The same process as every year? Only with a few new faces after the election!

14.Okt.-2024/P-headli.-cont.-red./424[163(38-22)]/CLA-260/99-2024

Das gleiche Prozedere wie jedes Jahr? Nur mit vereinzelten neuen Gesichtern nach der Wahl!

So oder ähnlich könnte man die Resonanz der Sitzung des Amtsausschusses im September 2024 bezeichnen und nach außen darstellen. Angesichts der Präsenz von nur 8 anwesenden Einwohnern, von denen allerdings vier noch Gemeindevertreter und ein Bediensteter des Amtes waren. Man kann sich also selbst ausrechnen, was da an Spontaneität und frischer Kreativität vom Amtsausschuss über die vergangene Wahlperiode hinweg freigesetzt wurde gegenüber den 25.000 Einwohnern im Amtsbereich von Crivitz.

Aufgrund der Modernisierung der Kommunalverfassung im Mai 2024 wurde ein Zuteilungs- und Benennungsverfahren eingeführt, bei dem die Fraktionen angesichts ihrer gewonnenen Prozente die eigenen Sitze in den Ausschüssen mit Gemeindevertretern und sachkundigen Einwohnern ohne Wahl selbst benennen können. Dies gilt ebenso für den Amtsausschuss, in dem 17 Vertreter aus den Gremien der Gemeinden benannt wurden. So befinden sich nun unter den 34 Mitgliedern des Amtsausschusses im Amt Crivitz viele altbekannte Funktionsträger, die nicht von Ihren Gremien in den Gemeinden gewählt wurden, sondern von Ihrer Partei oder Wählergemeinschaft in den Amtsausschuss benannt wurden. Die soeben wiederum als Funktionsträger innerhalb des Amtsausschusses, in dessen Führung oder in die Ausschüsse oder für den eigenen Wirkungskreis (ureigenen Aufgabenbereich des Amtes) erneut gewählt wurden.

Von den 34 entsandten Mitgliedern aus den Kommunen stammen 41 % aus Parteien, 46 % aus Wählergemeinschaften und 12 % sind Einzelbewerber und gehören keiner Partei oder Wählergemeinschaft an. Von den 41 % der Parteien stammen 23 % aus der CDU, 3 % aus der AfD, 6 % aus der SPD und 9 % aus der Partei DIE LINKE. Der Frauenanteil im Amtsausschuss in Crivitz liegt bei ca. 24 %.

Alle Mitglieder des Amtsausschusses von Crivitz haben einen abgeschlossenen Berufsabschluss, wovon 12 % einen Meistertitel und nur 35 % einen Hochschulabschluss besitzen. Das Durchschnittsalter der auserwählten Kanditen aus den Kommunen für den Amtsausschuss beträgt etwa 60 Jahre in Crivitz. Demnach sind nur ca. 38 % der Mitglieder im Amtsausschuss in Crivitz in einem Alter von 33 bis 58 Jahren, aber ca. 56 % junge Alte (60- bis 74 Jahre) und 6 % sind sogar betagte und Hochbetagte (75- bis 89-Jährige) nach der Klassifizierung des Lebensalters der Weltgesundheitsorganisation. An dieser Stelle wird deutlich, wie stark die demografische Entwicklung im ländlichen Raum Einfluss nimmt.

Alle Bürgermeister (17) sind automatisch Mitglieder des Amtsausschusses und bilden somit die Basis für den Amtsausschuss sowie je nach Einwohnerzahl der Gemeinden weitere Mitglieder (17) aus den Gemeinden. So sind etwa 56 % der Mitglieder des Amtsausschusses bereits in der vergangenen Wahlperiode vertreten gewesen, was eine gewisse Kontinuität im kommunalpolitischen Alltag und in den vorhandenen Parteien- und Wählergemeinschaftsnetzwerken oder anderen Verknüpfungen darstellt, da man sich über Jahre hinweg kennt. Die *entspannte Debattenkultur* ist mit den altbewährten Funktionsträgern zurückgekehrt!

Folglich hat sich auch nichts an der Führungsspitze des Amtsausschusses verändert, wie bei der letzten Wahl im Jahr 2019. Frau Brusch Gamm (Wählergruppe CWG-Crivitz) welche von Herrn Eichwitz in voller Einmütigkeit, vorgeschlagen wurde, konnte sich nur ganz knapp ihrem Herausforderer gegenüber Herrn Ronald Radscheidt (ehemaliger Amtsausschussvorsitzenden von 2014 bis zum Rücktritt 14.12.2016 /CDU-Plate) durchsetzen, mit 18 zu 15 Stimmen. Herr Heinrich-Hermann Behr (Einzelbewerber) wurde zum 1. Stellvertreter des Amtsausschussvorsitzenden gewählt, während Herr Hartmut Paulsen (CDU-Crivitz/ trotz seines Rückzugs im Jahr 2021) zum 2. Stellvertreter gewählt wurde.

Es gibt erneut einen neuen beschließenden Hauptausschuss, der die wichtigsten Entscheidungen den Mitgliedern abnimmt, damit sie nicht so häufig zusammenkommen müssen. Dieser elitäre Kreis des Hauptausschusses wird viele Entscheidungen bereits vorab treffen, sodass nur noch einige marginale Restdiskussionen übrigbleiben werden. Durch diese Maßnahme wird die entspannte Debattenkultur im Amtsausschuss die nächsten Jahre erhalten bleiben. Eine Änderung der Kommunalverfassung machte das Unglaubliche möglich. Das Amt Crivitz hat eine Probieraktion in der vergangenen Wahlperiode durchgeführt und erhielt dafür eine Ausnahmegenehmigung. Nun ist also wieder der beschließende Hauptausschuss im Amtsausschuss in Crivitz gänzlich gesetzeskonform und sicherlich auch mit voller Unterstützung des Städte- und Gemeindetages, wo auch wieder seine Mitarbeiter im Amtsausschuss und im engeren Wirkungskreis im Geiste voll mitwirken dürfen.

Eigentlich sollten im Hauptausschuss vorrangig Bürgermeister gewählt werden, da sie auch über die nötige Reputation verfügen. Trotzdem wurden aus der Gemeinde Pinnow Herr Klaus-Michael Glaser (CDU) und aus der Gemeinde Plate Herr Ronald Radscheidt (CDU) in den Hauptausschuss gewählt, anstatt die Bürgermeister. Obwohl sie eigentlich keine Ehrenbeamten (1. oder 2. Stellvertreter) in der Gemeindevertretung sind, stammen sie nicht primär aus der jeweiligen Opposition der Gemeindevertretung. Ob dieser politische Schachzug jedoch von den Anwesenden selbst verstanden wurde, ist ungewiss, da die beiden Herren sicherlich nicht in ihren jeweiligen Gemeinden ausreichende Entscheidungskompetenz erlangen können. Es bleibt wohl eher ein politischer Akt mit persönlichen Hintergründen, der sicherlich noch bis 2029 für Unruhe sorgen wird.

Herr Torsten Lubatsch (CDU) wurde erneut nach 10 Jahren zum Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Tourismus, Partnerschaften u. Kultur gewählt, womit sich sicherlich Neuerungen oder Spontanität in dieser Wahlperiode bis 2029 auch in Grenzen halten werden. Alle Kandidaten für Ausschüsse und Führungsfunktionen wurden von altbekannten Teilnehmern und deren Netzwerken vorgeschlagen, mit Ausnahme des AfD-Vertreters. Folglich musste sich dieser selbst vorschlagen für die Wahlen in den Ausschüssen, da er in diesen Gremien keine Lobbynetzwerke hatte. Er schaffte es jedoch, sich in den Rechnungsprüfungsausschuss in einer offenen Wahl mehrheitlich wählen zu lassen. Bei einem erneuten Versuch für den Finanzausschuss wurde sofort eine geheime Wahl durchgeführt, bei der er aber anderen alten Gremienmitgliedern unterlegen war.

Kommentar/Resümee – die Redaktion!

Nothing new – business as usual? Nichts Neues – Alles wie gewohnt?

Es ist schon erstaunlich, wie leicht man sich es macht, die modernisierte Kommunalverfassung zu interpretieren. Ob das jetzt alles wirklich im Sinne des wählenden Volkes ist, muss sich wirklich erst noch zeigen. Es bleibt abzuwarten, ob es sich hierbei tatsächlich um eine Modernisierung handelt, die in der kommunalpolitischen Realität erfolgreich sein wird. Viele Neuheiten müssen sich erst in der Praxis beweisen, da dies das Kriterium der Wahrheit bleibt.

Das mangelnde Interesse der Einwohner an den Sitzungen des Amtsausschusses ist nachvollziehbar. Die Sitzung des Amtsausschusses wurde zwar für die Bürger zugänglich gemacht, jedoch wurde streng darauf geachtet, dass die Bürger keine Äußerungen zu den anstehenden Tagesthemen tätigen durften. Andererseits packt den Amtsausschuss, genauer gesagt seine Führungsspitze, ständig eine sehr große Reiselust (die Entschädigung gemäß der Reisekostenverordnung macht es möglich).  Und so sollen Bürger von Bülow oder Demen dieses Mal wieder im Oktober 2024 nach Liessow fahren, nur, um Ihr Anliegen vorzutragen, was auf keinen Fall der Tagesordnung entsprechen darf. Möglicherweise handelt es sich auch bloß um ein politisches Kalkül? Es ist nicht verwunderlich, dass dort möglicherweise wiederum nur wenige Einwohner auftauchen werden.

„Sei geduldig, wenn du im Dunkeln sitzt. Der Sonnenaufgang kommt.“ Rumi

Die BSW-FH und CDU-Fraktion wollen sich bereits zu Beginn der Wahlperiode mit neuen Themen positionieren!

10.Okt.-2024/P-headli.-cont.-red./423[163(38-22)]/CLA-259/98-2024

*Flüchtlingsunterkunft Dabel /Einforderung einer Migrationswende und Schaffung von Arbeitsgelegenheiten im Landkreis LUP*.

Bei der AFD-Fraktion LUP herrscht Schweigen diesbezüglich sowie bei den eigenen Anträgen und man genießt wohl den Augenblick.

Nur noch zwei Sitzungen des Kreistages sind notwendig (Dez.2024 und März 2025), um einen neuen Landrat in LUP zu wählen. Unter diesem Aspekt stehen wahrscheinlich schon die Anträge der Fraktionen von *Zukunft* (SPD +Linke), der CDU sowie BSW und die Gruppe der Grünen, um keinen Moment in der öffentlichen Show im Kreistag zu verpassen. Die AFD-Fraktion ist noch mit sich selbst beschäftigt, da sie noch keinen Fraktionsgeschäftsführer hat und steckt zu den anstehenden Themen noch in einem intensiven Lernprozess.

Ganze zwei Sätze sind ausreichend, um das drängendste Thema der Gruppe der *Grünen*, drei Monate nach der Wahl, auf der Kreistagssitzung zu behandeln. Die Veröffentlichung der Naturdenkmale im Landkreis LUP im Geodaten-Portal. So soll es ermöglicht werden den Einwohnern und Touristen, diese Informationen abzurufen und dann vor Ort zu betrachten. Und das war alles! Hierzu ist alles im feinstenGenderdeutsch formuliert. Wahrscheinlich ist die Gruppe der Grünen nach der Wahl noch immer in Ihrer eigenen Schockstarre gefangen.

Für die neu gegründete Fraktion ZLP (Zukunft LUP), die sich aus der SPD und Teilen der Linksfraktion zusammensetzt, stellt sich dagegen das Thema der kritischen Betrachtung über die Finanzierung der Beratungslandschaft im Landkreis als zentrales Thema dar. Es scheint, dass dieses Thema für die Fraktion der Zukunft das wichtigste zurzeit darstellt und andere nicht von Bedeutung sind. Sie sind besorgt über die zu erbringende Kofinanzierung (Eigenanteil der Träger und auch des LK-LUP) sowie die Finanzierung der Sach- und Personalkosten (neue Tarifrunde 2025), aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklung durch Inflation und erhöhte Anforderungen. Da das Land MV beabsichtigt, die Grundlagen der Finanzierungsanteile aller Beteiligten (Kreis +Träger) neu zu strukturieren ab 2025. Daher besteht die Gefahr, dass die Gemeinden bzw. der LK-LUP diese Mittel nicht aufbringen können, um die Existenz der Beratungsstellen über 2025 hinaus sicherzustellen.

So soll nun beschlossen werden, diese Mehrkosten im zukünftigen Haushalt des LK-LUP 2026 zu verankern. Also auch die Fraktion (ZLP) hat sich bereits mit dem heiklen Thema Haushalt 2026 auseinandergesetzt, welches in den kommenden 10 Monaten noch eine heiße Debatte auslösen wird. Dies verdeutlicht wahrscheinlich den verwaltungsrechtlichen Informationsfluss des Justizministeriums, da die Ministerin hier auch Co-Fraktionsvorsitzende der Fraktion ist.

Ganz anders klingt es dagegen aus den Reihen der Fraktion BSW-FH (Bündnis Sahra Wagenknecht – FREiER HORIZONT), die das Thema: Umsetzung der Flüchtlingsunterkunft in Dabel favorisieren. Sie haben sofort die Fraktionsgeschäftsführerin Frau Kathrin Lyhs übernommen, aus der ehemaligen Fraktion Freier Horizont / FREIE WÄHLER. Es ist nicht verwunderlich, dass der parlamentarische Newcomer BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht) noch keine erfahrenen Mitglieder hat, was auch auf die lange überdimensionierte Überprüfung der eigenen neuen Mitglieder zurückzuführen ist. Sie fordern die Begrenzung der Flüchtlingszahlen auf 150 Personen in der Flüchtlingsunterkunft in der Gemeinde Dabel sowie das Konzept des Inhouse-Unterrichts für schulpflichtige Kinder wie in Demen. Des Weiteren sollte die medizinische Versorgung vom LUP Klinikum am Crivitzer See übernommen und mit Planbetten der Gynäkologie/ Geburtshilfe ergänzt werden. Dies wird begründet mit der Verhältnismäßigkeit zur Anzahl der Einwohner der Gemeinde Dabel und den Herausforderungen der Versorgung durch Kinderbetreuung, Schule und der medizinischen Versorgung.

Die CDU setzt auf große Reden, wie man es von ihrem widergewählten Fraktionsvorsitzenden Herrn Cristian Geier gewohnt ist. Nun will man erneut mit Bundes- und Landesthemen für die zukünftigen Wahlen zum Bundestag 2025 und Landtag 2026 glänzen. Zunächst wird eine Migrationswende im Landkreis gefordert, um den unkontrollierten Zustrom von Flüchtlingen zu stoppen. Es soll untersucht werden, ob die geplante Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für 500 Migranten in Dabel sowohl für die Gemeinde selbst als auch für die umliegende Region und die dort lebenden Menschen akzeptabel und verträglich sind.

Überdies sollte der Landrat prüfen, ob die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Leistungsberechtigte gemäß Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) auch für den Landkreis LUP von Nutzen sein könnte. Um ein Konzept für eine gemeinnützige Beschäftigung für Asylsuchende zu erarbeiten, welches von den Städten und Gemeinden des LK-LUP sowie sozialen Trägern unterstützt wird. Hierzu wird nicht beschrieben, wie das alles finanziert werden soll. Es heißt wie üblich lapidar: Die Refinanzierungsmöglichkeiten von Bund und Land sollten geprüft werden. Es ist anzunehmen, dass in der CDU-Fraktion zu wenige Taschenrechner verteilt wurden.

Ebenfalls strebt die CDU-Fraktion an, an öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen des Landkreises teilzunehmen und fordert eine Präsenz von Vertretern der Fraktionen, um den wichtigen Austausch zwischen den Mitgliedern des Kreistages, den Ämtern und Gemeinden sowie den Bürgern vor Ort zu gewährleisten. Na ja, hier hat jemand große Angst vor dem Verlust seines Images und nutzt Termine schon seit fünf Jahren nicht mehr. Diese Forderung ist ein reines Wahlkampfgetöse einer Fraktion, die mehr Aufmerksamkeit verlangt!

Ach ja, und zum Schluss will die CDU-Fraktion Geld für die Aufrechterhaltung ihres Geschäftsbetriebs haben. Einmal 8.000 €, dann noch einmal 3.800 € als Sockelbetrag + ca. 4.000 € Personalkosten für den Fraktionsgeschäftsführer + Büroausstattung und Reisekosten des Fraktionsvorsitzenden. (insgesamt schätzungsweise 20.000 €).

Vielleicht könnte man das Geld auch für die Erstellung eines eigenen Konzepts der CDU-Fraktion zur gemeinnützigen Beschäftigung von Asylsuchenden verwenden?

Kommentar/Resümee-die Redaktion!

„Ludi incipiant“ Lasst die Spiele beginnen!

Die Fraktion BSW-FH (Bündnis Sahra Wagenknecht – FREiER HORIZONT), hat viele Forderungen für den Anfang und wie das alles vom Steuerzahler finanziert werden soll, diese Antworten bleibt die Fraktion leider schuldig. So heißt dazu lediglich lapidar: „Einsparungen können ausgearbeitet werden.“ Wie weit weg muss man von der Realität sein und im Überbau wandeln, wenn man bislang nicht einmal die eigenen Beschlüsse des Landkreises und des Haushalts kennt? Es darf nicht vergessen werden, dass die Gemeinde Demen bereits einen Schulkostenbeitrag für Kinder mit nicht deutscher Herkunftssprache aus Demen von jährlich 2.613,27 € pro Schüler an das Amt Crivitz zahlt.

Es ist anzunehmen, dass in dieser Fraktion bereits der Bundestagswahlkampf begonnen hat, jedoch ist es notwendig, zuerst die thematischen Schwerpunkte des Kreisentwicklungskonzepts 2030 zu verstehen und zu verinnerlichen. Möglicherweise ist es dem BSW auch möglich, mit seinen Millionenspenden aus MV zu helfen, aber dieses Mal nicht an die Parteizentrale ins Saarland, sondern direkt an den Landkreis LUP, um die selbst gestellten Forderungen auch finanziell umzusetzen?

Die CDU-Faktion im Landkreis LUP handelt bei diesen Themen ganz anders, sie setzt wie immer auf große Szenarien bei den Kreistagssitzungen, da diese letztendlich publikumswirksam live an das Wahlvolk übertragen werden. Seit den letzten 24 Monaten ist das Marketing von polarisierenden Themen immer mehr in den Vordergrund getreten, wie man es vom wiedergewählten Fraktionsvorsitzenden Cristian Geier seit Langem gewohnt war, seitdem er den Einzug in den Landtag 2021 schmerzlich verpasste.

So scheint sich bei den polarisierenden Anträgen um einen vorgezogenen parteiübergreifenden Wahlkampf für die Landratswahl im Mai 2025 zu handeln.  Indem das große Dilemma über den Haushalt 2025 ausbleibt (aufgrund eines Doppelhaushaltes von 24/25), und so werden die unangenehmen Angelegenheiten, wie die Erhöhung der Kreisumlage ab 2026, erst den neuen Landrat 2026 betreffen.

Wie heißt es doch so schön: Die Flut kommt nach mir!

Es klingt wie ein Märchen in der 3. Dekade im 21. Jahrhundert!

23.Sept.-2024/P-headli.-cont.-red./422[163(38-22)]/CLA-258/97-2024

Es ist aber Realität und ein Skandal nach der Wahl!

Nach der neuen Kommunalverfassung ist es möglich, die Zuteilung und Benennung der Sitze für den Ortsteil (Wessin und Gädebehn) abweichend von dem Gesamtergebnis der Kommunalwahl in Crivitz nach den Ergebnissen in den Ortsteilen vorzunehmen. Die Wähler in den Ortsteilen Wessin und Gädebehn haben sich am 09.06.2024 in der Wahl entschieden und sollten nach diesen Ergebnissen auch ihre Ortsteilvertretungen besetzen, um das Ergebnis der Wahlen widerzuspiegeln.

Daher ist es wichtig, zuerst das Ergebnis der Wahl in den einzelnen Ortsteilen zu ermitteln, da es möglicherweise vom Gesamtergebnis abweichen kann. Selbstverständlich spiegelt es das lokale Wahlergebnis wider und erlaubt es, es realistischer darzustellen. Die Datenermittlung für die Stadt Crivitz und die Ortsteile ist eigentlich im 21. Jahrhundert im Jahr 2024 problemlos möglich, da diese in der Wahlleitung bzw. in der Wahlkommission ordentlich aufbewahrt wurden. Nachdem die Ergebnisse der Wahlen ermittelt wurden, werden die einzelnen Sitze in den Ortsteilen verteilt und es entsteht ein realistisches Bild der Ortsteilvertretung.

Jetzt kommt aber der Knall! Etwa 14 Wochen nach dem Wahl-Ergebnis in Crivitz!

So hat die Rechtsaufsichtsbehörde LUP festgestellt:  Es ist nicht möglich, das Ergebnis der letzten Kommunalwahl als Grundlage für die Zuteilung der Sitze in der Ortsteilvertretung zu verwenden, da es nicht vollständig im jeweiligen Wahlbezirk ermittelt wurde (Auszählung der Briefwahl gesamt).

Die Tatsache, dass das Wahlergebnis im Wahlbezirk nicht vollständig ermittelt wurde, ist ein Skandal oder eine Nachlässigkeit? Eigentlich sollte man als Wähler erwarten, dass sämtliche Wahlunterlagen vorhanden sind und gut aufbewahrt werden! Wozu geben eigentlich die Briefwähler eine eidesstattliche Erklärung ab, wenn diese Ergebnisse hinterher nicht vollständig sind?

Die Frage ist: Sollen alle so geräuschlos weitermachen? Dann muss man sich einfach damit abfinden! Oder sollte man nicht hier einmal eine gründliche Untersuchung durchführen und klare Verantwortlichkeiten benennen für diese Vorgänge?

Der Fraktionschef der CWG-Crivitz, Herr Andreas Rüß, wittert bereits Morgenluft und verlangt sofortige Neuwahlen in den Ortsteilen (Wessin und Gädebehn). Die Ortsteilvertretungen sollen nun noch einmal von den Bürgern der Ortsteile gewählt werden, gemäß den Bestimmungen des Landes- und Kommunalwahlgesetzes. Daraus ergibt sich dann auch ein neuer Wahlkampf für die Ortsteile und eine lange Vorbereitungszeit. Falls es nicht genügend Kandidaten gibt oder diese nicht gewählt werden, besteht die Möglichkeit, Ergänzungswahlen durchzuführen, um die Mindestzahl der Mitglieder für die Ortsteilvertretungen zu erreichen. Zusätzlich verzögert sich der Prozess zur Konstituierung und Herstellung von Ortsteilvertretungen etwa bis März 2025.

Gleichzeitig fordert die CWG-Fraktion, dass die Informations-, Vorschlags- und Anhörungsrechte der Ortsteile gegenüber der Stadtvertretung deutlich eingeschränkt werden und das Recht zur Stellungnahme aus den Ortsteilen vollständig entfällt. Sind diese Maßnahmen jetzt der Stein der Weisen? Ist das wirklich der eigentliche Wählerwille und dient das wirklich dem Gemeinwohl?

Kommentar – Resümee der Redaktion

Nach der Wahl ist vor der Wahl? Solange wählen, bis es passt!

Der Wählerwille wird erneut auf die Probe gestellt sowie seine Geduld und die Glaubwürdigkeit in der Politik eingefordert.
Seit Anfang des Jahres wurde über die neue Modernisierung der Kommunalverfassung im Land diskutiert und beschlossen. Also gab es genügend Zeit, sich im Amt Crivitz und den Wahlvorständen vorzubereiten auf die unterschiedlichen Auswahlmöglichkeiten zu den Ortsteilvertretungen nach den Ergebnissen.  Daher war auch gewissenhafte Sorgfalt bei der Auszählung nicht nur geboten, sondern auch gefordert! Dennoch ist es dem Amt Crivitz nicht möglich, alle Ergebnisse der Briefwahl im Wahlbezirk Crivitz zu ermitteln.

Wie hat man denn hier die Stimmzettel ausgezählt? Wurden dort etwa alle Stimmzettel in einen Haufen geworfen, der keine Unterscheidung mehr zwischen Direkt- und Briefwahl ermöglichte? Diese oder ähnliche Fragen müssen erst einmal für die Öffentlichkeit beantwortet werden.

Bevor man beantragt, dass die Rechte der künftigen Ortsteilvertretungen einzuschränken, so wie es die CWG-Fraktion vorbereitet hat. Grundsätzlich gilt für die Ortsteilvertretungen Wessin und Gädebehn, die sich vor Jahren freiwillig an die Stadt Crivitz angeschlossen haben, dass ihre Rechte nicht eingeschränkt werden sollten, sondern im Gegenteil ausgeweitet werden sollten.

Die Bürger in den Ortsteilvertretungen tragen schließlich die Belastungen für alle Wind- und Solarprojekte, die sich die CWG-Stadtspitze ausgedacht hat und in Zukunft bauen möchte, um sich dadurch einen finanziellen Vorteil für den Stadthaushalt zu verschaffen.

Die Fraktion „Zukunft gemeinschaftliches Raben Steinfeld“ (ZgRS) besteht aus einer starken Einheitsfront aus CDU+SPD und einer Wählergruppe zur Machtübernahme gegen die Bürgermeisterfraktion!

14.August -2024/P-headli.-cont.-red./411[163(38-22)]/CLA-247/86-2024

Während der Konstituierung in Raben Steinfeld hat die neue Fraktion ZgRS die Bürgermeisterfraktion in Raben Steinfeld entmachtet und die Befugnisse des wiedergewählten Bürgermeisters drastisch reduziert.

Die Bürger haben sich für den Bürgermeisterkandidaten in Raben Steinfeld im ersten Wahlgang für Herrn Klaus-Dieter Bruns Wählergemeinschaft – WfRS [Wir für Raben Steinfeld] mit 48,7 % einer hohen Mehrheit gegen seine Kontrahenten Holger Voß 29,8 % Wählergruppe –SfuD (Stark für unser Dorf) und haushoch gegen Torsten Lubatsch (CDU) 21,4 % entschieden. Ein zweiter Wahlgang war erforderlich, da die absolute Mehrheit knapp verfehlt wurde. Aufgrund des schlechten Ergebnisses im ersten Wahlgang war die CDU mit Torsten Lubatsch nicht mehr vertreten.

Die CDU/SPD und die Wählergruppe SfuD haben sich bereits vor der Stichwahl zu einem gemeinsamen Wahlaufruf zusammengeschlossen. Sie haben sich an die Bürger damit gewandt und um Unterstützung für Ihren Kandidaten/ Herausforderer Herrn Holger Voß aus der Wählergruppe SfuD gegen den amtierenden Bürgermeister Klaus-Dieter Bruns, Wählergemeinschaft – WfRS gebeten.   Man nutze auch die Tageszeitungen, um die Stimmung auf den zweiten Wahlgang so richtig anzuheizen.

Auf die Frage, warum Herr Holger Voß, SfuD nun der bessere Bürgermeister sein sollte, antwortete er: „Das wird im gemeinsamen Wahlaufruf für mich von CDU, SPD und Wählergemeinschaft „Stark für unser Dorf“ deutlich: Mein Selbstverständnis von diesem Amt ist anders: Ein Bürgermeister sollte verbinden, nicht polarisieren; er ist kein Alleinherrscher, sondern muss vertrauensvoll mit der Gemeindevertretung zusammenarbeiten. Er sollte mit Sachverstand und Umsicht die Geschicke des Dorfes steuern und darf es nicht in den Ruin führen. Von Kindheit an bin ich Raben Steinfeld verbunden. Ich habe langjährige Führungs- und Verwaltungserfahrung.“(SVZ vom 15.06.2024).

Die Seitenhiebe, die sich zwischen den Zeilen verbergen und die hier bereits verteilt wurden, über die Anzweiflung der persönlichen Eignung und die finanzielle Übersicht des Amtsinhabers, zeigen bereits hier die Entschlossenheit und Angriffslust des Herausforderers. Sie könnten einerseits auf die frühere Stasi-Mitgliedschaft des amtierenden Bürgermeisters zurückzuführen sein, die vor der Wahl öffentlich gemacht wurden und andererseits auf die erteilten SPERRVERMERKE im Nachtragshaushalt 2024 vom 11.03.2024 bei Investitionen wegen einer negativer Liquiditätsentwicklung der Folgejahre. Die Gemeinde Raben Steinfeld möchte für einen geplanten Solarpark Grundstücke in Höhe von 300.000,00 € erwerben und zur Sicherstellung des Brandschutzes benötigt sie ein neues HLF 20 (Feuerwehrfahrzeug), welches ungefähr 600.000,00 € kosten wird. Die beiden Investitionen wurden gesperrt, erst nachdem die Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen (ca. 160.000 €) tatsächlich generiert werden und die Sonderbedarfszuweisung für das Feuerwehrfahrzeug in geplanter Höhe von ca. 200.000 € bewilligt wird, sollen diese Investitionen umgesetzt werden. Hierzu gab es vermutlich erhebliche Diskrepanzen in der Gemeindevertretung mitten im Wahlkampf.

Die Bürger bestätigten trotzdem den amtierenden Bürgermeister Klaus-Dieter Bruns mit 60,2 % (WfRS) vor seinem Herausforderer Holger Voß mit nur noch 39,8 % (SfuD), jedoch bei nur noch einer Wahlbeteiligung von 65,3 % gegenüber dem ersten Wahlgang von 81,7 %. Bereits 2019 trat Holger Voß als Bürgermeisterkandidat in seiner Tätigkeit als Forstamtsleiter durch die Partei der SPD an und verlor ebenfalls sehr deutlich.

Bei der Zusammensetzung der Gemeindevertretung in Rabensteinfeld haben sich die Bürger zum ersten Mal breiter entschieden als bei der letzten Wahl 2019. Die CDU verlor deutlich an Stimmen und Mandaten und ist nur noch mit vier Sitzen in der Gemeindevertretung vertreten, davon zwei das Ehepaar Lubatsch. Die SPD wurde deutlich verkleinert und ist nur noch mit einem Sitz vertreten. Auf Anhieb in der Gemeindevertretung sind die Wählergemeinschaft WfRS mit drei Mandaten + Bürgermeister sowie die neue Wählergruppe SfuD der Familie Holger und Malte Voß. [ CDU 40,8 %, SPD 5 %, SfuD 19,9 % und die WfRS mit 34,5 %] Eine schwere Bürde für die CDU, die seit zehn Jahren nur Erfolg gewohnt ist.

Nachdem die Angst bei den Parteien ausgebrochen war, schlossen sich nun diejenigen zusammen, die eine Niederlage erlitten haben CDU+SPD und die jetzige Wählergruppe SfuD (mit dem ehemaligen Kandidaten der SPD) zu einer Fraktion *Zukunft gemeinschaftliches Raben Steinfeld (ZgRS) * mit nun 7 Sitzen und Machtansprüchen gegen die Bürgermeisterfraktion WfRS mit nur 4 Sitzen.

So entschied die neue Zukunftsfraktion ZgRS die Wahl für die Stellvertreter des Bürgermeisters für sich und besetzte die Spitzenposten des 1. Bürgermeister Herrn Jörg Nagel (CDU) und des 2. Bürgermeister Herr Holger Voß (SfuD) ohne auch nur einen Zweifel daran aufkommen zu lassen, wer hier in den kommenden 59 Monaten das Sagen haben wird und der bestimmende sein wird. Im Rahmen der folgenden Abstimmung zur Änderung der Hauptsatzung wurden als Erstes die Rechte des Bürgermeisters drastisch eingeschränkt; er darf nur bis zu den Wertgrenzen von 750 € und wiederkehrenden Verpflichtungen von 250 € pro Monat (vorher 2.500 € und 500 €) entscheiden. Bei Erklärungen gegenüber einem Gericht liegt diese Wertgrenze bei 2.500 € (vorher bei 5.000 €).  

Am deutlichsten wird die Befugnisbeschränkung des Bürgermeisters zum Ausdruck gebracht, in dem er NICHT MEHR entscheiden darf über die Ausübung oder Nichtausübung des Vorkaufsrechts gem. §§ 24 ff. BauGB und der über das gemeindliche Einvernehmen zu Bauanträgen gem. § 36BauGB. Es ist ihm auch NICHT mehr möglich, über alle Bauanträge innerhalb der bebaubaren Bereiche bis maximal 5 m Zufahrtsbreite im Einvernehmen mit der Verwaltung zu entscheiden.

Die Entscheidung über diese Vorgänge liegt indessen ausschließlich beim Hauptausschuss, der seine Befugnisse bei der Vergabe von Bauaufträgen auf eine Wertgrenze von 500 EUR bis 250.000 € ausgeweitet hat und in dem die neue Zukunftsfraktion ZgRS die absolute Macht erlangte. Sämtliche Angelegenheiten in Bezug auf Verwaltung, Nutzung und Sanierung des Schlosses sowie Pflege und Instandsetzung des Schlossparks sind der Gemeindevertretung vorbehalten.

Es ist zu hoffen, dass die neue Zukunftsfraktion ZgRS weiterhin die Zusammenarbeit und das Gemeinwohl in den Vordergrund stellt, anstatt alle Macht und Entscheidungen an sich zu reißen.

Kommentar-Resümee der Redaktion

„Die Demokratie lebt vom Kompromiss. Wer keine Kompromisse machen kann, ist für die Demokratie nicht zu gebrauchen.“ Helmut Schmidt

Die Wahl wurde zwar verloren, jedoch die absolute Macht wurde gewonnen.

Offenbar setzt die neue Zukunftsfraktion ZgRS aus CDU+SPD und der Wählergruppe SfuD weiterhin auf Konfrontation und massive Einschränkungen, indem sie vor der nächsten Gemeindeversammlung Folgendes vorhat:

– Die offizielle bestehende Raben-Steinfeld-App zu kündigen und stattdessen eine neue angeblich neutrale App „Dorf Funk“ einzurichten, die vom Land MV unterstützt wird.

– Gemäß der neuen Hauptsatzung soll eine neue Arbeitsgruppe (Schloss/Schlosspark) gegründet werden, die folgenden Mitglieder Holger Voss (SfuD), Jörg Nagel (CDU) und Gunter Dehl (CDU) angehören sollen. Die genannten Mitglieder gehören komplett zur neuen Zukunftsfraktion ZgRS.

– Die Ausstattung mit Tablett im Wert bis zu 500 € für alle Gemeindevertreter, um die Unterlagen für ihre Sitzungen über das ALLRIS-System des Amtes Crivitz einzusehen.

so verlangt die Fraktion ferner Auskunft über:

 „Rückmeldung BVVG über Flächenkauf an der Autobahn, Kaufvertrag mit Herrn Bunsen, Investor bei Planet wegen Wohnungsbau, Förderantrag bei Geothermie Projekt, Bauvorhaben bzw. Flächennutzungsplan im U-Dorf bzw. im Oberdorf, Klageverfahren gegenüber dem Landkreis, Rechnung Bauvorhaben Krüger, Haus von Anke im Oberdorf, Nutzungsvereinbarung, Schlüsselberechtigung vom Schloss, Flächentausch Angler/Krüger“! (Anträge @Allris-Sitzungsunterlagen)

Abgesehen von der rechtschreib- und formalrechtlichen Beschreibung der Anträge entsprechen sie in keinerlei Hinsicht den Bestimmungen der Kommunalverfassung und der eigenen Geschäftsordnung. Sie sind weder einzeln in schriftlicher Form eingereicht worden, noch wurden sie begründet, geschweige denn ist die Finanzierung beschrieben worden, mit eventuellen finanziellen Folgen für den Haushalt.

Die Gründung der Zukunftsfraktion ZgRS aus CDU+SPD und der Wählergruppe SfuD könnte bei den Wählern Erstaunen auslösen, da es einen weitergehenden Zusammenschluss (z. B. mehrere Fraktionen miteinander) darstellt und dadurch andere Fraktionen oder Zählgemeinschaften benachteiligt werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10. 12. 2003 ist es rechtlich unzulässig, dass sich mehrere Fraktionen zu einer Zählgemeinschaft zusammenschließen und so kleinere Fraktionen bei der Ausschussbesetzung benachteiligt werden.

Es wird sich zeigen, ob das Vertrauen der Bürger in die Mehrheitsfraktion (Zukunftsfraktion-ZgRS) weiterhin ungebrochen ist und welche Darbietungen noch so alles diese Fraktion der Zukunft gemeinschaftliches Raben Steinfeld in dieser Wahlperiode präsentieren wird.

Der Start ist bereits missglückt.

Die Fraktion „Bastion für Recht und Demokratie“[BRD] in Pinnow – als verzweifelter Versuch einer Vereinigung von CDU und zwei Wählergruppen, sich als Opposition zu etablieren!

