses Jahres hat sich ein neuer Ortsverband der Grünen in Goldberg-Mildenitz und Crivitz gegründet. Im Vorstand vertreten und als Sprecher gewählt ist der Herr Andreas Katz (Ehemann von der ortsansässigen Fraktionsvorsitzenden, der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag LUP Frau Ulrike Seemann-Katz).
„Von Oktober 2012 bis Oktober 2016 teilte er sich den Landesvorsitz mit Claudia Müller. Seit dem 9. Januar 2023 ist Frau Claudia Müller als Nachfolgerin von Manuela Rottmann parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft. Die Schwerpunkte von Andreas Katz sind Bildungs- und Kulturpolitik sowie die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus. Er lebt seit 1991 in Crivitz (Kreis Parchim). Katz ist verheiratet mit der Kreistagsabgeordneten Ulrike Seemann-Katz, die bei den Landtagswahlen in MV 2002 und 2006 Spitzenkandidaten von Bündnis 90/Die Grünen war“(so kann man es bei wikipedia.org. Nachlesen)
Die Zuständigkeit des neuen Ortsverbandes (Goldberg – Mildenitz und Crivitz) ist nicht ohne Grund gewählt worden, denn er umfasst gleichzeitig das Gebiet des Landtagswahlkreises 32. So umfasst dieser Wahlkreis 32 in seiner Ausdehnung die Ämter Crivitz, Goldberg-Mildenitz und die Sternberger Seenlandschaft. Welcher Zufall ist das? Dies ermöglicht einen Überblick über die neue Ausrichtung für die Leute.
„Wir wollen mit dem Ortsverband näher an die Leute kommen und sind gespannt, worauf sie politisch Lust haben und was sie bewegt. Dafür stehen wir gerne Rede und Antwort“, sagt Katz in der SVZ im Monat März.
Bei der letzten Kommunalwahl in der Stadt Crivitz erhielt Herr Katz, Andreas 79 Stimmen und Frau Seemann-Katz, Ulrike 118 Stimmen von insgesamt 2558 Wählerinnen und Wähler. Es scheint also, als hätte man in der Stadt Crivitz keine große Lobby.
In den Kreistag LUP wurde Herr Katz, der dieses Jahr seinen 69-jährigen Geburtstag feiert, als „sachkundiger Einwohner“ dann aber trotzdem ab 2019 von seiner grünen Fraktion im Jugendhilfeausschuss und im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport berufen. Er ist zudem Mitglied der Ausschuss-Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH und der Gesellschafterversammlung der ARCUM Südwestmecklenburg GmbH (welche ab 2023 abgewickelt wurde).
In der SVZ wurde berichtet, dass der Ortsverband sich mit verschiedenen Themen vor Ort beschäftigen will, wie dem Waldschutz, Belastungen durch Kiesabbau, Unterstützung Geflüchteter und dem Natur- und Klimaschutz in der Crivitzer Region. Laut Medienberichten sollen auch öffentliche Veranstaltungen geplant werden, an denen man direkten Kontakt mit den Anwohnern aufnehmen kann. Bis jetzt hat nach unserer Recherche nur eine Veranstaltung im September 2021 stattgefunden, wo man plötzlich das Thema „Verträglicher Kiesabbau für Mensch und Natur Pinnow Nord (VKP)“ für sich entdeckt hatte.
Die Erreichbarkeit des neu gegründeten Ortsverbandes (Goldberg-Mildenitz und Crivitz) in den sozialen Medien wie Facebook oder sogar 2023 eine eigene Internetseite, auf der man sich vorstellt und Fragen beantwortet, scheint für die normalen „LEUTE“ nicht zu bestehen.
Alles bleibt bis zur Wahl sicherlich wieder einmal im „grünen Nebel“ versteckt?
Die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit von Kommunen im Amtsbereich Crivitz 2023!
Die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit ist Grundlage für die Haushaltsplanung und -wirtschaft der Kommune, die der finanziellen Leistungsfähigkeit anzupassen sind.
Das sollte in der Zukunft mehr Beachtung finden!
Bei Einschränkungen der dauernden Leistungsfähigkeit ist die Kommune gehalten, in Abhängigkeit vom Ausmaß der haushaltsrechtlichen Risiken, unverzüglich alle objektiv zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die zur Wiedererlangung der gesicherten dauernden Leistungsfähigkeit erforderlich sind (vergleiche § 17a GemHVO-Doppik). Darüber hinaus bildet die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit eine wesentliche Grundlage für die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zum Haushalt und zu Anzeigen nach § 55a KV M-V.
Die Planung der Haushaltswirtschaft wird dem Erfordernis einer stetigen Aufgabenerfüllung nur dann gerecht, wenn die Erträge sowie laufenden und investiven Einzahlungen auf Dauer ausreichen, um sowohl die Deckung der Aufwendungen als auch der laufenden und investiven Auszahlungen sicherzustellen.
Die Doppik zeigt langsam ihre Wirkung!
11 Jahre nach Einführung der Doppik rächen sich nun, dass immer noch keine aktuellen Jahresabschlüsse für die Kommunen vorliegen, sondern lediglich fortgeschriebene Daten auf vorläufigen Rechnungsergebnissen, genauer gesagt angenommenen Planungsdaten. Die Rücklagen der Gemeinden sind aufgebraucht und die liquiden Mittel gehen zur Neige. Über Jahre glaubte man sich in finanzieller Sicherheit durch das zusätzliche Anlagevermögen, das durch die Doppik eingeführt wurde. Das ist jedoch vorbei, jetzt wird deutlich, wer die Finanzstrategie gut umgesetzt hat.
Diese Mittel in der Stadt Crivitz werden spätestens zum 31. 12.2024 für den investiven Finanzbedarf und die noch vorhandenen ERMÄCHTIGUNGEN für Investitionen verbraucht sein.
Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Crivitz ist zu erwarten, dass der Hebesatz für die Grundsteuer und Gewerbesteuern frühestens zum 31.12.2023, spätestens jedoch zum 31.12.2024 um 10 Prozentpunkte angehoben werden muss, um weitere Fördermöglichkeiten zu nutzen.
Ohne eine energische Sparpolitik bei den Ausgaben und zusätzliche Einnahmen wird die Stadt Crivitz für die nächsten Jahre bis 2028 auf ein Haushaltssicherungskonzept mit drastischen Ausgabenkürzungen angewiesen sein.
Der Haushalt für das Jahr 2023 berücksichtigt keine Umwelt-, Sozial- und Aufsichtsstrukturen, die für Effizienz, Kontrolle und ein angemessenes Risikomanagement relevant sind, auch über den 26. Mai 2024 hinaus.
Das Eigenkapital ist wieder ein wichtiger Bestandteil der Immobilienfinanzierung nicht nur für private, sondern auch für öffentliche Haushalte. Das Land MV gewährt für Bauprojekte eine Förderung von 50 Prozent in besonderen Fällen von Projekten bis zu 75 Prozent.Sonderbedarfszuweisungen an Förderungen bis zu 90 % sind möglich bei bestimmten Schwerpunktinvestitionen, aber immer bei Vorlage aktueller Jahresabschlüsse, das heißt bis einschließlich 2021, diese Voraussetzungen liegen aber in der Stadt Crivitz noch nicht vor.
Pro Einwohner weist die Stadt Crivitz zum Ende des Haushaltsjahres 2023 eine investive Verschuldung in Höhe von 396,31€ aus. Es soll das entscheidende Bauboomjahr für den Wahlkampf 2024 werden, um sich Monument für die Ewigkeit zu errichten.
