Nach der Wahl! Die Windprognose für den Tourismusort Wessin wurde von der Wählergruppe *CWG* ins Gespräch gebracht!

19.August -2024/P-headli.-cont.-red./413[163(38-22)]/CLA-249/88-2024

Es ist vorgesehen, bis zu 20 Windräder zu errichten, und Crivitz plant, eines davon zu errichten!

 Die Wählergruppe *CWG* strebt an, ein städtisches Windrad im „Energiepark Wessin“ errichten zu lassen. Sie hofft sicherlich auf finanzielle Unterstützung sowie einen möglichen Geldregen, um ihren desaströsen Haushalt zu retten!

Quelle https://aktionsbuendnis.freier-horizont.de/details/Klimaaktionstag 2019 in Rostock.html

Damit hat sich die *CWG – Crivitzer Wählergemeinschaft* in ihren politischen Ansichten um 180 Grad gedreht, denn vor der Wahl wurde das Thema im Wahlkampf peinlichst vermieden

(vom ehemaligen Windkraftgegner zum Windanlagenbauer).

05.09.2019 Demonstration in Schwerin

Auf den eigenen Wahlflyern hieß es lediglich: „Seit Monaten arbeiten u. a. auch Stadtvertreter von uns zusammen mit Fachleuten an einem gemeinsamen Wärme- und Energiekonzept für Barnin, Crivitz und Zapel. Durch erneuerbare Energien soll somit eine Versorgung zu erschwinglichen Preisen ermöglicht werden“. Hiermit ist klar die Arbeitsgruppe (Klimaschutz- sowie Energiemanagement) gemeint; eine Lieblingsbeschäftigung von Alexander Gamm, in der er sich wieder als Vorreiter und Experte bezüglich Energiesicherheit in der Stadtvertretung mithilfe der *CWG* positionieren konnte.

Bereits kurz vor der letzten Wahl wurde uns von Bürgern und auch Unternehmern aus Wessin mitgeteilt, dass die Wählergruppe der *CWG* plant, ein eigenes Windrad in ihrem eigenen geplanten Energiepark in Wessin zu errichten. Einige von ihnen konnten uns sogar den stadteigenen Grund und Boden als Standort auf einem Hügel innerhalb des geplanten Energieparks genau bezeichnen. Zu diesem Zeitpunkt des Bekanntwerdens wurden bereits Vermessungsarbeiten in diesem Gebiet durchgeführt, die in Bezug auf die geplanten 110 KV-Leitungen der WEMAG standen. Es ist anzunehmen, dass alles bereits in den Köpfen seit Längerem geplant war!

Nun soll also Crivitz anstreben, ein sogenanntes Bürgerwindrad im Tourismusort Wessin zu errichten und falls es nach der CWG gehen sollte, könnte es sicherlich lieber heute als morgen sein. Man kann daher nicht davon ausgehen, dass die CWG oder die Stadt Crivitz in der Lage sind, ein Windrad zu bauen oder genauer gesagt überhaupt weiß, wie man das tut. Auch die CWG oder die Stadt Crivitz haben nicht einfach so mal eben ca. 4 Mio. € (2020 waren es noch ca. 2,7 Mio. €) in einer Schublade herumliegen für ein Windrad dieser Größe, wie sie im Energiepark geplant sind.

Denn der Haushalt der Stadt Crivitz ist im Keller und es gibt nur noch 125.000 € liquide Mittel. Folglich ist es die Logik der Sache, dass man hierfür einen starken Partner benötigt, der entweder baut oder bauen lässt oder einen beteiligt an diesem Projekt wie in anderen Gemeinden. Der einzige Antragsteller für den Bau der Windräder im Energiepark ist die Kloss New Energy und diese sind nicht gerade romantisch auf die Stadt zu sprechen, aufgrund der durchgeführten jahrelangen Veränderungssperre und der Planung eines eigenen Energieparks.

Wir dürfen gespannt sein, welchen Energie – Partner die Stadtvertretung und insbesondere der Bauausschuss uns präsentieren werden. Es sei daran erinnert, dass Alexander Gamm bereits im September 2023 als damalige Bauausschussvorsitzender und Arbeitsgruppenchef (Wärme und Klimaschutz) im Crivitzer Stadtblatt klare und eindeutige Aussagen getroffen hat zu diesem Thema: „Viele Gespräche, Besichtigungen anderer erfolgreicher Orte und Systeme, Seminare der Landesenergie- und Klimaschutzagentur und eigene Konzeptentwicklung u. a. mit der WEMAG als kommunaler Energiedienstleister bringen uns dem Ziel näher: einen Strom- und Wärmetarif für uns Crivitzer, Barniner, Zapeler, der bezahlbar bleibt und eine mögliche Fernwärmeversorgung, an der bereits einige große Hauseigentümer sehr interessiert sind.“

Crivitzer Stadtblatt – September 2023
Herausgeber: Stadt Crivitz, Rathausstraße 1, 19089 Crivitz Redaktion: B. Brusch-Gamm, J. Nützmann, B. Pirl
Quellen: Text: B. Brusch-Gamm, M. Schulz, A. Gamm, J. Heine, U. Fritsche, J. Nützmann, B. Pirl
Bild: B. Brusch-Gamm, J. Heine, M. Schulz, A. Pirl, B. Pirl, J. Nützmann; Clker-Free-Vector-Images,
WEMAG/Michel Krüger, Wappen Bönnigstedt, Geoportal
Auflage: 2500

Hierzu wurde noch deutlicher formuliert: „Die Kooperation mit der WEMAG wird als wichtiger Baustein angesehen.“ (Crivitzer Stadtblatt 09/2023, Alexander Gamm). Es sollte an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass bereits im Jahr 2014 ein Antrag der WEMAG als erster Investor auf Zielabweichung in dem Ortsteil Wessin der Stadt Crivitz, dem heutigen Energiepark, eingereicht wurde, um sieben Windkraftanlagen zu errichten.

Die Geschichte wird sicherlich ihre Fortsetzung finden und die Aussagen zu einem Partner sind bereits im Jahr 2023 klar und deutlich erkennbar.

Kommentar-Resümee der Redaktion

Wer von der Hoffnung lebt, stirbt an Enttäuschung.“ Benjamin Franklin

Die endlosen Narrative der Wählergruppe der *CWG*:
„ Die Nutzung erneuerbarer Energien ist notwendig, aber mit uns nur im Einklang mit den Menschen vor Ort realisierbar.“ (Wahlflyer 26.05.2019),

sowie das ewige Wortspiel:
–  „Wenn die Windkraftanlagen tatsächlich nicht verhindert werden können, so sind zumindest die bestmöglichen Konditionen zu erzielen“ (10.12.2018-Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm)

und die Erklärung:
„ Inzwischen hat sich politisch viel verändert und es ist absehbar, dass unsere Planung angepasst werden muss“ (Stadtblatt Crivitz-Alexander Gamm – damaliger Bauausschussvorsitzender – September 2023) kumulieren den Eiertanz und die Verschauklung des Bürgers zu diesen Themen vor und nach der Wahl 2024!

Windenergie soll attraktiver gemacht und neue Anreize sollen bei den Betroffenen geschaffen werden und die klammen kommunalen Kassen zu füllen. Es ist erfreulich, dass bisher nur wenige Kommunen sich an diesem unsinnigen Spielmodus beteiligt haben. Seit Juni 2024 gehört Crivitz nun aber auch zu denjenigen, die auf einen Geldsegen hoffen. Womit soll eigentlich dieser Geldregen vom Bürgerwindrad begründet sein?

Wenn bei den betroffenen Einwohnern Landschaften zerstört werden, Böden zu Sondermüll verkommen, die Lebensqualität durch Lärm und Schall beeinträchtigt wird, der Lebensraum von Großvögeln und Insekten zerstört und ein Tourismusgebiet in Wessin auf Generationen von Profitakteuren verschlungen wird. Bloß, weil das Gebiet gerade Pech hat und an einem Umspannwerk der WEMAG liegt und man alle Natur- und Artenschutzrichtlinien beiseite räumt, um mit aller Macht Windräder zu bauen, von denen die Anwohner im Ortsteil Wessin am wenigsten profitieren. Auch bei einem städtischen Bürgerwindrad der Stadt Crivitz nicht. Es bleibt zu hoffen, dass viele Menschen eine Haltung haben werden, den wunderschönen Versprechen der Windindustrie zu widerstehen. Denn es würde nur wenige Menschen profitieren, aber viele würden alles verlieren.

Es ist erstaunlich, dass die Crivitzer Wählergemeinschaft, die gerade in Ihrem jüngsten „Danksagung“ Flyeralarm an die Wähler versprochen hat, die Bürger „zu informieren und Transparenz zu schaffen“, gerade diese Themen im Geheimen abspricht. Wobei man doch schon im September 2023 im Stadtblatt dazu aufgerufen hat, sich jeden Mittwoch öffentlich zu präsentieren für interessierte Bürger zum Windkraft- und Stromversorgungsausbau.

Was soll das denn alles? Also bitte, klar und deutlich, auch in der Öffentlichkeit!

Nichts Böses sehen, nichts Böses hören und nichts Böses sagen! Ganz einfach Augen zu und alles durchwinken vor der Wahl im Juni 2024!

25.April -2024/P-headli.-cont.-red./369[163(38-22)]/CLA-206/44-2024

So oder so ähnlich könnte man das Verhalten der Verbandsvertreter der Parteien DIE LINKE / SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Verbandsversammlung des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg bis zur Abstimmung über den Ausbau von Onshore-Windparks am 24.04.2024 in Ludwigslust beschreiben. Gleichzeitig wurde das öffentliche Forum genutzt von den Parteien, um sich im Kommunalwahlkampf in Szene zu setzen, um zusätzliche Änderungsanträge zu stellen. Obwohl allen Beteiligten klar war, dass vor der Wahl im Juni 2024 noch eine Mehrheit im Planungsverband von SPD+LINKE und Bündnis 90/Die Grünen besteht.

Die Probleme des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg bei der Windenergie sind hausgemacht. Das Ganze zieht sich bereits seit 2014 hin und mittlerweile befindet sich der Verband in einem Scherbenhaufen seiner eigenen Handlungen! Der ehemalige Vorsitzende des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, Rolf Christiansen und sein Stellvertreter Thomas Beyer (beide SPD-Fraktion) haben vor etwa 7 Jahren einen Beschluss im Verband mit herbeigeführt, ein ganz bestimmtes Windeignungsgebiet zu streichen. Gegen diese Herangehensweise wurde erfolgreich geklagt, wegen eklatanter verwaltungsrechtlicher Fehler. Seitdem wird an diesem Plan (in bisher drei Entwürfen) herumgebastelt, mit fatalen rechtlichen Folgen. Der bisherige dritte Planentwurf hat bislang keine Rechtskraft oder eine vergleichbare Zielsetzung. Eine neue, überarbeitete Windparkplanung (aktuell 4. Planentwurf), der sowohl neue Flächen als auch stark aufgeweichte Artenschutzkriterien nach der neuesten Gesetzgebung berücksichtigt und ein neues Kriterium, die „Netzintegrationsfähigkeit“ berücksichtigt, soll nun bis 2032 die Rettung vor der Wahl im Juni 2024 sein.

Der Planentwurf wurde mit seinen 73 Windeignungsgebieten vorgestellt, wobei 53 Gebiete aus dem vorherigen Entwurf von 2021 enthalten sind und ca. 20 neue Gebiete, die auch schon einmal im ersten Entwurf 2016 enthalten waren, aber durch das neue Windflächenbedarfsgesetz 2022 eben jetzt wieder neu einzuplanen sind. Daher liegt man im Planungsverband seit 12 Monaten im Streit, da das neue Wind-an-Land-Gesetz von 2022 nur eine Flächenausweisung von 1,4 % der Planungsfläche bis 2027 vorsieht und bis 2032 eben weitere 0,7 %. Im November 2023 beschloss aber der Planungsverband, alles auf einmal und gemeinsam zu planen.

Die Mehrheit der SPD, die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben sich hier durchgesetzt, also insgesamt 2,1 % der Regionalfläche (soeben 73 Windgebiete) sofort zu planen. Das bedeutet, wo bereits Netzverknüpfungspunkte und Stromleitungen existieren (früher Umspannwerke) oder neue geplant sind, sollen verstärkt Solar- und Windeignungsgebiete ausgewiesen und geplant werden.

Herr Justus Garbe stellte in dem Umweltbericht die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und die Prüfung der Umweltverträglichkeit der 73 neuen Windgebiete vor. Der Fokus der Untersuchung lag auf dem KLIMASCHUTZ in nationaler und internationaler Zielsetzung. In der Abwägung der auszuweisenden 73 Gebiete dominierte das überragende öffentliche Interesse.  Er geriet jedoch lediglich bei der Darstellung der Datenbasis für die Umweltprüfung in Schwierigkeiten, da hier nur ein Teil der Daten erfasst wurden. Das soll bedeuten, dass für das Schutzgut Pflanzen und Tiere (Artenschutz) nur Daten über den Bestand des Seeadlers, Fischadlers, Wanderfalke und Weißstorch erfasst wurden. Teilweise wurden die Bestände von Rotmilan, Fischadler und Wiesenweihe im Januar 2024 nachgeliefert, aber über den Bestand vom Schwarzmilan, Wiesenweihe, Mäusebussard und Wespenbussard sind keine Daten im Bericht enthalten. Dies löste bei den Zuhörern ein mächtiges Raunen aus und auch die anwesenden Planungsbüros schüttelten nur mit dem Kopf.

Drei Änderungsanträge wurden insgesamt zum vorliegenden Beschlussentwurf gestellt, einmal von der SPD-Fraktion, dann vom Landkreis LUP und der CDU-Fraktion. Die SPD-Fraktion zog ihren Antrag zurück, weil er dem Landkreisantrag von LUP entsprach und nur noch der CDU-Antrag übrigblieb.

Der Landkreisantrag LUP sah vor, eine Gebietskulisse von 2,1 % der Regionalfläche für Windparks sofort auszuweisen, jedoch zunächst mit 1,4 % und weiteren 0,7 % bis zum Jahr 2032 freizugeben. Im Verfahren selbst wurde dann um eine rechtliche Würdigung der Fachaufsicht gebeten. Alles war sehr schwammig formuliert und bedeutet, dass man alles so tut, wie vorgesehen. Man überprüft lediglich, ob alles korrekt ausgeführt wird.

Der CDU-Antrag war schon deutlicher und verlangte keine sofortige öffentliche Auslegung der jetzigen Planungen, sondern einen überarbeiteten Entwurf zum Ende des Jahres fertigzustellen, wo nur 1,4 % bis 2027 der regionalen Fläche überplant werden sollen. Im Anschluss sollte dann erst einmal der Bedarf an weiteren Windparkplanungen ermittelt werden, bevor die restlichen 0,7 % der Regionalfläche überplant. Die Darstellung wurde als realistisch angesehen, da alles andere lediglich ein übereilter Gehorsam wäre, der lediglich den Investoren und Landeigentümern zugutekäme und Belastungen für Natur und Bürger bedeutet würde. Aufgrund fehlender Stromnetze ist es ohnehin unmöglich, den dann überschüssigen produzierten Strom weiterzuleiten.

Diese Herangehensweise erschien logisch, löste aber bei den Parteien der SPD, der Linken und Bündnis 90/Die Grünen einen regelrechten Angriff auf die CDU-Fraktion aus. Die SPD-Fraktion warf der CDU vor, *Populismus* zu betreiben, und der Vorstand warf der CDU vor, hier unwahre juristische Darstellungen zu präsentieren. Die Fraktion DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen haben sich noch deutlicher geäußert. Die Fraktion der Grünen kritisierte die CDU als *Realitätsverweigerer* und lobt die Bundes- und Landesregierung sowie den Vorstand des Planungsverbandes und wies auf die Auswirkungen von Hochwasser und Dürre hin.

So kam es, dass der CDU-Antrag abgelehnt wurde, sowohl von Iris Brincker (Amtsvorsteherin Amt Crivitz) als auch von der Mehrheit der SPD+ Linken+ Bündnis 90/Die Grünen mit insgesamt 25 *Nein*-Stimmen von ca. 40 Anwesenden. Die Mehrheitsfraktionen von SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten ebenfalls der öffentlichen Auslegung und sofortigen Planung der 73 Windeignungsflächen zu, mit 26 *JA*-Stimmen, darunter auch Iris Brincker.

Die öffentliche Auslegung des neuen Planes für die 73 Windparks erfolgt mitten im Hochsommer, für alle Bürger ein toller Zeitpunkt, da sowieso niemand dieses Jahr in den Urlaub fährt. Andernfalls könnten natürlich noch viel mehr Einwendungen und Beteiligungen eingereicht werden!

Kommentar/Resümee

Versuch und Irrtum Prinzip: Eine Methode zum Lernen? Bis jetzt ist es eine Blamage!

Die CDU-Fraktion entdeckte plötzlich gleich zu Beginn der Diskussion zum Planentwurf die Bürgernähe wieder und beantragte, dass auch Bürger in der Beratung sprechen sollten. Obwohl sie genau die Geschäftsordnung kennt, welche besagt, dass nach der Einwohnerfragestunde keine weiten Fragen der Bürger gemäß der Satzung zulässig sind. Auch der CDU-Chef von Ludwigslust, Herr Christian Geier, konnte wie gewohnt bei solch einem Schaufensterantrag nicht widerstehen.  Schließlich wurde das Anliegen mit der Mehrheit von SPD+LINKE und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von AfD und CDU abgelehnt. So mussten die Bürger wie gewohnt zum Thema schweigen!

Der Planungsbeirat Energie, ein Gremium, das sich die Verbandsversammlung selbst geschaffen hatte, um aus ihrer Misere herauszukommen und endlich einen Entwurf vorzulegen, tagte seit September 2023 nur sechsmal zu je drei Stunden, um soeben nach sieben Monaten diesen Entwurf vorzustellen. Der Vorsitzende Herr Roland Brandt vom Oberzentrum Schwerin monierte aber gleichzeitig, dass die Teilnehmer (aus LUP, NWM, Wismar) dieser bisher nicht einmal die Reisekosten erstattet bekamen, weil sie als Ehrenamtliche nach Schwerin anreisen mussten. Es ist schon erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit man hier erwartet, für eine gewählte ehrenamtliche Tätigkeit ausreichend Geld zu erhalten!

Selbstverständlich muss alles noch vor der Wahl am 24.04.2024 in der alten mehrheitlichen Akteursbesetzung stattfinden und gleichzeitig beschlossen werden. Damit es nach der Wahl keine weiteren Veränderungen oder Einflüsse mehr den Plan beeinflussen können. Es wurde wiederholt betont, dass es im Laufe des Verfahrens zu erheblichen Beeinträchtigungen durch den Artenschutz kommen kann und Gebiete dadurch verkleinert werden müssten oder Teile eben nicht nutzbar sind.

Der Vorstand des Verbandes hat dann natürlich sofort mehrfach darauf hingewiesen, dass man eben alles so bewertet und geplant habe, was man eben ‚üblicherweise tut‘ und was man eben „momentan an verfügbaren Daten vorliegen habe.“ Alle anderen Details sollen dann in einem anschließenden Genehmigungsverfahren beim staatlichen Amt für Umwelt und Natur geprüft werden. Dies sei dann nicht mehr Sache des Planungsverbandes. Das führte natürlich zu Unverständnis bei allen Bürgern und Gästen und deutet darauf hin, dass die heiklen Dinge einem anderen zugeordnet werden, der diese Probleme dann klären sollte.

Man könnte das auch so übersetzen, dass es im Prinzip so heißt: Wir haben keine Lust, eine genaue Untersuchung für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt durchzuführen sowie auch nicht die Mittel.

Daher planen wir einfach und fertig! So einfach ist es im Jahr 2024!

Der Energiepark der Stadtvertretung von Crivitz [Nr.70/24; 208 ha] im anerkannten Tourismus, Ortsteil „Wessin“ lässt sich kaum noch stoppen!

11.April -2024/P-headli.-cont.-red./364[163(38-22)]/CLA-201/39-2024

Ein naturverträglicher Ausbau von Onshore-Windparks ist nicht zu erkennen!

„Der Anschluss einer Windenergieanlage an das Stromnetz ist eine Grundvoraussetzung der Baugenehmigung“ (Protokollentwurf des Planungsverbandes Westmecklenburg vom 12.01.2024).

Das war der O-Ton auf der letzten Sitzung des Planungsverbandes, auf der Vertreter der WEMAG – AG sogar einen Vortrag über die Netzintegration hielten. Das neue Schlüsselwort für schnellere Genehmigungen lautet jetzt „Netzintegrationsfähigkeit“. Es wurde eigens ein neues Kriterium im Plan für die Abwägung geschaffen, ob bereits eine geeignete Stromnetzinfrastruktur in Windparkgebieten vorhanden ist oder nicht, um Windeignungsgebiete gesamtsystemisch effizient mit der geeigneten Stromnetzinfrastruktur erschließen zu können.

Das bedeutet, wo bereits Netzverknüpfungspunkte existieren (früher Umspannwerke) oder Leitungen vorhanden sind, sollen verstärkt Solar- und Windeignungsgebiete ausgewiesen und geplant werden.  Dies betrifft insbesondere Görries (Schwerin – Süd), Parchim – Süd, den Ortsteil Wessin (Stadt Crivitz) und das Umland. Es geht primär darum, neue Kapazitäten für die Integration der neuen Windenergieanlagen in das Netz zu erschließen, wobei es nicht um die Synchronität von Erzeugung und Verbrauch geht. Folglich dürfte das Urteil für Gemeinden und Ortsteile, wie Wessin, die sich direkt an Netzverknüpfungspunkten (Umspannwerken) befinden, ergangen sein. Dies bedeutet, dass sämtliche Solar- und Windenergieanlagenplanungen [ENERGIEPARK – Wessin] an diesen Orten intensiviert und demnächst sogar schon ihre Genehmigungen erhalten werden.

So wurde bereits im Umweltbericht zum Gebiet zu Ortsteil Wessin [Nr. 70/24] keine Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch sowie den Tourismus festgestellt. Ebenfalls wurde erläutert, dass das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt nicht beeinträchtigt wird. Was für eine absurde Einschätzung. Gleichfalls wurde auch bemerkt, dass es in diesem Gebiet keine kollisionsgefährdeten Brutvogelarten und Rastgebiete gibt und diese nicht betroffen sind. Jeder Einwohner oder Naturschützer aus Wessin kann nur den Kopf schütteln, da er sich seit einem Jahrzehnt genau mit diesem Gebiet befasst. Auch die Schlafplätze von Großvögeln existieren nicht oder sind nicht beeinträchtigt. Durch verschiedene Gesetzesänderungen, insbesondere des Naturschutzgesetzes, ist es nun möglich, anstelle der vorher 52 Windeignungsgebieten jetzt sogar 73 neue Windparks zu generieren. Die Angelegenheit soll jetzt zügig vor der Wahl in ca. 13 Tagen in Ludwigslust entschieden werden.

Die Aussage dürfte vornehmlich dem Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE/Heine im Crivitzer Stadtparlament, Alexander Gamm, Freude bereiten. Er ist seit Kurzem auch im Bündnis für Crivitz mit seinem Fraktionskollegen und Umweltausschusschef Hans – Jürgen Heine zusammen, welche sich beide besonders intensiv für das Projekt einer gemeinsamen Wärmegesellschaft mit der WEMAG – AG in Crivitz einsetzen. Die unter anderem auch vorrangig grünen Strom erzeugen soll. Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2022 eine nicht öffentliche Arbeitsgemeinschaft [AG] Strom und Wärme (Vorsitz Alexander Gamm, Bauausschussleiter) in Crivitz gegründet und diese tagt weitgehend im Verborgenen. Nur einmal auf einem Unternehmerforum 2023, an dem nur wenige Teilnehmer anwesend waren und nicht die großen Schlüsselunternehmen von Crivitz, präsentierte Herr Gamm seine ganz persönlichen Vorstellungen über eine gemeinsame Wärmegesellschaft mit der WEMAG – AG. Es ist offensichtlich, dass er sich für dieses Projekt absolut begeistert und einbringen würde, obwohl es hierzu in der Öffentlichkeit nur äußerst spärliche und oberflächliche Ausführungen gibt.

In den Crivitzer Ausschüssen findet keine öffentliche Diskussion über dieses Thema statt, sondern lediglich nur Ankündigungen. Herr Alexander Gamm verfügt offenbar über eine derart fulminante und uneingeschränkte Kompetenz, dass er keinen Stellvertreter benötigt und auch nicht wollte bei der Wahl zum Bevollmächtigten der Stadt Crivitz am 26. Februar 2024. Die Bevollmächtigten der Stadt Crivitz werden auch Verhandlungen mit potenziellen Investoren, Energieversorgern, benachbarten Kommunen und Spitzenkräften für erneuerbare Energieformen führen. Das geht auch über den Wahltermin im Juni hinaus und erklärt schließlich das besondere Engagement. Es handelt sich letztlich um die Bedeutung einer Schlüsselposition, um mitzureden, falls es nach der Wahl anders kommen sollte. Also, erneut geht es um die Besetzung eines Postens.

Die abgehobene Arroganz des Entwurfs des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg wird im Dokument für die Zusammenfassung der wesentlichen Argumente unter dem Absatz: Schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept, Ausschluss- und Restriktionskriterien“ zum Bereich der „Großvögel“ zum Ausdruck gebracht.

Zitat: Eine regionsweite Durchführung von Funktionsraumanalysen überall dort, wo ein erhöhtes Kollisionsrisiko vermutet wird, ist auf Ebene der Raumordnung zudem weder leistbar noch geboten bzw. sinnvoll.“

(Seite 13). Man könnte das auch so übersetzen, dass es im Prinzip so heißt: Wir haben keine Lust, eine genaue Untersuchung für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt durchzuführen sowie auch nicht die Mittel. Daher planen wir einfach und fertig! So einfach ist es im Jahr 2024!

Kommentar/Resümee

„Alternative Energieerzeugung ist sinnlos, wenn sie das zerstört, was man durch sie schützen will: Die Natur.“ Reinhold Messner! 

Zur Freude der WEMAG und E.DIS AG stellt die Netzanschlussfähigkeit nun ein wichtiges Kriterium für Baugenehmigungen bei Windanlagen dar!

10 Jahre lang suchte der Planungsverband Westmecklenburg nach dem Zauberwort, gegen das man sich nicht mehr wehren kann und das schnellere Genehmigungsverfahren für Windeignungsflächen ermöglicht. Die Schwierigkeiten im regionalen Planungsverband Westmecklenburg beim Thema Windenergie sind hausgemacht. Das ganze Hin und Her geht schon seit 2014 und inzwischen steht der Verband vor einem Scherbenhaufen seines eigenen Handelns!

Damals hatten der ehemalige Vorsitzende des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, Herr Rolf Christiansen und sein Stellv. Thomas Beyer (beide SPD-Fraktion) einen Beschluss im Verband mit herbeigeführt, ein ganz bestimmtes Windeignungsgebiet zu streichen. Gegen diese Herangehensweise wurde erfolgreich geklagt wegen eklatanter verwaltungsrechtlicher Fehler und seitdem wird an diesem Plan herumgebastelt, mit fatalen rechtlichen Folgen. Der Plan hat bis heute keine Rechtskraft oder eine vergleichbare Zielsetzung.

Eine neue überarbeitete Planung bis 2027, die sowohl neue Flächen als auch stark aufgeweichte Artenschutzkriterien und ein neues Kriterium, die „Netzintegrationsfähigkeit“ berücksichtigt, soll soeben endlich die Rettung bringen. Selbstverständlich muss alles noch vor der Wahl am 24.04.2024 in der alten mehrheitlichen Akteursbesetzung stattfinden und gleichzeitig beschlossen werden. Damit es nach der Wahl keine weiteren Veränderungen oder Einflüsse mehr den Plan beeinflussen können.

Wenn es Probleme mit den Horsten des Rotmilans gibt, muss man das im Genehmigungsverfahren überprüfen. Für diese Aufgabe ist jedoch der Planungsverband nicht zuständig, sondern das staatliche Amt. Dadurch werden alle Probleme erneut an eine andere Behörde weggeschoben. Dies ermöglicht es, die Unannehmlichkeiten bereits vor der Wahl im Juni 2024 zu beseitigen.

So einfach ist es im Jahr 2024!

Einmal im Plenum eines beschließenden Ausschusses diskutieren, wo Mehrheiten herrschen und dann sofort durch!

03.April -2024/P-headli.-cont.-red./361[163(38-22)]/CLA-198/36-2024

Seit 2019 gibt es viele Schaufensterbeschlüsse von der CWG-Crivitz + der Linken/Heine. Aber vor der Wahl muss alles noch schneller gehen!

Nirgendwo anders in einem Ausschuss ist das Thema der Stellenerweiterung für das Arboretum diskutiert worden und nun soll es einmalig im beschließenden Hauptausschuss sofort umgesetzt werden. Das ist möglich, weil der Haushaltsplan 2024 im Sinne des § 48 Abs. 3 Nr. 2 KV M-V eine allgemeine Abweichung vom Stellenplan von 5 % zulässt, wenn die im Stellenplan ausgewiesene ca. 122 Mitarbeiter nicht übersteigt.

Der Stellenplan der Stadt für das Jahr 2024 sieht einen Zuwachs gegenüber dem Stellenplan für das Jahr 2023 in einem Umfang von insgesamt 4 weiteren Stellen vor. Insgesamt werden 122 Stellen besetzt sein. Von 2014 bis 2024 hat sich der Personalbestand um ca. 80 % erhöht. Im Jahr 2014 waren es 68 Mitarbeiter, während es im Jahr 2024 = 122 Mitarbeiter sein werden. Seit dem Jahr 2014 sind die Personalaufwendungen um ca. 114 % gestiegen, von 2.253.100 € im Jahr 2014 auf ca. 4.812.100 € im Jahre 2024. Hinzu kommen die sonstigen Personalnebenkosten in Höhe von 34.300 € sowie die Auszahlungen für Aus- und Fortbildung in Höhe von 41.500 €. Daraus ergibt sich eigentlich ein Gesamtbetrag von 4.888.000 €.

Aufgrund der baldigen Tarifverhandlungen ab November 2024 und der anstehenden Leistungsverhandlungen sowie durch die Reduzierung der tariflichen Wochenarbeitszeit auf durchschnittlich 38,5 Stunden ab 01.01.2025 pro Woche wird mit einer weiteren Steigerung der Personalkosten bis auf ca. 5,11 Mio. € im Jahr 2025 gerechnet. Die Diskrepanz in der Verteilung der Erträge für die Aufwendungen nimmt der Stadt Crivitz in Zukunft ab 2025 weiter deutliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Das Arboretum Crivitz ist Eigentum der Stadt Crivitz und wird durch den Förderverein „Arboretum Crivitz“ unterstützt.

Verzweifelt wurde in den vergangenen 10 Jahren versucht, kostenintensiv dort nordamerikanische Bäume z. B. Dorn-Gleditschie, Tulpenbaum, Schwarznuß, Weymouts-Kiefer, Sitka-Fichte oder asiatische Bäume z. B. Zweilappiger Ginkgo, Nikkotanne anzupflanzen jedoch, wie wir jetzt wissen, leider vergebens. Bis 2014 mobilisierte die Stadt Crivitz bis zu ca. 150.000 € für die Errichtung und Herstellung und jährliche Bewirtschaftung.

Der Förderverein des „Arboretum Crivitz e. V.“ (Vorsitzender Herr Hans-Jürgen Heine und Stellvertreter Herr Hartmut Paulsen) erhält seit 10 Jahren eine jährliche Zahlung von ca. 10.000 € von der Stadt Crivitz.  So wurden auch danach ab 2014 bis 2024 allein in die fortlaufende Unterhaltung (Pflegekonzept) insgesamt ca. 90.000 € + zusätzlich Anpflanzungen ca. 10.000 € durch die Stadt Crivitz investiert. Zusätzlich wurde noch in die Ausstattung mithilfe von Fördermitteln investiert (Holzbrücke, Lehr- und Wanderpfad, Holz-Pavillon, Hinweisschilder und Sitzgarnituren) mit bis zu ca. 120.000 €. So kann man zusammenfassend feststellen, dass an Institution für Forschung, Lehre und Bildung; verschiedenartiger Gehölze in den vergangenen 14 Jahren auf passable ca. 360.000 € aufgewendet wurden!

Nun ist das Ganze nicht mehr ausreichend und es ist zwingend sofort notwendig, einen Minijobber für das ARBORETUM einzustellen. Dem folgt soeben auch noch das Bestreben einer neuen Mitgliedschaft der Stadt Crivitz in einem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“, dass die Anwesenden im Umweltausschuss im Monat März überraschte, weil sie davon auch nichts wussten. Diese Mitgliedschaft kostet 185 € und sollte spätestens auch im beschließenden Hauptausschuss in 5 Tagen beschlossen werden.

Das Bündnis ermöglicht, sich als Kommune zu profilieren und positiv auf sich und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen sowie darzustellen.  Es stellt eine Plattform für eine interkommunale Zusammenarbeit und Kooperation dar, bietet Kontakte und Ansprechpartner für den kommunalen Naturschutz. In Online-Workshops und der jährlichen Jahresversammlung werden die Mitglieder in aktuellen Fachthemen geschult. Allerdings hat der Vorsitzende Hans-Jürgen Heine bereits in der Vorlage für das Protokoll dieser Sitzung den Beschluss gefasst, dass der Ausschuss dieser Mitgliedschaft zustimmt und der Stadtvertretung dort empfiehlt, sich zu beteiligen. So einfach und so schnell geht das eben im Umweltausschuss, wenn man die Protokolle als Vorsitzender selbst schreibt.

Wieder einmal dient eine Mitgliedschaft zur Profilierung einzelner!

Kommentar/Resümee

„Adenauer pflegte einstimmige Beschlüsse zu fassen. Das heißt, er faßte den Beschluß und erwartete dann, daß die anderen zustimmen.“ Gustav Heinemann

Es sollten eigentlich nur drei Hauptthemen für das Jahr 2024 gelten, wie es auf der Sitzung des Umweltausschusses im Januar 2024 bekannt wurde. Die Themen lauten: 1. Der Stadtpark, 2. Das Arboretum und 3. Die Umweltpreise und 4. Der Aufbau einer Karbonisierungsanlage im Gewerbegebiet Crivitz.

Nun kommen der Minijob und eine neue Mitgliedschaft in einer Gemeinschaft hinzu. So stellt es aber eine Herausforderung dar, die Mitgliedschaft im Verein AGFK MV, das heißt „Arbeitsgemeinschaft für Fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen in MV“, zu besetzen, was der Umweltchef Herr Hans – Jürgen Heine selbstverständlich übernimmt. Soeben kommt die nächste Mitgliedschaft im Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ hinzu. Öffentliche Vorberatungen scheinen nicht mehr so in Mode zu sein im Umweltausschuss, zumindest nicht ca. 8 Wochen vor der Kommunalwahl. Alles muss wieder rasant gehen. Es ist schon erstaunlich, dass der Umweltausschuss seit einiger Zeit wieder einmal eigenmächtig über dieses Thema diskutiert und die Ortsteilvertretungen sowie die anderen Ausschüsse hierzu nicht in Betracht zieht.

Wie auch beim „Grünen Band“ in Crivitz, es wurde zwar nicht gefördert, aber es wurde schließlich schnell beschlossen. Jetzt sollen die Wanderwege auf einer großen Übersichtstafel gezeigt werden. Außerdem sollen Flyer gedruckt werden. Für diesen Zweck möchte man etwa 7000 € ausgeben und eine Arbeitsgemeinschaft bilden, die die Aufgaben übernimmt.

Man kann nur hoffen, dass die Bürger spätestens im Juni 2024 in Crivitz bei der Abgabe ihrer Stimme erkennen, dass man eine Vielzahl von politischen Parteien und Initiativen auswählen sollte. Die sich mit diesem Thema umfassend und in einer größeren Anzahl als bisher auseinandersetzen sollten. Natürlich sollte das Ganze gemeinsam geschehen.

Ist es ein Versprechen für die Zukunft oder eine Aufforderung an die nächste Generation, sich neuen Horizonten zuzuwenden?

23.März -2024/P-headli.-cont.-red./357[163(38-22)]/CLA-194/32-2024

Der Crivitzer See ist ein fast rechteckiger Flachwassersee, der auf dem Gebiet der gleichnamigen Stadt Crivitz im Westen des Landkreises Ludwigslust-Parchim liegt. Eine größere Halbinsel ragt unmittelbar an der Stadt in den See. Bereits sehr früh befand sich auf dieser Halbinsel eine slawische Burg, aus der später die Stadt hervorging. Am Südufer des Sees liegt das Crivitzer Krankenhaus. Im Bereich der Einmündung des Amtsgrabens ist das Westufer bewaldet. Durch seine städtische Lage wird er als Naherholungsgebiet der Einwohner genutzt und kann auf teilweise ausgebauten Wanderwegen komplett umrundet werden.

Der See hat eine Länge von 750 m und eine Breite von 500 m. Er hat eine Fläche von 37 ha. Seine maximale Tiefe in der Mitte beträgt 2,0 m und ansonsten 1,0 m. Er entwässert über den Amtsgraben in den Barniner See, weiter über die Warnow in die Ostsee. Anglern zieht es an den See. In dem sich Aal, Blei, Brassen, Hecht, Karausche, Karpfen, Plötze, Schleie und Zander befinden. Die große Verwirklichung einer Badestelle am Crivitzer See seit 1945!

Unter der Oberfläche des Crivitzer Sees verbirgt sich nicht nur eine deutsche Geschichte, sondern auch die Reste eines sorglosen Umgangs mit den natürlichen Ressourcen unserer Natur. Von 1928 bis zum Kriegsende befand sich am Crivitzer See eine Badeanstalt am Rosenweg mit Sprungtürmen und Umkleidekabinen. Frau Erika Pump war wahrscheinlich die letzte bekannte Bademeisterin, die im Jahr 1939 eingestellt wurde.  Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Badeanstalt nicht mehr weitergeführt, jedoch wurde ein gewisser Zeitraum weiterhin „wild“ gebadet.

Zeitzeugen berichteten, dass im Crivitzer See Waffen, Sprengkörper und sogar ganze Fahrzeuge sowie kleine Panzer kurz vor dem Einmarsch der Russen durch flüchtende deutsche Stoßtrupps und Verbände versenkt wurden. Sie flüchteten von der Gruppe Wellmann nach Schwerin, um zur damaligen Demarkationslinie der Amerikaner zu gelangen. Selbst eine sehr schwere Explosion von Munitionsbeständen, die am 26.05.1945 gegenüber dem heutigen „Haus Seeblick“ stattfand, führte zu einer Beeinträchtigung im Ufernahbereich.

Die über 40 Jahre andauernden ungeklärten Abwässer aus privaten Haushalten und Betrieben in den Crivitzer See haben das Ökosystem erheblich beeinträchtigt und zahlreiche Lebensgrundlagen für Flora und Fauna zerstört. Erst nach der Wende erlangte das Thema Umwelt- und Wasserqualität einen neuen Stellenwert. Obwohl die meisten Haushalte und Betriebe heutzutage an eine zentrale Abwasseranlage angeschlossen wurden, tauchen immer noch Rohre auf, wie im letzten Monat, wo man zudem rätselte, woher diese Einleitung kam.

Seit 1994 wurde immer wieder darüber diskutiert, wie man den Crivitzer See erneut renaturieren könnte. Das führte dazu, dass im April 2008 ein Entwurf und Angebot in der Stadtvertretung diskutiert wurden, um einerseits den See mittels Einlagerungen voneinander getrennter Quarzbehälter zu behandeln für ca. 350.000 € oder andererseits die klassische Ausbaggerung, die das Doppelte kostete. Beides wurde abgelehnt und verschoben, weil die Stadt für diese Mittel keine ausreichende Liquidität hatte, um das Projekt zu finanzieren.

Nun haben der Global Nature Fund und das Netzwerk lebendige Seen Deutschland (NLSD) den Crivitzer See zum „Lebendigen See des Jahres 2024“gekürt. Der BUND, der Partner in diesem Netzwerk, ist gerade in Schwerin aus seinem langen Winterschlaf mit einer plötzlichen Begeisterung für die Crivitzer Region erwacht und möchte einen Verein gründen, gemeinsam mit dem Bündnis für Crivitz („ZU NEUEN UFERN“) und Initiativen starten. Natürlich muss zunächst Geld einsammeln durch ein sogenanntes Crowdfunding-Projekt. Das letzte Crowdfunding-Projekt in Crivitz war vom November 2019 bis Anfang Februar 2020 zum sogenannten Volkshaus und hat seine eigene tragische Geschichte.

Kommentar/Resümee

„Versprechen binden nur diejenigen, die daran glauben.“ Jacques Chirac

Seit etwa ca. 25 Jahren wird das Thema Renaturierung des Crivitzer Sees immer wieder thematisiert. Jedes fünfte Jahr taucht das Thema „Renaturierung des Crivitzer Sees“ plötzlich an der Oberfläche auf, so kurz vor den Kommunalwahlen. Zunächst in der CDU – Fraktion Crivitz und Umland, sowie in der SPD-Fraktion, dann in der Wählergruppe der CWG – Crivitz und nun im Jahr 2024 in der Wählergruppe Bündnis für Crivitz. Und auch 2029 wird es erneut ein Thema sein. Es steht Ihnen frei, diese Wette zu platzieren!

Der Zeitrhythmus vor den Wahlen ist nahezu identisch mit dem Thema Südbahn im Landkreis LUP. Es ist ebenso möglich, die Uhr danach auszurichten, wo der CDU-Vorsitzende in LUP Wolfgang Waldmüller dieses Thema plötzlich vor den Wahlen immer wieder hervorkramt.

Es klingt alles so, als ob wieder einmal große mediale Ankündigungen gemacht wurden und einzelne Personen auf großen Bühnen auftreten werden. Dabei mangelt es weiterhin an aussagefähigen Gutachten, weitreichenden Konzepten für die gesamte Region und tragfähigen Finanzierungslösungen.

Als ob sich die Geschichte wiederholen würde, hat die Stadt Crivitz durch exorbitante Ausgaben und Abbau von Rücklagen in den vergangenen Jahren dafür gesorgt, dass ihre Liquidität in den nächsten Jahren bis 2027 noch mehr verloren geht. Sie kann für die Zukunft nur noch Hoffnungen in das Universum senden, aber keine finanziellen Beiträge leisten, um Lösungen für dieses Projekt zu finden. Sie ist vielmehr ein Beobachter auf den Rängen der Bürger. Hier wird auf den Bürger und auf finanzielle Mittel des Landes MV zurückgegriffen, um voranzukommen, was sicherlich bis zur nächsten Wahlperiode 2029 dauern wird.

Das Schicksal hat sich wiederholt!

Gibt es einen gewissen Grad an Klamauk im Umweltausschuss von Crivitz!

17.März -2024/P-headli.-cont.-red./355[163(38-22)]/CLA-192/30-2024

Man weiß nicht, was man zuerst tun soll, so wenig Zeit bleibt noch zur Wahl! So lautete der Grundgedanke für die letzten beiden Umweltausschusssitzungen.

Es war schon beeindruckend, welche umfangreichen Motivationsappelle in den letzten Sitzungen des Ausschusses vor der Kommunalwahl ausgesprochen wurden. So wurden vorsorglich schon einmal die Umweltausschusssitzungen bis zum 17.12.2024 bereits fest geplant, sodass man sofort 9 Tage nach der Wahl sofort wieder beginnen kann. Im Hinblick auf das Wählerverhalten der Bürger vor der Kommunalwahl in Crivitz ist der Umweltausschuss sicher und überzeugt, dass man im Juni bereits in alter Besetzung und bewährter Tradition fortfahren wird. Natürlich wird man dies in den Protokollen nicht finden, da der Ausschussvorsitzende Herr Hans-Jürgen Heine die Protokolle selbst verfasst und solche Statements in gewohnter Weise gerne etwas überspringt.  Jedoch ist die Terminplanung bereits verfügbar und wurde veröffentlicht.

Mache Protagonisten können einfach nicht loslassen. Sie setzen ihr ganzes Engagement ein, um die Kontrolle oder Einflussnahme zu erlangen oder Netzwerke zu übernehmen, um möglicherweise zusätzliche Mittel zu erlangen als eigentlich notwendig. Es geht schlichtweg wieder einmal nur um Posten, Geld und Aufträge. 

Es wurde zunächst vereinbart, dass die Baumschau für das Jahr 2024 vorbereitet wird, wobei erhebliche Kosten entstehen und weil der Vorsitzende des Umweltausschusses selbst Baumbeauftragter des Amtes Crivitz ist, war dies eigentlich nur eine Selbstmitteilung für das offizielle Protokoll.

Anschließend forderte der Vorsitzende, Herr Hans-Jürgen Heine, die Einhaltung eines Leitfadens des Umweltausschusses. Dies stellte eine kuriose Situation dar und die Gestik der Abgeordneten dazu war ebenfalls betroffen. Es stellte sich heraus, dass es sich um eine interne Anweisung des Umweltausschusses aus dem Jahr 2009 handelte, von der jedoch niemand der anwesenden Mitglieder des Umweltausschusses seit 5 Jahren je etwas gehört hatte. Diese angebliche interne VERORDNUNG des Umweltausschusses sieht vor, dass die Verkehrssicherheit von Bäumen und Sträuchern entlang von Straßen, Wegen und Plätzen genau überwacht werden sollte. So gab es im Rahmen des Kommunalschadenausgleichs Vorfälle in der Stadt, die Kontrollen zur Sicherung der Verkehrssicherheit in der Stadt erforderlich machten. Hinzu kommen noch die Kontrolle des Wildwuchses von Sträuchern, die Straßenreinigungssatzung, die Friedhofssatzung, die Renaturierung der Warnow und die Stadtparkordnung. Es ist schon erstaunlich, was plötzlich 10 Wochen vor der Wahl alles so an Verordnungen noch entdeckt wird. Es mag sein, dass das bereits im Bündnis für Crivitz diskutiert wurde, doch die Abgeordneten im Ausschuss wussten darüber nichts. Die Lektüre steht Ihnen nun noch vor der Wahl erstmals zur Verfügung.

Es folgte die Bekanntgabe des Bestrebens einer neuen Mitgliedschaft der Stadt Crivitz in einem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“, dass die Anwesenden ebenfalls überraschte, weil sie davon auch nichts wussten. Diese Mitgliedschaft kostet 185 € und sollte spätestens auf der kommenden Stadtvertretersitzung vor der Wahl beschlossen werden. Das Bündnis ermöglicht, sich als Kommune zu profilieren und positiv auf sich und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen sowie darzustellen.  Es stellt eine Plattform für eine interkommunale Zusammenarbeit und Kooperation dar, bietet Kontakte und Ansprechpartner für den kommunalen Naturschutz. In Online-Workshops und der jährlichen Jahresversammlung werden die Mitglieder in aktuellen Fachthemen geschult. Allerdings hat der Vorsitzende Hans-Jürgen Heine bereits in der Vorlage für das Protokoll dieser Sitzung den Beschluss gefasst, dass der Ausschuss dieser Mitgliedschaft zustimmt und der Stadtvertretung dort empfiehlt, sich zu beteiligen.  So einfach und so schnell geht das eben im Umweltausschuss, wenn man die Protokolle als Vorsitzender selbst schreibt. Wieder einmal dient eine Mitgliedschaft zur Profilierung einzelner.

Kommentar/Resümee

„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“

Es sollten eigentlich nur drei Hauptthemen für das Jahr 2024 gelten, wie es auf der Sitzung des Umweltausschusses im Januar 2024 bekannt wurde. Die Themen lauten: 1. Der Stadtpark, 2. Das Arboretum und 3. Die Umweltpreise und 4. Der Aufbau einer Karbonisierungsanlage im Gewerbegebiet Crivitz.

