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23.Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./206/81-22/CLA-43/43-2022

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Community/CLA Crivitzer – Lokalanzeiger

Ansprechpartner: Normund Behning

Bei einer Inflationsrate von +10,4 % wird das Leben immer teurer, das Sterben in Crivitz ab 2023 nun auch!

21.Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./205/80-22/CLA-42/42-2022

Drastische Preissteigerungen der Friedhofsgebühren bei den verschiedenen Bestattungsarten und den Verlängerungen nach den Nutzungsrechten sollen am 12.12. 2022 in der Stadtvertretung beschlossen werden.

Damit trägt die Stadt Crivitz in der jetzigen Situation auch zu der Erhöhung des Leidensdruckes (Energiepreise, Inflation, Zinsen, Renten) bei den Bürgern bei durch mehr Abgaben und Gebühren. Die mehrheitliche Koalition aus CWG und die LINKE (72%) ist sich schon einig und hat auch schon die dazugehörigen Erklärungen und Rechtfertigungen. Die Nachfrage nach Urnengräbern steigt, das verteuert die großen Erdgräber und Baumbestattungen.

aus @ALLRIS®net

Aufgrund des jetzigen Gedankens zur Einführung von neuen Bestattungsmöglichkeiten (Baumgrabstellen im Wäldchen und als Lückenschließung von freigewordenen Arealen) als Angebot müssen die Kosten und Gebühren neu kalkuliert werden. Auch seien die extrem gestiegenen Kosten für Personal und Grünpflege bzw. der bisherigen Fallzahlen dafür verantwortlich.

Das Bestattungswesen ist eine Pflichtaufgabe der Stadt aber die angekündigten Preissteigerungen sind schon kräftig in der jetzigen Zeit. So steigen die Preise z.B. bei dem Wahlsarggrab    ca. 183 % WAHLmehrfachsarggrab Doppel ca. 108 %, Rasenurnengrab ca. 140 % und bei einem ano-nymen Wiesenurnengrab ca. 34 % usw. Bei einer Verlängerung nach 25 Jahren steigen die Preise pro Jahr ebenfalls kräftig. So. z.B. Wahlsarggrabstelle ca.183 %, Wahlmehrfachsarggrabstelle Doppel ca.183 %; Reihenurnengrab ca.140 %, Rasenurnengrab einstellig inkl. Pflege ca.34,2 % usw…….usw.…

aus @ALLRIS®net – bearbeitet in der Überschrift

Eine Ursache für die Erhöhungen ist aber auch unter anderem eine jahrelange mangelhafte Planung des Friedhofsträges. Fast 8 Jahre benötigte man für den Aufbau eines Friedhofskatasters und einen aktuellen Revierplan der einzelnen Bereiche ist bis heute nicht veröffentlicht. Umstruk-turierungen von Personal und Änderungen in den Zuständigkeiten im Amt Crivitz trugen in den letzten Jahren dazu bei. Seit 2010 bis 2014 engagierte sich der damalige Bürgermeisterkandidat und Abgeordnete Herr Wolfgang Lubos im Bereich der Friedhofsgestaltung. Er entwickelte vorausschauend ein gutes Konzept für einen naturverträglichen Aus und Umbau mit unterschiedlichen Angeboten. Das wäre auch mit Investitionen der Stadt Crivitz verbunden gewesen.

Jedoch die 2014 neu gewählte Stadtspitze allerdings setzte erst einmal andere Prioritäten im Bereich der Investitionen und damit ver-schwand das Konzept in der Schublade. Seit dem Corona – Ausbruch fängt man nun langsam an mit Veränderungen in der Friedhofsgestaltung bzw. mit den hierfür nötigen Investitionen. Daher ist die Ankündigung des Umweltausschusses als Initiator der Veränderungen 2022, im beginnenden kommunalen Vorwahlkampf 2023/24, eher mit Nachsicht zu betrachten, denn vieles was jetzt angepackt und verwirklicht wird, ist aus dem Grundgedanken von Herr Lubos 2014 entsprungen.

Der Umweltausschuss unter der Leitung von Herrn Hans-Jürgen Heine (Fraktion-die LINKE/Heine) hatte die Diskussion für diese Erhöhung bereits hierzu frühzeitig massiv im September vorangetrieben. In einer kurzen Absprache des mit dem Hauptausschuss sollte damals das Thema bereits im Oktober still und unauffällig abgehandelt werden. Aufgrund der Einführung von neuen Bestattungsmöglichkeiten sollten gleich die Kosten und Gebühren auch neu kalkuliert werden, da die Ökonomie beachtet werden muss. Daraufhin erschien unser Artikel am 18.09.2022, plötzlich und unerwartet vertagte man das Thema und wollte es nun in allen Ausschüssen beraten. Schau an! Sollten wir da wohl etwas bewegt haben?

Die Erhöhung der Friedhofsgebühren ab 2023 in Crivitz ist so gut wie sicher. Auch die überwiegende Anzahl der Ausschüsse sind sich so gut wie einig. Es wird eine Gebührenerhöhung geben. So soll die Stadtvertretung bereits am 12.12.2022 die Erhöhung der Gebühren und Änderung der Friedhofssatzung absegnen. In den Beratungen wurden plötzlich Fehler entdeckt in der Gebührentabelle und man ließ sich die einzelnen Bestattungsarten erklären.

Die Fraktion LINKE/Heine feiert sich damit, dass sie noch einmal nachgerechnet hat in der Kalkulation und für das neu angebotene  Wahlbaumurnengrab im Wäldchen bzw. am Einzelbaum für 2 bzw. 1 Urnen. So sollen die Kosten nicht 3.000 €, sondern nur noch 1.500,0 € betragen, bzw. für 1 Urne nicht 2.500 € jetzt neu 850 €. Die Wahlmehrfachsarggrabstelle Doppel soll nicht 3.400,00 € kosten, sondern nur noch 2.500,00 €! Das war es aber auch an Minderungen von den 27 Positionen, bei allen anderen bleibt es bei einer kräftigen Erhöhung! Wo da aber ein Wäldchen sein soll, bleibt unklar? 

Die Crivitzer Wählergemeinschaft (CWG) argumentiert hingegen, dass man nach dem §6 des Kommunalabgabengesetzes alle 3 Jahre zu dieser neuen Kalkulation ganz einfach vom Gesetzgeber her gezwungen ist, demzufolge muss man das jetzt so umzusetzen. Aufgrund der gestiegenen Kosten beim Friedhof sind die Gebühren zu erhöhen. Fertig, aus und Schluss! Und Punkt! So einfach ist das!

Bei der CDU- Fraktion (CDU Crivitz und Umland) ist noch keine Haltung zum Thema erkennbar. Sie entdeckte Rechtschreibfehler in der Gebührentabelle und ließ sich im Amt Crivitz erst einmal alles erklären, verbunden mit einer Hinterfragung der Kosten. Eine aktuelle Kostenkalkulation erfuhren sie aber ebenfalls nicht. Die genaue Meinung zu diesem Thema wolle man sich aber erst kurz vor der Sitzung Anfang Dezember erarbeiten in einer Fraktionssitzung. Tja, das scheint ja eine wirkliche Herausforderung für einige zu sein, oder? Grundsätzlich war aber von einer generellen ablehnenden Haltung der CDU – Fraktion nichts zu hören, diese ist aber auch nebensächlich, da die Mehrheitskoalitionen aus CWG/ LINKE sich bereits jetzt schon für eine Gebührenanpassung entschieden haben.

Eine genaue Beschreibung der Bestattungsarten und einen Plan der Reviere bzw. Standorte gibt es öffentlich nicht! Sondern nur für die Abgeordneten! Schau an! Das ist eben die Transparenz in Crivitz!

Auch wenn man angeblich kostendeckende Gebühren erheben will, so sollte man doch zu mindestens die aktuellen Kosten hierfür kennen und hinterfragen? Oder?

Die heute (21.11.2022) veröffentlichten Erläuterungen sollen – die Beschreibung sein für die genaue Bezeichnung in der Gebührentabellen. Eine genaue Standortbeschreibung – oder Zeichnung fehlt. So wird nur darauf hingewiesen in den Texten „Es gibt eine kleine Reihe an denen Kindergräber vorhanden sind“ ! – Wo genau, ist nicht beschrieben! Auch bei den anderen Bezeichnungen – fehlen Standorte und Ausmaße! Soll das nun die Grundlage sein für ein neues Konzept?  Nun ja!

Ein aktueller Revierplan ist nicht vorhanden zu den neuen Bestattungsvarianten – Ein Wäldchen oder die Kennzeichnung von einen Waldbaumurnengrab bzw. Einzelbaum fehlt ebenfalls.

Ein alter Plan aus dem Jahre 2019 welcher angeblich die Reviere kennzeichnen soll!

Muss diese Gebührenerhöhung wirklich sein? NEIN! Aber man tut es! Warum? Wie sagte der  Herr Hans-Jürgen Heine zu diesem Thema auf der jüngsten Sitzung im Umweltausschuss „der Friedhof ist immer ein MINUSGESCHÄFT“. Ja und darin liegt das Problem, nämlich in der Herangehensweise zu diesem Thema. Wenn man den Friedhof jedoch als *GESCHÄFT* betrachtet, kommt man unwiderruflich im Ergebnis zu einer Gebührenerhöhung für die Bürger aufgrund der gestiegenen Kosten. Wenn man aber im Vorrang des Interesses das *Gemeinwohl* positioniert mit einer etisch moralischen Grundhaltung (wobei Ethik das Nachdenken bzw. Reflektieren darüber, was moralisch richtiger ist bzw. sein soll) kommt man zu einem völlig anderen Resultat und eben nicht zur Erhöhung der Gebühren.

Die Stadt Crivitz muss nicht die Gebühren erhöhen, sondern sie kann, wenn sie es will, das Defizit in der Kalkulation als Stadt auch selbst tragen!  Bei dem Arboretum, Stadtpark bzw. der Fischskulptur und beim Marktplatz bzw. Bibliothek geht das doch auch, oder?

Die Gebührensatzung (nach außerhalb) der Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Crivitz ist schon 13 Jahre alt. Ist sie angepasst und erhöht worden? NEIN? Warum wohl nicht! Weil es zu unpopulär ist für die noch amtierenden politischen Gemeinschaften und Parteien? Auf jeden Fall! Es ist ein klarer Gesetzesverstoß, denn das Kommunalabgabengesetz schreibt hierzu klar vor, dass alle 3 Jahre die Gebühren anzupassen sind! Sonst kann das sehr teuer werden, das weiß auch der Amtswehrführer des Amtes Crivitz Herr Markus Eichwitz!

Die Sportstättensatzung der Stadt Crivitz ist 10 Jahre alt und soll nach dem Rechnungsprüfungsamt Crivitz seit 6 Jahren angepasst werden, weil die Kosten zu hoch sind. Ist sie angepasst und erhöht worden? NEIN? Warum wohl nicht! Weil es zu unpopulär ist für die noch amtierenden politischen Gemeinschaften und Parteien? Sicherlich!

Resümee

Warum wird also dann, von den amtierenden politischen Parteien und Wählergemeinschaften in Crivitz, gerade der Friedhof nur als *GESCHÄFT* betrachtet und die Gebühren stetig und ständig erhöht? Die stetige Steigerung der Personalkosten und Grünpflegekosten kann man beeinflussen und man muss sie nicht sofort umlegen auf den Bürger! Man kann den Eindruck gewinnen, dass die Stadt Crivitz krampfhaft nach finanziellen Einnahmequellen sucht, um ihren Haushalt aufzufrischen für die insgesamt gestiegenen Personal und Investitionskosten der letzten Jahre.

Es muss das Anliegen aller Parteien und Wählergemeinschaften in Crivitz sein, den kommunalen Friedhof als Teil der Gesamtkultur auf Augenhöhe mit anderen Einrichtungen wie Theater-, Natur-, Heimat-, Schule,- Kunst- und Musikvereine zu betrachten.

So kann auch ein Förderverein für den Friedhof (Friedhofsverein) wesentlich dazu betragen, auch mit Unterstützung der kirchlichen anwesenden Gemeinschaften den Friedhof als einen Ort der Begegnung zu gestalten.  Er sollte als grüne Lunge erhalten werden, es sollten auch Mittel aus der Umwelt- und Naturschutzförderung genutzt werden. Die Stadt Crivitz hat hierzu jährlich ausreichende Einnahmen ca. 30 – 50.000,0 € aus der Waldwirtschaft zur Verfügung. Nicht nur Friedhofvereine, die fördern, werden neuerdings als gemeinnützig anerkannt und können damit Kommunen entlasten. Dafür sorgt eine Änderung des Paragrafen 52 in der Abgabenverordnung. Im Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums vom August 2021 wurde ganz klar herausgearbeitet, dass nicht nur die Förderung der Unterhaltung des Friedhofes, sondern auch die Friedhofsunterhaltung selbst als gemeinnützig anerkannt werden kann.

Bürgerbefragung zu großflächigem Solaranlagenbau *Stadt Crivitz/ im Ortsteil Wessin*! Der Ortsteil beteiligt sich auch an der Antragstellung zum Tourismusort?

15.Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./204/79-22/CLA-41/41-2022

Die Darstellung ist eine Zusammenfassung aller Flächen- Sie ist mit dem Abstimmzettel identisch- 1. Kirche/Bülow — 2.-Kiesabbaugebiet Hof Barnin/ Wessin (Teilstück Wessin) –3.- Wasserloch Zapel/ Wessin ( entlang Zapeler weg)—-4.- Reitstall Wessin/ Radepohl —-5. Potential Flächen ( alle Flächen im Planungsgebiet für die Windeignung)

Das Leben im Umfeld des Umspannwerkes Wessin. Der Bau von Wind- und Solaranlagen, 110 KV Leitung, Erneuerung der 380 KV Leitung und 5G- Funkmasten sind massiv auf dem Vormarsch 2023 bis 2025!

Nikolausüberraschung für die Wessiner Bürger?

In einer Postwurfsendung incl. Abstimmzettel werden die Bürger seit dem 14.11.2022 aufgefordert ihre Stimme abzugeben für einen großflächigen Solaranlagenbau an mindestens fünf Standorten (insgesamt ca. 100 ha) im Ortsteil Wessin. Natürlich ist das nur eine Befragung – es wäre ja ein Meilenstein in der Mitbestimmung, wenn die Bürger auch noch darüber in einem Bürgerentscheid selbst entscheiden könnten! Leider gibt es dafür zu viele unterschiedliche Interessengruppen an diesem Thema!

Ein Paukenschlag nach dem anderen in Wessin. Im Gegenteil zur Windkraft gibt es bei diesem Thema ein Vetorecht der Kommune! Die Bürger in Wessin kommen einfach nicht zur Ruhe so kurz in der bevorstehenden Weihnachtszeit! Erst das Thema mit den großflächigen Windeignungsgebieten und nun auch noch ein großer Solaranlagenbau. Eigentlich fehlt nur noch bis Silvester das Thema um den Stahlgitterfunkmast 5G an seinem Standort! Der Ortsteil Wessin soll sich wohl nach den Vorstellungen der Stadtspitze als ein Vorzeige „Energieortsteil“ der Stadt Crivitz entwickeln!  Ob es dafür auch einen Preis gibt? Es hat schon den  Anschein, dass die Stadt Crivitz in den Haushaltsvorberatungen für 2023/24 dringend finanzielle Einnahmen planen muss für die Zukunft, um ihre hohen Personal- und Investitionsausgaben abzudecken. Anders kann man sich eigentlich diese geballten Aktivitäten zum Jahresende nicht erklären! Oder aber, alle diese Themen wurden lange vor sich hergeschoben! Das wäre schon eher möglich!

Es dürfte aber erneut ein freudiger Anlass sein für die ortsansässige Fraktionsvorsitzende, der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag LUP Frau Ulrike Seemann-Katz, da jetzt auch in Ihrem Heimatort kräftig und großflächig die  Solartechnologien Einzug halten. Ob sie denn dieses Mal am Nikolaus bei der Auflösung im Ortsteil Wessin mit dabei ist? Groß genug sind eigentlich die Planungen – das ist doch einen Besuch wert, oder? Es sind nur fünf Minuten mit dem PKW von der Stadtmitte bis zum Ortsteil Wessin!

Das Thema Solar ist in Wessin nicht neu, nur die Art und Weise der Informationen darüber schon! Bereits im Juni 2021 wurden die Bürger eingestimmt auf dieses Thema! „Die erneuerbaren Energien sind ein komplexes Thema und ich verstehe, dass einige Agrarbetriebe da auch investieren wollen. Wir müssen hier auch an unser Unternehmen, die Landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG Wessin denken. Ein Betrieb, der hier ansässig ist. Die Botschaft heißt eigentlich, wäre es denn nicht viel interessanter, dass man es sich vorstellen könnte einen BÜRGERSOLARPAK zu machen“( Bürgermeisterin von Crivitz Frau Britta Brusch-Gamm auf der OTV-  in Wessin am 23.06.2021). Danach folgten viele nicht öffentlich Debatten in Wessin und Crivitz und Ankündigungen einer Bürgerbefragung im Februar 2022, aber im Hintergrund ließ man die Planungen schon weiter gedeihen! Was ist das denn für eine Schaufensterpolitik! Wir berichteten bereits darüber  am 04.06.2022,  https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/alles-bleibt-wieder-einmal-im-dunkeln/.

Nun also, nach fast 19 Monaten der Einstimmung der Bürger auf dieses Thema und fast 11 Monaten der Beratungen hinter verschlossenen Türen sowie dem allmählichen Durchsickern von immer mehr Informationen, nun also der unvermeidliche Schritt zu einer Bürgerbefragung zum Thema großer Solaranlagenbau in Wessin! Es ist schon beeindruckend, wie in kleinen Häppchen die Bürger von Wessin unterrichtet werden. Man könnte aus sagen, nur relevante datenschutzrechtliche beschränkte Information! Ok, die OTV in Wessin tagt ja leider auch nur durchschnittlich alle 12 Wochen im Jahr!

So ist eine Bürgerbefragung nur die Wiedergabe eines Stimmungsbildes der Bürger zu einem bestimmten Thema, sie hat aber keine rechtliche Wirkung und ist keine direkte Bürgerbeteiligung! Nur gemäß § 20 KV M-V – der Bürgerentscheid, Bürgerbegehren haben rechtliche Folgen. Diese Stimmungswiedergabe dient also nur zur Orientierung für die Abgeordneten der Stadt Crivitz als Überblick! Mehr nicht! Warum wird denn nicht eine Einwohnerversammlung zu diesem Thema durchgeführt? Wovor hat man hier eigentlich Angst? Gemäß §2 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz „Die Ortsteilvertretungen haben in allen wichtigen Angelegenheiten für das Gebiet der Ortsteile ein Vorschlagsrecht, ein Informationsrecht, ein Recht zur Stellungnahme sowie einen Anspruch auf Anhörung durch die Bürgermeisterin und die Stadtvertretung.“ Ein Beschlussrecht hat die Ortsteilvertretung nicht!

Indessen wurde als Postwurfsendung den Bürgern ein Abstimmungsblatt und eine Zeichnung übersendet. Darin sollen sie über die Standorte von 1 bis 5 (mehre Kreuze möglich) abstimmen bis zum Abgabetermin am 27.11.2022 (eine später eingereichte sog. Abstimmung wird nicht mehr berücksichtigt). Alles klar, also alles wie beim Lotto!

Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar- die Namen sind der Redaktion bekannt.

Die meisten Flächen der beschriebenen Standorte sind in privater Hand, überwiegend bei der Landwirtschaftlichen Produktion und Absatz eG Wessin, aber auch die Stadt Crivitz besitzt einige Flächen. Ist da etwa ein Bürgersolarpark in Aussicht? Wenn man nun die ca. 210 bis 225 ha, die für die Windkraft/ Wege – An und Abfahrten bereits reserviert sind und nun also auch die ca. 100 ha für Solaranlagen hinzurechnet, bleiben nicht mehr viele Flächen übrig, für den Ackerbau in Wessin bestellt werden können! Ist das etwa so gewollt? Verdient man etwa an den erneuerbaren Energien mehr als am Ackerbau? Dazu erhält man in der Postwurfsendung gleich eine Antwort. Mit Photovoltaik kann man trotz der geringen Produktionskosten deutlich mehr verdient werden als mit Landwirtschaft auf geringwertigen Böden“ Schau an! Boden ist knapp und wir haben ihn nur einmal!

So können sich also die Bürger entscheiden im beigelegten Abstimmungsblatt zwischen *JA* oder *NEIN* zum Solar-Bau allgemein und zum *JA*- wenn die Bürger beteiligt werden? Unklar? Es bleibt ein Rätsel, was mit dieser Art der Fragestellung beabsichtigt werden soll? Die Nummerierung und Darstellung der Standorte in der beigelegten Zeichnung stimmt leider nicht überein mit denen auf dem Abstimmungsblatt. So sind mehr Flächen im Abstimmungsblatt vorhanden und auch anders beschrieben! Auch ist die Kennzeichnung der Potentialflächen eine andere als in der Beschreibung für die potentiellen Aufstellflächen! Alles sehr verwirrend und irritierend!

Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar- die Namen sind der Redaktion bekannt.

Auch eine sog. Vororientierung an Aussagen wird gleich mitgeliefert und erklärt: – so kann mit der Photovoltaik mehr verdient werden als mit der Landwirtschaft auf geringen Böden; – so sollen alle Anlagen angeblich nur auf geringwertigen Böden gebaut werden; – so sollen möglichst große Anlagen gebaut werden, damit dann die Einwohner einen angeblich günstigeren Strompreis dauerhaft, als ortsüblicher erhalten können; – das alles soll aber erst später geklärt werden in den Verhandlungen? Schau an!

Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar- die Namen sind der Redaktion bekannt.

Ausgleichsflächen für die 20-jährige bevorstehende Versieglung der Solarflächen sind nicht beschrieben und dargestellt. Sie dürften auch nur noch schwer noch zu ermitteln sein aufgrund der großflächigen Windparkgebiete. Ob alle Böden wirklich geringwertig sind, bleibt fraglich! Wo sollen all die Schafe herkommen für die Solarflächen?

Resümee

So lange kein Flächennutzungsplan für Wessin existiert, sondern nur eine Abrundungssatzung aus dem Jahre 1996 werden diese Probleme nicht gelöst werden, sondern immer wieder auftauchen. Denn alles um Wessin herum ist somit ein Außenbereich. Dieser liegt vor wenn weder ein Bebauungsplan noch ein unbeplanter Innenbereich existiert. Bei der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich kann zwischen privilegierten und sonstigen Vorhaben differenziert werden. Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert Anlagen, die dem Fernmeldewesen, der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dienen. ( Neu auch Windeinergieanlagen!)

Der Lebensraum für die Natur – Mensch und Tierwelt steht hier vor einer großen Herausforderung! Zu dieser gesamten Problematik verhält sich der Umweltausschuss der Stadt Crivitz wie üblich. Er macht große Ankündigungen, dass er die Schutzgüter in den Bereichen beachten will und wartet erst einmal ab, wie die Lage sich entwickelt. Um dann später festzustellen, dass er selbst keine abwägungsrelevanten (gutachterliche Untersuchung) naturschutzrechtlichen Gründe vortragen kann, um eine baurechtliche Ablehnung abzusichern und zu begründen. Die Interessengruppen sind eben  facettenreich vorhanden.

Nun wird also der Blick von der sogenannten „Sparkassen BANK“ in Wessin gerichtet sein auf einen großen Solarpark – was für eine „weise“ vorausschauende Investition unseres Umweltausschusses in Crivitz!

Also ab jetzt gilt dann in Wessin:  „Zukunft gemeinsam denken und jetzt gemeinsam gestalten“, so meint es der Vorsitzende der Ortsteilvertretung in Wessin Herr Daniel Itze in der Postwurfsendung!

Das Drama in drei Akten! Nach Hin und Herr und Sitzungsunterbrechung – der Beschluss zum Energiepark in Wessin -Sitzung der Stadtvertretung am 10.11.2022

13.Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./203/78-22/CLA-40/40-2022

“ Da wir die Windräder nicht verhindern können, wollen wir das Beste für die Bürger herausholen“. (Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm) Wer mit *Wir* gemeint war, verschwieg sie jedoch! Sie wiederholte am 07.11 und 10.11.2022 mindestens drei Mal ihren halben Amtseid, das sie nach „besten Wissen und Gewissen“ entschieden habe!

Mit 80 % Mehrheit in der Ortsteilvertretung Wessin und einer 72 % Mehrheit von CWG und die LINKE fochten Sie diesen Beschluss zum Energiepark mit ca. 210 bis 225 ha durch! Auch in der Gewissheit, dass bis 2027 sicherlich noch weitere ca. 100 ha an Potentialfläche hinzukommen werden! 

Ein politischer Wendepunkt und Drehung in den Ansichten um 180 Grad von der Crivitzer Wählergemeinschaft und die LINKE erstmals seit den Demonstrationen vor 4 Jahren. Noch im Wahlkampf 2019 wurde das Thema *Windkraft* von Ihnen buchstäblich für eigennützige Zwecke vereinnahmt, obwohl man bereits zu diesem Zeitpunkt genau wusste, dass ein Genehmigungsverfahren zum Windpark in Wessin seit Anfang des Jahres 2019 anhängig war.

Versprechungen und Erwartungshaltungen gegenüber den Bürgern wurden geschaffen, durch die öffentlich Mandatsträger der Stadtspitze im Glauben, dass man in Sicherheit ist vor dieser Thematik. Nun kam die Ernüchterung! Das kann auch nicht damit begründen, dass man keine Glaskugel hatte!  Auch beim Thema *Funkmast- Wessin* sind bereits erste Entscheidungen getroffen worden und auch hier werden Erwartungen demnächst zerplatzen. Denn dem Gestattungsvertrag mit der ATC Germany Holding GmbH wurde bereits am 20.10.2022 mehrheitlich durch CWG und die LINKE im Bauausschuss zugestimmt.

Posse und Drama um die Abstimmung zum Energiepark in Wessin auf der Sitzung! Man hätte diese Sitzung auch auf den 11.11. legen können! Der Umweltbericht zum Energiepark wurde von der Stadtspitze so geheim gehalten (fast wie eine*VS* Sache im Landtag) so dass die Abgeordneten das 42 -seitige Papier erst Stunden vor Beginn der Veranstaltung in den Händen hielten! Eine Taktik oder Nachlässigkeit? Ganz einfach, es war ein berechnetes Kalkül für die bevorstehende Abstimmung durch die Versammlungsleitung.  In dem Bericht sind nämlich eklatante Mängel enthalten, welche man lieber vorher nicht diskutieren wollte!

So sehen also die sogenannten 72-prozentigen Machtpoker von CWG und die LINKE seit Jahren aus. Wovor hat man hier eigentlich immer Angst? Demokratie heißt nun einmal, sich auch mit anderen Meinungen auseinanderzusetzen bzw. dies auch zu respektieren. Man kann nur hoffen, dass der Souverän im bevorstehenden Kommunalwahlkampf 2023/24 genauer hinschaut bei den politischen Strömungen in Crivitz und sich für eine Vielfalt anstatt einer Übermacht entscheidet, um die Demokratie neu zu stimulieren!

Eigentlich müsste dieser Tag ein Feiertag sein für die ortsansässige Fraktionsvorsitzende, der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag LUP Frau Ulrike Seemann-Katz, da nun auch in Ihrem Heimatort Crivitz die Technologien für die Freiheit bzw. von überragender Bedeutung für nationale Sicherheit gebaut werden! Aber sie ward wiedermal in ihren Heimatwahlkreis zu diesem Thema nicht gesehen. Wahrscheinlich ist die Faszination für die Windenergie von der Größe des zukünftigen Energieparkfläche (ca. 210 bis 225 ha) und der möglichen Windradanzahl (ca. 20) sowie der eventuellen Anlagen-größe (ca. 235m), noch viel zu gering! Das ist bedauerlich, denn ein höchstpersönliches Statement zu diesem Thema so ortsnah in Crivitz verlangt dann ja auch von einem eine klare Positionierung und nicht nur im regionalen Planungsverband WM, wo es um noch ca. 7000 ha und noch 51 Windeignungsgebiete geht!

Der Umweltbericht

ALLRIS®net

Der geheime Umweltbericht lag den Abgeordneten erst kurz vor der Sitzung vor. Man könnte sagen, dass das Papier von seiner Aussagekraft her sehr halbherzig geprägt ist und den Anschein hat eines wesentlichen politischen Beitrages.  So kommt das Wort „kann“ ca. 40-mal und das Wort „möglich“ kommt ca.31-mal vor zu gemachten Feststellungen. Die Aussage im Papier, „ist erst im Zuge eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit hinreichender Sicherheit möglich“, wird ca. 37-mal betont und kommt bei fast allen Schutzgütern zum Ausdruck (– Landschaftsbild; Klima und Luft; menschliche Gesundheit und Wohlbefinden; Boden; Wasser; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt). Die Datengrundlage besteht LUNG M-V (Gutachten I.L.N. & IFAÖ) aus  2009 und eigenen Beobachtungen im Auftrag der Stadt Crivitz 2021 und 2022.

Die Beobachtungen und Aussagen des Umweltausschusses der Stadt Crivitz, insbesondere vom Vorsitzede Herr Hans-Jürgen Heine, sind hier nicht mit vererarbeitet worden, weil sie grundsätzlich gutachterlich nicht beobachtet und bestätigt waren. Diese Aussage wurde aber schon am 20.01.2022 vom Planungsbüro getroffen, bei der Vorstellung der Vorplanung und war eigentlich nicht neu. Die eigenen Beobachtungen der Horst Kartierungen von 2021und 2021 wurden jeweils nur an 3-Tagen innerhalb von einer 150 Tagen dauernden Brutperiode durchgeführt und zum Teil abgebrochen aufgrund der erhöhten Belaubung (schlechte Sicht) und anhaltenden Schlechtwetters. Horste werden vermutet und Flugbewegungen sind nur teilweise erfasst. Rastflächen und Nahrungs- und Jagdhabitate wurde nicht untersucht.

Vom fachlichen Inhalt kann dieses Dokument gegenüber den Unterlagen vom Investor und den Unterlagen aus der Umweltverträglichkeitsprüfung 2019 nicht bestehen. Man könnte dem Ganzen nur den Eindruck abringen, dass hier *auf die schnelle* etwas zusammengeschustert wurde, um ein Papier vorzulegen umso die gesamte Angelegenheit abzuschieben in das folgende Genehmigungsverfahren.

Es wurden Chancen in der Vergangenheit vollmundig ignoriert in der Flächennutzungsplanung seit 2014 und eigene Untersuchungen zu spät und nicht vollumfänglich durchgeführt. Eine 36-monatige Veränderungssperre einseitig verhängt und erst im 33. Monat gehandelt, sodass man jetzt Angst hat in der gerichtlichen Auseinander-setzung mit dem Investor vor einer drohenden Schadenersatzzahlung.

Man könnte zu der gesamten Problematik auch sagen“ Das Problem muss vom Tisch“ sollen es die Anderen prüfen und klären, damit man selbst den Kopf aus der Schlinge ziehen kann!

Der Sitzungsverlauf zum Energiepark:

Statement der Bürgermeisterin:  So sei es eine bittere Erkenntnis letztendlich, dass das „Thema Windenergie weiterhin eher noch befördert wird“ sodass sich da nichts mehr ändern wird und darum sollte diese Entscheidung zum Energiepark so getroffen werden.

Zu diesem Beschluss zum Energiepark wurde von der Opposition der Antrag auf namentliche Abstimmung gestellt, damit man jeden Abgeordneten „später in die Augenschauen kann, wie er hier heute abgestimmt hat“. Statement der Opposition: Es wurde dargelegt, dass es viele Versäumnisse gemacht wurden und heute soll das Gegenteil beschlossen werden, was 2019/20 beschlossen wurde.

Das war dann doch dem Fraktionsvorsitzenden die LINKE (Alexander Gamm) zu viel, er beantragte wie üblich als ob er sich im Baseball-Spiel befindet eine „Auszeit“. Auch nach 8 Jahren als Abgeordneter hatte er noch immer nicht Kenntnis von der Kommunalverfassung M-V und seiner eigenen verabschiedeten Geschäfts-ordnung – alles nur ein Spiel.   Ein Antrag zur Geschäftsordnung für eine Unterbrechung für eine kurze Beratung wäre hilfreicher gewesen, aber seine Ehefrau (Britta Brusch-Gamm) ließ ihn wie üblich gewähren.

In der Unterbrechung schwor der Fraktionsvorsitzende Die LINKE/Heine Herr Alexander Gamm die Fraktion der CWG auf die bevorstehende Abstimmung ein. Selbst die jetzt neue nachgerückte Ersatzpersonen und nun Abgeordnete der CWG (Frau Karin Pyrek- 80 Stimmen /2019) schein anscheinend auch davon sehr beeindruckt zu sein. Man sah förmlich, wie er die gesamte Wählergemeinschaft (CWG) um sich herum versammelte und so konnte man den Eindruck gewinnen, wer hier eigentlich wen führte.

In der darauffolgenden Abstimmung stimmte die CDU – Fraktion geschlossen mit „NEIN“ . Die komplette CWG-Fraktion und die Fraktion Die LINKE/ Heine mit „JA“. Mit dieser wie üblichen 72-prozentigen Mehrheit dieser Fraktionen wurde nun der Energiepark so beschlossen. Man fragt sich als Beobachter nur, welche Geheimabsprachen es mit dem Investor es geben könnte, damit solch ein Sinneswandel in den Ansichten von CWG und die LINKE zustande kommen kann. Sicherlich geht es wie einmal nur ums GELD!

Nun also soll der beschlossene Entwurf ausgelegt werden für die Bürger über Weihnachten? Sicherlich in der Hoffnung das sich niemand meldet, mit eventuellen Hinweisen, oder Änderungen um dann so schnell wie möglich die Abwägung sowie den endgültigen Satzungsbeschluss zu verabschieden. Die Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses könnte dann schon in den Winterferien 2023 erfolgen! Erst dann ist die gesamte Angelegenheit vom Tisch – im Verantwortungsbereich der Stadt Crivitz und Amt Crivitz! Sicherlich verbunden mit einem langen und hörbaren tiefen ausatmen!

Das klingt doch gut, aber ob das alles so geschieht oder nur Wunschdenken ist, bleibt fraglich?

Ein Drama in fünf Akten! Vom Brennpunkt zum Wendepunkt beim Energiepark in Wessin!

11.Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./202/77-22/CLA-39/39-2022

Informationsveranstaltung zum Energiepark anstatt einer Einwohnerversammlung! Man scheute wohl die Statements und Meinungen der Bürger! 

Die Bürgermeister der drei Gemeinden – Crivitz mit Britta Brusch-Gamm, Barnin Siegfried Zimmermann und aus Zapel Hans-Werner Wandschneider hatten zu einer Veranstaltung. Vorstellung der Planung zum eigenen Energiepark Wessin/Barnin/Zapel auf ca.210ha! Der Umweltbericht war bis zum Termin noch *streng geheim*! Ca. 38  interessierte Bürger (abzüglich der Mandatsträger) füllten den Saal und lauschten erwartungsvoll den Ausführungen der anwesenden Sachgebietsleiter des Amtes  Crivitz René Wiese und dem Verantwortlichem des ISA Planungsbüros  Bernd Naßhan zu der Vorstellung über die Planung zum eigenen Energiepark Wessin/Barnin/Zapel auf ca.210 ha!

Nach einem jahrelangen Fehlstart – einer noch immer fehlenden Flächennutzungsplanung in Wessin, Demonstrieren und immer wiederkehrenden Bekundungen von CWG und die LINKE im Wahlkampf 2019, nun der letzte krampfhafte Versuch – als Schlussakt im Drama *Windkraft*! Die drei Gemeinden glauben tatsächlich, das Ruder beim Thema Wind wieder in die eigenen Hände zu bekommen und damit steuernd einwirken zu können. Ein Verzweiflungsakt und politischer Wendepunkt? Ja, weil in wenigen Wochen eine Übermacht neuer Gesetze in Kraft treten und diese Vorgehensweise der Kommunen eigentlich nur eine Rechtfertigung gegenüber dem drohenden Unterliegen in einem Rechtsstreit mit dem Investor darstellt, vor einer drohenden Schadenersatzzahlung. Dieser wehrt sich seit einem Jahr juristisch gegen seine Aussperrung!

Fast 34 Monate sind seit dem 28.01.2020 vergangen, als die Kommunen eine eigenständige bauliche Veränderungssperre über das Gebiet verhängt haben, welche im Feb. 2023 ausläuft. Seit dem 17.02.2020 beschlossen sie einen eigenen Energiepark zu planen. Nun endlich, fast 12 Wochen vor dem ENDE wird ein Mindestmaß an Planung vorgelegt, um die Sperre zu begründen. Man hätte eine Stecknadel fallen hören können, so still war es am Anfang im Zuschauerraum. Besonders die Darlegungen von dem Planungsbüro waren es, die mit blankem Entsetzen aufgenommen wurden. Erst jetzt wurde vielen klar, dass der zukünftige Windpark genau so entstehen wird, wie er seiner Zeit 2019 vom Investor geplant war. Die Planungen hierzu   stimmen in fast allen Punkten mit den Plänen des regionalen Planungsverbandes [RPV-WM] und der Fläche im Genehmigungsverfahren überein.

Was soll sich also geändert haben, gegenüber 2019? Nichts? Wie sagte es ein anwesender Bürger am Rande der Veranstaltung von „20 Windrädern aus 2019 zu 20 Windrädern in 2023“! Der größte Nutznießer an den vielleicht kommenden Pachteinnahme ist die Landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG. Wessin mit bis zu 10 Stellflächen. So erklärte Britta Brusch- Gamm das man nun zusehen muss das Beste daraus zu machen, wenn sich eben Gesetze ändern. „Eine Glaskugel hatten wir alle nicht“.

Als dann noch der amtierende Bauausschussvorsitzende Fraktionsvorsitzenden die LINKE der Stadt Crivitz Alexander Gamm ( sowie Ehemann der Bürgermeisterin, auf Facebook auch unter alias Pau Hermann zu finden ) ergänzend hinzufügte, dass man ja eben dadurch  33 Monate an Zeit gewonnen habe, wo eben keine Windräder gebaut wurden, da wurde es plötzlich laut im Saal. Das war wieder einmal eine schwere Entgleisung von ihm, so wie man ihn öffentlich kennt.

Das brachte das Fass bei den Zuschauern zum Überlaufen.  So herrschte ein maßloses Staunen und Entsetzen bei Ihnen über die Hilflosigkeit der vorgetragenen Begründungen für die Planung zum Energiepark. Einige Bürger verließen nach einer Stunde unter lautem Protest den Saal und andere fragten, wozu sie denn eigentlich demonstriert hätten und was aus den 2019 gemachten Versprechen und Zusagen der Bürgermeister geworden ist. „Alles für die Katz“  und „und wozu haben wir nun demonstriert“, waren noch freundliche Formulierungen.

Quelle https://aktionsbuendnis.freier-horizont.de/details/Klimaaktionstag2019inRostock.html

Eine Ernüchterung trat auch plötzlich bei den anwesenden Bürgermeistern ein, als ihnen die Zuschauer und Eigentümer von Flächen erst einmal erklärten, dass das Genehmigungsverfahren weitergeführt werden soll ab Februar 2023, aber dann bereits unter der neuen Gesetzeslage. Diese Information war angeblich neu für Sie und überraschte alle! Nur mit dem Unterschied, dass wahrscheinlich die Anlagen noch etwas höher und flexibler zu den bebauten Standorten errichtet werden können. Dass der Funkmast auch an den geplanten Standort kommt, in Wessin, kam so nebenbei raus. Als dann noch nach Einzelheiten in der Begründung nachgefragt wurden und warum man unterschiedliche Beobachtungen feststellte, war erneut eine Spannung im Saal. Das sollte aber alles im Umweltbericht stehen, welcher zu einem späteren Zeitpunkt erst veröffentlicht werde. Spätestens ab jetzt herrschte überwiegend Kopfschütteln bei allen Zuschauern.

Der letzte Akt, die Lysis(Lösung, Auflösung) oder die Katastrophe, das liegt im Auge des Betrachters! Seit 2017 dokterte der RPV-WM herum bei seinem Kapitel 6.5 Energie [Windenergie] an einer 2. und 3. Auslegung, um sein sogenanntes „verfestigtes Ziel“ zu erreichen. Jedoch wie wir jetzt wissen vergebens! Am 30. Juni und 26.10.2022 wurde auf der Sitzung festgestellt, dass das Urteil aus dem Jahr 2017 durch ein rechtskräftiges Urteil vom OVG Greifswald 2021 bestätigt wurde. Die Landesregierung hat zudem mit der Drs. 8/444 des Landtages MV klargestellt, dass für die Region Westmecklenburg gegenwärtig keine Ziele und auch keine Ziele in Aufstellung (bei der Windkraft) vorhanden sind. Erst am 30.11.2022 will der RPV-WM entscheiden, dass die aktuelle Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie bis 2027 realisiert wird, mit einer Flächenausweisung von mindestens 2,1 % der Regionsfläche. Dazu soll es noch mindestens die 4. öffentliche Beteiligung geben.

Deshalb und darum soll so schnell wie möglich die Bekanntmachung zum Auslegen des neuen Energieparks von Crivitz/Barnin und Zapel noch vorher geschehen und höchstwahrscheinlich über Weihnachten für die Bürger ausliegen. Man könnte hierzu auch sagen, dass sie als eine eigenständige Anordnung dient, um die Planung des RPV – WM zu ersetzen.

Ob das alles so gelingen wird?

Solarparkbau in *Ausbau – Zapel* – „Geldeinnahmen“ waren der Grund für die Zustimmung, aber drüber wird erst nach Vorlage der Baugenehmigung laut Gesellschafterbeschluss verhandelt?

08.Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./201/76-22/CLA-38/38-2022

Die Gemeinde Zapel hat am 06.09.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 „Photovoltaikanlage südlich des Ortes Zapel Ausbau“ beschlossen. Einstimmig beschloss sie nun auf ihrer Sitzung am 18.10.2022 den Entwurf des Antrags auf Zielabweichung den für den B-Plan Nr. 3 „Photovoltaikanlage südlich des Ortes Zapel Ausbau“.

@ALLRIS®net

Die Produktionsleistung der Anlage beträgt bis zu 20,6 Mio. kWh/Jahr. Der Netzanschluss für die geplante Freiflächenanlage erfolgt über ein gesondertes Kabel zum reserviertem Netzverknüpfungspunkt (UW Wessin). Die Kabeltrasse verläuft vermutlich direkt über die Nahrungshabitate und Rastflächen vieler Großvögel zwischen den Ortsteilen Zapel-Hof und Ausbau.

Das Naturschutzfachliches Vermeidungs- und Ausgleichskonzept sieht unter anderen für den Solarpark vor, einen Verzicht auf Pestizide und Düngemittel sowie eine schonende Beweidung (z.B. Schafe), oder das Ermöglichen einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung bzw. Mehrfachnutzung (neben Schafen auch Geflügel, Bioheu, …). Wo all die Schafe für die geplanten Solarparks herkommen sollen, in MV ist unklar?

Das Investitionsvolumen soll angeblich ca. 12 Mio. EUR betragen und im Rahmen des aktuellen EEG und unter Abnahme der PPA wird eine jährliche Vergütung von ca. 1 Mio. EUR prognostiziert für 20 Jahre! Die durchschnittliche jährliche Gewerbesteuereinnahme für die Gemeinde Zapel in Höhe von ca. 500,- Euro/ha/Jahr zu erwarten. Gemäß § 29 GewStG wird bei dem Vorhaben eine Aufteilung der Gewerbesteuer vorgenommen, dass 90 % des im Zusammenhang mit dem Betrieb der PV-A entstehenden Gewerbesteueraufkommens in der Gemeinde Zapel verbleiben. Weiterhin wird der Vorhabenträger im Rahmen der Betriebsführung der PV-A lokale Firmen beauftragen, sodass die lokale Wirtschaft dauerhaft unterstützt wird. Na schau an! Und wurde auch das Mitwirkungsverbot innerhalb der Gemeindevertretung eingehalten?

Zusätzliche Einnahmen für die Gemeinde soll durch eine Konzessionsabgabe i.H.v. 0,2 ct/kWh erfolgen sowie die Vergabe von Leitungsrechten für die elektrische Anbindung; Pacht für den ortsansässigen Eigentümer sowie Flächenpflege durch ortsansässigen Landwirtschaftsbetrieb. Bürgern haben die Möglichkeit sich wirtschaftliche / durch eine finanzielle Teilhabe an dem Vorhaben zu beteiligen.

Das Motiv für diesen Grundsatzbeschluss war die finanzielle Lage der Kommune, welche dringend Einnahmen benötigt und den finanziellen Verlockungen, durch das Unternehmen, auf die Übernahme der Stromkosten nicht widerstehen konnte! Die PV-Anlage wird auf privatem Gelände gebaut und liefert voraussichtlich ca. 20, GWh pro Jahr. Hierzu soll die Gemeinde Zapel eine Geldleistung von ca. 40.000 € pro Jahr als Konzessionsabgabe erhalten! Zusätzlich will der Investor die jährlichen Stromkosten der Gemeinde in der Höhe von 3.220 € übernehmen.

Die vorgetragenen Bedenken vor ca. einem Jahr sind haltlos und man brauche das Geld im Haushalt von Zapel sonst…… Zitat vom Gemeindevertreter Jan Neumann :„ wird man irgendwann an die Stadt Crivitz angeschlossen“ ! Eine Bürgerbefragung gab es wohl in der Vergangenheit. Jedoch schon bei der Art der Fragen war auffällig, wohin man die Bürger lenken wollte. Wir berichteten darüber am 04.09.2022 in unserem Link…https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/die-unigea-solar-projects-gmbh-fuer-die-solarpark-zad-gmbh-co-kg-plant-photovoltaikanlagen-in-zapel-hofund-ausbau-kann-so-ein-naturvertraeglicher-ausbau-der-erneuerbaren-energien-aussehen/

Neu ist jedoch in dem Gesellschafterbeschluss der zusammengeschlossenen Unternehmen, dass sie grundsätzlich vorhaben, die Gemeinde Zapel an den Erträgen zu beteiligen „SOBALD DIE BAUGENEHMIGUNG FÜR DAS PROJEKT VORLIEGT“. Die Konditionen hierüber werden dann erst frei verhandelt! Auch dann erst wird das Unternehmen das Engagement bei lokalen Aktivitäten im Bereich der Vereine und Brauchtumspflege durch Abschluss von Sponsoringverträgen und die Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen im näheren Umfeld des Vorhabens zu prüfen!

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Oha, wovor hat man hier eigentlich Angst? Vor Einsprüchen der Bürger? Nach Treu und Glauben kann man doch eigentliche vorher schon klar Text reden und alles schriftlich vereinbaren? Sieht so die regionale Wertschöpfung für die Gemeinde aus und der Beitrag zur notwendigen Dekarbonisierung der Energiewirtschaft, die nach EEG 2021 im nationalen Interesse liegt?

Die Bürger, Natur und Tierwelt tragen für 20 Jahre die Belastungen dieser Baumaßnahme, da kann man auch schon erwarten nicht nur Ankündigen zu machen, sondern vorher Tatsachen zu schaffen und nicht erst nach der Baugenehmigung! So verliert man Vertrauen! 

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Der Bürgermeister Herr Hans-Werner Wandschneider ist im Hochgefühl und „schlägt unter Zustimmung der Gemeindevertretung vor, dass man den Briefkasten der Betreibergesellschaft dann gern am Gemeindehaus anbringen könnte“. Ob dieses Glücksgefühl auch noch nach den anstehenden Verhandlungen anhält, bleibt abzuwarten!

Erster (1.0) Workshop *Perspektive Bürger*- zum Thema Innenstadt *Marktplatz* im Volkshaus Crivitz am 29.10.2022!

04.Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./200/75-22/CLA-37/37-2022

Zur Einstimmung – In eigener Sache!!

Uns erreichten mehrere Schreiben in dieser Woche von Teilnehmern der Veranstaltung, weil unsere Redaktion auch anwesend war und selbst mitgewirkt hatte in den einzelnen Gruppen bzw. die Vorschläge von unserer Umfrage vortrug. In den Mitteilungen, die uns erreichten, wurde die Bitte geäußert, eine Berichterstattung aus unserer Sicht darzulegen und die uns gegenüber abverlangte selbst verpflichtende Schweigeerklärung, am Anfang der Veranstaltung, endlich aufzuheben. Aufgrund dieser Tatsachen führten wir eine Redaktionskonferenz durch, mit dem Ergebnis, dass unsere Chefredaktion den Entschluss fasste, eine eigene Berichterstattung die nun doch Veranstaltung zu veröffentlichen.

Begründung: Da nun, die Stadt Crivitz selbst, eine Mitteilung am 30.10. 2022 in Facebook verfasste und eine Veröffentlichung am 01. 11. 2022 durch die SVZ erfolgte, obwohl ein Presse- bzw. Berichterstattung Verbot über die Veranstaltung verhängt wurde durch die Versammlungsleitung, fühlen wir uns nicht mehr gebunden an das Meinungsäußerungsverbot. Für uns war das sowieso eine unerklärliche Vorgehensweise!  Aber das ist für Crivitzer Verhältnisse – eben Normal! Darum werden auch wir über die Veranstaltung jetzt berichten!

Unter dem Titel „Neustart“ gefördert vom Sonderprogramm „Lebendige Innenstädte“ fand am Samstag, dem 29.10.2022 im Volkshaus Crivitz die erste Vorstufe der Bürgerbeteiligung – *Perspektive Bürger* – im Planungsprozess zum „Marktplatz“ statt. Nachdem die bürgernahe Arbeitsgruppe „Marktplatz“ unter der wesentlichen Mitwirkung von der Hauptakteurin Frau Anna Schade, welche die jahrelange Aufbauarbeit und Grundlagen für das Thema geschaffen hatte, führen nun „Andere“ diesen Prozess weiter, so wie bei der Initiative „Gynäkologie und Geburtshilfe“!

So waren in dem ersten Workshop für die *Perspektive – Bürger* ca. 26 Teilnehmer anwesend (abzüglich der Veranstaltungsleitung). Darunter befanden sich bis zu 50 % der Mandatsträger der Stadt Crivitz (Abgeordnete und sachkundige Einwohner, vorrangig CWG und die LINKE, die CDU Crivitz und Umland war nicht vertreten, warum auch immer!) sowie Bedienstete der Stadt Crivitz. Diese 50% machten hier bereits ihre Sichtweisen deutlich, obwohl Sie später sowieso extra noch beteiligt werden in der „Perspektive – Mandatsträger“.

Den Eindruck für den Außenstehenden von einer „erweiterte Ausschusssitzung“ kann man nicht verwischen und muss man auch so aussprechen.  Natürlich ist dieses Thema auch verlockend für die ansässigen politischen Parteien und Wählergemeinschaften sich hier zu etablieren für den kommenden Kommunalwahlkampf in 13 Monaten. Deshalb ist es umso wichtiger, dass mehr * apolitische* Bürger aus Crivitz und nicht nur Mandatsträger und Bedienstete diesen Prozess begleiten, wenn es denn überhaupt noch einmal einen Workshop für *Perspektive – Bürger* gibt? Neben der Perspektive für *Bürger* gibt es später noch die für Unternehmer u. Mandatsträger.

So wurde gleich zu Beginn der Veranstaltung das Abverlangen einer selbst verpflichtende Schweigeerklärung aller anwesenden Teilnehmer durch den Leiter der Veranstaltung durchgeführt und die Bekanntgabe keiner Presse bzw. Berichte hierüber! Oje, aber jetzt wunderten wir uns schon! Wir hatten doch eine Einladungsbestätigung erhalten als Crivitzer – Lokalanzeiger und damit auch eine Akkreditierung zu der Veranstaltung über die wir wie angekündigt, berichten wollten? Aber Ok, wir wollten den Verlauf nicht beeinträchtigen und diese Sachlage zum Schluss mit dem Veranstalter noch klären! Später kam dann durch die Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm eine Vergatterung uns gegenüber noch hinzu, mit der Deklaration einer nicht öffentlichen Veranstaltung. Schau an! Nun  gut!

Erst zum Ende der Präsentationen gelang unserer Redaktion in einem vier Augengespräch mit dem Leiter der Veranstaltung dann doch noch, ihm eine Erklärung abzuringen. Nur mit dem nachdrücklichen Verweis auf das Grundgesetz sowie einiger Paragrafen aus dem Verwaltungs- und Planungsrecht kam dann die Kundgabe durch ihn, gegenüber unserer Redaktion, es war doch eine öffentliche Veranstaltung. Das war ein Hin und Her zum Status dieser Veranstaltung, es war schon beeindruckend! Warum und wovor hatte man hier eigentlich Angst? Neustart?? Es war schon kurios, mit welchen Mitteln hier versucht wurde, etwas undurchdringbar zu gestalten!  Für uns unerklärlich diese Vorgehensweise!  

Aber nun der Reihe nach – zum Anfang!!

Unsere Redaktion hatte sich ordentlich und frühzeitig im Bürgerhaus angemeldet zu der Veranstaltung, aufgrund der Anzeige in der SVZ am 16. September 2022. Jedoch wunderten wir uns schon damals, dass nicht ein einziger Erinnerungsvermerk bis zum 29.10.2022 in den sozialen Medien der Stadt Crivitz erschienen ist? Aber trotzdem gingen wir vorurteilsfrei und gewappnet, mit den vielen Hinweise und Ideen von Ihnen, welche Sie uns übersendeten aufgrund unserer Umfrage, zu dieser Veranstaltung um das alles vorzutragen. Was uns leider nur zu einem kleinen Teil gelang!

Also dann angekommen und Oje! Eine überschaubare Anzahl von 26 Besucher waren gekommen (wenn man die Mandatsträger und Bediensteten abzieht sind es sogar nur 13)!  Ob das eine repräsentative Bürgerbeteiligung für Aussagen darstellt, zu diesem wichtigen Planungsprojekt muss jeder für sich selbst beantworten! Wir sagen ganz klar *NEIN*! 26 Besucher (bzw.13) von 4770 Einwohnern von Crivitz bilden keine ansehnliche Aussagekraft für eine Entwurfsplanung! Sicherlich ein Mangel im Marketing in der Vorbereitung, nur so lässt sich die geringe Anzahl von 26 Besucher (bzw. 13) erklären.

Also nun die Eröffnung und Begrüßung!

Es wurde eine Laudatio über die erreichten Titel „Die engagierte Stadtgesellschaft“ abgehalten und ein Film gezeigt – welcher bereits in den sozialen Medien veröffentlicht wurde. Okay, wir sind also toll! Und wir sind super! Dann gab es die Möglichkeit allgemeine Hinweise, Ideen und Problemen zum Thema vorzutragen. Da gab es wirklich tolle Anregungen! Aber plötzlich sprachen dann einige Mandatsträger (Alexander Gamm – amtierender Bauausschussvorsitzender und Andreas Rüß – Fraktionsvorsitzender CWG)  aus den Teilnehmern und erklärten erst einmal – alles „WAS NICHT GEHT“! Also 30Km/h Zone- geht nicht! Innenstadt-Verkehrsfluss ordnen als 30Km/h– geht auch nicht! Nur mit einem Verkehrskonzept/ Parkraumkonzept – dass wird aber erst 2023 beauftragt! Wird ca. 2024 fertig sein! Das ist schon kurios, wenn am Anfang der Veranstaltung gleich ein Deckel draufgesetzt wird, was also alles unmöglich ist? WIE es gehen würde, wäre hilfreicher gewesen!

Es ging weiter mit statistischen Erfragungen – das war gut gemacht! – es stellt sich heraus, dass die Mehrheit von den Teilnehmenden nicht in der Innenstadt von Crivitz wohnte und auch nicht mehrmals wöchentlich in der Stadt einkaufen, ging! Komisch? Sind dann Aussagen zum Thema Repräsentativ? Das war erstaunlich, aber geschuldet durch die Tatsache einer geringen Teilnehmerzahl! Auch der Hinweis von Ihnen, dass erst einmal die Grundsatzfrage (Parkplatz) geklärt werden sollten und das ausschließlich durch die Bürger in einem Bürgerentscheid zu diesem Thema, wurde zwar zur Kenntnis genommen, aber stand nicht mehr zur Debatte. Punkt und Schluss!

Was soll das Ziel sein?

Also, man befinde sich mit der heutigen Veranstaltung bereits in einer vorgezogenen Bürgerbeteiligung, die einmal die Perspektive – Bürger/ Perspektive – Unternehmer/ Perspektive – Mandatsträger darstellt, um daraus ein Vorentwurf zu erarbeiten. Oha, das war wirklich neu! Dann wird im Weiteren die Stadtvertretung darüber eine Entscheidung treffen und einen Grundsatzbeschluss dazu fassen. Später erfolgt dann eine Auftragserteilung für eine Planung. Unmittelbar nach dem Vorliegen Entwurf wird dann versucht irgendein Fördertopf in MV zu finden z. B. für den Erhalt von Altstädten – oder Städtebauförderung um hierfür eine Beschreibung und Förderplanung zu erarbeiten und darzustellen. Tja, und dann sollen finanzielle Mittel fließen für die praktische Umsetzung!

OK, egal wie man es halten will, so sind wir der Meinung, dass der Weg auch das Ziel ist! Und darum muss man auch Visionen eine Chance geben und mitmachen! Egal, wie lange es dauert und welche Kompromisse man noch machen muss, aber es sollte von einer Mehrheit des Souveräns getragen werden!

Die Arbeit in Gruppen!

Danach unmittelbar erfolgte eine sofortige Einteilung in Gruppen mit festgelegten Themen – wir waren in der Gruppe Handel / Dienstleistungen/öffentliche Verwaltung– ja da trugen wir auch schon noch Ideen vor, welche aber dann in den Projektentwürfen so dann nicht übertragen ließen! Leider konnten wir nur zwei Hinweise von Ihnen übermitteln hier an dieser Stelle in der Einführung der Veranstaltung, welche sehr kurz gestaltet wurde. Für die weiteren Vorschläge und Hinweise von Ihnen zu verschiedenem Punkten wurde uns bedauerlicherweise keine Gelegenheit mehr eingeräumt diese darzulegen aufgrund der straffen Einteilung des zeitlichen Ablaufes. Sehr Schade!

Genügend Zeit für Diskussionen, so wie es in der SVZ beschrieben wurde, war nicht vorhanden und vorgesehen, nur in den Themen bezogenen Gruppen! Schade! Wir erwähnten auch, dass wir Umfragen und Ergebnisse mitgebracht haben, aber keiner stellte Fragen im Verlaufe zu den Inhalten und wollte das Ergebnis wissen! Schon kurios! Alles schon im Voraus geplant?

Gruppenwechsel! Zeichen von Entwürfen und präsentieren der Entwürfe!

Plötzlich ging es dann direkt in die Planungs- und Darstellungsphase zum Marktplatz als Entwurfszeichnung! Es ist schon erstaunlich welche Zeichenkünste bei einigen vorhanden waren, das wurde richtig gut  gezeichnet!

Zu den Gemeinsamkeiten der drei bis vier Entwürfe und in der Auswertungen möchten wir nun wirklich nicht vorgreifen – aber eine Vielzahl von Fischen ; – Bäume;- Rosensträuchern – Bänke – Brunnen –Fischregen/Skulptur-  Barrierefreiheit –  Platz  für  außen Gastronomie – Spaziergänger-  spielen eine wesentliche Rolle…… Und sie merken, es fehlt da irgendetwas

… Ja und das haben wir in einem Rätsel verpackt … vielleicht erraten Sie es!  

„So war zu hören, dass der heutige Marktplatz von den damaligen Staatsvertretern ca. 1993 (die auch aktuell ein Mandat in der Stadtvertretung wieder haben) nur deshalb so entworfen und gestaltet wurde (also die sog. Höher Setzung), um die vielen Autos fernzuhalten! Was Ihnen aber bis heute nicht gelungen ist! Oder?“

 „Na erraten? Dann vielleicht später!

Zum Schluss gab es dann noch ein sogenanntes klärendes Gespräch unter vier Augen mit dem Leiter der Veranstaltung, wie schon anfangs beschrieben, das Ergebnis – es war dann doch eine öffentliche Veranstaltung war! Schau an! Eben ein Mann mit Verständnis und Fachwissen!

Resümee des Tages!

Natürlich ist aller Anfang schwer, trotz der vielen Ungereimtheiten in der Geheimhaltung, was wieder einmal völlig überzogen wurde, warum auch immer! Sind die Initiative der einzelnen Bürger (die nicht Mandatsträger waren) schon erstaunlich und bemerkenswert. So viel Vorstellungen, die schon lange in den Köpfen schlummerten. Einfach toll!  Wenn man alle die Probleme wie ,z.B.  Parkplatz – Fußgänger- Verkehr- Auto- Baukosten- Finanzierung-Geld- ausblendet, dann kommt man zu erstaunlichen gemeinsamen Lösungen! Bleiben Sie aufmerksam zu diesem Thema!

Der Souverän/ Bürger muss bei solchen Projekten nicht nur mitgenommen werden, sondern es muss ihm auch bei einem grundsätzlichen Teil des Projektes die maßgebliche Entscheidung ermöglicht werden und nicht nur seinen gewählten Vertretern! Denn die finanziellen Lasten und Entbehrungen aus oder zu diesem Projektträgen letztendlich alle Bürger dieser Stadt!

Anmerkung der Redaktion in eigener Sache:

Frau Johanna Menzel (Assistenz von Prof. Henning Bombeck) hatte wirklich sehr viel Geduld mit unserer Gruppe. Danke dafür! Es ist schon erstaunlich, was Männer für Plaudertaschen sein können! Ohne Ihre aktive Mitwirkung hätten wir den Faden immer wieder verloren!   Danke für die gute Zusammenarbeit! Danke auch an die Pausenversorgung – das Essen war lecker – sollten sie selbst einmal im Café Chaplin probieren! Unbedingt!

Das gekühlte Bier bei Herr Roland Peek als Gastgeber im Volkshaus war vorzüglich! Auch hierzu werden wir bald berichten! Vielen Dank!

Ergebnisse der Tagung vom Aufsichtsrats- und Gesellschafterversammlung! „LUP-Kliniken“- ab 01.01.2023!

02-Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./199/74-22/CLA-36/36-2022

Es deutete sich schon auf der letzten Kreistagssitzung am 27.10. 2022 an, als der stellv. Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion Herr Wolfgang Waldmüller in seinem Diskussionsbeitrag sprach. Zum TOP 9- „Information zu den Ergebnissen der Arbeits-gruppe für die Ausgestaltung einer geburtshilflichen sektoren-übergreifenden Versorgung im Landkreis LUP unter besonderer Berücksichtigung des Sozialraumes Crivitz und der Potenziale der Krankenhaus am Crivitzer See gGmbH“. Hier bat er mit einer Bewertung zu diesem Thema noch um Zurückhaltung, bis man im nicht öffentlichen Teil ist und darüber sprechen wird. Denn da soll es um die Gesellschafterstruktur gehen und ob das dann alles so umsetzbar sein wird, mit einem sogenannten fremden Dritten, ob dieser denn so ein Konzept auch mitträgt oder nicht. Hierauf verwies dann der Landrat Stefan Sternberg SPD noch einmal auf die zu tagenden Gremien am kommenden Dienstag, 02.11.2022 wo eine gemeinsame Aufsichtsrat- und Gesellschaftersammlung stattfinden soll.

An dieser Stelle musste man schon tief einatmen und bangen sowie hoffen!

Nun also plötzlich schon am 01.11.2022 die Bekanntgabe im NDR „Die drei Krankenhäuser in Ludwigslust, Hagenow und Crivitz sollen unter einem Dach vereint werden. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim will dafür die „LUP-Kliniken“ gründen.“  Das strategische Ziel soll eine gemeinsame Verwaltung sein und die Aufteilung der medizinischen Spezialgebiete unter den beteiligten Kliniken. Hierdurch soll viel Geld gespart werden, aber dennoch die medizinische Versorgung im Landkreis LUP spürbar verbessert werden.

Wir meinen, dass es eine gute Entscheidung war, die man hier getroffen hat, nicht nur für den Kranhausstandort in Crivitz, sondern auch für die Zukunft des Modellprojektes einer geburtshilflichen sektoren- übergreifenden Versorgung im Landkreis LUP. Somit befinden sich dann alle Kliniken in der öffentlichen Hand und es dürfte wesentlich einfacher werden die finanzielle Förderung der Module 1 -2 einzufordern. Es besteht jetzt eine reale Chance für die Umsetzung dieser Vorstellungen, wenn denn auch die Politik in Schwerin und Berlin Ihre Hausaufgaben machen –  und weg von der Fallpauschale kommen. Es ist dringend notwendig, dass die Krankenhausreform umgesetzt wird und die Fallpauschalen als Finanzierungsmodell ausgedient haben. In Krankenhäusern dürfen keine Geldfragen mehr in der Zukunft eine so übergroße Rolle mehr spielen als bisher.

Der Landrat Stefan Sternberg hatte seit dem 11.12.2019 immer wieder betont in vielen Statements und Interviewers, dass er als Landrat immer einen Blick auf die gesamte Gesundheitsversorgung im Landkreis LUP hat, um ein bestmögliches medizinisches Angebot für die Bürger zu erreichen, als einer der größten Landkreise in Deutschland. Schon damals deutete er an, das große Ganze im Blick zu haben. Nun also liegt viel Arbeit vor ihm, aber auch eine große Verantwortung.

Resümee bis jetzt – GUT GEMACHT! –

Teil 3- Großes Theater im Kreistag Ludwigslust-Parchim! Persönliche Befindlichkeiten und ungebührliches Verhalten von Abgeordneten!

30-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./198/73-22/CLA-35/35-2022

CDU-Fraktion und Freier Horizont /Freie Wähler befinden sich schon im Wahlkampfmodus?

Unter den TOP 7 -Anfragen und Wortmeldungen der Kreistagsmitglieder aus aktuellem Anlass wollte der CDU-Fraktionsvorsitzende Herr Christian Geier eigentlich zwei Anfragen stellen. Einmal zu der stattgefundenen außerordent-lichen Sitzung des regionalen Planungsverbands WM – Windenergie vom Vortag in Schwerin, aber zu der zweiten Anfrage kam es er nicht mehr, weil seine Redezeit vorbei war, so emotional betroffen war er von dieser Veranstaltung. Im Grunde war es keine Anfrage, sondern nur eine Wiedergabe seiner persönlichen Gefühlslage, der an ihn gerichteten Beschimpfungen auf der Sitzung und eine Abrechnung mit dem Vorstand und der Geschäftsstelle des Planungsverbandes. Hierzu nutzte er den Kreistag als öffentliche Tribüne und stieß damit eine Debatte an zu einer öffentlichen Auswertung.

Aufgrund der Art und Weise wie man auf seinem Vortag in Schwerin reagierte und es als „Größenwahn“ bezeichnete, rechnete er mit dem Amtsleiter Herrn Karl Schmude und dem Vorsitzenden Herrn Thomas Beyer ab. Er warf ihnen vor, Zeit vertrödelt zu haben in der Planung und im vorauseilenden Gehorsam zu handeln für die Zukunft bis 2027 „bloß, weil in Berlin ein Gesetz beschlossen wird“. Sein Ansinnen war es immer, die jetzige 3. Beteiligungsstufe abzuschließen. Die gegen ihn erhoben Schmähungen wird, so dann Herr Schmude noch „an anderer Stelle zu hören bekommen“, maßregelte Herr Christian Geier. Damit entzündete er zu diesem Thema eine heftige Debatte. 

Herr Rolf Christiansen ( SPD -stellv. Fraktionsvorsitzender)  antwortete darauf hin, dass man sich an Bundesgesetze halten muss und eine die objektiv notwendige 4. Beteiligungsrunde nicht zum Abschluss zu bringen kann. So müssen einige Windeignungsgebiete herausgenommen werden und andere neue kommen eben hinzu! Damit verkündigte er eine eigentlich eine Kehrtwende in den Ansichten seiner Fraktion gegenüber der vorherigen Kreistagssitzung. Das ist schon sehr bemerkenswert!

Anmerkung der Redaktion: eine Herausnahme des WEG 48/21 Wessin -Barnin – Zapel- ist ausgeschlossen, da sich dieses Gebiet bereits im Genehmigungsverfahren befindet, welches ab dem 28. 02. 2023 weitergeführt wird und keine Gründe bis jetzt dagegen vorliegen.

Das war natürlich für den Vors. der Fraktion Freier Horizont /Freie Wähler Heiko Böhringer ein Anlass ebenfalls mit dem Vorstand des Planungsverbandes abzurechnen. So beschimpfte er ebenfalls Herr Schmude und forderte seinen sofortigen Rausschmiss und warf dem Vorstand Sabotage vor. Das war dann die Krönung der Vorwürfe und mehr als ein ungebührliches Verhalten eines Abgeordneten. Eigentlich unverständlich, da Herr Heiko Böhringer selbst Mitglied des Vorstandes ist und für Situation eine Mitverantwortung trägt.

Anmerkung der Redaktion: Ungebührliches Verhalten liegt vor, wenn sich ein Gemeindevertreter in einer Art und Weise anderen Mandatsträgern gegenüber benimmt, die für ein gedeihliches Miteinander nicht mehr hinnehmbar sind. Hierzu können Beschimpfungen oder Beleidigungen anderer Gemeindevertreter oder der Verwaltungsleitung gehören (vgl.  OVG Lüneburg – 2 B 61/86 -,C HSGZ 1987 S.464, 465f.; VG Frankfurt – VII/2 G1798/91 -, HSGZ 1991 S. 490,491).

Da konnte die Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Frau Ulrike Seemann-Katz auch nicht mehr innehalten und sprang der SPD – Fraktion zur Seite und beteiligte sich ebenfalls an der Diskussion. Zuerst machte sie eine Vergangenheitsbewältigung mit der CDU-Fraktion und dem Freien Horizont und warf Ihnen vor, eine gewisse Unaufrichtigkeit in der Sache darzustellen. Angeblich waren sie es gewesen, die jahrelang auf die Bremse getreten sind im Planungsverband. Kurios ist dabei nur, dass Frau Ulrike Seemann-Katz   selbst Mitglied im Planungsverband ist und in den vergangenen Jahren in den Diskussionen zu diesen Sachverhalten wenig in Erscheinung trat. Selbst in der Stadt Crivitz (wo auch ein großer Windpark mit 20 Windrädern gebaut werden soll) und wo ihr Wohnsitz und Wahlkreis ist, trat sie ebenfalls zu diesem Thema seit 2019 nie öffentlich in Erscheinung. Erst seit dem Bekanntwerden der Ergebnisse für die Bundestagswahl entdeckte sie wahrscheinlich die Faszination für das Thema Windenergie! 

Die Fraktionen der AFD beteiligte sich verständlicherweise ebenfalls nicht an dieser Debatte. Wie schon zu hören war auf der letzten Kreistagssitzung bezweifelt sie ohnehin diese gesamte Vorgehensweise zum Ausbau der Windenergie, solange der Netzausbau stockt und die notwendigen Speicherkapazitäten hierfür nicht vorhanden sind.

Die Fraktion die LINKE beteiligte sich nicht an der Diskussion und ebenfalls nicht das weitere Vorstandmitglied Herr Nico Skiba von der CDU-Fraktion. Warum auch immer?

Schau an! So sieht also die viel gepriesene konstruktive Oppositionsarbeit aus. Das Geflecht von   CDU-Faktion und der Fraktion Freier Horizont/ Freie Wähler zu dem Thema Windenergie  (aufgrund der Antragstellung für eine Sondersitzung des Planungsverbandes auf der letzten Sitzung) ist schon beeindruckend.

Man kann nur hoffen, dass die Landesregierung diesen internen Streit im Planungsverband Westmecklenburg bald beendet und die gesamte Planung zum Thema Windenergie dem StALU überträgt, so wie es in den Medien angekündigt wurde. Da das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt in WM eine große Anzahl der Windeignungsgebiete bereits bearbeitet in den laufenden Genehmigungsverfahren, wäre hier die Planung in guten Händen!

Insgesamt vermittelte die Diskussion im Kreistag zu diesem Thema, gegenüber dem Zuschauer den Eindruck, dass sich die Parteien schon mitten im Kommunalwahlkampf Modus 2024 befinden. Die neuesten Umfragewerte müssen der CDU-Fraktion und der Fraktion Freier Horizont /Freie Wähler schön mächtig zu schaffen machen!

Zu einer weiteren Eskalation kam es, als Herr Klaus-Michael Glaser von der CDU-Fraktion seinen Diskussionsbeitrag zu einem anderen Thema hielt. Ihm wurde wegen ungebührlichen Verhaltens von der Kreisratspräsidentin LUP gemäß  § 19 der Ordnungsbestimmungen eine „Rüge“ ausgesprochen. Das ist schon in dieser Legislaturperiode ein seltener Vorgang.

Herr Klaus-Michael Glaser CDU-Fraktion– sprach zum TOP 8-, Aussprache zur fehlerhaften Bewertung der Sozialversicherungspflicht für die Mitglieder des Kreistages Ludwigslust-Parchim. Das Thema ist nicht neu für uns, hierzu gab es auch im Amt Crivitz (wo Herr Klaus-Michael Glaser – Im eigenen Wirkungskreis 1. Stellv. der Amtsvorsteherin ist) bereits eine Debatte im Amtsausschuss. Wir werden hierzu aber später speziell über Crivitz berichten.

Er hielt also seinen Diskussionsbeitrag und kritisierte laut und heftig die Kreistagsverwaltung, -dass sie zu unkritisch gegenüber fremden Verwaltungen ist; – dass sie ihre Erkenntnisquellen nicht dokumentiert ; – dass sie nicht alle Informationen unvoreingenommen zur Kenntnis nimmt ; dass sie keine Beratung ihrer Rechtsaufsichtsbehörde annimmt; – dass sie nicht die Interessen der Kreistagsmitglieder vertritt; – dass sie das Ehrenamt mit Bürokratie schwächt und dass sie Intransparent ist. Plötzlich unterbrach ihn die Kreistagspräsidentin und ermahnte ihn, dass die Redezeit abgelaufen ist. Ungeachtet der weiter Ermahnungen durch die Präsidentin sprach er jetzt schreiend weiter und weiter und verabschiedete sich bei der Präsidentin mit den Worten das sie auch nicht zu hören kann! Daraufhin erhielt Herr Klaus-Michael Glaser eine Rüge wegen der Nichteinhaltung der Redezeit. Sie bedauerte es, dass sie das Mikrofon leider technisch nicht abschalten konnte.

Herr Christopher Pöschke Fachdienstleiter, Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung entkräftete seine Aussagen vollständig und auch die Vorwürfe gegenüber der Verwaltung.

Amt Crivitz will einen eigenen Klimaschutzmanager bis 2026 neben dem Kimaschutzkoordinator im Landkreis LUP?

26-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./197/72-22/CLA-34/34-22

Die Stadt Crivitz und die Gemeinde Sukow machen Druck im Amtsausschuss!

Der Landrat Stefan Sternberg hat in seinem Bericht am 13.09.2022 angekündigt, dass der Landkreis entsprechende Stellen gemäß der Kommunalrichtlinie schaffen will, mit der Inanspruchnahme einer Förderung zur Implementierung und Einrichtung einer Klimaschutzkoordination. Am 28.10.2022 tagt hierzu nun bereits der Haushalts- und Finanzausschuss im Bereich der Personalkosten für den Doppelhaushalt 2023/2024, um über diese Stellen zu beraten. So soll eine temporäre Stelle für die Sachbearbeitung /Energiemanagement und eine Stelle als Klimaschutzkoordinator enstehen, welche vom Bundesumweltministerium bis längstens 2026 gefördert werden.

Dadurch ist wahrscheinlich ist ein Wettrennen eröffnet worden bzw. eine Angst begleitend aufgetreten, jedenfalls im Amt Crivitz, keine Förderung mehr abzubekommen (Antragstellung bis spätestens 31.12.2022 /Bearbeitungsdauer 6 – 9 Monate). Schon kurz darauf, am 28.09.2022 auf der Sitzung Amtsausschuss machten plötzlich die Stadt Crivitz (Herrn Alexander Gamm) und die Gemeinde Sukow (Bürgermeister Herr Horst-Dieter Keding) ihren geglaubten Einfluss geltend, auch die Stellen eines Klimaschutzmanagers sofort im Amt Crivitz eigenständig zu errichten!

So der Grundtenor auf der letzten Sitzung!

Wie zu lesen ist, empfiehlt die Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker daraufhin auch gleich, erst einmal einen Förderantrag zu stellen und dann einen Grundsatzbeschluss im Amtsausschuss zu fassen. Der Förderantrag könnte anschließend immer noch zurückgezogen werden. Schau an, ist das nun hektisches Gebaren oder wirklich ernst gemeint?

Denn in auf dieser Versammlung waren auch kritische Stimmen zu hören! Hier ging es um zusätzliche Personalkosten im Haushaltsplan 2023; um die Frage der Notwendigkeit dieser Stellen neben dem Landkreis einzurichten; die Frage der Aufgaben für diese Stelle und Auslastung sowie als auch eine eventuelle fachkompetente externe Lösung! Also einfach mal schnell einen Antrag zu stellen für eine Förderung als eine Probier-Aktion im überstürzten Vorgehen nur, weil man eventuell eine Förderung bekommt, ist schon eine sehr befremdende Vorgehensweise! Hier geht es schließlich um Sinnhaftigkeit und um finanzielle Belastungen als Amtsumlage, die alle Kommunen (bzw. der Steuerzahler) bis 2026 tragen müssen.

Diese Stellen erhalten eine 70% ( für 24 Monate) Bezuschussung und im Anschlussvorhaben: 40% Bezuschussung (bis 36 Monate). In der Regel werden diese Stellen mit der Entgeltgruppe E 10 vergütet. Typischerweise für Beschäftigte mit absolviertem Hochschulstudium und Bachelor, vergleichbar mit dem gehobenen Dienst bei Beamten. Laut TVöD Bund 2022 liegt die monatliche Vergütung in der Entgeltgruppe E 10 im Bereich €3.492 – €4.950, abhängig von Erfahrung und Beschäftigungsdauer. Ab 01.01.2023 nur mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Std. die Woche und einer erhöhten Tarifanpassung! Also da kommen schon einmal Kosten von ca. 42.000,00€ bis 59.400,00€ pro Jahr und insgesamt 126.000€ – 180.000€ ( Arbeitnehmeranteil) für 36 Monate zusammen!

„Was machen Klimaschutzmanager?“

„Zu den Aufgaben von Klimaschutzmanager gehören die Koordination kommunaler Aktivitäten und Projekte zum Klimaschutz. Personen in diesem Beruf sorgen dafür, dass die internationalen Abkommen und Vereinbarungen rund um den Klimaschutz auf regionaler Ebene umgesetzt werden. Ein Klimaschutzmanager ist im Grunde nichts anderes als ein Werbebotschafter für umweltfreundliches Verhalten. Die meisten Klimaschutzmanager der Kommunen haben entweder einen naturwissenschaftlichen Hintergrund oder kommen aus dem Bereich der PR- und Öffentlichkeitsarbeit. Beides kann durchaus Sinn machen. Denn das Berufsbild des Klimaschutzmanagers hat viel mit Informations-veranstaltungen und Beratung zu tun. Mit Wissen allein kommt der Klimaschutzmanager also nicht weit“ ( Quelle: Chefredakteur | KOMMUNAL- Herr Christian Erhardt)

Was genau bringt ein Klimaschutzmanager?

An dieser Frage scheiden sich noch die Geister. Denn der Erfolg ist – zumindest was die Auswirkungen auf den Klimaschutz angeht – nicht messbar. In erster Linie kümmert sich der Klimaschutzmanager um die Beratung von Bürgern und die Beratung der Kommune selbst, organisiert Informationsveranstaltungen und versucht, in Kommune und Bevölkerung ein Umdenken zu befördern. Nur ist dies eben nicht messbar. Anders sieht es in einem anderen Bereich der Tätigkeit aus. Klimamanager haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sie einen besonderen Fokus auf die zahlreichen und oft verwirrenden Förderprogramme haben. Gerade im Bereich Klimaschutz gibt es besonders viele solcher Programme. Viele Kommunen berichten, dass es Ihnen dank ihrer Klimamanager gelungen ist, zahlreichen neue Fördergelder erfolgreich zu beantragen.“ ( Quelle: Chefredakteur | KOMMUNAL- Herr Christian Erhardt)

Welche Aufgaben übernehmen Klimaschutzmanager ?

Klimaschutzmanager steuern von Beginn an den Prozess zur Erstellung des Klimaschutzkonzepts und tragen dafür die Gesamtverantwortung. Im Rahmen der Konzepterstellung koordinieren sie daher alle relevanten Aufgaben innerhalb der Verwaltung oder Organisation – mit (verwaltungs-) externen Akteuren sowie externen Dienstleistern. Außerdem informieren sie sowohl intern als auch extern über die Erstellung des Konzepts und initiieren Prozesse und Projekte für die übergreifende Zusammenarbeit sowie Vernetzung wichtiger Akteure. Insofern tragen sie die Verantwortung für die Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzepts. Zu ihren Aufgaben in diesem Prozess gehören die begleitende Öffentlichkeitsarbeit, die Moderation von Veranstaltungen sowie die Sensibilisierung und Mobilisierung von Bürger und anderer Akteure. Ziel ist es, verstärkt Klimaschutzaspekte in die Verwaltungsabläufe der Kommune oder Organisation zu integrieren.

Beispiele für Handlungsbereiche:

  • Für Landkreise mit ländlicher Struktur:
    • eigene Liegenschaften, Infrastrukturen und Anlagen, eigener Fuhrpark, Beschaffung etc.,
    • Aus- und Aufbau erneuerbarer Energieanlagen, Ausnutzung von Potenzialen, zum Beispiel in der Abfallentsorgung oder Abwasserentsorgung,
    • Planungsaufgaben wie Regionalplanung, Flächennutzungsplanung, unterstützende Leistungen für Gemeinden in der Bauleitplanung oder Mobilitätsplanung
    • sowie Beratung und Aufbau von Klimaschutzdienstleistungen für kreisangehörige Gemeinden. (Quelle: www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme)

Resümee

Zuerst einmal sollte einmal die Grundsatzfrage geklärt werden, wie z.B.  Benötigt man solch eine Stelle als Klimaschutzmanager im Amt Crivitz neben dem Klimaschutzkoordinator im Landkreis LUP und welchen Nutzen bringt es für die Kommunen im Amt Crivitz? Kann nicht vielleicht auch externer und kompetenterer Sachverstand aus Unternehmen genutzt werden?

Kann man diese Personalkosten (anteilig) auch wirklich für 36 Monate aus der Amtsumlage finanzieren (auch mit den kommenden Tarifsteigerungen 2023)? Natürlich reicht es nicht, diese Stelle nur alle Bauanträge mit erneuerbaren Energien bearbeiten zu lassen und somit für eine Entlastung im Bauamt zu sorgen, sondern hier müssen übergreifende Zuständigkeiten im Bereich der PR- und Öffentlichkeitsarbeit wirksam werden! Es bleibt spannend!

Die Umsetzung der Transparenzpflicht 2022 in Crivitz!

23-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./196/71-22/CLA-33/33-22

Bürgerbeteiligung beginnt mit einer transparenten Informationspolitik für die Gesamtheit der politischen Entscheidungen auf der Ebene einer Kommune. Diese Informationen sind aber keine Holschuld des einzelnen Bürgers, sondern sind eine Bringschuld von dem jeweiligen Stadt – und Gemeinderat, sowie der zuständigen Amtsverwaltung.

Bringschuld an Informationen der gewählten Vertreter gegenüber dem Wähler/Bürger!

Die ermittelten Daten sind Durchschnittswerte, welche sich aus 24 Monaten der Beobachtung von Veröffentlichung im ALLRIS®net ergeben. Da die kommunalen Vertreter abseits von jeglicher Entwicklung der Demografie beschlossen haben, alle Veröffentlichungen nur noch auf der Homepage des Amtes Crivitz der Öffentlichkeit zugänglich machen, geraten eben schnell Informationen fern ab der Aktualität. Manchmal könnte man den Eindruck gewinnen, dass sie darüber nicht traurig sind. Aber wir schauen eben genauer hin und berichten darüber. Das ist schon ärgerlich für so einige, denn plötzlich muss man seinen Wählerauftrag gerecht werden! Die Motivation für diese Grundsatzbeschlüsse der Veröffentlichung war die Umsetzung der sogenannten Digitalisierung und um Kosten zu sparen! Na ja, das klingt doch gut!

Laut Geschäftsordnung der Stadt Crivitz  § 13 Abs. 2 soll die Sitzungsniederschrift innerhalb von 14 Tagen, spätestens zur nächsten Sitzung den Mitgliedern der Stadtvertretung vorliegen. Selbst das wird aber nicht einmal eingehalten im digitalen Bereich! Schaut man dann sich auch noch der karge Inhalt der Protokolle an (manchmal nur Stichpunkte) kann man die Begründung über den vorgetragen angeblichen hohen Zeitaufwand hierzu kaum nachvollziehen.  In der freien Wirtschaft (bei festzuhaltenden Konferenzbesprechungen und Meetings) ) könnte man so jedenfalls nicht agieren und lange bestehen! Wie soll der Bürger aktuelle Informationen erkennen können und seine kommunalen Vertreter ansprechen auf oder für Hinweise/ Vorschläge und Kritiken bzw. diese kontrollieren, wenn alles erst ca. 5-8 Wochen später erscheint?

Ist das vielleicht so gewollt? Nun, das ist kaum vorstellbar, aber es ist in der Stadt Crivitz seit Jahren eine beobachtete Methode, um auch unangenehme Nachrichten oder Beschlüsse etwas Zeit zu gewähren, um sich erst später hierzu erklären zu müssen. Das beste Beispiel ist hierzu vielleicht der Verkauf der alten Sparmarktfläche, wo die Information ca. 4 Monate hinausgezögert wurden, warum auch immer, aufgrund von nicht vorliegenden Protokollen usw.…… Das ist aber kein Einzelfall!

Spitzenreiter ist hierfür der Bauausschuss unter der jetzigen Leitung von Herrn Alexander Gamm, wo bis zum heutigen Tage (23.10.2022 16:00 Uhr) immer noch nicht das Protokoll vom 21. Juli 2022 (fast 13 Wochen) vorliegt, es wahrscheinlich streng geheim! Hier ging es um die Errichtung von 10 Reihenhäusern bestehend aus 2 Gebäuderiegeln mit je 5 Reihenhausscheiben in der Lindenallee, 19089 Crivitz.  Auch die Ortsteilvertretersitzung unter Leitung von Herrn Daniel Itze benötigt ständig bis zu 13 Wochen für die Protokolle und der Inhalt ist einfach bemerkenswert. Gesamte Sätze sind hier spärlich, und selbst die Stichpunkte sind dünn gesät! Schauen Sie es sich an, ach ja, erst in 13 Wochen! Zuständig vom Sitzungsdienst im Amt Crivitz für den Bereich der Stadt Crivitz ist Frau Anita Ohl!

Neu ist aber, dass jetzt auch die Bekanntmachung  von nicht öffentlichen Beschlüssen hinausgezögert bzw. merkwürdig dargestellt wird.

So ist zu lesen in der Sitzung des Hauptausschusses (des Amtsausschusses Amt Crivitz- Leitung Frau Iris Brincker): „Da alle anwesenden die Beschlüsse bekannt sind, wird auf eine Bekanntmachung verzichtet“ (31.08.2022); oder am 06.07.2022 – „Die Bekanntmachung der Beschlüsse der vorangegangenen nicht öffentlichen Sitzung des Amtsausschusses wird auf die nächste Sitzung verschoben“; oder der Bauausschuss der Stadt Crivitz (17.02.2022): „Der Vorsitzende erklärt, dass alle Beschlüsse bekannt sind. Dem wurde von den Ausschussmitgliedern zugestimmt“; oder am 16.06.2022:“ Erfolgt in der kommenden Sitzung am 21.07.2022, da das Protokoll der Sitzung vom 19.05.2022 noch nicht bestätigt ist.“

@ALLRIS®net

Schön, dass alle anwesenden angeblich über den Inhalt immer Bescheid wissen, aber Bürgernähe sieht eigentlich anders aus! Dabei ist die Kommunalverfassung da klar und eindeutig! Gemäß § 31 Abs. 3 KV M-V sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu machen“. Ihr Zweck liegt in der Herstellung einer größtmöglichen Publizität der in der nicht öffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse. Sie dient dem Allgemeininteresse an einer Information der Öffentlichkeit über die erfolgten Beschlussfassungen.

Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist Pflicht und als Bringschuld gegenüber dem Bürger/Wähler anzusehen, dieser wird aber hier ständig auf die Probe gestellt! In ca. 18 Monaten wird sich der Wähler hoffentlich zur Kommunalwahl daran erinnern!

Exklusivinterview mit Günter Tiroux, dem Bürgermeister von Pinnow!

21-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./195/70-22/CLA-32/32-22

„Mit Erfahrung in die Zukunft“ – sein Wahlversprechen, das Günter Tiroux vor 510 Tagen zum Bürgermeister von Pinnow/Godern machte.

Am 30.5.2021 wurde er mit 1.057 Stimmen, das entspricht 81%  der Wahlberechtigten in das Amt gewählt. Wir wollten nun wissen – was ist draus geworden?

Wir hatten langfristig um einen Termin ersucht und diesen an einem wunderschönen Herbsttag im Oktober 2022 bekommen. Freundlicherweise  hatte er sein kleines,  hell und zweckmäßig eingerichtetes  Büro im Gemeindehaus nur für uns geöffnet. Der Empfang war herzlich und wir konnten in einer zwanglosen Atmosphäre unsere Fragen an ihn richten. Um es schon mal vorweg zu nehmen, seine Kompetenz in Wirtschaftsfragen, seine ruhige Art und die aktive Bürgernahe lassen auf eine positive Entwicklung der Gemeinde hoffen, die es trotz einiger Probleme und Sorgen zu gestalten gilt.

Die Gemeinde Pinnow mit dem Ortsteil Godern ist eine schöne, lebendige und liebenswerten  Umlandgemeinde der Landeshauptstadt Schwerin. Das Gemeindegebiet liegt in einer wunderschönen Natur mit eigenem 2,68 km² großen See und verfügt über eine sehr gute Infrastruktur. Mit leichtem Stolz berichtet uns  Bürgermeister Günter Tiroux dazu,  „wir haben eine eigene Kita, eine Grundschule (zusammen mit der Nachbargemeinde Sukow), verschiedene medizinische Angebote, eigene Feuerwehr, Gastronomie, eigener Strand, verschiedene Sportvereine, Tennisplätze, Segelflugplatz, ein EDEKA Markt und etliche Gewerbebetriebe“.

Als Wohnstandort zählt Pinnow zu den attraktivsten Standorten für Kauf oder Miete im Umfeld von Schwerin. Das zeigt auch die Bevölkerungsentwicklung (ca.600 Einwohner Anfang der 90er und über 2.000 Einwohner in 2021). Was uns sehr freut, ist der Zuzug zahlreicher junger Familien mit Kindern gerade in den letzten Jahren, denn das bedeutet immer Zukunftssicherung für eine Gemeinde.

„Pinnow – eine Gemeinde mit Zukunft“ steht auf einem Werbeträger im Büro. Auf welchen Wegen gehen Sie an diese Aufgabe und wie wollen das mit Leben erfüllen?

Für mich ist das sehr wichtig und bestimmt mein Handeln – die Fragen und Sorgen der Bürger ernst zu nehmen und am liebsten direkt mit ihnen zu klären. „Ein langer, aufwendiger Schriftwechsel würde dem im Wege stehen und so gehe ich gerne am Abend oder am Wochenende zu meinen Leuten“ dann fügte er noch hinzu „ich bin eben ein Mann der Praxis und suche immer nach schnellen und einfachen Lösungen, die dem Bürger helfen.“

Unsere weitere Frage ging in Richtung Energiekosten der Gemeinde, in Verbindung mit dem Eigenbetrieb des Heizhauses, das für die Beheizung von 210 Wohneinheiten zuständig ist.

 „Das gespart werden muss ist klar, wir sind hier auf der Suche nach praktikablen Lösungen. Da gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, an denen wir dran sind und hoffentlich Entscheidungen in Kürze getroffen werden können. Eine davon ist die Umstellung des Energieträgers von Erdgas auf Geothermie und Biogas. Dazu kämen noch 20 ha PV-Anlagen im Gemeindegebiet. Da wir in einem Trinkwasserschutzgebiet liegen, sind die Untersuchungen langwierig und es bedarf weiterer Gutachten bzw. Abstimmungen in der Gemeinde und deren Vertreter. Ich verwalte ja schließlich das Geld aller Gemeindemitglieder und Steuerzahler hier und will damit sorgfältig umgehen. Die Umstellungskosten und Investitionen würden dann ja nicht nur die angeschlossenen Wohneinheiten, sondern alle treffen.“

Sie haben in den letzten 12 Monaten plötzlich vier Jahresabschlüsse bekommen, wie sieht denn jetzt der Haushalt aus?

Unsere Haushaltslage ist relativ stabil, im Gegensatz zu anderen Kommunen betragen unsere liquiden Mittel noch ca. 2,0 Mio. € und wir besitzen eine Rücklage von ca. 800 Tsd. €, damit können wir die jetzige Krise 2023/24 gut überstehen. Durch ein umsichtiges Wirtschaften sind wir in der Lage auch zukünftig Projekte auszugestalten.

Sie haben einen Zukunftsausschuss, welcher jetzt neue Aufgaben bekommen soll?

Der Zukunftsausschuss soll um die Aufgabenbereiche „Wirtschaftliche Entwicklung“/“Energetisches Dorf“ /“Flugplatz-Attraktivität“/“ Lebensqualität des Dorfes“/“Tourismus“ erweitert werden. Er soll strategisch wirken und mit den Bürgern zukünftige Entwicklungen bestimmen und den Abgeordneten ein Leitfaden für das Handeln darstellt. Hierbei kommt es besonders darauf, dass die verschiedenen Bereiche einzeln betrachtet werden müssen und welche Steuerungsfunktion die Gemeinde dabei anwenden soll. Also so z.B. Steuereinnahmen, neue Wohngebiete, andere wirtschaftliche Einnahmen, Energiedorf und festlegen von Schwerpunkten für Entwicklungen. Das ist ein sehr komplexes Thema, aber außerordentlich wichtig für unsere kommunale Selbstverwaltung. Aber auch Erkenntnisse bringen soll, wo wir mehr externen Sachverstand benötigen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. “ Und diesen Prozess und Steuerungsfunktion soll unser Zukunftsausschuss erkunden für das nächste Jahrzehnt“.

Wir bedanken uns für uns die schnelle und problemlose Öffentlichkeitsarbeit bei dem Bürgermeister von Pinnow Günter Tiroux.

Die sogenannten *echten Probleme* in Crivitz! Haushaltsvollzug 2022? Aussicht 2023?

16-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./194/69-22/CLA-31/31-22

Wo ist er, der öffentliche Bericht über den Haushaltsvollzug 2022? Wo ist der Ausblick auf die Stadtfinanzen 2023?

Um den Haushalt für 2023 muss es wohl schlecht stehen, das zeigt auch ein offener Brief der Bürgermeisterin vom 28. Sept.2022! Aber die Probleme sind hausgemacht seit Jahren und liegen nicht vollumfänglich an der jetzigen Inflations- oder der Coronakrise, dazu aber später mehr!

