Ablehnung der Herabsetzung der Hebesätze für das Haushaltjahr 2021

26-Jan.-21/P-headli.-cont.-red./53/2-21

Der Antrag Herabsetzung der Hebesätze der Grundsteuer A,B und Gewerbesteuer für das Haushaltsjahre 2021 der Stadt Crivitz“ wurde abgelehnt.

Die Opposition hatte gehofft das mit der Annahme dieses Antrags finanzielle Erleichterungen für alle Bürger einhergehen und zur finanziellen Entlastung der privaten und geschäftlichen Haushalte beigetragen wird.

Sachliche Darstellung/Begründung:
Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hat auf Ihrer Sitzung am 17.02.2020 (Vorlage – BV Cri SV 031/20) den Haushaltssatzung 2020 beschlossen. In dieser Satzung wurden die Hebesätze für die Realsteuern so hoch festgesetzt, dass diese 20 Hebesatzpunkte über den gewogenen Durchschnittshebesätzen der jeweiligen Gemeindegrößenklasse nach dem Realsteuervergleich des Statistischen Amtes für das Haushaltsvorvorjahr lagen. Damit erfüllt die Stadt Crivitz die Forderungen des Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) vom 9. April 2020, bis zum Jahr 2023. Begründet wurde diese massive Erhöhung aller Realsteuern mit einer angeblichen Forderung seitens des Landes wegen der Vergabe von Fördermittel.(siehe Protokoll der Sitzung).

Aufgrund der jetzigen Situation in der Corona-Virus-Pandemie und schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Unternehmen und Bürgern ist die überdurchschnittliche Höhe der Hebesätze in der Stadt Crivitz nicht mehr zumutbar. Es besteht weder eine zwingende Voraussetzung für die Antragstellung um Sonderzuweisungen und Ergänzungszuweisungen die aktuellen Hebesätze aufrechtzuerhalten. Daher sind die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2021 zu senken, mindestens auf das Maß vor dem 17.02.2020.

Beschlussentwurf:
Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die vorliegende Hebesatzsatzung für das Stadtgebiet der Stadt Crivitz.

Erläuterung:
Die Änderung des Hebesätze

  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) von 323 v.H. auf 310 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) von 427 v.H. auf 400 v. H.
  2. Gewerbesteuer von 381 v.H. auf 350 v. H im Haushaltsjahr 2021, erweckten gesamte Mehrerträge im zurückliegenden Haushaltsjahr 2020. Diese beliefen sich insgesamt auf 132.736,00 €. Davon entfallen auf die Grundsteuer A = 2.434,00€, auf die
    Grundsteuer B= 38.070,00 € und auf die Gewerbesteuer = 92.232,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser Verluste sind im Haushaltsjahr (Haushalt) 2021 die Erlöse aus dem Verkauf von Liegenschaften in der von Höhe 250.000,00 € heranzuziehen sowie 21.900,00€ aus dem Ertrag aus dem Verkauf von Grundstücken, oder/und 97.800,00€ aus den Einnahmen von dem pauschaler Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen, oder/und 23.600,00€ aus den Einnahmen der WEMAG-Dividende, oder/und die Einnahmen in der Höhe von 171.500,00€ der Übergangszuweisung zu verwenden.

Eigentümerwechsel im Klinikum Crivitz

21-Jan.-21/P-headli.-cont.-red./52/1-21

Seit dem 1.1.2021 ist der Landkreis LUP der alleiniger Gesellschafter der gGmbH.

Das Krankenhaus Crivitz ist eine Einrichtung der medizinischen Grund- und Regelversorgung mit den Fachbereichen – Anästhesiologie und Intensivmedizin, Orthopädie und Chirurgie, Innere Medizin, interdisziplinären Komplexbehandlungszentrum und einer Abteilung für Radiologie. Daran wird sich auch für die Patienten in der nächsten Zeit voraussichtlich nichts ändern.

Durch ein breites Angebot in der Endoprothetik, dem Ausbau der Allgemeinchirurgie mit minimalinvasiver Eingriffen und der geriatrischen Rehabilitation, soll das Klinikum zukunftssicher aufgestellt und langfristig Arbeitsplätze gesichert werden und damit der Bestand des gesamten Klinikstandortes.

Wir wünschen dem gesamten Team des Klinikums langfristig viel Erfolg bei der Lösung der bevorstehenden Aufgaben, sowie immer zufriedene und glückliche Patienten.

Amtsumlage Amt Crivitz für 2021!

11-Dez.-20/P-headli.-cont.-red./51/42-20

Die SPITZE des Amtsausschusses [AA] legte am 22.10.2019 den Haushaltsplan[HPL]2020 vor, mit der Maßgabe eine 15 % AU auszuweisen. Obwohl schon bekannt war das ein Jahresabschluss 2019 v.(-) 517.000€ entsteht. Durch die Festsetzung der neuen AU 15% ist ein Defizit von(-) 597. 753 € entstanden und diese Finanzlücke des Amtes war nicht gedeckt.

Darum wurde eine ENTNAHME aus den liquiden Mittel beschlossen. In der Diskussion war man sich nicht sofort einig – und man entschied sich für eine „PROBIER-AKTION“ 2020. Gesagt, so getan! Und durch die neue Gemeindehaushaltsverordnung konnte man gem.§ 16 GemHVO i.V.m. § 62 Absatz 2 auch noch einen umjubelten Haushaltsausgleich darstellen.

Der Vorteil:

Die Gemeinden brauchen weniger Geld in die allg. AU einzahlen und sparen. SUPER !!!!

Der Nachteil:

Die liquiden Mittel und das EK reduzieren sich. Aber dann kam die rettende Nachricht, die FAG-Mittel v.MV fallen höher aus als erwartet und schon wurde ein Nachtragshaushalt am 26.02.2020 fertiggestellt(14. Tage vor dem „Lockdown“). Das Defizit war bereinigt worden auf nur (-)244.884€ für die Gemeinden.! Na, Geht doch! UND dann war plötzlich CORONA da!

Und nun kommt die aktuelle Lage plus das Ergebnis: Der Jahresabschluss voraussichtlich 2020= (-)1.252.300,00€; u. das Eigenkapital sinkt von 2019(+)5.934.849,92€ auf 2021 (+)3.010.249,92€ somit um (-)49,28%. Toll!

Die liquiden Mittel sinken von (+)3.522.042,7€ auf (+)2.391.542,71€ somit um(-)32,10% und ist bis Ende 2023 aufgebraucht. Erklärung dafür im HPL „Aufgrund der Anpassungen im Gemeindehaus-haltsrecht ist diese Entwicklung unproblematisch, da für den Haushaltsausgleich bei Ämtern lediglich der Finanzhaushalt maßgeblich ist.“ Soviel nur zur Ironie! Sind ja nur Steuergelder!

Fazit:

Also eine problemlose Kostenkalation? „Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wurde.“

1. Personalkosten: 2013=3.856.600€ auf 2020=5.337.100€/+ 38,4%

2. Sach- u. Dienstleistungen: 2013=864.000€ auf 2020= 1.111.200€  /   28,6%

3. Sonst. laufende Auszahlung: 2013= 711.200€ auf 2020=953.300€  / + 34%

Und 2021/22 kommen noch Tariferhöhungen am 01.04.2021: +1,4%, mindestens 50 € und ab dem 01.04.2022: +1,8% hinzu, und vielfältige Höherstufungen in den Eingruppierungen der Mitarbeiter. Hinzu kommt noch die notwendige Errichtung u. Ausstattung eines Rechnungsprüfungsamtes fertigzustellen. Ein HPL 2021 für das Amt CRIVITZ ist bis zum 31.12.20 nicht in Sicht. Schon bei 37% der Gemeinden im Amtsbereich liegt der HPL 2021 vor mit Planung. v.15% AU! Ob nun die Bewahrung der jetzigen AU v. 15% auch in 2021 fortdauert, bleibt OFFEN! Damit würde aber man für 2022 eine AU v. 19,87% riskieren, wie schon in anderen Ämter des LK LUP.

Verein NETZE erarbeitet Gutachten im Umwelt und Naturschutzbereich

10-Dez.-20/P-headli.-cont.-red./50/41-20

Der Verein NETZE [Naturschutz, Erholung, Technologie, Zukunft, Entwicklung] ist ein gemeinnützig anerkannter Verein, der sich zusammensetzt aus Anwohnern der Region, Jäger, Ärzte und ehrenamtlichen Ornithologen, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind. (Den Vorstand vertreten Dieter Schönrock und Hardy Ulrich). Wir treten in einen offenen, sachbezogenen und zielorientierten Dialog mit allen Bürgern, Vereinen, Unternehmen, kommunalen Mandatsträgern sowie Verbänden ein. Wir sind Tätig in der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes.(§52 Abs.2 Satz 1 Nr.(n 8 AO), der Förderung des Schutzes der Tierwelt..(§52 Abs.2 Satz 1 Nr.(n 14 AO).  

Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich momentan in der Erstellung von naturschutzrechtlichen Untersuchungen und Gutachten für ein Fledermaus Monitoring- 2020 bis 2022 und der Brut-Rast-und Zugvogelkartierung 2020 bis 2023 im Bereich vom Eichholz und der Mordkuhle Wessin – zu den geplanten Bau von  20 Windkraftanlagen. Des Weiteren findet eine tiefgreifende naturschutzrechtliche Untersuchung mit Erstellung eines Gutachten statt,   im Bereich der Zapeler Teiche –  zum planten Bau einer 110 KV – Leitung.

Damit wir das alles auch zum Abschluss bringen  können benötigen wir Ihre finanzielle Hilfe und Unterstützung.

Verein Netze
DE20 1405 1362 1600 0698 31
Vwz: Spende
Spendenbescheinigungen werden umgehend ausgestellt

Tei-1- Unnachgiebiger rechtlicher Baustreit in Crivitz!

09-Dez.-20/P-headli.-cont.-red./49/40-20

Unnachgiebiger rechtlicher Baustreit in Crivitz – „historische Ortsbild darf durch einen Neubau eines viergeschossigen Wohnhaus mit Ladengeschäft (Parchimer Straße 3) nicht „verschandelt“ werden? Diese ganze Prozedur dauert nun schon seit Nov.2019 fast 12 Monate. Mit Nachforderungen von Unterlagen usw. usw. !

Der Kreis sagt: JA; nun eindeutig ab 19.06.2020

Die Stadt sagt: NEIN; Versagung am 12.12.2019 – und NEIN am 07.12.2020…und bleibt dabei!!! Wir erinnern uns, bei der kleinen Brauerei in Gädebehn dauerte es nur 28-Tage?

Was beinhaltet das Bauvorhaben?

Den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Verkauf/ Textileinzelhandel im Erdgeschoß und weiteren 3 Etagen Wohnnutzung.

Der Kreis sagt: JA!„ Im vorliegenden Fall ist das EINFÜGEN gegeben. Der Standort des geplanten Vorhabens befindet sich in einer Baulücke im Stadtbereich Crivitz. „Das Vorhaben fügt sich nach der Art der Nutzung (Wohnen und Einzelhandel), nach der Bauweise (abweichende B.), nach der Überbauung (derartige rel. hohe Überbauungen finden sich in der näheren Umgebung, u.a. Flurst.103, 184 …) sowie nach dem Maß der baulichen in die Eigenart der näheren Umgebung ein.“

Die Stadt sagt: NEIN! „Das historische Ortsbild darf in diesem Bereich nicht durch einen viergeschossigen Bau „verschandelt“ werden. Der gewisse Blick entlang der Parchimer Straße und aus Richtung der Rathausstraße / Großen Straße muss bewahrt werden. Die vorhandene Bebauung an der Kreuzung bzw. auf dem Platz ist ortsprägend.“ Nun wird das RECHTWIDRIGE versagte Einvernehmen der Stadt, durch den Kreis ERSETZT. Und genau dagegen läuft die Spitze der Stadtvertretung Sturm und sieht ROT! Unklar ist was hier verschandelt werden soll? In direkter Nähe des Bauvorhabens befindet sich ebenfalls ein Einzelhandelsgeschäft mit „ortsprägender“ Bedeutung, aber gerade das war so „prägend“ für die Abschaffung der Gestaltungssatzung in Crivitz im Jahr 2018.

Das ist schon der dritte STREIT innerhalb von nur 6 Monaten mit dem Kreis LUP und weitere folgen. Eine Schulung des Bauausschusses zum gemeindlichen Einvernehmen wäre sehr hilfreich. So hatte es übrigens auch ein Ortsteilvertretungsmitglied jüngst eingefordert!!

Fazit:

Die Aussicht auf Erfolg für die Stadt ihre erneute Ablehnung durchzusetzen, gegenüber dem Kreis „IST“ und „WIRD“ fruchtlos bleiben. Aber das kümmert die Stadtspitze auch nicht, sie beharrt weiter auf ihrer Meinung und schiebt die Entscheidung nach 12 Monaten zum Landkreis LUP weiter, obwohl man weiß das das intervenieren kein Erfolg haben wird. „Denn es kann nicht sein, was nicht sein darf“. Am 28.11. 2016 beauftragte die Spitze der Stadt schon einmal die Verwaltung einen Beschluss auszuarbeiten, um die Gestaltungssatzung der Stadt Crivitz aufzuheben, für ein privilegiertes Bauvorhaben mitten in der Stadt. Begründung damals:

“ Naturgemäß stoßen Anforderungen (Satzungen) bei einzelnen Bauherren auf Ablehnung“. Nun ja! Vier Jahre später versucht man eben einige dieser abgeschafften Regeln einem Bauherrn vorzugeben, welche satzungsmäßig nicht mehr vorhanden sind.