Öffentliche Vorberatungen scheinen nicht mehr so in Mode zu sein im Umweltausschuss, zumindest nicht ca. 11 Wochen vor der Kommunalwahl. Alles muss wieder rasant gehen. Es ist schon erstaunlich, dass der Umweltausschuss seit einiger Zeit wieder einmal eigenmächtig über dieses Thema diskutiert und die Ortsteilvertretungen hierzu nicht in Betracht zieht.

Wie auch beim „Grünen Band“ in Crivitz, es wurde zwar nicht gefördert, aber es wurde schließlich schnell beschlossen. Jetzt sollen die Wanderwege auf einer großen Übersichtstafel gezeigt werden. Außerdem sollen Flyer gedruckt werden. Für diesen Zweck möchte man etwa 7000 € ausgeben und eine Arbeitsgemeinschaft bilden, die die Aufgaben übernimmt. Ebenso möchte man bei den Auszeichnungen für herausragende Leistungen im Umweltschutz der Stadt Crivitz sparen und die Firmen bitten, diese Preise zu sponsern, um den Haushalt der Stadt Crivitz nicht unnötig doll zu belasten.

Man kann nur hoffen, dass die Bürger spätestens im Juni 2024 in Crivitz bei der Abgabe ihrer Stimme erkennen, dass man eine Vielzahl von politischen Parteien und Initiativen auswählen sollte. Die sich mit diesem Thema umfassend und in einer größeren Anzahl als bisher auseinandersetzen sollten. Natürlich sollte das Ganze gemeinsam geschehen.

Skurril! Alles „Zurück auf Los“ nach 10 Jahren und noch viel größer und umfassender!

13.März -2024/P-headli.-cont.-red./354[163(38-22)]/CLA-191/29-2024

Die Schwierigkeiten im regionalen Planungsverband Westmecklenburg beim Thema Windenergie sind hausgemacht.

Das ganze Hin und Her geht schon seit 2014 und nun steht der Verband vor einem Scherbenhaufen seines eigenen Handelns! Damals hatten der ehemalige Vorsitzende des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, Herr Rolf Christiansen und sein Stellv. Thomas Beyer (SPD-Fraktion) einen Beschluss im Verband mit herbeigeführt, ein ganz bestimmtes Windeignungsgebiet zu streichen. Gegen diese Herangehensweise wurde erfolgreich geklagt wegen eklatanter verwaltungsrechtlicher Fehler und seitdem wird an diesem Plan herumgebastelt, mit fatalen rechtlichen Folgen. Der Plan hat bis heute keine Rechtskraft oder eine vergleichbare Zielsetzung.

Eine überarbeitete Planung bis 2027, die sowohl neue Flächen als auch aufgeweichte Artenschutzkriterien und ein neues Kriterium berücksichtigt, soll soeben endlich die Rettung bringen. Selbstverständlich muss alles noch vor der Wahl am 24.04.2024 in der alten Akteursbesetzung stattfinden und gleichzeitig beschlossen werden. Damit nach der Wahl keine weiteren Veränderungen oder Einflüsse mehr den Plan beeinflussen können.

So wurde bereits auf der Sitzung im Dezember 2023 in Wismar beschlossen, dass die Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie (Windenergie) vom 31.08.2021 bis zum 02.11.2021 abgeschlossen ist. Die verschiedenen Gesetzesänderungen, insbesondere des Naturschutzgesetzes, sowie veränderte artenschutzrechtliche Bestimmungen waren hierfür die Grundlage. Was für eine Erleichterung, denn jetzt ist es möglich, anstelle der vorher 52 Windeignungsgebieten auch die Potenzialflächen zu berücksichtigen und somit 73 neue Windeignungsflächen zu generieren. Da die Ausweisung von mindestens 2,1 % der Regionsfläche bis zum Ende des Jahres 2027 erfolgen muss.

Das können auch die Fraktionsvorsitzenden Christian Geier, der CDU-Fraktion und Heiko Böhringer Freier Horizont/FREIE WÄHLER nicht mehr ändern, die mit einem erneuten gemeinsamen Schaufensterantrag im Kreistag LUP am 14.03.2024 etwas anderes bewirken wollen. Sie fordern den Landrat von LUP auf, einen Antrag in der kommenden Vorstandssitzung + Verbandsversammlung einzureichen, der mindestens 1,4, höchstens jedoch 1,5 % der Regionsfläche umfassen sollte. Es ist unverständlich, warum der Landrat diesen Antrag einbringen soll, obwohl selbst Herr Heiko Böhringer + Nico Skiba und Dirk Flörke (beide CD-Fraktion) im Vorstand des Planungsverbandes vertreten sind. Ein sinnloses Unterfangen und dient eigentlich nur der persönlichen Profilierung und dem Wahlkampfgetöse. Bereits in den vergangenen Monaten wurde deutlich, dass es bei ähnlichen Anträgen der beiden Akteure keine Zuständigkeit im Kreistag gibt.

Seit dem Kreisparteitag der CDU in Neustadt-Glewe, wo sich auch das Erdwärmeheizwerk befindet, hat sie plötzlich übergroße KRAFT-Anwandlungen und präsentiert sich angeblich geerdet und realitätsnah gegenüber dem Bürger. Angeblich kann man alles besser! Fragt sich einerseits nur was und andererseits ob mit oder ohne die Brille eines massiven Machtanspruches? Plötzlich rückt das Thema Windkraft wieder in den Vordergrund, und so ist die CDU-Kreistagsfraktion gegen einen zügellosen Ausbau der Windenergie in LUP, obwohl man zuvor schon in einer Regierungsverantwortung ganz anders agierte und argumentieren musste. Eigentlich fehlt nur noch das Thema „Südbahn“.   Das Lieblingsthema des CDU-Kreisvorsitzenden Wolfgang Waldmüller, das speziell bei Landtags- und Kreistagswahlen hoch im Kurs steht und seit zehn Jahren immer wieder hervorgekramt wird.

Überraschend ist, dass auch im Vorstand des Planungsverbandes Frau Iris Brincker (Fraktion DIE LINKE) vertreten ist und den Landkreis Nordwestmecklenburg vertritt. Sie ist auch Amtsvorsteherin im Amt Crivitz im Landkreis LUP. Einerseits ist die bewährte Regel, Amt und Mandat zu meiden, hier verschwommen dargestellt. Es stellt sich jedoch die entscheidende Frage, welche Interessen sie nun konkret vertritt; sind es nun die Angelegenheiten des Landkreises LUP oder Nordwestmecklenburg?

Die WEMAG – AG hatte in der letzten Sitzung des Planungsverbandes eine neue Sternstunde. Sie durfte sogar einen Vortrag über die Netzintegration halten. Das neue Schlüsselwort im Planungsverband lautet jetzt „Netzintegrationsfähigkeit“. Es wurde eigens ein neues Kriterium für die Abwägung geschaffen, ob bereits eine geeignete Stromnetzinfrastruktur im Windparkgebiet vorhanden ist oder nicht, um das Windeignungsgebiet gesamtsystemisch effizient mit der geeigneten Stromnetzinfrastruktur zu erschließen.

Das bedeutet, wo bereits Netzverknüpfungspunkte existieren (früher Umspannwerk) oder Leitungen vorhanden sind, sollen verstärkt Solar- und Windeignungsgebiete ausgewiesen und geplant werden.  Dies betrifft insbesondere Görries (Schwerin – Süd), Parchim – Süd, den Ortsteil Wessin (Stadt Crivitz) und das Umland. Es geht primär darum, neue Kapazitäten für die Integration der neuen Windenergieanlagen in das Netz zu erschließen, wobei es nicht um die Synchronität von Erzeugung und Verbrauch geht. Daher ist das Urteil bereits für diese Gemeinden an Netzverknüpfungspunkten (Umspannwerken) ergangen, was bedeutet, dass sie sämtliche Solar- und Windenergieanlagen verstärkt erhalten werden.

Das Ganze soll nun zügig am 24.04.2024 beschlossen werden, da (noch) die Mehrheit der Mitglieder des Oberzentrums Schwerin und des Mittelzentrums Wismar sowie der Fraktion DIE LINKE+ Grüne+ SPD aus den Landkreisen LUP +NWM diese Vorgehensweise in der Planung begrüßen dürften!

Kommentar/ Resümee

„Denn sie wissen nicht, was sie tun“!

Die Berliner Ampel entpuppt sich immer mehr zu einer Regierung, die sich nicht darum kümmert, was die Menschen im Land wirklich wollen und benötigen. Sie bedient die Interessen einzelner Lobbygruppen, verändert und modifiziert Gesetze nach Gutsherrenart und beeinträchtigt dadurch das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Inzwischen haben wir uns Habecks Landschafts-Verspargelungsgesetz genauer angesehen. Es wäre möglich, es als Naturvernichtungsgesetz zu bezeichnen.

Allein die „Zuwegung“ zu einem Windrad erfordert eine „bis zu 5 m“ mit „Schotter befestigte Zuwegung“. Heißt: eine Straße durch den Wald oder die Landschaft. Bei einem Windpark heißt das, der halbe Wald ist weg. Kleintiere und Vegetation auch. Dies ist jedoch nach dem neuen Gesetz nicht von Bedeutung. Der grüne Minister hat entschieden: Die Natur hat sich dem Menschen unterzuordnen.

Wer wissen möchte, wie das Deutschland der Zukunft ausschaut, braucht nur einmal die B 392 nach Kladrum und weiter die K 116 weiter nach Gebbin zu fahren. Da war man sehr fleißig mit Windrädern. Eine ganze Region, ein ganzes Naherholungsgebiet, eine ganze Naturlandschaft: für immer vernichtet. Dem Tier, dem Menschen und der touristischen Nutzbarkeit entzogen.

Und machen wir uns nichts vor:  Was einmal kaputt ist, bleibt beschädigt. Gewiss. Wir benötigen Energie.

Sehr sehr viel Energie. Aber noch gibt es „Zwischenlösungen“ und der Weg Richtung Wasserstoff und Kernfusion ist sichtbar.  Müssen wir also wirklich das kleine Deutschland kaputtspargeln, mit Energieerzeugern, deren Effizienz bei gerade einmal 25 % liegt?

Diese Frage sei erlaubt. Auch wenn es jetzt wohl bei der einen oder dem anderen

rote oder grüne Flecken auf dem Gesicht gibt!

Der Einstieg 2024 vom Ausstieg 2014, was für eine Zeitenwende in der Kommunalansicht zu den erneuerbaren Energien bei der Fraktion die LINKE/HEINE!

18.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./343[163(38-22)]/CLA-180/18-2024

Die Tätigkeit der nicht öffentlichen Arbeitsgemeinschaft [AG] Strom und Wärme seit 2022 (Vorsitz Alexander Gamm auch Fraktionsvorsitzender die LINKE/Heine und Bauausschussleiter) in Crivitz bleibt weitgehend im Verborgenen. Öffentliche Veranstaltungen oder Diskussionen der AG über das Thema werden in der Regel vermieden, da sonst unterschiedliche Meinungen oder Auffassungen aufeinandertreffen könnten. Nur einmal auf einem Unternehmerforum 2023, an dem nur einige Teilnehmer anwesend waren und nicht die großen Schlüsselunternehmen von Crivitz, präsentierte er seine persönlichen Vorstellungen von einer gemeinsamen Wärmegesellschaft mit der WEMAG – AG. Es ist offensichtlich, dass er sich für dieses Projekt begeistern und einbringen würde, obwohl es hierzu nur spärliche und oberflächliche öffentliche Erklärungen gibt.

In den Crivitzer Ausschüssen findet hierzu keine öffentliche Debatte zu diesem Thema statt, sondern nur Ankündigungen. Der Gemeindevertreter der Gemeinde Zapel, Herr Jan Neumann, nahm bereits an der Sitzung der AG teil und verkündete stolz, dass auch die geplanten großflächigen Solaranlagen in Zapel in das Gesamtkonzept integriert werden sollen. So wird auch dieses Thema schon jetzt bei Wählergruppen und bald auch bei Parteien eine bedeutende Rolle im Wahlkampf spielen. Die Wählergruppe Bündnis für Crivitz wirbt bereits mit diesem Thema in Ihrem Wahlprogramm. Dies ist auf die Einbindung des Vorsitzenden (Hans-Jürgen Heine) in die Fraktion DIE LINKE/Heine zurückzuführen. Daher ist es selbstverständlich, dass diese ihre diskreten Informationen direkt erhalten und bereits auf dem Tisch liegen.

Allgemein hierzu ist lediglich bekannt, dass die Gemeinden Barnin und Zapel und Crivitz eine gemeinsame Wärmegesellschaft mit der WEMAG AG gründen wollen. Die technische und kaufmännische Verantwortung dieser Gesellschaft soll hauptsächlich in der Hand der WEMAG – AG liegen. Die entscheidenden Absprachen sollen hierzu bereits im Spätherbst 2023 getroffen worden sein. Dazu schätzte der Vorsitzende der AG (Alexander Gamm) auf einer Veranstaltung ein, wahrscheinlich in einem Moment einer intellektuellen Schwäche, dass das gesamte Vorzeigeprojekt eine „Blaupause“ sein wird, wie es bereits in Goldberg existiert. Aufgrund der Tatsache, dass das Hauptrisiko dieser neuen wirtschaftlichen Unternehmung bei der WEMAG AG liegen soll, kann man nicht von einer vollwertigen kommunalen Gesellschaft sprechen, sondern vielmehr von einer kommunalen Minderheitsbeteiligung unter 50 %.  

Aus den beteiligten Kommunen wurde mitgeteilt, dass eine Anlage zur Dekarbonisierung im Gewerbegebiet der Stadt Crivitz als Strom- und Wärmeerzeuger für die Neustadt in Crivitz geplant ist. Sie dient zur Erzeugung von Pflanzenkohle und warmen Wasser.

Sie verarbeitet in einem pyrolytischen Verfahren Reststoffbiomasse zu sehr hochwertiger Pflanzenkohle. Der Prozess wird als allotherm bezeichnet. Der Brennstoff besteht aus biologisch abbaubaren Abfällen wie Baum und Strauchschnitt, Grünschnitt, Laub, sonstige Gartenabfälle und landwirtschaftliche Waldhackschnitzel und Reststoffbiomasse. So war auch zu hören, dass angeblich die Agrargenossenschaft Crivitz e.G., falls erforderlich, auch eine Biogasanlage hierzu zusätzlich errichten würde. Vielleicht wird das gesamte Projekt sogar „ein eigenes Stadtwerk“, soweit die Träumereien.  Zu diesem gesamten Vorhaben soll das Land Mecklenburg-Vorpommern als Unterstützer gewonnen werden.

Es soll also eine „BLAUPAUSE“ wie in Goldberg werden, die auch für die Gemeinden Barnin/Zapel und Crivitz bald gelten soll! Das Goldberger Großprojekt im Jahr 2017 war das Projekt der „Goldberger Wärme GmbH“.  Damals war noch die WEMAG Energie-Dienste alleinige Gesellschafterin. Das technische Schema in Goldberg war anfangs so gedacht, dass die WEMAG Flächen und Gebäude auf dem Gelände einer Agrargenossenschaft anmietet und pachtet, um dort ein Blockheizkraftwerk (BHKW) zu errichten. Dieses wird auf Basis von Biogas betrieben. Der Rohstoff Rohbiogas wird nicht nur von der Agrargenossenschaft produziert, sondern auch die Wärme, die in einer Biogasanlage entsteht, soll in Goldberg genutzt werden. Beides will man auch weiterhin in Goldberg ausbauen und nutzen, aber hauptsächlich um Strom zu erzeugen. Hierzu wurde festgestellt, dass die Gewinne erst im dritten Jahr nach der Aufnahme des Blockheizkraftwerks (BHKW) fließen werden. 

Es ist anzunehmen, dass die von CWG und LINKE/Heine geführte Stadtvertretung möglicherweise weit entfernt von der Realität ist und dies noch ohne Taschenrechner. Es besteht wohl ein Wunsch, dass ein Wunder am Crivitzer See stattfinden würde. Denn der Haushalt 2024 der Stadt Crivitz und die Folgejahre sprechen eine andere Sprache, von den finanziellen Möglichkeiten und Wunschdenken für solche Zukunftsprojekte.

Ohne die Förderung des Landes kann hierzu in den kommenden Jahren nichts passieren.

Der Vorteil für Goldberg ist, dass die WEMAG ein Fernwärmenetz in verschiedenen Straßen errichten will. Ziel ist es, zunächst alle kommunalen Einrichtungen im Bereich der Wärmetechnik zu erschließen, wie Schule, Mehrzweckhalle und in Zukunft auch die Kindertagesstätte. Die Stadt Goldberg verfügt auch über eine eigene Wohnungsgesellschaft Goldberg (WoGeGo) mit Gebäuden und diese sollen ebenfalls in der Zukunft großräumig erschlossen werden.

Die Regelung soll nun auch für die Kommunen in Barnin/Crivitz und Zapel gelten. Nur mit dem entscheidenden Unterschied, dass es keine kommunale Wohnungsgenossenschaft gibt und die bisherigen Wärmekraftwerke in privater Hand sind. Immerhin scheint sich die Frage geklärt zu haben, wer die großen Freiflächenanlagen in Wessin und Zapel auf kommunalen Flächen errichten wird. Für den geplanten Energiepark in Wessin ist also soeben ein Favorit benannt worden, wie schon mal 2013.

Darüber dürfte sich auch die landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG Wessin sehr freuen, die zudem 75 % der Flächen im Bereich des geplanten Energieparkes besitz. Es ist zu erwarten, dass die 110-KV-Leitung von Barnin über Zapel nach Crivitz auch in einer Investitionshand sein wird. Die Menge an Investitionen und Kosten für alle Projekte wird höchstwahrscheinlich dazu führen, dass die Stromtrasse der 110-KV-Leitung nicht mehr unter der Erde, sondern als Oberleitung verlegt werden wird.

Kommentar/ Resümee

Ist es eine Liebesbeziehung oder eine Kooperation mit der WEMAG? Es scheint, dass es eher eine tiefe und intensive Liebesbeziehung ist!

Denn schon am 10.01.2014 und am 11.02.2014 beschlossen die WEMAG AG und die Stadtvertretung von Crivitz, mehrere Windenergieanlagen in Wessin zu bauen. Vertreter des Städte- und Gemeindetages waren ebenfalls Berater zu diesem Thema. Die Ortsteilvertretung in Wessin hat sich bereits am 12.12.2013 für einen Windpark in Wessin durch die WEMAG ausgesprochen. Die Entscheidung wurde aufgrund der Aussichten auf finanzielle Einnahmen für die Stadt Crivitz getroffen. 

Dann kam die Kehrtwende in den Ansichten nach der Kommunalwahl 2014 und nun sorgt erneut eine Rochade seit 2022 für einen Wandel und einen Wiedereinstieg. Ob die Blaupause von Goldberg so funkeln wird, bleibt abzuwarten. Die Stadt Crivitz hat leider keine eigene kommunale Genossenschaft, die den Wohnungsbau fördert. Die Verlegung einer Fernwärmeleitung bis in die Neustadt wird in Zukunft Millionen in Crivitz verschlingen und große Überzeugungsarbeit bei den privaten Eigentümern erfordern.  Auch der Steuerzahler wird dabei bestimmt mitwirken dürfen, ob es über den Strompreis oder über die Gemeindesteuern sein wird.

Es ist erstaunlich, wie weit fortgeschritten die Planungen und Absprachen bereits sind und ausgestaltet wurden. Der normale Bürger wird hierüber nur in Halbsätzen informiert, und wenn überhaupt, bleibt alles wie immer in einem streng geschützten, nicht öffentlichen Bereich liegen. Wie man es seit Jahren gewohnt ist, ist Transparenz nicht die Stärke der Mehrheitsfraktionen der Wählergemeinschaft CWG – Crivitz und die LINKE/HEINE. Aber bezahlen muss dann das alles hinterher der Steuerzahler.

Die Landwirte sollen jetzt die Suppe auslöffeln, um die verfehlte Haushaltspolitik der Ampelkoalition in Berlin zu korrigieren.

10. Jan.-2024/P-headli.-cont.-red./327[163(38-22)]/CLA-164/02-2024

Weshalb sollte das Dienstwagenprivileg beibehalten werden, während der Landwirt nun jedoch für seinen Diesel mehr bezahlen muss?  Warum erhalten Bundesbedienstete und Abgeordnete zusätzliche finanzielle Erhöhungen im Jahr 2024, ausgerechnet jene, die den Bauern soeben Auflagen bei Steuern erteilt haben?

Haben die Bauern auch eine Inflationsausgleichspauschale von 3.000 € erhalten? Natürlich ist das nicht der Fall, doch niemand stellt die Frage!

Ein Landwirt, der einen Betrieb zur Fütterung von Milchkühen errichtet, muss mindestens 30 Jahre lang Schulden machen, bevor alles bezahlt ist.  Doch was ist mit den ständigen Änderungen und Verordnungen in Bezug auf die Tierhaltung oder den Milchpreis? Lohnt sich dann noch eine Investition in die Milchviehhaltung? Egal, ob es die Bank zur Förderung ist oder eine andere, die sich mit diesem Thema Landwirtschaft beschäftigt, sie vertreten ganz andere Interessen und Ansichten über Gewinn und Zinsen!

Wir dürfen hierbei nicht vergessen, „unsere Bauern sorgen für das ESSEN“. Sie sind in einem Wettbewerb, der sich mit anderen Ländern und anderen Nationen vergleicht.

Unsere Landwirte sind nicht zwangsläufig gegen die Energiewende. Sie betreiben Biogasanlagen, Windräder oder Photovoltaikanlagen. Im Gegensatz zu der „letzten Generation“ wünschen die Bauern nicht, den Bürgern ihre Sicht der Welt vorzugeben.

Die Forderungen der Landwirte sind klar formuliert:

• Rücknahme der schrittweisen Abschaffung der Dieselrückvergütung


• Keine Steuererhöhungen oder Auflagen, die sogar innereuropäisch zu Wettbewerbsnachteilen führen


• Importierte Waren müssen mindestens den deutschen Anforderungen an Umwelt-, Tierschutz- und Sozialstandards entsprechen. (Lieferkettengesetz)


• Klare 100% Herkunftskennzeichnung für alle landwirtschaftlichen Produkte, auch in verarbeiteten Lebensmitteln und Restaurants

Es geht nicht nur um Geld.

Es geht auch darum, einen Berufsstand und seine Arbeit für unsere Gesellschaft anzuerkennen und wertzuschätzen.

Unsere Bauern sind wichtige Leistungsträger in unserer Gesellschaft.

Kommentar/Resümee

Bauern leisten einen wichtigen Beitrag in unserer Gesellschaft und sind „systemrelevant“. Es ist von Bedeutung, dass man dafür Respekt zeigt!

Ein Problem besteht darin, dass die ständigen neuen Veränderungen und Regeln für die Landwirtschaft, die Bauern unter Druck setzen sowie sie auf absehbare Zeit zusätzlich belasten. Die Gesellschaft profitierte von der ständigen Abwanderung ihrer landwirtschaftlichen Betriebe. So hart es klingt, ist es auch.

Der technische Fortschritt zwingt sie dazu, sich zu entscheiden, ob sie wachsen oder untergehen sollen. Bauern sind gezwungen, ständig zu investieren, um überleben zu können. Für diesen Zweck ist es notwendig, dass der Staat ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellt. Jedoch erhöhen diese Investitionen den Wert Ihrer Höfe. Viele wohlhabende Menschen in Deutschland bekommen jährlich Tausende Euro von der Politik, weil ihre Grundstücke teurer werden. Es ist notwendig, um die Landwirtschaft zu erhalten, jedoch ist einer der Hauptgründe, weshalb einige Beobachter die Proteste ablehnen.

In unserem Fall leben wir in einem ländlichen Gebiet und nicht in der Stadt, sondern sind bestens mit den Problemen und Leistungen der Landwirte vertraut.

Macht weiter! Wir unterstützen eure Forderungen!

Das jahrzehntelange Ringen um den Acker- oder Wegrain für den Radweg an der B-321 bis zum Waldschlösschen und den beschlossenen Funkmastbau!

09.Juli-2023/P-headli.-cont.-red./297[163(38-22)]/CLA-134/75-2023

Es sind nur noch wenige Tage, bis der neue Radweg nach ca. 13 Jahren endlich eröffnet wird. Dieser schließt die lange ersehnte Lücke in der Verbindung nach Pinnow. Aber auch mit einem Wermutstropfen für die Bewohner am Waldschlösschen: Ein neuer Funkturm wird Ihnen direkt vor die Nase gesetzt.

Bis 2010 war der Radweg von Crivitz nach Pinnow über Gädebehn und Muschelwitz als „regional bedeutender Radweg“ nur für eine Förderung von 75 % maßgebend. Im Zuge des Kooperationsprojektes „Rad touristisches Netzwerk“ war es im Jahr 2011 plötzlich möglich, aus dem Radlageplan 2009 auszubrechen. Der Bund unterstützte plötzlich den Bau von Radwegen an der Bundesstraße B-321 mit einer finanziellen 90-prozentigen Förderung. Damit war eigentlich der Weg für den Radweg bis zum Waldschlösschen nach Pinnow bereitet. Bis Ende 2013 standen die Verhandlungen mit dem Eigentümer (Bodenerwerb oder Dienstbarkeiten) und dem Planungsverband und der Stadt Crivitz vor dem Abschluss. Im Jahr 2014 wurden die Kommunalwahlen abgehalten und andere Prioritäten wurden gesetzt. Es ist unbestritten, dass die Sanierung der Schule, Kita, Hort und Infrastruktur dringend notwendig ist.

Auch der Planungsverband hat wegen seines andauernden Themas Kapitel 6.5 Windenergie dieses Thema beiseitegeschoben, wie auch die Stadt Crivitz wegen ihres Baus des Ausweichsportplatzes und der LED-Umrüstung ebenfalls betroffen ist. Das war im Jahr 2015 ein Fehler! Auch vonseiten der CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) hätte man das Projekt beherzter und dringlicher führen müssen, mit aller Konsequenz. Dennoch gab es auch im Jahr 2016 Ansätze, die von Bürgern in den Bauausschuss eingebracht wurden, um ein Radwegekonzept innerhalb der Stadt zu fördern. Diese Entscheidung wurde jedoch von der zuständigen Verkehrsbehörde verworfen und schließlich aufgrund der gebundenen finanziellen Mittel in der Stadt Crivitz für die anstehenden Sanierungen Kita + Schule wieder verworfen.

Die Verhandlungen mit den Eigentümern (Bodenerwerb oder Dienstbarkeiten) wurden 2017 wieder aufgenommen, scheiterten jedoch auf der ganzen Linie. War es auf die Kommunikation, das Geld oder auf persönliche Differenzen zurückzuführen? Der Schwerpunkt lag auf der Kommunikation. Dies führte dazu, dass das Projekt bis zum Ende Jahr 2019 in der Schublade lag. Und dann kam das Coronavirus. Der Planungsverband hat im Jahr 2020 eine Untersuchung über die Radwege durchgeführt, die dazu führte, dass die Strecke an der B-321 vordergründig gefördert werden sollte, und zwar vorrangig. Zudem wollte Mitte 2021 ein Netzbetreiber das Funkloch am Waldschlösschen stopfen, da der Breitbandausbau durch den Bund in diesem Bereich noch nicht abgeschlossen ist.

 Also war es eine neue Gelegenheit, mit dem Eigentümer über die Verhandlungen über den Bodenerwerb oder die Dienstbarkeiten auch zum Radweg zu sprechen. Das führte dazu, dass die Stadt Crivitz bereits am 20. Januar 2022 ohne Gegenwehr des Eigentümers für den Standort direkt am Waldschlösschen entschied. Das ist nicht verwunderlich, dass es sich nicht um eine bebaute Fläche handelt, sondern lediglich um teilweise Grünflächen mit waldähnlichem Bewuchs. Der Eigentümer wohnt auch nicht auf diesem Grundstück.

Auf dieser Sitzung waren mehrere Ausschüsse anwesend und fast alle Stadtvertreter im Januar 2022, die über den Standort eines Funkmastes am Waldschlösschen entscheiden sollten, aber gleichzeitig auch über einen Standort zu einem Funkmast im Ortsteil Wessin.  Das war schon alles sehr merkwürdig in dieser Sitzung im Januar. Hier war die Stimmung sehr angespannt, als man sich einstimmig gegen den Standort in Wessin entschied. Es wurden Gründe vorgetragen, die die Reichweite der Immissionen nicht belegt und die Vereinbarkeit mit den Zug- und Rastvögeln nicht untersucht wurden, auch sind keine alternativen Standorte untersucht worden. Daher muss man ablehnen.

Im Gegensatz zu dem Standort am Waldschlösschen, wurde hier die Abstimmung sehr trocken und kurz gehalten, was zu einer schnellen Einigung führte. Irgendwelche Unterlagen zu Immission oder Naturschutz oder Abstand zur Wohnbebauung lagen hier genauso nicht vor, sie wurden aber auch nicht merkwürdigerweise nachgefragt von den Stadtvertretern. Es war als Beobachter auch etwas unverständlich und geheimnisvoll zu spüren, als ob Absprachen beliebiger Art vorher getroffen worden wären. Dieser Standort am Waldschlösschen ist eigentlich dichter an der Wohnbebauung als der in Wessin?

Schon damals war es in aller Munde, dass ein Verkauf des Hotels bevorstand. Nachdem der Eigentümerwechsel stattgefunden hatte Mitte 2022, wurde auch eine Nutzungsänderung für das Waldschlösschen vorgenommen, die jedoch von den neuen Eigentümern zurückgezogen wurde.

Und so kam es, wie es kommen musste! So blieb man also dabei, sich zu fragen, was zuerst 2022 am Waldschlösschen kommt.

 Ist es der Radweg oder der Funkmast? Die Arbeiten und Baupreise haben sich verändert und es dauerte etwas länger, aber sind kurz vor dem Abschluss im Juli 2023. Also wollten wir eigentlich eine Reportage über den neuen Radweg und die Verträglichkeit der Eigentümer mit dem neuen, Funkmast machen, der bestimmt bald gebaut wird. Wir mussten feststellen, dass selbst die Nachbarn völlig überrascht waren, als sie von den Bauvorhaben hörten.

Es sah so aus, als ob die Informationen für sie eine absolute Neuheit wären. Es wurde nun endlich klar, welches Grundstück nun die langen (ca. 13 Jahre) Verhandlungen zum Radweg auslöste bei der Stadt Crivitz. Hier handelt es sich um das gleiche Grundstück, auf dem der Funkmast errichtet werden soll und welches nicht bewohnt ist.

So ist zu hören gewesen, dass es gemeinsame Absprachen/Gespräche mit der Stadt Crivitz und den Eigentümern über den Funkmast und den Wegrain für den neuen Radweg gegeben hat. Dies ist jedoch bereits vor etwa 13 Monaten geschehen. Der Eigentümer hat sich nicht mit den Nachbarn in Verbindung gesetzt zu diesem Thema und auch die Stadt Crivitz hat nicht ausreichend mit allen Anwohnern von Waldschlösschen gesprochen.

Indessen müssen wohl alle Nachbarn mit dem Funkmast leben, um das „Gemeinwohl“ zu stärken, damit jeder von uns kein Funkloch mehr hat am Waldschlösschen.

Eine frühzeitige, transparente Darstellung von kommunalen Entscheidungen hätte die betroffenen Bürger besser auf die Belastungen vorbereitet. Außerdem müssen die Betroffenen auch steigende Belastungen in ihrer Lebensqualität in Kauf nehmen, um zum Allgemeinwohl beizutragen, dass nun kein Funkloch mehr am Waldschlösschen herrscht. Die Aufregung ist bereits bei den angrenzenden Eigentümern zu spüren. Niemand hätte damit gerechnet.

Der normale Bürger wird hierüber nur in Halbsätzen informiert, und wenn überhaupt bleibt alles wie immer in einem streng geschützten, nicht öffentlichen Bereich liegen. Vielleicht ist es so, dass man alles im Internet veröffentlicht, weil man ja damit seine Pflicht und Schuld erfüllt hat und so kann man sich schön hinter seiner eigentlichen Bringschuld verstecken. Nur, um keine Diskussionen mit den Bürgern über unangenehme Entscheidungen führen zu müssen.

So ist man es ja seit Jahren gewohnt, die Transparenz nicht die Stärke der Mehrheitsfraktionen der Wählergemeinschaft CWG – Crivitz und die LINKE/HEINE. Aber der Bürger muss nun die Belastungen tragen, und dann muss der Steuerzahler die Kosten zahlen. Auch die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) als Opposition hat sich bei dieser Entscheidung am Waldschlösschen nicht mit Ruhm bekleckert, sie hat auch ohne zu prüfen zugestimmt. Wer weiß, warum und mit welchen Hintergründen?

Außer demjenigen, der seit über 13 Jahren immer wieder zögerte, seinen Wegrain für den Radweg zur Verfügung zu stellen. Nur mit der Maßgabe, dass es neben dem Radweg auch noch einen Funkturm hinzugefügt wird in diesem Bereich, an dem man sich ebenfalls verdient. Das Kuriose ist, dass gerade derjenige Eigentümer in diesem Bereich nicht wohnt, sondern nur sein Land hat, aber einen regen Kontakt zu seinen Nachbarn hat.  Vielleicht hat er aus Charme geschwiegen, weil er wahrscheinlich wusste, dass die Nachbarschaft nicht mehr so geradlinig verlaufen würde, wenn er sich offenbarte.

Was bedeutet dies für uns Bürger?

Bürgerbeteiligung beginnt also mit einer transparenten Informationspolitik für die Gesamtheit der politischen Entscheidungen auf der Ebene einer Kommune. Diese Informationen sollten aber keine Holschuld des einzelnen Bürgers sein, sondern sind auch eine Bringschuld von der jeweiligen Stadt – und Gemeindevertretung, sowie der zuständigen Amtsverwaltung.

Teil4-Neuer Standort zum Stahlgitterfunkmast in Wessin! Ein Schauspiel ganz besonderer Art. Die Zustimmung des Bauauschusses in Crivitz gilt als sicher!

16.März-2023/P-headli.-cont.-red./255[163(38-22)]/CLA-92/33-2023

Die Zustimmung zu diesem neuen Standort wird wahrscheinlich von der Gesichtswahrung gegenüber der Öffentlichkeit als gesundem Kompromiss dargestellt werden und dem Verstecken hinter dem Landkreis LUP bestimmt sein.

Bei solch einem wichtigen Thema ist es üblich, dass die CDU- Opposition (CDU- Fraktion Crivitz und Umland) eine abwartende oder auch enthaltende Haltung einnimmt. Zu diesem Thema wird sie sich sicherlich positiv äußern, da es sich um ein ansässiges Unternehmen in Wessin handelt und sie mit den Mehrheitsfraktionen der CWG – Crivitz und die Linke/ Heine ein gutes Miteinander pflegen.

In der Vergangenheit wurde viel um den Standort des Funkmastes 5G gerungen, aber letztlich hat man von vorneherein gewusst, dass es sich um eine bauliche Privilegierung handelt und man weiß das keine ernsthaften Gegenargumente und eigene Untersuchungen vorhanden sind. Bei den neuen Standorten hat man alle diese Sorgen nicht , denn diese werden jetzt auf den Landkreis abgewälzt.

Auf der letzten Sitzung des OTV am 07.12.2022 in Wessin äußerte sich der OTV-Vorsitzende von Wessin Herr Daniel Itze wie folgt: „Wir können dagegen nichts machen!“, genauer gesagt „Der Landkreis erteilt die Genehmigung!“ Kannte er den neuen Standort bereits zu diesem Zeitpunkt? Die Antwort lautet vermutlich und höchstwahrscheinlich „JA“. Es ist naheliegend, dass der Eigentümer der Fläche des neuen Standorts für den Funkmast, die landwirtschaftliche Produktion und Absatz e.G. Wessin ist, da sein Unternehmen in unmittelbarer Nähe ein Büro unterhält.

Die Bauprojektierung wurde am 12.10.2022 abgeschlossen und die Antragsunterlagen wurden bereits am 12.12.2022 bei Landkreis LUP eingereicht in die Bearbeitung. Die entsprechenden Vorverträge für die entsprechende Pacht sind sicherlich bereits im November 2022 abgeschlossen worden, sodass sicherlich eine umfassende ortsgebundene Information vorlag. Das Fatale daran ist, dass die Unterlagen für die Abgabe des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Crivitz seit Januar 2023 im Amt Crivitz bekannt sind. Wie üblich droht Fristablauf!

Bis zum Ablauf der Frist am 31.03.2023 muss alles wieder einmal plötzlich alles rasant gehen. Der Hauptausschuss der Stadt Crivitz tagt erst wieder im April und die Stadtvertretung erst wieder Ende April und die Unterlagen für die Bürger wurden jedoch erst am 11.03.2023 veröffentlicht, viel zu spät wie bei anderen Vorlagen in der Vergangenheit.

Wieder einmal herrscht so viel Heimlichkeit in der andauernden Fastenzeit!

Das scheint nicht nur so zu sein, sondern ist eine gewohnte Praxis in den Ausschüssen in Crivitz seit vielen Jahren. Die Bringschuld der Verantwortlichen würde laut Kommunalverfassung darin bestehen, dass sie umnfassende öffentliche Informationen zu wichtigen Bauvorhaben frühzeitig bekannt geben sollten, da diese entscheidend zur Meinungsbildung der Bürger beitragen. Es ist unwahrscheinlich, dass diese Vorgehensweise in den verbleibenden zwölf Monaten der Wahlperiode in den Mehrheitsfraktionen der CWG -Crivitz und die LINKE / Heine in Crivitz noch geändert wird.

Baurechtlich-befindet sich das Vorhaben im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient. Das ist nun anscheinend der Fall.

Das Grundstück wird von dem städtischen Weg nach Zapel Ausbau verkehrlich erschlossen. Die Zufahrt soll wohl noch vom Umweltamt des Kreises überprüft werden, da sich in der Nähe ein Biotop befindet, das vor vier Jahren stark zurückgeschnitten wurde.

Und dies war es dann auch!

Überraschenderweise ist es nicht notwendig, einen Nachweis über die Reichweite der Immissionen zu erbringen oder eine Prognose zu machen. Es wird auch nicht gefordert, dass Abstand zur Wohnbebauung bezüglich der elektromagnetischen Strahlung und deren Auswirkungen als Immissionsprognose herangezogen wird. Es sind keine Prüfungen naturschutzrechtlicher Aspekte wie Vogelzug oder Rast- und Nistplätze von geschützten Tierarten, die auf der zu bebauenden Fläche möglicherweise vorhanden wären, erforderlich.

@ALLRIS®net

Das alles ist plötzlich nicht mehr notwendig. Alles ist bereits klar und geregelt! Es sind noch der Beschluss und das Siegel erforderlich, oder?

In der Standortbegründung wird hierzu lediglich lapidar festgestellt: „Die akustische Emission der Lüftergruppen in den Schaltschränken wird im Rahmen der zulässigen Werte gehalten. Die auszusendenden elektromagnetischen Felder sind so gering, dass die geltenden Sicherheitsstandards eingehalten werden und sich Personen auch unterhalb des Turmes zeitlich unbegrenzt aufhalten können, ohne sich einer Gefährdung auszusetzen.

Diese Begründung sorgt bei jedem Diplom-Ingenieur der Hochfrequenztechnik oder Elektrotechnik für ein Lächeln oder sogar für Heiterkeit im Raum.

ODER weiter fortlaufend:Der gewählte Standort wurde unter Berücksichtigung aller Randbedingungen aus den möglichen Varianten ausgewählt. Zu den berücksichtigten Kriterien gehörten insbesondere die funktechnisch geeignete Lage im oder am Suchkreis, die Vermieterbereitschaft der Liegenschaftseigentümer, die festnetztechnische Anbindbarkeit, die bautechnische Realisierbarkeit und die Berücksichtigung der Realisierungskosten. Unter Abwägung dieser Kriterien ist der gewählte Standort der einzig darstellbare.“

Diese Aussage ist auch bau- und verwaltungsrechtlich interessant, denn man kann diese Aussagen nur deshalb so schreiben, wenn man heute sozusagen privilegiert ist als Bauvorhaben.

Wir antworten auf dieses Thema mit einem Zitat von Bertolt Brecht, das Marcel Reich-Ranicki häufig am Ende des literarischen Quartetts zitierte, da es zu dieser Situation und der Gemengelage am besten passt:

„Und so sehen wir betroffen den Vorhang zu und alle Fragen offen.“

Unser Video vom *ARBORETUM* in Crivitz soll die Feststellung noch einmal verdeutlichen, was am 10.11.2022 verkündet wurde. Aufgrund einer Initiative zur Bewässerung des Arboretums!

10.März-2023/P-headli.-cont.-red./252[163(38-22)]/CLA-89/30-2023

Arboretum – Eigentlich eine *Einrichtung für Forschung, Lehre und Bildung; Sammlung verschiedenartiger, oft auch exotischer Gehölze* hier der aktuelle verbliebene Anblick!

Es wachsen nur die heimische Eiche und Buche sowie die Linde gut im Arboretum in Crivitz!

Aufgrund dessen wurde eine Initiative von Abgeordneten der CDU – Crivitz und Umland hervorgebracht, die ein Schwengelpumpe im Arboretum erreichen wollten, damit also die Bäume genügend Wasser bekommen und besser wachsen sollen!

Die Abgeordneten haben erfolglos versucht, den Vorsitzenden des Umweltausschusses zum Einlenken zu bewegen. Hierzu wurden Untersuchungen durchgeführt und diese auch vorgelegt. Nun werden sie offiziell abgewatscht.

In der Antwort vom Vorsitzenden zu diesem Thema heißt es:

*„Eine Schwengelpumpe ist gebunden an die Höhe des Grundwasserstandes. Ein Grundwasserstand von 3 bis 4 m ist für eine reibungslose Wasserförderung über diese Pumpe möglich. Die Höhe des Grundwassers im Arboretum wird bestimmt durch den Wasserstand im Amtsbach. Das Grundwasser steht durch die kuppierte Ausbildung im Arboretum daher erst in einer Tiefe von etwa 8 – 20 m zur Verfügung. In der Winterperiode ist das Wasser abzulassen, die Pumpe zu warten und im Frühjahr neu anzugießen.

Den Pflanzen stehen für das Wachstum großflächige, stark besonnte Flächen und nur als Oberflächenwasser zur Verfügung. Das Feuchtbiotop mit seiner Mergel- und Tonsohle steht etwa bis Mitte des Jahres gefüllt mit Oberflächenwasser zur Verfügung. Zum Angießen der Pflanzen kann hieraus Wasser entnommen werden. Die frisch gepflanzten Bäume und Sträucher erhalten im ersten Jahr eine Anwachshilfe in Form von Nährstoffen und Wasser.

Danach müssen sie mit den Bedingungen, die die Natur ihnen bietet, auskommen. Eine weitere Wasserversorgung junger Bäume erfolgt über das Anbringen von Wassersäcken, wie 2022.Eine technische Ausstattung des Arboretums mit Elektrizität, Brunnen und Wasserpumpe sowie einer Schwengelpumpe wird nicht empfohlen. Die geologischen und stand örtlichen Gegebenheiten bestimmen das Wachstum der Wildkräuter, Sträucher und der Bäume. Das Arboretum muss naturbelassen bleiben. Die natürlichen Bedingungen bestimmen den Fortgang des Wachstums.“@ALLRIS®net.

Visionen oder Luftschlösser im Crivitzer Umweltausschuss? Die CDU Crivitz und Umland wollen jedoch in Domsühl Bäume pflanzen lassen!

16.Febr.-2023/P-headli.-cont.-red./242[163(38-22)]/CLA-79/20-2023

Dieser Beitrag ist kein Faschingsbeitrag, obwohl er zeitlich und räumlich in die Faschingszeit fällt, sondern ein reiner Ernstfall. Der Umweltausschuss wird seine nächste Sitzung in Kürze abhalten.

Die neuen Visionen erscheinen eher wie eine krampfhafte Zusammenstellung von Maßnahmen, die lediglich den Anschein eines neuen Konzepts erwecken sollen!

Wir machen Crivitz grüner, sicherer, lebenswerter und zukunftsfähiger“. Oder in anderen Worten: Wir wollen einen Antrag auf Teilnahme am Wettbewerb einreichen und was schreibt man nun dazu? So ungefähr könnte man die neuesten schriftlichen Berichte über die umwelttechnische Zukunft von Crivitz interpretieren, die jüngst der Vorsitz des Umweltausschusses Herrn Jürgen Heine (Fraktion die LINKE / HEINE) veröffentlicht hat, natürlich auch unabhängig von anderen.

Wer sich von der bahnbrechenden umwelttechnischen Veränderung erhofft hat, wird sicherlich sehr enttäuscht sein.

Der Grüngürtel muss gepflegt und verkehrssicher gehalten werden, und die Gartensparten müssen ihre Gärten nach den Grundsätzen der Bundeskleingartenverordnung bewirtschaften. Grünpatenschaften sind für kleine Grünflächen, einzelne Bäume zu entwickeln, das ARBORETUM ist weiterzuentwickeln und der Stadtwald ist weiter zu bewirtschaften. Die Ergebnisse der ÖKONOMIE in der Waldbewirtschaftung (Abholzung) sind jährlich auf einer Waldbegehung zu betrachten. Die Gedanken zum „Grünen Crivitz“ sind hiermit abgeschlossen.

Crivitz soll durch eine permanente Baumschau und keine Einleitung von Abwässern in die Gewässer sowie durch schrittweise Ablösung fossiler Brennstoffe „sicherer“ werden. Außerdem sollen noch die Stolperstellen durch Baumwurzelaufstülpungen erfasst und beseitigt werden, das liegt aber eher im Auftrag des Bauausschusses, oder? Das Klima angepasste Waldmanagement beinhaltet aber den Verzicht auf Abholzung und eine Totholz Belassung im Wald, oder? 

Crivitz soll zukünftig „zukunftsfähiger“ werden, indem man nachhaltige Prozesse und Projekte, beispielsweise für erneuerbare Energien, in der Stadt voranbringt, die mit einer Bürgerbeteiligung verknüpft sind. Es bleibt unklar, was damit gemeint ist! Fahrradwege sollen ausgebaut werden, um die Attraktivität der Stadt und der Ortsteile zu steigern. Das „Grüne Klassenzimmer“, der Schulgarten soll den Kindern und Jugendlichen nähergebracht werden, um einen sanften Tourismus zu fördern, der schlussendlich Crivitz zum „Tourismusort“ kürt.

Das ist dann das, was man Ihnen mitteilen wollte! Haben Sie neue Ideen oder Alleinstellungsmerkmale entdeckt, die Crivitz für den Umweltpreis 2023 qualifizieren oder zu einem Tourismusort in MV machen könnten?

Es wirkt skurril, wenn man an die letzten Visionen vom 03.01.2023 zurückdenkt, in denen es ausschließlich um die Abholzung im Stadtwald und die Restholz- bzw. Totholz Verwertung im Stadtwald ging, für eine neue Ansiedlung einer Karbonisierungsanlage (Erzeugung von Pflanzenkohle und warmen Wasser). Für die sich besonders Herr Alexander Gamm (Vorsitzender des Bauausschusses Crivitz  – Fraktion die LINKE/ Heine), wie wir bereits berichtet haben am. 10.01.2023

  https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/gruene-visionen-zum-neujahr-in-crivitz-fuer-die-buerger-falsch-das-grosse-rennen-um-zwei-foerdertoepfe-wird-als-neues-energieprogramm-vermarktet-und-verpackt/

Sind Windräder wirklich sauber oder verbirgt sich hinter ihnen ein schmutziges Geheimnis?

06.Febr.-2023/P-headli.-cont.-red./237[163(38-22)]/CLA-74/15-2023

Der Strom ist sicherlich sauber, aber die Herstellung bzw. die Fertigstellung der Windräder selbst ist nicht umweltfreundlich. Die grüne Zukunft, die wir anstreben, hat auch einen dunklen Schatten in anderen Ländern!

In dieser Woche wurde die Gesetzgebung vereinfacht, um den Ausbau schneller voranzubringen, weil die Windräder im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der nationalen Sicherheit dienen. Es ist geplant, 2 % der Landesfläche mit Windrädern zu bebauen, um dies zu ermöglichen, wurden Einschränkungen im Artenschutz und der Umweltverträglichkeit vorgenommen und Einspruchsmöglichkeiten wurden eingeschränkt.

