*Nicht gewählt* und dennoch wieder in den alten kommunalen Wirkungsbereich zurückgekehrt!

15.Sept.-2024/P-headli.-cont.-red./419[163(38-22)]/CLA-255/94-2024

Was für ein Postengeschacher! Erneut dank der Wählergruppe CWG – Crivitz!

Es könnte im Volksmund auch als Vetternwirtschaft oder Familienkult angesehen werden? Die Wählergruppe der CWG schweigt dazu und möchte darüber nicht mehr sprechen. Punkt aus und vorbei! Offiziell heißt es hierzu, man nutze das neue Zuweisungs- und Benennungsverfahren, welches die neue Kommunalverfassung seit Juni 2024 vorsieht.

Wenn also Kandidaten, die bewusst vom Bürger nicht gewählt wurden, wieder in den derzeitigen Ausschüssen mitarbeiten, könnte der Eindruck beim Wähler entstehen, dass die Fraktion dieser Wählergruppe das Wahlergebnis 2024 nicht respektieren will.  Somit wurde für die Bewertung der Fach- und Sachkenntnisse des jeweiligen sachkundigen Einwohners allein der Maßstab der Kandidatur für die eigene Wählergruppe angewendet. In diesem Fall handelt es sich jedoch um einen Bewerber aus einer konkurrierenden Wählergruppe, was eine kuriose Situation darstellt. Daher ist es wichtig, eine ausgewogene Balance zwischen Partei- und Wählergruppenfreunden sowie ausgewiesenen externen Fachexperten herzustellen, auch ohne Parteibuch und Wählergruppenmitgliedschaft.

Die Entscheidung, diese sachkundige Personalie für den Bauausschuss so zu benennen, seitens der Wählergruppe der CWG und ob es dazu noch moralisch vertretbar ist, den Wählerwillen in Crivitz so weit zu dehnen, ist kommunalpolitisch schon sehr mutig. Obwohl Herr Alexander Gamm als Bewerber für das Bündnis für Crivitz zur Wahl antrat und kläglich scheiterte, wurde er auch nicht benannt und nominiert als sachkundiger Einwohner vom Bündnis BFC in den Bauausschuss. Warum wohl nicht?

Einerseits waren zum damaligen Zeitpunkt scheinbar schon die Freundschaftsbande durchschnitten, mit dem Bündnis für Crivitz und Zerwürfnisse hörbar gewesen, andererseits war jedoch die Meldung der Kandidaten an die Wahlkommission bereits vollzogen worden. Also musste man gezwungenermaßen durch die Wahl kommen, um keine Stimmenverluste zu erleiden und sich anschließend komplett von alten Lasten zu trennen.

Folglich musste also erneut die Ehefrau helfen, damit der Haussegen nicht schief hängt. Daher hatte sie nun die große Aufgabe, ihre eigene Wählergruppe CWG – Crivitz davon zu überzeugen, dass diese ihren eigenen Ehemann in den Bauausschuss nominiert.Ganz so einfach war das bestimmt nicht für die Ehefrau, denn wer Herr Alexander Gamm kennt, mit seinen unkontrollierten verbalen kommunikativen öffentlichen Ausbrüchen, der weiß, wovon wir hier sprechen.

Die Wählergruppe CWG – Crivitz hat sich mit der Personalentscheidung, Herrn Alexander Gamm in den Bauausschuss zu berufen, keinen angemessenen Gefallen getan, um ihr Image zu verbessern. Natürlich, solange es keine unkontrollierten Ausbrüche von der Personalie gibt, aber die Erfahrung der vergangenen zehn Jahre zeigt das Gegenteil. Dies wird voraussichtlich nur einige Wochen in Anspruch nehmen.

Herr Alexander Gamm (auch als Paul Hermann in Facebook unterwegs) wird sicherlich keine eigene Karriere im Bauausschuss mehr machen wollen. Da der Ausschuss in den kommenden Jahren keine einfachen Lösungen für Wind-, Solar-, Biogas-, Wärme- und Infrastrukturprojekte mehr präsentieren kann, wird die Stimmung im Gremium nicht mehr so fröhlich werden. Hinzu kommen noch Finanzierungsprobleme, die durch viele geplante Investitionen entstehen. Stattdessen wird Herr Gamm vielmehr in seiner eigenen Arbeitsgruppe für Klimaschutz und Energiemanagement als Vorreiter sich engagieren.

Das zeigte sich bereits auf der letzten Bauausschusssitzung am 10.09.2024, in der das Thema des Letter of Intent (LoI)-Absichtserklärung aus der Arbeitsgruppe für Klimaschutz und Energiemanagement zur Diskussion stand, selbstverständlich im nicht öffentlichen Teil.  In Zukunft wird er voraussichtlich dort in der Arbeitsgruppe die Verantwortung für die Überwachung und Steuerung der vielen Transaktionsprozesse übernehmen.

Es handelt sich hierbei um umfangreiche Projekte und Beschlüsse, in denen auch neue Gremien wie Aufsichtsräte und neue Jobs entstehen können, die zudem vielfältige Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung bieten, bis man in Rente geht.

Die Politik der CWG – Crivitz hat bereits jetzt schon ihre Glaubwürdigkeit verloren, deshalb sind auch weitere Dankesflyer nach der Wahl nicht mehr hilfreich!

Kommentar/Resümee – der Redaktion

Die Wirklichkeit eines anderen Menschen liegt nicht darin, was er dir offenbart, sondern in dem, was er dir nicht offenbaren kann. Wenn du ihn daher verstehen willst, höre nicht auf das, was er sagt, sondern vielmehr auf das, was er verschweigt.“ (Khalil Gibran)

Als Bauausschussvorsitzender wurde Herr Michael Renker gewählt in der Konstituierung am 10.09.2024 (Nachgerückter – Stadtvertreter -gesetzt von CWG-Wählerstimmen: 114 / Platz 24 von 49 Bewerbern). In der vergangenen Wahlperiode war er als 1. Stellvertretender Bürgermeister tätig. Im Bauausschuss ist er kein Unbekannter, denn er war bereits vor ca. 30 Jahren (damals als CDU-Stadtvertreter) auch an der Umgestaltung des heutigen Marktplatzes (Höherlegung – mit den jetzigen Stufen und Baumgestaltung) beteiligt. Es ist zu erwarten, dass er die Umgestaltung nach den Vorstellungen der CWG-Fraktion sicherlich mit Freude wieder rückgängig machen wird.

Sein erster Stellvertreter ist Henryk Krüger (sachkundiger Einwohner-Benennung von CDU; Wählerstimmen: 126 / Platz 22 von 49 Bewerbern), auch er war schon in der letzten Wahlperiode im Bauausschuss, wenn er denn mal Zeit hatte. Seine Priorität seit 2021 galt der zweiten Feuerwehrausfahrt im Gewerbegebiet; alle anderen Themen blieben leider unbeachtet.

Der zweite Stellvertreter ist Herr Kurt Pekrul (Nachgerückter – Stadtvertreter – gesetzt von der CWG-Fraktion; Wählerstimmen: 130 / Platz 21 von 49 Bewerbern) auch er wurde in der letzten und jetzigen Wahlperiode nicht direkt gewählt, sondern war stets nur ein nachgerückter Kandidat aufgrund von Ausscheiden anderer Bewerber. Er war im Jahr 2022 nachgerückt für Frau Döring (CWG) und wechselte vom Bauausschuss in den Kulturausschuss bis 2024. Heute ist er wieder in den Bauausschuss zurückgekehrt. In seiner kurzen Tätigkeit im Bauausschuss (2019-2022) hat er sich kaum öffentlich über bauliche Expertisen/ Sachfragen geäußert und war eigentlich unauffällig im Ausschuss. Allerdings scheint es ihm gelungen zu sein, dies im nicht öffentlichen Teil der Sitzungen hervorragend auszugleichen.

Herrn Alexander Gamm fiel es offensichtlich persönlich schwer, in der ersten Bauausschusssitzung am 10. 09.2024, von dem in der letzten Wahlperiode erworbenen und errungenen Amt als Vorsitzender und der damit verbundenen Aura eine persönliche Zurückhaltung bei den Debatten zu demonstrieren.

Allerdings ist es ihm jetzt scheinbar nicht mehr wichtig, Macht zu erlangen, sondern vielmehr an den nicht öffentlichen Sitzungen und Beschlüssen des Bauausschusses teilzunehmen, um dort einen direkten Einfluss ausüben zu können.

Die Hintergrundsteuerung ist die entscheidende Lösung für sein neues Profil.

Eine Konstituierung, die sich als Spektakel präsentierte!

19.Juli -2024/P-headli.-cont.-red./401[163(38-22)]/CLA-237/76-2024

Ein besonderes Ereignis, das mindestens drei Unterbrechungen oder „Auszeiten“ erforderte, um es mit den Worten des CDU-Fraktionsvorsitzenden zu sagen, wie im Volleyball. Für Außenstehende fühlte es sich zumindest so an. Der erste Satz wurde klar gewonnen und verging wie im Flug. Der zweite und dritte Satz zog sich aufgrund der fehlenden einheitlichen Spielführung bei den verschiedenen Fraktionen hin und her. Herr Rene Witkowski begleitete die Sitzung der Stadt Crivitz, wobei sein Fachgebiet eigentlich die Zahlen im Amt Finanzen und nicht das Verwaltungsrecht /Wahlrecht sind, denn Frau Lenk und Frau Brinker waren in der Gemeinde Friedrichsruhe beschäftigt und eher beschaulich unterwegs.

Aufgrund einer internen vorherigen Abstimmung von CWG mit der CDU und BFC natürlich ohne Beteiligung der AfD- Fraktion wurde Herr Markus Eichwitz (CWG – Fraktion) zum 1. Bürgermeister gekrönt, der eigentlich nur 308 Wählerstimmen errang und in der Gesamtplatzierung auf Platz 6 der Wählergunst in Crivitz liegt. Nun ist er also der Bedienstete des Amtes Crivitz als Amtswehrführer und gleichzeitig der erste Bürgermeister in Crivitz, während Frau Brusch Gamm in zweifacher Funktion seine Vorgesetzte ist. Einmal als Bürgermeisterin und dann als Vorsitzende des Amtsausschusses. Was für eine gelungene Kombination aus Amt und Mandat, so schreibt eigentlich die Gewaltenteilung vor, das Gebot einer strikten Trennung zwischen Amt und Mandat?

Herr Hartmut Paulsen (CDU-Fraktion) hat ein ähnliches Schicksal. Aufgrund der vorherigen Übereinstimmung der Fraktionen der CWG mit der CDU und BFC wurde er als zweiter Bürgermeister gewählt, obwohl er lediglich 309 Stimmen erhielt und eigentlich auf Platz 5 der Wählergunst rangiert. Auch er ist Bediensteter der Stadt Crivitz und im Arboretum Verein tätig und hat soeben Frau Brusch – Gamm als Doppelvorgesetzte in Form als Bürgermeisterin und Arbeitgeberin vor sich.

Was ebenfalls für eine gelungene Kombination spricht, da es sicherlich keine Widersprüche in der Zukunft geben wird! 

Ob diese Postenbesetzungen jedoch das Ergebnis der Wahlen und den Wählerwillen widerspiegeln, bleibt wirklich fraglich! Wenn sich die Fraktionen vorher im kleinen Kämmerlein verabredet haben, einen Einklang zwischen CWG+ BfC +CDU zu erreichen und dabei einfach eine Fraktion ausschließen. Durch diese Herangehensweise hat sich wieder einmal die CWG- Fraktion die Mehrheit gesichert, da sich die CDU-Fraktion (3 Sitze) jetzt wieder ganz nahe bei der Bürgermeisterin befinden. Somit wirkt hier auch das alte Prinzip * Divide et Impera* (Teile und Herrsche) für die nächsten 5 Jahre! Obwohl die ausgeschlossene Fraktion der AfD mehr Stimmen erhielt, was zu Platz 2,4 und sieben in der Rangfolge der Wählergunst führte. (783, 316 und 295 Wählerstimmen).