In die Stiefel geschoben!

08-Dez.-20/P-headli.-cont.-red./48/39-20

Sitzung der Stadtvertreter der Stadt Crivitz nach dem NICOLAUS.

 Viel von Weihnachtsstimmung und Nachtspaziergang bei 34 Tageordnungspunkten, war da nichts zu spüren ‼

Auch nach 30 Jahren der Entwicklung bietet das Thema Demokratie vielfältige Facetten und Aspekte. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Gestern jedoch zeigte sich wieder einmal dass man die politische Teilhabe an Willensbildungs-und Entscheidungsprozessen seitens der Linken und CWG-Fraktion nur begrenzt haben möchte. Außer langanhaltenden einprägsamen formulierten Vorstellungen politisch Gleichgesinnter der Faktion der Linken und Provokationen bis an die Grenze des Tragbaren, war von politischer Parität keine Fußspur. Und die CWG- Fraktion als Verrichtungshilfe kann dem einfach nicht widerstehen ‼

Ach ja, es ist halt so, fast wie früher! Wo nur eine Einheitsmeinung galt und jeder der sich ihr widersetzte mit Sanktionen abgestraft wurde. So betreibt die Fraktion der LINKEN und CWG einen strikten Machtausbau um zu gebieten und wählt sich selbst in alle wichtigen Schlüsselstellungen, um auch im Amtsausschuss Crivitz Kontakte zu knüpfen und große Politik zu machen. Teilhabe lässt sie nur bedingt zu, wenn überhaupt! Ob dadurch Kommunikation überhaupt zu Stande kommt ist fraglich?!

Amtsumlage Amt Crivitz für das Haushaltsjahr 2021!?

06-Dez.-20/P-headli.-cont.-red./47/38-20

Und durch die neue Gemeindehaushaltsverordnung konnte man gem.§ 16 GemHVO i.V.m. § 62 Absatz 2 auch noch einen umjubelten Haushaltsausgleich darstellen.

Die SPITZE des Amtsausschusses [AA] legte am 22.10.2019 den Haushaltsplan[HPL]2020 vor, mit der Maßgabe eine 15 % AU auszuweisen. Obwohl schon bekannt war das ein Jahresabschluss 2019 v.(-) 517.000€ entsteht. Durch die Festsetzung der neuen AU 15% ist ein Defizit von(-) 597. 753 € entstanden und diese Finanzlücke des Amtes war nicht gedeckt. Darum wurde eine ENTNAHME aus den liquiden Mittel beschlossen. In der Diskussion war man sich nicht sofort einig – und man entschied sich für eine „PROBIER-AKTION“ 2020. Gesagt, so getan!

Der Vorteil:

Die Gemeinden brauchen weniger Geld in die allg. AU einzahlen und sparen. SUPER !!!!

Der Nachteil:

Die liquiden Mittel und das EK reduzieren sich. Aber dann kam die rettende Nachricht, die FAG-Mittel v.MV fallen höher aus als erwartet und schon wurde ein Nachtragshaushalt am 26.02.2020 fertiggestellt(14. Tage vor dem „Lockdown“).

Das Defizit war bereinigt worden auf nur (-)244.884€ für die Gemeinden.! Na, Geht doch! UND dann war plötzlich CORONA da!

Und nun kommt die aktuelle Lage plus das Ergebnis:

Der Jahresabschluss voraussichtlich 2020= (-)1.252.300,00€; u. das Eigenkapital sinkt von 2019(+)5.934.849,92€ auf 2021 (+)3.010.249,92€ somit um (-)49,28%. Toll!

Die liquiden Mittel sinken von (+)3.522.042,7€ auf (+)2.391.542,71€ somit um(-)32,10% und ist bis Ende 2023 aufgebraucht. Erklärung dafür im HPL „Aufgrund der Anpassungen im Gemeindehaus-haltsrecht ist diese Entwicklung unproblematisch, da für den Haushaltsausgleich bei Ämtern lediglich der Finanzhaushalt maßgeblich ist.“ Soviel nur zur Ironie! Sind ja nur Steuergelder!

Fazit: Also eine problemlose Kosteneskalation? „Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wurde.“

1. Personalkosten: 2013=3.856.600€ auf 2020=5.337.100€/+ 38,4%

2. Sach- u. Dienstleistungen: 2013=864.000€ auf 2020= 1.111.200€        /  + 28,6%

3. Sonst. laufende Auszahlung: 2013= 711.200€ auf 2020=953.300€      / + 34%

Und 2021/22 kommen noch Tariferhöhungen am 01.04.2021: +1,4%, mindestens 50 € und ab dem 01.04.2022: +1,8% hinzu, und vielfältige Höherstufungen in den Eingruppierungen der Mitarbeiter. Hinzu kommt noch die notwendige Errichtung u. Ausstattung eines Rechnungsprüfungsamtes fertigzustellen. Ein Haushaltsplan 2021 für das Amt CRIVITZ ist bis zum 31.12.20 nicht in Sicht. Schon bei 37% der Gemeinden im Amtsbereich liegt der Haushaltsplan 2021 vor mit der Planung. für eine Amtsumlage von 15% !

Ob nun die Bewahrung der jetzigen Amtsumlage von 15% auch in 2021 fortdauert, bleibt OFFEN! Damit würde aber man für 2022/23 eine Amtsumlage von ca. 19,87% riskieren, wie schon in anderen Ämter des LK LUP.

Ergänzung zur Haushaltsplanung 2021 in Barnin und Zapel am Limit !

05-Dez.-20/P-headli.-cont.-red./46/37-20

Nach einer intensiveren Durchsicht noch mal eine Ergänzung zur Haushaltsplanung 2021 in Barnin und Zapel am Limit Titel: ‼

Unter Sachkontonummer 56 25000 Sachverständigen-, Gerichts- u. ä. Aufwendungen ……BARNIN plant mit 60.000,00€ EURO für 2021 und 600,00 EURO für 2022 (Beschluss soll am 07.12.2020) gefasst werden.ZAPEL plant 56.500,00 EURO für 2021 und 1,500 EURO für 2022 (Beschluss soll am 08.12.2020) gefasst werden.

Crivitz hat im Haushaltsplan 2020.. geplant 81.500,00 EURO und für 2021….. 41.500,00 €!

Bei den Kommunen Zapel und Barnin ist für 2022 nichts mehr möglich an Gelder noch weiter zu planen beide sind am Grenzwert! Wieviel EURO davon nun ausschließlich RECHTSANWALTKOSTEN oder Gerichtskosten sind lässt sich aus dem Konto nicht feststellen!!Wir möchten noch einmal betonen, dass das alles Steuergelder sind !!!! für eine ungewisse Sachlage!!!

Verwaltungsgemeinschaft Amt Crivitz und Amt Hagenow-Land

04-Dez.-20/P-headli.-cont.-red./45/36-20

Amt Crivitz und Amt Hagenow-Land/ Verwaltungsgemeinschaft-Rechnungsprüfung JA oder NEIN? Worum geht es ?

 Am 17. Juni 2020 beschloss der Amtsausschuss[AA] des Amtes Crivitz, den bisherige Rechnungsgsprüfer zum hauptamtlichen Rechnungsprüfers [hRp] zu ernennen.

Eine besondere Stellung innerhalb des Amtes hätte lt. Prüfgesetz aber nur ein Rechnungsprüfungsamt [RPA]. Diese Regelungen zu einem hRp in Gemeinden sind für Ämter nicht anwendbar. Ein RPA wiederum muss aus mindestens zwei Bediensteten (1Leiter u.1 Prüfer) bestehen. Diese Voraussetzungen sind im Amt Crivitz noch nicht erfüllt, deshalb sind weitere Einstellungen geplant. Das kann aber nur gelingen nach einer erfolgreichen Gründung einer Verwaltungsgemeinschaft RPA mit d. Amt Hagenow-Land. ODER?

Seit dem 27.05.2020 debattiert der Hauptausschuss [HA] des AA Crivitz nun darüber u. wiegt ab, hin und her!! Jetzt liegt erneut ein Vertragsentwurf von Hagenow-Land vor.

Welche VORTEILE hätte das RPA für CRIVITZ?

Fachliche Kompetenz beim Personal u. Prüfungen, Kostenteilungen, mögl. Tiefen-und Sonderprüfungen, Unabhängigkeit des Prüfers!

WELCHE HEMMNISSE GIBT ES?

Personalkosten (jährlich- Amt Crivitz 76.350€ (Beamter)u. Amt Hagenow-Land 42.950€ (zus. 1xMA 0,75Vzä); anteilige Kosten (Bürokosten, Reiskosten, Fachliteratur) 3000€ für Crivitz u. 1500€ für Hagenow; wo erfolgen die Prüfungen?; Daten- und Dokumentzugriffe? Anzahl d. zu prüfend. Gemeinden = 37 + 2 Ämter; Kündigungsfrist -Vertrag- nach 4 Jahren (v.1 Jahr); Prüfung v. mind. 10% der Auftragsvergaben.

‼WO LIEGT DIE KNACKNUSS?‼

1.  Erhöhung der Amtsumlage in Amt Crivitz (zZt.15%)

2. Hagenow benötigt nur Hilfe ab dem JA 2018.

3. Ein Beamter und ein MA für 37 Gem. +2 Ämter??

4. Jahresabschlüsse[JA] und deren Erfüllung in: In Crivitz- ausreichend! 2015=94%,    2016=87%,    2017=21%,   2018=0%

In Hagenow- gut ! 2015=100%,  2016=100%,  2017=ca.55%,  2018=0%

Fazit: WER „ A “ SAGT MUSS AUCH „B“ SAGEN!

Der Vorteil überwiegt für eine Verwaltungsgemeinschaft RPA- ein fachlicher Fortschritt für beide Ämter. Wer also einen hpR ernennt, muss Ihm auch MA zur Verfüg. stellen. Bei zu prüfenden 37 Gemeinden ist mindestens ein weiterer Prüfer notwendig.(Urlaub, Krankheit, Schulung). Auch scheint eine 20% Prüfung der Auftragsvergaben als geboten bei den hohen Vergabe-und Bausummen. CRIVITZ sollte seine HAUSAUFGABEN erledigen in den aufzuarbeitenden JA 2015-2017.(letzte Rechenschaft erfolgte am 11.Juni 2018)!

‼Denn ab dem 01.1.2022 müssen alle Jahresabschlüsse von 2015-2020 geprüft vorliegen laut Gesetz!‼

+Generalsanierung im EVITA-Forum Demen+

01-Dez.-20/P-headli.-cont.-red./44/35-20

Gründliche und umfassende Sanierung aller Bereiche 2020/2021. Knapp eine dreiviertel Mio. EUR  wird in das Projekt investiert!

Das Hotel und Bürogebäude wird mit Dämmung versehen, alle Fenster werden ersetzt und es gibt eine neue Fassade. In den Zimmern wird ein neuer Fußboden und Schalldämmung eingebaut. Das der Beginn dieser Investition mit dem Coronavirus Problem zusammen fällt, ist sicherlich Zufall. Es erhält aber gerade in diesen Zeiten Arbeitsplätze in der Region. Die ausführenden Unternehmen kommen aus Crivitz und der näheren Region. Die die erste Etappe der Sanierung der Westseite war bis Mai 2020 abgeschlossen. Das Ende der Generalsanierung war bis  September 2020 geplant. Nun wird sie aber im März 2021 fortgesetzt, da die Gewerke einen kalten Winter befürchten.

Das EVITA-Hotel bietet moderne Doppelzimmer mit Badezimmer und Flachbild-Fernseher und WLAN, im 3 STERNE Standard, Appartements, Doppel –und Familienzimmer. Das riesige Außengelände bietet einen Sportbereich mit Sportplatz, Beachvolleyballanlage, Sporthalle und einem Grill- & Lagerfeuerplatz. Event´s, ob Hochzeit, Jugendweihe, Firmenjubiläum, Trainingslager, Vereinstreffen, Weihnachts- oder Silvesterfeier werden organisiert. Im EVITA-Restaurant erhält man ein ausgewogenes Früh-stücksbuffet, Speisen a‘ la cart, Buffet, Frisches vom Grill, Wild vom regionalen Jäger und Lunch-pakete.  Zurzeit stellt sich das Team auf die neue Corona  Situation ein und bietet zur Abholung ganz NEU „Weihnachten Plan B“ und „Silvesterpakete “an, mit Menü´s für nur 25,00 € /30,00€ pr. Pers., alles was das Herz begehrt. Ein Renner ist das „Samstags Kaffeeklatsch“ Paket zum Abholen! Der Schutz der Gesundheit von Mitarbeitern und die  Einhaltung der festgelegten Schutz-und Hygienekonzepte für die Kunden sowie die  Sicherung der Lieferfähigkeit, das sind die Prioritäten im Jahr 2020.