In Deutschland gibt es etwa 30.000 Windräder, die 22 Prozent des Stroms erzeugen, der verbraucht wird. Trotz der hohen Anzahl an Windenergieanlagen, die bereits installiert wurden, werden nach allgemeiner Schätzung weitere 10.000-15.000 Windräder benötigt, da diese modernen Anlagen effizienter und höher sind als die älteren Modelle. Es ist eine Abwägung zwischen dem Schutz von Arten und dem Schutz unseres Klimas. Beides zu maximieren, ist nicht möglich; eines von beiden wird verloren gehen!

Dennoch kann die Windkraft nicht alle Probleme lösen, die wir haben, sie ist sehr kostenintensiv und nicht immer verfügbar sowie bis heute nicht gut speicherbar unserem Land nicht verfügbar sind. Zu diesem Zweck benötigen wir Rohstoffe, die wir in Europa nicht in ausreichender Menge haben, z.B. Kupfer. Beim Kupferabbau entstehen giftige Stoffe und umweltschädliche Abfälle. Zudem ist unser Rohstoffbedarf abhängig von Ländern wie Chile oder Bolivien, die großen Vorkommen der benötigten Rohstoffe haben.

Auch die Windräder benötigen viele Rohstoffe wie z. B. Balsaholz aus Ecuador es wird für die Rotorblätter der Windräder verwendet und in einem Rotorblatt stecken circa 50 Bäume. Für ein ganzes Windrad benötigt man demnach in etwa 150 Bäume. Aber warum verwendet man dieses besondere Holz für ein Windrad? Das Material eignet sich optimal als Kernmaterial, da es eine sehr geringe Dichte hat und wenig wiegt. Das spannende an dem Holz ist, dass es starke Kräfte aushält.

Windenergie ist eine saubere Energiequelle, das ist das zentrale Verkaufsargument für Windradhersteller. Gute Zeiten für die Branche. In den Generatoren von immer mehr Windrädern steckt das Metall Neodym, eine sogenannte seltene Erde aus China. Der Vorteil von Neodym-Windrädern liegt darin, dass sie häufig nur mit zwei Komponenten auskommen: dem Rotor und dem Stromgenerator. Das ist der sogenannte Direktantrieb. Natürlich viel billiger und effizienter: man spart Gewicht und Wartungsarbeiten.

Es ist zu befürchten, dass wir in diesen Ländern eine Umweltverschmutzung erzeugen, nur weil wir hier gerade Kohle und Atom durch Wind und Sonne ersetzen und weil alle ein Smartphone und mit einem E-Auto besitzen wollen. Es wird in unserem Land deutlich zu wenig über das Thema Stromsparen diskutiert.

Alle wollen noch mehr Strom, ob Industrie und Verbraucher, alles soll digitalisiert werden, aber ist nun die Windkraft, das Allheilmittel für unsere Zukunft in der Stromerzeugung? NEIN!!! Der gesunde Mix macht es!

Demontierung des  Natur – und Landschaftsschutzes per »Notverordnung«!

03.Febr.-2023/P-headli.-cont.-red./236[163(38-22)]/CLA-73/14-2023

Der Wirtschaftsminister will nun 18 Monate lang per Notverordnung an bestehendem Recht vorbeiregieren, um schneller Windräder aufstellen zu können.

Um die Genehmigung von Windrädern zu beschleunigen, soll die Umweltverträglichkeitsprüfung künftig entfallen. Gibt es in einem für Windkraft oder Stromleitungen (z. B. 110 KV) ausgewiesenen Gebiet schon eine strategische Umweltprüfung, kann diese im Genehmigungs-verfahren und die artenschutzrechtliche Prüfung der einzelnen Anlagen entfallen.

Für diese Zwecke soll das Geld, das die Betreiber von Windenergieanlagen und Stromleitungen für Gutachten ausgegeben haben, für Projekte zum Schutz der Artenvielfalt eingesetzt werden. Durch diese Maßnahme wird nicht der rechtliche Status reduziert, sondern es wird zu einer schnelleren und effektiveren Verfahrensweise kommen.

Der Wirtschaftsminister soll es am Montagabend so eilig gehabt haben, dass er sich schnell im „Umlaufverfahren“ (E-Mail) die Zustimmung der Kabinettskollegen eingeholt hat, um dann eine Notverordnung anzukündigen. Er hatte zuvor in Brüssel bei der EU selbst an der Möglichkeit mitgearbeitet, dass die Windenergie an Land als übergeordnetes öffentliches Interesse betrachtet werden sollte.

Diese Anweisung aus Brüssel ist erst einen Monat alt, und die Abgeordneten und Verbände konnten sich kaum mit der Materie auseinandersetzen.

Umweltausschuss Crivitz 2022 *Leader – Kleinprojekte bis 20.000€* „Aus den Augen, aus dem Sinn?

27.Jan.-2023/P-headli.-cont.-red./233[163(38-22)]/CLA-70/11-2023

Die Leader-Projekte wurden großartig prognostiziert und medial vermarktet im Sommer 2022 vom Umweltausschuss Crivitz, sind aber seitdem bis 2023 im Dunkeln verschwunden! Welches Projekt wurde vom denn nun ausgewählt und eingereicht, um die Förderung durch das Leader-Programm zu erhalten? Der Tagesordnungspunkt – Leader Projekte oder die Feststellung einer Projektauswahl im Umweltausschuss Crivitz ist in den Niederschriften bis heute nicht enthalten?

Unter dem Motto „Drei Themen für Crivitz- LEADER AG („MEINE IDEE“ Schreiben vom 27.6.2022) veröffentlichte der Vorsitzende des Umweltausschusses Hans Jürgen Heine das Papier nach der letzten Sitzung am 22. Juli 2022. Wir berichteten zuletzt darüber am 11.08.2022 unter dem Link …https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/die-qual-der-wahl-bei-den-leader-projekten-im-umweltausschuss/

Es gab bis heute keine weiteren öffentlichen Veranstaltungen mehr zu diesem Thema oder nur noch streng geheime. Es wurden keine Mitteilungen veröffentlicht, weder in gedruckter Form noch im Internet. Es ist schon erstaunlich, wie die Transparenz in diesem Ausschuss funktioniert. Obwohl dieses Thema eigentlich in den Zuständigkeitsbereich des Kulturausschusses fällt, hat sich dieser in erster Linie mit den Kinderspielplätzen beschäftigt und der Umweltausschuss hat sein Lieblingsthema Holz auf der Tagesordnung gehabt.

Unsere Redaktion hat sich direkt beim Regionalmanagement in der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH erkundigt und hierzu eine freundliche und schnelle Antwort erhalten!

Als GAK-Kleinprojekt wurde das Projekt „Grünes KLASSENZIMMER“ von Crivitz eingereicht und befindet sich bei der Lokalen Aktionsgruppe in der Auswahl neben vielen anderen Projekten. Aufbau und Gestaltung eines Unterrichtsraumes für Lehre und Bildung im Grünen Klassenzimmer des Schulgartens der Regionalen Schule. Eine Auswahl wird frühestens nach Ostern erfolgen. Wir hatten mit unserem Beitrag am 11.08.2022 genau die richtige Wahl getroffen, was sollte denn auch anderes herauskommen!

Es besteht noch Klärungsbedarf, was unter einem Unterrichtsraum( Größe/Bauweise/Materialien) im Grünen Klassenzimmer zu verstehen ist. Eine genaue Beschreibung hierzu ist nicht bekannt, jedenfalls nicht öffentlich. Ein Kostenvoranschlag hierzu fehlt auch!

Nun stellt nur noch die Frage was ist aus den anderen Projekten geworden?Der Skaterpark ist schon seit längerem im Gespräch unter anderem auch von der Bürgermeisterin. Hierzu gab es schon eine Beratung im Kulturausschuss (wo auch Jugendliche eingeladen wurden)! Hierzu stellte man fest :

“ Es wird sich zunächst auf den Standort zwischen der alten „Schwesighalle“ und der Bahnstrecke geeinigt. Preislich liegt das Projekt bei ca. 50.000,00 Euro. Es werden die verschiedenen Materialien besprochen. Es entsteht ein reger Austausch….“ (Kulturausschuss 12.April 2022 TOP Ö 5).

Nun, bei der veranschlagten Höhe der Baukosten dürfte das Projekt schon leider nicht mehr unter einem Kleinprojekt nach LEADER gefördert werden! Kann also nur noch als ein *größeres* Projekt geplant und eingereicht werden. Hierzu werden neue bzw. weitere Projektideen für die nächste Förderperiode gesucht „ Ihre Idee für 2023 – 2027“. Die Projekte sollen einen Mehrwert für die Region bzw. den Standort besitzen und eine Art als Modellcharakter fungieren, sozusagen etwas besonderes sein! Für die zukünftige Förderperiode wird eine regionale Entwicklungsstrategie entwickelt für die lokale Entwicklung ! Man kann sich über den aktuellen Stand online informieren.

Zum Marktplatz gab und gibt es vielen Ideen (vom Springbrunnen bis zum Parkplatz) und auch einen Arbeitskreis/Gemeinschaft!? Den Marktplatz behindertengerecht umzugestalten ist schon lange eine Notwendigkeit. Da aber hier das Bindewort *und* beschrieben wurden, mit der Erweiterung der Parkmöglichkeiten, dürfte auch hier die veranschlagte max. Förderung von 20.000,00€ sicherlich in den Baukosten nicht ausreichen!

Die Kosten für den „Skaterpark Crivitz“ und „Behindertengerechte Umgestaltung des Marktplatzes der Stadt Crivitz“diese Projekte waren jedoch so hoch, dass sie nicht als Kleinprojekte beim GAK eingereicht wurden, sondern als *LEADER-Projekte 2023*. Wenn es mit LEADER weitergeht, werden diese Projekte dann in das Rennen gehen.

Es wird bis Ostern noch dauern, bis Grundsatzentscheidungen getroffen wurden, was die finanzielle Förderung von Leader-Projekten angeht. Eine Auswahl wird wahrscheinlich bis Ende 2023 im Landkreis erfolgen, vorausgesetzt, die Aktionsgruppe wählt uns aus.  Eine Realisierung wäre also frühestens 2024 nach der Kommunalwahl möglich, aufgrund der Planungen und Genehmigungen.

Resümee

Es ist bedauerlich, dass niemand mehr öffentlich über die Erweiterung der Parkplätze diskutiert, wie es anfangs von Herrn Heine angekündigt wurde.

Die Beteiligung der Bürger an politischen Entscheidungen setzt eine transparente Informationspolitik für die Gesamtheit der politischen Entscheidungen auch auf der Ebene der kommunalen Ausschusstätigkeit voraus. Sie sind keine Einzelentscheidungen. Die Informationen über die Entscheidungen in kommunalen Ausschüssen sind nicht die Holschuld des einzelnen Bürgers, sondern die Bringschuld der gewählten Ausschussmitglieder in Crivitz.

Teil-2- Grüne Visionen zum Neujahr in Crivitz für die Bürger! Falsch! Die Landschaft ist schön“ Aber Maßnahmen zum nachhaltigen Erhalt – Fehlanzeige!

17.Jan.-2023/P-headli.-cont.-red./228[163(38-22)]/CLA-65/06-2023

Der Vorsitzende des! Herr Hans Jürgen Heine (Fraktion die LINKE/Heine) hat eine Neujahresinspiration zu einem Energieprogramm in Crivitz „die klimafreundliche Stadt“?

Friedhof: „Der Friedhof beeindruckt mit seinen alten, geschichtsträchtigen Bäumen an Eichen, Ahornen und den Lindenalleen.“ Das Arboretum: „Das Arboretum ist eine Lehr-, Bildungs- und Erholungseinrichtung“. Der Stadtpark: „Aus einer ehem. Halde von Gartenabfällen ist auf etwa 1 ha eine Oase in der Stadtlandschaft entstanden.“  Der Crivitzer See: „Ist ein erdgeschichtlich, im Ergebnis der letzten Eiszeit, entstandener See. Die Warnow: „Die Renaturierung der Warnow vom Barniner See bis Groß Görnow erfolgt abschnittsweise zur Rückverlegung in ihr ursprüngliches Flussbett.“

Was für neue Erkenntnisse? Das von Herrn Heine zusammengestellte Energieprogramm ist nicht gerade bahnbrechend und besonders innovativ. Der Text liest sich wie eine Arbeitsaufstellung an den städtischen Bauhof. Das ist nicht einmal ansatzweise ein Energieprogramm.

Es ist nicht erkennbar, welche konkreten Maßnahmen oder Ideen verfolgt werden. Eher Feststellungen wie schön doch sich die Flora und Fauna sich im Arboretum, im sog. Stadtpark und auf den Friedhof sich entwickeln. Es sind keine möglichen nachhaltigen Maßnahmen zu erkennen, die diese Ökosysteme erhalten könnten. Die Stadt Crivitz soll sich bei der Überwachung und Kontrolle von diesen Bereichen vorrangig auf die Beobachtung und Kontrollgänge in diesen Bereichen konzentrieren und die Maßnahmen anderer Behörden unterstützen.

Die übermäßige Begeisterung über eine Karbonisierungsanlage im Gewerbegebiet Crivitz überdeckt die Bedeutung anderer nachhaltiger Lösungen. Die Ankündigung einer Karbonisierungsanlage, die auf die Beschaffung von Restholz aus dem Stadtwald und die Abholzung von Beständen angewiesen ist, wird dazu führen, dass im Wald mehr gerodet als angepflanzt wird und kein Totholz mehr verbleiben wird. Dies klingt jedoch nach einem Mitwirkungsverbot. 

Resümee

Crivitz verfügt über eine beachtliche Anzahl von Arbeitsgemeinschaften, aber Diskussionen zu diesem Thema gibt es nicht, sondern nur Festlegungen. Wie üblich werden die Bürger in dieser Angelegenheit nicht um ihre Meinung gebeten, sondern erhalten lediglich ein vorgefertigtes Meinungsbild.

Wie sagte der Vorsitzende Herr Hans-Jürgen Heine auf der letzten Sitzung des Umweltausschusses Sitzung passend dazu „Leute, die sagen, was wir zu tun haben gibt es genug, aber Leute die mitmachen sind zu wenig“. Woran das wohl alles liegt?  Mit Leute sind bestimmt die Bürger gemeint!

Es wird wieder einmal die Zeit drängen, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Demnach wird man auch nicht lange darüber debattieren und es wurde bereits hierzu eine klare Richtung in der letzten Sitzung der Stadtvertreter von Herrn Alexander Gamm angezeigt. So sieht eben die gelebte kommunale Demokratie in Crivitz aus.

Teil-1-Grüne Visionen zum Neujahr in Crivitz für die Bürger! Falsch! Das große Rennen um zwei Fördertöpfe wird als neues Energieprogramm vermarktet und verpackt!

10.Jan.-2023/P-headli.-cont.-red./225[163(38-22)]/CLA-62/03-2023

Teil 1- Die plötzliche Entdeckung 2023 der Biodiversität nur im Ökosystem des Stadtwaldes! Warum?

Jetz entdeckt man also plötzlich – seit 2014 erstmalig die Biodiversität nur im Stadtwald Crivitz?
Im Gebiet zu den angrenzenden geplanten Energiepark (für ca. 20 Windräder) oder im begegnenden geplanten Bau zu der 110 KV Leitung, wo sich auch der Stadtwald befindet, existiert die Biodiversität nicht?
Im Grasland, Ackerflächen, den angrenzenden Söllen oder am See  wird die Biodiversität vom Umweltausschuss in Crivitz nicht entdeckt!

Liebe Leserin, lieber Leser,

herzlich willkommen. 2023. Ich hoffe, Sie hatten einen wunderschönen Jahreswechsel und sind bereit für neue Taten. Am Montag hatte ich ein bisschen Zeit, meinen Lesestapel abzuarbeiten. Dabei stieß ich auf ein Papier vom Vorsitzende des Umweltausschusses Herr Hans Jürgen Heine (Fraktion die LINKE/Heine), welcher eine Neujahresinspiration hatte zu einem Energieprogramm in Crivitz „die klimafreundliche Stadt“ ? Das alles war anfangs undurchlässig für den Laien, aber dann wurde es klar.

Dabei geht es um den Fördertopf“ angepasstes Waldmanagement“ der fordert die strikte Anwendung der Biodiversität in Wäldern und ist Teil des Wettbewerbs“ klimaaktive Kommunen „.  Der Wettbewerb wiederum richtet sich an Kommunen, die sich mit dem Thema Wind- und Solarenergie ausbauen, die Energieeffizienz verbessern und den Klimaschutz durch Kooperation mit der Wirtschaft voranbringen. Die beiden Dinge sind nun zu einer Einheit verschmolzen, die sich „ENERGIEPROGRAMM“ nennt. Es scheint, als wären diese grünen Ideen nur ein Etikettenschwindel! 

Auszüge @ALLRIS®net

Mit der Errichtung einer Karbonisierungsanlage ( Biokohle Produktionsanlage) in Crivitz,  welche von der CWG und die LINKE, die förmlich darum betteln, mit großer Freude begrüßt und man erfüllt sich damit gleichzeitig zwei Wünsche. Einerseits die Kooperation mit der Wirtschaft zur Verwertung von Holz aus dem Stadtwald und Biomassen aus der Landschaftspflege zur Biokohleproduktion und andererseits die Energieerzeugung, um Wärme für die Neustadt und die umliegenden Betriebe zu erzeugen.

Dies wird als ENERGIEPROGRAMM für den Bürger vermarktet. Vielleicht sogar ein eigenes Stadtwerk, wie Herr Alexander Gamm auf der letzten Sitzung der Stadtvertretung zu berichten wusste. Na also, Herr Gamm, da werden doch bestimmt noch Posten im Aufsichtsrat frei, wenn es denn schon bei der ARCUM nicht geklappt hat, oder? Oder bei dem zukünftigen eigenen kommunalen Unternehmen für Nutzung der Holzreserven, so wie es im Programm beschrieben ist?

Auszüge @ALLRIS®net

Es sollten eigentlich nur drei Hauptthemen für das Jahr 2023 gelten, wie es auf der Sitzung des Umweltausschusses am 15. November 2022 öffentlich bekannt gegeben wurde. Die Themen lauten: 1. Der Stadtpark, 2. Das Arboretum und 3. Ein Klima angepasstes Waldmanagement. Herr Alexander Gamm (Fraktionsvorsitzenden die LINKE/ Heine) kümmert sich um den 3. Punkt, da es hier um ein Förderprogramm bzw. Fördergelder geht, also ums Geld! Na schau an! Das Ergebnis der gesamten Aktion ist nun vermischt in einem sogenannten Energieprogramm und wird vom Vorsitzenden des Umweltausschusses vorgetragen und wird bestimmt, wie üblich sofort in die Abstimmung gehen.

Laut Plan sollte hierzu eine Beratung am 16.12.2022 stattfinden, jedoch fand sie am 10.12.2022 statt. Dies war jedoch keine Beratung, sondern ein traditioneller Rundgang in Crivitz beginnend am Parkplatz am LIDL. Hierzu postete der Crivitzer Schaukasten noch Bilder über den Rundgang bis zum Eingang des Waldes – Einwohner waren auch nicht dabei? Das Energieprogramm wurde am 3. Januar 2022 niedergeschrieben und steht wie immer unumstößlich sofort zur Diskussion im Raum, frei nach dem Motto „So ist es vorgesehen und so wird es gemacht und Punkt“.

Es wird wieder einmal die Zeit drängen, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Demnach wird man auch nicht lange darüber debattieren und es wurde bereits hierzu eine klare Richtung in der letzten Sitzung der Stadtvertreter von Herrn Alexander Gamm angezeigt. So sieht eben die gelebte kommunale Demokratie in Crivitz aus.

Das von Herrn Heine zusammengestellte Energieprogramm ist nicht gerade bahnbrechend und besonders innovativ. Der Text liest sich wie eine Arbeitsaufstellung an den städtischen Bauhof – und Ausgabenerhöhung an den Haushalt, um die notwendige Umsetzung des Programms der LEKA (Landesenergie- und Klimaschutzagentur MV) durchzuführen, um weitere Fördermittel zu erhalten. Das ist nicht einmal ansatzweise ein Energieprogramm. Es ist nicht erkennbar, welche konkreten Maßnahmen oder Ideen verfolgt werden. Eher Feststellungen wie schön doch sich die Flora und Fauna sich im Arboretum, im sog. Stadtpark und auf den Friedhof sich entwickeln. Diese Tatsachen bedürfen keiner weiteren Kommentierung.

Das ARBORETUM natürlich und der STADTPARK und ja ein neuer Wettbewerb warten darauf im Programm, wieder von Ihnen neu entdeckt zu werden. Der Crivitzer See, die Warnow und sogar die Gartensparten werden in dem Papier leider nur angedeutet und es sind keine konkreten nachhaltigen Maßnahmen beschrieben, die diese Ökosysteme nachhaltig begünstigen könnten. Die Stadt Crivitz soll sich bei der Überwachung und Kontrolle von diesen Bereichen vorrangig auf die Beobachtung und Kontrollgänge in diesen Bereichen konzentrieren und die Maßnahmen anderer Behörden unterstützen. Was für eine Erkenntnis?

Im Zuge der Neugestaltung des Marktplatzes in Crivitz plant man mit der Errichtung einer Ladestation für E-Bikes zu beginnen. Beim zukünftigen Ausbau von Radwegen beabsichtigt man in dem Radverein des AGFK mitzuwirken, in welchem man vor zwei Monaten jüngst eingetreten ist. Ein Konzept für den Ausbau der Radwege oder eine Vorstellung über den Ausbau fehlt. Im Weiteren plant man, Energiebeauftragte an den Schulen einzustellen und noch mehr Flächen in der offenen Landschaft für Photovoltaikanlagen auszuweisen sowie die Photovoltaikanlagen auf geeigneten Dächern zu installieren.

Es ist nicht zu übersehen, dass hier erneut die Absicht besteht, die Stadt Crivitz als Standort natürlich wieder für einen bundesweiten Wettbewerb „klimaaktive Kommunen“ im Jahr 2023 in der Darstellung zu nutzen. Es ist wahrscheinlich wieder damit zu rechnen, dass ein neues Werbevideo über Crivitz gedreht und dann bundesweit ausgestrahlt wird.  Das ist doch mal wieder eine tolle Idee! Crivitz wäre ohne die Teilnahme an Wettbewerben und die Zuwendung von Fördertöpfen nicht das, was es heute ist!

Neu ist die übertriebene Begeisterung über eine Karbonisierungsanlage im Gewerbegebiet Crivitz. Es handelt sich um Restholz aus dem Stadtwald und Privatwald. Das wird im Papier so beschrieben das Crivitz mit Holz über einen nachwachsenden Rohstoff verfügt! Es ist wahrscheinlich, dass im Wald bald mehr gerodet als angepflanzt wird und kein Totholz mehr im Wald verbleiben wird, das klingt aber mächtig nach einem Mitwirkungsverbot.  

Was ist eine Karbonisierungsanlage?

Karbonisierungsanlage dienen zur Erzeugung von Pflanzenkohle und warmen Wasser.

Was macht eine Karbonisierungsanlage?
Sie verarbeitet in einem pyrolytischen Verfahren Reststoffbiomasse zu sehr hochwertiger Pflanzenkohle. Der Prozess wird als allotherm bezeichnet. Der Brennstoff gelangt über eine Dosiereinrichtung in den Reaktor und wird dort auf bis zu 800° C erhitzt. Hierbei wird das Material nicht verbrannt, sondern verkohlt – karbonisiert. Dabei entstehen Gase, die anschließend in einem Brenner bei 1250°C vollständig verbrennen. Durch die Verbrennung sind sehr geringe Abgasemissionen möglich, die mit anderen Verfahren nicht zu realisieren sind. Die dabei gewonnene Wärme beheizt  einen Reaktoren und steht danach zur Nutzung zur Verfügung.

Was wird Verkauft? vorrangig Pflanzenkohle……..so kosten ca. 2000Liter pure Pflanzenkohle, Biochar, Bio-zertifiziert, ca. 900,00€.

(Mineralstoffe werden in den Poren und an der Oberfläche der Pflanzenkohle gebunden /Struktur der Pflanzenkohle entspricht der üblicher Holzkohle)

Verwendungsmöglichkeiten der Pflanzenkohle?

In der Landwirtschaft – Güllezusatz/ Futterzusatz /Terra-Preta/ähnliche Erden mit Zusatz von Pflanzenkohle (Torfersatz)/Komposthilfsstoff/Zusatzstoff für Biogasanlagen

Industrie und Sonstiges: Filtermittel für Abwasserreinigung/Nahrungsergänzungsmittel, Farbstoff /Pellets für Pelletheizung/Ausgangsstoff für Kohlefaser

Was sind die Einsatzstoffe?

Einsatzstoffe sind Biologisch abbaubare Abfälle wie Baum und Strauchschnitt, Grünschnitt, Laub, sonstige Gartenabfälle und Hackschnitzel das sind landwirtschaftliche Waldhackschnitzel.

Output Karbonisierungsanlage? Pflanzenkohle pro Jahr (bei Input ca.40 % Wasser): ca. 350 t mit 30 % Wasser / Abwärme: Überschussenergie nach den Reaktoren: 150 kW/h 0,15 MW/h x 7500 h = 1125 MWh /Das entspricht ca. 112.500 l Heizöl/Jahr

Zukunftsperspektiven?

Verkohlung von Klärschlamm —>Phosphor Rückgewinnung / Stromerzeugung durch kleine Dampfturbinen

Größe der Anlage? Als Standplatz genügt eine Grundfläche von 100 m². (CONTAINER VARIANTE)

Teil 1- Die plötzliche Entdeckung 2023 der Biodiversität nur im Ökosystem des Stadtwaldes! Warum?

Jetz entdeckt also man plötzlich seit 2014 erstmalig die Biodiversität im Stadtwald Crivitz?

Auszüge @ALLRIS®net

Die Biodiversität ist eine Fülle unterschiedlichen Lebens in einem bestimmten Landschaftsraum. Sie umfasst die drei Ebenen die genetische Vielfalt (Mutation, Rekombination, Neukombination) – die Artenvielfalt ( Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen)  und die Vielfalt der Lebensgemeinschaften (Ökosysteme-Wald, Meer, Grasland). Ohne diese Vielfalt könnten wir auf unserem Planeten nicht existieren. Sie liefert Nahrung, stellt Wirkstoffe für Arzneien bereit, dient der Erholung und spielt eine wichtige Rolle in der Klimaregulation.

Also das ist schon kurios das nur die Biodiversität sich im Stadtwald befindet? Im Gebiet zu den angrenzenden geplanten Energiepark (für ca. 20 Windräder) oder im begegnenden geplanten Bau zu der 110 KV Leitung, wo sich auch der Stadtwald befindet, existiert die Biodiversität überhaupt nicht? Im Grasland, Ackerflächen, den angrenzenden Söllen oder am See  wird die Biodiversität vom Umweltausschuss in Crivitz nicht entdeckt!

Denn auf seiner letzten Sitzung des Umweltausschusses verkündete Hans-Jürgen Heine als Vorsitzender, dass ein Schwerpunkt für das Jahr 2023 sein wird eine verstärkte Abholzung im Stadtwald, weil das Holz als Baumaterial knapp geworden ist. Sicherlich auch mit dem Hintergrund der erhöhten finanziellen Einnahmen für die Stadt Crivitz aus der Waldbewirtschaftung. Diese Grundhaltung widerspricht aber der Richtlinie des Förderprogramms für Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement!

Wir berichteten darüber am 25.11.2022 hier noch einmal der LINK….https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/nach-ca-13-jahren-der-bewirtschaftung-in-dem-so-benannten-arboretum-in-crivitz-nun-endlich-die-offenbarung/………NUN das Resultat – das ENERGIEPROGRAMM —-

Richtlinie für Zuwendungen zu einem Klima angepassten Waldmanagement vom 28. Oktober 2022 Zuwendungsfähige Waldfläche** ≤ 100 ha kann man von 85,00€ bis 100 €*pro Hektar und Jahr erhalten- 10 oder 20 Jahre. ( Der Stadtwald in Crivitz hat eine Größe von 615,63 ha Waldfläche).

Quelle: klimaanpassung-wald.de

Dieses Programm passt natürlich hervorragend zur Umwandlung Wirtschaftswald in Naturwald am Glambecksee in der Gemarkung Basthorst. Zielrichtung: Klimaresilienz–Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klima-resilient) sind. Nur klimaresiliente Wälder sind dauerhaft in der Lage, neben der CO2-Bindung in Wäldern und Holz auch die anderen Ökosystemleistungen (z. B. Schutz der Biodiversität, Erholung der Bevölkerung, Erbringung von weiteren Gemeinwohlleistungen sowie die Rohholzbereitstellung) zu erfüllen. ( Quelle: klimaanpassung-wald.de)

Kriterien

Gegenstand der Zuwendung ist die nachgewiesene Einhaltung von übergesetzlichen und über derzeit bestehende Zertifizierungen hinausgehenden Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement, mit dem Ziel, Wälder mit ihrem wertvollen Kohlenstoffspeicher zu erhalten, nachhaltig und naturnah zu bewirtschaften und an die Folgen des Klimawandels stärker anzupassen. Dabei ist für die Resilienz der Wälder und ihrer Klimaschutzleistung als Grundvoraussetzung auch ihre Biodiversität zu erhöhen. Ebenso dazu gehören auch die Planung und die Vorbereitung des klimaangepassten Waldmanagements.( Quelle: klimaanpassung-wald.de)

Resümee

Hier gibt es noch viel nachzudenken! Es gehört eben wirklich mehr dazu als ein Förderprogramm ausfindig machen, es zu verpacken in einem Energieprogamm und für eine Karbonisierungsanlage im Gewerbegebiet Crivitz zu werben! Es bedarf einer breiten Diskussion mit den Bürgern über die Darstellung aller Aspekte des Klimaschutzes und nicht nur vorgefertigte Projekte, die von einzelnen vielleicht begünstigt angenommen werden.

Bei der Teilnahme am Förderprogramm „Klimaangepassten Waldmanagement“ gibt es aber entscheidende Reibungspunkte. So erscheint unter dem Punkt 6. Der Bedingungen auch der „Verzicht auf Kahlschläge. Das Fällen von absterbenden oder toten Bäumen oder Baumgruppen außerhalb der planmäßigen Nutzung (Sanitärhiebe) bei Kalamitäten ist möglich, sofern dabei mindestens 10 % der Derbholzmasse als Totholz zur Erhöhung der Biodiversität auf der jeweiligen Fläche belassen werden.“ ( Quelle: Klimaanpassung-wald.de)

Biodiversität und Artenschutz im Wald bedeutet:

Schaffung differenzierter und laubholzreicher Waldstrukturen,
Belassen von starkem stehenden und liegenden Totholz (Ziel mindestens 30 m³ je Hektar),
dauerhafter Erhalt von Biotopbäumen und kleinerer Altholzinseln in gleichmäßiger Verteilung,
Belassen von Sukzessionsflächen,
Einrichtung temporärer Ruhezonen für besonders störungsempfindliche Tierarten ( Fisch- und Schreiadler, Rotmilan etc.),
Schutz sehr alter Bäume,
Erhalt und Pflege von Sonderstandorten im Wald, zum Beispiel Mittelwälder, Moore, Magerrasen, Zwergstrauchheiden, Blockhalden und Felsströme, Quellen, stehende und fließende Kleingewässer, Waldwiesen,
Erhalt und Neuschaffung artenreicher Waldaußen- und Innenränder,
keine Vollbaumnutzung,
maßvolle Nutzung von Waldrestholz (mind. 50% Waldrestholz muss im Wald verbleiben),
Verzicht auf eine systematische Walderschließung in sensiblen Bereichen wie Moore, Quellhorizonte, Blockhalden, Bachtälchen.
Zum Schutz von Reliktarten und stark gefährdeter oder unmittelbar vom Aussterben bedrohter Arten reicht eine nachhaltige, integrative Waldbewirtschaftung mit den definierten Naturschutz-Mindeststandards alleine nicht aus. Partiell-segregative Strukturen müssen daher die integrative Forstwirtschaft ergänzen. In allen öffentlichen Wäldern ist es ratsam zu diesem Zwecke Hotspot-Kartierungen durchzuführen. Das sind die Anforderungen an die Umsetzung der BIODIVERSITÄT im Wald und nicht die Abholzung und die Restholzverwertung, wie es in dem vorgelegten Papier vom Vorsitzenden des Umweltausschusses Crivitz bezeichnet wird, da man nur betriebswirtschaftlich Einnahmen regenerieren möchte.

Crivitz verfügt über eine beachtliche Anzahl von Arbeitsgemeinschaften, die letzte wurde gerade vor einem Monat ins Leben gerufen, um die Problematik des Marktplatzes zu erörtern. Wie üblich werden die Bürger in dieser Angelegenheit nicht um ihre Meinung gebeten, sondern erhalten lediglich eine vorgefertigte Meinungsaussage.

Das, was jetzt hier vorliegt, ist kein Energieprogramm, sondern ein Werbeprospekt für die Nutzung von Fördertöpfen und einer Karbonisierungsanalge denn diese benötigt Holz!

Teil 2 – Amt Crivitz stellt nun also doch die Grundsatzfrage – zuerst beim Klimaschutzmanager. Oder ist es nicht so?

07.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./211/86-22/CLA-48/48-2022

2023 – Klimaschutzmanager/in im Amt Crivitz! Nun also doch eine Grundsatzentscheidung am 07.12.2022?

Die Position ist bereits fest verankert, da sie sich im Stellenplan für 2023 befindet. Nachdem die Amtsausschuss-Spitze im Sept. 2022 lediglich kurz informiert hatte, wollte man sofort einen Förderantrag stellen und seitdem lässt man nicht locker und möchte es nun wissen. So war es wieder die Stadt Crivitz und die Gemeinde Sukow, die ihren Einfluss geltend gemacht haben, um die Stelle eines Klima-schutzmanagers sofort im Amt Crivitz zu errichten. Im Hintergrund laufen bestimmt, wie immer in dieser Wahlperiode, die Telefone heiß bei den Amtsausschussmitgliedern, weil sie sich um Stimmen für die Mehrheitsbeschaffungen bemühen.

Begründung – man muss einen Antrag beim Bund bis zum 31.12. des Vorjahres stellen. Wahrscheinlich ist es die Angst das Wettrennen zu verlieren? Entscheidungen unter Zeitdruck zu treffen, ist noch nie gut gegangen.

Wir berichteten darüber bereits am 26.Okt.2022 in unserem Beitrag..https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/amt-crivitz-will-einen-eigenen-klimaschutzmanager-bis-2026-neben-dem-kimaschutzkoordinator-im-landkreis-lup/

Angleiderung der neuen Stelle!

Nun will also das „Amt der Zukunft“ unbedingt einen eigenen Klimaschutzmanager bis 2026 neben dem Klimaschutzkoordinator im Landkreis LUP einstellen.  Er/Sie soll dann der 121 Mitarbeiter/in  in der Kernverwaltung sein von den insgesamt 141 Beschäftigten. Die Position soll der Verwaltungssteuerung angegliedert werden, direkt bei der hauptamtlichen Amtsvorsteherin, Frau Iris Brincker. Sie übernimmt nun die direkte Beaufsichtigung von acht Positionen, neben dem Rechnungsprüfer und drei Springer und drei Sachbearbeitern. Die Besetzung von Schlüsselpositionen durch Personen im engsten Umfeld bei der Chefin?

Personalkosten für den Klimaschutzmanager!

Ausgestattet soll diese Stelle sein mit einer Vergütung nach E 11. Das sind etwa 3.652,00 € brutto monatlich, nach dem Abschluss der Tarifverhandlungen 2023 kommt da sicherlich noch einmal etwa 350,00 € hinzu, sodass man durchaus von einem monatlichen Bruttogehalt von etwa 4.000,00 € ausgehen kann. So ergeben sich in den 36 Monaten ca. 144.000,00 € Personalkosten (Arbeitnehmeranteil), die vom Bund mit ca. 100.000,00 € bezuschusst werden sollen.  Wie bereits erwähnt, ist dies ein begrenzter Zeitraum von 36 Monaten. Der Betrag der noch vom Amt Crivitz zu tragen ist beläuft sich auf ca. 44.000,00 €. Die Summe der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile konnte sich noch weiter erhöhen!

„Was machen Klimaschutzmanager?“

„Zu den Aufgaben von Klimaschutzmanager gehören die Koordination kommunaler Aktivitäten und Projekte zum Klimaschutz. Personen in diesem Beruf sorgen dafür, dass die internationalen Abkommen und Vereinbarungen rund um den Klimaschutz auf regionaler Ebene umgesetzt werden. Ein Klimaschutzmanager ist im Grunde nichts anderes als ein Werbebotschafter für umweltfreundliches Verhalten. Die meisten Klimaschutzmanager der Kommunen haben entweder einen naturwissenschaftlichen Hintergrund oder kom-men aus dem Bereich der PR- und Öffentlichkeitsarbeit. Beides kann durchaus Sinn machen. Denn das Berufsbild des Klimaschutzmanagers hat viel mit Informations-veranstaltungen und Beratung zu tun. Mit Wissen allein kommt der Klimaschutzmanager also nicht weit“ ( Quelle: Chefredakteur | KOMMUNAL- Herr Christian Erhardt)

Was genau bringt ein Klimaschutzmanager?

An dieser Frage scheiden sich noch die Geister. Denn der Erfolg ist – zumindest was die Auswirkungen auf den Klimaschutz angeht – nicht messbar. In erster Linie kümmert sich der Klimaschutzmanager um die Beratung von Bürgern und die Beratung der Kommune selbst, organisiert Informationsveranstaltungen und versucht, in Kommune und Bevölkerung ein Umdenken zu befördern. Nur ist dies eben nicht messbar. Anders sieht es in einem anderen Bereich der Tätigkeit aus. Klimamanager haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sie einen besonderen Fokus auf die zahlreichen und oft verwirrenden Förderpro-gramme haben. Gerade im Bereich Klimaschutz gibt es besonders viele solcher Programme. Viele Kommunen berichten, dass es Ihnen dank ihrer Klimamanager gelungen ist, zahlreichen neue Fördergelder erfolgreich zu beantragen.“ ( Quelle: Chefredakteur | KOMMUNAL- Herr Christian Erhardt)

Welche Aufgaben übernehmen Klimaschutzmanager ?

Klimaschutzmanager steuern von Beginn an den Prozess zur Erstellung des Klimaschutzkonzepts und tragen dafür die Gesamtverantwortung. Im Rahmen der Konzepterstellung koordinieren sie daher alle relevanten Aufgaben innerhalb der Verwaltung oder Organisation – mit (verwaltungs-) externen Akteuren sowie externen Dienstleistern. Außerdem informieren sie sowohl intern als auch extern über die Erstel-lung des Konzepts und initiieren Prozesse und Projekte für die übergreifende Zusammenarbeit sowie Vernetzung wichtiger Akteure. Insofern tragen sie die Verantwortung für die Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzepts. Zu ihren Aufgaben in diesem Prozess gehören die begleitende Öffentlichkeitsarbeit, die Moderation von Veranstaltungen sowie die Sensibilisierung und Mobilisierung von Bürger und anderer Akteure. Ziel ist es, verstärkt Klimaschutzaspekte in die Verwaltungsabläufe der Kommune oder Organisation zu integrieren.

Resümee

Warum kann man nicht einfach auf die Erfahrungen und das Know-how der Unternehmen aus der Region zurückgreifen?Die Gefahr, dass die Position des Klimaschutzmanagers als Lückenfüller für andere Fachbereiche fungiert, besteht immer.Es ist bereits bemerkt worden, dass diese Stelle nicht im Bauamt angegliedert wird, um lediglich für Entlastung bei den Anträgen für die „Freiheitstechnologie-Projekte“ zu sorgen! Die Gefahr, dass die Position des Klimaschutzmanagers als Lückenfüller für andere Fachbereiche fungiert, besteht immer. Die Zuständigkeiten im Bereich der PR- und Öffentlichkeitsarbeit sind hierbei von Bedeutung!

Nach ca. 13 Jahren der Bewirtschaftung in dem so benannten *Arboretum* in Crivitz nun endlich die Offenbarung!

25.Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./207/82-22/CLA-44/44-2022

Arboretum – Eigentlich eine *Einrichtung für Forschung, Lehre und Bildung; Sammlung verschiedenartiger, oft auch exotischer Gehölze* hier der aktuelle verbliebene Anblick!

Das Arboretum liegt am westlichen Rande der Stadt Crivitz. Die Fläche des Arboretums ist langgestreckt und umfasst 7,5 ha. Es liegt als Teilfläche des Flurstücks 81, der Flur 18 in der Gemarkung Crivitz. Die Fläche ist im Frühjahr 2007 durch die Fa. Rumpf, Garten- und Landschaftsbau GmbH, im Auftrag des Straßenbauamtes Schwerin mit 142 Bäumen als Hochstämme und 30 weiteren Solitärbäume sowie 1770 Sträuchern, in Form von Rabatten, bepflanzt worden. Am 09.10.2009 ist das so benannte Arboretum vom Straßenbauamt Schwerin in das Eigentum der Stadt Crivitz übertragen worden.

Es war schon ein historischer Moment auf der letzten Sitzung der Stadtvertretung am 10.11.2022 als Hans-Jürgen Heine ( 2. Stellv. Bürgermeister der Stadt Crivitz und Mitglied in der Fraktion die LINKE/Heine — Vorsitzender des Förderverein „Arboretum Crivitz e.V.“ — und Vorsitzender des Umweltausschusses der Stadt Crivitz) ein erstaunliches Eingeständnis verkündete. So habe man jetzt schließlich feststellt, dass das optimale Wachstum eines Baumes (ausländischer Herkunft) nur auf standorttypische Bedingungen ihrer Heimat erreicht werden kann und das ist aufgrund der Trockenheit und Wassermangel der letzten Jahre im Arboretum nur bedingt möglich. Das wusste man auch schon 2009, oder?

Lage und Umfeld mit Erdteilen @ALLRIS®net

Dazu ist die Fläche des Arboretums in die verschiedenen Erdteile untergliedert worden. Westlich der Fläche befinden sich Baumarten aus Nord-, Mittel- und Südamerika, dann folgen weiter in östlicher Richtung Baum- und Straucharten aus Nord-, Mittel und Südeuropa und daran schließen sich die Baum- und Straucharten aus dem asiatischen Erdteil an.

Im Arboretum sind 87 Baumarten, davon 23 Nadelbäume und 64 Laubbäume gepflanzt worden. Im Folgenden werden die Baumarten aufgelistet und mit dem deutschen Namen dargestellt. (Quelle: Pflegekonzept Bild und Text @ALLRIS®net). Aus welchen Baumarten setzen sich die Wälder in und um  Schwerin zusammen? Die südlichen Gebiete werden von Kiefern dominiert. Im Werderholz und in Friedrichstal herrschen Buchen und Eichen vor. Insgesamt kann man sagen, dass 55 Prozent der Waldfläche Laubwald und der Rest Nadelwald ist.

Es ergab sich auf der Sitzung, dass ein Abgeordneter der CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) Jens Reinke zum TO 13 eine Anfrage an Hans-Jürgen Heine hatte. Ob es möglich wäre auf dem Gelände des Arboretums eine Handpumpe (Schwengelpumpe) mit entsprechender Tiefenbohrung zur Wassergewinnung über einen Brunnen für die dortige Bepflanzung und Bäume zu bauen. Er wurde von mehreren Personen angesprochen und darauf hingewiesen, dass es auf dem Kiesberg für eine dauerhafte Bepflanzung zu trocken ist.  Es sei zu mühsam und kostspielig Wasser dorthin zu bekommen in einer ausreichenden Menge.

Frau Karin Pyrek (jüngst nachgerückte Abgeordnete der CWG – Fraktion und selbst Mitglied im Förderverein des Arboretums) bezweifelte diese Feststellung generell und leistete Herrn Heine sofort Schützenhilfe.

In einer darauffolgenden Diskussion erwiderte Heine davon, angeblich noch nie etwas gehört zu haben. Er fügte aber hinzu und betätigte nun doch, dass zwar die Schäden an vielen Bäumen nicht zu übersehen sind, aber die heimische Eiche, Buche und Linde wachsen gut und haben sich, so wird gehofft, an den Wassermangel gewöhnt und „die älteren Bäume müssen halt damit fertig werden“ so Heine. Eine erstaunliche Ruhe trat nach dieser Aussage ein! Oh ja! Was für eine Erkenntnis nach 13 Jahren!

Natürlich ist der Hinweis von Jens Reinke richtig und berechtigt, schon 2013 wurde festgestellt, dass der Standort im südwestlichen Teil als sehr nährstoffarm eingeschätzt wurde und eine mäßige Wasserversorgung besitzt. Der Bereich in der Mitte hingegen hat eine mittlere Nährstoffversorgung und eine dichte Mergelschicht in etwa 30 – 40 cm Tiefe sowie teilweise stehendes Grundwasser.  Im Eingangsbereich sind sogar kräftige Nährstoffverhältnisse vorhanden. Also sind die Hinweise berechtigt gewesen und eine Möglichkeit für eine Brunnenbohrung gegeben, es wurden nur in den 13 Jahren noch nie geprüft, sondern von vornherein kategorisch ausgeschlossen.

Verzweifelt wurde in den letzten 10 Jahren versucht, kostenintensiv dort nordamerikanische Bäume z.B. Dorn-Gleditschie, Tulpenbaum, Schwarznuß, Weymouts-Kiefer, Sitka-Fichte oder asiatische Bäume z.B. Zweilappiger Ginkgo, Nikkotann anzupflanzen jedoch, wie wir jetzt wissen, leider  vergebens. Auch in der jüngsten Umweltausschusssitzung wurde noch einmal betont das optimale Wachstum eines Baumes nur auf standorttypische Bedingungen ihrer Heimat erreicht werden kann– also eine standortgerechte Baumartenwahl! So gab es eigentlich schon frühzeitig Hinweise auf diese Mängel – siehe Sitzung des Umweltausschusses am 21.06.2016 im TOP 6.3. Abgestorbene Bäume Im Arboretum sind gegenwärtig 17 Mängel, dav. 13 abgestorbene Bäume und Strauchrabatten, umgefallenen Vogelsitzkrücken sowie schadhafte Bänke vorhanden.(Quelle @ALLRIS®net)

Bis 2014 mobilisierte die Stadt Crivitz bis zu ca. 150.000 € für die Errichtung und Herstellung und jährliche notwendige Bewirtschaftung. So wurden auch danach ab 2014 bis 2022 allein in die fortlaufende Unterhaltung (Pflegekonzept) insgesamt ca. 80.000 € durch die Stadt Crivitz investiert. Ergeben sich aber darüber hinaus erforderliche Maßnahmen der Bewirtschaftung, so sollten diese auf Antrag des Umweltausschusses nur im Haupt- und Finanzausschuss entschieden werden. Erstaunlich – ohne Beschluss der Stadtvertretung?

Ab 22.06.2015 wurden diese Ausgaben nicht als freiwillige Leistungen deklariert, sondern als Pflichtaufgaben, damit diese Kosten bei einer Haushaltsschieflage trotzdem ausbezahlt werden.

Die Finanzierung wurde aus den Einnahmen der jährlichen Stadtwaldbewirtschaftung geleistet. Zusätzlich wurde noch in die Ausstattung mithilfe von Fördermitteln investiert (Holzbrücke, Lehr- und Wanderpfad, Holz-Pavillon, Hinweisschilder und Sitzgarnituren) mit bis zu ca. 120.000 €. So kann man zusammenfassend feststellen, dass an Institution für Forschung, Lehre und Bildung; verschiedenartiger Gehölze in den letzten 13 Jahren auf passable ca. 350.000 € aufgewendet wurden!