12.August-2024/P-headli.-cont.-red./410[163(38-22)]/CLA-246/85-2024

Auch bei der Zusammensetzung der Gemeindevertretung in Pinnow haben die Bürger zum ersten Mal einen eindeutigen Sieger und drei deutliche Verlierer gewählt. Die Wählergruppe der offenen Liste erreichte mit 52,5 % die absolute Mehrheit und konnte durch ihre kommunale Tätigkeit und Ziele für die Zukunft den Wähler deutlich in Pinnow überzeugen. Die CDU mit 17,9 %, die Wählergruppe des ehemaligen Bürgermeisters Andreas Zapf (WGP) mit 17,6 % und die Wählergruppe (AKTIVE) mit nur 10,1 % konnten die Bürger nicht überzeugen und verloren deutlich an Prozentpunkten gegenüber der letzten Wahl im Jahr 2019.

Somit konnte die Fraktion *offene Liste Godern und Pinnow* 7 Mandate erzielen und auch der Bürgermeister war aus dieser Fraktion hervorgegangen. Daraufhin schlossen sich also jetzt die drei, die eine Niederlage (CDU, WGP, Aktive) erlitten haben zu einer gemeinsamen Fraktion (5 Mandate) * Bastion für Recht und Demokratie*[BRD) zusammen, die bereits in den vergangenen 10 Jahren auf unterschiedliche Weise kooperiert haben. Sodass jetzt nur noch zwei Fraktionen in der Gemeinde Pinnow gibt: die „Offene Liste Godern und Pinnow“ um den Bürgermeister Tiroux mit 8 Sitzen und die Fraktion „Bastion für Recht und Demokratie“ mit 5 Sitzen, wobei auch 2 auf die CDU entfallen.

Eine sogenannte „Bastion“ ist eigentlich eine letzte Zuflucht oder Rückzugsort, mit einer Verschanzung gegen Feinde ausgerichtet. Es bleibt abzuwarten, ob die Fraktion *BRD* in der Gemeinde Pinnow in MV das letzte Bollwerk für Recht und Demokratie darstellt. Die vorgestellten Ziele im Internet, ihre Zusammensetzung und Präsenz in der Öffentlichkeit auf der ersten Sitzung in Pinnow in MV lassen erhebliche Zweifel aufkommen. Die eigentlichen Feinde, gegen die man sich schützen möchte, wurden im Internet klar definiert und dienen nicht so richtig der Rettung des Rechts und der Demokratie, sondern dienen eher dazu, Spaltungen und Bollwerke innerhalb einer Gemeinde Pinnow aufzubauen.

So gab es bereits in den letzten Wahlperioden in der Stadt Crivitz und in der Gemeinde Plate, Demen, Bülow, Dobin am See, Gneven, Raben Steinfeld sowie Suckow, sogenannte „Bürgermeisterfraktion, die mit einer starken Mehrheit“ ausgestattet waren, aber *Bastionen* sind dort nicht entstanden.

Herr Frank Czerwonka konnte sich mit 9 Stimmen durchsetzen. Die Wahl zum 2. Bürgermeister war weniger spektakulär und anscheinend hatte man sich darüber bereits fraktionsübergreifend geeinigt. Frau Karoline Ruth Dorothea Münch (WGP) wurde hier als zweite Bürgermeisterin gewählt.

In der anschließenden Diskussion um die neue Hauptsatzung stellte die Fraktion der offenen Liste einige Anträge und erläuterte diese, welche nicht immer ein Freunden-Taumel bei der Fraktion *Bastion* auslöste, die mit ihren Anträgen zur Änderung scheiterte. Die Erklärungen und Begründungen der Anträge der Fraktion *Bastion* waren zu kurz gefasst und wurden lediglich verwaltungstechnisch und belehrend, aber nicht plausibel erklärt. Der neue Chef der [BRD], Herr Klaus Michael Glaser, verkündete sofort lautstark „die Gelbe Karte – das ist nicht mit uns abgestimmt“ an die andere Fraktionsseite. Es ist schon erstaunlich, dass eine demokratische Forderung zwar als selbstverständlich betrachtet wird, jedoch in der Vergangenheit nicht immer in der eigenen Rolle als Funktionsträger vermutlich umgesetzt wurde. Im Hinblick auf die einzelnen Ausschüsse verliefen einige Vorabgespräche äußerst zügig, sodass die meisten Positionen sofort besetzt werden konnten und hier zeigte sich eine gewisse Kooperation.

Es ist zu hoffen, dass die Fraktion der *Bastion* weiterhin die Zusammenarbeit und das Gemeinwohl im Vordergrund sieht, anstatt die Attacke!

Kommentar/Resümee – der Redaktion

Gute Dinge brauchen Ihre Zeit!

Es ist erstaunlich, dass die Mehrheitsfraktion mit ihrem Motto: „Informieren, Diskutieren, GEMEINSAM GESTALTEN“ bereits mit der Änderung der Hauptsatzung + Geschäftsordnung wesentliche Grundlagen geschaffen hat, um Ihre Ziele zu verwirklichen. So wurde ein Medienbeauftragter gewählt, der für sämtliche Medien (Pinnow-App+ Internetseite) zuständig ist. Überdies ist er eine Art *Pressesprecher* für alle öffentlichen Mitteilungen, an denen alle Gemeindevertreter teilnehmen und ihre Kontrolle ausüben können. Anders als in der Stadt Crivitz, wo die Bürgermeisterin die Medieninhalte (Facebook, Internetseite, Printmedien) bearbeitet und Pressestatements abgibt, auf deren Inhalt niemand Einfluss und Kontrolle hat.

Bei der Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für den Bürgermeister + Stellvertreter hat die Gemeinde Pinnow sich nicht an die neue Entschädigungsverordnung gehalten, sondern ist unter dem Höchstbetrag geblieben und wollte somit ein Signal setzen. Auch soll der Zukunftsausschuss Pinnow 2050 neu ausgerichtet werden, um mehr Bürgerbeteiligung bei Projektentwicklungen für einen Bürgersolarpark oder ein energetisches Dorf zu ermöglichen.

Der Verlust des Postens des 1. Bürgermeisteramtes in Pinnow war für Herrn Klaus-Michael Glaser eine schmerzhafte Enttäuschung, die man während der Sitzung sehr deutlich spüren konnte. Nach einer derart langen Zeit ist es notwendig, sich mit einem Machtverlust einfach auseinanderzusetzen, auch wenn man es nicht gewohnt ist, als CDU-Führungskraft im Kreis LUP nun in der eigenen Gemeinde als Minderheit zu agieren. Es scheint, als ob er unbedingt erneut in den Amtsausschuss des Amtes Crivitz möchte, um wenigstens dort seine Positionen verteidigen zu können.

Folglich hat sich in der Gemeinde Pinnow gleich zum Anfang einiges getan.

Es wird sich zeigen, ob das Vertrauen in die Mehrheitsfraktion der offenen Liste (Wählergruppe) weiterhin ungebrochen ist und welche Darbietungen die Fraktion der „Bastion für Recht und Demokratie“ noch so alles abliefern wird in dieser Wahlperiode.

Ein angenehmer Abend. Jedoch wird die Bürgernähe in der Zukunft bedauerlicherweise Mangelware sein!

07. August -2024/P-headli.-cont.-red./408[163(38-22)]/CLA-244/83-2024

Die Begrüßung war freundlich und die Atmosphäre vermittelte den Eindruck, dass niemand etwas verbergen wollte.

Nach der Ernennung von Heinrich-Hermann Behr zum Bürgermeister machte er in seinem kurzen Statement zum Amtsantritt deutlich, wo seine Schwerpunkte lagen. Er betonte unter anderem, er wolle ein Bürgermeister für alle Ortsteile von Tramm, Göhren, Bahlenhüschen und Settin sein. Was auch immer er damit besonders betonen wollte, bleibt offen. Vielleicht hat es mit der Vergangenheit zu tun.

Die Wähler in Tramm haben sich für die folgenden Fraktionen, CDU mit 13,4 %, DIE LINKE mit 8,7 %, die Wählergruppen der FWT 25,0 %, die UWG mit 22,0 % und die „Alle Gemeinsam“ 30,9 % entschieden. Auch in der Gemeinde Tramm sind die parteilosen Wählergruppen deutlich stärker vertreten als die etablierten Parteien. Nachdem sich alle Fraktionen und Wählergruppen auf die konstituierende Versammlung vorbereitet und gemeinsame Gespräche geführt hatten, fand die Wahl zum ersten und zweiten Bürgermeister sogar offen statt. So ist nicht verwunderlich, dass Herr Maik Schomann von der Wählergruppe der UWG zum 1. Bürgermeister und Frau Britta Eggert von der Wählergruppe „Alle Gemeinsam“ zur zweiten Bürgermeisterin gewählt wurde.

Doch bei der Verabschiedung der neuen Hauptsatzung kam es zu Diskussionen über die Änderungen.

In der Gemeinde Tramm sollen keine beratenden Ausschüsse mehr gebildet werden. Es soll nur noch einen nicht öffentlichen, beschließenden Hauptausschuss und eine Sitzung der Gemeindevertretung geben. Selbst die Rechnungsprüfung übergibt man an das Amt Crivitz. Auch alle Bauvorhaben nach § 36 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben), Stellungnahmen zu Bauvorhaben nach § 69 LBauO M-V und alle Anträge auf Zufahrten bis zur Breite von 5 m entscheidet nun allein der Bürgermeister allein im Einvernehmen mit der Verwaltung des Amtes Crivitz. Lediglich auf der Gemeindeversammlung informiert der Bürgermeister über die Entscheidungen, die er getroffen hat, oder gemeinsam mit dem Amt Crivitz.

Auch auf der letzten verbliebenen öffentlichen Sitzung in der Gemeinde Tramm (Gemeindevertretersitzung) ist es den Einwohnern nicht gestattet, in der Einwohnerfragestunde (Fragen, Anregungen und Vorschläge) bei wichtigen Themen zu aktuellen Tagesordnungspunkten zu sprechen oder Vorschläge zu unterbreiten und Anfragen zustellen. Stattdessen müssen sie im Durchschnitt 2 Monate auf die nächste Sitzung der Gemeindevertretung warten, um ihre Anliegen vorzutragen, sofern das Thema nicht mehr auf der Tagesordnung steht.

Das ist wirklich überwältigend und eigentlich wenig geeignet, um eine Bürgernähe und Bürgerbeteiligung zu fördern? Ob das alles im Interesse des Wählers ist und ob es dem Gemeinwohl dient, bleibt abzuwarten.

Alle diese Maßnahmen wurden begründet durch die Tatsache, dass man vorher noch einen beratenden Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt, Bau/Verkehr und Sicherheit hatte, der manchmal Fristen nicht einhalten konnte gegenüber dem Amt Crivitz und zu wenig Bauanträge gestellt wurden. Es wurde dargelegt, dass dieses sich alles in der letzten Wahlperiode nicht bewährt hat und deshalb soll nun der Bürgermeister oder der nicht öffentliche Hauptausschuss über vieles entscheiden.

Eine äußerst fragwürdige und unverständliche Begründung!

In der anschließenden Abstimmung wurde über die Hauptsatzung abgestimmt und mehrheitlich wurden die Änderungen beschlossen. Die darauffolgende Besetzung des Hauptausschusses und anderer Gremien wurde wiederum sehr einvernehmlich vorgenommen. Zum Schluss des Abends gab es noch ein gemeinsames Foto mit den angereisten Gästen des Amtes (Amtsvorsteherin Iris Brincker, Fachbereichsleiterin – Zentrale Dienste-Frau Iris Lenk und Sachbearbeiter – Tiefbau / Beiträge / Grün-Herr Matthias Beresowski)

Kommentar-Resümee/-die Redaktion

„Demokratie braucht Bürgerbeteiligung, Meinungsaustausch und transparente Entscheidungen. Sie sind das beste Mittel gegen Politikmüdigkeit und Demokratieverdrossenheit.“ Wolfgang Schäuble!

Es ist fraglich, ob eine Zentralisierung der Entscheidungen bei nahezu allen Bauanträgen und Plänen in einer Hand oder in den nicht öffentlichen Hauptausschuss erfolgen zu einem wesentlichen Fortschritt führt in der heutigen Zeit. Damit entledigen sich die Mandatsträger der Verantwortung, ihre Entscheidungen den Bürgern zu erklären oder sie mehr einzubeziehen.

Gerade in Zeiten der Wärmeplanung und des Klimaschutzes sind umfangreiche Bürgerbeteiligungen und Diskussionen mit den Einwohnern notwendig. Es bleibt unverständlich, warum der Bauausschuss, der für Sicherheit und Gemeindeentwicklung sowie Umwelt und Verkehr zuständig war, nun abgeschafft wurde, weil die Bürger bei diesem Thema deutlich mehr in der Zukunft hätten einbezogen werden können.

Es ist sicherlich nicht ohne Grund, dass sich Bürger in der Vergangenheit an die Sitzung des Landkreises LUP aus Tramm gewandt haben, um dort ihr Anliegen vorzutragen und sich Gehör zu verschaffen. Das wird in der Zukunft wahrscheinlich noch mehr geschehen. 

Politik muss erklärt werden, deshalb ist die Diskussion mit den Bürgern über komplexe und komplizierte Themen in der heutigen Zeit von großer Bedeutung, insbesondere wenn die Einwohner nicht auf öffentlichen Sitzungen zu den aktuellen Tagesordnungspunkten bei Themen sprechen dürfen. Gerade in kleinen Gemeinden ist die Bürgerbeteiligung wichtig.  Es ist nicht sinnvoll, die Diskussionen mit Einwohnern zu beschränken, indem man die Anzahl der beratenden Ausschüsse reduziert und sich stattdessen mehr auf die kommunalpolitischen und verwaltungsrechtlichen Aspekte fokussiert.

Politikverdrossenheit und Demokratieverdrossenheit können die Folge sein!

Auf der konstituierenden Sitzung wurde das Arroganz-Prinzip der SPD + CDU-Fraktion überdeutlich!

31.Juli -2024/P-headli.-cont.-red./405[163(38-22)]/CLA-241/80-2024

Hochmut kommt vor dem Fall!

Es war ein herrlicher Sommertag mit Temperaturen bis 24 °C außerhalb des Atriums der Naturgrundschule Plate, aber innerhalb herrschte eine frostige Atmosphäre bei der konstituierenden Sitzung der Gemeinde Plate.

Aufgrund des in der SVZ veröffentlichten Artikels „Ärger um Briefwahlunterlagen“ (Redakteurin Katja Müller) war die Stimmung im Vorfeld zur Versammlung ohnehin angeheizt. Die Redakteurin hatte sicherlich den Blick für das Wesentliche bei Ihrem Artikel vergessen, da der veröffentlichte Einspruch zur Stichwahl im Kontext betrachtet werden sollte.

Zitat: „Zunächst wurde mir bekannt, dass diverse Plater Einwohner sich bei der Schweriner Volkszeitung über zu spät, also erst am Freitag, den 21.06.2024, zugestellte Wahlunterlagen beschwert haben.“ Hier wird ein denkbarer Anlass für den Widerspruch genannt und ein andererlautete: „Darüber hinaus wurde in Sportgruppen und durch den Austausch mit Einwohnern besprochen, dass eine kurzfristige Anmeldung zur Briefwahl nicht möglich gewesen sein soll.“( veröffentlichter Einspruch @Allris-Sitzungsunterlagen). Dies ist lediglich eine kurze Darstellung der etwaigen Beweggründe für den Einspruch.

Auch das Amt Crivitz hat den Einspruch und eine Stellungnahme bereits veröffentlicht und die Vorgänge aus Ihrer Sicht in einer Beschlussvorlage geschildert. In den veröffentlichten Artikeln der SVZ vom 26.07.2024 wird zum genauen Inhalt des Einspruches zu wenig Bezug genommen. Liebe SVZ, eine genaue Recherche ist zwar nicht immer einfach, doch manchmal ist es notwendig, vor dem Drucken zu recherchieren!

Die Zählgemeinschaft der Fraktionen der SPD + CDU haben gleich zu Beginn (9 von 15 Stimmen) gemeinsam das Postengeschacher für den 1.+2. Bürgermeister für sich entschieden, ohne auch nur einen Zweifel daran aufkommen zu lassen, wer hier in den kommenden 59 Monaten das Sagen haben wird.

Herr Niels Ihde wurde zum 1. Bürgermeister (CDU) gewählt und zur 2. Bürgermeisterin Frau Marion Funk (SPD).  Bisher bekleidete Frau Funk das Amt einer 1. Bürgermeisterin, doch anders als vor fünf Jahren war sie dieses Mal bei ihrer eigenen Wahl anwesend. Damals wurde sie erst am 26.08.2019 vereidigt und ernannt.  Der Unterlegene war in beiden geheimen Abstimmungen Herr Mario Gohde von der Wählergemeinschaft WGP. Die Zählgemeinschaft der Parteien zeigte keinerlei Entgegenkommen bei der Besetzung eines zweiten Bürgermeisters für das Wählerbündnis WGP. Manche Protagonisten sind nicht in der Lage, sich von der Machterhaltung zu lösen!

Dies zeigt sich auch in dem kurzen Statement des 1. Bürgermeisters Niels Ihde, in dem er betont, man wolle sachlich zusammenarbeiten, „wenn die Anträge der WGP vernünftig sind“, so könne man diesen auch folgen. Er wirkte auf dieser ersten Veranstaltung sehr angriffslustig, was sich in der Haltung zum Einspruch und in den Anfragen zur Person der Bürgermeisterin widerspiegelte.

Als Zuschauer konnte man den Eindruck gewinnen, dass sich die Fraktionen vorher nicht übergreifend abgesprochen hatten und dass auch nicht wollten. Schon an der Sitzordnung war zu erkennen, welche Haltung die Zählgemeinschaft der SPD+CDU-Fraktion (SPD inmitten der CDU-Fraktion) als gemeinsame Front (im Bild rechts) direkt gegenüber der Wählergruppe der WGP eingenommen hatte.

Die SPD-Fraktion stellt den Königsmacher für die CDU-Fraktion dar, da sie zwei Mandate und die CDU sieben Mandate stellt und sich gegen die Wählergruppe der WGP mit nur sechs Mandaten durchsetzt. Dies ermöglicht der SPD-Fraktion, dem einen (CDU) oder dem anderen (WGP) die Rolle des Siegers zuzuweisen; früher galt das als sogenannte Rolle der FDP, jedoch nur auf Bundesebene. Durch die verlässliche Mehrheit in den Ausschüssen der Zählgemeinschaft von SPD + CDU und den 1. und die 2. Bürgermeisterin ist SPD- Fraktion sicherlich fest an die Zustimmung und Gunst der CDU-Fraktion gebunden. Macht bedeutet eben nicht nur Abhängigkeit!

Bei der Niederschlagung des Widerspruchs/Einspruch gegen die Wahl des Bürgermeisters hatte die CDU-Fraktion bereits einen Schuldigen benannt, nämlich das Amt der Zukunft Crivitz. Herr Niels Ihde bot eine angriffslustige und publikumswirksame Darbietung. Er möchte noch einmal die internen Abläufe des Amtes Crivitz überprüfen und verwies auf die Verantwortung des Amtes in Vorbereitung auf die Stichwahl. In seiner Stellungnahme äußerte das Amt Crivitz seine Bedenken bezüglich des Einspruches nach den gesetzlichen Bestimmungen und äußerte auch Kritik an den übergroßen Tönen der CDU-Fraktion. Schließlich wurde der Widerspruch mit großer Mehrheit abgewiesen.

Als im folgenden Tagesordnungspunkt zu Anfragen von Herrn Niels Ihde, auch noch die Beschäftigung der Bürgermeisterin in Schwerin nachgefragt wurde, bestätigte sich das frostige Klima in der Sitzung und die Vorabkonfrontation, welche die CDU-Fraktion eingenommen hatte.

Die neue Bürgermeisterin zeigte sich hingegen sehr selbstbewusst und konnte nicht eingeschüchtert werden. Sie hat sich bereits in der ersten Sitzung wacker geschlagen und bringt frischen Wind in die Gemeinde Plate. Das ist ein gutes Zeichen!

Kommentar/Resümee – die Redaktion

„Bürger nehmen immer öfter die Politik in ihre eigenen Hände. Erstens, weil sie mitreden wollen, und zweitens, weil nur so neue Ideen in die erstarrte, ritualisierte Debatte der professionellen Politiker gebracht werden können.Walter Osztovics /Journalist.

Was für eine Darbietung für den Wähler in der Gemeinde Plate!

Wie auch immer der Start in die neue Wahlperiode für die CDU+SPD-Fraktion als Mehrheitsfraktionen bewertet werden sollte, so war er an Peinlichkeiten kaum zu übertreffen. Die Begierde ist ein leidenschaftliches Verlangen, aber einige Darsteller verleihen diesem Begriff durch ihr Handeln und ihren unbedingten Postenerhalt eine gänzlich neue Gestaltungsmöglichkeit in allen Lebensbereichen.

Es gibt einige Akteure, die nicht in der Lage sind, loszulassen. Ihr gesamtes Engagement wird dafür verwendet, die Kontrolle oder Einflussnahme zu erlangen oder Netzwerke zu übernehmen, um möglicherweise zusätzliche Mittel zu beschaffen, als eigentlich notwendig. Selbstverständlich geht es erneut ausschließlich um Posten, Geld und Aufträge.

Die Wählergruppe der Gemeinde Plate (WGP) hat sicherlich gute Ansätze und Ideen, um zum Gemeinwohl beizutragen, doch die WGP erneut ins Abseits zu stellen, weil die Mitglieder der WGP nicht in Parteien organisiert sind, verhindert Veränderung und alles bleibt dadurch wie immer beim Alten.

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen allen Fraktionen wäre vorteilhafter, als bei der ersten Sitzung eine Dominanz der etablierten Parteien zu erleben, die die Wähler in 59 Monaten bestimmt nicht vergessen werden.

Nach der Wahl ist vor der Wahl!

Die stille Zerstörung der westmecklenburgischen Naturlandschaft!

07.Juli -2024/P-headli.-cont.-red./397[163(38-22)]/CLA-233/72-2024

Die Anschlussfähigkeit einer Windkraftanlage an das Stromnetz ist die neue Grundvoraussetzung für die Baugenehmigung.

Zur Freude der WEMAG und E.DIS AG stellt die Netzanschlussfähigkeit nun ein wichtiges Kriterium für Baugenehmigungen bei Windanlagen dar! 10 Jahre lang suchte der Planungsverband Westmecklenburg nach dem Zauberwort, gegen das man sich nicht mehr wehren kann und das schnellere Genehmigungsverfahren für Windeignungsflächen ermöglicht. Der regionale Planungsverband Westmecklenburg hat bereits am 19. Juni bis 15. September 2024 eine öffentliche Auslegung in der vierten Stufe des Beteiligungsverfahrens beschlossen. Dazu gehört der Entwurf für die Teilfortschreibung des regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg für das Kapitel 6.5 Energie und der dazugehörige Umweltbericht.

Die Schwierigkeiten im regionalen Planungsverband Westmecklenburg beim Thema Windenergie sind hausgemacht. Das ganze Hin und Her geht schon seit 2014 und inzwischen steht der Verband vor einem Scherbenhaufen seines eigenen Handelns! Damals hatten der ehemalige Vorsitzende des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, Herr Rolf Christiansen und sein Stellvertreter Thomas Beyer (beide SPD-Fraktion) einen Beschluss im Verband mit herbeigeführt, ein ganz bestimmtes Windeignungsgebiet zu streichen. Gegen diese Herangehensweise wurde erfolgreich geklagt wegen eklatanter verwaltungsrechtlicher Fehler und seitdem wird an diesem Plan herumgebastelt, mit fatalen rechtlichen Folgen. Der Plan hat bis heute keine Rechtskraft oder eine vergleichbare Zielsetzung. Eine neue überarbeitete Planung bis 2027, die sowohl neue Flächen als auch stark aufgeweichte Artenschutzkriterien und ein neues Kriterium, die „Netzintegrationsfähigkeit“ berücksichtigt, soll soeben die Rettung bringen.

Das war der O-Ton auf der letzten Sitzung des Planungsverbandes im Monat April 2024. Hierzu wurde eigens ein neues Kriterium im Plan für die Abwägung geschaffen, ob bereits eine geeignete Stromnetzinfrastruktur in Windparkgebieten vorhanden ist oder nicht, um Windeignungsgebiete gesamtsystemisch effizient mit der geeigneten Stromnetzinfrastruktur erschließen zu können.

Das bedeutet, wo bereits Netzverknüpfungspunkte existieren (früher Umspannwerke) oder Leitungen vorhanden sind, sollen verstärkt Solar- und Windeignungsgebiete ausgewiesen und geplant werden.  Dies betrifft insbesondere Görries (Schwerin – Süd), Parchim – Süd, den Ortsteil Wessin (Stadt Crivitz) und das Umland. Es geht primär darum, neue Kapazitäten für die Integration der neuen Windenergieanlagen in das Netz zu erschließen, wobei es nicht um die Synchronität von Erzeugung und Verbrauch geht, sondern nur die reine Anschlussfähigkeit.

Somit dürfte bereits das Urteil für Gemeinden und Ortsteile wie den Tourismus-Ortsteil Wessin, die sich direkt an Netzverknüpfungspunkten (früher Umspannwerke) befinden, ergangen sein. Denn das bedeutet, dass sämtliche Solar- und Windenergieanlagenplanungen [ENERGIEPARK – Wessin] an diesen Orten äußerst intensiviert werden und diese bald schon ihre endgültigen Genehmigungen erhalten.

Die abgehobene Arroganz des Entwurfs des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg wird im Dokument für die Zusammenfassung der wesentlichen Argumente unter dem Absatz: Schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept, Ausschluss- und Restriktionskriterien“ zum Bereich der „Großvögel“ zum Ausdruck gebracht. Zitat: Eine regionsweite Durchführung von Funktionsraumanalysen überall dort, wo ein erhöhtes Kollisionsrisiko vermutet wird, ist auf Ebene der Raumordnung zudem weder leistbar noch geboten bzw. sinnvoll.“

 Man könnte das auch so deutlich übersetzen, dass es im Prinzip so heißt: Wir haben keine Lust, eine genaue Untersuchung für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt durchzuführen sowie auch nicht die Mittel. Daher planen wir einfach und fertig! So einfach ist es im Jahr 2024!

Ist die Gewinnmaximierung wirklich wichtiger als unser Naturerbe?

Kommentar/ Resümee

„In der Politik passiert nichts zufällig. Wenn etwas passiert, können Sie wetten, dass es so geplant wurde.“  Franklin D. Roosevelt!

Der teils dramatische Rückgang von Vogelpopulationen hat unterschiedliche Gründe: Lebensraumverlust, Pestizide, Nahrungsmangel, Prädatoren, Landschaftsfragmentierung, Straßen- und Eisenbahnverkehr, Verkabelung, Stromschlag, Glas-Kollisionen und als neue gravierende Todesursache die Windkraft.

Doch was geschieht heute?

Seit Beginn des Jahres 2022 räumt die Ampel-Regierung systematisch den Naturschutz aus dem Weg in ca. 10 neuen Gesetzen und Verordnungen und gibt der Windkraft freie Fahrt. Wollen wir Natur, Artenvielfalt und Kulturlandschaften wirklich zerstören lassen?

Windkraft um jeden Preis: Anti-Naturschutzgesetze und Verordnungen: – Investitionsbeschleunigungsgesetz; Wind-an-Land-Gesetz (WaLG); vierte Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes; EU-Notfall-Verordnung; Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung; Änderung des Baugesetzbuchs Änderung des Raumordnungsgesetzes; Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes usw. … usw. …

Alternative Energieerzeugung ist sinnlos, wenn sie das zerstört, was man durch sie schützen will: Die Natur.“ Reinhold Messner! 

Maßlose Überschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit nach fünf Jahren hauptamtlicher Rechnungsprüfung im Amt Crivitz!

22.Mai -2024/P-headli.-cont.-red./377[163(38-22)]/CLA-214/52-2024

Nach fünf Jahren Arbeit der hauptamtlichen Rechnungsprüfung mit ca. 40 Jahresabschlüssen im Amt Crivitz + Hagenow – Land sollen jetzt noch acht Jahresabschlüsse vom Amt Zarrentin hinzukommen. 

Zu diesem Zeitpunkt stehen lediglich zwei Mitarbeiter in Crivitz und einer in Hagenow-Land zur Verfügung. Kurioserweise ist das Amt Crivitz seit drei Jahren nicht in der Lage, seine eigenen Jahresabschlüsse zu erfüllen. Was für ein Wagnis und eine Überschätzung der eigenen Kapazität, nur um die Anforderungen für ein Rechnungsprüfungsamt zu erfüllen? Damit ein Beamter weiterhin als Fachbereichsleiter tätig sein kann und später Amtsleiter werden kann.

Es fehlen seit dem 01.01.2023 noch ca. 17 *aufgestellte*, *geprüfte* und *festgestellte* Jahresabschlüsse seit 2020 für die Kommunen. Seit dem 31.05.2024 müssten weitere 19 Jahresabschlüsse des Jahres 2023 aufgestellt vorliegen, wie es die Kommunalverfassung M-V vorsieht. Es gibt insgesamt 36 fehlende Beschlussvorlagen für Jahresabschlüsse der Gemeinden im Amt Crivitz für eine genaue Haushaltsplanung der Folgejahre Jahre 2025 bis heute. Dabei handelt es sich hierbei um einen klaren Verstoß gegen das Gesetz, doch niemand reagiert darauf. Es ist wahrscheinlich, dass die Behörden in MV bei vorliegenden Beschwerden im Amt Crivitz in absehbarer Zeit genauer hinschauen müssen!

Der Jahresabschluss der Kommunen in MV ist ein wichtiger Bestandteil des kommunalen Haushaltsrechts, das seit dem 1. Januar 2012 nach den Regeln der kommunalen Doppik geführt wurde. Gemäß Kommunalverfassung MV § 60 (4) ist der Jahresabschluss innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Dies bedeutet, dass dieser bis spätestens 31.05. des Folgejahres aufzustellen ist und bis zum 31.12. durch die Gemeinde- bzw. Stadtvertretung festzustellen ist. Eine Verlängerung des Termins ist seit dem 31.12.2022 nicht mehr möglich! Seit der Einführung der Doppik 2012, die eine nachhaltige Steuerung der Haushaltswirtschaft anstrebt, ist es dem Amt Crivitz nicht gelungen, dieses Element bei den 17 Gemeinden +Amt +Schulverband umfassend zur Geltung kommen zu lassen.

Warum wird in *aufgestellt*, *geprüft* und *festgestellt*, unterschieden? Nun, die Jahresabschlüsse gelten als aufgestellt, wenn sie durch das Rechnungsprüfungsamt erarbeitet wurden. Danach wird in einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Crivitz der Entwurf des Rechnungsprüfungsamtes geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk verabschiedet. Erst dann können die Gemeinden diesen Entwurf durch einen Beschluss endgültig feststellen. Deshalb sind diese wichtigen Unterschiede von großer Bedeutung – aber egal, in Amt Crivitz fehlen seit 2020 viele Vorlagen in allen drei Kategorien. Genau an dieser Stelle liegt das Dilemma.

Nur ein aktueller Jahresabschluss nach dem Gesetz ermöglicht es, die Leistungsfähigkeit und den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune für die Haushaltsplanungen der Folgejahre zu erkennen und dient als wesentliche Grundlage für Dritte zur Vergabe von FÖRDERMITTELN und Zuschüssen. Ein möglicher Grund für den Verlust von Fördermitteln und Zuschüssen bei fehlenden Jahresabschlüssen der Kommunen in MV ist, dass einige Zuwendungen an bestimmte Bedingungen geknüpft sind, die durch den Jahresabschluss nachgewiesen werden müssen. Wenn die Kommunen den Jahresabschluss nicht rechtzeitig vorlegen, können sie die Erfüllung der Bedingungen nicht belegen und riskieren, dass die Zuwendungen zurückgefordert oder verrechnet werden.

Das Amt Crivitz schloss 2021 mit dem Amt Hagenow-Land einen Kooperationsvertrag zur Rechnungsprüfung ab, um die Jahresabschlüsse im Amtsbereich Crivitz endlich voranzubringen. Benötigt werden im Amt Crivitz pro Jahr 19 Jahresabschlüsse und im Bereich Hagenow-Land weitere 20, insgesamt also 37. Zu diesem Zweck wurde zusätzlich ein Rechnungsprüfungsamt gegründet, Mitarbeiter eingestellt und ein Beamter ernannt, der nicht an das Weisungsrecht gebunden ist, um so 20 bis 30 Prüfungen im Jahr zu schaffen.

Nun also werden es 47 Prüfungen pro Jahr sein, durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV M-V zur Inanspruchnahme eines Rechnungsprüfungsamtes für die örtliche Prüfung.   Die Ämter Hagenow-Land und Zarrentin vereinbaren, dass sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben das Rechnungsprüfungsamt Crivitz beauftragen werden. Das Amt Zarrentin besteht aus vier Gemeinden: Gallin, Kogel, Lüttow-Valluhn, Vellahn sowie der Stadt Zarrentin am Schaalsee. Für die Rechnungsprüfung werden noch ein Amt, ein Schulverband und ein Planungsverband herangezogen. Insgesamt sind also acht Jahresabschlüsse ab 2020 hinzugekommen.

Kommentar/Resümee

„Politik ist der Versuch, die Zeit zwischen zwei Steuererhöhungen zu überbrücken.“  Wolfram Weidner

Worin liegt das Problem? Ist es eine Gesetzesignoranz, eine Vorgehensweise oder sogar eine Überforderung der Verwaltung? Wie lange wird dieser Zustand voraussichtlich anhalten?

Der Jahresabschluss soll die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune darstellen und die Ergebnisse der Haushaltswirtschaft nachweisen. Über Jahre fehlende Jahresabschlüsse sind keine FORMALIE, sondern ein Verstoß gegen gesetzlich normierte Haushaltsgrundsätze und lassen Zweifel an der geordneten Haushaltswirtschaft der betreffenden Kommunen aufkommen. Die Verwendung eingesetzter Steuermittel wird ohne aktuelle Jahresabschlüsse nicht transparent nachgewiesen. Die Doppik soll eigentlich einen erhöhten Transparenzgrad über das Vermögen, deren Bewertung und die Abschreibungen ermöglichen, um eine höhere Informationsdichte für die finanzpolitischen Entscheidungen in der Zukunft zu gewährleisten. Diese wichtigen Elemente der kommunalen Doppik können bei jahrelangen fehlenden Jahresabschlüssen nicht so zur Wirkung kommen.

Das kann zu verschiedenen Nachteilen führen, wie:

Mangelnde Transparenz über die aktuelle genaue Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune

Verzögerung bei der Entlastung des jeweiligen Bürgermeisters

Erschwerte Haushaltsplanung für die Folgejahre 2025/26

Verlust von Fördermitteln oder Zuschüssen für notwendige Investitionsvorhaben 

Rechtliche Konsequenzen oder Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden.

Auch der Landesrechnungshof des Landes MV hat diese Handhabung mehrfach angemahnt. Die gesetzlichen Bestimmungen und Fristen zum Einreichen der Jahresabschlüsse sind vom Gesetzgeber eindeutig formuliert, mit Stichtagen vorgeschrieben und werden seit Jahren nicht im Amt Crivitz eingehalten. Wann werden endlich alle Aufsichtsbehörden die notwendigen Maßnahmen ergreifen?

Eine Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft für die Rechnungsprüfung kann mit dem derzeitigen Personalbestand nicht die Aufgaben erfüllen.  Ab Juni 2024 werden zusätzliche Personal- und Verwaltungsausgaben anfallen, die die Kommunen durch ihre Amtsumlage finanzieren müssen, was letztlich auch die Steuerzahler tragen werden.

Ab dem 10. Juni 2024 wird die Ära der „deutlich entspannten Debattenkultur“ im Amtsausschuss von Crivitz endlich beendet sein!

10.Mai -2024/P-headli.-cont.-red./373[163(38-22)]/CLA-210/48-2024

10 Jahre lang war ein Pilotprojekt oder genauer gesagt eine Ausnahmegenehmigung für die Bildung eines beschließenden Hauptausschuss“ im Amtsausschuss des Amtes Crivitz erlaubt.

Nun aber hat der Landtag bereits am 24.04.2024 ein Gesetz zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts in MV verabschiedet, welches schon am 10. Juni 2024 in Kraft tritt. In diesen wird geregelt, dass Ämter, die mehr als 19 Mitglieder haben, einen Hauptausschuss bilden können. Bis zuletzt haben das Amt Crivitz und Vertreter des Städte- und Gemeindetages (Was für ein Zufall!) dafür gekämpft, dass die Hürden für die Schaffung eines beschließenden Hauptausschusses in Ämtern schon ab 15 Mitgliedsgemeinden gelten sollten. Der Landtag MV und das Ministerium haben diesem Vorschlag nicht entsprochen. Daher muss die Hauptsatzung des Amtes Crivitz spätestens im August 2024 im Amtsausschuss mit seinen neu gewählten Mitgliedern geändert werden. Endlich können dann wieder rege Diskussionen im Amtsausschuss stattfinden.