FAZIT:

Das EVITA-Forum Demen ist eine Initiative der uwm Kulinaria GmbH & Co. KG. Ein Unternehmen mit hoher  Transparenz, Innovationskraft und Liquidität das auch in einer schwierigen konjunkturellen Situation stetig investiert und Arbeitsplätze sichert, obwohl die RAHMENBE-DINGUNGEN in der Kommune DEMEN eine  Herausforderung sind. Es ist digital gut aufgestellt und vernetzt, so dass es schnell auf alle logistischen Herausforderungen der  Kunden reagieren kann. Das Unternehmen agiert in einem hart umkämpftem Marktumfeld, jedoch durch seine flexiblen Angebotssegmente mit hoher Qualität und Leistungskraft ist es regional und überregional bekannt und kann dadurch die gegenwärtige Situation gut kompensieren.

Gemeinde Barnin – Haushaltsplan [HPL] – 2021!

01-Dez.-20/P-headli.-cont.-red./43/34-20

Erstellt auf der Grdlage des Jahresabschlusses [JA]- 2015!

JA 2020 i.d. Gem. Barnin: Ergebnis vsl.- 132.900€  und das Ergebnis im JA 2021 vsl. -271.600€!! „Unter der Erkenntnis“ und Absehbarkeit das  Maßnahmen 2020 „teilweise oder gar nicht  umgesetzt werden“ist „voraussichtlich“[vsl.] nur mit einem Defizit von -78.816,63€ zu rechnen? Trotz Verwendung der Infrastrukturpauschale (68,8 Tsd.€) u. Entnahme d. investiven Mittel (19,5Tsd.€) wird es 2021 bei einem  Defizit von -183.300€ bleiben!!

In der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 d. Gem.  Barnin ein Eigenkapital [EK] von 1.061.653,72 € ausgewiesen. Das EK zum Ende 2021 wird vsl. noch = 712.023,26€ betragen. Eine Abnahme um -32,93% innerhalb 9 Jahren laut HLP. Aber im JA 2015 ist jedoch für die Gem. Barnin noch  von + 37,37 % des EK prognostiziert worden?  Der Bestand der liquiden Mittel Ende 2021 beträgt noch +14.044,90€ u. 2022 nur noch -355€! „Bereits im Planjahr 2022 wird die Gem. Barnin vsl. auf einen Kassenkredit angewiesen sein“. „Zur Abdeckung unterjähriger Liquiditätsengpässe wird für das Haushaltsjahr 2021 ein Kredit zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit von 54.000,00 € veranschlagt“?

Barnin plant 2021 Aufwendungen i.d. Höhe von  =787. 200€ und Erträge von = 515.600 €; ein Defizit von -271.600€? Die Hebesätze für Steu-ern der Gem. Barnin sind in 2020 angehoben worden und liegen derzeit über dem Landesdurchschnitt!

Fazit:

In dem Bericht zum HPL der Gem. Barnin kommt 21x das Wort „voraussichtlich“; 5x „können“ u.  7x“kann“vor. Die JA 2016 u.2017 sind bereits aufgestellt, die Prüfung steht jedoch noch aus??

„Für die Darstellung der Entwicklung basieren die Daten(2016-2017) dieser Jahre auf Rechnungsergebnissen, für alle weiteren Jahre (2018-2020) wurden die vorläufigen Rechnungsergebnisse bzw. die Planungsdaten angenommen.“?? Zum Zeitpunkt der Erstellung des HPL 2021 konnte nicht abgeschätzt werden, ob Rückstellungen im Vorjahr gebildet werden müssen“??

Und was ist mit dem HPL des Amtes 2021 , 15% Amtsumlage für d. Gem. oder mehr? Für die Planung 2021 liegen nur die geprüften JA 2013/ 14/15 vor! Das ist ungesetzlich!! Die tatsächl. Verhältnisse 2020 können ganz andere sein!! Lt. KV-MV § 60 Abs. 4 Ist der JA innerhalb von fünf  Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen! Noch reichen die liquiden Mittel und einige kl. Rücklagen, aber ab 2022 braucht die Gem. Barnin zusätzliche Einnahmen, entweder durch Steuererhöhungen oder durch angestrengtes SPAREN. Denn bei sinkenden Schlüsselzuweisungen und Steuereinnahmen, jetzt trotzdem ein Defizit zu planen, macht die Situation für 2022 nicht besser. Ob Barnin vielleicht durch die geplanten Windräder profitieren könnte?

++BLACK FRIDAY WEEKEND 2020 for Crivitz!++

27-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./42/33-20

+Vorläufiger Jahresabschluss -1.004.600,00 EUR++

Nun ist es heraus! Das höchste negative Haushaltsdefizit seit 2014 von allen amtsangehörigen Kommunen. 

In einer Kreisvorlage LUP für den Haushalt 2021 sind ausgewählte doppische Haushaltsdaten der kreisangehörigen Gemeinden im Haushaltsjahr 2020 veröffentlicht worden. Die Stadt Crivitz schließt das Jahr 2020 mit einem Fehlbetrag von =-1.004.600 € ab. Im Saldo der ordentlichen und außerordentliche Ein- und Auszahlungen abzgl. der Tilgung im Jahresbezogener Ausgleich des Finanzhaushaltes beträgt der Fehlbetrag -838.300 €. Nur durch einen Griff in die Rücklagenkisten (investiven Rücklagen) kann das Defizit in diesem Jahr noch beglichen werden.

Das Jahresergebnis  des Amtes Crivitz (einschl. Amt) vor Rücklagenveränderung beträgt:

 -4.071.600 €. Nach dem Zugriff auf die Rück-lagen verbleiben noch -1.974.500 €. Fast alle Kommunen des Amtes Crivitz (einschl. Amt) können den  Saldo lfd. Ein- und Auszahlungen des bis zum 3.Haushaltsfolgejahres (2023) bereinigen, nachdem sie die Rücklagen verwen-den. Die Pläne dafür  sind aber vor CORONA aufgestellt worden!!! Nur Friedrichsruhe Schaft das trotzdem nicht. Dort bleiben  -490.907 €  stehen, ein  Ausgleich des Ergebnis-u. Finanzhaushalt gem.§ 16 Abs. Nr. 1u.2 GemHVO-Doppik ist nicht vorhanden.

Die gesamten Ergebnisse  basieren auf einer Kreisumlage LUP von 39%, die auch für 2021 erhalten bleiben wird, und einer Amtsumlage (Amt Crivitz) von 15% welche erst noch für 2021 bestätigt werden muss. Das ganze steht alles unter dem Deckmantel einer  sogenannten Vorläufigkeit.

Wohlweislich deshalb liegt der Haushaltsplan des Amtes Crivitz für 2021 noch nicht vor (Vorjahr am 22.10.2019), weil die Amtsumlage von 15% bei diesem Defizit schwer zu halten seien dürfte?  Darüber werden wir aber zu einem späteren Zeitpunkt noch berichten.

Fazit: Nun ist klar warum der RUF der CWG und LINKEN Fraktion in der Stadt Crivitz  immer lauter wird nach weiteren Steuererhöhungen. Denn die Anzahl der geplanten Projekte für 2021/22 wie zuletzt z.B. bei der Multifunktionalen Außenreinigungsmaschine lassen sich nicht mehr im Haushalt finanzieren. Einsparungen im Haushalt sind unerlässlich bis Ende 2021 und darüber hinaus, ansonsten drohen neue Schulden und Steuererhöhungen. Spannende Erklärungen und Debatten im Stadtparlament werden folgen.

Schwere Zeiten der Haushaltsplanung ab dem 31.12.2021/22 stehen in der Stadt Crivitz bevor!

Gemeinde Bülow+++Haushaltsplan [HPL]+++ 2020/21 auf der Grundlage des Jahresabschluss [JA] 2016!

24-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./41/32-20

Ergebnis des JA – 2016 der Gemeinde Bülow= – 113.732,16 EUR und insgesamt von 2012 bis 2021 = -235.983,04EUR!

In der festgestellten Eröffnungsbilanz der Gemeinde Bülow hat zum 01.01.2012 ein Eigenkapital von 637.890,20 EUR ausgewiesen. Das Eigenkapital zum 31.12.2021 beträgt voraussichtlich nur noch = 486.992,54 EUR laut HPL. Das ist eine Abnahme um ca. 23,66% des Eigenkapitals in 9 Jahren. Der Bestand der liquiden Mittel wird im Planjahr 2021 nur noch 184.067,70 EUR betragen. Die Gemeinde Bülow verzeichnet ab dem Jahr 2000 eine stetige Abnahme der Bevölkerungszahl mit einer kleinen Unterbrechung im Jahr 2004. Von 2000 bis 2019 ist diese um ca. 17 % gesunken.

Das Jahresergebnis 2012= 53.549,40€; 2013= 27.503,13€; 2014 = + 34.954,25€; 2015= 36.228,74€; 2016 =-113.732€,16;2017= +376,14€; 2018 = -18.600,00€; 2019= -10.150,00€; NEU 2020=50.000€ aus HLP Kreis; 2021=850,00€?

Die Gemeinde plant Aufwendungen in 2020 =490.200EUR  und Einnahmen= 440.200 EUR Erträge. Der Bürgermeister senkt seine Repräs-entationskosten von 4.000,00 EUR  in 2020 gegenüber 2021 auf 1.500,00 EUR herab. Die politischen Gremien verbrauchen ca.: 22.800,00 EUR pro Jahr für 2020/2021.Das Vermögen der Gemeinde Bülow besteht zu 84,54 % aus Anlage-vermögen bzw. zu 77,70 % aus Infrastrukturvermögen. Somit ist der überwiegende Teil des gemeindlichen Vermögens in Grundstücken, Gebäuden und Straßen, Wege, Flächen gebunden. Dies ist für den öffentlichen Bereich nicht unüblich.

Fazit: Da aber trotzdem in Bülow keine positiven Ergebnisse erwartet werden können, ist die Gemeinde nicht in der Lage die negativen Ergebnisvorträge aus eigener Kraft abzubauen. Das Eigenkapital wird weiter verzehrt. Man muss aber an dieser Stellen auch sagen das die Gemeinde  noch immer schuldenfrei ist und sie besitz noch eine kleine Rücklage, die bald auf-gebraucht ist. Es ist auch festzustellen, dass das  Feuerwehrhaus ohne jeden fremden Euro in Eigenleistung instandgesetzt wurde. Die Fortschreibung des  Haushaltssicherungskonzeptes ist trotzdem unerlässlich. Die Leistungsfähigkeit von  Bülow ist als dauerhaft weggefallen zu betrachten. Bülow braucht zusätzliche Einnahmen über die Corona Folgen hinaus, da helfen auch keine höheren FAG – Mittel mehr! Sonst droht auch Bülow  eine eventuelle Fusion mit einer anderen Kommune. Ob Bülow vielleicht von ansässigen Investorenkonzepten oder Windrädern profitieren könnte?

++DEWIG – DEMEN´s – Wirtschafts Gewissen !!!!!!!!!!

22-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./40/31-20

+++Packstrecke für Blumenerde!!!!!!!!!! 

Die neuste Investition im Gewerbegebiet von DEMEN ist eine Verpackungsanlage für Blumenerde. Die Aus der Kompostieranlage stammenden Produkte werden mit Torf und anderen Erdprodukten gemischt und dann zu verschiedenen Erden verpackt. Diese finden wir dann wieder in Bau- und Supermärkten. Es sollen jährlich 8 Monate im Jahr in die Millionen gehende Säcke auf 4 Verpackungsstrecken produziert werden. Das ist schon mal eine Hausnummer die dann aus Demen kommt. Gebaut wird die Anlage übrigens von einer holländischen Firma. 

Die Demener Wirtschafts Interessen-gemeinschaft –DEWIG-  ist ein Gremium von Unternehmern die sich in der Region des Amtes Crivitz austauschen und organisieren. Der Austausch findet vor allen Dingen über die Fragen der kommunal-politischen Interessen und Entwicklungen der Region statt. Mit diesem Potenzial könne die Gemeinden, im Interesse eines jeden Bürgers, bei Zusammenarbeit mit Unternehmen eine Menge erreichen. Die Mitglieder der DEWIG haben es sich zum Ziel gesetzt dieses Potenzial den politischen Gremien der Gemeinden bewußt zu mach-en und Vorschläge für deren Nutzung anzubieten. Leistungsfähigkeit der Unternehmen ist nicht Gott gegeben. Es hängt von den Fähigkeiten der einzelnen Unternehmen und von den geschaffenen Rahmenbedin-gungen in der Gemeinden ab.

Fazit: Die DEWIG eine innovative Unternehmer Vereinigung mit Liquidität und  Engagement. Die Mitglieder der DEWIG haben es sich zum Ziel gesetzt dieses Potenzial den politischen Gremien der Gemeinden bewußt zu machen und Vorschläge für deren Nutzung anzubieten. Auf kommunaler Ebene gibt es eine Vielzahl von Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten im Bereich der Bestandspflege.

Viele Standortfaktoren sind zumindest teilweise beeinflussbar. Neben der „Hardware“, wie z.B. Gewerbeflächen oder Infrastrukturanbindung spielen insbesondere die weichen Standortfaktoren, wie Innovationskraft, positives Klima, Servicierung, Lebensqualität, etc. ..eine große Rolle; man sollte es als Gemeinde auch so handhaben.

+ Die „ROTE LINIE“ ist überschritten; die Stadt Crivitz  muss mögliche Prüfungen durch den Landesrechnungshof [LRH] M-V für 2021 einkalkulieren!

19-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./39/30-20

Aufgrund der Rückforderungen von 87.531,46 €. Fördergelder durch eklatante Vergabefehler der Stadt Crivitz, wird diese nun, in der Prüfplanung 2021 des LRH M-V berücksichtigt.