Die Stadt Crivitz wirtschaftet derzeit über ihre finanziellen Verhältnisse und plant in ihrer Haushaltsplanung für die Folgejahre bis 2025 Defizite im Ergebnis- und Finanzhaushalt. Dies ist der aktuellen finanziellen Lage bei mangelnder Liquidität und Schulden (ca. 2,0 Mio.€) nicht angemessen.
Warum wird in *aufgestellt*, *geprüft* und *festgestellt*, unterschieden? Nun, die Jahresabschlüsse gelten als aufgestellt, wenn sie durch das Rechnungsprüfungsamt erarbeitet wurden. Danach wird in einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Crivitz der Entwurf des Rechnungsprüfungsamtes geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk verabschiedet.
Erst dann können die Gemeinden diesen Entwurf durch einen Beschluss endgültig feststellen. Deshalb diese wichtigen Unterschiede – aber egal, im Amt Crivitz fehlen ja alle drei Kategorien zusammen und das ist noch viel schlimmer!
Den 17 Kommunen im Amt Crivitz fehlt es an aktuellen, *aufgestellten*, *geprüften* und *festgestellten* Jahresabschlüssen für eine genaue Haushaltsplanung 2023/24!
Genau an dieser Stelle liegt das Dilemma.
Es fehlen seit dem 01.01.2023 noch ca. 44 *aufgestellte*, *geprüfte* und *festgestellte* Jahresabschlüsse seit 2017 für die Kommunen.
Bis zum 31.05.2023 müssen bereits weitere 17 Jahresabschlüsse des Jahres 2022 aufgestellt sein, wie es die Kommunalverfassung M-V vorsieht. Insgesamt handelt es sich um 61 fehlende Jahresabschlüsse der Gemeinden für eine genaue Haushaltsplanung der Jahre 2023/24!
Gemäß Kommunalverfassung M-V § 60 (4) ist der Jahresabschluss innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Dies bedeutet, dass dieser bis spätestens 31.05. des Folgejahres aufzustellen ist und bis zum 31.12. durch die Gemeinde- bzw. Stadtvertretung festzustellen ist. Eine Verlängerung des Termins ist seit dem 31.12.2022 nicht mehr möglich!
Trotz der seit 2016 andauernden Anwendung des kommunalen Finanzstrukturanalyse-Kennzahlensets ist keine vollständige Beurteilung der aktuellen Finanz-, Ertrags-, Vermögens- und Liquiditätslage der Kommunen im Amtsbereich Crivitz möglich, da der Verzug bei der Feststellung der Jahresabschlüsse weiterhin besteht.
Seit der Einführung der Doppik 2012, die eine nachhaltige Steuerung der Haushaltswirtschaft anstrebt, ist es dem Amt Crivitz nicht gelungen, dieses Element bei den Gemeinden umfassend zur Wirkung kommen zu lassen.
Diese Haushaltspläne enthalten aber oft nur fortgeschriebene Planwerte oder kumulative Ergebnisvorträge, die als Grundlage für aktuelle Beschlussfassungen über die Haushaltspläne 2023/24 benutzt wurden [z. B. sogenannte *sorgfältig geschätzte Daten, soweit sie nicht errechenbar waren oder entsprechende Orientierungsdaten]. Es werden häufig Standardtexte in den Berichten verwendet, die jedoch zu unkonkret auf die Gemeinde zugeschnitten sind.
Nur die aktuellen Jahresabschlüsse bis 2021 ermöglichen es, die Leistungsfähigkeit und den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune für die Haushaltsplanungen 2023/24 zu erkennen. Die finanzielle und wirtschaftliche Lage der einzelnen Kommunen ist ohne aktuellen Jahresabschluss schwer einzuschätzen und daher ist dieser auch eine Grundlage für die Vergabe von FÖRDERMITTELN.
Wird sich dieser Verstoß weiterhin ungehindert ausbreiten?
Bis heute haben ca. 30 % der Gemeinden des Amtes Crivitz noch keine gültige Haushaltssatzung für das Jahr 2023 und befinden sich zurzeit in einer vorläufigen Haushaltsführung, auch als Interims- oder Übergangswirtschaft oder Nothaushaltsrecht bezeichnet.
Die meisten Gemeinden (ca. 70 %) des Amtes Crivitz haben ihre Haushaltspläne für das Jahr 2023 trotz fehlender Jahresabschlüsse verabschiedet und sogar 30 % haben bereits einen Doppelhaushalt bis Ende 2024.
Es sollte der große Wurf ab 2020 werden von der neuen Amtsausschussspitze und wurde hoch hochgepriesen, bis jetzt ist davon nicht viel zu spüren. Im Fokus stand die Wirtschaftlichkeit in der Kooperation, kurz gesagt, es sollte auch ein *Exportmodell* werden.
Das Amt Crivitz schloss 2021 mit dem Amt Hagenow-Land einen Kooperationsvertrag zur Rechnungsprüfung ab, um die Jahresabschlüsse im Amtsbereich Crivitz endlich voranzubringen. Benötigt werden im Amt Crivitz pro Jahr 17 Jahresabschlüsse und im Bereich Hagenow-Land weitere 20, insgesamt also 37. Zu diesem Zweck wurde zusätzlich ein Rechnungsprüfungsamt gegründet, Mitarbeiter eingestellt und ein Beamter ernannt, der nicht an das Weisungsrecht gebunden ist, um so 20 bis 30 Prüfungen im Jahr zu schaffen. Das ist sehr kostenintensiv, ca. 125.000 € pro Jahr! Aber reicht das?
So gab Herr Michael Rachau (Amtsleiter des Rechnungsprüfungsamtes Crivitz) gegenüber der SVZ eine Stellungnahme am 25.02.2021: „Ich halte das Pensum, das geschafft werden muss, für machbar. Vieles lässt sich mittlerweile digital einsehen und auch prüfen“, erklärte Herr Rachau.
Der Satz ist heute nicht mehr gültig und wurde von der Realität überholt. Der Prüfungsausschuss des Amtes Crivitz hat in den vergangenen zwölf Monaten drei Sitzungen abgehalten, in denen nur 11 von 17 Gemeinden des Amtes ihre Jahresabschlüsse geprüft wurden. Die Gemeinde Pinnow erhielt erstmals im Jahr 2022 seit 2015 fünf Jahresabschlüsse auf einmal. Das ist ein bemerkenswerter Fortschritt.
Nachdem wir unsere letzte Meldung hierzu am 03.02.2022 veröffentlicht hatten, schien es, als ob sich etwas in Bewegung gesetzt hätte, doch wie zuvor erwähnt, es schien nur so.
So berichtete noch Herr Klaus-Michael Glaser (1. Stellvertreters der Amtsvorsteherin im eigenen Wirkungskreis) gegenüber der SVZ am 25.02.2021 „Wir haben jetzt etwas geschaffen, das nicht nur hoffentlich Bestand hat, sondern sich auch als Exportmodell durchsetzt. Ein Rechnungsprüfungsamt im eigenen Haus bedeutet für alle Vorteile“. Die Bilanz nach zwei Jahren sieht anders aus und ist eher ernüchternd, Importeure haben sich auch noch nicht gemeldet bei diesen hohen Kosten.
