Eine Immobilie gilt seit langem als ein sicheres Anlagegut. Das sogenannte Betongold soll in guten wie in schlechten Zeiten seinen stabilen Wert behalten und über die Mieten einen regelmäßigen Zufluss an Geldern ermöglichen. Das deutsche Nettoanlagevermögen in Wohn- und Nichtwohnbauten betrug 2022 rund 12,1 Billionen Euro. Davon entfielen 62 % auf Wohnbauten und 38 % auf Wirtschaftsimmobilien. Zusammen mit den Grundstückswerten (7,3 Billionen Euro), summiert sich das gesamte deutsche Immobilienvermögen auf knapp 19,4 Billionen Euro.
Das Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland ist im dritten Quartal 2024 um 197 Milliarden Euro gestiegen. Es erreichte somit zum Quartalsende ein neues Rekordniveau von 9.004Milliarden Euro. Damit setzt sich die seit Ende 2023 andauernde Wachstumsserie fort.
Bereits in den letzten Jahren und Monaten zeigt sich auch in Deutschland eine bedenklich Richtung. Die Verordnung von Höchstmieten oder eine deutliche Anhebung der Grundsteuer sind bereits Vorboten eines Wunsches nach Ausgleich. Vor allem in Zeiten in denen die Ungleichheit der Vermögen in einem Land sehr hoch ist, bringen die Immobilie regelmäßig in den Fokus der Politik.
Der Griff nach Maßnahmen wie der Zwangshypothek ist in normalen Zeiten eher unwahrscheinlich. Selbst eine „normale“ Rezession dürfte die Politik kaum verleiten diesen sehr unpopulären Weg zu gehen. Doch vor allem in Zeiten in denen es Probleme mit einer hohen Staatsverschuldung und Kreditaufnahmen in Billionensumme gibt ändert sich diese Wahrscheinlichkeit. Immerhin sind die Wertstabilität und die Unbeweglichkeit der Immobilie in Zeiten knapper Staatskassen durchaus vorstellbare Elemente der Rekapitalisierung eines Staates.
Dabei wirken Zwangshypotheken des Staates oftmals wie eine Art Steuer. Die letzte staatliche Zwangshypothek im Zuge der Währungsumstellung aus dem Jahre 1948 etwa, war eine Eintragung über 30 Jahre. Immobilienbesitzer waren gezwungen auf Ihren Grundbesitz in vierteljährlichen Raten diese „Sondersteuer“ abzutragen. Damals galt ein Freibetrag von 5.000 Mark. Die Höhe dieser Abgabe bemaß sich am Vermögen mit Stand vom 21. Juni 1948, dem Tag nach Einführung der D-Mark. Die Abgabe belief sich damals auf 50 % des berechneten Vermögenswertes.
In wirklich schlechten Zeiten kommt es regelmäßig zu Maßnahmen durch Staaten, um die eigenen Finanzen zu stabilisieren. Für die Besitzer von Vermögen bedeuten diese Jahre oftmals sehr schmerzhafte Einschnitte in die Souveränität ihres Vermögens. Neben Steuererhöhungen, Kapitalverkehrskontrollen oder auch dem viel gefürchteten Goldverbot gehören auch Zwangshypotheken zu diesen Maßnahmen. Auch in Deutschland wurden diese Zwangshypotheken bereits mehrfach in den letzten 100 Jahren als Mittel zur Aufbesserung der staatlichen Finanzen genutzt.
Die derzeitige aktuelle politische und wirtschaftliche Lage Deutschlands und die Aufnahme von Krediten in Billionenhöhe ( das so genannte Sondervermögen) lassen nichts Gutes diesbezüglich für die Zukunft erahnen.
Die Kommunalwahl am 9. Juni 2024 brachte für die Stadt Crivitz eine neu aufgestellte Stadtvertretung. Diese neue Sitzverteilung in der Stadtvertretung beendete die bis zu diesem Zeitpunkt vorhandene absolute Mehrheit der CWG. Nach der Kommunalwahl hat die CWG 8 Sitze, die CDU 3, die AfD 3 und das BfC ebenfalls 3 Sitze.
Auf der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz am Montag 09.12.2024 wurde die neue Hauptsatzung der Stadt Crivitz zur Beratung gestellt. Sofern es keine Änderungshinweise der Kommunalaufsicht gibt, wird diese neue Hauptsatzung in der vorliegenden Form bestätigt und mit Veröffentlichung rechtswirksam.
Mit den Veränderungen und den neuen Inhalten werden wir uns nach der Bestätigung durch die Rechtsaufsicht im Detail beschäftigen. Hier die neue Hauptsatzung mit den geplanten Veränderungen. Diese geplanten Änderungen sind in der beigefügten PDF Datei rot geschreiben. Ist schon sehr interessant und lesenswert, welche zusätzlichen Belastungen auf die Crivitzer Bürger möglicherweise zukommen werden.
Das gleiche Prozedere wie jedes Jahr? Nur mit vereinzelten neuen Gesichtern nach der Wahl!
So oder ähnlich könnte man die Resonanz der Sitzung des Amtsausschusses im September 2024 bezeichnen und nach außen darstellen. Angesichts der Präsenz von nur 8 anwesenden Einwohnern, von denen allerdings vier noch Gemeindevertreter und ein Bediensteter des Amtes waren. Man kann sich also selbst ausrechnen, was da an Spontaneität und frischer Kreativität vom Amtsausschuss über die vergangene Wahlperiode hinweg freigesetzt wurde gegenüber den 25.000 Einwohnern im Amtsbereich von Crivitz.
Aufgrund der Modernisierung der Kommunalverfassung im Mai 2024 wurde ein Zuteilungs- und Benennungsverfahren eingeführt, bei dem die Fraktionen angesichts ihrer gewonnenen Prozente die eigenen Sitze in den Ausschüssen mit Gemeindevertretern und sachkundigen Einwohnern ohne Wahl selbst benennen können. Dies gilt ebenso für den Amtsausschuss, in dem 17 Vertreter aus den Gremien der Gemeinden benannt wurden. So befinden sich nun unter den 34 Mitgliedern des Amtsausschusses im Amt Crivitz viele altbekannte Funktionsträger, die nicht von Ihren Gremien in den Gemeinden gewählt wurden, sondern von Ihrer Partei oder Wählergemeinschaft in den Amtsausschuss benannt wurden. Die soeben wiederum als Funktionsträger innerhalb des Amtsausschusses, in dessen Führung oder in die Ausschüsse oder für den eigenen Wirkungskreis (ureigenen Aufgabenbereich des Amtes) erneut gewählt wurden.
Von den 34 entsandten Mitgliedern aus den Kommunen stammen 41 % aus Parteien, 46 % aus Wählergemeinschaften und 12 % sind Einzelbewerber und gehören keiner Partei oder Wählergemeinschaft an. Von den 41 % der Parteien stammen 23 % aus der CDU, 3 % aus der AfD, 6 % aus der SPD und 9 % aus der Partei DIE LINKE. Der Frauenanteil im Amtsausschuss in Crivitz liegt bei ca. 24 %.
Alle Mitglieder des Amtsausschusses von Crivitz haben einen abgeschlossenen Berufsabschluss, wovon 12 % einen Meistertitel und nur 35 % einen Hochschulabschluss besitzen. Das Durchschnittsalter der auserwählten Kanditen aus den Kommunen für den Amtsausschuss beträgt etwa 60 Jahre in Crivitz. Demnach sind nur ca. 38 % der Mitglieder im Amtsausschuss in Crivitz in einem Alter von 33 bis 58 Jahren, aber ca. 56 % junge Alte (60- bis 74 Jahre) und 6 % sind sogar betagte und Hochbetagte (75- bis 89-Jährige) nach der Klassifizierung des Lebensalters der Weltgesundheitsorganisation. An dieser Stelle wird deutlich, wie stark die demografische Entwicklung im ländlichen Raum Einfluss nimmt.
Alle Bürgermeister (17) sind automatisch Mitglieder des Amtsausschusses und bilden somit die Basis für den Amtsausschuss sowie je nach Einwohnerzahl der Gemeinden weitere Mitglieder (17) aus den Gemeinden. So sind etwa 56 % der Mitglieder des Amtsausschusses bereits in der vergangenen Wahlperiode vertreten gewesen, was eine gewisse Kontinuität im kommunalpolitischen Alltag und in den vorhandenen Parteien- und Wählergemeinschaftsnetzwerken oder anderen Verknüpfungen darstellt, da man sich über Jahre hinweg kennt. Die *entspannte Debattenkultur* ist mit den altbewährten Funktionsträgern zurückgekehrt!
Folglich hat sich auch nichts an der Führungsspitze des Amtsausschusses verändert, wie bei der letzten Wahl im Jahr 2019. Frau Brusch Gamm (Wählergruppe CWG-Crivitz) welche von Herrn Eichwitz in voller Einmütigkeit, vorgeschlagen wurde, konnte sich nur ganz knapp ihrem Herausforderer gegenüber Herrn Ronald Radscheidt (ehemaliger Amtsausschussvorsitzenden von 2014 bis zum Rücktritt 14.12.2016 /CDU-Plate) durchsetzen, mit 18 zu 15 Stimmen. Herr Heinrich-Hermann Behr (Einzelbewerber) wurde zum 1. Stellvertreter des Amtsausschussvorsitzenden gewählt, während Herr Hartmut Paulsen (CDU-Crivitz/ trotz seines Rückzugs im Jahr 2021) zum 2. Stellvertreter gewählt wurde.
Es gibt erneut einen neuen beschließenden Hauptausschuss, der die wichtigsten Entscheidungen den Mitgliedern abnimmt, damit sie nicht so häufig zusammenkommen müssen. Dieser elitäre Kreis des Hauptausschusses wird viele Entscheidungen bereits vorab treffen, sodass nur noch einige marginale Restdiskussionen übrigbleiben werden. Durch diese Maßnahme wird die entspannte Debattenkultur im Amtsausschuss die nächsten Jahre erhalten bleiben. Eine Änderung der Kommunalverfassung machte das Unglaubliche möglich. Das Amt Crivitz hat eine Probieraktion in der vergangenen Wahlperiode durchgeführt und erhielt dafür eine Ausnahmegenehmigung. Nun ist also wieder der beschließende Hauptausschuss im Amtsausschuss in Crivitz gänzlich gesetzeskonform und sicherlich auch mit voller Unterstützung des Städte- und Gemeindetages, wo auch wieder seine Mitarbeiter im Amtsausschuss und im engeren Wirkungskreis im Geiste voll mitwirken dürfen.
Eigentlich sollten im Hauptausschuss vorrangig Bürgermeister gewählt werden, da sie auch über die nötige Reputation verfügen. Trotzdem wurden aus der Gemeinde Pinnow Herr Klaus-Michael Glaser (CDU) und aus der Gemeinde Plate Herr Ronald Radscheidt (CDU) in den Hauptausschuss gewählt, anstatt die Bürgermeister. Obwohl sie eigentlich keine Ehrenbeamten (1. oder 2. Stellvertreter) in der Gemeindevertretung sind, stammen sie nicht primär aus der jeweiligen Opposition der Gemeindevertretung. Ob dieser politische Schachzug jedoch von den Anwesenden selbst verstanden wurde, ist ungewiss, da die beiden Herren sicherlich nicht in ihren jeweiligen Gemeinden ausreichende Entscheidungskompetenz erlangen können. Es bleibt wohl eher ein politischer Akt mit persönlichen Hintergründen, der sicherlich noch bis 2029 für Unruhe sorgen wird.
Herr Torsten Lubatsch (CDU) wurde erneut nach 10 Jahren zum Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Tourismus, Partnerschaften u. Kultur gewählt, womit sich sicherlich Neuerungen oder Spontanität in dieser Wahlperiode bis 2029 auch in Grenzen halten werden. Alle Kandidaten für Ausschüsse und Führungsfunktionen wurden von altbekannten Teilnehmern und deren Netzwerken vorgeschlagen, mit Ausnahme des AfD-Vertreters. Folglich musste sich dieser selbst vorschlagen für die Wahlen in den Ausschüssen, da er in diesen Gremien keine Lobbynetzwerke hatte. Er schaffte es jedoch, sich in den Rechnungsprüfungsausschuss in einer offenen Wahl mehrheitlich wählen zu lassen. Bei einem erneuten Versuch für den Finanzausschuss wurde sofort eine geheime Wahl durchgeführt, bei der er aber anderen alten Gremienmitgliedern unterlegen war.
Kommentar/Resümee – die Redaktion!
Nothing new – business as usual? Nichts Neues – Alles wie gewohnt?
Es ist schon erstaunlich, wie leicht man sich es macht, die modernisierte Kommunalverfassung zu interpretieren. Ob das jetzt alles wirklich im Sinne des wählenden Volkes ist, muss sich wirklich erst noch zeigen. Es bleibt abzuwarten, ob es sich hierbei tatsächlich um eine Modernisierung handelt, die in der kommunalpolitischen Realität erfolgreich sein wird. Viele Neuheiten müssen sich erst in der Praxis beweisen, da dies das Kriterium der Wahrheit bleibt.
Das mangelnde Interesse der Einwohner an den Sitzungen des Amtsausschusses ist nachvollziehbar. Die Sitzung des Amtsausschusses wurde zwar für die Bürger zugänglich gemacht, jedoch wurde streng darauf geachtet, dass die Bürger keine Äußerungen zu den anstehenden Tagesthemen tätigen durften. Andererseits packt den Amtsausschuss, genauer gesagt seine Führungsspitze, ständig eine sehr große Reiselust (die Entschädigung gemäß der Reisekostenverordnung macht es möglich). Und so sollen Bürger von Bülow oder Demen dieses Mal wieder im Oktober 2024 nach Liessow fahren, nur, um Ihr Anliegen vorzutragen, was auf keinen Fall der Tagesordnung entsprechen darf. Möglicherweise handelt es sich auch bloß um ein politisches Kalkül? Es ist nicht verwunderlich, dass dort möglicherweise wiederum nur wenige Einwohner auftauchen werden.
„Sei geduldig, wenn du im Dunkeln sitzt. Der Sonnenaufgang kommt.“ Rumi
Die Crivitzer Wählergruppe *CWG* und ihre Funktionsträger haben das Ziel, eine „Absichtserklärung“ über die Eckpunkte von Transaktionsprozessen für das gesamte Stadtgebiet mit einer Tochtergesellschaft der WEMAG ohne Bürgerbeteiligung, Einwohnerversammlung und öffentliche Ausschusssitzungen innerhalb von 13 Tagen zu verabschieden. „Ein erster Schritt ist die Machbarkeitsstudie“ (Britta Brusch Gamm – Sitzung am 12.12.2022).Im September 2024 wird nun der dritte Schritt bereits vor dem ersten gemacht und eine Machbarkeitsstudie wird abgesagt.
In einer geheimen Debatte im Bauausschuss am 10.09.2024 wurden bereits die Eckpunkte der Transaktionen für das gesamte Stadtgebiet mit einer Tochtergesellschaft der WEMAG diskutiert. Es ist angeblich vorgesehen, dass die Stadtvertretung nur 13 Tage später ebenfalls sicherlich in einer geheimen Debatte und Abstimmung ein *Letter of Intent (LoI)* – Absichtserklärung – ratifizieren wird. Es bestätigt eindeutig, dass beide Seiten in Verhandlungen über einen Vertragsabschluss stehen. Häufig bildet der Letter of Intent auch die Grundlage eines anschließenden unverzüglichen Vertragsabschlusses.
Es handelt sich eindeutig um ein Dokument aus der geheimen Arbeitsgruppe Klima- und Energiemanagement, in der Herr Alexander Gamm erneut als Vorreiter / Selbsterklärter Experte im Bereich der Energieversorgung durch die Wählergruppe *CWG-Crivitz* positioniert wurde. Denn nirgendwo sonst wurde über dieses Thema so intensiv verhandelt vor der Wahl und nach der Wahl!
Die Handlungen, Absprachen und Tätigkeiten der nicht öffentlichen Arbeitsgemeinschaft Strom und Wärme seit Dezember 2022 (Sprecher – Alexander Gamm und damaliger Fraktionschef die LINKE/Heine und Bauausschussleiter) blieben in Crivitz weitgehend im Verborgenen. Öffentliche Veranstaltungen oder Diskussionen mit den Bürgern der Arbeitsgruppe über das Thema wurden in der Regel peinlichst vermieden, da sonst unterschiedliche Meinungen oder Auffassungen aufeinandertreffen könnten.
Nur einmal auf einer Stadtvertretersitzung und im Unternehmerforum 2023, wo nur wenige Teilnehmer anwesend waren, wurden die geplanten Projektprozesse von einer gemeinsamen Wärmegesellschaft mit der WEMAG vorgestellt. Es war ganz offensichtlich, dass Herr Alexander Gamm sich für diese Transaktionen und Projekte begeisterte und einbringen würde, obwohl es hierzu nur spärliche und oberflächliche Informationen für die Bürger gab. Inwieweit diese persönliche Einbringung möglicherweise in einen späteren Aufsichtsrat münden oder weitere Posten geschaffen werden, wurden jedenfalls nie angesprochen, aber das wird irgendwann einmal zur Debatte stehen.
So hörte man auf den Veranstaltungen: von der Errichtung großflächiger Solaranlagen in Zapel sowie Windkraftanlagen im Stadtgebiet Crivitz. Es wurde über die Errichtung einer Biogasanlage im Gewerbegebiet gesprochen, die mit Kraftwärmekopplung auch das Vogelviertel und die Neustadt versorgen sollte. Zu diesem Zweck sollten Fernwärmeleitungen errichtet werden, um die öffentlichen Einrichtungen und einige Wohnblöcke in der Neustadt zu versorgen. Bei der Vielzahl der Projekte war zunächst die Insellösung der Wärmeversorgung der öffentlichen Einrichtungen in der Neustadt in Crivitz das Hauptthema. Es scheint, dass diese ganzen Vorstellungen und Projekte in einem Letter of Intent (LoI)-Absichtserklärung zusammengefasst wurden, deren Inhalt allen Bürgern permanent verschwiegen wird.
Es sieht so aus, als ob die WEMAG in den letzten 11 Monaten vor den Bundestagswahlen so viel Druck auf die Crivitzer – Stadtspitze ausübte, dass die Stadtführung sich geradezu davor äußerst fürchtet, den zu erwartenden Geldsegen zu verlieren und keinen anderen mehr zu bekommen. So und nicht anders kann man die heutigen Handlungen nur bezeichnen, wenn sie zwei Monate vor der Bekanntgabe des Haushaltsplans für 2025 stattfinden.
Welche Vorteile haben denn nun die Bürger in den Ortsteilen oder der West- bzw. Nord- und Altstadt in Crivitz durch die gemeinsame Wärmegesellschaft mit der WEMAG? Die Ortsteile haben keine Vorteile, außer dass sie die Belastungen von Solar- und Windprojekten und 110 KV-Trassen zusätzlich ertragen müssen. Die anderen Vorteile für die direkten Stadtteile bleiben wie immer im Verborgenen.
Dem Bürger wird es lediglich gestattet werden, die Kosten für die zu tätigen Investitionen durch weitere zusätzliche Gebühren- und Steuererhöhungen in der Stadt Crivitz in Zukunft zu tragen und die Investitionen in Solar- und Windenergieanlagen durch einen höheren Strompreis zu übernehmen für die nächsten Jahrzehnte.
Kommentar/ Resümee der Redaktion
Manche Politik wird hinter verschlossenen Türen betrieben, weil die Politiker sich schon im Vorhinein vor der Öffentlichkeit schämen.Willy Meurer
Von Crivitz aus soll nun das Weltklima reduziert werden.
Wie genau das aussieht, weiß nur die von der Wählergruppe der CWG – Crivitz geführte Arbeitsgemeinschaft Klima und Energiemanagement.
Es ist erstaunlich, wie weit fortgeschritten die datierten Planungen und genauen Absprachen bereits sind und ausgestaltet wurden. Der normale Bürger in Crivitz und in den Ortsteilen wird hierüber nur in pauschalen Halbsätzen informiert, und wenn überhaupt, bleibt alles wie immer in einem streng geschützten, nicht öffentlichen Bereich liegen. Tricksen, Tarnen und Verdecken!
Die geübte Transparenz ist nicht die besondere Stärke der Wählergemeinschaft CWG – Crivitz und ihrer Funktionsträger, sondern vielmehr ein vorrangiges Verstecken hinter § 29 Abs. 5 KV M-V (Durchführung nicht öffentlicher Sitzungen), das hat man wenigstens gelernt und perfektioniert seit Jahren!
Hat man etwa Angst vor anderen alternativen Lösungen und Ansichten?
Oder fürchtet man, in einer Einwohnerversammlung mit anderen Meinungen konfrontiert zu werden?
Wo sollte man hingehen, wenn sich die Blase wieder meldet und ein Klo nötig ist?
Die Region um den Tourismusort Crivitz und Crivitz möchte unbedingt Touristen anlocken. Mit immer mehr Radwegen, Rastplätzen am Ortseingang, Badestellen und einem neuen Marktplatz mit Events, der zum Einkaufen animieren soll. Was passiert, wenn Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Inkontinenz unterwegs sind? Doch an welchem Ort befindet sich nun die nächste rettende öffentliche Toilette?
Eine öffentliche Toilette befindet sich in Crivitz direkt neben dem Bürgerhaus. Es ist die Einzige in der Stadt Crivitz und den Ortsteilen sowie im Umkreis von ca. 10 km. Das öffentliche Klo ist nicht nur für Frauen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität geeignet, sondern auch für Männer.
Abgesehen von dem Fäkalgeruch und der schlichten Ausstattung, die an das vergangene Jahrhundert erinnert, ist es jedoch erfreulich, dass genügend Papier zu finden ist. Wer jedoch am Wochenende oder nach 16:00 Uhr an den Werktagen oder bei Urlaub des Bürgerhauses unterwegs ist, hat ein großes Problem, da es verschlossen ist und bleibt. Es existiert kein Hinweis darauf, dass diese Toilette dann geschlossen ist; ebenso sind die Öffnungszeiten nicht bekannt. Hinweisschilder in der Stadt sind ebenfalls Mangelware, wenn sie überhaupt vorhanden sind. Es scheint jedoch eine wöchentliche Reinigung zu geben!
Insbesondere in ländlichen Regionen ist die Versorgung mit öffentlichen WCs unzureichend. Hier besteht dringend Handlungsbedarf. Vielmehr sollte das Thema öffentliches Klo in die Diskussionen der Stadtvertreter aufgenommen werden, anstatt sich permanent nur seit Jahren im Kulturausschuss mit Kinderspielplätzen zu befassen und im Umweltausschuss Flyer für Wanderwege drucken zu lassen. Die demografische Entwicklung ist auch in einem regionalen Grundzentrum wie der Stadt Crivitz zu spüren und die Menschen mit eingeschränkter Mobilität haben in Crivitz kaum Möglichkeiten, ein öffentliches Klo aufzusuchen, besonders nach 16:00 Uhr an den Werktagen und am Wochenende. Wo soll man hingehen oder bei einem Event auf dem Marktplatz?
Acht Monate lang versuchte der Senioren- und Behindertenbeirat (SBB) im Kultur- und Bauausschuss darauf hinzuweisen, dass es auf der einzigen öffentlichen Toilette in der Stadt Crivitz kein Licht gibt. Das Problem konnte erst kurz vor den bevorstehenden Wahlen im Juni 2024 gelöst werden.
Es fehlt ganz einfach bei unserer Stadtspitze angefangen und auch bei den Mandatsträgern schlichtweg die Erkenntnis, dass öffentliche Toiletten ein wichtiger Teil der Infrastruktur einer Stadt sind. Besonders wenn man sich mit dem Titel*Tourismusort* schmückt, aber dafür kein Konzept hat.
Es ist ratsam, über die Errichtung weiterer öffentlicher WCs nachzudenken oder die im Bürgerhaus selbst existierenden WCs als öffentliche Toilette zu deklarieren. Ebenso könnten Partnerschaften mit dem Krankenhaus, dem Kaufhaus oder der Gastronomie in der Lage sein, kostenfreie Toiletten zur Verfügung zu stellen, wobei die Stadt Crivitz im Gegenzug sich an den Kosten beteiligt.
Seit 10 Jahren stellt Crivitz Millionen Euro für Projekte in der Infrastruktur zur Verfügung. Jedoch ist für ein Konzept für *öffentliche Klo’s* oder eine Sanierung der einzigen öffentlichen Toilette auf einen entsprechen Standard in der Ausstattung auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität plötzlich kein Geld mehr verfügbar.
Crivitz erhält jährlich 343.054,05 € an Zuweisungen zur Infrastruktur für 4770 Einwohner und erhält jährlich noch dazu etwa 70.887,21 € als zentraler Ort für die Einwohnerzahl 8675 des Nahbereichs. Also, das Geld ist da, oder?
Kommentar/Resümee – der Redaktion
„Wir standen schon vor der Toilette und haben uns doch noch in die Hose gemacht.“ Ronald Maul
So wie es der Rostocker Mittelfeldspieler Ronald Maul beschreibt und sich fühlte im Jahre 2002 nach der 3:4-Niederlage von Rostock bei Werder Bremen angesichts des unbefriedigenden Spielverlaufs, könnte es jedermann tatsächlich ergehen in der Stadt Crivitz. Sofern man nach 16:00 Uhr an den Werktagen oder am Wochenende in Crivitz ein öffentliches stilles Örtchen sucht.
Die Aktion „Nette Toilette“ wurde bereits in über 300 Kommunen seit 2002 etabliert. Um die städtischen Ausgaben zu reduzieren und mehr Dienstleistungen für Bürger und Touristen anzubieten. Die gastronomischen Betriebe im Zentrum von Städten stellen ihre Toiletten zu ihren Öffnungszeiten kostenlos und ohne Verzehrpflicht der Allgemeinheit zur Benutzung zur Verfügung. Die Firmen, die an diesem Projekt teilnehmen, bekommen von den Städten einen Aufkleber. Mit diesem Aufkleber machen sie darauf aufmerksam. Die Städte beteiligen sich dann im Gegenzug an den Kosten der Betriebe dafür. Dieses Projekt bzw. Idee wäre zumindest eine Übergangslösung, um den Tourismusort Crivitz und die Innenstadt attraktiver zu machen, auch wenn ein Event nach 16:00 Uhr stattfindet oder der Einkauf im Kaufhaus etwas länger dauert.
Die Stadt Crivitz gibt in diesem Jahr ca. 68.700 € für Repräsentationen aus (allein die Bürgermeisterin Frau Britta – Brusch Gamm verbraucht davon ca. 10.000 €) sowie ca. 3.300 € für den Tourismus (wofür auch immer) und ca. 100.000 € verbrauchen die politischen Gremien (allein die Sitzungsgelder betragen ca. 35.000 €), aber für die Sanierung der öffentlichen Toilette in der Stadt Crivitz ist seit Jahren kein Geld mehr vorhanden!
Die Geheimprojektion der kommunalen Wärme GmbH mit der WEMAG, die Windkraft sowie Solarprojekte unter anderem nutzen möchte, um Strom zu produzieren. Es ist die Lieblingsbeschäftigung von Alexander Gamm, um sich wieder als Vorreiter in der Arbeitsgruppe (Klimaschutz- sowie Energiemanagement) und in der Stadtvertretung zu positionieren. Doch wie soll das funktionieren, wenn er bisher nicht einmal vereidigt ist und (nicht öffentlich) über Angelegenheiten der Stadt Crivitz verhandelt? Eigentlich geht das gar nicht und nur mit der Zustimmung der anderen Fraktionen, da das in keinerlei Hinsicht der Kommunalverfassung entspricht. Doch wo kein Kläger, da ist auch kein Richter!
In Crivitz ist einiges möglich, was anderswo unmöglich wäre und alle schauen zu!
Kaum ist die Sitzung der Stadtvertretung beendet, da schwillt die Brust von Herrn Gamm erneut an. Nachdem die Fraktionen von CWG + BfC+ CDU ihn in die nicht öffentliche Arbeitsgruppe aufgenommen haben. Was für eine Farce, denn eigentlich sollten in diesem Ausschuss nur gewählte Stadtvertreter sein, aber die Bürgermeisterin und der 2. Bürgermeister Herr Hartmut Paulsen (CDU-Fraktion) machten sich besonders stark dafür, Herrn Alexander Gamm zu integrieren.
Die Argumentation stützte sich darauf, dass er ja bald in die Stadtvertretung einfach benannt wird als sachkundiger Einwohner der CWG-Fraktion im Bauausschuss, wodurch angeblich die Stadt repräsentiert wird. Ist es wirklich so, dass man dann automatisch in der Stadtvertretung sitzt? Eigentlich nicht! Denn die Stadtvertretung setzt sich nur aus den *gewählten Bürgern* zusammen, welche als Stadtvertreter bezeichnet werden.
Für die CWG + BFC und CDU-Fraktion ist dies inakzeptabel, deshalb haben sie die Hauptsatzung dahin gehend angepasst, sodass sie lautet: „Die Vertretung der Bürger führt den Namen Stadtvertretung Crivitz, die Mitglieder der Stadtvertretung führen die Bezeichnung Stadtvertreter“. Ein Kuddelmuddel ohne Gleichen, mit einem ganz bestimmten Ziel; hier wird der benannte sachkundige Einwohner von den Fraktionen zu einem Mitglied der Stadtvertretung bestimmt. Dies bedeutet, dass diese lediglich von den einzelnen Fraktionen benannt wurden, jedoch nicht vom Bürger gewählt wurden.
Diese Maßnahme ermöglicht es, dass der Ehemann (Alexander Gamm) von der Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm wieder an Schlüsselpositionen gesetzt wird, damit er etwas zu sagen hat, obwohl er anscheinend nicht mehr Mitglied im Bürgerbündnis BFC ist und auch bisher nicht Mitglied im Partei-Bündnis Sahra Wagenknecht ist.
Die Tätigkeit der nicht öffentlichen Arbeitsgemeinschaft [AG] Strom und Wärme seit 2022 (Vorsitz – damals-Alexander Gamm auch Fraktionsvorsitzender die LINKE/Heine und Bauausschussleiter) in Crivitz blieb weitgehend im Verborgenen. Öffentliche Veranstaltungen oder Diskussionen der AG über das Thema wurden in der Regel vermieden, da sonst unterschiedliche Meinungen oder Auffassungen aufeinandertreffen könnten. Nur einmal auf einem Unternehmerforum 2023, an dem nur einige Teilnehmer anwesend waren und nicht die großen Schlüsselunternehmen von Crivitz, präsentierte er seine persönlichen Vorstellungen von einer gemeinsamen Wärmegesellschaft mit der WEMAG – AG. Es ist offensichtlich, dass er sich für dieses Projekt begeistern und einbringen würde, obwohl es hierzu nur spärliche und oberflächliche öffentliche Erklärungen gibt. In den Crivitzer Ausschüssen findet hierzu keine öffentliche Debatte zu diesem Thema statt, sondern nur Ankündigungen.
Allgemein hierzu ist lediglich bekannt, dass die Gemeinden Barnin und Zapel und Crivitz eine gemeinsame Wärmegesellschaft mit der WEMAG AG gründen wollen. Die technische und kaufmännische Verantwortung dieser Gesellschaft soll hauptsächlich in der Hand der WEMAG – AG liegen. Die entscheidenden Absprachen sollen hierzu bereits im Spätherbst 2023 getroffen worden sein.
Die Gemeinde Pinnow hat einen Ausschuss in ähnlicher Form gebildet, aber er wurde öffentlich gemacht und hat sich zum Ziel gesetzt, die Bürger zu den Themen Klimaschutz- und Energiemanagement der Gemeinde einzubinden.
In der Stadt Crivitz ist die Situation gänzlich anders, hier ist ein solcher Ausschuss geheim und es geht lediglich um Posten und wer etwas zu sagen hat.
Kommentar/Resümee – die Redaktion
„Narren vermehren sich, wenn die Klugen schweigen“.Nelson Mandela
Das Projekt in Crivitz soll eine „BLAUPAUSE“ wie in Goldberg werden, die auch angeblich für die Umlandgemeinden Barnin/Zapel bald gelten soll! Angeblich sollen diese beiden Windkraft- und Solarprojekte sowie Abfälle aus Biogasanlagen liefern!
Das technische Schema in Goldberg war anfangs so gedacht, dass die WEMAG Flächen und Gebäude auf dem Gelände einer Agrargenossenschaft anmietet und pachtet, um dort ein Blockheizkraftwerk (BHKW) zu errichten. Dieses wird auf Basis von Biogas betrieben. Der Rohstoff Rohbiogas wird nicht nur von der Agrargenossenschaft produziert, sondern auch die Wärme, die in einer Biogasanlage entsteht, soll in Goldberg genutzt werden. Beides will man auch weiterhin in Goldberg ausbauen und nutzen, aber hauptsächlich um Strom zu erzeugen.
Ob die Blaupause von Goldberg so funkeln wird in der Stadt Crivitz, bleibt abzuwarten. Die Stadt Crivitz hat leider keine eigene kommunale Genossenschaft, die den Wohnungsbau fördert. Die Verlegung einer Fernwärmeleitung bis in die Neustadt wird in Zukunft Millionen in Crivitz verschlingen und große Überzeugungsarbeit bei den privaten Eigentümern erfordern.
Es ist erstaunlich, wie weit fortgeschritten die Planungen und Absprachen bereits sind und diese nehmen dann so richtig Fahrt auf ab Anfang Oktober 2024. Wenn die Windparkprojekte in Westmecklenburg vorliegen („Energiepark-“ Wessin) und die Planungen für die 110 KV – Leitung und Solarprojekte in Crivitz beginnen werden.
Der normale Bürger erhält diese Information lediglich in Halbsätzen, während ansonsten alles in einem streng geschützten, nicht öffentlichen Bereich liegt. Wie man es seit Jahren gewohnt ist, ist die Transparenz nicht die Stärke der Wählergemeinschaft CWG – Crivitz und auch nicht von Herrn Alexander Gamm. Dies hat er in der letzten Wahlperiode jahrelang praktisch bewiesen. Der einstige Windkraftgegner wurde zum selbsterklärenden Experten für Klimaschutz.
Wenn solche Projekte wirklich abgeschlossen werden sollten, sind die Steuerzahler in der nächsten Generation dafür dann verantwortlich.
Warum werden dann alle Informationen geheim gehalten?
Die Anschlussfähigkeit einer Windkraftanlage an das Stromnetz ist die neue Grundvoraussetzung für die Baugenehmigung.
Zur Freude der WEMAG und E.DIS AG stellt die Netzanschlussfähigkeit nun ein wichtiges Kriterium für Baugenehmigungen bei Windanlagen dar! 10 Jahre lang suchte der Planungsverband Westmecklenburg nach dem Zauberwort, gegen das man sich nicht mehr wehren kann und das schnellere Genehmigungsverfahren für Windeignungsflächen ermöglicht. Der regionale Planungsverband Westmecklenburg hat bereits am 19. Juni bis 15. September 2024 eine öffentliche Auslegung in der vierten Stufe des Beteiligungsverfahrens beschlossen. Dazu gehört der Entwurf für die Teilfortschreibung des regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg für das Kapitel 6.5 Energie und der dazugehörige Umweltbericht.
Die Schwierigkeiten im regionalen Planungsverband Westmecklenburg beim Thema Windenergie sind hausgemacht. Das ganze Hin und Her geht schon seit 2014 und inzwischen steht der Verband vor einem Scherbenhaufen seines eigenen Handelns! Damals hatten der ehemalige Vorsitzende des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, Herr Rolf Christiansen und sein Stellvertreter Thomas Beyer (beide SPD-Fraktion) einen Beschluss im Verband mit herbeigeführt, ein ganz bestimmtes Windeignungsgebiet zu streichen. Gegen diese Herangehensweise wurde erfolgreich geklagt wegen eklatanter verwaltungsrechtlicher Fehler und seitdem wird an diesem Plan herumgebastelt, mit fatalen rechtlichen Folgen. Der Plan hat bis heute keine Rechtskraft oder eine vergleichbare Zielsetzung. Eine neue überarbeitete Planung bis 2027, die sowohl neue Flächen als auch stark aufgeweichte Artenschutzkriterien und ein neues Kriterium, die „Netzintegrationsfähigkeit“ berücksichtigt, soll soeben die Rettung bringen.
Das war der O-Ton auf der letzten Sitzung des Planungsverbandes im Monat April 2024. Hierzu wurde eigens ein neues Kriterium im Plan für die Abwägung geschaffen, ob bereits eine geeignete Stromnetzinfrastruktur in Windparkgebieten vorhanden ist oder nicht, um Windeignungsgebiete gesamtsystemisch effizient mit der geeigneten Stromnetzinfrastruktur erschließen zu können.
Das bedeutet, wo bereits Netzverknüpfungspunkte existieren (früher Umspannwerke) oder Leitungen vorhanden sind, sollen verstärkt Solar- und Windeignungsgebiete ausgewiesen und geplant werden. Dies betrifft insbesondere Görries (Schwerin – Süd), Parchim – Süd, den Ortsteil Wessin (Stadt Crivitz) und das Umland. Es geht primär darum, neue Kapazitäten für die Integration der neuen Windenergieanlagen in das Netz zu erschließen, wobei es nicht um die Synchronität von Erzeugung und Verbrauch geht, sondern nur die reine Anschlussfähigkeit.
Somit dürfte bereits das Urteil für Gemeinden und Ortsteile wie den Tourismus-Ortsteil Wessin, die sich direkt an Netzverknüpfungspunkten (früher Umspannwerke) befinden, ergangen sein. Denn das bedeutet, dass sämtliche Solar- und Windenergieanlagenplanungen [ENERGIEPARK – Wessin] an diesen Orten äußerst intensiviert werden und diese bald schon ihre endgültigen Genehmigungen erhalten.
Die abgehobene Arroganz des Entwurfs des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg wird im Dokument für die Zusammenfassung der wesentlichen Argumente unter dem Absatz: „Schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept, Ausschluss- und Restriktionskriterien“ zum Bereich der „Großvögel“ zum Ausdruck gebracht. Zitat: „Eine regionsweite Durchführung von Funktionsraumanalysen überall dort, wo ein erhöhtes Kollisionsrisiko vermutet wird, ist auf Ebene der Raumordnung zudem weder leistbar noch geboten bzw. sinnvoll.“
Man könnte das auch so deutlich übersetzen, dass es im Prinzip so heißt: Wir haben keine Lust, eine genaue Untersuchung für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt durchzuführen sowie auch nicht die Mittel. Daher planen wir einfach und fertig! So einfach ist es im Jahr 2024!
Ist die Gewinnmaximierung wirklich wichtiger als unser Naturerbe?
Kommentar/ Resümee
„In der Politik passiert nichts zufällig. Wenn etwas passiert, können Sie wetten, dass es so geplant wurde.“ Franklin D. Roosevelt!
Der teils dramatische Rückgang von Vogelpopulationen hat unterschiedliche Gründe: Lebensraumverlust, Pestizide, Nahrungsmangel, Prädatoren, Landschaftsfragmentierung, Straßen- und Eisenbahnverkehr, Verkabelung, Stromschlag, Glas-Kollisionen und als neue gravierende Todesursache die Windkraft.
Windkraft um jeden Preis: Anti-Naturschutzgesetze und Verordnungen: – Investitionsbeschleunigungsgesetz; Wind-an-Land-Gesetz (WaLG); vierte Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes; EU-Notfall-Verordnung; Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung; Änderung des Baugesetzbuchs Änderung des Raumordnungsgesetzes; Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes usw. … usw. …
„Alternative Energieerzeugung ist sinnlos, wenn sie das zerstört, was man durch sie schützen will: Die Natur.“ Reinhold Messner!
Mit Fingerfood und ganz privat (außerhalb des Protokolls) persönlich mit der Chefin. Oder handelt es sich wieder um ein Sponsoring der ganz besonderen Art? Natürlich sind interne Absprachen unvermeidlich!
Unsere Erinnerung wird wach!
Am 29.10.2022 fand der erste Workshop Perspektive Bürger* zum Thema Innenstadt *Marktplatz im Volkshaus Crivitz statt. Eine überschaubare Anzahl von 26 Besuchern waren gekommen (wenn man die Mandatsträger und Bediensteten abzieht, waren es sogar nur 13). Ob das eine repräsentative Bürgerbeteiligung für Planungsentscheidungen darstellte, ist jedem selbst überlassen! Es stellte sich heraus, dass die Mehrzahl der Teilnehmer nicht in der Innenstadt von Crivitz wohnte und auch nicht mehrmals wöchentlich in der Stadt einkaufen ging! Ist das nicht merkwürdig? Sind dann Aussagen zum Thema noch repräsentativ? Der Hinweis, dass zunächst die Grundsatzfrage (Parkplatz) geklärt werden sollte, wurde zwar zur Kenntnis genommen, aber stand nicht mehr zur Diskussion.
Es wurde eine Laudatio auf den erreichten Titel „Die engagierte Stadtgesellschaft“ gehalten und ein Film gezeigt, der bereits in den sozialen Medien veröffentlicht worden war. Also, wir sind wirklich großartig! Wir sind fantastisch! Danach bestand die Möglichkeit, allgemeine Anregungen, Ideen und Probleme zum Thema darzulegen. Plötzlich traten einige Mandatsträger (Alexander Gamm, ehemaliger Bauausschussvorsitzender und Andreas Rüß, Fraktionsvorsitzender CWG) aus den Teilnehmern hervor und erklärten – alles „WAS NICHT GEHT“!Also 30 km/h-Zone ist nicht machbar! Innenstadt-Verkehrsfluss ordnen als 30 km/h. Geht auch nicht. Ein Verkehrskonzept oder Parkraumkonzept wird erst im Jahr 2023 beauftragt. Die Fertigstellung wird voraussichtlich im Jahr 2024 erfolgen. Es ist schon ungewöhnlich, wenngleich am Anfang der Veranstaltung ein Deckel aufgesetzt wurde, was alles unmöglich macht. WIE es gehen würde, wäre hilfreicher gewesen!
Was sollte das Ziel sein?
Folglich befand man sich mit der damaligen Veranstaltung bereits in einer vorgezogenen Bürgerbeteiligung, die einmal die Perspektive der *Bürger*, *Unternehmer* und Mandatsträger darstellte, um daraus einen Vorentwurf zu erstellen und in Auftrag zu geben. Anschließend soll dann die Stadtvertretung eine Entscheidung treffen und einen Grundsatzbeschluss fassen. Danach erfolgt unmittelbar eine Auftragserteilung für eine Planung. Nach Erhalt des Entwurfs versucht man dann, auf unbekannte Weise einen Fördertopf für Altstädte oder Städtebauförderung zu finden, um hierfür eine Beschreibung und Planung darzustellen. Erst dann sollten finanzielle Mittel in die praktische Umsetzung fließen, weil man selbst keine mehr zur Verfügung stellen kann.
So wurden Entwürfe in verschiedenen Gruppen erarbeitet und präsentiert. Die folgenden Gemeinsamkeiten als Schwerpunkte enthielten: – eine Vielzahl von Fischen soll platziert werden – keine parkenden Autos auf dem Marktplatz – viel mehr Bäume sollten gepflanzt werden; –mehr Rosensträuchern an den Häusern – mehr Bänke sollten aufgestellt werden – ein Brunnen soll installiert oder die Fischregenskulptur aufgestellt werden – Barrierefreiheit soll geschaffen werden – Mehr Platz für die außen Gastronomie soll ermöglicht werden– Möglichkeiten für Spaziergänger und Spielmöglichkeiten sollen geschaffen werden. So war auch zu hören, dass der heutige Marktplatz von den damaligen Stadtvertretern ca. 1993 (die auch aktuell 2024 ein Mandat in der Stadtvertretung wieder erhalten haben) nur deshalb so entworfen und gestaltet wurde (also die sog. Höher Setzung des Marktplatzes), um die vielen Autos fernzuhalten. Was Ihnen bisher jedoch nicht gelungen ist!
Es ist erstaunlich, kurios und erneut skurril, dass die Mehrheitsfraktionen der CWG-Fraktion in Einheit mit der Fraktion DIE LINKE /Heine bereits im Februar 2023 im Haushaltsplan beschlossen haben, eine Entwurfsplanung längst in Auftrag zu geben, ohne die Unternehmer zu fragen. „Die Stadt Crivitz plant die Umgestaltung des Marktplatzes. Der derzeitige Zustand in Verbindung mit der Bereitsstellung von Parkmöglichkeiten unterliegt nur einer zeitlich begrenzten Genehmigung. Zudem soll der Platz ebenerdig hergestellt werden. Im Jahr 2023 werden Planungskosten in Höhe von 10.000,00 € berücksichtigt.“Hier ist klar, dass der Marktplatz ebenerdig hergestellt werden soll und es keine Diskussion mehr gibt, da bereits Gelder für einen Planentwurf bereitgestellt wurden. Auch im Februar 2024 wurden noch einmal 10.000 € im aktuellen Haushaltsplan eingeplant, aber dieses Mal für den Umbau vom Marktplatz!
Die Unternehmer werden wahrscheinlich die Ersten sein, die einen Entwurf der Planung am 17. Juli 2024 im Bürgerhaus zu Gesicht bekommen werden, natürlich ganz privat, mit der Chefin und ohne die Stadtpolitik. Es fällt auf, dass man bereits plant, diese in Gruppen einzuteilen, um so ihre Vorstellungen vorzutragen, wie es bei den ersten Veranstaltungen vor etwa 36 Monaten der Fall war. So ganz ohne die Politik, mithilfe von Repräsentationskosten von wem auch immer!
Kommentar/Resümee
UND DENKT DARAN … „Wer glaubt, dass Schweigen Probleme löst, hält sich auch die Augen zu, um unsichtbar zu werden.“
Die Stadt Crivitz hat bisher kein Verkehrs- und Parkraumkonzept erarbeitet, sondern lediglich die Parkdauer in einigen Straßen verlängert. Alles nur Augenwischerei, oder ist das Geld bereits ausgegeben worden? Es ist schon erstaunlich, dass die Bürgerbefragung bereits als abgeschlossen betrachtet wurde und nun die sogenannten „Macherinnen und Macher“, wie es in der Einladung heißt, das Entscheidende Wort haben über diese Angelegenheit, natürlich ganz ohne die Stadtpolitik und ganz privat mit der Chefin.
Ist es nicht merkwürdig, dass der vor 36 Monaten angekündigte Workshop Perspektive Unternehmer gerade jetzt nach der Wahl 2024 so kurz vor der Konstituierung der Gremien ganz privat stattfinden soll und dazu nicht öffentlich?
Oder handelt es sich hier wieder um ganz persönliche und funktionale Repräsentationskosten?
10 Jahre lang war ein Pilotprojekt oder genauer gesagt eine Ausnahmegenehmigung für die Bildung eines „beschließenden Hauptausschuss“ im Amtsausschuss des Amtes Crivitz erlaubt.
Nun aber hat der Landtag bereits am 24.04.2024 ein Gesetz zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts in MV verabschiedet, welches schon am 10. Juni 2024 in Kraft tritt. In diesen wird geregelt, dass Ämter, die mehr als 19 Mitglieder haben, einen Hauptausschuss bilden können. Bis zuletzt haben das Amt Crivitz und Vertreter des Städte- und Gemeindetages (Was für ein Zufall!) dafür gekämpft, dass die Hürden für die Schaffung eines beschließenden Hauptausschusses in Ämtern schon ab 15 Mitgliedsgemeinden gelten sollten. Der Landtag MV und das Ministerium haben diesem Vorschlag nicht entsprochen. Daher muss die Hauptsatzung des Amtes Crivitz spätestens im August 2024 im Amtsausschuss mit seinen neu gewählten Mitgliedern geändert werden.Endlich können dann wieder rege Diskussionen im Amtsausschuss stattfinden.
Das Amt Crivitz besteht aus 16 Gemeinden und der Stadt Crivitz (insgesamt: 17 Kommunen). Der Amtsausschuss ist gemäß § 134 Abs. 2 KV M-V für alle wichtigen Angelegenheiten des Amtes verantwortlich. Die Kommunalverfassung sah die Bildung eines beschließenden Hauptausschusses auf Amtsebene bis zum April 2024 nicht vor. Nach der Fusion des Amtes Crivitz im Jahr 2014 bestand der Amtsausschuss aus 32 Mitgliedern. Folglich waren sämtliche wichtigen Entscheidungen in diesem relativ großen Gremium zu treffen. Zu dieser Zeit gab es noch großartige Debatten und wirklich gewinnbringende Beteiligungen, darunter viele begeisterte Gäste und Einwohner aus den Gemeinden.
Dies führte jedoch bei einigen Beteiligten zu Frustrationen und man wollte eine schnellere Umsetzung erforderlicher Entscheidungen und viel weniger Diskussionen. Daher beschloss man im Amtsausschuss am 12.03.2014, einen Antrag auf eine zeitlich begrenzte Ausnahme-genehmigung gemäß § 42b KV M-V zur Bildung eines beschließenden Hauptausschusses für eigene Angelegenheiten zu stellen. Das Innenministerium MV genehmigte am 22. April 2014 eine Ausnahme von den Bestimmungen des § 136 Abs. 1 Satz 1 KV MV mit folgenden Nebenbestimmungen für das Amt Crivitz:
1. Die Ausnahme wird befristet bis etwa 25.05.2019.
2. Die Regelung in § 42 b KV M-V (Einführung des beschließenden Hauptausschusses) stellt eine Experimentierklausel dar, die es zu überprüfen gilt, ob sie für andere und zukünftige Ämterfusionen geeignet ist.
Es wurde zwar der beschließende Hauptausschuss für die Bürger zugänglich gemacht, jedoch wurde streng darauf geachtet, dass die Bürger keine Äußerungen zu den anstehenden Tagesthemen tätigen durften. Viele Diskussionen im Amtsausschuss verstummten daraufhin plötzlich, da der elitäre Kreis des Hauptausschusses viele Entscheidungen bereits vorab getroffen hatte und nur noch einige marginale Restdiskussionen übrigblieben. Die Situation wurde von der Amtsausschussspitze auch als eine Form der „deutlich entspannten Debattenkultur“bezeichnet und hochgepriesen. Im Laufe der Zeit nahmen aber die Besucher im Amtsausschuss ab und die Presseberichte wurden auch immer spärlicher.
Als nun im Jahr 2019 erneut die Kommunalwahl anstand, setzte sich Herr Klaus-Michael Glaser (1. Stellvertreter in eigenem Wirkungskreis der Amtsvorsteherin – Amt Crivitz und Referent im Städte- und Gemeindetag MV e. V.) kurz vor Auslaufen der Befristung für einen erneuten Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung bis 2024 ein. Die Erprobung eines beschließenden Hauptausschusses soll während der Wahlperiode von 2019 bis 2024 fortgesetzt werden. Aufgrund des Vertrauens in die Arbeit des Hauptausschusses und der Vorbereitung wichtiger Entscheidungen des Amtsausschusses durch den beschließenden Hauptausschuss sei eine breite politische Debatte auf zwei Ebenen gewährleistet. „Insgesamt war eine deutlich entspanntere Debattenkultur zu beobachten.“ (Evaluation der Erprobung-2014)„Der Verzicht auf einen solchen beschließenden Ausschuss sei für das Amt im Grunde genommen nicht mehr vorstellbar.“ (Dr.8/3388)
Und so empfahl man der Landesregierung, den Beschluss eines beschließenden Hauptausschusses auf Amtsebene generell zu ermöglichen. Zum wiederholten Mal hat das Innenministerium die Ausnahme von den Regelungen des § 136 Abs. 1 Satz 1 KV M-V bis 2024 genehmigt. Und so wurden die Befugnisse des beschließenden Hauptausschusses bis 2024 immer mehr erweitert, sodass er letztlich über viele Dinge selbst ohne den Amtsausschuss entscheiden konnte.
Nun aber hat der Landtag MV am 24.04.2024 in seiner Drucksache 8/3388 entschieden. Die Erfahrungen von dem Amt Crivitz zeigen: Ein beschließender Hauptausschuss für Ämter mit vielen Mitgliedern kann durchaus gut sein, um Probleme zu lösen, die nicht so wichtig sind, dass sie vom Amtsausschuss alleine entschieden werden müssen.
Es wird jedoch als zu wichtig angesehen, die Angelegenheiten alleine in die Hände der Amtsvorsteherin und damit der Amtsverwaltung zu legen. „Insofern konnte die von dem Städte- und Gemeindetag MV e. V. vorgeschlagene Erweiterung des Kreises der zur Bildung eines Hauptausschusses berechtigten Ämter durch Absenkung der hierfür erforderlichen Mitgliedszahl des Amtsausschusses von 19 auf 15 nicht berücksichtigt werden.“.
…….“ In der Größenordnung von bis zu 19 Mitgliedern des Amtsausschusses ist daher nicht von einer denkbaren Beeinträchtigung der Handlungsfähigkeit des Kollegialorgans auszugehen, sodass bis dahin an einer Beschränkung der Organisationshoheit auf die Bildung von lediglich beratenden Ausschüssen festgehalten werden soll.“(Dr.8/3388)
Kommentar/Resümee
„Sei geduldig, wenn du im Dunkeln sitzt. Der Sonnenaufgang kommt.“ Rumi
In den vergangenen zehn Jahren fand der beschließende Hauptausschuss des Amtes Crivitz immer wieder in den Räumlichkeiten des Amtes Crivitz statt, zu denen er regelmäßig etwa sechs öffentliche Sitzungen im Jahr abhielt. Die Zahl der Einwohner, die an der Sitzung teilnahmen, war in der Vergangenheit sehr gering und kann an zwei Händen abgelesen werden.
So waren beispielsweise von Januar 2022 bis Mai 2023 keine Einwohner anwesend. Wie gewohnt waren die Sitzungsteilnehmer unter sich und das Erstaunen war groß, als plötzlich einmal Einwohner auftauchten. Die Versammlungen nahmen plötzlich einen gänzlich anderen Verlauf und es war eine Zurückhaltung mit persönlichen Meinungen zu erkennen. Das Reisefieber ist auch seit Juli 2022 bei der neuen Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker als Ausschussvorsitzenden angekommen. Man wechselt plötzlich häufiger die Tagungsorte, die neue Reisekostenverordnung macht es eben möglich. Wie bereits erwähnt, war man nahezu immer unter sich.
So konnte der beschließende Hauptausschuss eigenständig über Personalentscheidungen (Einstellungen, Höhergruppierungen, Beförderungen, Kündigungen) entscheiden; Vergabe von Aufträgen innerhalb der Wertgrenzen von 10.000 € bis 30.000 € erteilen und die Aufnahme von Krediten im Rahmen der Haushaltssatzung innerhalb der Wertgrenze von 50.000 € bis 100.000 € aufnehmen, um nur einige Beispiele zu nennen.
Es ist erfreulich, dass nun das oberste Willensbildungsorgan, also der Amtsausschuss, über alle diese Entscheidungen wieder selbst bestimmen kann. Dann werden bestimmt auch mehr Bürger den Amtsausschuss besuchen und die Presse auch über endlich wieder lebendige Diskussionen berichten können. „Die Demokratie lebt auf Dauer nur, wenn wir alle miteinander im Gespräch bleiben. Niemand komme ohne Kompromisse aus.“ Stephan Harbarth-Präsident des Bundesverfassungsgerichts.
So oder so ähnlich könnte man das Verhalten der Verbandsvertreter der Parteien DIE LINKE / SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Verbandsversammlung des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg bis zur Abstimmung über den Ausbau von Onshore-Windparks am 24.04.2024 in Ludwigslust beschreiben. Gleichzeitig wurde das öffentliche Forum genutzt von den Parteien, um sich im Kommunalwahlkampf in Szene zu setzen, um zusätzliche Änderungsanträge zu stellen. Obwohl allen Beteiligten klar war, dass vor der Wahl im Juni 2024 noch eine Mehrheit im Planungsverband von SPD+LINKE und Bündnis 90/Die Grünen besteht.
Die Probleme des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg bei der Windenergie sind hausgemacht. Das Ganze zieht sich bereits seit 2014 hin und mittlerweile befindet sich der Verband in einem Scherbenhaufen seiner eigenen Handlungen! Der ehemalige Vorsitzende des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, Rolf Christiansen und sein Stellvertreter Thomas Beyer (beide SPD-Fraktion) haben vor etwa 7 Jahren einen Beschluss im Verband mit herbeigeführt, ein ganz bestimmtes Windeignungsgebiet zu streichen. Gegen diese Herangehensweise wurde erfolgreich geklagt, wegen eklatanter verwaltungsrechtlicher Fehler. Seitdem wird an diesem Plan (in bisher drei Entwürfen) herumgebastelt, mit fatalen rechtlichen Folgen. Der bisherige dritte Planentwurf hat bislang keine Rechtskraft oder eine vergleichbare Zielsetzung. Eine neue, überarbeitete Windparkplanung (aktuell 4. Planentwurf), der sowohl neue Flächen als auch stark aufgeweichte Artenschutzkriterien nach der neuesten Gesetzgebung berücksichtigt und ein neues Kriterium, die „Netzintegrationsfähigkeit“ berücksichtigt, soll nun bis 2032 die Rettung vor der Wahl im Juni 2024 sein.
Der Planentwurf wurde mit seinen 73 Windeignungsgebieten vorgestellt, wobei 53 Gebiete aus dem vorherigen Entwurf von 2021 enthalten sind und ca. 20 neue Gebiete, die auch schon einmal im ersten Entwurf 2016 enthalten waren, aber durch das neue Windflächenbedarfsgesetz 2022 eben jetzt wieder neu einzuplanen sind. Daher liegt man im Planungsverband seit 12 Monaten im Streit, da das neue Wind-an-Land-Gesetz von 2022 nur eine Flächenausweisung von 1,4 % der Planungsfläche bis 2027 vorsieht und bis 2032 eben weitere 0,7 %. Im November 2023 beschloss aber der Planungsverband, alles auf einmal und gemeinsam zu planen.
Die Mehrheit der SPD, die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben sich hier durchgesetzt, also insgesamt 2,1 % der Regionalfläche (soeben 73 Windgebiete) sofort zu planen. Das bedeutet, wo bereits Netzverknüpfungspunkte und Stromleitungen existieren (früher Umspannwerke) oder neue geplant sind, sollen verstärkt Solar- und Windeignungsgebiete ausgewiesen und geplant werden.