Es kam zu weiteren Unterbrechungen in der Sitzung, da die AFD-Fraktion nicht in die Vorbereitung der Ausarbeitungen der neuen Hauptsatzung und Geschäftsordnung einbezogen wurde. Denn die AfD-Fraktion unterbreitete inzwischen Vorschläge, die die anderen Fraktionen überforderten, die darauf nicht vorbereitet waren. Die CWG +BfC+CDU-Fraktion hatte es schwer, dem Ganzen zu folgen, weil man selbst nicht im Thema war. Sie waren jedoch nicht abgeneigt, diese Vorschläge zu akzeptieren. Schau einmal an, das hätte man auch früher haben können, wenn man die Fraktion eingebunden hätte.

Die Verabschiedung der Hauptsatzung war kurz vor dem Scheitern und so beschloss man, eine Nothauptsatzung zu verabschieden und alle eingereichten Anträge der AfD bis September zu diskutieren. Gleiches gilt für die eingereichten Anträge der AfD-Fraktion zur Geschäftsordnung. Als nun endlich die Entscheidung über die Besetzung der Ausschusssitzungen getroffen wurden sollten, war man bestrebt, ein Losverfahren zu vermeiden, doch wie soll man es machen, wenn man vorher nicht mit einer Fraktion gesprochen hat? Der erste Vorschlag war, dass sich die Fraktionsvorsitzenden noch einmal zusammensetzen und eine einvernehmliche Lösung finden sollten.

Die CWG-Fraktion lehnte es jedoch ab und drängte auf eine sofortige Entscheidung. Also gab es wieder eine sogenannte Auszeit und dann einigte man sich darauf, dass einige Fraktionen auf bestimmte Sitze verzichten sollten.

Es war merkwürdig, dass die CWG-Fraktion erneut ankündigte, Herrn Alexander Gamm in einen Ausschuss als sachkundigen Einwohner zu benennen, damit er dann widerspruchslos wieder als Mitglied der Stadtvertretung einzieht. Zitat: „Dann ist er wieder Mitglied der Stadtvertretung.“

Also alles wieder beim Alten und der Haussegen scheint dann auch etwas ruhiger zu verlaufen. Da Alexander Gamm während der Pause mächtig im Hintergrund agierte in der BfC-Fraktion, was man deutlich an seiner Mimik und Gestiken in den Agitationen (erstaunliche Herangehensweise) erkennen konnte.

Kommentar/Resümee-die Redaktion!

„Ludi incipiant“ Lasst die Spiele beginnen

Es ist schon erstaunlich, dass man sich zunächst zusammensetzt, ohne die AFD-Fraktion einzuladen und die Posten einfach abzusprechen und hinterher bedauert, dass die Kommunikation indessen so ist, wie sie ist. Die CWG-Fraktion hat angekündigt, sich zu bessern. Denn nun hat auch die Bürgermeisterin plötzlich eingestanden: Zitat: „die Telefonnummer der AfD Fraktion wurde korrigiert“ und die schriftliche Korrespondenz ist plötzlich auch aufgetaucht. In der die AfD – Fraktion zu einer Zusammenarbeit aufgefordert hatte.  Dies ist wenig hilfreich, wenn vorher die Posten bereits vergeben wurden.

Was für ein Schauspiel soll das sein?

Die Posten sind wieder wohlwollend verteilt worden und es scheint, dass sich alles wieder beim Alten befindet und der Ehemann Alexander Gamm ist auch wieder gut untergebracht!

Teil-5 – Eine Gefälligkeit der Vertragsverlängerung oder ein politisches Kalkül vor der Wahl?

12.Juli -2024/P-headli.-cont.-red./399[163(38-22)]/CLA-235/74-2024

Seit fünf Jahren wird das Schul- und Kita-Essen von den Mehrheitsfraktionen der Wählergemeinschaft CWG – Crivitz und der Fraktion DIE LINKE/ Heine mit einem bestimmten Essenanbieter dominiert. Jede Kritik an diesem Projekt wurde im Keim erstickt, indem die Verträge per Order de Mufti verlängert und Preiserhöhungen jeglicher Art sofort genehmigt wurden. Die CDU-Fraktion Crivitz und Umland, die damals noch die stärkste Oppositionskraft in der Stadtvertretung stellte, beteiligte sich auch an diesem Hin und Her, ohne dass einzelne Vorgänge hinterfragt wurden.

Zu diesem Zeitpunkt gab es auch das erste Mal ein Eingeständnis, dass man 2019 viel zu früh und voreilig die Verträge mit der Firma UWM in Demen gekündigt hatte. Eine verspätete Einsicht.

Im Jahr 2022 hat das Unternehmen Schwerin Menü GmbH einen Antrag auf eine erstmalige Preiserhöhung in der Essensversorgung an die Bürgermeisterin gestellt. Aufgrund der gestiegenen Preise für Gas, Strom und Kraftstoff sowie der Lieferengpässe bei Lebensmitteln, dem Fachkräftemangel und den gestiegenen Lohn- und Produktionskosten. Der Antrag wurde innerhalb von 10 Tagen von der Bürgermeisterin sofort genehmigt. Erst im Nachgang wurden dann einige Gesprächstermine für die Einrichtungen vereinbart. Schließlich wurde im März 2023 eine erneute Ausschreibung für das Essen in der Schule und Kita beschlossen. Das Ausschreibungsverfahren sollte ab Mai 2023 beginnen.

Im Juli 2023 wurde das angekündigte Ausschreibungsverfahren durch die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter in ein angebliches „Interessenbekundungsverfahren“ umgewandelt, da sich angeblich niemand gemeldet hat, außer dem jetzigen und derzeitigen Anbieter „Schwerin Menü“. So wurde per oder de Mufti von der Stadtspitze kurzerhand der Vertrag mit dem Unternehmen Schwerin Menü verlängert und lediglich die Tatsache nur noch bekannt gegeben.

Nach eingehender Recherche unserer Redaktion im Amtsbereich Crivitz und im Landkreis LUP bei anderen Anbietern für Schul- und Kita-Essen im August 2023 wurde festgestellt, dass sie nicht über das Interessenbekundungsverfahren informiert waren oder gar beteiligt wurden.

Der Bildungsausschuss wollte das Thema bis zum Januar 2024 nicht auf die Tagesordnung setzen, obwohl er wusste, dass die Firma „Schwerin-Menü“ erneut eine Preiserhöhung ab Januar 2024 angekündigt hatte. Die Erhöhung der Löhne durch das Tarifvertragsgesetz und die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 7 % auf 19 % waren die angeblichen Hauptgründe für die Preiserhöhung für Speisen in Schulen und Kitas!

Nach einer kurzen Recherche wurde festgestellt, dass in der Kita „Uns Lütten“ keinerlei Essenskommissionen mehr existieren. Die entsprechenden Eltern waren ausgeschieden, da deren Kinder zur Schule gekommen sind. Bei Problemen mit dem Essen sollten sich die Eltern oder andere Betroffene an die Leiterin wenden, um ein persönliches Gespräch zu führen. Was das sollte und wozu versteht kein Mensch, aber sicher, um alle kritischen Meinungen vorher zu filtern und kleinzureden.

Im April 2024 bemängelte der Landkreistag MV, dass er die Elternmitsprache stärken wolle, unter anderem auch bei der Verpflegung, für die die Eltern zahlten, aber bisher kein Mitspracherecht bei der Auswahl des Essensanbieters hätten, obwohl sie Vertragspartner seien. Insofern ist der Wunsch der Eltern nachvollziehbar, hier entscheidend Einfluss zu nehmen.

So ist es im neuen vierten Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes MV seit Mai 2024 § 22 Abs. 4 geregelt: „Im Vorfeld der Entgeltverhandlungen und bei zwischen zeitlichen Änderungen muss der Träger der Kindertageseinrichtung mit dem Elternrat das Benehmen über die Essensversorgung der Kinder, einschließlich der Auswahl des Essensanbieters, und die Höhe der Verpflegungskosten herstellen.“ (…..) „Darüber hinaus ist dem Elternrat unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorschriften auf Verlangen unverzüglich Auskunft über die nach § 24 Absatz 1 und 3 getroffenen Vereinbarungen über Leistung, Qualität und Entgelt und deren Umsetzung sowie die Anzahl und den Umfang des im Entgelt verhandelten Personals zu erteilen.Daraus ergibt sich, dass der Gesetzgeber in MV den Wunsch hegt, dass Eltern mitreden können. Zum Beispiel bei Vereinbarungen über Leistung, Qualität und Bezahlung“

Wahrscheinlich war dies der Grund für die stillschweigende Vertragsverlängerung der Stadtspitze der Altfraktionen der CWG und der LINKE/Heine mit der Firma Schwerin Menü, da sonst zu viele Fragen oder Kritik entstehen würde, oder?

Kommentar/Resümee – die Redaktion

Obwohl die Stadt Crivitz der Schul- und Kitaträger ist, hat sie genügend Gremien geschaffen, wie z. B. die Essenskommissionen, die regelmäßig in den Ausschüssen der Stadt über ihre Arbeit berichten sollten, als Schnittstelle zwischen Essensanbieter und Einrichtung.

Es ist an der Zeit, die Essenskommission in der Kita neu zu aktivieren und zu wählen, da steigende Kosten auch eine entsprechende Qualität des Essenanbieters mit sich bringen müssen! Zu diesem Zweck müssen die Eltern auch ein Mitspracherecht bei der Auswahl des Essensversorgers in jeder Einrichtung haben. Nach etwa fünf Jahren mit demselben Essenanbieter könnte ein Preisvergleich verschiedener Anbieter von Vorteil sein und dringend empfohlen werden. Eine Privilegierung eines Angebots aufgrund persönlicher Befindlichkeiten einzelner Mandatsträger in der Stadtvertretung bei der Auswahl des Essensanbieters sollte vermieden werden.

Es ist tatsächlich notwendig, sich angesichts der finanziellen Schwierigkeiten vieler Eltern, die sich derzeit mit dem Thema befassen, Gedanken darüber zu machen, ob es sinnvoll wäre, das Schul- und Kita-Essen von der Stadt Crivitz zu subventionieren.

Wieso trägt nicht die Stadt Crivitz die Kostensteigerung von 1,00 € pro Mahlzeit für die Eltern? Es ist unbestritten, dass das Geld im Haushalt ausreichend vorhanden ist. Wenn man nur an die jährlichen 60.000 € Repräsentationskosten denkt, kann man auch die Preissteigerungskosten für die Eltern tragen. Oder?

Also zögern Sie nicht, es einfach zu tun, sehr geehrte neuen Stadtvertreter. Einfach mal machen! Oder?

Der Hundesportverein Lewitzrand e. V. ist von der Nutzung des Trainingsplatzes in Crivitz ausgeschlossen!

26.Juni -2024/P-headli.-cont.-red./393[163(38-22)]/CLA-229/68-2024

Die Vereinsarbeit ist in einem kritischen Zustand.