Der Strom ist sicherlich sauber, aber die Herstellung bzw. die Fertigstellung der Windräder selbst ist nicht umweltfreundlich.Die grüne Zukunft, die wir anstreben, hat auch einen dunklen Schatten in anderen Ländern!
In dieser Woche wurde die Gesetzgebung vereinfacht, um den Ausbau schneller voranzubringen, weil die Windräder im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der nationalen Sicherheit dienen. Es ist geplant, 2 % der Landesfläche mit Windrädern zu bebauen, um dies zu ermöglichen, wurden Einschränkungen im Artenschutz und der Umweltverträglichkeit vorgenommen und Einspruchsmöglichkeiten wurden eingeschränkt.
In Deutschland gibt es etwa 30.000 Windräder, die 22 Prozent des Stroms erzeugen, der verbraucht wird. Trotz der hohen Anzahl an Windenergieanlagen, die bereits installiert wurden, werden nach allgemeiner Schätzung weitere 10.000-15.000 Windräder benötigt, da diese modernen Anlagen effizienter und höher sind als die älteren Modelle. Es ist eine Abwägung zwischen dem Schutz von Arten und dem Schutz unseres Klimas. Beides zu maximieren, ist nicht möglich; eines von beiden wird verloren gehen!
Dennoch kann die Windkraft nicht alle Probleme lösen, die wir haben, sie ist sehr kostenintensiv und nicht immer verfügbar sowie bis heute nicht gut speicherbar unserem Land nicht verfügbar sind. Zu diesem Zweck benötigen wir Rohstoffe, die wir in Europa nicht in ausreichender Menge haben, z.B. Kupfer. Beim Kupferabbau entstehen giftige Stoffe und umweltschädliche Abfälle. Zudem ist unser Rohstoffbedarf abhängig von Ländern wie Chile oder Bolivien, die großen Vorkommen der benötigten Rohstoffe haben.
Auch die Windräder benötigen viele Rohstoffe wie z. B. Balsaholz aus Ecuador es wird für die Rotorblätter der Windräder verwendet und in einem Rotorblatt stecken circa 50 Bäume. Für ein ganzes Windrad benötigt man demnach in etwa 150 Bäume. Aber warum verwendet man dieses besondere Holz für ein Windrad? Das Material eignet sich optimal als Kernmaterial, da es eine sehr geringe Dichte hat und wenig wiegt. Das spannende an dem Holz ist, dass es starke Kräfte aushält.
Windenergie ist eine saubere Energiequelle, das ist das zentrale Verkaufsargument für Windradhersteller. Gute Zeiten für die Branche. In den Generatoren von immer mehr Windrädern steckt das Metall Neodym, eine sogenannte seltene Erde aus China. Der Vorteil von Neodym-Windrädern liegt darin, dass sie häufig nur mit zwei Komponenten auskommen: dem Rotor und dem Stromgenerator. Das ist der sogenannte Direktantrieb. Natürlich viel billiger und effizienter: man spart Gewicht und Wartungsarbeiten.
Es ist zu befürchten, dass wir in diesen Ländern eine Umweltverschmutzung erzeugen, nur weil wir hier gerade Kohle und Atom durch Wind und Sonne ersetzen und weil alle ein Smartphone und mit einem E-Auto besitzen wollen. Es wird in unserem Land deutlich zu wenig über das Thema Stromsparen diskutiert.
Alle wollen noch mehr Strom, ob Industrie und Verbraucher, alles soll digitalisiert werden, aber ist nun die Windkraft, das Allheilmittel für unsere Zukunft in der Stromerzeugung? NEIN!!!Der gesunde Mix macht es!
Der Wirtschaftsminister will nun 18 Monate lang per Notverordnung an bestehendem Recht vorbeiregieren, um schneller Windräder aufstellen zu können.
Um die Genehmigung von Windrädern zu beschleunigen, soll die Umweltverträglichkeitsprüfung künftig entfallen. Gibt es in einem für Windkraft oder Stromleitungen (z. B. 110 KV) ausgewiesenen Gebiet schon eine strategische Umweltprüfung, kann diese im Genehmigungs-verfahren und die artenschutzrechtliche Prüfung der einzelnen Anlagen entfallen.
Für diese Zwecke soll das Geld, das die Betreiber von Windenergieanlagen und Stromleitungen für Gutachten ausgegeben haben, für Projekte zum Schutz der Artenvielfalt eingesetzt werden. Durch diese Maßnahme wird nicht der rechtliche Status reduziert, sondern es wird zu einer schnelleren und effektiveren Verfahrensweise kommen.
Der Wirtschaftsminister soll es am Montagabend so eilig gehabt haben, dass er sich schnell im „Umlaufverfahren“ (E-Mail) die Zustimmung der Kabinettskollegen eingeholt hat, um dann eine Notverordnung anzukündigen. Er hatte zuvor in Brüssel bei der EU selbst an der Möglichkeit mitgearbeitet, dass die Windenergie an Land als übergeordnetes öffentliches Interesse betrachtet werden sollte.
Diese Anweisung aus Brüssel ist erst einen Monat alt, und die Abgeordneten und Verbände konnten sich kaum mit der Materie auseinandersetzen.
Wir müssen uns im entscheidenden Jahr der Bewertung noch einmal mehr anstrengen! Die Mitgliederversammlung des Vereins zur Förderung der gemeinnützigen Zwecke des Welterbes Schwerin (Residenzensemble Schwerin) e.V. im Dezember 2022.
Im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung des Schweriner Weltsterbevereins zog man eine erfreuliche Bilanz. Die Realisierung des Projekts „Residenzensembles Schwerin – Kulturlandschaft des romantischen Historismus“ nimmt im Jahr 2023 einen entscheidenden Schritt. Die Mitglieder des Vereins setzen sich seit vielen Jahren für die Aufnahme des Residenzensembles in Schwerin in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes ein. Auch der Crivitzer Lokalanzeiger ist durch seine Co-Autoren im Verein seit Jahren vertreten und beteiligt sich aktiv an dieser Gestaltung.
Durch die Errichtung der Stabsstelle Weltkulturerbe wurde eine wichtige Grundlage für die Arbeit geschaffen. Die enge Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt, dem Verein sowie mit dem Landtag M-V und internationalen Experten zum Thema Welterbe hat es ermöglicht, alle Aktivitäten auf ein gemeinsames Ziel zu bündeln.
Es wurde im Dezember 2022 in der Versammlung von dem Vorsitzenden Joachim Brenncke viele Aktivitäten bildlich noch einmal dargestellt und die unermüdlichen Anstrengungen für die Ausarbeitung des UNESCO-Welterbeantrages. Durch die Neuausrichtung der Strategie des Antrages im Mai 2022 sei es gelungen, das Alleinstellungsmerkmal von Schwerin auf die großherzogliche Residenz in ihrem Beziehungsgefüge besser darzustellen.
Im Mai 2022 wurde die Strategie des Antrages überarbeitet, um die Alleinstellungsmerkmale der Großherzoglichen Residenz in ihrem Beziehungsgefüge besser darzustellen. Im Fokus steht das Schloss mit Burg- und Schlossgarten mit seinen vier Themenkomplexen, die jeweils fünf bis acht Gebäude umfassen. Diese repräsentativen und politischen Gebäude sowie die Verwaltungs-, Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen sind bis heute erhalten und einzigartig für die Darstellung des Antrages.