Wir erinnern uns! Was ist geschehen?

Es wurde eine vertiefte Prüfung  des Fördervorgangs durch Landesförderinstitut MV zum „Neubau eines Speiseraums für die Grundschule „Fritz Reuter“ laut des Zuwendungsbescheides vom 07.09.2018 durchgeführt. Dieser wurde   geändert am 04.06.2019, über einen Zuschuss in Höhe von 664.948,49 Euro für das o. g. Projektvorhaben. Dieser Förderbescheid vom 04.06. 2019 wurde am 10.08.2020 aufgehoben und  wurde nun neu festgesetzt in der Höhe des Zuschusses auf 577.417,03 Euro . Dem Teilbeitrag,  gemäß § 49 Abs . 3 des Verwaltungsverfahrens- , Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes M-V (VwVfG M-V) wurde  in Höhe von 87.531,46 Euro widerrufen und musste bis zum spätestens jedoch zum 26.08. 2020 zurück gezahlt werden.

Ende September 2020 haben sich furchtlose Bürger aus Crivitz an den  LRH M-V gewandt mit der Bitte um Prüfung / Verantwortlichkeit und Aufnahme der Stadt  Crivitz in den Kommunalfinanzbericht [KFB]  des LRH für 2020. Dieser hat nun reagiert und mitgeteilt, dass er die Anliegen / Vorgang an den LANDRAT des Landkreises LUP zur weiteren Prüfung weitergeleitet hat, denn dieser hat die Rechtaufsicht. Gleichzeitig teilte er mit, dass er im KFB 2020 die Stadt Crivitz nicht mehr aufnehmen kann da die Prüfungen abgeschlossen sind. Man kann darüber hinaus aber sicher sein das der LRH diese Prüfanreg-ungen im Rahmen seiner personellen Ausstattung und rechtlichen Möglichkeiten nachgehen und bei seinem Beschluss über die Prüfungspla-nung 2021 berücksichtigen wird. Das soll nun heißen, dass auf der Liste des LRH für Prüfungen 2021 nun auch Crivitz vorkommen kann.

Fazit: Nun nimmt der LRH die Stadt Crivitz genauer unter die LUPE und wird in der Zukunft hier genauer in der Stadt genauer hinschauen, im Umgang mit den Steuergeldern. Die beharrliche Fahndung der Bürgermeisterin  nach SCHULDIGEN, bei solchen Miseren innerhalb des Amtes Crivitz immer zu finden, ist völlig fehl am Platze. Man sollte zuerst seine eigene fiskalische Tätigkeit kritisch hinterfragen, bevor man einzelne Mitarbeiter des Amtes Crivitz  bloßstellt oder sog. Versicherungen in Anspruch nehmen will.

Das macht das GANZE für die Zukunft auch nicht GLAUBWÜRDIGER und ACHTBARER!!

Die Stadt Crivitz für  2021 plant zweite epochale  Steuererhöhung innerhalb eines Jahres in der Grundsteuer B sowie Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren!

17-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./38/29-20

Worum geht es?

Der Umweltausschuss der Stadt Crivitz fordert eine Steuererhöhungen für 2021 in der Grund-steuer B weiter über den Novellierungshebesatz des Landes und die Straßenreinigungsgebühren drastisch zu erhöhen, wegen der Anschaffung einer Citymasters! Und der Hauptausschuss stimmt mit ein!

Wieso?

Die Stadt soll die Anschaffung eines Citymasters vom Typ HAKO 1650 als Investition in den Haus-halt 2021 aufnehmen. Die Multifunktionale Au-ßenreinigungsmaschine ist für eine Reihe von Arbeiten im kommunalen Außenbereich einsetz-bar und unverzichtbar!

Um welche Kosten geht es?

Die Anschaffungskosten (120.000,00 €) sowie die jährlichen Personal-, Betriebs- und Unterhal-tungskosten (42.300,00 €) belasten zusätzlich  den Finanzhaushalt der Stadt. Im Ergebnishaus-halt entsteht ein zusätzlicher jährlicher Aufwand in Höhe von 54.300,00 €. Diese gliedern sich in jährlich: ca.12.00,00 € Abschreibung u. Pesonal-kosten 40.300,00 €  für einen zusätzlichen Stadtarbeiter. Dazu soll ein Behinderter Arbeit-splatz geschaffen werden, der dann gefördert wird durch das Integrationsamt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales, in Kombination mit der Technik.  Das Problem ! Diese spezielle Eignung/ Nutzung ist in der Ausstattungsbesch-reibung des HAKO -1650 gar nicht beschrieben? 

Welche Begründung gibt es für die Steuer-und Gebührenerhöhung?

Diese Anschaffungs- und Folgekosten der näch-sten Jahre ergeben gewichtige Mehrkosten im Haushalt, die durch keine zusätzlichen Einnah-men gedeckt sind. Darum will man die anfal-lenden Kosten, auf Grund der angespannten Haushaltslage der Stadt, durch zusätzliche Ein-nahmen aufbessern. Wie? Durch neue Gebü-hren für die Straßenreinigung  die dann auf die  Anwohner (Eigentümer / Mieter)  umleget werden. Hinzu kommt noch eine erneute deftige  Erhöhung der Grundsteuer B. Also eine  dop-pelte Belastung für die Anwohner der Straßen! Die letzte drastische Steuererhöhung wurde ge-rade erst am 17.02.2020 beschlossen; Grund-steuer B von Hebesatz 400(v.H.) auf 427(V.H)!

FAZIT: Diese Anschaffung ist durch Einsparungen innerhalb des Haushalts zu finanzieren, so wie es bei der Sanierung der Amtsstraße auch geschah und nicht durch Steuer-und Gebührenerhöhungen!

Windparkbetreiber  „müssen“ Kommunen in 3 Km um den Standort Geldbeträge zahlen!

15-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./36/27-20

+++EEG – Reform 2021: Bundesrat fordert Nachbesserungen++++WIND+++++

§ 36k<< Finanzelle Beteiligung von Kommunen“. (1) Betreiber von Wind-energieanlagen[WEA] an Land, die einen Zuschlag für ihre Anlage erhalten, „müssen“ den Gemeinden, „deren Gemeindegebiet sich ganz oder teilweise im Radius von 3 Kilometern um den Standort der jeweiligen WEA befindet“, Beträge durch einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung von insgesamt bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächliche eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge anbieten. >>„(1a) Sind mehrere Gemeinden pro WEA anspruchsberechtigt, wird der Zahlungsanspruch unter den Gemeinden aufgeteilt und dabei die Anspruchshöhe pro Gemeinde anhand des Anteils des Gemeindegebietes an der Fläche des Umkreises, der sich um die WEA befindet, zur Grundlage genommen.“<<

>>„(1b) Die Betreiber der zahlungspflichtigen WEA sind zur Ermittlung der anspruchs-berechtigten Gemeinden und der Höhe des anteiligen Anspruchs pro Gemeinde verpflichtet. Auf Verlangen der anspruchsberechtigten Gemeinden haben die Betreiber der zahlungspflichtigen WEA die ordnungs-gemäße Berechnung der Anspruchshöhe in geeigneter Form nachzuweisen.“<<<

++Begründung++>“Eine bloße freiwillige Möglichkeit seitens der WEA-Betreiber, entsprechende Verträge zur Erhöhung der Akzeptanz anzubieten, ist nicht ausreichend. Nur mit der Verpflichtung zur Zahlung wird sichergestellt, dass die betroffenen Gemeinden und ihre Bürger an der Wertschöpfung des Betriebs der WEA teilhaben können.“<<<<

Fazit: unklar ist noch, welche Gemeinden von der Errichtung der WEA betroffen sein können. Die vorgeschlagene Änderung stellt sicher, dass nicht nur WEA Standortgemeinden einbezogen werden, sondern gleichermaßen alle Gemeinden, die von den spürbaren Effekten der Windenergieanlagen betroffen sind. >>SV-Sitzung am 10.12.2018 CRIVTZ >>>> “Wenn die WEA tatsächlich nicht verhindert werden können, so sind zumindest die bestmöglichen Konditionen zu erzielen“

Nun, 2021 ist das nun möglich Frau Brusch – Gamm!

Windparkbetreiber  „müssen“ Kommunen in drei Kilometer um den Standort Geldbeträge zahlen!!!!!!<

12-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./33/24-20

+++EEG – Reform 2021: Bundesrat fordert Nachbesserungen++WIND+++§ 36k<< Finanzelle Beteiligung von Kommunen“.++

Stadtvertretersitzung am 10.12.2018 Crivitz: „Wenn die Windkraftanlagen tatsächlich nicht verhindert werden können, so sind zumindest die bestmöglichen Konditionen zu erzielen.“

Nun Frau Britta Brusch-Gamm ab 2021 ist das möglich!

(1) Betreiber von Windenergieanlagen[WEA] an Land, die einen Zuschlag für ihre Anlage erhalten, „müssen“ den Gemeinden, „deren Gemeindegebiet sich ganz oder teilweise im Radius von 3 Kilometern um den Standort der jeweiligen WEA befindet“, Beträge durch einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung von insgesamt bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächliche eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge anbieten. >>„(1a) Sind mehrere Gemeinden pro WEA anspruchsberechtigt, wird der Zahlungsanspruch unter den Gemeinden aufgeteilt und dabei die Anspruchshöhe pro Gemeinde anhand des Anteils des Gemeindegebietes an der Fläche des Umkreises, der sich um die WEA befindet, zur Grundlage genommen.“<<

>>„(1b) Die Betreiber der zahlungs-pflichtigen WEA sind zur Ermittlung der anspruchs-berechtigten Gemeinden und der Höhe des anteiligen Anspruchs pro Gemeinde verpflichtet. Auf Verlangen der anspruchsberechtigten Gemeinden haben die Betreiber der zahlungspflichtigen WEA die ordnungs-gemäße Berechnung der Anspruchshöhe in geeigneter Form nachzuweisen.“<<<

++Begründung++>“Eine bloße freiwillige Möglichkeit seitens der WEA-Betreiber, entsprechende Verträge zur Erhöhung der Akzeptanz anzubieten, ist nicht ausreichend. Nur mit der Verpflichtung zur Zahlung wird sichergestellt, dass die betroffenen Gemeinden und ihre Bürger an der Wertschöpfung des Betriebs der WEA teilhaben können.“<<<<<<

Fazit: unklar ist noch, welche Gemeinden von der Errichtung der WEA betroffen sein können. Die vorgeschlagene Änderung stellt sicher, dass nicht nur WEA Standortgemeinden einbezogen werden, sondern gleichermaßen alle Gemeinden, die von den spürbaren Effekten der Windenergieanlagen betroffen sind!

Widersprüche oder Klagen von Anwohnern gegen Zulassung von Windenergieanlagen haben zukünftig keine aufschiebende Wirkung mehr ?

09-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./32/23-20

>>>Investitionbeschleunigungsgesetz im Bundestag beschlossen. 05.11.2020<<<< Artikel 3- Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes- „§ 63 Entfall der aufschiebenden Wirkung“.

 §63-„Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.“ Hierdurch wird eine Verfahrensbescheunigung bezweckt, um die Ausbauziele für Windkraft an Land zu erreichen, was für die Energiewende von zentraler Bedeutung ist.

Wenn betroffene Anwohner gegen eine Windanlage Klage erheben, hat die Klage zwar aufschiebende Wirkung, stoppt den Bau also formal. Jedoch beantragt der Projektierer umgehend die „sofortige Vollziehung“ der Baugenehmigung, die durch die Genehmigungsbehörde erfahrungsgemäß zu annähernd 100% in der Regel nach einem oder zwei Tagen erteilt wird. Damit ist die aufschiebende Wirkung der Klage faktisch beendet, bevor sie begonnen hat. Der Rechtsweg in Eilverfahren vor Gerichten hiergegen, zwecks Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung durch Nachbarn, ist zu mindestens 90 Prozent erfolglos.

In § 48 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung soll die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte auf Streitigkeiten über die Errichtung ausdehnt werden.

Fazit: Nun muss das Gesetz erst einmal im  Bundesrat diskutiert und beschlossen werden. Es sieht massive Eingriffe in die Rechtsordnung, die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), das UVP Gesetz, und des Bundesnaturschutz-Gesetzes (BNatSchG) vor.  Es stellt auf jeden Fall  einen schweren Eingriff in das in sich abgewogene und austarierte Rechtsstaatssystem dar und verringert die rechtsdemokratische Teilhabe eines großen Teils der unmittelbar betroffenen Bevölkerung.

Teil2- Jahresabschluss 2017- Fridrichsruhe

08-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./31/22-20

Antwort auf eine Anfrage! Nur der lieben Ordnung halber Herr Sturm – für 2019 ist das Jahresergebnis prognostiziert mit -123.600,00 EUR. Steht übrigens in Ihrem Jahresabschluss mit der entsprechenden Vorausschau und am verzehrten Eigenkapital bis 2022 ändert das gar nichts !!!! wir stellen ihnen einen kleinen Ausschnitt zur Verfügung !!!

Teil-1 +++Jahresabschluss 2017- Friedrichsruhe = -35.107,56€

07-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./30/21-20

+++Prognose 2012 bis 2022 Verlust= -684.416,81 € Eigenkapital bis 2041 = vollständig aufgebraucht  !!!