Das Amt Crivitz besteht aus 16 Gemeinden und der Stadt Crivitz (insgesamt: 17 Kommunen). Der Amtsausschuss ist gemäß § 134 Abs. 2 KV M-V für alle wichtigen Angelegenheiten des Amtes verantwortlich. Die Kommunalverfassung sah die Bildung eines beschließenden Hauptausschusses auf Amtsebene bis zum April 2024 nicht vor. Nach der Fusion des Amtes Crivitz im Jahr 2014 bestand der Amtsausschuss aus 32 Mitgliedern. Folglich waren sämtliche wichtigen Entscheidungen in diesem relativ großen Gremium zu treffen. Zu dieser Zeit gab es noch großartige Debatten und wirklich gewinnbringende Beteiligungen, darunter viele begeisterte Gäste und Einwohner aus den Gemeinden.

Dies führte jedoch bei einigen Beteiligten zu Frustrationen und man wollte eine schnellere Umsetzung erforderlicher Entscheidungen und viel weniger Diskussionen. Daher beschloss man im Amtsausschuss am 12.03.2014, einen Antrag auf eine zeitlich begrenzte Ausnahme-genehmigung gemäß § 42b KV M-V zur Bildung eines beschließenden Hauptausschusses für eigene Angelegenheiten zu stellen. Das Innenministerium MV genehmigte am 22. April 2014 eine Ausnahme von den Bestimmungen des § 136 Abs. 1 Satz 1 KV MV mit folgenden Nebenbestimmungen für das Amt Crivitz:

1.  Die Ausnahme wird befristet bis etwa 25.05.2019.

2. Die Regelung in § 42 b KV M-V (Einführung des beschließenden Hauptausschusses) stellt eine Experimentierklausel dar, die es zu überprüfen gilt, ob sie für andere und zukünftige Ämterfusionen geeignet ist.

Es wurde zwar der beschließende Hauptausschuss für die Bürger zugänglich gemacht, jedoch wurde streng darauf geachtet, dass die Bürger keine Äußerungen zu den anstehenden Tagesthemen tätigen durften. Viele Diskussionen im Amtsausschuss verstummten daraufhin plötzlich, da der elitäre Kreis des Hauptausschusses viele Entscheidungen bereits vorab getroffen hatte und nur noch einige marginale Restdiskussionen übrigblieben. Die Situation wurde von der Amtsausschussspitze auch als eine Form der deutlich entspannten Debattenkultur“ bezeichnet und hochgepriesen. Im Laufe der Zeit nahmen aber die Besucher im Amtsausschuss ab und die Presseberichte wurden auch immer spärlicher.

Als nun im Jahr 2019 erneut die Kommunalwahl anstand, setzte sich Herr Klaus-Michael Glaser (1. Stellvertreter in eigenem Wirkungskreis der Amtsvorsteherin – Amt Crivitz und Referent im Städte- und Gemeindetag MV e. V.) kurz vor Auslaufen der Befristung für einen erneuten Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung bis 2024 ein. Die Erprobung eines beschließenden Hauptausschusses soll während der Wahlperiode von 2019 bis 2024 fortgesetzt werden. Aufgrund des Vertrauens in die Arbeit des Hauptausschusses und der Vorbereitung wichtiger Entscheidungen des Amtsausschusses durch den beschließenden Hauptausschuss sei eine breite politische Debatte auf zwei Ebenen gewährleistet. „Insgesamt war eine deutlich entspanntere Debattenkultur zu beobachten.“ (Evaluation der Erprobung-2014) „Der Verzicht auf einen solchen beschließenden Ausschuss sei für das Amt im Grunde genommen nicht mehr vorstellbar.“ (Dr.8/3388)

Und so empfahl man der Landesregierung, den Beschluss eines beschließenden Hauptausschusses auf Amtsebene generell zu ermöglichen. Zum wiederholten Mal hat das Innenministerium die Ausnahme von den Regelungen des § 136 Abs. 1 Satz 1 KV M-V bis 2024 genehmigt. Und so wurden die Befugnisse des beschließenden Hauptausschusses bis 2024 immer mehr erweitert, sodass er letztlich über viele Dinge selbst ohne den Amtsausschuss entscheiden konnte.

Nun aber hat der Landtag MV am 24.04.2024 in seiner Drucksache 8/3388 entschieden. Die Erfahrungen von dem Amt Crivitz zeigen: Ein beschließender Hauptausschuss für Ämter mit vielen Mitgliedern kann durchaus gut sein, um Probleme zu lösen, die nicht so wichtig sind, dass sie vom Amtsausschuss alleine entschieden werden müssen.

Es wird jedoch als zu wichtig angesehen, die Angelegenheiten alleine in die Hände der Amtsvorsteherin und damit der Amtsverwaltung zu legen. Insofern konnte die von dem Städte- und Gemeindetag MV e. V. vorgeschlagene Erweiterung des Kreises der zur Bildung eines Hauptausschusses berechtigten Ämter durch Absenkung der hierfür erforderlichen Mitgliedszahl des Amtsausschusses von 19 auf 15 nicht berücksichtigt werden.“.   

…….“ In der Größenordnung von bis zu 19 Mitgliedern des Amtsausschusses ist daher nicht von einer denkbaren Beeinträchtigung der Handlungsfähigkeit des Kollegialorgans auszugehen, sodass bis dahin an einer Beschränkung der Organisationshoheit auf die Bildung von lediglich beratenden Ausschüssen festgehalten werden soll.“(Dr.8/3388)

Kommentar/Resümee

„Sei geduldig, wenn du im Dunkeln sitzt. Der Sonnenaufgang kommt.“ Rumi

In den vergangenen zehn Jahren fand der beschließende Hauptausschuss des Amtes Crivitz immer wieder in den Räumlichkeiten des Amtes Crivitz statt, zu denen er regelmäßig etwa sechs öffentliche Sitzungen im Jahr abhielt. Die Zahl der Einwohner, die an der Sitzung teilnahmen, war in der Vergangenheit sehr gering und kann an zwei Händen abgelesen werden.

So waren beispielsweise von Januar 2022 bis Mai 2023 keine Einwohner anwesend. Wie gewohnt waren die Sitzungsteilnehmer unter sich und das Erstaunen war groß, als plötzlich einmal Einwohner auftauchten. Die Versammlungen nahmen plötzlich einen gänzlich anderen Verlauf und es war eine Zurückhaltung mit persönlichen Meinungen zu erkennen. Das Reisefieber ist auch seit Juli 2022 bei der neuen Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker als Ausschussvorsitzenden angekommen. Man wechselt plötzlich häufiger die Tagungsorte, die neue Reisekostenverordnung macht es eben möglich. Wie bereits erwähnt, war man nahezu immer unter sich.

So konnte der beschließende Hauptausschuss eigenständig über Personalentscheidungen (Einstellungen, Höhergruppierungen, Beförderungen, Kündigungen) entscheiden; Vergabe von Aufträgen innerhalb der Wertgrenzen von 10.000 € bis 30.000 € erteilen und die Aufnahme von Krediten im Rahmen der Haushaltssatzung innerhalb der Wertgrenze von 50.000 € bis 100.000 € aufnehmen, um nur einige Beispiele zu nennen.

Es ist erfreulich, dass nun das oberste Willensbildungsorgan, also der Amtsausschuss, über alle diese Entscheidungen wieder selbst bestimmen kann. Dann werden bestimmt auch mehr Bürger den Amtsausschuss besuchen und die Presse auch über endlich wieder lebendige Diskussionen berichten können. „Die Demokratie lebt auf Dauer nur, wenn wir alle miteinander im Gespräch bleiben. Niemand komme ohne Kompromisse aus.“ Stephan Harbarth- Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

Ist es ein Versprechen für die Zukunft oder eine Aufforderung an die nächste Generation, sich neuen Horizonten zuzuwenden?

23.März -2024/P-headli.-cont.-red./357[163(38-22)]/CLA-194/32-2024

Der Crivitzer See ist ein fast rechteckiger Flachwassersee, der auf dem Gebiet der gleichnamigen Stadt Crivitz im Westen des Landkreises Ludwigslust-Parchim liegt. Eine größere Halbinsel ragt unmittelbar an der Stadt in den See. Bereits sehr früh befand sich auf dieser Halbinsel eine slawische Burg, aus der später die Stadt hervorging. Am Südufer des Sees liegt das Crivitzer Krankenhaus. Im Bereich der Einmündung des Amtsgrabens ist das Westufer bewaldet. Durch seine städtische Lage wird er als Naherholungsgebiet der Einwohner genutzt und kann auf teilweise ausgebauten Wanderwegen komplett umrundet werden.

Der See hat eine Länge von 750 m und eine Breite von 500 m. Er hat eine Fläche von 37 ha. Seine maximale Tiefe in der Mitte beträgt 2,0 m und ansonsten 1,0 m. Er entwässert über den Amtsgraben in den Barniner See, weiter über die Warnow in die Ostsee. Anglern zieht es an den See. In dem sich Aal, Blei, Brassen, Hecht, Karausche, Karpfen, Plötze, Schleie und Zander befinden. Die große Verwirklichung einer Badestelle am Crivitzer See seit 1945!

Unter der Oberfläche des Crivitzer Sees verbirgt sich nicht nur eine deutsche Geschichte, sondern auch die Reste eines sorglosen Umgangs mit den natürlichen Ressourcen unserer Natur. Von 1928 bis zum Kriegsende befand sich am Crivitzer See eine Badeanstalt am Rosenweg mit Sprungtürmen und Umkleidekabinen. Frau Erika Pump war wahrscheinlich die letzte bekannte Bademeisterin, die im Jahr 1939 eingestellt wurde.  Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Badeanstalt nicht mehr weitergeführt, jedoch wurde ein gewisser Zeitraum weiterhin „wild“ gebadet.

Zeitzeugen berichteten, dass im Crivitzer See Waffen, Sprengkörper und sogar ganze Fahrzeuge sowie kleine Panzer kurz vor dem Einmarsch der Russen durch flüchtende deutsche Stoßtrupps und Verbände versenkt wurden. Sie flüchteten von der Gruppe Wellmann nach Schwerin, um zur damaligen Demarkationslinie der Amerikaner zu gelangen. Selbst eine sehr schwere Explosion von Munitionsbeständen, die am 26.05.1945 gegenüber dem heutigen „Haus Seeblick“ stattfand, führte zu einer Beeinträchtigung im Ufernahbereich.

Die über 40 Jahre andauernden ungeklärten Abwässer aus privaten Haushalten und Betrieben in den Crivitzer See haben das Ökosystem erheblich beeinträchtigt und zahlreiche Lebensgrundlagen für Flora und Fauna zerstört. Erst nach der Wende erlangte das Thema Umwelt- und Wasserqualität einen neuen Stellenwert. Obwohl die meisten Haushalte und Betriebe heutzutage an eine zentrale Abwasseranlage angeschlossen wurden, tauchen immer noch Rohre auf, wie im letzten Monat, wo man zudem rätselte, woher diese Einleitung kam.

Seit 1994 wurde immer wieder darüber diskutiert, wie man den Crivitzer See erneut renaturieren könnte. Das führte dazu, dass im April 2008 ein Entwurf und Angebot in der Stadtvertretung diskutiert wurden, um einerseits den See mittels Einlagerungen voneinander getrennter Quarzbehälter zu behandeln für ca. 350.000 € oder andererseits die klassische Ausbaggerung, die das Doppelte kostete. Beides wurde abgelehnt und verschoben, weil die Stadt für diese Mittel keine ausreichende Liquidität hatte, um das Projekt zu finanzieren.

Nun haben der Global Nature Fund und das Netzwerk lebendige Seen Deutschland (NLSD) den Crivitzer See zum „Lebendigen See des Jahres 2024“gekürt. Der BUND, der Partner in diesem Netzwerk, ist gerade in Schwerin aus seinem langen Winterschlaf mit einer plötzlichen Begeisterung für die Crivitzer Region erwacht und möchte einen Verein gründen, gemeinsam mit dem Bündnis für Crivitz („ZU NEUEN UFERN“) und Initiativen starten. Natürlich muss zunächst Geld einsammeln durch ein sogenanntes Crowdfunding-Projekt. Das letzte Crowdfunding-Projekt in Crivitz war vom November 2019 bis Anfang Februar 2020 zum sogenannten Volkshaus und hat seine eigene tragische Geschichte.

Kommentar/Resümee

„Versprechen binden nur diejenigen, die daran glauben.“ Jacques Chirac

Seit etwa ca. 25 Jahren wird das Thema Renaturierung des Crivitzer Sees immer wieder thematisiert. Jedes fünfte Jahr taucht das Thema „Renaturierung des Crivitzer Sees“ plötzlich an der Oberfläche auf, so kurz vor den Kommunalwahlen. Zunächst in der CDU – Fraktion Crivitz und Umland, sowie in der SPD-Fraktion, dann in der Wählergruppe der CWG – Crivitz und nun im Jahr 2024 in der Wählergruppe Bündnis für Crivitz. Und auch 2029 wird es erneut ein Thema sein. Es steht Ihnen frei, diese Wette zu platzieren!

Der Zeitrhythmus vor den Wahlen ist nahezu identisch mit dem Thema Südbahn im Landkreis LUP. Es ist ebenso möglich, die Uhr danach auszurichten, wo der CDU-Vorsitzende in LUP Wolfgang Waldmüller dieses Thema plötzlich vor den Wahlen immer wieder hervorkramt.

Es klingt alles so, als ob wieder einmal große mediale Ankündigungen gemacht wurden und einzelne Personen auf großen Bühnen auftreten werden. Dabei mangelt es weiterhin an aussagefähigen Gutachten, weitreichenden Konzepten für die gesamte Region und tragfähigen Finanzierungslösungen.

Als ob sich die Geschichte wiederholen würde, hat die Stadt Crivitz durch exorbitante Ausgaben und Abbau von Rücklagen in den vergangenen Jahren dafür gesorgt, dass ihre Liquidität in den nächsten Jahren bis 2027 noch mehr verloren geht. Sie kann für die Zukunft nur noch Hoffnungen in das Universum senden, aber keine finanziellen Beiträge leisten, um Lösungen für dieses Projekt zu finden. Sie ist vielmehr ein Beobachter auf den Rängen der Bürger. Hier wird auf den Bürger und auf finanzielle Mittel des Landes MV zurückgegriffen, um voranzukommen, was sicherlich bis zur nächsten Wahlperiode 2029 dauern wird.

Das Schicksal hat sich wiederholt!

„Sie machen einen auf AFD, aber sie können es eben nicht“! Die CDU – Anträge auf der 27. Sitzung des Kreistages LUP in Parchim.

09.März -2024/P-headli.-cont.-red./353[163(38-22)]/CLA-190/28-2024

„Sie machen einen auf AFD, aber sie können es eben nicht“ Zitat einer Fraktion.

Eine Wahlkampfshow sondergleichen!

Dies war nur ein Beispiel von einem Zitat, das von einer Fraktion über die CDU-Anträge ausgesprochen wurde, neben den ganzen anderen Beiträgen. Die vorletzte Sitzung des Kreistages (27. Sitzung in der Wahlperiode) vor der Neuwahl wurde um 22:30 Uhr abgebrochen und vertagt nach ca. 5 Std. eines Possenspiels in der Debatte. Der Steuerzahler trägt erneut die Kosten (ca. 3.000 € Sitzungsgeld+ Fahrkosten + Verpflegung) für die Fortsetzung der 27. Sitzung des Kreistages am 14.03.2024. Die Einzelprofilierung einzelner Akteure der CDU-Kreistagsfraktion ist gescheitert, die Aufmerksamkeit wurde zwar erzielt, jedoch blieb es insgesamt eine große Blamage für das Gesamtbild des Landkreises LUP, was dort abgeliefert wurde.

So wurden nur vier Anträge von der CDU behandelt.

1.- „Verabschiedung einer Resolution des Kreistages LUP zur Migrationspolitik des Landes und des Bundes“

2.- „Umstellung der Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) auf wiederaufladbare Sachbezugs- bzw. Bezahlkarte“

3.- „Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II sowie § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Landkreis LUP etablieren.“

4.- „Keine Entmachtung des Kreistages bei Personalentscheidungen“

Die Anträge der CDU-Fraktion waren schlecht recherchiert, miserabel formuliert und enthielten wenig Sachargumente und Regionalität. Die Vortragenden waren dieselben alten Akteure mit den gleichen alten Argumenten Als den Rednern der CDU – Fraktion die Argumente ausgingen und man keine mehr hatte, stellte man sich als Opfer hin, weil man nicht angehört oder nicht informiert oder einbezogen wurde. Seit fünf Jahren wiederholt sich immer wieder dieselbe Leier! Hinzu kommt, dass die CDU-Fraktion keine eigenen Ideen hat, sondern aus Thüringen übernommen hat. Alle Anträge wurden daraufhin folgerichtig abgewiesen. Vielen Dank, Thüringen, für diese Lehrstunde!

In der Diskussion kam es zu einigen Beleidigungen, persönlichen Befindlichkeiten und Sticheleien altbekannter Akteure.

Der stell. Vorsitzende der SPD-Fraktion, Rolf Christiansen, erklärte, dass der Inhalt der Resolution auf die Bundes- und Landesebene bezogen ist und nicht auf den Landkreis, sondern auf die globale Weltpolitik. Er forderte die CDU-Kreistagsfraktion auf, „kommen sie aus dem diffusen zum konkreten Handeln im Landkreis“ zu bewegen. 

Christian Geier, der Vorsitzende der CDU-Fraktion, pochte auf das Recht seiner Fraktion, das Thema zu diskutieren und sich auszutauschen. Allerdings fehlte es ihm wie immer an konkreten Details im Landkreis, wo Probleme herrschten. Seine Erklärung „an vielen Orten“ war lediglich ein Beispiel für sein fundiertes Faktenwissen.

Die stellv. Vorsitzende der Kreistagsfraktion die LINKE Steffi Pulz-Debler hielt einen staatstragenden politischen ideologischen Vortrag über die Polarisierung der Gesellschaft. Zur Sache selbst und zum Inhalt der Anträge hatte sie wenig zu sagen, sie wollte eben etwas sagen. Polemik pur! Der Vorsitzende der LINKEN Kreistagsfraktion, Andreas Sturm, zog es vor, den ganzen Tag zu schweigen und war beschäftigt mit der Anfertigung von Selfies von seiner Fraktionsrednerin. Dies könnte die Kosten für den Steuerzahler von 60,00 € Sitzungsgeld + Fahrtkosten + Verpflegung zuzüglich der monatlichen Aufwandsentschädigung von 620 € vielleicht rechtfertigen.

Der Fraktionsvorsitzende Freier Horizont/FREIE WÄHLER Heiko Böhringer schwieg den ganzen Abend über. Es handelte sich ja auch nicht um Windkraftanlagen. Zu anderen sachfremden Themen fehlt wahrscheinlich der Zusammenhang.

Die AfD-Fraktion hat sich das Ganze angesehen und in den fünf Stunden lediglich mit acht Sätzen einmal geantwortet. Die Kommunikation war spärlich und man hat den Eindruck, dass die Damen und Herren völlig überfordert sind. Es ist unglaublich, wie nahe doch eine Ruine liegt.

Exklusiv hatte die Fraktion „Heimat und Identität“ ihr großes Comeback bei diesen Themen und war bestens vorbereitet für die Diskussion und das Streitgespräch. Abgesehen von dem Inhalt und den einzelnen Aussagen war es eine Politsatire aller Couleur.

Es stellt sich die Frage, ob es sich um eine Wahlkampfveranstaltung mit Showeinlagen handelte oder ob es sich um eine kostspielige Theaterproduktion, die vom Steuerzahler finanziert wurde.

Lösungen zum Thema wurden bisher nicht präsentiert.

Kommentar/ Resümee

„Diskussionen sind ein beliebter Zeitvertreib zur Selbstdarstellung.“ Erhard H. Bellermann

Die CDU-Kreistagsfraktion präsentiert sich auf der Sitzung mit einer blassen, farblosen und unprofessionellen Vorbereitung sowie der Austragung von persönlichen Fehden mit dem politischen Gegner! Nicht die AfD-Fraktion war der Nutznießer des Abends, sondern die Fraktion Heimat und Identität. Sie erhielten endlich eine Bühne und führten eine Generalabrechnung mit der CDU-Fraktion durch. Alle vier eingereichten Anträge sind kläglich gescheitert. Die Themen wären besser für den Landtag oder Bundestag geeignet, aber zum Kreis LUP fehlte der Bezug und die Regionalität. Die CDU-Fraktion hat große Worte und wenig Konkretes für eine Aufmerksamkeit verwendet, doch das wurde bereits auf dem Kreisparteitag der CDU angekündigt.

Einzig und allein der Landrat Stefan Sternberg, das muss man wirklich eingestehen als Beobachter, war hervorragend vorbereitet im Faktenwissen und teilte auch kräftig an die Fraktion aus. Er erläuterte viele Dinge klar, mit Fakten und in logischer Reihenfolge, sodass selbst seine eigene Fraktion blass aussah. Man merkte ihm an, wie sehr ihn die Herangehensweise der CDU-Fraktion erregte.

Es war selten, dass er derart klar und deutlich sprach. Nur kurz ein Beispiel: Im Rahmen der Art und Weise eines Vortrages, mit deutlichen Angriffen auf den Landrat, von Klaus-Michael Glaser, welcher über eine angebliche Entmachtung des Kreistages bei dem Entwurf zu der neuen Kommunalverfassung thematisierte. Antwortete der Landrat klar: „Das Belehrende“ kennt man seit etlichen Jahren und die „Schärfe des Vorwurfes sei völlig ungerechtfertigt“ in diesem Text. Herr Glaser kritisierte, dass er als Kreistagsmitglied seine 250 € monatlich (+ Sitzungsgeld + Fahrkosten) nicht als „Schweigegeld“ betrachtet und dazu eine andere Meinung vertritt.

Saftige Steuererhöhungen in ca. 65% der Gemeinden beschlossen bei der Grundsteuer (B) im Kommunalwahljahr2024!

03. März -2024/P-headli.-cont.-red./350[163(38-22)]/CLA-187/25-2024

Die meisten Kommunen im Amtsbereich Crivitz erhöhen ihre Hebesätze für die Grundsteuer stärker als notwendig, bevor der Bund im Jahr 2025 eine neue Berechnungsgrundlage für den Messbetrag vorlegt.

Ist es wirklich notwendig, dass die Kommunalpolitiker die Grundsteuer derart erhöhen, oder handelt es sich dabei um ein politisches Kalkül, da ab dem 01.01.2025 die neue Grundsteuerberechnung des Bundes greift? 

Bei den meisten Kommunen war das klare politische Kalkül der Entscheidung, die Grundsteuern bereits jetzt an die neuen Nivellierungshebesätze bis 2027 vom Land MV anzupassen. So besteht die Hoffnung, dass die Bürger im Wahljahr 2024 nicht allzu genau hinsehen werden. Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Berechnungsgrundlage für neue Messbeträge des Bundes bereits im Jahr 2025 vorliegen wird. Eine spätere Grundsteuererhöhung erst im Jahr 2025-2027 durch Anpassung der Hebesätze der Gemeinden wäre mit erheblichen Protesten verbunden.

Die neue Grundsteuer, die ab 2025 erhoben wird, basiert auf der Rechnung Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz der Gemeinde. Um den Wert des Grundbesitzes zu ermitteln, werden folgende Faktoren berücksichtigt: Bodenrichtwert. Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete. Ohne Unterscheidung zwischen Gewerbe und Wohnen werden diese neuen Messbeträge nach dem Grundsteuer-Reformgesetz mit dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz verrechnet. So soll jedes Grundstück individuell bewertet werden. Dies könnte erneut zu einer Erhöhung der Grundsteuer führen. Voraussichtlich wird für Grundstücke und Immobilien auf dem Land oder in strukturschwachen Gebieten weniger Grundsteuer anfallen. Dagegen könnte es für Städter, Besitzer unbebauter Grundstücke und Eigentümer von Einfamilienhäusern teurer werden. Die Grundsteuer ist ein wichtiger Einnahmefaktor für jede Gemeinde.

Sind die Gründe für diese Erhöhungen der Hebesätze bei ca. 65 % der Gemeinden 2024 im Amtsbereich Crivitz die fehlenden Rücklagen, ein vorauseilender Gehorsam oder die vielen Investitionsprojekte, in denen sie auf Zuweisungen vom Land angewiesen sind, wegen mangelnder Eigenliquidität? 

Es mag sein, dass die Gründe für die Entscheidungen variieren, doch die Auswirkungen auf Eigentümer, Unternehmen und Mieter (Betriebskosten) werden deutlich spürbar sein. Selbstverständlich spielen auch finanzpolitische strategische Fehlentscheidungen eine wichtige Rolle, die man in den vergangenen Jahren getroffen hat. Aufgrund der drastisch schwindenden Kapitalreserven und liquiden Mittel wird versucht, vor der Wahl 2024 noch etwas nachzuholen, bevor es zu spät ist.

Der kommunale Finanzausgleich (FAG) dient der Verringerung von Unterschieden zwischen starken und schwachen Kommunen und der gleichmäßigen Verteilung öffentlicher Gelder innerhalb eines Landes. Für die weitere Verteilung wurde ein Schlüssel berechnet, der nicht das tatsächliche örtliche Aufkommen erfasst, sondern eine gewisse Nivellierung unter den Gemeinden vornimmt. Damit soll verhindert werden, dass Gemeinden mit einer besonders einkommensstarken Bevölkerung vergleichsweise hohe Steuererträge erzielen, Gemeinden in strukturschwachen Regionen dagegen sich mit einem sehr niedrigen Aufkommen begnügen müssen.

Dazu wurden Landes-Hebesätze als Nivellierungssätze beschlossen, die für den Zufluss von öffentlichen Geldern und Förderungen ausschlaggebend sind. Für die Berechnung der Steuerkraftzahlen zu den Grundsteuern und zur Gewerbesteuer (Realsteuern) wurden für die Jahre 2024 bis 2027 folgende Nivellierungshebesätze zugrunde gelegt: Grundsteuer A: 338 Prozent, Grundsteuer B: 438 Prozent, Gewerbesteuer: 390 Prozent.

Laut Realsteuervergleich des Statistischen Amtes für das Jahr 2022 vom 8. August 2023 ergeben sich für die kreisangehörigen Gemeinden die nachfolgend dargestellten Durchschnittshebesätze nach Größenklassen:

Um aber nach § 27 FAG M-V im Jahr 2025 eine Mindestzuweisung oder Sonder- und Ergänzungszuweisungen erhalten zu können, müssen die kreisangehörigen Gemeinden die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2024 so festsetzen, dass sie mindestens 20 Hebesatzpunkte über dem gewogenen Durchschnittshebesatz der Gemeindegrößenklasse des Haushaltsjahres 2022 liegen.

In 65 % der Gemeinden im Amtsbereich Crivitz wurde die Grundsteuer bereits aber weit über 20 % erhöht, und man hat sich schon an die Nivellierungshebesätze des Landes bis 2027 gehalten. Damit die Gemeinden nicht erneut die Grundsteuer erhöhen müssen, wie zuvor bereits erwähnt.  Jedoch sind die Belastungen enorm hoch!

Etwa 40 % der Kommunen im Amtsbereich Crivitz müssen die Steuererhöhungen noch umsetzen, wenn sie die Mindest- oder Sonderzuweisungen 2025 erhalten möchten oder diese unangenehmen Angelegenheiten ihrem neu gewählten Abgeordneten nach der Wahl am 09.06.2024 überlassen wollen.

Die 17 Kommunen im Amtsbereich Crivitz werden im Jahr 2024 zusammen etwa 2.756.400 € Grundsteuer einnehmen. Spitzenreiter ist die Stadt Crivitz mit ca. 580.700,00 €, gefolgt von der Gemeinde Plate mit 336.600,00 € und der Gemeinde Pinnow mit 250.000,00 € Grundsteuereinnahmen.

Daher ist es von Bedeutung, dass die frisch gewählten Abgeordneten nach der Wahl in den Gemeinden stets ihre eigene Liquidität und Steuerkraft im Auge behalten, wenn sie sich für großflächige Investitionen interessieren und planen sollten.

Denn durch ständige Steuererhöhungen ist der Abbau von Rücklagen, Eigenkapital und Liquidität nicht aufzuhalten und nicht allein zu bewältigen.

Resümee/ Kommentar

Unregelmäßige und übermäßige Steuererhöhungen sind keine Lösung für kommunale finanzpolitische Probleme. Sie verursachen lediglich zusätzliche Belastungen für die Bürger und die Wirtschaft sowie für die Entwicklung der Region.

Nur darf man eines bei dieser Tatsache nicht vergessen, dass es bei der neuen Grundsteuer-Berechnung auf drei Größen angeht: den Einheitswert (ab 2025: Grundsteuerwert oder Grundsteueräquivalenzbeträge), die Steuermesszahl und den individuelleren Hebesatz der Kommune. Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 ist, entscheidet sich erst im Jahr 2024.  Jeder zahlt bis Ende 2024 seine Grundsteuer wie bisher. Erst ab 2025 wird die neue Grundsteuer fällig.

Wenn die Grundsteuer in den Gemeinden bereits jetzt kräftig angehoben wird, weil man möglicherweise in der Vergangenheit etwas Strategisches versäumt hat oder um Förderungen für Bauprojekte zu erhalten, dann ergibt sich automatisch eine Steigerung in der neuen Grundsteuer-Berechnung ab 2025.

Das ist natürlich alles nicht so populär in dem gegenwärtigen Mainstream der Handelnden. Zum einen muss man den Bürgern gegenüber seiner eigenen politischen Handlungsweise erklären und es auch können, zum anderen muss man mit Fragen rechnen, wie die eigene Tätigkeit der letzten Jahre aussah und auch kritikfähig sein.

Die Doppik zeigt ihre Wirkung. 12 Jahre nach Einführung der Doppik rächen sich nun, dass immer noch keine aktuellen Jahresabschlüsse für die Kommunen vorliegen, sondern lediglich fortgeschriebene Daten auf vorläufigen Rechnungsergebnissen, genauer gesagt angenommenen Planungsdaten. Die Rücklagen der Gemeinden sind aufgebraucht und die liquiden Mittel gehen zur Neige. Über Jahre glaubte man sich in finanzieller Sicherheit durch das zusätzliche Anlagevermögen, das durch die Doppik eingeführt wurde. Das ist jedoch vorbei, jetzt wird deutlich, wer die Finanzstrategie gut umgesetzt hat.

Die Erhöhung der Steuern löst das Problem nicht. Sie verschiebt es nur.

Die Schönfärberei im Rechenschaftsbericht des Rechnungsprüfungsamts Crivitz ist eine Form der Ehrenrettung!

28.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./348[163(38-22)]/CLA-185/23-2024

Es ist schon erstaunlich, was die Amtsvorsteherin (Frau Iris Brincker) und ihr Fachbereichsleiter vom Rechnungsprüfungsamt (Herr Michael Rachau) im Jahresabschlussbericht 2023 und Ausblick 2024 an Aussagen so vorlegen. Außer versteckte Hinweise und Andeutungen und eine korrekturbedürftige Erfüllungstabelle mit Hinweis auf eine Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft für das Rechnungsprüfungsamt waren wenig aussagekräftige Inhalte zu lesen.

Erst im Dezember 2023 hat der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Crivitz (Herr Hans-Joachim Merthen) mitgeteilt, dass er ab dem Jahr 2024 nicht mehr für dieses Ehrenamt zur Verfügung stehen wird. Seit 2019 gibt es nur eine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses, die vom 14. 11. 2023 datiert ist. Alle anderen Sitzungen, genauer gesagt deren Tagesordnungen, sind im Internet – Nirvana – verschwunden oder werden streng geheim gehalten. In der Informationspolitik des Amtes Crivitz stellt diese Vorgehensweise keine Neuheit dar.

Der Rechenschaftsbericht weist lediglich darauf hin, dass nach der Wahl im Juni 2024 eine inhaltliche oder organisatorische Neuausrichtung der örtlichen Prüfung erfolgen könnte, dass lässt sich jedoch nicht beurteilen. Dies bedeutet, dass es keine genauen Informationen gibt und es wahrscheinlich zu längeren Wartezeiten bei der Bearbeitung der Jahresabschlüsse kommen wird. In diesen versteckten Hinweisen findet man kaum einen Plan oder eine Strategie, das vermisst man bei dieser Vorgehensweise wirklich.

Den Kommunen (17 Mitgliedsgemeinden, das Amt Crivitz + der Schulverband Sukow = 19 Jahresabschlüsse) im Amtsbereich Crivitz fehlt es an aktuellen, *aufgestellten*, *geprüften* und *festgestellten* Jahresabschlüssen von 2019 – 2022 für eine genaue Haushaltsplanung 2024/25! Warum wird in *aufgestellt*, *geprüft* und *festgestellt*, unterschieden? Nun, die Jahresabschlüsse gelten als aufgestellt, wenn sie durch das Rechnungsprüfungsamt erarbeitet wurden. Danach wird in einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Crivitz der Entwurf des Rechnungsprüfungsamts geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk verabschiedet. Erst dann können die Gemeinden diesen Entwurf durch einen Beschluss endgültig feststellen.

Der Jahresabschlussbericht 2023 und der Ausblick 2024 des Rechnungsprüfungsamts Crivitz weist wesentliche Fehler in der Darstellung auf. Einige geprüfte Jahresabschlüsse der Kommunen existieren bis jetzt nicht und wurden falsch dargestellt.

Auszug aus dem öffentlichen Rechensachftsbericht- wurde bearbeitet.

Die obere Abbildung wird aufgezeigt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss angeblich Prüfungen vorgenommen hat, die nicht existieren.Die Haushaltspläne 2024 der Kommunen (in Grün bei den Fragezeichen) zeigen, dass sie diese Jahresabschlüsse nicht besitzen. Auch im ALLRIS – System sind die Jahresabschlüsse in der Darstellung (in Grün bei den Fragezeichen) nicht zu finden!

Der Rechnungsprüfungsausschuss führte seine Sitzungen am 06.03.2023; 04.07.2023; 03.09.2023 und eine Sondersitzung am 14.11.2023 durch, in denen man die tatsächlichen geprüften Jahresabschlüsse nachlesen kann.

Die Abbildung veranschaulicht, wie sich die erfüllten Prozentzahlen unterscheiden und ein anderes Bild der Aufgabenerfüllung ergibt. Demzufolge fehlen 30 Jahresabschlüsse zum 01.01.2024. Gemäß Kommunalverfassung MV § 60 (4) ist der Jahresabschluss innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres „aufzustellen“.Die Vertretung hat den geprüften Jahresabschluss bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres „zu beschließen“.

Auch wenn die Kommunen für die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 von einer gesetzlich getragenen Fristverlängerung Gebrauch machen konnten, hätten diese spätestens bis zum 31. Dezember 2021 oder 31. Dezember 2022 festgestellt sein müssen. Sowohl das Gesetz als auch die Verordnung traten mittlerweile außer Kraft. Der Gesetzgeber hat keine weiteren Fristverlängerungen für die Auf- und Feststellung der Jahresabschlüsse gewährt. Demzufolge müssen laut Gesetz seit dem 31.12.2023, die Jahresabschlüsse auch vom Jahr 2021 und 2022 festgestellt worden sein!

Trotzdem sieht der Landesrechnungshof die rechtswidrigen Zustände bei der Auf- und Feststellung der Jahresabschlüsse mit Sorge. Die Rechtsaufsichtsbehörden sind aufgefordert, auf die Feststellung der Jahresabschlüsse auch mit rechtsaufsichtlichen Mitteln hinzuwirken. Anderenfalls sind fundierte Aussagen zur aktuellen Haushalts- und Finanzlage der Kommunen nicht möglich.“ Teil 2- Kommunalfinanzbericht- 15.12.2023- Landesrechnungshof MV

Auch ein Vergleich mit den Zahlen des Landkreises LUP oder MV kann nicht dazu beitragen, das Desaster zu beschreiben und Gesetzesverstöße zu legalisieren! Hier werden Beamte und Angestellte vom Amtsausschuss für Tätigkeiten bezahlt und die Verantwortlichen viel zu wenig zur Rechenschaftslegung aufgefordert.

Die Abbildung zeigt die aktuellen Fehlbestände der Jahresabschlüsse – zum Stand am 28.02.2024 im  Amtsbereich Crivitz

Nur ein aktueller Jahresabschluss nach dem Gesetz ermöglicht es, die Leistungsfähigkeit und den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune für die Haushaltsplanungen der Folgejahre zu erkennen. Die Aussagekraft der Finanzplanung bis 2027 in den Haushaltsplänen der Kommunen von 2024 ist schwer zu beurteilen. In einigen Kommunen des Amtes Crivitz muss man sich wirklich sehr sicher sein, dass die nachfolgenden Abgeordneten die Haushaltsführung 2024 ohne Bedenken übernehmen können.

