The same process as every year? Only with a few new faces after the election!

14.Okt.-2024/P-headli.-cont.-red./424[163(38-22)]/CLA-260/99-2024

Das gleiche Prozedere wie jedes Jahr? Nur mit vereinzelten neuen Gesichtern nach der Wahl!

So oder ähnlich könnte man die Resonanz der Sitzung des Amtsausschusses im September 2024 bezeichnen und nach außen darstellen. Angesichts der Präsenz von nur 8 anwesenden Einwohnern, von denen allerdings vier noch Gemeindevertreter und ein Bediensteter des Amtes waren. Man kann sich also selbst ausrechnen, was da an Spontaneität und frischer Kreativität vom Amtsausschuss über die vergangene Wahlperiode hinweg freigesetzt wurde gegenüber den 25.000 Einwohnern im Amtsbereich von Crivitz.

Aufgrund der Modernisierung der Kommunalverfassung im Mai 2024 wurde ein Zuteilungs- und Benennungsverfahren eingeführt, bei dem die Fraktionen angesichts ihrer gewonnenen Prozente die eigenen Sitze in den Ausschüssen mit Gemeindevertretern und sachkundigen Einwohnern ohne Wahl selbst benennen können. Dies gilt ebenso für den Amtsausschuss, in dem 17 Vertreter aus den Gremien der Gemeinden benannt wurden. So befinden sich nun unter den 34 Mitgliedern des Amtsausschusses im Amt Crivitz viele altbekannte Funktionsträger, die nicht von Ihren Gremien in den Gemeinden gewählt wurden, sondern von Ihrer Partei oder Wählergemeinschaft in den Amtsausschuss benannt wurden. Die soeben wiederum als Funktionsträger innerhalb des Amtsausschusses, in dessen Führung oder in die Ausschüsse oder für den eigenen Wirkungskreis (ureigenen Aufgabenbereich des Amtes) erneut gewählt wurden.

Von den 34 entsandten Mitgliedern aus den Kommunen stammen 41 % aus Parteien, 46 % aus Wählergemeinschaften und 12 % sind Einzelbewerber und gehören keiner Partei oder Wählergemeinschaft an. Von den 41 % der Parteien stammen 23 % aus der CDU, 3 % aus der AfD, 6 % aus der SPD und 9 % aus der Partei DIE LINKE. Der Frauenanteil im Amtsausschuss in Crivitz liegt bei ca. 24 %.

Alle Mitglieder des Amtsausschusses von Crivitz haben einen abgeschlossenen Berufsabschluss, wovon 12 % einen Meistertitel und nur 35 % einen Hochschulabschluss besitzen. Das Durchschnittsalter der auserwählten Kanditen aus den Kommunen für den Amtsausschuss beträgt etwa 60 Jahre in Crivitz. Demnach sind nur ca. 38 % der Mitglieder im Amtsausschuss in Crivitz in einem Alter von 33 bis 58 Jahren, aber ca. 56 % junge Alte (60- bis 74 Jahre) und 6 % sind sogar betagte und Hochbetagte (75- bis 89-Jährige) nach der Klassifizierung des Lebensalters der Weltgesundheitsorganisation. An dieser Stelle wird deutlich, wie stark die demografische Entwicklung im ländlichen Raum Einfluss nimmt.

Alle Bürgermeister (17) sind automatisch Mitglieder des Amtsausschusses und bilden somit die Basis für den Amtsausschuss sowie je nach Einwohnerzahl der Gemeinden weitere Mitglieder (17) aus den Gemeinden. So sind etwa 56 % der Mitglieder des Amtsausschusses bereits in der vergangenen Wahlperiode vertreten gewesen, was eine gewisse Kontinuität im kommunalpolitischen Alltag und in den vorhandenen Parteien- und Wählergemeinschaftsnetzwerken oder anderen Verknüpfungen darstellt, da man sich über Jahre hinweg kennt. Die *entspannte Debattenkultur* ist mit den altbewährten Funktionsträgern zurückgekehrt!

Folglich hat sich auch nichts an der Führungsspitze des Amtsausschusses verändert, wie bei der letzten Wahl im Jahr 2019. Frau Brusch Gamm (Wählergruppe CWG-Crivitz) welche von Herrn Eichwitz in voller Einmütigkeit, vorgeschlagen wurde, konnte sich nur ganz knapp ihrem Herausforderer gegenüber Herrn Ronald Radscheidt (ehemaliger Amtsausschussvorsitzenden von 2014 bis zum Rücktritt 14.12.2016 /CDU-Plate) durchsetzen, mit 18 zu 15 Stimmen. Herr Heinrich-Hermann Behr (Einzelbewerber) wurde zum 1. Stellvertreter des Amtsausschussvorsitzenden gewählt, während Herr Hartmut Paulsen (CDU-Crivitz/ trotz seines Rückzugs im Jahr 2021) zum 2. Stellvertreter gewählt wurde.

Es gibt erneut einen neuen beschließenden Hauptausschuss, der die wichtigsten Entscheidungen den Mitgliedern abnimmt, damit sie nicht so häufig zusammenkommen müssen. Dieser elitäre Kreis des Hauptausschusses wird viele Entscheidungen bereits vorab treffen, sodass nur noch einige marginale Restdiskussionen übrigbleiben werden. Durch diese Maßnahme wird die entspannte Debattenkultur im Amtsausschuss die nächsten Jahre erhalten bleiben. Eine Änderung der Kommunalverfassung machte das Unglaubliche möglich. Das Amt Crivitz hat eine Probieraktion in der vergangenen Wahlperiode durchgeführt und erhielt dafür eine Ausnahmegenehmigung. Nun ist also wieder der beschließende Hauptausschuss im Amtsausschuss in Crivitz gänzlich gesetzeskonform und sicherlich auch mit voller Unterstützung des Städte- und Gemeindetages, wo auch wieder seine Mitarbeiter im Amtsausschuss und im engeren Wirkungskreis im Geiste voll mitwirken dürfen.

Eigentlich sollten im Hauptausschuss vorrangig Bürgermeister gewählt werden, da sie auch über die nötige Reputation verfügen. Trotzdem wurden aus der Gemeinde Pinnow Herr Klaus-Michael Glaser (CDU) und aus der Gemeinde Plate Herr Ronald Radscheidt (CDU) in den Hauptausschuss gewählt, anstatt die Bürgermeister. Obwohl sie eigentlich keine Ehrenbeamten (1. oder 2. Stellvertreter) in der Gemeindevertretung sind, stammen sie nicht primär aus der jeweiligen Opposition der Gemeindevertretung. Ob dieser politische Schachzug jedoch von den Anwesenden selbst verstanden wurde, ist ungewiss, da die beiden Herren sicherlich nicht in ihren jeweiligen Gemeinden ausreichende Entscheidungskompetenz erlangen können. Es bleibt wohl eher ein politischer Akt mit persönlichen Hintergründen, der sicherlich noch bis 2029 für Unruhe sorgen wird.

Herr Torsten Lubatsch (CDU) wurde erneut nach 10 Jahren zum Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Tourismus, Partnerschaften u. Kultur gewählt, womit sich sicherlich Neuerungen oder Spontanität in dieser Wahlperiode bis 2029 auch in Grenzen halten werden. Alle Kandidaten für Ausschüsse und Führungsfunktionen wurden von altbekannten Teilnehmern und deren Netzwerken vorgeschlagen, mit Ausnahme des AfD-Vertreters. Folglich musste sich dieser selbst vorschlagen für die Wahlen in den Ausschüssen, da er in diesen Gremien keine Lobbynetzwerke hatte. Er schaffte es jedoch, sich in den Rechnungsprüfungsausschuss in einer offenen Wahl mehrheitlich wählen zu lassen. Bei einem erneuten Versuch für den Finanzausschuss wurde sofort eine geheime Wahl durchgeführt, bei der er aber anderen alten Gremienmitgliedern unterlegen war.

Kommentar/Resümee – die Redaktion!

Nothing new – business as usual? Nichts Neues – Alles wie gewohnt?

Es ist schon erstaunlich, wie leicht man sich es macht, die modernisierte Kommunalverfassung zu interpretieren. Ob das jetzt alles wirklich im Sinne des wählenden Volkes ist, muss sich wirklich erst noch zeigen. Es bleibt abzuwarten, ob es sich hierbei tatsächlich um eine Modernisierung handelt, die in der kommunalpolitischen Realität erfolgreich sein wird. Viele Neuheiten müssen sich erst in der Praxis beweisen, da dies das Kriterium der Wahrheit bleibt.

Das mangelnde Interesse der Einwohner an den Sitzungen des Amtsausschusses ist nachvollziehbar. Die Sitzung des Amtsausschusses wurde zwar für die Bürger zugänglich gemacht, jedoch wurde streng darauf geachtet, dass die Bürger keine Äußerungen zu den anstehenden Tagesthemen tätigen durften. Andererseits packt den Amtsausschuss, genauer gesagt seine Führungsspitze, ständig eine sehr große Reiselust (die Entschädigung gemäß der Reisekostenverordnung macht es möglich).  Und so sollen Bürger von Bülow oder Demen dieses Mal wieder im Oktober 2024 nach Liessow fahren, nur, um Ihr Anliegen vorzutragen, was auf keinen Fall der Tagesordnung entsprechen darf. Möglicherweise handelt es sich auch bloß um ein politisches Kalkül? Es ist nicht verwunderlich, dass dort möglicherweise wiederum nur wenige Einwohner auftauchen werden.

„Sei geduldig, wenn du im Dunkeln sitzt. Der Sonnenaufgang kommt.“ Rumi

Die BSW-FH und CDU-Fraktion wollen sich bereits zu Beginn der Wahlperiode mit neuen Themen positionieren!

10.Okt.-2024/P-headli.-cont.-red./423[163(38-22)]/CLA-259/98-2024

*Flüchtlingsunterkunft Dabel /Einforderung einer Migrationswende und Schaffung von Arbeitsgelegenheiten im Landkreis LUP*.

Bei der AFD-Fraktion LUP herrscht Schweigen diesbezüglich sowie bei den eigenen Anträgen und man genießt wohl den Augenblick.

Nur noch zwei Sitzungen des Kreistages sind notwendig (Dez.2024 und März 2025), um einen neuen Landrat in LUP zu wählen. Unter diesem Aspekt stehen wahrscheinlich schon die Anträge der Fraktionen von *Zukunft* (SPD +Linke), der CDU sowie BSW und die Gruppe der Grünen, um keinen Moment in der öffentlichen Show im Kreistag zu verpassen. Die AFD-Fraktion ist noch mit sich selbst beschäftigt, da sie noch keinen Fraktionsgeschäftsführer hat und steckt zu den anstehenden Themen noch in einem intensiven Lernprozess.

Ganze zwei Sätze sind ausreichend, um das drängendste Thema der Gruppe der *Grünen*, drei Monate nach der Wahl, auf der Kreistagssitzung zu behandeln. Die Veröffentlichung der Naturdenkmale im Landkreis LUP im Geodaten-Portal. So soll es ermöglicht werden den Einwohnern und Touristen, diese Informationen abzurufen und dann vor Ort zu betrachten. Und das war alles! Hierzu ist alles im feinstenGenderdeutsch formuliert. Wahrscheinlich ist die Gruppe der Grünen nach der Wahl noch immer in Ihrer eigenen Schockstarre gefangen.

Für die neu gegründete Fraktion ZLP (Zukunft LUP), die sich aus der SPD und Teilen der Linksfraktion zusammensetzt, stellt sich dagegen das Thema der kritischen Betrachtung über die Finanzierung der Beratungslandschaft im Landkreis als zentrales Thema dar. Es scheint, dass dieses Thema für die Fraktion der Zukunft das wichtigste zurzeit darstellt und andere nicht von Bedeutung sind. Sie sind besorgt über die zu erbringende Kofinanzierung (Eigenanteil der Träger und auch des LK-LUP) sowie die Finanzierung der Sach- und Personalkosten (neue Tarifrunde 2025), aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung durch Inflation und erhöhte Anforderungen. Da das Land MV beabsichtigt, die Grundlagen der Finanzierungsanteile aller Beteiligten (Kreis +Träger) neu zu strukturieren ab 2025. Daher besteht die Gefahr, dass die Gemeinden bzw. der LK-LUP diese Mittel nicht aufbringen können, um die Existenz der Beratungsstellen über 2025 hinaus sicherzustellen.

So soll nun beschlossen werden, diese Mehrkosten im zukünftigen Haushalt des LK-LUP 2026 zu verankern. Also auch die Fraktion (ZLP) hat sich bereits mit dem heiklen Thema Haushalt 2026 auseinandergesetzt, welches in den kommenden 10 Monaten noch eine heiße Debatte auslösen wird. Dies verdeutlicht wahrscheinlich den verwaltungsrechtlichen Informationsfluss des Justizministeriums, da die Ministerin hier auch Co-Fraktionsvorsitzende der Fraktion ist.

Ganz anders klingt es dagegen aus den Reihen der Fraktion BSW-FH (Bündnis Sahra Wagenknecht – FREiER HORIZONT), die das Thema: Umsetzung der Flüchtlingsunterkunft in Dabel favorisieren. Sie haben sofort die Fraktionsgeschäftsführerin Frau Kathrin Lyhs übernommen, aus der ehemaligen Fraktion Freier Horizont / FREIE WÄHLER. Es ist nicht verwunderlich, dass der parlamentarische Newcomer BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht) noch keine erfahrenen Mitglieder hat, was auch auf die lange überdimensionierte Überprüfung der eigenen neuen Mitglieder zurückzuführen ist. Sie fordern die Begrenzung der Flüchtlingszahlen auf 150 Personen in der Flüchtlingsunterkunft in der Gemeinde Dabel sowie das Konzept des Inhouse-Unterrichts für schulpflichtige Kinder wie in Demen. Des Weiteren sollte die medizinische Versorgung vom LUP Klinikum am Crivitzer See übernommen und mit Planbetten der Gynäkologie/ Geburtshilfe ergänzt werden. Dies wird begründet mit der Verhältnismäßigkeit zur Anzahl der Einwohner der Gemeinde Dabel und den Herausforderungen der Versorgung durch Kinderbetreuung, Schule und der medizinischen Versorgung.

Die CDU setzt auf große Reden, wie man es von ihrem widergewählten Fraktionsvorsitzenden Herrn Cristian Geier gewohnt ist. Nun will man erneut mit Bundes- und Landesthemen für die zukünftigen Wahlen zum Bundestag 2025 und Landtag 2026 glänzen. Zunächst wird eine Migrationswende im Landkreis gefordert, um den unkontrollierten Zustrom von Flüchtlingen zu stoppen. Es soll untersucht werden, ob die geplante Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für 500 Migranten in Dabel sowohl für die Gemeinde selbst als auch für die umliegende Region und die dort lebenden Menschen akzeptabel und verträglich sind.

Überdies sollte der Landrat prüfen, ob die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Leistungsberechtigte gemäß Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) auch für den Landkreis LUP von Nutzen sein könnte. Um ein Konzept für eine gemeinnützige Beschäftigung für Asylsuchende zu erarbeiten, welches von den Städten und Gemeinden des LK-LUP sowie sozialen Trägern unterstützt wird. Hierzu wird nicht beschrieben, wie das alles finanziert werden soll. Es heißt wie üblich lapidar: Die Refinanzierungsmöglichkeiten von Bund und Land sollten geprüft werden. Es ist anzunehmen, dass in der CDU-Fraktion zu wenige Taschenrechner verteilt wurden.

Ebenfalls strebt die CDU-Fraktion an, an öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen des Landkreises teilzunehmen und fordert eine Präsenz von Vertretern der Fraktionen, um den wichtigen Austausch zwischen den Mitgliedern des Kreistages, den Ämtern und Gemeinden sowie den Bürgern vor Ort zu gewährleisten. Na ja, hier hat jemand große Angst vor dem Verlust seines Images und nutzt Termine schon seit fünf Jahren nicht mehr. Diese Forderung ist ein reines Wahlkampfgetöse einer Fraktion, die mehr Aufmerksamkeit verlangt!

Ach ja, und zum Schluss will die CDU-Fraktion Geld für die Aufrechterhaltung ihres Geschäftsbetriebs haben. Einmal 8.000 €, dann noch einmal 3.800 € als Sockelbetrag + ca. 4.000 € Personalkosten für den Fraktionsgeschäftsführer + Büroausstattung und Reisekosten des Fraktionsvorsitzenden. (insgesamt schätzungsweise 20.000 €).

Vielleicht könnte man das Geld auch für die Erstellung eines eigenen Konzepts der CDU-Fraktion zur gemeinnützigen Beschäftigung von Asylsuchenden verwenden?

Kommentar/Resümee-die Redaktion!

„Ludi incipiant“ Lasst die Spiele beginnen!

Die Fraktion BSW-FH (Bündnis Sahra Wagenknecht – FREiER HORIZONT), hat viele Forderungen für den Anfang und wie das alles vom Steuerzahler finanziert werden soll, diese Antworten bleibt die Fraktion leider schuldig. So heißt dazu lediglich lapidar: „Einsparungen können ausgearbeitet werden.“ Wie weit weg muss man von der Realität sein und im Überbau wandeln, wenn man bislang nicht einmal die eigenen Beschlüsse des Landkreises und des Haushalts kennt? Es darf nicht vergessen werden, dass die Gemeinde Demen bereits einen Schulkostenbeitrag für Kinder mit nicht deutscher Herkunftssprache aus Demen von jährlich 2.613,27 € pro Schüler an das Amt Crivitz zahlt.

Es ist anzunehmen, dass in dieser Fraktion bereits der Bundestagswahlkampf begonnen hat, jedoch ist es notwendig, zuerst die thematischen Schwerpunkte des Kreisentwicklungskonzepts 2030 zu verstehen und zu verinnerlichen. Möglicherweise ist es dem BSW auch möglich, mit seinen Millionenspenden aus MV zu helfen, aber dieses Mal nicht an die Parteizentrale ins Saarland, sondern direkt an den Landkreis LUP, um die selbst gestellten Forderungen auch finanziell umzusetzen?

Die CDU-Faktion im Landkreis LUP handelt bei diesen Themen ganz anders, sie setzt wie immer auf große Szenarien bei den Kreistagssitzungen, da diese letztendlich publikumswirksam live an das Wahlvolk übertragen werden. Seit den letzten 24 Monaten ist das Marketing von polarisierenden Themen immer mehr in den Vordergrund getreten, wie man es vom wiedergewählten Fraktionsvorsitzenden Cristian Geier seit Langem gewohnt war, seitdem er den Einzug in den Landtag 2021 schmerzlich verpasste.

So scheint sich bei den polarisierenden Anträgen um einen vorgezogenen parteiübergreifenden Wahlkampf für die Landratswahl im Mai 2025 zu handeln.  Indem das große Dilemma über den Haushalt 2025 ausbleibt (aufgrund eines Doppelhaushaltes von 24/25), und so werden die unangenehmen Angelegenheiten, wie die Erhöhung der Kreisumlage ab 2026, erst den neuen Landrat 2026 betreffen.

Wie heißt es doch so schön: Die Flut kommt nach mir!

Die CWG-Stadtspitze und die Amtswehrführung im Amt Crivitz sind offenbar seit Jahren untätig!

21.August -2024/P-headli.-cont.-red./414[163(38-22)]/CLA-250/89-2024

Trotz mehrfacher Appelle/Anträge seit Jahren und Bekräftigung zur Anpassung der Feuerwehrgebührensatzung blieben scheinbar die *CWG- Stadtspitze*, sowie die Amtswehrführung im Amt Crivitz seit drei Jahren wissentlich untätig!

Demnach dürfen Feuerwehrgebühren gemäß § 2 Abs. 1 KAG/KAG M-V nur aufgrund einer Satzung erhoben werden. Daraus folgt zugleich, dass die als Rechtsgrundlage herangezogene Satzung aktuell wirksam sein muss. In unserem Alltag können Situationen auftreten, in denen wir auf Hilfe von Rettungsdiensten, Feuerwehreinsätzen oder Polizeieinsätzen angewiesen sind. Wer übernimmt eigentlich die Kosten für diese Einsätze? Was passiert, wenn es zu Fehlalarmen oder anderen besonderen Situationen kommt?

Feuerwehr: Wann muss man die Kosten zahlen? Grundsätzlich gilt: Die Einsätze der Feuerwehr sind kostenlos, wenn sie ihre Kernaufgaben erfüllen. Also Löschen von Bränden und die Entschärfung lebensbedrohlicher Lagen für Mensch und Tier. In den jeweiligen Feuerwehr-, Brandschutz- oder Katastrophenschutzgesetzen der Bundesländer ist geregelt, wann die Steuerzahler und die einzelnen Bürger für die Feuerwehr bezahlen.

In den folgenden Fällen fallen Gebühren an: Personen, die im Aufzug feststecken oder Menschen, die sich aus ihrem Haus oder Auto ausgesperrt haben.  Ein automatischer Feuermelder, der versehentlich ausgelöst wird. Hier gilt: Wer nicht grob fahrlässig handelt, hat nichts zu fürchten. Wenn der Rauchmelder einen Fehlalarm macht und die Nachbarn die Feuerwehr rufen, müssen alle Beteiligten keine Kosten fürchten. Wenn die Rauchmelder an ein System angeschlossen sind, kann das Geld kosten. Öffentliche Gebäude wie Kindergärten und Schulen sind von dieser Regelung ausgenommen. Sobald Fahrzeuge involviert sind und Schaden oder Gefahr durch den Betrieb eines solchen Fahrzeugs entstehen, können Feuerwehrkosten in Rechnung gestellt werden. Für den Fall, dass jemand eine Ölspur verursacht und die Feuerwehr diese beseitigen muss, wird er zur Kasse gebeten. Jedoch, diese Rechnung muss dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen.

Die Abrechnung eines kostenpflichtigen Einsatzes der Freiwilligen Feuerwehr bedarf stets einer rechtssicheren Feuerwehrgebührensatzung. Voraussetzung ist, dass eine aktuelle, korrekte Kalkulation der Feuerwehrgebühren vorliegt. Falls also der Verdacht besteht, dass unverhältnismäßig hohe Kosten berechnet wurden, ist es ratsam, Einspruch einzulegen und im Zweifelsfall einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht hinzuzuziehen. Denn gemäß § 6 KAG M-V Kommunalabgabengesetz – KAG M-V muss die Kalkulation spätestens alle drei Jahre angepasst werden.

Dabei sind zwei Kostengruppen zu unterscheiden: Die einen sind es die Kosten, die unmittelbar Folge konkreter Feuerwehreinsätze sind, also die tatsächlich bei einem konkreten Feuerwehreinsatz angefallenen Personal- und Sachkosten wie Kraftstoffverbrauch, Reinigung, Entsorgung und Ersatz für verbrauchtes Material bzw. beschädigte oder unbrauchbar gewordene Geräte.

Die anderen Kosten sind die Kosten, die unabhängig von konkreten Feuerwehreinsätzen „generell“ anfallen, die folglich als sogenannte Vorhaltekosten für die Sachgüter entstehen und die gleichmäßig das ganze Jahr anfallen, um die öffentliche Einrichtung „Feuerwehr“ vorzuhalten, also z. B. das Feuerwehrgerätehaus. Auch diese Kosten sind für den Zeitraum, in dem kosten erstattungsfähige Einsätze gefahren werden, durch den Einsatz verursacht und damit grundsätzlich erstattungsfähig (vgl. VG Schwerin, Urt. v. 13.08.2009 – 4 A 277/07 –, Stand: August 2011).

Die Feuerwehrsatzung der Stadt Crivitz ist schon 15 Jahre alt. Die technische und personelle Ausstattung der Feuerwehr hat sich seit 2008 deutlich verändert. Mangels ordnungsgemäßer angepasster aktueller Kalkulation enthält sie keine rechtmäßige Festsetzung des Abgabensatzes und kann infolgedessen unwirksam sein. Einsprüche und Widersprüche gegen Rechnungen der Feuerwehr im Amtsbereich Crivitz würden eine perfekte Aussicht auf Erfolg haben, auch bei vielen Verwaltungsgerichten und die Gemeinden müssten die Kosten übernehmen. Ist die Feuerwehrgebührensatzung seit 2008 angepasst und erhöht worden? NEIN? Warum wohl nicht! Ist das Amt Crivitz personell und fachlich nicht in der Lage, diese Aufgabe adäquat zu bewältigen? Vielleicht ist es zu unpopulär für die bestehenden politischen Gemeinschaften und Parteien? Auf jeden Fall ist es ein klarer Gesetzesverstoß!

Aufgrund von Herrn Hans – Jürgen Heine (damals zweiter Bürgermeister) wurde jegliche Diskussion darüber abgebrochen und der Antrag von der Fraktion DIE LINKE/Heine und der CWG-Fraktion abgelehnt, mit der Begründung von der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm: Sie teilt mit, dass alle diesbezüglichen Satzungen im Amt Crivitz bereits in naher Zukunft überarbeitet werden und von Amts wegen eine Zuarbeit erfolgen wird.“ (August 2021). Seit dieser Zeit ist nichts geschehen, aber auch gar nichts. Tatsächlich hat sich die Lage im Amtsbereich der Satzungen seit dieser Zeit verschlechtert.

Kommentar/Resümee – der Redaktion

Es ist erstaunlich, dass auch die Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker Amt Crivitz im Jahr 2021 an der besagten Sitzung der Stadtvertretung teilnahm und auch die Dringlichkeit der Änderungen oder Überarbeitungen betonte. Sie versprach baldige Änderungen oder Anpassungen, doch seit genau 36 Monaten ist nichts geschehen! So heißt es aber in der Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Crivitz dazu im  §15(3): „Das Amt Crivitz wird ermächtigt, die Gebührenordnung zu dieser Satzung aus marktwirtschaftlicher Sicht anzupassen und bei neu beschafften Mitteln der Feuerwehr die erforderlichen Kostensätze in diese aufzunehmen“.

Seit 15 Jahren wurden erhebliche Mittel neu angeschafft und die Technik auf den neuesten Stand gebracht. Zu diesem Zweck erhält die Feuerwehr in Crivitz im Oktober 2024 wieder ein neues Fahrzeug. Aufgrund des Mangels an Kapazitäten im Amt Crivitz könnte es sein, dass externes Fachwissen erforderlich ist. Die Kommunalberatung und Service GmbH – KUBUS – bietet hierzu umfangreiche Fachworkshops „Kosten für Leistungen und Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr“ in MV an.

Es wäre sicherlich hilfreich, wenn auch der Amtswehrführer Markus Eichwitz an diesen umfangreichen Schulungen teilnimmt, um der gesamten Problematik mehr Aufmerksamkeit zu schenken und sein eigenes Verständnis für die Kalkulationen und das Gesetz zu erweitern.  Denn in etwa 45 Monaten steht die nächste Wahl an!

Es wäre ebenso denkbar, in diesem Kontext gleich ebenfalls zu klären, wer denn nun die Erlaubnis erhält, die Feuerwehr auch im internen Bereich zu Festlichkeiten und Repräsentationen einzubinden und wer dafür die Kosten trägt und welche.

Die Fraktion „Zukunft gemeinschaftliches Raben Steinfeld“ (ZgRS) besteht aus einer starken Einheitsfront aus CDU+SPD und einer Wählergruppe zur Machtübernahme gegen die Bürgermeisterfraktion!

14.August -2024/P-headli.-cont.-red./411[163(38-22)]/CLA-247/86-2024

Während der Konstituierung in Raben Steinfeld hat die neue Fraktion ZgRS die Bürgermeisterfraktion in Raben Steinfeld entmachtet und die Befugnisse des wiedergewählten Bürgermeisters drastisch reduziert.

Die Bürger haben sich für den Bürgermeisterkandidaten in Raben Steinfeld im ersten Wahlgang für Herrn Klaus-Dieter Bruns Wählergemeinschaft – WfRS [Wir für Raben Steinfeld] mit 48,7 % einer hohen Mehrheit gegen seine Kontrahenten Holger Voß 29,8 % Wählergruppe –SfuD (Stark für unser Dorf) und haushoch gegen Torsten Lubatsch (CDU) 21,4 % entschieden. Ein zweiter Wahlgang war erforderlich, da die absolute Mehrheit knapp verfehlt wurde. Aufgrund des schlechten Ergebnisses im ersten Wahlgang war die CDU mit Torsten Lubatsch nicht mehr vertreten.

Die CDU/SPD und die Wählergruppe SfuD haben sich bereits vor der Stichwahl zu einem gemeinsamen Wahlaufruf zusammengeschlossen. Sie haben sich an die Bürger damit gewandt und um Unterstützung für Ihren Kandidaten/ Herausforderer Herrn Holger Voß aus der Wählergruppe SfuD gegen den amtierenden Bürgermeister Klaus-Dieter Bruns, Wählergemeinschaft – WfRS gebeten.   Man nutze auch die Tageszeitungen, um die Stimmung auf den zweiten Wahlgang so richtig anzuheizen.

Auf die Frage, warum Herr Holger Voß, SfuD nun der bessere Bürgermeister sein sollte, antwortete er: „Das wird im gemeinsamen Wahlaufruf für mich von CDU, SPD und Wählergemeinschaft „Stark für unser Dorf“ deutlich: Mein Selbstverständnis von diesem Amt ist anders: Ein Bürgermeister sollte verbinden, nicht polarisieren; er ist kein Alleinherrscher, sondern muss vertrauensvoll mit der Gemeindevertretung zusammenarbeiten. Er sollte mit Sachverstand und Umsicht die Geschicke des Dorfes steuern und darf es nicht in den Ruin führen. Von Kindheit an bin ich Raben Steinfeld verbunden. Ich habe langjährige Führungs- und Verwaltungserfahrung.“(SVZ vom 15.06.2024).

Die Seitenhiebe, die sich zwischen den Zeilen verbergen und die hier bereits verteilt wurden, über die Anzweiflung der persönlichen Eignung und die finanzielle Übersicht des Amtsinhabers, zeigen bereits hier die Entschlossenheit und Angriffslust des Herausforderers. Sie könnten einerseits auf die frühere Stasi-Mitgliedschaft des amtierenden Bürgermeisters zurückzuführen sein, die vor der Wahl öffentlich gemacht wurden und andererseits auf die erteilten SPERRVERMERKE im Nachtragshaushalt 2024 vom 11.03.2024 bei Investitionen wegen einer negativer Liquiditätsentwicklung der Folgejahre. Die Gemeinde Raben Steinfeld möchte für einen geplanten Solarpark Grundstücke in Höhe von 300.000,00 € erwerben und zur Sicherstellung des Brandschutzes benötigt sie ein neues HLF 20 (Feuerwehrfahrzeug), welches ungefähr 600.000,00 € kosten wird. Die beiden Investitionen wurden gesperrt, erst nachdem die Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen (ca. 160.000 €) tatsächlich generiert werden und die Sonderbedarfszuweisung für das Feuerwehrfahrzeug in geplanter Höhe von ca. 200.000 € bewilligt wird, sollen diese Investitionen umgesetzt werden. Hierzu gab es vermutlich erhebliche Diskrepanzen in der Gemeindevertretung mitten im Wahlkampf.

Die Bürger bestätigten trotzdem den amtierenden Bürgermeister Klaus-Dieter Bruns mit 60,2 % (WfRS) vor seinem Herausforderer Holger Voß mit nur noch 39,8 % (SfuD), jedoch bei nur noch einer Wahlbeteiligung von 65,3 % gegenüber dem ersten Wahlgang von 81,7 %. Bereits 2019 trat Holger Voß als Bürgermeisterkandidat in seiner Tätigkeit als Forstamtsleiter durch die Partei der SPD an und verlor ebenfalls sehr deutlich.

Bei der Zusammensetzung der Gemeindevertretung in Rabensteinfeld haben sich die Bürger zum ersten Mal breiter entschieden als bei der letzten Wahl 2019. Die CDU verlor deutlich an Stimmen und Mandaten und ist nur noch mit vier Sitzen in der Gemeindevertretung vertreten, davon zwei das Ehepaar Lubatsch. Die SPD wurde deutlich verkleinert und ist nur noch mit einem Sitz vertreten. Auf Anhieb in der Gemeindevertretung sind die Wählergemeinschaft WfRS mit drei Mandaten + Bürgermeister sowie die neue Wählergruppe SfuD der Familie Holger und Malte Voß. [ CDU 40,8 %, SPD 5 %, SfuD 19,9 % und die WfRS mit 34,5 %] Eine schwere Bürde für die CDU, die seit zehn Jahren nur Erfolg gewohnt ist.

Nachdem die Angst bei den Parteien ausgebrochen war, schlossen sich nun diejenigen zusammen, die eine Niederlage erlitten haben CDU+SPD und die jetzige Wählergruppe SfuD (mit dem ehemaligen Kandidaten der SPD) zu einer Fraktion *Zukunft gemeinschaftliches Raben Steinfeld (ZgRS) * mit nun 7 Sitzen und Machtansprüchen gegen die Bürgermeisterfraktion WfRS mit nur 4 Sitzen.

So entschied die neue Zukunftsfraktion ZgRS die Wahl für die Stellvertreter des Bürgermeisters für sich und besetzte die Spitzenposten des 1. Bürgermeister Herrn Jörg Nagel (CDU) und des 2. Bürgermeister Herr Holger Voß (SfuD) ohne auch nur einen Zweifel daran aufkommen zu lassen, wer hier in den kommenden 59 Monaten das Sagen haben wird und der bestimmende sein wird. Im Rahmen der folgenden Abstimmung zur Änderung der Hauptsatzung wurden als Erstes die Rechte des Bürgermeisters drastisch eingeschränkt; er darf nur bis zu den Wertgrenzen von 750 € und wiederkehrenden Verpflichtungen von 250 € pro Monat (vorher 2.500 € und 500 €) entscheiden. Bei Erklärungen gegenüber einem Gericht liegt diese Wertgrenze bei 2.500 € (vorher bei 5.000 €).  

Am deutlichsten wird die Befugnisbeschränkung des Bürgermeisters zum Ausdruck gebracht, in dem er NICHT MEHR entscheiden darf über die Ausübung oder Nichtausübung des Vorkaufsrechts gem. §§ 24 ff. BauGB und der über das gemeindliche Einvernehmen zu Bauanträgen gem. § 36BauGB. Es ist ihm auch NICHT mehr möglich, über alle Bauanträge innerhalb der bebaubaren Bereiche bis maximal 5 m Zufahrtsbreite im Einvernehmen mit der Verwaltung zu entscheiden.

Die Entscheidung über diese Vorgänge liegt indessen ausschließlich beim Hauptausschuss, der seine Befugnisse bei der Vergabe von Bauaufträgen auf eine Wertgrenze von 500 EUR bis 250.000 € ausgeweitet hat und in dem die neue Zukunftsfraktion ZgRS die absolute Macht erlangte. Sämtliche Angelegenheiten in Bezug auf Verwaltung, Nutzung und Sanierung des Schlosses sowie Pflege und Instandsetzung des Schlossparks sind der Gemeindevertretung vorbehalten.

Es ist zu hoffen, dass die neue Zukunftsfraktion ZgRS weiterhin die Zusammenarbeit und das Gemeinwohl in den Vordergrund stellt, anstatt alle Macht und Entscheidungen an sich zu reißen.

Kommentar-Resümee der Redaktion

„Die Demokratie lebt vom Kompromiss. Wer keine Kompromisse machen kann, ist für die Demokratie nicht zu gebrauchen.“ Helmut Schmidt

Die Wahl wurde zwar verloren, jedoch die absolute Macht wurde gewonnen.

Offenbar setzt die neue Zukunftsfraktion ZgRS aus CDU+SPD und der Wählergruppe SfuD weiterhin auf Konfrontation und massive Einschränkungen, indem sie vor der nächsten Gemeindeversammlung Folgendes vorhat:

– Die offizielle bestehende Raben-Steinfeld-App zu kündigen und stattdessen eine neue angeblich neutrale App „Dorf Funk“ einzurichten, die vom Land MV unterstützt wird.

– Gemäß der neuen Hauptsatzung soll eine neue Arbeitsgruppe (Schloss/Schlosspark) gegründet werden, die folgenden Mitglieder Holger Voss (SfuD), Jörg Nagel (CDU) und Gunter Dehl (CDU) angehören sollen. Die genannten Mitglieder gehören komplett zur neuen Zukunftsfraktion ZgRS.

– Die Ausstattung mit Tablett im Wert bis zu 500 € für alle Gemeindevertreter, um die Unterlagen für ihre Sitzungen über das ALLRIS-System des Amtes Crivitz einzusehen.

so verlangt die Fraktion ferner Auskunft über:

 „Rückmeldung BVVG über Flächenkauf an der Autobahn, Kaufvertrag mit Herrn Bunsen, Investor bei Planet wegen Wohnungsbau, Förderantrag bei Geothermie Projekt, Bauvorhaben bzw. Flächennutzungsplan im U-Dorf bzw. im Oberdorf, Klageverfahren gegenüber dem Landkreis, Rechnung Bauvorhaben Krüger, Haus von Anke im Oberdorf, Nutzungsvereinbarung, Schlüsselberechtigung vom Schloss, Flächentausch Angler/Krüger“! (Anträge @Allris-Sitzungsunterlagen)

Abgesehen von der rechtschreib- und formalrechtlichen Beschreibung der Anträge entsprechen sie in keinerlei Hinsicht den Bestimmungen der Kommunalverfassung und der eigenen Geschäftsordnung. Sie sind weder einzeln in schriftlicher Form eingereicht worden, noch wurden sie begründet, geschweige denn ist die Finanzierung beschrieben worden, mit eventuellen finanziellen Folgen für den Haushalt.

Die Gründung der Zukunftsfraktion ZgRS aus CDU+SPD und der Wählergruppe SfuD könnte bei den Wählern Erstaunen auslösen, da es einen weitergehenden Zusammenschluss (z. B. mehrere Fraktionen miteinander) darstellt und dadurch andere Fraktionen oder Zählgemeinschaften benachteiligt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10. 12. 2003 ist es rechtlich unzulässig, dass sich mehrere Fraktionen zu einer Zählgemeinschaft zusammenschließen und so kleinere Fraktionen bei der Ausschussbesetzung benachteiligt werden.

Es wird sich zeigen, ob das Vertrauen der Bürger in die Mehrheitsfraktion (Zukunftsfraktion-ZgRS) weiterhin ungebrochen ist und welche Darbietungen noch so alles diese Fraktion der Zukunft gemeinschaftliches Raben Steinfeld in dieser Wahlperiode präsentieren wird.

Der Start ist bereits missglückt.

Die Fraktion „Bastion für Recht und Demokratie“[BRD] in Pinnow – als verzweifelter Versuch einer Vereinigung von CDU und zwei Wählergruppen, sich als Opposition zu etablieren!

12.August-2024/P-headli.-cont.-red./410[163(38-22)]/CLA-246/85-2024

Auch bei der Zusammensetzung der Gemeindevertretung in Pinnow haben die Bürger zum ersten Mal einen eindeutigen Sieger und drei deutliche Verlierer gewählt. Die Wählergruppe der offenen Liste erreichte mit 52,5 % die absolute Mehrheit und konnte durch ihre kommunale Tätigkeit und Ziele für die Zukunft den Wähler deutlich in Pinnow überzeugen. Die CDU mit 17,9 %, die Wählergruppe des ehemaligen Bürgermeisters Andreas Zapf (WGP) mit 17,6 % und die Wählergruppe (AKTIVE) mit nur 10,1 % konnten die Bürger nicht überzeugen und verloren deutlich an Prozentpunkten gegenüber der letzten Wahl im Jahr 2019.

Somit konnte die Fraktion *offene Liste Godern und Pinnow* 7 Mandate erzielen und auch der Bürgermeister war aus dieser Fraktion hervorgegangen. Daraufhin schlossen sich also jetzt die drei, die eine Niederlage (CDU, WGP, Aktive) erlitten haben zu einer gemeinsamen Fraktion (5 Mandate) * Bastion für Recht und Demokratie*[BRD) zusammen, die bereits in den vergangenen 10 Jahren auf unterschiedliche Weise kooperiert haben. Sodass jetzt nur noch zwei Fraktionen in der Gemeinde Pinnow gibt: die „Offene Liste Godern und Pinnow“ um den Bürgermeister Tiroux mit 8 Sitzen und die Fraktion „Bastion für Recht und Demokratie“ mit 5 Sitzen, wobei auch 2 auf die CDU entfallen.

Eine sogenannte „Bastion“ ist eigentlich eine letzte Zuflucht oder Rückzugsort, mit einer Verschanzung gegen Feinde ausgerichtet. Es bleibt abzuwarten, ob die Fraktion *BRD* in der Gemeinde Pinnow in MV das letzte Bollwerk für Recht und Demokratie darstellt. Die vorgestellten Ziele im Internet, ihre Zusammensetzung und Präsenz in der Öffentlichkeit auf der ersten Sitzung in Pinnow in MV lassen erhebliche Zweifel aufkommen. Die eigentlichen Feinde, gegen die man sich schützen möchte, wurden im Internet klar definiert und dienen nicht so richtig der Rettung des Rechts und der Demokratie, sondern dienen eher dazu, Spaltungen und Bollwerke innerhalb einer Gemeinde Pinnow aufzubauen.

So gab es bereits in den letzten Wahlperioden in der Stadt Crivitz und in der Gemeinde Plate, Demen, Bülow, Dobin am See, Gneven, Raben Steinfeld sowie Suckow, sogenannte „Bürgermeisterfraktion, die mit einer starken Mehrheit“ ausgestattet waren, aber *Bastionen* sind dort nicht entstanden.

Herr Frank Czerwonka konnte sich mit 9 Stimmen durchsetzen. Die Wahl zum 2. Bürgermeister war weniger spektakulär und anscheinend hatte man sich darüber bereits fraktionsübergreifend geeinigt. Frau Karoline Ruth Dorothea Münch (WGP) wurde hier als zweite Bürgermeisterin gewählt.

In der anschließenden Diskussion um die neue Hauptsatzung stellte die Fraktion der offenen Liste einige Anträge und erläuterte diese, welche nicht immer ein Freunden-Taumel bei der Fraktion *Bastion* auslöste, die mit ihren Anträgen zur Änderung scheiterte. Die Erklärungen und Begründungen der Anträge der Fraktion *Bastion* waren zu kurz gefasst und wurden lediglich verwaltungstechnisch und belehrend, aber nicht plausibel erklärt. Der neue Chef der [BRD], Herr Klaus Michael Glaser, verkündete sofort lautstark „die Gelbe Karte – das ist nicht mit uns abgestimmt“ an die andere Fraktionsseite. Es ist schon erstaunlich, dass eine demokratische Forderung zwar als selbstverständlich betrachtet wird, jedoch in der Vergangenheit nicht immer in der eigenen Rolle als Funktionsträger vermutlich umgesetzt wurde. Im Hinblick auf die einzelnen Ausschüsse verliefen einige Vorabgespräche äußerst zügig, sodass die meisten Positionen sofort besetzt werden konnten und hier zeigte sich eine gewisse Kooperation.

Es ist zu hoffen, dass die Fraktion der *Bastion* weiterhin die Zusammenarbeit und das Gemeinwohl im Vordergrund sieht, anstatt die Attacke!

Kommentar/Resümee – der Redaktion

Gute Dinge brauchen Ihre Zeit!

Es ist erstaunlich, dass die Mehrheitsfraktion mit ihrem Motto: „Informieren, Diskutieren, GEMEINSAM GESTALTEN“ bereits mit der Änderung der Hauptsatzung + Geschäftsordnung wesentliche Grundlagen geschaffen hat, um Ihre Ziele zu verwirklichen. So wurde ein Medienbeauftragter gewählt, der für sämtliche Medien (Pinnow-App+ Internetseite) zuständig ist. Überdies ist er eine Art *Pressesprecher* für alle öffentlichen Mitteilungen, an denen alle Gemeindevertreter teilnehmen und ihre Kontrolle ausüben können. Anders als in der Stadt Crivitz, wo die Bürgermeisterin die Medieninhalte (Facebook, Internetseite, Printmedien) bearbeitet und Pressestatements abgibt, auf deren Inhalt niemand Einfluss und Kontrolle hat.

Bei der Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für den Bürgermeister + Stellvertreter hat die Gemeinde Pinnow sich nicht an die neue Entschädigungsverordnung gehalten, sondern ist unter dem Höchstbetrag geblieben und wollte somit ein Signal setzen. Auch soll der Zukunftsausschuss Pinnow 2050 neu ausgerichtet werden, um mehr Bürgerbeteiligung bei Projektentwicklungen für einen Bürgersolarpark oder ein energetisches Dorf zu ermöglichen.

Der Verlust des Postens des 1. Bürgermeisteramtes in Pinnow war für Herrn Klaus-Michael Glaser eine schmerzhafte Enttäuschung, die man während der Sitzung sehr deutlich spüren konnte. Nach einer derart langen Zeit ist es notwendig, sich mit einem Machtverlust einfach auseinanderzusetzen, auch wenn man es nicht gewohnt ist, als CDU-Führungskraft im Kreis LUP nun in der eigenen Gemeinde als Minderheit zu agieren. Es scheint, als ob er unbedingt erneut in den Amtsausschuss des Amtes Crivitz möchte, um wenigstens dort seine Positionen verteidigen zu können.

Folglich hat sich in der Gemeinde Pinnow gleich zum Anfang einiges getan.

Es wird sich zeigen, ob das Vertrauen in die Mehrheitsfraktion der offenen Liste (Wählergruppe) weiterhin ungebrochen ist und welche Darbietungen die Fraktion der „Bastion für Recht und Demokratie“ noch so alles abliefern wird in dieser Wahlperiode.

Ein angenehmer Abend. Jedoch wird die Bürgernähe in der Zukunft bedauerlicherweise Mangelware sein!

07. August -2024/P-headli.-cont.-red./408[163(38-22)]/CLA-244/83-2024

Die Begrüßung war freundlich und die Atmosphäre vermittelte den Eindruck, dass niemand etwas verbergen wollte.

Nach der Ernennung von Heinrich-Hermann Behr zum Bürgermeister machte er in seinem kurzen Statement zum Amtsantritt deutlich, wo seine Schwerpunkte lagen. Er betonte unter anderem, er wolle ein Bürgermeister für alle Ortsteile von Tramm, Göhren, Bahlenhüschen und Settin sein. Was auch immer er damit besonders betonen wollte, bleibt offen. Vielleicht hat es mit der Vergangenheit zu tun.

Die Wähler in Tramm haben sich für die folgenden Fraktionen, CDU mit 13,4 %, DIE LINKE mit 8,7 %, die Wählergruppen der FWT 25,0 %, die UWG mit 22,0 % und die „Alle Gemeinsam“ 30,9 % entschieden. Auch in der Gemeinde Tramm sind die parteilosen Wählergruppen deutlich stärker vertreten als die etablierten Parteien. Nachdem sich alle Fraktionen und Wählergruppen auf die konstituierende Versammlung vorbereitet und gemeinsame Gespräche geführt hatten, fand die Wahl zum ersten und zweiten Bürgermeister sogar offen statt. So ist nicht verwunderlich, dass Herr Maik Schomann von der Wählergruppe der UWG zum 1. Bürgermeister und Frau Britta Eggert von der Wählergruppe „Alle Gemeinsam“ zur zweiten Bürgermeisterin gewählt wurde.

Doch bei der Verabschiedung der neuen Hauptsatzung kam es zu Diskussionen über die Änderungen.

In der Gemeinde Tramm sollen keine beratenden Ausschüsse mehr gebildet werden. Es soll nur noch einen nicht öffentlichen, beschließenden Hauptausschuss und eine Sitzung der Gemeindevertretung geben. Selbst die Rechnungsprüfung übergibt man an das Amt Crivitz. Auch alle Bauvorhaben nach § 36 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben), Stellungnahmen zu Bauvorhaben nach § 69 LBauO M-V und alle Anträge auf Zufahrten bis zur Breite von 5 m entscheidet nun allein der Bürgermeister allein im Einvernehmen mit der Verwaltung des Amtes Crivitz. Lediglich auf der Gemeindeversammlung informiert der Bürgermeister über die Entscheidungen, die er getroffen hat, oder gemeinsam mit dem Amt Crivitz.

Auch auf der letzten verbliebenen öffentlichen Sitzung in der Gemeinde Tramm (Gemeindevertretersitzung) ist es den Einwohnern nicht gestattet, in der Einwohnerfragestunde (Fragen, Anregungen und Vorschläge) bei wichtigen Themen zu aktuellen Tagesordnungspunkten zu sprechen oder Vorschläge zu unterbreiten und Anfragen zustellen. Stattdessen müssen sie im Durchschnitt 2 Monate auf die nächste Sitzung der Gemeindevertretung warten, um ihre Anliegen vorzutragen, sofern das Thema nicht mehr auf der Tagesordnung steht.

Das ist wirklich überwältigend und eigentlich wenig geeignet, um eine Bürgernähe und Bürgerbeteiligung zu fördern? Ob das alles im Interesse des Wählers ist und ob es dem Gemeinwohl dient, bleibt abzuwarten.

Alle diese Maßnahmen wurden begründet durch die Tatsache, dass man vorher noch einen beratenden Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt, Bau/Verkehr und Sicherheit hatte, der manchmal Fristen nicht einhalten konnte gegenüber dem Amt Crivitz und zu wenig Bauanträge gestellt wurden. Es wurde dargelegt, dass dieses sich alles in der letzten Wahlperiode nicht bewährt hat und deshalb soll nun der Bürgermeister oder der nicht öffentliche Hauptausschuss über vieles entscheiden.

Eine äußerst fragwürdige und unverständliche Begründung!

In der anschließenden Abstimmung wurde über die Hauptsatzung abgestimmt und mehrheitlich wurden die Änderungen beschlossen. Die darauffolgende Besetzung des Hauptausschusses und anderer Gremien wurde wiederum sehr einvernehmlich vorgenommen. Zum Schluss des Abends gab es noch ein gemeinsames Foto mit den angereisten Gästen des Amtes (Amtsvorsteherin Iris Brincker, Fachbereichsleiterin – Zentrale Dienste-Frau Iris Lenk und Sachbearbeiter – Tiefbau / Beiträge / Grün-Herr Matthias Beresowski)

Kommentar-Resümee/-die Redaktion

„Demokratie braucht Bürgerbeteiligung, Meinungsaustausch und transparente Entscheidungen. Sie sind das beste Mittel gegen Politikmüdigkeit und Demokratieverdrossenheit.“ Wolfgang Schäuble!

Es ist fraglich, ob eine Zentralisierung der Entscheidungen bei nahezu allen Bauanträgen und Plänen in einer Hand oder in den nicht öffentlichen Hauptausschuss erfolgen zu einem wesentlichen Fortschritt führt in der heutigen Zeit. Damit entledigen sich die Mandatsträger der Verantwortung, ihre Entscheidungen den Bürgern zu erklären oder sie mehr einzubeziehen.

Gerade in Zeiten der Wärmeplanung und des Klimaschutzes sind umfangreiche Bürgerbeteiligungen und Diskussionen mit den Einwohnern notwendig. Es bleibt unverständlich, warum der Bauausschuss, der für Sicherheit und Gemeindeentwicklung sowie Umwelt und Verkehr zuständig war, nun abgeschafft wurde, weil die Bürger bei diesem Thema deutlich mehr in der Zukunft hätten einbezogen werden können.

Es ist sicherlich nicht ohne Grund, dass sich Bürger in der Vergangenheit an die Sitzung des Landkreises LUP aus Tramm gewandt haben, um dort ihr Anliegen vorzutragen und sich Gehör zu verschaffen. Das wird in der Zukunft wahrscheinlich noch mehr geschehen. 

Politik muss erklärt werden, deshalb ist die Diskussion mit den Bürgern über komplexe und komplizierte Themen in der heutigen Zeit von großer Bedeutung, insbesondere wenn die Einwohner nicht auf öffentlichen Sitzungen zu den aktuellen Tagesordnungspunkten bei Themen sprechen dürfen. Gerade in kleinen Gemeinden ist die Bürgerbeteiligung wichtig.  Es ist nicht sinnvoll, die Diskussionen mit Einwohnern zu beschränken, indem man die Anzahl der beratenden Ausschüsse reduziert und sich stattdessen mehr auf die kommunalpolitischen und verwaltungsrechtlichen Aspekte fokussiert.

Politikverdrossenheit und Demokratieverdrossenheit können die Folge sein!

Die einen sagen „was für ein Skandal“, die anderen sagen „was für ein Sumpf“. Welche Aussage ist jedoch korrekt?

02.August -2024/P-headli.-cont.-red./406[163(38-22)]/CLA-242/81-2024

Von den Wählern wurde Alexander Gamm und seiner Partei die LINKE sowie dem Bürgerbündnis BFC abgestraft, doch nun ist er auferstanden, mithilfe der Wählergruppe der CWG, in der auch seine Ehefrau ist!

Ist der neue Bauausschuss wie der alte vor der Wahl? Raten Sie einmal, wer vermutlich Vorsitzender des Bauausschusses in Crivitz werden soll, bei vier CWG-Stimmen und drei anderen im Bauausschuss? Das ist eigentlich mathematisch ganz klar ersichtlich. Herr Alexander Gamm (Ehemann von Frau Brusch-Gamm und auf Facebook unter *Paul Hermann* unterwegs und Unterstützer der Partei des BSW)wird sich wahrscheinlich als Vorsitzender etablieren, da die CWG – Anhänger als politisch sehr linientreu gelten und ihn sicherlich wieder wählen werden. Was auch immer kommen mag! Gemäß dem Motto: *immer die Augen zu und durch*!  Aber „Wen interessiert das“ schon, schließlich geht es primär nur um den Erhalt und die Ausübung einzelner Machtpositionen und Posten!

Wahrscheinlich war er auch bei seinen Genossen in der Partei DIE LINKE in Ungnade gefallen, die einerseits nicht mehr für die Wahl 2024 in Crivitz kandidierten und andererseits ihn auch nicht mehr zur Wahl aufstellen wollten. Es ist anzunehmen, dass es zu einer Vielzahl von Ereignissen innerhalb der Partei gekommen ist. Vermutlich erinnerte man sich noch an das legendäre Spektakel im Vorwahlkampf mit seinem Brandbrief vom Dez. 2018 (Vorwahlkampf), wo er seine Genossen mächtig unter Druck setzte. Im Juni 2024 präsentierte er sich jedoch zwar weiterhin im roten Gewand, aber auf Fotos als Mitglied *des Bündnisses für Crivitz* und kandidierte erneut für die Stadtvertretung. Allein der ehemalige Kollege Hans-Jürgen Heine und Gründer des *Bündnisses für Crivitz* hat ihm bei seiner Kandidatur für die Stadtvertretung 2024 geholfen.

Aufgrund seiner frühzeitigen und parallelen Teilnahme an zahlreichen Unterstützertreffen der Partei des BSW war er jedoch weiterhin bestrebt, eine eigene Ortsgruppe des BSW in Crivitz zu gründen, um irgendwie eigenständig an der Wahl 2024 teilzunehmen. Es war sogar vorgesehen, dass er der Spitzenkandidat der Ortsgruppe des BSW in Crivitz wird, wie es aus gut informierten Unterstützerkreisen berichtet wurde. Jedoch blieb ihm eine Mitgliedschaft in der Partei des *BSW* bis zur Wahl verwehrt und nur Mitglieder dürfen kandidieren! Die BSW-Partei trifft eine äußerst mysteriöse Mitgliederauswahl, die einerseits verständlich ist, andererseits jedoch streng geheim bleibt. „Die BSW-Partei achtet peinlich genau darauf, Schwärmer, Glücksritter, Irrlichternde und AfD-U-Boote zu vermeiden.“ Herr Christian Grimm hat dies in seinem Artikel verständlich beschrieben. Sie nimmt stets eine Distanz zu skandalträchtigen Personen ein, die ihren eigenen Ruf beeinträchtigen könnten.

Nun kam die Wahl im Juni 2024 und der Souverän hat gewählt und entschieden. Der Ausgang der Wahl war für Herrn Alexander Gamm anders als erwartet. Er hatte wohl die Stimmung der Wähler gänzlich falsch eingeschätzt und konnte auch mit seiner eigenen Persönlichkeit beim Wähler nicht überzeugen. Es war ein schreckliches Desaster für Herrn Alexander Gamm, der lediglich 67 Wählerstimmen von den 7978 gültigen Stimmen erhielt und auf Rang 33 von den insgesamt 49 Kandidaten landete. Sicherlich war er schon zu sehr vom verwaltungstechnischen System vereinnahmt worden und aktiv in dem politischen Überbau tätig, ohne ständig den Kontext mit den Bürgern zu suchen. Und so war wohl der Traum von Ämtern und Macht ausgeträumt, er erreichte keine direkte Wahl in die Stadtvertretung.

Auch aus der Position eines *Nachrückers – Stadtvertreter* im eigenen Bündnis für Crivitz sind die Kandidaten noch zu zahlreich. Zudem gibt es einen Widerstand innerhalb des Bürgerbündnisses (BfC) Crivitz gegen die *Benennung als sachkundiger Einwohner* für Herrn Alexander Gamm in einem Ausschuss der Stadt Crivitz sodass die Benennung nicht wirklich gelang. Es ist offensichtlich, dass andere Mitglieder des Bündnisses als sachkundige Einwohner benannt wurden, was das Drama bestätigt. Angeblich soll Herr Gamm schon aus dem Bündnis ausgetreten sein, wie es aus Mitgliederkreisen heißt. Bei der Partei des BSW geht es mit seiner Mitgliedschaft ebenfalls nicht so richtig voran, wie aus Unterstützerkreisen bekannt wurde.

Eine verfahrene Lage, jedoch nahte die Rettung von der Wählergruppe der CWG aus der auch seine Ehefrau (Frau Britta Brusch-Gamm) kandidierte und bereits Bürgermeisterin wurde. Die CWG hat Herrn Alexander Gamm kurzerhand als sachkundigen Einwohner in den Bauausschuss einfach benannt und somit wird er auch bald wieder auf seinen alten Posten präsent sein. Man kennt sich untereinander hervorragend, deshalb spielt das Wahlergebnis nur eine sehr untergeordnete Rolle. Es ist offensichtlich, dass er erneut die Leitung des Bauausschusses übernimmt, um anschließend an den öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungen der Stadtvertretung teilzunehmen und um somit ein Rede- und Antragsrecht zu erhalten.

Dann ist es endlich wieder möglich, seinen geistigen Szenejargon, den man seit Jahren kennt, wieder zu hören, der bereits zu einigen Strafanzeigen von Bürgern geführt hat.

Kommentar/Resümee der Redaktion

„Wer wirklich demokratisch denkt, muß Achtung vor dem anderen, vor dessen ehrlichen Wollen und Streben haben.“ Konrad Adenauer.

Was ist das für ein Schauspiel und eine Parade, die man hier in Crivitzer Stadtparlament beobachten kann? Politikinteressierte so wie Herr Alexander Gamm ohne Anschluss leben ihre hochflexiblen Meinungen beim intensiven *Parteihopping* aus. Einige verirren sich dabei jedoch gänzlich. Es ist wichtig, die Art und Weise zu analysieren, wie Herr Alexander Gamm als Bauausschuss-Chef in der Vergangenheit mit den Bürgern umgegangen ist, die eine andere Meinung zu bestimmten Themen hatten.

In der Vergangenheit wurde kein Raum für den Bürger oder Dialog geschaffen; so wollte Herr Alexander Gamm den Bürger anleiten, dirigieren und maßregeln, aber sich nicht in die vorher festgelegten Regeln und Richtlinien hineinreden lassen. Bis jetzt ist kein Dialog zustande gekommen, geschweige denn, dass Bürger mit anderen Meinungen sprechen dürften; sie wurden allenfalls als dumme Zuhörerschaft in Versammlungen dargestellt. Das wurde noch einmal durch das Wahlergebnis im Juni 2024 deutlich. Der Wähler hatte Herr Alexander Gamm wegen schlechter Leistungen mit nur 67 Stimmen abgewählt. Aber, einige Protagonisten sind einfach nicht in der Lage, loszulassen.

Ihr gesamtes Engagement wird aufgewendet, um Kontrolle oder Einflussnahme zu erlangen oder Netzwerke zu übernehmen, um möglicherweise zusätzliche Mittel zu beschaffen. Natürlich geht es wieder einmal nur um Posten, Geld und Aufträge. Es ist bedauerlich, dass der Wähler, der auch Schlechtleistungen abgestraft hat, erneut betrogen wird, indem die gleichen Personen erneut wieder an Schlüsselpositionen der Macht sitzen wie zuvor.

Hätte der Wähler vorab davon Kenntnis benommen, wäre die Wahl sicherlich anders verlaufen. Die Ausübung von Machtbefugnissen in Wahlämtern ist von einer gewissen Endlichkeit gekennzeichnet, was die Bürger bei den kommenden Wahlen erfreuen wird. 

Nach der Wahl ist vor der Wahl!

Auf der konstituierenden Sitzung wurde das Arroganz-Prinzip der SPD + CDU-Fraktion überdeutlich!

31.Juli -2024/P-headli.-cont.-red./405[163(38-22)]/CLA-241/80-2024

Hochmut kommt vor dem Fall!

Es war ein herrlicher Sommertag mit Temperaturen bis 24 °C außerhalb des Atriums der Naturgrundschule Plate, aber innerhalb herrschte eine frostige Atmosphäre bei der konstituierenden Sitzung der Gemeinde Plate.

Aufgrund des in der SVZ veröffentlichten Artikels „Ärger um Briefwahlunterlagen“ (Redakteurin Katja Müller) war die Stimmung im Vorfeld zur Versammlung ohnehin angeheizt. Die Redakteurin hatte sicherlich den Blick für das Wesentliche bei Ihrem Artikel vergessen, da der veröffentlichte Einspruch zur Stichwahl im Kontext betrachtet werden sollte.

Zitat: „Zunächst wurde mir bekannt, dass diverse Plater Einwohner sich bei der Schweriner Volkszeitung über zu spät, also erst am Freitag, den 21.06.2024, zugestellte Wahlunterlagen beschwert haben.“ Hier wird ein denkbarer Anlass für den Widerspruch genannt und ein andererlautete: „Darüber hinaus wurde in Sportgruppen und durch den Austausch mit Einwohnern besprochen, dass eine kurzfristige Anmeldung zur Briefwahl nicht möglich gewesen sein soll.“( veröffentlichter Einspruch @Allris-Sitzungsunterlagen). Dies ist lediglich eine kurze Darstellung der etwaigen Beweggründe für den Einspruch.

Auch das Amt Crivitz hat den Einspruch und eine Stellungnahme bereits veröffentlicht und die Vorgänge aus Ihrer Sicht in einer Beschlussvorlage geschildert. In den veröffentlichten Artikeln der SVZ vom 26.07.2024 wird zum genauen Inhalt des Einspruches zu wenig Bezug genommen. Liebe SVZ, eine genaue Recherche ist zwar nicht immer einfach, doch manchmal ist es notwendig, vor dem Drucken zu recherchieren!

Die Zählgemeinschaft der Fraktionen der SPD + CDU haben gleich zu Beginn (9 von 15 Stimmen) gemeinsam das Postengeschacher für den 1.+2. Bürgermeister für sich entschieden, ohne auch nur einen Zweifel daran aufkommen zu lassen, wer hier in den kommenden 59 Monaten das Sagen haben wird.

Herr Niels Ihde wurde zum 1. Bürgermeister (CDU) gewählt und zur 2. Bürgermeisterin Frau Marion Funk (SPD).  Bisher bekleidete Frau Funk das Amt einer 1. Bürgermeisterin, doch anders als vor fünf Jahren war sie dieses Mal bei ihrer eigenen Wahl anwesend. Damals wurde sie erst am 26.08.2019 vereidigt und ernannt.  Der Unterlegene war in beiden geheimen Abstimmungen Herr Mario Gohde von der Wählergemeinschaft WGP. Die Zählgemeinschaft der Parteien zeigte keinerlei Entgegenkommen bei der Besetzung eines zweiten Bürgermeisters für das Wählerbündnis WGP. Manche Protagonisten sind nicht in der Lage, sich von der Machterhaltung zu lösen!

Dies zeigt sich auch in dem kurzen Statement des 1. Bürgermeisters Niels Ihde, in dem er betont, man wolle sachlich zusammenarbeiten, „wenn die Anträge der WGP vernünftig sind“, so könne man diesen auch folgen. Er wirkte auf dieser ersten Veranstaltung sehr angriffslustig, was sich in der Haltung zum Einspruch und in den Anfragen zur Person der Bürgermeisterin widerspiegelte.

Als Zuschauer konnte man den Eindruck gewinnen, dass sich die Fraktionen vorher nicht übergreifend abgesprochen hatten und dass auch nicht wollten. Schon an der Sitzordnung war zu erkennen, welche Haltung die Zählgemeinschaft der SPD+CDU-Fraktion (SPD inmitten der CDU-Fraktion) als gemeinsame Front (im Bild rechts) direkt gegenüber der Wählergruppe der WGP eingenommen hatte.

Die SPD-Fraktion stellt den Königsmacher für die CDU-Fraktion dar, da sie zwei Mandate und die CDU sieben Mandate stellt und sich gegen die Wählergruppe der WGP mit nur sechs Mandaten durchsetzt. Dies ermöglicht der SPD-Fraktion, dem einen (CDU) oder dem anderen (WGP) die Rolle des Siegers zuzuweisen; früher galt das als sogenannte Rolle der FDP, jedoch nur auf Bundesebene. Durch die verlässliche Mehrheit in den Ausschüssen der Zählgemeinschaft von SPD + CDU und den 1. und die 2. Bürgermeisterin ist SPD- Fraktion sicherlich fest an die Zustimmung und Gunst der CDU-Fraktion gebunden. Macht bedeutet eben nicht nur Abhängigkeit!

