Teil-2-Waldschlösschen war für uns ein Schock. Die Anträge auf Nutzungsänderung in Familienhilfe wurden kurz vor der Entscheidung im Crivitzer Bauausschuss zurückgezogen.

16.Mai-2023/P-headli.-cont.-red./276[163(38-22)]/CLA-113/54-2023

Nun ist es also amtlich: In einer zuerst angekündigten öffentlichen Sitzung des Crivitzer Bauausschuss und auf persönlichen Wunsch des Vorsitzenden (Fraktionsvorsitzender die LINKE/HEINE Herr Alexander Gamm) wurde der Antrag auf Nutzungsänderung (Waldschlösschen) wieder einmal in den NICHT ÖFFENTLICH Teil der Sitzung besprochen und behandelt.

Aus der Berichterstattung über den nicht öffentlichen Teil von Sitzungen erfährt man vom Vorsitzenden (Alexander Gamm) nichts über den eigentlichen Sachverhalt, weil er schlicht und einfach nichts über den Sachverhalt sagt und aus allem, was in seinem Verantwortungsbereich ist, ein Geheimnis macht. Das ist jedoch nicht der Fall, wenn er es populistisch vermarkten kann, so wie beim Energie- und Solarpark und Funkmast in Wessin oder bei dem Kieselbaugebiet in Wessin und Basthorst. Dann wird in der Regel in der „Wir“ Form gesprochen und plötzlich in der Form „wir haben uns dafür entschieden“ gesprochen!

Die unzuverlässige Protokollführung des Crivitzer Bauausschusses wurde bereits im März moniert. In den vergangenen Wochen haben wir über das Thema berichtet. https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/teil-2-die-arroganz-der-macht-die-ermaechtigungen-und-die-bigotte-arroganz-des-bauausschussvorsitzenden-ist-wirklich-unuebertroffen-andere-benoetigen-dafuer-jahre-er-schafft-das-in-acht-wochen-sei/
Da wir dem Crivitzer Bauausschuss mit seiner persönlich geprägten prekären Protokollführung ohnehin nicht vertrauen können, haben wir beim Landkreis LUP im Bereich Bau recherchiert und sehr klare Antworten erhalten. Der Bauantrag BA 221497 für die Nutzungsänderung in Eltern-Kind-Wohnen (Familienhilfe) in der Gemarkung Crivitz (Waldschlösschen) wurde kurz vor seiner möglichen Ablehnung durch den Landkreis LUP und in der Stadt Crivitz zurückgezogen.

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Ursprünglich wurde das Waldschlösschen 1988 als Hotel- und Restaurantbetrieb geplant, die Baugenehmigung wurde 1996 erteilt, jedoch 1997 bereits fertiggestellt. Es war das Projekt und Lebenswerk der Eltern von Frau Lorenz. Am 31.08.2022 wurde der Hotel- und Restaurantbetrieb „Waldschlösschen“ an der B 321 von der Vorbesitzerin Frau Petra Lorenz aufgegeben. Vor fast genau einem Jahr ein junges Ehepaar das ehemalige Hotel gekauft und sich in die Selbstständigkeit gewagt.

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Es wurde die Gesellschaft „KRaleidoskop Kinder- und Jugendhilfe GmbH“ gegründet, um das ehemalige Waldschlösschen in eine stationäre Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung umzuwandeln. Die neuen Eigentümer bzw. Geschäftsführer verfügen über eine optimale fachliche Kompetenz in der Sozialpädagogik und der Wirtschaft und Technik. Dies ist eine sehr gelungene Kombination für diese Projektidee.


So sollte das Waldschlösschen zukünftig Eltern mit Kindern im Alter von 0–6 Jahren vorübergehend eine kurze oder langfristige Hilfe zur Erziehung geboten werden. Selbstverständlich arbeitet die GmbH eng mit dem Jugendamt des Landkreises LUP zusammen und es bietet sich natürlich auch an, eng mit der Kita, den Schulen und den Vereinen der Stadt Crivitz zusammenzuarbeiten. Das Konzept enthält detaillierte Beschreibungen der verschiedenen Formen der Hilfe und der fachlich pädagogischen Betreuung. Auszugsweise haben wir das Konzept auf unsere Homepage entsprechend dargestellt.

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Der Landkreis teilte in seiner Auskunft mit, dass das Vorhaben auf dem Flurstück 2/10, Flur 24 in der Gemarkung Crivitz sich befindet und somit im Außenbereich ist nach § 35 BauGB zu beurteilen ist. Die Begründung für eine Ablehnung ist schon sehr schöpferisch formuliert: „Das Vorhaben stellt kein privilegiertes, begünstigendes oder sonstiges zulässiges Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 BauGB dar. Das Vorhaben lässt die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten. Ebenso wird eine Vorbildwirkung für weitere, nicht privilegierte Vorhaben im Außenbereich gesehen.“
Fakt ist, dass das Vorhaben im Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz sich befindet und als einen eigenständigen Bereich gekennzeichnet ist (genauer auf unserer zur Darstellung im Flächennutzungsplan).

@ALLRIS®net – Auszug aus dem gültigen Flächennutzungspaln 2006

Eine Splittersiedlung ist gekennzeichnet durch in einem engeren räumlichen Bereich liegende Bauten, die in keiner organischen Beziehung zu den im Zusammenhang bebauter Ortsteile stehen und für sich selbst auch einen solchen Ortsteil nicht darstellen. Das ist hier bereits der Fall seit 1997. Die Entstehung einer Splittersiedlung kann bereits durch die erstmalige Zulassung eines Bauvorhabens zu befürchten sein. Die erstmalige Zulassung/ Genehmigung der Bauvorhaben für das Waldschlösschen und die anderen anliegenden Wohnhäuser wurden schon vor 30 Jahren genehmigt. Der Bauantrag stellt lediglich eine Nutzungsänderung und keine Erweiterung dar. Es verwundert daher, dass man sich hier in den spekulativen Bereich begibt, mit den angeführten Konjunktiven in den angeführten Gründen wie im Text dazu heißt: „lässt befürchten“ und „ebenso wird gesehen“.

Aufgrund solcher schöpferischen verwaltungsrechtlichen und baulichen Annahmen wurden Ablehnungen selten festmontiert. Meistens sind es ganz andere Gründe, die dahinterstecken.

Denn eines ist sicher: Die Satzungshoheit hat die Stadt Crivitz und sie kann jederzeit dieses Gebiet neu überplanen, im Flächennutzungsplan, um alle eventuellen Befürchtungen abzuwehren. So geschah es und geschieht es im Bereich des sogenannten Vogelviertels und der Lindenallee.

Seit 2014 wurden bis zu 30 Anträge über Nutzungsänderungen in der Stadt Crivitz eingereicht, so zum Beispiel vom Kulturhaus zum Theater, von einer vorhandenen Scheune – zum Einbau einer Kleinbrauerei, vom ehem. Büroeinheit zum Café, vom Hebammenpraxis zur Kindertagespflege, von Wohnraum zur Kindertagesstätte, vom Dekorationsgeschäft zum Friseurladen. Aber noch nie wurde so intensiv gegen einen Antrag auf Nutzungsänderung moniert und so wenig öffentlich diskutiert wie bei diesem Antrag. Weshalb ist dies so?

Teil – 3- Das Stadtparkprojekt 2021 ist ein Leuchtturmprojekt des Umweltausschusses von Crivitz!

13.Mai-2023/P-headli.-cont.-red./275[163(38-22)]/CLA-112/53-2023

Es wurde groß beschlossen und versprochen, dieses Projekt 2021/22 zu verwirklichen. Das Gelände sollte mit der Räumung, der Aufstellung von Mobiliar und der Errichtung einer Treppenanlage (Blockstufen) mit einseitigem Geländer und Kinderwagenführung annähernd für 25.000 € Gesamtkosten hergerichtet werden.

Das üppige Blattgrün der Bäume, Sträucher und Wildpflanzen speichert CO₂, Blüten und Sämereien locken Insekten und die Vogelwelt an, so hatte es der Umweltausschussvorsitzende Herr Hans Jürgen Heine von der Fraktion DIE LINKE/Heine ausgerufen!

Zur Erinnerung: Der Ursprung dieser Idee stammt von der damaligen Kulturausschussvorsitzenden Frau Anna Schade (Fraktion CWG – Crivitz) am 10.09.2019, die sich unermüdlich dafür engagierte. Damals sollte das Projekt ein Standort für die Jugend sein, mit vielleicht ein paar überdachten Hütten, einem Volleyballfeld, Graffiti Wänden zum Üben, vielleicht einen öffentlichen Grillplatz oder mehr Tischtennisplatten und eventuell auch Toiletten. Es ist bedauerlich, dass aus dem ursprünglichen Projekt nichts wurde. Eine solche Maßnahme hätte eine Bereicherung für die Stadt Crivitz darstellen können, aber nicht diese jetzige Umsetzung!

Der Umweltausschuss unter Vorsitz von Herrn Heine, Mitglied der Fraktion DIE LINKE/Heine, hat sich das damalige Projekt zu eigen gemacht, nachdem Frau Anna Schade sich im Juni 2020 aus der Kommunalpolitik zurückgezogen hatte. Seit dieser Zeit ist der Stadtpark von Crivitz eine Leidenschaft des Umweltausschusses neben dem Hauptthema, das *ARBORETUM*.

So wurde 2021 ein Grundsatzbeschluss in der Stadtvertretung Crivitz zur Gestaltung und Entwicklung eines Stadtparks mit einem finanziellen Gesamtbudget von über ca. 25.000,00 € durchgesetzt. Eine Beräumung, Fällung, Fräsung und 4-Parkflächen für ca. 10.000 EUR sollten innerhalb von zwei Jahren durchgeführt werden. Auch die Aufstellung von Mobiliar, Pollern, Mülleimern und *VIER* – Bänken sollte vorgenommen werden. Als besonders wichtig wurde der Bau einer Treppenanlage (Blockstufen) mit einseitigem Geländer und Kinderwagenführung für ca. 10.000,00 € zur Friedensstraße erachtet.

Die finanziellen Mittel wurden aus dem Konto für die Unterhaltung von Grundstücken, Außenanlagen, Gebäuden und Gebäudeeinrichtung sowie aus dem Bereich öffentliche Grün, Landschaftsbau bereitgestellt. Die Gesamtsumme betrug etwa 25.000 €. Es wurde klar und eindeutig damals festgestellt, dass „die Fläche ist mittig durch einen Weg geteilt, der für Fußgänger als Verbindungsweg zwischen Rabahnweg und der Friedensstraße genutzt wird“. Jetzt heißt es, alles sei nicht mehr so gemeint.

„Der Stadtpark nimmt weiter Gestalt an! Die (Behelfs-) Treppe an der Böschung zur Friedensstraße ist nun mit einem Geländer ausgestattet worden. Der obere Handlauf für Erwachsene, hat eine Höhe von 80 cm und der untere Handlauf für die Kids, ist 40 cm vom Erdboden entfernt. Beide Handläufe haben eine Länge von 6,50 m und sind aus trockenem Douglasienholz gefertigt. Wir weisen darauf hin, dass die Treppe von und zur Friedensstraße nur als eine Behelfstreppe dient. Besucher des Stadtparkes benutzen bitte den Ein- und Ausgang am Rabahnweg. Die Kinder „Uns Lütten“ sollten ihren Zauberbaum über die Zuwegung durch die Gartenanlage nutzen. Der Stadtpark eignet sich nicht als Abkürzung von der Parchimer in die Friedensstraße oder auch umgekehrt“. Das ist eine öffentliche Ankündigung auf der Internetseite der Stadt Crivitz, die der Umweltausschussvorsitzende Hans Jürgen Heine gestern veröffentlicht hat.

Nach fast ZWEI Jahren und unter Berücksichtigung der ursprünglichen Prämissen sowie des Zeitplans und der Maßnahmen soll der Verbindungsweg nun nicht mehr als Abkürzung von der Parchimer Straße in die Friedensstraße oder auch umgekehrt genutzt werden. Die ursprüngliche vorgesehene Treppenanlage ist jetzt eine (Behelfs-) Treppe an der Böschung zur Friedensstraße. Sie ist unbehandelt gegen die Witterung und der Handlauf ist ungeschliffen, sodass man hier vorsichtig sein muss. Ursprünglicher weise sollte die Treppe verkehrssicher hergerichtet werden. Das war auch eine unbedingte Forderung innerhalb der Stadtvertretung. Die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder Senioren wurden nicht berücksichtigt, eigentlich ein Erfordernis! Der Weg im Park ist für Rollstuhlfahrer schwierig und noch ungeeigneter, um ihn als einen Ort der Begegnung zu formulieren. Die Kinder sollen nun nur die Zuwegung durch die Gartenanlage nutzen und die Treppe meiden!

Eine Begründung für alle diese Maßnahmen fand man auf der letzten Stadtvertretersitzung im April, die da von Herrn Heine formuliert wurden. „Die Treppenanlage wurde sich von einem Fachmann angeschaut und es wurde festgestellt, dass man sie so naturbelassen erhalten sollte“. Fragt sich nur, was für ein Fachmann sich diesen Zustand angeschaut hatte und aus welchem Blickwinkel!

Was für ein Drama, aber eine Stadtparkordnung wurde bereits erlassen und veröffentlicht! 

Tarifabschluss im öD 2023 für die Kommunen! Dreist und maßlos oder angemessen? Wer soll das in der Zukunft bezahlen?

24.April-2023/P-headli.-cont.-red./271[163(38-22)]/CLA-108/49-2023

Ist der Abschluss des Tarifvertrages für den TVöD dreist und realitätsfern oder angemessen? Der teuerste Tarifabschluss aller Zeiten! Der Steuerzahler muss es richten! Wird das Geld an anderer Stelle fehlen, etwa für Investitionen in die kommunale Infrastruktur, in Schulen und die Digitalisierung?