Auch die Aussage im Jahresabschlussbericht 2023 und der Ausblick 2024 des Rechnungsprüfungsamtes Crivitz „Denkbar ist auch eine Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft Rechnungsprüfungsamt“ wurde bereits öffentlich diskutiert. Die Verwaltung des Amtes Crivitz sollte noch vor den Wahlen hierzu Rechenschaft ablegen und die Folgekosten detailliert darstellen. Es ist von Bedeutung, die Bedingungen und Kosten der Überarbeitung des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem jetzigen Partner (Amt Hagenow – Land) vor dem Hintergrund der Einführung des § 2b UStG darzustellen und nicht nur angedeutet werden.  

Zusammenfassend ist festzustellen: Es ist zu erwarten, dass Bürgerbeschwerden bei der Rechtsaufsichtsbehörde im Landkreis LUP im Jahres 2024 eingehen werden, da diese Handhabungen insgesamt eindeutig Verstöße darstellen.

Kommentar/Resümee

Trotz unserer schlechten Leistungen sind wir dennoch besser als die anderen.

Auch ein Vergleich mit den Zahlen des Landkreises LUP oder MV kann nicht dazu beitragen, das Desaster zu beschreiben und Gesetzesverstöße zu legalisieren! Hier werden Beamte und Angestellte vom Amtsausschuss für Tätigkeiten bezahlt und die Verantwortlichen viel zu wenig zur Rechenschaftslegung aufgefordert.

Es ist und bleibt ein Gesetzesverstoß, wenn die Jahresabschlüsse für 2019 bis 2022 bisher nicht seit dem 31.12.2023 vorliegen! Nur ein aktueller Jahresabschluss nach dem Gesetz ermöglicht es, die Leistungsfähigkeit und den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune für die Haushaltsplanungen der Folgejahre zu erkennen.

Der Jahresabschluss soll die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune darstellen und die Ergebnisse der Haushaltswirtschaft nachweisen. Über Jahre fehlende Jahresabschlüsse sind keine FORMALIE, sondern ein Verstoß gegen gesetzlich normierte Haushaltsgrundsätze und lassen Zweifel an der geordneten Haushaltswirtschaft der betreffenden Kommunen aufkommen. Die angestrebte erhöhte Transparenz und qualifizierte Informationsbereitstellung werden nicht erreicht. Wichtige Elemente der kommunalen Doppik kommen nicht zur Wirkung. Die Verwendung eingesetzter Steuermittel wird ohne Jahresabschlüsse nicht transparent nachgewiesen.

Wer entlastet dann die Bürgermeister für geprüfte und Jahre zurückliegende Jahresabschlüsse, wenn sie nicht mehr im Amt sind nach der Wahl im Juni 2024?  Wer übernimmt dann die Verantwortung für die zurückliegenden geprüften Vorgänge und die noch verbleibenden liquiden Mittel der Jahresabschlüsse?

Gemeinde Barnin – Haushalt 2024! 

16.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./342[163(38-22)]/CLA-179/17-2024

Spekulative Einnahmen aus Grundstücksverkäufen, Eigenkapital- und Liquiditätsabbau und Investitionsopfer (neues Feuerwehrgebäude) sorgen ab dem 31.12.2026 für eine ungewisse finanzielle Zukunft.

Man weiß nichts Genaues, also alles wie im vorigen Jahr? Investoren sollen nun die Erschließungsprobleme beim Bebauungsplan NR. 1 „AM DORFANGER“ lösen.

Die Dinge sind wie meistens etwas komplizierter!

Für die Gemeinde liegen nur Jahresabschlüsse bis zum Jahr 2019 vor; alle nachfolgenden Daten im Haushaltsplan 2024 basieren hauptsächlich auf fortgeschriebenen Rechnungsergebnissen oder kumulierten Ergebnisvorträgen sowie auf angenommenen Planungsdaten bis 2027. Wieso wird diese Vorgehensweise zum Haushaltsplan schon seit Jahren geduldet, es ist ein eindeutiger Gesetzesverstoß?

Die Einnahmen der Gemeinde Barnin 2024 belaufen sich insgesamt auf ca. 664.600 €, wovon ca. 482.000 € Steuereinnahmen sind. Die Ausgaben betragen 2024 = ca. 889.200 € und ergeben somit ein Defizit im Ergebnishaushalt von ca. -224.600 €. Trotz der Verwendung der letzten finanziellen Rücklagen der Kommune kann nur noch durch einen verbleibenden positiven Ergebnisvortrag aus dem Jahresabschluss 2019, seiner kumulierten Fortschreibung bis 2024 eine Darstellung als sogenannter Ausgleich erfolgen. Dieser Ergebnisvortrag wird aber bis 2027 drastisch gemindert. In der vorläufigen Ergebnisrechnung ergeben sich Defizite für das Jahr 2022 = -6.085,39 €, für 2023 = -140.000 € und 2024 = -170.600 €. Ein Ausgleich der Defizite konnte nur erzielt werden, indem die letzten Mittel aus der allgemeinen und zweckgebundenen Rücklage entnommen wurden. Lediglich in der Infrastrukturpauschale sind noch Mittel von 116.035,62 € vorhanden.  

Die Differenzen zwischen den jahresbezogenen Ausgaben und Auszahlungen im Finanzhaushalt, die sich aus den Haushaltsplanungen für 2023 mit -250.700 € und 2024 =-186.300 € ergeben, lassen sich lediglich durch die NOCH vorhandenen Vorträge ausgleichen. Ab dem Haushaltsjahr 2027 wird der Finanzhaushalt nur noch letztmalig eine positive Summe in Höhe von 12.896 € aufweisen können. Von 2024 bis 2027 werden die liquiden Mittel auf etwa 386.000 € reduziert. Es kommt zu einem Rückgang des Eigenkapitals von etwa 319.000 € bis 2027.

Im Jahr 2022/23 beabsichtigte die Gemeinde, das Baugebiet „AM DORFANGER“ eigenständig die Erschließung zu übernehmen, wobei die Gesamtkosten gemäß „damaligen Kostenschätzungen“ etwa 936.000 € betrugen.

Auszug aus dem Bekanntmachung der Satzungsentwurf SATZUNG DER GEMEINDE BARNIN ÜBER DEN BEBAUUNGSPLAN NR. 1 „AM DORFANGER“ in der Auslegung 2022

Zu diesem Zweck wurden bereits ca. 33.000 € für Planungsleistungen ausgegeben. Um diese Maßnahme überhaupt finanzieren zu können, hat die Gemeinde 2023 einen Kredit aufgenommen für 3 Jahre mit einem Zinssatz von 4,0 % p. a.  (jährliche Annuität =142.158,06 €).

Das Plangebiet in Richtung Kirche

Als Einnahmen plant die Gemeinde dagegen Verkaufserlöse aus acht Grundstücksverkäufen in Höhe von 960.000 €; diese sollten einmal im Jahr 2024 + 2025, jeweils 480.000,00 € betragen. Das bedeutet, dass pro Jahr 2024/25 ungefähr vier Grundstücke veräußert werden sollen.

Jedes Grundstück müsste also jeweils etwa 120.000 € an Erlösen einbringen. Die Genehmigung für den Bebauungsplan ist bis heute nicht erteilt worden. Bis zum Oktober 2023 hatte sich gerade einmal ein Interessent gemeldet. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurde noch kein Grundstück verkauft.

Warum wohl?

Das Plangebiet aus Richtung Kirche

Es ist anzunehmen, dass die SPD geführte Gemeindevertretung und die CDU-Fraktion in der Stellvertretung möglicherweise weit entfernt von der Realität waren bei dieser Planung und dazu noch ohne Taschenrechner. Oder es bestand wohl ein Wunschdenken, dass ein Wunder am Barniner See stattfinden würde.

Als erste Maßnahme beabsichtigt man jetzt, um gegenzusteuern, einen Investor zu suchen, welcher das Erschließungsproblem löst und die Kosten übernimmt.

Und als zweite Maßnahme beabsichtigt die Gemeinde Barnin, erneut gegenüber den Bürgern die Hebesätze für die Grundsteuern zu erhöhen. Die Hebesätze sollen für die Grundsteuer A) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen auf 338 % und für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf den Wert von 438 % angehoben werden. Die Gewerbesteuer soll erst einmal bei einem Hebesatz von 381 % bleiben „um bestehende Gewerbetreibende zu halten bzw. neue zu gewinnen“.

Die dritte Maßnahme ist, dass die Planung und Errichtung des neuen Feuerwehrgebäudes, worüber 2023 schon keine Kostenschätzung vorlag, erst einmal 2024/25 nicht weiterzuverfolgen. Vorplanungsleistungen wurden bereits in der Höhe von 20.000 € im Jahr 2023 berücksichtigt. Allerdings sind auch hier Baukosten bei den derzeitigen Baupreisen bis ca. 250.000 € zu erwarten.

Ob diese drei Maßnahmen haushaltspolitische Steuerungsmaßnahmen sind, kann man wirklich bezweifeln, denn sie dienen gänzlich nur dazu, den Haushalt genehmigungsfrei vom Landkreis LUP zu machen und die finanzpolitischen Probleme auf die Folgejahre zu verschieben.

Aufgrund der aktuellen Daten aus den fortgeschriebenen Rechnungsergebnissen ist es jedoch möglich, dass Barnin sich einen Verlust bei den Erschließungskosten zum Baugebiet „AM DORFANGER“ und den Verkäufen aus den Grundstücken leisten kann. Überdies wäre die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses bis zu 250.000 € sogar möglich. Allerdings ist auch in den kommenden Jahren mit steigenden Ausgaben (Personalausgaben, Amts- und Kreisumlage und Baupreisen und Bewirtschaftungskosten) zu rechnen.

Jedoch, und jetzt kommt die schlechte Nachricht, müsste dann zwingend ab dem 31.12.2026 bis 2029 ein Haushaltssicherungskonzept erarbeitet werden, um die Abdeckung unterjähriger Liquiditätsengpässe zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Umfangreiche harte Sparmaßnahmen und Konsolidierungen wären die Folge, da keine Rücklagen und liquide Mittel mehr vorhanden sind. Es wäre schwierig, mittelfristig finanzielle Mittel für eine energetische Sanierung und eine klimafreundliche Wärmeversorgung in der Zukunft zu mobilisieren und zu investieren.

Kommentar/Resümee

Steuererhöhungen, keine Rücklagen, Schulden und finanzielle Ungewissheit über die Zukunft der Gemeinde ab 2026 werden das sein, was aus einer gefühlten 20-jährigen SPD-Dominanz in Barnin übrigbleibt.

Wie kann der Bürgermeister (Siegfried Zimmermann – SPD) von den noch fehlenden Jahresabschlüssen von 2020 bis 2023 entlastet werden, wenn er nach der Wahl nicht mehr in seinem Amt bestätigt wird?  Wer übernimmt dann die Verantwortung für die zurückliegenden geprüften Vorgänge und die noch verbleibenden liquiden Mittel der Jahresabschlüsse? Seit Jahren existieren keine Konzepte, für notwendige mittel- und langfristige Maßnahmen zur energetischen Sanierung oder zur klimafreundlichen Wärmeversorgung in Barnin zu ergreifen.

Was auch immer man mit dieser Aussage zur Gewerbesteuer („um bestehende Unternehmen zu erhalten oder neue zu gewinnen“) erklären will und welche Ansiedlungen von Unternehmenszentralen hier im Ort Barnin erwartet werden, ist unklar! So wurde 2024 der niedrigste Gewerbesteuersatz im Amtsbereich Crivitz in der Gemeinde Plate (348 %) festgestellt und der höchste in der Gemeinde Langen Brütz (400 %). Die Finanzierung der Erschließung des Baugebietes erfolgt durch spekulative Einnahmen aus Verkäufen von Grundstücken an Interessenten im Jahr 2024/25 sowie die Erwartung, dass die Kosten für die geplante bauliche Erschließung der Grundstücke nicht erneut zunehmen werden. Für den Verkauf der Grundstücke ist ein gezieltes Marketing erforderlich, was nicht vorhanden ist.

Die Errichtung des neuen Feuerwehrgebäudes ist nur mit einem Antrag auf SBZ (Sonderbedarfszuweisung) möglich, jedoch müssen die Jahresabschlüsse der Haushalte von 2020 bis 2022 vorliegen. Das ist jedoch nicht der Fall! Die drastische Anhebung der Steuersätze ist nicht geeignet, die bevorstehenden finanziellen Schwierigkeiten zu lösen.  Diese Handhabung ist zu einseitig und erschwert zudem die Lebensbedingungen der Bevölkerung im ländlichen Raum.

Selbstverständlich ist die CDU-Fraktion als stärkste Oppositionskraft nicht unbeteiligt an diesen ganzen Angelegenheiten. Besonders in der gegenwärtigen Legislaturperiode (2019 bis 2024) ist sie plötzlich aus dem politischen Kontext verschwunden, weil sie ein harmonisches und leidenschaftliches Miteinander mit der SPD geführten Gemeinde pflegte. Die CDU-Fraktion hat viele richtungsweisende Beschlüsse mit der SPD getroffen, die zu diesem Desaster geführt haben. Es fehlte der CDU-Fraktion an Mut und Ausdauer in dieser Legislaturperiode, um eigene Lösungsvorschläge zu entwickeln. Sie geriet immer wieder in innere Konflikte, da sie selbst einen Funktionsträger in der Gemeindevertretung stellt (1. Bürgermeister Herr Stephan Stange -CDU).  Es wurde sofort jede Form von Opposition abgelehnt, da sie das harmonische Miteinander mit der sozialdemokratischen Gemeinschaft nicht gefährden wollte. Jetzt ist das Ergebnis in schriftlicher Form verfügbar und es wird für die CDU-Fraktion eine Herausforderung darstellen, die Wahlversprechen der Kandidaten bis Mai 2024 zu erläutern und zu welchen Zielen sie sich entwickeln werden! Wohin soll die Reise gehen, oder?

Haushalt 2024 – Gemeinde Bülow!  Ist es ein finanzielles Sterben auf Raten oder handelt es sich hierbei lediglich um einen Irrtum?

12.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./340[163(38-22)]/CLA-177/15-2024

Die Dinge sind wie meistens etwas komplizierter!

Der Haushaltsplan für die Gemeinde Bülow wurde bis zum letzten Augenblick des Monats Februar 2024 von der Amtsverwaltung Crivitz berechnet und ist nun in der Endfassung. Viele Positionen wurden hin und her geschoben, sodass die Beschlüsse im Haushaltsplan 2024 noch über die Kommunalwahl hinaus bis zum 31. Dezember 2024 funktionsfähig sein können. Aber auch noch in der Zukunft?

Bis zum 22. Februar 2022, dem Zeitpunkt, an dem der Doppelhaushalt 2022/23 beschlossen wurde, waren bei der Gemeinde lediglich Jahresabschlüsse bis 2016 vorhanden. Innerhalb von 24 Monaten erhielt sie plötzlich und unerwartet sechs Jahresabschlüsse, davon allein 4 im Jahr 2023. Der letzte Jahresabschluss für das Jahr 2022 wurde ihr am 05.12.2023 zugestellt, erst ab diesem Zeitpunkt waren sämtliche aktuellen Daten verfügbar. Die Gemeinde ist wie die Gemeinden Leezen, Cambs, Friedrichsruhe und Raben Steinfeld im Amtsbereich auf dem aktuellsten Stand. Es ist jetzt möglich, eine realistische Finanzanalyse für die Gegenwart und die Zukunft zu erstellen. Erst jetzt sind die Salden in den einzelnen Ergebnis- und Finanzhaushalten der zurückliegenden Jahre abgewogen und die tatsächlichen Vorträge bzw. Nachträge für eine reale Haushaltsplanung 2024 ersichtlich.

Der demografische Wandel macht sich auch in Bülow bemerkbar, denn es leben nur noch 328 Einwohner in Bülow. So ist es bedauerlich, dass mehr Menschen sterben und wegziehen, als geboren und zugezogen wird in der Gemeinde. So sind 52,13 % (171) der Einwohner der Gemeinde älter als 50 Jahre und lediglich 22 % (72) in einem Alter bis 25 Jahre.

Der Ergebnishaushalt 2024 weist ein Defizit von -1.900 € auf und im Finanzhaushalt 2024 besteht ein Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -102.700 € sowie ein Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -174.500 €. Trotz steigender Schlüsselzuweisungen vom Land MV (2020= 204.826,16 € bis 2024= 288.200 €) und steigender Steuereinnahmen (von 2020= 147.939,22 € bis 2024 =170.100 €) gelingt es der Gemeindevertretung nicht, ihre Kosten zu bewältigen.

So ist zwar die Summe aller Erträge (von 2020= 396.069,59 € bis 2024 = 506.400 €) gestiegen, aber gleichzeitig haben sich die Ausgaben (von 2020= 335.188,58 € bis 2024= 626.700 €) nahezu verdoppelt.

Die höheren Ausgaben für die Unterhaltung der Grundstücke und Außenanlagen, die Umlagen an das Amt Crivitz und den Landkreis LUP, die Personalausgaben und Kostenerstattungen an Gemeindeverbände belasten insgesamt den Haushalt. Trotzdem investiert die Gemeinde etwa 349.900 € in die Anschaffung eines neuen Bauhoffahrzeugs, eines Mannschaftstransportwagens für die Feuerwehr, die Erneuerung des Gehwegs entlang der Ortsdurchfahrt Prestin und den Ausbau des Verbindungswegs zwischen Speuss und Kladrum. Durch diese Maßnahme entsteht eine Differenz in der Investitionstätigkeit in Höhe von -174.500 € im Finanzhaushalt. 

Die jüngsten negativen Jahresergebnisse von 2023= -37.950,20 € und der Planung im Haushalts 2024= -120.300 € kann diese Differenz nur noch aus der allgemeinen, zweckgebundenen Kapitalrücklage und den übrigen Mitteln aus den Ergebnisvorträgen letztmalig ausgeglichen werden. Diese Mittel aus den Rücklagen sind ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr für einen zukünftigen Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt verfügbar. Die zweckgebundene Kapitalrücklage beträgt aktuell nur noch 77,24 € und die allgemeine Kapitalrücklage hat nur noch einen Bestand von 23,14 €.

Die Differenzbeträge für die jahresbezogenen laufenden Ein- und Auszahlungen und der Haushaltsvorjahre können im Finanzhaushalt 2024 letztmalig nur noch einmal eine positive Summe in der Höhe von 7.325,06 € bis zum 31.12.2024 ausgewiesen werden. Dieser Saldo wird bis 2027 auf einen negativen Betrag von -177.974,94 € bei einem gleichen Ausgabenverhalten anwachsen.

Somit kann der Finanzhaushalt ab 01.01.2025 bis 2027 nicht mehr ausgeglichen werden.

Die Verwendung der letzten liquiden Mittel, die ab dem 31.12.2024 nur noch 217.078,73 € betragen, kann hier ebenfalls keine Abhilfe mehr schaffen. Das Eigenkapital der Gemeinde Bülow betrug in der Eröffnungsbilanz aus dem Jahre 2012 noch 637.890,20 €. Durch die negativen Jahresergebnisse und die Entnahmen aus den letzten Rücklagen beträgt das Eigenkapital am 31.12.2024 nur noch 555.323,82 €. Bis zum Jahresende 2027 wird das Eigenkapital aus der Eröffnungsbilanz auf etwa 370.723,82 € reduziert sein.

Die Gemeinde Bülow belegt den 15. Platz unter den 17 Gemeinden im Amtsbereich Crivitz, was die Höhe der liquiden Mittel bis zum 31. Dezember 2024 betrifft. Dahinter liegen nur noch die Gemeinden Langen Brütz und die Stadt Crivitz, die noch weniger Kassenbestände haben.

Es zeigt sich nun, dass die tatsächliche Lage für die Zukunft deutlich schlechter ist als angenommen!

Kommentar/Resümee

Es ist eine schwere Last für die kommenden Abgeordneten ab Juli 2024 und die nachfolgenden Generationen. Weitere Steuer- und Gebührenerhöhungen, Sparmaßnahmen und Gespräche zu einer Gemeindefusion werden in der Zukunft die Folge sein.

Ab dem 31.12.2025 wird ein Haushaltssicherungskonzept unvermeidbar sein, wenn man den aktuellen finanzpolitischen Kurs beibehält. Als erste Maßnahme, um haushaltspolitisch gegenzusteuern, beabsichtigt die Gemeinde Bülow, erneut die Hebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer zu erhöhen. Die Hebesätze für die Grundsteuer (A) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen betragen jetzt 350 %. Für die Grundstücke (Grundsteuer B) beträgt der Wert 440 % und für die Gewerbesteuer 390 %. Im Vergleich zum landesweiten Durchschnitt in MV (Grundsteuer A=335 %, Grundsteuer B=392 % und der Gewerbesteuer=348 %) liegt die Gemeinde Bülow erheblich über den Hebesätzen der kreisangehörigen Gemeinden.

Diese drastische Erhöhung der Steuern über den Durchschnitt kann keine Antwort auf die anstehenden finanziellen Probleme sein.  Die Handhabung ist zu einseitig und vereinfacht zudem nicht die Lebensbedingungen der Bevölkerung im ländlichen Raum. Ein Kassensturz und eine über den Tellerrand hinausschauende Sichtweise sind notwendig, um andere Einnahmequellen zu generieren, wenn man weiterhin als Gemeinde bestehen möchte. Eine ernsthafte Sparsamkeit in den nächsten Jahren wird notwendig sein, um als Gemeinde seine Eigenständigkeit bewahren zu können.

Daher ist es notwendig, dass die anhaltenden negativen Finanzbedingungen in den kommenden Jahren drastisch reduziert werden, damit die Verantwortung für die kommende Generation mit den Herausforderungen der Dekarbonisierung einhergehen kann. Aufgrund einer langfristigen Finanzplanung und Finanzpolitik bis 2030 kann sich die Kommune einer Debatte über eine mögliche Gemeindefusion nicht mehr verschließen.

Die wesentliche Aufgabe der zukünftigen Parlamentarier in fünf Monaten sollte darin bestehen, sich sofort nach Ihrer Ernennung mit dem Haushaltsentwurf 2025 auseinanderzusetzen und ein neues finanzpolitisches Konzept bis 2030 zu erarbeiten.

Es handelt sich um einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Gesetz, doch niemand reagiert darauf?

04.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./337[163(38-22)]/CLA-174/12-2024

Sicherlich liegt es im Fokus der Rechtsaufsicht in LUP und des Landesrechnungshofes MV, sich im Bereich von Amt Crivitz genauer umzuschauen!

Die Priorisierung der Prüfungen für die Jahresabschlüsse ist die neue Devise oder besser gesagt das Schlüsselwort für das Jahr 2023/24 und wird von der Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker vom Amt Crivitz praktiziert. Wegen Anträgen von einzelnen Kommunen auf Sonderbedarfszuweisungen (SBZ) für Investitionen wurde die Reihenfolge der Prüfungen für die Jahresabschlüsse (2019–2023) geändert. Begründung: „Wir werden die Reihenfolge der Prüfungen an die Antragstellungen der Gemeinden für SBZ anpassen, da für das Auswahlverfahren 2024 der Jahresabschluss 2021 erforderlich ist, um den vollen Fördersatz bewilligt zu bekommen.“(Protokoll Juli 2023) Der Amts- und Hauptausschuss empfahl, dass die weiteren Berichte zur Rechenschaftslegung der Amtsvorsteherin bis zum Januar 2024 eigentlich dem Protokoll als Anhang öffentlich einsehbar sein sollten, allerdings bleiben sie wie bisher streng geheim. Dies stellt keine Neuheit dar, da die gesamte Informationspolitik, insbesondere im Hinblick auf heikle Themen, bereits seit August 2023 nicht mehr so strikt durchgeführt wird wie zuvor.

Die Kommunen Leezen, Bülow, Cambs, Friedrichsruhe und Raben Steinfeld haben bereits ihre Jahresabschlüsse bis zum Jahr 2022 festgestellt und bekannt gemacht.

Die Gemeinden Suckow und Banzkow sowie die Stadt Crivitz haben ihre Jahresabschlüsse bis 2021 bestätigt.

fehlende Jahresabschlüsse seit dem 01.01.2024

Demnach ist die Mehrheit (9) der insgesamt 17 Kommunen im Amtsbereich Crivitz aus dem Raster des sogenannten Priorisierungsprozesses herausgefallen.

Die Gemeinde Demen, deren letztgültiger Jahresabschluss aus dem Jahr 2018 stammt, ist am schlimmsten betroffen. Wie glaubwürdig soll der aktuelle Haushaltsplan für Demen, der für das Jahr 2024 vorgesehen ist, wenn lediglich Jahresabschlüsse für das Jahr 2018 festgestellt und veröffentlicht wurden? Die Daten in diesem Haushaltsplan 2024 basieren hauptsächlich auf fortgeschriebenen Rechnungsergebnissen oder kumulierten Ergebnisvorträgen sowie auf angenommenen Planungsdaten bis 2026. Wieso wird diese Vorgehensweise schon seit Jahren geduldet?

Zumal in der Planung für das Jahr 2024 der Ergebnishaushalt der Gemeinde Demen ein negatives Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen aufweist von (-) 481.300 €. Ebenfalls im Planjahr 2024 wird ein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen erreicht um 525.800 €. Es kommt noch ein Saldo aus den Investitionstätigkeiten und einen Saldo aus den durchlaufenden Geldern und ungeklärten Zahlungsvorgängen hinzu. Dadurch sinken die liquiden Mittel der Kommune von 1.411.465 € auf nur noch 704.965 € bis zum 31.12.2024. Dies führt letztlich zu einem Rückgang des Eigenkapitals um 474.978 €.

Es fehlen seit dem 01.01.2024 noch ca. 28 *aufgestellte*, *geprüfte* und *festgestellte*Jahresabschlüsse seit 2018 für die Kommunen. Bis zum 31.05.2024 müssen weitere 17 Jahresabschlüsse des Jahres 2023 *aufgestellt* sein, wie es die Kommunalverfassung M-V vorsieht.

Dies führt zu 45 fehlenden Jahresabschlüssen der Gemeinden für eine genaue Haushaltsplanung 2024/25 und der Darstellung der Finanzplanung bis zum Jahr 2026. Sind die amtsangehörigen Gemeinden weiterhin bereit, die Handhabung der Verwaltung des Amtes, insbesondere des Rechnungsprüfungsamtes, auch 125 Tage vor der Kommunalwahl 2024 zu akzeptieren?

Etwa 24 % der Gemeinden des Amtes Crivitz haben (Stand 05.02.2024) noch keine gültige Haushaltssatzung für das Jahr 2024 und befinden sich derzeit in einer vorläufigen Haushaltsführung, auch als Interims- oder Übergangswirtschaft bzw. Nothaushaltsrecht bezeichnet. Die meisten Gemeinden (ca. 76 %) des Amtes Crivitz haben aber ihre Haushaltspläne für das Jahr 2024 trotz fehlender Jahresabschlüsse verabschiedet im Dezember 2023 und Januar 2024.

Aber, etwa 35 % der Gemeinden im Amtsbereich haben ihre Haushaltspläne 2024 bereits im Februar 2023 beschlossen, obwohl sie danach noch viele Jahresabschlüsse aus früheren Jahren bis Dezember 2023 erhalten haben. Das sind die Gemeinden Zapel, Raben Steinfeld, Suckow, Tramm, Langen Brütz und Gneven. Wie belastbar diese Pläne derzeit noch sind, ist bis zum 31.12.2024 tatsächlich nicht zu beurteilen. In diesen Kommunen muss man sich wirklich sehr sicher sein, dass die nachfolgenden Abgeordneten die Haushaltsführung ohne Sorge übernehmen können. Wer entlastet dann die Bürgermeister für geprüfte und Jahre zurückliegende Jahresabschlüsse, wenn sie nicht mehr im Amt sind nach der Wahl?  Wer übernimmt dann die Verantwortung für die zurückliegenden geprüften Vorgänge und die noch verbleibenden liquiden Mittel der Jahresabschlüsse?

Gemäß Kommunalverfassung MV § 60 (4) ist der Jahresabschluss innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres „aufzustellen“. Die Vertretung hat den geprüften Jahresabschluss bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres „zu beschließen“. Auch wenn die Kommunen für die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 von einer gesetzlich getragenen Fristverlängerung Gebrauch machen konnten, hätten diese spätestens bis zum 31. Dezember 2021 oder 31. Dezember 2022 festgestellt sein müssen. 

Seit der Einführung der Doppik 2012, die eine nachhaltige Steuerung der Haushaltswirtschaft anstrebt, ist es dem Amt Crivitz in seiner zehnjährigen Geschichte bisher nicht gelungen, dieses Element im Amtsbereich bei den Gemeinden umfassend zur Wirkung kommen zu lassen. Wird dieser Verstoß weiterhin ungehindert fortgesetzt?

Kommentar/Resümee

„Das Auge sieht nur, was der Geist bereit ist zu verstehen.“(Henri Louis Bergson)

Nur ein aktueller Jahresabschluss nach dem Gesetz ermöglicht es, die Leistungsfähigkeit und den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune für die Haushaltsplanungen der Folgejahre zu erkennen. Der Jahresabschluss soll die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune darstellen und die Ergebnisse der Haushaltswirtschaft nachweisen. Über Jahre fehlende Jahresabschlüsse sind keine FORMALIE, sondern ein Verstoß gegen gesetzlich normierte Haushaltsgrundsätze und lassen Zweifel an der geordneten Haushaltswirtschaft der betreffenden Kommunen aufkommen. Die Verwendung eingesetzter Steuermittel wird ohne aktuelle Jahresabschlüsse nicht transparent nachgewiesen.

Ehrlicherweise wird jeder, der seine Steuererklärung nicht fristgerecht abgibt, mit Sanktionen und Zinszahlungen belegt. Wenn ein Unternehmen seine Pflicht nicht und nicht rechtzeitig erfüllt, seine Jahresabschlüsse zu erstellen und offenzulegen, führt das Finanzamt ein Ordnungsgeldverfahren gegen das Unternehmen. Zusätzlich überprüfen Finanzämter, Banken und Lieferanten das Ergebnis, das die Kreditwürdigkeit des Unternehmens bewertet und als Grundlage für die Steuererklärung und die Gewinnverwendung dient.

Die Kommunen, die Steuergelder verwalten, sollen angeblich über Jahre hinweg ihre Jahresabschlüsse verzögern können. Auch der Landesrechnungshof des Landes MV hat diese Handhabung mehrfach angemahnt. Die gesetzlichen Regelungen und Fristen zum Einreichen der Jahresabschlüsse sind vom Gesetzgeber eigentlich eindeutig, mit Stichtagen vorgeschrieben und werden seit Jahren nicht eingehalten.

Werden nun endlich alle Aufsichtsbehörden die notwendigen Maßnahmen ergreifen?

Bürgermeister Günter Tiroux aus Pinnow stellt die erste offizielle Orts-APP für die Gemeinde online!

19.Jan.-2024/P-headli.-cont.-red./331[163(38-22)]/CLA-168/06-2024

Eigentlich eine gänzlich harmlose und gewinnbringende Idee zur Entwicklung ländlicher Gebiete in einer Gemeinde, die etwa 2000 Einwohner zählt. Doch einige noch aktive Mandatsträger und frühere Kandidaten sehen plötzlich Rot und erzeugen eine politische und gesellschaftliche Atmosphäre und nutzen vorrangig zur Kommunikation die örtliche Lokalzeitung.

Fast schon amerikanische Verhältnisse in Pinnow vor der Kommunalwahl in ca. 19 Wochen! Ein neugewählter Präsident in der Exekutive und ein alter Kongress mit einem alt gewählten Senat und Repräsentantenhaus in der Legislative!  Und die Lokalzeitung SVZ bildet die Plattform der Auseinandersetzung! So ungefähr könnte man die Situation in Pinnow beschreiben. Und es hört nicht auf!

Ein Fraktionsvorsitzender der CDU/WG-Aktive (Herr Klaus-Michael Glaser CDU) fühlt sich in seiner persönlichen Autorität verletzt. Es handelt sich nicht um das erste Mal. Ein Gemeindevertreter (Herr Volker Helms, Fraktion CDU/WG Aktive), der vermutlich sein Trauma um die gescheiterte Projektanfrage „XXL-Feriendorf“ noch immer nicht überwunden hat. Sowie seine Ehefrau (Frau Daniela Lemmer-Helms WG „Aktive Wählergemeinschaft Godern und Pinnow“), die als Bürgermeisterkandidatin 2021 in Pinnow kandidierte und sich indessen über soziale Medien neu positioniert. Sie alle haben eine Gemeinsamkeit: Sie haben schon Wahlen verloren. Egal, ob Sie als CDU-Landratskandidat oder Bürgermeisterkandidat(in) in Erscheinung getreten sind oder ob als Ortsvorsteher in Godern Angst vor einem Verlust an Einfluss fürchten.

Nun haben sie sich zusammengeschlossen, um den neuen Bürgermeister und seine Herangehensweise an ein komplexes Thema zu kritisieren, das seit langer Zeit bekannt ist und an dem sie in unterschiedlicher Weise auch mitgewirkt haben. Und über alle ihre Ansichten und Empörungen berichtet die Lokalzeitung SVZ oder besser gesagt liefert sie die Plattform dafür, auf der man inzwischen kommuniziert und sich auseinandersetzt. Ist dies sinnvoll, um das Meinungsbild zu verbessern?

In Pinnow sind also inzwischen zwei Apps verfügbar, die sowohl privat als auch öffentlich nutzbar sind, was für eine enorme Bereicherung für die Einwohner dieser Gemeinde darstellt (eine private Pinnow-App und eine öffentlich-rechtliche Orts-APP der Gemeinde Pinnow).

Aus gut informierten Quellen in Pinnow geht hervor, dass die Gemeindevertreter von Pinnow bereits am 10.10.2023 durch den Bürgermeister direkt schriftlich informiert wurden über den bevorstehenden Start einer offizielle Orts-APP für die Gemeinde Pinnow. Wie zu hören war, wurde bereits kurz nach dieser schriftlichen Information in der darauffolgenden Gemeindevertretersitzung darüber ebenfalls mit den Mandatsträgern gesprochen.

Dieses digitale und zukunftssichere Informationsangebot soll künftig die Internetseite entlasten und als direkte Kommunikation zwischen Bürgern und der Gemeinde dienen. Dadurch ist es dem Bürger möglich, direkt mit der Gemeindeverwaltung, ihren Ausschüssen, dem Bürgermeister, dem Medienbeauftragten und den Einrichtungen der Gemeinde in Kontakt zu treten. (Feuerwehr, Seniorenbeauftragte, KiJuB, Ortsvorsteher, Vereine, Senioren etc.). Durch die Teilnahme an einem Umfragemodul können sich alle Ortsbewohner aktiv in das Dorfleben einbringen. Sportvereine, Schulen, Kindergärten oder andere Gruppen können direkt mit der App verbunden werden. Dort können sie neue Inhalte selbst machen. Damit werden alle Inhalte im Ort an einer Stelle gebündelt. Die digitale Pinnwand, die in der Orts-App integriert ist, ersetzt das traditionelle „Schwarze Brett“. Zudem ist der Medienbeauftragte Herr Frank Czerwonka (Fraktion CDU/WG-Aktive) für alle technischen und textlichen Inhalte verantwortlich und an seiner Seite steht auch noch Frau Birger Bösel (Fraktion „Offene Liste Pinnow und Godern“) mit sicherem Auge.

Weshalb also nun diese Aufregung und Anschuldigungen und Fragen nach der Sinnhaftigkeit nach fast 3 MONATEN? Wenn man einmal über den Tellerrand hinaussieht, so könnte das Projekt Schule machen auch für andere Kommunen in der Region und sich auch für den Tourismus in Pinnow gut auswirken. Wer von den auf den Fuß getretenen Beteiligten hat sich bereits darüber schon einmal Gedanken gemacht, anstatt eine Konkurrenz zu erzeugen und über die Medien einen Konflikt zu provozieren? Nur, weil es sich um ein Wahljahr handelt!

„Wir als Aktive stehen für einen klaren, wertschätzenden und sinnvollen Umgang miteinander. Wir stehen nicht für Polemik, Meinungsmache und vor allem Hass, Neid und Missgunst. Bei Fragen sprecht uns an – dafür sind wir da.  AKTIV bedeutet, bewusst unermüdlich handelnd.“ (Internetseite der Aktive Beitrag -23.02.2021“)

Nun, liebe Fraktion CDU/Aktive, sollten diese klaren Einschätzungen weiterhin im Jahr 2024 bestehen, wäre es sinnvoll, die Angelegenheit in einer direkten Kommunikation zu klären und die Sache zufriedenstellend im Interesse des Gemeinwohls zu lösen!

Der Bürgermeister Herr Günter Tiroux ist auf jeden Fall dazu bereit, wie es uns mitgeteilt wurde!