Herr Justus Garbe stellte in dem Umweltbericht die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und die Prüfung der Umweltverträglichkeit der 73 neuen Windgebiete vor. Der Fokus der Untersuchung lag auf dem KLIMASCHUTZ in nationaler und internationaler Zielsetzung. In der Abwägung der auszuweisenden 73 Gebiete dominierte das überragende öffentliche Interesse. Er geriet jedoch lediglich bei der Darstellung der Datenbasis für die Umweltprüfung in Schwierigkeiten, da hier nur ein Teil der Daten erfasst wurden. Das soll bedeuten, dass für das Schutzgut Pflanzen und Tiere (Artenschutz) nur Daten über den Bestand des Seeadlers, Fischadlers, Wanderfalke und Weißstorch erfasst wurden. Teilweise wurden die Bestände von Rotmilan, Fischadler und Wiesenweihe im Januar 2024 nachgeliefert, aber über den Bestand vom Schwarzmilan, Wiesenweihe, Mäusebussard und Wespenbussard sind keine Daten im Bericht enthalten. Dies löste bei den Zuhörern ein mächtiges Raunen aus und auch die anwesenden Planungsbüros schüttelten nur mit dem Kopf.
Drei Änderungsanträge wurden insgesamt zum vorliegenden Beschlussentwurf gestellt, einmal von der SPD-Fraktion, dann vom Landkreis LUP und der CDU-Fraktion.Die SPD-Fraktion zog ihren Antrag zurück, weil er dem Landkreisantrag von LUP entsprach und nur noch der CDU-Antrag übrigblieb.
Der Landkreisantrag LUP sah vor, eine Gebietskulisse von 2,1 % der Regionalfläche für Windparks sofort auszuweisen, jedoch zunächst mit 1,4 % und weiteren 0,7 % bis zum Jahr 2032 freizugeben. Im Verfahren selbst wurde dann um eine rechtliche Würdigung der Fachaufsicht gebeten. Alles war sehr schwammig formuliert und bedeutet, dass man alles so tut, wie vorgesehen. Man überprüft lediglich, ob alles korrekt ausgeführt wird.
Der CDU-Antrag war schon deutlicher und verlangte keine sofortige öffentliche Auslegung der jetzigen Planungen, sondern einen überarbeiteten Entwurf zum Ende des Jahres fertigzustellen, wo nur 1,4 % bis 2027 der regionalen Fläche überplant werden sollen. Im Anschluss sollte dann erst einmal der Bedarf an weiteren Windparkplanungen ermittelt werden, bevor die restlichen 0,7 % der Regionalfläche überplant. Die Darstellung wurde als realistisch angesehen, da alles andere lediglich ein übereilter Gehorsam wäre, der lediglich den Investoren und Landeigentümern zugutekäme und Belastungen für Natur und Bürger bedeutet würde. Aufgrund fehlender Stromnetze ist es ohnehin unmöglich, den dann überschüssigen produzierten Strom weiterzuleiten.
Diese Herangehensweise erschien logisch, löste aber bei den Parteien der SPD, der Linken und Bündnis 90/Die Grünen einen regelrechten Angriff auf die CDU-Fraktion aus. Die SPD-Fraktion warf der CDU vor, *Populismus* zu betreiben, und der Vorstand warf der CDU vor, hier unwahre juristische Darstellungen zu präsentieren. Die Fraktion DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen haben sich noch deutlicher geäußert. Die Fraktion der Grünen kritisierte die CDU als *Realitätsverweigerer* und lobt die Bundes- und Landesregierung sowie den Vorstand des Planungsverbandes und wies auf die Auswirkungen von Hochwasser und Dürre hin.
Herr Andreas Sturm (Fraktion die Linke) erklärte, dass er die Anträge der CDU nicht mehr hören kann und man ohnehin nichts gegen Windräder unternehmen könne, da diese sowieso genehmigt werden. Überraschend war, dass auch im Vorstand des Planungsverbandes sich Iris Brincker (Fraktion DIE LINKE) lautstark durch mehrere Zwischenrufe auffiel und sich mehrfach aufplusterte gegen diesen CDU-Antrag. Sie sitzt im Planungsverband für den Landkreis Nordwestmecklenburg, ist aber auch Amtsvorsteherin im Amt Crivitz im Landkreis LUP. Das ist ungewöhnlich! Es gilt zwar die bewährte Regel, Amt und Mandat zu vermeiden, doch im Planungsverband ist das alles sehr verwirrend dargestellt.Es stellt sich jedoch die entscheidende Frage, welche Interessen sie nun konkret vertritt; sind es nun die Angelegenheiten des Landkreises LUP oder Nordwestmecklenburg?
So kam es, dass der CDU-Antrag abgelehnt wurde, sowohl von Iris Brincker (Amtsvorsteherin Amt Crivitz) als auch von der Mehrheit der SPD+ Linken+ Bündnis 90/Die Grünen mit insgesamt 25 *Nein*-Stimmen von ca. 40 Anwesenden. Die Mehrheitsfraktionen von SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten ebenfalls der öffentlichen Auslegung und sofortigen Planung der 73 Windeignungsflächen zu, mit 26 *JA*-Stimmen, darunter auch Iris Brincker.
Die öffentliche Auslegung des neuen Planes für die 73 Windparks erfolgt mitten im Hochsommer, für alle Bürger ein toller Zeitpunkt, da sowieso niemand dieses Jahr in den Urlaub fährt. Andernfalls könnten natürlich noch viel mehr Einwendungen und Beteiligungen eingereicht werden!
Kommentar/Resümee
Versuch und Irrtum Prinzip: Eine Methode zum Lernen? Bis jetzt ist es eine Blamage!
Die CDU-Fraktion entdeckte plötzlich gleich zu Beginn der Diskussion zum Planentwurf die Bürgernähe wieder und beantragte, dass auch Bürger in der Beratung sprechen sollten. Obwohl sie genau die Geschäftsordnung kennt, welche besagt, dass nach der Einwohnerfragestunde keine weiten Fragen der Bürger gemäß der Satzung zulässig sind. Auch der CDU-Chef von Ludwigslust, Herr Christian Geier, konnte wie gewohnt bei solch einem Schaufensterantrag nicht widerstehen. Schließlich wurde das Anliegen mit der Mehrheit von SPD+LINKE und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von AfD und CDU abgelehnt. So mussten die Bürger wie gewohnt zum Thema schweigen!
Der Planungsbeirat Energie, ein Gremium, das sich die Verbandsversammlung selbst geschaffen hatte, um aus ihrer Misere herauszukommen und endlich einen Entwurf vorzulegen, tagte seit September 2023 nur sechsmal zu je drei Stunden, um soeben nach sieben Monaten diesen Entwurf vorzustellen. Der Vorsitzende Herr Roland Brandt vom Oberzentrum Schwerin monierte aber gleichzeitig, dass die Teilnehmer (aus LUP, NWM, Wismar) dieser bisher nicht einmal die Reisekosten erstattet bekamen, weil sie als Ehrenamtliche nach Schwerin anreisen mussten. Es ist schon erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit man hier erwartet, für eine gewählte ehrenamtliche Tätigkeit ausreichend Geld zu erhalten!
Selbstverständlich muss alles noch vor der Wahl am 24.04.2024 in der alten mehrheitlichen Akteursbesetzung stattfinden und gleichzeitig beschlossen werden. Damit es nach der Wahl keine weiteren Veränderungen oder Einflüsse mehr den Plan beeinflussen können. Es wurde wiederholt betont, dass es im Laufe des Verfahrens zu erheblichen Beeinträchtigungen durch den Artenschutz kommen kann und Gebiete dadurch verkleinert werden müssten oder Teile eben nicht nutzbar sind.
Der Vorstand des Verbandes hat dann natürlich sofort mehrfach darauf hingewiesen, dass man eben alles so bewertet und geplant habe, was man eben ‚üblicherweise tut‘ und was man eben „momentan an verfügbaren Daten vorliegen habe.“ Alle anderen Details sollen dann in einem anschließenden Genehmigungsverfahren beim staatlichen Amt für Umwelt und Natur geprüft werden. Dies sei dann nicht mehr Sache des Planungsverbandes. Das führte natürlich zu Unverständnis bei allen Bürgern und Gästen und deutet darauf hin, dass die heiklen Dinge einem anderen zugeordnet werden, der diese Probleme dann klären sollte.
Man könnte das auch so übersetzen, dass es im Prinzip so heißt: Wir haben keine Lust, eine genaue Untersuchung für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt durchzuführen sowie auch nicht die Mittel.
Daher planen wir einfach und fertig! So einfach ist es im Jahr 2024!
In der Gesamtbetrachtung im Bericht zur Entwicklung der Gesellschaft wurde hierzu festgestellt:„Insgesamt betrachtet ist und bleibt die finanzielle Lage und Liquidität extrem angespannt“.
In der Sitzung wurde der IV Quartalsbericht 2023 vorgestellt, der das Gesamtergebnis des Jahres 2023 darstellt. Die Gesamterträge im Erfolgsplan belaufen sich auf 14,77 Mio. € und die Ausgaben auf 20,71 Mio. €. Allein schon die Personalaufwendungen belaufen sich auf etwa 93 % (13,7 Mio. €) von den Erträgen und hinzukommen noch die Materialkosten mit 4,5 Mio. € sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 2,2 Mio. €. Natürlich wurden diese Verbindlichkeiten im Rahmen des Verbundes der LUP Kliniken durch zusätzliche Darlehen von ca. 5,2 Mio. € ausgeglichen, was die momentane Situation jedoch nicht besser macht. Die offenen Forderungen belaufen sich auf etwa 540.000 €.
Bericht über die zur Umsetzung der Wirtschaftspläne der Eigengesellschaften und Beteiligungen des Landkreises LUP( ALLRIS®net
Insgesamt wurde folgende Einschätzung abgegeben: „Die Materialkosten und sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind durch die Auflösung des Lagers im November, durch erhöhte Energiekosten, Bereitschaftsdienste und Serviceleistungen im Vergleich zu den Vorquartalen gestiegen. Zu den Abschreibungen kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Angabe gemacht werden. Insgesamt betrachtet ist und bleibt die finanzielle Lage und Liquidität extrem angespannt.Das IV. Quartal ist mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1.717.785 € abgeschlossen worden. Durch ein weiteres Darlehen von den LUP-Kliniken konnten die wichtigsten Verbindlichkeiten beglichen werden. Es sind aber weiterhin für das Jahr 2023 offene Rechnungen in Höhe 280 TEUR und für das Jahr 2024 in Höhe von 240 TEUR (Stand 01.02.2024) zu verzeichnen.“
Bericht über die zur Umsetzung der Wirtschaftspläne der Eigengesellschaften und Beteiligungen des Landkreises LUP( ALLRIS®net
So bestehen noch Investitionspläne, die bereits in den vergangenen Jahren angekündigt wurden, zum Umbau der Notaufnahme von ca. 2,0 Mio. € sowie zur Erneuerung der Aufzüge und Kassenautomaten von etwa 236.000 € und zur Ersatzbeschaffung von Software für etwa 50.000 €. Ein Hoffnungsschimmer wurde bereits angedeutet:
„Seit dem 01.01.2024 hat die Geriatrie wieder eine neue Chefärztin, woraus sich für das Jahr 2024 wieder mehr Einnahmen generieren lassen.“
Es ist jedoch wichtig zu erkennen, dass gerade Gesundheit nun einmal mit Kosten verbunden ist, was sicherlich den Beteiligten bei der Rekommunalisierung des Krankenhauses in Crivitz und auch dem Landrat klar war. An dieser Stelle ist bemerkenswert, dass der Landrat Stefan Sternberg weiterhin vehement in allen seinen Sitzungen und Gesprächen sich für die Unterstützung der LUP-Kliniken eintritt und bis jetzt stets erfolgreich war. Es ist wichtig, dass man ihn in Zukunft (Mitglieder im neuen Kreistag) bei der Etablierung der Standorte im Landkreis unterstützt, damit er diese für den ländlichen Raum fest etablieren kann. Hier muss man eben einmal investieren und durch ein gemeinsames Zusammenwirken von mehreren Beteiligten innerhalb des Verbundes mit den LUP – Kliniken sogenannte Synergieeffekte schaffen, wo sich jeder in Zukunft spezialisiert und das beste Angebot darstellt.
Das Geld vom Steuerzahler, welches in unsre Kliniken fließt, um sie wettbewerbsfähig zu machen und mit Personal sowie mit Technik gut auszustatten, für die gesundheitliche Versorgung der Bürger im ländlichen Raum ist richtig ausgegeben und gut investiert in die Zukunft. Es ist jedoch ratsam, den Bogen der Forderungen nicht gleich zu Beginn zu überspannen, was insbesondere die „MAHNWACHE“ zur Gynäkologie/Geburtshilfe betrifft, wo bisher nicht einmal die Finanzierungsgrundlagen und die Kategorisierung des Krankenhauses Crivitz geschaffen wurden.
Das Ziel ist klar: Zunächst die Finanzierung neu aufstellen und die Krankenhäuser von wirtschaftlichem Druck befreien. Zweitens soll eine Umstrukturierung die Qualität deutlich verbessern. Die Krankenhäuser sollen zukünftig nicht mehr alles können, sondern sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Das Wissen soll gebündelt werden, um eine bessere Finanzierung zu ermöglichen. Krankenhäuser sollen nicht mehr nur anhand von Fallzahlen finanziert werden. Der ökonomische Druck soll verringert werden. Die Vergütung der Krankenhäuser für die Daseinsvorsorge soll zu 60 Prozent durch Vorhaltepauschalen gewährleistet werden. Die übrigen Kosten könnten dann in Abhängigkeit von der Fallmenge finanziert werden, wie der Gesundheitsminister erläuterte.
Spezialisierung wird das Schlüsselwort der Zukunft sein!
Es ist höchste Zeit für die Umsetzung der Krankenhausreform, um die Existenz kleinerer Krankenhäuser zu sichern. Alle Beteiligten sind sich einig, dass endlich etwas getan werden muss und stimmen überein, dass es dringend einer Krankenhausreform bedarf. Was für ein seltener Glücksfall in der jetzigen Zeit für diese große REFORM! Diese Übereinstimmung sollte so auch wirklich umfassend und zeitnah genutzt werden. Die Krankenhausreform vom Gesundheitsminister hat Unterstützung verdient. Die heißen Eisen anzufassen, verlangt von Herrn Lauterbach schon eine Menge Respekt ab.
Kluge Reden und Demonstrationen zu Wünschen wie bei der „MAHNWACHE“ in Crivitz sind leicht zu halten, doch die Umsetzung der Gesetzesvorhaben in der Reform in die Realität erfordert Mehrheiten für finanzielle Unterstützung und strukturelle Veränderungen.
Am 26. April 2024 wird der Bundesrat über die Pflegepersonalbemessungsverordnung beraten, welche das Ziel hat, eine bedarfsgerechte Versorgung von Patientinnen und Patienten sicherzustellen und die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte im Krankenhaus zu verbessern. Dies soll sicherstellen, dass auch in Zukunft genügend Fachkräfte im Bereich der Pflege zur Verfügung stehen. Ab dem 1. Juli 2024 sind Krankenhäuser verpflichtet, ihren Personalbedarf auf allen Normalstationen für Erwachsene und Kinder sowie auf Intensivstationen für Kinder zu ermitteln. In einem späteren Verordnungsverfahren werden Regelungen zum Personalaufbau getroffen, mit denen das Ziel der Erfüllung der Soll-Besetzung erreicht werden kann.
Am 24./25.04.2024 berät der Landtag MV über ein zukunftsweisendes Konzept zur Geburtshilfe. Das von der Gesundheitskommission MV entwickelte Zielbild für die Geburtshilfe und die Pädiatrie legt Handlungsempfehlungen für die strategische Weiterentwicklung der pädiatrischen und geburtshilflichen Versorgung bis 2030 vor.
Also, meine Damen und Herren von der „MAHNWACHE“ in Crivitz, unterstützen Sie doch bitte den Landrat und die Landesregierung!
Es sind keine Neueinstellungen geplant?„Miteinander-Füreinander“? Das geht ganz sicher anders!
Nach stundenlangen Lobbekundungen der CWG-Crivitz+ Linke /Heine an sich selbst und ausgiebigen Lobpreisungen beim Neujahrsempfang im Monat März hat jedoch der Ortsteil Wessin bei dem Thema Bauhof jedenfalls verloren. Bis Ostersonntag waren zwei Mitarbeiter im Bauhof Wessin für 68 Stunden im Monat im Einsatz. Ab diesem Zeitpunkt ist der Bauhof nicht mehr besetzt.
Der Bauhof in Wessin verbrauchte im Jahr ca. bis zu 35.000 € an Aufwendungen; circa die Hälfte davon waren Personalkosten. Die anderen großen Posten waren die Aufwendungen für Strom ca. 4.000 €, Wartungs- und Instandsetzungskosten Kfz ca. 5.500 €, Unterhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattung ca. 3.000 € und Betriebs- und Schmierstoffe Kfz ca. 2.000 €.
Ab dem 01.04.2024 wird der jährliche Verbrauch ohne den restlichen Anteil an Personalkosten nur noch ca. 2.200 € betragen. (Aufwendungen für Abfall ca. 100 €, Strom ca. 500 €, Unterhaltung der Grundstücke+ Außenanlagen ca. 500 €, Wartungs- und Instandsetzungskosten Kfz ca. 300 €, Betriebs- und Schmierstoffe Kfz ca. 200 €, Unterhalt. Betriebs- u. Geschäftsausstattung ca. 100 €, Kfz-Steuer und Abschreibungen jeweils 100 € und Versicherungen ca. 300 €). Die Kosten für die Folgejahre betragen also nur noch 10 % der ursprünglichen Ausgaben.
Es fand sich auch niemand in der CWG-Fraktion und in der Fraktion die LINKE/Heine, der diesen Schritt der Kürzungen im Ortsteil Wessin bedauerte, als der Haushalt 2024 beschlossen wurde. Im Gegenteil, nun werden sicherlich die öffentlichen Leistungen ausgeschrieben, die dann eigentlich in dem Ortsteil zu machen sind, für private Leistungsträger/Anbieter und diese werden sich sicher sicherlich übermäßig freuen. Lassen wir uns überraschen, wer schon bald den Sieg oder genauer gesagt den Sieg von den zwei Firmen im Ortsteil errungen hat!
Ist das alles nur ein politisches Manöver? Oder ist das auch für den Bauhof Crivitz und Gädebehn als ein MODELL für die Zukunft geeignet? Dort spielt man seit Jahren mit anderen Zahlen. Der Crivitzer Bauhof hat insgesamt 9 Mitarbeiter in Vollzeit und einen Teilzeitbeschäftigten für den OT Kladow. Dieser ist aber dem Bauhof Crivitz zugeordnet. Die jährlichen Kosten für den Crivitzer kommunalen Bauhof belaufen sich auf etwa 630.000 €. Also, ist das 18 Mal höher als im Ortsteil Wessin? Damit sind es 130.000 € mehr Ausgaben als im Jahr 2022 und lediglich 20.000€ weniger als im Vorjahr!
Also, wenn man schon ein permanentes und unüberhörbares „Miteinander-Füreinander“ seitens der CWG-Fraktion und der LINKE/Heine propagiert. Warum werden dann in dem Ortsteil Wessin die Ausgaben 2024 für den Bauhof bis zu 90 % reduziert und die Kosten für den Bauhof in Crivitz seit 2022 sogar erhöht oder nur um ca. 3 % gegenüber dem Vorjahr verringert?
Kommentar/Resümee
Der Slogan ‚Miteinander-Füreinander‘ soll die Steuer- und Gebührenerhöhungen für 2024 in Crivitz rechtfertigen, um einen maroden Haushalt und einen angehäuften Schuldenberg bis 2039 zu rechtfertigen.
Zuerst die gute Nachricht: Der Storch ist wieder in Wessin zurück und er hat sogar schon eine Partnerin gefunden und wir alle hoffen auf einen großen Nachwuchs. Dies ist von großer Bedeutung, da er auch eine naturschutzrechtliche Schutzfunktion für den Ortsteil besitzt! Aber das hat man in der Stadt Crivitz schon seit Jahren bei der Planung zu den Windanlagen und den großflächigen Solaranlagen um Wessin herum vergessen.
Überraschend ist, dass die Freiwillige Feuerwehr Wessin 40.000 € mehr an Ausgaben erhält als im Jahr 2022. Sie hat demnach ungefähr 73.000 € für das Jahr 2024 zur Verfügung. Auch für das Kulturhaus in Wessin wurden ca. 29.000 € für 2024 zur Verfügung gestellt; das sind ca. 30 % mehr als im Vorjahr! Lediglich für den Bauhof in Wessin ist kein Geld mehr verfügbar!
Es ist schon erstaunlich, wie hartnäckig man hier mit einem finanzpolitischen Gießkannenprinzip im Wahljahr 2024 agiert, während die Bedürfnisse des größten Ortsteils der Stadt Crivitz im Bauhofbereich ignoriert werden!
Der Crivitzer See ist ein fast rechteckiger Flachwassersee, der auf dem Gebiet der gleichnamigen Stadt Crivitz im Westen des Landkreises Ludwigslust-Parchim liegt. Eine größere Halbinsel ragt unmittelbar an der Stadt in den See. Bereits sehr früh befand sich auf dieser Halbinsel eine slawische Burg, aus der später die Stadt hervorging. Am Südufer des Sees liegt das Crivitzer Krankenhaus. Im Bereich der Einmündung des Amtsgrabens ist das Westufer bewaldet. Durch seine städtische Lage wird er als Naherholungsgebiet der Einwohner genutzt und kann auf teilweise ausgebauten Wanderwegen komplett umrundet werden.
Der See hat eine Länge von 750 m und eine Breite von 500 m. Er hat eine Fläche von 37 ha.Seine maximale Tiefe in der Mitte beträgt 2,0 m und ansonsten 1,0 m. Er entwässert über den Amtsgraben in den Barniner See, weiter über die Warnow in die Ostsee. Anglern zieht es an den See. In dem sich Aal, Blei, Brassen, Hecht, Karausche, Karpfen, Plötze, Schleie und Zander befinden. Die große Verwirklichung einer Badestelle am Crivitzer See seit 1945!
Unter der Oberfläche des Crivitzer Sees verbirgt sich nicht nur eine deutsche Geschichte, sondern auch die Reste eines sorglosen Umgangs mit den natürlichen Ressourcen unserer Natur. Von 1928 bis zum Kriegsende befand sich am Crivitzer See eine Badeanstalt am Rosenweg mit Sprungtürmen und Umkleidekabinen. Frau Erika Pump war wahrscheinlich die letzte bekannte Bademeisterin, die im Jahr 1939 eingestellt wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Badeanstalt nicht mehr weitergeführt, jedoch wurde ein gewisser Zeitraum weiterhin „wild“ gebadet.
Zeitzeugen berichteten, dass im Crivitzer See Waffen, Sprengkörper und sogar ganze Fahrzeuge sowie kleine Panzer kurz vor dem Einmarsch der Russen durch flüchtende deutsche Stoßtrupps und Verbände versenkt wurden. Sie flüchteten von der Gruppe Wellmann nach Schwerin, um zur damaligen Demarkationslinie der Amerikaner zu gelangen. Selbst eine sehr schwere Explosion von Munitionsbeständen, die am 26.05.1945 gegenüber dem heutigen „Haus Seeblick“ stattfand, führte zu einer Beeinträchtigung im Ufernahbereich.
Die über 40 Jahre andauernden ungeklärten Abwässer aus privaten Haushalten und Betrieben in den Crivitzer See haben das Ökosystem erheblich beeinträchtigt und zahlreiche Lebensgrundlagen für Flora und Fauna zerstört. Erst nach der Wende erlangte das Thema Umwelt- und Wasserqualität einen neuen Stellenwert. Obwohl die meisten Haushalte und Betriebe heutzutage an eine zentrale Abwasseranlage angeschlossen wurden, tauchen immer noch Rohre auf, wie im letzten Monat, wo man zudem rätselte, woher diese Einleitung kam.
Seit 1994 wurde immer wieder darüber diskutiert, wie man den Crivitzer See erneut renaturieren könnte. Das führte dazu, dass im April 2008 ein Entwurf und Angebot in der Stadtvertretung diskutiert wurden, um einerseits den See mittels Einlagerungen voneinander getrennter Quarzbehälter zu behandeln für ca. 350.000 € oder andererseits die klassische Ausbaggerung, die das Doppelte kostete. Beides wurde abgelehnt und verschoben, weil die Stadt für diese Mittel keine ausreichende Liquidität hatte, um das Projekt zu finanzieren.
Nun haben der Global Nature Fund und das Netzwerk lebendige Seen Deutschland (NLSD) den Crivitzer See zum „Lebendigen See des Jahres 2024“gekürt. Der BUND, der Partner in diesem Netzwerk, ist gerade in Schwerin aus seinem langen Winterschlaf mit einer plötzlichen Begeisterung für die Crivitzer Region erwacht und möchte einen Verein gründen, gemeinsam mit dem Bündnis für Crivitz („ZU NEUEN UFERN“) und Initiativen starten. Natürlich muss zunächst Geld einsammeln durch ein sogenanntes Crowdfunding-Projekt. Das letzte Crowdfunding-Projekt in Crivitz war vom November 2019 bis Anfang Februar 2020 zum sogenannten Volkshaus und hat seine eigene tragische Geschichte.
Kommentar/Resümee
„Versprechen binden nur diejenigen, die daran glauben.“ Jacques Chirac
Seit etwa ca. 25 Jahren wird das Thema Renaturierung des Crivitzer Sees immer wieder thematisiert. Jedes fünfte Jahr taucht das Thema „Renaturierung des Crivitzer Sees“ plötzlich an der Oberfläche auf, so kurz vor den Kommunalwahlen. Zunächst in der CDU – Fraktion Crivitz und Umland, sowie in der SPD-Fraktion, dann in der Wählergruppe der CWG – Crivitz und nun im Jahr 2024 in der Wählergruppe Bündnis für Crivitz. Und auch 2029 wird es erneut ein Thema sein. Es steht Ihnen frei, diese Wette zu platzieren!
Der Zeitrhythmus vor den Wahlen ist nahezu identisch mit dem Thema Südbahn im Landkreis LUP. Es ist ebenso möglich, die Uhr danach auszurichten, wo der CDU-Vorsitzende in LUP Wolfgang Waldmüller dieses Thema plötzlich vor den Wahlen immer wieder hervorkramt.
Es klingt alles so, als ob wieder einmal große mediale Ankündigungen gemacht wurden und einzelne Personen auf großen Bühnen auftreten werden. Dabei mangelt es weiterhin an aussagefähigen Gutachten, weitreichenden Konzepten für die gesamte Region und tragfähigen Finanzierungslösungen.
Als ob sich die Geschichte wiederholen würde, hat die Stadt Crivitz durch exorbitante Ausgaben und Abbau von Rücklagen in den vergangenen Jahren dafür gesorgt, dass ihre Liquidität in den nächsten Jahren bis 2027 noch mehr verloren geht. Sie kann für die Zukunft nur noch Hoffnungen in das Universum senden, aber keine finanziellen Beiträge leisten, um Lösungen für dieses Projekt zu finden. Sie ist vielmehr ein Beobachter auf den Rängen der Bürger. Hier wird auf den Bürger und auf finanzielle Mittel des Landes MV zurückgegriffen, um voranzukommen, was sicherlich bis zur nächsten Wahlperiode 2029 dauern wird.
Es ist schon erstaunlich, was die Amtsvorsteherin (Frau Iris Brincker) und ihr Fachbereichsleiter vom Rechnungsprüfungsamt (Herr Michael Rachau) im Jahresabschlussbericht 2023 und Ausblick 2024 an Aussagen so vorlegen. Außer versteckte Hinweise und Andeutungen und eine korrekturbedürftige Erfüllungstabelle mit Hinweis auf eine Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft für das Rechnungsprüfungsamt waren wenig aussagekräftige Inhalte zu lesen.
Erst im Dezember 2023 hat der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Crivitz (Herr Hans-Joachim Merthen) mitgeteilt, dass er ab dem Jahr 2024 nicht mehr für dieses Ehrenamt zur Verfügung stehen wird. Seit 2019 gibt es nur eine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses, die vom 14. 11. 2023 datiert ist. Alle anderen Sitzungen, genauer gesagt deren Tagesordnungen, sind im Internet – Nirvana – verschwunden oder werden streng geheim gehalten. In der Informationspolitik des Amtes Crivitz stellt diese Vorgehensweise keine Neuheit dar.
Der Rechenschaftsbericht weist lediglich darauf hin, dass nach der Wahl im Juni 2024 eine inhaltliche oder organisatorische Neuausrichtung der örtlichen Prüfung erfolgen könnte, dass lässt sich jedoch nicht beurteilen. Dies bedeutet, dass es keine genauen Informationen gibt und es wahrscheinlich zu längeren Wartezeiten bei der Bearbeitung der Jahresabschlüsse kommen wird. In diesen versteckten Hinweisen findet man kaum einen Plan oder eine Strategie, das vermisst man bei dieser Vorgehensweise wirklich.
Den Kommunen (17 Mitgliedsgemeinden, das Amt Crivitz + der Schulverband Sukow = 19 Jahresabschlüsse) im Amtsbereich Crivitz fehlt es an aktuellen, *aufgestellten*, *geprüften* und *festgestellten* Jahresabschlüssen von 2019 – 2022 für eine genaue Haushaltsplanung 2024/25! Warum wird in *aufgestellt*, *geprüft* und *festgestellt*, unterschieden? Nun, die Jahresabschlüsse gelten als aufgestellt, wenn sie durch das Rechnungsprüfungsamt erarbeitet wurden. Danach wird in einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Crivitz der Entwurf des Rechnungsprüfungsamts geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk verabschiedet. Erst dann können die Gemeinden diesen Entwurf durch einen Beschluss endgültig feststellen.
Der Jahresabschlussbericht 2023 und der Ausblick 2024 des Rechnungsprüfungsamts Crivitz weist wesentliche Fehler in der Darstellung auf. Einige geprüfte Jahresabschlüsse der Kommunen existieren bis jetzt nicht und wurden falsch dargestellt.
Auszug aus dem öffentlichen Rechensachftsbericht- wurde bearbeitet.
Die obere Abbildung wird aufgezeigt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss angeblich Prüfungen vorgenommen hat, die nicht existieren.Die Haushaltspläne 2024 der Kommunen (in Grün bei den Fragezeichen) zeigen, dass sie diese Jahresabschlüsse nicht besitzen. Auch im ALLRIS – System sind die Jahresabschlüsse in der Darstellung (in Grün bei den Fragezeichen)nicht zu finden!
Der Rechnungsprüfungsausschuss führte seine Sitzungen am 06.03.2023; 04.07.2023; 03.09.2023 und eine Sondersitzung am 14.11.2023 durch, in denen man die tatsächlichen geprüften Jahresabschlüsse nachlesen kann.
Die Abbildung veranschaulicht, wie sich die erfüllten Prozentzahlen unterscheiden und ein anderes Bild der Aufgabenerfüllung ergibt. Demzufolge fehlen 30 Jahresabschlüsse zum 01.01.2024. Gemäß Kommunalverfassung MV § 60 (4) ist der Jahresabschluss innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres „aufzustellen“.Die Vertretung hat den geprüften Jahresabschluss bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres „zu beschließen“.
Auch wenn die Kommunen für die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 von einer gesetzlich getragenen Fristverlängerung Gebrauch machen konnten, hätten diese spätestens bis zum 31. Dezember 2021 oder 31. Dezember 2022 festgestellt sein müssen. Sowohl das Gesetz als auch die Verordnung traten mittlerweile außer Kraft. Der Gesetzgeber hat keine weiteren Fristverlängerungen für die Auf- und Feststellung der Jahresabschlüsse gewährt. Demzufolge müssen laut Gesetz seit dem 31.12.2023, die Jahresabschlüsse auch vom Jahr 2021 und 2022 festgestellt worden sein!
„Trotzdem sieht der Landesrechnungshof die rechtswidrigen Zustände bei der Auf- und Feststellung der Jahresabschlüsse mit Sorge. Die Rechtsaufsichtsbehörden sind aufgefordert, auf die Feststellung der Jahresabschlüsse auch mit rechtsaufsichtlichen Mitteln hinzuwirken. Anderenfalls sind fundierte Aussagen zur aktuellen Haushalts- und Finanzlage der Kommunen nicht möglich.“Teil 2- Kommunalfinanzbericht- 15.12.2023- Landesrechnungshof MV
Auch ein Vergleich mit den Zahlen des Landkreises LUP oder MV kann nicht dazu beitragen, das Desaster zu beschreiben und Gesetzesverstöße zu legalisieren! Hier werden Beamte und Angestellte vom Amtsausschuss für Tätigkeiten bezahlt und die Verantwortlichen viel zu wenig zur Rechenschaftslegung aufgefordert.
Die Abbildung zeigt die aktuellen Fehlbestände der Jahresabschlüsse – zum Stand am 28.02.2024 im Amtsbereich Crivitz
Nur ein aktueller Jahresabschluss nach dem Gesetz ermöglicht es, die Leistungsfähigkeit und den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune für die Haushaltsplanungen der Folgejahre zu erkennen. Die Aussagekraft der Finanzplanung bis 2027 in den Haushaltsplänen der Kommunen von 2024 ist schwer zu beurteilen. In einigen Kommunen des Amtes Crivitz muss man sich wirklich sehr sicher sein, dass die nachfolgenden Abgeordneten die Haushaltsführung 2024 ohne Bedenken übernehmen können.
Auch die Aussage im Jahresabschlussbericht 2023 und der Ausblick 2024 des Rechnungsprüfungsamtes Crivitz „Denkbar ist auch eine Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft Rechnungsprüfungsamt“ wurde bereits öffentlich diskutiert. Die Verwaltung des Amtes Crivitz sollte noch vor den Wahlen hierzu Rechenschaft ablegen und die Folgekosten detailliert darstellen. Es ist von Bedeutung, die Bedingungen und Kosten der Überarbeitung des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem jetzigen Partner (Amt Hagenow – Land) vor dem Hintergrund der Einführung des § 2b UStG darzustellen und nicht nur angedeutet werden.
Zusammenfassend ist festzustellen:Es ist zu erwarten, dass Bürgerbeschwerden bei der Rechtsaufsichtsbehörde im Landkreis LUP im Jahres 2024 eingehen werden, da diese Handhabungen insgesamt eindeutig Verstöße darstellen.
Kommentar/Resümee
Trotz unserer schlechten Leistungen sind wir dennoch besser als die anderen.
Auch ein Vergleich mit den Zahlen des Landkreises LUP oder MV kann nicht dazu beitragen, das Desaster zu beschreiben und Gesetzesverstöße zu legalisieren! Hier werden Beamte und Angestellte vom Amtsausschuss für Tätigkeiten bezahlt und die Verantwortlichen viel zu wenig zur Rechenschaftslegung aufgefordert.
Es ist und bleibt ein Gesetzesverstoß, wenn die Jahresabschlüsse für 2019 bis 2022 bisher nicht seit dem 31.12.2023 vorliegen! Nur ein aktueller Jahresabschluss nach dem Gesetz ermöglicht es, die Leistungsfähigkeit und den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune für die Haushaltsplanungen der Folgejahre zu erkennen.
Der Jahresabschluss soll die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune darstellen und die Ergebnisse der Haushaltswirtschaft nachweisen. Über Jahre fehlende Jahresabschlüsse sind keine FORMALIE, sondern ein Verstoß gegen gesetzlich normierte Haushaltsgrundsätze und lassen Zweifel an der geordneten Haushaltswirtschaft der betreffenden Kommunen aufkommen. Die angestrebte erhöhte Transparenz und qualifizierte Informationsbereitstellung werden nicht erreicht. Wichtige Elemente der kommunalen Doppik kommen nicht zur Wirkung. Die Verwendung eingesetzter Steuermittel wird ohne Jahresabschlüsse nicht transparent nachgewiesen.
Wer entlastet dann die Bürgermeister für geprüfte und Jahre zurückliegende Jahresabschlüsse, wenn sie nicht mehr im Amt sind nach der Wahl im Juni 2024? Wer übernimmt dann die Verantwortung für die zurückliegenden geprüften Vorgänge und die noch verbleibenden liquiden Mittel der Jahresabschlüsse?
Man könnte es auch als Schlussverkauf bezeichnen; alles muss raus, bevor die Mehrheitsverhältnisse ab Juni 2024 möglicherweise verändert werden könnten.
Die siebente drastische Erhöhung der Ausgaben der Stadt Crivitz in Folge (seit 2017 bis 2024) deutet darauf hin, als ob es keine Krisen, Inflations- und Zinsanstiege auftreten würden. Man scheint tatsächlich weit entfernt von der Realität zu sein, oder man hat es nicht verstanden, wie man mit den anvertrauten Steuermitteln umgeht.
Trotz steigender Schlüsselzuweisungen vom Land MV (2019 = 1.311.136 €; 2024= ca. 2.082.000 €) und drastisch steigender Steuereinnahmen (2019= 3.595.059 €; 2024= 3.926.600) gelingt es der Stadt Crivitz nicht, ihre Kosten zu bewältigen.
Der Ergebnishaushalt 2024 weist ein Defizit von -1.150.900 € auf und im Finanzhaushalt 2024 besteht ein Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -676.000 € sowie ein Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -859.400 €.
Die größten Ausgaben sind die Personalaufwendungen und der damit verbundene neue Stellenplan, da es sich hierbei nicht um einmalige Ausgaben handelt, sondern um wiederkehrende und stetig wachsende Ausgaben. Seit dem Jahr 2014 sind die Personalaufwendungen um ca. 114 % gestiegen, von 2.253.100 € im Jahr 2014 auf ca. 4.812.100 € im Jahre 2024. Hinzu kommen die sonstigen Personalnebenkosten in Höhe von 34.300 € sowie die Auszahlungen für Aus- und Fortbildung in Höhe von 41.500 €. Daraus ergibt sich eigentlich ein Gesamtbetrag von 4.888.000 €.
Aufgrund der baldigen Tarifverhandlungen ab November 2024 und der anstehenden Leistungsverhandlungen sowie durch die Reduzierung der tariflichen Wochenarbeitszeit auf durchschnittlich 38,5 Stunden ab 01.01.2025 pro Woche wird mit einer weiteren Steigerung der Personalkosten bis auf ca. 5,112 Mio. € im Jahr 2025 gerechnet. Die Diskrepanz in der Verteilung der Erträge für die Aufwendungen nimmt der Stadt Crivitz in Zukunft ab 2025 weiter deutliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Der Stellenplan der Stadt für das Jahr 2024 sieht einen Zuwachs gegenüber dem Stellenplan für das Jahr 2023 in einem Umfang von insgesamt 4 weiteren Stellen vor. Insgesamt werden 122 Stellen besetzt sein. Von 2014 bis 2024 hat sich der Personalbestand um ca. 80 % erhöht. Im Jahr 2014 waren es 68 Mitarbeiter, während es im Jahr 2024 bald 122 Mitarbeiter sein werden.
In der Gebäudereinigung arbeiten mittlerweile 20 Mitarbeiter, +1 Reinigungshelferin. In den Bauhöfen sind es 10 Mitarbeiter + 6 Sportstättenwarte, +1Friedhofswart + 1Gerätewart FFw, + 9Hausmeister. Neue zusätzliche Stellen entstehen: 1x Reinigung, 1x Hausmeister, 1x Aushilfe für Seniorenarbeit und 2 Azubis.
Zum sogenannten Bürgerhausteam gehören jetzt bereits 8 Mitarbeiter, die persönlich die Bürgermeisterin unterstützen. Das sind die Stadtkoordinatorin und zwei Museumshilfskräfte (eine Vollzeit + 30H Teilzeit) und eine Aushilfe Seniorenarbeit. Zu diesem Team gehören auch eine Bibliotheksmitarbeiterin und drei Aushilfen für die Bibliothek.
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist es nicht zielführend, dass die Repräsentationskosten im Gegensatz zu 2021 (ca. 39.000 €) nun im Jahr 2024 voraussichtlich 68.700 € betragen werden, wovon allein die Bürgermeisterin (Frau Britta Brusch-Gamm; Wählergruppe CWG – Crivitz) 10.000 € zur Verfügung hat. Des Weiteren sind auch darin enthalten die Repräsentationen ca. 14.500 € der Feuerwehren, das Stadtfest ca. 18.000 € und das Bürgerhaus ca. 8000 € sowie 42.800 € der Heimat- und sonstigen Kulturpflege. Die Prioritäten verdeutlichen, welche Ziele man sich in den letzten drei Monaten der Amtszeit gesetzt hat, um zu glänzen. Es scheint, als ob bereits jetzt Gelder an alle Stellen fließen, die für die Gewinnung von Wählerstimmen wichtig sind.
Also beabsichtigt man jetzt als erste Maßnahme für 2024, um haushaltspolitisch gegenzusteuern, erneut gegenüber den Bürgern die Hebesätze für die Grundsteuern zu erhöhen und die Gewerbesteuer für alle Unternehmen ebenfalls.
Die drastische Anhebung der Steuersätze ist nicht geeignet, die bevorstehenden finanziellen Schwierigkeiten zu lösen. Diese Handhabung ist zu einseitig da sie auch die Betriebskosten und somit die Mieten erhöht. Es erschwert zudem die Lebensbedingungen der Bevölkerung im ländlichen Raum.
Kommentar/Resümee
Das verflixte siebte Jahr! Wer soll das Ganze in der Zukunft bezahlen?
Eine verantwortungsbewusste und nachhaltige Haushaltspolitik für die nächste Generation und für die neue Wahlperiode ab 2024 sieht anders aus. Die Fraktion CWG – Crivitz feiert sich im Ausgabenrausch im Haushalt 2024 und setzt Schwerpunkte in den Ausgaben bereits für bestimmte Wählergruppen, um ihre Stimmen im Vorwahlkampf 2024 zu festigen. Die erneute Erweiterung des Stellenplans auf 122 Mitarbeiter ist eine wahltaktische Maßnahme, die gezielt auf Wählergruppen abzielt, die man gewinnen möchte. Diese Maßnahmen werden jedoch mit Steuergeldern finanziert!
Die Fraktion DIE LINKE/ HEINE beobachtet dieses Geschehen aufmerksam und profitiert ebenfalls davon. Die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) hat hierzu noch kein Konzept, zumal sie aufgrund ihres guten Willens in der Entscheidung gefangen ist.
Seit Jahren wirtschaftet die Stadt Crivitz über ihre finanziellen Verhältnisse und plant für die kommenden Jahre Defizite im Ergebnis- und Finanzhaushalt, was unserer gegenwärtigen finanziellen Lage nachteilig ist.
Durch dieses Erbe wird es für die zukünftigen Abgeordneten und Generationen eine große Herausforderung sein, dies zu kompensieren.
Die irrwitzige Argumentation der Wählergruppe CWG-Crivitz und der LINKEN / Heine seit Jahren, dass man keine Gewinne oder Rücklagen haben muss, sondern gerade nur so viel tun muss, damit alles im Haushalt mehr oder weniger passt. Da ja ab dem 01.01. jedes Jahres das Land die Kasse in Crivitz wieder genügend auffüllt. So führt diese Herangehensweise im Jahr 2024 zu sofortigen Steuererhöhungen in den Grund- und Gewerbesteuern sowie zur Aufnahme eines Kredits zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit von 1.190.000 € aufgrund eines Defizits von -1.535.400 € im Finanzhaushalt. Die Stadt Crivitz belegt den 17. Platz unter den 17 Gemeinden im Amtsbereich Crivitz, was die Höhe der liquiden Mittel bis zum 31. Dezember 2024 betrifft.
Trotz steigender Schlüsselzuweisungen vom Land MV seit 2019 und drastisch steigender Steuereinnahmen gelingt es der Stadt Crivitz nicht, ihre Kosten zu bewältigen. Diese Vorgehensweise der Mehrheitsfraktionen (CWG-Crivitz und der LINKEN / Heine) hat die Stadt Crivitz finanzpolitisch seit fünf Jahren zu dem gemacht, was sie heute ist. Ab dem 31.12.2024 können nur noch eingeschränkte Handlungen durchgeführt werden, da die Stadt Crivitz lediglich noch 125.000 € Liquidität besitzt.
Die Jahresabschlüsse für Crivitz liegen nur für das Jahr 2021 vor; sämtliche nachfolgenden Daten im Haushaltsplan 2024 basieren hauptsächlich auf fortgeschriebenen Rechnungsergebnissen oder kumulierten Ergebnisvorträgen sowie angenommenen Planungsdaten bis 2027. Aber, aufgrund der verbesserten Fortschreibungsergebnisse über die Jahre ist es nun möglich, einen realistischen Wert und Aussagekraft in der Finanzanalyse für die Gegenwart und die Zukunft bis 2027 der Stadt Crivitz zu ermitteln. Kurz und knapp, die Salden und Einschätzungen sind sehr realistisch dargestellt im Haushaltsplan 2024.
Der Ergebnishaushalt für 2024 weist ein Defizit von -1.150.900 € aus und wird bis zum Jahr 2027 um weitere – 2.467.600 € anwachsen. Daraus ergibt sich, dass die zweckgebundene Kapitalrücklage ab 2024 nur noch 55,58 € beträgt und die allgemeine Kapitalrücklage 206.758 €. Doch die allgemeine Kapitalrücklage wird am 31.12.2025 lediglich nur noch 58,66 € betragen.
Im Finanzhaushalt biete sich noch ein viel düsteres Bild, so beträgt der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen, gemindert um die jährliche Schuldentilgung, am 31.12.2024 ein positives Ergebnis in Höhe von 676.802 €. Nur 300 Tage später, am 31. Dezember 2025, beträgt die Differenz lediglich noch -140.197 € und wird bis 2027 auf -499.897 € ansteigen.
Die liquiden Mittel werden bis zum 31.12.2024 nur noch 125.223 € betragen. Allerdings verbleiben für die Planung des Haushaltsplans 2025 lediglich -134.676 € und diese werden bis zum 31.12.2027 auf – 164.476,90 € steigen.
Somit ist es der Stadt Crivitz nicht möglich, einen Haushaltsausgleich ab dem 31.12.2024 durchzuführen. Außer es erfolgen drastische KÜRZUNGEN in allen BEREICHEN oder weiteren Kreditaufnahmen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit, die das Leiden noch verlängern bis zum endgültigen Halt durch den Landkreis LUP.
Also beabsichtigt man jetzt als erste Maßnahme für 2024, um haushaltspolitisch gegenzusteuern, erneut gegenüber den Bürgern die Hebesätze für die Grundsteuern zu erhöhen und die Gewerbesteuer für alle Unternehmen ebenfalls. Die vierte Steuererhöhung (2015,2018,2020,2024) steht in der bisherigen zehnjährigen Dienstzeit der Bürgermeisterin (Frau Britta Brusch-Gamm; Wählergruppe CWG – Crivitz) an. Die Hebesätze sollen für die Grundsteuer A) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen auf 338 % und für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf den Wert von 438 % sowie die Gewerbesteuer auf 390 % angehoben werden.
In den kommenden Jahren wird es zu zahlreichen Debatten über Kürzungen von Investitionen kommen, da gleichzeitig die verfügbaren Mittel erschöpft sind und die Fixkosten stetig ansteigen werden. Es ist dringend notwendig, diesen unverantwortlichen Haushaltsirrsinn endlich zu beenden und ihn durch eine neue und verantwortungsbewusste Art der Verantwortungsübernahme zu ersetzen.
Es ist dringend notwendig, eine neue Strategie zur Konsolidierung des Haushaltes zu entwickeln, die auf den allgemeinen Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Haushaltsausgleich.
Kommentar/Resümee
Die Zeit des Spaßes nach 10 Jahren ist abgelaufen. Jetzt wird es ernst und es geht ans wirklich Eingemachte.
Bis zum Jahreswechsel lagen keine Prognosen für das Jahr 2024 vor, doch bis zum 25.01.2024 wurde der Haushalt für Crivitz noch als „Land unter“ bezeichnet. Um eine erneute exorbitante Überschreitung der Ausgaben und Investitionen für das Jahr 2024 zu vermeiden, wurde im Januar eine Arbeitsberatung durchgeführt. In der alles erneut verschoben und gestrichen wurde, sowie Vorhaben ins kommende Jahr verschoben wurden. Die letzten Reserven wurden aus der Schatztruhe entfernt. Diese Maßnahme diente nur dazu, um nicht ein Haushaltssicherungskonzept für 2024 erstellen zu müssen, da dieses sonst der Genehmigung durch den Landkreis LUP unterliegt. Durch die Streichung des Projekts der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses wurde noch einmal der Finanzhaushalt für 2024 der Stadt Crivitz gerettet. Die Probleme aber wurden in die nächste Wahlperiode verschoben.
Das Tafelsilber ist verbraucht und es wird in den nächsten Jahren ans Eingemachte gehen. Die fetten Jahre sind endgültig vorbei. Für die zukünftigen Abordnungen und Generationen stellt es eine Herausforderung dar, sich mit dem, was in den vergangenen zehn Jahren an Wert verloren hat, wieder zurechtzufinden. In den kommenden Jahren wird die Sparsamkeit im Crivitzer Haushalt eine größere Rolle spielen, weshalb die Notwendigkeit der durchgeführten Rekommunalisierung der Reinigung erneut überdacht werden wird. Es ist zu erwarten, dass auch die Kostenintensität der Gemeindehäuser und des Bauhofes erneut auf den Prüfstand gestellt werden, wenn man denn in der Zukunft noch zahlungsfähig bleiben möchte.
Um dann die Herausforderungen in der Infrastruktur und der Dekarbonisierung bewältigen zu können. Die einzige Möglichkeit, um eine Katastrophe zu vermeiden, besteht darin, die Haushaltsführung grundlegend umzugestalten und die finanziellen Mittel dazu einzusetzen.
Wie kann die Bürgermeisterin (Frau Britta Brusch-Gamm; Wählergruppe CWG – Crivitz) von den noch fehlenden Jahresabschlüssen von 2022 bis 2023 entlastet werden, wenn sie nach der Wahl nicht mehr in ihrem Amt bestätigt wird? Wer übernimmt dann die Verantwortung für die zurückliegenden geprüften Vorgänge und die noch verbleibenden liquiden Mittel der Jahresabschlüsse?
Die Tätigkeit der nicht öffentlichen Arbeitsgemeinschaft [AG] Strom und Wärme seit 2022 (Vorsitz Alexander Gamm auch Fraktionsvorsitzender die LINKE/Heine und Bauausschussleiter) in Crivitz bleibt weitgehend im Verborgenen. Öffentliche Veranstaltungen oder Diskussionen der AG über das Thema werden in der Regel vermieden, da sonst unterschiedliche Meinungen oder Auffassungen aufeinandertreffen könnten. Nur einmal auf einem Unternehmerforum 2023, an dem nur einige Teilnehmer anwesend waren und nicht die großen Schlüsselunternehmen von Crivitz, präsentierte er seine persönlichen Vorstellungen von einer gemeinsamen Wärmegesellschaft mit der WEMAG – AG. Es ist offensichtlich, dass er sich für dieses Projekt begeistern und einbringen würde, obwohl es hierzu nur spärliche und oberflächliche öffentliche Erklärungen gibt.
In den Crivitzer Ausschüssen findet hierzu keine öffentliche Debatte zu diesem Thema statt, sondern nur Ankündigungen. Der Gemeindevertreter der Gemeinde Zapel, Herr Jan Neumann, nahm bereits an der Sitzung der AG teil und verkündete stolz, dass auch die geplanten großflächigen Solaranlagen in Zapel in das Gesamtkonzept integriert werden sollen. So wird auch dieses Thema schon jetzt bei Wählergruppen und bald auch bei Parteien eine bedeutende Rolle im Wahlkampf spielen. Die Wählergruppe Bündnis für Crivitz wirbt bereits mit diesem Thema in Ihrem Wahlprogramm. Dies ist auf die Einbindung des Vorsitzenden (Hans-Jürgen Heine) in die Fraktion DIE LINKE/Heine zurückzuführen. Daher ist es selbstverständlich, dass diese ihre diskreten Informationen direkt erhalten und bereits auf dem Tisch liegen.
Allgemein hierzu ist lediglich bekannt, dass die Gemeinden Barnin und Zapel und Crivitz eine gemeinsame Wärmegesellschaft mit der WEMAG AG gründen wollen. Die technische und kaufmännische Verantwortung dieser Gesellschaft soll hauptsächlich in der Hand der WEMAG – AG liegen. Die entscheidenden Absprachen sollen hierzu bereits im Spätherbst 2023 getroffen worden sein. Dazu schätzte der Vorsitzende der AG (Alexander Gamm) auf einer Veranstaltung ein, wahrscheinlich in einem Moment einer intellektuellen Schwäche, dass das gesamte Vorzeigeprojekt eine „Blaupause“ sein wird, wie es bereits in Goldberg existiert. Aufgrund der Tatsache, dass das Hauptrisiko dieser neuen wirtschaftlichen Unternehmung bei der WEMAG AG liegen soll, kann man nicht von einer vollwertigen kommunalen Gesellschaft sprechen, sondern vielmehr von einer kommunalen Minderheitsbeteiligung unter 50 %.
Aus den beteiligten Kommunen wurde mitgeteilt, dass eine Anlage zur Dekarbonisierung im Gewerbegebiet der Stadt Crivitz als Strom- und Wärmeerzeuger für die Neustadt in Crivitz geplant ist. Sie dient zur Erzeugung von Pflanzenkohle und warmen Wasser.
Sie verarbeitet in einem pyrolytischen Verfahren Reststoffbiomasse zu sehr hochwertiger Pflanzenkohle. Der Prozess wird als allotherm bezeichnet. Der Brennstoff besteht aus biologisch abbaubaren Abfällen wie Baum und Strauchschnitt, Grünschnitt, Laub, sonstige Gartenabfälle und landwirtschaftliche Waldhackschnitzel und Reststoffbiomasse. So war auch zu hören, dass angeblich die Agrargenossenschaft Crivitz e.G., falls erforderlich, auch eine Biogasanlage hierzu zusätzlich errichten würde. Vielleicht wird das gesamte Projekt sogar „ein eigenes Stadtwerk“, soweit die Träumereien. Zu diesem gesamten Vorhaben soll das Land Mecklenburg-Vorpommern als Unterstützer gewonnen werden.
Es soll also eine „BLAUPAUSE“ wie in Goldberg werden, die auch für die Gemeinden Barnin/Zapel und Crivitz bald gelten soll! Das Goldberger Großprojekt im Jahr 2017 war das Projekt der „Goldberger Wärme GmbH“. Damals war noch die WEMAG Energie-Dienste alleinige Gesellschafterin. Das technische Schema in Goldberg war anfangs so gedacht, dass die WEMAG Flächen und Gebäude auf dem Gelände einer Agrargenossenschaft anmietet und pachtet, um dort ein Blockheizkraftwerk (BHKW) zu errichten. Dieses wird auf Basis von Biogas betrieben. Der Rohstoff Rohbiogas wird nicht nur von der Agrargenossenschaft produziert, sondern auch die Wärme, die in einer Biogasanlage entsteht, soll in Goldberg genutzt werden. Beides will man auch weiterhin in Goldberg ausbauen und nutzen, aber hauptsächlich um Strom zu erzeugen. Hierzu wurde festgestellt, dass die Gewinne erst im dritten Jahr nach der Aufnahme des Blockheizkraftwerks (BHKW) fließen werden.
Es ist anzunehmen, dass die von CWG und LINKE/Heine geführte Stadtvertretung möglicherweise weit entfernt von der Realität ist und dies noch ohne Taschenrechner. Es besteht wohl ein Wunsch, dass ein Wunder am Crivitzer See stattfinden würde. Denn der Haushalt 2024 der Stadt Crivitz und die Folgejahre sprechen eine andere Sprache, von den finanziellen Möglichkeiten und Wunschdenken für solche Zukunftsprojekte.
Ohne die Förderung des Landes kann hierzu in den kommenden Jahren nichts passieren.
Der Vorteil für Goldberg ist, dass die WEMAG ein Fernwärmenetz in verschiedenen Straßen errichten will. Ziel ist es, zunächst alle kommunalen Einrichtungen im Bereich der Wärmetechnik zu erschließen, wie Schule, Mehrzweckhalle und in Zukunft auch die Kindertagesstätte. Die Stadt Goldberg verfügt auch über eine eigene Wohnungsgesellschaft Goldberg (WoGeGo) mit Gebäuden und diese sollen ebenfalls in der Zukunft großräumig erschlossen werden.
Die Regelung soll nun auch für die Kommunen in Barnin/Crivitz und Zapel gelten. Nur mit dem entscheidenden Unterschied, dass es keine kommunale Wohnungsgenossenschaft gibt und die bisherigen Wärmekraftwerke in privater Hand sind. Immerhin scheint sich die Frage geklärt zu haben, wer die großen Freiflächenanlagen in Wessin und Zapel auf kommunalen Flächen errichten wird. Für den geplanten Energiepark in Wessin ist also soeben ein Favorit benannt worden, wie schon mal 2013.
Darüber dürfte sich auch die landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG Wessin sehr freuen, die zudem 75 % der Flächen im Bereich des geplanten Energieparkes besitz. Es ist zu erwarten, dass die 110-KV-Leitung von Barnin über Zapel nach Crivitz auch in einer Investitionshand sein wird. Die Menge an Investitionen und Kosten für alle Projekte wird höchstwahrscheinlich dazu führen, dass die Stromtrasse der 110-KV-Leitung nicht mehr unter der Erde, sondern als Oberleitung verlegt werden wird.
Kommentar/ Resümee
Ist es eine Liebesbeziehung oder eine Kooperation mit der WEMAG? Es scheint, dass es eher eine tiefe und intensive Liebesbeziehung ist!
Denn schon am 10.01.2014 und am 11.02.2014 beschlossen die WEMAG AG und die Stadtvertretung von Crivitz, mehrere Windenergieanlagen in Wessin zu bauen. Vertreter des Städte- und Gemeindetages waren ebenfalls Berater zu diesem Thema. Die Ortsteilvertretung in Wessin hat sich bereits am 12.12.2013 für einen Windpark in Wessin durch die WEMAG ausgesprochen. Die Entscheidung wurde aufgrund der Aussichten auf finanzielle Einnahmen für die Stadt Crivitz getroffen.