Der Tarifabschluss sieht vor:

Inflationsausgleichsgeld von insgesamt 3.000 € in folgenden Teilzahlungen:

-Steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung in Höhe von 1.240 € mit dem Entgelt für Juni 2023

-monatliche steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 € in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024

-Für Auszubildende sollen die Zahlungen jeweils die Hälfte betragen.

Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. März 2024:

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Dabei werden in einem ersten Schritt alle Tabellenentgelte um einen Betrag von 200 € angehoben. In einem zweiten Schritt wird der nun erhöhte Betrag noch einmal linear um 5,5 Prozent angehoben.

@www.bmi.bund.de

Prozentual liegen allein die Tabellenerhöhungen – je nach Entgeltgruppen – damit zwischen 8 und 16 Prozent.

@www.bmi.bund.de

Die Erhöhung ist angesichts der Finanzschwäche vieler Kommunen, darunter auch die Stadt Crivitz, eine echte Hausnummer.

Die größten Ausgaben in der Stadt Crivitz sind die Personalaufwendungen und der daraus resultierende neue Stellenplan, da es sich hierbei nicht um einmalige Ausgaben handelt, sondern um wiederkehrende Ausgaben. Diese fixen Kosten werden die Haushalte der Stadt Crivitz in den nächsten Jahren sehr stark belasten und viele Infrastrukturinvestitionen hemmen.

Die Ausgaben für Personal haben sich in den vergangenen vier Jahren drastisch erhöht und belaufen sich auf etwa 4,5Mio.€. Seit 2019 (Personalaufwendungen 3.011.600,00 €) sind die gesamten Personalkosten um 1,5 Millionen Euro gestiegen. Im Vergleich zum Jahr 2015 sind die Personalaufwendungen um ca. 108 % gestiegen, von im Jahr 2014 = 2.253.100,00 € auf ca. 4.500.000,00 € im Jahr 2023.

Aufgrund des aktuellen Tarifergebnisses im ÖD und der noch anstehenden Leistungsverhandlungen sowie durch die Reduzierung der tariflichen Wochenarbeitszeit auf 39 Stunden pro Woche wird mit einer weiteren Steigerung auf ca. 4,7 Mio. € im Jahr 2024 zu rechnen sein. Das entspricht einer Steigerung von etwa 110 Prozent zum Jahr 2014.  Die Diskrepanz in der Verteilung der Erträge für die Aufwendungen nimmt der Stadt Crivitz bis 2025 weiter Gestaltungsmöglichkeiten.

Der Stellenplan der Stadt für das Jahr 2023 sieht einen Zuwachs gegenüber dem Stellenplan für das Jahr 2022 in einem Umfang von insgesamt 6 Stellen vor. Insgesamt werden 118 Stellen besetzt sein. Im Zeitraum von 2014 bis 2023 hat sich der Personalbestand um ca. 74 % erhöht. Die Zahl der Mitarbeiter im Jahr 2014 lag bei 68, und im Jahr 2023 werden es 118 Mitarbeiter sein. Zum sogenannten Bürgerhausteam gehören jetzt bereits 8 Mitarbeiter, die die Bürgermeisterin unterstützen. Das sind die Stadtkoordinatorin, die City-Managerin, zwei Museumshilfskräfte und drei Aushilfen für die Bibliothek sowie eine Mitarbeiterin in der Bibliothek.

Wie lange soll diese Entwicklung noch gut gehen und kann man sich das alles in Zukunft noch so leisten?

Die liquiden Mittel zum 31.12.2023 belaufen sich auf 341.433,19 € und dürften im Jahr 2024 aufgebraucht sein. In den vergangenen drei Jahren sind über 2,0 Mio. € an liquiden Mitteln aufgebraucht worden. Analog dem Ergebnishaushalt ist es der Stadt Crivitz nicht möglich, bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2026 einen Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt zu ermöglichen. Zusätzlich sind noch ca. 2,0 Mio. € Schulden vorhanden, wobei laut Tilgungsplan die letzte Rate am 30.06.2040 zu leisten ist. Das Eigenkapital der Stadt Crivitz wird in Zukunft jährlich abschmelzen.

Im Vergleich dazu arbeiten im Jahr 2023 in der Kernverwaltung des Amtes Crivitz ca. 116 Mitarbeiter, inklusive 9 Auszubildende. Die Stadt Crivitz hat sich im Ranking der größten Arbeitgeber in der Stadt Crivitz nun auf Platz zwei hinter dem Krankenhaus platziert.

Bei aller Angemessenheit für die Lohnerhöhungen der Angestellten im öffentlichen Dienst muss man berücksichtigen, dass die zusätzliche Kaufkraft bis zu zehn Prozent Lohnerhöhung auch wieder die Nachfrage befeuert. Das verhindert einerseits eine tiefere Rezession, aber es verursacht auch einen zusätzlichen Preisauftrieb am Markt durch zusätzliche Nachfrage nach Arbeit und damit steigende Löhne.

Ob dadurch nun eine Lohn-Preis-Spirale ausgelöst wird, ist selbst unter den Wirtschaftswissenschaftlern umstritten.   Unabhängig davon muss man aber in den kommenden Jahren mit einem starken Anstieg der Löhne rechnen. Das liegt aber nicht an den Tarifverhandlungen, sondern viel mehr an der Bevölkerungsentwicklung. Die sogenannten Babyboomer werden in Rente gehen, die Arbeitnehmer werden weniger und die Arbeitgeber müssen um sie werben und somit angemessener bezahlen.

Und natürlich steigen dadurch auch die Renten in den kommenden Jahren, weil sie an die Lohnentwicklung gekoppelt sind.

Außerplanmäßige Sitzung der Stadtvertretung in Kladow am „Welt-Party-Tag 2023“! Mit einen Tagesordnungspunkt und 560€ Sitzungsgeld! So oder ähnlich war auch die Stimmung hierfür!Eine Klamotte in 3. Akten mit verbalen Attacken!

04.April-2023/P-headli.-cont.-red./263[163(38-22)]/CLA-100/41-2023

Der Welt-Party-Tag wird am besten mit einer angemessenen Party am 03. April 2023 gefeiert. Die Feier hat keine religiösen oder politischen Motive. Es geht am Party-Tag allein um Spaß, Frieden und das Leben als universelles Menschenrecht. Der Welt-Party-Tag wird mit privaten und öffentlichen Partys gefeiert – als Gastgeber oder Besucher.

Auch die Besucher der Veranstaltung hatten den Eindruck, dass diese Angelegenheit nur eine Sache von 10 Minuten ist und für den Steuerzahler einen Preis von max. 680 € Sitzungsgeld wert. Aber es kam anders, als wir dachten. Ein Spektakel, wie es selten zu sehen ist, entwickelte sich aus einer kurzen, aber heftigen Auseinandersetzung mit der Opposition. Aus 10 Minuten wurden letztlich 60 Minuten und da es auch noch eine Unterbrechung gab, um eine Abstimmungsabsprache zu treffen, war man erstaunt darüber, was sich in dieser kurzen Zeitspanne angestaut hatte.

Ziel der außerplanmäßigen Sitzung sollte es sein, eine Abstimmung für einen Beschluss zur vorzeitigen Abwägung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/91 „Wohnungsbaugebiet Neustadt“ der Stadt Crivitz herbeizuführen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und die planungsrelevanten Inhalte wurden herausgefiltert. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind abgeschlossen. Im Ergebnis wurde ein Vorschlag zur Umgangsweise mit den Inhalten in Bezug auf den Bebauungsplan erstellt.

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Die Stellungnahmen der Gemeinden Kuhlen-Wendorf, Barnin, Demen, Gneven, Langen Brütz, Pinnow, Sukow, Zapel und der WEMACOM, Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, des Kirchenkreises Mecklenburg und des Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamt Schwerin fehlten. Diese Stellungnahmen waren bei Fristablauf nicht eingereicht und wurden nicht berücksichtigt in der Beschlussvorlage! Wie es dazu kommen konnte, dass so wichtige Bewertungen nicht mehr wichtig waren, bleibt ein Rätsel.

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Zu der als hochwichtig eingestuften außerplanmäßigen der Stadtvertretung in Kladow waren nur 14 „STADTVERTRETER“ (auf diese Betitelung wird neuerdings sehr großen Wert gelegt-man könnte auch sagen „Politiker“) gekommen. Die Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm wird sicherlich an der derzeit stattfindenden Bürgermeisterschulung im 4-Sterne-Hotel in Binz auf Rügen teilnehmen. Dieses Treffen beschäftigt sich mit der Integration zur Inklusion, der Wärmewende in den Kommunen und dem Klimaschutz in der Bauleitplanung. Es geht aber auch darum, neue Fördermittelwege zu erschließen, Kontakte zu knüpfen und am highlight  im Land MV teilzuhaben.

Die Kosten belaufen sich auf ca. 1.500,00 € pro Person zuzüglich der Reisekosten für den Steuerzahler. Man gönnt sich ja sonst nichts! Es fehlten weiterhin der Fraktionsvorsitzende der Fraktion CWG – Crivitz Herr Andreas Rüß und das Mitglied der CDU-Fraktion Crivitz und Umland Frau Beate Werner aus wichtigen Gründen, die nicht näher erläutert wurden. Der Sitzungsdienst des Amtes Crivitz, der Sachbearbeiter aus dem Bauamt und das zuständige Planungsbüro waren ebenfalls nicht anwesend. Es schien, als wäre diese Versammlung nicht so wichtig?

Folglich musste der 1. Bürgermeister Herr Michael Renker CWG – Fraktion die Versammlung leiten und mit dem vorhandenen Beamer die offenen Abwägungsdarstellungen erläutern. Die Situation schien ihm ungewohnt, und man hatte den Eindruck, dass er mit der Diskussion ein wenig überfordert war.

Eine hitzige Debatte begann bereits zu Beginn, wo es um eine Protokolländerung zu der letzten Sitzung im Februar 2023 ging, was die CWG-Fraktion absolut nicht so formuliert haben wollte. Das zuständige Fachamt schätzte auf der letzten Sitzung, dass für das Jahr 2024 nur noch 300.000 € zur Verfügung stehen. Als dann noch der zweite Bürgermeister (Fraktion-die LINKE/ Heine) Herr Heine, dazu äußerte, dass das alles nur Spekulationen seien und der Fraktionsvorsitzende (Fraktion die LINKE/Heine) Herr Alexander Gamm, hierzu auch noch nachlegte, kam das Fass zum Überlaufen. Er beschuldigte einige Stadtvertreter, ihr persönliches Engagement zu niedrig zu halten und machte ihnen Vorwürfe über die Anwesenheit auf Veranstaltungen und dass sie ihre Arbeit vernachlässigen. Folglich begann ein Specktakel aus gegenseitigen Schuldzuweisungen und persönlichen Vorwürfen.

Es ist verständlich, dass man sich darüber aufregt, wenn man einen Haushaltsplan nach den Grundsätzen des Haushaltswesens erstellt, wie z. B. der Wahrheit, Klarheit, Vollständigkeit und Öffentlichkeit, und dieser als Spekulation dargestellt wird. Die persönlichen Vorwürfe auf dieser Veranstaltung sind unangemessen, aber das ist in Crivitz üblich, dass es immer um Personen und nicht um die Sache geht. Am Ende einigte man sich schließlich auf eine Formulierung nach zähen Kämpfen, die Stadtvertreterinnen beruhigten die hitzigen Männer in der Runde.

Die außergewöhnliche Einladung wurde vonseiten des Bauausschusses (Herr Alexander Gamm) argumentiert, dass es um die Interessen eines Unternehmers (Herr Harms von der Sencon GmbH) geht, welcher dort investieren wollte. Mann will ihm bei der Stange halten, weil sein Bauantrag in der Neustadt mit den 10. Reihenhäusern ruht. Also, es geht darum, dass die Stadt auch Grundstücke verkaufen wollte und der Bauherr auch. Angeblich ist der Investor verärgert und möchte, dass der Bauantrag so bald wie möglich bearbeitet wird. Ist die Veranstaltung etwa eine reine Gefälligkeit?

Der Grund, warum der Landkreis LUP noch keine Baugenehmigung erteilt hat, sind aber andere. Weil die vorgegebenen Änderungswünsche der Stadt Crivitz 2022 an der Planung von dem Investor, durch die Stadt selbst in ihrem eigenen B-Plan als Festsetzungen nicht eingearbeitet wurden und Ausgleichsmaßnahmen nicht umgesetzt sind! Nur noch einmal zur Klarstellung des Sachverhaltes!

Als man dann über den Inhalt diskutierte, stellte man fest, dass man völlig unterschiedliche Auffassungen zu einem allgemeinen und reinen Wohngebiet hatte. Da das Amt Crivitz und der Planer nicht anwesend waren, konnten auch keine Fragen sachkundig erklärt oder beantwortet werden. Die CWG – Fraktion wollte das nicht weiter diskutieren, denn so argumentierte der Bauausschussvorsitzende, dass das alles schon besprochen worden sei in seinem Ausschuss.

War es tatsächlich so? Nein! Zu diesem Thema war das Planungsbüro zwar anwesend, es fand jedoch keine Diskussion statt und die Ausschussmitglieder stellten keine Fragen. Stattdessen wurden von den Einwohnern Fragen dazu gestellt.

Und so kam es, wie es kommen musste, die Debatte wurde beendet und die Mehrheitsfraktionen stimmten geschlossen für den vorliegenden Text und die Opposition enthielt sich der Stimme. Wie gewohnt, haben die Mehrheitsfraktionen ihre Haltung durchgefochten, mit vielen Ungereimtheiten und vielen offenen Fragen, die man nicht mehr beantworten wollte und hat, für sich die Aufgabe als erfüllt betrachtet.

Wie lange soll diese Situation noch anhalten?