Vom HSV Crivitz Eichholz e. V. wurde ein sogenanntes Nutzungsverbot verhängt. Der Grund dafür ist ganz einfach: Die Stadt Crivitz hat einen privilegierten Pachtvertrag mit einem Hundesportverein (HSV Crivitz Eichholz e. V.) abgeschlossen, in dem auch ehemalige Abgeordnete (sachkundige Einwohner der CWG – Fraktion) tätig sind. Das alles wurde noch kurz vor der Wahl von den ehemaligen Mehrheitsfraktionen CWG und DIE LINKE/Heine so festgelegt und schriftlich umgesetzt!

So schafft die Stadt Crivitz damit ein tiefes Spannungsfeld zwischen zwei Hundesportvereinen. Es ist selbstverständlich, dass der HSV Crivitz Eichholz e. V. nun gestärkt wurde und sowohl in seiner Kommunikation als auch im gesamten Auftreten hart gegen seinen unmittelbaren Konkurrenten vorgeht und ihn konsequent aus dem Trainingsgelände verbannt.

Kurios ist nur, dass der Hundesportverein Crivitz Eichholz e. V. den Trainingsplatz selbst nur an *ZWEI* Tagen in der Woche nutzt. Welche Bedeutung haben also die Machtspiele des Eichholzvereins e. V. und persönliche Interessen gegenüber den anderen Hundesportvereinen Lewitzrand? Könnten Sie vielleicht politisch motiviert sein, oder geht es lediglich darum, einen Kontrahenten auszuschalten?

Erinnern wir uns!

Es könnte alles ganz leicht sein! Wieder einmal ging es um personenbezogene Befindlichkeiten und um direkte Kontakte zur Stadtverwaltung und eine Machtdemonstration der Wählergruppe der CWG. Zwei Hundesportvereine besitzen lediglich einen Trainingsplatz, jedoch besitzt nur einer einen Vertrag. Die Mehrheit der CWG-Crivitz und die LINKE/Heine lehnten öffentliche Diskussionen ab und hatten den abgeschlossenen Pachtvertrag geheim gehalten. So wurde kurz vor der Wahl der Pachtvertrag mit dem Crivitz – Eichholz e. V. von der jetzigen und zukünftigen Stadtspitze unterzeichnet, ohne die Zustimmung der Stadtvertretung einzuholen und ohne jegliche Diskussion zu haben. Immer mehr Details über den Inhalt gelangten an die Öffentlichkeit. Die Mehrheit der CWG-Crivitz und die Linke/Heine versuchen seit zehn Monaten, öffentliche Diskussionen bis zur Wahl zu unterbinden. Sie taktierten und spielten auf Zeit, um den Hundesportverein Lewitzrand e. V. zu verhindern.

So wurde bereits im Ausschuss für Kultur, Sport und Vereine der Stadt Crivitz am 11. Juli 2023 über das Thema Pachtvertrag für die Hundesportvereine diskutiert. Dabei wurde von Frau Diana Rommel, die damalige Vorsitzende des Hundesportvereins „Crivitz – Eichholz“ e. V., darauf mehrmals hingewiesen, dass es für den Verein wichtig ist, „dass der Pachtvertrag weiterhin so Bestand haben sollte“. Bereits zu diesem Zeitpunkt war klar erkennbar, dass hier seit Längerem ein Pflock und eine feste Position in den Boden gestemmt werden sollte zum Hundesportverein „Crivitz – Eichholz“ e. V. 

Das Fatale an der Sache war nur, dass Frau Diana Rommel als sachkundige Einwohnerin in dem gleichen Ausschuss vertreten war (CWG – Fraktion) und natürlich einen direkten Einfluss innerhalb der Stadtvertretung besaß zu der Entscheidung zum abgeschlossenen Pachtvertrag. So wurde kurz vor der Wahl der Pachtvertrag mit dem Crivitz – Eichholz e. V. von der jetzigen und zukünftigen Stadtspitze unterzeichnet, ohne die Zustimmung der Stadtvertretung einzuholen und ohne jegliche Diskussion zu haben.

So unkompliziert ist also unsere parlamentarische Demokratie in Crivitz entwickelt!

Bisherige Bemühungen des Hundesportvereins Lewitzrand e. V. für eine Einigung oder die Suche nach einem neuen Standort für die Vereinsaktivitäten blieben bis jetzt erfolglos. So sendete der Hundesportverein nun SOS, weil seine Existenz bedroht ist, und schrieb an die Stadtpolitik! Aber in der Stadtpolitik tut sich zu diesem Thema nichts.

Zumindest vorerst, da die Konstituierung nach der Wahl und die Ausschüsse bislang nicht neu arbeitsfähig sind und dann kommt der Sommerurlaub; ob bis dahin oder darüber hinaus der Lewitzrand e. V. noch existieren wird, bleibt fraglich!

Kommentar/Resümee

„Des einen Leid ist des anderen Freud.“

Trotz der dargestellten Ereignisse und der Verweigerung von Informationen und Befangenheiten einzelner Ausschussmitglieder entstehen Fragen.

Warum ist es nicht zulässig, dass zwei Vereine auf einem Hunde-Trainingsplatz trainieren dürfen?

Selbst der Lewitz Hundesportverein e. V. appelliert in seinen Brandbrief an die Stadt Crivitz, die bestehende Option zu nutzen, um sicherzustellen, dass beide Vereine gleichermaßen den vorhandenen Trainingsplatz benutzen können, was ihm jedoch verwehrt bleibt. Der Lewitzrand e. V. hat schon lange Gesprächsbereitschaft angeboten, aber auch um vorrangig öffentliche Debatten gebeten, weil das Anliegen vom öffentlichen Interesse ist und um die emotionalen Einzelinteressen zu vermeiden.

Ist es tatsächlich so, dass alles im Dunkeln gelassen werden muss? Hatten einige Wählergruppen vor der Kommunalwahl Angst gehabt, sich mit den Bürgern und anderen Meinungen zu unterhalten?

Oder wollten Sie ihre Macht nutzen, um Entscheidungen zu beeinflussen? Es ist möglich, dass einmal die kritischen Aktiv- oder Vereinsbürger mit ihrer abweichenden Meinung recht haben. Falls dem so ist, was ist dann zu tun?

In einer Demokratie ist es von Bedeutung, die vorhandenen Interessen stets zu berücksichtigen, Kompromisse zu schmieden und sie auch zu finden, um möglichst viele Beteiligte zu befriedigen.

Die Ausübung von Machtbefugnissen in Wahlämtern ist von einer bestimmten Endlichkeit gekennzeichnet, was die Bürger sicherlich bei den kommenden Wahlen erfreuen wird!

Die SPD veröffentlicht einen Werbepost, der nach einem knappen Argumentationsstil mit einer Entschuldigung wieder gelöscht wurde!

29.Mai -2024/P-headli.-cont.-red./381[163(38-22)]/CLA-218/56-2024

Die SPD entschuldigte sich, weil sie es nicht geschafft habe, „einen Ton zu treffen, der alle mitnimmt!“.

Ist die simpel formulierte Begründung ausreichend, um das Ganze wieder ins Lot zu bringen?

Soll dies nun ausreichend sein, um eine Erklärung zu liefern, wenn in der gegenwärtigen Wahlkampfphase einige Gerichtsverfahren wegen ganz anderer Angelegenheiten durchgeführt wurden?

Oder handelt es sich hierbei um eine Legalisierung von Sprachgut, gegen die man eigentlich selbst protestiert bzw. demonstriert?

Das Internet vergisst nicht und wird sicherlich den Werbepost so schnell nicht aus den Augen verlieren!

Insbesondere ehemalige „Frustrierte“ aus der Partei „Die Linke“, die wenig parlamentarische Erfahrungen haben, bewerben sich für Posten über die Partei des BSW in MV bei der Kommunalwahl.

14.Mai -2024/P-headli.-cont.-red./374[163(38-22)]/CLA-211/49-2024

Der ideologische Überbau lässt grüßen!

Am 27. Januar hat sich die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in Berlin mit ca. 450 Mitgliedern gegründet.  Laut eigenen Angaben strebt die Partei an, bis 2025 nur 2000 Mitglieder zu haben. Dies impliziert, dass nicht jedermann Mitglied werden kann, genauer gesagt, die Mitglieder werden ausgewählt oder der Aufnahmeantrag wird nicht bearbeitet.

Das BSW argumentiert mit der Angst vor Unterwanderung durch Spinner, Extremisten und Glücksritter, ohne zu benennen, wer als Spinner, Glücksritter oder Extremist angesehen wird. Dies führt dazu, dass die Aufnahme von politisch interessierten Bürgern nach eigenem Gutdünken erfolgt. Jede Person kann gemäß Satzung § 4 (6) ohne Begründung abgelehnt werden, ein Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Obwohl das BSW an der Europawahl und den Landtagswahlen in diesem Jahr teilnehmen wird, möchte man bei den Kommunalwahlen in verschiedenen Bundesländern nur „punktuelle“ Listen aufstellen, so Christian Leye. Punktuell‘ genügt dem BSW, um dem Parteiengesetz zu entsprechen, das Wahlantritte auch auf kommunaler Ebene als Aufgabe für Parteien vorsieht. Um flächendeckende Listen für alle Kommunen zu erstellen, sind viele Mitglieder erforderlich, an denen das BSW offensichtlich nicht interessiert ist. Die Absicht, langsam zu wachsen, kann dazu genutzt werden, die Mandate auf Europa-, Bundes- und Landesebene den wenigen Vollmitgliedern nur zur Verfügung zu stellen.

Die BSW-Partei im aktuellen Format erinnert an ein Feudalsystem, in dem die Vollmitglieder die Fürsten sind und die Möchtegernmitglieder das gemeine Volk, das sich zu fügen hat. Kritik ist unerwünscht und kann zu einer Exkommunikation führen. Für das gemeine Volk sollen Fördermitgliedschaften ohne politische Beteiligung, jedoch mit dem Recht, Beiträge zu leisten und ehrenamtliche Wahlkämpfe durchzuführen, von Nutzen sein. Um vielleicht irgendwann später die Vollmitgliedschaft erwerben zu können und in den erlesenen Kreis der „Berufenen“ aufgenommen zu werden. Wenn das Projekt in dieser Form erfolgreich sein sollte, könnte es als Orientierungshilfe für zukünftige elitäre Parteien dienen.

Überspitzt formuliert bedeutet das alles: Dann wäre es auch denkbar, dass in Zukunft sogenannte Promi oder Influencer Parteien das traditionelle Parteienmodell ablösen könnten. Mithilfe von Politagenturen können dann öffentlich bekannte Personen zu Europa- oder Bundestagswahlen antreten. Für 450 ehrenamtliche und unkritische Mitglieder stellen die Firmen maßgeschneiderte Programme und Satzungen zur Verfügung, übernehmen die Kassenführung, das Marketing und die Auslese für alle neuen Mitglieder. Es ist für die Europawahl ausreichend. Gegen einen sogenannten Aufpreis können dann 16 Landesverbände für die Bundestagswahl gegründet werden. Zur Wahrung des Parteiengesetzes werden dann nur punktuelle Gemeindelisten aufgestellt. Es ist nicht vorgesehen, neue Mitglieder zu integrieren, stattdessen werden sie nach Gesinnungsprüfung und der Höhe ihres Mitgliedsbeitrages auf Probe aufgenommen. Sie können jederzeit ausgeschlossen werden.

Solche Parteienkonstellationen könnten sich zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickeln. Dadurch, dass Mitgliedschaften, politischer Einfluss oder sichere Listenplätze mit hohen Spenden erkauft werden können.

Eine Reform des Parteiengesetzes ist dringend notwendig, sonst wird der demokratische Grundgedanke des Gesetzes ausgehebelt.