Dann kam die Kehrtwende in den Ansichten nach der Kommunalwahl 2014 und nun sorgt erneut eine Rochade seit 2022 für einen Wandel und einen Wiedereinstieg. Ob die Blaupause von Goldberg so funkeln wird, bleibt abzuwarten. Die Stadt Crivitz hat leider keine eigene kommunale Genossenschaft, die den Wohnungsbau fördert. Die Verlegung einer Fernwärmeleitung bis in die Neustadt wird in Zukunft Millionen in Crivitz verschlingen und große Überzeugungsarbeit bei den privaten Eigentümern erfordern. Auch der Steuerzahler wird dabei bestimmt mitwirken dürfen, ob es über den Strompreis oder über die Gemeindesteuern sein wird.
Es ist erstaunlich, wie weit fortgeschritten die Planungen und Absprachen bereits sind und ausgestaltet wurden. Der normale Bürger wird hierüber nur in Halbsätzen informiert, und wenn überhaupt, bleibt alles wie immer in einem streng geschützten, nicht öffentlichen Bereich liegen. Wie man es seit Jahren gewohnt ist, ist Transparenz nicht die Stärke der Mehrheitsfraktionen der Wählergemeinschaft CWG – Crivitz und die LINKE/HEINE. Aber bezahlen muss dann das alles hinterher der Steuerzahler.
Wo befindet er sich derzeit? Ist das Geld für die Finanzierung nicht mehr verfügbar?
Was ist ein Bürgerhaushalt?
Im Allgemeinen beschränkt sich das Mitspracherecht der Bürger hierbei auf Teile des Investitionshaushalts (ein bestimmtes Projekt). Ein derartiger Haushalt darf allerdings keinesfalls als Form direktdemokratischer Mitsprache fehlinterpretiert werden. Die Impulse seitens der Bürger haben vielmehr den Charakter wertvoller Informationen für den Entscheidungsfindungsprozess der Abgeordneten in der Stadtvertretung. Die letztinstanzliche Entscheidung über den Haushalt obliegt weiterhin den demokratisch legitimierten Parlamentariern.Es geht stets darum, etwas „Zusätzliches (Geldvorrat) zu verteilen.“ Gibt es in Crivitz noch weitere finanzielle Mittel, die in der Zukunft 2025/26 verteilt werden können?
Auf Wunsch der Bürgermeisterin (Britta Brusch-Gamm) und der CWG – Crivitz sowie die Linke/Heine wurde die Idee eines Bürgerhaushaltes nur auf der Sitzung des Hauptausschusses am 11.10.2021 einmalig beraten. Bereits 14 Tage später, auf der folgenden Stadtvertretersitzung am 25. Oktober 2021, wurde die Einführung eines Bürgerhaushaltes für 2022 durch die Mehrheitsfraktionen CWG-Crivitz +die LINKE/Heine beschlossen. Die Stadt Bützow war damals und heute das Vorbild für das Projekt, so erklärte es die Bürgermeisterin. (Ein Schelm, wer da einen geschichtlichen Zusammenhang vermutet, ACHTSAMKEIT im Charme des Momentes).
Nach der ersten Sitzung im Hauptausschuss im Jahr 2021 passierte zunächst gar nichts.Fast 24 Monate später fand wieder eine Sitzung des Hauptausschusses statt. Die Beteiligten aus Bützow wurden gezielt eingeladen, gemeinsam mit der Bürgermeisterin die Variante der Einführung eines Bürgerhaushaltes zu präsentieren. Plötzlich erkannte man, dass die Vorgänge nicht so verlaufen könnten, wie es geplant waren. Es war erforderlich, eine Satzung zu erstellen, um die Umsetzung zu gewährleisten. Dieses Problem stellte erneut 2023 eine Herausforderung dar. Im November 2023 wurde ein Entwurf für eine Satzung besprochen. Alle waren begeistert von ihm.
Der Entwurf sah vor, dass die Laufzeit zunächst auf fünf Jahre begrenzt ist, aber sie kann jederzeit verlängert werden. Die Stadt Crivitz soll ein eigenes Budget für die Einwohner der Stadt Crivitz einrichten, das mindestens 15.000,00 € jährlich betragen soll. Es soll jedem Einwohner von Crivitz freistehen, Vorschläge zur Abstimmung schriftlich und elektronisch einzureichen bis zum 30.04. des Jahres. Der vollständige Name, die Anschrift und das Geburtsdatum müssen angegeben werden.Nach Ablauf des 30.04. wird eine Prüfung durch die Amtsverwaltung auf Zuständigkeit und Kosten durchgeführt.
Die Prüfung des Vorhabens bzw. des Vorschlags erfolgt anhand der folgenden Punkte:
1. Es muss – konkret, umsetzbar und in der Zuständigkeit der Stadt liegen;
2. Es sollen – keine hohen und ständigen Folgekosten nach sich ziehen;
3. Es dürfen – keine Doppelförderung und max. 10.000 € je Vorschlag und,
4. Es muss-der Allgemeinheit zugutekommen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Im Anschluss daran sollen alle Einwohner (ab 12. Jahre!) über die eingereichten Vorschläge in einer öffentlichen Veranstaltung oder auch online abstimmen. Angeblich soll das Resultat der Abstimmung bindend für die Abgeordneten sein.
Die Vorschläge, die in das Bürgerbudget aufgenommen wurden, sollen zeitnah, spätestens jedoch im Folgejahr, umgesetzt werden. Der Aufwand, der hier beschrieben wird, ist schon sehr hoch, wenn man bedenkt, dass für die Erstellung/Druck von Handzetteln zur Information für die Bürger mindestens 5.000,00 € an Kosten anfallen. Zumindest in der Musterstadt Bützow musste man diese Erfahrung machen. Mindestens eine Vollzeitkraft ist erforderlich, um die Vorbereitung und Prüfung über das gesamte Jahr hinweg durchzuführen. Die genaue Höhe des Aufwands ist bisher nicht abzuschätzen, aber auf jeden Fall kann das Amt Crivitz diese Dienstleistung nicht noch zusätzlich erbringen. Dies wurde klar und deutlich bescheinigt.
Das ist erneut eine Probieraktion, nur mit der Folge, dass damit eine weitere Vollzeitstelle im Bürgerhaus geschaffen werden soll und dabei Kosten entstehen, die aus Steuergeldern finanziert werden.Seit Beginn der Haushaltsverhandlungen Anfang November 2023 wurde über dieses Projekt erneut geschwiegen.
Versprechen, beschlossen, gebrochen und wieder vergessen!
Kommentar/Resümee
„Manch kostspielige Prestigeprojekte der Fraktion der CWG – Crivitz und die LINKE/ Heine führten in der Vergangenheit zu erheblichen Belastungen für die Bürger (Gebühren-u. Steuererhöhung).“
Es ist vorgesehen, ein separates Budget für 15.000,00 € einzurichten, doch die Vorschläge der Bürger sollten realisierbar sein und nicht über 10.000,00 € an Kosten verursachen. Es scheint, als ob diese Idee lediglich im Rahmen eines kurzen Wahlkampfes zur Geltung gebracht werden soll, um die Aufmerksamkeit der Wähler zu erlangen.
Auch aus den Ortsteilen kommen sicherlich noch einige Hinweise, da diese indessen einmal durch ihre beschränkte Einwohnerzahl in der Minderheit sind und eigene Vorhaben nur schwer erfolgreich durch die Abstimmung bringen werden. Es könnte auch interessant sein, ob die Daten über Personen wie Namen und Geburtsdatum gesammelt und ausgewertet werden dürfen. Da diese Informationen in der Lage sind, bestimmte Verhaltens- und Analysemuster sowie Analysen an jeder beliebigen Stelle zu platzieren und zu verwenden.
In dieser Wahlperiode wird sich nichts mehr ändern. Der Status quo bleibt unverändert. Daher wird die Abstimmung über die Vorschläge und deren Umsetzung frühestens im Juli oder August 2024 möglich sein, wo wir dann eine neue Stadtvertretung haben werden.
Die ganze Planung für den jährlichen Bürgerhaushalt steht allerdings unter dem „Damoklesschwert“, dass eine Genehmigung des Haushaltsplans im jeweiligen Jahr durch den Kreis LUP „nicht“ erforderlich ist und kein Haushaltssicherungskonzept erstellt werden muss. Andernfalls wird es für den Bürgerhaushalt nur noch 0,00 € geben.
Welches Schauspiel ist das denn? Eine Show bzw. Schaufenster kann nicht größer sein!
Aufgrund des Stolperstarts Anfang 2022 und einer verzögerten Ausschreibung wurde die Entscheidung zur Einstellung im Hauptausschuss erst am 17.01.2022 getroffen und zuvor mit Mehrheit der Fraktion CWG-Crivitz und die LINKE/Heine durchgefochten.
Die CDU-Fraktion Crivitz und Umland hat sich wie gewohnt enthalten, soweit sie denn anwesend war. Wie gewohnt, beschritt sie den kürzesten Pfad der Konfrontation, um ein gutes Miteinander zu gewährleisten. Die Kernaussage dieser Entscheidung bestand darin, dass erst ab dem 12. Januar 2022 die Bewerbungsgespräche für das Citymanagement stattfinden sollten und dann die Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm per Order über diese Position entschieden hat. Die Einstellung sollte damals kurzfristig erfolgen Ende Januar und die Stunden sollten nachgeholt werden, so wie es in einer Diskussion empfohlen wurde.
Die Förderrichtlinie des Ministeriums besagt aber, dass die Befristung für das Citymanagement am 31.12.2023 endet.
Nun also wurde jetzt entschieden keine weitere Befristung, sondern das Auslaufen des Vertrages Anfang Februar 2024, weil angeblich keine Förderung mehr weitergeführt wird. Der Gedanke einer Verlängerung und Entfristung des Citymanagements durch die Stadt Crivitz ist indessen endgültig nach drei Monaten der Diskussion vom Tisch. Bereits im November 2023 zeichnete sich diese Entwicklung ab.
Da das Citymanagement der Stadt Crivitz im Oktober 2023 seine letzte persönliche Berichterstattung durchführte, auf der nur zwei eingeschränkte Themen angesprochen wurden, war klar, wohin die Reise geht. Ein Thema war, ob das Arbeitsverhältnis der Citymanagerin über den Februar 2024 hinaus verlängert werden kann oder sogar entfristet werden sollte. Außerdem wurde diskutiert, wie man künftige Stadtrundgänge in der Zukunft einordnen sollte. Das war alles, was annähernd oder vielleicht sogar einer eventuellen Rechenschaftslegung nahekommen könnte.
Die Citymanagerin Frau Marita Schulz konnte im November und Dezember 2023 aufgrund von Abwesenheit keine Berichterstattung durchführen. Deswegen übernahm die Bürgermeisterin die Verantwortung für die Rechenschaftslegung und berichtete über diese Dinge aus ihrer Sicht. Sie war hier wie gewohnt sehr spärlich mit konkreten Informationen und schilderte einige Details zur Aufstellung eines Tannenbaums sowie zu den historischen Stadtrundgängen. Im Monat Dezember 2023 wurde nur ein Termin für den Jahresempfang 2024 mitgeteilt. Das war alles, was so passierte in zwei Monate beim Citymanagement.
Nachdem nun endlich im Kulturausschuss nach drei Monaten die persönliche Berichterstattung der Citymanagerin (Frau Marita Schulz) am 09.01.2024 stattfinden sollte, wurde lediglich mitgeteilt, dass diese nun nicht mehr erforderlich ist, weil das Arbeitsverhältnis Anfang Februar 2024 beendet wird. Aufgrund des Auslaufs der Fördermittel.
Also wurde aus einer Rechenschaftslegung soeben die letzte Rede der Citymanagerin, die sich mit dem bevorstehenden Abschied befasste und von tiefer Wehmut und Traurigkeit geprägt war. Man merkte es ihr auch förmlich an. Sie berichtete, dass sie im Bürgerhaus viel gelernt habe, insbesondere den Umgang mit dem Computer, den sie sonst nirgendwo anders so intensiv kennengelernt hätte. Sie sei nun einmal aus einem fachfremden Beruf hineingewachsen. Außerdem betonte sie, dass es unmöglich sei, zu wissen, was alles im Bürgerhaus geleistet wird. Sie war selbst überrascht über die vielen Aufgaben, die man im Bürgerhaus zu bewältigen hatte. Sie weiß nicht, wie das Bürgerhausteam nun die vielen Aufgaben im Bürgerhaus bewältigen soll, wenn jetzt auch noch ihre Stunden fehlen.Und das war es auch schon in der Rede zum Abschied von ihr.
Im Rahmen der Stellenausschreibung wurden im Dez. 2021 plötzlich Änderungen im Aufgabenbereich vorgenommen!
1. Stärkung der innenstädtischen Entwicklung durch Schaffung von Besuchermagneten
2. Stabilisierung des Einzelhandels im Ortszentrum
3. Vernetzung von kulturellen, wirtschaftlichen Angeboten und deren gemeinsame Vermarktung (Events und Marketing)
4. Organisation der Stadtmesse
5. Mitarbeit an der Weiterentwicklung und Ausgestaltung des historischen Stadtrundgangs
6. Beteiligung an Workshops zur Innenstadtgestaltung
Was bleibt für die Zukunft?
Nun, das eigentliche Ziel des Citymanagement nach der Förderrichtlinie des Ministeriums war es: „Die Rückgewinnung der wirtschaftlichen Bedeutung der Grundzentren, die pandemiebedingt starke Einbußen zu verzeichnen hatten, zu ermöglichen“.
Nach einer anfänglichen „Wiederbelebung des Einzelhandels“ wurde aus dem Begriff nur noch geschrieben: „Stabilisierung des Einzelhandels“. Doch tatsächlich haben sich die Öffnungszeiten und die Anziehungskraft für viele Geschäfte und Besucher verringert. Die Diskussion über eine Verkehrsberuhigung in der Innenstadt war schnell beendet, ebenso wie die Entwicklung eines Konzepts zur Gestaltung eines Verkehrsraum- oder Parkraumkonzepts. Plötzlich war auch die Idee eines Workshops zu der Innenstadt verschwunden, und die Teilnahme daran war fortan nur noch ein Privileg für die Teilnehmer.
Die Workshops zum Thema Innenstadt Marktplatz sind seit 16 Monaten nicht mehr durchgeführt worden und haben sich auch für die nächsten zwei Jahre erledigt, da die Umgestaltung aus Eis gelegt wurde. (Haushaltsmittel?). Für einen Außenstehenden ist es schwierig, zu erkennen, wo die markanten Punkte sind, an denen der Qualitätssprung in Crivitz stattgefunden hat.
Welche Impulse für die innerstädtische Entwicklung sind denn nun geblieben für die Zukunft? Es ist uns nicht gelungen, sie zu entdecken, doch wir sind zuversichtlich, dass sie sie finden werden!
Kommentar/Resümee
„Die, die so wahnsinnig schnell reden, sind dieselben, die so extrem langsam zuhören.“ Peter E. Schumacher
Alle Gesamtaspekte der tatsächlichen Tätigkeit in Crivitz deuten eher auf eine organisatorische Unterstützung für Veranstaltungen aller Art hin, wo die Bürgerhauskoordinatorin ohnehin die Oberhand in der Organisation zu haben scheint im sogenannten „Team – Bürgerhaus“. Der historische Rundgang wurde mit 5.000,00 € gefördert und von Bürgerhausteam mit dem Heimatverein ausgestaltet, sodass auch hier das Citymanagement vollständig entlastet wurde.
Die Entwicklung einer eigenen Marke für Crivitz oder die Erstellung eines Imagefilms für Crivitz waren auch keine zwingenden Aufgaben für das Citymanagement laut Themenstellung. Beim Thema „Investitionen“ für Unternehmen in der Zielbeschreibung für das Citymanagement in der Zukunft birgt Unsicherheiten und weckt Befürchtungen, die wahrscheinlich von der Stadt auch nicht erfüllt werden könnten.
Der Vorwahlkampf zur Kommunalwahl 2024 scheint den noch Gewählten einiges an Möglichkeiten zu bieten. Ob sie nun notwendig sind oder nicht, wie man es gerade benötigt oder nicht.
So stehen wir selbst enttäuscht da und sind betroffen. Der Vorhang ist zu und alle Fragen bleiben offen!
Eine Idee der Bürgermeisterin wurde erneut unvorhergesehen und unerwartet im Jahr 2021 umgesetzt, ohne dass die Ortsteilvertretungen und andere Gremien einbezogen wurden. Warum nicht? Es könnte sein, dass sonst verschiedene Meinungen aufeinandertreffen!
Schon damals war es nicht die Art der Fraktion der CWG und der Linken/ Heine, in Anbetracht einer vorhandenen 72%igen Mehrheit Diskussionen zu führen. Man wollte einfach nur durchregieren und Stärke zeigen, ohne zu viel zu diskutieren. Auf Wunsch der Bürgermeisterin (Britta Brusch-Gamm), der CWG und der Linken/Heine wurde die Idee eines Bürgerhaushaltes nur auf der Sitzung des Hauptausschusses am 11.10.2021 einmalig beraten. Bereits 14 Tage später auf der folgenden Stadtvertretersitzung am 25. Oktober 2021 wurde die Einführung eines Bürgerhaushaltes für 2022 beschlossen. Die Stadt Bützow war seinerzeit das Vorbild für das Projekt, so erklärte es damals die Bürgermeisterin. (Ein Schelm, wer da einen geschichtlichen Zusammenhang vermutet, ACHTSAMKEIT im Charme des Momentes).
Die Mitbestimmung bei einer 72-prozentigen Mehrheit von CWG und Linken/Heine war im Jahr 2021 nur an diesem Beispiel in dem Handeln zu erkennen.
Man kann diese Dinge am verständlichsten beschreiben:
Wir beschließen etwas. Dann schauen wir, ob wir das alles bezahlen können. Und dann sagt man: Wir machen erst mal einen Plan. Aber es wird schon funktionieren! Die Haushaltsregeln oder die Mitbestimmungsrechte werden nachher betrachtet.
Das ist der Bürgerhaushalt.
Im Allgemeinen beschränkt sich das Mitspracherecht der Bürger hierbei auf Teile des Investitionshaushalts. Ein derartiger Haushalt darf allerdings keinesfalls als Form direktdemokratischer Mitsprache fehlinterpretiert werden. Die letztinstanzliche Entscheidung über den Haushalt obliegt weiterhin den demokratisch legitimierten Parlamentariern bzw. den Abgeordneten. Die Impulse seitens der Bürgerschaft haben vielmehr den Charakter wertvoller Informationen für den Entscheidungsfindungsprozess der Politik.
Ach, das ist doch bloß ein Schaufenster!
Ein Bürgerhaushalt ist hierbei indes, wie bereits erwähnt, nicht als direktdemokratisches Instrument misszuverstehen. Vielmehr können die Bürger zwar ihre Präferenzen mitteilen, die Entscheidungen werden jedoch weiterhin von der Politik getroffen. Es geht stets darum, etwas „Zusätzliches zu verteilen.“ Hat die Stadt Crivitz noch etwas „Zusätzliches“ (Geldmittel) in der Zukunft zu verteilen?
Nun, nachdem 24 Monate vergangen sind und immer noch nichts passiert ist, kam ein Erwachen, da auch handwerkliche Fehler offenbart werden. Sieben Monate vor der Wahl ist es so, als ob sich plötzlich alles ändert.
Nach der ersten Vorstellung im Hauptausschuss im Jahr 2021 gab es fast genau 24 Monate später wieder eine Sitzung im Hauptausschuss. Die Beteiligten aus Bützow wurden gezielt eingeladen, gemeinsam mit der Bürgermeisterin die Variante der Einführung eines Bürgerhaushaltes zu präsentieren. Also, der Beschluss in Crivitz wurde bereits vor 24 Monaten gefasst, also ist es indessen ein Erwachen oder ein Aufwachen?
Plötzlich stellte sich heraus, dass alles nicht so funktioniert, wie es sollte. Es ist notwendig, eine Satzung zu erstellen, um die Umsetzung zu gewährleisten. Dies stellt eine erneut 2023 eine Herausforderung dar. Also, wie besprochen, und beschlossen, sollen bis zum 11.12.2023 alle Ausschüsse im erweiterten Eilverfahren die Satzung diskutieren und verinnerlichen. Denn schon am 11.12.2023 ist vorgesehen, den Bürgerhaushalt für das Jahr 2024 und für die Ewigkeit zu verankern! Schau dir das an. Diesesmal sind es bereits 8 Wochen und nicht mehr 14 Tage wie im Jahr 2021. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass es nicht mehr möglich ist, vor der Kommunalwahl derart dominant zu regieren wie früher!
Es soll eine Satzung erstellt werden, die für alle Ewigkeit einen Bürgerhaushalt in Crivitz vorsieht. Die Laufzeit ist zunächst für fünf Jahre befristet, kann aber jederzeit verlängert werden.
In Crivitz soll sich alles anders entwickeln als in Bützow.
Folgendes ist enthalten.
– Es wird ein eigenes Budget für die Einwohner der Stadt Crivitz eingerichtet, mit mindestens 15.000,00 € jährlich.
– Es steht allen Einwohnern von Crivitz frei, Vorschläge im Vorfeld der Abstimmung schriftlich und elektronisch einzureichen bis zum 30.04. des Jahres. Dabei sind der vollständige Name, die Anschrift und das Geburtsdatum ebenfalls mit anzugeben!
– Nach dem 30.04. wird eine Prüfung durch die Amtsverwaltung auf Zuständigkeit und Kosten durchgeführt. Das Vorhaben bzw. der Vorschlag werden auf die folgenden Punkte geprüft:
1. Es muss – konkret, umsetzbar und in der Zuständigkeit der Stadt liegen;
2. Es sollen – keine hohen und ständigen Folgekosten nach sich ziehen;
3. Es dürfen – keine Doppelförderung und max. 10.000 € je Vorschlag und,
4. Es muss-der Allgemeinheit zugutekommen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
– Anschließend werden alle Einwohner (ab 12. Jahre!) über die eingereichten Vorschläge in einer öffentlichen Veranstaltung oder auch online abstimmen. Das Ergebnis der Abstimmung ist bindend.
– Die Vorschläge, die in das Bürgerbudget aufgenommen wurden, sollen zeitnah, spätestens im Folgejahr umgesetzt werden.
Der Aufwand, der hier beschrieben wird, ist schon sehr hoch, wenn man bedenkt, dass für die Erstellung/Druck von Handzetteln zur Information für die Bürger mindestens 5.000,00 € an Kosten anfallen?Dies ist zumindest in der Musterstadt Bützow der Fall. Mindestens eine Vollzeitkraft ist für die Vorbereitung und Prüfung über das gesamte Jahr hinweg erforderlich. Wie hoch ist der Aufwand und der Nutzen?
Es ist und bleibt eben ein Prestigeprojekt der CWG-Fraktion und die LINKE/Heine. Dabei handelt sich eben um eine Probieraktion (Versuch oder Irrtum), nur mit der Folge, dass dabei Kosten entstehen, die aus Steuergeldern finanziert werden!
Kommentar/Resümee
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“
Es ist vorgesehen, ein separates Budget für 15.000,00 € einzurichten, doch die Vorschläge der Bürger sollten realisierbar sein und nicht über 10.000,00 € an Kosten verursachen. Wie kann das funktionieren und was geschieht mit den verbleibenden 5.000,00 €?. Es scheint, als ob diese Idee lediglich im Rahmen eines kurzen Wahlkampfes zur Geltung gebracht werden soll, um die Aufmerksamkeit der Wähler zu erlangen.
Es ist nicht geklärt, wer letztlich über die Vorschläge entscheidet und die Mittelausgabe bestätigt die Bürger oder die Abgeordneten. Oder müssen sich die Stadtvertreter bei ihrer Stimmenabgabe fügen, da das Ergebnis nun bindend ist? In diesem Zusammenhang ist zu erwarten, dass sich hier noch beträchtliche kommunalrechtliche Hürden ergeben werden. Auch aus den Ortsteilen kommen sicherlich noch einige Hinweise, da diese indessen einmal durch ihre beschränkte Einwohnerzahl in der Minderheit sind und eigene Vorhaben nur schwer erfolgreich durch die Abstimmung bringen werden.
Es könnte auch interessant sein, ob die Daten über Personen wie Name und Geburtsdatum gesammelt und ausgewertet werden dürfen. Da diese Informationen in der Lage sind, bestimmte Verhaltens- und Analysemuster sowie Analysen an jeder beliebigen Stelle zu platzieren und zu verwenden. Man könnte sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden.
In dieser Wahlperiode wird sich nichts mehr ändern. Der Status quo bleibt unverändert.
Da die Satzung erst im Dezember 2023 und der Haushaltsplan frühestens im Februar 2024 verabschiedet werden können. Danach wird die Information an die Bürger und die Vorschlageinbringung bis zum 30.04.2023 erfolgen. Es wäre möglich, die Ausarbeitung und Überprüfung der Vorschläge bis kurz vor der Kommunalwahl als bedeutendes Ereignis darzustellen. Aufgrund unserer Vorbereitung auf die Kommunalwahl werden sicherlich viele Mitarbeiter im Amt beschäftigt sein und anschließend wird der Sommerurlaub im Amt Crivitz im August stattfinden.
Daher wird die Abstimmung über die Vorschläge und deren Umsetzung frühestens im Juli oder August 2024 möglich sein, wo wir dann eine neue Stadtvertretung haben werden.
Die ganze Planung für den jährlichen Bürgerhaushalt steht allerdings unter dem „Damoklesschwert“, dass eine Genehmigung des Haushaltsplans 2024 „nicht“ erforderlich ist durch den Kreis und keine Haushaltssicherungsstrategie erstellt werden muss. Andernfalls kann es dann nur 0,00 € geben.
Welches Schauspiel ist das denn?
Manche kostspieligen Prestigeprojekte der CWG Fraktion und der LINKE/ Heine könnten zu massiven Belastungen für die Bürger (Gebühren-u. Steuererhöhung) führen.
Eine übereifrige und konsequente Vorgehensweise ist die neue Devise im Planungsverband.
Oder besser gesagt, wie bastelt man alles so zurecht, dass es in der Abwägung für die geplanten Windeignungsgebiete alles passt?
Es scheint die Richtschnur zu sein, um voranzukommen. Um das vorgegebene Ziel zur Ausweisung von Windeignungsgebieten in Höhe von 2,1 % bezogen auf die jeweilige Regionalfläche des Planungsverbandes zu erreichen. Die Zweistufigkeit erst von 1,4 % bis 2027 und danach auf 2,1 % bis 2032 will man unbedingt vermeiden, denn es birgt die Gefahr eines ineffizienten und ressourcenraubenden Dauerfortschreibungsprozesses lautet die höfliche Begründung der Geschäftsstelle.
Das könnte übersetzt heißen, dass man so schnell wie möglich Fakten schaffen und nicht wieder endlos lange diskutieren und sich mit anderen Meinungen auseinandersetzen möchte. Es könnte sein, dass Hemmnisse auftreten, die man gar nicht erst aufkommen lassen möchte. Zudem sind die Vorgaben des Landes durchsetzen und der Bund drückt auch gewaltig auf die Entscheidungen, sodass man hier alles auf einmal durchziehen möchte und möglichst alles geräuschlos noch vor den Kommunalwahlen 2024.
Der Regionalverband Westmecklenburg [RPV-WM] hat eine Fläche von 30 % der Landesfläche zu bearbeiten. Laut einer Schlussfolgerung aus der Abwägung der zweiten Stufe im Mai 2021 wird eine Gesamtfläche von ca. 7.700 ha als Windeignungsgebiet ausgewiesen. Somit stehen 1,1 % der Regionalfläche der Windenergienutzung zur Verfügung. Die Altgebietsfläche wurde mit ca. 1.100 ha (14 %) als Altgebietsfläche bestätigt, was bedeutet, dass 2021 insgesamt 6.600 ha (86 %) an erstmals ausgewiesener Fläche hinzukamen. Aufgrund der derzeitigen Entscheidungen dürften es nicht mehr 52 Windeignungsgebiete werden, sondern wesentlich mehr. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien haben sich seit 2022 grundlegend geändert. Bei der letzten Planung wurden 4 Windeignungsgebiete herausgenommen und weitere 5 aufgrund einer bedingten Festlegung herausgenommen, diese stehen natürlich jetzt alle wieder auf einer neuen Prüfliste!
Die derzeitige Planung 2023 geht jedoch davon aus, dass bei den Windenergieanlagen [WEG] eine Gesamthöhe von 250 m in den nächsten Jahren erreicht wird. Die Verbandsversammlung formulierte natürlich einheitliche, verbindliche Kriterien für die Auswahl, aufgrund des Planungserlasses Wind M-V. Hier sind einige Ausbrüche aus dem Kriterienkatalog des Planungsverbandes:
– 1.000 Meter Abstand zu Bereichen zu Gebäuden mit Wohnnutzung in Siedlungsbereichen mit Wohn- und Erholungsfunktion
– 800 Meter Abstand zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich
– Naturschutzgebiete sind diese für die Windenergienutzung ausgeschlossen
– Entwicklungszonen von Biosphärenreservaten von der Festlegung von Windenergiegebieten ausgeschlossen
– Im Bereich von großen zusammenhängenden Waldgebieten der Kategorien 1 (ohne besonderen Status) und 2 (Waldflächen innerhalb von Naturparken und Landschaftsschutzgebieten) können Windenergieanlagen bis an den Waldrand errichtet werden, sodass die Rotoren bis 120 m über den Wald streichen können.
– Gesetzlich geschützte Biotope mit einer Größe ab 5 Hektar sind geschützt, aber den kleinflächigen Bereichen (< 5 Hektar) können durch ein Windenergiegebiet überplant werden.
– Artenschutz -Es wird der jeweilige 500 m Nahbereich gemäß Anlage 1 zu § 45b Abs. 1 bis 5 BNatSchG ausgeschlossen: – Seeadler – Fischadler – Wanderfalke – Weißstorch.
–Ausweisung von Windenergiegebieten sind unter Beachtung von § 2 des EEG und die jeweilige Netzinfrastruktur zu berücksichtigen. Es bedeutet, dass die Planung bevorzugt auch an den Netzverknüpfungspunkten bzw. an den USW stattfinden sollte.
– Erforderliche Mindestgröße eines Windenergiegebietes 35 Hektar.
Die vorhandenen Genehmigungen, genauer gesagt die beantragten Genehmigungen beim staatlichen Amt für Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg werden mit hohem Gewicht in die Abwägung einbezogen.
Es werden keine großen Klagen oder eine Klagewelle erwartet, da keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr erforderlich ist. Zudem haben die Kriterien des Planungsverbandes den Arten- und Naturschutz fast vollständig aufgeweicht, im Interesse des Landes und Bundes. Es ist nur erstaunlich, dass sich das Oberzentrum Schwerin und das Mittelzentrum Wismar, die beide die Denkmalensembles mit der höchsten Schutzstufe besitzen, die Integrität dieser Denkmale und deren Schutz bereits gesichert haben. Ebenso wie Ludwigslust, Gadebusch, Dömitz und das Gestüt Redefin!
Die Kommunalwahlen in 10 Monaten stehen vor der Tür. Es ist die beste Lösung, das Boot der Entscheider zu vergrößern und einen sogenannten „Energiebeirat“ einzuberufen. Dann sollen Experten berichten und die fachkundigen Politiker der SPD, der Grünen und der Linken sowie die CDU über die Entwicklung neuer Windparks entscheiden. Der Planungsbeirat Energie berät den Vorstand und die Verbandsversammlung im Hinblick auf die Vorbereitung von Beschlüssen im Rahmen der Teilfortschreibung zur Windenergie. Es klingt sehr ungewöhnlich, dass der Energiebeirat nur nach Bedarf tagen soll, aber mindestens zweimal pro Jahr. Nicht zuletzt soll der Entwurf für die Teilfortschreibung der Windenergie auf der nächsten Verbandsversammlung im November 2023 den Kommunen bereits zur Auslegung vorgelegt werden. Zudem soll dieser dann bereits im Juni 2024 beschlossen werden, um die Auslegung zu ermöglichen.
Es ist wahrscheinlich, dass die alten gewählten Mitglieder zu diesem Zeitpunkt noch handeln und entscheiden dürfen, bevor die neuen Mitglieder das Ergebnis nur eben verwalten können. So könnte man hierzu auch sagen, dass die Ergebnisse bereits im Vorab geplant und vorbereitet werden, damit sie dann später auch geräuschlos funktionieren können!
Also auch im Planungsverband setzt man also auf die sogenannte Brechstange, wie im Großen jetzt auch im Kleinen!
Wenn du nicht mehr weiterweißt, gründe einen Arbeitskreis. „Planungsbeirat Energie“! Passt dir sein Ergebnis nicht, dann mach ihn wieder dicht.
So und nicht anders kann man die jetzige Situation im Planungsverband Westmecklenburg bezeichnen, der aufgrund eklatanter verwaltungsrechtlicher Fehler in der Vergangenheit keinen rechtsgültigen Plan aufweisen kann.
Die jüngsten Gesetzesänderungen in der Zeitwende von verschiedenen Ministerien und dem Bund kamen natürlich zur rechten Zeit, um die Angelegenheit in den Hintergrund zu rücken. Um die aktuelle rechtliche Situation zu retten, wurde ein neuer Arbeitskreis „Energiebeirat“ gegründet, der sich auch mit diesem Thema befassen und das Boot der Verantwortlichen wesentlich vergrößern soll. So bestimmen überwiegend das Oberzentrum Schwerin und die Mittelzentren in Westmecklenburg die zu errichtenden Windparks in ländlichen Gebieten!
Bei diesem Thema war die Bürgerbeteiligung noch nie die Stärke des Planungsverbandes Westmecklenburg gewesen. In der elfjährigen Geschichte zu diesem Thema wurde erst im März 2019 ein öffentliches Bürgerforum eingeführt, als der Druck und der Wind ein wenig heftiger in die Gesichter der verantwortlich Handelnden wehte. Daraufhin wurde plötzlich sofort die Geschäftsordnung und die Satzung des Planungsverbandes geändert. So, dass nur noch ein wesentlicher Inhalt jeder Sitzung der Verbandsversammlung im Protokoll steht und nicht mehr alles. Die Einwohner sind grundsätzlich nicht berechtigt, Fragen, Anregungen und Vorschläge zu Gegenständen der Tagesordnung zu stellen. Sollte es doch noch Fragen oder Anregungen geben, sollten diese nur von allgemeinem Interesse sein und keine Wertungen enthalten.
Dann kam Corona und man hat sich nur noch in Videokonferenzen gesehen. Nun will man nach den neuesten Beschlüssen wieder Sitzungen als Livestream machen. Ansonsten wurde das Bürgerforum wieder abgeschafft bzw. nicht mehr angewendet, da man zurzeit auch keine Bürgerbeteiligung mehr benötigt und sich nicht mit anderen Meinungen auseinandersetzen muss. Man zieht seinen vorgeschriebenen Stil auf Versammlungen durch, da die SPD und die LINKE in Regierungsverantwortung stehen und sich keine Schnitzer mehr erlauben können. Bündnis 90/Die GRÜNEN freuen sich, mitzumachen.
Der Naturschutz wird aufgeweicht und die Bürgerbeteiligungen werden auf das geringste Maß beschränkt, das Erklären fällt weg und unliebsame Fragen zur Tagesordnung auf Versammlungen darf der einfache Bürger nicht stellen. So kann man die Planung erleichtern.
Die neue Devise lautet: „Übereifrig sein und konsequent handeln!“, in der Zeitenwende. Zudem sitzt auch die Amtsvorsteherin des Amtes Crivitz (Frau Iris Brincker – Fraktion die LINKE) im VORSTAND des Planungsverband Westmecklenburg als Kreistagsmitglied des Landkreises Nordwestmecklenburg und setzt sich energisch für die konsequente Umsetzung des Energieparks in Wessin und Plate ein. Vielen Dank im Voraus.
Ob der Bürger in ca. 10 Monaten zur Kommunalwahl das auch so bewerten wird, bleibt abzuwarten. Es ist zu erwarten, dass die entscheidenden Versammlungen im November 2023 und Juni 2024 sowie die Aktivitäten der handelnden Akteure genau beobachtet werden, wenn die Zeitenwende vor Ort sichtbar wird.
Auf der Sitzung der Stadtvertretersitzung am 26.06.2023 wurde von dem Fraktionsvorsitzenden die LINKE/Heine Herrn Alexander Gamm (auch Vorsitzender des Bauausschusses und Vorsitzende der nicht öffentlichen Arbeitsgemeinschaft Strom und Wärme) verkündet, dass die Stadt Crivitz auch ein Gemeinschaftsprojekt mit der WEMAG realisieren will. Er teilte mit, dass die Gemeinde Barnin und Zapel und die Stadt Crivitz eine gemeinsame Gesellschaft mit der WEMAG AG gründen wollen. Die technische und kaufmännische Verantwortung dieser Gesellschaft soll hauptsächlich in der Hand der WEMAG – AG liegen. Die letzten Absprachen sollten bereits bis zum 30.06.2023 getroffen werden. Während der weiteren Sitzung schätzte er weiter ein, wahrscheinlich in einem Moment der intellektuellen Schwäche, dass dieses gesamte Projekt eine Blaupause werden wird, wie es bereits in Goldberg existiert.
Da das Hauptrisiko der WEMAG AG bei der wirtschaftlichen Unternehmung liegt, kann man nicht von einer vollwertigen kommunalen Gesellschaft sprechen, sondern eher von einer kommunalen Minderheitsbeteiligung unter 50 %.
Aus den beteiligten Kommunen wurde mitgeteilt, dass eine Anlage zur Dekarbonisierung im Gewerbegebiet der Stadt Crivitz als Strom- und Wärmeerzeuger für die Neustadt in Crivitz geplant ist. Zur Teilnahme an diesem Projekt ist eine Bereitschaft der Agrargenossenschaft Crivitz e.G. bereits vorhanden. Die Agrargenossenschaft Crivitz e.G. könnte, falls erforderlich, auch eine Biogasanlage hierzu errichten. Dazu wolle man dann das Land Mecklenburg-Vorpommern als Unterstützer gewinnen. Einige Bürgermeister waren bereits zu einem Termin in Goldberg gewesen und fanden die Veranstaltung als informativ. Alle Termine, die den Bereich der Energiepolitik betreffen, in der gemeinsamen Absprache der drei Bürgermeister ist natürlich die WEMAG – AG bereits dabei. Auch der Landrat des Landkreises LUP Stefan Sternberg hat bereits bei Terminen Mitte Juni 2023 in den Gremien mit seinen Vertretern der Kommunalaufsicht vom Landkreis teilgenommen.
Die Vorlage der Bilanz der WEMAG AG Anfang Juni 2023 brachte einige Überraschungen. In den vergangenen Monaten mussten Strom- und Gaskunden in bisher nicht gekannter Höhe Preise zahlen. Die WEMAG AG hat in den vergangenen Monaten noch deutlich höhere Gewinne erzielt als erwartet. Die kommunalen Anteilseigner der WEMAG AG (ca. 201 Kommunen, – deren Geschäftsführer Herr Klaus-Michael Glaser, vom Städte- und Gemeindetag M-V ist), erhielten zusammen ca. 16,5 Millionen Euro.Auch die Gemeinden Barnin / Zapel und die Stadt Crivitz sind Mitglieder des kommunalen Anteildesignerverbandes der WEMAG, wo die Freude über den Geldfluss sicherlich sehr hoch sein dürfte. Allein die WEMAG-AG erhielt etwa 25 Mio. € für Ihre Rücklage zur Finanzierung von ca. 800 Mio. € teuren Investitionen. Der angedachte Ausbau des Netzes und die Errichtung neuer Öko-Kraftwerke. Die 25Mio. € an Rücklagen wurden durch die Notwendigkeit der Eigenkapitalstärkung gerechtfertigt, um die großen Aufgaben und Verpflichtungen des Netzausbaus erfüllen zu können. Bislang haben die Verbraucher (Bürger und Unternehmen) noch wenig davon zu spüren bekommen, sie müssen weiterhin einen Preis von ca. 0,46 € für die Kilowattstunde zahlen. So wurde Preissenkungen erst zum Jahresende 2023 für Strom und Erdgas angekündigt.
Die „BLAUPAUSE“ in Goldberg, die auch für die Gemeinden Barnin/Zapel und Crivitz in naher Zukunft gelten soll!
Das Goldberger Großprojekt im Jahr 2017 war das Projekt „Goldberger Wärme GmbH“. Damals war noch die WEMAG Energie-Dienste alleinige Gesellschafterin. Es wird erwartet, dass sich die Situation bald ändern wird. Die Stadt Goldberg beabsichtigt, 55 Prozent der Anteile von der WEMAG Energie-Dienst zu übernehmen und dadurch eine kommunale Energiegesellschaft zu bilden. Die WEMAG erhält dann 45 Prozent der Anteile. Auch die Kommunalaufsicht überprüfte die Verträge sehr genau. Es wurde festgestellt, dass die Gewinne erst im dritten Jahr nach der Aufnahme des Blockheizkraftwerks (BHKW) fließen werden. Das technische Schema in Goldberg war anfangs so gedacht, dass die WEMAG Flächen und Gebäude auf dem Gelände einer Agrargenossenschaft anmietet und pachtet, um dort ein Blockheizkraftwerk (BHKW) zu errichten. Dieses wird auf Basis von Biogas betrieben.
Der Rohstoff Rohbiogas wird nicht nur von der Agrargenossenschaft produziert, sondern auch die Wärme, die in einer Biogasanlage entsteht, soll in Goldberg genutzt werden. Beides will man auch weiterhin in Goldberg ausbauen und nutzen, aber hauptsächlich Strom erzeugen. Um einen maximalen Stromerlös zu erzielen, sollen die Laufzeiten der beiden Anlagen aufeinander abgestimmt werden. Der Vorteil für Goldberg ist, dass die WEMAG ein Fernwärmenetz in verschiedenen Straßen errichten will.Ziel ist es, zunächst alle kommunalen Einrichtungen im Bereich der Wärmetechnik zu erschließen, wie Schule, Mehrzweckhalle und in Zukunft auch die Kindertagesstätte. Die Stadt Goldberg verfügt auch über eine eigene Wohnungsgesellschaft Goldberg (WoGeGo) mit Gebäuden und diese sollen ebenfalls in der Zukunft großräumig erschlossen werden.
Die Regelung soll nun auch für die Kommunen in Barnin/Crivitz und Zapel gelten.Nur mit dem entscheidenden Unterschied, dass es keine kommunale Wohnungsgenossenschaft gibt und die Wärmekraftwerke in privater Hand sind.
Immerhin hat sich die Frage geklärt, wer die großen Freiflächenanlagen in Wessin und Zapel auf kommunalen Flächen errichten wird. Für den geplante Energiepark in Wessin ist also soeben ein Favorit benannt worden, wie schon mal 2013/14, welcher die Windenergieanlagen errichten wird.
Darüber dürfte sich auch die landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG Wessin sehr freuen, die zu 75 % der Flächen besitzt. Es ist zu erwarten, dass die 110-KV-Leitung von Barnin über Zapel nach Crivitz auch in einer Investitionshand sein wird. Die Menge an Investitionen und Kosten für alle Projekte wird höchstwahrscheinlich dazu führen, dass die Stromtrasse der 110 KV -Leitung nicht mehr unter der Erde verlaufen wird, sondern als Oberleitung verlegt werden wird. Im Hinblick auf die geplante 380-kV-Hochspannungsleitung als Parallelleitung von Bülow nach Crivitz über Zapel und weiter ab 2029 ist damit sicherlich auch eine entscheidende Lösung gefunden worden.
Eine Liebesheirat oder eher eine Zweckgemeinschaft? Es ist wohl eher eine tiefe und intensive Liebesheirat!
Denn schon am 10.01.2014 und am 11.02.2014 beschlossen die WEMAG AG und die Stadtvertretung von Crivitz, mehrere Windenergieanlagen gemeinsam in Wessin zu bauen. Vertreter des Städte- und Gemeindetages waren ebenfalls Berater zu diesem Thema. Die Ortsteilvertretung in Wessin hat sich bereits am 12.12.2013 für einen Windpark in Wessin durch die WEMAG ausgesprochen. Die Entscheidung wurde aufgrund der Aussichten auf finanzielle Einnahmen für die Stadt Crivitz getroffen. Dies lässt sich in dem Protokoll nachlesen. Daran können sich bestimmt noch zwei Ortsteilvertreter erinnern, denn sie sind heute zudem vertreten in der OTV in Wessin. Und dann kam die Kehrtwende in den Ansichten nach der Kommunalwahl 2014.
Der Unterschied zwischen einer Liebesheirat und einer Zweckehe besteht darin, dass bei der einen Gefühle dominieren und bei der anderen Vernunft. Voraussetzung für die Zweckehe ist eine Basis an Gemeinsamkeiten, Kompromissbereitschaft und vor allem der Wille, auf dieser Basis Ziele zu erreichen, die allein nicht zu erreichen wären.
Ob die Blaupause so funkeln wird, bleibt abzuwarten. Die Stadt Crivitz hat leider keine eigene kommunale Genossenschaft, die den Wohnungsbau fördert. Die Verlegung einer Fernwärmeleitung bis in die Neustadt wird in Zukunft Millionen in Crivitz verschlingen und große Überzeugungsarbeit bei den privaten Eigentümern erfordern. Auch der Steuerzahler wird dabei bestimmt mitwirken dürfen, ob es bei dem Strompreis und den Gemeindesteuern ist.
Es ist erstaunlich, wie weit fortgeschritten die Planungen und Absprachen bereits sind und ausgestaltet wurden. Der normale Bürger wird hierüber nur in Halbsätzen informiert, und wenn überhaupt bleibt alles wie immer in einem streng geschützten, nicht öffentlichen Bereich liegen. Wie man es seit Jahren gewohnt ist, ist Transparenz nicht die Stärke der Mehrheitsfraktionen der Wählergemeinschaft CWG – Crivitz und die LINKE/HEINE. Aber bezahlen muss dann das alles hinterher der Steuerzahler.
Die drei Gemeinden suchen dringend nach zusätzlichen Einnahmen, um ihren Haushalt aufzufrischen. Denn die finanzielle Zukunft sieht für alle drei Gemeinden nicht rosig aus. Mangelnde Liquidität, keine Rücklagen, hohe Investitionskosten für Bauvorhaben und hohe eigene Ausgaben machen Spekulationen möglich!
Die Wiedereinführung der Energieerzeugung im Kommunalwahlkampf 2023 nach den Ausstiegsplänen 2014 im Kommunalwahlkampf und der Planung zum Einstieg im Jahr 2012/13.
Der Einstieg vom Ausstieg, was für eine Zeitenwende in der Kommunalansicht bei CWG – Crivitz und die LINKE in der Crivitzer Stadtvertretung und bei den benachbarten Gemeinden!
Ein Heizungsgesetzentwurf, welcher im Kabinett verabschiedet und mit einer Protokollnotiz versehen wurde, dass man es so gar nicht machen will. Es wurde versucht, einen Kompromiss zu finden, aber es wurden lediglich Absichtserklärungen abgegeben, um das Gesetz zu retten. Was für ein parlamentarisches Durcheinander und herum herumdoktere.
Das soll nun die Zukunft sein?
Die sogenannten Leitplanken für das umstrittene Gesetz sehen vor:
– Das Gebäudeenergiegesetz soll an das geplante Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Künftig soll eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung eingeführt werden, auf die sich bei verpflichtenden Maßnahmen mit Übergangsfristen bezogen werden soll.
(Die Wärmeplanung „soll“ für Gebiete ab 100.000 Einwohner bis 31.12.2025 erfolgen, für Gebiete zwischen 10.000-100.000 Einwohnern bis 31.12.2027. Die Wärmeplanung „muss“, für Gebiete ab 100.000 Einwohner bis 31.12.2027 erfolgen, für Gebiete mit 10.000-100.000 Einwohnern bis 31.12.2028. Für Gebiete unter 10.000 Einwohner sieht der Gesetzentwurf „keine“ Verpflichtung vor.)
In Deutschland gibt es 80 Großstädte (100.000 und mehr Einwohner) und 618 Mittelstädte (20.000 bis 99.999 Einwohner) und ca. 2.000Kleinstädte (von 5.000 bis 20.000 Einwohnern) sowie 300 Klein- und Landstädte mit weniger als 5.000 Einwohnern.
Die Stadt Crivitz ist also ein Grundzentrum der Entwicklung ein Klein – und Landstadt und hat seit 12 Jahren (2010 ca. 5114 Einwohnern /2022 ca. 4760 Einwohner) über 354 Einwohner verloren und muss „keine“ verpflichtende Wärmeplanung vorweisen. Trotzdem hat die Stadtvertretung im Dez. 2022 mithilfe der Mehrheitsfraktionen (Wählergemeinschaft CWG-Crivitz und Die LINKE / Heine) einen Beschluss gefasst, um eine kommunale Wärmenetzplanung zu prüfen und dafür eine Machbarkeitsstudie für ca. 96.000 € zu erarbeiten. Die CDU – Fraktion (Crivitz und Umland) hat sich wie meistens, wenn es heikel wird, bei tiefgründigen Themen wie bei z. B. bei diesem Vorhaben zur Hälfte enthalten und mit der anderen Hälfte dagegen gestimmt.
Die kommunale Wärmeplanung ist derzeit noch Zukunftsmusik. Solange es sie noch nicht gibt, sollen die Regelungen zum Heizungstausch noch nicht gelten. Wie bereits angekündigt, sollen Gasheizungen ab dem 1. Januar 2024 nur dann eingebaut werden dürfen, wenn diese auf Wasserstoff umzurüsten sind. Diese Regelung soll auch für Neubauten gelten, die „außerhalb“ von Neubaugebieten errichtet werden. Wenn auf klimaneutrale Heizungen gewechselt wird, sollen alle Möglichkeiten „gleichwertig behandelt werden“. Bei den notwendigen Neuinvestitionen in die Heizungssysteme sollen Haushalte finanziell nicht überfordert werden.
Was nun genau gemeint ist mit der Aussage das der Bürger „nicht überfordert“ wird erst in den nächsten noch verbleibenden 17 Tagen, genau debattiert werden. Eine Umfrage ergab, dass bis zu 78 Prozent der Bürger in Deutschland (Forsa-Umfrage im Auftrag von ntv und RTL) die geplante Gebäudeenergiegesetz-Änderung ablehnen.
Die Verwaltungsvorlage des Gesetzentwurfes soll mit allen parlamentarischen Mitteln so schön wie möglich gemacht werden, damit der Gesetzentwurf noch vor den Sommerferien öffentlich als Erfolg vermarktet werden kann. Der Gesetzesentwurf ist in seinen jetzigen Inhalten sozial ungerecht, zu kurz gedacht und völlig unausgereift mit seinen Förderungen, um überhaupt als Gesetzentwurf behandelt zu werden.
Eine Eile nur aufgrund der Publicity war noch nie ein guter Ratgeber für Entscheidungen.
Der neue Kompromiss für das „Heizungsgesetz“ von SPD /FDP mit den Grünen ist mehr Schein als Sein. Gesetzesvorhaben zu begründen, nur weil das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss gefasst hat und weil man einen Koalitionsvertrag einhalten muss, überzeugt nicht mehr jeden Bürger. Politisches Handeln muss erklärbar sein und für jeden Menschen verständlich sein. Das vergisst man gerade.
Wer in dieser Auseinandersetzung einen Kulturkampf heraufbeschwört oder auf die vorgeschriebene Umsetzung internationaler und nationaler Verpflichtungen in der EU als Standardsatz ständig formuliert, derjenige hat etwas vergessen. Ob von Ost nach West oder umgekehrt, der Klimawandel kann nur mit allen Menschen vollzogen werden und das müssen auch alle wollen.
Die Kritik an der Politik von den Bürgern und der Wirtschaft ist verständlich, denn sie beruht nicht darauf, dass man das klimapolitische Handeln nicht einsieht oder nicht mitmachen will. Es geht darum, wie Netzwerke unausgewogene Gesetzesvorhaben aus den Schubladen holen und parlamentarisch durchbringen wollen, nur um ihren eigenen politischen Kundenstamm nicht zu verlieren. Die Bürger durch immer neue Verordnungen und Reglementierungen zu verunsichern, wird in einer Zeit einer tiefgreifenden Inflation nicht ausreichen, um die Wirtschaft zu stärken und den Menschen Ihre Angst zu nehmen vor Jobverlust, Wohnungsnot und Altersarmut. Hierzu ist eine Politik der ruhigen Hand erforderlich.
Man muss an sich selbst (die Ampelkoalition aus SPD /FDP mit den Grünen) die eindeutige Anforderung stellen, die Bürger mit vernünftigen Antworten auf die großen Umwälzungen / Herausforderungen unserer Zeit auch zu erreichen. In den Diskussionen zum Gesetzentwurf konnte man bisher nicht entdecken, dass die Kommunikation in den verschiedenen Themenbereichen und nach dem Rücktritt eines Staatssekretärs besser geworden ist.
Nun ist es also amtlich: In einer zuerst angekündigten öffentlichen Sitzung des Crivitzer Bauausschuss und auf persönlichen Wunsch des Vorsitzenden (Fraktionsvorsitzender die LINKE/HEINE Herr Alexander Gamm) wurde der Antrag auf Nutzungsänderung (Waldschlösschen) wieder einmal in den NICHT ÖFFENTLICH Teil der Sitzung besprochen und behandelt.
Aus der Berichterstattung über den nicht öffentlichen Teil von Sitzungen erfährt man vom Vorsitzenden (Alexander Gamm) nichts über den eigentlichen Sachverhalt, weil er schlicht und einfach nichts über den Sachverhalt sagt und aus allem, was in seinem Verantwortungsbereich ist, ein Geheimnis macht. Das ist jedoch nicht der Fall, wenn er es populistisch vermarkten kann, so wie beim Energie- und Solarpark und Funkmast in Wessin oder bei dem Kieselbaugebiet in Wessin und Basthorst. Dann wird in der Regel in der „Wir“ Form gesprochen und plötzlich in der Form „wir haben uns dafür entschieden“ gesprochen!
Ursprünglich wurde das Waldschlösschen 1988 als Hotel- und Restaurantbetrieb geplant, die Baugenehmigung wurde 1996 erteilt, jedoch 1997 bereits fertiggestellt. Es war das Projekt und Lebenswerk der Eltern von Frau Lorenz. Am 31.08.2022 wurde der Hotel- und Restaurantbetrieb „Waldschlösschen“ an der B 321 von der Vorbesitzerin Frau Petra Lorenz aufgegeben. Vor fast genau einem Jahr ein junges Ehepaar das ehemalige Hotel gekauft und sich in die Selbstständigkeit gewagt.
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Es wurde die Gesellschaft „KRaleidoskop Kinder- und Jugendhilfe GmbH“ gegründet, um das ehemalige Waldschlösschen in eine stationäre Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung umzuwandeln. Die neuen Eigentümer bzw. Geschäftsführer verfügen über eine optimale fachliche Kompetenz in der Sozialpädagogik und der Wirtschaft und Technik. Dies ist eine sehr gelungene Kombination für diese Projektidee.
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So sollte das Waldschlösschen zukünftig Eltern mit Kindern im Alter von 0–6 Jahren vorübergehend eine kurze oder langfristige Hilfe zur Erziehung geboten werden. Selbstverständlich arbeitet die GmbH eng mit dem Jugendamt des Landkreises LUP zusammen und es bietet sich natürlich auch an, eng mit der Kita, den Schulen und den Vereinen der Stadt Crivitz zusammenzuarbeiten. Das Konzept enthält detaillierte Beschreibungen der verschiedenen Formen der Hilfe und der fachlich pädagogischen Betreuung. Auszugsweise haben wir das Konzept auf unsere Homepage entsprechend dargestellt.
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Der Landkreis teilte in seiner Auskunft mit, dass das Vorhaben auf dem Flurstück 2/10, Flur 24 in der Gemarkung Crivitz sich befindet und somit im Außenbereich ist nach § 35 BauGB zu beurteilen ist. Die Begründung für eine Ablehnung ist schon sehr schöpferisch formuliert: „Das Vorhaben stellt kein privilegiertes, begünstigendes oder sonstiges zulässiges Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 BauGB dar. Das Vorhaben lässt die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten. Ebenso wird eine Vorbildwirkung für weitere, nicht privilegierte Vorhaben im Außenbereich gesehen.“ Fakt ist, dass das Vorhaben im Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz sich befindet und als einen eigenständigen Bereich gekennzeichnet ist (genauer auf unserer zur Darstellung im Flächennutzungsplan).
@ALLRIS®net – Auszug aus dem gültigen Flächennutzungspaln 2006
Eine Splittersiedlung ist gekennzeichnet durch in einem engeren räumlichen Bereich liegende Bauten, die in keiner organischen Beziehung zu den im Zusammenhang bebauter Ortsteile stehen und für sich selbst auch einen solchen Ortsteil nicht darstellen. Das ist hier bereits der Fall seit 1997. Die Entstehung einer Splittersiedlung kann bereits durch die erstmalige Zulassung eines Bauvorhabens zu befürchten sein. Die erstmalige Zulassung/ Genehmigung der Bauvorhaben für das Waldschlösschen und die anderen anliegenden Wohnhäuser wurden schon vor 30 Jahren genehmigt. Der Bauantrag stellt lediglich eine Nutzungsänderung und keine Erweiterung dar. Es verwundert daher, dass man sich hier in den spekulativen Bereich begibt, mit den angeführten Konjunktiven in den angeführten Gründen wie im Text dazu heißt: „lässt befürchten“ und „ebenso wird gesehen“.
Aufgrund solcher schöpferischen verwaltungsrechtlichen und baulichen Annahmen wurden Ablehnungen selten festmontiert. Meistens sind es ganz andere Gründe, die dahinterstecken.
Denn eines ist sicher: Die Satzungshoheit hat die Stadt Crivitz und sie kann jederzeit dieses Gebiet neu überplanen, im Flächennutzungsplan, um alle eventuellen Befürchtungen abzuwehren. So geschah es und geschieht es im Bereich des sogenannten Vogelviertels und der Lindenallee.