Teil- 1- Neue 2. Zufahrt soll als „Bahn-“ Überführung oder Übergang für das Vogelviertel als örtliche Erschließung geplant werden! Nach 12 Jahren der Schließung des Bahnüberganges am Zapeler Weg durch die Deutsche Bahn nun die erneute Diskussion! Neues Millionenprojekt für ca. 2025 -27!

03.April-2023/P-headli.-cont.-red./262[163(38-22)]/CLA-99/40-2023

Grundvorlage aus @ALLRIS®net danach bearbeit

Während der Sanierung ihres Streckennetzes von Rehna nach Parchim im Bereich Crivitz im Jahre 2011 wurden zwei unbeschrankte Bahnübergänge geschlossen und zurückgebaut. Die Pläne der Bahn betrafen damals die Übergänge zwischen dem Zapeler Weg und dem Feldweg in unmittelbarer Nähe des heutigen Arboretums. Die Stadt Crivitz hat sich bereits 2011 mit der Deutschen Bahn lange und ausgiebig gestritten und zwei Vorschläge gemacht. Zum einen würde die Errichtung einer Brücke im Gewerbegebiet von Crivitz in der Parchimer Straße die zweite Abfahrt aus dem Wohngebiet „Vogelviertel“ ermöglichen, und zudem könnten die Transportfahrzeuge von Tramm direkt auf die Umgehungsstraße fahren. Außerdem sollte die Deutsche Bahn die Errichtung einer Halbschrankenanlage im Zapeler Weg in Erwägung ziehen. Diese beiden Varianten hat die Kommune der Bahn mitgeteilt, beide haben sie abgelehnt.

Die Stadt Crivitz reagierte damals mit einem großen Aufgebot an Widersprüchen und Drohgebärden auf die Schließung des Bahnüberganges Zapeler Weg. Es half jedoch nichts, da man schlicht und einfach nicht das Geld hatte, um überhaupt gegen die Deutsche Bahn Klage zu klagen. Aus heutiger Sicht kann man sagen, dass es sich um eine publikumswirksame Darstellung gegenüber dem Bürger handelte. Schließlich gab die Stadt Crivitz nach und so ist die Erschließung bis heute nur über die Trammer Straße möglich.

Die Geschichte wiederholt sich! Kein Geld zum Streit, aber mutig in der Planung!

12 Jahre später werden Pläne für die örtliche Erschließung des Vogelviertels aus der Schublade geholt, ebenso wie für den Marktplatzumbau und sollen nun wieder plötzlich aufleben.

Das Vogelviertel soll eine 2. Zufahrt als Bahn- „Überführung“ oder „Übergang“ bekommen. Das neue Millionenprojekt kann frühestens nach der Planung und Genehmigung sowie der Finanzierung ab dem Jahr ca. 2025–2027 als örtliche Erschließungsstraße realisiert werden.

Dieses Thema wurde im Bauausschuss in Crivitz am 16.03.2023 als öffentlicher Tagesordnungspunkt angekündigt, wurde aber sofort zu Beginn der Veranstaltung rasant von der Bildfläche genommen und in den nicht öffentlichen Teil geschoben.

Der Vorsitzende des Ausschusses (Alexander Gamm, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE/ Heine) hat dies veranlasst. Eine Rechtfertigung für dieses Handeln wurde nicht genannt, wie es die Kommunalverfassung M-V eigentlich vorsieht, warum der Grundsatz der Öffentlichkeit bei diesem Thema wieder einmal umgangen wird, bleibt offen. Niemand erhob Einwände oder Bedenken, sodass die Tatsache, dass der Vorsitzende immer den Entscheidungsprozess bestimmt, als selbstverständlich angesehen wurde. Oh, liebe Kommunalverfassung und Baugesetzbuch Mecklenburg-Vorpommerns, wann werdet ihr endlich in Crivitz eintreffen?

Ein möglicher Bahnübergang am Zapeler Weg könnte auch für Rettungswagen der Feuerwehr eine Möglichkeit sein, auf schnellen Wegen in das Wohngebiet des Vogelviertels zu fahren, wenn andere Straßen gesperrt sind. So soll der bisherige Weg über die Hauptstraße der Trammerstraße die überörtliche Erschließung darstellen und die neuen Varianten eine örtliche Erschließung darstellen.

So würde eine mögliche Bahnüberführung (Brücke mit Gleisen für die Eisenbahn, auf der Züge vordergründig Straßen überqueren) als Fachwerkbrücken mit größeren Stützweiten gebaut, um hohe Verkehrslasten zu tragen. Die Kosten für die Bahnüberführung und die dargestellten Straßenanbindungen in das Vogelviertel dürften bei den heutigen Baupreisen über 1,6 Millionen Euro liegen. Im Vergleich zum Bahnübergang am Zapeler Weg dürfte sich die Kosten deutlich günstiger darstellen und nur knapp über die Millionengrenze liegen.

Die Eigenheimsiedlung an der Trammer Straße (Vogelviertel) soll um ein weiteres Baugebiet ergänzt werden, hierfür wurden Planungskosten im Haushalt 2023 berücksichtigt. Die Stadt rechnet mit 30 bis 40 Grundstücken nach der entsprechenden Erschließung und Vermessung. Nun wird also die Stadt Crivitz wird nun um die Benennung der von ihrer bevorzugten Variante gebeten.

Das hiesige Planungsbüro empfiehlt auch, einen Erschließungsplaner mit der Ausarbeitung der Erschließungsplanung zu beauftragen. Auch die Erschließung der 2. Zufahrt zum Plangebiet sollte über eine gesonderte Bauleitplanung erfolgen. Nach der Planung und Realisierung der örtlichen Erschließungsstraßen soll ein weiteres Millionenprojekt durchgeführt werden. Anschließend soll die Erschließung des Eigenheimgebiets erfolgen. Woher die finanziellen Mittel für alle diese Projekte kommen sollen in den nächsten Jahren und wie hoch der finanzielle Eigenanteil sein wird, den die Stadt Crivitz dann leisten muss, bleibt unklar.

Bei den dann anfallenden Baukosten und Zinsen muss sich die neue Mannschaft von Abgeordneten in zwölf Monaten Gedanken darüber machen, woher sie das Geld bekommen und ob sie sich es leisten können. Aufgrund der bisherigen Haushaltslage für die kommenden Jahre 2024/25 könnten Luftschlösser gebaut werden.

Vor 22 Monaten wurde eine Entscheidung getroffen und ein Versprechen abgegeben? Wo ist das Verkehrskonzept?

29.März-2023/P-headli.-cont.-red./260[163(38-22)]/CLA-97/38-2023

Crivitz verfügt weiterhin über kein Verkehrskonzept.  

Vor 22 Monaten wurde eine Entscheidung getroffen und ein Versprechen abgegeben? Ist das Versprechen gebrochen? Das ist eindeutig eine Ja-Antwort. Kein Geld mehr?

Der Fraktionsvorsitzende der CWG – Crivitz Faktion Herr Andreas Rüß erklärte im Juni 2021 vollmundig, mit einer großen Schwadronade und unterstützt durch die Fraktion DIE LINKE / Heine in der Stadtvertretung: „Herr Rüß ist der Auffassung, dass nicht nur ein Parkraumkonzept erforderlich ist, sondern eine Erstellung eines Verkehrskonzeptes, welches unter anderem die Parkraumsituation mit beinhalten sollte. Daher stellt er den Änderungsantrag auf Erstellung eines Verkehrskonzeptes, welche die Parkplatzsituation im Stadtgebiet beinhalten soll.“ Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen und zur Beschlussfassung erklärt. (Nr.- Cri SV 334/21).

Es ist anzunehmen, dass diese Themen seit Jahren auf der Opferliste der Investitonen stehen, weil ein schneller sichtbarer Erfolg so schnell nicht möglich ist und dieser nicht so überzeugend vermarktet werden kann wie die Lindenallee mit ihren zehn Reihenhäusern.

Die Integration des öffentlichen Personennahverkehrs stellt ein zentrales Element bei der verkehrlichen Erschließung der Innenstadt und des Marktplatzes dar.  Ferner ist eine Führung des Busverkehrs über die „Große Straße“ aufgrund ihres baulichen Charakters und der zur Verfügung stehenden „Fahrbahnbreite“ sehr konfliktträchtig. Einerseits mit den Fahrgästen und im Begegnungsfall mit den Zufußgehenden und andererseits mit den vorbeifahrenden Kfz und den gegenüberliegenden Parktaschen.

Überdies erschweren die Sichtbeziehungen viele Kfz-Fahrer an der Kurve der „Großen Straße“ in der Stadt Crivitz durch linksseitige Parkplätze und die rechtsseitigen Bushaltestellen im Konflikt mit der Fahrbahnbreite ein zügiges Einbiegen in die Straße zum Marktplatz.

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Die dann anhaltenden Fahrzeuge beeinträchtigen den reibungslosen Verkehr aufgrund der bestehenden verkehrlichen Situationen und verursachen Verzögerungen im Betriebsablauf. Es besteht ein Konfliktpotenzial durch die hohe zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h in der Kurve und in der Weiterführung der großen Straße zum Marktplatz durch weitere linksseitige Parkflächen sowie einbiegenden Kfz aus dem Marktplatz.

Es gibt ähnliche Situationen in der Fritz-Reuter-Straße, wo die Fahrbahnbreite 4,60 m beträgt, zu der Kurve in die Schulstraße und so könnte man noch weitere Beispiele nennen.

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Die Erstellung eines Verkehrskonzeptes könnte die vorhandenen funktionalen Schwächen und Mängel der verkehrlichen Infrastruktur für den Kfz-, Rad- und Fußverkehr, ÖPNV und den ruhenden Verkehr aufzeigen. Auf Grundlage dieser Kenntnisse kann ein stimmiges und zielführendes Maßnahmenkonzept zur Beseitigung der Defizite und zur Steigerung der Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit für die Innenstadt erarbeitet werden.

Leider ist dieser Schwerpunkt nicht erkennbar. Wenn man diesen nicht erkennt, wird er auch in Zukunft nicht erkennbar sein. Ein solches Schicksal droht auch einer Aktualisierung der Flächennutzungsplanung nach 17 Jahren, um endlich den Ortsteil Wessin planerisch in das Stadtgebiet zu integrieren. Übrigens wurde dieser Beschluss bereits am 28.08.2014 gefasst (Beschluss Nr.: 09-02-2014)

Das Recht aller Menschen auf Teilhabe am öffentlichen Leben begründet den Anspruch auf eine barrierefreie Straßenraumgestaltung mit stufenlosen Wegen, sicheren, taktil und visuell gut wahrnehmbaren Funktionsbereichen, rollbaren, ebenen und rutschhemmenden Bodenbelägen. Ein Beispiel hierfür sind unter anderem die Parchimer Straße, Rathausstraße, Fritz-Reuter-Straße, Große Straße und die Rudolf-Breitscheid-Straße und in der Neustadt, in der Gehwegbreiten, Bodenbelege, Unebenheiten in Gehwegen unzureichend sind und fehlende Querungsmöglichkeiten auch für sehbehinderte Menschen fehlen.

Stattdessen setzten die Mehrheitsfraktionen der CWG – Crivitz und die LINKE/Heine in den vergangenen Jahren auf eine generelle verkehrsberuhigte Zone ( 30 Km/h) im Vogelviertel, der Stadtrandsiedlung, der Lindenallee, der Neustadt und jüngst in der Parchimer Straße.

Der Beschluss SV 497/22 zur Parchimer Straße besagt, dass Bürger den Wunsch nach einer Verkehrsberuhigung in der Parchimer Straße geäußert hatten.

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Diese Gelegenheit wurde genutzt und die Ausweisung auf eine Tempo 30-Zone für den Bereich der Gartenstraße und Mauerstraße (im Abschnitt Fritz-Reuter-Straße bis Parchimer Straße) zu erweitern. Der Verkehrsfluss innerhalb dieser Straßen und aufgrund der geringen Fahrbahnbreite und der fehlenden Gehwege und der jeweils parkenden Fahrzeuge in diesen Straßen wurde dadurch nicht gelöst oder nur annähernd gerecht.

Es reicht nicht aus, nur sporadisch Tempo 30-Zonen auszuweisen, ohne ein Parkraumkonzept für den ruhenden Verkehr in der gesamten Innenstadt zu schaffen. Dies kann nicht zur Verbesserung der Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit beitragen. Es gibt guten Grund, warum solche Angelegenheiten einer intensiven Untersuchung ( Verkehrskonzept) bedürfen und normalerweise von einem Fachmann erledigt werden sollten. Diese Aufgaben erfordern Fachwissen und gehen oft mit einigen Risiken bzw. Gefahren einher.

Verplant, verpeilt, verpennt oder besser gesagt „Ich bin nicht zuständig und nicht verantwortlich!“. Es bedarf der Gemeinschaft, darüber nachzudenken und zu verändern. Oft hat man den Eindruck, dass der Bürger zu viel mit sich machen lässt und so kann nur zum Meinungsaustausch appellieren.

Teil-1- Das „Waldschlösschen“ und seine Aussichten. Wir haben nachgehakt!

25.März-2023/P-headli.-cont.-red./258[163(38-22)]/CLA-95/36-2023

Das Waldschlösschen wurde 1988 als Hotel- und Restaurantbetrieb geplant, die Baugenehmigung wurde 1996 erteilt, jedoch 1997 bereits fertiggestellt. Es war das Projekt und Lebenswerk der Eltern von Frau Lorenz.

Am 31.08.2022 wurde der Hotel- und Restaurantbetrieb „Waldschlösschen“ an der B 321 von der Vorbesitzerin Frau Petra Lorenz aufgegeben. In der Zwischenzeit hat ein junges Ehepaar das ehemalige Hotel gekauft und sich in die Selbstständigkeit gewagt. Wir zollen diesem Engagement, dem jungen Paar unseren Respekt!