Die Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) regelt im §20 eine öffentliche Berichtspflicht der Bürgermeister. Der Verord-nungstext spricht hier von spätestens zum 30. Juni des Jahres. Diese Berichterstattung ist eine MINDESTPFLICHT und beschränkt sich die dabei nicht nur auf erreichte Ergebnisse, sondern auch auf absehbare finanzielle Entwicklungen und längerfristige Risiken/Auswirkungen für das nächste Haushaltsjahr 2023. Ziel soll es dabei sein, über die Umsetzung des Haushaltsplanes 2022 zu unterrichten und um zukünftige Entscheidungsfindung zu unterstützen.

In der Stadt Crivitz herrscht hierzu wie üblich Stillschweigen und Geheimhaltung. Schon im Jahr 2021 waren die Fraktionen der CWG und LINKE nicht bereit, über eine turnusgemäße Unterrichtung durch die Stadtspitze zum aktuellen Haushaltsvollzug zu beraten und lehnten einen entsprechenden Vorschlag kategorisch ab.

Erst aufgrund einer hartnäckigen öffentlichen Anfrage im Monat August 2021 erhielten nur die Stadtvertreter eine schriftliche detaillierte Aufstellung mit Stand 30.06.2021 per E-Mail am 22.08.2021. Die Öffentlichkeit erhielt hierzu keinerlei Informationen, nur dass die Bürgermeisterin im Rahmen ihrer Wertgrenzen Aufträge ausgelöst hatte. Erst viel später im Februar 2022 zur öffentlichen Haushaltsberatung 2022 konnte man erkennen, dass sich die Stadtfinanzen bereits im Juni 2021 in der Kreide befanden. So sieht also die öffentliche Transparenzpflicht in der Stadt Crivitz zu diesem Thema aus!

Damit lässt sich nur erahnen, dass aufgrund der gestiegenen Energiepreise und Inflation die Stadtfinanzen im Jahr 2021 bereits erneut ins Taumeln geraten sind! Prognostiziert wurde für 2022 ca. (-) 1,67Mio.€ im Ergebnishaushalt, das dürfte nun viel höher ausfallen! Für 2023 wurde vorhergesagt im Februar 2022 ca. (-) 1.2Mio.€! Was sicherlich schon längst überholt sein durfte und noch viel höher ausfällt!

Auch in den jetzigen Haushaltsvorberatungen für 2023 herrscht überwiegend eine gewisse Verdunkelung!

Der Bildung- und Hauptausschuss beraten hierzu nicht öffentlich und der Bauausschuss benötigt erst einmal eine Übersicht des Ist-Zustandes des Haushaltes 2022, um darüber beraten zu können. Ja wo ist sie denn?

Der Umweltausschuss will mehr Geld für den Tourismus haben und der Kulturausschuss will für die Sanierung für Spielplätze ca. 45Tsd.€ [Vogelviertel, Turmweg, Geschwister-Scholl-Platz-Unterhaltung extra] sowie für das Stadtfest 15Tsd.€/Bauernmarkt 1.5Tsd.€ haben. Diese Ausschüsse sind die einzigen, die öffentlich ihre Wunschlisten vortragen.

Dabei ist schon jetzt eine Mehrbelastung für den Haushalt 2023 ersichtlich durch steigenden Personal-, Energie-,Bau-,Inflations-, Umlage und Kreditkosten. Ver.di fordert z. B. in seinen Tarifverhandlungen (Laufzeit für 12 Monate) für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Kommunen eine Anhebung der Einkommen um 10,5 %, mindestens aber 500 € monatlich mehr! Auch die Einführung des Mindestlohnes 12,00€ ist nicht unerheblich! Schlussfolgernd daraus bedeutet das auch bei einer geringen Einigung der Tarifparteien höhere Ausgaben in den Personalkosten von mindestens ca. 200.000,00€ von 4,3Mio.€ auf ca. 4,5Mio.€.

Die regulären Einnahmen der Stadt Crivitz aus Schlüsselzuweisungen, Zuwegungen für die Infrastruktur und als Grundzentrum betrugen zusammen für 2022  2,278 Mio€. Hinzukommen noch die Steuereinnahmen von ca. 3,3Mio€, also insgesamt nur  = ca. 6,08Mio€. (ohne Zuwendungen, allgemeine Umlagen, sonstige Transfererträge).

Wobei man feststellen muss sind aber die Steuereinnahmen seit 2019 fast kontinuierlich stabil sind geblieben, auch in der Coronakrise! Die Kreditschulden  der Stadt Crivitz   betragen ab 01.01.2023 noch 2,0Mio.€, jährlich müssen dazu bis ca. 2028  118Tsd.€  gezahlt werden und eine Schlusszahlung von 295.273,10 €. Ab 2030 muss erneut ein neuer Zinssatz für den Restbetrag ausgehandelt werden, noch bis 2040 sind dann ca. 91Tsd.€ jährlich zu leisten.

SCHULDEN! Im Jahr 2019 erfolgte die Aufnahme eines Kredit in Höhe von 513.000,00€ für den Umbau der Grundschule. Die jährliche Zins- und Tilgungsbelastung beträgt 27.189,00 €. Die Kreditlaufzeit wurde entsprechend der Zinsbindung auf 10 Jahre berechnet. Die Schlusszahlung zum 30.12.2028 beträgt 295.273,10€.Für den Umbau der Kindertagesstätte „Uns Lütten“ erfolgte im Jahr 2020 eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.787.000,00 €. Die Verzinsung erfolgt mit 0,19%, dieser Zinssatz ist bis zum 30.06.2030 festgeschrieben. Die Tilgung erfolgte erstmalig zum 30.09.2020, die vierteljährliche Annuität beträgt 22.769,79€ ( jährlich 91.079.16€). Laut Tilgungsplan ist die letzte Rate am 30.06.2040 zu leisten. Insgesamt betragen die Kreditschulden damit noch 2.0 Mio. € ab dem 01.01.2023!

Wie lange soll das noch gut gehen!

Die Amtsumlage dürfte sich auch um ca. 110Tsd.€ erhöhen aufgrund von höheren Tarifanpassungen und Investion auf ca. 950Tsd.€, aufgrund der Haushaltspolitik des Amtsauschusses Crivitz der letzten Jahre, mit einem mehrheitlich angeregten Abbau der liquiden Mittel.

Auch sind in den Stromkosten für Straßen, Feuerwehr, Bauhof, Schulen, Sportstätten, Hort- und die Bürgerhäuser gestiegen und dürften sich um ca. 40Tsd.€ auf 160 Tsd. € erhöhen. Ebenso ist bei den Gaskosten ist eine Steigerung von ca. 60Tsd.€ auf 160Tsd.€ zu erwarten. Die Strom- und Gaskosten und gestiegenen Personalkosten für die Stadt als Träger mehrerer Kita`s  werden in den Leistungsverhandlungen für 2023 vermutlich   durch einen Index der Realkosten voll übernommen, so der Landrat Herr Stefan Sternberg! Für die Schuleinrichtungen trifft das bis jetzt nicht zu!

Durch erhöhte Baukosten wurden 136Tsd.€ aus dem Posten für die Straßenverbreiterung und Durchlass Settiner Weg sowie die Asphaltdeckensanierung Gewerbeallee für andere Bauvorhaben entnommen. Diese Vorhaben sollen nun 2023 ( ca. 360Tsd.€) umgesetzt werden, ob das dann auch so geht ist fraglich!

Resümee

Schon jetzt ist klar, dass viel Wünsche in Investionen und Ausgaben für 2023 nicht erfüllt werden können und die Liquidität und Rücklagen endgültig aufgebraucht sein dürften. Letzte Hoffnung für den Haushalt 2023 der Stadt Crivitz ist ein geplanter Kommunalgipfel in MV, wo es noch einmal Geld geben könnte!

Steuererhöhungen sind aber für 2024 schon absehbar von ca. 8 bis 15 Prozentpunkte, aufgrund der Anpassung der Nivellierungs-hebesätze des Landes, wonach sich dieses Mal die Stadt Crivitz richten muss und diese Anpassungen konsequent umsetzen wird, aufgrund ihrer eigenen Haushaltslage.

Dessen ungeachtet ist in besonderem Maße den Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Rechnung zu tragen, d. h. Möglichkeiten zur Einsparung von Energie oder zur Steigerung der Energieeffizienz sind konsequent zu nutzen.

Teil III- Hoffentlich das Ende! Das *Hin* und *Her* zur Mitgliedschaft im Verein AGFK MV!

14-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./193/68-22/CLA-30/30-22

Wir berichteten darüber im Teil 2- bereits am 07.08.2022- https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/das-hin-und-her-zur-mitgliedschaft-im-verein-agfk-mv/

Der Umweltausschuss der Stadt Crivitz verkennt nach wie vor hartnäckig die Vorgänge und Beschlusslagen in der Vergangenheit zu diesem Thema der Mitgliedschaft im Verein AGFK MV. Vor 16 Monaten wurde dieses Thema durch die Stadtvertretung begraben (Beschluss vom 14.06.2021 – abgelehnt), auch vorrangig durch das negative Statement vom Umweltausschuss. So argumentierte der Fraktionsvorsitzende der CWG Herr Andreas Rüß damals, dass der Verein zu professionell und kompentent für die Stadt Crivitz ist und dass da ja nur vorrangig Projektierer Mitglieder sind. Auch wurde das Argument vom Ausschuss dargestellt, dass man in der Stadt keinen Ansprechpartner hat in der Stadt Crivitz und man das alles nicht leisten kann! Also wurde folglich der Antrag mehrheitlich abgelehnt und nicht zurückgestellt. Ebenso lehnte auch der Amtsausschuss auf seiner Sitzung am 22.06.2022 diesen Antrag mehrheitlich ab und begrub ebenfalls dieses Thema.

Der AGFK MV – Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen M-V e.V.  hilft kommunalen Verwaltungen in M-V, für guten und sicheren Rad- und Fußverkehr zu sorgen. Der Mitgliedsbeitrag für eine Kommune beträgt jährlich 500€ bei einer Einwohnerzahl bis 5000.

@ALLRIS®net

Nach 16 Monaten, in einer nur einmaligen Beratung im Umweltausschuss am 19. Juli 2022, formuliert dieser nun neue Begründungen für einen erneuten Antrag, um seine 180 Grad Drehung in den Ansichten jetzt zu rechtfertigen!

Dann wird erstaunt festgestellt, dass die Stadt Crivitz plötzlich doch Hilfe, Unterstützung braucht für die künftigen Aufgaben und der Verein kann hierzu mit seinem Wissen und Vernetzungen zu anderen Kommunen Beistand leisten!  Oha, nun ist also doch plötzlich professionelle Hilfe gefragt? Schau an nach 16 Monaten, ein Wandel in den Ansichten! Im Weiteren ist zu lesen, dass Fahrradmobilität und E-Bikes eine wichtige Rolle spielen und dass man besser von A nach B kommen möchte und darum das Netz an Fahrradwegen weiter ausgebaut werden sollten. Also das war eigentlich alles schon vor 16 Monaten bekannt und stellt nicht neues dar! Erstaunlicherweise wird jetzt festgestellt, dass der Verein ein fachliches Kompetenzzentrum für Beratung und Unterstützung ist für Radwege. Schau an!

Ein Ziel wurde auch formuliert: so sollen 7 Kommunen (Barnin, Bülow, Crivitz, Demen, Friedrichsruhe, Tramm, Zapel) bis spätestens Ende November 2022 ebenfalls die Beschlüsse fassen zu einer Mitgliedschaft im Verein. Ob das mit Demen, Bülow und Tramm auch so wird, bleibt fraglich! Das soll dann zu einer Belebung einer neuen Interessengemeinschaft *Tourismus* – Rund um Crivitz – führen. Die weiteren Arbeiten sollen dann durch diese sogenannte neue Arbeitsgemeinschaft * Rund um Crivitz* durchgeführt werden.

Und das alles meint natürlich nicht nur der Vorsitzende des Umweltausschusses der Stadt Crivitz Herr Jürgen Heine, sondern auch der Koordinator der Interessengemeinschaft *Rund um Crivitz* Herr Jürgen Heine. Womit sich die Frage nach einem Ansprechpartner der Stadt Crivitz für den Verein, welche man vor 16 Monaten nicht beantworten konnte, sich eigentlich erübrigt, da sich dieser hier mit diesem *Letter of Intent* (Absichtserklärung) schon vorstellt! Er muss hierzu nur noch ernannt werden, was sicherlich schon längst feststeht!

Resümee

Bei dieser plötzlichen Wende der Ansichten schmückt sich der Umweltausschuss mit fremden Federn! Denn die damaligen Antragsteller aus den Reihen der Opposition wurden monatelang klein gehalten und Ihr Antrag abgelehnt. Plötzlich nun die Wende in den Ansichten nach 16 Monaten. Eine verlorene Zeit, weil es vielleicht nur ein damaliges politisches Spektakel war?

Die Frage ist nur, ob es denn nicht noch andere Gründe gab (wie z.B., dass eben der Verein auch gute Kontakte zu Förderprogrammen hat und diese eben wichtig sind) als die hier verkrampften dargestellten Gründe. Warum aber fragt man denn eigentlich die Bürger zu diesem Thema nicht zuerst? Zumal in ca. 18 Monate schon die Kommunalwahl ansteht und neue Abgeordnete diesen Plan dann umsetzen müssen in der Zukunft!

Teil 2- Die Misere beim Kapitel 6.5 Energie [Windenergie] des regionalen Planungsverbandes WM! Der Kreistag LUP möchte eine baldige Entscheidung im Okt. 2022 und eine Sondersitzung!

12-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./192/67-22/CLA-29/29-22

In einem gemeinsamen Antrag hatte die CDU-Fraktion mit der Fraktion-FREiER HORiZONT / FREIE WÄHLER (Man höre und staune!), auf der letzten Kreistagssitzung im Sep. 2022, eine Beschlussvorlage eingebracht den regionalen Planungsverband Westmecklenburg [RPV-WM] antreiben, dass Verfahren (zzt. dieAbwägung zur Teilfortschreibung RR WM 3 Stufe der Beteiligung von Nov. 2021) fortzusetzen und zum Abschluss zu bringen.

Hierzu wird die Forderung gestellt, nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (für M-V ist festgeschriebenen bis 2032 / 2.1 % der Landesfläche) die zukünftigen Flächen gleichmäßiger zu verteilen unter den Planungsverbänden in MV , aber auch innerhalb des RPV-WM. So trägt von den 7.690 ha ausgewiesenen Flächen des RPV-WM 2021 der Landkreis LUP mit 6.113 ha die größte Last. Um das alles zu klären, sollte noch im Oktober 2022 eine Sondersitzung einberufen werden, was der Landrat Herr Stefan Sternberg anraten sollte!

Hierzu ist bekannt seit dem 29. Juni 2022, dass die Regionalplanung für die Windkraft (Kapitel 6.5 Energie) in Westmecklenburg für ungültig erklärt wurde. Der Amtsleiter Herr Schmude berichtete darüber, auf der Sitzung des RPV-WM, dass das Urteil aus dem Jahr 2017 durch ein rechtskräftiges Urteil des VG Schwerin 2021, nun vom OVG Greifswald 2021 bestätigt wurde. Auch die Landesregierung hat zudem mit der Drs. 8/444 des Landtages MV klargestellt, dass für die Region Westmecklenburg gegenwärtig keine Ziele und auch keine Ziele in Aufstellung vorhanden sind. Die Sach- und Rechtslage hat die Beschlusslage des Verbandes überholt. Der Vorstand des Landesplanungsverbandes habe daraufhin entschieden, das Thema Wind auszusetzen, bis entschieden ist, wie man mit der Regionalplanung weiter verfahre.

Die nachfolgende Diskussion zu dem Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion-FREiER HORiZONT / FREIE WÄHLER war sehr anspruchsvoll!

Der Landrat Herr Stefan Sternberg ist selbst zweiter Stellvertreter des RPV-WM und ließ sich hier von diesen Fraktionen nicht unter Druck setzen. Gut so! Er stellte völlig souverän dar, dass man ihn hierzu nicht beauftragen können, aufgrund des Landesplanungsgesetzes. Ebenso könne der Kreistag nicht eine Forderung darstellen, sondern nur eine BITTE äußern. Berechtigterweise stellt er diese Richtlinien vor der Diskussion zu diesem Antrag allen Fraktionen dar und bat um Änderungen in den Formulierungen. Daraufhin entbrannte eine Diskussion.

So war zu hören vom Frakt.-Vors. der CDU-Fraktion Herr Christian Geier das man das Urteil von 2017 nun rechtlich überprüfen und neu bewerten will und auch anders betrachten sollte.

Der Frakt.-Vors. FREiER HORiZONT / FREIE WÄHLER (selbst Vorstandsmitglied im RPV- MV) Herr Heiko Böhringer  beschwor die Anwesenden alles dafür zu tun das der Plan bestehen bleibt.

Der Frakt.-Vors. der LINKE Herr Andreas Sturm wollte eine vorherige Abstimmung zur nächsten Sitzung des RPV-WM, ein Treffen vorher und einheitliches Auftreten, welches er schon seit Jahren vermisse.

Die Frakt.-Vors. der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Frau Ulrike Seemann-Katz hat Probleme mit dem Antrag und plädierte für ein Verständnis für mehr Energieausbau! Sie kann dem Antrag so nicht zustimmen.

Die Frakt.-Vors. der SPD-Fraktion Frau Dr. Margret Seemann  freute sich schon über die Antragstellung und das Ende einer Blockadehaltung um endlich bei diesem Thema voranzukommen.

Der Frakt.-Fraktion FDP-ABLR-AfL Herr Burkhard Thees wunderte sich auch über den Wandel in den Ansichten, aber unterstützte den Antrag.

Die stellv. Frakt. Vors. der AfD-Fraktion Frau Birgit Bloch fand die Diskussion interessant!

Man einigte sich schließlich auf einen mehrheitlichen Beschluss.

Ob man nun durch diesen Antrag im Planungsverband wieder eine Planungshoheit erhält, bleibt offen!

Quelle: Entwurf Anlage 2: Präsentation der 66. Verbandsversammlung veöffentlich in der 29.KW -www. region-westmecklenburg.de

Auch in der Stadt Crivitz gibt es jetzt plötzlich Widerstand, obwohl man doch selbst einen eigenen Energiepark – Nr.15 zum Thema. Windkraft plant!

Offener Brief der Stadt Crivitz“  – von Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm vom 28. September 2022

„. an Landes- und Bundesregierung zur drastischen Erhöhung der Energiekosten! …..“Warum müssen die bereits vorhandenen Windenergieanlagen immer wieder stillstehen? Warum können wir immer noch nicht genug Energie speichern? Die Aussage 2% der Landesfläche ist doch völlig irrwitzig, wenn noch mehr Anlagen stillstehen.“ (Quelle www. stadt-crivitz.de/offener-brief-der-stadt-crivitz) Wir sind sprachlos über so viel Fachwissen!

Resümee

Es ist schon erstaunlich, dass man ein Urteil aus dem Jahre 2017 plötzlich nach 5 Jahren anders interpretieren will! Sehr mutig, ob das in dieser Situation hilft, bleibt fraglich! Zu mindestens war eins klar zu hören, dass das Land MV nicht vorhat die Planung an sich zu reißen und somit der Planungsverband weiterarbeiten könnte!

Für den regionalen Planungsverband kann es eigentlich nur eine Entscheidung geben, seine Planung auf regionaler Ebene weiterzuführen, mit einer „Vollen Fahrt voraus“!

Dazu sind die Kriterien nun einmal anzupassen an die neue Gesetzeslage und gegebenenfalls auch eine 4. Auslegung durchzuführen. Bis Febr. 2024 ist hierfür noch Zeit, damit auch das Land MV seine Flächenziele insgesamt erfüllen kann!

„Als wir das Ziel aus den Augen verloren, verdoppelten wir die Anstrengungen.“ Mark Twain

AKTUELL!———Veröffentlichung des regionalen Planungsverbandes am 13.10.2022!!! „außerordentliche 67. Verbandsversammlung am 26.10.2022“

Es tut sich also plötzlich etwas am 26. Okt. 2022 in Schwerin! Bestimmt mit einer langen Diskussion!

Aber bietet der Vorstand und die Geschäftsstelle des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg auch im Vorab zur Veranstaltung ein Bürgerforum an oder bleibt man wieder nur unter sich, um solche wichtigen Fragen zu klären? Auch der Souverän möchte die Möglichkeit haben, Fragen und Meinungen zu Angelegenheiten des Planungsverbandes zu stellen! 

Denn in 19 Monaten ist der Bürger mit Abgabe seiner Stimme gefragt zur Kommunalwahl, deshalb schaut man hier ganz genau hin!

Teil III – Das *HIN* und *HER* seit 18 Monaten mit der Gründung und Satzung für den Seniorenbeirat bzw. den Behindertenbeirat in Crivitz!

09-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./191/66-22/CLA-28/28-22

Wir berichteten darüber bereits darüber am 21.06.2022.. https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/wahlspektakel-um-den-senioren-und-behindertenbeirat-in-der-stadtvertretung-crivitz-am-20-06-2022

Was ist passiert?

Von März bis September 2021 wurde sich in den Ausschüssen der Stadt Crivitz gestritten, ob die Beiräte nun getrennt oder zusammen existieren sollten, dann die Einigung im Sept. 2021, jetzt also doch zusammen. Im Okt. 2021 sollte der Senioren- und Behindertenbeirat in der 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz jetzt festgeschrieben werden und das wurde am 25.10.2021 so beschlossen, aber leider total falsch, wie die Rechtsaufsichtsbehörde im Dez. 2021 monierte.

Sie merkte an, dass ein wirksamer Satzungsbeschluss ist noch nicht zustande gekommen, weil einen Verstoß gegen § 8 Abs. 4 Satz 3 der Geschäftsordnung vorliegt (eine falsche Abstimmung). Hinzu kommt aber noch, dass die Veröffentlichung am 30.11.2021 über den Inhalt der 3. Satzungsänderung einen anderen Text enthält, als der vorliegende Beschluss.

Einspruch der Rechtsaufsichtsbehörde am 09.12.2021-@ALLRIS®net

Oje! Da sind wir aber platt!…. Alles sehr merkwürdig?

Also musste das ganze Prozedere noch einmal wiederholt werden am 20.06.2022, aber mit einem anderen Inhalt, plötzlich sollten jetzt die Mitglieder des Senioren – und Behindertenbeirates keine Aufwandsentschädigung mehr erhalten (Sitzungsgeld 40,00 €), weil der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Crivitz bereits am 11.10.2021 das für verzichtbar erklärt hat. Also sowas!

Aufwandentschädigung/ Sitzungsgeld für den Senioren und Behinderten beirat – Einfach weg!

Begründung!

An erster Stelle ist dies ein Ehrenamt,“…… Und der gewählte Beirat kann selbst nach der konstituierenden Sitzung über eine Entschädigung einigen. (Das haben die anwesenden Mitglieder des Hauptausschusses am 11.10.2021 – Frau Britta Brusch-Gamm, Herr Alexander Gamm, Herr Michael Renker, Herr Andreas Rüß so beschlossen) oha!

Man glaubt es nicht!

Die gewählten ehrenamtlichen Abgeordneten und sachkundigen Einwohner in der Stadt Crivitz erhalten beispielsweise ca. 600,00 € pro Jahr als Sockelbetrag ( als Abgeordneter und sachkundiger Einwohner) ohne Sitzungsgeld und mit Sitzungsgeld ca. 1080,00 € pro Jahr (ohne Fraktionssitzungen und Vorsitz und Sitzungsgeld für die Stadtvertretung) an Steuergeldern als Entschädigungen für Ihre Tätigkeit „im Ehrenamt“!

Machen also die „ehrenamtlichen Mitglieder des Senioren – und Behindertenbeirates“ eine andere Tätigkeit, die es nicht würdig ist, die Einzelnen zu unterstützen bei den vielen bevorstehenden Aufgaben?

Nun soll also der Beirat über seine eigene Entschädigung selbst bestimmen! Da schau her! Es ist allgemein bekannt, wenn man denn als Abgeordneter die Kommunalverfassung M-V einmal gelesen hat, dass solch ein Prozedere völlig unzulässig ist. Solche Aussagen kennzeichnen die Qualität des Ausschusses!

Bis zum 9. Okt. 2022 08:00 Uhr wurde aber der neue Beschluss, über die 3. Änderung der Hauptsatzung, immer noch nicht veröffentlicht, welcher die rechtliche Legitimation für eine Gründung und Wahl des Senioren- und Behindertenbeirates darstellt. Denn die Rechtskraft tritt erst ein am Tage der Bekanntmachung! Das ist aber noch nicht geschehen, auch nicht auf der öffentlichen Internetseite des Amtes! Ein grober Mangel gemäß §5 KV M-V! Sieh mal einer an!

Die Bekanntmachung der 3.Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz fehlt bis zum 9. Okt. 2022 10:00 Uhr @amt-crivitz.de

Erstaunlich ist nur, dass man aber schon die Mitglieder für diesen Beirat ebenfalls am 20.06.2022 ebenfalls gewählt hat! Diese haben dann in ihrer konstituierenden Sitzung sehr zeitnah am 30.06.2022 einen neuen Vorstand mit Stellvertreter gewählt! Seltsame Vorgehensweise, aber nicht ungewöhnlich in Crivitz!

Und so tagen dann am 10 und 11. Okt. 2022 gleich zwei Ausschüsse (Kultur und Bildung), bereits über ein neues Papier vom 08.09.2022 einer Satzung für den Senioren und Behindertenbeirat! Darin sollen die Aufgaben, die Rechte und Pflichten, die Wahl /Wahldauer und deren Zusammensetzung, die Wahl des Vorstandes und Stellvertreter sowie Tagungen und Geheimhaltung geregelt werden. Das ist schon alles sehr eigenartig, denn es wird über eine Satzung beraten (das neue Papier stammte übrigens im Wortlaut von Frau Nützmann, Frau Fritzsche und Herr Rüß ( CWG ) zu 98% vom 28.03.2021), wie der Beirat seinen Vorstand später einmal wählen und konstituieren soll.

Aber, das alles ist am 30.06.2022 bereits passiert! Oha! Na sowas! (14.08.2022 – Bekanntmachung- Homepage der Stadt Crivitz- neuer Vorstand Frau Carolin Kühn-Dahl und ihrer Stellvertreterinnen, Frau Ursula Fritzsche und Frau Beate Bergmann)!

Ach übrigens! Eine öffentliche Tagung des Beirates ist in dem vorgelegten Papier nicht vorgesehen, die Mitglieder sollen angeblich für 5 Jahre gewählt werden und unterliegen der Verschwiegenheit sowie der Geheimhaltung auch nach dem Ausscheiden. Weiterhin soll aber der Beirat die Interessen der älteren, alten und behinderten Menschen in der Stadt Crivitz vertreten! (Gemäß Europarat gehört zu der Gruppe der älteren Menschen, wer 65 Jahre und älter ist. Die UNO setzt die Grenze etwas tiefer an, nämlich bei 60 Jahren.) Ja, ab wann ist man denn nun in der Stadt Crivitz ein älterer Mensch und kann dann vom Beirat vertreten werden?

Um also die Quintessenz des gesamten Handelns der Verantwortlichen in der Stadt zusammenzufassen könnte man sagen, dass es für die Wahl und die Konstituierung der Mitglieder für den Senioren -und Behindertenbeirates seit Juni 2022 noch keine rechtliche Legitimation gab und gibt. Aufgrund der fehlenden Veröffentlichung über die 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz, seit 20.06.2022, mangelt es an einer Rechtswirkung! Jeder außenstehende Einspruch hat hier eine Aussicht auf Erfolg!  Na, sieh mal an!

„Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen – den Vorhang zu und alle Fragen offen.“ – Bertolt Brecht.

Verbrennen?Verwertung und Entsorgung von pflanzlichen Abfällen im LK LUP!

06-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./190/65-22/CLA-27/27-22

Neuer *Leitfaden* zum Verbrennen von Abfällen im Landkreis LUP! Gartenabfälle dürfen nur noch verbrannt werden, mit einer Ausnahmegenehmigung!

@ALLRIS®net

Die Erlaubnis zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist also in MV bereits jetzt rechtlich als Ausnahme an strenge Vorgaben geknüpft.

Das ist der Fall, wenn das Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen auf dem eigenen Grundstück, Einbringen in den Boden, Biotonne oder Kompostieren und die Entsorgung über die von der Abfallwirtschaft LUP- AöR angebotenen Systeme (Wertstoffhof / Annahmestelle) nicht möglich ist oder nicht zumutbar?

Was heist das?

Wenn, also *keine Biotonne vorhanden ist*; *die einfache Strecke zu einem Wertstoffhof bzw. einer Grünabfallannahmestelle größer als 15 km beträgt*;* die Abgabe auch über andere Behältnisse nicht erfolgen kann, bspw. in einem Gartenabfallsack*;* sperrigen pflanzlichen Abfällen  (z.B. Strauchschnitt)  können diese nicht vor Anlieferung zerkleinert werden bspw. durch Heckenschere, Häcksler, Säge*. Oha!

Erst dann und nur dann ist eine Verbrennung der pflanzlichen Abfälle ausnahmsweise nur vom 1. bis 31. März und vom 1. bis 31. Oktober, werktags, während zwei Stunden täglich, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr, gemäß der PflanzAbfLVO M-V zulässig.

Eine Ausnahmegenehmigung ist möglich, sofern eine Entsorgung nach §§ 1 und 2 PflanzAbfLVO M-V nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann bei der unteren Abfallbehörde eine Genehmigung zur Verbrennung von pflanzlichen Abfällen beantragt werden. (Gebühren könnten anfallen). So steht es im neuen Leitfaden des Landkreises LUP.

Die Inspiration hierzu kam durch die Pressemitteilung des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt am 01.07.2022. „Es ist allein schon aus Sicht des Klima- und Ressourcenschutzes einfach nicht mehr zeitgemäß, Gartenabfälle zu verbrennen. Wichtig ist zunächst einmal, dass die Landkreise und Kommunen die Einhaltung der geltenden Bestimmungen kontrollieren bzw. Hinweisen nachgehen und Verstöße entsprechend ahnden. Denn: Es ist prinzipiell und bundesweit verboten, außerhalb von Anlagen Abfälle zu verbrennen. Das regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz als Bundesgesetz.“

Was ist mit einer Feuerschale? JA,aber!

Feuerschalen dürfen nur gelegentlich betrieben werden. Es darf nur naturbelassenes, stückiges, gut abgetrocknetes Holz (Kamin oder Ofenholz) verwendet werden. Das gelegentliche Betreiben einer Feuerschale bzw. eines Lagerfeuers, als Nutzfeuer, ist mit naturbelassenen stückigen Holz mit eventuell anhaftender Rinde, insbesondere in Form von Scheitholz oder Presslinge in Form von Holzbriketts, erlaubt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das Holz nicht frisch geschlagen ist, sondern bereits abgetrocknet ist, dadurch kaum Qualmentwicklung.

Äste in einer Feuerschale?JA,aber!

Ast ist nicht gleich Ast! Ein Ast, der zu Brennholz verwertet wurde, unterscheidet sich von einem Ast, der als Abfall verbrannt wird! Ast als Brennholz = ohne anhaftende Nadeln oder Laub, bereits stückig geschnitten und durch längere Lagerung bereits abgetrocknet. Hierdurch kaum Rauchentwicklung. Das Verbrennen von Heckenschnitt, z.B. Rückschnitt von Brombeerpflanzen, Lebensbäumen, usw., in einer Feuerschale ist nicht erlaubt! Bei diesen Pflanzen handelt es sich nicht um naturbelassenes Holz. Es handelt sich daher um die Beseitigung von Abfall bzw. Pflanzenabfall.

Deshalb Biotonne und Annahmestellen sowie Wertstoffhöfe im Kreisgebiet nutzen, Verbrennen vermeiden – Hinweis auf Leitfaden !

Empörung wegen Kosten der Katzenpopulation im Amtsbereich Crivitz?

30-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./189/64-22/CLA-26/26-22

Abgeordneter der Stadt Crivitz verwundert über die Verwaltungsvorschrift aus dem Jahr 2020?Dabei ist gerade in Crivitz diese Problematik seit 2019 schon lange der Bürgermeisterin bekannt, nur hier scheint man wenig bei der Sache zu sein!

Seit dem 02.07.2020 existiert die VV Fundtiere, im Abs.„2.4.2 Frei lebende Katzen sind Katzen, die nicht oder nicht mehr an ein Leben in einer häuslichen Struktur des Menschen gewöhnt sind und sich deshalb nicht für eine Vermittlung an einen neuen Eigentümer eignen. Gleichwohl sind sie gattungsmäßig den Haustieren zuzu-ordnen und gelten als Fundtiere. Im Abs. 2.1.2. heißt es hierzu …“ Fundtiere sind alle verlorenen oder entlaufenen Haustiere, die von einer Person aufgegriffen werden“ und nach Abs. 8.1.1..sind diese ….“ Bis zum Ablauf von sechs Monaten hat die Fundbehörde das Fundtier zu verwahren (§ 973 Absatz 1 BGB)“( Quelle: landesrecht-mv.de/ AmtsBl. M-V 2020 S. 318)

Seit 2016 haben sich intensiv der Deutsche Tierschutzbund MV und Vereine im Land M-V sich dafür eingesetzt endlich Katzen als Haustiere zu zuordnen, wenngleich sie gelegentlich herumstreunen oder gar verwildern. Ja, das verursacht auch Kosten und diese sind gestiegen von ca. 7.000,0 € / 2019 auf ca. 36.000,00 € / 2022, so schreibt es die SVZ am 29.09.2022. Und nun gibt es dagegen eine Entrüstung eines Abgeordneten aus Crivitz (Alexander Gamm – von der Fraktion die LINKE)  so schreibt es die SVZ auch am 29.09.2022.

Die Aufregung des Abgeordneten ist hierzu  floskelhaft und verwundert, denn gerade in der Stadt Crivitz ist das Thema nicht neu und  haus-gemacht! Das müsste dem Ehemann der Bürgermeisterin eigentlich bekannt sein!

Als größte Kommune im Amtsbereich Crivitz (4770 Einwohner) wollte sich schon im April 2019 (Vor der Kommunalwahl) ein Tierschutzverein gründen mit Hilfe von Frau Kaufmann und Jerratsch. Der Verein wollte sich speziell auch den Katzen widmen, beraten im Vorfeld und Hilfe anbieten. Auch Kastrationen an Streuner mit ansässigen Tierärzten sollten über Spenden finanziert werden. Hierzu gab es einige Gespräche unter anderem, auch mit der Bürgermeisterin Frau Brusch – Gamm. Sie wusste, dass sich die Katzenpopulation ungehemmt vermehrt. Wenn man nicht gerade ein eingefleischter Städter ist, weiß man, wie viele Jungen im Jahr eine Katze bekommt. Das potenziert sich dann also, wenn man nichts unternimmt.

Hierzu wurde Ihr auch die Wuppertaler Verordnung zum Schutz frei lebender Katzen in der Stadt Wuppertal vom 28.05.2019 vorgelegt als Muster zur Einführung.

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz freilebender Katzen in der Stadt Wuppertal Vom 28.05.2019
Auf Grund von § 13 b des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), zuletzt geändert durch Artikel 1 Viertes ÄndG vom 17.12.2018 (BGBl. I S. 2586) in Verbindung mit § 5 der Verordnung über Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Tierschutzrechts vom 3. Februar 2015 (GV.NRW. S. 212 ) und §§ 27, 31 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden -Ordnungsbehördengesetz (OBG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528/SGV.NRW 2060), zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz zur Anpassung des PolizeiG und OrdnungsbehördenG vom 18.12.2018 (GV. NRW. S. 741, ber. 2019 S. 23) wird von der Stadt Wuppertal als örtlicher Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates vom 20.05.2019 folgende Verordnung erlassen:
§ 1 Regelungszweck; Geltungsbereich
(1) Diese Verordnung dient dem Schutz von freilebenden Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden, die auf eine zu hohe Zahl dieser Katzen innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Wuppertal zurückzuführen sind.
(2) Diese Verordnung gilt für das gesamte Stadtgebiet, das damit als Schutzgebiet ausgewiesen ist.

§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung ist eine

  1. Katze ein männliches oder weibliches Tier der Art Hauskatze (Felis silvestris catus),
  2. gehaltene Katze eine Katze, die von einem Menschen gehalten wird,
  3. Haltungsperson, wer die tatsächliche Bestimmungsmacht über eine Katze in eigenem
    Interesse und nicht nur ganz vorübergehend ausübt und das wirtschaftliche Risiko des
    Verlusts des Tieres trägt,
  4. freilebende Katze eine Katze, die nicht oder nicht mehr von einem Menschen gehalten wird,
  5. Freigängerkatze eine gehaltene Katze, die unkontrolliert freien Auslauf hat,
  6. fortpflanzungsfähige Katze eine Katze, die fünf Monate oder älter ist und nicht fortpflanzungsunfähig gemacht worden ist. § 3 Kennzeichnung und Registrierung (1) Die Haltungsperson hat die Freigängerkatze eindeutig und dauerhaft, entweder durch einen
    Mikrochip oder durch Tätowierung kennzeichnen zu lassen.
  7. (2) Ferner ist die Katze in ein öffentliches oder privat geführtes Register, das der Behörde zugänglich
    ist, unter Beachtung der geltenden Regelungen zum Datenschutz , einzutragen. Folgende Angaben
    werden dafür benötigt:
    a. Daten des Mikrochips, alternativ die Tätowiernummer,
    b. Name und Anschrift der Haltungsperson,
    c. Vorhandene Fortpflanzungsfähigkeit der Katze,
    d. Identifikationsmerkmale der Katze, z. B. Fellfarbe oder -zeichnung.
    Die Haltungsperson ist verpflichtet, die vorgenannten Angaben aufnehmen zu lassen. Die Verpflichtung erstreckt sich auch auf eine Meldung zur Änderung bzw. Löschung der Daten, sobald die Voraussetzungen der Registrierung sich geändert haben bzw. weggefallen sind. Ferner hat die Haltungsperson für eine entsprechende Übermittlung der Tierdaten durch ein privat geführtes Register an die Stadt Wuppertal oder Beauftragte die im Sinne dieser Verordnung notwendige datenschutzrechtliche Einwilligung zu erteilen.
    (3) Die Daten des Registers dienen der Aufgabenerfüllung der Ordnungsbehörde.
    § 4 Auslaufverbot für fortpflanzungsfähige Katzen
    Die Haltungsperson hat sicherzustellen, dass fortpflanzungsfähige Katzen, die innerhalb des Schutzgebietes im Sinne des § 1 Absatz 2 gehalten werden, keinen unkontrolliert freien Auslauf haben. Kann die Haltungsperson dies nicht sicherstellen, so hat sie die Katze fortpflanzungsunfähig zu machen.
    § 5 Maßnahmen gegenüber aufgegriffenen Katzen
    (1) Freigängerkatzen, derer die Ordnungsbehörde oder von ihr Beauftragte innerhalb des Schutzgebiets habhaft werden, dürfen zum Zweck der Ermittlung der Haltungsperson in Obhut genommen werden. Mit der Ermittlung der Haltungsperson soll unmittelbar nach dem Aufgreifen der Katze begonnen werden.
    (2) Ist die Haltungsperson ermittelt und die Katze noch nicht unfruchtbar gemacht, so kann die Ordnungsbehörde anordnen, die Katze unfruchtbar machen zu lassen. Vor Gewährung eines weiteren unkontrollierten Auslaufs hat die Haltungsperson eine schriftliche Bestätigung ihres Tierarztes oder ihrer Tierärztin, dass die Katze fortpflanzungsunfähig gemacht wurde, vorzulegen.
    (3) Ist eine innerhalb des Schutzgebietes angetroffene Freigängerkatze nicht gekennzeichnet und registriert und eine Ermittlung der Haltungsperson daher nicht möglich, so kann die Ordnungsbehörde Dritte mit der Kennzeichnung und Registrierung beauftragen. Ist die Freigängerkatze noch fortpflanzungsfähig, so kann die Ordnungsbehörde darüber hinaus Dritte mit der Unfruchtbarmachung beauftragen. Nach der Unfruchtbarmachung kann die Katze wieder in die Freiheit entlassen werden.
    (4) Ein von der Haltungsperson personenverschiedener Eigentümer hat die Maßnahmen nach Absatz 1 und 3 zu dulden.
    § 6 Maßnahmen gegenüber freilebenden Katzen
    (1) Die Ordnungsbehörde oder ein von ihr Beauftragter kann freilebende Katzen
    a. kennzeichnen, registrieren und
    b. unfruchtbar machen lassen
    Zu diesen Zwecken darf die freilebende Katze in Obhut genommen werden. Nach der Unfruchtbarmachung kann die Katze wieder in die Freiheit entlassen werden. Die Entlassung in die Freiheit soll an der Stelle erfolgen, wo die Katze aufgegriffen worden ist.
    (2) Ist für Maßnahmen nach Absatz 1 das Betreten eines Privat-oder Betriebsgeländes erforderlich, ist der Eigentümer oder Pächter verpflichtet, dies zu dulden und die Ordnungsbehörde oder den von ihr Beauftragten bei einem Zugriff auf die freilebenden Katzen zu unterstützen.
    § 7 Kosten
    Die Kosten der Kennzeichnung und Registrierung von Freigängerkatzen nach § 5 Absatz 3 Satz 1 sowie der Unfruchtbarmachung nach § 5 Absatz 3 Satz 2 trägt die Haltungsperson. Im Übrigen trägt die Kosten derjenige, der die Durchführung der kostenpflichtigen Maßnahme in Auftrag gibt. § 8 Übergangsregelung
    (1) Die Pflichten nach § 3 Absatz 1 (Kennzeichnung und Registrierung) und die Pflicht nach § 4 (Auslaufverbot) treten innerhalb von 4 Wochen nach Inkrafttreten dieser Verordnung in Kraft.
    (2) Die Fristen nach Absatz 1 beginnen unabhängig von dem Zeitpunkt des Zuzuges der
    Haltungsperson in das Gebiet der Stadt Wuppertal.
    § 9 Ordnungswidrigkeiten
    (1) Ordnungswidrig handelt,
  8. wer entgegen § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 eine Katze nicht kennzeichnen, registrieren oder
    kastrieren lässt.
  9. entgegen § 3 Abs. 3 den Nachweis auf Verlangen nicht vorlegt
  10. (2) Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können mit Geldbußen bis zu 1.000,00 geahndet werden.“ ( Quelle: Der Stadtbote Nr. 2019)

Kurzform!: Alle Katzen sind zu chippen und zu registrieren. Alle Freigänger sind ausnahmslos zu kastrieren. Auslaufverbot für fortpflanzungsfähige Katzen. Aufgegriffene Katzen werden registriert und kastriert. Sogar Ordnungsgelder sind dort genannt! Das haben nun schon viele Städte ebenfalls übernommen, nur in Crivitz scheint man immer noch zu schlafen.

Der Tierschutzverein wurde nicht gegründet, leider war es in einer Wahlkampfzeit und andere Themen ( wie z.B. Windkraft) waren wohl wichtiger! Die Frauen engagieren sich heute im Naturschutz und anderen Vereinen. Frau Brusch Gamm strebte eine Zusammenarbeit am 20.09.2020 an mit dem Tierschutzverein „Sternberger Seenland e.v.“. Das Problem wurde aber dadurch nicht gelöst!

Egal wie man es dreht und wendet, welche Verwaltungsvorschrift zu Recht besteht oder nicht, die Kommunen und seine  Mitbürger können sich nicht der Verantwortung  für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in den Städten und Gemeinden entziehen. Sicher kostet das auch Geld und nicht zu wenig, welches dafür im Haushalt vorgehalten werden muss. Unsere Steuern werden für so viele Projekte und Kosten ausgegeben, da sollten diese einfach mit eingeplant werden. Wer- das sind bestimmt sehr viele – in Spanien, Italien und Griechenland, Mallorca oder den  Kanarischen Inseln in Urlaub war, wird sich mit Sicherheit und die dort frei laufenden Hunde- und Katzenrudel erinnern und erwogen haben aus Mitleid von dort Tiere mitzunehmen. Das löst sicher dort keine Probleme  und würde hier nur Neue schaffen. Soweit könnte es hier auch schnell kommen, wenn wir für Tierheime und deren Betreibung kein Geld mehr in die Haushalte einplanen würden. Prävention ist hier angesagt, nicht bevormunden  und die Bürger rechtzeitig aufklären, welche Verantwortung sie mit  einer Tierhaltung in Städten übernehmen. Dieses  muss rechtzeitig, schon in den Kindergärten, Schulen und auf entsprechenden Veranstaltungen durch die  Präventionsausschüsse  angestrebt werden, die ja bereits  in vielen Kommunen existieren. Das Problem löst sich leider nicht durch das Ignorieren oder Abschaffen von entsprechenden Verwaltungsvorschriften „Verwaltungsvorschrift über das Verfahren zum Umgang mit Fundtieren“ sondern wird wahrscheinlich  in nächster Zeit massiv in Größenordnungen auf uns zukommen. Und eine Erhöhung der Hundesteuer oder gar die Einführung einer Katzensteuer würde eher das Problem nur verstärken.

Resümee

Die Aufregung über die angefallenen Kosten für die Katzen verwundern doch sehr in der Sitzung des Amtsausschusses im Amt Crivitz, denn diese sind nur minimal im Gegensatz zu der ca. 1,0 Mio.€ Steigerung der Personalkosten, die ca. 0,9 Mio.€ Steigerung der  Sach- und Dienstleistungen und der ca. 0,2 Mio.€ Steigerung der sonstigen Aufwendungen.

Das Thema löst sich leider nicht durch das Ignorieren oder Abschaffen von einer Verwaltungsvorschrift, Prävention ist hier angesagt, nicht bevormunden der Bürger, sondern rechtzeitig aufklären und einbeziehen, welche Verantwortung sie mit einer Tierhaltung übernehmen!

Exklusivinterview mit der Unternehmensgruppe Gollan Neustadt in Holstein über die „gebührenpflichtige Garten- und Parkabfälle“ im Werkstatthof / Annahmestelle in Crivitz!

26-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./188/63-22/CLA-25/25-22

Die Unternehmensgruppe Gollan ist in den Bereichen Recycling, Immobilien, Handwerk und Auto tätig. Ob in Neustadt/Beusloe, Lübeck, Schwerin, Johannistal oder Crivitz!

Exklusivinterview mit der GOLLAN Zentrale in Neustadt in Holstein!

Die Gollan-Firmengruppe „ist in den Bereichen Abfallwirtschaft, Bausparte, Kfz-Service und Immobilien in ganz Norddeutschland tätig. Darüber hinaus wurde mit der Kulturwerft Gollan in Lübeck ein Ort für Kunst, Kultur, Feiern und Events geschaffen. Geblieben ist Beusloe bei Neustadt als Firmensitz. Heute ist die Unternehmensgruppe Gollan ein mittelständisches, inhabergeführtes und von den handelnden Personen geprägtes Unternehmen. Dahinter steht eine an langfristigem und kontrolliertem Wachstum orientierte Unternehmenskultur – und die Philosophie der Nähe zum Markt.“ ( Quelle:www.gollan.de/unternehmen)

Seit 01.01.2022 ist die neue Satzung (Abfallentsorgungssatzung) über die Abfallentsorgung im Landkreis Ludwigslust – Parchim in Kraft. Diese beschreibt im Inhalt auch vor, dass im Bringe System die Garten- und Parkabfälle durch die Bürger gebührenpflichtig abzugeben in Werkstatthöfen. In Crivitz wurde das bestehende Gollan Recyclingzentrum als „Werkstatthof“ vom LK – LUP deklariert und eine Kooperation abgeschlossen mit dem Betreiber ( die GOLLAN RECYCLING GMBH).Wir wollten nun wissen, welche Erfahrungen man mit dem jetzigen System hat und wie die Resonanz der Bürger ist. Hierzu sprachen wir mit der Geschäftsführung in Neustadt!

Für wie viele Bürger sind sie Zuständig im Werkstatthof Crivitz?
Die Annahmestelle soll insbesondere von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Crivitz und den umliegenden Gemeinden genutzt werden. Hier können im Auftrag der Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR Grünabfälle, Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Haushaltsschrott abgegeben werden. Weiterhin werden gewerbliche Abfälle wie z.B. Bauschutt und Baumischabfälle angenommen. Wir schätzen, dass ca. 5.000 bis 7.000 Haushalte (10.000 bis 15.000) nutzen bzw. nutzen wollen.

Wie hoch war ca. die Anzahl der Anlieferungen für Grünschnitt?
„Die Anzahl der Anlieferungen wird nicht erfasst. Von Jahresbeginn bis Ende August wurden ca. 245 Tonnen Grünabfälle angenommen.“

Ab wann sind sie im Jahr 2022 gestartet?
Die Gollan Recycling GmbH nimmt seit dem 01.01.2022 als Auftragnehmer der ALP AöR Garten- und Grünabfälle, Sperrmüll- und Haushaltsschrott sowie Elektro- und Elektronikschrott an. Aber auch bereits in den Jahren zuvor bestanden zwischen dem Abfallwirtschaftsbetrieb Ludwigslust-Parchim vertragliche Regelungen zur Annahme von Garten- und Grünabfälle, Sperrmüll sowie Elektro- und Elektronikschrott.

Haben sie Ihre Öffnungszeiten verändert?
Die Öffnungszeiten wurden angepasst. Die Abgabe ist nun auch am Samstag möglich. Öffnungszeiten ganzjährig Mo-Fr: 08:00 – 16:00 Uhr, Sa: 09:00 – 13:00 Uhr“

War für sie die Einstufung als Werkstatthof mit einer Umstellung verbunden?
Es handelt sich nicht um einen Wertstoffhof, sondern um eine Annahmestelle. Eine Umstellung ergab sich aufgrund der Erweiterung der Öffnungszeiten auf den Samstag sowie der kostenpflichtigen Annahme von Grünabfällen.

Was meinen Sie, haben sich die Befürchtungen für eine verstärkte illegale Ablagerungen Garten- und Grünabfällen in den angrenzenden Wäldern bestätigt? Was sind ihre Erfahrungen dazu? Auch in Crivitz?
„Uns sind keine Häufungen einer illegalen Entsorgung von Grünschnitt im kreisgebiet bekannt.“

Kennen sie den neuen Leitfaden des Landkreises LUP zum Verbrennen von Abfällen! Was meinen sie dazu?
„Der Leitfaden wurde vom Fachdienst Umwelt Bereich Immissionsschutz / Untere Abfallbehörde erarbeitet und mit dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Abfallwirtschaft abgestimmt. Den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landkreises wird der Leitfaden mit dem kommenden Landkreisboten zur Verfügung gestellt darüber hinaus wird dieser über die Internetseite des Landkreises als PDF-Datei abrufbar sein. Der Leitfaden gibt einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die Entsorgungswege für pflanzliche Abfälle, die Nutzung von Feuerschalen und zum Umgang mit erkrankten Pflanzen. Der Leitfaden kann damit zur Sensibilisierung unserer Bürgerinnen und Bürger zum Thema Verbrennen von Gartenabfällen wesentlich beitragen.“

Was sind ihre Erfahrungen mit der jetzigen Umstellung der Abfallentsorgung im Landkreis LUP?
„Als Annahmestelle von Grünabfällen haben wir keine entscheiden Veränderungen feststellen können.“

Welche Hinweise können sie zu diesen Themen den Bürgern in Crivitz geben?
Biotonne und Annahmestellen sowie Wertstoffhöfe im Kreisgebiet nutzen, Verbrennen vermeiden –Hinweis auf Leitfaden“

Welche kritischen Bemerkungen haben sie insgesamt zur Abfallentsorgung des Landkreises LUP?

„Als Anlagenbetreiber können wir an der Zusammenarbeit nichts bemängeln.“

Worauf sollte der Landkreis achten oder was muss man in der Zukunft besser machen?
„Die Abstimmung mit dem Landkreis LUP läuft ohne Probleme.“

Wir bedanken uns für uns die schnelle und problemlose Öffentlichkeitsarbeit bei der Gollan Unternehmensgruppe – zentrale Geschäftsführung Neustadt in Holstein.

Der Stadtpark von Crivitz „ein Ort für Bewegung und für frische Luft“?

24-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./187/62-22/CLA-24/24-22

Das üppige Blattgrün der Bäume, Sträucher und Wildplanzen speichert CO₂, Blüten und Sämereien locken Insekten und die Vogelwelt an. So steht es formuliert vom Umweltausschussvorsitzenden Herr Jürgen Heine.

Das war für uns Anlass nach fast einem Jahr den Ort der Begegnung zu besuchen. Übrigens stammte der Ursprung dieser Idee von der damaligen Kulturausschussvorsitzenden Frau Anna Schade seit 10.09.2019, welche sich unermüdlich hierzu engagierte!

Es sollte eigentlich ein Standort werden für die Jugend mit vielleicht ein paar überdachte Hütten, ein Volleyballfeld, Graffitiwände zum üben, vielleicht einen öffentlichen Grillplatz, oder mehr Tischtennisplatten und eventuell auch Toiletten ( so die damaligen ersten Vorstellungen)

Der Umweltausschuss machte sich das Projetkt zu eigen, ab dem 15.06.2020, nach dem Rückzug von Frau Schade aus der Kommunalpolitik. Seitdem ist es die Leidenschaft neben dem ARBORETUM vom Umweltausschussvorsitzenden, welcher also nach einer Besichtigung am 17.08.2021 nun dann am 25.10.2021 einen Grundsatzbeschluss in der Stadtvertretung Crivitz durchsetzte, mit einem finanziellen Budget für 2022 von erst einmal ca. 33.000,00 €

(Es sollte also für eine Beräumung, Fällung, Fräsen ca. 10,000 €;  4-Parkflächen ca. 2.500,00 €; Aufstellen Mobiliar wie Poller, Mülleimer, 4-Bänke ca. 10.000,00 €;Herstellen einer Treppenanlage (Blockstufen) mit einseitigem Geländer und Kinderwagen-führung ca. 10.000,00 € zur Friedensstraße; ausgebaut werden und alles bis Mai 2022!)Bereitgestellt wurden dafür seit Oktober 2021 ca. 25.000€. (Eventuell können Fördermittel aus der Klimastiftung MV akquiriert werden)!! Oha, da geht’s richtig zur Sache!

Nun, also bei genauer örtlicher Betrachtung nach fast einem Jahr und die Prämissen aus dem erarbeiteten Zeitplan und den Maßnahmen ist leider noch wenig zu sehen!

– Der Mittelweg ist vom Rabahnweg aus mit einem Poller zu versehen?

– über die Schulen sind Nistkästen für Höhlenbrüter aufzuhängen. Die sind jährlich zu betreuen?

– Die Treppe am Aufgang zur Friedensstraße ist verkehrssicher herzurichten?

– Erstellen eines Pflegeplans mit entsprechender Kostenaufstellung?

Vielleicht gibt es ja ein Konzept oder eine Übersicht für die Gestaltung, wie das alles einmal auszusehen hat, ein Architekt wurde schon einmal angefragt!

Bisher sieht es mehr nach „Stückwerk“ aus. Die Roseninsel entwickelt sich bestimmt noch zu einem tollen Blickfang im Zentrum des Parks, die rustikale Sitzecke daneben hält so unbehandelt hoffentlich recht lange. Eine alte Bank und Papierkorb passen so recht nicht dazu. Was aber überhaupt nicht passt, ist ein primitives Schild mit einem Vermerk der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm, dass die „Benutzung der Laufstrecke auf eigene Gefahr ist“. Warum eigentlich überhaupt? Sollte so ein Hinweis, wenn er rechtmäßig ist, nicht an beiden Eingängen stehen? Dann müsste aber noch ein Schild an der Treppe zur Friedensstraße angebracht werden „Benutzung auf eigene Gefahr“.

An die Bürger mit Behinderungen oder Senioren hat hier noch niemand gedacht! Der Weg und auch die Treppe sind dazu völlig ungeeignet an dem Ort der Bewegung und Begegnung! Hoffen wir mal das Beste für den Stadtpark und seine zukünftige Entwicklung, dass immer genügend Geld in der Stadtkasse eingestellt wird, damit der Park seinen Namen eines Tages zu Recht trägt.

Was meinen Sie?

Krankenhaus Crivitz am See gGmbH *da muss jetzt Butter bei die Fische* so der Grundtenor auf der Kreistagssitzung des Landkreises LUP am 13.09.2022

22-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./186/61-22/CLA-23/23-22

Krankenhaus Crivitz am See gGmbH *da muss jetzt Butter bei die Fische* so der Grundtenor auf der Kreistagssitzung des Landkreises LUP am 13.09.2022 zu diesem Thema, darin waren sich alle Abgeordneten einig! Nicht umsonst verwendete der Landrat Herr Stefan Sternberg in seiner Information zum Krankenhaus Crivitz am See diese Redewendung, weil man merkte, wie sehr ihm das Thema am Herzen lag und deshalb seine Aufforderung zur Sache zu kommen, etwas anzupacken und keine halben Sachen mehr zu machen!

Respekt! Oha, das war eine Überraschung, so deutlich sprach der Landrat zu diesem Thema selten! Weiterhin hatte er eine gute und eine schlechte Nachricht zu verkünden, wobei die gute Nachricht allen Hoffnung machte!

Die schlechte Nachricht war, dass es zur Umsetzung des Beschlusses vom 14.12.2021 des Kreistages zur Restrukturierung des Krankenhauses am Crivitzer See in puncto des geordneten Verfahrens zur Aushandlung eines Vertrages mit den Helios Kliniken GmbH noch keinen abschließenden Stand ergibt.

Aber nun zur guten Nachricht! Und das lässt hoffen! So berichtete er weiter, dass der Landkreis LUP inzwischen die Behandlungsphase mit dem Bieterverfahren als ausreichend und abgeschlossen betrachtet und somit wurde jetzt der Bieter zur Abgabe eines verbindlichen abschließenden Angebotes aufgefordert. Das hört sich gut an und lässt vermuten, dass man sich in den wesentlichen Punkten einig geworden ist! Na endlich!

Nun und auf dieser Grundlage des verbindlichen Angebotes, mit Inhalt und je nach Ausgestaltung soll sich dann der Kreistag damit befassen. Auf der nächsten Sitzung am 27. Okt.2022 und hierzu endgültig entscheiden. Die Ausrichtung des Krankenhauses wird vermutlich das Kernthema aller Verhandlungen und Gespräche nach wie vor ausmachen! Im Zuge der Cluster-Struktur-Bildung vom Land sollen sektorenüber-greifende Gesundheitszentren gebildet werden. Innerhalb der Cluster sind bedarfsgerecht Integrierte Gesundheitszentren (IGZ) zu schaffen. Über alle diese Vorstellungen muss natürlich noch der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung des Krankenhauses am Crivitzer See gGmbH beraten und entscheiden! (Quelle: Auszüge- Enquete-Kommission-Dr.7/52-landtag-mv.de)

Wie weiter zu hören war, soll auch parallel hierzu die Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines sektorenübergreifenden Modellprojektes Gynäkologie und Geburtshilfe ebenfalls bis zur Kreistagssitzung ihre abschließende schriftliche Ausarbeitung vorlegen und veröffentlichen. Damit hätte dann der Landkreis seinen Arbeitsauftrag zum Thema Gynäkologie und Geburtshilfe vollständig abgearbeitet. Alles weitere liegt dann in der Hand des Landtages MV bzw. der Landesregierung! So hat die Enquete-Kommission 2021 dem Land empfohlen ein Expertengremium zu gründen und binnen 24 Monaten bis Mai 2023 ein entsprechendes Konzept vorzulegen, das natürlich auch die Situation an den Standorten in Crivitz oder Bergen einbezieht.

(Quelle: Enquete-Kommission-Dr.7 med. Versorgung /41-landtag-mv.de)

Der wachsende Mangel an Ärzten sowie Hebammen wird darüber hinaus zu weiteren Problemen bei der Versorgung der Schwangeren führen. Die Forderung nach wohnortnaher, geburtshilflicher Versorgung steht berechtigterweise im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Es bedarf eines Gesamtkonzeptes mit Hochleistungszentren und Kliniken, die eine adäquate Versorgung, auch bei nicht vorhersehbaren Komplikationen, gewährleisten können und bei erwarteten Risiken eine interdisziplinäre Versorgung auf höchstem Niveau sichern (Regionalisierung). Die Aspekte der Qualität und der Patientensicherheit sowie Achtung der Persönlichkeit und des Willens der werdenden Eltern müssen im Vordergrund stehen. Die Enquete-Kommission empfiehlt der Landesregierung Konzepte zur bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen geburtshilflichen und pädiatrischen Versorgung zu erarbeiten, um den demografischen und arbeitsmarktrelevanten Herausforderungen der kommenden Jahre Rechnung zu tragen.

Dies sollte kooperative, sektorenübergreifende Konzepte, erweiterte Studienangebote für Hebammen, Geburtshausangebote an Gesundheitszentren und entsprechende Transportmöglichkeiten beinhalten. Ein zu berufendes Expertengremium legt binnen 24 Monaten ein entsprechendes Konzept vor, das natürlich auch die Situation an den Standorten in Crivitz oder Bergen einbezieht. Alle an der 18 geburtshilflichen Versorgung Beteiligten sind aufgerufen, diesen Prozess mit innovativen Ideen zu unterstützen und währenddessen keine strukturverändernden Maßnahmen vorwegzunehmen, die eine bedarfsgerechte geburtshilfliche und pädiatrische Versorgung zukünftig verunmöglichen“ (Quelle: Enquete-Kommission-Dr.7/52-Seite 17/18 landtag-mv.de)

(Quelle: Auszüge – Enquete-Kommission-Dr.7/41-landtag-mv.de)

So soll im Oktober 2022, soweit es den Kreis betrifft, alles abschießend entschieden werden! Das ist ein straffes zeitliches Programm bis zum 27. Oktober 2022 und erfordert viel Arrangement von allen Beteiligten und ist vor allem ist es eine Herausforderung für die Juristen!

Unser Landrat Herr Stefan Sternberg hat hier einen klaren Kurs und das ist gut so! Jetzt liegt der Ball so zu sagen bei der Helios Kliniken GmbH, mit der Hoffnung, dass diese auch zeitnah ein verbindliches Angebot mit guter Ausstattung vorgetragen, dem dann die Gremien auch zustimmen können und der Zeitplan auch eingehalten werden kann!

Toi toi toi!

Teil – 3 Ende im Ampelstreit! Abbau gestoppt! Kehrtwende der Ansichten! Hitzige Debatte um Lösungen! Eklat gegen Besucher!

20-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./185/60-22/CLA-22/22-22

In den gestrigen Sitzungen des beschließenden Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Crivitz wurde plötzlich und unerwartet die Tagesordnung von der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm erweitert um eine Beschlussvorlage – die Wiederinbetriebnahme der Ampelanlage in der Weinbergstraße! Da schon am 26. 09. 2022 bereits die ersten Bauarbeiten zum Ausbau der Haltestellen am Gymnasium erfolgen und auch die Tiefbauarbeiten hierzu im Bereich der Ampelanlage betroffen sind, muss nun sofort entschieden werden, ob die Baufirma ein Ampelmast (Seeseitig) nachjustieren soll, oder die Masten entfernt werden. Auch die nächste Sitzung der Stadtvertretung ist erst am 17. 10. 2022, sodass Eile geboten war für eine Entscheidung. Öffentlich ersichtlich war diese Vorlage jedoch nur für einen Sachkundigen im Umgang mit dem ALLRIS®net, in der öffentlichen Bekanntmachung fehlte diese Information! Da unsere Reaktion diese Sachkunde besitzt, nahmen wir vorausschauend an der Sitzung natürlich teil und stellen die Beschlussvorlage vor!  

Ein Kostenvoranschlag vom 24.06.2021 wurde ebenfalls veröffentlicht?

Im Haushaltsplan der Stadt Crivitz für 2022 sind folgen Ausgaben eingeplant für eine Ampelanlage! Am Geld kann das Projekt nicht scheitern!

Quelle-Haushaltsplan Crivitz -ALLRIS®net)

So stand zur Beschlussfassung auf der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 19.09.2022 zu diesem Thema:

 1. Die Ampel wird wieder in Betrieb genommen oder

2. Die Ampelanlage ist nach 16 Jahren ohne Funktion entbehrlich geworden. Sie wird im Zuge des Ausbaus der Bushaltestellen zurückgebaut.

Zuvor hatte der Bildungsausschuss am 12.09.2022 sich mehrheitlich für einen Rückbau der Ampel entschieden. Im vorläufigen Protokoll vom veröffentlicht am 15.09.2022 im ALLRIS®net vom Bildungsausschuss heißt es hierzu auch „Der Bauausschuss hat einen Abbau befürwortet“. Das bestreitet der Bauausschussvorsitzende Herr Alexander Gamm aufbrausend.

Wir stellen diese Aussage ( das Protokoll vom Bildungsausschuss) extra noch einmal dar (auch auf unsere Homepage), weil der amtierende Bauausschussvorsitzende Herr Alexander Gamm diese Feststellung in der Debatte bestritten hatte und das Gegenteil darstellte.

(Quelle-Beschlussvorlage-20.09.2022 ALLRIS®net)

Somit ist die Aussage des Bildungsausschusses, veröffentlicht am 15.09.2022 in seinem vorläufigen Protokoll,als maßgebend und auch glaubwürdig anzusehen, auch für jeden Bürger!

Im Gegensatz hierzu wird über das „Öffentlichkeitsprinzip“ vom Bauausschuss in seiner eigenen Protokolltätigkeit hinwegsehen. Das Protokoll vom Bauausschuss am 21.07. 2022 existiert immer noch nicht und vom 18.08.2022 ist zu diesem Thema nichts ersichtlich sowie vom 15.09.2022 ist das Protokoll ebenfalls nicht veröffentlicht!

Die Diskussion zu Thema:

Es war eine 180 Grad Drehung der CWG – Fraktion in der Debatte in ihren Ansichten zum Ampelthema. Plötzlich gab es eine verkehrstechnische Gefährdungslage an der Stellen der Ampelanlage und man befürwortete den Erhalt der Ampelanlage, trotz der Nachfolgekosten (so der Fraktionsvorsitzende der CWG Herr Andreas Rüß). Nun, natürlich sind hier Nachfolgekosten für die laufende Wartung der Ampelanlage zu erwarten, aber die Sicherheit der Schüler/ Lehrer und Besucher hat nun einmal Priorität! Übrigens, das ARBORETUM verursacht schon seit 8 Jahren jährliche Nachfolgekosten (9.500€) in der Unterhaltung des Grundstückes und hierzu gibt es merkwürdigerweise keine Vorbehalte oder Anmerkungen!

Die CDU-Fraktion vom Gemeindeverband Crivitz und Umland enthielt sich jeglicher Position zu diesem Thema, einfach durch Abwesenheit an der Sitzung. Das war mehr als nur peinlich!

Der Fraktionsvorsitzende der LINKE Alexander Gamm befürwortete ebenfalls jetzt den Erhalt der Ampel. Der Zebrastreifen und die 30Km/h Zone ist nun plötzlich auch vom Tisch an dieser Stelle!

Und so wurde der Beschluss gefasst, mit 4 Ja Stimmen und 1 Enthaltung, dass die Ampelanlage wieder in Bertrieb genommen wird! In der Abstimmung selbst zum Thema Ampel enthielt sich der Vorsitzende des Bildungsausschuss Herr Jörg Wurlich, merkwürdigerweise? Für die CWG sitzen im Haupt- und Finanzausschuss der Stadtvertretung Crivitz Frau Britta Brusch-Gamm (Ausschussvorsitzende), Herr Michael Renker, Herr Andreas Rüß und Herr Jörg Wurlich. Fur die LINKE Herr Alexander Gamm und für die CDU Fraktion ( Crivitz und Umland ) Herr Jens Reinke und Frau Beate Werner.

Der Eklat

In Verlauf der Debatte jedoch, wie zu hören war, verfiel der Fraktionsvorsitzenden der LINKE, Alexander Gamm, zum wiederholten Male (erstmalig nach der Sommerpause in diesem Jahr 2022, auf der Sitzung der Stadtvertretung am 29.08.2022 und jetzt auch auf dieser Sitzung in der HuFA 19.09.2022), in die alte Kluft zurück und verteilte wieder öffentliche persönliche verbale Attacken gegen Besucher auf der Veranstaltung.

Die Bemessungsgrenze zu so einem Verhalten eines linken Abgeordneten, all die Jahre seit 2019, ist laut Kommunalverfassung und BGB schon lange überschritten! Die Einwohner unterliegen dem Ordnungsrecht der Versammlungsleitung (Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm) während der Sitzung gemäß der Kommunalverfassung M-V (sowie dem Hausrecht) und müssen schweigen. Innerhalb der Debatte sollen sie es aber dulden, wenn ein Abgeordneter sie persönlich verbal verunglimpft, nur weil er der Ehrenmann der Bürgermeisterin ist! Ist das wirklich angemessen und weiterhin akzeptabel?

Es ist kein Wunder, dass seit den letzten 12 Monaten kein Einwohner von Crivitz an den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Crivitz teilnahm. Wer will sich schon als Besucher verunglimpfen lassen!!

Das Resümee

Die vollständige Inbetriebnahme der Ampel erfolgt 2023 und die finanziellen Mittel werden im Haushalt 2023 geplant. Auch wenn Autofahrer 2023 vielleicht stöhnen werden, aber es geht um die Sicherheit unserer Kinder und Jugendlichen (Lehrer und Besucher)!

In eigener Sache: Wenn unsere Berichterstattung im Vorfeld zu diesem Thema vielleicht auch einen kleinen Beitrag zum Umdenken der Haltungen unserer Abgeordneten geführt haben sollte, würden wir uns freuen!  Danke an alle User und Leser, aufgrund der vielen Rückmeldungen und Hinweise ( auch per Email) haben wir uns für dieses Thema starkgemacht!

Das Sterben in Crivitz soll deutlich teurer werden! Die Friedhofsgebühren werden nach 2012, 2017 und nun 2022 zum dritten Mal erhöht innerhalb von 10 Jahren!

17-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./184/59-22/CLA-21/21-22

Ein günstiger Zeitpunkt? Oder besser, wir passen unsere Preise an die Inflation an!

Ausgedehnte Grünanlagen, alte Bäume und Sträucher – Der Friedhof in Crivitz ist nicht nur ein Ort stiller Trauer und Besinnung, sondern sollte auch einladen zu entspannenden Spaziergängen, aber er ist leider auch Durchgangsverbindung vom Mühlenberg zur Stadt. Doch Pflege, Erhalt und Nutzung der Anlagen kosten Geld, viel mehr, als durch Gebühren wieder hereinkommt. Die Stadt begründete die Steigerung mit gestiegenen Kosten für Personal und Grünpflege. Da Sie erhebliche Investitionen in Form der Wegsanierung, Eingangsbereich und Neuanlage der Platzgestaltung getätigt hat und die Kostenentwicklung der Betriebs – und Personalkosten gestiegen sind.  Deshalb und aufgrund der Einführung von neuen Bestattungsmöglichkeiten (Baumgrabstellen im Wäldchen und als Lückenschließung von freigewordenen Arealen) wurden die Kosten und Gebühren neu kalkuliert. Gemäß § 6 Kommunales Abgabengesetz ist die Kalkulation für die Friedhofsgebühren in regelmäßigen Abständen zu überarbeiten (ca. 4 Jahre).

Und so einfach geht es! Bereits am Montag, dem 19.9.2022 entscheidet der beschließende Hauptausschuss unter Leitung von Frau Brusch-Gamm über die Gebührenerhöhung und 30 Tage soll dann diese bereits beschlossen werden in der Stadtvertretung. Eine kurze Absprache vorher direkt mit dem Vorsitzenden des Umweltausschusses Herrn Jürgen Heine genügte, welche seine Mitglieder kurz informierte und erst später darüber mit Ihnen berät. Das nennt man dann kurze Verwaltungswege, denn wer sollte schon etwas dagegen haben!

Einnahmen- Friedhof- Haushaltspaln 2022 Crivitz ALLRIS®net

Im Zuge einer vorbeugenden Haushaltskonsolidierung des gesamten Haushalts 2023/24 will man hier sicherlich die Notbremse ziehen und eine Gebührenerhöhung durchführen. Diese Mehrkosten werden nun voll auf die Bürger umgelegt. Kann man den Bürgern diese Kostensteigerungen zumuten? Früher hat die Stadt einen großen Anteil der Grünpflege und Personalkosten auf dem Friedhof als städtische Kosten verbucht und nicht auf die Gebührenzahler abgewälzt.

Ausgaben – Friedhof- Haushaltspaln 2022 Crivitz ALLRIS®net

So kostet z.B. jetzt neu – ein Wahlbaumurnengrab Wäldchen zweistellig ca. 3.000,00€ und ein Wahlbaumurnengrab Einzelbaum zweistellig ca.2.500,00€. Ein Wahlsarggrab inkl. der Möglichkeit der Urnenaufbettung von 600€ auf 1.700€. Eine Wahlmehrfachsarggrabstelle Doppel inkl. der Möglichkeit der Urnenaufbettung von 1.200€ auf 3.400€. Verlängerungsgebühren/Jahr nach Ablauf der Ruhezeit: -Wahlmehrfachsarggrab-stelle Doppel von 48,0€ pro Jahr auf 136,00€.

Beschlussvorlage- Friedhofsgebührensatzung Crivitz ALLRIS®net

Es dauert bestimmt nicht mehr lange und die Steuern werden ebenfalls erhöht! Bei dieser Haushaltslage in Crivitz!

Seltsam? Die Gebührensatzung der Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr ist 13 Jahre alt und müsste alle 3 Jahre angepasst werden, laut Kommunalabgabengesetz! Ist sie aber nicht! Warum wohl nicht? Zu Unpopulär? Oder weil sie vielleicht als gemeinnützig und nicht wirtschaftlich betrachtet werden?

Die Sportstättensatzung ist 10 Jahre alt und soll nach dem Rechnungsprüfungsamt Crivitz seit 6 Jahren erhöht werden, weil die Kosten zu hoch sind. Ist sie aber nicht! Warum wohl nicht!Zu unpopulär? Oder weil sie eventuell als gemeinnützig und nicht wirtschaftlich betrachtet werden?

Warum sollen also nur die Friedhofskosten wirtschaftlich betrachtet werden und die Kosten auf den Bürger voll umgelegt werden? Sind es womöglich politische Gründe? Wissen Sie es?

Fazit: Die Stadt Crivitz scheint in finanzieller Nöten zu sein und sucht nach Einnahmen, um ihre Investitionsprojekte und den Haushalt 2023/24 nicht zu gefährden? Der finanzielle Schub aus Wind, Solar und dem Friedhof fließt noch nicht! Die zweckgebundene und allgemeine Kapitalrücklage ist fast aufgeraucht, die Liquidität ist stark gesunken und die Schulden gestiegen auf 2.1 Mio. €. Schließlich und endlich betragen die gesamten Personalkosten der Stadt Criuvitz im Jahr 2022 fast 50 % der regulären Einnahmen (4,3Mio.€).

Wie lange wird das noch gut gehen?

B-Plan Nr.13 – SO „Einzelhandel“ Aufstellung 2019 beschlossen! Seitdem streng geheim gehalten!

15-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./183/58-22/CLA-20/20-22

Öffentlich beschlossen 2019! Seitdem streng geheim gehalten! Aufgestellt und das war es dann seit 3 Jahren!

Im Feb.2019 wurde der Bebauungsplan „Einzelhandel“ am Mühlenberg – einstimmig vor der Kommunalwahl beschlossen von SPD, CDU und CWG! (18.02.2019)! Seit diesem Tage sind keinerlei Informationen hierzu öffentlich bekannt gemacht worden!

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 13 „Auf dem Mühlenberg“ der Stadt Crivitz  (18.02.2019)

Der Aufstellungsbeschluss wurde im Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung beraten. Es soll ein Planungskonzept erstellt werden. Die Stadt hat Planungshoheit.

Beschluss:

  1. Die Stadt Crivitz beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 13 Wohn-, Misch und Sondergebiet Einzelhandel „Auf dem Mühlenberg“ gem. § 2 (1) BauGB. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 45/4, 45/5, 46/2, 46/3, 46/4, 46/5, 69/29, 69/30, 129, 130, 131, 132 in der Gemarkung Crivitz, Flur 30, mit einer Gesamtfläche von ca. 5,36 ha.
Zeichnung aus ALLRIS®net

Planungsziel ist die Prüfung und die Entwicklung eines Sondergebietes für zwei Einzelhandelsmärkte, die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes und die Sicherung und Neuordnung des Gebäudebestandes in einem Mischgebiet sowie die Erschließung der jeweiligen Gebiete, durch eine Bauleitplanung gem. § 30 BauGB.

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1. Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Nach der Vorlage des Vorentwurfs wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger geschossen. Die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Crivitz erfolgt im Parallelverfahren. Zum Änderungsverfahren wird eine gesonderte Beschlussfassung erfolgen. (Quelle: ALLRIS®net)

Es ist weder eine Änderung des Flächennutzungsplans bis jetzt erfolgt noch eine gesonderte Beschlussfassung vorgelegt worden in Ausschüssen oder der Stadtvertretung! Bürgernähe sieht eigentlich anders aus! Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist eine Pflicht und als Bringschuld gegenüber dem Bürger anzusehen, dieser wird aber in Crivitz ständig auf die Probe gestellt! 

Vor allem im Bauausschuss ist diese Herangehensweise zu beobachten (seit Dez. 2021 ist dieser unter der amtierenden Leitung von Herrn Alexander Gamm). Angeblich soll alles sehr schön werden und die Planungen sollen bald abgeschlossen sein? Diese Informationen erlangten wir aber erst aufgrund unserer Umfrage „Was braucht die Neustadt“? Wo sich Herr Alexander Gamm (Klarname) unter dem Aliasnamen „Paul Hermann“ hierzu auf dem Medium äußerte und unter diesem Aliasnamen Bürger einlud zu der Sitzung des Bauausschusses!

Offiziell oder öffentlich bzw. protokollarisch sind keinerlei Informationen hierzu bekannt. Bis zum heutigen Zeitpunkt (ca. 3-Jahre) agierte der Bauausschuss zu diesem Thema im Dunkeln! Das Öffentlichkeitsprinzip sollte vom Ausschuss in der Zukunft mehr Beachtung finden! Vielleicht ändert sich ja hierzu jetzt etwas!

Aber schön, dass Interventionen von Bürgern und wir Erfolg haben, damit endlich Informationen veröffentlicht werden!

Alle Vorhersagen bzw. Aussagen welche getätigt werden über angebliche beginnende Bautätigkeiten im Jahr 2023 muss man bei den anstehenden und zukünftigen Preisen (auch im Bau), wie einen Blick in die Glaskugel behandeln und auch bewerten. Dasselbe gilt auch für die Vorlage für Plänen zur Bebauung. Auch Großkonzerne halten sich in der jetzigen Zeit mit Aussagen in der Regel über zukünftige Investitionen zurück!

Das alte *SPARmakt Gelände*, nun doch kein Parkplatz! Sondern Wohn- und Geschäftshaus! Der Verkauf zweier großer Teilflächen ist schon längst vollzogen!

14-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./182/57-22/CLA-19/19-22

Das alte *SPARmakt Gelände*, nun doch kein Parkplatz! Sondern Wohn- und Geschäftshaus! Teilverkauf der Flächen! Schon lange abgewickelt! Nach Monaten endlich ein Eingeständnis und die öffentliche Bekanntmachung!

Streng geheim gehalten vom Bauausschuss fast    4 Monate und die Informationspflicht *Öffentlichkeitsprinzip*als Bringschuld gegenüber den Bürgern vermutlich verletzt! (Ob nun ein schuldhaftes Zögern oder „keine“ vorliegt, ist nicht geklärt!)

Im Febr./März 2022 tauchten schon erste Gerüchte auf über einen bevorstehenden Verkauf des Geländes. Eine öffentliche Anfrage von Bürgern im April 2022 auf der Sitzung der Stadtvertretung wurde diese Sachlage von der Stadtspitze noch vehement dementiert! Aber schon lange hinter verschlossenen Türen verhandelt!

Am 19. Mai befasste sich der Bauausschuss, unter der amtierenden Leitung von Herrn Alexander Gamm, mit diesem Thema ganz konkret, natürlich nicht öffentlich. Eine Berichterstattung über die gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse erfolgte dann im Juni 2022 nicht, weil das Protokoll angeblich noch nicht bestätigt war, das sollte dann im Juli passieren.  Vom Monat Juli 2022 gibt es bis heute (14.09.2022-Stand 14:30 Uhr) kein öffentliches Protokoll, obwohl es beschlossen wurde und so wurde die gesamte Sachlage auf den Monat August verschoben. In der Tagung im Monat August erfolgte dann die Bekanntmachung und das öffentliche Protokoll wurde hierzu erstaunlicherweise am 06. September 2022 veröffentlicht……und da stand es dann endlich, aus dem Beschluss im Monat Mai-„Zustimmung zum Verkauf-19.05.2022“!

So streng geheim agiert der Bauausschuss in der Stadt Crivitz, dabei wurde die Verhandlungen zum Verkauf anscheinend bereits Ende Mai abgeschlossen und sollten keine Verwirrung stiften in der Arbeitsgruppe Marktplatz! Voraussichtlich wegen einer fehlenden zusätzlichen Parkplatzmöglichkeit in der Innenstadt – die man ja seit 2018 vorhatte!

Bürgernähe sieht eigentlich anders aus! Vor allem aus dem Bauausschuss ist diese Herangehensweise seit Jahresanfang 2022 zu beobachten. Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist eigentlich Pflicht und als Bringschuld gegenüber dem Bürger anzusehen, dieser wird aber hier ständig auf die Probe gestellt! Dabei ist die Kommunalverfassung da klar und eindeutig! Gemäß § 31 Abs. 3 KV M-V sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu machen“. Ihr Zweck liegt in der Herstellung einer größtmöglichen Publizität der in der nicht-öffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse (Wellmann/Willmer, in Schröder / Willner u.a., Kommunalverfassungsrecht Mecklenburg-Vorpommern, Stand 04/2018, § 31 Anm. 4). Sie dient dem Allgemeininteresse an einer Information der Öffentlichkeit über die erfolgten Beschlussfassungen.

Auch im Ortsteil Wessin wird das Öffentlichkeitsprinzip ständig auf die Probe gestellt, wenn man sich die kümmerliche Aussagekraft der Protokolle anschaut ( nach 3- Monaten)! So plant z.B. der OTV- Vorsitzende Herr Daniel Itze jetzt keine Einwohnerversammlung zum Thema: Photovoltaik rund um Wessin, sondern nur eine Informationsveranstaltung. Was ist denn dann mit den Fragen/ Hinweisen oder Kritiken von den Bürgern?

Immer wieder ist zu beobachten, dass öffentliche Tagesordnungspunkte im Bauausschuss unverzüglich in den nicht öffentlichen Teil geschoben werden ( zB. Anträge zur Errichtung von Funkmasten oder Fotovoltaikanlagen oder die Ausarbeitung des B-Plan-Nr.13- Sondergebiet Handel..usw.. ) unter sehr halbherzigen Begründungen!

Der Bauausschuss wird im Jahr 2022/ 23 noch wichtige Entscheidungen zu verantworten und zu vertreten haben, wie den Energieparkausbau und den aufzustellenden Funkmasten in Wessin; den umfassenden Photovoltaikausbau in den Ortsteilen der Stadt Crivitz; die Planung der 110 KV – Leitung in der Nähe des südl. neuen Eigenheimbaugebietes sowie das Bergwerkeigentum in Basthorst, da bleibt es spannend wie sich die Informationspflicht in dem Bauausschuss in Zukunft gestalten wird!

Jetzt ist also wieder einmal ein Wohn- und Geschäftshaus im Gespräch und Verkauft! Beim Schmökern in den Jahresabschlüssen von 2015-2017 der Stadt Crivitz kann man nachlesen das die Abbruchkosten ca. 4.760,17 € für den alten Sparmarktes Crivitz betrugen und die Kosten für den Rückbau des Grundstücks wurden mit ca. 45.280,69 € dargestellt als nachträgliche Erschließungskosten.

Das Grundstück bzw. die Teilfächen wurden für angeblich 55,00€ pro m² verkauft, so die Aussage der Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm auf der Stadtvertretersitzung am 29.08.2022!

Die Schaffung von zusätzlichen Parkflächen auf dieser Fläche hätte eine kleine Entlastung schaffen können über die Jahre von 2016 bis heute, bei der angespannten Parksituation in der Stadt Crivitz. Das Geld dazu war auf jeden Fall in den vorherigen Jahren noch vorhanden! Diese Fläche steht jetz also nicht mehr zur Verfügung für eine Parkfläche, also nur noch der Marktplatz als Parkplatz (übrigens besitzt dieser nach wie vor nur eine vorläufige Zulassung als Parkplatz und barrierefrei ist er auch nicht) Es ist nun einmal schon lange Überfällig seit 2018 ein Verkehrskonzept bzw. Parkraumkonzept für die Satdt Crivitz!

Also, nun endlich machen und anpacken! Los! Und notfalls mit externem Rat!

Was braucht die Crivitzer Innenstadt? City neu denken? Was meinen Sie?                                          

12-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./181/56-22/CLA-18/18-22

Was braucht die „City“ von Crivitz? Einen Parkplatz als Marktplatz?

Wieder einmal geht es um die „Altstadt“ und so ergeben sich viele Fragen:

Wo ist das Leitbild der Stadt Crivitz? Wo ist der „Arbeitskreis“ Marktplatz seit 2018? Wo ist die Gruppe „Ideenschmiede“ seit 2017? Warum existiert immer noch ein alter Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2006? Was ist mit dem sog. Umbau des Marktplatzes? Wo ist das versprochene Verkehrsraumkonzept und Parkkonzept seit 2019 für die Innenstadt? Dieselben offenen Fragen seit 2014 und die Umgehungsstraße wird immer als Problem dargestellt, als Ursachen allen Übels für die Innenstadt! Für alle angedachten Zukunftsentwürfen für die Innenstadt von Crivitz fehlt es leider an einer wichtigen Grundlage für die Umsetzung, nämlich an den finanziellen Rücklagen bzw. der entsprechenden Liquidität der Stadt für zukünftige Investitionen! Wo ist diese denn geblieben? Allein aus Fördertöpfen lassen sich solche Projekte nicht finanzieren! Vielleicht wäre es auch erst einmal hilfreich den Flächennutzungsplan für die Innenstadt und Ortsteile aus dem Jahr 2006 zu aktualisieren !

Parteien und Wählergemeinschaften müssen immer schauen, dass sie wiedergewählt werden und da eignet sich dieses Thema besonders in seiner Darstellung, da es sich hier um Zukunftsbilder handelt. Also ist es nicht verwunderlich, dass man in den Vorzeiten zu den anstehenden Kommunalwahlkämpfen (2023/24) frühzeitig glaubhaft darstellt, dass man ständig an bestimmten Themen arbeitet! Ja, wer soll’s denn auch machen? Jedoch zu siegessicher sollte man sich hierzu nie fühlen, bei allen Visionen für die Zukunft! Denn diese sind nur ein subjektives bildhaftes Erleben von etwas sinnlich nicht wahrnehmbarem, die Realität kann einen manchmal schnell einholen!

Ziel des Projektes „Lebendige Innenstädte“ in Crivitz soll es sein!

„Einerseits wollen wir die Attraktivität und Belebung der Innenstadt (Altstadt) erhöhen, die Erreichbarkeit der Unternehmen auch für Gehbehinderte und Ältere, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, erleichtern, und die Verweildauer der Besucher in der Innenstadt, dem Herzstück der Stadt, verlängern. Mit gezielten Marketingstrategien soll die unternehmerische Vielfalt unserer Stadt erlebbar und vor allem nachhaltig gemacht werden. Andererseits wollen wir die Unternehmen (schwerpunktmäßig Einzelhandel, Gastronomie, Veranstaltungsbranche) unterstützen, durch geeignete Mittel ihre mediale/ digitale Präsenz zu erhöhen bzw. neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen. Das äußere Erscheinungsbild der Stadt soll attraktiver werden, um auch Menschen von der Umgehungsstraße zu uns einzuladen.„( Quelle:www.stadt-crivitz.de[Auf der Spur der Fische])

Das Zentrum von Crivitz – der Marktplatz von Crivitz – ( der Umbau und Brunnen!)

Im Oktober 1993 begannen die Arbeiten zum Ausbau des Marktes in Crivitz. Daran können sich sicherlich auch CWG – Abgeordnete erinnern ( Herr Michael Renker ), denn Sie haben damals auch schon daran federführend mitgewirkt! ( Herr Gernot Seelig – damals Bauamtsleiter im Amt Crivitz) hat die damalige Situation für die Nachfahren sehr anschaulich beschrieben!)

Die Ausbauarbeiten am Markt wurden in den ersten Monaten des Jahres 1994 beendet. Im April erfolgte die offizielle Einweihung , wozu an einem Sonnabend eine öffentliche Veranstaltung mit Spielmannszug, Feldküche und anderen gastronomischen Einrichtungen organisiert war. Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Marktplatzes wurden auch die Lindenstraße und die Rosenstraße ausgebaut, ein­ schließlich der Neuverlegung der Abwasserleitungen. Der Ausbau des Marktplatzes hat insgesamt 1,3 Mio. DM gekostet. Da er ein Teil des Stadt-Sanierungsprogrammes ist, hat die Stadt nur 27 % der Kosten tragen müssen . Während der Ausbauarbeiten des Marktplatzes wurde vom Autor dieses Beitrages der Stadtvertretung der Vorschlag unterbreitet , als Erinnerung an die letzte öffentliche Handpumpe auf dem Marktplatz an etwa der selben Stelle einen Brunnen zu errichten. Dem Vorschlag wurde gefolgt und die dazu notwendigen Wasser-, Abwasser- und Stromleitungen verlegt.

Am 19. Oktober 1994 kündigte die Schweriner Volkszeitung an, dass die Stadt den Bau eines Brunnens auf dem Markt beschlossen hat und dass sie dafür einen Wettbewerb unter Künstlern Mecklenburg-Vorpommerns ausschreiben will.

Die Jury, deren Vorsitzender der Abteilungsleiter Städtebauförderung des Bauministeriums M/V, Herr Kutzki , war, konnte sich aber für kein vorgestelltes Modell entscheiden . Bei einer erneuten Ausschrei­bung unter Federführung des Kunstvereins M/V hatte sich die Jury für ein Modell des Metallgestalters Albert aus Willigrad entschieden. Für die Realisierung wollte das Bauministerium 60 TDM Städtebau­ Fördermittel bewilligen. Außerhalb der o.g. Wettbewerbe stellte der Crivitzer Freizeitkünstler A. Fürstenberg einen Brunnen vor, der von einer Bürgerinitiative und einem Teil der Crivitzer Bürger favorisiert wurde.

In einer Beratung mit Vertretern der Bürgerinitiative, dem Bürgermeister und „mir“ machte „ich“ den Vorschlag, für beide Brunnenmodelle einen geeigneten Standort zu suchen, schon deshalb, weil für das Modell aus dem Wettbewerb die Finanzierung durch das Land erheblich unterstützt würde. Bürgermeister Güßmann gab aber zu verstehen, dass das Modell von Herrn Fürstenberg errichtet wird oder keines.(Stadt Crivitz, 2001 © Gernot Seelig)

Und so kam es nun, dass kein Brunnen errichtet wurde. Seit dem sind fast 30 Jahre vergangen, wie sich die Zeiten doch gleichen! Demokratie ist eben ein langer Prozess.

Erfolgsraum Altstadt

So heißt ein Wettbewerb der IHK eine Initiative für die Zukunft unserer Innenstädte und ihrer Geschäfte in Westmecklenburg. Vielfalt gemeinsam erhalten! und soll die Aufmerksamkeit auf die Bedeutung der Ortszentren lenken. Ziel ist es, in Erinnerung zu rufen, welchen Stellenwert die Innenstädte für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben haben. Dabei gab es drei Kategorien, für die Unternehmen sich bewerben konnten: Neugründung, Geschäftskonzept und Geschäftsentwicklung. Nächster Wettbewerb 2023 …. das wird nun auch auf der Veranstaltung am 14.09.2022 dargestellt werden!

Historischer Stadtspaziergang und Wegweiser:

In diesem Jahr haben wir anlässlich unseres Stadtjubiläums begonnen mit einem historischen Stadtrundgang. Einwohner, Heimatvereinsmitglieder und Bürgerhausteam bringen seit einigen Monaten alte Geschichte und Geschichten in einem jährlich erscheinenden Chronikheft zusammen. So erzählten uns manche auch die Geschichte ihres Hauses und belegten die Entwicklung mit alten Fotos. Diese wollen wir nun an den Gebäuden und auf unserer Homepage veröffentlichen. Dafür wollen wir zusammen mit den Eigentümern ansprechende einheitliche Schilder an den Gebäuden anbringen und mit der Homepage der Stadt für weiterführende Informationen verknüpfen.

Hierfür planen wir 5.000 € ein. Der Heimatverein wird spezielle Führungen durchführen, um unser Crivitz bekannter zu machen und zusätzliche Besucheranreize zu geben. Aktivitätsbudget Stufe B = 15.000 €. Der Höhepunkt aller vorgenannten Aktivitäten soll eine jährliche Stadtmesse sein. Dort soll künftig die vom Citymanager vorbereitete und organisierte Präsentation allen interessierten Unternehmens aus Handel und Handwerk, Medizin, Dienstleistungen u.v.m. sowie Akteure aus Kunst und Kultur in unserer Innenstadt stattfinden. Hierfür soll die Große Straße und der Bereich um den Markt herum gesperrt werden, damit sich auch die am Stadtrand oder in den Ortsteilen angesiedelten Firmen präsentieren können. Ein Shuttleservice, z.B. Pferdekutschen, oder Amtsbus sorgt für die Verbindung von außen in die Innenstadt und heimwärts. Musik, Show und Licht dürfen dabei nicht fehlen. Wir schätzen die Kosten ähnlich wie unser Stadtfest auf ca. 15.000€. Aktivitätsbudget Stufe C = 15.000 €( 11.01.2022 veröffentlicht nach der Kulturausschusssitzung).

Versuchter Lösungsansatz!

Großtönende Ziele setzt man sich: für die Schaffung von Besuchermagneten; die Stabilisierung des Einzelhandels im Ortszentrum; die Vernetzung von kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Angeboten und deren gemeinsame Vermarktung (Events und Marketing); die Organisation einer Stadtmesse; die Mitarbeit an der Weiterentwicklung und Ausgestaltung des historischen Stadtrundgangs; die Beteiligung an Workshops zur Innenstadtgestaltung; und seit Juni 2022 zu guter Letzt soll Crivitz „Tourismusort“ werden! Das hört sich alles ganz toll an und kann man auch gut vermarkten!!!!!……. Aber eine umfassende Plangrundlage ist das nicht! Wir hatten es schon einmal erwähnt, es wäre wirklich hilfreich in kleinen Schritten mit dem machbaren zu beginnen und einen „Externer Rat“ für eine sachverständige Stadtplanung zu beauftragen!