Seit 2014 wurden bis zu 30 Anträge über Nutzungsänderungen in der Stadt Crivitz eingereicht, so zum Beispiel vom Kulturhaus zum Theater, von einer vorhandenen Scheune – zum Einbau einer Kleinbrauerei, vom ehem. Büroeinheit zum Café, vom Hebammenpraxis zur Kindertagespflege, von Wohnraum zur Kindertagesstätte, vom Dekorationsgeschäft zum Friseurladen. Aber noch nie wurde so intensiv gegen einen Antrag auf Nutzungsänderung moniert und so wenig öffentlich diskutiert wie bei diesem Antrag. Weshalb ist dies so?
Es wurde groß beschlossen und versprochen, dieses Projekt 2021/22 zu verwirklichen. Das Gelände sollte mit der Räumung, der Aufstellung von Mobiliar und der Errichtung einer Treppenanlage (Blockstufen) mit einseitigem Geländer und Kinderwagenführung annähernd für 25.000 € Gesamtkosten hergerichtet werden.
Das üppige Blattgrün der Bäume, Sträucher und Wildpflanzen speichert CO₂, Blüten und Sämereien locken Insekten und die Vogelwelt an, so hatte es der Umweltausschussvorsitzende Herr Hans Jürgen Heine von der Fraktion DIE LINKE/Heine ausgerufen!
Zur Erinnerung: Der Ursprung dieser Idee stammt von der damaligen Kulturausschussvorsitzenden Frau Anna Schade (Fraktion CWG – Crivitz) am 10.09.2019, die sich unermüdlich dafür engagierte. Damals sollte das Projekt ein Standort für die Jugend sein, mit vielleicht ein paar überdachten Hütten, einem Volleyballfeld, Graffiti Wänden zum Üben, vielleicht einen öffentlichen Grillplatz oder mehr Tischtennisplatten und eventuell auch Toiletten. Es ist bedauerlich, dass aus dem ursprünglichen Projekt nichts wurde. Eine solche Maßnahme hätte eine Bereicherung für die Stadt Crivitz darstellen können, aber nicht diese jetzige Umsetzung!
Der Umweltausschuss unter Vorsitz von Herrn Heine, Mitglied der Fraktion DIE LINKE/Heine, hat sich das damalige Projekt zu eigen gemacht, nachdem Frau Anna Schade sich im Juni 2020 aus der Kommunalpolitik zurückgezogen hatte. Seit dieser Zeit ist der Stadtpark von Crivitz eine Leidenschaft des Umweltausschusses neben dem Hauptthema, das *ARBORETUM*.
So wurde 2021 ein Grundsatzbeschluss in der Stadtvertretung Crivitz zur Gestaltung und Entwicklung eines Stadtparks mit einem finanziellen Gesamtbudget von über ca. 25.000,00 € durchgesetzt. Eine Beräumung, Fällung, Fräsung und 4-Parkflächen für ca. 10.000 EUR sollten innerhalb von zwei Jahren durchgeführt werden. Auch die Aufstellung von Mobiliar, Pollern, Mülleimern und *VIER* – Bänken sollte vorgenommen werden. Als besonders wichtig wurde der Bau einer Treppenanlage (Blockstufen) mit einseitigem Geländer und Kinderwagenführung für ca. 10.000,00 € zur Friedensstraße erachtet.
Die finanziellen Mittel wurden aus dem Konto für die Unterhaltung von Grundstücken, Außenanlagen, Gebäuden und Gebäudeeinrichtung sowie aus dem Bereich öffentliche Grün, Landschaftsbau bereitgestellt. Die Gesamtsumme betrug etwa 25.000 €. Es wurde klar und eindeutig damals festgestellt, dass „die Fläche ist mittig durch einen Weg geteilt, der für Fußgänger als Verbindungsweg zwischen Rabahnweg und der Friedensstraße genutzt wird“. Jetzt heißt es, alles sei nicht mehr so gemeint.
„Der Stadtpark nimmt weiter Gestalt an! Die (Behelfs-) Treppe an der Böschung zur Friedensstraße ist nun mit einem Geländer ausgestattet worden. Der obere Handlauf für Erwachsene, hat eine Höhe von 80 cm und der untere Handlauf für die Kids, ist 40 cm vom Erdboden entfernt. Beide Handläufe haben eine Länge von 6,50 m und sind aus trockenem Douglasienholz gefertigt. Wir weisen darauf hin, dass die Treppe von und zur Friedensstraße nur als eine Behelfstreppe dient. Besucher des Stadtparkes benutzen bitte den Ein- und Ausgang am Rabahnweg. Die Kinder „Uns Lütten“ sollten ihren Zauberbaum über die Zuwegung durch die Gartenanlage nutzen. Der Stadtpark eignet sich nicht als Abkürzung von der Parchimer in die Friedensstraße oder auch umgekehrt“. Das ist eine öffentliche Ankündigung auf der Internetseite der Stadt Crivitz, die der Umweltausschussvorsitzende Hans Jürgen Heine gestern veröffentlicht hat.
Nach fast ZWEI Jahren und unter Berücksichtigung der ursprünglichen Prämissen sowie des Zeitplans und der Maßnahmen soll der Verbindungsweg nun nicht mehr als Abkürzung von der Parchimer Straße in die Friedensstraße oder auch umgekehrt genutzt werden. Die ursprüngliche vorgesehene Treppenanlage ist jetzt eine (Behelfs-) Treppe an der Böschung zur Friedensstraße. Sie ist unbehandelt gegen die Witterung und der Handlauf ist ungeschliffen, sodass man hier vorsichtig sein muss. Ursprünglicher weise sollte die Treppe verkehrssicher hergerichtet werden. Das war auch eine unbedingte Forderung innerhalb der Stadtvertretung. Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder Senioren wurden nicht berücksichtigt, eigentlich ein Erfordernis! Der Weg im Park ist für Rollstuhlfahrer schwierig und noch ungeeigneter, um ihn als einen Ort der Begegnung zu formulieren. Die Kinder sollen nun nur die Zuwegung durch die Gartenanlage nutzen und die Treppe meiden!
Eine Begründung für alle diese Maßnahmen fand man auf der letzten Stadtvertretersitzung im April, die da von Herrn Heine formuliert wurden. „Die Treppenanlage wurde sich von einem Fachmann angeschaut und es wurde festgestellt, dass man sie so naturbelassen erhalten sollte“.Fragt sich nur, was für ein Fachmann sich diesen Zustand angeschaut hatte und aus welchem Blickwinkel!
Was für ein Drama, aber eine Stadtparkordnung wurde bereits erlassen und veröffentlicht!
Crivitz verfügt weiterhin über kein Verkehrskonzept.
Vor 22 Monaten wurde eine Entscheidung getroffen und ein Versprechen abgegeben? Ist das Versprechen gebrochen? Das ist eindeutig eine Ja-Antwort. Kein Geld mehr?
Der Fraktionsvorsitzende der CWG – Crivitz Faktion Herr Andreas Rüß erklärte im Juni 2021 vollmundig, mit einer großen Schwadronade und unterstützt durch die Fraktion DIE LINKE / Heine in der Stadtvertretung: „Herr Rüß ist der Auffassung, dass nicht nur ein Parkraumkonzept erforderlich ist, sondern eine Erstellung eines Verkehrskonzeptes, welches unter anderem die Parkraumsituation mit beinhalten sollte. Daher stellt er den Änderungsantrag auf Erstellung eines Verkehrskonzeptes, welche die Parkplatzsituation im Stadtgebiet beinhalten soll.“ Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen und zur Beschlussfassung erklärt. (Nr.- Cri SV 334/21).
Es ist anzunehmen, dass diese Themen seit Jahren auf der Opferliste der Investitonen stehen, weil ein schneller sichtbarer Erfolg so schnell nicht möglich ist und dieser nicht so überzeugend vermarktet werden kann wie die Lindenallee mit ihren zehn Reihenhäusern.
Die Integration des öffentlichen Personennahverkehrs stellt ein zentrales Element bei der verkehrlichen Erschließung der Innenstadt und des Marktplatzes dar. Ferner ist eine Führung des Busverkehrs über die „Große Straße“ aufgrund ihres baulichen Charakters und der zur Verfügung stehenden „Fahrbahnbreite“ sehr konfliktträchtig. Einerseits mit den Fahrgästen und im Begegnungsfall mit den Zufußgehenden und andererseits mit den vorbeifahrenden Kfz und den gegenüberliegenden Parktaschen.
Überdies erschweren die Sichtbeziehungen viele Kfz-Fahrer an der Kurve der „Großen Straße“ in der Stadt Crivitz durch linksseitige Parkplätze und die rechtsseitigen Bushaltestellen im Konflikt mit der Fahrbahnbreite ein zügiges Einbiegen in die Straße zum Marktplatz.
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Die dann anhaltenden Fahrzeuge beeinträchtigen den reibungslosen Verkehr aufgrund der bestehenden verkehrlichen Situationen und verursachen Verzögerungen im Betriebsablauf. Es besteht ein Konfliktpotenzial durch die hohe zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h in der Kurve und in der Weiterführung der großen Straße zum Marktplatz durch weitere linksseitige Parkflächen sowie einbiegenden Kfz aus dem Marktplatz.
Es gibt ähnliche Situationen in der Fritz-Reuter-Straße, wo die Fahrbahnbreite 4,60 m beträgt, zu der Kurve in die Schulstraße und so könnte man noch weitere Beispiele nennen.
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Die Erstellung eines Verkehrskonzeptes könnte die vorhandenen funktionalen Schwächen und Mängel der verkehrlichen Infrastruktur für den Kfz-, Rad- und Fußverkehr, ÖPNV und den ruhenden Verkehr aufzeigen. Auf Grundlage dieser Kenntnisse kann ein stimmiges und zielführendes Maßnahmenkonzept zur Beseitigung der Defizite und zur Steigerung der Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit für die Innenstadt erarbeitet werden.
Leider ist dieser Schwerpunkt nicht erkennbar. Wenn man diesen nicht erkennt, wird er auch in Zukunft nicht erkennbar sein. Ein solches Schicksal droht auch einer Aktualisierung der Flächennutzungsplanung nach 17 Jahren, um endlich den Ortsteil Wessin planerisch in das Stadtgebiet zu integrieren. Übrigens wurde dieser Beschluss bereits am 28.08.2014 gefasst (Beschluss Nr.: 09-02-2014)
Das Recht aller Menschen auf Teilhabe am öffentlichen Leben begründet den Anspruch auf eine barrierefreie Straßenraumgestaltungmit stufenlosen Wegen, sicheren, taktil und visuell gut wahrnehmbaren Funktionsbereichen, rollbaren, ebenen und rutschhemmenden Bodenbelägen. Ein Beispiel hierfür sind unter anderem die Parchimer Straße, Rathausstraße, Fritz-Reuter-Straße, Große Straße und die Rudolf-Breitscheid-Straße und in der Neustadt, in der Gehwegbreiten, Bodenbelege, Unebenheiten in Gehwegen unzureichend sind und fehlende Querungsmöglichkeiten auch für sehbehinderte Menschen fehlen.
Stattdessen setzten die Mehrheitsfraktionen der CWG – Crivitz und die LINKE/Heine in den vergangenen Jahren auf eine generelle verkehrsberuhigte Zone ( 30 Km/h) im Vogelviertel, der Stadtrandsiedlung, der Lindenallee, der Neustadt und jüngst in der Parchimer Straße.
Der Beschluss SV 497/22 zur Parchimer Straße besagt, dass Bürger den Wunsch nach einer Verkehrsberuhigung in der Parchimer Straße geäußert hatten.
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Diese Gelegenheit wurde genutzt und die Ausweisung auf eine Tempo 30-Zone für den Bereich der Gartenstraße und Mauerstraße (im Abschnitt Fritz-Reuter-Straße bis Parchimer Straße) zu erweitern. Der Verkehrsfluss innerhalb dieser Straßen und aufgrund der geringen Fahrbahnbreite und der fehlenden Gehwege und der jeweils parkenden Fahrzeuge in diesen Straßen wurde dadurch nicht gelöst oder nur annähernd gerecht.
Es reicht nicht aus, nur sporadisch Tempo 30-Zonen auszuweisen, ohne ein Parkraumkonzept für den ruhenden Verkehr in der gesamten Innenstadt zu schaffen. Dies kann nicht zur Verbesserung der Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit beitragen. Es gibt guten Grund, warum solche Angelegenheiten einer intensiven Untersuchung ( Verkehrskonzept) bedürfen und normalerweise von einem Fachmann erledigt werden sollten. Diese Aufgaben erfordern Fachwissen und gehen oft mit einigen Risiken bzw. Gefahren einher.
Verplant, verpeilt, verpennt oder besser gesagt „Ich bin nicht zuständig und nicht verantwortlich!“. Es bedarf der Gemeinschaft, darüber nachzudenken und zu verändern. Oft hat man den Eindruck, dass der Bürger zu viel mit sich machen lässt und so kann nur zum Meinungsaustausch appellieren.
Schon bemerkt? Crivitz hat noch immer kein Parkraumkonzept! Seit 22 Monaten beschlossen und versprochen? Versprochen, gebrochen?
Das ist eindeutig Ja!
Außer Reden für den schnellen Applaus und Berichten in der SVZ für die Wählerstimmen sowie Ankündigungen für das Schaufenster ist zu diesem Thema Stillschweigen von den Mehrheitsfraktionen der CWG und der Linken/Heine angesagt. Eine solche Tatsache ist auch nicht verwunderlich, da die meisten Verantwortlichen weit außerhalb der Innenstadt wohnen und ihnen für die engagierte kommunale Arbeit vermutlich ein Verwaltungsparkplatz zur Verfügung steht.
Das Parkraumkonzept, auch als sogenanntes Verkehrskonzept bekannt, wurde von dem Fraktionsvorsitzenden der CWG – Crivitz (Beschluss.-Nr.- Cri SV 334/21) nach einer Diskussion umgewandelt und mehrmals bekundet, dass man an diesem schon intensiv arbeite. Es sind schon mehr als 22 Monate vergangen, und man muss sich die Frage stellen, was seitdem geschehen ist.
Die Tatsache, dass die Workshops zur Marktplatzplanung seit 16 Monaten in der Stadt Crivitz festgestellt haben, dass der Marktplatz nicht mehr als Parkplatz genutzt werden soll, wurde ebenfalls im Haushaltsplan 2023 angegeben:„Der derzeitige Zustand in Verbindung mit der Bereitsstellung von Parkmöglichkeiten unterliegt nur einer zeitlich begrenzten Genehmigung. Zudem soll der Platz ebenerdig hergestellt werden. Für die Planung werden Architektenleistungen voraussichtlich im Jahr 2023 in Höhe von ca. 10.000 € vergeben.“ Die Stadt Crivitz plant die Umgestaltung des Marktplatzes.
Es stellt sich die Frage, wo Ausweichparkplätze für Besucher, Arbeitnehmer und Anwohner untergebracht werden.
Ein Ausweichparkplatz von 26 Parkplätzen auf dem alten Sparmarktplatz soll nun die Gemüter der Bürger und Besucher beruhigen und die laufenden Planungen unterstützen.
Bereits am 28.08.2022 wurde angekündigt, dass man schon einen Teil des Grundstückes vom alten Sparmarkt verkauft hat (ca. 378 m² + 322 m² + 38 m²) und auf die Restfläche vom alten Gelände, das weiterhin der Stadt Crivitz gehört, 26 neue Parkplätze entstehen werden. Im ersten Schritt wurde eine ERMÄCHTIGUNG für die Bürgermeisterin und den Stellvertreter erteilt (Dez.2022), um eine Kostenteilungsvereinbarung zwischen der Stadt und dem anderen Eigentümer zu erzielen. Hierbei handelt es sich vorrangig um die Beräumung des alten Sparmarktgeländes, das der Stadt Crivitz erst einmal etwa 23.000 € kostet. Im Jahr 2023 sollen dann 26 neue Parkplätze entstehen, zu einem Gesamtpreis von ca. 100.000 €.
Dies wird jedoch die Parkplatzsituation nicht lösen, zumal um diese Parkplätze sicherlich dann erbittert gerungen werden wird von Anwohnern und Besuchern. Wenn dann auch nur 0,5 Stunden geparkt werden dürfen, könnte es zu Konflikten kommen!
Die derzeitige Parkplatzsituation auf dem Marktplatz mit einer Parkdauer von 0,5 Std. hat bei den Bürgern eine große Unzufriedenheit hervorgerufen. Es ist sehr anspruchsvoll, eine halbe Stunde Parkdauer für einen Bankbesuch, Bäckerbesuch mit einem Kaffee oder Friseurbesuch oder ein Mittagessen zu reservieren. Ist es wirklich ein Beitrag zur Belebung der Innenstadt?
Hinzu kommt, dass das Ordnungsamt manchmal den Eindruck erweckt, dass es gerade am Marktplatz auf hiesige Knöllchen lauert, nachdem man dann ein Mittagessen zu sich genommen hat. Es soll hier nicht auf die Kommunikation gegenüber den Bürgern eingegangen werden, da dies ein sehr umfangreiches Thema ist und nur noch mehr Konflikte hervorrufen würde. Allerdings sollte man sich darüber einmal Gedanken machen.
Die Tatsache, dass man in der Rathausstraße in der Höhe der Bushaltestelle vor einer Kurve, in einem übersichtlichen verkehrstechnischen Bereich, bei vorbeirasenden Pkw und einer Bushaltestelle zwei Stunden parken kann, ist unverständlich.
( Parkplatzkonzept Stadt Crivitz 2018) @ALLRIS®net
Der Beschluss der Parkdauer an diesem Standort aus dem Jahr 2018 war sehr umstritten. Der Bauausschuss war grundsätzlich gegen eine Parkdauer von 2 Stunden, plädierte jedoch für eine Parkdauer von 0,5 Stunden aufgrund der verkehrstechnischen Lage. Die Fraktion der CWG – Crivitz und die LINKE lehnten den Vorschlag vehement ab. Der Bau dieser Parktaschen und die dazugehörige Parkdauer vor dieser Kurve dürften wahrscheinlich eng mit dem Umbau eines Warenhauses auf der gegenüberliegenden Seite zusammenhängen. Es besteht Einigkeit unter den befragten Bürgern, dass sich die Parkflächen des Öfteren zu Dauerparkflächen entwickelt haben.
Die Kritik an der Parkdauer in der Amtsstraße, Parchimer Straße, Breite Straße wurde schon damals geäußert, aber leider ohne Erfolg.
Ein Besuch im Rechtsanwaltsbüro, Versicherungsbüro, Facharzt, Modeladen, Friseur oder Apotheke sind sicherlich nicht förderlich, wenn man eine Parkzeit von einer Stunde zur Verfügung stellt.
Die beiden Vorsitzenden des Bau- und Umweltausschusses sowie die Bürgermeisterin geben bereits vor der Erteilung einer Förderzusage einer Machbarkeitsstudie zur regenerativen Energieversorgung und zur Wärmeplanung für die Stadt Crivitz ein Pressestatement über eine Karbonisierungsanlage und die Prüfung eines eigenen Wärmenetzes ab.
Wie lautet der alte Spruch über ungelegte Eier? Aber ja, das ist in der Crivitzer Kommunalpolitik so üblich, daran hat man sich in den vergangenen vier Jahren gewöhnt, dass erst Pressemitteilungen erfolgen und im Nachgang diskutiert wird. Die Befragung des Bürgers ist immer eine nachträgliche Angelegenheit.
Daher gab es am 27. Februar 2023 ein Interview und eine Pressemeldung der Vorsitzenden des Bauausschusses (Herr Alexander Gamm) und des Umweltausschusses (Herr Hans Jürgen Heine). Die über ein nur in der Vorstellung existierendes Projekt, das im Kultur – Bau – Bildung – OTV Wessin und Gädebehn und dem Hauptausschuss der Stadt Crivitz noch nicht besprochen wurde. Selbst im Umweltausschuss wurde dieses Thema nur kurz unter einem anderen Punkt (zum Energiekonzept) angesprochen. Auf den Tagesordnungen der Ausschüsse war es als eigenständiger Punkt nicht zu sehen, weder im öffentlichen Teil noch im nicht öffentlichen Teil.
Die Unterscheidung zwischen öffentlich und nicht öffentlich ist in Crivitz häufig problematisch, da man hier schnell in Aussagen von Verantwortlichen von einem zum anderen tendiert, wenn es um kommunale Angelegenheiten geht, aber meistens ist alles streng geheim.
Es wurde lediglich eine Ankündigung auf der Stadtvertretersitzung am 12.12.2022 von Frau Britta Brusch-Gamm (CWG – Crivitz) gemacht, in der es heißt: TOP Ö16 „Dafür wird es weitere Beratungen geben. Ein erster Schritt ist die Machbarkeitsstudie“ (Protokollauszug vom 12.12.2022).
So gab es in der Dezembersitzung des vergangenen Jahres damals schon einige Vorstellungen, wie man eine Karbonisierungsanlage nutzen kann zur Energieerzeugung, um die Neustadt und angrenzende Betriebe mit Wärme zu versorgen. Zusammen mit Zapel und Barnin sollte das eine große Sache werden und vielleicht sogar ein eigenes Stadtwerk. So erfragte bereits damals Frau Lisa Klünder-Fittke (Fraktion CWG – Crivitz), ob man dazu vielleicht eine Bürgerenergiegenossenschaft gründen sollte und vieles mehr. Spätestens seit diesem Zeitpunkt konnte man den Eindruck gewinnen, dass Herr Alexander Gamm ein sehr großes Interesse an diesem Thema hatte.
Was man daran erkennen konnte, dass er immer wieder in der damaligen Sitzung auf dieses Thema einging und wiederholte, was für eine immense Bedeutung das alles haben könnte. Im Mittelpunkt stand für ihn immer die Frage, was denn am Ende 1 m Rohrleitung und 1 kWh kostet. Hierzu soll dann ein Antrag zur Förderung der Finanzierung einer Machbarkeitsstudie gestellt werden, die ca. 95.000 € kostet und deren Inhalt Klarheit über alle Fragen geben wird, die jedoch frühestens im Wahljahr 2024 vorliegen wird.
Erst vor ein paar Tagen, am 16.02.2023, hatte der neu gewählte Bauausschussvorsitzende Herr Alexander Gamm den Ausstieg aus dem Projekt ENERGIEPARK – Wessin in seinem Ausschuss beschlossen und nun taucht plötzlich ein neues Leuchtturmprojekt auf, um die Aufmerksamkeit der Bürger zu erlangen.
Die Fraktion DIE LINKE/ Heine sind mit der Karbonisierungsanlage nicht zu stoppen. Ja, wenn sich diese beiden Herren etwas in den Kopf gesetzt haben, dann werden sie alles daransetzen, um ihre Pläne in die Tat umzusetzen.
Die Fraktion der CDU (Crivitz und Umland) und die Fraktion der CWG – Crivitz unterstützen dieses Projekt im Umweltausschuss und erwarten, dass bald auch die anderen Ausschüsse sich dem anschließen.
Indessen möchte also eine Unternehmensberatungsgesellschaft in Schwerin eine Karbonisierungsanlage im Crivitzer Gewerbegebiet errichten. Sie dient zur Erzeugung von Pflanzenkohle und warmen Wasser. Sie verarbeitet in einem pyrolytischen Verfahren Reststoffbiomasse zu sehr hochwertiger Pflanzenkohle.
Der Prozess wird als allotherm bezeichnet. Der Brennstoff (biologisch abbaubare Abfälle wie Baum und Strauchschnitt, Grünschnitt, Laub, sonstige Gartenabfälle und landwirtschaftliche Waldhackschnitzel und Biomasse) gelangt über eine Dosiereinrichtung in den Reaktor und wird dort auf bis zu 800 °C erhitzt. Hierbei wird das Material nicht verbrannt, sondern verkohlt – karbonisiert. Dabei entstehen Gase, die anschließend in einem Brenner bei 1250 °C vollständig verbrennen. Die dabei gewonnene Wärme beheizt ein Reaktor und steht danach zur Nutzung zur Verfügung. Als Standplatz genügt eine Grundfläche von 100 m². (CONTAINER VARIANTE).
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Der Haken an der Sache ist,
„die Bereitstellung von Restholz aus dem Reihenaufschluss der Waldbestände und der Endnutzung (Kahlschlägen) für die z. Zt. vorhandenen Produktionsanlagen ist offensichtlich ausreichend. Bei jedoch zusätzlichen Produktionsanlagen, wie sie in Parchim, Hagenow. Ludwigslust und Crivitz geplant sind, sind unbedingt weitere Reserven aus Restholz zu erschließen.“
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Und was heißt das? „Was kann der Stadtwald Crivitz an Restholz liefern?Das Erschließen von Reserven aus dem Restholz
Sowohl in der Forstwirtschaft, als auch aus der offenen Landschaft sowie von privaten Grundstücken sollte mit einer Aufgabe der Stadt Crivitz sein.“ Hierzu werden etwa 11.100 m³ Schüttgut von Eiche / Buche oder 6.750 m³ Schüttgutmasse (beide Werte arto) von Fichte und Pappel benötigt. Die Gewinnung soll erfolgen von Holz aus der Forstwirtschaft, von Restholz aus den holzverarbeitenden Betrieben, aus der offenen Landschaft, insbesondere Heckenrückschnitt an landwirtschaftlichen Flächen; bei Rückschnitten entlang von Straßen durch die Straßenmeistereien.
Was ist das Ziel? „Die Nutzung dieser Holzreserven erfordert jedoch dazu ein eigenes Unternehmen aufzubauen!“
Das jüngste veröffentlichte Energieprogramm der Stadt Crivitz enthält diese Informationen.
Ein eigenes städtisches Unternehmen könnte ein solches sein und so schließt sich der Kreis und das Engagement erhält ein Gesicht und ein Bild.
Der Bauausschuss Crivitz beschließt in einer 12-minütigen öffentlichen Sitzung mit 11 Tagesordnungspunkten [TOP] die sofortige Beendigung der „ENERGIEPARK-“ Planung in Wessin!
Die CWG, die LINKE und die CDU (Crivitz und Umland) stimmten „einstimmig“ zu.
Die Stadtvertretung soll den Beschluss am 27.02.2023 bestätigen.
Seit drei Jahren plant die Stadt Crivitz einen eigenen Energiepark für Windräder aufgrund einer Veränderungssperre und hat alle Bürger und Ämter in die Beteiligung des Entwurfs zur Satzung von Nov. 2022 bis Jan. 2023 eingebunden. In der Abwägung zu der Planung des Energieparks am 16.02.2023 im Bauausschuss wird diese nun plötzlich beendet, da die drei Bürgermeister zu einer anderen Meinung gekommen sind. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Kosten für den gesamten Planvorgang für den Steuerzahler wahrscheinlich ca. 40 – 50.000 € umfassen.
Es war die erste Sitzung des Bauausschusses am 16.02.2023 um 19:00 Uhr unter dem Vorsitz von Herrn Alexander Gamm (Fraktion DIE LINKE/Heine) seit dem 19.01.2023, auf der er übrigens einstimmig gewählt wurde, auch von der CDU-Fraktion (Crivitz und Umland).
Bei Sitzungen des Bauausschusses in Crivitz ist es üblich, zuerst die Einwohnerfragestunde abzuhalten, bevor man die Beschlussfähigkeit und die ordnungsgemäße Einladung der Abgeordneten überprüft. Anschließend kann man auf Änderungen der Tagesordnung und das vorherige Sitzungsprotokoll eingehen, was hier nicht der Fall war, also eine Angelegenheit, die ungefähr nur 4 Minuten bis dahin in Anspruch nahm.
Und schließlich befand man sich schon beim TOP Nr. 8 der Sitzung, bei dem es um einen Bauantrag ging, der Leuchtreklame am VOLKSHAUS und hierzu gab es plötzlich eine Nachfrage, ob denn der gegenüberliegende Eigentümer des Hauses dazu angehört worden sei. Die Platzierung der Leuchtreklame war unklar, da einige Teilnehmer sie angeblich nicht in den Unterlagen finden konnten, was eigentlich bei der Vorbereitung der Sitzung zu sehen gewesen wäre. Kurz darauf wurde der Einwand als unwichtig vom Vorsitzenden deklariert, weil man dafür nicht zuständig ist und Punkt, so folgte die Abstimmung und fertig war das Resultat.
Als man dann beim TOP Nr. 9 angekommen war, so ungefähr nach 9 Minuten, wo es um den Abwägungsbeschluss der Planung zum Energiepark Wessin ging, war man sich unsicher, was genau mit dieser Beschlussvorlage ausgedrückt werden sollte. Der Vorsitzende erklärte kurzerhand, dass sich die aktuelle Lage zu dieser Beschlussvorlage geändert habe und sie somit veraltet sei aufgrund der aktuellen Meinungsbildung der drei Bürgermeister von Crivitz, Barnin und Zapel. Der Vorsitzende änderte den ursprünglichen Beschlusstext und diktierte einen neuen für das Protokoll, der dann sofort zur Abstimmung gestellt wurde. Niemand erhob Einwände oder Bedenken, sodass die Tatsache, dass der Vorsitzende immer den Entscheidungsprozess bestimmt, als selbstverständlich angesehen wurde.
Der neue Beschlusstext lautete: „Der Bauausschuss empfiehlt die Einstellung des B-Planverfahrens zum Energiepark“. Diese Maßnahme wurde kurz in zwei Sätzen mit der allgemeinen Gesetzeslage durch das Land und der Tatsache begründet, dass die Windräder ohnehin gebaut werden. Auch hierzu gab es keine Einwände oder Bedenken von den Sitzungsteilnehmern, sondern nur ein zustimmendes Urteil mit der Kommentar-Begleitung, dass man daran ohnehin nicht mehr arbeiten kann, da sie ohnehin gebaut werden.
Anschließend wurde abgestimmt und das war es. Danach fragte man nach Anfragen, die es nicht gab, sondern eine eigene Vorstellung von einem Besucher und schon war man beim TOP Nr.11-dem Schluss der öffentlichen Veranstaltung.
Diese Sitzung kostete den Steuerzahler 240 € an Sitzungsgeldern für 12 Minuten einer öffentlichen Sitzung. Die öffentliche Sitzung des Bauausschusses Crivitz mit 11 TOP dauerte 12 Minuten, während die Hauptausschusssitzung am 13. Februar 2023 mit 15 TOP im gleichen Haus 14 Minuten und 30 Sekunden dauerte. Erstaunliches in der Faschingszeit!
Der Strom ist sicherlich sauber, aber die Herstellung bzw. die Fertigstellung der Windräder selbst ist nicht umweltfreundlich.Die grüne Zukunft, die wir anstreben, hat auch einen dunklen Schatten in anderen Ländern!
In dieser Woche wurde die Gesetzgebung vereinfacht, um den Ausbau schneller voranzubringen, weil die Windräder im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der nationalen Sicherheit dienen. Es ist geplant, 2 % der Landesfläche mit Windrädern zu bebauen, um dies zu ermöglichen, wurden Einschränkungen im Artenschutz und der Umweltverträglichkeit vorgenommen und Einspruchsmöglichkeiten wurden eingeschränkt.
In Deutschland gibt es etwa 30.000 Windräder, die 22 Prozent des Stroms erzeugen, der verbraucht wird. Trotz der hohen Anzahl an Windenergieanlagen, die bereits installiert wurden, werden nach allgemeiner Schätzung weitere 10.000-15.000 Windräder benötigt, da diese modernen Anlagen effizienter und höher sind als die älteren Modelle. Es ist eine Abwägung zwischen dem Schutz von Arten und dem Schutz unseres Klimas. Beides zu maximieren, ist nicht möglich; eines von beiden wird verloren gehen!
Dennoch kann die Windkraft nicht alle Probleme lösen, die wir haben, sie ist sehr kostenintensiv und nicht immer verfügbar sowie bis heute nicht gut speicherbar unserem Land nicht verfügbar sind. Zu diesem Zweck benötigen wir Rohstoffe, die wir in Europa nicht in ausreichender Menge haben, z.B. Kupfer. Beim Kupferabbau entstehen giftige Stoffe und umweltschädliche Abfälle. Zudem ist unser Rohstoffbedarf abhängig von Ländern wie Chile oder Bolivien, die großen Vorkommen der benötigten Rohstoffe haben.
Auch die Windräder benötigen viele Rohstoffe wie z. B. Balsaholz aus Ecuador es wird für die Rotorblätter der Windräder verwendet und in einem Rotorblatt stecken circa 50 Bäume. Für ein ganzes Windrad benötigt man demnach in etwa 150 Bäume. Aber warum verwendet man dieses besondere Holz für ein Windrad? Das Material eignet sich optimal als Kernmaterial, da es eine sehr geringe Dichte hat und wenig wiegt. Das spannende an dem Holz ist, dass es starke Kräfte aushält.
Windenergie ist eine saubere Energiequelle, das ist das zentrale Verkaufsargument für Windradhersteller. Gute Zeiten für die Branche. In den Generatoren von immer mehr Windrädern steckt das Metall Neodym, eine sogenannte seltene Erde aus China. Der Vorteil von Neodym-Windrädern liegt darin, dass sie häufig nur mit zwei Komponenten auskommen: dem Rotor und dem Stromgenerator. Das ist der sogenannte Direktantrieb. Natürlich viel billiger und effizienter: man spart Gewicht und Wartungsarbeiten.
Es ist zu befürchten, dass wir in diesen Ländern eine Umweltverschmutzung erzeugen, nur weil wir hier gerade Kohle und Atom durch Wind und Sonne ersetzen und weil alle ein Smartphone und mit einem E-Auto besitzen wollen. Es wird in unserem Land deutlich zu wenig über das Thema Stromsparen diskutiert.
Alle wollen noch mehr Strom, ob Industrie und Verbraucher, alles soll digitalisiert werden, aber ist nun die Windkraft, das Allheilmittel für unsere Zukunft in der Stromerzeugung? NEIN!!!Der gesunde Mix macht es!
Der Wirtschaftsminister will nun 18 Monate lang per Notverordnung an bestehendem Recht vorbeiregieren, um schneller Windräder aufstellen zu können.
Um die Genehmigung von Windrädern zu beschleunigen, soll die Umweltverträglichkeitsprüfung künftig entfallen. Gibt es in einem für Windkraft oder Stromleitungen (z. B. 110 KV) ausgewiesenen Gebiet schon eine strategische Umweltprüfung, kann diese im Genehmigungs-verfahren und die artenschutzrechtliche Prüfung der einzelnen Anlagen entfallen.
Für diese Zwecke soll das Geld, das die Betreiber von Windenergieanlagen und Stromleitungen für Gutachten ausgegeben haben, für Projekte zum Schutz der Artenvielfalt eingesetzt werden. Durch diese Maßnahme wird nicht der rechtliche Status reduziert, sondern es wird zu einer schnelleren und effektiveren Verfahrensweise kommen.
Der Wirtschaftsminister soll es am Montagabend so eilig gehabt haben, dass er sich schnell im „Umlaufverfahren“ (E-Mail) die Zustimmung der Kabinettskollegen eingeholt hat, um dann eine Notverordnung anzukündigen. Er hatte zuvor in Brüssel bei der EU selbst an der Möglichkeit mitgearbeitet, dass die Windenergie an Land als übergeordnetes öffentliches Interesse betrachtet werden sollte.
Diese Anweisung aus Brüssel ist erst einen Monat alt, und die Abgeordneten und Verbände konnten sich kaum mit der Materie auseinandersetzen.
Der Vorsitzende des! Herr Hans Jürgen Heine (Fraktion die LINKE/Heine) hat eine Neujahresinspiration zu einem Energieprogramm in Crivitz „die klimafreundliche Stadt“?
Friedhof: „Der Friedhof beeindruckt mit seinen alten, geschichtsträchtigen Bäumen an Eichen, Ahornen und den Lindenalleen.“ Das Arboretum: „Das Arboretum ist eine Lehr-, Bildungs- und Erholungseinrichtung“. Der Stadtpark: „Aus einer ehem. Halde von Gartenabfällen ist auf etwa 1 ha eine Oase in der Stadtlandschaft entstanden.“ Der Crivitzer See: „Ist ein erdgeschichtlich, im Ergebnis der letzten Eiszeit, entstandener See. Die Warnow: „Die Renaturierung der Warnow vom Barniner See bis Groß Görnow erfolgt abschnittsweise zur Rückverlegung in ihr ursprüngliches Flussbett.“
Was für neue Erkenntnisse? Das von Herrn Heine zusammengestellte Energieprogramm ist nicht gerade bahnbrechend und besonders innovativ. Der Text liest sich wie eine Arbeitsaufstellung an den städtischen Bauhof. Das ist nicht einmal ansatzweise ein Energieprogramm.
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Es ist nicht erkennbar, welche konkreten Maßnahmen oder Ideen verfolgt werden. Eher Feststellungen wie schön doch sich die Flora und Fauna sich im Arboretum, im sog. Stadtpark und auf den Friedhof sich entwickeln. Es sind keine möglichen nachhaltigen Maßnahmen zu erkennen, die diese Ökosysteme erhalten könnten. Die Stadt Crivitz soll sich bei der Überwachung und Kontrolle von diesen Bereichen vorrangig auf die Beobachtung und Kontrollgänge in diesen Bereichen konzentrieren und die Maßnahmen anderer Behörden unterstützen.
Die übermäßige Begeisterung über eine Karbonisierungsanlage im Gewerbegebiet Crivitz überdeckt die Bedeutung anderer nachhaltiger Lösungen. Die Ankündigung einer Karbonisierungsanlage, die auf die Beschaffung von Restholz aus dem Stadtwald und die Abholzung von Beständen angewiesen ist, wird dazu führen, dass im Wald mehr gerodet als angepflanzt wird und kein Totholz mehr verbleiben wird. Dies klingt jedoch nach einem Mitwirkungsverbot.
Resümee
Crivitz verfügt über eine beachtliche Anzahl von Arbeitsgemeinschaften, aber Diskussionen zu diesem Thema gibt es nicht, sondern nur Festlegungen.Wie üblich werden die Bürger in dieser Angelegenheit nicht um ihre Meinung gebeten, sondern erhalten lediglich ein vorgefertigtes Meinungsbild.
Wie sagte der Vorsitzende Herr Hans-Jürgen Heine auf der letzten Sitzung des Umweltausschusses Sitzung passend dazu „Leute, die sagen, was wir zu tun haben gibt es genug, aber Leute die mitmachen sind zu wenig“. Woran das wohl alles liegt? Mit Leute sind bestimmt die Bürger gemeint!
Es wird wieder einmal die Zeit drängen, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Demnach wird man auch nicht lange darüber debattieren und es wurde bereits hierzu eine klare Richtung in der letzten Sitzung der Stadtvertreter von Herrn Alexander Gamm angezeigt. So sieht eben die gelebte kommunale Demokratie in Crivitz aus.
Teil 1- Die plötzliche Entdeckung 2023 der Biodiversität nur im Ökosystem des Stadtwaldes! Warum?
Jetz entdeckt man also plötzlich – seit 2014 erstmalig die Biodiversität nur im Stadtwald Crivitz? Im Gebiet zu den angrenzenden geplanten Energiepark (für ca. 20 Windräder) oder im begegnenden geplanten Bau zu der 110 KV Leitung, wo sich auch der Stadtwald befindet, existiert die Biodiversität nicht?Im Grasland, Ackerflächen, den angrenzenden Söllen oder am See wird die Biodiversität vom Umweltausschuss in Crivitz nicht entdeckt!
Liebe Leserin, lieber Leser,
herzlich willkommen. 2023. Ich hoffe, Sie hatten einen wunderschönen Jahreswechsel und sind bereit für neue Taten. Am Montag hatte ich ein bisschen Zeit, meinen Lesestapel abzuarbeiten. Dabei stieß ich auf ein Papier vom Vorsitzende des Umweltausschusses Herr Hans Jürgen Heine (Fraktion die LINKE/Heine), welcher eine Neujahresinspiration hatte zu einem Energieprogramm in Crivitz „die klimafreundliche Stadt“ ? Das alles war anfangs undurchlässig für den Laien, aber dann wurde es klar.
Dabei geht es um den Fördertopf“ angepasstes Waldmanagement“ der fordert die strikte Anwendung der Biodiversität in Wäldern und ist Teil des Wettbewerbs“ klimaaktive Kommunen „. Der Wettbewerb wiederum richtet sich an Kommunen, die sich mit dem Thema Wind- und Solarenergie ausbauen, die Energieeffizienz verbessern und den Klimaschutz durch Kooperation mit der Wirtschaft voranbringen. Die beiden Dinge sind nun zu einer Einheit verschmolzen, die sich „ENERGIEPROGRAMM“ nennt. Es scheint, als wären diese grünen Ideen nur ein Etikettenschwindel!
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Mit der Errichtung einer Karbonisierungsanlage ( Biokohle Produktionsanlage) in Crivitz, welche von der CWG und die LINKE, die förmlich darum betteln, mit großer Freude begrüßt und man erfüllt sich damit gleichzeitig zwei Wünsche. Einerseits die Kooperation mit der Wirtschaft zur Verwertung von Holz aus dem Stadtwald und Biomassen aus der Landschaftspflege zur Biokohleproduktion und andererseits die Energieerzeugung, um Wärme für die Neustadt und die umliegenden Betriebe zu erzeugen.
Dies wird als ENERGIEPROGRAMM für den Bürger vermarktet.Vielleicht sogar ein eigenes Stadtwerk, wie Herr Alexander Gamm auf der letzten Sitzung der Stadtvertretung zu berichten wusste. Na also, Herr Gamm, da werden doch bestimmt noch Posten im Aufsichtsrat frei, wenn es denn schon bei der ARCUM nicht geklappt hat, oder?Oder bei dem zukünftigen eigenen kommunalen Unternehmen für Nutzung der Holzreserven, so wie es im Programm beschrieben ist?
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Es sollten eigentlich nur drei Hauptthemen für das Jahr 2023 gelten, wie es auf der Sitzung des Umweltausschusses am 15. November 2022 öffentlich bekannt gegeben wurde. Die Themen lauten: 1. Der Stadtpark, 2. Das Arboretum und 3. Ein Klima angepasstes Waldmanagement. Herr Alexander Gamm (Fraktionsvorsitzenden die LINKE/ Heine) kümmert sich um den 3. Punkt, da es hier um ein Förderprogramm bzw. Fördergelder geht, also ums Geld! Na schau an! Das Ergebnis der gesamten Aktion ist nun vermischt in einem sogenannten Energieprogramm und wird vom Vorsitzenden des Umweltausschusses vorgetragen und wird bestimmt, wie üblich sofort in die Abstimmung gehen.
Laut Plan sollte hierzu eine Beratung am 16.12.2022 stattfinden, jedoch fand sie am 10.12.2022 statt. Dies war jedoch keine Beratung, sondern ein traditioneller Rundgang in Crivitz beginnend am Parkplatz am LIDL. Hierzu postete der Crivitzer Schaukasten noch Bilder über den Rundgang bis zum Eingang des Waldes – Einwohner waren auch nicht dabei? Das Energieprogramm wurde am 3. Januar 2022 niedergeschrieben und steht wie immer unumstößlich sofort zur Diskussion im Raum, frei nach dem Motto „So ist es vorgesehen und so wird es gemacht und Punkt“.
Es wird wieder einmal die Zeit drängen, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Demnach wird man auch nicht lange darüber debattieren und es wurde bereits hierzu eine klare Richtung in der letzten Sitzung der Stadtvertreter von Herrn Alexander Gamm angezeigt. So sieht eben die gelebte kommunale Demokratie in Crivitz aus.
Das von Herrn Heine zusammengestellte Energieprogramm ist nicht gerade bahnbrechend und besonders innovativ. Der Text liest sich wie eine Arbeitsaufstellung an den städtischen Bauhof – und Ausgabenerhöhung an den Haushalt, um die notwendige Umsetzung des Programms der LEKA (Landesenergie- und Klimaschutzagentur MV) durchzuführen, um weitere Fördermittel zu erhalten. Das ist nicht einmal ansatzweise ein Energieprogramm. Es ist nicht erkennbar, welche konkreten Maßnahmen oder Ideen verfolgt werden. Eher Feststellungen wie schön doch sich die Flora und Fauna sich im Arboretum, im sog. Stadtpark und auf den Friedhof sich entwickeln. Diese Tatsachen bedürfen keiner weiteren Kommentierung.
Das ARBORETUM natürlich und der STADTPARK und ja ein neuer Wettbewerb warten darauf im Programm, wieder von Ihnen neu entdeckt zu werden. Der Crivitzer See, die Warnow und sogar die Gartensparten werden in dem Papier leider nur angedeutet und es sind keine konkreten nachhaltigen Maßnahmen beschrieben, die diese Ökosysteme nachhaltig begünstigen könnten. Die Stadt Crivitz soll sich bei der Überwachung und Kontrolle von diesen Bereichen vorrangig auf die Beobachtung und Kontrollgänge in diesen Bereichen konzentrieren und die Maßnahmen anderer Behörden unterstützen. Was für eine Erkenntnis?
Im Zuge der Neugestaltung des Marktplatzes in Crivitz plant man mit der Errichtung einer Ladestation für E-Bikes zu beginnen. Beim zukünftigen Ausbau von Radwegen beabsichtigt man in dem Radverein des AGFK mitzuwirken, in welchem man vor zwei Monaten jüngst eingetreten ist. Ein Konzept für den Ausbau der Radwege oder eine Vorstellung über den Ausbau fehlt. Im Weiteren plant man, Energiebeauftragte an den Schulen einzustellen und noch mehr Flächen in der offenen Landschaft für Photovoltaikanlagen auszuweisen sowie die Photovoltaikanlagen auf geeigneten Dächern zu installieren.
Es ist nicht zu übersehen, dass hier erneut die Absicht besteht, die Stadt Crivitz als Standort natürlich wieder für einen bundesweiten Wettbewerb „klimaaktive Kommunen“ im Jahr 2023 in der Darstellung zu nutzen. Es ist wahrscheinlich wieder damit zu rechnen, dass ein neues Werbevideo über Crivitz gedreht und dann bundesweit ausgestrahlt wird. Das ist doch mal wieder eine tolle Idee! Crivitz wäre ohne die Teilnahme an Wettbewerben und die Zuwendung von Fördertöpfen nicht das, was es heute ist!
Neu ist die übertriebene Begeisterung über eine Karbonisierungsanlage im Gewerbegebiet Crivitz. Es handelt sich um Restholz aus dem Stadtwald und Privatwald. Das wird im Papier so beschrieben das Crivitz mit Holz über einen nachwachsenden Rohstoff verfügt! Es ist wahrscheinlich, dass im Wald bald mehr gerodet als angepflanzt wird und kein Totholz mehr im Wald verbleiben wird, das klingt aber mächtig nach einem Mitwirkungsverbot.
Was ist eine Karbonisierungsanlage?
Karbonisierungsanlage dienen zur Erzeugung von Pflanzenkohle und warmen Wasser.
Was macht eine Karbonisierungsanlage? Sie verarbeitet in einem pyrolytischen Verfahren Reststoffbiomasse zu sehr hochwertiger Pflanzenkohle. Der Prozess wird als allotherm bezeichnet. Der Brennstoff gelangt über eine Dosiereinrichtung in den Reaktor und wird dort auf bis zu 800° C erhitzt. Hierbei wird das Material nicht verbrannt, sondern verkohlt – karbonisiert. Dabei entstehen Gase, die anschließend in einem Brenner bei 1250°C vollständig verbrennen. Durch die Verbrennung sind sehr geringe Abgasemissionen möglich, die mit anderen Verfahren nicht zu realisieren sind. Die dabei gewonnene Wärme beheizt einen Reaktoren und steht danach zur Nutzung zur Verfügung.
Was wird Verkauft? vorrangig Pflanzenkohle……..so kosten ca. 2000Liter pure Pflanzenkohle, Biochar, Bio-zertifiziert, ca. 900,00€.
(Mineralstoffe werden in den Poren und an der Oberfläche der Pflanzenkohle gebunden /Struktur der Pflanzenkohle entspricht der üblicher Holzkohle)
Verwendungsmöglichkeiten der Pflanzenkohle?
In der Landwirtschaft – Güllezusatz/ Futterzusatz /Terra-Preta/ähnliche Erden mit Zusatz von Pflanzenkohle (Torfersatz)/Komposthilfsstoff/Zusatzstoff für Biogasanlagen
Industrie und Sonstiges: Filtermittel für Abwasserreinigung/Nahrungsergänzungsmittel, Farbstoff /Pellets für Pelletheizung/Ausgangsstoff für Kohlefaser
Was sind die Einsatzstoffe?
Einsatzstoffe sind Biologisch abbaubare Abfälle wie Baum und Strauchschnitt, Grünschnitt, Laub, sonstige Gartenabfälle und Hackschnitzel das sind landwirtschaftliche Waldhackschnitzel.
Output Karbonisierungsanlage? Pflanzenkohle pro Jahr (bei Input ca.40 % Wasser): ca. 350 t mit 30 % Wasser / Abwärme: Überschussenergie nach den Reaktoren: 150 kW/h 0,15 MW/h x 7500 h = 1125 MWh /Das entspricht ca. 112.500 l Heizöl/Jahr
Zukunftsperspektiven?
Verkohlung von Klärschlamm —>Phosphor Rückgewinnung / Stromerzeugung durch kleine Dampfturbinen
Größe der Anlage? Als Standplatz genügt eine Grundfläche von 100 m². (CONTAINER VARIANTE)
Teil 1- Die plötzliche Entdeckung 2023 der Biodiversität nur im Ökosystem des Stadtwaldes!Warum?
Jetz entdeckt also man plötzlich seit 2014 erstmalig die Biodiversität im Stadtwald Crivitz?
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Die Biodiversität ist eine Fülle unterschiedlichen Lebens in einem bestimmten Landschaftsraum. Sie umfasst die drei Ebenen – die genetische Vielfalt (Mutation, Rekombination, Neukombination) – die Artenvielfalt ( Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen) und die Vielfalt der Lebensgemeinschaften(Ökosysteme-Wald, Meer, Grasland). Ohne diese Vielfalt könnten wir auf unserem Planeten nicht existieren. Sie liefert Nahrung, stellt Wirkstoffe für Arzneien bereit, dient der Erholung und spielt eine wichtige Rolle in der Klimaregulation.
Also das ist schon kurios das nur die Biodiversität sich im Stadtwald befindet? Im Gebiet zu den angrenzenden geplanten Energiepark (für ca. 20 Windräder) oder im begegnenden geplanten Bau zu der 110 KV Leitung, wo sich auch der Stadtwald befindet, existiert die Biodiversität überhaupt nicht? Im Grasland, Ackerflächen, den angrenzenden Söllen oder am See wird die Biodiversität vom Umweltausschuss in Crivitz nicht entdeckt!
Denn auf seiner letzten Sitzung des Umweltausschusses verkündete Hans-Jürgen Heine als Vorsitzender, dass ein Schwerpunkt für das Jahr 2023 sein wird eine verstärkte Abholzung im Stadtwald, weil das Holz als Baumaterial knapp geworden ist. Sicherlich auch mit dem Hintergrund der erhöhten finanziellen Einnahmen für die Stadt Crivitz aus der Waldbewirtschaftung. Diese Grundhaltung widerspricht aber der Richtlinie des Förderprogramms für Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement!
Richtlinie für Zuwendungen zu einem Klima angepassten Waldmanagement vom 28. Oktober 2022 Zuwendungsfähige Waldfläche** ≤ 100 ha kann man von 85,00€ bis 100 €*pro Hektar und Jahr erhalten- 10 oder 20 Jahre. ( Der Stadtwald in Crivitz hat eine Größe von 615,63 ha Waldfläche).
Quelle: klimaanpassung-wald.de
Dieses Programm passt natürlich hervorragend zur Umwandlung Wirtschaftswald in Naturwald am Glambecksee in der Gemarkung Basthorst. Zielrichtung: Klimaresilienz–Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klima-resilient) sind. Nur klimaresiliente Wälder sind dauerhaft in der Lage, neben der CO2-Bindung in Wäldern und Holz auch die anderen Ökosystemleistungen (z. B. Schutz der Biodiversität, Erholung der Bevölkerung, Erbringung von weiteren Gemeinwohlleistungen sowie die Rohholzbereitstellung) zu erfüllen. ( Quelle: klimaanpassung-wald.de)
Kriterien
Gegenstand der Zuwendung ist die nachgewiesene Einhaltung von übergesetzlichen und über derzeit bestehende Zertifizierungen hinausgehenden Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement, mit dem Ziel, Wälder mit ihrem wertvollen Kohlenstoffspeicher zu erhalten, nachhaltig und naturnah zu bewirtschaften und an die Folgen des Klimawandels stärker anzupassen. Dabei ist für die Resilienz der Wälder und ihrer Klimaschutzleistung als Grundvoraussetzung auch ihre Biodiversität zu erhöhen. Ebenso dazu gehören auch die Planung und die Vorbereitung des klimaangepassten Waldmanagements.( Quelle: klimaanpassung-wald.de)
Resümee
Hier gibt es noch viel nachzudenken! Es gehört eben wirklich mehr dazu als ein Förderprogramm ausfindig machen, es zu verpacken in einem Energieprogamm und für eine Karbonisierungsanlage im Gewerbegebiet Crivitz zu werben! Es bedarf einer breiten Diskussion mit den Bürgern über die Darstellung aller Aspekte des Klimaschutzes und nicht nur vorgefertigte Projekte, die von einzelnen vielleicht begünstigt angenommen werden.
Bei der Teilnahme am Förderprogramm „Klimaangepassten Waldmanagement“ gibt es aber entscheidende Reibungspunkte. So erscheint unter dem Punkt 6. Der Bedingungen auch der „Verzicht auf Kahlschläge. Das Fällen von absterbenden oder toten Bäumen oder Baumgruppen außerhalb der planmäßigen Nutzung (Sanitärhiebe) bei Kalamitäten ist möglich, sofern dabei mindestens 10 % der Derbholzmasse als Totholz zur Erhöhung der Biodiversität auf der jeweiligen Fläche belassen werden.“ ( Quelle: Klimaanpassung-wald.de)
Biodiversität und Artenschutz im Waldbedeutet:
Schaffung differenzierter und laubholzreicher Waldstrukturen, Belassen von starkem stehenden und liegenden Totholz (Ziel mindestens 30 m³ je Hektar), dauerhafter Erhalt von Biotopbäumen und kleinerer Altholzinseln in gleichmäßiger Verteilung, Belassen von Sukzessionsflächen, Einrichtung temporärer Ruhezonen für besonders störungsempfindliche Tierarten ( Fisch- und Schreiadler, Rotmilan etc.), Schutz sehr alter Bäume, Erhalt und Pflege von Sonderstandorten im Wald, zum Beispiel Mittelwälder, Moore, Magerrasen, Zwergstrauchheiden, Blockhalden und Felsströme, Quellen, stehende und fließende Kleingewässer, Waldwiesen, Erhalt und Neuschaffung artenreicher Waldaußen- und Innenränder, keine Vollbaumnutzung, maßvolle Nutzung von Waldrestholz (mind. 50% Waldrestholz muss im Wald verbleiben), Verzicht auf eine systematische Walderschließung in sensiblen Bereichen wie Moore, Quellhorizonte, Blockhalden, Bachtälchen. Zum Schutz von Reliktarten und stark gefährdeter oder unmittelbar vom Aussterben bedrohter Arten reicht eine nachhaltige, integrative Waldbewirtschaftung mit den definierten Naturschutz-Mindeststandards alleine nicht aus. Partiell-segregative Strukturen müssen daher die integrative Forstwirtschaft ergänzen. In allen öffentlichen Wäldern ist es ratsam zu diesem Zwecke Hotspot-Kartierungen durchzuführen. Das sind die Anforderungen an die Umsetzung der BIODIVERSITÄT im Wald und nicht die Abholzung und die Restholzverwertung, wie es in dem vorgelegten Papier vom Vorsitzenden des Umweltausschusses Crivitz bezeichnet wird, da man nur betriebswirtschaftlich Einnahmen regenerieren möchte.
Crivitz verfügt über eine beachtliche Anzahl von Arbeitsgemeinschaften, die letzte wurde gerade vor einem Monat ins Leben gerufen, um die Problematik des Marktplatzes zu erörtern. Wie üblich werden die Bürger in dieser Angelegenheit nicht um ihre Meinung gebeten, sondern erhalten lediglich eine vorgefertigte Meinungsaussage.
Das, was jetzt hier vorliegt, ist kein Energieprogramm, sondern ein Werbeprospekt für die Nutzung von Fördertöpfen und einer Karbonisierungsanalgedenn diese benötigt Holz!
Die Sonne scheint nicht, aber einige Köpfe in den Fraktionen von CWG und die LINKE sind wahrscheinlich ziemlich heiß geworden im Sommer 2022 und immer noch nicht abgekühlt, so scheint es. Die Gebühren für den Friedhof werden für die Bürger 2023 deutlich erhöht, da die Kosten enorm gestiegen sind. Gleichzeitig soll 2023 aber ein Parkplatz für 100.000 € neu gebaut und eine Machbarkeitsstudie für 140.000 € zur kommunalen Wärmenetzplanung in Auftrag gegeben werden!
So soll bereits am 12.12.2022 beschlossen werden, die Möglichkeit und die Wirtschaftlich-keit zur regenerativen Energieversorgung und kommunalen Wärmenetzplanung zu prüfen und dazu eine Machbarkeitsstudie erarbeiten zu lassen. Zu diesem Zweck wurde ein Richtpreisangebot in Höhe von ca. 140.000 € für die Erstellung einer entsprechenden Machbarkeitsstudie erstellt.Eine Grundsatzentscheidung ist notwendig.
Wieder einmal wurde ein Fördertopf kurzfristig und unerwartet entdeckt – die ewige Suche nach finanzieller Unterstützung, wenn man kein Geld mehr im Haushalt hat oder doch? Was wird wohl dazu unser neuer Klimaschutzmanager 2023 sagen, im Amt Crivitz! Der Topf ist nicht neu, er wurde lediglich seit dem 15.09.2022 neugestaltet und kann bis zum 2025 genutzt werden.
Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien (Förderquote 50%)
Modul 1 zielt auf die Erstellung von Transformationsplänen zur Dekarbonisierung bestehender Netze bis 2045 und von Machbarkeitsstudien für neue Netze mit einem Anteil klimaneutraler Wärme von mind. 75 %. Dabei können Planungsleistungen bis zu Phase 4 nach HOAI mitgefördert werden, die maximale Fördersumme ist auf 600.000 Euro begrenzt.