Kommentar/ Resümee

„Demokratie lebt vom Streit, von der Diskussion um den richtigen Weg. Deshalb gehört zu ihr der Respekt vor der Meinung des anderen.“ Richard von Weizsäcker

Das, was mit Wagenknecht und Maaßen begonnen hat, wird sich fortsetzen. Diese prominenten Ein-Personenparteien sind womöglich medial abhängig, käuflich und beeinflussbar und können austauschbar sein. Sie sind genau genommen im Kern antidemokratisch strukturiert. Sie ermöglichen es den Bürgern nicht, am politischen Leben teilzunehmen, wie es im Parteiengesetz vorgesehen ist. Stattdessen fördern sie ihre Untergebenheit.

Gemäß dem Parteiengesetz (§ 1 Absatz 2) haben Parteien unterschiedliche verfassungsrechtliche Aufgaben. Dazu zählen u. a. die Förderung der Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern am politischen Leben. Die Bürger dazu zu bringen, politische Verantwortung zu übernehmen oder eine dauerhafte lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen aufzubauen. Sie nehmen an den Wahlen im Bund, Ländern und Gemeinden teil.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff sagte der Wochenzeitung „Die Zeit“. „Ist uns eigentlich bewusst, dass wir neuerdings eine nationale, sozialistische, mit einem Personenkult verbundene Partei im Rennen haben?“. Es ist offensichtlich, dass er mit dieser Aussage den wesentlichen Kern getroffen hat.

Auch der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow wirft dem BSW vor, mit demokratischen Grundprinzipien zu brechen. „Mit der auf eine Person zugespitzten Organisation wird die Parteiendemokratie ad absurdum geführt“, sagte Ramelow dem Magazin Stern. Der BSW-Landesverband in Thüringen etwa dürfe keine Mitglieder aufnehmen, aber eine Liste einreichen. „40 Mitglieder entscheiden, bestimmen und wählen“, sagte Ramelow. „Und alle anderen aus dem Wartestand können später dann mal ihre Mitgliedsrechte ausüben, wenn es nichts mehr zu verteilen gibt.“ Ramelow hat auch gewarnt: „Hier öffnet sich eine Organisation, die das Parteien-Privileg in Anspruch nimmt, gezielt nicht für ihre Anhänger. Entschieden werde „wie früher zentral in Berlin.

Daher stellt sich die Frage, ob die BSW-Partei derzeit ihre verfassungsrechtlichen Aufgaben erfüllt und ob sie in der Lage ist, diese in absehbarer Zeit zu erfüllen?

Insofern stellt sich unweigerlich auch die sich anschließende juristische Frage, ob das BSW dem Parteiengesetz entspricht?

Seit 1994 wird jährlich am 3. Mai der Internationale Tag der Pressefreiheit begangen und die fundamentale Bedeutung freier Berichterstattung für die Existenz von Demokratien betont!

03.Mai -2024/P-headli.-cont.-red./370[163(38-22)]/CLA-207/45-2024

Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er Distanz zum Gegenstand seiner Betrachtung hält; dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er immer dabei ist, aber nie dazugehört.Hanns Joachim Friedrichs.

Unabhängige und frei zugängliche Medien (Zeitung, Fernsehen, Radio und Internet) gehören dazu. Sie sollen die Öffentlichkeit umfassend und korrekt über aktuelle Geschehnisse informieren, Missstände aufzeigen und durch Kritik und vielfältige Diskussionen zur öffentlichen Meinungsbildung beitragen. Um diese Aufgaben und Ziele zu bewältigen, muss die Medienlandschaft eines Landes frei, vielfältig und unabhängig von wirtschaftlicher oder politischer Einflussnahme sein. So sollte sein!

Journalist oder Journalistin darf sich in Deutschland jeder und jede nennen.  Ohne bestimmte Voraussetzungen oder einen bestimmten Ausbildungsweg, da die Berufsbezeichnung vom Gesetzgeber nicht geschützt wurde. Auch Pressefotografen und Bildredakteure werden zu den Journalisten gezählt. Ein guter Journalist ist bestrebt, sich der objektiven Wahrheit zu nähern und ist sich bewusst, dass er auf dieser Basis kein abschließendes Urteil fällen kann. So sollten seine Aussagen für andere logisch nachvollziehbar und überprüfbar sein.

Die Grundlage des Journalismus ist die sorgfältige und gründliche Berichterstattung. Die Fähigkeiten zur Recherche, Genauigkeit und Faktenprüfung spielen für Journalisten eine entscheidende Rolle, insbesondere die Grundsätze der Wahrhaftigkeit, Genauigkeit und faktenbasierten Kommunikation, wie Unabhängigkeit, Objektivität, Fairness, Respekt gegenüber anderen und die öffentliche Rechenschaftspflicht.

Das ist das Einfache, was schwer zu machen ist!

Die Rangliste der Pressefreiheit ist eine Bewertung der Pressefreiheit, die jährlich von der Nichtregierungsorganisation Reporter ohne Grenzen erstellt, um die Pressefreiheit in fast allen Staaten der Welt zu bewerten. Im Index 2022 wurde ein neues Bewertungssystem eingeführt, 100 Punkte sind nun gut und 0 Punkten schlecht.

Norwegen belegte im Jahr 2023 den Platz (1) 95,18 Punkte, gefolgt von Irland 89,91 Pkt. und Platz (3) Dänemark 89,48 Pkt. Deutschland belegte den 21. Platz mit 81,01 Punkten. Die letzten drei Plätze sind Vietnam 178, China 179 und Nordkorea auf Platz 180. Es ist schon erstaunlich, dass Schweden, Niederlande, Litauen und Estland sowie Portugal, Liechtenstein, Schweiz, Lettland, Tschechien, Slowakei, Island und Luxemburg im Ranking um die Pressefreiheit besser abschneiden als Deutschland.

Kommentar/Resümee

Den Regierten dienen

Die Aufklärung ist das Kerngeschäft eines verantwortungsbewussten Journalisten. Es handelt sich nicht um einen Wellness-Journalismus, der primär darauf abzielt, „schöne“ Geschichten und Wohlfühlgeschichten zu inszenieren und zu schreiben. Es sind oft die unschönen Geschichten, die uns das meiste über unsere Gesellschaft erzählen.

Wir dürfen niemals vergessen, dass der amerikanische Höchstrichter Hugo Black 1971 beim Prozess gegen die New York Times sehr treffend formuliert hat. Die Zeitung berichtet aus geheimen Pentagon-Papieren über den Vietnamkrieg und wurde von der Nixon-Regierung verklagt. Höchstrichter Black vertrat damals die Ansicht, dass die Pressefreiheit und ihre „essenzielle Rolle für die Demokratie“ ein wichtiger Faktor für die Demokratie sei.

 Damals:The press was to serve the governed, not the governors. “

Die Presse hat den Regierten und nicht den Regierenden zu dienen.

Bürgermeister Günter Tiroux aus Pinnow stellt die erste offizielle Orts-APP für die Gemeinde online!

19.Jan.-2024/P-headli.-cont.-red./331[163(38-22)]/CLA-168/06-2024

Eigentlich eine gänzlich harmlose und gewinnbringende Idee zur Entwicklung ländlicher Gebiete in einer Gemeinde, die etwa 2000 Einwohner zählt. Doch einige noch aktive Mandatsträger und frühere Kandidaten sehen plötzlich Rot und erzeugen eine politische und gesellschaftliche Atmosphäre und nutzen vorrangig zur Kommunikation die örtliche Lokalzeitung.

Fast schon amerikanische Verhältnisse in Pinnow vor der Kommunalwahl in ca. 19 Wochen! Ein neugewählter Präsident in der Exekutive und ein alter Kongress mit einem alt gewählten Senat und Repräsentantenhaus in der Legislative!  Und die Lokalzeitung SVZ bildet die Plattform der Auseinandersetzung! So ungefähr könnte man die Situation in Pinnow beschreiben. Und es hört nicht auf!

Ein Fraktionsvorsitzender der CDU/WG-Aktive (Herr Klaus-Michael Glaser CDU) fühlt sich in seiner persönlichen Autorität verletzt. Es handelt sich nicht um das erste Mal. Ein Gemeindevertreter (Herr Volker Helms, Fraktion CDU/WG Aktive), der vermutlich sein Trauma um die gescheiterte Projektanfrage „XXL-Feriendorf“ noch immer nicht überwunden hat. Sowie seine Ehefrau (Frau Daniela Lemmer-Helms WG „Aktive Wählergemeinschaft Godern und Pinnow“), die als Bürgermeisterkandidatin 2021 in Pinnow kandidierte und sich indessen über soziale Medien neu positioniert. Sie alle haben eine Gemeinsamkeit: Sie haben schon Wahlen verloren. Egal, ob Sie als CDU-Landratskandidat oder Bürgermeisterkandidat(in) in Erscheinung getreten sind oder ob als Ortsvorsteher in Godern Angst vor einem Verlust an Einfluss fürchten.

Nun haben sie sich zusammengeschlossen, um den neuen Bürgermeister und seine Herangehensweise an ein komplexes Thema zu kritisieren, das seit langer Zeit bekannt ist und an dem sie in unterschiedlicher Weise auch mitgewirkt haben. Und über alle ihre Ansichten und Empörungen berichtet die Lokalzeitung SVZ oder besser gesagt liefert sie die Plattform dafür, auf der man inzwischen kommuniziert und sich auseinandersetzt. Ist dies sinnvoll, um das Meinungsbild zu verbessern?

In Pinnow sind also inzwischen zwei Apps verfügbar, die sowohl privat als auch öffentlich nutzbar sind, was für eine enorme Bereicherung für die Einwohner dieser Gemeinde darstellt (eine private Pinnow-App und eine öffentlich-rechtliche Orts-APP der Gemeinde Pinnow).

Aus gut informierten Quellen in Pinnow geht hervor, dass die Gemeindevertreter von Pinnow bereits am 10.10.2023 durch den Bürgermeister direkt schriftlich informiert wurden über den bevorstehenden Start einer offizielle Orts-APP für die Gemeinde Pinnow. Wie zu hören war, wurde bereits kurz nach dieser schriftlichen Information in der darauffolgenden Gemeindevertretersitzung darüber ebenfalls mit den Mandatsträgern gesprochen.

Dieses digitale und zukunftssichere Informationsangebot soll künftig die Internetseite entlasten und als direkte Kommunikation zwischen Bürgern und der Gemeinde dienen. Dadurch ist es dem Bürger möglich, direkt mit der Gemeindeverwaltung, ihren Ausschüssen, dem Bürgermeister, dem Medienbeauftragten und den Einrichtungen der Gemeinde in Kontakt zu treten. (Feuerwehr, Seniorenbeauftragte, KiJuB, Ortsvorsteher, Vereine, Senioren etc.). Durch die Teilnahme an einem Umfragemodul können sich alle Ortsbewohner aktiv in das Dorfleben einbringen. Sportvereine, Schulen, Kindergärten oder andere Gruppen können direkt mit der App verbunden werden. Dort können sie neue Inhalte selbst machen. Damit werden alle Inhalte im Ort an einer Stelle gebündelt. Die digitale Pinnwand, die in der Orts-App integriert ist, ersetzt das traditionelle „Schwarze Brett“. Zudem ist der Medienbeauftragte Herr Frank Czerwonka (Fraktion CDU/WG-Aktive) für alle technischen und textlichen Inhalte verantwortlich und an seiner Seite steht auch noch Frau Birger Bösel (Fraktion „Offene Liste Pinnow und Godern“) mit sicherem Auge.