Bei der Niederschlagung des Widerspruchs/Einspruch gegen die Wahl des Bürgermeisters hatte die CDU-Fraktion bereits einen Schuldigen benannt, nämlich das Amt der Zukunft Crivitz. Herr Niels Ihde bot eine angriffslustige und publikumswirksame Darbietung. Er möchte noch einmal die internen Abläufe des Amtes Crivitz überprüfen und verwies auf die Verantwortung des Amtes in Vorbereitung auf die Stichwahl. In seiner Stellungnahme äußerte das Amt Crivitz seine Bedenken bezüglich des Einspruches nach den gesetzlichen Bestimmungen und äußerte auch Kritik an den übergroßen Tönen der CDU-Fraktion. Schließlich wurde der Widerspruch mit großer Mehrheit abgewiesen.

Als im folgenden Tagesordnungspunkt zu Anfragen von Herrn Niels Ihde, auch noch die Beschäftigung der Bürgermeisterin in Schwerin nachgefragt wurde, bestätigte sich das frostige Klima in der Sitzung und die Vorabkonfrontation, welche die CDU-Fraktion eingenommen hatte.

Die neue Bürgermeisterin zeigte sich hingegen sehr selbstbewusst und konnte nicht eingeschüchtert werden. Sie hat sich bereits in der ersten Sitzung wacker geschlagen und bringt frischen Wind in die Gemeinde Plate. Das ist ein gutes Zeichen!

Kommentar/Resümee – die Redaktion

„Bürger nehmen immer öfter die Politik in ihre eigenen Hände. Erstens, weil sie mitreden wollen, und zweitens, weil nur so neue Ideen in die erstarrte, ritualisierte Debatte der professionellen Politiker gebracht werden können.Walter Osztovics /Journalist.

Was für eine Darbietung für den Wähler in der Gemeinde Plate!

Wie auch immer der Start in die neue Wahlperiode für die CDU+SPD-Fraktion als Mehrheitsfraktionen bewertet werden sollte, so war er an Peinlichkeiten kaum zu übertreffen. Die Begierde ist ein leidenschaftliches Verlangen, aber einige Darsteller verleihen diesem Begriff durch ihr Handeln und ihren unbedingten Postenerhalt eine gänzlich neue Gestaltungsmöglichkeit in allen Lebensbereichen.

Es gibt einige Akteure, die nicht in der Lage sind, loszulassen. Ihr gesamtes Engagement wird dafür verwendet, die Kontrolle oder Einflussnahme zu erlangen oder Netzwerke zu übernehmen, um möglicherweise zusätzliche Mittel zu beschaffen, als eigentlich notwendig. Selbstverständlich geht es erneut ausschließlich um Posten, Geld und Aufträge.

Die Wählergruppe der Gemeinde Plate (WGP) hat sicherlich gute Ansätze und Ideen, um zum Gemeinwohl beizutragen, doch die WGP erneut ins Abseits zu stellen, weil die Mitglieder der WGP nicht in Parteien organisiert sind, verhindert Veränderung und alles bleibt dadurch wie immer beim Alten.

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen allen Fraktionen wäre vorteilhafter, als bei der ersten Sitzung eine Dominanz der etablierten Parteien zu erleben, die die Wähler in 59 Monaten bestimmt nicht vergessen werden.

Nach der Wahl ist vor der Wahl!

Nach der Anerkennung des Status wächst das Bedürfnis in Schwerin nach mehr Städtetouristen und internationaler Bekanntheit!

28.Juli -2024/P-headli.-cont.-red./404[163(38-22)]/CLA-240/79-2024

Liebe Stadtmarketing-Agentur aus Schwerin, jetzt beginnt die Arbeit erst richtig für die kommenden Jahre!

Es ist eine Verpflichtung der Politik und der Kommunalvertreter, noch mehr in das „UNESCO-Weltkulturerbe“ in Schwerin und die Infrastruktur zu investieren.

Bisher sind auf der UNESCO-Welterbeliste n die Hansestädte Wismar und Stralsund aufgeführt. Die alten Buchenwälder im Müritz-Nationalpark und auf der Insel Rügen haben den Status eines Weltnaturerbes. Die Bestrebungen, Schwerin auf die Welterbeliste zu setzen, sind bereits mehr als 20 Jahre alt.

Das Residenzensemble ist ein Beispiel für den Historismus, der verschiedene Stile verbindet. Das Schloss am See in Schwerin ist das Herzstück des Ensembles. Mitte des 19. Jahrhunderts veranlasste Großherzog Friedrich Franz II. den Umbau des Palastes, um die Geschichte des Hauses Mecklenburg-Schwerin hervorzuheben. Das Welterbe umfasst neben dem Schloss, ein Theater und Kirchen auch Militärgebäude, einen Bahnhof, eine ehemalige Schule für höfische Beamte, ein Palais, Wohnhäuser und einen Krankenpferdestall. In Schwerin entstand ein harmonisches Ensemble aus Architektur, Gebäuden und Parks, das die gesamte Infrastruktur des höfischen Lebens und der romantischen Ästhetik des 19. Jahrhunderts widerspiegelt.

Nun ist es endlich so weit, nach einer langen Zeit der intensiven Aktivitäten des Welterbe-Schwerin-Fördervereins. Die Mitglieder des Vereins möchten dieses Ereignis gemeinsam feiern und würdigen es mit einem vereinsinternen „Welterbefest“, zu dem der Vorstand eingeladen hat.

Dieses Fest soll ein kleines Dankeschön an alle Mitglieder und Unterstützer des Vereins sein, die sich in den vergangenen Jahren für die Bewerbung der Welterbe-Bewerbung so sehr engagiert haben. Dieser Einsatz und die Unterstützung sind für den Verein, die Stadt Schwerin und die Region von großer Bedeutung! Aber es geht auch um die Frage, was aus der engagierten Bürgergesellschaft möglicherweise in Zukunft zum Thema Welterbe beitragen werden kann.

Kommentar/Resümee- der Redaktion

„Wir sind Welterbe“ Welterbe Schwerin Förderverein

Nachdem 1918 die Monarchie in Deutschland geendet hatte, wurde das Schloss in Staatsbesitz umgewandelt. Seitdem wurde es unter anderem als Museum, Lazarett, Hauptquartier des sowjetischen Militärs und pädagogische Schule genutzt. Seit Herbst 1990 dient es wieder als Regierungssitz: Neben dem Schlossmuseum befindet sich hier der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern.

Die besondere Verantwortung des Landtags besteht darin, einen Landtagssitz zu besitzen, der gleichzeitig UNESCO-Weltkulturerbe ist, und die Verpflichtung, die Erhaltung auch in Zukunft zu gewährleisten.

Es ist wichtig, dass die Förderung, Erhaltung und der Schutz der Welterbestätten in Mecklenburg-Vorpommern stets im Vordergrund stehen.

Ab dem 10. Juni 2024 wird die Ära der „deutlich entspannten Debattenkultur“ im Amtsausschuss von Crivitz endlich beendet sein!

10.Mai -2024/P-headli.-cont.-red./373[163(38-22)]/CLA-210/48-2024

10 Jahre lang war ein Pilotprojekt oder genauer gesagt eine Ausnahmegenehmigung für die Bildung eines beschließenden Hauptausschuss“ im Amtsausschuss des Amtes Crivitz erlaubt.

Nun aber hat der Landtag bereits am 24.04.2024 ein Gesetz zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts in MV verabschiedet, welches schon am 10. Juni 2024 in Kraft tritt. In diesen wird geregelt, dass Ämter, die mehr als 19 Mitglieder haben, einen Hauptausschuss bilden können. Bis zuletzt haben das Amt Crivitz und Vertreter des Städte- und Gemeindetages (Was für ein Zufall!) dafür gekämpft, dass die Hürden für die Schaffung eines beschließenden Hauptausschusses in Ämtern schon ab 15 Mitgliedsgemeinden gelten sollten. Der Landtag MV und das Ministerium haben diesem Vorschlag nicht entsprochen. Daher muss die Hauptsatzung des Amtes Crivitz spätestens im August 2024 im Amtsausschuss mit seinen neu gewählten Mitgliedern geändert werden. Endlich können dann wieder rege Diskussionen im Amtsausschuss stattfinden.

Das Amt Crivitz besteht aus 16 Gemeinden und der Stadt Crivitz (insgesamt: 17 Kommunen). Der Amtsausschuss ist gemäß § 134 Abs. 2 KV M-V für alle wichtigen Angelegenheiten des Amtes verantwortlich. Die Kommunalverfassung sah die Bildung eines beschließenden Hauptausschusses auf Amtsebene bis zum April 2024 nicht vor. Nach der Fusion des Amtes Crivitz im Jahr 2014 bestand der Amtsausschuss aus 32 Mitgliedern. Folglich waren sämtliche wichtigen Entscheidungen in diesem relativ großen Gremium zu treffen. Zu dieser Zeit gab es noch großartige Debatten und wirklich gewinnbringende Beteiligungen, darunter viele begeisterte Gäste und Einwohner aus den Gemeinden.

Dies führte jedoch bei einigen Beteiligten zu Frustrationen und man wollte eine schnellere Umsetzung erforderlicher Entscheidungen und viel weniger Diskussionen. Daher beschloss man im Amtsausschuss am 12.03.2014, einen Antrag auf eine zeitlich begrenzte Ausnahme-genehmigung gemäß § 42b KV M-V zur Bildung eines beschließenden Hauptausschusses für eigene Angelegenheiten zu stellen. Das Innenministerium MV genehmigte am 22. April 2014 eine Ausnahme von den Bestimmungen des § 136 Abs. 1 Satz 1 KV MV mit folgenden Nebenbestimmungen für das Amt Crivitz:

1.  Die Ausnahme wird befristet bis etwa 25.05.2019.

2. Die Regelung in § 42 b KV M-V (Einführung des beschließenden Hauptausschusses) stellt eine Experimentierklausel dar, die es zu überprüfen gilt, ob sie für andere und zukünftige Ämterfusionen geeignet ist.

Es wurde zwar der beschließende Hauptausschuss für die Bürger zugänglich gemacht, jedoch wurde streng darauf geachtet, dass die Bürger keine Äußerungen zu den anstehenden Tagesthemen tätigen durften. Viele Diskussionen im Amtsausschuss verstummten daraufhin plötzlich, da der elitäre Kreis des Hauptausschusses viele Entscheidungen bereits vorab getroffen hatte und nur noch einige marginale Restdiskussionen übrigblieben. Die Situation wurde von der Amtsausschussspitze auch als eine Form der deutlich entspannten Debattenkultur“ bezeichnet und hochgepriesen. Im Laufe der Zeit nahmen aber die Besucher im Amtsausschuss ab und die Presseberichte wurden auch immer spärlicher.

Als nun im Jahr 2019 erneut die Kommunalwahl anstand, setzte sich Herr Klaus-Michael Glaser (1. Stellvertreter in eigenem Wirkungskreis der Amtsvorsteherin – Amt Crivitz und Referent im Städte- und Gemeindetag MV e. V.) kurz vor Auslaufen der Befristung für einen erneuten Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung bis 2024 ein. Die Erprobung eines beschließenden Hauptausschusses soll während der Wahlperiode von 2019 bis 2024 fortgesetzt werden. Aufgrund des Vertrauens in die Arbeit des Hauptausschusses und der Vorbereitung wichtiger Entscheidungen des Amtsausschusses durch den beschließenden Hauptausschuss sei eine breite politische Debatte auf zwei Ebenen gewährleistet. „Insgesamt war eine deutlich entspanntere Debattenkultur zu beobachten.“ (Evaluation der Erprobung-2014) „Der Verzicht auf einen solchen beschließenden Ausschuss sei für das Amt im Grunde genommen nicht mehr vorstellbar.“ (Dr.8/3388)

Und so empfahl man der Landesregierung, den Beschluss eines beschließenden Hauptausschusses auf Amtsebene generell zu ermöglichen. Zum wiederholten Mal hat das Innenministerium die Ausnahme von den Regelungen des § 136 Abs. 1 Satz 1 KV M-V bis 2024 genehmigt. Und so wurden die Befugnisse des beschließenden Hauptausschusses bis 2024 immer mehr erweitert, sodass er letztlich über viele Dinge selbst ohne den Amtsausschuss entscheiden konnte.

Nun aber hat der Landtag MV am 24.04.2024 in seiner Drucksache 8/3388 entschieden. Die Erfahrungen von dem Amt Crivitz zeigen: Ein beschließender Hauptausschuss für Ämter mit vielen Mitgliedern kann durchaus gut sein, um Probleme zu lösen, die nicht so wichtig sind, dass sie vom Amtsausschuss alleine entschieden werden müssen.

Es wird jedoch als zu wichtig angesehen, die Angelegenheiten alleine in die Hände der Amtsvorsteherin und damit der Amtsverwaltung zu legen. Insofern konnte die von dem Städte- und Gemeindetag MV e. V. vorgeschlagene Erweiterung des Kreises der zur Bildung eines Hauptausschusses berechtigten Ämter durch Absenkung der hierfür erforderlichen Mitgliedszahl des Amtsausschusses von 19 auf 15 nicht berücksichtigt werden.“.   

…….“ In der Größenordnung von bis zu 19 Mitgliedern des Amtsausschusses ist daher nicht von einer denkbaren Beeinträchtigung der Handlungsfähigkeit des Kollegialorgans auszugehen, sodass bis dahin an einer Beschränkung der Organisationshoheit auf die Bildung von lediglich beratenden Ausschüssen festgehalten werden soll.“(Dr.8/3388)

Kommentar/Resümee

„Sei geduldig, wenn du im Dunkeln sitzt. Der Sonnenaufgang kommt.“ Rumi

In den vergangenen zehn Jahren fand der beschließende Hauptausschuss des Amtes Crivitz immer wieder in den Räumlichkeiten des Amtes Crivitz statt, zu denen er regelmäßig etwa sechs öffentliche Sitzungen im Jahr abhielt. Die Zahl der Einwohner, die an der Sitzung teilnahmen, war in der Vergangenheit sehr gering und kann an zwei Händen abgelesen werden.

So waren beispielsweise von Januar 2022 bis Mai 2023 keine Einwohner anwesend. Wie gewohnt waren die Sitzungsteilnehmer unter sich und das Erstaunen war groß, als plötzlich einmal Einwohner auftauchten. Die Versammlungen nahmen plötzlich einen gänzlich anderen Verlauf und es war eine Zurückhaltung mit persönlichen Meinungen zu erkennen. Das Reisefieber ist auch seit Juli 2022 bei der neuen Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker als Ausschussvorsitzenden angekommen. Man wechselt plötzlich häufiger die Tagungsorte, die neue Reisekostenverordnung macht es eben möglich. Wie bereits erwähnt, war man nahezu immer unter sich.

So konnte der beschließende Hauptausschuss eigenständig über Personalentscheidungen (Einstellungen, Höhergruppierungen, Beförderungen, Kündigungen) entscheiden; Vergabe von Aufträgen innerhalb der Wertgrenzen von 10.000 € bis 30.000 € erteilen und die Aufnahme von Krediten im Rahmen der Haushaltssatzung innerhalb der Wertgrenze von 50.000 € bis 100.000 € aufnehmen, um nur einige Beispiele zu nennen.

Es ist erfreulich, dass nun das oberste Willensbildungsorgan, also der Amtsausschuss, über alle diese Entscheidungen wieder selbst bestimmen kann. Dann werden bestimmt auch mehr Bürger den Amtsausschuss besuchen und die Presse auch über endlich wieder lebendige Diskussionen berichten können. „Die Demokratie lebt auf Dauer nur, wenn wir alle miteinander im Gespräch bleiben. Niemand komme ohne Kompromisse aus.“ Stephan Harbarth- Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

Nichts Böses sehen, nichts Böses hören und nichts Böses sagen! Ganz einfach Augen zu und alles durchwinken vor der Wahl im Juni 2024!

25.April -2024/P-headli.-cont.-red./369[163(38-22)]/CLA-206/44-2024

So oder so ähnlich könnte man das Verhalten der Verbandsvertreter der Parteien DIE LINKE / SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Verbandsversammlung des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg bis zur Abstimmung über den Ausbau von Onshore-Windparks am 24.04.2024 in Ludwigslust beschreiben. Gleichzeitig wurde das öffentliche Forum genutzt von den Parteien, um sich im Kommunalwahlkampf in Szene zu setzen, um zusätzliche Änderungsanträge zu stellen. Obwohl allen Beteiligten klar war, dass vor der Wahl im Juni 2024 noch eine Mehrheit im Planungsverband von SPD+LINKE und Bündnis 90/Die Grünen besteht.

Die Probleme des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg bei der Windenergie sind hausgemacht. Das Ganze zieht sich bereits seit 2014 hin und mittlerweile befindet sich der Verband in einem Scherbenhaufen seiner eigenen Handlungen! Der ehemalige Vorsitzende des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, Rolf Christiansen und sein Stellvertreter Thomas Beyer (beide SPD-Fraktion) haben vor etwa 7 Jahren einen Beschluss im Verband mit herbeigeführt, ein ganz bestimmtes Windeignungsgebiet zu streichen. Gegen diese Herangehensweise wurde erfolgreich geklagt, wegen eklatanter verwaltungsrechtlicher Fehler. Seitdem wird an diesem Plan (in bisher drei Entwürfen) herumgebastelt, mit fatalen rechtlichen Folgen. Der bisherige dritte Planentwurf hat bislang keine Rechtskraft oder eine vergleichbare Zielsetzung. Eine neue, überarbeitete Windparkplanung (aktuell 4. Planentwurf), der sowohl neue Flächen als auch stark aufgeweichte Artenschutzkriterien nach der neuesten Gesetzgebung berücksichtigt und ein neues Kriterium, die „Netzintegrationsfähigkeit“ berücksichtigt, soll nun bis 2032 die Rettung vor der Wahl im Juni 2024 sein.

Der Planentwurf wurde mit seinen 73 Windeignungsgebieten vorgestellt, wobei 53 Gebiete aus dem vorherigen Entwurf von 2021 enthalten sind und ca. 20 neue Gebiete, die auch schon einmal im ersten Entwurf 2016 enthalten waren, aber durch das neue Windflächenbedarfsgesetz 2022 eben jetzt wieder neu einzuplanen sind. Daher liegt man im Planungsverband seit 12 Monaten im Streit, da das neue Wind-an-Land-Gesetz von 2022 nur eine Flächenausweisung von 1,4 % der Planungsfläche bis 2027 vorsieht und bis 2032 eben weitere 0,7 %. Im November 2023 beschloss aber der Planungsverband, alles auf einmal und gemeinsam zu planen.

Die Mehrheit der SPD, die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben sich hier durchgesetzt, also insgesamt 2,1 % der Regionalfläche (soeben 73 Windgebiete) sofort zu planen. Das bedeutet, wo bereits Netzverknüpfungspunkte und Stromleitungen existieren (früher Umspannwerke) oder neue geplant sind, sollen verstärkt Solar- und Windeignungsgebiete ausgewiesen und geplant werden.

Herr Justus Garbe stellte in dem Umweltbericht die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und die Prüfung der Umweltverträglichkeit der 73 neuen Windgebiete vor. Der Fokus der Untersuchung lag auf dem KLIMASCHUTZ in nationaler und internationaler Zielsetzung. In der Abwägung der auszuweisenden 73 Gebiete dominierte das überragende öffentliche Interesse.  Er geriet jedoch lediglich bei der Darstellung der Datenbasis für die Umweltprüfung in Schwierigkeiten, da hier nur ein Teil der Daten erfasst wurden. Das soll bedeuten, dass für das Schutzgut Pflanzen und Tiere (Artenschutz) nur Daten über den Bestand des Seeadlers, Fischadlers, Wanderfalke und Weißstorch erfasst wurden. Teilweise wurden die Bestände von Rotmilan, Fischadler und Wiesenweihe im Januar 2024 nachgeliefert, aber über den Bestand vom Schwarzmilan, Wiesenweihe, Mäusebussard und Wespenbussard sind keine Daten im Bericht enthalten. Dies löste bei den Zuhörern ein mächtiges Raunen aus und auch die anwesenden Planungsbüros schüttelten nur mit dem Kopf.

Drei Änderungsanträge wurden insgesamt zum vorliegenden Beschlussentwurf gestellt, einmal von der SPD-Fraktion, dann vom Landkreis LUP und der CDU-Fraktion. Die SPD-Fraktion zog ihren Antrag zurück, weil er dem Landkreisantrag von LUP entsprach und nur noch der CDU-Antrag übrigblieb.

Der Landkreisantrag LUP sah vor, eine Gebietskulisse von 2,1 % der Regionalfläche für Windparks sofort auszuweisen, jedoch zunächst mit 1,4 % und weiteren 0,7 % bis zum Jahr 2032 freizugeben. Im Verfahren selbst wurde dann um eine rechtliche Würdigung der Fachaufsicht gebeten. Alles war sehr schwammig formuliert und bedeutet, dass man alles so tut, wie vorgesehen. Man überprüft lediglich, ob alles korrekt ausgeführt wird.

Der CDU-Antrag war schon deutlicher und verlangte keine sofortige öffentliche Auslegung der jetzigen Planungen, sondern einen überarbeiteten Entwurf zum Ende des Jahres fertigzustellen, wo nur 1,4 % bis 2027 der regionalen Fläche überplant werden sollen. Im Anschluss sollte dann erst einmal der Bedarf an weiteren Windparkplanungen ermittelt werden, bevor die restlichen 0,7 % der Regionalfläche überplant. Die Darstellung wurde als realistisch angesehen, da alles andere lediglich ein übereilter Gehorsam wäre, der lediglich den Investoren und Landeigentümern zugutekäme und Belastungen für Natur und Bürger bedeutet würde. Aufgrund fehlender Stromnetze ist es ohnehin unmöglich, den dann überschüssigen produzierten Strom weiterzuleiten.

Diese Herangehensweise erschien logisch, löste aber bei den Parteien der SPD, der Linken und Bündnis 90/Die Grünen einen regelrechten Angriff auf die CDU-Fraktion aus. Die SPD-Fraktion warf der CDU vor, *Populismus* zu betreiben, und der Vorstand warf der CDU vor, hier unwahre juristische Darstellungen zu präsentieren. Die Fraktion DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen haben sich noch deutlicher geäußert. Die Fraktion der Grünen kritisierte die CDU als *Realitätsverweigerer* und lobt die Bundes- und Landesregierung sowie den Vorstand des Planungsverbandes und wies auf die Auswirkungen von Hochwasser und Dürre hin.

So kam es, dass der CDU-Antrag abgelehnt wurde, sowohl von Iris Brincker (Amtsvorsteherin Amt Crivitz) als auch von der Mehrheit der SPD+ Linken+ Bündnis 90/Die Grünen mit insgesamt 25 *Nein*-Stimmen von ca. 40 Anwesenden. Die Mehrheitsfraktionen von SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten ebenfalls der öffentlichen Auslegung und sofortigen Planung der 73 Windeignungsflächen zu, mit 26 *JA*-Stimmen, darunter auch Iris Brincker.

Die öffentliche Auslegung des neuen Planes für die 73 Windparks erfolgt mitten im Hochsommer, für alle Bürger ein toller Zeitpunkt, da sowieso niemand dieses Jahr in den Urlaub fährt. Andernfalls könnten natürlich noch viel mehr Einwendungen und Beteiligungen eingereicht werden!

Kommentar/Resümee

Versuch und Irrtum Prinzip: Eine Methode zum Lernen? Bis jetzt ist es eine Blamage!

Die CDU-Fraktion entdeckte plötzlich gleich zu Beginn der Diskussion zum Planentwurf die Bürgernähe wieder und beantragte, dass auch Bürger in der Beratung sprechen sollten. Obwohl sie genau die Geschäftsordnung kennt, welche besagt, dass nach der Einwohnerfragestunde keine weiten Fragen der Bürger gemäß der Satzung zulässig sind. Auch der CDU-Chef von Ludwigslust, Herr Christian Geier, konnte wie gewohnt bei solch einem Schaufensterantrag nicht widerstehen.  Schließlich wurde das Anliegen mit der Mehrheit von SPD+LINKE und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von AfD und CDU abgelehnt. So mussten die Bürger wie gewohnt zum Thema schweigen!

Der Planungsbeirat Energie, ein Gremium, das sich die Verbandsversammlung selbst geschaffen hatte, um aus ihrer Misere herauszukommen und endlich einen Entwurf vorzulegen, tagte seit September 2023 nur sechsmal zu je drei Stunden, um soeben nach sieben Monaten diesen Entwurf vorzustellen. Der Vorsitzende Herr Roland Brandt vom Oberzentrum Schwerin monierte aber gleichzeitig, dass die Teilnehmer (aus LUP, NWM, Wismar) dieser bisher nicht einmal die Reisekosten erstattet bekamen, weil sie als Ehrenamtliche nach Schwerin anreisen mussten. Es ist schon erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit man hier erwartet, für eine gewählte ehrenamtliche Tätigkeit ausreichend Geld zu erhalten!

Selbstverständlich muss alles noch vor der Wahl am 24.04.2024 in der alten mehrheitlichen Akteursbesetzung stattfinden und gleichzeitig beschlossen werden. Damit es nach der Wahl keine weiteren Veränderungen oder Einflüsse mehr den Plan beeinflussen können. Es wurde wiederholt betont, dass es im Laufe des Verfahrens zu erheblichen Beeinträchtigungen durch den Artenschutz kommen kann und Gebiete dadurch verkleinert werden müssten oder Teile eben nicht nutzbar sind.

Der Vorstand des Verbandes hat dann natürlich sofort mehrfach darauf hingewiesen, dass man eben alles so bewertet und geplant habe, was man eben ‚üblicherweise tut‘ und was man eben „momentan an verfügbaren Daten vorliegen habe.“ Alle anderen Details sollen dann in einem anschließenden Genehmigungsverfahren beim staatlichen Amt für Umwelt und Natur geprüft werden. Dies sei dann nicht mehr Sache des Planungsverbandes. Das führte natürlich zu Unverständnis bei allen Bürgern und Gästen und deutet darauf hin, dass die heiklen Dinge einem anderen zugeordnet werden, der diese Probleme dann klären sollte.

Man könnte das auch so übersetzen, dass es im Prinzip so heißt: Wir haben keine Lust, eine genaue Untersuchung für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt durchzuführen sowie auch nicht die Mittel.

Daher planen wir einfach und fertig! So einfach ist es im Jahr 2024!

Die aktuelle wirtschaftliche Lage des Krankenhauses Crivitz wurde im Haushalts- und Finanzausschuss des Landkreises LUP erörtert!

23.April -2024/P-headli.-cont.-red./368[163(38-22)]/CLA-205/43-2024

In der Gesamtbetrachtung im Bericht zur Entwicklung der Gesellschaft wurde hierzu festgestellt: „Insgesamt betrachtet ist und bleibt die finanzielle Lage und Liquidität extrem angespannt“.

In der Sitzung wurde der IV Quartalsbericht 2023 vorgestellt, der das Gesamtergebnis des Jahres 2023 darstellt. Die Gesamterträge im Erfolgsplan belaufen sich auf 14,77 Mio. € und die Ausgaben auf 20,71 Mio. €. Allein schon die Personalaufwendungen belaufen sich auf etwa 93 % (13,7 Mio. €) von den Erträgen und hinzukommen noch die Materialkosten mit 4,5 Mio. € sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 2,2 Mio. €. Natürlich wurden diese Verbindlichkeiten im Rahmen des Verbundes der LUP Kliniken durch zusätzliche Darlehen von ca. 5,2 Mio. € ausgeglichen, was die momentane Situation jedoch nicht besser macht. Die offenen Forderungen belaufen sich auf etwa 540.000 €. 

Bericht über die zur Umsetzung der Wirtschaftspläne der
Eigengesellschaften und Beteiligungen des Landkreises LUP( ALLRIS®net

Insgesamt wurde folgende Einschätzung abgegeben: Die Materialkosten und sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind durch die Auflösung des Lagers im November, durch erhöhte Energiekosten, Bereitschaftsdienste und Serviceleistungen im Vergleich zu den Vorquartalen gestiegen. Zu den Abschreibungen kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Angabe gemacht werden. Insgesamt betrachtet ist und bleibt die finanzielle Lage und Liquidität extrem angespannt. Das IV. Quartal ist mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1.717.785 € abgeschlossen worden. Durch ein weiteres Darlehen von den LUP-Kliniken konnten die wichtigsten Verbindlichkeiten beglichen werden. Es sind aber weiterhin für das Jahr 2023 offene Rechnungen in Höhe 280 TEUR und für das Jahr 2024 in Höhe von 240 TEUR (Stand 01.02.2024) zu verzeichnen.“

Bericht über die zur Umsetzung der Wirtschaftspläne der
Eigengesellschaften und Beteiligungen des Landkreises LUP( ALLRIS®net

So bestehen noch Investitionspläne, die bereits in den vergangenen Jahren angekündigt wurden, zum Umbau der Notaufnahme von ca. 2,0 Mio. € sowie zur Erneuerung der Aufzüge und Kassenautomaten von etwa 236.000 € und zur Ersatzbeschaffung von Software für etwa 50.000 €. Ein Hoffnungsschimmer wurde bereits angedeutet:

„Seit dem 01.01.2024 hat die Geriatrie wieder eine neue Chefärztin, woraus sich für das Jahr 2024 wieder mehr Einnahmen generieren lassen.“

Es ist jedoch wichtig zu erkennen, dass gerade Gesundheit nun einmal mit Kosten verbunden ist, was sicherlich den Beteiligten bei der Rekommunalisierung des Krankenhauses in Crivitz und auch dem Landrat klar war. An dieser Stelle ist bemerkenswert, dass der Landrat Stefan Sternberg weiterhin vehement in allen seinen Sitzungen und Gesprächen sich für die Unterstützung der LUP-Kliniken eintritt und bis jetzt stets erfolgreich war. Es ist wichtig, dass man ihn in Zukunft (Mitglieder im neuen Kreistag) bei der Etablierung der Standorte im Landkreis unterstützt, damit er diese für den ländlichen Raum fest etablieren kann.  Hier muss man eben einmal investieren und durch ein gemeinsames Zusammenwirken von mehreren Beteiligten innerhalb des Verbundes mit den LUP – Kliniken sogenannte Synergieeffekte schaffen, wo sich jeder in Zukunft spezialisiert und das beste Angebot darstellt.

Das Geld vom Steuerzahler, welches in unsre Kliniken fließt, um sie wettbewerbsfähig zu machen und mit Personal sowie mit Technik gut auszustatten, für die gesundheitliche Versorgung der Bürger im ländlichen Raum ist richtig ausgegeben und gut investiert in die Zukunft. Es ist jedoch ratsam, den Bogen der Forderungen nicht gleich zu Beginn zu überspannen, was insbesondere die „MAHNWACHE“ zur Gynäkologie/Geburtshilfe betrifft, wo bisher nicht einmal die Finanzierungsgrundlagen und die Kategorisierung des Krankenhauses Crivitz geschaffen wurden.

Das Ziel ist klar: Zunächst die Finanzierung neu aufstellen und die Krankenhäuser von wirtschaftlichem Druck befreien. Zweitens soll eine Umstrukturierung die Qualität deutlich verbessern. Die Krankenhäuser sollen zukünftig nicht mehr alles können, sondern sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Das Wissen soll gebündelt werden, um eine bessere Finanzierung zu ermöglichen. Krankenhäuser sollen nicht mehr nur anhand von Fallzahlen finanziert werden. Der ökonomische Druck soll verringert werden. Die Vergütung der Krankenhäuser für die Daseinsvorsorge soll zu 60 Prozent durch Vorhaltepauschalen gewährleistet werden. Die übrigen Kosten könnten dann in Abhängigkeit von der Fallmenge finanziert werden, wie der Gesundheitsminister erläuterte.

Spezialisierung wird das Schlüsselwort der Zukunft sein!

Kommentar/Resümee

„Leute mit Mut und Charakter sind den anderen Leuten immer sehr unheimlich.“(Hermann Hesse)

Es ist höchste Zeit für die Umsetzung der Krankenhausreform, um die Existenz kleinerer Krankenhäuser zu sichern. Alle Beteiligten sind sich einig, dass endlich etwas getan werden muss und stimmen überein, dass es dringend einer Krankenhausreform bedarf. Was für ein seltener Glücksfall in der jetzigen Zeit für diese große REFORM! Diese Übereinstimmung sollte so auch wirklich umfassend und zeitnah genutzt werden. Die Krankenhausreform vom Gesundheitsminister hat Unterstützung verdient. Die heißen Eisen anzufassen, verlangt von Herrn Lauterbach schon eine Menge Respekt ab.

Kluge Reden und Demonstrationen zu Wünschen wie bei der „MAHNWACHE“ in Crivitz sind leicht zu halten, doch die Umsetzung der Gesetzesvorhaben in der Reform in die Realität erfordert Mehrheiten für finanzielle Unterstützung und strukturelle Veränderungen.

Am 26. April 2024 wird der Bundesrat über die Pflegepersonalbemessungsverordnung beraten, welche das Ziel hat, eine bedarfsgerechte Versorgung von Patientinnen und Patienten sicherzustellen und die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte im Krankenhaus zu verbessern. Dies soll sicherstellen, dass auch in Zukunft genügend Fachkräfte im Bereich der Pflege zur Verfügung stehen. Ab dem 1. Juli 2024 sind Krankenhäuser verpflichtet, ihren Personalbedarf auf allen Normalstationen für Erwachsene und Kinder sowie auf Intensivstationen für Kinder zu ermitteln. In einem späteren Verordnungsverfahren werden Regelungen zum Personalaufbau getroffen, mit denen das Ziel der Erfüllung der Soll-Besetzung erreicht werden kann.

Am 24./25.04.2024 berät der Landtag MV über ein zukunftsweisendes Konzept zur Geburtshilfe.  Das von der Gesundheitskommission MV entwickelte Zielbild für die Geburtshilfe und die Pädiatrie legt Handlungsempfehlungen für die strategische Weiterentwicklung der pädiatrischen und geburtshilflichen Versorgung bis 2030 vor.

Also, meine Damen und Herren von der „MAHNWACHE“ in Crivitz, unterstützen Sie doch bitte den Landrat und die Landesregierung!

Es geht doch tatsächlich voran!

Der Energiepark der Stadtvertretung von Crivitz [Nr.70/24; 208 ha] im anerkannten Tourismus, Ortsteil „Wessin“ lässt sich kaum noch stoppen!

11.April -2024/P-headli.-cont.-red./364[163(38-22)]/CLA-201/39-2024

Ein naturverträglicher Ausbau von Onshore-Windparks ist nicht zu erkennen!

„Der Anschluss einer Windenergieanlage an das Stromnetz ist eine Grundvoraussetzung der Baugenehmigung“ (Protokollentwurf des Planungsverbandes Westmecklenburg vom 12.01.2024).

Das war der O-Ton auf der letzten Sitzung des Planungsverbandes, auf der Vertreter der WEMAG – AG sogar einen Vortrag über die Netzintegration hielten. Das neue Schlüsselwort für schnellere Genehmigungen lautet jetzt „Netzintegrationsfähigkeit“. Es wurde eigens ein neues Kriterium im Plan für die Abwägung geschaffen, ob bereits eine geeignete Stromnetzinfrastruktur in Windparkgebieten vorhanden ist oder nicht, um Windeignungsgebiete gesamtsystemisch effizient mit der geeigneten Stromnetzinfrastruktur erschließen zu können.

Das bedeutet, wo bereits Netzverknüpfungspunkte existieren (früher Umspannwerke) oder Leitungen vorhanden sind, sollen verstärkt Solar- und Windeignungsgebiete ausgewiesen und geplant werden.  Dies betrifft insbesondere Görries (Schwerin – Süd), Parchim – Süd, den Ortsteil Wessin (Stadt Crivitz) und das Umland. Es geht primär darum, neue Kapazitäten für die Integration der neuen Windenergieanlagen in das Netz zu erschließen, wobei es nicht um die Synchronität von Erzeugung und Verbrauch geht. Folglich dürfte das Urteil für Gemeinden und Ortsteile, wie Wessin, die sich direkt an Netzverknüpfungspunkten (Umspannwerken) befinden, ergangen sein. Dies bedeutet, dass sämtliche Solar- und Windenergieanlagenplanungen [ENERGIEPARK – Wessin] an diesen Orten intensiviert und demnächst sogar schon ihre Genehmigungen erhalten werden.

So wurde bereits im Umweltbericht zum Gebiet zu Ortsteil Wessin [Nr. 70/24] keine Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch sowie den Tourismus festgestellt. Ebenfalls wurde erläutert, dass das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt nicht beeinträchtigt wird. Was für eine absurde Einschätzung. Gleichfalls wurde auch bemerkt, dass es in diesem Gebiet keine kollisionsgefährdeten Brutvogelarten und Rastgebiete gibt und diese nicht betroffen sind. Jeder Einwohner oder Naturschützer aus Wessin kann nur den Kopf schütteln, da er sich seit einem Jahrzehnt genau mit diesem Gebiet befasst. Auch die Schlafplätze von Großvögeln existieren nicht oder sind nicht beeinträchtigt. Durch verschiedene Gesetzesänderungen, insbesondere des Naturschutzgesetzes, ist es nun möglich, anstelle der vorher 52 Windeignungsgebieten jetzt sogar 73 neue Windparks zu generieren. Die Angelegenheit soll jetzt zügig vor der Wahl in ca. 13 Tagen in Ludwigslust entschieden werden.

Die Aussage dürfte vornehmlich dem Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE/Heine im Crivitzer Stadtparlament, Alexander Gamm, Freude bereiten. Er ist seit Kurzem auch im Bündnis für Crivitz mit seinem Fraktionskollegen und Umweltausschusschef Hans – Jürgen Heine zusammen, welche sich beide besonders intensiv für das Projekt einer gemeinsamen Wärmegesellschaft mit der WEMAG – AG in Crivitz einsetzen. Die unter anderem auch vorrangig grünen Strom erzeugen soll. Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2022 eine nicht öffentliche Arbeitsgemeinschaft [AG] Strom und Wärme (Vorsitz Alexander Gamm, Bauausschussleiter) in Crivitz gegründet und diese tagt weitgehend im Verborgenen. Nur einmal auf einem Unternehmerforum 2023, an dem nur wenige Teilnehmer anwesend waren und nicht die großen Schlüsselunternehmen von Crivitz, präsentierte Herr Gamm seine ganz persönlichen Vorstellungen über eine gemeinsame Wärmegesellschaft mit der WEMAG – AG. Es ist offensichtlich, dass er sich für dieses Projekt absolut begeistert und einbringen würde, obwohl es hierzu in der Öffentlichkeit nur äußerst spärliche und oberflächliche Ausführungen gibt.

In den Crivitzer Ausschüssen findet keine öffentliche Diskussion über dieses Thema statt, sondern lediglich nur Ankündigungen. Herr Alexander Gamm verfügt offenbar über eine derart fulminante und uneingeschränkte Kompetenz, dass er keinen Stellvertreter benötigt und auch nicht wollte bei der Wahl zum Bevollmächtigten der Stadt Crivitz am 26. Februar 2024. Die Bevollmächtigten der Stadt Crivitz werden auch Verhandlungen mit potenziellen Investoren, Energieversorgern, benachbarten Kommunen und Spitzenkräften für erneuerbare Energieformen führen. Das geht auch über den Wahltermin im Juni hinaus und erklärt schließlich das besondere Engagement. Es handelt sich letztlich um die Bedeutung einer Schlüsselposition, um mitzureden, falls es nach der Wahl anders kommen sollte. Also, erneut geht es um die Besetzung eines Postens.

Die abgehobene Arroganz des Entwurfs des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg wird im Dokument für die Zusammenfassung der wesentlichen Argumente unter dem Absatz: Schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept, Ausschluss- und Restriktionskriterien“ zum Bereich der „Großvögel“ zum Ausdruck gebracht.

Zitat: Eine regionsweite Durchführung von Funktionsraumanalysen überall dort, wo ein erhöhtes Kollisionsrisiko vermutet wird, ist auf Ebene der Raumordnung zudem weder leistbar noch geboten bzw. sinnvoll.“

(Seite 13). Man könnte das auch so übersetzen, dass es im Prinzip so heißt: Wir haben keine Lust, eine genaue Untersuchung für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt durchzuführen sowie auch nicht die Mittel. Daher planen wir einfach und fertig! So einfach ist es im Jahr 2024!

Kommentar/Resümee

„Alternative Energieerzeugung ist sinnlos, wenn sie das zerstört, was man durch sie schützen will: Die Natur.“ Reinhold Messner! 

Zur Freude der WEMAG und E.DIS AG stellt die Netzanschlussfähigkeit nun ein wichtiges Kriterium für Baugenehmigungen bei Windanlagen dar!

10 Jahre lang suchte der Planungsverband Westmecklenburg nach dem Zauberwort, gegen das man sich nicht mehr wehren kann und das schnellere Genehmigungsverfahren für Windeignungsflächen ermöglicht. Die Schwierigkeiten im regionalen Planungsverband Westmecklenburg beim Thema Windenergie sind hausgemacht. Das ganze Hin und Her geht schon seit 2014 und inzwischen steht der Verband vor einem Scherbenhaufen seines eigenen Handelns!

Damals hatten der ehemalige Vorsitzende des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, Herr Rolf Christiansen und sein Stellv. Thomas Beyer (beide SPD-Fraktion) einen Beschluss im Verband mit herbeigeführt, ein ganz bestimmtes Windeignungsgebiet zu streichen. Gegen diese Herangehensweise wurde erfolgreich geklagt wegen eklatanter verwaltungsrechtlicher Fehler und seitdem wird an diesem Plan herumgebastelt, mit fatalen rechtlichen Folgen. Der Plan hat bis heute keine Rechtskraft oder eine vergleichbare Zielsetzung.

Eine neue überarbeitete Planung bis 2027, die sowohl neue Flächen als auch stark aufgeweichte Artenschutzkriterien und ein neues Kriterium, die „Netzintegrationsfähigkeit“ berücksichtigt, soll soeben endlich die Rettung bringen. Selbstverständlich muss alles noch vor der Wahl am 24.04.2024 in der alten mehrheitlichen Akteursbesetzung stattfinden und gleichzeitig beschlossen werden. Damit es nach der Wahl keine weiteren Veränderungen oder Einflüsse mehr den Plan beeinflussen können.

Wenn es Probleme mit den Horsten des Rotmilans gibt, muss man das im Genehmigungsverfahren überprüfen. Für diese Aufgabe ist jedoch der Planungsverband nicht zuständig, sondern das staatliche Amt. Dadurch werden alle Probleme erneut an eine andere Behörde weggeschoben. Dies ermöglicht es, die Unannehmlichkeiten bereits vor der Wahl im Juni 2024 zu beseitigen.

So einfach ist es im Jahr 2024!

Skurril! Alles „Zurück auf Los“ nach 10 Jahren und noch viel größer und umfassender!

13.März -2024/P-headli.-cont.-red./354[163(38-22)]/CLA-191/29-2024

Die Schwierigkeiten im regionalen Planungsverband Westmecklenburg beim Thema Windenergie sind hausgemacht.

Das ganze Hin und Her geht schon seit 2014 und nun steht der Verband vor einem Scherbenhaufen seines eigenen Handelns! Damals hatten der ehemalige Vorsitzende des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, Herr Rolf Christiansen und sein Stellv. Thomas Beyer (SPD-Fraktion) einen Beschluss im Verband mit herbeigeführt, ein ganz bestimmtes Windeignungsgebiet zu streichen. Gegen diese Herangehensweise wurde erfolgreich geklagt wegen eklatanter verwaltungsrechtlicher Fehler und seitdem wird an diesem Plan herumgebastelt, mit fatalen rechtlichen Folgen. Der Plan hat bis heute keine Rechtskraft oder eine vergleichbare Zielsetzung.

Eine überarbeitete Planung bis 2027, die sowohl neue Flächen als auch aufgeweichte Artenschutzkriterien und ein neues Kriterium berücksichtigt, soll soeben endlich die Rettung bringen. Selbstverständlich muss alles noch vor der Wahl am 24.04.2024 in der alten Akteursbesetzung stattfinden und gleichzeitig beschlossen werden. Damit nach der Wahl keine weiteren Veränderungen oder Einflüsse mehr den Plan beeinflussen können.

So wurde bereits auf der Sitzung im Dezember 2023 in Wismar beschlossen, dass die Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie (Windenergie) vom 31.08.2021 bis zum 02.11.2021 abgeschlossen ist. Die verschiedenen Gesetzesänderungen, insbesondere des Naturschutzgesetzes, sowie veränderte artenschutzrechtliche Bestimmungen waren hierfür die Grundlage. Was für eine Erleichterung, denn jetzt ist es möglich, anstelle der vorher 52 Windeignungsgebieten auch die Potenzialflächen zu berücksichtigen und somit 73 neue Windeignungsflächen zu generieren. Da die Ausweisung von mindestens 2,1 % der Regionsfläche bis zum Ende des Jahres 2027 erfolgen muss.

Das können auch die Fraktionsvorsitzenden Christian Geier, der CDU-Fraktion und Heiko Böhringer Freier Horizont/FREIE WÄHLER nicht mehr ändern, die mit einem erneuten gemeinsamen Schaufensterantrag im Kreistag LUP am 14.03.2024 etwas anderes bewirken wollen. Sie fordern den Landrat von LUP auf, einen Antrag in der kommenden Vorstandssitzung + Verbandsversammlung einzureichen, der mindestens 1,4, höchstens jedoch 1,5 % der Regionsfläche umfassen sollte. Es ist unverständlich, warum der Landrat diesen Antrag einbringen soll, obwohl selbst Herr Heiko Böhringer + Nico Skiba und Dirk Flörke (beide CD-Fraktion) im Vorstand des Planungsverbandes vertreten sind. Ein sinnloses Unterfangen und dient eigentlich nur der persönlichen Profilierung und dem Wahlkampfgetöse. Bereits in den vergangenen Monaten wurde deutlich, dass es bei ähnlichen Anträgen der beiden Akteure keine Zuständigkeit im Kreistag gibt.

Seit dem Kreisparteitag der CDU in Neustadt-Glewe, wo sich auch das Erdwärmeheizwerk befindet, hat sie plötzlich übergroße KRAFT-Anwandlungen und präsentiert sich angeblich geerdet und realitätsnah gegenüber dem Bürger. Angeblich kann man alles besser! Fragt sich einerseits nur was und andererseits ob mit oder ohne die Brille eines massiven Machtanspruches? Plötzlich rückt das Thema Windkraft wieder in den Vordergrund, und so ist die CDU-Kreistagsfraktion gegen einen zügellosen Ausbau der Windenergie in LUP, obwohl man zuvor schon in einer Regierungsverantwortung ganz anders agierte und argumentieren musste. Eigentlich fehlt nur noch das Thema „Südbahn“.   Das Lieblingsthema des CDU-Kreisvorsitzenden Wolfgang Waldmüller, das speziell bei Landtags- und Kreistagswahlen hoch im Kurs steht und seit zehn Jahren immer wieder hervorgekramt wird.

Überraschend ist, dass auch im Vorstand des Planungsverbandes Frau Iris Brincker (Fraktion DIE LINKE) vertreten ist und den Landkreis Nordwestmecklenburg vertritt. Sie ist auch Amtsvorsteherin im Amt Crivitz im Landkreis LUP. Einerseits ist die bewährte Regel, Amt und Mandat zu meiden, hier verschwommen dargestellt. Es stellt sich jedoch die entscheidende Frage, welche Interessen sie nun konkret vertritt; sind es nun die Angelegenheiten des Landkreises LUP oder Nordwestmecklenburg?

Die WEMAG – AG hatte in der letzten Sitzung des Planungsverbandes eine neue Sternstunde. Sie durfte sogar einen Vortrag über die Netzintegration halten. Das neue Schlüsselwort im Planungsverband lautet jetzt „Netzintegrationsfähigkeit“. Es wurde eigens ein neues Kriterium für die Abwägung geschaffen, ob bereits eine geeignete Stromnetzinfrastruktur im Windparkgebiet vorhanden ist oder nicht, um das Windeignungsgebiet gesamtsystemisch effizient mit der geeigneten Stromnetzinfrastruktur zu erschließen.

Das bedeutet, wo bereits Netzverknüpfungspunkte existieren (früher Umspannwerk) oder Leitungen vorhanden sind, sollen verstärkt Solar- und Windeignungsgebiete ausgewiesen und geplant werden.  Dies betrifft insbesondere Görries (Schwerin – Süd), Parchim – Süd, den Ortsteil Wessin (Stadt Crivitz) und das Umland. Es geht primär darum, neue Kapazitäten für die Integration der neuen Windenergieanlagen in das Netz zu erschließen, wobei es nicht um die Synchronität von Erzeugung und Verbrauch geht. Daher ist das Urteil bereits für diese Gemeinden an Netzverknüpfungspunkten (Umspannwerken) ergangen, was bedeutet, dass sie sämtliche Solar- und Windenergieanlagen verstärkt erhalten werden.

Das Ganze soll nun zügig am 24.04.2024 beschlossen werden, da (noch) die Mehrheit der Mitglieder des Oberzentrums Schwerin und des Mittelzentrums Wismar sowie der Fraktion DIE LINKE+ Grüne+ SPD aus den Landkreisen LUP +NWM diese Vorgehensweise in der Planung begrüßen dürften!

Kommentar/ Resümee

„Denn sie wissen nicht, was sie tun“!

Die Berliner Ampel entpuppt sich immer mehr zu einer Regierung, die sich nicht darum kümmert, was die Menschen im Land wirklich wollen und benötigen. Sie bedient die Interessen einzelner Lobbygruppen, verändert und modifiziert Gesetze nach Gutsherrenart und beeinträchtigt dadurch das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Inzwischen haben wir uns Habecks Landschafts-Verspargelungsgesetz genauer angesehen. Es wäre möglich, es als Naturvernichtungsgesetz zu bezeichnen.

Allein die „Zuwegung“ zu einem Windrad erfordert eine „bis zu 5 m“ mit „Schotter befestigte Zuwegung“. Heißt: eine Straße durch den Wald oder die Landschaft. Bei einem Windpark heißt das, der halbe Wald ist weg. Kleintiere und Vegetation auch. Dies ist jedoch nach dem neuen Gesetz nicht von Bedeutung. Der grüne Minister hat entschieden: Die Natur hat sich dem Menschen unterzuordnen.

Wer wissen möchte, wie das Deutschland der Zukunft ausschaut, braucht nur einmal die B 392 nach Kladrum und weiter die K 116 weiter nach Gebbin zu fahren. Da war man sehr fleißig mit Windrädern. Eine ganze Region, ein ganzes Naherholungsgebiet, eine ganze Naturlandschaft: für immer vernichtet. Dem Tier, dem Menschen und der touristischen Nutzbarkeit entzogen.

Und machen wir uns nichts vor:  Was einmal kaputt ist, bleibt beschädigt. Gewiss. Wir benötigen Energie.

Sehr sehr viel Energie. Aber noch gibt es „Zwischenlösungen“ und der Weg Richtung Wasserstoff und Kernfusion ist sichtbar.  Müssen wir also wirklich das kleine Deutschland kaputtspargeln, mit Energieerzeugern, deren Effizienz bei gerade einmal 25 % liegt?

Diese Frage sei erlaubt. Auch wenn es jetzt wohl bei der einen oder dem anderen

rote oder grüne Flecken auf dem Gesicht gibt!

„Sie machen einen auf AFD, aber sie können es eben nicht“! Die CDU – Anträge auf der 27. Sitzung des Kreistages LUP in Parchim.

09.März -2024/P-headli.-cont.-red./353[163(38-22)]/CLA-190/28-2024

„Sie machen einen auf AFD, aber sie können es eben nicht“ Zitat einer Fraktion.

Eine Wahlkampfshow sondergleichen!

Dies war nur ein Beispiel von einem Zitat, das von einer Fraktion über die CDU-Anträge ausgesprochen wurde, neben den ganzen anderen Beiträgen. Die vorletzte Sitzung des Kreistages (27. Sitzung in der Wahlperiode) vor der Neuwahl wurde um 22:30 Uhr abgebrochen und vertagt nach ca. 5 Std. eines Possenspiels in der Debatte. Der Steuerzahler trägt erneut die Kosten (ca. 3.000 € Sitzungsgeld+ Fahrkosten + Verpflegung) für die Fortsetzung der 27. Sitzung des Kreistages am 14.03.2024. Die Einzelprofilierung einzelner Akteure der CDU-Kreistagsfraktion ist gescheitert, die Aufmerksamkeit wurde zwar erzielt, jedoch blieb es insgesamt eine große Blamage für das Gesamtbild des Landkreises LUP, was dort abgeliefert wurde.

So wurden nur vier Anträge von der CDU behandelt.

1.- „Verabschiedung einer Resolution des Kreistages LUP zur Migrationspolitik des Landes und des Bundes“

2.- „Umstellung der Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) auf wiederaufladbare Sachbezugs- bzw. Bezahlkarte“

3.- „Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II sowie § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Landkreis LUP etablieren.“

4.- „Keine Entmachtung des Kreistages bei Personalentscheidungen“

Die Anträge der CDU-Fraktion waren schlecht recherchiert, miserabel formuliert und enthielten wenig Sachargumente und Regionalität. Die Vortragenden waren dieselben alten Akteure mit den gleichen alten Argumenten Als den Rednern der CDU – Fraktion die Argumente ausgingen und man keine mehr hatte, stellte man sich als Opfer hin, weil man nicht angehört oder nicht informiert oder einbezogen wurde. Seit fünf Jahren wiederholt sich immer wieder dieselbe Leier! Hinzu kommt, dass die CDU-Fraktion keine eigenen Ideen hat, sondern aus Thüringen übernommen hat. Alle Anträge wurden daraufhin folgerichtig abgewiesen. Vielen Dank, Thüringen, für diese Lehrstunde!

In der Diskussion kam es zu einigen Beleidigungen, persönlichen Befindlichkeiten und Sticheleien altbekannter Akteure.

Der stell. Vorsitzende der SPD-Fraktion, Rolf Christiansen, erklärte, dass der Inhalt der Resolution auf die Bundes- und Landesebene bezogen ist und nicht auf den Landkreis, sondern auf die globale Weltpolitik. Er forderte die CDU-Kreistagsfraktion auf, „kommen sie aus dem diffusen zum konkreten Handeln im Landkreis“ zu bewegen. 

Christian Geier, der Vorsitzende der CDU-Fraktion, pochte auf das Recht seiner Fraktion, das Thema zu diskutieren und sich auszutauschen. Allerdings fehlte es ihm wie immer an konkreten Details im Landkreis, wo Probleme herrschten. Seine Erklärung „an vielen Orten“ war lediglich ein Beispiel für sein fundiertes Faktenwissen.

Die stellv. Vorsitzende der Kreistagsfraktion die LINKE Steffi Pulz-Debler hielt einen staatstragenden politischen ideologischen Vortrag über die Polarisierung der Gesellschaft. Zur Sache selbst und zum Inhalt der Anträge hatte sie wenig zu sagen, sie wollte eben etwas sagen. Polemik pur! Der Vorsitzende der LINKEN Kreistagsfraktion, Andreas Sturm, zog es vor, den ganzen Tag zu schweigen und war beschäftigt mit der Anfertigung von Selfies von seiner Fraktionsrednerin. Dies könnte die Kosten für den Steuerzahler von 60,00 € Sitzungsgeld + Fahrtkosten + Verpflegung zuzüglich der monatlichen Aufwandsentschädigung von 620 € vielleicht rechtfertigen.

Der Fraktionsvorsitzende Freier Horizont/FREIE WÄHLER Heiko Böhringer schwieg den ganzen Abend über. Es handelte sich ja auch nicht um Windkraftanlagen. Zu anderen sachfremden Themen fehlt wahrscheinlich der Zusammenhang.

Die AfD-Fraktion hat sich das Ganze angesehen und in den fünf Stunden lediglich mit acht Sätzen einmal geantwortet. Die Kommunikation war spärlich und man hat den Eindruck, dass die Damen und Herren völlig überfordert sind. Es ist unglaublich, wie nahe doch eine Ruine liegt.

Exklusiv hatte die Fraktion „Heimat und Identität“ ihr großes Comeback bei diesen Themen und war bestens vorbereitet für die Diskussion und das Streitgespräch. Abgesehen von dem Inhalt und den einzelnen Aussagen war es eine Politsatire aller Couleur.

Es stellt sich die Frage, ob es sich um eine Wahlkampfveranstaltung mit Showeinlagen handelte oder ob es sich um eine kostspielige Theaterproduktion, die vom Steuerzahler finanziert wurde.

Lösungen zum Thema wurden bisher nicht präsentiert.

Kommentar/ Resümee

„Diskussionen sind ein beliebter Zeitvertreib zur Selbstdarstellung.“ Erhard H. Bellermann

Die CDU-Kreistagsfraktion präsentiert sich auf der Sitzung mit einer blassen, farblosen und unprofessionellen Vorbereitung sowie der Austragung von persönlichen Fehden mit dem politischen Gegner! Nicht die AfD-Fraktion war der Nutznießer des Abends, sondern die Fraktion Heimat und Identität. Sie erhielten endlich eine Bühne und führten eine Generalabrechnung mit der CDU-Fraktion durch. Alle vier eingereichten Anträge sind kläglich gescheitert. Die Themen wären besser für den Landtag oder Bundestag geeignet, aber zum Kreis LUP fehlte der Bezug und die Regionalität. Die CDU-Fraktion hat große Worte und wenig Konkretes für eine Aufmerksamkeit verwendet, doch das wurde bereits auf dem Kreisparteitag der CDU angekündigt.

Einzig und allein der Landrat Stefan Sternberg, das muss man wirklich eingestehen als Beobachter, war hervorragend vorbereitet im Faktenwissen und teilte auch kräftig an die Fraktion aus. Er erläuterte viele Dinge klar, mit Fakten und in logischer Reihenfolge, sodass selbst seine eigene Fraktion blass aussah. Man merkte ihm an, wie sehr ihn die Herangehensweise der CDU-Fraktion erregte.

Es war selten, dass er derart klar und deutlich sprach. Nur kurz ein Beispiel: Im Rahmen der Art und Weise eines Vortrages, mit deutlichen Angriffen auf den Landrat, von Klaus-Michael Glaser, welcher über eine angebliche Entmachtung des Kreistages bei dem Entwurf zu der neuen Kommunalverfassung thematisierte. Antwortete der Landrat klar: „Das Belehrende“ kennt man seit etlichen Jahren und die „Schärfe des Vorwurfes sei völlig ungerechtfertigt“ in diesem Text. Herr Glaser kritisierte, dass er als Kreistagsmitglied seine 250 € monatlich (+ Sitzungsgeld + Fahrkosten) nicht als „Schweigegeld“ betrachtet und dazu eine andere Meinung vertritt.

Das Streben nach Profilierung Einzelner ist so einfach, wenn man eine Bühne nutzt, die vom Steuerzahler finanziert wird!

05. März -2024/P-headli.-cont.-red./351[163(38-22)]/CLA-188/26-2024

Es handelt sich immer um dieselben Akteure.

Die CDU-Fraktion LUP fordert seit ca. 6 Monaten politische Resolutionen im Kreistag, scheitert jedoch und landet fast immer im Ausschuss. So forderten sie zum Beispiel im Sommer 2023 letzten Jahres eine politische Resolution „Umlandbewohner schützen, Moore bewahren – Klares Nein des Kreistages zur Nordumgehung für Schwerin in der geplanten Trassenführung“. Die Grünen leisteten Schützenhilfe und applaudierten. Es ist schon erstaunlich, was die CDU-Kreistagsfraktion plötzlich im Wahlkampf für grüne Themen entdeckt.  Zuerst der Wolf, dann den Windkraftausbau und nun die Schweriner Nordumgehung!

Es war ein seltenes Eingeständnis, dass nicht nur die Grünen Kreistagsfraktion ins Schmunzeln geriet, als Herr Klaus-Michael Glaser versuchte, den Antrag seiner Fraktion zu begründen. Obwohl er nicht der umweltpolitische Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion ist, fühlte er sich persönlich angesprochen, die Gründe für diesen Antrag vorzutragen. Anfangs stellte er fest, dass das Thema eigentlich in der Zuständigkeit der Stadt Schwerin liegen sollte, doch die Auswirkungen der geplanten Nordumgehung betreffen auch das Gemeindegebiet Leezen, genauer gesagt den Ortsteil. Allerdings befindet sich diese wiederum im Amtsbereich des Amtes Crivitz im Landkreis LUP. Jedoch, wenn man alles aus der Verwaltungsperspektive betrachtet und immer die Frage nach Zuständigkeit in den Vordergrund stellt, ist das schon eine sehr banale Begründung. Es wäre viel sinnvoller gewesen, alles der Stadt Schwerin zu überlassen und nur aus der Sicht eines Randbeteiligten zu bewerten! Anstatt politische Resolutionen vom Kreistag zu fordern. In seiner Begründung bezog er sich auf die aktuelle Trassenführung der Schweriner Nordumgehung. Wohl gemerkt, es geht um die bereits beschlossene Trassenführung vom Schweriner Stadtparlament.

So monierte er, dass sich mit der vorliegenden Planung der Stadt Schwerin lediglich der Verkehr an die B-104 verlagern wird in den Ortsteil Rampe. Diese Trassenführung soll nicht nachhaltig sein und auf einer angeblich veralteten Planung beruhen. Erst als der Landrat klarstellte, dass nicht von Schwerin erwartet werden kann, nach einer solchen Resolution die günstigste Variante für die Abfahrt A-14 NORD (bei Plate) für den Landkreis LUP zu befürworten, wurde der Fraktion die Lage bewusst. Im Vorfeld des behördlichen Beteiligungsverfahrens zur Nordumgehung sollte solch ein politisches Signal durch den Landkreis nicht gesendet werden. Der Antrag zu dieser Resolution wurde schließlich an den Ausschuss zur Beratung weitergeleitet und ist dort versandet.

Beim nächsten Beispiel im Herbst 2023, als der Kreistagspräsident dem Abgeordneten Herrn Klaus-Michael Glaser das Wort entzog.  Aufgrund seiner Ungeduld an einer falschen Stelle kam er dann zu Wort beim aktuellen Anlass und bat um Auskunft. Er hielt einen Vortrag über die Zulässigkeit eines Gegenrederechts bei Wortmeldungen zu Geschäftsordnungsanträgen. Im Folgenden wurde auf das Minderheitenrecht der Opposition verwiesen, Anträge stellen zu können und denen muss man nach seiner Meinung erst einmal zuhören.  Andernfalls lässt sich erst nach der Anhörung feststellen, ob sie rechtswidrig sind. Er forderte den Landrat auf, zunächst einmal zuzuhören, wie er es angeblich auf einer anderen Veranstaltung versprochen hatte. Der Landrat sollte also mit den Mitgliedern des Kreistages beginnen. Auch dieser Intervention löste nur Kopfschütteln im Saal aus und ein verhaltenes Schmunzeln bei allen anderen Fraktionen.

Seit diesem Zeitpunkt wurde das Thema Migration durch die CDU – Kreistagsfraktion neu entdeckt und stigmatisiert. Die AFD-Fraktion feierte dies in der Sitzung und löste damit heftige Diskussionen aus. Jetzt steht das Thema Migration erneut im März 2024 auf der Agenda und es wurde ein Fragenkatalog mit 55 Fragen der CDU-Fraktion zur Asyl- und Flüchtlingssituation gestellt, die vom Fraktionsvorsitzenden Herrn Christian Geier ausgearbeitet wurden. In der Migrationsthematik fand er im Kreistag sein eigenes Thema für seine Profilierung. Selbstverständlich ist der Windkraftausbau sein eigentliches Lieblingsthema, das er wiedergefunden hat. Bereits 2014 haben sich die Partei die LINKE und 2019 die FDP mit dem Thema Windkraft befasst, jeweils als Opposition im Wahlkampf. Soeben 2024 ist die CDU-Kreistagsfraktion LUP an der Reihe.

Es ist nicht möglich, von einer Antragsflut der CDU – Kreistagsfraktion zu sprechen, wenn man erst auf den letzten Metern vor der Wahl erkennt, dass man sich als Opposition bemerkbar machen muss. Vier Jahre lang wurde jede andere Argumentation von der CDU-Kreistagsfraktion schöngeredet, um das gute Miteinander zu fördern. Doch plötzlich erwacht man aus dem Koma und es soll sich der Tonfall und die Themen ändern.  Was für ein schönes Schauspiel!

Kommentar/Resümee

Es ist nicht ratsam, Opposition lediglich als Selbstzweck zu betrachten. So ist es schon erstaunlich, was die CDU-Kreistagsfraktion des Landkreises LUP plötzlich alles an KRAFT-Anwandlungen in der Nähe des Erdwärmeheizwerkes in Neustadt-Glewe erhalten hat. Seit Ihrem Kreisparteitag am vorigen Wochenende in Neustadt-Glewe stellt sie sich angeblich als geerdet sowie realitätsnah am Bürger dar und kann es angeblich? Fragt sich einerseits nur was und andererseits ob mit oder ohne die Brille eines Machtanspruches?

Plötzlich wird das Thema Windkraftausbau wieder in den Vordergrund gerückt und man ist gegen einen zügellosen Ausbau, obwohl man vorher in einer Regierungsverantwortung ganz anders agierte bzw. argumentierte. Eigentlich fehlt nur noch das Thema „Südbahn“.  Es ist das Lieblingsthema des CDU-Kreisvorsitzenden Wolfgang Waldmüller, das besonders bei Landtags- und Kreistagswahlkämpfen hoch im Kurs steht und seit zehn Jahren immer wieder hervorgekramt wird.

So war zu lesen, dass die CDU im Landkreis LUP angeblich die führende Kraft im Landkreis LUP werden will, da die einen abgehoben sind und die anderen ein Trümmerhaufen sein sollen. Man sollte immer daran denken, wenn man mit dem Finger auf jemanden anderes zeigt, zeigen zugleich immer noch drei Finger auf einen selbst zurück.