Die Gesellschaft „KRaleidoskop Kinder- und Jugendhilfe GmbH“ wurde gegründet, um das ehemalige Waldschlösschen in eine stationäre Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung umzuwandeln.  Die neuen Eigentümer bzw. Geschäftsführer verfügen über eine gute fachliche Kompetenz in der Sozialpädagogik und der Wirtschaft und Technik. Dies ist eine sehr gelungene Kombination!

Das Waldschlösschen soll zukünftig Eltern mit Kindern im Alter von 0–6 Jahren vorübergehend eine kurze oder langfristige Hilfe zur Erziehung geboten werden. Selbstverständlich arbeitet die GmbH eng mit dem Jugendamt des Landkreises LUP zusammen und es bietet sich natürlich auch an, eng mit der Kita, den Schulen und den Vereinen der Stadt Crivitz zusammenzuarbeiten. Das Konzept enthält detaillierte Beschreibungen der verschiedenen Formen der Hilfe und der fachlich pädagogischen Betreuung.

So brachte Frau Krause gegenüber der SVZ im Sept. 2022 Folgendes zum Ausdruck „Denn Ziel sei es stets, dass die Kinder wieder in die Familie integriert werden können. Wenn das nicht möglich ist, sollen sie die Chance bekommen, selbstständige junge Menschen zu werden“. Das Konzept von der KRaleidoskop Kinder- und Jugendhilfe GmbH enthält eine detaillierte Beschreibung der verschiedenen Formen der Hilfe und der fachlich pädagogischen Betreuung. Es ist ein sehr gelungener Ansatz, und man hofft, dass bald die Genehmigungen erteilt werden.

Wir meinen, dass es eine tolle Initiative und Projekt ist, die man auch im Landkreis und der Stadt Crivitz wirklich benötigt.

So sollte am 16.03.2023 im Bauausschuss über den Antrag auf Nutzungsänderung des Waldschlösschens vom Hotel zum Eltern-Kind-Wohnen (Familienhilfe) beraten werden. Wir mussten mit Erstaunen feststellen, dass bereits eine amtliche Beschlussvorlage vom Amt Crivitz erstellt wurde, die eine Ablehnung enthielt. In dieser wurde geurteilt „Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen. In dem Anhörungsschreiben des Landkreises Ludwigslust-Parchim vom 09.02.23 wurde jedoch eine Ablehnung unter Angabe folgender Gründe in Aussicht gestellt.“  Das war schon sehr überraschend!

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz soll jetzt bis zum 16.04.2023 beschließen, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 221497 für die Nutzungsänderung in Eltern-Kind-Wohnen (Familienhilfe) auf dem Flurstück 2/10, Flur 24 in der Gemarkung Crivitz zu versagen. Dazu wurde folgende Begründung gegeben „Das Vorhaben stellt kein privilegiertes, begünstigendes oder sonstiges zulässiges Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 BauGB dar. Das Vorhaben lässt die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten. Ebenso wird eine Vorbildwirkung für weitere, nicht privilegierte Vorhaben im Außenbereich gesehen.“

Aufgrund der sehr schöpferischen verwaltungsrechtlichen und baulichen Begründungen wurden wir erst recht neugierig und besuchten die Sitzung des Bauausschusses am 16. März 2023 und wollten uns die Begründung genauer anhören.

Allerdings kam es nur bedingt dazu.

Wir fragten auf der Sitzung zu den genauen Gründen und bemängelten, dass die angeführten Gründe nur Vermutungen sind, wie im Text dazu heißt: „lässt befürchten“ und „ebenso wird gesehen“ usw. Wir haben laut dem Baugesetzbuch auch dargelegt, dass diese Begründung nicht nur eine vorgeschobene Vermutung war, sondern auch völlig unzulässig war.

Fakt ist, dass die Stadt Crivitz keinen Flächennutzungsplan besitzt und nach eigenem Ermessen frei entscheiden kann, da sie Satzungshoheit besitzt. Auf unsere Nachfrage hin wurden uns zumindest keine grundsätzliche Ablehnung der Behandlung des Themas mitgeteilt. Es war überraschend, wie oberflächlich das Thema in der Sitzung behandelt wurde. Die Teilnehmer haben möglicherweise nicht ausreichend Zeit in die Vorbereitung auf diese Sitzung mit den Unterlagen investiert.

Die Entscheidung im öffentlichen Teil wurde jedoch nicht getroffen, sondern die Diskussion in den nicht öffentlichen Teil der Sitzung verschoben, was verwunderlich war. Folglich muss man sich bis zum 20.04.2023 gedulden, da erst dann die endgültige Entscheidung bekannt gegeben werden muss. Leider mussten wir eine solche Anfrage bzw. Nachfrage im Bauausschuss stellen, um überhaupt eine Antwort zu bekommen.

Die Vorgehensweise des Bauausschusses ist keine Neuheit, sie wird schon seit mehreren Jahren in Crivitz praktiziert. Man hätte wohl damit gerechnet, dass das Thema nicht zur Sprache kommen würde.

Wir werden das Thema weiterhin verfolgen und später ausführlicher darüber berichten.

Große Krisensitzung der Abgeordneten über Kürzungen im Finanzhaushalt im Wahljahr 2024! – Es reicht „nicht“- kein Geld mehr, was tun!

22.März-2023/P-headli.-cont.-red./257[163(38-22)]/CLA-94/35-2023

Krisensitzung der Abgeordneten über Sparmaßnahmen zum Finanzhaushalt 2024 im Wahljahr!

Es ist die erste Sitzung, zu der die Mehrheitsfraktionen DIE LINKE/Heine und die Fraktion CWG – Crivitz, die Opposition seit 48 Monaten frühzeitig eingeladen haben, um über den Finanzhaushalt des kommenden Jahres zu sprechen.

Die erstmalige Situation ist allein auf die Tatsache zurückzuführen, dass keine Rücklagen mehr vorhanden sind und nur noch die liquiden Mittel bis zum 31.12.2024 ausreichen werden. Demgegenüber stehen jedoch nun geplante Investitionen in Höhe von ca. 1,6 Mio. € für das Jahr 2024, in Höhe von ca. 1,5 Mio. € für das Jahr 2025 sowie für das Jahr ca. 2026, die Erschließung eines neuen Gebietes im sog. „Vogelviertel“ mit einer neuen Erschließungsstraße über die Bahnlinien.

Der Hauptgrund für den frühzeitigen harmonischen Aufruf zur Auseinandersetzung zum Finanzhaushalt 2024 über eine Streichliste mit der Opposition besteht darin, dass die Kommunalwahlen in ca. 12 Monaten stattfinden. Die Mehrheitsfraktionen wollen also die CDU-Opposition mit ins Boot holen, um nicht selbst als Sündenbock für eine verschwenderische Finanzstrategie der letzten Jahre im Wahlkampf 2023/24 ins Visier zu geraten. Fakt ist jedoch, dass das „Kreuzfahrtschiff Crivitz“ einen Eisberg gerammt hat und der Rumpf bereits aufgeschlitzt wurde. Die Schotten schließen nicht mehr und das Wasser dringt unaufhörlich tief in den Kesselraum ein. Es ist nicht sinnvoll in dieser Situation noch mehr Besatzung an Bord zu holen, die noch nicht ausgebildet sind für die Arbeit an der Lenzpumpe.

Es brodelt schon mächtig in der Küche zum Haushaltsplan für 2024. Die Opposition sieht sich aufgrund der finanziellen Situation gehindert, vielleicht nach den Kommunalwahlen in 12 Monaten noch Gestaltungsmöglichkeiten beliebiger Art für die Zukunft zu haben. Nicht nur aufgrund unseres Artikels im März zum Finanzhaushalt 2023, sondern auch durch die bevorstehenden Kommunalwahlkämpfe Ende 2023, welche scheinbar bereits begonnen haben, werden sich plötzlich die Abgeordneten ihrer finanziellen Verantwortung gegenüber den Wählern bewusster.

Eine Auswahl der Projekte, die aufgrund der Liquidität oder mangelnder Förderung im Finanzhaushalt 2024 verschoben werden mussten, haben wir in unserem Beitrag am 27.02.2023 in einer Liste unter folgenden LINK.. https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/teil-3-haushalt-crivitz-2023-investitionen-die-zukunft-und-die-realitaet-bis-2026/

Während bundesweit die steigenden Preise, der inflationsbedingte Kaufkraftverlust, die höheren Zinsen, die Lieferengpässe und die erhebliche Verschärfung der Finanzierungsbedingungen die Investitionstätigkeit belasten, befindet sich die Stadt Crivitz auf einem völlig anderen Kurs! Die Investitionsquote 2018 betrug = 290 %, 2019= 335 %, 2020 = 650 %, 2021= 402 %, 2022= 276 % und 2023 = 310 %. Die Prognose für 2024 liegt bei ca. 241 % nach den vorliegenden Ermächtigungen und weiterführenden Planungen.

Jetzt gilt es, eine realistische Betrachtung der finanziellen machbaren Investitionen im Haushaltsjahr 2024 und die Entscheidung für zielgerichtete Schritte statt eines Harakiris zu treffen.

So stehen zur Auswahl für 2024 – die Erweiterung des vorhandenen Feuerwehrgerätehauses mit ca. 1,1 Mio. €, die Erneuerung des Sportplatzes der Grundschule mit ca. 0,5 Mio. €, die Deckensanierung der Straße in der Gewerbeallee mit ca. 0,3 Mio. €, der 3. Abschnitt Ortsdurchfahrt 321 mit ca. 0,4 Mio. €, Löschwasserentnahmestellen in Gädebehn ca. 0,1 Mio. €, die Sanierung des Kreativhauses mit ca. 0,25 Mio. €, die weitere Vergrößerung des Hortgebäudes mit ca. 0,58 Mio. €, die Löschwasserteiche Wessin/Radepohl mit ca. 0,12 Mio. € und die Regenentwässerung Parchimer Straße mit ca. 0,125 Mio.€.

Die Planungen für den stadteigenen ebenerdigen Umbau des Marktplatzes und die Erschließung eines neuen Eigenheimgebiets für das sog. Vogelviertel mit einer eigens neuen Erschließungsstraße über die Bahnlinie werden weitere hohe Investitionskosten mit sich bringen (für die Jahre2025/26).

Bei einer serösen Finanzhaushaltsplanung sind nur noch ca. 1,5 Mio. € für Investitionen ohne Fördermittel für 2024 möglich. Ein weiteres Kriterium für die weitere Förderung von Bauprojekten ist auch die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer in der Stadt Crivitz spätestens ab dem 01.01.2025 um 10 Prozentpunkte an die neuen Nivellierungssätze des Landes MV.

Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen verlautete, liegt bereits eine Prioritätenliste möglicher Investitionen für den Haushalt 2024 vor, als Kompromisslösung, um bis zum 31.12.2024 noch nicht in die Haushaltssicherung unter Aufsicht des Landkreises LUP zu gelangen. Zu diesem Thema wurden bereits erste positive Signale aus allen Fraktionen gesendet. Im Wesentlichen geht es vorrangig dabei, mit einer Gesichtswahrung für CWG/ die LINKE/ CDU und einen Kompromiss aus dieser Situation herauszukommen bis zur Kommunalwahl im Mai 2024.

Es werden unruhige und schwere Zeiten ab 2025 anbrechen, da hilft auch kein hin und her Rücken mehr.

Das „Kreuzfahrtschiff Crivitz“ hat den Eisberg gerammt, der Rumpf ist bereits aufgeschlitzt worden, die Schotten schließen nicht mehr und das Wasser dringt schon tief in den Kesselraum ein. Es handelt sich um eine Situation, die sich in der Zukunft zu einer Katastrophe entwickeln kann, wenn die Pumpen nicht mehr in der Lage sind, die eindringende Wassermenge hinauszuleiten und nicht genügend Rettungsboote vorhanden sind. Die Rettungswesten sind bereits im Einsatz, wenn es keine weiteren Plätze in den Rettungsbooten mehr gibt. Ab dem 31.12.2024 werden auch keine Rettungsschiffe mehr vom Festland MV zur Verfügung stehen, da diese selbst zur Revision im Trockendock aufgebockt und abgedeckt sind.

Deswegen findet nun die erste Krisensitzung der Führungsmannschaft des Kreuzfahrtschiffes in der Kapitänsmesse statt, vom 1. Offizier bis zum Steuermann. Um das Volllaufen mit Wasser des Kreuzfahrtschiffes zu verhindern, werden neue Matrosen (Leichtmatrosen) an Bord geholt und an den zusätzlichen Lenzpumpen eingearbeitet.

Ansonsten bleibt nur noch SOS funken oder von Bord gehen.

Parkraumkonzept-Beschluss-Nr. Cri SV 334/21! Seit 22 Monaten beschlossen und versprochen? Versprochen, gebrochen? Das ist eindeutig Ja!

14.März-2023/P-headli.-cont.-red./254[163(38-22)]/CLA-91/32-2023

Schon bemerkt? 🚘🚘🚘Crivitz hat noch immer kein Parkraumkonzept! Seit 22 Monaten beschlossen und versprochen? Versprochen, gebrochen?

Das ist eindeutig Ja!

Außer Reden für den schnellen Applaus und Berichten in der SVZ für die Wählerstimmen sowie Ankündigungen für das Schaufenster ist zu diesem Thema Stillschweigen von den Mehrheitsfraktionen der CWG und der Linken/Heine angesagt. Eine solche Tatsache ist auch nicht verwunderlich, da die meisten Verantwortlichen weit außerhalb der Innenstadt wohnen und ihnen für die engagierte kommunale Arbeit vermutlich  ein Verwaltungsparkplatz zur Verfügung steht.

Das Parkraumkonzept, auch als sogenanntes Verkehrskonzept bekannt, wurde von dem Fraktionsvorsitzenden der CWG – Crivitz (Beschluss.-Nr.- Cri SV 334/21) nach einer Diskussion umgewandelt und mehrmals bekundet, dass man an diesem schon intensiv arbeite. Es sind schon mehr als 22 Monate vergangen, und man muss sich die Frage stellen, was seitdem geschehen ist.