Weshalb also nun diese Aufregung und Anschuldigungen und Fragen nach der Sinnhaftigkeit nach fast 3 MONATEN? Wenn man einmal über den Tellerrand hinaussieht, so könnte das Projekt Schule machen auch für andere Kommunen in der Region und sich auch für den Tourismus in Pinnow gut auswirken. Wer von den auf den Fuß getretenen Beteiligten hat sich bereits darüber schon einmal Gedanken gemacht, anstatt eine Konkurrenz zu erzeugen und über die Medien einen Konflikt zu provozieren? Nur, weil es sich um ein Wahljahr handelt!

„Wir als Aktive stehen für einen klaren, wertschätzenden und sinnvollen Umgang miteinander. Wir stehen nicht für Polemik, Meinungsmache und vor allem Hass, Neid und Missgunst. Bei Fragen sprecht uns an – dafür sind wir da.  AKTIV bedeutet, bewusst unermüdlich handelnd.“ (Internetseite der Aktive Beitrag -23.02.2021“)

Nun, liebe Fraktion CDU/Aktive, sollten diese klaren Einschätzungen weiterhin im Jahr 2024 bestehen, wäre es sinnvoll, die Angelegenheit in einer direkten Kommunikation zu klären und die Sache zufriedenstellend im Interesse des Gemeinwohls zu lösen!

Der Bürgermeister Herr Günter Tiroux ist auf jeden Fall dazu bereit, wie es uns mitgeteilt wurde!

Kommentar/ Resümee

„Wenn du bei einem Streit unbedingt das letzte Wort haben musst, dann sag doch mal: Ich glaube, du hast Recht.“ Thomas Hobbes

Seit 2021 ist ein frisch gewählter Bürgermeister aktiv, der sich bemüht, die bestehenden Strukturen zu verbessern und neue Vorhaben zu realisieren. Für ihn ist es eine ständige Herausforderung, die persönlichen Befindlichkeiten der noch amtierenden Gremien und Abgeordneten aus dem Jahr 2019 zu analysieren. Ein Ausbruch des offenen Wahlkampfes für 2024 und die Profilierung bekannter Akteure über die Printmedien sind die Folgen.

Warum widmet sich eine engagierte Redakteurin der SVZ (Frau Katja Müller) nun plötzlich in Ihren Berichterstattungen so beharrlich seit 2024 der Gemeinde Pinnow? Plötzlich werden nach fast drei Monaten Fragen zur Sinnhaftigkeit einer App und deren Unstimmigkeiten gestellt, wobei die Differenzen eher vorrangig die Akteure der Gemeindevertreter selbst betreffen! Im Vergleich zu Ihrer Berichterstattung über Natur- und Tierschutz sowie Forstwesen ist Ihr Know-how in der kommunalen Verwaltungspraxis eher gering in Ihren Schilderungen.  Ist es eine lokale Berichterstattung oder handelt es sich um eine eigenständige Positionierung einer Redakteurin, die gerade in den Verkaufsprozess ihrer Zeitung gerät? Wenn man aber beispielsweise in unmittelbarer Nachbarschaft wohnen sollte und besondere Kontakte pflegt, könnte die Befangenheit eher die Ursache sein.

Es wäre sinnvoller, nicht über die Sinnhaftigkeit einer privaten App und einer öffentlich-rechtlichen Orts-App zu mutmaßen und nur Befindlichkeiten in lokalen Berichterstattungen zu präsentieren. Sondern vielmehr darüber nachzudenken, wie man die beiden Medien in der Gemeinde im Interesse des Gemeinwohls verknüpfen könnte! Diese Art von Beiträgen könnte in der Gemeinde Pinnow einen bedeutenden Beitrag zur Meinungsbildung leisten.

Ergebnisse der Tagung vom Aufsichtsrats- und Gesellschafterversammlung! „LUP-Kliniken“- ab 01.01.2023!

02-Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./199/74-22/CLA-36/36-2022

Es deutete sich schon auf der letzten Kreistagssitzung am 27.10. 2022 an, als der stellv. Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion Herr Wolfgang Waldmüller in seinem Diskussionsbeitrag sprach. Zum TOP 9- „Information zu den Ergebnissen der Arbeits-gruppe für die Ausgestaltung einer geburtshilflichen sektoren-übergreifenden Versorgung im Landkreis LUP unter besonderer Berücksichtigung des Sozialraumes Crivitz und der Potenziale der Krankenhaus am Crivitzer See gGmbH“. Hier bat er mit einer Bewertung zu diesem Thema noch um Zurückhaltung, bis man im nicht öffentlichen Teil ist und darüber sprechen wird. Denn da soll es um die Gesellschafterstruktur gehen und ob das dann alles so umsetzbar sein wird, mit einem sogenannten fremden Dritten, ob dieser denn so ein Konzept auch mitträgt oder nicht. Hierauf verwies dann der Landrat Stefan Sternberg SPD noch einmal auf die zu tagenden Gremien am kommenden Dienstag, 02.11.2022 wo eine gemeinsame Aufsichtsrat- und Gesellschaftersammlung stattfinden soll.

An dieser Stelle musste man schon tief einatmen und bangen sowie hoffen!

Nun also plötzlich schon am 01.11.2022 die Bekanntgabe im NDR „Die drei Krankenhäuser in Ludwigslust, Hagenow und Crivitz sollen unter einem Dach vereint werden. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim will dafür die „LUP-Kliniken“ gründen.“  Das strategische Ziel soll eine gemeinsame Verwaltung sein und die Aufteilung der medizinischen Spezialgebiete unter den beteiligten Kliniken. Hierdurch soll viel Geld gespart werden, aber dennoch die medizinische Versorgung im Landkreis LUP spürbar verbessert werden.

Wir meinen, dass es eine gute Entscheidung war, die man hier getroffen hat, nicht nur für den Kranhausstandort in Crivitz, sondern auch für die Zukunft des Modellprojektes einer geburtshilflichen sektoren- übergreifenden Versorgung im Landkreis LUP. Somit befinden sich dann alle Kliniken in der öffentlichen Hand und es dürfte wesentlich einfacher werden die finanzielle Förderung der Module 1 -2 einzufordern. Es besteht jetzt eine reale Chance für die Umsetzung dieser Vorstellungen, wenn denn auch die Politik in Schwerin und Berlin Ihre Hausaufgaben machen –  und weg von der Fallpauschale kommen. Es ist dringend notwendig, dass die Krankenhausreform umgesetzt wird und die Fallpauschalen als Finanzierungsmodell ausgedient haben. In Krankenhäusern dürfen keine Geldfragen mehr in der Zukunft eine so übergroße Rolle mehr spielen als bisher.

Der Landrat Stefan Sternberg hatte seit dem 11.12.2019 immer wieder betont in vielen Statements und Interviewers, dass er als Landrat immer einen Blick auf die gesamte Gesundheitsversorgung im Landkreis LUP hat, um ein bestmögliches medizinisches Angebot für die Bürger zu erreichen, als einer der größten Landkreise in Deutschland. Schon damals deutete er an, das große Ganze im Blick zu haben. Nun also liegt viel Arbeit vor ihm, aber auch eine große Verantwortung.

Resümee bis jetzt – GUT GEMACHT! –

Teil 3- Großes Theater im Kreistag Ludwigslust-Parchim! Persönliche Befindlichkeiten und ungebührliches Verhalten von Abgeordneten!

30-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./198/73-22/CLA-35/35-2022

CDU-Fraktion und Freier Horizont /Freie Wähler befinden sich schon im Wahlkampfmodus?

Unter den TOP 7 -Anfragen und Wortmeldungen der Kreistagsmitglieder aus aktuellem Anlass wollte der CDU-Fraktionsvorsitzende Herr Christian Geier eigentlich zwei Anfragen stellen. Einmal zu der stattgefundenen außerordent-lichen Sitzung des regionalen Planungsverbands WM – Windenergie vom Vortag in Schwerin, aber zu der zweiten Anfrage kam es er nicht mehr, weil seine Redezeit vorbei war, so emotional betroffen war er von dieser Veranstaltung. Im Grunde war es keine Anfrage, sondern nur eine Wiedergabe seiner persönlichen Gefühlslage, der an ihn gerichteten Beschimpfungen auf der Sitzung und eine Abrechnung mit dem Vorstand und der Geschäftsstelle des Planungsverbandes. Hierzu nutzte er den Kreistag als öffentliche Tribüne und stieß damit eine Debatte an zu einer öffentlichen Auswertung.

Aufgrund der Art und Weise wie man auf seinem Vortag in Schwerin reagierte und es als „Größenwahn“ bezeichnete, rechnete er mit dem Amtsleiter Herrn Karl Schmude und dem Vorsitzenden Herrn Thomas Beyer ab. Er warf ihnen vor, Zeit vertrödelt zu haben in der Planung und im vorauseilenden Gehorsam zu handeln für die Zukunft bis 2027 „bloß, weil in Berlin ein Gesetz beschlossen wird“. Sein Ansinnen war es immer, die jetzige 3. Beteiligungsstufe abzuschließen. Die gegen ihn erhoben Schmähungen wird, so dann Herr Schmude noch „an anderer Stelle zu hören bekommen“, maßregelte Herr Christian Geier. Damit entzündete er zu diesem Thema eine heftige Debatte. 

Herr Rolf Christiansen ( SPD -stellv. Fraktionsvorsitzender)  antwortete darauf hin, dass man sich an Bundesgesetze halten muss und eine die objektiv notwendige 4. Beteiligungsrunde nicht zum Abschluss zu bringen kann. So müssen einige Windeignungsgebiete herausgenommen werden und andere neue kommen eben hinzu! Damit verkündigte er eine eigentlich eine Kehrtwende in den Ansichten seiner Fraktion gegenüber der vorherigen Kreistagssitzung. Das ist schon sehr bemerkenswert!

Anmerkung der Redaktion: eine Herausnahme des WEG 48/21 Wessin -Barnin – Zapel- ist ausgeschlossen, da sich dieses Gebiet bereits im Genehmigungsverfahren befindet, welches ab dem 28. 02. 2023 weitergeführt wird und keine Gründe bis jetzt dagegen vorliegen.

Das war natürlich für den Vors. der Fraktion Freier Horizont /Freie Wähler Heiko Böhringer ein Anlass ebenfalls mit dem Vorstand des Planungsverbandes abzurechnen. So beschimpfte er ebenfalls Herr Schmude und forderte seinen sofortigen Rausschmiss und warf dem Vorstand Sabotage vor. Das war dann die Krönung der Vorwürfe und mehr als ein ungebührliches Verhalten eines Abgeordneten. Eigentlich unverständlich, da Herr Heiko Böhringer selbst Mitglied des Vorstandes ist und für Situation eine Mitverantwortung trägt.

Anmerkung der Redaktion: Ungebührliches Verhalten liegt vor, wenn sich ein Gemeindevertreter in einer Art und Weise anderen Mandatsträgern gegenüber benimmt, die für ein gedeihliches Miteinander nicht mehr hinnehmbar sind. Hierzu können Beschimpfungen oder Beleidigungen anderer Gemeindevertreter oder der Verwaltungsleitung gehören (vgl.  OVG Lüneburg – 2 B 61/86 -,C HSGZ 1987 S.464, 465f.; VG Frankfurt – VII/2 G1798/91 -, HSGZ 1991 S. 490,491).