Es fehlt in der City an einem ORT der BEGENUNG für *Jung* und *Alt,* auch für * Besucher*, ein Raum oder Treffpunkt, der wenig Zugangsbeschränkungen mit sich bringt, wo die Bürger das Zentrum erleben können und miteinander ins Gespräch kommen! Der Marktplatz jedoch ist jetzt Parkplatz (übrigens besitzt dieser nach wie vor nur eine vorläufige Zulassung als Parkplatz und barrierefrei ist er auch nicht) – also könnte man hier ansetzen! Hierzu ist nun einmal insgesamt ein Verkehrskonzept bzw. Parkraumkonzept nötig! Also, jetzt endlich machen und anpacken! Los! Und notfalls mit externem Rat!

Der zukünftige sog. Crivitzer Stadtpark als zentraler „Ort für Bewegung“ und „für frische Luft“ ,wie es vom Umweltausschussvorsitzenden dargestellt wird, eignet sich nur bedingt für diese Zwecke, da er nicht im Zentrum liegt, sondern eher am Rande und auch nicht barrierefrei ist. Es ist eher ein saisonaler Treffpunkt von einzelnen Spaziergängern! Übrigens sollen auch 4 Parkplätze 2.500 € errichtet werden und eine Treppenanlage (Blockstufen) mit einseitigem Geländer und Kinderwagenführung ca. 10.000 € zur Friedensstraße. Der Aufbau des Stadtparkes wird sich über zwei Jahre hin in mehreren Zeitabschnitten erstrecken. (Fertigstellung ca. 2024?-BV Cri SV 416/21  25.10.2021)

Auch wenn die Umsetzung der vielen Ideen die gewählten Kommunalvertreter scheinbar überfordern, was augenscheinlich der Fall ist, so sollte man die vorhandenen Initiativen bündeln zu einer großen Stadtinitiative und die Aufgaben innerhalb verteilen (Auf keinen Fall wieder einen neuen Arbeitskreis[17] ). Die Akteure sollten nicht wieder unter Aufsicht gestellt werden (oder zu einer Profilierung dienen), sondern man sollte den Beteiligten einen großen Spielraum bieten um eine Umsetzung zu gewährleisten! Die Verwaltung sollte nicht als Obrigkeit sich darstellen sondern mehr als Dienstleister – vielleicht auch mithelfen! Dabei kann jeder seinen Beitrag leisten – und so könnten verschiedene Gruppen mit der Lösung von anstehenden Fragen beauftragt werden! Was kann die Wirtschaft beitragen, für die Projekte? Wie können sich unsere Unternehmen einbringen? Was kann aus dem kommunalen Etat überhaupt noch finanziert werden? Wer kann Spenden akquirieren? Wie kann man Sachleistungen des Handwerks über Sponsorenverträge ermöglichen? Wo können noch Fördergelder oder kleine Zuschüsse im Landkreis oder Ministerien beantragt werden? Bürger, die Experten für Marketing und Onlinevermarktung sind, leben in der Stadt und der Umgebung, das Potenzial ist vorhanden, sie müssen nur für diese Stadtinitiative begeistert werden! Aus diesen Ansätzen könnte vielleicht ein guter Weg gestaltet werden und Ideen wachsen!

Was meine Sie? 

Über die „Altstadt“ von Crivitz spricht jeder. Die Crivitzer „Neustadt“ mit ihren Plattenbauten vergisst jeder!?

10-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./180/55-22/CLA-17/17-22

„Ein Plattenbau ist ein Plattenbau ist ein Plattenbau“- in die Benennung eines Faktes solle nicht zu viel hineininterpretiert werden.“( SVZ Chefredakteur Herr Micheal Seidel- auf dem Treffen mit dem Ostbeauftragten – 26.08.2022).

Ja, und genau dazu hat er wohlweislich recht. Während in den „Plattenbauten“ in der Neustadt in Crivitz weit über 1/3 von den 4770 Einwohner leben, diese an Leerstand leiden, marode Straßen und Gehwege zu verzeichnen sind, sowie es an barrierefreien Zugängen überall fehlt, werden nun Veranstaltungen arrangiert und in dem man sich selbst inszeniert (zukünftige Wahlkampfthemen für 2023/24?) vorrangig für die „Altstadtbelebung“ und beharrlich nach Förderprogrammen sucht, weil keine eigene Investitionskraft an finanziellen Mitteln mehr in der Stadtkasse hierfür vorhanden ist und es in naher Zukunftuns fehlen wird! Warum wohl?

Für die „Altstadt“ existiert sogar extra eine Citymanagerin bis zum 31.12.2023 (Lohnkosten werden von der Stadt und dem Wirtschaftsministerium gefördert) mit der Aufgabe, die Stärkung der innenstädtischen Entwicklung durch Schaffung von Besuchermagneten; die Stabilisierung des Einzelhandels im Ortszentrum; die Vernetzung von kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Angeboten und deren gemeinsame Vermarktung (Events und Marketing); die Organisation einer Stadtmesse; die Mitarbeit an der Weiterentwicklung und Ausgestaltung des historischen Stadtrundgangs; die Beteiligung an Workshops zur Innenstadtgestaltung, durchzuführen. Hierzu gibt es zusätzlich ein Budget von – Stadtforum als Ideenschmiede- Moderation =4.000,00€; – Verkehrsinseln Bepflanzung hiesigen Gärtnereiprodukten =4.000,00€;- Werbebudget für Flyer = 3.500,00€;- Imagefilm über die Stadt Crivitz = 3.500,00€;- Wegweiser, einheitliche Schilder an den Gebäuden = 5.000,00€;- jährliche Stadtmesse – Musik, Show und Licht- = 15.000,00;– die Finanzierung/Kauf der Leihgabe des Künstlers Heiko Voß, „Crivitzer Fischregen“= 15.000€.

Entdecken Sie hier irgendwo den Gedanken an die „Neustadt“ (Plattenbauten)? Doch ein Projekt haben wir entdeckt, es wurde am 11.01.2022 im Kulturausschuss bzw. im Nachgang auf der Internetseite der Stadt Crivitz beschrieben: Menschen aus der Neustadt (zumeist Ältere, die nicht mehr so mobil sind), wünschen sich seit Langem einen Shuttleservice innerhalb der Stadt. Aufgrund der nicht ausreichenden Parkplätze in der Innenstadt wäre dies eine gute Lösung. (Quelle: www.stadt-crivitz.de [Auf der Spur der Fische])

Sozialer Wohnungsbau unter kommunaler Herrschaft hätte schon längst ein Thema für die Stadtvertretung seit 2014 sein müssen. Dieser Aspekt wurde aber bisher von allen Fraktionen ( SPD,CDU,CWG und die LINKE) seit 2015 verdrängt, die Crivitzer Altstadt und das Baugebiet in der Trammerstraße ( sog. Vogelviertel-von den insgesamt 125.000,- m² Nettobauland gehörten 38% der Evangelisch – Lutherischen Kirche sowie einem privatem Bauträger und 62% der Stadt Crivitz) “- standen und stehen immer im Mittelpunkt! Schaut man sich heute einige Blöcke in der Neustadt an, so könnte man den Eindruck haben das die Investitionsfreudigkeit einzelner Wohnungsbauunternehmen und deren Nachfolger  in den letzten Jahren hier sehr nachgelassen haben!

Die Entwicklung der Crivitzer Neustadt

„Erhebliches wurde in der DDR auf dem Gebiet des Wohnungsbaus geleistet. Am 20. Juli 1958 gründete sich in Crivitz die Arbeiter-Wohnungsbau-Genossenschaft (AWG). Im Oktober des gleichen Jahres erhielt die AWG ihre staatliche Anerkennung. Sie begann, ebenfalls noch in den 60er Jahren, die oben geschilderten Elemente einer Crivitz entsprechenden kleinstädtischen Bebauung fortzusetzen. Wohngebäude nach Möglichkeit mit nur zwei Vollgeschossen zu errichten und mit Ziegel gedeckten Spitzdächern zu versehen, wurde mit dem weiteren Bauen in der Neustadt Ende der 60er Jahre vollständig aufgegeben.  An der Errichtung von Wohnungen in der Neustadt hat die AWG einen erheblichen Anteil. Die ersten 12 Wohnungen wurden 1960 bezogen. Im gleichen Jahr begann die AWG noch mit dem Bau weiterer 32 Wohnungen. 1966 kamen 66 Wohnungen und 1974 36 Wohnungen dazu. Ein weiterer Block wurde im Jahre 1975 errichtet. Nach dem in der Neustadt der Wohnungsbau 1958 in der Friedensstraße begonnen hatte und sich dann mit Unterbrechungen fortgesetzt hat, gab es ab 1971 Wohnungsbau in erheblichem Umfang. In der Zeit von 1958 bis 1990 wurden insgesamt 510 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, meistens in Form von Wohnblöcken, gebaut. Davon entfielen auf den staatlichen Wohnungsbau 255 Wohnungen; 222 Wohnungen wurden durch den genossenschaftlichen Wohnungsbau (AWG) errichtet und 33 Wohnungen erstellten die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG), die Zwischen­ genossenschaftliche Bauorganisation (ZBO) und die Zwischenbetriebliche Einrichtung (ZBE) Melioration. In der folgenden Übersicht wird dargestellt, wie sich die Wohnbebauung in der Neustadt von Beginn bis 1989 entwickelt hat:

-Friedensstr. 2- 30 ab 1958 in verschiedenen Jahren;

-Straße der Freundschaft, 5 Wohnblöcke mit Spitzdach (1963/66);

-Straße der Freundschaft Nr. 20-23, Block mit 32 Wohnungen und Nr. 24-26, Block mit 36 Wohnungen (1971/73);

-Str. der Freundschaft Nr. 27-32, 72 Wohnungen (1973/75);

-Str. der Freundschaft Nr. 33-38, 72 Wohnungen (1979/84);

– Mühlenbergstr. 1-8, 80 Wohnungen (1987/89)

Im Oktober 1993 feierte die Neue Lübecker Wohnungsbau-Genossenschaft n der Mühlenbergstraße Richtfest für das erste Wohngebäude (30 Wohnungen) in der Neustadt nach der Wende.“ Im Mai 1994 begannen die umfassenden Sarnierungsmaßnahmen der Wohnblöcke in der Neustadt.

In der Neustadt waren die Firmen Züplin AG ( 6 Häuser), Claas Bauträgergesellschaft (6Häuser) und Neue Lübecker Baugesellschaft (1 Haus) mit der Errichtung von Wohnhäusern beschäftigt,wodurch mehr als 100 Wohnungen entstanden im Jahr 1996/97. (Quelle: Stadt Crivitz,©2001)

Es ist schon seltsam, auf der einen Seite sollen schicke neue Häuser 2023/24 gebaut werden an der Umgehungsstraße und gegenüber in der Neustadt selbst wird der Leerstand immer größer und die Wohnungszustände verschlechtern sich, weil Instandsetzungen oder Modernisierungen fehlen! Und die öffentliche Infrastruktur stiefmütterlich behandelt wird!

Reihenhäuser Planung genüber der Neustadt

Diese gut fünf Hektar große Fläche wurde 1992 durch die Stadt erschlossen. Zwei- bis viergeschossige Mehrfamilienhäuser sollten dort gebaut werden. Aber man darf nicht vergessen das die Stadt Crivitz dafür einen hohen Preis zahlte 5,7 Mio.DM  (2,914 Mio.€) von 1993  bis 2010 jährlich ca. 170.000,00€ Zinsen/Tilgung. Das gesamte Gebiet hat eine Größe von ca. 55.019,00 m2 das entspricht somit einen  Preis von ca. 52,97€ pro Quadratmeter für die   Herstellungskosten. 15-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./183/58-22/CLA-20/20-22herabgewertet auf einen Gesamtrestwert auf ca. 1,175 Mio. € das entspricht einen Herstellungspreis  von ca. 21,37€ pro qm2. Da das Gebiet  war teilweise bereits mit Sträuchern und Büschen überwuchert, sogar Eidechsen hatten sich hier angesiedelt. Auch  mangelnde Pflege seit 2011 war hierfür eine Ursache. Zur Eröffnungsbilanz 2012 (Bekanntgabe am 03.08.2016) wurden diese Flächen mit einem Wert von 70 € pro m² bewertet. Vermutlich sind die  Kosten für das Gewebegebiet zusammen veranschlagt worden. Warum das ungenutzte Baugebiet mit einem so hohen Ersatzwert bilanziert wurde, kann nicht mehr nachvollzogen werden und muss als fehlerhaft betrachtet werden. „Als wir die Fläche 2012 bewerten mussten, haben wir einen Ersatzwert angesetzt, weil wir die tatsächlichen Erschließungskosten nicht mit einem vertretbaren Arbeitsaufwand im Archiv recherchieren konnten.(SVZ am 19.10.2018-erklärt René Witkowski, Chef der Abteilung Finanzen im Amt Crivitz).

Die sonstigen, tatsächlich genutzten Bauflächen (Vogelviertel aus 2010), wurden hingegen nur mit einem Wert von 38,40 € bilanziert. Um eine einheitliche Bewertung innerhalb des Stadtgebietes zu gewährleisten, wurde im Haushaltsjahr 2014 die Lindenallee auf einen Wert von 38,40 € pro m² herabbewertet. Gegenüber der SVZ sagte  die Bürgermeisterin damals: “Mir ist das ziemlich egal, was da auf dem Papier steht“, sagt Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm, die selbst in der Immobilienbranche arbeitet. „Ich bin glücklich, dass sich jetzt ein Interessent für eine Fläche von etwa 5000 Quadratmetern gefunden hat. Die Erschließungskosten bekommen wir sowieso nicht mehr herein. Und nur das Geld, das wir durch den Verkauf bekommen, hat die Stadt auch tatsächlich in der Tasche.“ (SVZ 19.10.2018) . Unterm Strich bleibt also eine Differenz von ca. 14,57€ pro m2 Verlust gegenüber den eigentlichen Herstellungskosten, das ergibt also einen Preisvorteil von ca. 800.000,00€ insgesamt. Ob die 38,40€ pro Quadratmeter nun auch der Preis sein wird für die zukünftigen Reihenhäuser oder ein mittleren Preissegment für die Mieten, bleibt abzuwarten?

Errichtung von bezahlbarem Wohnraum ist und bleibt eine wichtige kommunale Aufgabe! So sollte man vielmehr überlegen als Stadt Crivitz, wie man die Wohnverhältnisse in der Neustadt verbessern kann. Bezahlbarer Mietwohnungsneubau heißt vor allem Sozialmietwohnungen bauenWir brauchen mehr neue Wohnungen und mehr bezahlbare Wohnungen, und ein Mietrecht in der jetzigen Zeit, das den drastischen Anstieg der Miete stoppt.

Mieten

„In den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Mecklenburgische Seenplatte konnten sich keine Mieterhöhungen durchsetzen. In der Mecklenburgischen Seenplatte wurden in MV die niedrigsten Wohnungsmieten berechnet – 5,50 Euro je Quadratmeter. Der Landkreis gehört damit zu den 21 Regionen in den neuen Ländern mit dem niedrigsten Mietniveau. Nach Corona-Pause steigen Mieten.Denn aufgrund der seit Anfang des Jahres gestiegenen Bauzinsen ist der Immobilienkauf für viele Menschen nicht mehr realisierbar. Die Nachfrage konzentriert sich folglich noch stärker auf den Mietmarkt, was sich weiter preistreibend auswirken dürfte“, prognostizieren sie. Auch in MV geht der Mietzins nach oben: Die sozialen Wohnungsgesellschaften haben vor Kurzem angekündigt, nach einer Corona-Pause die Mieten wieder zu erhöhen – in moderaten Schritten. (Quelle SVZ vom 06.09.2022)

Angesichts der jetzigen Situation in der Preisentwicklung zum Strom und Gas dürften sich die Situation zu den Mietnebenkostenabrechnungen sich bald spürbarer bemerkbar machen!

Immer mehr Kommunen geben bei Ausweisung von Bauland vor, dass mindestens 30 % der Neubauten von Investoren für preisgebundenen Wohnraum bereit zu stellen ist. Die energetische Gebäudesanierung wird auch in der Neustadt Crivitz bald ankommen und nochmals für eine intensive Kostensteigerung sorgen!

Es sollte eine Zweiteilung der Stadt in den wohlhabenden Alt,-See -und Randgebieten gegenüber der Crivitzer Neustadt vermieden werden, für die Zukunft!  Auch die Crivitzer “ Neustadt“ bedarf kräftiger Investitionen in Spielplätze, barrierefreie Gehwege, Straßen oder Grünanlagen! Ein Verständnis für diese Dringlichkeiten mit Mehrheiten in der Stadtvertretung muss aber hierfür erst einmal entwickelt werden! Vielleicht gibt es auch irgendwann mal ein Forum mit Experten, wo die „Neustadtentwicklung“ mit ihren Plattenbauten im Vordergrund steht und im besten Fall sogar einen zukünftigen Neustadtmanager! Jedoch für die Durchsetzung von später praktischen Bauplänen fehlt es am wichtigsten, nämlich am Geld; an einer mittelfristigen finanziellen Grundlage aus RÜCKLAGEN und LIQUIDITÄT der Stadt für Investitionen. Das ist aber leider nicht in Sicht! Auch nicht mittelfristg – bis zu drei Jahren – Ob da eine verzweifelte Suche nach Fördertöpfen hilft? Externer Rat von sachverständigen Architekten und geigneten Stadtplanern wäre dringend anzuraten!

Was meinen Sie? Was braucht die Crivitzer Neustadt? Weswegen ist es wichtig in der Neustadt zu investieren?

Das HIN und HER mit der AMPEL am Crivitzer Gymnasium! Alle Jahre wieder, seit ca. 16 – Jahren abgeschaltet und was NUN?

08-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./179/54-22/CLA-16/16-22

Zu unterschiedlich sind die Auffassungen der einzelnen Fraktionen von CDU und die CWG/LINKE in der Stadtvertretung bei diesem Thema! Das Problem ist eigentlich gar kein Problem, warum wird es aber zu einem gemacht? Am Geld kann es nun wirklich nicht scheitern, wie Sie gleich erfahren werden! Aber zu vor die Einleitung!

Es ist eine lange, ja eine „unendliche Geschichte“!

Seit 2016 und dann wieder ab 2020 doktert man an diesem Thema herum! Warum ist die Ampel am Gymnasium eigentlich abgeschaltet? Sollte der Straßenübergang für die Schüler/Lehrer/ Besucher an dieser Stelle nicht tatsächlich sicherer gemacht werden? JA, das sollte er wirklich!

In der Sitzung der Stadtvertretung am 29. August 2022 wurden die verschiedenen Meinungen dargelegt.

Die CWG – Fraktion plädiert für einen Abbau der Lichtanlage. Die Kosten für den Abbau würden ca. 10.000,00 € betragen.

Die CDU-Fraktion meint – dass die Ampel wieder eingeschaltet werden sollte und auf eine Bedarfsfunktion. Das bedeutet, die Ampel würde nur auf Wunsch leuchten. Kosten hierfür ca. 9.000,00 

Die LINKE – Fraktion will das alles nicht und setzt sich gleich für eine 30 Km/h Zone in der gesamten Innenstadt ein – damit wäre das Problem für sie gelöst!

Im der Vergangenheit hierzu waren in den Diskussionen auf Sitzungen von der CDU sowie CWG und LINKE seit ca. 2016 zu erfahren, das dann aber ein Ersatz an dieser Stelle zu schaffen wäre. Ein Zebrastreifen sollte den Übergang markieren. Das wurde aber schnell wieder verworfen, weil angeblich die Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) angeblich nicht gegeben sind. Ungefähr 200 Fahrzeuge pro Stunde müssten die Straße passieren, dann würden die Voraussetzungen erfüllt sein. Die Kosten seien auch zu hoch?

Kurios! Eine genaue Verkehrszählung hat man hierzu seit 2017 nie in Auftrag gegeben oder durchgeführt und auch nie angestrebt! Man bezweifelte schlicht und einfach, von Anfang an, dass dort so viele Fahrzeuge tatsächlich fahren, wegen der Umgehungsstraße. (Diese Auffassung haben alle Fraktionen vertreten,auch die CDU!) Darüber hinaus waren es auch zu wenig Fußgänger in der Stunde (angeblich 100 pro Stunde), die den bestreiften Übergang überqueren müssen. Die Ballungszeiten wären sowie so nur morgens und nachmittags! Eine Bedarfsregelung für eine Ampelschaltung wäre dagegen etwas kostspielig!

Merkwürdig? Für einen Abbau wurden die Kosten auf 9.000,00 € geschätzt, auf der Sitzung der Stadtvertretung am 29.August 2022. Eine Bedarfsreglung wurde dagegen mit ca. 10.000,00 € angesetzt! Eine Kostenschätzung für einen Zebrastreifen hatte man gleich verworfen!

Im Haushalt der stadt crivitz für 2020 -standen ca. 2.000 € für die Unterhaltung Ampelanlagen (Umprogrammierung, evtl. LED-Leuchten)bereit, für 2021 – waren es 17.000,00 EUR für Unterhaltung und Umrüstung Ampelanlage und aktuell im Haushalt 2022 sind es ca. 10.500,00 EUR Unterhaltung und Umrüstung Ampel Gymnasium !

Also das Geld ist doch da! ODER? Oder ist es umgeschichtet worden auf andere Projekte? Notfalls könnte man den Betrag auch aufbringen aus dem Programm- *Lebendige Innenstädte – CRIVITZ MITTENDRIN – AUF DER SPUR DER FISCHE* in welchen man angekündigt hatte am Anfang des Jahres den Kauf der Skulptur * Crivitz Fischregen* am Uferweg des Crivitzer Sees, aus denen zugesagten Fördermittel (50.000,00€) zu kaufen. Eine Ampellösung wäre da viel besser! Oder?

Resümee

Zu unterschiedlich sind die Meinungen der Fraktionen und gehen weit auseinander bei dieser Problematik. Auch wenn die CDU – Fraktion meint, ab sofort wieder mit anderen Fraktionen zusammenarbeiten zu wollen, wenn es um die Sache und zum Wohl der Stadt geht, so dürfte es eher ein Wunsch bleiben als, dass es wahrhaftig wird, bei den jetzigen übermächtigen Mehrheitsverhältnissen von CWG und die LINKE ( 72%)! Daran kann auch die CDU-Fraktion nichts ändern!

Also wird es sicherlich bei diesem Thema nur um eine Lösung gehen, entweder Abbau der Ampel oder 30 Km/h Zone für die Innenstadt!

Was es aber zur Lösung hierzu wirklich braucht, ist einerseits ein starker Bürgerwille zu diesem Thema und eines Kandidaten, welcher in der Lage ist unterschiedliche Meinungen zu akzeptieren und diese zu einer Lösung zusammenführen kann. Das wagt jetzt der Vorsitzende des Bildungs- und Gesundheitsausschuss Herr Jörg Wurlich als Erster wieder und hat den Mut das Thema auf die Tagesordnung zu setzen! Respekt!

Wohlweislich, weil er bekannt dafür ist, dass er unterschiedliche Meinungen versucht zu respektieren und immer eine gemeinsame Lösung anstrebt in der Sache. Oftmals scheiterte aber gerade diese Vorgehensweise jedoch nicht an ihm, sondern an der mehrheitlichen Auffassung seiner eigenen Fraktion (CWG) und der Fraktion die LINKE. Aber immerhin Herr Wurlich, es ist auf jeden Fall ein gelungener Ansatz! Viel Glück!

Der Bauausschuss hingegen umhüllt sich merkwürdigerweise zu diesem Thema seit Jahren in Schweigen, weil dieser wahrscheinlich damit bezweckt erst einmal abwarten, wie sich die Stimmungslage entwickelt!

Am Geld kann dieses Problem auf keinem Fall scheitern, denn im Haushalt 2022 stehen ca. 10.500,00 EUR für die Umrüstung -Ampel Gymnasium bereit! ODER?

WAS MEINEN SIE ZU diesem THEMA!

Schreiben sie uns auf Facebook oder unter info@crivitzer-lokalanzeiger.de

*Klausurtagung* im Amt Crivitz! Zu viele Anträge-zu wenig Räumlichkeiten- viel zu wenig Mitarbeiter!?

06-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./178/53-22/CLA-15/15-22

Bürgermeisterberatung des Amtes Crivitz im zweiter Anlauf am 07.09.2022!

Im zweiten Anlauf soll es nun gelingen, zuvor war im Monat Mai 2022 die Veranstaltung abgesagt worden, wie die Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker in ihrem Bericht vom 18.05.2022 berichtet, mangels Beteiligung! Oben drüber steht, wie schon dargestellt die Problematik: Personal-Organisation -Personal, welches uns schon seit 14- Monaten begleitet! Es gibt viel zu besprechen!

Nach den Monaten in Corona ist man seit Mai 2022 froh im Amt, dass jetzt die Mitarbeiter wieder im Hause sind und man inzwischen Erfahrungen sammelt im Desksharing (Schreibtische Teilung – mangels zur Verfügung stehender Arbeitsplätze). Die Raumsituation ist angespannt und ein erweitertes Homeoffice für die Mitarbeiter steht zur Diskussion. Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung (sie gilt übrigens vom 1.10.2022 bis zum 7.4.2023) sieht nämlich vor, dass Arbeitgeber im Rahmen der von Ihnen zu erstellenden Hygienekonzepte zwingend prüfen müssen, ob Gefahren durch Corona durch Home-Office-Angebote nicht abgewendet werden können. Also, wird das Amt aufgrund der vorhandenen Raumsituation bald wieder minimal besetzt sein und es sicherlich wieder Anmeldungen für einen Termin ab 01.10.2022 geben! Ab August wolle man die Einführung der Online-Terminvergabe organisieren, wenn denn die Software-Plattform VOIS (fachamtsübergreifenden Aufgaben) eingerichtet ist! Schauen wir mal! Die Software für CC-ECM(für die E-Akte, digitale Vorgangsbearbeitung und Archivierung) sollte schon eigentlich planmäßig funktionieren?

Aber das Hauptproblem liegt im Bereich der Bauleitplanung und dem Tiefbau. Das Problem ist ganz einfach erklärt: Es sind zu viele Bauverfahren (jetzt ca. über 50) anhängig für   Kommunen, aber zu wenig Mitarbeiter und Arbeitsplätze vorhanden. Demzufolge können zurzeit nur die Hälfte der Bauverfahren bearbeitet werden! Also entschied man sich, einen Verteilerschlüssel einzuführen und nach Dringlichkeit/Bedeutung zu agieren!  Um zu einem Verteilungsschlüssel zu kommen, wollte man die anteilige Amtsumlage (Stunden der MA je Gemeinde) als Grundlage hierfür verwenden!

„Dass Investitionen zu 50 % für Gemeinden nicht umsetzbar sind. In der Klausur wurde gefragt, wie viele Mitarbeiter das Bauamt benötigt. Wenn es jetzt heißt, dass das Bauamt unterbesetzt ist, versteht er es nicht.“ (Herr Alexander Gamm – Abgeordneter die LINKE der Stadt Crivitz/als Mitglied des Amtsausschuss – laut Protokoll vom 22.06.2022 ALLRIS®net)

Oje! Da kann man schon mal den Unmut einiger Bürgermeister verstehen! Es scheint bald so, dass man zum Jahresende wieder mehr Mitarbeiter einstellen muss, obwohl doch im Amt Crivitz eine Prozessoptimierung seit ca. 6 Monaten durchführt wird!?

Im Planjahr 2022 entsteht im Amt Crivitz ein Finanzbedarf in Höhe von ca. 5,92 Millionen Euro. Das sind 2,0Mio.€ mehr gegenüber dem Vorjahr (3,12Mio.€ 2021) eine Steigerung um 64% . Dieser wird zum Teil durch die liquiden Mittel gedeckt. Am Ende des Haushaltjahres 2022 sind nur noch 82.266,07€ an liquiden Mitteln vorhanden. Ursache dafür sind ca. 1,0 Mio.€ Steigerung der Personalkosten, ca. 0,9 Mio.€ Sach- und Dienstleistungen und ca. 0,2 Mio.€ sonstige Aufwendungen. Ursache dafür sind ca. 1,0 Mio.€ Steigerung der Personalkosten, ca. 0,9 Mio.€ Sach- und Dienstleistungen und ca. 0,2 Mio.€ sonstige Aufwendungen.

Quelle: Haushaltsplan Amt Crivitz 2022 ALLRIS®net)

Personalkosten im Amt Crivitz : 2013=3.856.600EUR auf 2022=6.790.000 EUR; die Grundlage der Planungsdaten sind für 2023 = 6.921.400 [ohne Tarifabschluss 2023!];(Die Personalkosten lassen sich nach den durch Besoldungsrecht oder Tarifverträge festgelegten Bezügen unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Stelleninhabers (Besoldungs-/Entgeltgruppe, Dienstaltersstufe) ermitteln. ( Quelle: Haushaltsplan Amt Crivitz 2022 ALLRIS®net)

Anfang 2023 starten die TVöD-Tarifverhandlungen,im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen, die in schwierigen Zeiten stattfinden: Hohe Inflation, Energiekrise, die Corona-Pandemie, der Krieg in der Ukraine fordern den öffentlichen Dienst personell und organisatorisch. Um welche Themen geht es in der TVöD-Tarifrunde 2023: Mehr Gehalt, kürzere Arbeitszeit bei gleicher Bezahlung, Sonderzahlung? Am 11. Oktober wird dann die ver.di-Tarifkommission die Forderung für die anstehende Tarifrunde 2023 beraten.(Quelle: https://oeffentlicher-dienst-news.de/oeffentlicher-dienst-tarifverhandlungen-2023/)

Eine Raumsituation im Amtsgebäude und die vielen Projekte in den Gemeinden können dafür keine Ursache sein! Warum erkannte man diese Situation nicht schon früher? Warum gibt es nicht seit Jahresanfangeine Prioritätenliste? Was sollen die Bauherren/Investoren machen, welche Verträge haben und bauen wollen? Wie soll denn so der Ausbau der erneuerbaren Energien im Amtsbereich vorankommen? Was ist mit dem Schulneubau in Camps? Oje, das wird eine spannende Diskussion!

Lange Beratungen hierzu kann man sich nicht leisten, denn sonst steigt der Unmut. Abgesehen von den bevorstehenden Haushaltsberatungen und den noch zu absolvierten Jahresabschlüssen für die Kommunen, muss hierzu der Bürgerservice immer an erster Stelle stehen!

Die Bediensteten der Verwaltung müssen sich als Dienstleister am Bürger verstehen – der Bürger steht im Mittelpunkt- für eine bürgernahe und leistungsstarke Amtsverwaltung

Die Unigea Solar Projects GmbH für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG plant Photovoltaikanlagen in Zapel *Hof*und *Ausbau! Kann so ein naturverträglicher Ausbau der erneuerbaren Energien aussehen?

04-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./177/52-22/CLA-14/14-22

Umfangreiche vorgesehen Planungen von der Gemeinde Zapel blockieren Flächen für Ausgleichsmaßnahmen (Natur- und Umweltschutz) für den Energiepark -Nr.15?

Der Ortsteil Zapel Hof und Zapel Ausbau entwickelt sich zum Schwerpunkt der erneuerbaren Energien! Wind – und Solarplanungen sowie der zukünftige Bau der 110KV – Leitung mit Solarpark konzentrieren sich in diesen Ortsteilen! Die Einflussgrößen und Belastungen auf die ansässigen Bürger für den Ortsteil – * Zapel – Hof und Ausbau* sowie den Naturschutz und Artenschutz, wachsen außerordentlich in den nächsten Jahren!

Auch nahe dem Naturschutzgebiet *Krummes Moor* wird jetzt in den Planungen nicht mehr Rücksicht genommen. Allein vor diesem Gebiet sind schon 10ha Solarflächen entstanden und eine zusätzliche intensive Bejagung (Standort für Hochstände), nun sollen noch einmal ca. 25 ha Solarflächen hinzukommen! Wenn es nach den Planungen (Potentioalflächen ) der Unternehmen geht, so soll bis an den Rand des Gebietes alles zu gebaut werden. Damit wären dann fast alle Flächen, die als Nahrungshabitate dienen, für das Naturschutzgebiet bald für 20- Jahre versiegelt! Faktisch stehen dann für die Ausweisung von Ausgleichsflächen ( Natur-und Umweltschutz) für den Energiepark -Nr.15, an der die Gemeinde Zapel auch beteiligt ist, sehr weniger Flächen nicht mehr zur Verfügung! Abgesehen von den zusätzlichen Auswirkungen auf Natur- und Artenschutz in der Region! Sieht so der naturverträgliche Ausbau der erneuerbaren Energien aus?

Möglich macht das alles der Beschluss der Gemeindevertretung von Zapel am: 03.05.2022! Der Gemeinde Zapel liegt ein Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (B-Plan) von der Firma Unigea Solar Projects GmbH, handelnd für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG als Vorhabenträger, vom 19.04.2022 vor. Ziel der Antragstellung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaik-anlage (FFPVA) durch die Gemeinde schaffen zu lassen, um Solarstrom zu erzeugen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B-Plans soll die im Übersichtsplan dargestellte Fläche mit einer Größe von ca. 17,26 ha umfassen. Die geplante installierte elektrische Leistung liegt bei ca. 20 MWp. Derzeit wird die Fläche größtenteils als Ackerland genutzt. Der Vorhabenträger möchte mit der Erzeugung erneuerbarer Energien zur Minderung des CO2-Ausstoßes und damit zur minderung des globalen Klimawandels beitragen. Wir berichteten darüber am unter dem Link…..https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/geld-war-das-entscheidende-kriterium-fuer-den-zuschlag-zum-bau-eines-neuen-solarparkes-in-zapel/

Das Motiv für diesen Grundsatzbeschluss war die finanzielle Lage der Kommune, welche dringend Einnahmen benötigt und den finanziellen Verlockungen, durch das Unternehmen, auf die Übernahme der Stromkosten nicht widerstehen konnte! Die PV-Anlage wird auf privatem Gelände gebaut und liefert voraussichtlich ca. 20 GWh pro Jahr. Hierzu soll die Gemeinde Zapel eine Geldleistung von ca. 40.000 € pro Jahr als Konzessionsabgabe erhalten! Zusätzlich will der Investor die jährlichen Stromkosten der Gemeinde in der Höhe von 3.220 € übernehmen.Die vorgetragenen Bedenken vor ca. einem Jahr sind haltlos und man brauche das Geld im Haushalt von Zapel sonst…… Zitat vom Gemeindevertreter Jan Neumann :„ wird man irgendwann an die Stadt Crivitz angeschlossen“ ! Eine Bürgerbefragung gab es wohl in der Vergangenheit . Jedoch schon bei der Art der Fragen war auffällig, wohin man die Bürger lenken wollte.

Nun allerdings kommen allerdings viel mehr Einflussfaktoren zusammen im Plangebiet und das beauftragte Unternehmen für die Planung plant und beantragt noch viel mehr Flächen für die Zukunft?

Auf der anstehenden Versammlung der Gemeindevertretung am 06.09.2021 soll nun folgender Beschluss:(so lautet die Beschlusvorlage des Bürgermeisters – Herr Hans-Werner Wandschneider für den 06.09.2022)

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zapel stimmt dem Antrag der Unigea Solar Projects GmbH für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt für den Geltungsbereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 für das Sondergebiet „Photovoltaikanlage südlich des Ortes Zapel Ausbau“ nach § 12 BauGB, nebst Durchführung einer Umweltprüfung mit Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
  2. Durch den Vorhabenträger ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan auf eigene Kosten zu erarbeiten. Die Vorbereitung, Planung und Durchführung des Vorhabens sowie die Herstellung erforderlicher Erschließungsanlagen und Ausgleichsmaßnahmen erfolgt durch den Vorhabenträger ebenso auf eigene Kosten. Der Vorhabenträger beauftragt die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (im Hinblick auf die Kriterien zum erforderlichen Zielabweichungsverfahren) und übernimmt die Kosten hierzu.
  1. Zwischen der Gemeinde Zapel und dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen. Gegenstand dieses Vertrages sind u. a. die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen bzw. Planungen, die Übernahme der
    Kosten und sonstigen Aufwendungen, die Voraussetzung oder die Folge des geplanten Vorhabens sind.
  2. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Gemeinde überträgt gemäß § 4b Baugesetzbuch zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a dem beauftragten Dritten des Vorhabenträgers ab dem Zeitpunkt des positiven Zielabweichungsverfahrens“( Quelle – BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Die Gemeinde Zapel beauftragt die  Unigea Solar Projects GmbH für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG mit der Planung für Solarflächen in Zapel *Hof*und *Ausbau* sowie ein städtebauliches Entwicklungskonzept zur Beschleunigung der Bauleitplanverfahren! Zielabweichungsverfahren und Alternativenprüfung für PVA-Entwicklungsstandorte) inklusive! Ist die Gemeinde Zapel und das Amt Crivitz überfordert? Oder etwa überlastet? Sodass jetzt die Unternehmen selbst die vollständigen Bauleitverfahren übernehmen und gleich die Auswertung der Abwägung den Gemeinden zum Beschluss auf den Tisch legen? Sowie gleichwohl die kommenden zu bebauenden Flächen der Gemeinde auf den Tisch legen zum Beschluss? Mitwirkungsverbot und Interessenkonflikt sind hierfür die Schlagwörter, die uns hierzu hoffentlich nicht begleiten werden!

„Die Anlage ist als elektrischer Betriebsraum mit einem Stahlmattenzaun mit Übersteigschutz und einer Gesamthöhe von max. 2,40 m vor unbefugtem Zutritt geschützt. Der Zaun endet mindestens 15 cm oberhalb der Erdoberfläche, so dass Kleintiere und Niederwild barrierefrei
auch in die Baufelder gelangen. Betriebsanlagen und Nebenanlagen im Sinne von § 14 BauNVO werden an den Solarmodultischen angebracht oder in Standard-Fertigteil-Containern untergebracht. Die gesamten Anlagen sind wartungsarm (durchschnittlich max. 1 Kfz-Fahrt pro Woche). Die Zugangsmöglichkeit zur eingezäunten PV-Anlage ist sicherzustellen mittels Toranlage mit Feuerwehrschließung. Die Photovoltaikanlage wird mit einem entsprechenden NOT-Aus Schalter ausgestattet, damit die Feuerwehr im Notfall eine Trennung der Anlage vornehmen kann.( Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Vorteile für die Gemeinde: Konzessionsabgabe: Laut § 6 des novellierten EEG 2021 kann den Gemeinden eine einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung von insg. 0,2 ct je erzeugter kWh angeboten. Lokale Wertschöpfung: Pflege der Grün- und Gehölzflächen werden an lokale Unternehmen vergeben.“ ( Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Städtebaulich geeignete Flächen: Die Freiflächen-Photovoltaik-Anlage „Krummes Moor“ (vBP Nr. 2 der Gemeinde Zapel) wurde bereits entlang der Bahnlinie errichtet. Um die PVA auf einen Standort zu konzentrieren, ist die gegenüberliegende Fläche besonders geeignet (Vorhabenfläche, dargestellt mit roter Kreuzschraffur). Dieses Eignungskriterium weist keine andere Fläche im Gemein-degebiet Zapel auf.Die Vorhabenfläche lässt sich zudem mit einer besonders kurzen Zufahrt an die B 321 anbinden; die verkehr-liche Erschließung ist somit ohne weiteren Aufwand gesichert.

Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Umweltschutz: Die Umweltkriterien werden im Einzelnen im Umweltbericht dargestellt. Zusammenfassend ergeben sich auf Ackerflächen geringere Umweltbeeinträchtigungen als auf Grünlandflächen. Die Vorhabenfläche befindet sich zu 100 % auf Acker. Vorbelastung: Die Vorhabenfläche wird auf beiden Längsseiten durch die Verkehrswege der Bahnstrecke und der B 321 durch Stäube, Abgase, Lärm, Licht und von der Umgebung abgeschnittene Biotope vorbelastet und hat daher relativ geringere Auswirkungen auf die Umwelt als nur einseitig vorbelastete Flächen. Bodengüte: Die Vorhabenfläche weist geringere Ackerzahlen auf als die übrigen potenziellen PVA-Flächen in den 110 m-Streifen. Sonstige Freihaltebereiche: Sonstige Freihaltebereiche für Strom-Freileitungen etc. dürfen nicht überbaut werden. Das Vorhabengebiet überdeckt keine Freihaltebereiche. Wirtschaftlichkeit:Da nur PVA an Bahnstrecken gemäß EEG vergütungsfähig sind, entfallen die potenziellen Flächen entlang der B 321.
Fazit: Im Gemeindegebiet Zapel ist die Vorhabenfläche (rote Kreuz- und Schrägschraffur) die geeignetste Fläche für eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage.„(Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)
  1. Alternativenprüfung für PVA-Entwicklungsstandorte
    Raumordnung
    Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen innerhalb der 110 m-Streifen entlang von Schienenwegen, Autobahnen und Bundesstraßen entsprechen dem Ziel 5.3 (9) Abs. 2 LEP M-V.
    Die nachfolgende Textkarte 2 stellt sämtliche 110 m-Streifen entlang von Schienenwegen und Bundesstraßen dar, die in der Gemeinde Zapel vorkommen, sofern sie außerhalb von Siedlungsgebieten, Wald, Gehölzen, Gewässern und Freihaltebereichen von Freileitungen liegen, die für Freiflächen-PV-Anlagen ohnehin nicht infrage kommen. Die gelbe Schraffur kennzeichnet somit die grundsätzlich mit der Raumordnung konformen Suchflächen für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen. Die weitere Differenzierung erfolgt nach Eignungskriterien des Städtebaus, des Orts- und Landschaftsbildes, des Umweltschutzes, der Vorbelastung, der Bodengüte, sonstiger Freihaltebereiche und der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens.( Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Resümee

Auffällig in der Begründung ist, es fehlt eine Natur- und Umweltliche Begutachtung bzw. Untersuchung, die will man erst in einem Umweltbericht darstellen. Ebenfalls sind die anderen Planungen zum Energiepark und 110 KV – Leitung nicht enthalten und deren Einflussgrößen auf diese Planung bzw. den Natur- und Umweltschutz. Die Vorabaussage„Zusammenfassend ergeben sich auf Ackerflächen geringere Umweltbeeinträchtigungen als auf Grünlandflächen“  beweisen, dass man sich mit der Artenvielfalt des Gebietes, insbesondere mit den vorhandenen Reptilien und Amphibien zu oberflächlich befasst hat.

Diese Planung bzw. dann die Umsetzung hat unter Umständen Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Tierarten. Zur Bewertung der artenschutzrechtlichen Belange müsste eine aktuelle Erfassung der Artengruppen Brutvögel, Amphibien, Reptilien, Tagfalter und Heuschrecken innerhalb des Vorhaben-Gebietes und auf den angrenzenden Offenflächen erfolgen. Das ist aber bisher nicht erfolgt! Das zu greifen nur auf Basis der Altdatenerfassung würde unweigerlich bei dem Planungen in der Abwägung zu Komplikationen führen! Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Eingriff im Sinne des § 14 BNatSchG, dessen Zulassung im Rahmen der Eingriffsregelung gemäß den Maßgaben des § 15 BNatSchG zu regeln ist. Eine Aussage über die Kompensationsflächen ist nicht ersichtlich!

Aufgrund der Erfordernisse des Artenschutzrechtes sind artenschutzrechtlich begründete Vorsorgemaßnahmen, vorausgesetzt es werden die CEF- und die Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen umgesetzt, erforderlich. Diese ergeben sich schon allein aus der unmittelbaren Nähe zum Naturschutzgebiet“ Krummes Moor“ (deren vorrätigen Artenvielfalt) und den vorhandenen Nahrungshabitaten auf dem überplanten sowie angrenzenden Bereich für Großvögel. So sind in den Jahren 2019 – bis 2022 an den angrenzenden Baumreihen des Plangebietes zahlreiche Horste von Großvögel kartiert worden, die in diesem Gebiet ihr Nahrungshabitat haben. (Rotmilan, Mäusebussard, Wespenbussard, Kolkrabe, Graureiher, Weißstorch, Seeadler usw..).Ebenfalls nutzen Kraniche von den angrenzenden Biotopen und Söllen diesen Bereich des Plan-Gebietes als intensives Jagd- und Nahrungshabitat.

Die angestrebten und mutigen Planungen in der Gemeinde Zapel dürften auf jeden Fall für ausreichende Beteiligungen und Einwendungen im kommenden Bauleitverfahren sorgen! Ganz so einfach wird es sicherlich nicht werden in der Abwägung zu diesen Planungen, dafür dürften sicherlich auch Naturschutzverbände und die Bürger sorgen! Auch für die angestrebte Tourismusregion des Amtes Crivitz ist das eine weitere interessante Planung!? 

Die Gespräche und Abstimmungen unter den drei Beteiligten Gemeinden ( Barnin/Zapel/Crivitz) zu dem geplanten Energiepark.-Nr.15 dürften in den nächsten Monaten nicht einfacher werden zu den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen, im Gegenteil, nun werden weitere Flächen fehlen, die man schwer wieder beschaffen kann, was zu Interessenkonflikten führen kann! Auch die Planungen der WEMAG zu der Trasse der 110KV – Leitung am Ortsteil Zapel – Hof und den dazugehörigen geplanten Solarpark dürften zu spannenden Diskussionen in der Gemeinde führen!

*Basthorst* im Ortsteil Gädebehn der Stadt Crivitz! Bergwerkseigentum Kiese und Kissande der BVVG

01-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./176/51-22/CLA-13/13-22

Das Interessenbekundungsverfahren der BVVG zum Bodenschatz von Kies und Kiessande in Basthorst zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen ist seit dem 31.05.2022 beendet. Seitdem läuft ein Ausschreibungsverfahren der BVVG zum Verkauf des Bergwerkseigentum *Basthorst*, dass nun auch am 30.08.2022 um 08:00 Uhr beendet wurde. Die BVVG schafft mit ihrer Sach- und Rechtslage jetzt Fakten für die Erschließung der Region! Ab jetzt wird es KONKRET und nicht mehr ABSTRAKT für den Ortsteil Gädebehn – speziell Kladow/ Basthorst und Augustenhof!

Die Einflussmöglichkeiten der Stadt Crivitz in den zukünftigen Verfahren zum Abbau des Bodenschatzes ist nur noch sekundär möglich, da das Gebiet auch im Flächennutzungsplan der Stadt im vollen Umfang anerkannt wurde. Diese Tatsache/Sachlage hat nun auch endlich der Bauausschuss der Stadt Crivitz nach 14 Monaten erkannt und darum festgestellt in seiner Sitzung am 18.08.2022, dass „zum Thema Kiesabbau wird in Kürze eine Beratung stattfinden“( laut vorläufigen Protokoll), wahrscheinlich in der Ortsteilvertretung Gädebehn!

Anträge der Opposition (Vorlage – BV Cri SV 442/21 )- eine Beauftragung von Gutachten über den Natur- und Artenschutz und die Landschaftverträglichkeit zum Abbau von Kies und Kiessande in Basthorst durchzuführen  in der Sitzung der Stadtvertretung Crivitz am: 25.10.2021 wurden durch die CWG und LINKE Fraktion -NAMENTLICH- abgelehnt :

Auszug aus dem Protokoll der Stadtvertretersitzung vom 25.10.2021 ALLRIS®net

mit der Begründung: „Frau Beate Prieske informiert, dass sich die betroffenen Einwohner bereits seit März mit dieser Thematik auseinandersetzen. Im September 2021 hat sich dahingehend eine Bürgerinitiative mit 300 Mitgliedern gegründet und mit Fachleuten in Fachgruppen aufgeteilt. Sie empfiehlt, nicht ohne Abstimmung mit der Bürgerinitiative Weiteres in Auftrag zu geben. Frau Britta Brusch-Gamm informiert über den Hinweis von der OTV-Vorsitzenden, hier nicht vorschnell zu handeln und lediglich Rechtsbeistandskosten für den Haushalt einzuplanen.“ ( laut beschlossenen Protokoll).

Wir informieren hier an dieser Stelle von den Ausschreibungsunterlagen und der Darstellung zum Gebiet der BVVG – auzugsweise – Stand 29.08.2022

Objektbeschreibung/ Objekt

Zum Verkauf ausgeschrieben ist das Bergwerkseigentum Basthorst, Bodenschatzkennziffer 9.23, Kiese und Kiessande zur Herstellung von
Betonzuschlagstoffen. Es liegt in einem Sandergebiet (Rinnen- und Niedertausander) und wurde mit 42 Bohrungen entlang von Profilen im Abstand von 300 bis 400 m bei einem Bohrpunktabstand von 200 m auf Kiessande erkundet. Nachgewiesen ist eine bis zu 8,5 m mächtige Kiessandfolge unter max. 5 m schluffigen humosen Sanden, die bis zu 3 m mächtigen kiesarmen/-freien und bis zu 10 m von Schluff durchzogenen Sanden über Geschiebemergel auflagert. Größe des Bergwerksfeldes=3.398.993 m²/ Rechtliche Einordnung: Altes Recht- aufrechterhaltenes Bergwerkseigentum gemäß § 151 BBergG.

Die BVVG ist am Standort Basthorst Eigentümerin mehrerer landwirtschaftlich genutzter Flurstücke mit einer Fläche von insgesamt etwa 160 ha, die große Teile des Bergwerksfeldes Basthorst überdecken. Die BVVG ist weiterhin Eigentümerin der südlich angrenzenden Flächen im Bereich des „Aufsuchungsfeldes Augustenhof“. Dieses etwa 61 ha umfassende Flurstückslos und die oben genannten Flächen stehen derzeit nicht für einen Verkauf zur Verfügung. Die Lagerstätte Basthorst gilt als gut untersucht.

Die rohstofftechnologische Einschätzung erfolgte bezogen auf die Bedürfnisse des damaligen Kieswerkes Pinnow: nach Absieben bei 16 mm jeweils mit und ohne Zugabe von Brechgut, nach Absieben bei 6,3 mm jeweils mit und ohne Zugabe von Brechgut und mit Waschen, sowie getrennt nach Lage oberhalb des Grundwassers, im Grundwasser und für die Gesamtabfolge. Die Produktion umfasste folgendes Sortiment:

  • – unaufbereitet als sonstiger Kiessand
  • – nach Absiebung des Anteils > 16 mm als sonstiger Kiessand 0/8 und
  • – nach Absiebung bei 6,3 Betonkies 4/16 und Betonkiessand 0/4 der Sorte 2.
  • Eine spezifische Nutzungskonzeption für das Feld Basthorst war noch nicht erarbeitet worden. Die Lagerstätte Basthorst ist gemäß KOR 50 in die höchste Sicherungswürdigkeitsklasse eingestuft, wobei die gesamte Kiessandfolge von durchschnittlich 15 m berücksichtigt worden ist.

Verwendungsmöglichkeiten
Die Sandanteile des Lagerstättengebietes Vorbeck – Basthorst können als Füllboden und Bettungsmaterial eingesetzt werden. Die Kiessande lassen sich als Baurohstoffe zu Betonkiesen und Betonkiessanden aufbereiten.
Abbausituation
Das Bergwerksfeld Basthorst ist unverritzt. Entsprechend der Position im Stromgeflecht des Sanders variieren die
Nutzmächtigkeiten der interessierenden Kiessande zwischen 2 und 20 Metern. Im Durchschnitt wird eine Mächtigkeit von 9 bis 10 Metern erwartet, die typischerweise im kombinierten Nass- und Trockenschnitt gewonnen wird. Hinsichtlich einer etwaigen Aufschluss- und Renaturierungsplanung wird auf die Rubriken RAUMORDNUNG und BESONDERHEITEN verwiesen. Eine Nachnutzungskonzeption, die den touristischen Ansatz der Kommune einerseits und andererseits den Flächenbedarf der Landwirtschaftsbetriebe unterstützt, kann überlegt werden. Einer rohstoffwirtschaftlichen Nutzung des bewaldeten Feldesteils steht das Landesumweltministe-rium nach Angaben aus dem Jahr 1993 ablehnend gegenüber. Vorratssituation Für das Teilfeld Basthorst wurden seinerzeit für die obere Kiessandfolge sogenannte C2-Vorräte an Rohkiessanden zur Produktion von Betonkiessand, Betonkies und sonstigem Kiessand im Umfang von 14,24 Mio. t bilanziert (davon 0,51 Mio. t mit Restriktionen) sowie prognostische Vorräte im Umfang von 2,25 Mio. t

ÖFFENTLICHE PLANUNG
Landesplanerische Einordnung. Gemäß der Karte der raumordnerischen Festlegungen des Landesentwicklungsplans MV 2016 befindet sich das Bergwerkseigentum Basthorst innerhalb von Vorbehaltsgebieten für Tourismus und für Trinkwassersicherung. Daneben wird es
teilweise von einem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft erfasst.

Regionalplanerische Einordnung Im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg wird das Bergwerksfeld
Basthorst als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung nicht berücksichtigt. Es liegt innerhalb eines Vorbehaltsgebietes für Tourismus/Tourismusentwicklung und mit seinem bewaldeten Teil im Stadt-Umland- Raum der Landeshauptstadt Schwerin (Gemeindegebiet Gneven), mit seinem nicht bewaldeten Teil im Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft (Gemeindegebiet Crivitz).
Flächenanteilig untergeordnet sind kleinräumige Vorbehaltsgebiete für Trinkwasser und für Kompensation und Entwicklung dargestellt.

Kommunale Planung
Für das zwischen den Ortslagen Basthorst, Augustenhof und Kladow liegende Bergwerksfeld Basthorst sind mit Ausnahme der Verbindungswege und der sie begleitenden kommunalen Ver- und Entsorgungsanlagen (Wasser, Abwasser, Telekommunikation) keine kommunalen Planungen bekannt. Das Bergwerksfeld Basthorst ist im Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz dargestellt. Quellen: BVVG-GIS: TK, Webseite des Amtes Crivitz, Abfrage zuletzt im März 2021: Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz, Gemeinde Gneven ohne Flächennutzungsplan.

Erweiterungsmöglichkeiten
Die rohstoffgeologisch untersuchte Kiessandlagerstätte erstreckt sich über das Bergwerksfeld Basthorst hinaus in sein großräumiges Umfeld, vgl. Quelle [1] zur Rubrik LAGERSTÄTTE. Das Bergwerksfeld Basthorst bildet die Fortsetzung des großräumigen Kiessand-Höffigkeitsgebietes Pinnow südlich der Warnow und liegt im Südwesten des großräumigen Kiessand-Höffigkeitsgebietes Basthorst nördlich bzw. östlich der Warnow., vgl. KOR 50.

Landwirtschaftliche Nutzungsinteressen
Für einige das Bergwerksfeld überdeckenden Flächen liegen der BVVG Kaufanträge von landwirtschaftlichen Betrieben vor. Die BVVG informiert hiermit über das im Rahmen ihrer Ackerlandausschreibungen in der Gemarkung Kladow zum Ausdruck gekommene intensive landwirtschaftliche Interesse an Flächen im Sandergebiet des Betrachtungsraumes, darunter u.a. von Junglandwirten und Tierproduktionsbetrieben.(Quelle: BVVG. VV76-2450-001915-AUS provisionsfrei- sowie Ausschreibungsbedingungen für die Verwertung von Bergwerkseigentum.-https://www.bvvg.de)

In eigener Sache!

Aufmerksam auf dieses Thema wurden wir, als der Schaukasten von Anna Schade am 08. Juli 2021 in Facebook einen Hinweis gab auf die Internetseite der BVVG zum Thema Basthorst. Nach einer kurzen Recherche stellten wir damals fest, dass seit ca. 3. Wochen (also seit Juni 2021) bereits tatsächlich die BVVG aufrief zur Bekundung von Kaufinteresse an dem Bodenschatz von Kies und Kiessande in Basthorst. Nach weiteren intensiven Recherchen in Berlin/Schwerin und Stralsund zu der aktuellen Rechtslage, Bauleitplanungen vom Land MV und der Stadt Crivitz, zu dem Bergwerkseigentum berichteten wir das erste Mal über dieses Thema am 19.10.2021- siehe dazu den LINK…https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/das-kies-und-kiessande-abbaugebiet-rund-um-basthorst/

Seit diesem Tage befassen wir uns sehr tiefgründig mit diesem Thema und haben im Hintergrund diese Problematik, nie aus den Augen verloren, sondern ständig die aktuelle Termin-, Planungs- und Rechtslage beobachtet und recherchiert. Ab dem 31.08.2022 ist also ein weiterer Prozessabschnitt eingeleitet worden durch die BVVG, dass eine Grundlage bietet für den zukünftigen Eigentümer des Bergwerkseigentums in Basthorst, einen möglichen Hauptbetriebsplan schon ab 2023 zu erarbeiten und darzulegen. Nach dem Planungsbeschleunigungsgesetz wäre dann sogar schon ab 2025 mit einer Genehmigung zum Abbau der Kies und Kiessandes zu rechnen, wenn denn der Zuschlag von der BVVG bis Ende 2022 bereits erteilt wird, wovon man eigentlich ausgehen kann. Der Bedarf zum Abbau an Kies und Kiessande in MV wird schon allein dadurch wachsen, aufgrund des verabschiedeten Windenergie-flächenbedarfsgesetz – WindBG, mit dem verstärkten Ausbau von erneuerbaren Energien (Windenergieanlagen 1,4% bis 2027 und 2,1 % bis 2032 von der gesamten Landesfläche MV, also ca.  48.920,445 Hektar!), und den Ausbau der Infrastrukturprojekte bis 2032 durch das Land MV!

Die Aufgabe der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH ist es „privatisiert ehemals volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen und Vermögenswerte in den fünf neuen Bundesländern.Es fällt keine Maklerprovision an.“ Mit dem oder den in Betracht gezogenen Bietern werden Verhandlungen über die Vertragsinhalte geführt. Der BVVG steht es frei, bis zur endgültigen Entscheidung über den Zuschlag zur Aufklärung des Gebotes weitere Informationen von den Bietern abzufordern. Zuschlagserteilung: Die Entscheidung zur Vergabe des Objektes erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Gebote. Die BVVG ist in ihrer Zuschlagsentscheidung frei und nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden.„(Quelle: BVVG. VV76-2450-001915-AUS provisionsfrei- sowie Ausschreibungsbedingungen für die Verwertung von Bergwerkseigentum.-https://www.bvvg.de)

Resümee

Der Kiesabbau in diesem Gebiet beinhalte grundsätzlich einen Konflikt zum Natur- und Landschaftsschutz. Es ist wichtig, die mit dem Abbau von Kies und Kiessande verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Belastung der Einwohner durch Immissionen und Verkehr zu minimieren.

Tatsache ist aber und darüber müssen sich jetzt endlich alle Beteiligten bewusst werden, dass ein Abbau von Kies und Kiessande in dem Bergwerksgebiet Basthorst stattfinden wird, in den nächsten Jahren. Dieser Abbau liegt im öffentlichen Interesse unseres Landes MV und hat einen besonderen Stellenwert . Nun gilt es durch die beteiligten Kommunen, die Auseinandersetzung in den entsprechenden Gremien zu führen, um die Einflussgrößen für Mensch, Natur und Tier zu minimieren.

Analyse des *Artenschutzes* anhand von Daten aus 2021/22 im WEG 48/21“WESSIN“ und Energiepark-Nr.15 „Barnin/Zapel/Wessin“

29-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./175/50-22/CLA-12/12-22

Die Wirkungsweise der 4. Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ab 01.02.2023 [ §45b Abstand zur Windenergieanlage-Artenschutz!- nach allg. bek. Daten] auf die Planverfahren im Gebiet „Wessin“

Durch die Änderung des Gesetzes ab 01.Feb. 2023 ergeben sich erhebliche Veränderungen in der Bewertung. In einer ersten Analyse zu den bestehenden und vorkommenden Großvögeln in den Gebieten wird sichtbar, dass der Artenschutz keinen großen Einfluss mehr auf die Auswertung/Planung ausüben kann. Durch die geänderten Abstandsregelungen (nach dem neuen Gesetz) ist eine Verringerung oder ein Ausschluss von Windenergieanlagen so nicht mehr möglich. Die Daten und Bilder sind Originale von vorkommenden Groß -Vogelarten in dem Plangebiet in den Jahren 2021/22. Sie wurden uns zur Verfügung gestellt, eine bildliche Zusammenstellung wurde in der Redaktion vollzogen.

Der Nahbereich ist der entscheidende Abstand, welcher als Ausschlusskriterium für einzelne Windenergieanlagen gilt.

Es ist deutlich erkennbar, dass also der Kranich und der Schwarzstorch nicht mehr als Einflussgröße betrachtet werden können, weil sie für die Beurteilung einfach gestrichen wurden. Sie haben also keinen Einfluss auf eventuelle Einschränkungen oder Ausschlüsse von Anlagen. Auch der Rotmilan, Fischadler und Seeadler sowie der Mäusebussard haben ihre Horste außerhalb (also > 500 m) des Nahbereichs und haben keinen Einfluss mehr auf EINSCHRÄNKUNGEN der Anlagen. Der Nahbereich gilt hier bis 500 m!

Grundsätzlich ist festzustellen, dass Windenergieanlagen, wie jede andere bauliche Anlage, einen Eingriff in die Natur darstellen!

Das Verwaltungsgericht Gießen urteilte hierzu aktuell 2022 : „Das Verwaltungsgericht Gießen (VG) hatte in seinem Urteil vom 26.04.2022 die Genehmigung von Windenergieanlagen aufgehoben. Genehmigung ist rechtswidrig! Die Kammer habe – auch nicht aufgrund der Besonderheiten des konkreten Einzelfalls – keinen Anlass gesehen, für den Rotmilan von einem im sogenannten Helgoländer Papier als Fachkonvention empfohlenen Mindestabstand von 1500 Meter zwischen Horst und Windenergieanlagen abzuweichen. Die dortigen Abstandsempfehlungen stellten nämlich laut Gericht »den aktuell besten wissenschaftlichen Erkenntnisstand« dar. Für eine Ausnahme vom Tötungsverbot würden nach Ansicht des VG Gießen die Tatbestandvoraussetzung nicht vorliegen.“ (Quelle www.giessener-allgemeine.de/vogelsbergkreis/alsfeld/rotmilan-schutz/)

Der regionale Planungsverband Westmecklenburg hatte 2019 vor, örtliche Kartierungen (Brut- und Rastvögel) für seine Planungen durchzuführen, das scheiterte an den Kosten. Also führte er eine Ermittlung, Bewertung und Darstellung regionaler Dichtezentren von potenziellen Jagdhabitaten des Rotmilans anhand eines GIS-basierten Ansatzes (mathematisch) durch.

In den Planverfahren des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg für die Ausweisung von Windeignungsgebieten werden nochmals andere Maßstäbe verwendet: „Hierzu sollen auf der Grundlage landesweit einheitlicher Daten regionale Dichtezentren von potenziellen Jagdhabitaten des Rotmilans anhand eines GIS-basierten Ansatzes ermittelt werden. Aktuell liegen keine flächendeckenden Daten zum Vorkommen des Rotmilans in der Planungs-region Westmecklenburg vor, lediglich für 48 % (128 von 265 Messtischblatt- quadranten) liegen Daten zu Horststandorten aus einer in den Jahren 2011-2013 durchgeführten Erhebung (SCHELLER ET AL. 2013) vor. Für die Entwicklung eines Habitatmodells wird zunächst eine umfassende Literaturrecherche durchgeführt, um einen qualifizierten Modellansatz zu entwickeln. Ein sehr umfassender und anschaulicher Einblick in aktuelle Modellierungsansätze zur Bruthabitatmodellierung wird in BUSCHMANN 2011 gegeben.“ (Quelle – Fachbetrag zur 2. Beteiligung 2019-regionaler Planungsverband Westmecklenburg)

Für die einzelenen Bewertungen der Windeignungsgebiete oder Bebauungspläne (Energieprarks) kann nicht auf neuste Daten (zu Habitaten und Brutvögel) zurückgegriffen werden, welche die aktuelle Kulisse im Plangebiet widerspiegeln! Sondern nur die Daten die vor Jahren ermittelt wurden, oder eben nur vorhanden sind! Aktualität? Auch wurden die Abstandskriterien im Gesetz nicht bewertet nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen! Diese bleiben auch weit hinter den fachwissenschaftlichen Empfehlungen weit zurück! Deshalb ist es notwendig aktuelle Untersuchungen und Kartierungen von Brut-und Rastvögeln durchzuführen, aber nicht nur stichprobenartig in einem oder alle drei Jahre, sondern jährlich in der Planungsphase. Nur so kann man einen Gesamteindruck von der vorhandenen Kulisse und deren Veränderungen bekommen.

Resümee

Der Schwerpunkt der Auswertung ( im WEG 48/21 und Energiepark-Nr.15 in Wessin) im Bereich des Artenschutzes wird sich vollziehen auf die zu treffenden Aussagen von vorhanden Nahrungshabitaten für Großvögel innerhalb des Plangebietes und deren jährlichen Flugkorridore Oktober/Februar. Diese lückenlose Darstellung wird einen entscheidenden Einfluss auf Ausschlüsse von Anlagen haben. Diese Darstellungen und Veränderungen/Aussagen bzw. deren Nachweis seit 2015 -lückenlos, über die vorhandene Kulisse im Gebiet Wessin, haben jetzt einen sehr hohen Stellenwert. Nicht zu unterschätzen sind die Nachweise oder Aussagen von Arten von Fledermäusen und deren Anzahl sowie deren Flugrichtungen über und innerhalb des Gebietes. Diese notwendigen Auswertungen können aber leider NICHT von den jetzt beteiligten Akteuren vorgetragen werden! Daher sind nur die gespeicherten Daten (allg.bek. Daten ) zu verwenden, welche lückenhaft und nicht aktuell sind.

Der Schwerpunkt der Planung und deren Auswertung wird sich vollziehen müssen auf die zu treffenden Ausgleichsmaßnahmen für diese Arten. Vor allem müssen diese vor Ort und in den angrenzenden Gebieten realisiert werden, sonst besteht die Gefahr, dass diese Arten AUS DIESEM GEBIET verschwinden werden.

Teil 1- Regionaler Planungsverband Westmecklenburg [RPV-WM] steckt in einem Dilemma beim Kapitel 6.5 Energie [Windenergie]!  

27-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./174/49-22/CLA-11/11-22

Die Komplikationen sind hausgemacht! Das ganze Hin und Her geht schon seit 2016 und nun steht der Verband vor einem Scherbenhaufen seines eigenen Handelns! Mit fatalen aktuellen Folgen!  Eine Grundsatzentscheidung steht am 30. November 2022 bevor!

Wie kam es dazu? ( die Geschichte!)

Am 24.02.2015 beschloss der Regionale Planungsverband in seiner 50. Verbandsversammlung die Kriterien, die im Zuge der Teilfortschrei-bung einer Neuauswahl von Flächen für Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in seinem Verbandsgebiet zugrunde liegen sollen. Am 20.01.2016 fasste der Regionale Planungsverband auf seiner 53. Verbandsversammlung den Beschluss, das öffentliche Beteili-gungsverfahren gemäß § 7 Absatz 2und § 9 Absatz 3 LPlG M-V zu eröffnen. Die erste Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 29.02.2016 bis zum 30.05.2016 statt. In diesem Rahmen sind knapp 3.000 Stellungnahmen mit knapp 5.000 Einzeleinwendungen eingegangen. Auf seiner 55. Verbandsversammlung am 20.12.2016 hat der Regionale Planungsverband beschlossen, die Ausweisungskriterien dahingehend zu modi-fizieren, dass das Restriktionskriterium „Horste vom Rotmilan einschließlich 1.000 m Abstandspuffer“ gestrichen und stattdessen das weiche Ausschlusskriterium „Regionale Dichtezentren des Rotmilans mit hoher und sehr hoher Habitatdichte“ aufgenommen wird.

Auf seiner 56. Verbandsversammlung am 10.05.2017 hat der Regionale Planungsverband eine Gebietskulisse zur Beschlussreife gebracht, die einen hinreichend verfestigten Planungsstand darstellt (sog. „Ziele in Aufstellung“). Grund dieses Verfahrensschrittes: Das OVG Greifswald hat am 31.01.2017 das RREP-WM hinsichtlich der Konzentrationsflächenplanung inzident für unwirksam erklärt (Aktz. 3 L 144/11). Mithin standen der Windenergienutzung im Außenbereich keine Ziele der Raumordnung mehr entgegen, die einer Steuerung von Einzelvorhaben dienen. Die am 10.05.2017 beschlossenen „Ziele in Aufstellung“ konnten seitdem als Grundlage für die landesplanerische Beur-teilung von Einzelvorhaben seitens der Unteren Landesplanungsbehörde herangezogen werden und als Basis für die Beantragung befristeter Untersagungen gemäß § 14 Abs. 2 ROG seitens des Planungsverbandes dienen.

Auf seiner 57. Verbandsversammlung am 15.11.2017 hat der Regionale Planungsverband darüber hinaus weitere richtungsweisende Abwä-gungsentscheidungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit des Programms getroffen, so u.a. zur Differenzierung des Siedlungsabstandes zwischen dem Innen- und dem Außenbereich, zur Streichung der höhenbezogenen Abstandsregelung sowie zur Anwendung der „Planerischen Öffnungsklausel“. Der Vorstand hat auf seiner 136. Sitzung am 26.06.2018 festgelegt, der Verbandsversammlung zu empfehlen, die Bezeichnung der beiden Siedlungsabstandskriterien („mindestens 1.000 m Abstandspuffer zu Gebieten, die nach der BauNVO dem Wohnen, der Erholung, dem Tourismus und der Gesundheit dienen“ sowie „mindestens 800 m Abstandspuffer zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich, die dem Wohnen dienen“) im Sinne der Rechtssicherheit so zu modifizieren, dass „mindestens“ gestrichen wird.

Auf ihrer 58. Sitzung am 22.08.2018 hat die Verbandsversammlung mehrheitlich den Abschluss der ersten und die Einleitung der zweiten Beteiligungsstufe beschlossen. In dem Zusammenhang hat die Verbandsversammlung beschlossen, das geplante Windeignungsgebiet (WEG) Nr. 24/18 Ludwigslust Ost zu streichen, den Programmsatz (10) zur Planerischen Öffnungsklausel neu zu formulieren sowie den Umwelt-bericht und den Fachbeitrag Denkmalschutz redaktionell anzupassen. Außerdem wurde die vom Vorstand empfohlene Streichung des Wortes „mindestens“ bestätigt. Im Rahmen der 59. Verbandsversammlung am 05.11.2018 erfolgte eine nochmalige inhaltliche Auseinandersetzung und erneute Beschlussfassung zum WEG 24/18 Ludwigslust Ost. Im Ergebnis wurde dem Widerspruch des Vorstandes vom 05.09.2018 stattgegeben. Zudem wurden die Ergebnisse der Abwägung aus der ersten Beteiligungsstufe bestätigt sowie der Entwurf der Teilfortschreibung (einschließlich Text und Karte M 1:100.000) und der Entwurf des Umweltberichtes (einschließlich beider Fachbeiträge) für die zweite Stufe des öffentlichen Beteiligungsverfahrens freigegeben.

Die zweite Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 05.02.2019 bis zum 10.05.2019 statt. In diesem Rahmen sind knapp 2.600 Stellungnahmen mit knapp 3.500 Einzeleinwendungen eingegangen. Auf seiner 62. Verbandsversammlung am 10.06.2020 hat der Regionale Planungsverband richtungsweisende Abwägungsentscheidungen getroffen, so u.a. zur Streichung der Programmsätze (9) „Eignungsgebiete für Windenergieanlagen mit bedingter Festlegung“ und (10) „Planerische Öffnungsklausel für die gemeindliche Bauleitplanung“.

Auf seiner 64. Sitzung 26.05.2021 hat die Verbandsversammlung den Abschluss der zweiten und die Einleitung der dritten Beteiligungs-stufe beschlossen. Die Abwägungsdokumentation über die erste und zweite Beteiligungsstufe ist im Internet unter www.raumordnung-mv.de verfügbar. Die vorliegende Broschüre stellt das zusammenfassende Abwägungsergebnis der zweiten Beteiligungsstufe dar und ist gleichzeitig der Entwurf der Teilfortschreibung für die dritte Beteiligungsstufe. Die öffentliche Auslegung des 3. Entwurfes der Teilfortschreibung und des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichts fand im Zeitraum vom 31.08.2021 bis zum 02.11.2021 statt.(Quelle: 2.und 3.Stufe der Beteiligung- Chronologie der Teilfortschreibung-Nov.2018 und Mai 2021).

Aktuell 2022

Am 29. Juni 2022 auf der 66. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg in Parchim erklärte der Amtsleiter Herr Schmude auf der Sitzung des Plnungsverbandes, dass das Urteil aus dem Jahr 2017 durch ein rechtskräftiges Urteil des VG Schwerin aus dem Jahr 2021, welches vom OVG Greifswald 2021 bestätigt wurde, überholt wurde. Die Landesregierung hat zudem mit der Drs. 8/444 des Landtages MV klargestellt, dass für die Region Westmecklenburg gegenwärtig keine Ziele und auch keine Ziele in Aufstellung vorhanden sind. Die Sach- und Rechtslage hat die Beschlusslage des Verbandes überholt. (Quelle: Entwurf des Protokoll der 66. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg (RPV WM) – veröffentlicht seit der 29.KW).

KLEINE ANFRAGE vom 07.04.2022 des Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Windenergienutzung auf mindestens zwei Prozent der Landesfläche und ANTWORT der Landesregierung. (Quelle: https://gruene-fraktion-mv.de/parlament/anfragen/)

Drs. 8/444 des Landtages MV

1. Was ist der aktuelle Stand der Regionalplanung für die Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern?
a) Wie ist der aktuelle Stand der Ausweisung von Eignungsräumen für die Windkraftnutzung in den vier Planungsregionen in Mecklenburg-Vorpommern (bitte einzeln für jede Planungsregion angeben)?

b) Wann ist mit einem Abschluss der laufenden Raumordnungsprogramme in den noch offenen Planungsregionen zu rechnen (bitte
einzeln für jede Planungsregion angeben)?


c) Welche Anteile an der jeweiligen Fläche der Planungsregionen sollen nach aktuellem Sachstand für die Windkraftnutzung ausge-
wiesen werden (bitte einzeln für jede Planungsregion angeben)?

WAS NUN?

Auf Basis eines deutschlandweiten Verteilungsschlüssels soll für M-V bis 2026 vsl. eine Zielmarke von 1,4% und bis 2032 von 2,1% festgesetzt werden. Künftig wird die Privilegierung der Windenergie im Außenbereich bis zur Erreichung der jeweiligen Zielmarken gelten. Die Rechtskraft des „Osterpaketes“ ist zum 01.01.2023 geplant. Mit den Entwürfen aus dem „Sommerpaket“ ist in Kürze zu rechnen. Auf die Drs. des Landtags 8/444 wird verwiesen. Hierin wird klargestellt, dass in der Region Westmecklenburg aktuell keine Ziele und auch keine Ziele in Aufstellung vorhanden sind, die der geplanten Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen. Abschließend erläutert Herr Schmude mögliche Szenarien bzw. Varianten im Umgang mit den neuen gesetzlichen Vorgaben.(Quelle: Entwurf des Protokoll der 66. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg (RPV WM) – veröffentlicht seit der 29.KW).

Mögliche Strategien für den Planungsverband (falls es bei der Planung auf regionaler Ebene bleibt)

Mögliche Strategien für den Planungsverband (falls die Planung grundlegend anders organisiert wird)

Quelle: Entwurf Anlage 2: Präsentation der 66. Verbandsversammlung veöffentlich in der 29.KW

Ergebnis?

Der Planungsverband begab sich daraufhin erst einmal in die Sommerferien bis 12.08.2022. Am 30.11.2022 will sich nun der Verband entscheiden, entweder die  Planung auf regionaler Ebene oder die Planung grundlegend anders organisieren (LandMV?).

Seit dem 08.04.2022 befinden sich die Windeignungsgebiete 14/21 „Groß Welzin“,  „Rohlstorf“, „Schönberg“ (WKA Schönberg III), t 46/21 „Kladrum“, WKA Questin II, Gischow III,  Grevesmühlen II,  Nr. 44/21 „Werder“,  01/21 „Rieps“ und  39/21 „Wendisch Priborn“,in einem Genehmigungsverfahren oder wurden bereits beschieden. Und der Planungsverband kann nur noch zu schauen! So wird es bis zum 30.11.2022 weiter gehen und darüber hinaus? Das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg ist jetzt der Handelnde nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz!

Resümee

Ich gehe davon aus, dass die neue Kulisse als sogenanntes „Ziel in Aufstellung“ herangezogen werden kann.“ ! Karl Schmude –Amtsleiter der Gesch.-Stelle des regionalen Planungsverband WM…Juni 2021 auf der Internetseite.(zur Zeit gelöscht).

Annehmen · Glauben · Meinen ·Mutmaßen? Was man nicht wissen kann, kann halt einfach nicht wahr sein. Und so kam es dann auch am 08.04.2022! mit den Folgen zum 29.06.2022! Es sind bezüglich der Windenergie keine Ziele und auch keine Ziele in Aufstellung vorhanden, die der geplanten Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen. Das heißt das momentan des alle beantragten Genehmigungsverfahren beim staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg abgearbeitet werden können, weil keine Ziele dem entgegenstehen.

Für den regionalen Planungsverband kann es eigentlich nur eine Entscheidung geben:

  1. Eine Planung auf regionaler Ebene durchführen.
  2. Maximalvariante („Volle Fahrt voraus“) Kriterien wiedereinmal ändern, mit Ziel > 2,1% Folge: Flächenziele werden erreicht, abschließende Planung

Die Landesregierung hat vor, die Teilfortschreibung des Kapitel 6.5 des RREP im 2. Halbjahr 2023 dem Landtag MV vorzulegen für eine Rechtsfestsetzung. Es stellt sich nur die Frage: Wie viele Windeignungsgebiete im Planungsgebiet des Planungsverbandes WM dann noch übrig bleiben, welche noch keinen Genehmigungsbescheid haben, vom staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg? Ist dieser Zeitplan überhaupt zu schaffen? Zumal dann im ersten Halbjahr 2024 die Kommunalwahlen anstehen!

Aber bitte: „Einen naturverträglichen Ausbau“!

Windräder schneller bauen, Vögel schützen! (Bundeseinheitliche Standards sollen Genehmigungsverfahren für neue Windräder vereinfachen und hohe Artenschutzanforderungen gewährleisten.) [Quelle: www.bundesregierung.de]

Was bedeutet das alles für das WEG 48/21 Wessin?

Erst einmal ändert sich nichts, auch nicht an der Rechtslage, da die Kommune über dieses Gebiet noch eine Veränderungssperre verfügt, hat bis zum 17.02.2023, längstens jedoch bis zum 28.02.2023. Ab dem 01.03.2023 wird das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg dann wieder das Genehmigungsverfahren fortführen aus dem Jahre 2019! Spätestens ab diesem Zeitpunkt muss die Stadt Crivitz nachweisen (weil sie außerdem einen eigenen Energiepark Nr.15 in dem Gebiet plant), welche Einschränkungen sie vorweisen kann (zu den geplanten 20 Windanlagen laut Genehmigungsverfahren aus dem Jahr 2019) oder ein Mindestmaß an Planung vorlegen, die den geplanten Antrag ändern. Sollten sich keine Gründe für eine Änderung ergeben, dann sticht OBER sozusagen UNTER und der Antrag von 2019 wird so umgesetzt, wie er beantragt wurde!

Die Planungen des regionalen Planungsverbandes WM haben auf diese Vorgehensweise keinen Einfluss, es sei denn bis zum 01.03.2022 findet eine 4. Beteiligung statt und in dieser ist das Windeignungsgebiet 48/21 nicht mehr enthalten! Dieser Fall ist eher unwahrscheinlich, da sich der Planungsverband eigene Kriterien und einen eigenen Prüfmechanismus (Dichtezentren und Abstandsregelungen) gegeben hat, um seine vorgegebenen Windeignungsgebiete abzusichern, welche abweichen von den jetzigen gesetzlichen Regelungen!

Die Gemeinde Dobin am See schafft Tatsachen als erste Kommune im Amtsbereich Crivitz und beschließt einen Antrag „Tourismusort“ zu werden! Eine Kurabgabe soll auch ehoben werden!

25-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./173/48-22/CLA-10/10-22

Auf der gestrigen Sitzung der Gemeindevertretung Dobin am See im Gemeinderaum Liessow, beschlossen die Mitglieder *einstimmig* einen Antrag als Tourismusort beim Ministerium in Schwerin zu stellen. Sie sind damit der „Ersten“ im Amtsbereich Crivitz. Inspiration hierzu kam aus einer Veranstaltung in Crivitz am 04.07.2022 mit dem Ministerium, wo diese Möglichkeiten aufgezeigt wurden. Man wolle also das Boot nicht verpassen und darum jetzt einen Antrag stellen, betonte der Bürgermeister Andreas Schwarz und darum also der heutige Beschlussentwurf.

Außerdem fügte er noch hinzu, dass in der Gemeinde Dobin am See alles vorhanden ist, was im Antrag für einen Tourismusort verlangt wird. Das sahen auch die anwesenden Besucher so, nach einer kurzen Befragung außerhalb der Sitzung. Sie betonten völlig ihre Zustimmung. Die Nachricht zu dem Beschluss wurde auch bei Urlaubern in einzelnen Gesprächen (im Ferienpark und Naturcamping in Retgendorf) noch am Abend begrüßt und die tolle Lage und organisatorischen guten Bedingungen, welche hier in der Gemeinde vorhanden sind, gelobt.

Hauptanziehungspunkt sind der Ferienpark und Hotel in Retgendorf und Seecamping Flessenow (Seecamping – Dauercamping direkt am Schweriner See). Der Ferienpark Retgendorf SEZ hat Grillmöglichkeiten und ein Wellnesscenter das gehört zu den Vorzügen, der nur 60 km von Kühlungsborn entfernt ist. Nach Wismar sind es nur 18 km. WLAN nutzen nutz man in der gesamten Unterkunft kostenfrei.

Alle Unterkünfte verfügen über einen Essbereich, einen Sitzbereich mit einem Flachbild-Sat-TV sowie eine Küche mit Backofen und Toaster. Ein Kühlschrank, eine Kaffeemaschine und ein Wasserkocher ergänzen die Ausstattung. Jede Unterkunft umfasst ein eigenes Bad mit Haartrockner. Handtücher liegen für Sie bereit. Gern können Sie auf der Sonnenterrasse am Ferienpark Retgendorf verweilen. Auch das hauseigene Restaurant freut sich Ihren Besuch. Auf Wunsch erhalten Sie in der Unterkunft Lunchpakete. Tischtennis und Billard gehören zum Freizeitangebot. In der Umgebung finden Sie gute Reit- und Radfahrgelegenheiten vor. Schwerin liegt 13 km vom Ferienpark Retgendorf entfernt. Vom nächstgelegenen Flughafen, dem Flughafen Rostock, trennen Sie im Ferienpark Retgendorf 55 km.“ ( Quelle Booking.com)

„Das Hotel im Ferienpark Retgendorf verfügt über ein Restaurant, eine Bar, einen Garten und kostenfreies WLAN in allen Bereichen. Die Unterkunft bietet eine Gepäckaufbewahrung und einen Kinderspielplatz. Kostenfreie Privatparkplätze stehen zur Verfügung und das Hotel bietet auch einen Fahrradverleih, wenn Sie die Umgebung erkunden möchten. Jedes Zimmer im Hotel ist mit einem Schreibtisch, einem Flachbild-TV, einem eigenen Bad, Bettwäsche und Handtüchern ausgestattet. Die Zimmer sind mit einem Kleiderschrank ausgestattet. Im Hotel im Ferienpark Retgendorf können Sie ein kontinentales Frühstück oder ein Frühstücksbuffet genießen. Die Unterkunft bietet eine Reihe von Einrichtungen wie einen Wellnessbereich mit einer Sauna und einem Whirlpool. Im Hotel im Ferienpark Retgendorf können Sie Tischtennis spielen. Die Umgebung eignet sich ideal zum Wandern und Radfahren. Wismar liegt 32 km vom Hotel entfernt und Schwerin erreichen Sie nach 17 km. Der nächstgelegene Flughafen ist der 89 km vom Hotel im Ferienpark Retgendorf entfernte Flughafen Lübeck. Die Unterkunft bietet einen kostenpflichtigen Flughafentransfer.“ (Quelle Booking.com)

Touristische Unterkünfte in landschaftlich bevorzugter Lage. Die Gemeinde liegt nach der Raumordnung in einem Tourismusschwerpunktraum. Bei der Entwicklung der Gemeinde Dobin am See nimmt der Tourismus eine hervorzuhebende Stellung ein. Vorhandene touristische Angebote , wie Ferienwohnungen, Freizeit- und Erholungsangebote sind weiter zu entwickeln bzw. zu stärken. Dabei sind immer die Bedürfnisse der einheimischen Menschen nach der Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse im vertrauten, dörflichen Umfeld, sowie der betriebswirtschaftlichen Aspekte der Gewerbetreibenden zu berücksichtigen. (Gemeindeentwicklungskonzept Sept. 2019)[so laut Beschlussvorlage]

Im Gegensatz zu der Stadt Crivitz haben die Gemeindevertreter in Dobin am See eine ganz klare Vorstellung, dass sie eine Kurabgabe erheben wollen und was sie mit diesen Einnahmen machen werden.

Die Kurabgabe fließt zu 100% in die touristischen Entwicklung, z.B.in die Verbesserung der Infrastruktur (z.B. Wegebau, Ausbau der Badestellen). Auch hier sollte der Nutzen für die Ortsansässigen gesehen werden (Einwohnerorientierung) Darüber hinaus sollen landschaftliche Höhepunkten (z.B. Aussichtsplattform an der Döpe) entstehen, die Zusammenarbeit mit ÖPNV-Möglichkeit vertieft werden und ggf. eine Nutzungscard für Einwohner etabliert werden sowie kulturelle Angebote erweitert werden.“(Beschlussvorlage aus ALLRIS®net)

Resümee

Das Antragsverfahren und auch die Kriterien vom Land wird die Gemeinde Dobin am See auf jeden Fall erfüllen, entscheidend wird sein welche zusätzlichen Konzepte und Dienstleistungen man sich für die Zukunft vornimmt. Insgesamt aber verfügt die Gemeinde Dobin am See über eine der besten Voraussetzungen im Amtsbereich Crivitz als erste den Titel „Tourismusort“ verliehen zu bekommen.

Das Amt Crivitz debattiert bereits ab 31.08.2022 neue HUNDEverordnung

23-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./172/47-22/CLA-9/9-22

Erster Entwurf der HUNDE- VERORDNUNG für den gesamten Amtsbereich Crivitz!

Die Hundehalterverordnung in M-V ist seit dem 31.07.2022 abgelaufen. Die Parteien diskutieren noch über neuen Entwurf. „Die neue Hundeverordnung stuft Hunde erst als gefährlich ein, wenn sie sich in der Öffentlichkeit aggressiv verhalten – beispielsweise Menschen anspringen oder beißen. Es sei wichtig, dass die Tierhalter wüssten, wie sie mit ihren Tieren umgehen müssen. Und zwar egal, ob es um einen gefährlichen Hund oder einen harmlosen gehe, meinte Domke.“ Das sieht auch die Tierschutz-Expertin der Grünen-Fraktion, Anne Shepley, so. Sie meint, jeder Hundehalter sollte nachweisen, dass er mit seinem Hund umgehen könne – egal ob der gefährlich sei oder nicht. Wie der Tierschutzbund fordert auch sie den Abschluss einer Haftpflichtversicherung – davon ist in der neuen Verordnung bisher keine Rede.“  (Stand: 27.06.2022 18:50 Uhr von Stefan Ludmann, NDR 1 Radio MV) Eine frühestmögliche Beschlussfassung ist ab dem 07.09.2022 möglich.

Im Beteiligungsverfahren zur neuen Hundehaltervorordnung des Landes M-V wurde seitens der örtlichen Ordnungsbehörde eine generelle Leinenpflicht empfohlen. Diese wurde jedoch vom Gesetzgeber nicht umgesetzt. Es wurde den Ordnungsbehörden aber die Möglichkeit eingeräumt, örtliche Regelungen zu treffen.

Das Amt Crivitz ist da ganz schnell und berät bereits am 31.08.2022 im beschließenden Hauptausschuss des Amtes eine neue Hundeverordnung für den gesamten Amtsbereich!

Begründung: „Das Amt Crivitz beabsichtigt eine einheitliche Regelung bzgl. des Mitführens von Hunden im Amtsbereich. Derzeit gelten noch für die Bereiche der ehemaligen Ämter Banzkow und Crivitz die jeweiligen Hundeverordnungen. Im Bereich des alten Amtes Ostufer Schweriner See, gibt es jedoch keine Vorgaben. Diese Ungleichheit führt oftmals zu Irritationen und Unverständnis der Bürger.“ (laut öffentlicher Beschlussvorlage ALLRIS®net.)

„Zudem wurden durch die Gemeinden vermehrt ein Mitnahmeverbot auf Spielplätzen und Badestellen durch Beschilderung geregelt. Die Vollzugsbeamten haben in diesem Fall jedoch bisher nur die Möglichkeit einen Platzverweis auszusprechen. Eine Ahndung gem. Ordnungswidrigkeitengesetz und somit eine präventive Maßnahme ist bisher nicht möglich. Diese Lücke soll mit der neuen Hunde-VO zudem geschlossen werden.„(laut öffentlicher Beschlussvorlage ALLRIS®net.)

(Entwurf der Hundeverordnung…..19.08.2022 aus ALLRIS®net)

Amtsverordnung über das Führen von Hunden im Amtsbereich des Amtes Crivitz (Hundeverordnung) vom…………


Aufgrund des § 17 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 und 3 des Sicherheits-und Ordnungsgesetzes (SOG M-V) vom 27.04.2020 (GVOBl. M-V S. 334), zuletzt geändert durch den Artikel 2 des Gesetzes vom 17.04.2021 (GVOBl. S. 370, 372), in Verbindung mit § 8 Abs. 5 der Hundehalterverordnung (HundehVO M-V) vom 11.07.2022 (GVOBl. M-V S. 441) verordnet die Amtsvorsteherin des Amtes Crivitz mit
Genehmigung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim:

§ 1
Führen von Hunden

(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der amtsangehörigen Gemeinden und der Stadt Crivitz müssen Hunde außerhalb befriedeter Grundstücke an der Leine geführt werden. Im übrigen Gebiet sind Hunde jederzeit so zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.

(2) Hundeleinen und Hundehalsbänder müssen ausreichend fest sein und eine ununterbrochene Kontrolle des Führenden über die Bewegung des Hundes gewährleisten.

§ 2
Mitnahmeverbot

Es ist verboten, Hunde auf Kinderspielplätzen, Liegewiesen und Badeplätzen mit Ausnahme der ausgewiesenen Hundestrände, mitzunehmen.

§ 3
Verunreinigungen

Wer einen Hund hält oder führt, hat den durch das Tier verursachten Hundekot auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in Grünanlagen unverzüglich zu beseitigen. Zu diesem Zweck sind zu verschließende Behältnisse oder Beutel mitzuführen, in die der Hundekot vollständig aufzunehmen ist oder es sind in sonstiger Weise geeignete Vorkehrungen zur vollständigen Beseitigung des Hundekots zu treffen.
Gefüllte und geschlossene Behältnisse und Beutel sind über die eigene Reststofftonne oder über die jedermann zugänglichen Abfallbehälter zu beseitigen.

Hundehalter/innen und Hundeführer/innen können durch Vollzugsbeamte des Amtes angehalten werden und haben auf Verlangen die Behältnisse oder Beutel vorzuweisen oder einen Nachweis über die getroffenen sonstigen Vorkehrungen zur Beseitigung des Hundekots zu führen.

§ 4
Ausnahmen

Diese Verordnung gilt nicht für Diensthunde von Behörden und Hunden von Betrieben des Bewachungsgewerbes, Hunde der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes sowie Jagdgebrauchshunde, soweit der bestimmungsgemäße Einsatz dies erfordert. Sie
gilt nicht für Blindenführhunde und Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen. Weitere Ausnahmen können auf Antrag im Einzelfall zugelassen werden.

§ 5
Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 19 Abs. 1 SOG M-V handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen
a) § 1 Abs. 1 S. 1 Hunde unangeleint ausführt,
b) § 1 Abs. 1 S. 2 Hunde nicht ausreichend beaufsichtigt,
c) § 1 Abs. 2 nicht geeignete Hundehalsbänder oder Hundeleinen benutzt,
d) § 2 Hunde auf Kinderspielplätzen, Liegewiesen und Badeplätzen mitnimmt,
e) § 3 den durch das Tier verursachten Hundekot nicht unverzüglich entfernt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.
(3) Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung ist die örtliche Ordnungsbehörde.

§ 6
Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnung über das Halten und Führen von Hunden im Amtsbereich Banzkow vom 27.04.2011 und die Verordnung über das Halten und Führen von Hunden im Amtsbereich Crivitz vom 09.02.2010 außer Kraft.

Der vorliegende Entwurf der Verordnung sollte auf jeden Fall tiefgründiger debattiert werden und nicht gleich zur Beschlussvorlage am 28. September 2022 erhoben werden! Die Maßregelungen gegenüber den Hundehaltern sind hier zwar deklaratorisch und ausreichend beschrieben, sollten aber nochmals geprüft werden, besonders die Kontrolle der Hundehalter auf das Mitführen von Behältnisse oder Beutel. Der Ermessensspielraum der Ordnungshüter in der Präventionsarbeit zu diesem Theme sollte mehr in den Vordergrund gerückt werden. Im Entwurf ist beschrieben „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ das dürfte allgemein verständlich sein, wenn man das Bindewort „und“ hierzu noch anwendet dann dürfte nur noch der Begriff zu klären sein, was man unter „befriedetes Grundstück“ versteht!

ein Grundstück bzw. Gebäude, das durch den Berechtigten in äußerlich erkennbarer Weise durch zusammenhängende Schutzwehren gegen das beliebige Betreten gesichert ist“. Durch § 126 StGB wird Räumlichkeiten so ein öffentlicher Schutz vor wahllosem Zutritt gewährt. Unter den Begriff fallen ausschließlich unbewegliche Sachen wie Wohnungen, Grundstücke und Geschäftsräume. Vom Rechtsstatus befriedetes Besitztum“ sind demnach mobile Güter wie Wohnwagen, Zelte, Schiffe, Pkw und Transporter ausgeschlossen. Befriedet sind lediglich feste Grundstücke. Diese Grundstücke müssen in einem räumlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Haus stehen, so dass sich der Status befriedetes Besitztum auf das Grundstück überträgt (Vorgärten, Innenhöfe, Garagenplätze, etc.).

Die Grundstücke müssen in einer optisch erkennbaren Verbindung mit dem Gebäude stehen. Mithilfe von Zäunen können Grundstücke beispielsweise „eingefriedet“ werden und machen auf die Zugehörigkeit zum jeweiligen Gebäude aufmerksam. Bloße Verbots- oder Warntafeln genügen nicht, denn die Umfriedung muss durch ein sichtbares Hindernis hinreichend erkennbar sein.“( Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt 20.10.2017)

Befriedet ist daher auch gleichgesetzt mit dem Begriff „eingehegt“ wie zum Beispiel: eingefriedete Äcker, Weiden und Schonungen, Lagerplätze, Friedhöfe, Kirchhöfe. Hier ist also die Frage zu klären was ist mit dem ARBORETUM ( in Crivitz) oder ein Sportplatz und den Friedhof oder öffentliche befriedete Grünanlagen, denn nur außerhalb dieser besteht ja dann grundsätzlich die Leinenpflicht? Innerhalb nicht! Oder?