Die Koordinatorin Frau Linda Holung berichtete nun von dem fertiggestellten Dossier (ca. 380 Seiten, vorerst noch in Englisch) und dem Managementplan, wofür sie einen überwältigen Applaus von den ca. 50 anwesenden Mitgliedern erhielt. Diese Dokumente werden am 1. Februar 2023 offiziell eingereicht beim Welterbekomitee der UNESCO und werden dann von Experten des Welterbekomitees und des internationalen Denkmalrats Icomos geprüft. Eine intensive und ausführliche Prüfung der Bauwerke wird im Jahr 2023 in Schwerin stattfinden, bevor das Welterbe-Komitee der UNESCO im Jahr 2024 über die Aufnahme der Bauwerke in die Welterbeliste entscheidet.
Der Oberbürgermeister von Schwerin Rico Badenschier würdigte die Anstrengungen, die in den letzten Monaten getätigt wurden, und betonte, dass wir in der heißen Phase der Prüfungen jetzt auf die Unterstützung der Öffentlichkeit angewiesen sind. Auch die anwesenden Angelika Fritsch als Vertreterin des Mecklenburgischen Staatstheaters sprach sich nochmals für eine umfassende Unterstützung aus, das gesamte Haus wird alle Anstrengungen des Vereins unterstützen. Der Ehrenvorsitzende des Vereins Norbert Rethmann bedankte sich beim Vorsitzenden für die geleistete Arbeit und appellierte an alle Vereinsmitglieder, die Anstrengungen 2023 zu steigern.
In der anschließenden Diskussion wurden viele Vorschläge für ein neues Layout der Internetseite gemacht, ein neues Logo, die Aktivierung von Newslettern und sogar ein eigenes Facebookprofil diskutiert. Viele Mitglieder waren überzeugt, dass die SUR (Stadt-Umland-Gemeinden)in das Projekt einbezogen werden sollten und ihre touristischen Angebote dazu beitragen. Herr Badenschier nahm diese Vorschläge wohlwollend auf und versprach das vorzutragen bei den Umlandgemeinden. In einer begeisternden Ansprache hat Frau Dorin Müthel-Brenncke gezeigt, wie man das Interesse der Bürger am Schweriner Welterbe noch weiter steigern kann. Es war unmöglich, dieser Aufforderung zu widerstehen, und so meldeten sich spontan einige freiwillige Helfer.
Die Redaktion des Crivitzer Lokalanzeigers appelliert an die Leser/innen und Bürger, den Schweriner Welterbe-Verein finanziell oder durch die Mitarbeit an Veranstaltungen zu unterstützen, damit die Titel: Welterbestätte der UNESCO im Jahr 2024 Wirklichkeit wird.
Die Chefredaktion des CLA begrüßte beim traditionellen Heilig-Drei-König-Treffen in Crivitz ihre Coautoren.
Der Chefredakteur/Autor Normund Behning begrüßte seine Coautoren (zwei weitere sind leider zurzeit krank) zur Neujahrsklausur. Es wurde ein Rückblick auf das erfolgreiche Jahr 2022 und eine klare Richtungsbestimmung für das neue Jahr 2023 gegeben!
Die Redaktion des CLA betrachtet das kommunale Geschehen häufig anders als die klassischen Medien und Parteien bzw. Wählergemeinschaften. Die Redaktion versucht, die unterschiedlichen Sichtweisen von Bürgern im Osten und den medialen politischen Duktus zu verdeutlichen.
Die Co-Autoren schlugen vor, dass die Chefredaktion und die Redakteure für den Monat Januar einige Rückblicke und Aussichten präsentieren sollten und der Monat Februar soll im Zeichen der Finanzen stehen. In der Zeit vom März bis Ostern werden das aktuelle kommunale Geschehen und wichtige Bauplanungen in den Mittelpunkt gerückt. Neu in diesem Jahr werden wir uns auch mehr mit der Lage in unserem Land befassen, auf Inflation, hohe Energiepreise, Lieferprobleme – die Wirtschaft in MV.
„KRIEG IST HÖLLE“ schrieb einmal William T. Sherman und er wusste, wovon er sprach. Die Autoren und Redakteure des CLA hoffen, dass der gewaltsame Konflikt in der Ukraine bald ein Ende findet.
Es grüßt Sie herzlich Ihr Lokalanzeiger -TEAM aus Crivitz
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Neuer *Leitfaden* zum Verbrennen von Abfällen im Landkreis LUP! Gartenabfälle dürfen nur noch verbrannt werden, mit einer Ausnahmegenehmigung!
@ALLRIS®net
Die Erlaubnis zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist also in MV bereits jetzt rechtlich als Ausnahme an strenge Vorgaben geknüpft.
Das ist der Fall, wenn das Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen auf dem eigenen Grundstück, Einbringen in den Boden, Biotonne oder Kompostieren und die Entsorgung über die von der Abfallwirtschaft LUP- AöR angebotenen Systeme (Wertstoffhof / Annahmestelle) nicht möglich ist oder nicht zumutbar?
@ALLRIS®net@ALLRIS®net@ALLRIS®net
Was heist das?
Wenn, also *keine Biotonne vorhanden ist*; *die einfache Strecke zu einem Wertstoffhof bzw. einer Grünabfallannahmestelle größer als 15 km beträgt*;* die Abgabe auch über andere Behältnisse nicht erfolgen kann, bspw. in einem Gartenabfallsack*;* sperrigen pflanzlichen Abfällen (z.B. Strauchschnitt) können diese nicht vor Anlieferung zerkleinert werden bspw. durch Heckenschere, Häcksler, Säge*. Oha!
Erst dann und nur dann ist eine Verbrennung der pflanzlichen Abfälle ausnahmsweise nur vom 1. bis 31. März und vom 1. bis 31. Oktober, werktags, während zwei Stunden täglich, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr, gemäß der PflanzAbfLVO M-V zulässig.
Eine Ausnahmegenehmigung ist möglich, sofern eine Entsorgung nach §§ 1 und 2 PflanzAbfLVO M-V nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann bei der unteren Abfallbehörde eine Genehmigung zur Verbrennung von pflanzlichen Abfällen beantragt werden. (Gebühren könnten anfallen). So steht es im neuen Leitfaden des Landkreises LUP.
Die Inspiration hierzu kam durch die Pressemitteilung des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt am 01.07.2022. „Es ist allein schon aus Sicht des Klima- und Ressourcenschutzes einfach nicht mehr zeitgemäß, Gartenabfälle zu verbrennen. Wichtig ist zunächst einmal, dass die Landkreise und Kommunen die Einhaltung der geltenden Bestimmungen kontrollieren bzw. Hinweisen nachgehen und Verstöße entsprechend ahnden. Denn: Es ist prinzipiell und bundesweit verboten, außerhalb von Anlagen Abfälle zu verbrennen. Das regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz als Bundesgesetz.“
Was ist mit einer Feuerschale? JA,aber!
Feuerschalen dürfen nur gelegentlich betrieben werden. Es darf nur naturbelassenes, stückiges, gut abgetrocknetes Holz (Kamin oder Ofenholz) verwendet werden. Das gelegentliche Betreiben einer Feuerschale bzw. eines Lagerfeuers, als Nutzfeuer, ist mit naturbelassenen stückigen Holz mit eventuell anhaftender Rinde, insbesondere in Form von Scheitholz oder Presslinge in Form von Holzbriketts, erlaubt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das Holz nicht frisch geschlagen ist, sondern bereits abgetrocknet ist, dadurch kaum Qualmentwicklung.
@ALLRIS®nett@ALLRIS®net@ALLRIS®net
Äste in einer Feuerschale?JA,aber!
