Eine Immobilie gilt seit langem als ein sicheres Anlagegut. Das sogenannte Betongold soll in guten wie in schlechten Zeiten seinen stabilen Wert behalten und über die Mieten einen regelmäßigen Zufluss an Geldern ermöglichen. Das deutsche Nettoanlagevermögen in Wohn- und Nichtwohnbauten betrug 2022 rund 12,1 Billionen Euro. Davon entfielen 62 % auf Wohnbauten und 38 % auf Wirtschaftsimmobilien. Zusammen mit den Grundstückswerten (7,3 Billionen Euro), summiert sich das gesamte deutsche Immobilienvermögen auf knapp 19,4 Billionen Euro.
Das Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland ist im dritten Quartal 2024 um 197 Milliarden Euro gestiegen. Es erreichte somit zum Quartalsende ein neues Rekordniveau von 9.004Milliarden Euro. Damit setzt sich die seit Ende 2023 andauernde Wachstumsserie fort.
Bereits in den letzten Jahren und Monaten zeigt sich auch in Deutschland eine bedenklich Richtung. Die Verordnung von Höchstmieten oder eine deutliche Anhebung der Grundsteuer sind bereits Vorboten eines Wunsches nach Ausgleich. Vor allem in Zeiten in denen die Ungleichheit der Vermögen in einem Land sehr hoch ist, bringen die Immobilie regelmäßig in den Fokus der Politik.
Der Griff nach Maßnahmen wie der Zwangshypothek ist in normalen Zeiten eher unwahrscheinlich. Selbst eine „normale“ Rezession dürfte die Politik kaum verleiten diesen sehr unpopulären Weg zu gehen. Doch vor allem in Zeiten in denen es Probleme mit einer hohen Staatsverschuldung und Kreditaufnahmen in Billionensumme gibt ändert sich diese Wahrscheinlichkeit. Immerhin sind die Wertstabilität und die Unbeweglichkeit der Immobilie in Zeiten knapper Staatskassen durchaus vorstellbare Elemente der Rekapitalisierung eines Staates.
Dabei wirken Zwangshypotheken des Staates oftmals wie eine Art Steuer. Die letzte staatliche Zwangshypothek im Zuge der Währungsumstellung aus dem Jahre 1948 etwa, war eine Eintragung über 30 Jahre. Immobilienbesitzer waren gezwungen auf Ihren Grundbesitz in vierteljährlichen Raten diese „Sondersteuer“ abzutragen. Damals galt ein Freibetrag von 5.000 Mark. Die Höhe dieser Abgabe bemaß sich am Vermögen mit Stand vom 21. Juni 1948, dem Tag nach Einführung der D-Mark. Die Abgabe belief sich damals auf 50 % des berechneten Vermögenswertes.
In wirklich schlechten Zeiten kommt es regelmäßig zu Maßnahmen durch Staaten, um die eigenen Finanzen zu stabilisieren. Für die Besitzer von Vermögen bedeuten diese Jahre oftmals sehr schmerzhafte Einschnitte in die Souveränität ihres Vermögens. Neben Steuererhöhungen, Kapitalverkehrskontrollen oder auch dem viel gefürchteten Goldverbot gehören auch Zwangshypotheken zu diesen Maßnahmen. Auch in Deutschland wurden diese Zwangshypotheken bereits mehrfach in den letzten 100 Jahren als Mittel zur Aufbesserung der staatlichen Finanzen genutzt.
Die derzeitige aktuelle politische und wirtschaftliche Lage Deutschlands und die Aufnahme von Krediten in Billionenhöhe ( das so genannte Sondervermögen) lassen nichts Gutes diesbezüglich für die Zukunft erahnen.
Nach fünf Jahren Arbeit der hauptamtlichen Rechnungsprüfung mit ca. 40 Jahresabschlüssen im Amt Crivitz + Hagenow – Land sollen jetzt noch acht Jahresabschlüsse vom Amt Zarrentin hinzukommen.
Zu diesem Zeitpunkt stehen lediglich zwei Mitarbeiter in Crivitz und einer in Hagenow-Land zur Verfügung. Kurioserweise ist das Amt Crivitz seit drei Jahren nicht in der Lage, seine eigenen Jahresabschlüsse zu erfüllen. Was für ein Wagnis und eine Überschätzung der eigenen Kapazität, nur um die Anforderungen für ein Rechnungsprüfungsamt zu erfüllen? Damit ein Beamter weiterhin als Fachbereichsleiter tätig sein kann und später Amtsleiter werden kann.
Es fehlen seit dem 01.01.2023 noch ca. 17 *aufgestellte*, *geprüfte* und *festgestellte* Jahresabschlüsse seit 2020 für die Kommunen. Seit dem 31.05.2024 müssten weitere 19 Jahresabschlüsse des Jahres 2023 aufgestellt vorliegen, wie es die Kommunalverfassung M-V vorsieht.Es gibt insgesamt 36 fehlende Beschlussvorlagen für Jahresabschlüsse der Gemeinden im Amt Crivitz für eine genaue Haushaltsplanung der Folgejahre Jahre 2025 bis heute. Dabei handelt es sich hierbei um einen klaren Verstoß gegen das Gesetz, doch niemand reagiert darauf. Es ist wahrscheinlich, dass die Behörden in MV bei vorliegenden Beschwerden im Amt Crivitz in absehbarer Zeit genauer hinschauen müssen!
Der Jahresabschluss der Kommunen in MV ist ein wichtiger Bestandteil des kommunalen Haushaltsrechts, das seit dem 1. Januar 2012 nach den Regeln der kommunalen Doppik geführt wurde. Gemäß Kommunalverfassung MV § 60 (4) ist der Jahresabschluss innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Dies bedeutet, dass dieser bis spätestens 31.05. des Folgejahres aufzustellen ist und bis zum 31.12. durch die Gemeinde- bzw. Stadtvertretung festzustellen ist. Eine Verlängerung des Termins ist seit dem 31.12.2022 nicht mehr möglich! Seit der Einführung der Doppik 2012, die eine nachhaltige Steuerung der Haushaltswirtschaft anstrebt, ist es dem Amt Crivitz nicht gelungen, dieses Element bei den 17 Gemeinden +Amt +Schulverband umfassend zur Geltung kommen zu lassen.
Warum wird in *aufgestellt*, *geprüft* und *festgestellt*, unterschieden? Nun, die Jahresabschlüsse gelten als aufgestellt, wenn sie durch das Rechnungsprüfungsamt erarbeitet wurden. Danach wird in einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Crivitz der Entwurf des Rechnungsprüfungsamtes geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk verabschiedet. Erst dann können die Gemeinden diesen Entwurf durch einen Beschluss endgültig feststellen. Deshalb sind diese wichtigen Unterschiede von großer Bedeutung – aber egal, in Amt Crivitz fehlen seit 2020 viele Vorlagen in allen drei Kategorien. Genau an dieser Stelle liegt das Dilemma.
Nur ein aktueller Jahresabschluss nach dem Gesetz ermöglicht es, die Leistungsfähigkeit und den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune für die Haushaltsplanungen der Folgejahre zu erkennen und dient als wesentliche Grundlage für Dritte zur Vergabe von FÖRDERMITTELN und Zuschüssen. Ein möglicher Grund für den Verlust von Fördermitteln und Zuschüssen bei fehlenden Jahresabschlüssen der Kommunen in MV ist, dass einige Zuwendungen an bestimmte Bedingungen geknüpft sind, die durch den Jahresabschluss nachgewiesen werden müssen. Wenn die Kommunen den Jahresabschluss nicht rechtzeitig vorlegen, können sie die Erfüllung der Bedingungen nicht belegen und riskieren, dass die Zuwendungen zurückgefordert oder verrechnet werden.
Das Amt Crivitz schloss 2021 mit dem Amt Hagenow-Land einen Kooperationsvertrag zur Rechnungsprüfung ab, um die Jahresabschlüsse im Amtsbereich Crivitz endlich voranzubringen. Benötigt werden im Amt Crivitz pro Jahr 19 Jahresabschlüsse und im Bereich Hagenow-Land weitere 20, insgesamt also 37. Zu diesem Zweck wurde zusätzlich ein Rechnungsprüfungsamt gegründet, Mitarbeiter eingestellt und ein Beamter ernannt, der nicht an das Weisungsrecht gebunden ist, um so 20 bis 30 Prüfungen im Jahr zu schaffen.
Nun also werden es 47 Prüfungen pro Jahr sein, durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV M-V zur Inanspruchnahme eines Rechnungsprüfungsamtes für die örtliche Prüfung. Die Ämter Hagenow-Land und Zarrentin vereinbaren, dass sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben das Rechnungsprüfungsamt Crivitz beauftragen werden. Das Amt Zarrentin besteht aus vier Gemeinden: Gallin, Kogel, Lüttow-Valluhn, Vellahn sowie der Stadt Zarrentin am Schaalsee. Für die Rechnungsprüfung werden noch ein Amt, ein Schulverband und ein Planungsverband herangezogen. Insgesamt sind also acht Jahresabschlüsse ab 2020 hinzugekommen.
Kommentar/Resümee
„Politik ist der Versuch, die Zeit zwischen zwei Steuererhöhungen zu überbrücken.“ Wolfram Weidner
Worin liegt das Problem? Ist es eine Gesetzesignoranz, eine Vorgehensweise oder sogar eine Überforderung der Verwaltung? Wie lange wird dieser Zustand voraussichtlich anhalten?
Der Jahresabschluss soll die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune darstellen und die Ergebnisse der Haushaltswirtschaft nachweisen. Über Jahre fehlende Jahresabschlüsse sind keine FORMALIE, sondern ein Verstoß gegen gesetzlich normierte Haushaltsgrundsätze und lassen Zweifel an der geordneten Haushaltswirtschaft der betreffenden Kommunen aufkommen. Die Verwendung eingesetzter Steuermittel wird ohne aktuelle Jahresabschlüsse nicht transparent nachgewiesen.Die Doppik soll eigentlich einen erhöhten Transparenzgrad über das Vermögen, deren Bewertung und die Abschreibungen ermöglichen, um eine höhere Informationsdichte für die finanzpolitischen Entscheidungen in der Zukunft zu gewährleisten. Diese wichtigen Elemente der kommunalen Doppik können bei jahrelangen fehlenden Jahresabschlüssen nicht so zur Wirkung kommen.
Das kann zu verschiedenen Nachteilen führen, wie:
–Mangelnde Transparenz über die aktuelle genaue Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune
–Verzögerung bei der Entlastung des jeweiligen Bürgermeisters
–Erschwerte Haushaltsplanung für die Folgejahre 2025/26
–Verlust von Fördermitteln oder Zuschüssen für notwendige Investitionsvorhaben
–Rechtliche Konsequenzen oder Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden.
Auch der Landesrechnungshof des Landes MV hat diese Handhabung mehrfach angemahnt. Die gesetzlichen Bestimmungen und Fristen zum Einreichen der Jahresabschlüsse sind vom Gesetzgeber eindeutig formuliert, mit Stichtagen vorgeschrieben und werden seit Jahren nicht im Amt Crivitz eingehalten. Wann werden endlich alle Aufsichtsbehörden die notwendigen Maßnahmen ergreifen?
Eine Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft für die Rechnungsprüfung kann mit dem derzeitigen Personalbestand nicht die Aufgaben erfüllen. Ab Juni 2024 werden zusätzliche Personal- und Verwaltungsausgaben anfallen, die die Kommunen durch ihre Amtsumlage finanzieren müssen, was letztlich auch die Steuerzahler tragen werden.
Es gibt keine einfachen Lösungen, um mit Haushaltsmitteln umzugehen.
Als liquide (flüssige) Mittel, Zahlungsmittel oder Finanzmittel wird alles verstanden, was zur Finanzierung dient. Dies sind z. B. Bargeldbestände, Guthaben auf Girokonten, Schecks oder Wechsel.
Liquidität heißt – Können wir uns das leisten? Rentabilität bedeutet – Lohnt sich das? Jeder Mensch ist sich bewusst, dass ein 1 € nur einmal ausgegeben werden kann. Dieser Euro muss irgendwoher kommen, um ausgegeben zu werden. Dies scheint oft nicht klar zu sein, sobald Rathäuser betreten werden. Es scheint, dass Wähler und Wahlbewerber dies rasch vergessen, sobald es um das Geld der Steuerzahler geht.
Auch in Crivitz ist dies der Fall. Die Investitionsquote der Stadt Crivitz liegt seit sieben Jahren bei 140 % bis 400 % und gleichzeitig sind die regulären (fixen Kosten) Ausgaben im Haushalt (Personal, Bauhof, Reinigung, Verwaltung, Bewirtschaftung und geringwertige Wirtschaftsgüter) exorbitant angestiegen. Dies führt zu einer erheblichen Belastung des Finanzhaushalts und verringert die Liquidität und erhöht die Schulden. Durch die Investitionsprojekte von 2018 bis 2025, die sich jährlich auf 17 bis 25 Projekte belaufen, wird auch der Finanzhaushalt der Stadt Crivitz ab dem 31.12.2025 sichtbar in die Knie gezungen.
Es handelt sich nicht mehr um einen Investitionsstau, sondern um bewusstes wirtschaftliches Handeln, das weit über die eigenen Verhältnisse hinausgeht. Die nachfolgenden Abgeordneten werden ab dem 09.06.2024 nur noch wenig Gestaltungsmöglichkeiten haben, wenn es um eine weite Gestaltung oder die nächsten Jahre geht.
Worin unterscheiden sich die Gemeinden in Sukow und Plate von den anderen Gemeinden?
Die Sache ist ganz einfach. Die Gemeinde Plate hat zum Beispiel über Jahre positive Jahresabschlüsse bis 2022 vorzuweisen und der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt betrug 6.849.223 €. Bei diesem Betrag kann man auch kräftig investieren und das tut die Gemeinde im Jahr 2023/24 auch. Sie hat immer noch einen positiven Saldo am 31.12.2024 und der Saldo beträgt 3.983.623 €. Hier hat man mit Bedacht gehandelt und genügend finanzielle Mittel für Investitionen folgerichtig bereitgestellt. Man kann das auch jetzt bezahlen. Auch in der Gemeinde Sukow ist die Situation ähnlich.