Es gibt vier Module, die zeitlich aufeinander aufbauen, untergliedert sind. Es wird unterschieden zwischen Wärmenetzen, die bereits bestehen und Wärmenetzen, die komplett neu errichtet werden sollen (treibhausneutral). Grundsätzlich sind in Bestandswärmenetzen förderfähig: Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und Wärmeübergabestationen. Bis zu 2 Mio. € Fördergeld sind möglich. Es wurde kein beschleunigtes Verfahren durchgeführt, es wäre also auch möglich, die Angelegenheit bis Februar 2023 in den Ausschüssen zu diskutieren.
Nun muss aber alles wieder schnell gehen, ohne Diskussion in den Ausschüssen soll sofort am 12.12.2022 bereits alles beschlossen werden. Vielleicht hätten die ansässigen Firmen und Bürger noch weiterführende Vorschläge zu diesem Thema abgeben können. Es ist bedauerlich, dass sie an diesen Vorgesprächen nicht mehr beteiligt werden können.
Wieder einmal überrascht die CWG und LINKE Fraktion die Opposition CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) diesmal mit einem Antrag, den sie ohne öffentliche Vorgespräche in den Ausschüssen eingebracht hat. Es gab keinen Grund, dieses Thema in den beherrschenden Bauausschuss oder Umweltausschuss zu bringen.
Die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) wird sich bei diesem Thema keine großartige Gegenwehr leisten wollen, da sie selbst in der Vergangenheit einen Antrag in ähnlicher Form mitgetragen bzw. eingebracht hatte. Am 20.06.2022 wurde ein gemeinsamer Antrag von CDU, CWG und die Linke aus dem Bauausschuss heraus an die Bürgermeisterin gerichtet, in dem diese aufgefordert wird, die künftigen Nutzung erneuerbarer Energien in den öffentlichen Gebäuden der Stadt zu prüfen.
Es ist also zu erwarten, dass sie sich bei diesem Thema der Wärmenutzplanung nicht entgegenstellen wird, um ihre Wählerschaft und das gute Miteinander mit der CWG-Fraktion und der LINKEN nicht zu gefährden.
Resümee
Es gibt nur eine Frage, die sich hierbei stellt.
Wie rechtfertigt man gegenüber den Bürgern nach Diskussionen, dass sie jetzt mehr Gebühren zzgl. Verwaltungskosten ab 2023 zahlen müssen für den Friedhof, aufgrund der gestiegenen Kosten, aber gleichzeitig werden 240.000 € Mehrausgaben ohne Diskussion beschlossen?
Öffentliche Vorberatungen scheinen nicht mehr so in Mode zu sein wie früher, zumindest nicht ca. 15 Monate vor der Kommunalwahl.
Die heutigen Beschlüsse werden sich auch in die nächste Wahlperiode ab 2024 hinein finanziell erstrecken und werden dann andere zu verantworten haben. Es wird nicht in Vergessenheit geraten! Es ist weitestgehend sicher, dass die Mehrheitskoalition aus Crivitzer Wählerge-meinschaft und die LINKE/Heine den Beschluss trotz möglicher oppositioneller Stimmen durchsetzen werden.
Herr Daniel Itze im Erklärungsnotstand! Was für ein Drama und Spektakel!
Eine Sitzung ohne die Schützenhilfe der Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm und des amtierenden Bauausschussvorsitzenden Herrn Alexander Gamm. Es ist lediglich die Abgeordnete Frau Lisa Klünder -Fittke als Gast anwesend. Was für ein interessantes Ereignis!
Bevor Sie wieder erst in 13 Wochen erfahren werden, was auf der Sitzung besprochen wurde, nachdem das Protokoll beschlossen wurde, berichten wir über die Sitzung, aber heute nur der Teil der Befragung.
Nichts ist so beständig wie der Wandel!
Das durfte jetzt nun auch der Vorsitzenden der Ortsteilvertretung Herr Daniel Itze in Wessin erfahren haben, als er das Ergebnis der Befragung von den Bürgern anhand seiner Abstimmungsblätter bekannt geben wollten. So hatte er noch unbedingt absichtlich schriftlich darauf hingewiesen, dass „zu spät eingegangene Abstimmungen können beim Abstimmungsergebnis nicht berücksichtigt werden“ jedoch war das zum Schluss alles völlig egal. Es war ohnehin alles „Nichtig“ und nicht zu gebrauchen.
Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar-
So stimmte die Nummerierung und Darstellung der Standorte in der beigelegten Zeichnung nicht überein mit denen auf dem Abstimmungsblatt.
Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar-
Es waren auch mehr Flächen im Abstimmungsblatt vorhanden und anders beschrieben! Auch war die Kennzeichnung der Potential Flächen eine andere gewesen als in der Beschreibung!
Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar-
Alles sehr verwirrend und irritierend! Kein Bürger konnte also nachvollziehen, worüber und über welchen Standort jetzt abgestimmt werden sollte! Zusätzlich wurde noch eine sogenannte Vororientierung an Aussagen bzw. fast als Werbung zu bezeichnen mitgeliefert und war dazu noch Bestandteil. Der Verdacht der Befangenheit drängt sich auf. Werbung oder eine neutrale Abstimmung?
So ist diese Bürgerbefragung ohnehin nur die Wiedergabe eines Stimmungsbildes der Bürger zu einem bestimmten Thema, sie hat aber keine rechtliche Wirkung und ist keine direkte Bürgerbeteiligung! Die Befragung war unzureichend vorbereitet und wurde als Schnellschuss organisiert, weil die Zeit drängte und Solaranlagen gebaut werden sollten.
KURZ UND GUT, die Befragung ist aufgrund der Mängel „nichtig“ bzw. ungültig und darf eigentlich zu nichts verwendet werden! Nun wurde sie aber trotzdem öffentlich ausgewertet – und galt halt nur als Meinungsumfrage! Was für eine Phrase! Oje!
Das Amt ist schuld, denn es wurden nicht alle vorgegebenen Stimmzettel sofort gedruckt und so mussten später noch ca. 100 nachträglich verteilt werden. Da war aber die Abgabezeit schon wieder fast vorbei! Außerdem hat das Amt die Bilder mit den Nummerierungen verwechselt. Frau Lisa Klünder -Fittke von der CWG – Fraktion monierte dazu „Das Amt hat es verkackt“, was für eine seltsame Verwechslung der Verantwortung von einer Abgeordneten.! So der Grundtenor auf der Veranstaltung!
Insgesamt wurden 250 Stimmzettel (über 18 Jahre) verteilt! So lagen zur Sitzung nur ca. 98 Stimmenzettel vor zur Auswertung. Also nur ca. 39 % der Bürger haben sich beteiligt. Ein Wunder, dass überhaupt so viele Teilnehmer bei dem Verwirrspiel mitmachten. Von denjenigen, die abgestimmt haben, sagten 30 Nein, 2 Ja und weitere 62 Ja, aber nur, wenn die Bürger beteiligt werden. Ist also die Bürgerbeteiligung im ausreichenden Maße nicht gegeben, dann sind 92 dagegen, also dann gilt NEIN?
Aus diesen Daten ergibt sich ein Ranking, das die folgenden Plätze belegt: 1. Platz Nr.4-Reitstall; 2. Platz Nr.2-Kiesabbau; 3. Platz Nr. 1. -Kirche und Nr.3 und Nr.5 sind raus! Eine finanzielle Beteiligung der Bürger ist nur durch Geldanlagen am Reitstall beim sog. Bürgersolarpark möglich, da die Stadt Crivitz dort auch einige Flächen besitzt (12ha). Niemand war über das Ergebnis überrascht.
Schon 2021 hatte Frau Brusch Gamm auf einer OTV-Sitzung angekündigt, dass man dort einen Bürgersolarpark errichten wolle, weil die Kommune auch Flächen besitzt. Ebenso müsse man doch auch an das ansässige Unternehmen, die landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG Wessin, denken.
Danach wurde natürlich weiter über das Gebiet beim Reitstall -Platz 1- gesprochen, da der Leiter der Projektierung von der Firma SOMIKON Herr Carsten Rodbertus, ebenfalls anwesend war. Was für ein Zufall! So wurden dann sofort weiter über die Vorteile von Photovoltaik gesprochen und was diese Technologie alles für Insekten und für Tiere tut sowie, dass sich Wessin ja auch selbst versorgen könnte durch die Gründung einer sogenannten Bürgerenergiegesellschaft! Die Abgeordnete der CWG – Fraktion Frau Lisa Klünder -Fittke war von der Vorstellung der Gründung einer Gesellschaft begeistert und erbat Unterlagen von dem anwesenden Unternehmen bis zur nächsten Sitzung!
Übrigens, die ortsansässige (Crivitz) Fraktionsvorsitzende, der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag LUP, Frau Ulrike Seemann-Katz, war nicht anwesend, obwohl es ja ihr direkter Wahlkreis ist. Sie hätte sicherlich noch viele wertvolle Hinweise zu diesem Thema gegeben. Schade eigentlich!
Resümee
Die da oben sind schuld bzw. das Amt Crivitz ist schuld!
Einfach nur noch peinlich!Es war ganz einfach eine schlechte Vorbereitung/ Darstellung und Kontrolle der eigenen Unter-lagen, bis zum, Druck der Stimmzettel, durch den Vorsitzenden der OTV-Wessin.
Da der Name und Titel des Vorsitzenden der OTV – Wessin, Daniel Itze, im Impressum für diesen Flyer angegeben ist, ist es selbstverständlich, dass er der Verfasser ist und somit verantwortlich. Hinz kommt noch eine mangelnde Organisation und Übersicht. Eine monatliche Aufwandsentschädigung von 180,00 € zuzüglich für den Vorsitzenden sowie Sitzungsgeldes von 40,00 € und einen monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 50 € sollte eigentlich ausreichende Motivation und Engagement fördern.
Unsere Redaktion ist nicht dafür bekannt, Fehler in Amtshandlungen im Amt Crivitz nicht zu benennen. Aber die Schuld für diese blamable und misslungene Befragung in Wessin den Mitarbeitern des Amtes in die Schuhe zu schieben, in dem man die eigene Verantwortung abwälzt, ist schäbig. Es war ganz einfach eine schlechte Vorbereitung/ Darstellung und Kontrolle der eigenen Urschrift bis zum, Druck der Stimmzettel, durch den Vorsitzenden der OTV- Wessin.
Es wäre ratsam, an dieser Stelle darüber nachzudenken, dass man nicht direkt von den Bürgern in Wessin gewählt wurde, sondern durch eine andere Instanz. Es ist nicht das erste Mal, dass die eigene Verantwortung für ein Problem in Wessin heruntergespielt wird und andere für die Ursachen verantwortlich gemacht werden. Für die Vorlagen und Inhalt der Flyer sowie die Organisation der Befragung ist der Vorsitzende der OTV verantwortlich. Die Mitarbeiter des Amtes unterstützen nur und stehen hilfreich zur Seite.
Die Gebühren für den Friedhof werden für die Bürger deutlich erhöht, da die Kosten gestiegen sind, während gleichzeitig ein Parkplatz für 100.000 € neu gebaut werden soll. Manchmal fragt man sich wirklich, was die CWG-Fraktion und die Fraktion die LINKE für einen Punsch oder Glühwein hatten beim Adventssingen 2022!
„Am 28.08.2022 wurde verkündet, dass bereits ein Teil des Grundstückes alter Sparmarkt im Frühsommer verkauft wurde an Herrn Täufer (ca. 378 m² + 322 m² + 38 m²). Der Preis betrug 55,00 €/m², also insgesamt 40.700,00 €. Weiterhin wurde durch die Stadt Crivitz dem Erwerber die Genehmigung zur Bestellung einer Grundschuld in Höhe von 1.800.000,00 € erteilt.“ (@ALLRIS®net.)
Jetzt also geht es weiter in der unendlichen Geschichte zum Sparmarkt. Wir waren verwundert, dass dieses Thema nun wirklich beendet sein soll, umso mehr freuen wir uns, dass es nun neue Folgen im Jahr 2023 hierzu geben wird. Das ist schön!
So soll bereits am Montag, dem 12.12.2022 beschlossen werden, dass auf der Restfläche vom alten Marktplatz, die weiterhin der Stadt Crivitz gehört, insgesamt 26 neue Parkplätze entstehen. Im ersten Schritt soll die gesamte vorhandene Fläche beräumt werden noch in diesem Jahr.
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Hierzu ist eine ERMÄCHTIGUNG der Bürgermeisterin nebst Stellvertreter nötig, um eine Kostenteilungsvereinbarung zeitnah zwischen der Stadt und Herrn Camilio Täufer zu unterzeichnen. Im Jahr 2023 sollen dann 26 neue Parkplätze entstehen, für ca. 100.000 €.
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Bereits seit Anfang November ist alles geklärt gewesen von den Anfragen und Angeboten. Auch gegenüber dem uns allen bekannten Architekturbüro.
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Man kann es eben nicht allen recht machen! So oder ähnlich könnte man das Handeln der Mehrheitsherrschaft von CWG und die LINKE bezeichnen. Sie versuchen, ihr angekratztes Image wiederherzustellen, das sie bei der jahrelangen Diskussion um den Marktplatz bei der vorhergehenden Arbeitsgruppe (federführend von Frau Anna Schade) eingebüßt haben.
Die Stadt Crivitz befindet sich in einer prekären Situation, da sie nicht in der Lage ist, ein Verkehrsraum- bzw. Parkkonzept zu erstellen, welches den Vorstellungen des Workshop-Marktplatzes entspricht. Die Einrichtung eines Ausweichpark-platzes von 26 Parkplätzen soll die Gemüter der ehemaligen Marktplatzarbeitergruppe beruhigen und die laufenden Planungen unterstützen.
Es ist noch einmal ein rasanter Schnellschuss zum Jahresende 2022 – hier hatte wieder jemand eine Eingebung von den beiden Fraktionen (CWG + Linke) – und da braucht man vorher auch keine öffentliche Beratung zu machen oder die Bürger zu fragen. Nein! Bei einer Mehrheit von 72 % entscheidet man selbst in Crivitz und das gleich! Dies ist nun einmal der Fall in Crivitz, aber nur noch für etwa 15 Monate!
Die CWG und LINKE Fraktion überrascht erneut die CDU-Fraktion (CDU Crivitz und Umland) mit ihrem Antrag, indem sie keine öffentlichen Vorgespräche in den Ausschüssen abgehalten oder Entwürfe zu diesem Projekt vorgelegt haben. Warum auch, der Vorsitzende der Fraktion die LINKE ist ja auch gleichzeitig der amtierende Bauausschussvorsitzende.
Die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) wird sich bei diesem Thema nicht großartig engagieren, da sie an den Workshops-Marktplätzen nicht teilgenommen hat und die aktuellen Planungen und Zukunftspläne nur bruchstückhaft kennt. Es fehlen auch die Gegenargumente, da man schlicht und einfach nicht in der Materie drin ist.
Da Sie sich in der Vergangenheit durch Ihre Abwesenheit bei wichtigen Veranstaltungen selbst unter Druck gesetzt haben, werden Sie wenig Gegenwehr mobilisieren können. Die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) enthält sich in der Regel bei den entscheidenden Abstimmungen in solchen Situationen und stimmt in Teilen sogar wieder zu, nur um ihre Wählerschaft und das gute Miteinander mit der CWG-Fraktion und der LINKEN nicht zu gefährden.
Resümee
Wie die Kosten für den Ausweichparkplatz bei der prekären Haushaltslage der Stadt Crivitz finanziert werden sollen, ist ein Rätsel. Der Fertigstellungstermin 2023 ist zwar ein Wunschtermin, wird aber unter den vielen anderen Investitionen wahrscheinlich nicht einzuhalten sein. Durch diese Maßnahme wird die Parkplatzsituation in der Stadt Crivitz auch nicht gelöst. Die heutigen Schulden sind die zukünftigen Steuern.
Das durfte jetzt auch die Amtsausschussmitglieder und das Amt Crivitz erfahren haben am 29.06. 2022, als der regionale Planungsverband das Ergebnis seiner Abwägung von der ersten Stufe präsentierte. Den Hinweisen vom Amt Crivitz und allen Gemeinden wird überwiegend nicht gefolgt.
Worum geht es?
Der regionale Planungsverband Westmecklenburg führt zurzeit in zwei Stufen ein Beteiligungsverfahren durch zur Teilfortschreibung des regionalen Raumentwicklungsprogramms WM (RREP 2011) für das Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und 4.2 Wohnbauflächenentwicklung. Die erste Stufe wurde am 29.06.2022 bereits ausgewertet und das Ergebnis beschlossen. Die Beteiligung zur zweiten Stufe ist erst seit 06.12.2022 beendet worden. Ein Ergebnis hierzu steht aus und wird frühestens am 30.07.2023 bekannt gegeben.
Im Kern geht es, um eine Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen im Bereich der Siedlungsentwicklung vorzunehmen für alle Kommunen in Westmecklen-burg. Ausschlaggebend hierfür war eine durchgeführte Überprüfung der Regelungen zur Steuerung der wohnbaulichen Entwicklung in den nicht zentralen Orten (ländlichen Bereich) im Geltungsbereich des Planungsverbandes.
Dazu wurden zwei Gutachten ausgearbeitet, einmal – die Evaluation/Gutachten der wohn-baulichen Siedlungsentwicklung in den nicht zentralen Gemeinden der Planungsregion WM und zum anderen – die räumlich differenzierte Analyse und Bewertung der Wohnungsbauentwicklung in MV im Zeitraum von 2014 bis 2019. Hierzu wurde festgestellt, dass einerseits keine Konzentration der Siedlungsentwicklung auf die Zentralen Orte stattgefunden hat und andererseits wurde bestätigt, dass unterdurchschnittliche Neubauniveau in den zentralen Orten M-Vs sowie die Siedlungsentwicklung in den nicht zentralen Orten (ländliche Raum) nicht spurlos an der Mehrzahl der zentralen Orte vorübergegangen ist. Oje!
Und zu dieser Feststellung gingen die Meinungen auseinander!
Die einen sagten, dass die Expertise falsch ist und es belegt lediglich, dass in manchen sogenannten Verflechtungsräumen keine Siedlungskonzentration stattgefunden hat.Und die anderen sagten, dass die kleinen Gemeinden gegenüber den Grundzentren in Ihrer Siedlungs- und Wohnbauflächenentwicklung benachteiligt werden.
Der Amtsbereich Crivitz ist hierzu in drei Bereiche der Siedlungs- und Wohnbauflächenentwicklung aufgeteilt.
Zum 1. – Der SUR (Stadt-Umland-Raum Schwerin) 2030, hierzu zählen die Gemeinden Plate, Leezen, Pinnow und Rabensteinfeld.
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So dürfen insbesondere die unter der Nr. 1 genannten Gemeinden in einer Zulässigkeit der Wohnungsbauentwicklung in nicht zentralen Orten (Umlandgemeinden) über den Eigenbedarf hinaus, mit einem Entwicklungsrahmen beim Infrastrukturbonus bis zu 6 % sich entwickeln.
Zum 2. – Die Stadt Crivitz als zentraler Ort (Grundzentrum).
Entwurf der Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und 4.2 Wohnbauflächenentwicklung@www.region-westmecklenburg.de
Die Nr. 2. Also die Stadt Crivitz als zentraler Ort muss und soll sich ausdehnen und entwickeln. Da sie vorrangig Versorgungsaufgaben erfüllt zur Deckung des allgemeinen täglichen Bedarfes für die Bevölkerung ihres jeweiligen Nahbereichs. Deshalb ist diese Entwicklung nicht zu gefährden durch die Umlandgemeinden.
Und zum 3.- Die nicht zentralen Orte (der ländliche Raum) hierzu zählen die Gemeinden Dobin am See, Camps, Langen Brütz, Gneven, Sukow, Banzkow, Tramm, Demen, Barnin, Bülow, Barnin und Zapel. Sie sind dem Grundzentrum Crivitz als Entwicklungsraum zugeordnet worden.
Die unter Nr. 3 genannten Gemeinden dürfen sich nur weniger stark entwickeln. Also nur bis 3 % (Entwicklung oder Bau) in einer Zulässigkeit der Wohnungsbauentwicklung, weil sie ansonsten die Entwicklung des Grundzentrum Crivitz gefährden.
Dagegen wehrte sich nun das Amt Crivitz mit allen Gemeinden in der 1. Stufe der Beteiligung. Sie monierten hierzu, dass der Flächen-Einwohner-Ansatz im Plan, für eine angepasste, zielorientierte Entwicklung nicht sinnvoll ist und dass auch die zu erbringende Infostrukturausstattung vergrößert werden muss. Das heißt, dass die kleinen Kommunen auch mehr entwickeln und bauen wollen, als die 3 % (Hektar/Einwohner).Die Antwort vom Planungsverband kam prompt am 29.06.2022, die da lautete – den Hinweisen wird nicht gefolgt.
Jetzt also der zweite Versuch des Amtes Crivitz mit den Gemeinden seit dem 07.12.2022, in dem erneut beschrieben wird, dass der festgeschriebene Bezug des Eigenentwicklungsrahmens (für Kommunen im ländlichen Raum) für Wohnbauflächen auf einen Flächenumfang weiterhin abgelehnt wird.
Ob das gelingt, bleibt fraglich?
Denn auch der Landkreis LUP stimmt den Plänen des Planungsverbandes WM so weit auch zu. Er stellt hierzu fest, wie zu lesen ist, dass es ausreichend ist bei den nicht zentralen Orten den kommunalen Entwicklungsrahmen für die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf 1 Hektar/ 500 Einwohner festzulegen.
Es bleibt also spannend, denn die nächste Abwägung ist am 30.07.2023 geplant.
Schon jetzt ist eines klar, dass differenzierteAusgestaltung der Steuerung einer Siedlungsentwicklung es zum einenerfordert, dass Zentrale Orte wie die Stadt Crivitz ein ausreichendes wohnsbauliches Angebot anbieten sollte. Zum anderen sollen in Gemeinden ohne zentralörtlicher Funktion (ländliche Raum) die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden.
Wenn Sie an dieser interessanten und abwechslungsreichen Aufgabe interessiert sind, nutzen Sie vorzugsweise bitte die Möglichkeit der Online-Kontaktaufnahme unter info@crivitzer-lokalanzeiger.de. Bitte senden Sie uns Ihr kurzes Statement mit Angabe Ihrer Kontaktdaten oder telefonisch erreichen Sie uns unter dieser Nummer: Tel.: +49 152 59551390
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Die Darstellung ist eine Zusammenfassung aller Flächen- Sie ist mit dem Abstimmzettel identisch- 1. Kirche/Bülow — 2.-Kiesabbaugebiet Hof Barnin/ Wessin (Teilstück Wessin) –3.- Wasserloch Zapel/ Wessin ( entlang Zapeler weg)—-4.- Reitstall Wessin/ Radepohl —-5. Potential Flächen ( alle Flächen im Planungsgebiet für die Windeignung)
Das Leben im Umfeld des Umspannwerkes Wessin. Der Bau von Wind- und Solaranlagen, 110 KV Leitung, Erneuerung der 380 KV Leitung und 5G- Funkmasten sind massiv auf dem Vormarsch 2023 bis 2025!
In einer Postwurfsendung incl. Abstimmzettel werden die Bürger seit dem 14.11.2022 aufgefordert ihre Stimme abzugeben für einen großflächigen Solaranlagenbau an mindestens fünf Standorten (insgesamt ca. 100 ha) im Ortsteil Wessin. Natürlich ist das nur eine Befragung – es wäre ja ein Meilenstein in der Mitbestimmung, wenn die Bürger auch noch darüber in einem Bürgerentscheid selbst entscheiden könnten! Leider gibt es dafür zu viele unterschiedliche Interessengruppen an diesem Thema!
Ein Paukenschlag nach dem anderen in Wessin. Im Gegenteil zur Windkraft gibt es bei diesem Thema ein Vetorecht der Kommune! Die Bürger in Wessin kommen einfach nicht zur Ruhe so kurz in der bevorstehenden Weihnachtszeit! Erst das Thema mit den großflächigen Windeignungsgebieten und nun auch noch ein großer Solaranlagenbau. Eigentlich fehlt nur noch bis Silvester das Thema um den Stahlgitterfunkmast 5G an seinem Standort! Der Ortsteil Wessin soll sich wohl nach den Vorstellungen der Stadtspitze als ein Vorzeige „Energieortsteil“ der Stadt Crivitz entwickeln! Ob es dafür auch einen Preis gibt? Es hat schon den Anschein, dass die Stadt Crivitz in den Haushaltsvorberatungen für 2023/24 dringend finanzielle Einnahmen planen muss für die Zukunft, um ihre hohen Personal- und Investitionsausgaben abzudecken. Anders kann man sich eigentlich diese geballten Aktivitäten zum Jahresende nicht erklären! Oder aber, alle diese Themen wurden lange vor sich hergeschoben! Das wäre schon eher möglich!
Es dürfte aber erneut ein freudiger Anlass sein für die ortsansässige Fraktionsvorsitzende, der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag LUP Frau Ulrike Seemann-Katz, da jetzt auch in Ihrem Heimatort kräftig und großflächig die Solartechnologien Einzug halten. Ob sie denn dieses Mal am Nikolaus bei der Auflösung im Ortsteil Wessin mit dabei ist? Groß genug sind eigentlich die Planungen – das ist doch einen Besuch wert, oder? Es sind nur fünf Minuten mit dem PKW von der Stadtmitte bis zum Ortsteil Wessin!
Das Thema Solar ist in Wessin nicht neu, nur die Art und Weise der Informationen darüber schon! Bereits im Juni 2021 wurden die Bürger eingestimmt auf dieses Thema! „Die erneuerbaren Energien sind ein komplexes Thema und ich verstehe, dass einige Agrarbetriebe da auch investieren wollen. Wir müssen hier auch an unser Unternehmen, die Landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG Wessin denken. Ein Betrieb, der hier ansässig ist. Die Botschaft heißt eigentlich, wäre es denn nicht viel interessanter, dass man es sich vorstellen könnte einen BÜRGERSOLARPAK zu machen“( Bürgermeisterin von Crivitz Frau Britta Brusch-Gamm auf der OTV- in Wessin am 23.06.2021). Danach folgten viele nicht öffentlich Debatten in Wessin und Crivitz und Ankündigungen einer Bürgerbefragung im Februar 2022, aber im Hintergrund ließ man die Planungen schon weiter gedeihen! Was ist das denn für eine Schaufensterpolitik! Wir berichteten bereits darüber am 04.06.2022, https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/alles-bleibt-wieder-einmal-im-dunkeln/.
Nun also, nach fast 19 Monaten der Einstimmung der Bürger auf dieses Thema und fast 11 Monaten der Beratungen hinter verschlossenen Türen sowie dem allmählichen Durchsickern von immer mehr Informationen, nun also der unvermeidliche Schritt zu einer Bürgerbefragung zum Thema großer Solaranlagenbau in Wessin! Es ist schon beeindruckend, wie in kleinen Häppchen die Bürger von Wessin unterrichtet werden. Man könnte aus sagen, nur relevante datenschutzrechtliche beschränkte Information! Ok, die OTV in Wessin tagt ja leider auch nur durchschnittlich alle 12 Wochen im Jahr!
So ist eine Bürgerbefragung nur die Wiedergabe eines Stimmungsbildes der Bürger zu einem bestimmten Thema, sie hat aber keine rechtliche Wirkung und ist keine direkte Bürgerbeteiligung! Nur gemäß § 20 KV M-V – der Bürgerentscheid, Bürgerbegehren haben rechtliche Folgen. Diese Stimmungswiedergabe dient also nur zur Orientierung für die Abgeordneten der Stadt Crivitz als Überblick! Mehr nicht!Warum wird denn nicht eine Einwohnerversammlung zu diesem Thema durchgeführt? Wovor hat man hier eigentlich Angst? Gemäß §2 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz „Die Ortsteilvertretungen haben in allen wichtigen Angelegenheiten für das Gebiet der Ortsteile ein Vorschlagsrecht, ein Informationsrecht, ein Recht zur Stellungnahme sowie einen Anspruch auf Anhörung durch die Bürgermeisterin und die Stadtvertretung.“ Ein Beschlussrecht hat die Ortsteilvertretung nicht!
Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar- die Namen sind der Redaktion bekannt.
Die meisten Flächen der beschriebenen Standorte sind in privater Hand, überwiegend bei der Landwirtschaftlichen Produktion und Absatz eG Wessin, aber auch die Stadt Crivitz besitzt einige Flächen. Ist da etwa ein Bürgersolarpark in Aussicht? Wenn man nun die ca. 210 bis 225 ha, die für die Windkraft/ Wege – An und Abfahrten bereits reserviert sind und nun also auch die ca. 100 ha für Solaranlagen hinzurechnet, bleiben nicht mehr viele Flächen übrig, für den Ackerbau in Wessin bestellt werden können! Ist das etwa so gewollt? Verdient man etwa an den erneuerbaren Energien mehr als am Ackerbau? Dazu erhält man in der Postwurfsendung gleich eine Antwort. „Mit Photovoltaik kann man trotz der geringen Produktionskosten deutlich mehr verdient werden als mit Landwirtschaft auf geringwertigen Böden“Schau an! Boden ist knapp und wir haben ihn nur einmal!
So können sich also die Bürger entscheiden im beigelegten Abstimmungsblatt zwischen *JA* oder *NEIN* zum Solar-Bau allgemein und zum *JA*- wenn die Bürger beteiligt werden? Unklar? Es bleibt ein Rätsel, was mit dieser Art der Fragestellung beabsichtigt werden soll?Die Nummerierung und Darstellung der Standorte in der beigelegten Zeichnung stimmt leider nicht überein mit denen auf dem Abstimmungsblatt. So sind mehr Flächen im Abstimmungsblatt vorhanden und auch anders beschrieben! Auch ist die Kennzeichnung der Potentialflächen eine andere als in der Beschreibung für die potentiellen Aufstellflächen! Alles sehr verwirrend und irritierend!
Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar- die Namen sind der Redaktion bekannt.
Auch eine sog. Vororientierung an Aussagen wird gleich mitgeliefert und erklärt: – so kann mit der Photovoltaik mehr verdient werden als mit der Landwirtschaft auf geringen Böden; – so sollen alle Anlagen angeblich nur auf geringwertigen Böden gebaut werden; – so sollen möglichst große Anlagen gebaut werden, damit dann die Einwohner einen angeblich günstigeren Strompreis dauerhaft, als ortsüblicher erhalten können; – das alles soll aber erst später geklärt werden in den Verhandlungen? Schau an!
Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar- die Namen sind der Redaktion bekannt.
Ausgleichsflächen für die 20-jährige bevorstehende Versieglung der Solarflächen sind nicht beschrieben und dargestellt. Sie dürften auch nur noch schwer noch zu ermitteln sein aufgrund der großflächigen Windparkgebiete. Ob alle Böden wirklich geringwertig sind, bleibt fraglich! Wo sollen all die Schafe herkommen für die Solarflächen?
Resümee
So lange kein Flächennutzungsplan für Wessin existiert, sondern nur eine Abrundungssatzung aus dem Jahre 1996 werden diese Probleme nicht gelöst werden, sondern immer wieder auftauchen. Denn alles um Wessin herum ist somit ein Außenbereich. Dieser liegt vor wenn weder ein Bebauungsplan noch ein unbeplanter Innenbereich existiert. Bei der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich kann zwischen privilegierten und sonstigen Vorhaben differenziert werden. Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert Anlagen, die dem Fernmeldewesen, der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dienen. ( Neu auch Windeinergieanlagen!)
Der Lebensraum für die Natur – Mensch und Tierwelt steht hier vor einer großen Herausforderung! Zu dieser gesamten Problematik verhält sich der Umweltausschuss der Stadt Crivitz wie üblich. Er macht große Ankündigungen, dass er die Schutzgüter in den Bereichen beachten will und wartet erst einmal ab, wie die Lage sich entwickelt. Um dann später festzustellen, dass er selbst keine abwägungsrelevanten (gutachterliche Untersuchung) naturschutzrechtlichen Gründe vortragen kann, um eine baurechtliche Ablehnung abzusichern und zu begründen. Die Interessengruppen sind eben facettenreich vorhanden.
Nun wird also der Blick von der sogenannten „Sparkassen BANK“ in Wessin gerichtet sein auf einen großen Solarpark – was für eine „weise“ vorausschauende Investition unseres Umweltausschusses in Crivitz!
Also ab jetzt gilt dann in Wessin: „Zukunft gemeinsam denken und jetzt gemeinsam gestalten“, so meint es der Vorsitzende der Ortsteilvertretung in Wessin Herr Daniel Itze in der Postwurfsendung!
“ Da wir die Windräder nicht verhindern können, wollen wir das Beste für die Bürger herausholen“. (Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm) Wer mit *Wir* gemeint war, verschwieg sie jedoch! Sie wiederholte am 07.11 und 10.11.2022 mindestens drei Mal ihren halben Amtseid, das sie nach „besten Wissen und Gewissen“ entschieden habe!
Mit 80 % Mehrheit in der Ortsteilvertretung Wessin und einer 72 % Mehrheit von CWG und die LINKEfochten Siediesen Beschluss zum Energiepark mit ca. 210 bis 225 ha durch! Auch in der Gewissheit, dass bis 2027 sicherlich noch weitere ca. 100 ha an Potentialfläche hinzukommen werden!
Ein politischer Wendepunkt und Drehung in den Ansichten um 180 Grad von der Crivitzer Wählergemeinschaft und die LINKE erstmals seit den Demonstrationen vor 4 Jahren. Noch im Wahlkampf 2019 wurde das Thema *Windkraft* von Ihnen buchstäblich für eigennützige Zwecke vereinnahmt, obwohl man bereits zu diesem Zeitpunkt genau wusste, dass ein Genehmigungsverfahren zum Windpark in Wessin seit Anfang des Jahres 2019 anhängig war.
Versprechungen und Erwartungshaltungen gegenüber den Bürgern wurden geschaffen, durch die öffentlich Mandatsträger der Stadtspitze im Glauben, dass man in Sicherheit ist vor dieser Thematik. Nun kam die Ernüchterung! Das kann auch nicht damit begründen, dass man keine Glaskugel hatte! Auch beim Thema *Funkmast- Wessin* sind bereits erste Entscheidungen getroffen worden und auch hier werden Erwartungen demnächst zerplatzen. Denn dem Gestattungsvertrag mit der ATC Germany Holding GmbH wurde bereits am 20.10.2022 mehrheitlich durch CWG und die LINKE im Bauausschuss zugestimmt.
Posse und Drama um die Abstimmung zum Energiepark in Wessin auf der Sitzung! Man hätte diese Sitzung auch auf den 11.11. legen können! Der Umweltbericht zum Energiepark wurde von der Stadtspitze so geheim gehalten (fast wie eine*VS* Sache im Landtag) so dass die Abgeordneten das 42 -seitige Papier erst Stunden vor Beginn der Veranstaltung in den Händen hielten! Eine Taktik oder Nachlässigkeit? Ganz einfach, es war ein berechnetes Kalkül für die bevorstehende Abstimmung durch die Versammlungsleitung. In dem Bericht sind nämlich eklatante Mängel enthalten, welche man lieber vorher nicht diskutieren wollte!
So sehen also die sogenannten 72-prozentigen Machtpoker von CWG und die LINKE seit Jahren aus. Wovor hat man hier eigentlich immer Angst? Demokratie heißt nun einmal, sich auch mit anderen Meinungen auseinanderzusetzen bzw. dies auch zu respektieren. Man kann nur hoffen, dass der Souverän im bevorstehenden Kommunalwahlkampf 2023/24 genauer hinschaut bei den politischen Strömungen in Crivitz und sich für eine Vielfalt anstatt einer Übermacht entscheidet, um die Demokratie neu zu stimulieren!
Eigentlich müsste dieser Tag ein Feiertag seinfür die ortsansässige Fraktionsvorsitzende, der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag LUP Frau Ulrike Seemann-Katz, da nun auch in Ihrem Heimatort Crivitz die Technologien für die Freiheit bzw. von überragender Bedeutung für nationale Sicherheit gebaut werden! Aber sie ward wiedermal in ihren Heimatwahlkreis zu diesem Thema nicht gesehen. Wahrscheinlich ist die Faszination für die Windenergie von der Größe des zukünftigen Energieparkfläche (ca. 210 bis 225 ha) und der möglichen Windradanzahl (ca. 20) sowie der eventuellen Anlagen-größe (ca. 235m), noch viel zu gering! Das ist bedauerlich, denn ein höchstpersönliches Statement zu diesem Thema so ortsnah in Crivitz verlangt dann ja auch von einem eine klare Positionierung und nicht nur im regionalen Planungsverband WM, wo es um noch ca. 7000 ha und noch 51 Windeignungsgebiete geht!
Der Umweltbericht
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Der geheime Umweltbericht lag den Abgeordneten erst kurz vor der Sitzung vor. Man könnte sagen, dass das Papier von seiner Aussagekraft her sehr halbherzig geprägt ist und den Anschein hat eines wesentlichen politischen Beitrages. So kommt das Wort „kann“ ca. 40-mal und das Wort „möglich“ kommt ca.31-mal vor zu gemachten Feststellungen. Die Aussage im Papier, „ist erst im Zuge eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit hinreichender Sicherheit möglich“, wird ca. 37-mal betont und kommt bei fast allen Schutzgütern zum Ausdruck (– Landschaftsbild; Klima und Luft; menschliche Gesundheit und Wohlbefinden; Boden; Wasser; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt). Die Datengrundlage besteht LUNG M-V (Gutachten I.L.N. & IFAÖ) aus 2009 und eigenen Beobachtungen im Auftrag der Stadt Crivitz 2021 und 2022.
Die Beobachtungen und Aussagen des Umweltausschusses der Stadt Crivitz, insbesondere vom Vorsitzede Herr Hans-Jürgen Heine, sind hier nicht mit vererarbeitet worden, weil sie grundsätzlich gutachterlich nicht beobachtet und bestätigt waren. Diese Aussage wurde aber schon am 20.01.2022 vom Planungsbüro getroffen, bei der Vorstellung der Vorplanung und war eigentlich nicht neu. Die eigenen Beobachtungen der Horst Kartierungen von 2021und 2021 wurden jeweils nur an 3-Tagen innerhalb von einer 150 Tagen dauernden Brutperiode durchgeführt und zum Teil abgebrochenaufgrund der erhöhten Belaubung (schlechte Sicht) und anhaltenden Schlechtwetters. Horste werden vermutet und Flugbewegungen sind nur teilweise erfasst. Rastflächen und Nahrungs- und Jagdhabitate wurde nicht untersucht.
Vom fachlichen Inhalt kann dieses Dokument gegenüber den Unterlagen vom Investor und den Unterlagen aus der Umweltverträglichkeitsprüfung 2019 nicht bestehen. Man könnte dem Ganzen nur den Eindruck abringen, dass hier *auf die schnelle* etwas zusammengeschustert wurde, um ein Papier vorzulegen umso die gesamte Angelegenheit abzuschieben in das folgende Genehmigungsverfahren.
Es wurden Chancen in der Vergangenheit vollmundig ignoriert in der Flächennutzungsplanung seit 2014 und eigene Untersuchungen zu spät und nicht vollumfänglich durchgeführt. Eine 36-monatige Veränderungssperre einseitig verhängt und erst im 33. Monat gehandelt, sodass man jetzt Angst hat in der gerichtlichen Auseinander-setzung mit dem Investor vor einer drohenden Schadenersatzzahlung.
Man könnte zu der gesamten Problematik auch sagen“ Das Problem muss vom Tisch“ sollen es die Anderen prüfen und klären, damit man selbst den Kopf aus der Schlinge ziehen kann!
Der Sitzungsverlauf zum Energiepark:
Statement der Bürgermeisterin: So sei es eine bittere Erkenntnis letztendlich, dass das „Thema Windenergie weiterhin eher noch befördert wird“ sodass sich da nichts mehr ändern wird und darum sollte diese Entscheidung zum Energiepark so getroffen werden.
Zu diesem Beschluss zum Energiepark wurde von der Opposition der Antrag auf namentliche Abstimmung gestellt, damit man jeden Abgeordneten „später in die Augenschauen kann, wie er hier heute abgestimmt hat“.Statement der Opposition: Es wurde dargelegt, dass es viele Versäumnisse gemacht wurden und heute soll das Gegenteil beschlossen werden, was 2019/20 beschlossen wurde.
Das war dann doch dem Fraktionsvorsitzenden die LINKE (Alexander Gamm) zu viel, er beantragte wie üblich als ob er sich im Baseball-Spiel befindet eine „Auszeit“. Auch nach 8 Jahren als Abgeordneter hatte er noch immer nicht Kenntnis von der Kommunalverfassung M-V und seiner eigenen verabschiedeten Geschäfts-ordnung – alles nur ein Spiel. Ein Antrag zur Geschäftsordnung für eine Unterbrechung für eine kurze Beratung wäre hilfreicher gewesen, aber seine Ehefrau (Britta Brusch-Gamm) ließ ihn wie üblich gewähren.
In der Unterbrechung schwor der Fraktionsvorsitzende Die LINKE/Heine Herr Alexander Gamm die Fraktion der CWG auf die bevorstehende Abstimmung ein. Selbst die jetzt neue nachgerückte Ersatzpersonen und nun Abgeordnete der CWG (Frau Karin Pyrek- 80 Stimmen /2019) schein anscheinend auch davon sehr beeindruckt zu sein. Man sah förmlich, wie er die gesamte Wählergemeinschaft (CWG) um sich herum versammelte und so konnte man den Eindruck gewinnen, wer hier eigentlich wen führte.
In der darauffolgenden Abstimmung stimmte die CDU – Fraktion geschlossen mit „NEIN“ . Die komplette CWG-Fraktion und die Fraktion Die LINKE/ Heine mit „JA“. Mit dieser wie üblichen 72-prozentigen Mehrheit dieser Fraktionen wurde nun der Energiepark so beschlossen. Man fragt sich als Beobachter nur, welche Geheimabsprachen es mit dem Investor es geben könnte, damit solch ein Sinneswandel in den Ansichten von CWG und die LINKE zustande kommen kann. Sicherlich geht es wie einmal nur ums GELD!
Nun also soll der beschlossene Entwurf ausgelegt werden für die Bürger über Weihnachten? Sicherlich in der Hoffnung das sich niemand meldet, mit eventuellen Hinweisen, oder Änderungen um dann so schnell wie möglich die Abwägung sowie den endgültigen Satzungsbeschluss zu verabschieden. Die Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses könnte dann schon in den Winterferien 2023 erfolgen! Erst dann ist die gesamte Angelegenheit vom Tisch – im Verantwortungsbereich der Stadt Crivitz und Amt Crivitz!Sicherlich verbunden mit einem langen und hörbaren tiefen ausatmen!
Das klingt doch gut, aber ob das alles so geschieht oder nur Wunschdenken ist, bleibt fraglich?
Informationsveranstaltung zum Energiepark anstatt einer Einwohnerversammlung! Man scheute wohl die Statements und Meinungen der Bürger!
Die Bürgermeister der drei Gemeinden – Crivitz mit Britta Brusch-Gamm, Barnin Siegfried Zimmermann und aus Zapel Hans-Werner Wandschneider hatten zu einer Veranstaltung. Vorstellung der Planung zum eigenen Energiepark Wessin/Barnin/Zapel auf ca.210ha! Der Umweltbericht war bis zum Termin noch *streng geheim*! Ca. 38 interessierte Bürger (abzüglich der Mandatsträger) füllten den Saal und lauschten erwartungsvoll den Ausführungen der anwesenden Sachgebietsleiter des Amtes Crivitz René Wiese und dem Verantwortlichem des ISA Planungsbüros Bernd Naßhan zu der Vorstellung über die Planung zum eigenen Energiepark Wessin/Barnin/Zapel auf ca.210 ha!
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Nach einem jahrelangen Fehlstart – einer noch immer fehlenden Flächennutzungsplanung in Wessin, Demonstrieren und immer wiederkehrenden Bekundungen von CWG und die LINKE im Wahlkampf 2019, nun der letzte krampfhafte Versuch – als Schlussakt im Drama *Windkraft*! Die drei Gemeinden glauben tatsächlich, das Ruder beim Thema Wind wieder in die eigenen Hände zu bekommen und damit steuernd einwirken zu können. Ein Verzweiflungsakt und politischer Wendepunkt? Ja, weil in wenigen Wochen eine Übermacht neuer Gesetze in Kraft treten und diese Vorgehensweise der Kommunen eigentlich nur eine Rechtfertigung gegenüber dem drohenden Unterliegen in einem Rechtsstreit mit dem Investor darstellt, vor einer drohenden Schadenersatzzahlung. Dieser wehrt sich seit einem Jahr juristisch gegen seine Aussperrung!
Fast 34 Monate sind seit dem 28.01.2020 vergangen, als die Kommunen eine eigenständige bauliche Veränderungssperre über das Gebiet verhängt haben, welche im Feb. 2023 ausläuft. Seit dem 17.02.2020 beschlossen sie einen eigenen Energiepark zu planen. Nun endlich, fast 12 Wochen vor dem ENDE wird ein Mindestmaß an Planung vorgelegt, um die Sperre zu begründen. Man hätte eine Stecknadel fallen hören können, so still war es am Anfang im Zuschauerraum. Besonders die Darlegungen von dem Planungsbüro waren es, die mit blankem Entsetzen aufgenommen wurden. Erst jetzt wurde vielen klar, dass der zukünftige Windpark genau so entstehen wird, wie er seiner Zeit 2019 vom Investor geplant war. Die Planungen hierzu stimmen in fast allen Punkten mit den Plänen des regionalen Planungsverbandes [RPV-WM] und der Fläche im Genehmigungsverfahren überein.
Was soll sich also geändert haben, gegenüber 2019? Nichts? Wie sagte es ein anwesender Bürger am Rande der Veranstaltung von „20 Windrädern aus 2019 zu 20 Windrädern in 2023“! Der größte Nutznießer an den vielleicht kommenden Pachteinnahme ist die Landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG. Wessin mit bis zu 10 Stellflächen. So erklärte Britta Brusch- Gamm das man nun zusehen muss das Beste daraus zu machen, wenn sich eben Gesetze ändern. „Eine Glaskugel hatten wir alle nicht“.
Als dann noch der amtierende Bauausschussvorsitzende Fraktionsvorsitzenden die LINKE der Stadt Crivitz Alexander Gamm ( sowie Ehemann der Bürgermeisterin, auf Facebook auch unter alias Pau Hermann zu finden ) ergänzend hinzufügte, dass man ja eben dadurch 33 Monate an Zeit gewonnen habe, wo eben keine Windräder gebaut wurden, da wurde es plötzlich laut im Saal. Das war wieder einmal eine schwere Entgleisung von ihm, so wie man ihn öffentlich kennt.
Das brachte das Fass bei den Zuschauern zum Überlaufen. So herrschte ein maßloses Staunen und Entsetzen bei Ihnen über die Hilflosigkeit der vorgetragenen Begründungen für die Planung zum Energiepark. Einige Bürger verließen nach einer Stunde unter lautem Protest den Saal und andere fragten, wozu sie denn eigentlich demonstriert hätten und was aus den 2019 gemachten Versprechen und Zusagen der Bürgermeister geworden ist. „Alles für die Katz“ und „und wozu haben wir nun demonstriert“, waren noch freundliche Formulierungen.
Quelle https://aktionsbuendnis.freier-horizont.de/details/Klimaaktionstag2019inRostock.html
Eine Ernüchterung trat auch plötzlich bei den anwesenden Bürgermeistern ein, als ihnen die Zuschauer und Eigentümer von Flächen erst einmal erklärten, dass das Genehmigungsverfahren weitergeführt werden soll ab Februar 2023, aber dann bereits unter der neuen Gesetzeslage. Diese Information war angeblich neu für Sie und überraschte alle! Nur mit dem Unterschied, dass wahrscheinlich die Anlagen noch etwas höher und flexibler zu den bebauten Standorten errichtet werden können. Dass der Funkmast auch an den geplanten Standort kommt, in Wessin, kam so nebenbei raus. Als dann noch nach Einzelheiten in der Begründung nachgefragt wurden und warum man unterschiedliche Beobachtungen feststellte, war erneut eine Spannung im Saal. Das sollte aber alles im Umweltbericht stehen, welcher zu einem späteren Zeitpunkt erst veröffentlicht werde. Spätestens ab jetzt herrschte überwiegend Kopfschütteln bei allen Zuschauern.
Der letzte Akt, die Lysis(Lösung, Auflösung) oder die Katastrophe, das liegt im Auge des Betrachters! Seit 2017 dokterte der RPV-WM herum bei seinem Kapitel 6.5 Energie [Windenergie] an einer 2. und 3. Auslegung, um sein sogenanntes „verfestigtes Ziel“ zu erreichen. Jedoch wie wir jetzt wissen vergebens! Am 30. Juni und 26.10.2022 wurde auf der Sitzung festgestellt, dass das Urteil aus dem Jahr 2017 durch ein rechtskräftiges Urteil vom OVG Greifswald 2021 bestätigt wurde. Die Landesregierung hat zudem mit der Drs. 8/444 des Landtages MV klargestellt, dass für die Region Westmecklenburg gegenwärtig keine Ziele und auch keine Ziele in Aufstellung (bei der Windkraft) vorhanden sind. Erst am 30.11.2022 will der RPV-WM entscheiden, dass die aktuelle Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie bis 2027 realisiert wird, mit einer Flächenausweisung von mindestens 2,1 % der Regionsfläche. Dazu soll es noch mindestens die 4. öffentliche Beteiligung geben.
Deshalb und darum soll so schnell wie möglich die Bekanntmachung zum Auslegen des neuen Energieparks von Crivitz/Barnin und Zapel noch vorher geschehen und höchstwahrscheinlich über Weihnachten für die Bürger ausliegen. Man könnte hierzu auch sagen, dass sie als eine eigenständige Anordnung dient, um die Planung des RPV – WM zu ersetzen.
Die Gemeinde Zapel hat am 06.09.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 „Photovoltaikanlage südlich des Ortes Zapel Ausbau“ beschlossen. Einstimmig beschloss sie nun auf ihrer Sitzung am 18.10.2022 den Entwurf des Antrags auf Zielabweichung den für den B-Plan Nr. 3 „Photovoltaikanlage südlich des Ortes Zapel Ausbau“.
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Die Produktionsleistung der Anlage beträgt bis zu 20,6 Mio. kWh/Jahr. Der Netzanschluss für die geplante Freiflächenanlage erfolgt über ein gesondertes Kabel zum reserviertem Netzverknüpfungspunkt (UW Wessin). Die Kabeltrasse verläuft vermutlich direkt über die Nahrungshabitate und Rastflächen vieler Großvögel zwischen den Ortsteilen Zapel-Hof und Ausbau.
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Das Naturschutzfachliches Vermeidungs- und Ausgleichskonzept sieht unter anderen für den Solarpark vor, einen Verzicht auf Pestizide und Düngemittel sowie eine schonende Beweidung (z.B. Schafe), oder das Ermöglichen einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung bzw. Mehrfachnutzung (neben Schafen auch Geflügel, Bioheu, …). Wo all die Schafe für die geplanten Solarparks herkommen sollen, in MV ist unklar?
Das Investitionsvolumen soll angeblich ca. 12 Mio. EUR betragen und im Rahmen des aktuellen EEG und unter Abnahme der PPA wird eine jährliche Vergütung von ca. 1 Mio. EUR prognostiziert für 20 Jahre! Die durchschnittliche jährliche Gewerbesteuereinnahme für die Gemeinde Zapel in Höhe von ca. 500,- Euro/ha/Jahr zu erwarten. Gemäß § 29 GewStG wird bei dem Vorhaben eine Aufteilung der Gewerbesteuer vorgenommen, dass 90 % des im Zusammenhang mit dem Betrieb der PV-A entstehenden Gewerbesteueraufkommens in der Gemeinde Zapel verbleiben. Weiterhin wird der Vorhabenträger im Rahmen der Betriebsführung der PV-A lokale Firmen beauftragen, sodass die lokale Wirtschaft dauerhaft unterstützt wird. Na schau an! Und wurde auch das Mitwirkungsverbot innerhalb der Gemeindevertretung eingehalten?
Zusätzliche Einnahmen für die Gemeinde soll durch eine Konzessionsabgabe i.H.v. 0,2 ct/kWh erfolgen sowie die Vergabe von Leitungsrechten für die elektrische Anbindung; Pacht für den ortsansässigen Eigentümer sowie Flächenpflege durch ortsansässigen Landwirtschaftsbetrieb. Bürgern haben die Möglichkeit sich wirtschaftliche / durch eine finanzielle Teilhabe an dem Vorhaben zu beteiligen.
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Das Motiv für diesen Grundsatzbeschluss war die finanzielle Lage der Kommune, welche dringend Einnahmen benötigt und den finanziellen Verlockungen, durch das Unternehmen, auf die Übernahme der Stromkosten nicht widerstehen konnte! Die PV-Anlage wird auf privatem Gelände gebaut und liefert voraussichtlich ca. 20, GWh pro Jahr. Hierzu soll die Gemeinde Zapel eine Geldleistung von ca. 40.000 € pro Jahr als Konzessionsabgabe erhalten! Zusätzlich will der Investor die jährlichen Stromkosten der Gemeinde in der Höhe von 3.220 € übernehmen.
Neu ist jedoch in dem Gesellschafterbeschluss der zusammengeschlossenen Unternehmen, dass sie grundsätzlich vorhaben, die Gemeinde Zapel an den Erträgen zu beteiligen „SOBALD DIE BAUGENEHMIGUNG FÜR DAS PROJEKT VORLIEGT“. Die Konditionen hierüber werden dann erst frei verhandelt! Auch dann erst wird das Unternehmen das Engagement bei lokalen Aktivitäten im Bereich der Vereine und Brauchtumspflege durch Abschluss von Sponsoringverträgen und die Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen im näheren Umfeld des Vorhabens zu prüfen!
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Oha, wovor hat man hier eigentlich Angst? Vor Einsprüchen der Bürger? Nach Treu und Glauben kann man doch eigentliche vorher schon klar Text reden und alles schriftlich vereinbaren? Sieht so die regionale Wertschöpfung für die Gemeinde aus und der Beitrag zur notwendigen Dekarbonisierung der Energiewirtschaft, die nach EEG 2021 im nationalen Interesse liegt?
Die Bürger, Natur und Tierwelt tragen für 20 Jahre die Belastungen dieser Baumaßnahme, da kann man auch schon erwarten nicht nur Ankündigen zu machen, sondern vorher Tatsachen zu schaffen und nicht erst nach der Baugenehmigung! So verliert man Vertrauen!
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Der Bürgermeister Herr Hans-Werner Wandschneider ist im Hochgefühl und „schlägt unter Zustimmung der Gemeindevertretung vor, dass man den Briefkasten der Betreibergesellschaft dann gern am Gemeindehaus anbringen könnte“. Ob dieses Glücksgefühl auch noch nach den anstehenden Verhandlungen anhält, bleibt abzuwarten!
Uns erreichten mehrere Schreiben in dieser Woche von Teilnehmern der Veranstaltung, weil unsere Redaktion auch anwesend war und selbst mitgewirkt hatte in den einzelnen Gruppen bzw. die Vorschläge von unserer Umfrage vortrug. In den Mitteilungen, die uns erreichten, wurde die Bitte geäußert, eine Berichterstattung aus unserer Sicht darzulegen und die uns gegenüber abverlangte selbst verpflichtende Schweigeerklärung, am Anfang der Veranstaltung, endlich aufzuheben. Aufgrund dieser Tatsachen führten wir eine Redaktionskonferenz durch, mit dem Ergebnis, dass unsere Chefredaktion den Entschluss fasste, eine eigene Berichterstattung die nun doch Veranstaltung zu veröffentlichen.
Begründung: Da nun, die Stadt Crivitz selbst, eine Mitteilung am 30.10. 2022 in Facebook verfasste und eine Veröffentlichung am 01. 11. 2022 durch die SVZ erfolgte, obwohl ein Presse- bzw. Berichterstattung Verbot über die Veranstaltung verhängt wurde durch die Versammlungsleitung, fühlen wir uns nicht mehr gebunden an das Meinungsäußerungsverbot. Für uns war das sowieso eine unerklärliche Vorgehensweise! Aber das ist für Crivitzer Verhältnisse – eben Normal! Darum werden auch wir über die Veranstaltung jetzt berichten!
Unter dem Titel „Neustart“ gefördert vom Sonderprogramm „Lebendige Innenstädte“ fand am Samstag, dem 29.10.2022 im Volkshaus Crivitz die erste Vorstufe der Bürgerbeteiligung – *Perspektive Bürger* – im Planungsprozess zum „Marktplatz“ statt. Nachdem die bürgernahe Arbeitsgruppe „Marktplatz“ unter der wesentlichen Mitwirkung von der Hauptakteurin Frau Anna Schade, welche die jahrelange Aufbauarbeit und Grundlagen für das Thema geschaffen hatte, führen nun „Andere“ diesen Prozess weiter, so wie bei der Initiative „Gynäkologie und Geburtshilfe“!
So waren in dem ersten Workshop für die *Perspektive – Bürger* ca. 26 Teilnehmer anwesend (abzüglich der Veranstaltungsleitung). Darunter befanden sich bis zu 50 % der Mandatsträger der Stadt Crivitz (Abgeordnete und sachkundige Einwohner, vorrangig CWG und die LINKE, die CDU Crivitz und Umland war nicht vertreten, warum auch immer!) sowie Bedienstete der Stadt Crivitz. Diese 50% machten hier bereits ihre Sichtweisen deutlich, obwohl Sie später sowieso extra noch beteiligt werden in der „Perspektive – Mandatsträger“.
Den Eindruck für den Außenstehenden von einer „erweiterte Ausschusssitzung“ kann man nicht verwischen und muss man auch so aussprechen. Natürlich ist dieses Thema auch verlockend für die ansässigen politischen Parteien und Wählergemeinschaften sich hier zu etablieren für den kommenden Kommunalwahlkampf in 13 Monaten. Deshalb ist es umso wichtiger, dass mehr * apolitische* Bürger aus Crivitz und nicht nur Mandatsträger und Bedienstete diesen Prozess begleiten, wenn es denn überhaupt noch einmal einen Workshop für *Perspektive – Bürger* gibt? Neben der Perspektive für *Bürger* gibt es später noch die für Unternehmer u. Mandatsträger.