Die Tatsache, dass die Workshops zur Marktplatzplanung seit 16 Monaten in der Stadt Crivitz festgestellt haben, dass der Marktplatz nicht mehr als Parkplatz genutzt werden soll, wurde ebenfalls im Haushaltsplan 2023 angegeben: „Der derzeitige Zustand in Verbindung mit der Bereitsstellung von Parkmöglichkeiten unterliegt nur einer zeitlich begrenzten Genehmigung. Zudem soll der Platz ebenerdig hergestellt werden. Für die Planung werden Architektenleistungen voraussichtlich im Jahr 2023 in Höhe von ca. 10.000 € vergeben.Die Stadt Crivitz plant die Umgestaltung des Marktplatzes.

Es stellt sich die Frage, wo Ausweichparkplätze für Besucher, Arbeitnehmer und Anwohner untergebracht werden.

Ein Ausweichparkplatz von 26 Parkplätzen auf dem alten Sparmarktplatz soll nun die Gemüter der Bürger und Besucher beruhigen und die laufenden Planungen unterstützen.

Wir berichten darüber am 09.12.2022……https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/das-alte-sparmarkt-gelaendeerst-parkplatz-dann-wieder-buerogebaeude-und-nun-beides-zusammen/

Bereits am 28.08.2022 wurde angekündigt, dass man schon einen Teil des Grundstückes vom alten Sparmarkt verkauft hat (ca. 378 m² + 322 m² + 38 m²) und auf die Restfläche vom alten Gelände, das weiterhin der Stadt Crivitz gehört, 26 neue Parkplätze entstehen werden. Im ersten Schritt wurde eine ERMÄCHTIGUNG für die Bürgermeisterin und den Stellvertreter erteilt (Dez.2022), um eine Kostenteilungsvereinbarung zwischen der Stadt und dem anderen Eigentümer zu erzielen. Hierbei handelt es sich vorrangig um die Beräumung des alten Sparmarktgeländes, das der Stadt Crivitz erst einmal etwa 23.000 € kostet.  Im Jahr 2023 sollen dann 26 neue Parkplätze entstehen, zu einem Gesamtpreis von ca. 100.000 €.

Dies wird jedoch die Parkplatzsituation nicht lösen, zumal um diese Parkplätze sicherlich dann erbittert gerungen werden wird von Anwohnern und Besuchern. Wenn dann auch nur 0,5 Stunden geparkt werden dürfen, könnte es zu Konflikten kommen!

Die derzeitige Parkplatzsituation auf dem Marktplatz mit einer Parkdauer von 0,5 Std. hat bei den Bürgern eine große Unzufriedenheit hervorgerufen. Es ist sehr anspruchsvoll, eine halbe Stunde Parkdauer für einen Bankbesuch, Bäckerbesuch mit einem Kaffee oder Friseurbesuch oder ein Mittagessen zu reservieren. Ist es wirklich ein Beitrag zur Belebung der Innenstadt?

Hinzu kommt, dass das Ordnungsamt manchmal den Eindruck erweckt, dass es gerade am Marktplatz auf hiesige Knöllchen lauert, nachdem man dann ein Mittagessen zu sich genommen hat. Es soll hier nicht auf die Kommunikation gegenüber den Bürgern eingegangen werden, da dies ein sehr umfangreiches Thema ist und nur noch mehr Konflikte hervorrufen würde. Allerdings sollte man sich darüber einmal Gedanken machen.

Die Tatsache, dass man in der Rathausstraße in der Höhe der Bushaltestelle vor einer Kurve, in einem übersichtlichen verkehrstechnischen Bereich, bei vorbeirasenden Pkw und einer Bushaltestelle zwei Stunden parken kann, ist unverständlich.

( Parkplatzkonzept Stadt Crivitz 2018) @ALLRIS®net

Der Beschluss der Parkdauer an diesem Standort aus dem Jahr 2018 war sehr umstritten. Der Bauausschuss war grundsätzlich gegen eine Parkdauer von 2 Stunden, plädierte jedoch für eine Parkdauer von 0,5 Stunden aufgrund der verkehrstechnischen Lage. Die Fraktion der CWG – Crivitz und die LINKE lehnten den Vorschlag vehement ab.  Der Bau dieser Parktaschen und die dazugehörige Parkdauer vor dieser Kurve dürften wahrscheinlich eng mit dem Umbau eines Warenhauses auf der gegenüberliegenden Seite zusammenhängen. Es besteht Einigkeit unter den befragten Bürgern, dass sich die Parkflächen des Öfteren zu Dauerparkflächen entwickelt haben.

Die Kritik an der Parkdauer in der Amtsstraße, Parchimer Straße, Breite Straße wurde schon damals geäußert, aber leider ohne Erfolg.

Ein Besuch im Rechtsanwaltsbüro, Versicherungsbüro, Facharzt, Modeladen, Friseur oder Apotheke sind sicherlich nicht förderlich, wenn man eine Parkzeit von einer Stunde zur Verfügung stellt.

Teil V – Das Ausbremsen des Senioren und Behindertenberat in Crivitz seit 24 Monaten! Satzung durchgefochten, schlecht gemacht und Umsetzung ungewiss!

09.März-2023/P-headli.-cont.-red./251[163(38-22)]/CLA-88/29-2023

Die Satzung ist unausgewogen und schlecht gemacht. Sie wurde zudem nicht rechtswirksam verkündet.

Die Satzung des SBB wurde von den Mehrheitsfraktionen der CWG – Crivitz und der Fraktion die LINKE / Heine ohne große Diskussion verabschiedet und andere Vorschläge der Opposition wurden einfach ignoriert. Diese Meinung vertrat auch die CDU – Fraktion (Crivitz und Umland), die in Teilen der Diskussion zur Satzung im Bildungsausschuss 2021/22 zustimmte, aber sich dann kurioserweise im Dezember 2022 in der Stadtvertretung komplett über die Abstimmung zu der Satzung enthielt. Diese Symbolpolitik kann man mit einem Kopf aus der Schlinge ziehen bewerten. Eine Enthaltung stellt letztlich nur eine Duldung der vorherrschenden Meinungen der Mehrheitsfraktionen dar. Dies ist unverständlich, da die CDU-Fraktion 20 Monaten zuvor eine völlig andere Meinung vertrat.

Wir berichteten darüber bereits im Teil IV https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/teil-4-das-drama-um-die-satzung-und-deren-rechtsgueltigkeit-beim-senioren-und-behindertenberat-in-crivitz/

Der Hauptmangel in der Satzung wird erneut deutlich, da man den SBB zusammengelegt und nicht in zwei Beiräte untergliedert hat. Nun bleibt die Frage, wie wird er paritätisch besetzt? Es wurde keine ausgewogene Regelung gefunden, um eine gerechte Verteilung der Sitze von den zehn Mitglieder zu gewährleisten, damit keine der Gruppen in ihren Rechten und Belangen benachteiligt wird. Die Senioren dominieren derzeit den Beirat und Menschen mit Behinderungen sind in der Minderheit. Die Gruppe der Menschen mit Behinderungen bzw. einem Handicap bedarf einer besonderen Aufmerksamkeit und Unterstützung. Hierzu hat man im SBB keinen Überblick über die vorhandene Größe der Gruppe in Crivitz und Erfahrungen, der spezifischen Bedürfnisse und Wünsche.

Die Gemeinde Plate hat seit fast neun Jahren positive Erfahrungen mit der Zusammenarbeit von zwei Beiräten gemacht, die sich speziell mit den Belangen der Gruppen befassen. Sie arbeiten hervorragend zusammen.  Weshalb wurden die Erfahrungen der Gemeinde Plate in einem unmittelbaren Umfeld von Crivitz nicht berücksichtigt?

Es ist nicht eindeutig geregelt, ab welchem Alter man sich als Senior beim SBB vertreten lassen kann. Jeder, der sich als Senior betrachtet, unabhängig von seinem Alter, kann seine spezifischen Bedürfnisse vorbringen oder sich vom SBB vertreten lassen. Ist diese Entscheidung tatsächlich gewollt oder handelt es sich lediglich um ein politisches Kalkül der Mehrheitsfraktionen von CWG – Crivitz und die LINKE/Heine? Eine Erklärung dazu wurde nicht gegeben.

Ist es angemessen, dass die Mitglieder des Beirats vom SBB keine Sitzungsgelder oder Reisekosten erhalten sollen, während jeder Abgeordnete und sachkundige Einwohner der Stadtvertretung einen Anspruch auf 40,00 € Sitzungsgeld, einen Sockelbetrag von 50,00 € sowie Reisekosten pro Monat haben? Auch die Fraktionsvorsitzenden der Parteien und der WG erhalten pro Monat 120 € und zuzüglich 40 € Sitzungsgeld für ihre ehrenamtliche Arbeit.

Der SBB soll als neues Gremium für seine Arbeit im Monat 83,33 € zur Verfügung haben (1000 € pro Jahr), während die Stadtvertretung (bzw. die Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm) für die Arbeit mit den Senioren 416,66 € pro Monat (5000 € pro Jahr) erhält. Das ist bereits seit neun Jahren (ca. 45.000 €) der Fall. Hier ist die Frage nach einer gerechten Verteilung zu beantworten, muss es nicht umgedreht sein oder soll der SBB nur für Feierlichkeiten, Unterstützungen, Projekte und Zusammenkünfte überhaupt nicht zuständig sein und das alles weiterhin nur in der Hand der Bürgermeisterin bleiben. Ist das wirklich so gewollt?

Es ist zudem bemerkenswert, dass die Mehrheitsfraktionen der CWG und die LINKE das Mitspracherecht des SBB bei allen Kategorien bzw. Teilaspekten des Umweltschutzes generell ausgeschlossen haben. Eine Begründung hierfür gibt es nicht. Sind diese Belange nicht gerade für den SBB wichtig, wo viele berufliche Erfahrungen vorhanden sind und vielleicht es auch Vorstellungen gibt oder will man hierzu keine Einmischung in diese Angelegenheit haben? Eine Erläuterung zu diesem Thema wurde nicht gegeben.

Seit 24 Monaten wurden durch die Stadt Crivitz bzw. dem Bauausschuss (Vors. Alexander Gamm) keine Anhörungen oder Stellungnahmen zu Bauvorhaben (z. B. barrierefreier Umbau/Ausbau von Haltestellen, Treppen, Sportanlagen, Kita oder Schulen) beim SBB eingeholt oder angefordert. Das waren aber eine Menge kleiner und großer Projekte, wenn man allein nur an die Gehwege und Zugänge denkt. Es entsteht der Eindruck, dass man keine Stellungnahme oder Anhörung vom SBB wünschte zu den geplanten Bauvorhaben, da sonst weitere Projekte noch teurer würden oder Umplanungen notwendig wären. Aufgrund dessen war es wahrscheinlich sinnvoller, abzuwarten, bis alle Genehmigungen vorlagen.

Zusammenfassend sollte der SBB nicht nur Ideen und Erlebnisse schaffen, die Wohlbefinden, Lebensfreude und Geborgenheit bringen, sondern er sollte sich auch aktiv in die Handlungen und Beschlüsse der Stadt Crivitz einmischen. Das Potenzial dazu muss geschaffen werden, und das muss man auch gegenüber den politischen Gremien deutlich darstellen.

Die drei Bürgermeister von Crivitz / Barnin und Zapel werfen das Handtuch! Posse und Drama um den Energiepark in Wessin im Bauausschuss am 16.02.2023 in Crivitz!

18.Febr.-2023/P-headli.-cont.-red./243[163(38-22)]/CLA-80/21-2023

Der Bauausschuss Crivitz beschließt in einer 12-minütigen öffentlichen Sitzung mit 11 Tagesordnungspunkten [TOP] die sofortige Beendigung der „ENERGIEPARK-“ Planung in Wessin!

Die CWG, die LINKE und die CDU (Crivitz und Umland) stimmten „einstimmig“ zu.

Die Stadtvertretung soll den Beschluss am 27.02.2023 bestätigen.

Seit drei Jahren plant die Stadt Crivitz einen eigenen Energiepark für Windräder aufgrund einer Veränderungssperre und hat alle Bürger und Ämter in die Beteiligung des Entwurfs zur Satzung von Nov. 2022 bis Jan. 2023 eingebunden. In der Abwägung zu der Planung des Energieparks am 16.02.2023 im Bauausschuss wird diese nun plötzlich beendet, da die drei Bürgermeister zu einer anderen Meinung gekommen sind. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Kosten für den gesamten Planvorgang für den Steuerzahler wahrscheinlich ca. 40 – 50.000 € umfassen.

Es war die erste Sitzung des Bauausschusses am 16.02.2023 um 19:00 Uhr unter dem Vorsitz von Herrn Alexander Gamm (Fraktion DIE LINKE/Heine) seit dem 19.01.2023, auf der er übrigens einstimmig gewählt wurde, auch von der CDU-Fraktion (Crivitz und Umland).

Bei Sitzungen des Bauausschusses in Crivitz ist es üblich, zuerst die Einwohnerfragestunde abzuhalten, bevor man die Beschlussfähigkeit und die ordnungsgemäße Einladung der Abgeordneten überprüft. Anschließend kann man auf Änderungen der Tagesordnung und das vorherige Sitzungsprotokoll eingehen, was hier nicht der Fall war, also eine Angelegenheit, die ungefähr nur 4 Minuten bis dahin in Anspruch nahm.

Und schließlich befand man sich schon beim TOP Nr. 8 der Sitzung, bei dem es um einen Bauantrag ging, der Leuchtreklame am VOLKSHAUS und hierzu gab es plötzlich eine Nachfrage, ob denn der gegenüberliegende Eigentümer des Hauses dazu angehört worden sei. Die Platzierung der Leuchtreklame war unklar, da einige Teilnehmer sie angeblich nicht in den Unterlagen finden konnten, was eigentlich bei der Vorbereitung der Sitzung zu sehen gewesen wäre. Kurz darauf wurde der Einwand als unwichtig vom Vorsitzenden deklariert, weil man dafür nicht zuständig ist und Punkt, so folgte die Abstimmung und fertig war das Resultat.