Kommentar/ Resümee

„Wenn du bei einem Streit unbedingt das letzte Wort haben musst, dann sag doch mal: Ich glaube, du hast Recht.“ Thomas Hobbes

Seit 2021 ist ein frisch gewählter Bürgermeister aktiv, der sich bemüht, die bestehenden Strukturen zu verbessern und neue Vorhaben zu realisieren. Für ihn ist es eine ständige Herausforderung, die persönlichen Befindlichkeiten der noch amtierenden Gremien und Abgeordneten aus dem Jahr 2019 zu analysieren. Ein Ausbruch des offenen Wahlkampfes für 2024 und die Profilierung bekannter Akteure über die Printmedien sind die Folgen.

Warum widmet sich eine engagierte Redakteurin der SVZ (Frau Katja Müller) nun plötzlich in Ihren Berichterstattungen so beharrlich seit 2024 der Gemeinde Pinnow? Plötzlich werden nach fast drei Monaten Fragen zur Sinnhaftigkeit einer App und deren Unstimmigkeiten gestellt, wobei die Differenzen eher vorrangig die Akteure der Gemeindevertreter selbst betreffen! Im Vergleich zu Ihrer Berichterstattung über Natur- und Tierschutz sowie Forstwesen ist Ihr Know-how in der kommunalen Verwaltungspraxis eher gering in Ihren Schilderungen.  Ist es eine lokale Berichterstattung oder handelt es sich um eine eigenständige Positionierung einer Redakteurin, die gerade in den Verkaufsprozess ihrer Zeitung gerät? Wenn man aber beispielsweise in unmittelbarer Nachbarschaft wohnen sollte und besondere Kontakte pflegt, könnte die Befangenheit eher die Ursache sein.

Es wäre sinnvoller, nicht über die Sinnhaftigkeit einer privaten App und einer öffentlich-rechtlichen Orts-App zu mutmaßen und nur Befindlichkeiten in lokalen Berichterstattungen zu präsentieren. Sondern vielmehr darüber nachzudenken, wie man die beiden Medien in der Gemeinde im Interesse des Gemeinwohls verknüpfen könnte! Diese Art von Beiträgen könnte in der Gemeinde Pinnow einen bedeutenden Beitrag zur Meinungsbildung leisten.

Jahresrückblick – 2023 – „Wir wünschen Ihnen einen freudigen, guten Rutsch ins neue Jahr 2024″

30.Dez.-2023/P-headli.-cont.-red./325[163(38-22)]/CLA-162/103-2023

Liebe Leser, ich hoffe, Sie hatten eine angenehm und besinnliche Weihnachtszeit.

Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu. Wir schauen gespannt auf das kommende Jahr und lassen die vergangene Zeit Revue passieren. Es war eine turbulente Zeit, das war kein Geheimnis. Insbesondere die neuen Vorschriften zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien eröffnen dem ungebremsten Wachstum in artenreichen Kultur- und Naturlandschaften Tür und Tor. Wir haben in diesem Jahr auch erkannt, wie wertvoll Frieden, Freiheit und Wohlstand sind, jedoch auch wie zerbrechlich sie sind.

Unsere Aktivitäten haben sich im Jahr 2023 auf mehr als 100 kommunale Themen aus der Region konzentriert und über 40 Veranstaltungen direkt besucht. Inzwischen haben sich auch Privatpersonen und Institutionen bei uns gemeldet und ersuchen um eine umfassende Berichterstattung über einige relevanten Themen. Auch kommunale Vertreter aus dem Amtsbereich schütten plötzlich Ihr Herz in unsere Redaktion aus, weil sie zu einem bestimmten Thema mehr Öffentlichkeit verlangen und bitten uns, genau zu diesem Thema zu recherchieren bzw. zu berichten.

Wir haben eine Vielzahl von engagierten und wertvollen Personen getroffen, die sich allesamt mit unterschiedlichen Aspekten auseinandersetzten und dabei überwiegend eine positive Resonanz hinterließen.  Die Anzahl der Besucher unserer Internet- und Facebook-Seite zu einzelnen Themen konnte um ein Vielfaches erweitert werden.

Rückmeldungen von Lesern und Abonnenten unserer Webseiten sowie unzählige persönliche Gespräche haben uns in den vergangenen Monaten zahlreiche neue Ideen beschert. Es wurde von ihnen vertreten, dass es nicht notwendig sei, unsere eigenen Selbstdarstellungen oder Festivitäten zu erstellen, wie es andere politische Gruppen und Gemeinschaften in Crivitz tun, sondern uns stattdessen auf kommunale Inhalte zu Themen zu konzentrieren in der Berichterstattung. Wir werden uns im Wahljahr 2024 an diese Regeln halten.

Unser tiefster Dank gilt Ihrer Treue und Ihre Bereitschaft, neue Wege zu beschreiten. Dies stellt keine Selbstverständlichkeit dar. Es ist für uns eine große Freude, zu sehen, dass unsere Leser uns weiterhin treu bleiben. 

Daher haben wir im Jahr 2023 die Gelegenheit ergriffen, innovative Methoden zu entwickeln, bestehende Strukturen zu analysieren und unsere eigene Recherche und Themensammlung für das Wahljahr 2024 neu zu strukturieren. Lassen Sie sich von 2024 überraschen!

Wir gehen mit großer Zuversicht in das Jahr 2024 und wenn Sie uns dabei begleiten, ist das ein guter Anfang.

Ich grüße Sie sehr herzlich von Ihrem Lokalanzeiger-Team aus Crivitz.

Durch die Verringerung der eigenen Liquidität ermöglicht das Amt Crivitz den 17 Gemeinden noch mal Geschenke für das Jahr 2024.

07.Dez.-2023/P-headli.-cont.-red./320[163(38-22)]/CLA-157/98-2023

Überraschenderweise findet für die noch verbleibenden Amtsausschussmitglieder des Amtes Crivitz in dieser Wahlperiode eine Neuwahl der Wahlleitung des Amtes statt. Weil der 1. Stellvertreter der Amtsvorsteherin Herr Klaus-Michael Glaser (Autor verschiedener Kommentierungen zu Gesetzen und ehemaliger Landratskandidat der CDU-Faktion im Kreis LUP) aufgrund seiner Veröffentlichung eines Buches über das Wahlgesetz (Kommentierung) es als notwendig und geboten erachtet.

Am Nikolaus 2023 legte die SPITZE des Amtsausschusses des Amtes Crivitz den Haushaltsplan [HPL] für 2024 vor, mit der Maßgabe, eine 19%ige Amtsumlage [AU] auszuweisen. Es wird die Amtsumlage um 1,6806 Prozent auf 19 Prozent reduziert, nachdem sie im Jahr 2023 von 12 Prozent auf 20,6806 Prozent gestiegen war. Trotz eines Ergebnishaushalts von – 1.195.300 € und eines Finanzhaushaltes von – 649.700 € für das Amt Crivitz im Jahr 2024 wird die Amtsumlage im Wahljahr auf 19 % gesenkt. Indem das Amt die Defizite übernimmt und ihre eigene Liquidität bis zu einem angeblich noch akzeptierbaren neuen Tiefststand reduziert.

Der Kassenbestand reduziert sich 2024 von 1.881.549,93 € auf 840.349,93 €. Ab 2025 rechnet man mit einem erneuten Defizit in der Höhe von ca. -469.100,00 €, sodass dann angeblich noch ca. 500.000 € in der Amtskasse übrig bleiben. Es ist anzunehmen, dass diese Rechnung eine Milchmädchenrechnung ist, denn die steigenden Ausgaben für Instandhaltung und Bau sowie die bevorstehenden Tarifverhandlungen Ende des Jahres 2024 werden erneut auch die Personalausgaben erhöhen. 

Somit steht eigentlich jetzt schon fest, dass die Ausgaben für das Amt Crivitz steigen werden und spätestens nach der Kommunalwahl 2024 in dem kommenden Haushalt für das Jahr 2025 erneut eine Amtsumlage von mindestens 21 % zu erwarten ist. Es handelt sich um eine seltsame Finanzstrategie, die jedoch von den NEUEN Abgeordneten im Amtsausschuss 2024 dann entschieden werden muss. Zunächst wird der Nikolaus vom Amt Crivitz in diesem Jahr insgesamt eine Summe von 243.139,00 € an die 17 Gemeinden im Amtsgebiet auszahlen.

Die Stadt Crivitz stellt den größten Nettozahler der Amtsumlage 2024 dar, mit 1.058.447 € und spart im Vergleich zum Vorjahr etwa 32.167,00 €. Dieser Mehrbetrag wird aber schon wieder aufgefressen durch die Kreisumlage LUP wo die Stadt Crivitz im Jahr 2024 nun 87.682,45 € mehr bezahlen muss (2023= 2.279.896,20 €/ 2024= 2.367.578,64 €). Insgesamt muss die Stadt Crivitz an Kreis- und Amtsumlage 206.331,67 € nun für das Jahr 2024 mehr ausgeben. Die Ursache für diese Erhöhung liegt in einer erhöhten Steuerkraft der Stadt Crivitz und den Schlüsselzuweisungen des Landes MV an die Stadt Crivitz. Folglich existieren in Crivitz keine finanziellen Einnahmeschwierigkeiten, sondern sämtliche sonstigen Probleme mit den Ausgaben sind selbst verursacht.

Die Ausgaben für Personal beliefen sich 2023 im Amt Crivitz 7.636.700 € und nun 2024 sind es  8.273.100 €, was einen Anstieg um 536.400 € gegenüber dem Vorjahr darstellt (2013 = 3.856.600 € und 2024 =8.273.100 €). Dies ist sowohl auf die Tariferhöhung vom 01.03.2024 als auch auf die bereits teilweise erfolgten höheren und neuen Einstufungen in den Tarifgruppen zurückzuführen. Zuvor gab es eine Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3000 €. Die Tabellenentgelte werden ab März 2024 um einen Sockelbetrag von 200 € erhöht. Dann steigen die Entgelte noch einmal um 5,5 Prozent. Es ist ein Anstieg von Anhebungen im Bereich der Arbeitszeiten und Neueingruppierungen des Personals in der Kernverwaltung ersichtlich. In der Kernverwaltung des Amtes Crivitz arbeiten im Jahr 2024 ca. 108 + 11 Azubis =119 Beschäftigte, und 20 Mitarbeiter in den nachgeordneten Einrichtungen, wo sich ebenfalls die Stunden und Eingruppierungen erhöht haben.

Plötzlich und unerwartet 6 Monate vor der Kommunalwahl 2024 wird für die noch gewählten Amtsausschussmitglieder des Amtes Crivitz eine Neuwahl angesetzt für die Wahlleitung des Amtes. Da ein Mitglied durch seine Veröffentlichung eines Buches über das Wahlgesetz (Kommentierung) es als „geboten“ erachtet. Obwohl es nicht im Wahlgesetz steht?

Es ist nicht das erste Mal, dass aufgrund von Autoren zu Kommentierungen von Gesetzen im Amtsausschuss Crivitz Beschlussvorlagen zum Handeln aufrufen wollen! Man erinnere sich nur an den Streit zwischen dem Amtsausschuss Crivitz und der Kommunalaufsicht im LK-LUP im Jahr 2020 bis 2021. Der Fachdienst Recht und Kommunalaufsicht des Landkreises LUP erklärte am 23.09.2020 die Wahl des 2. Stellvertreter (Andreas Sturm, Bgm. Friedrichsruhe) im August für rechtswidrig und setzte kurzerhand vorübergehend einen Beauftragten ein. Grund dafür war eine Änderung der Tagesordnung durch den Amtsausschuss Crivitz auf seiner Sitzung, mal ebenso wegen einer Wahl. Es gab aber dazu jedoch keine besondere Dringlichkeit und so kassierte die Kommunalaufsicht den Beschluss. Den Widerspruch des Amtes Crivitz an die Kommunalaufsicht formulierte damals auch der 1. Stellvertreter der Amtsvorsteherin Herr Klaus-Michael Glaser, aber damals sogar als Vertretung der Amtsvorsteherin. Und was war das Ende des Liedes nach etwa sechs Monaten? Der Landkreis hatte recht und der Amtsausschuss des Amtes Crivitz musste noch einmal die Wahl durchführen. Soviel nur zu den Vorlagen für Beschlüsse im Amtsausschuss Crivitz!

Die alte Wahlleitung des Amtes Crivitz wird nun neu gewählt und wird sicherlich wieder die alte sein. In der Begründung dazu liest man in der Beschlussvorlage: „Nach der Kommentierung von Herrn Glaser ist die Wahl der kommunalen Wahlleitung eine der ersten Entscheidungen, die die Vertretung zu erledigen hat.“ „Herr Glaser sieht es als geboten an, vor den allgemeinen Kommunalwahlen auch die Wahlleitungen neu (oder wieder) zu wählen. Dies ist zwar nicht ausdrücklich im Gesetz so formuliert, aber angesichts der detaillierten Regelung in § 10 Abs. 1 LKWG M-V systematisch folgerichtig.“

Es ist wichtig hierbei noch zu erwähnen, dass „alle derzeit *WICHTIGEN* politischen Gruppen, die voraussichtlich auch mit einem Wahlvorschlag an den nächsten Wahlen teilnehmen werden, im Wahlausschuss *BERÜCKSICHTIGT* werden“. Klingt so, als ob man erst wichtig sein muss, um dann berücksichtigt und vielleicht berufen zu werden?

Wer sind eigentlich die wichtigsten politischen Gruppen?

So einfach geht das alles plötzlich sechs Monate vor der Wahl!

Kommentar/Resümee

Fürchte nicht die, die nicht mit dir übereinstimmen, sondern die, die nicht mit dir übereinstimmen und zu feige sind, es dir zu sagen.“ Napoléon Bonaparte.

Allein anhand dieses Umfangs der bevorstehenden Kosten lässt sich feststellen, dass die Umlage für 2025 für die Gemeinden mit Sicherheit erhöht werden wird. Es stellt sich die Frage, weshalb gerade jetzt noch 243.139 € für die 17 Gemeinden bereitgestellt werden sollen, obwohl bereits feststeht, dass innerhalb der nächsten 11 Monate eine beträchtliche Summe von jedem wieder entrichtet werden muss. Was für eine erfolgreiche Strategie?

Der Haushaltsentwurf 2024 des Amtes Crivitz wurde vor der Öffentlichkeit geheim gehalten und wurde selbst zur Vorberatung im öffentlichen Finanzausschuss am 15.11.2023 nicht veröffentlicht, im Gegensatz zu den vorherigen Jahren. Erst während der Sitzung wurde dieser bekannt gegeben, doch mittlerweile ist die Furcht vor Anfragen oder Hinterfragungen von Bürgern groß. Die Bürgernähe war in dieser Wahlperiode noch nie ein besonderer Soft Skill des Amtes Crivitz.

Seit etwa 30 Monaten (Corona + verschiedene Krisen) setzen die Chefs eher auf Abschottung und Durchführung ständiger Prozessanalysen und Systemsteuerungen innerhalb der Verwaltung.

Es ist wichtig zu wissen, dass das Amt Crivitz vor zehn Jahren eine renommierte kommunale Unternehmensberatung beauftragt hat, die die Fusionskosten analysieren sollte. Der damalige Vorschlag sah vor, eine maximale Anzahl an Mitarbeitern in der Kernverwaltung von ca. 78 zu schaffen, um das Ziel der Kosteneinsparung durch die Fusion zu erreichen. So ändern sich also die Zeiten! Fusionen werden immer teurer als vorher geplant.

Die weiteren Mitglieder des Wahlausschusses sollen nun von der jetzigen neu gewählten Wahlleitung dann aus den Kreisen der Wahlberechtigten „BERUFEN“ werden. Man darf gespannt sein, was man unter „BERUFEN“ in diesem Wahlausschuss dann versteht und wie es wahrlich geschieht, sicher still und unbemerkt hinter einem verdunkelten Vorhang!

Auch wieder, weil es dann vielleicht geboten und systematisch folgerichtig ist?

Das Amt Crivitz schirmt seine Sitzungstermine & Protokolle ab mit einer Cookie Wall und sammelt reichhaltige Daten von Bürger/ Nutzer!

23.Okt.-2023/P-headli.-cont.-red./309[163(38-22)]/CLA-146/87-2023

Ist die Anwendung einer Cookie Walls als Websitebetreiber im öffentlich-rechtlichen Raum überhaupt so zulässig für Datensammlungen?

Nachdem das umfangreiche und seit 12 Monaten angekündigte Update von ALLRIS durchgeführt wurde, wird der Terminkalender und die Protokolle des Amtsbereiches Crivitz durch eine Cookie Wall geschützt und dokumentiert.

Eine kleine Cookie-Wall nutzt ebenso die Stadt Crivitz und weist darauf hin, dass manche Funktionen der Website möglicherweise nicht nutzbar sind, falls keine Zustimmung erteilt wird. Folglich ist es auch eine Beeinträchtigung des Nutzers! Außerdem werden automatisch Informationen erfasst, wenn man die Website der Stadt Crivitz besucht und dabei fällt auf, dass bei der dann erfolgten Datenspeicherung „ähnliches“ beschrieben wird, das kann mehr sein, als man sich vorstellt. „Bitte beachten Sie, dass einzelne Funktionen unserer Website möglicherweise nicht funktionieren, wenn Sie die Verwendung von Cookies deaktiviert haben. Diese Informationen (Server-Logfiles) beinhalten etwa die Art des Webbrowsers, das verwendete Betriebssystem, den Domainnamen Ihres Internet-Service-Providers und ähnliches.“ (Auszug aus den Datenschutzbestimmungen der Stadt Crivitz)

Auch die einzelnen Ministerien und Einrichtungen des Landes MV trauen sich nicht, ihre Webseiten mit solch einer „Cookie Wall“, wie es in Crivitz praktiziert wird, vollständig zu blockieren. Auf unserer Internetseite des Landkreises LUP finden sich ebenfalls Tracking-Hinweise, die vom Benutzer permanent abgelehnt werden können oder erst nach einer erteilten Zustimmung bei der Nutzung der Website erhoben werden.

Das ist bei dem Amt Crivitz, welches stets als eine Besonderheit in der Region angesehen wird, aufgrund ihrer „Größe“ und ihres „Vorbildcharakters“ nach Schwerin, alles ein wenig anders. Hier hat man seit Jahren eine eigene Meinung zu Einsichten von Bürgern in Dokumenten, Schreiben von Protokollinhalten und die Darstellung von Geschehnissen. Die Cookie-Wall auf der Homepage des Amtes Crivitz basiert auf dem Prinzip „Stimme zu oder lass es!“. So unkompliziert lässt sich also die sogenannte Bürgernähe herstellen und dazu noch eine Menge Daten von Nutzern sammeln. Die Bürgernähe war noch nie ein besondere Soft Skill des Amtes Crivitz in dieser Wahlperiode gewesen, und seit ca. 30 Monaten (Corona + verschiedene Krisen) setzen anscheinend die Chefs eher auf Abschottung und Durchführung von ständigen Prozessanalysen innerhalb der Verwaltung.

Die obersten Führungskräfte des Amtes und des Amtsausschusses Crivitz können das alles so machen und umsetzen und fühlen sich dabei ganz wohl.  Das hat schon alles ein gewisses Geschmäckle im öffentlich-rechtlichen Bereich in direkter Nähe der zuständigen Behörden in Schwerin. Wenn es jedoch niemanden gibt, der den Mut hat Beschwerde oder Anklage zu erheben, dann wird sich auch kein Richter sich mit dieser Sachlage beschäftigen! Die jetzigen Gewählten dürften sich freuen, denn der Wind weht nicht ins Gesicht, sondern zieht vorbei.

In der Tat stellen „Cookies Walls“ lediglich einen sogenannten Türsteher dar. Diese Situation ist das Dilemma: Entweder akzeptiert man die Vorgaben des Clubs (Webseite), indem man insbesondere Cookies und andere Tracking-Technologien erlaubt – oder man wird schlichtweg ausgeschlossen und kommt nicht rein! Dann ist es nicht möglich, die Internetseite des Webseitenbetreibers zu nutzen und erhält auch keine Berechtigung oder Zugang. Man bezeichnet diese Lage als Take-it or Leave-it. Die Zielsetzung bei der Verwendung einer Cookie Wall besteht darin, eine Vielzahl von Informationen von Nutzern zu erfassen und zu verarbeiten, um detaillierte Profile von Nutzer zu erstellen. Ist es legal, solche Cookie Walls im öffentlichen – rechtlichen Bereich zu verwenden?

Ganz klar: Nein. Cookie Walls sind unzulässige Wege der Websitebetreiber durch scheinbare Einwilligung des Nutzers seine Daten zu sammeln. Das European Data Protection Board (EDPB) ist eine unabhängige Kontrollinstanz, die aus Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden der EU besteht. Seit dem 4. Mai 2020 hat sie dazu eine spezifische Richtlinie erstellt, in der die Rechtmäßigkeit einer Einwilligung diskutiert wird. Diese Richtlinien betrachten Cookie Walls als illegal und unangebracht, um die Zustimmung der Nutzer zur Verarbeitung ihrer Daten zu erlangen. „Der Zugang zu Diensten und Funktionsweisen darf nicht von der Zustimmung eines Benutzers zur Speicherung von oder zum Zugang zu bereits gespeicherten Informationen im Endgerät eines Benutzers abhängig gemacht werden“ (EDPB-Richtlinien 05/2020, Seite 11)

Eine rechtswirksame Einwilligung muss u.a. freiwillig, explizit und granular gegeben werden. Freiwilligkeit i.S.d DSGVO bedeutet eine eindeutig bestätigende Handlung, z.B. in Form eines Opt-ins. (sich für etwas entscheiden). Sie unterliegt folgenden Kriterien:

•             freiwillig gegeben

•             informiert

•             spezifisch

•             eindeutige Angabe der Wünsche der Nutzer

Ein einfaches Weiterscrollen gilt nicht als gültige Einwilligung. Der Nutzer muss der Verarbeitung seiner Daten also in jedem Fall aktiv und explizit zustimmen. Scrollen oder Weitersurfen auf der Webseite stellt demnach keine ausdrücklich bestätigende Handlung dar. 

Prinzipiell muss ein Betreiber (auch im öffentlich-rechtlichen Bereich) seine eigene Website nicht für jeden Besucher zugänglich machen. Es ist jedoch nicht in Einklang mit seinen (öffentlich – rechtlicher Bereich) eigenen Wünschen nach Bürgernähe und den Vorschriften für die Veröffentlichungen gemäß Hauptsatzungen der Gemeinden sowie der Kommunalverfassung MV, dass sich nach dem Öffentlichkeitsgrundsatz § 21 KV M-V richtet. Es stellt sich die Frage, ob der Cookie-Dialog zu einem Ausschluss von Bürgern führen darf? Sprich, ob die Bürger den Service weiterhin nutzen oder auf Inhalte zugreifen können, wenn sie die Verarbeitung ihrer Daten abgelehnt haben.

Die Cookie-Wall auf der Website des Amtes Crivitz verstößt gegen das Prinzip der Freiwilligkeit und die Vorgaben der DSGVO. Eine gesonderte Abfrage mit Zustimmung oder Ablehnung muss durchgeführt werden. JA oder NEIN! Leider ist das bedauerlicherweise nicht der Fall, es handelt sich hierbei um einen klaren Verstoß gegen die Regeln! Obwohl die Datenschutzbestimmungen mit einem zusätzlichen Button gekennzeichnet sind, ist dies nicht hilfreich. Nein, es hilft nicht. Denn der Knopf ist nicht mit den Regeln zum Datenschutz verknüpft. Man kann also erst im Nachhinein die Regeln suchen und nachlesen. Die Daten sind aber schon gespeichert. Anders die Webseite im Landkreis LUP, hier gelangt man vor der Abgabe der Einwilligung zu einem Tracking-Hinweis mit den jeweiligen Datenschutzhinweisen. Diese sind richtig, verbunden und verständlich erklärt.

Es werden folgende Daten der Webseite des Amtes Crivitz von Nutzern protokolliert: „ ( Datum und Uhrzeit des Zugriffes,- abgerufene Unterwebseiten und Dateien-Zugriffsstatus des Webservers (Erfolgs- oder Fehlermeldungen), -Typ und Version des vom Benutzer verwendeten Browsers,- Typ und Version des vom Benutzer verwendeten Betriebssystems,- Gerätetyp (Smartphone, Desktop-PC, Tablet etc.),- IP-Adresse/Region (Staat und Bundesland),- Verweildauer,- Referrer (die vorhergehende Internetseite, von der der Benutzer zu uns gelangt ist). Diese Daten werden zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Internetangebotes sowie zur statistischen Auswertung erhoben und im Bedarfsfall zur internen Fehlersuche ausgewertet. Die Daten werden für 7 Tage gespeichert und anschließend automatisch gelöscht. Im Falle eines Angriffes auf unser Internetangebot werden die betreffenden Protokolldaten an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergegeben“ (Auszug aus den Datenschutzhinweisen des Amtes Crivitz).

Bei der Nutzung von ALLRIS wurden zahlreiche Unstimmigkeiten festgestellt! Die Protokollinhalte scheinen deutlich kürzer dargestellt zu sein, da der Platz in den Vorlagen zu gering ist, abgesehen von der üblichen sogenannten Aussagekraft. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz tagt so intim mit dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes als nicht öffentlicher Ausschuss, dass er sämtliche Sitzungen, die er bisher durchgeführt hat und deren Tagesordnungen, gänzlich verschweigt! Es scheint, dass ein Gremium, das so streng geheim arbeitet, neue Dinge entdeckt hat! Oder etwas anderes? Der Ausfall von Sitzungen wird nicht zeitnah oder deutlich mit Begründung für den Bürger dargestellt.

Im Ordner „Sammelkatalog“ in dem die Sitzungsunterlagen zum Herunterladen sein sollten, also die öffentlichen Vorlagen, Anlagen und Berichterstattungen (Stellungnahmen), sind oftmals nicht freigeschaltet, oder genauer gesagt, enthalten die Dokumente nicht bzw. unvollständig. Die zeitliche Freischaltung der Tagesordnungen und deren Vorlagen zur Sichtbarkeit für die Bürger wird unterschiedlich geregelt und oftmals nicht nach den zeitlichen Regeln der Veröffentlichung in den Hauptsatzungen der Gemeinden. Es scheint, dass die Fähigkeit im Umgang mit dem IT-System des Sachbearbeiters im Sitzungsdienst für die Freischaltung vorher (Urlaub/ Krankheit/ Dienstfrei/ Außendienst) hierbei von entscheidender Bedeutung ist.

Die ersten Daten von Sitzungen, die erfasst wurden, existieren plötzlich erst ab dem 09.02.2015, die meisten anderen erst ab dem Mai 2015. Alle anderen Daten sind nicht mehr verfügbar oder mit leerem Ausdruck als Test. Wo sind die Daten, die wir bereits hatten und jedermann einsehen konnte? Sind die Daten nun im technischen Nirwana oder auch nicht mehr mit einem vertretbaren Arbeitsaufwand im Archiv zu recherchieren, sowie die Erschließungskosten zu Bauflächen in der Crivitzer Neustadt? Seit dem 01.01.2014 ist das Amt Crivitz offiziell als Amt Crivitz technisch tätig und das wurde im Oktober 2013 durch die Unterzeichnung des Vertrages besiegelt! Ach ja, Herr Hartmut Paulsen ist immer noch als Stadtvertreter in der Stadt Crivitz aufgeführt.

Dies sind lediglich einige Beispiele für die gegenwärtige Nutzung des aktuellen ALLRIS Updates, die unprofessionell und unverständlich sind! Für den Bürger, der nahezu ausschließlich fast nur noch im Nachhinein über das Internet die Kommunalpolitik und Dokumente nachvollziehen und verstehen will. Stellt dieser Aufwand eine erhebliche Herausforderung dar, da er kaum noch in der Lage ist das zeitnah auch so zu verstehen!  Sind diese Absichten etwa so gewollt, um den kritischen Aktivbürger fernzuhalten?

Kommentar/ Resümee

Die über 12 Monate andauernde Prozessanalyse für das Update des ALLRIS-Systems scheint fehlgeschlagen zu sein. Die Wirkung des Ergebnisses liegt zwar nicht in der Nähe von Bürgerfreundlichkeit und Servicequalität, dennoch trägt der Steuerzahler die Kosten für die teuren Updates, Unterhaltungen und Lizenzgebühren.

Die Nutzung der Cookie Walls auf der Website des Amtes Crivitz stellt einen unzulässigen Vorgang zur Erfassung personenbezogener Daten dar. Hier geht es um das Thema „Freiwilligkeit“ bei der Datenverarbeitung. Laut der DSGVO sollen Betroffene die freie Wahl haben, ob sie der Nutzung personenbezogener Daten zustimmen, oder eben nicht. Doch ist diese Entscheidung hier tatsächlich bedeutungslos, wenn keine andere Wahl besteht?

Die Transparenz der Websitebetreiber, die Nutzerdaten erheben und verarbeiten, rückt zunehmend in den Fokus der Nutzer. Somit ergibt sich daraus auch noch ein weiteres Thema, was in den Vordergrund gerät: DAS VERTRAUEN. Es besteht kein Zweifel daran, dass die Nutzung einer Cookie Wall, die Inhalte nur freigibt, nur wenn der Nutzer der Verarbeitung seiner Daten zustimmt, gemäß den aktuellen EDSA-Richtlinien illegal ist und die eingeholte Einwilligung nicht rechtskonform ist. Dadurch verlieren auch die Nutzer ihr Vertrauen in den Webseitenbetreiber, wenn man im Hinblick auf den Datenschutz nicht mit offenen Karten spielt. Durch ständige Cookie-Hinweise, Tracking-Informationen verlieren die Bürger/Nutzer schlimmstenfalls das Interesse an der Website und nehmen das Angebot oder die Dienstleistung erst gar nicht in Anspruch. 

So hat gerade das Amt Crivitz im letzten Jahr sich einer eigenen strengen Leitlinie zur Informationssicherheit und Datenschutz in einer Verpflichtung für Handbücher und Arbeitsanweisungen in der Kernverwaltung gegeben. Selbst in ihrer eigenen Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung (AGA) des Amtes Crivitz sind Regelungen getroffen worden, die auch die o.g. Leitlinie betreffen. „Die Amtsverwaltung Crivitz ist verpflichtet, die rechtmäßige, zweckgebundene, vertrauliche, richtige und transparente Verarbeitung von Daten zu gewährleisten. Gleichzeitig besteht die Pflicht der Datenminimierung auf das erforderliche Maß.“ (Auszug aus der Leitlinie Informationssicherheit und Datenschutz). Daher wahrscheinlich auch die ausgeprägte Geheimhaltungsangst im Amt und die gekürzten bzw. nicht so aussagekräftigen Protokolle. Für die Nutzung der Cookie-Wall auf der Website durch die Bürger/Nutzer ist das wahrscheinlich nicht notwendig.

Für die einzelnen Gemeinden des Amtes Crivitz gibt es grundsätzlich keine einheitliche Regelung oder Beschlussfassung zur Anfertigung von Niederschriften, da die kommunale Selbstverwaltung eine wesentliche Grundlage des demokratischen Staates darstellt. So bestimmen die Kommunen selbst in ihrer Geschäftsordnung (GO), wie sie die Niederschriften (Ergebnis,- oder Wortprotokoll) zu ihren Sitzungen anfertigen wollen. Meistens wird ein Ergebnisprotokoll in den Sitzungen erstellt, obwohl keine Protokollart in der GO genau bezeichnet wurde.

In der Stadt Crivitz wird beispielsweise anhand von Wortwechseln zwischen dem Stadtvertreter und dem Bürger entschieden, ob diese für die Belange der Stadt als wesentlich angesehen werden oder nicht. Falls das nicht der Fall ist, werden sie auch nicht protokolliert. So einfach fällt das Urteil für die jetzigen Gewählten aus. Ein Wortprotokoll wird eher sehr, sehr, sehr selten in der Stadt Crivitz angewendet. Ansonsten könnten ja die Bürger die Gewählten ausführlich „beim Wort nehmen“!

Das seit Corona vollständig eingeführte digitale Informationssystem für öffentliche Bekanntmachung und die Teilnahme der Bürger an öffentlichen Auslegungen und Erörterungen über Flächennutzungspläne, Bauleitverfahren, Planfeststellungsverfahren oder Umweltverträglichkeitsprüfungen ist für die Crivitzer Amtsverwaltung eine sehr angenehme Sache. Im ländlichen Raum, wo der Breitbandausbau bislang nicht abgeschlossen ist und die Akzeptanz für digitale Services enorm ist, führt die Anwendung einer Cookie Wall auf einer öffentlichen Webseite zu genau das Gegenteil herbei: Sie erzeugt geradezu ein gewaltiges Desinteresse und Frustrationen bezüglich der angebotenen Dienstleistungen.

Sollten Sie Fragen oder Beanstandungen zu diesem und jenem haben, zögern Sie nicht, sich bei Fragen oder Beschwerden an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern zu wenden:

Postanschrift: Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit MV, Schloss Schwerin, Lennéstraße 1,19053 Schwerin, Tel.: 0385 / 59494-0, E-Mail: info@datenschutz-mv.de,

www.datenschutz-mv.de; www.informationsfreiheit-mv.de

Ein weiterer Schachzug des „befristeten Hauptausschusses“ im Amt Crivitz. Vorausschauend und ohne großes Aufsehen vor der Wahl 2024 handeln, bevor es zu spät ist.

30.Mai-2023/P-headli.-cont.-red./281[163(38-22)]/CLA-118/59-2023

Der befristete „Hauptausschuss“ will in seiner verbleibenden Zeit den Wahlmodus für Stellvertreter im Amtsausschuss Crivitz nochmals ändern.

Aufgrund einer auslaufenden befristeten Ausnahmegenehmigung des Ministeriums für MV, gemäß § 42b K-V MV bis zum 01.06.2024 für die Bildung eines Hauptausschusses im Amt Crivitz, beabsichtigt dieser gerade weitere Befugnisse im Amtsausschuss zu installieren. So soll der Wahlmodus für die Stellvertreter der Mitglieder im Amtsausschuss neugestaltet werden und eine Änderung der Hauptsatzung im Amt Crivitz erfolgen. Es ist die zwölfte Änderung der Hauptsatzung seit der Gründung des Amtes Crivitz (Amt der Zukunft) und die zweite Änderung innerhalb von drei Monaten.

Im Laufe seiner bisher neunjährigen Geschichte tagte der Hauptausschuss des Amtes Crivitz immer wieder in den Büroräumen des Amtes Crivitz, zu seinem jährlichen ca. 6 öffentlichen Sitzungen jedoch bis zum Mai 2021. In der Vergangenheit war die Zahl der Einwohner als Besucher in der Sitzung sehr gering, und man kann sie an zwei Händen abzählen. So waren zum Beispiel im Jahr 2022 und bis heute waren keine Einwohner anwesend. Also war man wie immer unter sich und das Erstaunen war groß, wenn Einwohner auftauchten. Die Versammlungen nehmen dann plötzlich einen völlig anderen Verlauf und eine Zurückhaltung mit persönlichen Meinungen ist immer wieder zu spüren.

Das Reisefieber ist auch seit Juni 2021 bei der neuen Ausschussvorsitzenden (Amtsvorsteherin) angekommen. Man wechselt plötzlich häufiger die Tagungsorte, die Reisekostenverordnung macht es möglich. Es gibt ständig Wechsel zwischen den Gemeinden Pinnow, Zapel, Friedrichsruhe und Crivitz. Auch Demen und Bülow sind neu hinzugekommen. Erstaunlich ist, dass man immer in den ehemaligen Gemeinden des alten Amtes Crivitz unterwegs ist.  Vor einem Jahr war die Gemeinde Gneven die Erste aus anderen ehemaligen Ämtern, die die Sitzung austragen durfte, und nun ist es die Gemeinde Plate, dass die Ehre hat. Wie bereits erwähnt, war man bis jetzt fast immer unter sich.

Die neue Amtsausschussspitze, die im befristeten Hauptausschuss vertreten ist, bemängelt die Teilnahme der Amtsausschussmitglieder an den Sitzungen zum Amtsausschuss. Dieser tagt gewöhnlich alle zwei Monate und soll stets die vollständige Amtsausschussbesetzung bei Sitzungen anstreben. Nun, die Bürgermeister werden für den Fall ihrer Verhinderung durch ihre gewählten Stellvertreter im Amt vertreten und die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses werden durch die von den Gemeindevertretungen gewählten persönlichen Stellvertreter vertreten.

So weit, so gut und das funktioniert schon seit neun Jahren so laut Kommunalverfassung. Aber indessen will plötzlich der Hauptausschuss eine Neuerung, sodass auch im Falle einer Verhinderung der persönlichen Stellvertreter erneut Stellvertreter einer Gemeinde gegenseitig vertreten.