Der § 43 der Kommunalverfassung (KV) enthält den Haushaltsgrundsatz: Grundsatz der Sicherstellung der Liquidität. Dieser Grundsatz (§ 43 Abs. 2) verlangt von jeder Gemeinde, auch eine Geldflussrechnung (Finanzhaushalt, § 46 Abs. 4 Nr. 2 KV) durchzuführen und darüber jederzeit die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Die Handlungsfähigkeit einer Gemeinde hängt stark von deren Liquidität ab, da die Bedarfsdeckung überwiegend durch direkte oder indirekte Zahlungsvorgänge bewerkstelligt oder veranlasst wird. Bevor Investitionsvorhaben begonnen werden, muss die Finanzierung gesichert sein.
Im Zuge der Haushaltsdurchführung muss die Gemeinde darüber wachen, dass die den Plänen zugrunde liegenden Einzahlungserwartungen, die die Auszahlungsplanungen erst rechtfertigen, tatsächlich realisiert werden können. Ist absehbar, dass geplante Einzahlungen in einem für die Finanzierung der Investition notwendigen Umfang nicht erzielbar sind, darf die Investition nicht begonnen werden, solange die Deckung des Finanzierungsbedarfes nicht aus anderen Quellen gesichert ist.
Kommentar/Resümee
Liquidität ist nicht alles, aber ohne Liquidität ist alles nichts.
Der Grundsatz der Generationengerechtigkeit (§ 43 Abs. 1 KV) stellt einen entscheidenden Grundsatz in der Haushaltsführung dar. Wie viel Last (Steuern, Gebühren, Schulden) kann man den nachfolgenden Generationen zumuten? Die Kredite der vergangenen Jahre belasten die kommenden öffentlichen Haushalte durch erhebliche Zinslasten und Tilgungspflichten. Damit werden in Zukunft Steuern für öffentliche Güter und Leistungen erhoben, deren Nutzen in der Vergangenheit liegt. Diese Situation ist ungerecht gegenüber den Generationen. Es ist wichtig, dass jede Generation nur das verbraucht, was sie selbst erwirtschaftet. Es darf keine Lasten auf die kommenden Generationen verlagert werden.
Es wäre ratsam, die noch gewählten Stadtvertreter in Crivitz zu sensibilisieren, dass sie nicht nur auf Sicht planen, sondern auch mit einer aufgesetzten Brille eine lange Zeit planen.
Spekulative Einnahmen aus Grundstücksverkäufen, Eigenkapital- und Liquiditätsabbau und Investitionsopfer (neues Feuerwehrgebäude) sorgen ab dem 31.12.2026 für eine ungewisse finanzielle Zukunft.
Man weiß nichts Genaues, also alles wie im vorigen Jahr? Investoren sollen nun die Erschließungsprobleme beim Bebauungsplan NR. 1 „AM DORFANGER“ lösen.
Die Dinge sind wie meistens etwas komplizierter!
Für die Gemeinde liegen nur Jahresabschlüsse bis zum Jahr 2019 vor; alle nachfolgenden Daten im Haushaltsplan 2024 basieren hauptsächlich auf fortgeschriebenen Rechnungsergebnissen oder kumulierten Ergebnisvorträgen sowie auf angenommenen Planungsdaten bis 2027. Wieso wird diese Vorgehensweise zum Haushaltsplan schon seit Jahren geduldet, es ist ein eindeutiger Gesetzesverstoß?
Die Einnahmen der Gemeinde Barnin 2024 belaufen sich insgesamt auf ca. 664.600 €, wovon ca. 482.000 € Steuereinnahmen sind. Die Ausgaben betragen 2024 = ca. 889.200 € und ergeben somit ein Defizit im Ergebnishaushalt von ca. -224.600 €. Trotz der Verwendung der letzten finanziellen Rücklagen der Kommune kann nur noch durch einen verbleibenden positiven Ergebnisvortrag aus dem Jahresabschluss 2019, seiner kumulierten Fortschreibung bis 2024 eine Darstellung als sogenannter Ausgleich erfolgen. Dieser Ergebnisvortrag wird aber bis 2027 drastisch gemindert. In der vorläufigen Ergebnisrechnung ergeben sich Defizite für das Jahr 2022 = -6.085,39 €, für 2023 = -140.000 € und 2024 = -170.600 €. Ein Ausgleich der Defizite konnte nur erzielt werden, indem die letzten Mittel aus der allgemeinen und zweckgebundenen Rücklage entnommen wurden. Lediglich in der Infrastrukturpauschale sind noch Mittel von 116.035,62 € vorhanden.
Die Differenzen zwischen den jahresbezogenen Ausgaben und Auszahlungen im Finanzhaushalt, die sich aus den Haushaltsplanungen für 2023 mit -250.700 € und 2024 =-186.300 € ergeben, lassen sich lediglich durch die NOCH vorhandenen Vorträge ausgleichen. Ab dem Haushaltsjahr 2027 wird der Finanzhaushalt nur noch letztmalig eine positive Summe in Höhe von 12.896 € aufweisen können. Von 2024 bis 2027 werden die liquiden Mittel auf etwa 386.000 € reduziert. Es kommt zu einem Rückgang des Eigenkapitals von etwa 319.000 € bis 2027.
Im Jahr 2022/23 beabsichtigte die Gemeinde, das Baugebiet „AM DORFANGER“ eigenständig die Erschließung zu übernehmen, wobei die Gesamtkosten gemäß „damaligen Kostenschätzungen“ etwa 936.000 € betrugen.
Auszug aus dem Bekanntmachung der Satzungsentwurf SATZUNG DER GEMEINDE BARNIN ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 1 „AM DORFANGER“ in der Auslegung 2022
Zu diesem Zweck wurden bereits ca. 33.000 € für Planungsleistungen ausgegeben. Um diese Maßnahme überhaupt finanzieren zu können, hat die Gemeinde 2023 einen Kredit aufgenommen für 3 Jahre mit einem Zinssatz von 4,0 % p. a. (jährliche Annuität =142.158,06 €).
Das Plangebiet in Richtung Kirche
Als Einnahmen plant die Gemeinde dagegen Verkaufserlöse aus acht Grundstücksverkäufen in Höhe von 960.000 €; diese sollten einmal im Jahr 2024 + 2025, jeweils 480.000,00 € betragen. Das bedeutet, dass pro Jahr 2024/25 ungefähr vier Grundstücke veräußert werden sollen.
Das Plangebiet aus Richtung Kirche Das Plangebiet aus Richtung Kirche
Jedes Grundstück müsste also jeweils etwa 120.000 € an Erlösen einbringen. Die Genehmigung für den Bebauungsplan ist bis heute nicht erteilt worden. Bis zum Oktober 2023 hatte sich gerade einmal ein Interessent gemeldet. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurde noch kein Grundstück verkauft.
Warum wohl?
Es gibt keine Baugenehmigung, zu hohe Baupreise und Zinssätze bis 4,3 %. Genauso ist es ein gewagtes Vorhaben, ein Grundstück in der Barniner Laage für 180.000 € + zuzüglich 6 % Grunderwerbssteuer zu erwerben, ohne eine Baugenehmigung vorliegen zu haben!
Das Plangebiet aus Richtung Kirche
Es ist anzunehmen, dass die SPD geführte Gemeindevertretung und die CDU-Fraktion in der Stellvertretung möglicherweise weit entfernt von der Realität waren bei dieser Planung und dazu noch ohne Taschenrechner. Oder es bestand wohl ein Wunschdenken, dass ein Wunder am Barniner See stattfinden würde.
Alserste Maßnahme beabsichtigt man jetzt, um gegenzusteuern, einen Investor zu suchen, welcher das Erschließungsproblem löst und die Kosten übernimmt.
Und alszweite Maßnahme beabsichtigt die Gemeinde Barnin, erneut gegenüber den Bürgern die Hebesätze für die Grundsteuern zu erhöhen. Die Hebesätze sollen für die Grundsteuer A) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen auf 338 % und für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf den Wert von 438 % angehoben werden. Die Gewerbesteuer soll erst einmal bei einem Hebesatz von 381 % bleiben „um bestehende Gewerbetreibende zu halten bzw. neue zu gewinnen“.
Die dritte Maßnahme ist, dass die Planung und Errichtung des neuen Feuerwehrgebäudes, worüber 2023 schon keine Kostenschätzung vorlag, erst einmal 2024/25 nicht weiterzuverfolgen. Vorplanungsleistungen wurden bereits in der Höhe von 20.000 € im Jahr 2023 berücksichtigt. Allerdings sind auch hier Baukosten bei den derzeitigen Baupreisen bis ca. 250.000 € zu erwarten.
Ob diese drei Maßnahmen haushaltspolitische Steuerungsmaßnahmen sind, kann man wirklich bezweifeln, denn sie dienen gänzlich nur dazu, den Haushalt genehmigungsfrei vom Landkreis LUP zu machen und die finanzpolitischen Probleme auf die Folgejahre zu verschieben.
Aufgrund der aktuellen Daten aus den fortgeschriebenen Rechnungsergebnissen ist es jedoch möglich, dass Barnin sich einen Verlust bei den Erschließungskosten zum Baugebiet „AM DORFANGER“ und den Verkäufen aus den Grundstücken leisten kann. Überdies wäre die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses bis zu 250.000 € sogar möglich. Allerdings ist auch in den kommenden Jahren mit steigenden Ausgaben (Personalausgaben, Amts- und Kreisumlage und Baupreisen und Bewirtschaftungskosten) zu rechnen.
Jedoch, und jetzt kommt die schlechte Nachricht, müsste dann zwingend ab dem 31.12.2026 bis 2029 ein Haushaltssicherungskonzept erarbeitet werden, um die Abdeckung unterjähriger Liquiditätsengpässe zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Umfangreiche harte Sparmaßnahmen und Konsolidierungen wären die Folge, da keine Rücklagen und liquide Mittel mehr vorhanden sind. Es wäre schwierig, mittelfristig finanzielle Mittel für eine energetische Sanierung und eine klimafreundliche Wärmeversorgung in der Zukunft zu mobilisieren und zu investieren.
Kommentar/Resümee
Steuererhöhungen, keine Rücklagen, Schulden und finanzielle Ungewissheit über die Zukunft der Gemeinde ab 2026 werden das sein, was aus einer gefühlten 20-jährigen SPD-Dominanz in Barnin übrigbleibt.
Wie kann der Bürgermeister(Siegfried Zimmermann – SPD) von den noch fehlenden Jahresabschlüssen von 2020 bis 2023 entlastet werden, wenn er nach der Wahl nicht mehr in seinem Amt bestätigt wird? Wer übernimmt dann die Verantwortung für die zurückliegenden geprüften Vorgänge und die noch verbleibenden liquiden Mittel der Jahresabschlüsse? Seit Jahren existieren keine Konzepte, für notwendige mittel- und langfristige Maßnahmen zur energetischen Sanierung oder zur klimafreundlichen Wärmeversorgung in Barnin zu ergreifen.
Was auch immer man mit dieser Aussage zur Gewerbesteuer („um bestehende Unternehmen zu erhalten oder neue zu gewinnen“) erklären will und welche Ansiedlungen von Unternehmenszentralen hier im Ort Barnin erwartet werden, ist unklar! So wurde 2024 der niedrigste Gewerbesteuersatz im Amtsbereich Crivitz in der Gemeinde Plate (348 %) festgestellt und der höchste in der Gemeinde Langen Brütz (400 %). Die Finanzierung der Erschließung des Baugebietes erfolgt durch spekulative Einnahmen aus Verkäufen von Grundstücken an Interessenten im Jahr 2024/25 sowie die Erwartung, dass die Kosten für die geplante bauliche Erschließung der Grundstücke nicht erneut zunehmen werden. Für den Verkauf der Grundstücke ist ein gezieltes Marketing erforderlich, was nicht vorhanden ist.
Die Errichtung des neuen Feuerwehrgebäudes ist nur mit einem Antrag auf SBZ (Sonderbedarfszuweisung) möglich, jedoch müssen die Jahresabschlüsse der Haushalte von 2020 bis 2022 vorliegen. Das ist jedoch nicht der Fall! Die drastische Anhebung der Steuersätze ist nicht geeignet, die bevorstehenden finanziellen Schwierigkeiten zu lösen. Diese Handhabung ist zu einseitig und erschwert zudem die Lebensbedingungen der Bevölkerung im ländlichen Raum.
Selbstverständlich ist die CDU-Fraktion als stärkste Oppositionskraft nicht unbeteiligt an diesen ganzen Angelegenheiten. Besonders in der gegenwärtigen Legislaturperiode (2019 bis 2024) ist sie plötzlich aus dem politischen Kontext verschwunden, weil sie ein harmonisches und leidenschaftliches Miteinander mit der SPD geführten Gemeinde pflegte. Die CDU-Fraktion hat viele richtungsweisende Beschlüsse mit der SPD getroffen, die zu diesem Desaster geführt haben. Es fehlte der CDU-Fraktion an Mut und Ausdauer in dieser Legislaturperiode, um eigene Lösungsvorschläge zu entwickeln. Sie geriet immer wieder in innere Konflikte, da sie selbst einen Funktionsträger in der Gemeindevertretung stellt (1. Bürgermeister Herr Stephan Stange -CDU). Es wurde sofort jede Form von Opposition abgelehnt, da sie das harmonische Miteinander mit der sozialdemokratischen Gemeinschaft nicht gefährden wollte. Jetzt ist das Ergebnis in schriftlicher Form verfügbar und es wird für die CDU-Fraktion eine Herausforderung darstellen, die Wahlversprechen der Kandidaten bis Mai 2024 zu erläutern und zu welchen Zielen sie sich entwickeln werden! Wohin soll die Reise gehen, oder?