Die Argumentationsschemata, hier die Ideologen und dort der Trümmerhaufen, helfen uns nicht weiter und sind lediglich auch nur platte Wahlkampfparolen. Der Populismus hat wieder Hochkonjunktur im Kommunalwahlkampf in LUP!

Saftige Steuererhöhungen in ca. 65% der Gemeinden beschlossen bei der Grundsteuer (B) im Kommunalwahljahr2024!

03. März -2024/P-headli.-cont.-red./350[163(38-22)]/CLA-187/25-2024

Die meisten Kommunen im Amtsbereich Crivitz erhöhen ihre Hebesätze für die Grundsteuer stärker als notwendig, bevor der Bund im Jahr 2025 eine neue Berechnungsgrundlage für den Messbetrag vorlegt.

Ist es wirklich notwendig, dass die Kommunalpolitiker die Grundsteuer derart erhöhen, oder handelt es sich dabei um ein politisches Kalkül, da ab dem 01.01.2025 die neue Grundsteuerberechnung des Bundes greift? 

Bei den meisten Kommunen war das klare politische Kalkül der Entscheidung, die Grundsteuern bereits jetzt an die neuen Nivellierungshebesätze bis 2027 vom Land MV anzupassen. So besteht die Hoffnung, dass die Bürger im Wahljahr 2024 nicht allzu genau hinsehen werden. Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Berechnungsgrundlage für neue Messbeträge des Bundes bereits im Jahr 2025 vorliegen wird. Eine spätere Grundsteuererhöhung erst im Jahr 2025-2027 durch Anpassung der Hebesätze der Gemeinden wäre mit erheblichen Protesten verbunden.

Die neue Grundsteuer, die ab 2025 erhoben wird, basiert auf der Rechnung Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz der Gemeinde. Um den Wert des Grundbesitzes zu ermitteln, werden folgende Faktoren berücksichtigt: Bodenrichtwert. Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete. Ohne Unterscheidung zwischen Gewerbe und Wohnen werden diese neuen Messbeträge nach dem Grundsteuer-Reformgesetz mit dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz verrechnet. So soll jedes Grundstück individuell bewertet werden. Dies könnte erneut zu einer Erhöhung der Grundsteuer führen. Voraussichtlich wird für Grundstücke und Immobilien auf dem Land oder in strukturschwachen Gebieten weniger Grundsteuer anfallen. Dagegen könnte es für Städter, Besitzer unbebauter Grundstücke und Eigentümer von Einfamilienhäusern teurer werden. Die Grundsteuer ist ein wichtiger Einnahmefaktor für jede Gemeinde.

Sind die Gründe für diese Erhöhungen der Hebesätze bei ca. 65 % der Gemeinden 2024 im Amtsbereich Crivitz die fehlenden Rücklagen, ein vorauseilender Gehorsam oder die vielen Investitionsprojekte, in denen sie auf Zuweisungen vom Land angewiesen sind, wegen mangelnder Eigenliquidität? 

Es mag sein, dass die Gründe für die Entscheidungen variieren, doch die Auswirkungen auf Eigentümer, Unternehmen und Mieter (Betriebskosten) werden deutlich spürbar sein. Selbstverständlich spielen auch finanzpolitische strategische Fehlentscheidungen eine wichtige Rolle, die man in den vergangenen Jahren getroffen hat. Aufgrund der drastisch schwindenden Kapitalreserven und liquiden Mittel wird versucht, vor der Wahl 2024 noch etwas nachzuholen, bevor es zu spät ist.

Der kommunale Finanzausgleich (FAG) dient der Verringerung von Unterschieden zwischen starken und schwachen Kommunen und der gleichmäßigen Verteilung öffentlicher Gelder innerhalb eines Landes. Für die weitere Verteilung wurde ein Schlüssel berechnet, der nicht das tatsächliche örtliche Aufkommen erfasst, sondern eine gewisse Nivellierung unter den Gemeinden vornimmt. Damit soll verhindert werden, dass Gemeinden mit einer besonders einkommensstarken Bevölkerung vergleichsweise hohe Steuererträge erzielen, Gemeinden in strukturschwachen Regionen dagegen sich mit einem sehr niedrigen Aufkommen begnügen müssen.

Dazu wurden Landes-Hebesätze als Nivellierungssätze beschlossen, die für den Zufluss von öffentlichen Geldern und Förderungen ausschlaggebend sind. Für die Berechnung der Steuerkraftzahlen zu den Grundsteuern und zur Gewerbesteuer (Realsteuern) wurden für die Jahre 2024 bis 2027 folgende Nivellierungshebesätze zugrunde gelegt: Grundsteuer A: 338 Prozent, Grundsteuer B: 438 Prozent, Gewerbesteuer: 390 Prozent.

Laut Realsteuervergleich des Statistischen Amtes für das Jahr 2022 vom 8. August 2023 ergeben sich für die kreisangehörigen Gemeinden die nachfolgend dargestellten Durchschnittshebesätze nach Größenklassen:

Um aber nach § 27 FAG M-V im Jahr 2025 eine Mindestzuweisung oder Sonder- und Ergänzungszuweisungen erhalten zu können, müssen die kreisangehörigen Gemeinden die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2024 so festsetzen, dass sie mindestens 20 Hebesatzpunkte über dem gewogenen Durchschnittshebesatz der Gemeindegrößenklasse des Haushaltsjahres 2022 liegen.

In 65 % der Gemeinden im Amtsbereich Crivitz wurde die Grundsteuer bereits aber weit über 20 % erhöht, und man hat sich schon an die Nivellierungshebesätze des Landes bis 2027 gehalten. Damit die Gemeinden nicht erneut die Grundsteuer erhöhen müssen, wie zuvor bereits erwähnt.  Jedoch sind die Belastungen enorm hoch!

Etwa 40 % der Kommunen im Amtsbereich Crivitz müssen die Steuererhöhungen noch umsetzen, wenn sie die Mindest- oder Sonderzuweisungen 2025 erhalten möchten oder diese unangenehmen Angelegenheiten ihrem neu gewählten Abgeordneten nach der Wahl am 09.06.2024 überlassen wollen.

Die 17 Kommunen im Amtsbereich Crivitz werden im Jahr 2024 zusammen etwa 2.756.400 € Grundsteuer einnehmen. Spitzenreiter ist die Stadt Crivitz mit ca. 580.700,00 €, gefolgt von der Gemeinde Plate mit 336.600,00 € und der Gemeinde Pinnow mit 250.000,00 € Grundsteuereinnahmen.

Daher ist es von Bedeutung, dass die frisch gewählten Abgeordneten nach der Wahl in den Gemeinden stets ihre eigene Liquidität und Steuerkraft im Auge behalten, wenn sie sich für großflächige Investitionen interessieren und planen sollten.

Denn durch ständige Steuererhöhungen ist der Abbau von Rücklagen, Eigenkapital und Liquidität nicht aufzuhalten und nicht allein zu bewältigen.

Resümee/ Kommentar

Unregelmäßige und übermäßige Steuererhöhungen sind keine Lösung für kommunale finanzpolitische Probleme. Sie verursachen lediglich zusätzliche Belastungen für die Bürger und die Wirtschaft sowie für die Entwicklung der Region.

Nur darf man eines bei dieser Tatsache nicht vergessen, dass es bei der neuen Grundsteuer-Berechnung auf drei Größen angeht: den Einheitswert (ab 2025: Grundsteuerwert oder Grundsteueräquivalenzbeträge), die Steuermesszahl und den individuelleren Hebesatz der Kommune. Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 ist, entscheidet sich erst im Jahr 2024.  Jeder zahlt bis Ende 2024 seine Grundsteuer wie bisher. Erst ab 2025 wird die neue Grundsteuer fällig.

Wenn die Grundsteuer in den Gemeinden bereits jetzt kräftig angehoben wird, weil man möglicherweise in der Vergangenheit etwas Strategisches versäumt hat oder um Förderungen für Bauprojekte zu erhalten, dann ergibt sich automatisch eine Steigerung in der neuen Grundsteuer-Berechnung ab 2025.

Das ist natürlich alles nicht so populär in dem gegenwärtigen Mainstream der Handelnden. Zum einen muss man den Bürgern gegenüber seiner eigenen politischen Handlungsweise erklären und es auch können, zum anderen muss man mit Fragen rechnen, wie die eigene Tätigkeit der letzten Jahre aussah und auch kritikfähig sein.

Die Doppik zeigt ihre Wirkung. 12 Jahre nach Einführung der Doppik rächen sich nun, dass immer noch keine aktuellen Jahresabschlüsse für die Kommunen vorliegen, sondern lediglich fortgeschriebene Daten auf vorläufigen Rechnungsergebnissen, genauer gesagt angenommenen Planungsdaten. Die Rücklagen der Gemeinden sind aufgebraucht und die liquiden Mittel gehen zur Neige. Über Jahre glaubte man sich in finanzieller Sicherheit durch das zusätzliche Anlagevermögen, das durch die Doppik eingeführt wurde. Das ist jedoch vorbei, jetzt wird deutlich, wer die Finanzstrategie gut umgesetzt hat.

Die Erhöhung der Steuern löst das Problem nicht. Sie verschiebt es nur.

Die Schönfärberei im Rechenschaftsbericht des Rechnungsprüfungsamts Crivitz ist eine Form der Ehrenrettung!

28.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./348[163(38-22)]/CLA-185/23-2024

Es ist schon erstaunlich, was die Amtsvorsteherin (Frau Iris Brincker) und ihr Fachbereichsleiter vom Rechnungsprüfungsamt (Herr Michael Rachau) im Jahresabschlussbericht 2023 und Ausblick 2024 an Aussagen so vorlegen. Außer versteckte Hinweise und Andeutungen und eine korrekturbedürftige Erfüllungstabelle mit Hinweis auf eine Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft für das Rechnungsprüfungsamt waren wenig aussagekräftige Inhalte zu lesen.

Erst im Dezember 2023 hat der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Crivitz (Herr Hans-Joachim Merthen) mitgeteilt, dass er ab dem Jahr 2024 nicht mehr für dieses Ehrenamt zur Verfügung stehen wird. Seit 2019 gibt es nur eine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses, die vom 14. 11. 2023 datiert ist. Alle anderen Sitzungen, genauer gesagt deren Tagesordnungen, sind im Internet – Nirvana – verschwunden oder werden streng geheim gehalten. In der Informationspolitik des Amtes Crivitz stellt diese Vorgehensweise keine Neuheit dar.

Der Rechenschaftsbericht weist lediglich darauf hin, dass nach der Wahl im Juni 2024 eine inhaltliche oder organisatorische Neuausrichtung der örtlichen Prüfung erfolgen könnte, dass lässt sich jedoch nicht beurteilen. Dies bedeutet, dass es keine genauen Informationen gibt und es wahrscheinlich zu längeren Wartezeiten bei der Bearbeitung der Jahresabschlüsse kommen wird. In diesen versteckten Hinweisen findet man kaum einen Plan oder eine Strategie, das vermisst man bei dieser Vorgehensweise wirklich.

Den Kommunen (17 Mitgliedsgemeinden, das Amt Crivitz + der Schulverband Sukow = 19 Jahresabschlüsse) im Amtsbereich Crivitz fehlt es an aktuellen, *aufgestellten*, *geprüften* und *festgestellten* Jahresabschlüssen von 2019 – 2022 für eine genaue Haushaltsplanung 2024/25! Warum wird in *aufgestellt*, *geprüft* und *festgestellt*, unterschieden? Nun, die Jahresabschlüsse gelten als aufgestellt, wenn sie durch das Rechnungsprüfungsamt erarbeitet wurden. Danach wird in einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Crivitz der Entwurf des Rechnungsprüfungsamts geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk verabschiedet. Erst dann können die Gemeinden diesen Entwurf durch einen Beschluss endgültig feststellen.

Der Jahresabschlussbericht 2023 und der Ausblick 2024 des Rechnungsprüfungsamts Crivitz weist wesentliche Fehler in der Darstellung auf. Einige geprüfte Jahresabschlüsse der Kommunen existieren bis jetzt nicht und wurden falsch dargestellt.

Auszug aus dem öffentlichen Rechensachftsbericht- wurde bearbeitet.

Die obere Abbildung wird aufgezeigt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss angeblich Prüfungen vorgenommen hat, die nicht existieren.Die Haushaltspläne 2024 der Kommunen (in Grün bei den Fragezeichen) zeigen, dass sie diese Jahresabschlüsse nicht besitzen. Auch im ALLRIS – System sind die Jahresabschlüsse in der Darstellung (in Grün bei den Fragezeichen) nicht zu finden!

Der Rechnungsprüfungsausschuss führte seine Sitzungen am 06.03.2023; 04.07.2023; 03.09.2023 und eine Sondersitzung am 14.11.2023 durch, in denen man die tatsächlichen geprüften Jahresabschlüsse nachlesen kann.

Die Abbildung veranschaulicht, wie sich die erfüllten Prozentzahlen unterscheiden und ein anderes Bild der Aufgabenerfüllung ergibt. Demzufolge fehlen 30 Jahresabschlüsse zum 01.01.2024. Gemäß Kommunalverfassung MV § 60 (4) ist der Jahresabschluss innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres „aufzustellen“.Die Vertretung hat den geprüften Jahresabschluss bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres „zu beschließen“.

Auch wenn die Kommunen für die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 von einer gesetzlich getragenen Fristverlängerung Gebrauch machen konnten, hätten diese spätestens bis zum 31. Dezember 2021 oder 31. Dezember 2022 festgestellt sein müssen. Sowohl das Gesetz als auch die Verordnung traten mittlerweile außer Kraft. Der Gesetzgeber hat keine weiteren Fristverlängerungen für die Auf- und Feststellung der Jahresabschlüsse gewährt. Demzufolge müssen laut Gesetz seit dem 31.12.2023, die Jahresabschlüsse auch vom Jahr 2021 und 2022 festgestellt worden sein!

Trotzdem sieht der Landesrechnungshof die rechtswidrigen Zustände bei der Auf- und Feststellung der Jahresabschlüsse mit Sorge. Die Rechtsaufsichtsbehörden sind aufgefordert, auf die Feststellung der Jahresabschlüsse auch mit rechtsaufsichtlichen Mitteln hinzuwirken. Anderenfalls sind fundierte Aussagen zur aktuellen Haushalts- und Finanzlage der Kommunen nicht möglich.“ Teil 2- Kommunalfinanzbericht- 15.12.2023- Landesrechnungshof MV

Auch ein Vergleich mit den Zahlen des Landkreises LUP oder MV kann nicht dazu beitragen, das Desaster zu beschreiben und Gesetzesverstöße zu legalisieren! Hier werden Beamte und Angestellte vom Amtsausschuss für Tätigkeiten bezahlt und die Verantwortlichen viel zu wenig zur Rechenschaftslegung aufgefordert.

Die Abbildung zeigt die aktuellen Fehlbestände der Jahresabschlüsse – zum Stand am 28.02.2024 im  Amtsbereich Crivitz

Nur ein aktueller Jahresabschluss nach dem Gesetz ermöglicht es, die Leistungsfähigkeit und den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune für die Haushaltsplanungen der Folgejahre zu erkennen. Die Aussagekraft der Finanzplanung bis 2027 in den Haushaltsplänen der Kommunen von 2024 ist schwer zu beurteilen. In einigen Kommunen des Amtes Crivitz muss man sich wirklich sehr sicher sein, dass die nachfolgenden Abgeordneten die Haushaltsführung 2024 ohne Bedenken übernehmen können.

Auch die Aussage im Jahresabschlussbericht 2023 und der Ausblick 2024 des Rechnungsprüfungsamtes Crivitz „Denkbar ist auch eine Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft Rechnungsprüfungsamt“ wurde bereits öffentlich diskutiert. Die Verwaltung des Amtes Crivitz sollte noch vor den Wahlen hierzu Rechenschaft ablegen und die Folgekosten detailliert darstellen. Es ist von Bedeutung, die Bedingungen und Kosten der Überarbeitung des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem jetzigen Partner (Amt Hagenow – Land) vor dem Hintergrund der Einführung des § 2b UStG darzustellen und nicht nur angedeutet werden.  

Zusammenfassend ist festzustellen: Es ist zu erwarten, dass Bürgerbeschwerden bei der Rechtsaufsichtsbehörde im Landkreis LUP im Jahres 2024 eingehen werden, da diese Handhabungen insgesamt eindeutig Verstöße darstellen.

Kommentar/Resümee

Trotz unserer schlechten Leistungen sind wir dennoch besser als die anderen.

Auch ein Vergleich mit den Zahlen des Landkreises LUP oder MV kann nicht dazu beitragen, das Desaster zu beschreiben und Gesetzesverstöße zu legalisieren! Hier werden Beamte und Angestellte vom Amtsausschuss für Tätigkeiten bezahlt und die Verantwortlichen viel zu wenig zur Rechenschaftslegung aufgefordert.

Es ist und bleibt ein Gesetzesverstoß, wenn die Jahresabschlüsse für 2019 bis 2022 bisher nicht seit dem 31.12.2023 vorliegen! Nur ein aktueller Jahresabschluss nach dem Gesetz ermöglicht es, die Leistungsfähigkeit und den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune für die Haushaltsplanungen der Folgejahre zu erkennen.

Der Jahresabschluss soll die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune darstellen und die Ergebnisse der Haushaltswirtschaft nachweisen. Über Jahre fehlende Jahresabschlüsse sind keine FORMALIE, sondern ein Verstoß gegen gesetzlich normierte Haushaltsgrundsätze und lassen Zweifel an der geordneten Haushaltswirtschaft der betreffenden Kommunen aufkommen. Die angestrebte erhöhte Transparenz und qualifizierte Informationsbereitstellung werden nicht erreicht. Wichtige Elemente der kommunalen Doppik kommen nicht zur Wirkung. Die Verwendung eingesetzter Steuermittel wird ohne Jahresabschlüsse nicht transparent nachgewiesen.

Wer entlastet dann die Bürgermeister für geprüfte und Jahre zurückliegende Jahresabschlüsse, wenn sie nicht mehr im Amt sind nach der Wahl im Juni 2024?  Wer übernimmt dann die Verantwortung für die zurückliegenden geprüften Vorgänge und die noch verbleibenden liquiden Mittel der Jahresabschlüsse?

Liquiditätsvergleich im Amtsbereich Crivitz! Die Stadt Crivitz befindet sich in einem Tal der Hoffnung!

26.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./347[163(38-22)]/CLA-184/22-2024

Es gibt keine einfachen Lösungen, um mit Haushaltsmitteln umzugehen. 

Als liquide (flüssige) Mittel, Zahlungsmittel oder Finanzmittel wird alles verstanden, was zur Finanzierung dient. Dies sind z. B. Bargeldbestände, Guthaben auf Girokonten, Schecks oder Wechsel.

Liquidität heißt – Können wir uns das leisten? Rentabilität bedeutet – Lohnt sich das? Jeder Mensch ist sich bewusst, dass ein 1 € nur einmal ausgegeben werden kann. Dieser Euro muss irgendwoher kommen, um ausgegeben zu werden. Dies scheint oft nicht klar zu sein, sobald Rathäuser betreten werden. Es scheint, dass Wähler und Wahlbewerber dies rasch vergessen, sobald es um das Geld der Steuerzahler geht.

Auch in Crivitz ist dies der Fall. Die Investitionsquote der Stadt Crivitz liegt seit sieben Jahren bei 140 % bis 400 % und gleichzeitig sind die regulären (fixen Kosten) Ausgaben im Haushalt (Personal, Bauhof, Reinigung, Verwaltung, Bewirtschaftung und geringwertige Wirtschaftsgüter) exorbitant angestiegen. Dies führt zu einer erheblichen Belastung des Finanzhaushalts und verringert die Liquidität und erhöht die Schulden. Durch die Investitionsprojekte von 2018 bis 2025, die sich jährlich auf 17 bis 25 Projekte belaufen, wird auch der Finanzhaushalt der Stadt Crivitz ab dem 31.12.2025 sichtbar in die Knie gezungen.

Es handelt sich nicht mehr um einen Investitionsstau, sondern um bewusstes wirtschaftliches Handeln, das weit über die eigenen Verhältnisse hinausgeht. Die nachfolgenden Abgeordneten werden ab dem 09.06.2024 nur noch wenig Gestaltungsmöglichkeiten haben, wenn es um eine weite Gestaltung oder die nächsten Jahre geht.

Worin unterscheiden sich die Gemeinden in Sukow und Plate von den anderen Gemeinden?

Die Sache ist ganz einfach. Die Gemeinde Plate hat zum Beispiel über Jahre positive Jahresabschlüsse bis 2022 vorzuweisen und der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt betrug 6.849.223 €. Bei diesem Betrag kann man auch kräftig investieren und das tut die Gemeinde im Jahr 2023/24 auch. Sie hat immer noch einen positiven Saldo am 31.12.2024 und der Saldo beträgt 3.983.623 €. Hier hat man mit Bedacht gehandelt und genügend finanzielle Mittel für Investitionen folgerichtig bereitgestellt. Man kann das auch jetzt bezahlen. Auch in der Gemeinde Sukow ist die Situation ähnlich.

Der § 43 der Kommunalverfassung (KV) enthält den Haushaltsgrundsatz: Grundsatz der Sicherstellung der Liquidität. Dieser Grundsatz (§ 43 Abs. 2) verlangt von jeder Gemeinde, auch eine Geldflussrechnung (Finanzhaushalt, § 46 Abs. 4 Nr. 2 KV) durchzuführen und darüber jederzeit die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Die Handlungsfähigkeit einer Gemeinde hängt stark von deren Liquidität ab, da die Bedarfsdeckung überwiegend durch direkte oder indirekte Zahlungsvorgänge bewerkstelligt oder veranlasst wird. Bevor Investitionsvorhaben begonnen werden, muss die Finanzierung gesichert sein.

Im Zuge der Haushaltsdurchführung muss die Gemeinde darüber wachen, dass die den Plänen zugrunde liegenden Einzahlungserwartungen, die die Auszahlungsplanungen erst rechtfertigen, tatsächlich realisiert werden können. Ist absehbar, dass geplante Einzahlungen in einem für die Finanzierung der Investition notwendigen Umfang nicht erzielbar sind, darf die Investition nicht begonnen werden, solange die Deckung des Finanzierungsbedarfes nicht aus anderen Quellen gesichert ist.

Kommentar/Resümee

Liquidität ist nicht alles, aber ohne Liquidität ist alles nichts.

Der Grundsatz der Generationengerechtigkeit (§ 43 Abs. 1 KV) stellt einen entscheidenden Grundsatz in der Haushaltsführung dar. Wie viel Last (Steuern, Gebühren, Schulden) kann man den nachfolgenden Generationen zumuten? Die Kredite der vergangenen Jahre belasten die kommenden öffentlichen Haushalte durch erhebliche Zinslasten und Tilgungspflichten. Damit werden in Zukunft Steuern für öffentliche Güter und Leistungen erhoben, deren Nutzen in der Vergangenheit liegt. Diese Situation ist ungerecht gegenüber den Generationen. Es ist wichtig, dass jede Generation nur das verbraucht, was sie selbst erwirtschaftet. Es darf keine Lasten auf die kommenden Generationen verlagert werden. 

Es wäre ratsam, die noch gewählten Stadtvertreter in Crivitz zu sensibilisieren, dass sie nicht nur auf Sicht planen, sondern auch mit einer aufgesetzten Brille eine lange Zeit planen.

Teil -1-Haushalt „2024“ Stadt Crivitz; Erhöhung der Steuern und Schulden sowie ABBAU von Liquidität, Eigenkapital und Rücklagen?

20.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./344[163(38-22)]/CLA-181/19-2024

Die irrwitzige Argumentation der Wählergruppe CWG-Crivitz und der LINKEN / Heine seit Jahren, dass man keine Gewinne oder Rücklagen haben muss, sondern gerade nur so viel tun muss, damit alles im Haushalt mehr oder weniger passt. Da ja ab dem 01.01. jedes Jahres das Land die Kasse in Crivitz wieder genügend auffüllt. So führt diese Herangehensweise im Jahr 2024 zu sofortigen Steuererhöhungen in den Grund- und Gewerbesteuern sowie zur Aufnahme eines Kredits zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit von 1.190.000 € aufgrund eines Defizits von -1.535.400 € im Finanzhaushalt. Die Stadt Crivitz belegt den 17. Platz unter den 17 Gemeinden im Amtsbereich Crivitz, was die Höhe der liquiden Mittel bis zum 31. Dezember 2024 betrifft.

Trotz steigender Schlüsselzuweisungen vom Land MV seit 2019 und drastisch steigender Steuereinnahmen gelingt es der Stadt Crivitz nicht, ihre Kosten zu bewältigen. Diese Vorgehensweise der Mehrheitsfraktionen (CWG-Crivitz und der LINKEN / Heine) hat die Stadt Crivitz finanzpolitisch seit fünf Jahren zu dem gemacht, was sie heute ist. Ab dem 31.12.2024 können nur noch eingeschränkte Handlungen durchgeführt werden, da die Stadt Crivitz lediglich noch 125.000 € Liquidität besitzt.

Die Jahresabschlüsse für Crivitz liegen nur für das Jahr 2021 vor; sämtliche nachfolgenden Daten im Haushaltsplan 2024 basieren hauptsächlich auf fortgeschriebenen Rechnungsergebnissen oder kumulierten Ergebnisvorträgen sowie angenommenen Planungsdaten bis 2027. Aber, aufgrund der verbesserten Fortschreibungsergebnisse über die Jahre ist es nun möglich, einen realistischen Wert und Aussagekraft in der Finanzanalyse für die Gegenwart und die Zukunft bis 2027 der Stadt Crivitz zu ermitteln. Kurz und knapp, die Salden und Einschätzungen sind sehr realistisch dargestellt im Haushaltsplan 2024.

Der Ergebnishaushalt für 2024 weist ein Defizit von -1.150.900 € aus und wird bis zum Jahr 2027 um weitere – 2.467.600 € anwachsen. Daraus ergibt sich, dass die zweckgebundene Kapitalrücklage ab 2024 nur noch 55,58 € beträgt und die allgemeine Kapitalrücklage 206.758 €. Doch die allgemeine Kapitalrücklage wird am 31.12.2025 lediglich nur noch 58,66 € betragen.

Im Finanzhaushalt biete sich noch ein viel düsteres Bild, so beträgt der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen, gemindert um die jährliche Schuldentilgung, am 31.12.2024 ein positives Ergebnis in Höhe von 676.802 €. Nur 300 Tage später, am 31. Dezember 2025, beträgt die Differenz lediglich noch -140.197 € und wird bis 2027 auf -499.897 € ansteigen. 

Die liquiden Mittel werden bis zum 31.12.2024 nur noch 125.223 € betragen. Allerdings verbleiben für die Planung des Haushaltsplans 2025 lediglich -134.676 € und diese werden bis zum 31.12.2027 auf – 164.476,90 € steigen.

Somit ist es der Stadt Crivitz nicht möglich, einen Haushaltsausgleich ab dem 31.12.2024 durchzuführen. Außer es erfolgen drastische KÜRZUNGEN in allen BEREICHEN oder weiteren Kreditaufnahmen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit, die das Leiden noch verlängern bis zum endgültigen Halt durch den Landkreis LUP.

Also beabsichtigt man jetzt als erste Maßnahme für 2024, um haushaltspolitisch gegenzusteuern, erneut gegenüber den Bürgern die Hebesätze für die Grundsteuern zu erhöhen und die Gewerbesteuer für alle Unternehmen ebenfalls. Die vierte Steuererhöhung (2015,2018,2020,2024) steht in der bisherigen zehnjährigen Dienstzeit der Bürgermeisterin (Frau Britta Brusch-Gamm; Wählergruppe CWG – Crivitz) an. Die Hebesätze sollen für die Grundsteuer A) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen auf 338 % und für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf den Wert von 438 % sowie die Gewerbesteuer auf 390 % angehoben werden.

In den kommenden Jahren wird es zu zahlreichen Debatten über Kürzungen von Investitionen kommen, da gleichzeitig die verfügbaren Mittel erschöpft sind und die Fixkosten stetig ansteigen werden. Es ist dringend notwendig, diesen unverantwortlichen Haushaltsirrsinn endlich zu beenden und ihn durch eine neue und verantwortungsbewusste Art der Verantwortungsübernahme zu ersetzen.

Es ist dringend notwendig, eine neue Strategie zur Konsolidierung des Haushaltes zu entwickeln, die auf den allgemeinen Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Haushaltsausgleich.

Kommentar/Resümee

Die Zeit des Spaßes nach 10 Jahren ist abgelaufen. Jetzt wird es ernst und es geht ans wirklich Eingemachte.

Bis zum Jahreswechsel lagen keine Prognosen für das Jahr 2024 vor, doch bis zum 25.01.2024 wurde der Haushalt für Crivitz noch als „Land unter“ bezeichnet. Um eine erneute exorbitante Überschreitung der Ausgaben und Investitionen für das Jahr 2024 zu vermeiden, wurde im Januar eine Arbeitsberatung durchgeführt. In der alles erneut verschoben und gestrichen wurde, sowie Vorhaben ins kommende Jahr verschoben wurden. Die letzten Reserven wurden aus der Schatztruhe entfernt. Diese Maßnahme diente nur dazu, um nicht ein Haushaltssicherungskonzept für 2024 erstellen zu müssen, da dieses sonst der Genehmigung durch den Landkreis LUP unterliegt. Durch die Streichung des Projekts der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses wurde noch einmal der Finanzhaushalt für 2024 der Stadt Crivitz gerettet. Die Probleme aber wurden in die nächste Wahlperiode verschoben.

Das Tafelsilber ist verbraucht und es wird in den nächsten Jahren ans Eingemachte gehen. Die fetten Jahre sind endgültig vorbei. Für die zukünftigen Abordnungen und Generationen stellt es eine Herausforderung dar, sich mit dem, was in den vergangenen zehn Jahren an Wert verloren hat, wieder zurechtzufinden. In den kommenden Jahren wird die Sparsamkeit im Crivitzer Haushalt eine größere Rolle spielen, weshalb die Notwendigkeit der durchgeführten Rekommunalisierung der Reinigung erneut überdacht werden wird. Es ist zu erwarten, dass auch die Kostenintensität der Gemeindehäuser und des Bauhofes erneut auf den Prüfstand gestellt werden, wenn man denn in der Zukunft noch zahlungsfähig bleiben möchte.

Um dann die Herausforderungen in der Infrastruktur und der Dekarbonisierung bewältigen zu können. Die einzige Möglichkeit, um eine Katastrophe zu vermeiden, besteht darin, die Haushaltsführung grundlegend umzugestalten und die finanziellen Mittel dazu einzusetzen.

Wie kann die Bürgermeisterin (Frau Britta Brusch-Gamm; Wählergruppe CWG – Crivitz) von den noch fehlenden Jahresabschlüssen von 2022 bis 2023 entlastet werden, wenn sie nach der Wahl nicht mehr in ihrem Amt bestätigt wird?  Wer übernimmt dann die Verantwortung für die zurückliegenden geprüften Vorgänge und die noch verbleibenden liquiden Mittel der Jahresabschlüsse?

Gemeinde Barnin – Haushalt 2024! 

16.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./342[163(38-22)]/CLA-179/17-2024

Spekulative Einnahmen aus Grundstücksverkäufen, Eigenkapital- und Liquiditätsabbau und Investitionsopfer (neues Feuerwehrgebäude) sorgen ab dem 31.12.2026 für eine ungewisse finanzielle Zukunft.

Man weiß nichts Genaues, also alles wie im vorigen Jahr? Investoren sollen nun die Erschließungsprobleme beim Bebauungsplan NR. 1 „AM DORFANGER“ lösen.

Die Dinge sind wie meistens etwas komplizierter!

Für die Gemeinde liegen nur Jahresabschlüsse bis zum Jahr 2019 vor; alle nachfolgenden Daten im Haushaltsplan 2024 basieren hauptsächlich auf fortgeschriebenen Rechnungsergebnissen oder kumulierten Ergebnisvorträgen sowie auf angenommenen Planungsdaten bis 2027. Wieso wird diese Vorgehensweise zum Haushaltsplan schon seit Jahren geduldet, es ist ein eindeutiger Gesetzesverstoß?

Die Einnahmen der Gemeinde Barnin 2024 belaufen sich insgesamt auf ca. 664.600 €, wovon ca. 482.000 € Steuereinnahmen sind. Die Ausgaben betragen 2024 = ca. 889.200 € und ergeben somit ein Defizit im Ergebnishaushalt von ca. -224.600 €. Trotz der Verwendung der letzten finanziellen Rücklagen der Kommune kann nur noch durch einen verbleibenden positiven Ergebnisvortrag aus dem Jahresabschluss 2019, seiner kumulierten Fortschreibung bis 2024 eine Darstellung als sogenannter Ausgleich erfolgen. Dieser Ergebnisvortrag wird aber bis 2027 drastisch gemindert. In der vorläufigen Ergebnisrechnung ergeben sich Defizite für das Jahr 2022 = -6.085,39 €, für 2023 = -140.000 € und 2024 = -170.600 €. Ein Ausgleich der Defizite konnte nur erzielt werden, indem die letzten Mittel aus der allgemeinen und zweckgebundenen Rücklage entnommen wurden. Lediglich in der Infrastrukturpauschale sind noch Mittel von 116.035,62 € vorhanden.  

Die Differenzen zwischen den jahresbezogenen Ausgaben und Auszahlungen im Finanzhaushalt, die sich aus den Haushaltsplanungen für 2023 mit -250.700 € und 2024 =-186.300 € ergeben, lassen sich lediglich durch die NOCH vorhandenen Vorträge ausgleichen. Ab dem Haushaltsjahr 2027 wird der Finanzhaushalt nur noch letztmalig eine positive Summe in Höhe von 12.896 € aufweisen können. Von 2024 bis 2027 werden die liquiden Mittel auf etwa 386.000 € reduziert. Es kommt zu einem Rückgang des Eigenkapitals von etwa 319.000 € bis 2027.

Im Jahr 2022/23 beabsichtigte die Gemeinde, das Baugebiet „AM DORFANGER“ eigenständig die Erschließung zu übernehmen, wobei die Gesamtkosten gemäß „damaligen Kostenschätzungen“ etwa 936.000 € betrugen.

Auszug aus dem Bekanntmachung der Satzungsentwurf SATZUNG DER GEMEINDE BARNIN ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 1 „AM DORFANGER“ in der Auslegung 2022

Zu diesem Zweck wurden bereits ca. 33.000 € für Planungsleistungen ausgegeben. Um diese Maßnahme überhaupt finanzieren zu können, hat die Gemeinde 2023 einen Kredit aufgenommen für 3 Jahre mit einem Zinssatz von 4,0 % p. a.  (jährliche Annuität =142.158,06 €).

Das Plangebiet in Richtung Kirche

Als Einnahmen plant die Gemeinde dagegen Verkaufserlöse aus acht Grundstücksverkäufen in Höhe von 960.000 €; diese sollten einmal im Jahr 2024 + 2025, jeweils 480.000,00 € betragen. Das bedeutet, dass pro Jahr 2024/25 ungefähr vier Grundstücke veräußert werden sollen.

Jedes Grundstück müsste also jeweils etwa 120.000 € an Erlösen einbringen. Die Genehmigung für den Bebauungsplan ist bis heute nicht erteilt worden. Bis zum Oktober 2023 hatte sich gerade einmal ein Interessent gemeldet. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurde noch kein Grundstück verkauft.

Warum wohl?

Das Plangebiet aus Richtung Kirche

Es ist anzunehmen, dass die SPD geführte Gemeindevertretung und die CDU-Fraktion in der Stellvertretung möglicherweise weit entfernt von der Realität waren bei dieser Planung und dazu noch ohne Taschenrechner. Oder es bestand wohl ein Wunschdenken, dass ein Wunder am Barniner See stattfinden würde.

Als erste Maßnahme beabsichtigt man jetzt, um gegenzusteuern, einen Investor zu suchen, welcher das Erschließungsproblem löst und die Kosten übernimmt.

Und als zweite Maßnahme beabsichtigt die Gemeinde Barnin, erneut gegenüber den Bürgern die Hebesätze für die Grundsteuern zu erhöhen. Die Hebesätze sollen für die Grundsteuer A) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen auf 338 % und für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf den Wert von 438 % angehoben werden. Die Gewerbesteuer soll erst einmal bei einem Hebesatz von 381 % bleiben „um bestehende Gewerbetreibende zu halten bzw. neue zu gewinnen“.

Die dritte Maßnahme ist, dass die Planung und Errichtung des neuen Feuerwehrgebäudes, worüber 2023 schon keine Kostenschätzung vorlag, erst einmal 2024/25 nicht weiterzuverfolgen. Vorplanungsleistungen wurden bereits in der Höhe von 20.000 € im Jahr 2023 berücksichtigt. Allerdings sind auch hier Baukosten bei den derzeitigen Baupreisen bis ca. 250.000 € zu erwarten.

Ob diese drei Maßnahmen haushaltspolitische Steuerungsmaßnahmen sind, kann man wirklich bezweifeln, denn sie dienen gänzlich nur dazu, den Haushalt genehmigungsfrei vom Landkreis LUP zu machen und die finanzpolitischen Probleme auf die Folgejahre zu verschieben.

Aufgrund der aktuellen Daten aus den fortgeschriebenen Rechnungsergebnissen ist es jedoch möglich, dass Barnin sich einen Verlust bei den Erschließungskosten zum Baugebiet „AM DORFANGER“ und den Verkäufen aus den Grundstücken leisten kann. Überdies wäre die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses bis zu 250.000 € sogar möglich. Allerdings ist auch in den kommenden Jahren mit steigenden Ausgaben (Personalausgaben, Amts- und Kreisumlage und Baupreisen und Bewirtschaftungskosten) zu rechnen.

Jedoch, und jetzt kommt die schlechte Nachricht, müsste dann zwingend ab dem 31.12.2026 bis 2029 ein Haushaltssicherungskonzept erarbeitet werden, um die Abdeckung unterjähriger Liquiditätsengpässe zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Umfangreiche harte Sparmaßnahmen und Konsolidierungen wären die Folge, da keine Rücklagen und liquide Mittel mehr vorhanden sind. Es wäre schwierig, mittelfristig finanzielle Mittel für eine energetische Sanierung und eine klimafreundliche Wärmeversorgung in der Zukunft zu mobilisieren und zu investieren.

Kommentar/Resümee

Steuererhöhungen, keine Rücklagen, Schulden und finanzielle Ungewissheit über die Zukunft der Gemeinde ab 2026 werden das sein, was aus einer gefühlten 20-jährigen SPD-Dominanz in Barnin übrigbleibt.

Wie kann der Bürgermeister (Siegfried Zimmermann – SPD) von den noch fehlenden Jahresabschlüssen von 2020 bis 2023 entlastet werden, wenn er nach der Wahl nicht mehr in seinem Amt bestätigt wird?  Wer übernimmt dann die Verantwortung für die zurückliegenden geprüften Vorgänge und die noch verbleibenden liquiden Mittel der Jahresabschlüsse? Seit Jahren existieren keine Konzepte, für notwendige mittel- und langfristige Maßnahmen zur energetischen Sanierung oder zur klimafreundlichen Wärmeversorgung in Barnin zu ergreifen.

Was auch immer man mit dieser Aussage zur Gewerbesteuer („um bestehende Unternehmen zu erhalten oder neue zu gewinnen“) erklären will und welche Ansiedlungen von Unternehmenszentralen hier im Ort Barnin erwartet werden, ist unklar! So wurde 2024 der niedrigste Gewerbesteuersatz im Amtsbereich Crivitz in der Gemeinde Plate (348 %) festgestellt und der höchste in der Gemeinde Langen Brütz (400 %). Die Finanzierung der Erschließung des Baugebietes erfolgt durch spekulative Einnahmen aus Verkäufen von Grundstücken an Interessenten im Jahr 2024/25 sowie die Erwartung, dass die Kosten für die geplante bauliche Erschließung der Grundstücke nicht erneut zunehmen werden. Für den Verkauf der Grundstücke ist ein gezieltes Marketing erforderlich, was nicht vorhanden ist.

Die Errichtung des neuen Feuerwehrgebäudes ist nur mit einem Antrag auf SBZ (Sonderbedarfszuweisung) möglich, jedoch müssen die Jahresabschlüsse der Haushalte von 2020 bis 2022 vorliegen. Das ist jedoch nicht der Fall! Die drastische Anhebung der Steuersätze ist nicht geeignet, die bevorstehenden finanziellen Schwierigkeiten zu lösen.  Diese Handhabung ist zu einseitig und erschwert zudem die Lebensbedingungen der Bevölkerung im ländlichen Raum.

Selbstverständlich ist die CDU-Fraktion als stärkste Oppositionskraft nicht unbeteiligt an diesen ganzen Angelegenheiten. Besonders in der gegenwärtigen Legislaturperiode (2019 bis 2024) ist sie plötzlich aus dem politischen Kontext verschwunden, weil sie ein harmonisches und leidenschaftliches Miteinander mit der SPD geführten Gemeinde pflegte. Die CDU-Fraktion hat viele richtungsweisende Beschlüsse mit der SPD getroffen, die zu diesem Desaster geführt haben. Es fehlte der CDU-Fraktion an Mut und Ausdauer in dieser Legislaturperiode, um eigene Lösungsvorschläge zu entwickeln. Sie geriet immer wieder in innere Konflikte, da sie selbst einen Funktionsträger in der Gemeindevertretung stellt (1. Bürgermeister Herr Stephan Stange -CDU).  Es wurde sofort jede Form von Opposition abgelehnt, da sie das harmonische Miteinander mit der sozialdemokratischen Gemeinschaft nicht gefährden wollte. Jetzt ist das Ergebnis in schriftlicher Form verfügbar und es wird für die CDU-Fraktion eine Herausforderung darstellen, die Wahlversprechen der Kandidaten bis Mai 2024 zu erläutern und zu welchen Zielen sie sich entwickeln werden! Wohin soll die Reise gehen, oder?

Haushalt 2024 – Gemeinde Bülow!  Ist es ein finanzielles Sterben auf Raten oder handelt es sich hierbei lediglich um einen Irrtum?

12.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./340[163(38-22)]/CLA-177/15-2024

Die Dinge sind wie meistens etwas komplizierter!

Der Haushaltsplan für die Gemeinde Bülow wurde bis zum letzten Augenblick des Monats Februar 2024 von der Amtsverwaltung Crivitz berechnet und ist nun in der Endfassung. Viele Positionen wurden hin und her geschoben, sodass die Beschlüsse im Haushaltsplan 2024 noch über die Kommunalwahl hinaus bis zum 31. Dezember 2024 funktionsfähig sein können. Aber auch noch in der Zukunft?

Bis zum 22. Februar 2022, dem Zeitpunkt, an dem der Doppelhaushalt 2022/23 beschlossen wurde, waren bei der Gemeinde lediglich Jahresabschlüsse bis 2016 vorhanden. Innerhalb von 24 Monaten erhielt sie plötzlich und unerwartet sechs Jahresabschlüsse, davon allein 4 im Jahr 2023. Der letzte Jahresabschluss für das Jahr 2022 wurde ihr am 05.12.2023 zugestellt, erst ab diesem Zeitpunkt waren sämtliche aktuellen Daten verfügbar. Die Gemeinde ist wie die Gemeinden Leezen, Cambs, Friedrichsruhe und Raben Steinfeld im Amtsbereich auf dem aktuellsten Stand. Es ist jetzt möglich, eine realistische Finanzanalyse für die Gegenwart und die Zukunft zu erstellen. Erst jetzt sind die Salden in den einzelnen Ergebnis- und Finanzhaushalten der zurückliegenden Jahre abgewogen und die tatsächlichen Vorträge bzw. Nachträge für eine reale Haushaltsplanung 2024 ersichtlich.

Der demografische Wandel macht sich auch in Bülow bemerkbar, denn es leben nur noch 328 Einwohner in Bülow. So ist es bedauerlich, dass mehr Menschen sterben und wegziehen, als geboren und zugezogen wird in der Gemeinde. So sind 52,13 % (171) der Einwohner der Gemeinde älter als 50 Jahre und lediglich 22 % (72) in einem Alter bis 25 Jahre.

Der Ergebnishaushalt 2024 weist ein Defizit von -1.900 € auf und im Finanzhaushalt 2024 besteht ein Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -102.700 € sowie ein Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -174.500 €. Trotz steigender Schlüsselzuweisungen vom Land MV (2020= 204.826,16 € bis 2024= 288.200 €) und steigender Steuereinnahmen (von 2020= 147.939,22 € bis 2024 =170.100 €) gelingt es der Gemeindevertretung nicht, ihre Kosten zu bewältigen.

So ist zwar die Summe aller Erträge (von 2020= 396.069,59 € bis 2024 = 506.400 €) gestiegen, aber gleichzeitig haben sich die Ausgaben (von 2020= 335.188,58 € bis 2024= 626.700 €) nahezu verdoppelt.

Die höheren Ausgaben für die Unterhaltung der Grundstücke und Außenanlagen, die Umlagen an das Amt Crivitz und den Landkreis LUP, die Personalausgaben und Kostenerstattungen an Gemeindeverbände belasten insgesamt den Haushalt. Trotzdem investiert die Gemeinde etwa 349.900 € in die Anschaffung eines neuen Bauhoffahrzeugs, eines Mannschaftstransportwagens für die Feuerwehr, die Erneuerung des Gehwegs entlang der Ortsdurchfahrt Prestin und den Ausbau des Verbindungswegs zwischen Speuss und Kladrum. Durch diese Maßnahme entsteht eine Differenz in der Investitionstätigkeit in Höhe von -174.500 € im Finanzhaushalt. 

Die jüngsten negativen Jahresergebnisse von 2023= -37.950,20 € und der Planung im Haushalts 2024= -120.300 € kann diese Differenz nur noch aus der allgemeinen, zweckgebundenen Kapitalrücklage und den übrigen Mitteln aus den Ergebnisvorträgen letztmalig ausgeglichen werden. Diese Mittel aus den Rücklagen sind ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr für einen zukünftigen Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt verfügbar. Die zweckgebundene Kapitalrücklage beträgt aktuell nur noch 77,24 € und die allgemeine Kapitalrücklage hat nur noch einen Bestand von 23,14 €.

Die Differenzbeträge für die jahresbezogenen laufenden Ein- und Auszahlungen und der Haushaltsvorjahre können im Finanzhaushalt 2024 letztmalig nur noch einmal eine positive Summe in der Höhe von 7.325,06 € bis zum 31.12.2024 ausgewiesen werden. Dieser Saldo wird bis 2027 auf einen negativen Betrag von -177.974,94 € bei einem gleichen Ausgabenverhalten anwachsen.

Somit kann der Finanzhaushalt ab 01.01.2025 bis 2027 nicht mehr ausgeglichen werden.

Die Verwendung der letzten liquiden Mittel, die ab dem 31.12.2024 nur noch 217.078,73 € betragen, kann hier ebenfalls keine Abhilfe mehr schaffen. Das Eigenkapital der Gemeinde Bülow betrug in der Eröffnungsbilanz aus dem Jahre 2012 noch 637.890,20 €. Durch die negativen Jahresergebnisse und die Entnahmen aus den letzten Rücklagen beträgt das Eigenkapital am 31.12.2024 nur noch 555.323,82 €. Bis zum Jahresende 2027 wird das Eigenkapital aus der Eröffnungsbilanz auf etwa 370.723,82 € reduziert sein.

Die Gemeinde Bülow belegt den 15. Platz unter den 17 Gemeinden im Amtsbereich Crivitz, was die Höhe der liquiden Mittel bis zum 31. Dezember 2024 betrifft. Dahinter liegen nur noch die Gemeinden Langen Brütz und die Stadt Crivitz, die noch weniger Kassenbestände haben.

Es zeigt sich nun, dass die tatsächliche Lage für die Zukunft deutlich schlechter ist als angenommen!

Kommentar/Resümee

Es ist eine schwere Last für die kommenden Abgeordneten ab Juli 2024 und die nachfolgenden Generationen. Weitere Steuer- und Gebührenerhöhungen, Sparmaßnahmen und Gespräche zu einer Gemeindefusion werden in der Zukunft die Folge sein.

Ab dem 31.12.2025 wird ein Haushaltssicherungskonzept unvermeidbar sein, wenn man den aktuellen finanzpolitischen Kurs beibehält. Als erste Maßnahme, um haushaltspolitisch gegenzusteuern, beabsichtigt die Gemeinde Bülow, erneut die Hebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer zu erhöhen. Die Hebesätze für die Grundsteuer (A) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen betragen jetzt 350 %. Für die Grundstücke (Grundsteuer B) beträgt der Wert 440 % und für die Gewerbesteuer 390 %. Im Vergleich zum landesweiten Durchschnitt in MV (Grundsteuer A=335 %, Grundsteuer B=392 % und der Gewerbesteuer=348 %) liegt die Gemeinde Bülow erheblich über den Hebesätzen der kreisangehörigen Gemeinden.

Diese drastische Erhöhung der Steuern über den Durchschnitt kann keine Antwort auf die anstehenden finanziellen Probleme sein.  Die Handhabung ist zu einseitig und vereinfacht zudem nicht die Lebensbedingungen der Bevölkerung im ländlichen Raum. Ein Kassensturz und eine über den Tellerrand hinausschauende Sichtweise sind notwendig, um andere Einnahmequellen zu generieren, wenn man weiterhin als Gemeinde bestehen möchte. Eine ernsthafte Sparsamkeit in den nächsten Jahren wird notwendig sein, um als Gemeinde seine Eigenständigkeit bewahren zu können.

Daher ist es notwendig, dass die anhaltenden negativen Finanzbedingungen in den kommenden Jahren drastisch reduziert werden, damit die Verantwortung für die kommende Generation mit den Herausforderungen der Dekarbonisierung einhergehen kann. Aufgrund einer langfristigen Finanzplanung und Finanzpolitik bis 2030 kann sich die Kommune einer Debatte über eine mögliche Gemeindefusion nicht mehr verschließen.

Die wesentliche Aufgabe der zukünftigen Parlamentarier in fünf Monaten sollte darin bestehen, sich sofort nach Ihrer Ernennung mit dem Haushaltsentwurf 2025 auseinanderzusetzen und ein neues finanzpolitisches Konzept bis 2030 zu erarbeiten.

Der BSW-Parteitag in Berlin hat keine Antworten auf die aktuellen Probleme im Land gegeben, sondern vielmehr eine stärkere Kritik gegenüber der Regierung und den anderen Parteien.

28.Jan.-2024/P-headli.-cont.-red./335[163(38-22)]/CLA-172/10-2024

Es handelte sich um einen streng organisierten Parteitag, mit handverlesenen ca. 382 Mitgliedern, der in seiner Struktur dem Ostblock ähnelte, ähnlich dem, wie man es aus früheren Zeiten kannte. Eine überwiegende Anzahl von älteren Männern, die sich bereits im Vorfeld über die Kandidaten und die Verteilung der Positionen einig waren. Die Delegierten kamen aus allen Bundesländern. Mit 53 Mitgliedern gehörten die Mitglieder aus der Hauptstadt zu einer der größten Gruppen. Die größte Gruppe kam aus Nordrhein-Westfalen (73) und die kleinste aus Bremen (7). Es war klar ersichtlich, dass hier schon vorab eine gewisse Absprache bezüglich Positionen getroffen wurde, da niemand von den Delegierten Fragen jeglicher Art oder Gegengenreden an die Kandidaten äußerte.

Genauso erstaunlich war, dass ehemalige Referenten und Mitarbeiter von Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, die sich unüblich aus der Fraktion verabschiedeten, plötzlich eine Position im erweiterten Vorstand der Partei einnehmen konnten. Die Wahl des Vorstands der Partei hat sich gelohnt: 17 der 22 Mitglieder sind Männer! Auch war es keinem der Anwesenden ein Anliegen, den bereits gefassten Beschluss über die Vorsitzenden und Stellvertreter sowie den Generalsekretär der Partei, am 08.01.2024, bei dem nur 40 Mitglieder anwesend waren, zu hinterfragen oder lediglich als Ergänzung noch einmal zur Abstimmung zustellen. Die Kandidaten für die Schiedskommission verzichteten sogar auf eine persönliche Vorstellung, da sie sich bereits in einem internen Dossier schriftlich vorgestellt hatten. Dies störte auch niemanden.

Außerdem verzichtete auch die Landeskoordinatorin Sabine Zimmermann für Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern auf eine persönliche Vorstellung ihrer Person, weil man alles schriftlich nachlesen konnte zu ihrer angeblichen Vita. Daher war ihr Fokus eher darauf gerichtet, sich um die Belange der Angestellten in Sachsen zu kümmern, in denen eine Firma Kürzungen im Personalbereich plant. Es ist möglich, dass die gebürtige Pasewalkerin mehr Interesse an Sachsen hat als an MV. Als ehemalige Gewerkschaftssekretärin des DGB auch in der Region Vogtland-Zwickau tätig sowie anschließender SPD-Mitgliedschaft, welche 2007 in die Partei Die LINKE mündete und erst kürzlich im Oktober 2023 endete. Also bekam sie sofort ein neues Format beim BSW seit dem 08.01.2024.

Es ist bemerkenswert, wie schnell man seine Ansichten wechseln kann und schließlich als glaubwürdig gilt vor allen anderen interessierten Unterstützern des BSW in MV. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, in MV Unterstützer für die BSW – Partei zu gewinnen und Strukturen im Land aufzubauen. Bisher existieren in MV keine überzeugenden Inhalte zu der anstehenden Politik oder Strukturen, doch in anderen Ländern ist die Entwicklung bereits deutlich fortgeschritten.

Es ist anzunehmen, dass sie sich intensiv mit sich selbst und ihrer Kandidatur auseinandersetzte, möglicherweise sogar mit einer äußerst genauen Überprüfung der Bewerber in MV. Wie bekannt, will die BSW-Partei neue Mitglieder genau durchleuchten. So soll es von Bedeutung sein, dass man sich kontrolliert entwickelt, auf Glücksritter, Karrieristen und Personen, die bestimmte Ansichten vertreten, verzichtet.  Ist dies eine Abgrenzung oder Ausgrenzung von anderen?

Die Wertschätzung der Kandidaten ihren Mitgliedern gegenüber wurde auf dem Parteitag durch die Anrede in „Liebe Freunde und Freundinnen“ und „Liebe Kolleginnen und Kollegen“ deutlich. Das letztere kam eher selten. Auch zu der Europapolitik war nur wenig zu hören, außer dass man die „normalen“ Bürgerinnen und Bürger nicht belasten möchte, aber die sogenannten Superreichen mehr zur Kasse bitten will. Es gab lediglich noch eine Vergangenheitsbewältigung von Fabio De Masi, dem Ex-Linken und ehemaligen Bundestagsabgeordneten in seiner Rolle bei der Aufklärung zum Cum-Ex-Skandal um Olaf Scholz.

So berichtete der Spiegel im Januar 2024: „BSW soll das bekommen, was auch Bundestagsfraktionen erhalten. Eine Entscheidung über den Status der Abgeordneten sei bereits in der nächsten Sitzungswoche des Bundestags möglich. Den Angaben zufolge läuft es für beide Gruppen darauf hinaus, dass sie den sogenannten Grundbetrag von derzeit 509.294 Euro pro Monat, der Fraktionen zusteht, zur Hälfte gezahlt bekommen. Außerdem sei eine Pauschalzahlung von monatlich 10.632 Euro für jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten im Gespräch, hieß es weiter. Der Betrag entspricht demnach dem, den auch die Bundestagsfraktionen erhalten. Zusätzlich ist ein Oppositionszuschlag vorgesehen. *Wie für die Fraktionen dürfte er *bei 15 Prozent auf den Grundbetrag beziehungsweise zehn Prozent auf den Pro-Kopf-Betrag liegen. Überschlägig ergäbe sich daraus eine Summe von knapp fünf Millionen Euro, die aus dem Bundesetat an die Gruppe von Wagenknecht fließen könnte.“

So war zu hören von Frau Wagenknecht, dass sie Ihr geschaffenes Bündnis auffordert, zur „Partei des Miteinanders“, mit mehr Toleranz und Respekt zu werden. Man wolle keine „Linke 2.0“ sein. Frau Wagenknecht hat schon immer gut ausgeteilt, aber es ist trotzdem kurios, dass nach innen in der Partei eine Harmonie herrschen soll und nach außen kann man anständig austeilen!

Wäre es nicht denkbar, dass es sich lediglich um eine LINKE 1.5 handelt?

Kommentar/Resümee

„Wer Visionen hat, soll zum Arzt gehen.“  Helmut Schmidt

Der Politik wird ja gerne ein gewisser Realitätsverlust unterstellt. Man sollte sich die Frage stellen: Welche Realität ist denn gemeint? Viele der Politikenden oder wie man heute gendergerecht sagt, haben nie einen Betrieb oder auch nur eine richtige Arbeitsstelle von innen betrachtet, geschweige denn innegehabt. Dass insofern die politischen Vorstellungen und Ideen nicht immer, um es freundlich zu sagen, wirtschaftskompatibel sind, liegt auf der Hand.

Bei den überwiegenden Reden der Kandidaten zur Europawahl und des Vorstands und anderer hatte man den Eindruck, dass es sich um Sammelsurium der Mitglieder handelte.  Zum Teilen aus überwiegenden von ehemaligen frustrierten Mitgliedern der Partei die LINKE, irritierte Grüne und genervte SPD-Anhänger sowie enttäuschte Gewerkschaftler bestehend. Auch wenn jetzt noch viele Spenden aus dem Westen von MV kommen, so werden diese Gelder wohl hauptsächlich für Büros der Partei, Kosten für die Organisation und gut bezahltes Personal ausgegeben werden.

Es ist zu erwarten, dass sich die Wähler in den kommenden Wochen in Mecklenburg-Vorpommern mit allen Akteuren der kommunalen Ebene auseinandersetzen werden, um zu sehen, wer sich plötzlich bei der „BSW-“ Partei wiederfindet.

Vor allem, welche Lösungsansätze sie zur Bewältigung der anstehenden Aufgaben bereithalten.

Bürgermeister Günter Tiroux aus Pinnow stellt die erste offizielle Orts-APP für die Gemeinde online!

19.Jan.-2024/P-headli.-cont.-red./331[163(38-22)]/CLA-168/06-2024

Eigentlich eine gänzlich harmlose und gewinnbringende Idee zur Entwicklung ländlicher Gebiete in einer Gemeinde, die etwa 2000 Einwohner zählt. Doch einige noch aktive Mandatsträger und frühere Kandidaten sehen plötzlich Rot und erzeugen eine politische und gesellschaftliche Atmosphäre und nutzen vorrangig zur Kommunikation die örtliche Lokalzeitung.

Fast schon amerikanische Verhältnisse in Pinnow vor der Kommunalwahl in ca. 19 Wochen! Ein neugewählter Präsident in der Exekutive und ein alter Kongress mit einem alt gewählten Senat und Repräsentantenhaus in der Legislative!  Und die Lokalzeitung SVZ bildet die Plattform der Auseinandersetzung! So ungefähr könnte man die Situation in Pinnow beschreiben. Und es hört nicht auf!

Ein Fraktionsvorsitzender der CDU/WG-Aktive (Herr Klaus-Michael Glaser CDU) fühlt sich in seiner persönlichen Autorität verletzt. Es handelt sich nicht um das erste Mal. Ein Gemeindevertreter (Herr Volker Helms, Fraktion CDU/WG Aktive), der vermutlich sein Trauma um die gescheiterte Projektanfrage „XXL-Feriendorf“ noch immer nicht überwunden hat. Sowie seine Ehefrau (Frau Daniela Lemmer-Helms WG „Aktive Wählergemeinschaft Godern und Pinnow“), die als Bürgermeisterkandidatin 2021 in Pinnow kandidierte und sich indessen über soziale Medien neu positioniert. Sie alle haben eine Gemeinsamkeit: Sie haben schon Wahlen verloren. Egal, ob Sie als CDU-Landratskandidat oder Bürgermeisterkandidat(in) in Erscheinung getreten sind oder ob als Ortsvorsteher in Godern Angst vor einem Verlust an Einfluss fürchten.

Nun haben sie sich zusammengeschlossen, um den neuen Bürgermeister und seine Herangehensweise an ein komplexes Thema zu kritisieren, das seit langer Zeit bekannt ist und an dem sie in unterschiedlicher Weise auch mitgewirkt haben. Und über alle ihre Ansichten und Empörungen berichtet die Lokalzeitung SVZ oder besser gesagt liefert sie die Plattform dafür, auf der man inzwischen kommuniziert und sich auseinandersetzt. Ist dies sinnvoll, um das Meinungsbild zu verbessern?

In Pinnow sind also inzwischen zwei Apps verfügbar, die sowohl privat als auch öffentlich nutzbar sind, was für eine enorme Bereicherung für die Einwohner dieser Gemeinde darstellt (eine private Pinnow-App und eine öffentlich-rechtliche Orts-APP der Gemeinde Pinnow).

Aus gut informierten Quellen in Pinnow geht hervor, dass die Gemeindevertreter von Pinnow bereits am 10.10.2023 durch den Bürgermeister direkt schriftlich informiert wurden über den bevorstehenden Start einer offizielle Orts-APP für die Gemeinde Pinnow. Wie zu hören war, wurde bereits kurz nach dieser schriftlichen Information in der darauffolgenden Gemeindevertretersitzung darüber ebenfalls mit den Mandatsträgern gesprochen.

Dieses digitale und zukunftssichere Informationsangebot soll künftig die Internetseite entlasten und als direkte Kommunikation zwischen Bürgern und der Gemeinde dienen. Dadurch ist es dem Bürger möglich, direkt mit der Gemeindeverwaltung, ihren Ausschüssen, dem Bürgermeister, dem Medienbeauftragten und den Einrichtungen der Gemeinde in Kontakt zu treten. (Feuerwehr, Seniorenbeauftragte, KiJuB, Ortsvorsteher, Vereine, Senioren etc.). Durch die Teilnahme an einem Umfragemodul können sich alle Ortsbewohner aktiv in das Dorfleben einbringen. Sportvereine, Schulen, Kindergärten oder andere Gruppen können direkt mit der App verbunden werden. Dort können sie neue Inhalte selbst machen. Damit werden alle Inhalte im Ort an einer Stelle gebündelt. Die digitale Pinnwand, die in der Orts-App integriert ist, ersetzt das traditionelle „Schwarze Brett“. Zudem ist der Medienbeauftragte Herr Frank Czerwonka (Fraktion CDU/WG-Aktive) für alle technischen und textlichen Inhalte verantwortlich und an seiner Seite steht auch noch Frau Birger Bösel (Fraktion „Offene Liste Pinnow und Godern“) mit sicherem Auge.

Weshalb also nun diese Aufregung und Anschuldigungen und Fragen nach der Sinnhaftigkeit nach fast 3 MONATEN? Wenn man einmal über den Tellerrand hinaussieht, so könnte das Projekt Schule machen auch für andere Kommunen in der Region und sich auch für den Tourismus in Pinnow gut auswirken. Wer von den auf den Fuß getretenen Beteiligten hat sich bereits darüber schon einmal Gedanken gemacht, anstatt eine Konkurrenz zu erzeugen und über die Medien einen Konflikt zu provozieren? Nur, weil es sich um ein Wahljahr handelt!

„Wir als Aktive stehen für einen klaren, wertschätzenden und sinnvollen Umgang miteinander. Wir stehen nicht für Polemik, Meinungsmache und vor allem Hass, Neid und Missgunst. Bei Fragen sprecht uns an – dafür sind wir da.  AKTIV bedeutet, bewusst unermüdlich handelnd.“ (Internetseite der Aktive Beitrag -23.02.2021“)

Nun, liebe Fraktion CDU/Aktive, sollten diese klaren Einschätzungen weiterhin im Jahr 2024 bestehen, wäre es sinnvoll, die Angelegenheit in einer direkten Kommunikation zu klären und die Sache zufriedenstellend im Interesse des Gemeinwohls zu lösen!

Der Bürgermeister Herr Günter Tiroux ist auf jeden Fall dazu bereit, wie es uns mitgeteilt wurde!

Kommentar/ Resümee

„Wenn du bei einem Streit unbedingt das letzte Wort haben musst, dann sag doch mal: Ich glaube, du hast Recht.“ Thomas Hobbes

Seit 2021 ist ein frisch gewählter Bürgermeister aktiv, der sich bemüht, die bestehenden Strukturen zu verbessern und neue Vorhaben zu realisieren. Für ihn ist es eine ständige Herausforderung, die persönlichen Befindlichkeiten der noch amtierenden Gremien und Abgeordneten aus dem Jahr 2019 zu analysieren. Ein Ausbruch des offenen Wahlkampfes für 2024 und die Profilierung bekannter Akteure über die Printmedien sind die Folgen.

Warum widmet sich eine engagierte Redakteurin der SVZ (Frau Katja Müller) nun plötzlich in Ihren Berichterstattungen so beharrlich seit 2024 der Gemeinde Pinnow? Plötzlich werden nach fast drei Monaten Fragen zur Sinnhaftigkeit einer App und deren Unstimmigkeiten gestellt, wobei die Differenzen eher vorrangig die Akteure der Gemeindevertreter selbst betreffen! Im Vergleich zu Ihrer Berichterstattung über Natur- und Tierschutz sowie Forstwesen ist Ihr Know-how in der kommunalen Verwaltungspraxis eher gering in Ihren Schilderungen.  Ist es eine lokale Berichterstattung oder handelt es sich um eine eigenständige Positionierung einer Redakteurin, die gerade in den Verkaufsprozess ihrer Zeitung gerät? Wenn man aber beispielsweise in unmittelbarer Nachbarschaft wohnen sollte und besondere Kontakte pflegt, könnte die Befangenheit eher die Ursache sein.