Als man dann beim TOP Nr. 9 angekommen war, so ungefähr nach 9 Minuten, wo es um den Abwägungsbeschluss der Planung zum Energiepark Wessin ging, war man sich unsicher, was genau mit dieser Beschlussvorlage ausgedrückt werden sollte. Der Vorsitzende erklärte kurzerhand, dass sich die aktuelle Lage zu dieser Beschlussvorlage geändert habe und sie somit veraltet sei aufgrund der aktuellen Meinungsbildung der drei Bürgermeister von Crivitz, Barnin und Zapel. Der Vorsitzende änderte den ursprünglichen Beschlusstext und diktierte einen neuen für das Protokoll, der dann sofort zur Abstimmung gestellt wurde. Niemand erhob Einwände oder Bedenken, sodass die Tatsache, dass der Vorsitzende immer den Entscheidungsprozess bestimmt, als selbstverständlich angesehen wurde.

Der neue Beschlusstext lautete: Der Bauausschuss empfiehlt die Einstellung des B-Planverfahrens zum Energiepark“. Diese Maßnahme wurde kurz in zwei Sätzen mit der allgemeinen Gesetzeslage durch das Land und der Tatsache begründet, dass die Windräder ohnehin gebaut werden. Auch hierzu gab es keine Einwände oder Bedenken von den Sitzungsteilnehmern, sondern nur ein zustimmendes Urteil mit der Kommentar-Begleitung, dass man daran ohnehin nicht mehr arbeiten kann, da sie ohnehin gebaut werden.

Anschließend wurde abgestimmt und das war es. Danach fragte man nach Anfragen, die es nicht gab, sondern eine eigene Vorstellung von einem Besucher und schon war man beim TOP Nr.11-dem Schluss der öffentlichen Veranstaltung.

Diese Sitzung kostete den Steuerzahler 240 € an Sitzungsgeldern für 12 Minuten einer öffentlichen Sitzung. Die öffentliche Sitzung des Bauausschusses Crivitz mit 11 TOP dauerte 12 Minuten, während die Hauptausschusssitzung am 13. Februar 2023 mit 15 TOP im gleichen Haus 14 Minuten und 30 Sekunden dauerte.  Erstaunliches in der Faschingszeit!

Teil 1 der Serie „Die Arroganz der Macht – in der Informationspflicht“

12.Febr.-2023/P-headli.-cont.-red./240[163(38-22)]/CLA-77/18-2023

Die Informationspflicht und die Verächtlichmachung von Bürgern, die anwesend oder abwesend sind, ist absurd. Es ist wirklich ein Gipfel an Transparenz, was die Mehrheitsfraktionen (CWG – Crivitz und die Linke) seit 1.359 Tagen fabrizieren.

Es dauert 20 Wochen, um Protokolle von Hauptausschuss der Stadt Crivitz zu erstellen. Die Protokolle der Sitzungen vom September, 2022 und November werden morgen im Hauptausschuss der Stadt Crivitz beraten. Die Protokolle spiegeln nicht wider, wie der Fraktionsvorsitzende der Linken (Herr Alexander Gamm, Ehemann der Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm) auf öffentlichen Sitzungen seine emotionalen Abneigungen gegen anwesende und abwesende Bürger äußert. 

Er kann seine Abneigung gegenüber Personen nicht verbergen, wenn er als Abgeordneter an öffentlichen Sitzungen teilnimmt. Eine Diskussion dieser Art ist weder sachlich noch angemessen für eine öffentliche Sitzung, jedoch wird diese seit 2014 immer wieder von der Sitzungsleitung geduldet. Es ist ungerechtfertigt, dass sich die Sitzungsleitung nicht für die Einhaltung der Regeln einsetzt. Im Zuge der Strafgesetzesreform 2020 wurden Abgeordnete durch die Einführung einer speziellen Vorschrift zum Schutz von Kommunal-politikern vor Beleidigungen, Bedrohungen und Angriffen strafrechtlich abgesichert.

Wie verhält es sich eigentlich mit der Situation, wenn Abgeordnete anwesende oder abwesende Bürger auf öffentlichen Sitzungen ständig diskreditieren? Wer schütz nun die Bürger? Wir hoffen, dass die Angelegenheit bald im Einzelfall geklärt werden kann.

Das Interesse der Bürger an vielen kommunalpolitischen Themen lässt sich nicht erzeugen, wenn einzelne Abgeordnete die Arroganz der Macht gegenüber den Bürgern ausleben!

Es ist die alte Leier von der Informationspflicht der gewählten Repräsentanten. Es ist nicht sinnvoll, die Schuld beim Sitzungsdienst zu suchen im Amt Crivitz, wie im Fall des Ortsteilvorsitzenden der OTV in Wessin, Herrn Daniel Itze oder Frau Lisa Klünder-Fittke. Einerseits ist es auch versuchte Taktik, so wie im Hauptausschuss, wo man etwas versucht zu verbergen, und zwar das ungebührliche Verhalten von einem Abgeordneten gegenüber Besuchern der Veranstaltung. Bei der OTV in Wessin ist es ganz einfach, unangenehme Wahrheiten und Fehleinschätzungen zu verheimlichen, um nicht in ein schlechtes Licht zu geraten. Wir hatten schon einmal darüber berichtet am 17.12.2022 https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/teil-2-sitzung-07-12-2022-otv-wessin-das-drama-um-den-funkmast/

Bitte werfen Sie auch einen Blick auf die Berichterstattung zur Einwohnerfragestunde oder die Rechenschaftslegung der eigenen Tätigkeit nach 12 Wochen. Eine Sitzung von über zweieinhalb Stunden, bei der Bürger anwesend waren und Fragen gestellt haben und Hinweise gegeben wurden, wird in drei Zeilen abgehandelt. Der Bericht über die eigene Tätigkeit des Vorsitzenden von über 12 Wochen wird in fünf knappen Stabslinien abgehandelt.

Auf unserer Homepage finden Sie dazu vom 10.12.2022 entsprechende Berichte ..https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/tei-1-otv-sitzung-am-07-12-2022-in-wessin-auswertung-der-befragung-der-buerger-zu-den-grossflaechigen-solaranlagenbau-in-wessin/(öffnet in neuem Tab)

Umsatzsteuerpflicht der Kommunen ab 01.01.2023 – ca. 250 Garagenverträge werden in Crivitz neu angepasst, aber der Anglerverein wird jedoch von der Umsatzsteuer befreit!

29.Jan.-2023/P-headli.-cont.-red./234[163(38-22)]/CLA-71/12-2023

Viele Kommunen verzichten ab dem 01.01.2023 auf die Anpassung von Pachtverträgen und machen keine Schnellschüsse, Crivitz nicht! Angesichts der Kostensteigerungen für Strom und Beheizung besteht ohnehin ein Nachbesserungsbedarf bei den Mietkonditionen. 

Die Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz hat zur Folge, dass die Kommunen, als juristische Personen öffentlichen Rechts, nunmehr steuerpflichtig sind. Mit der Neuregelung der Umsatzbesteuerung müssen auch Kommunen wie Privatunternehmen für wirtschaftliche Leistungen Steuern zahlen. Die Umsetzung des §2b UStG in den Kommunen ist aber keine Ermessensfrage. 

Daher müssen alle kommunalen Leistungen der Gemeinde/Stadt auf den Prüfstand gestellt werden, wie zum Beispiel: die Vermietung von Sportanlagen an Sportvereine, die Verpachtung eines Eigenjagdbezirks, die Vermietung der Aufstellfläche für einen Getränkeautomaten oder Grundstücksflächen für Werbung oder alle Veranstaltungen: Märkte und Feste (Wochenmärkte, Jahrmärkte, Weihnachtsmärkte, Volksfeste).

Auch die Grabnutzungsrechte, Liegerechte, Recht zur Beisetzung einer Urne, Grabnutzungspflege oder Pächter kommunaler Grundstücke, Mieter von Garagen, Fahrzeugstellplätzen, Bootsliegeplätzen, Parkgebühren, Jagd- und Fischereipachten, gehören dazu.

Ebenfalls sind die Leistungen der örtlichen Feuerwehr neu zu betrachten. Erbringt die Feuerwehr Leistungen außerhalb der Gefahrenabwehr, tritt sie in Wettbewerb zu privaten Unternehmen und insofern sind entsprechende Leistungen umsatzsteuerbar und – pflichtig und § 2b (1) S.2 UStG findet seine Anwendung. So unter anderem die für die Reinigung der Straße wegen einer Ölspur (Der Kostenersatz für die Reinigung gemäß § 7 StVG ist umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig, denn die Reinigung stellt keine „Sicherung“ im Rahmen eines Hilfeleistungseinsatzes dar). Aber auch die Beratungsleistungen bei der Einrichtung einer Brandmeldeanlage und die Abnahme einer Brandschutzanlage.

Die Stadt Crivitz wird sich mit der Verpachtung von Garagen, insgesamt ca. 250 Einzelverträgen und der Fischereipacht für den Crivitzer See befassen müssen. Die Leistungen für den Winterdienst auf dem Gelände des Krankenhauses Crivitz und die Stellplätze vor dem Amtsgebäude für das Krankenhaus Crivitz sind darin ebenfalls enthalten. Eine Besonderheit ist, dass die Stellplätze vor dem Amtsgebäude ohne schriftliche Vereinbarung vergeben wurden. Das ist schon erstaunlich, denn es fällt doch in die Verantwortung der Stadt Crivitz, oder? Die Angelegenheit sollte noch einmal überprüft werden.

So hat man bereits bereits am 20.06.2022 festgestellt, dass insgesamt ca. 15.000 € Umsatzsteuer anfallen werden. Das würde die Einnahmen der Stadt Crivitz um etwa ca. 2.500 € pro Jahr verringern.  Nun stand die Frage im Raum, wie man mit den alten Garagenpachtverträgen umgehen sollte, ob die Stadt die Gebühr erhöhen möchte, um die abgeführte Umsatzsteuer wieder einzuholen.

Die Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm argumentierte damals, dass die Pachtverträge unterschiedlich sind und eine Preiserhöhung nur für künftige Pachtverträge eine ungerechte Behandlung der Pächter zur Folge hätte. Da die Umsatzsteuer für die Stadt eine neue Abgabe ist, hat der Hauptausschuss angeblich am 04.04.2022 bereits beschlossen, die Pachtverträge entsprechend für alle anzupassen. Dem Vorschlag stimmten allen Abgeordneten zu, auch die CDU – Fraktion (Crivitz und Umland) trotzdem beschloss die Stadtvertretung eine Ausnahmeregelung für den Angelverein. Er soll von der Umsatzsteuer befreit werden. Hierzu gab es unterschiedliche Meinungen und auch Enthaltungen und sogar Gegenstimmen.

Umweltausschuss Crivitz 2022 *Leader – Kleinprojekte bis 20.000€* „Aus den Augen, aus dem Sinn?

27.Jan.-2023/P-headli.-cont.-red./233[163(38-22)]/CLA-70/11-2023

Die Leader-Projekte wurden großartig prognostiziert und medial vermarktet im Sommer 2022 vom Umweltausschuss Crivitz, sind aber seitdem bis 2023 im Dunkeln verschwunden! Welches Projekt wurde vom denn nun ausgewählt und eingereicht, um die Förderung durch das Leader-Programm zu erhalten? Der Tagesordnungspunkt – Leader Projekte oder die Feststellung einer Projektauswahl im Umweltausschuss Crivitz ist in den Niederschriften bis heute nicht enthalten?

Unter dem Motto „Drei Themen für Crivitz- LEADER AG („MEINE IDEE“ Schreiben vom 27.6.2022) veröffentlichte der Vorsitzende des Umweltausschusses Hans Jürgen Heine das Papier nach der letzten Sitzung am 22. Juli 2022. Wir berichteten zuletzt darüber am 11.08.2022 unter dem Link …https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/die-qual-der-wahl-bei-den-leader-projekten-im-umweltausschuss/

Es gab bis heute keine weiteren öffentlichen Veranstaltungen mehr zu diesem Thema oder nur noch streng geheime. Es wurden keine Mitteilungen veröffentlicht, weder in gedruckter Form noch im Internet. Es ist schon erstaunlich, wie die Transparenz in diesem Ausschuss funktioniert. Obwohl dieses Thema eigentlich in den Zuständigkeitsbereich des Kulturausschusses fällt, hat sich dieser in erster Linie mit den Kinderspielplätzen beschäftigt und der Umweltausschuss hat sein Lieblingsthema Holz auf der Tagesordnung gehabt.

Unsere Redaktion hat sich direkt beim Regionalmanagement in der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH erkundigt und hierzu eine freundliche und schnelle Antwort erhalten!

Als GAK-Kleinprojekt wurde das Projekt „Grünes KLASSENZIMMER“ von Crivitz eingereicht und befindet sich bei der Lokalen Aktionsgruppe in der Auswahl neben vielen anderen Projekten. Aufbau und Gestaltung eines Unterrichtsraumes für Lehre und Bildung im Grünen Klassenzimmer des Schulgartens der Regionalen Schule. Eine Auswahl wird frühestens nach Ostern erfolgen. Wir hatten mit unserem Beitrag am 11.08.2022 genau die richtige Wahl getroffen, was sollte denn auch anderes herauskommen!

Es besteht noch Klärungsbedarf, was unter einem Unterrichtsraum( Größe/Bauweise/Materialien) im Grünen Klassenzimmer zu verstehen ist. Eine genaue Beschreibung hierzu ist nicht bekannt, jedenfalls nicht öffentlich. Ein Kostenvoranschlag hierzu fehlt auch!