Wobei noch zu beachten ist, dass der Förderverein „Arboretum Crivitz e.V.“ für die Pflege und Entwicklung nur beratend zur Seite steht. Der Vorstand und drei weitere Mitglieder sind aber auch Mandatsträger der Stadt Crivitz. Sie beraten also und entscheiden mit über die Pflege und die finanziellen Ausgaben für diese Institution! 

Was für ein glücklicher Zufall!

So wurde aber trotzdem schon mal die Schwerpunkte, auf der jüngsten Sitzung des Umweltausschusses, für das nächste das Jahr 2023 festgelegt die da lauten: 1. Der Stadtpark , 2. Das Arboretum und 3. Ein Klima angepasstes Waldmanagement. Den 3. Punkt wird speziell Herr Alexander Gamm bearbeitet, denn hier geht es um ein Förderprogramm bzw. Fördergelder, also ums Geld!

Richtlinie für Zuwendungen zu einem Klima angepassten Waldmanagement vom 28. Oktober 2022 Zuwendungsfähige Waldfläche** ≤ 100 ha kann man von 85,00€ bis 100 €*pro Hektar und Jahr erhalten- 10 oder 20 Jahre. ( Der Stadtwald in Crivitz hat eine Größe von 615,63 ha Waldfläche).

Quelle: klimaanpassung-wald.de

Dieses Programm passt natürlich hervorragend zur Umwandlung Wirtschaftswald in Naturwald am Glambecksee in der Gemarkung Basthorst. Zielrichtung: Klimaresilienz–Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klima-resilient) sind. Nur klimaresiliente Wälder sind dauerhaft in der Lage, neben der CO2-Bindung in Wäldern und Holz auch die anderen Ökosystemleistungen (z. B. Schutz der Biodiversität, Erholung der Bevölkerung, Erbringung von weiteren Gemeinwohlleistungen sowie die Rohholzbereitstellung) zu erfüllen. ( Quelle: klimaanpassung-wald.de)

Kriterien

Gegenstand der Zuwendung ist die nachgewiesene Einhaltung von übergesetzlichen und über derzeit bestehende Zertifizierungen hinausgehenden Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement, mit dem Ziel, Wälder mit ihrem wertvollen Kohlenstoffspeicher zu erhalten, nachhaltig und naturnah zu bewirtschaften und an die Folgen des Klimawandels stärker anzupassen. Dabei ist für die Resilienz der Wälder und ihrer Klimaschutzleistung als Grundvoraussetzung auch ihre Biodiversität zu erhöhen. Ebenso dazu gehören auch die Planung und die Vorbereitung des klimaangepassten Waldmanagements.( Quelle: klimaanpassung-wald.de)

Resümee

Natürlich sind die jetzigen Feststellungen über den Zustand des Arboretums zutiefst ergreifend und man kann sich darüber sehr stark erregen! Aber hier bedarf es eine breite öffentliche Bürgerdiskussion und es müssen neue Konzepte her, wenn man denn das Arboretum erhalten will und die Kosten in den nächsten Jahren hierfür nicht explodieren sollen! Wie sagte der Vorsitzende Hans-Jürgen Heine auf der letzten Sitzung des Umweltausschusses Sitzung passend dazu „Leute, die sagen, was wir zu tun haben gibt es genug, aber Leute die mitmachen sind zu wenig“.

Anmerkung der Redaktion: Woran das wohl alles liegt?  Mit Leute sind bestimmt die Bürger gemeint!

Bei der Teilnahme am Förderprogramm „Klimaangepassten Waldmanagement“ gibt es aber entscheidende Reibungspunkte. So erscheint unter dem Punkt 6. Der Bedingungen auch der „Verzicht auf Kahlschläge. Das Fällen von absterbenden oder toten Bäumen oder Baumgruppen außerhalb der planmäßigen Nutzung (Sanitärhiebe) bei Kalamitäten ist möglich, sofern dabei mindestens 10 % der Derbholzmasse als Totholz zur Erhöhung der Biodiversität auf der jeweiligen Fläche belassen werden.“ ( Quelle: Klimaanpassung-wald.de) Denn auf seiner letzten Sitzung des Umweltausschusses verkündete Hans-Jürgen Heine als Vorsitzender, dass ein Schwerpunkt für das Jahr 2023 sein wird eine verstärkte Abholzung im Stadtwald, weil das Holz als Baumaterial knapp geworden ist. Sicherlich auch mit dem Hintergrund der erhöhten finanziellen Einnahmen für die Stadt Crivitz aus der Waldbewirtschaftung. Diese Grundhaltung widerspricht aber der Richtlinie des Förderprogramms für Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement!

Hier gibt es noch viel nachzudenken! Es gehört eben wirklich mehr dazu als ein Förderprogramm ausfindig machen, sondern man muss auch die Konditionen hierfür gemeinsam mit dem Bürger umsetzen können!

Wir sind gewachsen – und brauchen dich! In eigener Sache -Die Chefredaktion!

23.Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./206/81-22/CLA-43/43-2022

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Community/CLA Crivitzer – Lokalanzeiger

Ansprechpartner: Normund Behning

Bei einer Inflationsrate von +10,4 % wird das Leben immer teurer, das Sterben in Crivitz ab 2023 nun auch!

21.Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./205/80-22/CLA-42/42-2022

Drastische Preissteigerungen der Friedhofsgebühren bei den verschiedenen Bestattungsarten und den Verlängerungen nach den Nutzungsrechten sollen am 12.12. 2022 in der Stadtvertretung beschlossen werden.

Damit trägt die Stadt Crivitz in der jetzigen Situation auch zu der Erhöhung des Leidensdruckes (Energiepreise, Inflation, Zinsen, Renten) bei den Bürgern bei durch mehr Abgaben und Gebühren. Die mehrheitliche Koalition aus CWG und die LINKE (72%) ist sich schon einig und hat auch schon die dazugehörigen Erklärungen und Rechtfertigungen. Die Nachfrage nach Urnengräbern steigt, das verteuert die großen Erdgräber und Baumbestattungen.

aus @ALLRIS®net

Aufgrund des jetzigen Gedankens zur Einführung von neuen Bestattungsmöglichkeiten (Baumgrabstellen im Wäldchen und als Lückenschließung von freigewordenen Arealen) als Angebot müssen die Kosten und Gebühren neu kalkuliert werden. Auch seien die extrem gestiegenen Kosten für Personal und Grünpflege bzw. der bisherigen Fallzahlen dafür verantwortlich.

Das Bestattungswesen ist eine Pflichtaufgabe der Stadt aber die angekündigten Preissteigerungen sind schon kräftig in der jetzigen Zeit. So steigen die Preise z.B. bei dem Wahlsarggrab    ca. 183 % WAHLmehrfachsarggrab Doppel ca. 108 %, Rasenurnengrab ca. 140 % und bei einem ano-nymen Wiesenurnengrab ca. 34 % usw. Bei einer Verlängerung nach 25 Jahren steigen die Preise pro Jahr ebenfalls kräftig. So. z.B. Wahlsarggrabstelle ca.183 %, Wahlmehrfachsarggrabstelle Doppel ca.183 %; Reihenurnengrab ca.140 %, Rasenurnengrab einstellig inkl. Pflege ca.34,2 % usw…….usw.…

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Eine Ursache für die Erhöhungen ist aber auch unter anderem eine jahrelange mangelhafte Planung des Friedhofsträges. Fast 8 Jahre benötigte man für den Aufbau eines Friedhofskatasters und einen aktuellen Revierplan der einzelnen Bereiche ist bis heute nicht veröffentlicht. Umstruk-turierungen von Personal und Änderungen in den Zuständigkeiten im Amt Crivitz trugen in den letzten Jahren dazu bei. Seit 2010 bis 2014 engagierte sich der damalige Bürgermeisterkandidat und Abgeordnete Herr Wolfgang Lubos im Bereich der Friedhofsgestaltung. Er entwickelte vorausschauend ein gutes Konzept für einen naturverträglichen Aus und Umbau mit unterschiedlichen Angeboten. Das wäre auch mit Investitionen der Stadt Crivitz verbunden gewesen.

Jedoch die 2014 neu gewählte Stadtspitze allerdings setzte erst einmal andere Prioritäten im Bereich der Investitionen und damit ver-schwand das Konzept in der Schublade. Seit dem Corona – Ausbruch fängt man nun langsam an mit Veränderungen in der Friedhofsgestaltung bzw. mit den hierfür nötigen Investitionen. Daher ist die Ankündigung des Umweltausschusses als Initiator der Veränderungen 2022, im beginnenden kommunalen Vorwahlkampf 2023/24, eher mit Nachsicht zu betrachten, denn vieles was jetzt angepackt und verwirklicht wird, ist aus dem Grundgedanken von Herr Lubos 2014 entsprungen.

Der Umweltausschuss unter der Leitung von Herrn Hans-Jürgen Heine (Fraktion-die LINKE/Heine) hatte die Diskussion für diese Erhöhung bereits hierzu frühzeitig massiv im September vorangetrieben. In einer kurzen Absprache des mit dem Hauptausschuss sollte damals das Thema bereits im Oktober still und unauffällig abgehandelt werden. Aufgrund der Einführung von neuen Bestattungsmöglichkeiten sollten gleich die Kosten und Gebühren auch neu kalkuliert werden, da die Ökonomie beachtet werden muss. Daraufhin erschien unser Artikel am 18.09.2022, plötzlich und unerwartet vertagte man das Thema und wollte es nun in allen Ausschüssen beraten. Schau an! Sollten wir da wohl etwas bewegt haben?

Die Erhöhung der Friedhofsgebühren ab 2023 in Crivitz ist so gut wie sicher. Auch die überwiegende Anzahl der Ausschüsse sind sich so gut wie einig. Es wird eine Gebührenerhöhung geben. So soll die Stadtvertretung bereits am 12.12.2022 die Erhöhung der Gebühren und Änderung der Friedhofssatzung absegnen. In den Beratungen wurden plötzlich Fehler entdeckt in der Gebührentabelle und man ließ sich die einzelnen Bestattungsarten erklären.

Die Fraktion LINKE/Heine feiert sich damit, dass sie noch einmal nachgerechnet hat in der Kalkulation und für das neu angebotene  Wahlbaumurnengrab im Wäldchen bzw. am Einzelbaum für 2 bzw. 1 Urnen. So sollen die Kosten nicht 3.000 €, sondern nur noch 1.500,0 € betragen, bzw. für 1 Urne nicht 2.500 € jetzt neu 850 €. Die Wahlmehrfachsarggrabstelle Doppel soll nicht 3.400,00 € kosten, sondern nur noch 2.500,00 €! Das war es aber auch an Minderungen von den 27 Positionen, bei allen anderen bleibt es bei einer kräftigen Erhöhung! Wo da aber ein Wäldchen sein soll, bleibt unklar? 

Die Crivitzer Wählergemeinschaft (CWG) argumentiert hingegen, dass man nach dem §6 des Kommunalabgabengesetzes alle 3 Jahre zu dieser neuen Kalkulation ganz einfach vom Gesetzgeber her gezwungen ist, demzufolge muss man das jetzt so umzusetzen. Aufgrund der gestiegenen Kosten beim Friedhof sind die Gebühren zu erhöhen. Fertig, aus und Schluss! Und Punkt! So einfach ist das!

Bei der CDU- Fraktion (CDU Crivitz und Umland) ist noch keine Haltung zum Thema erkennbar. Sie entdeckte Rechtschreibfehler in der Gebührentabelle und ließ sich im Amt Crivitz erst einmal alles erklären, verbunden mit einer Hinterfragung der Kosten. Eine aktuelle Kostenkalkulation erfuhren sie aber ebenfalls nicht. Die genaue Meinung zu diesem Thema wolle man sich aber erst kurz vor der Sitzung Anfang Dezember erarbeiten in einer Fraktionssitzung. Tja, das scheint ja eine wirkliche Herausforderung für einige zu sein, oder? Grundsätzlich war aber von einer generellen ablehnenden Haltung der CDU – Fraktion nichts zu hören, diese ist aber auch nebensächlich, da die Mehrheitskoalitionen aus CWG/ LINKE sich bereits jetzt schon für eine Gebührenanpassung entschieden haben.

Eine genaue Beschreibung der Bestattungsarten und einen Plan der Reviere bzw. Standorte gibt es öffentlich nicht! Sondern nur für die Abgeordneten! Schau an! Das ist eben die Transparenz in Crivitz!

Auch wenn man angeblich kostendeckende Gebühren erheben will, so sollte man doch zu mindestens die aktuellen Kosten hierfür kennen und hinterfragen? Oder?

Die heute (21.11.2022) veröffentlichten Erläuterungen sollen – die Beschreibung sein für die genaue Bezeichnung in der Gebührentabellen. Eine genaue Standortbeschreibung – oder Zeichnung fehlt. So wird nur darauf hingewiesen in den Texten „Es gibt eine kleine Reihe an denen Kindergräber vorhanden sind“ ! – Wo genau, ist nicht beschrieben! Auch bei den anderen Bezeichnungen – fehlen Standorte und Ausmaße! Soll das nun die Grundlage sein für ein neues Konzept?  Nun ja!

Ein aktueller Revierplan ist nicht vorhanden zu den neuen Bestattungsvarianten – Ein Wäldchen oder die Kennzeichnung von einen Waldbaumurnengrab bzw. Einzelbaum fehlt ebenfalls.

Ein alter Plan aus dem Jahre 2019 welcher angeblich die Reviere kennzeichnen soll!

Muss diese Gebührenerhöhung wirklich sein? NEIN! Aber man tut es! Warum? Wie sagte der  Herr Hans-Jürgen Heine zu diesem Thema auf der jüngsten Sitzung im Umweltausschuss „der Friedhof ist immer ein MINUSGESCHÄFT“. Ja und darin liegt das Problem, nämlich in der Herangehensweise zu diesem Thema. Wenn man den Friedhof jedoch als *GESCHÄFT* betrachtet, kommt man unwiderruflich im Ergebnis zu einer Gebührenerhöhung für die Bürger aufgrund der gestiegenen Kosten. Wenn man aber im Vorrang des Interesses das *Gemeinwohl* positioniert mit einer etisch moralischen Grundhaltung (wobei Ethik das Nachdenken bzw. Reflektieren darüber, was moralisch richtiger ist bzw. sein soll) kommt man zu einem völlig anderen Resultat und eben nicht zur Erhöhung der Gebühren.

Die Stadt Crivitz muss nicht die Gebühren erhöhen, sondern sie kann, wenn sie es will, das Defizit in der Kalkulation als Stadt auch selbst tragen!  Bei dem Arboretum, Stadtpark bzw. der Fischskulptur und beim Marktplatz bzw. Bibliothek geht das doch auch, oder?

Die Gebührensatzung (nach außerhalb) der Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Crivitz ist schon 13 Jahre alt. Ist sie angepasst und erhöht worden? NEIN? Warum wohl nicht! Weil es zu unpopulär ist für die noch amtierenden politischen Gemeinschaften und Parteien? Auf jeden Fall! Es ist ein klarer Gesetzesverstoß, denn das Kommunalabgabengesetz schreibt hierzu klar vor, dass alle 3 Jahre die Gebühren anzupassen sind! Sonst kann das sehr teuer werden, das weiß auch der Amtswehrführer des Amtes Crivitz Herr Markus Eichwitz!

Die Sportstättensatzung der Stadt Crivitz ist 10 Jahre alt und soll nach dem Rechnungsprüfungsamt Crivitz seit 6 Jahren angepasst werden, weil die Kosten zu hoch sind. Ist sie angepasst und erhöht worden? NEIN? Warum wohl nicht! Weil es zu unpopulär ist für die noch amtierenden politischen Gemeinschaften und Parteien? Sicherlich!

Resümee

Warum wird also dann, von den amtierenden politischen Parteien und Wählergemeinschaften in Crivitz, gerade der Friedhof nur als *GESCHÄFT* betrachtet und die Gebühren stetig und ständig erhöht? Die stetige Steigerung der Personalkosten und Grünpflegekosten kann man beeinflussen und man muss sie nicht sofort umlegen auf den Bürger! Man kann den Eindruck gewinnen, dass die Stadt Crivitz krampfhaft nach finanziellen Einnahmequellen sucht, um ihren Haushalt aufzufrischen für die insgesamt gestiegenen Personal und Investitionskosten der letzten Jahre.

Es muss das Anliegen aller Parteien und Wählergemeinschaften in Crivitz sein, den kommunalen Friedhof als Teil der Gesamtkultur auf Augenhöhe mit anderen Einrichtungen wie Theater-, Natur-, Heimat-, Schule,- Kunst- und Musikvereine zu betrachten.

So kann auch ein Förderverein für den Friedhof (Friedhofsverein) wesentlich dazu betragen, auch mit Unterstützung der kirchlichen anwesenden Gemeinschaften den Friedhof als einen Ort der Begegnung zu gestalten.  Er sollte als grüne Lunge erhalten werden, es sollten auch Mittel aus der Umwelt- und Naturschutzförderung genutzt werden. Die Stadt Crivitz hat hierzu jährlich ausreichende Einnahmen ca. 30 – 50.000,0 € aus der Waldwirtschaft zur Verfügung. Nicht nur Friedhofvereine, die fördern, werden neuerdings als gemeinnützig anerkannt und können damit Kommunen entlasten. Dafür sorgt eine Änderung des Paragrafen 52 in der Abgabenverordnung. Im Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums vom August 2021 wurde ganz klar herausgearbeitet, dass nicht nur die Förderung der Unterhaltung des Friedhofes, sondern auch die Friedhofsunterhaltung selbst als gemeinnützig anerkannt werden kann.

Bürgerbefragung zu großflächigem Solaranlagenbau *Stadt Crivitz/ im Ortsteil Wessin*! Der Ortsteil beteiligt sich auch an der Antragstellung zum Tourismusort?

15.Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./204/79-22/CLA-41/41-2022

Die Darstellung ist eine Zusammenfassung aller Flächen- Sie ist mit dem Abstimmzettel identisch- 1. Kirche/Bülow — 2.-Kiesabbaugebiet Hof Barnin/ Wessin (Teilstück Wessin) –3.- Wasserloch Zapel/ Wessin ( entlang Zapeler weg)—-4.- Reitstall Wessin/ Radepohl —-5. Potential Flächen ( alle Flächen im Planungsgebiet für die Windeignung)

Das Leben im Umfeld des Umspannwerkes Wessin. Der Bau von Wind- und Solaranlagen, 110 KV Leitung, Erneuerung der 380 KV Leitung und 5G- Funkmasten sind massiv auf dem Vormarsch 2023 bis 2025!

Nikolausüberraschung für die Wessiner Bürger?

In einer Postwurfsendung incl. Abstimmzettel werden die Bürger seit dem 14.11.2022 aufgefordert ihre Stimme abzugeben für einen großflächigen Solaranlagenbau an mindestens fünf Standorten (insgesamt ca. 100 ha) im Ortsteil Wessin. Natürlich ist das nur eine Befragung – es wäre ja ein Meilenstein in der Mitbestimmung, wenn die Bürger auch noch darüber in einem Bürgerentscheid selbst entscheiden könnten! Leider gibt es dafür zu viele unterschiedliche Interessengruppen an diesem Thema!

Ein Paukenschlag nach dem anderen in Wessin. Im Gegenteil zur Windkraft gibt es bei diesem Thema ein Vetorecht der Kommune! Die Bürger in Wessin kommen einfach nicht zur Ruhe so kurz in der bevorstehenden Weihnachtszeit! Erst das Thema mit den großflächigen Windeignungsgebieten und nun auch noch ein großer Solaranlagenbau. Eigentlich fehlt nur noch bis Silvester das Thema um den Stahlgitterfunkmast 5G an seinem Standort! Der Ortsteil Wessin soll sich wohl nach den Vorstellungen der Stadtspitze als ein Vorzeige „Energieortsteil“ der Stadt Crivitz entwickeln!  Ob es dafür auch einen Preis gibt? Es hat schon den  Anschein, dass die Stadt Crivitz in den Haushaltsvorberatungen für 2023/24 dringend finanzielle Einnahmen planen muss für die Zukunft, um ihre hohen Personal- und Investitionsausgaben abzudecken. Anders kann man sich eigentlich diese geballten Aktivitäten zum Jahresende nicht erklären! Oder aber, alle diese Themen wurden lange vor sich hergeschoben! Das wäre schon eher möglich!

Es dürfte aber erneut ein freudiger Anlass sein für die ortsansässige Fraktionsvorsitzende, der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag LUP Frau Ulrike Seemann-Katz, da jetzt auch in Ihrem Heimatort kräftig und großflächig die  Solartechnologien Einzug halten. Ob sie denn dieses Mal am Nikolaus bei der Auflösung im Ortsteil Wessin mit dabei ist? Groß genug sind eigentlich die Planungen – das ist doch einen Besuch wert, oder? Es sind nur fünf Minuten mit dem PKW von der Stadtmitte bis zum Ortsteil Wessin!

Das Thema Solar ist in Wessin nicht neu, nur die Art und Weise der Informationen darüber schon! Bereits im Juni 2021 wurden die Bürger eingestimmt auf dieses Thema! „Die erneuerbaren Energien sind ein komplexes Thema und ich verstehe, dass einige Agrarbetriebe da auch investieren wollen. Wir müssen hier auch an unser Unternehmen, die Landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG Wessin denken. Ein Betrieb, der hier ansässig ist. Die Botschaft heißt eigentlich, wäre es denn nicht viel interessanter, dass man es sich vorstellen könnte einen BÜRGERSOLARPAK zu machen“( Bürgermeisterin von Crivitz Frau Britta Brusch-Gamm auf der OTV-  in Wessin am 23.06.2021). Danach folgten viele nicht öffentlich Debatten in Wessin und Crivitz und Ankündigungen einer Bürgerbefragung im Februar 2022, aber im Hintergrund ließ man die Planungen schon weiter gedeihen! Was ist das denn für eine Schaufensterpolitik! Wir berichteten bereits darüber  am 04.06.2022,  https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/alles-bleibt-wieder-einmal-im-dunkeln/.

Nun also, nach fast 19 Monaten der Einstimmung der Bürger auf dieses Thema und fast 11 Monaten der Beratungen hinter verschlossenen Türen sowie dem allmählichen Durchsickern von immer mehr Informationen, nun also der unvermeidliche Schritt zu einer Bürgerbefragung zum Thema großer Solaranlagenbau in Wessin! Es ist schon beeindruckend, wie in kleinen Häppchen die Bürger von Wessin unterrichtet werden. Man könnte aus sagen, nur relevante datenschutzrechtliche beschränkte Information! Ok, die OTV in Wessin tagt ja leider auch nur durchschnittlich alle 12 Wochen im Jahr!

So ist eine Bürgerbefragung nur die Wiedergabe eines Stimmungsbildes der Bürger zu einem bestimmten Thema, sie hat aber keine rechtliche Wirkung und ist keine direkte Bürgerbeteiligung! Nur gemäß § 20 KV M-V – der Bürgerentscheid, Bürgerbegehren haben rechtliche Folgen. Diese Stimmungswiedergabe dient also nur zur Orientierung für die Abgeordneten der Stadt Crivitz als Überblick! Mehr nicht! Warum wird denn nicht eine Einwohnerversammlung zu diesem Thema durchgeführt? Wovor hat man hier eigentlich Angst? Gemäß §2 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz „Die Ortsteilvertretungen haben in allen wichtigen Angelegenheiten für das Gebiet der Ortsteile ein Vorschlagsrecht, ein Informationsrecht, ein Recht zur Stellungnahme sowie einen Anspruch auf Anhörung durch die Bürgermeisterin und die Stadtvertretung.“ Ein Beschlussrecht hat die Ortsteilvertretung nicht!

Indessen wurde als Postwurfsendung den Bürgern ein Abstimmungsblatt und eine Zeichnung übersendet. Darin sollen sie über die Standorte von 1 bis 5 (mehre Kreuze möglich) abstimmen bis zum Abgabetermin am 27.11.2022 (eine später eingereichte sog. Abstimmung wird nicht mehr berücksichtigt). Alles klar, also alles wie beim Lotto!

Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar- die Namen sind der Redaktion bekannt.

Die meisten Flächen der beschriebenen Standorte sind in privater Hand, überwiegend bei der Landwirtschaftlichen Produktion und Absatz eG Wessin, aber auch die Stadt Crivitz besitzt einige Flächen. Ist da etwa ein Bürgersolarpark in Aussicht? Wenn man nun die ca. 210 bis 225 ha, die für die Windkraft/ Wege – An und Abfahrten bereits reserviert sind und nun also auch die ca. 100 ha für Solaranlagen hinzurechnet, bleiben nicht mehr viele Flächen übrig, für den Ackerbau in Wessin bestellt werden können! Ist das etwa so gewollt? Verdient man etwa an den erneuerbaren Energien mehr als am Ackerbau? Dazu erhält man in der Postwurfsendung gleich eine Antwort. Mit Photovoltaik kann man trotz der geringen Produktionskosten deutlich mehr verdient werden als mit Landwirtschaft auf geringwertigen Böden“ Schau an! Boden ist knapp und wir haben ihn nur einmal!

So können sich also die Bürger entscheiden im beigelegten Abstimmungsblatt zwischen *JA* oder *NEIN* zum Solar-Bau allgemein und zum *JA*- wenn die Bürger beteiligt werden? Unklar? Es bleibt ein Rätsel, was mit dieser Art der Fragestellung beabsichtigt werden soll? Die Nummerierung und Darstellung der Standorte in der beigelegten Zeichnung stimmt leider nicht überein mit denen auf dem Abstimmungsblatt. So sind mehr Flächen im Abstimmungsblatt vorhanden und auch anders beschrieben! Auch ist die Kennzeichnung der Potentialflächen eine andere als in der Beschreibung für die potentiellen Aufstellflächen! Alles sehr verwirrend und irritierend!

Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar- die Namen sind der Redaktion bekannt.

Auch eine sog. Vororientierung an Aussagen wird gleich mitgeliefert und erklärt: – so kann mit der Photovoltaik mehr verdient werden als mit der Landwirtschaft auf geringen Böden; – so sollen alle Anlagen angeblich nur auf geringwertigen Böden gebaut werden; – so sollen möglichst große Anlagen gebaut werden, damit dann die Einwohner einen angeblich günstigeren Strompreis dauerhaft, als ortsüblicher erhalten können; – das alles soll aber erst später geklärt werden in den Verhandlungen? Schau an!

Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar- die Namen sind der Redaktion bekannt.

Ausgleichsflächen für die 20-jährige bevorstehende Versieglung der Solarflächen sind nicht beschrieben und dargestellt. Sie dürften auch nur noch schwer noch zu ermitteln sein aufgrund der großflächigen Windparkgebiete. Ob alle Böden wirklich geringwertig sind, bleibt fraglich! Wo sollen all die Schafe herkommen für die Solarflächen?

Resümee

So lange kein Flächennutzungsplan für Wessin existiert, sondern nur eine Abrundungssatzung aus dem Jahre 1996 werden diese Probleme nicht gelöst werden, sondern immer wieder auftauchen. Denn alles um Wessin herum ist somit ein Außenbereich. Dieser liegt vor wenn weder ein Bebauungsplan noch ein unbeplanter Innenbereich existiert. Bei der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich kann zwischen privilegierten und sonstigen Vorhaben differenziert werden. Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert Anlagen, die dem Fernmeldewesen, der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dienen. ( Neu auch Windeinergieanlagen!)

Der Lebensraum für die Natur – Mensch und Tierwelt steht hier vor einer großen Herausforderung! Zu dieser gesamten Problematik verhält sich der Umweltausschuss der Stadt Crivitz wie üblich. Er macht große Ankündigungen, dass er die Schutzgüter in den Bereichen beachten will und wartet erst einmal ab, wie die Lage sich entwickelt. Um dann später festzustellen, dass er selbst keine abwägungsrelevanten (gutachterliche Untersuchung) naturschutzrechtlichen Gründe vortragen kann, um eine baurechtliche Ablehnung abzusichern und zu begründen. Die Interessengruppen sind eben  facettenreich vorhanden.

Nun wird also der Blick von der sogenannten „Sparkassen BANK“ in Wessin gerichtet sein auf einen großen Solarpark – was für eine „weise“ vorausschauende Investition unseres Umweltausschusses in Crivitz!

Also ab jetzt gilt dann in Wessin:  „Zukunft gemeinsam denken und jetzt gemeinsam gestalten“, so meint es der Vorsitzende der Ortsteilvertretung in Wessin Herr Daniel Itze in der Postwurfsendung!

Das Drama in drei Akten! Nach Hin und Herr und Sitzungsunterbrechung – der Beschluss zum Energiepark in Wessin -Sitzung der Stadtvertretung am 10.11.2022

13.Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./203/78-22/CLA-40/40-2022

“ Da wir die Windräder nicht verhindern können, wollen wir das Beste für die Bürger herausholen“. (Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm) Wer mit *Wir* gemeint war, verschwieg sie jedoch! Sie wiederholte am 07.11 und 10.11.2022 mindestens drei Mal ihren halben Amtseid, das sie nach „besten Wissen und Gewissen“ entschieden habe!

Mit 80 % Mehrheit in der Ortsteilvertretung Wessin und einer 72 % Mehrheit von CWG und die LINKE fochten Sie diesen Beschluss zum Energiepark mit ca. 210 bis 225 ha durch! Auch in der Gewissheit, dass bis 2027 sicherlich noch weitere ca. 100 ha an Potentialfläche hinzukommen werden! 

Ein politischer Wendepunkt und Drehung in den Ansichten um 180 Grad von der Crivitzer Wählergemeinschaft und die LINKE erstmals seit den Demonstrationen vor 4 Jahren. Noch im Wahlkampf 2019 wurde das Thema *Windkraft* von Ihnen buchstäblich für eigennützige Zwecke vereinnahmt, obwohl man bereits zu diesem Zeitpunkt genau wusste, dass ein Genehmigungsverfahren zum Windpark in Wessin seit Anfang des Jahres 2019 anhängig war.

Versprechungen und Erwartungshaltungen gegenüber den Bürgern wurden geschaffen, durch die öffentlich Mandatsträger der Stadtspitze im Glauben, dass man in Sicherheit ist vor dieser Thematik. Nun kam die Ernüchterung! Das kann auch nicht damit begründen, dass man keine Glaskugel hatte!  Auch beim Thema *Funkmast- Wessin* sind bereits erste Entscheidungen getroffen worden und auch hier werden Erwartungen demnächst zerplatzen. Denn dem Gestattungsvertrag mit der ATC Germany Holding GmbH wurde bereits am 20.10.2022 mehrheitlich durch CWG und die LINKE im Bauausschuss zugestimmt.

Posse und Drama um die Abstimmung zum Energiepark in Wessin auf der Sitzung! Man hätte diese Sitzung auch auf den 11.11. legen können! Der Umweltbericht zum Energiepark wurde von der Stadtspitze so geheim gehalten (fast wie eine*VS* Sache im Landtag) so dass die Abgeordneten das 42 -seitige Papier erst Stunden vor Beginn der Veranstaltung in den Händen hielten! Eine Taktik oder Nachlässigkeit? Ganz einfach, es war ein berechnetes Kalkül für die bevorstehende Abstimmung durch die Versammlungsleitung.  In dem Bericht sind nämlich eklatante Mängel enthalten, welche man lieber vorher nicht diskutieren wollte!

So sehen also die sogenannten 72-prozentigen Machtpoker von CWG und die LINKE seit Jahren aus. Wovor hat man hier eigentlich immer Angst? Demokratie heißt nun einmal, sich auch mit anderen Meinungen auseinanderzusetzen bzw. dies auch zu respektieren. Man kann nur hoffen, dass der Souverän im bevorstehenden Kommunalwahlkampf 2023/24 genauer hinschaut bei den politischen Strömungen in Crivitz und sich für eine Vielfalt anstatt einer Übermacht entscheidet, um die Demokratie neu zu stimulieren!

Eigentlich müsste dieser Tag ein Feiertag sein für die ortsansässige Fraktionsvorsitzende, der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag LUP Frau Ulrike Seemann-Katz, da nun auch in Ihrem Heimatort Crivitz die Technologien für die Freiheit bzw. von überragender Bedeutung für nationale Sicherheit gebaut werden! Aber sie ward wiedermal in ihren Heimatwahlkreis zu diesem Thema nicht gesehen. Wahrscheinlich ist die Faszination für die Windenergie von der Größe des zukünftigen Energieparkfläche (ca. 210 bis 225 ha) und der möglichen Windradanzahl (ca. 20) sowie der eventuellen Anlagen-größe (ca. 235m), noch viel zu gering! Das ist bedauerlich, denn ein höchstpersönliches Statement zu diesem Thema so ortsnah in Crivitz verlangt dann ja auch von einem eine klare Positionierung und nicht nur im regionalen Planungsverband WM, wo es um noch ca. 7000 ha und noch 51 Windeignungsgebiete geht!

Der Umweltbericht

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Der geheime Umweltbericht lag den Abgeordneten erst kurz vor der Sitzung vor. Man könnte sagen, dass das Papier von seiner Aussagekraft her sehr halbherzig geprägt ist und den Anschein hat eines wesentlichen politischen Beitrages.  So kommt das Wort „kann“ ca. 40-mal und das Wort „möglich“ kommt ca.31-mal vor zu gemachten Feststellungen. Die Aussage im Papier, „ist erst im Zuge eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit hinreichender Sicherheit möglich“, wird ca. 37-mal betont und kommt bei fast allen Schutzgütern zum Ausdruck (– Landschaftsbild; Klima und Luft; menschliche Gesundheit und Wohlbefinden; Boden; Wasser; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt). Die Datengrundlage besteht LUNG M-V (Gutachten I.L.N. & IFAÖ) aus  2009 und eigenen Beobachtungen im Auftrag der Stadt Crivitz 2021 und 2022.

Die Beobachtungen und Aussagen des Umweltausschusses der Stadt Crivitz, insbesondere vom Vorsitzede Herr Hans-Jürgen Heine, sind hier nicht mit vererarbeitet worden, weil sie grundsätzlich gutachterlich nicht beobachtet und bestätigt waren. Diese Aussage wurde aber schon am 20.01.2022 vom Planungsbüro getroffen, bei der Vorstellung der Vorplanung und war eigentlich nicht neu. Die eigenen Beobachtungen der Horst Kartierungen von 2021und 2021 wurden jeweils nur an 3-Tagen innerhalb von einer 150 Tagen dauernden Brutperiode durchgeführt und zum Teil abgebrochen aufgrund der erhöhten Belaubung (schlechte Sicht) und anhaltenden Schlechtwetters. Horste werden vermutet und Flugbewegungen sind nur teilweise erfasst. Rastflächen und Nahrungs- und Jagdhabitate wurde nicht untersucht.

Vom fachlichen Inhalt kann dieses Dokument gegenüber den Unterlagen vom Investor und den Unterlagen aus der Umweltverträglichkeitsprüfung 2019 nicht bestehen. Man könnte dem Ganzen nur den Eindruck abringen, dass hier *auf die schnelle* etwas zusammengeschustert wurde, um ein Papier vorzulegen umso die gesamte Angelegenheit abzuschieben in das folgende Genehmigungsverfahren.

Es wurden Chancen in der Vergangenheit vollmundig ignoriert in der Flächennutzungsplanung seit 2014 und eigene Untersuchungen zu spät und nicht vollumfänglich durchgeführt. Eine 36-monatige Veränderungssperre einseitig verhängt und erst im 33. Monat gehandelt, sodass man jetzt Angst hat in der gerichtlichen Auseinander-setzung mit dem Investor vor einer drohenden Schadenersatzzahlung.

Man könnte zu der gesamten Problematik auch sagen“ Das Problem muss vom Tisch“ sollen es die Anderen prüfen und klären, damit man selbst den Kopf aus der Schlinge ziehen kann!

Der Sitzungsverlauf zum Energiepark:

Statement der Bürgermeisterin:  So sei es eine bittere Erkenntnis letztendlich, dass das „Thema Windenergie weiterhin eher noch befördert wird“ sodass sich da nichts mehr ändern wird und darum sollte diese Entscheidung zum Energiepark so getroffen werden.

Zu diesem Beschluss zum Energiepark wurde von der Opposition der Antrag auf namentliche Abstimmung gestellt, damit man jeden Abgeordneten „später in die Augenschauen kann, wie er hier heute abgestimmt hat“. Statement der Opposition: Es wurde dargelegt, dass es viele Versäumnisse gemacht wurden und heute soll das Gegenteil beschlossen werden, was 2019/20 beschlossen wurde.

Das war dann doch dem Fraktionsvorsitzenden die LINKE (Alexander Gamm) zu viel, er beantragte wie üblich als ob er sich im Baseball-Spiel befindet eine „Auszeit“. Auch nach 8 Jahren als Abgeordneter hatte er noch immer nicht Kenntnis von der Kommunalverfassung M-V und seiner eigenen verabschiedeten Geschäfts-ordnung – alles nur ein Spiel.   Ein Antrag zur Geschäftsordnung für eine Unterbrechung für eine kurze Beratung wäre hilfreicher gewesen, aber seine Ehefrau (Britta Brusch-Gamm) ließ ihn wie üblich gewähren.

In der Unterbrechung schwor der Fraktionsvorsitzende Die LINKE/Heine Herr Alexander Gamm die Fraktion der CWG auf die bevorstehende Abstimmung ein. Selbst die jetzt neue nachgerückte Ersatzpersonen und nun Abgeordnete der CWG (Frau Karin Pyrek- 80 Stimmen /2019) schein anscheinend auch davon sehr beeindruckt zu sein. Man sah förmlich, wie er die gesamte Wählergemeinschaft (CWG) um sich herum versammelte und so konnte man den Eindruck gewinnen, wer hier eigentlich wen führte.

In der darauffolgenden Abstimmung stimmte die CDU – Fraktion geschlossen mit „NEIN“ . Die komplette CWG-Fraktion und die Fraktion Die LINKE/ Heine mit „JA“. Mit dieser wie üblichen 72-prozentigen Mehrheit dieser Fraktionen wurde nun der Energiepark so beschlossen. Man fragt sich als Beobachter nur, welche Geheimabsprachen es mit dem Investor es geben könnte, damit solch ein Sinneswandel in den Ansichten von CWG und die LINKE zustande kommen kann. Sicherlich geht es wie einmal nur ums GELD!

Nun also soll der beschlossene Entwurf ausgelegt werden für die Bürger über Weihnachten? Sicherlich in der Hoffnung das sich niemand meldet, mit eventuellen Hinweisen, oder Änderungen um dann so schnell wie möglich die Abwägung sowie den endgültigen Satzungsbeschluss zu verabschieden. Die Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses könnte dann schon in den Winterferien 2023 erfolgen! Erst dann ist die gesamte Angelegenheit vom Tisch – im Verantwortungsbereich der Stadt Crivitz und Amt Crivitz! Sicherlich verbunden mit einem langen und hörbaren tiefen ausatmen!

Das klingt doch gut, aber ob das alles so geschieht oder nur Wunschdenken ist, bleibt fraglich?

Ein Drama in fünf Akten! Vom Brennpunkt zum Wendepunkt beim Energiepark in Wessin!

11.Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./202/77-22/CLA-39/39-2022

Informationsveranstaltung zum Energiepark anstatt einer Einwohnerversammlung! Man scheute wohl die Statements und Meinungen der Bürger! 

Die Bürgermeister der drei Gemeinden – Crivitz mit Britta Brusch-Gamm, Barnin Siegfried Zimmermann und aus Zapel Hans-Werner Wandschneider hatten zu einer Veranstaltung. Vorstellung der Planung zum eigenen Energiepark Wessin/Barnin/Zapel auf ca.210ha! Der Umweltbericht war bis zum Termin noch *streng geheim*! Ca. 38  interessierte Bürger (abzüglich der Mandatsträger) füllten den Saal und lauschten erwartungsvoll den Ausführungen der anwesenden Sachgebietsleiter des Amtes  Crivitz René Wiese und dem Verantwortlichem des ISA Planungsbüros  Bernd Naßhan zu der Vorstellung über die Planung zum eigenen Energiepark Wessin/Barnin/Zapel auf ca.210 ha!

Nach einem jahrelangen Fehlstart – einer noch immer fehlenden Flächennutzungsplanung in Wessin, Demonstrieren und immer wiederkehrenden Bekundungen von CWG und die LINKE im Wahlkampf 2019, nun der letzte krampfhafte Versuch – als Schlussakt im Drama *Windkraft*! Die drei Gemeinden glauben tatsächlich, das Ruder beim Thema Wind wieder in die eigenen Hände zu bekommen und damit steuernd einwirken zu können. Ein Verzweiflungsakt und politischer Wendepunkt? Ja, weil in wenigen Wochen eine Übermacht neuer Gesetze in Kraft treten und diese Vorgehensweise der Kommunen eigentlich nur eine Rechtfertigung gegenüber dem drohenden Unterliegen in einem Rechtsstreit mit dem Investor darstellt, vor einer drohenden Schadenersatzzahlung. Dieser wehrt sich seit einem Jahr juristisch gegen seine Aussperrung!

Fast 34 Monate sind seit dem 28.01.2020 vergangen, als die Kommunen eine eigenständige bauliche Veränderungssperre über das Gebiet verhängt haben, welche im Feb. 2023 ausläuft. Seit dem 17.02.2020 beschlossen sie einen eigenen Energiepark zu planen. Nun endlich, fast 12 Wochen vor dem ENDE wird ein Mindestmaß an Planung vorgelegt, um die Sperre zu begründen. Man hätte eine Stecknadel fallen hören können, so still war es am Anfang im Zuschauerraum. Besonders die Darlegungen von dem Planungsbüro waren es, die mit blankem Entsetzen aufgenommen wurden. Erst jetzt wurde vielen klar, dass der zukünftige Windpark genau so entstehen wird, wie er seiner Zeit 2019 vom Investor geplant war. Die Planungen hierzu   stimmen in fast allen Punkten mit den Plänen des regionalen Planungsverbandes [RPV-WM] und der Fläche im Genehmigungsverfahren überein.

Was soll sich also geändert haben, gegenüber 2019? Nichts? Wie sagte es ein anwesender Bürger am Rande der Veranstaltung von „20 Windrädern aus 2019 zu 20 Windrädern in 2023“! Der größte Nutznießer an den vielleicht kommenden Pachteinnahme ist die Landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG. Wessin mit bis zu 10 Stellflächen. So erklärte Britta Brusch- Gamm das man nun zusehen muss das Beste daraus zu machen, wenn sich eben Gesetze ändern. „Eine Glaskugel hatten wir alle nicht“.

Als dann noch der amtierende Bauausschussvorsitzende Fraktionsvorsitzenden die LINKE der Stadt Crivitz Alexander Gamm ( sowie Ehemann der Bürgermeisterin, auf Facebook auch unter alias Pau Hermann zu finden ) ergänzend hinzufügte, dass man ja eben dadurch  33 Monate an Zeit gewonnen habe, wo eben keine Windräder gebaut wurden, da wurde es plötzlich laut im Saal. Das war wieder einmal eine schwere Entgleisung von ihm, so wie man ihn öffentlich kennt.

Das brachte das Fass bei den Zuschauern zum Überlaufen.  So herrschte ein maßloses Staunen und Entsetzen bei Ihnen über die Hilflosigkeit der vorgetragenen Begründungen für die Planung zum Energiepark. Einige Bürger verließen nach einer Stunde unter lautem Protest den Saal und andere fragten, wozu sie denn eigentlich demonstriert hätten und was aus den 2019 gemachten Versprechen und Zusagen der Bürgermeister geworden ist. „Alles für die Katz“  und „und wozu haben wir nun demonstriert“, waren noch freundliche Formulierungen.

Quelle https://aktionsbuendnis.freier-horizont.de/details/Klimaaktionstag2019inRostock.html

Eine Ernüchterung trat auch plötzlich bei den anwesenden Bürgermeistern ein, als ihnen die Zuschauer und Eigentümer von Flächen erst einmal erklärten, dass das Genehmigungsverfahren weitergeführt werden soll ab Februar 2023, aber dann bereits unter der neuen Gesetzeslage. Diese Information war angeblich neu für Sie und überraschte alle! Nur mit dem Unterschied, dass wahrscheinlich die Anlagen noch etwas höher und flexibler zu den bebauten Standorten errichtet werden können. Dass der Funkmast auch an den geplanten Standort kommt, in Wessin, kam so nebenbei raus. Als dann noch nach Einzelheiten in der Begründung nachgefragt wurden und warum man unterschiedliche Beobachtungen feststellte, war erneut eine Spannung im Saal. Das sollte aber alles im Umweltbericht stehen, welcher zu einem späteren Zeitpunkt erst veröffentlicht werde. Spätestens ab jetzt herrschte überwiegend Kopfschütteln bei allen Zuschauern.

Der letzte Akt, die Lysis(Lösung, Auflösung) oder die Katastrophe, das liegt im Auge des Betrachters! Seit 2017 dokterte der RPV-WM herum bei seinem Kapitel 6.5 Energie [Windenergie] an einer 2. und 3. Auslegung, um sein sogenanntes „verfestigtes Ziel“ zu erreichen. Jedoch wie wir jetzt wissen vergebens! Am 30. Juni und 26.10.2022 wurde auf der Sitzung festgestellt, dass das Urteil aus dem Jahr 2017 durch ein rechtskräftiges Urteil vom OVG Greifswald 2021 bestätigt wurde. Die Landesregierung hat zudem mit der Drs. 8/444 des Landtages MV klargestellt, dass für die Region Westmecklenburg gegenwärtig keine Ziele und auch keine Ziele in Aufstellung (bei der Windkraft) vorhanden sind. Erst am 30.11.2022 will der RPV-WM entscheiden, dass die aktuelle Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie bis 2027 realisiert wird, mit einer Flächenausweisung von mindestens 2,1 % der Regionsfläche. Dazu soll es noch mindestens die 4. öffentliche Beteiligung geben.

Deshalb und darum soll so schnell wie möglich die Bekanntmachung zum Auslegen des neuen Energieparks von Crivitz/Barnin und Zapel noch vorher geschehen und höchstwahrscheinlich über Weihnachten für die Bürger ausliegen. Man könnte hierzu auch sagen, dass sie als eine eigenständige Anordnung dient, um die Planung des RPV – WM zu ersetzen.

Ob das alles so gelingen wird?

Solarparkbau in *Ausbau – Zapel* – „Geldeinnahmen“ waren der Grund für die Zustimmung, aber drüber wird erst nach Vorlage der Baugenehmigung laut Gesellschafterbeschluss verhandelt?

08.Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./201/76-22/CLA-38/38-2022

Die Gemeinde Zapel hat am 06.09.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 „Photovoltaikanlage südlich des Ortes Zapel Ausbau“ beschlossen. Einstimmig beschloss sie nun auf ihrer Sitzung am 18.10.2022 den Entwurf des Antrags auf Zielabweichung den für den B-Plan Nr. 3 „Photovoltaikanlage südlich des Ortes Zapel Ausbau“.

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Die Produktionsleistung der Anlage beträgt bis zu 20,6 Mio. kWh/Jahr. Der Netzanschluss für die geplante Freiflächenanlage erfolgt über ein gesondertes Kabel zum reserviertem Netzverknüpfungspunkt (UW Wessin). Die Kabeltrasse verläuft vermutlich direkt über die Nahrungshabitate und Rastflächen vieler Großvögel zwischen den Ortsteilen Zapel-Hof und Ausbau.

Das Naturschutzfachliches Vermeidungs- und Ausgleichskonzept sieht unter anderen für den Solarpark vor, einen Verzicht auf Pestizide und Düngemittel sowie eine schonende Beweidung (z.B. Schafe), oder das Ermöglichen einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung bzw. Mehrfachnutzung (neben Schafen auch Geflügel, Bioheu, …). Wo all die Schafe für die geplanten Solarparks herkommen sollen, in MV ist unklar?