Es wäre sinnvoller, nicht über die Sinnhaftigkeit einer privaten App und einer öffentlich-rechtlichen Orts-App zu mutmaßen und nur Befindlichkeiten in lokalen Berichterstattungen zu präsentieren. Sondern vielmehr darüber nachzudenken, wie man die beiden Medien in der Gemeinde im Interesse des Gemeinwohls verknüpfen könnte! Diese Art von Beiträgen könnte in der Gemeinde Pinnow einen bedeutenden Beitrag zur Meinungsbildung leisten.

Das Amt Crivitz schirmt seine Sitzungstermine & Protokolle ab mit einer Cookie Wall und sammelt reichhaltige Daten von Bürger/ Nutzer!

23.Okt.-2023/P-headli.-cont.-red./309[163(38-22)]/CLA-146/87-2023

Ist die Anwendung einer Cookie Walls als Websitebetreiber im öffentlich-rechtlichen Raum überhaupt so zulässig für Datensammlungen?

Nachdem das umfangreiche und seit 12 Monaten angekündigte Update von ALLRIS durchgeführt wurde, wird der Terminkalender und die Protokolle des Amtsbereiches Crivitz durch eine Cookie Wall geschützt und dokumentiert.

Eine kleine Cookie-Wall nutzt ebenso die Stadt Crivitz und weist darauf hin, dass manche Funktionen der Website möglicherweise nicht nutzbar sind, falls keine Zustimmung erteilt wird. Folglich ist es auch eine Beeinträchtigung des Nutzers! Außerdem werden automatisch Informationen erfasst, wenn man die Website der Stadt Crivitz besucht und dabei fällt auf, dass bei der dann erfolgten Datenspeicherung „ähnliches“ beschrieben wird, das kann mehr sein, als man sich vorstellt. „Bitte beachten Sie, dass einzelne Funktionen unserer Website möglicherweise nicht funktionieren, wenn Sie die Verwendung von Cookies deaktiviert haben. Diese Informationen (Server-Logfiles) beinhalten etwa die Art des Webbrowsers, das verwendete Betriebssystem, den Domainnamen Ihres Internet-Service-Providers und ähnliches.“ (Auszug aus den Datenschutzbestimmungen der Stadt Crivitz)

Auch die einzelnen Ministerien und Einrichtungen des Landes MV trauen sich nicht, ihre Webseiten mit solch einer „Cookie Wall“, wie es in Crivitz praktiziert wird, vollständig zu blockieren. Auf unserer Internetseite des Landkreises LUP finden sich ebenfalls Tracking-Hinweise, die vom Benutzer permanent abgelehnt werden können oder erst nach einer erteilten Zustimmung bei der Nutzung der Website erhoben werden.

Das ist bei dem Amt Crivitz, welches stets als eine Besonderheit in der Region angesehen wird, aufgrund ihrer „Größe“ und ihres „Vorbildcharakters“ nach Schwerin, alles ein wenig anders. Hier hat man seit Jahren eine eigene Meinung zu Einsichten von Bürgern in Dokumenten, Schreiben von Protokollinhalten und die Darstellung von Geschehnissen. Die Cookie-Wall auf der Homepage des Amtes Crivitz basiert auf dem Prinzip „Stimme zu oder lass es!“. So unkompliziert lässt sich also die sogenannte Bürgernähe herstellen und dazu noch eine Menge Daten von Nutzern sammeln. Die Bürgernähe war noch nie ein besondere Soft Skill des Amtes Crivitz in dieser Wahlperiode gewesen, und seit ca. 30 Monaten (Corona + verschiedene Krisen) setzen anscheinend die Chefs eher auf Abschottung und Durchführung von ständigen Prozessanalysen innerhalb der Verwaltung.

Die obersten Führungskräfte des Amtes und des Amtsausschusses Crivitz können das alles so machen und umsetzen und fühlen sich dabei ganz wohl.  Das hat schon alles ein gewisses Geschmäckle im öffentlich-rechtlichen Bereich in direkter Nähe der zuständigen Behörden in Schwerin. Wenn es jedoch niemanden gibt, der den Mut hat Beschwerde oder Anklage zu erheben, dann wird sich auch kein Richter sich mit dieser Sachlage beschäftigen! Die jetzigen Gewählten dürften sich freuen, denn der Wind weht nicht ins Gesicht, sondern zieht vorbei.

In der Tat stellen „Cookies Walls“ lediglich einen sogenannten Türsteher dar. Diese Situation ist das Dilemma: Entweder akzeptiert man die Vorgaben des Clubs (Webseite), indem man insbesondere Cookies und andere Tracking-Technologien erlaubt – oder man wird schlichtweg ausgeschlossen und kommt nicht rein! Dann ist es nicht möglich, die Internetseite des Webseitenbetreibers zu nutzen und erhält auch keine Berechtigung oder Zugang. Man bezeichnet diese Lage als Take-it or Leave-it. Die Zielsetzung bei der Verwendung einer Cookie Wall besteht darin, eine Vielzahl von Informationen von Nutzern zu erfassen und zu verarbeiten, um detaillierte Profile von Nutzer zu erstellen. Ist es legal, solche Cookie Walls im öffentlichen – rechtlichen Bereich zu verwenden?

Ganz klar: Nein. Cookie Walls sind unzulässige Wege der Websitebetreiber durch scheinbare Einwilligung des Nutzers seine Daten zu sammeln. Das European Data Protection Board (EDPB) ist eine unabhängige Kontrollinstanz, die aus Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden der EU besteht. Seit dem 4. Mai 2020 hat sie dazu eine spezifische Richtlinie erstellt, in der die Rechtmäßigkeit einer Einwilligung diskutiert wird. Diese Richtlinien betrachten Cookie Walls als illegal und unangebracht, um die Zustimmung der Nutzer zur Verarbeitung ihrer Daten zu erlangen. „Der Zugang zu Diensten und Funktionsweisen darf nicht von der Zustimmung eines Benutzers zur Speicherung von oder zum Zugang zu bereits gespeicherten Informationen im Endgerät eines Benutzers abhängig gemacht werden“ (EDPB-Richtlinien 05/2020, Seite 11)

Eine rechtswirksame Einwilligung muss u.a. freiwillig, explizit und granular gegeben werden. Freiwilligkeit i.S.d DSGVO bedeutet eine eindeutig bestätigende Handlung, z.B. in Form eines Opt-ins. (sich für etwas entscheiden). Sie unterliegt folgenden Kriterien:

•             freiwillig gegeben

•             informiert

•             spezifisch

•             eindeutige Angabe der Wünsche der Nutzer

Ein einfaches Weiterscrollen gilt nicht als gültige Einwilligung. Der Nutzer muss der Verarbeitung seiner Daten also in jedem Fall aktiv und explizit zustimmen. Scrollen oder Weitersurfen auf der Webseite stellt demnach keine ausdrücklich bestätigende Handlung dar. 

Prinzipiell muss ein Betreiber (auch im öffentlich-rechtlichen Bereich) seine eigene Website nicht für jeden Besucher zugänglich machen. Es ist jedoch nicht in Einklang mit seinen (öffentlich – rechtlicher Bereich) eigenen Wünschen nach Bürgernähe und den Vorschriften für die Veröffentlichungen gemäß Hauptsatzungen der Gemeinden sowie der Kommunalverfassung MV, dass sich nach dem Öffentlichkeitsgrundsatz § 21 KV M-V richtet. Es stellt sich die Frage, ob der Cookie-Dialog zu einem Ausschluss von Bürgern führen darf? Sprich, ob die Bürger den Service weiterhin nutzen oder auf Inhalte zugreifen können, wenn sie die Verarbeitung ihrer Daten abgelehnt haben.

Die Cookie-Wall auf der Website des Amtes Crivitz verstößt gegen das Prinzip der Freiwilligkeit und die Vorgaben der DSGVO. Eine gesonderte Abfrage mit Zustimmung oder Ablehnung muss durchgeführt werden. JA oder NEIN! Leider ist das bedauerlicherweise nicht der Fall, es handelt sich hierbei um einen klaren Verstoß gegen die Regeln! Obwohl die Datenschutzbestimmungen mit einem zusätzlichen Button gekennzeichnet sind, ist dies nicht hilfreich. Nein, es hilft nicht. Denn der Knopf ist nicht mit den Regeln zum Datenschutz verknüpft. Man kann also erst im Nachhinein die Regeln suchen und nachlesen. Die Daten sind aber schon gespeichert. Anders die Webseite im Landkreis LUP, hier gelangt man vor der Abgabe der Einwilligung zu einem Tracking-Hinweis mit den jeweiligen Datenschutzhinweisen. Diese sind richtig, verbunden und verständlich erklärt.

Es werden folgende Daten der Webseite des Amtes Crivitz von Nutzern protokolliert: „ ( Datum und Uhrzeit des Zugriffes,- abgerufene Unterwebseiten und Dateien-Zugriffsstatus des Webservers (Erfolgs- oder Fehlermeldungen), -Typ und Version des vom Benutzer verwendeten Browsers,- Typ und Version des vom Benutzer verwendeten Betriebssystems,- Gerätetyp (Smartphone, Desktop-PC, Tablet etc.),- IP-Adresse/Region (Staat und Bundesland),- Verweildauer,- Referrer (die vorhergehende Internetseite, von der der Benutzer zu uns gelangt ist). Diese Daten werden zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Internetangebotes sowie zur statistischen Auswertung erhoben und im Bedarfsfall zur internen Fehlersuche ausgewertet. Die Daten werden für 7 Tage gespeichert und anschließend automatisch gelöscht. Im Falle eines Angriffes auf unser Internetangebot werden die betreffenden Protokolldaten an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergegeben“ (Auszug aus den Datenschutzhinweisen des Amtes Crivitz).

Bei der Nutzung von ALLRIS wurden zahlreiche Unstimmigkeiten festgestellt! Die Protokollinhalte scheinen deutlich kürzer dargestellt zu sein, da der Platz in den Vorlagen zu gering ist, abgesehen von der üblichen sogenannten Aussagekraft. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz tagt so intim mit dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes als nicht öffentlicher Ausschuss, dass er sämtliche Sitzungen, die er bisher durchgeführt hat und deren Tagesordnungen, gänzlich verschweigt! Es scheint, dass ein Gremium, das so streng geheim arbeitet, neue Dinge entdeckt hat! Oder etwas anderes? Der Ausfall von Sitzungen wird nicht zeitnah oder deutlich mit Begründung für den Bürger dargestellt.

Im Ordner „Sammelkatalog“ in dem die Sitzungsunterlagen zum Herunterladen sein sollten, also die öffentlichen Vorlagen, Anlagen und Berichterstattungen (Stellungnahmen), sind oftmals nicht freigeschaltet, oder genauer gesagt, enthalten die Dokumente nicht bzw. unvollständig. Die zeitliche Freischaltung der Tagesordnungen und deren Vorlagen zur Sichtbarkeit für die Bürger wird unterschiedlich geregelt und oftmals nicht nach den zeitlichen Regeln der Veröffentlichung in den Hauptsatzungen der Gemeinden. Es scheint, dass die Fähigkeit im Umgang mit dem IT-System des Sachbearbeiters im Sitzungsdienst für die Freischaltung vorher (Urlaub/ Krankheit/ Dienstfrei/ Außendienst) hierbei von entscheidender Bedeutung ist.

Die ersten Daten von Sitzungen, die erfasst wurden, existieren plötzlich erst ab dem 09.02.2015, die meisten anderen erst ab dem Mai 2015. Alle anderen Daten sind nicht mehr verfügbar oder mit leerem Ausdruck als Test. Wo sind die Daten, die wir bereits hatten und jedermann einsehen konnte? Sind die Daten nun im technischen Nirwana oder auch nicht mehr mit einem vertretbaren Arbeitsaufwand im Archiv zu recherchieren, sowie die Erschließungskosten zu Bauflächen in der Crivitzer Neustadt? Seit dem 01.01.2014 ist das Amt Crivitz offiziell als Amt Crivitz technisch tätig und das wurde im Oktober 2013 durch die Unterzeichnung des Vertrages besiegelt! Ach ja, Herr Hartmut Paulsen ist immer noch als Stadtvertreter in der Stadt Crivitz aufgeführt.

Dies sind lediglich einige Beispiele für die gegenwärtige Nutzung des aktuellen ALLRIS Updates, die unprofessionell und unverständlich sind! Für den Bürger, der nahezu ausschließlich fast nur noch im Nachhinein über das Internet die Kommunalpolitik und Dokumente nachvollziehen und verstehen will. Stellt dieser Aufwand eine erhebliche Herausforderung dar, da er kaum noch in der Lage ist das zeitnah auch so zu verstehen!  Sind diese Absichten etwa so gewollt, um den kritischen Aktivbürger fernzuhalten?

Kommentar/ Resümee

Die über 12 Monate andauernde Prozessanalyse für das Update des ALLRIS-Systems scheint fehlgeschlagen zu sein. Die Wirkung des Ergebnisses liegt zwar nicht in der Nähe von Bürgerfreundlichkeit und Servicequalität, dennoch trägt der Steuerzahler die Kosten für die teuren Updates, Unterhaltungen und Lizenzgebühren.

Die Nutzung der Cookie Walls auf der Website des Amtes Crivitz stellt einen unzulässigen Vorgang zur Erfassung personenbezogener Daten dar. Hier geht es um das Thema „Freiwilligkeit“ bei der Datenverarbeitung. Laut der DSGVO sollen Betroffene die freie Wahl haben, ob sie der Nutzung personenbezogener Daten zustimmen, oder eben nicht. Doch ist diese Entscheidung hier tatsächlich bedeutungslos, wenn keine andere Wahl besteht?

Die Transparenz der Websitebetreiber, die Nutzerdaten erheben und verarbeiten, rückt zunehmend in den Fokus der Nutzer. Somit ergibt sich daraus auch noch ein weiteres Thema, was in den Vordergrund gerät: DAS VERTRAUEN. Es besteht kein Zweifel daran, dass die Nutzung einer Cookie Wall, die Inhalte nur freigibt, nur wenn der Nutzer der Verarbeitung seiner Daten zustimmt, gemäß den aktuellen EDSA-Richtlinien illegal ist und die eingeholte Einwilligung nicht rechtskonform ist. Dadurch verlieren auch die Nutzer ihr Vertrauen in den Webseitenbetreiber, wenn man im Hinblick auf den Datenschutz nicht mit offenen Karten spielt. Durch ständige Cookie-Hinweise, Tracking-Informationen verlieren die Bürger/Nutzer schlimmstenfalls das Interesse an der Website und nehmen das Angebot oder die Dienstleistung erst gar nicht in Anspruch. 

So hat gerade das Amt Crivitz im letzten Jahr sich einer eigenen strengen Leitlinie zur Informationssicherheit und Datenschutz in einer Verpflichtung für Handbücher und Arbeitsanweisungen in der Kernverwaltung gegeben. Selbst in ihrer eigenen Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung (AGA) des Amtes Crivitz sind Regelungen getroffen worden, die auch die o.g. Leitlinie betreffen. „Die Amtsverwaltung Crivitz ist verpflichtet, die rechtmäßige, zweckgebundene, vertrauliche, richtige und transparente Verarbeitung von Daten zu gewährleisten. Gleichzeitig besteht die Pflicht der Datenminimierung auf das erforderliche Maß.“ (Auszug aus der Leitlinie Informationssicherheit und Datenschutz). Daher wahrscheinlich auch die ausgeprägte Geheimhaltungsangst im Amt und die gekürzten bzw. nicht so aussagekräftigen Protokolle. Für die Nutzung der Cookie-Wall auf der Website durch die Bürger/Nutzer ist das wahrscheinlich nicht notwendig.

Für die einzelnen Gemeinden des Amtes Crivitz gibt es grundsätzlich keine einheitliche Regelung oder Beschlussfassung zur Anfertigung von Niederschriften, da die kommunale Selbstverwaltung eine wesentliche Grundlage des demokratischen Staates darstellt. So bestimmen die Kommunen selbst in ihrer Geschäftsordnung (GO), wie sie die Niederschriften (Ergebnis,- oder Wortprotokoll) zu ihren Sitzungen anfertigen wollen. Meistens wird ein Ergebnisprotokoll in den Sitzungen erstellt, obwohl keine Protokollart in der GO genau bezeichnet wurde.

In der Stadt Crivitz wird beispielsweise anhand von Wortwechseln zwischen dem Stadtvertreter und dem Bürger entschieden, ob diese für die Belange der Stadt als wesentlich angesehen werden oder nicht. Falls das nicht der Fall ist, werden sie auch nicht protokolliert. So einfach fällt das Urteil für die jetzigen Gewählten aus. Ein Wortprotokoll wird eher sehr, sehr, sehr selten in der Stadt Crivitz angewendet. Ansonsten könnten ja die Bürger die Gewählten ausführlich „beim Wort nehmen“!

Das seit Corona vollständig eingeführte digitale Informationssystem für öffentliche Bekanntmachung und die Teilnahme der Bürger an öffentlichen Auslegungen und Erörterungen über Flächennutzungspläne, Bauleitverfahren, Planfeststellungsverfahren oder Umweltverträglichkeitsprüfungen ist für die Crivitzer Amtsverwaltung eine sehr angenehme Sache. Im ländlichen Raum, wo der Breitbandausbau bislang nicht abgeschlossen ist und die Akzeptanz für digitale Services enorm ist, führt die Anwendung einer Cookie Wall auf einer öffentlichen Webseite zu genau das Gegenteil herbei: Sie erzeugt geradezu ein gewaltiges Desinteresse und Frustrationen bezüglich der angebotenen Dienstleistungen.

Sollten Sie Fragen oder Beanstandungen zu diesem und jenem haben, zögern Sie nicht, sich bei Fragen oder Beschwerden an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern zu wenden:

Postanschrift: Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit MV, Schloss Schwerin, Lennéstraße 1,19053 Schwerin, Tel.: 0385 / 59494-0, E-Mail: info@datenschutz-mv.de,

www.datenschutz-mv.de; www.informationsfreiheit-mv.de

Einige Parteien und Wählergemeinschaften suchen nach Themen, um die Wähler zu erreichen. Die Mahnwache am Krankenhaus Crivitz!

14.Okt.-2023/P-headli.-cont.-red./306[163(38-22)]/CLA-143/84-2023

Die Mahnwache“ in Crivitz – dient nun auch bei der CWG + die LINKE + Bündnis 90/Die Grünen als erneutes Wahlkampfthema 2023/24!

„Die Mahnwache am 24.09.2023 für unser Krankenhaus in Crivitz. Wir machen weiter!“

So der Slogan der jetzigen politischen Akteure!

Einige Einwohner von Crivitz, die sich bereits länger mit der Geburtenhilfe auseinandergesetzt haben, dürften noch wissen, dass das Klinikum Crivitz erst im Jahr 1997 privatisiert wurde. Bereits am 01. Okt. 2001 erwarb dann die MediClin AG die Mehrheitsanteile aus der kommunalen Trägerschaft. Insbesondere die CDU-Fraktion Crivitz und Umland, in Übereinstimmung mit der SPD-Faktion, förderte diese Entwicklung. Zu groß war der Anreiz und die Netzwerke, Geld zu erhalten für den Crivitzer Haushalt für geplante Projekte. Wozu auch immer, vielleicht für die Errichtung eines Ersatzsportplatzes am Geschwister – Scholl – Platz?

Im Kontext des Baues des Krankenhauses in Crivitz hat die Stadt Crivitz der MediClin Krankenhaus am Crivitzer See GmbH ein Darlehen gewährt. Zum 31. Dezember 2011 betrug der Wert der Verbindlichkeiten noch 283.050,21 €. Im Jahr 2012 veräußerte die Stadt Crivitz die restlichen Geschäftsanteile des MediClin Krankenhauses in Höhe von 125.732,64 € nun vollständig. Ein ganz besonderer Geldsegen für den Crivitzer Haushalt im Jahr 2012. Fast auf den Tag genau Sieben Jahre später nach dieser Entscheidung, die Geschäftsanteile an die MediClin Krankenhaus zu verkaufen, stellte sich nun eindeutig heraus, in einer Nachbetrachtung, dass dieser Beschluss einer der größten Fehler war, den die Stadtvertretung von Crivitz in ihrer Entscheidungsfindung je begangen hat. Abgesehen von der Beschlussfassung einen überdimensionalen Freizeitpark vor den Toren von Crivitz am Waldgebiet bei Crivitz und Barniner See (Rönkendorfer Mühle) zu errichten, mit einem Brückenschlag über den Barniner See. Oder den Marktplatz von Crivitz höher zu bauen oder die Bushaltestelle vom Marktplatz weg zu verlegen.

Die kommunale Daseinsvorsorge, zu der auch das Krankenhaus Crivitz gehört, ist für die Grundversorgung der Menschen notwendig und sollte stets in kommunaler Hand bleiben. Am 30. Juni 2020 wurde die gynäkologisch-geburtshilfliche Abteilung des Krankenhauses Crivitz geschlossen, ohne die Absprachen aus dem Jahre 2019 einzuhalten. Die kommunalen Vertreter der Stadt Crivitz hatten auf diese Entscheidung keinen Einfluss mehr. Auch danach wurden Entscheidungen ohne den Einfluss der Stadt getroffen. Die Proteste der Bevölkerung gegen die Schließung und die mutige und entschlossene Haltung des Landrates Stefan Sternberg, der von Anfang an und in allen Pressemitteilungen sowie Gremien den Gedanken der Rekommunalisierung vertrat, gelang das Unmögliche. Er hatte die Vision, das Krankenhaus Crivitz in einem Verbund mit den Kliniken in Ludwigslust und Hagenow zu vereinen. Dieses scheinbar Undenkbare ist ihm gelungen!  An dieser Stelle sollte man darauf hinweisen, dass es ohne sein außerordentliches persönliches Engagement und den direkten Kontakten zur Landesregierung niemals vollständig gelungen wäre, eine Rekommunalisierung durchzuführen.

Die Landesregierung beschloss, die Rekommunalisierung zu unterstützen, mit 6 Mio. Euro für den Kauf des Krankenhauses. Seit dem 01.01.2021 ist der Landkreis LUP Träger das Krankenhaus am Crivitzer See gGmbH. Die Maßnahmen waren notwendig, um den Bestand des Krankenhauses insgesamt zu sichern und um den Standort in der Stadt Crivitz überhaupt zu erhalten.

Schon im März 2023 verkündetet der Landrat auf der Sitzung des Kreistages, dass wir uns bei der Etablierung eines geburtshilflichen / gynäkologischen „ANGEBOTS“ am Standort Crivitz im Modul „0“ befinden, womit er wieder einmal recht behält. Derzeit wird die ärztlich-ambulante gynäkologisch-geburtshilfliche Versorgung für Crivitz und Umgebung durch eine niedergelassene Gynäkologin, Frau Dr. Ermisch, sichergestellt, deren Praxis am Krankenhausstandort eingemietet ist. Ziel ist es, dieses ambulante Versorgungsangebot für das Modellprojekt einzubinden und so die Standortversorgung auch zukünftig zu gewährleisten und gleichzeitig eine KEIMZELLE am Standort im Rahmen eines künftigen integrierten Versorgungszentrums zu bilden. Man kann auf jeden Fall dem Landrat vertrauen, der sicherlich nicht die Themen und deren Umsetzung aus den Augen verlieren wird.

Das Thema Mahnwache wird sieben Monate vor der Kommunalwahl von den politischen Akteuren der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, mit den ehemaligen Landesvorsitzenden Andreas Katz und der Fraktion DIE LINKE/Heine sowie der CWG als fundamentales Thema jetzt für sich entdeckt. Die Mahnwache ist seit Langem keine vorrangige Bürgerinitiative von Bürgern mehr in Crivitz, sondern hier tummeln sich jetzt vordergründig die politischen Akteure und haben scheinbar das Thema für sich vereinnahmt. Wieder einmal zu einem falschen Zeitpunkt! 

Um das Modul 1 und 2 eines geburtshilflichen / gynäkologischen „ANGEBOTS“ am Standort Crivitz einzuführen, ist die Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) als Keimzelle für mindestens zwei Vertragsarztsitze und die mögliche Integration der vorhandenen Einzelpraxis erforderlich. Die Umsetzung dieser Maßnahme wird noch sehr lange dauern, denn zuerst muss die Krankenhausreform 2023 beschlossen werden im Bund! Diese soll bis Ende des Jahres verabschiedet werden, aber das scheint diese Akteure überhaupt nicht zu interessieren. Bitte liebe politische Akteure konsultieren Sie doch einmal die Unterlagen des Kreistages LUP, als weiterhin eine Vergangenheitsbewältigung und Zweifel an den Beschlüssen im sogenannten „Stadtblatt“ von Crivitz zu säen!

Zu diesem Zeitpunkt geht es um den Status und die Entwicklungsmöglichkeiten unseres Krankenhauses auf Landesebene. Es gibt eine klare Aussage der Ministerin, dass alle Krankenhäuser erhalten bleiben und besser finanziert werden sollen. Hier möchte man die Finanzierung verbessern, so die Ministerin. 

Für das Crivitzer Krankenhaus am Crivitzer See bedeutet das auf jeden Fall (LEVEL- 1-) die Übernahme der Grund- bzw. Regelversorgung für die ländliche Region und die Möglichkeit aufgrund ihrer Größe und Lage sich zu einem Regionalen/Integrierten Gesundheitszentrum zu entwickeln. Patientinnen und Patienten im Landkreis LUP sollten grundsätzlich dort behandelt werden, wo es für sie am sinnvollsten ist und wo es die beste Qualität zu wirtschaftlichen Bedingungen für die Beitragszahlenden gibt. So formulierte es auch die Arbeitsgruppe des LK – LUP.  Demnach sollen die Kliniken in den Bundesländern unterteilt werden in: Level -1-Häuser der Grund- und Regelversorgung – wohnortnah – / Level-2-Fachkliniken mit Schwerpunkten / Level-3-Maximalversorger mit mehr als 600 Betten.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern eine sehr gute Krankenhausversorgung. Diese zu erhalten und gemeinsam mit den Häusern weiter zu verbessern, ist unser Anspruch für die Zukunft“, macht Drese deutlich in Ihrer Pressemitteilung am 04.09.2023.

Was wollen denn nun die politischen Akteure in Crivitz mit ihrer jetzigen Mahnwache erreichen? Soll dadurch mehr Aufmerksamkeit im Vorwahlkampf auf sie persönlich gezogen werden? Oder gibt es keine freien Posten mehr in Gremien, bei dem sie mitreden können?  In dem Aufsichtsrat und in die Gesellschafterversammlung wurden vom Kreistag auch Crivitzer Abgeordnete (CDU+FDP) gewählt. Vertrauen wir doch einmal auf ihrem persönlichen Engagement in diesen Gremien. Denn auch sie wollen in sieben Monaten nicht abgewählt werden. Es wäre nicht sinnvoll, das Thema „Die Mahnwache“ als Instrument zur politischen Positionierung im Wahlkampf einzusetzen und sich eine neue Bühne für politische Reden zu erbauen. Diese Zeiten haben sich verändert.

In den vergangenen fünf Jahren wurden in Crivitz viele andere alternative Bühnen und Feste etabliert, um politische Darbietungen für eine eigene persönliche Inszenierungen zu präsentieren.

Kommentar/Resümee

Die Zukunft wird nicht gemeistert von denen, die am Vergangenen kleben.Willy Brandt

Heiße Eisen anzufassen, verlangt von Herrn Lauterbach schon eine Menge Respekt ab. Kluge Reden sind leicht zu halten, doch die Umsetzung der Ideen in die Realität erfordert Mut, Durchhaltevermögen und auch die Fähigkeit, Rückschläge zu verkraften.

Es ist unmöglich, dass man es allen recht macht.

Ich muss sagen, dass in Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren Strukturen herrschen, die andere Bundesländer noch bevorstehen. In MV hat man seit Jahren abgespeckt und versucht, die machbare zu erreichen. Es ist nun wirklich nicht möglich, mehr zu reduzieren. Das ist für unser Land gut, denn jetzt müssen wir die Effektivität verbessern und die Qualität in den ländlichen Regionen erhöhen.

Natürlich bedeutet das im ländlichen Raum, dass Patienten möglicherweise eine längere Anfahrt für eine Knie- oder Hüftoperation haben, dafür aber von Spezialisten behandelt werden. Jedoch, Patienten würden dann wahrscheinlich 50 bis 70 Kilometer entfernt von einem Arzt operiert werden, aber dann durch einen Arzt, der sich auskennt. Während dann aber eine akute ortsnahe / stadtnahe Versorgung in Not-, Ambulanz- und Unfallpraxen erfolgen muss und auch erfolgen wird. Da sich dort Spezialgeräte und Know-how befinden, kann dies die Kosten senken und dem Patienten den Weg in andere Praxen ersparen.

Aber auch der Minister steht besonders unter dem Druck des Finanzministers, welcher der Hüter der Schuldenbremse ist. Wenn sich etwas ändern soll, muss man auch etwas dafür tun, indem man Geld in die Hand nimmt, um den Kostendruck für die Kliniken zu beseitigen und eine bessere Versorgung für die Bürger zu erreichen. Das sollten auch die Grünen und die FDP verstehen, die in 24 Monaten schließlich nicht abgewählt werden wollen.

Deswegen, liebe politische Akteure der Mahnwache, hebt eure Energie auf. Solltet ihr noch im Amt sein oder bereits wieder in 7 Monaten, dann engagiert euch für die Ausgestaltung und die Durchführung der notwendigen Investitionen für unser Krankenhaus! Ihr könnt auch wieder einmal versuchen, einige Anteile an der Krankenhaus gGmbH zu kaufen.  Vorausgesetzt, ihr habt noch Geld in der Stadtkasse von Crivitz übrig, um die Geschäftsanteile zu kaufen. Dann könnt ihr auch wieder entscheidend mitreden und nicht nur lamentieren.

Unser Landrat Stefan Sternberg ist ein verlässlicher Ansprechpartner bei diesem Thema.

Wir vertrauen ihm-

und Ihr, liebe politische Akteure der Mahnwache, vertrauen Ihr ihm ebenfalls?

In der elfjährigen Geschichte des Kapitels „Windenergie“ beabsichtigt der regionale Planungsverband WM erneut die Beurteilungskriterien für *Windparks* innerhalb der laufenden Abwägung zu ändern. „Bassd scho“!

17.Juli-2023/P-headli.-cont.-red./299[163(38-22)]/CLA-136/77-2023

Eine übereifrige und konsequente Vorgehensweise ist die neue Devise im Planungsverband.

Oder besser gesagt, wie bastelt man alles so zurecht, dass es in der Abwägung für die geplanten Windeignungsgebiete alles passt?

Es scheint die Richtschnur zu sein, um voranzukommen. Um das vorgegebene Ziel zur Ausweisung von Windeignungsgebieten in Höhe von 2,1 % bezogen auf die jeweilige Regionalfläche des Planungsverbandes zu erreichen. Die Zweistufigkeit erst von 1,4 % bis 2027 und danach auf 2,1 % bis 2032 will man unbedingt vermeiden, denn es birgt die Gefahr eines ineffizienten und ressourcenraubenden Dauerfortschreibungsprozesses lautet die höfliche Begründung der Geschäftsstelle. 

Das könnte übersetzt heißen, dass man so schnell wie möglich Fakten schaffen und nicht wieder endlos lange diskutieren und sich mit anderen Meinungen auseinandersetzen möchte. Es könnte sein, dass Hemmnisse auftreten, die man gar nicht erst aufkommen lassen möchte. Zudem sind die Vorgaben des Landes durchsetzen und der Bund drückt auch gewaltig auf die Entscheidungen, sodass man hier alles auf einmal durchziehen möchte und möglichst alles geräuschlos noch vor den Kommunalwahlen 2024.

Der Regionalverband Westmecklenburg [RPV-WM] hat eine Fläche von 30 % der Landesfläche zu bearbeiten. Laut einer Schlussfolgerung aus der Abwägung der zweiten Stufe im Mai 2021 wird eine Gesamtfläche von ca. 7.700 ha als Windeignungsgebiet ausgewiesen. Somit stehen 1,1 % der Regionalfläche der Windenergienutzung zur Verfügung. Die Altgebietsfläche wurde mit ca. 1.100 ha (14 %) als Altgebietsfläche bestätigt, was bedeutet, dass 2021 insgesamt 6.600 ha (86 %) an erstmals ausgewiesener Fläche hinzukamen. Aufgrund der derzeitigen Entscheidungen dürften es nicht mehr 52 Windeignungsgebiete werden, sondern wesentlich mehr.  Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien haben sich seit 2022 grundlegend geändert. Bei der letzten Planung wurden 4 Windeignungsgebiete herausgenommen und weitere 5 aufgrund einer bedingten Festlegung herausgenommen, diese stehen natürlich jetzt alle wieder auf einer neuen Prüfliste!

Die derzeitige Planung 2023 geht jedoch davon aus, dass bei den Windenergieanlagen [WEG] eine Gesamthöhe von 250 m in den nächsten Jahren erreicht wird. Die Verbandsversammlung formulierte natürlich einheitliche, verbindliche Kriterien für die Auswahl, aufgrund des Planungserlasses Wind M-V. Hier sind einige Ausbrüche aus dem Kriterienkatalog des Planungsverbandes:

1.000 Meter Abstand zu Bereichen zu Gebäuden mit Wohnnutzung in Siedlungsbereichen mit Wohn- und Erholungsfunktion

800 Meter Abstand zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich

Naturschutzgebiete sind diese für die Windenergienutzung ausgeschlossen

Entwicklungszonen von Biosphärenreservaten von der Festlegung von Windenergiegebieten ausgeschlossen

Im Bereich von großen zusammenhängenden Waldgebieten der Kategorien 1 (ohne besonderen Status) und 2 (Waldflächen innerhalb von Naturparken und Landschaftsschutzgebieten) können Windenergieanlagen bis an den Waldrand errichtet werden, sodass die Rotoren bis 120 m über den Wald streichen können.

Gesetzlich geschützte Biotope mit einer Größe ab 5 Hektar sind geschützt, aber den kleinflächigen Bereichen (< 5 Hektar) können durch ein Windenergiegebiet überplant werden.

Artenschutz -Es wird der jeweilige 500 m Nahbereich gemäß Anlage 1 zu § 45b Abs. 1 bis 5 BNatSchG ausgeschlossen: – Seeadler – Fischadler – Wanderfalke – Weißstorch.

Ausweisung von Windenergiegebieten sind unter Beachtung von § 2 des EEG und die jeweilige Netzinfrastruktur zu berücksichtigen. Es bedeutet, dass die Planung bevorzugt auch an den Netzverknüpfungspunkten bzw. an den USW stattfinden sollte.

– Erforderliche Mindestgröße eines Windenergiegebietes 35 Hektar.

Die vorhandenen Genehmigungen, genauer gesagt die beantragten Genehmigungen beim staatlichen Amt für Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg werden mit hohem Gewicht in die Abwägung einbezogen.

Es werden keine großen Klagen oder eine Klagewelle erwartet, da keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr erforderlich ist. Zudem haben die Kriterien des Planungsverbandes den Arten- und Naturschutz fast vollständig aufgeweicht, im Interesse des Landes und Bundes. Es ist nur erstaunlich, dass sich das Oberzentrum Schwerin und das Mittelzentrum Wismar, die beide die Denkmalensembles mit der höchsten Schutzstufe besitzen, die Integrität dieser Denkmale und deren Schutz bereits gesichert haben. Ebenso wie Ludwigslust, Gadebusch, Dömitz und das Gestüt Redefin!

Die Kommunalwahlen in 10 Monaten stehen vor der Tür. Es ist die beste Lösung, das Boot der Entscheider zu vergrößern und einen sogenannten „Energiebeirat“ einzuberufen. Dann sollen Experten berichten und die fachkundigen Politiker der SPD, der Grünen und der Linken sowie die CDU über die Entwicklung neuer Windparks entscheiden. Der Planungsbeirat Energie berät den Vorstand und die Verbandsversammlung im Hinblick auf die Vorbereitung von Beschlüssen im Rahmen der Teilfortschreibung zur Windenergie. Es klingt sehr ungewöhnlich, dass der Energiebeirat nur nach Bedarf tagen soll, aber mindestens zweimal pro Jahr. Nicht zuletzt soll der Entwurf für die Teilfortschreibung der Windenergie auf der nächsten Verbandsversammlung im November 2023 den Kommunen bereits zur Auslegung vorgelegt werden. Zudem soll dieser dann bereits im Juni 2024 beschlossen werden, um die Auslegung zu ermöglichen.

Es ist wahrscheinlich, dass die alten gewählten Mitglieder zu diesem Zeitpunkt noch handeln und entscheiden dürfen, bevor die neuen Mitglieder das Ergebnis nur eben verwalten können. So könnte man hierzu auch sagen, dass die Ergebnisse bereits im Vorab geplant und vorbereitet werden, damit sie dann später auch geräuschlos funktionieren können!

Also auch im Planungsverband setzt man also auf die sogenannte Brechstange, wie im Großen jetzt auch im Kleinen!

Wenn du nicht mehr weiterweißt, gründe einen Arbeitskreis. „Planungsbeirat Energie“!  Passt dir sein Ergebnis nicht, dann mach ihn wieder dicht.

So und nicht anders kann man die jetzige Situation im Planungsverband Westmecklenburg bezeichnen, der aufgrund eklatanter verwaltungsrechtlicher Fehler in der Vergangenheit keinen rechtsgültigen Plan aufweisen kann.

Die jüngsten Gesetzesänderungen in der Zeitwende von verschiedenen Ministerien und dem Bund kamen natürlich zur rechten Zeit, um die Angelegenheit in den Hintergrund zu rücken. Um die aktuelle rechtliche Situation zu retten, wurde ein neuer Arbeitskreis „Energiebeirat“ gegründet, der sich auch mit diesem Thema befassen und das Boot der Verantwortlichen wesentlich vergrößern soll. So bestimmen überwiegend das Oberzentrum Schwerin und die Mittelzentren in Westmecklenburg die zu errichtenden Windparks in ländlichen Gebieten!

Bei diesem Thema war die Bürgerbeteiligung noch nie die Stärke des Planungsverbandes Westmecklenburg gewesen. In der elfjährigen Geschichte zu diesem Thema wurde erst im März 2019 ein öffentliches Bürgerforum eingeführt, als der Druck und der Wind ein wenig heftiger in die Gesichter der verantwortlich Handelnden wehte. Daraufhin wurde plötzlich sofort die Geschäftsordnung und die Satzung des Planungsverbandes geändert. So, dass nur noch ein wesentlicher Inhalt jeder Sitzung der Verbandsversammlung im Protokoll steht und nicht mehr alles. Die Einwohner sind grundsätzlich nicht berechtigt, Fragen, Anregungen und Vorschläge zu Gegenständen der Tagesordnung zu stellen. Sollte es doch noch Fragen oder Anregungen geben, sollten diese nur von allgemeinem Interesse sein und keine Wertungen enthalten.

Dann kam Corona und man hat sich nur noch in Videokonferenzen gesehen. Nun will man nach den neuesten Beschlüssen wieder Sitzungen als Livestream machen. Ansonsten wurde das Bürgerforum wieder abgeschafft bzw. nicht mehr angewendet, da man zurzeit auch keine Bürgerbeteiligung mehr benötigt und sich nicht mit anderen Meinungen auseinandersetzen muss. Man zieht seinen vorgeschriebenen Stil auf Versammlungen durch, da die SPD und die LINKE in Regierungsverantwortung stehen und sich keine Schnitzer mehr erlauben können. Bündnis 90/Die GRÜNEN freuen sich, mitzumachen.

Der Naturschutz wird aufgeweicht und die Bürgerbeteiligungen werden auf das geringste Maß beschränkt, das Erklären fällt weg und unliebsame Fragen zur Tagesordnung auf Versammlungen darf der einfache Bürger nicht stellen. So kann man die Planung erleichtern.

Die neue Devise lautet: „Übereifrig sein und konsequent handeln!“, in der Zeitenwende. Zudem sitzt auch die Amtsvorsteherin des Amtes Crivitz (Frau Iris Brincker – Fraktion die LINKE) im VORSTAND des Planungsverband Westmecklenburg als Kreistagsmitglied des Landkreises Nordwestmecklenburg und setzt sich energisch für die konsequente Umsetzung des Energieparks in Wessin und Plate ein. Vielen Dank im Voraus.

Ob der Bürger in ca. 10 Monaten zur Kommunalwahl das auch so bewerten wird, bleibt abzuwarten. Es ist zu erwarten, dass die entscheidenden Versammlungen im November 2023 und Juni 2024 sowie die Aktivitäten der handelnden Akteure genau beobachtet werden, wenn die Zeitenwende vor Ort sichtbar wird.

Der Amtsausschuss des Amtes Crivitz strebt eine gemeinsame Wärmeplanung für alle Kommunen an!

25.Juni-2023/P-headli.-cont.-red./291[163(38-22)]/CLA-128/69-2023

Der Städte und Gemeindetag als Hinweisgeber für die verpflichtende Wärmeplanung und das allein reicht dem Amtsausschuss des Amtes Crivitz aus, um einen Beschluss über eine gemeinsame Wärmplanung zu fassen.

Am Fuße des Leuchtturmes ist es meistens am dunkelsten!

In dieser Woche soll der Amtsausschuss über die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für alle 17 Gemeinden des Amtes Crivitz entscheiden. Natürlich wird dieser Beschluss gleich wieder eingeschränkt, da es dort heißt, dass er nur unter der Voraussetzung gewährt wird, dass Fördermittel gewährt werden. Der Haushalt des Amtes soll die Finanzierung übernehmen und wird durch die Zahlung der Amtsumlage durch die Kommunen abgegolten. Es ist unklar, ob es sich um eine plötzliche Ausgabe oder bereits lange geplante handelt. Ist es diese Finanzierung über die derzeitige Amtsumlage abgegolten oder werden die Kosten auf die nächste Amtsumlage umgelegt? Durch die allgemeinen Tariferhöhungen ab dem 01.03.2024 und die allgemeinen Kostenerhöhungen für die Unterhaltung von Grundstücken und Gebäudeeinrichtungen wird die nächste Umlage voraussichtlich nicht mehr unter 20,68 % liegen werden, sondern eher auf ca. 21,35 % plus dieser Projektfinanzierung steigen.

Der Städte- und Gemeindetag MV soll Impulsgeber für dieses Handeln sein, wie es in der Begründung heißt. Durch den STGT MV wurde auf verschiedenen Veranstaltungen darauf hingewiesen, dass die kommunale Wärmeplanung verpflichtend wird. Zwischenzeitlich liegt ein Referentenentwurf zu einem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze vor, der eine Verpflichtung der Kommunen vorsieht. Nun die letzte große Veranstaltung überregional war die Bürgermeisterwoche auf Rügen, im vier Sternehotel, die vom 29. März bis zum 5. April stattfand. Da der erste Stellvertreter der Amtsvorsteherin, Herr Klaus-Michael Glaser, im eigenen Wirkungskreis tätig ist und gleichzeitig im STGT MV Referat III: Rechtsangelegenheiten, Ordnung und Sicherheit, E-Government tätig ist, ist eine kompetente Kommunikation ständig anwesend im Amtsausschuss in Crivitz!

JA, es liegt ein Referentenentwurf vor, dieser besagt aber „Die vorliegende Fassung des Gesetzesentwurfs wurde ausschließlich zum Zwecke der Länder- und Verbändebeteiligung erstellt. Es handelt sich um einen nicht abschließend im Ressortkreis abgestimmten Entwurf. Weitere Änderungen der Ressorts sind ausdrücklich vorbehalten.“ Wie ist es möglich, dass die Städte und Gemeindetag MV mehr weiß als die Landes- oder Bundesregierung?

So heißt es auch in dem Entwurf: „Mit diesem Gesetz wird den Ländern die Aufgabe der Durchführung einer Wärmeplanung für ihr Hoheitsgebiet verpflichtend auferlegt. Die Länder können diese Pflicht auf Rechtsträger innerhalb ihres Hoheitsgebiets bzw. auf eine zuständige Verwaltungseinheit übertragen…… Die Verpflichtung zur Wärmeplanung betrifft Gebiete ab 10.000 Einwohnern. ….. Zudem wird erstmals eine rechtliche verbindliche Verpflichtung für die Betreiberinnen und Betreiber von bestehenden Wärmenetzen vorgesehen, die Wärmenetze mindestens zu Hälfte mit Wärme, die aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde, zu speisen. …“

Es wird prinzipiell von „Betreibern“ gesprochen, und man „kann“ die Pflicht auf die Rechnungsträger übertragen.

Ein eigener kommunaler Wärmenetz-Betreiber gibt es im Amtsbereich Crivitz von der 17 Kommunen nur in Pinnow bis jetzt, oder? Eine allgemeine Pflicht zur Wärmeplanung wird in diesem Referentenentwurf nicht ausgedrückt. Ist die seltsame Begründung zum Beschluss des Amtsausschusses ist nur eine mögliche Annahme, um schnell an einem Förderwettbewerb teilzunehmen?

Wenn man sich aber einmal genauer anschaut, an welcher Förderrichtlinie von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) man teilnehmen will, so entdeckt man die Förderung von der Erstellung kommunaler Wärmepläne durch fachkundige externe Dienstleister. EXTERNER DIENSTLEISTER – das wird teuer! (Planerstellung und Akteursbeteiligung).

Voraussetzung ist natürlich, dass der Klimaschutz beauftrage bzw. sein Stab im Landkreis LUP nicht schon eigene Vorstellungen hat, für eine Wärme- und Kältenutzung oder in den nächsten Wochen vorlegt.   Also wäre es besser, erst einmal eine Abstimmung mit dem Landkreis LUP durchzuführen. Dort arbeiten auf jeden Fall einige Stabsstellen an den Aufgaben der Wärmeplanung. Anstatt eine weitere Probieraktion im Amtsausschuss in Crivitz wieder einmal durchzuführen! Zumal die Stadt Crivitz im Dezember 2022 beschlossen hat, eine eigene Wärmeplanung durchzuführen, oder wurde diese etwa nicht genehmigt?

Ist es vorauseilender Gehorsam oder Angst, dass man im Windhund-Verfahren keine Förderung mehr bekommt?

Es ist unbestreitbar, dass es noch kein Wärmeplanungsgesetz gibt. Es wird derzeit im Schatten des Heizungsgesetzes diskutiert. Zu diesem Thema hat das Wirtschaftsministerium zunächst einen Entwurf vorgelegt, der demnächst erst einmal im Bundestag heftig diskutiert werden dürfte. In diesem Entwurf ist die Rede von der Möglichkeit, dass Länder die Aufgabe der Wärmeplanung an die Kommunen delegieren können.

Auch darüber muss erst der Landtag MV entscheiden und spezifische Anforderungen festlegen. Weshalb ist diese konsequente Fesselung im Amtsausschuss in Crivitz an einer kommunalen Wärmeplanung im Amtsbereich so dringend?  Wo doch die Stadt Crivitz selbst eine eigene Wärmeplanung zu erstellen bereits seit Langem beschlossen hat und nur die Gemeinde Pinnow der einzige Betreiber eines eigenen kommunalen Wärmenetzes ist. Erstaunlich dabei ist nur, dass die Stadt Crivitz mit 4770 Einwohnern keine Verpflichtung zur Wärmeplanung hat.

Übereilter Gehorsam ist ein schlechter Ratgeber für unausgewogene Entscheidungen, die die Zukunft betreffen und zudem noch kosten können.

Nach 48 – Monaten erwacht der Ortsverband „Bündnis 90/die Grünen“ und will näher an die Leute kommen?

10.Mai-2023/P-headli.-cont.-red./274[163(38-22)]/CLA-111/52-2023

Neuer Ortsverband der BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN will näher an die Leute kommen?

Bereits im März dieses Jahres hat sich ein neuer Ortsverband der Grünen in Goldberg-Mildenitz und Crivitz gegründet. Im Vorstand vertreten und als Sprecher gewählt ist der Herr Andreas Katz (Ehemann von der ortsansässigen Fraktionsvorsitzenden, der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag LUP Frau Ulrike Seemann-Katz).

„Von Oktober 2012 bis Oktober 2016 teilte er sich den Landesvorsitz mit Claudia Müller. Seit dem 9. Januar 2023 ist Frau Claudia Müller als Nachfolgerin von Manuela Rottmann parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft. Die Schwerpunkte von Andreas Katz sind Bildungs- und Kulturpolitik sowie die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus. Er lebt seit 1991 in Crivitz (Kreis Parchim). Katz ist verheiratet mit der Kreistagsabgeordneten Ulrike Seemann-Katz, die bei den Landtagswahlen in MV 2002 und 2006 Spitzenkandidaten von Bündnis 90/Die Grünen war“(so kann man es bei wikipedia.org. Nachlesen)

Die Zuständigkeit des neuen Ortsverbandes (Goldberg – Mildenitz und Crivitz) ist nicht ohne Grund gewählt worden, denn er umfasst gleichzeitig das Gebiet des Landtagswahlkreises 32. So umfasst dieser Wahlkreis 32 in seiner Ausdehnung die Ämter Crivitz, Goldberg-Mildenitz und die Sternberger Seenlandschaft. Welcher Zufall ist das? Dies ermöglicht einen Überblick über die neue Ausrichtung für die Leute.

 „Wir wollen mit dem Ortsverband näher an die Leute kommen und sind gespannt, worauf sie politisch Lust haben und was sie bewegt. Dafür stehen wir gerne Rede und Antwort“, sagt Katz in der SVZ im Monat März.

Bei der letzten Kommunalwahl in der Stadt Crivitz erhielt Herr Katz, Andreas 79 Stimmen und Frau Seemann-Katz, Ulrike 118 Stimmen von insgesamt 2558 Wählerinnen und Wähler. Es scheint also, als hätte man in der Stadt Crivitz keine große Lobby.

In den Kreistag LUP wurde Herr Katz, der dieses Jahr seinen 69-jährigen Geburtstag feiert, als „sachkundiger Einwohner“ dann aber trotzdem ab 2019 von seiner grünen Fraktion im Jugendhilfeausschuss und im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport berufen. Er ist zudem Mitglied der Ausschuss-Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH und der Gesellschafterversammlung der ARCUM Südwestmecklenburg GmbH (welche ab 2023 abgewickelt wurde).

In der SVZ wurde berichtet, dass der Ortsverband sich mit verschiedenen Themen vor Ort beschäftigen will, wie dem Waldschutz, Belastungen durch Kiesabbau, Unterstützung Geflüchteter und dem Natur- und Klimaschutz in der Crivitzer Region. Laut Medienberichten sollen auch öffentliche Veranstaltungen geplant werden, an denen man direkten Kontakt mit den Anwohnern aufnehmen kann. Bis jetzt hat nach unserer Recherche nur eine Veranstaltung im September 2021 stattgefunden, wo man plötzlich das Thema „Verträglicher Kiesabbau für Mensch und Natur Pinnow Nord (VKP)“ für sich entdeckt hatte.

Die Erreichbarkeit des neu gegründeten Ortsverbandes (Goldberg-Mildenitz und Crivitz) in den sozialen Medien wie Facebook oder sogar 2023 eine eigene Internetseite, auf der man sich vorstellt und Fragen beantwortet, scheint für die normalen „LEUTE“ nicht zu bestehen.

Alles bleibt bis zur Wahl sicherlich wieder einmal im „grünen Nebel“ versteckt?

35 % der Kommunen wurden 2023 eine eingeschränkte bzw. gefährdete finanzielle dauerhafte Leistungsfähigkeit attestiert. Dies ist eine alarmierende Entwicklung. Die Tendenz bis 2025 beträgt ca. 55 %!

26.März-2023/P-headli.-cont.-red./259[163(38-22)]/CLA-96/37-2023

Die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit von Kommunen im Amtsbereich Crivitz 2023!

Die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit ist Grundlage für die Haushaltsplanung und -wirtschaft der Kommune, die der finanziellen Leistungsfähigkeit anzupassen sind.

Das sollte in der Zukunft mehr Beachtung finden!

Bei Einschränkungen der dauernden Leistungsfähigkeit ist die Kommune gehalten, in Abhängigkeit vom Ausmaß der haushaltsrechtlichen Risiken, unverzüglich alle objektiv zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die zur Wiedererlangung der gesicherten dauernden Leistungsfähigkeit erforderlich sind (vergleiche § 17a GemHVO-Doppik).  Darüber hinaus bildet die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit eine wesentliche Grundlage für die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zum Haushalt und zu Anzeigen nach § 55a KV M-V.

Die Planung der Haushaltswirtschaft wird dem Erfordernis einer stetigen Aufgabenerfüllung nur dann gerecht, wenn die Erträge sowie laufenden und investiven Einzahlungen auf Dauer ausreichen, um sowohl die Deckung der Aufwendungen als auch der laufenden und investiven Auszahlungen sicherzustellen.

Die Doppik zeigt langsam ihre Wirkung!

11 Jahre nach Einführung der Doppik rächen sich nun, dass immer noch keine aktuellen Jahresabschlüsse für die Kommunen vorliegen, sondern lediglich fortgeschriebene Daten auf vorläufigen Rechnungsergebnissen, genauer gesagt angenommenen Planungsdaten. Die Rücklagen der Gemeinden sind aufgebraucht und die liquiden Mittel gehen zur Neige. Über Jahre glaubte man sich in finanzieller Sicherheit durch das zusätzliche Anlagevermögen, das durch die Doppik eingeführt wurde. Das ist jedoch vorbei, jetzt wird deutlich, wer die Finanzstrategie gut umgesetzt hat.

Diese Mittel in der Stadt Crivitz werden spätestens zum 31. 12.2024 für den investiven Finanzbedarf und die noch vorhandenen ERMÄCHTIGUNGEN für Investitionen verbraucht sein.

Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Crivitz ist zu erwarten, dass der Hebesatz für die Grundsteuer und Gewerbesteuern frühestens zum 31.12.2023, spätestens jedoch zum 31.12.2024 um 10 Prozentpunkte angehoben werden muss, um weitere Fördermöglichkeiten zu nutzen.

Ohne eine energische Sparpolitik bei den Ausgaben und zusätzliche Einnahmen wird die Stadt Crivitz für die nächsten Jahre bis 2028 auf ein Haushaltssicherungskonzept mit drastischen Ausgabenkürzungen angewiesen sein.

Der Haushalt für das Jahr 2023 berücksichtigt keine Umwelt-, Sozial- und Aufsichtsstrukturen, die für Effizienz, Kontrolle und ein angemessenes Risikomanagement relevant sind, auch über den 26. Mai 2024 hinaus.

Das Eigenkapital ist wieder ein wichtiger Bestandteil der Immobilienfinanzierung nicht nur für private, sondern auch für öffentliche Haushalte. Das Land MV gewährt für Bauprojekte eine Förderung von 50 Prozent in besonderen Fällen von Projekten bis zu 75 Prozent. Sonderbedarfszuweisungen an Förderungen bis zu 90 % sind möglich bei bestimmten Schwerpunktinvestitionen, aber immer bei Vorlage aktueller Jahresabschlüsse, das heißt bis einschließlich 2021, diese Voraussetzungen liegen aber in der Stadt Crivitz noch nicht vor.

Pro Einwohner weist die Stadt Crivitz zum Ende des Haushaltsjahres 2023 eine investive Verschuldung in Höhe von 396,31€ aus. Es soll das entscheidende Bauboomjahr für den Wahlkampf 2024 werden, um sich Monument für die Ewigkeit zu errichten.

Die Stadt Crivitz wirtschaftet derzeit über ihre finanziellen Verhältnisse und plant in ihrer Haushaltsplanung für die Folgejahre bis 2025 Defizite im Ergebnis- und Finanzhaushalt. Dies ist der aktuellen finanziellen Lage bei mangelnder Liquidität und Schulden (ca. 2,0 Mio.€) nicht angemessen.

Saftige Anhebungen des Hebesatzes der Grundsteuer (B) 2023 einzelner Kommunen bis zu 45 Prozent 2023 und bis zu 35 Prozent 2024 im Amtsbereich Crivitz? 

12.März-2023/P-headli.-cont.-red./253[163(38-22)]/CLA-90/31-2023

 

Sind es die klammen Kassen, der vorauseilende Gehorsam oder das politische Kalkül einiger Kommunen für das Wahljahr 2024 der Grund für diese Entscheidung? Die Gründe für die Entscheidungen mögen unterschiedlich sein, aber die Auswirkungen für Eigentümer, Unternehmen und Mieter sind deutlich spürbar.

In fünf Kommunen wurden bereits rückwirkend zum 01.01.2023 Grundsteuererhöhungen beschlossen, im Amtsbereich Crivitz, für die Gemeinden Gneven, Raben-Steinfeld und Langen-Brütz sogar schon für 2024. Wissen auch die Bürger das?

Die Mehrheit der Kommunen im Amtsbereich Crivitz wird diese Handlungen ab dem 31.12.2023 auch vollziehen müssen oder diese unangenehmen Dinge ihrem Nachfolger nach der Wahl überlassen, aufgrund der Neustufung der Nivellierungssätze 2024 des Landes MV.

Der kommunale Finanzausgleich dient der Verringerung von Unterschieden zwischen starken und schwachen Kommunen und der gleichmäßigen Verteilung öffentlicher Leistungen innerhalb eines Landes.  Dazu werden Landes – durchschnittliche Hebesätze als Nivellierungssatz beschlossen, die für den Zufluss von öffentlichen Geldern und Förderungen ausschlaggebend sind. Sie sind eine Orientierung und werden bei der Vergabe und Förderung durch öffentliche Gelder berücksichtigt. Folglich müssen die Verantwortlichen der Kommune stets ihre eigene Liquidität und Steuerkraft im Auge behalten, wenn sie Investitionen planen. 

Für die Jahre 2020 -2023 beträgt der einzuhaltende Nivellierungshebesatz für die Grundsteuer (B) 427 % und ab dem Jahr 2024 voraussichtlich bis 439 %.

Ist es ein vorauseilender Gehorsam, der die Kommunalpolitiker dazu bewegt, die Grundsteuer zu erhöhen, oder klammen Kassen oder ist es ein politisches Kalkül für das Kommunalwahljahr 2024, da ab dem 01.01.2025 die neue Grundsteuerberechnung vom Bund greift? 

Bei der Kommune Demen scheint es offensichtlich nur die finanzielle Lage zu sein, denn der Gemeinde wurde im Haushalt 2023 mit -48 Punkten eine eingeschränkte dauernde Leistungsfähigkeit bescheinigt.

Die anderen Kommunen erhielten im Haushalt 2023/24 noch einmal eine gesicherte Leistungsfähigkeit vom Amt Crivitz bescheinigt, jedoch auch hier sind bis zum 31.12.2026 die Kapitalrücklagen vollständig aufgebraucht und ebenso die liquiden Mittel, das heißt, die Kommunen benötigen dringend und schnell höhere Einnahmen, sonst ist die Finanzierbarkeit gefährdet. Alle Kommunen haben das gleiche Schicksal, wie einer starken Reduzierung des Eigenkapitals bis 2026.

Bei den meisten Kommunen ist eher das klare politische Kalkül der Motor der jetzigen Entscheidung gewesen, die Grundsteuern bereits jetzt an die neuen Nivellierungshebesätze ab 2024 vom Land MV anzupassen. Im Wahljahr 2024 ist es für Politiker nicht ratsam, Steuererhöhungen zu fordern, weil sie sonst ihre Wiederwahl extrem gefährden. Aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten und der allgemeinen Preissteigerung hofft man, dass die Steuererhöhungen für das Jahr 2023 nicht so stark ins Blickfeld geraten werden. Wenn dann der Bund ab 2025 seine Neuberechnung der Grundsteuer vornimmt und sich daraus Steuererhöhungen ergeben, sind dann eben andere für die daraus resultierenden Konsequenzen verantwortlich, nämlich die da oben. Das politische Kalkül der Kommunen könnte ungefähr so aussehen.

Selbstverständlich spielen auch finanzpolitische strategische Entscheidungen eine wichtige Rolle, die man in den vergangenen Jahren versäumt hat zu treffen und nun mangels schwindender Kapitalrücklagen und liquider Mittel in der Zukunft schnell versucht wird, noch etwas nachzuholen vor der Wahl 2024, bevor es zu spät ist.

Es ist schon auffällig, dass die Kommune Banzkow einen Hebe Satzsprung macht, von 45 Prozentpunkten im Jahr 2023 auf fast den Maximalwert der Nivellierungssatz für 2024 macht. Die letzte Grundsteuererhöhung in der Gemeinde Banzkow wurde im Jahr 2013 vorgenommen und hatte eine Erhöhung von 310 % auf 390 % zur Folge. Es scheint also üblich zu sein, dass die Bürger und Unternehmen in der kommunalen Strategie der Verantwortlichen auf einen Schlag derart belastet werden. Es zeigt sich aber auch, dass hier in den letzten mindestens fünf Jahren eine klare Finanzpolitik fehlte. Spätestens nach einer erneuten Erteilung einer weiteren Ausfallbürgschaft für den DRK-Kreisverband im Jahr 2020 in der Höhe von 296.000 € bis 2033 hätte man seine finanzpolitische Strategie neu anpassen müssen. Der letzte festgestellte Jahresabschluss stammt aus dem Jahr 2017 und zeigt bereits die Versäumnisse in der Vergangenheit.

Anmerkung der Redaktion:der Haushaltsplan der Gemeinde Dobin am See für das Jahr 2023 wird erst am 29.03.2023 verabschiedet. Die Daten wurden unverändert aus dem Haushaltsplan des Jahres 2022 übernommen.

Eine besonders dicke Belastung dürfte es, für die Bürger der Gemeinde Zapel kommen in der Grundsteueranpassung (Hebesatz bei noch 340 %) und in der Gemeinde Dobin am See kommen (Hebesatz bei noch 365 %) dort werden die Steuererhöhungen frühestens ab 2024 von 74 bis 100 Prozentpunkten betragen und ab 2025 wird die Neuberechnung vom Bund noch obendrauf kommen!

Leider haben auch die Gemeinden Camps 2015, Demen im Jahr 2017 und Leezen und Raben Steinfeld im Jahr 2018 ihre Grundsteuer nicht weiter angepasst, sodass die Grundsteuer bis 31.12.2022  unverändert geblieben ist.

Resümee/ Kommentar

Unsystematische Steuererhöhungen sind keine Lösung für kommunale finanzpolitische Probleme. Sie verursachen lediglich zusätzliche Belastungen für die Bürger und die Wirtschaft sowie für die Entwicklung der Region.

Nur darf man eines bei dieser Tatsache nicht vergessen, dass es bei der neuen Grundsteuer-Berechnung auf drei Größen an: den Einheitswert (ab 2025: Grundsteuerwert oder Grundsteueräquivalenzbeträge), die Steuermesszahl und den individuelleren Hebesatz der Kommune. Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 ist, entscheidet sich erst im Jahr 2024.  Jeder zahlt bis Ende 2024 seine Grundsteuer wie bisher. Erst ab 2025 wird die neue Grundsteuer fällig.

Wenn die Hebesätze für die Grundsteuer in der Gemeinde bereits jetzt kräftig angehoben werden, weil man möglicherweise in der Vergangenheit etwas Strategisches versäumt hat oder man die neuen Nivellierungshebesätze des Landes MV ab 2024 erreichen will, um später Förderungen für Bauprojekte zu erhalten, dann ergibt sich automatisch eine Steigerung in der neue Grundsteuerberechnung ab 2025.

Das ist natürlich alles nicht so populär in dem gegenwärtigen Mainstream der Handelnden. Zum einen muss man den Bürgern gegenüber seiner eigenen politischen Handlungsweise erklären und es auch können, zum anderen muss man mit Fragen rechnen, wie die eigene Tätigkeit der letzten Jahre aussah und auch kritikfähig sein.

Die Doppik zeigt ihre Wirkung. 11 Jahre nach Einführung der Doppik rächen sich nun, dass immer noch keine aktuellen Jahresabschlüsse für die Kommunen vorliegen, sondern lediglich fortgeschriebene Daten auf vorläufigen Rechnungsergebnissen, genauer gesagt angenommenen Planungsdaten. Die Rücklagen der Gemeinden sind aufgebraucht und die liquiden Mittel gehen zur Neige. Über Jahre glaubte man sich in finanzieller Sicherheit durch das zusätzliche Anlagevermögen, das durch die Doppik eingeführt wurde. Das ist jedoch vorbei, jetzt wird deutlich, wer die Finanzstrategie gut umgesetzt hat.

Eine Steuererhöhung löst das Problem nicht, sondern verschiebt es nur.

Haushalt Gemeinde Barnin 2023! Noch mal Glück gehabt bis zur Wahl!

03.März-2023/P-headli.-cont.-red./248[163(38-22)]/CLA-85/26-2023

Danach wird es sehr ungemütlich werden!

Mutige Planung von Erlösen aus Grundstücksverkäufen an Häuslebauern!

Die Einnahmen der Gemeinde 2023 belaufen sich auf insgesamt auf ca. 634.100 € wovon ca. 490.700 € Steuereinnahmen sind. Die Ausgaben betragen 2023 ca. 881.600 € und ergeben somit ein Defizit im Ergebnishaushalt von ca. -247.500 € und voraussichtlich ca.-64.200 € für 2024.

Trotz der Verwendung der letzten finanziellen Rücklagen der Kommune kann nur noch durch einen verbleibenden positiven Ergebnisvortrag aus dem Jahresabschluss 2020, seiner kumulierten Fortschreibung bis 2022 eine Darstellung als sogenannter Ausgleich erfolgen. Der positive Ergebnisvortrag wird in der nächsten Wahlperiode durch die sinkenden Schlüsselzuweisungen vom Land MV von ca. – 64.000 € und erhöhte Umlagen an den Kreis und Amt Crivitz von ca. 45.300 € aufgezehrt.    