Überraschenderweise findet für die noch verbleibenden Amtsausschussmitglieder des Amtes Crivitz in dieser Wahlperiode eine Neuwahl der Wahlleitung des Amtes statt. Weil der 1. Stellvertreter der Amtsvorsteherin Herr Klaus-Michael Glaser (Autor verschiedener Kommentierungen zu Gesetzen und ehemaliger Landratskandidat der CDU-Faktion im Kreis LUP) aufgrund seiner Veröffentlichung eines Buches über das Wahlgesetz (Kommentierung) es als notwendig und geboten erachtet.
Am Nikolaus 2023 legte die SPITZE des Amtsausschusses des Amtes Crivitz den Haushaltsplan [HPL] für 2024 vor, mit der Maßgabe, eine 19%ige Amtsumlage [AU] auszuweisen. Es wird die Amtsumlage um 1,6806 Prozent auf 19 Prozent reduziert, nachdem sie im Jahr 2023 von 12 Prozent auf 20,6806 Prozent gestiegen war. Trotz eines Ergebnishaushalts von – 1.195.300 € und eines Finanzhaushaltes von – 649.700 € für das Amt Crivitz im Jahr 2024 wird die Amtsumlage im Wahljahr auf 19 % gesenkt. Indem das Amt die Defizite übernimmt und ihre eigene Liquidität bis zu einem angeblich noch akzeptierbaren neuen Tiefststand reduziert.
Der Kassenbestand reduziert sich 2024 von 1.881.549,93 € auf 840.349,93 €. Ab 2025 rechnet man mit einem erneuten Defizit in der Höhe von ca. -469.100,00 €, sodass dann angeblich noch ca. 500.000 € in der Amtskasse übrig bleiben. Es ist anzunehmen, dass diese Rechnung eine Milchmädchenrechnung ist, denn die steigenden Ausgaben für Instandhaltung und Bau sowie die bevorstehenden Tarifverhandlungen Ende des Jahres 2024 werden erneut auch die Personalausgaben erhöhen.
Somit steht eigentlich jetzt schon fest, dass die Ausgaben für das Amt Crivitz steigen werden und spätestens nach der Kommunalwahl 2024 in dem kommenden Haushalt für das Jahr 2025 erneut eine Amtsumlage von mindestens 21 % zu erwarten ist. Es handelt sich um eine seltsame Finanzstrategie, die jedoch von den NEUEN Abgeordneten im Amtsausschuss 2024 dann entschieden werden muss. Zunächst wird der Nikolaus vom Amt Crivitz in diesem Jahr insgesamt eine Summe von 243.139,00 € an die 17 Gemeinden im Amtsgebiet auszahlen.
Die Stadt Crivitz stellt den größten Nettozahler der Amtsumlage 2024 dar, mit 1.058.447 € und spart im Vergleich zum Vorjahr etwa 32.167,00 €. Dieser Mehrbetrag wird aber schon wieder aufgefressen durch die Kreisumlage LUP wo die Stadt Crivitz im Jahr 2024 nun 87.682,45 € mehr bezahlen muss (2023= 2.279.896,20 €/ 2024= 2.367.578,64 €). Insgesamt muss die Stadt Crivitz an Kreis- und Amtsumlage 206.331,67 € nun für das Jahr 2024 mehr ausgeben. Die Ursache für diese Erhöhung liegt in einer erhöhten Steuerkraft der Stadt Crivitz und den Schlüsselzuweisungen des Landes MV an die Stadt Crivitz. Folglich existieren in Crivitz keine finanziellen Einnahmeschwierigkeiten, sondern sämtliche sonstigen Probleme mit den Ausgaben sind selbst verursacht.
Die Ausgaben für Personal beliefen sich 2023 im Amt Crivitz 7.636.700 € und nun 2024 sind es 8.273.100 €, was einen Anstieg um 536.400 € gegenüber dem Vorjahr darstellt (2013 = 3.856.600 € und 2024 =8.273.100 €). Dies ist sowohl auf die Tariferhöhung vom 01.03.2024 als auch auf die bereits teilweise erfolgten höheren und neuen Einstufungen in den Tarifgruppen zurückzuführen. Zuvor gab es eine Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3000 €. Die Tabellenentgelte werden ab März 2024 um einen Sockelbetrag von 200 € erhöht. Dann steigen die Entgelte noch einmal um 5,5 Prozent. Es ist ein Anstieg von Anhebungen im Bereich der Arbeitszeiten und Neueingruppierungen des Personals in der Kernverwaltung ersichtlich. In der Kernverwaltung des Amtes Crivitz arbeiten im Jahr 2024 ca. 108 + 11 Azubis =119 Beschäftigte, und 20 Mitarbeiter in den nachgeordneten Einrichtungen, wo sich ebenfalls die Stunden und Eingruppierungen erhöht haben.
Plötzlich und unerwartet 6 Monate vor der Kommunalwahl 2024 wird für die noch gewählten Amtsausschussmitglieder des Amtes Crivitz eine Neuwahl angesetzt für die Wahlleitung des Amtes. Da ein Mitglied durch seine Veröffentlichung eines Buches über das Wahlgesetz (Kommentierung) es als „geboten“ erachtet. Obwohl es nicht im Wahlgesetz steht?
Es ist nicht das erste Mal, dass aufgrund von Autoren zu Kommentierungen von Gesetzen im Amtsausschuss Crivitz Beschlussvorlagen zum Handeln aufrufen wollen! Man erinnere sich nur an den Streit zwischen dem Amtsausschuss Crivitz und der Kommunalaufsicht im LK-LUP im Jahr 2020 bis 2021. Der Fachdienst Recht und Kommunalaufsicht des Landkreises LUP erklärte am 23.09.2020 die Wahl des 2. Stellvertreter (Andreas Sturm, Bgm. Friedrichsruhe) im August für rechtswidrig und setzte kurzerhand vorübergehend einen Beauftragten ein. Grund dafür war eine Änderung der Tagesordnung durch den Amtsausschuss Crivitz auf seiner Sitzung, mal ebenso wegen einer Wahl. Es gab aber dazu jedoch keine besondere Dringlichkeit und so kassierte die Kommunalaufsicht den Beschluss. Den Widerspruch des Amtes Crivitz an die Kommunalaufsicht formulierte damals auch der 1. Stellvertreter der Amtsvorsteherin Herr Klaus-Michael Glaser, aber damals sogar als Vertretung der Amtsvorsteherin. Und was war das Ende des Liedes nach etwa sechs Monaten? Der Landkreis hatte recht und der Amtsausschuss des Amtes Crivitz musste noch einmal die Wahl durchführen. Soviel nur zu den Vorlagen für Beschlüsse im Amtsausschuss Crivitz!
Die alte Wahlleitung des Amtes Crivitz wird nun neu gewählt und wird sicherlich wieder die alte sein. In der Begründung dazu liest man in der Beschlussvorlage: „Nach der Kommentierung von Herrn Glaser ist die Wahl der kommunalen Wahlleitung eine der ersten Entscheidungen, die die Vertretung zu erledigen hat.“ „Herr Glaser sieht es als geboten an, vor den allgemeinen Kommunalwahlen auch die Wahlleitungen neu (oder wieder) zu wählen. Dies ist zwar nicht ausdrücklich im Gesetz so formuliert, aber angesichts der detaillierten Regelung in § 10 Abs. 1 LKWG M-V systematisch folgerichtig.“
Es ist wichtig hierbei noch zu erwähnen, dass „alle derzeit *WICHTIGEN* politischen Gruppen, die voraussichtlich auch mit einem Wahlvorschlag an den nächsten Wahlen teilnehmen werden, im Wahlausschuss *BERÜCKSICHTIGT* werden“. Klingt so, als ob man erst wichtig sein muss, um dann berücksichtigt und vielleicht berufen zu werden?
Wer sind eigentlich die wichtigsten politischen Gruppen?
So einfach geht das alles plötzlich sechs Monate vor der Wahl!
Kommentar/Resümee
„Fürchte nicht die, die nicht mit dir übereinstimmen, sondern die, die nicht mit dir übereinstimmen und zu feige sind, es dir zu sagen.“ Napoléon Bonaparte.
Allein anhand dieses Umfangs der bevorstehenden Kosten lässt sich feststellen, dass die Umlage für 2025 für die Gemeinden mit Sicherheit erhöht werden wird. Es stellt sich die Frage, weshalb gerade jetzt noch 243.139 € für die 17 Gemeinden bereitgestellt werden sollen, obwohl bereits feststeht, dass innerhalb der nächsten 11 Monate eine beträchtliche Summe von jedem wieder entrichtet werden muss. Was für eine erfolgreiche Strategie?
Der Haushaltsentwurf 2024 des Amtes Crivitz wurde vor der Öffentlichkeit geheim gehalten und wurde selbst zur Vorberatung im öffentlichen Finanzausschuss am 15.11.2023 nicht veröffentlicht, im Gegensatz zu den vorherigen Jahren. Erst während der Sitzung wurde dieser bekannt gegeben, doch mittlerweile ist die Furcht vor Anfragen oder Hinterfragungen von Bürgern groß. Die Bürgernähe war in dieser Wahlperiode noch nie ein besonderer Soft Skill des Amtes Crivitz.
Seit etwa 30 Monaten (Corona + verschiedene Krisen) setzen die Chefs eher auf Abschottung und Durchführung ständiger Prozessanalysen und Systemsteuerungen innerhalb der Verwaltung.
Es ist wichtig zu wissen, dass das Amt Crivitz vor zehn Jahren eine renommierte kommunale Unternehmensberatung beauftragt hat, die die Fusionskosten analysieren sollte. Der damalige Vorschlag sah vor, eine maximale Anzahl an Mitarbeitern in der Kernverwaltung von ca. 78 zu schaffen, um das Ziel der Kosteneinsparung durch die Fusion zu erreichen. So ändern sich also die Zeiten! Fusionen werden immer teurer als vorher geplant.
Die weiteren Mitglieder des Wahlausschusses sollen nun von der jetzigen neu gewählten Wahlleitung dann aus den Kreisen der Wahlberechtigten „BERUFEN“ werden. Man darf gespannt sein, was man unter „BERUFEN“ in diesem Wahlausschuss dann versteht und wie es wahrlich geschieht, sicher still und unbemerkt hinter einem verdunkelten Vorhang!
Auch wieder, weil es dann vielleicht geboten und systematisch folgerichtig ist?
Der Städte und Gemeindetag als Hinweisgeber für die verpflichtende Wärmeplanung und das allein reicht dem Amtsausschuss des Amtes Crivitz aus, um einen Beschluss über eine gemeinsame Wärmplanung zu fassen.
Am Fuße des Leuchtturmes ist es meistens am dunkelsten!
In dieser Woche soll der Amtsausschuss über die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für alle 17 Gemeinden des Amtes Crivitz entscheiden. Natürlich wird dieser Beschluss gleich wieder eingeschränkt, da es dort heißt, dass er nur unter der Voraussetzung gewährt wird, dass Fördermittel gewährt werden. Der Haushalt des Amtes soll die Finanzierung übernehmen und wird durch die Zahlung der Amtsumlage durch die Kommunen abgegolten. Es ist unklar, ob es sich um eine plötzliche Ausgabe oder bereits lange geplante handelt. Ist es diese Finanzierung über die derzeitige Amtsumlage abgegolten oder werden die Kosten auf die nächste Amtsumlage umgelegt? Durch die allgemeinen Tariferhöhungen ab dem 01.03.2024 und die allgemeinen Kostenerhöhungen für die Unterhaltung von Grundstücken und Gebäudeeinrichtungen wird die nächste Umlage voraussichtlich nicht mehr unter 20,68 % liegen werden, sondern eher auf ca. 21,35 % plus dieser Projektfinanzierung steigen.
Der Städte- und Gemeindetag MV soll Impulsgeber für dieses Handeln sein, wie es in der Begründung heißt. Durch den STGT MV wurde auf verschiedenen Veranstaltungen darauf hingewiesen, dass die kommunale Wärmeplanung verpflichtend wird. Zwischenzeitlich liegt ein Referentenentwurf zu einem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze vor, der eine Verpflichtung der Kommunen vorsieht. Nun die letzte große Veranstaltung überregional war die Bürgermeisterwoche auf Rügen, im vier Sternehotel, die vom 29. März bis zum 5. April stattfand. Da der erste Stellvertreter der Amtsvorsteherin, Herr Klaus-Michael Glaser, im eigenen Wirkungskreis tätig ist und gleichzeitig im STGT MV Referat III: Rechtsangelegenheiten, Ordnung und Sicherheit, E-Government tätig ist, ist eine kompetente Kommunikation ständig anwesend im Amtsausschuss in Crivitz!
JA, es liegt ein Referentenentwurf vor, dieser besagt aber „Die vorliegende Fassung des Gesetzesentwurfs wurde ausschließlich zum Zwecke der Länder- und Verbändebeteiligung erstellt. Es handelt sich um einen nicht abschließend im Ressortkreis abgestimmten Entwurf. Weitere Änderungen der Ressorts sind ausdrücklich vorbehalten.“ Wie ist es möglich, dass die Städte und Gemeindetag MV mehr weiß als die Landes- oder Bundesregierung?
So heißt es auch in dem Entwurf: „Mit diesem Gesetz wird den Ländern die Aufgabe der Durchführung einer Wärmeplanung für ihr Hoheitsgebiet verpflichtend auferlegt. Die Länder können diese Pflicht auf Rechtsträger innerhalb ihres Hoheitsgebiets bzw. auf eine zuständige Verwaltungseinheit übertragen…… Die Verpflichtung zur Wärmeplanung betrifft Gebiete ab 10.000 Einwohnern. ….. Zudem wird erstmals eine rechtliche verbindliche Verpflichtung für die Betreiberinnen und Betreiber von bestehenden Wärmenetzen vorgesehen, die Wärmenetze mindestens zu Hälfte mit Wärme, die aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde, zu speisen. …“
Es wird prinzipiell von „Betreibern“ gesprochen, und man „kann“ die Pflicht auf die Rechnungsträger übertragen.