Resümee

Der vorliegende Entwurf der Hunde – VO ist sehr rigoros und handwerklich noch nicht ausgereift, er sollte noch mal auf den Prüfstand! Im Mittelpunkt der Hunde – VO stehen zu sehr die zielgerichteten Maßnahmen gegen Hundehalter bei Verstößen und deren finanzielle Ahndungen! Kann diese zusätzliche Kontrolltätigkeit das Ordnungsamt des Amtes Crivitz überhaupt leisten in 16 Gemeinde und der Stadt Crivitz? Oder bleibt es nur bei Stichproben?

 Und noch etwas! Von der Möglichkeit, dass die Ordnungshüter auch nur Ermahnungen /Hinweisen oder Platzverweise aussprechen können ist nichts beschrieben! Oder liegt das in Ihrem eigenen ERMESSEN? Die mögliche Kontrolle der Hundehalter durch die Vollzugsbeamte des Amtes auf Verlangen die Behältnisse oder Beutel vorzuweisen oder einen Nachweis über die getroffenen sonstigen Vorkehrungen zur Beseitigung des Hundekots zu führen, mag zwar von der Form her gut beschrieben sein, geht aber in der Sache über das Weisungsrecht hinaus und stellt einen Eingriff dar. Hierzu würde eine nochmalige juristische Überprüfung dieser Klausel in §3 helfen!

4. Änderung der Bundesnaturschutzgesetzes ausgegeben 20. Juli 2022- §45b Abs.(2) Abstand zur Windenergieanlage

21-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./171/46-22/CLA-8/8-22

Artenschutz wird ausgebremst!

Die 4. Änderung der Bundesnaturschutzgesetzes, ausgegeben 20. Juli 2022 –Teil I Nr. 28 ist verkündet und einige Teile treten sofot in Krakt und andere am 01.02.2023! Dazu wurde in der Änderung des Gesetzes der Grundsatz verankert, dass Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen.

Bundeseinheitliche Standards sollen die Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen – vor allem bei der artenschutz-rechtlichen Prüfung. Hier liegt der Fokus auf der Signifikanzprüfung beim Tötungs- und Verletzungsverbot für Vögel und auf der artenschutzrechtlichen Ausnahmeerteilung. Das Bundesamt für Naturschutz ist künftig dafür zuständig, zum dauerhaften Schutz besonders betroffener Arten – zum Beispiel bestimmte Brutvögel und Fledermäuse – nationale Artenhilfsprogramme aufzustellen und umzusetzen. Zur Finanzierung sollen auch Anlagenbetreiber beitragen.( Quelle-www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt)

Der Zielkonflikt zwischen Energiewende und Artenschutz bleibt! Er ist durch diese Gesetzesänderung nicht aufgelöst!

Auszüges aus dem Gesetz ( https://www.bgbl.de/Bundesanzeiger)

Artikel 1
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Das Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3908) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Nach der Angabe zu § 45a werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme“.
b) Der Angabe zu § 74 werden ein Semikolon und das Wort „Evaluierung“ angefügt.
c) Nach der Angabe zu § 74 werden die folgenden Angaben angefügt: „Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2)“.

2. Dem § 26 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) In einem Landschaftsschutzgebiet sind die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen sowie der zugehörigen Nebenanlagen nicht verboten, wenn sich der Standort der Windenergieanlagen in einem Windenergiegebiet nach § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) befindet. Satz 1 gilt auch, wenn die Erklärung zur Unterschutzstellung nach § 22 Absatz 1 entgegenstehende Bestimmungen enthält. Für die Durchführung eines im Übrigen zulässigen Vorhabens bedarf es insoweit keiner Ausnahme oder Befreiung. Bis gemäß § 5 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes festgestellt wurde, dass das jeweilige Land den Flächenbeitragswert nach Anlage 1 Spalte 2 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes oder der jeweilige regionale oder kommunale Planungsträger ein daraus abgeleitetes Teilflächenziel erreicht hat, gelten die Sätze 1 bis 3 auch außerhalb von für die Windenergienutzung ausgewiesenen Gebieten im gesamten Landschaftsschutzgebiet entsprechend. Die Sätze 1 bis 4 gelten nicht, wenn der Standort in einem Natura 2000-Gebiet oder einer Stätte, die nach Artikel 11 des Übereinkommens vom 16. November 1972 zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (BGBl. 1977 II S. 213, 215) in die Liste des Erbes der Welt aufgenommen wurde, liegt.“

3. Nach § 45a werden die folgenden §§ 45b bis 45d eingefügt:

§ 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land

(1) Für die fachliche Beurteilung, ob nach § 44 Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare kollisions-gefährdeter Brutvogelarten im Umfeld ihrer Brutplätze durch den Betrieb von Windenergieanlagen signifikant erhöht ist, gelten die Maßgaben der Absätze 2 bis 5.
(2) Liegt zwischen dem Brutplatz einer Brutvogelart und der Windenergieanlage ein Abstand, der geringer ist als der in Anlage 1 Abschnitt 1 für diese Brutvogelart festgelegte Nahbereich, so ist das Tötungs- und Verletzungsrisiko der den Brutplatz nutzenden Exemplare signifikant erhöht.
(3) Liegt zwischen dem Brutplatz einer Brutvogelart und der Windenergieanlage ein Abstand, der größer als der Nahbereich und geringer als der zentrale Prüfbereich ist, die in Anlage 1 Abschnitt 1 für diese Brutvogelart festgelegt sind, so bestehen in der Regel Anhaltspunkte dafür, dass das Tötungs- und Verletzungsrisiko der den Brutplatz nutzenden Exemplare signifikant erhöht ist, soweit 1. eine signifikante Risikoerhöhung nicht auf der Grundlage einer Habitatpotentialanalyse oder einer auf Verlangen des Trägers des Vorhabens durchgeführten Raumnutzungsanalyse widerlegt werden kann oder 2. die signifikante Risikoerhöhung nicht durch fachlich anerkannte Schutzmaßnahmen hinreichend gemindert werden kann; werden entweder Antikollisionssysteme genutzt, Abschaltungen bei landwirtschaftlichen Ereignissen angeordnet, attraktive Ausweichnahrungshabitate angelegt oder phänolo-giebedingte Abschaltungen angeordnet, so ist für die betreffende Art in der Regel davon auszugehen, dass die Risikoerhöhung hinreichend gemindert wird.

https://www.bgbl.de/Bundesanzeiger

Der Nahbereich ist der entscheidende Abstand, welcher als Ausschlusskriterium für einzelne Windenergieanlagen gilt.

Die festgelegten neuen Abstände für die gelisteten Arten , vom Horst bis zum Mittelpunkt einer Windanlage, sorgen für Unmut bei Bürgern und Naturschützern!

Für die einzelenen Bewertungen der Windeignungsgebiete oder Bebauungspläne (Energieprarks) kann nicht auf Daten (zu Habitaten und Brutvögel) zurückgegriffen werden, welche die aktuelle Kulisse im Plangebiet widerspiegeln! Sondern nur die Daten die vor Jahren ermittelt wurden, oder eben nur vorhanden sind! Aktualität? Auch wurden die Abstandskriterien im Gesetz nicht bewertet nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen! Diese bleiben auch weit hinter den fachwissenschaftlichen Empfehlungen weit zurück!

Der Artenschutz wird dadurch für bestimmte Arten ausgebremst!

Damit es bei der Bewertung einzelner Eignungsgebiete und Energieparks zu weniger Konflikten mit dem Artenschutz kommt, muss der Naturschutz bei der vorherigen Flächenausweisung (für Windeignungsgebiete) konsequent berücksichtigt werden. Diese Frage liegt jetzt vorrangig in der Hand jedes einzelnen Bundeslandes!

Fraglich ist, ob wirklich die empfindlichen Naturbereiche tatsächlich freigehalten werden können! Da ebenfalls nur pauschal in den Landschaftsschutzgebieten eine Flächenausweisung möglich ist. Man kann auch in diesem Fall davon ausgehen, dass der Ausbau in Landschaftsschutzgebieten (siehe Barnin/Crivitz) damit verstärkt stattfinden wird, ohne dass zuvor eine intensive Prüfung oder Umweltverträglichkeit ermittelt wurde und ob überhaupt der Schutzzweck des Gebietes dadurch beeinträchtigt wird.

Hieraus ergeben erhebliche Rechtsunsicherheiten bei denen noch nicht klar ist, ob und wann diese Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes zu einer wirklichen Beschleunigung des Ausbaues von Windenergieanlagen führen! Ob dieser beschleunigte Ausbau dann auch so wahrhaftig naturverträglich umgesetzt kann, bleibt fraglich!

Resümee

Das Gesetz tritt ab dem 01.02.2023 in Kraft. In der Stadt Crivitz gilt noch bis zum 17.02.2023, längstens jedoch bis zum 28.02.2023 eine rechtmäßige Veränderungssperre für das Windeignungsgebiet 48/21 (Wessin). Schon jetzt ist klar, dass ab diesen Zeitpunkt ( für dieses Gebiet in Wessin) völlig andere Bedingungen dann vorliegen werden, für eventuelle Ausschlüsse oder Einschränkungen von Windenergieanlagen. Es dürfte der Stadt Crivitz schwerfallen, unter diesen neuen Bedingungen (4. Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes) hier noch Einschränkungen zu erwirken.

Auch auf die Planung des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg (6.5 Energie) zu den Windeignungsgebieten ( z.B. 48/21 – Wessin) sind nun auch neue Bedingungen (Änderungen der Kriterien)  zu erwarten, wenn nicht sogar eine 4. Auslegung des gesamten Planes.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass Windenergieanlagen, wie jede bauliche Anlage, einen Eingriff in die Natur darstellen!

Dieser zusätzliche Eingriff in den Naturraum, bei jedem Planungsgebiet (Windeignungsgebiet), muss auch vermeid- bzw. minimierbar sein können. Entscheidend ist aber, dass diese Einwirkungen eilig ausbalanciert werden müssen!

Es liegt jetzt alles in den Händen der Bundesländer!

P. S. In eigener Sache: Die oben verwendeten Bilder sind Originalaufnahmen von Untersuchungsgebieten und Daten wurden uns vom  Naturschutzverein @ NETZE zu Verfügung gestellt. Die Darstellung erfolgte eigenständig von @CLA

Hiermit stellen wir kurz den Verein vor für unsere Leser vor. Der Vorstand vom Verein NETZE hat uns seine Erlaubnis für diese Darstellung ersteilt.

Der Verein NETZE [Naturschutz, Erholung, Technologie, Zukunft, Entwicklung] ist ein gemeinnützig anerkannter Verein, der sich zusammensetzt aus Anwohnern der Region, Jäger, Ärzte und ehrenamtlichen Ornithologen, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind. (Den Vorstand vertreten Dieter Schönrock und Hardy Ulrich). Wir treten in einen offenen, sachbezogenen und zielorientierten Dialog mit allen Bürgern, Vereinen, Unternehmen, kommunalen Mandatsträgern sowie Verbänden ein.

Der Verein ist gemeinnützig und ehrenamtlich tätig in der Erstellung von naturschutzrechtlichen Untersuchungen und Gutachten im speziellen das Fledermaus Monitoring sowie der Brut-Rast-und Zugvogelkartierung zurzeit noch im Bereich vom Eichholz und der Mordkuhle in der Gemarkung Crivitz/Wessin, ausschließlich für die untere Naturschutzbehörde LUP und dem staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, damit diese eine genaue Kulissendarstellung und aktuelle Daten erhalten für die Bearbeitung und Bewertung in den zuständigen Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG).

„Damit wir das auch zum Abschluss bringen können benötigen wir Ihre finanzielle Hilfe und Unterstützung„.

Verein Netze

Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
NEU DE40 1405 2000 1600 0698 31
Vwz: Spende
Spendenbescheinigungen werden umgehend ausgestellt! Vielen dank !

Der Bauausschuss steckt wegen des B-Planes *Wohnungsbaugebiet Lindenallee*in der Klemme! Aus geplanten 15 Reihenhäuser 2021 werden nun 10! Bauantrag des Investors ist ruhend gestellt!

18-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./170/45-22/CLA-7/7-22

Der Bauantrag des Investors (10 Reihenhäuser) ist ruhend gestellt! Gemäß Landkreis kann noch keine Baugenehmigung erfolgen!  Die     Genehmigung wohl erst 2023! Was Nun! Die Probleme sind hierzu hausgemacht in der Stadt Crivitz selbst! Ursache:  Weil die vorgegebenen Änderungswünsche der Stadt Crivitz an der Planung von dem Investor, durch die Stadt selbst in ihrem eigenen B-Plan als Festsetzungen nicht eingearbeitet wurden und Ausgleichsmaßnahmen nicht umgesetzt sind!  Seit 2019 geht dieses HIN und HER!

Einerseits stockt das Aufstellungsverfahren für die 5. Änderung des B-Plans Nr. 1/91 aufgrund der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen (Naturschutz)!…siehe auch unter dem Link https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/eidechsen-verschaffen-subventionen

Und andererseits können die vom Bauherrn (10 Reihenhäuser-2022) beantragten Befreiungen, extra auf Wunsch der Stadt Crivitz, nicht genehmigt werden, weil Sie nicht die Festsetzungen des Bebauungsplanes (Stand Vorentwurf) betreffen!  

Aus der öffentlichen Beschlussvorlage :Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/91 „Wohnungsbau gebiet Neustadt“, für den die 5. Änderung erarbeitet wird. Das Aufstellungsverfahren für die 5. Änderung des B-Plans Nr. 1/91 stockt aufgrund der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen.

Anlage 2019 öffentlich ALLRIS®net)

Beantragung von Befreiungen vom B-Plan Nr. 1/91

Das Grundstück befindet sich im B-Plangebiet Nr.1/91 „Wohnungsbaugebiet  Neustadt“ in der 4.Änderung lt. Beschluss Nr.131 / 95 vom 20.12 .1995. Aktuell erarbeitet die Gemeinde eine 5. Änderung zum B-Plan Nr.1/91, bei der Vorgaben zu den zulässigen Bebauungsformen , Gebäudetypen, Dachformen , Geschosszahlen, usw. überarbeitet werden. Eine entsprechende Satzung zur 5. Änderung zum B-Plan Nr.1/91 „Wohnungsbaugebiet Neustadt“ liegt bereits vor. Die innerhalb dieses Bauantrages geplanten und beantragten Gebäudetypen mit Ihren Geschosszahlen  und Dachformen sind der Gemeinde Crivitz vorgestellt worden und sind von der Gemeinde Crivitz (Gemeindevertretung  und Bauausschuss) zur Ausführung  gewünscht und bestätigt worden . Diese Parameter sollen auch in die 5.Änderung des B-Plan Nr.1/91 übernommen und beschieden  werden.

1.            Befreiung von Vorgabe offene Bauweise:

Hiermit beantragen wir die Befreiung von den Vorgaben aus B-Plan Nr.1/91,, Wohnungsbaugeiet Neustadt“ in der 4 .Änderung  bezüglich der festgelegten  offenen Bauweise. Die Gebäuderiegel mit jeweils nur fünf Reihenhausscheiben stellen zwar städtebaulich keine rein geschlossene Bebauung dar, dennoch stellt sich die Frage, ob eine Befreiung erforderlich wird, da die offene Bauweise in ihrem Charakter leicht reduziert wird.

B-Plan Vorgaben : Baublock 6:          offene Bauweise Baublock 7:           offene  Bauweise

Bauantragsplanung: 2x Reihenhausriegel mit je 5x Reihenhaus

Begründung: Die Gemeinde wünscht eine Bebauung mit Reihenhäusern. Diese Vorgabe soll in die 5.Änderung des B-Plan Nr.1/91 übernommen werden.

2.            Befreiung von Vorgabe Vollgeschosse:

Hiermit beantragen wir die Befreiung von den Vorgaben aus B-Plan Nr. 1/91 „Wohnungsbaugebiet Neustadt“ in der 4.Änderung bezüglich der festgelegten Vollgeschosse.

B-Plan Vorgaben: Baublock 6:          2 Vollgeschosse zulässig Baublock 7:          3 Vollgeschosse zulässig

Bauantragsplanung : 3 Vollgeschosse

Begründung: Die Gemeinde wünscht eine Bebauung mit 3-geschossigen Reihenhäusern. Diese Vorgabe soll in die 5. Änderung des B-Plan Nr.1/91 übernommen werden . Das oberste Vollgeschoss wird straßenseitig zurück gestaffelt. B-Plan Vorgaben: Satteldach, Krüppelwalm

3.            Befreiung von Vorgabe Dachform:

Hiermit beantragen wir die Befreiung von den Vorgaben aus B-Plan Nr.1/91,, Wohnungsbaugebiet Neustadt“ in der 4 .Änderung  bezüglich der festgelegten  Dachform.  (Textteil Pkt.4 „Örtl. Bauvorschriften“)

Bauantragsplanung: Leicht geneigtes Pultdach (ca. 4°Neigung)

Begründung: Die Gemeinde wünscht eine Bebauung mit Reihenhäusern. Die hier geplante Dachform eines leicht geneigten Pultdaches ist eine der von der Gemeinde gewünschten Dachformen. Diese Vorgabe soll in die 5. Änderung des B-Plan Nr.1/91 übernommen werden. Für diesen Gebäudetypus empfiehlt sich architektonisch und im vorliegenden Fall auch städtebaulich die Ausführung mit leicht geneigtem Pultdach, was in dieser Form von der Gemeinde gewünscht ist.

4.            Befreiung von Vorgabe Baulinie I Baugrenze:

 Hiermit beantragen wir die Befreiung von den Vorgaben aus B-Plan Nr.1/91 „Wohnungsbaugeb iet Neustadt“ in der 4 .Änderung  bezüglich der festgelegten  Baulinie.

B-Plan Vorgaben : Baublock 6:          siehe B-Plan Baublock 7:   siehe B-Plan

Bauantragsplanung: Verlauf  Baugrenze siehe Bauantragsplanung

Begründung: Die Gemeinde wünscht eine Bebauung mit Reihenhäusern. Das Grundstück wird neu aufgeteilt. Eine Baulinie ist im Entwurf zur 5.Änderung nicht mehr ausgewiesen . Die Baugrenze wurde bereits im Entwurf zur 5.Änderung angepasst. Die hier in der Bauantragsplanung verzeichnete Baulinie / Baugrenze soll in die 5.Änderung des B-Plan Nr.1/91 übernommen  werden .

Die Befreiungsinhalte entsprechen nicht den Festsetzungen der 5. Änderung des B-Plans Nr. 1/91. Dadurch ist die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens erforderlich, welches die Befreiungsinhalte zu den Festsetzungen beinhaltet. Dieses ist zeitnah von der Stadt Crivitz durchzuführen.

Gemäß Auskunft des Landkreises Ludwigslust-Parchim kann die Baugenehmigung erst nach Schaffung des Baurechts erteilt werden. Der Antrag wurde durch den Antragsteller zunächst ruhend gestellt.

Die Herstellung der Zufahrt ist gesondert bei der Stadt Crivitz über das Amt Crivitz zu beantragen. Das anfallende Niederschlagswasser wird laut dem Bauantrag auf dem Baugrundstück versickert. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 20.08.2022 erforderlich. Die Stellungnahme der Stadt Crivitz zum gemeindlichen Einvernehmen ist nach Rücksprache mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim trotz der Ruhendstellung durch den Bauherrn termingerecht zu erbringen. Daher wird um Abstimmung gebeten.( Quelle – Beschlussvorlage – Cri SV 587/22-01-01- öffentlich ALLRIS®net)

Resümee

Nun will der Bauausschuss also am 18.08.2022 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 220431 über die Errichtung von 10 Reihenhäusern, bestehend aus 2 Gebäuderiegeln mit jeweils 5 Reihenhausscheiben, auf dem Flurstück 207/3, Flur 30, Gemarkung Crivitz erteilen. Diese Änderungen sollen dann in die 5.Änderung des B-Planes Nr.1/91 eingearbeitet werden und sind dann mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde, für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, Frist öffentlich auszulegen! Weiterhin holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, zum Planentwurf und der Begründung ein.

Damit dürfte die Schaffung des Baurechtes erst im Jahr 2023 erfolgen und die Genehmigung erteilt werden können. Warum sind diese Wünsche an den Bauherren und damit die Änderungen nicht schon viel früher vorgetragen und eingearbeitet worden? So vergeht wieder wertvolle Zeit für den Bauherrn, welcher sicherlich die Baukosten danach nochmals kalkulieren muss! Bleibt nur zu hoffen das der Bauherr nicht die Begeisterung für das Projekt verliert!

Kassenärztliche Vereinigung M-V (KVMV). Ein Maßvolles Verhalten sieht anders aus! Diese Mentalität ist keine Werbung für den Berufsstand! Über eine Verschlankung des gesamtes Apparates sollte nachgedacht werden!

18-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./169/44-22/CLA-6/6-22

Des Geldes Gier macht auch vor einer Körperschaft öffentlichen Rechts nicht halt. Ungerechtigkeit. Wo ist die Grenze?

Finanziert werden die kassenärztlichen Vereinigungen i.d.R. durch einen Vomhundertsatz, der von der Gesamtvergütung für die vertragsärztliche Tätigkeit erhoben und bei der Abrechnung der Vergütung einbehalten wird.

Die Kassenärztliche Vereinigung M-V (KVMV), als Körperschaft öffentlichen Rechts, vertritt die Interessen von rund 3.000 Vertragsärzten und -psychotherapeuten auf Landesebene. Gemeinsam mit unseren niedergelassenen, angestellten und ermächtigten Mitgliedern stellen wir eine qualitätsgesicherte, ambulante medizinische Versorgung in M-V sicher“.( Quelle- https://www.kvmv.de/ueber-uns/satzungen/)

Aufgaben und Selbstverständnis

„In der gesundheitspolitischen Diskussion werden die kassenärztlichen Vereinigungen von Seiten der Politik kritisiert: sie seien „Wettbewerb verhindernde Monopole und Kartelle“.

Die aktuellen Gesundheitsreformgesetze sehen daher eine „Professionalisierung und Verschlankung“ der KVen vor. So können die Krankenkassen heute bereits Direktverträge mit einzelnen Leistungserbringern abschließen. Einige Politiker und Ökonomen sowie Teile der Ärzteschaft plädieren sogar für die vollständige Auflösung der KVen,[15] zudem werden sie auch durch miteinander konkurrierende Interessen(verbände) innerhalb der Ärzteschaft (z. B. zwischen den Fachärzten und Hausärzten) herausgefordert.

Gegen eine Auflösung der KVen bzw. KZVen wird argumentiert, dass dies die Einführung rein staatlicher Behörden notwendig mache, die die Aufgaben der KVen übernehmen müssten, ohne das notwendige Fachwissen zu haben.[16] Einzelne Aufgaben, wie z. B. die Qualitätssicherung der Versorgung, könnten den Ärztekammern übertragen werden, die seit jeher die Weiterbildung, Fortbildung und Qualitätssicherung der ärztlichen Versorgung zur Aufgabe haben. Die Abrechnung der Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten mit den Krankenkassen könnte direkt oder über privatwirtschaftliche Verrechnungsstellen erfolgen.

Die besonders sensiblen Sozialdaten der Bürger, die sich nicht gegen die Erhebung wehren könnten, unterliegen jedoch datenschutzrechtlichen Vorgaben, die privatwirtschaftliche Verrechnungsstellen derzeit nicht erfüllen.“ (Quelle – https://de.wikipedia.org /wiki/Kassenärztliche_Vereinigung#Aufgaben_und_Selbstverständnis)

Umweltausschuss plant Ergänzung der Nutzungs- und Entgeltordnung zur Nutzung der Festwiese/Nutzung des Wohnmobil-Stellplatzes!

16-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./168/43-22/CLA-5/5-22

Stellplatz für 10,0€ pro Tag (Wohnmobile & Caravans) am Crivitzer See inclusive Wasser, Strom und Abwasserentsorgung!?

Ist das schon eine eventuelle Gäste-basierten Kurabgabe oder die tatsächliche Gebühr für einen Stellplatz? *NEIN* es ist keine zukünftige gästebezogene Kurabgabe, sondern *JA* es ist die wirklich tatsächliche Gesamtgebühr für 24h pro Tag &Wohnmobilstellplatz.

Nichts Neues werden Sie sagen! Doch schon!

Der Kulturausschuss legte am 10.05.2022 nach und forderte im Anhang 3 (Wochenmarkt auf dem Marktplatz der Stadt Crivitz) Nr. 4 Abs. 2 Satz 3 soll geändert werden „Die Erteilung der Tageserlaubnis liegt im Ermessen der Stadt Crivitz, also nicht mehr bei der Marktaufsicht (das Amt Crivitz/ spez. das Ordnungsamt). Eine Frage bleibt nur, wer übt denn dann *das Ermessen* von der Stadt Crivitz aus? Die Bürgermeisterin oder die Stadtvertretung oder die Bediensteten? Die Ausübung von Ermessen kann auf zwei unterschiedliche Arten erfolgen. Zum einen kann der Verwaltung Ermessen eingeräumt werden zu entscheiden, ob sie im konkreten Fall überhaupt tätig werden soll oder nicht. In diesem Fall spricht man von sogenanntem Entschließungsermessen. Das ist aber hier nicht genau beschrieben!

Der Umweltausschuss monierte, der Parkscheinautomat heißt jetzt „Entgeltautomat“; die Gebühr heißt jetzt „Entgelt“ und wer nur eine Abwasserentsorgung ohne Übernachtung tätigt, muss auch nur 10,-€ zahlen. Ach so, und an der Zufahrt zum Wohnmobilstellplatz informiert eine Hinweistafel über die Zufahrt, die Stellplatznutzung sowie über die Benutzung der Einrichtung für Abwässer. So hat es der Umweltausschuss am 19. Juli 2022 empfohlen als Beschlussvorlage für die Stadtvertretung am 29. August 2022, zuvor schaut aber das Amt noch einmal darüber!

Ein verlockendes Angebot, für alle diejenigen Arbeitnehmer, welche das Nützliche mit dem Angenehmen verbinden wollen! Wer also sein Homeoffice – Arbeitsplatz verlegen will an den Crivitzer See, der kann das bald verwirklichen für 10,00€ pro Tag *all-inclusive* (Wasser, Abwasser und Strom) vorausgesetzt man hat seinen Internetstick (Surfstick) nicht vergessen.

Nun, unter den jetzigen gestiegenen und bald noch mehr steigenden Wasser-, Abwasser- und Stromtarifen ist das eine alles unter einem neuen Gesichtspunkt zu betrachten! Für 300,00 € im Monat campen am Crivitzer See inklusive aller Nebenkosten, ist eine wirklich sehr gute Alternative!?

Ist diese Gebühr wirklich angemessen und verhältnismäßig? Oder ist das schon der erste Beitrag des Umweltausschusses zum Antrag für den Tourismusort?

Wie kam es dazu?

Der Ausschuss für Umwelt, Landeskultur und Tourismus unter Leitung von Jürgen Heine der Stadtvertretung Crivitz hat in seiner Sitzung am 17.05.2022 über die Thematik: Ergänzung zur Nutzung der Festwiese/Nutzung des Wohnmobil-Stellplatzes auf der Festwiese beraten. Es wurde festgelegt, dass die Nutzungs- und Entgeltordnung vom 03.09.2019 für die Stadt im Anhang 4 Punkt 2 „Nutzung der Festwiese“ und in Anlage 5 Punkt 2 „Nutzung des Wohnmobilstellplatzes auf der Festwiese“ dahingehend ergänzt wird, dass die Zufahrt zum Wohnmobilstellplatz eine Breite von 4 Metern hat und der Stellplatz eine Tiefe von 20 Metern. Des Weiteren werden in dem Zusammenhang die Flurstücks-Bezeichnungen für die Festwiese im Anhang 4 Punkt 1 aktualisiert.

Ob nun die Stadtvertretung der Stadt Crivitz am 20. Juni 2022 die Ergänzung der Nutzungs- und Entgeltordnung schon beschlossen hat, dass die Zufahrt zum Wohnmobil-Stellplatz eine Breite von 4 Metern hat und der Stellplatz eine Tiefe von 20 Meter, bleibt offen, da das vorläufige Protokoll von der Sitzung nicht vorliegt und eine Veröffentlichung des bestätigten Protokolls frühestens in der 36KW 5-10.09.2022 erfolgt!?

Aber schon jetzt ist klar, dass es neue Änderungen gibt – denn am 19. Juli 22 hat der Umweltausschuss in seiner Beratung zur Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung zur Nutzung von städtischen Räumlichkeiten und Flächen der Stadt Crivitz folgende Änderung empfohlen für die nächste Stadtvertretersitzung am 29. August 2022.

Anhang 4: Nutzung der Festwiese; Abschnitt (2): Nutzung und Genehmigung der Festwiese am Crivitzer See ……

Eine Ergänzung durch Neueinfügung von Absatz: (6) mit folgendem Inhalt:

  1. Die Genehmigung zur Nutzung der Festwiese bezieht sich ausschließlich auf die Platzüberlassung für den jeweiligen Antragsteller.
  2. Der Antragsteller zur Nutzung der Festwiese ist vor Beginn seiner Nutzung in die Begrenzung zum Caravan Stellplatz hineinzuweisen.
  3. Die Zufahrt und der Caravan Stellplatz sind für den Zeitraum der Nutzung des Antragstellers sichtbar mit weißer Farbe abzugrenzen.

Anhang 5: Nutzung des Wohnmobilstellplatzes auf der Festwiese; unter Abschnitt (2): Nutzung….…..

Eine Ergänzung durch Neueinführung von Absatz (2)

  1. Der Wohnmobilstellplatz ist ausschließlich für Wohnmobile und Caravans zu nutzen.
  2. Eine anderweitige Nutzung ist nicht zulässig.
  3.  Die Zufahrt und der Stellplatz für die Caravanings erfolgt von der Einfahrt, beginnend am Taubenhaus, im Abstand von 4m von der Böschung aus.
  4.  Der Wohnmobilstellplatz ist von seiner hinteren Grenze in die Festwiese hinein mit 20m festgelegt.
  5.  An der Zufahrt zum Wohnmobilstellplatz informiert eine Hinweistafel über die Zufahrt, die Stellplatznutzung sowie über die Benutzung der Einrichtung für Abwässer.

Abschnitt (4) EntgelteEine Ergänzung durch Neueinführung von Absatz (2)

Für die Nutzung ist ein Entgeltautomat aufgestellt.

  1. Das Entgelt für einen Stellplatz / 24 h beträgt 10,­€ incl. Wasser, Strom und Abwasserentsorgung.
  2. Die Abwasserentsorgung ohne Übernachtung beträgt 10,-€.
  3. Sie ist am Entgeltautomaten zu entrichten.
  4. Der Entgeltautomat wird durch die Bürgerhauskoordinatorin betreut.

Der Wohnmobilstellplatz am Crivitzer See bietet pro Tag für 10,00€  Strom,Wasser,Abwasser inklusive, Hunde erlaubt; keine max. Stelldauer, Beleuchtung des Platzes vorhanden, Hotel und Gaststätte gegenüber, altdeutsche Küche, riesige Portionen, Einkaufsmöglichkeit ca. 10 min zu Fuß ( Lidl) und 15 min zu Fuß Ortskern mit Bäcker, Restaurant, anderen Discountern, Apotheke, Imbiss, Schuhladen, Frisör, Bekleidungsgeschäfte..usw…nur ein barrierefreier Zugang fehlt noch!

Wohnmobilstellplätze mit vergleichbaren Leistungen in MV bewegen sich fast alle ab 18,00€ bis 39,00€ pro 24h (auch ohne See). In Demen z.B. kostet ein Wohnmobilstellplatz bei *EVITA Forum Demen Die Event Location* – und dort ist auch kein See vorhanden ca.25,00€ pro Tag (aber es gibt hier zusätzlich kostenloses WLAN, es ist eine teilweise Bewachung vorhanden und er ist barrierefrei!)

Die Kosten für die Herstellung der Wohnmobilstellplätze betrugen ca. 15.000,00€ im Jahr 2021 [ca. 9.000€ Entgeltautomat, ca. 4.000,00€ Stromanschluss und 2.000,00€ Anschlussverlegung). Die Festwiese in Crivitz soll einen Ertrag von ca. 3.000,00€ pro Jahr (aller Wohnmobilstellplätze und Schausteller sowie andere Nutzer) erwirtschaften, bei einem Aufwand von ca. 2.200,00 bis 2.400,00€ im Jahr (Sie umfassen Unterhaltung, Wasserversorgung, Bankgebühren und die Anschaffung von Parkverbots- und Hinweisschildern/Tafeln, Wartung des Entgeltautomat /Anschlüsse und die Pflege).

Der Aufwand dürfte sich in diesem und in den nächsten Jahren erheblich erhöhen, bei den jetzigen gestiegenen und bald noch mehr steigenden KOSTEN für Wasser, Abwasser und Strom!

Resümee

Was meinen Sie, ist dieses Entgelt* von 10,0 € pro Tag (*all-inclusive*- Wasser, Strom und Abwasser) für einen Wohnmobilstellplatz angemessen und verhältnismäßig gegenüber anderen Nutzern? Oder sollte man hier nachsteuern??

P.S.  Übrigens Vereine können die Festwiese kostenlos nutzen und gesellschaftliche sowie gewerbliche Nutzer zahlen 55,0 € für den ersten Tag danach 50,0 €. Aber bei einer kommerziellen Nutzung kann eine Kaution von 250,00 € erhoben werden. (zuzüglich kann der Verbrauch von Strom, Wasser und Abwasser auf die Nutzer umgelegt werden, aber auch wiederum erlassen werden, wenn ein öffentliches Interesse oder hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden)!

Quartalsbericht des II. Quartals 2022 -Krankenhaus am Crivitzer See gGmbH

14-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./167/42-22/CLA-4/4-22

Müssen wir uns Sorgen machen? NEIN! Alles verläuft nach dem Wirtschafts- und Investitionsplan!

Zur wirtschaftlichen Situation sowie zur Umsetzung der Wirtschaftspläne der Eigengesellschaften und Beteiligungen des Landkreises wird vierteljährlich Bericht erstattet. Dieser erfolgte am 03.08.2022 im Verwaltungsvorstand und wird noch am 18.08.2022 im Haushalts- und Finanzausschuss des LK – LUP und am 07.09.2022 im Kreisausschuss erfolgen.

Quelle Bericht für das II. Quartal 2022 über die Eigenbetriebe und Beteiligungen- Drs. III-2022/4013 vom 08.07.2022 -FD 20 Finanzen und Beteiligungen des LK LUP)

Entwicklung der Gesellschaft / des Eigenbetriebs

Einschätzung

Der größte Teil der Ausgaben bedingt sich immer noch durch die Abtrennung von der MEDICLIN, durch die neuen gesetzlichen Anforderungen im Gesundheitsbereich und durch allgemein gestiegene Anforderungen an die IT-Sicherheit, sowie durch in den letzten Jahren durch die MEDICLIN nicht getätigte Investitionen. Im II. Quartal erfolge die Erstattung der 1. Rate der pauschalen Fördermittel in Höhe von 111.425,83 €. Wir haben ein Darlehen vom Landkreis in Höhe von 1.000.000,00 € bezogen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich aufgrund der Systemumstellung um Richtwerte handelt, welche ggf. abweichen können.“ …….(Quelle Bericht für das II. Quartal 2022 über die Eigenbetriebe und Beteiligungen- Drs. III-2022/4013 vom 08.07.2022 -FD 20 Finanzen und Beteiligungen des LK LUP)

Stand der Jahresabschlussprüfung 2020 Information zum Stand der Jahresabschlussprüfung 2020

Entsprechend des Geschäftsanteilskaufvertrages hat die Mediclin AG als Verkäufer einen Stichtagsabschluss zum 31.12.2020 vorzulegen, anhand dessen durch einen gesonderten Prüfer die Einhaltung der Bedingungen des Geschäftsanteilskaufvertrages festgestellt wird. Dieser liegt seit Ende 03/2021 vor, aktuell erfolgt die Abstimmung mit dem Prüfer. Im Anschluss wird die formelle Abschlussprüfung erfolgen.„….. (Quelle Bericht für das II. Quartal 2022 über die Eigenbetriebe und Beteiligungen- Drs. III-2022/4013 vom 08.07.2022 -FD 20 Finanzen und Beteiligungen des LK LUP).

Resümee

Insgesamt kann man dem Bericht nichts mehr hinzuzufügen, nur so viel, dass sicherlich auch unser Krankenhaus mit den gestiegenen Nebenkosten zusätzlich belastet wird. Aber, alles verläuft nach dem beschlossenen Wirtschafts- und Investitionsplan und dennoch sollte der Landkreis in seinen kommenden Haushaltsberatungen ab Sept. 2022 zum Haushalt 2023/24, die Krankenhaus am See gGmbH auch weiterhin finanziell unterstützen in dieser Aufbauphase und den Folgejahren und dafür auch Mittel bereitstellen!

Man sollte nicht vergessen, dass Investitionen in der Höhe von 7,2Mio.€ bis 2025 geplant sind für die Neustrukturierung und den Umbau der Notaufnahme und weitere 2,75Mio.€ für die Digitalisierung des Krankenhauses getätigt werden, woran sich auch das Land MV und der Landkreis beteiligen.

(Das Krankenhaus Crivitz verfügt über eine Notaufnahme im Bestand. Die nicht den heutigen Ansprüchen genügt, noch barrierefrei ist. Im laufenden Betrieb unter Berücksichtigung der räumlichen Struktur kann das Bestandsgebäude nicht ohne baulichen Erweiterung umgebaut. Es ist eine Erweiterung an die bestehende Notaufnahme beabsichtigt, um die notwendigen Räume zu schaffen. Im Zuge des Umbaus der EDV bedingt die erforderliche Herauslösung der EDV aus der Me­diClin-EDV-Landschaft. Hiermit verbunden sind Investitionen, beispielsweise für: den Erwerb von Lizenzen für ein Buchhaltungsprogramm und ein Krankenhausinformationssystem. usw..“ (Quelle Wirtschaftplan/Erläuterungen 2021).

Die Qual der Wahl bei den *LEADER* Projekten im Umweltausschuss!

11-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./166/41-22/CLA-3/3-22

LEADER ist die Abkürzung von Liaison Entre Actions de Developpement de l´Economie Rurale (frz. für Vernetzung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Ein Maßnahmenprogramm der EU für mit dem die wirtschaftliche Entwicklung im ländlichen raum gefördert werden soll! Seit 2014 werden intensiv Projekte beraten und gefördert. Dafür gibt es in unserem Land verschiedene lokale Aktionsgruppen und das Amt Crivitz (Stadt Crivitz) ist zugeordnet der *Aktionsgruppe Warnow-Elbe-Land*.

Quelle – Landkreis LUP – Flyer Beteiligung Leader_WEL_SWM_A2.indd – Flyer_Mitmachwebsite.PDF

Zurzeit läuft noch ein „Aufruf zur Einreichung von Ideen für Kleinprojekte bei der Lokalen Aktionsgruppe Warnow-Elde-Land“ bis zum 31.12.2022 für die Umsetzung in 2023!!

Diese Förderung ist jedoch ausschließlich für Kleinprojekte vorgesehen, deren Gesamtausgaben nicht höher als 20.000€ sind. Der zu gewährende Zuschuss kann maximal 80%, also 16.000€ betragen. Die Auswahl der Projekte, die eine Förderung erhalten, erfolgt auf Grundlage der Strategie für lokale Entwicklung (SLE).

Grundsätzlich förderfähig sind:

  1. Bauvorhaben
  2. Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Planung und Begleitung von Baumaßnahmen
  3. Anschaffungen einschließlich der Lieferung und Errichtung oder Installation
  4. konzeptionelle, planerische oder künstlerische Leistungen einschließlich Machbarkeitsuntersuchungen und Erhebungen
  5. die Durchführung von Veranstaltungen einschließlich deren Moderation
  6. der Erwerb oder die Entwicklung von Computersoftware
  7. der Kauf von Patenten, Lizenzen, Copyrights oder Marken

Eigenleistungen des Zuwendungsempfängers sind nicht förderfähig.

Unter dem Motto „Drei Themen für Crivitz- LEADER AG Meine Idee ( Schreiben vom 27.6.2022)“veröffentlichte der Vorsitzende des Umweltausschusses das Papier nach der letzten Sitzung am 22. Juli 2022.

  1. Aufbau und Gestaltung eines Unterrichtsraumes für Lehre und Bildung im Grünen Klassenzimmer des Schulgartens der Regionalen Schule.
  2. Umgestaltung des Marktplatzes für behindertgerechten Zugang und Erweiterung der Parkmöglichkeiten.
  3. Aufbau eines Skaterparkes zur Erhöhung der Freizeitaktivitäten für Kinder- und Jugendarbeit

Die Vorschläge verwundern schon etwas, denn am 17. Mai 2022 waren noch ganz andere Vorschläge auf dem Tisch des Ausschusses …und alles schien so gut wie erledigt:

 “ Die Themen der Projekte sind: – Aufbau einer Streuobstwiese in der Gemarkung Kladow; -Rückschnitt von ausgewachsenen Trieben an Kopfweiden und Formschnitt an Weiden zu Kopfweiden; -Aufbau eines Ballfangnetzes für eine unbeschwerte und sichere sportliche Betätigung auf dem Geschwister-Scholl-Sportplatzes. Für alle drei Projekte sind Kostenangebote einzuholen.“(Sitzung 17.Mai.2022 – TOP Ö9).

Wenn man sich die Bedingungen für der Förderung der Kleinprojekte anschaut, dann kommt man bei der Beschreibung der Ideen vom 27.06.2022 bei einem logischen Ausschlussverfahren, schon zu einem Favoriten!

Der Skaterpark ist schon seit längerem im Gespräch unter anderem auch von der Bürgermeisterin. Hierzu gab es schon eine Beratung im Kulturausschuss (wo auch Jugendliche eingeladen wurden)! Hierzu stellte man fest :  “ Es wird sich zunächst auf den Standort zwischen der alten „Schwesighalle“ und der Bahnstrecke geeinigt. Preislich liegt das Projekt bei ca. 50.000,00 Euro. Es werden die verschiedenen Materialien besprochen. Es entsteht ein reger Austausch….“ (Kulturausschuss 12.April 2022 TOP Ö 5). Nun, bei der veranschlagten Höhe der Baukosten dürfte das Projekt schon leider nicht mehr unter einem Kleinprojekt nach LEADER gefördert werden! Kann also nur noch als ein *größeres* Projekt geplant und eingereicht werden. Hierzu werden neue bzw. weitere Projektideen für die nächste Förderperiode gesucht „ Ihre Idee für 2023 – 2027“. Der Abgabetermin hierfür war aber schon der 31.07.2022! Die Projekte sollen einen Mehrwert für die Region bzw. den Standort besitzen und eine Art als Modellcharakter fungieren, sozusagen etwas besonderes sein! Für die zukünftige Förderperiode wird eine regionale Entwicklungsstrategie entwickelt für die lokale Entwicklung ! Man kann sich über den aktuellen Stand online informieren.

Zum Marktplatz gab und gibt es vielen Ideen (vom Springbrunnen bis zum Parkplatz) und auch einen Arbeitskreis/Gemeinschaft!? Den Marktplatz behindertengerecht umzugestalten ist schon lange eine Notwendigkeit. Da aber hier das Bindewort *und* beschrieben wurden, mit der Erweiterung der Parkmöglichkeiten, dürfte auch hier die veranschlagte max. Förderung von 20.000,00€ sicherlich in den Baukosten nicht ausreichen!

Bleibt also nur noch der Unterrichtsraum im grünen Klassenzimmer als möglicher Favorit übrig. Wobei eine Beschreibung über den Unterrichtsraum ( Größe/Bauweise/Materialien)  im grünen Klassenzimmer und ein Kostenvoranschlag hierzu noch fehlt!

Resümee

Wofür würden Sie sich entscheiden? Noch ist bis zum 31.12.2022 Zeit! Vielleicht werden hierzu auch die Bürger beteiligt in einer Umfrage ?

Teil- II „Das *Hin* und *Her* zur Mitgliedschaft im Verein AGFK MV“!

07-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./165/40-22/CLA-2/2-22

Umweltausschuss im Hochgefühl zum Antrag als *Tourismusort* Crivitz und verkennt die Beschlusslage in der Stadtvertretung!

Der AGFK MVArbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern e.V. hilft kommunalen Verwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern, für guten und sicheren Rad- und Fußverkehr zu sorgen. Er ist finanziell getragen durch Mittel der Landes- und Kommunal-Ebenen. Er ist ein wichtiger Ansprechpartner für Fragen rund um den Rad- und Fußverkehr für die kommunalen Verwaltungen.  Der AGFK MVe.V. ist mit den anderen AGFKs eng vernetzt, was den Austausch von Wissen und guter Praxis sehr schnell, günstig und einfach macht. Die Mitgliedschaft im Verein ermöglicht es den Mitgliedern zudem, institutionell gebündelt und damit koordiniert kommunale Belange gegenüber dem Land, Bund oder weiteren Akteuren zu vertreten.

Eine Empfehlung des Umweltausschuss 19. Juli 2022 zur Wiederbelebung eines abgelehnten Antrages aus 2021, der ja eigentlich nur zurückgestellt wurde und aufgrund des plötzlichen Wunschs zum Tourismusort jetzt wieder umgewandelt werden soll, sorgt für erstaunen!?

Klingt alles ganz normal, ist es aber gar nicht!

Eine 180 Grad Drehung des Umweltausschuss nach 12 Monaten! Und plötzlich will der Hauptausschuss am 08.Aug.22 auch wieder neu beraten zu einer Mitgliedschaft beim AGFK? Wie kam es dazu und warum ist ein Jahr vergangen zu diesem Sinneswandel?

Was ist im Juli 2022 passiert?

Auf seiner Sitzung am 19.07.2022 (Einwohner waren nicht anwesend) gab es plötzlich eine Mitteilung des Ausschusses, welcher empfiehlt einen Antrag auf Mitgliedschaft der Stadt Crivitz im Verein AGFK MV zu stellen (Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 500€ bei einer Einwohnerzahl ab bis 5000), denn er passt auch gut in den Antrag auf Anerkennung der Stadt zu einem Tourismusort. Weiterhin stellte man fest, dass die CDU ( Crivitz und Umland ) am 14.Juni 2021 diesen Antrag eingebracht hatte…

https://crivitzer-lokalanzeiger.de/uncategorized/vereinsbeitritt-der-agfk-mv-arbeitsgemeinschaft-fuer-fahrrad-und-fussgaengerfreundliche-kommunen-mecklenburg-vorpommern-e-v/

und im Ergebnis wurde auf eine mögliche Mitgliedschaft des Amtes verwiesen. Bis zu dieser Entscheidung des Amtsausschusses ist der Antrag der Stadt auf Mitgliedschaft zunächst zurückgestellt. Der Amtsausschuss hat nun eine Mitgliedschaft abgelehnt und deshalb diese Empfehlung! (so laut Protokoll).

Alles sehr paradox!

Warum, weil etwas ganz anderes vor 12 Monaten passiert ist! (Einige von uns waren als Besucher sogar dabei!)

Im Ergebnis der Beratung vom 14 Juni 2021 wurde der Antrag eindeutig abgelehnt und nicht zurückgestellt.

Mit der Begründung das der Verein zu Professionell für die Stadt Crivitz ist und das da ja nur Projektierer sind und wer soll denn da bei uns der Ansprechpartner sein! Das sei maximal was für den Amtsausschuss!…...

https://crivitzer-lokalanzeiger.de/uncategorized/zu-professionell-fuer-die-stadt-crivitz-bestenfalls-fuer-den-amtsausschuss-crivitz/

Dabei hatten die Antragsteller nur an die Vorteile gedacht für zukünftige Planungen von Radwegen nach Schwerin und Wessin!

Nach dem also die Stadt Crivitz eine Mitglietschaft beim AGFK abgelehnt hatte, stellte sich der AGFK als Verein persönlich am 27.April 2022 in der Sitzung des Amtsausschuss vor .(Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 2.000 € bei einer Einwohnerzahl ab 25.000)

In der nachfolgenden Beratung am 22.Juni 2022 des Amtsausschusses wurde dann über eine Mitgliedschaft entschieden und der Antrag abgelehnt!

Kurios was!

Die Frage ist nur, was der Umweltausschuss mit seiner Sichtweise der Dinge erreichen will?

Resümee

Eine verzerrte und unloyale Darstellung des Umweltausschusses über die gesamten Geschehnisse zu diesem Thema. Eigentlich unverständlich da alle Stadtvertreter im Ausschuss auch im Juli 2021 anwesend waren. Man sollte schon bei der wahrhaftigen Beschreibung bleiben!

Abgelehnt ist abgelehnt und nicht zurückgestellt! Nicht ohne Grund hat der Amtsausschuss eine Mitgliedschaft abgelehnt!

Bei dieser plötzlichen Wende der Ansichten schmückt sich der Umweltausschuss mit fremden Federn! Erst werden die damaligen Antragsteller klein gehalten sowie Ihr Antrag abgelenht und nach 12 Monaten ist das ja alles gar nicht so gemeint gewesen? Eine späte Genugtuung der damaligen Antragsteller!

Die Frage ist nur, ob denn unbedingt der dritte Schritt vor dem ersten Schritt gemacht werden muss bei der Antragstellung zum Tourismusort? Viele Ideen und Mitgliedschaften passen zum Antrag für ein Tourismussort, aber warum fragt man denn die Bürger nicht zuerst und macht sich dann einen Plan?!

Crivitz soll *Tourismusort* werden!?

04-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./164/39-22/CLA-1/1-22

*Zunächst* noch keine *Kurabgabe*geplant!

So hat es der Umweltausschuss am 19.Juli 2022 für die Stadtvertretung empfohlen!

Spätestens am 17.Okt.2022 soll der Antrag auf Anerkennung als *Tourismusort* CRIVITZ beschlossen werden, aber zuvor will er im Sept. 2022 noch einmal über den Entwurf beraten! Das will nun auch am 08.Aug.2022 der Hauptausschuss tun!

Begründet wurde der Antrag damit, das aufgrund einer Änderung des Kurortgesetzes im Juni 2021 (…können sich touristisch relevante Orte, die nicht als Kur- oder Erholungsort an-erkannt sind, um die neuen Prädikate „Tourismusort“ und „Tourismusregion“ bewerben.) und einer Veranstaltung im Volkshaus im Juli mit dem Wirtschaftsministerium, an der Frau J. Nützmann, Herr A. Rüß und Herr J. Heine teilnahmen. (die vermutlich begeistert waren!)

Eine konkrete Begründung, ob denn die Stadt Crivitz überhaupt die Voraussetzungen für eine Anerkennung zum § 4a KurortG erfüllen kann, wurde nicht beschrieben und genannt!? Man verwies lediglich darauf, dass das Amt Crivitz  auch einen Antrag anstrebt zur Anerkennung als eine *Tourismusregion*!

Nun soll also eilig in der Stadt Crivitz eine „neue“ AG (Arbeitsgemeinschaft/Arbeitskreis) gegründet werden unter Leitung eines Stadtvertreters, in die sich jeder Bürger, Touristiker einbringen kann und in der die Themenschwerpunkte des zukünftigen Arbeitsgebietes definiert werden. (so laut Protokoll). Es ist dann also der 17. Arbeitskreis in Crivitz, aber eigentlich gibt es ihn schon seit 2017!?

Was beschreibt das Ministerium:

 „Die Anerkennung von Tourismusorten und Tourismusregionen gehört zu den Aufgaben des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit. Seit der Änderung des Kurortgesetzes und des Kommunalabgabengesetzes am 11. Juni 2021 können sich touristisch relevante Orte, die nicht als Kur- oder Erholungsort anerkannt sind, um die neuen Prädikate „Tourismusort“ und „Tourismusregion“ bewerben. Die jeweils notwendigen Voraussetzungen und Anerkennungsverfahren sind im Kurortgesetz festgeschrieben.

Vorteil der gästebasierten Kurabgabe: Diese Gesetzesänderungen eröffnen neue Möglich­keiten für die touristische Entwicklung des Urlaubs­landes Mecklenburg-Vorpommern: Die Berechtigung zur Erhebung einer gästebasierten Kurabgabe ermöglicht Orten eine bessere Finanzierungs­grundlage für die touristische Entwicklung, wie beispielsweise die Verbesserung des touristischen Mobilitätsangebotes. Gleichzeitig unterstützt Mecklenburg-Vorpommern mit dem bundesweit neuen Prädikat „Tourismusregion“ die orts-, gemeinde und ämterübergreifende Zusammenarbeit. Die Gäste in Mecklenburg-Vorpommern sind über die Gemeinde-und Stadtgrenzen mobil und aktiv, möchten die Region erleben und erwarten zu Recht ein gleichbleibend hohes Qualitätsniveau, was die touristischen Basis­leistungen betrifft – auch außerhalb der Kur- und Erholungsorte. Damit Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern zukunfts- und wettbewerbs­fähig bleibt, müssen die Infrastruktur, die Mobilität und die Qualität nachhaltig verbessert werden.

Anerkannte Tourismusorte und Tourismusregionen sind zur Erhebung einer gästebasierten Kurabgabe berechtigt. Die Fremden­verkehrs­abgabe bleibt von der Gesetzesänderung unberührt. Zur Erhebung der Fremden­verkehrs­abgabe sind weiterhin nur prädikatisierte Kur- und Erholungsorte berechtigt.“ ( Quelle:  https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Tourismus/Tourismusorte-und-Tourismusregionen)

Gemäß § 4a KurortG: Tourismusort, Tourismusregion unter den Absatz (1) Gemeinden können auf Antrag nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung als Tourismusort anerkannt werden.

Was wird benötigt?

  1. Ein Begründeter Antrag der Bewerbung (Anschreiben mit Kurzdarstellung der Motivation)
  2. Gemeindebeschluss zur Bewerbung als Tourismusort
  3. Lageplan (mit den wichtigsten touristischen Angeboten)

So tauchen im Erhebungsbogen am Anfang folgenden Fragen auf !

Anzahl der touristischen Übernachtungen/Jahr? (Gewerblich erfasst (ab 10 Betten) und Gesamtzahl der Übernachtungen)

Anzahl der Tagestouristen/Jahr?

-Welche Rolle spielt der Tourismus in Ihrem Ort?

-Was schätzen Gäste besonders an Ihrem Ort?

-Bitte nennen Sie die Schwerpunkte bisheriger Investitionen in touristische Infrastruktur!?

-Welche Vorhaben planen Sie mit der Anerkennung als Tourismusort umzusetzen?

-Beschreiben Sie, wodurch Ihr Gastronomieangebot besonders vielfältig ist und sich von anderen Orten abhebt! [ Erhebungsbogen entnommen aus den öffentlichen bereitgestellten Dokumenten- der Sitzung -ALLRIS®net)

Nun schon bei diesen Fragen wird jedem klar, wir stehen erst am Anfang bei diesem Thema! Daher ist es umso erstaunlicher das bis Oktober 2022 ein Tourismuskonzept, Investitionskonzept für die touristische Infrastruktur und ein Konzept für die eine stetige Entwicklung der Tagestouristen und Übernachtungsgäste vorliegen soll!

Für die Anerkennung als Tourismusort gelten folgende Voraussetzungen:

1. Landschaftlich bevorzugte Lage (Lage in Tourismusschwerpunkt- o. Tourismusentwicklungsraum gemäß Regionalem Raumordnungsprogramm) oder….

Crivitz hat zwar keine Küste aber dafür ein Binnengewässer und einen wunderbaren Stadtwald! Auch ist Crivitz nicht in einem Tourismusentwicklungsraum eingebunden, sondern leider nur als * Vorbehaltsgebiete Tourismus* überplant.

„In den Vorbehaltsgebieten Tourismus soll der Sicherung der Funktion für Tourismus und Erholung besonderes Gewicht beigemessen werden. Dies ist bei der Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen, Maßnahmen, Vorhaben, Funktionen und Nutzungen und denen des Tourismus selbst besonders zu berücksichtigen.“(LEP-2016 Kap.4.6- Kriterien zur Festlegung der Vorbehaltsgebiete Tourismus Seite 62)

Für eine hohe Einstufung reicht es leider nicht, weil die Übernachtungsrate und Bettenkapazität nicht ausreichent vorhanden sind und keine Biosphärenreservate oder Naturparke direkt angebunden sind, aber die Anrainergemeinden haben Seen und kulturelle Angebote von landesweiter Bedeutung! Das könnte helfen!

2. Vorhandensein bedeutender kultureller Einrichtungen (insbesondere Museen/Theater), internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutende Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung oder…

Nun, ein Schloss hat Crivitz auch in Basthorst, aber leider noch kein Theater oder Kino und Galerie. Auf jedenfall ist eine Kirche vorhanden! Zwar fehlt noch ein Tierpark, aber alle anderen Bedingungen kann man erfüllen. Das sieht doch gut aus!

3. Geeignete Angebote für Naherholung, wie insbesondere Ausflugmöglichkeiten, Grünflächen, Rad- und Wanderwege, ein vielfältiges gastronomisches Angebot oder….

Bei den gastronomischen Einrichtungen da besteht wirklich ein Bedarf an einer Entwicklung und die Fuß und Wanderwege sowie Radwege sollen zum Teil erst gebaut oder entwickelt werden! Tja?

4. Das Vorhalten von wichtigen Dienstleistungsangeboten für benachbarte Kur- und Erholungsorte.

Also zur Infrastruktur fehlen wirklich Konzepte und ganz konkrete Beschreibungen auch für die relevanten Mobilitätsangebote!

Was sind relevate touristische Mobilitätsangebote? Sind das die herkömmlichen Verkehrsmittel wie Autos, Busse und Bahnen, Flugzeuge, Schiffe, Fahrräder und Taxis?

Nun das ist ein ganzer Komplex von Angeboten, welche miteinander verknüpft sein sollen um den jeweiligen Gast präsentiert werden und das auf möglichst einfache und übersichtliche Weise. Unterwegs ist für den Pkw-losen Gast relevant: Wohin kann ich in welcher Zeit zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren (Geh-, Fahrradminuten)? Wann fährt der nächste/letzte Bus wohin? Gibt es vielleicht zusätzliche Services, die ich per Anruf ordern kann? Neben der Qualität und des Komforts der öffentlichen Verkehrsverbindungen zur An- und Abreise (einschließlich der Gepäcklogistik) bestimmen Angebote in der Vor-Ort-Mobilität und die schnelle und einfache Zugänglichkeit der Information darüber maßgeblich die Verkehrsmittelwahl. • Attraktive Geh- und Radwege • Elektro-Leihfahrzeuge bzw. regionale E-Carsharing-Systeme inkl. touristischer Nutzung ;• Radverleih (unterschiedliche Modelle mit oder ohne Elektroantrieb je nachGelände, Kenntnissen und Fitness der Kundschaft);• Integrierte Tourismus-Mobilitätsangebote (Gästekarte, Packages,…);• Parkraummanagement usw. unsw...[BMVI-Online-Publikation Nr. 04/2016) und Anleitung für Praktiker BMNT-Wien März 2019 (3. Auflage)]……

Urteilen Sie selbst, nach dem Sie sich alle Kriterien genau betrachtet haben, welche Chancen die Stadt Crivitz hat ein Tourismussort zu werden? Wie gut sind wir wirklich vorbereitet für das Anerkennungs­verfahren ab Oktober 2022? Und was sagt eigentlich unsere Citymanagerin zu diesem Thema bzw. der Kulturausschuss?

Nun, so soll also Crivitz nicht nur ein bevorzugter Standort für Wind und Solar, 5G Masten und Aufsuchungsgebiet für Bergwerkseigentum werden, sondern auch ein Tourismusort, wie z.B. Anklam, Köpelin, Börgerende-Rethwisch und Kröpelin!

Vision oder bald Wirklichkeit!

Resümee:

Sicherlich hat Crivitz als Stadt seine Reize und der Gedanke ein Tourismusort zu werden ist sicherlich toll, dass bleibt unbestritten
und gewiss haben wir auch eine wunderbare Landschaftsumgebung, aber ob man denn zu einem Tourismusort nominiert wird, bleibt fraglich!

 

Transparenz und Einbeziehung des Bürgers zu diesem Thema ist hierzu dringend geboten! Sollte man nicht lieber zuerst einmal die Bürger Fragen oder zu mindestens ein großes Forum veranstalten, anstatt schon wieder alles gleich im
Okt. 2022 zu beschließen und sich in ein Verfahren stürzen?
Sind wir wirklich so schnell darauf vorbereitet?

Bei aller Euphorie im Umweltausschuss zu diesem Thema, sollte man eine gewisse Realitätsnähe zu den tatsächlichen Gegebenheiten nicht verlieren und sich zuerst einmal die Voraussetzungen zum Tourismusort anschauen, bevor man Erwartungshaltungen bei den Bürgern schafft! Für einen Tourismusort gibt es harte Kriterien vom Land, denn schließlich hängen daran auch finanzielle Förderungen und die Möglichkeit einer finanziellen Wertschöpfung mit der Berechtigung einer späteren „gästebasierten Kurabgabe“!

Bei der jetzigen Konstellation der Mehrheitsverhältnisse in der Stadtvertretung – ist der Antrag so gut wie beschlossen, auch wenn dadurch nur eine überschaubare Einnahmequelle in der Zukunft entsteht.  Viel eher ist es ein Prestigeprojekt für alle die Jähnigen, welche damit in der Zukunft im politischen Alltag kokettieren wollen!

„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für
Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“
Jean-Claude Juncker

Waldbewirtschaftung des Stadtwaldes!

01-Jul.-22/P-headli.-cont.-red./163/38-22

Ziel dieser Bewirtschaftung ist der Erhalt der vielseitigen wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Funktionen des Waldes. Eine nachhaltige Holzproduktion zeichnet sich dadurch aus, dass sie naturnah und standort-gemäß erfolgt. Ausreichend Totholz (morsches Holz, das im Wald verbleibt) und Biotopbäume (alte und dicke Bäume mit besonderem Wert für Tiere und Pflanzen) verbleiben auf der Fläche und erhöhen den Wert des Lebensraumes Wald.

Anstatt Holzplantagen naturnahe Wälder zu fördern wäre ein konsequenter Umstieg weg von Nadelholz-Monokulturen besser, nur so   können wir die Klimafunktion unserer Wälder bewahren.

Für die 613 ha Stadtwald der Stadt Crivitz wurde am 21.03.2018 ein Bewirtschaftungsvertrag mit beiden Forstämtern für 10 Jahre neu vereinbart. Im Stadtwald wird ein Zuwachs von ca. 7,5 Festmeter verzeichnet, die Entnahme beträgt ca. 6,3 Festmeter.

In den letzten 5 Jahren erzielte die Waldbewirtschaftung des Stadtwaldes ein zusammengefasstes Ergebnis von ca. 159.437,37€ für den Haushalt der Stadt Crivitz. Kann man alles nachlesen in den Jahresabschlüssen der Stadt Crivitz.

Das Ergebnis setzt sich zusammen (2017-2022) aus einem Ertrag von ca. 572.946,59 mit einem dazugehörigen Aufwand von 413.509,22€. Also einem Gesamtaufwand von ca.72,17%! Ist schon ein erheblicher Aufwand!

Folgerung:

Oft sind forstliche Maßnahmen sowie 2022 im Eichholz viel zu großflächig, so dass sich auch das Waldklima ändert. Der Aufbau von Laubmischwäldern bei Nach- und Neupflanzungen ist unbedingt notwendig. Oft genug wird immer noch auch in Landschaftsschutzgebieten widerholt konventionell gewirtschaftet, auch weil die Forstämter unter einem gewissen wirtschaftlichen Druck stehen.

Der Gewinn der forstwirtschaftlichen Nutzung wird auf der Grundlage der zugeflossenen Betriebseinnahmen (Holzerlöse) ermittelt.

Die pauschalen Betriebsausgaben betragen nach § 51 Abs. 2 EStDV 55 % der Einnahmen aus der Verwertung des eingeschlagenen Holzes. Soweit Holz auf dem Stamm verkauft wird, belaufen sich nach § 51 Abs. 3 EStDV die pauschalen Betriebsausgaben auf 20 % der Einnahmen aus der Verwertung des stehenden Holzes.

Kosten für Mann mit Motorsäge – Die Stundensätze schwankten im Ländervergleich zwischen 26,00 und 44,17 €, der Durchschnitt lag bei 34 €!

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Energiepark in Wessin endet in 6 Tagen und 10 Std.(vom 06.06.2022 bis 08.07.2022)!

30-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./162/37-22

Bebauungsplan Nr.15 Energiepark* Wessin Öffentlichkeitsbeteiligung

  vom 06.06.2022 bis 08.07.2022!

Planungsziel:
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel – Teilbereich Wessin“ soll in Abstimmung mit den Gemeinden Barnin und Zapel ein gemeindegebietsübergreifendes Sondergebiet für die Windenergienutzung entwickelt werden.

Wer also verspätet abgibt muss damit rechnen, dass seine Hinweise/Ablehnungen oder Anregungen unberücksichtigt bleiben. Darin sind unser Amt und Bauausschuss rigoros! Dass die Auslegung des Planes in der Ferienzeit passiert ist sicherlich kein Zufall, so komme dem Ganzen weniger Aufmerksamkeit durch die Bürger zu. Perfekt wäre auch die Weihnachtszeit oder Neujahr, so würde der Plan noch weniger Beachtung finden. Das macht unser Bauaus-schuss schon richtig gut, dass hat es sich gut angeeignet! Zapel und Barnin hingegen haben Ihren Plan bereits im Monat März ausgelegt!

Ziel des Energieparks ist es die Errichtung von Windenergieanlagen in Wessin zu steuern. Das bleibt wohl nach wie vor ein Wunsch in Crivitz, als das es Wirklichkeit wird! Denn erstens wurden im jetzigen Entwurf des Energieparks sind noch keine inhaltlichen Aussagen über den Arten – und Umweltschutz gemacht worden, weil er schlicht und einfach fehlt! Auch wurde ein Gutachter anscheinend erst Anfang Mai beauftragt zu einer Untersuchung! Haben Sie einen gesehen?

Wer also noch abwägungsrelevanten Einsprüche oder Hinweise zum Energiepark einbringen will, die zu einer Minimierung des Gebietes oder einer Erweiterung führen, sollte sich sputen!

Hier noch einmal die E-Mail Adresse bauleitplanung@amt-crivitz.de!

Denn schon nach der verbleibenden Gnadenfrist (ca. 149 Tage) wird über das Eignungsgebiet 48/21 im Energiepark in Wessin endgültig entschieden durch den regionalen Planungs-verband Westmecklenburg! (3.Stufe- Kap. 6.5 RREP WM)

Fazit: Auch auf der letzten Ortsteilvertretersitzung in Wessin (15.06.2022) schwindet der Optimismus noch etwas gegen das Vorhaben vortragen zu können! Das kann man aber alles erst in drei Monaten nachlesen, so lange dauert bekanntlich die Erarbeitung des Protokolls in Wessin, durch den Ortsteilvorsitzen Herrn Daniel Itze!

Ob nun wirklich die Androhung einer Klage oder Beschwerde von Crivitz, Zapel und Barnin überhaupt umgesetzt werden, bleibt fraglich!? Angekündigt wurden die Vorgehensweise die letzten Jahre aber Vollmundig auf Versammlungen mehrmals, so auch durch den amtierenden Bauausschussvorsitzenden Herrn Alexander Gamm. Dafür stehen im Haushalt 2022 über 421.700Tsd.€ in den Haushalten der beteiligten Kommunen für (Zapel, Barnin, Crivitz) für Sachverständigen-, und Gerichtskosten zu Verfügung. Ob diese Mittel eingesetzt werden oder auch für eine vermutliche gerichtliche Auseinandersetzung reichen werden, bleibt offen?

30.000m²-38.000m² belasteter Boden und Natur sollen mit der Zukunftstechnologie ( Solar ) überbaut werden!

28-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./161/36-22

Nun bekommt also auch der Ortsteil Kladow südlich seine Photovoltaikanlage (ehemaligen Deponiefläche ETV)! Seit ca. 2004 ist man mit der Problematik der Sanierung und Nachnutzung der ehemaligen Deponiefläche ETV beschäftigt aber ein Resultat liegt bis heute nicht vor.

So berichtet zum Beispiel Herr Michael Billig aus Leipzig in seinem Blogs zur Deponie Crivitz“ In Crivitz und in Jabel verstießen die Betreiber gegen Auflagen, nahmen zum Beispiel mehr Müll an als erlaubt – und gingen insolvent. Auch in vielen anderen Fällen existieren die Betreiberfirmen nicht mehr und auf ihren Hinterlassenschaften sind die Gemeinden sitzen geblieben. Sie von all dem Dreck zu befreien, würde nach Landes-Angaben insgesamt rund 33 Millionen Euro kosten. Crivitz: 100.000 t Baumischabfall, Dachpappe und Asbest. Geschätzte Entsorgungskosten: 6 Mio.€“

Nun also die rettende Lösung – einfach Photovoltaikanlagen oben darauf bauen für die nächsten 20 Jahre und die Kommune mit ins Boot holen (eine gemeinsame Gesellschaft!) und schon ist das Problem gelöst? Der Betreiber und Bauherr steht natürlich auch schon fest, schau an die WEMAG. Das freut natürlich auch die Stadt Crivitz als Mitglied im Anteilseigener Verband! Da kommt bestimmt Geld in die Kasse!

So wurde der Vorschlag am 16.06.2022 auf der Bauausschusssitzung beraten. Dazu begrüßte Herr Alexander Gamm auf der Bauausschusssitzung Herrn Süß von der Firma Gollan und Herrn Ulrich Güßmann.

„Jetzt gibt es Überlegungen auf dieser Fläche evtl. eine Photovoltaikanlage zu errichten. 30.000 m² bis 36.000 m² könnten bebaut werden. Bauen und betreiben würde die Anlage die WEMAG. Aufgrund der Flächenproblematik müsste die Stadt aber mit ins Boot. Denkbar wäre die Gründung einer Gesellschaft. Dies wäre eine Chance um das Vorhaben zu realisieren.“ laut Protokoll!

Fazit: Nun, die Stadt Crivitz kann sich ja vor Angeboten zum Bau von Photovoltaikanlagen Kaum retten, goldenen Zeiten brechen an für die Crivitzer Stadtkasse, erst Wessin und jetzt in einem anderen Ortsteil.

Ob man allerdings die Lösung der Beseitigung von Altlasten (Deponie) einfach der nächsten Generation überlassen sollte, in dem man jetzt darauf Solaranlagen baut für 20-25 Jahre, bleibt fraglich! Damit müssen sich dann die heute gewählten Stadtvertreter aber erst später beschäftigen und erklären gegenüber den jüngeren Bürgern und zukünftigen Steuerzahlern, wenn dann plötzlich Fragen auftauchen, wird man sich erinnern!

Crivitzer Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm täuscht Bürger und Stadtvertretung!

22-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./160/35-22

Die Posse um die Klage der Crivitzer Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm gegen die Opposition ist um ein bemerkenswertes Kapitel reicher

Zur Erinnerung:

Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm versuchte vergeblich, die aus ihrer Sicht unliebsame Oppositionsarbeit durch einen hilflosen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft zu stoppen. Die Staatsanwälte erteilten ihr indes postwendend eine Abfuhr, es waren keine tatsächlichen Anhaltspunkte zu entnehmen. Sie nahmen noch nicht einmal die Ermittlungen auf und setzten ein Zeichen für Demokratie und Meinungsvielfalt. Wir berichteten am 04.04.2022.

Natürlich stellten wir Frau Britta Brusch-Gamm in der Einwohnerfragestunde am 25. April 2022 zu dem Sachverhalt zur Rede. Dort erklärte sie, dass sie beim Strafantrag „sowohl als Bürgermeisterin als auch als Privatperson gehandelt“ hat.

Wie wir jetzt herausgefunden haben, hat sie sich gegenüber dem Landkreis Ludwigslust-Parchim ganz anders geäußert. Der dortigen Rechtsaufsicht hat sie mitgeteilt, als *Privatperson* agiert zu haben. Auch richtete sich bei der Kontaktierung der Staatsanwaltschaft *NICHT* etwa gegen die Opposition sondern gegen die Verfasser des in Rede gestandenen Flyer von Okt.2021! Das Ergebnis hieraus ist bekannt- Einstellung des Verfahrens!

Das passt natürlich alles nicht zusammen und es stellt sich die Frage: Warum sagt Frau Britta Brusch-Gamm in dieser wichtigen Angelegenheit vor den Augen der Öffentlichkeit die Unwahrheit?

Wieso wird die Presse anders informiert? (Siehe SVZ vom 01.03.2022) Warum ist sie nicht ehrlich zu ihren Mitmenschen? Es ist natürlich ein Unterschied, ob man als Privatperson (das ist natürlich niemandem verwehrt) oder als Amtsträgerin juristische Mittel ergreift. Ist es Hilflosigkeit oder Anmaßung, wenn Frau Britta Brusch-Gamm in ihren Äußerungen ihr angeblich rein privates Vorgehen mit ihrem Amt als Bürgermeisterin vermischt?

Hier überschreitet sie mal wieder Grenzen – wenn schon keine rechtlichen, so dann zumindest moralische. Das ist ganz schlechter Stil für ein Stadtoberhaupt, den wir schon seit Jahren beobachten.

Quintessenz des ganzen Dilemmas: Drohgebärden oder Abschreckungen gegenüber kritischen Meinungen sind keine Lösung. Leider ist das Vorgehen der Bürgermeisterin jedoch konsequent und ohne Kompromisse. Anstatt sich mit unseren Argumenten und Vorschlägen in der Sache auseinanderzusetzen, wird diffamiert, herabgewürdigt und beleidigt. Die Bürgermeisterin trägt sowas offensichtlich lieber über die Medien aus und dazu noch unkorrekt!

Teil II- Wahlspektakel um den * Senioren- und Behindertenbeirat* in der Stadtvertretung Crivitz am 20.06.2022

21-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./159/34-22

Aus einer angekündigten *öffentliche Blockwahl* der Kandidaten des neuen Senioren- und Behindertenbeirat wurde kurzerhand, durch CWG und LINKE eine nichtöffentliche *Geheime Wahl* gemacht

Kopfschütteln auch beim Vorsitzenden des Sozial-und Bildungsausschuss Herrn Wurlich, weil doch alles vorher schon abschließend im Ausschuss beraten und besprochen wurde mit CWG/LINKE und CDU! Am 25.Okt.2021 beschloss die Stadtvertretung einen Senioren- und Behindertenbeirat in der Stadt Crivitz zu gründen mit 10 Mitgliedern. Nach dem es in der pandemischen Lage wieder möglich war sich zu treffen wurde mit allen Interessenten am 23.05.2022 ein erster Termin zum Kennenlernen durchgeführt. Herr Wurlich lud abermals zu diesem Thema am 13.06.2022 ein und seine Ausschussmitglieder ebenfalls.

Man war sich öffentlich einig im Ausschuss das Gremium mit 10 Kandidaten zu besetzen, die man aus beiden Treffen ausgewählt hatte und bekannt waren. Um die öffentliche Wahl am 20.06.2022 in der Stadtvertretung zu verein-fachen wurde vom Ausschuss vorgeschlagenen alle abgestimmten Kandidaten (10) auf einer Liste im Block wählen zu lassen. So weit so gut! Und bis hierher alles super gemacht, klasse!

Plötzlich und unerwartet zauberten aber die CWG und Linke am 20.06.2022 einen 11 Kandidaten hervor und verlangten dazu jetzt  aber eine geheime Wahl, da ja nur 10 Mitglieder laut Hauptsatzung möglich sind. Tatsächlich aber brüskierte man durch dieser Handhabung, die engagierte Arbeit seines eigenen Vorsitzenden des Sozial- und Bildungsausschusses! Vor der Wahl hielt die Bürgerhauskoordinatorin eine Laudatio von den neuen und bekannten Kandidaten, jedoch von *kritischen Aktivbürger* nicht! Vielleicht weil man eine persönliche Voreingenommenheit hatte?

Und so geschah, wie es beim Auswählen nun mal geschieht, aus 11 wurden 10 und man hatte die Problematik gelöst! Das freut jetzt bestimmt auch unsere Bürgerhauskoordinatorin! Nun, man könnte hinter dieser plötzlich durchgeführten Rochade auch ein eigennütziges Kalkül von CWG/LINKE vermuten?! Oder?

Fazit: Die Stadtvertreter haben also diese Entscheidung, stellvertretend im Namen der Bürger(repräsentative Demokratie), so getroffen! Gelebte Toleranz in einer Demokratie bedeutet nicht nur, andere Auffassungen zu dulden, sondern auch, dass wir aufeinander zugehen und auch andere Meinungen kennenlernen. Bei manchen Geschichten darf man auf das Ende gespannt sein, denn schon in ca. 22 Monaten steht schon wieder die Neuwahl des Gremiums an laut Satzung, ob es dann wiederum so einen geheimnisvollen Platztausch gibt?

Aus *3* mach *2* oder *1*oder *3*?

16-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./158/33-22

Wessin wird Solarenergieortsteil und die  marode Stadtkasse von Crivitz bald füllen!

Die Wessiner haben die Qual der Wahl. Alle drei Anträge für die Freiflächen Solaranlagen sind finanziell verlockend, bei einem steigt sogar die Stadt Crivitz wahrscheinlich mit ein (Landeigentümer)! So richtig entscheiden konnte man sich noch nicht auf der gestrigen Sitzung der Ortsteilvertretung in Wessin, deshalb will man zuerst eine Einwohnerumfrage starten! Diese bildet zwar nur ein Stimmungsbild ab und hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Entscheidung, aber man hat einen Überblick. Denn eines war zu spüren auf der gestrigen OTV- Sitzung in Wessin, das förmliche Begehren nach der Photovoltaikanlagen!

So sollen auf den Dächern der Kita Wessin, dem Kulturhaus Wessin und der Feuerwehr in Wessin Solaranlagen angebracht werden, dafür hat man natürlich schon Fördertöpfe vom Land anvisiert! Das alles freut natürlich die Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm, denn geldlich fließt ja auch ein großer Anteil in die Stadtkasse. Die Freifläche auf der alten Kiesgrube*1* spült in die Stadtkasse ca. 76Tsd.€ ein und die Freifläche, bei der allen bekannten und geförderten Sparkassenbank *2*(mit einem dann freien Blick auf die Photovoltaikanlagen), ergibt auch ein spürbaren hohen Ertrag bei dieser Größen-ordnung. Die ca. 60Tsd.€ Einnahmen für die Freifläche *3* an der B392, teilen sich dann die Landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG Wessin und anteilig die Stadt Crivitz!

Dass die Fläche*1* auf den genehmigten (bis 2055) Kiestagebaugebiet Barnin- Hof nicht nur Sinn macht, sondern auch eine sehr gute Zwischennutzung darstellt für Umwelt und Natur, ist völlig unbestritten.

Fazit: Nun, wer *A* sagt muss auch *W* sagen! Hoffentlich wissen das auch alle Beteiligte!

Ja *W* sagen, dazu gehören auch die 15 geplanten Windräder, welche nur auf dem angrenzenden Energiepark, dem Teilabschnitt   der Gemarkung von Wessin zugeordnet sind, inclusive dem bald noch zu errichtenden 5G Funkmast in der Nachbarschaft.

Erst dann ist man ein energiegeladener Ortsteil von der Stadt Crivitz im 21.Jhd!

Ein Sonntagsspaziergang *rund um Crivitz*. Arboretum – Stadtpark. Heute der Stadtpark!

15-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./157/32-22

Wie ich schon berichtete war das vergangene Stadtfest in Crivitz der richtige Anlass für meinen Besuch aus Schleswig-Holstein eine gemeinsame „Kennenlerntour“ durch und rum Crivitz zu starten. Meine Gäste sind von Beruf Landschaftsarchitekten und Gärtner. Sie waren sehr interessiert an der grünen Umgebung von unserer Stadt.  Also ging es zunächst durch den Rosenweg in Richtung des Arboretums der Stadt Crivitz. Mit den enttäuschenden Eindrücken ( wir berichteten) und Bildern noch im Kopf, ging es also weiter um den See in Richtung des neu geschaffenen sogenannten „Stadtpark“- Crivitz!  Oder besser gesagt das was er mal werden soll.

Am 25.10.2021 wurde der Beschluss in Crivitz gefasst einen * öffentlichen Stadtpark ohne bauliche Anlagen umzugestalten/herzurichten*.  Der Aufbau sollte sich bis Mitte 2022 erstrecken. Danach sollte der Mittelweg mit einem Poller  versehen werden,- über die Schulen sind Nistkästen für Höhlenbrüter aufzuhängen. Die Nistkästen sind jährlich zu betreuen. Die Treppe (Treppenanlage [Blockstufen] ist mit einseitigem Geländer und Kinderwagenführung zur Friedensstraße zu errichten und die Erstellung eines Pflegeplans. Bereitgestellt wurden dafür seit Oktober 2021 ca. 25.000€. (Eventuell können Fördermittel aus der Klimastiftung MV akquiriert werden)!!

Dort angekommen staunten nun wieder abermals meine Gäste. Bis auf die wenigen Sträucher und neu gepflanzten Stauden und der geringe alte Baumbestand, ähnelte das Geländer mehr an eine *Brache* als einen werdenden „Park“.

Meine Gäste waren erstaunt und enttäuscht und brachten abermals der Hoffnung zum Ausdruck, dass hier unbedingt größere Investitionen her müssen um die Attraktivität beider Projekte (Arboretum-Stadtpark) zu erhöhen. Wenn man schon solche großen Dinge anfässt und auch betreiben will dann, muss man auch in die Natur und Landschaft investieren und das kann nicht immer kleckerweise tun, sondern hier muss man ganz einfach klotzen. Und unterhalb eines dreistelligen tausender EUR Bereich wird das wohl schwer gelingen.

Ein Sonntagsspaziergang *rund um Crivitz*. Arboretum – Stadtpark. Heute das Arboretum!

11-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./156/31-22

Das Stadtfest in Crivitz war der richtige Anlass für meinen Besuch aus Schleswig-Holstein. Nachdem wir gemeinsam am Samstag die Veranstaltungen besucht haben ging es am Sonntag auf eine „Kennenlerntour“ durch und um Crivitz. Meine Gäste sind von Beruf Landschaftsarchitekten und Gärtner. Sie waren sehr interessiert an der grünen Umgebung von unserer Stadt. Also ging es zunächst durch den Rosenweg in Richtung Arboretum der Stadt Crivitz. Die Idee eines Arboretums (Einrichtung für Forschung, Lehre und Bildung; Sammlung verschiedenartiger, oft auch exotischer, Gehölze) in Crivitz fanden meine Gäste super und waren neugierig auf das was uns erwartet. Es ist das kleinste betriebene *Arboretum* in seiner Art (ca.7,5 ha) in unserem Land. Das Arboretum ist für die Herkunft der Baumarten nach Erdteilen in Amerika, Europa und
Asien eingeteilt, wobei die Grenzen fließend ineinander übergehen. 2007 wurde dazu ein Förderverein “Arboretum Crivitz e.V.“ gegründet, welcher das Crivitzer Arboretum begleitet. Ursprünglich wurde es als Ausgleichs-maßnahme für die Umgehungsstraße der B321 nur zum Teil finanziert und dann 2009 über-geben. Bis 2014 wurden investierte die Stadt Crivitz bis zu ca. 150.000€ in die Errichtung und Herstellung und jährliche, immer wiederkehren-de Bewirtschaftung. So wurden bereits seit 2014 bis 2022 allein in die fortlaufende Unterhaltung (laut Pflegevertrag) insgesamt ca. 72.000€ durch die Stadt Crivitz investiert. Auch in die Ausstattung investierte die Stadt seit 2014 (Holzbrücke, Lehr- und Wanderpfad, Holz-Pavillon, Hinweisschilder und Sitzgarnituren) mit bis zu ca. 100.000€. Das Arboretum ist ein fester Bestandteil auf der Tagesordnung in den Ausschüssen der Stadt Crivitz, seit 2014 gab es  hierzu bereits bis zu ca. 40 Debatten. Ein großes Engagement der Stadt Crivitz.

Voller Ungeduld wollten wir also das zentrale Objekt bewundern! Doch als wir dort ankamen wurden meine Gäste einfach enttäuscht von dem dortigen Zustand. Der Weg dorthin ist sehr ungepflegt, ein quer liegender Baum mit einer Durchgangshöhe von ca. 1,50m versperrte fast den Weg, die Eingangspforte ein bedauernswerter Anblick, wie das Areal davor. Das Gelände des Arboretums machte auch einen sehr unaufgeräumten und desolaten Eindruck und lud nicht gerade zum Verweilen ein.

Meine Gäste waren einfach enttäuscht und brachten der Hoffnung Ausdruck, dass hier unbedingt größere Investitionen her müssen um die Attraktivität des Objektes zu erhöhen. Und damit meinten sie nicht einige Hundert, sondern mehrere Tausend EUR im zweistelligen Bereich *jährlich*.

Photovoltaikanlagen*RUND um Wessin*!?

08-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./155/30-22

Oh, irgendetwas verpasst?

Genau so steht es geschrieben, in der jüngsten verfassten Einladung vom Vorsitzenden der OTV Wessin Herr Daniel Itze, für die Sitzung am 15.06.2022 “ TOP 7. Beratung zu Photovoltaikanlagen rund um Wessin“!

Diese Einladung erschien digital zeitgleich mit unserer Berichterstattung! OHA….stauen! Ist uns allen hier wieder einmal etwas entgangen?

Bis jetzt wurde nur bekannt gegeben am 17.02.202 im Crivitzer Bauausschuss und auf der letzten OTV-Sitzung am 25.03.2022 das *ein* Antrag zur Errichtung einer Solaranlage in Barnin /Wessin auf planfestgestellten Kiesabbauflächen von ca. 31 ha für ca. 20 Jahre (davon 9,45 ha im Bereich Wessin) gestellt wurde. Am 17.03.2022 im Bauausschuss waren es dann plötzlich ZWEI Anträge *Planungen für die Photovoltaikanlagen in *WESSIN-BASTHORST*?

Und nun liegt noch ein weiterer Antrag vor? Schau an, noch einer, sind das nun endlich alle?

Schon auf der Sitzung der Stadtvertretung am 25.04.2022 verkündete die Bürgermeisterin, Frau Brusch-Gamm fulminant, das noch ein weiterer Antrag für Solaranlagen existiert für die Errichtung von Solaranlagen in Wessin. Wessin soll wohl umrundet werden! Das klang alles sehr diffus für die anwesenden Zuschauer und es konnte niemand so richtig einordnen!

Nun so dann, 5 Wochen später widerholt getreu der OTV-Vorsitzende von Wessin genau diese Attitüde von der Bürgermeisterin in seiner Beschreibung zu einem öffentlichen TOP am 15.06.2022 und bittet zu einer öffentlichen Debatte! Unterlagen zur dieser öffentlichen Diskussion sind aber hierzu nicht veröffentlicht worden!

Kurios….. Oha…..wieder einmal soll öffentlich beraten werden, aber die Bürger sind über die Inhalte gar nicht informiert! Alles bleibt wieder einmal im Dunklen!

Von einer Umrundung oder sogar einer Umzingelung der Ortschaft von Solaranlagen zu sprechen im Vorfeld, ist schon sehr erstaunlich und sehr verfrüht, was soll mit dieser Aussage eigentlich erreicht werden? Um einer eventuellen Umzingelung mit Solaranlagen zu vereiteln sollten die Anlagenflächen im Radius von 500m um Ortslagen in ihrer Flächeninanspruchnahme nicht größer sein als die benachbarte Siedlungs-fläche sein und die Anlagen sollten nicht mehr als ein Drittel des Sichtfeldes, bezogen auf den Siedlungsumgriff von 360°, einnehmen (RP Gießen 2020).

Aber….aber.. , um das alles bewerten zu können muss natürlich erst einmal bekannt gemacht werden, welche und was für Anträge nun wirklich existieren und welchen Inhalt Sie haben!  Ein Urteil vorab dazustellen (mit „Rund um Wessin“) zu einem Tagesordnungspunkt scheint ein Irrweg, was soll hiermit den Bürgern suggeriert werden? Oder weiß hier der OTV – Vorsitzende Herr Itze mehr?

Fazit:

Solche Beschreibung der Ankündigung für eine öffentliche Debatte in der Sache ( der Nutzung erneuerbarer Energien) ist nicht förderlich und verstört nicht nur Investoren!

Transparenz und Einbeziehung des Bürgers zu geplanten Vorhaben ist hierzu dringend geboten, das sieht auch die Kommunalverfassung M-V vor und könnte in Form einer Einwohnerversammlung auch durchgeführt werden! Um es endlich etwas heller werden zu lassen bei diesen Themen, bei all der Finsternis herum!!

Alles bleibt wieder einmal im DUNKELN!

04-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./154/29-22

Ein verlockendes Angebot von 76.000,00€ für die Stadt bzw. Gemeindekasse in Crivitz! Ein B-Plan für eine Photovoltaikanlage in Wessin!

Der Bericht im Febr. /2022!

Seit 02.02.2022 liegt ein Antrag im Amt Crivitz  vor zur Errichtung einer Solaranlage in Barnin und in Wessin vor. Der Antragsteller möchte auf planfestgestellten Kiesabbauflächen von ca. 31 ha für ca. 20 Jahre (davon 9,45 ha im Bereich Wessin) eine Solaranlage bauen. Soweit so gut!

Am 17.02.2022 stand das Thema noch zur öffentlich Debatte für alle Bürger auf der Tagesordnung im Crivitzer Bauausschuss. Aber nicht lange, so wurde das Thema kurzer Hand auf Antrag des Vorsitzenden Alexander Gamm, wie immer im Crivitzer Bauausschuss, in den NICHTÖFFENTLICHEN Teil verschoben, hierzu gab es eine mehrheitlichen Zustimmung ( Also gab auch Gegenstimmen??).

Das gleiche Szenario vollzog sich auf der Sitzung der OTV – Wessin am 23.02.2022 zu diesem Thema. Nur hier stellte den Antrag Frau Brusch Gamm, als Gast in der Sitzung. So heißt es hierzu, das Thema wird auf Bitten der Bürger-meisterin Frau Brusch-Gamm in den nicht-öffentlichen Teil genommen. Was für ein Zufall und was für ein Gleichklang!!

Eine Rechtfertigung scheint hierzu nicht zu geben, warum auch, man kennt die allgemeinen Gründe, sie wurden oft genug Bekanntgegeben, weil ja irgendwie mal in der Debatte ein Name genannt werden könnte. Komisch, in den veröffentlichten Antragsdokumenten selbst, stehen Namen und Adressen??

Und so verkündete am 28.02.2022 Frau Brusch- Gamm noch vollmundig auf der Sitzung in der Stadtvertretung bei diesem Thema „Hierzu bereitet die OTV eine Bürgerbefragung vor, um als nächsten Schritt zu klären, wie die Menschen vor Ort dazu stehen“

Seltsam, denn am 17.03.2022 leitete Ihr Ehemann, als Vorsitzender im Bauausschuss die Sitzung, und dort wurde im Nachgang verkündet, beim Punkt *Anfragen* , das die Planungen für die Photovoltaikanlage in *WESSIN-BASTHORST* voranschreiten.

OHA? Stauen! Ist uns allen etwas entgangen??

Nun sind es sogar zwei Solaranlagen in Basthorst und in Wessin? Und diese werden bereits geplant und das macht sogar Fortschritte? Wo ist denn die angekündigte Bürgerbefragung? Alles schon entschieden? Fast wie in Zapel, nur das man in Crivitz perfekter im Dunkeln arbeitet! Wie immer!

Fazit:

Nichtöffentlich zu debattieren und öffentliche Bürgerbefragungen ankündigen, aber heimlich weiter die Planungen gedeihen lassen! Was ist das denn für eine Schaufensterpolitik?

Man sollte offener mit diesem Thema umgehen und jetzt die Bürger über das Projekt frühzeitig informieren sowie sie einbinden, denn spätere Planungsänderungen werden für jeden Investor teurer! Debatten hinter verschlossenen Türen zu führen, sind bei diesem Thema nicht förderlich, für Niemanden!

Und da ist er endlich, der Bürgerhaushalt in Crivitz ! Das Leuchtturmprojekt der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm!

01-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./153/28-22

Nun ist es soweit, vor zwei Tagen wurde  in der Sitzung der HUFA, über die Einführung eines Bürgerhaushalts in Crivitz beraten. Auf Wunsch der Bürgermeisterin und der CWG / Linke wurde schon einmal kurz am 11.10.2021 darüber diskutiert. Als Vorbild für die Einführung des Projektes  galt damals die Stadt Bützow, so berichtete darüber die Bürgermeisterin.(Ein Schelm wer da einen ge-schichtlichen Zusammenhang vermutet -Achtsamkeit im Charme des Momentes). Nur, Bützow hat fast doppelt so viele Einwohner  (ca. 8000) wie Crivitz und die regulären Einnahmen von Bützow sind um ca. 6 Mio.€ größer, als wie in Crivitz ( Crivitz ca. 8,5Mio€). Davon aber unbe-eindruckt fochten, in einer darauffolgenden Hauruck-Aktion, die CWG und Linke kurzfristig auf der Sitzung der Stadtvertretung am 25.10.2021, trotzdem den Beschluss zur Einführung eines Bürgerhaushalts für 2022 durch.

Es wurde damals empfohlen maximal 15.000,-€ dafür einzuplanen. Ein bisschen wenig, wenn man bedenkt dass für die Gestaltung des sogenannten Stadtparkes Crivitz (Verbindungsweg zwischen Rabahnweg und der Friedensstraße) allein 2022  ca. 25.000,00€ ausgegeben werden sollen! Und für das o.g. Bürgerbudgets sollen nun ca. 4000 Einwohner von Crivitz über Ideen und Projekte entscheiden können. Aber können die Bürger von Crivitz das auch wirklich?

Ein derartiges Bürgerbudget/Bürgerhaushalt darf allerdings keinesfalls als Form direktdemokratischer Mitsprache fehlinterpretiert werden! Die letztinstanzliche Entscheidung über die Ausgaben  obliegt weiterhin den demokratisch legitimierten Abgeordneten! Die Impulse seitens der Bürger haben vielmehr den Charakter wertvoller Informationen für den Entscheidungsfindungsprozess der Politik! Ein Bürgerhaushalt ist hierbei indes, wie bereits erwähnt, nicht als direktdemokratisches Instrument misszuverstehen! Vielmehr können die Bürger zwar ihre Präferenzen mitteilen, die Entscheidungen werden jedoch weiterhin von der Politik getroffen. Oha,… also doch nur ein Schaufenster?

Braucht es eine bestimmte Budgethöhe, damit ein  Bürgerhaushalt wirksam sein kann und wie lässt sich dieser Wer t gegebenenfalls ermitteln? In Crivitz ist das ganz einfach-  für Profilierung und  Prestigeprojekte  ist im Haushalt von Crivitz immer Platz, ganz gleich, welche Anstrengung, welcher Aufwand vonnöten ist! Schon 2016 wurde in der sog. Ideenschmiede (Redeführerin Frau Brusch-Gamm) Projekte formuliert wie (die unbeliebte Mauer um den „Trockenparkplatz“ muss weg, beleuchteter Weihnachtsbaum in der Neustadt, Tourismusanlaufpunkt entwickeln, Anschaffung eines Bürgermobil, Gründung einer Bürgerstiftung, die Belebung der Ampel am Gymnasium, die Gestaltung des Marktplatzes.) Mal sehen welche Projekte für 15 Tsd.€ als Auswahl zur Verfügung stehen!