Das Investitionsvolumen soll angeblich ca. 12 Mio. EUR betragen und im Rahmen des aktuellen EEG und unter Abnahme der PPA wird eine jährliche Vergütung von ca. 1 Mio. EUR prognostiziert für 20 Jahre! Die durchschnittliche jährliche Gewerbesteuereinnahme für die Gemeinde Zapel in Höhe von ca. 500,- Euro/ha/Jahr zu erwarten. Gemäß § 29 GewStG wird bei dem Vorhaben eine Aufteilung der Gewerbesteuer vorgenommen, dass 90 % des im Zusammenhang mit dem Betrieb der PV-A entstehenden Gewerbesteueraufkommens in der Gemeinde Zapel verbleiben. Weiterhin wird der Vorhabenträger im Rahmen der Betriebsführung der PV-A lokale Firmen beauftragen, sodass die lokale Wirtschaft dauerhaft unterstützt wird. Na schau an! Und wurde auch das Mitwirkungsverbot innerhalb der Gemeindevertretung eingehalten?

Zusätzliche Einnahmen für die Gemeinde soll durch eine Konzessionsabgabe i.H.v. 0,2 ct/kWh erfolgen sowie die Vergabe von Leitungsrechten für die elektrische Anbindung; Pacht für den ortsansässigen Eigentümer sowie Flächenpflege durch ortsansässigen Landwirtschaftsbetrieb. Bürgern haben die Möglichkeit sich wirtschaftliche / durch eine finanzielle Teilhabe an dem Vorhaben zu beteiligen.

Das Motiv für diesen Grundsatzbeschluss war die finanzielle Lage der Kommune, welche dringend Einnahmen benötigt und den finanziellen Verlockungen, durch das Unternehmen, auf die Übernahme der Stromkosten nicht widerstehen konnte! Die PV-Anlage wird auf privatem Gelände gebaut und liefert voraussichtlich ca. 20, GWh pro Jahr. Hierzu soll die Gemeinde Zapel eine Geldleistung von ca. 40.000 € pro Jahr als Konzessionsabgabe erhalten! Zusätzlich will der Investor die jährlichen Stromkosten der Gemeinde in der Höhe von 3.220 € übernehmen.

Die vorgetragenen Bedenken vor ca. einem Jahr sind haltlos und man brauche das Geld im Haushalt von Zapel sonst…… Zitat vom Gemeindevertreter Jan Neumann :„ wird man irgendwann an die Stadt Crivitz angeschlossen“ ! Eine Bürgerbefragung gab es wohl in der Vergangenheit. Jedoch schon bei der Art der Fragen war auffällig, wohin man die Bürger lenken wollte. Wir berichteten darüber am 04.09.2022 in unserem Link…https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/die-unigea-solar-projects-gmbh-fuer-die-solarpark-zad-gmbh-co-kg-plant-photovoltaikanlagen-in-zapel-hofund-ausbau-kann-so-ein-naturvertraeglicher-ausbau-der-erneuerbaren-energien-aussehen/

Neu ist jedoch in dem Gesellschafterbeschluss der zusammengeschlossenen Unternehmen, dass sie grundsätzlich vorhaben, die Gemeinde Zapel an den Erträgen zu beteiligen „SOBALD DIE BAUGENEHMIGUNG FÜR DAS PROJEKT VORLIEGT“. Die Konditionen hierüber werden dann erst frei verhandelt! Auch dann erst wird das Unternehmen das Engagement bei lokalen Aktivitäten im Bereich der Vereine und Brauchtumspflege durch Abschluss von Sponsoringverträgen und die Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen im näheren Umfeld des Vorhabens zu prüfen!

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Oha, wovor hat man hier eigentlich Angst? Vor Einsprüchen der Bürger? Nach Treu und Glauben kann man doch eigentliche vorher schon klar Text reden und alles schriftlich vereinbaren? Sieht so die regionale Wertschöpfung für die Gemeinde aus und der Beitrag zur notwendigen Dekarbonisierung der Energiewirtschaft, die nach EEG 2021 im nationalen Interesse liegt?

Die Bürger, Natur und Tierwelt tragen für 20 Jahre die Belastungen dieser Baumaßnahme, da kann man auch schon erwarten nicht nur Ankündigen zu machen, sondern vorher Tatsachen zu schaffen und nicht erst nach der Baugenehmigung! So verliert man Vertrauen! 

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Der Bürgermeister Herr Hans-Werner Wandschneider ist im Hochgefühl und „schlägt unter Zustimmung der Gemeindevertretung vor, dass man den Briefkasten der Betreibergesellschaft dann gern am Gemeindehaus anbringen könnte“. Ob dieses Glücksgefühl auch noch nach den anstehenden Verhandlungen anhält, bleibt abzuwarten!

Amt Crivitz will einen eigenen Klimaschutzmanager bis 2026 neben dem Kimaschutzkoordinator im Landkreis LUP?

26-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./197/72-22/CLA-34/34-22

Die Stadt Crivitz und die Gemeinde Sukow machen Druck im Amtsausschuss!

Der Landrat Stefan Sternberg hat in seinem Bericht am 13.09.2022 angekündigt, dass der Landkreis entsprechende Stellen gemäß der Kommunalrichtlinie schaffen will, mit der Inanspruchnahme einer Förderung zur Implementierung und Einrichtung einer Klimaschutzkoordination. Am 28.10.2022 tagt hierzu nun bereits der Haushalts- und Finanzausschuss im Bereich der Personalkosten für den Doppelhaushalt 2023/2024, um über diese Stellen zu beraten. So soll eine temporäre Stelle für die Sachbearbeitung /Energiemanagement und eine Stelle als Klimaschutzkoordinator enstehen, welche vom Bundesumweltministerium bis längstens 2026 gefördert werden.

Dadurch ist wahrscheinlich ist ein Wettrennen eröffnet worden bzw. eine Angst begleitend aufgetreten, jedenfalls im Amt Crivitz, keine Förderung mehr abzubekommen (Antragstellung bis spätestens 31.12.2022 /Bearbeitungsdauer 6 – 9 Monate). Schon kurz darauf, am 28.09.2022 auf der Sitzung Amtsausschuss machten plötzlich die Stadt Crivitz (Herrn Alexander Gamm) und die Gemeinde Sukow (Bürgermeister Herr Horst-Dieter Keding) ihren geglaubten Einfluss geltend, auch die Stellen eines Klimaschutzmanagers sofort im Amt Crivitz eigenständig zu errichten!

So der Grundtenor auf der letzten Sitzung!

Wie zu lesen ist, empfiehlt die Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker daraufhin auch gleich, erst einmal einen Förderantrag zu stellen und dann einen Grundsatzbeschluss im Amtsausschuss zu fassen. Der Förderantrag könnte anschließend immer noch zurückgezogen werden. Schau an, ist das nun hektisches Gebaren oder wirklich ernst gemeint?

Denn in auf dieser Versammlung waren auch kritische Stimmen zu hören! Hier ging es um zusätzliche Personalkosten im Haushaltsplan 2023; um die Frage der Notwendigkeit dieser Stellen neben dem Landkreis einzurichten; die Frage der Aufgaben für diese Stelle und Auslastung sowie als auch eine eventuelle fachkompetente externe Lösung! Also einfach mal schnell einen Antrag zu stellen für eine Förderung als eine Probier-Aktion im überstürzten Vorgehen nur, weil man eventuell eine Förderung bekommt, ist schon eine sehr befremdende Vorgehensweise! Hier geht es schließlich um Sinnhaftigkeit und um finanzielle Belastungen als Amtsumlage, die alle Kommunen (bzw. der Steuerzahler) bis 2026 tragen müssen.

Diese Stellen erhalten eine 70% ( für 24 Monate) Bezuschussung und im Anschlussvorhaben: 40% Bezuschussung (bis 36 Monate). In der Regel werden diese Stellen mit der Entgeltgruppe E 10 vergütet. Typischerweise für Beschäftigte mit absolviertem Hochschulstudium und Bachelor, vergleichbar mit dem gehobenen Dienst bei Beamten. Laut TVöD Bund 2022 liegt die monatliche Vergütung in der Entgeltgruppe E 10 im Bereich €3.492 – €4.950, abhängig von Erfahrung und Beschäftigungsdauer. Ab 01.01.2023 nur mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Std. die Woche und einer erhöhten Tarifanpassung! Also da kommen schon einmal Kosten von ca. 42.000,00€ bis 59.400,00€ pro Jahr und insgesamt 126.000€ – 180.000€ ( Arbeitnehmeranteil) für 36 Monate zusammen!

„Was machen Klimaschutzmanager?“

„Zu den Aufgaben von Klimaschutzmanager gehören die Koordination kommunaler Aktivitäten und Projekte zum Klimaschutz. Personen in diesem Beruf sorgen dafür, dass die internationalen Abkommen und Vereinbarungen rund um den Klimaschutz auf regionaler Ebene umgesetzt werden. Ein Klimaschutzmanager ist im Grunde nichts anderes als ein Werbebotschafter für umweltfreundliches Verhalten. Die meisten Klimaschutzmanager der Kommunen haben entweder einen naturwissenschaftlichen Hintergrund oder kommen aus dem Bereich der PR- und Öffentlichkeitsarbeit. Beides kann durchaus Sinn machen. Denn das Berufsbild des Klimaschutzmanagers hat viel mit Informations-veranstaltungen und Beratung zu tun. Mit Wissen allein kommt der Klimaschutzmanager also nicht weit“ ( Quelle: Chefredakteur | KOMMUNAL- Herr Christian Erhardt)

Was genau bringt ein Klimaschutzmanager?

An dieser Frage scheiden sich noch die Geister. Denn der Erfolg ist – zumindest was die Auswirkungen auf den Klimaschutz angeht – nicht messbar. In erster Linie kümmert sich der Klimaschutzmanager um die Beratung von Bürgern und die Beratung der Kommune selbst, organisiert Informationsveranstaltungen und versucht, in Kommune und Bevölkerung ein Umdenken zu befördern. Nur ist dies eben nicht messbar. Anders sieht es in einem anderen Bereich der Tätigkeit aus. Klimamanager haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sie einen besonderen Fokus auf die zahlreichen und oft verwirrenden Förderprogramme haben. Gerade im Bereich Klimaschutz gibt es besonders viele solcher Programme. Viele Kommunen berichten, dass es Ihnen dank ihrer Klimamanager gelungen ist, zahlreichen neue Fördergelder erfolgreich zu beantragen.“ ( Quelle: Chefredakteur | KOMMUNAL- Herr Christian Erhardt)

Welche Aufgaben übernehmen Klimaschutzmanager ?

Klimaschutzmanager steuern von Beginn an den Prozess zur Erstellung des Klimaschutzkonzepts und tragen dafür die Gesamtverantwortung. Im Rahmen der Konzepterstellung koordinieren sie daher alle relevanten Aufgaben innerhalb der Verwaltung oder Organisation – mit (verwaltungs-) externen Akteuren sowie externen Dienstleistern. Außerdem informieren sie sowohl intern als auch extern über die Erstellung des Konzepts und initiieren Prozesse und Projekte für die übergreifende Zusammenarbeit sowie Vernetzung wichtiger Akteure. Insofern tragen sie die Verantwortung für die Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzepts. Zu ihren Aufgaben in diesem Prozess gehören die begleitende Öffentlichkeitsarbeit, die Moderation von Veranstaltungen sowie die Sensibilisierung und Mobilisierung von Bürger und anderer Akteure. Ziel ist es, verstärkt Klimaschutzaspekte in die Verwaltungsabläufe der Kommune oder Organisation zu integrieren.

Beispiele für Handlungsbereiche:

  • Für Landkreise mit ländlicher Struktur:
    • eigene Liegenschaften, Infrastrukturen und Anlagen, eigener Fuhrpark, Beschaffung etc.,
    • Aus- und Aufbau erneuerbarer Energieanlagen, Ausnutzung von Potenzialen, zum Beispiel in der Abfallentsorgung oder Abwasserentsorgung,
    • Planungsaufgaben wie Regionalplanung, Flächennutzungsplanung, unterstützende Leistungen für Gemeinden in der Bauleitplanung oder Mobilitätsplanung
    • sowie Beratung und Aufbau von Klimaschutzdienstleistungen für kreisangehörige Gemeinden. (Quelle: www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme)

Resümee

Zuerst einmal sollte einmal die Grundsatzfrage geklärt werden, wie z.B.  Benötigt man solch eine Stelle als Klimaschutzmanager im Amt Crivitz neben dem Klimaschutzkoordinator im Landkreis LUP und welchen Nutzen bringt es für die Kommunen im Amt Crivitz? Kann nicht vielleicht auch externer und kompetenterer Sachverstand aus Unternehmen genutzt werden?

Kann man diese Personalkosten (anteilig) auch wirklich für 36 Monate aus der Amtsumlage finanzieren (auch mit den kommenden Tarifsteigerungen 2023)? Natürlich reicht es nicht, diese Stelle nur alle Bauanträge mit erneuerbaren Energien bearbeiten zu lassen und somit für eine Entlastung im Bauamt zu sorgen, sondern hier müssen übergreifende Zuständigkeiten im Bereich der PR- und Öffentlichkeitsarbeit wirksam werden! Es bleibt spannend!

Teil III- Hoffentlich das Ende! Das *Hin* und *Her* zur Mitgliedschaft im Verein AGFK MV!

14-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./193/68-22/CLA-30/30-22

Wir berichteten darüber im Teil 2- bereits am 07.08.2022- https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/das-hin-und-her-zur-mitgliedschaft-im-verein-agfk-mv/

Der Umweltausschuss der Stadt Crivitz verkennt nach wie vor hartnäckig die Vorgänge und Beschlusslagen in der Vergangenheit zu diesem Thema der Mitgliedschaft im Verein AGFK MV. Vor 16 Monaten wurde dieses Thema durch die Stadtvertretung begraben (Beschluss vom 14.06.2021 – abgelehnt), auch vorrangig durch das negative Statement vom Umweltausschuss. So argumentierte der Fraktionsvorsitzende der CWG Herr Andreas Rüß damals, dass der Verein zu professionell und kompentent für die Stadt Crivitz ist und dass da ja nur vorrangig Projektierer Mitglieder sind. Auch wurde das Argument vom Ausschuss dargestellt, dass man in der Stadt keinen Ansprechpartner hat in der Stadt Crivitz und man das alles nicht leisten kann! Also wurde folglich der Antrag mehrheitlich abgelehnt und nicht zurückgestellt. Ebenso lehnte auch der Amtsausschuss auf seiner Sitzung am 22.06.2022 diesen Antrag mehrheitlich ab und begrub ebenfalls dieses Thema.

Der AGFK MV – Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen M-V e.V.  hilft kommunalen Verwaltungen in M-V, für guten und sicheren Rad- und Fußverkehr zu sorgen. Der Mitgliedsbeitrag für eine Kommune beträgt jährlich 500€ bei einer Einwohnerzahl bis 5000.

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Nach 16 Monaten, in einer nur einmaligen Beratung im Umweltausschuss am 19. Juli 2022, formuliert dieser nun neue Begründungen für einen erneuten Antrag, um seine 180 Grad Drehung in den Ansichten jetzt zu rechtfertigen!

Dann wird erstaunt festgestellt, dass die Stadt Crivitz plötzlich doch Hilfe, Unterstützung braucht für die künftigen Aufgaben und der Verein kann hierzu mit seinem Wissen und Vernetzungen zu anderen Kommunen Beistand leisten!  Oha, nun ist also doch plötzlich professionelle Hilfe gefragt? Schau an nach 16 Monaten, ein Wandel in den Ansichten! Im Weiteren ist zu lesen, dass Fahrradmobilität und E-Bikes eine wichtige Rolle spielen und dass man besser von A nach B kommen möchte und darum das Netz an Fahrradwegen weiter ausgebaut werden sollten. Also das war eigentlich alles schon vor 16 Monaten bekannt und stellt nicht neues dar! Erstaunlicherweise wird jetzt festgestellt, dass der Verein ein fachliches Kompetenzzentrum für Beratung und Unterstützung ist für Radwege. Schau an!

Ein Ziel wurde auch formuliert: so sollen 7 Kommunen (Barnin, Bülow, Crivitz, Demen, Friedrichsruhe, Tramm, Zapel) bis spätestens Ende November 2022 ebenfalls die Beschlüsse fassen zu einer Mitgliedschaft im Verein. Ob das mit Demen, Bülow und Tramm auch so wird, bleibt fraglich! Das soll dann zu einer Belebung einer neuen Interessengemeinschaft *Tourismus* – Rund um Crivitz – führen. Die weiteren Arbeiten sollen dann durch diese sogenannte neue Arbeitsgemeinschaft * Rund um Crivitz* durchgeführt werden.

Und das alles meint natürlich nicht nur der Vorsitzende des Umweltausschusses der Stadt Crivitz Herr Jürgen Heine, sondern auch der Koordinator der Interessengemeinschaft *Rund um Crivitz* Herr Jürgen Heine. Womit sich die Frage nach einem Ansprechpartner der Stadt Crivitz für den Verein, welche man vor 16 Monaten nicht beantworten konnte, sich eigentlich erübrigt, da sich dieser hier mit diesem *Letter of Intent* (Absichtserklärung) schon vorstellt! Er muss hierzu nur noch ernannt werden, was sicherlich schon längst feststeht!

Resümee

Bei dieser plötzlichen Wende der Ansichten schmückt sich der Umweltausschuss mit fremden Federn! Denn die damaligen Antragsteller aus den Reihen der Opposition wurden monatelang klein gehalten und Ihr Antrag abgelehnt. Plötzlich nun die Wende in den Ansichten nach 16 Monaten. Eine verlorene Zeit, weil es vielleicht nur ein damaliges politisches Spektakel war?

Die Frage ist nur, ob es denn nicht noch andere Gründe gab (wie z.B., dass eben der Verein auch gute Kontakte zu Förderprogrammen hat und diese eben wichtig sind) als die hier verkrampften dargestellten Gründe. Warum aber fragt man denn eigentlich die Bürger zu diesem Thema nicht zuerst? Zumal in ca. 18 Monate schon die Kommunalwahl ansteht und neue Abgeordnete diesen Plan dann umsetzen müssen in der Zukunft!

Verbrennen?Verwertung und Entsorgung von pflanzlichen Abfällen im LK LUP!

06-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./190/65-22/CLA-27/27-22

Neuer *Leitfaden* zum Verbrennen von Abfällen im Landkreis LUP! Gartenabfälle dürfen nur noch verbrannt werden, mit einer Ausnahmegenehmigung!

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Die Erlaubnis zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist also in MV bereits jetzt rechtlich als Ausnahme an strenge Vorgaben geknüpft.

Das ist der Fall, wenn das Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen auf dem eigenen Grundstück, Einbringen in den Boden, Biotonne oder Kompostieren und die Entsorgung über die von der Abfallwirtschaft LUP- AöR angebotenen Systeme (Wertstoffhof / Annahmestelle) nicht möglich ist oder nicht zumutbar?

Was heist das?

Wenn, also *keine Biotonne vorhanden ist*; *die einfache Strecke zu einem Wertstoffhof bzw. einer Grünabfallannahmestelle größer als 15 km beträgt*;* die Abgabe auch über andere Behältnisse nicht erfolgen kann, bspw. in einem Gartenabfallsack*;* sperrigen pflanzlichen Abfällen  (z.B. Strauchschnitt)  können diese nicht vor Anlieferung zerkleinert werden bspw. durch Heckenschere, Häcksler, Säge*. Oha!

Erst dann und nur dann ist eine Verbrennung der pflanzlichen Abfälle ausnahmsweise nur vom 1. bis 31. März und vom 1. bis 31. Oktober, werktags, während zwei Stunden täglich, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr, gemäß der PflanzAbfLVO M-V zulässig.

Eine Ausnahmegenehmigung ist möglich, sofern eine Entsorgung nach §§ 1 und 2 PflanzAbfLVO M-V nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann bei der unteren Abfallbehörde eine Genehmigung zur Verbrennung von pflanzlichen Abfällen beantragt werden. (Gebühren könnten anfallen). So steht es im neuen Leitfaden des Landkreises LUP.

Die Inspiration hierzu kam durch die Pressemitteilung des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt am 01.07.2022. „Es ist allein schon aus Sicht des Klima- und Ressourcenschutzes einfach nicht mehr zeitgemäß, Gartenabfälle zu verbrennen. Wichtig ist zunächst einmal, dass die Landkreise und Kommunen die Einhaltung der geltenden Bestimmungen kontrollieren bzw. Hinweisen nachgehen und Verstöße entsprechend ahnden. Denn: Es ist prinzipiell und bundesweit verboten, außerhalb von Anlagen Abfälle zu verbrennen. Das regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz als Bundesgesetz.“

Was ist mit einer Feuerschale? JA,aber!

Feuerschalen dürfen nur gelegentlich betrieben werden. Es darf nur naturbelassenes, stückiges, gut abgetrocknetes Holz (Kamin oder Ofenholz) verwendet werden. Das gelegentliche Betreiben einer Feuerschale bzw. eines Lagerfeuers, als Nutzfeuer, ist mit naturbelassenen stückigen Holz mit eventuell anhaftender Rinde, insbesondere in Form von Scheitholz oder Presslinge in Form von Holzbriketts, erlaubt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das Holz nicht frisch geschlagen ist, sondern bereits abgetrocknet ist, dadurch kaum Qualmentwicklung.

Äste in einer Feuerschale?JA,aber!

Ast ist nicht gleich Ast! Ein Ast, der zu Brennholz verwertet wurde, unterscheidet sich von einem Ast, der als Abfall verbrannt wird! Ast als Brennholz = ohne anhaftende Nadeln oder Laub, bereits stückig geschnitten und durch längere Lagerung bereits abgetrocknet. Hierdurch kaum Rauchentwicklung. Das Verbrennen von Heckenschnitt, z.B. Rückschnitt von Brombeerpflanzen, Lebensbäumen, usw., in einer Feuerschale ist nicht erlaubt! Bei diesen Pflanzen handelt es sich nicht um naturbelassenes Holz. Es handelt sich daher um die Beseitigung von Abfall bzw. Pflanzenabfall.

Deshalb Biotonne und Annahmestellen sowie Wertstoffhöfe im Kreisgebiet nutzen, Verbrennen vermeiden – Hinweis auf Leitfaden !

Empörung wegen Kosten der Katzenpopulation im Amtsbereich Crivitz?

30-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./189/64-22/CLA-26/26-22

Abgeordneter der Stadt Crivitz verwundert über die Verwaltungsvorschrift aus dem Jahr 2020?Dabei ist gerade in Crivitz diese Problematik seit 2019 schon lange der Bürgermeisterin bekannt, nur hier scheint man wenig bei der Sache zu sein!

Seit dem 02.07.2020 existiert die VV Fundtiere, im Abs.„2.4.2 Frei lebende Katzen sind Katzen, die nicht oder nicht mehr an ein Leben in einer häuslichen Struktur des Menschen gewöhnt sind und sich deshalb nicht für eine Vermittlung an einen neuen Eigentümer eignen. Gleichwohl sind sie gattungsmäßig den Haustieren zuzu-ordnen und gelten als Fundtiere. Im Abs. 2.1.2. heißt es hierzu …“ Fundtiere sind alle verlorenen oder entlaufenen Haustiere, die von einer Person aufgegriffen werden“ und nach Abs. 8.1.1..sind diese ….“ Bis zum Ablauf von sechs Monaten hat die Fundbehörde das Fundtier zu verwahren (§ 973 Absatz 1 BGB)“( Quelle: landesrecht-mv.de/ AmtsBl. M-V 2020 S. 318)

Seit 2016 haben sich intensiv der Deutsche Tierschutzbund MV und Vereine im Land M-V sich dafür eingesetzt endlich Katzen als Haustiere zu zuordnen, wenngleich sie gelegentlich herumstreunen oder gar verwildern. Ja, das verursacht auch Kosten und diese sind gestiegen von ca. 7.000,0 € / 2019 auf ca. 36.000,00 € / 2022, so schreibt es die SVZ am 29.09.2022. Und nun gibt es dagegen eine Entrüstung eines Abgeordneten aus Crivitz (Alexander Gamm – von der Fraktion die LINKE)  so schreibt es die SVZ auch am 29.09.2022.

Die Aufregung des Abgeordneten ist hierzu  floskelhaft und verwundert, denn gerade in der Stadt Crivitz ist das Thema nicht neu und  haus-gemacht! Das müsste dem Ehemann der Bürgermeisterin eigentlich bekannt sein!

Als größte Kommune im Amtsbereich Crivitz (4770 Einwohner) wollte sich schon im April 2019 (Vor der Kommunalwahl) ein Tierschutzverein gründen mit Hilfe von Frau Kaufmann und Jerratsch. Der Verein wollte sich speziell auch den Katzen widmen, beraten im Vorfeld und Hilfe anbieten. Auch Kastrationen an Streuner mit ansässigen Tierärzten sollten über Spenden finanziert werden. Hierzu gab es einige Gespräche unter anderem, auch mit der Bürgermeisterin Frau Brusch – Gamm. Sie wusste, dass sich die Katzenpopulation ungehemmt vermehrt. Wenn man nicht gerade ein eingefleischter Städter ist, weiß man, wie viele Jungen im Jahr eine Katze bekommt. Das potenziert sich dann also, wenn man nichts unternimmt.

Hierzu wurde Ihr auch die Wuppertaler Verordnung zum Schutz frei lebender Katzen in der Stadt Wuppertal vom 28.05.2019 vorgelegt als Muster zur Einführung.

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz freilebender Katzen in der Stadt Wuppertal Vom 28.05.2019
Auf Grund von § 13 b des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), zuletzt geändert durch Artikel 1 Viertes ÄndG vom 17.12.2018 (BGBl. I S. 2586) in Verbindung mit § 5 der Verordnung über Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Tierschutzrechts vom 3. Februar 2015 (GV.NRW. S. 212 ) und §§ 27, 31 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden -Ordnungsbehördengesetz (OBG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528/SGV.NRW 2060), zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz zur Anpassung des PolizeiG und OrdnungsbehördenG vom 18.12.2018 (GV. NRW. S. 741, ber. 2019 S. 23) wird von der Stadt Wuppertal als örtlicher Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates vom 20.05.2019 folgende Verordnung erlassen:
§ 1 Regelungszweck; Geltungsbereich
(1) Diese Verordnung dient dem Schutz von freilebenden Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden, die auf eine zu hohe Zahl dieser Katzen innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Wuppertal zurückzuführen sind.
(2) Diese Verordnung gilt für das gesamte Stadtgebiet, das damit als Schutzgebiet ausgewiesen ist.

§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung ist eine

  1. Katze ein männliches oder weibliches Tier der Art Hauskatze (Felis silvestris catus),
  2. gehaltene Katze eine Katze, die von einem Menschen gehalten wird,
  3. Haltungsperson, wer die tatsächliche Bestimmungsmacht über eine Katze in eigenem
    Interesse und nicht nur ganz vorübergehend ausübt und das wirtschaftliche Risiko des
    Verlusts des Tieres trägt,
  4. freilebende Katze eine Katze, die nicht oder nicht mehr von einem Menschen gehalten wird,
  5. Freigängerkatze eine gehaltene Katze, die unkontrolliert freien Auslauf hat,
  6. fortpflanzungsfähige Katze eine Katze, die fünf Monate oder älter ist und nicht fortpflanzungsunfähig gemacht worden ist. § 3 Kennzeichnung und Registrierung (1) Die Haltungsperson hat die Freigängerkatze eindeutig und dauerhaft, entweder durch einen
    Mikrochip oder durch Tätowierung kennzeichnen zu lassen.
  7. (2) Ferner ist die Katze in ein öffentliches oder privat geführtes Register, das der Behörde zugänglich
    ist, unter Beachtung der geltenden Regelungen zum Datenschutz , einzutragen. Folgende Angaben
    werden dafür benötigt:
    a. Daten des Mikrochips, alternativ die Tätowiernummer,
    b. Name und Anschrift der Haltungsperson,
    c. Vorhandene Fortpflanzungsfähigkeit der Katze,
    d. Identifikationsmerkmale der Katze, z. B. Fellfarbe oder -zeichnung.
    Die Haltungsperson ist verpflichtet, die vorgenannten Angaben aufnehmen zu lassen. Die Verpflichtung erstreckt sich auch auf eine Meldung zur Änderung bzw. Löschung der Daten, sobald die Voraussetzungen der Registrierung sich geändert haben bzw. weggefallen sind. Ferner hat die Haltungsperson für eine entsprechende Übermittlung der Tierdaten durch ein privat geführtes Register an die Stadt Wuppertal oder Beauftragte die im Sinne dieser Verordnung notwendige datenschutzrechtliche Einwilligung zu erteilen.
    (3) Die Daten des Registers dienen der Aufgabenerfüllung der Ordnungsbehörde.
    § 4 Auslaufverbot für fortpflanzungsfähige Katzen
    Die Haltungsperson hat sicherzustellen, dass fortpflanzungsfähige Katzen, die innerhalb des Schutzgebietes im Sinne des § 1 Absatz 2 gehalten werden, keinen unkontrolliert freien Auslauf haben. Kann die Haltungsperson dies nicht sicherstellen, so hat sie die Katze fortpflanzungsunfähig zu machen.
    § 5 Maßnahmen gegenüber aufgegriffenen Katzen
    (1) Freigängerkatzen, derer die Ordnungsbehörde oder von ihr Beauftragte innerhalb des Schutzgebiets habhaft werden, dürfen zum Zweck der Ermittlung der Haltungsperson in Obhut genommen werden. Mit der Ermittlung der Haltungsperson soll unmittelbar nach dem Aufgreifen der Katze begonnen werden.
    (2) Ist die Haltungsperson ermittelt und die Katze noch nicht unfruchtbar gemacht, so kann die Ordnungsbehörde anordnen, die Katze unfruchtbar machen zu lassen. Vor Gewährung eines weiteren unkontrollierten Auslaufs hat die Haltungsperson eine schriftliche Bestätigung ihres Tierarztes oder ihrer Tierärztin, dass die Katze fortpflanzungsunfähig gemacht wurde, vorzulegen.
    (3) Ist eine innerhalb des Schutzgebietes angetroffene Freigängerkatze nicht gekennzeichnet und registriert und eine Ermittlung der Haltungsperson daher nicht möglich, so kann die Ordnungsbehörde Dritte mit der Kennzeichnung und Registrierung beauftragen. Ist die Freigängerkatze noch fortpflanzungsfähig, so kann die Ordnungsbehörde darüber hinaus Dritte mit der Unfruchtbarmachung beauftragen. Nach der Unfruchtbarmachung kann die Katze wieder in die Freiheit entlassen werden.
    (4) Ein von der Haltungsperson personenverschiedener Eigentümer hat die Maßnahmen nach Absatz 1 und 3 zu dulden.
    § 6 Maßnahmen gegenüber freilebenden Katzen
    (1) Die Ordnungsbehörde oder ein von ihr Beauftragter kann freilebende Katzen
    a. kennzeichnen, registrieren und
    b. unfruchtbar machen lassen
    Zu diesen Zwecken darf die freilebende Katze in Obhut genommen werden. Nach der Unfruchtbarmachung kann die Katze wieder in die Freiheit entlassen werden. Die Entlassung in die Freiheit soll an der Stelle erfolgen, wo die Katze aufgegriffen worden ist.
    (2) Ist für Maßnahmen nach Absatz 1 das Betreten eines Privat-oder Betriebsgeländes erforderlich, ist der Eigentümer oder Pächter verpflichtet, dies zu dulden und die Ordnungsbehörde oder den von ihr Beauftragten bei einem Zugriff auf die freilebenden Katzen zu unterstützen.
    § 7 Kosten
    Die Kosten der Kennzeichnung und Registrierung von Freigängerkatzen nach § 5 Absatz 3 Satz 1 sowie der Unfruchtbarmachung nach § 5 Absatz 3 Satz 2 trägt die Haltungsperson. Im Übrigen trägt die Kosten derjenige, der die Durchführung der kostenpflichtigen Maßnahme in Auftrag gibt. § 8 Übergangsregelung
    (1) Die Pflichten nach § 3 Absatz 1 (Kennzeichnung und Registrierung) und die Pflicht nach § 4 (Auslaufverbot) treten innerhalb von 4 Wochen nach Inkrafttreten dieser Verordnung in Kraft.
    (2) Die Fristen nach Absatz 1 beginnen unabhängig von dem Zeitpunkt des Zuzuges der
    Haltungsperson in das Gebiet der Stadt Wuppertal.
    § 9 Ordnungswidrigkeiten
    (1) Ordnungswidrig handelt,
  8. wer entgegen § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 eine Katze nicht kennzeichnen, registrieren oder
    kastrieren lässt.
  9. entgegen § 3 Abs. 3 den Nachweis auf Verlangen nicht vorlegt
  10. (2) Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können mit Geldbußen bis zu 1.000,00 geahndet werden.“ ( Quelle: Der Stadtbote Nr. 2019)

Kurzform!: Alle Katzen sind zu chippen und zu registrieren. Alle Freigänger sind ausnahmslos zu kastrieren. Auslaufverbot für fortpflanzungsfähige Katzen. Aufgegriffene Katzen werden registriert und kastriert. Sogar Ordnungsgelder sind dort genannt! Das haben nun schon viele Städte ebenfalls übernommen, nur in Crivitz scheint man immer noch zu schlafen.

Der Tierschutzverein wurde nicht gegründet, leider war es in einer Wahlkampfzeit und andere Themen ( wie z.B. Windkraft) waren wohl wichtiger! Die Frauen engagieren sich heute im Naturschutz und anderen Vereinen. Frau Brusch Gamm strebte eine Zusammenarbeit am 20.09.2020 an mit dem Tierschutzverein „Sternberger Seenland e.v.“. Das Problem wurde aber dadurch nicht gelöst!

Egal wie man es dreht und wendet, welche Verwaltungsvorschrift zu Recht besteht oder nicht, die Kommunen und seine  Mitbürger können sich nicht der Verantwortung  für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in den Städten und Gemeinden entziehen. Sicher kostet das auch Geld und nicht zu wenig, welches dafür im Haushalt vorgehalten werden muss. Unsere Steuern werden für so viele Projekte und Kosten ausgegeben, da sollten diese einfach mit eingeplant werden. Wer- das sind bestimmt sehr viele – in Spanien, Italien und Griechenland, Mallorca oder den  Kanarischen Inseln in Urlaub war, wird sich mit Sicherheit und die dort frei laufenden Hunde- und Katzenrudel erinnern und erwogen haben aus Mitleid von dort Tiere mitzunehmen. Das löst sicher dort keine Probleme  und würde hier nur Neue schaffen. Soweit könnte es hier auch schnell kommen, wenn wir für Tierheime und deren Betreibung kein Geld mehr in die Haushalte einplanen würden. Prävention ist hier angesagt, nicht bevormunden  und die Bürger rechtzeitig aufklären, welche Verantwortung sie mit  einer Tierhaltung in Städten übernehmen. Dieses  muss rechtzeitig, schon in den Kindergärten, Schulen und auf entsprechenden Veranstaltungen durch die  Präventionsausschüsse  angestrebt werden, die ja bereits  in vielen Kommunen existieren. Das Problem löst sich leider nicht durch das Ignorieren oder Abschaffen von entsprechenden Verwaltungsvorschriften „Verwaltungsvorschrift über das Verfahren zum Umgang mit Fundtieren“ sondern wird wahrscheinlich  in nächster Zeit massiv in Größenordnungen auf uns zukommen. Und eine Erhöhung der Hundesteuer oder gar die Einführung einer Katzensteuer würde eher das Problem nur verstärken.

Resümee

Die Aufregung über die angefallenen Kosten für die Katzen verwundern doch sehr in der Sitzung des Amtsausschusses im Amt Crivitz, denn diese sind nur minimal im Gegensatz zu der ca. 1,0 Mio.€ Steigerung der Personalkosten, die ca. 0,9 Mio.€ Steigerung der  Sach- und Dienstleistungen und der ca. 0,2 Mio.€ Steigerung der sonstigen Aufwendungen.

Das Thema löst sich leider nicht durch das Ignorieren oder Abschaffen von einer Verwaltungsvorschrift, Prävention ist hier angesagt, nicht bevormunden der Bürger, sondern rechtzeitig aufklären und einbeziehen, welche Verantwortung sie mit einer Tierhaltung übernehmen!

Exklusivinterview mit der Unternehmensgruppe Gollan Neustadt in Holstein über die „gebührenpflichtige Garten- und Parkabfälle“ im Werkstatthof / Annahmestelle in Crivitz!

26-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./188/63-22/CLA-25/25-22

Die Unternehmensgruppe Gollan ist in den Bereichen Recycling, Immobilien, Handwerk und Auto tätig. Ob in Neustadt/Beusloe, Lübeck, Schwerin, Johannistal oder Crivitz!

Exklusivinterview mit der GOLLAN Zentrale in Neustadt in Holstein!

Die Gollan-Firmengruppe „ist in den Bereichen Abfallwirtschaft, Bausparte, Kfz-Service und Immobilien in ganz Norddeutschland tätig. Darüber hinaus wurde mit der Kulturwerft Gollan in Lübeck ein Ort für Kunst, Kultur, Feiern und Events geschaffen. Geblieben ist Beusloe bei Neustadt als Firmensitz. Heute ist die Unternehmensgruppe Gollan ein mittelständisches, inhabergeführtes und von den handelnden Personen geprägtes Unternehmen. Dahinter steht eine an langfristigem und kontrolliertem Wachstum orientierte Unternehmenskultur – und die Philosophie der Nähe zum Markt.“ ( Quelle:www.gollan.de/unternehmen)

Seit 01.01.2022 ist die neue Satzung (Abfallentsorgungssatzung) über die Abfallentsorgung im Landkreis Ludwigslust – Parchim in Kraft. Diese beschreibt im Inhalt auch vor, dass im Bringe System die Garten- und Parkabfälle durch die Bürger gebührenpflichtig abzugeben in Werkstatthöfen. In Crivitz wurde das bestehende Gollan Recyclingzentrum als „Werkstatthof“ vom LK – LUP deklariert und eine Kooperation abgeschlossen mit dem Betreiber ( die GOLLAN RECYCLING GMBH).Wir wollten nun wissen, welche Erfahrungen man mit dem jetzigen System hat und wie die Resonanz der Bürger ist. Hierzu sprachen wir mit der Geschäftsführung in Neustadt!

Für wie viele Bürger sind sie Zuständig im Werkstatthof Crivitz?
Die Annahmestelle soll insbesondere von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Crivitz und den umliegenden Gemeinden genutzt werden. Hier können im Auftrag der Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR Grünabfälle, Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Haushaltsschrott abgegeben werden. Weiterhin werden gewerbliche Abfälle wie z.B. Bauschutt und Baumischabfälle angenommen. Wir schätzen, dass ca. 5.000 bis 7.000 Haushalte (10.000 bis 15.000) nutzen bzw. nutzen wollen.

Wie hoch war ca. die Anzahl der Anlieferungen für Grünschnitt?
„Die Anzahl der Anlieferungen wird nicht erfasst. Von Jahresbeginn bis Ende August wurden ca. 245 Tonnen Grünabfälle angenommen.“

Ab wann sind sie im Jahr 2022 gestartet?
Die Gollan Recycling GmbH nimmt seit dem 01.01.2022 als Auftragnehmer der ALP AöR Garten- und Grünabfälle, Sperrmüll- und Haushaltsschrott sowie Elektro- und Elektronikschrott an. Aber auch bereits in den Jahren zuvor bestanden zwischen dem Abfallwirtschaftsbetrieb Ludwigslust-Parchim vertragliche Regelungen zur Annahme von Garten- und Grünabfälle, Sperrmüll sowie Elektro- und Elektronikschrott.

Haben sie Ihre Öffnungszeiten verändert?
Die Öffnungszeiten wurden angepasst. Die Abgabe ist nun auch am Samstag möglich. Öffnungszeiten ganzjährig Mo-Fr: 08:00 – 16:00 Uhr, Sa: 09:00 – 13:00 Uhr“

War für sie die Einstufung als Werkstatthof mit einer Umstellung verbunden?
Es handelt sich nicht um einen Wertstoffhof, sondern um eine Annahmestelle. Eine Umstellung ergab sich aufgrund der Erweiterung der Öffnungszeiten auf den Samstag sowie der kostenpflichtigen Annahme von Grünabfällen.

Was meinen Sie, haben sich die Befürchtungen für eine verstärkte illegale Ablagerungen Garten- und Grünabfällen in den angrenzenden Wäldern bestätigt? Was sind ihre Erfahrungen dazu? Auch in Crivitz?
„Uns sind keine Häufungen einer illegalen Entsorgung von Grünschnitt im kreisgebiet bekannt.“

Kennen sie den neuen Leitfaden des Landkreises LUP zum Verbrennen von Abfällen! Was meinen sie dazu?
„Der Leitfaden wurde vom Fachdienst Umwelt Bereich Immissionsschutz / Untere Abfallbehörde erarbeitet und mit dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Abfallwirtschaft abgestimmt. Den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landkreises wird der Leitfaden mit dem kommenden Landkreisboten zur Verfügung gestellt darüber hinaus wird dieser über die Internetseite des Landkreises als PDF-Datei abrufbar sein. Der Leitfaden gibt einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die Entsorgungswege für pflanzliche Abfälle, die Nutzung von Feuerschalen und zum Umgang mit erkrankten Pflanzen. Der Leitfaden kann damit zur Sensibilisierung unserer Bürgerinnen und Bürger zum Thema Verbrennen von Gartenabfällen wesentlich beitragen.“

Was sind ihre Erfahrungen mit der jetzigen Umstellung der Abfallentsorgung im Landkreis LUP?
„Als Annahmestelle von Grünabfällen haben wir keine entscheiden Veränderungen feststellen können.“

Welche Hinweise können sie zu diesen Themen den Bürgern in Crivitz geben?
Biotonne und Annahmestellen sowie Wertstoffhöfe im Kreisgebiet nutzen, Verbrennen vermeiden –Hinweis auf Leitfaden“

Welche kritischen Bemerkungen haben sie insgesamt zur Abfallentsorgung des Landkreises LUP?

„Als Anlagenbetreiber können wir an der Zusammenarbeit nichts bemängeln.“

Worauf sollte der Landkreis achten oder was muss man in der Zukunft besser machen?
„Die Abstimmung mit dem Landkreis LUP läuft ohne Probleme.“

Wir bedanken uns für uns die schnelle und problemlose Öffentlichkeitsarbeit bei der Gollan Unternehmensgruppe – zentrale Geschäftsführung Neustadt in Holstein.

Der Stadtpark von Crivitz „ein Ort für Bewegung und für frische Luft“?

24-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./187/62-22/CLA-24/24-22

Das üppige Blattgrün der Bäume, Sträucher und Wildplanzen speichert CO₂, Blüten und Sämereien locken Insekten und die Vogelwelt an. So steht es formuliert vom Umweltausschussvorsitzenden Herr Jürgen Heine.

Das war für uns Anlass nach fast einem Jahr den Ort der Begegnung zu besuchen. Übrigens stammte der Ursprung dieser Idee von der damaligen Kulturausschussvorsitzenden Frau Anna Schade seit 10.09.2019, welche sich unermüdlich hierzu engagierte!

Es sollte eigentlich ein Standort werden für die Jugend mit vielleicht ein paar überdachte Hütten, ein Volleyballfeld, Graffitiwände zum üben, vielleicht einen öffentlichen Grillplatz, oder mehr Tischtennisplatten und eventuell auch Toiletten ( so die damaligen ersten Vorstellungen)

Der Umweltausschuss machte sich das Projetkt zu eigen, ab dem 15.06.2020, nach dem Rückzug von Frau Schade aus der Kommunalpolitik. Seitdem ist es die Leidenschaft neben dem ARBORETUM vom Umweltausschussvorsitzenden, welcher also nach einer Besichtigung am 17.08.2021 nun dann am 25.10.2021 einen Grundsatzbeschluss in der Stadtvertretung Crivitz durchsetzte, mit einem finanziellen Budget für 2022 von erst einmal ca. 33.000,00 €

(Es sollte also für eine Beräumung, Fällung, Fräsen ca. 10,000 €;  4-Parkflächen ca. 2.500,00 €; Aufstellen Mobiliar wie Poller, Mülleimer, 4-Bänke ca. 10.000,00 €;Herstellen einer Treppenanlage (Blockstufen) mit einseitigem Geländer und Kinderwagen-führung ca. 10.000,00 € zur Friedensstraße; ausgebaut werden und alles bis Mai 2022!)Bereitgestellt wurden dafür seit Oktober 2021 ca. 25.000€. (Eventuell können Fördermittel aus der Klimastiftung MV akquiriert werden)!! Oha, da geht’s richtig zur Sache!

Nun, also bei genauer örtlicher Betrachtung nach fast einem Jahr und die Prämissen aus dem erarbeiteten Zeitplan und den Maßnahmen ist leider noch wenig zu sehen!

– Der Mittelweg ist vom Rabahnweg aus mit einem Poller zu versehen?

– über die Schulen sind Nistkästen für Höhlenbrüter aufzuhängen. Die sind jährlich zu betreuen?

– Die Treppe am Aufgang zur Friedensstraße ist verkehrssicher herzurichten?

– Erstellen eines Pflegeplans mit entsprechender Kostenaufstellung?

Vielleicht gibt es ja ein Konzept oder eine Übersicht für die Gestaltung, wie das alles einmal auszusehen hat, ein Architekt wurde schon einmal angefragt!

Bisher sieht es mehr nach „Stückwerk“ aus. Die Roseninsel entwickelt sich bestimmt noch zu einem tollen Blickfang im Zentrum des Parks, die rustikale Sitzecke daneben hält so unbehandelt hoffentlich recht lange. Eine alte Bank und Papierkorb passen so recht nicht dazu. Was aber überhaupt nicht passt, ist ein primitives Schild mit einem Vermerk der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm, dass die „Benutzung der Laufstrecke auf eigene Gefahr ist“. Warum eigentlich überhaupt? Sollte so ein Hinweis, wenn er rechtmäßig ist, nicht an beiden Eingängen stehen? Dann müsste aber noch ein Schild an der Treppe zur Friedensstraße angebracht werden „Benutzung auf eigene Gefahr“.

An die Bürger mit Behinderungen oder Senioren hat hier noch niemand gedacht! Der Weg und auch die Treppe sind dazu völlig ungeeignet an dem Ort der Bewegung und Begegnung! Hoffen wir mal das Beste für den Stadtpark und seine zukünftige Entwicklung, dass immer genügend Geld in der Stadtkasse eingestellt wird, damit der Park seinen Namen eines Tages zu Recht trägt.

Was meinen Sie?

Die Unigea Solar Projects GmbH für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG plant Photovoltaikanlagen in Zapel *Hof*und *Ausbau! Kann so ein naturverträglicher Ausbau der erneuerbaren Energien aussehen?

04-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./177/52-22/CLA-14/14-22

Umfangreiche vorgesehen Planungen von der Gemeinde Zapel blockieren Flächen für Ausgleichsmaßnahmen (Natur- und Umweltschutz) für den Energiepark -Nr.15?

Der Ortsteil Zapel Hof und Zapel Ausbau entwickelt sich zum Schwerpunkt der erneuerbaren Energien! Wind – und Solarplanungen sowie der zukünftige Bau der 110KV – Leitung mit Solarpark konzentrieren sich in diesen Ortsteilen! Die Einflussgrößen und Belastungen auf die ansässigen Bürger für den Ortsteil – * Zapel – Hof und Ausbau* sowie den Naturschutz und Artenschutz, wachsen außerordentlich in den nächsten Jahren!

Auch nahe dem Naturschutzgebiet *Krummes Moor* wird jetzt in den Planungen nicht mehr Rücksicht genommen. Allein vor diesem Gebiet sind schon 10ha Solarflächen entstanden und eine zusätzliche intensive Bejagung (Standort für Hochstände), nun sollen noch einmal ca. 25 ha Solarflächen hinzukommen! Wenn es nach den Planungen (Potentioalflächen ) der Unternehmen geht, so soll bis an den Rand des Gebietes alles zu gebaut werden. Damit wären dann fast alle Flächen, die als Nahrungshabitate dienen, für das Naturschutzgebiet bald für 20- Jahre versiegelt! Faktisch stehen dann für die Ausweisung von Ausgleichsflächen ( Natur-und Umweltschutz) für den Energiepark -Nr.15, an der die Gemeinde Zapel auch beteiligt ist, sehr weniger Flächen nicht mehr zur Verfügung! Abgesehen von den zusätzlichen Auswirkungen auf Natur- und Artenschutz in der Region! Sieht so der naturverträgliche Ausbau der erneuerbaren Energien aus?