Die größten Ausgaben gegenüber dem Vorjahr sind die beschriebenen Umlagen an Kreis und Amt sowie Gemeindeverbände mit gesamt: ca. 63.000 € und die Unterhaltung der Straßen, Wege mit ca. 15.000 € sowie die nicht erwirtschafteten Abschreibungen von ca. 28.400 €.  Die Personalausgaben sind zum zweiten Mal in Folge angestiegen (2021 = 26.000 € auf 43.000 € im Jahre 2023). Bei den Strom- und Gaspreisen sind nur geringe Anstiege zu verzeichnen (gesamt ca. 4.700 €) resultierend aus den günstigen Verträgen, die der Kommune abgeschlossen hat bis 31.12.2024. Unter diesen Haushaltsbedingungen ist es nicht zielführend, dass die politischen Gremien (BGM und Ratsmitglieder) im Jahr 2023 die Planung ihrer Sitzungsgelder um 700,00 € erhöhen.

Das Haushaltsdefizit im Finanzhaushalt 2023 beträgt -195.380 €, der im Planjahr 2024 in Höhe von – 360.580 €. Die Liquidität der Gemeinde Barnin kann nur durch einen positiven Ergebnisvortrag noch abgefedert werden.

Die größte Maßnahme in der Gemeinde Barnin stellt die Erschließung des Wohngebietes BP1 dar. Die Gesamtkosten betragen nach derzeitigen Kostenschätzungen ca. 936.000 €. Für diese Maßnahme werden 732.400 € im Jahr 2023 und 188.400 € im Jahr 2024 berücksichtigt.

Demgegenüber stehen Erlöse aus acht Grundstücksverkäufen in Höhe von 960.000 €, die im Jahr 2024 und im Jahr 2025 jeweils 480,00 € betragen sollen. Um diese Maßnahme bereits im Jahr 2023 finanzieren zu können, ist ein Investitionskredit in Höhe von 400.000 € erforderlich.

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Dies ist eine Zwischenfinanzierung, da die Verkaufserlöse aller Voraussicht nach erst nach Fertigstellung der Erschließungsarbeiten Ende 2024 realisiert werden können. Ausgehend von einer Laufzeit von 3 Jahren und eines Zinssatzes von 4,0 % p.a. beträgt die jährliche Annuität (Zins- und Tilgungsleistung) 142.158,06 €. Die Gesamtkosten betragen etwa ca. 426.474,18 € und werden bis zum Ende des Jahres 2023 bereits mit 31.600, – € berücksichtigt.

Der Finanzhaushalt 2023 weist somit ein Einzahlungsdefizit von – 250.700 € auf. Die liquiden Mittel der Gemeinde Barnin schmelzen ab. Zur Abdeckung unterjähriger Liquiditätsengpässe, hauptsächlich durch das zeitliche Auseinanderfallen von Ein- und Auszahlungen im Jahresverlauf, wird zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit ein Kassenkredit veranschlagt. Dieser wird mit 60.000,00 EUR festgesetzt.

Des Weiteren beabsichtigt die Gemeinde ein neues Feuerwehrgebäude zu errichten. Dafür sind im Vorfeld Vorplanungsleistungen notwendig. Die Kostenschätzung liegt noch nicht vor, dürfte aber bei den derzeitigen Baupreisen bei ca. 200.000 bis 250.000 € brutto betragen. Dementsprechend wurden im Haushalt 2023 zunächst Auszahlungen für Planungsleistungen in Höhe von 20.000 € berücksichtigt.

Beide Mitglieder der CDU in der Gemeindevertretung Barnin vom Gemeindeverband Crivitz und Umland tragen den Haushaltsbeschluss 2023 unkommentiert mit und gehen ebenfalls das Risiko ein, die finanzielle Handlungsfähigkeit zu verlieren, wohl wissend. Die Tatsache ist sicherlich auf das gute Miteinander zurückzuführen.

Ein deutlicher Gesetzesverstoß, aber niemand reagiert darauf? Der Landesrechnungshof MV wird bestimmt beim Amt Crivitz genauer hinschauen!

10.Febr.-2023/P-headli.-cont.-red./239[163(38-22)]/CLA-76/17-2023

Warum wird in *aufgestellt*, *geprüft* und *festgestellt*, unterschieden? Nun, die Jahresabschlüsse gelten als aufgestellt, wenn sie durch das Rechnungsprüfungsamt erarbeitet wurden. Danach wird in einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Crivitz der Entwurf des Rechnungsprüfungsamtes geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk verabschiedet.

Erst dann können die Gemeinden diesen Entwurf durch einen Beschluss endgültig feststellen. Deshalb diese wichtigen Unterschiede – aber egal, im Amt Crivitz fehlen ja alle drei Kategorien zusammen und das ist noch viel schlimmer!

Den 17 Kommunen im Amt Crivitz fehlt es an aktuellen, *aufgestellten*, *geprüften* und *festgestellten* Jahresabschlüssen für eine genaue Haushaltsplanung 2023/24!

Genau an dieser Stelle liegt das Dilemma.

Es fehlen seit dem 01.01.2023 noch ca. 44 *aufgestellte*, *geprüfte* und *festgestellte* Jahresabschlüsse seit 2017 für die Kommunen.

Bis zum 31.05.2023 müssen bereits weitere 17 Jahresabschlüsse des Jahres 2022 aufgestellt sein, wie es die Kommunalverfassung M-V vorsieht. Insgesamt handelt es sich um 61 fehlende Jahresabschlüsse der Gemeinden für eine genaue Haushaltsplanung der Jahre 2023/24!

Gemäß Kommunalverfassung M-V § 60 (4) ist der Jahresabschluss innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Dies bedeutet, dass dieser bis spätestens 31.05. des Folgejahres aufzustellen ist und bis zum 31.12. durch die Gemeinde- bzw. Stadtvertretung festzustellen ist. Eine Verlängerung des Termins ist seit dem 31.12.2022 nicht mehr möglich!

Trotz der seit 2016 andauernden Anwendung des kommunalen Finanzstrukturanalyse-Kennzahlensets ist keine vollständige Beurteilung der aktuellen Finanz-, Ertrags-, Vermögens- und Liquiditätslage der Kommunen im Amtsbereich Crivitz möglich, da der Verzug bei der Feststellung der Jahresabschlüsse weiterhin besteht.

Seit der Einführung der Doppik 2012, die eine nachhaltige Steuerung der Haushaltswirtschaft anstrebt, ist es dem Amt Crivitz nicht gelungen, dieses Element bei den Gemeinden umfassend zur Wirkung kommen zu lassen.  

Diese Haushaltspläne enthalten aber oft nur fortgeschriebene Planwerte oder kumulative Ergebnisvorträge, die als Grundlage für aktuelle Beschlussfassungen über die Haushaltspläne 2023/24 benutzt wurden [z. B. sogenannte *sorgfältig geschätzte Daten, soweit sie nicht errechenbar waren oder entsprechende Orientierungsdaten]. Es werden häufig Standardtexte in den Berichten verwendet, die jedoch zu unkonkret auf die Gemeinde zugeschnitten sind.

Nur die aktuellen Jahresabschlüsse bis 2021 ermöglichen es, die Leistungsfähigkeit und den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune für die Haushaltsplanungen 2023/24 zu erkennen. Die finanzielle und wirtschaftliche Lage der einzelnen Kommunen ist ohne aktuellen Jahresabschluss schwer einzuschätzen und daher ist dieser auch eine Grundlage für die Vergabe von FÖRDERMITTELN.

Wird sich dieser Verstoß weiterhin ungehindert ausbreiten?

Bis heute haben ca.  30 % der Gemeinden des Amtes Crivitz noch keine gültige Haushaltssatzung für das Jahr 2023 und befinden sich zurzeit in einer vorläufigen Haushaltsführung, auch als Interims- oder Übergangswirtschaft oder Nothaushaltsrecht bezeichnet.

Die meisten Gemeinden (ca. 70 %) des Amtes Crivitz haben ihre Haushaltspläne für das Jahr 2023 trotz fehlender Jahresabschlüsse verabschiedet und sogar 30 % haben bereits einen Doppelhaushalt bis Ende 2024.

Es sollte der große Wurf ab 2020 werden von der neuen Amtsausschussspitze und wurde hoch hochgepriesen, bis jetzt ist davon nicht viel zu spüren. Im Fokus stand die Wirtschaftlichkeit in der Kooperation, kurz gesagt, es sollte auch ein *Exportmodell* werden.

Das Amt Crivitz schloss 2021 mit dem Amt Hagenow-Land einen Kooperationsvertrag zur Rechnungsprüfung ab, um die Jahresabschlüsse im Amtsbereich Crivitz endlich voranzubringen. Benötigt werden im Amt Crivitz pro Jahr 17 Jahresabschlüsse und im Bereich Hagenow-Land weitere 20, insgesamt also 37.  Zu diesem Zweck wurde zusätzlich ein Rechnungsprüfungsamt gegründet, Mitarbeiter eingestellt und ein Beamter ernannt, der nicht an das Weisungsrecht gebunden ist, um so 20 bis 30 Prüfungen im Jahr zu schaffen. Das ist sehr kostenintensiv, ca. 125.000 € pro Jahr! Aber reicht das?

Wir berichteten darüber am 03.02.2022 https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/haushaltplaene-der-kommunen-2022-im-amtsbereich-crivitz-mit-fehlenden-aktuellen-aufgestellten-und-festgestellten-jahresabschluessen/

So gab Herr Michael Rachau (Amtsleiter des Rechnungsprüfungsamtes Crivitz) gegenüber der SVZ eine Stellungnahme am 25.02.2021: „Ich halte das Pensum, das geschafft werden muss, für machbar. Vieles lässt sich mittlerweile digital einsehen und auch prüfen“, erklärte Herr Rachau.

Der Satz ist heute nicht mehr gültig und wurde von der Realität überholt. Der Prüfungsausschuss des Amtes Crivitz hat in den vergangenen zwölf Monaten drei Sitzungen abgehalten, in denen nur 11 von 17 Gemeinden des Amtes ihre Jahresabschlüsse geprüft wurden. Die Gemeinde Pinnow erhielt erstmals im Jahr 2022 seit 2015 fünf Jahresabschlüsse auf einmal. Das ist ein bemerkenswerter Fortschritt.

Nachdem wir unsere letzte Meldung hierzu am 03.02.2022 veröffentlicht hatten, schien es, als ob sich etwas in Bewegung gesetzt hätte, doch wie zuvor erwähnt, es schien nur so.

So berichtete noch Herr Klaus-Michael Glaser (1. Stellvertreters der Amtsvorsteherin im eigenen Wirkungskreis) gegenüber der SVZ am 25.02.2021 „Wir haben jetzt etwas geschaffen, das nicht nur hoffentlich Bestand hat, sondern sich auch als Exportmodell durchsetzt. Ein Rechnungsprüfungsamt im eigenen Haus bedeutet für alle Vorteile“. Die Bilanz nach zwei Jahren sieht anders aus und ist eher ernüchternd, Importeure haben sich auch noch nicht gemeldet bei diesen hohen Kosten.

Keine Aussicht auf Licht am Horizont? *Auf und Ab der Gefühle!* Haushalt Gemeinde Friedrichsruhe 2023

08.Febr.-2023/P-headli.-cont.-red./238[163(38-22)]/CLA-75/16-2023

Haushalt 2023 Gemeinde Friedrichsruhe!

Die Kommune wurde während der Jahre 2016 bis 2020 dem Haushaltssicherungskonzept unterworfen. Das Risiko, im Jahr 2024 dieses Los erneut zu erleiden, ist wieder gestiegen. Ein Zuwachs an Steuern und Schlüsselzuweisungen in der Pandemiezeit reicht nicht aus, um die Ausgaben der Gemeinde in den kommenden Jahren zu decken, außer die Gemeinde generiert zusätzliche Einnahmen.

Trotz gestiegener Steuereinnahmen für 2023 von ca. 42.000 € und erhöhter Schlüsselzuweisungen vom Land MV von ca. 119.000 € sowie der Zuführung aus den Jahresabschlüssen von ca. 158.672,19 € haben sich die Ausgaben erneut um 291.900 € erhöht.

Bereits im letzten Jahr des Jahres 2022 wurde eine Ausgabenerhöhung in Höhe von 208.400 € verzeichnet. Nur durch den Einsatz der *letzten* finanziellen Rücklagen kann die Situation noch einmal abgefedert werden. Die Einnahmen belaufen sich 2023 auf ca. 2.069.100 €, die Ausgaben auf ca. 2.361.000 € und ergeben somit ein Defizit von ca. -154.900 € für 2023, nachdem auch die letzten Rücklagen aufgebraucht worden sind.

Die höchsten Ausgabensteigerungen in den letzten beiden Jahren wurden durch Personalkosten verursacht, die sich um ca. 254.000 € erhöht haben, nachdem geringwertige Wirtschaftsgüter im Wert von ca. 14.000 € zusätzlich erworben wurden. Die Kosten für die Umlagen an Kreis und Amt Crivitz sind seit 2021 um ca. 198.000 € gestiegen, können durch zusätzliche Zuweisungen vom Land von ca. 210.000 € fast ausgeglichen werden. Die Strom- und Gaskosten der Gemeinde sind im Vergleich zum Vorjahr um ca. 36.400 € gesunken. Dies ist auf die günstigeren Verträge zurückzuführen, die der Stadt mit dem Energieanbieter vorliegen.

Die allgemeine Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen beträgt nur 20,05 € und die allgemeine Kapitalrücklage der Gemeinde weist den Betrag von 16,11 € aus. Dadurch hat die Gemeinde keine Rücklagen mehr für Haushaltsausgleiche ab 2024 zur Verfügung.

Der einzige noch verfügbare Betrag befindet sich in der Infrastrukturpauschale und beträgt noch 157.850,32 €. Eine grundlegende Sanierung der Brücke Ruthenbeck – Mühlenbach dürfte die Gemeinde finanziell zukünftig überfordern. Allein an Planungskosten wurden bisher ca. 18.000 € ausgegeben, ohne eine 90 % Förderung vom Land und der Refinanzierung des Eigenanteils der Kommune ist das schwer machbar.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B in der Gemeinde Friedrichsruhe ist im Vergleich zu den Nivellierungshebesätzen des Landes für die Jahre 2020 bis 2023 schon jetzt um 27 Prozentpunkte niedriger . Es ist zu erwarten, dass der Hebesatz aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde Friedrichsruhe ab dem 01.01.2024 bis zu einem Maximum von 39 Prozentpunkten angehoben werden muss.

Demontierung des  Natur – und Landschaftsschutzes per »Notverordnung«!

03.Febr.-2023/P-headli.-cont.-red./236[163(38-22)]/CLA-73/14-2023

Der Wirtschaftsminister will nun 18 Monate lang per Notverordnung an bestehendem Recht vorbeiregieren, um schneller Windräder aufstellen zu können.

Um die Genehmigung von Windrädern zu beschleunigen, soll die Umweltverträglichkeitsprüfung künftig entfallen. Gibt es in einem für Windkraft oder Stromleitungen (z. B. 110 KV) ausgewiesenen Gebiet schon eine strategische Umweltprüfung, kann diese im Genehmigungs-verfahren und die artenschutzrechtliche Prüfung der einzelnen Anlagen entfallen.

Für diese Zwecke soll das Geld, das die Betreiber von Windenergieanlagen und Stromleitungen für Gutachten ausgegeben haben, für Projekte zum Schutz der Artenvielfalt eingesetzt werden. Durch diese Maßnahme wird nicht der rechtliche Status reduziert, sondern es wird zu einer schnelleren und effektiveren Verfahrensweise kommen.

Der Wirtschaftsminister soll es am Montagabend so eilig gehabt haben, dass er sich schnell im „Umlaufverfahren“ (E-Mail) die Zustimmung der Kabinettskollegen eingeholt hat, um dann eine Notverordnung anzukündigen. Er hatte zuvor in Brüssel bei der EU selbst an der Möglichkeit mitgearbeitet, dass die Windenergie an Land als übergeordnetes öffentliches Interesse betrachtet werden sollte.

Diese Anweisung aus Brüssel ist erst einen Monat alt, und die Abgeordneten und Verbände konnten sich kaum mit der Materie auseinandersetzen.

Doppelhaushalt 2023/24 Gemeinde Zapel – „eingeschränkte Leistungsfähigkeit“ ab 31.12.2024 – Vorhang zu?

23.Jan.-2023/P-headli.-cont.-red./231[163(38-22)]/CLA-68/09-2023

Doppelhaushalt 2023/2024 Gemeinde Zapel!

Die Gemeinde Zapel wird ab dem 31.12.2024 nur noch eingeschränkt leistungsfähig sein! Die Jahresabschlüsse der Gemeinde Zapel liegen bis 2020 vor, was die Haushaltsplanung 2023/24 und deren Prognose bis 2025 als glaubwürdig erscheinen lässt und der Realität sehr nahekommt.

Die Einnahmen belaufen sich auf ca. 561.000 €, die Ausgaben auf ca. 707.100 € und ergeben somit ein Defizit von ca. -146.100 € für 2023 und ca. -139.300 € für 2024. Trotz steigender Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen vom Land MV von zusätzlichen ca. 42.000 € und einer geringen Ausgabenerhöhung von insgesamt 7.000 € sowie gesunkenen Abschreibungen gelingt es nicht, den Haushalt auszugleichen.

Aufgrund der Entnahme aus den noch vorhandenen Kapitalrücklagen in Höhe von ca. 140.000 € bleibt ein Restbetrag in Höhe von ca. – 5.700 €. Der Restbetrag wird sich im Jahr 2024 auf ca.- 126.900 € weiter erhöhen, da die vorhandenen Kapitalrücklagen nahezu aufgebraucht sind.

Es gibt nur geringe Erhöhungen der Personalaufwendungen, vor allem erstmalig in den Beiträgen zur gesetzlichen SV für ehrenamtliche Tätigkeiten und Unfallkasse von ca. 2.300 €. Bei den Strom- und Gaspreisen sind nur geringe Anstiege zu verzeichnen (zusammen ca. 4.800 €) resultierend aus den günstigen Verträgen, die der Kommune abgeschlossen hat. Der Anstieg der Kreis- und Amtsumlage beläuft sich auf ca. 23.000 €, der aber moderat ausfällt und zum größten Teil durch die Zuwendungen ausgeglichen werden kann.

Das Haushaltsdefizit im Finanzhaushalt 2023 beträgt -126.500 €, der vom Planjahr 2024 in Höhe von -81.300 €. Unter diesen Haushaltsbedingungen ist es nicht zielführend, dass die politischen Gremien (BGM und Ratsmitglieder) im Jahr 2023 mit einem Anstieg von ca. 2.000 € (auf insgesamt ca. 14.200 €) und die Gerichtskosten mit einem Betrag von etwa 26.000 € finanziert werden.

Die liquiden Mittel der Gemeinde Zapel werden um 207.800,00 € reduziert. Es ist möglich, dass die Gemeinde in den Planjahren 2023 und 2024 ausreichend liquide Mittel vorhält, jedoch ab dem 31.12.2024 nicht mehr.

Der Zuwachs an Eigenkapital von 279.607 € von 2017 bis 2022 wird drastisch ab 2023 bis 2026 um 418.700 € reduziert. In den Jahren 2023 bis 2026 ist eine kontinuierliche Eigenkapitalvernichtung zu beobachten.

Resümee

Insgesamt ist festzustellen das ab dem 31.12.2024 der Finanzhaushalt und der Ergebnishaushaushalt nicht mehr ausgeglichen werden kann da keine liquiden Mittel und Kapitalrücklagen mehr vorhanden sind. Der Hebesatz für die Grundsteuer B in der Gemeinde Zapel ist im Vergleich zu den Nivellierungshebesätzen des Landes für die Jahre 2020 bis 2023 um 87 Prozentpunkte niedriger.




Auszugsweise aus @ALLRIS®net 

Es ist zu erwarten, dass aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde Zapel dieser Hebesatz ab dem 01.01.2025 bis zu einem Maximum von 100 Prozentpunkten angehoben werden muss. Steuererhöhungen sind somit unumgänglich, ab dem 01.01.2025.

Ohne ernsthafte Sparanstrengungen bei den Ausgaben oder das Regenerieren von zusätzlichen Einnahmen werden Haushaltssicherungskonzepte für die nächste Wahlperiode bis 2029 die Regel sein.

Könnte dies darauf hindeuten, dass die Gemeinde Zapel entweder zusätzliche Einnahmen aus Wind- und Sonnenenergie unbedingt erzielen muss, um finanziell überleben zu können, oder dass sie sich mit der Stadt Crivitz zusammenschließen wird?

Die Mitglieder des Fördervereins Welterbe Schwerin müssen noch einmal alle Kräfte mobilisieren. Einreichung der Unterlagen beim Welterbekomitee der UNESCO am 01.02.2023!

14. Jan.-2023/P-headli.-cont.-red./227[163(38-22)]/CLA-64/05-2023

Wir müssen uns im entscheidenden Jahr der Bewertung noch einmal mehr anstrengen! Die Mitgliederversammlung des Vereins zur Förderung der gemeinnützigen Zwecke des Welterbes Schwerin (Residenzensemble Schwerin) e.V. im Dezember 2022.

Im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung des Schweriner Weltsterbevereins zog man eine erfreuliche Bilanz. Die Realisierung des Projekts „Residenzensembles Schwerin – Kulturlandschaft des romantischen Historismus“ nimmt im Jahr 2023 einen entscheidenden Schritt. Die Mitglieder des Vereins setzen sich seit vielen Jahren für die Aufnahme des Residenzensembles in Schwerin in die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes ein. Auch der Crivitzer Lokalanzeiger ist durch seine Co-Autoren im Verein seit Jahren vertreten und beteiligt sich aktiv an dieser Gestaltung.

Durch die Errichtung der Stabsstelle Weltkulturerbe wurde eine wichtige Grundlage für die Arbeit geschaffen. Die enge Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt, dem Verein sowie mit dem Landtag M-V und internationalen Experten zum Thema Welterbe hat es ermöglicht, alle Aktivitäten auf ein gemeinsames Ziel zu bündeln.

Es wurde im Dezember 2022 in der Versammlung von dem Vorsitzenden Joachim Brenncke viele Aktivitäten bildlich noch einmal dargestellt und die unermüdlichen Anstrengungen für die Ausarbeitung des UNESCO-Welterbeantrages. Durch die Neuausrichtung der Strategie des Antrages im Mai 2022 sei es gelungen, das Alleinstellungsmerkmal von Schwerin auf die großherzogliche Residenz in ihrem Beziehungsgefüge besser darzustellen.

Im Mai 2022 wurde die Strategie des Antrages überarbeitet, um die Alleinstellungsmerkmale der Großherzoglichen Residenz in ihrem Beziehungsgefüge besser darzustellen. Im Fokus steht das Schloss mit Burg- und Schlossgarten mit seinen vier Themenkomplexen, die jeweils fünf bis acht Gebäude umfassen. Diese repräsentativen und politischen Gebäude sowie die Verwaltungs-, Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen sind bis heute erhalten und einzigartig für die Darstellung des Antrages.

Die Koordinatorin Frau Linda Holung berichtete nun von dem fertiggestellten Dossier (ca. 380 Seiten, vorerst noch in Englisch) und dem Managementplan, wofür sie einen überwältigen Applaus von den ca. 50 anwesenden Mitgliedern erhielt. Diese Dokumente werden am 1. Februar 2023 offiziell eingereicht beim Welterbekomitee der UNESCO und werden dann von Experten des Welterbekomitees und des internationalen Denkmalrats Icomos geprüft. Eine intensive und ausführliche Prüfung der Bauwerke wird im Jahr 2023 in Schwerin stattfinden, bevor das Welterbe-Komitee der UNESCO im Jahr 2024 über die Aufnahme der Bauwerke in die Welterbeliste entscheidet.

Der Oberbürgermeister von Schwerin Rico Badenschier würdigte die Anstrengungen, die in den letzten Monaten getätigt wurden, und betonte, dass wir in der heißen Phase der Prüfungen jetzt auf die Unterstützung der Öffentlichkeit angewiesen sind. Auch die anwesenden Angelika Fritsch als Vertreterin des Mecklenburgischen Staatstheaters sprach sich nochmals für eine umfassende Unterstützung aus, das gesamte Haus wird alle Anstrengungen des Vereins unterstützen. Der Ehrenvorsitzende des Vereins Norbert Rethmann bedankte sich beim Vorsitzenden für die geleistete Arbeit und appellierte an alle Vereinsmitglieder, die Anstrengungen 2023 zu steigern.

In der anschließenden Diskussion wurden viele Vorschläge für ein neues Layout der Internetseite gemacht, ein neues Logo, die Aktivierung von Newslettern und sogar ein eigenes Facebookprofil diskutiert. Viele Mitglieder waren überzeugt, dass die SUR (Stadt-Umland-Gemeinden) in das Projekt einbezogen werden sollten und ihre touristischen Angebote dazu beitragen. Herr Badenschier nahm diese Vorschläge wohlwollend auf und versprach das vorzutragen bei den Umlandgemeinden. In einer begeisternden Ansprache hat Frau Dorin Müthel-Brenncke gezeigt, wie man das Interesse der Bürger am Schweriner Welterbe noch weiter steigern kann. Es war unmöglich, dieser Aufforderung zu widerstehen, und so meldeten sich spontan einige freiwillige Helfer.

Die Redaktion des Crivitzer Lokalanzeigers appelliert an die Leser/innen und Bürger, den Schweriner Welterbe-Verein finanziell oder durch die Mitarbeit an Veranstaltungen zu unterstützen, damit die Titel: Welterbestätte der UNESCO im Jahr 2024 Wirklichkeit wird.

https://www.welterbe-schwerin.de/spenden

Spenden per Überweisung (IBAN/BIC)

Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
IBAN: DE32 1405 2000 1711 2565 16
BIC: NOLADE21LWL

VR-Bank eG, Schwerin
IBAN: DE84 1406 1308 0000 0004 00
BIC: GENODEF1GUE

Jahresrückblick – 2022- „Wir wünschen Ihnen einen fröhlichen und unfallfreien guten Rutsch ins neue Jahr 2023“

29.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./222/97-22/CLA-59/59-2022

Liebe Leser,

ich hoffe, Sie hatten schöne und harmonische Weihnachtstage.

Für die kommenden Zwischen-den-Jahre-Tage wünschen wir Ihnen entspannte Dienste oder gute Erholung. Mit großer Neugier blicken wir auf das kommende Jahr und lassen die vergangene Revue passieren. Es waren bewegte Zeiten, keine Frage. Homeoffice, Kurzarbeit, Remote-Schulungen und mehr haben unseren Arbeitsalltag und unsere gewohnten Prozesse gehörig durcheinandergewirbelt. In diesem Jahr wurde uns bewusst, wie kostbar Frieden, Freiheit und Wohlstand sind, aber auch, wie zerbrechlich sie sind.

Trotzdem dürfen wir für vieles dankbar sein, so ist die Zeit des „Abstand Haltens“ endlich überwunden, wir wertschätzen wieder die persönlichen Gespräche von Angesicht zu Angesicht und wir alle genießen unsere wiedergewonnenen Freiheiten, die uns „echte“ Begegnungen bei den Veranstaltungen ermöglichen. So haben wir im Jahr 2022 über 100 kommunale Themen aus der Region aufgegriffen und über 38 Veranstaltungen direkt besucht. Dabei sind wir mit vielen engagierten und wertvollen Menschen ins Gespräch gekommen zu verschiedensten Themen und überwiegend mit einer dankbaren Resonanz.  Die Zahl der Besucher unserer Internet- und Facebook-Seite zu einzelnen Themen konnte im Monat bis zu 4850 Personen erreichen.

Durch die vielen Hinweise von Lesern und Followern unserer Seiten in etlichen Mails, Anrufern und persönlichen Gesprächen haben wir viele neue Anregungen für das neue Jahr bekommen. Sie vertraten die Ansicht, dass wir uns nicht mit der Erstellung von Selbstdarstellungen oder der Präsentation von Akteuren oder Festivitäten beschäftigen sollten, so wie andere politische Gruppierungen und Parteien in Crivitz, sondern uns lieber auf Inhalte zu Themen konzentrieren sollten. Wir werden uns daran 2023 auch orientieren!

Im Gegensatz zu Parteien, Gemeinschaften oder Organisationen sehen wir keinen Bedarf an Bewerbern oder Kandidaten für die anstehende Kommunalwahlen im Jahr 2024. Stattdessen suchen wir engagierte Mitmenschen aus der Region, die mit uns wertneutral über kommunalpolitische Erlebnisse und Ereignisse aus dem Bereich Verein, Kultur und Wirtschaft berichten wollen. 

Wir möchten uns sehr herzlich bei Ihnen bedanken – für Ihr Vertrauen und Ihre Bereitschaft, auch neue Wege mit uns zu gehen. Das ist nicht selbstverständlich. Zu erleben, dass unsere Leser uns weiterhin die Stange halten, bedeutet uns sehr viel. „In jeder Krise steckt eine Chance“, heißt es so schön. So haben auch wir 2022 unsere Chance genutzt, Neues auszuprobieren, bestehende Prozesse zu hinterfragen und unsere eigenen Veranstaltungsangebote neu zu denken. Seien Sie auf 2023 gespannt!

Wir gehen voller Vorfreude in das Jahr 2023 und wenn Sie uns dabei begleiten,

dann wäre das ein guter „Beginn“.

Es grüßt Sie herzlich
Ihr Lokalanzeiger -TEAM aus Crivitz

Teil 4- Die große Hafenrundfahrt des Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion im Kreistag Parchim, die sich mit dem Thema Planungsverband WM beschäftigte, endete mit einem Eklat und einer Klatsche vom Landrat und dem Kreistag.

16.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./219/94-22/CLA-56/56-2022

Thema Planungsverband WM! Abbruch der Debatte wegen „Abgleiten in persönliche Beleidigungen!“ Was folgte Antragsablehnung!

Es ging eigentlich um einen Antrag der CDU – Fraktion im TOP 21.2 – Belange der Bürger und Gemeinden von LUP ernst nehmen und mit starker persönlicher Stimme des Landrates im Regionalen Planungsverband WM vertreten. Der Fraktionsvorsitzende Christian Geier sprach für die gesamte Fraktion und nutzte jedoch den Kreistag wiederum als Bühne um seine persönlichen Befindlichkeiten darzustellen um eine öffentliche Debatte anzustoßen. Was jedoch nicht gelang und ins Auge ging.

Wir berichteten darüber zuletzt am 30.10.2022- https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/grosses-theater-im-kreistag-ludwigslust-parchim-persoenliche-befindlichkeiten-und-ungebuehrliches-verhalten-von-abgeordneten/

Schon zu Beginn seiner mündlichen Begründung begann er mit den Worten „Jetzt wird’s noch mal ernst“ und so forderte er das der Landrat den Landkreis LUP im Planungsverband mit starker Stimme vertreten sollte. Er monierte die Abwesenheit des Landrates auf Sitzung Planungsverbandes. Die derzeitige Regelung der Vertretung durch die Beigeordneten sei nicht mehr zeitgemäß, da es um den eigenen Landkreis geht. So ginge es um die Belange des Landkreises und die Interessen der Bürger. Nach einer langen Planungsphase beim Thema Windkraft soll der Landkreis LUP mit Nachdruck vertreten sein. Aus Sicht der CDU-Fraktion entstand durch den letzten Planungsver-bandsbeschluss am 30.11.2022 ein Ungleichgewicht zwischen den Landkreisen und den kreisfreien Städten. Deshalb soll der Landrat mit starker Stimme dort auftreten. Nach seiner Ansicht ist der letzte Beschluss des Planungsverbandes weiterhin falsch, da im Landkreis LUP bereits 2,1%-2,4 % der Flächen geplant sind, während im Landkreis Nordwestmecklenburg, das ebenfalls zum Planungsverband gehört, lediglich 0,7 % der Flächen geplant sind. Dies sollte das Missverhältnis verdeutlichen. Obwohl die Stadt Schwerin keine Windeignungsgebiete geplant hat, stimmt sie der Errichtung solcher Anlagen in ihrer Nachbarschaft zu. Aus diesem Grund sollte LUP mit einer starken Stimme vertreten werden. „Das war sein Petitum“.

Christopher Pöschke, Fachdienstleiter Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung, meinte, dass bereits eine starke Stimme existiert, nämlich die des zuständigen Beigeordneten, was ausdrücklich ein CDU-Wunsch war. Der Antrag ist abzulehnen, „weil er nichts regelt, und er darf auch nichts regeln, weil das Gesetz (KV §156) das regelt.“

Christian Geier war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und es entstand eine kurze Diskussion, in der seine Schwächen im Verwaltungsrecht erneut deutlich wurden. Der Landrat sollte demnach in der Regel anwesend sein und nur ausnahmsweise vertreten werden. Er beschwor noch einmal die Anwesenheit einer starken Stimme, die dem Landrat zugeordnet werden sollte und diese hat bei der letzten Veranstaltung gefehlt zum Thema Windkraft. Die CDU – Fraktion im Kreistag hat damit ein Problem. Er hielte den Antrag für zulässig.

Der Vorsitzende der Fraktion Freier Horizont /Freie Wähler Heiko Böhringer sprang daraufhin sofort der CDU – Fraktion zur Seite und unterstützte den Antrag. Da er selbst einmal auf See gefahren ist, verglich er die Situation des Planungsverbandes mit einem Schiff, das in schwerer See unterwegs ist. Demnach sei es die Aufgabe des Landrates, als Kapitän auf der Brücke zu stehen und das Schiff zu steuern. Wenn das nicht der Fall sein sollte, dann wird der Landkreis NWM und der Bürgermeister von Wismar, so seine Meinung, weiterhin mit dem Landkreis LUP „wilde Sau“ spielen. Das zeigte die letzte Sitzung des Planungsverbandes. Es war deutlich zu hören, dass Herr Böhringer ein gewisses Maß an Frust und Unzufriedenheit mit sich herumtrug, wie man mit ihm persönlich umgegangen ist, in der letzten Sitzung des Planungsverbandes. Er hatte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Handelns des Planungsverbandes auf der letzten Sitzung.

Dies war für die SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Margret Seemann zu viel und so reagierte sie, wie es ihre übliche Art ist, indem sie einen Antrag stellte, auf Ende der Debatte über diese Angelegenheit, um das abzubrechen. Da sie die Debatte nach ihrer Meinung in den Bereich der persönlichen Angriffe abgleiten sah, stellte sie diesen Antrag.

Der Landrat Stefan Sternberg stellte noch einmal eindeutig klar und völlig souverän, dass es keine „Hausvertretungen der 1. und 2. Klasse“ gibt, sondern nur ein Führungsteam.  Er wies den Vorwurf der CDU – Fraktion, dass er das Thema Planungsverbandverband nicht ernst nimmt, von sich. Auch benötigte er diesen Beschluss nicht, da er in der Lage ist, ein starkes Führungsteam zu kommandieren. Dieses wird nach außen hin auch eine starke Stimme sein.

Und so kam es, wie es kommen musste: Mit einer deutlichen Mehrheit von 53 JA-Stimmen (insgesamt 64) wurde die Debatte sofort beendet. Der Antrag wurde in der folgenden Abstimmung mit 32 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen selbstverständlich abgelehnt. 

Resümee

Diese Aktion von Christian Geier hat er seiner Fraktion keinen Nutzen gebracht, sondern eher wieder einmal das Ansehen der CDU – Fraktion blamiert. So sieht also die konstruktive Oppositionsarbeit der CDU – Fraktion in der Realität im Kreistag LUP aus!  

Es ist klar, dass nicht nur die Vertreterversammlung des Planungsverbandes, sondern auch der Vorstand des Verbandes entscheidend ist. Hier sind nun auch einmal Heiko Böhringer (Freier Horizont) und Nico Skiba (CDU-Fraktion) gewählt worden und sollen auch den Landkreis mit „starker Stimme“ vertreten. Ist das eventuell nicht mehr der Fall? Dann sollte man hier schnellstens die Konsequenzen ziehen!

Teil 2 – Amt Crivitz stellt nun also doch die Grundsatzfrage – zuerst beim Klimaschutzmanager. Oder ist es nicht so?

07.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./211/86-22/CLA-48/48-2022

2023 – Klimaschutzmanager/in im Amt Crivitz! Nun also doch eine Grundsatzentscheidung am 07.12.2022?

Die Position ist bereits fest verankert, da sie sich im Stellenplan für 2023 befindet. Nachdem die Amtsausschuss-Spitze im Sept. 2022 lediglich kurz informiert hatte, wollte man sofort einen Förderantrag stellen und seitdem lässt man nicht locker und möchte es nun wissen. So war es wieder die Stadt Crivitz und die Gemeinde Sukow, die ihren Einfluss geltend gemacht haben, um die Stelle eines Klima-schutzmanagers sofort im Amt Crivitz zu errichten. Im Hintergrund laufen bestimmt, wie immer in dieser Wahlperiode, die Telefone heiß bei den Amtsausschussmitgliedern, weil sie sich um Stimmen für die Mehrheitsbeschaffungen bemühen.

Begründung – man muss einen Antrag beim Bund bis zum 31.12. des Vorjahres stellen. Wahrscheinlich ist es die Angst das Wettrennen zu verlieren? Entscheidungen unter Zeitdruck zu treffen, ist noch nie gut gegangen.

Wir berichteten darüber bereits am 26.Okt.2022 in unserem Beitrag..https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/amt-crivitz-will-einen-eigenen-klimaschutzmanager-bis-2026-neben-dem-kimaschutzkoordinator-im-landkreis-lup/

Angleiderung der neuen Stelle!

Nun will also das „Amt der Zukunft“ unbedingt einen eigenen Klimaschutzmanager bis 2026 neben dem Klimaschutzkoordinator im Landkreis LUP einstellen.  Er/Sie soll dann der 121 Mitarbeiter/in  in der Kernverwaltung sein von den insgesamt 141 Beschäftigten. Die Position soll der Verwaltungssteuerung angegliedert werden, direkt bei der hauptamtlichen Amtsvorsteherin, Frau Iris Brincker. Sie übernimmt nun die direkte Beaufsichtigung von acht Positionen, neben dem Rechnungsprüfer und drei Springer und drei Sachbearbeitern. Die Besetzung von Schlüsselpositionen durch Personen im engsten Umfeld bei der Chefin?

Personalkosten für den Klimaschutzmanager!

Ausgestattet soll diese Stelle sein mit einer Vergütung nach E 11. Das sind etwa 3.652,00 € brutto monatlich, nach dem Abschluss der Tarifverhandlungen 2023 kommt da sicherlich noch einmal etwa 350,00 € hinzu, sodass man durchaus von einem monatlichen Bruttogehalt von etwa 4.000,00 € ausgehen kann. So ergeben sich in den 36 Monaten ca. 144.000,00 € Personalkosten (Arbeitnehmeranteil), die vom Bund mit ca. 100.000,00 € bezuschusst werden sollen.  Wie bereits erwähnt, ist dies ein begrenzter Zeitraum von 36 Monaten. Der Betrag der noch vom Amt Crivitz zu tragen ist beläuft sich auf ca. 44.000,00 €. Die Summe der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile konnte sich noch weiter erhöhen!

„Was machen Klimaschutzmanager?“

„Zu den Aufgaben von Klimaschutzmanager gehören die Koordination kommunaler Aktivitäten und Projekte zum Klimaschutz. Personen in diesem Beruf sorgen dafür, dass die internationalen Abkommen und Vereinbarungen rund um den Klimaschutz auf regionaler Ebene umgesetzt werden. Ein Klimaschutzmanager ist im Grunde nichts anderes als ein Werbebotschafter für umweltfreundliches Verhalten. Die meisten Klimaschutzmanager der Kommunen haben entweder einen naturwissenschaftlichen Hintergrund oder kom-men aus dem Bereich der PR- und Öffentlichkeitsarbeit. Beides kann durchaus Sinn machen. Denn das Berufsbild des Klimaschutzmanagers hat viel mit Informations-veranstaltungen und Beratung zu tun. Mit Wissen allein kommt der Klimaschutzmanager also nicht weit“ ( Quelle: Chefredakteur | KOMMUNAL- Herr Christian Erhardt)

Was genau bringt ein Klimaschutzmanager?

An dieser Frage scheiden sich noch die Geister. Denn der Erfolg ist – zumindest was die Auswirkungen auf den Klimaschutz angeht – nicht messbar. In erster Linie kümmert sich der Klimaschutzmanager um die Beratung von Bürgern und die Beratung der Kommune selbst, organisiert Informationsveranstaltungen und versucht, in Kommune und Bevölkerung ein Umdenken zu befördern. Nur ist dies eben nicht messbar. Anders sieht es in einem anderen Bereich der Tätigkeit aus. Klimamanager haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sie einen besonderen Fokus auf die zahlreichen und oft verwirrenden Förderpro-gramme haben. Gerade im Bereich Klimaschutz gibt es besonders viele solcher Programme. Viele Kommunen berichten, dass es Ihnen dank ihrer Klimamanager gelungen ist, zahlreichen neue Fördergelder erfolgreich zu beantragen.“ ( Quelle: Chefredakteur | KOMMUNAL- Herr Christian Erhardt)

Welche Aufgaben übernehmen Klimaschutzmanager ?

Klimaschutzmanager steuern von Beginn an den Prozess zur Erstellung des Klimaschutzkonzepts und tragen dafür die Gesamtverantwortung. Im Rahmen der Konzepterstellung koordinieren sie daher alle relevanten Aufgaben innerhalb der Verwaltung oder Organisation – mit (verwaltungs-) externen Akteuren sowie externen Dienstleistern. Außerdem informieren sie sowohl intern als auch extern über die Erstel-lung des Konzepts und initiieren Prozesse und Projekte für die übergreifende Zusammenarbeit sowie Vernetzung wichtiger Akteure. Insofern tragen sie die Verantwortung für die Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzepts. Zu ihren Aufgaben in diesem Prozess gehören die begleitende Öffentlichkeitsarbeit, die Moderation von Veranstaltungen sowie die Sensibilisierung und Mobilisierung von Bürger und anderer Akteure. Ziel ist es, verstärkt Klimaschutzaspekte in die Verwaltungsabläufe der Kommune oder Organisation zu integrieren.

Resümee

Warum kann man nicht einfach auf die Erfahrungen und das Know-how der Unternehmen aus der Region zurückgreifen?Die Gefahr, dass die Position des Klimaschutzmanagers als Lückenfüller für andere Fachbereiche fungiert, besteht immer.Es ist bereits bemerkt worden, dass diese Stelle nicht im Bauamt angegliedert wird, um lediglich für Entlastung bei den Anträgen für die „Freiheitstechnologie-Projekte“ zu sorgen! Die Gefahr, dass die Position des Klimaschutzmanagers als Lückenfüller für andere Fachbereiche fungiert, besteht immer. Die Zuständigkeiten im Bereich der PR- und Öffentlichkeitsarbeit sind hierbei von Bedeutung!

Wir sind gewachsen – und brauchen dich! In eigener Sache -Die Chefredaktion!

23.Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./206/81-22/CLA-43/43-2022

Wenn Sie an dieser interessanten und abwechslungsreichen Aufgabe interessiert sind, nutzen Sie vorzugsweise bitte die Möglichkeit der Online-Kontaktaufnahme unter info@crivitzer-lokalanzeiger.de. Bitte senden Sie uns Ihr kurzes Statement mit Angabe Ihrer Kontaktdaten oder telefonisch erreichen Sie uns unter dieser Nummer: Tel.: +49 152 59551390

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Community/CLA Crivitzer – Lokalanzeiger

Ansprechpartner: Normund Behning

Solarparkbau in *Ausbau – Zapel* – „Geldeinnahmen“ waren der Grund für die Zustimmung, aber drüber wird erst nach Vorlage der Baugenehmigung laut Gesellschafterbeschluss verhandelt?

08.Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./201/76-22/CLA-38/38-2022

Die Gemeinde Zapel hat am 06.09.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 „Photovoltaikanlage südlich des Ortes Zapel Ausbau“ beschlossen. Einstimmig beschloss sie nun auf ihrer Sitzung am 18.10.2022 den Entwurf des Antrags auf Zielabweichung den für den B-Plan Nr. 3 „Photovoltaikanlage südlich des Ortes Zapel Ausbau“.

@ALLRIS®net

Die Produktionsleistung der Anlage beträgt bis zu 20,6 Mio. kWh/Jahr. Der Netzanschluss für die geplante Freiflächenanlage erfolgt über ein gesondertes Kabel zum reserviertem Netzverknüpfungspunkt (UW Wessin). Die Kabeltrasse verläuft vermutlich direkt über die Nahrungshabitate und Rastflächen vieler Großvögel zwischen den Ortsteilen Zapel-Hof und Ausbau.

Das Naturschutzfachliches Vermeidungs- und Ausgleichskonzept sieht unter anderen für den Solarpark vor, einen Verzicht auf Pestizide und Düngemittel sowie eine schonende Beweidung (z.B. Schafe), oder das Ermöglichen einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung bzw. Mehrfachnutzung (neben Schafen auch Geflügel, Bioheu, …). Wo all die Schafe für die geplanten Solarparks herkommen sollen, in MV ist unklar?

Das Investitionsvolumen soll angeblich ca. 12 Mio. EUR betragen und im Rahmen des aktuellen EEG und unter Abnahme der PPA wird eine jährliche Vergütung von ca. 1 Mio. EUR prognostiziert für 20 Jahre! Die durchschnittliche jährliche Gewerbesteuereinnahme für die Gemeinde Zapel in Höhe von ca. 500,- Euro/ha/Jahr zu erwarten. Gemäß § 29 GewStG wird bei dem Vorhaben eine Aufteilung der Gewerbesteuer vorgenommen, dass 90 % des im Zusammenhang mit dem Betrieb der PV-A entstehenden Gewerbesteueraufkommens in der Gemeinde Zapel verbleiben. Weiterhin wird der Vorhabenträger im Rahmen der Betriebsführung der PV-A lokale Firmen beauftragen, sodass die lokale Wirtschaft dauerhaft unterstützt wird. Na schau an! Und wurde auch das Mitwirkungsverbot innerhalb der Gemeindevertretung eingehalten?

Zusätzliche Einnahmen für die Gemeinde soll durch eine Konzessionsabgabe i.H.v. 0,2 ct/kWh erfolgen sowie die Vergabe von Leitungsrechten für die elektrische Anbindung; Pacht für den ortsansässigen Eigentümer sowie Flächenpflege durch ortsansässigen Landwirtschaftsbetrieb. Bürgern haben die Möglichkeit sich wirtschaftliche / durch eine finanzielle Teilhabe an dem Vorhaben zu beteiligen.

Das Motiv für diesen Grundsatzbeschluss war die finanzielle Lage der Kommune, welche dringend Einnahmen benötigt und den finanziellen Verlockungen, durch das Unternehmen, auf die Übernahme der Stromkosten nicht widerstehen konnte! Die PV-Anlage wird auf privatem Gelände gebaut und liefert voraussichtlich ca. 20, GWh pro Jahr. Hierzu soll die Gemeinde Zapel eine Geldleistung von ca. 40.000 € pro Jahr als Konzessionsabgabe erhalten! Zusätzlich will der Investor die jährlichen Stromkosten der Gemeinde in der Höhe von 3.220 € übernehmen.

Die vorgetragenen Bedenken vor ca. einem Jahr sind haltlos und man brauche das Geld im Haushalt von Zapel sonst…… Zitat vom Gemeindevertreter Jan Neumann :„ wird man irgendwann an die Stadt Crivitz angeschlossen“ ! Eine Bürgerbefragung gab es wohl in der Vergangenheit. Jedoch schon bei der Art der Fragen war auffällig, wohin man die Bürger lenken wollte. Wir berichteten darüber am 04.09.2022 in unserem Link…https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/die-unigea-solar-projects-gmbh-fuer-die-solarpark-zad-gmbh-co-kg-plant-photovoltaikanlagen-in-zapel-hofund-ausbau-kann-so-ein-naturvertraeglicher-ausbau-der-erneuerbaren-energien-aussehen/

Neu ist jedoch in dem Gesellschafterbeschluss der zusammengeschlossenen Unternehmen, dass sie grundsätzlich vorhaben, die Gemeinde Zapel an den Erträgen zu beteiligen „SOBALD DIE BAUGENEHMIGUNG FÜR DAS PROJEKT VORLIEGT“. Die Konditionen hierüber werden dann erst frei verhandelt! Auch dann erst wird das Unternehmen das Engagement bei lokalen Aktivitäten im Bereich der Vereine und Brauchtumspflege durch Abschluss von Sponsoringverträgen und die Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen im näheren Umfeld des Vorhabens zu prüfen!

@ALLRIS®net

Oha, wovor hat man hier eigentlich Angst? Vor Einsprüchen der Bürger? Nach Treu und Glauben kann man doch eigentliche vorher schon klar Text reden und alles schriftlich vereinbaren? Sieht so die regionale Wertschöpfung für die Gemeinde aus und der Beitrag zur notwendigen Dekarbonisierung der Energiewirtschaft, die nach EEG 2021 im nationalen Interesse liegt?

Die Bürger, Natur und Tierwelt tragen für 20 Jahre die Belastungen dieser Baumaßnahme, da kann man auch schon erwarten nicht nur Ankündigen zu machen, sondern vorher Tatsachen zu schaffen und nicht erst nach der Baugenehmigung! So verliert man Vertrauen! 

@ALLRIS®net

Der Bürgermeister Herr Hans-Werner Wandschneider ist im Hochgefühl und „schlägt unter Zustimmung der Gemeindevertretung vor, dass man den Briefkasten der Betreibergesellschaft dann gern am Gemeindehaus anbringen könnte“. Ob dieses Glücksgefühl auch noch nach den anstehenden Verhandlungen anhält, bleibt abzuwarten!

Ergebnisse der Tagung vom Aufsichtsrats- und Gesellschafterversammlung! „LUP-Kliniken“- ab 01.01.2023!

02-Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./199/74-22/CLA-36/36-2022

Es deutete sich schon auf der letzten Kreistagssitzung am 27.10. 2022 an, als der stellv. Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion Herr Wolfgang Waldmüller in seinem Diskussionsbeitrag sprach. Zum TOP 9- „Information zu den Ergebnissen der Arbeits-gruppe für die Ausgestaltung einer geburtshilflichen sektoren-übergreifenden Versorgung im Landkreis LUP unter besonderer Berücksichtigung des Sozialraumes Crivitz und der Potenziale der Krankenhaus am Crivitzer See gGmbH“. Hier bat er mit einer Bewertung zu diesem Thema noch um Zurückhaltung, bis man im nicht öffentlichen Teil ist und darüber sprechen wird. Denn da soll es um die Gesellschafterstruktur gehen und ob das dann alles so umsetzbar sein wird, mit einem sogenannten fremden Dritten, ob dieser denn so ein Konzept auch mitträgt oder nicht. Hierauf verwies dann der Landrat Stefan Sternberg SPD noch einmal auf die zu tagenden Gremien am kommenden Dienstag, 02.11.2022 wo eine gemeinsame Aufsichtsrat- und Gesellschaftersammlung stattfinden soll.

An dieser Stelle musste man schon tief einatmen und bangen sowie hoffen!

Nun also plötzlich schon am 01.11.2022 die Bekanntgabe im NDR „Die drei Krankenhäuser in Ludwigslust, Hagenow und Crivitz sollen unter einem Dach vereint werden. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim will dafür die „LUP-Kliniken“ gründen.“  Das strategische Ziel soll eine gemeinsame Verwaltung sein und die Aufteilung der medizinischen Spezialgebiete unter den beteiligten Kliniken. Hierdurch soll viel Geld gespart werden, aber dennoch die medizinische Versorgung im Landkreis LUP spürbar verbessert werden.

Wir meinen, dass es eine gute Entscheidung war, die man hier getroffen hat, nicht nur für den Kranhausstandort in Crivitz, sondern auch für die Zukunft des Modellprojektes einer geburtshilflichen sektoren- übergreifenden Versorgung im Landkreis LUP. Somit befinden sich dann alle Kliniken in der öffentlichen Hand und es dürfte wesentlich einfacher werden die finanzielle Förderung der Module 1 -2 einzufordern. Es besteht jetzt eine reale Chance für die Umsetzung dieser Vorstellungen, wenn denn auch die Politik in Schwerin und Berlin Ihre Hausaufgaben machen –  und weg von der Fallpauschale kommen. Es ist dringend notwendig, dass die Krankenhausreform umgesetzt wird und die Fallpauschalen als Finanzierungsmodell ausgedient haben. In Krankenhäusern dürfen keine Geldfragen mehr in der Zukunft eine so übergroße Rolle mehr spielen als bisher.

Der Landrat Stefan Sternberg hatte seit dem 11.12.2019 immer wieder betont in vielen Statements und Interviewers, dass er als Landrat immer einen Blick auf die gesamte Gesundheitsversorgung im Landkreis LUP hat, um ein bestmögliches medizinisches Angebot für die Bürger zu erreichen, als einer der größten Landkreise in Deutschland. Schon damals deutete er an, das große Ganze im Blick zu haben. Nun also liegt viel Arbeit vor ihm, aber auch eine große Verantwortung.

Resümee bis jetzt – GUT GEMACHT! –

Teil 3- Großes Theater im Kreistag Ludwigslust-Parchim! Persönliche Befindlichkeiten und ungebührliches Verhalten von Abgeordneten!

30-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./198/73-22/CLA-35/35-2022

CDU-Fraktion und Freier Horizont /Freie Wähler befinden sich schon im Wahlkampfmodus?

Unter den TOP 7 -Anfragen und Wortmeldungen der Kreistagsmitglieder aus aktuellem Anlass wollte der CDU-Fraktionsvorsitzende Herr Christian Geier eigentlich zwei Anfragen stellen. Einmal zu der stattgefundenen außerordent-lichen Sitzung des regionalen Planungsverbands WM – Windenergie vom Vortag in Schwerin, aber zu der zweiten Anfrage kam es er nicht mehr, weil seine Redezeit vorbei war, so emotional betroffen war er von dieser Veranstaltung. Im Grunde war es keine Anfrage, sondern nur eine Wiedergabe seiner persönlichen Gefühlslage, der an ihn gerichteten Beschimpfungen auf der Sitzung und eine Abrechnung mit dem Vorstand und der Geschäftsstelle des Planungsverbandes. Hierzu nutzte er den Kreistag als öffentliche Tribüne und stieß damit eine Debatte an zu einer öffentlichen Auswertung.

Aufgrund der Art und Weise wie man auf seinem Vortag in Schwerin reagierte und es als „Größenwahn“ bezeichnete, rechnete er mit dem Amtsleiter Herrn Karl Schmude und dem Vorsitzenden Herrn Thomas Beyer ab. Er warf ihnen vor, Zeit vertrödelt zu haben in der Planung und im vorauseilenden Gehorsam zu handeln für die Zukunft bis 2027 „bloß, weil in Berlin ein Gesetz beschlossen wird“. Sein Ansinnen war es immer, die jetzige 3. Beteiligungsstufe abzuschließen. Die gegen ihn erhoben Schmähungen wird, so dann Herr Schmude noch „an anderer Stelle zu hören bekommen“, maßregelte Herr Christian Geier. Damit entzündete er zu diesem Thema eine heftige Debatte. 

Herr Rolf Christiansen ( SPD -stellv. Fraktionsvorsitzender)  antwortete darauf hin, dass man sich an Bundesgesetze halten muss und eine die objektiv notwendige 4. Beteiligungsrunde nicht zum Abschluss zu bringen kann. So müssen einige Windeignungsgebiete herausgenommen werden und andere neue kommen eben hinzu! Damit verkündigte er eine eigentlich eine Kehrtwende in den Ansichten seiner Fraktion gegenüber der vorherigen Kreistagssitzung. Das ist schon sehr bemerkenswert!

Anmerkung der Redaktion: eine Herausnahme des WEG 48/21 Wessin -Barnin – Zapel- ist ausgeschlossen, da sich dieses Gebiet bereits im Genehmigungsverfahren befindet, welches ab dem 28. 02. 2023 weitergeführt wird und keine Gründe bis jetzt dagegen vorliegen.

Das war natürlich für den Vors. der Fraktion Freier Horizont /Freie Wähler Heiko Böhringer ein Anlass ebenfalls mit dem Vorstand des Planungsverbandes abzurechnen. So beschimpfte er ebenfalls Herr Schmude und forderte seinen sofortigen Rausschmiss und warf dem Vorstand Sabotage vor. Das war dann die Krönung der Vorwürfe und mehr als ein ungebührliches Verhalten eines Abgeordneten. Eigentlich unverständlich, da Herr Heiko Böhringer selbst Mitglied des Vorstandes ist und für Situation eine Mitverantwortung trägt.

Anmerkung der Redaktion: Ungebührliches Verhalten liegt vor, wenn sich ein Gemeindevertreter in einer Art und Weise anderen Mandatsträgern gegenüber benimmt, die für ein gedeihliches Miteinander nicht mehr hinnehmbar sind. Hierzu können Beschimpfungen oder Beleidigungen anderer Gemeindevertreter oder der Verwaltungsleitung gehören (vgl.  OVG Lüneburg – 2 B 61/86 -,C HSGZ 1987 S.464, 465f.; VG Frankfurt – VII/2 G1798/91 -, HSGZ 1991 S. 490,491).

Da konnte die Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Frau Ulrike Seemann-Katz auch nicht mehr innehalten und sprang der SPD – Fraktion zur Seite und beteiligte sich ebenfalls an der Diskussion. Zuerst machte sie eine Vergangenheitsbewältigung mit der CDU-Fraktion und dem Freien Horizont und warf Ihnen vor, eine gewisse Unaufrichtigkeit in der Sache darzustellen. Angeblich waren sie es gewesen, die jahrelang auf die Bremse getreten sind im Planungsverband. Kurios ist dabei nur, dass Frau Ulrike Seemann-Katz   selbst Mitglied im Planungsverband ist und in den vergangenen Jahren in den Diskussionen zu diesen Sachverhalten wenig in Erscheinung trat. Selbst in der Stadt Crivitz (wo auch ein großer Windpark mit 20 Windrädern gebaut werden soll) und wo ihr Wohnsitz und Wahlkreis ist, trat sie ebenfalls zu diesem Thema seit 2019 nie öffentlich in Erscheinung. Erst seit dem Bekanntwerden der Ergebnisse für die Bundestagswahl entdeckte sie wahrscheinlich die Faszination für das Thema Windenergie! 

Die Fraktionen der AFD beteiligte sich verständlicherweise ebenfalls nicht an dieser Debatte. Wie schon zu hören war auf der letzten Kreistagssitzung bezweifelt sie ohnehin diese gesamte Vorgehensweise zum Ausbau der Windenergie, solange der Netzausbau stockt und die notwendigen Speicherkapazitäten hierfür nicht vorhanden sind.

Die Fraktion die LINKE beteiligte sich nicht an der Diskussion und ebenfalls nicht das weitere Vorstandmitglied Herr Nico Skiba von der CDU-Fraktion. Warum auch immer?

Schau an! So sieht also die viel gepriesene konstruktive Oppositionsarbeit aus. Das Geflecht von   CDU-Faktion und der Fraktion Freier Horizont/ Freie Wähler zu dem Thema Windenergie  (aufgrund der Antragstellung für eine Sondersitzung des Planungsverbandes auf der letzten Sitzung) ist schon beeindruckend.

Man kann nur hoffen, dass die Landesregierung diesen internen Streit im Planungsverband Westmecklenburg bald beendet und die gesamte Planung zum Thema Windenergie dem StALU überträgt, so wie es in den Medien angekündigt wurde. Da das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt in WM eine große Anzahl der Windeignungsgebiete bereits bearbeitet in den laufenden Genehmigungsverfahren, wäre hier die Planung in guten Händen!

Insgesamt vermittelte die Diskussion im Kreistag zu diesem Thema, gegenüber dem Zuschauer den Eindruck, dass sich die Parteien schon mitten im Kommunalwahlkampf Modus 2024 befinden. Die neuesten Umfragewerte müssen der CDU-Fraktion und der Fraktion Freier Horizont /Freie Wähler schön mächtig zu schaffen machen!

Zu einer weiteren Eskalation kam es, als Herr Klaus-Michael Glaser von der CDU-Fraktion seinen Diskussionsbeitrag zu einem anderen Thema hielt. Ihm wurde wegen ungebührlichen Verhaltens von der Kreisratspräsidentin LUP gemäß  § 19 der Ordnungsbestimmungen eine „Rüge“ ausgesprochen. Das ist schon in dieser Legislaturperiode ein seltener Vorgang.

Herr Klaus-Michael Glaser CDU-Fraktion– sprach zum TOP 8-, Aussprache zur fehlerhaften Bewertung der Sozialversicherungspflicht für die Mitglieder des Kreistages Ludwigslust-Parchim. Das Thema ist nicht neu für uns, hierzu gab es auch im Amt Crivitz (wo Herr Klaus-Michael Glaser – Im eigenen Wirkungskreis 1. Stellv. der Amtsvorsteherin ist) bereits eine Debatte im Amtsausschuss. Wir werden hierzu aber später speziell über Crivitz berichten.

Er hielt also seinen Diskussionsbeitrag und kritisierte laut und heftig die Kreistagsverwaltung, -dass sie zu unkritisch gegenüber fremden Verwaltungen ist; – dass sie ihre Erkenntnisquellen nicht dokumentiert ; – dass sie nicht alle Informationen unvoreingenommen zur Kenntnis nimmt ; dass sie keine Beratung ihrer Rechtsaufsichtsbehörde annimmt; – dass sie nicht die Interessen der Kreistagsmitglieder vertritt; – dass sie das Ehrenamt mit Bürokratie schwächt und dass sie Intransparent ist. Plötzlich unterbrach ihn die Kreistagspräsidentin und ermahnte ihn, dass die Redezeit abgelaufen ist. Ungeachtet der weiter Ermahnungen durch die Präsidentin sprach er jetzt schreiend weiter und weiter und verabschiedete sich bei der Präsidentin mit den Worten das sie auch nicht zu hören kann! Daraufhin erhielt Herr Klaus-Michael Glaser eine Rüge wegen der Nichteinhaltung der Redezeit. Sie bedauerte es, dass sie das Mikrofon leider technisch nicht abschalten konnte.

Herr Christopher Pöschke Fachdienstleiter, Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung entkräftete seine Aussagen vollständig und auch die Vorwürfe gegenüber der Verwaltung.

Amt Crivitz will einen eigenen Klimaschutzmanager bis 2026 neben dem Kimaschutzkoordinator im Landkreis LUP?

26-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./197/72-22/CLA-34/34-22

Die Stadt Crivitz und die Gemeinde Sukow machen Druck im Amtsausschuss!

Der Landrat Stefan Sternberg hat in seinem Bericht am 13.09.2022 angekündigt, dass der Landkreis entsprechende Stellen gemäß der Kommunalrichtlinie schaffen will, mit der Inanspruchnahme einer Förderung zur Implementierung und Einrichtung einer Klimaschutzkoordination. Am 28.10.2022 tagt hierzu nun bereits der Haushalts- und Finanzausschuss im Bereich der Personalkosten für den Doppelhaushalt 2023/2024, um über diese Stellen zu beraten. So soll eine temporäre Stelle für die Sachbearbeitung /Energiemanagement und eine Stelle als Klimaschutzkoordinator enstehen, welche vom Bundesumweltministerium bis längstens 2026 gefördert werden.

Dadurch ist wahrscheinlich ist ein Wettrennen eröffnet worden bzw. eine Angst begleitend aufgetreten, jedenfalls im Amt Crivitz, keine Förderung mehr abzubekommen (Antragstellung bis spätestens 31.12.2022 /Bearbeitungsdauer 6 – 9 Monate). Schon kurz darauf, am 28.09.2022 auf der Sitzung Amtsausschuss machten plötzlich die Stadt Crivitz (Herrn Alexander Gamm) und die Gemeinde Sukow (Bürgermeister Herr Horst-Dieter Keding) ihren geglaubten Einfluss geltend, auch die Stellen eines Klimaschutzmanagers sofort im Amt Crivitz eigenständig zu errichten!

So der Grundtenor auf der letzten Sitzung!

Wie zu lesen ist, empfiehlt die Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker daraufhin auch gleich, erst einmal einen Förderantrag zu stellen und dann einen Grundsatzbeschluss im Amtsausschuss zu fassen. Der Förderantrag könnte anschließend immer noch zurückgezogen werden. Schau an, ist das nun hektisches Gebaren oder wirklich ernst gemeint?

Denn in auf dieser Versammlung waren auch kritische Stimmen zu hören! Hier ging es um zusätzliche Personalkosten im Haushaltsplan 2023; um die Frage der Notwendigkeit dieser Stellen neben dem Landkreis einzurichten; die Frage der Aufgaben für diese Stelle und Auslastung sowie als auch eine eventuelle fachkompetente externe Lösung! Also einfach mal schnell einen Antrag zu stellen für eine Förderung als eine Probier-Aktion im überstürzten Vorgehen nur, weil man eventuell eine Förderung bekommt, ist schon eine sehr befremdende Vorgehensweise! Hier geht es schließlich um Sinnhaftigkeit und um finanzielle Belastungen als Amtsumlage, die alle Kommunen (bzw. der Steuerzahler) bis 2026 tragen müssen.

Diese Stellen erhalten eine 70% ( für 24 Monate) Bezuschussung und im Anschlussvorhaben: 40% Bezuschussung (bis 36 Monate). In der Regel werden diese Stellen mit der Entgeltgruppe E 10 vergütet. Typischerweise für Beschäftigte mit absolviertem Hochschulstudium und Bachelor, vergleichbar mit dem gehobenen Dienst bei Beamten. Laut TVöD Bund 2022 liegt die monatliche Vergütung in der Entgeltgruppe E 10 im Bereich €3.492 – €4.950, abhängig von Erfahrung und Beschäftigungsdauer. Ab 01.01.2023 nur mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Std. die Woche und einer erhöhten Tarifanpassung! Also da kommen schon einmal Kosten von ca. 42.000,00€ bis 59.400,00€ pro Jahr und insgesamt 126.000€ – 180.000€ ( Arbeitnehmeranteil) für 36 Monate zusammen!