Plötzlich will der Hauptausschuss eine Neuerung, falls die „persönlichen Stellvertreter“ der Mitglieder des Amtsausschusses auch verhindert sind, können sich „auch“ die Stellvertreter einer Gemeinde gegenseitig vertreten.

Heißt also, dass jeder Vertreter einen Vertreter erhält, sodass jeder in der Gemeindevertretung den Amtsausschuss besuchen und immer wieder unterschiedliche Haltungen und Ansichten vertreten kann.  Wunderbar machen sie das einmal in einem Aufsichtsrat eines DAX-Unternehmens, dann haben sie aber so etwas von Kursschwankungen wie sie es selten erlebt haben.

Die Kommunalaufsicht des LK LUP ist von dieser Neuheit in der Auslegung der gültigen Kommunalverfassung vom Hauptausschuss in Crivitz verständlicherweise nicht so sehr begeistert.

So stellte eben der Gesetzgeber gerade hierzu fest, dass es die Zahl und die Art der Vertretung zu bestimmen ist. Das heißt, es soll eine Art der Vertretung sein und nicht wie gewünscht eine unbestimmte Anzahl von Vertretern zur Verfügung stehen und beliebig eingesetzt werden können. Natürlich sind auch noch andere Gründe ausschlaggebend, ob die Stellvertreter dann auch in einer bestimmten Reihenfolge tätig werden oder nicht. Also muss die Reihenfolge des tatsächlichen Eintretens der verschiedenen Vertretungsarten eindeutig bestimmt werden.

Trotz dieser Aussagen und Einschätzungen wird der Hauptausschuss sein Vorhaben fortsetzen und seine Entscheidung am Ende Juni in der Sitzung des Amtsausschusses durchfechten.

Aus welchem Grund auch immer! Bürokratie als Selbstbestätigung!

Schon die 2. Klausurtagung im Amtsbereich Crivitz innerhalb von 7 Monaten! Noch herrscht ein hohes Maß an Geduld seitens der Bürgermeister.

05.April-2023/P-headli.-cont.-red./264[163(38-22)]/CLA-101/42-202

Im Rahmen einer erfolgreichen Bürgermeisterwoche auf Rügen, die vom 29. März bis zum 5. April stattfand, treffen sich heute gleich wieder die Bürgermeister des Amtes Crivitz zu ihrer zweiten Klausurtagung.

Die Klausursitzungen werden grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten. Es handelt sich um eine interne Debatte, welche die Angelegenheiten innerhalb der Amtsverwaltung im Bereich Personalführung, Organisation, Management und Aufgabenerfüllung betrifft. Diese Aufgaben sollten in Absprache mit den Bürgermeistern des Amtsbereiches gelöst werden, so wäre es wünschenswert. Es scheint, als ob sich in letzter Zeit eine Menge angestaut hat. Es ist schon die zweite Sitzung in kurzer Zeit. Aufgrund der letzten Veröffentlichung im Amtsboten über den Bürgerservice und Terminvereinbarungen scheint es zu Spannungen gekommen zu sein. Die Debattenkultur in den Beratungen dürfte sich erfreulicherweise von der in der Stadtvertretung von Crivitz wesentlich unterscheiden. Sie könnte auch als entspannt bezeichnet werden.

Obwohl die Haushaltsplanungen für das Jahr 2023 seit dem 30.03.2023 in allen 17 Kommunen nun vorliegen, droht in einigen Gemeinden aufgrund eines fehlenden Haushaltsausgleichs bereits eine erneute Erarbeitung von Nachtragshaushalten. Die Situation könnte sich noch verschlimmern, wenn die neuen Tarifabschlüsse nach Ostern im öffentlichen Dienst bekannt gemacht werden. Da viele Haushaltspläne mit einem Plus von 4,36 % an Personalkosten für 2023 aufgestellt wurden, besteht die Möglichkeit, dass erhebliche Nachtragshaushalte erforderlich sind, wenn die Tarifpartner sich auf einen höheren Abschluss einigen sollten. Aufgrund der ohnehin geringen Rücklagen und liquiden Mittel bei dem größten Teil der Kommunen im Amt Crivitz dürfte eine erneute Überprüfung erfolgen.

Dies führt erneut zu einer Überlastung der Angestellten im Finanzbereich. Bereits im Januar 2023 wurde bekannt gegeben, dass die drei Mitarbeiter an der Belastungsgrenze sind und der derzeitige Personalbestand nicht mehr den Anforderungen der Gemeinden an eine zügige Haushaltsplanung und umfassende Gremienbegleitung genügen kann. Deswegen sollte ein weiterer Versuch unternommen werden, die freien Stellen in diesem Bereich neu zu besetzen. Eine ähnliche Personalsituation hatte auch das Bauamt, hier war ein Personalmangel und Überlastung zu verzeichnen in den vergangenen Monaten. Aufgrund dessen wurden sich bei den anstehenden Bauplanungen für das Jahr 2023 nur auf die geförderten Bauvorhaben konzentriert. In einigen Kommunen kann die Umsetzung von Bauprojekten im Jahr 2023 nicht gewährleistet werden. Derzeit soll eine Zusammenstellung und eine Priorisierung von Bauvorhaben vorgenommen werden. Wir dürfen gespannt sein, wer das Glück haben wird, sein Bauvorhaben im Jahr 2023 umzusetzen.

Es ist wenig über die Umsetzung der Abgabe der Grundsteuererklärung für die öffentliche Hand als Grundstückseigentümer berichtet worden. Steuerobjekt ist der in einer Gemeinde belegene, bebaute und unbebaute Grundbesitz. Hierunter fällt mithin auch Grundbesitz in wirtschaftlichem oder rechtlichem Eigentum der öffentlichen Hand. Gibt es hier einen Antrag zur Verlängerung auf Abgabe der Steuererklärungen bis 30.09.2023? Es wird sich sicherlich bald herausstellen, dass die kommunale Ebene insgesamt vor der gleichen Herausforderung wie die privaten Eigentümer steht.  Durch den enormen Arbeitsaufwand ist es nur mit einem langfristigen Zeitplan möglich, die Aufgaben zu bewältigen.

Die Einführung von ALLRIS 4 wird sich im IT-Bereich noch auf sich warten lassen und sicherlich bis zum Sommer 2023 hinziehen. Das Dokumentenmanagement-System (DMS) hat sich über das Pilotprojekt hinaus zu einem Aufgabenmanagement entwickelt.

Es wird sicherlich eine große Aufmerksamkeit auf den Stand der Erarbeitung der Jahresabschlüsse 2018 bis 2022 bei den Kommunen gelegt. Denn es fehlen seit dem 01.01.2023 noch ca. 33 *geprüfte* und *festgestellte*Jahresabschlüsse seit 2018 für die Kommunen. Bis zum 31.05.2023 müssen weitere 17 Jahresabschlüsse des Jahres 2022 aufgestellt sein, wie es die Kommunalverfassung M-V vorsieht. Dies sind dann ca. 50 fehlende Jahresabschlüsse der Gemeinden für eine genaue Haushaltsplanung der Jahre 2024/25.

Über Jahre fehlende Jahresabschlüsse sind keine Formalie, sondern ein Verstoß gegen gesetzlich normierte Haushalts-grundsätze und lassen Zweifel an der geordneten Haushaltswirtschaft der betreffenden Kommunen aufkommen. Die angestrebte erhöhte Transparenz und qualifizierte Informationsbereitstellung werden nicht erreicht. Wichtige Elemente der kommunalen Doppik kommen nicht zur Wirkung. Die Verwendung eingesetzter Steuermittel wird ohne aktuelle Jahresabschlüsse nicht transparent nachgewiesen.

Es ist erstaunlich, dass die letzte Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 06.03.2023 vollständig für die Öffentlichkeit gelöscht wurde. In dieser Sitzung wurde plötzlich und unerwartet die Prüfung der Jahresabschlüsse der Gemeinde Cambs von 2018 bis 2020, der Gemeinde Raben Steinfeld von 2018 bis 2020, der Gemeinde Banzkow von 2018 bis 2019 und der Gemeinde Bülow von 2019 bis 2020 vorgenommen. Erstaunlicherweise wurden die Jahresabschlussarbeiten erst im März 2023 wieder aufgenommen.

Eine prozentuale Betrachtung als Vergleich mit dem Abarbeitungsstand der Jahresabschlüsse im Kreis und dem Land, in welchem man sich als außerordentlich positiv darstellt, ist nicht hilfreich. Denn, wenn man als Gemeinde im Jahr 2023 seinen Jahresabschluss aus dem Jahr 2018 oder 2019 erhält, ist dies nicht mehr zeitgemäß nach 11 Jahren der Einführung der Doppik.

Saftige Anhebungen des Hebesatzes der Grundsteuer (B) 2023 einzelner Kommunen bis zu 45 Prozent 2023 und bis zu 35 Prozent 2024 im Amtsbereich Crivitz? 

12.März-2023/P-headli.-cont.-red./253[163(38-22)]/CLA-90/31-2023

 

Sind es die klammen Kassen, der vorauseilende Gehorsam oder das politische Kalkül einiger Kommunen für das Wahljahr 2024 der Grund für diese Entscheidung? Die Gründe für die Entscheidungen mögen unterschiedlich sein, aber die Auswirkungen für Eigentümer, Unternehmen und Mieter sind deutlich spürbar.

In fünf Kommunen wurden bereits rückwirkend zum 01.01.2023 Grundsteuererhöhungen beschlossen, im Amtsbereich Crivitz, für die Gemeinden Gneven, Raben-Steinfeld und Langen-Brütz sogar schon für 2024. Wissen auch die Bürger das?

Die Mehrheit der Kommunen im Amtsbereich Crivitz wird diese Handlungen ab dem 31.12.2023 auch vollziehen müssen oder diese unangenehmen Dinge ihrem Nachfolger nach der Wahl überlassen, aufgrund der Neustufung der Nivellierungssätze 2024 des Landes MV.

Der kommunale Finanzausgleich dient der Verringerung von Unterschieden zwischen starken und schwachen Kommunen und der gleichmäßigen Verteilung öffentlicher Leistungen innerhalb eines Landes.  Dazu werden Landes – durchschnittliche Hebesätze als Nivellierungssatz beschlossen, die für den Zufluss von öffentlichen Geldern und Förderungen ausschlaggebend sind. Sie sind eine Orientierung und werden bei der Vergabe und Förderung durch öffentliche Gelder berücksichtigt. Folglich müssen die Verantwortlichen der Kommune stets ihre eigene Liquidität und Steuerkraft im Auge behalten, wenn sie Investitionen planen. 

Für die Jahre 2020 -2023 beträgt der einzuhaltende Nivellierungshebesatz für die Grundsteuer (B) 427 % und ab dem Jahr 2024 voraussichtlich bis 439 %.

Ist es ein vorauseilender Gehorsam, der die Kommunalpolitiker dazu bewegt, die Grundsteuer zu erhöhen, oder klammen Kassen oder ist es ein politisches Kalkül für das Kommunalwahljahr 2024, da ab dem 01.01.2025 die neue Grundsteuerberechnung vom Bund greift? 

Bei der Kommune Demen scheint es offensichtlich nur die finanzielle Lage zu sein, denn der Gemeinde wurde im Haushalt 2023 mit -48 Punkten eine eingeschränkte dauernde Leistungsfähigkeit bescheinigt.

Die anderen Kommunen erhielten im Haushalt 2023/24 noch einmal eine gesicherte Leistungsfähigkeit vom Amt Crivitz bescheinigt, jedoch auch hier sind bis zum 31.12.2026 die Kapitalrücklagen vollständig aufgebraucht und ebenso die liquiden Mittel, das heißt, die Kommunen benötigen dringend und schnell höhere Einnahmen, sonst ist die Finanzierbarkeit gefährdet. Alle Kommunen haben das gleiche Schicksal, wie einer starken Reduzierung des Eigenkapitals bis 2026.

Bei den meisten Kommunen ist eher das klare politische Kalkül der Motor der jetzigen Entscheidung gewesen, die Grundsteuern bereits jetzt an die neuen Nivellierungshebesätze ab 2024 vom Land MV anzupassen. Im Wahljahr 2024 ist es für Politiker nicht ratsam, Steuererhöhungen zu fordern, weil sie sonst ihre Wiederwahl extrem gefährden. Aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten und der allgemeinen Preissteigerung hofft man, dass die Steuererhöhungen für das Jahr 2023 nicht so stark ins Blickfeld geraten werden. Wenn dann der Bund ab 2025 seine Neuberechnung der Grundsteuer vornimmt und sich daraus Steuererhöhungen ergeben, sind dann eben andere für die daraus resultierenden Konsequenzen verantwortlich, nämlich die da oben. Das politische Kalkül der Kommunen könnte ungefähr so aussehen.

Selbstverständlich spielen auch finanzpolitische strategische Entscheidungen eine wichtige Rolle, die man in den vergangenen Jahren versäumt hat zu treffen und nun mangels schwindender Kapitalrücklagen und liquider Mittel in der Zukunft schnell versucht wird, noch etwas nachzuholen vor der Wahl 2024, bevor es zu spät ist.

Es ist schon auffällig, dass die Kommune Banzkow einen Hebe Satzsprung macht, von 45 Prozentpunkten im Jahr 2023 auf fast den Maximalwert der Nivellierungssatz für 2024 macht. Die letzte Grundsteuererhöhung in der Gemeinde Banzkow wurde im Jahr 2013 vorgenommen und hatte eine Erhöhung von 310 % auf 390 % zur Folge. Es scheint also üblich zu sein, dass die Bürger und Unternehmen in der kommunalen Strategie der Verantwortlichen auf einen Schlag derart belastet werden. Es zeigt sich aber auch, dass hier in den letzten mindestens fünf Jahren eine klare Finanzpolitik fehlte. Spätestens nach einer erneuten Erteilung einer weiteren Ausfallbürgschaft für den DRK-Kreisverband im Jahr 2020 in der Höhe von 296.000 € bis 2033 hätte man seine finanzpolitische Strategie neu anpassen müssen. Der letzte festgestellte Jahresabschluss stammt aus dem Jahr 2017 und zeigt bereits die Versäumnisse in der Vergangenheit.

Anmerkung der Redaktion:der Haushaltsplan der Gemeinde Dobin am See für das Jahr 2023 wird erst am 29.03.2023 verabschiedet. Die Daten wurden unverändert aus dem Haushaltsplan des Jahres 2022 übernommen.

Eine besonders dicke Belastung dürfte es, für die Bürger der Gemeinde Zapel kommen in der Grundsteueranpassung (Hebesatz bei noch 340 %) und in der Gemeinde Dobin am See kommen (Hebesatz bei noch 365 %) dort werden die Steuererhöhungen frühestens ab 2024 von 74 bis 100 Prozentpunkten betragen und ab 2025 wird die Neuberechnung vom Bund noch obendrauf kommen!

Leider haben auch die Gemeinden Camps 2015, Demen im Jahr 2017 und Leezen und Raben Steinfeld im Jahr 2018 ihre Grundsteuer nicht weiter angepasst, sodass die Grundsteuer bis 31.12.2022  unverändert geblieben ist.

Resümee/ Kommentar

Unsystematische Steuererhöhungen sind keine Lösung für kommunale finanzpolitische Probleme. Sie verursachen lediglich zusätzliche Belastungen für die Bürger und die Wirtschaft sowie für die Entwicklung der Region.

Nur darf man eines bei dieser Tatsache nicht vergessen, dass es bei der neuen Grundsteuer-Berechnung auf drei Größen an: den Einheitswert (ab 2025: Grundsteuerwert oder Grundsteueräquivalenzbeträge), die Steuermesszahl und den individuelleren Hebesatz der Kommune. Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 ist, entscheidet sich erst im Jahr 2024.  Jeder zahlt bis Ende 2024 seine Grundsteuer wie bisher. Erst ab 2025 wird die neue Grundsteuer fällig.

Wenn die Hebesätze für die Grundsteuer in der Gemeinde bereits jetzt kräftig angehoben werden, weil man möglicherweise in der Vergangenheit etwas Strategisches versäumt hat oder man die neuen Nivellierungshebesätze des Landes MV ab 2024 erreichen will, um später Förderungen für Bauprojekte zu erhalten, dann ergibt sich automatisch eine Steigerung in der neue Grundsteuerberechnung ab 2025.

Das ist natürlich alles nicht so populär in dem gegenwärtigen Mainstream der Handelnden. Zum einen muss man den Bürgern gegenüber seiner eigenen politischen Handlungsweise erklären und es auch können, zum anderen muss man mit Fragen rechnen, wie die eigene Tätigkeit der letzten Jahre aussah und auch kritikfähig sein.

Die Doppik zeigt ihre Wirkung. 11 Jahre nach Einführung der Doppik rächen sich nun, dass immer noch keine aktuellen Jahresabschlüsse für die Kommunen vorliegen, sondern lediglich fortgeschriebene Daten auf vorläufigen Rechnungsergebnissen, genauer gesagt angenommenen Planungsdaten. Die Rücklagen der Gemeinden sind aufgebraucht und die liquiden Mittel gehen zur Neige. Über Jahre glaubte man sich in finanzieller Sicherheit durch das zusätzliche Anlagevermögen, das durch die Doppik eingeführt wurde. Das ist jedoch vorbei, jetzt wird deutlich, wer die Finanzstrategie gut umgesetzt hat.

Eine Steuererhöhung löst das Problem nicht, sondern verschiebt es nur.

Haushalt Gemeinde Barnin 2023! Noch mal Glück gehabt bis zur Wahl!

03.März-2023/P-headli.-cont.-red./248[163(38-22)]/CLA-85/26-2023

Danach wird es sehr ungemütlich werden!

Mutige Planung von Erlösen aus Grundstücksverkäufen an Häuslebauern!

Die Einnahmen der Gemeinde 2023 belaufen sich auf insgesamt auf ca. 634.100 € wovon ca. 490.700 € Steuereinnahmen sind. Die Ausgaben betragen 2023 ca. 881.600 € und ergeben somit ein Defizit im Ergebnishaushalt von ca. -247.500 € und voraussichtlich ca.-64.200 € für 2024.

Trotz der Verwendung der letzten finanziellen Rücklagen der Kommune kann nur noch durch einen verbleibenden positiven Ergebnisvortrag aus dem Jahresabschluss 2020, seiner kumulierten Fortschreibung bis 2022 eine Darstellung als sogenannter Ausgleich erfolgen. Der positive Ergebnisvortrag wird in der nächsten Wahlperiode durch die sinkenden Schlüsselzuweisungen vom Land MV von ca. – 64.000 € und erhöhte Umlagen an den Kreis und Amt Crivitz von ca. 45.300 € aufgezehrt.    

Die größten Ausgaben gegenüber dem Vorjahr sind die beschriebenen Umlagen an Kreis und Amt sowie Gemeindeverbände mit gesamt: ca. 63.000 € und die Unterhaltung der Straßen, Wege mit ca. 15.000 € sowie die nicht erwirtschafteten Abschreibungen von ca. 28.400 €.  Die Personalausgaben sind zum zweiten Mal in Folge angestiegen (2021 = 26.000 € auf 43.000 € im Jahre 2023). Bei den Strom- und Gaspreisen sind nur geringe Anstiege zu verzeichnen (gesamt ca. 4.700 €) resultierend aus den günstigen Verträgen, die der Kommune abgeschlossen hat bis 31.12.2024. Unter diesen Haushaltsbedingungen ist es nicht zielführend, dass die politischen Gremien (BGM und Ratsmitglieder) im Jahr 2023 die Planung ihrer Sitzungsgelder um 700,00 € erhöhen.

Das Haushaltsdefizit im Finanzhaushalt 2023 beträgt -195.380 €, der im Planjahr 2024 in Höhe von – 360.580 €. Die Liquidität der Gemeinde Barnin kann nur durch einen positiven Ergebnisvortrag noch abgefedert werden.

Die größte Maßnahme in der Gemeinde Barnin stellt die Erschließung des Wohngebietes BP1 dar. Die Gesamtkosten betragen nach derzeitigen Kostenschätzungen ca. 936.000 €. Für diese Maßnahme werden 732.400 € im Jahr 2023 und 188.400 € im Jahr 2024 berücksichtigt.

Demgegenüber stehen Erlöse aus acht Grundstücksverkäufen in Höhe von 960.000 €, die im Jahr 2024 und im Jahr 2025 jeweils 480,00 € betragen sollen. Um diese Maßnahme bereits im Jahr 2023 finanzieren zu können, ist ein Investitionskredit in Höhe von 400.000 € erforderlich.

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Dies ist eine Zwischenfinanzierung, da die Verkaufserlöse aller Voraussicht nach erst nach Fertigstellung der Erschließungsarbeiten Ende 2024 realisiert werden können. Ausgehend von einer Laufzeit von 3 Jahren und eines Zinssatzes von 4,0 % p.a. beträgt die jährliche Annuität (Zins- und Tilgungsleistung) 142.158,06 €. Die Gesamtkosten betragen etwa ca. 426.474,18 € und werden bis zum Ende des Jahres 2023 bereits mit 31.600, – € berücksichtigt.

Der Finanzhaushalt 2023 weist somit ein Einzahlungsdefizit von – 250.700 € auf. Die liquiden Mittel der Gemeinde Barnin schmelzen ab. Zur Abdeckung unterjähriger Liquiditätsengpässe, hauptsächlich durch das zeitliche Auseinanderfallen von Ein- und Auszahlungen im Jahresverlauf, wird zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit ein Kassenkredit veranschlagt. Dieser wird mit 60.000,00 EUR festgesetzt.

Des Weiteren beabsichtigt die Gemeinde ein neues Feuerwehrgebäude zu errichten. Dafür sind im Vorfeld Vorplanungsleistungen notwendig. Die Kostenschätzung liegt noch nicht vor, dürfte aber bei den derzeitigen Baupreisen bei ca. 200.000 bis 250.000 € brutto betragen. Dementsprechend wurden im Haushalt 2023 zunächst Auszahlungen für Planungsleistungen in Höhe von 20.000 € berücksichtigt.

Beide Mitglieder der CDU in der Gemeindevertretung Barnin vom Gemeindeverband Crivitz und Umland tragen den Haushaltsbeschluss 2023 unkommentiert mit und gehen ebenfalls das Risiko ein, die finanzielle Handlungsfähigkeit zu verlieren, wohl wissend. Die Tatsache ist sicherlich auf das gute Miteinander zurückzuführen.

Ein deutlicher Gesetzesverstoß, aber niemand reagiert darauf? Der Landesrechnungshof MV wird bestimmt beim Amt Crivitz genauer hinschauen!

10.Febr.-2023/P-headli.-cont.-red./239[163(38-22)]/CLA-76/17-2023

Warum wird in *aufgestellt*, *geprüft* und *festgestellt*, unterschieden? Nun, die Jahresabschlüsse gelten als aufgestellt, wenn sie durch das Rechnungsprüfungsamt erarbeitet wurden. Danach wird in einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Crivitz der Entwurf des Rechnungsprüfungsamtes geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk verabschiedet.

Erst dann können die Gemeinden diesen Entwurf durch einen Beschluss endgültig feststellen. Deshalb diese wichtigen Unterschiede – aber egal, im Amt Crivitz fehlen ja alle drei Kategorien zusammen und das ist noch viel schlimmer!

Den 17 Kommunen im Amt Crivitz fehlt es an aktuellen, *aufgestellten*, *geprüften* und *festgestellten* Jahresabschlüssen für eine genaue Haushaltsplanung 2023/24!

Genau an dieser Stelle liegt das Dilemma.

Es fehlen seit dem 01.01.2023 noch ca. 44 *aufgestellte*, *geprüfte* und *festgestellte* Jahresabschlüsse seit 2017 für die Kommunen.

Bis zum 31.05.2023 müssen bereits weitere 17 Jahresabschlüsse des Jahres 2022 aufgestellt sein, wie es die Kommunalverfassung M-V vorsieht. Insgesamt handelt es sich um 61 fehlende Jahresabschlüsse der Gemeinden für eine genaue Haushaltsplanung der Jahre 2023/24!

Gemäß Kommunalverfassung M-V § 60 (4) ist der Jahresabschluss innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Dies bedeutet, dass dieser bis spätestens 31.05. des Folgejahres aufzustellen ist und bis zum 31.12. durch die Gemeinde- bzw. Stadtvertretung festzustellen ist. Eine Verlängerung des Termins ist seit dem 31.12.2022 nicht mehr möglich!

Trotz der seit 2016 andauernden Anwendung des kommunalen Finanzstrukturanalyse-Kennzahlensets ist keine vollständige Beurteilung der aktuellen Finanz-, Ertrags-, Vermögens- und Liquiditätslage der Kommunen im Amtsbereich Crivitz möglich, da der Verzug bei der Feststellung der Jahresabschlüsse weiterhin besteht.

Seit der Einführung der Doppik 2012, die eine nachhaltige Steuerung der Haushaltswirtschaft anstrebt, ist es dem Amt Crivitz nicht gelungen, dieses Element bei den Gemeinden umfassend zur Wirkung kommen zu lassen.  

Diese Haushaltspläne enthalten aber oft nur fortgeschriebene Planwerte oder kumulative Ergebnisvorträge, die als Grundlage für aktuelle Beschlussfassungen über die Haushaltspläne 2023/24 benutzt wurden [z. B. sogenannte *sorgfältig geschätzte Daten, soweit sie nicht errechenbar waren oder entsprechende Orientierungsdaten]. Es werden häufig Standardtexte in den Berichten verwendet, die jedoch zu unkonkret auf die Gemeinde zugeschnitten sind.

Nur die aktuellen Jahresabschlüsse bis 2021 ermöglichen es, die Leistungsfähigkeit und den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune für die Haushaltsplanungen 2023/24 zu erkennen. Die finanzielle und wirtschaftliche Lage der einzelnen Kommunen ist ohne aktuellen Jahresabschluss schwer einzuschätzen und daher ist dieser auch eine Grundlage für die Vergabe von FÖRDERMITTELN.

Wird sich dieser Verstoß weiterhin ungehindert ausbreiten?

Bis heute haben ca.  30 % der Gemeinden des Amtes Crivitz noch keine gültige Haushaltssatzung für das Jahr 2023 und befinden sich zurzeit in einer vorläufigen Haushaltsführung, auch als Interims- oder Übergangswirtschaft oder Nothaushaltsrecht bezeichnet.

Die meisten Gemeinden (ca. 70 %) des Amtes Crivitz haben ihre Haushaltspläne für das Jahr 2023 trotz fehlender Jahresabschlüsse verabschiedet und sogar 30 % haben bereits einen Doppelhaushalt bis Ende 2024.

Es sollte der große Wurf ab 2020 werden von der neuen Amtsausschussspitze und wurde hoch hochgepriesen, bis jetzt ist davon nicht viel zu spüren. Im Fokus stand die Wirtschaftlichkeit in der Kooperation, kurz gesagt, es sollte auch ein *Exportmodell* werden.

Das Amt Crivitz schloss 2021 mit dem Amt Hagenow-Land einen Kooperationsvertrag zur Rechnungsprüfung ab, um die Jahresabschlüsse im Amtsbereich Crivitz endlich voranzubringen. Benötigt werden im Amt Crivitz pro Jahr 17 Jahresabschlüsse und im Bereich Hagenow-Land weitere 20, insgesamt also 37.  Zu diesem Zweck wurde zusätzlich ein Rechnungsprüfungsamt gegründet, Mitarbeiter eingestellt und ein Beamter ernannt, der nicht an das Weisungsrecht gebunden ist, um so 20 bis 30 Prüfungen im Jahr zu schaffen. Das ist sehr kostenintensiv, ca. 125.000 € pro Jahr! Aber reicht das?

Wir berichteten darüber am 03.02.2022 https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/haushaltplaene-der-kommunen-2022-im-amtsbereich-crivitz-mit-fehlenden-aktuellen-aufgestellten-und-festgestellten-jahresabschluessen/

So gab Herr Michael Rachau (Amtsleiter des Rechnungsprüfungsamtes Crivitz) gegenüber der SVZ eine Stellungnahme am 25.02.2021: „Ich halte das Pensum, das geschafft werden muss, für machbar. Vieles lässt sich mittlerweile digital einsehen und auch prüfen“, erklärte Herr Rachau.

Der Satz ist heute nicht mehr gültig und wurde von der Realität überholt. Der Prüfungsausschuss des Amtes Crivitz hat in den vergangenen zwölf Monaten drei Sitzungen abgehalten, in denen nur 11 von 17 Gemeinden des Amtes ihre Jahresabschlüsse geprüft wurden. Die Gemeinde Pinnow erhielt erstmals im Jahr 2022 seit 2015 fünf Jahresabschlüsse auf einmal. Das ist ein bemerkenswerter Fortschritt.

Nachdem wir unsere letzte Meldung hierzu am 03.02.2022 veröffentlicht hatten, schien es, als ob sich etwas in Bewegung gesetzt hätte, doch wie zuvor erwähnt, es schien nur so.

So berichtete noch Herr Klaus-Michael Glaser (1. Stellvertreters der Amtsvorsteherin im eigenen Wirkungskreis) gegenüber der SVZ am 25.02.2021 „Wir haben jetzt etwas geschaffen, das nicht nur hoffentlich Bestand hat, sondern sich auch als Exportmodell durchsetzt. Ein Rechnungsprüfungsamt im eigenen Haus bedeutet für alle Vorteile“. Die Bilanz nach zwei Jahren sieht anders aus und ist eher ernüchternd, Importeure haben sich auch noch nicht gemeldet bei diesen hohen Kosten.

Keine Aussicht auf Licht am Horizont? *Auf und Ab der Gefühle!* Haushalt Gemeinde Friedrichsruhe 2023

08.Febr.-2023/P-headli.-cont.-red./238[163(38-22)]/CLA-75/16-2023

Haushalt 2023 Gemeinde Friedrichsruhe!

Die Kommune wurde während der Jahre 2016 bis 2020 dem Haushaltssicherungskonzept unterworfen. Das Risiko, im Jahr 2024 dieses Los erneut zu erleiden, ist wieder gestiegen. Ein Zuwachs an Steuern und Schlüsselzuweisungen in der Pandemiezeit reicht nicht aus, um die Ausgaben der Gemeinde in den kommenden Jahren zu decken, außer die Gemeinde generiert zusätzliche Einnahmen.

Trotz gestiegener Steuereinnahmen für 2023 von ca. 42.000 € und erhöhter Schlüsselzuweisungen vom Land MV von ca. 119.000 € sowie der Zuführung aus den Jahresabschlüssen von ca. 158.672,19 € haben sich die Ausgaben erneut um 291.900 € erhöht.

Bereits im letzten Jahr des Jahres 2022 wurde eine Ausgabenerhöhung in Höhe von 208.400 € verzeichnet. Nur durch den Einsatz der *letzten* finanziellen Rücklagen kann die Situation noch einmal abgefedert werden. Die Einnahmen belaufen sich 2023 auf ca. 2.069.100 €, die Ausgaben auf ca. 2.361.000 € und ergeben somit ein Defizit von ca. -154.900 € für 2023, nachdem auch die letzten Rücklagen aufgebraucht worden sind.

Die höchsten Ausgabensteigerungen in den letzten beiden Jahren wurden durch Personalkosten verursacht, die sich um ca. 254.000 € erhöht haben, nachdem geringwertige Wirtschaftsgüter im Wert von ca. 14.000 € zusätzlich erworben wurden. Die Kosten für die Umlagen an Kreis und Amt Crivitz sind seit 2021 um ca. 198.000 € gestiegen, können durch zusätzliche Zuweisungen vom Land von ca. 210.000 € fast ausgeglichen werden. Die Strom- und Gaskosten der Gemeinde sind im Vergleich zum Vorjahr um ca. 36.400 € gesunken. Dies ist auf die günstigeren Verträge zurückzuführen, die der Stadt mit dem Energieanbieter vorliegen.

Die allgemeine Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen beträgt nur 20,05 € und die allgemeine Kapitalrücklage der Gemeinde weist den Betrag von 16,11 € aus. Dadurch hat die Gemeinde keine Rücklagen mehr für Haushaltsausgleiche ab 2024 zur Verfügung.

Der einzige noch verfügbare Betrag befindet sich in der Infrastrukturpauschale und beträgt noch 157.850,32 €. Eine grundlegende Sanierung der Brücke Ruthenbeck – Mühlenbach dürfte die Gemeinde finanziell zukünftig überfordern. Allein an Planungskosten wurden bisher ca. 18.000 € ausgegeben, ohne eine 90 % Förderung vom Land und der Refinanzierung des Eigenanteils der Kommune ist das schwer machbar.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B in der Gemeinde Friedrichsruhe ist im Vergleich zu den Nivellierungshebesätzen des Landes für die Jahre 2020 bis 2023 schon jetzt um 27 Prozentpunkte niedriger . Es ist zu erwarten, dass der Hebesatz aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde Friedrichsruhe ab dem 01.01.2024 bis zu einem Maximum von 39 Prozentpunkten angehoben werden muss.

Im Rahmen seiner verbleibenden 14 Monate will der befristete „Hauptausschuss“ die personalrechtlichen Zuständigkeiten im Amt erneut ändern!

25.Jan.-2023/P-headli.-cont.-red./232[163(38-22)]/CLA-69/10-2023

Ein erneuter Schachzug des „befristeten Hauptausschusses“ im Amt Crivitz. Schnell und unauffällig, bevor es zu spät ist!

Dem Hauptausschuss unterliegen Entscheidungsbefugnisse in Personalstruktur, Personalbesetzungen, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Aufnahme von Krediten und Vergabe von Aufträgen. Aufgrund einer auslaufenden befristeten Ausnahmegenehmigung des Ministeriums für MV, gemäß § 42b K-V MV bis zum 26.05.2024 für die Bildung eines Hauptausschusses im Amt Crivitz, beabsichtigt dieser nun seine Befugnisse erneut zu gestalten im Personalwesen und eine Änderung der Hauptsatzung im Amt Crivitz zu erwirken.

Die Entscheidung über die Mitarbeiter in der Entgeltgruppe 9b bis 10 soll nun allein der Hauptausschuss treffen. Das betrifft ca. 15 Stellen und die typischerweise für Beschäftigte mit abgeschlossenem Hochschulstudium bzw. Bachelor vergleichbar sind von den ca. 123 Mitarbeitern. Diese Gruppe umfasst die überwiegende Anzahl von Stellen im Bauamt und Amt für Finanzen. Das heißt, angefangen bei der Gehaltsgruppe E9b bei 3.170 € monatlich (im ersten Jahr) und bis 3.500 € (ab dem sechsten Jahr der Zugehörigkeit) und E10 von 4.500 € bis 4.800 €. Diese Tarife gelten derzeit noch, da die Tarifverhandlungen 2023 noch andauern und es Pläne gibt, diese Einstufungen um noch einmal mindestens 500 Euro mehr zu erhöhen.

Die Amtsvorsteherin soll jetzt nur über alle anderen Stellen, die unterhalb dieser Besoldungsgrenzen liegen, personalrechtlich alleine entscheiden (ca. 79).

Die Stellen der sechs Sachgebietsleiter und des Klimamanagers, die bisher in der Entgeltgruppe E10 eingeordnet waren, wurden kurzerhand 2023 in die Entgeltgruppe E11 (ca. 3.500 € im ersten bis ca. 5.300 € monatlich im sechsten Jahr) befördert und sind somit der Amtsvorsteherin personalrechtlich entzogen worden. Sie wurden jetzt unter den besonderen Schutz in der Bewertung durch den Amtsausschuss gestellt. Der Amtsausschuss entscheidet auch über die Personalangelegenheiten der sechs Amtsleiter und des Rechnungsprüfers.

Es wird vom Hauptausschuss argumentiert, dass es aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung notwendig sei, durch Höhergruppierungen in diesen Stellen die Bewertungen in einem anderen Gremium vorzunehmen. Tatsächlich ist es aber eine personalrechtliche Entmachtung der Amtsvorsteherin.

Stellen Sie sich bitte einmal vor, Sie seien der Geschäftsführer eines Unternehmens und alle Ihre Abteilungsleiter und Teamleiter unterlägen nur der Gesellschafterversammlung personenrechtlich. Auch die Besetzung aller Schlüsselpositionen in dem Unternehmen, die mit einer Verantwortung und gewissen Bildung verbunden sind, unterliegt der personalrechtlichen Verantwortung eines weiteren Gremiums der Gesellschafter. Welche Möglichkeiten bleiben ihnen als Geschäftsführer dann noch, um Personalentscheidungen zu treffen und die Struktur des Unternehmens zu verändern und zu gestalten?

Die Amtsvorsteherin trägt eine große Verantwortung und muss dennoch in der Lage sein, Veränderungen anzustoßen. Dazu gehört auch, dass man ihr umfassende Personalbefugnisse einräumt und nicht beschneidet.  An dieser Stelle kann man nur betonen, dass die Schaffung einer hauptamtlichen Amtsvorsteherin ein wichtiger Schritt war bei der Neugründung des Amtes Crivitz. Dieser Posten muss umfassend Verantwortung und Aufgaben übernehmen, um die Verwaltung effizienter zu machen, statt auf endlose Sitzungen zu setzen und um Personalentscheidungen zu bitten.