Ast ist nicht gleich Ast! Ein Ast, der zu Brennholz verwertet wurde, unterscheidet sich von einem Ast, der als Abfall verbrannt wird! Ast als Brennholz = ohne anhaftende Nadeln oder Laub, bereits stückig geschnitten und durch längere Lagerung bereits abgetrocknet. Hierdurch kaum Rauchentwicklung. Das Verbrennen von Heckenschnitt, z.B. Rückschnitt von Brombeerpflanzen, Lebensbäumen, usw., in einer Feuerschale ist nicht erlaubt! Bei diesen Pflanzen handelt es sich nicht um naturbelassenes Holz. Es handelt sich daher um die Beseitigung von Abfall bzw. Pflanzenabfall.
Deshalb Biotonne und Annahmestellen sowie Wertstoffhöfe im Kreisgebiet nutzen, Verbrennen vermeiden – Hinweis auf Leitfaden !
Das Interessenbekundungsverfahren der BVVG zum Bodenschatz von Kies und Kiessande in Basthorst zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen ist seit dem 31.05.2022 beendet. Seitdem läuft ein Ausschreibungsverfahren der BVVG zum Verkauf des Bergwerkseigentum *Basthorst*, dass nun auch am 30.08.2022 um 08:00 Uhr beendet wurde. Die BVVG schafft mit ihrer Sach- und Rechtslage jetzt Fakten für die Erschließung der Region! Ab jetzt wird es KONKRET und nicht mehr ABSTRAKT für den Ortsteil Gädebehn – speziell Kladow/ Basthorst und Augustenhof!
Die Einflussmöglichkeiten der Stadt Crivitz in den zukünftigen Verfahren zum Abbau des Bodenschatzes ist nur noch sekundär möglich, da das Gebiet auch im Flächennutzungsplan der Stadt im vollen Umfang anerkannt wurde. Diese Tatsache/Sachlage hat nun auch endlich der Bauausschuss der Stadt Crivitz nach 14 Monaten erkannt und darum festgestellt in seiner Sitzung am 18.08.2022, dass „zum Thema Kiesabbau wird in Kürze eine Beratung stattfinden“( laut vorläufigen Protokoll), wahrscheinlich in der Ortsteilvertretung Gädebehn!
Anträge der Opposition (Vorlage – BV Cri SV 442/21 )- eine Beauftragung von Gutachten über den Natur- und Artenschutz und die Landschaftverträglichkeit zum Abbau von Kies und Kiessande in Basthorst durchzuführen– in der Sitzung der Stadtvertretung Crivitz am: 25.10.2021 wurden durch die CWG und LINKE Fraktion -NAMENTLICH- abgelehnt :
Auszug aus dem Protokoll der Stadtvertretersitzung vom 25.10.2021 ALLRIS®net
mit der Begründung: „Frau Beate Prieske informiert, dass sich die betroffenen Einwohner bereits seit März mit dieser Thematik auseinandersetzen. Im September 2021 hat sich dahingehend eine Bürgerinitiative mit 300 Mitgliedern gegründet und mit Fachleuten in Fachgruppen aufgeteilt. Sie empfiehlt, nicht ohne Abstimmung mit der Bürgerinitiative Weiteres in Auftrag zu geben. Frau Britta Brusch-Gamm informiert über den Hinweis von der OTV-Vorsitzenden, hier nicht vorschnell zu handeln und lediglich Rechtsbeistandskosten für den Haushalt einzuplanen.“ ( laut beschlossenen Protokoll).
Wir informieren hier an dieser Stelle von den Ausschreibungsunterlagen und der Darstellung zum Gebiet der BVVG – auzugsweise – Stand 29.08.2022
„Objektbeschreibung/ Objekt
Zum Verkauf ausgeschrieben ist das Bergwerkseigentum Basthorst, Bodenschatzkennziffer 9.23, Kiese und Kiessande zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen. Es liegt in einem Sandergebiet (Rinnen- und Niedertausander) und wurde mit 42 Bohrungen entlang von Profilen im Abstand von 300 bis 400 m bei einem Bohrpunktabstand von 200 m auf Kiessande erkundet. Nachgewiesen ist eine bis zu 8,5 m mächtige Kiessandfolge unter max. 5 m schluffigen humosen Sanden, die bis zu 3 m mächtigen kiesarmen/-freien und bis zu 10 m von Schluff durchzogenen Sanden über Geschiebemergel auflagert. Größe des Bergwerksfeldes=3.398.993 m²/ Rechtliche Einordnung: Altes Recht- aufrechterhaltenes Bergwerkseigentum gemäß § 151 BBergG.
Die BVVG ist am Standort Basthorst Eigentümerin mehrerer landwirtschaftlich genutzter Flurstücke mit einer Fläche von insgesamt etwa 160 ha, die große Teile des Bergwerksfeldes Basthorst überdecken. Die BVVG ist weiterhin Eigentümerin der südlich angrenzenden Flächen im Bereich des „Aufsuchungsfeldes Augustenhof“. Dieses etwa 61 ha umfassende Flurstückslos und die oben genannten Flächen stehen derzeit nicht für einen Verkauf zur Verfügung. Die Lagerstätte Basthorst gilt als gut untersucht.
Die rohstofftechnologische Einschätzung erfolgte bezogen auf die Bedürfnisse des damaligen Kieswerkes Pinnow: nach Absieben bei 16 mm jeweils mit und ohne Zugabe von Brechgut, nach Absieben bei 6,3 mm jeweils mit und ohne Zugabe von Brechgut und mit Waschen, sowie getrennt nach Lage oberhalb des Grundwassers, im Grundwasser und für die Gesamtabfolge. Die Produktion umfasste folgendes Sortiment:
– unaufbereitet als sonstiger Kiessand
– nach Absiebung des Anteils > 16 mm als sonstiger Kiessand 0/8 und
– nach Absiebung bei 6,3 Betonkies 4/16 und Betonkiessand 0/4 der Sorte 2.
Eine spezifische Nutzungskonzeption für das Feld Basthorst war noch nicht erarbeitet worden.Die Lagerstätte Basthorst ist gemäß KOR 50 in die höchste Sicherungswürdigkeitsklasse eingestuft, wobei die gesamte Kiessandfolge von durchschnittlich 15 m berücksichtigt worden ist.
Verwendungsmöglichkeiten Die Sandanteile des Lagerstättengebietes Vorbeck – Basthorst können als Füllboden und Bettungsmaterial eingesetzt werden. Die Kiessande lassen sich als Baurohstoffe zu Betonkiesen und Betonkiessanden aufbereiten. Abbausituation Das Bergwerksfeld Basthorst ist unverritzt. Entsprechend der Position im Stromgeflecht des Sanders variieren die Nutzmächtigkeiten der interessierenden Kiessande zwischen 2 und 20 Metern. Im Durchschnitt wird eine Mächtigkeit von 9 bis 10 Metern erwartet, die typischerweise im kombinierten Nass- und Trockenschnitt gewonnen wird. Hinsichtlich einer etwaigen Aufschluss- und Renaturierungsplanung wird auf die Rubriken RAUMORDNUNG und BESONDERHEITEN verwiesen. Eine Nachnutzungskonzeption, die den touristischen Ansatz der Kommune einerseits und andererseits den Flächenbedarf der Landwirtschaftsbetriebe unterstützt, kann überlegt werden. Einer rohstoffwirtschaftlichen Nutzung des bewaldeten Feldesteils steht das Landesumweltministe-rium nach Angaben aus dem Jahr 1993 ablehnend gegenüber. Vorratssituation Für das Teilfeld Basthorst wurden seinerzeit für die obere Kiessandfolge sogenannte C2-Vorräte an Rohkiessanden zur Produktion von Betonkiessand, Betonkies und sonstigem Kiessand im Umfang von 14,24 Mio. t bilanziert (davon 0,51 Mio. t mit Restriktionen) sowie prognostische Vorräte im Umfang von 2,25 Mio. t
ÖFFENTLICHE PLANUNG Landesplanerische Einordnung. Gemäß der Karte der raumordnerischen Festlegungen des Landesentwicklungsplans MV 2016 befindet sich das Bergwerkseigentum Basthorst innerhalb von Vorbehaltsgebieten für Tourismus und für Trinkwassersicherung. Daneben wird es teilweise von einem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft erfasst.