Nun stellt nur noch die Frage was ist aus den anderen Projekten geworden?Der Skaterpark ist schon seit längerem im Gespräch unter anderem auch von der Bürgermeisterin. Hierzu gab es schon eine Beratung im Kulturausschuss (wo auch Jugendliche eingeladen wurden)! Hierzu stellte man fest :

“ Es wird sich zunächst auf den Standort zwischen der alten „Schwesighalle“ und der Bahnstrecke geeinigt. Preislich liegt das Projekt bei ca. 50.000,00 Euro. Es werden die verschiedenen Materialien besprochen. Es entsteht ein reger Austausch….“ (Kulturausschuss 12.April 2022 TOP Ö 5).

Nun, bei der veranschlagten Höhe der Baukosten dürfte das Projekt schon leider nicht mehr unter einem Kleinprojekt nach LEADER gefördert werden! Kann also nur noch als ein *größeres* Projekt geplant und eingereicht werden. Hierzu werden neue bzw. weitere Projektideen für die nächste Förderperiode gesucht „ Ihre Idee für 2023 – 2027“. Die Projekte sollen einen Mehrwert für die Region bzw. den Standort besitzen und eine Art als Modellcharakter fungieren, sozusagen etwas besonderes sein! Für die zukünftige Förderperiode wird eine regionale Entwicklungsstrategie entwickelt für die lokale Entwicklung ! Man kann sich über den aktuellen Stand online informieren.

Zum Marktplatz gab und gibt es vielen Ideen (vom Springbrunnen bis zum Parkplatz) und auch einen Arbeitskreis/Gemeinschaft!? Den Marktplatz behindertengerecht umzugestalten ist schon lange eine Notwendigkeit. Da aber hier das Bindewort *und* beschrieben wurden, mit der Erweiterung der Parkmöglichkeiten, dürfte auch hier die veranschlagte max. Förderung von 20.000,00€ sicherlich in den Baukosten nicht ausreichen!

Die Kosten für den „Skaterpark Crivitz“ und „Behindertengerechte Umgestaltung des Marktplatzes der Stadt Crivitz“diese Projekte waren jedoch so hoch, dass sie nicht als Kleinprojekte beim GAK eingereicht wurden, sondern als *LEADER-Projekte 2023*. Wenn es mit LEADER weitergeht, werden diese Projekte dann in das Rennen gehen.

Es wird bis Ostern noch dauern, bis Grundsatzentscheidungen getroffen wurden, was die finanzielle Förderung von Leader-Projekten angeht. Eine Auswahl wird wahrscheinlich bis Ende 2023 im Landkreis erfolgen, vorausgesetzt, die Aktionsgruppe wählt uns aus.  Eine Realisierung wäre also frühestens 2024 nach der Kommunalwahl möglich, aufgrund der Planungen und Genehmigungen.

Resümee

Es ist bedauerlich, dass niemand mehr öffentlich über die Erweiterung der Parkplätze diskutiert, wie es anfangs von Herrn Heine angekündigt wurde.

Die Beteiligung der Bürger an politischen Entscheidungen setzt eine transparente Informationspolitik für die Gesamtheit der politischen Entscheidungen auch auf der Ebene der kommunalen Ausschusstätigkeit voraus. Sie sind keine Einzelentscheidungen. Die Informationen über die Entscheidungen in kommunalen Ausschüssen sind nicht die Holschuld des einzelnen Bürgers, sondern die Bringschuld der gewählten Ausschussmitglieder in Crivitz.

Erneute Wahl eines Vorsitzes im Bauausschusses von Crivitz! Nur ein öffentlicher Tagungsordnungspunkt!

19.Jan.-2023/P-headli.-cont.-red./229[163(38-22)]/CLA-66/07-2023

Wo wählt man den Vorsitz des Bauausschuss!

Aufgrund des Ablebens von Frau Prieske ist eine Nachwahl erforderlich.  Frau Prieske hat dieses Amt mit großem Einsatz und Fachwissen ausgefüllt. Es wird schwierig sein, dieses Expertenwissen durch die derzeitige Ausschussbesetzung zu ersetzen. Ein männlicher Kandidat für den Vorsitz wird große Schuhe tragen müssen, denn Frau Prieske war eine Institution und hat über all die Jahre einen Riesenjob gemacht.

Seit dem letzten Jahr hat Herr Alexander Gamm (Faktionsvorsitzende die LINKE/HEINE und Ehemann der Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm) diese Aufgabe wahrgenommen. Er hat zwar immer große politische Reden gehalten, aber in seinem Wissen im Baubereich und in der Anwendung des Baugesetzbuches ist er ständig auf Hilfe angewiesen. Dennoch gilt er als aussichtsreicher Kandidat für dieses Amt und praktisch so gut wie sicher, da die CWG und die LINKE die Mehrheit im Ausschuss haben.  Gleichermaßen wird er sich persönlich natürlich auch aufgrund seiner Mentalität den Schalthebel der Macht neben seiner Ehefrau nicht entgehen lassen.

Und wo kann man diese Wahl am besten durchführen, natürlich im Gemeinschaftsraum im betreuten Wohnen im Mehlbeerenweg in Crivitz. Die Auswahl ist nicht einfach willkürlich, sondern ein wohldurchdachter Rahmen für die Wahl, das weiß sicherlich auch Herr Gamm als Mitglied im Vorstand der Volkssolidarität Ortsgruppe Crivitz.

Wer am Donnerstag, dem 19.01.2023 um 19.00 Uhr an dem Prozedere interessiert ist, kann gerne daran teilnehmen. Es gibt jedoch nur einen öffentlichen Tagesordnungspunkt, nämlich die Wahl.

Wer am Donnerstag, dem 19.01.2023 um 19.00 Uhr an dem Prozedere interessiert ist, kann gerne daran teilnehmen. Es gibt jedoch nur einen öffentlichen Tagesordnungspunkt, nämlich die Wahl. Im geheimen Teil der Veranstaltung wird dann unerwartet wieder die Investition und Planung im Bereich der Neustadt sowie die Haushaltsplanung für das Jahr 2023 – die Planung von Dritten – thematisiert.

Bestimmt geht es wieder um die geplanten 10 Reihenhäuser und das Seniorenwohnheim sowie um die Ansiedlung der Karbonisierungsanlage im Gewerbegebiet, aber das erfahren alle erst wieder Anfang März. Alles scheint wieder so geheim zu sein, wie bei dem Verkauf der Sparmarktfläche in den letzten 12 Monaten.

Wo war im Jahr 2022 der Bürgerhaushalt, der 2021 beschlossen wurde?

12.Jan.-2023/P-headli.-cont.-red./226[163(38-22)]/CLA-63/04-2023

Ist „ER“ im Nirwana verschwunden oder für etwas anderes verwendet worden?

Es kann nicht an mangelnder finanzieller Ausstattung im Haushalt liegen, da die Bürgermeisterin noch im August 2022 öffentlich erklärt hat, dass „wir gut wirtschaften“, also wo ist das Geld geblieben? 

Ein Versprechen weckt Erwartungen. Und wenn ein Versprechen nicht eingehalten wird, dann macht sich große Enttäuschung breit. So ist es nicht nur in der Kommunalpolitik. Ehrlichkeit wird gewünscht. Transparenz und klare Worte. Und damit Verbindlichkeit. Das erwarten nicht nur Angestellten von Ihrer Bürgermeisterin, sondern auch die Bürger. Doch viel zu oft hält man sich nicht an Zusagen.

Der Bürgerhaushalt der Stadt Crivitz wurde groß angekündigt und als Meilenstein für die Bürgernähe von der CWG und die LINKE verpackt und vermarktet. Als Prestigeprojekt deklariert und auf Wunsch der Bürgermeisterin Frau Britta Brusch – Gamm sowie mithilfe der CWG und die Linke kurzfristig sofort in der Stadtvertretung am 25.10.2021 beschlossen.

„Im Rahmen eines Bürgerhaushaltes und eines dort ausgewiesenen Bürgerbudgets sollen Ideen und Projekte von den Bürgern umgesetzt werden. Dazu werden finanzielle Mittel im Haushalt der Stadt bereitgestellt. Ziel ist es, einerseits das bürgerschaftliche Engagement zu fördern, andererseits Bürgerinnen und Bürger als Experten in die Gestaltung ihres direkten Umfeldes einzubeziehen.“(Beschluss-Okt.2021).

Schon 2016 wurde in der sogenannten Ideenschmiede (Redeführerin Frau Britta Brusch-Gamm) Projekte formuliert wie (die unbeliebte Mauer um den „Trockenparkplatz“ muss weg), beleuchteter Weihnachtsbaum in der Neustadt, Tourismusanlaufpunkt entwickeln, Anschaffung eines Bürgermobils, Gründung einer Bürgerstiftung, die Belebung der Ampel am Gymnasium, die Gestaltung des Marktplatzes.

Als Vorbild für die Einführung des Projektes galt damals die Stadt Bützow, so berichtete es die Bürgermeisterin. Wir berichtet zuletzt darüber am 01.06.2022 hier noch einmal der Link.https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/und-da-ist-er-endlich-der-buergerhaushalt-in-crivitz-das-leuchtturmprojekt-der-buergermeisterin-britta-brusch-gamm/(öffnet in neuem Tab)

Im Allgemeinen beschränkt sich das Mitspracherecht der Bürger hierbei auf Teile des Investitionshaushalts. Die letztinstanzliche Entscheidung über den Haushalt obliegt weiterhin den demokratisch legitimierten Parlamentariern bzw. den Abgeordneten. Die Impulse seitens der Bürger haben vielmehr den Charakter wertvoller Informationen für den Entscheidungsfindungsprozess der Politik. Ein Bürgerhaushalt ist hierbei indes, wie bereits erwähnt, nicht als direktdemokratisches Instrument misszuverstehen. Vielmehr können die Bürger zwar ihre Präferenzen mitteilen, die Entscheidungen werden jedoch weiterhin von der Politik getroffen. Es geht stets darum, etwas „Zusätzliches zu verteilen.“

Eine Liste mit Vorschlägen für das Votum für die Bürger wurde in keinem Ausschuss der Stadt Crivitz besprochen und liegt bis heute nicht vor! Viele Abgeordnete könnten das, was sie beschlossen haben, vergessen haben. Das war dann wieder einmal ein typischer SCHAUFENSTERBESCHLUSS, um sich selbst wiederholt einmal zu präsentieren.

Resümee

Versprochen, gebrochen? Ganz klar JA!

Es geht schlussendlich um Glaubwürdigkeit und Haltung.

Die Bürger bleiben im Unklaren, werden vertröstet, können sich auf vorab gemachte Zusagen nicht verlassen. So war es auch bei dem Thema Windpark in Wessin, Krankenhaus in Crivitz, großflächige Solaranlagen in Wessin, Funkmast in Wessin gewesen und bei dem Bürgerhaushalt der Stadt Crivitz.

Die Vorgehensweise der Bürgermeisterin und der CWG/die Linke könnte man am besten wie folgt beschreiben: Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.

Die zuständigen Gremien sind nicht in der Lage, ihre Beschlüsse zu überprüfen! Wer dafür wohl verantwortlich ist? 

Teil 3 – Das Fiasko um den Stahlgitterfunkmast in Wessin und das Drama um die Protokolle! Sitzung 07.12.2022 OTV – Wessin!

17.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./220/95-22/CLA-57/57-2022

Ca. 200,00 € Sitzungsgeld für eine tolle Veranstaltung!

Zunächst wurde die eigene Tätigkeit und die Information an die Bürger kritisch reflektiert, bevor die mangelhafte Protokolltätigkeit thematisiert wurde. Warum werden die Bürger erst nach 13 Wochen informiert über die Ergebnisse der Tagungen der OTV-Wessin? Bürger haben nachgefragt, warum sie erst 3 Monate später informiert werden, was alles so beschlossen und organisiert wird im Ortsteil. Wohin man sich wenden soll, um das zu ändern!

Die Antwort war so einfach, dass man sie sich kaum vorstellen konnte. Die da oben sind schuld bzw. das Amt Crivitz ist schuld! So der allgemeine Tenor zu diesem Thema! Es ist ratsam, sich an das zuständige Amt zu wenden, die OTV reicht ihre Dokumente auch nur ein und wartet dann ab. Es wurde noch einmal nachgefragt, an wen man sich in Zukunft wenden sollte, an die Bürgermeisterin? Nein, an das Amt? Die Abgeordnete Frau Lisa Klünder-Fittke meinte dazu „Die Protokolle sind eine Amtsaufgabe“ und die „Bürgermeisterin hat damit nichts zu tun“! Sie empfahl, sich an die Amtsvorsteherin oder den Kreis zu wenden. Der Vorsitzende der OTV-Herr Daniel Itze erwiderte hierzu: „Das Amt ist losgelöst von der Stadt“, das wird oftmals von den Bürgern verwechselt.

Die Geschichte ist so naiv erzählt, dass es einem die Sprache verschlägt. Es ist tatsächlich so geschehen, und solche Auskünfte wurden von einer Abgeordneten der CWG und dem Vorsitzenden der OTV – Wessin erteilt, die ihre eigenen Satzungen und Beschlüsse nicht kennen! Es gibt noch weitere Antworten, aber darauf wird verzichtet in dieser Darstellung, weil sie das Vorstellbare übersteigen würden.

Zu der Klarstellung: Gemäß § 29 (8) der Kommunalverfassung M-V ist eine Niederschrift anzufertigen und diese sind näher geregelt in der Geschäftsordnung der jeweiligen Kommune. Die Geschäftsordnung der Stadt Crivitz fordert nun in §13 (2), dass die Protokolle innerhalb von vierzehn Tagen vorliegen sollen und jedoch spätestens zur nächsten Sitzung. Die Einhaltung der Protokollpflichten ist die Basis für die monatliche Zahlung der Aufwandsentschädigungen, besagt hierzu §8 (8) der Hauptsatzung der Stadt Crivitz. Das Amt Crivitz ist lediglich der Dienstleister für die Kommune, es bereitet vor oder führt aus. Die Verantwortlichkeit für die gesamte Protokolltätigkeit (Aufstellung, Inhalt oder Bestätigung) liegt in der Hoheit der jeweiligen Kommune, das Amt Crivitz unterstützt hierzu nur.