Andreas Sturm, Kreisfraktionsvorsitzer der Linke, ist als Bürgermeister von Friedrichsruhe auch oberster Chef der Gemeindekita und muss sich wie alle anderen auch mit den Problemen durch die Corona-Regeln kämpfen.

Die Gemeinde Friedrichsruhe schließt das Haushaltsjahr 2017 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von – 35.107,56 € ab. Zusammen mit dem Jahresfehlbetrag aus Vorjahren erhöht sich der vorzutragende Fehlbetrag auf – 251.182,22 €. Der Kassenkredit der Gemeinde steigt somit von – 62.760,67 € auf – 78.662,52. Auch in den Folgejahren 2018 bis 2022 wird kein positiver Finanzhaushalt ausgewiesen. Der Kassenkredit steigt bis zum 31.12.2022 auf voraussichtlich 160.000,00€. Die Gemeinde Friedrichsruhe kann seit dem Jahre 2016 ihre Liquidität nur durch die Aufnahme von Kassenkrediten sichern.

Die Gemeinde Friedrichsruhe verfügte bei Einführung der doppischen Haushaltsführung zum 01.01.2012 über ein Eigenkapital in Höhe von 2.252.107,46 €. Bis Ende 2017 nahm  um -291.216,81 € bzw. 12,93 % ab. Bis Ende 2022 nimmt es um insgesamt -684.416,81 € bzw. 30,39 % ab, im Vergleich zum 01.01.2012. Sollte diese Entwicklung anhalten, muss davon ausgegangen werden, dass die Gemeinde Friedrichsruhe im Jahre 2041 ihr Eigenkapital vollständig aufgezehrt hat.

Chancen !!!

Auf dem Gemeindegebiet werden zahlreiche Windkraftanlagen und zwei Biogasanlagen betrieben. Erfahrungsgemäß werfen diese Anlagen in den ersten Jahren nach ihrer Inbetriebnahme keine Gewinne und somit keine Steuern ab. Die Anlagen werden diese Anfangsphase aber bald überwinden und es kann in den nächsten Jahren mit Gewerbesteuern von diesen gerechnet werden. Die möglichen Mehrerträge können allerdings noch nicht beziffert werden.

Fazit: Die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde Friedrichsruhe ist kurz und langfristig als weggefallen zu betrachten. Die Gemeinde ist nicht in der Lage ihr Haushaltsdefizit aus eigener Kraft auszugleichen und verzehrt ihr Eigenkapital. Bei dieser anhaltenden Finanzpolitischen-Strategie ist eine  Fusion mit einer anderen Gemeinde oder Stadt wahrscheinlich  in den nächsten Jahren oder Legislaturperiode   unvermeidbar!!! Eine Aufgabe für die nächste Generation???

+++++FLEDERMÄUSE erobern BUNKER!!!!++++

30-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./29/20-20

Nicht im BUNKER-  EICHENTHAL in Lindholz OT Eichenthal  sondern im BUNKER „Waldschlößchen“ bei Crivitz erobern die Fledermäuse bald das Revier zurück!!!

Durch die Lage der ehemaligen Bunkeranlage und Gebäude,  und der fehlenden bauplanerischen Voraussetzung der Stadt Crivitz (Ausweisung der Flächen als „WALD“ im Flächennutzungsplans Stadt Crivitz, kein B-Plan oder Satzung über Baurecht) sowie der Geschichte als Stasibunker soll ein neues Nutzungskonzept umgesetzt werden. Rückbau aller „waldfremden“ oberirdischen Gebäude und Anlagen sowie Optimierung und Ausbau der Bunkeranlage/ Keller als Winterquartier für Fledermäuse. Möglich wird das durch den jetzige Eigentümer “den NABU Regionalverband Parchim“ der die Beseitigung der alten Anlage geplant hat als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme „Bunkerwald Crivitz“ für den WINDPARK in Mirow.

Rückbau der oberirdischen Gebäude: Wohnhaus, Werkstatt / Büro, Fahrzeughalle, Bunkerlagerhalle ,Garagen, Mehrzweckhalle und Pumpenhaus. Sicherung der Kelleranlagen und Bunkeranlagen. Optimierung der Kelleranlagen  und großen Bunkeranlage für Fledermäuse und Einbau von ca. 200 Fledermaushangsteinen in die Kelleranlagen und in den Bunker. Rückbau weiterer Anlagen im Wald und Beseitigung der Zaun- und Toranlage, Beleuchtung und Betonwege. Erarbeitung und Aufbau einer Informationstafel zur Geschichte des Bunkers und der geplanten  Nutzungen. Im Anschluss an die Abriss- und Optimierungsarbeiten soll das Waldstück (Kiefernwald) völlig aus der Nutzung genommen werden. Hauptnutznießer und Hauptnutzer der Zukunft die Artengruppe der Fledermäuse sein. Mit der Bereitstellung und Optimierung der Bunkeranlage kann der Tiergruppe eine Schlafstätte angeboten werden, die geeignet ist über viele Jahrzehnte/Jahrhunderte als Quartier zu dienen. Die oben genannten Abriss- und Entsiegelungsmaßnahmen bilden die essenzielle Grundlage für eine Naturwaldentwicklung im gesamten Areal des ehemaligen Bunkers Crivitz. Anschließend ist im gesamten Areal auf jegliche forstwirtschaftliche Nutzung zu verzichten.

Die Entwicklung von Wirtschaftswald zu Naturwald in gelenkter oder freier Sukzession ist als Maßnahme auch auf den (zukünftig) entsiegelten Flächen innerhalb des Areals vorgesehen, so dass die Naturwaldentwicklung auf der Gesamtfläche von 15.410 m2 einsetzen kann.

EIN BUNKER DER BESONDEREN ART!!!!!!

770 Jahre Crivitz++unverdrossene Planung eines bereichsübergreifendes Stadtfest 2021

28-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./27/18-20

Wir berichten aus den öffentlichen Sitzungen, Vorlagen und Protokollen der Ausschüsse. Der Kulturausschuss plant die 770- Jahrfeier für Crivitz in einzelne Organisationseinheiten in der gesamten Stadt zu verteilen und zu einer übergreifenden Gesamtheit zu verbinden.

„Die Grundidee ist es, das Stadtfest auf die ganze Stadt zu verteilen. D.h. von der Festwiese, zum Gymnasium, über den Seeweg, zum Gasberg, über den Markt, am Bürgerhaus, über den Rosenweg zum Bahnhofsvorplatz mit großer Bühne. Eine weitere Idee ist ein Internetradio, das dann an dem Tag und in den Wochen zuvor Musik, Geschichten über Crivitz und Infos zum Stadtfest veröffentlicht. Die Bürgermeisterin hat über die Firma Marcial Logos zum Stadtfest entwickeln lassen. Diese werden ausgeteilt.“

Wie schon besprochen, findet das Stadtfest zum Jubiläum von Freitag, d. 04.06.2021 bis Sonntag, d. 06.06.2021 statt. Die Idee von einem Umzug wird aufgegriffen. An diesem sollen sich alle Vereine, Institutionen und Firmen der Stadt beteiligen. Die Kosten könnte man mit den Kosten für den letzten Karnevalsumzug vergleichen. Laut Haushaltsplan mit Verkehrsumleitung/Kehrarbeiten usw.  ca. 5.200,00 € und das Stadtfest noch einmal obendrauf mit ca. 15.000,00 Euro ohne Kosten für die Corona-Auflagen.

Der Karnevalsverein CCC` 84.ev  hat für das 1.Quartal 2021 alle Veranstaltungen abgesagt wegen der CORONA – Pandemie. Die Gemeinde Dobin am See teilte am 22.10.2020 ebenfalls öffentlich mit das ihr 780-Jahr-Fest ausfallen wird.

Wollen wir nur hoffen, dass der Kulturausschuss der Crivitzer Stadtvertretung  mit seinen Planungen 2021 ein besseres Glück hat!?

Zustimmung zum gemeindlichen Einvernehmen für den Bau einer Kleinbrauerei im OT-Gädebehn, innerhalb von genau 28Tagen in Crivitz!

24-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./26/17-20

Einfach an einer Sitzung des Bauausschusses teilnehmen an dem auch die Bürgermeisterin zu Gast ist und alles geht ganz schnelll!!!

So geschehen, auf der Ortsteilvertretersitzung [OTV] in Gädebehn am 21.09.2020 und im Bauausschuss [BA] der Stadt am 15.10.2020! Wir berichten aus den öffentlichen Vorlagen und Protokollen der Ausschüsse.

In der Einwohnerfragestunde am 21.09.2020 – “ Architekt Albers stellt das Bauvorhaben seines Sohnes zur Teilnutzungsänderung einer vorhandenen Scheune und den Einbau einer Kleinbrauerei im Anwesen Alte Försterei 1 in Gädebehn vor. Die Baugenehmigung wird im Hinblick auf Fördermittel bis 31.10.2020 benötigt. Der BA der Stadt tagt am 15.10.2020, die OTV kann vorher im Wege des Umlaufsverfahrens beschließen.“(Gäste in der Sitzung war Frau Prieske –Vors. des BA der Stadt – und Frau Brusch-Gamm).

Eine OTV kann nur Empfehlungen aussprechen laut KV-MV. Ein schriftlicher Beschluss setzt die Zustimmung aller Eigentümer zum Umlaufverfahren und zur Beschlussvorlage voraus. Gesagt, getan! Am 15.10. 2020 wurde bereits dem Bauvorhaben zugestimmt. Das Projekt ist baulich unumstritten und sicherlich eine Bereicherung für die Region.

Tja und so wurde in Windeseile die TO des BA geändert und das Vorhaben behandelt. Bestimmt wurde er aus wichtigem Grund – wegen den Fördermitteln – noch nachträglich auf die TO gesetzt, weiß natürlich bloß keiner? Auch die Öffentlichkeit konnte dieses Projekt am 15.10.2020 auf der TO nicht entdecken? 

Wir können uns ganz genau noch erinnern, an die im 8 – Monat schwangere Unternehmerin aus Basthorst (übrigens aus den OT- Gädebehn) welche bis Ende des Monats voraussichtlich über 350.000,00€ Fördermittel verlieren wird, weil man ihr gemeindliches Einvernehmen seit mehr als 3 Monaten hemmt und hinauszögert!!!!! Das gemeindliche Einvernehmen wurde vom Landkreis hierzu angefordert gemäß § 36 BauGB und war bis zum 29.09.2020 erforderlich! Bis heute wird Sie hingehalten!!!

Networking - Grundregeln für das berufliche Netzwerk „Beziehungen sind eben das halbe Leben – allseits bekannt ist, dass in der heutigen Zeit Beziehungen und Kontakte wesentliche Faktoren für den persönlichen Erfolg sind.“

+++ACHTUNG Bürgermeister sollen zukünftig immer mitlesen+++

19-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./25/16-20

Bei Anfragen von Stadt-und Gemeindevertreter [Stdtv.u.Gmvt.] und Ausschussvorsitzenden soll jeder Bürgermeister[BÜ] diese zur Kenntnis bekommen und über die Antwortwege entscheiden,  damit kein Anderer oder eine Fraktion ein Information Vorsprung bekommt!

So heißt es in einer Beschlussvorlage des Amtsausschuss[AA] Crivitz zum 28.10.2020!!! Wir berichten aus den öffentlichen Sitzungen, Vorlagen und Protokollen der Ausschüsse.

Wie kam es dazu?

Kritik kam aus der Stadtvertretung Crivitz und den Hauptausschuss[HA] Amt-Crivitz. Während der Sitzung des HA des AA Crivitz am 30.09.2020 und während der Sitzung der Stadtvertretung Crivitz am 12.10.2020 wurde Kritik geübt, dass Anfragen von Stdtv. nicht in einem angemessenen Zeitraum durch das Amt Crivitz beantwortet werden. Nun, wir erinnern uns, die Opposition war auf der Sitzung in Crivitz am 12.10.2020 nicht dabei und im AA Crivitz sitzen überwiegend die Bürgermeister und gewählte Mitglieder aus den Gemeindevertretungen.

Worum geht es?

Bei derartigen Anfragen besteht häufig Unsicherheit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern [Mi] der Verwaltung, da sie die politischen Hintergründe nicht kennen und auch nicht beeinflussen wollen. Aus diesem Grunde sollte der AA Crivitz zum Umgang mit Anfragen eine verbindliche Regelung schaffen. Unabhängig von der gewünschten Transparenz der Verwaltung (Informationsfreiheitsgesetz [IFG]) muss darauf geachtet werden, dass einzelne Fraktionen sowie einzelne Stdtv.u.Gmvt. keinen Informationsvorsprung vor dem BÜ oder der Stadt- bzw. Gemeindevertretung erhalten [Stdtg.u.Gemvtg.].

Wie soll das nun aussehen?

Anfragen von BÜ in Angelegenheiten ihrer Gemeinde und Ausschussvorsitzenden in Angelegenheiten ihres Fachausschusses werden von den Mitarbeitern. des Amtes innerhalb von 14 Tagen beantwortet. Sofern die Frist nicht eingehalten werden kann, erfolgt eine Zwischennachricht gemäß allg.-Dienst u. Verw.-Anweisung. Antworten an die Ausschussvorsitzenden erhält der BÜ zur Kenntnis. Schriftliche Anfragen aller weiterer Stdtv.u.Gmvt. sowie sachkundigen Einwohnern[skE] werden sofort nach Eingang dem BÜ zur Kenntnis gegeben. Der BÜ entscheidet, ob die Antwort-1.- direkt an den Antragsteller ergeht oder -2.-  über den BÜ zu erfolgen hat.