Regionalplanerische Einordnung Im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg wird das Bergwerksfeld Basthorst als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung nicht berücksichtigt. Es liegt innerhalb eines Vorbehaltsgebietes für Tourismus/Tourismusentwicklung und mit seinem bewaldeten Teil im Stadt-Umland- Raum der Landeshauptstadt Schwerin (Gemeindegebiet Gneven), mit seinem nicht bewaldeten Teil im Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft (Gemeindegebiet Crivitz). Flächenanteilig untergeordnet sind kleinräumige Vorbehaltsgebiete für Trinkwasser und für Kompensation und Entwicklung dargestellt.
Kommunale Planung Für das zwischen den Ortslagen Basthorst, Augustenhof und Kladow liegende Bergwerksfeld Basthorst sind mit Ausnahme der Verbindungswege und der sie begleitenden kommunalen Ver- und Entsorgungsanlagen (Wasser, Abwasser, Telekommunikation) keine kommunalen Planungen bekannt.Das Bergwerksfeld Basthorst ist im Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz dargestellt. Quellen: BVVG-GIS: TK, Webseite des Amtes Crivitz,Abfrage zuletzt im März 2021: Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz, Gemeinde Gneven ohne Flächennutzungsplan.
Erweiterungsmöglichkeiten Die rohstoffgeologisch untersuchte Kiessandlagerstätte erstreckt sich über das Bergwerksfeld Basthorst hinaus in sein großräumiges Umfeld, vgl. Quelle [1] zur Rubrik LAGERSTÄTTE. Das Bergwerksfeld Basthorst bildet die Fortsetzung des großräumigen Kiessand-Höffigkeitsgebietes Pinnow südlich der Warnow und liegt im Südwesten des großräumigen Kiessand-Höffigkeitsgebietes Basthorst nördlich bzw. östlich der Warnow., vgl. KOR 50.
Landwirtschaftliche Nutzungsinteressen Für einige das Bergwerksfeld überdeckenden Flächen liegen der BVVG Kaufanträge von landwirtschaftlichen Betrieben vor. Die BVVG informiert hiermit über das im Rahmen ihrer Ackerlandausschreibungen in der Gemarkung Kladow zum Ausdruck gekommene intensive landwirtschaftliche Interesse an Flächen im Sandergebiet des Betrachtungsraumes, darunter u.a. von Junglandwirten und Tierproduktionsbetrieben.“ (Quelle: BVVG. VV76-2450-001915-AUS provisionsfrei- sowie Ausschreibungsbedingungen für die Verwertung von Bergwerkseigentum.-https://www.bvvg.de)
In eigener Sache!
Aufmerksam auf dieses Thema wurden wir, als der Schaukasten von Anna Schade am 08. Juli 2021 in Facebook einen Hinweis gab auf die Internetseite der BVVG zum Thema Basthorst. Nach einer kurzen Recherche stellten wir damals fest, dass seit ca. 3. Wochen (also seit Juni 2021) bereits tatsächlich die BVVG aufrief zur Bekundung von Kaufinteresse an dem Bodenschatz von Kies und Kiessande in Basthorst. Nach weiteren intensiven Recherchen in Berlin/Schwerin und Stralsund zu der aktuellen Rechtslage, Bauleitplanungen vom Land MV und der Stadt Crivitz, zu dem Bergwerkseigentum berichteten wir das erste Mal über dieses Thema am 19.10.2021- siehe dazu den LINK…https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/das-kies-und-kiessande-abbaugebiet-rund-um-basthorst/
Seit diesem Tage befassen wir uns sehr tiefgründig mit diesem Thema und haben im Hintergrund diese Problematik, nie aus den Augen verloren, sondern ständig die aktuelle Termin-, Planungs- und Rechtslage beobachtet und recherchiert. Ab dem 31.08.2022 ist also ein weiterer Prozessabschnitt eingeleitet worden durch die BVVG, dass eine Grundlage bietet für den zukünftigen Eigentümer des Bergwerkseigentums in Basthorst, einen möglichen Hauptbetriebsplan schon ab 2023 zu erarbeiten und darzulegen. Nach dem Planungsbeschleunigungsgesetz wäre dann sogar schon ab 2025 mit einer Genehmigung zum Abbau der Kies und Kiessandes zu rechnen, wenn denn der Zuschlag von der BVVG bis Ende 2022 bereits erteilt wird, wovon man eigentlich ausgehen kann. Der Bedarf zum Abbau an Kies und Kiessande in MV wird schon allein dadurch wachsen, aufgrund des verabschiedeten Windenergie-flächenbedarfsgesetz – WindBG, mit dem verstärkten Ausbau von erneuerbaren Energien (Windenergieanlagen 1,4% bis 2027 und 2,1 % bis 2032 von der gesamten Landesfläche MV, also ca. 48.920,445 Hektar!), und den Ausbau der Infrastrukturprojekte bis 2032 durch das Land MV!
Die Aufgabe der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH ist es „privatisiert ehemals volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen und Vermögenswerte in den fünf neuen Bundesländern.Es fällt keine Maklerprovision an.“ Mit dem oder den in Betracht gezogenen Bietern werden Verhandlungen über die Vertragsinhalte geführt. Der BVVG steht es frei, bis zur endgültigen Entscheidung über den Zuschlag zur Aufklärung des Gebotes weitere Informationen von den Bietern abzufordern. Zuschlagserteilung: Die Entscheidung zur Vergabe des Objektes erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Gebote. Die BVVG ist in ihrer Zuschlagsentscheidung frei und nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden.„(Quelle: BVVG. VV76-2450-001915-AUS provisionsfrei- sowie Ausschreibungsbedingungen für die Verwertung von Bergwerkseigentum.-https://www.bvvg.de)
Resümee
Der Kiesabbau in diesem Gebiet beinhalte grundsätzlich einen Konflikt zum Natur- und Landschaftsschutz. Es ist wichtig, die mit dem Abbau von Kies und Kiessande verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Belastung der Einwohner durch Immissionen und Verkehr zu minimieren.
Tatsache ist aber und darüber müssen sich jetzt endlich alle Beteiligten bewusst werden, dass ein Abbau von Kies und Kiessande in dem Bergwerksgebiet Basthorst stattfinden wird, in den nächsten Jahren. Dieser Abbau liegt im öffentlichen Interesse unseres Landes MV und hat einen besonderen Stellenwert . Nun gilt es durch die beteiligten Kommunen, die Auseinandersetzung in den entsprechenden Gremien zu führen, um die Einflussgrößen für Mensch, Natur und Tier zu minimieren.