Möglich macht das alles der Beschluss der Gemeindevertretung von Zapel am: 03.05.2022! Der Gemeinde Zapel liegt ein Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (B-Plan) von der Firma Unigea Solar Projects GmbH, handelnd für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG als Vorhabenträger, vom 19.04.2022 vor. Ziel der Antragstellung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaik-anlage (FFPVA) durch die Gemeinde schaffen zu lassen, um Solarstrom zu erzeugen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B-Plans soll die im Übersichtsplan dargestellte Fläche mit einer Größe von ca. 17,26 ha umfassen. Die geplante installierte elektrische Leistung liegt bei ca. 20 MWp. Derzeit wird die Fläche größtenteils als Ackerland genutzt. Der Vorhabenträger möchte mit der Erzeugung erneuerbarer Energien zur Minderung des CO2-Ausstoßes und damit zur minderung des globalen Klimawandels beitragen. Wir berichteten darüber am unter dem Link…..https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/geld-war-das-entscheidende-kriterium-fuer-den-zuschlag-zum-bau-eines-neuen-solarparkes-in-zapel/

Das Motiv für diesen Grundsatzbeschluss war die finanzielle Lage der Kommune, welche dringend Einnahmen benötigt und den finanziellen Verlockungen, durch das Unternehmen, auf die Übernahme der Stromkosten nicht widerstehen konnte! Die PV-Anlage wird auf privatem Gelände gebaut und liefert voraussichtlich ca. 20 GWh pro Jahr. Hierzu soll die Gemeinde Zapel eine Geldleistung von ca. 40.000 € pro Jahr als Konzessionsabgabe erhalten! Zusätzlich will der Investor die jährlichen Stromkosten der Gemeinde in der Höhe von 3.220 € übernehmen.Die vorgetragenen Bedenken vor ca. einem Jahr sind haltlos und man brauche das Geld im Haushalt von Zapel sonst…… Zitat vom Gemeindevertreter Jan Neumann :„ wird man irgendwann an die Stadt Crivitz angeschlossen“ ! Eine Bürgerbefragung gab es wohl in der Vergangenheit . Jedoch schon bei der Art der Fragen war auffällig, wohin man die Bürger lenken wollte.

Nun allerdings kommen allerdings viel mehr Einflussfaktoren zusammen im Plangebiet und das beauftragte Unternehmen für die Planung plant und beantragt noch viel mehr Flächen für die Zukunft?

Auf der anstehenden Versammlung der Gemeindevertretung am 06.09.2021 soll nun folgender Beschluss:(so lautet die Beschlusvorlage des Bürgermeisters – Herr Hans-Werner Wandschneider für den 06.09.2022)

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zapel stimmt dem Antrag der Unigea Solar Projects GmbH für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt für den Geltungsbereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 für das Sondergebiet „Photovoltaikanlage südlich des Ortes Zapel Ausbau“ nach § 12 BauGB, nebst Durchführung einer Umweltprüfung mit Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
  2. Durch den Vorhabenträger ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan auf eigene Kosten zu erarbeiten. Die Vorbereitung, Planung und Durchführung des Vorhabens sowie die Herstellung erforderlicher Erschließungsanlagen und Ausgleichsmaßnahmen erfolgt durch den Vorhabenträger ebenso auf eigene Kosten. Der Vorhabenträger beauftragt die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (im Hinblick auf die Kriterien zum erforderlichen Zielabweichungsverfahren) und übernimmt die Kosten hierzu.
  1. Zwischen der Gemeinde Zapel und dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen. Gegenstand dieses Vertrages sind u. a. die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen bzw. Planungen, die Übernahme der
    Kosten und sonstigen Aufwendungen, die Voraussetzung oder die Folge des geplanten Vorhabens sind.
  2. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Gemeinde überträgt gemäß § 4b Baugesetzbuch zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a dem beauftragten Dritten des Vorhabenträgers ab dem Zeitpunkt des positiven Zielabweichungsverfahrens“( Quelle – BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Die Gemeinde Zapel beauftragt die  Unigea Solar Projects GmbH für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG mit der Planung für Solarflächen in Zapel *Hof*und *Ausbau* sowie ein städtebauliches Entwicklungskonzept zur Beschleunigung der Bauleitplanverfahren! Zielabweichungsverfahren und Alternativenprüfung für PVA-Entwicklungsstandorte) inklusive! Ist die Gemeinde Zapel und das Amt Crivitz überfordert? Oder etwa überlastet? Sodass jetzt die Unternehmen selbst die vollständigen Bauleitverfahren übernehmen und gleich die Auswertung der Abwägung den Gemeinden zum Beschluss auf den Tisch legen? Sowie gleichwohl die kommenden zu bebauenden Flächen der Gemeinde auf den Tisch legen zum Beschluss? Mitwirkungsverbot und Interessenkonflikt sind hierfür die Schlagwörter, die uns hierzu hoffentlich nicht begleiten werden!

„Die Anlage ist als elektrischer Betriebsraum mit einem Stahlmattenzaun mit Übersteigschutz und einer Gesamthöhe von max. 2,40 m vor unbefugtem Zutritt geschützt. Der Zaun endet mindestens 15 cm oberhalb der Erdoberfläche, so dass Kleintiere und Niederwild barrierefrei
auch in die Baufelder gelangen. Betriebsanlagen und Nebenanlagen im Sinne von § 14 BauNVO werden an den Solarmodultischen angebracht oder in Standard-Fertigteil-Containern untergebracht. Die gesamten Anlagen sind wartungsarm (durchschnittlich max. 1 Kfz-Fahrt pro Woche). Die Zugangsmöglichkeit zur eingezäunten PV-Anlage ist sicherzustellen mittels Toranlage mit Feuerwehrschließung. Die Photovoltaikanlage wird mit einem entsprechenden NOT-Aus Schalter ausgestattet, damit die Feuerwehr im Notfall eine Trennung der Anlage vornehmen kann.( Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Vorteile für die Gemeinde: Konzessionsabgabe: Laut § 6 des novellierten EEG 2021 kann den Gemeinden eine einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung von insg. 0,2 ct je erzeugter kWh angeboten. Lokale Wertschöpfung: Pflege der Grün- und Gehölzflächen werden an lokale Unternehmen vergeben.“ ( Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Städtebaulich geeignete Flächen: Die Freiflächen-Photovoltaik-Anlage „Krummes Moor“ (vBP Nr. 2 der Gemeinde Zapel) wurde bereits entlang der Bahnlinie errichtet. Um die PVA auf einen Standort zu konzentrieren, ist die gegenüberliegende Fläche besonders geeignet (Vorhabenfläche, dargestellt mit roter Kreuzschraffur). Dieses Eignungskriterium weist keine andere Fläche im Gemein-degebiet Zapel auf.Die Vorhabenfläche lässt sich zudem mit einer besonders kurzen Zufahrt an die B 321 anbinden; die verkehr-liche Erschließung ist somit ohne weiteren Aufwand gesichert.

Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Umweltschutz: Die Umweltkriterien werden im Einzelnen im Umweltbericht dargestellt. Zusammenfassend ergeben sich auf Ackerflächen geringere Umweltbeeinträchtigungen als auf Grünlandflächen. Die Vorhabenfläche befindet sich zu 100 % auf Acker. Vorbelastung: Die Vorhabenfläche wird auf beiden Längsseiten durch die Verkehrswege der Bahnstrecke und der B 321 durch Stäube, Abgase, Lärm, Licht und von der Umgebung abgeschnittene Biotope vorbelastet und hat daher relativ geringere Auswirkungen auf die Umwelt als nur einseitig vorbelastete Flächen. Bodengüte: Die Vorhabenfläche weist geringere Ackerzahlen auf als die übrigen potenziellen PVA-Flächen in den 110 m-Streifen. Sonstige Freihaltebereiche: Sonstige Freihaltebereiche für Strom-Freileitungen etc. dürfen nicht überbaut werden. Das Vorhabengebiet überdeckt keine Freihaltebereiche. Wirtschaftlichkeit:Da nur PVA an Bahnstrecken gemäß EEG vergütungsfähig sind, entfallen die potenziellen Flächen entlang der B 321.
Fazit: Im Gemeindegebiet Zapel ist die Vorhabenfläche (rote Kreuz- und Schrägschraffur) die geeignetste Fläche für eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage.„(Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)
  1. Alternativenprüfung für PVA-Entwicklungsstandorte
    Raumordnung
    Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen innerhalb der 110 m-Streifen entlang von Schienenwegen, Autobahnen und Bundesstraßen entsprechen dem Ziel 5.3 (9) Abs. 2 LEP M-V.
    Die nachfolgende Textkarte 2 stellt sämtliche 110 m-Streifen entlang von Schienenwegen und Bundesstraßen dar, die in der Gemeinde Zapel vorkommen, sofern sie außerhalb von Siedlungsgebieten, Wald, Gehölzen, Gewässern und Freihaltebereichen von Freileitungen liegen, die für Freiflächen-PV-Anlagen ohnehin nicht infrage kommen. Die gelbe Schraffur kennzeichnet somit die grundsätzlich mit der Raumordnung konformen Suchflächen für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen. Die weitere Differenzierung erfolgt nach Eignungskriterien des Städtebaus, des Orts- und Landschaftsbildes, des Umweltschutzes, der Vorbelastung, der Bodengüte, sonstiger Freihaltebereiche und der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens.( Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Resümee

Auffällig in der Begründung ist, es fehlt eine Natur- und Umweltliche Begutachtung bzw. Untersuchung, die will man erst in einem Umweltbericht darstellen. Ebenfalls sind die anderen Planungen zum Energiepark und 110 KV – Leitung nicht enthalten und deren Einflussgrößen auf diese Planung bzw. den Natur- und Umweltschutz. Die Vorabaussage„Zusammenfassend ergeben sich auf Ackerflächen geringere Umweltbeeinträchtigungen als auf Grünlandflächen“  beweisen, dass man sich mit der Artenvielfalt des Gebietes, insbesondere mit den vorhandenen Reptilien und Amphibien zu oberflächlich befasst hat.

Diese Planung bzw. dann die Umsetzung hat unter Umständen Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Tierarten. Zur Bewertung der artenschutzrechtlichen Belange müsste eine aktuelle Erfassung der Artengruppen Brutvögel, Amphibien, Reptilien, Tagfalter und Heuschrecken innerhalb des Vorhaben-Gebietes und auf den angrenzenden Offenflächen erfolgen. Das ist aber bisher nicht erfolgt! Das zu greifen nur auf Basis der Altdatenerfassung würde unweigerlich bei dem Planungen in der Abwägung zu Komplikationen führen! Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Eingriff im Sinne des § 14 BNatSchG, dessen Zulassung im Rahmen der Eingriffsregelung gemäß den Maßgaben des § 15 BNatSchG zu regeln ist. Eine Aussage über die Kompensationsflächen ist nicht ersichtlich!

Aufgrund der Erfordernisse des Artenschutzrechtes sind artenschutzrechtlich begründete Vorsorgemaßnahmen, vorausgesetzt es werden die CEF- und die Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen umgesetzt, erforderlich. Diese ergeben sich schon allein aus der unmittelbaren Nähe zum Naturschutzgebiet“ Krummes Moor“ (deren vorrätigen Artenvielfalt) und den vorhandenen Nahrungshabitaten auf dem überplanten sowie angrenzenden Bereich für Großvögel. So sind in den Jahren 2019 – bis 2022 an den angrenzenden Baumreihen des Plangebietes zahlreiche Horste von Großvögel kartiert worden, die in diesem Gebiet ihr Nahrungshabitat haben. (Rotmilan, Mäusebussard, Wespenbussard, Kolkrabe, Graureiher, Weißstorch, Seeadler usw..).Ebenfalls nutzen Kraniche von den angrenzenden Biotopen und Söllen diesen Bereich des Plan-Gebietes als intensives Jagd- und Nahrungshabitat.

Die angestrebten und mutigen Planungen in der Gemeinde Zapel dürften auf jeden Fall für ausreichende Beteiligungen und Einwendungen im kommenden Bauleitverfahren sorgen! Ganz so einfach wird es sicherlich nicht werden in der Abwägung zu diesen Planungen, dafür dürften sicherlich auch Naturschutzverbände und die Bürger sorgen! Auch für die angestrebte Tourismusregion des Amtes Crivitz ist das eine weitere interessante Planung!? 

Die Gespräche und Abstimmungen unter den drei Beteiligten Gemeinden ( Barnin/Zapel/Crivitz) zu dem geplanten Energiepark.-Nr.15 dürften in den nächsten Monaten nicht einfacher werden zu den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen, im Gegenteil, nun werden weitere Flächen fehlen, die man schwer wieder beschaffen kann, was zu Interessenkonflikten führen kann! Auch die Planungen der WEMAG zu der Trasse der 110KV – Leitung am Ortsteil Zapel – Hof und den dazugehörigen geplanten Solarpark dürften zu spannenden Diskussionen in der Gemeinde führen!

*Basthorst* im Ortsteil Gädebehn der Stadt Crivitz! Bergwerkseigentum Kiese und Kissande der BVVG

01-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./176/51-22/CLA-13/13-22

Das Interessenbekundungsverfahren der BVVG zum Bodenschatz von Kies und Kiessande in Basthorst zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen ist seit dem 31.05.2022 beendet. Seitdem läuft ein Ausschreibungsverfahren der BVVG zum Verkauf des Bergwerkseigentum *Basthorst*, dass nun auch am 30.08.2022 um 08:00 Uhr beendet wurde. Die BVVG schafft mit ihrer Sach- und Rechtslage jetzt Fakten für die Erschließung der Region! Ab jetzt wird es KONKRET und nicht mehr ABSTRAKT für den Ortsteil Gädebehn – speziell Kladow/ Basthorst und Augustenhof!

Die Einflussmöglichkeiten der Stadt Crivitz in den zukünftigen Verfahren zum Abbau des Bodenschatzes ist nur noch sekundär möglich, da das Gebiet auch im Flächennutzungsplan der Stadt im vollen Umfang anerkannt wurde. Diese Tatsache/Sachlage hat nun auch endlich der Bauausschuss der Stadt Crivitz nach 14 Monaten erkannt und darum festgestellt in seiner Sitzung am 18.08.2022, dass „zum Thema Kiesabbau wird in Kürze eine Beratung stattfinden“( laut vorläufigen Protokoll), wahrscheinlich in der Ortsteilvertretung Gädebehn!

Anträge der Opposition (Vorlage – BV Cri SV 442/21 )- eine Beauftragung von Gutachten über den Natur- und Artenschutz und die Landschaftverträglichkeit zum Abbau von Kies und Kiessande in Basthorst durchzuführen  in der Sitzung der Stadtvertretung Crivitz am: 25.10.2021 wurden durch die CWG und LINKE Fraktion -NAMENTLICH- abgelehnt :

Auszug aus dem Protokoll der Stadtvertretersitzung vom 25.10.2021 ALLRIS®net

mit der Begründung: „Frau Beate Prieske informiert, dass sich die betroffenen Einwohner bereits seit März mit dieser Thematik auseinandersetzen. Im September 2021 hat sich dahingehend eine Bürgerinitiative mit 300 Mitgliedern gegründet und mit Fachleuten in Fachgruppen aufgeteilt. Sie empfiehlt, nicht ohne Abstimmung mit der Bürgerinitiative Weiteres in Auftrag zu geben. Frau Britta Brusch-Gamm informiert über den Hinweis von der OTV-Vorsitzenden, hier nicht vorschnell zu handeln und lediglich Rechtsbeistandskosten für den Haushalt einzuplanen.“ ( laut beschlossenen Protokoll).

Wir informieren hier an dieser Stelle von den Ausschreibungsunterlagen und der Darstellung zum Gebiet der BVVG – auzugsweise – Stand 29.08.2022

Objektbeschreibung/ Objekt

Zum Verkauf ausgeschrieben ist das Bergwerkseigentum Basthorst, Bodenschatzkennziffer 9.23, Kiese und Kiessande zur Herstellung von
Betonzuschlagstoffen. Es liegt in einem Sandergebiet (Rinnen- und Niedertausander) und wurde mit 42 Bohrungen entlang von Profilen im Abstand von 300 bis 400 m bei einem Bohrpunktabstand von 200 m auf Kiessande erkundet. Nachgewiesen ist eine bis zu 8,5 m mächtige Kiessandfolge unter max. 5 m schluffigen humosen Sanden, die bis zu 3 m mächtigen kiesarmen/-freien und bis zu 10 m von Schluff durchzogenen Sanden über Geschiebemergel auflagert. Größe des Bergwerksfeldes=3.398.993 m²/ Rechtliche Einordnung: Altes Recht- aufrechterhaltenes Bergwerkseigentum gemäß § 151 BBergG.

Die BVVG ist am Standort Basthorst Eigentümerin mehrerer landwirtschaftlich genutzter Flurstücke mit einer Fläche von insgesamt etwa 160 ha, die große Teile des Bergwerksfeldes Basthorst überdecken. Die BVVG ist weiterhin Eigentümerin der südlich angrenzenden Flächen im Bereich des „Aufsuchungsfeldes Augustenhof“. Dieses etwa 61 ha umfassende Flurstückslos und die oben genannten Flächen stehen derzeit nicht für einen Verkauf zur Verfügung. Die Lagerstätte Basthorst gilt als gut untersucht.

Die rohstofftechnologische Einschätzung erfolgte bezogen auf die Bedürfnisse des damaligen Kieswerkes Pinnow: nach Absieben bei 16 mm jeweils mit und ohne Zugabe von Brechgut, nach Absieben bei 6,3 mm jeweils mit und ohne Zugabe von Brechgut und mit Waschen, sowie getrennt nach Lage oberhalb des Grundwassers, im Grundwasser und für die Gesamtabfolge. Die Produktion umfasste folgendes Sortiment:

  • – unaufbereitet als sonstiger Kiessand
  • – nach Absiebung des Anteils > 16 mm als sonstiger Kiessand 0/8 und
  • – nach Absiebung bei 6,3 Betonkies 4/16 und Betonkiessand 0/4 der Sorte 2.
  • Eine spezifische Nutzungskonzeption für das Feld Basthorst war noch nicht erarbeitet worden. Die Lagerstätte Basthorst ist gemäß KOR 50 in die höchste Sicherungswürdigkeitsklasse eingestuft, wobei die gesamte Kiessandfolge von durchschnittlich 15 m berücksichtigt worden ist.

Verwendungsmöglichkeiten
Die Sandanteile des Lagerstättengebietes Vorbeck – Basthorst können als Füllboden und Bettungsmaterial eingesetzt werden. Die Kiessande lassen sich als Baurohstoffe zu Betonkiesen und Betonkiessanden aufbereiten.
Abbausituation
Das Bergwerksfeld Basthorst ist unverritzt. Entsprechend der Position im Stromgeflecht des Sanders variieren die
Nutzmächtigkeiten der interessierenden Kiessande zwischen 2 und 20 Metern. Im Durchschnitt wird eine Mächtigkeit von 9 bis 10 Metern erwartet, die typischerweise im kombinierten Nass- und Trockenschnitt gewonnen wird. Hinsichtlich einer etwaigen Aufschluss- und Renaturierungsplanung wird auf die Rubriken RAUMORDNUNG und BESONDERHEITEN verwiesen. Eine Nachnutzungskonzeption, die den touristischen Ansatz der Kommune einerseits und andererseits den Flächenbedarf der Landwirtschaftsbetriebe unterstützt, kann überlegt werden. Einer rohstoffwirtschaftlichen Nutzung des bewaldeten Feldesteils steht das Landesumweltministe-rium nach Angaben aus dem Jahr 1993 ablehnend gegenüber. Vorratssituation Für das Teilfeld Basthorst wurden seinerzeit für die obere Kiessandfolge sogenannte C2-Vorräte an Rohkiessanden zur Produktion von Betonkiessand, Betonkies und sonstigem Kiessand im Umfang von 14,24 Mio. t bilanziert (davon 0,51 Mio. t mit Restriktionen) sowie prognostische Vorräte im Umfang von 2,25 Mio. t

ÖFFENTLICHE PLANUNG
Landesplanerische Einordnung. Gemäß der Karte der raumordnerischen Festlegungen des Landesentwicklungsplans MV 2016 befindet sich das Bergwerkseigentum Basthorst innerhalb von Vorbehaltsgebieten für Tourismus und für Trinkwassersicherung. Daneben wird es
teilweise von einem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft erfasst.

Regionalplanerische Einordnung Im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg wird das Bergwerksfeld
Basthorst als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung nicht berücksichtigt. Es liegt innerhalb eines Vorbehaltsgebietes für Tourismus/Tourismusentwicklung und mit seinem bewaldeten Teil im Stadt-Umland- Raum der Landeshauptstadt Schwerin (Gemeindegebiet Gneven), mit seinem nicht bewaldeten Teil im Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft (Gemeindegebiet Crivitz).
Flächenanteilig untergeordnet sind kleinräumige Vorbehaltsgebiete für Trinkwasser und für Kompensation und Entwicklung dargestellt.

Kommunale Planung
Für das zwischen den Ortslagen Basthorst, Augustenhof und Kladow liegende Bergwerksfeld Basthorst sind mit Ausnahme der Verbindungswege und der sie begleitenden kommunalen Ver- und Entsorgungsanlagen (Wasser, Abwasser, Telekommunikation) keine kommunalen Planungen bekannt. Das Bergwerksfeld Basthorst ist im Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz dargestellt. Quellen: BVVG-GIS: TK, Webseite des Amtes Crivitz, Abfrage zuletzt im März 2021: Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz, Gemeinde Gneven ohne Flächennutzungsplan.

Erweiterungsmöglichkeiten
Die rohstoffgeologisch untersuchte Kiessandlagerstätte erstreckt sich über das Bergwerksfeld Basthorst hinaus in sein großräumiges Umfeld, vgl. Quelle [1] zur Rubrik LAGERSTÄTTE. Das Bergwerksfeld Basthorst bildet die Fortsetzung des großräumigen Kiessand-Höffigkeitsgebietes Pinnow südlich der Warnow und liegt im Südwesten des großräumigen Kiessand-Höffigkeitsgebietes Basthorst nördlich bzw. östlich der Warnow., vgl. KOR 50.

Landwirtschaftliche Nutzungsinteressen
Für einige das Bergwerksfeld überdeckenden Flächen liegen der BVVG Kaufanträge von landwirtschaftlichen Betrieben vor. Die BVVG informiert hiermit über das im Rahmen ihrer Ackerlandausschreibungen in der Gemarkung Kladow zum Ausdruck gekommene intensive landwirtschaftliche Interesse an Flächen im Sandergebiet des Betrachtungsraumes, darunter u.a. von Junglandwirten und Tierproduktionsbetrieben.(Quelle: BVVG. VV76-2450-001915-AUS provisionsfrei- sowie Ausschreibungsbedingungen für die Verwertung von Bergwerkseigentum.-https://www.bvvg.de)

In eigener Sache!

Aufmerksam auf dieses Thema wurden wir, als der Schaukasten von Anna Schade am 08. Juli 2021 in Facebook einen Hinweis gab auf die Internetseite der BVVG zum Thema Basthorst. Nach einer kurzen Recherche stellten wir damals fest, dass seit ca. 3. Wochen (also seit Juni 2021) bereits tatsächlich die BVVG aufrief zur Bekundung von Kaufinteresse an dem Bodenschatz von Kies und Kiessande in Basthorst. Nach weiteren intensiven Recherchen in Berlin/Schwerin und Stralsund zu der aktuellen Rechtslage, Bauleitplanungen vom Land MV und der Stadt Crivitz, zu dem Bergwerkseigentum berichteten wir das erste Mal über dieses Thema am 19.10.2021- siehe dazu den LINK…https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/das-kies-und-kiessande-abbaugebiet-rund-um-basthorst/

Seit diesem Tage befassen wir uns sehr tiefgründig mit diesem Thema und haben im Hintergrund diese Problematik, nie aus den Augen verloren, sondern ständig die aktuelle Termin-, Planungs- und Rechtslage beobachtet und recherchiert. Ab dem 31.08.2022 ist also ein weiterer Prozessabschnitt eingeleitet worden durch die BVVG, dass eine Grundlage bietet für den zukünftigen Eigentümer des Bergwerkseigentums in Basthorst, einen möglichen Hauptbetriebsplan schon ab 2023 zu erarbeiten und darzulegen. Nach dem Planungsbeschleunigungsgesetz wäre dann sogar schon ab 2025 mit einer Genehmigung zum Abbau der Kies und Kiessandes zu rechnen, wenn denn der Zuschlag von der BVVG bis Ende 2022 bereits erteilt wird, wovon man eigentlich ausgehen kann. Der Bedarf zum Abbau an Kies und Kiessande in MV wird schon allein dadurch wachsen, aufgrund des verabschiedeten Windenergie-flächenbedarfsgesetz – WindBG, mit dem verstärkten Ausbau von erneuerbaren Energien (Windenergieanlagen 1,4% bis 2027 und 2,1 % bis 2032 von der gesamten Landesfläche MV, also ca.  48.920,445 Hektar!), und den Ausbau der Infrastrukturprojekte bis 2032 durch das Land MV!

Die Aufgabe der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH ist es „privatisiert ehemals volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen und Vermögenswerte in den fünf neuen Bundesländern.Es fällt keine Maklerprovision an.“ Mit dem oder den in Betracht gezogenen Bietern werden Verhandlungen über die Vertragsinhalte geführt. Der BVVG steht es frei, bis zur endgültigen Entscheidung über den Zuschlag zur Aufklärung des Gebotes weitere Informationen von den Bietern abzufordern. Zuschlagserteilung: Die Entscheidung zur Vergabe des Objektes erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Gebote. Die BVVG ist in ihrer Zuschlagsentscheidung frei und nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden.„(Quelle: BVVG. VV76-2450-001915-AUS provisionsfrei- sowie Ausschreibungsbedingungen für die Verwertung von Bergwerkseigentum.-https://www.bvvg.de)

Resümee

Der Kiesabbau in diesem Gebiet beinhalte grundsätzlich einen Konflikt zum Natur- und Landschaftsschutz. Es ist wichtig, die mit dem Abbau von Kies und Kiessande verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Belastung der Einwohner durch Immissionen und Verkehr zu minimieren.

Tatsache ist aber und darüber müssen sich jetzt endlich alle Beteiligten bewusst werden, dass ein Abbau von Kies und Kiessande in dem Bergwerksgebiet Basthorst stattfinden wird, in den nächsten Jahren. Dieser Abbau liegt im öffentlichen Interesse unseres Landes MV und hat einen besonderen Stellenwert . Nun gilt es durch die beteiligten Kommunen, die Auseinandersetzung in den entsprechenden Gremien zu führen, um die Einflussgrößen für Mensch, Natur und Tier zu minimieren.

Analyse des *Artenschutzes* anhand von Daten aus 2021/22 im WEG 48/21“WESSIN“ und Energiepark-Nr.15 „Barnin/Zapel/Wessin“

29-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./175/50-22/CLA-12/12-22

Die Wirkungsweise der 4. Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ab 01.02.2023 [ §45b Abstand zur Windenergieanlage-Artenschutz!- nach allg. bek. Daten] auf die Planverfahren im Gebiet „Wessin“

Durch die Änderung des Gesetzes ab 01.Feb. 2023 ergeben sich erhebliche Veränderungen in der Bewertung. In einer ersten Analyse zu den bestehenden und vorkommenden Großvögeln in den Gebieten wird sichtbar, dass der Artenschutz keinen großen Einfluss mehr auf die Auswertung/Planung ausüben kann. Durch die geänderten Abstandsregelungen (nach dem neuen Gesetz) ist eine Verringerung oder ein Ausschluss von Windenergieanlagen so nicht mehr möglich. Die Daten und Bilder sind Originale von vorkommenden Groß -Vogelarten in dem Plangebiet in den Jahren 2021/22. Sie wurden uns zur Verfügung gestellt, eine bildliche Zusammenstellung wurde in der Redaktion vollzogen.

Der Nahbereich ist der entscheidende Abstand, welcher als Ausschlusskriterium für einzelne Windenergieanlagen gilt.

Es ist deutlich erkennbar, dass also der Kranich und der Schwarzstorch nicht mehr als Einflussgröße betrachtet werden können, weil sie für die Beurteilung einfach gestrichen wurden. Sie haben also keinen Einfluss auf eventuelle Einschränkungen oder Ausschlüsse von Anlagen. Auch der Rotmilan, Fischadler und Seeadler sowie der Mäusebussard haben ihre Horste außerhalb (also > 500 m) des Nahbereichs und haben keinen Einfluss mehr auf EINSCHRÄNKUNGEN der Anlagen. Der Nahbereich gilt hier bis 500 m!

Grundsätzlich ist festzustellen, dass Windenergieanlagen, wie jede andere bauliche Anlage, einen Eingriff in die Natur darstellen!

Das Verwaltungsgericht Gießen urteilte hierzu aktuell 2022 : „Das Verwaltungsgericht Gießen (VG) hatte in seinem Urteil vom 26.04.2022 die Genehmigung von Windenergieanlagen aufgehoben. Genehmigung ist rechtswidrig! Die Kammer habe – auch nicht aufgrund der Besonderheiten des konkreten Einzelfalls – keinen Anlass gesehen, für den Rotmilan von einem im sogenannten Helgoländer Papier als Fachkonvention empfohlenen Mindestabstand von 1500 Meter zwischen Horst und Windenergieanlagen abzuweichen. Die dortigen Abstandsempfehlungen stellten nämlich laut Gericht »den aktuell besten wissenschaftlichen Erkenntnisstand« dar. Für eine Ausnahme vom Tötungsverbot würden nach Ansicht des VG Gießen die Tatbestandvoraussetzung nicht vorliegen.“ (Quelle www.giessener-allgemeine.de/vogelsbergkreis/alsfeld/rotmilan-schutz/)

Der regionale Planungsverband Westmecklenburg hatte 2019 vor, örtliche Kartierungen (Brut- und Rastvögel) für seine Planungen durchzuführen, das scheiterte an den Kosten. Also führte er eine Ermittlung, Bewertung und Darstellung regionaler Dichtezentren von potenziellen Jagdhabitaten des Rotmilans anhand eines GIS-basierten Ansatzes (mathematisch) durch.

In den Planverfahren des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg für die Ausweisung von Windeignungsgebieten werden nochmals andere Maßstäbe verwendet: „Hierzu sollen auf der Grundlage landesweit einheitlicher Daten regionale Dichtezentren von potenziellen Jagdhabitaten des Rotmilans anhand eines GIS-basierten Ansatzes ermittelt werden. Aktuell liegen keine flächendeckenden Daten zum Vorkommen des Rotmilans in der Planungs-region Westmecklenburg vor, lediglich für 48 % (128 von 265 Messtischblatt- quadranten) liegen Daten zu Horststandorten aus einer in den Jahren 2011-2013 durchgeführten Erhebung (SCHELLER ET AL. 2013) vor. Für die Entwicklung eines Habitatmodells wird zunächst eine umfassende Literaturrecherche durchgeführt, um einen qualifizierten Modellansatz zu entwickeln. Ein sehr umfassender und anschaulicher Einblick in aktuelle Modellierungsansätze zur Bruthabitatmodellierung wird in BUSCHMANN 2011 gegeben.“ (Quelle – Fachbetrag zur 2. Beteiligung 2019-regionaler Planungsverband Westmecklenburg)

Für die einzelenen Bewertungen der Windeignungsgebiete oder Bebauungspläne (Energieprarks) kann nicht auf neuste Daten (zu Habitaten und Brutvögel) zurückgegriffen werden, welche die aktuelle Kulisse im Plangebiet widerspiegeln! Sondern nur die Daten die vor Jahren ermittelt wurden, oder eben nur vorhanden sind! Aktualität? Auch wurden die Abstandskriterien im Gesetz nicht bewertet nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen! Diese bleiben auch weit hinter den fachwissenschaftlichen Empfehlungen weit zurück! Deshalb ist es notwendig aktuelle Untersuchungen und Kartierungen von Brut-und Rastvögeln durchzuführen, aber nicht nur stichprobenartig in einem oder alle drei Jahre, sondern jährlich in der Planungsphase. Nur so kann man einen Gesamteindruck von der vorhandenen Kulisse und deren Veränderungen bekommen.

Resümee

Der Schwerpunkt der Auswertung ( im WEG 48/21 und Energiepark-Nr.15 in Wessin) im Bereich des Artenschutzes wird sich vollziehen auf die zu treffenden Aussagen von vorhanden Nahrungshabitaten für Großvögel innerhalb des Plangebietes und deren jährlichen Flugkorridore Oktober/Februar. Diese lückenlose Darstellung wird einen entscheidenden Einfluss auf Ausschlüsse von Anlagen haben. Diese Darstellungen und Veränderungen/Aussagen bzw. deren Nachweis seit 2015 -lückenlos, über die vorhandene Kulisse im Gebiet Wessin, haben jetzt einen sehr hohen Stellenwert. Nicht zu unterschätzen sind die Nachweise oder Aussagen von Arten von Fledermäusen und deren Anzahl sowie deren Flugrichtungen über und innerhalb des Gebietes. Diese notwendigen Auswertungen können aber leider NICHT von den jetzt beteiligten Akteuren vorgetragen werden! Daher sind nur die gespeicherten Daten (allg.bek. Daten ) zu verwenden, welche lückenhaft und nicht aktuell sind.

Der Schwerpunkt der Planung und deren Auswertung wird sich vollziehen müssen auf die zu treffenden Ausgleichsmaßnahmen für diese Arten. Vor allem müssen diese vor Ort und in den angrenzenden Gebieten realisiert werden, sonst besteht die Gefahr, dass diese Arten AUS DIESEM GEBIET verschwinden werden.

Das Amt Crivitz debattiert bereits ab 31.08.2022 neue HUNDEverordnung

23-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./172/47-22/CLA-9/9-22

Erster Entwurf der HUNDE- VERORDNUNG für den gesamten Amtsbereich Crivitz!

Die Hundehalterverordnung in M-V ist seit dem 31.07.2022 abgelaufen. Die Parteien diskutieren noch über neuen Entwurf. „Die neue Hundeverordnung stuft Hunde erst als gefährlich ein, wenn sie sich in der Öffentlichkeit aggressiv verhalten – beispielsweise Menschen anspringen oder beißen. Es sei wichtig, dass die Tierhalter wüssten, wie sie mit ihren Tieren umgehen müssen. Und zwar egal, ob es um einen gefährlichen Hund oder einen harmlosen gehe, meinte Domke.“ Das sieht auch die Tierschutz-Expertin der Grünen-Fraktion, Anne Shepley, so. Sie meint, jeder Hundehalter sollte nachweisen, dass er mit seinem Hund umgehen könne – egal ob der gefährlich sei oder nicht. Wie der Tierschutzbund fordert auch sie den Abschluss einer Haftpflichtversicherung – davon ist in der neuen Verordnung bisher keine Rede.“  (Stand: 27.06.2022 18:50 Uhr von Stefan Ludmann, NDR 1 Radio MV) Eine frühestmögliche Beschlussfassung ist ab dem 07.09.2022 möglich.

Im Beteiligungsverfahren zur neuen Hundehaltervorordnung des Landes M-V wurde seitens der örtlichen Ordnungsbehörde eine generelle Leinenpflicht empfohlen. Diese wurde jedoch vom Gesetzgeber nicht umgesetzt. Es wurde den Ordnungsbehörden aber die Möglichkeit eingeräumt, örtliche Regelungen zu treffen.

Das Amt Crivitz ist da ganz schnell und berät bereits am 31.08.2022 im beschließenden Hauptausschuss des Amtes eine neue Hundeverordnung für den gesamten Amtsbereich!

Begründung: „Das Amt Crivitz beabsichtigt eine einheitliche Regelung bzgl. des Mitführens von Hunden im Amtsbereich. Derzeit gelten noch für die Bereiche der ehemaligen Ämter Banzkow und Crivitz die jeweiligen Hundeverordnungen. Im Bereich des alten Amtes Ostufer Schweriner See, gibt es jedoch keine Vorgaben. Diese Ungleichheit führt oftmals zu Irritationen und Unverständnis der Bürger.“ (laut öffentlicher Beschlussvorlage ALLRIS®net.)

„Zudem wurden durch die Gemeinden vermehrt ein Mitnahmeverbot auf Spielplätzen und Badestellen durch Beschilderung geregelt. Die Vollzugsbeamten haben in diesem Fall jedoch bisher nur die Möglichkeit einen Platzverweis auszusprechen. Eine Ahndung gem. Ordnungswidrigkeitengesetz und somit eine präventive Maßnahme ist bisher nicht möglich. Diese Lücke soll mit der neuen Hunde-VO zudem geschlossen werden.„(laut öffentlicher Beschlussvorlage ALLRIS®net.)

(Entwurf der Hundeverordnung…..19.08.2022 aus ALLRIS®net)

Amtsverordnung über das Führen von Hunden im Amtsbereich des Amtes Crivitz (Hundeverordnung) vom…………


Aufgrund des § 17 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 und 3 des Sicherheits-und Ordnungsgesetzes (SOG M-V) vom 27.04.2020 (GVOBl. M-V S. 334), zuletzt geändert durch den Artikel 2 des Gesetzes vom 17.04.2021 (GVOBl. S. 370, 372), in Verbindung mit § 8 Abs. 5 der Hundehalterverordnung (HundehVO M-V) vom 11.07.2022 (GVOBl. M-V S. 441) verordnet die Amtsvorsteherin des Amtes Crivitz mit
Genehmigung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim:

§ 1
Führen von Hunden

(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der amtsangehörigen Gemeinden und der Stadt Crivitz müssen Hunde außerhalb befriedeter Grundstücke an der Leine geführt werden. Im übrigen Gebiet sind Hunde jederzeit so zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.

(2) Hundeleinen und Hundehalsbänder müssen ausreichend fest sein und eine ununterbrochene Kontrolle des Führenden über die Bewegung des Hundes gewährleisten.

§ 2
Mitnahmeverbot

Es ist verboten, Hunde auf Kinderspielplätzen, Liegewiesen und Badeplätzen mit Ausnahme der ausgewiesenen Hundestrände, mitzunehmen.

§ 3
Verunreinigungen

Wer einen Hund hält oder führt, hat den durch das Tier verursachten Hundekot auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in Grünanlagen unverzüglich zu beseitigen. Zu diesem Zweck sind zu verschließende Behältnisse oder Beutel mitzuführen, in die der Hundekot vollständig aufzunehmen ist oder es sind in sonstiger Weise geeignete Vorkehrungen zur vollständigen Beseitigung des Hundekots zu treffen.
Gefüllte und geschlossene Behältnisse und Beutel sind über die eigene Reststofftonne oder über die jedermann zugänglichen Abfallbehälter zu beseitigen.

Hundehalter/innen und Hundeführer/innen können durch Vollzugsbeamte des Amtes angehalten werden und haben auf Verlangen die Behältnisse oder Beutel vorzuweisen oder einen Nachweis über die getroffenen sonstigen Vorkehrungen zur Beseitigung des Hundekots zu führen.

§ 4
Ausnahmen

Diese Verordnung gilt nicht für Diensthunde von Behörden und Hunden von Betrieben des Bewachungsgewerbes, Hunde der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes sowie Jagdgebrauchshunde, soweit der bestimmungsgemäße Einsatz dies erfordert. Sie
gilt nicht für Blindenführhunde und Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen. Weitere Ausnahmen können auf Antrag im Einzelfall zugelassen werden.

§ 5
Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 19 Abs. 1 SOG M-V handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen
a) § 1 Abs. 1 S. 1 Hunde unangeleint ausführt,
b) § 1 Abs. 1 S. 2 Hunde nicht ausreichend beaufsichtigt,
c) § 1 Abs. 2 nicht geeignete Hundehalsbänder oder Hundeleinen benutzt,
d) § 2 Hunde auf Kinderspielplätzen, Liegewiesen und Badeplätzen mitnimmt,
e) § 3 den durch das Tier verursachten Hundekot nicht unverzüglich entfernt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.
(3) Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung ist die örtliche Ordnungsbehörde.

§ 6
Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnung über das Halten und Führen von Hunden im Amtsbereich Banzkow vom 27.04.2011 und die Verordnung über das Halten und Führen von Hunden im Amtsbereich Crivitz vom 09.02.2010 außer Kraft.

Der vorliegende Entwurf der Verordnung sollte auf jeden Fall tiefgründiger debattiert werden und nicht gleich zur Beschlussvorlage am 28. September 2022 erhoben werden! Die Maßregelungen gegenüber den Hundehaltern sind hier zwar deklaratorisch und ausreichend beschrieben, sollten aber nochmals geprüft werden, besonders die Kontrolle der Hundehalter auf das Mitführen von Behältnisse oder Beutel. Der Ermessensspielraum der Ordnungshüter in der Präventionsarbeit zu diesem Theme sollte mehr in den Vordergrund gerückt werden. Im Entwurf ist beschrieben „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ das dürfte allgemein verständlich sein, wenn man das Bindewort „und“ hierzu noch anwendet dann dürfte nur noch der Begriff zu klären sein, was man unter „befriedetes Grundstück“ versteht!

ein Grundstück bzw. Gebäude, das durch den Berechtigten in äußerlich erkennbarer Weise durch zusammenhängende Schutzwehren gegen das beliebige Betreten gesichert ist“. Durch § 126 StGB wird Räumlichkeiten so ein öffentlicher Schutz vor wahllosem Zutritt gewährt. Unter den Begriff fallen ausschließlich unbewegliche Sachen wie Wohnungen, Grundstücke und Geschäftsräume. Vom Rechtsstatus befriedetes Besitztum“ sind demnach mobile Güter wie Wohnwagen, Zelte, Schiffe, Pkw und Transporter ausgeschlossen. Befriedet sind lediglich feste Grundstücke. Diese Grundstücke müssen in einem räumlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Haus stehen, so dass sich der Status befriedetes Besitztum auf das Grundstück überträgt (Vorgärten, Innenhöfe, Garagenplätze, etc.).

Die Grundstücke müssen in einer optisch erkennbaren Verbindung mit dem Gebäude stehen. Mithilfe von Zäunen können Grundstücke beispielsweise „eingefriedet“ werden und machen auf die Zugehörigkeit zum jeweiligen Gebäude aufmerksam. Bloße Verbots- oder Warntafeln genügen nicht, denn die Umfriedung muss durch ein sichtbares Hindernis hinreichend erkennbar sein.“( Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt 20.10.2017)

Befriedet ist daher auch gleichgesetzt mit dem Begriff „eingehegt“ wie zum Beispiel: eingefriedete Äcker, Weiden und Schonungen, Lagerplätze, Friedhöfe, Kirchhöfe. Hier ist also die Frage zu klären was ist mit dem ARBORETUM ( in Crivitz) oder ein Sportplatz und den Friedhof oder öffentliche befriedete Grünanlagen, denn nur außerhalb dieser besteht ja dann grundsätzlich die Leinenpflicht? Innerhalb nicht! Oder?

Resümee

Der vorliegende Entwurf der Hunde – VO ist sehr rigoros und handwerklich noch nicht ausgereift, er sollte noch mal auf den Prüfstand! Im Mittelpunkt der Hunde – VO stehen zu sehr die zielgerichteten Maßnahmen gegen Hundehalter bei Verstößen und deren finanzielle Ahndungen! Kann diese zusätzliche Kontrolltätigkeit das Ordnungsamt des Amtes Crivitz überhaupt leisten in 16 Gemeinde und der Stadt Crivitz? Oder bleibt es nur bei Stichproben?

 Und noch etwas! Von der Möglichkeit, dass die Ordnungshüter auch nur Ermahnungen /Hinweisen oder Platzverweise aussprechen können ist nichts beschrieben! Oder liegt das in Ihrem eigenen ERMESSEN? Die mögliche Kontrolle der Hundehalter durch die Vollzugsbeamte des Amtes auf Verlangen die Behältnisse oder Beutel vorzuweisen oder einen Nachweis über die getroffenen sonstigen Vorkehrungen zur Beseitigung des Hundekots zu führen, mag zwar von der Form her gut beschrieben sein, geht aber in der Sache über das Weisungsrecht hinaus und stellt einen Eingriff dar. Hierzu würde eine nochmalige juristische Überprüfung dieser Klausel in §3 helfen!

4. Änderung der Bundesnaturschutzgesetzes ausgegeben 20. Juli 2022- §45b Abs.(2) Abstand zur Windenergieanlage

21-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./171/46-22/CLA-8/8-22

Artenschutz wird ausgebremst!

Die 4. Änderung der Bundesnaturschutzgesetzes, ausgegeben 20. Juli 2022 –Teil I Nr. 28 ist verkündet und einige Teile treten sofot in Krakt und andere am 01.02.2023! Dazu wurde in der Änderung des Gesetzes der Grundsatz verankert, dass Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen.

Bundeseinheitliche Standards sollen die Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen – vor allem bei der artenschutz-rechtlichen Prüfung. Hier liegt der Fokus auf der Signifikanzprüfung beim Tötungs- und Verletzungsverbot für Vögel und auf der artenschutzrechtlichen Ausnahmeerteilung. Das Bundesamt für Naturschutz ist künftig dafür zuständig, zum dauerhaften Schutz besonders betroffener Arten – zum Beispiel bestimmte Brutvögel und Fledermäuse – nationale Artenhilfsprogramme aufzustellen und umzusetzen. Zur Finanzierung sollen auch Anlagenbetreiber beitragen.( Quelle-www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt)

Der Zielkonflikt zwischen Energiewende und Artenschutz bleibt! Er ist durch diese Gesetzesänderung nicht aufgelöst!

Auszüges aus dem Gesetz ( https://www.bgbl.de/Bundesanzeiger)

Artikel 1
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Das Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3908) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Nach der Angabe zu § 45a werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme“.
b) Der Angabe zu § 74 werden ein Semikolon und das Wort „Evaluierung“ angefügt.
c) Nach der Angabe zu § 74 werden die folgenden Angaben angefügt: „Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2)“.

2. Dem § 26 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) In einem Landschaftsschutzgebiet sind die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen sowie der zugehörigen Nebenanlagen nicht verboten, wenn sich der Standort der Windenergieanlagen in einem Windenergiegebiet nach § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) befindet. Satz 1 gilt auch, wenn die Erklärung zur Unterschutzstellung nach § 22 Absatz 1 entgegenstehende Bestimmungen enthält. Für die Durchführung eines im Übrigen zulässigen Vorhabens bedarf es insoweit keiner Ausnahme oder Befreiung. Bis gemäß § 5 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes festgestellt wurde, dass das jeweilige Land den Flächenbeitragswert nach Anlage 1 Spalte 2 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes oder der jeweilige regionale oder kommunale Planungsträger ein daraus abgeleitetes Teilflächenziel erreicht hat, gelten die Sätze 1 bis 3 auch außerhalb von für die Windenergienutzung ausgewiesenen Gebieten im gesamten Landschaftsschutzgebiet entsprechend. Die Sätze 1 bis 4 gelten nicht, wenn der Standort in einem Natura 2000-Gebiet oder einer Stätte, die nach Artikel 11 des Übereinkommens vom 16. November 1972 zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (BGBl. 1977 II S. 213, 215) in die Liste des Erbes der Welt aufgenommen wurde, liegt.“

3. Nach § 45a werden die folgenden §§ 45b bis 45d eingefügt:

§ 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land

(1) Für die fachliche Beurteilung, ob nach § 44 Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare kollisions-gefährdeter Brutvogelarten im Umfeld ihrer Brutplätze durch den Betrieb von Windenergieanlagen signifikant erhöht ist, gelten die Maßgaben der Absätze 2 bis 5.
(2) Liegt zwischen dem Brutplatz einer Brutvogelart und der Windenergieanlage ein Abstand, der geringer ist als der in Anlage 1 Abschnitt 1 für diese Brutvogelart festgelegte Nahbereich, so ist das Tötungs- und Verletzungsrisiko der den Brutplatz nutzenden Exemplare signifikant erhöht.
(3) Liegt zwischen dem Brutplatz einer Brutvogelart und der Windenergieanlage ein Abstand, der größer als der Nahbereich und geringer als der zentrale Prüfbereich ist, die in Anlage 1 Abschnitt 1 für diese Brutvogelart festgelegt sind, so bestehen in der Regel Anhaltspunkte dafür, dass das Tötungs- und Verletzungsrisiko der den Brutplatz nutzenden Exemplare signifikant erhöht ist, soweit 1. eine signifikante Risikoerhöhung nicht auf der Grundlage einer Habitatpotentialanalyse oder einer auf Verlangen des Trägers des Vorhabens durchgeführten Raumnutzungsanalyse widerlegt werden kann oder 2. die signifikante Risikoerhöhung nicht durch fachlich anerkannte Schutzmaßnahmen hinreichend gemindert werden kann; werden entweder Antikollisionssysteme genutzt, Abschaltungen bei landwirtschaftlichen Ereignissen angeordnet, attraktive Ausweichnahrungshabitate angelegt oder phänolo-giebedingte Abschaltungen angeordnet, so ist für die betreffende Art in der Regel davon auszugehen, dass die Risikoerhöhung hinreichend gemindert wird.

https://www.bgbl.de/Bundesanzeiger

Der Nahbereich ist der entscheidende Abstand, welcher als Ausschlusskriterium für einzelne Windenergieanlagen gilt.