Sämtliche Antworten an Stdtv.u.Gmvt. sowie skE. erhält der BÜ zur Kenntnis. Er unterrichtet gegebenenfalls alle weiteren Stdtv.u.Gmvt.. Mündliche Anfragen der Stdtv.u.Gmvt. werden vom BÜ auf einer Sitzung der Stdtg.u.Gemvtg. mündlich beantwortet. Das Amt arbeitet dem BÜ rechtzeitig vor der Sitzung zu, soweit ihm die Anfragen schriftlich vorliegen oder soweit bekannt sind.

Fazit: Da kommt eine Menge Informationsflut auf jeden BÜ hinzu! Ist es denn immer richtig, dass der BÜ über alles und jede Vorlage Kenntnis haben muss? Kann das ein ehrenamtlicher BÜ vom Zeitaufwand überhaupt alles bewältigen? Und zum Schluss stellt sich die Frage – Wem nützt das? Dem Amt oder der Stadtvertretung von Crivitz oder den Gemeindevertretungen? Oder werden hier Verantwortlichkeiten einfach weggeschoben? Es wird sicherlich eine spannende Diskussion werden am 28.10.2020!

+++++++ Es ist geschafft ++++++++

18-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./24/15-20

Seit heute Abend steht nach Aussage des Landrates fest, der Vertrag wird noch in diesem Jahr, trotz schwieriger Verhandlungen, mit dem Betreiber des Crivitzer Krankenhauses unterzeichnet. Zum Jahresbeginn am 1.1.2021 soll die Übergabe in dem jetzigen Zustand erfolgen und ein tragfähiges Konzept erarbeitet werden.

Eine enge Zusammenarbeit und Kooperation mit den Kliniken in Hagenow und Ludwigslust ist angedacht um die Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit langfristig zu sichern.

Bau von WINDRÄDER- „dient der öffentlichen SICHERHEIT“ die WELT 11.10.2020

14-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./23/14-20

Zukünftige rechtliche KONFRONTATIONEN um den Bau neuer WINDPARKS könnten fortan mit dem Argument »öffentliche Sicherheit« zum Schweigen gebracht werden. Denn die sollen in den Rang der »nationalen Sicherheit« erhoben werden. BETROFFENE können sich gegen den Bau neuer Windräder künftig wahrscheinlich nicht mehr wehren und gegen sie KLAGEN. Sogenannter Ökostrom soll einen unantastbaren Sonderstatus erhalten.

Laut Entwurf der jüngsten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes soll Paragraf 1 des bestehenden EEGs unter anderem durch folgenden Satz ersetzt werden: »Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Ein unscheinbarer Satz mit weitreichenden Folgen, auf die Energierechtsexperte Gernot Engel in einem Gespräch mit Welt am Sonntag aufmerksam macht. Bei Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Ausbau von Bioenergien, Wind- und Solarkraft könnte der Verweis auf „öffentliche Sicherheit“ ERMESSENENTSCHEIDUNGEN der RICHTER einschränken, fürchten Wirtschaftsvertreter laut WELT AM SONNTAG. Die neue Norm drohe zur Grundlage weitreichender staatlicher EINGRIFFE zu werden.

Die Bundesregierung bestätigte, dass die neuen staatsrechtlichen Weihen für Öko-Energie die Durchsetzung von Bauanträgen erleichtern sollen. „Die Regelung schreibt ein übergeordnetes öffentliches Interesse an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ebenso wie ein öffentliches Sicherheitsinteresse fest“, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium auf Nachfrage. Die Festlegung sei wichtig für Ermessens- und Abwägungsentscheidungen von öffentlichen Behörden und Institutionen“. 11.10.2020 – WELT AM SONNTAG

Fazit für den Standort Wessin: Wenn der Text im Gesetzgebungsverfahren bis zum Schluss Stand hält, dann hat der B- Plan und die Veränderungssperre der Stadt Crivitz in der Crivitzer Mordkuhle, ab dem 17.02.2021 keine Existenzberechtigung mehr. Bestand haben dann nur noch die naturschutzrechtlichen Ausschlusskriterien (ARTENSCHUTZ), die sich der Gesetzgeber sich selber gegeben hat. Und dann kann man nur hoffen, dass die Umweltverbände und Naturschutzvereine, diese naturschutzrechtlichen Ausschlusskriterien für diese Gebiet, durch Gutachten beweisen und verteidigen, um NOCH Einschränkungen zu erreichen!

Werden jetzt auch andere Bürger bei Bauvorhaben ausgebremst?

13-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./22/13-20

Es geht wieder mal um das gemeindliche Einvernehmen zu einem einen Antrag auf Vorbescheid. Ein Ersatzneubau eines alten  Schuppens / Stalls mit einem Gartenhaus und Sauna in der Gemarkung Militzhof. Die Erschließung ist gesichert. Und nun ?

Das Bauamt im Amt Crivitz sagt „JA“ und der Bauausschuss der Stadt sagt „NEIN“. Warum?

Das Bauamt sagt das dieses Vorhaben sich im sog. Außenbereich der Stadt Crivitz befindet und eine Bebauung  also nur dann zulässig ist, wenn also die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Das ist vorliegend der Fall. Dem Einvernehmen nach § 36 BauGB steht seitens der Verwaltung nichts entgegen.

Der Bauausschuss empfiehlt aber das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilen. Wieso?

Die Ablehnung erfolgt aufgrund naturschutzrechtlicher Belange. Laut Flächennutzungsplan (übrigens ist dier schon fast 15 Jahre alt) ist dieser Bereich als Wald und Landwirtschaftsfläche ausgewiesen. Und außerdem befindet er sich in einem Privatwald. In unmittelbarer Nähe des Standortes ist das Biotop PCG05697 „See; Gehölz; Erle; Buche; Phragmites-Röhricht“ vorhanden.

Nun eigentlich, darf doch der baurechtliche Antrag auch zu diesem Vorgang nur nach baurechtlichen Gesichtspunkt beurteilt werden und nicht nach anderen Kriterien, oder? Und nach einem kurzen Blick auf den FNP stellt man fest, das das Gebiet als „Fläche für Wald“ überplant ist und  übrigens auch der Mielitzhof und die Gebäude am Bürgerholz. Und das Biotop und die Gehölze waren bereits auch schon bei der Errichtung des alten Schuppen/ Stalls vorhanden, oder? Und nun spielen diese plötzlich 2020 eine ganz große Rolle und genau auf diesem Grundstück!

Das wird nun alles, so hoffe man, auf der Sitzung der Stadtvertretung am 12.10.2020, geklärt!! Wäre es nicht besser erst einmal den fast 15 Jahre alten Flächennutzungsplan zu überarbeiten und endlich den Ortsteil „Wessin“ mit einzubinden!!! Solche Vorschläge gab es schon und zwar im Jahr 2015 mit einem immer noch gültigen Beschluss!

++++Die Rote Linie überschritten++++

10-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./21/12-20

Teil-2

Erstaunlich offen empfahl der Prüfer:“ eine Neukalkulation der Benutzungsgebühren für die Turnhalle am Geschwister-Scholl-Platz. Die aktuelle Kalkulation stammt aus dem Jahr 2012 und kann damit nicht auf belastbaren doppischen Haushaltszahlen beruhen.“ Also eine Gebührenerhöhung? Ach ja, wir erinnern uns, seit 2014 wurden in fast allen Satzungen der Stadt die Gebühren erhöht, außer in zwei Satzungen nicht und Satzung für die Turnhalle ist eine davon. Warum wird denn darüber nicht geredet, muss man darüber nicht reden?

Bereits im öffentlichen Bericht zum Jahresabschluss 2015 (am 08.04.2019) wurden drauf hingewiesen, dass Beschaffungen im Rahmen ordentlicher Auftragsvergaben erfolgen müssen. Es sind Vergleichsangebote nach den gesetzlichen Vorgaben einzuholen. Auch beim Bauhof soll eine interne Leistungsverrechnung angestrebt werden. Durch die Umlegung der Kosten des Bauhofes auf die ursächlichen Leistungsempfänger könnten die Aufwendungen (Löhne, Abschreibungen, etc.) zumindest teilweise refinanziert werden. Und im Jahresbericht 2016 (am 29.06.2020) wurde klar gesagt, dass das Jahresergebnis 2016 in der Höhe von 458.173,21 EUR um 334.854, 33 EUR zu hoch aus.

So stimmte die Opposition dem Jahresabschluss 2016 ebenfalls am 29.06.2020 nicht zu, weil man sich auch hier einer sachlichen Diskussion nicht stellen wollte!! Bereits im Jahresabschluss 2014 (am 5.10.2018) und 2016 (am 29.06.2020) testierte der Rechnungsprüfer der Stadt Crivitz nur einen „eingeschränkten Prüfvermerk“.

Jeder Interessierte fragt sich doch, was schlummert denn hier alles noch im UNTERGRUND seit Jahren?

Und so soll am 12.10.2020 auf der Stadtvertretersitzung um die Entlastung der Bürgermeisterin zum Jahr 2017 besprochen werden und eine nachträgliche Bestätigung für die Bürgermeisterin erfolgen wegen der Rückzahlung von 87.531,46 € Fördergelder, aufgrund mehrerer eklatante Vergabefehler der Stadt Crivitz.

Das klingt alles sehr spannend für eine Diskussion, die aber wahrscheinlich wieder von der Fraktion der CWG und LINKE umgangen wird, aufgrund ihrer übermächtigen Mehrheit, weil Sie diese heiklen Themen vom Tisch haben will!!

Die „Rote Linie“ ist überschritten, folgt nun ein Untersuchungsausschuss 2020! Entlastung der Bürgermeisterin zu 2017 fraglich!

09-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./20/11-20

Erneute Unzulänglichkeiten in den Vergaben der Stadt Crivitz im Jahresabschluss 2017 durch den Rechnungsprüfer im öffentlichen Prüfvermerk diagnostiziert und vieles mehr!!!!

Nun wurden erneut in öffentlichen Vorlagen des Rechnungsprüfers zum Jahresabschluss 2017 Unzulänglichkeiten in Vergaben der Stadt Crivitz aufgespürt. Auf der Stadtvertretersitzung am 17.08.2020 sollte diese Angelegenheit eigentlich besprochen werden, aber dazu kam es gar nicht. Eine ausführliche Diskussion zu Thema im öffentlichen Teil der Sitzung fand nicht statt, man wollte einfach auf das Thema nicht eingehen.

Tei-1

Die Opposition stimmte  dem Jahresabschluss 2017 nicht zu? Warum?

Fragen seitens der Opposition wurden nicht beantwortet, diskutieren über das Thema wollte die CWG und Linke Fraktion schon gar nicht. So verwies dann immer wieder die Versammlungsleiterin auf die Nicht Öffentlichkeit, obwohl doch die öffentlichen festgestellten Unzulänglichkeiten des Prüfers für genügend Brennmaterial in dieser Angelegenheit gesorgt haben, und nach einer Diskussion verlangten.  Die CWG- und Linke Fraktion wollte nur schnell abstimmen um das peinliche Thema vom Tisch zu haben!

Warum eigentlich, denn der öffentliche Prüfvermerk warf genügend Fragen auf!!  Wieso diese ununterbrochene Abwehrhaltung der CWG und Linken?

Nun, so stellte der Prüfer folgendes fest: „ Der Rechnungsprüfungsausschuss weist ausdrücklich auf die Ausführungen im Prüfvermerk zu den Auftragsvergaben im Haushaltsjahr  2017 hin. Der Ausschuss weist die Stadtvertretung darauf hin, dass Verstöße gegen Vorgaben des Vergaberechts ein unkalkulierbares Haushaltsrisiko darstellen. Dies gilt sowohl für geförderte Maßnahmen als auch für Beschaffungen aus eigenen Haushaltsmitteln.“

Hier stellt man sich die Frage was schlummert denn hier alles im Verborgenen bei den Vergaben?

Oder folgende Aussage: „Öffentliche Aufträge sind im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren zu vergeben. Hierbei sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit zu wahren.“ Auch hier wundert sich jeder aufmerksame Beobachter und fragt sich, war denn die Transparenz nicht gegeben und wurde nicht nach wirtschaftlichen Grundsätzen gehandelt?

Besonders Anmutig ist die Ausführung des Prüfers dass „die Höhe der pauschal gezahlten Reisekosten der Bürgermeisterin auf ihre Angemessenheit hin zu prüfen ist (exemplarisch Aufzeichnungen über einen bestimmten Zeitraum).“ Was wurde denn hier alles hin und her geschoben?