Die 4. Änderung der Bundesnaturschutzgesetzes, ausgegeben 20. Juli 2022 –Teil I Nr. 28 ist verkündet und einige Teile treten sofot in Krakt und andere am 01.02.2023! Dazu wurde in der Änderung des Gesetzes der Grundsatz verankert, dass Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen.
Bundeseinheitliche Standards sollen die Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen – vor allem bei der artenschutz-rechtlichen Prüfung. Hier liegt der Fokus auf der Signifikanzprüfung beim Tötungs- und Verletzungsverbot für Vögel und auf der artenschutzrechtlichen Ausnahmeerteilung. Das Bundesamt für Naturschutz ist künftig dafür zuständig, zum dauerhaften Schutz besonders betroffener Arten – zum Beispiel bestimmte Brutvögel und Fledermäuse – nationale Artenhilfsprogramme aufzustellen und umzusetzen. Zur Finanzierung sollen auch Anlagenbetreiber beitragen.( Quelle-www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt)
Der Zielkonflikt zwischen Energiewende und Artenschutz bleibt! Er ist durch diese Gesetzesänderung nicht aufgelöst!
Auszüges aus dem Gesetz ( https://www.bgbl.de/Bundesanzeiger)
Artikel 1 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Das Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3908) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 45a werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme“. b) Der Angabe zu § 74 werden ein Semikolon und das Wort „Evaluierung“ angefügt. c) Nach der Angabe zu § 74 werden die folgenden Angaben angefügt: „Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2)“.
2. Dem § 26 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) In einem Landschaftsschutzgebiet sind die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen sowie der zugehörigen Nebenanlagen nicht verboten, wenn sich der Standort der Windenergieanlagen in einem Windenergiegebiet nach § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) befindet. Satz 1 gilt auch, wenn die Erklärung zur Unterschutzstellung nach § 22 Absatz 1 entgegenstehende Bestimmungen enthält. Für die Durchführung eines im Übrigen zulässigen Vorhabens bedarf es insoweit keiner Ausnahme oder Befreiung. Bis gemäß § 5 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes festgestellt wurde, dass das jeweilige Land den Flächenbeitragswert nach Anlage 1 Spalte 2 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes oder der jeweilige regionale oder kommunale Planungsträger ein daraus abgeleitetes Teilflächenziel erreicht hat, gelten die Sätze 1 bis 3 auch außerhalb von für die Windenergienutzung ausgewiesenen Gebieten im gesamten Landschaftsschutzgebiet entsprechend. Die Sätze 1 bis 4 gelten nicht, wenn der Standort in einem Natura 2000-Gebiet oder einer Stätte, die nach Artikel 11 des Übereinkommens vom 16. November 1972 zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (BGBl. 1977 II S. 213, 215) in die Liste des Erbes der Welt aufgenommen wurde, liegt.“
3. Nach § 45a werden die folgenden §§ 45b bis 45d eingefügt:
§ 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land
(1) Für die fachliche Beurteilung, ob nach § 44 Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare kollisions-gefährdeter Brutvogelarten im Umfeld ihrer Brutplätze durch den Betrieb von Windenergieanlagen signifikant erhöht ist, gelten die Maßgaben der Absätze 2 bis 5. (2) Liegt zwischen dem Brutplatz einer Brutvogelart und der Windenergieanlage ein Abstand, der geringer ist als der in Anlage 1 Abschnitt 1 für diese Brutvogelart festgelegte Nahbereich, so ist das Tötungs- und Verletzungsrisiko der den Brutplatz nutzenden Exemplare signifikant erhöht. (3) Liegt zwischen dem Brutplatz einer Brutvogelart und der Windenergieanlage ein Abstand, der größer als der Nahbereich und geringer als der zentrale Prüfbereich ist, die in Anlage 1 Abschnitt 1 für diese Brutvogelart festgelegt sind, so bestehen in der Regel Anhaltspunkte dafür, dass das Tötungs- und Verletzungsrisiko der den Brutplatz nutzenden Exemplare signifikant erhöht ist, soweit 1. eine signifikante Risikoerhöhung nicht auf der Grundlage einer Habitatpotentialanalyse oder einer auf Verlangen des Trägers des Vorhabens durchgeführten Raumnutzungsanalyse widerlegt werden kann oder 2. die signifikante Risikoerhöhung nicht durch fachlich anerkannte Schutzmaßnahmen hinreichend gemindert werden kann; werden entweder Antikollisionssysteme genutzt, Abschaltungen bei landwirtschaftlichen Ereignissen angeordnet, attraktive Ausweichnahrungshabitate angelegt oder phänolo-giebedingte Abschaltungen angeordnet, so ist für die betreffende Art in der Regel davon auszugehen, dass die Risikoerhöhung hinreichend gemindert wird.
https://www.bgbl.de/Bundesanzeiger
Der Nahbereich ist der entscheidende Abstand, welcher als Ausschlusskriterium für einzelne Windenergieanlagen gilt.
Die festgelegten neuen Abstände für die gelisteten Arten , vom Horst bis zum Mittelpunkt einer Windanlage, sorgen für Unmut bei Bürgern und Naturschützern!
Für die einzelenen Bewertungen der Windeignungsgebiete oder Bebauungspläne (Energieprarks) kann nicht auf Daten (zu Habitaten und Brutvögel) zurückgegriffen werden, welche die aktuelle Kulisse im Plangebiet widerspiegeln! Sondern nur die Daten die vor Jahren ermittelt wurden, oder eben nur vorhanden sind! Aktualität? Auch wurden die Abstandskriterien im Gesetz nicht bewertet nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen! Diese bleiben auch weit hinter den fachwissenschaftlichen Empfehlungen weit zurück!
Der Artenschutz wird dadurch für bestimmte Arten ausgebremst!
Damit es bei der Bewertung einzelner Eignungsgebiete und Energieparks zu weniger Konflikten mit dem Artenschutz kommt, muss der Naturschutz bei der vorherigen Flächenausweisung (für Windeignungsgebiete) konsequent berücksichtigt werden. Diese Frage liegt jetzt vorrangig in der Hand jedes einzelnen Bundeslandes!
Fraglich ist, ob wirklich die empfindlichen Naturbereiche tatsächlich freigehalten werden können! Da ebenfalls nur pauschal in den Landschaftsschutzgebieten eine Flächenausweisung möglich ist. Man kann auch in diesem Fall davon ausgehen, dass der Ausbau in Landschaftsschutzgebieten (siehe Barnin/Crivitz) damit verstärkt stattfinden wird, ohne dass zuvor eine intensive Prüfung oder Umweltverträglichkeit ermittelt wurde und ob überhaupt der Schutzzweck des Gebietes dadurch beeinträchtigt wird.
Hieraus ergeben erhebliche Rechtsunsicherheiten bei denen noch nicht klar ist, ob und wann diese Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes zu einer wirklichen Beschleunigung des Ausbaues von Windenergieanlagen führen! Ob dieser beschleunigte Ausbau dann auch so wahrhaftig naturverträglich umgesetzt kann, bleibt fraglich!
Resümee
Das Gesetz tritt ab dem 01.02.2023 in Kraft. In der Stadt Crivitz gilt noch bis zum 17.02.2023, längstens jedoch bis zum 28.02.2023 eine rechtmäßige Veränderungssperre für das Windeignungsgebiet 48/21 (Wessin). Schon jetzt ist klar, dass ab diesen Zeitpunkt ( für dieses Gebiet in Wessin) völlig andere Bedingungen dann vorliegen werden, für eventuelle Ausschlüsse oder Einschränkungen von Windenergieanlagen. Es dürfte der Stadt Crivitz schwerfallen, unter diesen neuen Bedingungen (4. Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes) hier noch Einschränkungen zu erwirken.