So wurde gleich zu Beginn der Veranstaltung das Abverlangen einer selbst verpflichtende Schweigeerklärung aller anwesenden Teilnehmer durch den Leiter der Veranstaltung durchgeführt und die Bekanntgabe keiner Presse bzw. Berichte hierüber! Oje, aber jetzt wunderten wir uns schon! Wir hatten doch eine Einladungsbestätigung erhalten als Crivitzer – Lokalanzeiger und damit auch eine Akkreditierung zu der Veranstaltung über die wir wie angekündigt, berichten wollten? Aber Ok, wir wollten den Verlauf nicht beeinträchtigen und diese Sachlage zum Schluss mit dem Veranstalter noch klären! Später kam dann durch die Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm eine Vergatterung uns gegenüber noch hinzu, mit der Deklaration einer nicht öffentlichen Veranstaltung. Schau an! Nun gut!
Erst zum Ende der Präsentationen gelang unserer Redaktion in einem vier Augengespräch mit dem Leiter der Veranstaltung dann doch noch, ihm eine Erklärung abzuringen. Nur mit dem nachdrücklichen Verweis auf das Grundgesetz sowie einiger Paragrafen aus dem Verwaltungs- und Planungsrecht kam dann die Kundgabe durch ihn, gegenüber unserer Redaktion, es war doch eine öffentliche Veranstaltung. Das war ein Hin und Her zum Status dieser Veranstaltung, es war schon beeindruckend! Warum und wovor hatte man hier eigentlich Angst? Neustart?? Es war schon kurios, mit welchen Mitteln hier versucht wurde, etwas undurchdringbar zu gestalten! Für uns unerklärlich diese Vorgehensweise!
Aber nun der Reihe nach – zum Anfang!!
Unsere Redaktion hatte sich ordentlich und frühzeitig im Bürgerhaus angemeldet zu der Veranstaltung, aufgrund der Anzeige in der SVZ am 16. September 2022. Jedoch wunderten wir uns schon damals, dass nicht ein einziger Erinnerungsvermerk bis zum 29.10.2022 in den sozialen Medien der Stadt Crivitz erschienen ist? Aber trotzdem gingen wir vorurteilsfrei und gewappnet, mit den vielen Hinweise und Ideen von Ihnen, welche Sie uns übersendeten aufgrund unserer Umfrage, zu dieser Veranstaltung um das alles vorzutragen. Was uns leider nur zu einem kleinen Teil gelang!
Also dann angekommen und Oje! Eine überschaubare Anzahl von 26 Besucher waren gekommen (wenn man die Mandatsträger und Bediensteten abzieht sind es sogar nur 13)! Ob das eine repräsentative Bürgerbeteiligung für Aussagen darstellt, zu diesem wichtigen Planungsprojekt muss jeder für sich selbst beantworten! Wir sagen ganz klar *NEIN*! 26 Besucher (bzw.13) von 4770 Einwohnern von Crivitz bilden keine ansehnliche Aussagekraft für eine Entwurfsplanung! Sicherlich ein Mangel im Marketing in der Vorbereitung, nur so lässt sich die geringe Anzahl von 26 Besucher (bzw. 13) erklären.
Also nun die Eröffnung und Begrüßung!
Es wurde eine Laudatio über die erreichten Titel „Die engagierte Stadtgesellschaft“ abgehalten und ein Film gezeigt – welcher bereits in den sozialen Medien veröffentlicht wurde. Okay, wir sind also toll! Und wir sind super! Dann gab es die Möglichkeit allgemeine Hinweise, Ideen und Problemen zum Thema vorzutragen. Da gab es wirklich tolle Anregungen! Aber plötzlich sprachen dann einige Mandatsträger (Alexander Gamm – amtierender Bauausschussvorsitzender und Andreas Rüß – Fraktionsvorsitzender CWG) aus den Teilnehmern und erklärten erst einmal – alles „WAS NICHT GEHT“! Also 30Km/h Zone- geht nicht! Innenstadt-Verkehrsfluss ordnen als 30Km/h– geht auch nicht! Nur mit einem Verkehrskonzept/ Parkraumkonzept – dass wird aber erst 2023 beauftragt! Wird ca. 2024 fertig sein! Das ist schon kurios, wenn am Anfang der Veranstaltung gleich ein Deckel draufgesetzt wird, was also alles unmöglich ist? WIE es gehen würde, wäre hilfreicher gewesen!
Es ging weiter mit statistischen Erfragungen – das war gut gemacht! – es stellt sich heraus, dass die Mehrheit von den Teilnehmenden nicht in der Innenstadt von Crivitz wohnte und auch nicht mehrmals wöchentlich in der Stadt einkaufen, ging! Komisch? Sind dann Aussagen zum Thema Repräsentativ? Das war erstaunlich, aber geschuldet durch die Tatsache einer geringen Teilnehmerzahl! Auch der Hinweis von Ihnen, dass erst einmal die Grundsatzfrage (Parkplatz) geklärt werden sollten und das ausschließlich durch die Bürger in einem Bürgerentscheid zu diesem Thema, wurde zwar zur Kenntnis genommen, aber stand nicht mehr zur Debatte. Punkt und Schluss!
Was soll das Ziel sein?
Also, man befinde sich mit der heutigen Veranstaltung bereits in einer vorgezogenen Bürgerbeteiligung, die einmal die Perspektive – Bürger/ Perspektive – Unternehmer/ Perspektive – Mandatsträger darstellt, um daraus ein Vorentwurf zu erarbeiten. Oha, das war wirklich neu! Dann wird im Weiteren die Stadtvertretung darüber eine Entscheidung treffen und einen Grundsatzbeschluss dazu fassen. Später erfolgt dann eine Auftragserteilung für eine Planung. Unmittelbar nach dem Vorliegen Entwurf wird dann versucht irgendein Fördertopf in MV zu finden z. B. für den Erhalt von Altstädten – oder Städtebauförderung um hierfür eine Beschreibung und Förderplanung zu erarbeiten und darzustellen. Tja, und dann sollen finanzielle Mittel fließen für die praktische Umsetzung!
OK, egal wie man es halten will, so sind wir der Meinung, dass der Weg auch das Ziel ist! Und darum muss man auch Visionen eine Chance geben und mitmachen! Egal, wie lange es dauert und welche Kompromisse man noch machen muss, aber es sollte von einer Mehrheit des Souveräns getragen werden!
Die Arbeit in Gruppen!
Danach unmittelbar erfolgte eine sofortige Einteilung in Gruppen mit festgelegten Themen – wir waren in der Gruppe Handel / Dienstleistungen/öffentliche Verwaltung– ja da trugen wir auch schon noch Ideen vor, welche aber dann in den Projektentwürfen so dann nicht übertragen ließen! Leider konnten wir nur zwei Hinweise von Ihnen übermitteln hier an dieser Stelle in der Einführung der Veranstaltung, welche sehr kurz gestaltet wurde. Für die weiteren Vorschläge und Hinweise von Ihnen zu verschiedenem Punkten wurde uns bedauerlicherweise keine Gelegenheit mehr eingeräumt diese darzulegen aufgrund der straffen Einteilung des zeitlichen Ablaufes. Sehr Schade!
Genügend Zeit für Diskussionen, so wie es in der SVZ beschrieben wurde, war nicht vorhanden und vorgesehen, nur in den Themen bezogenen Gruppen! Schade! Wir erwähnten auch, dass wir Umfragen und Ergebnisse mitgebracht haben, aber keiner stellte Fragen im Verlaufe zu den Inhalten und wollte das Ergebnis wissen! Schon kurios! Alles schon im Voraus geplant?
Gruppenwechsel! Zeichen von Entwürfen und präsentieren der Entwürfe!
Plötzlich ging es dann direkt in die Planungs- und Darstellungsphase zum Marktplatz als Entwurfszeichnung! Es ist schon erstaunlich welche Zeichenkünste bei einigen vorhanden waren, das wurde richtig gut gezeichnet!
Zu den Gemeinsamkeiten der drei bis vier Entwürfe und in der Auswertungen möchten wir nun wirklich nicht vorgreifen – aber eine Vielzahl von Fischen ; – Bäume;- Rosensträuchern – Bänke – Brunnen –Fischregen/Skulptur- Barrierefreiheit – Platz für außen Gastronomie – Spaziergänger- spielen eine wesentliche Rolle…… Und sie merken, es fehlt da irgendetwas
… Ja und das haben wir in einem Rätsel verpackt … vielleicht erraten Sie es!
„So war zu hören, dass der heutige Marktplatz von den damaligen Staatsvertretern ca. 1993 (die auch aktuell ein Mandat in der Stadtvertretung wieder haben) nur deshalb so entworfen und gestaltet wurde (also die sog. Höher Setzung), um die vielen Autos fernzuhalten! Was Ihnen aber bis heute nicht gelungen ist! Oder?“
„Na erraten? Dann vielleicht später!
Zum Schluss gab es dann noch ein sogenanntes klärendes Gespräch unter vier Augen mit dem Leiter der Veranstaltung, wie schon anfangs beschrieben, das Ergebnis – es war dann doch eine öffentliche Veranstaltung war! Schau an! Eben ein Mann mit Verständnis und Fachwissen!
Resümee des Tages!
Natürlich ist aller Anfang schwer, trotz der vielen Ungereimtheiten in der Geheimhaltung, was wieder einmal völlig überzogen wurde, warum auch immer! Sind die Initiative der einzelnen Bürger (die nicht Mandatsträger waren) schon erstaunlich und bemerkenswert. So viel Vorstellungen, die schon lange in den Köpfen schlummerten. Einfach toll! Wenn man alle die Probleme wie ,z.B. Parkplatz – Fußgänger- Verkehr- Auto- Baukosten- Finanzierung-Geld- ausblendet, dann kommt man zu erstaunlichen gemeinsamen Lösungen! Bleiben Sie aufmerksam zu diesem Thema!
Der Souverän/ Bürger muss bei solchen Projekten nicht nur mitgenommen werden, sondern es muss ihm auch bei einem grundsätzlichen Teil des Projektes die maßgebliche Entscheidung ermöglicht werden und nicht nur seinen gewählten Vertretern! Denn die finanziellen Lasten und Entbehrungen aus oder zu diesem Projektträgen letztendlich alle Bürger dieser Stadt!
Anmerkung der Redaktion in eigener Sache:
Frau Johanna Menzel (Assistenz von Prof. Henning Bombeck) hatte wirklich sehr viel Geduld mit unserer Gruppe. Danke dafür! Es ist schon erstaunlich, was Männer für Plaudertaschen sein können! Ohne Ihre aktive Mitwirkung hätten wir den Faden immer wieder verloren! Danke für die gute Zusammenarbeit! Danke auch an die Pausenversorgung – das Essen war lecker – sollten sie selbst einmal im Café Chaplin probieren! Unbedingt!
Das gekühlte Bier bei Herr Roland Peek als Gastgeber im Volkshaus war vorzüglich! Auch hierzu werden wir bald berichten! Vielen Dank!
CDU-Fraktion und Freier Horizont /Freie Wähler befinden sich schon im Wahlkampfmodus?
Unter den TOP 7 -Anfragen und Wortmeldungen der Kreistagsmitglieder aus aktuellem Anlass wollte der CDU-Fraktionsvorsitzende Herr Christian Geier eigentlich zwei Anfragen stellen. Einmal zu der stattgefundenen außerordent-lichen Sitzung des regionalen Planungsverbands WM – Windenergie vom Vortag in Schwerin, aber zu der zweiten Anfrage kam es er nicht mehr, weil seine Redezeit vorbei war, so emotional betroffen war er von dieser Veranstaltung. Im Grunde war es keine Anfrage, sondern nur eine Wiedergabe seiner persönlichen Gefühlslage, der an ihn gerichteten Beschimpfungen auf der Sitzung und eine Abrechnung mit dem Vorstand und der Geschäftsstelle des Planungsverbandes. Hierzu nutzte er den Kreistag als öffentliche Tribüne und stieß damit eine Debatte an zu einer öffentlichen Auswertung.
Aufgrund der Art und Weise wie man auf seinem Vortag in Schwerin reagierte und es als „Größenwahn“ bezeichnete, rechnete er mit dem Amtsleiter Herrn Karl Schmude und dem Vorsitzenden Herrn Thomas Beyer ab. Er warf ihnen vor, Zeit vertrödelt zu haben in der Planung und im vorauseilenden Gehorsam zu handeln für die Zukunft bis 2027 „bloß, weil in Berlin ein Gesetz beschlossen wird“. Sein Ansinnen war es immer, die jetzige 3. Beteiligungsstufe abzuschließen. Die gegen ihn erhoben Schmähungen wird, so dann Herr Schmude noch „an anderer Stelle zu hören bekommen“, maßregelte Herr Christian Geier. Damit entzündete er zu diesem Thema eine heftige Debatte.
Herr Rolf Christiansen ( SPD -stellv. Fraktionsvorsitzender) antwortete darauf hin, dass man sich an Bundesgesetze halten muss und eine die objektiv notwendige 4. Beteiligungsrunde nicht zum Abschluss zu bringen kann. So müssen einige Windeignungsgebiete herausgenommen werden und andere neue kommen eben hinzu! Damit verkündigte er eine eigentlich eine Kehrtwende in den Ansichten seiner Fraktion gegenüber der vorherigen Kreistagssitzung. Das ist schon sehr bemerkenswert!
Anmerkung der Redaktion: eine Herausnahme des WEG 48/21 Wessin -Barnin – Zapel- ist ausgeschlossen, da sich dieses Gebiet bereits im Genehmigungsverfahren befindet, welches ab dem 28. 02. 2023 weitergeführt wird und keine Gründe bis jetzt dagegen vorliegen.
Das war natürlich für den Vors. der Fraktion Freier Horizont /Freie Wähler Heiko Böhringer ein Anlass ebenfalls mit dem Vorstand des Planungsverbandes abzurechnen. So beschimpfte er ebenfalls Herr Schmude und forderte seinen sofortigen Rausschmiss und warf dem Vorstand Sabotage vor. Das war dann die Krönung der Vorwürfe und mehr als ein ungebührliches Verhalten eines Abgeordneten. Eigentlich unverständlich, da Herr Heiko Böhringer selbst Mitglied des Vorstandes ist und für Situation eine Mitverantwortung trägt.
Anmerkung der Redaktion:Ungebührliches Verhalten liegt vor, wenn sich ein Gemeindevertreter in einer Art und Weise anderen Mandatsträgern gegenüber benimmt, die für ein gedeihliches Miteinander nicht mehr hinnehmbar sind. Hierzu können Beschimpfungen oder Beleidigungen anderer Gemeindevertreter oder der Verwaltungsleitung gehören (vgl. OVG Lüneburg – 2 B 61/86 -,C HSGZ 1987 S.464, 465f.; VG Frankfurt – VII/2 G1798/91 -, HSGZ 1991 S. 490,491).
Da konnte die Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Frau Ulrike Seemann-Katz auch nicht mehr innehalten und sprang der SPD – Fraktion zur Seite und beteiligte sich ebenfalls an der Diskussion. Zuerst machte sie eine Vergangenheitsbewältigung mit der CDU-Fraktion und dem Freien Horizont und warf Ihnen vor, eine gewisse Unaufrichtigkeit in der Sache darzustellen. Angeblich waren sie es gewesen, die jahrelang auf die Bremse getreten sind im Planungsverband. Kurios ist dabei nur, dass Frau Ulrike Seemann-Katz selbst Mitglied im Planungsverband ist und in den vergangenen Jahren in den Diskussionen zu diesen Sachverhalten wenig in Erscheinung trat. Selbst in der Stadt Crivitz (wo auch ein großer Windpark mit 20 Windrädern gebaut werden soll) und wo ihr Wohnsitz und Wahlkreis ist, trat sie ebenfalls zu diesem Thema seit 2019 nie öffentlich in Erscheinung. Erst seit dem Bekanntwerden der Ergebnisse für die Bundestagswahl entdeckte sie wahrscheinlich die Faszination für das Thema Windenergie!
Die Fraktionen der AFD beteiligte sich verständlicherweise ebenfalls nicht an dieser Debatte. Wie schon zu hören war auf der letzten Kreistagssitzung bezweifelt sie ohnehin diese gesamte Vorgehensweise zum Ausbau der Windenergie, solange der Netzausbau stockt und die notwendigen Speicherkapazitäten hierfür nicht vorhanden sind.
Die Fraktion die LINKE beteiligte sich nicht an der Diskussion und ebenfalls nicht das weitere Vorstandmitglied Herr Nico Skiba von der CDU-Fraktion. Warum auch immer?
Schau an! So sieht also die viel gepriesene konstruktive Oppositionsarbeit aus. Das Geflecht von CDU-Faktion und der Fraktion Freier Horizont/ Freie Wähler zu dem Thema Windenergie (aufgrund der Antragstellung für eine Sondersitzung des Planungsverbandes auf der letzten Sitzung) ist schon beeindruckend.
Man kann nur hoffen, dass die Landesregierung diesen internen Streit im Planungsverband Westmecklenburg bald beendet und die gesamte Planung zum Thema Windenergie dem StALU überträgt, so wie es in den Medien angekündigt wurde. Da das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt in WM eine große Anzahl der Windeignungsgebiete bereits bearbeitet in den laufenden Genehmigungsverfahren, wäre hier die Planung in guten Händen!
Insgesamt vermittelte die Diskussion im Kreistag zu diesem Thema, gegenüber dem Zuschauer den Eindruck, dass sich die Parteien schon mitten im Kommunalwahlkampf Modus 2024 befinden. Die neuesten Umfragewerte müssen der CDU-Fraktion und der Fraktion Freier Horizont /Freie Wähler schön mächtig zu schaffen machen!
Zu einer weiteren Eskalation kam es, als Herr Klaus-Michael Glaser von der CDU-Fraktion seinen Diskussionsbeitrag zu einem anderen Thema hielt. Ihm wurde wegen ungebührlichen Verhaltens von der Kreisratspräsidentin LUP gemäß § 19 der Ordnungsbestimmungen eine „Rüge“ ausgesprochen. Das ist schon in dieser Legislaturperiode ein seltener Vorgang.
Herr Klaus-Michael Glaser CDU-Fraktion– sprach zum TOP 8-, Aussprache zur fehlerhaften Bewertung der Sozialversicherungspflicht für die Mitglieder des Kreistages Ludwigslust-Parchim. Das Thema ist nicht neu für uns, hierzu gab es auch im Amt Crivitz (wo Herr Klaus-Michael Glaser – Im eigenen Wirkungskreis 1. Stellv. der Amtsvorsteherin ist) bereits eine Debatte im Amtsausschuss. Wir werden hierzu aber später speziell über Crivitz berichten.
Er hielt also seinen Diskussionsbeitrag und kritisierte laut und heftig die Kreistagsverwaltung, -dass sie zu unkritisch gegenüber fremden Verwaltungen ist; – dass sie ihre Erkenntnisquellen nicht dokumentiert ; – dass sie nicht alle Informationen unvoreingenommen zur Kenntnis nimmt ; dass sie keine Beratung ihrer Rechtsaufsichtsbehörde annimmt; – dass sie nicht die Interessen der Kreistagsmitglieder vertritt; – dass sie das Ehrenamt mit Bürokratie schwächt und dass sie Intransparent ist. Plötzlich unterbrach ihn die Kreistagspräsidentin und ermahnte ihn, dass die Redezeit abgelaufen ist. Ungeachtet der weiter Ermahnungen durch die Präsidentin sprach er jetzt schreiend weiter und weiter und verabschiedete sich bei der Präsidentin mit den Worten das sie auch nicht zu hören kann! Daraufhin erhielt Herr Klaus-Michael Glaser eine Rüge wegen der Nichteinhaltung der Redezeit. Sie bedauerte es, dass sie das Mikrofon leider technisch nicht abschalten konnte.
Herr Christopher Pöschke Fachdienstleiter, Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung entkräftete seine Aussagen vollständig und auch die Vorwürfe gegenüber der Verwaltung.
In einem gemeinsamen Antrag hatte die CDU-Fraktion mit der Fraktion-FREiER HORiZONT / FREIE WÄHLER (Man höre und staune!), auf der letzten Kreistagssitzung im Sep. 2022, eine Beschlussvorlage eingebracht den regionalen Planungsverband Westmecklenburg [RPV-WM] antreiben, dass Verfahren (zzt. dieAbwägung zur Teilfortschreibung RR WM 3 Stufe der Beteiligung von Nov. 2021) fortzusetzen und zum Abschluss zu bringen.
Hierzu wird die Forderung gestellt, nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (für M-V ist festgeschriebenen bis 2032 / 2.1 % der Landesfläche) die zukünftigen Flächen gleichmäßiger zu verteilen unter den Planungsverbänden in MV , aber auch innerhalb des RPV-WM. So trägt von den 7.690 ha ausgewiesenen Flächen des RPV-WM 2021 der Landkreis LUP mit 6.113 ha die größte Last. Um das alles zu klären, sollte noch im Oktober 2022 eine Sondersitzung einberufen werden, was der Landrat Herr Stefan Sternberg anraten sollte!
Hierzu ist bekannt seit dem 29. Juni 2022, dass die Regionalplanung für die Windkraft (Kapitel 6.5 Energie) in Westmecklenburg für ungültig erklärt wurde. Der Amtsleiter Herr Schmude berichtete darüber, auf der Sitzung des RPV-WM, dass das Urteil aus dem Jahr 2017 durch ein rechtskräftiges Urteil des VG Schwerin 2021, nun vom OVG Greifswald 2021 bestätigt wurde. Auch die Landesregierung hat zudem mit der Drs. 8/444 des Landtages MV klargestellt, dass für die Region Westmecklenburg gegenwärtig keine Ziele und auch keine Ziele in Aufstellung vorhanden sind. Die Sach- und Rechtslage hat die Beschlusslage des Verbandes überholt.Der Vorstand des Landesplanungsverbandes habe daraufhin entschieden, das Thema Wind auszusetzen, bis entschieden ist, wie man mit der Regionalplanung weiter verfahre.
Die nachfolgende Diskussion zu dem Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion-FREiER HORiZONT / FREIE WÄHLER war sehr anspruchsvoll!
Der Landrat Herr Stefan Sternberg ist selbst zweiter Stellvertreter des RPV-WM und ließ sich hier von diesen Fraktionen nicht unter Druck setzen. Gut so!Er stellte völlig souverän dar, dass man ihn hierzu nicht beauftragen können, aufgrund des Landesplanungsgesetzes.Ebenso könne der Kreistag nicht eine Forderung darstellen, sondern nur eine BITTE äußern. Berechtigterweise stellt er diese Richtlinien vor der Diskussion zu diesem Antrag allen Fraktionen dar und bat um Änderungen in den Formulierungen. Daraufhin entbrannte eine Diskussion.
So war zu hören vom Frakt.-Vors. der CDU-Fraktion Herr Christian Geierdas man das Urteil von 2017 nun rechtlich überprüfen und neu bewerten will und auch anders betrachten sollte.
Der Frakt.-Vors. FREiER HORiZONT / FREIE WÄHLER (selbst Vorstandsmitglied im RPV- MV) Herr Heiko Böhringer beschwor die Anwesenden alles dafür zu tun das der Plan bestehen bleibt.
Der Frakt.-Vors. der LINKE Herr Andreas Sturmwollte eine vorherige Abstimmung zur nächsten Sitzung des RPV-WM, ein Treffen vorher und einheitliches Auftreten, welches er schon seit Jahren vermisse.
Die Frakt.-Vors. der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Frau Ulrike Seemann-Katzhat Probleme mit dem Antrag und plädierte für ein Verständnis für mehr Energieausbau! Sie kann dem Antrag so nicht zustimmen.
Die Frakt.-Vors. der SPD-Fraktion Frau Dr. Margret Seemann freute sich schon über die Antragstellung und das Ende einer Blockadehaltung um endlich bei diesem Thema voranzukommen.
Der Frakt.-Fraktion FDP-ABLR-AfL Herr Burkhard Theeswunderte sich auch über den Wandel in den Ansichten, aber unterstützte den Antrag.
Die stellv. Frakt. Vors. der AfD-Fraktion Frau Birgit Bloch fand die Diskussion interessant!
Man einigte sich schließlich auf einen mehrheitlichen Beschluss.
Ob man nun durch diesen Antrag im Planungsverband wieder eine Planungshoheit erhält, bleibt offen!
Auch in der Stadt Crivitz gibt es jetzt plötzlich Widerstand, obwohl man doch selbst einen eigenen Energiepark – Nr.15 zum Thema. Windkraft plant!
„Offener Brief der Stadt Crivitz“ – von Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm vom 28. September 2022
„. an Landes- und Bundesregierung zur drastischen Erhöhung der Energiekosten!“ …..“Warum müssen die bereits vorhandenen Windenergieanlagen immer wieder stillstehen? Warum können wir immer noch nicht genug Energie speichern? Die Aussage 2% der Landesfläche ist doch völlig irrwitzig, wenn noch mehr Anlagen stillstehen.“ (Quelle www. stadt-crivitz.de/offener-brief-der-stadt-crivitz)Wir sind sprachlos über so viel Fachwissen!
Resümee
Es ist schon erstaunlich, dass man ein Urteil aus dem Jahre 2017 plötzlich nach 5 Jahren anders interpretieren will! Sehr mutig, ob das in dieser Situation hilft, bleibt fraglich! Zu mindestens war eins klar zu hören, dass das Land MV nicht vorhat die Planung an sich zu reißen und somit der Planungsverband weiterarbeiten könnte!
Für den regionalen Planungsverband kann es eigentlich nur eine Entscheidung geben, seine Planung auf regionaler Ebene weiterzuführen, mit einer „Vollen Fahrt voraus“!
Dazu sind die Kriterien nun einmal anzupassen an die neue Gesetzeslage und gegebenenfalls auch eine 4. Auslegung durchzuführen. Bis Febr. 2024 ist hierfür noch Zeit, damit auch das Land MV seine Flächenziele insgesamt erfüllen kann!
„Als wir das Ziel aus den Augen verloren, verdoppelten wir die Anstrengungen.“ Mark Twain
AKTUELL!———Veröffentlichung des regionalen Planungsverbandes am 13.10.2022!!! „außerordentliche 67. Verbandsversammlung am 26.10.2022“
Quelle: Entwurf – Entwurf der Einladung www.region-westmecklenburg.de veröffentlich am 13.10.2022Quelle: Entwurf – Entwurf der Einladung www.region-westmecklenburg.de veröffentlich am 13.10.2022
Es tut sich also plötzlich etwas am 26. Okt. 2022 in Schwerin! Bestimmt mit einer langen Diskussion!
Aber bietet der Vorstand und die Geschäftsstelle des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg auch im Vorab zur Veranstaltung ein Bürgerforum an oder bleibt man wieder nur unter sich, um solche wichtigen Fragen zu klären?Auch der Souverän möchte die Möglichkeit haben, Fragen und Meinungen zu Angelegenheiten des Planungsverbandes zu stellen!
Denn in 19 Monaten ist der Bürger mit Abgabe seiner Stimme gefragt zur Kommunalwahl, deshalb schaut man hier ganz genau hin!
In den gestrigen Sitzungen des beschließenden Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Crivitz wurde plötzlich und unerwartet die Tagesordnung von der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm erweitert um eine Beschlussvorlage – die Wiederinbetriebnahme der Ampelanlage in der Weinbergstraße! Da schon am 26. 09. 2022 bereits die ersten Bauarbeiten zum Ausbau der Haltestellen am Gymnasium erfolgen und auch die Tiefbauarbeiten hierzu im Bereich der Ampelanlage betroffen sind, muss nun sofort entschieden werden, ob die Baufirma ein Ampelmast (Seeseitig) nachjustieren soll, oder die Masten entfernt werden. Auch die nächste Sitzung der Stadtvertretung ist erst am 17. 10. 2022, sodass Eile geboten war für eine Entscheidung. Öffentlich ersichtlich war diese Vorlage jedoch nur für einen Sachkundigen im Umgang mit dem ALLRIS®net, in der öffentlichen Bekanntmachung fehlte diese Information! Da unsere Reaktion diese Sachkunde besitzt, nahmen wir vorausschauend an der Sitzung natürlich teil und stellen die Beschlussvorlage vor!
Ein Kostenvoranschlag vom 24.06.2021 wurde ebenfalls veröffentlicht?
Eine viel zu veraltete Kostenschätzung? (Quelle-Beschlussvorlage-20.09.2022 ALLRIS®net)
Im Haushaltsplan der Stadt Crivitz für 2022 sind folgen Ausgaben eingeplant für eine Ampelanlage!Am Geld kann das Projekt nicht scheitern!
Quelle-Haushaltsplan Crivitz -ALLRIS®net)
So stand zur Beschlussfassung auf der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 19.09.2022 zu diesem Thema:
1. Die Ampel wird wieder in Betrieb genommen oder
2. Die Ampelanlage ist nach 16 Jahren ohne Funktion entbehrlich geworden. Sie wird im Zuge des Ausbaus der Bushaltestellen zurückgebaut.
Zuvor hatte der Bildungsausschuss am 12.09.2022 sich mehrheitlich für einen Rückbau der Ampel entschieden. Im vorläufigen Protokoll vom veröffentlicht am 15.09.2022 im ALLRIS®net vom Bildungsausschuss heißt es hierzu auch „Der Bauausschuss hat einen Abbau befürwortet“. Das bestreitet der Bauausschussvorsitzende Herr Alexander Gamm aufbrausend.
Wir stellen diese Aussage ( das Protokoll vom Bildungsausschuss) extra noch einmal dar (auch auf unsere Homepage), weil der amtierende Bauausschussvorsitzende Herr Alexander Gamm diese Feststellung in der Debatte bestritten hatte und das Gegenteil darstellte.
(Quelle-Beschlussvorlage-20.09.2022 ALLRIS®net)
Somit ist die Aussage des Bildungsausschusses, veröffentlicht am 15.09.2022 in seinem vorläufigen Protokoll,als maßgebend und auch glaubwürdig anzusehen, auch für jeden Bürger!
Im Gegensatz hierzu wird über das „Öffentlichkeitsprinzip“ vom Bauausschuss in seiner eigenen Protokolltätigkeit hinwegsehen. Das Protokoll vom Bauausschuss am 21.07. 2022 existiert immer noch nicht und vom 18.08.2022 ist zu diesem Thema nichts ersichtlich sowie vom 15.09.2022 ist das Protokoll ebenfalls nicht veröffentlicht!
Die Diskussion zu Thema:
Es war eine 180 Grad Drehung der CWG – Fraktion in der Debatte in ihren Ansichten zum Ampelthema. Plötzlich gab es eine verkehrstechnische Gefährdungslage an der Stellen der Ampelanlage und man befürwortete den Erhalt der Ampelanlage, trotz der Nachfolgekosten (so der Fraktionsvorsitzende der CWG Herr Andreas Rüß). Nun, natürlich sind hier Nachfolgekosten für die laufende Wartung der Ampelanlage zu erwarten, aber die Sicherheit der Schüler/ Lehrer und Besucher hat nun einmal Priorität!Übrigens, das ARBORETUM verursacht schon seit 8 Jahren jährliche Nachfolgekosten (9.500€) in der Unterhaltung des Grundstückes und hierzu gibt es merkwürdigerweise keine Vorbehalte oder Anmerkungen!
Die CDU-Fraktion vom Gemeindeverband Crivitz und Umland enthielt sich jeglicher Position zu diesem Thema, einfach durch Abwesenheit an der Sitzung. Das war mehr als nur peinlich!
Der Fraktionsvorsitzende der LINKE Alexander Gamm befürwortete ebenfalls jetzt den Erhalt der Ampel. Der Zebrastreifen und die 30Km/h Zone ist nun plötzlich auch vom Tisch an dieser Stelle!
Und so wurde der Beschluss gefasst, mit 4 Ja Stimmen und 1 Enthaltung, dass die Ampelanlage wieder in Bertrieb genommen wird! In der Abstimmung selbst zum Thema Ampel enthielt sich der Vorsitzende des Bildungsausschuss Herr Jörg Wurlich, merkwürdigerweise? Für die CWG sitzen im Haupt- und Finanzausschuss der Stadtvertretung Crivitz Frau Britta Brusch-Gamm (Ausschussvorsitzende), Herr Michael Renker, Herr Andreas Rüß und Herr Jörg Wurlich. Fur die LINKE Herr Alexander Gamm und für die CDU Fraktion ( Crivitz und Umland ) Herr Jens Reinke und Frau Beate Werner.
Der Eklat
In Verlauf der Debatte jedoch, wie zu hören war, verfiel der Fraktionsvorsitzenden der LINKE, Alexander Gamm, zum wiederholten Male (erstmalig nach der Sommerpause in diesem Jahr 2022, auf der Sitzung der Stadtvertretung am 29.08.2022 und jetzt auch auf dieser Sitzung in der HuFA 19.09.2022), in die alte Kluft zurück und verteilte wieder öffentliche persönliche verbale Attacken gegen Besucher auf der Veranstaltung.
Die Bemessungsgrenze zu so einem Verhalten eines linken Abgeordneten, all die Jahre seit 2019, ist laut Kommunalverfassung und BGB schon lange überschritten!DieEinwohner unterliegen dem Ordnungsrecht der Versammlungsleitung (Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm) während der Sitzung gemäß der Kommunalverfassung M-V (sowie dem Hausrecht) und müssen schweigen. Innerhalb der Debatte sollen sie es aber dulden, wenn ein Abgeordneter sie persönlich verbal verunglimpft, nur weil er der Ehrenmann der Bürgermeisterin ist!Ist das wirklich angemessen und weiterhin akzeptabel?
Es ist kein Wunder, dass seit den letzten 12 Monaten kein Einwohner von Crivitz an den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Crivitz teilnahm. Wer will sich schon als Besucher verunglimpfen lassen!!
Das Resümee
Die vollständige Inbetriebnahme der Ampel erfolgt 2023 und die finanziellen Mittel werden im Haushalt 2023 geplant. Auch wenn Autofahrer 2023 vielleicht stöhnen werden, aber es geht um die Sicherheit unserer Kinder und Jugendlichen (Lehrer und Besucher)!
In eigener Sache: Wenn unsere Berichterstattung im Vorfeld zu diesem Thema vielleicht auch einen kleinen Beitrag zum Umdenken der Haltungen unserer Abgeordneten geführt haben sollte, würden wir uns freuen! Danke an alle User und Leser, aufgrund der vielen Rückmeldungen und Hinweise ( auch per Email) haben wir uns für dieses Thema starkgemacht!
Öffentlich beschlossen 2019! Seitdem streng geheim gehalten! Aufgestellt und das war es dann seit 3 Jahren!
Im Feb.2019 wurde der Bebauungsplan „Einzelhandel“ am Mühlenberg – einstimmig vor der Kommunalwahl beschlossen von SPD, CDU und CWG! (18.02.2019)! Seit diesem Tage sind keinerlei Informationen hierzu öffentlich bekannt gemacht worden!
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 13 „Auf dem Mühlenberg“ der Stadt Crivitz (18.02.2019)
Der Aufstellungsbeschluss wurde im Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung beraten. Es soll ein Planungskonzept erstellt werden. Die Stadt hat Planungshoheit.
Beschluss:
Die Stadt Crivitz beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 13 Wohn-, Misch und Sondergebiet Einzelhandel „Auf dem Mühlenberg“ gem. § 2 (1) BauGB. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 45/4, 45/5, 46/2, 46/3, 46/4, 46/5, 69/29, 69/30, 129, 130, 131, 132 in der Gemarkung Crivitz, Flur 30, mit einer Gesamtfläche von ca. 5,36 ha.
Zeichnung aus ALLRIS®net
Planungsziel ist die Prüfung und die Entwicklung eines Sondergebietes für zwei Einzelhandelsmärkte, die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes und die Sicherung und Neuordnung des Gebäudebestandes in einem Mischgebiet sowie die Erschließung der jeweiligen Gebiete, durch eine Bauleitplanung gem. § 30 BauGB.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1. Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Nach der Vorlage des Vorentwurfs wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger geschossen. Die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Crivitz erfolgt im Parallelverfahren. Zum Änderungsverfahren wird eine gesonderte Beschlussfassung erfolgen. (Quelle: ALLRIS®net)
Es ist weder eine Änderung des Flächennutzungsplans bis jetzt erfolgt noch eine gesonderte Beschlussfassung vorgelegt worden in Ausschüssen oder der Stadtvertretung! Bürgernähe sieht eigentlich anders aus! Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist eine Pflicht und als Bringschuld gegenüber dem Bürger anzusehen, dieser wird aber in Crivitz ständig auf die Probe gestellt!
Vor allem im Bauausschuss ist diese Herangehensweise zu beobachten (seit Dez. 2021 ist dieser unter der amtierenden Leitung von Herrn Alexander Gamm). Angeblich soll alles sehr schön werden und die Planungen sollen bald abgeschlossen sein? Diese Informationen erlangten wir aber erst aufgrund unserer Umfrage „Was braucht die Neustadt“? Wo sich Herr Alexander Gamm (Klarname) unter dem Aliasnamen „Paul Hermann“ hierzu auf dem Medium äußerte und unter diesem Aliasnamen Bürger einlud zu der Sitzung des Bauausschusses!
Offiziell oder öffentlich bzw. protokollarisch sind keinerlei Informationen hierzu bekannt. Bis zum heutigen Zeitpunkt (ca. 3-Jahre) agierte der Bauausschuss zu diesem Thema im Dunkeln! Das Öffentlichkeitsprinzip sollte vom Ausschuss in der Zukunft mehr Beachtung finden! Vielleicht ändert sich ja hierzu jetzt etwas!
Aber schön, dass Interventionen von Bürgern und wir Erfolg haben, damit endlich Informationen veröffentlicht werden!
Alle Vorhersagen bzw. Aussagen welche getätigt werden über angebliche beginnende Bautätigkeiten im Jahr 2023 muss man bei den anstehenden und zukünftigen Preisen (auch im Bau), wie einen Blick in die Glaskugel behandeln und auch bewerten. Dasselbe gilt auch für die Vorlage für Plänen zur Bebauung. Auch Großkonzerne halten sich in der jetzigen Zeit mit Aussagen in der Regel über zukünftige Investitionen zurück!
Das alte *SPARmakt Gelände*, nun doch kein Parkplatz! Sondern Wohn- und Geschäftshaus! Teilverkauf der Flächen! Schon lange abgewickelt! Nach Monaten endlich ein Eingeständnis und die öffentliche Bekanntmachung!
Streng geheim gehalten vom Bauausschuss fast 4 Monate und die Informationspflicht *Öffentlichkeitsprinzip*als Bringschuld gegenüber den Bürgern vermutlich verletzt! (Ob nun ein schuldhaftes Zögern oder „keine“ vorliegt, ist nicht geklärt!)
Im Febr./März 2022 tauchten schon erste Gerüchte auf über einen bevorstehenden Verkauf des Geländes. Eine öffentliche Anfrage von Bürgern im April 2022 auf der Sitzung der Stadtvertretung wurde diese Sachlage von der Stadtspitze noch vehement dementiert! Aber schon lange hinter verschlossenen Türen verhandelt!
Am 19. Mai befasste sich der Bauausschuss, unter der amtierenden Leitung von Herrn Alexander Gamm, mit diesem Thema ganz konkret, natürlich nicht öffentlich. Eine Berichterstattung über die gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse erfolgte dann im Juni 2022 nicht, weil das Protokoll angeblich noch nicht bestätigt war, das sollte dann im Juli passieren. Vom Monat Juli 2022 gibt es bis heute (14.09.2022-Stand 14:30 Uhr) kein öffentliches Protokoll, obwohl es beschlossen wurde und so wurde die gesamte Sachlage auf den Monat August verschoben. In der Tagung im Monat August erfolgte dann die Bekanntmachung und das öffentliche Protokoll wurde hierzu erstaunlicherweise am 06. September 2022 veröffentlicht……und da stand es dann endlich, aus dem Beschluss im Monat Mai-„Zustimmung zum Verkauf-19.05.2022“!
So streng geheim agiert der Bauausschuss in der Stadt Crivitz, dabei wurde die Verhandlungen zum Verkauf anscheinend bereits Ende Mai abgeschlossen und sollten keine Verwirrung stiften in der Arbeitsgruppe Marktplatz! Voraussichtlich wegen einer fehlenden zusätzlichen Parkplatzmöglichkeit in der Innenstadt – die man ja seit 2018 vorhatte!
Bürgernähe sieht eigentlich anders aus! Vor allem aus dem Bauausschuss ist diese Herangehensweise seit Jahresanfang 2022 zu beobachten. Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist eigentlich Pflicht und als Bringschuld gegenüber dem Bürger anzusehen, dieser wird aber hier ständig auf die Probe gestellt! Dabei ist die Kommunalverfassung da klar und eindeutig! Gemäß § 31 Abs. 3 KV M-V sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu machen“. Ihr Zweck liegt in der Herstellung einer größtmöglichen Publizität der in der nicht-öffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse (Wellmann/Willmer, in Schröder / Willner u.a., Kommunalverfassungsrecht Mecklenburg-Vorpommern, Stand 04/2018, § 31 Anm. 4). Sie dient dem Allgemeininteresse an einer Information der Öffentlichkeit über die erfolgten Beschlussfassungen.
Auch im Ortsteil Wessin wird das Öffentlichkeitsprinzip ständig auf die Probe gestellt, wenn man sich die kümmerliche Aussagekraft der Protokolle anschaut ( nach 3- Monaten)! So plant z.B. der OTV- Vorsitzende Herr Daniel Itze jetzt keine Einwohnerversammlung zum Thema: Photovoltaik rund um Wessin, sondern nur eine Informationsveranstaltung. Was ist denn dann mit den Fragen/ Hinweisen oder Kritiken von den Bürgern?
Immer wieder ist zu beobachten, dass öffentliche Tagesordnungspunkte im Bauausschuss unverzüglich in den nicht öffentlichen Teil geschoben werden ( zB. Anträge zur Errichtung von Funkmasten oder Fotovoltaikanlagen oder die Ausarbeitung des B-Plan-Nr.13- Sondergebiet Handel..usw.. ) unter sehr halbherzigen Begründungen!
Der Bauausschuss wird im Jahr 2022/ 23 noch wichtige Entscheidungen zu verantworten und zu vertreten haben, wie den Energieparkausbau und den aufzustellenden Funkmasten in Wessin; den umfassenden Photovoltaikausbau in den Ortsteilen der Stadt Crivitz; die Planung der 110 KV – Leitung in der Nähe des südl. neuen Eigenheimbaugebietes sowie das Bergwerkeigentum in Basthorst, da bleibt es spannend wie sich die Informationspflicht in dem Bauausschuss in Zukunft gestalten wird!
Jetzt ist also wieder einmal ein Wohn- und Geschäftshaus im Gespräch und Verkauft! Beim Schmökern in den Jahresabschlüssen von 2015-2017 der Stadt Crivitz kann man nachlesen das die Abbruchkosten ca. 4.760,17 € für den alten Sparmarktes Crivitz betrugen und die Kosten für den Rückbau des Grundstücks wurden mit ca. 45.280,69 € dargestellt als nachträgliche Erschließungskosten.
Das Grundstück bzw. die Teilfächen wurden für angeblich 55,00€ pro m² verkauft, so die Aussage der Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm auf der Stadtvertretersitzung am 29.08.2022!
Die Schaffung von zusätzlichen Parkflächen auf dieser Fläche hätte eine kleine Entlastung schaffen können über die Jahre von 2016 bis heute, bei der angespannten Parksituation in der Stadt Crivitz. Das Geld dazu war auf jeden Fall in den vorherigen Jahren noch vorhanden! Diese Fläche steht jetz also nicht mehr zur Verfügung für eine Parkfläche, also nur noch der Marktplatz als Parkplatz (übrigens besitzt dieser nach wie vor nur eine vorläufige Zulassung als Parkplatz und barrierefrei ist er auch nicht) Es ist nun einmal schon lange Überfällig seit 2018 ein Verkehrskonzept bzw. Parkraumkonzept für die Satdt Crivitz!
Also, nun endlich machen und anpacken! Los! Und notfalls mit externem Rat!
Was braucht die „City“ von Crivitz? Einen Parkplatz als Marktplatz?
Wieder einmal geht es um die „Altstadt“ und so ergeben sich viele Fragen:
Wo ist das Leitbild der Stadt Crivitz? Wo ist der „Arbeitskreis“ Marktplatz seit 2018? Wo ist die Gruppe „Ideenschmiede“ seit 2017? Warum existiert immer noch ein alter Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2006? Was ist mit dem sog. Umbau des Marktplatzes? Wo ist das versprochene Verkehrsraumkonzept und Parkkonzept seit 2019 für die Innenstadt? Dieselben offenen Fragen seit 2014 und die Umgehungsstraße wird immer als Problem dargestellt, als Ursachen allen Übels für die Innenstadt! Für alle angedachten Zukunftsentwürfen für die Innenstadt von Crivitz fehlt es leider an einer wichtigen Grundlage für die Umsetzung, nämlich an den finanziellen Rücklagen bzw. der entsprechenden Liquidität der Stadt für zukünftige Investitionen! Wo ist diese denn geblieben? Allein aus Fördertöpfen lassen sich solche Projekte nicht finanzieren! Vielleicht wäre es auch erst einmal hilfreich den Flächennutzungsplan für die Innenstadt und Ortsteile aus dem Jahr 2006 zu aktualisieren !
Parteien und Wählergemeinschaften müssen immer schauen, dass sie wiedergewählt werden und da eignet sich dieses Thema besonders in seiner Darstellung, da es sich hier um Zukunftsbilder handelt. Also ist es nicht verwunderlich, dass man in den Vorzeiten zu den anstehenden Kommunalwahlkämpfen (2023/24) frühzeitig glaubhaft darstellt, dass man ständig an bestimmten Themen arbeitet! Ja, wer soll’s denn auch machen? Jedoch zu siegessicher sollte man sich hierzu nie fühlen, bei allen Visionen für die Zukunft! Denn diese sind nur ein subjektives bildhaftes Erleben von etwas sinnlich nicht wahrnehmbarem, die Realität kann einen manchmal schnell einholen!
Ziel des Projektes „Lebendige Innenstädte“ in Crivitz soll es sein!
„Einerseits wollen wir die Attraktivität und Belebung der Innenstadt (Altstadt) erhöhen, die Erreichbarkeit der Unternehmen auch für Gehbehinderte und Ältere, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, erleichtern, und die Verweildauer der Besucher in der Innenstadt, dem Herzstück der Stadt, verlängern. Mit gezielten Marketingstrategien soll die unternehmerische Vielfalt unserer Stadt erlebbar und vor allem nachhaltig gemacht werden. Andererseits wollen wir die Unternehmen (schwerpunktmäßig Einzelhandel, Gastronomie, Veranstaltungsbranche) unterstützen, durch geeignete Mittel ihre mediale/ digitale Präsenz zu erhöhen bzw. neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen. Das äußere Erscheinungsbild der Stadt soll attraktiver werden, um auch Menschen von der Umgehungsstraße zu uns einzuladen.„( Quelle:www.stadt-crivitz.de[Auf der Spur der Fische])
Das Zentrum von Crivitz – der Marktplatz von Crivitz – ( der Umbau und Brunnen!)
Im Oktober 1993 begannen die Arbeiten zum Ausbau des Marktes in Crivitz.Daran können sich sicherlich auch CWG – Abgeordnete erinnern ( Herr Michael Renker ), denn Sie haben damals auch schon daran federführend mitgewirkt! ( Herr Gernot Seelig – damals Bauamtsleiter im Amt Crivitz) hat die damalige Situation für die Nachfahren sehr anschaulich beschrieben!)
„Die Ausbauarbeiten am Markt wurden in den ersten Monaten des Jahres 1994 beendet. Im April erfolgte die offizielle Einweihung , wozu an einem Sonnabend eine öffentliche Veranstaltung mit Spielmannszug, Feldküche und anderen gastronomischen Einrichtungen organisiert war. Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Marktplatzes wurden auch die Lindenstraße und die Rosenstraße ausgebaut, ein schließlich der Neuverlegung der Abwasserleitungen. Der Ausbau des Marktplatzes hat insgesamt 1,3 Mio. DM gekostet. Da er ein Teil des Stadt-Sanierungsprogrammes ist, hat die Stadt nur 27 % der Kosten tragen müssen . Während der Ausbauarbeiten des Marktplatzes wurde vom Autor dieses Beitrages der Stadtvertretung der Vorschlag unterbreitet , als Erinnerung an die letzte öffentliche Handpumpe auf dem Marktplatz an etwa der selben Stelle einen Brunnen zu errichten. Dem Vorschlag wurde gefolgt und die dazu notwendigen Wasser-, Abwasser- und Stromleitungen verlegt.
Am 19. Oktober 1994 kündigte die Schweriner Volkszeitung an, dass die Stadt den Bau eines Brunnens auf dem Markt beschlossen hat und dass sie dafür einen Wettbewerb unter Künstlern Mecklenburg-Vorpommerns ausschreiben will.
Die Jury, deren Vorsitzender der Abteilungsleiter Städtebauförderung des Bauministeriums M/V, Herr Kutzki , war, konnte sich aber für kein vorgestelltes Modell entscheiden . Bei einer erneuten Ausschreibung unter Federführung des Kunstvereins M/V hatte sich die Jury für ein Modell des Metallgestalters Albert aus Willigrad entschieden. Für die Realisierung wollte das Bauministerium 60 TDM Städtebau Fördermittel bewilligen. Außerhalb der o.g. Wettbewerbe stellte der Crivitzer Freizeitkünstler A. Fürstenberg einen Brunnen vor, der von einer Bürgerinitiative und einem Teil der Crivitzer Bürger favorisiert wurde.
Und so kam es nun, dass kein Brunnen errichtet wurde. Seit dem sind fast 30 Jahre vergangen, wie sich die Zeiten doch gleichen! Demokratie ist eben ein langer Prozess.
Erfolgsraum Altstadt
So heißt ein Wettbewerb der IHK eine Initiative für die Zukunft unserer Innenstädte und ihrer Geschäfte in Westmecklenburg. Vielfalt gemeinsam erhalten! und soll die Aufmerksamkeit auf die Bedeutung der Ortszentren lenken. Ziel ist es, in Erinnerung zu rufen, welchen Stellenwert die Innenstädte für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben haben. Dabei gab es drei Kategorien, für die Unternehmen sich bewerben konnten: Neugründung, Geschäftskonzept und Geschäftsentwicklung. Nächster Wettbewerb 2023 …. das wird nun auch auf der Veranstaltung am 14.09.2022 dargestellt werden!
Historischer Stadtspaziergang und Wegweiser:
„In diesem Jahr haben wir anlässlich unseres Stadtjubiläums begonnen mit einem historischen Stadtrundgang. Einwohner, Heimatvereinsmitglieder und Bürgerhausteam bringen seit einigen Monaten alte Geschichte und Geschichten in einem jährlich erscheinenden Chronikheft zusammen. So erzählten uns manche auch die Geschichte ihres Hauses und belegten die Entwicklung mit alten Fotos. Diese wollen wir nun an den Gebäuden und auf unserer Homepage veröffentlichen. Dafür wollen wir zusammen mit den Eigentümern ansprechende einheitliche Schilder an den Gebäuden anbringen und mit der Homepage der Stadt für weiterführende Informationen verknüpfen.
Hierfür planen wir5.000 € ein. Der Heimatverein wird spezielle Führungen durchführen, um unser Crivitz bekannter zu machen und zusätzliche Besucheranreize zu geben. Aktivitätsbudget Stufe B = 15.000 €. Der Höhepunkt aller vorgenannten Aktivitäten soll eine jährliche Stadtmesse sein. Dort soll künftig die vom Citymanager vorbereitete und organisierte Präsentation allen interessierten Unternehmens aus Handel und Handwerk, Medizin, Dienstleistungen u.v.m. sowie Akteure aus Kunst und Kultur in unserer Innenstadt stattfinden. Hierfür soll die Große Straße und der Bereich um den Markt herum gesperrt werden, damit sich auch die am Stadtrand oder in den Ortsteilen angesiedelten Firmen präsentieren können. Ein Shuttleservice, z.B. Pferdekutschen, oder Amtsbus sorgt für die Verbindung von außen in die Innenstadt und heimwärts. Musik, Show und Licht dürfen dabei nicht fehlen. Wir schätzen die Kosten ähnlich wie unser Stadtfest auf ca. 15.000€. Aktivitätsbudget Stufe C = 15.000 €„( 11.01.2022 veröffentlicht nach der Kulturausschusssitzung).
Versuchter Lösungsansatz!
Großtönende Ziele setzt man sich: für die Schaffung von Besuchermagneten; die Stabilisierung des Einzelhandels im Ortszentrum; die Vernetzung von kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Angeboten und deren gemeinsame Vermarktung (Events und Marketing); die Organisation einer Stadtmesse; die Mitarbeit an der Weiterentwicklung und Ausgestaltung des historischen Stadtrundgangs; die Beteiligung an Workshops zur Innenstadtgestaltung; und seit Juni 2022 zu guter Letzt soll Crivitz „Tourismusort“ werden! Das hört sich alles ganz toll an und kann man auch gut vermarkten!!!!!……. Aber eine umfassende Plangrundlage ist das nicht! Wir hatten es schon einmal erwähnt, es wäre wirklich hilfreich in kleinen Schritten mit dem machbaren zu beginnen und einen „Externer Rat“ für eine sachverständige Stadtplanung zu beauftragen!
Es fehlt in der City an einem ORT der BEGENUNG für *Jung* und *Alt,* auch für * Besucher*, ein Raum oder Treffpunkt, der wenig Zugangsbeschränkungen mit sich bringt, wo die Bürger das Zentrum erleben können und miteinander ins Gespräch kommen! Der Marktplatz jedoch ist jetzt Parkplatz (übrigens besitzt dieser nach wie vor nur eine vorläufige Zulassung als Parkplatz und barrierefrei ist er auch nicht) – also könnte man hier ansetzen! Hierzu ist nun einmal insgesamt ein Verkehrskonzept bzw. Parkraumkonzept nötig! Also, jetzt endlich machen und anpacken! Los! Und notfalls mit externem Rat!
Der zukünftige sog. Crivitzer Stadtpark als zentraler „Ort für Bewegung“ und „für frische Luft“ ,wie es vom Umweltausschussvorsitzenden dargestellt wird, eignet sich nur bedingt für diese Zwecke, da er nicht im Zentrum liegt, sondern eher am Rande und auch nicht barrierefrei ist. Es ist eher ein saisonaler Treffpunkt von einzelnen Spaziergängern! Übrigens sollen auch 4 Parkplätze 2.500 € errichtet werden und eine Treppenanlage (Blockstufen) mit einseitigem Geländer und Kinderwagenführung ca. 10.000 € zur Friedensstraße. Der Aufbau des Stadtparkes wird sich über zwei Jahre hin in mehreren Zeitabschnitten erstrecken.(Fertigstellung ca. 2024?-BV Cri SV 416/21 25.10.2021)
Auch wenn die Umsetzung der vielen Ideen die gewählten Kommunalvertreter scheinbar überfordern, was augenscheinlich der Fall ist, so sollte man die vorhandenen Initiativen bündeln zu einer großen Stadtinitiative und die Aufgaben innerhalb verteilen (Auf keinen Fall wieder einen neuen Arbeitskreis[17] ). Die Akteure sollten nicht wieder unter Aufsicht gestellt werden (oder zu einer Profilierung dienen), sondern man sollte den Beteiligten einen großen Spielraum bieten um eine Umsetzung zu gewährleisten! Die Verwaltung sollte nicht als Obrigkeit sich darstellen sondern mehr als Dienstleister – vielleicht auch mithelfen! Dabei kann jeder seinen Beitrag leisten – und so könnten verschiedene Gruppen mit der Lösung von anstehenden Fragen beauftragt werden! Was kann die Wirtschaft beitragen, für die Projekte? Wie können sich unsere Unternehmen einbringen? Was kann aus dem kommunalen Etat überhaupt noch finanziert werden? Wer kann Spenden akquirieren? Wie kann man Sachleistungen des Handwerks über Sponsorenverträge ermöglichen? Wo können noch Fördergelder oder kleine Zuschüsse im Landkreis oder Ministerien beantragt werden? Bürger, die Experten für Marketing und Onlinevermarktung sind, leben in der Stadt und der Umgebung, das Potenzial ist vorhanden, sie müssen nur für diese Stadtinitiative begeistert werden!Aus diesen Ansätzen könnte vielleicht ein guter Weg gestaltet werden und Ideen wachsen!
„Ein Plattenbau ist ein Plattenbau ist ein Plattenbau“- in die Benennung eines Faktes solle nicht zu viel hineininterpretiert werden.“( SVZ Chefredakteur Herr Micheal Seidel- auf dem Treffen mit dem Ostbeauftragten – 26.08.2022).
Ja, und genau dazu hat er wohlweislich recht. Während in den „Plattenbauten“ in der Neustadt in Crivitz weit über 1/3 von den 4770 Einwohner leben, diese an Leerstand leiden, marode Straßen und Gehwege zu verzeichnen sind, sowie es an barrierefreien Zugängen überall fehlt, werden nun Veranstaltungen arrangiert und in dem man sich selbst inszeniert (zukünftige Wahlkampfthemen für 2023/24?) vorrangig für die „Altstadtbelebung“ und beharrlich nach Förderprogrammen sucht, weil keine eigene Investitionskraft an finanziellen Mitteln mehr in der Stadtkasse hierfür vorhanden ist und es in naher Zukunftuns fehlen wird! Warum wohl?