„Was machen Klimaschutzmanager?“

„Zu den Aufgaben von Klimaschutzmanager gehören die Koordination kommunaler Aktivitäten und Projekte zum Klimaschutz. Personen in diesem Beruf sorgen dafür, dass die internationalen Abkommen und Vereinbarungen rund um den Klimaschutz auf regionaler Ebene umgesetzt werden. Ein Klimaschutzmanager ist im Grunde nichts anderes als ein Werbebotschafter für umweltfreundliches Verhalten. Die meisten Klimaschutzmanager der Kommunen haben entweder einen naturwissenschaftlichen Hintergrund oder kommen aus dem Bereich der PR- und Öffentlichkeitsarbeit. Beides kann durchaus Sinn machen. Denn das Berufsbild des Klimaschutzmanagers hat viel mit Informations-veranstaltungen und Beratung zu tun. Mit Wissen allein kommt der Klimaschutzmanager also nicht weit“ ( Quelle: Chefredakteur | KOMMUNAL- Herr Christian Erhardt)

Was genau bringt ein Klimaschutzmanager?

An dieser Frage scheiden sich noch die Geister. Denn der Erfolg ist – zumindest was die Auswirkungen auf den Klimaschutz angeht – nicht messbar. In erster Linie kümmert sich der Klimaschutzmanager um die Beratung von Bürgern und die Beratung der Kommune selbst, organisiert Informationsveranstaltungen und versucht, in Kommune und Bevölkerung ein Umdenken zu befördern. Nur ist dies eben nicht messbar. Anders sieht es in einem anderen Bereich der Tätigkeit aus. Klimamanager haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sie einen besonderen Fokus auf die zahlreichen und oft verwirrenden Förderprogramme haben. Gerade im Bereich Klimaschutz gibt es besonders viele solcher Programme. Viele Kommunen berichten, dass es Ihnen dank ihrer Klimamanager gelungen ist, zahlreichen neue Fördergelder erfolgreich zu beantragen.“ ( Quelle: Chefredakteur | KOMMUNAL- Herr Christian Erhardt)

Welche Aufgaben übernehmen Klimaschutzmanager ?

Klimaschutzmanager steuern von Beginn an den Prozess zur Erstellung des Klimaschutzkonzepts und tragen dafür die Gesamtverantwortung. Im Rahmen der Konzepterstellung koordinieren sie daher alle relevanten Aufgaben innerhalb der Verwaltung oder Organisation – mit (verwaltungs-) externen Akteuren sowie externen Dienstleistern. Außerdem informieren sie sowohl intern als auch extern über die Erstellung des Konzepts und initiieren Prozesse und Projekte für die übergreifende Zusammenarbeit sowie Vernetzung wichtiger Akteure. Insofern tragen sie die Verantwortung für die Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzepts. Zu ihren Aufgaben in diesem Prozess gehören die begleitende Öffentlichkeitsarbeit, die Moderation von Veranstaltungen sowie die Sensibilisierung und Mobilisierung von Bürger und anderer Akteure. Ziel ist es, verstärkt Klimaschutzaspekte in die Verwaltungsabläufe der Kommune oder Organisation zu integrieren.

Beispiele für Handlungsbereiche:

  • Für Landkreise mit ländlicher Struktur:
    • eigene Liegenschaften, Infrastrukturen und Anlagen, eigener Fuhrpark, Beschaffung etc.,
    • Aus- und Aufbau erneuerbarer Energieanlagen, Ausnutzung von Potenzialen, zum Beispiel in der Abfallentsorgung oder Abwasserentsorgung,
    • Planungsaufgaben wie Regionalplanung, Flächennutzungsplanung, unterstützende Leistungen für Gemeinden in der Bauleitplanung oder Mobilitätsplanung
    • sowie Beratung und Aufbau von Klimaschutzdienstleistungen für kreisangehörige Gemeinden. (Quelle: www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme)

Resümee

Zuerst einmal sollte einmal die Grundsatzfrage geklärt werden, wie z.B.  Benötigt man solch eine Stelle als Klimaschutzmanager im Amt Crivitz neben dem Klimaschutzkoordinator im Landkreis LUP und welchen Nutzen bringt es für die Kommunen im Amt Crivitz? Kann nicht vielleicht auch externer und kompetenterer Sachverstand aus Unternehmen genutzt werden?

Kann man diese Personalkosten (anteilig) auch wirklich für 36 Monate aus der Amtsumlage finanzieren (auch mit den kommenden Tarifsteigerungen 2023)? Natürlich reicht es nicht, diese Stelle nur alle Bauanträge mit erneuerbaren Energien bearbeiten zu lassen und somit für eine Entlastung im Bauamt zu sorgen, sondern hier müssen übergreifende Zuständigkeiten im Bereich der PR- und Öffentlichkeitsarbeit wirksam werden! Es bleibt spannend!

Exklusivinterview mit Günter Tiroux, dem Bürgermeister von Pinnow!

21-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./195/70-22/CLA-32/32-22

„Mit Erfahrung in die Zukunft“ – sein Wahlversprechen, das Günter Tiroux vor 510 Tagen zum Bürgermeister von Pinnow/Godern machte.

Am 30.5.2021 wurde er mit 1.057 Stimmen, das entspricht 81%  der Wahlberechtigten in das Amt gewählt. Wir wollten nun wissen – was ist draus geworden?

Wir hatten langfristig um einen Termin ersucht und diesen an einem wunderschönen Herbsttag im Oktober 2022 bekommen. Freundlicherweise  hatte er sein kleines,  hell und zweckmäßig eingerichtetes  Büro im Gemeindehaus nur für uns geöffnet. Der Empfang war herzlich und wir konnten in einer zwanglosen Atmosphäre unsere Fragen an ihn richten. Um es schon mal vorweg zu nehmen, seine Kompetenz in Wirtschaftsfragen, seine ruhige Art und die aktive Bürgernahe lassen auf eine positive Entwicklung der Gemeinde hoffen, die es trotz einiger Probleme und Sorgen zu gestalten gilt.

Die Gemeinde Pinnow mit dem Ortsteil Godern ist eine schöne, lebendige und liebenswerten  Umlandgemeinde der Landeshauptstadt Schwerin. Das Gemeindegebiet liegt in einer wunderschönen Natur mit eigenem 2,68 km² großen See und verfügt über eine sehr gute Infrastruktur. Mit leichtem Stolz berichtet uns  Bürgermeister Günter Tiroux dazu,  „wir haben eine eigene Kita, eine Grundschule (zusammen mit der Nachbargemeinde Sukow), verschiedene medizinische Angebote, eigene Feuerwehr, Gastronomie, eigener Strand, verschiedene Sportvereine, Tennisplätze, Segelflugplatz, ein EDEKA Markt und etliche Gewerbebetriebe“.

Als Wohnstandort zählt Pinnow zu den attraktivsten Standorten für Kauf oder Miete im Umfeld von Schwerin. Das zeigt auch die Bevölkerungsentwicklung (ca.600 Einwohner Anfang der 90er und über 2.000 Einwohner in 2021). Was uns sehr freut, ist der Zuzug zahlreicher junger Familien mit Kindern gerade in den letzten Jahren, denn das bedeutet immer Zukunftssicherung für eine Gemeinde.

„Pinnow – eine Gemeinde mit Zukunft“ steht auf einem Werbeträger im Büro. Auf welchen Wegen gehen Sie an diese Aufgabe und wie wollen das mit Leben erfüllen?

Für mich ist das sehr wichtig und bestimmt mein Handeln – die Fragen und Sorgen der Bürger ernst zu nehmen und am liebsten direkt mit ihnen zu klären. „Ein langer, aufwendiger Schriftwechsel würde dem im Wege stehen und so gehe ich gerne am Abend oder am Wochenende zu meinen Leuten“ dann fügte er noch hinzu „ich bin eben ein Mann der Praxis und suche immer nach schnellen und einfachen Lösungen, die dem Bürger helfen.“

Unsere weitere Frage ging in Richtung Energiekosten der Gemeinde, in Verbindung mit dem Eigenbetrieb des Heizhauses, das für die Beheizung von 210 Wohneinheiten zuständig ist.

 „Das gespart werden muss ist klar, wir sind hier auf der Suche nach praktikablen Lösungen. Da gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, an denen wir dran sind und hoffentlich Entscheidungen in Kürze getroffen werden können. Eine davon ist die Umstellung des Energieträgers von Erdgas auf Geothermie und Biogas. Dazu kämen noch 20 ha PV-Anlagen im Gemeindegebiet. Da wir in einem Trinkwasserschutzgebiet liegen, sind die Untersuchungen langwierig und es bedarf weiterer Gutachten bzw. Abstimmungen in der Gemeinde und deren Vertreter. Ich verwalte ja schließlich das Geld aller Gemeindemitglieder und Steuerzahler hier und will damit sorgfältig umgehen. Die Umstellungskosten und Investitionen würden dann ja nicht nur die angeschlossenen Wohneinheiten, sondern alle treffen.“

Sie haben in den letzten 12 Monaten plötzlich vier Jahresabschlüsse bekommen, wie sieht denn jetzt der Haushalt aus?

Unsere Haushaltslage ist relativ stabil, im Gegensatz zu anderen Kommunen betragen unsere liquiden Mittel noch ca. 2,0 Mio. € und wir besitzen eine Rücklage von ca. 800 Tsd. €, damit können wir die jetzige Krise 2023/24 gut überstehen. Durch ein umsichtiges Wirtschaften sind wir in der Lage auch zukünftig Projekte auszugestalten.

Sie haben einen Zukunftsausschuss, welcher jetzt neue Aufgaben bekommen soll?

Der Zukunftsausschuss soll um die Aufgabenbereiche „Wirtschaftliche Entwicklung“/“Energetisches Dorf“ /“Flugplatz-Attraktivität“/“ Lebensqualität des Dorfes“/“Tourismus“ erweitert werden. Er soll strategisch wirken und mit den Bürgern zukünftige Entwicklungen bestimmen und den Abgeordneten ein Leitfaden für das Handeln darstellt. Hierbei kommt es besonders darauf, dass die verschiedenen Bereiche einzeln betrachtet werden müssen und welche Steuerungsfunktion die Gemeinde dabei anwenden soll. Also so z.B. Steuereinnahmen, neue Wohngebiete, andere wirtschaftliche Einnahmen, Energiedorf und festlegen von Schwerpunkten für Entwicklungen. Das ist ein sehr komplexes Thema, aber außerordentlich wichtig für unsere kommunale Selbstverwaltung. Aber auch Erkenntnisse bringen soll, wo wir mehr externen Sachverstand benötigen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. “ Und diesen Prozess und Steuerungsfunktion soll unser Zukunftsausschuss erkunden für das nächste Jahrzehnt“.

Wir bedanken uns für uns die schnelle und problemlose Öffentlichkeitsarbeit bei dem Bürgermeister von Pinnow Günter Tiroux.

Teil 2- Die Misere beim Kapitel 6.5 Energie [Windenergie] des regionalen Planungsverbandes WM! Der Kreistag LUP möchte eine baldige Entscheidung im Okt. 2022 und eine Sondersitzung!

12-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./192/67-22/CLA-29/29-22

In einem gemeinsamen Antrag hatte die CDU-Fraktion mit der Fraktion-FREiER HORiZONT / FREIE WÄHLER (Man höre und staune!), auf der letzten Kreistagssitzung im Sep. 2022, eine Beschlussvorlage eingebracht den regionalen Planungsverband Westmecklenburg [RPV-WM] antreiben, dass Verfahren (zzt. dieAbwägung zur Teilfortschreibung RR WM 3 Stufe der Beteiligung von Nov. 2021) fortzusetzen und zum Abschluss zu bringen.

Hierzu wird die Forderung gestellt, nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (für M-V ist festgeschriebenen bis 2032 / 2.1 % der Landesfläche) die zukünftigen Flächen gleichmäßiger zu verteilen unter den Planungsverbänden in MV , aber auch innerhalb des RPV-WM. So trägt von den 7.690 ha ausgewiesenen Flächen des RPV-WM 2021 der Landkreis LUP mit 6.113 ha die größte Last. Um das alles zu klären, sollte noch im Oktober 2022 eine Sondersitzung einberufen werden, was der Landrat Herr Stefan Sternberg anraten sollte!

Hierzu ist bekannt seit dem 29. Juni 2022, dass die Regionalplanung für die Windkraft (Kapitel 6.5 Energie) in Westmecklenburg für ungültig erklärt wurde. Der Amtsleiter Herr Schmude berichtete darüber, auf der Sitzung des RPV-WM, dass das Urteil aus dem Jahr 2017 durch ein rechtskräftiges Urteil des VG Schwerin 2021, nun vom OVG Greifswald 2021 bestätigt wurde. Auch die Landesregierung hat zudem mit der Drs. 8/444 des Landtages MV klargestellt, dass für die Region Westmecklenburg gegenwärtig keine Ziele und auch keine Ziele in Aufstellung vorhanden sind. Die Sach- und Rechtslage hat die Beschlusslage des Verbandes überholt. Der Vorstand des Landesplanungsverbandes habe daraufhin entschieden, das Thema Wind auszusetzen, bis entschieden ist, wie man mit der Regionalplanung weiter verfahre.

Die nachfolgende Diskussion zu dem Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion-FREiER HORiZONT / FREIE WÄHLER war sehr anspruchsvoll!

Der Landrat Herr Stefan Sternberg ist selbst zweiter Stellvertreter des RPV-WM und ließ sich hier von diesen Fraktionen nicht unter Druck setzen. Gut so! Er stellte völlig souverän dar, dass man ihn hierzu nicht beauftragen können, aufgrund des Landesplanungsgesetzes. Ebenso könne der Kreistag nicht eine Forderung darstellen, sondern nur eine BITTE äußern. Berechtigterweise stellt er diese Richtlinien vor der Diskussion zu diesem Antrag allen Fraktionen dar und bat um Änderungen in den Formulierungen. Daraufhin entbrannte eine Diskussion.

So war zu hören vom Frakt.-Vors. der CDU-Fraktion Herr Christian Geier das man das Urteil von 2017 nun rechtlich überprüfen und neu bewerten will und auch anders betrachten sollte.

Der Frakt.-Vors. FREiER HORiZONT / FREIE WÄHLER (selbst Vorstandsmitglied im RPV- MV) Herr Heiko Böhringer  beschwor die Anwesenden alles dafür zu tun das der Plan bestehen bleibt.

Der Frakt.-Vors. der LINKE Herr Andreas Sturm wollte eine vorherige Abstimmung zur nächsten Sitzung des RPV-WM, ein Treffen vorher und einheitliches Auftreten, welches er schon seit Jahren vermisse.

Die Frakt.-Vors. der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Frau Ulrike Seemann-Katz hat Probleme mit dem Antrag und plädierte für ein Verständnis für mehr Energieausbau! Sie kann dem Antrag so nicht zustimmen.

Die Frakt.-Vors. der SPD-Fraktion Frau Dr. Margret Seemann  freute sich schon über die Antragstellung und das Ende einer Blockadehaltung um endlich bei diesem Thema voranzukommen.

Der Frakt.-Fraktion FDP-ABLR-AfL Herr Burkhard Thees wunderte sich auch über den Wandel in den Ansichten, aber unterstützte den Antrag.

Die stellv. Frakt. Vors. der AfD-Fraktion Frau Birgit Bloch fand die Diskussion interessant!

Man einigte sich schließlich auf einen mehrheitlichen Beschluss.

Ob man nun durch diesen Antrag im Planungsverband wieder eine Planungshoheit erhält, bleibt offen!

Quelle: Entwurf Anlage 2: Präsentation der 66. Verbandsversammlung veöffentlich in der 29.KW -www. region-westmecklenburg.de

Auch in der Stadt Crivitz gibt es jetzt plötzlich Widerstand, obwohl man doch selbst einen eigenen Energiepark – Nr.15 zum Thema. Windkraft plant!

Offener Brief der Stadt Crivitz“  – von Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm vom 28. September 2022

„. an Landes- und Bundesregierung zur drastischen Erhöhung der Energiekosten! …..“Warum müssen die bereits vorhandenen Windenergieanlagen immer wieder stillstehen? Warum können wir immer noch nicht genug Energie speichern? Die Aussage 2% der Landesfläche ist doch völlig irrwitzig, wenn noch mehr Anlagen stillstehen.“ (Quelle www. stadt-crivitz.de/offener-brief-der-stadt-crivitz) Wir sind sprachlos über so viel Fachwissen!

Resümee

Es ist schon erstaunlich, dass man ein Urteil aus dem Jahre 2017 plötzlich nach 5 Jahren anders interpretieren will! Sehr mutig, ob das in dieser Situation hilft, bleibt fraglich! Zu mindestens war eins klar zu hören, dass das Land MV nicht vorhat die Planung an sich zu reißen und somit der Planungsverband weiterarbeiten könnte!

Für den regionalen Planungsverband kann es eigentlich nur eine Entscheidung geben, seine Planung auf regionaler Ebene weiterzuführen, mit einer „Vollen Fahrt voraus“!

Dazu sind die Kriterien nun einmal anzupassen an die neue Gesetzeslage und gegebenenfalls auch eine 4. Auslegung durchzuführen. Bis Febr. 2024 ist hierfür noch Zeit, damit auch das Land MV seine Flächenziele insgesamt erfüllen kann!

„Als wir das Ziel aus den Augen verloren, verdoppelten wir die Anstrengungen.“ Mark Twain

AKTUELL!———Veröffentlichung des regionalen Planungsverbandes am 13.10.2022!!! „außerordentliche 67. Verbandsversammlung am 26.10.2022“

Es tut sich also plötzlich etwas am 26. Okt. 2022 in Schwerin! Bestimmt mit einer langen Diskussion!

Aber bietet der Vorstand und die Geschäftsstelle des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg auch im Vorab zur Veranstaltung ein Bürgerforum an oder bleibt man wieder nur unter sich, um solche wichtigen Fragen zu klären? Auch der Souverän möchte die Möglichkeit haben, Fragen und Meinungen zu Angelegenheiten des Planungsverbandes zu stellen! 

Denn in 19 Monaten ist der Bürger mit Abgabe seiner Stimme gefragt zur Kommunalwahl, deshalb schaut man hier ganz genau hin!

Verbrennen?Verwertung und Entsorgung von pflanzlichen Abfällen im LK LUP!

06-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./190/65-22/CLA-27/27-22

Neuer *Leitfaden* zum Verbrennen von Abfällen im Landkreis LUP! Gartenabfälle dürfen nur noch verbrannt werden, mit einer Ausnahmegenehmigung!

@ALLRIS®net

Die Erlaubnis zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist also in MV bereits jetzt rechtlich als Ausnahme an strenge Vorgaben geknüpft.

Das ist der Fall, wenn das Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen auf dem eigenen Grundstück, Einbringen in den Boden, Biotonne oder Kompostieren und die Entsorgung über die von der Abfallwirtschaft LUP- AöR angebotenen Systeme (Wertstoffhof / Annahmestelle) nicht möglich ist oder nicht zumutbar?

Was heist das?

Wenn, also *keine Biotonne vorhanden ist*; *die einfache Strecke zu einem Wertstoffhof bzw. einer Grünabfallannahmestelle größer als 15 km beträgt*;* die Abgabe auch über andere Behältnisse nicht erfolgen kann, bspw. in einem Gartenabfallsack*;* sperrigen pflanzlichen Abfällen  (z.B. Strauchschnitt)  können diese nicht vor Anlieferung zerkleinert werden bspw. durch Heckenschere, Häcksler, Säge*. Oha!

Erst dann und nur dann ist eine Verbrennung der pflanzlichen Abfälle ausnahmsweise nur vom 1. bis 31. März und vom 1. bis 31. Oktober, werktags, während zwei Stunden täglich, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr, gemäß der PflanzAbfLVO M-V zulässig.

Eine Ausnahmegenehmigung ist möglich, sofern eine Entsorgung nach §§ 1 und 2 PflanzAbfLVO M-V nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann bei der unteren Abfallbehörde eine Genehmigung zur Verbrennung von pflanzlichen Abfällen beantragt werden. (Gebühren könnten anfallen). So steht es im neuen Leitfaden des Landkreises LUP.

Die Inspiration hierzu kam durch die Pressemitteilung des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt am 01.07.2022. „Es ist allein schon aus Sicht des Klima- und Ressourcenschutzes einfach nicht mehr zeitgemäß, Gartenabfälle zu verbrennen. Wichtig ist zunächst einmal, dass die Landkreise und Kommunen die Einhaltung der geltenden Bestimmungen kontrollieren bzw. Hinweisen nachgehen und Verstöße entsprechend ahnden. Denn: Es ist prinzipiell und bundesweit verboten, außerhalb von Anlagen Abfälle zu verbrennen. Das regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz als Bundesgesetz.“

Was ist mit einer Feuerschale? JA,aber!

Feuerschalen dürfen nur gelegentlich betrieben werden. Es darf nur naturbelassenes, stückiges, gut abgetrocknetes Holz (Kamin oder Ofenholz) verwendet werden. Das gelegentliche Betreiben einer Feuerschale bzw. eines Lagerfeuers, als Nutzfeuer, ist mit naturbelassenen stückigen Holz mit eventuell anhaftender Rinde, insbesondere in Form von Scheitholz oder Presslinge in Form von Holzbriketts, erlaubt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das Holz nicht frisch geschlagen ist, sondern bereits abgetrocknet ist, dadurch kaum Qualmentwicklung.

Äste in einer Feuerschale?JA,aber!

Ast ist nicht gleich Ast! Ein Ast, der zu Brennholz verwertet wurde, unterscheidet sich von einem Ast, der als Abfall verbrannt wird! Ast als Brennholz = ohne anhaftende Nadeln oder Laub, bereits stückig geschnitten und durch längere Lagerung bereits abgetrocknet. Hierdurch kaum Rauchentwicklung. Das Verbrennen von Heckenschnitt, z.B. Rückschnitt von Brombeerpflanzen, Lebensbäumen, usw., in einer Feuerschale ist nicht erlaubt! Bei diesen Pflanzen handelt es sich nicht um naturbelassenes Holz. Es handelt sich daher um die Beseitigung von Abfall bzw. Pflanzenabfall.

Deshalb Biotonne und Annahmestellen sowie Wertstoffhöfe im Kreisgebiet nutzen, Verbrennen vermeiden – Hinweis auf Leitfaden !

Krankenhaus Crivitz am See gGmbH *da muss jetzt Butter bei die Fische* so der Grundtenor auf der Kreistagssitzung des Landkreises LUP am 13.09.2022

22-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./186/61-22/CLA-23/23-22

Krankenhaus Crivitz am See gGmbH *da muss jetzt Butter bei die Fische* so der Grundtenor auf der Kreistagssitzung des Landkreises LUP am 13.09.2022 zu diesem Thema, darin waren sich alle Abgeordneten einig! Nicht umsonst verwendete der Landrat Herr Stefan Sternberg in seiner Information zum Krankenhaus Crivitz am See diese Redewendung, weil man merkte, wie sehr ihm das Thema am Herzen lag und deshalb seine Aufforderung zur Sache zu kommen, etwas anzupacken und keine halben Sachen mehr zu machen!

Respekt! Oha, das war eine Überraschung, so deutlich sprach der Landrat zu diesem Thema selten! Weiterhin hatte er eine gute und eine schlechte Nachricht zu verkünden, wobei die gute Nachricht allen Hoffnung machte!

Die schlechte Nachricht war, dass es zur Umsetzung des Beschlusses vom 14.12.2021 des Kreistages zur Restrukturierung des Krankenhauses am Crivitzer See in puncto des geordneten Verfahrens zur Aushandlung eines Vertrages mit den Helios Kliniken GmbH noch keinen abschließenden Stand ergibt.

Aber nun zur guten Nachricht! Und das lässt hoffen! So berichtete er weiter, dass der Landkreis LUP inzwischen die Behandlungsphase mit dem Bieterverfahren als ausreichend und abgeschlossen betrachtet und somit wurde jetzt der Bieter zur Abgabe eines verbindlichen abschließenden Angebotes aufgefordert. Das hört sich gut an und lässt vermuten, dass man sich in den wesentlichen Punkten einig geworden ist! Na endlich!

Nun und auf dieser Grundlage des verbindlichen Angebotes, mit Inhalt und je nach Ausgestaltung soll sich dann der Kreistag damit befassen. Auf der nächsten Sitzung am 27. Okt.2022 und hierzu endgültig entscheiden. Die Ausrichtung des Krankenhauses wird vermutlich das Kernthema aller Verhandlungen und Gespräche nach wie vor ausmachen! Im Zuge der Cluster-Struktur-Bildung vom Land sollen sektorenüber-greifende Gesundheitszentren gebildet werden. Innerhalb der Cluster sind bedarfsgerecht Integrierte Gesundheitszentren (IGZ) zu schaffen. Über alle diese Vorstellungen muss natürlich noch der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung des Krankenhauses am Crivitzer See gGmbH beraten und entscheiden! (Quelle: Auszüge- Enquete-Kommission-Dr.7/52-landtag-mv.de)

Wie weiter zu hören war, soll auch parallel hierzu die Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines sektorenübergreifenden Modellprojektes Gynäkologie und Geburtshilfe ebenfalls bis zur Kreistagssitzung ihre abschließende schriftliche Ausarbeitung vorlegen und veröffentlichen. Damit hätte dann der Landkreis seinen Arbeitsauftrag zum Thema Gynäkologie und Geburtshilfe vollständig abgearbeitet. Alles weitere liegt dann in der Hand des Landtages MV bzw. der Landesregierung! So hat die Enquete-Kommission 2021 dem Land empfohlen ein Expertengremium zu gründen und binnen 24 Monaten bis Mai 2023 ein entsprechendes Konzept vorzulegen, das natürlich auch die Situation an den Standorten in Crivitz oder Bergen einbezieht.

(Quelle: Enquete-Kommission-Dr.7 med. Versorgung /41-landtag-mv.de)

Der wachsende Mangel an Ärzten sowie Hebammen wird darüber hinaus zu weiteren Problemen bei der Versorgung der Schwangeren führen. Die Forderung nach wohnortnaher, geburtshilflicher Versorgung steht berechtigterweise im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Es bedarf eines Gesamtkonzeptes mit Hochleistungszentren und Kliniken, die eine adäquate Versorgung, auch bei nicht vorhersehbaren Komplikationen, gewährleisten können und bei erwarteten Risiken eine interdisziplinäre Versorgung auf höchstem Niveau sichern (Regionalisierung). Die Aspekte der Qualität und der Patientensicherheit sowie Achtung der Persönlichkeit und des Willens der werdenden Eltern müssen im Vordergrund stehen. Die Enquete-Kommission empfiehlt der Landesregierung Konzepte zur bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen geburtshilflichen und pädiatrischen Versorgung zu erarbeiten, um den demografischen und arbeitsmarktrelevanten Herausforderungen der kommenden Jahre Rechnung zu tragen.

Dies sollte kooperative, sektorenübergreifende Konzepte, erweiterte Studienangebote für Hebammen, Geburtshausangebote an Gesundheitszentren und entsprechende Transportmöglichkeiten beinhalten. Ein zu berufendes Expertengremium legt binnen 24 Monaten ein entsprechendes Konzept vor, das natürlich auch die Situation an den Standorten in Crivitz oder Bergen einbezieht. Alle an der 18 geburtshilflichen Versorgung Beteiligten sind aufgerufen, diesen Prozess mit innovativen Ideen zu unterstützen und währenddessen keine strukturverändernden Maßnahmen vorwegzunehmen, die eine bedarfsgerechte geburtshilfliche und pädiatrische Versorgung zukünftig verunmöglichen“ (Quelle: Enquete-Kommission-Dr.7/52-Seite 17/18 landtag-mv.de)

(Quelle: Auszüge – Enquete-Kommission-Dr.7/41-landtag-mv.de)

So soll im Oktober 2022, soweit es den Kreis betrifft, alles abschießend entschieden werden! Das ist ein straffes zeitliches Programm bis zum 27. Oktober 2022 und erfordert viel Arrangement von allen Beteiligten und ist vor allem ist es eine Herausforderung für die Juristen!

Unser Landrat Herr Stefan Sternberg hat hier einen klaren Kurs und das ist gut so! Jetzt liegt der Ball so zu sagen bei der Helios Kliniken GmbH, mit der Hoffnung, dass diese auch zeitnah ein verbindliches Angebot mit guter Ausstattung vorgetragen, dem dann die Gremien auch zustimmen können und der Zeitplan auch eingehalten werden kann!

Toi toi toi!

*Klausurtagung* im Amt Crivitz! Zu viele Anträge-zu wenig Räumlichkeiten- viel zu wenig Mitarbeiter!?

06-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./178/53-22/CLA-15/15-22

Bürgermeisterberatung des Amtes Crivitz im zweiter Anlauf am 07.09.2022!

Im zweiten Anlauf soll es nun gelingen, zuvor war im Monat Mai 2022 die Veranstaltung abgesagt worden, wie die Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker in ihrem Bericht vom 18.05.2022 berichtet, mangels Beteiligung! Oben drüber steht, wie schon dargestellt die Problematik: Personal-Organisation -Personal, welches uns schon seit 14- Monaten begleitet! Es gibt viel zu besprechen!

Nach den Monaten in Corona ist man seit Mai 2022 froh im Amt, dass jetzt die Mitarbeiter wieder im Hause sind und man inzwischen Erfahrungen sammelt im Desksharing (Schreibtische Teilung – mangels zur Verfügung stehender Arbeitsplätze). Die Raumsituation ist angespannt und ein erweitertes Homeoffice für die Mitarbeiter steht zur Diskussion. Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung (sie gilt übrigens vom 1.10.2022 bis zum 7.4.2023) sieht nämlich vor, dass Arbeitgeber im Rahmen der von Ihnen zu erstellenden Hygienekonzepte zwingend prüfen müssen, ob Gefahren durch Corona durch Home-Office-Angebote nicht abgewendet werden können. Also, wird das Amt aufgrund der vorhandenen Raumsituation bald wieder minimal besetzt sein und es sicherlich wieder Anmeldungen für einen Termin ab 01.10.2022 geben! Ab August wolle man die Einführung der Online-Terminvergabe organisieren, wenn denn die Software-Plattform VOIS (fachamtsübergreifenden Aufgaben) eingerichtet ist! Schauen wir mal! Die Software für CC-ECM(für die E-Akte, digitale Vorgangsbearbeitung und Archivierung) sollte schon eigentlich planmäßig funktionieren?

Aber das Hauptproblem liegt im Bereich der Bauleitplanung und dem Tiefbau. Das Problem ist ganz einfach erklärt: Es sind zu viele Bauverfahren (jetzt ca. über 50) anhängig für   Kommunen, aber zu wenig Mitarbeiter und Arbeitsplätze vorhanden. Demzufolge können zurzeit nur die Hälfte der Bauverfahren bearbeitet werden! Also entschied man sich, einen Verteilerschlüssel einzuführen und nach Dringlichkeit/Bedeutung zu agieren!  Um zu einem Verteilungsschlüssel zu kommen, wollte man die anteilige Amtsumlage (Stunden der MA je Gemeinde) als Grundlage hierfür verwenden!

„Dass Investitionen zu 50 % für Gemeinden nicht umsetzbar sind. In der Klausur wurde gefragt, wie viele Mitarbeiter das Bauamt benötigt. Wenn es jetzt heißt, dass das Bauamt unterbesetzt ist, versteht er es nicht.“ (Herr Alexander Gamm – Abgeordneter die LINKE der Stadt Crivitz/als Mitglied des Amtsausschuss – laut Protokoll vom 22.06.2022 ALLRIS®net)

Oje! Da kann man schon mal den Unmut einiger Bürgermeister verstehen! Es scheint bald so, dass man zum Jahresende wieder mehr Mitarbeiter einstellen muss, obwohl doch im Amt Crivitz eine Prozessoptimierung seit ca. 6 Monaten durchführt wird!?

Im Planjahr 2022 entsteht im Amt Crivitz ein Finanzbedarf in Höhe von ca. 5,92 Millionen Euro. Das sind 2,0Mio.€ mehr gegenüber dem Vorjahr (3,12Mio.€ 2021) eine Steigerung um 64% . Dieser wird zum Teil durch die liquiden Mittel gedeckt. Am Ende des Haushaltjahres 2022 sind nur noch 82.266,07€ an liquiden Mitteln vorhanden. Ursache dafür sind ca. 1,0 Mio.€ Steigerung der Personalkosten, ca. 0,9 Mio.€ Sach- und Dienstleistungen und ca. 0,2 Mio.€ sonstige Aufwendungen. Ursache dafür sind ca. 1,0 Mio.€ Steigerung der Personalkosten, ca. 0,9 Mio.€ Sach- und Dienstleistungen und ca. 0,2 Mio.€ sonstige Aufwendungen.

Quelle: Haushaltsplan Amt Crivitz 2022 ALLRIS®net)

Personalkosten im Amt Crivitz : 2013=3.856.600EUR auf 2022=6.790.000 EUR; die Grundlage der Planungsdaten sind für 2023 = 6.921.400 [ohne Tarifabschluss 2023!];(Die Personalkosten lassen sich nach den durch Besoldungsrecht oder Tarifverträge festgelegten Bezügen unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Stelleninhabers (Besoldungs-/Entgeltgruppe, Dienstaltersstufe) ermitteln. ( Quelle: Haushaltsplan Amt Crivitz 2022 ALLRIS®net)

Anfang 2023 starten die TVöD-Tarifverhandlungen,im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen, die in schwierigen Zeiten stattfinden: Hohe Inflation, Energiekrise, die Corona-Pandemie, der Krieg in der Ukraine fordern den öffentlichen Dienst personell und organisatorisch. Um welche Themen geht es in der TVöD-Tarifrunde 2023: Mehr Gehalt, kürzere Arbeitszeit bei gleicher Bezahlung, Sonderzahlung? Am 11. Oktober wird dann die ver.di-Tarifkommission die Forderung für die anstehende Tarifrunde 2023 beraten.(Quelle: https://oeffentlicher-dienst-news.de/oeffentlicher-dienst-tarifverhandlungen-2023/)

Eine Raumsituation im Amtsgebäude und die vielen Projekte in den Gemeinden können dafür keine Ursache sein! Warum erkannte man diese Situation nicht schon früher? Warum gibt es nicht seit Jahresanfangeine Prioritätenliste? Was sollen die Bauherren/Investoren machen, welche Verträge haben und bauen wollen? Wie soll denn so der Ausbau der erneuerbaren Energien im Amtsbereich vorankommen? Was ist mit dem Schulneubau in Camps? Oje, das wird eine spannende Diskussion!

Lange Beratungen hierzu kann man sich nicht leisten, denn sonst steigt der Unmut. Abgesehen von den bevorstehenden Haushaltsberatungen und den noch zu absolvierten Jahresabschlüssen für die Kommunen, muss hierzu der Bürgerservice immer an erster Stelle stehen!

Die Bediensteten der Verwaltung müssen sich als Dienstleister am Bürger verstehen – der Bürger steht im Mittelpunkt- für eine bürgernahe und leistungsstarke Amtsverwaltung

Die Unigea Solar Projects GmbH für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG plant Photovoltaikanlagen in Zapel *Hof*und *Ausbau! Kann so ein naturverträglicher Ausbau der erneuerbaren Energien aussehen?

04-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./177/52-22/CLA-14/14-22

Umfangreiche vorgesehen Planungen von der Gemeinde Zapel blockieren Flächen für Ausgleichsmaßnahmen (Natur- und Umweltschutz) für den Energiepark -Nr.15?

Der Ortsteil Zapel Hof und Zapel Ausbau entwickelt sich zum Schwerpunkt der erneuerbaren Energien! Wind – und Solarplanungen sowie der zukünftige Bau der 110KV – Leitung mit Solarpark konzentrieren sich in diesen Ortsteilen! Die Einflussgrößen und Belastungen auf die ansässigen Bürger für den Ortsteil – * Zapel – Hof und Ausbau* sowie den Naturschutz und Artenschutz, wachsen außerordentlich in den nächsten Jahren!

Auch nahe dem Naturschutzgebiet *Krummes Moor* wird jetzt in den Planungen nicht mehr Rücksicht genommen. Allein vor diesem Gebiet sind schon 10ha Solarflächen entstanden und eine zusätzliche intensive Bejagung (Standort für Hochstände), nun sollen noch einmal ca. 25 ha Solarflächen hinzukommen! Wenn es nach den Planungen (Potentioalflächen ) der Unternehmen geht, so soll bis an den Rand des Gebietes alles zu gebaut werden. Damit wären dann fast alle Flächen, die als Nahrungshabitate dienen, für das Naturschutzgebiet bald für 20- Jahre versiegelt! Faktisch stehen dann für die Ausweisung von Ausgleichsflächen ( Natur-und Umweltschutz) für den Energiepark -Nr.15, an der die Gemeinde Zapel auch beteiligt ist, sehr weniger Flächen nicht mehr zur Verfügung! Abgesehen von den zusätzlichen Auswirkungen auf Natur- und Artenschutz in der Region! Sieht so der naturverträgliche Ausbau der erneuerbaren Energien aus?

Möglich macht das alles der Beschluss der Gemeindevertretung von Zapel am: 03.05.2022! Der Gemeinde Zapel liegt ein Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (B-Plan) von der Firma Unigea Solar Projects GmbH, handelnd für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG als Vorhabenträger, vom 19.04.2022 vor. Ziel der Antragstellung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaik-anlage (FFPVA) durch die Gemeinde schaffen zu lassen, um Solarstrom zu erzeugen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B-Plans soll die im Übersichtsplan dargestellte Fläche mit einer Größe von ca. 17,26 ha umfassen. Die geplante installierte elektrische Leistung liegt bei ca. 20 MWp. Derzeit wird die Fläche größtenteils als Ackerland genutzt. Der Vorhabenträger möchte mit der Erzeugung erneuerbarer Energien zur Minderung des CO2-Ausstoßes und damit zur minderung des globalen Klimawandels beitragen. Wir berichteten darüber am unter dem Link…..https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/geld-war-das-entscheidende-kriterium-fuer-den-zuschlag-zum-bau-eines-neuen-solarparkes-in-zapel/

Das Motiv für diesen Grundsatzbeschluss war die finanzielle Lage der Kommune, welche dringend Einnahmen benötigt und den finanziellen Verlockungen, durch das Unternehmen, auf die Übernahme der Stromkosten nicht widerstehen konnte! Die PV-Anlage wird auf privatem Gelände gebaut und liefert voraussichtlich ca. 20 GWh pro Jahr. Hierzu soll die Gemeinde Zapel eine Geldleistung von ca. 40.000 € pro Jahr als Konzessionsabgabe erhalten! Zusätzlich will der Investor die jährlichen Stromkosten der Gemeinde in der Höhe von 3.220 € übernehmen.Die vorgetragenen Bedenken vor ca. einem Jahr sind haltlos und man brauche das Geld im Haushalt von Zapel sonst…… Zitat vom Gemeindevertreter Jan Neumann :„ wird man irgendwann an die Stadt Crivitz angeschlossen“ ! Eine Bürgerbefragung gab es wohl in der Vergangenheit . Jedoch schon bei der Art der Fragen war auffällig, wohin man die Bürger lenken wollte.

Nun allerdings kommen allerdings viel mehr Einflussfaktoren zusammen im Plangebiet und das beauftragte Unternehmen für die Planung plant und beantragt noch viel mehr Flächen für die Zukunft?

Auf der anstehenden Versammlung der Gemeindevertretung am 06.09.2021 soll nun folgender Beschluss:(so lautet die Beschlusvorlage des Bürgermeisters – Herr Hans-Werner Wandschneider für den 06.09.2022)

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zapel stimmt dem Antrag der Unigea Solar Projects GmbH für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt für den Geltungsbereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 für das Sondergebiet „Photovoltaikanlage südlich des Ortes Zapel Ausbau“ nach § 12 BauGB, nebst Durchführung einer Umweltprüfung mit Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
  2. Durch den Vorhabenträger ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan auf eigene Kosten zu erarbeiten. Die Vorbereitung, Planung und Durchführung des Vorhabens sowie die Herstellung erforderlicher Erschließungsanlagen und Ausgleichsmaßnahmen erfolgt durch den Vorhabenträger ebenso auf eigene Kosten. Der Vorhabenträger beauftragt die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (im Hinblick auf die Kriterien zum erforderlichen Zielabweichungsverfahren) und übernimmt die Kosten hierzu.
  1. Zwischen der Gemeinde Zapel und dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen. Gegenstand dieses Vertrages sind u. a. die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen bzw. Planungen, die Übernahme der
    Kosten und sonstigen Aufwendungen, die Voraussetzung oder die Folge des geplanten Vorhabens sind.
  2. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Gemeinde überträgt gemäß § 4b Baugesetzbuch zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a dem beauftragten Dritten des Vorhabenträgers ab dem Zeitpunkt des positiven Zielabweichungsverfahrens“( Quelle – BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Die Gemeinde Zapel beauftragt die  Unigea Solar Projects GmbH für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG mit der Planung für Solarflächen in Zapel *Hof*und *Ausbau* sowie ein städtebauliches Entwicklungskonzept zur Beschleunigung der Bauleitplanverfahren! Zielabweichungsverfahren und Alternativenprüfung für PVA-Entwicklungsstandorte) inklusive! Ist die Gemeinde Zapel und das Amt Crivitz überfordert? Oder etwa überlastet? Sodass jetzt die Unternehmen selbst die vollständigen Bauleitverfahren übernehmen und gleich die Auswertung der Abwägung den Gemeinden zum Beschluss auf den Tisch legen? Sowie gleichwohl die kommenden zu bebauenden Flächen der Gemeinde auf den Tisch legen zum Beschluss? Mitwirkungsverbot und Interessenkonflikt sind hierfür die Schlagwörter, die uns hierzu hoffentlich nicht begleiten werden!

„Die Anlage ist als elektrischer Betriebsraum mit einem Stahlmattenzaun mit Übersteigschutz und einer Gesamthöhe von max. 2,40 m vor unbefugtem Zutritt geschützt. Der Zaun endet mindestens 15 cm oberhalb der Erdoberfläche, so dass Kleintiere und Niederwild barrierefrei
auch in die Baufelder gelangen. Betriebsanlagen und Nebenanlagen im Sinne von § 14 BauNVO werden an den Solarmodultischen angebracht oder in Standard-Fertigteil-Containern untergebracht. Die gesamten Anlagen sind wartungsarm (durchschnittlich max. 1 Kfz-Fahrt pro Woche). Die Zugangsmöglichkeit zur eingezäunten PV-Anlage ist sicherzustellen mittels Toranlage mit Feuerwehrschließung. Die Photovoltaikanlage wird mit einem entsprechenden NOT-Aus Schalter ausgestattet, damit die Feuerwehr im Notfall eine Trennung der Anlage vornehmen kann.( Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Vorteile für die Gemeinde: Konzessionsabgabe: Laut § 6 des novellierten EEG 2021 kann den Gemeinden eine einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung von insg. 0,2 ct je erzeugter kWh angeboten. Lokale Wertschöpfung: Pflege der Grün- und Gehölzflächen werden an lokale Unternehmen vergeben.“ ( Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Städtebaulich geeignete Flächen: Die Freiflächen-Photovoltaik-Anlage „Krummes Moor“ (vBP Nr. 2 der Gemeinde Zapel) wurde bereits entlang der Bahnlinie errichtet. Um die PVA auf einen Standort zu konzentrieren, ist die gegenüberliegende Fläche besonders geeignet (Vorhabenfläche, dargestellt mit roter Kreuzschraffur). Dieses Eignungskriterium weist keine andere Fläche im Gemein-degebiet Zapel auf.Die Vorhabenfläche lässt sich zudem mit einer besonders kurzen Zufahrt an die B 321 anbinden; die verkehr-liche Erschließung ist somit ohne weiteren Aufwand gesichert.

Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Umweltschutz: Die Umweltkriterien werden im Einzelnen im Umweltbericht dargestellt. Zusammenfassend ergeben sich auf Ackerflächen geringere Umweltbeeinträchtigungen als auf Grünlandflächen. Die Vorhabenfläche befindet sich zu 100 % auf Acker. Vorbelastung: Die Vorhabenfläche wird auf beiden Längsseiten durch die Verkehrswege der Bahnstrecke und der B 321 durch Stäube, Abgase, Lärm, Licht und von der Umgebung abgeschnittene Biotope vorbelastet und hat daher relativ geringere Auswirkungen auf die Umwelt als nur einseitig vorbelastete Flächen. Bodengüte: Die Vorhabenfläche weist geringere Ackerzahlen auf als die übrigen potenziellen PVA-Flächen in den 110 m-Streifen. Sonstige Freihaltebereiche: Sonstige Freihaltebereiche für Strom-Freileitungen etc. dürfen nicht überbaut werden. Das Vorhabengebiet überdeckt keine Freihaltebereiche. Wirtschaftlichkeit:Da nur PVA an Bahnstrecken gemäß EEG vergütungsfähig sind, entfallen die potenziellen Flächen entlang der B 321.
Fazit: Im Gemeindegebiet Zapel ist die Vorhabenfläche (rote Kreuz- und Schrägschraffur) die geeignetste Fläche für eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage.„(Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)
  1. Alternativenprüfung für PVA-Entwicklungsstandorte
    Raumordnung
    Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen innerhalb der 110 m-Streifen entlang von Schienenwegen, Autobahnen und Bundesstraßen entsprechen dem Ziel 5.3 (9) Abs. 2 LEP M-V.
    Die nachfolgende Textkarte 2 stellt sämtliche 110 m-Streifen entlang von Schienenwegen und Bundesstraßen dar, die in der Gemeinde Zapel vorkommen, sofern sie außerhalb von Siedlungsgebieten, Wald, Gehölzen, Gewässern und Freihaltebereichen von Freileitungen liegen, die für Freiflächen-PV-Anlagen ohnehin nicht infrage kommen. Die gelbe Schraffur kennzeichnet somit die grundsätzlich mit der Raumordnung konformen Suchflächen für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen. Die weitere Differenzierung erfolgt nach Eignungskriterien des Städtebaus, des Orts- und Landschaftsbildes, des Umweltschutzes, der Vorbelastung, der Bodengüte, sonstiger Freihaltebereiche und der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens.( Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Resümee

Auffällig in der Begründung ist, es fehlt eine Natur- und Umweltliche Begutachtung bzw. Untersuchung, die will man erst in einem Umweltbericht darstellen. Ebenfalls sind die anderen Planungen zum Energiepark und 110 KV – Leitung nicht enthalten und deren Einflussgrößen auf diese Planung bzw. den Natur- und Umweltschutz. Die Vorabaussage„Zusammenfassend ergeben sich auf Ackerflächen geringere Umweltbeeinträchtigungen als auf Grünlandflächen“  beweisen, dass man sich mit der Artenvielfalt des Gebietes, insbesondere mit den vorhandenen Reptilien und Amphibien zu oberflächlich befasst hat.

Diese Planung bzw. dann die Umsetzung hat unter Umständen Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Tierarten. Zur Bewertung der artenschutzrechtlichen Belange müsste eine aktuelle Erfassung der Artengruppen Brutvögel, Amphibien, Reptilien, Tagfalter und Heuschrecken innerhalb des Vorhaben-Gebietes und auf den angrenzenden Offenflächen erfolgen. Das ist aber bisher nicht erfolgt! Das zu greifen nur auf Basis der Altdatenerfassung würde unweigerlich bei dem Planungen in der Abwägung zu Komplikationen führen! Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Eingriff im Sinne des § 14 BNatSchG, dessen Zulassung im Rahmen der Eingriffsregelung gemäß den Maßgaben des § 15 BNatSchG zu regeln ist. Eine Aussage über die Kompensationsflächen ist nicht ersichtlich!

Aufgrund der Erfordernisse des Artenschutzrechtes sind artenschutzrechtlich begründete Vorsorgemaßnahmen, vorausgesetzt es werden die CEF- und die Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen umgesetzt, erforderlich. Diese ergeben sich schon allein aus der unmittelbaren Nähe zum Naturschutzgebiet“ Krummes Moor“ (deren vorrätigen Artenvielfalt) und den vorhandenen Nahrungshabitaten auf dem überplanten sowie angrenzenden Bereich für Großvögel. So sind in den Jahren 2019 – bis 2022 an den angrenzenden Baumreihen des Plangebietes zahlreiche Horste von Großvögel kartiert worden, die in diesem Gebiet ihr Nahrungshabitat haben. (Rotmilan, Mäusebussard, Wespenbussard, Kolkrabe, Graureiher, Weißstorch, Seeadler usw..).Ebenfalls nutzen Kraniche von den angrenzenden Biotopen und Söllen diesen Bereich des Plan-Gebietes als intensives Jagd- und Nahrungshabitat.

Die angestrebten und mutigen Planungen in der Gemeinde Zapel dürften auf jeden Fall für ausreichende Beteiligungen und Einwendungen im kommenden Bauleitverfahren sorgen! Ganz so einfach wird es sicherlich nicht werden in der Abwägung zu diesen Planungen, dafür dürften sicherlich auch Naturschutzverbände und die Bürger sorgen! Auch für die angestrebte Tourismusregion des Amtes Crivitz ist das eine weitere interessante Planung!? 

Die Gespräche und Abstimmungen unter den drei Beteiligten Gemeinden ( Barnin/Zapel/Crivitz) zu dem geplanten Energiepark.-Nr.15 dürften in den nächsten Monaten nicht einfacher werden zu den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen, im Gegenteil, nun werden weitere Flächen fehlen, die man schwer wieder beschaffen kann, was zu Interessenkonflikten führen kann! Auch die Planungen der WEMAG zu der Trasse der 110KV – Leitung am Ortsteil Zapel – Hof und den dazugehörigen geplanten Solarpark dürften zu spannenden Diskussionen in der Gemeinde führen!

Teil 1- Regionaler Planungsverband Westmecklenburg [RPV-WM] steckt in einem Dilemma beim Kapitel 6.5 Energie [Windenergie]!  

27-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./174/49-22/CLA-11/11-22

Die Komplikationen sind hausgemacht! Das ganze Hin und Her geht schon seit 2016 und nun steht der Verband vor einem Scherbenhaufen seines eigenen Handelns! Mit fatalen aktuellen Folgen!  Eine Grundsatzentscheidung steht am 30. November 2022 bevor!

Wie kam es dazu? ( die Geschichte!)

Am 24.02.2015 beschloss der Regionale Planungsverband in seiner 50. Verbandsversammlung die Kriterien, die im Zuge der Teilfortschrei-bung einer Neuauswahl von Flächen für Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in seinem Verbandsgebiet zugrunde liegen sollen. Am 20.01.2016 fasste der Regionale Planungsverband auf seiner 53. Verbandsversammlung den Beschluss, das öffentliche Beteili-gungsverfahren gemäß § 7 Absatz 2und § 9 Absatz 3 LPlG M-V zu eröffnen. Die erste Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 29.02.2016 bis zum 30.05.2016 statt. In diesem Rahmen sind knapp 3.000 Stellungnahmen mit knapp 5.000 Einzeleinwendungen eingegangen. Auf seiner 55. Verbandsversammlung am 20.12.2016 hat der Regionale Planungsverband beschlossen, die Ausweisungskriterien dahingehend zu modi-fizieren, dass das Restriktionskriterium „Horste vom Rotmilan einschließlich 1.000 m Abstandspuffer“ gestrichen und stattdessen das weiche Ausschlusskriterium „Regionale Dichtezentren des Rotmilans mit hoher und sehr hoher Habitatdichte“ aufgenommen wird.

Auf seiner 56. Verbandsversammlung am 10.05.2017 hat der Regionale Planungsverband eine Gebietskulisse zur Beschlussreife gebracht, die einen hinreichend verfestigten Planungsstand darstellt (sog. „Ziele in Aufstellung“). Grund dieses Verfahrensschrittes: Das OVG Greifswald hat am 31.01.2017 das RREP-WM hinsichtlich der Konzentrationsflächenplanung inzident für unwirksam erklärt (Aktz. 3 L 144/11). Mithin standen der Windenergienutzung im Außenbereich keine Ziele der Raumordnung mehr entgegen, die einer Steuerung von Einzelvorhaben dienen. Die am 10.05.2017 beschlossenen „Ziele in Aufstellung“ konnten seitdem als Grundlage für die landesplanerische Beur-teilung von Einzelvorhaben seitens der Unteren Landesplanungsbehörde herangezogen werden und als Basis für die Beantragung befristeter Untersagungen gemäß § 14 Abs. 2 ROG seitens des Planungsverbandes dienen.

Auf seiner 57. Verbandsversammlung am 15.11.2017 hat der Regionale Planungsverband darüber hinaus weitere richtungsweisende Abwä-gungsentscheidungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit des Programms getroffen, so u.a. zur Differenzierung des Siedlungsabstandes zwischen dem Innen- und dem Außenbereich, zur Streichung der höhenbezogenen Abstandsregelung sowie zur Anwendung der „Planerischen Öffnungsklausel“. Der Vorstand hat auf seiner 136. Sitzung am 26.06.2018 festgelegt, der Verbandsversammlung zu empfehlen, die Bezeichnung der beiden Siedlungsabstandskriterien („mindestens 1.000 m Abstandspuffer zu Gebieten, die nach der BauNVO dem Wohnen, der Erholung, dem Tourismus und der Gesundheit dienen“ sowie „mindestens 800 m Abstandspuffer zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich, die dem Wohnen dienen“) im Sinne der Rechtssicherheit so zu modifizieren, dass „mindestens“ gestrichen wird.

Auf ihrer 58. Sitzung am 22.08.2018 hat die Verbandsversammlung mehrheitlich den Abschluss der ersten und die Einleitung der zweiten Beteiligungsstufe beschlossen. In dem Zusammenhang hat die Verbandsversammlung beschlossen, das geplante Windeignungsgebiet (WEG) Nr. 24/18 Ludwigslust Ost zu streichen, den Programmsatz (10) zur Planerischen Öffnungsklausel neu zu formulieren sowie den Umwelt-bericht und den Fachbeitrag Denkmalschutz redaktionell anzupassen. Außerdem wurde die vom Vorstand empfohlene Streichung des Wortes „mindestens“ bestätigt. Im Rahmen der 59. Verbandsversammlung am 05.11.2018 erfolgte eine nochmalige inhaltliche Auseinandersetzung und erneute Beschlussfassung zum WEG 24/18 Ludwigslust Ost. Im Ergebnis wurde dem Widerspruch des Vorstandes vom 05.09.2018 stattgegeben. Zudem wurden die Ergebnisse der Abwägung aus der ersten Beteiligungsstufe bestätigt sowie der Entwurf der Teilfortschreibung (einschließlich Text und Karte M 1:100.000) und der Entwurf des Umweltberichtes (einschließlich beider Fachbeiträge) für die zweite Stufe des öffentlichen Beteiligungsverfahrens freigegeben.

Die zweite Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 05.02.2019 bis zum 10.05.2019 statt. In diesem Rahmen sind knapp 2.600 Stellungnahmen mit knapp 3.500 Einzeleinwendungen eingegangen. Auf seiner 62. Verbandsversammlung am 10.06.2020 hat der Regionale Planungsverband richtungsweisende Abwägungsentscheidungen getroffen, so u.a. zur Streichung der Programmsätze (9) „Eignungsgebiete für Windenergieanlagen mit bedingter Festlegung“ und (10) „Planerische Öffnungsklausel für die gemeindliche Bauleitplanung“.

Auf seiner 64. Sitzung 26.05.2021 hat die Verbandsversammlung den Abschluss der zweiten und die Einleitung der dritten Beteiligungs-stufe beschlossen. Die Abwägungsdokumentation über die erste und zweite Beteiligungsstufe ist im Internet unter www.raumordnung-mv.de verfügbar. Die vorliegende Broschüre stellt das zusammenfassende Abwägungsergebnis der zweiten Beteiligungsstufe dar und ist gleichzeitig der Entwurf der Teilfortschreibung für die dritte Beteiligungsstufe. Die öffentliche Auslegung des 3. Entwurfes der Teilfortschreibung und des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichts fand im Zeitraum vom 31.08.2021 bis zum 02.11.2021 statt.(Quelle: 2.und 3.Stufe der Beteiligung- Chronologie der Teilfortschreibung-Nov.2018 und Mai 2021).

Aktuell 2022

Am 29. Juni 2022 auf der 66. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg in Parchim erklärte der Amtsleiter Herr Schmude auf der Sitzung des Plnungsverbandes, dass das Urteil aus dem Jahr 2017 durch ein rechtskräftiges Urteil des VG Schwerin aus dem Jahr 2021, welches vom OVG Greifswald 2021 bestätigt wurde, überholt wurde. Die Landesregierung hat zudem mit der Drs. 8/444 des Landtages MV klargestellt, dass für die Region Westmecklenburg gegenwärtig keine Ziele und auch keine Ziele in Aufstellung vorhanden sind. Die Sach- und Rechtslage hat die Beschlusslage des Verbandes überholt. (Quelle: Entwurf des Protokoll der 66. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg (RPV WM) – veröffentlicht seit der 29.KW).

KLEINE ANFRAGE vom 07.04.2022 des Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Windenergienutzung auf mindestens zwei Prozent der Landesfläche und ANTWORT der Landesregierung. (Quelle: https://gruene-fraktion-mv.de/parlament/anfragen/)

Drs. 8/444 des Landtages MV

1. Was ist der aktuelle Stand der Regionalplanung für die Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern?
a) Wie ist der aktuelle Stand der Ausweisung von Eignungsräumen für die Windkraftnutzung in den vier Planungsregionen in Mecklenburg-Vorpommern (bitte einzeln für jede Planungsregion angeben)?

b) Wann ist mit einem Abschluss der laufenden Raumordnungsprogramme in den noch offenen Planungsregionen zu rechnen (bitte
einzeln für jede Planungsregion angeben)?


c) Welche Anteile an der jeweiligen Fläche der Planungsregionen sollen nach aktuellem Sachstand für die Windkraftnutzung ausge-
wiesen werden (bitte einzeln für jede Planungsregion angeben)?

WAS NUN?

Auf Basis eines deutschlandweiten Verteilungsschlüssels soll für M-V bis 2026 vsl. eine Zielmarke von 1,4% und bis 2032 von 2,1% festgesetzt werden. Künftig wird die Privilegierung der Windenergie im Außenbereich bis zur Erreichung der jeweiligen Zielmarken gelten. Die Rechtskraft des „Osterpaketes“ ist zum 01.01.2023 geplant. Mit den Entwürfen aus dem „Sommerpaket“ ist in Kürze zu rechnen. Auf die Drs. des Landtags 8/444 wird verwiesen. Hierin wird klargestellt, dass in der Region Westmecklenburg aktuell keine Ziele und auch keine Ziele in Aufstellung vorhanden sind, die der geplanten Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen. Abschließend erläutert Herr Schmude mögliche Szenarien bzw. Varianten im Umgang mit den neuen gesetzlichen Vorgaben.(Quelle: Entwurf des Protokoll der 66. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg (RPV WM) – veröffentlicht seit der 29.KW).

Mögliche Strategien für den Planungsverband (falls es bei der Planung auf regionaler Ebene bleibt)

Mögliche Strategien für den Planungsverband (falls die Planung grundlegend anders organisiert wird)

Quelle: Entwurf Anlage 2: Präsentation der 66. Verbandsversammlung veöffentlich in der 29.KW

Ergebnis?

Der Planungsverband begab sich daraufhin erst einmal in die Sommerferien bis 12.08.2022. Am 30.11.2022 will sich nun der Verband entscheiden, entweder die  Planung auf regionaler Ebene oder die Planung grundlegend anders organisieren (LandMV?).

Seit dem 08.04.2022 befinden sich die Windeignungsgebiete 14/21 „Groß Welzin“,  „Rohlstorf“, „Schönberg“ (WKA Schönberg III), t 46/21 „Kladrum“, WKA Questin II, Gischow III,  Grevesmühlen II,  Nr. 44/21 „Werder“,  01/21 „Rieps“ und  39/21 „Wendisch Priborn“,in einem Genehmigungsverfahren oder wurden bereits beschieden. Und der Planungsverband kann nur noch zu schauen! So wird es bis zum 30.11.2022 weiter gehen und darüber hinaus? Das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg ist jetzt der Handelnde nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz!

Resümee

Ich gehe davon aus, dass die neue Kulisse als sogenanntes „Ziel in Aufstellung“ herangezogen werden kann.“ ! Karl Schmude –Amtsleiter der Gesch.-Stelle des regionalen Planungsverband WM…Juni 2021 auf der Internetseite.(zur Zeit gelöscht).

Annehmen · Glauben · Meinen ·Mutmaßen? Was man nicht wissen kann, kann halt einfach nicht wahr sein. Und so kam es dann auch am 08.04.2022! mit den Folgen zum 29.06.2022! Es sind bezüglich der Windenergie keine Ziele und auch keine Ziele in Aufstellung vorhanden, die der geplanten Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen. Das heißt das momentan des alle beantragten Genehmigungsverfahren beim staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg abgearbeitet werden können, weil keine Ziele dem entgegenstehen.

Für den regionalen Planungsverband kann es eigentlich nur eine Entscheidung geben:

  1. Eine Planung auf regionaler Ebene durchführen.
  2. Maximalvariante („Volle Fahrt voraus“) Kriterien wiedereinmal ändern, mit Ziel > 2,1% Folge: Flächenziele werden erreicht, abschließende Planung

Die Landesregierung hat vor, die Teilfortschreibung des Kapitel 6.5 des RREP im 2. Halbjahr 2023 dem Landtag MV vorzulegen für eine Rechtsfestsetzung. Es stellt sich nur die Frage: Wie viele Windeignungsgebiete im Planungsgebiet des Planungsverbandes WM dann noch übrig bleiben, welche noch keinen Genehmigungsbescheid haben, vom staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg? Ist dieser Zeitplan überhaupt zu schaffen? Zumal dann im ersten Halbjahr 2024 die Kommunalwahlen anstehen!

Aber bitte: „Einen naturverträglichen Ausbau“!

Windräder schneller bauen, Vögel schützen! (Bundeseinheitliche Standards sollen Genehmigungsverfahren für neue Windräder vereinfachen und hohe Artenschutzanforderungen gewährleisten.) [Quelle: www.bundesregierung.de]

Was bedeutet das alles für das WEG 48/21 Wessin?

Erst einmal ändert sich nichts, auch nicht an der Rechtslage, da die Kommune über dieses Gebiet noch eine Veränderungssperre verfügt, hat bis zum 17.02.2023, längstens jedoch bis zum 28.02.2023. Ab dem 01.03.2023 wird das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg dann wieder das Genehmigungsverfahren fortführen aus dem Jahre 2019! Spätestens ab diesem Zeitpunkt muss die Stadt Crivitz nachweisen (weil sie außerdem einen eigenen Energiepark Nr.15 in dem Gebiet plant), welche Einschränkungen sie vorweisen kann (zu den geplanten 20 Windanlagen laut Genehmigungsverfahren aus dem Jahr 2019) oder ein Mindestmaß an Planung vorlegen, die den geplanten Antrag ändern. Sollten sich keine Gründe für eine Änderung ergeben, dann sticht OBER sozusagen UNTER und der Antrag von 2019 wird so umgesetzt, wie er beantragt wurde!

Die Planungen des regionalen Planungsverbandes WM haben auf diese Vorgehensweise keinen Einfluss, es sei denn bis zum 01.03.2022 findet eine 4. Beteiligung statt und in dieser ist das Windeignungsgebiet 48/21 nicht mehr enthalten! Dieser Fall ist eher unwahrscheinlich, da sich der Planungsverband eigene Kriterien und einen eigenen Prüfmechanismus (Dichtezentren und Abstandsregelungen) gegeben hat, um seine vorgegebenen Windeignungsgebiete abzusichern, welche abweichen von den jetzigen gesetzlichen Regelungen!

Die Gemeinde Dobin am See schafft Tatsachen als erste Kommune im Amtsbereich Crivitz und beschließt einen Antrag „Tourismusort“ zu werden! Eine Kurabgabe soll auch ehoben werden!

25-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./173/48-22/CLA-10/10-22

Auf der gestrigen Sitzung der Gemeindevertretung Dobin am See im Gemeinderaum Liessow, beschlossen die Mitglieder *einstimmig* einen Antrag als Tourismusort beim Ministerium in Schwerin zu stellen. Sie sind damit der „Ersten“ im Amtsbereich Crivitz. Inspiration hierzu kam aus einer Veranstaltung in Crivitz am 04.07.2022 mit dem Ministerium, wo diese Möglichkeiten aufgezeigt wurden. Man wolle also das Boot nicht verpassen und darum jetzt einen Antrag stellen, betonte der Bürgermeister Andreas Schwarz und darum also der heutige Beschlussentwurf.

Außerdem fügte er noch hinzu, dass in der Gemeinde Dobin am See alles vorhanden ist, was im Antrag für einen Tourismusort verlangt wird. Das sahen auch die anwesenden Besucher so, nach einer kurzen Befragung außerhalb der Sitzung. Sie betonten völlig ihre Zustimmung. Die Nachricht zu dem Beschluss wurde auch bei Urlaubern in einzelnen Gesprächen (im Ferienpark und Naturcamping in Retgendorf) noch am Abend begrüßt und die tolle Lage und organisatorischen guten Bedingungen, welche hier in der Gemeinde vorhanden sind, gelobt.

Hauptanziehungspunkt sind der Ferienpark und Hotel in Retgendorf und Seecamping Flessenow (Seecamping – Dauercamping direkt am Schweriner See). Der Ferienpark Retgendorf SEZ hat Grillmöglichkeiten und ein Wellnesscenter das gehört zu den Vorzügen, der nur 60 km von Kühlungsborn entfernt ist. Nach Wismar sind es nur 18 km. WLAN nutzen nutz man in der gesamten Unterkunft kostenfrei.