Ein eigener kommunaler Wärmenetz-Betreiber gibt es im Amtsbereich Crivitz von der 17 Kommunen nur in Pinnow bis jetzt, oder? Eine allgemeine Pflicht zur Wärmeplanung wird in diesem Referentenentwurf nicht ausgedrückt. Ist die seltsame Begründung zum Beschluss des Amtsausschusses ist nur eine mögliche Annahme, um schnell an einem Förderwettbewerb teilzunehmen?
Wenn man sich aber einmal genauer anschaut, an welcher Förderrichtlinie von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) man teilnehmen will, so entdeckt man die Förderung von der Erstellung kommunaler Wärmepläne durch fachkundige externe Dienstleister. EXTERNER DIENSTLEISTER – das wird teuer! (Planerstellung und Akteursbeteiligung).
Voraussetzung ist natürlich, dass der Klimaschutz beauftrage bzw. sein Stab im Landkreis LUP nicht schon eigene Vorstellungen hat, für eine Wärme- und Kältenutzung oder in den nächsten Wochen vorlegt. Also wäre es besser, erst einmal eine Abstimmung mit dem Landkreis LUP durchzuführen. Dort arbeiten auf jeden Fall einige Stabsstellen an den Aufgaben der Wärmeplanung. Anstatt eine weitere Probieraktion im Amtsausschuss in Crivitz wieder einmal durchzuführen! Zumal die Stadt Crivitz im Dezember 2022 beschlossen hat, eine eigene Wärmeplanung durchzuführen, oder wurde diese etwa nicht genehmigt?
Ist es vorauseilender Gehorsam oder Angst, dass man im Windhund-Verfahren keine Förderung mehr bekommt?
Es ist unbestreitbar, dass es noch kein Wärmeplanungsgesetz gibt. Es wird derzeit im Schatten des Heizungsgesetzes diskutiert. Zu diesem Thema hat das Wirtschaftsministerium zunächst einen Entwurf vorgelegt, der demnächst erst einmal im Bundestag heftig diskutiert werden dürfte. In diesem Entwurf ist die Rede von der Möglichkeit, dass Länder die Aufgabe der Wärmeplanung an die Kommunen delegieren können.
Auch darüber muss erst der Landtag MV entscheiden und spezifische Anforderungen festlegen. Weshalb ist diese konsequente Fesselung im Amtsausschuss in Crivitz an einer kommunalen Wärmeplanung im Amtsbereich so dringend? Wo doch die Stadt Crivitz selbst eine eigene Wärmeplanung zu erstellen bereits seit Langem beschlossen hat und nur die Gemeinde Pinnow der einzige Betreiber eines eigenen kommunalen Wärmenetzes ist. Erstaunlich dabei ist nur, dass die Stadt Crivitz mit 4770 Einwohnern keine Verpflichtung zur Wärmeplanung hat.
Übereilter Gehorsam ist ein schlechter Ratgeber für unausgewogene Entscheidungen, die die Zukunft betreffen und zudem noch kosten können.
Erste Schätzungen beziffern den sanierungsbedürftigen Zustand des Amtsgebäudes nach dem Einzug 2017 auf ca. 50.000 €.
Die NORDSEITE des Amtsgebäudes in Crivitz ist plötzlich nach 2017 in einem sanierungsbedürftigen Zustand.
Durch Beschädigungen an den Regenwassereinläufen, Abplatzungen an der Fassade und im Sockelbereich ist deutlich Algenbefall an den Wänden und Fensterbänken zu erkennen. Der Neubau und das neu errichtete Verbindungsgebäude (Durchgang zum Altbau) sind vorrangig betroffen. Der Neubau mit dem Verbindungsgebäude (Durchgang) zum Altbau wurde erst 2017 fertiggestellt und übergeben. Die Gesamtkosten des Baus betrugen etwa 3,2 Millionen Euro.
Im Jahr 2014 wurden die drei Ämter Crivitz, Banzkow und Ostufer des Schweriner Sees zur größten Kommunalverwaltung im Land zusammengeführt. Der Amtsbereich hat eine Einwohnerzahl von rund 24.000 Einwohnern. Der Sitz des Amts wurde in der Stadt Crivitz bestimmt. Um den instabilen Untergrund und die fehlende tragfähige Bodenschicht zu stabilisieren, mussten 48 Betonpfähle in das Erdreich eingelassen werden. Ein Rammschlag war nicht möglich. Denn die Schwingungen hätten zu Schäden an benachbarten Gebäuden geführt, wie es hieß. Daher musste die Anlage gegossen werden. Es wurde Löcher in den Beton gebohrt und mit Beton gefüllt. Es wurde Platz für ca. 70 Mitarbeiter geschaffen.
Im Amt Crivitz arbeiten derzeit ca. 115 Mitarbeiter in der Kernverwaltung. Das Gebäude platzt aus allen Nähten. Um Platz für einen weiteren Bürobedarf zu schaffen, wurde das Archiv des Amtes ca. 2020 ausgelagert in die Amtsstraße 11 in Crivitz ausgelagert. Zu diesem Zweck wurde ein Haus angemietet, gegenüber dem EDEKA -Markt ehemals Zahnarztpraxis von Frau Dr. Bärbel Krause. Die Deutsche Vermögensberatung Schwerin Torsten Lubatsch nutzte die Räumlichkeiten in Crivitz vorübergehend selbst als Zweigstelle. Er ist zudem auch Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus, Partnerschaften und Kultur im Amtsausschuss Amt Crivitz. Nun lagern dort also Akten im Haus und gleichzeitig sind auf diesem Grundstück noch weitere ca. 4–5 ständige Amtsparkplätze für spezielle Amtsbesucher angemietet worden. Was für ein Luxus in einer Gegend, die doch mit Parkplätzen schlecht ausgestattet ist.
Wie zu lesen ist, erstellt bereits das Planungsbüro Albers aus Gädebehn ein Sanierungskonzept für die Nordseite des Amtes Crivitz in Zusammenarbeit mit dem für das Bauamt. Das Planungsbüro Albers aus Gädebehn plante und begleitete die Erweiterung des Amtsgebäudes, einschließlich eines Parkplatzes, bis 2017 ebenso wie:
– Sanierung der Grundschule „Fritz-Reuter“ in Crivitz,
– den Neubau eines Speiseraumes für die Grundschule „Fritz-Reuter“ in Crivitz ab 2017,
– die Erweiterung und Umbau und Sanierung der Kindertagesstätte „Uns Lütten“ ab 2018,
– die Errichtung eines Mehrgenerationenzentrums, Multiples Haus in Demen ab 2019
und den Neubau/Erweiterungsbau für den Grundschulteil Cambs seit 2021, um nur einige zu nennen. Es besitzt also eine reiche Erfahrung bei der Planung und Umsetzung von kommunalen Projekten. Damit entsteht schon eine gewisse Popularität.
Es wird geschätzt, dass die Sanierung zeitnah erfolgen muss, da einige Schäden (Regenwassereinläufe und Abplatzungen, Fassade und Sockelbereich) zu weiteren Schäden führen können, die nicht nur an der Fassade, sondern auch im Innenbereich des Gebäudes auftreten können.
Zur zeitgerechten Beauftragung und Beschleunigung der Vergabe von den Aufträgen ist eine Ermächtigung des befristeten Hauptausschusses erforderlich. Der Amtsausschuss des Amtes Crivitz arbeitet wie die Stadt Crivitz viel mit ERMÄCHTIGUNGEN. Dadurch können Verwaltungsvorgänge sofort an der richtigen Stelle platziert werden, um prägnante Entscheidungen zu treffen. Die Nachbearbeitung von Verwaltungsvorgängen wird dadurch reduziert.
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche aus einem Architekten-Formularvertrag beträgt 5 Jahre, beginnend mit der Abnahme oder, soweit eine solche ausgeschlossen ist, mit der Vollendung des Architektenwerks (§§ 638 Abs. 1 Satz 2, 646 BGB).
Nach sechs Jahren der Fertigstellung ist eine Sanierung notwendig. Was ist schiefgelaufen?
Die Nordseite des Amtsgebäudes ist nun wirklich nicht allzu großen Witterungseinflüssen ausgesetzt, auch wenn der Klimawandel immer mehr an Bedeutung gewinnt. Die Schäden zeigen, dass die Außenhaut in diesem Bereich grundlegend mangelhaft ist. Damals musste alles rasant gehen und der gesamte Bau wurde in ca. 16 Monaten errichtet. Die Entscheidung bei Neubauten zwischen den verfügbaren finanziellen Mitteln, der vorhandenen Zeit und den eingesetzten Baustoffen mit der dazugehörigen Bearbeitung und Kontrolle erfordert immer eine umfassende Abwägung.
Die in § 13 Abs. 4 VOB/B enthaltenen Verjährungsfristen für Mängelansprüche sind nicht einheitlich, sondern je nach der geschuldeten Leistung verschieden festgelegt. Dies hat seinen Grund in der allgemeinen Erfahrung, dass bei Bauleistungen die Möglichkeit des Auftretens, der Entdeckung sowie der Beurteilung von Mängeln in zeitlicher Hinsicht verschieden ist. So gelten die Verjährungsfristen gemäß § 13 Abs. 4 Nr. 1 und 2 VOB/B, sofern im Vertrag keine anderen Fristen vereinbart worden sind:
– für Bauwerke: vier Jahre,
– für andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht: zwei Jahre,
– für vom Feuer berührte Teile von Feuerungsanlagen: zwei Jahre,
– für feuerberührte und abgasdämmende Teile von industriellen Feuerungsanlagen: ein Jahr…………………(Stand 2022).
Somit wird es sicherlich nicht bei den geschätzten Baupreisen von 50.000 EUR bleiben, sondern durch die immer noch vorhandene Preisrallye ein viel höherer Betrag erforderlich sein.
Für die Unterhaltung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen plante das Amt Crivitz für das Jahr 2023 schon mal insgesamt 458.000 € ein, das sind 131.400 € mehr als für das Jahr 2022.
Können die Bedenken zur fristgerechten Fertigstellung der Jahresabschlüsse der Kommunen von 2018 bis 2022 von der Verwaltung weiterhin mit einem allgemeinen „Weiter so“ oder einem globalen Ignorieren beantwortet werden?
Sollten alle anderen Gemeinden diese Handhabung der Verwaltung auch noch ca. 11 Monate vor der Kommunalwahl akzeptieren?
Der Jahresabschluss der Kommunen in MV ist ein wichtiger Bestandteil des kommunalen Haushaltsrechts, das seit dem 1. Januar 2012 nach den Regeln der kommunalen Doppik geführt wurde. Gemäß Kommunalverfassung M-V § 60 (4) ist der Jahresabschluss innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Dies bedeutet, dass dieser bis spätestens 31.05. des Folgejahres aufzustellen ist und bis zum 31.12. durch die Gemeinde- bzw. Stadtvertretung festzustellen ist. Eine Verlängerung des Termins ist seit dem 31.12.2022 nicht mehr möglich! Seit der Einführung der Doppik 2012, die eine nachhaltige Steuerung der Haushaltswirtschaft anstrebt, ist es dem Amt Crivitz nicht gelungen, dieses Element bei den 17 Gemeinden umfassend zur Geltung kommen zu lassen.
Den 17 Kommunen im Amt Crivitz fehlt es an aktuellen, *aufgestellten*, *geprüften* und *festgestellten* Jahresabschlüssen für eine genaue Haushaltsplanung 2024! Warum wird in *aufgestellt*, *geprüft* und *festgestellt*, unterschieden? Nun, die Jahresabschlüsse gelten als aufgestellt, wenn sie durch das Rechnungsprüfungsamt erarbeitet wurden. Danach wird in einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Crivitz der Entwurf des Rechnungsprüfungsamtes geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk verabschiedet.
Erst dann können die Gemeinden diesen Entwurf durch einen Beschluss endgültig feststellen. Deshalb sind diese wichtigen Unterschiede von großer Bedeutung – aber egal, in Amt Crivitz fehlen seit 2018 viele Vorlagen in allen drei Kategorien. Genau an dieser Stelle liegt das Dilemma.
Es fehlen seit dem 01.01.2023 noch ca. 33 *aufgestellte*, *geprüfte* und *festgestellte*Jahresabschlüsse seit 2018 für die Kommunen. Seit dem 31.05.2023 müssten weitere 17 Jahresabschlüsse des Jahres 2022 aufgestellt vorliegen, wie es die Kommunalverfassung M-V vorsieht.Es gibt insgesamt 50 fehlende Beschlussvorlagen für Jahresabschlüsse der Gemeinden im Amt Crivitz für eine genaue Haushaltsplanung der Folgejahre Jahre 2024/25 bis heute.
Trotz der seit 2016 andauernden Anwendung des kommunalen Finanzstrukturanalyse-Kennzahlensets ist keine vollständige Beurteilung der aktuellen Finanz-, Ertrags-, Vermögens- und Liquiditätslage der Kommunen im Amtsbereich Crivitz möglich, da der Verzug bei der Feststellung der Jahresabschlüsse weiterhin besteht. Die aktuellen Haushaltspläne enthalten oft nur fortgeschriebene Planwerte oder kumulative Ergebnisvorträge, die als Grundlage für aktuelle Beschlussfassungen über die Haushaltspläne 2023 benutzt wurden [z. B. sogenannte *sorgfältig geschätzte Daten, soweit sie nicht errechenbar waren oder entsprechende Orientierungsdaten].
Nur ein aktueller Jahresabschluss nach dem Gesetz ermöglicht es, die Leistungsfähigkeit und den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune für die Haushaltsplanungen der Folgejahre zu erkennen und dient als wesentliche Grundlage für Dritte zur Vergabe von FÖRDERMITTELN und Zuschüssen. Ein möglicher Grund für den Verlust von Fördermitteln und Zuschüssen bei fehlenden Jahresabschlüssen der Kommunen in MV ist, dass einige Zuwendungen an bestimmte Bedingungen geknüpft sind, die durch den Jahresabschluss nachgewiesen werden müssen. Wenn die Kommunen den Jahresabschluss nicht rechtzeitig vorlegen, können sie die Erfüllung der Bedingungen nicht belegen und riskieren, dass die Zuwendungen zurückgefordert oder verrechnet werden.