Auch auf die Planung des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg (6.5 Energie) zu den Windeignungsgebieten ( z.B. 48/21 – Wessin) sind nun auch neue Bedingungen (Änderungen der Kriterien) zu erwarten, wenn nicht sogar eine 4. Auslegung des gesamten Planes.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass Windenergieanlagen, wie jede bauliche Anlage, einen Eingriff in die Natur darstellen!
Dieser zusätzliche Eingriff in den Naturraum, bei jedem Planungsgebiet (Windeignungsgebiet), muss auch vermeid- bzw. minimierbar sein können. Entscheidend ist aber, dass diese Einwirkungen eilig ausbalanciert werden müssen!
Es liegt jetzt alles in den Händen der Bundesländer!
P. S.In eigener Sache: Die oben verwendeten Bilder sind Originalaufnahmen von Untersuchungsgebieten und Daten wurden uns vom Naturschutzverein@ NETZE zu Verfügung gestellt. Die Darstellung erfolgte eigenständig von @CLA
Hiermit stellen wir kurz den Verein vor für unsere Leser vor. Der Vorstand vom Verein NETZE hat uns seine Erlaubnis für diese Darstellung ersteilt.
„Der Verein NETZE [Naturschutz, Erholung, Technologie, Zukunft, Entwicklung] ist ein gemeinnützig anerkannter Verein, der sich zusammensetzt aus Anwohnern der Region, Jäger, Ärzte und ehrenamtlichen Ornithologen, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind. (Den Vorstand vertreten Dieter Schönrock und Hardy Ulrich). Wir treten in einen offenen,sachbezogenen und zielorientierten Dialog mit allen Bürgern, Vereinen, Unternehmen, kommunalen Mandatsträgern sowie Verbänden ein.
Der Verein ist gemeinnützig und ehrenamtlich tätig in der Erstellung von naturschutzrechtlichen Untersuchungen und Gutachten im speziellen das Fledermaus Monitoring sowie der Brut-Rast-und Zugvogelkartierung zurzeit noch im Bereich vom Eichholz und der Mordkuhle in der Gemarkung Crivitz/Wessin, ausschließlichfür die untere Naturschutzbehörde LUP und dem staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, damit diese eine genaue Kulissendarstellung und aktuelle Daten erhalten für die Bearbeitung und Bewertung in den zuständigen Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG).
„Damit wir das auch zum Abschluss bringen können benötigen wir Ihre finanzielle Hilfe und Unterstützung„.
Verein Netze
Sparkasse Mecklenburg-Schwerin NEU DE40 1405 2000 1600 0698 31 Vwz: Spende Spendenbescheinigungen werden umgehend ausgestellt! Vielen dank !
§ 36k<< Finanzelle Beteiligung von Kommunen“. (1) Betreiber von Wind-energieanlagen[WEA] an Land, die einen Zuschlag für ihre Anlage erhalten, „müssen“ den Gemeinden, „deren Gemeindegebiet sich ganz oder teilweise im Radius von 3 Kilometern um den Standort der jeweiligen WEA befindet“, Beträge durch einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung von insgesamt bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächliche eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge anbieten. >>„(1a) Sind mehrere Gemeinden pro WEA anspruchsberechtigt, wird der Zahlungsanspruch unter den Gemeinden aufgeteilt und dabei die Anspruchshöhe pro Gemeinde anhand des Anteils des Gemeindegebietes an der Fläche des Umkreises, der sich um die WEA befindet, zur Grundlage genommen.“<<
>>„(1b) Die Betreiber der zahlungspflichtigen WEA sind zur Ermittlung der anspruchs-berechtigten Gemeinden und der Höhe des anteiligen Anspruchs pro Gemeinde verpflichtet. Auf Verlangen der anspruchsberechtigten Gemeinden haben die Betreiber der zahlungspflichtigen WEA die ordnungs-gemäße Berechnung der Anspruchshöhe in geeigneter Form nachzuweisen.“<<<
++Begründung++>“Eine bloße freiwillige Möglichkeit seitens der WEA-Betreiber, entsprechende Verträge zur Erhöhung der Akzeptanz anzubieten, ist nicht ausreichend. Nur mit der Verpflichtung zur Zahlung wird sichergestellt, dass die betroffenen Gemeinden und ihre Bürger an der Wertschöpfung des Betriebs der WEA teilhaben können.“<<<<
Fazit: unklar ist noch, welche Gemeinden von der Errichtung der WEA betroffen sein können. Die vorgeschlagene Änderung stellt sicher, dass nicht nur WEA Standortgemeinden einbezogen werden, sondern gleichermaßen alle Gemeinden, die von den spürbaren Effekten der Windenergieanlagen betroffen sind. >>SV-Sitzung am 10.12.2018 CRIVTZ >>>> “Wenn die WEA tatsächlich nicht verhindert werden können, so sind zumindest die bestmöglichen Konditionen zu erzielen“
Stadtvertretersitzung am 10.12.2018 Crivitz: „Wenn die Windkraftanlagen tatsächlich nicht verhindert werden können, so sind zumindest die bestmöglichen Konditionen zu erzielen.“
Nun Frau Britta Brusch-Gamm ab 2021 ist das möglich!
(1) Betreiber von Windenergieanlagen[WEA] an Land, die einen Zuschlag für ihre Anlage erhalten, „müssen“ den Gemeinden, „deren Gemeindegebiet sich ganz oder teilweise im Radius von 3 Kilometern um den Standort der jeweiligen WEA befindet“, Beträge durch einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung von insgesamt bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächliche eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge anbieten. >>„(1a) Sind mehrere Gemeinden pro WEA anspruchsberechtigt, wird der Zahlungsanspruch unter den Gemeinden aufgeteilt und dabei die Anspruchshöhe pro Gemeinde anhand des Anteils des Gemeindegebietes an der Fläche des Umkreises, der sich um die WEA befindet, zur Grundlage genommen.“<<
>>„(1b) Die Betreiber der zahlungs-pflichtigen WEA sind zur Ermittlung der anspruchs-berechtigten Gemeinden und der Höhe des anteiligen Anspruchs pro Gemeinde verpflichtet. Auf Verlangen der anspruchsberechtigten Gemeinden haben die Betreiber der zahlungspflichtigen WEA die ordnungs-gemäße Berechnung der Anspruchshöhe in geeigneter Form nachzuweisen.“<<<
++Begründung++>“Eine bloße freiwillige Möglichkeit seitens der WEA-Betreiber, entsprechende Verträge zur Erhöhung der Akzeptanz anzubieten, ist nicht ausreichend. Nur mit der Verpflichtung zur Zahlung wird sichergestellt, dass die betroffenen Gemeinden und ihre Bürger an der Wertschöpfung des Betriebs der WEA teilhaben können.“<<<<<<
Fazit: unklar ist noch, welche Gemeinden von der Errichtung der WEA betroffen sein können. Die vorgeschlagene Änderung stellt sicher, dass nicht nur WEA Standortgemeinden einbezogen werden, sondern gleichermaßen alle Gemeinden, die von den spürbaren Effekten der Windenergieanlagen betroffen sind!