Alle Unterkünfte verfügen über einen Essbereich, einen Sitzbereich mit einem Flachbild-Sat-TV sowie eine Küche mit Backofen und Toaster. Ein Kühlschrank, eine Kaffeemaschine und ein Wasserkocher ergänzen die Ausstattung. Jede Unterkunft umfasst ein eigenes Bad mit Haartrockner. Handtücher liegen für Sie bereit. Gern können Sie auf der Sonnenterrasse am Ferienpark Retgendorf verweilen. Auch das hauseigene Restaurant freut sich Ihren Besuch. Auf Wunsch erhalten Sie in der Unterkunft Lunchpakete. Tischtennis und Billard gehören zum Freizeitangebot. In der Umgebung finden Sie gute Reit- und Radfahrgelegenheiten vor. Schwerin liegt 13 km vom Ferienpark Retgendorf entfernt. Vom nächstgelegenen Flughafen, dem Flughafen Rostock, trennen Sie im Ferienpark Retgendorf 55 km.“ ( Quelle Booking.com)

„Das Hotel im Ferienpark Retgendorf verfügt über ein Restaurant, eine Bar, einen Garten und kostenfreies WLAN in allen Bereichen. Die Unterkunft bietet eine Gepäckaufbewahrung und einen Kinderspielplatz. Kostenfreie Privatparkplätze stehen zur Verfügung und das Hotel bietet auch einen Fahrradverleih, wenn Sie die Umgebung erkunden möchten. Jedes Zimmer im Hotel ist mit einem Schreibtisch, einem Flachbild-TV, einem eigenen Bad, Bettwäsche und Handtüchern ausgestattet. Die Zimmer sind mit einem Kleiderschrank ausgestattet. Im Hotel im Ferienpark Retgendorf können Sie ein kontinentales Frühstück oder ein Frühstücksbuffet genießen. Die Unterkunft bietet eine Reihe von Einrichtungen wie einen Wellnessbereich mit einer Sauna und einem Whirlpool. Im Hotel im Ferienpark Retgendorf können Sie Tischtennis spielen. Die Umgebung eignet sich ideal zum Wandern und Radfahren. Wismar liegt 32 km vom Hotel entfernt und Schwerin erreichen Sie nach 17 km. Der nächstgelegene Flughafen ist der 89 km vom Hotel im Ferienpark Retgendorf entfernte Flughafen Lübeck. Die Unterkunft bietet einen kostenpflichtigen Flughafentransfer.“ (Quelle Booking.com)

Touristische Unterkünfte in landschaftlich bevorzugter Lage. Die Gemeinde liegt nach der Raumordnung in einem Tourismusschwerpunktraum. Bei der Entwicklung der Gemeinde Dobin am See nimmt der Tourismus eine hervorzuhebende Stellung ein. Vorhandene touristische Angebote , wie Ferienwohnungen, Freizeit- und Erholungsangebote sind weiter zu entwickeln bzw. zu stärken. Dabei sind immer die Bedürfnisse der einheimischen Menschen nach der Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse im vertrauten, dörflichen Umfeld, sowie der betriebswirtschaftlichen Aspekte der Gewerbetreibenden zu berücksichtigen. (Gemeindeentwicklungskonzept Sept. 2019)[so laut Beschlussvorlage]

Im Gegensatz zu der Stadt Crivitz haben die Gemeindevertreter in Dobin am See eine ganz klare Vorstellung, dass sie eine Kurabgabe erheben wollen und was sie mit diesen Einnahmen machen werden.

Die Kurabgabe fließt zu 100% in die touristischen Entwicklung, z.B.in die Verbesserung der Infrastruktur (z.B. Wegebau, Ausbau der Badestellen). Auch hier sollte der Nutzen für die Ortsansässigen gesehen werden (Einwohnerorientierung) Darüber hinaus sollen landschaftliche Höhepunkten (z.B. Aussichtsplattform an der Döpe) entstehen, die Zusammenarbeit mit ÖPNV-Möglichkeit vertieft werden und ggf. eine Nutzungscard für Einwohner etabliert werden sowie kulturelle Angebote erweitert werden.“(Beschlussvorlage aus ALLRIS®net)

Resümee

Das Antragsverfahren und auch die Kriterien vom Land wird die Gemeinde Dobin am See auf jeden Fall erfüllen, entscheidend wird sein welche zusätzlichen Konzepte und Dienstleistungen man sich für die Zukunft vornimmt. Insgesamt aber verfügt die Gemeinde Dobin am See über eine der besten Voraussetzungen im Amtsbereich Crivitz als erste den Titel „Tourismusort“ verliehen zu bekommen.

Das Amt Crivitz debattiert bereits ab 31.08.2022 neue HUNDEverordnung

23-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./172/47-22/CLA-9/9-22

Erster Entwurf der HUNDE- VERORDNUNG für den gesamten Amtsbereich Crivitz!

Die Hundehalterverordnung in M-V ist seit dem 31.07.2022 abgelaufen. Die Parteien diskutieren noch über neuen Entwurf. „Die neue Hundeverordnung stuft Hunde erst als gefährlich ein, wenn sie sich in der Öffentlichkeit aggressiv verhalten – beispielsweise Menschen anspringen oder beißen. Es sei wichtig, dass die Tierhalter wüssten, wie sie mit ihren Tieren umgehen müssen. Und zwar egal, ob es um einen gefährlichen Hund oder einen harmlosen gehe, meinte Domke.“ Das sieht auch die Tierschutz-Expertin der Grünen-Fraktion, Anne Shepley, so. Sie meint, jeder Hundehalter sollte nachweisen, dass er mit seinem Hund umgehen könne – egal ob der gefährlich sei oder nicht. Wie der Tierschutzbund fordert auch sie den Abschluss einer Haftpflichtversicherung – davon ist in der neuen Verordnung bisher keine Rede.“  (Stand: 27.06.2022 18:50 Uhr von Stefan Ludmann, NDR 1 Radio MV) Eine frühestmögliche Beschlussfassung ist ab dem 07.09.2022 möglich.

Im Beteiligungsverfahren zur neuen Hundehaltervorordnung des Landes M-V wurde seitens der örtlichen Ordnungsbehörde eine generelle Leinenpflicht empfohlen. Diese wurde jedoch vom Gesetzgeber nicht umgesetzt. Es wurde den Ordnungsbehörden aber die Möglichkeit eingeräumt, örtliche Regelungen zu treffen.

Das Amt Crivitz ist da ganz schnell und berät bereits am 31.08.2022 im beschließenden Hauptausschuss des Amtes eine neue Hundeverordnung für den gesamten Amtsbereich!

Begründung: „Das Amt Crivitz beabsichtigt eine einheitliche Regelung bzgl. des Mitführens von Hunden im Amtsbereich. Derzeit gelten noch für die Bereiche der ehemaligen Ämter Banzkow und Crivitz die jeweiligen Hundeverordnungen. Im Bereich des alten Amtes Ostufer Schweriner See, gibt es jedoch keine Vorgaben. Diese Ungleichheit führt oftmals zu Irritationen und Unverständnis der Bürger.“ (laut öffentlicher Beschlussvorlage ALLRIS®net.)

„Zudem wurden durch die Gemeinden vermehrt ein Mitnahmeverbot auf Spielplätzen und Badestellen durch Beschilderung geregelt. Die Vollzugsbeamten haben in diesem Fall jedoch bisher nur die Möglichkeit einen Platzverweis auszusprechen. Eine Ahndung gem. Ordnungswidrigkeitengesetz und somit eine präventive Maßnahme ist bisher nicht möglich. Diese Lücke soll mit der neuen Hunde-VO zudem geschlossen werden.„(laut öffentlicher Beschlussvorlage ALLRIS®net.)

(Entwurf der Hundeverordnung…..19.08.2022 aus ALLRIS®net)

Amtsverordnung über das Führen von Hunden im Amtsbereich des Amtes Crivitz (Hundeverordnung) vom…………


Aufgrund des § 17 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 und 3 des Sicherheits-und Ordnungsgesetzes (SOG M-V) vom 27.04.2020 (GVOBl. M-V S. 334), zuletzt geändert durch den Artikel 2 des Gesetzes vom 17.04.2021 (GVOBl. S. 370, 372), in Verbindung mit § 8 Abs. 5 der Hundehalterverordnung (HundehVO M-V) vom 11.07.2022 (GVOBl. M-V S. 441) verordnet die Amtsvorsteherin des Amtes Crivitz mit
Genehmigung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim:

§ 1
Führen von Hunden

(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der amtsangehörigen Gemeinden und der Stadt Crivitz müssen Hunde außerhalb befriedeter Grundstücke an der Leine geführt werden. Im übrigen Gebiet sind Hunde jederzeit so zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.

(2) Hundeleinen und Hundehalsbänder müssen ausreichend fest sein und eine ununterbrochene Kontrolle des Führenden über die Bewegung des Hundes gewährleisten.

§ 2
Mitnahmeverbot

Es ist verboten, Hunde auf Kinderspielplätzen, Liegewiesen und Badeplätzen mit Ausnahme der ausgewiesenen Hundestrände, mitzunehmen.

§ 3
Verunreinigungen

Wer einen Hund hält oder führt, hat den durch das Tier verursachten Hundekot auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in Grünanlagen unverzüglich zu beseitigen. Zu diesem Zweck sind zu verschließende Behältnisse oder Beutel mitzuführen, in die der Hundekot vollständig aufzunehmen ist oder es sind in sonstiger Weise geeignete Vorkehrungen zur vollständigen Beseitigung des Hundekots zu treffen.
Gefüllte und geschlossene Behältnisse und Beutel sind über die eigene Reststofftonne oder über die jedermann zugänglichen Abfallbehälter zu beseitigen.

Hundehalter/innen und Hundeführer/innen können durch Vollzugsbeamte des Amtes angehalten werden und haben auf Verlangen die Behältnisse oder Beutel vorzuweisen oder einen Nachweis über die getroffenen sonstigen Vorkehrungen zur Beseitigung des Hundekots zu führen.

§ 4
Ausnahmen

Diese Verordnung gilt nicht für Diensthunde von Behörden und Hunden von Betrieben des Bewachungsgewerbes, Hunde der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes sowie Jagdgebrauchshunde, soweit der bestimmungsgemäße Einsatz dies erfordert. Sie
gilt nicht für Blindenführhunde und Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen. Weitere Ausnahmen können auf Antrag im Einzelfall zugelassen werden.

§ 5
Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 19 Abs. 1 SOG M-V handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen
a) § 1 Abs. 1 S. 1 Hunde unangeleint ausführt,
b) § 1 Abs. 1 S. 2 Hunde nicht ausreichend beaufsichtigt,
c) § 1 Abs. 2 nicht geeignete Hundehalsbänder oder Hundeleinen benutzt,
d) § 2 Hunde auf Kinderspielplätzen, Liegewiesen und Badeplätzen mitnimmt,
e) § 3 den durch das Tier verursachten Hundekot nicht unverzüglich entfernt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.
(3) Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung ist die örtliche Ordnungsbehörde.

§ 6
Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnung über das Halten und Führen von Hunden im Amtsbereich Banzkow vom 27.04.2011 und die Verordnung über das Halten und Führen von Hunden im Amtsbereich Crivitz vom 09.02.2010 außer Kraft.

Der vorliegende Entwurf der Verordnung sollte auf jeden Fall tiefgründiger debattiert werden und nicht gleich zur Beschlussvorlage am 28. September 2022 erhoben werden! Die Maßregelungen gegenüber den Hundehaltern sind hier zwar deklaratorisch und ausreichend beschrieben, sollten aber nochmals geprüft werden, besonders die Kontrolle der Hundehalter auf das Mitführen von Behältnisse oder Beutel. Der Ermessensspielraum der Ordnungshüter in der Präventionsarbeit zu diesem Theme sollte mehr in den Vordergrund gerückt werden. Im Entwurf ist beschrieben „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ das dürfte allgemein verständlich sein, wenn man das Bindewort „und“ hierzu noch anwendet dann dürfte nur noch der Begriff zu klären sein, was man unter „befriedetes Grundstück“ versteht!

ein Grundstück bzw. Gebäude, das durch den Berechtigten in äußerlich erkennbarer Weise durch zusammenhängende Schutzwehren gegen das beliebige Betreten gesichert ist“. Durch § 126 StGB wird Räumlichkeiten so ein öffentlicher Schutz vor wahllosem Zutritt gewährt. Unter den Begriff fallen ausschließlich unbewegliche Sachen wie Wohnungen, Grundstücke und Geschäftsräume. Vom Rechtsstatus befriedetes Besitztum“ sind demnach mobile Güter wie Wohnwagen, Zelte, Schiffe, Pkw und Transporter ausgeschlossen. Befriedet sind lediglich feste Grundstücke. Diese Grundstücke müssen in einem räumlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Haus stehen, so dass sich der Status befriedetes Besitztum auf das Grundstück überträgt (Vorgärten, Innenhöfe, Garagenplätze, etc.).

Die Grundstücke müssen in einer optisch erkennbaren Verbindung mit dem Gebäude stehen. Mithilfe von Zäunen können Grundstücke beispielsweise „eingefriedet“ werden und machen auf die Zugehörigkeit zum jeweiligen Gebäude aufmerksam. Bloße Verbots- oder Warntafeln genügen nicht, denn die Umfriedung muss durch ein sichtbares Hindernis hinreichend erkennbar sein.“( Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt 20.10.2017)

Befriedet ist daher auch gleichgesetzt mit dem Begriff „eingehegt“ wie zum Beispiel: eingefriedete Äcker, Weiden und Schonungen, Lagerplätze, Friedhöfe, Kirchhöfe. Hier ist also die Frage zu klären was ist mit dem ARBORETUM ( in Crivitz) oder ein Sportplatz und den Friedhof oder öffentliche befriedete Grünanlagen, denn nur außerhalb dieser besteht ja dann grundsätzlich die Leinenpflicht? Innerhalb nicht! Oder?

Resümee

Der vorliegende Entwurf der Hunde – VO ist sehr rigoros und handwerklich noch nicht ausgereift, er sollte noch mal auf den Prüfstand! Im Mittelpunkt der Hunde – VO stehen zu sehr die zielgerichteten Maßnahmen gegen Hundehalter bei Verstößen und deren finanzielle Ahndungen! Kann diese zusätzliche Kontrolltätigkeit das Ordnungsamt des Amtes Crivitz überhaupt leisten in 16 Gemeinde und der Stadt Crivitz? Oder bleibt es nur bei Stichproben?

 Und noch etwas! Von der Möglichkeit, dass die Ordnungshüter auch nur Ermahnungen /Hinweisen oder Platzverweise aussprechen können ist nichts beschrieben! Oder liegt das in Ihrem eigenen ERMESSEN? Die mögliche Kontrolle der Hundehalter durch die Vollzugsbeamte des Amtes auf Verlangen die Behältnisse oder Beutel vorzuweisen oder einen Nachweis über die getroffenen sonstigen Vorkehrungen zur Beseitigung des Hundekots zu führen, mag zwar von der Form her gut beschrieben sein, geht aber in der Sache über das Weisungsrecht hinaus und stellt einen Eingriff dar. Hierzu würde eine nochmalige juristische Überprüfung dieser Klausel in §3 helfen!

Kassenärztliche Vereinigung M-V (KVMV). Ein Maßvolles Verhalten sieht anders aus! Diese Mentalität ist keine Werbung für den Berufsstand! Über eine Verschlankung des gesamtes Apparates sollte nachgedacht werden!

18-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./169/44-22/CLA-6/6-22

Des Geldes Gier macht auch vor einer Körperschaft öffentlichen Rechts nicht halt. Ungerechtigkeit. Wo ist die Grenze?

Finanziert werden die kassenärztlichen Vereinigungen i.d.R. durch einen Vomhundertsatz, der von der Gesamtvergütung für die vertragsärztliche Tätigkeit erhoben und bei der Abrechnung der Vergütung einbehalten wird.

Die Kassenärztliche Vereinigung M-V (KVMV), als Körperschaft öffentlichen Rechts, vertritt die Interessen von rund 3.000 Vertragsärzten und -psychotherapeuten auf Landesebene. Gemeinsam mit unseren niedergelassenen, angestellten und ermächtigten Mitgliedern stellen wir eine qualitätsgesicherte, ambulante medizinische Versorgung in M-V sicher“.( Quelle- https://www.kvmv.de/ueber-uns/satzungen/)

Aufgaben und Selbstverständnis

„In der gesundheitspolitischen Diskussion werden die kassenärztlichen Vereinigungen von Seiten der Politik kritisiert: sie seien „Wettbewerb verhindernde Monopole und Kartelle“.

Die aktuellen Gesundheitsreformgesetze sehen daher eine „Professionalisierung und Verschlankung“ der KVen vor. So können die Krankenkassen heute bereits Direktverträge mit einzelnen Leistungserbringern abschließen. Einige Politiker und Ökonomen sowie Teile der Ärzteschaft plädieren sogar für die vollständige Auflösung der KVen,[15] zudem werden sie auch durch miteinander konkurrierende Interessen(verbände) innerhalb der Ärzteschaft (z. B. zwischen den Fachärzten und Hausärzten) herausgefordert.

Gegen eine Auflösung der KVen bzw. KZVen wird argumentiert, dass dies die Einführung rein staatlicher Behörden notwendig mache, die die Aufgaben der KVen übernehmen müssten, ohne das notwendige Fachwissen zu haben.[16] Einzelne Aufgaben, wie z. B. die Qualitätssicherung der Versorgung, könnten den Ärztekammern übertragen werden, die seit jeher die Weiterbildung, Fortbildung und Qualitätssicherung der ärztlichen Versorgung zur Aufgabe haben. Die Abrechnung der Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten mit den Krankenkassen könnte direkt oder über privatwirtschaftliche Verrechnungsstellen erfolgen.

Die besonders sensiblen Sozialdaten der Bürger, die sich nicht gegen die Erhebung wehren könnten, unterliegen jedoch datenschutzrechtlichen Vorgaben, die privatwirtschaftliche Verrechnungsstellen derzeit nicht erfüllen.“ (Quelle – https://de.wikipedia.org /wiki/Kassenärztliche_Vereinigung#Aufgaben_und_Selbstverständnis)

„Geld“ war das entscheidende Kriterium für den Zuschlag zum Bau eines neuen Solarparkes in Zapel

10-Mai-22/P-headli.-cont.-red./149/24-22

So beschlossen die Gemeindevertreter (mit 4:1) die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

So beschlossen die Gemeindevertreter (mit 4:1) die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes von der Firma Unigea Solar Projects GmbH, handelnd für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG als Vorhabenträger für die Errichtung und den Betrieb einer 17,26 ha Freiflächen-Photovoltaikanlage (FFPVA)gegenüber Zapel Ausbau und Hof Titel: ⁉️Am 08.Juni 2021 stellte sich die Firma schon einmal in einer Sitzung der Gemeindevertretung vor, auch hier waren damals schon viele Einwohner aus Zapel-Hof und Zapel-Ausbau anwesend.

Es wurden naturschutzrechtliche Bedenken, das mögliche Vorbehaltsgebiet Tourismus und die Besorgnisse zu den Eingriffen auf die Schutzgüter durch die projektbezogenen Planung umfassend dargestellt.

Auch der schon gegenwärtige Solarpark direkt an einem Naturschutzgebiet wurde bereits in der Vergangenheit bemängelt. Das neue Gebiet schließt sich nun direkt an. Der Grundtenor war damals, dass es noch keinen Beschluss dazu gibt und man das auch nicht so wollte! Einen generellen Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Photovoltaikanlagen im Gebiet der Gemeinde Zapel wollte man später fassen. Dazu kam es aber nicht mehr Titel: ⁉️

Laut Protokoll vom 17.08.2021 beriet man zwar darüber und vertagte diese Problematik auf später: „Des Weiteren wird ein Termin für eine entsprechende „Klausur“ abgestimmt um dieses Thema vorab intern beraten zu können.“ Ein Ergebnis hierzu ist öffentlich nicht bekannt Titel: ⁉️ Nun also die Wende in den Ansichten Titel: ‼️ Warum ??

Die PV-Anlage wird auf privatem Gelände gebaut und liefert voraussichtlich ca. 20 GWh pro Jahr. Hierzu soll die Gemeinde Zapel eine Geldleistung von ca. 40.000 € pro Jahr als Konzessionsabgabe erhalten! Zusätzlich will der Investor die jährlichen Stromkosten der Gemeinde in der Höhe von 3.220 € übernehmen .

Die vorgetragenen Bedenken vor ca. einem Jahr sind haltlos und man brauche das Geld im Haushalt von Zapel sonst…… Zitat von Gemeindevertreter Jan Neumann :„ wird man irgendwann an die Stadt Crivitz angeschlossen“ Titel: ‼️

Eine Bürgerbefragung gab es wohl in der Vergangenheit . Jedoch schon bei der Art der Fragen war auffällig, wohin man die Bürger lenken wollte. Einen Beschluss für diese zweifelhafte Zettelaktion gab es in der Gemeinde Zapel dazu damals nicht Titel: ‼️


Fazit: Die Einwohner von Zapel- Hof und Ausbau haben bald zwei Solarparks und eine weitere Photovoltaik-Anlage, welche in Planung ist, um sich herum zu ertragen. 20 Windräder in 2023 und 2024 eine sehr nahe, neue 110KV-Leitung kommen dann dazu.

Nun ja, wer einen Teich trocken legen will, der darf die Fröschen nicht fragen…..dies weiß man leider auch in Zapel!

Informationsfreiheit ist ein Bürgerrecht zur öffentlichen Einsicht in Dokumente und Akten der öffentlichen Verwaltung!

15-März-22/P-headli.-cont.-red./143/18-22

§ 1 Grundsatz

(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.(2) Die Behörde kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand.(3) Regelungen in anderen Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen gehen mit Ausnahme des § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des § 25 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch vor.

§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes ist1.amtliche Information: jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu;2.Dritter: jeder, über den personenbezogene Daten oder sonstige Informationen vorliegen.

§ 3 Schutz von besonderen öffentlichen Belangen

Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht,

1.wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben kann auf

a)internationale Beziehungen,

b)militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr,

c)Belange der inneren oder äußeren Sicherheit,

d)Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden,

e)Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle,

f)Maßnahmen zum Schutz vor unerlaubtem Außenwirtschaftsverkehr,

g)die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitsrechtlicher oder disziplinarischer Ermittlungen,

2.wenn das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährden kann,

3.wenn und solange

a)die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen oder

b)die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden,

4.wenn die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegt,

5.hinsichtlich vorübergehend beigezogener Information einer anderen öffentlichen Stelle, die nicht Bestandteil der eigenen Vorgänge werden soll,

6.wenn das Bekanntwerden der Information geeignet wäre, fiskalische Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr oder wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen zu beeinträchtigen,

7.bei vertraulich erhobener oder übermittelter Information, soweit das Interesse des Dritten an einer vertraulichen Behandlung im Zeitpunkt des Antrags auf Informationszugang noch fortbesteht,

8.gegenüber den Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen.

Tag der Informationsfreiheit 16. März 2022 in der Welt „Der Tag der Informationsfreiheit“

wird begangen am 16. März 2022. Der Tag ist eine jährliche Veranstaltung, die am oder um den 16. März, dem Geburtstag von James Madison, dem vierten Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika stattfindet. James Madison ist einer der Gründerväter der Vereinigten Staaten. Den Ideen der Aufklärung verpflichtet, war er Autor großer Teile der Verfassung der Vereinigten Staaten und entwarf die Bill of Rights. Informationsfreiheit ist ein Bürgerrecht zur öffentlichen Einsicht in Dokumente und Akten der öffentlichen Verwaltung. In diesem Rahmen können z. B. Ämter und Behörden verpflichtet werden, ihre Akten und Vorgänge zu veröffentlichen bzw. für Bürger zugänglich zu gestalten und zu diesem Zweck verbindliche Qualitätsstandards für den Zugang zu definieren. Das Recht auf Zugang zu Informationen wird inzwischen in über 80 Staaten durch Informationsfreiheitsgesetze und Informationsfreiheitssatzungen auf kommunaler Ebene, garantiert. Sie regeln die entsprechenden Rechte und legen das nähere Verfahren fest, um diesen freien Zugang zu gewähren.“

Der Text „Tag der Informationsfreiheit“ wurde von www.kleiner-kalender.de entnommen.

Gemeinde –Zapel- Haushaltsplan 2022!*Eine eingeschränkte dauerhafte Leistungsfähigkeit*!

04-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./136/11-22

*Eine eingeschränkte dauerhafte Leistungsfähigkeit*!Der letzte geprüfte Jahresabschluss liegt von 2018 vor für die Haushaltsplanung 2022?? Gemeinde –Zapel- Haushaltsplan. Kommt der ’Reinfall’ oder die Pleite ab 2024?

Für die Gemeinde Zapel liegen die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2018 geprüft und von der Gemeinde-vertretung beschlossen vor. Der Jahresabschluss 2019 soll angeblich aufgestellt sein, die Prüfung steht jedoch noch aus.  Also liegt er nicht vor? Für die  Darstellung der Entwicklung von Zapel basieren die Daten (2019-2020)  auf kumulierten Rechnungsergebnissen, für alle weiteren (2021-2022) wurden die vorläufigen Rechnungsergebnisse bzw. die Planungsdaten angenommen?

Seltsames: 2021! Einschätzung im Haushalt! „Die Gemeinde kann im laufenden Finanzbereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten, um einen Haushaltsausgleich bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes darzustellen.“

2022!Einschätzung im Haushalt!

„Die Gemeinde kann im laufenden Finanzbereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten um einen Haushaltsausgleich im Planjahr darzustellen, jedoch nicht bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes.“

Die schnelle Änderung dieser Einschätzungen beruht darauf dass plötzlich die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 vorgelegt wurden. Nach dem vorliegen immer mehr aktueller Jahresabschlüsse verändern sich plötzlich die Liquiden Mittel sprunghaft, da man doch noch wesentliche finanzielle  Handlungsspielräume für die kommenden Jahre entdeckten, oder eben nicht, wie in diesem Fall!

Auch hier gilt wieder! Das ist gesetzwidrig laut KV-MV.! Lt. Kommunalverfassung § 60 Abs. 4 Ist der Jahresabschluss innerhalb von fünf  Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen!  Die tatsächlichen Verhältnisse 2022 können ganz andere sein!

Nachhaltige Finanzpolitik sieht anders aus! Der Ergebnishaushalt 2022 beträgt: (-)109.100€.

Kann der  Ergebnishaushalt ausgeglichen werden, Ja! Aber nur durch Entnahme aus Rücklagen und  aller kumulierten  Ergebnisvorträgen!    Ab 31.12.2023 ist* KEIN* Haushaltsausgleich möglich!  

Die zweckgebundene Kapitalrücklage ist ab 31.12.2024 vollständig aufgebraucht! Die allgemeine Kapitalrücklage ist  ab 31.12.2022 vollständig aufgebraucht!

Die Investitionen:

Der Finanzhaushalt 2022 beträgt (-) 161.000€.

Kann der Finanzhaushalt ausgeglichen werden, Ja! Aber nur durch die noch vorhandene liquiden Mittel bis zum 31.12.2022! Danach nicht mehr! Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes weist jedes der Haushaltsjahre einen Fehlbetrag der laufenden Ein- und Auszahlungen (liquide Mittel) aus, bis zum 31.12.2025 wird sich voraussichtlich auf (-) 150.881,68 € belaufen.

Ist das Jahresergebnis ausgeglichen, NEIN!

Aufgrund der geplanten negativen Ergebnisse wird das Eigenkapital zukünftig jährlich sinken. Das Eigenkapital sinkt von 2020 1,143Mio.€ auf 0,78Mio.€ bis 2025.

Unterhaltungsaufwendungen!

Zusätzlich leistet sich Zapel Ausgaben  für Sachverständigen-, Gerichtskosten einen Betrag von ca 75.500,00€!

Ist das etwa alles für den Energiepark?

Zapel liegt mit ihrem Hebesatz bei der Grundsteuer *B* unterhalb Landesdurchschnitts des Jahres 2020 von *38*Prozentpunkte und unterhalb der Nivellierungshebesätze für die Jahre 2020 bis 2023 mit  *87*Prozentpunkte. Das wird sich sicherlich bald ändern, bei dieser Einschätzung der Leistungsfähigkeit!

Fazit:

Ein erschütterndes Ergebnis! Leistungseinschätzung ->* Eine eingeschränkte dauerhafte Leistungsfähigkeit!* Steuern und Gebührenerhöhungen werden die Folge sein! Und die Suche nach anderen Einnahmen. Es ist nicht verwunderlich das sich Zapel um Erträgen aus Windrädern beim geplanten Energiepark engagiert, profitieren wird sie daraus wenig, bei einem Windrad!

Nur durch die Grundlage *aktueller* Jahresabschlüsse lässt sich die  Leistungsfähigkeit und der finanzieller Handlungsspielraum erkennen! Der Jahresabschluss 2018 reicht dazu nicht aus! Man kann allerdings beobachten das Zapel förmlich den Teppich ausrollt für mehrere Solarparkinteressenten für Flächen im Dorf und bei Zapel – Ausbau. Diese Bemühungen sind ganz allein der Tatsache geschuldet das ab 2024 eine finanzielle schwierige Lage entsteht, außer in den Jahresabschlüssen der Folgejahre sind noch finazielle Mittel überschüssig!

Haushaltpläne der Kommunen 2022 im Amtsbereich Crivitz mit fehlenden, aktuellen  *aufgestellten* und *festgestellten* Jahresabschlüssen!

01-Febr.-2022/P-headli.-cont.-red./135/10-22

Fehlende Jahresabschlüsse im Amtsbereich Crivitz!

Seit dem 27.05.2020 debattierte der Hauptausschuss des AA Crivitz unter dem Vorsitz von frau Iris Brincker nun darüber – und am 17.06.2020 beschloss der der Amtsausschuss Crivitz dass dem Amtsoberinspektor Michael Rachau die Rechte und Pflichten eines hauptamtlichen Rechnungsprüfers in Sinne des § 1 Absatz 3 Satz 2 Kommunalprüfungsgesetz M-V eingeräumt werden. Diesem Ausschuss haben alle Mitgliedsgemeinden die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung übertragen. Somit ist dieser Ausschuss sowohl für das Amt als auch für sämtliche Mitgliedsgemeinden zuständig. Eine hauptamtliche Unterstützung ist unverzichtbar.

Am 17. Juni 2020 beschloss der Amtsausschuss des Amtes Crivitz, den bisherigen Rechnungsprüfer zum hauptamtlichen Rechnungsprüfer zu ernennen. Eine besondere Stellung innerhalb des Amtes hätte lt. Prüfgesetz aber nur ein Rechnungsprüfungsamt. Diese Regelungen zu einem hauptamtlichen Rechnungsprüfer in Gemeinden sind für Ämter nicht anwendbar. Ein Rechnungsprüfungsamt wiederum muss aus mindestens  zwei Bediensteten (1Leiter u.1 Prüfer) bestehen. Diese Voraussetzungen sind im Amt Crivitz waren aber noch nicht zu diesem Zeitpunkt erfüllt. Geplant wurde deshalb die Einstellung eines weiteren Prüfers. Diese Einstellung erfolgt allerdings nur nach erfolgreicher Gründung einer Verwaltungsgemeinschaft RPA mit benachbarten Ämtern. Es bestand die Möglichkeit, durch Beschluss des Amtsausschusses Herrn Rachau diese besondere Stellung einzuräumen. Er wäre dann als hauptamtlicher Rechnungsprüfer nur noch dem Amtsausschuss verantwortlich. Bei der Beurteilung von Sachverhalten im Rahmen seiner *Prüfungstätigkeit wäre er an Weisungen nicht* gebunden.

Und so beschloss der Amtsausschuss des Amtes Crivitz am 24.02.2021 den Abschluss eines  öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft Rechnungsprüfung mit dem Amt Hagenow-Land.

Finanzielle Auswirkungen: Mehrkosten zusätzliche Stelle EG 9a (0,75 VzÄ): 42.950 EUR; Mehrerträge Erstattung Amt Hagenow-Land: 42.950 EUR; Nicht zuordenbare Kosten gesamtes RPA: 3.000 EUR;   Mehrerträge anteilige Erstattung Amt Hagenow-Land: 1.500 EUR; Kosten Beamtenstelle: 76.350 EUR. Die Kosten für die Beamtenstelle und die verbleibenden anteiligen, nicht zuordenbaren Kosten (1.500 EUR) belasten den Haushalt des Amtes Crivitz auch ohne die Errichtung einer Verwaltungsgemeinschaft.

Hierzu wurde dann das Rechnungsprüfungsamt unmittelbar nach dem 24.02.2021 gegründet und  Mitarbeiter eingestellt, um so *  20 bis 30 *Prüfungen im Jahr zu schaffen.

Das vorrangige Ziel bestand darin die Jahresabschlüsse im Amtsbereich Crivitz endlich voranzubringen um den Verzug an Prüfungen  abzuarbeiten. Im Amt Crivitz sind es 17 Kommunen + 1Schulverband+ 1Amt = 19 und im Bereich Hagenow-Land 20 Jahresabschlüsse (gesamt:39).

Im Fokus stand die Wirtschaftlichkeit in der Kooperation,  kurz gesagt es sollte auch ein *Exportmodell* werden, so berichtete es die SVZ am 25.02.2021. „Ich halte das Pensum, das geschafft werden muss, für machbar. Vieles lässt sich mittlerweile digital einsehen und auch prüfen“, erklärte Michael Rachau. ( Svz: 25.02.2021)

Das Ergebnis nach einem Jahre!

Nach fast einem  Jahr ist fällt das Resultat eher *ernüchternd* aus für das Amt Crivitz! Der Erfüllungsstand der *aufgestellten, geprüften und beschlossen* Jahresabschlüsse ist im Jahr 2015=94,7%, 2016=94,7%,2017=63,2% , 2018 =42,1%,2019=21,1% ,2020=0%!  

So müssen dann jedoch bis spätestens zum 31.12.2022 alle  Jahresabschlüsse bis einschließlich 2021 nach dem Gesetz aufgestellt und festgestellt sein. Das sind insgesamt noch 73 Prüfungen bis 31.12.2021. Aktuell fehlen genau 54 Abschlüsse (ohne 2021) !                         

Auffällig ist das die Gemeinde Leezen, Gemeinde Bülow, Gemeinde Demen, Gemeinde Dobin am See, Gemeinde Raben Steinfeld und die Gemeinde Tramm nur einen aufgestellten und festgestellten Jahresabschluss von 2012 bis 2016 besitzen und die Gemeinde Pinnow nur bis 2014??

Seltsames: Im Haushalt 2021 der Gemeinde Pinnow welcher am 23.02.2021 beschlossen wurde, ist festgestellt:

 “ Für die Gemeinde Pinnow liegen die Jahresabschlüsse nur bis zum Jahr 2014 vor. Für die Darstellung der Entwicklung basieren die Daten dieser Jahre auf Rechnungsergebnisse, für alle *weiteren Jahre * wurden die *vorläufigen Rechnungsergebnisse*bzw. die Planungsdaten angenommen.

Im Haushalt 2022 der Gemeinde Pinnow welcher am 24.01.2022 beschlossen wurde, wird allerdings neu festgestellt:

Für die Gemeinde Pinnow liegen die Jahresabschlüsse bis zum Jahr 2017 vor? Für die Darstellung der Entwicklung basieren die Daten dieser Jahre auf Rechnungsergebnisse, für alle weiteren Jahre wurden die *vorläufigen Rechnungsergebnisse*bzw. die Planungsdaten angenommen?

Die Jahresabschlüsse der Jahre 2015,2016,2017 sind aber *nicht* im Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz besprochen worden seit dem 23.02.2021, auch sind *keine* Jahresabschlüsse der Jahre 2015,2016,2017 öffentlich *festgestellt* (beschlossen worden) in der Gemeinde? Es wird immer nur im vorliegenden Haushalt 2022 von einem *voraussichtlichen Ergebnissen* gesprochen?

Hingegen können die Kommunen Banzkow, Barnin, Cambs und Plate einen aufgestellten und festgestellten Jahresabschluss von 2012 bis 2017 aufweisen und die GemeindenFriedrichsruhe, Gneven, Zapel und Amt Crivitz selbst bereits  von 2012 bis 2018.

Und die Gemeinde Langen Brütz, Gemeinde Sukow, Stadt Crivitz  und der Schulverband  Sukow haben sogar schon einen aufgestellten und festgestellten Jahresabschluss von 2012 bis 2019.

Insgesamt ist die Aktualität im Jahr 2022  der vorliegenden Jahresabschlüsse gesetzeswidrig und verstößt gegen die Haushaltsgrundsätze!

Über Jahre fehlende Jahresabschlüsse sind keine Formalie, sondern ein Verstoß gegen gesetzlich normierte Haushaltsgrundsätze und lassen Zweifel an der geordneten Haushaltswirtschaft der betreffenden Kommunen aufkommen. Diese wiederum ist Voraussetzung für alle gegenwärtigen und zukünftigen Entscheidungen, z. B. bei der Gewährung von Zuwendungen.

Die Kommunalverfassung hat ganz klare Regelungen und FRISTEN!

Der Jahresabschluss ist eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der Finanz- und Haushaltslage und für die Haushaltssteuerung. Daher ist es wichtig, dass er rechtzeitig – spätestens bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres – vorliegt. Gemäß KV M-V vom 13. Juli 2011 § 60 Jahresabschluss (4) Der Jahresabschluss ist innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Laut§ 60Abs. 4 Kommunalverfassung ist der Jahresabschluss ist innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Das heißt also bis spätestens zum 31.05. des Folgejahres ist dieser aufzustellen und zum 31.12. ist er durch die Stadtvertretung festzustellen. Nach dem neuen Gesetz  müssen alle Abschlüsse einschließlich 2021 bis zum 31.12.2022 aufgestellt und festgestellt sein!  Auch wenn die Fristen der Kommunalverfassung nur für die Aufstellung und Feststellung der Jahresabschlüsse 2019 und 2020 um ein Jahr verlängert wurden, nach dem Gesetz (GS Meckl.-Vorp. Gl.-Nr. 2020 – 12 vom 28.01.2021)  zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie.

Finanzielle Nachhaltigkeit! So müssen dann jedoch bis spätestens zum 31.12.2022 alle  Jahresabschlüsse bis einschließlich 2021 aufgestellt und festgestellt sein durch die Kommunen. Nur durch die Grundlage *aktueller* Jahresabschlüsse lässt sich die  Leistungsfähigkeit und der finanzieller Handlungsspielraum erkennen!

Nach dem vorliegen immer mehr aktueller Jahresabschlüsse verändern sich plötzlich die Liquiden Mittel sprunghaft bei einigen Gemeinden, da man doch noch wesentliche finanzielle  Handlungsspielräume für die kommenden Jahre entdecken konnte. 

Verlässliche Aussagen zur Haushalts- und Finanzlage in den jeweiligen Kommunen sind ohne Jahresabschluss
kaum möglich. Vielmals bilden lediglich fortgeschriebene Planwerte oder kumulative Ergebnisvorträge [z.B. sind auch beschrieben sogenannte *sorgfältig geschätzte Daten, soweit sie nicht errechenbar waren oder entsprechende Orientierungsdaten zugrunde liegen*] die Grundlage für die Beschlussfassung über den Haushaltsplan.

Eine nachhaltige Steuerung der Haushaltswirtschaft, deren Qualität mit der Einführung der Doppik verbessert werden sollte, ist nicht möglich. Die angestrebte erhöhte Transparenz und qualifizierte Informationsbereitstellung wird nicht erreicht. Wichtige Elemente der kommunalen Doppik kommen nicht zur Wirkung.

Fazit: Die Verwendung eingesetzter Steuermittel wird ohne Jahresabschlüsse nicht transparent nachgewiesen.

Der weiter zunehmende Zeitverzug bei der Auf- und Feststellung der Jahresabschlüsse ist inakzeptabel und zwingend abzubauen. Die gesetzlich vorgegebenen Fristen zur Feststellung der Jahresabschlüsse bis zum 31.12.2022 sind einzuhalten. Alle bestehenden möglichen Maßnahmen für eine beschleunigte Erstellung der Jahresabschlüsse sind zu nutzen.

Deshalb ist es notwendig eine genaue Datenbasis zu erarbeiten und dazu muss auch das Rechnungsprüfungsamt seinen Beitrag leisten und mehr Prüfungen vornehmen als bisher, um den VERZUG abzuarbeiten. Nur auf der Basis aktueller Jahresabschlüsse lässt sich die Leistungsfähigkeit und der finanzieller Handlungsspielraum in der Kommune erkennen.  Und nochmals, deshalb ist erforderlich eine verlässliche *geprüfte* Datengrundlage zu erarbeiten für eine nachhaltige Haushaltsplanung 2022/23 in den Kommunen und keine * kumulative Ergebnisvorträge*.

Protokolldienst im Amtsbereich Crivitz! „Die unendliche Geschichte“

27-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./133/8-22

Wiederholter Vorstoß einer Amtsvorsteherin im Amt Crivitz!

Kommunen sollen ihre Sitzungsprotokolle in der Zukunft selber schreiben? Sparpolitik als Resultat aus dem Haushaltsplan 2022 im Amt Crivitz? Wiederholter Vorstoß einer Amtsvorsteherin im Amt Crivitz am 08.12.2021!

Der Amtsausschuss des Amtes Crivitz tagte letztmalig 2021 am 08.12.2021 in Sukow – Einwohner waren nicht anwesend. Es standen wichtige Themen an: die Jahresabschlüsse 2017 /2018 sowie der Haushalt 2022 unter Corona Bedingungen und die finanzielle Entwicklung! Dazu stellte man fest (wie schon berichtet) dass der Ergebnishaushalt ein Defizit von -1.637.300 EUR aufzeigt und der Finanzhaushalt ein Defizit von -1.235.900 EUR. Im Planjahr 2022 entsteht im Amt Crivitz ein Finanzbedarf in Höhe von ca. 5,92 Millionen Euro .Das sind 2,0Mio.€ mehr gegenüber dem Vorjahr (3,12Mio.€ 2021) eine Steigerung um 64% . Dieser wird zum Teil durch die liquiden Mittel gedeckt. Am Ende des Haushaltjahres 2022 sind nur noch 82.266,07€ an liquiden Mitteln vorhanden. Ursache dafür sind ca. 1,0 Mio.€ Steigerung der Personalkosten, ca. 0,9 Mio.€ Sach- und Dienstleistungen und ca. 0,2 Mio.€ sonstige Aufwendungen. Ursache dafür sind ca. 1,0 Mio.€ Steigerung der Personalkosten, ca. 0,9 Mio.€ Sach- und Dienstleistungen und ca. 0,2 Mio.€ sonstige Aufwendungen.

Bereits einen Tag später informierte ein Abgeordneter des Amtsausschuss am 09.12.2021 in seiner Gemeinde über die Themen in der Debatte und über einen heiklen Vorschlag die Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker: „ Herr……….berichtet, dass Frau Brincker im letzten Amtsausschuss erläutert hat, dass durch die Amtsverwaltung nicht mehr alle Sitzungen protokolliert werden können. Hier wird aktuell überlegt, ob ab 2022 nur noch beschließende Ausschüsse protokolliert werden.“(laut Protokoll der Gemeinde).

Ist das der erste Versuch einer Sparpolitik? Vorstoß der Amtsvorsteherin am 08.12.2021!

Seltsames:

Im vorläufigen Protokoll der Sitzung des Amtsausschusses (vorläufig veröffentlicht) steht dazu „nichts“ . Auch im Bericht der Amtsvorsteherin Frau Brincker über wichtige Angelegenheiten des Amtes Crivitz steht dazu nur:…..“ Der Bericht der Amtsvorsteherin sowie die Aufstellung der Auftragsvergaben werden dem Protokoll als Anlage beigefügt.“ Ist er aber nicht! Er ist schlicht und einfach nicht veröffentlicht!

Nun, schaut man sich das gesamte Protokoll an, so könnte man den Eindruck haben, daß es dazu gar keine Diskussion gab? Das angesprochene Thema „Sitzungsprotokolle“ taucht überhaupt nicht auf – so sparsam ist man bereits geworden mit Informationen! Obwohl ausgesagt wird, daß man nicht mehr alle Sitzungen protokollieren kann“!? Warum wohl nicht? Ist das Thema zu heiß? Sind die Kosten zu hoch?

Oder sind das die ersten Auswirkungen auf Sparmaßnahmen aus der seit langem angekündigten Prozessoptimierung, wo Prozesse überprüft und eine Optimierung in Angriff genommen werden soll?

Was sagt die Kommunalverfassung zum Anfertigen von Niederschriften?

§ 29 KV M-V – Sitzungen der Gemeindevertretung (8) Über jede Sitzung der Gemeindevertretung ist eine Niederschrift nach näherer Bestimmung in der Geschäftsordnung anzufertigen. Die Niederschriften über den öffentlichen Teil der Sitzungen sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Die Niederschrift ist Grundlage der Ausführung von Beschlüssen. Mit ihr ist Nachweis darüber zu führen, dass die formellen Voraussetzungen für die Behandlung einer Angelegenheit in der Gemeindevertretung erfüllt waren und mit welchem Ergebnis die Angelegenheit beraten bzw. beschlossen wurde (so genannte Beurkundungsfunktion). Damit es insofern kein Zweifel an dem genauen Wortlaut der Beschlüsse besteht und eine nachträgliche Überprüfung des Sitzungsablaufs, des Vorliegens der Beschlussfähigkeit, der Anträge und der Abstimmungsergebnisse möglich ist, sollte durch die Geschäftsordnung festgelegt werden, wie die Niederschrift in solchen Fällen und generell geregelt werden sollte.

Wird jedoch die Fertigung eines Wortprotokolls gewünscht bzw. beantragt zu einem Tagesordnungspunkt, obwohl die Geschäftsordnung ein solches nicht vorsieht, so muss hier in der Sitzung ein Antrag zur Geschäftsordnung mit dem Ziel gestellt werden, ein Wortprotokoll ab Antragstellung zu führen. Soweit, wird ab diesem Zeitpunkt entsprechend verfahren. Dann ist auch den Mitgliedern der Gemeindevertretung ab diesem Zeitpunkt klar, dass eine Protokollierung geschieht und kann somit im Rahmen der folgenden Wortbeiträge berücksichtigt werde.

In den einzelnen Kommunen des Amtes Crivitz gibt es keine einheitliche Regelung zu den Anfertigungen von Niederschriften, weil die Kommunale Selbstverwaltung eine wesentliche Grundlage des demokratischen Staates ist. So bestimmen die Kommunen selbst in ihrer Geschäftsordnung, wie sie die Niederschriften (Beschluss- oder Wortprotokoll) zu ihren Sitzungen anfertigen. Eine Mindestanforderung ist in den Kommentierungen zur Kommunalverfassung beschrieben.

Welche Debatten gab es zum Sitzungsdienst des Amtes seit 2014?

Seit der unmittelbaren Gründung des Amtes wurde dieses Thema mehrfach besprochen. Man hat schon frühzeitig erkannt, dass man mit der Protokollführung durch die Mitarbeiter vom Amt Crivitz sparsamer umgehen muss und Sie für andere Aufgaben im Haus nicht zur Verfügung stehen.

So wurde schon damals der Gedanke geboren, dass die beratenden Ausschüsse ohne den Sitzungsdienst auskommen sollten und die Protokolle mit eigenen Kräften erstellen könnten.

Im Jahr 2016 überlegte man sogar eine neue Sonderumlage für die Kommunen zu berechnen, da die Personalkosten durch den Sitzungsdienst erheblich stiegen. Diese Sonderumlage wurde aber von der Rechtsaufsichtsbehörde abgelehnt. Seit dieser Zeit versucht man im Amtsausschuss Mehrheiten zu finden, den Protokolldienst des Amtes freiwillig auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Aber 2021 sind die Kosten weiter immens gestiegen. Die Statistiken über die Kosten und ein Ranking des Verbrauchs wurde dazu erstellt.

– 21.10.2015 –„Es wird festgestellt, dass die Praxis der Protokollführung in den Fachausschüssen sehr unterschiedlich ist. Überwiegend werden Mitarbeiter der Amtsverwaltung in Anspruch genommen. In einigen wenigen Fachausschüssen erfolgt die Protokollführung in Eigenregie. Auch wenn ein Anspruch auf Bereitstellung eines Protokollanten aus der Amtsverwaltung besteht, sollte dennoch sparsam damit umgegangen werden.“

– 14.12.2016 – „Im 2014 befasste sich der Amtsausschuss mit der Festlegung von Kontingenten für den Sitzungsdienst und mit der Berechnung von Sonderumlagen. Nach einem Hinweis der Rechtsaufsichtsbehörde wurde ein entsprechender Beschluss hierzu wieder aufgehoben. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Statistik zu führen.“

– 13.12.2017- „Herr Zapf verweist auf die Vielzahl von Stunden, die Mitarbeiter der Verwaltung am Sitzungsdienst teilnehmen und damit für andere Aufgaben im Haus nicht zur Verfügung stehen und bittet noch einmal zu überdenken, ob die Kommunen sich im Bereich der beratenden Ausschüsse wirklich des Sitzungsdienstes aus dem Amt bedienen müssen oder die Protokolle mit eigenen Kräften erstellen könnten.“

– 12.12.2018- Herr Zapf übergibt den Amtsausschussmitgliedern eine Gegenüberstellung der Anteile der einzelnen Gemeinden an der Amtsumlage und des Anteils am Protokolldienst.

Warum ist das eigentlich so eine unendliche Geschichte?

Einzig die Stadt Crivitz wehrt sich seit 2015 erbittert gegen den Vorschlag, daß die beratenden Ausschüsse ohne den Sitzungsdienst auskommen sollten und die Protokolle mit eigenen Kräften zu erstellen. Aus dem Vorsitz des damaligen Kulturausschuss 2016 kam sogar das Argument, daß man nicht zwei Dinge gleichzeitig tun kann, die Sitzung führen und gleichzeitig protokollieren. So verbissen wehrte man sich gegen Veränderungen!

In der Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Crivitz vom 12.12.2018 – IV AA 539/18 Statistik Sitzungsdienst für den Zeitraum Juli 2017 – Juni 2018 führte Frau Brusch Gamm an:

Frau Brusch-Gamm findet es nicht den richtigen Weg, jedes Mal wieder über den Protokolldienst zu reden. Der Sitzungsdienst gehöre zur ehrenamtlichen Tätigkeit dazu. Sie nimmt diese Informationsvorlage zur Kenntnis.

„ Für Herrn Zapf fängt es beim Sitzungsdienst an, denn es gibt Beschwerden, dass die Mitarbeiter ihre Arbeit nicht schaffen.“

Laut der letzten veröffentlichen Statistik am 12.12.2018 über die Sitzungsstunden im Zeitraum vom 01.07.2017 bis 30.06.2018, ist hier die Stadt Crivitz *Spitzenreiter*in der Inanspruchnahme der Protokolldienste des Amtes Crivitz!

  1. Stadt Crivitz

Anzahl der Sitzungen =75 / Sitzungsdauer= 162h:08‘:00‘‘/ Protokolldienst = 140h:18‘:00‘‘

  • Amt Crivitz

Anzahl der Sitzungen =46 / Sitzungsdauer= 62h:47‘:00‘‘ / Protokolldienst = 62h:47‘:00‘‘

  • Gemeinde Banzkow

Anzahl der Sitzungen =44 / Sitzungsdauer= 67h:30‘:00‘‘/ Protokolldienst = 67h:30‘:00‘‘

  • Gemeinde Plate

Anzahl der Sitzungen =40/ Sitzungsdauer= 68h:50‘:00‘‘/ Protokolldienst = 68h:50‘:00‘‘

Die Vor- und Nachbereitungszeiten durch den Sitzungsdienst/Protokollanten sind nicht erhalten.

Rechnet man die gesamten Stunden aller Kommunen zusammen so wurde vom Protolldienst des Amtes im Zeitraum vom 01.07.2017 bis 30.06.2018 = ca. 623h Protokolldienst geleistet. Das entspricht einer Arbeitszeit von rund 78 Arbeitstagen/ also ca. 3 Monate und 15 Tage!

Eine Statistik zu diesem Thema gab es seit dem 12.12.2018 nicht mehr im Amtsausschuss und wurde auch nicht veröffentlicht!

Die Stadt Crivitz wehrte sich vehement gegen eine Reduzierung des Protokolldienstes vom Amt und ist der Hauptverursacher der angefallenen hohen Kosten. Diese Haltung der Stadt ist unverständlich für uns als CDU, wie man sich so gegen Verbesserungen wehren kann.

Welche Initiative gab es nach dem 12.12.2018 und Veröffentlichungen und Reaktionen dazu?

Ein Tagesordnungspunkt zu Thema * Sitzungsdienst* gab es im Amtsausschuss seit dem 12.12.2018 nicht mehr und wurde auch nicht in der neuen Legislaturperiode aufgenommen! Umso erstaunlicher ist eine Initiative zu bewerten, welche aus einer Haushaltsdebatte Ende 2019 zum Haushalt 2020 entstand!

Welche Initiative gab es nach dem 12.12.2018 und Veröffentlichungen und Reaktionen dazu?

Ein Tagesordnungspunkt zu Thema * Sitzungsdienst* gab es im Amtsausschuss seit dem 12.12.2018 nicht mehr und wurde auch nicht in der neuen Legislaturperiode aufgenommen! Umso erstaunlicher ist eine Initiative zu bewerten, welche aus einer Haushaltsdebatte Ende 2019 zum Haushalt 2020 entstand!

So wollten schon einige Gemeinden 2020 selbst die Protokolle schreiben, so berichtetet jedenfalls die SVZ!? „Gemeinden sparen beim Personal“ – Abgeordnete schreiben Sitzungsprotokolle selbst- von Katja Müller SVZ 19. Februar 2020, 18:30 Uhr…Viele Termine. Viel Arbeit. Jetzt ziehen Amt und Bürgermeister die Reißleine.

Denn nur wenige Tage im Kalender sind ohne einen Versammlungsvermerk. Die Sitzungsdichte in den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Crivitz ist hoch. „Wir haben das Signal des Amtes verstanden, dass der Sitzungsdienst überlastet ist. Es häufen sich die Stunden, in denen die Kollegen für uns Protokolle schreiben“, erklärt Raben Steinfelds Bürgermeister Klaus-Dieter Bruns. ….Ab sofort werde die Gemeinde auf diese Dienste verzichten und lediglich bei „schwierigen Angelegenheiten“ auf das Angebot der Verwaltung zurückgreifen. Bereits zwei Sitzungen ohne Protokollantin vom Amt Auch in der Gemeinde Dobin am See haben sich die Abgeordneten darauf verständigt, den Sitzungsdienst des Amtes lediglich zu nutzen, wenn „umfangreiche Themen anstehen“, sagt Bürgermeister Andreas Schwarz.Bereits bei der jüngsten Haupt- wie auch Finanzausschusssitzung hat er auf diese Dienstleistung verzichtet. „Da wir uns in allen Gemeinden darauf verständigt haben, nur noch Ergebnisprotokolle zu führen und keine detaillierten Wortprotokolle anzufertigen, ist das auch eine Aufgabe, die die Gemeindevertreter selbst übernehmen können“, erklärte Andreas Schwarz...Bei größeren Sitzungen möchte er jedoch nicht auf die Möglichkeit einer Protokollantin vom Amt verzichten. Ganz ohne die Kompetenz des Amtes geht es nicht In Zapel, so ist sich Bürgermeister Hans-Werner Wandschneider sicher, werde der Sitzungsdienst nicht überstrapaziert.

Wir haben ja nur die normalen Gemeindevertretungen, die maximal sechs Mal im Jahr zusammenkommen, und dann nur den Hauptausschuss.“ Sollte es jedoch eine Hilfe sein und vom Amt gewünscht werden, so der Zapeler,könnte die Kommune auch künftig selbst Protokoll schreiben.

In Plate werden Bürgermeister Ronald Radscheidt und die Gemeindevertreter lediglich bei Sitzungen auf die Protokolldienste des Amtes verzichten, wenn keine Beschlussvorlagen erarbeitet werden müssen.Bei gut 90 Prozent unserer Versammlungen ist das aber der Fall. Dann sind wir auf die Kompetenz der Verwaltung angewiesen“, betont Radscheidt und ergänzt: „Mit unserer Gemeinde liegen wir noch weit unter dem Durchschnitt, was die Beanspruchung des Sitzungsdienstes angeht.“ (SVZ 19. Februar 2020)

Fazit:

Der Vorschlag, daß die beratenden Ausschüsse ohne den Sitzungsdienst auskommen sollten und die Protokolle mit eigenen Kräften erstellen sollten, ist auf jeden Fall *nicht* neu. Er ist auch kein Resultat einer sogenannten *Prozessoptimierung* in der jetzigen Zeit, sondern Resultat seit 2015 von einem langen Bemühen der vorherigen Amtsvorsteherin Frau Isbarn, welche schon frühzeitig auf die Kosten in dieser Problematik im Amtsausschuss hingewiesen hatte und Vorschläge gemacht hat. Die Tatsache Kosten zu sparen ist legitim, auch wenn es beim Sitzungsdienst ist, so ist doch ein Haushaltsplan nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit aufzustellen und auszuführen. Dabei spielen die Klarheit, Wahrheit und Öffentlichkeit eine große Rolle.

Der Grundsatz der Öffentlichkeit spielt dabei eine große Rolle. Das Recht des Bürgers auf Information ist auch eine Bringepflicht für Volksvertreter. Zumal seit 2019 fast alle Informationen vom Amt Crivitz (AMT DER ZUKUNFT!) konsequent digitalisiert wurden – ob es Einladungen-Bekanntmachungen-Sitzungsinhalte-Ausschreibungen…usw.usw. sind……!! Der Bürger sollte auch Debatten/Meinungen sowie kontroverse Diskussionen zu Themen* auch zum Sitzungsdienst* verfolgen und nachlesen können (im digitalen 21Jhrd.!) Nicht kurzgefasste Beschlussprotokolle über Sitzungen, widerspiegeln kontroverse kommunalpolitische Themen, sondern Niederschriften mit einem sinnerkennenden Inhalt über einen Meinungsaustausch!

Nachhaltige Haushaltspolitik?Haushalt 2022 Amt Crivitz-Amt der Zukunft!

25-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./132/7-22

Kuriose Performance zum Haushalt 2022 in der Beratung!

Am 8.Dez.2021 in Sukow legte die Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker des Amtes Crivitz und des Amtsausschusses den Haushalt 2022 vor. Ist der Ergebnishaushalt ausgeglichen, NEIN! Ist das Jahresergebnis ausgeglichen, NEIN!

Der Ergebnishaushalt weist ein Defizit von -1.637.300 EUR aus und der Finanzhaushalt ein Defizit von -1.235.900 EUR. Die stark abgesenkte Amtsumlage in 2021 ( 12%) hat voraussichtlich den gewünschten Effekt und es erfolgte eine Mittelrückführung an die Gemeinden. Zum Ende des Jahres 2021 werden gemäß Planzahlen noch ca.1,5 Millionen Euro liquide Mittel ausgewiesen. Im Planjahr 2022 entsteht im Amt Crivitz ein Finanzbedarf in Höhe von ca. 5,92 Millionen Euro . Das sind 2,0Mio.€ mehr gegenüber dem Vorjahr (3,12Mio.€ 2021) eine Steigerung um 64% . Dieser wird zum Teil durch die liquiden Mittel gedeckt. Am Ende des Haushaltjahres 2022 sind nur noch 82.266,07€ an liquiden Mitteln vorhanden. Es ergibt sich für das Jahr 2022 ein Umlagesatz in Höhe von 20,6806 % der Umlagegrundlagen.

Diskussion

Ursache dafür sind ca. 1,0 Mio.€ Steigerung der Personalkosten, ca. 0,9 Mio.€ Sach- und Dienstleistungen und ca. 0,2 Mio.€ sonstige Aufwendungen. „Der wichtigste Bestandteil sind die Personalkosten. Auf die Feststellung von Herrn Horst Dieter Keding, dass die Mitarbeiterzahl auf 100 gestiegen ist, führt Frau Iris Brincker aus, dass es keine weitere Erhöhung mehr geben soll. Im Bereich der EDV waren Erhöhungen nötig. Es werden bereits jetzt Prozesse überprüft und Optimierungen in Angriff genommen. Dafür sind noch Gespräche zu führen und Vorbereitungen zu treffen. Zu diesen Themen ist eine Klausur vorgesehen.“ so laut vorl. Protokoll

Nun genau genommen sind es mehr, so arbeiten 2022 – 116 Mitarbeiter in der Kernverwaltung in Crivitz incl. Abzubildende (9) und in den nachgeordneten Einrichtungen 20 Mitarbeiter. Insgesamt also 136 damit ! (2021 waren es -Amt Crivitz ca. 106 Mitarbeiter (97 Kernverwaltung in Crivitz + 9 AZUBI in Crivitz) In den nachgeordneten Einrichtungen sind weitere 20 Mitarbeiter tätig) Insgesamt also 126!) Soviel nur zur Klarstellung.

Die angekündigten Prozessoptimierungen sollten eigentlich schon seit dem 28.07.2021 laufen dazu steht im Bericht der Amtsvorsteherin zur Hauptausschusssitzung am 28.07.2021

Inzwischen sind 10 ereignisreiche Wochen vergangen seitdem ich meine Tätigkeit aufgenommen habe. Nach und nach versuche ich Abläufe zu erfragen, um Optimierungsmöglichkeiten zu finden. Das Personal steht nach wie vor im Vordergrund.“ (siehe Bericht ) Und am 24.09.2021 steht im Crivitzer Amtsboten dazu beim Interview mit Frau Brincker: „Welche Aufgaben fordern Sie derzeit am meisten? Antwort: “ PERSONAL; ORGANISATION; PERSONAL“ (Seite 5) Also alles seit über 6 Monaten bekannt und in Arbeit ?

Weiter heißt es im Protokoll dazu:Für Herrn Ronald Radscheidt kann die Prozessoptimierung nur dazu führen, dass die Zahl wieder unterschritten wird. Einsparungen müssen erkennbar sein und die Qualität der Leistung erhalten bleiben. Er sieht die Anzahl der VZÄ kritisch“ laut vorl. Protokoll.

Nun, wenn man sich die Entwicklung der Personalkosten ansieht: 2021 = 5.842.900,00€ und 2022= 6.98.300,00€ so kann man diese Klarstellung von dem Bürgermeister von Plate verstehen und unterstützen! Laut Plan 2022 sind die gesamten Personalkosten seit gegenüber dem Vorjahr um 19,5% gestiegen! Zumal noch hinzu kommt die Anpassung entsprechend § 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD) vom 13.September 2005, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 18 vom 25.Oktober 2020, beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ab dem 01.Januar 2022 durchschnittlich nur noch 39,50 Wochenstunden und ab dem 01.Januar 2023 39 Wochenstunden. Im Jahr 2023 stehen neue Verhandlungen ebenfalls an. In der Diskussion zum Haushalt wurde weiter ausgeführt, dass ein Defizit von 0,7 Mio. € entdeckt wurde als Fehlbuchung. Mit der Erkärung:

Allerdings ist noch für die Grundschule Cambs ein Defizit in Höhe von 711T€ ausgewiesen. Dieser Betrag würde bei Richtigstellung noch dazu kommen.“ ( lt. vorläufigem Protokoll )

Darüber hinaus wollte man dann die liquiden Mittel abschmelzen um die Amtsumlage deutlich zu senken so um die ca. 18,0%!?. Frau Funk stellt den Antrag: „die liquiden Mittel in voller Höhe abzuschmelzen und damit die Amtsumlage zu senken.“…..Frau Banner erläutert: „dass bei Bereinigung des Defizites der Grundschule Cambs, die Amtsumlage ca. 18% betragen könnte.“ (lt. vorl . Protokoll)

Kuriosum:

Der Haushaltsplan 2022 wurde beschlossen mit Änderungen. Ein Nachtragshaushaushalt hielt man für nicht erforderlich. So gab es Auskünfte vom Bürgermeister aus Barnin am 15.12.2021 die Amtsumlage liege bei ca. 18,4%.Im vorläufigen Protokoll des Amtsausschusses (erschienen am 17.01.2022) wird berichtet von ca. 18,0% und zuletzt erschien in 5 Kommunen im Haushaltsplan 2022 – „ die Amtsumlage beträgt 16,8846% ??

Fazit:

Die Amtsumlage ist bis heute nicht genau bekannt und genaue Zahlen sind dazu auch nicht veröffentlicht! Ist es wirklich so, dass dazu kein Nachtragshaushalt beschlossen werden muss? Und nur durch eine Ankündigung seit 6 Monaten von der Prozessoptimierungen kann man dieses Wachstum der Kosten auch nicht aufhalten??? Ist diese gesamte Kostenentwicklung – wirklich eine Nachhaltige Haushaltspolitik?

Kapitel 6.5 Energie (Windenergie) Crivitz mit keiner eigenen Stellungnahme!

08.Nov.-21/P-headli.-cont.-red./115/65-21

Der Kessel um Crivitz

Nun dürften die Argumente nicht neu sein, so sind sie doch aber jeden falls im Vorfeld schon geprüft worden durch den regionalen Planungsverband. Die Argumente von Crivitz, das der Rotor mehr als 1/3 aus dem Windeignungsgebiet herausragt und die 1000m Abstand zu nächsten Wohnbebauung nicht eingehalten werden, war auch schon vom Planungsbüro zu höheren zum sog. Energiepark-Nr.15, sind haltlos und schon jetzt rechtlich überarbeitet.  Auch das Thema der Umfassung wurde im Planungsverband umfassend geprüft und gerade auf Wunsch von Herrn Andreas Sturm (Vertreter Verbandsversammlung beim Planungsverband) besonders untersucht. Das Ergebnis war, die Planung entspricht den Erfordernissen (siehe Umfassungsgutachten). Zu den 2,5 Km Abständen hat sich ebenfalls der Planungsverband beschäftigt und genau geprüft- Antwort:

„Diese Überprüfung hat stattgefunden. Für eine Erweiterung oder Verringerung des Abstandes besteht kein Anlass.“ Frau Gabler, Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg. SVZ vom 23.05.2021

Also viel kann durch diese Stellungnahme an der Kreterin oder Planungen nicht geändert werden! Interessant ist nur, dass der Amtsausschuss überhaupt nicht auf der Natur und Artenschutz eingegangen ist. Fehlen da etwa Angaben und Untersuchungen? Und zum anderen ist man überhaupt nicht in der Stellungnahme auf die neu ausgewiesenen POTENTIALFLÄCHEN bzw. Suchräume eingegangen, denn diese sind entweder als nächste in der Planung oder sind die klassischen Ersatzflächen!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 25.10.2021 zur Diskussion steht!