Es könnte sein, dass die Kommunen ohne einen aktuellen Jahresabschluss keine verlässlichen Aussagen über ihre Haushalts- und Finanzlage machen können und somit ihre Förderfähigkeit oder Kreditwürdigkeit beeinträchtigen. Dies könnte zu weniger oder gar keinen Fördermitteln oder Zuschüssen vom Bund, Land oder anderen Stellen führen.
Die Aufsichtsbehörden entscheiden über die Konsequenzen oder Sanktionen, die bei fehlenden Jahresabschlüssen der Kommunen in MV drohen können. Diese Konsequenzen oder Sanktionen können sowohl die Kommune als juristische Person als auch ihre gesetzlichen Vertreter als natürliche Personen treffen. Sie können zu finanziellen Verlusten, Imageschäden oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Allerdings muss eine gewisse Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, welche zu eventuellen Schäden geführt hat. Das betrifft insbesondere auch die Verschleierung oder Verzögerung der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Kommune. Das ist in der Praxis ein schwieriges Unterfangen und trifft auch in den meisten Fällen überhaupt nicht zu. Es handelt sich um eine außergewöhnliche Ausnahme.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz hat in diesem Jahr bis zum 16.06.2023 nur eine Sitzung abgehalten, bei der nur 4 von 17 Gemeinden des Amtes Crivitz Jahresabschlüsse geprüft wurden. Insgesamt wurden 10 Jahresabschlüsse geprüft, die sich aus den Gemeinden Camps 2018/19/20, der Gemeinde Raben Steinfeld 2018/19/20, der Gemeinde Banzkow von 2018/19 und der Gemeinde Bülow 2019/2020 ergeben. Die jeweiligen Kommunen haben inzwischen auch die Jahresabschlüsse der einzelnen Gemeinden festgestellt. Durch diese Feststellung zeichnet sich ein völlig neues aktuelles Bild über die finanzielle Lage der Gemeinde Cambs und Bülow ab. Die zukünftige Entwicklung bleibt jedoch weiterhin bedenklich. Angesichts dessen sind aktuelle Jahresabschlüsse von entscheidender Bedeutung, zumal die Gemeinde Cambs einen Schulneubau wesentlich mitfinanzieren muss.
Es sollte der große Wurf ab 2020 werden von der neuen Amtsausschussspitze und wurde hoch hochgepriesen, bis jetzt ist davon nicht viel zu spüren. Im Fokus stand die Wirtschaftlichkeit in der Kooperation, kurz gesagt, es sollte auch ein *Exportmodell* werden.
Das Amt Crivitz schloss 2021 mit dem Amt Hagenow-Land einen Kooperationsvertrag zur Rechnungsprüfung ab, um die Jahresabschlüsse im Amtsbereich Crivitz endlich voranzubringen. Benötigt werden im Amt Crivitz pro Jahr 17 Jahresabschlüsse und im Bereich Hagenow-Land weitere 20, insgesamt also 37. Zu diesem Zweck wurde zusätzlich ein Rechnungsprüfungsamt gegründet, Mitarbeiter eingestellt und ein Beamter ernannt, der nicht an das Weisungsrecht gebunden ist, um so 20 bis 30 Prüfungen im Jahr zu schaffen. Das ist sehr kostenintensiv, ca. 125.000 € pro Jahr!
Aber reicht das alles wirklich aus?
Was ist das Problem? Ist es eine Gesetzesignoranz, Vorgehensweise oder sogar eine Überforderung der Verwaltung? Wie lange soll dieser Zustand noch andauern?
Der Jahresabschluss soll die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune darstellen und die Ergebnisse der Haushaltswirtschaft nachweisen. Über Jahre fehlende Jahresabschlüsse sind keine FORMALIE, sondern ein Verstoß gegen gesetzlich normierte Haushaltsgrundsätze und lassen Zweifel an der geordneten Haushaltswirtschaft der betreffenden Kommunen aufkommen. Die Verwendung eingesetzter Steuermittel wird ohne aktuelle Jahresabschlüsse nicht transparent nachgewiesen.
Die Doppik soll eigentlich einen erhöhten Transparenzgrad über das Vermögen, deren Bewertung und die Abschreibungen ermöglichen, um eine höhere Informationsdichte für die finanzpolitischen Entscheidungen in der Zukunft zu gewährleisten. Diese wichtigen Elemente der kommunalen Doppik können bei jahrelangen fehlenden Jahresabschlüssen nicht so zur Wirkung kommen. Das kann zu verschiedenen Nachteilen führen, wie:
–Mangelnde Transparenz über die aktuelle genaue Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune
–Verzögerung bei der Entlastung des jeweiligen Bürgermeisters
–Erschwerte Haushaltsplanung für die Folgejahre 2024/25
–Verlust von Fördermitteln oder Zuschüssen für notwendige Investitionsvorhaben
–Rechtliche Konsequenzen oder Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden.
Mal ehrlich, jeder Bürger, der seine Jahressteuererklärung nicht pünktlich vorlegt, wird mit Sanktionen und Zinsen belegt. Wenn ein Unternehmen seiner Pflicht nicht und nicht rechtzeitig nachkommt, seine Jahresabschlüsse zu erarbeiten und offenzulegen, führt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren sofort gegen das Unternehmen durch. Außerdem schauen Finanzämter, Banken und Lieferanten auf das Ergebnis, welches die Kreditwürdigkeit des Unternehmens bewertet und als Grundlage für die Steuererklärung und die Gewinnverwendung dient.
Nur die Kommunen, die Steuergelder verwalten, sollen angeblich über Jahre hinaus ihre Jahresabschlüsse hinauszögern können. Auch der Landesrechnungshof des Landes MV hat diese Handhabung mehrfach angemahnt.
Die gesetzlichen Regelungen und Fristen zum Einreichen der Jahresabschlüsse sind vom Gesetzgeber eigentlich eindeutig, mit Stichtagen vorgeschrieben und werden seit Jahren nicht eingehalten. Wann werden endlich alle Aufsichtsbehörden entschiedener handeln?
„Das Auge sieht nur, was der Geist bereit ist zu verstehen.“(Henri Louis Bergson)
Im Rahmen einer erfolgreichen Bürgermeisterwoche auf Rügen, die vom 29. März bis zum 5. April stattfand, treffen sich heute gleich wieder die Bürgermeister des Amtes Crivitz zu ihrer zweiten Klausurtagung.
Die Klausursitzungen werden grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten. Es handelt sich um eine interne Debatte, welche die Angelegenheiten innerhalb der Amtsverwaltung im Bereich Personalführung, Organisation, Management und Aufgabenerfüllung betrifft. Diese Aufgaben sollten in Absprache mit den Bürgermeistern des Amtsbereiches gelöst werden, so wäre es wünschenswert. Es scheint, als ob sich in letzter Zeit eine Menge angestaut hat. Es ist schon die zweite Sitzung in kurzer Zeit. Aufgrund der letzten Veröffentlichung im Amtsboten über den Bürgerservice und Terminvereinbarungen scheint es zu Spannungen gekommen zu sein. Die Debattenkultur in den Beratungen dürfte sich erfreulicherweise von der in der Stadtvertretung von Crivitz wesentlich unterscheiden.Sie könnte auch als entspannt bezeichnet werden.
Obwohl die Haushaltsplanungen für das Jahr 2023 seit dem 30.03.2023 in allen 17 Kommunen nun vorliegen, droht in einigen Gemeinden aufgrund eines fehlenden Haushaltsausgleichs bereits eine erneute Erarbeitung von Nachtragshaushalten. Die Situation könnte sich noch verschlimmern, wenn die neuen Tarifabschlüsse nach Ostern im öffentlichen Dienst bekannt gemacht werden. Da viele Haushaltspläne mit einem Plus von 4,36 % an Personalkosten für 2023 aufgestellt wurden, besteht die Möglichkeit, dass erhebliche Nachtragshaushalte erforderlich sind, wenn die Tarifpartner sich auf einen höheren Abschluss einigen sollten. Aufgrund der ohnehin geringen Rücklagen und liquiden Mittel bei dem größten Teil der Kommunen im Amt Crivitz dürfte eine erneute Überprüfung erfolgen.
Dies führt erneut zu einer Überlastung der Angestellten im Finanzbereich. Bereits im Januar 2023 wurde bekannt gegeben, dass die drei Mitarbeiter an der Belastungsgrenze sind und der derzeitige Personalbestand nicht mehr den Anforderungen der Gemeinden an eine zügige Haushaltsplanung und umfassende Gremienbegleitung genügen kann. Deswegen sollte ein weiterer Versuch unternommen werden, die freien Stellen in diesem Bereich neu zu besetzen. Eine ähnliche Personalsituation hatte auch das Bauamt, hier war ein Personalmangel und Überlastung zu verzeichnen in den vergangenen Monaten. Aufgrund dessen wurden sich bei den anstehenden Bauplanungen für das Jahr 2023 nur auf die geförderten Bauvorhaben konzentriert. In einigen Kommunen kann die Umsetzung von Bauprojekten im Jahr 2023 nicht gewährleistet werden. Derzeit soll eine Zusammenstellung und eine Priorisierung von Bauvorhaben vorgenommen werden. Wir dürfen gespannt sein, wer das Glück haben wird, sein Bauvorhaben im Jahr 2023 umzusetzen.
Es ist wenig über die Umsetzung der Abgabe der Grundsteuererklärung für die öffentliche Hand als Grundstückseigentümer berichtet worden. Steuerobjekt ist der in einer Gemeinde belegene, bebaute und unbebaute Grundbesitz. Hierunter fällt mithin auch Grundbesitz in wirtschaftlichem oder rechtlichem Eigentum der öffentlichen Hand. Gibt es hier einen Antrag zur Verlängerung auf Abgabe der Steuererklärungen bis 30.09.2023? Es wird sich sicherlich bald herausstellen, dass die kommunale Ebene insgesamt vor der gleichen Herausforderung wie die privaten Eigentümer steht. Durch den enormen Arbeitsaufwand ist es nur mit einem langfristigen Zeitplan möglich, die Aufgaben zu bewältigen.
Die Einführung von ALLRIS 4 wird sich im IT-Bereich noch auf sich warten lassen und sicherlich bis zum Sommer 2023 hinziehen. Das Dokumentenmanagement-System (DMS) hat sich über das Pilotprojekt hinaus zu einem Aufgabenmanagement entwickelt.
Es wird sicherlich eine große Aufmerksamkeit auf den Stand der Erarbeitung der Jahresabschlüsse 2018 bis 2022 bei den Kommunen gelegt. Denn es fehlen seit dem 01.01.2023 noch ca. 33 *geprüfte* und *festgestellte*Jahresabschlüsse seit 2018 für die Kommunen. Bis zum 31.05.2023 müssen weitere 17 Jahresabschlüsse des Jahres 2022 aufgestellt sein, wie es die Kommunalverfassung M-V vorsieht. Dies sind dann ca. 50 fehlende Jahresabschlüsse der Gemeinden für eine genaue Haushaltsplanung der Jahre 2024/25.
Über Jahre fehlende Jahresabschlüsse sind keine Formalie, sondern ein Verstoß gegen gesetzlich normierte Haushalts-grundsätze und lassen Zweifel an der geordneten Haushaltswirtschaft der betreffenden Kommunen aufkommen. Die angestrebte erhöhte Transparenz und qualifizierte Informationsbereitstellung werden nicht erreicht. Wichtige Elemente der kommunalen Doppik kommen nicht zur Wirkung. Die Verwendung eingesetzter Steuermittel wird ohne aktuelle Jahresabschlüsse nicht transparent nachgewiesen.
Es ist erstaunlich, dass die letzte Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 06.03.2023 vollständig für die Öffentlichkeit gelöscht wurde. In dieser Sitzung wurde plötzlich und unerwartet die Prüfung der Jahresabschlüsse der Gemeinde Cambs von 2018 bis 2020, der Gemeinde Raben Steinfeld von 2018 bis 2020, der Gemeinde Banzkow von 2018 bis 2019 und der Gemeinde Bülow von 2019 bis 2020 vorgenommen. Erstaunlicherweise wurden die Jahresabschlussarbeiten erst im März 2023 wieder aufgenommen.
Eine prozentuale Betrachtung als Vergleich mit dem Abarbeitungsstand der Jahresabschlüsse im Kreis und dem Land, in welchem man sich als außerordentlich positiv darstellt, ist nicht hilfreich. Denn, wenn man als Gemeinde im Jahr 2023 seinen Jahresabschluss aus dem Jahr 2018 oder 2019 erhält, ist dies nicht mehr zeitgemäß nach 11 Jahren der Einführung der Doppik.
Die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit von Kommunen im Amtsbereich Crivitz 2023!
Die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit ist Grundlage für die Haushaltsplanung und -wirtschaft der Kommune, die der finanziellen Leistungsfähigkeit anzupassen sind.
Das sollte in der Zukunft mehr Beachtung finden!
Bei Einschränkungen der dauernden Leistungsfähigkeit ist die Kommune gehalten, in Abhängigkeit vom Ausmaß der haushaltsrechtlichen Risiken, unverzüglich alle objektiv zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die zur Wiedererlangung der gesicherten dauernden Leistungsfähigkeit erforderlich sind (vergleiche § 17a GemHVO-Doppik). Darüber hinaus bildet die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit eine wesentliche Grundlage für die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zum Haushalt und zu Anzeigen nach § 55a KV M-V.
Die Planung der Haushaltswirtschaft wird dem Erfordernis einer stetigen Aufgabenerfüllung nur dann gerecht, wenn die Erträge sowie laufenden und investiven Einzahlungen auf Dauer ausreichen, um sowohl die Deckung der Aufwendungen als auch der laufenden und investiven Auszahlungen sicherzustellen.
Die Doppik zeigt langsam ihre Wirkung!