Für die „Altstadt“ existiert sogar extra eine Citymanagerin bis zum 31.12.2023 (Lohnkosten werden von der Stadt und dem Wirtschaftsministerium gefördert) mit der Aufgabe, die Stärkung der innenstädtischen Entwicklung durch Schaffung von Besuchermagneten; die Stabilisierung des Einzelhandels im Ortszentrum; die Vernetzung von kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Angeboten und deren gemeinsame Vermarktung (Events und Marketing); die Organisation einer Stadtmesse; die Mitarbeit an der Weiterentwicklung und Ausgestaltung des historischen Stadtrundgangs; die Beteiligung an Workshops zur Innenstadtgestaltung, durchzuführen. Hierzu gibt es zusätzlich ein Budget von – Stadtforum als Ideenschmiede- Moderation =4.000,00€; – Verkehrsinseln Bepflanzung hiesigen Gärtnereiprodukten =4.000,00€;- Werbebudget für Flyer = 3.500,00€;- Imagefilm über die Stadt Crivitz = 3.500,00€;- Wegweiser, einheitliche Schilder an den Gebäuden = 5.000,00€;- jährliche Stadtmesse – Musik, Show und Licht- = 15.000,00;– die Finanzierung/Kauf der Leihgabe des Künstlers Heiko Voß, „Crivitzer Fischregen“= 15.000€.
Entdecken Sie hier irgendwo den Gedanken an die „Neustadt“ (Plattenbauten)? Doch ein Projekt haben wir entdeckt, es wurde am 11.01.2022 im Kulturausschuss bzw. im Nachgang auf der Internetseite der Stadt Crivitz beschrieben: „Menschen aus der Neustadt (zumeist Ältere, die nicht mehr so mobil sind), wünschen sich seit Langem einen Shuttleservice innerhalb der Stadt. Aufgrund der nicht ausreichenden Parkplätze in der Innenstadt wäre dies eine gute Lösung. (Quelle: www.stadt-crivitz.de [Auf der Spur der Fische])
Sozialer Wohnungsbau unter kommunaler Herrschaft hätte schon längst ein Thema für die Stadtvertretung seit 2014 sein müssen. Dieser Aspekt wurde aber bisher von allen Fraktionen ( SPD,CDU,CWG und die LINKE) seit 2015 verdrängt, die Crivitzer Altstadt und das Baugebiet in der Trammerstraße ( sog. Vogelviertel-von den insgesamt 125.000,- m² Nettobauland gehörten 38% der Evangelisch – Lutherischen Kirche sowie einem privatem Bauträger und 62% der Stadt Crivitz) “- standen und stehen immer im Mittelpunkt! Schaut man sich heute einige Blöcke in der Neustadt an, so könnte man den Eindruck haben das die Investitionsfreudigkeit einzelner Wohnungsbauunternehmen und deren Nachfolger in den letzten Jahren hier sehr nachgelassen haben!
Die Entwicklung der Crivitzer Neustadt
„Erhebliches wurde in der DDR auf dem Gebiet des Wohnungsbaus geleistet. Am 20. Juli 1958 gründete sich in Crivitz die Arbeiter-Wohnungsbau-Genossenschaft (AWG). Im Oktober des gleichen Jahres erhielt die AWG ihre staatliche Anerkennung. Sie begann, ebenfalls noch in den 60er Jahren, die oben geschilderten Elemente einer Crivitz entsprechenden kleinstädtischen Bebauung fortzusetzen. Wohngebäude nach Möglichkeit mit nur zwei Vollgeschossen zu errichten und mit Ziegel gedeckten Spitzdächern zu versehen, wurde mit dem weiteren Bauen in der Neustadt Ende der 60er Jahre vollständig aufgegeben. An der Errichtung von Wohnungen in der Neustadt hat die AWG einen erheblichen Anteil. Die ersten 12 Wohnungen wurden 1960 bezogen. Im gleichen Jahr begann die AWG noch mit dem Bau weiterer 32 Wohnungen. 1966 kamen 66 Wohnungen und 1974 36 Wohnungen dazu. Ein weiterer Block wurde im Jahre 1975 errichtet. Nach dem in der Neustadt der Wohnungsbau 1958 in der Friedensstraße begonnen hatte und sich dann mit Unterbrechungen fortgesetzt hat, gab es ab 1971 Wohnungsbau in erheblichem Umfang. In der Zeit von 1958 bis 1990 wurden insgesamt 510 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, meistens in Form von Wohnblöcken, gebaut. Davon entfielen auf den staatlichen Wohnungsbau 255 Wohnungen; 222 Wohnungen wurden durch den genossenschaftlichen Wohnungsbau (AWG) errichtet und 33 Wohnungen erstellten die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG), die Zwischen genossenschaftliche Bauorganisation (ZBO) und die Zwischenbetriebliche Einrichtung (ZBE) Melioration. In der folgenden Übersicht wird dargestellt, wie sich die Wohnbebauung in der Neustadt von Beginn bis 1989 entwickelt hat:
-Friedensstr. 2- 30 ab 1958 in verschiedenen Jahren;
-Straße der Freundschaft, 5 Wohnblöcke mit Spitzdach (1963/66);
-Straße der Freundschaft Nr. 20-23, Block mit 32 Wohnungen und Nr. 24-26, Block mit 36 Wohnungen (1971/73);
-Str. der Freundschaft Nr. 27-32, 72 Wohnungen (1973/75);
-Str. der Freundschaft Nr. 33-38, 72 Wohnungen (1979/84);
– Mühlenbergstr. 1-8, 80 Wohnungen (1987/89)
Im Oktober 1993 feierte die Neue Lübecker Wohnungsbau-Genossenschaft n der Mühlenbergstraße Richtfest für das erste Wohngebäude (30 Wohnungen) in der Neustadt nach der Wende.“ Im Mai 1994 begannen die umfassenden Sarnierungsmaßnahmen der Wohnblöcke in der Neustadt.
Es ist schon seltsam, auf der einen Seite sollen schicke neue Häuser 2023/24 gebaut werden an der Umgehungsstraße und gegenüber in der Neustadt selbst wird der Leerstand immer größer und die Wohnungszustände verschlechtern sich, weil Instandsetzungen oder Modernisierungenfehlen! Und die öffentliche Infrastruktur stiefmütterlich behandelt wird!
Reihenhäuser Planung genüber der Neustadt
Diese gut fünf Hektar große Fläche wurde 1992 durch die Stadt erschlossen. Zwei- bis viergeschossige Mehrfamilienhäuser sollten dort gebaut werden. Aber man darf nicht vergessen das die Stadt Crivitz dafür einen hohen Preis zahlte 5,7 Mio.DM (2,914 Mio.€) von 1993 bis 2010 jährlich ca. 170.000,00€ Zinsen/Tilgung. Das gesamte Gebiet hat eine Größe von ca. 55.019,00 m2 das entspricht somit einen Preis von ca. 52,97€ pro Quadratmeter für die Herstellungskosten. 15-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./183/58-22/CLA-20/20-22herabgewertet auf einen Gesamtrestwert auf ca. 1,175 Mio. € das entspricht einen Herstellungspreis von ca. 21,37€ pro qm2. Da das Gebiet war teilweise bereits mit Sträuchern und Büschen überwuchert, sogar Eidechsen hatten sich hier angesiedelt. Auch mangelnde Pflege seit 2011 war hierfür eine Ursache. Zur Eröffnungsbilanz 2012 (Bekanntgabe am 03.08.2016) wurden diese Flächen mit einem Wert von 70 € pro m² bewertet. Vermutlich sind die Kosten für das Gewebegebiet zusammen veranschlagt worden. Warum das ungenutzte Baugebiet mit einem so hohen Ersatzwert bilanziert wurde, kann nicht mehr nachvollzogen werden und muss als fehlerhaft betrachtet werden. „Als wir die Fläche 2012 bewerten mussten, haben wir einen Ersatzwert angesetzt, weil wir die tatsächlichen Erschließungskosten nicht mit einem vertretbaren Arbeitsaufwand im Archiv recherchieren konnten.“ (SVZ am 19.10.2018-erklärt René Witkowski, Chef der Abteilung Finanzen im Amt Crivitz).
Die sonstigen, tatsächlich genutzten Bauflächen (Vogelviertel aus 2010), wurden hingegen nur mit einem Wert von 38,40 € bilanziert. Um eine einheitliche Bewertung innerhalb des Stadtgebietes zu gewährleisten, wurde im Haushaltsjahr 2014 die Lindenallee auf einen Wert von 38,40 € pro m² herabbewertet. Gegenüber der SVZ sagte die Bürgermeisterin damals: “Mir ist das ziemlich egal, was da auf dem Papier steht“, sagt Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm, die selbst in der Immobilienbranche arbeitet.„Ich bin glücklich, dass sich jetzt ein Interessent für eine Fläche von etwa 5000 Quadratmetern gefunden hat. Die Erschließungskosten bekommen wir sowieso nicht mehr herein. Und nur das Geld, das wir durch den Verkauf bekommen, hat die Stadt auch tatsächlich in der Tasche.“ (SVZ 19.10.2018) . Unterm Strich bleibt also eine Differenz von ca. 14,57€ pro m2 Verlust gegenüber den eigentlichen Herstellungskosten, das ergibt also einen Preisvorteil von ca. 800.000,00€ insgesamt. Ob die 38,40€ pro Quadratmeter nun auch der Preis sein wird für die zukünftigen Reihenhäuser oder ein mittleren Preissegment für die Mieten, bleibt abzuwarten?
Errichtung von bezahlbarem Wohnraum ist und bleibt eine wichtige kommunale Aufgabe! So sollte man vielmehr überlegen als Stadt Crivitz, wie man die Wohnverhältnisse in der Neustadt verbessern kann. Bezahlbarer Mietwohnungsneubau heißt vor allem Sozialmietwohnungen bauen. Wir brauchen mehr neue Wohnungen und mehr bezahlbare Wohnungen, und ein Mietrecht in der jetzigen Zeit, das den drastischen Anstieg der Miete stoppt.
Mieten
„In den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Mecklenburgische Seenplatte konnten sich keine Mieterhöhungen durchsetzen. In der Mecklenburgischen Seenplatte wurden in MV die niedrigsten Wohnungsmieten berechnet – 5,50 Euro je Quadratmeter. Der Landkreis gehört damit zu den 21 Regionen in den neuen Ländern mit dem niedrigsten Mietniveau. Nach Corona-Pause steigen Mieten. „Denn aufgrund der seit Anfang des Jahres gestiegenen Bauzinsen ist der Immobilienkauf für viele Menschen nicht mehr realisierbar. Die Nachfrage konzentriert sich folglich noch stärker auf den Mietmarkt, was sich weiter preistreibend auswirken dürfte“, prognostizieren sie. Auch in MV geht der Mietzins nach oben:Die sozialen Wohnungsgesellschaften haben vor Kurzem angekündigt, nach einer Corona-Pause die Mieten wieder zu erhöhen – in moderaten Schritten. (Quelle SVZ vom 06.09.2022)
Angesichts der jetzigen Situation in der Preisentwicklung zum Strom und Gas dürften sich die Situation zu den Mietnebenkostenabrechnungen sich bald spürbarer bemerkbar machen!
Immer mehr Kommunen geben bei Ausweisung von Bauland vor, dass mindestens 30 % der Neubauten von Investoren für preisgebundenen Wohnraum bereit zu stellen ist. Die energetische Gebäudesanierung wird auch in der Neustadt Crivitz bald ankommen und nochmals für eine intensive Kostensteigerung sorgen!
Es sollte eine Zweiteilung der Stadt in den wohlhabenden Alt,-See -und Randgebieten gegenüber der Crivitzer Neustadt vermieden werden, für die Zukunft! Auch die Crivitzer “ Neustadt“ bedarf kräftiger Investitionen in Spielplätze, barrierefreie Gehwege, Straßen oder Grünanlagen!Ein Verständnis für diese Dringlichkeiten mit Mehrheiten in der Stadtvertretung muss aber hierfür erst einmal entwickelt werden! Vielleicht gibt es auch irgendwann mal ein Forum mit Experten, wo die „Neustadtentwicklung“ mit ihren Plattenbauten im Vordergrund steht und im besten Fall sogar einen zukünftigen Neustadtmanager! Jedoch für die Durchsetzung von später praktischen Bauplänen fehlt es am wichtigsten, nämlich am Geld; an einer mittelfristigen finanziellen Grundlage aus RÜCKLAGEN und LIQUIDITÄT der Stadt für Investitionen. Das ist aber leider nicht in Sicht! Auch nicht mittelfristg – bis zu drei Jahren – Ob da eine verzweifelte Suche nach Fördertöpfen hilft? Externer Rat von sachverständigen Architekten und geigneten Stadtplanern wäre dringend anzuraten!
Was meinen Sie? Was braucht die Crivitzer Neustadt? Weswegen ist es wichtig in der Neustadt zu investieren?
Umfangreiche vorgesehen Planungen von der Gemeinde Zapel blockieren Flächen für Ausgleichsmaßnahmen (Natur- und Umweltschutz) für den Energiepark -Nr.15?
Der Ortsteil Zapel Hof und Zapel Ausbau entwickelt sich zum Schwerpunkt der erneuerbaren Energien! Wind – und Solarplanungen sowie der zukünftige Bau der 110KV – Leitung mit Solarpark konzentrieren sich in diesen Ortsteilen!Die Einflussgrößen und Belastungen auf die ansässigen Bürger für den Ortsteil – * Zapel – Hof und Ausbau* sowie den Naturschutz und Artenschutz, wachsen außerordentlich in den nächsten Jahren!
Auch nahe dem Naturschutzgebiet *Krummes Moor* wird jetzt in den Planungen nicht mehr Rücksicht genommen. Allein vor diesem Gebiet sind schon 10ha Solarflächen entstanden und eine zusätzliche intensive Bejagung (Standort für Hochstände), nun sollen noch einmal ca. 25 ha Solarflächen hinzukommen! Wenn es nach den Planungen (Potentioalflächen ) der Unternehmen geht, so soll bis an den Rand des Gebietes alles zu gebaut werden. Damit wären dann fast alle Flächen, die als Nahrungshabitate dienen, für das Naturschutzgebiet bald für 20- Jahre versiegelt! Faktisch stehen dann für die Ausweisung von Ausgleichsflächen ( Natur-und Umweltschutz) für den Energiepark -Nr.15, an der die Gemeinde Zapel auch beteiligt ist, sehr weniger Flächen nicht mehr zur Verfügung! Abgesehen von den zusätzlichen Auswirkungen auf Natur- und Artenschutz in der Region! Sieht so der naturverträgliche Ausbau der erneuerbaren Energien aus?
Möglich macht das alles der Beschluss der Gemeindevertretung von Zapel am: 03.05.2022! Der Gemeinde Zapel liegt ein Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (B-Plan) von der Firma Unigea Solar Projects GmbH, handelnd für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG als Vorhabenträger, vom 19.04.2022 vor. Ziel der Antragstellung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaik-anlage (FFPVA) durch die Gemeinde schaffen zu lassen, um Solarstrom zu erzeugen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B-Plans soll die im Übersichtsplan dargestellte Fläche mit einer Größe von ca. 17,26 ha umfassen. Die geplante installierte elektrische Leistung liegt bei ca. 20 MWp. Derzeit wird die Fläche größtenteils als Ackerland genutzt. Der Vorhabenträger möchte mit der Erzeugung erneuerbarer Energien zur Minderung des CO2-Ausstoßes und damit zur minderung des globalen Klimawandels beitragen. Wir berichteten darüber am unter dem Link…..https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/geld-war-das-entscheidende-kriterium-fuer-den-zuschlag-zum-bau-eines-neuen-solarparkes-in-zapel/
Das Motiv für diesen Grundsatzbeschluss war die finanzielle Lage der Kommune, welche dringend Einnahmen benötigt und den finanziellen Verlockungen, durch das Unternehmen, auf die Übernahme der Stromkosten nicht widerstehen konnte! Die PV-Anlage wird auf privatem Gelände gebaut und liefert voraussichtlich ca. 20 GWh pro Jahr. Hierzu soll die Gemeinde Zapel eine Geldleistung von ca. 40.000 € pro Jahr als Konzessionsabgabe erhalten! Zusätzlich will der Investor die jährlichen Stromkosten der Gemeinde in der Höhe von 3.220 € übernehmen.Die vorgetragenen Bedenken vor ca. einem Jahr sind haltlos und man brauche das Geld im Haushalt von Zapel sonst…… Zitat vom Gemeindevertreter Jan Neumann :„ wird man irgendwann an die Stadt Crivitz angeschlossen“ ! Eine Bürgerbefragung gab es wohl in der Vergangenheit . Jedoch schon bei der Art der Fragen war auffällig, wohin man die Bürger lenken wollte.
Nun allerdings kommen allerdings viel mehr Einflussfaktoren zusammen im Plangebiet und das beauftragte Unternehmen für die Planung plant und beantragt noch viel mehr Flächen für die Zukunft?
Auf der anstehenden Versammlung der Gemeindevertretung am 06.09.2021 soll nun folgender Beschluss:(so lautet die Beschlusvorlage des Bürgermeisters – Herr Hans-Werner Wandschneider für den 06.09.2022)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zapel stimmtdem Antrag der Unigea Solar Projects GmbH für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt für den Geltungsbereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 für das Sondergebiet „Photovoltaikanlage südlich des Ortes Zapel Ausbau“ nach § 12 BauGB, nebst Durchführung einer Umweltprüfung mit Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
Durch den Vorhabenträger ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan auf eigene Kosten zu erarbeiten. Die Vorbereitung, Planung und Durchführung des Vorhabens sowie die Herstellung erforderlicher Erschließungsanlagen und Ausgleichsmaßnahmen erfolgt durch den Vorhabenträger ebenso auf eigene Kosten. Der Vorhabenträger beauftragt die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (im Hinblick auf die Kriterien zum erforderlichen Zielabweichungsverfahren) und übernimmt die Kosten hierzu.
Zwischen der Gemeinde Zapel und dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen. Gegenstand dieses Vertrages sind u. a. die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen bzw. Planungen, die Übernahme der Kosten und sonstigen Aufwendungen, die Voraussetzung oder die Folge des geplanten Vorhabens sind.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Gemeinde überträgt gemäß § 4b Baugesetzbuch zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a dem beauftragten Dritten des Vorhabenträgers ab dem Zeitpunkt des positiven Zielabweichungsverfahrens“( Quelle – BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)
Die Gemeinde Zapel beauftragt die Unigea Solar Projects GmbH für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG mit der Planung für Solarflächen in Zapel *Hof*und *Ausbau* sowie ein städtebauliches Entwicklungskonzept zur Beschleunigung der Bauleitplanverfahren! Zielabweichungsverfahren und Alternativenprüfung für PVA-Entwicklungsstandorte) inklusive!Ist die Gemeinde Zapel und das Amt Crivitz überfordert? Oder etwa überlastet? Sodass jetzt die Unternehmen selbst die vollständigen Bauleitverfahren übernehmen und gleich die Auswertung der Abwägung den Gemeinden zum Beschluss auf den Tisch legen? Sowie gleichwohl die kommenden zu bebauenden Flächen der Gemeinde auf den Tisch legen zum Beschluss? Mitwirkungsverbot und Interessenkonflikt sind hierfür die Schlagwörter, die uns hierzu hoffentlich nicht begleiten werden!
„Die Anlage ist als elektrischer Betriebsraum mit einem Stahlmattenzaun mit Übersteigschutz und einer Gesamthöhe von max. 2,40 m vor unbefugtem Zutritt geschützt. Der Zaun endet mindestens 15 cm oberhalb der Erdoberfläche, so dass Kleintiere und Niederwild barrierefrei auch in die Baufelder gelangen. Betriebsanlagen und Nebenanlagen im Sinne von § 14 BauNVO werden an den Solarmodultischen angebracht oder in Standard-Fertigteil-Containern untergebracht. Die gesamten Anlagen sind wartungsarm (durchschnittlich max. 1 Kfz-Fahrt pro Woche). Die Zugangsmöglichkeit zur eingezäunten PV-Anlage ist sicherzustellen mittels Toranlage mit Feuerwehrschließung. Die Photovoltaikanlage wird mit einem entsprechenden NOT-Aus Schalter ausgestattet, damit die Feuerwehr im Notfall eine Trennung der Anlage vornehmen kann.“ ( Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)
„Vorteile für die Gemeinde: Konzessionsabgabe: Laut § 6 des novellierten EEG 2021 kann den Gemeinden eine einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung von insg. 0,2 ct je erzeugter kWh angeboten.Lokale Wertschöpfung: Pflege der Grün- und Gehölzflächen werden an lokale Unternehmen vergeben.“ ( Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)
Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)
„Städtebaulich geeignete Flächen: Die Freiflächen-Photovoltaik-Anlage „Krummes Moor“ (vBP Nr. 2 der Gemeinde Zapel) wurde bereits entlang der Bahnlinie errichtet. Um die PVA auf einen Standort zu konzentrieren, ist die gegenüberliegende Fläche besonders geeignet (Vorhabenfläche, dargestellt mit roter Kreuzschraffur). Dieses Eignungskriterium weist keine andere Fläche im Gemein-degebiet Zapel auf.Die Vorhabenfläche lässt sich zudem mit einer besonders kurzen Zufahrt an die B 321 anbinden; die verkehr-liche Erschließung ist somit ohne weiteren Aufwand gesichert.
Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)
„Umweltschutz: Die Umweltkriterien werden im Einzelnen im Umweltbericht dargestellt. Zusammenfassend ergeben sich auf Ackerflächen geringere Umweltbeeinträchtigungen als auf Grünlandflächen. Die Vorhabenfläche befindet sich zu 100 % auf Acker. Vorbelastung: Die Vorhabenfläche wird auf beiden Längsseiten durch die Verkehrswege der Bahnstrecke und der B 321 durch Stäube, Abgase, Lärm, Licht und von der Umgebung abgeschnittene Biotope vorbelastet und hat daher relativ geringere Auswirkungen auf die Umwelt als nur einseitig vorbelastete Flächen. Bodengüte: Die Vorhabenfläche weist geringere Ackerzahlen auf als die übrigen potenziellen PVA-Flächen in den 110 m-Streifen. Sonstige Freihaltebereiche: Sonstige Freihaltebereiche für Strom-Freileitungen etc. dürfen nicht überbaut werden. Das Vorhabengebiet überdeckt keine Freihaltebereiche. Wirtschaftlichkeit:Da nur PVA an Bahnstrecken gemäß EEG vergütungsfähig sind, entfallen die potenziellen Flächen entlang der B 321. Fazit:Im Gemeindegebiet Zapel ist die Vorhabenfläche (rote Kreuz- und Schrägschraffur) die geeignetste Fläche für eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage.„(Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)
Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)
Alternativenprüfung für PVA-Entwicklungsstandorte Raumordnung Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen innerhalb der 110 m-Streifen entlang von Schienenwegen, Autobahnen und Bundesstraßen entsprechen dem Ziel 5.3 (9) Abs. 2 LEP M-V. Die nachfolgende Textkarte 2 stellt sämtliche 110 m-Streifen entlang von Schienenwegen und Bundesstraßen dar, die in der Gemeinde Zapel vorkommen, sofern sie außerhalb von Siedlungsgebieten, Wald, Gehölzen, Gewässern und Freihaltebereichen von Freileitungen liegen, die für Freiflächen-PV-Anlagen ohnehin nicht infrage kommen. Die gelbe Schraffur kennzeichnet somit die grundsätzlich mit der Raumordnung konformen Suchflächen für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen. Die weitere Differenzierung erfolgt nach Eignungskriterien des Städtebaus, des Orts- und Landschaftsbildes, des Umweltschutzes, der Vorbelastung, der Bodengüte, sonstiger Freihaltebereiche und der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens.( Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)
Resümee
Auffällig in der Begründung ist, es fehlt eine Natur- und Umweltliche Begutachtung bzw. Untersuchung, die will man erst in einem Umweltbericht darstellen. Ebenfalls sind die anderen Planungen zum Energiepark und 110 KV – Leitung nicht enthalten und deren Einflussgrößen auf diese Planung bzw. den Natur- und Umweltschutz. Die Vorabaussage„Zusammenfassend ergeben sich auf Ackerflächen geringere Umweltbeeinträchtigungen als auf Grünlandflächen“ beweisen, dass man sich mit der Artenvielfalt des Gebietes, insbesondere mit den vorhandenen Reptilien und Amphibien zu oberflächlich befasst hat.
Diese Planung bzw. dann die Umsetzung hat unter Umständen Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Tierarten. Zur Bewertung der artenschutzrechtlichen Belange müsste eine aktuelle Erfassung der Artengruppen Brutvögel, Amphibien, Reptilien, Tagfalter und Heuschrecken innerhalb des Vorhaben-Gebietes und auf den angrenzenden Offenflächen erfolgen. Das ist aber bisher nicht erfolgt! Das zu greifen nur auf Basis der Altdatenerfassung würde unweigerlich bei dem Planungen in der Abwägung zu Komplikationen führen! Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Eingriff im Sinne des § 14 BNatSchG, dessen Zulassung im Rahmen der Eingriffsregelung gemäß den Maßgaben des § 15 BNatSchG zu regeln ist. Eine Aussage über die Kompensationsflächen ist nicht ersichtlich!
Aufgrund der Erfordernisse des Artenschutzrechtes sind artenschutzrechtlich begründete Vorsorgemaßnahmen, vorausgesetzt es werden die CEF- und die Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen umgesetzt, erforderlich. Diese ergeben sich schon allein aus der unmittelbaren Nähe zum Naturschutzgebiet“ Krummes Moor“ (deren vorrätigen Artenvielfalt) und den vorhandenen Nahrungshabitaten auf dem überplanten sowie angrenzenden Bereich für Großvögel. So sind in den Jahren 2019 – bis 2022 an den angrenzenden Baumreihen des Plangebietes zahlreiche Horste von Großvögel kartiert worden, die in diesem Gebiet ihr Nahrungshabitat haben. (Rotmilan, Mäusebussard, Wespenbussard, Kolkrabe, Graureiher, Weißstorch, Seeadler usw..).Ebenfalls nutzen Kraniche von den angrenzenden Biotopen und Söllen diesen Bereich des Plan-Gebietes als intensives Jagd- und Nahrungshabitat.
Die angestrebten und mutigen Planungen in der Gemeinde Zapel dürften auf jeden Fall für ausreichende Beteiligungen und Einwendungen im kommenden Bauleitverfahren sorgen! Ganz so einfach wird es sicherlich nicht werden in der Abwägung zu diesen Planungen, dafür dürften sicherlich auch Naturschutzverbände und die Bürger sorgen!Auch für die angestrebte Tourismusregion des Amtes Crivitz ist das eine weitere interessante Planung!?
Die Gespräche und Abstimmungen unter den drei Beteiligten Gemeinden ( Barnin/Zapel/Crivitz) zu dem geplanten Energiepark.-Nr.15 dürften in den nächsten Monaten nicht einfacher werden zu den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen, im Gegenteil, nun werden weitere Flächen fehlen, die man schwer wieder beschaffen kann, was zu Interessenkonflikten führen kann! Auch die Planungen der WEMAG zu der Trasse der 110KV – Leitung am Ortsteil Zapel – Hof und den dazugehörigen geplanten Solarpark dürften zu spannenden Diskussionen in der Gemeinde führen!
Die Wirkungsweise der 4. Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ab 01.02.2023 [ §45b Abstand zur Windenergieanlage-Artenschutz!- nach allg. bek. Daten] auf die Planverfahren im Gebiet „Wessin“
Durch die Änderung des Gesetzes ab 01.Feb. 2023 ergeben sich erhebliche Veränderungen in der Bewertung. In einer ersten Analyse zu den bestehenden und vorkommenden Großvögeln in den Gebieten wird sichtbar, dass der Artenschutz keinen großen Einfluss mehr auf die Auswertung/Planung ausüben kann. Durch die geänderten Abstandsregelungen (nach dem neuen Gesetz) ist eine Verringerung oder ein Ausschluss von Windenergieanlagen so nicht mehr möglich. Die Daten und Bilder sind Originale von vorkommenden Groß -Vogelarten in dem Plangebiet in den Jahren 2021/22. Sie wurden uns zur Verfügung gestellt, eine bildliche Zusammenstellung wurde in der Redaktion vollzogen.
Der Nahbereich ist der entscheidende Abstand, welcher als Ausschlusskriterium für einzelne Windenergieanlagen gilt.
Es ist deutlich erkennbar, dass also der Kranich und der Schwarzstorch nicht mehr als Einflussgröße betrachtet werden können, weil sie für die Beurteilung einfach gestrichen wurden. Sie haben also keinen Einfluss auf eventuelle Einschränkungen oder Ausschlüsse von Anlagen. Auch der Rotmilan, Fischadler und Seeadler sowie der Mäusebussard haben ihre Horste außerhalb (also > 500 m) des Nahbereichs und haben keinen Einfluss mehr auf EINSCHRÄNKUNGEN der Anlagen. Der Nahbereich gilt hier bis 500 m!
Grundsätzlich ist festzustellen, dass Windenergieanlagen, wie jede andere bauliche Anlage, einen Eingriff in die Natur darstellen!
Das Verwaltungsgericht Gießen urteilte hierzu aktuell 2022 : „Das Verwaltungsgericht Gießen (VG) hatte in seinem Urteil vom 26.04.2022 die Genehmigung von Windenergieanlagen aufgehoben. Genehmigung ist rechtswidrig! Die Kammer habe – auch nicht aufgrund der Besonderheiten des konkreten Einzelfalls – keinen Anlass gesehen, für den Rotmilan von einem im sogenannten Helgoländer Papier als Fachkonvention empfohlenen Mindestabstand von 1500 Meter zwischen Horst und Windenergieanlagen abzuweichen.Die dortigen Abstandsempfehlungen stellten nämlich laut Gericht »den aktuell besten wissenschaftlichen Erkenntnisstand« dar. Für eine Ausnahme vom Tötungsverbot würden nach Ansicht des VG Gießen die Tatbestandvoraussetzung nicht vorliegen.“ (Quelle www.giessener-allgemeine.de/vogelsbergkreis/alsfeld/rotmilan-schutz/)
Der regionale Planungsverband Westmecklenburg hatte 2019 vor, örtliche Kartierungen (Brut- und Rastvögel) für seine Planungen durchzuführen, das scheiterte an den Kosten. Also führte er eine Ermittlung, Bewertung und Darstellung regionaler Dichtezentren von potenziellen Jagdhabitaten des Rotmilans anhand eines GIS-basierten Ansatzes (mathematisch) durch.
In den Planverfahren des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg für die Ausweisung von Windeignungsgebieten werden nochmals andere Maßstäbe verwendet:„Hierzu sollen auf der Grundlage landesweit einheitlicher Daten regionale Dichtezentren von potenziellen Jagdhabitaten des Rotmilans anhand eines GIS-basierten Ansatzes ermittelt werden. Aktuell liegen keine flächendeckenden Daten zum Vorkommen des Rotmilans in der Planungs-region Westmecklenburg vor, lediglich für 48 % (128 von 265 Messtischblatt- quadranten) liegen Daten zu Horststandorten aus einer in den Jahren 2011-2013 durchgeführten Erhebung (SCHELLER ET AL. 2013) vor. Für die Entwicklung eines Habitatmodells wird zunächst eine umfassende Literaturrecherche durchgeführt, um einen qualifizierten Modellansatz zu entwickeln. Ein sehr umfassender und anschaulicher Einblick in aktuelle Modellierungsansätze zur Bruthabitatmodellierung wird in BUSCHMANN 2011 gegeben.“ (Quelle – Fachbetrag zur 2. Beteiligung 2019-regionaler Planungsverband Westmecklenburg)
Für die einzelenen Bewertungen der Windeignungsgebiete oder Bebauungspläne (Energieprarks) kann nicht auf neuste Daten (zu Habitaten und Brutvögel) zurückgegriffen werden, welche die aktuelle Kulisse im Plangebiet widerspiegeln! Sondern nur die Daten die vor Jahren ermittelt wurden, oder eben nur vorhanden sind! Aktualität? Auch wurden die Abstandskriterien im Gesetz nicht bewertet nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen! Diese bleiben auch weit hinter den fachwissenschaftlichen Empfehlungen weit zurück! Deshalb ist es notwendig aktuelle Untersuchungen und Kartierungen von Brut-und Rastvögeln durchzuführen, aber nicht nur stichprobenartig in einem oder alle drei Jahre, sondern jährlich in der Planungsphase. Nur so kann man einen Gesamteindruck von der vorhandenen Kulisse und deren Veränderungen bekommen.
Resümee
Der Schwerpunkt der Auswertung ( im WEG 48/21 und Energiepark-Nr.15 in Wessin) im Bereich des Artenschutzes wird sich vollziehen auf die zu treffenden Aussagen von vorhanden Nahrungshabitaten für Großvögel innerhalb des Plangebietes und deren jährlichen Flugkorridore Oktober/Februar. Diese lückenlose Darstellung wird einen entscheidenden Einfluss auf Ausschlüsse von Anlagen haben. Diese Darstellungen und Veränderungen/Aussagen bzw. deren Nachweis seit 2015 -lückenlos, über die vorhandene Kulisse im Gebiet Wessin, haben jetzt einen sehr hohen Stellenwert. Nicht zu unterschätzen sind die Nachweise oder Aussagen von Arten von Fledermäusen und deren Anzahl sowie deren Flugrichtungen über und innerhalb des Gebietes. Diese notwendigenAuswertungen können aber leider NICHT von den jetzt beteiligten Akteuren vorgetragen werden! Daher sind nur die gespeicherten Daten (allg.bek. Daten ) zu verwenden, welche lückenhaft und nicht aktuell sind.
Der Schwerpunkt der Planung und deren Auswertung wird sich vollziehen müssen auf die zu treffenden Ausgleichsmaßnahmen für diese Arten. Vor allem müssen diese vor Ort und in den angrenzenden Gebieten realisiert werden, sonst besteht die Gefahr, dass diese Arten AUS DIESEM GEBIET verschwinden werden.
Die Komplikationen sind hausgemacht! Das ganze Hin und Her geht schon seit 2016 und nun steht der Verband vor einem Scherbenhaufen seines eigenen Handelns! Mit fatalen aktuellen Folgen! Eine Grundsatzentscheidung steht am 30. November 2022 bevor!
Wie kam es dazu? ( die Geschichte!)
„Am 24.02.2015 beschloss der Regionale Planungsverband in seiner 50. Verbandsversammlung die Kriterien, die im Zuge der Teilfortschrei-bung einer Neuauswahl von Flächen für Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in seinem Verbandsgebiet zugrunde liegen sollen. Am 20.01.2016 fasste der Regionale Planungsverband auf seiner 53. Verbandsversammlung den Beschluss, das öffentliche Beteili-gungsverfahren gemäß § 7 Absatz 2und § 9 Absatz 3 LPlG M-V zu eröffnen. Die erste Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 29.02.2016 bis zum 30.05.2016 statt. In diesem Rahmen sind knapp 3.000 Stellungnahmen mit knapp 5.000 Einzeleinwendungen eingegangen. Auf seiner 55. Verbandsversammlung am 20.12.2016 hat der Regionale Planungsverband beschlossen, die Ausweisungskriterien dahingehend zu modi-fizieren, dass das Restriktionskriterium „Horste vom Rotmilan einschließlich 1.000 m Abstandspuffer“ gestrichen und stattdessen das weiche Ausschlusskriterium „Regionale Dichtezentren des Rotmilans mit hoher und sehr hoher Habitatdichte“ aufgenommen wird.
Auf seiner 56. Verbandsversammlung am 10.05.2017 hat der Regionale Planungsverband eine Gebietskulisse zur Beschlussreife gebracht, die einen hinreichend verfestigten Planungsstand darstellt (sog. „Ziele in Aufstellung“). Grund dieses Verfahrensschrittes: Das OVG Greifswald hat am 31.01.2017 das RREP-WM hinsichtlich der Konzentrationsflächenplanung inzident für unwirksam erklärt (Aktz. 3 L 144/11). Mithin standen der Windenergienutzung im Außenbereich keine Ziele der Raumordnung mehr entgegen, die einer Steuerung von Einzelvorhaben dienen. Die am 10.05.2017 beschlossenen „Ziele in Aufstellung“ konnten seitdem als Grundlage für die landesplanerische Beur-teilung von Einzelvorhaben seitens der Unteren Landesplanungsbehörde herangezogen werden und als Basis für die Beantragung befristeter Untersagungen gemäß § 14 Abs. 2 ROG seitens des Planungsverbandes dienen.
Auf seiner 57. Verbandsversammlung am 15.11.2017 hat der Regionale Planungsverband darüber hinaus weitere richtungsweisende Abwä-gungsentscheidungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit des Programms getroffen, so u.a. zur Differenzierung des Siedlungsabstandes zwischen dem Innen- und dem Außenbereich, zur Streichung der höhenbezogenen Abstandsregelung sowie zur Anwendung der „Planerischen Öffnungsklausel“. Der Vorstand hat auf seiner 136. Sitzung am 26.06.2018 festgelegt, der Verbandsversammlung zu empfehlen, die Bezeichnung der beiden Siedlungsabstandskriterien („mindestens 1.000 m Abstandspuffer zu Gebieten, die nach der BauNVO dem Wohnen, der Erholung, dem Tourismus und der Gesundheit dienen“ sowie „mindestens 800 m Abstandspuffer zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich, die dem Wohnen dienen“) im Sinne der Rechtssicherheit so zu modifizieren, dass „mindestens“ gestrichen wird.
Auf ihrer 58. Sitzung am 22.08.2018 hat die Verbandsversammlung mehrheitlich den Abschluss der ersten und die Einleitung der zweiten Beteiligungsstufe beschlossen. In dem Zusammenhang hat die Verbandsversammlung beschlossen, das geplante Windeignungsgebiet (WEG) Nr. 24/18 Ludwigslust Ost zu streichen, den Programmsatz (10) zur Planerischen Öffnungsklausel neu zu formulieren sowie den Umwelt-bericht und den Fachbeitrag Denkmalschutz redaktionell anzupassen. Außerdem wurde die vom Vorstand empfohlene Streichung des Wortes „mindestens“ bestätigt. Im Rahmen der 59. Verbandsversammlung am 05.11.2018 erfolgte eine nochmalige inhaltliche Auseinandersetzung und erneute Beschlussfassung zum WEG 24/18 Ludwigslust Ost. Im Ergebnis wurde dem Widerspruch des Vorstandes vom 05.09.2018 stattgegeben. Zudem wurden die Ergebnisse der Abwägung aus der ersten Beteiligungsstufe bestätigt sowie der Entwurf der Teilfortschreibung (einschließlich Text und Karte M 1:100.000) und der Entwurf des Umweltberichtes (einschließlich beider Fachbeiträge) für die zweite Stufe des öffentlichen Beteiligungsverfahrens freigegeben.
Die zweite Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 05.02.2019 bis zum 10.05.2019 statt. In diesem Rahmen sind knapp 2.600 Stellungnahmen mit knapp 3.500 Einzeleinwendungen eingegangen. Auf seiner 62. Verbandsversammlung am 10.06.2020 hat der Regionale Planungsverband richtungsweisende Abwägungsentscheidungen getroffen, so u.a. zur Streichung der Programmsätze (9) „Eignungsgebiete für Windenergieanlagen mit bedingter Festlegung“ und (10) „Planerische Öffnungsklausel für die gemeindliche Bauleitplanung“.
Auf seiner 64. Sitzung 26.05.2021 hat die Verbandsversammlung den Abschluss der zweiten und die Einleitung der dritten Beteiligungs-stufe beschlossen. Die Abwägungsdokumentation über die erste und zweite Beteiligungsstufe ist im Internet unter www.raumordnung-mv.de verfügbar. Die vorliegende Broschüre stellt das zusammenfassende Abwägungsergebnis der zweiten Beteiligungsstufe dar und ist gleichzeitig der Entwurf der Teilfortschreibung für die dritte Beteiligungsstufe. Die öffentliche Auslegung des 3. Entwurfes der Teilfortschreibung und des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichts fand im Zeitraum vom 31.08.2021 bis zum 02.11.2021 statt.(Quelle: 2.und 3.Stufe der Beteiligung- Chronologie der Teilfortschreibung-Nov.2018 und Mai 2021).
Aktuell 2022
Am 29. Juni 2022 auf der 66. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg in Parchim erklärte der Amtsleiter Herr Schmude auf der Sitzung des Plnungsverbandes, dass das Urteil aus dem Jahr 2017 durch ein rechtskräftiges Urteil des VG Schwerin aus dem Jahr 2021, welches vom OVG Greifswald 2021 bestätigt wurde, überholt wurde. Die Landesregierung hat zudem mit der Drs. 8/444 des Landtages MV klargestellt, dass für die Region Westmecklenburg gegenwärtig keine Ziele und auch keine Ziele in Aufstellung vorhanden sind. Die Sach- und Rechtslage hat die Beschlusslage des Verbandes überholt. (Quelle: Entwurf des Protokoll der 66. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg (RPV WM) – veröffentlicht seit der 29.KW).
KLEINE ANFRAGE vom 07.04.2022 des Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Windenergienutzung auf mindestens zwei Prozent der Landesfläche und ANTWORT der Landesregierung. (Quelle: https://gruene-fraktion-mv.de/parlament/anfragen/)
Drs. 8/444 des Landtages MV
1. Was ist der aktuelle Stand der Regionalplanung für die Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern? a) Wie ist der aktuelle Stand der Ausweisung von Eignungsräumen für die Windkraftnutzung in den vier Planungsregionen in Mecklenburg-Vorpommern (bitte einzeln für jede Planungsregion angeben)?
b) Wann ist mit einem Abschluss der laufenden Raumordnungsprogramme in den noch offenen Planungsregionen zu rechnen (bitte einzeln für jede Planungsregion angeben)?
c) Welche Anteile an der jeweiligen Fläche der Planungsregionen sollen nach aktuellem Sachstand für die Windkraftnutzung ausge- wiesen werden (bitte einzeln für jede Planungsregion angeben)?
WAS NUN?
Auf Basis eines deutschlandweiten Verteilungsschlüssels soll für M-V bis 2026 vsl. eine Zielmarke von 1,4% und bis 2032 von 2,1% festgesetzt werden. Künftig wird die Privilegierung der Windenergie im Außenbereich bis zur Erreichung der jeweiligen Zielmarken gelten. Die Rechtskraft des „Osterpaketes“ ist zum 01.01.2023 geplant. Mit den Entwürfen aus dem „Sommerpaket“ ist in Kürze zu rechnen. Auf die Drs. des Landtags 8/444 wird verwiesen. Hierin wird klargestellt, dass in der Region Westmecklenburg aktuell keine Ziele und auch keine Ziele in Aufstellung vorhanden sind, die der geplanten Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen. Abschließend erläutert Herr Schmude mögliche Szenarien bzw. Varianten im Umgang mit den neuen gesetzlichen Vorgaben.(Quelle: Entwurf des Protokoll der 66. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg (RPV WM) – veröffentlicht seit der 29.KW).
Mögliche Strategien für den Planungsverband (falls es bei der Planung auf regionaler Ebene bleibt)
Mögliche Strategien für den Planungsverband (falls die Planung grundlegend anders organisiert wird)
Der Planungsverband begab sich daraufhin erst einmal in die Sommerferien bis 12.08.2022. Am 30.11.2022 will sich nun der Verband entscheiden, entweder die Planung auf regionaler Ebene oder die Planung grundlegend anders organisieren (LandMV?).
Seit dem 08.04.2022 befinden sich die Windeignungsgebiete 14/21 „Groß Welzin“, „Rohlstorf“, „Schönberg“ (WKA Schönberg III), t 46/21 „Kladrum“, WKA Questin II, Gischow III, Grevesmühlen II, Nr. 44/21 „Werder“, 01/21 „Rieps“ und 39/21 „Wendisch Priborn“,in einem Genehmigungsverfahren oder wurden bereits beschieden. Und der Planungsverband kann nur noch zu schauen!So wird es bis zum 30.11.2022 weiter gehen und darüber hinaus?Das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg ist jetzt der Handelnde nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz!
Resümee
„Ich gehe davon aus, dass die neue Kulisse als sogenanntes „Ziel in Aufstellung“ herangezogen werden kann.“ !Karl Schmude –Amtsleiter der Gesch.-Stelle des regionalen Planungsverband WM…Juni 2021 auf der Internetseite.(zur Zeit gelöscht).
Annehmen · Glauben · Meinen ·Mutmaßen? Was man nicht wissen kann, kann halt einfach nicht wahr sein.Und so kam es dann auch am 08.04.2022! mit den Folgen zum 29.06.2022! Es sind bezüglich der Windenergie keine Ziele und auch keine Ziele in Aufstellung vorhanden, die der geplanten Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen. Das heißt das momentan des alle beantragten Genehmigungsverfahren beim staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg abgearbeitet werden können, weil keine Ziele dem entgegenstehen.
Für den regionalen Planungsverband kann es eigentlich nur eine Entscheidung geben:
Eine Planung auf regionaler Ebene durchführen.
Maximalvariante („Volle Fahrt voraus“) Kriterien wiedereinmal ändern, mit Ziel > 2,1%Folge: Flächenziele werden erreicht, abschließende Planung
Die Landesregierung hat vor, die Teilfortschreibung des Kapitel 6.5 des RREP im 2. Halbjahr 2023 dem Landtag MV vorzulegen für eine Rechtsfestsetzung. Es stellt sich nur die Frage: Wie viele Windeignungsgebiete im Planungsgebiet des Planungsverbandes WM dann noch übrig bleiben, welche noch keinen Genehmigungsbescheid haben, vom staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg? Ist dieser Zeitplan überhaupt zu schaffen? Zumal dann im ersten Halbjahr 2024 die Kommunalwahlen anstehen!
Aber bitte: „Einen naturverträglichen Ausbau“!
Windräder schneller bauen, Vögel schützen! (Bundeseinheitliche Standards sollen Genehmigungsverfahren für neue Windräder vereinfachen und hohe Artenschutzanforderungen gewährleisten.) [Quelle: www.bundesregierung.de]
Was bedeutet das alles für das WEG 48/21 Wessin?
Erst einmal ändert sich nichts, auch nicht an der Rechtslage, da die Kommune über dieses Gebiet noch eine Veränderungssperre verfügt, hat bis zum 17.02.2023, längstens jedoch bis zum 28.02.2023. Ab dem 01.03.2023 wird das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg dann wieder das Genehmigungsverfahren fortführen aus dem Jahre 2019! Spätestens ab diesem Zeitpunkt muss die Stadt Crivitz nachweisen (weil sie außerdem einen eigenen Energiepark Nr.15 in dem Gebiet plant), welche Einschränkungen sie vorweisen kann (zu den geplanten 20 Windanlagen laut Genehmigungsverfahren aus dem Jahr 2019) oder ein Mindestmaß an Planung vorlegen, die den geplanten Antrag ändern. Sollten sich keine Gründe für eine Änderung ergeben, dann sticht OBER sozusagen UNTER und der Antrag von 2019 wird so umgesetzt, wie er beantragt wurde!
Die Planungen des regionalen Planungsverbandes WM haben auf diese Vorgehensweise keinen Einfluss, es sei denn bis zum 01.03.2022 findet eine 4. Beteiligung statt und in dieser ist das Windeignungsgebiet 48/21 nicht mehr enthalten!Dieser Fall ist eher unwahrscheinlich, da sich der Planungsverband eigene Kriterien und einen eigenen Prüfmechanismus (Dichtezentren und Abstandsregelungen) gegeben hat, um seine vorgegebenen Windeignungsgebiete abzusichern, welche abweichen von den jetzigen gesetzlichen Regelungen!
Auf der gestrigen Sitzung der Gemeindevertretung Dobin am See im Gemeinderaum Liessow, beschlossen die Mitglieder *einstimmig* einen Antrag als Tourismusort beim Ministerium in Schwerin zu stellen. Sie sind damit der „Ersten“ im Amtsbereich Crivitz. Inspiration hierzu kam aus einer Veranstaltung in Crivitz am 04.07.2022 mit dem Ministerium, wo diese Möglichkeiten aufgezeigt wurden. Man wolle also das Boot nicht verpassen und darum jetzt einen Antrag stellen, betonte der Bürgermeister Andreas Schwarz und darum also der heutige Beschlussentwurf.
Außerdem fügte er noch hinzu, dass in der Gemeinde Dobin am See alles vorhanden ist, was im Antrag für einen Tourismusort verlangt wird. Das sahen auch die anwesenden Besucher so, nach einer kurzen Befragung außerhalb der Sitzung. Sie betonten völlig ihre Zustimmung. Die Nachricht zu dem Beschluss wurde auch bei Urlaubern in einzelnen Gesprächen (im Ferienpark und Naturcamping in Retgendorf) noch am Abend begrüßt und die tolle Lage und organisatorischen guten Bedingungen, welche hier in der Gemeinde vorhanden sind, gelobt.
Hauptanziehungspunkt sind der Ferienpark und Hotel in Retgendorf und Seecamping Flessenow (Seecamping – Dauercamping direkt am Schweriner See). Der Ferienpark Retgendorf SEZ hat Grillmöglichkeiten und ein Wellnesscenter das gehört zu den Vorzügen, der nur 60 km von Kühlungsborn entfernt ist. Nach Wismar sind es nur 18 km. WLAN nutzen nutz man in der gesamten Unterkunft kostenfrei.
„Alle Unterkünfte verfügen über einen Essbereich, einen Sitzbereich mit einem Flachbild-Sat-TV sowie eine Küche mit Backofen und Toaster. Ein Kühlschrank, eine Kaffeemaschine und ein Wasserkocher ergänzen die Ausstattung. Jede Unterkunft umfasst ein eigenes Bad mit Haartrockner. Handtücher liegen für Sie bereit. Gern können Sie auf der Sonnenterrasse am Ferienpark Retgendorf verweilen. Auch das hauseigene Restaurant freut sich Ihren Besuch. Auf Wunsch erhalten Sie in der Unterkunft Lunchpakete. Tischtennis und Billard gehören zum Freizeitangebot. In der Umgebung finden Sie gute Reit- und Radfahrgelegenheiten vor. Schwerin liegt 13 km vom Ferienpark Retgendorf entfernt. Vom nächstgelegenen Flughafen, dem Flughafen Rostock, trennen Sie im Ferienpark Retgendorf 55 km.“ ( Quelle Booking.com)
„Das Hotel im Ferienpark Retgendorf verfügt über ein Restaurant, eine Bar, einen Garten und kostenfreies WLAN in allen Bereichen. Die Unterkunft bietet eine Gepäckaufbewahrung und einen Kinderspielplatz. Kostenfreie Privatparkplätze stehen zur Verfügung und das Hotel bietet auch einen Fahrradverleih, wenn Sie die Umgebung erkunden möchten. Jedes Zimmer im Hotel ist mit einem Schreibtisch, einem Flachbild-TV, einem eigenen Bad, Bettwäsche und Handtüchern ausgestattet. Die Zimmer sind mit einem Kleiderschrank ausgestattet. Im Hotel im Ferienpark Retgendorf können Sie ein kontinentales Frühstück oder ein Frühstücksbuffet genießen. Die Unterkunft bietet eine Reihe von Einrichtungen wie einen Wellnessbereich mit einer Sauna und einem Whirlpool. Im Hotel im Ferienpark Retgendorf können Sie Tischtennis spielen. Die Umgebung eignet sich ideal zum Wandern und Radfahren. Wismar liegt 32 km vom Hotel entfernt und Schwerin erreichen Sie nach 17 km. Der nächstgelegene Flughafen ist der 89 km vom Hotel im Ferienpark Retgendorf entfernte Flughafen Lübeck. Die Unterkunft bietet einen kostenpflichtigen Flughafentransfer.“ (Quelle Booking.com)
Touristische Unterkünfte in landschaftlich bevorzugter Lage. Die Gemeinde liegt nach der Raumordnung in einem Tourismusschwerpunktraum. Bei der Entwicklung der Gemeinde Dobin am See nimmt der Tourismus eine hervorzuhebende Stellung ein. Vorhandene touristische Angebote , wie Ferienwohnungen, Freizeit- und Erholungsangebote sind weiter zu entwickeln bzw. zu stärken. Dabei sind immer die Bedürfnisse der einheimischen Menschen nach der Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse im vertrauten, dörflichen Umfeld, sowie der betriebswirtschaftlichen Aspekte der Gewerbetreibenden zu berücksichtigen. (Gemeindeentwicklungskonzept Sept. 2019)[so laut Beschlussvorlage]
Im Gegensatz zu der Stadt Crivitz haben die Gemeindevertreter in Dobin am See eine ganz klare Vorstellung, dass sie eine Kurabgabe erheben wollen und was sie mit diesen Einnahmen machen werden.
„Die Kurabgabe fließt zu 100% in die touristischen Entwicklung, z.B.in die Verbesserung der Infrastruktur (z.B. Wegebau, Ausbau der Badestellen). Auch hier sollte der Nutzen für die Ortsansässigen gesehen werden (Einwohnerorientierung) Darüber hinaus sollen landschaftliche Höhepunkten (z.B. Aussichtsplattform an der Döpe) entstehen, die Zusammenarbeit mit ÖPNV-Möglichkeit vertieft werden und ggf. eine Nutzungscard für Einwohner etabliert werden sowie kulturelle Angebote erweitert werden.“(Beschlussvorlage aus ALLRIS®net)
Resümee
Das Antragsverfahren und auch die Kriterien vom Land wird die Gemeinde Dobin am See auf jeden Fall erfüllen, entscheidend wird sein welche zusätzlichen Konzepte und Dienstleistungen man sich für die Zukunft vornimmt. Insgesamt aber verfügt die Gemeinde Dobin am See über eine der besten Voraussetzungen im Amtsbereich Crivitz als erste den Titel „Tourismusort“ verliehen zu bekommen.
Die 4. Änderung der Bundesnaturschutzgesetzes, ausgegeben 20. Juli 2022 –Teil I Nr. 28 ist verkündet und einige Teile treten sofot in Krakt und andere am 01.02.2023! Dazu wurde in der Änderung des Gesetzes der Grundsatz verankert, dass Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen.
Bundeseinheitliche Standards sollen die Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen – vor allem bei der artenschutz-rechtlichen Prüfung. Hier liegt der Fokus auf der Signifikanzprüfung beim Tötungs- und Verletzungsverbot für Vögel und auf der artenschutzrechtlichen Ausnahmeerteilung. Das Bundesamt für Naturschutz ist künftig dafür zuständig, zum dauerhaften Schutz besonders betroffener Arten – zum Beispiel bestimmte Brutvögel und Fledermäuse – nationale Artenhilfsprogramme aufzustellen und umzusetzen. Zur Finanzierung sollen auch Anlagenbetreiber beitragen.( Quelle-www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt)
Der Zielkonflikt zwischen Energiewende und Artenschutz bleibt! Er ist durch diese Gesetzesänderung nicht aufgelöst!
Auszüges aus dem Gesetz ( https://www.bgbl.de/Bundesanzeiger)
Artikel 1 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Das Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3908) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 45a werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme“. b) Der Angabe zu § 74 werden ein Semikolon und das Wort „Evaluierung“ angefügt. c) Nach der Angabe zu § 74 werden die folgenden Angaben angefügt: „Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2)“.
2. Dem § 26 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) In einem Landschaftsschutzgebiet sind die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen sowie der zugehörigen Nebenanlagen nicht verboten, wenn sich der Standort der Windenergieanlagen in einem Windenergiegebiet nach § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) befindet. Satz 1 gilt auch, wenn die Erklärung zur Unterschutzstellung nach § 22 Absatz 1 entgegenstehende Bestimmungen enthält. Für die Durchführung eines im Übrigen zulässigen Vorhabens bedarf es insoweit keiner Ausnahme oder Befreiung. Bis gemäß § 5 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes festgestellt wurde, dass das jeweilige Land den Flächenbeitragswert nach Anlage 1 Spalte 2 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes oder der jeweilige regionale oder kommunale Planungsträger ein daraus abgeleitetes Teilflächenziel erreicht hat, gelten die Sätze 1 bis 3 auch außerhalb von für die Windenergienutzung ausgewiesenen Gebieten im gesamten Landschaftsschutzgebiet entsprechend. Die Sätze 1 bis 4 gelten nicht, wenn der Standort in einem Natura 2000-Gebiet oder einer Stätte, die nach Artikel 11 des Übereinkommens vom 16. November 1972 zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (BGBl. 1977 II S. 213, 215) in die Liste des Erbes der Welt aufgenommen wurde, liegt.“
3. Nach § 45a werden die folgenden §§ 45b bis 45d eingefügt:
§ 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land
(1) Für die fachliche Beurteilung, ob nach § 44 Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare kollisions-gefährdeter Brutvogelarten im Umfeld ihrer Brutplätze durch den Betrieb von Windenergieanlagen signifikant erhöht ist, gelten die Maßgaben der Absätze 2 bis 5. (2) Liegt zwischen dem Brutplatz einer Brutvogelart und der Windenergieanlage ein Abstand, der geringer ist als der in Anlage 1 Abschnitt 1 für diese Brutvogelart festgelegte Nahbereich, so ist das Tötungs- und Verletzungsrisiko der den Brutplatz nutzenden Exemplare signifikant erhöht. (3) Liegt zwischen dem Brutplatz einer Brutvogelart und der Windenergieanlage ein Abstand, der größer als der Nahbereich und geringer als der zentrale Prüfbereich ist, die in Anlage 1 Abschnitt 1 für diese Brutvogelart festgelegt sind, so bestehen in der Regel Anhaltspunkte dafür, dass das Tötungs- und Verletzungsrisiko der den Brutplatz nutzenden Exemplare signifikant erhöht ist, soweit 1. eine signifikante Risikoerhöhung nicht auf der Grundlage einer Habitatpotentialanalyse oder einer auf Verlangen des Trägers des Vorhabens durchgeführten Raumnutzungsanalyse widerlegt werden kann oder 2. die signifikante Risikoerhöhung nicht durch fachlich anerkannte Schutzmaßnahmen hinreichend gemindert werden kann; werden entweder Antikollisionssysteme genutzt, Abschaltungen bei landwirtschaftlichen Ereignissen angeordnet, attraktive Ausweichnahrungshabitate angelegt oder phänolo-giebedingte Abschaltungen angeordnet, so ist für die betreffende Art in der Regel davon auszugehen, dass die Risikoerhöhung hinreichend gemindert wird.
https://www.bgbl.de/Bundesanzeiger
Der Nahbereich ist der entscheidende Abstand, welcher als Ausschlusskriterium für einzelne Windenergieanlagen gilt.
Die festgelegten neuen Abstände für die gelisteten Arten , vom Horst bis zum Mittelpunkt einer Windanlage, sorgen für Unmut bei Bürgern und Naturschützern!