Doppelhaushalt 2023/24 Gemeinde Zapel – „eingeschränkte Leistungsfähigkeit“ ab 31.12.2024 – Vorhang zu?

23.Jan.-2023/P-headli.-cont.-red./231[163(38-22)]/CLA-68/09-2023

Doppelhaushalt 2023/2024 Gemeinde Zapel!

Die Gemeinde Zapel wird ab dem 31.12.2024 nur noch eingeschränkt leistungsfähig sein! Die Jahresabschlüsse der Gemeinde Zapel liegen bis 2020 vor, was die Haushaltsplanung 2023/24 und deren Prognose bis 2025 als glaubwürdig erscheinen lässt und der Realität sehr nahekommt.

Die Einnahmen belaufen sich auf ca. 561.000 €, die Ausgaben auf ca. 707.100 € und ergeben somit ein Defizit von ca. -146.100 € für 2023 und ca. -139.300 € für 2024. Trotz steigender Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen vom Land MV von zusätzlichen ca. 42.000 € und einer geringen Ausgabenerhöhung von insgesamt 7.000 € sowie gesunkenen Abschreibungen gelingt es nicht, den Haushalt auszugleichen.

Aufgrund der Entnahme aus den noch vorhandenen Kapitalrücklagen in Höhe von ca. 140.000 € bleibt ein Restbetrag in Höhe von ca. – 5.700 €. Der Restbetrag wird sich im Jahr 2024 auf ca.- 126.900 € weiter erhöhen, da die vorhandenen Kapitalrücklagen nahezu aufgebraucht sind.

Es gibt nur geringe Erhöhungen der Personalaufwendungen, vor allem erstmalig in den Beiträgen zur gesetzlichen SV für ehrenamtliche Tätigkeiten und Unfallkasse von ca. 2.300 €. Bei den Strom- und Gaspreisen sind nur geringe Anstiege zu verzeichnen (zusammen ca. 4.800 €) resultierend aus den günstigen Verträgen, die der Kommune abgeschlossen hat. Der Anstieg der Kreis- und Amtsumlage beläuft sich auf ca. 23.000 €, der aber moderat ausfällt und zum größten Teil durch die Zuwendungen ausgeglichen werden kann.

Das Haushaltsdefizit im Finanzhaushalt 2023 beträgt -126.500 €, der vom Planjahr 2024 in Höhe von -81.300 €. Unter diesen Haushaltsbedingungen ist es nicht zielführend, dass die politischen Gremien (BGM und Ratsmitglieder) im Jahr 2023 mit einem Anstieg von ca. 2.000 € (auf insgesamt ca. 14.200 €) und die Gerichtskosten mit einem Betrag von etwa 26.000 € finanziert werden.

Die liquiden Mittel der Gemeinde Zapel werden um 207.800,00 € reduziert. Es ist möglich, dass die Gemeinde in den Planjahren 2023 und 2024 ausreichend liquide Mittel vorhält, jedoch ab dem 31.12.2024 nicht mehr.

Der Zuwachs an Eigenkapital von 279.607 € von 2017 bis 2022 wird drastisch ab 2023 bis 2026 um 418.700 € reduziert. In den Jahren 2023 bis 2026 ist eine kontinuierliche Eigenkapitalvernichtung zu beobachten.

Resümee

Insgesamt ist festzustellen das ab dem 31.12.2024 der Finanzhaushalt und der Ergebnishaushaushalt nicht mehr ausgeglichen werden kann da keine liquiden Mittel und Kapitalrücklagen mehr vorhanden sind. Der Hebesatz für die Grundsteuer B in der Gemeinde Zapel ist im Vergleich zu den Nivellierungshebesätzen des Landes für die Jahre 2020 bis 2023 um 87 Prozentpunkte niedriger.




Auszugsweise aus @ALLRIS®net 

Es ist zu erwarten, dass aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde Zapel dieser Hebesatz ab dem 01.01.2025 bis zu einem Maximum von 100 Prozentpunkten angehoben werden muss. Steuererhöhungen sind somit unumgänglich, ab dem 01.01.2025.

Ohne ernsthafte Sparanstrengungen bei den Ausgaben oder das Regenerieren von zusätzlichen Einnahmen werden Haushaltssicherungskonzepte für die nächste Wahlperiode bis 2029 die Regel sein.

Könnte dies darauf hindeuten, dass die Gemeinde Zapel entweder zusätzliche Einnahmen aus Wind- und Sonnenenergie unbedingt erzielen muss, um finanziell überleben zu können, oder dass sie sich mit der Stadt Crivitz zusammenschließen wird?

Jahresrückblick – 2022- „Wir wünschen Ihnen einen fröhlichen und unfallfreien guten Rutsch ins neue Jahr 2023“

29.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./222/97-22/CLA-59/59-2022

Liebe Leser,

ich hoffe, Sie hatten schöne und harmonische Weihnachtstage.

Für die kommenden Zwischen-den-Jahre-Tage wünschen wir Ihnen entspannte Dienste oder gute Erholung. Mit großer Neugier blicken wir auf das kommende Jahr und lassen die vergangene Revue passieren. Es waren bewegte Zeiten, keine Frage. Homeoffice, Kurzarbeit, Remote-Schulungen und mehr haben unseren Arbeitsalltag und unsere gewohnten Prozesse gehörig durcheinandergewirbelt. In diesem Jahr wurde uns bewusst, wie kostbar Frieden, Freiheit und Wohlstand sind, aber auch, wie zerbrechlich sie sind.

Trotzdem dürfen wir für vieles dankbar sein, so ist die Zeit des „Abstand Haltens“ endlich überwunden, wir wertschätzen wieder die persönlichen Gespräche von Angesicht zu Angesicht und wir alle genießen unsere wiedergewonnenen Freiheiten, die uns „echte“ Begegnungen bei den Veranstaltungen ermöglichen. So haben wir im Jahr 2022 über 100 kommunale Themen aus der Region aufgegriffen und über 38 Veranstaltungen direkt besucht. Dabei sind wir mit vielen engagierten und wertvollen Menschen ins Gespräch gekommen zu verschiedensten Themen und überwiegend mit einer dankbaren Resonanz.  Die Zahl der Besucher unserer Internet- und Facebook-Seite zu einzelnen Themen konnte im Monat bis zu 4850 Personen erreichen.

Durch die vielen Hinweise von Lesern und Followern unserer Seiten in etlichen Mails, Anrufern und persönlichen Gesprächen haben wir viele neue Anregungen für das neue Jahr bekommen. Sie vertraten die Ansicht, dass wir uns nicht mit der Erstellung von Selbstdarstellungen oder der Präsentation von Akteuren oder Festivitäten beschäftigen sollten, so wie andere politische Gruppierungen und Parteien in Crivitz, sondern uns lieber auf Inhalte zu Themen konzentrieren sollten. Wir werden uns daran 2023 auch orientieren!

Im Gegensatz zu Parteien, Gemeinschaften oder Organisationen sehen wir keinen Bedarf an Bewerbern oder Kandidaten für die anstehende Kommunalwahlen im Jahr 2024. Stattdessen suchen wir engagierte Mitmenschen aus der Region, die mit uns wertneutral über kommunalpolitische Erlebnisse und Ereignisse aus dem Bereich Verein, Kultur und Wirtschaft berichten wollen. 

Wir möchten uns sehr herzlich bei Ihnen bedanken – für Ihr Vertrauen und Ihre Bereitschaft, auch neue Wege mit uns zu gehen. Das ist nicht selbstverständlich. Zu erleben, dass unsere Leser uns weiterhin die Stange halten, bedeutet uns sehr viel. „In jeder Krise steckt eine Chance“, heißt es so schön. So haben auch wir 2022 unsere Chance genutzt, Neues auszuprobieren, bestehende Prozesse zu hinterfragen und unsere eigenen Veranstaltungsangebote neu zu denken. Seien Sie auf 2023 gespannt!

Wir gehen voller Vorfreude in das Jahr 2023 und wenn Sie uns dabei begleiten,

dann wäre das ein guter „Beginn“.

Es grüßt Sie herzlich
Ihr Lokalanzeiger -TEAM aus Crivitz

Teil 4- Die große Hafenrundfahrt des Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion im Kreistag Parchim, die sich mit dem Thema Planungsverband WM beschäftigte, endete mit einem Eklat und einer Klatsche vom Landrat und dem Kreistag.

16.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./219/94-22/CLA-56/56-2022

Thema Planungsverband WM! Abbruch der Debatte wegen „Abgleiten in persönliche Beleidigungen!“ Was folgte Antragsablehnung!

Es ging eigentlich um einen Antrag der CDU – Fraktion im TOP 21.2 – Belange der Bürger und Gemeinden von LUP ernst nehmen und mit starker persönlicher Stimme des Landrates im Regionalen Planungsverband WM vertreten. Der Fraktionsvorsitzende Christian Geier sprach für die gesamte Fraktion und nutzte jedoch den Kreistag wiederum als Bühne um seine persönlichen Befindlichkeiten darzustellen um eine öffentliche Debatte anzustoßen. Was jedoch nicht gelang und ins Auge ging.

Wir berichteten darüber zuletzt am 30.10.2022- https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/grosses-theater-im-kreistag-ludwigslust-parchim-persoenliche-befindlichkeiten-und-ungebuehrliches-verhalten-von-abgeordneten/

Schon zu Beginn seiner mündlichen Begründung begann er mit den Worten „Jetzt wird’s noch mal ernst“ und so forderte er das der Landrat den Landkreis LUP im Planungsverband mit starker Stimme vertreten sollte. Er monierte die Abwesenheit des Landrates auf Sitzung Planungsverbandes. Die derzeitige Regelung der Vertretung durch die Beigeordneten sei nicht mehr zeitgemäß, da es um den eigenen Landkreis geht. So ginge es um die Belange des Landkreises und die Interessen der Bürger. Nach einer langen Planungsphase beim Thema Windkraft soll der Landkreis LUP mit Nachdruck vertreten sein. Aus Sicht der CDU-Fraktion entstand durch den letzten Planungsver-bandsbeschluss am 30.11.2022 ein Ungleichgewicht zwischen den Landkreisen und den kreisfreien Städten. Deshalb soll der Landrat mit starker Stimme dort auftreten. Nach seiner Ansicht ist der letzte Beschluss des Planungsverbandes weiterhin falsch, da im Landkreis LUP bereits 2,1%-2,4 % der Flächen geplant sind, während im Landkreis Nordwestmecklenburg, das ebenfalls zum Planungsverband gehört, lediglich 0,7 % der Flächen geplant sind. Dies sollte das Missverhältnis verdeutlichen. Obwohl die Stadt Schwerin keine Windeignungsgebiete geplant hat, stimmt sie der Errichtung solcher Anlagen in ihrer Nachbarschaft zu. Aus diesem Grund sollte LUP mit einer starken Stimme vertreten werden. „Das war sein Petitum“.

Christopher Pöschke, Fachdienstleiter Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung, meinte, dass bereits eine starke Stimme existiert, nämlich die des zuständigen Beigeordneten, was ausdrücklich ein CDU-Wunsch war. Der Antrag ist abzulehnen, „weil er nichts regelt, und er darf auch nichts regeln, weil das Gesetz (KV §156) das regelt.“

Christian Geier war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und es entstand eine kurze Diskussion, in der seine Schwächen im Verwaltungsrecht erneut deutlich wurden. Der Landrat sollte demnach in der Regel anwesend sein und nur ausnahmsweise vertreten werden. Er beschwor noch einmal die Anwesenheit einer starken Stimme, die dem Landrat zugeordnet werden sollte und diese hat bei der letzten Veranstaltung gefehlt zum Thema Windkraft. Die CDU – Fraktion im Kreistag hat damit ein Problem. Er hielte den Antrag für zulässig.

Der Vorsitzende der Fraktion Freier Horizont /Freie Wähler Heiko Böhringer sprang daraufhin sofort der CDU – Fraktion zur Seite und unterstützte den Antrag. Da er selbst einmal auf See gefahren ist, verglich er die Situation des Planungsverbandes mit einem Schiff, das in schwerer See unterwegs ist. Demnach sei es die Aufgabe des Landrates, als Kapitän auf der Brücke zu stehen und das Schiff zu steuern. Wenn das nicht der Fall sein sollte, dann wird der Landkreis NWM und der Bürgermeister von Wismar, so seine Meinung, weiterhin mit dem Landkreis LUP „wilde Sau“ spielen. Das zeigte die letzte Sitzung des Planungsverbandes. Es war deutlich zu hören, dass Herr Böhringer ein gewisses Maß an Frust und Unzufriedenheit mit sich herumtrug, wie man mit ihm persönlich umgegangen ist, in der letzten Sitzung des Planungsverbandes. Er hatte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Handelns des Planungsverbandes auf der letzten Sitzung.

Dies war für die SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Margret Seemann zu viel und so reagierte sie, wie es ihre übliche Art ist, indem sie einen Antrag stellte, auf Ende der Debatte über diese Angelegenheit, um das abzubrechen. Da sie die Debatte nach ihrer Meinung in den Bereich der persönlichen Angriffe abgleiten sah, stellte sie diesen Antrag.

Der Landrat Stefan Sternberg stellte noch einmal eindeutig klar und völlig souverän, dass es keine „Hausvertretungen der 1. und 2. Klasse“ gibt, sondern nur ein Führungsteam.  Er wies den Vorwurf der CDU – Fraktion, dass er das Thema Planungsverbandverband nicht ernst nimmt, von sich. Auch benötigte er diesen Beschluss nicht, da er in der Lage ist, ein starkes Führungsteam zu kommandieren. Dieses wird nach außen hin auch eine starke Stimme sein.

Und so kam es, wie es kommen musste: Mit einer deutlichen Mehrheit von 53 JA-Stimmen (insgesamt 64) wurde die Debatte sofort beendet. Der Antrag wurde in der folgenden Abstimmung mit 32 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen selbstverständlich abgelehnt. 

Resümee

Diese Aktion von Christian Geier hat er seiner Fraktion keinen Nutzen gebracht, sondern eher wieder einmal das Ansehen der CDU – Fraktion blamiert. So sieht also die konstruktive Oppositionsarbeit der CDU – Fraktion in der Realität im Kreistag LUP aus!  

Es ist klar, dass nicht nur die Vertreterversammlung des Planungsverbandes, sondern auch der Vorstand des Verbandes entscheidend ist. Hier sind nun auch einmal Heiko Böhringer (Freier Horizont) und Nico Skiba (CDU-Fraktion) gewählt worden und sollen auch den Landkreis mit „starker Stimme“ vertreten. Ist das eventuell nicht mehr der Fall? Dann sollte man hier schnellstens die Konsequenzen ziehen!

1. Versuch – gescheitert! Einwendungen des Amtes Crivitz und alle Gemeinden am 29.Juni 2022! Nun der 2. Versuch am 07.12.2022!

08.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./212/87-22/CLA-49/49-2022

Wo steckt der Teufel? Richtig. Im Detail.

Das durfte jetzt auch die Amtsausschussmitglieder und das Amt Crivitz erfahren haben am 29.06. 2022, als der regionale Planungsverband das Ergebnis seiner Abwägung von der ersten Stufe präsentierte. Den Hinweisen vom Amt Crivitz und allen Gemeinden wird überwiegend nicht gefolgt.

Worum geht es?

Der regionale Planungsverband Westmecklenburg führt zurzeit in zwei Stufen ein Beteiligungsverfahren durch zur Teilfortschreibung des regionalen Raumentwicklungsprogramms WM (RREP 2011) für das Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und 4.2 Wohnbauflächenentwicklung. Die erste Stufe wurde am 29.06.2022 bereits ausgewertet und das Ergebnis beschlossen. Die Beteiligung zur zweiten Stufe ist erst seit 06.12.2022 beendet worden. Ein Ergebnis hierzu steht aus und wird frühestens am 30.07.2023 bekannt gegeben.

Im Kern geht es, um eine Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen im Bereich der Siedlungsentwicklung vorzunehmen für alle Kommunen in Westmecklen-burg. Ausschlaggebend hierfür war eine durchgeführte Überprüfung der Regelungen zur Steuerung der wohnbaulichen Entwicklung in den nicht zentralen Orten (ländlichen Bereich) im Geltungsbereich des Planungsverbandes.

Dazu wurden zwei Gutachten ausgearbeitet, einmal – die Evaluation/Gutachten der wohn-baulichen Siedlungsentwicklung in den nicht zentralen Gemeinden der Planungsregion WM und zum anderen – die räumlich differenzierte Analyse und Bewertung der Wohnungsbauentwicklung in MV im Zeitraum von 2014 bis 2019. Hierzu wurde festgestellt, dass einerseits keine Konzentration der Siedlungsentwicklung auf die Zentralen Orte stattgefunden hat und andererseits wurde bestätigt, dass unterdurchschnittliche Neubauniveau in den zentralen Orten M-Vs sowie die Siedlungsentwicklung in den nicht zentralen Orten (ländliche Raum) nicht spurlos an der Mehrzahl der zentralen Orte vorübergegangen ist. Oje!

Und zu dieser Feststellung gingen die Meinungen auseinander!

Die einen sagten, dass die Expertise falsch ist und es belegt lediglich, dass in manchen sogenannten Verflechtungsräumen keine Siedlungskonzentration stattgefunden hat.Und die anderen sagten, dass die kleinen Gemeinden gegenüber den Grundzentren in Ihrer Siedlungs- und Wohnbauflächenentwicklung benachteiligt werden.

Der Amtsbereich Crivitz ist hierzu in drei Bereiche der Siedlungs- und Wohnbauflächenentwicklung aufgeteilt.

Zum 1. – Der SUR (Stadt-Umland-Raum Schwerin) 2030, hierzu zählen die Gemeinden Plate, Leezen, Pinnow und  Rabensteinfeld.

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So dürfen insbesondere die unter der Nr. 1 genannten Gemeinden in einer Zulässigkeit der Wohnungsbauentwicklung in nicht zentralen Orten (Umlandgemeinden) über den Eigenbedarf hinaus, mit einem Entwicklungsrahmen beim Infrastrukturbonus bis zu 6 % sich entwickeln.

Zum 2. – Die Stadt Crivitz als zentraler Ort (Grundzentrum).

Entwurf der Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und 4.2 Wohnbauflächenentwicklung@www.region-westmecklenburg.de

Die Nr. 2. Also die Stadt Crivitz als zentraler Ort muss und soll sich ausdehnen und entwickeln. Da sie vorrangig Versorgungsaufgaben erfüllt zur Deckung des allgemeinen täglichen Bedarfes für die Bevölkerung ihres jeweiligen Nahbereichs. Deshalb ist diese Entwicklung nicht zu gefährden durch die Umlandgemeinden.

Und zum 3.- Die nicht zentralen Orte (der ländliche Raum) hierzu zählen die Gemeinden Dobin am See, Camps, Langen Brütz, Gneven, Sukow, Banzkow, Tramm, Demen, Barnin, Bülow, Barnin und Zapel. Sie sind dem Grundzentrum Crivitz als Entwicklungsraum zugeordnet worden.

Die unter Nr. 3 genannten Gemeinden dürfen sich nur weniger stark entwickeln. Also nur bis 3 % (Entwicklung oder Bau) in einer Zulässigkeit der Wohnungsbauentwicklung, weil sie ansonsten die Entwicklung des Grundzentrum Crivitz gefährden.

Dagegen wehrte sich nun das Amt Crivitz mit allen Gemeinden in der 1. Stufe der Beteiligung. Sie monierten hierzu, dass der Flächen-Einwohner-Ansatz im Plan, für eine angepasste, zielorientierte Entwicklung nicht sinnvoll ist und dass auch die zu erbringende Infostrukturausstattung vergrößert werden muss. Das heißt, dass die kleinen Kommunen auch mehr entwickeln und bauen wollen, als die 3 % (Hektar/Einwohner). Die Antwort vom Planungsverband kam prompt am 29.06.2022, die da lautete – den Hinweisen wird nicht gefolgt.

Jetzt also der zweite Versuch des Amtes Crivitz mit den Gemeinden seit dem 07.12.2022, in dem erneut beschrieben wird, dass der festgeschriebene Bezug des Eigenentwicklungsrahmens (für Kommunen im ländlichen Raum) für Wohnbauflächen auf einen Flächenumfang weiterhin abgelehnt wird.

Ob das gelingt, bleibt fraglich?

Denn auch der Landkreis LUP stimmt den Plänen des Planungsverbandes WM so weit auch zu. Er stellt hierzu fest, wie zu lesen ist, dass es ausreichend ist bei den nicht zentralen Orten den kommunalen Entwicklungsrahmen für die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf 1 Hektar/ 500 Einwohner festzulegen.

Es bleibt also spannend, denn die nächste Abwägung ist am 30.07.2023 geplant.

Schon jetzt ist eines klar, dass differenzierte Ausgestaltung der Steuerung einer Siedlungsentwicklung es zum einen erfordert, dass Zentrale Orte wie die Stadt Crivitz ein ausreichendes wohnsbauliches Angebot anbieten sollte. Zum anderen sollen in Gemeinden ohne zentralörtlicher Funktion (ländliche Raum) die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden.

Teil 2 – Amt Crivitz stellt nun also doch die Grundsatzfrage – zuerst beim Klimaschutzmanager. Oder ist es nicht so?

07.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./211/86-22/CLA-48/48-2022

2023 – Klimaschutzmanager/in im Amt Crivitz! Nun also doch eine Grundsatzentscheidung am 07.12.2022?

Die Position ist bereits fest verankert, da sie sich im Stellenplan für 2023 befindet. Nachdem die Amtsausschuss-Spitze im Sept. 2022 lediglich kurz informiert hatte, wollte man sofort einen Förderantrag stellen und seitdem lässt man nicht locker und möchte es nun wissen. So war es wieder die Stadt Crivitz und die Gemeinde Sukow, die ihren Einfluss geltend gemacht haben, um die Stelle eines Klima-schutzmanagers sofort im Amt Crivitz zu errichten. Im Hintergrund laufen bestimmt, wie immer in dieser Wahlperiode, die Telefone heiß bei den Amtsausschussmitgliedern, weil sie sich um Stimmen für die Mehrheitsbeschaffungen bemühen.

Begründung – man muss einen Antrag beim Bund bis zum 31.12. des Vorjahres stellen. Wahrscheinlich ist es die Angst das Wettrennen zu verlieren? Entscheidungen unter Zeitdruck zu treffen, ist noch nie gut gegangen.

Wir berichteten darüber bereits am 26.Okt.2022 in unserem Beitrag..https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/amt-crivitz-will-einen-eigenen-klimaschutzmanager-bis-2026-neben-dem-kimaschutzkoordinator-im-landkreis-lup/

Angleiderung der neuen Stelle!

Nun will also das „Amt der Zukunft“ unbedingt einen eigenen Klimaschutzmanager bis 2026 neben dem Klimaschutzkoordinator im Landkreis LUP einstellen.  Er/Sie soll dann der 121 Mitarbeiter/in  in der Kernverwaltung sein von den insgesamt 141 Beschäftigten. Die Position soll der Verwaltungssteuerung angegliedert werden, direkt bei der hauptamtlichen Amtsvorsteherin, Frau Iris Brincker. Sie übernimmt nun die direkte Beaufsichtigung von acht Positionen, neben dem Rechnungsprüfer und drei Springer und drei Sachbearbeitern. Die Besetzung von Schlüsselpositionen durch Personen im engsten Umfeld bei der Chefin?

Personalkosten für den Klimaschutzmanager!

Ausgestattet soll diese Stelle sein mit einer Vergütung nach E 11. Das sind etwa 3.652,00 € brutto monatlich, nach dem Abschluss der Tarifverhandlungen 2023 kommt da sicherlich noch einmal etwa 350,00 € hinzu, sodass man durchaus von einem monatlichen Bruttogehalt von etwa 4.000,00 € ausgehen kann. So ergeben sich in den 36 Monaten ca. 144.000,00 € Personalkosten (Arbeitnehmeranteil), die vom Bund mit ca. 100.000,00 € bezuschusst werden sollen.  Wie bereits erwähnt, ist dies ein begrenzter Zeitraum von 36 Monaten. Der Betrag der noch vom Amt Crivitz zu tragen ist beläuft sich auf ca. 44.000,00 €. Die Summe der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile konnte sich noch weiter erhöhen!

„Was machen Klimaschutzmanager?“

„Zu den Aufgaben von Klimaschutzmanager gehören die Koordination kommunaler Aktivitäten und Projekte zum Klimaschutz. Personen in diesem Beruf sorgen dafür, dass die internationalen Abkommen und Vereinbarungen rund um den Klimaschutz auf regionaler Ebene umgesetzt werden. Ein Klimaschutzmanager ist im Grunde nichts anderes als ein Werbebotschafter für umweltfreundliches Verhalten. Die meisten Klimaschutzmanager der Kommunen haben entweder einen naturwissenschaftlichen Hintergrund oder kom-men aus dem Bereich der PR- und Öffentlichkeitsarbeit. Beides kann durchaus Sinn machen. Denn das Berufsbild des Klimaschutzmanagers hat viel mit Informations-veranstaltungen und Beratung zu tun. Mit Wissen allein kommt der Klimaschutzmanager also nicht weit“ ( Quelle: Chefredakteur | KOMMUNAL- Herr Christian Erhardt)

Was genau bringt ein Klimaschutzmanager?

An dieser Frage scheiden sich noch die Geister. Denn der Erfolg ist – zumindest was die Auswirkungen auf den Klimaschutz angeht – nicht messbar. In erster Linie kümmert sich der Klimaschutzmanager um die Beratung von Bürgern und die Beratung der Kommune selbst, organisiert Informationsveranstaltungen und versucht, in Kommune und Bevölkerung ein Umdenken zu befördern. Nur ist dies eben nicht messbar. Anders sieht es in einem anderen Bereich der Tätigkeit aus. Klimamanager haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sie einen besonderen Fokus auf die zahlreichen und oft verwirrenden Förderpro-gramme haben. Gerade im Bereich Klimaschutz gibt es besonders viele solcher Programme. Viele Kommunen berichten, dass es Ihnen dank ihrer Klimamanager gelungen ist, zahlreichen neue Fördergelder erfolgreich zu beantragen.“ ( Quelle: Chefredakteur | KOMMUNAL- Herr Christian Erhardt)

Welche Aufgaben übernehmen Klimaschutzmanager ?

Klimaschutzmanager steuern von Beginn an den Prozess zur Erstellung des Klimaschutzkonzepts und tragen dafür die Gesamtverantwortung. Im Rahmen der Konzepterstellung koordinieren sie daher alle relevanten Aufgaben innerhalb der Verwaltung oder Organisation – mit (verwaltungs-) externen Akteuren sowie externen Dienstleistern. Außerdem informieren sie sowohl intern als auch extern über die Erstel-lung des Konzepts und initiieren Prozesse und Projekte für die übergreifende Zusammenarbeit sowie Vernetzung wichtiger Akteure. Insofern tragen sie die Verantwortung für die Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzepts. Zu ihren Aufgaben in diesem Prozess gehören die begleitende Öffentlichkeitsarbeit, die Moderation von Veranstaltungen sowie die Sensibilisierung und Mobilisierung von Bürger und anderer Akteure. Ziel ist es, verstärkt Klimaschutzaspekte in die Verwaltungsabläufe der Kommune oder Organisation zu integrieren.

Resümee

Warum kann man nicht einfach auf die Erfahrungen und das Know-how der Unternehmen aus der Region zurückgreifen?Die Gefahr, dass die Position des Klimaschutzmanagers als Lückenfüller für andere Fachbereiche fungiert, besteht immer.Es ist bereits bemerkt worden, dass diese Stelle nicht im Bauamt angegliedert wird, um lediglich für Entlastung bei den Anträgen für die „Freiheitstechnologie-Projekte“ zu sorgen! Die Gefahr, dass die Position des Klimaschutzmanagers als Lückenfüller für andere Fachbereiche fungiert, besteht immer. Die Zuständigkeiten im Bereich der PR- und Öffentlichkeitsarbeit sind hierbei von Bedeutung!

Ein *pragmatischer* Haushaltsplan 2023 im Amt Crivitz mit *Ernüchterungen* für die nächsten Jahre im „Amt der Zukunft“!

06. Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./210/85-22/CLA-47/47-2022

Nachdem die neue Amtsausschussspitze seit 2019 einen konsequenten Liquiditätsabbau in den Jahren 2020, 2021 und 2022 betrieben hat, wird zum Ende des Jahres 2023 der Bestand der liquiden Mittel von ca. 3,5 Mio. € nur noch ca. 292 Tsd. € betragen. Eine Herabsetzung der Amtsumlage um drei Jahre im Amt Crivitz hatte zur Folge, dass eine Finanzierungslücke im Amt Crivitz entstand, die nicht gedeckt werden konnte. Daher wurden die liquiden Mittel benötigt. Diese Maßnahme hatte die Gemeinde Sukow gemeinsam mit der Stadt Crivitz im Amtsausschuss maßgeblich befördert.

liquide Mittel in EURO

In der Darstellung sind die liquiden Mittel erfolgt vorbehaltlich der noch ausstehenden Jahresabschlüsse. Im Jahre 2023 sind die liquiden Mittel zum Ende des Jahres 2023 aufgezehrt. Im Jahr 2024 wird also eine bedarfsgerechten Amtsumlage erhoben werden müsse welche sicherlich über 21% betragen wird!

Eine gewisse Erleichterung machte sich breit, aber auch ein gewisses Maß an Ernüchterung, als der neue Haushalt des Amtes 2023 im Finanzausschuss verkündet wurde vom Amtsleiter Finanzen Herr René Witkowski. Das Ergebnis dürfte aber den 17 beteiligten Gemeinden wenig Freude bereiteten! Die Personalkosten und Ausgaben für Sach- und Dienstleistungen haben sich in den letzten zwei Jahren exorbitant gestiegen. Die Konzeption eines Homeoffice aufgrund von Corona – die gestiegenen Energiepreise sowie die Reduzierung der tariflichen Arbeitszeit erschwerten den Prozess. So könnte man es zusammenfassen.

@ALLRIS®net

Ist das nun das Ergebnis der angekündigten Prozessanalyse, die seit mehr als einem Jahr andauert? Es gibt zahlreiche Aufgaben, aber wenig Personal und begrenzte Räumlichkeiten. Der Leidensdruck bei den Energiepreisen jedoch dürfte sich in Grenzen halten – da die Kommunen Verträge besitzen bis Ende 2024 so z.B. bei dem hiesigen großen Stromanbieter wo der Strompreis ca. 50% unterhalb der Strompreisbremse liegt! Aber Hallo! Schau an!

Der 136 Seiten umfassende Haushaltsentwurf enthält 126 Tabellen, die auf ca. 10 Seiten mit Text und Tabellen ergänzt wurden. Der Umfang des Textes ist derart gering, dass sich kaum etwas sagen lässt. Power-Point und Excel können sich hier sehen lassen, aber zukunftsfähige finanzkräftige Analysen bzw. Aussagen fehlen hier leider. Auch der ausführliche Vorbericht ist nur zwischen den übrig gebliebenen Zeilen und Tabellen für Eingeweihte erkennbar! Zu viele Informationen können ja sonst auch unangenehm sein!

Normalerweise gibt es nur einen Haupt- und Finanzausschuss, aber laut KV M-V für Ämter nicht. Für das Amt Crivitz wurde eine Sondergenehmigung des Ministeriums bis Mai 2019 erteilt, um den Amtsausschuss zu entlasten und das Amt aufzubauen. Die Genehmigung wurde bis 2024 verlängert, weil das Projekt eine koordinierende Rolle spielt und die Debattenkultur dadurch im Amtsausschuss deutlich entspannter wurde. Der Finanzausschuss tagt einmal im Jahr zum Haushalt des kommenden Jahres und seine Protokolle sind erst nach 54 Wochen eigentlich lesbar, für die Öffentlichkeit, aber erstaunlicherweise, wahrscheinlich durch unseren Besuch erschien das diesjährige Protokoll bereits als Entwurf schon sieben Tage später. Das ist ungewöhnlich und wir sind gespannt, ob dies eine Ausnahme ist oder ob sich das künftig wiederholt.

Im Planjahr 2023 hat das Amt Crivitz 11.648.400 € Einnahmen und 12.300.400 € Ausgaben.  Ein Defizit also im Jahr 2023 von -652.000 € und im Vorjahr 2022 war es -1.605.600 € und davor -1.275.624,53 €!

@adminALLRIS®net-Ergebnisvortrag 2013- 2013

An diesem Punkt sollten alle noch verantwortlichen Mandatsträger an die nachfolgende Generation denken, da diese die Konsequenzen zu tragen haben werden. Denn die Schulden von heute werden sicherlich die Steuern von morgen sein!

Im Jahr 2023 entsteht im Amt Crivitz ein Finanzbedarf in Höhe von ca. 6,062 Mio. €. Davon sollen nun 5,759 Mio. €. Euro anteilig, für 2023 aus den Kassen der Kommunen über die Amtsumlage kommen. In diesem Jahr liegt diese bei 20,6806 %. Diese errechnet sich durch die Steuerkraft der einzelnen Kommunen. Grundlage ist der Wert aus zwei Jahren zuvor. Hat man vor zwei Jahren viele Steuern und Schlüsselzuweisungen erzielt, dann ist die Steuerkraft hoch und die 20,6806 % werden auf diese Einnahmen angerechnet.

Amtaumlage 2013-2014

Die aktuellen Einnahmen für dieses Jahr sind hierfür egal. Da aber die Finanzkraft der Gemeinden insgesamt der letzten Jahre im Schnitt gestiegen sind, muss trotz gleichen Prozentsatzes tatsächlich mehr bezahlt werden. Es ist schon sehr erstaunlich, dass in den Pandemiejahren von Corona die Steuerkraft der Kommunen so gestiegen ist.

@ALLRIS®net-anteilige Amtsumlage 2023- im Amt Crivitz

Die Stadt Crivitz hatte vor zwei Jahren hohe Einnahmen und ist jetzt 2023 der Haupteinzahler des Amtes mit 1.090.614 € und der kleinste Einzahler ist die Gemeinde Bülow mit nur 75.517 €. So ist eben das Solidarprinzip!  

Der Hauptteil des Amtshaushaltes sind Personalkosten von 7,305 Mio. €. Die Ausgaben für die Sach- und Dienstleistungen betragen 2,764 Mio. € und 1,437 Mio. € sind laufende Auszahlungen. Die steigenden Ausgaben des Amtes in den nächsten Jahren werden die Bedarfssituation an Finanzmitteln gegenüber den Kommunen, für die kommenden 16 Monate bis zum Ende der Wahlperiode und weit darüber hinaus prägen. Für Leiharbeitskräfte wurden für das kommende Jahr 50.000,00 € eingeplant. Vor einem Jahr waren es noch 100.000,00 €. So sind in den letzten 10 Jahren die Personalkosten im Amt Crivitz um ca. 90 % gestiegen und ab dem 01.01.2024 werden sie 100 % erreichen. Von 2013 bis 2018 waren es nur ca. 24 %, aber in der neuen Wahlperiode von 2019 bis 2023 sind es 66 %.

Wie lange soll diese Entwicklung noch gut gehen?

Die durchschnittlichen jährlichen Personalkosten erhöhten sich von 2013 bis 2018 um ca. 4,7 %, aber ab dem Jahr 2019 bis 2023 stiegen sie um ca. 13,18 % pro Jahr. Die Erhöhungen wurden von 2013 bis 2018 mit einem Gesamtbetrag von 900.000,00 € finanziert. Ab 2019 jedoch stiegen die Kosten exorbitant an und mussten noch einmal mit einem Gesamtbetrag von 2.542.300,00 € finanziert werden. Die Steigerung ist bemerkenswert und wird sich schwer eindämmen lassen.

Ab dem 01.01.2023 ziehen die Gewerkschaften mit einer Forderung von 10,5 Prozent mehr Einkommen in die Tarifrunde für 12 Monate der Beschäftigten von Bund und Kommunen. Mindestens solle es 500 Euro mehr im Monat geben. Während alle anderen den Gürtel enger schnallen sollen und bald kein Loch mehr finden, verhält sich der öffentliche Dienst unangemessen und nicht zeitgemäß! Das ist jedoch nichts Ungewöhnliches beim öffentlichen Dienst!