11 Jahre nach Einführung der Doppik rächen sich nun, dass immer noch keine aktuellen Jahresabschlüsse für die Kommunen vorliegen, sondern lediglich fortgeschriebene Daten auf vorläufigen Rechnungsergebnissen, genauer gesagt angenommenen Planungsdaten. Die Rücklagen der Gemeinden sind aufgebraucht und die liquiden Mittel gehen zur Neige. Über Jahre glaubte man sich in finanzieller Sicherheit durch das zusätzliche Anlagevermögen, das durch die Doppik eingeführt wurde. Das ist jedoch vorbei, jetzt wird deutlich, wer die Finanzstrategie gut umgesetzt hat.
Diese Mittel in der Stadt Crivitz werden spätestens zum 31. 12.2024 für den investiven Finanzbedarf und die noch vorhandenen ERMÄCHTIGUNGEN für Investitionen verbraucht sein.
Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Crivitz ist zu erwarten, dass der Hebesatz für die Grundsteuer und Gewerbesteuern frühestens zum 31.12.2023, spätestens jedoch zum 31.12.2024 um 10 Prozentpunkte angehoben werden muss, um weitere Fördermöglichkeiten zu nutzen.
Ohne eine energische Sparpolitik bei den Ausgaben und zusätzliche Einnahmen wird die Stadt Crivitz für die nächsten Jahre bis 2028 auf ein Haushaltssicherungskonzept mit drastischen Ausgabenkürzungen angewiesen sein.
Der Haushalt für das Jahr 2023 berücksichtigt keine Umwelt-, Sozial- und Aufsichtsstrukturen, die für Effizienz, Kontrolle und ein angemessenes Risikomanagement relevant sind, auch über den 26. Mai 2024 hinaus.
Das Eigenkapital ist wieder ein wichtiger Bestandteil der Immobilienfinanzierung nicht nur für private, sondern auch für öffentliche Haushalte. Das Land MV gewährt für Bauprojekte eine Förderung von 50 Prozent in besonderen Fällen von Projekten bis zu 75 Prozent.Sonderbedarfszuweisungen an Förderungen bis zu 90 % sind möglich bei bestimmten Schwerpunktinvestitionen, aber immer bei Vorlage aktueller Jahresabschlüsse, das heißt bis einschließlich 2021, diese Voraussetzungen liegen aber in der Stadt Crivitz noch nicht vor.
Pro Einwohner weist die Stadt Crivitz zum Ende des Haushaltsjahres 2023 eine investive Verschuldung in Höhe von 396,31€ aus. Es soll das entscheidende Bauboomjahr für den Wahlkampf 2024 werden, um sich Monument für die Ewigkeit zu errichten.
Die Stadt Crivitz wirtschaftet derzeit über ihre finanziellen Verhältnisse und plant in ihrer Haushaltsplanung für die Folgejahre bis 2025 Defizite im Ergebnis- und Finanzhaushalt. Dies ist der aktuellen finanziellen Lage bei mangelnder Liquidität und Schulden (ca. 2,0 Mio.€) nicht angemessen.
Sind es die klammen Kassen, der vorauseilende Gehorsam oder das politische Kalkül einiger Kommunen für das Wahljahr 2024 der Grund für diese Entscheidung? Die Gründe für die Entscheidungen mögen unterschiedlich sein, aber die Auswirkungen für Eigentümer, Unternehmen und Mieter sind deutlich spürbar.
In fünf Kommunen wurden bereits rückwirkend zum 01.01.2023 Grundsteuererhöhungen beschlossen, im Amtsbereich Crivitz, für die Gemeinden Gneven, Raben-Steinfeld und Langen-Brütz sogar schon für 2024. Wissen auch die Bürger das?
Die Mehrheit der Kommunen im Amtsbereich Crivitz wird diese Handlungen ab dem 31.12.2023 auch vollziehen müssen oder diese unangenehmen Dinge ihrem Nachfolger nach der Wahl überlassen, aufgrund der Neustufung der Nivellierungssätze 2024 des Landes MV.
Der kommunale Finanzausgleich dient der Verringerung von Unterschieden zwischen starken und schwachen Kommunen und der gleichmäßigen Verteilung öffentlicher Leistungen innerhalb eines Landes. Dazu werden Landes – durchschnittliche Hebesätze als Nivellierungssatz beschlossen, die für den Zufluss von öffentlichen Geldern und Förderungen ausschlaggebend sind. Sie sind eine Orientierung und werden bei der Vergabe und Förderung durch öffentliche Gelder berücksichtigt. Folglich müssen die Verantwortlichen der Kommune stets ihre eigene Liquidität und Steuerkraft im Auge behalten, wenn sie Investitionen planen.
Für die Jahre 2020 -2023 beträgt der einzuhaltende Nivellierungshebesatz für die Grundsteuer (B) 427 % und ab dem Jahr 2024 voraussichtlich bis 439 %.
Ist es ein vorauseilender Gehorsam, der die Kommunalpolitiker dazu bewegt, die Grundsteuer zu erhöhen, oder klammen Kassen oder ist es ein politisches Kalkül für das Kommunalwahljahr 2024, da ab dem 01.01.2025 die neue Grundsteuerberechnung vom Bund greift?
Bei der Kommune Demen scheint es offensichtlich nur die finanzielle Lage zu sein, denn der Gemeinde wurde im Haushalt 2023 mit -48 Punkten eine eingeschränkte dauernde Leistungsfähigkeit bescheinigt.
Die anderen Kommunen erhielten im Haushalt 2023/24 noch einmal eine gesicherte Leistungsfähigkeit vom Amt Crivitz bescheinigt, jedoch auch hier sind bis zum 31.12.2026 die Kapitalrücklagen vollständig aufgebraucht und ebenso die liquiden Mittel, das heißt, die Kommunen benötigen dringend und schnell höhere Einnahmen, sonst ist die Finanzierbarkeit gefährdet. Alle Kommunen haben das gleiche Schicksal, wie einer starken Reduzierung des Eigenkapitals bis 2026.
Bei den meisten Kommunen ist eher das klare politische Kalkül der Motor der jetzigen Entscheidung gewesen, die Grundsteuern bereits jetzt an die neuen Nivellierungshebesätze ab 2024 vom Land MV anzupassen. Im Wahljahr 2024 ist es für Politiker nicht ratsam, Steuererhöhungen zu fordern, weil sie sonst ihre Wiederwahl extrem gefährden. Aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten und der allgemeinen Preissteigerung hofft man, dass die Steuererhöhungen für das Jahr 2023 nicht so stark ins Blickfeld geraten werden. Wenn dann der Bund ab 2025 seine Neuberechnung der Grundsteuer vornimmt und sich daraus Steuererhöhungen ergeben, sind dann eben andere für die daraus resultierenden Konsequenzen verantwortlich, nämlich die da oben. Das politische Kalkül der Kommunen könnte ungefähr so aussehen.
Selbstverständlich spielen auch finanzpolitische strategische Entscheidungen eine wichtige Rolle, die man in den vergangenen Jahren versäumt hat zu treffen und nun mangels schwindender Kapitalrücklagen und liquider Mittel in der Zukunft schnell versucht wird, noch etwas nachzuholen vor der Wahl 2024, bevor es zu spät ist.
Es ist schon auffällig, dass die Kommune Banzkow einen Hebe Satzsprung macht, von 45 Prozentpunkten im Jahr 2023 auf fast den Maximalwert der Nivellierungssatz für 2024 macht. Die letzte Grundsteuererhöhung in der Gemeinde Banzkow wurde im Jahr 2013 vorgenommen und hatte eine Erhöhung von 310 % auf 390 % zur Folge. Es scheint also üblich zu sein, dass die Bürger und Unternehmen in der kommunalen Strategie der Verantwortlichen auf einen Schlag derart belastet werden. Es zeigt sich aber auch, dass hier in den letzten mindestens fünf Jahren eine klare Finanzpolitik fehlte. Spätestens nach einer erneuten Erteilung einer weiteren Ausfallbürgschaft für den DRK-Kreisverband im Jahr 2020 in der Höhe von 296.000 € bis 2033 hätte man seine finanzpolitische Strategie neu anpassen müssen. Der letzte festgestellte Jahresabschluss stammt aus dem Jahr 2017 und zeigt bereits die Versäumnisse in der Vergangenheit.
Anmerkung der Redaktion:der Haushaltsplan der Gemeinde Dobin am See für das Jahr 2023 wird erst am 29.03.2023 verabschiedet. Die Daten wurden unverändert aus dem Haushaltsplan des Jahres 2022 übernommen.
Eine besonders dicke Belastung dürfte es, für die Bürger der Gemeinde Zapel kommen in der Grundsteueranpassung (Hebesatz bei noch 340 %) und in der Gemeinde Dobin am See kommen (Hebesatz bei noch 365 %) dort werden die Steuererhöhungen frühestens ab 2024 von 74 bis 100 Prozentpunkten betragen und ab 2025 wird die Neuberechnung vom Bund noch obendrauf kommen!
Leider haben auch die Gemeinden Camps 2015, Demen im Jahr 2017 und Leezen und Raben Steinfeld im Jahr 2018 ihre Grundsteuer nicht weiter angepasst, sodass die Grundsteuer bis 31.12.2022 unverändert geblieben ist.
Resümee/ Kommentar
Unsystematische Steuererhöhungen sind keine Lösung für kommunale finanzpolitische Probleme. Sie verursachen lediglich zusätzliche Belastungen für die Bürger und die Wirtschaft sowie für die Entwicklung der Region.
Nur darf man eines bei dieser Tatsache nicht vergessen, dass es bei der neuen Grundsteuer-Berechnung auf drei Größen an: den Einheitswert (ab 2025: Grundsteuerwert oder Grundsteueräquivalenzbeträge), die Steuermesszahl und den individuelleren Hebesatz der Kommune. Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 ist, entscheidet sich erst im Jahr 2024. Jeder zahlt bis Ende 2024 seine Grundsteuer wie bisher. Erst ab 2025 wird die neue Grundsteuer fällig.
Wenn die Hebesätze für die Grundsteuer in der Gemeinde bereits jetzt kräftig angehoben werden, weil man möglicherweise in der Vergangenheit etwas Strategisches versäumt hat oder man die neuen Nivellierungshebesätze des Landes MV ab 2024 erreichen will, um später Förderungen für Bauprojekte zu erhalten, dann ergibt sich automatisch eine Steigerung in der neue Grundsteuerberechnung ab 2025.
Das ist natürlich alles nicht so populär in dem gegenwärtigen Mainstream der Handelnden. Zum einen muss man den Bürgern gegenüber seiner eigenen politischen Handlungsweise erklären und es auch können, zum anderen muss man mit Fragen rechnen, wie die eigene Tätigkeit der letzten Jahre aussah und auch kritikfähig sein.
Die Doppik zeigt ihre Wirkung. 11 Jahre nach Einführung der Doppik rächen sich nun, dass immer noch keine aktuellen Jahresabschlüsse für die Kommunen vorliegen, sondern lediglich fortgeschriebene Daten auf vorläufigen Rechnungsergebnissen, genauer gesagt angenommenen Planungsdaten. Die Rücklagen der Gemeinden sind aufgebraucht und die liquiden Mittel gehen zur Neige. Über Jahre glaubte man sich in finanzieller Sicherheit durch das zusätzliche Anlagevermögen, das durch die Doppik eingeführt wurde. Das ist jedoch vorbei, jetzt wird deutlich, wer die Finanzstrategie gut umgesetzt hat.
Eine Steuererhöhung löst das Problem nicht, sondern verschiebt es nur.
Warum wird in *aufgestellt*, *geprüft* und *festgestellt*, unterschieden? Nun, die Jahresabschlüsse gelten als aufgestellt, wenn sie durch das Rechnungsprüfungsamt erarbeitet wurden. Danach wird in einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Crivitz der Entwurf des Rechnungsprüfungsamtes geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk verabschiedet.
Erst dann können die Gemeinden diesen Entwurf durch einen Beschluss endgültig feststellen. Deshalb diese wichtigen Unterschiede – aber egal, im Amt Crivitz fehlen ja alle drei Kategorien zusammen und das ist noch viel schlimmer!
Den 17 Kommunen im Amt Crivitz fehlt es an aktuellen, *aufgestellten*, *geprüften* und *festgestellten* Jahresabschlüssen für eine genaue Haushaltsplanung 2023/24!
Genau an dieser Stelle liegt das Dilemma.
Es fehlen seit dem 01.01.2023 noch ca. 44 *aufgestellte*, *geprüfte* und *festgestellte* Jahresabschlüsse seit 2017 für die Kommunen.
Bis zum 31.05.2023 müssen bereits weitere 17 Jahresabschlüsse des Jahres 2022 aufgestellt sein, wie es die Kommunalverfassung M-V vorsieht. Insgesamt handelt es sich um 61 fehlende Jahresabschlüsse der Gemeinden für eine genaue Haushaltsplanung der Jahre 2023/24!
Gemäß Kommunalverfassung M-V § 60 (4) ist der Jahresabschluss innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Dies bedeutet, dass dieser bis spätestens 31.05. des Folgejahres aufzustellen ist und bis zum 31.12. durch die Gemeinde- bzw. Stadtvertretung festzustellen ist. Eine Verlängerung des Termins ist seit dem 31.12.2022 nicht mehr möglich!
Trotz der seit 2016 andauernden Anwendung des kommunalen Finanzstrukturanalyse-Kennzahlensets ist keine vollständige Beurteilung der aktuellen Finanz-, Ertrags-, Vermögens- und Liquiditätslage der Kommunen im Amtsbereich Crivitz möglich, da der Verzug bei der Feststellung der Jahresabschlüsse weiterhin besteht.
Seit der Einführung der Doppik 2012, die eine nachhaltige Steuerung der Haushaltswirtschaft anstrebt, ist es dem Amt Crivitz nicht gelungen, dieses Element bei den Gemeinden umfassend zur Wirkung kommen zu lassen.
Diese Haushaltspläne enthalten aber oft nur fortgeschriebene Planwerte oder kumulative Ergebnisvorträge, die als Grundlage für aktuelle Beschlussfassungen über die Haushaltspläne 2023/24 benutzt wurden [z. B. sogenannte *sorgfältig geschätzte Daten, soweit sie nicht errechenbar waren oder entsprechende Orientierungsdaten]. Es werden häufig Standardtexte in den Berichten verwendet, die jedoch zu unkonkret auf die Gemeinde zugeschnitten sind.