DER STREIT IM AMTSAUSSCHUSS GEHT WEITER

01-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./19/10-20

Nun gibt es doch Streit zwischen den Amtsausschuss Crivitz und der Kommunalaufsicht im LK-LUP aber nur zum Teil! Worum geht es eigentlich den Kommunalpolitikern im Amtsausschuss Crivitz? Fortsetzung des Berichtes vom 27.09.2020 – Amtsausschuss Crivitz

Ursache ist ein unbestimmter Rechtsbegriff die „besondere Dringlichkeit“. Dabei geht es um den §29 Abs.4 KV M-V der die Möglichkeit einer Erweiterung der Tagesordnung in der Sitzung vorsieht, wegen einer besonderen Dringlichkeit. Auch wenn dadurch den Gemeindevertretern die Möglichkeit einer eingehenden Vorbereitung genommen wird und wenn dies der Öffentlichkeit nicht vor der Sitzung bekannt gemacht wird. Als Beweggrund für die Anwendung des o.g. Paragrafen gilt das eine „materielle Voraussetzungen“ vorhanden sein muss, also soll eine derartige Eilbedürftigkeit vorhanden sein (sog. Gefahr im Verzug), dass eine unverzügliche Behandlung durch die Gemeindevertreter notwendig ist, um ein Schaden für die Gemeinde zu verhindern. Tja und dieser unbestimmte Rechtsbegriff ist ebbend gerichtlich voll nachprüfbar. Und den will man jetzt im Amtsausschuss Crivitz durch einen Widerspruch für sich erstreiten!!! Ob das gelingt, da ist man sich selber nicht sicher!

Die restlichen Wahlen will man wohl alle nachholen, aber zu dem eingesetzten Beauftragten möchte man in den Widerspruch gehen!

Fazit: Die Aussicht auf Erfolg in diesem Rechtsstreit, für den Amtssauschuss Crivitz, ist hier gering. Frage, muss dieser Streit sein? Zumal doch der jetzige bestellte Beauftragte des LK – LUP (Herrn Andreas Sturm ) auch gleichzeitig der vorher gewählte ist?

Natürlich fordert der Art. 20 Abs. 3 GG das Gebot einer hinreichenden Bestimmtheit die Gesetze vom Rechtsstaatsprinzip aufzustellen. Dennoch ist der Gesetzgeber deshalb nicht gezwungen, jeweils einen Sachverhalt mit genau erfassbaren Maßstäben zu beschreiben. Im Hinblick auf die Vielschichtigkeit mancher Lebenssachverhalte ist die Benutzung wertausfüllungsbedürftiger Begriffe oftmals unvermeidbar. Die Legislative kann nicht alles REGELN, deshalb gibt es auch ein Ermessen in den Entscheidungen und besagende Einzelfallprüfungen.

Eigentlich haben doch unsere Kommunalpolitiker in der jetzigen Zeit viel dringende Fragen zu klären, wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Diversity verändern unsere Märkte sowie Unternehmen und auch den öffentlichen Raum. Oder geht es hierbei um Grundsatzansichten, dass ebbend die Kommunalaufsicht des LK zu sehr eingreife in die Rechte des Amtsausschusses von Crivitz?

Es gab auch in jüngster Vergangenheit schon ähnliche Rechtstreitigkeiten im Landkreis LUP mit einem Ministerium, wie z.B. bei der Wahl eines Beigeordneten!!!

BALD AUCH IN CRIVITZ EIN UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS ?

29-Sept.-20/P-headli.-cont.-red./18/9-20

Wir berichten aus der öffentlichen Vorlage BV Cri SV 180/20 vom 28.09.2020 –

Bestätigung der Eilentscheidung der Bürgermeisterin über eine außerplanmäßige Ausgabe im Rahmen des Neubaus eines Speiseraums für die Grundschule „Fritz Reuter“ der Stadt Crivitz – für die Stadtvertretung der Stadt Crivitz (Entscheidung) am 12.10.2020. 87.531,46 € Fördergelder müssen aus der Stadtkasse wegen mehrerer eklatante Vergabefehler zurückgezahlt werden.

Worum geht es?

Um eine vertiefte Prüfung des Fördervorgangs durch Landesförderinstitut MV zum „Neubau eines Speiseraums für die Grundschule „Fritz Reuter“ gemäß des Zuwendungsbescheides vom 07.09.2018. Dieser wurde zuletzt geändert am 04.06.2019, über einen Zuschuss in Höhe von 664.948,49 Euro für das o. a. Projektvorhaben.

Was ist das Ergebnis?

Dieser Förderbescheid vom 04.06.2019 wurde am 10.08.2020 aufgehoben und wurde nun neu festgesetzt in der Höhe des Zuschusses auf 577.417,03 Euro . Dem Teilbeitrag, gemäß § 49 Abs . 3 des Verwaltungsverfahrens- , Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) in Verbindung mit Artikel 35, Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 vom 11.03.2014 wird nun in Höhe von 87.531,46 Euro widerrufen und muss bis zum spätestens jedoch bis zum 26.08.2020 zurück gezahlt werden.

Amt Crivitz ! Wahl ungültig, Einsatz eines Beauftragten und nun gibt es neuen Streit!

27-Sept.-20/P-headli.-cont.-red./17/8-20

Der Fachdienst Recht und Kommunalaufsicht des Landkreises LUP erklärte am 23.09.2020 die Wahl des 2. Stellvertreters ( Andreas Sturm-BÜ – Friedrichsruhe ), die Wahl des 2. Stellvertreters der Amtsausschussvorsitzenden ( Heinrich-Herrmann Behr –BÜ Tramm) Wahl eines Mitgliedes in den Rechnungsprüfungsausschuss (Wolfried Pätzold BÜ-Langen Brütz) auf der Amtsausschusssitzung vom 28.08.2020 für rechtswidrig und setzte kurzer Hand vorrübergehend einen Beauftragten ein.

War es Unwissenheit, übereilter Gehorsam, Verfahrensfehler oder politisches Kalkül das dahin führte? Obwohl alle Amtsleiter des Amtes Crivitz anwesend waren erkannte keiner die Mängel, man war sich wohl in der Sache viel zu sicher!!

Sind in Crivitz nur Wohnneubauten gewünscht?

20-Sept.-20/P-headli.-cont.-red./16/7-20

Worum geht es?

Eine junge Unternehmerin  möchte im Außenbereich der Stadt Crivitz (Ortsteil Bast Horst) über 1,5 Mio Euro investieren in der Landwirtschaftlichen BIO Betrieb. Dazu will Sie die alten vorhandenen Gebäude umbauen zu einem Mutterkuhstall und ein Mehrzweckgebäude neu bauen mit Sozialbereich und einen Hofladen einrichten. Seit dem 31.07.2020 wird Sie von mehreren Seiten gehemmt. Einmal vom zu ständigen Bauamt, welches sich von nicht auf das baurechtliche Verfahren konzentriert, sondern irgendwelche Untersuchungen zusätzlich einfordert, und den Bestandschutz grundsätzlich in Frage stellt. Zu anderen tauchen jetzt plötzlich von der Nachbarschaft Bedenken wegen auftretenden Lärmes, Geruch, Feinstaub und Bioaerolose auf.

 

Wie sehen die Einwendungen genau aus?

Vom Bauamt!

1.- Von dem vorhandenen Stallgebäude sind nur noch einige Außenwände vorhanden, sodass der Bestandschutz des Gebäudes erloschen ist und das Vorhaben einem Neubau gleichgestellt werden müsste.

2.-Durch den geringen Abstand zur Wohnbebauung von 65m ist von einer Belastung des Schutzgutes Mensch (insbesondere der direkten Nachbarschaft) durch auftretenden Lärm, Geruch, Feinstaub und Bioaerolose / Keime auszugehen. Daher wird die Ermittlung der Immissionsbelastungen gefordert.

  1. Ebenso ist der knapp oberhalb des nach Waldgesetz festgeschriebene Abstand zu dem empfindlichen Ökosystem Wald und die direkte Lage des Baugrundstücks im Schutzgebiet Naturpark Sternberger Seenland hinsichtlich der Belastung der Tiere und Pflanzen hinsichtlich Ammoniakes und Stickstoffeinträge zu beleuchten.
  2. Das gemeindliche Einvernehmen will die Stadt Crivitz und die Orteilvertretung in Gädebehn versagen.

Zur Sache:

Das Verfahren im Bauamt zu diesem Vorgang darf eigentlich nur nach baurechtlichem Gesichtspunkt erfolgen und nicht nach anderen Kriterien, denn der Bestandsschutz ist hier vorhanden für diese Anlagen.

Zu 1.) Was heißt eigentlich Bestandschutz!

Der Bestandsschutz für Gebäude hat keinen eigenen Gesetzestext, sondern ergibt sich aus Artikel 14 Grundgesetz (GG). Dreh- und Angelpunkt des Bestandsschutzes ist die früher erteilte Baugenehmigung. Dieser Schutz besteht für alle Gebäude und deren Nutzung, die ursprünglich legal oder mit Erteilung einer rechtmäßigen Baugenehmigung errichtet worden sind.

Zusammengefasst muss ein Gebäude drei Voraussetzungen erfüllen, um unter den Bestandsschutz zu fallen:

  • legal: Es lag eine Baugenehmigung vor; es handelt sich also nicht um Schwarzbauten.
  • funktional: Das Gebäude kann entsprechend seiner geplanten Funktion genutzt weiter genutzt werden.
  • aktiv genutzt: Leerstand wird nicht geschützt.

Da die Nutzungsänderungen des Vorhabens (Mutterkuhstall) sowie vorher waren, wird   die Qualität und die Quantität der baulichen Anlage nicht verändert und ist der Bestandschutz vorherrschend.

Zu 2.) Was ist mit Abstand, Geruch, Immission?

Es muss vielmehr zumindest die aus der Privilegierung der Landwirtschaft sich ergebenden, für den Außenbereich typischen Immissionen eines landwirtschaftlichen Betriebs in gleicher Weise hinnehmen, wie dies auch für die Bewohner eines Dorfgebiets gilt. Denn im grundsätzlich landwirtschaftlich genutzten Außenbereich muss mit Gerüchen, die durch Tierhaltung oder Düngung üblicherweise entstehen, gerechnet werden (BayVGH, Beschl. v. 22.11.1994 – 20 CS 94.2535 – BayVBl 1995, 344 m.w.N.). Der erforderliche Mindestabstand zur Wohnbebauung wird eingehalten. Im Übrigen liegt hier bereits für ein Nebengebäude eine aktuelle Genehmigung vor !!!!!!

Die immissionsschutzrechtliche Prüfung ist überhaupt nicht Gegenstand bei diesen Verfahren denn diese erfolgt extra und ein BIMSCH – Verfahren findet hier überhaupt keine Anwendung.

Zu3.) Was ist mit dem Waldgesetz und Schutzgebiet?

Das Waldgesetz findet auch hierfür keinen Bestandteil einer Anwendung.  Der Naturpark Sternberger Seenland liegt im Raum der Seengebiete Warin-Neukloster, der Sternberger Seenlandschaft und des mittleren Warnow Tals in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern. Er liegt östlich des Schweriner Sees in der Region von Sternberg, Brüel, Güstrow, Bützow, Warin und Neukloster.

Eine direkte Einflussgröße auf die Stadt Crivitz (Ortsteil Bast Horst) erschließt sich nicht und ist nicht ersichtlich.

Das Fazit!

Es hat den Anschein, dass hier irgendwelche Argumente gesucht werden um diese Investition/ Vorhaben zu abwehren. Hierbei wird nicht mit sachlichen Maßstäben geurteilt, sondern nach persönlichem Anhaltspunkt. Man kann den Eindruck gewinnen das die Erbitterung sich nicht gegen die Sachlage richtet, sondern gegen die Person. Es muss an dieser Stelle auch einmal erwähnt werden, dass die Unternehmerin auch eine Steuerzahlerin ist in der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer für die Stadt Crivitz.

In Corona zu investieren und einen Landwirtschaftlichen BIO Betrieb zu errichten mit Mehrzweckgebäude für Übernachtungen und einen Hofladen würde das nicht eine tolle Bereicherung für die Bürger im Ortsteil, für das Landschaftsbild, und für Stadt Crivitz sein?

+++REGIONALES RADWEGEKONZEPT+++

15-Sept.-20/P-headli.-cont.-red./15/6-20

Der Regionale Planungsverband Westmecklenburg arbeitet derzeit an der Weiterentwicklung des Regionalen Radwegekonzeptes.  In diesem Rahmen ist neben einer Bestandserfassung der Radwege auch ein Beteiligungsprozess für die Bevölkerung vorgesehen. Dieser wird jetzt mit dem Wegedetektiv umgesetzt. Über www.wegedetektiv.de/westmecklenburg können die Bürgerinnen und Bürger Westmecklenburgs konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Radwegenetzes machen. Dem Wegedetektiv ist eine Karte hinterlegt, die verschiedene Markierungen ermöglicht:

  • – Kennzeichnen eines Punktes oder einer Strecke in der Karte
  • – Hochladen eines Fotos der örtlichen Gegebenheiten
  • – Hinterlassen einer Beschreibung oder eines Verbesserungsvorschlags im Kommentarfeld.

Der Wegedetektiv lässt sich über Computer und mobile Endgeräte nutzen und wird voraussichtlich bis Ende Oktober 2020 online sein. Die Bürgerbeteiligung über den Wegedetektiv läuft parallel zu den Erhebungen vor Ort und macht sich die Ortskenntnis der Bewohnerinnen und Bewohner zunutze. Die Hinweise sollen Aufschluss geben über:

  • – den tatsächlichen Wegebedarf und Lücken im Radwegenetz
  • – Sicherheitsmängel und Gefahrenstellen
  • – fehlende oder unzureichende Radverkehrsinfrastruktur im ländlichen und städtischen Raum.