Oder sollte man sich nicht doch lieber in Crivitz um die Sanierung der vielen kaputten Gehwege im Stadtgebiet kümmern und diese endlich BARRIEFREI gestalten? Für unsere Senioren und Bürgern mit Behinderungen!!!

Solar auf allen öffentlichen Gebäuden!

30-Mai-22/P-headli.-cont.-red./152/27-22

*Crivitz* Sinneswandel im Bauausschuss!! Turbo Wende in Crivitz bei Photovoltaikanlagen! Solar auf allen öffentlichen Gebäuden!!

Erneuerbare Energien in Crivitz auf den Vormarsch!

Prüfauftrag für die Bürgermeisterin in Crivitz!

„Zur künftigen Nutzung erneuerbarer Energien in den öffentlichen Gebäuden der Stadt“. So wurde es in dem jüngsten Antrag vom 1. Stellv. der BA Vorsitzenden Herrn Alexander Gamm formuliert.

In großer Einmütigkeit von CWG/Linke und CDU im Bauausschuss der Stadt Crivitz wurde ein   Antrag zur direkten Beschlussfassung an den Hauptausschuss für den 30.05.2022 gestellt. Eigenartig ist hierbei nur das er vorher im Bau-ausschuss zur öffentlichen Debatte gar nicht auftaucht? Es muss also alles wieder einmal ganz schnell gehen, vielleicht sind Förderprogramme  entdeckt worden oder in Aussicht!

Schwerpunkte sollen sein –*Errichtung von PV Anlagen auf oder an unseren Gebäuden in Crivitz*- *Einsatz von alternativen Heizforme*-* evtl. Machbarkeits-oder Wirtschaftlichkeitsberechnung über die WEMAG, deren Anteilseigner wir sind* Erstaunlich ist nur – das die  Akzente dabei „auf“ und  „an“ sind und nicht „in“? Und das   planende und vielleicht auch ausführende Unternehmen hat man gleich benannt. (Ein Schelm wer hier etwas vermutet) Naja, die Stadt Crivitz ist ja auch *Anteilseigner* im Unter-nehmen, das wissen auch die Abgeordneten. Hoffentlich werden hierbei auch Mitwirkungsverbote beachtet!!

So sollen in einer *ersten Betrachtung* – · die Realschule und Sporthalle· Bauhof· Bauhof „Zweigstelle“ Wessin· FFW Crivitz· Sozialgebäude Geschwister Scholl Sportplatz· Dorfgemein-schaftshaus Kladow· Kita Wessin· Kulturhaus Wessin und die · FFW Wessin, geprüft werden!

Die Begründung ist formuliert den Worten *Der Schutz der natürlichen Ressourcen im Einklang mit der Natur ist zentrale und insbesondere dringende Aufgabe, um unsere Erde auch unseren Kindern zu erhalten. Wir müssen weg von fossilen Energie-trägern. Deshalb und aufgrund der aktuellen Angebots-und Preissituation wollen wir nach-haltige Energieformen und Energienutzung für unsere städtischen Gebäude entwickeln.* (Eine richtig staatstragende Attitüde)

Fazit:

Der Grundgedanke nachhaltige Energieformen zu nutzen ist unbestritten, aber jetzt aufgrund der *aktuellen Angebots-und Preissituation* übereilt Beschlüsse zu fassen, ist sehr mutig. Auch diese Investitionen werden unsere angeschlagene Stadtkasse die nächsten Jahre hoch belasten! Gerade unsere Kinder werden die finanziellen Lasten für die jetzigen übereilten Entscheidungen tragen müssen! Aber auf jeden Fall hat dieser Meinungsumschwung und große  Einmütigkeit im Bauausschuss in Crivitz eine enorme Signalwirkung und auch Auswirkungen auf die Erteilung des    *gemeindliche EINVERNEHMEN* für die sich in Planung stehenden Freiflächen- Solaranlagen und den Energiepark für Windenergie in Wessin!

Denn, wer *A* sagt, muss auch *B* sagen, hoffentlich wissen das auch alle Beteiligte!

Tag der Parke 2022 in Europa am 24.05.2022!

24-Mai-22/P-headli.-cont.-red./151/26-22

Blick auf den zukünftigen Stadtpark !

Der „Tag der Parke“ ist europaweiter Aktionstag der Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke, der am 24. Mai 2022 gefeiert wird. Der Tag geht auf den 24. Mai 1909 zurück, als in Schweden neun Nationalparke als erste Schutzgebiete dieser Art in Europa ausgewiesen wurden.

Ein Nationalpark ist ein klar definiertes, ausgedehntes Gebiet, das durch spezielle Maßnahmen vor schädlichen menschlichen Eingriffen und vor Umweltverschmutzung geschützt wird. Meist sind dies Gebiete, die ökologisch besonders wertvoll sind oder über natürliche Schönheit verfügen und im Auftrag einer Regierung verwaltet werden.

Nationalparks befinden sich meist in abgelegenen, kaum besiedelten Gebieten und beheimaten oft außergewöhnlich viele verschiedene heimische Tier- und Pflanzenarten, die teilweise bedroht sind. Diesen soll in Nationalparks eine Umgebung gewährt werden, die ihr langfristiges Überleben sicherstellt. Der Text „Tag der Parke“ wurde von www.kleiner-kalender.de entnommen.

Bevor aus unserem Crivitzer „Stadtpark“ ein richtiger Park wird, dauert es wohl noch etwas und muss noch so einiges investiert werden und nicht nur „Guter Wille“ sondern auch viel Geld.

Eine Stadtvertretung als demokratische Institution wird damit unterlaufen um einer autoritären Diktatur den Schein von Legalität zu geben.

14-Mai-22/P-headli.-cont.-red./150/25-22

Der Grundtenor des Handelns und Wirkens der CWG und LINKE erstreckt sich seit ca. 36 Monaten auf die Erweiterung/Erteilung von „Ermächtigungen“ und „Verfügungen“ um Diskussionen sowie eventuelle Einsprüche/Vorbehalte zu Sachverhalten zu vermeiden. Die Ausdehnung der eigenen Herrschaft (72% Mehrheit) und Einflussnahme auf Vergabeentscheidungen im finanziellen Kernbereiche ist das Ziel.

So auch in der der jetzigen anstehenden Hauptausschusssitzung am 16.05.2022! Hier gibt es nur ein wichtiges Thema – Vorab Erteilung von Ermächtigungen für die Bürgermeisterin von Crivitz für Beschaffung und Vergaben!

So tauchte schon auch auf der Stadtvertretersitzung am 25.10.2021, plötzlich und unerwartet ein Antrag der Bürgermeisterin auf, ohne einer vorherigen Absprache und Kenntnis oder Beratung in den Ausschüssen, in welcher die Erhöhung der eigenen Verpflichtungsermächtigungen bis auf 5.000,00€ und 1.000€/Monat bei Verträgen verlangt wurde und dann auch beschlossen wurde!

Finanzielle Gestaltungsspielräume von einem Gemeindevorsteher zeitlich begrenzt zu erhöhen waren innerhalb der Corona-Pandemie begreiflich, aber nicht für immer!

Es würde sonst eine permanente Konzentration der Herrschaft und Befugnisse entstehen die schwer zu beaufsichtigen ist, dass erzeugt Ohnmacht bei allen anderen! Die Verwaltung freut sich, denn es gibt weniger störende Nachfragen! Kommunale Selbstverwaltung und Kontrolle sieht anders aus! 

Der Spielraum für Ansichten, einer eventuellen unangemessenen Begünstigung von Einzelnen oder auch nur ein dahingehender Eindruck, dürfte größer werden.

„Geld“ war das entscheidende Kriterium für den Zuschlag zum Bau eines neuen Solarparkes in Zapel

10-Mai-22/P-headli.-cont.-red./149/24-22

So beschlossen die Gemeindevertreter (mit 4:1) die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

So beschlossen die Gemeindevertreter (mit 4:1) die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes von der Firma Unigea Solar Projects GmbH, handelnd für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG als Vorhabenträger für die Errichtung und den Betrieb einer 17,26 ha Freiflächen-Photovoltaikanlage (FFPVA)gegenüber Zapel Ausbau und Hof Titel: ⁉️Am 08.Juni 2021 stellte sich die Firma schon einmal in einer Sitzung der Gemeindevertretung vor, auch hier waren damals schon viele Einwohner aus Zapel-Hof und Zapel-Ausbau anwesend.

Es wurden naturschutzrechtliche Bedenken, das mögliche Vorbehaltsgebiet Tourismus und die Besorgnisse zu den Eingriffen auf die Schutzgüter durch die projektbezogenen Planung umfassend dargestellt.

Auch der schon gegenwärtige Solarpark direkt an einem Naturschutzgebiet wurde bereits in der Vergangenheit bemängelt. Das neue Gebiet schließt sich nun direkt an. Der Grundtenor war damals, dass es noch keinen Beschluss dazu gibt und man das auch nicht so wollte! Einen generellen Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Photovoltaikanlagen im Gebiet der Gemeinde Zapel wollte man später fassen. Dazu kam es aber nicht mehr Titel: ⁉️

Laut Protokoll vom 17.08.2021 beriet man zwar darüber und vertagte diese Problematik auf später: „Des Weiteren wird ein Termin für eine entsprechende „Klausur“ abgestimmt um dieses Thema vorab intern beraten zu können.“ Ein Ergebnis hierzu ist öffentlich nicht bekannt Titel: ⁉️ Nun also die Wende in den Ansichten Titel: ‼️ Warum ??

Die PV-Anlage wird auf privatem Gelände gebaut und liefert voraussichtlich ca. 20 GWh pro Jahr. Hierzu soll die Gemeinde Zapel eine Geldleistung von ca. 40.000 € pro Jahr als Konzessionsabgabe erhalten! Zusätzlich will der Investor die jährlichen Stromkosten der Gemeinde in der Höhe von 3.220 € übernehmen .

Die vorgetragenen Bedenken vor ca. einem Jahr sind haltlos und man brauche das Geld im Haushalt von Zapel sonst…… Zitat von Gemeindevertreter Jan Neumann :„ wird man irgendwann an die Stadt Crivitz angeschlossen“ Titel: ‼️

Eine Bürgerbefragung gab es wohl in der Vergangenheit . Jedoch schon bei der Art der Fragen war auffällig, wohin man die Bürger lenken wollte. Einen Beschluss für diese zweifelhafte Zettelaktion gab es in der Gemeinde Zapel dazu damals nicht Titel: ‼️


Fazit: Die Einwohner von Zapel- Hof und Ausbau haben bald zwei Solarparks und eine weitere Photovoltaik-Anlage, welche in Planung ist, um sich herum zu ertragen. 20 Windräder in 2023 und 2024 eine sehr nahe, neue 110KV-Leitung kommen dann dazu.

Nun ja, wer einen Teich trocken legen will, der darf die Fröschen nicht fragen…..dies weiß man leider auch in Zapel!

Brachliegende Fläche des ehem. SPAR-Marktes! Nun doch kein Parkplatz sondern Wohn- und Geschäftshaus? Interessent vorhanden?!

08-Mai-22/P-headli.-cont.-red./148/23-22

Die brachliegende Fläche, ehemaliger Sparmarkt, nahe dem Marktplatz ist doch noch nicht verkauft!?

Die brachliegende Fläche, ehemaliger Sparmarkt, nahe dem Marktplatz ist doch noch nicht verkauft!! So wurde es auf der Sitzung der Stadtvertretung am 25.04.2022 auf Grund einer dringlichen Nachfrage in der Einwohnerfragestunde von der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm verkündet. Auch die Arbeitsgruppe „Markplatz“ hält sich bedeckt über Auskünfte zum ehem. Sparmarkt seit Anfang des Jahres! Ist hier alles schon geplant?

Wir erinnern uns! So stellte man am 26.03.2018 auf der Sitzung des Bausauschusses der Stadt Crivitz zur Fläche des ehemaliger SPAR-Markt fest: „Es wird ferner über die Fläche des alten Sparmarktes beraten. Die Nutzung für ein Parkhaus ist nicht effizient (Erfahrungen aus anderen Kleinstädten). Die Fläche soll vorerst als provisorische Parkmöglichkeit hergerichtet werden…………Die Fläche soll durch eine öffentliche Ausschreibung zur Bebauung angeboten werden. Bis dahin soll die Fläche zum Parken freigegeben, aber nicht öffentlich gewidmet werden.“

Nun, diese o.g. Entscheidung wurde nie umgesetzt. Obwohl man all die Jahre versichert hat das man es umsetzen wolle!! Die Schaffung von zusätzlichen Parkflächen auf dieser Fläche hätte eine kleine Entlastung schaffen können über die Jahre von 2016 bis heute, bei der angespannten Parksituation in der Stadt Crivitz. Das Geld dazu war auf jeden Fall in den vorherigen Jahren noch vorhanden!

Jetzt ist also wieder einmal ein Wohn- und Geschäftshaus im Gespräch! Beim Schmökern in den Jahresabschlüssen von 2015-2017 der Stadt Crivitz kann man nachlesen das die Abbruchkosten ca. 4.760,17 € für den alten Sparmarktes Crivitz betrugen und die Kosten für den Rückbau des Grundstücks wurden mit ca. 45.280,69 € dargestellt als nachträgliche Erschließungskosten.

Kommentar: Seit über vier Jahren wird nun über dieses Grundstück viel geredet und nichts bewegt. Es bleibt abzuwarten ob die gestiegenen Baupreise und die hohe Inflationsrate mögliche Interessenten hindern werden. Der berühmte Literaturkritiker Marcel Reich-Ranicki würde am Schluss zu dieser Situation sagen: „Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen / Den Vorhang zu und alle Fragen offen.“! Mit dieser markierenden Schlussformel wird das Publikum aus der Kommunikationssituation entlassen.

Erneuerbare Energien in Crivitz und den anliegenden Ortsteilen sind auf den Vormarsch!

04-Mai-22/P-headli.-cont.-red./147/22-22

2020 verzeichnete Europa das grünste Stromjahr aller Zeiten. Das wurde in einer Bericht von  Think Tanks Agora Energiewende und Ember beschrieben. Mit 38 % am europäischen Strommix hatten sie gegenüber dem fossilen Energieträger die Nase vorn, denn diese kamen nur auf 37 %. Wenn die Planungen in Crivitz- Barnin und Zapel so weitergehen werden hier vor Ort wesentliche Beiträge geschaffen, damit diese Region einen erheblichen Strom aus Wind- und Solaranlagen produziert.

Hoffentlich vergisst man dabei nicht das auch die Bürger für diese Belastungen ausreichend beteiligt werden!

Energiepark- Wessin ! Ein Gutachter wurde bis 25.04.2022 nicht beauftragt?!

02-Mai-22/P-headli.-cont.-red./146/21-22

Fachbeitrag für Artenschutz und Umweltbericht fehlt im Vorentwurf *Energiepark* Wessin!

Galgenfrist für das Vorhaben *Energiepark* in Wessin bis 30.11.2022! Die Bürgermeisterin von Crivitz Britta Brusch-Gamm plant einen eigenen kommunalen Energiepark für Windräder in Wessin. Dazu wurde ein Vorentwurf am 25.04.2022 in der Stadt Crivitz beschlossen, um die Errichtung von Windenergieanlagen im WEG 48/21 in Wessin zu steuern. Das bleibt nach wie vor ein Wunsch, als dass es Wirklichkeit wird!

Denn bereits am 30.11.2022 wird der regionale Planungsverband WM über das Gebiet 48/21 nun endgültig entscheiden (3. Stufe Teilfortschreibung Kap. 6.5 RREP WM). Die Misere ist nur, dass im jetzigen beschlossenen Vorentwurf des Energieparks der Stadt Crivitz noch keine inhaltlichen Angaben aus oder über einem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag bzw. Umweltbericht gemacht werden können!

Warum nicht? Er fehlt schlicht und einfach! Weil die Stadt Crivitz bis zum 25.April 2022 noch keinen Gutachter beauftragt hatte! Zuletzt wurde für dieses Gebiet am 22.06.2015 ein Gutachter zu artenschutzrechtlichen Untersuchungen durch die Stadt Crivitz beauftragt!

Die Brutzeit für viele Vögel ist in wenigen Tagen vorbei und die Jungen verlassen in 32 Tagen Ihr Nest. Welche Belange will man hier in dieser kurzen zeitlichen Momentaufnahme noch fundiert und ausführlich bewerten und beschreiben?????

So oder so demnächst um Wessin ?

Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass man an einem Ergebnis über artenschutzrechtliche Einschränkungen für dieses Gebiet in Wessin nicht mehr interessiert ist? Wenn also keine abwägungsrelevanten Ergebnisse in dem Natur-und Umwelt Gutachten dargestellt werden können, die zu einer Minimierung des Gebietes führen, werden unmissverständlich ab Anfang 2023 die Pläne für 20 Windenergieanlagen des Windparkinvestors voll umfänglich wirksam und umgesetzt und allenfalls auch noch Schadenersatzansprüche!

Fazit: Da hilft auch keine Androhung einer Klage oder Beschwerde von Crivitz, Zapel und Barnin mehr! Insgesamt sind für 2022 über 421.700Tsd.€ in den Haushalten der beteiligten Kommunen für (Zapel, Barnin, Crivitz) für Sachverständigen-, und Gerichtskosten geplant. Ob diese geplanten finanziellen Mittel für die bevorstehende Erforschungen und gerichtliche Auseinandersetzung reichen werden, bleibt offen?

Rücktrittsforderungen an den Stadtvertreter *Alexander Gamm* nach dem Artikel von der SVZ!

08-April-22/P-headli.-cont.-red./145/20-22

„Treten Sie sofort zurück – Herr Alexander Gamm!“!!

Mit großem Entsetzen blickt die Welt auf die russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine. Zivilisten werden auf offener Straße hingerichtet, Raketen auf Flüchtlinge geschossen. Vom Netzwerk „Crivitz hilft“ werden zahlreiche Spenden gesammelt, um das Leid der Kriegsvertriebenen zu lindern. All das ist offenbar genug Anlass für den Crivitzer Stadtvertreter Alexander Gamm, seine uneingeschränkte Solidarität mit dem Kriegsverbrecher Putin zu demonstrieren. Nachdem die ukrainischen Kräfte die Gräueltaten im Kiewer Vorort Butscha aufgedeckt haben, fiel Herrn Alexander Gamm nichts anderes ein, als die zynischen Lügen der russischen Propaganda bei Facebook zu verbreiten.

„Die ideologische Verblendung von Herrn Alexander Gamm ( Auch als Paul Hermann in Facebook aktiv – und Ehemann der Bürgermeisterin Frau Britta Brusch Gamm) ist unfassbar“, empört sich Normund Behning, „Deutlicher kann man eine moralische Bankrotterklärung nicht abgeben. Wer sich auf die Seite eines Kriegsverbrechers schlägt, hat in der Kommunalpolitik nichts zu suchen. Alexander Gamm ist beschämend für die Stadt Crivitz. Ich fordere seinen sofortigen Rückzug aus der Stadtvertretung!“

Alexander Gamm ( auch als Paul Hermann in Facebook unterwegs) ist nicht nur Ehemann der Crivitzer Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm, sondern auch Wortführer einer Koalition in der Crivitzer Stadtvertretung. Er schart eine Reihe von Anhängern um sich herum.. „So ein Mann darf nicht so viel Macht haben“, fordert Herr Behning.

„Crivitz ist im Würgegriff eines Alt-Kommunisten, der offenbar versucht, den schlimmsten Krieg in Europa seit 1945 und die grausamen Kriegsverbrechen russischer Soldaten auf geradezu perfide Art und Weise zu verharmlosen. Ich fordere hierzu eine öffentliche Entschuldigung der Bürgermeisterin.“

Die Crivitzer Bevölkerung hat lange für die Geburtsklinik gekämpft, während Putin in der Ukraine Geburtskliniken bombardiert und Schwangere und Kinder ermordet. Der russische Angriffskrieg hat schon viele tausend Menschenleben gekostet. Zugleich spüren wir auch in Deutschland unmittelbar die Auswirkungen der russischen Aggression durch explodierende Lebensmittel- und Energiepreise. „Und in dieser Situation kommt das eindeutige Bekenntnis von Alexander Gamm zu Putin.

Das ist Schlag ins Gesicht aller Ukrainer und aller aufrechten Bürger von Crivitz“, stellte Herr Behning fest.

TAG DES WALDES

21-März-22/P-headli.-cont.-red./144/19-22

Was macht den Tag des Waldes so wichtig?

Der 21. März wurde erstmals 1971 von der FAO als „Internationaler Tag des Waldes“ proklamiert. Seit 2012 ist dieses Datum offizieller Aktions- und Thementag der Vereinten Nationen. Wälder schützen und nachhaltig nutzen, anstatt sie zu zerstören, lautet seitdem die Botschaft des jährlich überall auf der Welt begangenen Waldtages. Mit der Bedrohung durch den Klimawandel hat er in den letzten Jahren eine weitere wichtige Bedeutungsdimension bekommen.

Zwar bedecken Wälder noch rund 30 Prozent der Erdoberfläche. Doch insbesondere in den Ländern des globalen Südens geht der Raubbau an den Wäldern unvermindert weiter und die weltweite Waldfläche schrumpft somit dramatisch. Als Welttag des Waldes würdigt der „International Day of Forests“ die Wichtigkeit aller Wälder – vom borealen Nadelwald bis hin zum tropischen Regenwald. Der Weltgemeinschaft soll mit diesem Tag nicht nur die Bedeutung von Wäldern als Lebensraum für Flora, Fauna und in den Wäldern lebenden Menschen verdeutlicht werden, sondern auch deren wirtschaftlicher, gesundheitlicher, kultureller und sozialer Nutzen für die gesamte Menschheit.

Sunshine and sunrays in the woods

Klimawandel: Schützen durch Nutzen

Wälder tragen maßgeblich zur Sauerstofferzeugung und Kohlenstoffspeicherung bei und sind ein daher entscheidender Faktor für die Stabilisierung des Klimas. Allein in Deutschland entlasten Wälder die Atmosphäre jährlich um über 50 Millionen Tonnen CO2. Mit dem Holz aus dem Wald können energieintensive und damit klimaschädliche Bau- und Brennstoffe ersetzt und dabei der Ausstoß weiterer klimaschädlicher Emissionen vermieden werden. Die nachhaltige Waldbewirtschaftung und die Nutzung von heimischem Holz sind daher aktive Beiträge zum Klimaschutz. Doch obwohl der Wald den Menschen vor allzu drastischen Folgen des Klimawandels schützen kann, wird er durch den menschlichen Lebensstil auch selbst angegriffen. Übermäßiger Energie- und Ressourcenverbrauch der Konsumgesellschaft führen am Ende der Wirkungskette zu höheren Temperaturen, weniger Niederschlag, vermehrten Extremwetterereignissen und verstärktem Schädlingsbefall. Es ist daher Aufgabe einer nachhaltigen Forstwirtschaft, den Wald für den Klimawandel „fit“ zu machen – sei es beispielsweise durch Pflanzung von trocken- und wärmeresistenten Baumarten, durch ein noch ausgewogeneres Mischungsverhältnis aus Laub- und Nadelbäumen oder durch Bodenschutzmaßnahmen. Orientierung dabei gibt vielen Waldbesitzern auf allen Kontinenten der PEFC-Standard für nachhaltige Waldbewirtschaftung. Nach diesem Standard werden Wälder zertifiziert, wenn diese nach ökologischen, ökonomischen und sozialen Kriterien nachhaltig bewirtschaftet werden und die Schutzfunktion, Nutzfunktion und Erholungsfunktion gleichermaßen erfüllen.

Motto 2022: „Wald der Zukunft – jetzt gestalten!“

Wiederbewaldung und Waldumbau stehen hierbei im Fokus, darunter fallen der Aufbau klimastabiler Wälder sowie eine zukunftsorientierte Bewirtschaftung. Baumpflanzaktionen wie „Wir pflanzen für das Klima“ beziehen Bürgerinnen und Bürger mit ein und geben Verbrauchern die Möglichkeit, selbst aktiv Gutes zu tun.

Informationsfreiheit ist ein Bürgerrecht zur öffentlichen Einsicht in Dokumente und Akten der öffentlichen Verwaltung!

15-März-22/P-headli.-cont.-red./143/18-22

§ 1 Grundsatz

(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.(2) Die Behörde kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand.(3) Regelungen in anderen Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen gehen mit Ausnahme des § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des § 25 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch vor.

§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes ist1.amtliche Information: jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu;2.Dritter: jeder, über den personenbezogene Daten oder sonstige Informationen vorliegen.

§ 3 Schutz von besonderen öffentlichen Belangen

Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht,

1.wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben kann auf

a)internationale Beziehungen,

b)militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr,

c)Belange der inneren oder äußeren Sicherheit,

d)Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden,

e)Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle,

f)Maßnahmen zum Schutz vor unerlaubtem Außenwirtschaftsverkehr,

g)die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitsrechtlicher oder disziplinarischer Ermittlungen,

2.wenn das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährden kann,

3.wenn und solange

a)die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen oder

b)die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden,

4.wenn die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegt,

5.hinsichtlich vorübergehend beigezogener Information einer anderen öffentlichen Stelle, die nicht Bestandteil der eigenen Vorgänge werden soll,

6.wenn das Bekanntwerden der Information geeignet wäre, fiskalische Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr oder wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen zu beeinträchtigen,

7.bei vertraulich erhobener oder übermittelter Information, soweit das Interesse des Dritten an einer vertraulichen Behandlung im Zeitpunkt des Antrags auf Informationszugang noch fortbesteht,

8.gegenüber den Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen.

Tag der Informationsfreiheit 16. März 2022 in der Welt „Der Tag der Informationsfreiheit“

wird begangen am 16. März 2022. Der Tag ist eine jährliche Veranstaltung, die am oder um den 16. März, dem Geburtstag von James Madison, dem vierten Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika stattfindet. James Madison ist einer der Gründerväter der Vereinigten Staaten. Den Ideen der Aufklärung verpflichtet, war er Autor großer Teile der Verfassung der Vereinigten Staaten und entwarf die Bill of Rights. Informationsfreiheit ist ein Bürgerrecht zur öffentlichen Einsicht in Dokumente und Akten der öffentlichen Verwaltung. In diesem Rahmen können z. B. Ämter und Behörden verpflichtet werden, ihre Akten und Vorgänge zu veröffentlichen bzw. für Bürger zugänglich zu gestalten und zu diesem Zweck verbindliche Qualitätsstandards für den Zugang zu definieren. Das Recht auf Zugang zu Informationen wird inzwischen in über 80 Staaten durch Informationsfreiheitsgesetze und Informationsfreiheitssatzungen auf kommunaler Ebene, garantiert. Sie regeln die entsprechenden Rechte und legen das nähere Verfahren fest, um diesen freien Zugang zu gewähren.“

Der Text „Tag der Informationsfreiheit“ wurde von www.kleiner-kalender.de entnommen.

Haushaltsplan Stadt Crivitz-2022 *Gefährdete dauernde Leistungsfähigkeit* droht ab 2023!

28-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./142/17-22

Gemäß der §45 (1) KV M-V legt die Bürgermeisterin von Crivitz Britta Brusch-Gamm der Gemeindevertretung einen Haushaltsentwurf für das kommende Jahr vor. In unserem Fall lässt der Plan jegliche ernsthafte Sparanstrengung vermissen, er ist unsolide. Der Ergebnishaushalt 2022 weist ein negatives Jahresergebnis von -1.673.700,00 € aus. 2023 wird sich ebenfalls ein negatives Jahresergebnis von -1.197.900,00€ ergeben und bis zum 31.12.2024 noch einmal -1.178.500,00€ !

Im gesamten Planungszeitraum bis zum 2025 entsteht damit insgesamt ein negatives Jahresergebnis der Ergebnishaushalte von insgesamt – 5.190.400,00€. Dieses Ergebnis kann trotz der Verwendung aller noch vorhandenen Rücklagen und aller noch bestehenden positiven Ergebnisvorträgen von insgesamt +3.989.771,27€ nicht ausgeglichen werden. Und so bleibt im Jahr 2025 ein negative Jahresergebnis im Ergebnishaushalt mit -1.200.628.27€ stehen. Hierbei ist auch schon das vorläufigen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2020 und 2021 mit +355.151,76 € und -449.166,02€ eingerechnet.

Damit ist bereits ab dem 31.12.2023 unter der jetzigen Planung, ein Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt nicht mehr möglich!

Die zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebunden Zuweisungen wird nach dem derzeitigem Stand zum 31.12.2023 vollständig aufgebraucht sein. Somit können ab dem 01.01.2024 Jahresfehlbeträge, die durch die planmäßige Nettobelastung aus Abschreibungen von Vermögensgegenständen entstanden sind, nicht mehr durch eine Entnahme aus dieser Rücklage gedeckt werden. Die Gesamtabschreibungen der Stadt Crivitz betragen 2022, welcher jährlich wieder erwirtschaftet werden müssen, bereits 1.018.300,00€ und werden somit voll umfänglich ab 01.01.2024. ergebniswirksam . Die allgemeine Kapitalrücklage wird nach aktueller Planung bis zum 31.12.2023 vollständig verbraucht sein. Der vorhandene Bestand der aktuellen liquiden Mittel wird bereits auch ohne Hinzurechnung der jährlichen Tilgungsleistungen der Kredite bis zum 31.12.2023 einen defizitärer Saldo von -188.619,71€ aufweisen. Bis zum Ende des Planungszeitraum 2025 hat wird der gesamte defizitärere Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen – 1.766.319,71 € betragen.

Das bedeutet, dass mit dem Abbau der liquiden Mittel weitere zusätzliche Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit aufgenommen werden müssen ab dem 01.01.2024. Somit wird der Verschuldungsgrad der Stadt Crivitz steigen und zu den bereits aktuellen Schulden in der Höhe von -2.115.061,59€ kommen weitere -1,7Mio.€ hinzu bis 2025 die die Handlungsfähigkeit der Stadt Crivitz weiter einschränken werden. Der Finanzhaushalt 2022 weist ein negatives Jahresergebnis von – 1.252.700,00€ aus. Bis zum 31.12.2023 wird sich nach der jetzigen Planung ebenfalls negatives Jahresergebnis -788.900,00€ ergeben. Damit ist bereits ab dem 31.12.2023 unter der jetzigen Planung, ein Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt nicht mehr möglich!

Das Eigenkapital der Stadt Crivitz betrug am 31.12.2021 = 23.781.918,68€ und singt um 15% bis 2025 auf 20.164.318,68. Das ist ein Eigenkapitalverlust von -3.617.600,00€.

Seit 2014 bis 2023 wurden in den Haushaltsplanungen aus den Rücklagen insgesamt entnommen,

– über ca. 2,2 Mio.€ aus intensiven Zuweisungen und übergemeindlichen Zuweisungen,

– über ca. 1,7 Mio.€ aus der allg. Kapitalrücklage,

– über ca. 2,0 Mio.€ an liquiden Mitteln und für die Deckung des Haushaltes verwendet.

Das sind insgesamt ca. 6 Mio.€. Und diese Mittel sind ab dem 01.01.2024 nicht mehr vorhanden. Außer der Kredit von über ca. 2,1 Mio.€. Damit wird die Handlungsfähigkeit der Stadt Crivitz bereits ab dem 01.01.2024 und die Folgejahre stark eingeschränkt werden. Ein dann folgendes Konzept zu Haushaltssicherung und Steuererhöhungen können dann auch nicht mehr viel helfen, sondern eine massive Ausgabeneinschränkung!

Um den Werteverlust des Anlagevermögens auszugleichen sollte die Investitionsquote im Idealfall 100% betragen. Die Stadt Crivitz deckt somit nicht nur den Werteverlust des Anlagevermögens, sondern hat sehr weit über die reine Substanzerhaltung hinaus investiert. Die aus den Investitionen resultierenden Abschreibungen werden den Ergebnishaushalt der Stadt Crivitz in den zukünftigen Jahren zusätzlich stark belasten. Die Jährlichen 17-25 gleichzeitigen Investitionsprojekte von 2018 bis 2023 zwingen nun die Stadt Crivitz finanziell am 31.12.2023 in die Knie. Von einem sogenannten Investitionsstau kann schon lange nicht mehr die Rede sein, vielmehr trifft zu, das Wirtschaften über die eigenen Verhältnisse hinaus.

Die Aufwendungen für die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter (AK bis 1.000,00 € netto) betragen mit einem Anteil von 2019=100.462,7€ / 2020=115.985,3€ / 2021= 166.900,00€ und 2022= 120.700.00€ an den Gesamtaufwendungen. Das ist jährliche Steigerung und hier muss eine intensive Kontrolle erfolgen über die Notwendigkeit des Kaufes und der Anzahl von geringwertigen Wirtschaftsgüter. Das Ausmaß der ist nicht nachvollziehbar.

Die Kosten für die Gebäudereinigung (Eigenreinigung) betrugen in 2021 = 312.800,00€ innerhalb von einem Jahr sind diese um 82% (+257.000,00€) angestiegen in Jahr 2022 auf 569.800,00€. Seit 2020 sind damit die insgesamt die Eigenreinigungskosten von 2020= 260.400,00€ auf 569.800,00€ angestiegen, das entspricht einer Steigerungsrate von 119%. Ein weiterer Anstieg dieser Kosten ist Unverhältnismäßig und nicht mehr zu verantworten! Als Vergleich dazu betrugen die Kosten der Fremdreinigung im Jahr 2019 nur 223.972,02 €. Seit dem Jahr 2020 sind die Kosten für den kommunalen Bauhof nur in Crivitz als kostenrechnende Einrichtung von 449.200,00€ um ca. 40% (+ 175.500€) in 2022 auf 624.700,00€ angestiegen. Seit 2017 ist es sogar eine Kostensteigerung um 79%.( 2017 = 348.640,58 €)

Die Kosten der kommunalen Gebäudereinigung und des kommunalen Bauhofes Crivitz zusammen belasten den Ergebnishaushalt 2022 mit insgesamt 1.194.500,00€ (624.700,00€+569.800,00€).Die Kosten für Sachverständigenkosten, Gerichtskosten und ähnliche Auszahlungen sind von 2021 um 41% gestiegen von 169.200,00€ auf 239.700,00€. Insgesamt diese Kosten seit 2020 von 26.963,34€ um 889% gestiegen auf 239.700,00€.

Fazit:

Mit einer finanziellen Nachhaltigkeit und Generationsgerechtigkeit hat diese Finanzpolitische Vorgehensweise bis 2023 nichts mehr zu tun. Die Berücksichtigung von bestimmten festgeschriebenen Umwelt-, Sozial- und Aufsichtsstrukturen in Effizienz, Kontrolle und einem angemessenen Umgang mit Risiken wird dieser Haushalt 2022 nicht gerecht. Die Stadt Crivitz wirtschaftet über ihre finanziellen Verhältnisse und plant in ihrer Haushaltsplanung für die Folgejahre Defizite im Ergebnis- und Finanzhaushalt ein.

Regeln aus einer Satzung vom 19.10.1999 wurden angewendet! Bauherr wird ausgebremst in der Tourismussregion bei Basthorst!

23-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./141/16-22

Erneut hat die Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm in einer Eilentscheidung in einer nicht öffentlichen Sitzung am 20.01.2022 entschieden, das  Gemeindliche Einvernehmen der Stadt zu einem Bauvorhaben im OT Gädebehn zu versagen. Hierbei  ging es um den Bauantrag BA 211136 für die Erweiterung der vorhandenen Pension in der Gemarkung Basthorst. Rückendeckung bekommt sie dazu von der OTV Gädebehn und dem Bauausschuss! Weil die Entscheidung über den Bauantrag bis zum  22.01.2022 zu treffen war, sonst drohte eine Fristablauf. Grundlage für die Ablehnung war die 2.Änderung der Innenbereichsatzung der damaligen Gemeinde Gädebehn vom 19.10.1999!

Begründung:

Das Bauvorhaben fügt sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Den beantragten Abweichungen zu den Festsetzungen der Innenbereichssatzung hinsichtlich der Nutzung, der Traufhöhe und der Dachneigung wird nicht zugestimmt. Laut Punkt 2.3 der 2. Änderung der Abrundungssatzung der Stadt Crivitz für den Bereich des Baugrundstücks bei Neueinordnung von Gebäuden die örtlich vorhandene Bauflucht aufzunehmen. Weiterhin sind gemäß Punkt 2.4 nur eingeschossige Gebäude zulässig. Eine Ausnahme von der Festsetzung ist nicht vorgesehen. Die Vorgabe der maximalen Traufhöhe wird um 1,78 m überschritten. Dies ist eine Überschreitung von 50 %, die die Festsetzung in übergeordnetem Maße verändern. Daher wird für das Vorhaben aufgrund der Vielzahl der betroffenen Grundzüge der Planung nicht der Tatbestand der Vereinbarkeit mit den öffentlichen Belangen gesehen.

Aber: „Den beantragten Abweichungen zu den Festsetzungen der Innenbereichssatzung hinsichtlich der Dachfarbe, der Fassade, der Fenster- und Außentürfarbe wird zugestimmt.“ Merkwürdig?  Welche öffentlichen Belange – die aus dem Jahr 1999? So einfach ist das in der Stadt Crivitz!

Seltsames:

Seit Anfang Dezember ist dieser Antrag im Amt Crivitz bekannt und seit dem 05.01.2022 wird nur in nichtöffentlichen Sitzungen in der OTV – Gädebehn und im Bauausschuss darüber beraten? Warum wohl, was ist denn an diesem Antrag so geheim? Die Vorsitzende des Bauausschusses kommt aus dem Ortsteil Gädebehn! Am 17.02.2020 beschloss die Stadt Crivitz die Aufstellung der 3. Änderung der Innenbereichssatzung der Ortschaften Gädebehn, Kladow und Basthorst.

Begründung: Die Satzung umschließt auf dem Grundstück in der Schlossstraße 13 im Ortsteil Basthorst ein Wohnhaus. Die geplante Vergrößerung des Wohnhauses ist somit nicht möglich. Durch den Antragsteller wurde daher die Änderung der Satzung beantragt. Und schon ist es beschlossen? Von der 3.Änderung der Satzung hat man nie wieder etwas gehört?

Fazit:

Hier wird mit einem merkwürdigen Maß gemessen, wer weiß was hier wieder der Hintergrund ist? Baurechtliche Mängel von einer Satzung aus dem Jahr 1999 können es jedenfalls nicht sein? Man muss an dieser Stelle erinnern das die Bürgermeisterin in einer Offensive die Gestaltungssatzung aus  2005 in Crivitz im Jahr 2016 abschaffen lies, weil sie nicht mehr Zeitgemäß war, um Investitionen zu ermöglichen. Dem Bauherrn in Basthorst kann man nur Wünschen das er nicht aufgibt. Denn Sinn macht seine Investition auf jeden Fall. Was sollte also dagegen sprechen! Der Kreis wird bestimmt wieder JA sagen, und das bleibt nur zu hoffen!

Die Transparenz ist in diesem Fall schon merkwürdig und Investitionen im Tourismusbereich muss man eigentlich unterstützen!

Präventionsgruppe *eine lose Gruppe*! Bildungsausschuss der Stadt wird ausgebremst!

21-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./140/15-22

Ratlosigkeit im Bildungsausschuss!

Die Einschätzung des Vors. des Bildungsausschusses Herrn Jörg Wurlich in der Sitzung am 13.12.2021 in der Sitzung- per Videokonferenz- viel klar und deutlich aus, nach einem Treffen mit den Mitgliedern des Ausschusses und der Präventionsgruppe Crivitz. Der Hintergrund des Treffens war ein Antrag der Opposition seit Anfang Mai 2021, zwecks Gründung eines Präventionsrates mit einer dazugehörigen

Geschäftsordnung. Pandemiebedingt traf man sich im Spätherbst 2021. Seit 2015 gibt es in der Stadt Crivitz keinen Beschluss zur Gründung einer Präventionsgruppe oder Rat. Die jetzigen Mitglieder sind Handverlesen von der Bürgermeisterin! Demzufolge war der Oppositionsantrag nur folgerichtig ein Rat mit Verantwortlichkeiten und eigener  Ordnung einzurichten. Dem Bildungsausschuss der Stadt Crivitz ist das Thema Prävention seit 2015 zugeordnet. Dagegen sträubt man sich nun!

Es war schon einerseits sehr mutig von Herrn Jörg Wurlich aber andererseits auch erschütternd als er zum Treffen einschätzte:“ Die Präventionsgruppe eine lose Gruppe und möchte sich nach nichts richten.“Sie akzeptieren nur die Bürgermeisterin Frau Britta Brusch Gamm“. Über diese Einschätzung waren alle Anwesenden erst einmal sprachlos. Als dann auch noch ein Mitglied des Bildungsausschusses Herr Rüdiger Leo *sachlich* berichtete dass bei dem Treffen ein* Ein Mangel an  Demokratieverständnis zu spüren war  von Herrn Ulrich Unger und Herrn Thomas Lemmler* wurde die Brisanz des Thema’s deutlich und zur Sprach-losigkeit kam noch Entsetzen hinzu! Im vorläufigen Protokoll steht dazu nur lapidar: „Festzuhalten ist, dass die Wortwahl und Argumentation von Herrn Unger und Herr Lemmler nicht angebracht war.“ Dieses  scharmant formulierte Statement lässt vieles erahnen! Nun war allen Anwesenden auf der Sitzung klar, dass der Bildungsausschuss der Stadt Crivitz keinerlei Einfluss mehr auf diese Gruppe hat. Die Kommunale Prävention hat das Ziel, einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bürger zu leisten sowie das soziale Klima mit geeigneten und zielgerichteten Maßnahmen in der Stadt Crivitz positiv zu beeinflussen. Sie soll verhütenmindern oder – Folgen gering halten!

Fazit: Zur Ehrenrettung von Herrn Wurlich muss man sagen dass er durch das mutige Eingeständnis der tatsächlichen Situation, den richtigen Schritt eingeleitet hat. Man wolle noch einmal reden mit dieser Präventions-gruppe, so Herr Jörg Wurlich. Aber ob das noch hilft? Lobenswert ist dieser Versuch  auf jeden Fall! Eine generelle Weigerung, gerade bei dem Thema Prävention, sich keinerlei Regeln zu geben, als handelnde *Gruppe* oder *RAT*  mit einer klare Aufgabenverteilung und  Verantwortlichkeit ist unverständlich und fahrlässig.

Kommentar: Es ist eigentlich Unverständlich das bei solch einem wichtigen Thema wie Prävention – man sich nicht organisieren will und als *lose Gruppe, ohne Regeln* agieren will!

Ein verlockendes Angebot von 76.000,00€ für die Stadtkasse! Kiesabbaugebiet Nr.63 in Barnin/ Wessin  erhält Photovoltaikanlage!

14-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./139/14-22

Kiesabbaugebiet in Barnin/Wessin bis 2054/56 bewilligt! Neuartige Zwischenlösungen für  Photovoltaikanlagen bis ca. 2042 geplant!

Nach der Beendigung der Nutzung für Solar ca. 2042 wird diese Fläche wieder zum Kiesabbau genutzt bis 2054/56.!!!!

Nun muss alles es wieder ganz schnell gehen mit den Entscheidungen bis 28.02.2022!  Und die Informationen an die Bürger, in der kurzen Zeit?

Seit 28.01.2022 liegt ein Antrag vom Amt vor und seit dem 10.02.2022 ist dieser veröffentlicht worden. Die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in Barnin/ Teilbereich Wessin. Ein *JA*zur Zu-stimmung und Aufstellung eines Bebauungsplans  gilt als gesetzt, denn MERKWÜRDIGERWEISE ist eine andere Alternative wie *NEIN* in der Beschlussvorlage gar nicht vorgesehen!?

Also alles schon wieder entschieden?

In der Gemeinde Barnin und OT Wessin existieren zwei bewilligte Abbaugebiete für Kies!

Bei den Abbaugebieten handelt es sich um Bewilligung aus dem Jahre 1996. Das BBergG unterscheidet die bergbauliche Berechtigung und ihre Ausübung. Mit der  Berechtigung  erhält ein Unternehmer das Recht, Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen. Für den tatsächlichen Abbau von dem Bodenschatz benötigt ein Unternehmer einen aufgestellten  Betriebsplan und deren Zulassung von der zuständigen Bergbehörde.

(1). Gebiet in „Barnin  Hof“ [KS 63] und mit ca. 16 ha Bestand in der Gemarkung Wessin. Hier wurde das Planfeststellungsverfahren [PFV] bereits 1996 endgültig beendet und besitz eine Gültigkeit bis 2054. Der Hauptbetriebsplan[HBP] wurde hierzu 2012 endgültig festgestellt. Dieser kann alle zwei Jahre verlängert werden. Derzeit ist dieser noch bis zum 31.05.2022 *gültig* für ein großes Unternehmen aus dem Recycling Branche. Darüber sprach auch der Bürgermeister aus Barnin Siegfried Zimmermann auf einer Einwohnerversammlung in Wessin 2020.

(2.) Gebiet in  „Barnin“ [KS 64] und einem kleinen Bereich in der Gemarkung Wessin. Hier wurde das PFV bereits 2006 endgültig beendet und besitz eine Gültigkeit bis 2056. Der HBP wurde hierzu 2006 *nicht* verlängert und  für ein brandenburgisches Unternehmen.

Warum wurde noch kein Kiesabbau abgebaut?

Es gibt Auflagen! Eine Straße muss gebaut werden über die alle Abbaugebiete erreichbar zu sein haben,  damit die Transporte  nicht durch das Dorf Barnin verlaufen. Beginn der Straße ist vor dem Ortseingang Barnin Hof aus Richtung der B392 und erfolgt direkt zu den Abbaugebieten. Eine Einigung zwischen den Berechtigten Unternehmen kam bis jetzt nicht zustande!

Neue Planungen für SOLAR als Alternativlösungen!

Im Teilbereich –Wessin sollen auf dem planfestgestellten Kiesabbauflächen von ca. 31 ha (davon 9,45 ha im Bereich Wessin) bebaut werden. Eine Unternehmens- oder Finanzbeteiligung der Stadt Crivitz und/oder von Bürgern werden mit dem Projekt (Anwohner – Anlagenteile als Sachkauf, Stadt – Gewerbesteuer und Anteil am Stromverkauf) seitens des Antragstellers verfolgt!

Fazit:

Das ist eine gute Alternativlösung um das alte Kiesabbaugebiet zu nutzen! In einigen alten Abbaugebieten (Bergbauberechtigungen) in MV werden diese Gebiete zurzeit verstärkt mit Zwischenlösungen für Photovoltaikanlagen (ca.20 Jahre) überplant und gebaut, durch die jeweiligen Berechtigten und Flächeneigentümer. Bei der *prekären* Haushaltslage der Stadt Crivitz dürfte das ein verlockendes Angebot sein, für Einnahmen und vor allem sollte man jetzt die Bürger über das Projekt frühzeitig informieren und einbinden und nicht wieder übereilt entscheiden! Hierzu wäre es auch notwendig, dass man alle Beteiligten an einen Tisch holen sollte!

Gnadenfrist für den*Energiepark* der Stadt Crivitz in Wessin bis 31.12.2022!

11-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./138/13-22

So wurde der Vorentwurf für den Energiepark Wessin auf gemeinsamen Sitzungen am 20.01.2022 beschlossen und die Ergebnisse der Fachbeiträgen /Gutachten müssen nun bis zum 31.12.2022 vorliegen beim Landesamt für Umwelt und Natur. Hinzu kommt noch das die verhängte Veränderungssperre durch die Stadt, für die Planungen von 20 Windrädern in Wessin auf die Planungen des Windpark-investors „Kloss Energie“ 2019, nun aber schon seit Oktober 2021 ein Fall für das Gericht sind! Der Investor wehrt sich!

Gerade ebend diese veranlasste Veränderungssperre, durch die Stadt Crivitz, muss nun gerechtfertigt werden durch Ergebnisse in der Planung und Gutachten im Gebiet, sonst wird es sehr sehr teuer für die alle beteiligten Kommunen! Dazu wurde inzwischen durch die Stadt Crivitz ein Planungsbüro aus Schwerin mit der Erarbeitung eines Vorentwurfes für einen Bebauungsplan beauftragt und beschlossen. Mit dem Ziel das nun wieder die Planungshoheit für die WIND-RÄDER auf die beteiligten Gemeinden übergehen!

Das bleibt wohl eher ein Wunsch, als das es Realität wird!

Das Dilemma ist nur, das der Vorentwurf des Energieparks  noch keine Gutachten über die vorhandene Kulisse der Natur und Umwelt in Wessin enthält! Diese wären ohnehin bis zum Jahresende nur eine kurze Momentaufnahme von dem Gebiet, jedoch kein Nachweis über langfristige Darstellungen über Veränderungen in der Kulisse im Planungsgebiet.

Wenn also keine abwägungsrelevanten Ergebnisse in dem Natur-und Umwelt Gutachten dargestellt werden können, die zu einer Minimierung des Gebietes oder sogar zum Ausschluss von Windrädern führen, werden die Pläne des Investors unmissverständlich ab 2023 voll umfänglich umgesetzt! Da hilft auch keine Klageandrohung von Crivitz mehr! Ein Tanz auf der Rasierklinge!

Fazit:

Insgesamt sind für 2022 über 168.500Tsd.€ in den Haushalten der beteiligten Kommunen  Zapel und Barnin für Sachverständigen-, und Gerichtskosten eingeplant. Crivitz beschließt erst ab 28.02.2022 – den Haushalt, aber da kommt sicherlich noch ein Brocken hinzu! Ob diese geplanten finanziellen Mittel für die bevorstehende Erforschungen und gerichtlichen Auseinandersetzung reichen werden, bleibt offen und wird noch für den Steuerzahler teuer werden!

Fertiggestelltes *Nachhaltigkeitsprojekt* des Umweltausschuss Crivitz in Wessin, sorgt für Unmut!

07-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./137/12-22

Eine ca. 6m² versiegelte Fläche, mit Platten und schmalen Fugen, sowie Gartenbank in einer Baumreihe, ca. 300m nördlich vom Ortsausgang Wessin/Dorfkirche in Richtung Bülow?

(Zu den stark versiegelten Flächen (0,6) gehören Rasenfugenpflaster, H-Steine, Platten und Pflaster mit schmalen Fugen bzw. ohne feste Verfugung. In die Rubrik voll versiegelte Flächen (1) fallen zumeist Asphalt-, Bitumen- oder Beton- flächen bzw. Platten mit Fugenvollverguss (Straßen, Wege etc.), Dachflächen.)

Das jüngste fertiggestellte *Nachhaltigkeitsprojekt* des Umweltausschusses Crivitz nördlich von Wessin sorgt für Unruhe und Unmut bei den Bürgern im Ortsteil Wessin. Die Frage die alle bewegt: Wer hat das wo und wann entschieden, dort so zubauen? Nicht nur die Platten auch die zusätzlichen angepflanzten Bäume in ihrer Art und die Blickrichtung (Strommasten- 380 KV- Leitung) der Bank (eine sehr hochwertige Bank) passen nicht ins Landschaftsbild sie sind auch ökologisch an dem Standort nicht nachhaltig!

Und so gibt es nur noch ein Kopfschütteln bei vielen  Bürgern im Ort. Auch der Aufwand für die Pflege diese hochwertige, festverankerte Bank und des Standortes, steht im Gespräch!

Einzelne Mitglieder der  Ortsteilvertretung[OTV] hatten über diese Maßnahme keine Kenntnisse! Vielleicht der Vorsitzende der OTV-Wessin Herr Daniel Itze,  der vermutlich wieder mal im kurzen Dienstweg direkt mit dem Vorsitzenden  des Umweltausschuss entschieden hat? ? In den Sitzungen beider Gremien ist davon leider nichts zu lesen!

Einzelne Mitglieder der  Ortsteilvertretung[OTV] hatten über diese Maßnahme keine Kenntnisse! Vielleicht der Vorsitzende der OTV-Wessin Daniel Itze, der wahrscheinlich wieder einmal im kurzen Dienstweg direkt mit dem Vorsitzen des Umweltausschuss  Herrn Heine entschieden hat? In den Sitzungsprotokollen der Ortsteilvertretung Wessin ist darüber nichts zu lesen! Kein Wunder wenn man nur  alle 4 Monate tagt in der OTV  in Wessin! In den Sitzungsprotokollen 2021 findet dieses nachhaltige Thema ebenfalls nicht!

Diese kurzen Absprachewegen wurde schon oft in Wessin genutzt, so auch bei anderen Projekten wie  z.B. beim das Anlegen der „Insektenfreundliche Blühfläche“ in Wessin 2020 oder  „Wir machen Wälder“ in Wessin 2020 usw…..usw…..! 18.02.2020 TOP 11 Umweltausschuss, wo wieder alles ganz schnell gehen musste : Die Fläche muss jetzt im Frühjahr, muss unbedingt jetzt im Frühjahr sein, urbar gemacht werden.“ „Diese muss noch beräumt werden. Kostenvoranschlag liegt zw. 2.300,- und 2.800,- €, durch Kreativ GaLaBau Wessin eingereicht.“ laut Protokoll

In dem Sitzungsprotokollen der Ortsteilvertretung Wessin vom 29.01.2020 und 13.05.2020 steht zu diesem Thema oder deren Umsetzung dazu *Nichts*, nicht einmal bei den Anfragen oder der Berichterstattung des Vorsitzenden  Daniel Itze!!   (Kreativ Gala-Bau GmbH in Wessin Geschäftsführer Herr Daniel Itze)

Im Folgenden notwendige Vorarbeiten für die Pflanzfläche:

In Wessin in der Gartenanlage sind mehrere Gärten unbearbeitet. Eine zusammenhängende Fläche von etwa 50 x 50 m = 2500 m² bietet sich dafür an. Diese Fläche ist natürlich noch mit einigen Sträuchern, Gras und auch einzelnen Bäumen bewachsen. Die Fläche muss jetzt im Frühjahr, muss unbedingt jetzt im Frühjahr sein, urbar gemacht werden. An Kosten dafür würden in etwa 2500,- € anfallen. KREATIVBAU Wessin könnte diese Arbeiten in der übernächsten Woche übernehmen. Finanziert werden könnten die Arbeiten aus dem Waldfonds. Ein Nutzungsartenwechsel ist langfristig zu beantragen.

Die Grenze von der Fläche zum Weg hin muss mit einem Zaun, wegen der Kühe die da immer ausbrechen, abgesichert werden. Den Zaun haben wir auf Lager und er kann vom Stadtbauhof aufgestellt werden. Muttererde muss dann noch von Gollan gekauft werden, ca. 10m3 x 18,- € = 180,- €.

Zur Pflanzung im Herbst brauchen wir dann das Pflanzmaterial. Alle 3m2 muss eine größere Pflanze in den Boden und ringsherum dann noch die kleinen Wuchsbeschleuniger. Die Pflanzen kosten dann auch noch Geld.

Kostenplan: 180,- € für 1m große Pflanzen (Roterle 1,10, Rotbuche 1,55 Sandbirke 1,15, Eberesche 1,95, Linde 1,75) Lieferung von der Baumschule Devwinkel. Ein Multicar Muttererde von Gollan (2m3) = 30,- E 10 L Behälter Effektive Mikroorganismen =  26,- €   S = 3.036,- €“ laut Protokoll

In dem Sitzungsprotokollen der Ortsteilvertretung Wessin vom 29.01.2020 und 13.05.2020 steht zu diesem Thema oder deren Umsetzung dazu *Nichts*, nicht einmal bei Anfragen oder der Berichterstattung!!

(Kreativ Gala-Bau GmbH in Wessin GF Herr Daniel Itze)

Fest steht nur, das im Monat August 2021 der Vorsitzende des Umweltausschusses Herr Heine auf der Sitzung der Stadtvertretung ankündigte dass die Sparkasse zu ihren 200 Geburtstag eine Aktion macht( Baumpflanzaktion an ihren Standorten  mit Gartenbank als Ruhestation) und das wollte man nutzen, genaues ist aber noch nicht bekannt. In den Sitzungen des Umweltausschusses ist davon auch nichts zu lesen? Das Projekt ist ebend kein Tagungsgrund! In Wessin ist aber gar kein Standort der Sparkasse?

Aber hier nun die Erklärung- um welche Aktion es sich handelt:

PRESSEMITTEILUNG Schwerin, 27. Mai 2021 „Sparkasse begeht 200-jähriges Jubiläum“

 „Höhepunkte im Jubiläumsjahr – Feierlichkeiten in der Warteschleife „Groß feiern können wir zu Pandemiezeiten leider nicht. Wir werden aber im kommenden Jahr einige geplante Feierlichkeiten und Ausstellungen nachholen“, erklärt Lorenzen und verweist auf mehrere Höhepunkte, die trotzdem im Jubiläumsjahr stattfinden können.“

Die Nutzenstiftung für die Region zeigt sich auch im Förderengagement der Sparkasse und ihrer drei großen Stiftungen. Mit jährlich rund 1,4 Millionen Euro werden kontinuierlich gemeinnützige Vereine und Institutionen in den Bereichen Kultur, Sport, Soziales, Jugend und Umwelt unterstützt. „Das vielfältige Angebot in unserer Region profitiert ganz maßgeblich von diesem Engagement der Sparkasse und ihrer Stiftungen. So entsteht aus dem Vertrauen unserer Kunden in die Leistungsfähigkeit ihrer Sparkasse eine nachhaltige Stärkung der Region Westmecklenburg“, so Lorenzen.“

„Dazu gehört zum einen die Baumpflanzaktion als Nachhaltigkeitsprojekt. Gleich 28 Mal wird es heißen: „Die Bäume sollen wachsen, für ein gesundes Klima.“ Mehr als 50 einheimische Bäume werden bis zum Herbst an den 28 Filial-Standorten der Sparkasse gepflanzt. An mehr als 20 Standorten kommt eine Bank dazu, die als Ruhestation dienen kann. Die Aktion wird mit Unterstützung der Stiftungen der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin umgesetzt.“ 27.05.2021“

Im Monat November 2021 stand dann plötzlich die Bank, fein säuberlich einbetoniert mit zwei Bäumen in der Baumreihe, seit dem rätselt man?

Fazit:

Nachhaltige ökologische Umweltprojekte sehen anders aus! Keine Alleingänge und formale Ankündigungen in der Presse vom  Vorsitzenden des Umweltausschusses Herrn Heine bei der Umsetzung von nachhaltigen Umweltprojekten!!!….Wie z.B. „Wir machen Wälder“ in Wessin 2020, „Insektenfreundliche Blühfläche“ in Wessin 2020, Vision zur klimafreundlichen Energieversorgung in der Lindenstraße 2020, „1000 Bäume für Crivitz“ als symbolische Aktion2021, Aufbau eines Stadtparkes mit einer Breite von 50m und einer Länge von 180m am Rabahnweg zur Friedensstraße, Radwegebau bis zum des Waldschlösschen usw. usw……………,

Mehr die Einbeziehung der Bürger vor Ort in die Entscheidungsfindung auf Bürgerforen oder auf einer Darbietung. Mal einfach den Bürger vor Ort fragen und Sie mit einbeziehen (auch die Ortsteilvertreter) und  nicht nur einfach eine Ankündigung und Ausarbeiten einer Verwaltungsvorlage machen, Steuergelder finden und zu binden, sofort selbst entscheiden, und dann durchfechten mit Mehrheit der CWG und LINKE, als *Leuchtturm Projekte*!

Das gilt insbesondere auch  für den *Stadtpark*. Die Idee hierzu  wurde im Umweltausschuss geboren am 15.06.2021 und bereits am 25.10.2021 erfolgte die Grundsatzbeschlussfassung in der Stadtvertretung mit einer Steuermittelbindung von ca. 25Tsd.€. Die Umsetzung erfolgte unmittelbar danach mit dem „Ziel bis  Mai 2022 fertiggestellt zu übergeben“-so laut dem 18.01.2022.

Und wo sind hier die Bürgerforen  und Darbietungen vorher? Im März 2022 sollen interessierte Bürger eingeladen werden?  Alles im Nachhinein?

Gemeinde –Zapel- Haushaltsplan 2022!*Eine eingeschränkte dauerhafte Leistungsfähigkeit*!

04-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./136/11-22

*Eine eingeschränkte dauerhafte Leistungsfähigkeit*!Der letzte geprüfte Jahresabschluss liegt von 2018 vor für die Haushaltsplanung 2022?? Gemeinde –Zapel- Haushaltsplan. Kommt der ’Reinfall’ oder die Pleite ab 2024?

Für die Gemeinde Zapel liegen die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2018 geprüft und von der Gemeinde-vertretung beschlossen vor. Der Jahresabschluss 2019 soll angeblich aufgestellt sein, die Prüfung steht jedoch noch aus.  Also liegt er nicht vor? Für die  Darstellung der Entwicklung von Zapel basieren die Daten (2019-2020)  auf kumulierten Rechnungsergebnissen, für alle weiteren (2021-2022) wurden die vorläufigen Rechnungsergebnisse bzw. die Planungsdaten angenommen?

Seltsames: 2021! Einschätzung im Haushalt! „Die Gemeinde kann im laufenden Finanzbereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten, um einen Haushaltsausgleich bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes darzustellen.“

2022!Einschätzung im Haushalt!

„Die Gemeinde kann im laufenden Finanzbereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten um einen Haushaltsausgleich im Planjahr darzustellen, jedoch nicht bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes.“

Die schnelle Änderung dieser Einschätzungen beruht darauf dass plötzlich die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 vorgelegt wurden. Nach dem vorliegen immer mehr aktueller Jahresabschlüsse verändern sich plötzlich die Liquiden Mittel sprunghaft, da man doch noch wesentliche finanzielle  Handlungsspielräume für die kommenden Jahre entdeckten, oder eben nicht, wie in diesem Fall!

Auch hier gilt wieder! Das ist gesetzwidrig laut KV-MV.! Lt. Kommunalverfassung § 60 Abs. 4 Ist der Jahresabschluss innerhalb von fünf  Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen!  Die tatsächlichen Verhältnisse 2022 können ganz andere sein!

Nachhaltige Finanzpolitik sieht anders aus! Der Ergebnishaushalt 2022 beträgt: (-)109.100€.

Kann der  Ergebnishaushalt ausgeglichen werden, Ja! Aber nur durch Entnahme aus Rücklagen und  aller kumulierten  Ergebnisvorträgen!    Ab 31.12.2023 ist* KEIN* Haushaltsausgleich möglich!  

Die zweckgebundene Kapitalrücklage ist ab 31.12.2024 vollständig aufgebraucht! Die allgemeine Kapitalrücklage ist  ab 31.12.2022 vollständig aufgebraucht!

Die Investitionen:

Der Finanzhaushalt 2022 beträgt (-) 161.000€.

Kann der Finanzhaushalt ausgeglichen werden, Ja! Aber nur durch die noch vorhandene liquiden Mittel bis zum 31.12.2022! Danach nicht mehr! Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes weist jedes der Haushaltsjahre einen Fehlbetrag der laufenden Ein- und Auszahlungen (liquide Mittel) aus, bis zum 31.12.2025 wird sich voraussichtlich auf (-) 150.881,68 € belaufen.

Ist das Jahresergebnis ausgeglichen, NEIN!

Aufgrund der geplanten negativen Ergebnisse wird das Eigenkapital zukünftig jährlich sinken. Das Eigenkapital sinkt von 2020 1,143Mio.€ auf 0,78Mio.€ bis 2025.

Unterhaltungsaufwendungen!

Zusätzlich leistet sich Zapel Ausgaben  für Sachverständigen-, Gerichtskosten einen Betrag von ca 75.500,00€!

Ist das etwa alles für den Energiepark?

Zapel liegt mit ihrem Hebesatz bei der Grundsteuer *B* unterhalb Landesdurchschnitts des Jahres 2020 von *38*Prozentpunkte und unterhalb der Nivellierungshebesätze für die Jahre 2020 bis 2023 mit  *87*Prozentpunkte. Das wird sich sicherlich bald ändern, bei dieser Einschätzung der Leistungsfähigkeit!

Fazit:

Ein erschütterndes Ergebnis! Leistungseinschätzung ->* Eine eingeschränkte dauerhafte Leistungsfähigkeit!* Steuern und Gebührenerhöhungen werden die Folge sein! Und die Suche nach anderen Einnahmen. Es ist nicht verwunderlich das sich Zapel um Erträgen aus Windrädern beim geplanten Energiepark engagiert, profitieren wird sie daraus wenig, bei einem Windrad!

Nur durch die Grundlage *aktueller* Jahresabschlüsse lässt sich die  Leistungsfähigkeit und der finanzieller Handlungsspielraum erkennen! Der Jahresabschluss 2018 reicht dazu nicht aus! Man kann allerdings beobachten das Zapel förmlich den Teppich ausrollt für mehrere Solarparkinteressenten für Flächen im Dorf und bei Zapel – Ausbau. Diese Bemühungen sind ganz allein der Tatsache geschuldet das ab 2024 eine finanzielle schwierige Lage entsteht, außer in den Jahresabschlüssen der Folgejahre sind noch finazielle Mittel überschüssig!

Haushaltpläne der Kommunen 2022 im Amtsbereich Crivitz mit fehlenden, aktuellen  *aufgestellten* und *festgestellten* Jahresabschlüssen!

01-Febr.-2022/P-headli.-cont.-red./135/10-22

Fehlende Jahresabschlüsse im Amtsbereich Crivitz!

Seit dem 27.05.2020 debattierte der Hauptausschuss des AA Crivitz unter dem Vorsitz von frau Iris Brincker nun darüber – und am 17.06.2020 beschloss der der Amtsausschuss Crivitz dass dem Amtsoberinspektor Michael Rachau die Rechte und Pflichten eines hauptamtlichen Rechnungsprüfers in Sinne des § 1 Absatz 3 Satz 2 Kommunalprüfungsgesetz M-V eingeräumt werden. Diesem Ausschuss haben alle Mitgliedsgemeinden die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung übertragen. Somit ist dieser Ausschuss sowohl für das Amt als auch für sämtliche Mitgliedsgemeinden zuständig. Eine hauptamtliche Unterstützung ist unverzichtbar.

Am 17. Juni 2020 beschloss der Amtsausschuss des Amtes Crivitz, den bisherigen Rechnungsprüfer zum hauptamtlichen Rechnungsprüfer zu ernennen. Eine besondere Stellung innerhalb des Amtes hätte lt. Prüfgesetz aber nur ein Rechnungsprüfungsamt. Diese Regelungen zu einem hauptamtlichen Rechnungsprüfer in Gemeinden sind für Ämter nicht anwendbar. Ein Rechnungsprüfungsamt wiederum muss aus mindestens  zwei Bediensteten (1Leiter u.1 Prüfer) bestehen. Diese Voraussetzungen sind im Amt Crivitz waren aber noch nicht zu diesem Zeitpunkt erfüllt. Geplant wurde deshalb die Einstellung eines weiteren Prüfers. Diese Einstellung erfolgt allerdings nur nach erfolgreicher Gründung einer Verwaltungsgemeinschaft RPA mit benachbarten Ämtern. Es bestand die Möglichkeit, durch Beschluss des Amtsausschusses Herrn Rachau diese besondere Stellung einzuräumen. Er wäre dann als hauptamtlicher Rechnungsprüfer nur noch dem Amtsausschuss verantwortlich. Bei der Beurteilung von Sachverhalten im Rahmen seiner *Prüfungstätigkeit wäre er an Weisungen nicht* gebunden.

Und so beschloss der Amtsausschuss des Amtes Crivitz am 24.02.2021 den Abschluss eines  öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft Rechnungsprüfung mit dem Amt Hagenow-Land.

Finanzielle Auswirkungen: Mehrkosten zusätzliche Stelle EG 9a (0,75 VzÄ): 42.950 EUR; Mehrerträge Erstattung Amt Hagenow-Land: 42.950 EUR; Nicht zuordenbare Kosten gesamtes RPA: 3.000 EUR;   Mehrerträge anteilige Erstattung Amt Hagenow-Land: 1.500 EUR; Kosten Beamtenstelle: 76.350 EUR. Die Kosten für die Beamtenstelle und die verbleibenden anteiligen, nicht zuordenbaren Kosten (1.500 EUR) belasten den Haushalt des Amtes Crivitz auch ohne die Errichtung einer Verwaltungsgemeinschaft.

Hierzu wurde dann das Rechnungsprüfungsamt unmittelbar nach dem 24.02.2021 gegründet und  Mitarbeiter eingestellt, um so *  20 bis 30 *Prüfungen im Jahr zu schaffen.

Das vorrangige Ziel bestand darin die Jahresabschlüsse im Amtsbereich Crivitz endlich voranzubringen um den Verzug an Prüfungen  abzuarbeiten. Im Amt Crivitz sind es 17 Kommunen + 1Schulverband+ 1Amt = 19 und im Bereich Hagenow-Land 20 Jahresabschlüsse (gesamt:39).

Im Fokus stand die Wirtschaftlichkeit in der Kooperation,  kurz gesagt es sollte auch ein *Exportmodell* werden, so berichtete es die SVZ am 25.02.2021. „Ich halte das Pensum, das geschafft werden muss, für machbar. Vieles lässt sich mittlerweile digital einsehen und auch prüfen“, erklärte Michael Rachau. ( Svz: 25.02.2021)

Das Ergebnis nach einem Jahre!

Nach fast einem  Jahr ist fällt das Resultat eher *ernüchternd* aus für das Amt Crivitz! Der Erfüllungsstand der *aufgestellten, geprüften und beschlossen* Jahresabschlüsse ist im Jahr 2015=94,7%, 2016=94,7%,2017=63,2% , 2018 =42,1%,2019=21,1% ,2020=0%!  

So müssen dann jedoch bis spätestens zum 31.12.2022 alle  Jahresabschlüsse bis einschließlich 2021 nach dem Gesetz aufgestellt und festgestellt sein. Das sind insgesamt noch 73 Prüfungen bis 31.12.2021. Aktuell fehlen genau 54 Abschlüsse (ohne 2021) !                         

Auffällig ist das die Gemeinde Leezen, Gemeinde Bülow, Gemeinde Demen, Gemeinde Dobin am See, Gemeinde Raben Steinfeld und die Gemeinde Tramm nur einen aufgestellten und festgestellten Jahresabschluss von 2012 bis 2016 besitzen und die Gemeinde Pinnow nur bis 2014??

Seltsames: Im Haushalt 2021 der Gemeinde Pinnow welcher am 23.02.2021 beschlossen wurde, ist festgestellt:

 “ Für die Gemeinde Pinnow liegen die Jahresabschlüsse nur bis zum Jahr 2014 vor. Für die Darstellung der Entwicklung basieren die Daten dieser Jahre auf Rechnungsergebnisse, für alle *weiteren Jahre * wurden die *vorläufigen Rechnungsergebnisse*bzw. die Planungsdaten angenommen.

Im Haushalt 2022 der Gemeinde Pinnow welcher am 24.01.2022 beschlossen wurde, wird allerdings neu festgestellt:

Für die Gemeinde Pinnow liegen die Jahresabschlüsse bis zum Jahr 2017 vor? Für die Darstellung der Entwicklung basieren die Daten dieser Jahre auf Rechnungsergebnisse, für alle weiteren Jahre wurden die *vorläufigen Rechnungsergebnisse*bzw. die Planungsdaten angenommen?

Die Jahresabschlüsse der Jahre 2015,2016,2017 sind aber *nicht* im Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz besprochen worden seit dem 23.02.2021, auch sind *keine* Jahresabschlüsse der Jahre 2015,2016,2017 öffentlich *festgestellt* (beschlossen worden) in der Gemeinde? Es wird immer nur im vorliegenden Haushalt 2022 von einem *voraussichtlichen Ergebnissen* gesprochen?

Hingegen können die Kommunen Banzkow, Barnin, Cambs und Plate einen aufgestellten und festgestellten Jahresabschluss von 2012 bis 2017 aufweisen und die GemeindenFriedrichsruhe, Gneven, Zapel und Amt Crivitz selbst bereits  von 2012 bis 2018.

Und die Gemeinde Langen Brütz, Gemeinde Sukow, Stadt Crivitz  und der Schulverband  Sukow haben sogar schon einen aufgestellten und festgestellten Jahresabschluss von 2012 bis 2019.

Insgesamt ist die Aktualität im Jahr 2022  der vorliegenden Jahresabschlüsse gesetzeswidrig und verstößt gegen die Haushaltsgrundsätze!

Über Jahre fehlende Jahresabschlüsse sind keine Formalie, sondern ein Verstoß gegen gesetzlich normierte Haushaltsgrundsätze und lassen Zweifel an der geordneten Haushaltswirtschaft der betreffenden Kommunen aufkommen. Diese wiederum ist Voraussetzung für alle gegenwärtigen und zukünftigen Entscheidungen, z. B. bei der Gewährung von Zuwendungen.

Die Kommunalverfassung hat ganz klare Regelungen und FRISTEN!

Der Jahresabschluss ist eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der Finanz- und Haushaltslage und für die Haushaltssteuerung. Daher ist es wichtig, dass er rechtzeitig – spätestens bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres – vorliegt. Gemäß KV M-V vom 13. Juli 2011 § 60 Jahresabschluss (4) Der Jahresabschluss ist innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Laut§ 60Abs. 4 Kommunalverfassung ist der Jahresabschluss ist innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Das heißt also bis spätestens zum 31.05. des Folgejahres ist dieser aufzustellen und zum 31.12. ist er durch die Stadtvertretung festzustellen. Nach dem neuen Gesetz  müssen alle Abschlüsse einschließlich 2021 bis zum 31.12.2022 aufgestellt und festgestellt sein!  Auch wenn die Fristen der Kommunalverfassung nur für die Aufstellung und Feststellung der Jahresabschlüsse 2019 und 2020 um ein Jahr verlängert wurden, nach dem Gesetz (GS Meckl.-Vorp. Gl.-Nr. 2020 – 12 vom 28.01.2021)  zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie.

Finanzielle Nachhaltigkeit! So müssen dann jedoch bis spätestens zum 31.12.2022 alle  Jahresabschlüsse bis einschließlich 2021 aufgestellt und festgestellt sein durch die Kommunen. Nur durch die Grundlage *aktueller* Jahresabschlüsse lässt sich die  Leistungsfähigkeit und der finanzieller Handlungsspielraum erkennen!

Nach dem vorliegen immer mehr aktueller Jahresabschlüsse verändern sich plötzlich die Liquiden Mittel sprunghaft bei einigen Gemeinden, da man doch noch wesentliche finanzielle  Handlungsspielräume für die kommenden Jahre entdecken konnte. 

Verlässliche Aussagen zur Haushalts- und Finanzlage in den jeweiligen Kommunen sind ohne Jahresabschluss
kaum möglich. Vielmals bilden lediglich fortgeschriebene Planwerte oder kumulative Ergebnisvorträge [z.B. sind auch beschrieben sogenannte *sorgfältig geschätzte Daten, soweit sie nicht errechenbar waren oder entsprechende Orientierungsdaten zugrunde liegen*] die Grundlage für die Beschlussfassung über den Haushaltsplan.

Eine nachhaltige Steuerung der Haushaltswirtschaft, deren Qualität mit der Einführung der Doppik verbessert werden sollte, ist nicht möglich. Die angestrebte erhöhte Transparenz und qualifizierte Informationsbereitstellung wird nicht erreicht. Wichtige Elemente der kommunalen Doppik kommen nicht zur Wirkung.

Fazit: Die Verwendung eingesetzter Steuermittel wird ohne Jahresabschlüsse nicht transparent nachgewiesen.

Der weiter zunehmende Zeitverzug bei der Auf- und Feststellung der Jahresabschlüsse ist inakzeptabel und zwingend abzubauen. Die gesetzlich vorgegebenen Fristen zur Feststellung der Jahresabschlüsse bis zum 31.12.2022 sind einzuhalten. Alle bestehenden möglichen Maßnahmen für eine beschleunigte Erstellung der Jahresabschlüsse sind zu nutzen.

Deshalb ist es notwendig eine genaue Datenbasis zu erarbeiten und dazu muss auch das Rechnungsprüfungsamt seinen Beitrag leisten und mehr Prüfungen vornehmen als bisher, um den VERZUG abzuarbeiten. Nur auf der Basis aktueller Jahresabschlüsse lässt sich die Leistungsfähigkeit und der finanzieller Handlungsspielraum in der Kommune erkennen.  Und nochmals, deshalb ist erforderlich eine verlässliche *geprüfte* Datengrundlage zu erarbeiten für eine nachhaltige Haushaltsplanung 2022/23 in den Kommunen und keine * kumulative Ergebnisvorträge*.

Zum Bericht Haltestellenumbau! Aufklärung!

30-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./134/9-22

Veranstaltung war leider für die Allgemeinheit nicht zugänglich!! Die SVZ berichtete am 28.01.2022 – „Bushaltestellen werden barrierefrei ausgebaut“

Die SVZ berichtete am 28.01.2022 – „Bushaltestellen werden barrierefrei ausgebaut“

Liebe SVZ schön, dass sie uns und die Bürger informieren, aber zur Ihrer Information! Der barrierefreie Umbau der gesamten Bushaltestellen in der Stadt ist eine Pflichtaufgabe für alle Kommunen seit 2017 und keine neue herausragende Innovation der Bürgermeisterin von Crivitz! Schade!

Die Vorstellung der Ausführungsplanung zu den zwei Bushaltestellen Große Straße+Krankenhauserfolgte leider aus einer der Allgemeinheit nicht zugänglichen Arbeitsberatung! Schade! Die Ankündigung dass die Bushaltestellen schon im Mai umgebaut werden sollen, ist schon erstaunlich, da noch nicht einmal die Ausführungsplanung beschlossen wurde im Bauausschuss und keine Ausschreibung zum Bau vollzogen wurde! Ein Haushaltsplan für 2022 existiert auch noch nicht! Schade!

Die Bushaltestellen am „Krankenhaus und Große Straße“ werden leider nur mit ca. 125Tsd.€ gefördert von den damaligen 2021 genannten Gesamtkosten ca.170 Tsd.€. Schade!

Für die Haltestellen aller drei Schulstandorte, wo die Planung bereits 2021 öffentlich beraten und beschlossen wurde ist noch keine Förderzusage erfolgt. Hier werden nur 80% von ca. 500Tsd.€ (2021), zuzügl. 9Tsd.€ Vermessungs-und 66Tsd.Planungskosten, gefördert! Schade!

Die Informationsquelle für die Berichterstattung scheint sehr einseitig und lückenhaft zu sein! Vielen Dank! Crivitz hat insgesamt 6 Haltestellen in der Stadt und 4 in den Ortsteilen!

Seltsames: Nur auf der *Facebook Seite* der Stadt Crivitz wurde im *Nachhinein* bekannt gegeben das eine Arbeitsberatung stattfand zur Ausführungsplanung, eine vorherige allgemeine öffentliche Ankündigung oder Einladungen gab es nicht. !

*“Am Freitag trafen sich eine Mitarbeiterin des Planungsbüros, eine Amtsmitarbeiterin FB Tiefbau, Bürgermeisterin und Stellvertreter und Bauausschussmitglied zur Vorstellung des barrierefreien Umbaus der beiden Bushaltestellen in der Amtsstraße und Große Straße.“*

Warum war denn diese Veranstaltung nicht öffentlich?

Barrierefreiheit ist eine *Pflichtaufgebe* der Kommunen!

*„Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland trat diese am 26. März 2009 auch in allen Bundesländern in Kraft. Die UN-Behinderten.-rechtskonvention verpflichtet den Bund, die Länder und die Kommunen, die Konvention unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel umzusetzen. Dies impliziert eine auf Dauer angelegte planmäßige Umsetzung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.“

Leitlinie 3: Allgemeine Grundsätze

Abgeleitet aus Artikel 3 der UN-Behindertenrechtskonvention setzen folgende Grundsätze wesentliche Maßstäbe für die Planung, Realisierung und Auswertung von Maßnahmen und Inhalten des Maßnahmenplans: z.B. – Barrierefreiheit (baulich, sächlich, kommunikativ),

Angesichts der Vorgabe in Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention, nach der geeignete Maßnahmen zur Beseitigung von Zugangshindernissen und Zugangsbarrieren getroffen werden müssen, hat die Förderung der Barrierefreiheit im ÖPNV für das Land Mecklenburg- Vorpommern weiterhin Priorität. Verstärkt wird dieses Anliegen durch die in § 8 Absatz 3 Satz 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) festgelegte Verpflichtung, mithilfe der entsprechenden Nahverkehrspläne eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 zu erreichen.

Mit dem Sonderprogramm „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“ werden im Rahmen der Förderung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Projekte mit einem Volumen von 15 Millionen Euro und zudem entsprechende Vorhaben mit bis zu 80 Prozent gefördert“* Drucksache 7/5845 7. Wahlperiode 23.02.2021

Das Land stellt seit 2017 jährlich rund 10,0 Mio. EUR für den kommunalen Kofinanzierungsfonds zur Verfügung. Die Kommunen können aus diesem Fonds Zuwendungen erhalten, um den eigenen kommunalen Anteil an einer Förderung aufzubringen. (Nr.200 – Ministerium für Inneres und Europa  | 02.11.2020  |mv.de )

  1. Drei Schulstandorte mit barrierefreie Bushaltestellen 2021

Ausschreibung von Planungsleistungen und Vermessungsarbeiten für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen in der Stadt Crivitz!

07.12.2020

Die Stadt Crivitz beabsichtigt die Bushaltestellen an den 3 Schulstandorten auf barrierefreie Bushaltestellen umzubauen. Für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen wurde vom Landesförderinstitut eine Förderrichtlinie erlassen, die Fördermittel in Höhe von 80 % der Kosten inkl. Planungsleistungen gewährt.

Eine grobe Kostenschätzung ergibt ca. 500.000,00 € Brutto Baukosten, ca. 9.000,00 € Brutto Vermessungskosten und 66.000,00 € Brutto Planungskosten. Die Gesamtkosten betragen ca. 575.000,00 € Brutto. Zunächst sollen die Planungskosten nebst Vermessungsarbeiten angefragt werden. 

Bauausschuss am 17.06.2021

Im Zuge des geplanten Umbaus der Bushaltestellen auf Barrierefreiheit wurden durch das Ing.-Büro Hartung & Partner GmbH – Architekten Ingenieure Entwürfe für folgende Standorte erstellt:

  1. Grundschule „Fritz Reuter“ Schulstraße
  2. Regionale Schule, Straße der Freundschaft
  3. Gymnasium, Am Sonnenbeg

Diese werden durch Herrn Dipl.-Ing. Reincke im Rahmen einer Präsentation vorgestellt.

Lageplan bei der Regionalschule
Lageplan Gymnasium

Bauausschuss am 19.08.2021

Der Bauausschuss beschloss mit Mehrheit von CWG/Linke diese Änderungen bei der Grundschule!

Frau Prieske begrüßt H.Reincke vom Ing.-Büro Hartung & Partner GmbH. Herr Reincke stellt die aktualisierten Planungen für die Bushaltestellen an der Grundschule, am Gymnasium und an der Regionalen Schule noch einmal vor.

Grundschule:

Lageplan bei der Grundschule

Die vorliegende Überarbeitung der Planung ist das Ergebnis eines weiteren Ortstermins am 10.08.2021 mit Vertretern der Polizei, Feuerwehr, Verkehrsbehörde, des Amtes Crivitz, dem Planer und dem stellvertr. Bürgermeister.

Der Fakt, dass Stellplätze in der Fritz-Reuter-Straße und in der Schulstraße entfallen, wird in die Thematik Verkehrskonzept aufgenommen. Das Thema Straßenreinigung insbesondere im Bereich der neuen Bushaltestelle in der Fritz-Reuter-Straße muss präzisiert werden.

Abstimmungsergebnis:

4Ja – Stimmen 0 Nein –Stimmen 2 – Enthaltungen

2. Umbau der Halterstellen des ÖPNV in der Großen Straße und der Amtsstraße (Krankenhaus) in der Stadt Crivitz

Zum Umbau der Haltestellen gab es bis jetzt noch keine Informationen

– außer diese am: 25.10.2022 auf der Sitzung der Stadtvertretung

BV 413/21 – Bestätigung der Eilentscheidung der Bürgermeisterin und ihres Stellvertreters zur Auftragsvergabe des 2. Teils der Planungsleistungen für den Barrierefreien Umbau der Halterstellen des ÖPNV in der Großen Straße und der Amtsstraße (Krankenhaus) in der Stadt Crivitz

… bestätigt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin am 13.09.2021sowie ihres Stellvertreters zur Auftragsvergabe der Leistungsphasen 5-9 für die Haltestellen Große Straße und Amtsstraße (Am Krankenhaus) in der Stadt Crivitz an das:“

Ingenieurbüro BAUWAS GmbH, Am Krugberg 3, 19065 Raben Steinfeld. Geschäftsführer : Dipl.-Ing. Ronald Radscheidt

Die Auftragssumme beträgt 11.903,34 EUR brutto.

Eine weitere Berichterstattung erfolge hierzu nur von der SVZ- am 28. Juli 2021-„Energieminister bringt 125.000 Euro für Bushaltestellen“ – am 28.Januar 2022„Bushalte-stellen werden barrierefrei ausgebaut“ eine öffentliche Beratung in den Ausschüssen zu dieser Planung gab es bis jetzt *nicht*! Die Baukosten belaufen sich bis jetzt aktuell auf Grund grober Schätzung ca. 170.000 Euro zzgl. Vermessung und Planung?

Fazit: Es steht schon seit längerem im Raum dass

-Keine öffentliche Alleinauftritte mehr, die als Tribüne für die Bürgermeisterin dienen.

-Ergebnisse von Veranstaltungen, die für die Allgemeinheit nicht zugänglichen waren veröffentlichen und die öffentliche Beteiligungen von Bürgern und betroffenen Eigentümer sowie den Anwohnern.

Das auch über die Auswirkungen beim Bau und die daraus resultierenden Sperrungen, alle ansässigen Gewerbetreibenden und Anwohner zu informieren sind und diese mit einzubeziehen!

Protokolldienst im Amtsbereich Crivitz! „Die unendliche Geschichte“

27-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./133/8-22

Wiederholter Vorstoß einer Amtsvorsteherin im Amt Crivitz!

Kommunen sollen ihre Sitzungsprotokolle in der Zukunft selber schreiben? Sparpolitik als Resultat aus dem Haushaltsplan 2022 im Amt Crivitz? Wiederholter Vorstoß einer Amtsvorsteherin im Amt Crivitz am 08.12.2021!

Der Amtsausschuss des Amtes Crivitz tagte letztmalig 2021 am 08.12.2021 in Sukow – Einwohner waren nicht anwesend. Es standen wichtige Themen an: die Jahresabschlüsse 2017 /2018 sowie der Haushalt 2022 unter Corona Bedingungen und die finanzielle Entwicklung! Dazu stellte man fest (wie schon berichtet) dass der Ergebnishaushalt ein Defizit von -1.637.300 EUR aufzeigt und der Finanzhaushalt ein Defizit von -1.235.900 EUR. Im Planjahr 2022 entsteht im Amt Crivitz ein Finanzbedarf in Höhe von ca. 5,92 Millionen Euro .Das sind 2,0Mio.€ mehr gegenüber dem Vorjahr (3,12Mio.€ 2021) eine Steigerung um 64% . Dieser wird zum Teil durch die liquiden Mittel gedeckt. Am Ende des Haushaltjahres 2022 sind nur noch 82.266,07€ an liquiden Mitteln vorhanden. Ursache dafür sind ca. 1,0 Mio.€ Steigerung der Personalkosten, ca. 0,9 Mio.€ Sach- und Dienstleistungen und ca. 0,2 Mio.€ sonstige Aufwendungen. Ursache dafür sind ca. 1,0 Mio.€ Steigerung der Personalkosten, ca. 0,9 Mio.€ Sach- und Dienstleistungen und ca. 0,2 Mio.€ sonstige Aufwendungen.

Bereits einen Tag später informierte ein Abgeordneter des Amtsausschuss am 09.12.2021 in seiner Gemeinde über die Themen in der Debatte und über einen heiklen Vorschlag die Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker: „ Herr……….berichtet, dass Frau Brincker im letzten Amtsausschuss erläutert hat, dass durch die Amtsverwaltung nicht mehr alle Sitzungen protokolliert werden können. Hier wird aktuell überlegt, ob ab 2022 nur noch beschließende Ausschüsse protokolliert werden.“(laut Protokoll der Gemeinde).

Ist das der erste Versuch einer Sparpolitik? Vorstoß der Amtsvorsteherin am 08.12.2021!

Seltsames:

Im vorläufigen Protokoll der Sitzung des Amtsausschusses (vorläufig veröffentlicht) steht dazu „nichts“ . Auch im Bericht der Amtsvorsteherin Frau Brincker über wichtige Angelegenheiten des Amtes Crivitz steht dazu nur:…..“ Der Bericht der Amtsvorsteherin sowie die Aufstellung der Auftragsvergaben werden dem Protokoll als Anlage beigefügt.“ Ist er aber nicht! Er ist schlicht und einfach nicht veröffentlicht!

Nun, schaut man sich das gesamte Protokoll an, so könnte man den Eindruck haben, daß es dazu gar keine Diskussion gab? Das angesprochene Thema „Sitzungsprotokolle“ taucht überhaupt nicht auf – so sparsam ist man bereits geworden mit Informationen! Obwohl ausgesagt wird, daß man nicht mehr alle Sitzungen protokollieren kann“!? Warum wohl nicht? Ist das Thema zu heiß? Sind die Kosten zu hoch?

Oder sind das die ersten Auswirkungen auf Sparmaßnahmen aus der seit langem angekündigten Prozessoptimierung, wo Prozesse überprüft und eine Optimierung in Angriff genommen werden soll?

Was sagt die Kommunalverfassung zum Anfertigen von Niederschriften?

§ 29 KV M-V – Sitzungen der Gemeindevertretung (8) Über jede Sitzung der Gemeindevertretung ist eine Niederschrift nach näherer Bestimmung in der Geschäftsordnung anzufertigen. Die Niederschriften über den öffentlichen Teil der Sitzungen sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Die Niederschrift ist Grundlage der Ausführung von Beschlüssen. Mit ihr ist Nachweis darüber zu führen, dass die formellen Voraussetzungen für die Behandlung einer Angelegenheit in der Gemeindevertretung erfüllt waren und mit welchem Ergebnis die Angelegenheit beraten bzw. beschlossen wurde (so genannte Beurkundungsfunktion). Damit es insofern kein Zweifel an dem genauen Wortlaut der Beschlüsse besteht und eine nachträgliche Überprüfung des Sitzungsablaufs, des Vorliegens der Beschlussfähigkeit, der Anträge und der Abstimmungsergebnisse möglich ist, sollte durch die Geschäftsordnung festgelegt werden, wie die Niederschrift in solchen Fällen und generell geregelt werden sollte.

Wird jedoch die Fertigung eines Wortprotokolls gewünscht bzw. beantragt zu einem Tagesordnungspunkt, obwohl die Geschäftsordnung ein solches nicht vorsieht, so muss hier in der Sitzung ein Antrag zur Geschäftsordnung mit dem Ziel gestellt werden, ein Wortprotokoll ab Antragstellung zu führen. Soweit, wird ab diesem Zeitpunkt entsprechend verfahren. Dann ist auch den Mitgliedern der Gemeindevertretung ab diesem Zeitpunkt klar, dass eine Protokollierung geschieht und kann somit im Rahmen der folgenden Wortbeiträge berücksichtigt werde.

In den einzelnen Kommunen des Amtes Crivitz gibt es keine einheitliche Regelung zu den Anfertigungen von Niederschriften, weil die Kommunale Selbstverwaltung eine wesentliche Grundlage des demokratischen Staates ist. So bestimmen die Kommunen selbst in ihrer Geschäftsordnung, wie sie die Niederschriften (Beschluss- oder Wortprotokoll) zu ihren Sitzungen anfertigen. Eine Mindestanforderung ist in den Kommentierungen zur Kommunalverfassung beschrieben.

Welche Debatten gab es zum Sitzungsdienst des Amtes seit 2014?

Seit der unmittelbaren Gründung des Amtes wurde dieses Thema mehrfach besprochen. Man hat schon frühzeitig erkannt, dass man mit der Protokollführung durch die Mitarbeiter vom Amt Crivitz sparsamer umgehen muss und Sie für andere Aufgaben im Haus nicht zur Verfügung stehen.

So wurde schon damals der Gedanke geboren, dass die beratenden Ausschüsse ohne den Sitzungsdienst auskommen sollten und die Protokolle mit eigenen Kräften erstellen könnten.

Im Jahr 2016 überlegte man sogar eine neue Sonderumlage für die Kommunen zu berechnen, da die Personalkosten durch den Sitzungsdienst erheblich stiegen. Diese Sonderumlage wurde aber von der Rechtsaufsichtsbehörde abgelehnt. Seit dieser Zeit versucht man im Amtsausschuss Mehrheiten zu finden, den Protokolldienst des Amtes freiwillig auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Aber 2021 sind die Kosten weiter immens gestiegen. Die Statistiken über die Kosten und ein Ranking des Verbrauchs wurde dazu erstellt.

– 21.10.2015 –„Es wird festgestellt, dass die Praxis der Protokollführung in den Fachausschüssen sehr unterschiedlich ist. Überwiegend werden Mitarbeiter der Amtsverwaltung in Anspruch genommen. In einigen wenigen Fachausschüssen erfolgt die Protokollführung in Eigenregie. Auch wenn ein Anspruch auf Bereitstellung eines Protokollanten aus der Amtsverwaltung besteht, sollte dennoch sparsam damit umgegangen werden.“

– 14.12.2016 – „Im 2014 befasste sich der Amtsausschuss mit der Festlegung von Kontingenten für den Sitzungsdienst und mit der Berechnung von Sonderumlagen. Nach einem Hinweis der Rechtsaufsichtsbehörde wurde ein entsprechender Beschluss hierzu wieder aufgehoben. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Statistik zu führen.“

– 13.12.2017- „Herr Zapf verweist auf die Vielzahl von Stunden, die Mitarbeiter der Verwaltung am Sitzungsdienst teilnehmen und damit für andere Aufgaben im Haus nicht zur Verfügung stehen und bittet noch einmal zu überdenken, ob die Kommunen sich im Bereich der beratenden Ausschüsse wirklich des Sitzungsdienstes aus dem Amt bedienen müssen oder die Protokolle mit eigenen Kräften erstellen könnten.“

– 12.12.2018- Herr Zapf übergibt den Amtsausschussmitgliedern eine Gegenüberstellung der Anteile der einzelnen Gemeinden an der Amtsumlage und des Anteils am Protokolldienst.

Warum ist das eigentlich so eine unendliche Geschichte?

Einzig die Stadt Crivitz wehrt sich seit 2015 erbittert gegen den Vorschlag, daß die beratenden Ausschüsse ohne den Sitzungsdienst auskommen sollten und die Protokolle mit eigenen Kräften zu erstellen. Aus dem Vorsitz des damaligen Kulturausschuss 2016 kam sogar das Argument, daß man nicht zwei Dinge gleichzeitig tun kann, die Sitzung führen und gleichzeitig protokollieren. So verbissen wehrte man sich gegen Veränderungen!