Nur die aktuellen Jahresabschlüsse bis 2021 ermöglichen es, die Leistungsfähigkeit und den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune für die Haushaltsplanungen 2023/24 zu erkennen. Die finanzielle und wirtschaftliche Lage der einzelnen Kommunen ist ohne aktuellen Jahresabschluss schwer einzuschätzen und daher ist dieser auch eine Grundlage für die Vergabe von FÖRDERMITTELN.
Wird sich dieser Verstoß weiterhin ungehindert ausbreiten?
Bis heute haben ca. 30 % der Gemeinden des Amtes Crivitz noch keine gültige Haushaltssatzung für das Jahr 2023 und befinden sich zurzeit in einer vorläufigen Haushaltsführung, auch als Interims- oder Übergangswirtschaft oder Nothaushaltsrecht bezeichnet.
Die meisten Gemeinden (ca. 70 %) des Amtes Crivitz haben ihre Haushaltspläne für das Jahr 2023 trotz fehlender Jahresabschlüsse verabschiedet und sogar 30 % haben bereits einen Doppelhaushalt bis Ende 2024.
Es sollte der große Wurf ab 2020 werden von der neuen Amtsausschussspitze und wurde hoch hochgepriesen, bis jetzt ist davon nicht viel zu spüren. Im Fokus stand die Wirtschaftlichkeit in der Kooperation, kurz gesagt, es sollte auch ein *Exportmodell* werden.
Das Amt Crivitz schloss 2021 mit dem Amt Hagenow-Land einen Kooperationsvertrag zur Rechnungsprüfung ab, um die Jahresabschlüsse im Amtsbereich Crivitz endlich voranzubringen. Benötigt werden im Amt Crivitz pro Jahr 17 Jahresabschlüsse und im Bereich Hagenow-Land weitere 20, insgesamt also 37. Zu diesem Zweck wurde zusätzlich ein Rechnungsprüfungsamt gegründet, Mitarbeiter eingestellt und ein Beamter ernannt, der nicht an das Weisungsrecht gebunden ist, um so 20 bis 30 Prüfungen im Jahr zu schaffen. Das ist sehr kostenintensiv, ca. 125.000 € pro Jahr! Aber reicht das?
So gab Herr Michael Rachau (Amtsleiter des Rechnungsprüfungsamtes Crivitz) gegenüber der SVZ eine Stellungnahme am 25.02.2021: „Ich halte das Pensum, das geschafft werden muss, für machbar. Vieles lässt sich mittlerweile digital einsehen und auch prüfen“, erklärte Herr Rachau.
Der Satz ist heute nicht mehr gültig und wurde von der Realität überholt. Der Prüfungsausschuss des Amtes Crivitz hat in den vergangenen zwölf Monaten drei Sitzungen abgehalten, in denen nur 11 von 17 Gemeinden des Amtes ihre Jahresabschlüsse geprüft wurden. Die Gemeinde Pinnow erhielt erstmals im Jahr 2022 seit 2015 fünf Jahresabschlüsse auf einmal. Das ist ein bemerkenswerter Fortschritt.
Nachdem wir unsere letzte Meldung hierzu am 03.02.2022 veröffentlicht hatten, schien es, als ob sich etwas in Bewegung gesetzt hätte, doch wie zuvor erwähnt, es schien nur so.
So berichtete noch Herr Klaus-Michael Glaser (1. Stellvertreters der Amtsvorsteherin im eigenen Wirkungskreis) gegenüber der SVZ am 25.02.2021 „Wir haben jetzt etwas geschaffen, das nicht nur hoffentlich Bestand hat, sondern sich auch als Exportmodell durchsetzt. Ein Rechnungsprüfungsamt im eigenen Haus bedeutet für alle Vorteile“. Die Bilanz nach zwei Jahren sieht anders aus und ist eher ernüchternd, Importeure haben sich auch noch nicht gemeldet bei diesen hohen Kosten.
Nachdem die neue Amtsausschussspitze seit 2019 einen konsequenten Liquiditätsabbau in den Jahren 2020, 2021 und 2022 betrieben hat, wird zum Ende des Jahres 2023 der Bestand der liquiden Mittel von ca. 3,5 Mio. € nur noch ca. 292 Tsd. € betragen. Eine Herabsetzung der Amtsumlage um drei Jahre im Amt Crivitz hatte zur Folge, dass eine Finanzierungslücke im Amt Crivitz entstand, die nicht gedeckt werden konnte. Daher wurden die liquiden Mittel benötigt. Diese Maßnahme hatte die Gemeinde Sukow gemeinsam mit der Stadt Crivitz im Amtsausschuss maßgeblich befördert.
liquide Mittel in EURO
In der Darstellung sind die liquiden Mittel erfolgt vorbehaltlich der noch ausstehenden Jahresabschlüsse. Im Jahre 2023 sind die liquiden Mittel zum Ende des Jahres 2023 aufgezehrt. Im Jahr 2024 wird also eine bedarfsgerechten Amtsumlage erhoben werden müsse welche sicherlich über 21% betragen wird!
Eine gewisse Erleichterung machte sich breit, aber auch ein gewisses Maß an Ernüchterung, als der neue Haushalt des Amtes 2023 im Finanzausschuss verkündet wurde vom Amtsleiter Finanzen Herr René Witkowski. Das Ergebnis dürfte aber den 17 beteiligten Gemeinden wenig Freude bereiteten! Die Personalkosten und Ausgaben für Sach- und Dienstleistungen haben sich in den letzten zwei Jahren exorbitant gestiegen. Die Konzeption eines Homeoffice aufgrund von Corona – die gestiegenen Energiepreise sowie die Reduzierung der tariflichen Arbeitszeit erschwerten den Prozess. So könnte man es zusammenfassen.
@ALLRIS®net
Ist das nun das Ergebnis der angekündigten Prozessanalyse, die seit mehr als einem Jahr andauert? Es gibt zahlreiche Aufgaben, aber wenig Personal und begrenzte Räumlichkeiten. Der Leidensdruck bei den Energiepreisen jedoch dürfte sich in Grenzen halten – da die Kommunen Verträge besitzen bis Ende 2024 so z.B. bei dem hiesigen großen Stromanbieter wo der Strompreis ca. 50% unterhalb der Strompreisbremse liegt! Aber Hallo! Schau an!
Der 136 Seiten umfassende Haushaltsentwurf enthält 126 Tabellen, die auf ca. 10 Seiten mit Text und Tabellen ergänzt wurden. Der Umfang des Textes ist derart gering, dass sich kaum etwas sagen lässt. Power-Point und Excel können sich hier sehen lassen, aber zukunftsfähige finanzkräftige Analysen bzw. Aussagen fehlen hier leider. Auch der ausführliche Vorbericht ist nur zwischen den übrig gebliebenen Zeilen und Tabellen für Eingeweihte erkennbar! Zu viele Informationen können ja sonst auch unangenehm sein!
Normalerweise gibt es nur einen Haupt- und Finanzausschuss, aber laut KV M-V für Ämter nicht. Für das Amt Crivitz wurde eine Sondergenehmigung des Ministeriums bis Mai 2019 erteilt, um den Amtsausschuss zu entlasten und das Amt aufzubauen. Die Genehmigung wurde bis 2024 verlängert, weil das Projekt eine koordinierende Rolle spielt und die Debattenkultur dadurch im Amtsausschuss deutlich entspannter wurde. Der Finanzausschuss tagt einmal im Jahr zum Haushalt des kommenden Jahres und seine Protokolle sind erst nach 54 Wochen eigentlich lesbar, für die Öffentlichkeit, aber erstaunlicherweise, wahrscheinlich durch unseren Besuch erschien das diesjährige Protokoll bereits als Entwurf schon sieben Tage später. Das ist ungewöhnlich und wir sind gespannt, ob dies eine Ausnahme ist oder ob sich das künftig wiederholt.
Im Planjahr 2023 hat das Amt Crivitz 11.648.400 € Einnahmen und 12.300.400 € Ausgaben. Ein Defizit also im Jahr 2023 von -652.000 € und im Vorjahr 2022 war es -1.605.600 € und davor -1.275.624,53 €!
@adminALLRIS®net-Ergebnisvortrag 2013- 2013
An diesem Punkt sollten alle noch verantwortlichen Mandatsträger an die nachfolgende Generation denken, da diese die Konsequenzen zu tragen haben werden. Denn die Schulden von heute werden sicherlich die Steuern von morgen sein!
Im Jahr 2023 entsteht im Amt Crivitz ein Finanzbedarf in Höhe von ca. 6,062 Mio. €. Davon sollen nun 5,759 Mio. €. Euro anteilig, für 2023 aus den Kassen der Kommunen über die Amtsumlage kommen. In diesem Jahr liegt diese bei 20,6806 %. Diese errechnet sich durch die Steuerkraft der einzelnen Kommunen. Grundlage ist der Wert aus zwei Jahren zuvor. Hat man vor zwei Jahren viele Steuern und Schlüsselzuweisungen erzielt, dann ist die Steuerkraft hoch und die 20,6806 % werden auf diese Einnahmen angerechnet.
Amtaumlage 2013-2014
Die aktuellen Einnahmen für dieses Jahr sind hierfür egal. Da aber die Finanzkraft der Gemeinden insgesamt der letzten Jahre im Schnitt gestiegen sind, muss trotz gleichen Prozentsatzes tatsächlich mehr bezahlt werden. Es ist schon sehr erstaunlich, dass in den Pandemiejahren von Corona die Steuerkraft der Kommunen so gestiegen ist.
@ALLRIS®net-anteilige Amtsumlage 2023- im Amt Crivitz
Die Stadt Crivitz hatte vor zwei Jahren hohe Einnahmen und ist jetzt 2023 der Haupteinzahler des Amtes mit 1.090.614 € und der kleinste Einzahler ist die Gemeinde Bülow mit nur 75.517 €. So ist eben das Solidarprinzip!
Der Hauptteil des Amtshaushaltes sind Personalkosten von 7,305 Mio. €. Die Ausgaben für die Sach- und Dienstleistungen betragen 2,764 Mio. € und 1,437 Mio. € sind laufende Auszahlungen. Die steigenden Ausgaben des Amtes in den nächsten Jahren werden die Bedarfssituation an Finanzmitteln gegenüber den Kommunen, für die kommenden 16 Monate bis zum Ende der Wahlperiode und weit darüber hinaus prägen. Für Leiharbeitskräfte wurden für das kommende Jahr 50.000,00 € eingeplant. Vor einem Jahr waren es noch 100.000,00 €. So sind in den letzten 10 Jahren die Personalkosten im Amt Crivitz um ca. 90 % gestiegen und ab dem 01.01.2024 werden sie 100 % erreichen. Von 2013 bis 2018 waren es nur ca. 24 %,aber in der neuen Wahlperiode von 2019 bis 2023 sind es 66 %.
Wie lange soll diese Entwicklung noch gut gehen?
Die durchschnittlichen jährlichen Personalkosten erhöhten sich von 2013 bis 2018 um ca. 4,7 %, aber ab dem Jahr 2019 bis 2023 stiegen sie um ca. 13,18 % pro Jahr. Die Erhöhungen wurden von 2013 bis 2018 mit einem Gesamtbetrag von 900.000,00 € finanziert. Ab 2019 jedoch stiegen die Kosten exorbitant an und mussten noch einmal mit einem Gesamtbetrag von 2.542.300,00 € finanziert werden.Die Steigerung ist bemerkenswert und wird sich schwer eindämmen lassen.
Ab dem 01.01.2023 ziehen die Gewerkschaften mit einer Forderung von 10,5 Prozent mehr Einkommen in die Tarifrunde für 12 Monate der Beschäftigten von Bund und Kommunen. Mindestens solle es 500 Euro mehr im Monat geben.Während alle anderen den Gürtel enger schnallen sollen und bald kein Loch mehr finden, verhält sich der öffentliche Dienst unangemessen und nicht zeitgemäß!Das ist jedoch nichts Ungewöhnliches beim öffentlichen Dienst!
Bei den Sach- und Dienstleistungen ist ein 50 % Anstieg zu verzeichnen bei den Gaskosten, welcher aber bald durch den Gaspreisdeckel und extra Zuschüssen vom Land wieder ausgeglichen wird. Die Einigung im Kommunalgipfel sichert eine planbare und verlässliche Finanzierung. Bei den Stromkosten ist eine Steigerung um ca. 20 % zu verzeichnen. Diese kann durch gute Vertragsangebote noch kompensiert werden. Als Sach- und Verbrauchsmittel für das Corona-Virus werden 2023 immer noch 19.100,00 € angegeben. Für Geräte, Ausrüstungs- u. sonst. Gebrauchsgegenstände (Anschaffung) werden erstaunlicherweise 185.000,00 € veranschlagt und Kostenerstattungen an private Unternehmen 131.500,00 € geleistet. Die Unterhaltung von Grundstücken und Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen hat sich auf 458.000,00 € erhöht. Allerdings ist nicht ersichtlich, wofür die sonstigen Aufwendungen und Dienstleistungen in Höhe von 676.000,00 € ausgegeben werden sollen.
Resümee
Als am 16.10.2013 die Ämter Banzkow, Crivitz und Ostufer Schweriner See den öffentlich-rechtlichen Vertrag für eine Fusion unterzeichneten, wurden auch folgende grundsätzlichen Ziele vereinbart: Zwei seien hier nur genannt.
1.- Die zukünftige Verwaltung sollte so organisieren werden, dass die Verwaltungskosten insgesamt deutlich gesenkt werden, sie muss die Gewähr für eine fachlich gute Qualität der Verwaltungsleistungen bieten und soll eine Stärkung des Leistungsprofils der Verwaltung beinhalten. 2.-Für alle Aufgaben mit besonderer Bürgerrelevanz ist unbedingt die Bürgernähe vor Ort anzustreben und sollte gewährleistet werden. Das Amt soll Dienstleister sein und die Kommunalpolitik fachlich beraten und strategisch unterstützen. Die Verwaltung sollte aber die Kommunalpolitik nicht beherschen.