Die festgelegten neuen Abstände für die gelisteten Arten , vom Horst bis zum Mittelpunkt einer Windanlage, sorgen für Unmut bei Bürgern und Naturschützern!

Für die einzelenen Bewertungen der Windeignungsgebiete oder Bebauungspläne (Energieprarks) kann nicht auf Daten (zu Habitaten und Brutvögel) zurückgegriffen werden, welche die aktuelle Kulisse im Plangebiet widerspiegeln! Sondern nur die Daten die vor Jahren ermittelt wurden, oder eben nur vorhanden sind! Aktualität? Auch wurden die Abstandskriterien im Gesetz nicht bewertet nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen! Diese bleiben auch weit hinter den fachwissenschaftlichen Empfehlungen weit zurück!

Der Artenschutz wird dadurch für bestimmte Arten ausgebremst!

Damit es bei der Bewertung einzelner Eignungsgebiete und Energieparks zu weniger Konflikten mit dem Artenschutz kommt, muss der Naturschutz bei der vorherigen Flächenausweisung (für Windeignungsgebiete) konsequent berücksichtigt werden. Diese Frage liegt jetzt vorrangig in der Hand jedes einzelnen Bundeslandes!

Fraglich ist, ob wirklich die empfindlichen Naturbereiche tatsächlich freigehalten werden können! Da ebenfalls nur pauschal in den Landschaftsschutzgebieten eine Flächenausweisung möglich ist. Man kann auch in diesem Fall davon ausgehen, dass der Ausbau in Landschaftsschutzgebieten (siehe Barnin/Crivitz) damit verstärkt stattfinden wird, ohne dass zuvor eine intensive Prüfung oder Umweltverträglichkeit ermittelt wurde und ob überhaupt der Schutzzweck des Gebietes dadurch beeinträchtigt wird.

Hieraus ergeben erhebliche Rechtsunsicherheiten bei denen noch nicht klar ist, ob und wann diese Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes zu einer wirklichen Beschleunigung des Ausbaues von Windenergieanlagen führen! Ob dieser beschleunigte Ausbau dann auch so wahrhaftig naturverträglich umgesetzt kann, bleibt fraglich!

Resümee

Das Gesetz tritt ab dem 01.02.2023 in Kraft. In der Stadt Crivitz gilt noch bis zum 17.02.2023, längstens jedoch bis zum 28.02.2023 eine rechtmäßige Veränderungssperre für das Windeignungsgebiet 48/21 (Wessin). Schon jetzt ist klar, dass ab diesen Zeitpunkt ( für dieses Gebiet in Wessin) völlig andere Bedingungen dann vorliegen werden, für eventuelle Ausschlüsse oder Einschränkungen von Windenergieanlagen. Es dürfte der Stadt Crivitz schwerfallen, unter diesen neuen Bedingungen (4. Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes) hier noch Einschränkungen zu erwirken.

Auch auf die Planung des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg (6.5 Energie) zu den Windeignungsgebieten ( z.B. 48/21 – Wessin) sind nun auch neue Bedingungen (Änderungen der Kriterien)  zu erwarten, wenn nicht sogar eine 4. Auslegung des gesamten Planes.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass Windenergieanlagen, wie jede bauliche Anlage, einen Eingriff in die Natur darstellen!

Dieser zusätzliche Eingriff in den Naturraum, bei jedem Planungsgebiet (Windeignungsgebiet), muss auch vermeid- bzw. minimierbar sein können. Entscheidend ist aber, dass diese Einwirkungen eilig ausbalanciert werden müssen!

Es liegt jetzt alles in den Händen der Bundesländer!

P. S. In eigener Sache: Die oben verwendeten Bilder sind Originalaufnahmen von Untersuchungsgebieten und Daten wurden uns vom  Naturschutzverein @ NETZE zu Verfügung gestellt. Die Darstellung erfolgte eigenständig von @CLA

Hiermit stellen wir kurz den Verein vor für unsere Leser vor. Der Vorstand vom Verein NETZE hat uns seine Erlaubnis für diese Darstellung ersteilt.

Der Verein NETZE [Naturschutz, Erholung, Technologie, Zukunft, Entwicklung] ist ein gemeinnützig anerkannter Verein, der sich zusammensetzt aus Anwohnern der Region, Jäger, Ärzte und ehrenamtlichen Ornithologen, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind. (Den Vorstand vertreten Dieter Schönrock und Hardy Ulrich). Wir treten in einen offenen, sachbezogenen und zielorientierten Dialog mit allen Bürgern, Vereinen, Unternehmen, kommunalen Mandatsträgern sowie Verbänden ein.

Der Verein ist gemeinnützig und ehrenamtlich tätig in der Erstellung von naturschutzrechtlichen Untersuchungen und Gutachten im speziellen das Fledermaus Monitoring sowie der Brut-Rast-und Zugvogelkartierung zurzeit noch im Bereich vom Eichholz und der Mordkuhle in der Gemarkung Crivitz/Wessin, ausschließlich für die untere Naturschutzbehörde LUP und dem staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, damit diese eine genaue Kulissendarstellung und aktuelle Daten erhalten für die Bearbeitung und Bewertung in den zuständigen Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG).

„Damit wir das auch zum Abschluss bringen können benötigen wir Ihre finanzielle Hilfe und Unterstützung„.

Verein Netze

Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
NEU DE40 1405 2000 1600 0698 31
Vwz: Spende
Spendenbescheinigungen werden umgehend ausgestellt! Vielen dank !

Waldbewirtschaftung des Stadtwaldes!

01-Jul.-22/P-headli.-cont.-red./163/38-22

Ziel dieser Bewirtschaftung ist der Erhalt der vielseitigen wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Funktionen des Waldes. Eine nachhaltige Holzproduktion zeichnet sich dadurch aus, dass sie naturnah und standort-gemäß erfolgt. Ausreichend Totholz (morsches Holz, das im Wald verbleibt) und Biotopbäume (alte und dicke Bäume mit besonderem Wert für Tiere und Pflanzen) verbleiben auf der Fläche und erhöhen den Wert des Lebensraumes Wald.

Anstatt Holzplantagen naturnahe Wälder zu fördern wäre ein konsequenter Umstieg weg von Nadelholz-Monokulturen besser, nur so   können wir die Klimafunktion unserer Wälder bewahren.

Für die 613 ha Stadtwald der Stadt Crivitz wurde am 21.03.2018 ein Bewirtschaftungsvertrag mit beiden Forstämtern für 10 Jahre neu vereinbart. Im Stadtwald wird ein Zuwachs von ca. 7,5 Festmeter verzeichnet, die Entnahme beträgt ca. 6,3 Festmeter.

In den letzten 5 Jahren erzielte die Waldbewirtschaftung des Stadtwaldes ein zusammengefasstes Ergebnis von ca. 159.437,37€ für den Haushalt der Stadt Crivitz. Kann man alles nachlesen in den Jahresabschlüssen der Stadt Crivitz.

Das Ergebnis setzt sich zusammen (2017-2022) aus einem Ertrag von ca. 572.946,59 mit einem dazugehörigen Aufwand von 413.509,22€. Also einem Gesamtaufwand von ca.72,17%! Ist schon ein erheblicher Aufwand!

Folgerung:

Oft sind forstliche Maßnahmen sowie 2022 im Eichholz viel zu großflächig, so dass sich auch das Waldklima ändert. Der Aufbau von Laubmischwäldern bei Nach- und Neupflanzungen ist unbedingt notwendig. Oft genug wird immer noch auch in Landschaftsschutzgebieten widerholt konventionell gewirtschaftet, auch weil die Forstämter unter einem gewissen wirtschaftlichen Druck stehen.

Der Gewinn der forstwirtschaftlichen Nutzung wird auf der Grundlage der zugeflossenen Betriebseinnahmen (Holzerlöse) ermittelt.

Die pauschalen Betriebsausgaben betragen nach § 51 Abs. 2 EStDV 55 % der Einnahmen aus der Verwertung des eingeschlagenen Holzes. Soweit Holz auf dem Stamm verkauft wird, belaufen sich nach § 51 Abs. 3 EStDV die pauschalen Betriebsausgaben auf 20 % der Einnahmen aus der Verwertung des stehenden Holzes.

Kosten für Mann mit Motorsäge – Die Stundensätze schwankten im Ländervergleich zwischen 26,00 und 44,17 €, der Durchschnitt lag bei 34 €!

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Energiepark in Wessin endet in 6 Tagen und 10 Std.(vom 06.06.2022 bis 08.07.2022)!

30-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./162/37-22

Bebauungsplan Nr.15 Energiepark* Wessin Öffentlichkeitsbeteiligung

  vom 06.06.2022 bis 08.07.2022!

Planungsziel:
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel – Teilbereich Wessin“ soll in Abstimmung mit den Gemeinden Barnin und Zapel ein gemeindegebietsübergreifendes Sondergebiet für die Windenergienutzung entwickelt werden.

Wer also verspätet abgibt muss damit rechnen, dass seine Hinweise/Ablehnungen oder Anregungen unberücksichtigt bleiben. Darin sind unser Amt und Bauausschuss rigoros! Dass die Auslegung des Planes in der Ferienzeit passiert ist sicherlich kein Zufall, so komme dem Ganzen weniger Aufmerksamkeit durch die Bürger zu. Perfekt wäre auch die Weihnachtszeit oder Neujahr, so würde der Plan noch weniger Beachtung finden. Das macht unser Bauaus-schuss schon richtig gut, dass hat es sich gut angeeignet! Zapel und Barnin hingegen haben Ihren Plan bereits im Monat März ausgelegt!

Ziel des Energieparks ist es die Errichtung von Windenergieanlagen in Wessin zu steuern. Das bleibt wohl nach wie vor ein Wunsch in Crivitz, als das es Wirklichkeit wird! Denn erstens wurden im jetzigen Entwurf des Energieparks sind noch keine inhaltlichen Aussagen über den Arten – und Umweltschutz gemacht worden, weil er schlicht und einfach fehlt! Auch wurde ein Gutachter anscheinend erst Anfang Mai beauftragt zu einer Untersuchung! Haben Sie einen gesehen?

Wer also noch abwägungsrelevanten Einsprüche oder Hinweise zum Energiepark einbringen will, die zu einer Minimierung des Gebietes oder einer Erweiterung führen, sollte sich sputen!

Hier noch einmal die E-Mail Adresse bauleitplanung@amt-crivitz.de!

Denn schon nach der verbleibenden Gnadenfrist (ca. 149 Tage) wird über das Eignungsgebiet 48/21 im Energiepark in Wessin endgültig entschieden durch den regionalen Planungs-verband Westmecklenburg! (3.Stufe- Kap. 6.5 RREP WM)

Fazit: Auch auf der letzten Ortsteilvertretersitzung in Wessin (15.06.2022) schwindet der Optimismus noch etwas gegen das Vorhaben vortragen zu können! Das kann man aber alles erst in drei Monaten nachlesen, so lange dauert bekanntlich die Erarbeitung des Protokolls in Wessin, durch den Ortsteilvorsitzen Herrn Daniel Itze!

Ob nun wirklich die Androhung einer Klage oder Beschwerde von Crivitz, Zapel und Barnin überhaupt umgesetzt werden, bleibt fraglich!? Angekündigt wurden die Vorgehensweise die letzten Jahre aber Vollmundig auf Versammlungen mehrmals, so auch durch den amtierenden Bauausschussvorsitzenden Herrn Alexander Gamm. Dafür stehen im Haushalt 2022 über 421.700Tsd.€ in den Haushalten der beteiligten Kommunen für (Zapel, Barnin, Crivitz) für Sachverständigen-, und Gerichtskosten zu Verfügung. Ob diese Mittel eingesetzt werden oder auch für eine vermutliche gerichtliche Auseinandersetzung reichen werden, bleibt offen?

Ein Sonntagsspaziergang *rund um Crivitz*. Arboretum – Stadtpark. Heute der Stadtpark!

15-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./157/32-22

Wie ich schon berichtete war das vergangene Stadtfest in Crivitz der richtige Anlass für meinen Besuch aus Schleswig-Holstein eine gemeinsame „Kennenlerntour“ durch und rum Crivitz zu starten. Meine Gäste sind von Beruf Landschaftsarchitekten und Gärtner. Sie waren sehr interessiert an der grünen Umgebung von unserer Stadt.  Also ging es zunächst durch den Rosenweg in Richtung des Arboretums der Stadt Crivitz. Mit den enttäuschenden Eindrücken ( wir berichteten) und Bildern noch im Kopf, ging es also weiter um den See in Richtung des neu geschaffenen sogenannten „Stadtpark“- Crivitz!  Oder besser gesagt das was er mal werden soll.

Am 25.10.2021 wurde der Beschluss in Crivitz gefasst einen * öffentlichen Stadtpark ohne bauliche Anlagen umzugestalten/herzurichten*.  Der Aufbau sollte sich bis Mitte 2022 erstrecken. Danach sollte der Mittelweg mit einem Poller  versehen werden,- über die Schulen sind Nistkästen für Höhlenbrüter aufzuhängen. Die Nistkästen sind jährlich zu betreuen. Die Treppe (Treppenanlage [Blockstufen] ist mit einseitigem Geländer und Kinderwagenführung zur Friedensstraße zu errichten und die Erstellung eines Pflegeplans. Bereitgestellt wurden dafür seit Oktober 2021 ca. 25.000€. (Eventuell können Fördermittel aus der Klimastiftung MV akquiriert werden)!!

Dort angekommen staunten nun wieder abermals meine Gäste. Bis auf die wenigen Sträucher und neu gepflanzten Stauden und der geringe alte Baumbestand, ähnelte das Geländer mehr an eine *Brache* als einen werdenden „Park“.

Meine Gäste waren erstaunt und enttäuscht und brachten abermals der Hoffnung zum Ausdruck, dass hier unbedingt größere Investitionen her müssen um die Attraktivität beider Projekte (Arboretum-Stadtpark) zu erhöhen. Wenn man schon solche großen Dinge anfässt und auch betreiben will dann, muss man auch in die Natur und Landschaft investieren und das kann nicht immer kleckerweise tun, sondern hier muss man ganz einfach klotzen. Und unterhalb eines dreistelligen tausender EUR Bereich wird das wohl schwer gelingen.

Ein Sonntagsspaziergang *rund um Crivitz*. Arboretum – Stadtpark. Heute das Arboretum!

11-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./156/31-22

Das Stadtfest in Crivitz war der richtige Anlass für meinen Besuch aus Schleswig-Holstein. Nachdem wir gemeinsam am Samstag die Veranstaltungen besucht haben ging es am Sonntag auf eine „Kennenlerntour“ durch und um Crivitz. Meine Gäste sind von Beruf Landschaftsarchitekten und Gärtner. Sie waren sehr interessiert an der grünen Umgebung von unserer Stadt. Also ging es zunächst durch den Rosenweg in Richtung Arboretum der Stadt Crivitz. Die Idee eines Arboretums (Einrichtung für Forschung, Lehre und Bildung; Sammlung verschiedenartiger, oft auch exotischer, Gehölze) in Crivitz fanden meine Gäste super und waren neugierig auf das was uns erwartet. Es ist das kleinste betriebene *Arboretum* in seiner Art (ca.7,5 ha) in unserem Land. Das Arboretum ist für die Herkunft der Baumarten nach Erdteilen in Amerika, Europa und
Asien eingeteilt, wobei die Grenzen fließend ineinander übergehen. 2007 wurde dazu ein Förderverein “Arboretum Crivitz e.V.“ gegründet, welcher das Crivitzer Arboretum begleitet. Ursprünglich wurde es als Ausgleichs-maßnahme für die Umgehungsstraße der B321 nur zum Teil finanziert und dann 2009 über-geben. Bis 2014 wurden investierte die Stadt Crivitz bis zu ca. 150.000€ in die Errichtung und Herstellung und jährliche, immer wiederkehren-de Bewirtschaftung. So wurden bereits seit 2014 bis 2022 allein in die fortlaufende Unterhaltung (laut Pflegevertrag) insgesamt ca. 72.000€ durch die Stadt Crivitz investiert. Auch in die Ausstattung investierte die Stadt seit 2014 (Holzbrücke, Lehr- und Wanderpfad, Holz-Pavillon, Hinweisschilder und Sitzgarnituren) mit bis zu ca. 100.000€. Das Arboretum ist ein fester Bestandteil auf der Tagesordnung in den Ausschüssen der Stadt Crivitz, seit 2014 gab es  hierzu bereits bis zu ca. 40 Debatten. Ein großes Engagement der Stadt Crivitz.

Voller Ungeduld wollten wir also das zentrale Objekt bewundern! Doch als wir dort ankamen wurden meine Gäste einfach enttäuscht von dem dortigen Zustand. Der Weg dorthin ist sehr ungepflegt, ein quer liegender Baum mit einer Durchgangshöhe von ca. 1,50m versperrte fast den Weg, die Eingangspforte ein bedauernswerter Anblick, wie das Areal davor. Das Gelände des Arboretums machte auch einen sehr unaufgeräumten und desolaten Eindruck und lud nicht gerade zum Verweilen ein.

Meine Gäste waren einfach enttäuscht und brachten der Hoffnung Ausdruck, dass hier unbedingt größere Investitionen her müssen um die Attraktivität des Objektes zu erhöhen. Und damit meinten sie nicht einige Hundert, sondern mehrere Tausend EUR im zweistelligen Bereich *jährlich*.

Tag der Parke 2022 in Europa am 24.05.2022!

24-Mai-22/P-headli.-cont.-red./151/26-22

Blick auf den zukünftigen Stadtpark !

Der „Tag der Parke“ ist europaweiter Aktionstag der Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke, der am 24. Mai 2022 gefeiert wird. Der Tag geht auf den 24. Mai 1909 zurück, als in Schweden neun Nationalparke als erste Schutzgebiete dieser Art in Europa ausgewiesen wurden.

Ein Nationalpark ist ein klar definiertes, ausgedehntes Gebiet, das durch spezielle Maßnahmen vor schädlichen menschlichen Eingriffen und vor Umweltverschmutzung geschützt wird. Meist sind dies Gebiete, die ökologisch besonders wertvoll sind oder über natürliche Schönheit verfügen und im Auftrag einer Regierung verwaltet werden.

Nationalparks befinden sich meist in abgelegenen, kaum besiedelten Gebieten und beheimaten oft außergewöhnlich viele verschiedene heimische Tier- und Pflanzenarten, die teilweise bedroht sind. Diesen soll in Nationalparks eine Umgebung gewährt werden, die ihr langfristiges Überleben sicherstellt. Der Text „Tag der Parke“ wurde von www.kleiner-kalender.de entnommen.

Bevor aus unserem Crivitzer „Stadtpark“ ein richtiger Park wird, dauert es wohl noch etwas und muss noch so einiges investiert werden und nicht nur „Guter Wille“ sondern auch viel Geld.

„Geld“ war das entscheidende Kriterium für den Zuschlag zum Bau eines neuen Solarparkes in Zapel

10-Mai-22/P-headli.-cont.-red./149/24-22

So beschlossen die Gemeindevertreter (mit 4:1) die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

So beschlossen die Gemeindevertreter (mit 4:1) die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes von der Firma Unigea Solar Projects GmbH, handelnd für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG als Vorhabenträger für die Errichtung und den Betrieb einer 17,26 ha Freiflächen-Photovoltaikanlage (FFPVA)gegenüber Zapel Ausbau und Hof Titel: ⁉️Am 08.Juni 2021 stellte sich die Firma schon einmal in einer Sitzung der Gemeindevertretung vor, auch hier waren damals schon viele Einwohner aus Zapel-Hof und Zapel-Ausbau anwesend.

Es wurden naturschutzrechtliche Bedenken, das mögliche Vorbehaltsgebiet Tourismus und die Besorgnisse zu den Eingriffen auf die Schutzgüter durch die projektbezogenen Planung umfassend dargestellt.

Auch der schon gegenwärtige Solarpark direkt an einem Naturschutzgebiet wurde bereits in der Vergangenheit bemängelt. Das neue Gebiet schließt sich nun direkt an. Der Grundtenor war damals, dass es noch keinen Beschluss dazu gibt und man das auch nicht so wollte! Einen generellen Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Photovoltaikanlagen im Gebiet der Gemeinde Zapel wollte man später fassen. Dazu kam es aber nicht mehr Titel: ⁉️

Laut Protokoll vom 17.08.2021 beriet man zwar darüber und vertagte diese Problematik auf später: „Des Weiteren wird ein Termin für eine entsprechende „Klausur“ abgestimmt um dieses Thema vorab intern beraten zu können.“ Ein Ergebnis hierzu ist öffentlich nicht bekannt Titel: ⁉️ Nun also die Wende in den Ansichten Titel: ‼️ Warum ??

Die PV-Anlage wird auf privatem Gelände gebaut und liefert voraussichtlich ca. 20 GWh pro Jahr. Hierzu soll die Gemeinde Zapel eine Geldleistung von ca. 40.000 € pro Jahr als Konzessionsabgabe erhalten! Zusätzlich will der Investor die jährlichen Stromkosten der Gemeinde in der Höhe von 3.220 € übernehmen .

Die vorgetragenen Bedenken vor ca. einem Jahr sind haltlos und man brauche das Geld im Haushalt von Zapel sonst…… Zitat von Gemeindevertreter Jan Neumann :„ wird man irgendwann an die Stadt Crivitz angeschlossen“ Titel: ‼️

Eine Bürgerbefragung gab es wohl in der Vergangenheit . Jedoch schon bei der Art der Fragen war auffällig, wohin man die Bürger lenken wollte. Einen Beschluss für diese zweifelhafte Zettelaktion gab es in der Gemeinde Zapel dazu damals nicht Titel: ‼️


Fazit: Die Einwohner von Zapel- Hof und Ausbau haben bald zwei Solarparks und eine weitere Photovoltaik-Anlage, welche in Planung ist, um sich herum zu ertragen. 20 Windräder in 2023 und 2024 eine sehr nahe, neue 110KV-Leitung kommen dann dazu.

Nun ja, wer einen Teich trocken legen will, der darf die Fröschen nicht fragen…..dies weiß man leider auch in Zapel!

Energiepark- Wessin ! Ein Gutachter wurde bis 25.04.2022 nicht beauftragt?!

02-Mai-22/P-headli.-cont.-red./146/21-22

Fachbeitrag für Artenschutz und Umweltbericht fehlt im Vorentwurf *Energiepark* Wessin!

Galgenfrist für das Vorhaben *Energiepark* in Wessin bis 30.11.2022! Die Bürgermeisterin von Crivitz Britta Brusch-Gamm plant einen eigenen kommunalen Energiepark für Windräder in Wessin. Dazu wurde ein Vorentwurf am 25.04.2022 in der Stadt Crivitz beschlossen, um die Errichtung von Windenergieanlagen im WEG 48/21 in Wessin zu steuern. Das bleibt nach wie vor ein Wunsch, als dass es Wirklichkeit wird!

Denn bereits am 30.11.2022 wird der regionale Planungsverband WM über das Gebiet 48/21 nun endgültig entscheiden (3. Stufe Teilfortschreibung Kap. 6.5 RREP WM). Die Misere ist nur, dass im jetzigen beschlossenen Vorentwurf des Energieparks der Stadt Crivitz noch keine inhaltlichen Angaben aus oder über einem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag bzw. Umweltbericht gemacht werden können!

Warum nicht? Er fehlt schlicht und einfach! Weil die Stadt Crivitz bis zum 25.April 2022 noch keinen Gutachter beauftragt hatte! Zuletzt wurde für dieses Gebiet am 22.06.2015 ein Gutachter zu artenschutzrechtlichen Untersuchungen durch die Stadt Crivitz beauftragt!

Die Brutzeit für viele Vögel ist in wenigen Tagen vorbei und die Jungen verlassen in 32 Tagen Ihr Nest. Welche Belange will man hier in dieser kurzen zeitlichen Momentaufnahme noch fundiert und ausführlich bewerten und beschreiben?????

So oder so demnächst um Wessin ?

Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass man an einem Ergebnis über artenschutzrechtliche Einschränkungen für dieses Gebiet in Wessin nicht mehr interessiert ist? Wenn also keine abwägungsrelevanten Ergebnisse in dem Natur-und Umwelt Gutachten dargestellt werden können, die zu einer Minimierung des Gebietes führen, werden unmissverständlich ab Anfang 2023 die Pläne für 20 Windenergieanlagen des Windparkinvestors voll umfänglich wirksam und umgesetzt und allenfalls auch noch Schadenersatzansprüche!

Fazit: Da hilft auch keine Androhung einer Klage oder Beschwerde von Crivitz, Zapel und Barnin mehr! Insgesamt sind für 2022 über 421.700Tsd.€ in den Haushalten der beteiligten Kommunen für (Zapel, Barnin, Crivitz) für Sachverständigen-, und Gerichtskosten geplant. Ob diese geplanten finanziellen Mittel für die bevorstehende Erforschungen und gerichtliche Auseinandersetzung reichen werden, bleibt offen?

TAG DES WALDES

21-März-22/P-headli.-cont.-red./144/19-22

Was macht den Tag des Waldes so wichtig?

Der 21. März wurde erstmals 1971 von der FAO als „Internationaler Tag des Waldes“ proklamiert. Seit 2012 ist dieses Datum offizieller Aktions- und Thementag der Vereinten Nationen. Wälder schützen und nachhaltig nutzen, anstatt sie zu zerstören, lautet seitdem die Botschaft des jährlich überall auf der Welt begangenen Waldtages. Mit der Bedrohung durch den Klimawandel hat er in den letzten Jahren eine weitere wichtige Bedeutungsdimension bekommen.

Zwar bedecken Wälder noch rund 30 Prozent der Erdoberfläche. Doch insbesondere in den Ländern des globalen Südens geht der Raubbau an den Wäldern unvermindert weiter und die weltweite Waldfläche schrumpft somit dramatisch. Als Welttag des Waldes würdigt der „International Day of Forests“ die Wichtigkeit aller Wälder – vom borealen Nadelwald bis hin zum tropischen Regenwald. Der Weltgemeinschaft soll mit diesem Tag nicht nur die Bedeutung von Wäldern als Lebensraum für Flora, Fauna und in den Wäldern lebenden Menschen verdeutlicht werden, sondern auch deren wirtschaftlicher, gesundheitlicher, kultureller und sozialer Nutzen für die gesamte Menschheit.

Sunshine and sunrays in the woods

Klimawandel: Schützen durch Nutzen

Wälder tragen maßgeblich zur Sauerstofferzeugung und Kohlenstoffspeicherung bei und sind ein daher entscheidender Faktor für die Stabilisierung des Klimas. Allein in Deutschland entlasten Wälder die Atmosphäre jährlich um über 50 Millionen Tonnen CO2. Mit dem Holz aus dem Wald können energieintensive und damit klimaschädliche Bau- und Brennstoffe ersetzt und dabei der Ausstoß weiterer klimaschädlicher Emissionen vermieden werden. Die nachhaltige Waldbewirtschaftung und die Nutzung von heimischem Holz sind daher aktive Beiträge zum Klimaschutz. Doch obwohl der Wald den Menschen vor allzu drastischen Folgen des Klimawandels schützen kann, wird er durch den menschlichen Lebensstil auch selbst angegriffen. Übermäßiger Energie- und Ressourcenverbrauch der Konsumgesellschaft führen am Ende der Wirkungskette zu höheren Temperaturen, weniger Niederschlag, vermehrten Extremwetterereignissen und verstärktem Schädlingsbefall. Es ist daher Aufgabe einer nachhaltigen Forstwirtschaft, den Wald für den Klimawandel „fit“ zu machen – sei es beispielsweise durch Pflanzung von trocken- und wärmeresistenten Baumarten, durch ein noch ausgewogeneres Mischungsverhältnis aus Laub- und Nadelbäumen oder durch Bodenschutzmaßnahmen. Orientierung dabei gibt vielen Waldbesitzern auf allen Kontinenten der PEFC-Standard für nachhaltige Waldbewirtschaftung. Nach diesem Standard werden Wälder zertifiziert, wenn diese nach ökologischen, ökonomischen und sozialen Kriterien nachhaltig bewirtschaftet werden und die Schutzfunktion, Nutzfunktion und Erholungsfunktion gleichermaßen erfüllen.

Motto 2022: „Wald der Zukunft – jetzt gestalten!“

Wiederbewaldung und Waldumbau stehen hierbei im Fokus, darunter fallen der Aufbau klimastabiler Wälder sowie eine zukunftsorientierte Bewirtschaftung. Baumpflanzaktionen wie „Wir pflanzen für das Klima“ beziehen Bürgerinnen und Bürger mit ein und geben Verbrauchern die Möglichkeit, selbst aktiv Gutes zu tun.

Ein verlockendes Angebot von 76.000,00€ für die Stadtkasse! Kiesabbaugebiet Nr.63 in Barnin/ Wessin  erhält Photovoltaikanlage!

14-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./139/14-22

Kiesabbaugebiet in Barnin/Wessin bis 2054/56 bewilligt! Neuartige Zwischenlösungen für  Photovoltaikanlagen bis ca. 2042 geplant!

Nach der Beendigung der Nutzung für Solar ca. 2042 wird diese Fläche wieder zum Kiesabbau genutzt bis 2054/56.!!!!

Nun muss alles es wieder ganz schnell gehen mit den Entscheidungen bis 28.02.2022!  Und die Informationen an die Bürger, in der kurzen Zeit?

Seit 28.01.2022 liegt ein Antrag vom Amt vor und seit dem 10.02.2022 ist dieser veröffentlicht worden. Die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in Barnin/ Teilbereich Wessin. Ein *JA*zur Zu-stimmung und Aufstellung eines Bebauungsplans  gilt als gesetzt, denn MERKWÜRDIGERWEISE ist eine andere Alternative wie *NEIN* in der Beschlussvorlage gar nicht vorgesehen!?

Also alles schon wieder entschieden?

In der Gemeinde Barnin und OT Wessin existieren zwei bewilligte Abbaugebiete für Kies!

Bei den Abbaugebieten handelt es sich um Bewilligung aus dem Jahre 1996. Das BBergG unterscheidet die bergbauliche Berechtigung und ihre Ausübung. Mit der  Berechtigung  erhält ein Unternehmer das Recht, Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen. Für den tatsächlichen Abbau von dem Bodenschatz benötigt ein Unternehmer einen aufgestellten  Betriebsplan und deren Zulassung von der zuständigen Bergbehörde.

(1). Gebiet in „Barnin  Hof“ [KS 63] und mit ca. 16 ha Bestand in der Gemarkung Wessin. Hier wurde das Planfeststellungsverfahren [PFV] bereits 1996 endgültig beendet und besitz eine Gültigkeit bis 2054. Der Hauptbetriebsplan[HBP] wurde hierzu 2012 endgültig festgestellt. Dieser kann alle zwei Jahre verlängert werden. Derzeit ist dieser noch bis zum 31.05.2022 *gültig* für ein großes Unternehmen aus dem Recycling Branche. Darüber sprach auch der Bürgermeister aus Barnin Siegfried Zimmermann auf einer Einwohnerversammlung in Wessin 2020.

(2.) Gebiet in  „Barnin“ [KS 64] und einem kleinen Bereich in der Gemarkung Wessin. Hier wurde das PFV bereits 2006 endgültig beendet und besitz eine Gültigkeit bis 2056. Der HBP wurde hierzu 2006 *nicht* verlängert und  für ein brandenburgisches Unternehmen.

Warum wurde noch kein Kiesabbau abgebaut?

Es gibt Auflagen! Eine Straße muss gebaut werden über die alle Abbaugebiete erreichbar zu sein haben,  damit die Transporte  nicht durch das Dorf Barnin verlaufen. Beginn der Straße ist vor dem Ortseingang Barnin Hof aus Richtung der B392 und erfolgt direkt zu den Abbaugebieten. Eine Einigung zwischen den Berechtigten Unternehmen kam bis jetzt nicht zustande!

Neue Planungen für SOLAR als Alternativlösungen!

Im Teilbereich –Wessin sollen auf dem planfestgestellten Kiesabbauflächen von ca. 31 ha (davon 9,45 ha im Bereich Wessin) bebaut werden. Eine Unternehmens- oder Finanzbeteiligung der Stadt Crivitz und/oder von Bürgern werden mit dem Projekt (Anwohner – Anlagenteile als Sachkauf, Stadt – Gewerbesteuer und Anteil am Stromverkauf) seitens des Antragstellers verfolgt!

Fazit:

Das ist eine gute Alternativlösung um das alte Kiesabbaugebiet zu nutzen! In einigen alten Abbaugebieten (Bergbauberechtigungen) in MV werden diese Gebiete zurzeit verstärkt mit Zwischenlösungen für Photovoltaikanlagen (ca.20 Jahre) überplant und gebaut, durch die jeweiligen Berechtigten und Flächeneigentümer. Bei der *prekären* Haushaltslage der Stadt Crivitz dürfte das ein verlockendes Angebot sein, für Einnahmen und vor allem sollte man jetzt die Bürger über das Projekt frühzeitig informieren und einbinden und nicht wieder übereilt entscheiden! Hierzu wäre es auch notwendig, dass man alle Beteiligten an einen Tisch holen sollte!

Fertiggestelltes *Nachhaltigkeitsprojekt* des Umweltausschuss Crivitz in Wessin, sorgt für Unmut!

07-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./137/12-22

Eine ca. 6m² versiegelte Fläche, mit Platten und schmalen Fugen, sowie Gartenbank in einer Baumreihe, ca. 300m nördlich vom Ortsausgang Wessin/Dorfkirche in Richtung Bülow?

(Zu den stark versiegelten Flächen (0,6) gehören Rasenfugenpflaster, H-Steine, Platten und Pflaster mit schmalen Fugen bzw. ohne feste Verfugung. In die Rubrik voll versiegelte Flächen (1) fallen zumeist Asphalt-, Bitumen- oder Beton- flächen bzw. Platten mit Fugenvollverguss (Straßen, Wege etc.), Dachflächen.)

Das jüngste fertiggestellte *Nachhaltigkeitsprojekt* des Umweltausschusses Crivitz nördlich von Wessin sorgt für Unruhe und Unmut bei den Bürgern im Ortsteil Wessin. Die Frage die alle bewegt: Wer hat das wo und wann entschieden, dort so zubauen? Nicht nur die Platten auch die zusätzlichen angepflanzten Bäume in ihrer Art und die Blickrichtung (Strommasten- 380 KV- Leitung) der Bank (eine sehr hochwertige Bank) passen nicht ins Landschaftsbild sie sind auch ökologisch an dem Standort nicht nachhaltig!

Und so gibt es nur noch ein Kopfschütteln bei vielen  Bürgern im Ort. Auch der Aufwand für die Pflege diese hochwertige, festverankerte Bank und des Standortes, steht im Gespräch!

Einzelne Mitglieder der  Ortsteilvertretung[OTV] hatten über diese Maßnahme keine Kenntnisse! Vielleicht der Vorsitzende der OTV-Wessin Herr Daniel Itze,  der vermutlich wieder mal im kurzen Dienstweg direkt mit dem Vorsitzenden  des Umweltausschuss entschieden hat? ? In den Sitzungen beider Gremien ist davon leider nichts zu lesen!

Einzelne Mitglieder der  Ortsteilvertretung[OTV] hatten über diese Maßnahme keine Kenntnisse! Vielleicht der Vorsitzende der OTV-Wessin Daniel Itze, der wahrscheinlich wieder einmal im kurzen Dienstweg direkt mit dem Vorsitzen des Umweltausschuss  Herrn Heine entschieden hat? In den Sitzungsprotokollen der Ortsteilvertretung Wessin ist darüber nichts zu lesen! Kein Wunder wenn man nur  alle 4 Monate tagt in der OTV  in Wessin! In den Sitzungsprotokollen 2021 findet dieses nachhaltige Thema ebenfalls nicht!

Diese kurzen Absprachewegen wurde schon oft in Wessin genutzt, so auch bei anderen Projekten wie  z.B. beim das Anlegen der „Insektenfreundliche Blühfläche“ in Wessin 2020 oder  „Wir machen Wälder“ in Wessin 2020 usw…..usw…..! 18.02.2020 TOP 11 Umweltausschuss, wo wieder alles ganz schnell gehen musste : Die Fläche muss jetzt im Frühjahr, muss unbedingt jetzt im Frühjahr sein, urbar gemacht werden.“ „Diese muss noch beräumt werden. Kostenvoranschlag liegt zw. 2.300,- und 2.800,- €, durch Kreativ GaLaBau Wessin eingereicht.“ laut Protokoll

In dem Sitzungsprotokollen der Ortsteilvertretung Wessin vom 29.01.2020 und 13.05.2020 steht zu diesem Thema oder deren Umsetzung dazu *Nichts*, nicht einmal bei den Anfragen oder der Berichterstattung des Vorsitzenden  Daniel Itze!!   (Kreativ Gala-Bau GmbH in Wessin Geschäftsführer Herr Daniel Itze)

Im Folgenden notwendige Vorarbeiten für die Pflanzfläche:

In Wessin in der Gartenanlage sind mehrere Gärten unbearbeitet. Eine zusammenhängende Fläche von etwa 50 x 50 m = 2500 m² bietet sich dafür an. Diese Fläche ist natürlich noch mit einigen Sträuchern, Gras und auch einzelnen Bäumen bewachsen. Die Fläche muss jetzt im Frühjahr, muss unbedingt jetzt im Frühjahr sein, urbar gemacht werden. An Kosten dafür würden in etwa 2500,- € anfallen. KREATIVBAU Wessin könnte diese Arbeiten in der übernächsten Woche übernehmen. Finanziert werden könnten die Arbeiten aus dem Waldfonds. Ein Nutzungsartenwechsel ist langfristig zu beantragen.

Die Grenze von der Fläche zum Weg hin muss mit einem Zaun, wegen der Kühe die da immer ausbrechen, abgesichert werden. Den Zaun haben wir auf Lager und er kann vom Stadtbauhof aufgestellt werden. Muttererde muss dann noch von Gollan gekauft werden, ca. 10m3 x 18,- € = 180,- €.

Zur Pflanzung im Herbst brauchen wir dann das Pflanzmaterial. Alle 3m2 muss eine größere Pflanze in den Boden und ringsherum dann noch die kleinen Wuchsbeschleuniger. Die Pflanzen kosten dann auch noch Geld.

Kostenplan: 180,- € für 1m große Pflanzen (Roterle 1,10, Rotbuche 1,55 Sandbirke 1,15, Eberesche 1,95, Linde 1,75) Lieferung von der Baumschule Devwinkel. Ein Multicar Muttererde von Gollan (2m3) = 30,- E 10 L Behälter Effektive Mikroorganismen =  26,- €   S = 3.036,- €“ laut Protokoll

In dem Sitzungsprotokollen der Ortsteilvertretung Wessin vom 29.01.2020 und 13.05.2020 steht zu diesem Thema oder deren Umsetzung dazu *Nichts*, nicht einmal bei Anfragen oder der Berichterstattung!!

(Kreativ Gala-Bau GmbH in Wessin GF Herr Daniel Itze)

Fest steht nur, das im Monat August 2021 der Vorsitzende des Umweltausschusses Herr Heine auf der Sitzung der Stadtvertretung ankündigte dass die Sparkasse zu ihren 200 Geburtstag eine Aktion macht( Baumpflanzaktion an ihren Standorten  mit Gartenbank als Ruhestation) und das wollte man nutzen, genaues ist aber noch nicht bekannt. In den Sitzungen des Umweltausschusses ist davon auch nichts zu lesen? Das Projekt ist ebend kein Tagungsgrund! In Wessin ist aber gar kein Standort der Sparkasse?

Aber hier nun die Erklärung- um welche Aktion es sich handelt:

PRESSEMITTEILUNG Schwerin, 27. Mai 2021 „Sparkasse begeht 200-jähriges Jubiläum“

 „Höhepunkte im Jubiläumsjahr – Feierlichkeiten in der Warteschleife „Groß feiern können wir zu Pandemiezeiten leider nicht. Wir werden aber im kommenden Jahr einige geplante Feierlichkeiten und Ausstellungen nachholen“, erklärt Lorenzen und verweist auf mehrere Höhepunkte, die trotzdem im Jubiläumsjahr stattfinden können.“

Die Nutzenstiftung für die Region zeigt sich auch im Förderengagement der Sparkasse und ihrer drei großen Stiftungen. Mit jährlich rund 1,4 Millionen Euro werden kontinuierlich gemeinnützige Vereine und Institutionen in den Bereichen Kultur, Sport, Soziales, Jugend und Umwelt unterstützt. „Das vielfältige Angebot in unserer Region profitiert ganz maßgeblich von diesem Engagement der Sparkasse und ihrer Stiftungen. So entsteht aus dem Vertrauen unserer Kunden in die Leistungsfähigkeit ihrer Sparkasse eine nachhaltige Stärkung der Region Westmecklenburg“, so Lorenzen.“

„Dazu gehört zum einen die Baumpflanzaktion als Nachhaltigkeitsprojekt. Gleich 28 Mal wird es heißen: „Die Bäume sollen wachsen, für ein gesundes Klima.“ Mehr als 50 einheimische Bäume werden bis zum Herbst an den 28 Filial-Standorten der Sparkasse gepflanzt. An mehr als 20 Standorten kommt eine Bank dazu, die als Ruhestation dienen kann. Die Aktion wird mit Unterstützung der Stiftungen der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin umgesetzt.“ 27.05.2021“

Im Monat November 2021 stand dann plötzlich die Bank, fein säuberlich einbetoniert mit zwei Bäumen in der Baumreihe, seit dem rätselt man?

Fazit:

Nachhaltige ökologische Umweltprojekte sehen anders aus! Keine Alleingänge und formale Ankündigungen in der Presse vom  Vorsitzenden des Umweltausschusses Herrn Heine bei der Umsetzung von nachhaltigen Umweltprojekten!!!….Wie z.B. „Wir machen Wälder“ in Wessin 2020, „Insektenfreundliche Blühfläche“ in Wessin 2020, Vision zur klimafreundlichen Energieversorgung in der Lindenstraße 2020, „1000 Bäume für Crivitz“ als symbolische Aktion2021, Aufbau eines Stadtparkes mit einer Breite von 50m und einer Länge von 180m am Rabahnweg zur Friedensstraße, Radwegebau bis zum des Waldschlösschen usw. usw……………,

Mehr die Einbeziehung der Bürger vor Ort in die Entscheidungsfindung auf Bürgerforen oder auf einer Darbietung. Mal einfach den Bürger vor Ort fragen und Sie mit einbeziehen (auch die Ortsteilvertreter) und  nicht nur einfach eine Ankündigung und Ausarbeiten einer Verwaltungsvorlage machen, Steuergelder finden und zu binden, sofort selbst entscheiden, und dann durchfechten mit Mehrheit der CWG und LINKE, als *Leuchtturm Projekte*!

Das gilt insbesondere auch  für den *Stadtpark*. Die Idee hierzu  wurde im Umweltausschuss geboren am 15.06.2021 und bereits am 25.10.2021 erfolgte die Grundsatzbeschlussfassung in der Stadtvertretung mit einer Steuermittelbindung von ca. 25Tsd.€. Die Umsetzung erfolgte unmittelbar danach mit dem „Ziel bis  Mai 2022 fertiggestellt zu übergeben“-so laut dem 18.01.2022.

Und wo sind hier die Bürgerforen  und Darbietungen vorher? Im März 2022 sollen interessierte Bürger eingeladen werden?  Alles im Nachhinein?

Tei-2-Der Stahlgitterfunkmast 4G/5G  vor den Toren des Ortsteil „Wessin“. Alle Jahre wieder!

22-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./131/6-22

Germany Holdings GmbH bleibt dran! Alle Jahre wieder – der zweite Antrag auf Errichtung eines Funkmastes im Ortsteil Wessin! Die jüngste Vorlage / Bauantrag BA 201779 für die Sitzung des Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz am 20.01.2022 sorgt für Unruhe und Unmut bei den Bürgern im Ortsteil Wessin.

Was ist passiert?

Seit November 2020 plant die ATC-Germany Holdings GmbH aus Rattingen auf dem o.g. Flurstück ein Neubau eines Stahlgitterturms h = 40,58m (also insgesamt 100 Höhe über NN- Nullniveau der amtlichen Bezugshöhe)zu errichten. Dieser Antrag wurde am 30.03.2021 abgelehnt als Eilentscheidung! Seit dem 05.Okt.2021 hat das Unternehmen einen neuen Antrag auf Errichtung erstellt und ihn wieder im Nov. 2021 im Amt Crivitz eingereicht! Erst am 14.01.2022 wird dieser Antrag bekannt im Ortsteil Wessin! Ein Flächennutzungsplan für den  Ortsteil Wessin liegt nicht vor! Nun tagen gleich zwei Ausschüsse und eine Ortsteilvertretung am 20.01.2022 gleichzeitig um eine Schadensbegrenzung! Eine andere Ortsteilvertretung tagt noch einen Tag vorher, wo auch andere Antragsfristen drohen abzulaufen!

Kuriosum

Das fatale daran ist, dass die Orteilvertretung „Wessin“ und der Bauausschuss nun wieder im Eilverfahren entscheiden sollen, weil sie vom Amt Crivitz wiederkehrend erst am 14.01.2022 unterrichtet worden sind, aber die Frist am 08.02.2022 bereits abläuft!? Und das Schicksalhafte an der Situation ist dass es diesmal um eine endgültige Entscheidung geht. Eigentlich braucht man dazu nun mal etwas mehr Zeit!  Diese ist aber so nicht vorhanden, da die Stadtvertretung erst am 21.02.2022 wieder tagt.

Das Unternehmen hat einige Unterlagen nachgeliefert wie

*eine Stellungnahme erarbeitet zur Ablehnung und (siehe Anlage). Weiterhin wurde ein landschaftspflegerischer Begleitplan inklusive Artenschutzprüfung vorgelegt, in dem die Auswirkungen auf die Schutzgüter als geringfügig bewertet werden. Der Ausgleich des Eingriffs erfolgt über ein Ökokonto.*

Diese Unterlagen sind aber wieder einmal  nicht veröffentlicht worden! So wie bei vielen anderen Vorlagen in der Vergangenheit. So viel Heimlichkeit nach der Weihnachtszeit? Das scheint gewohnte Praxis im Bauausschuss zu sein seit mehreren Jahren. Umfassende Informationen über öffentliche Tagesordnungspunkte der Ausschüsse (Anlagen und Unterlagen) tragen entscheidend zur Meinungsbildung für die Bürger bei und sind eine Bringschuld der gewählten Vertreter.

Was ist neu 2022?