In der Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Crivitz vom 12.12.2018 – IV AA 539/18 Statistik Sitzungsdienst für den Zeitraum Juli 2017 – Juni 2018 führte Frau Brusch Gamm an:

Frau Brusch-Gamm findet es nicht den richtigen Weg, jedes Mal wieder über den Protokolldienst zu reden. Der Sitzungsdienst gehöre zur ehrenamtlichen Tätigkeit dazu. Sie nimmt diese Informationsvorlage zur Kenntnis.

„ Für Herrn Zapf fängt es beim Sitzungsdienst an, denn es gibt Beschwerden, dass die Mitarbeiter ihre Arbeit nicht schaffen.“

Laut der letzten veröffentlichen Statistik am 12.12.2018 über die Sitzungsstunden im Zeitraum vom 01.07.2017 bis 30.06.2018, ist hier die Stadt Crivitz *Spitzenreiter*in der Inanspruchnahme der Protokolldienste des Amtes Crivitz!

  1. Stadt Crivitz

Anzahl der Sitzungen =75 / Sitzungsdauer= 162h:08‘:00‘‘/ Protokolldienst = 140h:18‘:00‘‘

  • Amt Crivitz

Anzahl der Sitzungen =46 / Sitzungsdauer= 62h:47‘:00‘‘ / Protokolldienst = 62h:47‘:00‘‘

  • Gemeinde Banzkow

Anzahl der Sitzungen =44 / Sitzungsdauer= 67h:30‘:00‘‘/ Protokolldienst = 67h:30‘:00‘‘

  • Gemeinde Plate

Anzahl der Sitzungen =40/ Sitzungsdauer= 68h:50‘:00‘‘/ Protokolldienst = 68h:50‘:00‘‘

Die Vor- und Nachbereitungszeiten durch den Sitzungsdienst/Protokollanten sind nicht erhalten.

Rechnet man die gesamten Stunden aller Kommunen zusammen so wurde vom Protolldienst des Amtes im Zeitraum vom 01.07.2017 bis 30.06.2018 = ca. 623h Protokolldienst geleistet. Das entspricht einer Arbeitszeit von rund 78 Arbeitstagen/ also ca. 3 Monate und 15 Tage!

Eine Statistik zu diesem Thema gab es seit dem 12.12.2018 nicht mehr im Amtsausschuss und wurde auch nicht veröffentlicht!

Die Stadt Crivitz wehrte sich vehement gegen eine Reduzierung des Protokolldienstes vom Amt und ist der Hauptverursacher der angefallenen hohen Kosten. Diese Haltung der Stadt ist unverständlich für uns als CDU, wie man sich so gegen Verbesserungen wehren kann.

Welche Initiative gab es nach dem 12.12.2018 und Veröffentlichungen und Reaktionen dazu?

Ein Tagesordnungspunkt zu Thema * Sitzungsdienst* gab es im Amtsausschuss seit dem 12.12.2018 nicht mehr und wurde auch nicht in der neuen Legislaturperiode aufgenommen! Umso erstaunlicher ist eine Initiative zu bewerten, welche aus einer Haushaltsdebatte Ende 2019 zum Haushalt 2020 entstand!

Welche Initiative gab es nach dem 12.12.2018 und Veröffentlichungen und Reaktionen dazu?

Ein Tagesordnungspunkt zu Thema * Sitzungsdienst* gab es im Amtsausschuss seit dem 12.12.2018 nicht mehr und wurde auch nicht in der neuen Legislaturperiode aufgenommen! Umso erstaunlicher ist eine Initiative zu bewerten, welche aus einer Haushaltsdebatte Ende 2019 zum Haushalt 2020 entstand!

So wollten schon einige Gemeinden 2020 selbst die Protokolle schreiben, so berichtetet jedenfalls die SVZ!? „Gemeinden sparen beim Personal“ – Abgeordnete schreiben Sitzungsprotokolle selbst- von Katja Müller SVZ 19. Februar 2020, 18:30 Uhr…Viele Termine. Viel Arbeit. Jetzt ziehen Amt und Bürgermeister die Reißleine.

Denn nur wenige Tage im Kalender sind ohne einen Versammlungsvermerk. Die Sitzungsdichte in den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Crivitz ist hoch. „Wir haben das Signal des Amtes verstanden, dass der Sitzungsdienst überlastet ist. Es häufen sich die Stunden, in denen die Kollegen für uns Protokolle schreiben“, erklärt Raben Steinfelds Bürgermeister Klaus-Dieter Bruns. ….Ab sofort werde die Gemeinde auf diese Dienste verzichten und lediglich bei „schwierigen Angelegenheiten“ auf das Angebot der Verwaltung zurückgreifen. Bereits zwei Sitzungen ohne Protokollantin vom Amt Auch in der Gemeinde Dobin am See haben sich die Abgeordneten darauf verständigt, den Sitzungsdienst des Amtes lediglich zu nutzen, wenn „umfangreiche Themen anstehen“, sagt Bürgermeister Andreas Schwarz.Bereits bei der jüngsten Haupt- wie auch Finanzausschusssitzung hat er auf diese Dienstleistung verzichtet. „Da wir uns in allen Gemeinden darauf verständigt haben, nur noch Ergebnisprotokolle zu führen und keine detaillierten Wortprotokolle anzufertigen, ist das auch eine Aufgabe, die die Gemeindevertreter selbst übernehmen können“, erklärte Andreas Schwarz...Bei größeren Sitzungen möchte er jedoch nicht auf die Möglichkeit einer Protokollantin vom Amt verzichten. Ganz ohne die Kompetenz des Amtes geht es nicht In Zapel, so ist sich Bürgermeister Hans-Werner Wandschneider sicher, werde der Sitzungsdienst nicht überstrapaziert.

Wir haben ja nur die normalen Gemeindevertretungen, die maximal sechs Mal im Jahr zusammenkommen, und dann nur den Hauptausschuss.“ Sollte es jedoch eine Hilfe sein und vom Amt gewünscht werden, so der Zapeler,könnte die Kommune auch künftig selbst Protokoll schreiben.

In Plate werden Bürgermeister Ronald Radscheidt und die Gemeindevertreter lediglich bei Sitzungen auf die Protokolldienste des Amtes verzichten, wenn keine Beschlussvorlagen erarbeitet werden müssen.Bei gut 90 Prozent unserer Versammlungen ist das aber der Fall. Dann sind wir auf die Kompetenz der Verwaltung angewiesen“, betont Radscheidt und ergänzt: „Mit unserer Gemeinde liegen wir noch weit unter dem Durchschnitt, was die Beanspruchung des Sitzungsdienstes angeht.“ (SVZ 19. Februar 2020)

Fazit:

Der Vorschlag, daß die beratenden Ausschüsse ohne den Sitzungsdienst auskommen sollten und die Protokolle mit eigenen Kräften erstellen sollten, ist auf jeden Fall *nicht* neu. Er ist auch kein Resultat einer sogenannten *Prozessoptimierung* in der jetzigen Zeit, sondern Resultat seit 2015 von einem langen Bemühen der vorherigen Amtsvorsteherin Frau Isbarn, welche schon frühzeitig auf die Kosten in dieser Problematik im Amtsausschuss hingewiesen hatte und Vorschläge gemacht hat. Die Tatsache Kosten zu sparen ist legitim, auch wenn es beim Sitzungsdienst ist, so ist doch ein Haushaltsplan nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit aufzustellen und auszuführen. Dabei spielen die Klarheit, Wahrheit und Öffentlichkeit eine große Rolle.

Der Grundsatz der Öffentlichkeit spielt dabei eine große Rolle. Das Recht des Bürgers auf Information ist auch eine Bringepflicht für Volksvertreter. Zumal seit 2019 fast alle Informationen vom Amt Crivitz (AMT DER ZUKUNFT!) konsequent digitalisiert wurden – ob es Einladungen-Bekanntmachungen-Sitzungsinhalte-Ausschreibungen…usw.usw. sind……!! Der Bürger sollte auch Debatten/Meinungen sowie kontroverse Diskussionen zu Themen* auch zum Sitzungsdienst* verfolgen und nachlesen können (im digitalen 21Jhrd.!) Nicht kurzgefasste Beschlussprotokolle über Sitzungen, widerspiegeln kontroverse kommunalpolitische Themen, sondern Niederschriften mit einem sinnerkennenden Inhalt über einen Meinungsaustausch!

Nachhaltige Haushaltspolitik?Haushalt 2022 Amt Crivitz-Amt der Zukunft!

25-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./132/7-22

Kuriose Performance zum Haushalt 2022 in der Beratung!

Am 8.Dez.2021 in Sukow legte die Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker des Amtes Crivitz und des Amtsausschusses den Haushalt 2022 vor. Ist der Ergebnishaushalt ausgeglichen, NEIN! Ist das Jahresergebnis ausgeglichen, NEIN!

Der Ergebnishaushalt weist ein Defizit von -1.637.300 EUR aus und der Finanzhaushalt ein Defizit von -1.235.900 EUR. Die stark abgesenkte Amtsumlage in 2021 ( 12%) hat voraussichtlich den gewünschten Effekt und es erfolgte eine Mittelrückführung an die Gemeinden. Zum Ende des Jahres 2021 werden gemäß Planzahlen noch ca.1,5 Millionen Euro liquide Mittel ausgewiesen. Im Planjahr 2022 entsteht im Amt Crivitz ein Finanzbedarf in Höhe von ca. 5,92 Millionen Euro . Das sind 2,0Mio.€ mehr gegenüber dem Vorjahr (3,12Mio.€ 2021) eine Steigerung um 64% . Dieser wird zum Teil durch die liquiden Mittel gedeckt. Am Ende des Haushaltjahres 2022 sind nur noch 82.266,07€ an liquiden Mitteln vorhanden. Es ergibt sich für das Jahr 2022 ein Umlagesatz in Höhe von 20,6806 % der Umlagegrundlagen.

Diskussion

Ursache dafür sind ca. 1,0 Mio.€ Steigerung der Personalkosten, ca. 0,9 Mio.€ Sach- und Dienstleistungen und ca. 0,2 Mio.€ sonstige Aufwendungen. „Der wichtigste Bestandteil sind die Personalkosten. Auf die Feststellung von Herrn Horst Dieter Keding, dass die Mitarbeiterzahl auf 100 gestiegen ist, führt Frau Iris Brincker aus, dass es keine weitere Erhöhung mehr geben soll. Im Bereich der EDV waren Erhöhungen nötig. Es werden bereits jetzt Prozesse überprüft und Optimierungen in Angriff genommen. Dafür sind noch Gespräche zu führen und Vorbereitungen zu treffen. Zu diesen Themen ist eine Klausur vorgesehen.“ so laut vorl. Protokoll

Nun genau genommen sind es mehr, so arbeiten 2022 – 116 Mitarbeiter in der Kernverwaltung in Crivitz incl. Abzubildende (9) und in den nachgeordneten Einrichtungen 20 Mitarbeiter. Insgesamt also 136 damit ! (2021 waren es -Amt Crivitz ca. 106 Mitarbeiter (97 Kernverwaltung in Crivitz + 9 AZUBI in Crivitz) In den nachgeordneten Einrichtungen sind weitere 20 Mitarbeiter tätig) Insgesamt also 126!) Soviel nur zur Klarstellung.

Die angekündigten Prozessoptimierungen sollten eigentlich schon seit dem 28.07.2021 laufen dazu steht im Bericht der Amtsvorsteherin zur Hauptausschusssitzung am 28.07.2021

Inzwischen sind 10 ereignisreiche Wochen vergangen seitdem ich meine Tätigkeit aufgenommen habe. Nach und nach versuche ich Abläufe zu erfragen, um Optimierungsmöglichkeiten zu finden. Das Personal steht nach wie vor im Vordergrund.“ (siehe Bericht ) Und am 24.09.2021 steht im Crivitzer Amtsboten dazu beim Interview mit Frau Brincker: „Welche Aufgaben fordern Sie derzeit am meisten? Antwort: “ PERSONAL; ORGANISATION; PERSONAL“ (Seite 5) Also alles seit über 6 Monaten bekannt und in Arbeit ?

Weiter heißt es im Protokoll dazu:Für Herrn Ronald Radscheidt kann die Prozessoptimierung nur dazu führen, dass die Zahl wieder unterschritten wird. Einsparungen müssen erkennbar sein und die Qualität der Leistung erhalten bleiben. Er sieht die Anzahl der VZÄ kritisch“ laut vorl. Protokoll.

Nun, wenn man sich die Entwicklung der Personalkosten ansieht: 2021 = 5.842.900,00€ und 2022= 6.98.300,00€ so kann man diese Klarstellung von dem Bürgermeister von Plate verstehen und unterstützen! Laut Plan 2022 sind die gesamten Personalkosten seit gegenüber dem Vorjahr um 19,5% gestiegen! Zumal noch hinzu kommt die Anpassung entsprechend § 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD) vom 13.September 2005, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 18 vom 25.Oktober 2020, beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ab dem 01.Januar 2022 durchschnittlich nur noch 39,50 Wochenstunden und ab dem 01.Januar 2023 39 Wochenstunden. Im Jahr 2023 stehen neue Verhandlungen ebenfalls an. In der Diskussion zum Haushalt wurde weiter ausgeführt, dass ein Defizit von 0,7 Mio. € entdeckt wurde als Fehlbuchung. Mit der Erkärung:

Allerdings ist noch für die Grundschule Cambs ein Defizit in Höhe von 711T€ ausgewiesen. Dieser Betrag würde bei Richtigstellung noch dazu kommen.“ ( lt. vorläufigem Protokoll )

Darüber hinaus wollte man dann die liquiden Mittel abschmelzen um die Amtsumlage deutlich zu senken so um die ca. 18,0%!?. Frau Funk stellt den Antrag: „die liquiden Mittel in voller Höhe abzuschmelzen und damit die Amtsumlage zu senken.“…..Frau Banner erläutert: „dass bei Bereinigung des Defizites der Grundschule Cambs, die Amtsumlage ca. 18% betragen könnte.“ (lt. vorl . Protokoll)

Kuriosum:

Der Haushaltsplan 2022 wurde beschlossen mit Änderungen. Ein Nachtragshaushaushalt hielt man für nicht erforderlich. So gab es Auskünfte vom Bürgermeister aus Barnin am 15.12.2021 die Amtsumlage liege bei ca. 18,4%.Im vorläufigen Protokoll des Amtsausschusses (erschienen am 17.01.2022) wird berichtet von ca. 18,0% und zuletzt erschien in 5 Kommunen im Haushaltsplan 2022 – „ die Amtsumlage beträgt 16,8846% ??

Fazit:

Die Amtsumlage ist bis heute nicht genau bekannt und genaue Zahlen sind dazu auch nicht veröffentlicht! Ist es wirklich so, dass dazu kein Nachtragshaushalt beschlossen werden muss? Und nur durch eine Ankündigung seit 6 Monaten von der Prozessoptimierungen kann man dieses Wachstum der Kosten auch nicht aufhalten??? Ist diese gesamte Kostenentwicklung – wirklich eine Nachhaltige Haushaltspolitik?

Tei-2-Der Stahlgitterfunkmast 4G/5G  vor den Toren des Ortsteil „Wessin“. Alle Jahre wieder!

22-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./131/6-22

Germany Holdings GmbH bleibt dran! Alle Jahre wieder – der zweite Antrag auf Errichtung eines Funkmastes im Ortsteil Wessin! Die jüngste Vorlage / Bauantrag BA 201779 für die Sitzung des Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz am 20.01.2022 sorgt für Unruhe und Unmut bei den Bürgern im Ortsteil Wessin.

Was ist passiert?

Seit November 2020 plant die ATC-Germany Holdings GmbH aus Rattingen auf dem o.g. Flurstück ein Neubau eines Stahlgitterturms h = 40,58m (also insgesamt 100 Höhe über NN- Nullniveau der amtlichen Bezugshöhe)zu errichten. Dieser Antrag wurde am 30.03.2021 abgelehnt als Eilentscheidung! Seit dem 05.Okt.2021 hat das Unternehmen einen neuen Antrag auf Errichtung erstellt und ihn wieder im Nov. 2021 im Amt Crivitz eingereicht! Erst am 14.01.2022 wird dieser Antrag bekannt im Ortsteil Wessin! Ein Flächennutzungsplan für den  Ortsteil Wessin liegt nicht vor! Nun tagen gleich zwei Ausschüsse und eine Ortsteilvertretung am 20.01.2022 gleichzeitig um eine Schadensbegrenzung! Eine andere Ortsteilvertretung tagt noch einen Tag vorher, wo auch andere Antragsfristen drohen abzulaufen!

Kuriosum

Das fatale daran ist, dass die Orteilvertretung „Wessin“ und der Bauausschuss nun wieder im Eilverfahren entscheiden sollen, weil sie vom Amt Crivitz wiederkehrend erst am 14.01.2022 unterrichtet worden sind, aber die Frist am 08.02.2022 bereits abläuft!? Und das Schicksalhafte an der Situation ist dass es diesmal um eine endgültige Entscheidung geht. Eigentlich braucht man dazu nun mal etwas mehr Zeit!  Diese ist aber so nicht vorhanden, da die Stadtvertretung erst am 21.02.2022 wieder tagt.

Das Unternehmen hat einige Unterlagen nachgeliefert wie

*eine Stellungnahme erarbeitet zur Ablehnung und (siehe Anlage). Weiterhin wurde ein landschaftspflegerischer Begleitplan inklusive Artenschutzprüfung vorgelegt, in dem die Auswirkungen auf die Schutzgüter als geringfügig bewertet werden. Der Ausgleich des Eingriffs erfolgt über ein Ökokonto.*

Diese Unterlagen sind aber wieder einmal  nicht veröffentlicht worden! So wie bei vielen anderen Vorlagen in der Vergangenheit. So viel Heimlichkeit nach der Weihnachtszeit? Das scheint gewohnte Praxis im Bauausschuss zu sein seit mehreren Jahren. Umfassende Informationen über öffentliche Tagesordnungspunkte der Ausschüsse (Anlagen und Unterlagen) tragen entscheidend zur Meinungsbildung für die Bürger bei und sind eine Bringschuld der gewählten Vertreter.

Was ist neu 2022?

Baurechtlich- befindet sich das Vorhaben im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen. Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient. Das soll nun anscheinend der Fall sein. Für eine Beurteilung des Vorhabens / Bauantrag BA 201779 soll jetzt ein *landschaftspflegerischer Begleitplan inklusive Artenschutzprüfung* vorliegen, welcher aber erstellt worden ist in der Phase von Mai bis September 2021!?

Der Plan!

Dieser Plan kann nur als Potentialanalyse erstellt worden sein, aufgrund der geringen verfügbaren Zeit und bietet wenig Aussagekraft über die tatsächlich vorhandene Kulisse in diesem Gebiet. Eine genaue Kulissendarstellung über ein Vogelzug bzw. Rastflächen oder Nahrungshabitate von zu schützenden Vogelarten können in so kurzer Zeit nicht untersucht werden und sind immer nur eine kurzzeitliche Momentaufnahme für diese Gebiet. Gerade hierzu ist bekannt, dass gerade über diesem Gebiet eine direkte Einflugschneise sich befindet für viele Zugvögel, welche auch wieder seit Oktober bis Februar gerade stattfindet.

Auch die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch – Abstand zur Wohnbebauung und vorhanden KITA – Wessin ca.90m bezüglich der elektromagnetischen Strahlung und deren Auswirkungen als Immissionsprognose müssten umfassend dargestellt werden. Dem Antrag kann man nur schwer zustimmen! Zumal auch Ausweichstandorte, welche vorgeschlagen wurden im März 2021 nicht in Betracht gezogen wurden!

Fazit:

So kann es sein das wieder einmal handwerkliche Fehler im Antrag des Unternehmens und mangelnde Transparenz gegenüber der Ortsteilvertretung Wessin kennzeichnend sind für diese Darstellung. Die Stadt Crivitz hat sich wiederum unter Zeitdruck setzen lassen und kann somit eine intensive Prüfung  der Antragsunterlagen nur schwer vollziehen.

Auch wenn man manchmal auch unbequeme Entscheidungen treffen muss, so gehört vor allen frühzeitige Transparenz  gegenüber der Öffentlichkeit dazu.

Anmerkung!!!

Am 20.01.2022 wurde entschieden in den Gremien der Stadt den vorliegenden Bauantrag für die Errichtung eines Funkmastes abzulehnen ausfolgenden Gründen.

1.) Der Verlauf des Radweges muss unbeeinträchtigt gebaut werden können.

2.) Der Nachweis der Reichweite der Immissionen muss durch eine Prognose belegt werden.

3.) Die Erforderlichkeit des Standortes mit der Versorgungslücke ist zu belegen, da nach Erfahrung der Einwohner von Wessin diese im Eichholz liegt.

4.)Eine alternative Anbringung an einem Strommast wurde nicht geprüft.

5.)Die Vereinbarkeit mit den Zug- und Rastvögeln ist zu betrachten.

Das heißt aber noch nicht, dass die Geschichte vorbei ist, denn gemäß § 35 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben am Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dient. Das ist vorliegend der Fall.

Es wurde nun eingeschätzt, dass der Investor/Bauherr erst einmal beschäftigt ist und sozusagen Hausaufgeben aufbekommen hat um die o.g. Punkte abzuarbeiten. Sind diese Punkte dann abgearbeitet erscheint sicherlich dieser Antrag erneut in der Stadtvertretung. ( so ca. im Monat Oktober 2022). Insgesamt kann man dazu sagen, dass diese o.g. Ablehnungsgründe wahrscheinlich nicht ausreichen werden um das Bauvorhaben an dem Standort zu verhindern. Hierzu müsste man andere Bau- und verwaltungsrechtliche Verhinderungsgründe dann später darstellen, wenn sie denn vorhanden sind!

Planloser Start in Jahr 2022! Kulturausschusssitzung!

16-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./130/5-22

Der Plan ist, die Veranstaltungen in Crivitz so zu planen als ob alles gut wäre!

Kuriosum!

So berichtete die SVZ am 04.01.2022 unter Berufung auf die Bürgermeisterin Crivitz ……*“Der Plan ist erst einmal die Veranstaltungen  so zu planen, als wäre alles gut. “Dann müssen wir stückweise entscheiden, was umgesetzt werden kann.“*

Wie weit weg von der realen Lage im Land MV muss man sein, umso eine Vorgabe für das Jahr 2022 dem Kulturausschuss zu machen? Die Theater dürfen für das Publikum derzeit nicht öffnen vorrausichtlich bis März. Der im Mai 2022 in Greifs-wald geplante Mecklenburg-Vorpommern-Tag wurde von der Landesregierung abgesagt. Groß-veranstaltungen und Kultur-Events für 2022 sind bereits abgesagt worden seien.

Aber Crivitz soll so planen, als wäre alles gut!

Mit dieser Maßgabe von der Bürgermeisterin fand dann also auch die Kulturausschusssitzung zum TOP 7 Jahresplanung für 2022 statt.

Inhalt der Ausschusssitzung am 11.01.2022!

Grundtenor der Aussagen vom Fraktionsvor-sitzenden der CWG, als Maßgabe für die Planung 2022, auf der  Sitzung war: * „Wir müssen unbedingt mehr kulturelle Ereignisse 2022 in Crivitz schaffen“ .*  So sollen mehr Buchlesungen stadtfinden, Warum wohl! Dringend ist eine  Berufsmesse notwendig, der Frühlings-und Herbstmarkt muss ebenfalls wieder organisiert werden. Ein Schwerpunkt liegt im der Organisation vom Bauernmarkt und vor allem soll das Stadtfest in der *ersten* Juniwoche 2022 stattfinden! Dazu soll jetzt ganz schnell ein *Stadtfestkomitee* gegründet werden und diese sei unbedingt notwendig. Zur nächsten Sitzung im Februar sollen Jugendliche einladen werden, damit man ihre Meinungen hören kann. Aber, so wurde festgestellt von der CWG:* „Sollte das alles nicht funktionieren müssen wir auf alles andere vorbereitet sein“.*  Beschlossen  wurde aber zu diesen Feststellungen *nichts* auf der Sitzung!

Was für *viele Absichtserklärungen 2022!*

Es wurden weder organisatorische Aufgaben oder  Verantwortlichkeiten festgelegt für die nächste Sitzung oder eine Abfolge der Handlungen/ Aufgaben bis Mai besprochen und überhaupt blieb es nur bei den oben genannten Resolutionen und Feststellungen!

Fazit:

Die Sitzung per Videokonferenz kostete dem Steuerzahler ca: 220,00€an *Sitzungsgelder*.Nun könnte man zu dem Ergebnis hierzu sagen*In großen Dingen ist schon der Wille genug*. Ob das allerdings in der jetzigen Situation in der Pandemie  für den Ausschuss reicht, bleibt dahingestellt! Nachdem die Wichtigkeit eines Plans 2022 erkannt wurde und klar sein dürfte, sollten eigentlich konkrete Maßnahmen festgelegt werden, mit denen man seine eigene Handlungsgrundlage schafft. Und das Fehlt hier als Ergebnis in der Ausschusssitzung wirklich!

Ein guter Plan würde Licht ins Dunkel bringen, indem sich der Ausschuss eine grobe Übersicht über seine  Vorhaben für 2022 verschafft, ein *Plan B* wäre dazu noch besser, vor allem dann wie die Aussagen ja waren* wenn man auf alles andere vorbereitet sein will im Jahr 2022*

Bürgermeisterin will die *LEIHGABE* der verzinkten Skulptur *Crivitzer Fischregen* für 15.000,00€ aus Fördermitteln kaufen!?

14-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./129/4-22

Kurz nach der Sitzung (ca.21:00 Uhr)des Kulturausschusse am 11.01.2022 erschien auf der Internetseite der Stadtseite von Crivitz von der Bürgermeisterin einige datierte Vorhaben zum Thema *Lebendige Innenstädte – CRIVITZ MITTENDRIN – AUF DER SPUR DER FISCHE* in welchen angekündigt wurde ein Kauf der Skulptur * Crivitz Fischregen* am Uferweg des Crivitzer Sees, aus denen zugesagten Fördermittel (50.000,00€) zu kaufen. Begründung: “ die Stadt hatte bisher nicht das Geld, um hier aktiv dieses Kunstwerk zu kaufen.“

Skulptur * Crivitz Fischregen* 

Alles beschrieben im Aktivitätsbudgets Stufe *C*= 15.000,00€.

Man sollte hierzu immer bedenken, dass es hierbei bei einem Kauf aus finanziellen Mitteln um Fördermittel (STEUERGELDER!!!!) handelt. Einer Förderung für einen Kauf von Skulpturen ist im Förderprogramm nicht vorgesehen! Nun, einerseits wusste niemand etwas von dieser Absicht, geschweige denn die Mitglieder des vorher tagenden Kulturausschusses sowie Abgeordnete und andererseits wäre ein Meinungsaustausch in den Ausschüssen der Stadt und in den Ortsteilen vorher dazu nützlich gewesen!

Nun ja, das scheint man nicht mehr zu wollen, sondern nur Pflöcke in den Boden rammen zu wollen und Macht Darstellungen zu demonstrieren! Das Sofortprogramm „Re-Start Lebendige Innenstädte M-V“ Förderung von Citymanagementmaßnahmen umfasst folgende Inhalt- „Unterstützung für Citymanager – Aktivitätsbudget von 50.000,00€ zur Umsetzung!!!

Gefördert werden Projekte, die folgende Maßnahmen im Fokus haben:

• Entwicklung, Umsetzung und Begleitung von innerstädtischen Veranstaltungs- und Belebungsmaßnahmen, insbesondere mit dem Fokus Einzelhandel

• Aufwertung der Innenstadt als attraktiver, multifunktionaler Erlebnisraum

• Revitalisierung von Einzelhandel, Gastronomie und Tourismus in den Innenstädten

• Digitalisierung lokaler Wertschöpfungsketten und Stabilisierung des Einzelhandels

Gerade, die Aussage von der Bürgermeisterin, welches ein Kaufinteresse von der Stadt Crivitz in der Vergangenheit dem Bürgern suggerieren soll, ist schlicht und einfach unwahr !!!!

So berichtete die SVZ „ Am Dienstag, 5. September 2017, um 11 Uhr wird die Skulptur genau am 225. Jahrestag des Fischregens an der Crivitzer Seepromenade in der Weinbergstraße, gegenüber dem Gymnasium, feierlich enthüllt.Erster Entwurf für die Skulptur „Crivitzer Fischregen“ Zeichnung: Heiko Voss

Entwurfszeichnung

Von wegen Märchen! Was Heiko Voss in seiner Runower Schmiede seit drei Monaten in mehr als 250 Arbeitsstunden geschweißt und geschmiedet, gehämmert und ausgeschnitten hat, oft an Wochenenden, diesen unglaublich dynamisch anmutenden Tanz der Fische im Sturm, das alles erzählt von einer wundersamen Begebenheit der Crivitzer Stadtgeschichte – einem Fischregen, der die kleine Stadt im Herzen Mecklenburgs am 5. September 1792 heimsuchte. Am Dienstag vor genau 225 Jahren. „Darum muss ich auch unbedingt bis Dienstag fertig werden“, so der hünenhafte Schmied mit den stahlblauen Augen.

Früh um 5 Uhr stellen wir die 3,50 Meter hohe und 300 Kilogrammschwere Skulptur an der Seepromenade auf, um 11 Uhr wird die Arbeit dann enthüllt und den Crivitzern und der Ewigkeit übergeben.“

Als Voss, der vor zwei Jahren die alte LPG-Schmiede im Dörfchen Runow bei Crivitz übernommen hat, zum ersten Mal von jenem unerhörten Naturwunder hörte, keimte sofort die Idee für eine Skulptur. „Das ist doch ein Alleinstellungsmerkmal für Crivitz. Wer kann denn schon von einem ähnlich spektakulären Ereignis in seiner Stadtgeschichte berichten.

Auch nach der Einweihung der in den letzten Tagen verzinkten Skulptur will Heiko Voss nicht von den Fischen lassen. Und das nicht nur, weil der bei Kiel geborene Schmied leidenschaftlicher Angler ist. Schon entsteht ein weiterer großer Hecht, der die Hausecke von „Annas Laden“ in Crivitz zieren soll. Voss träumt davon, dass auch andere Künstler auf den Fisch kommen und irgendwann Crivitz nur so wimmelt von erzenen, hölzernen oder tönernen Fischen. Gäbe es dann am Markt auch noch ein Fischrestaurant, das die Bouillabaisse „Crivitzer Fischregen“ als Spezialität anböte, würde der „bange Schrecken“ von anno 1792 doch noch einen späten Segen spenden.“ – Quelle: SVZ von Holger Kankel 02. September 2017, 07:00 Uhr –

Seit der feierlichen Enthüllung der Skulptur am 5. September 2017, um 11 Uhr genau am 225. Jahrestag des Fischregens in Crivitz und vorher wurde keinesfalls über ein Kauf in der Stadtvertretung gesprochen

Nur der Bauausschuss – entschied dazu in der Vorlage – BV Cri SV 465/17 am 20.07.2017„ die Leihgabe des Künstlers zum Crivitzer Fischregen anzunehmen und im Bereich des Crivitzer Sees aufzustellen. Eventuell ist über einen späteren Erwerb des Kunstwerkes nachzudenken.“ Hier wurde klar ausgesagt das *eventuell über ein Erwerb nachzudenken* aber nie von eine beabsichtigten Kauf und schon gar nicht, so wie von der Bürgermeisterin behauptet wird, dass* die Stadt hatte bisher nicht das Geld, um hier aktiv dieses Kunstwerk zu kaufen*. Das ist Schlicht und einfach falsch.

In aller Munde war und stand immer die Finanzierung durch SPENDEN zu ermöglichen, so wie bei den Vorhaben der *Friedensglocke*.

Eine Bevorteilung der Finanzierung der Leihgabe der *Skulptur* als KAUF, gegenüber einer SPENDEN Finanzierung der *Friedensglocke*, wäre nicht Verhältnismäßig.

Die Friedensglocke von Crivitz – „Idee stammt aus Neuseelandurlaub
„Die Idee einer Friedensglocke hat er aus einem Neuseelandurlaub mit nach Crivitz gebracht. Möglich wurde die Errichtung auf der Crivitzer Halbinsel durch enormes ehrenamtliches Engagement: „Der Crivitzer Architekt Frank Albers hat 
für uns umsonst einen Bauplan entworfen, dann haben wir rund 25.000 Euro an Spenden gesammelt. Den Pavillon mit der Glockenkonstruktion haben wir komplett in Eigenleistung aufgebaut“.

Auch die Errichtung der Tafel zur Erinnerung an die friedliche Revolution in Crivitz verdankt sich der Initiative von Helmuth Schröder.

Vor 30 Jahren war er selbst daran beteiligt. Bischof Jeremias sagte: „Der Herbst 1989 ist uns ein Vermächtnis, an das uns die Tafel erinnern soll. Der Ruf „Keine Gewalt!‘ wurde gehört. Der fundamentale Wandel geschah durch Kerzen und Gebete, durch friedliche Aktion und Demonstration. Gerade in der Gewaltlosigkeit lag die Kraft der Menschen, die 1989 in die Kirchen und auf die Straßen strömten.“ Zum Abschluss seiner Rede sprach der Bischof einen Segen: „Möge Gott schenken, dass der Klang dieser Glocke Menschen zum inneren und äußeren Frieden führt! Möge er all denjenigen Menschen Kraft und Durchhaltevermögen geben, die sich für Frieden und Versöhnung engagieren! Möge er uns den Frieden bewahren und all denjenigen Frieden schenken, die unter Krieg, Verfolgung und Gewalt leiden.“
Quelle: Bischofskanzlei Greifswald (ak)

Das war eine gelungene Spendenaktion von den Initiatoren- allem voran Herr Helmuth Schröder! Die gesammelten Spenden für die Friedensglocke allein aus den Beschlüssen der Stadt Crivitz betrugen zusammen 11.500,00€!!!!! so berichtete die SVZ am 17.03.2020

……„Crivitz : Sie klingt nach Frieden

Die Sonne macht die Friedensbotschaft sichtbar: In den Türen des Pavillons ist das Wort Frieden in mehreren Sprachen eingearbeitet. Helmuth Schröder schlägt schon jetzt an. Offiziell wird die Sehenswürdigkeit am 8. August eröffnet. Neu es Wahrzeichen in Crivitz: Friedensglocke auf dem Gasberg eingehängt – Zeremonie für den 8. August geplant

Vielleicht war es ein himmlisches Zeichen: Kurz nach dem Einhängen der Friedensglocke auf dem Crivitzer Gasberg gestern Nachmittag brachen die Sonnenstrahlen durch die Wolken und zeichneten das Wort Frieden in mehreren Sprachen auf die neue Sehenswürdigkeit. Bisher hat noch kaum ein Crivitzer von dem neuen Wahrzeichen Notiz genommen, denn der Festakt wurde kurzfristig abgesagt. Zuvor war ein Umzug mit Kindergartenkindern und viel Musik geplant. Die Kinder sollten die Glocke von ihrem provisorischen Zuhause im Bürgerhaus bis auf den Gasberg begleiten. Doch die Gefahren in Zeiten der Covid-19-Epidemie waren zu groß. „Der offizielle Akt findet jetzt am 8. August statt“, sagt Helmuth Schröder, der sich ganz besonders über das nun fertige Wahrzeichen freut.

Schröder brachte die Idee einer Friedensglocke aus dem Neuseeland-Urlaub mit. So ließ er es sich gestern auch nicht nehmen, die Glocke gleich zweimal anzuschlagen. Und sie klingt „ganz besonders“, so Schröder. Der Grund für den besonderen Klang ist das Material, aus dem die Glocke gegossen wurde.

Denn während gewöhnliche Glocken meist aus Bronze sind, wurde die Friedensglocke aus Stahl gefertigt – mit einer Zinn-Beimischung. Doch nicht nur der Klang ist besonders. So wird die Glocke nicht geläutet, sondern angeschlagen, so wie ihr japanisches Vorbild in Hiroshima, wo seit 1964 in Gedenken an die Opfer des Atombombenabwurfs die erste Friedensglocke erklingt. Damit ist Crivitz nun auch die erste Mayor-of-Peace-Kommune in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Glocke. Mayors of Peace ist ein internationaler Zusammenschluss von Städten und Gemeinden, die sich für Frieden und die

Fazit:

Es ist also durchaus möglich bestimmte Projekte, wie es bei der Friedensglocke war, nicht aus Fördermitteln zu finanzieren, sondern durch Spendenaktionen! Also die Handlungen der Bürgermeisterin könnte man, ironischer Weise, als ein völlig normaler demokratischer Vorgang bezeichnen, wie man Fragen oder einen Meinungsaustausch am besten aus dem Wege geht. Denn die Angelegenheit ist doch schon längst beschlossen sowie völlig klar und in guten Händen! Eine neue Tribüne für unsere Bürgermeisterin! Der Grundtenor des Handelns und Wirkens der CWG und LINKE erstreckt sich seit ca. 32 Monaten auf die Erweiterung/Erteilung von „Ermächtigungen“ und „Verfügungen“ um Diskussionen sowie eventuelle Einsprüche/Vorbehalte zu Sachverhalten zu vermeiden. Die Ausdehnung der eigenen Herrschaft (72% Mehrheit) vollzieht sich nun auch speziell auf den Bereich der Verteilung der Fördermittel!

Natürlich wohnt jeden neuen Anfang ein Zauber Inne, aber ebenda auch der Keim des Abschiedes. Demokratie ist immer Verantwortung auf Zeit und das ist ein wichtiges Prinzip aus gutem Grund.

Kulturausschuss oder Bürgermeisterin zuständig für das Citymanagement *Crivitz* ab 01.01.2022?

12-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./128/3-22

Kulturausschusssitzung am 11.01.2022!

Auf der Sitzung stellte man als erstes fest das also, so schnell wie möglich der Kulturausschuss für das  Citymanagement *lebendige Innenstädte* –   Projekte entwickelt soll. Begründung: „die Zeit war nicht ausreichend umso was vorzubereiten“. Auf der Sitzung selbst wurden nur Grundsatzfragen und Absichtserklärungen angesprochen. Eine datierte Vorstellung hatte man nicht, konnte man auch nicht, es fehlten ganz einfach Informationen. Es fehlten die„6 W“ * Wer hat was wann wo wie „Warum“ gemacht?

Umso kurioser ist die Tatsache das kurz nach dem Ende der Veranstaltung im Internet auf der Stadtseite von Crivitz  – die Bürgermeisterin mit einer datierten Vorstellung aufwartetet!? Unter dem Titel *CRIVITZ MITTENDRIN

– AUF DER SPUR DER FISCHE*

Die anwesenden Mitglieder und Gäste müssten sehr erstaunt gewesen sein, im Nachhinein zu der  Konferenz, denn all diese Ideen und Vorstellungen wurden überhaupt nicht angesprochen??!!

TOP Ö 8 Ideensammlungen zum Projekt „Lebendige Innenstädte“

So begann also die Kulturausschusssitzung (per Videokonferenz) mit einem etwas holprigen, technischen Start, weil man den Zugangslink nicht gefunden hatte. Nach endlich weiteren 15 Minuten war man dann bereit und Beschlussfähig. Was für eine Vorbereitung? Wir sind im 21. Jhdt.!

Im Kernpunkt zu diesem TOP in der Sitzung wurde festgestellt, dass ab  Do. den 12.11.2022 die Bewerbungsgespräche für* DEN* City Manager geführt werden und die Bürgermeisterin über die Einstellung entscheidet!!  Die Einstellung dazu kann kurzfristig erfolgen (z.B.20.01.22) und die Stunden für Januar können dann nachgeholt werden. Man sollte „das geschenkte Geld“ die 50.000,00€ für die Förderung der Projekte nutzen. Einig war man sich darin das Citymanagement als *Gast* auf der nächsten Sitzung anwesend sein soll. So soll das Citymanagement dem Kulturausschuss Rechenschaft ablegen müssen über seine Tätigkeit und *ER* soll Förderprogramme und Fördertöpfe  erkunden und die Anträge dann schriftlich mit Leben erfüllen! Und *ER* soll Ideengeber für den Kulturausschuss sein!

Weiter kam dazu nichts???

Fazit:

Was soll denn nun das Citymanagement machen? Welche Projekte soll er denn nun in Angriff nehmen? Alle vorgesehenen Projekte – und  Ausgaben wurden auf der Sitzung nicht besprochen aber kurze Zeit später von der Bürgermeisterin auf der Internetseite Crivitz von Ihr veröffentlicht!


Hier nun – auszugsweise – die Beschreibung der Bürgermeisterin vom 11.01.2022 – ca. 21:00 Uhr !!!!!!!

welche dem Kulturausschuss nicht vorlag und er auch in seiner Sitzung mit keinem WORT erwähnt hat. Konnte er auch nicht – er wusste es schlicht und einfach nicht! In der Darstellung wird immer von *WIR* gesprochen, wer da wohl gemeint ist, dem Kulturausschuss war davon jedenfalls nichts bekannt!

Hier eine kurze Aufstellung der veranschlagten Kosten. Nun wollen wir nicht bei diesem Thema Kosten gleich  anfangen, das ist nicht unser Stil. Aber bei dem Aktivitätsbudget *C* gibt es eine lange Geschichte über der wir noch später berichten werden. Das Thema Leihgabe *Crivitzer Fischregen* und der Aussage der Bürgermeisterin:“ aber die Stadt hatte bisher nicht das Geld, um hier aktiv dieses Kunstwerk zu kaufen.“ Ist so nicht korrekt, hier wurde in der Vergangenheit seit 2016 …nur von Finanzierung über Spenden gesprochen und nicht über einen Kauf aus Fördermitteltöpfen“! ( STEUERGELDER!!!!)

Das ist ein großer Unterschied! Denn in der Vorlage – BV Cri SV 465/17 vom 20.07.2017 entschied der Bauausschuss: „ die Leihgabe des Künstlers zum Crivitzer Fischregen anzunehmen und im Bereich des Crivitzer Sees aufzustellen. Eventuell ist über einen späteren Erwerb des Kunstwerkes nachzudenken.  Über einen Kauf ist bis heute keine Entscheidung getroffen worden!!!    Mehr zu diesem Thema im Januar!

Aktivitätsbudget Stufe a = 20.000 €

– Stadtforum als Ideenschmiede- Moderation =4.000,00€

Verkehrsinseln Bepflanzung hiesigen Gärtnereiprodukten =4.000,00€

Werbebudget für Flyer  = 3500,00€

Imagefilm über die Stadt Crivitz = 3.500,00€

Wegweiser, einheitliche Schilder an den Gebäuden = 5.000,00€

Aktivitätsbudget Stufe b = 15.000 €

jährliche Stadtmesse – Musik, Show und Licht- = 15.000,00

Aktivitätsbudget Stufe c = 15.000 €

die Finanzierung einer Leihgabe des Künstlers Heiko Voß, Crivitzer Fischregen

CRIVITZ MITTENDRIN- AUF DER SPUR DER FISCHE

Crivitz wird in den kommenden 2 Jahren durch das Wirtschaftsministerium mit höchstmöglicher Summe von 50.000 € und 80% Personalkosten für einen City-Manager (20 Wochenstunden) bedacht, um vor allem die Unternehmen im innerstädtischen Bereich zu unterstützen und für mehr Kundschaft und damit für mehr Umsatz zu sorgen. Was sich genau dahinter verbirgt, lesen Sie hier:

Ziel des Projektes

Einerseits wollen wir die Attraktivität und Belebung der Innenstadt (Altstadt) erhöhen, die Erreichbarkeit der Unternehmen auch für Gehbehinderte und Ältere, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, erleichtern, und die Verweildauer der Besucher in der Innenstadt, dem Herzstück der Stadt, verlängern. Mit gezielten Marketingstrategien soll die unternehmerische Vielfalt unserer Stadt erlebbar und vor allem nachhaltig gemacht werden.

Andererseits wollen wir die Unternehmen (schwerpunktmäßig Einzelhandel, Gastronomie, Veranstaltungsbranche) unterstützen, durch geeignete Mittel ihre mediale/ digitale Präsenz zu erhöhen bzw. neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen.

– Das äußere Erscheinungsbild der Stadt soll attraktiver werden, um auch Menschen von der Umgehungsstraße zu uns einzuladen. Menschen aus der Neustadt (zumeist Ältere, die nicht mehr so mobil sind), wünschen sich seit Langem einen Shuttleservice innerhalb der Stadt. Aufgrund der nicht ausreichenden Parkplätze in der Innenstadt wäre dies eine gute Lösung.

Mittelfristiges Ziel ist die Umgestaltung der Innenstadt und schwerpunktmäßig des  Marktplatzes zum Zentrum für alle (auch senioren- und behindertengerecht) mit vielfältigen Angeboten und Teilhabe für jeden. Der Markt als Zentrum des Wohlfühlens und des Miteinanders. Dafür ist ein Netzwerk der Akteure vor Ort notwendig

Beschreibung der vorgesehenen Aktivitäten

Moderierte Dialoge in Form von Workshops, Mitmachaktionen und Umfragen sollen die Menschen vor Ort stärker in den Entwicklungsprozess unserer Innenstadt einbeziehen. Die größere Transparenz soll zum Mitmachen inspirieren.

Die neu geschaffene Stelle des Citymanagers soll helfen:,

– direkten Kontakt zu allen aufzunehmen, da erfahrungsgemäß nur der Email- oder Telefonkontakt nicht ausreicht, die Kräfte vor Ort wirklich zu mobilisieren.

– Wir versprechen uns von direkten Vor-Ort-Gesprächen mit den verschiedenen Akteuren einen deutlich besseren Erfolg. Dafür braucht es aber viel Zeit, die wir Ehrenamtlichen allein leider nicht ausreichend haben.

– Wir wollen außerdem in diesem zweijährigen Prozess mit den Bürgerinnen und Bürgern klären, wie der Markt als Mittelpunkt für die Zukunft aussehen soll. Es wird eine enge Zusammenarbeit städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Amt geben.

– Zu den Foren werden IHK, Handwerkskammer und die Wifög eingeladen und wer sonst noch für unsere Sache gebraucht wird.

– Mit einer Stadtmesse wollen wir künftig den Jahresempfang und die Vorstellung der Unternehmen verknüpfen. Die Reflektion des Erreichten wird mit diesem Tag eng verbunden sein, so dass deutlich wird, wie das bei den Besuchern ankommt und wie es den bete-iligten Unternehmen damit geht.

Aktivitätsbudget Stufe a = 20.000 €

In dieser Aktivitätenstufe sehen wir die wichtigsten Dinge, die wir in jedem Fall mit Ihrer Hilfe umsetzen möchten.

-> Stadtforum als Ideenschmiede: Mit einem Stadtforum mit Workshops und Moderation und dem Citymanager wollen wir während des zweijährigen Prozesses mehrere Dialogveranstaltungen durchführen. Zuerst geht es darum, Wünsche, Ideen, Anregungen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger aufzunehmen, um daraus  eine gemeinsame Zukunftsstrategie für die Stärkung des Stadtkerns zu entwickeln.

– Verkehrsberuhigung, Parkplatzmöglichkeiten, Fahrradnutzung, Sitzgelegenheiten u.v.m. sind dabei zu berücksichtigen. Im weiteren Verlauf gegen Ende des ersten Jahres wird es einen Zwischenstand geben. Zum Ende 2023 werden wir dann eine Rückschau halten und die Abrechnung der erreichten Maßnahmen in ihrer Wirkung und Nachhaltigkeit prüfen, und eine fortführende Strategie über das Jahr 2023 hinaus verabschieden. Mit dem bereits ausgebauten kleinen Netzwerk „Crivitz digital“ werden wir den Unternehmen entsprechende Hilfestellungen und Unterstützung geben, um auch online stärker zu werden.

– Für Moderatoren und Dienstleistungen benötigen wir etwa 4.000 €. -> Lockmittel für potenzielle Kunden mit Eyecatcher an der Umgehungsstraße: Jetzt sind die Verkehrsinseln von Schwerin und Parchim stadteinwärts grau gepflastert und zeitweise mit Unkraut bewachsen. Diese wollen wir mit hiesigen Gärtnereiprodukten schöner und so die Stadteingänge einladender gestalten für ca. 4.000 €.

-> Außerdem benötigen wir ein kleines Werbebudget für Flyer- z.B. für das Angebot des Monats, Straßenverkaufs-Events, aber auch für Werbung auf Social Media. Wir wollen eine Eigenmarke entwickeln und Einkaufstaschen, evtl. auch Mehrwegbecher für Veranstaltungen bedrucken lassen. Dafür benötigen wir etwa 3.500 €.

-> Imagefilm über die Stadt Crivitz: Zur Mitarbeitergewinnung, aber auch zur Werbung wollen wir in einem Kurzfilm die Stärken und Charme unserer Stadt hervorheben. Das kostet etwa 3.500 €

 -> Historischer Stadtspaziergang und Wegweiser:

In diesem Jahr haben wir anlässlich unseres Stadtjubiläums begonnen mit einem historischen Stadtrundgang. Einwohner, Heimatvereinsmitglieder und Bürgerhausteam bringen seit einigen Monaten alte Geschichte und Geschichten in einem jährlich erscheinenden Chronikheft zusammen. So erzählten uns manche auch die Geschichte ihres Hauses und belegten die Entwicklung mit alten Fotos. Diese wollen wir nun an den Gebäuden und auf unserer Homepage veröffentlichen. Dafür wollen wir zusammen mit den Eigentümern ansprechende einheitliche Schilder an den Gebäuden anbringen und mit der Homepage der Stadt für weiterführende Informationen verknüpfen.

https://www.stadt-crivitz.de/wp-content/uploads/2022/01/Bild-2--300x225.jpgHierfür planen wir 5.000 € ein. Der Heimatverein wird spezielle Führungen durchführen, um unser Crivitz bekannter zu machen und zusätzliche Besucheranreize zu geben.

Aktivitätsbudget Stufe B = 15.000 €

Der Höhepunkt aller vorgenannten Aktivitäten soll eine jährliche Stadtmesse sein.

Dort soll künftig die vom Citymanager vorbereitete und organisierte Präsentation allen interessierten Unternehmens aus Handel und Handwerk, Medizin, Dienstleistungen u.v.m. sowie Akteure aus Kunst und Kultur in unserer Innenstadt stattfinden. Hierfür soll die Große Straße und der Bereich um den Markt herum gesperrt werden, damit sich auch die am Stadtrand oder in den Ortsteilen angesiedelten Firmen präsentieren können. Ein Shuttleservice, z.B. Pferdekutschen, oder Amtsbus sorgt für die Verbindung von außen in die Innenstadt und heimwärts. Musik, Show und Licht dürfen dabei nicht fehlen. Wir schätzen die Kosten ähnlich wie unser Stadtfest auf ca. 15.000 €.

Aktivitätsbudget Stufe C = 15.000 €

– Sollte es dazu kommen, dass wir es sogar bis zu dieser Stufe schaffen, käme noch ein Sahnehäubchen obendrauf. Zur nachhaltigen Verbindung unserer Stadtteile, wünschen wir uns einen gebrauchten Bürgerbus (9 Sitzer) mit ehrenamtlichen Fahrern zur dauerhaften Verbindung Alt- und Neustadt sowie Ortsteile.

Ein weiterer Wunsch wäre die Finanzierung einer Leihgabe des Künstlers Heiko Voß, der eine Stele zur beliebtesten Sage der Stadt – dem Crivitzer Fischregen– gestaltet hat. Der Künstler hörte von unserer Sage und von den Kindern der Regionalen Schule gab es bereits ein kleines Modell dazu.

Davon inspiriert gestaltete er eine wunderschöne Stele, die er am See als Leihgabe aufstellte.

Seitdem verziert sie unseren Uferweg am See. aber die Stadt hatte bisher nicht das Geld, um hier aktiv dieses Kunstwerk zu kaufen. Zu sehr drückte und drückt uns der Haushalt mit den kostenintensiven Sanierungen in unseren Kindertagestätten und Schulen, so dass wir ihn bis heute nicht kaufen konnten. Schon jetzt ist es für die Unternehmen und Menschen vor Ort eine ganz wichtige Identifikation mit Crivitz. Der aufmerksame Besucher findet an verschiedenen Orten in der Stadt in die Gehwege eingearbeitete  Fische – sozusagen auf den Spuren der Fische – nach dem Modell der Stolpersteine.

Sie führen bis in die Innenstadt und es werden jährlich mehr. Hierfür veranschlagen wir 15.000 €

                                                                                        Fotos: Brusch-Gamm

Britta Brusch-Gamm Bürgermeisterin Stadt Crivitz

Alle Fotos von Britta Brusch-Gamm

Citymanagement * Crivitz * 01.01.2022 – Geplänkel um die Zuständigkeit??

11-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./127/2-22

Stolperstart 2022!

Kuriosum!

So berichtete die SVZ am 04.01.2022 unter Berufung auf die Bürgermeisterin “Wir hoffen sehr auf unser neues Projekt lebendige Innenstädte, so Britta Brusch Gamm. Diese werde nach jetzigem Planungen voll mit dem Bildungs und Sozialausschuss integriert werden“

Also WER DENN NUN Kultur -oder Sozialausschuss? Weiß hier die linke Hand nicht, was die rechte tut? Der Kulturausschuss Crivitz soll nun doch die „Ideen –Schmiede“ für das Citymanagement sein laut Tagesordnung am 11.01.2022 und anfangen eine „Ideensammlung“ zu inszenieren damit das zukünftige Citymanagement in Crivitz bis zum 31.12.2023 alles umsetzen kann! Das erscheint mächtig früh !!

Eine verdrehte Welt!

Das Klarmachen der Aufgaben für das Citymanage-ment in Crivitz hätte eigentlich im Sept. /Okt.2021 erfolgen müssen und intensiv in den Ausschüssen diskutiert werden sollen, bevor man überhaupt einen Fördermittelantrag beim Wirtschaftsministerium stellt. Aber das war ja am 15.10.2021 nicht so gewollt, sondern sollte wiederum nur eine Einzelent-scheidung und Eilentscheidung der Bürgermeisterin bleiben! Nun muss also der Kulturausschuss alles wieder einmal richten und das ganz schnell. Ideen sammeln und Aufgaben/Projekte bestimmen damit das Citymanagement in Corona – Zeiten auch Projekte zu bearbeiten kann! Zur Zeitlichen Abfolge des Citymanagement!

Nach dem die Bürgermeisterin mal einfach so entschieden hat am 15.10.2021 einen Fördermittelantrag für einen „Citymanager“ beim Wirtschaftsministerium einzureichen, von welchen vorher keiner etwas wusste oder besprochen wurde, geschweige denn in den Ausschüssen darüber diskutiert wurde oder ein Meinungsaustausch stattfand. Wurde dieser Antrag nun 25.10.2021 nur noch „ pro forma“ von CWG und Linke abgehandelt und mit ihrer (72%) Mehrheit beschlossen. Arbeitsbeginn des Citymanagement sollte der 01.01.2022 sein.

Wie schon gesagt „sollte der 01.01.2022“ sein, denn das Amt Crivitz hat auch eine Ausschreibung getätigt, in welcher die Bewerbungsfrist erst am 10.01.2022 endete.

Fazit:

Man könnte fast sagen: die Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm hat die Eingebung gehabt und entschieden eine Citymanagement in Crivitz zu installieren und nun sollen alle anderen diese Idee mit Leben zu erfüllen! Frei nach dem Motto ..Nun macht mal, ich stelle dann das Ganze dann der Öffentlichkeit vor..!Wäre es nicht viel besser gewesen, wenn die Abgeordneten von diesen Planungen und Konzepten schon im Sept./Okt. 2021 erfahren hätten und was sich alles dahinter verbirgt und wie man es umsetzt? Ein Meinungsaustausch in den Ausschüssen der Stadt und in den Ortsteilen wäre hilfreich gewesen! Natürlich wohnt jeden neuen Anfang ein Zauber Inne, aber ebenda auch der Keim des Abschiedes. Demokratie ist immer Verantwortung auf Zeit und das ist ein wichtiges Prinzip aus gutem Grund. Darum sollte man auch neue Ideen, auch aus der Verantwortung heraus als Bürgermeisterin, erst einmal gemeinsam beraten und in den Meinungsaustausch eintreten und nicht Tatsachen von oben herab vorgeben! Denn dann muss auch für seine Aktionen die Verantwortung gegenüber der Stadtvertretung und dem Souverän übernehmen!

City-Management Crivitz! Stolperstart 2022!

09-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./126/1-22

Auch im Januarloch?

Morgen, also am Montag dem 10.01.2022 endet die letzte Bewerbungsfrist für den City-Manager (m/w/d) in der Stadt Crivitz und nun sollen also die Bewerbungsgespräche beginnen!!! Das aktuelle an der Nachricht ist – das bereits 7 Tage später also am Montag, dem 17.01.2022 der beschließende Hauptausschuss der Stadt Crivitz, über eine Einstellung entscheidet!!!!

TOP 17 Personalangelegenheiten – Einstellung eines City-Managers (m/w/d)

Nun, das geht aber schnell! Wer wurde denn hier schon im Vorfeld auserkoren und wird wieder handverlesen? Spannend dürfte nach wie vor die Frage bleiben: Wann der  Arbeitsbeginn sein soll? Denn die Fördermittel für diese Stelle fließen schon ab dem  01.01.2022 bis zum 31.12.2023! Eigentlich wird die Stelle mit 20 Wochenstunden im Rahmen des Förderprojektes des Wirtschaftsministeriums M-V „Belebte Innenstädte“ gefördert.

Woher die Möglichkeit kommt zusätzlich weitere 10 Wochenstunden mit Aushilfsarbeiten in der Bibliothek und im Bürgerhaus aufzustocken ist unbekannt? ( TVöD Entgeltgruppe 6).

[Bibliothek besetzt – Bibliothekar 30WoStd., Hilfsarbeiten für Bürgerhaus/Bibliothek 32 WoStd; Seniorenarbeit 8 WoStd – Gesamt VZÄ = 1,775 entspricht 70,5  WoStd.]

[Bürgerhaus besetzt -Stadtkoordinator 40 WoStd. ausschließlich der Pausen (nach Tarifrecht Reduzierung der Wochenarbeitszeit für 2022=39,5 WoStd./2023=39,0 WoStd. / 2025= 38,5WoStd.) Gesamt VZÄ = 1,0]

Fazit:

Es kann also durch aus möglich sein das der Besucherandrang in Corona – Zeiten in der Bibliothek und im Bürgerhaus in Crivitz 2022 und 2023 so groß ist und sein wird, das die 4 vorhandenen Mitarbeiter überlastet sind und eine Hilfe für 10 WoStd. zusätzlich benötigen!Oder gehört das Bürgerhaus und die Bibliothek in Crivitz auch zur sogenannten „kritischen Infrastruktur“, wo dann Personal fehlen wird?

Verwirrung um Arbeitsbeginn des City Management in Crivitz?  Fehlstart 2022?

30.Dez.-21/P-headli.-cont.-red./125/75-21

Es existieren zwei Ausschreibungen eine von der Stadt Crivitz und vom Amt Crivitz! Das Ende der Bewerbungsfrist als City-Manager (m/w/d) in der Stadt Crivitz ist am 20.12.2021 und für das Amt Crivitz am 10.01.2022??

Die Stelle ist  zum 01.01.2022 befristet bis zum 31.12.2023 mit 20 Wochenstunden zu besetzen und erfolgt im Rahmen des Förderprojektes des Wirtschaftsministeriums M-V „Belebte Innenstädte“. Es besteht die Möglichkeit, die Stelle um 10 weitere Wochenstunden mit Aushilfsarbeiten in der Bibliothek und im Bürgerhaus aufzustocken. Die Vergütung erfolgt nach TVöD Entgeltgruppe 6.“

Und welche Bewerbungsfrist gilt denn nun? Wird hier nun rückwirkend abgerechnet? Weiß hier die linke Hand nicht, was die rechte tut?

In der letzten Sitzung des Jahres vom  Ausschusses für Kultur, Sport und Vereine der Stadtvertretung der Stadt Crivitz am 14.12.2021 (per Videokonferenz ), auf welchen auch die Bürgermeisterin zugeschaltet war informierte Sie : „ Frau Brusch-Gamm informiert, dass die Planung für Veranstaltungen 2022 erst mal unter normalen Voraussetzungen erfolgt. Aber schon der geplante Jahresempfang am 12. März ist in gewohnter Form vage. Die Bewerbungsgespräche für die Stelle der/des Citymangerin/Citymanagers werden evtl. noch zwischen den Feiertagen stattfinden. In der nächsten Kulturausschusssitzung sollte dann beraten werden, welche Maßnahmen schon angeschoben werden können. Der Ausschuss sollte auch beraten, was bei den Sportstätten zu tun ist.“ laut vorläufigen schriftlichen Protokoll vom 30.12.2021!!

Gesagt wurde aber, dass die Bewerbungsgespräche in der Woche nach Weihnachten durchgeführt werden  und bis zum 31.12.2021 abgeschlossen sein sollen!! Da der Arbeitsbeginn  ja nun der  01.01.22 bereits ist! Nun, es bleibt also eine atemberaubende Spannung! Und die am meisten gestellte Frage ist nicht nur: „ Wer wurde denn nun auserwählt, sondern wann ist denn nun der Arbeitsbeginn “? Eine Entscheidung dazu ist nach wie vor dringend geboten, denn die Fördermittel für diese ausgeschriebene Stelle fließen bereits ab dem  01.01.2022!

Das Kuriosum: Gemäß der  Kommunalverfassung für das Land MVP § 22  die Gemeindevertretung – Absatz (3) lautet: „Die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten können nicht übertragen werden… Abschnitt:(5) ..die Grundsätze der Personalentscheidungen.“ Die Stadtvertretung bzw. Gemeindevertretung muss also zu Personaleinstellungen im nichtöffentlichen Teil der Vertretung dazu beschließen. Aber, gemäß der Hauptsatzung der Stadt Crivitz in §7 (2) heißt es dazu: „Die Bürgermeisterin trifft Personalentscheidungen im Bereich der nachgeordneten Einrichtungen der Stadt Crivitz nach Beratung im Haupt- und Finanzausschuss!!! Nun, aber die nächste Hauptausschusssitzung findet erst am 17.01.2022 statt und die nächste Stadtvertretersitzung ist erst am 21.02.2022??? Wer soll also denn nun die Einstellung und den  Arbeitsbeginn entscheiden? Wird rückwirkend abgerechnet?

Fazit: Es wird also abermals eine Einzelentscheidung und Eilentscheidung der Bürgermeisterin  werden!!!!! Gelebte Praxis in unser Stadt ist es das die Bürgermeisterin von Crivitz, aufgrund von Zeitnot oder bei zu langer Dauer bis zur nächsten Stadtvertretersitzung oder der Hauptausschusssitzung, Personaleinstellungen  vornimmt und sich die  Bestätigung dieser  Eilentscheidung  bzw. Zustimmung später auf anderen Sitzungen einholt?? Kann man auch stetig machen, bei 72 prozentiger Mehrheit von CWG und Linke!

Strittig wird aber trotzdem bleiben, dass gerade hierzu diese sog. kurzfristige Terminlage vorher  schon lange bekannt war!! Beziehungen sind das „Salz in der Suppe unseres Lebens“. Ihre Wichtigkeit erstreckt sich durch alle Lebensbereiche.

„Crivitz mittendrin – Auf der Spur der Fische“

29.Dez.-21/P-headli.-cont.-red./124/74-21

Arbeitsbeginn – Citymanager- schon 01.01.2022? Bewerbungsgespräche enden morgen!?

Auf der Stadtvertretersitzung am 06.12.21 in Crivitz verkündete die Bürgermeisterin  dass die Bewerbungsgespräche für das neue City Management am 31.12.2021 enden und der Arbeitsbeginn bereits am  01.01.22 sein soll! Nun, es bleibt also eine atemberaubende Spannung! Und die am meisten gestellte Frage: „ Wer traut sich in Crivitz  oder wer wurde denn nun auserwählt“? Eine Entscheidung ist dringend geboten, denn der  01.01.2022 naht!

Das Kuriosum: Gemäß der  Kommunalverfassung für das Land MVP § 22  die Gemeindevertretung – Absatz (3) lautet: „Die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten können nicht übertragen werden… Abschnitt:(5) ..die Grundsätze der Personalentscheidungen.“ Die Stadtvertretung bzw. Gemeindevertretung muss also zu Personaleinstellungen im nichtöffentlichen Teil der Vertretung dazu beschließen.

Aber, gemäß der Hauptsatzung der Stadt Crivitz in §7 (2) heißt es dazu: „Die Bürgermeisterin trifft Personalentscheidungen im Bereich der nachgeordneten Einrichtungen der Stadt Crivitz nach Beratung im Haupt- und Finanzausschuss!!! Nun, aber die nächste Hauptausschusssitzung findet erst am 17.01.2022 statt und die nächste Stadtvertretersitzung ist erst am 21.02.2022???

Wer soll also denn nun die Einstellung und den  Arbeitsbeginn entscheiden?

Fazit: Es wird also abermals eine Einzelentscheidung und Eilentscheidung der Bürgermeisterin  werden!!!!! Gelebte Praxis in unser Stadt ist es das die Bürgermeisterin von Crivitz, aufgrund von Zeitnot oder bei zu langer Dauer bis zur nächsten Stadtvertretersitzung oder der Hauptausschusssitzung, Personaleinstellungen  vornimmt und sich die  Bestätigung dieser  Eilentscheidung  bzw. Zustimmung später auf anderen Sitzungen einholt?? Kann man auch stetig machen, bei 72 prozentiger Mehrheit von CWG und Linke!

Strittig wird aber trotzdem bleiben, dass gerade hierzu diese sog. kurzfristige Terminlage vorher  schon lange bekannt war!! Beziehungen sind das „Salz in der Suppe unseres Lebens“. Ihre Wichtigkeit erstreckt sich durch alle Lebensbereiche.

Land rettet Crivitzer Klinik vor Pleite

22.Dez.-21/P-headli.-cont.-red./123/73-21

Die finanzielle Lage des kommunalen Krankenhauses Crivitz östlich von Schwerin ist dramatischer als bekannt. Das Land hat jetzt mit einer Einmalzahlung offenbar eine Pleite abgewendet. 2,5 Millionen Euro sind aus dem schuldenfinanzierten Rettungsfonds des Landes geflossen – genehmigt vom Finanzausschuss des Landtags auf Antrag des SPD-geführten Finanzministeriums

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von Stefan Ludmann, NDR 1 Radio MV Aktuell Helios hat schon in der Vergangenheit klargemacht, dass eine Wiedereinrichtung der ehemaligen Geburtenstation nicht in Frage kommt.

Das Rettungspaket kam für die Klinik gerade noch rechtzeitig, seit der Übernahme durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim zu Jahresbeginn hatte sich die Finanzlage stetig verschärft. Die Begründung für die Landeshilfe macht die Dramatik der Lage klar: Die aktuelle wirtschaftliche Situation des Krankenhauses Crivitz sei „besorgniserregend“, heißt es in einem Papier der Landesregierung von Ende November. „Aktuell ist die Liquidität nicht mehr gesichert.“ Das bedeutet: Es drohte eine Pleite und die ist mit dem Geld des Landes kurz vor Jahresende wohl abgewendet.

Zu wenig Einnahmen und ein Investitionsstau

Zwei Gründe nennt das Land für die Misere. Es gibt zu wenig Einnahmen, weil in Crivitz weniger operiert wird. Außerdem habe pandemie-bedingt die Geriatrie-Abteilung neun Monate schließen müssen. Auch die gezahlten Corona-Hilfen des Bundes hätten das vier Millionen Euro schwere Umsatzminus nicht ausgleichen können. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim ist bereits mit einem 1,8 Millionen Euro Kredit eingesprungen, jetzt schießt das Land noch einmal 2,5 Millionen dazu. Erschwerend kommt für die 80-Betten-Klinik hinzu: Es gibt offenbar einen Investitionsstau – die Klinik muss modernisiert werden, das wird bisher mit 750.000 Euro veranschlagt – Geld, das offenbar nicht da ist.

Regierung informierte nicht über staatliche Hilfe

Der Zuschuss des Landes soll vor allem die Personalkosten tragen – er geht also in den laufenden Betrieb. Verwunderlich ist, dass SPD und Linke angesichts der Brisanz der Lage die Öffentlichkeit nicht über die staatliche Hilfe informiert haben. Die Schieflage könnte zum Hemmschuh für eine mögliche Wiedereinrichtung der Geburtshilfe in Crivitz werden. An ihrer Schließung hatte sich vor rund zwei Jahren die Debatte um den Standort entzündet.

Zuvor bereits sechs Millionen Euro gezahlt

Der private Krankenhaus-Konzern Mediclin hatte die Geburten-Station 2020 geschlossen. Sie galt wegen niedriger Fallzahlen als unrentabel, der Bilanz bescherte die Station dauerhaft rote Zahlen. Ein Jahr nach dem Verkauf an den Landkreis rutscht die Klinik auch ohne Geburtenstation ins Minus. Dabei war die Rekommunalsierung eine politische Entscheidung: Vor zwei Jahren hatte sich Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) mit Blick auf Crivitz für das Modell stark gemacht. Das Land hat bereits einmal sechs Millionen Euro gezahlt, um den Klinik-Kauf durch den Landkreis zu unterstützen.

Die CDU-Opposition warnt auch deshalb, Crivitz dürfe nicht zum Dauerzuschuss-Betrieb werden. Die gesundheitspolitische Sprecherin, Ex-Justizministerin Katy Hoffmeister, meinte außerdem, die Landesregierung sollte die Hilfen „offen kommunizieren“.

Wiedereinrichtung der Geburtenstation fraglich

Der Landkreis sucht unterdessen nach einem privaten Partner für das Krankenhaus Crivitz. Die Helios-Klinken sind der Wunsch-Kandidat. Die sollen 49 Prozent übernehmen. 

Teil-1-Essenversorgung–Schwerin Menü–angeblich mangelhaft und Preiserhöhung!?

20.Dez.-2021/P-headli.-cont.-red./122/72-21

Ein Dauerbrenner seit Jahren für CWG und LINKE?! „Pacta sunt servanda“-

In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen der Stadt Crivitz am 13.12.2021 (per Videokonferenz) wurde anfangs über das Thema „Essenversorgung“ informiert und die jetzige Situation öffentlich diskutiert, kurze Zeit später, als man dann die Brisanz des Themas erkannte, wurde die Angelegenheit einfach in den nicht öffentlich Teil der Sitzung verschoben! Der Ausschutzvorsitzende (selbst Lehrer in der Grundschule in Crivitz) informierte über Mängel in der Essenversorgung der Schüler (in der qualitativen Versorgung) und über Preiserhöhungen.

Inhalt der Berichterstattung vom Vorsitzenden!

So berichtete der Vorsitzende dass die Qualität des Schulessen sehr nachgelassen hat und fast schon dem Niveau des Voranbieter UWM aus Demen von 2017 wieder entspricht. Eine ganz schön erschütternde und mutige Einschätzung/Behauptung! Des Weiteren stellte der Vorsitzende fest das man jetzt sowieso nichts ändern kann und nur an der Qualitätsschraube drehen kann, da die Verträge auch für 2022 schon gültig sind, aufgrund der Frist zur Auflösung. Was wollte man damit bloß ausdrücken? Warum diese Behauptungen?

Weiter berichtete der Vorsitzende über eine Preiserhöhung des Essens auf 3,20 €  ????  auf der Sitzung. Aber eine Preisliste bzw. Menüliste wurde dazu im öffentlichen Teil nicht veröffentlicht?

Als die Abgeordneten der CWG die Brisanz in dieser Angelegenheit und die getroffenen Feststellungen erkannten, entschied man sich plötzlich und unerwartet das Essenthema weiter im nichtöffentlichen Teil zu diskutieren.

Was sollte denn hier verheimlicht werden?

Das Kuriosum: Ein Gespräch mit dem Essenanbieter – Schwerin Menü – im Vorfeld der Sitzung hatte es nicht gegeben. Eine Tagung der Essenskommission der Schule bzw. Elternvertretung oder Befragung der Schüler zu diesem Thema hat es nicht gegeben. Auch gab es im Vorfeld der Sitzung  gab es keinerlei Hinweise von diesen Gremien über Mängel in der Essenversorgung.

Also woher kommen dann diese Vorwürfe und Feststellungen? Und Tatsache ist, dass es bislang keine Beschwerden öffentlich über das Schulessen gab?

War alles schon einmal da! [2015-2018]!

Dieselbe Situation gab zu diesem Thema – Schulessen- schon einmal von 2015 bis 2018 in Crivitz, aber damals führte den Ausschuss eine  Ausschutzvorsitzende der CWG – Frau Martina Torbahn, welche  selbst Lehrerin in der Regionalen Schule war. Im Jahr 2015 hatte die Bürgermeisterin dem damaligen Essenanbieter UWM aus Demen für alle Einrichtungen gekündigt und eine Neuausschreibung der Essenversorgung veranlasst. Die Regionale Schule war für einen Wechsel, die Grundschule dagegen.

Es war damals eine sehr aufgeheizte Stimmung, seinerzeit wurde eine WhatsApp-Nachricht sogar verbreitet und aufgerufen worden gegen den Essenanbieter UWM zu stimmen (siehe SVZ vom 20.05.2015). Später stellte sich heraus, dass die ausgesprochenen Kündigungen der Bürgermeisterin mit Mängeln behaftet war und in der Neuausschreibung auffallende Verfahrensfehler gemacht wurden, so dass diese Vorgänge sich bis ins Jahr 2018 hinzogen und erst dann abgeschlossen wurden (siehe SVZ vom 26. 05 2018).

Einzelne Verträge wurden erst einmal weitergeführt und Essenkommissionen an den Schulen gegründet und so wurde 2018 begonnen mit einer neuen Ausschreibung zum Schulessen (laut Protokoll 29.01.2018). Seit diesem Zeitpunkt beliefert das Unternehmen Schwerin Menü die Grundschule und Regionale Schule in Crivitz.  

Keine Mängel bekannt seit 2018 bzw. 2019 !

Seit diesem Zeitpunkt gab es keinerlei bekannte Mängel, im Gegenteil so berichtete der Vorsitzende auf der letzten dazu bekannten Sitzung am 11.11.2019:

So heißt es im Protokoll dazu:

Herr Wurlich begrüßt 4 Vertreterinnen der Essenkommission der Grundschule Crivitz. Aufgrund ihrer Anwesenheit wird der TOP 6 bereits als TOP 2 behandelt. Von der Regionalen Schule war trotz Einladung kein Vertreter der Schulkonferenz zur Sitzung erschienen. Die Essenverträge wurden mit der Fa. Schwerin Menü für den Zeitraum vom 01.08.2019 bis zum 31.07.2020 geschlossen. Sie enthalten die Option der jeweiligen Vertragsverlängerung.

Es steht daher die Entscheidung an, ob die Verträge verlängert werden oder ob eine neue Ausschreibung erfolgen soll. Zur Meinungsbildung über die Situation der Essenversorgung wurden die Vertreter der Essenkommission bzw. der Schulkonferenz eingeladen. Die Vertreterinnen der Essenkommission der Grundschule geben einen ausführlichen Bericht und beantworten die aufgetretenen Fragen. Die Essenkommission besteht aus je einem Vertreter pro Klasse, der Schule und der Stadt Crivitz. Die Kommission hat zuletzt am 08.11.2019 beraten. Im Frühjahr fand eine Umfrage zur Zufriedenheit der Essenversorgung statt. Die Bewertung fiel positiv aus. Die Zufriedenheit ist höher als bei der Versorgung durch die Fa. UWM.

Bis zum Jahresende erfolgt nochmals eine Umfrage. Das Ergebnis soll im Januar 2020 vorliegen. Grundsätzlich steht man der Vertragsverlängerung positiv gegenüber.

(Frau Döring erscheint um 19.05 Uhr zur Sitzung)

Für die Zukunft sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

–          Problematik Einweg/Mehrweg

–          Möglichkeit des „Büfettessen“

–          ggf. Vertragslaufzeit über 5 Jahre mit möglicher „Ausstiegsklausel“

–         ggf. Übernahme der Strom- und Wasserkosten durch die Stadt Crivitz mit dem Ziel der Senkung des Essenpreises

Herr Wurlich bedankt sich für die Ausführungen und verabschiedet die Vertreterinnen der Essenkommission.

Eine weitere Beratung zu dieser Thematik soll im Januar 2020 nach dem Vorliegen des Umfrageergebnisses erfolgen.“ (laut Protokoll vom 11.11.2019)

Nun, eine Versammlung im Januar 2020 zu dieser Thematik gab es nicht mehr und so wurde erst wieder am 13.12.2021 über diese Angelegenheit beraten, wo man plötzlich Mängel feststellt?

FAZIT: 

„Pacta sunt servanda“- Verträge sind einzuhalten, für beide Seiten! Es ist erstaunlich dass man vor gut zwei Jahren sogar vor hatte den Vertrag mit den Essenanbieter von 1 Jahr auf 5 Jahre zu verlängern und jetzt plötzlich an diesem Zweifel aufkommt!?

Mit der Essenversorgung ihrer Kinder haben sich schon Generationen von Eltern beschäftigt und in Crivitz ist kein Ende abzusehen. Die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden sind mutig und vielleicht wollte er auch das Thema einfach nur voranbringen. Er wurde aber trotzdem von seinen eigenen Vertretern der CWG zurechtgewiesen und alles wurde wieder einmal ins Nicht Öffentliche verbannt!

Ist es richtig dass sich ein Ausschuss der Stadtvertretung sich mit diesem Thema befasst, ohne eine Anhörung der Essenskommission, Elternrat und des Unternehmens sowie einer  Befragung der Schüler?

Sollte man nicht vielleicht vorher erst einmal in den Meinungsaustausch mit den jeweiligen zuständigen Gremien treten und sich genaue Informationen einholen!?

Auch wenn die Stadt Crivitz der  Schulträger ist von beiden Schulen, so hat die Stadt doch genügend Gremien geschaffen – wie z.B. eine Essenskommission  welche regelmäßig in den verschiedenen Gremien Auskunft über ihre Arbeit erteilen und als Schnittstelle zwischen Essensanbieter und Schule dienen sollen. Die Auswahl des Caterers pro Schule erfolgt über eine Ausschreibung durch den Schulträger. In MV gibt es ein einheitliches Vergabeverfahren mit gleichen Standards. Für die Schulen besteht jedoch die Möglichkeit, sich aktiv an der Auswahl zu beteiligen. Dies erfolgt insbesondere durch die Einrichtung von Essenkommissionen an jeder Schule; den Kommissionen gehören Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher und Schülerinnen und Schüler an. Die Anbieter des Schulessens sind unter anderem verpflichtet, die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zur Schulverpflegung einzuhalten.

Eidechsen verschaffen Subventionen!

16.Dez.-21/P-headli.-cont.-red./121/71-21

Selbstinszenierung der Bürgermeisterin vor Weihnachten?! Oder Werbeveranstaltung für Unternehmen?

Die SVZ erklärt uns wiederum was wir alle noch nicht so richtig öffentlich wissen und doch bald der  Bauausschuss?

Während die Neustadt in Crivitz an Leerstand leidet, marode Straßen und Gehwege zu verzeichnen sind, sowie es an Barrierefreie Zugänge fehlt, werden nun „Planungen für 15 Reihenhäuser in Staffelvariante, verschieden geklinkert und energieeffizient“ in der Nachbarschaft errichtet!?

Das Projekt sieht weiter vor weitere Häuser für Familien zu bauen, neben den Neubaublöcken! „Das Grundstück wurde bereits von der Stadt erworben“, so berichtet der Bauherr, ja das ist richtig. Hier schon mal die Entwürfe/Zeichnungen

„Das Grundstück wurde bereits von der Stadt erworben“, so berichtet der Bauherr, ja das ist richtig. Diese gut fünf Hektar große Fläche wurde 1992 durch die Stadt erschlossen. Zwei- bis viergeschossige Mehrfamilienhäuser sollten dort gebaut werden.

Diese gut fünf Hektar große Fläche wurde 1992 durch die Stadt erschlossen. Zwei- bis viergeschossige Mehrfamilienhäuser sollten dort gebaut werden.

Aber man darf nicht vergessen das die Stadt Crivitz dafür einen hohen Preis zahlte 5,7 Mio.DM  (2,914 Mio.€) von 1993  bis 2010 jährlich ca. 170.000,00€ Zinsen/Tilgung. Das gesamte Gebiet hat eine Größe von ca. 55.019,00 m2 das entspricht somit einen  Preis von ca. 52,97€ pro Quadratmeter für die   Herstellungskosten.

Im Oktober 2018 wurde das Gebiet um 1. 738 Mio. €  herabgewertet auf einen Gesamtrestwert auf ca. 1,175 Mio. € das entspricht einen Herstellungspreis  von ca. 21,37€ pro qm2. Da das Gebiet  war teilweise bereits mit Sträuchern und Büschen überwuchert, sogar Eidechsen hatten sich hier angesiedelt. Auch  mangelnde Pflege seit 2011 war hierfür eine Ursache.

Zur Eröffnungsbilanz 2012 (Bekanntgabe am 03.08.2016) wurden diese Flächen mit einem Wert von 70 € pro m² bewertet. Vermutlich sind die  Kosten für das Gewebegebiet zusammen veranschlagt worden. Warum das ungenutzte Baugebiet mit einem so hohen Ersatzwert bilanziert wurde, kann nicht mehr nachvollzogen werden und muss als fehlerhaft betrachtet werden. „Als wir die Fläche 2012 bewerten mussten, haben wir einen Ersatzwert angesetzt, weil wir die tatsächlichen Erschließungskosten nicht mit einem vertretbaren Arbeitsaufwand im Archiv recherchieren konnten.“ SVZ am 19.10.2018-erklärt René Witkowski, Chef der Abteilung Finanzen im Amt Crivitz

Die sonstigen, tatsächlich genutzten Bauflächen (Vogelviertel aus 2010), wurden hingegen nur mit einem Wert von 38,40 € bilanziert. Um eine einheitliche Bewertung innerhalb des Stadtgebietes zu gewährleisten, wurde im Haushaltsjahr 2014 die Lindenallee auf einen Wert von 38,40 € pro m² herabbewertet.

Gegenüber der SVZ sagte  die Bürgermeisterin damals: “Mir ist das ziemlich egal, was da auf dem Papier steht“, sagt Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm, die selbst in der Immobilienbranche arbeitet. „Ich bin glücklich, dass sich jetzt ein Interessent für eine Fläche von etwa 5000 Quadratmetern gefunden hat. Die Erschließungskosten bekommen wir sowieso nicht mehr herein. Und nur das Geld, das wir durch den Verkauf bekommen, hat die Stadt auch tatsächlich in der Tasche.“ (SVZ 19.10.2018)

Unterm Strich bleibt also eine Differenz von ca. 14,57€ pro m2 Verlust gegenüber den eigentlichen Herstellungskosten, das ergibt also einen Preisvorteil von ca. 800.000,00€ insgesamt.

Ob die 38,40€ pro Quadratmeter nun auch der Preis sein wird für die Reihenhäuser oder ein mittleren Preissegment für die Mieten, bleibt abzuwarten?

Sozialer Wohnungsbau unter kommunaler Herrschaft wäre schon lange ein Thema für diesen Stadtteil. Schaut man sich einige Blöcke in der Neustadt an, so könnte man den Eindruck haben das die Investitionsfreudigkeit einzelner Wohnungsbauunternehmen hier sehr nachgelassen haben!

Es ist schon seltsam auf der einen Seite werden schicke neue Häuser gebaut an der Umgehungsstraße und in der Neustadt selbst wird der Leerstand immer größer und die Wohnungszustände  verschlechtern sich, weil  Instandsetzungen  oder Modernisierungen fehlen!! Errichtung von bezahlbarem Wohnraum ist und bleibt eine wichtige kommunale Aufgabe!

So sollte man vielmehr überlegen als Stadt Crivitz, wie man die Wohnverhältnisse in der Neustadt verbessern kann. Bezahlbarer Mietwohnungsneubau heißt vor allem Sozialmietwohnungen bauen

Fazit: Wir brauchen mehr neue Wohnungen, vor allem mehr bezahlbare Wohnungen, und ein Mietrecht, das den drastischen Anstieg der Miete stoppt. Immer mehr Kommunen geben bei Ausweisung von Bauland vor, dass mindestens 30 % der Neubauten von Investoren für preisgebundenen Wohnraum bereit zu stellen ist. Die energetische Gebäudesanierung  wird auch in der Neustadt Crivitz bald ankommen um eine wirksame CO2-Einsparung, für das Klimaschutzziel im Gebäudebereich zu erreichen. Kooperationsvereinbarungen von Kommunen mit Wohnungsgenossenschaften, das wäre es eine Stärkung für bezahlbaren Wohnraum!

„Crivitz mittendrin – Auf der Spur der Fische“!

09.Dez.-21/P-headli.-cont.-red./120/70-21

Projekt von Crivitz? Woher der Name wohl kommt?

Der Marktplatz von Crivitz

Was wir nicht wissen erklärt uns vorzüglich jetzt die SVZ vom 07.12.2021! Es ist schon erstaunlich das  kurz nach der Sitzung der Stadtvertretersitzung Crivitz am 06.12.2021 recherchiert wird nun plötzlich und unerwartet eine Redakteurin der SVZ (Nadja Hoffmann) erklärt was dahinter steckt! Nun, das ist sehr lobenswert von der Redakteurin und auch tüchtig aber nachlesen in den Ausschüssen der Stadtvertretung kann man diese gesamten Ideen Informationen alle nicht. Warum wohl nicht?!

Das Kuriosum daran ist nur, das einerseits von dieser Absicht niemand von den Abgeordneten am 25.10.2021 zur Sitzung der Stadtvertretung Crivitz vorher etwas wusste oder besprochen wurde, geschweige denn in den Ausschüssen darüber diskutiert wurde oder ein Meinungsaustausch stattfand! Denn andererseits wurde ein Fördermittelantrag bereits am 15.10.2021 für den „Citymanager“ beim Wirtschaftsministerium durch die Bürgermeisterin eingereicht, das habe Sie so entschieden wurde als Begründung genannt!!!

Nun, also warum sollen also auch die Abgeordneten darüber noch reden wenn sowieso schon vorher alles  entschieden wurde und nur noch verkündet werden muss!!  Somit wurde der Antrag der Bürgermeisterin nur noch „ pro forma“ von CWG und Linke abgehandelt und mit ihrer Mehrheit beschlossen, nun ja, es ist ja alles durch die Chefin schon organisiert und geregelt! Nun, so erklärt uns nun die SVZ was alles da so hinter versteckt!

Was wird denn nun ausgesagt in dem Bericht der SVZ?

So heißt es „Crivitz will mit neuen Konzepten Innenstadt beleben- Annas Laden aus Crivitz wurde erst kürzlich beim IHK-Wettbewerb „Erfolgsraum Altstadt“ für eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung ausgezeichnet. Doch nicht alle Unternehmen der Stadt sind so gut durch die Pandemie gekommen.“(SVZ -08.12.2021)

Wäre es denn nicht viel besser gewesen eine allgemeine Umfrage bei den betroffenen Unternehmen der Stadt zu machen, als nur bei den Erfolgreichen? Es wurde auch festgestellt „Beispielsweise würden viele Leute durch die Umgehungsstraße nicht mehr durch die Stadt fahren und dort die Einkaufsmöglichkeiten nutzen, so die Bürgermeisterin.“(SVZ -08.12.2021). Ist es wirklich so, dass es weniger Besucher in der Stadt durch die Umgehungsstraße gibt, was meinen denn die ansässigen Unternehmen? Oder sind es nicht die fehelenden Parkplätze und Verkehrskonzepte die der Stadt Crivitz fehlen?

„Dieses Vorhaben muss aber leider noch warten“, so Britta Brusch-Gamm und verweist auf die dringlicheren Baumaßnahmen, die erst einmal in der Stadt umgesetzt werden müssen“(SVZ – 08.12.2021). Welche dringlichen Baumaßnahmen es denn nun sein sollen für 4,6 Mill. € wird man erst am 21.02.2022 erfahren, wenn der Haushalt vorliegt und die Projekte – Marktplatz oder Parkraumkonzept oder SPAR-Markt Fläche bis 2024 warten müssen!

Was ist denn nun mit den Fischen gemeint!

„Crivitz mittendrin – Auf der Spur der Fische“ dazu konnten wir leider noch nicht viel in Erfahrung bringen, aber es könnte mit der Umgestaltung des angedachten neuen Marktplatzes zusammenhängen?

Was ist neu an Erkenntnissen gemäß der SVZ?

Neu ist, das es ein „Workshops in einem Stadtforum für die Unternehmen um gemeinsam eine Zukunftsstrategie für die Stärkung des Stadtkerns“ geben soll und  „eine eigene Marke für die Stadt zu entwickeln“ werden soll. Darüber hinaus soll es ein „Flyer, ein Imagefilm und Wegweiser für den historischen Stadtspaziergang“, eine „jährliche Stadtmesse“ sowie einen  „Shuttleservice könnte die Außen- mit der Innenstadt verbinden- BÜRGERBUSS“. Schön das man das alles erst aus der Presse erfährt!

Was soll denn nun der City Manger nicht mehr machen?

Nun, gegenüber dem Beschluss der Stadtvertretung soll jetzt der City Manger (laut Ausschreibung) sich nicht mehr um „die Umnutzung der Abrissfläche des „Spar“ –Marktes“ und „eine Verkehrsberuhigung in der Innenstadt“ kümmern?! Aber neu ist, er bekommt anstatt 20 Wochenstunden nun 10 Stunden mehr in der Bibliothek und im Bürgerhaus! Warum das so ist, ist nicht bekannt? Vielleicht sind ja die Mitarbeiter in der Bibliothek und Bürgerhaus überlastet?

Inhalt der Ausschreibung / Aufgaben/ Anforderungen und Verdienst des City-Manager (m/w/d) ? -City-Manager (m/w/d) für Crivitz gesucht! bis zum 20.12.2021!

Stellenausschreibung in der Stadt ! Die Stelle ist vom 01.01.2022 befristet bis zum 31.12.2023 mit 20 Wochenstunden zu besetzen und wird gefördert von dem Programm“ Re-Start Lebendige Innenstädte in MV“ Es besteht die Möglichkeit, die Stelle um 10 Wochenstunden in der Bibliothek und im Bürgerhaus aufzustocken. Die Vergütung erfolgt nach TVöD Entgeltgruppe 6. Also dann für 30 Wochenstunden ca. Brutto= 2000,00 €  /ca. Netto = 1435.46 €!!! (30 Tage Tarifurlaub, Jahressonderzahlung & eine betriebliche Altersversorgung – eine tarifgemäße Berücksichtigung Ihrer Berufserfahrung)

Aufgaben?

-Stärkung der innenstädtischen Entwicklung durch Schaffung von Besuchermagneten;

-Stabilisierung des Einzelhandels im Ortszentrum;

-Vernetzung von kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Angeboten und deren gemeinsame Vermarktung (Events und Marketing);

-Organisation der Stadtmesse

-Mitarbeit an der Weiterentwicklung und Ausgestaltung des historischen Stadtrundgangs

– Beteiligung an Workshops zur Innenstadtgestaltung

Anforderungen!

-abgeschlossene Berufsausbildung, möglichst im kaufmännischen Bereich

möglichst mehrjährige Erfahrung im Event-Management, Öffentlichkeitsarbeit oder projektbezogener Arbeit

-Kenntnisse der lokalen Wirtschaft sind von Vorteil

-selbstständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten

-Organisationstalent, Verhandlungsgeschick und eine hohe Kommunikationskompetenz

-Teamfähigkeit, Flexibilität und Engagement

-Bereitschaft zur Arbeitszeitverlagerung, Bereitschaftsdienst

-PKW Führerschein

Fazit:

Wir bedanken uns bei der Redakteurin der SVZ, so dass wir jetzt erst einmal wissen was so alles geplant ist. Anscheinend hat  sie einen direkten heißen Draht zur Stadtspitze! Schöner wäre es gewesen, wenn die Abgeordneten von diesen Planungen und Konzepten Kenntnis hätten und was sich alles dahinter verbirgt und noch viel schöner wäre es, wenn es darüber erst einmal ein Meinungsaustausch in den Ausschüssen der Stadt gegeben hätte!!! Natürlich wohnt jeden neuen Anfang ein Zauber Inne, aber ebenda auch der Keim des Abschiedes.  Demokratie ist immer Verantwortung auf Zeit und das ist ein wichtiges Prinzip aus gutem Grund. Darum sollte man auch neue Ideen, aus der Verantwortung heraus, erst einmal gemeinsam beraten und in den  Meinungsaustausch eintreten.

3G+?zur Stadtvertretersitzung Crivitz 06.12.21!

07.Nov.-21/P-headli.-cont.-red./119/69-21

Stadtvertretersitzung in der Sporthalle Regionalschule am 6.12.2021 – 11 von 17 Stadtvertreter waren anwesend. Wichtig, aber dann wiederum doch nicht! Die Fraktion die LINKE/Heine offeriert einen ungewöhnlichen Lobgesang zum Demokratieverständnis!

65% der Stadtvertreter waren nur präsent, warum wohl! Zuschauer waren 3 anwesend! Von den zwei wichtigen und unbedingt notwendigen dringlichen Anträgen stellte sich dann schließlich heraus, dass ein einziger Beschluss der Definition annähernd nahe kommt! Und das war die Durchführung des Projektes „Crivitz mittendrin Auf der Spur der Fische“ , was immer das sein mag! Vielleicht der Citymanager?

Herr Gamm (LINKE/HEINE) verausgabte sich mit Sonderdefinitionen zur Demokratie und Parteien-proporz gegenüber der Opposition – Fraktion und betonte das man keine Furcht haben sollte um einen Platz,  bei neu zu wählende Mitgliedern von Ausschüssen, man wolle keinem etwas streitig machen!! Das war ein richtig staatstragender Auftritt!

Völlig neue Töne von der Fraktion die LINKE/Heine nach 30 Monaten in dieser Legislaturperiode! Wahrscheinlich gab es eine Order aus Schwerin?!

Des Weiteren wurde die bauliche Veränderungs-sperre um ein Jahr verlängert,  für den eigenen geplanten Windenergiepark in Wessin. Diese Entscheidung dürfte die Kloss New Energy GmbH nicht erfreuen und wird sicherlich die juristische Stimmung anheizen für weitere Auseinander-setzungen mit der Stadt, über die bereits ansässige Klage hinaus!

Weitere 4,6 Mill. € will die Stadt investieren, aber der Haushalt 2022 wir das wohl nicht hergeben. Das soll dann bis 2023 aufgeteilt werden.  Wie sich diese Investitionen zusammensetzen blieb unklar und soll erst Ende Februar 2022 offen gelegt werden.

In den Digital Pakt Schule werden insgesamt 310.684,00€ (für 2 Schulen) investiert bis 2023, der Eigenanteil der Stadt beträgt:  ca. 60.900,00€ und die Folgekosten betragen jährlich ca. 16.000,00€ (Lizenzen, Kosten für Pflege Software u.ä., Support und Prozess-kosten usw.) Tendenz steigend!

Fazit: Diese Sitzung hätte man auch im Februar 2022 machen können.  Die angekündigten steigenden Amts-und Kreisumlage verursachen bei der Stadt Crivitz 2022  Mehrausgaben von ca. 430.000,00€ zusammen,  hinzukommen noch die gestiegenen Personalausgaben von ca.138.000,00€  für ca.100 Mitarbeiter. Die nächste Tarifrunde beginnt schon ab 2023! Sinkende Einwohnerzahlen und Schlüsselzuweisungen runden das Bild ab!