Mit der Erfassung stehen 5 landesweit touristisch bedeutsame Radfernwege, viele überregionale und regionale Radrouten sowie zahlreiche Verbindungen für den Alltagsradverkehr auf dem Prüfstand. Entsprechend zielt die Abfrage gleichermaßen auf Verbindungen für den Alltagsradverkehr wie die radtouristische Infrastruktur ab. Die Hinweise fließen – zusammen mit den Ergebnissen der Erhebungen vor Ort – in die Erstellung des Radwegekonzeptes ein.

Mit der Weiterentwicklung des Regionalen Radwegekonzeptes sollen Maßnahmen entwickelt werden, mit denen die Rahmenbedingungen für ein attraktives Lebens- und Wohnumfeld geschaffen und der Radverkehr nachhaltig gefördert werden kann. Das beinhaltet die Festlegung eines durchgängigen, sicheren und komfortablen Zielnetzes für den Alltags- und Freizeitradverkehr. Es ist vorgesehen, das Netz in einem späteren Schritt durch ein entsprechendes Beschilderungskonzept zu ergänzen. Verantwortlich für das Projekt ist der Regionale Planungsverband Westmecklenburg, zu dem die Landkreise Nordwestmecklenburg, Ludwiglust-Parchim, die Landeshauptstadt Schwerin sowie die Städte Wismar, Grevesmühlen, Hagenow, Ludwigslust und Parchim gehören.

Und Sie, die Bürgerinnen und Bürger Westmecklenburgs, können dabei helfen! Sie wissen, wo Radverbindungen zwischen den Gemeinden fehlen. Sie wissen, wo Radwege im Nichts enden, Sie kennen die gefährlichen Strecken und die unübersichtlichen Kreuzungen. Machen Sie mit!

Für großes Aufsehen erregte ein Vorfall auf der Kreistagssitzung?!

10-Sept.-20/P-headli.-cont.-red./14/5-20

Volles Haus auf der gestrigen Kreistagssitzung im „Golchener Hof“ . Eine umfangreiche Tagesordnung war von den Mitgliedern abzuarbeiten. In der Bürgerfragestunde ging es auch um unser Krankenhaus und den aktuellen Stand der Verhandlungen.

Zu einem Eklat kam es, als sich Landrat Stefan Sternberg, mit Blick auf die Empore an Frau Brusch-Gamm von der CWG und Frau Annett Mehlitz-Albat , beide Sprecherinnen für die Bürgerinitiative “ Orga- und Arbeitsgruppe Krankenhaus Crivitz“ zum Erhalt des Krankenhauses wandte  und  sich das heimliche Aufzeichnen von Gesprächen bei den Foren und die damit verbundenen Erpressungsversuche und das unautorisierte Veröffentlichen zu unterlassen.

Was war davor passiert – während einer gemeinsamen Beratung am 24.6.2020 wurden heimlichen Gespräche mit- geschnitten der Inhalt dann später der Presse zugespielt. Welches sicherlich noch weiter reichende Folgen haben wird!

Volles Haus bei der gestrigen Stadtvertretersitzung in Wessin

18-August.-20/P-headli.-cont.-red./13/4-20

Während des öffentlichen Teils gab es anregende und lebhafte Diskussionen.

Eine Vielzahl von Sorgen und Problemen wurden benannt (Windkraft; Bürgernähe; Vorhaben Parkplatz „Alter Sparmarkt“ in der Stadt und Fragen zum heiklen Jahresabschluss 2017), dazu wurden umfassende Hinweise gegeben und es wurde auch nicht mit Kritik an der Arbeit der Crivitzer Bürgermeisterin von der CWG gespart.

Einweihung der Friedensglocke in Crivitz

08-August.-20/P-headli.-cont.-red./12/3-20

Heute um 9.45 luden die Glocken der Crivitzer Stadtkirche zur feierlichen Einweihung der Friedensglocke auf dem Burgplatz ein.

Viele Bürger unserer Stadt kamen um inne zu halten und an den fürchterlichen Atombombenabwurf vor 75 Jahren und an die Erhaltung des Weltfriedens zu errinnen .

Die Crivitzer Friedensglocke beruht auf einer internationalen Initiative “ Mayors for Peace“ und hatte viele Helfer und Sponsoren.

Unterstützung für unseren Crivitzer Naturschutzverein „NETZE“

14-Jul.-20/P-headli.-cont.-red./11/2-20

Zustimmung für den Naturschutzverein „NETZE“ bei ihrer umfangreichen ehrenamtlichen Arbeit.

Am heutigen Tag übergab Normund Behning (r. im Bild),  dem Vorstandsmitglied des Vereins,  Dieter Schönrock, eine digitale Wildkamera für die Erfassung, Beobachtung und den Schutz der in den Waldgebieten „Mordkuhle“ und „Eichholz“ lebenden Tiere.

„Im Namen des Vereins NETZE bedanke ich mich herzlich. Wir können jede Unterstützung gebrauchen und wir werden die Kamera für unsere Erhebungen/Kartierungen , natürlich unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben, einsetzen.“ 

Der Verein NETZE [Naturschutz, Erholung, Technologie, Zukunft, Entwicklung] ist ein gemeinnützig anerkannter Verein, der sich zusammensetzt aus Anwohnern der Region, Jäger, Ärzte und ehrenamtlichen Ornithologen, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind. (Den Vorstand vertreten Dieter Schönrock). Wir treten in einen offenen, sachbezogenen und zielorientierten Dialog mit allen Bürgern, Vereinen, Unternehmen, kommunalen Mandatsträgern sowie Verbänden ein. Wir sind Tätig in der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes. (§52 Abs.2 Satz 1 Nr.(n 8 AO), der Förderung des Schutzes der Tierwelt..(§52 Abs.2 Satz 1 Nr.(n 14 AO).  

Vorstand Verein Netze …..Dieter Schönrock

Verein Netze
DE20 1405 1362 1600 0698 31
Vwz: Spende
Spendenbescheinigungen werden umgehend ausgestellt

Stundung der Gewerbesteuervorauszahlungen für 2019

23-Mai.-20/P-headli.-cont.-red./10/1-20

Der auf der Stadtvertretersitzung vom 17.04.2020 ergangene gemeinsame Beschluss aller Stadtvertreter , die zinsfreie Stundung der Gewerbesteuervorauszahlungen und/oder Gewerbesteuern bis auf den 31.12.20 auszudehnen, fand zwar großen Zuspruch bei den Gewerbetreibenden der Region, ist bisher aber nur mäßig genutzt worden.

Hier soll noch einmal erinnert werden, diese Möglichkeit zu nutzen die Steuern 2019 und die zu erwartenden für 2020 zu kumulieren und die Verluste zu verrechnen. Bundes- und Landesregierung, möchte auch die Stadt Crivitz Entlastungen schaffen, um wirtschaftliche Auswirkungen für Gewerbetreibende im Stadtgebiet abzudämpfen.

Medi „Clin“ oder Medi „Clan!

07-Dez.-19/P-headli.-cont.-red./9/9-19

Wer oder was stecken hinter der Entscheidung den Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe im Crivitzer Krankenhaus zu schließen und in das Krankenhaus nach Parchim zu verlegen. Sind es politische Entscheidungen oder wirtschaftliche Zwänge, die diese Tatsache so plötzlich geschaffen und kurzfristig zum 31.12.2019 realisieren wollen.


Auf großes Unverständnis, sowie massiven Protest ist diese geplante Maßnahme bei den Crivitzer Bürgern, den Mitarbeitern im Krankenhaus und den politischen Gremien der Stadt gestoßen.

Dritte kommunale Sportkonferenz in Schwerin

28-Nov.-19/P-headli.-cont.-red./8/8-19

Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e.V. hatte zur dritten kommunalen Sportkonferenz des Städte- und Gemeindetages am 26.11.2019 nach Schwerin eingeladen.

Aus unseren Reihen waren dort vertreten Anna Schade als Vorsitzende des Kulturausschuss und Jens Reinke als Mitglied des Kulturausschuss der Stadt Crivitz, sowie Mario Franz als Angestellter der Stadt und Verantwortlicher für den Sportplatz am Geschwister-Scholl Platz. Auf der Tagesordnung standen Themen wie „ Der Wandels des Sports als Chance und Herausforderung für eine integrierte Sport- und Stadtentwicklung“ und anschließender Diskussion mit Prof. Dr. Michael Barsun vom Institut für kommunale Sportentwicklungsplanung.

Ein großen Teil des Vormittags nahm die Diskussion zur Umsetzung integrierten Sportentwicklungsplanung in MV ein. Als Gastrefenten waren unter anderem dort der Senator der Hansestadt Rostock Steffen Bockhahn, aus Neubrandenburg der Sportkoordinator Martin Ramp und aus der Hansestadt Greifswald Frau Carola Felkl, Leiterin der Abteilung Schulverwaltung. Am Nachmittag ging es um den großen Bereich der Sportstättenförderung und einen Ausblick auf die weitere Entwicklung der Sportstätten in Kommunaler Hand.

Windkraftdemo vor Landtag in Schwerin

12-Sept.-19/P-headli.-cont.-red./7/7-19

Am Mittwoch um 18.00 Uhr trafen sich in Schwerin vor dem Landtag eine größere Gruppe von Bürgern aus der Region, um gegen die Politik der Landesregierung zu protestieren.

Voller Enthusiasmus und mit viel Getöse schilderten die Bürgermeister und Abgesandten der betroffenen Gemeinden ihre Probleme mit der Bebauung von Windkraftanlagen in der Nähe der Wohnbebauung.

Sie brachten im Verlauf der Kundgebung ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass es hoffentlich noch ein Umlenken in der Landespolitik zu diesem Thema geben wird und die Entscheidungen nicht ohne die Kommune getroffen werden können.

Die Chancen stehen allerdings nicht besonders gut, auch wenn Herr Pegel zu einem Gespräch bereit steht. Schon in dieser Woche findet in Berlin wieder ein Windkraftgipfel mit den Investoren und der Bundesregierung statt, damit der Ausbau beschleunigt wird. Über 10 Tsd. Arbeitsplätze hängen an diesem Ausbaukonzept.

Hier nur noch eine kleine Statistik zu den Windkraftanlagen. In MV mit 23.174 Qkm stehen 1.599 Anlagen d.h. jeweils eine auf 15 Qkm. In Landkreis LUP mit 4.752 Qkm stehen 277 Anlagen d.h. eine auf 17 Qkm.

Spendenübergabe an die Vertreter der SG Einheit Crivitz für Jugendarbeit

10-Sept.-19/P-headli.-cont.-red./6/6-19

Gerade passiert –Heute Abend übergaben Gudrun Dröge und Normund Behning, dem Vorstand und dem Trainer der SG Einheit Crivitz den gesammelten Spenden Betrag von 59,00 € für die Jugendarbeit in der SG.

Dieser Betrag kam am 8.9. beim Torwandschießen für den guten Zweck während des Bauernmarktes am Crivitzer See in den 4 Stunden zusammen. Unser gemeinsamer Dank gilt allen Spendern und den Akteuren.

Gestern Abend auf dem See!

08-Aug.-19/P-headli.-cont.-red./4/4-19

Ein romantischer Sonnenuntergang am Crivitzer See – über 250 Personen schauen erwartungsvoll an das gegenüber liegende Ufer. Dann kommen sie, die fünf kleinen Boote mit den Musikern. Zirka eine Stunde erschallte Blasmusik über den See.

Das umfangreiche Repertoire lies die vielen Zuhörer aufhorchen, mitsingen und lautstark applaudieren. Es waren unter anderem Musikstücke wie “ Hoch auf dem gelben Wagen“, das „Mecklenburg Lied“ und auch das bekannte Lied “ von Herrn Pastor sin Kau“ zu hören. Alle waren sich einig – ein wunderschöner Tagesausklang.

Dankeschön Veranstaltung von Karina Reinke für die Organisatoren der Crivitzer Stadtfestes 2019

01-Jul.-19/P-headli.-cont.-red./1/1-19

Am 25.06.2019 hatte Frau Karina Reinke  alle Helfer und Mitorganisatoren für die geleistete Arbeit und Unterstützung zum Stadtfest im Bürgerhaus recht herzlich bedankt.

Bei bestem Grillwetter begann die Veranstaltung um 19.00 Uhr. Alle kamen und ließen es sich schmecken. Die super gewürzten Nackenkotletts und Bratwürste waren aus der Crivitzer  Fleischerei Michelsen. Der Grillmaster des Abends war diesmal Gastronom Normund Behning. Er hat zum Gelingen des Abends mit beigetragen.

Bei bestem Grillwetter begann die Veranstaltung um 19.00 Uhr. Alle kamen und ließen es sich schmecken. Die super gewürzten Nackenkotletts und Bratwürste waren aus der Crivitzer  Fleischerei Michelsen. Der Grillmaster des Abends war diesmal Gastronom Normund Behning. Er hat zum Gelingen des Abends mit beigetragen.

Zusammen mit den selbst gefertigten Kartoffel- und den frischen Gemüsesalaten wurde fast alles restlos verputzt. Die bereitgestellten Getränke rundeten das Gesamtbild ab und sorgten für gute Stimmung. Im laufe des Abends wurden auch wieder Pläne für das nächste Stadtfest geschmiedet, Hinweise und Tipps besprochen und viele neue Ideen und Gedanken kamen in Vorbereitung  dazu.

Wir freuen uns auf das nächste große Fest in unserer Stadt und hoffen wieder auf rege Teilnahme und schöne Stunden!