Da konnte die Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Frau Ulrike Seemann-Katz auch nicht mehr innehalten und sprang der SPD – Fraktion zur Seite und beteiligte sich ebenfalls an der Diskussion. Zuerst machte sie eine Vergangenheitsbewältigung mit der CDU-Fraktion und dem Freien Horizont und warf Ihnen vor, eine gewisse Unaufrichtigkeit in der Sache darzustellen. Angeblich waren sie es gewesen, die jahrelang auf die Bremse getreten sind im Planungsverband. Kurios ist dabei nur, dass Frau Ulrike Seemann-Katz   selbst Mitglied im Planungsverband ist und in den vergangenen Jahren in den Diskussionen zu diesen Sachverhalten wenig in Erscheinung trat. Selbst in der Stadt Crivitz (wo auch ein großer Windpark mit 20 Windrädern gebaut werden soll) und wo ihr Wohnsitz und Wahlkreis ist, trat sie ebenfalls zu diesem Thema seit 2019 nie öffentlich in Erscheinung. Erst seit dem Bekanntwerden der Ergebnisse für die Bundestagswahl entdeckte sie wahrscheinlich die Faszination für das Thema Windenergie! 

Die Fraktionen der AFD beteiligte sich verständlicherweise ebenfalls nicht an dieser Debatte. Wie schon zu hören war auf der letzten Kreistagssitzung bezweifelt sie ohnehin diese gesamte Vorgehensweise zum Ausbau der Windenergie, solange der Netzausbau stockt und die notwendigen Speicherkapazitäten hierfür nicht vorhanden sind.

Die Fraktion die LINKE beteiligte sich nicht an der Diskussion und ebenfalls nicht das weitere Vorstandmitglied Herr Nico Skiba von der CDU-Fraktion. Warum auch immer?

Schau an! So sieht also die viel gepriesene konstruktive Oppositionsarbeit aus. Das Geflecht von   CDU-Faktion und der Fraktion Freier Horizont/ Freie Wähler zu dem Thema Windenergie  (aufgrund der Antragstellung für eine Sondersitzung des Planungsverbandes auf der letzten Sitzung) ist schon beeindruckend.

Man kann nur hoffen, dass die Landesregierung diesen internen Streit im Planungsverband Westmecklenburg bald beendet und die gesamte Planung zum Thema Windenergie dem StALU überträgt, so wie es in den Medien angekündigt wurde. Da das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt in WM eine große Anzahl der Windeignungsgebiete bereits bearbeitet in den laufenden Genehmigungsverfahren, wäre hier die Planung in guten Händen!

Insgesamt vermittelte die Diskussion im Kreistag zu diesem Thema, gegenüber dem Zuschauer den Eindruck, dass sich die Parteien schon mitten im Kommunalwahlkampf Modus 2024 befinden. Die neuesten Umfragewerte müssen der CDU-Fraktion und der Fraktion Freier Horizont /Freie Wähler schön mächtig zu schaffen machen!

Zu einer weiteren Eskalation kam es, als Herr Klaus-Michael Glaser von der CDU-Fraktion seinen Diskussionsbeitrag zu einem anderen Thema hielt. Ihm wurde wegen ungebührlichen Verhaltens von der Kreisratspräsidentin LUP gemäß  § 19 der Ordnungsbestimmungen eine „Rüge“ ausgesprochen. Das ist schon in dieser Legislaturperiode ein seltener Vorgang.

Herr Klaus-Michael Glaser CDU-Fraktion– sprach zum TOP 8-, Aussprache zur fehlerhaften Bewertung der Sozialversicherungspflicht für die Mitglieder des Kreistages Ludwigslust-Parchim. Das Thema ist nicht neu für uns, hierzu gab es auch im Amt Crivitz (wo Herr Klaus-Michael Glaser – Im eigenen Wirkungskreis 1. Stellv. der Amtsvorsteherin ist) bereits eine Debatte im Amtsausschuss. Wir werden hierzu aber später speziell über Crivitz berichten.

Er hielt also seinen Diskussionsbeitrag und kritisierte laut und heftig die Kreistagsverwaltung, -dass sie zu unkritisch gegenüber fremden Verwaltungen ist; – dass sie ihre Erkenntnisquellen nicht dokumentiert ; – dass sie nicht alle Informationen unvoreingenommen zur Kenntnis nimmt ; dass sie keine Beratung ihrer Rechtsaufsichtsbehörde annimmt; – dass sie nicht die Interessen der Kreistagsmitglieder vertritt; – dass sie das Ehrenamt mit Bürokratie schwächt und dass sie Intransparent ist. Plötzlich unterbrach ihn die Kreistagspräsidentin und ermahnte ihn, dass die Redezeit abgelaufen ist. Ungeachtet der weiter Ermahnungen durch die Präsidentin sprach er jetzt schreiend weiter und weiter und verabschiedete sich bei der Präsidentin mit den Worten das sie auch nicht zu hören kann! Daraufhin erhielt Herr Klaus-Michael Glaser eine Rüge wegen der Nichteinhaltung der Redezeit. Sie bedauerte es, dass sie das Mikrofon leider technisch nicht abschalten konnte.

Herr Christopher Pöschke Fachdienstleiter, Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung entkräftete seine Aussagen vollständig und auch die Vorwürfe gegenüber der Verwaltung.

Empörung wegen Kosten der Katzenpopulation im Amtsbereich Crivitz?

30-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./189/64-22/CLA-26/26-22

Abgeordneter der Stadt Crivitz verwundert über die Verwaltungsvorschrift aus dem Jahr 2020?Dabei ist gerade in Crivitz diese Problematik seit 2019 schon lange der Bürgermeisterin bekannt, nur hier scheint man wenig bei der Sache zu sein!

Seit dem 02.07.2020 existiert die VV Fundtiere, im Abs.„2.4.2 Frei lebende Katzen sind Katzen, die nicht oder nicht mehr an ein Leben in einer häuslichen Struktur des Menschen gewöhnt sind und sich deshalb nicht für eine Vermittlung an einen neuen Eigentümer eignen. Gleichwohl sind sie gattungsmäßig den Haustieren zuzu-ordnen und gelten als Fundtiere. Im Abs. 2.1.2. heißt es hierzu …“ Fundtiere sind alle verlorenen oder entlaufenen Haustiere, die von einer Person aufgegriffen werden“ und nach Abs. 8.1.1..sind diese ….“ Bis zum Ablauf von sechs Monaten hat die Fundbehörde das Fundtier zu verwahren (§ 973 Absatz 1 BGB)“( Quelle: landesrecht-mv.de/ AmtsBl. M-V 2020 S. 318)

Seit 2016 haben sich intensiv der Deutsche Tierschutzbund MV und Vereine im Land M-V sich dafür eingesetzt endlich Katzen als Haustiere zu zuordnen, wenngleich sie gelegentlich herumstreunen oder gar verwildern. Ja, das verursacht auch Kosten und diese sind gestiegen von ca. 7.000,0 € / 2019 auf ca. 36.000,00 € / 2022, so schreibt es die SVZ am 29.09.2022. Und nun gibt es dagegen eine Entrüstung eines Abgeordneten aus Crivitz (Alexander Gamm – von der Fraktion die LINKE)  so schreibt es die SVZ auch am 29.09.2022.

Die Aufregung des Abgeordneten ist hierzu  floskelhaft und verwundert, denn gerade in der Stadt Crivitz ist das Thema nicht neu und  haus-gemacht! Das müsste dem Ehemann der Bürgermeisterin eigentlich bekannt sein!

Als größte Kommune im Amtsbereich Crivitz (4770 Einwohner) wollte sich schon im April 2019 (Vor der Kommunalwahl) ein Tierschutzverein gründen mit Hilfe von Frau Kaufmann und Jerratsch. Der Verein wollte sich speziell auch den Katzen widmen, beraten im Vorfeld und Hilfe anbieten. Auch Kastrationen an Streuner mit ansässigen Tierärzten sollten über Spenden finanziert werden. Hierzu gab es einige Gespräche unter anderem, auch mit der Bürgermeisterin Frau Brusch – Gamm. Sie wusste, dass sich die Katzenpopulation ungehemmt vermehrt. Wenn man nicht gerade ein eingefleischter Städter ist, weiß man, wie viele Jungen im Jahr eine Katze bekommt. Das potenziert sich dann also, wenn man nichts unternimmt.

Hierzu wurde Ihr auch die Wuppertaler Verordnung zum Schutz frei lebender Katzen in der Stadt Wuppertal vom 28.05.2019 vorgelegt als Muster zur Einführung.

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz freilebender Katzen in der Stadt Wuppertal Vom 28.05.2019
Auf Grund von § 13 b des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), zuletzt geändert durch Artikel 1 Viertes ÄndG vom 17.12.2018 (BGBl. I S. 2586) in Verbindung mit § 5 der Verordnung über Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Tierschutzrechts vom 3. Februar 2015 (GV.NRW. S. 212 ) und §§ 27, 31 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden -Ordnungsbehördengesetz (OBG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528/SGV.NRW 2060), zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz zur Anpassung des PolizeiG und OrdnungsbehördenG vom 18.12.2018 (GV. NRW. S. 741, ber. 2019 S. 23) wird von der Stadt Wuppertal als örtlicher Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates vom 20.05.2019 folgende Verordnung erlassen:
§ 1 Regelungszweck; Geltungsbereich
(1) Diese Verordnung dient dem Schutz von freilebenden Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden, die auf eine zu hohe Zahl dieser Katzen innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Wuppertal zurückzuführen sind.
(2) Diese Verordnung gilt für das gesamte Stadtgebiet, das damit als Schutzgebiet ausgewiesen ist.