Fraglich bleibt nur,  wie die CWG und LINKE weitere 4,6 Mill.€ Investitionen für die nächsten zwei Jahre finanzieren wollen? Und wovon? Die Corona – Rechnung kommt noch! Es bleibt also spannend, wir werden über weitere Einzelheiten und  noch zu anderen Themen später berichten!

Fragwürdige Erhöhung der Wertgrenzen der Bürgermeisterin bis auf 5.000,00€ und 1.000€/Monat bei Verträgen!

13.Nov.-21/P-headli.-cont.-red./118/68-21

Die Sache mit dem Geld!

Der Grundtenor des Handelns und Wirkens der CWG und LINKE erstreckt sich seit ca. 30 Monaten  auf die Erweiterung/Erteilung von „Ermächtigungen“ und „Verfügungen“ um Diskussionen sowie eventuelle Einsprüche/Vorbehalte zu Sachverhalte zu vermeiden. Die Ausdehnung der eigenen Herrschaft ( 72% Mehrheit) auf alle finanziellen Kernbereiche ist das Ziel. Darum wurde jetzt auch konsequent die  Erhöhung des finanziellen Gestaltungspielraumes der Bürgermeisterin vorangetrieben!

Eine begrenzte zeitweilige Erhöhung der Wertgrenzen mit  dem die Bürgermeisterin handeln kann, würde in dem Corona Zeitraum einen Sinn machen, hierbei geht es aber nicht um bestimmten Zeitraum sondern um eine generelle Verfügung für eine unbegrenzte Zeit!

So auch auf der Stadtvertretersitzung am 25.10.2021, plötzlich und unerwartet tauchte wieder einmal ein Antrag der Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm auf, ohne einer vorherigen Absprache und Kenntnis oder Beratung in den Ausschüssen, in welcher die Erhöhung der eigenen Verpflichtungsermächtigungen bis auf 5.000,00€ und 1.000€/Monat bei Verträgen verlangt wurden!

Begründung:

„Auf Anregung des Rechnungsprüfers wird  eine Angleichung der Wertgrenzen in § 7 Abs. 1 und Absatz 4 vorgeschlagen. Diese Angleichung dient der Verwaltungsvereinfachung.

Kuriosum der Begründung?

Eine unzureichende und einseitige Begründung der Bürgermeisterin und der Verwaltung! Das Kuriosum daran ist nur, das einerseits von diesem Absicht der Erhöhung der Verfügungen niemand von den Abgeordneten vorher etwas wusste und im keinen Ausschuss solche Erhöhungen besprochen wurden. Andererseits kommt der Antrag der Bürgermeisterin über den Fachdienst – Zentrale Dienste zur Abstimmung? Auch dieser Antrag kam also wieder einmal – überstürzt und schlagartig!!

Und so wurde auch dieser Antrag der Bürgermeisterin nur noch „ pro forma“ von CWG und Linke abgehandelt und mit ihrer vorhandenen Mehrheit beschlossen, ohne jegliche Diskussion. Ob das überhaupt alle verstanden haben?

Zur weiteren Klarstellung:

Der Rechnungsprüfer hat in keinen seiner Berichte,  die öffentlichen zugänglich sind, zum Jahresabschluss 2017 am 17.08.2020 oder zum Jahresabschluss 2018/2019 am 23.08.2021 irgendwelche Anregungen gegeben zu einer Angleichung der Wertgrenzen bzw. deren Erhöhung. Auch sind Erläuterungen oder Erklärungen in der Beschlussvorlage nicht beschrieben worden, durch die örtliche Rechnungsprüfung, für eine notwendige Erweiterung der finanziellen Befugnisse für die Bürgermeisterin und den daraus resultierenden Vorteilen für eine Verwaltungsvereinfachung. Also wiedermal alles im Dunkeln? Im Gegenteil,  der Rechnungsprüfer bzw. die örtliche Rechnungsprüfung mahnte sogar:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Vergangenheit wiederholt auf die wirtschaftlichen Risiken von fehlerhaften Auftragsvergaben hingewiesen. Die Fördermittelrückforderung aufgrund der schwerwiegenden Vergabefehler im Zusammenhang mit dem Neubau des Speisesaals ist  hierfür ein eindrucksvolles Beispiel.

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird die vom hauptamtlichen Rechnungsprüfer getroffenen Festgestellungen zum Forderungsmanagement der Stadt Crivitz weiter verfolgen und hat diesbezüglich eine Stellungnahme der Amtsverwaltung angefordert“     laut Bericht 2018

Das Instrument der öffentlichen Ausschreibung sollte ab einem gewissen Auftragswert, auch bereits unterhalb der Wertgrenzen des Vergabeerlasses, bevorzugt eingesetzt werden.“ laut Bericht 2019

Von einer Angleichung der Wertgrenzen oder Erhöhungen bzw. Verwaltungsvereinfachungen wird hier nichts beschrieben oder angedacht! Was soll hier denn wieder heimlich verabredet werden?

Um welche Beträge handelt es sich?

Erhöhung der Entscheidung von 250,00 €/Monat auf 1.000,00€/Monat bei Verträgen (wiederkehrenden Leistungen) und die Erhöhung der Verpflichtungserklärungen der Stadt von einer Wertgrenze von 2.000,00 € auf 5.000,00€.

Was heißt das?

Eine Verpflichtungsermächtigung ist eine Festlegung im Haushalt, mit der die Bürgermeisterin allein bzw. durch einen von ihr beauftragten Bediensteten des Amtes die Verwaltung ermächtigt, im Haushaltsjahr Verpflichtungen einzugehen, die zu Aufwendungen bzw. Auszahlungen in künftigen Haushaltsjahren führen.  Sie ermöglichen es also einer Verwaltung, Verpflichtungen einzugehen, die über das jeweilige Haushaltsjahr hinausgehen. Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, die ohne nähere Angabe des Verwendungszweckes veranschlagt sind, dürfen nicht für deckungsfähig erklärt werden. Die Stadtvertretung hat die Wahl ob sie Wertgrenzen erhöht oder begrenzt festlegt für den Hauptausschuss oder die Bürgermeisterin, werden diese dann überschritten entscheidet die Stadtvertretung selbst.

Die Verwaltung ist somit begeistert, denn sie können jetzt alle direkten laufenden Geschäfte mit der Bürgermeisterin direkt erledigen bis zu diesem o.g. Wertgrenze oder kann das sogar durch einen von ihr beauftragten Bediensteten des Amtes erledigen.

Welche Vorteile gibt es?

Natürlich erhöht oder begrenzt die Stadtvertretung damit einmal den Gestaltungspielraum durch die Zuständigkeit der Bürgermeisterin für die Geschäfte der laufenden Verwaltung.

Gleichzeitig entledigt sich die Stadtvertretung der Pflicht zur Entscheidung von Angelegenheiten geringerer Bedeutung. Das heißt jetzt, das die Stadtvertretung bis zu 1.000,00€/Monat bei Verträgen (wiederkehrenden Leistungen) und 5.000,00€ nicht mehr gefragt werden muss und die Ausgaben nach einfachen Ermessen erfolgen kann durch den Bevollmächtigten (Bürgermeisterin)

Welche Nachteile gibt es?

Flankiert wird diese Übertragungsmöglichkeit durch ein sog. Rückholrecht der Stadtvertretung, wenn dazu eine Mehrheit besteht. Das Kontrollrecht der Stadtvertretung besteht nach wie vor, dazu muss aber jeder Vorgang einzeln angefragt werden. Dasselbe gilt besonders für auf die spezielle Informationspflicht der Bürgermeisterin für die übertragenen Entscheidungen, welche ebenfalls immer einzeln erfragt und beantragt werden müssen.

Ein kurzes Beispiel !

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) nach Handelsrecht sind bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von 150,01€ bis 1.000€ netto, die selbstständig genutzt werden können und abnutzbar sind.

Die Ausgaben für die Anschaffung GWG der Stadt Crivitz im Haushaltsplan 2021 (im jeweiligen Sachkonto)  haben einen Anteil von 166.900,00 € an den Gesamtaufwendungen. Im Haushaltsplan 2020 =121.832,00€  und im Haushaltsplan 2019 = 103.917,00€. Die Steigerung gegenüber der Ergebnisrechnung im Jahr 2020 beträgt ca. 45.000,00 € und eine Erhöhung um ca.61% seit 2019!

Fazit: Finanzielle Gestaltungsspielräume von einem Gemeindevorsteher zeitlich begrenzt zu erhöhen sind in der jetzigen Corona begreiflich, aber nicht für immer!

Es würde sonst eine permanente Konzentration der Herrschaft und Befugnisse entstehen die schwer zu beaufsichtigen ist, dass erzeugt Ohnmacht bei allen anderen! Die Verwaltung freut sich, denn es gibt weniger störende Nachfragen! Kommunale Selbstverwaltung und Kontrolle sieht anders aus! 

Durch den fehlenden Rechnungsprüfungsausschuss in der Stadt Crivitz, ist somit eine Kontrolle nur dürftig vorhanden. Hier beaufsichtigt sich die Verwaltung selbst! Auf Transparenz kann man nur hoffen!

Der Spielraum für Ansichten, einer eventuellen unangemessenen Begünstigung von Einzelnen oder auch nur ein dahingehender Eindruck, dürfte größer werden. Die Beachtung des Mitwirkungsverbotes, in eigener Sache tätig zu werden, sowie das Verbot des Selbstkontrahierens (Insichgeschäft) sollten von den Gremien beobachtet werden.

Bürgerhaushalt 2022 in Crivitz für 15.000,00€ als Probieraktion?

12.Nov.-21/P-headli.-cont.-red./117/67-21

Bürgerhaushalt 2022 in Crivitz für 15.000,00€ als Probieraktion? Lernen durch Versuch und Irrtum?

Auf Wunsch der Bürgermeisterin und der CWG und Linke wurde einmalig auf der Sitzung der HUFA am 11.10.2021 und dann kurzfristig auf der Sitzung der Stadtvertretung am 25.10.2021 einfach beschlossen ein Bürgerhaushalt für 2022 einzuführen. Vorbehaltlich, dass der Haushalt es hergibt???

Wieder einmal plötzlich und unerwartet tauchte ein Antrag der Bürgermeisterin auf, ohne die Ortsteile und anderen Ausschüsse mit einzubeziehen. Warum auch, es könnte ja sein dass verschiedenen Meinungen aufeinandertreffen!! So sieht Mitbestimmung 2021 aus, in dem Handeln von CWG und Linke!

Diese Handlungen könnte man am besten beschreiben mit folgenden Worten: „Wir beschließen erstmal etwas und schauen dann ob wir uns das alles überhaupt leisten können, aber irgendwie wird das schon funktionieren.“!! Wir sind im 21.Jahrhundert und haben Haushaltsgrundsätze sowie Mitbestimmungsrechte!!!

Begründung:

„Die Bürgermeisterin hat den Bürgerhaushalt am Beispiel der Stadt Bützow erläutert. Im Rahmen eines Bürgerhaushaltes und eines dort ausgewiesenen Bürgerbudgets sollen Ideen und Projekte von den Bürgern umgesetzt werden. Dazu werden finanzielle Mittel im Haushalt der Stadt bereitgestellt. Ziel ist es, einerseits das bürgerschaftliche Engagement zu fördern, andererseits Bürgerinnen und Bürger als experten in die Gestaltung ihres direkten Umfeldes mit einzubeziehen.“ Laut Protokoll

Was ist ein BÜRGERHAUSHALT?

Im Allgemeinen beschränkt sich das Mitspracherecht der Bürger hierbei auf Teile des Investitionshaushalts. Ein derartiger Haushalt darf allerdings keinesfalls als Form direktdemokratischer Mitsprache fehlinterpretiert werden. Die letztinstanzliche Entscheidung über den Haushalt obliegt weiterhin den demokratisch legitimierten Parlamentariern bzw. den Abgeordneten. Die Impulse seitens der Bürgerschaft haben vielmehr den Charakter wertvoller Informationen für den Entscheidungsfindungsprozess der Politik. Ein Bürgerhaushalt ist hierbei indes, wie bereits erwähnt, nicht als direktdemokratisches Instrument misszuverstehen. Vielmehr können die Bürger zwar ihre Präferenzen mitteilen, die Entscheidungen werden jedoch weiterhin von der Politik getroffen. Es geht stets darum, etwas „Zusätzliches zu verteilen.“

Wie funktioniert das in Bützow?

Bützow hat 7829 Einwohner (31. Dez. 2020)und Crivitz nur  4780 (31. Dez. 2020). In Bützow  gibt es einen Gesamtbetrag der Erträge von 14.865.400 € (2021) und in Crivitz nur von 9.487.000 € (2021). Schon allein an diesen zwei Zahlen sieht man die Vergleichsdimension!

In Bützow gibt es klare Vorgaben was die Bürger für Vorschläge vorschlagen sollen:

 1. Es muss –  konkret, umsetzbar und in der Zuständigkeit der Stadt liegen;

 2. Es sollen – keine hohen und ständigen Folgekosten nach sich ziehen;

 3. Es dürfen – keine Doppelförderung und max. 10.000 € je Vorschlag und

 4. Es muss-  der Allgemeinheit zu Gute kommen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Bis zum jeweiligen 30.04. können Vorschläge für den Bürgerhaushalt eingereicht werden. Die Ideen können  per Formular online, schriftlich per Karte oder Brief eingereicht werden.

Hier nur einige Beispiele aus den Vorschlägen von Bürgern aus Bützow im Investitionswert jeweils von 10.000,00€. „Springbrunnen im Hafenbecken, Hoffnungsglocke für den Friedhof Bützow, Hundespielplatz, Bäumepflanzen Rühner Landweg, Erlebniselemente entlang des Fußgängerweges am Wall, Sitzecke  für Jugendliche und Eltern am Skatepark, Vorbereitende Maßnahmen für ein 3D-Stadtmodell aus Bronze, Calisthenics-Park/Kraftspielplatz für Jugendliche“

Wenn dann alle Vorschläge geprüft sind durch die Stadt wird eine Liste der gültigen Vorschläge erarbeitet und diese steht dann als  Votum zur Verfügung. Die Abstimmung startet dann ca. am 25.08. und endet am 10.09. Es kann online und offline abgestimmt werden. Die Vorschläge mit den meisten Stimmen werden, bis das Budget aufgebraucht ist, umgesetzt. Ob die Umsetzung in demselben Jahr erfolgt bleibt offen, weil erstens die Abgeordneten darüber noch abstimmen müssen und die Vorhaben im jeweiligen Haushaltsplan enthalten sein müssen.

Wie sieht der Haushalt 2022 in der Stadt Crivitz aus?

Nun, aufgrund der sinkenden Einwohnerzahl und den beschlossenen (2020) hohen Steuersätze ergeben sich für 2022 weitere sinkende Schlüsselzuweisungen vom Land. Eine höhere Abgabe an den Kreis und an das Amt Crivitz ist schon prognostiziert. Tariferhöhungen der Angestellten 2022 und höhere Einstufungen ergeben beträchtliche Mehrausgaben. Hinzukommen noch Neueinstellungen in der Stadt Crivitz (Sozialarbeiter, Reinigungskräfte und Citymanager usw….usw.) Die Kosten für Steuerausfälle aufgrund Corona sind noch nicht voll überschaubar!

Damit ergibt sich, laut unserem Rechnungsprüfer, ein Jahresergebnis(vor Veränderung der Rücklagen) für 2021 von minus 1.502.200,00€ und für 2022 ein Ergebnis von minus -949.300,00€ !!! Aufgrund der brüchigen Haushaltslage der Stadt Crivitz, kann man sich die Einführung eines BÜRGERHAUSHALT’S, in dem  zusätzliches Geld  „Verteilt“ werden soll, nur schwer erlauben.

Fazit: Ohne Plan und Diskussion der zur Verfügung stehender Haushaltsmittel wird hier entschieden. Die Vorgehensweise von CWG und Linke könnte man am besten wie folgt beschreiben: Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt. So manches teure Prestigeprojekt der Bürgermeisterin sollen spätere harte Einschnitte für die Bürger (Gebühren-u. Steuererhöhung) dadurch demokratisch eingefangen werden. Hier will sich die Bürgermeisterin eine  neue Tribüne schaffen mit einer Profilierung für Leuchtturmprojekte.

Der „Schaukasten“ und der Marktplatz in Crivitz!

10.Nov.-21/P-headli.-cont.-red./116/66-21

Nun, bei aller Aufmerksamkeit zu diesem Thema, stellt sich hier jetzt die Frage: Will etwa der „Schaukasten“ nun Citymanager in der Stadt Crivitz werden?“ Das würde aus der Logik der Fragestellungen hervorgehen!!!! Der „funktional“ agierende sog. Schaukasten hat gefragt: Wie es mit den Plänen Nutzung der Crivitzer Marktes aussieht? Nun einerseits müssten die handelnden Personen hinter dem Schaukasten eigentlich die Antwort wissen. da sie selbst noch 2020 innerhalb der Stadtvertretung tätig waren! Die damalige Antwort dazu war:“ natürlich gibt es einen Bürgertermin……wir entwickeln verschiedene Konzepte und stellen sie vor ….auf dem alten Sparmarkt soll als erstes eine Parkmöglichkeit geschaffen werden, das ist doch selbstverständlich der 1. Schritt“ soweit nur die damaligen Antworten von den handelnden Personen hinter dem Schaukasten.

Und andererseits ist auch klar das die sog. „Markt-Entwicklungsgruppe“, wer auch immer dort tätig sein soll, seit November 2019 nicht mehr betriebsam war ( außer einem Vorentwurf vom 18.01.2020 eines bekannten Architekten und der Ankündigung nach der Suche nach Fördermittel!) seitdem sind fast zwei Jahre vergangen. Nun, zur Verteidigung wäre anzubringen das es allgemein bekannt ist, das die vielen Investitionsprojekte in Crivitz – wie „ Kita, Amtsstraße, Grundschule, Kreativhaus, Arboretum, Feuerwehrhaus-Wessin, barrierefreier Umbau der gesamten Bushaltestellen in Crivitz, Sportplatz Grundschule, Regenentwässerung-Parchimer Straße usw. ….usw“…..somit wenig finanzielle Spielräume lassen für einen umfangreichen Umbau des Marktplatzes oder Bau eines „Springbrunnen“. Warum also diese Fragestellungen von den Akteuren des Schaukasten ? Das Ganze wird noch begleitet von Corona und die jetzige Corona – Situation dürfte sich erst ab Ostern 2022 abschwächen und deshalb sollte man andere Prioritäten setzen im Investitionsbereich bis Ende 2022/23 und begonnene geplante Bauprojekte zuerst beenden !!

Gestaltungsvariante zum neuen Markt

Außerdem hat die Bürgermeisterin doch bekanntlich den zukünftigen CITYMANAGER der Stadt Crivitz 2022……mit folgen Aufgaben betreut:

1.- Widerbelebung des Einzelhandels sowie einer Verkehrsberuhigung in der Innenstadt.

2.- Workshops zur Innenstadt-gestaltung und Umnutzung der Abrissfläche des „Spar“ –Marktes.

3.- „historische Stadtrundgänge“,……….auch Budget wird dem Citymanager zur Verfügung gestellt laut Ministerium.

Soviel nur als Info auf die vielen Fragen vom sog. „Schaukasten“? Nicht unerwähnt sollte man lassen das die Opposition mehrere Anträge/ Vorschläge in der Stadtvertretung gestellt haben zum Umbau/Nutzung der Freifläche „alten Sparmarkt“ – diese wurden alle von der CWG und LINKEN abgelehnt. Das Gleiche ist mit Vorschlägen zum Marktplatz auch passiert. Kann man alles schon lange nachlesen in den Protokollen.

Kapitel 6.5 Energie (Windenergie) Crivitz mit keiner eigenen Stellungnahme!

08.Nov.-21/P-headli.-cont.-red./115/65-21

Der Kessel um Crivitz

Nun dürften die Argumente nicht neu sein, so sind sie doch aber jeden falls im Vorfeld schon geprüft worden durch den regionalen Planungsverband. Die Argumente von Crivitz, das der Rotor mehr als 1/3 aus dem Windeignungsgebiet herausragt und die 1000m Abstand zu nächsten Wohnbebauung nicht eingehalten werden, war auch schon vom Planungsbüro zu höheren zum sog. Energiepark-Nr.15, sind haltlos und schon jetzt rechtlich überarbeitet.  Auch das Thema der Umfassung wurde im Planungsverband umfassend geprüft und gerade auf Wunsch von Herrn Andreas Sturm (Vertreter Verbandsversammlung beim Planungsverband) besonders untersucht. Das Ergebnis war, die Planung entspricht den Erfordernissen (siehe Umfassungsgutachten). Zu den 2,5 Km Abständen hat sich ebenfalls der Planungsverband beschäftigt und genau geprüft- Antwort:

„Diese Überprüfung hat stattgefunden. Für eine Erweiterung oder Verringerung des Abstandes besteht kein Anlass.“ Frau Gabler, Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg. SVZ vom 23.05.2021

Also viel kann durch diese Stellungnahme an der Kreterin oder Planungen nicht geändert werden! Interessant ist nur, dass der Amtsausschuss überhaupt nicht auf der Natur und Artenschutz eingegangen ist. Fehlen da etwa Angaben und Untersuchungen? Und zum anderen ist man überhaupt nicht in der Stellungnahme auf die neu ausgewiesenen POTENTIALFLÄCHEN bzw. Suchräume eingegangen, denn diese sind entweder als nächste in der Planung oder sind die klassischen Ersatzflächen!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 25.10.2021 zur Diskussion steht!

Der Amtsausschuss des Amtes Crivitz beschließt im Rahmen der dritten Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg die folgende Stellungnahme abzugeben.

 Das Gutachten zur „Umfassung von Ortschaften durch Windenergieanlagen“ (Januar 2013; Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Umwelt MV), auf welches unmittelbar Bezug genommen wird, fehlt in den Auslegungsunterlagen. Die erarbeitete Dokumentation der Potentialflächenanalyse und die damit deutlich verbesserte Nachvollziehbarkeit der Ausweisung der WEG wird grundsätzlich begrüßt. Da diese bereits unmittelbare Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung haben, sollen diese zur besseren Übersicht in ihrer Gesamtheit für das Plangebiet dargestellt werden.

Es wird in der Teilfortschreibung von einer durchschnittlichen Anlagenhöhe von 200 m als Referenzanlage ausgegangen. Um eine zukunftsorientierte Planung zu erreichen, muss mindestens die durchschnittliche Höhe der derzeitig beantragten Anlagen der in der Planungsregion WM im Rahmen der Teilfortschreibung für die Planung herangezogen werden. Gebiete, die nach BauNVO dem Wohnen, der Erholung, dem Tourismus und der Gesundheit dienen 400 m/600 m

Die Abstände der geplanten Windeignungsgebiete zu Gebieten zum Wohnen, der Erholung, dem Tourismus und der Gesundheit, sind auf die Nutzungen nach der BauNVO bezogen. Als Datenbasis werden die ALKIS-Daten sowie die rechtskräftigen Bebauungspläne etc. herangezogen. In der vorliegenden Planung werden die Gebiete, die in den gemeindlichen Flächennutzungsplänen für diese Nutzungen vorbereitet wurden, somit nicht berücksichtigt, ebenso wie Bauplätze im Innenbereich, die sich am Rand der Ortschaften befinden. Ein vorsorgeorientierter Ansatz muss auch die Bereiche berücksichtigen, die bereits planerisch für eine der beschriebenen Nutzungen im F-Plan vorbereitet oder in einer gemeindlichen Satzung festgesetzt sind. Der beabsichtigten gemeindlichen Entwicklung wird damit im Bereich der betroffenen überplanten Flächen direkt entgegengewirkt. Auch in der Erläuterung des Abstandskriteriums wird von Abständen zu Siedlungsbereichen und zu Gebieten nach BauNVO geschrieben, angewendet wird das Abstandskriterium auf Einzelgebäude, wie dies erst in der späteren Genehmigungsplanung zur Bewertung der Immissionen erforderlich ist.

In aktuellen Antragsverfahren hat sich gezeigt, dass die Antragsteller sich hinsichtlich der Abstandsgegebenheiten im Genehmigungsverfahren unreflektiert nach der vom Regionalen Planungsverband erarbeiteten Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen richten. So befindet sich der Anlagenstandort mit dem Mast im Windeignungsgebiet und der Rotor ragt der Rotor mehr als 1/3 aus dem Windeignungsgebiet heraus. Der Abstand von 1.000 m zur Wohnbebauung, gemessen vom Mast bis zu den festgesetzten Bauflächen, die inzwischen bereits zum Teil bebaut sind, wird unterschritten.

Da die Ausweisung der Konzentrationsflächen trotz der gegebenen Kleinmaßstäbigkeit so weitreichende Folgen hat, wird die tatsächliche Heranziehung der Gebietsgrenzen nach BauNVO gefordert, die eine bessere Vorsorge bieten würde. Nur dort wo keine Darstellungen im F-Plan oder Festsetzungen in einer baurechtlichen Satzung erfolgt sind, muss die Heranziehung der ALKIS-Daten mit den Einzelhäusern erfolgen. Die Planungen der Gemeinden werden damit nicht betroffen und die Rechtspositionen von Grundstückseigentümern bleiben gewahrt. Der Kleinmaßstäbigkeit der Planung und dem Vorsorgeansatz wird so auch deutlich besser entsprochen.

Vermeidung erheblich beeinträchtigender Umfassung von Ortschaften. Bei der Anwendung des Kriteriums soll geprüft werden, ob auch die rechtskräftigen Bauleitpläne mit ihren Gebietsdarstellungen und -ausweisungen sowie die Innenbereichssatzungen der Gemeinden, wie berücksichtigt werden.

In der Einzelfallabwägung zur Umfassung der Ortschaften werden Standorte von Windenergieanlagen außer Betracht gelassen, die noch länger betrieben werden als die Hälfte des Planungszeitraums. Dahingehend ist in der Einzelfallabwägung eine Überprüfung zur tatsächlichen Betriebsdauer der Anlagen durchzuführen. Die rechnergestützte Ermittlung der geometrischen Siedlungsmittelpunkte ist für die Ortslagen anscheinend nicht gleichförmig erfolgt. In den Darstellungen der Dokumentation der Potentialflächenanalyse scheint nicht immer vom geometrischen Siedlungsmittelpunkt ausgegangen worden zu sein. Mindestabstand 2.500 m zu neu geplanten Windeignungsgebieten oder bestehenden Windparks

In Bezug auf die Abwägung der Einzelfallentscheidungen bei der Anwendung des Kriteriums 2.500 m-Mindestabstand, sind die Restlaufzeit der Windenergieanlagen zu überprüfen. Hier werden Altgebiete nicht entsprechend der textlichen Ausführungen zur Erläuterung des Kriteriums gewürdigt. In dem B-Plan Nr. 1 „Windeignungsgebiet Nr. 17 Bülow-Prestin“ der Gemeinde Bülow wurden drei Windenergieanlagen beantragt und im Jahr 2017 zwei Anlagen errichtet, die Errichtung weiterer WEA ist aufgrund des rechtskräftige B-Plans weiterhin zulässig. Der Grund zur Ausweisung des WEG Runow, nach der Einzelfallabwägung des 2,5 km Abstandskriteriums zwischen zwei Windeignungsgebieten entspricht somit nicht den in der Teilfortschreibung genannten Bedingungen. Es handelt sich zum einen um einen rechtskräftigen Bebauungsplan und zum anderen erfolgt der Anlagenabbau aufgrund der Restlaufzeit nicht vor Ablauf der Hälfte des Planungszeitraumes. Hier ist die Abwägung der Einzelfallentscheidung anzupassen.


Abstimmungsergebnis:

25Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

4 Enthaltungen

Neuauflage der Gestaltungssatzung – Crivitz- durch CWG und LINKE abgelehnt!

07.Nov.-21/P-headli.-cont.-red./114/64-21

Trotz der Feststellung von einem „historischem Ortsbild“ und nahenden baldigen „historischen Stadtrundgängen“ durch einen Citymanager hat man sich nicht dazu durchringen können eine Gestaltungssatzung für den Altstadtkern neu zu auszuarbeiten! Die alte Gestaltungssatzung setzte Anforderungen fest, die für Um-, Erweiterungs- und Neubauten sowie für alle sonstigen baulichen oder farblichen Veränderungen. Damit sollte die historisch entstandene und erhaltenswerte Eigenart des Altstadtkerns von Crivitz  weiterhin erhalten bzw. wieder hergestellt werden.

Und was geschah dann!

Am 21.07.2016 schlug der Bauausschuss vor aktuelle anstehenden Fragen in Bezug auf die Gestaltungssatzung z. B. hinsichtlich der Formulierungen von Festsetzungen und Auslegungsmöglichkeiten derselben, Geltungsbereiche, Bezugnahme auf die aktuelle Situation hinsichtlich fertiggestellter nicht satzungskonformer Bauten etc. mit einem dafür fachlich aufgestellten Architekturbüro zu beraten. Im Ergebnis dieser Beratung sollte dann eine Aufgabenstellung zur Novellierung oder Fortschreibung der Satzung für das Architekturbüro formuliert werden.

Doch dazu kam es aber nicht mehr!

Unmittelbar danach tauchte ein Bauantrag auf einer ansässigen Unternehmerin „ zur Gestaltung der Fassade des ehemaligen Schlecker-Marktes in der Großen Straße 5/7“ und es begann eine große Diskussion, welches dazu führte das die Gestaltungssatzung am 09.11.2016 (Bekanntmachung) aufgehoben wurde. Das wurde durch die Bürgermeisterin in seltsam er weise begründet. Die  Ausführungen der Bürgermeisterin erweckten damals den Eindruck, dass die Stadt jahrelang Verstöße gegen die Gestaltungssatzung zugelassen und geduldet hatte. Dem war nicht so und das wurde auch von einem Abgeordneten umfassend fachlich und sachlich dargestellt.

Und was ist 2021?

Seit 2017 gilt der  § 34 Abs 1 BauGB und genau zu den Paragrafen gab es schon mehrere Baustreitigkeiten seit 2016. Das klassische Beispiel dafür ist ein Baustreit seit dem 04.08.2020 zum Bauantrag (BA179580) „Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Verkauf/ Textileinzelhandel im Erdgeschoß und weiteren 3 Etagen Wohnnutzung in der Parchimer Str. 3.“

Der Kreis sagt: JA! „ Im vorliegenden Fall ist das EINFÜGEN gegeben“.

Die Stadt sagt: NEIN!Das historische Ortsbild darf in diesem Bereich NICHT durch einen viergeschossigen Bau „verschandelt“ werden.

Und um weitere langfristige Baustreitigkeiten in der Zukunft zu vermeiden und um das „historische Ortsbild“, wie man es 2021 festgestellt hat sollte eine Ausarbeitung einer neuen Gestaltungssatzung für den Altstadtkern ausgearbeitet werden.

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 25.10.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Der Stadtkern ist nahezu kreisförmig angelegt, in dessen Mitte sich der Marktplatz befindet. Südwestlich davon erhebt sich die im spätgotischen Stil erneuerte Stadtkirche. Die Stadt Crivitz hat sich 1993 nach Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm eine Gestaltungssatzung gegeben. Diese Satzung wurde im Jahr 2005 fortgeschrieben und neu gefasst. Die Satzung setzte Anforderungen fest, die für Um-, Erweiterungs- und Neubauten sowie für alle sonstigen baulichen oder farblichen Veränderungen, soweit sie die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen und Werbeanlagen berühren, galten.  Damit sollte die historisch entstandene und erhaltenswerte Eigenart des Gebietes – Altstadtkern von Crivitz – weiterhin erhalten bzw. wieder hergestellt werden. Die Satzung wurde auch mit herangezogen für die Gewährung von Städtebaufördermitteln solange die Sanierungssatzung galt. Mit den Fördermitteln konnten die unrentablen Kosten für die gestalterischen Mehraufwendungen abgefangen werden. Am 21.07.2016 schlug der Bauausschuss vor aktuelle anstehenden Fragen in Bezug auf die Gestaltungssatzung z. B. hinsichtlich der Formulierungen von Festsetzungen und Auslegungsmöglichkeiten derselben, Geltungsbereiche, Bezugnahme auf die aktuelle Situation hinsichtlich fertiggestellter nicht satzungskonformer Bauten etc. mit einem dafür fachlich aufgestellten Architekturbüro zu beraten. Im Ergebnis dieser Beratung sollte dann eine Aufgabenstellung zur Novellierung oder Fortschreibung der Satzung für das Architekturbüro formuliert werden. Doch dazu kam es aber nicht mehr.

Unmittelbar danach tauchte ein Bauantrag auf einer ansässigen Unternehmerin „ zur Gestaltung der Fassade des ehemaligen Schlecker-Marktes in der Großen Straße 5/7“ und es begann eine große Diskussion, welches dazu führte das die Gestaltungssatzung am 09.11.2016 (Bekanntmachung) aufgehoben wurde. ……gem. Protokoll Das wurde begründet: „Die Bürgermeisterin verweist darauf, dass die Gestaltungssatzung einerseits ein umfassendes Werk ist, andererseits eventuell nicht mehr zeitgemäß. ……… Durch die vielen Ausnahmen der Gestaltungssatzung entstanden bedeutende Außenwirkungen. Investitionen werden durch die Beschränkungen der Gestaltungssatzung teilweise verhindert. Die Gestaltungssatzung ist nicht mehr zeitgemäß. Fördermittel gibt es keine mehr.“ laut Protokoll

Die  Ausführungen der Bürgermeisterin erweckten damals den Eindruck, dass die Stadt jahrelang Verstöße gegen die Gestaltungssatzung zugelassen und geduldet hatte. Dem war nicht so und wurde auch von einem Abgeordneten umfassend sachlich dargestellt. Dennoch hat die Bürgermeisterin hat am 28.10.2016 die Verwaltung beauftragt, einen Beschluss zur Aufhebung der Gestaltungssatzung vorzubereiten und wurde die Aufhebung am 07.11.2016 vollzogen. …..gem. Protokoll… Seit diesem Tage gilt der  § 34 Abs 1 BauGB in dem es heißt“ Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.“ laut Anschreiben…… Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das zentrale Zulässigkeitserfordernis ist somit das „Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung“.

Und genau zu den o.g §34 Abs.1 gab es schon mehrere Baustreitigkeiten seit 2016. Das klassische Beispiel dafür ist ein Baustreit seit dem 04.08.2020 zum Bauantrag (BA179580) „Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Verkauf/ Textileinzelhandel im Erdgeschoß und weiteren 3 Etagen Wohnnutzung in der Parchimer Str. 3.“ Der Kreis sagt: JA!„ Im vorliegenden Fall ist das EINFÜGEN gegeben. Der Standort des geplanten Vorhabens befindet sich in einer Baulücke im Stadtbereich Crivitz. „Das Vorhaben fügt sich nach der Art der Nutzung (Wohnen und Einzelhandel), nach der Bauweise (abweichende B.), nach der Überbauung (derartige rel. hohe Überbauungen finden sich in der näheren Umgebung, u.a. Flurst.103, 184 …) sowie nach dem Maß der baulichen in die Eigenart der näheren Umgebung ein.“ laut Anschreiben.Die Stadt sagt: NEIN!Das historische Ortsbild darf in diesem Bereich nicht durch einen viergeschossigen Bau „verschandelt“ werden. Der gewisse Blick entlang der Parchimer Straße und aus Richtung der Rathausstraße / Großen Straße muss bewahrt werden. Die vorhandene Bebauung an der Kreuzung bzw. auf dem Platz ist ortsprägend.“…gem. Anschreiben

Um weitere langfristige Baustreitigkeiten in der Zukunft zu vermeiden und um das historische Ortsbild, wie man es 2021 festgestellt hat, zu erhalten  ist die Ausarbeitung einer neuen Gestaltungssatzung für den Stadtkern der Stadt Crivitz  geboten.

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Beschlussentwurf: Die Stadt Crivitz beschließt die Ausarbeitung einer Gestaltungssatzung für den Stadtkern der Stadt Crivitz.

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Erhöhung der monatlichen Erstattung der Reisekosten von 80€ auf 120€ der Bürgermeisterin

04.Nov.-21/P-headli.-cont.-red./113/63-21

Man gönnt sich ja sonst nichts! Manchmal muss man sich einfach selbst beschenken!

Erhöhung der monatlichen Erstattung der Reisekosten von 80€ auf 120€ der Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm!

Begründung der Erhöhung!

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2017 wurde angeblich durch die örtliche Rechnungsprüfung hinterfragt ob die pauschal gezahlte Reisekostenerstattung von 80€/monatlich für die Bürgermeisterin auskömmlich ist?

Kuriosum der Begründung? Eine Begründung welche keine IST!

Einerseits wurde dieser Antrag in keinem Ausschuss vorher debattiert und somit wussten die Abgeordneten auch nicht vorher  etwas von der Absicht etwas die Erstattung zu erhöhen und  andererseits kommt der Antrag der Bürgermeisterin über den Fachdienst – Zentrale Dienste zur Abstimmung? Auch dieser Antrag kam also wieder einmal – plötzlich und unerwartet!!

Zur weiteren Klarstellung: die Jahresabschlussprüfung 2017 wurde am 16.06.2020 durchgeführt und der Prüfbericht des Rechnungsprüfers am 17.08.2020 durch die Stadtvertretung bestätigt. Die Entlastung der Bürgermeisterin zum Jahresabschluss 2017 wurde aber erst am  12.10.2020 durchgeführt.

Eine angebliche Hinterfragung der örtlichen Rechnungsprüfung ist in den öffentlichen zugänglichen Dokumenten nicht ersichtlich. Es sind auch keine Nachfragen oder Betrags- oder Wegeauswertungen im öffentlichen Berichten des Rechnungsprüfers dargestellt. Hierzu heißt es kurzerhand „Der Ausschuss befürwortet die Empfehlung des Rechnungsprüfers die Höhe der pauschal gezahlten Reisekosten der Bürgermeisterin auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen (exemplarisch Aufzeichnungen über einen bestimmten Zeitraum). Es wird insoweit auf die Ausführungen im Prüfvermerk verwiesen.“ Von Überprüfen wird hier gesprochen und wer und wie? Und die anderen Ausführungen, was damit nun genau gemeint ist, bleibt verborgen. Ein Fahrtennachweis über die angeblichen Aufzeichnungen der Fahrten im STADTGEBIET der Bürgermeisterin ist nicht in der Beschlussvorlage vorhanden.

Also wiedermal alles im Dunkeln?

Allgemein äußern sich Rechnungsprüfer in Berichten nur auf der Grundlage von Prüfvorgängen oder Überprüfungen zu Sachverhalten, aber Sie machen keine Hinterfragung oder Nachfragen in abgeschlossenen Berichten, sondern geben nur Empfehlungen! Was soll hier konstruiert dargestellt werden oder sind es nur aktuelle persönliche Bedürfnisse 2021?

Was steht in der Hauptsatzung?

In § 8 Abs. 9 Entschädigungen steht:“ Reise-kosten können pauschaliert gezahlt werden, wenn über einen repräsentativen Zeitraum die Höhe begründet wird.“ Merkwürdig ist nur, dass der aufgezeichnete  „repräsentative Zeitraum“ der Bürgermeisterin von 09.2020 bis 11.2020 gleich nach der Beschlussfassung (17.08.2020) und noch vor  der Entlastung (12.10.2020) durchgeführt worden sein soll.

Was ist ein repräsentativer Zeitraum?

Gemäß § 6 EstG äußerte sich das BMF zum Nachweis der PKW Nutzung- Grundsätzlich kann der Nachweis in jeder geeigneten Form erfolgen, etwa über Eintragungen im Fahrtenbuch oder andere Abrechnungsunterlagen in der Regel drei Monate durch Aufzeichnungen ermittelt werden zur Glaubhaftmachung. Das sagt das Steuerrecht und was gilt nun als Nachweis für die Stadtvertretung? Sind hier wirklich nur drei Monate ausreichend? Zumal diese Aufzeichnungen zu Corona-Zeiten erfolgten, wo man sowieso weniger unterwegs war und unter damaligen Kontaktbeschränkungen 2020 auch viele Veranstaltungen ausfielen und in den letzten zwei Jahren?

Wie hoch sind die Beträge für die Erstattung?

80€ entsprachen nach der alten Regelung der Reisekostenvergütung für die Beamten ( 25 Cent/Km) ca.320 km monatlich im Stadtgebiet von Crivitz. Nach der neuen Änderung vom 7. Juni 2021 (30 Cent/Km) der Reiskostenvergütung würden sich bei einer durchschnittlichen monatlichen Wegstrecke von ca.320 km monatlicher Fahrleistung nur 96€ Erstattung ergeben.

Der angebliche Nachweis von 09.2020 bis 11.2020 über den sog. repräsentativen Zeitraum, weist aber eine Erhöhung der Fahrleistung von jetzt auf einer durchschnittlichen monatlichen Wegstrecke von ca. 400km monatlich aus? Diese Fahrleistung würde dann folglich 120€ Erstattung monatlich bedeuten. Das passt alles nicht zusammen, ein Jahresabschluss 2017 am 17.08.2020, eine Entlastung der BÜ am 28.10.2020, eine Anfertigung von exemplarischen Aufzeichnungen der Fahrkosten von Sep.-Nov.2020, ein neuer Erlass der Reiskostenvergütung im Juni 2021 und dann erst der Antrag plötzlich und unerwartet im Oktober 2021???

Ist das wirklich angemessen, so wie es in der Sachverhaltsdarstellung dargestellt wird? Ist die Höhe damit wirklich endgültig begründet dargestellt, so wie es im Beschluss der Stadtvertretung formuliert wurde? Wie hoch war denn die durchschnittliche monatliche Fahrleistung 2021 von Januar bis Juli? Oder ist es nur ein ganz persönlicher Wunsch der Bürgermeisterin nach einer Erhöhung der Erstattung, aufgrund der aktuell gestiegenen Inflationsrate auf 4,5%?

Fazit: Wieder einmal bleibt alles im Dunkeln! Eine örtliche Rechnungsprüfung, welche angeblich irgendetwas monierte und hinterfragte?

Eine angebliche exemplarische Aufzeichnung der Fahrten von 09.2020 bis 11.2020 der Bürgermeisterin die öffentlich nicht einsehbar dargestellt wurden und dazu noch im Corona Zeitraum. Eine zukünftige zusätzliche finanzielle Belastung des Ergebnishaushaltes von ca. 480€ jährlich oder jetzt insgesamt 1440€ jährlich Reisekosten über die niemand berichten oder Rechenschaft ablegen will und deren Kompensierung unklar ist! Transparenz wäre bei diesem sensiblen Thema wesentlich nützlicher, auch wenn es nur um ein menschliches Bedürfnis einer einzelnen Person geht! Allerdings wird alles zurzeit teurer und die Verbraucherpreise tragen alle Bürger, jeder in seiner Beschäftigung, bekommen die Bürger jetzt auch eine Erhöhung ihrer Aufwendungen?

Das alles ist einfach nur noch peinlich und unangemessen, wie hier die CWG und LINKE ihre eigene Führung mit aller Macht beglückt!

Hier noch einmal die Beschllussvorlage dargestellt – vom 25.10.2021 ( öffentlich ) !!

Beschlussvorlage Vorlage-Nr.: BV Cri SV 443/21……öffentlich

Fachbereich: Zentrale Dienste Sachbearbeiter/-in: Frau Ohl

Beratungsfolge(Zuständigkeit) Stadtvertretung der Stadt Crivitz (Entscheidung) 25.10.2021 Beschluss zur pauschal gezahlten Reisekostenerstattung der Bürgermeisterin

Sachverhaltsdarstellung:

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2017 wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung hinterfragt, ob die für die Bürgermeisterin pauschal gezahlte Reisekostenerstattung in Höhe von 80 Euro auskömmlich ist. Als Reaktion auf die Nachfrage wurde entsprechend der Vorgaben des § 8 Abs. 9 der Hauptsatzung über einen repräsentativen Zeitraum (September bis November 2020) die Fahrten von Bürgermeisterin aufgezeichnet. Hiernach ergibt sich eine durchschnittliche monatliche Wegstrecke von ca. 400 Kilometern. Unter Verweis auf die Regelung des § 5 Abs. 1 LRKG MV erscheint eine monatliche Entschädigung in Höhe von 120 Euro als angemessen (400 km x 0,30 Euro).

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt die Reisekosten der Bürgermeisterin auf 120 Euro festzulegen, da über einen repräsentativen Zeitraum die Höhe begründet ist.

Ab 01.01.2021 bekommt  Crivitz einen „Citymanager“!

31.Okt.-21/P-headli.-cont.-red./112/62-21

Ab 01.01.2021 bekommt  Crivitz einen „Citymanager“!

So wurde es mehrheitlich beschlossen durch die CWG und Linken auf der Sitzung der Stadtvertretung am 25.10.2021.

Was ist geschehen?

Kurz nach dem eine Unternehmerin aus Crivitz, durch die IHK und weiteren Partner in Schwerin, in der Kategorie“ innovative Geschäftsentwicklung“ ausgezeichnet wurde [14.10.2021], übrigens unseren Glückwunsch nachträglich an dieser Stelle, tauchte plötzlich und unerwartet ein Antrag der Bürgermeisterin von Crivitz auf, für die Sitzung der Stadtvertretung am 25.10.2021. Es soll ein Grundsatzbeschluss über die Einstellung eines Citymanager für Crivitz mit Förderung gefasst werden. Ein Schelm wer hier an dieser Stelle Vermutungen anstellt!!!

Und so wurde der Grundsatzbeschluss am 25.10.2021  mit Mehrheit der CWG und Linke beschlossen. Also gesagt und gleich getan! Das Kuriosum daran ist nur, das einerseits von dieser Absicht niemand von den Abgeordneten vorher etwas wusste und andererseits wurde aber  der Fördermittelantrag bereits am 15.10.2021 für den „Citymanager“ beim Wirtschaftsministerium durch die Bürgermeisterin eingereicht! Nun, also warum sollen also auch die Abgeordneten darüber noch reden wenn sowieso schon vorher alles  beschlossen wurde und nur noch verkündet werden soll !

Somit wurde der Antrag der Bürgermeisterin nur noch „ pro forma“ von CWG und Linke abgehandelt und mit ihrer Mehrheit beschlossen, nun ja, es ist ja alles durch die Chefin schon organisiert und geregelt! Selbst die LINKE schwieg zu diesem Antrag verständlicherweise, Parteidisziplin!

Wie soll die Förderung jetzt aussehen!

Für 24 Monate erhält ein Citymanager 48.573.66€ also 2.023,90€ monatlich, für 20 Wochenstunden! Ganz schön üppig!! Der Vertrag soll „vorerst“ befristet sein, heißt also ab 2024 unbefristet und dann wird es eine zum gegenwärtigen Stand gültige Tarifangleichung geben! Also eine Gehaltserhöhung! Die Personalkosten werden für 24 Monate bis zu 80% gefördert vom 01.12.2021 bis 31.12.2023! Eine Verlängerung bis 31.12.2024 ist möglich! Das heißt dann also ab 2025 unbefristet!!!

Welches Ziel soll der Citymanager haben?

Nun, das Ziel nach der Förderrichtlinie  des Ministeriums  ist es: „Die Rückgewinnung der wirtschaftlichen Bedeutung dieser Grundzentren, die pandemiebedingt starke Einbußen zu verzeichnen hatten, zu ermöglichen“

Gefördert werden folgende  Projekte.“ Entwicklung, Umsetzung und Begleitung von innerstädtischen Veranstaltungs- und Belebungsmaßnahmen, insbesondere mit dem Fokus Einzelhandel, Aufwertung der Innenstadt als attraktiver, multifunktionaler Erlebnisraum, Revitalisierung von Einzelhandel, Gastronomie und Tourismus in den Innenstädten, Digitalisierung lokaler Wertschöpfungsketten und Stabilisierung des Einzelhandels.“

NEU IST AUCH, dass die Citymanager ein Budget an die Hand bekommen sollen. Das soll durch ein Aktivitätsbudget umgesetzt werden“, so nach Herr Glawe. Woher dieses Budget allerdings in der Stadt Crivitz kommen soll ist unbekannt?!

Was soll der Citymanager in Crivitz machen?

Ja, also das ist genau beschrieben durch die Bürgermeisterin:

1.- Widerbelebung des Einzelhandels sowie einer Verkehrsberuhigung in der Innenstadt.

2.- Workshops zur Innenstadtgestaltung und Umnutzung der Abrissfläche des „Spar“ –Marktes

3.- „historische Stadtrundgänge“

Ob diese Aufgaben alle so richtig sind nach den Förderrichtlinien, bleibt strittig?! Nun, und warum zu den Belebungsmaßnahmen der Innenstadt die Verkehrsberuhigung und die Abrissfläche  „Spar“ –Marktes dienen soll, ist nicht erklärt worden, will man vermutlich auch nicht. Es hat alles den Anschein das hier ungelöste und unbequeme Aufgaben jemand anderes übernehmen soll! Die Hoffnung der Bürgermeisterin ist wahrscheinlich dass durch ein gefördertes „Aktivitätsbudget“ die Themen enträtselt werden sollen, denn aufgrund der betrübten Haushaltslage der Stadt in den nächsten Jahren, kann diese sich das nicht leisten!

Welche Anforderungen werden an den Citymanager gestellt?

Nun, im Grunde genommen keine! Gemäß Sachverhaltsdarstellung der Bürgermeisterin. Erläuterungen wurden dazu nicht gemacht oder Vorstellungen geäußert!  Also, kann somit diese Aufgabe Jedermann übernehmen!

Wie werden die Personalkosten ab 2024 oder 2025 finanziert?

Also, ab 2024 ist eine Belastung für den Ergebnishaushalt der nächsten Jahre vorgesehen und über eine Gegenfinanzierung gibt es keinerlei Vorstellungen! Also folglich werden diese Kosten aus Steuermitteln finanziert! Fragen hierzu sind unerwünscht! Nun und ab 2025 ist es Sache der neugewählten Stadtvertretung darüber zu entscheiden! So einfach ist diese Problematik zu beantworten in der Stadt Crivitz!

Fazit: Also, ein völlig normaler demokratischer Vorgang, wo man Fragen oder Probleme überhaupt nicht ansprechen sollte, denn die Angelegenheit ist doch schon längst beschlossen sowie völlig klar und in guten Händen! Eine neue Tribüne für unsere Bürgermeisterin, also bitte bitte m/w/s bewerben!!!!

Grundsatzentscheidung über die Finanzierung der Folgekosten des HAKO 1650 für die folgenden Haushaltsjahre der Stadt Crivitz!

30.Okt.-21/P-headli.-cont.-red./111/61-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 25.10.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

„DER HAKO MUSS FAHREN“,das war die Antwort der Fraktion der CWG und LINKE, auf den Antrag der Opposition. Die stellte aber die Frage/Antrag aber: „Wie werden die Folgekosten des HAKO 1650 in den nächsten finanziert?

Nun, das der HAKO fahren muss ist unbestritten, das sollte er auch, am besten täglich, denn er muss sich ja auch amortisieren! Am besten wäre es auch, wenn endlich ein Tourenplan für die Stadt und Ortsteile bekannt wäre! Aber die Frage der Finanzierung der Folgekosten des HAKO ist mit der obigen Antwort überhaupt nicht deutlich geworden. Es wurden sogar vier Vorschläge von der Opposition gemacht, über die Finanzierung zu debattieren, jedoch  vergeblich, die CWG und Linke wollte einfach nicht darüber reden und lehnte den Antrag einfach ab!

Fazit:Damit bleibt es seit fast 10 Monaten offen, wie nun 54.300,00€ Folgekosten jährlich finanziert werden sollen. Aber eines steht schon fest, laut Straßenreinigungssatzung der Stadt Crivitz vom 17.10.2010 in § 1(Abs.2) – Reinigungspflichtige Straßen.Reinigungspflichtig ist die Stadt Crivitz. Sie reinigt die Straßen.“

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 25.10.2021 zur Diskussion steht!

Grundsatzentscheidung über die Finanzierung der Folgekosten des HAKO 1650 für die folgenden Haushaltsjahre der Stadt Crivitz!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Seit gut 8 Wochen ist der HAKO Citymaster 16/50 in Crivitz im Einsatz, um die Straßen und Plätze in Crivitz und den Ortsteilen sauber zu halten. Zusätzlich kommt demnächst eine Unkrautbürste zum Einsatz, die noch besser die Gehwege und Straßenränder vom Unkraut befreien kann. Diese kann schnell gegen die normalen Bürsten getauscht werden. Da das Stadtgebiet groß ist (ca. 75 km²), wird es sicher noch einige Zeit dauern bis ein richtiger Tourenplan erstellt sein wird.

Dazu wurde auf der Sitzung am 26.04.2021, dem Angebot der Firma Reitec GmbH, Gewerbeallee 7c, 19089 Crivitz mit einem Volumen von 141.914,64 Euro (brutto) der Zuschlag erteilet (BV 310/21) und den Anbieter mit der Lieferung der multifunktionalen Kompaktkehrmaschine beauftragt. Begründung:“ Die Anschaffung der Maschine ist nötig geworden, da nicht alle Hausbesitzer Ihrer Pflicht zur Straßenreinigung nachkommen und der Einsatz von Pestiziden verboten ist. Der Schlamm und Dreck der sonst bei Starkregen zusammen gespült wurde, verstopfte die Abläufe und u. a. dadurch waren dann Überschwemmungen an neuralgischen Punkten angesagt.“ Deshalb ist die Anschaffung eines Citymasters vom Typ HAKO 1650 als Investition in den Haushalt 2021 aufnehmen. Die neue Kehrmaschine ist für eine Reihe von Arbeiten im kommunalen Außenbereich einsetzbar und unverzichtbar!

Der HAKO 1650 ist leicht zu bedienen und ermöglicht Arbeitskomfort für das Bedienpersonal unter allen Bedingungen. Die Schaffung eines Schwerbehinderten Arbeitsplatzes mit dem HAKO 1650 wird durch das Integrationsamt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales zeitlich begrenzt gefördert (70%). Ein Schwerbehinderter Arbeitsplatz gilt in Kombination von Technik und dem dazu erforderlichem Bedienpersonal.

In der Straßenreinigungssatzung der Stadt Crivitz vom 17.10.2010 in § 1(Abs.2) – Reinigungspflichtige Straßen“ Reinigungspflichtig ist die Stadt Crivitz. Sie reinigt die Straßen, soweit die Reinigungspflicht nicht nach Maßgabe der §§ 2 und 4 übertragen wird. Die Stadt Crivitz kann für die Durchführung ganz oder teilweise Dritte beauftragen.“ Die Übertragung der Reinigungspflicht auf die  Eigentümer der anliegenden Grundstücke sind: ein gekürzter Auszug…….

Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radwege ausgewiesenen Gehwege, der Verbindungs- und Treppenwege und des markierten Teils des Gehweges,…….Radwege, Trenn-, Baum- und Parkstreifen, Parkbuchten sowie sonstige zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegenen Teile des Straßenkörpers……………die halbe Breite von verkehrsberuhigten Straßen………… einschließlich Fahrbahnrinnen und Bordsteinkanten.“

Bei dieser Art der Formulierungen in der Satzung aus dem Jahr 2010 sind Unstimmigkeiten mit den Eigentümern nicht vermeidbar.

Die Anschaffungskosten (120.000,00€ Netto) sowie die jährlichen Personal-, Betriebs- und Unterhaltungskosten (42.300,00 € ohne Berücksichtigung der Förderung) belasten den Finanzhaushalt der Stadt Crivitz. Hinzu kommen noch 12.000,00€ Abschreibungen die ebenfalls erwirtschaftet werden müssen. Im Ergebnishaushalt entsteht somit ein zusätzlicher jährlicher Aufwand für die Folgejahre in der Höhe von 54.300,00 €.

Aufgrund der Einsatzmöglichkeiten dieses Gerätes ist ein Kostenvergleich zu einer aktuell fremdvergebenen Leistung nicht möglich. Aus diesem Grund können in diesem Zusammenhang lediglich die Straßenreinigungskosten (4 Kehrungen a 1000 €), welche z.Z. sporadisch anfallen, eingespart werden.

Einzahlungen durch eventuelle Fördermittel bzw. Erträge können derzeit nicht festgemacht werden (außer die zeitlich begrenzte Förderung der Personalkosten durch das Integrationsamt). Bestrebungen  des Hauptausschusse durch das Amt Crivitz solle mögliche Varianten der Finanzierung ausgearbeitet werden (Umlegung von Kosten über Straßenreinigungsgebühr auf Anwohner; eventuelle Werbeverträge mit Firmen; die sich auf dem Fahrzeug darstellen; Dienstleistungsverträge mit Firmen, bei denen der gegen entsprechendes Entgelt ebenfalls eine Reinigung durchgeführt werden könnte; Möglichkeit eines Mietkaufes/Ratenkaufes) ist bis jetzt nicht  erfolgt.

Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Crivitz und zur Abfederung der zusätzlichen Auszahlungen/Aufwendungen ist es geboten entsprechend den Haushaltsgrundsätzen eine Grundsatzentscheidung über die Finanzierung der Folgekosten des HAKO 1650 für die folgenden Haushaltsjahre der Stadt Crivitz zu treffen.


Beschlussvorschlag 1:

Die Stadt Crivitz beschließt die jährlichen anfallenden Folgekosten für den HAKO 1650 durch Ausgabenkürzungen im Ergebnishaushalt für die folgenden Haushaltsjahre in der gleichen Höhe  auszugleichen.

Beschlussvorschlag 2:

Die Stadt Crivitz beschließt die jährlichen anfallenden Folgekosten für den HAKO 1650 durch  Straßenreinigungsgebühren in einer entsprechenden Satzung zu erheben.

Beschlussvorschlag 3:

Die Stadt Crivitz beschließt die jährlichen anfallenden Folgekosten für den HAKO 1650 durch die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B weit über dem Nivellierungshebesatz zu finanzieren.

Beschlussvorschlag 4:

Die Stadt Crivitz beschließt die jährlichen anfallenden Folgekosten für den HAKO 1650 die Finanzierung aus reinen Steuermitteln (Schlüsselzuweisungen/ Steuereinahmen), als zusätzliche  Belastung des Ergebnishaushaltes zu tragen. Dazu ist ein neuer Umlageschlüssel für das Haushaltsjahr 2022 zu erarbeiten und die Ziele und Kennzahlen für die einzelnen Produkte festzulegen.


Viel Wind um nichts!Einwohnerversammlung am 18.10.2021 in Friedrichsruhe!

20.Okt.-21/P-headli.-cont.-red./110/60-21

Einwohnerversammlung die keine solche war, in Friedrichsruhe zum Windpark Wessin.

Der Bürger sollte nur informiert werden, Fragen unerwünscht! Vorgetragene Argumente die keine waren! Ein Planungsbüro, dass leider viel zu spät beteiligt wurde! Amtserläuterungen die niemand verstand, sollte vielleicht auch so sein!

Am gestrigen Abend dem 18.10.2021 fand in Friedrichsruhe eine Informationsveranstaltung der Bürgermeister von Crivitz, Barnin und Zapel statt. Ca. 50 Bürger folgten der Einladung. Als erstes fragt man sich: Warum so weit entfernt vom Geschehen und so versteckt? Es sollten die Statements der Gemeinden verlesen werden, wie man sich nun denn zu diesem Thema positioniere! Doch wie immer, passierte nichts! Mit den immer wiederkehrenden Worthülsen, dass man nichts gegen die Windräder hätte tun können und dass man alles tun will und man nun das Beste für die Bürger herausholen wolle (in Sachen Geld, versteht sich) , wollte man offensichtlich die Bürger einschläfern.

In den Ausführungen der Bürgermeisterin wurde der Verein NETZE mit keinem Wort erwähnt. Doch die anwesenden Vorstandsmitglieder des Vereins, Gisa Erdmann und Dieter Schönrock ergriffen das Wort.

Dieter Schönrock im Disput mit den Bürgermeistern

Es wurde klar formuliert, dass die Untätigkeit und die Versäumnisse der Bürgermeisterin in der Vergangenheit, rechtzeitig die Flächen der Kommune selbst zu überplanen, der Grund sind, warum wir uns heute gegen einen Investor und die Planungen des Energieministeriums wehren müssen. Auch Herr Wiese, Sachgebietsleiter im Amt Crivitz meinte erwähnen zu müssen, dass Alternativen durch den ehrenamtlichen Verein NETZE nicht umfänglich genug beschrieben worden seien. Damals war er aber noch gar nicht Amt tätig und übrigens war er Mitglied in der Bürgerinitiative „Netze“.

Herr Wiese, mit einem 6 seitigen Exposé für eine touristische Nutzung haben andere Leute Ihre Arbeit gemacht und sie haben offensichtlich noch nicht realisiert, dass dies eigentlich Ihre Aufgabe ist !

Es wurde immer wieder versucht, den Verein NETZE in ein schlechtes Licht zu rücken. Frau Brusch-Gamm, das war einfach nur peinlich! Noch einmal, damit es vor allem Herr Wandschneider, Herr Zimmermann und Frau Brusch-Gamm nicht vergessen: Der klare Wille aller betroffener Bürger war, dass ein Windpark bei Wessin und Zapel NICHT !!! gebaut werden soll ! Herr Wandschneider, Herr Zimmermann, Frau Brusch-Gamm: Sie haben im Sinne Ihrer Bürger zu handeln und den Willen der Mehrheit umzusetzen. Dafür wurden Sie gewählt! Die eigenen Fehler zu leugnen und zu lügen, ist schlimm genug.

Jedoch Steuergelder zu verschwenden und den Bürgern jetzt einen „eigenen“ Windpark als „Bürgerwindpark“ verkaufen zu wollen, ist eine Frechheit! Die Bürger haben bei der Wahl 2019 den Versprechungen von Frau Britta Brusch-Gamm Glauben und Vertrauen geschenkt und damals nicht damit gerechnet und werden jetzt bitter enttäuscht.

Kloss Energy hat bereits Klage gegen die Veränderungssperre der Bürgermeisterin eingereicht! Was zu erwarten war, da diese bereits im Frühjahr 2019 Ihre Planungen begann und erst im August `21 ein Planungsbüro der Stadt Crivitz mit dem B-Plan Nr.15 beauftragt wurde! Wieder wurden 18 wichtige Monate verpennt!

Der Verein NETZE hat bereits 4 Gutachten erstellt zum Natur-und Artenschutz, das vier weitere Gutachten bis 2023 sind in Arbeit! Nur diese, vor allem lückenlose, Dokumentation über die vorhandene und sich verändernde Kulisse in Wessin in vorgeschriebener Gutachtenform kann das StaLU in die Lage versetzen, eine Genehmigung für den Bau von Windrädern zu verwehren oder zu mindern !

Das Kies-und Kiessande Abbaugebiet rund um Basthorst?

19.Okt.-21/P-headli.-cont.-red./109/58-21

Aufmerksam zu diesem Thema wurde am 08.07. 2021 gemacht im Internet als ein Artikel des Schaukastens von Anna Schade veröffentlicht wurde in welcher die BVVG ein Interessenbekundungsverfahren gestartet hatte. Die BVVG Berlin ruft seit Juli 2021 zur Bekundung von Kaufinteresse an dem Bodenschatz von Kies und Kiessande in Basthorst auf, eine einer Fläche von ca. 340 ha. Davon ist die BVVG auch Eigentümerin von etwa 160 ha die großen Teile des Bergwerksfeldes überdecken. Die Lagerstätte ist eingestuft als höchste Sicherungswürdigkeitsklasse. Die Größe und Ausdehnung des Bergwerkseigentums “Basthorst” für Kiese und Kiessande entspricht der aktuellen Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz. Durch eine fehlende, frühzeitige planerische Einflussnahme der hoheitlich überwiegenden zuständigen Kommune – Stadt Crivitz in diesem Gebiet, durch eine eventuelle Änderung bzw. Erneuerung der Flächennutzungsplanung für den Ortsteil (siehe Beschluss vom Stadt Crivitz- 28.08.2014), ist eine jetzige Einflussnahme auf den Abbau des Bodenschatzes nur noch begrenzt möglich.

Bei dem aufrechterhaltenen alten Bergwerkseigentum gemäß § 151 BbergG handelt es sich um eine Bergbauberechtigung im Sinne des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13.08.1980 und seinen aktuellen Fassungen sowie Überleitungsvorschriften. Gemäß der Karte der raumordnerischen Festlegungen des Landesentwicklungsplans M- V 2016 befindet sich das Bergwerkseigentum Basthorst innerhalb von Vorbehaltsgebieten für Tourismus und für Trinkwassersicherung. Vorbehaltsgebiete sind Gebiete, in denen bestimmten raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beizumessen ist (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 ROG). Dieser Grundsatz der Raumordnung wirkt und soll von anderen öffentlichen Stellen bei der Abwägung ihrer Planungen (Abbau von Bodenschätzen oder Errichtung von Windkraftanlagen) und Maßnahmen mit besonderem Gewicht berücksichtigt werden.

Die planerische Erläuterung und deren Darstellung, so wie sie jetzt von der BVVG – Berlin veröffentlicht wurden, entsprechen einer ordnungsgemäßen Darbietung. Eine generelle Abwendung zum Abbau des Bodenschatzes ist somit zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich. Das BBergG unterscheidet die bergbauliche Berechtigung und ihre Ausübung. Die Bergbauberechtigung vermittelt nur eine Rechtsposition, der Unternehmer erhält das Recht, Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen. Unternehmen benötigen zur Ausübung der bergbaulichen Berechtigung, also zum tatsächlichen Abbau von Bodenschätzen einen aufgestellten entsprechenden Betriebsplan und deren Zulassung von der zuständigen Bergbehörde – Stralsund.

Eine mögliche Einflussnahme seitens der Stadt Crivitz zum direkten Abbau des Bodenschatzes ist nur noch sekundär möglich.

In Stellungnahmen der Kommune, bei der Beteiligung als Träger öffentlicher Belang, besteht die Möglichkeit einer Einflussnahme noch auf den Rahmenbetriebsplan und einer Renaturierungsplanung. Eine weiter mögliche Beeinflussung der Kommune kann erfolgen, auf die sich anschließende etwaige Aufschluss- und Renaturierungsplanung des Abbauunternehmens sowie einer eventuellen Nachnutzungskonzeption, wobei der touristische Ansatz der Stadt Crivitz einerseits und andererseits den Flächenbedarf der ansässigen Landwirtschaftsbetriebe unterstützt werden sollte. Nur durch die Anfertigung von fachlichen Expertisen kann eine erfolgreiche Beeinflussung auf den Betriebsplan und die Renaturierungsplanung gelingen. Dazu sind weitere fachspezifische Untersuchungen der Natur und Umweltschutzes im vorgesehenen Abbaugebiet notwendig und das Anfertigen von Gutachten.

Der Kiesabbau im Vorhabens Gebiet beinhalte grundsätzlich einen Konflikt zum Natur- und Landschaftsschutz. Der Aspekt „Landschaftsbild“ habe dabei einen bedeutsamen Stellenwert. Die überplanten Waldflächen im Gebiet sind zu untersuchen und sollten erhalten werden. Es handle sich hierbei um ein dynamisches Ökosystem, das es zu schützen gelte. Es sei wichtig, die mit dem Abbau von Kies und Kiessande verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Belastung der Einwohner durch Immissionen und Verkehr zu minimieren.

Werden jetzt auch andere Bürger bei Bauvorhaben ausgebremst?

07.Okt.-21/P-headli.-cont.-red./108/57-21

Das Bauamt im Amt Crivitz sagt „JA“ und der Bauausschuss der Stadt sagt „NEIN“. Warum?

Es geht wiedermal um das gemeindliche Einvernehmen zu einem einen Antrag auf Vorbescheid. Ein Ersatzneubau eines alten Schuppens / Stalls mit einem Gartenhaus und Sauna in der Gemarkung Militzhof. Die Erschließung ist gesichert. Und nun?

Das Bauamt sagt das dieses Vorhaben sich im sog. Außenbereich der Stadt Crivitz befindet und eine Bebauung also nur dann zulässig ist, wenn also die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Das ist vorliegend der Fall. Dem Einvernehmen nach § 36 BauGB steht seitens der Verwaltung nichts entgegen.

Der Bauausschuss empfiehlt aber das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilen. Wieso?

Die Ablehnung erfolgt aufgrund naturschutzrechtlicher Belange. Laut Flächennutzungsplan (übrigens ist dier schon fast 15 Jahre alt) ist dieser Bereich als Wald und Landwirtschaftsfläche ausgewiesen. Und außerdem befindet er sich in einem Privatwald. In unmittelbarer Nähe des Standortes ist das Biotop PCG05697 „See; Gehölz; Erle; Buche; Phragmites-Röhricht“ vorhanden.

Nun eigentlich, darf doch der baurechtliche Antrag auch zu diesem Vorgang nur nach baurechtlichem Gesichtspunkt beurteilt werden und nicht nach anderen Kriterien, oder? Und nach einem kurzen Blick auf den FNP stellt man fest, dass das Gebiet als „Fläche für Wald“ überplant ist und übrigens auch der Mielitzhof und die Gebäude am Bürgerholz. Und das Biotop und die Gehölze waren bereits auch schon bei der Errichtung des alten Schuppens/ Stalls vorhanden, oder? Und nun spielen diese plötzlich 2020 eine ganz große Rolle und genau auf diesem Grundstück!

Das wird nun alles, so hoffe man, auf der Sitzung der Stadtvertretung am 12.10.2020, geklärt!! Wäre es nicht besser erst einmal den fast 15 Jahre alten Flächennutzungsplan zu überarbeiten und endlich den Ortsteil „Wessin“ mit einzubinden!!!

Solche Vorschläge gab es schon und zwar im Jahr 2015 mit einem immer noch gültigen Beschluss!

Anpassung der Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Einsatz der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Crivitz (Stiefelgeld)“

19-Aug.-21/P-headli.-cont.-red./107/56-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 23.08.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 23.08.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:
In § 4 (1) der Feuerwehrentschädigung-VO (FwEntschVO M-V) vom 28. November 2013 besteht für die oberste Dienstbehörde (hier: Stadtvertretung) die Möglichkeit, von den Aufwandsentschädigungen entsprechend der VO in Ausnahmefällen abzuweichen. Gründe für diese Ausnahme sind für die Feuerwehren der Stadt Crivitz:

-Einsatzhäufigkeit ( steigend seit den letzten Jahren)
-höhere Anforderungen an die Ausstattung und Technik
-FFW Crivitz = Schwerpunktfeuerwehr mit überregionalen Aufgaben und Anfahrwegen Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehren der Stadt Crivitz übernehmen enorm wichtige Aufgaben und sind daher für den Brandschutz unbedingt erforderlich. Die Feuerwehrmänner und -frauen riskieren bei Ihren Einsätzen regelmäßig ihr Leben (so auch Anfang des Jahres 2021 bei einem Hausbrand in Crivitz). Auf Grundlage der beschlossen FwAufwEntschSatzung der Stadt Crivitz vom 14.10.2019, erhalten unsere ehrenamtlichen Kameraden von Crivitz und den Ortsteilen eine kleine Entschädigung in Form des Stiefelgeldes. Seit 01.01.2020 beträgt das Stiefelgeld 10,00 € pro Einsatz. Dieser Betrag ist schon lange nicht mehr ausreichend, aufgrund der o.g. Gründe. Auch auf Grund der gestiegenen Inflationsrate voraussichtlich 3,8% Deutschlandweit (Juli 2021) ist eine Anpassung der Entschädigung notwendig. Mit der Rückkehr zum normalen Mehrwertsteuersatz von 19 % (vorher 16 %), der Einführung des nationalen CO2-Preises für Verkehr und Heizen stiegen die Preise für Benzin und Diesel im bisherigen Jahresverlauf 2021 schon um knapp 18 Prozent. Unsere Feuerwehrmänner und – frauen fahren bei Alarmierung bis zum Feuerwehrstützpunkt mit dem eigenen PKW.
Die Abgeordneten und sachkundigen Einwohner der Stadt Crivitz erhalten pro Sitzung 40,00 € Sitzungsgeld!

Beschlussentwurf:
Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Zahlung eines Auslagenersatzes (Stiefelgeld), dass für jeden Einsatz gezahlt wird, von 10,00 EUR auf 25,00 EUR ab dem 01.10.2021 zu erhöhen. Als Teilnahme gelten der tatsächliche Einsatz des Kameraden, sowie die Bereitstellung im Gerätehaus.
Finanzielle Auswirkungen:

Ja (mit Erläuterung)

Erläuterung:
Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind überschaubar. Der finanzielle Aufwand beträgt zusätzlichDer finanzielle Aufwand beträgt zusätzlich 13.500,00€ pro Jahr. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 249.899,00€ im Haushalt durch Einsparung und zusätzlichen Zuweisungen zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden.

– Im Einzelnen die Amtsumlage

Im Haushaltsplan der Stadt Crivitz ist eine Ausgabe für die Amtsumlage von 15%  am 23.02.2021 beschlossen worden in der Höhe von 760.400,00€ (Teilergebnishaushalt 2021, Produkt 61100,Sachkonto 54422000) an Aufwendungen. Tatsächlich wurde aber die Amtsumlage für das Jahr 2021 auf 12% der Umlagenberechnungsgrundlage also  608.301,00 € (Ergebnishaushalt 2021, Kontenkl.4/Kontogr.40,Sachkonto 41620000) festgesetzt im Haushalt des Amtes Crivitz und am  24.02.2021 beschlossen. Somit ergibt sich eine Ersparnis für die Stadt Crivitz von ca. 152.099,00€. Diese  Ersparnis ist im Haushalt 2021 der Stadt Crivitz noch nicht verplant und kann somit anteilmäßig zur Deckung der Unterstützungshilfe herangezogen werden.

– Im Weiteren Zuweisung

Des Weiteren sind im Haushalt der Stadt Crivitz 2021 Erträge eingeplant im (Teilergebnishaushalt 2021,    Produkt 61100 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen) sind im Sachkonto 41442000 (Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. vom Land) ein pauschaler Ausgleich Gewerbesteuermindereinnahmen in der Höhe von ca. 97.800€ eingeplant.

Somit ergeben sich als  zusätzliche Zuweisungen /Erträge in Höhe von ca.  97.800€ vom Land, welche ebenfalls herangezogen werden können. Diese Mittel werden voraussichtlich ab dem Monat Juli  benannt und dann zur Verfügung stehen im Haushaltsjahr. Diese Zuweisung ist im Haushalt 2021 der Stadt Crivitz noch nicht verplant und kann somit anteilmäßig zur Deckung ebenfalls herangezogen werden.

– Gesamt

Insgesamt stehen somit aus der Ersparnis der Amtsumlage in Höhe von ca. 152.099,00€ und die pauschaler Ausgleich Gewerbesteuermindereinnahmen in Höhe von ca.  97.800€ zur Verfügung. Gesamt ergibt sich ein Betrag durch Einsparungen und zusätzlichen Zuweisungen in Höhe von 249.899,00€ im Haushalt. Der Haushalt der Stadt Crivitz wurde am 23.02.2021 beschlossen und mit folgender Aussage belegt.“ Sowohl im Planjahr als auch in den Haushaltsfolgejahren 2022 und 2023 ist ein Ausgleich im Ergebnishaushalt gegeben. Die Stadt Crivitz kann im laufenden Bereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten, um im Planjahr einen Haushaltsausgleich darzustellen.“ Da die Stadt Crivitz somit über einen ausgeglichenen Haushalt verfügt, aber trotzdem finanzielle  Spielräume vorhanden sindfür zusätzliche Aufwandsentschädigungen, die im Haushaltsplan in dieser Höhe nicht veranschlagt sind, ist ein Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich.

Errichtung eines Frauenbeirates der Stadt Crivitz!

16-Aug.-21/P-headli.-cont.-red./106/55-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 23.08.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 23.08.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:
In der Gesellschaft gibt es immer noch Vorbehalte, Frauen die gleichen Chancen wie Männern zuzugestehen und ihnen die Möglichkeit einzuräumen, ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Gerade in der Pandemie müsse zur Entlastung der Frauen beigetragen sowie besserer Schutz vor häuslicher Gewalt geboten, gendergerechte Stadtplanung vorangetrieben und die politische Teilhabe von Frauen gestärkt werden. –
Beispielsweise im Frauenbeirat durch mit Behinderung oder Migrationsgeschichte lebende Frauen. Frauen in Altersarmut – ist ein wichtiges Thema sowie der Bereich Partizipation in Bezug zur Stadtentwicklung. Das weibliche Gesellschaftsbild verändere sich immer weiter. Stärke und Emanzipation könne nur verdeutlicht werden, indem sich Frauen und Mädchen zu Wort melden und sich im Frauenbeirat engagieren.
Weitere Themen für den Frauenbeirat sind auch aktuell „coronagemacht“, warum Homeschooling meist Müttersache ist? Aber auch der Anstieg häuslicher Gewalt.
An dieser Stelle soll nicht wieder auf die demografische Struktur der Stadt Crivitz eingegangen werden, aber über die Hälfte aller Einwohner der Stadt Crivitz sind Frauen und diese sollen sich auch organisieren und engagieren können. Die Bürgerinnen wollen sich direkt an der Politik der Stadt Crivitz beteiligen, sie selbst gestalten, sich persönlich engagieren. Themenfelder dazu gibt es also mehr als genug. Und wenn der
Frauenbeirat auch in der Stadt Crivitz gegründet wird, dann ist das eine wesentliche Bereicherung in der Partizipation von Bürgerinnen an den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen in der Stadtvertretung Crivitz mitzuwirken.


Beschlussentwurf:
Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Satzung des Frauenbeirates der Stadt Crivitz.
Satzung
des Frauenbeirates der Stadt Crivitz
Gemäß § 5, der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(Kommunalverfassung-KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOB1. M-V, S. 777), in der jeweils geltenden
Fassung, hat die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am ……………………. nachfolgende Satzung
beschlossen.
§ 1 Grundsätze

  1. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Crivitz arbeitet in der Stadt Crivitz ein „Frauenbeirat der Stadt Crivitz“.
  2. Der Frauenbeirat nimmt sich der Themen und Fragestellungen an, die sich speziell für Frauen in allen Bereichen der Stadt Crivitz und deren Ortsteile ergeben. Er fördert darüber hinaus die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern.

    § 2 Rechte und Pflichten
  3. Der Frauenbeirat hat das Recht und die Aufgabe, sich eigenständig mit Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen bezüglich der Gleichstellung betreffender Themen von Frauen und Männern in Beruf, Familie und Gesellschaft in der Stadt Crivitz zu befassen und
    diese an die Bürgermeisterin und die Stadtvertretung sowie deren Gremien heranzutragen und zu beraten.
  4. Der Frauenbeirat soll von der Verwaltung des Amtes Crivitz und der Stadtvertretung über alle wichtigen Angelegenheiten, die die Gleichstellung betreffen, im Vorfeld informiert und ggf. zur Beratung herangezogen werden.

Senkung der Hebesätze kaputtreden?

11-Aug.-21/P-headli.-cont.-red./105/54-21

Begründet wurde die letzte STEUERERHÖHUNG am 17.02.2020, seitens der PARTEI der LINKEN und CWG, durch die massive Erhöhung aller Realsteuern mit einer angeblichen Forderung seitens des Landeswegen der Vergabe von Fördermittel (siehe Protokoll der Sitzung), die es nie so gegeben hat und was auch in der darauffolgenden Sitzung völlig Widerlegt wurde.( siehe Protokoll). Blieb jedoch ohne Gegenwehr und unbeantwortet bis heute von beiden Fraktionen.

Aufgrund der jetzigen Situation in der Corona-Virus-Pandemie und schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Unternehmen und Bürgern ist die überdurchschnittliche Höhe der Hebesätze in der Stadt Crivitz nicht mehr zumutbar. Es besteht weder eine zwingende Voraussetzung für die Antragstellung um Sonderzuweisungen und Ergänzungs-zuweisungen die aktuellen Hebesätze aufrechtzuerhalten. Daher sind die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2021 zu senken, mindestens auf das Maß vor dem 17.02.2020.

Dringlichkeitsantrag – Zuschuss als fiktiver Unternehmerlohn für Gewerbetreibende der Stadt Crivitz“.   

09-Aug.-21/P-headli.-cont.-red./104/53-21

Gemäß § 4 Absatz 4. der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Crivitz zuletzt geändert am 12.12.2019 stellt die Opposition folgenden Dringlichkeitsantrag.

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

In weiten Teilen unseres Landes und auch in unserer Stadt Crivitz sind durch das Coronavirus bereits beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstanden oder diese werden noch entstehen. Neben den Maßnahmen von Bundes- und Landesregierung (bspw. Überbrückungshilfen II und III und der Marktpräsensprämie) will auch die Stadt Crivitz Entlastungen schaffen für Gewerbetreibende mit Sitz in der Stadt Crivitz  , um die wirtschaftlichen Folgen für Gewerbetreibende im Stadtgebiet abzuschwächen. Die Dringlichkeit in der Sache  ist durch die heutige Beschluss-fassung über den Haushalt und der noch immer anhaltenden bestehenden Schließung  von bestimmten Unternehmen laut Corona- LVO MV gegeben.

Aufgrund der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern(Corona-LVO M-V) vom 28. November 2020;Gültig ab:01.12.2020 bis:14.02.2021 und 14.02.2021 bis 07.03.2021;GVOBl. M-V 2020,1158; Gliederungs-Nr: B 2126-13-31 zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12.Februar 2021 (GVOBl. M-V S. 92) und den durch die Schließung betroffenen Unternehmen und Gewerbetreibenden wie ist es unerlässlich das die Stadt Crivitz diesen Unternehmungen und Gewerbetreibenden durch einen fiktiven Unternehmerlohn  direkt unterstützt. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender nachweisbarer Umsatzrückgang. Da auch die Anträge für die Überbrückungshilfe III , für die Gewerbetreibenden, schleppend bearbeitet werden und die Auszahlung zum Teil nur in Teilbescheiden erst vom Dezember 2020 erfolgen von den zuständigen Stellen, ist einen Hilfe durch die Stadt Crivitz wichtig und unerlässlich, um eine Insolvenzwelle ab den 30.04.2021 zu vermieden.  Die Auszahlung der Überbrückungshilfe III für Januar und Februar 2021 erfolgt voraussichtlich erst ab Mitte bis Ende  März 2021 bis dahin könnten viele Gewerbetreibenden schon an die Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit und in der Liquidität gefährdet sein.

Antragsberechtigt sollen  alle Unternehmen sein die durch die o.g. Verordnung durch die Schließung seit den 15.12.2020 betroffen sind und  einen coronabedingten durchschnittlicher Umsatzrückgang in den Monaten Dezember 2020 und Januar sowie Februar 2021 bis 07.03.2021  von mindestens 40% gegenüber dem Vorjahreszeitraum haben. Die Unternehmen sollten wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sein und ihren Hauptsitz von der Stadt Crivitz aus ausführen. Der fiktive Unternehmerlohn beträgt 500,00€ pro nachgewiesen Kalendermonat.

Antragsberechtigt sind die Inhaber der Unternehmungen bzw. deren gesetzliche Vertreter. Die Anträge auf Auszahlung sind an das Amt Crivitz, Amtsstraße 5, 19089 Crivitz zu richten.

Beschlussentwurf:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt allen Unternehmen und Gewerbetreibenden die aufgrund der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern(Corona-LVO M-V),[(vom 28. November 2020;Gültig ab:01.12.2020 bis:14.02.2021 und 14.02.2021 bis 07.03.2021;GVOBl. M-V 2020,1158; Gliederungs-Nr: B 2126-13-31 zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12.Februar 2021 (GVOBl. M-V S. 92)] durch Schließung betroffen einen fiktiven Unternehmerlohn zu zahlen.

  1. Antragsberechtigt sollen  alle Unternehmen (die im Haupterwerb beim Ordnungsamt der Stadt Crivitz angemeldet sind) sein die durch die o.g. Verordnung durch die Schließung seit den 15.12.2020 betroffen sind und  einen coronabedingten durchschnittlicher Umsatzrückgang in den Monaten Dezember 2020 und Januar sowie Februar 2021 bis 07.03.2021  von mindestens 40% gegenüber dem Vorjahreszeitraum haben.
  2. Die Unternehmen sollten wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sein und ihren Hauptsitz von der Stadt Crivitz aus ausführen.
  3. Der fiktive Unternehmerlohn beträgt 500,00€ pro nachgewiesen Kalendermonat.
  4. Der Nachweis des coronabedingten durchschnittlicher Umsatzrückganges von mindestens 40% seit dem 15.12.2020 ist, durch den zuständigen Steuerberater zu bestätigen oder in glaubhafter Form (bspw. durch Unterlagen der Betriebswirtschaftliche Auswertung -BWA) vorzulegen und die  Versicherung an Eides statt, das alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht wurden.

Erläuterung:

Die finanziellen Auswirkungen sind überschaubar da es sich hierbei nur um eine zahlenmäßige geringe Anzahl der Unternehmen handelt gegenüber der Gesamtanzahl. Die finanziellen Aufwendungen betragen maximal ca. 30.000,00€ bis 45.000,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen wird die Einsparung in der Amtsumlage verwendet.

Im Haushaltsplan der Stadt Crivitz ist die Amtsumlage berechnet in der Höhe von 15% also mit ca. 760.400,00€ an Aufwendungen. Im Haushaltsentwurf des Amtes Crivitz (welcher am 24.02.2021 beschlossen wird) ist eine generelle Amtsumlage mit 12% für alle Amt angehörigen Gemeinden vorgesehen und beschlussreif. Durch die Herabsetzung der Amtsumlage von 15% auf 12% (ca. 608.301,00 € / laut Haushaltsentwurf des Amtes)  ergibt sich eine Erstattung bzw. Ersparnis für die Stadt Crivitz von ca. 85.868,00€ (laut aktuell veröffentlichten Haushaltsentwurf des Amtes Crivitz).   Diese o.g. Erstattung bzw. Ersparnis ist im heutigen Haushaltsplan der Stadt Crivitz noch nicht verplant und kann somit anteilmäßig zur Deckung des fiktiven Unternehmerlohnes herangezogen werden.

Aus ein Parkraumkonzept wird ein Verkehrskonzept?

02-Aug.-21/P-headli.-cont.-red./103/52-21

CWG macht aus einen Parkraumkonzept ein Verkehrskonzept !!

Aus Äpfeln werden Birnen!

Die LINKE und CWG ändern einfach einen Antrag der Opposition (CDU), ohne einen eigenen schriftlichen Antrag, und macht aus einem Parkraumkonzept Ein „Verkehrskonzept.“ Man kann sich sicher sein das bei der CWG und LINKEN, hierzu auf jeden Fall die Sach-und Fachkunde verschwiegen wird oder unter den Deckmantel des Datenschutzes verschwindet!

Integrierte Verkehrsentwicklungsplanung

„Alle sind auf gute Erreichbarkeiten und eine sichere Mobilität angewiesen. Gleichzeitig dürfen Städte und Gemeinden nicht im Kraftfahrzeugverkehr ersticken, sondern sollen gesunde, sichere und attraktive Orte zum Leben sein. Die kommunale Verkehrsentwicklungsplanung beeinflusst das Verkehrsgeschehen und die Lebensqualität einer Kommune maßgeblich. Sie bestimmt, wie viel Fläche für den Pkw-, Lkw- und Bus-Verkehr, für Straßenbahnen, für den Fuß- und Radverkehr sowie für Parkplätze zur Verfügung steht. Eine integrierte Verkehrsentwicklungsplanung blickt dabei auf alle Mobilitätsformen. Sie ist in ein Stadtentwicklungskonzept eingebettet und eng verknüpft mit der Luftreinhalte- und Lärmaktionsplanung. Ausgangspunkt sind Prognosen oder Szenarien der Bevölkerungs- und Mobilitätsentwicklung.“ Umweltbundesamt

OB DAS AUCH DIE LINKE und die CWG wissen??

Sicherlich, sonst hätten sie den Antrag nicht einfach umformuliert, oder ? Ohne professionelle Hilfe von Außerhalb oder von Dritten wird es hier wohl nicht gehen, denn weder die Stadt Crivitz noch das Amt Crivitz besitzen die notwendigen Kapazitäten und Kenntnisse,  ODER?

Das Rätsel um den Aufbau des  Funkmastes im Umspannwerk ist gelöst!

31-Juli-21/P-headli.-cont.-red./102/51-21

Was war 2019 in Barnin passiert?

Das Gelände des NVP UM (Netzverknüpfungspunkt – Wessin –früher USW ) liegt in der Gemarkung der Gemeinde Barnin!

Bereits am 27.02.2019 ist die WEMAG – Netz AG mit dem Ingenieurbüro „ensan“ mit dem Ziel einen Funkmast von 60m Höhe mit Funkfeststation und Technikcontainer zu errichten. WEMAG plant deshalb in Ihrem Netzgebiet den flächendeckenden Aufbau ein es hoch verfügbaren Mobilfunknetzes zu realisieren und dabei eine sogenannte offene  Kommunikationsplattform zu errichten. Die auszusendende elektromagnetischen Felder sind angeblich so gering, dass die geltenden Sicherheitsstandards eingehalten werden und sich Personen auch unterhalb des Turms es zeitlich unbegrenzt aufhalten können, ohne sich einer Gefährdung auszusetzen. (so die Antragsunterlagen).

Die Gemeinde Barnin hat die Antragsunterlagen geprüft und daher auf der Sitzung der  Gemeindevertretung am 29.04.2019 beschlossen( also unmittelbar vor der letzten Kommunalwahl), das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben an den Barniner Eichen 2 in 19089 Barnin (Flur 1, Flst. 321/2) (BA 190316) nicht zu erteilen. Da im Antrag keine Angaben enthalten sind, wie mit den Beeinträchtigungen der öffentlichen Belange umgegangen wird, so dass eine Zulässigkeit herbeigeführt worden ist.

Begründung:  Die Gemeinde Barnin möchte die naturschutzrechtlichen Vorschriften prüfen lassen und die Bürgerbeteiligung einwirken lassen. Es soll geprüft werden, um welche öffentlichen Belange es sich hierbei handelt. Wenn die Gemeindevertretung ablehnt, muss die WEMAG neue Vorlagen vorbringen.

Und was passierte danach?

Wegen der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens wurde der Bürgermeister der Gemeinde Barnin vom Kreis aufgefordert, die Versagungsgründe bis zum 07.08.2019 näher zu begründen(aufgrund der Kommunalwahlen) und die Beeinträchtigung der öffentlichen Belange zu erläutern. Diese gesetzte Frist wurde durch den Bürgermeister der Gemeinde Barnin Herrn Zimmermann nicht eingehalten und so  verstrich der gesetzte Termin und es kam automatisch zu einer Baugenehmigung ohne weitere Erläuterungen und Dokumente von der WEMAG-AG.

Fazit: Obwohl nach dem 29.04.2019 weitere Versammlungen ( wie am 24.06.2019 und 29.07.20219) stattfanden wurde das Thema nicht mehr öffentlich und auch nicht öffentlich behandelt. Man hat es ganz einfach auslaufen gelassen. Der Alte und neue Bürgermeister der Gemeinde Barnin war aber ganz genau in den Sachverhalt eingewiesen. Und ganz einfach so entstehen Unstimmigkeiten gegenüber den Bürgern, die sich wundern über eine Errichtung eine Funkmastes, welche doch eigentlich als Bauantrag  Flur 1, Flst. 321/2) -BA 190316, abgelehnt worden war!!

Transparenz und Bürgerinformation sehen anders aus. Zulange Amtszeiten bewirken immer eine gewisse  Überforderung und irgendwann gibt’s dann eine Betriebsmüdigkeit!

Diskussion um Photovontaikanlagen – Ohne Amt geht nichts!

24-Juli-21/P-headli.-cont.-red./101/50-21

Ein wichtiges Thema wird wiedermal ausgesessen! Die LINKE  boykottiert und  die CWG ist tief gespalten!

Kommentar der Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm „ Ich mache nichts ohne mein Fachamt!“ Mit diesem Zitat ist schon fasst das Urteil über diesen Antrag Photovoltaik getroffen worden. Was sich ja später auch noch bestätigen hatte!

Genau diesen Satz sagte die Bürgermeisterin am 25.02.2015…. – nach dem Bekanntwerden der ersten informellen Vorabinformation- als plötzlich das Eignungsgebiet im Ortsteil Wessin auftauchte zum Thema: Windeignungsgebiet 48/16 -….. schon mehrmals! Nur damals ( 2015) hatte Ihr das sog. Fach Amt  bereits am 28.08.2014 geraten “ es ist sinnvoll mit der Planung zu beginnen “ (Flächennutzungsplanung) und das ist sogar protokolliert. Nun wie wir alle wissen ist es nie umgesetzt worden!

Namentliche Abstimmung zum Antrag Photovoltaik- Anlagen – und die Kriterien und Leitlinien im Amt prüfen zu lassen.

Frau Britta Brusch-Gamm Enthaltung

Herr Thomas Bardenhagen:  Ja

Herr Alexander Gamm:  Nein

Herr Eike Glasemann:    Nein

Herr Matthias Güßmann:  Ja

Herr Hans-Jürgen Heine:   Ja

Herr Wilfried Holl:          Ja

Frau Beate Prieske:          Ja

Herr Jens Raulin:            Ja

Frau Karina Reinke:         Ja

Herr Jens Reinke            Ja

Herr Michael Renker:     Enthaltung

Herr Andreas Rüß:          Enthaltung

Frau Beate Werner :         Ja

Abstimmungsergebnis:

9 Ja – Stimmen

2 Nein –Stimmen

3 Enthaltungen 

Fazit: So wie bei dem Thema WINDKRAFT wird man hier alles verschlafen, anstatt zu handeln! Zapel, Fridrichruhe, Pinnow und Banzkow sind hier wesentlich besonnener und schlauer. Diese Kommunen haben bereits gehandelt und ihr kommunales Planungsrecht in Anspruch genommen, bevor es jemand anderes tut!! Die Bürger in diesen Kommunen wissen mit Bestimmtheit wie es funktioniert!

Grundsatzentscheidung zur Anbindung – Radweg B-321- abgelehnt!

23-Juli-21/P-headli.-cont.-red./100/49-21

Eine Positionierung ist nicht gewünscht. Angeblich gibt es ein Planfeststellungsverfahren das umgesetzt wird, aber bis jetzt sin keine genauen Details bekannt.

Und alles verbleibt einmal wieder im Dunkeln!

Zahlreiche Akteure befassen sich mit den Rahmenbedingungen für den Radverkehr. Anfang 2019 haben sich die acht Verbandsmitglieder des regionalen Planungsverbandes WM entschlossen, ihr Engagement und ihre Verantwortung für einen besseren Radverkehr in Alltag und Freizeit zu dokumentieren. In der Auswertung der ersten Bürgerbeteiligungsstufe sprachen sich viele Bürger für eine direkte Anbindung zum Waldschlösschen entlang der B-321aus.  Die Beteiligung war sehr hoch. Die georeferenzierte Erhebung als baulastträgerübergreifende Zustandserfassung mit dem Fahrrad wurde im Herbst 2020 beendet.