Der Amtsausschuss des Amtes Crivitz beschließt im Rahmen der dritten Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg die folgende Stellungnahme abzugeben.

 Das Gutachten zur „Umfassung von Ortschaften durch Windenergieanlagen“ (Januar 2013; Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Umwelt MV), auf welches unmittelbar Bezug genommen wird, fehlt in den Auslegungsunterlagen. Die erarbeitete Dokumentation der Potentialflächenanalyse und die damit deutlich verbesserte Nachvollziehbarkeit der Ausweisung der WEG wird grundsätzlich begrüßt. Da diese bereits unmittelbare Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung haben, sollen diese zur besseren Übersicht in ihrer Gesamtheit für das Plangebiet dargestellt werden.

Es wird in der Teilfortschreibung von einer durchschnittlichen Anlagenhöhe von 200 m als Referenzanlage ausgegangen. Um eine zukunftsorientierte Planung zu erreichen, muss mindestens die durchschnittliche Höhe der derzeitig beantragten Anlagen der in der Planungsregion WM im Rahmen der Teilfortschreibung für die Planung herangezogen werden. Gebiete, die nach BauNVO dem Wohnen, der Erholung, dem Tourismus und der Gesundheit dienen 400 m/600 m

Die Abstände der geplanten Windeignungsgebiete zu Gebieten zum Wohnen, der Erholung, dem Tourismus und der Gesundheit, sind auf die Nutzungen nach der BauNVO bezogen. Als Datenbasis werden die ALKIS-Daten sowie die rechtskräftigen Bebauungspläne etc. herangezogen. In der vorliegenden Planung werden die Gebiete, die in den gemeindlichen Flächennutzungsplänen für diese Nutzungen vorbereitet wurden, somit nicht berücksichtigt, ebenso wie Bauplätze im Innenbereich, die sich am Rand der Ortschaften befinden. Ein vorsorgeorientierter Ansatz muss auch die Bereiche berücksichtigen, die bereits planerisch für eine der beschriebenen Nutzungen im F-Plan vorbereitet oder in einer gemeindlichen Satzung festgesetzt sind. Der beabsichtigten gemeindlichen Entwicklung wird damit im Bereich der betroffenen überplanten Flächen direkt entgegengewirkt. Auch in der Erläuterung des Abstandskriteriums wird von Abständen zu Siedlungsbereichen und zu Gebieten nach BauNVO geschrieben, angewendet wird das Abstandskriterium auf Einzelgebäude, wie dies erst in der späteren Genehmigungsplanung zur Bewertung der Immissionen erforderlich ist.

In aktuellen Antragsverfahren hat sich gezeigt, dass die Antragsteller sich hinsichtlich der Abstandsgegebenheiten im Genehmigungsverfahren unreflektiert nach der vom Regionalen Planungsverband erarbeiteten Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen richten. So befindet sich der Anlagenstandort mit dem Mast im Windeignungsgebiet und der Rotor ragt der Rotor mehr als 1/3 aus dem Windeignungsgebiet heraus. Der Abstand von 1.000 m zur Wohnbebauung, gemessen vom Mast bis zu den festgesetzten Bauflächen, die inzwischen bereits zum Teil bebaut sind, wird unterschritten.

Da die Ausweisung der Konzentrationsflächen trotz der gegebenen Kleinmaßstäbigkeit so weitreichende Folgen hat, wird die tatsächliche Heranziehung der Gebietsgrenzen nach BauNVO gefordert, die eine bessere Vorsorge bieten würde. Nur dort wo keine Darstellungen im F-Plan oder Festsetzungen in einer baurechtlichen Satzung erfolgt sind, muss die Heranziehung der ALKIS-Daten mit den Einzelhäusern erfolgen. Die Planungen der Gemeinden werden damit nicht betroffen und die Rechtspositionen von Grundstückseigentümern bleiben gewahrt. Der Kleinmaßstäbigkeit der Planung und dem Vorsorgeansatz wird so auch deutlich besser entsprochen.

Vermeidung erheblich beeinträchtigender Umfassung von Ortschaften. Bei der Anwendung des Kriteriums soll geprüft werden, ob auch die rechtskräftigen Bauleitpläne mit ihren Gebietsdarstellungen und -ausweisungen sowie die Innenbereichssatzungen der Gemeinden, wie berücksichtigt werden.

In der Einzelfallabwägung zur Umfassung der Ortschaften werden Standorte von Windenergieanlagen außer Betracht gelassen, die noch länger betrieben werden als die Hälfte des Planungszeitraums. Dahingehend ist in der Einzelfallabwägung eine Überprüfung zur tatsächlichen Betriebsdauer der Anlagen durchzuführen. Die rechnergestützte Ermittlung der geometrischen Siedlungsmittelpunkte ist für die Ortslagen anscheinend nicht gleichförmig erfolgt. In den Darstellungen der Dokumentation der Potentialflächenanalyse scheint nicht immer vom geometrischen Siedlungsmittelpunkt ausgegangen worden zu sein. Mindestabstand 2.500 m zu neu geplanten Windeignungsgebieten oder bestehenden Windparks

In Bezug auf die Abwägung der Einzelfallentscheidungen bei der Anwendung des Kriteriums 2.500 m-Mindestabstand, sind die Restlaufzeit der Windenergieanlagen zu überprüfen. Hier werden Altgebiete nicht entsprechend der textlichen Ausführungen zur Erläuterung des Kriteriums gewürdigt. In dem B-Plan Nr. 1 „Windeignungsgebiet Nr. 17 Bülow-Prestin“ der Gemeinde Bülow wurden drei Windenergieanlagen beantragt und im Jahr 2017 zwei Anlagen errichtet, die Errichtung weiterer WEA ist aufgrund des rechtskräftige B-Plans weiterhin zulässig. Der Grund zur Ausweisung des WEG Runow, nach der Einzelfallabwägung des 2,5 km Abstandskriteriums zwischen zwei Windeignungsgebieten entspricht somit nicht den in der Teilfortschreibung genannten Bedingungen. Es handelt sich zum einen um einen rechtskräftigen Bebauungsplan und zum anderen erfolgt der Anlagenabbau aufgrund der Restlaufzeit nicht vor Ablauf der Hälfte des Planungszeitraumes. Hier ist die Abwägung der Einzelfallentscheidung anzupassen.


Abstimmungsergebnis:

25Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

4 Enthaltungen

Das Kies-und Kiessande Abbaugebiet rund um Basthorst?

19.Okt.-21/P-headli.-cont.-red./109/58-21

Aufmerksam zu diesem Thema wurde am 08.07. 2021 gemacht im Internet als ein Artikel des Schaukastens von Anna Schade veröffentlicht wurde in welcher die BVVG ein Interessenbekundungsverfahren gestartet hatte. Die BVVG Berlin ruft seit Juli 2021 zur Bekundung von Kaufinteresse an dem Bodenschatz von Kies und Kiessande in Basthorst auf, eine einer Fläche von ca. 340 ha. Davon ist die BVVG auch Eigentümerin von etwa 160 ha die großen Teile des Bergwerksfeldes überdecken. Die Lagerstätte ist eingestuft als höchste Sicherungswürdigkeitsklasse. Die Größe und Ausdehnung des Bergwerkseigentums “Basthorst” für Kiese und Kiessande entspricht der aktuellen Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz. Durch eine fehlende, frühzeitige planerische Einflussnahme der hoheitlich überwiegenden zuständigen Kommune – Stadt Crivitz in diesem Gebiet, durch eine eventuelle Änderung bzw. Erneuerung der Flächennutzungsplanung für den Ortsteil (siehe Beschluss vom Stadt Crivitz- 28.08.2014), ist eine jetzige Einflussnahme auf den Abbau des Bodenschatzes nur noch begrenzt möglich.

Bei dem aufrechterhaltenen alten Bergwerkseigentum gemäß § 151 BbergG handelt es sich um eine Bergbauberechtigung im Sinne des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13.08.1980 und seinen aktuellen Fassungen sowie Überleitungsvorschriften. Gemäß der Karte der raumordnerischen Festlegungen des Landesentwicklungsplans M- V 2016 befindet sich das Bergwerkseigentum Basthorst innerhalb von Vorbehaltsgebieten für Tourismus und für Trinkwassersicherung. Vorbehaltsgebiete sind Gebiete, in denen bestimmten raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beizumessen ist (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 ROG). Dieser Grundsatz der Raumordnung wirkt und soll von anderen öffentlichen Stellen bei der Abwägung ihrer Planungen (Abbau von Bodenschätzen oder Errichtung von Windkraftanlagen) und Maßnahmen mit besonderem Gewicht berücksichtigt werden.

Die planerische Erläuterung und deren Darstellung, so wie sie jetzt von der BVVG – Berlin veröffentlicht wurden, entsprechen einer ordnungsgemäßen Darbietung. Eine generelle Abwendung zum Abbau des Bodenschatzes ist somit zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich. Das BBergG unterscheidet die bergbauliche Berechtigung und ihre Ausübung. Die Bergbauberechtigung vermittelt nur eine Rechtsposition, der Unternehmer erhält das Recht, Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen. Unternehmen benötigen zur Ausübung der bergbaulichen Berechtigung, also zum tatsächlichen Abbau von Bodenschätzen einen aufgestellten entsprechenden Betriebsplan und deren Zulassung von der zuständigen Bergbehörde – Stralsund.

Eine mögliche Einflussnahme seitens der Stadt Crivitz zum direkten Abbau des Bodenschatzes ist nur noch sekundär möglich.

In Stellungnahmen der Kommune, bei der Beteiligung als Träger öffentlicher Belang, besteht die Möglichkeit einer Einflussnahme noch auf den Rahmenbetriebsplan und einer Renaturierungsplanung. Eine weiter mögliche Beeinflussung der Kommune kann erfolgen, auf die sich anschließende etwaige Aufschluss- und Renaturierungsplanung des Abbauunternehmens sowie einer eventuellen Nachnutzungskonzeption, wobei der touristische Ansatz der Stadt Crivitz einerseits und andererseits den Flächenbedarf der ansässigen Landwirtschaftsbetriebe unterstützt werden sollte. Nur durch die Anfertigung von fachlichen Expertisen kann eine erfolgreiche Beeinflussung auf den Betriebsplan und die Renaturierungsplanung gelingen. Dazu sind weitere fachspezifische Untersuchungen der Natur und Umweltschutzes im vorgesehenen Abbaugebiet notwendig und das Anfertigen von Gutachten.

Der Kiesabbau im Vorhabens Gebiet beinhalte grundsätzlich einen Konflikt zum Natur- und Landschaftsschutz. Der Aspekt „Landschaftsbild“ habe dabei einen bedeutsamen Stellenwert. Die überplanten Waldflächen im Gebiet sind zu untersuchen und sollten erhalten werden. Es handle sich hierbei um ein dynamisches Ökosystem, das es zu schützen gelte. Es sei wichtig, die mit dem Abbau von Kies und Kiessande verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Belastung der Einwohner durch Immissionen und Verkehr zu minimieren.

Diskussion um Photovontaikanlagen – Ohne Amt geht nichts!

24-Juli-21/P-headli.-cont.-red./101/50-21

Ein wichtiges Thema wird wiedermal ausgesessen! Die LINKE  boykottiert und  die CWG ist tief gespalten!

Kommentar der Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm „ Ich mache nichts ohne mein Fachamt!“ Mit diesem Zitat ist schon fasst das Urteil über diesen Antrag Photovoltaik getroffen worden. Was sich ja später auch noch bestätigen hatte!

Genau diesen Satz sagte die Bürgermeisterin am 25.02.2015…. – nach dem Bekanntwerden der ersten informellen Vorabinformation- als plötzlich das Eignungsgebiet im Ortsteil Wessin auftauchte zum Thema: Windeignungsgebiet 48/16 -….. schon mehrmals! Nur damals ( 2015) hatte Ihr das sog. Fach Amt  bereits am 28.08.2014 geraten “ es ist sinnvoll mit der Planung zu beginnen “ (Flächennutzungsplanung) und das ist sogar protokolliert. Nun wie wir alle wissen ist es nie umgesetzt worden!

Namentliche Abstimmung zum Antrag Photovoltaik- Anlagen – und die Kriterien und Leitlinien im Amt prüfen zu lassen.

Frau Britta Brusch-Gamm Enthaltung

Herr Thomas Bardenhagen:  Ja

Herr Alexander Gamm:  Nein

Herr Eike Glasemann:    Nein

Herr Matthias Güßmann:  Ja

Herr Hans-Jürgen Heine:   Ja

Herr Wilfried Holl:          Ja

Frau Beate Prieske:          Ja

Herr Jens Raulin:            Ja

Frau Karina Reinke:         Ja

Herr Jens Reinke            Ja

Herr Michael Renker:     Enthaltung

Herr Andreas Rüß:          Enthaltung

Frau Beate Werner :         Ja

Abstimmungsergebnis:

9 Ja – Stimmen

2 Nein –Stimmen

3 Enthaltungen 

Fazit: So wie bei dem Thema WINDKRAFT wird man hier alles verschlafen, anstatt zu handeln! Zapel, Fridrichruhe, Pinnow und Banzkow sind hier wesentlich besonnener und schlauer. Diese Kommunen haben bereits gehandelt und ihr kommunales Planungsrecht in Anspruch genommen, bevor es jemand anderes tut!! Die Bürger in diesen Kommunen wissen mit Bestimmtheit wie es funktioniert!

Was war 2019 in Barnin und was passierte jetzt?!

19-Juli-21/P-headli.-cont.-red./98/47-21

Das Gelände des NVP UM (Netzverknüpfungspunkt – Wessin –früher USW ) liegt in der Gemarkung der Gemeinde Barnin!

Bereits am 27.02.2019 ist die WEMAG – Netz GmbH mit dem Ingenieurbüro „ehsah“ mit dem Ziel einen Funkmast von 60m Höhe mit Funkfeststation und Technikcontainer zu errichten auf die Gemeinde Barnin herangetreten. Die Gemeinde Barnin hat sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen und hat eine tiefe Prüfung der Antragsunterlagen vollzogen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnin hat auf ihrer Sitzung am 29.04.2019 beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben an den Barniner Eichen 2 in 19089 Barnin (Flur 1, Flst. 321/2) (BA 190316) [neben dem Umspannwerk] nicht zu erteilen.

Begründung: Die Gemeinde Barnin möchte die naturschutzrechtlichen Vorschriften prüfen lassen und die Bürgerbeteiligung einwirken lassen. Es soll geprüft werden, um welche öffentlichen Belange es sich hierbei handelt. Nach reger Diskussion wird festgestellt, dass eine Ablehnung nur eine Verzögerung ist. Wenn die Gemeindevertretung jedoch ablehnt, muss die WEMAG neue Vorlagen vorbringen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnin beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben an den Barniner Eichen 2 in 19089 Barnin (Flur 1, Flst. 321/2) (BA 190316) nicht zu erteilen, da im Antrag keine Angaben enthalten sind, wie mit den Beeinträchtigungen der öffentlichen Belange umgegangen wird, so dass eine Zulässigkeit herbei geführt worden ist.

Es müssen wohl doch 2021 neue Unterlagen vorgelegen haben – und wo bleiben die naturschutzrechtlichen Prüfungen der Gemeinde Barnin??? Der Bauantrag BA 190316 wurde in der Gemeinde Barnin seit dem 29.04.2019 ( also vor der letzten Kommunalwahl) nicht mehr diskutiert und öffentlich behandelt!

Aufschluss über den genauen Sachverhalt hierüber kann nur die Spritze der Gemeindevertretung Barnin liefern, diese hüllt sich aber in Schweigen. Von der Gemeinde Barnin war bis jetzt öffentlich nichts zu hören? Auch auf den Gemeindevertretersitzungen nicht. Ein Statement aus der Gemeinde Barnin zum Sachverhalt wäre nicht zu verachten!

Von der Stadtspitze Crivitz und auch von der Führung des Bauausschusses der Stadt Crivitz wurde in der Vergangenheit zwar immer wieder zu anderen Bauangelegenheiten (Funkturm-Wessin) vieles angedeutet aber nie öffentlich gemacht. Das Öffentlichkeitsprinzip in Crivitz umzusetzen ist eben nicht so einfach!

Aber die WEMAG – Netz GmbH baut ??

Fazit:

Nun muss wohl doch der Landkreis das versagte Einvernehmen der Gemeinde Barnin „Ersetzt“ haben ? Anders kann man sich den Bau nicht vorstellen! Von der Gemeinde Barnin war bis jetzt öffentlich nichts zu hören? Von der Stadtspitze Crivitz und auch von der Führung des Bauausschusses der Stadt Crivitz hätte man mehr das Öffentlichkeitsprinzip gewünscht.

Neue Windeignungsgebiete – 26.05.2021

06-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./83/32-21

„Ich gehe davon aus, dass die neue Kulisse als sogenanntes „Ziel in Aufstellung“ herangezogen werden kann.“ ! Karl Schmude –Chef der Gesch.-Stelle Regionalen Planungsverband WM!

Annehmen · Glauben · Meinen ·Mutmaßen

Was man nicht wissen kann, kann halt einfach nicht wahr sein.

Aus Windeignungsgebiet wird WEG- 45/18 wird WEG- 48/21 (Wessin) ! NEU hinzugekommen ist ein Windeignungsgebiet bei RUNOW (Bülow) WEG-52/21.!! und ein Potentialsuchraum bei Goldenbow (Friedrichsruhe) und Bülow.

Warum ist die 48/21 noch so enthalten?

Weil !

1. Über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 15 (Energiepark-Wessin) sowie der sachliche Teilflächennutzungsplan und die Veränderungssperre der Stadt Crivitz –Barnin und Zapel ist keine offizielle Plananzeige angezeigt worden.

Der Aufstellungsbeschluss ist insgesamt nicht als verfestigter Planungsstand zu bewerten. Er wird deshalb nicht berücksichtigt.

2. Es sind keine Belange bekannt, die auf Ebene der Regionalplanung der Ausweisung als Eignungsgebiet für Windenergieanlagen entgegenstehen. Mögliche Prüferfordernisse im Genehmigungsverfahren sind dem Umweltbericht zu entnehmen.

Das ist kommunale Transparenz !

02-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./81/30-21

So sieht Bürgernähe in der Gemeinde Zapel aus, etwas ganz anderes in Crivitz. In der vergangene Woche, als in der Gemeinde Wessin, zu einen ähnlichen Thema, die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde⁉

Präsentation Solarpark der Projektentwicklungsgesellschaft Unigea Solar Projects GmbH

„Herr Wandschneider übergibt Herrn Oliver Frank das Wort und betont deutlich, dass sich es sich heute um eine Präsentation und um keine Beschlussfassung handelt. Herr Frank stellt seine Firma Unigea Solar Projects GmbH und das Projekt in Zapel Dorf vor. Hierzu verteilt er auch einen Prospekt. Nach einer 15 minütigen Präsentation erhalten die anwesenden Einwohner die Möglichkeit Fragen an Herrn Frank zu richten. Dies wird rege angenommen.“ Aus dem Protokoll vom 08.06.2021

Partizipation und Bürgernähe sehen anders aus!!

17-Mai-21/P-headli.-cont.-red./80/29-21

Werbeveranstaltung in WESSIN einer SOLAR – Projektierungsgesellschaft – NICHT öffentliche Sitzung am 18.05.2021 von Umwelt-und Bauausschuss Crivitz und Ortsteilvertretung Wessin.

Was ist passiert! Der Umweltausschuss wurde am 06.04.2021 aufgefordert eine Empfehlung zum Vorhaben der Photovoltaikanlage zwischen Wessin und Radepohl zu erarbeiten. Die Größe der Anlage beträgt 50 ha. Um eine fachgerechte Empfehlung an die Stadtvertretung zu geben, fand eine „Vor Ort“ – Besichtigung der in Anspruch zu nehmenden Fläche am 14.04.2021 statt. Drei Fragen waren dabei zu beantworten

1. Wie ist die Raumverträglichkeit zu beurteilen?

2. Ist die Anlage mit dem Natur- und Umweltschutz sowie dem Tourismus verträglich?

3. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat die Flächeninanspruchnahme?

Wo liegt das Gebiet?

Die Fläche verläuft entlang der B392 ab dem Gehöft Froh bis hin zum Feldweg in Richtung ehem. Mülldeponie und weiter in Richtung des Forstortes „Mordkuhle“, s. dazu auch die Luftbildaufnahme. In unmittelbarer Nähe in westlicher Richtung entsteht der Windpark mit etwa 20 Windrädern, gleich daran schließt sich das Umspannwerk an. In östlicher Richtung der Anlage liegt die Windkraftanlage bei Kladrum. In südwestlicher Richtung von Wessin verläuft die 380 kV – Leitung und einer davor noch zu errichtenden 110 kV – Leitung. Weiterhin sind 1-2 Funktürme in südwestlicher Richtung von Wessin angedacht.

Was war das Ergebnis der fachgerechten Empfehlung?

In seiner Abschließenden schriftlichen Stellungnahme auf seiner Sitzung am 20.04.2021 empfahl der Umweltausschuss:“Im Ergebnis dieser Betrachtungen lehnt der Umweltausschuss den Bau einer PV-Anlage mit 50 ha auf dieser Fläche ab.“

Wieso?

Raumverträglichkeit: Eine Betrachtung von der Anhöhe am Rande des Waldgebietes der „Mordkuhle“ aus in nördliche Richtung über die B392 hinaus zeigt ein unzerschnittenes Landschaftsbild mit einem offenen und   abwechslungsreichen Baumbestand, Hecken und einzelnen Siedlungen auf.

Amtsumlage Amt Crivitz für 2021!

11-Dez.-20/P-headli.-cont.-red./51/42-20

Die SPITZE des Amtsausschusses [AA] legte am 22.10.2019 den Haushaltsplan[HPL]2020 vor, mit der Maßgabe eine 15 % AU auszuweisen. Obwohl schon bekannt war das ein Jahresabschluss 2019 v.(-) 517.000€ entsteht. Durch die Festsetzung der neuen AU 15% ist ein Defizit von(-) 597. 753 € entstanden und diese Finanzlücke des Amtes war nicht gedeckt.

Darum wurde eine ENTNAHME aus den liquiden Mittel beschlossen. In der Diskussion war man sich nicht sofort einig – und man entschied sich für eine „PROBIER-AKTION“ 2020. Gesagt, so getan! Und durch die neue Gemeindehaushaltsverordnung konnte man gem.§ 16 GemHVO i.V.m. § 62 Absatz 2 auch noch einen umjubelten Haushaltsausgleich darstellen.

Der Vorteil:

Die Gemeinden brauchen weniger Geld in die allg. AU einzahlen und sparen. SUPER !!!!

Der Nachteil:

Die liquiden Mittel und das EK reduzieren sich. Aber dann kam die rettende Nachricht, die FAG-Mittel v.MV fallen höher aus als erwartet und schon wurde ein Nachtragshaushalt am 26.02.2020 fertiggestellt(14. Tage vor dem „Lockdown“). Das Defizit war bereinigt worden auf nur (-)244.884€ für die Gemeinden.! Na, Geht doch! UND dann war plötzlich CORONA da!

Und nun kommt die aktuelle Lage plus das Ergebnis: Der Jahresabschluss voraussichtlich 2020= (-)1.252.300,00€; u. das Eigenkapital sinkt von 2019(+)5.934.849,92€ auf 2021 (+)3.010.249,92€ somit um (-)49,28%. Toll!

Die liquiden Mittel sinken von (+)3.522.042,7€ auf (+)2.391.542,71€ somit um(-)32,10% und ist bis Ende 2023 aufgebraucht. Erklärung dafür im HPL „Aufgrund der Anpassungen im Gemeindehaus-haltsrecht ist diese Entwicklung unproblematisch, da für den Haushaltsausgleich bei Ämtern lediglich der Finanzhaushalt maßgeblich ist.“ Soviel nur zur Ironie! Sind ja nur Steuergelder!

Fazit:

Also eine problemlose Kostenkalation? „Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wurde.“

1. Personalkosten: 2013=3.856.600€ auf 2020=5.337.100€/+ 38,4%

2. Sach- u. Dienstleistungen: 2013=864.000€ auf 2020= 1.111.200€  /   28,6%

3. Sonst. laufende Auszahlung: 2013= 711.200€ auf 2020=953.300€  / + 34%

Und 2021/22 kommen noch Tariferhöhungen am 01.04.2021: +1,4%, mindestens 50 € und ab dem 01.04.2022: +1,8% hinzu, und vielfältige Höherstufungen in den Eingruppierungen der Mitarbeiter. Hinzu kommt noch die notwendige Errichtung u. Ausstattung eines Rechnungsprüfungsamtes fertigzustellen. Ein HPL 2021 für das Amt CRIVITZ ist bis zum 31.12.20 nicht in Sicht. Schon bei 37% der Gemeinden im Amtsbereich liegt der HPL 2021 vor mit Planung. v.15% AU! Ob nun die Bewahrung der jetzigen AU v. 15% auch in 2021 fortdauert, bleibt OFFEN! Damit würde aber man für 2022 eine AU v. 19,87% riskieren, wie schon in anderen Ämter des LK LUP.

Amtsumlage Amt Crivitz für das Haushaltsjahr 2021!?

06-Dez.-20/P-headli.-cont.-red./47/38-20

Und durch die neue Gemeindehaushaltsverordnung konnte man gem.§ 16 GemHVO i.V.m. § 62 Absatz 2 auch noch einen umjubelten Haushaltsausgleich darstellen.

Die SPITZE des Amtsausschusses [AA] legte am 22.10.2019 den Haushaltsplan[HPL]2020 vor, mit der Maßgabe eine 15 % AU auszuweisen. Obwohl schon bekannt war das ein Jahresabschluss 2019 v.(-) 517.000€ entsteht. Durch die Festsetzung der neuen AU 15% ist ein Defizit von(-) 597. 753 € entstanden und diese Finanzlücke des Amtes war nicht gedeckt. Darum wurde eine ENTNAHME aus den liquiden Mittel beschlossen. In der Diskussion war man sich nicht sofort einig – und man entschied sich für eine „PROBIER-AKTION“ 2020. Gesagt, so getan!

Der Vorteil:

Die Gemeinden brauchen weniger Geld in die allg. AU einzahlen und sparen. SUPER !!!!

Der Nachteil:

Die liquiden Mittel und das EK reduzieren sich. Aber dann kam die rettende Nachricht, die FAG-Mittel v.MV fallen höher aus als erwartet und schon wurde ein Nachtragshaushalt am 26.02.2020 fertiggestellt(14. Tage vor dem „Lockdown“).

Das Defizit war bereinigt worden auf nur (-)244.884€ für die Gemeinden.! Na, Geht doch! UND dann war plötzlich CORONA da!

Und nun kommt die aktuelle Lage plus das Ergebnis:

Der Jahresabschluss voraussichtlich 2020= (-)1.252.300,00€; u. das Eigenkapital sinkt von 2019(+)5.934.849,92€ auf 2021 (+)3.010.249,92€ somit um (-)49,28%. Toll!

Die liquiden Mittel sinken von (+)3.522.042,7€ auf (+)2.391.542,71€ somit um(-)32,10% und ist bis Ende 2023 aufgebraucht. Erklärung dafür im HPL „Aufgrund der Anpassungen im Gemeindehaus-haltsrecht ist diese Entwicklung unproblematisch, da für den Haushaltsausgleich bei Ämtern lediglich der Finanzhaushalt maßgeblich ist.“ Soviel nur zur Ironie! Sind ja nur Steuergelder!

Fazit: Also eine problemlose Kosteneskalation? „Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wurde.“

1. Personalkosten: 2013=3.856.600€ auf 2020=5.337.100€/+ 38,4%

2. Sach- u. Dienstleistungen: 2013=864.000€ auf 2020= 1.111.200€        /  + 28,6%

3. Sonst. laufende Auszahlung: 2013= 711.200€ auf 2020=953.300€      / + 34%

Und 2021/22 kommen noch Tariferhöhungen am 01.04.2021: +1,4%, mindestens 50 € und ab dem 01.04.2022: +1,8% hinzu, und vielfältige Höherstufungen in den Eingruppierungen der Mitarbeiter. Hinzu kommt noch die notwendige Errichtung u. Ausstattung eines Rechnungsprüfungsamtes fertigzustellen. Ein Haushaltsplan 2021 für das Amt CRIVITZ ist bis zum 31.12.20 nicht in Sicht. Schon bei 37% der Gemeinden im Amtsbereich liegt der Haushaltsplan 2021 vor mit der Planung. für eine Amtsumlage von 15% !

Ob nun die Bewahrung der jetzigen Amtsumlage von 15% auch in 2021 fortdauert, bleibt OFFEN! Damit würde aber man für 2022/23 eine Amtsumlage von ca. 19,87% riskieren, wie schon in anderen Ämter des LK LUP.

Ergänzung zur Haushaltsplanung 2021 in Barnin und Zapel am Limit !

05-Dez.-20/P-headli.-cont.-red./46/37-20

Nach einer intensiveren Durchsicht noch mal eine Ergänzung zur Haushaltsplanung 2021 in Barnin und Zapel am Limit Titel: ‼

Unter Sachkontonummer 56 25000 Sachverständigen-, Gerichts- u. ä. Aufwendungen ……BARNIN plant mit 60.000,00€ EURO für 2021 und 600,00 EURO für 2022 (Beschluss soll am 07.12.2020) gefasst werden.ZAPEL plant 56.500,00 EURO für 2021 und 1,500 EURO für 2022 (Beschluss soll am 08.12.2020) gefasst werden.

Crivitz hat im Haushaltsplan 2020.. geplant 81.500,00 EURO und für 2021….. 41.500,00 €!

Bei den Kommunen Zapel und Barnin ist für 2022 nichts mehr möglich an Gelder noch weiter zu planen beide sind am Grenzwert! Wieviel EURO davon nun ausschließlich RECHTSANWALTKOSTEN oder Gerichtskosten sind lässt sich aus dem Konto nicht feststellen!!Wir möchten noch einmal betonen, dass das alles Steuergelder sind !!!! für eine ungewisse Sachlage!!!

Verwaltungsgemeinschaft Amt Crivitz und Amt Hagenow-Land

04-Dez.-20/P-headli.-cont.-red./45/36-20

Amt Crivitz und Amt Hagenow-Land/ Verwaltungsgemeinschaft-Rechnungsprüfung JA oder NEIN? Worum geht es ?

 Am 17. Juni 2020 beschloss der Amtsausschuss[AA] des Amtes Crivitz, den bisherige Rechnungsgsprüfer zum hauptamtlichen Rechnungsprüfers [hRp] zu ernennen.

Eine besondere Stellung innerhalb des Amtes hätte lt. Prüfgesetz aber nur ein Rechnungsprüfungsamt [RPA]. Diese Regelungen zu einem hRp in Gemeinden sind für Ämter nicht anwendbar. Ein RPA wiederum muss aus mindestens zwei Bediensteten (1Leiter u.1 Prüfer) bestehen. Diese Voraussetzungen sind im Amt Crivitz noch nicht erfüllt, deshalb sind weitere Einstellungen geplant. Das kann aber nur gelingen nach einer erfolgreichen Gründung einer Verwaltungsgemeinschaft RPA mit d. Amt Hagenow-Land. ODER?

Seit dem 27.05.2020 debattiert der Hauptausschuss [HA] des AA Crivitz nun darüber u. wiegt ab, hin und her!! Jetzt liegt erneut ein Vertragsentwurf von Hagenow-Land vor.

Welche VORTEILE hätte das RPA für CRIVITZ?

Fachliche Kompetenz beim Personal u. Prüfungen, Kostenteilungen, mögl. Tiefen-und Sonderprüfungen, Unabhängigkeit des Prüfers!

WELCHE HEMMNISSE GIBT ES?

Personalkosten (jährlich- Amt Crivitz 76.350€ (Beamter)u. Amt Hagenow-Land 42.950€ (zus. 1xMA 0,75Vzä); anteilige Kosten (Bürokosten, Reiskosten, Fachliteratur) 3000€ für Crivitz u. 1500€ für Hagenow; wo erfolgen die Prüfungen?; Daten- und Dokumentzugriffe? Anzahl d. zu prüfend. Gemeinden = 37 + 2 Ämter; Kündigungsfrist -Vertrag- nach 4 Jahren (v.1 Jahr); Prüfung v. mind. 10% der Auftragsvergaben.

‼WO LIEGT DIE KNACKNUSS?‼

1.  Erhöhung der Amtsumlage in Amt Crivitz (zZt.15%)

2. Hagenow benötigt nur Hilfe ab dem JA 2018.

3. Ein Beamter und ein MA für 37 Gem. +2 Ämter??

4. Jahresabschlüsse[JA] und deren Erfüllung in: In Crivitz- ausreichend! 2015=94%,    2016=87%,    2017=21%,   2018=0%

In Hagenow- gut ! 2015=100%,  2016=100%,  2017=ca.55%,  2018=0%

Fazit: WER „ A “ SAGT MUSS AUCH „B“ SAGEN!

Der Vorteil überwiegt für eine Verwaltungsgemeinschaft RPA- ein fachlicher Fortschritt für beide Ämter. Wer also einen hpR ernennt, muss Ihm auch MA zur Verfüg. stellen. Bei zu prüfenden 37 Gemeinden ist mindestens ein weiterer Prüfer notwendig.(Urlaub, Krankheit, Schulung). Auch scheint eine 20% Prüfung der Auftragsvergaben als geboten bei den hohen Vergabe-und Bausummen. CRIVITZ sollte seine HAUSAUFGABEN erledigen in den aufzuarbeitenden JA 2015-2017.(letzte Rechenschaft erfolgte am 11.Juni 2018)!

‼Denn ab dem 01.1.2022 müssen alle Jahresabschlüsse von 2015-2020 geprüft vorliegen laut Gesetz!‼

+Generalsanierung im EVITA-Forum Demen+

01-Dez.-20/P-headli.-cont.-red./44/35-20

Gründliche und umfassende Sanierung aller Bereiche 2020/2021. Knapp eine dreiviertel Mio. EUR  wird in das Projekt investiert!

Das Hotel und Bürogebäude wird mit Dämmung versehen, alle Fenster werden ersetzt und es gibt eine neue Fassade. In den Zimmern wird ein neuer Fußboden und Schalldämmung eingebaut. Das der Beginn dieser Investition mit dem Coronavirus Problem zusammen fällt, ist sicherlich Zufall. Es erhält aber gerade in diesen Zeiten Arbeitsplätze in der Region. Die ausführenden Unternehmen kommen aus Crivitz und der näheren Region. Die die erste Etappe der Sanierung der Westseite war bis Mai 2020 abgeschlossen. Das Ende der Generalsanierung war bis  September 2020 geplant. Nun wird sie aber im März 2021 fortgesetzt, da die Gewerke einen kalten Winter befürchten.

Das EVITA-Hotel bietet moderne Doppelzimmer mit Badezimmer und Flachbild-Fernseher und WLAN, im 3 STERNE Standard, Appartements, Doppel –und Familienzimmer. Das riesige Außengelände bietet einen Sportbereich mit Sportplatz, Beachvolleyballanlage, Sporthalle und einem Grill- & Lagerfeuerplatz. Event´s, ob Hochzeit, Jugendweihe, Firmenjubiläum, Trainingslager, Vereinstreffen, Weihnachts- oder Silvesterfeier werden organisiert. Im EVITA-Restaurant erhält man ein ausgewogenes Früh-stücksbuffet, Speisen a‘ la cart, Buffet, Frisches vom Grill, Wild vom regionalen Jäger und Lunch-pakete.  Zurzeit stellt sich das Team auf die neue Corona  Situation ein und bietet zur Abholung ganz NEU „Weihnachten Plan B“ und „Silvesterpakete “an, mit Menü´s für nur 25,00 € /30,00€ pr. Pers., alles was das Herz begehrt. Ein Renner ist das „Samstags Kaffeeklatsch“ Paket zum Abholen! Der Schutz der Gesundheit von Mitarbeitern und die  Einhaltung der festgelegten Schutz-und Hygienekonzepte für die Kunden sowie die  Sicherung der Lieferfähigkeit, das sind die Prioritäten im Jahr 2020.

FAZIT:

Das EVITA-Forum Demen ist eine Initiative der uwm Kulinaria GmbH & Co. KG. Ein Unternehmen mit hoher  Transparenz, Innovationskraft und Liquidität das auch in einer schwierigen konjunkturellen Situation stetig investiert und Arbeitsplätze sichert, obwohl die RAHMENBE-DINGUNGEN in der Kommune DEMEN eine  Herausforderung sind. Es ist digital gut aufgestellt und vernetzt, so dass es schnell auf alle logistischen Herausforderungen der  Kunden reagieren kann. Das Unternehmen agiert in einem hart umkämpftem Marktumfeld, jedoch durch seine flexiblen Angebotssegmente mit hoher Qualität und Leistungskraft ist es regional und überregional bekannt und kann dadurch die gegenwärtige Situation gut kompensieren.

Gemeinde Barnin – Haushaltsplan [HPL] – 2021!

01-Dez.-20/P-headli.-cont.-red./43/34-20

Erstellt auf der Grdlage des Jahresabschlusses [JA]- 2015!

JA 2020 i.d. Gem. Barnin: Ergebnis vsl.- 132.900€  und das Ergebnis im JA 2021 vsl. -271.600€!! „Unter der Erkenntnis“ und Absehbarkeit das  Maßnahmen 2020 „teilweise oder gar nicht  umgesetzt werden“ist „voraussichtlich“[vsl.] nur mit einem Defizit von -78.816,63€ zu rechnen? Trotz Verwendung der Infrastrukturpauschale (68,8 Tsd.€) u. Entnahme d. investiven Mittel (19,5Tsd.€) wird es 2021 bei einem  Defizit von -183.300€ bleiben!!

In der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 d. Gem.  Barnin ein Eigenkapital [EK] von 1.061.653,72 € ausgewiesen. Das EK zum Ende 2021 wird vsl. noch = 712.023,26€ betragen. Eine Abnahme um -32,93% innerhalb 9 Jahren laut HLP. Aber im JA 2015 ist jedoch für die Gem. Barnin noch  von + 37,37 % des EK prognostiziert worden?  Der Bestand der liquiden Mittel Ende 2021 beträgt noch +14.044,90€ u. 2022 nur noch -355€! „Bereits im Planjahr 2022 wird die Gem. Barnin vsl. auf einen Kassenkredit angewiesen sein“. „Zur Abdeckung unterjähriger Liquiditätsengpässe wird für das Haushaltsjahr 2021 ein Kredit zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit von 54.000,00 € veranschlagt“?

Barnin plant 2021 Aufwendungen i.d. Höhe von  =787. 200€ und Erträge von = 515.600 €; ein Defizit von -271.600€? Die Hebesätze für Steu-ern der Gem. Barnin sind in 2020 angehoben worden und liegen derzeit über dem Landesdurchschnitt!

Fazit:

In dem Bericht zum HPL der Gem. Barnin kommt 21x das Wort „voraussichtlich“; 5x „können“ u.  7x“kann“vor. Die JA 2016 u.2017 sind bereits aufgestellt, die Prüfung steht jedoch noch aus??

„Für die Darstellung der Entwicklung basieren die Daten(2016-2017) dieser Jahre auf Rechnungsergebnissen, für alle weiteren Jahre (2018-2020) wurden die vorläufigen Rechnungsergebnisse bzw. die Planungsdaten angenommen.“?? Zum Zeitpunkt der Erstellung des HPL 2021 konnte nicht abgeschätzt werden, ob Rückstellungen im Vorjahr gebildet werden müssen“??

Und was ist mit dem HPL des Amtes 2021 , 15% Amtsumlage für d. Gem. oder mehr? Für die Planung 2021 liegen nur die geprüften JA 2013/ 14/15 vor! Das ist ungesetzlich!! Die tatsächl. Verhältnisse 2020 können ganz andere sein!! Lt. KV-MV § 60 Abs. 4 Ist der JA innerhalb von fünf  Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen! Noch reichen die liquiden Mittel und einige kl. Rücklagen, aber ab 2022 braucht die Gem. Barnin zusätzliche Einnahmen, entweder durch Steuererhöhungen oder durch angestrengtes SPAREN. Denn bei sinkenden Schlüsselzuweisungen und Steuereinnahmen, jetzt trotzdem ein Defizit zu planen, macht die Situation für 2022 nicht besser. Ob Barnin vielleicht durch die geplanten Windräder profitieren könnte?

Gemeinde Bülow+++Haushaltsplan [HPL]+++ 2020/21 auf der Grundlage des Jahresabschluss [JA] 2016!

24-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./41/32-20

Ergebnis des JA – 2016 der Gemeinde Bülow= – 113.732,16 EUR und insgesamt von 2012 bis 2021 = -235.983,04EUR!

In der festgestellten Eröffnungsbilanz der Gemeinde Bülow hat zum 01.01.2012 ein Eigenkapital von 637.890,20 EUR ausgewiesen. Das Eigenkapital zum 31.12.2021 beträgt voraussichtlich nur noch = 486.992,54 EUR laut HPL. Das ist eine Abnahme um ca. 23,66% des Eigenkapitals in 9 Jahren. Der Bestand der liquiden Mittel wird im Planjahr 2021 nur noch 184.067,70 EUR betragen. Die Gemeinde Bülow verzeichnet ab dem Jahr 2000 eine stetige Abnahme der Bevölkerungszahl mit einer kleinen Unterbrechung im Jahr 2004. Von 2000 bis 2019 ist diese um ca. 17 % gesunken.

Das Jahresergebnis 2012= 53.549,40€; 2013= 27.503,13€; 2014 = + 34.954,25€; 2015= 36.228,74€; 2016 =-113.732€,16;2017= +376,14€; 2018 = -18.600,00€; 2019= -10.150,00€; NEU 2020=50.000€ aus HLP Kreis; 2021=850,00€?

Die Gemeinde plant Aufwendungen in 2020 =490.200EUR  und Einnahmen= 440.200 EUR Erträge. Der Bürgermeister senkt seine Repräs-entationskosten von 4.000,00 EUR  in 2020 gegenüber 2021 auf 1.500,00 EUR herab. Die politischen Gremien verbrauchen ca.: 22.800,00 EUR pro Jahr für 2020/2021.Das Vermögen der Gemeinde Bülow besteht zu 84,54 % aus Anlage-vermögen bzw. zu 77,70 % aus Infrastrukturvermögen. Somit ist der überwiegende Teil des gemeindlichen Vermögens in Grundstücken, Gebäuden und Straßen, Wege, Flächen gebunden. Dies ist für den öffentlichen Bereich nicht unüblich.

Fazit: Da aber trotzdem in Bülow keine positiven Ergebnisse erwartet werden können, ist die Gemeinde nicht in der Lage die negativen Ergebnisvorträge aus eigener Kraft abzubauen. Das Eigenkapital wird weiter verzehrt. Man muss aber an dieser Stellen auch sagen das die Gemeinde  noch immer schuldenfrei ist und sie besitz noch eine kleine Rücklage, die bald auf-gebraucht ist. Es ist auch festzustellen, dass das  Feuerwehrhaus ohne jeden fremden Euro in Eigenleistung instandgesetzt wurde. Die Fortschreibung des  Haushaltssicherungskonzeptes ist trotzdem unerlässlich. Die Leistungsfähigkeit von  Bülow ist als dauerhaft weggefallen zu betrachten. Bülow braucht zusätzliche Einnahmen über die Corona Folgen hinaus, da helfen auch keine höheren FAG – Mittel mehr! Sonst droht auch Bülow  eine eventuelle Fusion mit einer anderen Kommune. Ob Bülow vielleicht von ansässigen Investorenkonzepten oder Windrädern profitieren könnte?

++DEWIG – DEMEN´s – Wirtschafts Gewissen !!!!!!!!!!

22-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./40/31-20

+++Packstrecke für Blumenerde!!!!!!!!!! 

Die neuste Investition im Gewerbegebiet von DEMEN ist eine Verpackungsanlage für Blumenerde. Die Aus der Kompostieranlage stammenden Produkte werden mit Torf und anderen Erdprodukten gemischt und dann zu verschiedenen Erden verpackt. Diese finden wir dann wieder in Bau- und Supermärkten. Es sollen jährlich 8 Monate im Jahr in die Millionen gehende Säcke auf 4 Verpackungsstrecken produziert werden. Das ist schon mal eine Hausnummer die dann aus Demen kommt. Gebaut wird die Anlage übrigens von einer holländischen Firma. 

Die Demener Wirtschafts Interessen-gemeinschaft –DEWIG-  ist ein Gremium von Unternehmern die sich in der Region des Amtes Crivitz austauschen und organisieren. Der Austausch findet vor allen Dingen über die Fragen der kommunal-politischen Interessen und Entwicklungen der Region statt. Mit diesem Potenzial könne die Gemeinden, im Interesse eines jeden Bürgers, bei Zusammenarbeit mit Unternehmen eine Menge erreichen. Die Mitglieder der DEWIG haben es sich zum Ziel gesetzt dieses Potenzial den politischen Gremien der Gemeinden bewußt zu mach-en und Vorschläge für deren Nutzung anzubieten. Leistungsfähigkeit der Unternehmen ist nicht Gott gegeben. Es hängt von den Fähigkeiten der einzelnen Unternehmen und von den geschaffenen Rahmenbedin-gungen in der Gemeinden ab.

Fazit: Die DEWIG eine innovative Unternehmer Vereinigung mit Liquidität und  Engagement. Die Mitglieder der DEWIG haben es sich zum Ziel gesetzt dieses Potenzial den politischen Gremien der Gemeinden bewußt zu machen und Vorschläge für deren Nutzung anzubieten. Auf kommunaler Ebene gibt es eine Vielzahl von Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten im Bereich der Bestandspflege.

Viele Standortfaktoren sind zumindest teilweise beeinflussbar. Neben der „Hardware“, wie z.B. Gewerbeflächen oder Infrastrukturanbindung spielen insbesondere die weichen Standortfaktoren, wie Innovationskraft, positives Klima, Servicierung, Lebensqualität, etc. ..eine große Rolle; man sollte es als Gemeinde auch so handhaben.

Teil2- Jahresabschluss 2017- Fridrichsruhe

08-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./31/22-20

Antwort auf eine Anfrage! Nur der lieben Ordnung halber Herr Sturm – für 2019 ist das Jahresergebnis prognostiziert mit -123.600,00 EUR. Steht übrigens in Ihrem Jahresabschluss mit der entsprechenden Vorausschau und am verzehrten Eigenkapital bis 2022 ändert das gar nichts !!!! wir stellen ihnen einen kleinen Ausschnitt zur Verfügung !!!

Teil-1 +++Jahresabschluss 2017- Friedrichsruhe = -35.107,56€

07-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./30/21-20

+++Prognose 2012 bis 2022 Verlust= -684.416,81 € Eigenkapital bis 2041 = vollständig aufgebraucht  !!!

Andreas Sturm, Kreisfraktionsvorsitzer der Linke, ist als Bürgermeister von Friedrichsruhe auch oberster Chef der Gemeindekita und muss sich wie alle anderen auch mit den Problemen durch die Corona-Regeln kämpfen.

Die Gemeinde Friedrichsruhe schließt das Haushaltsjahr 2017 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von – 35.107,56 € ab. Zusammen mit dem Jahresfehlbetrag aus Vorjahren erhöht sich der vorzutragende Fehlbetrag auf – 251.182,22 €. Der Kassenkredit der Gemeinde steigt somit von – 62.760,67 € auf – 78.662,52. Auch in den Folgejahren 2018 bis 2022 wird kein positiver Finanzhaushalt ausgewiesen. Der Kassenkredit steigt bis zum 31.12.2022 auf voraussichtlich 160.000,00€. Die Gemeinde Friedrichsruhe kann seit dem Jahre 2016 ihre Liquidität nur durch die Aufnahme von Kassenkrediten sichern.

Die Gemeinde Friedrichsruhe verfügte bei Einführung der doppischen Haushaltsführung zum 01.01.2012 über ein Eigenkapital in Höhe von 2.252.107,46 €. Bis Ende 2017 nahm  um -291.216,81 € bzw. 12,93 % ab. Bis Ende 2022 nimmt es um insgesamt -684.416,81 € bzw. 30,39 % ab, im Vergleich zum 01.01.2012. Sollte diese Entwicklung anhalten, muss davon ausgegangen werden, dass die Gemeinde Friedrichsruhe im Jahre 2041 ihr Eigenkapital vollständig aufgezehrt hat.

Chancen !!!

Auf dem Gemeindegebiet werden zahlreiche Windkraftanlagen und zwei Biogasanlagen betrieben. Erfahrungsgemäß werfen diese Anlagen in den ersten Jahren nach ihrer Inbetriebnahme keine Gewinne und somit keine Steuern ab. Die Anlagen werden diese Anfangsphase aber bald überwinden und es kann in den nächsten Jahren mit Gewerbesteuern von diesen gerechnet werden. Die möglichen Mehrerträge können allerdings noch nicht beziffert werden.

Fazit: Die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde Friedrichsruhe ist kurz und langfristig als weggefallen zu betrachten. Die Gemeinde ist nicht in der Lage ihr Haushaltsdefizit aus eigener Kraft auszugleichen und verzehrt ihr Eigenkapital. Bei dieser anhaltenden Finanzpolitischen-Strategie ist eine  Fusion mit einer anderen Gemeinde oder Stadt wahrscheinlich  in den nächsten Jahren oder Legislaturperiode   unvermeidbar!!! Eine Aufgabe für die nächste Generation???

Zustimmung zum gemeindlichen Einvernehmen für den Bau einer Kleinbrauerei im OT-Gädebehn, innerhalb von genau 28Tagen in Crivitz!

24-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./26/17-20

Einfach an einer Sitzung des Bauausschusses teilnehmen an dem auch die Bürgermeisterin zu Gast ist und alles geht ganz schnelll!!!

So geschehen, auf der Ortsteilvertretersitzung [OTV] in Gädebehn am 21.09.2020 und im Bauausschuss [BA] der Stadt am 15.10.2020! Wir berichten aus den öffentlichen Vorlagen und Protokollen der Ausschüsse.

In der Einwohnerfragestunde am 21.09.2020 – “ Architekt Albers stellt das Bauvorhaben seines Sohnes zur Teilnutzungsänderung einer vorhandenen Scheune und den Einbau einer Kleinbrauerei im Anwesen Alte Försterei 1 in Gädebehn vor. Die Baugenehmigung wird im Hinblick auf Fördermittel bis 31.10.2020 benötigt. Der BA der Stadt tagt am 15.10.2020, die OTV kann vorher im Wege des Umlaufsverfahrens beschließen.“(Gäste in der Sitzung war Frau Prieske –Vors. des BA der Stadt – und Frau Brusch-Gamm).

Eine OTV kann nur Empfehlungen aussprechen laut KV-MV. Ein schriftlicher Beschluss setzt die Zustimmung aller Eigentümer zum Umlaufverfahren und zur Beschlussvorlage voraus. Gesagt, getan! Am 15.10. 2020 wurde bereits dem Bauvorhaben zugestimmt. Das Projekt ist baulich unumstritten und sicherlich eine Bereicherung für die Region.

Tja und so wurde in Windeseile die TO des BA geändert und das Vorhaben behandelt. Bestimmt wurde er aus wichtigem Grund – wegen den Fördermitteln – noch nachträglich auf die TO gesetzt, weiß natürlich bloß keiner? Auch die Öffentlichkeit konnte dieses Projekt am 15.10.2020 auf der TO nicht entdecken? 

Wir können uns ganz genau noch erinnern, an die im 8 – Monat schwangere Unternehmerin aus Basthorst (übrigens aus den OT- Gädebehn) welche bis Ende des Monats voraussichtlich über 350.000,00€ Fördermittel verlieren wird, weil man ihr gemeindliches Einvernehmen seit mehr als 3 Monaten hemmt und hinauszögert!!!!! Das gemeindliche Einvernehmen wurde vom Landkreis hierzu angefordert gemäß § 36 BauGB und war bis zum 29.09.2020 erforderlich! Bis heute wird Sie hingehalten!!!

Networking - Grundregeln für das berufliche Netzwerk „Beziehungen sind eben das halbe Leben – allseits bekannt ist, dass in der heutigen Zeit Beziehungen und Kontakte wesentliche Faktoren für den persönlichen Erfolg sind.“

+++ACHTUNG Bürgermeister sollen zukünftig immer mitlesen+++

19-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./25/16-20

Bei Anfragen von Stadt-und Gemeindevertreter [Stdtv.u.Gmvt.] und Ausschussvorsitzenden soll jeder Bürgermeister[BÜ] diese zur Kenntnis bekommen und über die Antwortwege entscheiden,  damit kein Anderer oder eine Fraktion ein Information Vorsprung bekommt!

So heißt es in einer Beschlussvorlage des Amtsausschuss[AA] Crivitz zum 28.10.2020!!! Wir berichten aus den öffentlichen Sitzungen, Vorlagen und Protokollen der Ausschüsse.

Wie kam es dazu?

Kritik kam aus der Stadtvertretung Crivitz und den Hauptausschuss[HA] Amt-Crivitz. Während der Sitzung des HA des AA Crivitz am 30.09.2020 und während der Sitzung der Stadtvertretung Crivitz am 12.10.2020 wurde Kritik geübt, dass Anfragen von Stdtv. nicht in einem angemessenen Zeitraum durch das Amt Crivitz beantwortet werden. Nun, wir erinnern uns, die Opposition war auf der Sitzung in Crivitz am 12.10.2020 nicht dabei und im AA Crivitz sitzen überwiegend die Bürgermeister und gewählte Mitglieder aus den Gemeindevertretungen.

Worum geht es?

Bei derartigen Anfragen besteht häufig Unsicherheit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern [Mi] der Verwaltung, da sie die politischen Hintergründe nicht kennen und auch nicht beeinflussen wollen. Aus diesem Grunde sollte der AA Crivitz zum Umgang mit Anfragen eine verbindliche Regelung schaffen. Unabhängig von der gewünschten Transparenz der Verwaltung (Informationsfreiheitsgesetz [IFG]) muss darauf geachtet werden, dass einzelne Fraktionen sowie einzelne Stdtv.u.Gmvt. keinen Informationsvorsprung vor dem BÜ oder der Stadt- bzw. Gemeindevertretung erhalten [Stdtg.u.Gemvtg.].

Wie soll das nun aussehen?

Anfragen von BÜ in Angelegenheiten ihrer Gemeinde und Ausschussvorsitzenden in Angelegenheiten ihres Fachausschusses werden von den Mitarbeitern. des Amtes innerhalb von 14 Tagen beantwortet. Sofern die Frist nicht eingehalten werden kann, erfolgt eine Zwischennachricht gemäß allg.-Dienst u. Verw.-Anweisung. Antworten an die Ausschussvorsitzenden erhält der BÜ zur Kenntnis. Schriftliche Anfragen aller weiterer Stdtv.u.Gmvt. sowie sachkundigen Einwohnern[skE] werden sofort nach Eingang dem BÜ zur Kenntnis gegeben. Der BÜ entscheidet, ob die Antwort-1.- direkt an den Antragsteller ergeht oder -2.-  über den BÜ zu erfolgen hat.

Sämtliche Antworten an Stdtv.u.Gmvt. sowie skE. erhält der BÜ zur Kenntnis. Er unterrichtet gegebenenfalls alle weiteren Stdtv.u.Gmvt.. Mündliche Anfragen der Stdtv.u.Gmvt. werden vom BÜ auf einer Sitzung der Stdtg.u.Gemvtg. mündlich beantwortet. Das Amt arbeitet dem BÜ rechtzeitig vor der Sitzung zu, soweit ihm die Anfragen schriftlich vorliegen oder soweit bekannt sind.

Fazit: Da kommt eine Menge Informationsflut auf jeden BÜ hinzu! Ist es denn immer richtig, dass der BÜ über alles und jede Vorlage Kenntnis haben muss? Kann das ein ehrenamtlicher BÜ vom Zeitaufwand überhaupt alles bewältigen? Und zum Schluss stellt sich die Frage – Wem nützt das? Dem Amt oder der Stadtvertretung von Crivitz oder den Gemeindevertretungen? Oder werden hier Verantwortlichkeiten einfach weggeschoben? Es wird sicherlich eine spannende Diskussion werden am 28.10.2020!

DER STREIT IM AMTSAUSSCHUSS GEHT WEITER

01-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./19/10-20

Nun gibt es doch Streit zwischen den Amtsausschuss Crivitz und der Kommunalaufsicht im LK-LUP aber nur zum Teil! Worum geht es eigentlich den Kommunalpolitikern im Amtsausschuss Crivitz? Fortsetzung des Berichtes vom 27.09.2020 – Amtsausschuss Crivitz

Ursache ist ein unbestimmter Rechtsbegriff die „besondere Dringlichkeit“. Dabei geht es um den §29 Abs.4 KV M-V der die Möglichkeit einer Erweiterung der Tagesordnung in der Sitzung vorsieht, wegen einer besonderen Dringlichkeit. Auch wenn dadurch den Gemeindevertretern die Möglichkeit einer eingehenden Vorbereitung genommen wird und wenn dies der Öffentlichkeit nicht vor der Sitzung bekannt gemacht wird. Als Beweggrund für die Anwendung des o.g. Paragrafen gilt das eine „materielle Voraussetzungen“ vorhanden sein muss, also soll eine derartige Eilbedürftigkeit vorhanden sein (sog. Gefahr im Verzug), dass eine unverzügliche Behandlung durch die Gemeindevertreter notwendig ist, um ein Schaden für die Gemeinde zu verhindern. Tja und dieser unbestimmte Rechtsbegriff ist ebbend gerichtlich voll nachprüfbar. Und den will man jetzt im Amtsausschuss Crivitz durch einen Widerspruch für sich erstreiten!!! Ob das gelingt, da ist man sich selber nicht sicher!

Die restlichen Wahlen will man wohl alle nachholen, aber zu dem eingesetzten Beauftragten möchte man in den Widerspruch gehen!

Fazit: Die Aussicht auf Erfolg in diesem Rechtsstreit, für den Amtssauschuss Crivitz, ist hier gering. Frage, muss dieser Streit sein? Zumal doch der jetzige bestellte Beauftragte des LK – LUP (Herrn Andreas Sturm ) auch gleichzeitig der vorher gewählte ist?

Natürlich fordert der Art. 20 Abs. 3 GG das Gebot einer hinreichenden Bestimmtheit die Gesetze vom Rechtsstaatsprinzip aufzustellen. Dennoch ist der Gesetzgeber deshalb nicht gezwungen, jeweils einen Sachverhalt mit genau erfassbaren Maßstäben zu beschreiben. Im Hinblick auf die Vielschichtigkeit mancher Lebenssachverhalte ist die Benutzung wertausfüllungsbedürftiger Begriffe oftmals unvermeidbar. Die Legislative kann nicht alles REGELN, deshalb gibt es auch ein Ermessen in den Entscheidungen und besagende Einzelfallprüfungen.

Eigentlich haben doch unsere Kommunalpolitiker in der jetzigen Zeit viel dringende Fragen zu klären, wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Diversity verändern unsere Märkte sowie Unternehmen und auch den öffentlichen Raum. Oder geht es hierbei um Grundsatzansichten, dass ebbend die Kommunalaufsicht des LK zu sehr eingreife in die Rechte des Amtsausschusses von Crivitz?

Es gab auch in jüngster Vergangenheit schon ähnliche Rechtstreitigkeiten im Landkreis LUP mit einem Ministerium, wie z.B. bei der Wahl eines Beigeordneten!!!

Amt Crivitz ! Wahl ungültig, Einsatz eines Beauftragten und nun gibt es neuen Streit!

27-Sept.-20/P-headli.-cont.-red./17/8-20

Der Fachdienst Recht und Kommunalaufsicht des Landkreises LUP erklärte am 23.09.2020 die Wahl des 2. Stellvertreters ( Andreas Sturm-BÜ – Friedrichsruhe ), die Wahl des 2. Stellvertreters der Amtsausschussvorsitzenden ( Heinrich-Herrmann Behr –BÜ Tramm) Wahl eines Mitgliedes in den Rechnungsprüfungsausschuss (Wolfried Pätzold BÜ-Langen Brütz) auf der Amtsausschusssitzung vom 28.08.2020 für rechtswidrig und setzte kurzer Hand vorrübergehend einen Beauftragten ein.

War es Unwissenheit, übereilter Gehorsam, Verfahrensfehler oder politisches Kalkül das dahin führte? Obwohl alle Amtsleiter des Amtes Crivitz anwesend waren erkannte keiner die Mängel, man war sich wohl in der Sache viel zu sicher!!

+++REGIONALES RADWEGEKONZEPT+++

15-Sept.-20/P-headli.-cont.-red./15/6-20

Der Regionale Planungsverband Westmecklenburg arbeitet derzeit an der Weiterentwicklung des Regionalen Radwegekonzeptes.  In diesem Rahmen ist neben einer Bestandserfassung der Radwege auch ein Beteiligungsprozess für die Bevölkerung vorgesehen. Dieser wird jetzt mit dem Wegedetektiv umgesetzt. Über www.wegedetektiv.de/westmecklenburg können die Bürgerinnen und Bürger Westmecklenburgs konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Radwegenetzes machen. Dem Wegedetektiv ist eine Karte hinterlegt, die verschiedene Markierungen ermöglicht:

  • – Kennzeichnen eines Punktes oder einer Strecke in der Karte
  • – Hochladen eines Fotos der örtlichen Gegebenheiten
  • – Hinterlassen einer Beschreibung oder eines Verbesserungsvorschlags im Kommentarfeld.

Der Wegedetektiv lässt sich über Computer und mobile Endgeräte nutzen und wird voraussichtlich bis Ende Oktober 2020 online sein. Die Bürgerbeteiligung über den Wegedetektiv läuft parallel zu den Erhebungen vor Ort und macht sich die Ortskenntnis der Bewohnerinnen und Bewohner zunutze. Die Hinweise sollen Aufschluss geben über:

  • – den tatsächlichen Wegebedarf und Lücken im Radwegenetz
  • – Sicherheitsmängel und Gefahrenstellen
  • – fehlende oder unzureichende Radverkehrsinfrastruktur im ländlichen und städtischen Raum.

Mit der Erfassung stehen 5 landesweit touristisch bedeutsame Radfernwege, viele überregionale und regionale Radrouten sowie zahlreiche Verbindungen für den Alltagsradverkehr auf dem Prüfstand. Entsprechend zielt die Abfrage gleichermaßen auf Verbindungen für den Alltagsradverkehr wie die radtouristische Infrastruktur ab. Die Hinweise fließen – zusammen mit den Ergebnissen der Erhebungen vor Ort – in die Erstellung des Radwegekonzeptes ein.

Mit der Weiterentwicklung des Regionalen Radwegekonzeptes sollen Maßnahmen entwickelt werden, mit denen die Rahmenbedingungen für ein attraktives Lebens- und Wohnumfeld geschaffen und der Radverkehr nachhaltig gefördert werden kann. Das beinhaltet die Festlegung eines durchgängigen, sicheren und komfortablen Zielnetzes für den Alltags- und Freizeitradverkehr. Es ist vorgesehen, das Netz in einem späteren Schritt durch ein entsprechendes Beschilderungskonzept zu ergänzen. Verantwortlich für das Projekt ist der Regionale Planungsverband Westmecklenburg, zu dem die Landkreise Nordwestmecklenburg, Ludwiglust-Parchim, die Landeshauptstadt Schwerin sowie die Städte Wismar, Grevesmühlen, Hagenow, Ludwigslust und Parchim gehören.

Und Sie, die Bürgerinnen und Bürger Westmecklenburgs, können dabei helfen! Sie wissen, wo Radverbindungen zwischen den Gemeinden fehlen. Sie wissen, wo Radwege im Nichts enden, Sie kennen die gefährlichen Strecken und die unübersichtlichen Kreuzungen. Machen Sie mit!

Für großes Aufsehen erregte ein Vorfall auf der Kreistagssitzung?!

10-Sept.-20/P-headli.-cont.-red./14/5-20

Volles Haus auf der gestrigen Kreistagssitzung im „Golchener Hof“ . Eine umfangreiche Tagesordnung war von den Mitgliedern abzuarbeiten. In der Bürgerfragestunde ging es auch um unser Krankenhaus und den aktuellen Stand der Verhandlungen.

Zu einem Eklat kam es, als sich Landrat Stefan Sternberg, mit Blick auf die Empore an Frau Brusch-Gamm von der CWG und Frau Annett Mehlitz-Albat , beide Sprecherinnen für die Bürgerinitiative “ Orga- und Arbeitsgruppe Krankenhaus Crivitz“ zum Erhalt des Krankenhauses wandte  und  sich das heimliche Aufzeichnen von Gesprächen bei den Foren und die damit verbundenen Erpressungsversuche und das unautorisierte Veröffentlichen zu unterlassen.

Was war davor passiert – während einer gemeinsamen Beratung am 24.6.2020 wurden heimlichen Gespräche mit- geschnitten der Inhalt dann später der Presse zugespielt. Welches sicherlich noch weiter reichende Folgen haben wird!