§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung ist eine

  1. Katze ein männliches oder weibliches Tier der Art Hauskatze (Felis silvestris catus),
  2. gehaltene Katze eine Katze, die von einem Menschen gehalten wird,
  3. Haltungsperson, wer die tatsächliche Bestimmungsmacht über eine Katze in eigenem
    Interesse und nicht nur ganz vorübergehend ausübt und das wirtschaftliche Risiko des
    Verlusts des Tieres trägt,
  4. freilebende Katze eine Katze, die nicht oder nicht mehr von einem Menschen gehalten wird,
  5. Freigängerkatze eine gehaltene Katze, die unkontrolliert freien Auslauf hat,
  6. fortpflanzungsfähige Katze eine Katze, die fünf Monate oder älter ist und nicht fortpflanzungsunfähig gemacht worden ist. § 3 Kennzeichnung und Registrierung (1) Die Haltungsperson hat die Freigängerkatze eindeutig und dauerhaft, entweder durch einen
    Mikrochip oder durch Tätowierung kennzeichnen zu lassen.
  7. (2) Ferner ist die Katze in ein öffentliches oder privat geführtes Register, das der Behörde zugänglich
    ist, unter Beachtung der geltenden Regelungen zum Datenschutz , einzutragen. Folgende Angaben
    werden dafür benötigt:
    a. Daten des Mikrochips, alternativ die Tätowiernummer,
    b. Name und Anschrift der Haltungsperson,
    c. Vorhandene Fortpflanzungsfähigkeit der Katze,
    d. Identifikationsmerkmale der Katze, z. B. Fellfarbe oder -zeichnung.
    Die Haltungsperson ist verpflichtet, die vorgenannten Angaben aufnehmen zu lassen. Die Verpflichtung erstreckt sich auch auf eine Meldung zur Änderung bzw. Löschung der Daten, sobald die Voraussetzungen der Registrierung sich geändert haben bzw. weggefallen sind. Ferner hat die Haltungsperson für eine entsprechende Übermittlung der Tierdaten durch ein privat geführtes Register an die Stadt Wuppertal oder Beauftragte die im Sinne dieser Verordnung notwendige datenschutzrechtliche Einwilligung zu erteilen.
    (3) Die Daten des Registers dienen der Aufgabenerfüllung der Ordnungsbehörde.
    § 4 Auslaufverbot für fortpflanzungsfähige Katzen
    Die Haltungsperson hat sicherzustellen, dass fortpflanzungsfähige Katzen, die innerhalb des Schutzgebietes im Sinne des § 1 Absatz 2 gehalten werden, keinen unkontrolliert freien Auslauf haben. Kann die Haltungsperson dies nicht sicherstellen, so hat sie die Katze fortpflanzungsunfähig zu machen.
    § 5 Maßnahmen gegenüber aufgegriffenen Katzen
    (1) Freigängerkatzen, derer die Ordnungsbehörde oder von ihr Beauftragte innerhalb des Schutzgebiets habhaft werden, dürfen zum Zweck der Ermittlung der Haltungsperson in Obhut genommen werden. Mit der Ermittlung der Haltungsperson soll unmittelbar nach dem Aufgreifen der Katze begonnen werden.
    (2) Ist die Haltungsperson ermittelt und die Katze noch nicht unfruchtbar gemacht, so kann die Ordnungsbehörde anordnen, die Katze unfruchtbar machen zu lassen. Vor Gewährung eines weiteren unkontrollierten Auslaufs hat die Haltungsperson eine schriftliche Bestätigung ihres Tierarztes oder ihrer Tierärztin, dass die Katze fortpflanzungsunfähig gemacht wurde, vorzulegen.
    (3) Ist eine innerhalb des Schutzgebietes angetroffene Freigängerkatze nicht gekennzeichnet und registriert und eine Ermittlung der Haltungsperson daher nicht möglich, so kann die Ordnungsbehörde Dritte mit der Kennzeichnung und Registrierung beauftragen. Ist die Freigängerkatze noch fortpflanzungsfähig, so kann die Ordnungsbehörde darüber hinaus Dritte mit der Unfruchtbarmachung beauftragen. Nach der Unfruchtbarmachung kann die Katze wieder in die Freiheit entlassen werden.
    (4) Ein von der Haltungsperson personenverschiedener Eigentümer hat die Maßnahmen nach Absatz 1 und 3 zu dulden.
    § 6 Maßnahmen gegenüber freilebenden Katzen
    (1) Die Ordnungsbehörde oder ein von ihr Beauftragter kann freilebende Katzen
    a. kennzeichnen, registrieren und
    b. unfruchtbar machen lassen
    Zu diesen Zwecken darf die freilebende Katze in Obhut genommen werden. Nach der Unfruchtbarmachung kann die Katze wieder in die Freiheit entlassen werden. Die Entlassung in die Freiheit soll an der Stelle erfolgen, wo die Katze aufgegriffen worden ist.
    (2) Ist für Maßnahmen nach Absatz 1 das Betreten eines Privat-oder Betriebsgeländes erforderlich, ist der Eigentümer oder Pächter verpflichtet, dies zu dulden und die Ordnungsbehörde oder den von ihr Beauftragten bei einem Zugriff auf die freilebenden Katzen zu unterstützen.
    § 7 Kosten
    Die Kosten der Kennzeichnung und Registrierung von Freigängerkatzen nach § 5 Absatz 3 Satz 1 sowie der Unfruchtbarmachung nach § 5 Absatz 3 Satz 2 trägt die Haltungsperson. Im Übrigen trägt die Kosten derjenige, der die Durchführung der kostenpflichtigen Maßnahme in Auftrag gibt. § 8 Übergangsregelung
    (1) Die Pflichten nach § 3 Absatz 1 (Kennzeichnung und Registrierung) und die Pflicht nach § 4 (Auslaufverbot) treten innerhalb von 4 Wochen nach Inkrafttreten dieser Verordnung in Kraft.
    (2) Die Fristen nach Absatz 1 beginnen unabhängig von dem Zeitpunkt des Zuzuges der
    Haltungsperson in das Gebiet der Stadt Wuppertal.
    § 9 Ordnungswidrigkeiten
    (1) Ordnungswidrig handelt,
  8. wer entgegen § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 eine Katze nicht kennzeichnen, registrieren oder
    kastrieren lässt.
  9. entgegen § 3 Abs. 3 den Nachweis auf Verlangen nicht vorlegt
  10. (2) Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können mit Geldbußen bis zu 1.000,00 geahndet werden.“ ( Quelle: Der Stadtbote Nr. 2019)

Kurzform!: Alle Katzen sind zu chippen und zu registrieren. Alle Freigänger sind ausnahmslos zu kastrieren. Auslaufverbot für fortpflanzungsfähige Katzen. Aufgegriffene Katzen werden registriert und kastriert. Sogar Ordnungsgelder sind dort genannt! Das haben nun schon viele Städte ebenfalls übernommen, nur in Crivitz scheint man immer noch zu schlafen.

Der Tierschutzverein wurde nicht gegründet, leider war es in einer Wahlkampfzeit und andere Themen ( wie z.B. Windkraft) waren wohl wichtiger! Die Frauen engagieren sich heute im Naturschutz und anderen Vereinen. Frau Brusch Gamm strebte eine Zusammenarbeit am 20.09.2020 an mit dem Tierschutzverein „Sternberger Seenland e.v.“. Das Problem wurde aber dadurch nicht gelöst!

Egal wie man es dreht und wendet, welche Verwaltungsvorschrift zu Recht besteht oder nicht, die Kommunen und seine  Mitbürger können sich nicht der Verantwortung  für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in den Städten und Gemeinden entziehen. Sicher kostet das auch Geld und nicht zu wenig, welches dafür im Haushalt vorgehalten werden muss. Unsere Steuern werden für so viele Projekte und Kosten ausgegeben, da sollten diese einfach mit eingeplant werden. Wer- das sind bestimmt sehr viele – in Spanien, Italien und Griechenland, Mallorca oder den  Kanarischen Inseln in Urlaub war, wird sich mit Sicherheit und die dort frei laufenden Hunde- und Katzenrudel erinnern und erwogen haben aus Mitleid von dort Tiere mitzunehmen. Das löst sicher dort keine Probleme  und würde hier nur Neue schaffen. Soweit könnte es hier auch schnell kommen, wenn wir für Tierheime und deren Betreibung kein Geld mehr in die Haushalte einplanen würden. Prävention ist hier angesagt, nicht bevormunden  und die Bürger rechtzeitig aufklären, welche Verantwortung sie mit  einer Tierhaltung in Städten übernehmen. Dieses  muss rechtzeitig, schon in den Kindergärten, Schulen und auf entsprechenden Veranstaltungen durch die  Präventionsausschüsse  angestrebt werden, die ja bereits  in vielen Kommunen existieren. Das Problem löst sich leider nicht durch das Ignorieren oder Abschaffen von entsprechenden Verwaltungsvorschriften „Verwaltungsvorschrift über das Verfahren zum Umgang mit Fundtieren“ sondern wird wahrscheinlich  in nächster Zeit massiv in Größenordnungen auf uns zukommen. Und eine Erhöhung der Hundesteuer oder gar die Einführung einer Katzensteuer würde eher das Problem nur verstärken.

Resümee

Die Aufregung über die angefallenen Kosten für die Katzen verwundern doch sehr in der Sitzung des Amtsausschusses im Amt Crivitz, denn diese sind nur minimal im Gegensatz zu der ca. 1,0 Mio.€ Steigerung der Personalkosten, die ca. 0,9 Mio.€ Steigerung der  Sach- und Dienstleistungen und der ca. 0,2 Mio.€ Steigerung der sonstigen Aufwendungen.

Das Thema löst sich leider nicht durch das Ignorieren oder Abschaffen von einer Verwaltungsvorschrift, Prävention ist hier angesagt, nicht bevormunden der Bürger, sondern rechtzeitig aufklären und einbeziehen, welche Verantwortung sie mit einer Tierhaltung übernehmen!

Exklusivinterview mit der Unternehmensgruppe Gollan Neustadt in Holstein über die „gebührenpflichtige Garten- und Parkabfälle“ im Werkstatthof / Annahmestelle in Crivitz!

26-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./188/63-22/CLA-25/25-22

Die Unternehmensgruppe Gollan ist in den Bereichen Recycling, Immobilien, Handwerk und Auto tätig. Ob in Neustadt/Beusloe, Lübeck, Schwerin, Johannistal oder Crivitz!

Exklusivinterview mit der GOLLAN Zentrale in Neustadt in Holstein!

Die Gollan-Firmengruppe „ist in den Bereichen Abfallwirtschaft, Bausparte, Kfz-Service und Immobilien in ganz Norddeutschland tätig. Darüber hinaus wurde mit der Kulturwerft Gollan in Lübeck ein Ort für Kunst, Kultur, Feiern und Events geschaffen. Geblieben ist Beusloe bei Neustadt als Firmensitz. Heute ist die Unternehmensgruppe Gollan ein mittelständisches, inhabergeführtes und von den handelnden Personen geprägtes Unternehmen. Dahinter steht eine an langfristigem und kontrolliertem Wachstum orientierte Unternehmenskultur – und die Philosophie der Nähe zum Markt.“ ( Quelle:www.gollan.de/unternehmen)

Seit 01.01.2022 ist die neue Satzung (Abfallentsorgungssatzung) über die Abfallentsorgung im Landkreis Ludwigslust – Parchim in Kraft. Diese beschreibt im Inhalt auch vor, dass im Bringe System die Garten- und Parkabfälle durch die Bürger gebührenpflichtig abzugeben in Werkstatthöfen. In Crivitz wurde das bestehende Gollan Recyclingzentrum als „Werkstatthof“ vom LK – LUP deklariert und eine Kooperation abgeschlossen mit dem Betreiber ( die GOLLAN RECYCLING GMBH).Wir wollten nun wissen, welche Erfahrungen man mit dem jetzigen System hat und wie die Resonanz der Bürger ist. Hierzu sprachen wir mit der Geschäftsführung in Neustadt!

Für wie viele Bürger sind sie Zuständig im Werkstatthof Crivitz?
Die Annahmestelle soll insbesondere von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Crivitz und den umliegenden Gemeinden genutzt werden. Hier können im Auftrag der Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR Grünabfälle, Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Haushaltsschrott abgegeben werden. Weiterhin werden gewerbliche Abfälle wie z.B. Bauschutt und Baumischabfälle angenommen. Wir schätzen, dass ca. 5.000 bis 7.000 Haushalte (10.000 bis 15.000) nutzen bzw. nutzen wollen.

Wie hoch war ca. die Anzahl der Anlieferungen für Grünschnitt?
„Die Anzahl der Anlieferungen wird nicht erfasst. Von Jahresbeginn bis Ende August wurden ca. 245 Tonnen Grünabfälle angenommen.“

Ab wann sind sie im Jahr 2022 gestartet?
Die Gollan Recycling GmbH nimmt seit dem 01.01.2022 als Auftragnehmer der ALP AöR Garten- und Grünabfälle, Sperrmüll- und Haushaltsschrott sowie Elektro- und Elektronikschrott an. Aber auch bereits in den Jahren zuvor bestanden zwischen dem Abfallwirtschaftsbetrieb Ludwigslust-Parchim vertragliche Regelungen zur Annahme von Garten- und Grünabfälle, Sperrmüll sowie Elektro- und Elektronikschrott.

Haben sie Ihre Öffnungszeiten verändert?
Die Öffnungszeiten wurden angepasst. Die Abgabe ist nun auch am Samstag möglich. Öffnungszeiten ganzjährig Mo-Fr: 08:00 – 16:00 Uhr, Sa: 09:00 – 13:00 Uhr“

War für sie die Einstufung als Werkstatthof mit einer Umstellung verbunden?
Es handelt sich nicht um einen Wertstoffhof, sondern um eine Annahmestelle. Eine Umstellung ergab sich aufgrund der Erweiterung der Öffnungszeiten auf den Samstag sowie der kostenpflichtigen Annahme von Grünabfällen.