Die zweite Stufe der Bürgerbeteiligung läuft aktuell und mit einer Auswertung der beiden Beteiligungsstufen ist im Monat September 2021 zu rechnen. Daraufhin wird wahrscheinlich die kommende Verbandsversammlung des regionalen Planungsverbandes WM im Monat Dezember 2021 den Radwegeplan für das regionale Radwegenetz für die Landkreise LUP und WM festlegen und darstellen. Daher ist es jetzt geboten eine Grundsatzentscheidung in der Stadtvertretung zu treffen welche Anbindungsvariante  an das Waldschlösschen erfolgen soll.

Fazit: Man muss es eben nur verstehen! Jetzt wird es nun doch wieder später entweder im IV Quartal 2022 oder sogar erst 2023! 

Teil I- Mitgliedschaft beim AGFK der Stadt Crivitz! Zu Professionell für die Stadt Crivitz! Bestenfalls für den Amtsausschuß Crivitz!

20-Juli-21/P-headli.-cont.-red./99/48-21

Zu Professionell für die Stadt Crivitz!!! Die CWG verweigerte Ihre Zustimmung zu diesem Antrag mit den Worten:

“ da sind nur Projektierer in dem Verein das ist alles zu professioniert“ und „ Und wer soll denn da bei uns der Ansprechpartner sein?

Also, angeblich eine Nummer zu groß? Nein, im Gegenteil, hier ist natürlich Engagement (natürlich auch Zeitaufwand)  und Sachverstand gefragt. Die Mittelzentren wie Parchim und Ludwigslust und sogar der regionale Planungsverband Westmecklenburg hätten auf jeden Fall, dem Grundzentrum Crivitz, geholfen  und  es unterstützt!!!!! Aber was der „was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht.“

Jemand ist Neuem gegenüber nicht aufgeschlossen und bevorzugt das, mit dem er vertraut ist.

Was war 2019 in Barnin und was passierte jetzt?!

19-Juli-21/P-headli.-cont.-red./98/47-21

Das Gelände des NVP UM (Netzverknüpfungspunkt – Wessin –früher USW ) liegt in der Gemarkung der Gemeinde Barnin!

Bereits am 27.02.2019 ist die WEMAG – Netz GmbH mit dem Ingenieurbüro „ehsah“ mit dem Ziel einen Funkmast von 60m Höhe mit Funkfeststation und Technikcontainer zu errichten auf die Gemeinde Barnin herangetreten. Die Gemeinde Barnin hat sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen und hat eine tiefe Prüfung der Antragsunterlagen vollzogen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnin hat auf ihrer Sitzung am 29.04.2019 beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben an den Barniner Eichen 2 in 19089 Barnin (Flur 1, Flst. 321/2) (BA 190316) [neben dem Umspannwerk] nicht zu erteilen.

Begründung: Die Gemeinde Barnin möchte die naturschutzrechtlichen Vorschriften prüfen lassen und die Bürgerbeteiligung einwirken lassen. Es soll geprüft werden, um welche öffentlichen Belange es sich hierbei handelt. Nach reger Diskussion wird festgestellt, dass eine Ablehnung nur eine Verzögerung ist. Wenn die Gemeindevertretung jedoch ablehnt, muss die WEMAG neue Vorlagen vorbringen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnin beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben an den Barniner Eichen 2 in 19089 Barnin (Flur 1, Flst. 321/2) (BA 190316) nicht zu erteilen, da im Antrag keine Angaben enthalten sind, wie mit den Beeinträchtigungen der öffentlichen Belange umgegangen wird, so dass eine Zulässigkeit herbei geführt worden ist.

Es müssen wohl doch 2021 neue Unterlagen vorgelegen haben – und wo bleiben die naturschutzrechtlichen Prüfungen der Gemeinde Barnin??? Der Bauantrag BA 190316 wurde in der Gemeinde Barnin seit dem 29.04.2019 ( also vor der letzten Kommunalwahl) nicht mehr diskutiert und öffentlich behandelt!

Aufschluss über den genauen Sachverhalt hierüber kann nur die Spritze der Gemeindevertretung Barnin liefern, diese hüllt sich aber in Schweigen. Von der Gemeinde Barnin war bis jetzt öffentlich nichts zu hören? Auch auf den Gemeindevertretersitzungen nicht. Ein Statement aus der Gemeinde Barnin zum Sachverhalt wäre nicht zu verachten!

Von der Stadtspitze Crivitz und auch von der Führung des Bauausschusses der Stadt Crivitz wurde in der Vergangenheit zwar immer wieder zu anderen Bauangelegenheiten (Funkturm-Wessin) vieles angedeutet aber nie öffentlich gemacht. Das Öffentlichkeitsprinzip in Crivitz umzusetzen ist eben nicht so einfach!

Aber die WEMAG – Netz GmbH baut ??

Fazit:

Nun muss wohl doch der Landkreis das versagte Einvernehmen der Gemeinde Barnin „Ersetzt“ haben ? Anders kann man sich den Bau nicht vorstellen! Von der Gemeinde Barnin war bis jetzt öffentlich nichts zu hören? Von der Stadtspitze Crivitz und auch von der Führung des Bauausschusses der Stadt Crivitz hätte man mehr das Öffentlichkeitsprinzip gewünscht.

Es soll alles so bleiben wie seit 7 Jahren! Antrag abgelehnt!

13-Juli-21/P-headli.-cont.-red./97/46-21

Zerreden von Veränderungen!

Es sollten bessere Arbeitsbedingungen für alle Sitzungen der Abgeordnete und sachkundigen Einwohner werden. Eine Verbesserung der Ladungsfristen/ Zyklen der Tagungen bewirken sowie  gebilligte Ordnungsregeln in Sitzungen und Niederschriften geben. Jedoch seit den letzten Ausschusstagungen deutet sich immer mehr an dass diese Veränderungen zerreden t werden sollen weil man sie überhaupt nicht will. !!!Aufgrund der ……

Die Änderungen der Geschäftsordnung wurde mit den folgenden Worten der Fraktion der Linken kommentiert“ Wortklauberei“…“Weltfremd“….“Verwaltung hat gar nicht die Möglichkeit das umzusetzen“…“Wir leben seit 7 Jahren mit der jetzigen Geschäftsordnung bisher sehr gut und brauchen das alles nicht ändern“……..

Die Änderungen der Geschäftsordnung wurde mit den folgenden Worten der Fraktion der CWG  kommentiert:  „ alles zu überreguliert“ …..… „alles zu umständlich“…….“Wir haben bisher seit sieben Jahren eine gelebte Praxis mit der jetzigen Geschäftsordnung und da braucht man auch nichts zu ändern“……….“alles viel zu viel drum herum“……..“Ist alles  nicht Kriegsentscheidend“…….usw.…..usw.…..

Der Antrag auf Änderungen der Geschäftsordnung soll ganz einfach breitgewalzt werden!

Warum?

Weil die Fraktion der CWG und die LINKE  seit 7 Jahren kontinuierlich die Geschäftsordnung geändert haben, angepasst an die jetzigen Mehrheitsverhältnisse. Also, warum soll man seine eigenen geschaffenen, wohlwollenden Regeln ändern in denen man sich so übermächtig „wohl“ fühlt?

Bei so viel „Achtsamkeit“ und das Erleben des aktuellen Momentes, kann man schon mal vergessen was um einen herum so alles ereignet!!

Parlamentarische Kontrolle der öffentlichen Internet-und Facebook Auftritte in Crivitz ist nicht willkommen!

06-Juli-21/P-headli.-cont.-red./96/45-21

Internet- und Facebook Seiten der Stadt Crivitz ist nicht willkommen⁉⁉

Der Medienbeauftragte soll eigentlich:

Die Bearbeitung der kommunalen Internet und Facebook Seiten – Stadt Crivitz, eine parlamentarische Kontrolle der Internet und Facebook Beiträge der Stadt Crivitz, einen direkten Kontakt zur Presse (SVZ/ Blitz/ Nordkurier/ Amtsboten) halten und Pressemitteilungen sowie eine moderative, pädagogische und technische Medienkompetenz Kompetenz besitzen sowie Schulungskurse im Senioren-Behindertenbeirat u. Jugendbeirat durchführen. Auf der Sitzung der Stadtvertreter am 14.06.2021 wurde ein ehrenamtlicher Medienbeauftragter TOP: Ö 15 abgelehnt.

 Abstimmungsergebnis: 5 Ja – Stimmen CDU 9 Nein –Stimmen CWG und LINKE 0 Enthaltungen.
Somit ist der Antrag abgelehnt.

Warum?

„ Das macht ein Unternehmen für uns und das ist bekannt und das bekommt auch Geld von der Stadt“ 

Nun so stellt man sich dich Frage, welches Unternehmen ist es denn, welches so bekannt sein soll? Und wieviel Geld ? Nach einer kurzen Internetsuchlauf in Crivitz,  ekennt man nur ein Unternehme in unmittelbarer Nähe, das in seinen Referenzen die Stadt Crivitz als Internetseite betreut! Webdesign und PC Service (Andre Borchardt)- Barnin…Angemeldet als Nebenerwerb im Amt Crivitz. Das Unternehmen betreut die Internetseite der Stadt Crivitz.                   www.stadt-crivitz.de

Im Haushalt der Stadt Crivitz ist unter dem Konto:  56361000- Öffentlichkeitsarbeit (Internetseite) sind für 2021 = 1.300,00€ als Ausgaben eingestellt und beschlossen worden.            

Seit fast 7 Jahren existieren in der Stadt Crivitz ca.15 Arbeitskreise !

01-Juli-21/P-headli.-cont.-red./95/44-21

Seit fast 7 Jahren existieren in der Stadt Crivitz

15 Arbeitskreise?

Der Titel sagt schon alles. Die Stadt Crivitz hat angeblich bis zu 15 Arbeitskreise. Hier nur einige Beispiele in ungeordneter Reihenfolge !!!…..

– 1.- Ordnung und Sauberkeit

 -2.- Krankenhaus/Geburtenstation

– 3.-Stadtentwicklung

– 4.-Reinigung

– 5.-Tourismus

– 6.-Radwege

– 7.-Bauhof

– 8.-Kita

– 9.-Schulen(Grund-und Regionale Schule)

– 10.-Windkrakft

– 11.-Kultur/Event

– 12.- Regenwasser

– 13.-Marktplatz

– 14.-Wald

– 15.-Senioren/Behindertenbeirat

Und bald gibt es bestimmt noch mehr! Alle Arbeitskreise sind zu entnehmen aus den Berichten der Bürgermeisterin und der Ausschusssitzungen der letzten sieben Jahre. Der überwiegende Teil besteht aus Stadtvertretern und sachkundigen Einwohnern der CWG und LINKEN. Und bei jeder Berichterstattung oder vor jeder problematischen und kontroversen Entscheidungsfindung  in der Stadtvertretung entsteht plötzlich ein neuer Arbeitskreis, so wie zuletzt der Arbeitskreis Senioren-und Behindertenbeirat!! Eine genaue Aufstellung der Mitglieder/ Ziele / Inhalte /Tagungen oder Ergebnisse bleiben im Verborgenen.

Fazit: Es ist nicht entscheidend wie viele Arbeitskreise man bildet, sondern dass man mindestens einen Arbeitskreis angemessen und öffentlich betreibt, berichtet und zum Erfolg führt!

apropos „Führen“…… alle o. g.  Arbeitskreise führt höchstwahrscheinlich die Bürgermeisterin als oberste Dienstherrin oder hat Sie die Oberaufsicht! Ihren Augen entgeht nichts!

Bald ein Bürgersolarpark in Wessin!?

30-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./94/43-21

Klamme in der Stadtkasse Crivitz zwingt über Kompromisse nachzudenken! Bürger in Wessin werden eingestimmt auf einen Bürgersolarpark!

Auf der Orteilvertretersitzung am 23.06.2021 … kam erstaunen auf bei den anwesenden Bürgern nach dem Baumaßnahmen besprochen wurden kam man zum Thema Solarpark.

„Die erneuerbaren Energien sind ein komplexes Thema und ich verstehen dass einige Agrarbetriebe da auch investieren wollen. Wir müssen hier auch an unser Unternehmen in Wessin denken. Ein Betrieb der hier ansässig ist. „…….…“Wir müssen uns mit den erneuerbaren Energien abfinden und über eine Konstruktion nachdenken wie eine Bürgerbeteiligung aussehen könnte.“…..„.Die Botschaft heißt eigentlich, wäre es denn nicht viel interessanter dass man es  sich vorstellen könnte einen BÜRGERSOLARPAK  zu machen“ Die Bürgermeisterin Crivitz Frau Britta Brusch-Gamm

Ob das auch für das Thema Wind gilt?

Fazit: Ein Ausweg für den 50ha Solarpark in Wessin ist gefunden! ODER will man doch nur wieder die klamme Stadtkasse In Crivitz füllen? Man hat drei Möglichkeiten:

  1. Aufgeben
  2. Nachgeben
  3. Oder alles geben!

Für welche Lösung wird sich Wessin entscheiden?

Teil I – Das zähe Ringen um die Errichtung eines Senioren und Behindertenbeirat in Crivitz!

27-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./93/42-21

Nichtöffentliche Sitzung eines Arbeitskreise ( Akteurs- Gruppe) zur Errichtung eines Senioren und Behindertenbeirates!

Angesagt war eine Sitzung des Bildungsausschusses zu diesem Thema und den Satzungsentwürfen! Eigentlich am 05.07.2021! Die Sitzung fällt aus und nun findet dafür eine nichtöffentliche Arbeitsberatung statt. Ist das Bürgernähe?

Viele Interessenten machen sich seit Jahren Gedanken besonders in der jetzigen Corona – Pandemie, wie man Seniorenarbeit gestaltet werden kann. Gerade die Menschen mit Behinderungen verdienen mehr Aufmerksamkeit. Gerade bei den vielen Investitionsmaßnamen in der Stadt Crivitz ist es wichtig, dass die Senioren und Menschen mit Behinderung ein Gremium bekommen, wo sie durch Stellungnahmen auch ihre Vorschläge einbringen können und Änderungen herbeiführen!

Und eine sogenannte Akteursgruppe, so wie es die CWG angekündigt hat, wurde erst bekannt als plötzlich – die Vorschläge für Satzungen und Gründung von einem Senioren -und Behindertenbeirat von der Opposition am 17.05.2021 bei der Stadtvertretung auf den Tisch lagen!

Sicherlich ist vieles schon wieder vorher bei der CWG in Hinterzimmern vereinbart worden!

Grundsatzentscheidung in der Stadtvertretersitzung am 14.06.2021!

22-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./92/41-21

Mit großer Mehrheit beschlossen  CWG und LINKE die Entgegenahme einer freiwilligen finanziellen Teilhabe vom Windparkbetreiber Kladrum III anteilmäßig in Höhe von 99,38€ pro Jahr. „ Genehmigung ist Genehmigung, da kann man Nichts machen. Wir werden uns so lange dagegen wehren wie es geht, das haben wir den Bürgern in Wessin versprochen“ Die LINKE

Wollen wir etwa den Unternehmen das Geld schenken und deren Gewinne erhöhen? Sollen wir etwa das Geld ausschlagen!“ Die Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm

Erst demonstrieren gegen einen Windpark mit 20 Windrädern in Wessin aber dann selber einen Energiepark planen und mit einer Veränderungssperre belegen, aber jetzt das Geld von einer finanziellen Teilhabe von anderen Windradprojekten entgegennehmen!

Das passt nicht zusammen!!

Der Windparkbetreiber von Kladrum III   beabsichtigt nach § 36k Abs. 1EEG allen betroffenen Gemeinden im Umkreis von 2.500 m um die jeweiligen Anlagenstandorte finanziell zu beteiligen. Das geplante Windparkvorhaben befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Zölkow (Windpark Kladrum III). In Summe besteht die finanzielle Beteiligung für alle Gemeinden in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge und die fiktive Strommenge nach Anlage 2 Nummer 7.2 EEG21. Die Zuwendungen an die betroffenen Gemeinden sind anhand des Anteils ihres jeweiligen Gemeindegebiets im Umkreis von 2 .500 m um die Anlagenstandorte zu bestimmen. Die Zuwendungen erfolgen dabei freiwillig und sind ohne Gegenleistung.

Das Gemeindegebiet der Gemeinde Crivitz nimmt insgesamt 0,25 % (0,05 Km²) des definierten Umkreises um die drei Windenergieanlagen ein, wie dem beigefügten Lageplan zu entnehmen ist.

Weitere von dem Vorhaben betroffene Gemeinden sind die Gemeinde Obere Warnow mit 21,55 %, die Gemeinde Friedrichsruhe mit 14,87 %, die Gemeinde Bülow mit 0,29 % und die Gemeinde Zölkow mit 63,04 % der Flächenanteile.

Daraus lässt sich folgende beispielhafte Berechnung der möglichen Höhe einer Zuwendung anhand des derzeitigen Planungsstandes ableiten:

Jährliche Stromproduktion des Windparks:                     19.875.884 kWh

Gesamte finanzielle  Beteiligung:                                      39.751,77 €

Jährliche Zahlungen an die Gemeinde Crivitz :                99,38 €

Die naturwind Schwerin GmbH hat im November 2020 eine Genehmigung für den Bau und Betrieb von drei Windenergieanlagen im östlichen Bereich des vorhandenen Windparks Kladrum erhalten. Die drei Windräder sollen 2021 errichtet werden, wenn der künftige Betreiber wpd (wpd onshore GmbH & Co. KG aus Bremen) in der EEG-Ausschreibung einen Zuschlag erhalten hat. Die Gemeinde Zölkow, zu der der Ortsteil Kladrum gehört, soll von der Windparkerweiterung auch finanziell profitieren.

Wie weit sind die neuen Anlagen von den Wohnhäusern entfernt?

Die drei neu geplanten Anlagen halten die vorgegebenen Mindestabstände von 800 Metern zu Einzelgehöften und 1.000 Metern zu Siedlungen ein.

Hat Kladrum nicht schon zu viele Windräder?

Der Windpark Kladrum gehört zu den größten Windparks in Mecklenburg-Vorpommern. Die Anzahl der Windräder im Windpark Kladrum wird sich in Zukunft auf etwa die Hälfte reduzieren, weil im Verlauf der nächsten Jahre ein umfangreiches Repowering stattfinden wird. Das bedeutet, die zahlreichen Altanlagen werden abgebaut und durch neue, leistungsstärkere Windräder ersetzt. Die neuen Windräder müssen jedoch auch größere Mindestabstände zueinander einhalten. Somit werden zukünftig weniger Windenergieanlagen auf der gleichen Fläche stehen. Auch naturwind plant im Windpark Kladrum ein so genanntes Repowering, also den Abbau alter Windenergieanlagen und Ersatz durch eine neue Windenergieanlagen.

Vorteile für die Gemeinde Zölkow

Zwischen Kladrum und Zölkow steht einer der größten Windparks des Landes Mecklenburg-Vorpommern. naturwind war es bei der Erweiterung des bestehenden Windparks wichtig, dass die Gemeinde und deren Einwohner vom Bau weiterer Windenergieanlagen angemessen profitieren. Folgende Teilhabemöglichkeiten sind derzeit geplant:

  • 300.000 Euro für die Renaturierung der Warnow

Bereits zu Beginn der Planungen wurde der Wunsch an naturwind herangetragen, mit Mitteln aus dem Windpark die Renaturierung der Warnow innerhalb des Gemeindegebietes zu unterstützen. Mit den zuständigen Behörden konnte sich naturwind darauf verständigen, dass ein Großteil der naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen für dieses Bauprojekt in Form eines Ersatzgeldes in die Gewässerrenaturierung fließt.  300.000 Euro werden aus dem Windprojekt dafür bereitgestellt. Damit kann die Gemeinde Zölkow ihren Eigenanteil für die von der EU geförderte Warnow-Renaturierung aufbringen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund drei Mio. Euro.

  • Zusätzliche Vergütungen für Gemeindeflächen im Windpark

Mit der Gemeinde wurde eine Vereinbarung zur Nutzung gemeindlicher Flurstücke im Windpark, die von den Rotoren der neuen Windenergieanlagen „überstrichen“ werden, abgeschlossen. Konkret sind das beim Projekt Kladrum-Ost jährlich rund 9.100 Euro Einnahmen für die Gemeinde. Über weitere Verträge zur temporären Nutzung gemeindeeigener Flächen für den Transport sowie für Lager- und Montageflächen im Zuge der Errichtung der drei Windräder wird noch verhandelt. 

  • Finanzielle Teilhabe gesetzlich geregelt

Die Gemeinde Zölkow wird bei diesem Windenergieprojekt auch von gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsmöglichkeiten profitieren. Die genauen Regelungen werden gerade geändert. Hintergrund:

In Mecklenburg-Vorpommern ist Teilhabe an der Windenergie seit 2016 über das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz geregelt. Dieses sieht eine direkte gesellschaftsrechtliche Beteiligung, also den Kauf von Gesellschafteranteilen durch Gemeinden und Einwohner, oder alternativ dazu eine Ausgleichsabgabe für Gemeinden und ein Sparprodukt für Anwohner vor. Im Dezember 2020 hat die Bundesregierung die Möglichkeit einer bundesweit einheitlichen Beteiligungsmöglichkeit geschaffen. Das neue EEG soll nun eine finanzielle Teilhabe von betroffenen Kommunen von bis zu 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde Strom ermöglichen. Dies sind nach aktuellen Ertragsprognosen für die drei neu geplanten Anlagen im Windpark Kladrum mind. rund 36.000 Euro jährlich. Wie beide Regelungen korrespondieren, muss derzeit noch geklärt werden.   

Gemeinde und Bauträger wollen gemeinsames Konzept zum Bauablauf

Um die Auswirkungen beim Bau der drei neuen Windenergieanlagen für Anwohner so gering wie möglich zu halten, werden die Projektpartner zusammen mit der Gemeinde ein gemeinsames Konzept zum Bauablauf erarbeiten. Erste Gespräche mit der Gemeinde und dem zuständigen Bauamt fanden bereits statt. In dem Konzept wird es auch darum gehen, gemeindliche Infrastrukturen wie beispielsweise Straßen im Bauprozess nicht zu beschädigen bzw. wieder herzurichten. Dazu soll beispielsweise vereinbart werden, dass der Zustand von Infrastruktureinrichtungen vor und nach der Benutzung genau dokumentiert wird.

Potenziale der Photovoltaik heben – Nutzung auf Ackerflächen ermöglichen!

18-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./91/40-21

„Ein positiver Nutzen für naturschutzfachliche Aspekte soll ebenfalls positiv berück sichtigt werden.“

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/6169

ANTRAG der Fraktionen der SPD und CDU

Der Landtag möge beschließen:

  1. Der Landtag stellt fest, dass durch die Festlegung im Landesraumentwicklungsprogramm 2016 (LEP 2016) Mecklenburg-Vorpommern, Photovoltaik-Nutzung auf landwirtschaftlichen Flächen auf einen 110-Meter-Streifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen sowie auf Konversionsflächen zu begrenzen, Solarenergie in Mecklenburg-Vorpommern nur unzureichend genutzt wird. Der Landtag sieht es daher als erforderlich an, dass bis zur Fortschreibung des LEP M-V in der nächsten Legislaturperiode Zielabweichungsverfahren unter nachvollziehbaren Rahmenbedingungen (Matrix) notwendig sind, um die erforderlichen Ausbaupfade erneuerbarer Energien zu erreichen und die Basis für eine auf diesen Energien aufbauende Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, beispielsweise der Wasserstoffwirtschaft und daran anschließender Wertschöpfungsketten, zu legen.
  2. Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf, unverzüglich für Photovoltaik-Frei- flächenanlagen außerhalb der im LEP 2016 vorgesehenen Flächenkulisse transparente und verbindliche Anforderungen zu entwickeln (Matrix), unter welchen Maßgaben entsprechend Anlagen in einem Zielabweichungsverfahren positiv beschieden werden können, wenn sich sowohl Gemeinde als auch Flächennutzer bereits positiv zu dem geplanten Projekt positioniert haben (beispielsweise Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan). Die Matrix soll dabei vor allem folgende Punkte berücksichtigen:

  • Formen der Beteiligung von Kommunen und/oder Bürgern sollen positiv in der Entscheidung berücksichtigt werden.

  • Ein positiver Nutzen für die Gemeinde über die Gewerbesteuer hinaus soll positiv bewertet werden.
    1. Führt die Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Schaffung oder Sicherung von regionalen Wertschöpfungsketten, so ist dies ebenfalls positiv zu berücksichtigen.
    2. Konzepte, die der Systemdienstlichkeit der Energiewende nutzen, sind positiv in die Bewertung einzubeziehen.
    3. Ein positiver Nutzen für naturschutzfachliche Aspekte soll ebenfalls positiv berücksichtigt werden.
    4. Die Betreiberfirma soll ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.
    5. Die Größe der geplanten Anlage soll 100 ha und darf 150 ha nicht überschreiten. Anlagen oberhalb 100 ha bis einschließlich 150 ha Fläche sind mit einem Malus zu versehen.
    6. Die Bodenpunktezahl der zu nutzenden Ackerfläche soll im Durchschnitt 35 und darf im Durchschnitt 40 nicht überschreiten.
    7. Flächen mit Bodenpunkten oberhalb 35 werden mit einem Malus versehen, die Nutzung landwirtschaftlich weniger geeigneter Flächen unterhalb 20 mit einem Bonus.

Nach dem Ende der Photovoltaik -Nutzung muss die Nutzung der entsprechenden Flächen wieder als landwirtschaftliche Nutzfläche möglich sein. Die Obergrenze für über das Zielabweichungsverfahren genehmigte Photovoltaik -Freiflächenanlagen soll bei 5 000 ha liegen.

  1. Die Landesregierung erstellt bis zum dritten Quartal 2022 eine Bedarfsprognose für den weiteren Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Mecklenburg-Vorpommern, die dem Landtag zuzuleiten ist.

Thomas Krüger und Fraktion

Wolfgang Waldmüller und Fraktion

Teil 0 -Vereinsbeitritt der AGFK MV – Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern e.V

14-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./90/39-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 14.06.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Die AGFK MV e. V. hilft kommunalen Verwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern, für guten und sicheren Rad- und Fußverkehr zu sorgen. Mitglieder in der AGFK MV e. V. können Städte, Gemeinden, Ämter und Landkreise aus ganz M-V werden, die den Rad- und Fußverkehr verbessern wollen.

Die AGFK MV gibt es seit 2017 als Initiativkreis engagierter Kommunen und seit Oktober 2020 als eingetragenen Verein. Minister Pegel ist Schirmherr des Vereins, Rostocks Oberbürgermeister Claus-Ruhe Madsen der Vorstandsvorsitzende. Gründungsmitglieder des Vereins sind neben größeren Städten des Landes wie Rostock, Stralsund und Greifswald, auch die Gemeinden Ostseebad Heringsdorf und Hohenkirchen.

Seit Ende 2017 erhält die AGFK MV eine Förderung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, mit der u. a. ein Projektkoordinator finanziert, die Entwicklung der Organisation vorangetrieben sowie Fachaustausch und Projekte für die Kommunen organisiert werden konnten. Ab 2021 erhält die AGFK MV diese Landesmittel als institutionelle Förderung aus dem Landeshaushalt. Neben den Landesmitteln, finanziert sich die AGFK MV auch aus kommunalen Mitgliedsbeiträgen.

Das Vorbild für die AGFK MV sind vergleichbare Arbeitsgemeinschaften in mittlerweile fast allen Bundesländern. Die meisten dieser Arbeitsgemeinschaften sind als eingetragener Verein organisiert. Sie alle sind finanziell gemeinsam getragen durch Mittel der Landes- und Kommunal-Ebenen. Sie sind wichtige Ansprechpartner für Fragen rund um den Rad- und Fußverkehr für die kommunalen Verwaltungen. Die AGFK MV ist mit den anderen AGFKs eng vernetzt, was den Austausch von Wissen und guter Praxis sehr schnell, günstig und einfach macht. Die Entwicklung der AGFK MV wird in Fachkreisen bundesweit wahrgenommen.

Zweck und Aufgaben der AGFK MV e. V. sind in der Vereinssatzung unter § 2 Zweck des Vereins (Anlage 1), definiert.

 Zu den Aufgaben im Einzelnen gehören:

  1. Koordinierung von Informations- und Erfahrungsaustausch
  2. Beratung und Hilfestellung für die Mitglieder
  3. Entwicklung und Durchführung von Projekten
  4. Organisation von Fortbildungsveranstaltungen, Fachtagungen und Beratungen sowie Arbeitskreisen
  5. Interessenvertretung und Darstellung der Belange fahrrad- und fußgängerfreundlicher Städte, Gemeinden und Landkreise gegenüber Land, Bund
  6. Durchführung gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit
  7. Informations- und Erfahrungsaustausch mit den kommunalen Arbeitsgemeinschaften für Rad- und Fußverkehr in anderen Bundesländern.

Eine Mitgliedschaft in der AGFK MV e. V. bringt für die Stadt Crvitzviele Vorteile mit sich, u. a.:

  1. Durch gemeinsame, von der Geschäftsstelle der AGFK MV e. V. koordinierte Projekte sparen die kommunalen Mitglieder Zeit- und Projektkosten für immer wieder geforderte Kampagnen z. B. zur Verkehrssicherheit und zum Verkehrsverhalten einschließlich der Vermittlung geltender Verkehrsregeln (z. B. Änderungen in der StVO, etc.). Die AGFK MV entwickelt z. B. einmal zentral eine Kampagne, die dann jeweils lokal bei den Mitgliedern eingesetzt werden kann. Die Mitglieds-Kommune spart hierdurch substantielle Personal- und Geld-Ressourcen bei der Entwicklung und Konzeption.
  2. Regelmäßige Arbeitstreffen sowie organisierte Fortbildungen (auch als Video-Konferenz) zu kostenlosen (oder stark vergünstigten) Konditionen stellen sicher, dass die Verwaltungsmitarbeiter und Mitarbeiterinnen über aktuelles Fachwissen verfügen. Neue Fachkenntnisse und Problemlösungen aus Praxisbeispielen anderer Kommunen, können so einfacher vor Ort angewendet werden. Themen können z. B. die sichere Führung von Radverkehr an Kreuzungen sein, die moderne Gestaltung von Fahrradstraßen oder auch Erfahrungsaustausch zur Organisation und guten Ideen für das jährliche STADTRADELN.
  3. Die Mitgliedschaft im Verein ermöglicht es den Mitgliedern zudem, institutionell gebündelt und damit koordiniert kommunale Belange gegenüber dem Land, Bund oder weiteren Akteuren zu vertreten. Die AGFK MV (so wie auch die AGFKs in den anderen Bundesländern) fungieren dabei in ihrem jeweiligen Bundesland als fachlich kompetente Schnittstelle zwischen der kommunalen Ebene und dem Land.

Voraussetzungen für die Aufnahme als ordentliches Mitglied nach Vereinssatzung sind:

a)         der Beschluss eines zuständigen kommunalen Gremiums zum Beitritt des Vereins

b)         die Benennung einer festen Ansprechperson

c)         die Zahlung der Mitgliedsbeiträge gemäß Satzung und Beitragsordnung

d)         die grundsätzliche Unterstützung der Vereinszwecke

e)         der Nachweis einer Strategie, eines Konzeptes oder ähnlicher Planungsgrundlagen, welche dem Vereinszweck entsprechen.

Bis auf den notwendigen Beschluss eines kommunalen Gremiums werden durch Stadt Crivitz die Voraussetzungen für die Aufnahme als ordentliches Mitglied bereits erfüllt.

Eine feste Ansprechperson wird von der Stadtvertretung festgelegt und benannt und eine neue Personalstelle hierfür ist nicht notwendig. Durch den Beitritt in die AGFK MV e. V. als ordentliches Mitglied wird der Stellenwert des Fuß- und Fahrradverkehrs in der Stadt Crivitz unterstrichen und eine Basis für die Weiterentwicklung der Nahmobilität geschaffen.

Die Satzung und Beitragsordnung der AGFK MV ist an die Vereinssatzungen anderer AGFK´s angelehnt und wurde innerhalb des Initiativkreises und auch mit dem Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern und weiteren Institutionen intensiv abgestimmt und diskutiert.


Beschlussentwurf:  

Die Stadtvertretung bekundet ihr Interesse an der Teilnahme an der „Arbeitsgemeinschaft für Fußgänger und fahrradfreundliche Kommunen“ (AGFK MV) ab dem Jahr 2021. Der Bürgermeister wird beauftragt, bei dem Verein „AGFK MV – Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern e. V.” einen Antrag auf Mitgliedschaft zu stellen und für die nötigen Beitrittsvoraussetzungen zu sorgen.


Die unendliche Geschichte? Die Anbindung der Stadt Crivitz an das Radwegenetz Waldschlösschen – Pinnow/Schwerin ?

12-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./89/38-21

Grundsatzentscheidung zur Anbindung der Stadt Crivitz an das Radwegenetz Waldschlösschen – Pinnow/Schwerin“

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt! Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 14.06.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Daher sind, nicht erst im Zuge der Energiewende, auch  alternative Radverbindungen im ländlichen Raum notwendig, und für den Radtourismus erforderlich.

Bis 2010 war vom RPV – WM als „regional bedeutender Radweg“ nur der Radweg von Crivitz nach Pinnow über Gädebehn und  Muchelwitz maßgebend für eine materiell 75% Förderung. Ab 2011 war es im Zuge des Kooperationsprojektes „Radtouristisches Netzwerk“ plötzlich möglich geworden , aus dem Radwegeplan 2009 (2.Auflage der regionalen Planungsverbandes[RPV] Westmecklenburg [WM] , eine materiell 90% Förderung für den Bau  zu beziehen, zur Forcierung des Radwegeausbaus an Bundeswasserstraßen, also bis zum Waldschlösschen.  Bis Ende 2013 standen die Verhandlungen mit den betreffenden Eigentümer (Bodenerwerb oder Dienstbarkeiten) und dem RPV kurz vor dem Abschluss.

Dann kamen 2014 die Kommunalwahlen und andere Prioritäten wurden gesetzt. Es ist unumstritten das die Sanierung der Schule, Kita, Hort und Infrastruktur höchste Priorität genießen und notwendig sind. Dennoch gab es auch 2016 – Ansätze von Bürgern hineingetragen in den Bauausschuss – ein Radwegekonzept innerhalb der Stadt anzuregen. Das wurde aber von der zuständigen Verkehrsbehörde verworfen und letztlich aufgrund der gebundenen materiellen Mittel in der Stadt Crivitz für die anstehenden Sanierungen ebenfalls wieder verworfen.

Auch wurden 2017 die Verhandlungen mit den zuständigen Eigentümern (Bodenerwerb oder Dienstbarkeiten) wieder aufgenommen, diese scheiteten aber auf der ganzen Linie. Danach gab es 2017 Ansätze von Ersatzlösungen und Umwegen über den Moorwiesenweg, welche aber wenig Zustimmung fanden.

Seit November 2019 hat der Planungsverband eine „RAWEGEUNTERSUCHUNG  – 2020“ beschlossen, welche aktuell durchgeführt wird.

2019 hat die Verbandsversammlung beschlossen, den Radverkehr zu einem von fünf Arbeitsschwerpunkten der kommenden Jahre zu machen. Im Beschluss VV-01/19 heißt es dazu:

„In den Jahren 2019-2021 soll (…) vor allem

  1. das Land für die landesweit bedeutsamen touristischen Fernradwege und die straßenbegleitenden Radwege an Bundes- und Landesstraßen stärker in die Pflicht genommen werden,
  2. ein regionales Radverkehrsnetz für den Alltags- und Freizeitverkehr definiert werden, inklusive einer Verknüpfung mit dem ÖPNV und ggf. weiterer Elemente (z.B. Fahrradabstellanlagen, Orientierungstafeln, Rastmöglichkeiten usw.), das angesichts der Baukosten und verfügbaren Finanzen Chancen auf eine Realisierung bis 2030 hat, und Grundlage für die raumordnerische Festlegung im Zuge der künftigen Gesamtfortschreibung des RREP WM ist, sowie
  3. ein Beschilderungskonzept für das o.g. Netz aufgestellt werden.“

In der Auswertung der ersten Bürgerbeteiligungsstufe sprachen sich viele Bürger für eine direkte Anbindung zum Waldschlösschen entlang der B-321aus. Die Beteiligung war sehr hoch. Die zweite Stufe der Bürgerbeteiligung ist läuft aktuell und mit einer Auswertung der beiden Beteiligungsstufen ist im Monat Juli zu rechnen. Daraufhin wird die kommende Verbandsversammlung im Monat September den Radwegeplan für das regionale Radwegenetz für die Landkreise LUP und WM festlegen und darstellen.

Daher ist es jetzt geboten eine Grundsatzentscheidung in der Stadtvertretung zu treffen welche Anbindungsvariante  an das Waldschlösschen erfolgen soll.


Beschlussentwurf:  

Die Stadtvertretung beschließt, im Zuge der Beteiligung  an dem regionalen Radwegekonzeptes des regionalen Planungsverband Westmecklenburg und darüber hinaus, grundsätzlich den Radweg zum Waldschlösschen entlang der B321, an die Anbindung  Pinnow/Schwerin,  darzustellen und zu vertreten.


Erarbeitung eines Parkraumkonzeptes der Stadt Crivitz mit Handlungsansätze und Lösungsvorschläge

11-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./88/37-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 14.06.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Auf der Beratung auf der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz vom 18.01.2018 und 15.02.2018  sollte über ein Parkplatzkonzept beraten werden (Vorlage: IV Cri SV 542/18 Parkplatzkonzept der Stadt Crivitz. Inhalt dieser Vorlage war aber die aktuelle Parkplatzsituation in der Innenstadt Crivitz und die Parksituation in der Neustadt. Auch in der darauffolgenden Sitzung am 15.03. 2018 zu diesem Thema ging es nur um die  Stellflächen Große Straße 2 bis 6,Fläche ehemaliger SPAR-Markt und die Stellflächen hinter der Kirche.

In der Beratung am 26.03.2018 der Stadtvertretung der Stadt Crivitz  zum Tagesordnungspunkt ö17 – Beratung zum Parkplatzkonzept in der Innenstadt der Stadt Crivitz stellte die Stadtvertretung fest:

„Frau Brusch-Gamm informiert, dass eine durchgeführte Bürger-/Kundenbefragung ergeben hat, dass ein Großteil der Befragten sich eine Parkzeit von mehr als einer Stunde (2 Stunden) für die Parkplätze in der Großen Straße wünscht. Sie stellt die ursprünglichen Vorschläge des Amtes für die Parkplätze in der Innenstadt vor (Parkplätze um den Markt 2 Stunden, Große Straße eine halbe Stunde).“

Mit folgen dem Beschluss: „Die Stadtvertretung Crivitz beschließt in ihrer Sitzung am 26.03.2018, dass die Parkzeit für die Parkflächen in der Großen Straße in Crivitz auf 2 Stunden begrenzt wird“

Ein handgreifliches bezeichnetes Parkraumkonzept (Untersuchungsbereich für die Parkraumehebungen, Ausweichplätze, Lage und Bewirtschaftungsformen, Aussagen zur Auslastung und Nachfrage der Parkplätze im Untersuchungsraum, Erhebungen zum ruhenden Verkehr, Nutzerbefragungen für Anwohner, Arbeitspendler/Beschäftigte sowie Schüler/Bedienstete von Schulen, Einkaufsbesucher bzw. Kunden/Besucher der Innenstadt sowie Freizeitbesucher etc., Zukünftige Veränderungen des Parkraumangebotes) lag nicht vor. Lediglich eine festgestellte Parkplatzsituation und die Begrenzung der Parkzeit. Der Grundgedanke „Parkplatzkonzept“ ist aber geblieben. Seit dem 26.03.2018 stand das Thema „ Parkplatzkonzept“nicht mehr auf der Tagesordnung  in den Ausschüssen und in der Stadtvertretung Crivitz.

Die Parkplatzsituation und Parkzeit hat sich seit 2018  in der Stadt Crivitz verändert. Auch die festgelegte Parkzeit in der Großen Straße hat sich verändert, so sind mehr Dauerparkplätze entstanden als angedacht waren.

Daher ist es geboten eine neues Parkraumkonzept umfassend  zu erarbeiten und Festlegungen mittelfristig zu treffen für die Entwicklung der Stadt Crivitz.

Ziel des Parkraumkonzeptes soll es im übergeordneten Sinne sein,  die Schaffung eines Ausgleichs zwischen Parknutzung und den konkurrierenden verkehrlichen bzw. städtebaulichen Ansprüchen. Daher sollte im Rahmen eines Parkraumkonzepts integrierte Handlungsansätze und Lösungsvorschläge entwickelt werden, um im Rahmen der Stadtentwicklung eine bedarfsgerechte und wirksame Steuerung des ruhenden Verkehrs zu gestalteten.

Bei allen zukünftigen Planungen gilt es, eine verträgliche Lösung zu finden, die sowohl städtebaulich als auch verkehrlich tragbar ist und positive Effekte auf die Entwicklung der Innenstadt hervorbringt. Auch zukünftig soll die Innenstadt weiter gut mit dem Auto erreichbar sein und Besuchern, Beschäftigten und Anwohnern ausreichend attraktive Parkmöglichkeiten geboten werden.


Beschlussentwurf:  

Die Stadtvertretung beschließt, die Erarbeitung eines Parkraumkonzeptes der Stadt Crivitz mit Handlungsansätze und Lösungsvorschläge für die Umsetzung.“


3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz – Herstellung der Öffentlichkeit im Haupt-und Finanzausschuss

10-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./87/36-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 14.06.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Vorab ist festzustellen, dass Sitzungen der Gemeindevertretungen nach § 29 Absatz 5 Satz 1 KV M-V grundsätzlich öffentlich erfolgen müssen. Eine Ausnahme von diesem Öffentlichkeitsgrundsatz ist nur unter den Voraussetzungen des Satzes 2 zulässig, wonach die Öffentlichkeit auszuschließen ist, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. Die Interessen Einzelner rechtfertigen einen Ausschluss der Öffentlichkeit u.a. dann, wenn eine öffentliche Behandlung Rückschlüsse auf Geschäftsabsichten oder Vermögensverhältnisse des Vertragspartners der Gemeinde bzw. eines privaten Verfahrensbeteiligten zulassen würde.

Mit dem Begriff „grundsätzlich“ in § 29 Absatz 5 Satz 1 KV regelt der Gesetzgeber, dass (nur) im begründeten Ausnahmefall die Öffentlichkeit auszuschließen ist. Die Öffentlichkeit muss zugelassen werden, wenn im Einzelfall keine das öffentliche Informationsinteresse überwiegenden Belange im Sinne des § 29 Absatz 5 KV M-V bestehen. Gemäß § 5 Absatz 7 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz tagt der Haupt- und Finanz-ausschuss (immer) nicht öffentlich. So kommt es regelmäßig vor, dass eigentlich öffentliche Themen im Haupt- und Finanzausschuss nicht öffentlich besprochen werden, obwohl sie nach der KV M-V eigentlich öffentlich zu beraten sind ( wie z.B. über die Annahme von Spenden, Beratung zum Entwurf der Satzung des Senioren- und Behindertenbeirates der Stadt Crivitz, Beratung zu Festlegungen der Erheblichkeitsgrenzen und Geringfügigkeitsgrenzen in der Haushaltswirtschaft, Anträge zu einem Ehrenkodex, Brandschutzbedarfsplan, Organisation von Veranstaltungen).

Selbst im Amtsausschuss des Amtes Crivitz tagt der Hauptausschuss seit 7 Jahren erfolgreich öffentlich. Da sich bei dem Zusammenschluss und Gründung des Amtes Crivitz alle beteiligten Kommunen einig waren, die Dienstleistung für den Bürger zu verbessern und eine ausgeprägte Bürgernähe auch in den Ausschüssen darzustellen.

Im Sinne einer kommunalen Transparenz und Bürgernähe ist es geboten, dass der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Crivitz öffentlich tagt, damit die Öffentlichkeit, so wie im Hauptausschuss des Amtes Crivitz, an den Sitzungen teilnehmen kann. Die Herstellung der Öffentlichkeit für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses als Regelfall bedeutet auch eine bessere Kontrolle durch Bürger und Presse und erhöht das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Arbeit des Ausschusses.

 Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung

 Die Hauptsatzung der Stadt Crivitz vom ………………………..…. wird wie folgt geändert:

  1. In § 5 Absatz 7 im Satz 1  wird das Wort „nicht“ gestrichen.
  • In § 5 Absatz 7 wird nach dem Satz 1 der folgender Satz 2 angefügt: „ § 4 Abs. 2 gilt entsprechend“.

Einsetzung eines ehrenamtlichen Medienbeauftragten für die kommunalen Gremien und der Stadt Crivitz

09-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./86/35-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 14.06.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Das digitale Zeitalter schreitet voran und die Medienlandschaft verändert sich weiter. Google, Facebook und Co. werden immer wichtiger als Kontakthersteller zu professionellen journalistisch-redaktionellen Inhalten. Es bedarf bestimmter Fähigkeiten und Fertigkeiten, um nicht von den Medien bestimmt zu werden und sich in der Informations-Gesellschaft zurechtzufinden. Da sich die Medienlandschaft ständig verändert und erweitert, muss der Umgang mit Medien erlernt werden. Die Entwicklung von Medienkompetenz durch Medienbildung ist ein lebensbegleitender Prozess und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Die Stadt Crivitz betreibt eine eigene Internetseite und eigenes Facebook – Profil in welchem unterschiedlichen Artikel und Aktionen ständig veröffentlicht werden. Die Arbeit der Ausschüsse und der Stadtvertretung sollen auf diesen Plattformen dargestellt werden.

Die Inhaltliche Darstellung und Veröffentlichungen liegen ausschließlich der in der Verantwortung der Stadtvertretung.

Mit der Einsetzung eines Medienbeauftragten von der Stadtvertretung soll eine wesentliche Verbesserung für alle Gremien geschaffen werden und Einflussnahme. Der Medienbeauftrage wird von der Stadtvertretung beauftragt sich um den Bereich der Massenmedien (Internet/ Facebook/ Presse) um deren Belange und den direkten Kontakt zur Presse (SVZ/ Blitz/ Nordkurier/ Amtsboten) zu halten.

Da in der Stellenbeschreibung für die Bürgerhauskoordinatorin diese Aufgaben nicht vorgesehen sind werden diese nun in den Bereich des Medienbeauftragten umfassend zusammengefast.

Der oder die Medienbeauftragte(in) soll eine moderative, pädagogische und technische Medienkompetenz Kompetenz besitzen. Eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von mindestens 80,00 € (so wie in anderen Gemeinden in unserem Amtsbereich) für seine ehrenamtliche Tätigkeit soll angestrebt werden. Der ehrenamtliche Medienbeauftragte Medienbeauftragten für die kommunalen Gremien und der Stadt Crivitz ist nicht zu verwechseln mit einem Medienkoordinator. Denn der Medienkoordinator ist eine förderbare Stelle vorrangig im öffentlichen Bereich und für Schulträger ( Grund- und regionale Schule / Gymnasium)  die ein Medienkonzept erarbeiten und weiterentwickeln für den pädagogische Support vor Ort für das Kollegium sowie die Ermittlung des Ausstattungs- und Fortbildungsbedarfs.

Im Vordergrund soll nicht vorrangig die technische Kompetenz stehen. Vielmehr ergibt die nachfolgende Abfolge die Gewichtung der Aufgaben des Medienbeauftragten:

– Bei der Auswahl und Nutzung von neuen Medien beraten.

– Die Internetseite der Stadt Crivitz und das Facebook Profil gestalten und pflegen.

– Medieneinflüsse erkennen und aufarbeiten.

– Mediengestaltungen verstehen und bewerten.

– Presseartikel und Veröffentlichungen im Auftrag der Stadt Crivitz und deren Gremien erarbeiten und in den Medien darstellen oder zur Veröffentlichung weiterleiten.

– Den Kontakt zu der Presse (Printmedien) pflegen.

– Ein kollegiales Beratungs- und Unterstützungsangebot im Bereich der Didaktik anbieten

– Die technischen Probleme und Fragen mit Fachleuten diskutieren, um weitere Nutzungsmöglichkeiten der neuen Medien zu erschließen und deren störungsfreien Einsatz.

– Einfache technische Überprüfungen durchführen.

– Ein sicherer Umgang mit Standardsoftware und erweiterbarer Software und ihre Anwendung darlegen.

– Datenschutz – und rechtliche Bestimmungen erkennen und darstellen können

– Schulungen für den Seniorenbeirat/Behindertenbeirat sowie Kinder und Jugendrat im Umgang mit den neuen Medien anbieten.

– Eine sich aufbauende Netzwerkarbeit mit anderen Beauftragten in Kommunen des Amts- und Kreises unterstützen und Austauschen.

– Fortbildungen innerhalb der Stadtvertretung anbieten.

– Medienkonzepte für die kommunalen Gremien und der Stadt Crivitz erarbeiten und ständig verbessern.

– An Schulungen und Fortbildungen teilnehmen im Landkreis.


Beschlussentwurf:  

Die Stadtvertretung beschließt, die Einsetzung eines ehrenamtlichen Medienbeauftragten für die kommunalen Gremien und der Stadt Crivitz und deren Darstellung auf der Internetseite und dem Facebook Profil.

Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen im Gebiet der Stadt Crivitz

08-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./85/34-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Inhaltlich aus dem öffentlichen Antrag zur Sitzung der Stadtvertretung am 14.06.2021- kurz bildlich zusammengefasst!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Ab dem 1. Januar 2021 haben sich aufgrund der Änderungen im EEG 2021 gerade bei der Photovoltaik einige Spielregeln für neue Anlagen geändert. Zukünftig dürfen Freiflächenanlagen bis zu 20 MWp groß sein und an Autobahn- und Eisenbahn-Rändern einen Randstreifen von statt bislang 110 m von bis zu 200 m Breite nutzen.

Bevorzugte Standorte sind:

1. Versiegelte Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung,[ Der Begriff Konversion kommt aus dem Bereich der Stadtplanung und beschreibt Flächen, die für eine Umnutzung in Betracht gezogen werden können. Somit sollen brachliegende Flächen wieder in den wirtschaftlichen Kreislauf aufgenommen werden. Bevorzugt werden hier brachliegende Flächen, die ehemals militärisch genutzt wurden oder Schadstoffbelastet sind. Auch landwirtschaftliche Flächen, die keinen Ertrag mehr bringen, können als Konversionsfläche ausgewiesen werden],

2. Abfalldeponien und Altlastenflächen, außerhalb von Landschaftsschutzgebieten.

3. Möglichst in Anbindung an vorhandene Siedlungsstrukturen,

4. Im räumlichen Zusammenhang mit vorhandenen baulichen Anlagen.

Da in der Stadt Crivitz viele Flächen des Ortsteiles „Wessin“ noch nicht in die Flächennutzungsplanung integriert wurden, ist hieraus ein unverzüglicher Handlungsbedarf abzuleiten. Zum anderen sind viele bundesweite Unternehmen (sog. Photovoltaik Direktinvestments) und Investoren auf der Suche nach geeigneten Flächen um Photovoltaikanlagen auf Freiflächen zu errichten. Überwiegend werden diese Projekte dann nachfolgend an Betreiber weiterveräußert.

Seit 2013 gilt das Gewerbesteuersplitting für Solarparks. Damit gilt der Zerlegungsmaßstab nach § 29 GewStG. Befindet sich der Sitz der Betreibergesellschaft nicht in der Standortkommune, erhält diese 70% der Gewerbesteuereinnahmen. Gründet der Betreiber eigens eine Gesellschaft zum Betrieb der Anlagen mit Standort in der Kommune oder verlegt seinen Gesellschaftssitz dorthin, so erhält die Gemeinde 100% der Gewerbesteuereinnahmen für die Anlagen im Gemeindegebiet. Mittels hoher Abschreibungen und anschließendem Verkauf der Anlagen werden Gewerbesteuerzahlungen an die Gemeinden teilweise umgangen. Zurzeit liegt beim Amt Crivitz noch kein Antrag auf Errichtung eines  Bebauungsplans „Photovoltaik“  und Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans der Stadt Crivitz vor. Es besteht lediglich eine Absichtserklärung der Firma „SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG“ eine PV-FFA bis zu 50 ha zwischen Wessin und Radepohl zu errichten. Hier hat die Stadt Crivitz die volle Entscheidungsfreiheit, soweit noch keine PV-FFA errichtet wurde. Eine Pflicht Flächen auszuweisen besteht nicht. PV-FFA können je nach Standortsensibilität, Dimensionierung und baulicher Gestaltung erheblich unterschiedliche Raumwirkungen haben.

Vielmehr sollten nicht einfach die Standorte festgelegt werden, sondern Leitlinien für Kriterien eines Standortes erfolgen. Wird das Gebiet der  Stadt Crivitz mit mehreren Projektideen für PV-FFA konfrontiert, ob nun innerhalb eines Flächennutzungsplans oder nur im Außenbereich [ siehe Wessin], sollten schon grundsätzliche kommunale Anforderungen für die Errichtung einer PV-FFA in einer Leitlinie formuliert sein und ein Kriterienkatalog vorliegen, um Kontroversen mit Investoren und Eigentümern zu vermeiden. Aus den Leitlinien lässt sich für unser Plangebiet (Stadt Crivitz) der spezifische Kriterienkatalog für die Identifizierung von konfliktarmen und geeigneten Flächen für PV-FFA Nutzung herleiten. Nicht alle individuellen kommunalen Bedingungen lassen sich mit räumlich relevanten Planungskriterien abbilden. Die Leitlinie sowie der beschlossene Kriterienkatalog dienen der Verwaltung im Amt Crivitz  als Arbeitsgrundlage für Entscheidungen, die im Zusammenhang mit der Errichtung von großflächigen Photovoltaikanlagen in der Stadt Crivitz stehen.  Anhand dieser Kriterien und Leitlinien werden Projektanträge geprüft. Grundsätzlich sollen diese Kriterien verhältnismäßig und begründbar sein.

Eine grundsätzliche Versagung für den Bau von Photovoltaikanlagen für Freiflächen [PV-FFA] im Stadtgebiet (Plangebiet), sollte hierbei ausgeschlossen werden.


Beschlussentwurf:  

Beschlussvorschlag 1:

Die Stadtvertretung  beschließt, die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen im Stadtgebiet   zuzulassen. Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beauftragt das Amt Crivitz gemeinsam mit der Stadt Crivitz Leitlinien und ein Kriterienkatalog zu erarbeiten mit denen Eignungsflächen für Photovoltaikanlagen auf Freiflächen herausgearbeitet werden.

Ausgeschlossen ist die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen in folgenden Bereichen:

Naturschutz-, Landschaftsschutz-, Vogelschutz-, FFH-Gebiete, Schutzbereichen von Boden, Wasser, Klima, Luft und Kulturgütern, Wald-und Abstandsflächen, Siedlungsbereich.

(siehe Erläuterungen der Ausschlusskriterien für PV-FFA- Anlage 1)

Beschlussvorschlag 2:

Die Stadtvertretung beschließt, die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen  im Stadtgebiet nicht zuzulassen.

Herrichtung der Fläche des ehemaligen SPAR-Marktes im Zentrum der Stadt Crivitz als provisorische Parkfläche

07-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./84/33-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 14.06.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Gemäß der Beratung auf der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz vom 15.02.2018  zur Fläche ehemaliger SPAR-Markt stellte der fest:

Fläche ehemaliger SPAR-Markt:-Prüfen ob ohne größere Investition eine Parkfläche geschaffen werden kann, der zuständige Sachbereich äußert hier seine Bedenken. Solange bis ein Investor gefunden ist sollte die Fläche als provisorischer Parkplatz hergerichtet werden, die Verkehrssicherheit muss natürlich hergestellt werden. Ggf. ist über Parkgebühren nachzudenken. Hierzu soll eine Kalkulation erstellt werden, Fläche, Zufahrt, Abgrenzung und Schranke, dann ist erneut zu beraten.

Herr Gottschalk gibt zu bedenken, dass diese Fläche eine Baufläche ist und so schnell wie möglich veräußert werden sollte, die Vermarktung ist voranzutreiben. 

=> Abstimmung zur Nutzung als provisorischen Parkplatz: 5 Ja-Stimmen/0/1 Nein-Stimme“

Darauf folgte die Beratung auf der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz vom 15.03.2018  zur Fläche ehemaliger SPAR-Markt stellte der fest:

„ Der Bauausschuss hat in seiner letzten Sitzung empfohlen die Fläche des ehemaligen SPAR-Marktes als provisorische Parkfläche herzustellen bis ein Investor für die Fläche gefunden ist. Für die Herstellung als Parkfläche liegt ein Angebot der FA Stephan & Henry Freitag in Höhe von 11.900,00 € vor. Herr Karl informiert sich hier über den Preis von provisorischen Leitplanken (wie auf Autobahn benutzt). Für die Nutzung der Fläche sind mehrere Varianten vorstellbar:

1. Freies Parken für alle.

2. Parkfläche mit Schranke und Gebühr für Dauerparker.

3. Parkfläche wird mit Bügeln ausgestattet.

Für die Nutzung eines „Bügelparkplatzes“ wird eine Spende entrichtet.“

In der Beratung am 26.03.2018 der Stadtvertretung der Stadt Crivitz  zum Tagesordnungspunkt ö17 stellte die Stadtvertretung fest.

 „Es wird ferner über die Fläche des alten Sparmarktes beraten. Die Nutzung für ein Parkhaus ist nicht effizient (Erfahrungen aus anderen Kleinstädten). Die Fläche soll vorerst als provisorische Parkmöglichkeit hergerichtet werden. Hierzu erfolgten Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss. Die Fläche soll durch eine öffentliche Ausschreibung zur Bebauung angeboten werden. Bis dahin soll die Fläche zum Parken freigegeben, aber nicht öffentlich gewidmet werden. Es wird nach einer kostengünstigen Variante für Parkplatzbegrenzungen gesucht.

Seit dem 26.03.2018 stand das Thema „ Fläche ehemaliger SPAR-Markt“ nicht mehr auf der Tagesordnung  in den Ausschüssen und in der Stadtvertretung Crivitz. Diese o.g. Entscheidung wurde nie umgesetzt. Die Schaffung von zusätzlichen Parkflächen auf dieser Fläche würde wesentliche Entlastung schaffen bei der angespannten Parksituation in der Stadt Crivitz im Jahr 2021.


Beschlussentwurf:  

Die Stadtvertretung beschließt, die bauliche Herrichtung der Fläche des ehemaligen SPAR-Marktes im Zentrum der Stadt Crivitz als provisorische Parkfläche.

– Gesamt

Insgesamt stehen somit aus der Ersparnis der Amtsumlage in Höhe von ca. 152.099,00€ und die pauschaler Ausgleich Gewerbesteuerminder-einnahmen in Höhe von ca.  97.800€ zur Verfügung. Gesamt ergibt sich ein Betrag durch Einsparungen und zusätzlichen Zuweisungen in Höhe von 249.899,00€ im Haushalt. Der Haushalt der Stadt Crivitz wurde am 23.02.2021 beschlossen und mit folgender Aussage belegt.“ Sowohl im Planjahr als auch in den Haushaltsfolgejahren 2022 und 2023 ist ein Ausgleich im Ergebnishaushalt gegeben. Die Stadt Crivitz kann im laufenden Bereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten, um im Planjahr einen Haushaltsausgleich darzustellen.“ Da die Stadt Crivitz somit über einen ausgeglichenen Haushalt verfügt, aber trotzdem finanzielle  Spielräume vorhanden sind für zusätzliche kleine bauliche Investitionen, die im Haushaltsplan nicht veranschlagt sind, ist ein Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich.

Neue Windeignungsgebiete – 26.05.2021

06-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./83/32-21

„Ich gehe davon aus, dass die neue Kulisse als sogenanntes „Ziel in Aufstellung“ herangezogen werden kann.“ ! Karl Schmude –Chef der Gesch.-Stelle Regionalen Planungsverband WM!

Annehmen · Glauben · Meinen ·Mutmaßen

Was man nicht wissen kann, kann halt einfach nicht wahr sein.

Aus Windeignungsgebiet wird WEG- 45/18 wird WEG- 48/21 (Wessin) ! NEU hinzugekommen ist ein Windeignungsgebiet bei RUNOW (Bülow) WEG-52/21.!! und ein Potentialsuchraum bei Goldenbow (Friedrichsruhe) und Bülow.

Warum ist die 48/21 noch so enthalten?

Weil !

1. Über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 15 (Energiepark-Wessin) sowie der sachliche Teilflächennutzungsplan und die Veränderungssperre der Stadt Crivitz –Barnin und Zapel ist keine offizielle Plananzeige angezeigt worden.

Der Aufstellungsbeschluss ist insgesamt nicht als verfestigter Planungsstand zu bewerten. Er wird deshalb nicht berücksichtigt.

2. Es sind keine Belange bekannt, die auf Ebene der Regionalplanung der Ausweisung als Eignungsgebiet für Windenergieanlagen entgegenstehen. Mögliche Prüferfordernisse im Genehmigungsverfahren sind dem Umweltbericht zu entnehmen.

STEUERSENKUNGEN für Unternehmen- Abgelehnt!

05-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./82/31-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Hilfen in Form von Steuersenkungen für Bürger und Eigentümer in der Coronapandemie 2021 wurden in der Stadt Crivitz am 17.05.2021 von der CWG im VERBUND mit der LINKEN ABGELEHNT !!

Hauprovokateur bei der Gegenwehr auf der Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 war die LINKE und die Crivitzer Wählergemeinschaft (CWG) fügte sich, wie immer!

Hier nur einige der bekannten Auszüge:

……„Auf den 2. Blick wird man sich die Frage stellen müssen, welche Auswirkungen diese Steuersenkung auf das Gemeinwohl haben wird. Das CDU geführte Innenministerium schreibt dies vor! Um gerechte Schlüsselzuweisungen zu erhalten haben sich die Gemeinden an einem konkreten Durchschnitt zu orientieren, sonst gibt es kein Geld! Diese Vorgaben bedeuten eine stetige Steuerspirale, die seit Jahren ohne Erfolg kritisiert wird. Bei dieser Kritik war die CDU Crivitz offensichtlich nicht dabei bzw. sehr leise. Vernommen wurde sie nicht.“……….

Die Antwort:

FALSCH, seit 7 Jahren immer dieselbe Demagogie um STEUERERHÖHUNGEN in Crivitz zu rechtfertigen und Senkungen dagegen abzuschmettern. Nur um ca.  2,5Mio€ Schulden aufzunehmen, die Rücklagen und Kassenbestände aufzubrauchen !! Das Hebesatzrecht der Gemeinden ist ein zentrales Element der kommunalen Finanzautonomie. Es bleibt ausschließlich den Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung unbenommen, im Interesse einer schnelleren Haushaltskonsolidierung höhere Hebesätze festzusetzen, soweit diese nach den Bedingungen in der jeweiligen Gemeinde zumutbar erscheinen. Die Höhe der Schlüsselzuweisungen, die eine Gemeinde vom Land erhält, richtet sich nach ihrer Finanzkraft und ihrem Finanzbedarf im Verhältnis zu anderen Gemeinden. Um den Schlüssel festzulegen, wird für jede Kommune die tatsächliche Steuerkraft ermittelt und mit einem (fiktiven) Finanzbedarf verglichen. Liegt die Steuerkraft unter dem Bedarf, so wird die Differenz zu einem bestimmten Prozentsatz (Ausgleichsgrad oder Ausgleichsquote genannt) durch das Land aufgefüllt. Falls umgekehrt die Steuerkraft der Gemeinde über dem Bedarf liegt, erhält sie vom Land nichts.

So weisen die Schlüsselzuweisungen der Stadt Crivitz  im Haushaltsplan 2021 Mindererträge in Höhe von ca. 419.800,00 € aus.Dies ist der stark gestiegenen Steuerkraft 2019 geschuldet (Also den hohen Steuersätzen!! ).Die Steuerkraft betrug 2018: 2.876.402,99 € für den Haushalt 2020; Steuerkraft 2019: 3.407.225,27 € für den Haushalt 2021. So ist es auch beschrieben im Haushaltsplan 2021 vom 23.02.2021.

……..…….„Unsere Regionale Schule muss gemacht werden. Unser Hort muss erweitert werden. Das Kreativhaus für unsere Kinder und Jugendlichen muss her. In die Zukunft unserer Kinder muss ohne Wenn und Aber investiert werden. Zu lange blieb vieles einfach liegen und die Mängel sind uns gerade in der vorhandenen Krise deutlich aufgezeigt worden. Wir brauchen moderne, helle Häuser für ein schönes Crivitz mit allen Ortsteilen. Und auch in unseren Ortsteilen muss und soll weiter investiert werden.“…………

Die Antwort:

Niemand bestreitet das notwendige Investitionen anstehen, aber finanziell seit den Letzen 7 Jahren haben das die Bürger und Unternehmen der Stadt Crivitz mitgetragen durch stetige massive Steuererhöhungen. Und jetzt, in der Pandemie, wo man einen Betrag durch Einsparungen und zusätzlichen Zuweisungen in Höhe von 249.899,00€ im Haushalt 2021 zur Verfügung hat, um auch einmal die  Bürger und Unternehmen entlasten könnte, verweigern das die LINKE und CWG mit „ohne Wenn und Aber“. Seit 7 Jahren immer die dieselbe Agitation Früher war alles schlecht – und wir machen alles besser“ und die sogenannte „Täter und Opferrolle“. Hier wird stetig einiges umgekehrt.

Zur Erinnerung:

2014 stand die Genehmigung des Fördermittelbescheides für die Sanierung der  Grundschule kurz vor seiner Genehmigung. Dann kam die Kommunalwahl und so wurde am 24.11.2014 der Beschluss gefasst einen KITA – NEUBAU für 2,3Mio.€ durchzuführen. Die Sanierung kostet 1,6Mio.€ und der Neubau 2,3Mio.€ . Das bedeutete  also zwei Großprojekte von ca. 5,5 Mio.€ gleichzeitig. Ende 2014 begab man sich in ein finanzielles Haushaltssicherungskonzept bis Anfang 2016. Am 06.10.2015 in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen der Stadtvertretung der Stadt Crivitz aber verkündete in der Einwohnerfragestunde  vor Bürgern öffentlich Herrn Alexander Gamm (Fraktion die LINKE – auch in Facebook unter Paul Hermann aktiv) von der Fraktion die LINKE ganz vollmundig „ Der Fördermittelbescheid der Grundschule ist schon gedruckt, die Tinte ist nur noch nicht trocken“, was sich wie immer als  leeres Gerede im Nachhinein herausstellte. Am 29.Mai 2017 wurde dann beschlossen die „Abänderung des Beschlusses vom November 2014 den Neubau der Krippe als Anbau an das Bestandsgebäude der Kita -Uns Lütten und den Umbau und die Sanierung des Selbigen“ Die Kosten für die Sanierung würden 3.548.000,00 € betragen und NEU BAU – 4.332.000,00 € betragen. Die Kosten für den Eigenanteil der Stadt Crivitz wurde damals für die Sanierung der Kindertagesstätte und der Grundschule in Höhe von 3,540.000 € geschätzt. Und genau seit Mai 2017, erst nach diesem Beschluss, wurden Fördermittel für die Grundschule bewilligt und später auch für die Sanierung der KITA. So dass nur ca. 2,5 Mio.€ Schulden für die Stadt übrig blieben.

Also seit vier Jahren, werden 2 Großprojekte und immer durchschnittlich 10 pro Jahr weitere Investitionen GLEICHZEITIG durchgeführt.

Fazit:

Muss man denn alles auf einmal „ohne Wenn und Aber“ und dass auch noch gleichzeitig und dann noch  weitere 10 Investitionen gleichzeitig tätigen? Muss man sich maßlos überschulden mit ca. 2,5 Mio.€ und seine Rücklagen und Kassenlage ausnahmslos aufzehren? Es gibt keine Rücklagen mehr, die Liquidität ist am Limit, unsere Bürger zahlen den höchsten Steuersatz. Trotzdem steigen die Ausgaben. Durch die Corona Pandemie werden die Steuereinnahmen und Zuweisungen für Jahre sinken. Aufgrund der jahrelangen hohen Ausgaben und aufgenommener Kredite wirtschaftet die Stadt Crivitz über seit Jahren über ihre finanziellen Verhältnisse. Das wird unsere Bürger, unsere junge Generation und Unternehmen zukünftig belasten.

……….„Möglicherweise stünden dann auch die Zuschüsse an unsere Vereine, Verbände und die Kirche auf der Kippe. Die ehrenamtlichen, die uns in vielen Belangen so hervorragend durch die Krise geführt haben. Das ist vernünftig und gerecht.……….

Die Antwort:

Seit 7 Jahren benutzt man immer die dieselben versteckten Warnungen um Steuersenkungen abzuwehren und verweist auf eventuelle Kürzungen für die Vereine und ehrenamtlichen. Tatsache ist aber, das sich die Ausgaben für „ehrenamtlichen Stadtvertreter und sachkundigen Einwohner“ im Jahr 2014 wo sie noch  61.000€ betrugen, jetzt im Jahr 2021 auf 117.000,00€ angewachsen sind und zusätzlich 2021 etwa 18.000,00 € für Tabletts für die Stadtvertreter/OT-Vertreter ausgegeben werden. (laut Haushaltsplan). Soviel Klartext nur zu angeblichen Kürzungen. Die Vereine und VERBÄNDE haben seit 7 Jahren immer ihre finanziell beantragten Mittel erhalten, dass tragen wir auch weiterhin mit. Aber als Drohwort „ stünden die Zuschüsse auf der Kippe“ immer wieder jedes Jahr aus der Kiste zu holen, ist reiner Populismus.

Das ist kommunale Transparenz !

02-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./81/30-21

So sieht Bürgernähe in der Gemeinde Zapel aus, etwas ganz anderes in Crivitz. In der vergangene Woche, als in der Gemeinde Wessin, zu einen ähnlichen Thema, die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde⁉

Präsentation Solarpark der Projektentwicklungsgesellschaft Unigea Solar Projects GmbH

„Herr Wandschneider übergibt Herrn Oliver Frank das Wort und betont deutlich, dass sich es sich heute um eine Präsentation und um keine Beschlussfassung handelt. Herr Frank stellt seine Firma Unigea Solar Projects GmbH und das Projekt in Zapel Dorf vor. Hierzu verteilt er auch einen Prospekt. Nach einer 15 minütigen Präsentation erhalten die anwesenden Einwohner die Möglichkeit Fragen an Herrn Frank zu richten. Dies wird rege angenommen.“ Aus dem Protokoll vom 08.06.2021

Partizipation und Bürgernähe sehen anders aus!!

17-Mai-21/P-headli.-cont.-red./80/29-21

Werbeveranstaltung in WESSIN einer SOLAR – Projektierungsgesellschaft – NICHT öffentliche Sitzung am 18.05.2021 von Umwelt-und Bauausschuss Crivitz und Ortsteilvertretung Wessin.

Was ist passiert! Der Umweltausschuss wurde am 06.04.2021 aufgefordert eine Empfehlung zum Vorhaben der Photovoltaikanlage zwischen Wessin und Radepohl zu erarbeiten. Die Größe der Anlage beträgt 50 ha. Um eine fachgerechte Empfehlung an die Stadtvertretung zu geben, fand eine „Vor Ort“ – Besichtigung der in Anspruch zu nehmenden Fläche am 14.04.2021 statt. Drei Fragen waren dabei zu beantworten

1. Wie ist die Raumverträglichkeit zu beurteilen?

2. Ist die Anlage mit dem Natur- und Umweltschutz sowie dem Tourismus verträglich?

3. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat die Flächeninanspruchnahme?

Wo liegt das Gebiet?

Die Fläche verläuft entlang der B392 ab dem Gehöft Froh bis hin zum Feldweg in Richtung ehem. Mülldeponie und weiter in Richtung des Forstortes „Mordkuhle“, s. dazu auch die Luftbildaufnahme. In unmittelbarer Nähe in westlicher Richtung entsteht der Windpark mit etwa 20 Windrädern, gleich daran schließt sich das Umspannwerk an. In östlicher Richtung der Anlage liegt die Windkraftanlage bei Kladrum. In südwestlicher Richtung von Wessin verläuft die 380 kV – Leitung und einer davor noch zu errichtenden 110 kV – Leitung. Weiterhin sind 1-2 Funktürme in südwestlicher Richtung von Wessin angedacht.

Was war das Ergebnis der fachgerechten Empfehlung?

In seiner Abschließenden schriftlichen Stellungnahme auf seiner Sitzung am 20.04.2021 empfahl der Umweltausschuss:“Im Ergebnis dieser Betrachtungen lehnt der Umweltausschuss den Bau einer PV-Anlage mit 50 ha auf dieser Fläche ab.“

Wieso?

Raumverträglichkeit: Eine Betrachtung von der Anhöhe am Rande des Waldgebietes der „Mordkuhle“ aus in nördliche Richtung über die B392 hinaus zeigt ein unzerschnittenes Landschaftsbild mit einem offenen und   abwechslungsreichen Baumbestand, Hecken und einzelnen Siedlungen auf.

2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz

16-Mai-21/P-headli.-cont.-red./79/28-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Die Anträge mit der Drs. Nr.: VII-17/2021/BV-09 Errichtung eines Seniorenbeirates der Stadt Crivitz; VII-18/2021/BV-10 Errichtung eines Behindertenbeirates der Stadt Crivitz und VII-19/2021/BV-11 Errichtung eines Kinder –und Jugendbeirat der Stadt Crivitz  sind mit wesentliche Änderungen der Hauptsatzung verbunden. Die Errichtung und die Entschädigungen sowie die neuen Bezeichnungen im Aufgabengebiet für den Ausschuss für Bildung, Gesundheits-und Sozialwesen sind in den o.g. Anträgen beschrieben und erläutert. Es bedarf daher keinerlei weiterer Darstellungen zur Begründung der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.


Beschlussentwurf:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die 2. Änderung der vorliegenden Hauptsatzung der Stadt Crivitz. 

2.   Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz

Präambel

 Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg­ Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13 . Juli 2011 (GVOBL MV 2011 S. 777) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom ……………… und nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz erlassen:

 Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung  Die Hauptsatzung der Stadt Crivitz vom ………………. wird wie folgt geändert:

  1. In § 4 Nach dem Absatz 3 werden die Absätze 4,5 und 6 angefügt.

(4)  „Die Stadtvertretung wählt jeweils für die Dauer von drei Jahren einen Seniorenbeirat, der  sich für die Belange der Senioren einsetzt und die Stadtvertretung und die/den Bürgermeister fachspezifisch beraten. Näheres regelt die Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Crivitz.“

(5)  „Die Stadtvertretung wählt jeweils für die Dauer einer Wahlperiode einen Behindertenbeirat, der sich für die Belange der Behinderten einsetzt und die Stadtvertretung und die/den Bürgermeister fachspezifisch beraten. Näheres regelt die Satzung für den  Behindertenbeirat der Stadt Crivitz.“

       (6)  „Die Stadtvertretung wählt jeweils für die Dauer von zwei Jahren einen Kinder- und Jugendbeirat, der sich für die Belange der Behinderten einsetzt. Näheres regelt die Satzung für den  Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Crivitz.“

In § 6 Absatz 2 werden die Worte „Seniorenförderung“ und „Jugendförderung“ wird durch das Wort „Seniorenbeirat“ und das Wort „Kinder- und Jugendbeirates“ ersetzt.

In § 8 Nach dem Absatz 9 werden die Absätze 10,11 und 12 angefügt.

(10) „Die/Der Vorsitzende des Seniorenbeirates erhält eine Aufwandsentschädigung von monatlich 60 €. Alle Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Seniorenbeirates, in die sie gewählt worden sind, eine sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) von 40 €. Die Höchstzahl der Sitzungen, für die Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf jährlich vier beschränkt.

(11) „Die/Der Vorsitzende des Behindertenbeirates erhält eine Aufwandsentschädigung von monatlich  60 €. Alle stimmberechtigten Mitglieder des Behindertenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Behindertenbeirates, in die sie gewählt worden sind, eine   sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) von 40 €. Die Höchstzahl der Sitzungen, für die  Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf jährlich vier  beschränkt.

     (12)  „Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates erhalten eine Aufwandsentschädigung von monatlich 30 €.“

Erläuterung:

  1. Seniorenbeirat

Die/Der Vorsitzende des Seniorenbeirates erhält eine Aufwandsentschädigung von monatlich 60 €. Alle Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Seniorenbeirates, in die sie gewählt worden sind, eine sitzungsbezogenen   Aufwands-entschädigung (Sitzungsgeld) von 40 €. Die Höchstzahl der Sitzungen, für die    Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf jährlich vier beschränkt. Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind überschaubar, da es sich hierbei nur um geringe Anzahl handelt. Die finanziellen Aufwen-dungen betragen maximal bis ca. 2.160,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 4.700,00€ im Haushalt 2021  (Teilergebnishaushalt 2021,Produkt 28100 Heimat- und sonstige Kulturpflege, Sachkonto 56930003 Senioren=4.700.00€) zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden. Über die Möglichkeit der zur Verfügung Stellung von Mitteln und deren Höhe für die Organisation von Veranstaltungen und die Begleichung von Sachauslagen der Beiratsarbeit ist im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich neu zu entscheiden.

  • Behindertenbeirat

Die/Der Vorsitzende des Behindertenbeirates erhält eine Aufwandsentschädigung von monatlich 60 €. Alle stimmberechtigten Mitglieder des Behindertenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Behindertenbeirates, in die sie gewählt worden sind, eine sitzungs-bezogene Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) von 40 €. Die Höchstzahl der Sitzungen, für die Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf jährlich vier beschränkt. Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind überschaubar, da es sich hierbei nur um geringe Anzahl handelt. Die finanziellen Aufwendungen betragen maximal bis ca. 1.840,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 4.700,00€ im Haushalt 2021  (Teilergebnishaushalt 2021,Produkt 28100 Heimat- und sonstige Kulturpflege, Sachkonto 56930003 =4.700.00€) zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden. Über die Möglichkeit der zur Verfügung Stellung von Mitteln und deren Höhe für die Organisation von Veranstaltungen und die Begleichung von Sachauslagen der Beiratsarbeit ist im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich neu zu entscheiden.

  • Kinder-und Jugendbeirat

 Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates erhalten eine Aufwandsentschädigung von monatlich 30 €. Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind überschaubar, da es sich hierbei nur um geringe Anzahl handelt. Die finanziellen Aufwendungen betragen maximal bis ca. 3.240,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 4.000,00€ im Haushalt 2021 Jugendforum (Teilergebnishaushalt 2021,Produkt 28100 Heimat- und sonstige Kulturpflege, Sachkonto  56930007 Jugendforum =4.000,00€) zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden. Über die Möglichkeit der zur Verfügung Stellung von Mitteln und deren Höhe für die Organisation von Veranstaltungen und die Begleichung von Sachauslagen der Beiratsarbeit ist im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich neu zu entscheiden.

3.  Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Crivitz“

15-Mai-21/P-headli.-cont.-red./78/27-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Das Wesen der Demokratie liegt in unterschiedlichen Meinungen und der Meinungsvielfalt sowie der Toleranz andere Meinungen zu akzeptieren. Das fließt letztendlich in einen Kompromiss, als vernünftige Art, widersprüchliche Interessen auszugleichen. Der Kompromiss lebt aber auch von der Achtung der gegnerischen Positionen. Auf der Grundlage der aktuellen Situation in der Corona-Pandemie und der Handlungsweisen im Zusammenwirken innerhalb der Stadtvertretung der letzten zwölf Monate ergeben sich erforderliche Änderungen der Geschäftsordnung der Stadt Crivitz. Diese Begehr wurde zum Anlass genommen, weitere  Änderungen vorzuschlagen:

Beschlussentwurf:
Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die 3. Änderung der vorliegenden Geschäftsordnung der Stadt Crivitz. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Crivitz
Gemäß § 22 Abs. 6 Kommunalverfassung M-V wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom
29.04.2021 nachfolgende Änderung der Geschäftsordnung erlassen:
§1

In § 1 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„Die Stadtvertretung wird von der Bürgermeisterin eingeladen, so oft es die Geschäftslage erfordert,
mindestens jedoch alle zwei Monate“.

In § 1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„Den Stadtvertretern ist die Ladung spätestens 10 Kalendertage vor der Sitzung unter Beifügung der zur Beratung anstehenden Vorlagen der Verwaltung und der Anträge der Fraktionen und Stadtvertretern mit Begründung zuzuleiten. Für Dringlichkeitssitzungen gilt abweichend von Satz 1 eine Ladungsfrist von mindestens vier Kalendertagen.”

In § 1 Nach dem Absatz 4 werden die Absätze 5,6 und 7 angefügt.
(5) „Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister legt spätestens am Beginn des 4. Quartals eines Jahres die Sitzungen der Stadtvertretung für das kommende Jahr im Benehmen mit den Fraktionsvorsitzenden fest und stimmt mit den anderen Gremien einen Sitzungskalender für das kommende Jahr ab. Hinsichtlich der Sitzungen des Hauptausschusses und aller beratenden Ausschüsse wird das Einvernehmen mit den jeweils Vorsitzenden und das Benehmen mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister hergestellt. Die Termine werden im Bürger-informationssystem veröffentlicht.“ Seite 4 von 5
(6) „Eine Angelegenheit wird auf Verlangen der Antragstellerin oder des Antragstellers oder durch Mehrheitsbeschluss von der Tagesordnung abgesetzt. Auf Verlangen der Antragstellerin oder des Antragstellers muss die von der Tagesordnung abgesetzte Angelegenheit in der nächstfolgenden ordentlichen Sitzung der Stadtvertretung behandelt werden.“
(7) „Anträge und Vorlagen können von der Einbringerin oder vom Einbringer bis zum Aufruf über die Abstimmung zurückgezogen werden.“

In § 4 Absatz 4 Satz 1 wird das Wort „ Sitzungstag“ durch das Wort „Sitzungsvortag” ersetzt.

In § 4 Absatz 4 wird folgender Satz 3 angefügt:
„Eine Angelegenheit ist dann als dringlich anzusehen, wenn eine Erörterung auf der nächsten – also der nächstfolgenden oder einer besonderen Sitzung – nicht mehr möglich wäre, mithin sich die Angelegenheit dann ohne Mitwirkung der Stadtvertretung bereits erledigt hätte oder wenn eine Verzögerung der Beratung und Entscheidung Nachteile oder Schäden für die Stadt Crivitz entstehen ließe, die nicht wieder rückgängig gemacht werden können.“

In § 6 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„Die Sitzungen sollen spätestens um 22.00 Uhr beendet werden .Sofern um 22.00 Uhr nur noch dringende Angelegenheiten auf der Tagesordnung stehen, lässt die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister darüber abstimmen, ob die Sitzung fortgesetzt werden soll. Stimmen nicht mindestens drei Viertel der anwesenden Stadtvertreter für eine Fortsetzung der Sitzung, so beendet sie oder er die Sitzung und vertagt die restlichen Tagesordnungspunkte.“

In § 10 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kann ein Mitglied der Stadtvertretung nach dreimaligem Ordnungsruf von der Sitzung ausschließen. Wurde ein Mitglied der Stadtvertretung von der Sitzung ausgeschlossen, so kann es in der jeweils folgenden Sitzung nach einmaligem Ordnungsruf durch die Bürgermeisterin oder Bürgermeister ausgeschlossen werden.“

In § 10 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
„Stadtvertreter, die zur Ordnung gerufen werden oder gegen die ein Sitzungsausschluss verhängt wird, können innerhalb eines Monats einen schriftlich begründeten Einspruch erheben. Der Einspruch ist auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Die Stadtvertretung beschließt nach Anhörung ohne Beratung, ob der Ausschluss gerechtfertigt war.“

Im Einzelnen:

Zu 1.: Die Stadtvertretung tagt in der Regel alle acht Wochen aber seit Beginn dieser Legislaturperiode dabei wurden die oftmals eine Vielzahl von Tagesordnungspunkten besprochen, welche nicht ausreichend erörtert  werden konnten auf Grund der geringen  zur  Verfügung stehenden Zeit. Hier gilt es ein Mindestmaß zu benennen. In größeren Städten kann es bei langen Tagesordnungen hin und wieder zu Vertagungen der Sitzungen auf den „ nächsten Sitzungstag“ kommen, wenn denn über das Sitzungsende hinaus die Tagesordnung nicht abgearbeitet werden konnte.

Zu 2.: Nach § 29 Abs. 3 KV M-V sollen unter Einhaltung der Ladungsfrist die Beschlussvorlagen der Verwaltung übersandt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich die Stadtvertreter ausreichend auf die Sitzung vorbereiten können. Oftmals sind diese Vorlagen aber verspätet, so dass die Vorbereitungszeit zu gering ist um sich mit den Unterlagen umfangreich vertraut zu machen.

Vielmehr wird aus § 29 Abs. 3 Satz 3 KV M-V ein Informationsrecht des Mitglieds der Gemeindevertretung auf Zugang zu allen für die Entscheidungsfindung notwendigen Informationen abgeleitet (OVG Greifswald, Beschl. vom 20. 8.2004, NordÖR 2004 S. 437). Folgend aus dem Informationsrecht muss es dem Mitglied der Gemeindevertretung möglich sein, aufgrund der zur Verfügung gestellten Informationen,  die  in  nachvollziehbarer Weise auf bereitet sind, die Beschlussvorlagen zu prüfen, wobei ihm ausreichend Zeit zur Verfügung stehen soll (VG Schwerin, Beschl. vom 29. 6.1999, LKV 2000 S. 167 ff.). Aus den §§ 23 Abs. 3 Satz 1, 29 Abs. 3 Satz 3, 38 Abs. 3 Satz 1KV M-V wird sogar ein Anspruch der Mitglieder der Gemeindevertretung dahingehend abgeleitet,  dass  die  zur  Vorbereitung der Sitzung, zur Bildung einer  (vorläufigen) Meinung und gegebenenfalls zur Vorbesprechung in den Fraktionssitzungen benötigten Unterlagen bereitzustellen sind (VG Schwe1in, a. a. O.; Sauthoff! Wilke, NordÖR 2000 S. 45 ff „ S. 46; VG Schwerin, Beschl. vom 12.7.2007, Der Überblick 2007 S.572 ff., S. 573).

Die Ladungsfrist soll sicherstellen, dass es den Mitgliedern der Gemeindevertretung und den Fraktionen möglich ist, sich hinreichend auf die Sitzungen der Gemeindevertretung vorzubereiten. Sie ist deshalb in der Regel so zu bemessen, dass die Möglichkeit besteht, zur Vorbereitung der Gemeindevertretersitzung eine  Fraktionssitzung  durchzuführen und hierzu auch nach Maßgabe der Geschäftsordnung der Fraktionen fristgemäß einzuladen.

Auch für die elektronische Ladung gilt, dass die Beschlussvorlagen gleichzeitig (per E-Mail) zu übersenden sind oder mit der Ladung, verbunden mit einem Download-Link in einem elektronischen Sitzungssystem bereit­ gestellt und heruntergeladen werden können. lm Umkehrschluss bedeutet dies, dass eine elektronische Ladung zur Fristwahrung ausscheidet, wenn die Beschlussvorlagen zur Versendung auf elektronischem Wege nicht geeignet sind, soweit nicht die technischen Voraussetzungen geschaffen werden, dass diese Unterlagen auch auf ein bereitgestelltes Gerät (Laptop oder Tablet) heruntergeladen werden können. Andernfalls wird es bei der schriftlichen Einladung verbleiben. Das kann gerade bei umfangreichen Vorlagen bzw. großen Planunterlagen der Fall sein, wenn diese aufgrund der Dateigrößen kaum elektronisch (per E-Mail) versandt werden können.

Anpassung der Hebesätze für das Stadtgebiet der Stadt Crivitz im Haushaltsjahr 2021

14-Mai-21/P-headli.-cont.-red./77/26-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

– zur aktuellen Situation

Der Änderungsantrag beruht auf der nochmaligen intensiven Prüfung der Aufwendungen und Erträge im Haushaltsplan 2021 und der aktuellen wirtschaftlichen Lage der Gewerbetreibenden in der Stadt Crivitz und Umgebung.

Dazu wurde eine intensive Befragung mit Unternehmern durchgeführt seit dem 23.02.2021.Die Lage in vielen Betrieben ist dramatisch. Finanzielle Reserven seien aufgebraucht, die Liquidität einzelner Unternehmen ist gefährdet, öffentliche Hilfen sind bis jetzt nur sehr schleppend oder noch gar nicht geflossen. Es müssen schleunigst liquide Mittel in den Unternehmen wirklich ankommen, nur so lassen sich Betriebe und Beschäftigung retten. Denn gerade der Tourismus, Hotels, die Gastronomie und der Einzelhandel seien oft kleinere Unterneh-men, die jetzt in existenzielle Probleme geraten. Einige Unternehmen/ Gewerbetreibende des stationären Einzelhandels in der Stadt Crivitz denken bereits schon an eine Geschäftsaufgabe.

Existenzen seien mehr als akut gefährdet, Arbeitsplätze stünden auf dem Spiel. Aktuelles Beispiel ist die Geschäftsaufgabe des REWE – Supermarktes mit der DHL / Post und Postbank und der Bäckerei/Konditorei H. von Allwörden GmbH am 15.05.2021. Einer der vielen betriebswirtschaftlichen Gründe für die Geschäftsaufgabe an diesem Standort ist auch die in den letzten sechs Jahren gestiegenen umlage-fähigen Mietnebenkosten, die sogenannten Betriebskosten wie z.B. auch die Grundsteuer. Durch die Anpassung der Hebesätze, wie sie im Beschlussentwurf erläutert sind, würden die Bürger und Unternehmen in diesem Jahr spürbar entlastet werden.

– zu den Änderungen

Aufgrund der jetzigen Situation in der Corona-Virus-Pandemie und wirtschaftlichen Lage vieler  Unternehmen und Bürgern ist die jetzige Höhe der Hebesätze in der Stadt Crivitz nicht zumutbar. Daher sind die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2021 neu anzupassen. Eine Abwertung der Hebesätze um zwanzig Prozentpunkte ist in der aktuellen Situation und im Haushaltsjahr 2021 vertretbar. Sowohl im Planjahr als auch in den Haushaltsfolgejahren 2022 und 2023 ist ein Ausgleich im Ergebnishaushalt gegeben. Die Stadt Crivitz kann im laufenden Bereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten, um im Planjahr einen Haushaltsausgleich darzustellen. Eine Liquiditätsversorgung im Planjahr ist vorhanden. Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind berechenbar, durch die geänderten Hebesätze belaufen sich die  Mindererträge bzw. Einzahlungen im Haushaltsjahr 2021 von maximal ca.100.000,00€ bis 117.000,00€ . Durch Ersparnisse bei der Amts-umlage und Zuweisungen im Haushalt 2021 der Stadt Crivitz, welche noch nicht verplant sind, kann eine vollständige Deckung/ Kompen-sation erreicht werden. Zur Deckung steht ein Gesamtbetrag von 249.899,00€ im Haushalt zur Verfügung. Das auszahlungsintensive Investitionsprogramm 2021 ist somit nicht gefährdet. Ein Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung ist erforderlich.

– zur Klarstellung der Sachlage

Das Gesetz zur Neufassung des Finanzausgleichgesetzes Mecklenburg-Vorpommern ist vom Landtag am 01.4.2020 beschlossen worden. Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hat aber bereits auf Ihrer Sitzung am 17.02.2020 (Vorlage – BV Cri SV 031/20) den Haushalt 2020 beschlossen und darin neue erhöhte Hebesätze festgesetzt, welche schon den neuen noch zu beschließenden Nivellierungshebesätze im FAG M-V bis 2023 entsprachen, aber sich noch in der Diskussion befanden.  Begründet wurde dieser Schritt zu der massiven Erhöhung aller Realsteuern mit einer angeblichen Forderung seitens des Landes wegen der Vergabe von Fördermittel für Einrichtungen wie Kita und Hort und einer angeblichen Unterfinanzierung von Grundzentren. (siehe Protokoll am 17.02.2020). Die CDU Fraktion hat diese Steuererhöhung nicht mitgetragen und gegen die Erhöhung der Hebesätze gestimmt. Daraufhin erfolgte in der darauffolgenden Stadtvertretersitzung  eine Gegendarstellung zu den o.g. Aussagen.

Erläuterung:

Der Haushalt der Stadt Crivitz wurde am 23.02.2021 beschlossen und mit folgender Aussage belegt:“ Sowohl im Planjahr als auch in den Haushaltsfolgejahren 2022 und 2023 ist ein Ausgleich im Ergebnishaushalt gegeben. Die Stadt Crivitz kann im laufenden Bereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten, um im Planjahr einen Haushaltsausgleich darzustellen.“ Da die Stadt Crivitz somit über einen ausgeglichenen Haushalt verfügt und trotzdem finanzielle Spielräume ausweist, die im Haushaltsplan nicht veranschlagt sind, ist ein Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich.

Die Änderung des Hebesätze

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) von 323 v.H. auf 303  v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)  von 427 v.H. auf 407 v. H.

2. Gewerbesteuer  von 381 v.H. auf 361 v. H

Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind übersichtlich, da die geänderten Hebesätze sich  die Mindererträge bzw. Einzahlungen im Haushaltsjahr 2021 von maximal ca. 117.100,00€ belaufenen. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 249.899,00€ im Haushalt durch Einsparung und zusätzlichen Zuweisungen zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden.

– Im Einzelnen die Amtsumlage

Im Haushaltsplan der Stadt Crivitz ist eine Ausgabe für die Amtsumlage von 15%  am 23.02.2021 beschlossen worden in der Höhe von 760.400,00€ (Teilergebnishaushalt 2021, Produkt 61100,Sachkonto 54422000) an Aufwendungen. Tatsächlich wurde aber die Amtsumlage für das Jahr 2021 auf 12% der Umlagenberechnungsgrundlage also  608.301,00 € (Ergebnishaushalt 2021, Kontenkl.4/Kontogr.40,Sachkonto 41620000) festgesetzt im Haushalt des Amtes Crivitz und am  24.02.2021 beschlossen. Somit ergibt sich eine Ersparnis für die Stadt Crivitz von ca. 152.099,00€. Diese  Ersparnis ist im Haushalt 2021 der Stadt Crivitz noch nicht verplant und kann somit anteilmäßig zur Deckung der Unterstützungshilfe herangezogen werden.

– Im Weiteren die Zuweisung

Des Weiteren sind im Haushalt der Stadt Crivitz 2021 Erträge eingeplant im (Teilergebnishaushalt 2021,    Produkt 61100 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen) sind im Sachkonto 41442000 (Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. vom Land) ein pauschaler Ausgleich Gewerbesteuermindereinnahmen in der Höhe von ca. 97.800€ eingeplant.

Somit ergeben sich als  zusätzliche Zuweisungen /Erträge in Höhe von ca.  97.800€ vom Land, welche ebenfalls herangezogen werden können. Diese Mittel werden voraussichtlich ab dem Monat Juli  benannt und dann zur Verfügung stehen im Haushaltsjahr. Diese Zuweisung ist im Haushalt 2021 der Stadt Crivitz noch nicht verplant und kann somit anteilmäßig zur Deckung der Unterstützungshilfe ebenfalls herangezogen werden.

– Gesamt

Insgesamt stehen somit aus der Ersparnis der Amtsumlage in Höhe von ca. 152.099,00€ und die pauschaler Ausgleich Gewerbesteuerminder-einnahmen in Höhe von ca.  97.800€ zur Verfügung. Gesamt ergibt sich ein Betrag durch Einsparungen und zusätzlichen Zuweisungen in Höhe von 249.899,00€ im Haushalt.