Bei den Sach- und Dienstleistungen ist ein 50 % Anstieg zu verzeichnen bei den Gaskosten, welcher aber bald durch den Gaspreisdeckel und extra Zuschüssen vom Land wieder ausgeglichen wird. Die Einigung im Kommunalgipfel sichert eine planbare und verlässliche Finanzierung.  Bei den Stromkosten ist eine Steigerung um ca. 20 % zu verzeichnen. Diese kann durch gute Vertragsangebote noch kompensiert werden. Als Sach- und Verbrauchsmittel für das Corona-Virus werden 2023 immer noch 19.100,00 € angegeben. Für  Geräte, Ausrüstungs- u. sonst. Gebrauchsgegenstände (Anschaffung) werden erstaunlicherweise 185.000,00 € veranschlagt und Kostenerstattungen an private Unternehmen 131.500,00 € geleistet.  Die Unterhaltung von Grundstücken und Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen hat sich auf 458.000,00 € erhöht. Allerdings ist nicht ersichtlich, wofür die sonstigen Aufwendungen und Dienstleistungen in Höhe von 676.000,00 € ausgegeben werden sollen.

Resümee

Als am 16.10.2013 die Ämter Banzkow, Crivitz und Ostufer Schweriner See den öffentlich-rechtlichen Vertrag für eine Fusion unterzeichneten, wurden auch folgende grundsätzlichen Ziele vereinbart: Zwei seien hier nur genannt. 

1.- Die zukünftige Verwaltung sollte so organisieren werden, dass die Verwaltungskosten insgesamt deutlich gesenkt werden, sie muss die Gewähr für eine fachlich gute Qualität der Verwaltungsleistungen bieten und soll eine Stärkung des Leistungsprofils der Verwaltung beinhalten. 2.-Für alle Aufgaben mit besonderer Bürgerrelevanz ist unbedingt die Bürgernähe vor Ort anzustreben und sollte gewährleistet werden. Das Amt soll Dienstleister sein und die Kommunalpolitik fachlich beraten und strategisch unterstützen. Die Verwaltung sollte aber die Kommunalpolitik nicht beherschen.

Bürgernahe Dienstleistungsangebote zu entwickeln, war damals ein unbedingtes Erfordernis und Notwendigkeit. Jedoch wurden die vielen Ideen, die in den Fusionspapieren verfasst wurden, inzwischen umgesetzt? Die Beteiligten sollten sich wieder an die Ziele erinnern und diese wieder in den Vordergrund stellen!

Amt Crivitz will einen eigenen Klimaschutzmanager bis 2026 neben dem Kimaschutzkoordinator im Landkreis LUP?

26-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./197/72-22/CLA-34/34-22

Die Stadt Crivitz und die Gemeinde Sukow machen Druck im Amtsausschuss!

Der Landrat Stefan Sternberg hat in seinem Bericht am 13.09.2022 angekündigt, dass der Landkreis entsprechende Stellen gemäß der Kommunalrichtlinie schaffen will, mit der Inanspruchnahme einer Förderung zur Implementierung und Einrichtung einer Klimaschutzkoordination. Am 28.10.2022 tagt hierzu nun bereits der Haushalts- und Finanzausschuss im Bereich der Personalkosten für den Doppelhaushalt 2023/2024, um über diese Stellen zu beraten. So soll eine temporäre Stelle für die Sachbearbeitung /Energiemanagement und eine Stelle als Klimaschutzkoordinator enstehen, welche vom Bundesumweltministerium bis längstens 2026 gefördert werden.

Dadurch ist wahrscheinlich ist ein Wettrennen eröffnet worden bzw. eine Angst begleitend aufgetreten, jedenfalls im Amt Crivitz, keine Förderung mehr abzubekommen (Antragstellung bis spätestens 31.12.2022 /Bearbeitungsdauer 6 – 9 Monate). Schon kurz darauf, am 28.09.2022 auf der Sitzung Amtsausschuss machten plötzlich die Stadt Crivitz (Herrn Alexander Gamm) und die Gemeinde Sukow (Bürgermeister Herr Horst-Dieter Keding) ihren geglaubten Einfluss geltend, auch die Stellen eines Klimaschutzmanagers sofort im Amt Crivitz eigenständig zu errichten!

So der Grundtenor auf der letzten Sitzung!

Wie zu lesen ist, empfiehlt die Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker daraufhin auch gleich, erst einmal einen Förderantrag zu stellen und dann einen Grundsatzbeschluss im Amtsausschuss zu fassen. Der Förderantrag könnte anschließend immer noch zurückgezogen werden. Schau an, ist das nun hektisches Gebaren oder wirklich ernst gemeint?

Denn in auf dieser Versammlung waren auch kritische Stimmen zu hören! Hier ging es um zusätzliche Personalkosten im Haushaltsplan 2023; um die Frage der Notwendigkeit dieser Stellen neben dem Landkreis einzurichten; die Frage der Aufgaben für diese Stelle und Auslastung sowie als auch eine eventuelle fachkompetente externe Lösung! Also einfach mal schnell einen Antrag zu stellen für eine Förderung als eine Probier-Aktion im überstürzten Vorgehen nur, weil man eventuell eine Förderung bekommt, ist schon eine sehr befremdende Vorgehensweise! Hier geht es schließlich um Sinnhaftigkeit und um finanzielle Belastungen als Amtsumlage, die alle Kommunen (bzw. der Steuerzahler) bis 2026 tragen müssen.

Diese Stellen erhalten eine 70% ( für 24 Monate) Bezuschussung und im Anschlussvorhaben: 40% Bezuschussung (bis 36 Monate). In der Regel werden diese Stellen mit der Entgeltgruppe E 10 vergütet. Typischerweise für Beschäftigte mit absolviertem Hochschulstudium und Bachelor, vergleichbar mit dem gehobenen Dienst bei Beamten. Laut TVöD Bund 2022 liegt die monatliche Vergütung in der Entgeltgruppe E 10 im Bereich €3.492 – €4.950, abhängig von Erfahrung und Beschäftigungsdauer. Ab 01.01.2023 nur mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Std. die Woche und einer erhöhten Tarifanpassung! Also da kommen schon einmal Kosten von ca. 42.000,00€ bis 59.400,00€ pro Jahr und insgesamt 126.000€ – 180.000€ ( Arbeitnehmeranteil) für 36 Monate zusammen!

„Was machen Klimaschutzmanager?“

„Zu den Aufgaben von Klimaschutzmanager gehören die Koordination kommunaler Aktivitäten und Projekte zum Klimaschutz. Personen in diesem Beruf sorgen dafür, dass die internationalen Abkommen und Vereinbarungen rund um den Klimaschutz auf regionaler Ebene umgesetzt werden. Ein Klimaschutzmanager ist im Grunde nichts anderes als ein Werbebotschafter für umweltfreundliches Verhalten. Die meisten Klimaschutzmanager der Kommunen haben entweder einen naturwissenschaftlichen Hintergrund oder kommen aus dem Bereich der PR- und Öffentlichkeitsarbeit. Beides kann durchaus Sinn machen. Denn das Berufsbild des Klimaschutzmanagers hat viel mit Informations-veranstaltungen und Beratung zu tun. Mit Wissen allein kommt der Klimaschutzmanager also nicht weit“ ( Quelle: Chefredakteur | KOMMUNAL- Herr Christian Erhardt)

Was genau bringt ein Klimaschutzmanager?

An dieser Frage scheiden sich noch die Geister. Denn der Erfolg ist – zumindest was die Auswirkungen auf den Klimaschutz angeht – nicht messbar. In erster Linie kümmert sich der Klimaschutzmanager um die Beratung von Bürgern und die Beratung der Kommune selbst, organisiert Informationsveranstaltungen und versucht, in Kommune und Bevölkerung ein Umdenken zu befördern. Nur ist dies eben nicht messbar. Anders sieht es in einem anderen Bereich der Tätigkeit aus. Klimamanager haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sie einen besonderen Fokus auf die zahlreichen und oft verwirrenden Förderprogramme haben. Gerade im Bereich Klimaschutz gibt es besonders viele solcher Programme. Viele Kommunen berichten, dass es Ihnen dank ihrer Klimamanager gelungen ist, zahlreichen neue Fördergelder erfolgreich zu beantragen.“ ( Quelle: Chefredakteur | KOMMUNAL- Herr Christian Erhardt)

Welche Aufgaben übernehmen Klimaschutzmanager ?

Klimaschutzmanager steuern von Beginn an den Prozess zur Erstellung des Klimaschutzkonzepts und tragen dafür die Gesamtverantwortung. Im Rahmen der Konzepterstellung koordinieren sie daher alle relevanten Aufgaben innerhalb der Verwaltung oder Organisation – mit (verwaltungs-) externen Akteuren sowie externen Dienstleistern. Außerdem informieren sie sowohl intern als auch extern über die Erstellung des Konzepts und initiieren Prozesse und Projekte für die übergreifende Zusammenarbeit sowie Vernetzung wichtiger Akteure. Insofern tragen sie die Verantwortung für die Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzepts. Zu ihren Aufgaben in diesem Prozess gehören die begleitende Öffentlichkeitsarbeit, die Moderation von Veranstaltungen sowie die Sensibilisierung und Mobilisierung von Bürger und anderer Akteure. Ziel ist es, verstärkt Klimaschutzaspekte in die Verwaltungsabläufe der Kommune oder Organisation zu integrieren.

Beispiele für Handlungsbereiche:

  • Für Landkreise mit ländlicher Struktur:
    • eigene Liegenschaften, Infrastrukturen und Anlagen, eigener Fuhrpark, Beschaffung etc.,
    • Aus- und Aufbau erneuerbarer Energieanlagen, Ausnutzung von Potenzialen, zum Beispiel in der Abfallentsorgung oder Abwasserentsorgung,
    • Planungsaufgaben wie Regionalplanung, Flächennutzungsplanung, unterstützende Leistungen für Gemeinden in der Bauleitplanung oder Mobilitätsplanung
    • sowie Beratung und Aufbau von Klimaschutzdienstleistungen für kreisangehörige Gemeinden. (Quelle: www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme)

Resümee

Zuerst einmal sollte einmal die Grundsatzfrage geklärt werden, wie z.B.  Benötigt man solch eine Stelle als Klimaschutzmanager im Amt Crivitz neben dem Klimaschutzkoordinator im Landkreis LUP und welchen Nutzen bringt es für die Kommunen im Amt Crivitz? Kann nicht vielleicht auch externer und kompetenterer Sachverstand aus Unternehmen genutzt werden?

Kann man diese Personalkosten (anteilig) auch wirklich für 36 Monate aus der Amtsumlage finanzieren (auch mit den kommenden Tarifsteigerungen 2023)? Natürlich reicht es nicht, diese Stelle nur alle Bauanträge mit erneuerbaren Energien bearbeiten zu lassen und somit für eine Entlastung im Bauamt zu sorgen, sondern hier müssen übergreifende Zuständigkeiten im Bereich der PR- und Öffentlichkeitsarbeit wirksam werden! Es bleibt spannend!

Die Umsetzung der Transparenzpflicht 2022 in Crivitz!

23-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./196/71-22/CLA-33/33-22

Bürgerbeteiligung beginnt mit einer transparenten Informationspolitik für die Gesamtheit der politischen Entscheidungen auf der Ebene einer Kommune. Diese Informationen sind aber keine Holschuld des einzelnen Bürgers, sondern sind eine Bringschuld von dem jeweiligen Stadt – und Gemeinderat, sowie der zuständigen Amtsverwaltung.

Bringschuld an Informationen der gewählten Vertreter gegenüber dem Wähler/Bürger!

Die ermittelten Daten sind Durchschnittswerte, welche sich aus 24 Monaten der Beobachtung von Veröffentlichung im ALLRIS®net ergeben. Da die kommunalen Vertreter abseits von jeglicher Entwicklung der Demografie beschlossen haben, alle Veröffentlichungen nur noch auf der Homepage des Amtes Crivitz der Öffentlichkeit zugänglich machen, geraten eben schnell Informationen fern ab der Aktualität. Manchmal könnte man den Eindruck gewinnen, dass sie darüber nicht traurig sind. Aber wir schauen eben genauer hin und berichten darüber. Das ist schon ärgerlich für so einige, denn plötzlich muss man seinen Wählerauftrag gerecht werden! Die Motivation für diese Grundsatzbeschlüsse der Veröffentlichung war die Umsetzung der sogenannten Digitalisierung und um Kosten zu sparen! Na ja, das klingt doch gut!

Laut Geschäftsordnung der Stadt Crivitz  § 13 Abs. 2 soll die Sitzungsniederschrift innerhalb von 14 Tagen, spätestens zur nächsten Sitzung den Mitgliedern der Stadtvertretung vorliegen. Selbst das wird aber nicht einmal eingehalten im digitalen Bereich! Schaut man dann sich auch noch der karge Inhalt der Protokolle an (manchmal nur Stichpunkte) kann man die Begründung über den vorgetragen angeblichen hohen Zeitaufwand hierzu kaum nachvollziehen.  In der freien Wirtschaft (bei festzuhaltenden Konferenzbesprechungen und Meetings) ) könnte man so jedenfalls nicht agieren und lange bestehen! Wie soll der Bürger aktuelle Informationen erkennen können und seine kommunalen Vertreter ansprechen auf oder für Hinweise/ Vorschläge und Kritiken bzw. diese kontrollieren, wenn alles erst ca. 5-8 Wochen später erscheint?

Ist das vielleicht so gewollt? Nun, das ist kaum vorstellbar, aber es ist in der Stadt Crivitz seit Jahren eine beobachtete Methode, um auch unangenehme Nachrichten oder Beschlüsse etwas Zeit zu gewähren, um sich erst später hierzu erklären zu müssen. Das beste Beispiel ist hierzu vielleicht der Verkauf der alten Sparmarktfläche, wo die Information ca. 4 Monate hinausgezögert wurden, warum auch immer, aufgrund von nicht vorliegenden Protokollen usw.…… Das ist aber kein Einzelfall!

Spitzenreiter ist hierfür der Bauausschuss unter der jetzigen Leitung von Herrn Alexander Gamm, wo bis zum heutigen Tage (23.10.2022 16:00 Uhr) immer noch nicht das Protokoll vom 21. Juli 2022 (fast 13 Wochen) vorliegt, es wahrscheinlich streng geheim! Hier ging es um die Errichtung von 10 Reihenhäusern bestehend aus 2 Gebäuderiegeln mit je 5 Reihenhausscheiben in der Lindenallee, 19089 Crivitz.  Auch die Ortsteilvertretersitzung unter Leitung von Herrn Daniel Itze benötigt ständig bis zu 13 Wochen für die Protokolle und der Inhalt ist einfach bemerkenswert. Gesamte Sätze sind hier spärlich, und selbst die Stichpunkte sind dünn gesät! Schauen Sie es sich an, ach ja, erst in 13 Wochen! Zuständig vom Sitzungsdienst im Amt Crivitz für den Bereich der Stadt Crivitz ist Frau Anita Ohl!

Neu ist aber, dass jetzt auch die Bekanntmachung  von nicht öffentlichen Beschlüssen hinausgezögert bzw. merkwürdig dargestellt wird.

So ist zu lesen in der Sitzung des Hauptausschusses (des Amtsausschusses Amt Crivitz- Leitung Frau Iris Brincker): „Da alle anwesenden die Beschlüsse bekannt sind, wird auf eine Bekanntmachung verzichtet“ (31.08.2022); oder am 06.07.2022 – „Die Bekanntmachung der Beschlüsse der vorangegangenen nicht öffentlichen Sitzung des Amtsausschusses wird auf die nächste Sitzung verschoben“; oder der Bauausschuss der Stadt Crivitz (17.02.2022): „Der Vorsitzende erklärt, dass alle Beschlüsse bekannt sind. Dem wurde von den Ausschussmitgliedern zugestimmt“; oder am 16.06.2022:“ Erfolgt in der kommenden Sitzung am 21.07.2022, da das Protokoll der Sitzung vom 19.05.2022 noch nicht bestätigt ist.“

@ALLRIS®net

Schön, dass alle anwesenden angeblich über den Inhalt immer Bescheid wissen, aber Bürgernähe sieht eigentlich anders aus! Dabei ist die Kommunalverfassung da klar und eindeutig! Gemäß § 31 Abs. 3 KV M-V sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu machen“. Ihr Zweck liegt in der Herstellung einer größtmöglichen Publizität der in der nicht öffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse. Sie dient dem Allgemeininteresse an einer Information der Öffentlichkeit über die erfolgten Beschlussfassungen.

Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist Pflicht und als Bringschuld gegenüber dem Bürger/Wähler anzusehen, dieser wird aber hier ständig auf die Probe gestellt! In ca. 18 Monaten wird sich der Wähler hoffentlich zur Kommunalwahl daran erinnern!

Exklusivinterview mit Günter Tiroux, dem Bürgermeister von Pinnow!

21-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./195/70-22/CLA-32/32-22

„Mit Erfahrung in die Zukunft“ – sein Wahlversprechen, das Günter Tiroux vor 510 Tagen zum Bürgermeister von Pinnow/Godern machte.

Am 30.5.2021 wurde er mit 1.057 Stimmen, das entspricht 81%  der Wahlberechtigten in das Amt gewählt. Wir wollten nun wissen – was ist draus geworden?

Wir hatten langfristig um einen Termin ersucht und diesen an einem wunderschönen Herbsttag im Oktober 2022 bekommen. Freundlicherweise  hatte er sein kleines,  hell und zweckmäßig eingerichtetes  Büro im Gemeindehaus nur für uns geöffnet. Der Empfang war herzlich und wir konnten in einer zwanglosen Atmosphäre unsere Fragen an ihn richten. Um es schon mal vorweg zu nehmen, seine Kompetenz in Wirtschaftsfragen, seine ruhige Art und die aktive Bürgernahe lassen auf eine positive Entwicklung der Gemeinde hoffen, die es trotz einiger Probleme und Sorgen zu gestalten gilt.

Die Gemeinde Pinnow mit dem Ortsteil Godern ist eine schöne, lebendige und liebenswerten  Umlandgemeinde der Landeshauptstadt Schwerin. Das Gemeindegebiet liegt in einer wunderschönen Natur mit eigenem 2,68 km² großen See und verfügt über eine sehr gute Infrastruktur. Mit leichtem Stolz berichtet uns  Bürgermeister Günter Tiroux dazu,  „wir haben eine eigene Kita, eine Grundschule (zusammen mit der Nachbargemeinde Sukow), verschiedene medizinische Angebote, eigene Feuerwehr, Gastronomie, eigener Strand, verschiedene Sportvereine, Tennisplätze, Segelflugplatz, ein EDEKA Markt und etliche Gewerbebetriebe“.

Als Wohnstandort zählt Pinnow zu den attraktivsten Standorten für Kauf oder Miete im Umfeld von Schwerin. Das zeigt auch die Bevölkerungsentwicklung (ca.600 Einwohner Anfang der 90er und über 2.000 Einwohner in 2021). Was uns sehr freut, ist der Zuzug zahlreicher junger Familien mit Kindern gerade in den letzten Jahren, denn das bedeutet immer Zukunftssicherung für eine Gemeinde.

„Pinnow – eine Gemeinde mit Zukunft“ steht auf einem Werbeträger im Büro. Auf welchen Wegen gehen Sie an diese Aufgabe und wie wollen das mit Leben erfüllen?

Für mich ist das sehr wichtig und bestimmt mein Handeln – die Fragen und Sorgen der Bürger ernst zu nehmen und am liebsten direkt mit ihnen zu klären. „Ein langer, aufwendiger Schriftwechsel würde dem im Wege stehen und so gehe ich gerne am Abend oder am Wochenende zu meinen Leuten“ dann fügte er noch hinzu „ich bin eben ein Mann der Praxis und suche immer nach schnellen und einfachen Lösungen, die dem Bürger helfen.“

Unsere weitere Frage ging in Richtung Energiekosten der Gemeinde, in Verbindung mit dem Eigenbetrieb des Heizhauses, das für die Beheizung von 210 Wohneinheiten zuständig ist.

 „Das gespart werden muss ist klar, wir sind hier auf der Suche nach praktikablen Lösungen. Da gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, an denen wir dran sind und hoffentlich Entscheidungen in Kürze getroffen werden können. Eine davon ist die Umstellung des Energieträgers von Erdgas auf Geothermie und Biogas. Dazu kämen noch 20 ha PV-Anlagen im Gemeindegebiet. Da wir in einem Trinkwasserschutzgebiet liegen, sind die Untersuchungen langwierig und es bedarf weiterer Gutachten bzw. Abstimmungen in der Gemeinde und deren Vertreter. Ich verwalte ja schließlich das Geld aller Gemeindemitglieder und Steuerzahler hier und will damit sorgfältig umgehen. Die Umstellungskosten und Investitionen würden dann ja nicht nur die angeschlossenen Wohneinheiten, sondern alle treffen.“

Sie haben in den letzten 12 Monaten plötzlich vier Jahresabschlüsse bekommen, wie sieht denn jetzt der Haushalt aus?

Unsere Haushaltslage ist relativ stabil, im Gegensatz zu anderen Kommunen betragen unsere liquiden Mittel noch ca. 2,0 Mio. € und wir besitzen eine Rücklage von ca. 800 Tsd. €, damit können wir die jetzige Krise 2023/24 gut überstehen. Durch ein umsichtiges Wirtschaften sind wir in der Lage auch zukünftig Projekte auszugestalten.

Sie haben einen Zukunftsausschuss, welcher jetzt neue Aufgaben bekommen soll?

Der Zukunftsausschuss soll um die Aufgabenbereiche „Wirtschaftliche Entwicklung“/“Energetisches Dorf“ /“Flugplatz-Attraktivität“/“ Lebensqualität des Dorfes“/“Tourismus“ erweitert werden. Er soll strategisch wirken und mit den Bürgern zukünftige Entwicklungen bestimmen und den Abgeordneten ein Leitfaden für das Handeln darstellt. Hierbei kommt es besonders darauf, dass die verschiedenen Bereiche einzeln betrachtet werden müssen und welche Steuerungsfunktion die Gemeinde dabei anwenden soll. Also so z.B. Steuereinnahmen, neue Wohngebiete, andere wirtschaftliche Einnahmen, Energiedorf und festlegen von Schwerpunkten für Entwicklungen. Das ist ein sehr komplexes Thema, aber außerordentlich wichtig für unsere kommunale Selbstverwaltung. Aber auch Erkenntnisse bringen soll, wo wir mehr externen Sachverstand benötigen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. “ Und diesen Prozess und Steuerungsfunktion soll unser Zukunftsausschuss erkunden für das nächste Jahrzehnt“.

Wir bedanken uns für uns die schnelle und problemlose Öffentlichkeitsarbeit bei dem Bürgermeister von Pinnow Günter Tiroux.

*Klausurtagung* im Amt Crivitz! Zu viele Anträge-zu wenig Räumlichkeiten- viel zu wenig Mitarbeiter!?

06-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./178/53-22/CLA-15/15-22

Bürgermeisterberatung des Amtes Crivitz im zweiter Anlauf am 07.09.2022!

Im zweiten Anlauf soll es nun gelingen, zuvor war im Monat Mai 2022 die Veranstaltung abgesagt worden, wie die Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker in ihrem Bericht vom 18.05.2022 berichtet, mangels Beteiligung! Oben drüber steht, wie schon dargestellt die Problematik: Personal-Organisation -Personal, welches uns schon seit 14- Monaten begleitet! Es gibt viel zu besprechen!

Nach den Monaten in Corona ist man seit Mai 2022 froh im Amt, dass jetzt die Mitarbeiter wieder im Hause sind und man inzwischen Erfahrungen sammelt im Desksharing (Schreibtische Teilung – mangels zur Verfügung stehender Arbeitsplätze). Die Raumsituation ist angespannt und ein erweitertes Homeoffice für die Mitarbeiter steht zur Diskussion. Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung (sie gilt übrigens vom 1.10.2022 bis zum 7.4.2023) sieht nämlich vor, dass Arbeitgeber im Rahmen der von Ihnen zu erstellenden Hygienekonzepte zwingend prüfen müssen, ob Gefahren durch Corona durch Home-Office-Angebote nicht abgewendet werden können. Also, wird das Amt aufgrund der vorhandenen Raumsituation bald wieder minimal besetzt sein und es sicherlich wieder Anmeldungen für einen Termin ab 01.10.2022 geben! Ab August wolle man die Einführung der Online-Terminvergabe organisieren, wenn denn die Software-Plattform VOIS (fachamtsübergreifenden Aufgaben) eingerichtet ist! Schauen wir mal! Die Software für CC-ECM(für die E-Akte, digitale Vorgangsbearbeitung und Archivierung) sollte schon eigentlich planmäßig funktionieren?

Aber das Hauptproblem liegt im Bereich der Bauleitplanung und dem Tiefbau. Das Problem ist ganz einfach erklärt: Es sind zu viele Bauverfahren (jetzt ca. über 50) anhängig für   Kommunen, aber zu wenig Mitarbeiter und Arbeitsplätze vorhanden. Demzufolge können zurzeit nur die Hälfte der Bauverfahren bearbeitet werden! Also entschied man sich, einen Verteilerschlüssel einzuführen und nach Dringlichkeit/Bedeutung zu agieren!  Um zu einem Verteilungsschlüssel zu kommen, wollte man die anteilige Amtsumlage (Stunden der MA je Gemeinde) als Grundlage hierfür verwenden!

„Dass Investitionen zu 50 % für Gemeinden nicht umsetzbar sind. In der Klausur wurde gefragt, wie viele Mitarbeiter das Bauamt benötigt. Wenn es jetzt heißt, dass das Bauamt unterbesetzt ist, versteht er es nicht.“ (Herr Alexander Gamm – Abgeordneter die LINKE der Stadt Crivitz/als Mitglied des Amtsausschuss – laut Protokoll vom 22.06.2022 ALLRIS®net)

Oje! Da kann man schon mal den Unmut einiger Bürgermeister verstehen! Es scheint bald so, dass man zum Jahresende wieder mehr Mitarbeiter einstellen muss, obwohl doch im Amt Crivitz eine Prozessoptimierung seit ca. 6 Monaten durchführt wird!?

Im Planjahr 2022 entsteht im Amt Crivitz ein Finanzbedarf in Höhe von ca. 5,92 Millionen Euro. Das sind 2,0Mio.€ mehr gegenüber dem Vorjahr (3,12Mio.€ 2021) eine Steigerung um 64% . Dieser wird zum Teil durch die liquiden Mittel gedeckt. Am Ende des Haushaltjahres 2022 sind nur noch 82.266,07€ an liquiden Mitteln vorhanden. Ursache dafür sind ca. 1,0 Mio.€ Steigerung der Personalkosten, ca. 0,9 Mio.€ Sach- und Dienstleistungen und ca. 0,2 Mio.€ sonstige Aufwendungen. Ursache dafür sind ca. 1,0 Mio.€ Steigerung der Personalkosten, ca. 0,9 Mio.€ Sach- und Dienstleistungen und ca. 0,2 Mio.€ sonstige Aufwendungen.

Quelle: Haushaltsplan Amt Crivitz 2022 ALLRIS®net)

Personalkosten im Amt Crivitz : 2013=3.856.600EUR auf 2022=6.790.000 EUR; die Grundlage der Planungsdaten sind für 2023 = 6.921.400 [ohne Tarifabschluss 2023!];(Die Personalkosten lassen sich nach den durch Besoldungsrecht oder Tarifverträge festgelegten Bezügen unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Stelleninhabers (Besoldungs-/Entgeltgruppe, Dienstaltersstufe) ermitteln. ( Quelle: Haushaltsplan Amt Crivitz 2022 ALLRIS®net)

Anfang 2023 starten die TVöD-Tarifverhandlungen,im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen, die in schwierigen Zeiten stattfinden: Hohe Inflation, Energiekrise, die Corona-Pandemie, der Krieg in der Ukraine fordern den öffentlichen Dienst personell und organisatorisch. Um welche Themen geht es in der TVöD-Tarifrunde 2023: Mehr Gehalt, kürzere Arbeitszeit bei gleicher Bezahlung, Sonderzahlung? Am 11. Oktober wird dann die ver.di-Tarifkommission die Forderung für die anstehende Tarifrunde 2023 beraten.(Quelle: https://oeffentlicher-dienst-news.de/oeffentlicher-dienst-tarifverhandlungen-2023/)

Eine Raumsituation im Amtsgebäude und die vielen Projekte in den Gemeinden können dafür keine Ursache sein! Warum erkannte man diese Situation nicht schon früher? Warum gibt es nicht seit Jahresanfangeine Prioritätenliste? Was sollen die Bauherren/Investoren machen, welche Verträge haben und bauen wollen? Wie soll denn so der Ausbau der erneuerbaren Energien im Amtsbereich vorankommen? Was ist mit dem Schulneubau in Camps? Oje, das wird eine spannende Diskussion!

Lange Beratungen hierzu kann man sich nicht leisten, denn sonst steigt der Unmut. Abgesehen von den bevorstehenden Haushaltsberatungen und den noch zu absolvierten Jahresabschlüssen für die Kommunen, muss hierzu der Bürgerservice immer an erster Stelle stehen!

Die Bediensteten der Verwaltung müssen sich als Dienstleister am Bürger verstehen – der Bürger steht im Mittelpunkt- für eine bürgernahe und leistungsstarke Amtsverwaltung

Kapitel 6.5 Energie (Windenergie) Crivitz mit keiner eigenen Stellungnahme!

08.Nov.-21/P-headli.-cont.-red./115/65-21

Der Kessel um Crivitz

Nun dürften die Argumente nicht neu sein, so sind sie doch aber jeden falls im Vorfeld schon geprüft worden durch den regionalen Planungsverband. Die Argumente von Crivitz, das der Rotor mehr als 1/3 aus dem Windeignungsgebiet herausragt und die 1000m Abstand zu nächsten Wohnbebauung nicht eingehalten werden, war auch schon vom Planungsbüro zu höheren zum sog. Energiepark-Nr.15, sind haltlos und schon jetzt rechtlich überarbeitet.  Auch das Thema der Umfassung wurde im Planungsverband umfassend geprüft und gerade auf Wunsch von Herrn Andreas Sturm (Vertreter Verbandsversammlung beim Planungsverband) besonders untersucht. Das Ergebnis war, die Planung entspricht den Erfordernissen (siehe Umfassungsgutachten). Zu den 2,5 Km Abständen hat sich ebenfalls der Planungsverband beschäftigt und genau geprüft- Antwort:

„Diese Überprüfung hat stattgefunden. Für eine Erweiterung oder Verringerung des Abstandes besteht kein Anlass.“ Frau Gabler, Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg. SVZ vom 23.05.2021

Also viel kann durch diese Stellungnahme an der Kreterin oder Planungen nicht geändert werden! Interessant ist nur, dass der Amtsausschuss überhaupt nicht auf der Natur und Artenschutz eingegangen ist. Fehlen da etwa Angaben und Untersuchungen? Und zum anderen ist man überhaupt nicht in der Stellungnahme auf die neu ausgewiesenen POTENTIALFLÄCHEN bzw. Suchräume eingegangen, denn diese sind entweder als nächste in der Planung oder sind die klassischen Ersatzflächen!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 25.10.2021 zur Diskussion steht!

Der Amtsausschuss des Amtes Crivitz beschließt im Rahmen der dritten Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg die folgende Stellungnahme abzugeben.

 Das Gutachten zur „Umfassung von Ortschaften durch Windenergieanlagen“ (Januar 2013; Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Umwelt MV), auf welches unmittelbar Bezug genommen wird, fehlt in den Auslegungsunterlagen. Die erarbeitete Dokumentation der Potentialflächenanalyse und die damit deutlich verbesserte Nachvollziehbarkeit der Ausweisung der WEG wird grundsätzlich begrüßt. Da diese bereits unmittelbare Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung haben, sollen diese zur besseren Übersicht in ihrer Gesamtheit für das Plangebiet dargestellt werden.

Es wird in der Teilfortschreibung von einer durchschnittlichen Anlagenhöhe von 200 m als Referenzanlage ausgegangen. Um eine zukunftsorientierte Planung zu erreichen, muss mindestens die durchschnittliche Höhe der derzeitig beantragten Anlagen der in der Planungsregion WM im Rahmen der Teilfortschreibung für die Planung herangezogen werden. Gebiete, die nach BauNVO dem Wohnen, der Erholung, dem Tourismus und der Gesundheit dienen 400 m/600 m

Die Abstände der geplanten Windeignungsgebiete zu Gebieten zum Wohnen, der Erholung, dem Tourismus und der Gesundheit, sind auf die Nutzungen nach der BauNVO bezogen. Als Datenbasis werden die ALKIS-Daten sowie die rechtskräftigen Bebauungspläne etc. herangezogen. In der vorliegenden Planung werden die Gebiete, die in den gemeindlichen Flächennutzungsplänen für diese Nutzungen vorbereitet wurden, somit nicht berücksichtigt, ebenso wie Bauplätze im Innenbereich, die sich am Rand der Ortschaften befinden. Ein vorsorgeorientierter Ansatz muss auch die Bereiche berücksichtigen, die bereits planerisch für eine der beschriebenen Nutzungen im F-Plan vorbereitet oder in einer gemeindlichen Satzung festgesetzt sind. Der beabsichtigten gemeindlichen Entwicklung wird damit im Bereich der betroffenen überplanten Flächen direkt entgegengewirkt. Auch in der Erläuterung des Abstandskriteriums wird von Abständen zu Siedlungsbereichen und zu Gebieten nach BauNVO geschrieben, angewendet wird das Abstandskriterium auf Einzelgebäude, wie dies erst in der späteren Genehmigungsplanung zur Bewertung der Immissionen erforderlich ist.

In aktuellen Antragsverfahren hat sich gezeigt, dass die Antragsteller sich hinsichtlich der Abstandsgegebenheiten im Genehmigungsverfahren unreflektiert nach der vom Regionalen Planungsverband erarbeiteten Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen richten. So befindet sich der Anlagenstandort mit dem Mast im Windeignungsgebiet und der Rotor ragt der Rotor mehr als 1/3 aus dem Windeignungsgebiet heraus. Der Abstand von 1.000 m zur Wohnbebauung, gemessen vom Mast bis zu den festgesetzten Bauflächen, die inzwischen bereits zum Teil bebaut sind, wird unterschritten.

Da die Ausweisung der Konzentrationsflächen trotz der gegebenen Kleinmaßstäbigkeit so weitreichende Folgen hat, wird die tatsächliche Heranziehung der Gebietsgrenzen nach BauNVO gefordert, die eine bessere Vorsorge bieten würde. Nur dort wo keine Darstellungen im F-Plan oder Festsetzungen in einer baurechtlichen Satzung erfolgt sind, muss die Heranziehung der ALKIS-Daten mit den Einzelhäusern erfolgen. Die Planungen der Gemeinden werden damit nicht betroffen und die Rechtspositionen von Grundstückseigentümern bleiben gewahrt. Der Kleinmaßstäbigkeit der Planung und dem Vorsorgeansatz wird so auch deutlich besser entsprochen.

Vermeidung erheblich beeinträchtigender Umfassung von Ortschaften. Bei der Anwendung des Kriteriums soll geprüft werden, ob auch die rechtskräftigen Bauleitpläne mit ihren Gebietsdarstellungen und -ausweisungen sowie die Innenbereichssatzungen der Gemeinden, wie berücksichtigt werden.

In der Einzelfallabwägung zur Umfassung der Ortschaften werden Standorte von Windenergieanlagen außer Betracht gelassen, die noch länger betrieben werden als die Hälfte des Planungszeitraums. Dahingehend ist in der Einzelfallabwägung eine Überprüfung zur tatsächlichen Betriebsdauer der Anlagen durchzuführen. Die rechnergestützte Ermittlung der geometrischen Siedlungsmittelpunkte ist für die Ortslagen anscheinend nicht gleichförmig erfolgt. In den Darstellungen der Dokumentation der Potentialflächenanalyse scheint nicht immer vom geometrischen Siedlungsmittelpunkt ausgegangen worden zu sein. Mindestabstand 2.500 m zu neu geplanten Windeignungsgebieten oder bestehenden Windparks

In Bezug auf die Abwägung der Einzelfallentscheidungen bei der Anwendung des Kriteriums 2.500 m-Mindestabstand, sind die Restlaufzeit der Windenergieanlagen zu überprüfen. Hier werden Altgebiete nicht entsprechend der textlichen Ausführungen zur Erläuterung des Kriteriums gewürdigt. In dem B-Plan Nr. 1 „Windeignungsgebiet Nr. 17 Bülow-Prestin“ der Gemeinde Bülow wurden drei Windenergieanlagen beantragt und im Jahr 2017 zwei Anlagen errichtet, die Errichtung weiterer WEA ist aufgrund des rechtskräftige B-Plans weiterhin zulässig. Der Grund zur Ausweisung des WEG Runow, nach der Einzelfallabwägung des 2,5 km Abstandskriteriums zwischen zwei Windeignungsgebieten entspricht somit nicht den in der Teilfortschreibung genannten Bedingungen. Es handelt sich zum einen um einen rechtskräftigen Bebauungsplan und zum anderen erfolgt der Anlagenabbau aufgrund der Restlaufzeit nicht vor Ablauf der Hälfte des Planungszeitraumes. Hier ist die Abwägung der Einzelfallentscheidung anzupassen.


Abstimmungsergebnis:

25Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

4 Enthaltungen