Was meinen Sie, haben sich die Befürchtungen für eine verstärkte illegale Ablagerungen Garten- und Grünabfällen in den angrenzenden Wäldern bestätigt? Was sind ihre Erfahrungen dazu? Auch in Crivitz?
„Uns sind keine Häufungen einer illegalen Entsorgung von Grünschnitt im kreisgebiet bekannt.“

Kennen sie den neuen Leitfaden des Landkreises LUP zum Verbrennen von Abfällen! Was meinen sie dazu?
„Der Leitfaden wurde vom Fachdienst Umwelt Bereich Immissionsschutz / Untere Abfallbehörde erarbeitet und mit dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Abfallwirtschaft abgestimmt. Den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landkreises wird der Leitfaden mit dem kommenden Landkreisboten zur Verfügung gestellt darüber hinaus wird dieser über die Internetseite des Landkreises als PDF-Datei abrufbar sein. Der Leitfaden gibt einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die Entsorgungswege für pflanzliche Abfälle, die Nutzung von Feuerschalen und zum Umgang mit erkrankten Pflanzen. Der Leitfaden kann damit zur Sensibilisierung unserer Bürgerinnen und Bürger zum Thema Verbrennen von Gartenabfällen wesentlich beitragen.“

Was sind ihre Erfahrungen mit der jetzigen Umstellung der Abfallentsorgung im Landkreis LUP?
„Als Annahmestelle von Grünabfällen haben wir keine entscheiden Veränderungen feststellen können.“

Welche Hinweise können sie zu diesen Themen den Bürgern in Crivitz geben?
Biotonne und Annahmestellen sowie Wertstoffhöfe im Kreisgebiet nutzen, Verbrennen vermeiden –Hinweis auf Leitfaden“

Welche kritischen Bemerkungen haben sie insgesamt zur Abfallentsorgung des Landkreises LUP?

„Als Anlagenbetreiber können wir an der Zusammenarbeit nichts bemängeln.“

Worauf sollte der Landkreis achten oder was muss man in der Zukunft besser machen?
„Die Abstimmung mit dem Landkreis LUP läuft ohne Probleme.“

Wir bedanken uns für uns die schnelle und problemlose Öffentlichkeitsarbeit bei der Gollan Unternehmensgruppe – zentrale Geschäftsführung Neustadt in Holstein.

Krankenhaus Crivitz am See gGmbH *da muss jetzt Butter bei die Fische* so der Grundtenor auf der Kreistagssitzung des Landkreises LUP am 13.09.2022

22-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./186/61-22/CLA-23/23-22

Krankenhaus Crivitz am See gGmbH *da muss jetzt Butter bei die Fische* so der Grundtenor auf der Kreistagssitzung des Landkreises LUP am 13.09.2022 zu diesem Thema, darin waren sich alle Abgeordneten einig! Nicht umsonst verwendete der Landrat Herr Stefan Sternberg in seiner Information zum Krankenhaus Crivitz am See diese Redewendung, weil man merkte, wie sehr ihm das Thema am Herzen lag und deshalb seine Aufforderung zur Sache zu kommen, etwas anzupacken und keine halben Sachen mehr zu machen!

Respekt! Oha, das war eine Überraschung, so deutlich sprach der Landrat zu diesem Thema selten! Weiterhin hatte er eine gute und eine schlechte Nachricht zu verkünden, wobei die gute Nachricht allen Hoffnung machte!

Die schlechte Nachricht war, dass es zur Umsetzung des Beschlusses vom 14.12.2021 des Kreistages zur Restrukturierung des Krankenhauses am Crivitzer See in puncto des geordneten Verfahrens zur Aushandlung eines Vertrages mit den Helios Kliniken GmbH noch keinen abschließenden Stand ergibt.

Aber nun zur guten Nachricht! Und das lässt hoffen! So berichtete er weiter, dass der Landkreis LUP inzwischen die Behandlungsphase mit dem Bieterverfahren als ausreichend und abgeschlossen betrachtet und somit wurde jetzt der Bieter zur Abgabe eines verbindlichen abschließenden Angebotes aufgefordert. Das hört sich gut an und lässt vermuten, dass man sich in den wesentlichen Punkten einig geworden ist! Na endlich!

Nun und auf dieser Grundlage des verbindlichen Angebotes, mit Inhalt und je nach Ausgestaltung soll sich dann der Kreistag damit befassen. Auf der nächsten Sitzung am 27. Okt.2022 und hierzu endgültig entscheiden. Die Ausrichtung des Krankenhauses wird vermutlich das Kernthema aller Verhandlungen und Gespräche nach wie vor ausmachen! Im Zuge der Cluster-Struktur-Bildung vom Land sollen sektorenüber-greifende Gesundheitszentren gebildet werden. Innerhalb der Cluster sind bedarfsgerecht Integrierte Gesundheitszentren (IGZ) zu schaffen. Über alle diese Vorstellungen muss natürlich noch der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung des Krankenhauses am Crivitzer See gGmbH beraten und entscheiden! (Quelle: Auszüge- Enquete-Kommission-Dr.7/52-landtag-mv.de)

Wie weiter zu hören war, soll auch parallel hierzu die Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines sektorenübergreifenden Modellprojektes Gynäkologie und Geburtshilfe ebenfalls bis zur Kreistagssitzung ihre abschließende schriftliche Ausarbeitung vorlegen und veröffentlichen. Damit hätte dann der Landkreis seinen Arbeitsauftrag zum Thema Gynäkologie und Geburtshilfe vollständig abgearbeitet. Alles weitere liegt dann in der Hand des Landtages MV bzw. der Landesregierung! So hat die Enquete-Kommission 2021 dem Land empfohlen ein Expertengremium zu gründen und binnen 24 Monaten bis Mai 2023 ein entsprechendes Konzept vorzulegen, das natürlich auch die Situation an den Standorten in Crivitz oder Bergen einbezieht.

(Quelle: Enquete-Kommission-Dr.7 med. Versorgung /41-landtag-mv.de)

Der wachsende Mangel an Ärzten sowie Hebammen wird darüber hinaus zu weiteren Problemen bei der Versorgung der Schwangeren führen. Die Forderung nach wohnortnaher, geburtshilflicher Versorgung steht berechtigterweise im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Es bedarf eines Gesamtkonzeptes mit Hochleistungszentren und Kliniken, die eine adäquate Versorgung, auch bei nicht vorhersehbaren Komplikationen, gewährleisten können und bei erwarteten Risiken eine interdisziplinäre Versorgung auf höchstem Niveau sichern (Regionalisierung). Die Aspekte der Qualität und der Patientensicherheit sowie Achtung der Persönlichkeit und des Willens der werdenden Eltern müssen im Vordergrund stehen. Die Enquete-Kommission empfiehlt der Landesregierung Konzepte zur bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen geburtshilflichen und pädiatrischen Versorgung zu erarbeiten, um den demografischen und arbeitsmarktrelevanten Herausforderungen der kommenden Jahre Rechnung zu tragen.

Dies sollte kooperative, sektorenübergreifende Konzepte, erweiterte Studienangebote für Hebammen, Geburtshausangebote an Gesundheitszentren und entsprechende Transportmöglichkeiten beinhalten. Ein zu berufendes Expertengremium legt binnen 24 Monaten ein entsprechendes Konzept vor, das natürlich auch die Situation an den Standorten in Crivitz oder Bergen einbezieht. Alle an der 18 geburtshilflichen Versorgung Beteiligten sind aufgerufen, diesen Prozess mit innovativen Ideen zu unterstützen und währenddessen keine strukturverändernden Maßnahmen vorwegzunehmen, die eine bedarfsgerechte geburtshilfliche und pädiatrische Versorgung zukünftig verunmöglichen“ (Quelle: Enquete-Kommission-Dr.7/52-Seite 17/18 landtag-mv.de)

(Quelle: Auszüge – Enquete-Kommission-Dr.7/41-landtag-mv.de)

So soll im Oktober 2022, soweit es den Kreis betrifft, alles abschießend entschieden werden! Das ist ein straffes zeitliches Programm bis zum 27. Oktober 2022 und erfordert viel Arrangement von allen Beteiligten und ist vor allem ist es eine Herausforderung für die Juristen!

Unser Landrat Herr Stefan Sternberg hat hier einen klaren Kurs und das ist gut so! Jetzt liegt der Ball so zu sagen bei der Helios Kliniken GmbH, mit der Hoffnung, dass diese auch zeitnah ein verbindliches Angebot mit guter Ausstattung vorgetragen, dem dann die Gremien auch zustimmen können und der Zeitplan auch eingehalten werden kann!

Toi toi toi!

Kassenärztliche Vereinigung M-V (KVMV). Ein Maßvolles Verhalten sieht anders aus! Diese Mentalität ist keine Werbung für den Berufsstand! Über eine Verschlankung des gesamtes Apparates sollte nachgedacht werden!

18-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./169/44-22/CLA-6/6-22

Des Geldes Gier macht auch vor einer Körperschaft öffentlichen Rechts nicht halt. Ungerechtigkeit. Wo ist die Grenze?

Finanziert werden die kassenärztlichen Vereinigungen i.d.R. durch einen Vomhundertsatz, der von der Gesamtvergütung für die vertragsärztliche Tätigkeit erhoben und bei der Abrechnung der Vergütung einbehalten wird.

Die Kassenärztliche Vereinigung M-V (KVMV), als Körperschaft öffentlichen Rechts, vertritt die Interessen von rund 3.000 Vertragsärzten und -psychotherapeuten auf Landesebene. Gemeinsam mit unseren niedergelassenen, angestellten und ermächtigten Mitgliedern stellen wir eine qualitätsgesicherte, ambulante medizinische Versorgung in M-V sicher“.( Quelle- https://www.kvmv.de/ueber-uns/satzungen/)

Aufgaben und Selbstverständnis

„In der gesundheitspolitischen Diskussion werden die kassenärztlichen Vereinigungen von Seiten der Politik kritisiert: sie seien „Wettbewerb verhindernde Monopole und Kartelle“.

Die aktuellen Gesundheitsreformgesetze sehen daher eine „Professionalisierung und Verschlankung“ der KVen vor. So können die Krankenkassen heute bereits Direktverträge mit einzelnen Leistungserbringern abschließen. Einige Politiker und Ökonomen sowie Teile der Ärzteschaft plädieren sogar für die vollständige Auflösung der KVen,[15] zudem werden sie auch durch miteinander konkurrierende Interessen(verbände) innerhalb der Ärzteschaft (z. B. zwischen den Fachärzten und Hausärzten) herausgefordert.

Gegen eine Auflösung der KVen bzw. KZVen wird argumentiert, dass dies die Einführung rein staatlicher Behörden notwendig mache, die die Aufgaben der KVen übernehmen müssten, ohne das notwendige Fachwissen zu haben.[16] Einzelne Aufgaben, wie z. B. die Qualitätssicherung der Versorgung, könnten den Ärztekammern übertragen werden, die seit jeher die Weiterbildung, Fortbildung und Qualitätssicherung der ärztlichen Versorgung zur Aufgabe haben. Die Abrechnung der Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten mit den Krankenkassen könnte direkt oder über privatwirtschaftliche Verrechnungsstellen erfolgen.

Die besonders sensiblen Sozialdaten der Bürger, die sich nicht gegen die Erhebung wehren könnten, unterliegen jedoch datenschutzrechtlichen Vorgaben, die privatwirtschaftliche Verrechnungsstellen derzeit nicht erfüllen.“ (Quelle – https://de.wikipedia.org /wiki/Kassenärztliche_Vereinigung#Aufgaben_und_Selbstverständnis)