Baurechtlich- befindet sich das Vorhaben im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen. Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient. Das soll nun anscheinend der Fall sein. Für eine Beurteilung des Vorhabens / Bauantrag BA 201779 soll jetzt ein *landschaftspflegerischer Begleitplan inklusive Artenschutzprüfung* vorliegen, welcher aber erstellt worden ist in der Phase von Mai bis September 2021!?

Der Plan!

Dieser Plan kann nur als Potentialanalyse erstellt worden sein, aufgrund der geringen verfügbaren Zeit und bietet wenig Aussagekraft über die tatsächlich vorhandene Kulisse in diesem Gebiet. Eine genaue Kulissendarstellung über ein Vogelzug bzw. Rastflächen oder Nahrungshabitate von zu schützenden Vogelarten können in so kurzer Zeit nicht untersucht werden und sind immer nur eine kurzzeitliche Momentaufnahme für diese Gebiet. Gerade hierzu ist bekannt, dass gerade über diesem Gebiet eine direkte Einflugschneise sich befindet für viele Zugvögel, welche auch wieder seit Oktober bis Februar gerade stattfindet.

Auch die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch – Abstand zur Wohnbebauung und vorhanden KITA – Wessin ca.90m bezüglich der elektromagnetischen Strahlung und deren Auswirkungen als Immissionsprognose müssten umfassend dargestellt werden. Dem Antrag kann man nur schwer zustimmen! Zumal auch Ausweichstandorte, welche vorgeschlagen wurden im März 2021 nicht in Betracht gezogen wurden!

Fazit:

So kann es sein das wieder einmal handwerkliche Fehler im Antrag des Unternehmens und mangelnde Transparenz gegenüber der Ortsteilvertretung Wessin kennzeichnend sind für diese Darstellung. Die Stadt Crivitz hat sich wiederum unter Zeitdruck setzen lassen und kann somit eine intensive Prüfung  der Antragsunterlagen nur schwer vollziehen.

Auch wenn man manchmal auch unbequeme Entscheidungen treffen muss, so gehört vor allen frühzeitige Transparenz  gegenüber der Öffentlichkeit dazu.

Anmerkung!!!

Am 20.01.2022 wurde entschieden in den Gremien der Stadt den vorliegenden Bauantrag für die Errichtung eines Funkmastes abzulehnen ausfolgenden Gründen.

1.) Der Verlauf des Radweges muss unbeeinträchtigt gebaut werden können.

2.) Der Nachweis der Reichweite der Immissionen muss durch eine Prognose belegt werden.

3.) Die Erforderlichkeit des Standortes mit der Versorgungslücke ist zu belegen, da nach Erfahrung der Einwohner von Wessin diese im Eichholz liegt.

4.)Eine alternative Anbringung an einem Strommast wurde nicht geprüft.

5.)Die Vereinbarkeit mit den Zug- und Rastvögeln ist zu betrachten.

Das heißt aber noch nicht, dass die Geschichte vorbei ist, denn gemäß § 35 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben am Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dient. Das ist vorliegend der Fall.

Es wurde nun eingeschätzt, dass der Investor/Bauherr erst einmal beschäftigt ist und sozusagen Hausaufgeben aufbekommen hat um die o.g. Punkte abzuarbeiten. Sind diese Punkte dann abgearbeitet erscheint sicherlich dieser Antrag erneut in der Stadtvertretung. ( so ca. im Monat Oktober 2022). Insgesamt kann man dazu sagen, dass diese o.g. Ablehnungsgründe wahrscheinlich nicht ausreichen werden um das Bauvorhaben an dem Standort zu verhindern. Hierzu müsste man andere Bau- und verwaltungsrechtliche Verhinderungsgründe dann später darstellen, wenn sie denn vorhanden sind!

Das Kies-und Kiessande Abbaugebiet rund um Basthorst?

19.Okt.-21/P-headli.-cont.-red./109/58-21

Aufmerksam zu diesem Thema wurde am 08.07. 2021 gemacht im Internet als ein Artikel des Schaukastens von Anna Schade veröffentlicht wurde in welcher die BVVG ein Interessenbekundungsverfahren gestartet hatte. Die BVVG Berlin ruft seit Juli 2021 zur Bekundung von Kaufinteresse an dem Bodenschatz von Kies und Kiessande in Basthorst auf, eine einer Fläche von ca. 340 ha. Davon ist die BVVG auch Eigentümerin von etwa 160 ha die großen Teile des Bergwerksfeldes überdecken. Die Lagerstätte ist eingestuft als höchste Sicherungswürdigkeitsklasse. Die Größe und Ausdehnung des Bergwerkseigentums “Basthorst” für Kiese und Kiessande entspricht der aktuellen Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz. Durch eine fehlende, frühzeitige planerische Einflussnahme der hoheitlich überwiegenden zuständigen Kommune – Stadt Crivitz in diesem Gebiet, durch eine eventuelle Änderung bzw. Erneuerung der Flächennutzungsplanung für den Ortsteil (siehe Beschluss vom Stadt Crivitz- 28.08.2014), ist eine jetzige Einflussnahme auf den Abbau des Bodenschatzes nur noch begrenzt möglich.

Bei dem aufrechterhaltenen alten Bergwerkseigentum gemäß § 151 BbergG handelt es sich um eine Bergbauberechtigung im Sinne des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13.08.1980 und seinen aktuellen Fassungen sowie Überleitungsvorschriften. Gemäß der Karte der raumordnerischen Festlegungen des Landesentwicklungsplans M- V 2016 befindet sich das Bergwerkseigentum Basthorst innerhalb von Vorbehaltsgebieten für Tourismus und für Trinkwassersicherung. Vorbehaltsgebiete sind Gebiete, in denen bestimmten raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beizumessen ist (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 ROG). Dieser Grundsatz der Raumordnung wirkt und soll von anderen öffentlichen Stellen bei der Abwägung ihrer Planungen (Abbau von Bodenschätzen oder Errichtung von Windkraftanlagen) und Maßnahmen mit besonderem Gewicht berücksichtigt werden.

Die planerische Erläuterung und deren Darstellung, so wie sie jetzt von der BVVG – Berlin veröffentlicht wurden, entsprechen einer ordnungsgemäßen Darbietung. Eine generelle Abwendung zum Abbau des Bodenschatzes ist somit zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich. Das BBergG unterscheidet die bergbauliche Berechtigung und ihre Ausübung. Die Bergbauberechtigung vermittelt nur eine Rechtsposition, der Unternehmer erhält das Recht, Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen. Unternehmen benötigen zur Ausübung der bergbaulichen Berechtigung, also zum tatsächlichen Abbau von Bodenschätzen einen aufgestellten entsprechenden Betriebsplan und deren Zulassung von der zuständigen Bergbehörde – Stralsund.

Eine mögliche Einflussnahme seitens der Stadt Crivitz zum direkten Abbau des Bodenschatzes ist nur noch sekundär möglich.

In Stellungnahmen der Kommune, bei der Beteiligung als Träger öffentlicher Belang, besteht die Möglichkeit einer Einflussnahme noch auf den Rahmenbetriebsplan und einer Renaturierungsplanung. Eine weiter mögliche Beeinflussung der Kommune kann erfolgen, auf die sich anschließende etwaige Aufschluss- und Renaturierungsplanung des Abbauunternehmens sowie einer eventuellen Nachnutzungskonzeption, wobei der touristische Ansatz der Stadt Crivitz einerseits und andererseits den Flächenbedarf der ansässigen Landwirtschaftsbetriebe unterstützt werden sollte. Nur durch die Anfertigung von fachlichen Expertisen kann eine erfolgreiche Beeinflussung auf den Betriebsplan und die Renaturierungsplanung gelingen. Dazu sind weitere fachspezifische Untersuchungen der Natur und Umweltschutzes im vorgesehenen Abbaugebiet notwendig und das Anfertigen von Gutachten.

Der Kiesabbau im Vorhabens Gebiet beinhalte grundsätzlich einen Konflikt zum Natur- und Landschaftsschutz. Der Aspekt „Landschaftsbild“ habe dabei einen bedeutsamen Stellenwert. Die überplanten Waldflächen im Gebiet sind zu untersuchen und sollten erhalten werden. Es handle sich hierbei um ein dynamisches Ökosystem, das es zu schützen gelte. Es sei wichtig, die mit dem Abbau von Kies und Kiessande verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Belastung der Einwohner durch Immissionen und Verkehr zu minimieren.

Das Rätsel um den Aufbau des  Funkmastes im Umspannwerk ist gelöst!

31-Juli-21/P-headli.-cont.-red./102/51-21

Was war 2019 in Barnin passiert?

Das Gelände des NVP UM (Netzverknüpfungspunkt – Wessin –früher USW ) liegt in der Gemarkung der Gemeinde Barnin!

Bereits am 27.02.2019 ist die WEMAG – Netz AG mit dem Ingenieurbüro „ensan“ mit dem Ziel einen Funkmast von 60m Höhe mit Funkfeststation und Technikcontainer zu errichten. WEMAG plant deshalb in Ihrem Netzgebiet den flächendeckenden Aufbau ein es hoch verfügbaren Mobilfunknetzes zu realisieren und dabei eine sogenannte offene  Kommunikationsplattform zu errichten. Die auszusendende elektromagnetischen Felder sind angeblich so gering, dass die geltenden Sicherheitsstandards eingehalten werden und sich Personen auch unterhalb des Turms es zeitlich unbegrenzt aufhalten können, ohne sich einer Gefährdung auszusetzen. (so die Antragsunterlagen).

Die Gemeinde Barnin hat die Antragsunterlagen geprüft und daher auf der Sitzung der  Gemeindevertretung am 29.04.2019 beschlossen( also unmittelbar vor der letzten Kommunalwahl), das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben an den Barniner Eichen 2 in 19089 Barnin (Flur 1, Flst. 321/2) (BA 190316) nicht zu erteilen. Da im Antrag keine Angaben enthalten sind, wie mit den Beeinträchtigungen der öffentlichen Belange umgegangen wird, so dass eine Zulässigkeit herbeigeführt worden ist.

Begründung:  Die Gemeinde Barnin möchte die naturschutzrechtlichen Vorschriften prüfen lassen und die Bürgerbeteiligung einwirken lassen. Es soll geprüft werden, um welche öffentlichen Belange es sich hierbei handelt. Wenn die Gemeindevertretung ablehnt, muss die WEMAG neue Vorlagen vorbringen.

Und was passierte danach?

Wegen der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens wurde der Bürgermeister der Gemeinde Barnin vom Kreis aufgefordert, die Versagungsgründe bis zum 07.08.2019 näher zu begründen(aufgrund der Kommunalwahlen) und die Beeinträchtigung der öffentlichen Belange zu erläutern. Diese gesetzte Frist wurde durch den Bürgermeister der Gemeinde Barnin Herrn Zimmermann nicht eingehalten und so  verstrich der gesetzte Termin und es kam automatisch zu einer Baugenehmigung ohne weitere Erläuterungen und Dokumente von der WEMAG-AG.

Fazit: Obwohl nach dem 29.04.2019 weitere Versammlungen ( wie am 24.06.2019 und 29.07.20219) stattfanden wurde das Thema nicht mehr öffentlich und auch nicht öffentlich behandelt. Man hat es ganz einfach auslaufen gelassen. Der Alte und neue Bürgermeister der Gemeinde Barnin war aber ganz genau in den Sachverhalt eingewiesen. Und ganz einfach so entstehen Unstimmigkeiten gegenüber den Bürgern, die sich wundern über eine Errichtung eine Funkmastes, welche doch eigentlich als Bauantrag  Flur 1, Flst. 321/2) -BA 190316, abgelehnt worden war!!

Transparenz und Bürgerinformation sehen anders aus. Zulange Amtszeiten bewirken immer eine gewisse  Überforderung und irgendwann gibt’s dann eine Betriebsmüdigkeit!

Teil I- Mitgliedschaft beim AGFK der Stadt Crivitz! Zu Professionell für die Stadt Crivitz! Bestenfalls für den Amtsausschuß Crivitz!

20-Juli-21/P-headli.-cont.-red./99/48-21

Zu Professionell für die Stadt Crivitz!!! Die CWG verweigerte Ihre Zustimmung zu diesem Antrag mit den Worten:

“ da sind nur Projektierer in dem Verein das ist alles zu professioniert“ und „ Und wer soll denn da bei uns der Ansprechpartner sein?

Also, angeblich eine Nummer zu groß? Nein, im Gegenteil, hier ist natürlich Engagement (natürlich auch Zeitaufwand)  und Sachverstand gefragt. Die Mittelzentren wie Parchim und Ludwigslust und sogar der regionale Planungsverband Westmecklenburg hätten auf jeden Fall, dem Grundzentrum Crivitz, geholfen  und  es unterstützt!!!!! Aber was der „was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht.“

Jemand ist Neuem gegenüber nicht aufgeschlossen und bevorzugt das, mit dem er vertraut ist.

Was war 2019 in Barnin und was passierte jetzt?!

19-Juli-21/P-headli.-cont.-red./98/47-21

Das Gelände des NVP UM (Netzverknüpfungspunkt – Wessin –früher USW ) liegt in der Gemarkung der Gemeinde Barnin!

Bereits am 27.02.2019 ist die WEMAG – Netz GmbH mit dem Ingenieurbüro „ehsah“ mit dem Ziel einen Funkmast von 60m Höhe mit Funkfeststation und Technikcontainer zu errichten auf die Gemeinde Barnin herangetreten. Die Gemeinde Barnin hat sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen und hat eine tiefe Prüfung der Antragsunterlagen vollzogen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnin hat auf ihrer Sitzung am 29.04.2019 beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben an den Barniner Eichen 2 in 19089 Barnin (Flur 1, Flst. 321/2) (BA 190316) [neben dem Umspannwerk] nicht zu erteilen.

Begründung: Die Gemeinde Barnin möchte die naturschutzrechtlichen Vorschriften prüfen lassen und die Bürgerbeteiligung einwirken lassen. Es soll geprüft werden, um welche öffentlichen Belange es sich hierbei handelt. Nach reger Diskussion wird festgestellt, dass eine Ablehnung nur eine Verzögerung ist. Wenn die Gemeindevertretung jedoch ablehnt, muss die WEMAG neue Vorlagen vorbringen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnin beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben an den Barniner Eichen 2 in 19089 Barnin (Flur 1, Flst. 321/2) (BA 190316) nicht zu erteilen, da im Antrag keine Angaben enthalten sind, wie mit den Beeinträchtigungen der öffentlichen Belange umgegangen wird, so dass eine Zulässigkeit herbei geführt worden ist.

Es müssen wohl doch 2021 neue Unterlagen vorgelegen haben – und wo bleiben die naturschutzrechtlichen Prüfungen der Gemeinde Barnin??? Der Bauantrag BA 190316 wurde in der Gemeinde Barnin seit dem 29.04.2019 ( also vor der letzten Kommunalwahl) nicht mehr diskutiert und öffentlich behandelt!

Aufschluss über den genauen Sachverhalt hierüber kann nur die Spritze der Gemeindevertretung Barnin liefern, diese hüllt sich aber in Schweigen. Von der Gemeinde Barnin war bis jetzt öffentlich nichts zu hören? Auch auf den Gemeindevertretersitzungen nicht. Ein Statement aus der Gemeinde Barnin zum Sachverhalt wäre nicht zu verachten!

Von der Stadtspitze Crivitz und auch von der Führung des Bauausschusses der Stadt Crivitz wurde in der Vergangenheit zwar immer wieder zu anderen Bauangelegenheiten (Funkturm-Wessin) vieles angedeutet aber nie öffentlich gemacht. Das Öffentlichkeitsprinzip in Crivitz umzusetzen ist eben nicht so einfach!

Aber die WEMAG – Netz GmbH baut ??

Fazit:

Nun muss wohl doch der Landkreis das versagte Einvernehmen der Gemeinde Barnin „Ersetzt“ haben ? Anders kann man sich den Bau nicht vorstellen! Von der Gemeinde Barnin war bis jetzt öffentlich nichts zu hören? Von der Stadtspitze Crivitz und auch von der Führung des Bauausschusses der Stadt Crivitz hätte man mehr das Öffentlichkeitsprinzip gewünscht.

Teil 0 -Vereinsbeitritt der AGFK MV – Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern e.V

14-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./90/39-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 14.06.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Die AGFK MV e. V. hilft kommunalen Verwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern, für guten und sicheren Rad- und Fußverkehr zu sorgen. Mitglieder in der AGFK MV e. V. können Städte, Gemeinden, Ämter und Landkreise aus ganz M-V werden, die den Rad- und Fußverkehr verbessern wollen.

Die AGFK MV gibt es seit 2017 als Initiativkreis engagierter Kommunen und seit Oktober 2020 als eingetragenen Verein. Minister Pegel ist Schirmherr des Vereins, Rostocks Oberbürgermeister Claus-Ruhe Madsen der Vorstandsvorsitzende. Gründungsmitglieder des Vereins sind neben größeren Städten des Landes wie Rostock, Stralsund und Greifswald, auch die Gemeinden Ostseebad Heringsdorf und Hohenkirchen.

Seit Ende 2017 erhält die AGFK MV eine Förderung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, mit der u. a. ein Projektkoordinator finanziert, die Entwicklung der Organisation vorangetrieben sowie Fachaustausch und Projekte für die Kommunen organisiert werden konnten. Ab 2021 erhält die AGFK MV diese Landesmittel als institutionelle Förderung aus dem Landeshaushalt. Neben den Landesmitteln, finanziert sich die AGFK MV auch aus kommunalen Mitgliedsbeiträgen.

Das Vorbild für die AGFK MV sind vergleichbare Arbeitsgemeinschaften in mittlerweile fast allen Bundesländern. Die meisten dieser Arbeitsgemeinschaften sind als eingetragener Verein organisiert. Sie alle sind finanziell gemeinsam getragen durch Mittel der Landes- und Kommunal-Ebenen. Sie sind wichtige Ansprechpartner für Fragen rund um den Rad- und Fußverkehr für die kommunalen Verwaltungen. Die AGFK MV ist mit den anderen AGFKs eng vernetzt, was den Austausch von Wissen und guter Praxis sehr schnell, günstig und einfach macht. Die Entwicklung der AGFK MV wird in Fachkreisen bundesweit wahrgenommen.

Zweck und Aufgaben der AGFK MV e. V. sind in der Vereinssatzung unter § 2 Zweck des Vereins (Anlage 1), definiert.

 Zu den Aufgaben im Einzelnen gehören:

  1. Koordinierung von Informations- und Erfahrungsaustausch
  2. Beratung und Hilfestellung für die Mitglieder
  3. Entwicklung und Durchführung von Projekten
  4. Organisation von Fortbildungsveranstaltungen, Fachtagungen und Beratungen sowie Arbeitskreisen
  5. Interessenvertretung und Darstellung der Belange fahrrad- und fußgängerfreundlicher Städte, Gemeinden und Landkreise gegenüber Land, Bund
  6. Durchführung gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit
  7. Informations- und Erfahrungsaustausch mit den kommunalen Arbeitsgemeinschaften für Rad- und Fußverkehr in anderen Bundesländern.

Eine Mitgliedschaft in der AGFK MV e. V. bringt für die Stadt Crvitzviele Vorteile mit sich, u. a.:

  1. Durch gemeinsame, von der Geschäftsstelle der AGFK MV e. V. koordinierte Projekte sparen die kommunalen Mitglieder Zeit- und Projektkosten für immer wieder geforderte Kampagnen z. B. zur Verkehrssicherheit und zum Verkehrsverhalten einschließlich der Vermittlung geltender Verkehrsregeln (z. B. Änderungen in der StVO, etc.). Die AGFK MV entwickelt z. B. einmal zentral eine Kampagne, die dann jeweils lokal bei den Mitgliedern eingesetzt werden kann. Die Mitglieds-Kommune spart hierdurch substantielle Personal- und Geld-Ressourcen bei der Entwicklung und Konzeption.
  2. Regelmäßige Arbeitstreffen sowie organisierte Fortbildungen (auch als Video-Konferenz) zu kostenlosen (oder stark vergünstigten) Konditionen stellen sicher, dass die Verwaltungsmitarbeiter und Mitarbeiterinnen über aktuelles Fachwissen verfügen. Neue Fachkenntnisse und Problemlösungen aus Praxisbeispielen anderer Kommunen, können so einfacher vor Ort angewendet werden. Themen können z. B. die sichere Führung von Radverkehr an Kreuzungen sein, die moderne Gestaltung von Fahrradstraßen oder auch Erfahrungsaustausch zur Organisation und guten Ideen für das jährliche STADTRADELN.
  3. Die Mitgliedschaft im Verein ermöglicht es den Mitgliedern zudem, institutionell gebündelt und damit koordiniert kommunale Belange gegenüber dem Land, Bund oder weiteren Akteuren zu vertreten. Die AGFK MV (so wie auch die AGFKs in den anderen Bundesländern) fungieren dabei in ihrem jeweiligen Bundesland als fachlich kompetente Schnittstelle zwischen der kommunalen Ebene und dem Land.

Voraussetzungen für die Aufnahme als ordentliches Mitglied nach Vereinssatzung sind:

a)         der Beschluss eines zuständigen kommunalen Gremiums zum Beitritt des Vereins

b)         die Benennung einer festen Ansprechperson

c)         die Zahlung der Mitgliedsbeiträge gemäß Satzung und Beitragsordnung

d)         die grundsätzliche Unterstützung der Vereinszwecke

e)         der Nachweis einer Strategie, eines Konzeptes oder ähnlicher Planungsgrundlagen, welche dem Vereinszweck entsprechen.

Bis auf den notwendigen Beschluss eines kommunalen Gremiums werden durch Stadt Crivitz die Voraussetzungen für die Aufnahme als ordentliches Mitglied bereits erfüllt.

Eine feste Ansprechperson wird von der Stadtvertretung festgelegt und benannt und eine neue Personalstelle hierfür ist nicht notwendig. Durch den Beitritt in die AGFK MV e. V. als ordentliches Mitglied wird der Stellenwert des Fuß- und Fahrradverkehrs in der Stadt Crivitz unterstrichen und eine Basis für die Weiterentwicklung der Nahmobilität geschaffen.

Die Satzung und Beitragsordnung der AGFK MV ist an die Vereinssatzungen anderer AGFK´s angelehnt und wurde innerhalb des Initiativkreises und auch mit dem Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern und weiteren Institutionen intensiv abgestimmt und diskutiert.


Beschlussentwurf:  

Die Stadtvertretung bekundet ihr Interesse an der Teilnahme an der „Arbeitsgemeinschaft für Fußgänger und fahrradfreundliche Kommunen“ (AGFK MV) ab dem Jahr 2021. Der Bürgermeister wird beauftragt, bei dem Verein „AGFK MV – Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern e. V.” einen Antrag auf Mitgliedschaft zu stellen und für die nötigen Beitrittsvoraussetzungen zu sorgen.


Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen im Gebiet der Stadt Crivitz

08-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./85/34-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Inhaltlich aus dem öffentlichen Antrag zur Sitzung der Stadtvertretung am 14.06.2021- kurz bildlich zusammengefasst!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Ab dem 1. Januar 2021 haben sich aufgrund der Änderungen im EEG 2021 gerade bei der Photovoltaik einige Spielregeln für neue Anlagen geändert. Zukünftig dürfen Freiflächenanlagen bis zu 20 MWp groß sein und an Autobahn- und Eisenbahn-Rändern einen Randstreifen von statt bislang 110 m von bis zu 200 m Breite nutzen.

Bevorzugte Standorte sind:

1. Versiegelte Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung,[ Der Begriff Konversion kommt aus dem Bereich der Stadtplanung und beschreibt Flächen, die für eine Umnutzung in Betracht gezogen werden können. Somit sollen brachliegende Flächen wieder in den wirtschaftlichen Kreislauf aufgenommen werden. Bevorzugt werden hier brachliegende Flächen, die ehemals militärisch genutzt wurden oder Schadstoffbelastet sind. Auch landwirtschaftliche Flächen, die keinen Ertrag mehr bringen, können als Konversionsfläche ausgewiesen werden],

2. Abfalldeponien und Altlastenflächen, außerhalb von Landschaftsschutzgebieten.

3. Möglichst in Anbindung an vorhandene Siedlungsstrukturen,

4. Im räumlichen Zusammenhang mit vorhandenen baulichen Anlagen.

Da in der Stadt Crivitz viele Flächen des Ortsteiles „Wessin“ noch nicht in die Flächennutzungsplanung integriert wurden, ist hieraus ein unverzüglicher Handlungsbedarf abzuleiten. Zum anderen sind viele bundesweite Unternehmen (sog. Photovoltaik Direktinvestments) und Investoren auf der Suche nach geeigneten Flächen um Photovoltaikanlagen auf Freiflächen zu errichten. Überwiegend werden diese Projekte dann nachfolgend an Betreiber weiterveräußert.

Seit 2013 gilt das Gewerbesteuersplitting für Solarparks. Damit gilt der Zerlegungsmaßstab nach § 29 GewStG. Befindet sich der Sitz der Betreibergesellschaft nicht in der Standortkommune, erhält diese 70% der Gewerbesteuereinnahmen. Gründet der Betreiber eigens eine Gesellschaft zum Betrieb der Anlagen mit Standort in der Kommune oder verlegt seinen Gesellschaftssitz dorthin, so erhält die Gemeinde 100% der Gewerbesteuereinnahmen für die Anlagen im Gemeindegebiet. Mittels hoher Abschreibungen und anschließendem Verkauf der Anlagen werden Gewerbesteuerzahlungen an die Gemeinden teilweise umgangen. Zurzeit liegt beim Amt Crivitz noch kein Antrag auf Errichtung eines  Bebauungsplans „Photovoltaik“  und Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans der Stadt Crivitz vor. Es besteht lediglich eine Absichtserklärung der Firma „SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG“ eine PV-FFA bis zu 50 ha zwischen Wessin und Radepohl zu errichten. Hier hat die Stadt Crivitz die volle Entscheidungsfreiheit, soweit noch keine PV-FFA errichtet wurde. Eine Pflicht Flächen auszuweisen besteht nicht. PV-FFA können je nach Standortsensibilität, Dimensionierung und baulicher Gestaltung erheblich unterschiedliche Raumwirkungen haben.

Vielmehr sollten nicht einfach die Standorte festgelegt werden, sondern Leitlinien für Kriterien eines Standortes erfolgen. Wird das Gebiet der  Stadt Crivitz mit mehreren Projektideen für PV-FFA konfrontiert, ob nun innerhalb eines Flächennutzungsplans oder nur im Außenbereich [ siehe Wessin], sollten schon grundsätzliche kommunale Anforderungen für die Errichtung einer PV-FFA in einer Leitlinie formuliert sein und ein Kriterienkatalog vorliegen, um Kontroversen mit Investoren und Eigentümern zu vermeiden. Aus den Leitlinien lässt sich für unser Plangebiet (Stadt Crivitz) der spezifische Kriterienkatalog für die Identifizierung von konfliktarmen und geeigneten Flächen für PV-FFA Nutzung herleiten. Nicht alle individuellen kommunalen Bedingungen lassen sich mit räumlich relevanten Planungskriterien abbilden. Die Leitlinie sowie der beschlossene Kriterienkatalog dienen der Verwaltung im Amt Crivitz  als Arbeitsgrundlage für Entscheidungen, die im Zusammenhang mit der Errichtung von großflächigen Photovoltaikanlagen in der Stadt Crivitz stehen.  Anhand dieser Kriterien und Leitlinien werden Projektanträge geprüft. Grundsätzlich sollen diese Kriterien verhältnismäßig und begründbar sein.

Eine grundsätzliche Versagung für den Bau von Photovoltaikanlagen für Freiflächen [PV-FFA] im Stadtgebiet (Plangebiet), sollte hierbei ausgeschlossen werden.


Beschlussentwurf:  

Beschlussvorschlag 1:

Die Stadtvertretung  beschließt, die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen im Stadtgebiet   zuzulassen. Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beauftragt das Amt Crivitz gemeinsam mit der Stadt Crivitz Leitlinien und ein Kriterienkatalog zu erarbeiten mit denen Eignungsflächen für Photovoltaikanlagen auf Freiflächen herausgearbeitet werden.

Ausgeschlossen ist die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen in folgenden Bereichen:

Naturschutz-, Landschaftsschutz-, Vogelschutz-, FFH-Gebiete, Schutzbereichen von Boden, Wasser, Klima, Luft und Kulturgütern, Wald-und Abstandsflächen, Siedlungsbereich.

(siehe Erläuterungen der Ausschlusskriterien für PV-FFA- Anlage 1)

Beschlussvorschlag 2:

Die Stadtvertretung beschließt, die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen  im Stadtgebiet nicht zuzulassen.

Partizipation und Bürgernähe sehen anders aus!!

17-Mai-21/P-headli.-cont.-red./80/29-21

Werbeveranstaltung in WESSIN einer SOLAR – Projektierungsgesellschaft – NICHT öffentliche Sitzung am 18.05.2021 von Umwelt-und Bauausschuss Crivitz und Ortsteilvertretung Wessin.

Was ist passiert! Der Umweltausschuss wurde am 06.04.2021 aufgefordert eine Empfehlung zum Vorhaben der Photovoltaikanlage zwischen Wessin und Radepohl zu erarbeiten. Die Größe der Anlage beträgt 50 ha. Um eine fachgerechte Empfehlung an die Stadtvertretung zu geben, fand eine „Vor Ort“ – Besichtigung der in Anspruch zu nehmenden Fläche am 14.04.2021 statt. Drei Fragen waren dabei zu beantworten

1. Wie ist die Raumverträglichkeit zu beurteilen?

2. Ist die Anlage mit dem Natur- und Umweltschutz sowie dem Tourismus verträglich?

3. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat die Flächeninanspruchnahme?

Wo liegt das Gebiet?

Die Fläche verläuft entlang der B392 ab dem Gehöft Froh bis hin zum Feldweg in Richtung ehem. Mülldeponie und weiter in Richtung des Forstortes „Mordkuhle“, s. dazu auch die Luftbildaufnahme. In unmittelbarer Nähe in westlicher Richtung entsteht der Windpark mit etwa 20 Windrädern, gleich daran schließt sich das Umspannwerk an. In östlicher Richtung der Anlage liegt die Windkraftanlage bei Kladrum. In südwestlicher Richtung von Wessin verläuft die 380 kV – Leitung und einer davor noch zu errichtenden 110 kV – Leitung. Weiterhin sind 1-2 Funktürme in südwestlicher Richtung von Wessin angedacht.

Was war das Ergebnis der fachgerechten Empfehlung?

In seiner Abschließenden schriftlichen Stellungnahme auf seiner Sitzung am 20.04.2021 empfahl der Umweltausschuss:“Im Ergebnis dieser Betrachtungen lehnt der Umweltausschuss den Bau einer PV-Anlage mit 50 ha auf dieser Fläche ab.“

Wieso?

Raumverträglichkeit: Eine Betrachtung von der Anhöhe am Rande des Waldgebietes der „Mordkuhle“ aus in nördliche Richtung über die B392 hinaus zeigt ein unzerschnittenes Landschaftsbild mit einem offenen und   abwechslungsreichen Baumbestand, Hecken und einzelnen Siedlungen auf.

Beratung zum Verfahrensstand des B-Plan Nr. 15 Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel mit einer Veränderungssperre

09-Mai-21/P-headli.-cont.-red./73/22-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Am 17.Februar 2020 beschloss die Stadtvertretung Crivitz die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 „Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel– Teilbereich Wessin“. Konkret umfasst das Gebiet „Crivitz“ den OT Wessin im Teil des geplanten Windeignungsgebietes Wessin 45/18.

Die Stadt Crivitz wird eine ordnende und steuernde Funktion im Rahmen eines ganzheitlichen Planansatzes im zukünftigen Windeignungsgebiet umsetzen, insbesondere vor dem Hintergrund der Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes.

Gleichzeitig beschloss die Stadtvertretung Crivitz am 17.Februar 2020 zur Sicherung der Planung über das bezeichnete Gebiet eine Veränderungssperre gemäß §§ 14, 16 und 17 BauGB in Verbindung mit § 5 der KV M-V erlassen.

Die Veränderungssperre hat eine Gültigkeit bis 16.Februar 2022 und kann für ein Jahr verlängert werden. Die Planung der regionalen Planungsverbandes WM genügt den Anforderungen, um im Zulassungsregime des §35 BauGB relevant zu sein. Sie weist ein Mindestmaß an inhaltlicher Konkretisierung auf, auch für die in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung.

Die Errichtung und dem Betrieb von Windkraftanlagen  stehen zurzeit keine Ziele der Raumordnung entgegen. Eine Verlängerung der Veränderungssperre für dieses Plangebiet kann nur abermals erfolgen, wenn die Stadt Crivitz geeignete Planungsuntersuchungen und Gutachten vortragen kann die ihre Handlungsweise Rechtfertigen.

Das ist aber, bis heute, noch nicht erfolgt!

Neues „Silicon Vally“ um den Ortsteil Wessin!

15-April-21/P-headli.-cont.-red./65/14-21

Ortsteil „WESSIN“ für viele Investoren beliebt? Nach einem Stahlgittermast 4G/5G nun ein großer 50ha SOLARPARK!?

Was ist passiert?

Seit Mitte März 2021  bekannt und nun untersucht plötzlich und unerwartet der  Umweltausschuss seit dem 14. April 2021 für die Stadtvertretung Crivitz eine 50 ha große Fläche in Wessin für die Solarnutzung! Der Ausschuss soll nun Untersuchungen und eine Aussage treffen für die richtige Standortwahl dieser   Photovoltaik-Freiflächenanlage wegen der  Vermeidung von Konfliktsituationen!

Die Orteilvertretung“ Wessin“ hatte gerade erst  am 07.04.2021 getagt, ob die davon schon etwas wusste? Denn davon  war am 07.04.2021 in Wessin  überhaupt keine Darlegung zu hören! Für den Bodeneigentümer und die Stadt Crivitz bestehen jetzt Untersuchungspflichten für eine Netzbetreibung.

Schon einmal lehnte der Umweltausschuss eine 2,3 ha große Solaranlage nahe der Eisenbahn-rücke in Crivitz am  17.07.2018 ab, unter anderem wegen…“eine Zersiedlung der Landschaft sowie eine ganz erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes“.

Allerdings existiert in Crivitz natürlich ein Flächennutzungsplan, in Wessin NICHT!

Also, so einfach dürfte es diesmal nicht werden!

Neue EEG – Novelle seit November 2020!

Alles in allem bringt die EEG-Novelle 2021 positive Veränderungen für alle Betreiber von Photovoltaikanlagen. In den kommenden zehn Jahren sollen 65 Prozent des Strombedarfs durch erneuerbare Quellen gedeckt werden, der größte Anteil – von 100 Gigawatt – ist der Photovoltaik zugerechnet. Die Einspeisevergütung ist auch lukrativ und so erhält man vom Netzbetreiber eine Vergütung in Höhe des sogenannten Marktwerts. Das sind rund 3 bis 4 Cent/kWh abzüglich einer Vermarktungsgebühr von 0,4 Cent. Für 1 kW Anlagenleistung (angenommener Ertrag 850 kWh/a) ergibt sich ein Erlös von ca. 22 bis 30 Euro pro Jahr. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende 2027.

Fazit: Deshalb sind die Flächen für die  Nutzung der erneuerbaren Energien mit Augenmaß zu prüfen ob naturschutzrechtliche Ausschlusskriterien vorhanden sind. UND JA, an dieser Stelle sind  wesentliche Ausschluss Gründe vorhanden. An dem angrenzenden Wald befindet  sich der direkte Horstschutz Bereich für geschützte Großvögel, die gesamte Fläche ist ein Nahrungshabitat für die angrenzenden Biotope und Nistfläche für Wiesenweihe und Kornweihe sowie Rastfläche für Kraniche und hat für den Vogelzug eine entscheidende Bedeutung. Daher ist die Versiegelung dieser gesamten Fläche mit einer großflächigen Photovoltaikanlage ungeeignet. Und darum muss man diesen Standort genau Prüfen!

Teil-1- Der Stahlgitterfunkmast 4G/5G  vor den Toren des Ortsteil „Wessin“.Ein neues Sinnbild!

11-März-21/P-headli.-cont.-red./60/9-21

-Keine Transparenz; ohne Beteiligung der Ortsteilvertretung „Wessin“ ;mangelnde Bau-und verwaltungsrechtliche Vorlage; und soll nach Gutsherrenart beschlossen werden im Außenbereich der Gemarkung Crivitz. Alle Jahre wieder – der zweite Antrag auf Errichtung eines Funkmastes erst Barnin und nun in Crivitz !!!!!!!!!

Die jüngste Vorlage / Bauantrag BA 201779 für die Sitzung des Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz am 18.03.2021sorgt für Unruhe und Unmut bei den Bürgern*innen und Naturschutzverein.

Was ist passiert?

Seit November 2020 plant die ATC-Germany Holdings GmbH aus Rattingen  auf dem o.g. Flurstück ein Neubau eines Stahlgitterturms h = 40,58m (also insgesamt 100 Höhe über NN- Nullniveau der amtlichen Bezugshöhe)zu errichten. Seit Dezember 2020 ist der Antrag eingereicht und das gemeindliche „EINVERNEHMEN“ ist bis zum 01.04.2021 zu erteilen!!! Das fatale daran ist, dass die Orteilvertretung „Wessin“ das letzte Mal getagt hatte am 15.12.2020. Und von diesem Bauvorhaben nicht weiß und auch nicht Beteiligt wurde, aber der Bauschuss der Stadt Crivitz darüber schon entscheiden will am 18.03.2021, weil die FRIST für das gemeindliche Einvernehmen abläuft. Zitat laut Protokoll vom 18.02.2021 der Vorsitzenden des Bauausschusses der Stadt Crivitz (Frau Prieske) „ Aus der OTV-Wessin gibt es keine aktuellen Informationen“ Nun ja, Schau an! Und 4 Wochen später wird über ein Bauvorhaben entschieden ohne die Ortsteilvertretung „Wessin“ dazu anzuhören.

Welche Bau-und verwaltungsrechtlichen Mängel gibt es!!

Baurechtlich- befindet sich das Vorhaben im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen. Ein Flächennutzungs- oder Bebauungsplan liegt nicht vor. Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient. Das ist vorliegend der Fall.

Für eine Beurteilung des Vorhabens / Bauantrag BA 201779 liegt kein Gutachten bezüglich der elektromagnetischen Strahlung und deren Auswirkungen auf die nahe örtliche Bebauung vor. Eine  genaue Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur ist nicht ersichtlich. Auch naturschutzrechtliche Aspekte wie Vogelzug oder Rast und Nistplätze von geschützten Tierarten (wie zurzeit wieder 2021 -AKTUELL- KRANICHE) auf der zu bebauenden Fläche  sind nicht beachtet worden und entsprechende Beschreibungen/Bewertungen liegen ebenfalls nicht vor. Angaben wie über die Beeinträchtigungen der öffentlichen Belange umgegangen wird, sind im Antrag nicht dargestellt und beschrieben und somit kann eine Zulässigkeit über den Antrag nicht herbeigeführt werde. Der Antrag kann nur abgelehnt werden!

Veraltungsrechtlich- sind Bedenken wegen der kurzen Beratungsfrist und Beratungsmängel aus Verträgen nicht beachtet worden. Die Orteilvertretung „Wessin“ hat gemäß Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Crivitz und der Gemeinde Wessin vom 22.09.2010 mit Wirkung zum 01.01.2011, §7 Abs.(2) Die Ortsteilvertretung hat in allen wichtigen Angelegenheiten für das Gebiet der Ortsteile ein Vorschlagsrecht, ein Informationsrecht, ein Recht zur Stellungnahme sowie einen Anspruch auf Anhörung durch den Bürgermeister und die Stadtvertretung“.  Ein Anspruch auf rechtliches Gehör wurde nicht gewährt. Allein aus diesen o.g. Gründen ist der Antrag am 18.03.2021 nicht begründet und kann nicht abschließend beraten werden bzw. ist deshalb abzulehnen. Eine Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Vorhaben kann hieraus nicht vollumfänglich dargestellt werden und würde unweigerlich zum Widerspruch Dritter führen, mit der Aussicht auf Erfolg.

Was war 2019 in Barnin?

Bereits am 27.02.2019 ist die WEMAG – Netz AG mit dem Ingenieurbüro „ensan“ mit dem Ziel einen Funkmast von 60m Höhe mit Funkfeststation und Technikcontainer zu errichten auf die Gemeinde Barnin herangetreten. Die Gemeinde Barnin hat sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen und hat eine tiefe Prüfung der Antragsunterlagen vollzogen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnin hat auf ihrer Sitzung am 29.04.2019 beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben an den Barniner Eichen 2 in 19089 Barnin (Flur 1, Flst. 321/2) (BA 190316) [neben dem Umspannwerk] nicht zu erteilen.

Fazit: Handwerkliche Fehler im Antrag und mangelnde Transparenz sind kennzeichnend für diese Vorlagengestaltung. Von der Stadtspitze und auch von der Führung des Bauausschusses der Stadt Crivitz hätte man muss mehr das Öffentlichkeitsprinzip oder auch der Öffentlichkeitsgrundsatz eingefordert werden, denn es ist ein hohes Gut in der Kommunalverfassung MV. Das Recht auf Anhörung und Recht zur Stellungnahme ist ein verankertes Recht laut der  Gebietsänderungsverträge der angegliederten Ortsteile. Und von der Sachgebietsleitung des Amtes für Stadt – und Gemeindeentwicklung im Amt Crivitz hätte eine gründlichere Prüfung erfolgen können, um auch schon in der Beschlussvorlage den  ehrenamtlichen Abgeordneten eine entsprechenden Orientierung führ ihren Entschluss zu geben.

Verein NETZE erarbeitet Gutachten im Umwelt und Naturschutzbereich

10-Dez.-20/P-headli.-cont.-red./50/41-20

Der Verein NETZE [Naturschutz, Erholung, Technologie, Zukunft, Entwicklung] ist ein gemeinnützig anerkannter Verein, der sich zusammensetzt aus Anwohnern der Region, Jäger, Ärzte und ehrenamtlichen Ornithologen, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind. (Den Vorstand vertreten Dieter Schönrock und Hardy Ulrich). Wir treten in einen offenen, sachbezogenen und zielorientierten Dialog mit allen Bürgern, Vereinen, Unternehmen, kommunalen Mandatsträgern sowie Verbänden ein. Wir sind Tätig in der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes.(§52 Abs.2 Satz 1 Nr.(n 8 AO), der Förderung des Schutzes der Tierwelt..(§52 Abs.2 Satz 1 Nr.(n 14 AO).  

Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich momentan in der Erstellung von naturschutzrechtlichen Untersuchungen und Gutachten für ein Fledermaus Monitoring- 2020 bis 2022 und der Brut-Rast-und Zugvogelkartierung 2020 bis 2023 im Bereich vom Eichholz und der Mordkuhle Wessin – zu den geplanten Bau von  20 Windkraftanlagen. Des Weiteren findet eine tiefgreifende naturschutzrechtliche Untersuchung mit Erstellung eines Gutachten statt,   im Bereich der Zapeler Teiche –  zum planten Bau einer 110 KV – Leitung.

Damit wir das alles auch zum Abschluss bringen  können benötigen wir Ihre finanzielle Hilfe und Unterstützung.

Verein Netze
DE20 1405 1362 1600 0698 31
Vwz: Spende
Spendenbescheinigungen werden umgehend ausgestellt

+++++FLEDERMÄUSE erobern BUNKER!!!!++++

30-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./29/20-20

Nicht im BUNKER-  EICHENTHAL in Lindholz OT Eichenthal  sondern im BUNKER „Waldschlößchen“ bei Crivitz erobern die Fledermäuse bald das Revier zurück!!!

Durch die Lage der ehemaligen Bunkeranlage und Gebäude,  und der fehlenden bauplanerischen Voraussetzung der Stadt Crivitz (Ausweisung der Flächen als „WALD“ im Flächennutzungsplans Stadt Crivitz, kein B-Plan oder Satzung über Baurecht) sowie der Geschichte als Stasibunker soll ein neues Nutzungskonzept umgesetzt werden. Rückbau aller „waldfremden“ oberirdischen Gebäude und Anlagen sowie Optimierung und Ausbau der Bunkeranlage/ Keller als Winterquartier für Fledermäuse. Möglich wird das durch den jetzige Eigentümer “den NABU Regionalverband Parchim“ der die Beseitigung der alten Anlage geplant hat als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme „Bunkerwald Crivitz“ für den WINDPARK in Mirow.

Rückbau der oberirdischen Gebäude: Wohnhaus, Werkstatt / Büro, Fahrzeughalle, Bunkerlagerhalle ,Garagen, Mehrzweckhalle und Pumpenhaus. Sicherung der Kelleranlagen und Bunkeranlagen. Optimierung der Kelleranlagen  und großen Bunkeranlage für Fledermäuse und Einbau von ca. 200 Fledermaushangsteinen in die Kelleranlagen und in den Bunker. Rückbau weiterer Anlagen im Wald und Beseitigung der Zaun- und Toranlage, Beleuchtung und Betonwege. Erarbeitung und Aufbau einer Informationstafel zur Geschichte des Bunkers und der geplanten  Nutzungen. Im Anschluss an die Abriss- und Optimierungsarbeiten soll das Waldstück (Kiefernwald) völlig aus der Nutzung genommen werden. Hauptnutznießer und Hauptnutzer der Zukunft die Artengruppe der Fledermäuse sein. Mit der Bereitstellung und Optimierung der Bunkeranlage kann der Tiergruppe eine Schlafstätte angeboten werden, die geeignet ist über viele Jahrzehnte/Jahrhunderte als Quartier zu dienen. Die oben genannten Abriss- und Entsiegelungsmaßnahmen bilden die essenzielle Grundlage für eine Naturwaldentwicklung im gesamten Areal des ehemaligen Bunkers Crivitz. Anschließend ist im gesamten Areal auf jegliche forstwirtschaftliche Nutzung zu verzichten.

Die Entwicklung von Wirtschaftswald zu Naturwald in gelenkter oder freier Sukzession ist als Maßnahme auch auf den (zukünftig) entsiegelten Flächen innerhalb des Areals vorgesehen, so dass die Naturwaldentwicklung auf der Gesamtfläche von 15.410 m2 einsetzen kann.

EIN BUNKER DER BESONDEREN ART!!!!!!

Unterstützung für unseren Crivitzer Naturschutzverein „NETZE“

14-Jul.-20/P-headli.-cont.-red./11/2-20

Zustimmung für den Naturschutzverein „NETZE“ bei ihrer umfangreichen ehrenamtlichen Arbeit.

Am heutigen Tag übergab Normund Behning (r. im Bild),  dem Vorstandsmitglied des Vereins,  Dieter Schönrock, eine digitale Wildkamera für die Erfassung, Beobachtung und den Schutz der in den Waldgebieten „Mordkuhle“ und „Eichholz“ lebenden Tiere.

„Im Namen des Vereins NETZE bedanke ich mich herzlich. Wir können jede Unterstützung gebrauchen und wir werden die Kamera für unsere Erhebungen/Kartierungen , natürlich unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben, einsetzen.“ 

Der Verein NETZE [Naturschutz, Erholung, Technologie, Zukunft, Entwicklung] ist ein gemeinnützig anerkannter Verein, der sich zusammensetzt aus Anwohnern der Region, Jäger, Ärzte und ehrenamtlichen Ornithologen, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind. (Den Vorstand vertreten Dieter Schönrock). Wir treten in einen offenen, sachbezogenen und zielorientierten Dialog mit allen Bürgern, Vereinen, Unternehmen, kommunalen Mandatsträgern sowie Verbänden ein. Wir sind Tätig in der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes. (§52 Abs.2 Satz 1 Nr.(n 8 AO), der Förderung des Schutzes der Tierwelt..(§52 Abs.2 Satz 1 Nr.(n 14 AO).  

Vorstand Verein Netze …..Dieter Schönrock

Verein Netze
DE20 1405 1362 1600 0698 31
Vwz: Spende
Spendenbescheinigungen werden umgehend ausgestellt