Bürgernahe Dienstleistungsangebote zu entwickeln, war damals ein unbedingtes Erfordernis und Notwendigkeit. Jedoch wurden die vielen Ideen, die in den Fusionspapieren verfasst wurden, inzwischen umgesetzt? Die Beteiligten sollten sich wieder an die Ziele erinnern und diese wieder in den Vordergrund stellen!
Kuriose Performance zum Haushalt 2022 in der Beratung!
Am 8.Dez.2021 in Sukow legte die Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker des Amtes Crivitz und des Amtsausschusses den Haushalt 2022 vor. Ist der Ergebnishaushalt ausgeglichen, NEIN! Ist das Jahresergebnis ausgeglichen, NEIN!
Der Ergebnishaushalt weist ein Defizit von -1.637.300 EUR aus und der Finanzhaushalt ein Defizit von -1.235.900 EUR. Die stark abgesenkte Amtsumlage in 2021 ( 12%) hat voraussichtlich den gewünschten Effekt und es erfolgte eine Mittelrückführung an die Gemeinden. Zum Ende des Jahres 2021 werden gemäß Planzahlen noch ca.1,5 Millionen Euro liquide Mittel ausgewiesen. Im Planjahr 2022 entsteht im Amt Crivitz ein Finanzbedarf in Höhe von ca. 5,92 Millionen Euro . Das sind 2,0Mio.€ mehr gegenüber dem Vorjahr (3,12Mio.€ 2021) eine Steigerung um 64% . Dieser wird zum Teil durch die liquiden Mittel gedeckt. Am Ende des Haushaltjahres 2022 sind nur noch 82.266,07€ an liquiden Mitteln vorhanden. Es ergibt sich für das Jahr 2022 ein Umlagesatz in Höhe von 20,6806 % der Umlagegrundlagen.
Diskussion
Ursache dafür sind ca. 1,0 Mio.€ Steigerung der Personalkosten, ca. 0,9 Mio.€ Sach- und Dienstleistungen und ca. 0,2 Mio.€ sonstige Aufwendungen. „Der wichtigste Bestandteil sind die Personalkosten. Auf die Feststellung von Herrn Horst Dieter Keding, dass die Mitarbeiterzahl auf 100 gestiegen ist, führt Frau Iris Brincker aus, dass es keine weitere Erhöhung mehr geben soll. Im Bereich der EDV waren Erhöhungen nötig. Es werden bereits jetzt Prozesse überprüft und Optimierungen in Angriff genommen. Dafür sind noch Gespräche zu führen und Vorbereitungen zu treffen. Zu diesen Themen ist eine Klausur vorgesehen.“ so laut vorl. Protokoll
Nun genau genommen sind es mehr, so arbeiten 2022 – 116 Mitarbeiter in der Kernverwaltung in Crivitz incl. Abzubildende (9) und in den nachgeordneten Einrichtungen 20 Mitarbeiter. Insgesamt also 136 damit ! (2021 waren es -Amt Crivitz ca. 106 Mitarbeiter (97 Kernverwaltung in Crivitz + 9 AZUBI in Crivitz) In den nachgeordneten Einrichtungen sind weitere 20 Mitarbeiter tätig) Insgesamt also 126!) Soviel nur zur Klarstellung.
Die angekündigten Prozessoptimierungen sollten eigentlich schon seit dem 28.07.2021 laufen dazu steht im Bericht der Amtsvorsteherin zur Hauptausschusssitzung am 28.07.2021
„Inzwischen sind 10 ereignisreiche Wochen vergangen seitdem ich meine Tätigkeit aufgenommen habe. Nach und nach versuche ich Abläufe zu erfragen, um Optimierungsmöglichkeiten zu finden. Das Personal steht nach wie vor im Vordergrund.“ (siehe Bericht ) Und am 24.09.2021 steht im Crivitzer Amtsboten dazu beim Interview mit Frau Brincker: „Welche Aufgaben fordern Sie derzeit am meisten? Antwort: “ PERSONAL; ORGANISATION; PERSONAL“ (Seite 5) Also alles seit über 6 Monaten bekannt und in Arbeit ?
Weiter heißt es im Protokoll dazu: „Für Herrn Ronald Radscheidt kann die Prozessoptimierung nur dazu führen, dass die Zahl wieder unterschritten wird. Einsparungen müssen erkennbar sein und die Qualität der Leistung erhalten bleiben. Er sieht die Anzahl der VZÄ kritisch“ laut vorl. Protokoll.
Nun, wenn man sich die Entwicklung der Personalkosten ansieht: 2021 = 5.842.900,00€ und 2022= 6.98.300,00€ so kann man diese Klarstellung von dem Bürgermeister von Plate verstehen und unterstützen! Laut Plan 2022 sind die gesamten Personalkosten seit gegenüber dem Vorjahr um 19,5% gestiegen! Zumal noch hinzu kommt die Anpassung entsprechend § 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD) vom 13.September 2005, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 18 vom 25.Oktober 2020, beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ab dem 01.Januar 2022 durchschnittlich nur noch 39,50 Wochenstunden und ab dem 01.Januar 2023 39 Wochenstunden. Im Jahr 2023 stehen neue Verhandlungen ebenfalls an. In der Diskussion zum Haushalt wurde weiter ausgeführt, dass ein Defizit von 0,7 Mio. € entdeckt wurde als Fehlbuchung. Mit der Erkärung:
„Allerdings ist nochfür die Grundschule Cambs ein Defizit in Höhe von 711T€ ausgewiesen. Dieser Betrag würde bei Richtigstellung noch dazu kommen.“ ( lt. vorläufigem Protokoll )
Darüber hinaus wollte man dann die liquiden Mittel abschmelzen um die Amtsumlage deutlich zu senken so um die ca. 18,0%!?. Frau Funk stellt den Antrag: „die liquiden Mittel in voller Höhe abzuschmelzen und damit die Amtsumlage zu senken.“…..Frau Banner erläutert: „dass bei Bereinigung des Defizites der Grundschule Cambs, die Amtsumlage ca. 18% betragen könnte.“ (lt. vorl . Protokoll)
Kuriosum:
Der Haushaltsplan 2022 wurde beschlossen mit Änderungen. Ein Nachtragshaushaushalt hielt man für nicht erforderlich. So gab es Auskünfte vom Bürgermeister aus Barnin am 15.12.2021 die Amtsumlage liege bei ca. 18,4%.Im vorläufigen Protokoll des Amtsausschusses (erschienen am 17.01.2022) wird berichtet von ca. 18,0% und zuletzt erschien in 5 Kommunen im Haushaltsplan 2022 – „ die Amtsumlage beträgt 16,8846% ??
Fazit:
Die Amtsumlage ist bis heute nicht genau bekannt und genaue Zahlen sind dazu auch nicht veröffentlicht! Ist es wirklich so, dass dazu kein Nachtragshaushalt beschlossen werden muss? Und nur durch eine Ankündigung seit 6 Monaten von der Prozessoptimierungen kann man dieses Wachstum der Kosten auch nicht aufhalten??? Ist diese gesamte Kostenentwicklung – wirklich eine Nachhaltige Haushaltspolitik?
Die SPITZE des Amtsausschusses [AA] legte am 22.10.2019 den Haushaltsplan[HPL]2020 vor, mit der Maßgabe eine 15 % AU auszuweisen. Obwohl schon bekannt war das ein Jahresabschluss 2019 v.(-) 517.000€ entsteht. Durch die Festsetzung der neuen AU 15% ist ein Defizit von(-) 597. 753 € entstanden und diese Finanzlücke des Amtes war nicht gedeckt.
Darum wurde eine ENTNAHME aus den liquiden Mittel beschlossen. In der Diskussion war man sich nicht sofort einig – und man entschied sich für eine „PROBIER-AKTION“ 2020. Gesagt, so getan! Und durch die neue Gemeindehaushaltsverordnung konnte man gem.§ 16 GemHVO i.V.m. § 62 Absatz 2 auch noch einen umjubelten Haushaltsausgleich darstellen.
Der Vorteil:
Die Gemeinden brauchen weniger Geld in die allg. AU einzahlen und sparen. SUPER !!!!
Der Nachteil:
Die liquiden Mittel und das EK reduzieren sich. Aber dann kam die rettende Nachricht, die FAG-Mittel v.MV fallen höher aus als erwartet und schon wurde ein Nachtragshaushalt am 26.02.2020 fertiggestellt(14. Tage vor dem „Lockdown“). Das Defizit war bereinigt worden auf nur (-)244.884€ für die Gemeinden.! Na, Geht doch! UND dann war plötzlich CORONA da!
Und nun kommt die aktuelle Lage plus das Ergebnis: Der Jahresabschluss voraussichtlich 2020= (-)1.252.300,00€; u. das Eigenkapital sinkt von 2019(+)5.934.849,92€ auf 2021 (+)3.010.249,92€ somit um (-)49,28%. Toll!
Die liquiden Mittel sinken von (+)3.522.042,7€ auf (+)2.391.542,71€ somit um(-)32,10% und ist bis Ende 2023 aufgebraucht. Erklärung dafür im HPL „Aufgrund der Anpassungen im Gemeindehaus-haltsrecht ist diese Entwicklung unproblematisch, da für den Haushaltsausgleich bei Ämtern lediglich der Finanzhaushalt maßgeblich ist.“ Soviel nur zur Ironie! Sind ja nur Steuergelder!
Fazit:
Also eine problemlose Kostenkalation? „Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wurde.“
1. Personalkosten: 2013=3.856.600€ auf 2020=5.337.100€/+ 38,4%
2. Sach- u. Dienstleistungen: 2013=864.000€ auf 2020= 1.111.200€ / 28,6%
Und 2021/22 kommen noch Tariferhöhungen am 01.04.2021: +1,4%, mindestens 50 € und ab dem 01.04.2022: +1,8% hinzu, und vielfältige Höherstufungen in den Eingruppierungen der Mitarbeiter. Hinzu kommt noch die notwendige Errichtung u. Ausstattung eines Rechnungsprüfungsamtes fertigzustellen. Ein HPL 2021 für das Amt CRIVITZ ist bis zum 31.12.20 nicht in Sicht. Schon bei 37% der Gemeinden im Amtsbereich liegt der HPL 2021 vor mit Planung. v.15% AU! Ob nun die Bewahrung der jetzigen AU v. 15% auch in 2021 fortdauert, bleibt OFFEN! Damit würde aber man für 2022 eine AU v. 19,87% riskieren, wie schon in anderen Ämter des LK LUP.
Und durch die neue Gemeindehaushaltsverordnung konnte man gem.§ 16 GemHVO i.V.m. § 62 Absatz 2 auch noch einen umjubelten Haushaltsausgleich darstellen.
Die SPITZE des Amtsausschusses [AA] legte am 22.10.2019 den Haushaltsplan[HPL]2020 vor, mit der Maßgabe eine 15 % AU auszuweisen. Obwohl schon bekannt war das ein Jahresabschluss 2019 v.(-) 517.000€ entsteht. Durch die Festsetzung der neuen AU 15% ist ein Defizit von(-) 597. 753 € entstanden und diese Finanzlücke des Amtes war nicht gedeckt. Darum wurde eine ENTNAHME aus den liquiden Mittel beschlossen. In der Diskussion war man sich nicht sofort einig – und man entschied sich für eine „PROBIER-AKTION“ 2020. Gesagt, so getan!
Der Vorteil:
Die Gemeinden brauchen weniger Geld in die allg. AU einzahlen und sparen. SUPER !!!!
Der Nachteil:
Die liquiden Mittel und das EK reduzieren sich. Aber dann kam die rettende Nachricht, die FAG-Mittel v.MV fallen höher aus als erwartet und schon wurde ein Nachtragshaushalt am 26.02.2020 fertiggestellt(14. Tage vor dem „Lockdown“).
Das Defizit war bereinigt worden auf nur (-)244.884€ für die Gemeinden.! Na, Geht doch! UND dann war plötzlich CORONA da!
Und nun kommt die aktuelle Lage plus das Ergebnis:
Der Jahresabschluss voraussichtlich 2020= (-)1.252.300,00€; u. das Eigenkapital sinkt von 2019(+)5.934.849,92€ auf 2021 (+)3.010.249,92€ somit um (-)49,28%. Toll!
Die liquiden Mittel sinken von (+)3.522.042,7€ auf (+)2.391.542,71€ somit um(-)32,10% und ist bis Ende 2023 aufgebraucht. Erklärung dafür im HPL „Aufgrund der Anpassungen im Gemeindehaus-haltsrecht ist diese Entwicklung unproblematisch, da für den Haushaltsausgleich bei Ämtern lediglich der Finanzhaushalt maßgeblich ist.“ Soviel nur zur Ironie! Sind ja nur Steuergelder!
Fazit:Also eine problemlose Kosteneskalation? „Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wurde.“
1. Personalkosten: 2013=3.856.600€ auf 2020=5.337.100€/+ 38,4%
2. Sach- u. Dienstleistungen: 2013=864.000€ auf 2020= 1.111.200€ / + 28,6%
Und 2021/22 kommen noch Tariferhöhungen am 01.04.2021: +1,4%, mindestens 50 € und ab dem 01.04.2022: +1,8% hinzu, und vielfältige Höherstufungen in den Eingruppierungen der Mitarbeiter. Hinzu kommt noch die notwendige Errichtung u. Ausstattung eines Rechnungsprüfungsamtes fertigzustellen. Ein Haushaltsplan 2021 für das Amt CRIVITZ ist bis zum 31.12.20 nicht in Sicht. Schon bei 37% der Gemeinden im Amtsbereich liegt der Haushaltsplan 2021 vor mit der Planung. für eine Amtsumlage von 15% !
Ob nun die Bewahrung der jetzigen Amtsumlage von 15% auch in 2021 fortdauert, bleibt OFFEN! Damit würde aber man für 2022/23 eine Amtsumlage von ca. 19,87% riskieren, wie schon in anderen Ämter des LK LUP.