Für die einzelenen Bewertungen der Windeignungsgebiete oder Bebauungspläne (Energieprarks) kann nicht auf Daten (zu Habitaten und Brutvögel) zurückgegriffen werden, welche die aktuelle Kulisse im Plangebiet widerspiegeln! Sondern nur die Daten die vor Jahren ermittelt wurden, oder eben nur vorhanden sind! Aktualität? Auch wurden die Abstandskriterien im Gesetz nicht bewertet nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen! Diese bleiben auch weit hinter den fachwissenschaftlichen Empfehlungen weit zurück!
Der Artenschutz wird dadurch für bestimmte Arten ausgebremst!
Damit es bei der Bewertung einzelner Eignungsgebiete und Energieparks zu weniger Konflikten mit dem Artenschutz kommt, muss der Naturschutz bei der vorherigen Flächenausweisung (für Windeignungsgebiete) konsequent berücksichtigt werden. Diese Frage liegt jetzt vorrangig in der Hand jedes einzelnen Bundeslandes!
Fraglich ist, ob wirklich die empfindlichen Naturbereiche tatsächlich freigehalten werden können! Da ebenfalls nur pauschal in den Landschaftsschutzgebieten eine Flächenausweisung möglich ist. Man kann auch in diesem Fall davon ausgehen, dass der Ausbau in Landschaftsschutzgebieten (siehe Barnin/Crivitz) damit verstärkt stattfinden wird, ohne dass zuvor eine intensive Prüfung oder Umweltverträglichkeit ermittelt wurde und ob überhaupt der Schutzzweck des Gebietes dadurch beeinträchtigt wird.
Hieraus ergeben erhebliche Rechtsunsicherheiten bei denen noch nicht klar ist, ob und wann diese Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes zu einer wirklichen Beschleunigung des Ausbaues von Windenergieanlagen führen! Ob dieser beschleunigte Ausbau dann auch so wahrhaftig naturverträglich umgesetzt kann, bleibt fraglich!
Resümee
Das Gesetz tritt ab dem 01.02.2023 in Kraft. In der Stadt Crivitz gilt noch bis zum 17.02.2023, längstens jedoch bis zum 28.02.2023 eine rechtmäßige Veränderungssperre für das Windeignungsgebiet 48/21 (Wessin). Schon jetzt ist klar, dass ab diesen Zeitpunkt ( für dieses Gebiet in Wessin) völlig andere Bedingungen dann vorliegen werden, für eventuelle Ausschlüsse oder Einschränkungen von Windenergieanlagen. Es dürfte der Stadt Crivitz schwerfallen, unter diesen neuen Bedingungen (4. Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes) hier noch Einschränkungen zu erwirken.
Auch auf die Planung des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg (6.5 Energie) zu den Windeignungsgebieten ( z.B. 48/21 – Wessin) sind nun auch neue Bedingungen (Änderungen der Kriterien) zu erwarten, wenn nicht sogar eine 4. Auslegung des gesamten Planes.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass Windenergieanlagen, wie jede bauliche Anlage, einen Eingriff in die Natur darstellen!
Dieser zusätzliche Eingriff in den Naturraum, bei jedem Planungsgebiet (Windeignungsgebiet), muss auch vermeid- bzw. minimierbar sein können. Entscheidend ist aber, dass diese Einwirkungen eilig ausbalanciert werden müssen!
Es liegt jetzt alles in den Händen der Bundesländer!
P. S.In eigener Sache: Die oben verwendeten Bilder sind Originalaufnahmen von Untersuchungsgebieten und Daten wurden uns vom Naturschutzverein@ NETZE zu Verfügung gestellt. Die Darstellung erfolgte eigenständig von @CLA
Hiermit stellen wir kurz den Verein vor für unsere Leser vor. Der Vorstand vom Verein NETZE hat uns seine Erlaubnis für diese Darstellung ersteilt.
„Der Verein NETZE [Naturschutz, Erholung, Technologie, Zukunft, Entwicklung] ist ein gemeinnützig anerkannter Verein, der sich zusammensetzt aus Anwohnern der Region, Jäger, Ärzte und ehrenamtlichen Ornithologen, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind. (Den Vorstand vertreten Dieter Schönrock und Hardy Ulrich). Wir treten in einen offenen,sachbezogenen und zielorientierten Dialog mit allen Bürgern, Vereinen, Unternehmen, kommunalen Mandatsträgern sowie Verbänden ein.
Der Verein ist gemeinnützig und ehrenamtlich tätig in der Erstellung von naturschutzrechtlichen Untersuchungen und Gutachten im speziellen das Fledermaus Monitoring sowie der Brut-Rast-und Zugvogelkartierung zurzeit noch im Bereich vom Eichholz und der Mordkuhle in der Gemarkung Crivitz/Wessin, ausschließlichfür die untere Naturschutzbehörde LUP und dem staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, damit diese eine genaue Kulissendarstellung und aktuelle Daten erhalten für die Bearbeitung und Bewertung in den zuständigen Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG).
„Damit wir das auch zum Abschluss bringen können benötigen wir Ihre finanzielle Hilfe und Unterstützung„.
Verein Netze
Sparkasse Mecklenburg-Schwerin NEU DE40 1405 2000 1600 0698 31 Vwz: Spende Spendenbescheinigungen werden umgehend ausgestellt! Vielen dank !
Ziel dieser Bewirtschaftung ist der Erhalt der vielseitigen wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Funktionen des Waldes. Eine nachhaltige Holzproduktion zeichnet sich dadurch aus, dass sie naturnah und standort-gemäß erfolgt. Ausreichend Totholz (morsches Holz, das im Wald verbleibt) und Biotopbäume (alte und dicke Bäume mit besonderem Wert für Tiere und Pflanzen) verbleiben auf der Fläche und erhöhen den Wert des Lebensraumes Wald.
Anstatt Holzplantagen naturnahe Wälder zu fördern wäre ein konsequenter Umstieg weg von Nadelholz-Monokulturen besser, nur so können wir die Klimafunktion unserer Wälder bewahren.
Für die 613 ha Stadtwald der Stadt Crivitz wurde am 21.03.2018 ein Bewirtschaftungsvertrag mit beiden Forstämtern für 10 Jahre neu vereinbart. Im Stadtwald wird ein Zuwachs von ca. 7,5 Festmeter verzeichnet, die Entnahme beträgt ca. 6,3 Festmeter.
In den letzten 5 Jahren erzielte die Waldbewirtschaftung des Stadtwaldes ein zusammengefasstes Ergebnis von ca. 159.437,37€ für den Haushalt der Stadt Crivitz. Kann man alles nachlesen in den Jahresabschlüssen der Stadt Crivitz.
Das Ergebnis setzt sich zusammen (2017-2022) aus einem Ertrag von ca. 572.946,59 mit einem dazugehörigen Aufwand von 413.509,22€. Also einem Gesamtaufwand von ca.72,17%! Ist schon ein erheblicher Aufwand!
Folgerung:
Oft sind forstliche Maßnahmen sowie 2022 im Eichholz viel zu großflächig, so dass sich auch das Waldklima ändert. Der Aufbau von Laubmischwäldern bei Nach- und Neupflanzungen ist unbedingt notwendig. Oft genug wird immer noch auch in Landschaftsschutzgebieten widerholt konventionell gewirtschaftet, auch weil die Forstämter unter einem gewissen wirtschaftlichen Druck stehen.
Der Gewinn der forstwirtschaftlichen Nutzung wird auf der Grundlage der zugeflossenen Betriebseinnahmen (Holzerlöse) ermittelt.
Die pauschalen Betriebsausgaben betragen nach § 51 Abs. 2 EStDV 55 % der Einnahmen aus der Verwertung des eingeschlagenen Holzes. Soweit Holz auf dem Stamm verkauft wird, belaufen sich nach § 51 Abs. 3 EStDV die pauschalen Betriebsausgaben auf 20 % der Einnahmen aus der Verwertung des stehenden Holzes.
Kosten für Mann mit Motorsäge – Die Stundensätze schwankten im Ländervergleich zwischen 26,00 und 44,17 €, der Durchschnitt lag bei 34 €!
Planungsziel: Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel – Teilbereich Wessin“ soll in Abstimmung mit den Gemeinden Barnin und Zapel ein gemeindegebietsübergreifendes Sondergebiet für die Windenergienutzung entwickelt werden.
Wer also verspätet abgibt muss damit rechnen, dass seine Hinweise/Ablehnungen oder Anregungen unberücksichtigt bleiben. Darin sind unser Amt und Bauausschuss rigoros! Dass die Auslegung des Planes in der Ferienzeit passiert ist sicherlich kein Zufall, so komme dem Ganzen weniger Aufmerksamkeit durch die Bürger zu. Perfekt wäre auch die Weihnachtszeit oder Neujahr, so würde der Plan noch weniger Beachtung finden. Das macht unser Bauaus-schuss schon richtig gut, dass hat es sich gut angeeignet! Zapel und Barnin hingegen haben Ihren Plan bereits im Monat März ausgelegt!
Ziel des Energieparks ist es die Errichtung von Windenergieanlagen in Wessin zu steuern. Das bleibt wohl nach wie vor ein Wunsch in Crivitz, als das es Wirklichkeit wird! Denn erstens wurden im jetzigen Entwurf des Energieparks sind noch keine inhaltlichen Aussagen über den Arten – und Umweltschutz gemacht worden, weil er schlicht und einfach fehlt! Auch wurde ein Gutachter anscheinend erst Anfang Mai beauftragt zu einer Untersuchung! Haben Sie einen gesehen?
Wer also noch abwägungsrelevanten Einsprüche oder Hinweise zum Energiepark einbringen will, die zu einer Minimierung des Gebietes oder einer Erweiterung führen, sollte sich sputen!
Denn schon nach der verbleibenden Gnadenfrist (ca. 149 Tage) wird über das Eignungsgebiet 48/21 im Energiepark in Wessin endgültig entschieden durch den regionalen Planungs-verband Westmecklenburg! (3.Stufe- Kap. 6.5 RREP WM)
Fazit: Auch auf der letzten Ortsteilvertretersitzung in Wessin (15.06.2022) schwindet der Optimismus noch etwas gegen das Vorhaben vortragen zu können! Das kann man aber alles erst in drei Monaten nachlesen, so lange dauert bekanntlich die Erarbeitung des Protokolls in Wessin, durch den Ortsteilvorsitzen Herrn Daniel Itze!
Ob nun wirklich die Androhung einer Klage oder Beschwerde von Crivitz, Zapel und Barnin überhaupt umgesetzt werden, bleibt fraglich!? Angekündigt wurden die Vorgehensweise die letzten Jahre aber Vollmundig auf Versammlungen mehrmals, so auch durch den amtierenden Bauausschussvorsitzenden Herrn Alexander Gamm. Dafür stehen im Haushalt 2022 über 421.700Tsd.€ in den Haushalten der beteiligten Kommunen für (Zapel, Barnin, Crivitz) für Sachverständigen-, und Gerichtskosten zu Verfügung. Ob diese Mittel eingesetzt werden oder auch für eine vermutliche gerichtliche Auseinandersetzung reichen werden, bleibt offen?
Nun bekommt also auch der Ortsteil Kladow südlich seine Photovoltaikanlage (ehemaligen Deponiefläche ETV)! Seit ca. 2004 ist man mit der Problematik der Sanierung und Nachnutzung der ehemaligen Deponiefläche ETV beschäftigt aber ein Resultat liegt bis heute nicht vor.
So berichtet zum Beispiel Herr Michael Billig aus Leipzig in seinem Blogs zur Deponie Crivitz“ In Crivitz und in Jabel verstießen die Betreiber gegen Auflagen, nahmen zum Beispiel mehr Müll an als erlaubt – und gingen insolvent. Auch in vielen anderen Fällen existieren die Betreiberfirmen nicht mehr und auf ihren Hinterlassenschaften sind die Gemeinden sitzen geblieben. Sie von all dem Dreck zu befreien, würde nach Landes-Angaben insgesamt rund 33 Millionen Euro kosten. Crivitz: 100.000 t Baumischabfall, Dachpappe und Asbest. Geschätzte Entsorgungskosten: 6 Mio.€“
Nun also die rettende Lösung – einfach Photovoltaikanlagen oben darauf bauen für die nächsten 20 Jahre und die Kommune mit ins Boot holen (eine gemeinsame Gesellschaft!) und schon ist das Problem gelöst? Der Betreiber und Bauherr steht natürlich auch schon fest, schau an die WEMAG. Das freut natürlich auch die Stadt Crivitz als Mitglied im Anteilseigener Verband! Da kommt bestimmt Geld in die Kasse!
So wurde der Vorschlag am 16.06.2022 auf der Bauausschusssitzung beraten. Dazu begrüßte Herr Alexander Gamm auf der Bauausschusssitzung Herrn Süß von der Firma Gollan und Herrn Ulrich Güßmann.
„Jetzt gibt es Überlegungen auf dieser Fläche evtl. eine Photovoltaikanlage zu errichten. 30.000 m² bis 36.000 m² könnten bebaut werden. Bauen und betreiben würde die Anlage die WEMAG. Aufgrund der Flächenproblematik müsste die Stadt aber mit ins Boot. Denkbar wäre die Gründung einer Gesellschaft. Dies wäre eine Chance um das Vorhaben zu realisieren.“ laut Protokoll!
Fazit: Nun, die Stadt Crivitz kann sich ja vor Angeboten zum Bau von PhotovoltaikanlagenKaum retten, goldenen Zeiten brechen an für die Crivitzer Stadtkasse, erst Wessin und jetzt in einem anderen Ortsteil.
Ob man allerdings die Lösung der Beseitigung von Altlasten (Deponie) einfach der nächsten Generation überlassen sollte, in dem man jetzt darauf Solaranlagen baut für 20-25 Jahre, bleibt fraglich! Damit müssen sich dann die heute gewählten Stadtvertreter aber erst später beschäftigen und erklären gegenüber den jüngeren Bürgern und zukünftigen Steuerzahlern, wenn dann plötzlich Fragen auftauchen, wird man sich erinnern!
Wessin wird Solarenergieortsteil und die marode Stadtkasse von Crivitz bald füllen!
Die Wessiner haben die Qual der Wahl. Alle drei Anträge für die Freiflächen Solaranlagen sind finanziell verlockend, bei einem steigt sogar die Stadt Crivitz wahrscheinlich mit ein (Landeigentümer)! So richtig entscheiden konnte man sich noch nicht auf der gestrigen Sitzung der Ortsteilvertretung in Wessin, deshalb will man zuerst eine Einwohnerumfrage starten! Diese bildet zwar nur ein Stimmungsbild ab und hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Entscheidung, aber man hat einen Überblick. Denn eines war zu spüren auf der gestrigen OTV- Sitzung in Wessin, das förmliche Begehren nach der Photovoltaikanlagen!
So sollen auf den Dächern der Kita Wessin, dem Kulturhaus Wessin und der Feuerwehr in Wessin Solaranlagen angebracht werden, dafür hat man natürlich schon Fördertöpfe vom Land anvisiert! Das alles freut natürlich die Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm, denn geldlich fließt ja auch ein großer Anteil in die Stadtkasse. Die Freifläche auf der alten Kiesgrube*1* spült in die Stadtkasse ca. 76Tsd.€ ein und die Freifläche, bei der allen bekannten und geförderten Sparkassenbank *2*(mit einem dann freien Blick auf die Photovoltaikanlagen), ergibt auch ein spürbaren hohen Ertrag bei dieser Größen-ordnung. Die ca. 60Tsd.€ Einnahmen für die Freifläche *3* an der B392, teilen sich dann die Landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG Wessin und anteilig die Stadt Crivitz!
Dass die Fläche*1* auf den genehmigten (bis 2055) Kiestagebaugebiet Barnin- Hof nicht nur Sinn macht, sondern auch eine sehr gute Zwischennutzung darstellt für Umwelt und Natur, ist völlig unbestritten.
Fazit: Nun, wer *A* sagt muss auch *W* sagen! Hoffentlich wissen das auch alle Beteiligte!
Ja *W* sagen, dazu gehören auch die 15 geplanten Windräder, welche nur auf dem angrenzenden Energiepark, dem Teilabschnitt der Gemarkung von Wessin zugeordnet sind, inclusive dem bald noch zu errichtenden 5G Funkmast in der Nachbarschaft.
Erst dann ist man ein energiegeladener Ortsteil von der Stadt Crivitz im 21.Jhd!
Genau so steht es geschrieben, in der jüngsten verfassten Einladung vom Vorsitzenden der OTV Wessin Herr Daniel Itze, für die Sitzung am 15.06.2022 “ TOP 7. Beratung zu Photovoltaikanlagen rund um Wessin“!
Diese Einladung erschien digital zeitgleich mit unserer Berichterstattung! OHA….stauen! Ist uns allen hier wieder einmal etwas entgangen?
Bis jetzt wurde nur bekannt gegeben am 17.02.202 im Crivitzer Bauausschuss und auf der letzten OTV-Sitzung am 25.03.2022 das *ein* Antrag zur Errichtung einer Solaranlage in Barnin /Wessin auf planfestgestellten Kiesabbauflächen von ca. 31 ha für ca. 20 Jahre (davon 9,45 ha im Bereich Wessin) gestellt wurde. Am 17.03.2022 im Bauausschuss waren es dann plötzlich ZWEI Anträge *Planungen für die Photovoltaikanlagen in *WESSIN-BASTHORST*?
Und nun liegt noch ein weiterer Antrag vor? Schau an, noch einer, sind das nun endlich alle?
Schon auf der Sitzung der Stadtvertretung am 25.04.2022 verkündete die Bürgermeisterin, Frau Brusch-Gamm fulminant, das noch ein weiterer Antrag für Solaranlagen existiert für die Errichtung von Solaranlagen in Wessin. Wessin soll wohl umrundet werden! Das klang alles sehr diffus für die anwesenden Zuschauer und es konnte niemand so richtig einordnen!
Nun so dann, 5 Wochen später widerholt getreu der OTV-Vorsitzende von Wessin genau diese Attitüde von der Bürgermeisterin in seiner Beschreibung zu einem öffentlichen TOP am 15.06.2022 und bittet zu einer öffentlichen Debatte! Unterlagen zur dieser öffentlichen Diskussion sind aber hierzu nicht veröffentlicht worden!
Kurios….. Oha…..wieder einmal soll öffentlich beraten werden, aber die Bürger sind über die Inhalte gar nicht informiert! Alles bleibt wieder einmal im Dunklen!
Von einer Umrundung oder sogar einer Umzingelung der Ortschaft von Solaranlagen zu sprechen im Vorfeld, ist schon sehr erstaunlich und sehr verfrüht, was soll mit dieser Aussage eigentlich erreicht werden? Um einer eventuellen Umzingelung mit Solaranlagen zu vereiteln sollten die Anlagenflächen im Radius von 500m um Ortslagen in ihrer Flächeninanspruchnahme nicht größer sein als die benachbarte Siedlungs-fläche sein und die Anlagen sollten nicht mehr als ein Drittel des Sichtfeldes, bezogen auf den Siedlungsumgriff von 360°, einnehmen (RP Gießen 2020).
Aber….aber.. , um das alles bewerten zu können muss natürlich erst einmal bekannt gemacht werden, welche und was für Anträge nun wirklich existieren und welchen Inhalt Sie haben! Ein Urteil vorab dazustellen (mit „Rund um Wessin“) zu einem Tagesordnungspunkt scheint ein Irrweg, was soll hiermit den Bürgern suggeriert werden? Oder weiß hier der OTV – Vorsitzende Herr Itze mehr?
Fazit:
Solche Beschreibung der Ankündigung für eine öffentliche Debatte in der Sache ( der Nutzung erneuerbarer Energien) ist nicht förderlich und verstört nicht nur Investoren!
Transparenz und Einbeziehung des Bürgers zu geplanten Vorhaben ist hierzu dringend geboten, das sieht auch die Kommunalverfassung M-V vor und könnte in Form einer Einwohnerversammlung auch durchgeführt werden! Um es endlich etwas heller werden zu lassen bei diesen Themen, bei all der Finsternis herum!!
Ein verlockendes Angebot von 76.000,00€ für die Stadt bzw. Gemeindekasse in Crivitz! Ein B-Plan für eine Photovoltaikanlage in Wessin!
Der Bericht im Febr. /2022!
Seit 02.02.2022 liegt ein Antrag im Amt Crivitz vor zur Errichtung einer Solaranlage in Barnin und in Wessin vor. Der Antragsteller möchte auf planfestgestellten Kiesabbauflächen von ca. 31 ha für ca. 20 Jahre (davon 9,45 ha im Bereich Wessin) eine Solaranlage bauen. Soweit so gut!
Am 17.02.2022 stand das Thema noch zur öffentlich Debatte für alle Bürger auf der Tagesordnung im Crivitzer Bauausschuss. Aber nicht lange, so wurde das Thema kurzer Hand auf Antrag des Vorsitzenden Alexander Gamm, wie immer im Crivitzer Bauausschuss, in den NICHTÖFFENTLICHEN Teil verschoben, hierzu gab es eine mehrheitlichen Zustimmung ( Also gab auch Gegenstimmen??).
Das gleiche Szenario vollzog sich auf der Sitzung der OTV – Wessin am 23.02.2022 zu diesem Thema. Nur hier stellte den Antrag Frau Brusch Gamm, als Gast in der Sitzung. So heißt es hierzu, das Thema wird auf Bitten der Bürger-meisterin Frau Brusch-Gamm in den nicht-öffentlichen Teil genommen. Was für ein Zufall und was für ein Gleichklang!!
Eine Rechtfertigung scheint hierzu nicht zu geben, warum auch, man kennt die allgemeinen Gründe, sie wurden oft genug Bekanntgegeben, weil ja irgendwie mal in der Debatte ein Name genannt werden könnte. Komisch, in den veröffentlichten Antragsdokumenten selbst, stehen Namen und Adressen??
Und so verkündete am 28.02.2022 Frau Brusch- Gamm noch vollmundig auf der Sitzung in der Stadtvertretung bei diesem Thema „Hierzu bereitet die OTV eine Bürgerbefragung vor, um als nächsten Schritt zu klären, wie die Menschen vor Ort dazu stehen“
Seltsam, denn am 17.03.2022 leitete Ihr Ehemann, als Vorsitzender im Bauausschuss die Sitzung, und dort wurde im Nachgang verkündet, beim Punkt *Anfragen* , das die Planungen für die Photovoltaikanlage in *WESSIN-BASTHORST* voranschreiten.
OHA? Stauen! Ist uns allen etwas entgangen??
Nun sind es sogar zwei Solaranlagen in Basthorst und in Wessin? Und diese werden bereits geplant und das macht sogar Fortschritte? Wo ist denn die angekündigte Bürgerbefragung? Alles schon entschieden? Fast wie in Zapel, nur das man in Crivitz perfekter im Dunkeln arbeitet! Wie immer!
Fazit:
Nichtöffentlich zu debattieren und öffentliche Bürgerbefragungen ankündigen, aber heimlich weiter die Planungen gedeihen lassen! Was ist das denn für eine Schaufensterpolitik?
Man sollte offener mit diesem Thema umgehen und jetzt die Bürger über das Projekt frühzeitig informieren sowie sie einbinden, denn spätere Planungsänderungen werden für jeden Investor teurer! Debatten hinter verschlossenen Türen zu führen, sind bei diesem Thema nicht förderlich, für Niemanden!
So beschlossen die Gemeindevertreter (mit 4:1) die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
So beschlossen die Gemeindevertreter (mit 4:1) die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes von der Firma Unigea Solar Projects GmbH, handelnd für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG als Vorhabenträger für die Errichtung und den Betrieb einer 17,26 ha Freiflächen-Photovoltaikanlage (FFPVA)gegenüber Zapel Ausbau und Hof Am 08.Juni 2021 stellte sich die Firma schon einmal in einer Sitzung der Gemeindevertretung vor, auch hier waren damals schon viele Einwohner aus Zapel-Hof und Zapel-Ausbau anwesend.
Es wurden naturschutzrechtliche Bedenken, das mögliche Vorbehaltsgebiet Tourismus und die Besorgnisse zu den Eingriffen auf die Schutzgüter durch die projektbezogenen Planung umfassend dargestellt.
Auch der schon gegenwärtige Solarpark direkt an einem Naturschutzgebiet wurde bereits in der Vergangenheit bemängelt. Das neue Gebiet schließt sich nun direkt an. Der Grundtenor war damals, dass es noch keinen Beschluss dazu gibt und man das auch nicht so wollte! Einen generellen Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Photovoltaikanlagen im Gebiet der Gemeinde Zapel wollte man später fassen. Dazu kam es aber nicht mehr
Laut Protokoll vom 17.08.2021 beriet man zwar darüber und vertagte diese Problematik auf später: „Des Weiteren wird ein Termin für eine entsprechende „Klausur“ abgestimmt um dieses Thema vorab intern beraten zu können.“ Ein Ergebnis hierzu ist öffentlich nicht bekannt Nun also die Wende in den Ansichten Warum ??
Die PV-Anlage wird auf privatem Gelände gebaut und liefert voraussichtlich ca. 20 GWh pro Jahr. Hierzu soll die Gemeinde Zapel eine Geldleistung von ca. 40.000 € pro Jahr als Konzessionsabgabe erhalten! Zusätzlich will der Investor die jährlichen Stromkosten der Gemeinde in der Höhe von 3.220 € übernehmen .
Die vorgetragenen Bedenken vor ca. einem Jahr sind haltlos und man brauche das Geld im Haushalt von Zapel sonst…… Zitat von Gemeindevertreter Jan Neumann :„ wird man irgendwann an die Stadt Crivitz angeschlossen“
Eine Bürgerbefragung gab es wohl in der Vergangenheit . Jedoch schon bei der Art der Fragen war auffällig, wohin man die Bürger lenken wollte. Einen Beschluss für diese zweifelhafte Zettelaktion gab es in der Gemeinde Zapel dazu damals nicht
Fazit:Die Einwohner von Zapel- Hof und Ausbau haben bald zwei Solarparks und eine weitere Photovoltaik-Anlage, welche in Planung ist, um sich herum zu ertragen. 20 Windräder in 2023 und 2024 eine sehr nahe, neue 110KV-Leitung kommen dann dazu.
Nun ja, wer einen Teich trocken legen will, der darf die Fröschen nicht fragen…..dies weiß man leider auch in Zapel!
Nun, bei aller Aufmerksamkeit zu diesem Thema, stellt sich hier jetzt die Frage: Will etwa der „Schaukasten“ nun Citymanager in der Stadt Crivitz werden?“ Das würde aus der Logik der Fragestellungen hervorgehen!!!! Der „funktional“ agierende sog. Schaukasten hat gefragt: Wie es mit den Plänen Nutzung der Crivitzer Marktes aussieht? Nun einerseits müssten die handelnden Personen hinter dem Schaukasten eigentlich die Antwort wissen. da sie selbst noch 2020 innerhalb der Stadtvertretung tätig waren! Die damalige Antwort dazu war:“ natürlich gibt es einen Bürgertermin……wir entwickeln verschiedene Konzepte und stellen sie vor ….auf dem alten Sparmarkt soll als erstes eine Parkmöglichkeit geschaffen werden, das ist doch selbstverständlich der 1. Schritt“ soweit nur die damaligen Antworten von den handelnden Personen hinter dem Schaukasten.
Und andererseits ist auch klar das die sog. „Markt-Entwicklungsgruppe“, wer auch immer dort tätig sein soll, seit November 2019 nicht mehr betriebsam war ( außer einem Vorentwurf vom 18.01.2020 eines bekannten Architekten und der Ankündigung nach der Suche nach Fördermittel!) seitdem sind fast zwei Jahre vergangen. Nun, zur Verteidigung wäre anzubringen das es allgemein bekannt ist, das die vielen Investitionsprojekte in Crivitz – wie „ Kita, Amtsstraße, Grundschule, Kreativhaus, Arboretum, Feuerwehrhaus-Wessin, barrierefreier Umbau der gesamten Bushaltestellen in Crivitz, Sportplatz Grundschule, Regenentwässerung-Parchimer Straße usw. ….usw“…..somit wenig finanzielle Spielräume lassen für einen umfangreichen Umbau des Marktplatzes oder Bau eines „Springbrunnen“. Warum also diese Fragestellungen von den Akteuren des Schaukasten ? Das Ganze wird noch begleitet von Corona und die jetzige Corona – Situation dürfte sich erst ab Ostern 2022 abschwächen und deshalb sollte man andere Prioritäten setzen im Investitionsbereich bis Ende 2022/23 und begonnene geplante Bauprojekte zuerst beenden !!
Gestaltungsvariante zum neuen Markt
Außerdem hat die Bürgermeisterin doch bekanntlich den zukünftigen CITYMANAGER der Stadt Crivitz 2022……mit folgen Aufgaben betreut:
1.- Widerbelebung des Einzelhandels sowie einer Verkehrsberuhigung in der Innenstadt.
2.- Workshops zur Innenstadt-gestaltung und Umnutzung der Abrissfläche des „Spar“ –Marktes.
3.- „historische Stadtrundgänge“,……….auch Budget wird dem Citymanager zur Verfügung gestellt laut Ministerium.
Soviel nur als Info auf die vielen Fragen vom sog. „Schaukasten“? Nicht unerwähnt sollte man lassen das die Opposition mehrere Anträge/ Vorschläge in der Stadtvertretung gestellt haben zum Umbau/Nutzung der Freifläche „alten Sparmarkt“ – diese wurden alle von der CWG und LINKEN abgelehnt. Das Gleiche ist mit Vorschlägen zum Marktplatz auch passiert. Kann man alles schon lange nachlesen in den Protokollen.
Einwohnerversammlung die keine solche war, in Friedrichsruhe zum Windpark Wessin.
Der Bürger sollte nur informiert werden, Fragen unerwünscht! Vorgetragene Argumente die keine waren! Ein Planungsbüro, dass leider viel zu spät beteiligt wurde! Amtserläuterungen die niemand verstand, sollte vielleicht auch so sein!
Am gestrigen Abend dem 18.10.2021 fand in Friedrichsruhe eine Informationsveranstaltung der Bürgermeister von Crivitz, Barnin und Zapel statt. Ca. 50 Bürger folgten der Einladung. Als erstes fragt man sich: Warum so weit entfernt vom Geschehen und so versteckt? Es sollten die Statements der Gemeinden verlesen werden, wie man sich nun denn zu diesem Thema positioniere! Doch wie immer, passierte nichts! Mit den immer wiederkehrenden Worthülsen, dass man nichts gegen die Windräder hätte tun können und dass man alles tun will und man nun das Beste für die Bürger herausholen wolle (in Sachen Geld, versteht sich) , wollte man offensichtlich die Bürger einschläfern.
In den Ausführungen der Bürgermeisterin wurde der Verein NETZE mit keinem Wort erwähnt. Doch die anwesenden Vorstandsmitglieder des Vereins, Gisa Erdmann und Dieter Schönrock ergriffen das Wort.
Dieter Schönrock im Disput mit den Bürgermeistern
Es wurde klar formuliert, dass die Untätigkeit und die Versäumnisse der Bürgermeisterin in der Vergangenheit, rechtzeitig die Flächen der Kommune selbst zu überplanen, der Grund sind, warum wir uns heute gegen einen Investor und die Planungen des Energieministeriums wehren müssen. Auch Herr Wiese, Sachgebietsleiter im Amt Crivitz meinte erwähnen zu müssen, dass Alternativen durch den ehrenamtlichen Verein NETZE nicht umfänglich genug beschrieben worden seien. Damals war er aber noch gar nicht Amt tätig und übrigens war er Mitglied in der Bürgerinitiative „Netze“.
Herr Wiese, mit einem 6 seitigen Exposé für eine touristische Nutzung haben andere Leute Ihre Arbeit gemacht und sie haben offensichtlich noch nicht realisiert, dass dies eigentlich Ihre Aufgabe ist !
Es wurde immer wieder versucht, den Verein NETZE in ein schlechtes Licht zu rücken. Frau Brusch-Gamm, das war einfach nur peinlich! Noch einmal, damit es vor allem Herr Wandschneider, Herr Zimmermann und Frau Brusch-Gamm nicht vergessen: Der klare Wille aller betroffener Bürger war, dass ein Windpark bei Wessin und Zapel NICHT !!! gebaut werden soll ! Herr Wandschneider, Herr Zimmermann, Frau Brusch-Gamm: Sie haben im Sinne Ihrer Bürger zu handeln und den Willen der Mehrheit umzusetzen. Dafür wurden Sie gewählt! Die eigenen Fehler zu leugnen und zu lügen, ist schlimm genug.
Jedoch Steuergelder zu verschwenden und den Bürgern jetzt einen „eigenen“ Windpark als „Bürgerwindpark“ verkaufen zu wollen, ist eine Frechheit! Die Bürger haben bei der Wahl 2019 den Versprechungen von Frau Britta Brusch-Gamm Glauben und Vertrauen geschenkt und damals nicht damit gerechnet und werden jetzt bitter enttäuscht.
Kloss Energy hat bereits Klage gegen die Veränderungssperre der Bürgermeisterin eingereicht!Was zu erwarten war, da diese bereits im Frühjahr 2019 Ihre Planungen begann und erst im August `21 ein Planungsbüro der Stadt Crivitz mit dem B-Plan Nr.15 beauftragt wurde! Wieder wurden 18 wichtige Monate verpennt!
Der Verein NETZE hat bereits 4 Gutachten erstellt zum Natur-und Artenschutz, das vier weitere Gutachten bis 2023 sind in Arbeit! Nur diese, vor allem lückenlose, Dokumentation über die vorhandene und sich verändernde Kulisse in Wessin in vorgeschriebener Gutachtenform kann das StaLU in die Lage versetzen, eine Genehmigung für den Bau von Windrädern zu verwehren oder zu mindern !
Aufmerksam zu diesem Thema wurde am 08.07. 2021 gemacht im Internet als ein Artikel des Schaukastens von Anna Schade veröffentlicht wurde in welcher die BVVG ein Interessenbekundungsverfahren gestartet hatte. Die BVVG Berlin ruft seit Juli 2021 zur Bekundung von Kaufinteresse an dem Bodenschatz von Kies und Kiessande in Basthorst auf, eine einer Fläche von ca. 340 ha. Davon ist die BVVG auch Eigentümerin von etwa 160 ha die großen Teile des Bergwerksfeldes überdecken. Die Lagerstätte ist eingestuft als höchste Sicherungswürdigkeitsklasse. Die Größe und Ausdehnung des Bergwerkseigentums “Basthorst” für Kiese und Kiessande entspricht der aktuellen Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz. Durch eine fehlende, frühzeitige planerische Einflussnahme der hoheitlich überwiegenden zuständigen Kommune – Stadt Crivitz in diesem Gebiet, durch eine eventuelle Änderung bzw. Erneuerung der Flächennutzungsplanung für den Ortsteil (siehe Beschluss vom Stadt Crivitz- 28.08.2014), ist eine jetzige Einflussnahme auf den Abbau des Bodenschatzes nur noch begrenzt möglich.
Bei dem aufrechterhaltenen alten Bergwerkseigentum gemäß § 151 BbergG handelt es sich um eine Bergbauberechtigung im Sinne des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13.08.1980 und seinen aktuellen Fassungen sowie Überleitungsvorschriften. Gemäß der Karte der raumordnerischen Festlegungen des Landesentwicklungsplans M- V 2016 befindet sich das Bergwerkseigentum Basthorst innerhalb von Vorbehaltsgebieten für Tourismus und für Trinkwassersicherung. Vorbehaltsgebiete sind Gebiete, in denen bestimmten raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beizumessen ist (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 ROG). Dieser Grundsatz der Raumordnung wirkt und soll von anderen öffentlichen Stellen bei der Abwägung ihrer Planungen (Abbau von Bodenschätzen oder Errichtung von Windkraftanlagen) und Maßnahmen mit besonderem Gewicht berücksichtigt werden.
Die planerische Erläuterung und deren Darstellung, so wie sie jetzt von der BVVG – Berlin veröffentlicht wurden, entsprechen einer ordnungsgemäßen Darbietung. Eine generelle Abwendung zum Abbau des Bodenschatzes ist somit zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich. Das BBergG unterscheidet die bergbauliche Berechtigung und ihre Ausübung. Die Bergbauberechtigung vermittelt nur eine Rechtsposition, der Unternehmer erhält das Recht, Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen. Unternehmen benötigen zur Ausübung der bergbaulichen Berechtigung, also zum tatsächlichen Abbau von Bodenschätzen einen aufgestellten entsprechenden Betriebsplan und deren Zulassung von der zuständigen Bergbehörde – Stralsund.
Eine mögliche Einflussnahme seitens der Stadt Crivitz zum direkten Abbau des Bodenschatzes ist nur noch sekundär möglich.
In Stellungnahmen der Kommune, bei der Beteiligung als Träger öffentlicher Belang, besteht die Möglichkeit einer Einflussnahme noch auf den Rahmenbetriebsplan und einer Renaturierungsplanung. Eine weiter mögliche Beeinflussung der Kommune kann erfolgen, auf die sich anschließende etwaige Aufschluss- und Renaturierungsplanung des Abbauunternehmens sowie einer eventuellen Nachnutzungskonzeption, wobei der touristische Ansatz der Stadt Crivitz einerseits und andererseits den Flächenbedarf der ansässigen Landwirtschaftsbetriebe unterstützt werden sollte. Nur durch die Anfertigung von fachlichen Expertisen kann eine erfolgreiche Beeinflussung auf den Betriebsplan und die Renaturierungsplanung gelingen. Dazu sind weitere fachspezifische Untersuchungen der Natur und Umweltschutzes im vorgesehenen Abbaugebiet notwendig und das Anfertigen von Gutachten.
Der Kiesabbau im Vorhabens Gebiet beinhalte grundsätzlich einen Konflikt zum Natur- und Landschaftsschutz. Der Aspekt „Landschaftsbild“ habe dabei einen bedeutsamen Stellenwert. Die überplanten Waldflächen im Gebiet sind zu untersuchen und sollten erhalten werden. Es handle sich hierbei um ein dynamisches Ökosystem, das es zu schützen gelte. Es sei wichtig, die mit dem Abbau von Kies und Kiessande verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Belastung der Einwohner durch Immissionen und Verkehr zu minimieren.
CWG macht aus einen Parkraumkonzept ein Verkehrskonzept !!
Aus Äpfeln werden Birnen!
Die LINKE und CWG ändern einfach einen Antrag der Opposition (CDU), ohne einen eigenen schriftlichen Antrag, und macht aus einem Parkraumkonzept Ein „Verkehrskonzept.“ Man kann sich sicher sein das bei der CWG und LINKEN, hierzu auf jeden Fall die Sach-und Fachkunde verschwiegen wird oder unter den Deckmantel des Datenschutzes verschwindet!
Integrierte Verkehrsentwicklungsplanung
„Alle sind auf gute Erreichbarkeiten und eine sichere Mobilität angewiesen. Gleichzeitig dürfen Städte und Gemeinden nicht im Kraftfahrzeugverkehr ersticken, sondern sollen gesunde, sichere und attraktive Orte zum Leben sein. Die kommunale Verkehrsentwicklungsplanung beeinflusst das Verkehrsgeschehen und die Lebensqualität einer Kommune maßgeblich. Sie bestimmt, wie viel Fläche für den Pkw-, Lkw- und Bus-Verkehr, für Straßenbahnen, für den Fuß- und Radverkehr sowie für Parkplätze zur Verfügung steht. Eine integrierte Verkehrsentwicklungsplanung blickt dabei auf alle Mobilitätsformen. Sie ist in ein Stadtentwicklungskonzept eingebettet und eng verknüpft mit der Luftreinhalte- und Lärmaktionsplanung.Ausgangspunkt sind Prognosen oder Szenarien der Bevölkerungs- und Mobilitätsentwicklung.“Umweltbundesamt
OB DAS AUCH DIE LINKE und die CWG wissen??
Sicherlich, sonst hätten sie den Antrag nicht einfach umformuliert, oder ?Ohne professionelle Hilfe von Außerhalb oder von Dritten wird es hier wohl nicht gehen, denn weder die Stadt Crivitz noch das Amt Crivitz besitzen die notwendigen Kapazitäten und Kenntnisse, ODER?
Mit großer Mehrheit beschlossen CWG und LINKE die Entgegenahme einer freiwilligen finanziellen Teilhabe vom Windparkbetreiber Kladrum III anteilmäßig in Höhe von 99,38€ pro Jahr. „ Genehmigung ist Genehmigung, da kann man Nichts machen. Wir werden uns so lange dagegen wehren wie es geht, das haben wir den Bürgern in Wessin versprochen“ Die LINKE
„Wollen wir etwa den Unternehmen das Geld schenken und deren Gewinne erhöhen? Sollen wir etwa das Geld ausschlagen!“ Die BürgermeisterinFrau Britta Brusch-Gamm
Erst demonstrieren gegen einen Windpark mit 20 Windrädern in Wessin aber dann selber einen Energiepark planen und mit einer Veränderungssperre belegen, aber jetzt das Geld von einer finanziellen Teilhabe von anderen Windradprojekten entgegennehmen!
Das passt nicht zusammen!!
Der Windparkbetreiber von Kladrum III beabsichtigt nach § 36k Abs. 1EEG allen betroffenen Gemeinden im Umkreis von 2.500 m um die jeweiligen Anlagenstandorte finanziell zu beteiligen. Das geplante Windparkvorhaben befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Zölkow (Windpark Kladrum III). In Summe besteht die finanzielle Beteiligung für alle Gemeinden in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge und die fiktive Strommenge nach Anlage 2 Nummer 7.2 EEG21. Die Zuwendungen an die betroffenen Gemeinden sind anhand des Anteils ihres jeweiligen Gemeindegebiets im Umkreis von 2 .500 m um die Anlagenstandorte zu bestimmen. Die Zuwendungen erfolgen dabei freiwillig und sind ohne Gegenleistung.
Das Gemeindegebiet der Gemeinde Crivitz nimmt insgesamt 0,25 % (0,05 Km²) des definierten Umkreises um die drei Windenergieanlagen ein, wie dem beigefügten Lageplan zu entnehmen ist.
Weitere von dem Vorhaben betroffene Gemeinden sind die Gemeinde Obere Warnow mit 21,55 %, die Gemeinde Friedrichsruhe mit 14,87 %, die Gemeinde Bülow mit 0,29 % und die Gemeinde Zölkow mit 63,04 % der Flächenanteile.
Daraus lässt sich folgende beispielhafte Berechnung der möglichen Höhe einer Zuwendung anhand des derzeitigen Planungsstandes ableiten:
Jährliche Stromproduktion des Windparks: 19.875.884 kWh
Gesamte finanzielle Beteiligung: 39.751,77 €
Jährliche Zahlungen an die Gemeinde Crivitz : 99,38 €
Die naturwind Schwerin GmbH hat im November 2020 eine Genehmigung für den Bau und Betrieb von drei Windenergieanlagen im östlichen Bereich des vorhandenen Windparks Kladrum erhalten. Die drei Windräder sollen 2021 errichtet werden, wenn der künftige Betreiber wpd (wpd onshore GmbH & Co. KG aus Bremen) in der EEG-Ausschreibung einen Zuschlag erhalten hat. Die Gemeinde Zölkow, zu der der Ortsteil Kladrum gehört, soll von der Windparkerweiterung auch finanziell profitieren.
Der Windpark Kladrum gehört zu den größten Windparks in Mecklenburg-Vorpommern. Die Anzahl der Windräder im Windpark Kladrum wird sich in Zukunft auf etwa die Hälfte reduzieren, weil im Verlauf der nächsten Jahre ein umfangreiches Repowering stattfinden wird. Das bedeutet, die zahlreichen Altanlagen werden abgebaut und durch neue, leistungsstärkere Windräder ersetzt. Die neuen Windräder müssen jedoch auch größere Mindestabstände zueinander einhalten. Somit werden zukünftig weniger Windenergieanlagen auf der gleichen Fläche stehen. Auch naturwind plant im Windpark Kladrum ein so genanntes Repowering, also den Abbau alter Windenergieanlagen und Ersatz durch eine neue Windenergieanlagen.
Vorteile für die Gemeinde Zölkow
Zwischen Kladrum und Zölkow steht einer der größten Windparks des Landes Mecklenburg-Vorpommern. naturwind war es bei der Erweiterung des bestehenden Windparks wichtig, dass die Gemeinde und deren Einwohner vom Bau weiterer Windenergieanlagen angemessen profitieren. Folgende Teilhabemöglichkeiten sind derzeit geplant:
300.000 Euro für die Renaturierung der Warnow
Bereits zu Beginn der Planungen wurde der Wunsch an naturwind herangetragen, mit Mitteln aus dem Windpark die Renaturierung der Warnow innerhalb des Gemeindegebietes zu unterstützen. Mit den zuständigen Behörden konnte sich naturwind darauf verständigen, dass ein Großteil der naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen für dieses Bauprojekt in Form eines Ersatzgeldes in die Gewässerrenaturierung fließt. 300.000 Euro werden aus dem Windprojekt dafür bereitgestellt. Damit kann die Gemeinde Zölkow ihren Eigenanteil für die von der EU geförderte Warnow-Renaturierung aufbringen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund drei Mio. Euro.
Zusätzliche Vergütungen für Gemeindeflächen im Windpark
Mit der Gemeinde wurde eine Vereinbarung zur Nutzung gemeindlicher Flurstücke im Windpark, die von den Rotoren der neuen Windenergieanlagen „überstrichen“ werden, abgeschlossen. Konkret sind das beim Projekt Kladrum-Ost jährlich rund 9.100 Euro Einnahmen für die Gemeinde. Über weitere Verträge zur temporären Nutzung gemeindeeigener Flächen für den Transport sowie für Lager- und Montageflächen im Zuge der Errichtung der drei Windräder wird noch verhandelt.
Finanzielle Teilhabe gesetzlich geregelt
Die Gemeinde Zölkow wird bei diesem Windenergieprojekt auch von gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsmöglichkeiten profitieren. Die genauen Regelungen werden gerade geändert. Hintergrund:
In Mecklenburg-Vorpommern ist Teilhabe an der Windenergie seit 2016 über das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz geregelt. Dieses sieht eine direkte gesellschaftsrechtliche Beteiligung, also den Kauf von Gesellschafteranteilen durch Gemeinden und Einwohner, oder alternativ dazu eine Ausgleichsabgabe für Gemeinden und ein Sparprodukt für Anwohner vor. Im Dezember 2020 hat die Bundesregierung die Möglichkeit einer bundesweit einheitlichen Beteiligungsmöglichkeit geschaffen. Das neue EEG soll nun eine finanzielle Teilhabe von betroffenen Kommunen von bis zu 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde Strom ermöglichen. Dies sind nach aktuellen Ertragsprognosen für die drei neu geplanten Anlagen im Windpark Kladrum mind. rund 36.000 Euro jährlich. Wie beide Regelungen korrespondieren, muss derzeit noch geklärt werden.
Gemeinde und Bauträger wollen gemeinsames Konzept zum Bauablauf
Um die Auswirkungen beim Bau der drei neuen Windenergieanlagen für Anwohner so gering wie möglich zu halten, werden die Projektpartner zusammen mit der Gemeinde ein gemeinsames Konzept zum Bauablauf erarbeiten. Erste Gespräche mit der Gemeinde und dem zuständigen Bauamt fanden bereits statt. In dem Konzept wird es auch darum gehen, gemeindliche Infrastrukturen wie beispielsweise Straßen im Bauprozess nicht zu beschädigen bzw. wieder herzurichten. Dazu soll beispielsweise vereinbart werden, dass der Zustand von Infrastruktureinrichtungen vor und nach der Benutzung genau dokumentiert wird.
Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!
Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!
Sachliche Darstellung/Begründung:
Am 17.Februar 2020 beschloss die Stadtvertretung Crivitz die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 „Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel– TeilbereichWessin“. Konkret umfasst das Gebiet „Crivitz“ den OT Wessin im Teil des geplanten Windeignungsgebietes Wessin 45/18.
Die Stadt Crivitz wird eine ordnende und steuernde Funktion im Rahmen eines ganzheitlichen Planansatzes im zukünftigen Windeignungsgebiet umsetzen, insbesondere vor dem Hintergrund der Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes.
Gleichzeitig beschloss die Stadtvertretung Crivitz am 17.Februar 2020 zur Sicherung der Planung über das bezeichnete Gebiet eine Veränderungssperre gemäß §§ 14, 16 und 17 BauGB in Verbindung mit § 5 der KV M-V erlassen.
Die Veränderungssperre hat eine Gültigkeit bis 16.Februar 2022 und kann für ein Jahr verlängert werden. Die Planung der regionalen Planungsverbandes WM genügt den Anforderungen, um im Zulassungsregime des §35 BauGB relevant zu sein. Sie weist ein Mindestmaß an inhaltlicher Konkretisierung auf, auch für die in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung.
Die Errichtung und dem Betrieb von Windkraftanlagen stehen zurzeit keine Ziele der Raumordnung entgegen. Eine Verlängerung der Veränderungssperre für dieses Plangebiet kann nur abermals erfolgen, wenn die Stadt Crivitz geeignete Planungsuntersuchungen und Gutachten vortragen kann die ihre Handlungsweise Rechtfertigen.
Ortsteil „WESSIN“ für viele Investoren beliebt? Nach einem Stahlgittermast 4G/5G nun ein großer 50ha SOLARPARK!?
Was ist passiert?
Seit Mitte März 2021 bekannt und nun untersucht plötzlich und unerwartet der Umweltausschuss seit dem 14. April 2021 für die Stadtvertretung Crivitz eine 50 ha große Fläche in Wessin für die Solarnutzung! Der Ausschuss soll nun Untersuchungen und eine Aussage treffen für die richtige Standortwahl dieser Photovoltaik-Freiflächenanlage wegen der Vermeidung von Konfliktsituationen!
Die Orteilvertretung“ Wessin“ hatte gerade erst am 07.04.2021 getagt, ob die davon schon etwas wusste? Denn davon war am 07.04.2021 in Wessin überhaupt keine Darlegung zu hören! Für den Bodeneigentümer und die Stadt Crivitz bestehen jetzt Untersuchungspflichten für eine Netzbetreibung.
Schon einmal lehnte der Umweltausschuss eine 2,3 ha große Solaranlage nahe der Eisenbahn-rücke in Crivitz am 17.07.2018 ab, unter anderem wegen…“eine Zersiedlung der Landschaft sowie eine ganz erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes“.
Allerdings existiert in Crivitz natürlich ein Flächennutzungsplan, in Wessin NICHT!
Also, so einfach dürfte es diesmal nicht werden!
Neue EEG – Novelle seit November 2020!
Alles in allem bringt die EEG-Novelle 2021 positive Veränderungen für alle Betreiber von Photovoltaikanlagen. In den kommenden zehn Jahren sollen 65 Prozent des Strombedarfs durch erneuerbare Quellen gedeckt werden, der größte Anteil – von 100 Gigawatt – ist der Photovoltaik zugerechnet. Die Einspeisevergütung ist auch lukrativ und so erhält man vom Netzbetreiber eine Vergütung in Höhe des sogenannten Marktwerts. Das sind rund 3 bis 4 Cent/kWh abzüglich einer Vermarktungsgebühr von 0,4 Cent. Für 1 kW Anlagenleistung (angenommener Ertrag 850 kWh/a) ergibt sich ein Erlös von ca. 22 bis 30 Euro pro Jahr. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende 2027.
Fazit: Deshalb sind die Flächen für die Nutzung der erneuerbaren Energien mit Augenmaß zu prüfen ob naturschutzrechtliche Ausschlusskriterien vorhanden sind. UND JA, an dieser Stelle sind wesentliche Ausschluss Gründe vorhanden. An dem angrenzenden Wald befindet sich der direkte Horstschutz Bereich für geschützte Großvögel, die gesamte Fläche ist ein Nahrungshabitat für die angrenzenden Biotope und Nistfläche für Wiesenweihe und Kornweihe sowie Rastfläche für Kraniche und hat für den Vogelzug eine entscheidende Bedeutung. Daher ist die Versiegelung dieser gesamten Fläche mit einer großflächigen Photovoltaikanlage ungeeignet. Und darum muss man diesen Standort genau Prüfen!
Stadtvertretersitzung am 10.12.2018 Crivitz: „Wenn die Windkraftanlagen tatsächlich nicht verhindert werden können, so sind zumindest die bestmöglichen Konditionen zu erzielen.“
Nun Frau Britta Brusch-Gamm ab 2021 ist das möglich!
(1) Betreiber von Windenergieanlagen[WEA] an Land, die einen Zuschlag für ihre Anlage erhalten, „müssen“ den Gemeinden, „deren Gemeindegebiet sich ganz oder teilweise im Radius von 3 Kilometern um den Standort der jeweiligen WEA befindet“, Beträge durch einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung von insgesamt bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächliche eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge anbieten. >>„(1a) Sind mehrere Gemeinden pro WEA anspruchsberechtigt, wird der Zahlungsanspruch unter den Gemeinden aufgeteilt und dabei die Anspruchshöhe pro Gemeinde anhand des Anteils des Gemeindegebietes an der Fläche des Umkreises, der sich um die WEA befindet, zur Grundlage genommen.“<<
>>„(1b) Die Betreiber der zahlungs-pflichtigen WEA sind zur Ermittlung der anspruchs-berechtigten Gemeinden und der Höhe des anteiligen Anspruchs pro Gemeinde verpflichtet. Auf Verlangen der anspruchsberechtigten Gemeinden haben die Betreiber der zahlungspflichtigen WEA die ordnungs-gemäße Berechnung der Anspruchshöhe in geeigneter Form nachzuweisen.“<<<
++Begründung++>“Eine bloße freiwillige Möglichkeit seitens der WEA-Betreiber, entsprechende Verträge zur Erhöhung der Akzeptanz anzubieten, ist nicht ausreichend. Nur mit der Verpflichtung zur Zahlung wird sichergestellt, dass die betroffenen Gemeinden und ihre Bürger an der Wertschöpfung des Betriebs der WEA teilhaben können.“<<<<<<
Fazit: unklar ist noch, welche Gemeinden von der Errichtung der WEA betroffen sein können. Die vorgeschlagene Änderung stellt sicher, dass nicht nur WEA Standortgemeinden einbezogen werden, sondern gleichermaßen alle Gemeinden, die von den spürbaren Effekten der Windenergieanlagen betroffen sind!
>>>Investitionbeschleunigungsgesetz im Bundestag beschlossen. 05.11.2020<<<< Artikel 3- Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes- „§ 63 Entfall der aufschiebenden Wirkung“.
§63-„Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.“ Hierdurch wird eine Verfahrensbescheunigung bezweckt, um die Ausbauziele für Windkraft an Land zu erreichen, was für die Energiewende von zentraler Bedeutung ist.
Wenn betroffene Anwohner gegen eine Windanlage Klage erheben, hat die Klage zwar aufschiebende Wirkung, stoppt den Bau also formal. Jedoch beantragt der Projektierer umgehend die „sofortige Vollziehung“ der Baugenehmigung, die durch die Genehmigungsbehörde erfahrungsgemäß zu annähernd 100% in der Regel nach einem oder zwei Tagen erteilt wird. Damit ist die aufschiebende Wirkung der Klage faktisch beendet, bevor sie begonnen hat. Der Rechtsweg in Eilverfahren vor Gerichten hiergegen, zwecks Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung durch Nachbarn, ist zu mindestens 90 Prozent erfolglos.
In § 48 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung soll die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte auf Streitigkeiten über die Errichtung ausdehnt werden.
Fazit: Nun muss das Gesetz erst einmal im Bundesrat diskutiert und beschlossen werden. Es sieht massive Eingriffe in die Rechtsordnung, die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), das UVP Gesetz, und des Bundesnaturschutz-Gesetzes (BNatSchG) vor. Es stellt auf jeden Fall einen schweren Eingriff in das in sich abgewogene und austarierte Rechtsstaatssystem dar und verringert die rechtsdemokratische Teilhabe eines großen Teils der unmittelbar betroffenen Bevölkerung.
Zukünftige rechtliche KONFRONTATIONEN um den Bau neuer WINDPARKS könnten fortan mit dem Argument »öffentliche Sicherheit« zum Schweigen gebracht werden. Denn die sollen in den Rang der »nationalen Sicherheit« erhoben werden. BETROFFENE können sich gegen den Bau neuer Windräder künftig wahrscheinlich nicht mehr wehren und gegen sie KLAGEN. Sogenannter Ökostrom soll einen unantastbaren Sonderstatus erhalten.
Laut Entwurf der jüngsten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes soll Paragraf 1 des bestehenden EEGs unter anderem durch folgenden Satz ersetzt werden: »Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Ein unscheinbarer Satz mit weitreichenden Folgen, auf die Energierechtsexperte Gernot Engel in einem Gespräch mit Welt am Sonntag aufmerksam macht. Bei Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Ausbau von Bioenergien, Wind- und Solarkraft könnte der Verweis auf „öffentliche Sicherheit“ ERMESSENENTSCHEIDUNGEN der RICHTER einschränken, fürchten Wirtschaftsvertreter laut WELT AM SONNTAG. Die neue Norm drohe zur Grundlage weitreichender staatlicher EINGRIFFE zu werden.
Die Bundesregierung bestätigte, dass die neuen staatsrechtlichen Weihen für Öko-Energie die Durchsetzung von Bauanträgen erleichtern sollen. „Die Regelung schreibt ein übergeordnetes öffentliches Interesse an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ebenso wie ein öffentliches Sicherheitsinteresse fest“, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium auf Nachfrage. Die Festlegung sei wichtig für Ermessens- und Abwägungsentscheidungen von öffentlichen Behörden und Institutionen“. 11.10.2020 – WELT AM SONNTAG
Fazit für den Standort Wessin: Wenn der Text im Gesetzgebungsverfahren bis zum Schluss Stand hält, dann hat der B- Plan und die Veränderungssperre der Stadt Crivitz in der Crivitzer Mordkuhle, ab dem 17.02.2021 keine Existenzberechtigung mehr. Bestand haben dann nur noch die naturschutzrechtlichen Ausschlusskriterien (ARTENSCHUTZ), die sich der Gesetzgeber sich selber gegeben hat. Und dann kann man nur hoffen, dass die Umweltverbände und Naturschutzvereine, diese naturschutzrechtlichen Ausschlusskriterien für diese Gebiet, durch Gutachten beweisen und verteidigen, um NOCH Einschränkungen zu erreichen!