Gemäß der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28,2 GG) hat die Kommunen alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich zu regeln. Somit ist die Bürgermeisterin der Stadt Crivitz und der Ausschussvorsitzende der OTV – Wessin insgesamt zuständig und verantwortlich. Der Text in den Protokollen der OTV – Wessin ist so dünn, dass man ihn in fünf Minuten niederschreiben kann.

Es wäre vielleicht hilfreich, wenn die OTV Wessin noch einmal Seminare und Nachschulungen zur Kommunalverfassung MV durchführen würde, um auch die letzten 15 Monate bis zur nächsten Kommunalwahl zu überstehen.

In der Vergangenheit wurde viel Wind um einen Funkmast gemacht und es wurde viel Aufsehen erregt, aber letztendlich hat man von vorneherein gewusst, dass es sich um eine Privilegierung handelt und keine Gegenargumente ernsthaft hat. Es ist ein Faktum, dass ein Flächennutzungsplan und gültige naturschutzrechtliche Untersuchung von Rastvögeln nicht vorhanden sind. Nun also das Eingeständnis der OTV in Wessin – „Wir können dagegen nichts machen!“ und ansonsten „gibt der Kreis die Genehmigung“ so der Herr Daniel Itze.

So wurde noch am 20.01.2022 eine Sitzung, mit großem Spektakel, im Bauausschuss mit allen anderen Ausschüssen organisiert, um eine demonstrative Ablehnung darzustellen für die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zum Funkmast mit weiteren Auflagen und jetzt die Bauchlandung. Bereits damals kamen aber schon Zweifel auf durch Herrn Alexander Gamm „damit ist der Investor/Bauherr erst einmal beschäftigt und hat sozusagen erneut Hausaufgaben“ diese Klarstellung wollte man aber so nicht wahrnehmen und öffentlich weiterverbreiten.

Wir berichten darüber schon seit 2 Jahren und letztmalig am 20.01.2022 …. https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/stahlgittermast-4g-5g-vor-den-toren-des-ortsteil-wessin-alle-jahre-wieder/

So wurde bereits am 20. Okt.2022 still und heimlich in einer nicht öffentlichen Sitzung im Bauausschuss für die Gemarkung Wessin, Flur 3, Flst. 23 „Dem Gestattungsvertrag mit der ATC Germany Holding GmbH“ zugestimmt. Diese Genehmigung beinhaltet die Zufahrtsrechte für den Auf- und Abbau sowie die Wartung am beantragten Platz.

Es wurden Auflagen an den Bauherren erteilt, dass der Verlauf des Radweges nicht beeinträchtigt werden darf und ein Nachweis der Reichweite der Immissionen sollte durch eine Prognose belegt werden. Dazu kommt noch, dass die Erforderlichkeit des Standortes belegt werden sollte und die Vereinbarkeit mit den Zug- und Rastvögeln beachtet werden sollte.

Die Auflagen sind sehr schwammig von vornherein beschrieben. Der Radweg spielte hierzu nie eine große Rolle, sondern nur als Überfahrt, eine Prognose der Reichweite der Immission ist noch lange keine Untersuchung. Die Erforderlichkeit des Standortes ist technisch bedingt (Reichweite der elektromagnetischen Wellen bei 5G) und eine Beachtung der Zug oder Rastvögel stellt keine Aufforderung für eine gutachterliche Untersuchung dar.

Der Bauausschuss der Stadt Crivitz mangelte es an der Ernsthaftigkeit zu diesem Thema abwägungsrelevante bau- und verwaltungsrechtliche Gründen vorzutragen, da er selbst keine gültige Bauleitplanung und naturschutzrechtliche Gutachten für dies Gebiet darstellen konnte. Könnte es sich um ein politisches Spektakel handeln, mit dem Ziel letztendlich jemand anderen die Schuld zu geben? Der Wahlkampf hat sich bei uns eingefunden.

Nikolausüberraschung und weihnachtliche Bescherung der „Bürgernähe“ für alle Bürger in Wessin /Zapel und Barnin- Auslegung der Planung!

15.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./218/93-22/CLA-55/55-2022

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 15″Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel“ – vom 05.12.2022 bis 09.01.2023!

Die Nikolausüberraschung und die weihnachtliche Bescherung der *Bürgernähe“ vom Amt Crivitz und der Stadt Crivitz wird bis zu den Heiligen Drei Königen fortgesetzt und dient diesmal als Dokumentenstudium für den Energiepark in Wessin. Im Volksmund nennt man das auch Bürgerbeteiligung.

Mal eben kurz und bündig die Bürger einbeziehen und dann haben wir es hinter uns. Hoffentlich melden sich nicht alle. So könnte das Motiv ausgesehen haben vom Amt Crivitz und den beteiligten Bürgermeistern von Crivitz/Barnin und Zapel, denn anders kann man sich sonst solche Handlungsweise nicht erklären. Wenn man von den möglichen 22 Werktagen, die den Bürgern zur Verfügung stehen für einen Besuch im Amt, die eigene Weihnachtsvorbereitung mit den gekoppelten eingeschränkten Öffnungszeiten des Amtes Crivitz abzieht bis zum Jahresende und die eigene Arbeitszeit, so bleiben dann nur noch 5 Tage übrig. Die Bürger sind hier im erheblichen Maße unter Zeitdruck gesetzt worden, zumal die Einsprüche oder Hinweise ja auch rechtlich abwägungsrelevant formuliert sein müssen, sonst werden sie zwangsläufig in den Papierkorb wandern. Es ist schon erstaunlich, dass solch ein Handeln vom Amt Crivitz von den eigenen Kommunen unterstützt wird.

Die Auslegung der Unterlagen zur Planungsänderung im Bereich der 110 KV Leitung Crivitz-Wessin, die Auslegung des Projektvorhabens zur Windenergie in der Mordkuhle oder die Auslegung des regionalen Planungsverbandes WM sind immer im ERMESSEN der Planungsbehörden zugunsten der Bürgerbeteiligung mit einer ausreichenden Beteiligungszeit ausgestattet worden. Die Bürger wurden in allen Fällen mindestens 9 Wochen lang in die Entscheidungsfindung einbezogen. In Amt Crivitz ist man über diese Problematik erhaben und befindet sich schon in der Zukunft.

Dies ist also die Form der Bürgerbeteiligung im Amt Crivitz zu den Zukunftstechnologien, die im öffentlichen Interesse liegen! Es ist nicht verwunderlich, dass die Unzufriedenheit und die Gegenaktionen zunehmen werden, wenn den Bürgern die Teilhabe und nun auch noch die Mitwirkung erschwert wird. Zumal die Betroffenen, welche die Lasten der Bauprojekte tragen, als Schutzgut Mensch nur bedingt berücksichtigt werden. Ganz zu schweigen vom Schutz der Natur!

Würden Sie sich im Amt Crivitz nach der Beteiligung über die Feiertage erkundigen, erhielten Sie sicherlich eine korrekte verwaltungsrecht-liche Antwort vom Bauamtsleiter. Wir haben uns bemüht, den Bürger in den Planungsprozess des Energieparks so schnell wie möglich einzubeziehen. Das hört sich doch sicherlich gut an! Oder!

Neue Regelungen zur Abwägung im Naturschutzbereich sind bereits in Kraft getreten, obwohl die Kommunen dies auf den Veranstaltungen in Wessin am 07.11.2022 anders dargestellt haben. Die Änderungen beziehen sich vor allem auf die artenschutzrechtliche Prüfung bei Vögeln, die für Windkraftanlagen an Land relevant sind (Ausschluss- und Prüfbereiche hinsichtlich des Tötungsverbots).

Wir berichteten bereits darüber am 21.08.2022 hier noch einmal der LINK https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/4-aenderung-der-bundesnaturschutzgesetzes-ausgegeben-20-juli-2022-%c2%a745b-abs-2-abstand-zur-windenergieanlage/

Die Vorschriften der AAB (Arbeits- und Beurteilungshilfe) für Windenergieanlagen, Teil Vögel, werden in den unteren und oberen Naturschutzbehörden nicht mehr angewendet. Der § 45b Absatz 1 bis 6 BNatSchG ist vorteilhaft für Vorhabenträger, und es sei davon auszugehen, dass eine Anwendung von § 45b Absatz 1 bis 6 BNatSchG künftig der Regelfall sein wird. Damit treten die neuen Abstandregelungen bei Prüfungen von zu errichtenden Windenergieanlagen zu brütenden Vögeln direkt in Kraft. So bestätigte es die Landesregierung in der Drucksache 8/1432 vom 05.12.2022.

Das Thema wurde auf dem Umweltausschuss am 15.11.2022 auch schon einmal besprochen im Tagesordnungspunkt öffentlich Nr.8. Der Vorsitzende des Umweltausschusses der Stadt Crivitz, Herr Hans-Jürgen Heine (Fraktion die LINKE/Heine), äußerte sich auf der Sitzung am 15. November wie folgt: „Das Thema können wir eigentlich abhaken.“ Karin Pyrek für die Farktionder CWG erklärte sofort, dass „dies nicht mehr mit Widerstand zu verhindern, ist„. Auch die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) äußerte sich hierzu durch Herrn Matthias Güßmann. So bestätigte er, dass das „Im Umland von Umspannwerken wie es in Wessin der Fall ist, immer so ist, wenn einer weg ist, dann kommt der nächste. Das ist in Parchim genauso.“ Mehr könne und dürfe er dazu nicht sagen, wegen seiner beruflichen Tätigkeit hierzu.

Eigentlich müsste dieser Anlass ein Feiertag sein für die ortsansässige Fraktionsvorsitzende, der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag LUP, Frau Ulrike Seemann-Katz, da nun auch in Ihrem Heimatort Crivitz die Freiheitstechnologien von großem öffentlichem Interesse ausgebaut werden! Von Ihr war wieder einmal nichts zu hören, obgleich dieses Thema in Ihrem Heimatwahlkreis relevant ist. Wahrscheinlich ist die Faszination für die Windenergie auf der Tribüne im Kreistag und im regionalen Planungsverband viel größer. Wie bei der SVZ zu lesen war z.B. am 30.11.2022 beim Thema Wind im regionalen Planungsverband warnt sie, dass man einen Klimawandel habe und wenn man nichts tue „am Ende des Jahrhunderts 4 Grad mehr“ habe werde oder wie zu hören war auf der Sitzung des Kreistages am 13.12.2022 zum Thema Klimaschutz – das der Klimawandel radikal ist und das seine „Radikalität in der Konsequenz der Naturgesetze liege“. Diese Erkenntnisse sind ein wahrer Meilenstein! Ist dies die Vorstufe zu den in 15 Monaten stattfindenden Europawahlen und Kommunalwahlen? In Ihrem Wahlkreis auf jeden Fall war von Ihr zum Thema Klimawandel und erneuerbare Energien nichts zu hören und zu spüren.

Teil IV Das Drama um die Satzung und deren Rechtsgültigkeit beim Senioren und Behindertenberat in Crivitz!

14.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./217/92-22/CLA-54/54-2022

Es gibt Tage, da passt einiges eben nicht zusammen: Erst fehlt schlicht und einfach die Zeit wegen endlosen Reaktionsberatungen, dann kommen auch noch Schnupfen, Husten hinzu und zum Schluss Grippe – und schon fällt fast eine neue Nachricht zum Senioren – und Behindertenbeirat durch die digitalen Welten. Also dann heute nun noch als Nachtrag das Drama bei der Verabschiedung der Satzung des Senioren – und Behindertenbeirates auf der Sitzung der Stadtvertretung am 12.12.2022. 

Bevor Sie wieder erst in 11 Wochen erfahren werden, was auf der Sitzung besprochen wurde, nachdem das Protokoll beschlossen wurde, berichten wir über die gestrige Sitzung gleich. Es ist noch unangenehmer im Hauptausschuss der Stadt Crivitz, da dort das Protokoll vom Ende September 2022 erst im Januar 2023 verfügbar ist, wobei man dies bewusst verzögert, da man darin brisante über Sachverhalte berichten muss.

die Diskussion um die Satzung – Vorgeschichte –

Schon bei der Wahl im Juni 2022 gab es viele Ungereimtheiten, wo plötzlich ein 11. Kandidat herbeigezaubert wurde von der Mehrheitskoalition aus CWG und die LINKE zu der entscheidenden Abstimmung auf der Stadtvertretung. Die Einigung der Ausschüsse wurde plötzlich wieder von der CWG und der LINKE auf den Kopf gestellt.  Der Bürger wurde dann ausgeschlossen, weil er einfach nicht der Mehrheitskoalition von CWG und LINKE passte. Der berühmte Spruch mit der Nase kennen Sie sicherlich! In Crivitz wird schon seit Jahren Politik so praktiziert. Wir haben darüber berichtet, hier der Link zum Teil II am 21. Juni 2022...https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/wahlspektakel-um-den-senioren-und-behindertenbeirat-in-der-stadtvertretung-crivitz-am-20-06-2022/

Seit etwa 20 Monaten besteht keine Einigung über die Satzung. Warum? Es ist offensichtlich, dass die oppositionellen Satzungsentwürfe der CDU-Fraktion (CDU Crivitz und Umland) seit dem 31. März 2021 abgelehnt werden sollten. Diese Vorschläge sollten nicht umgesetzt werden. Seitdem wurden lediglich drei verschiedene Satzungsentwürfe der Fraktion der CWG und LINKE beraten, während alle anderen Entwürfe der Opposition erst gar nicht zur Debatte standen!  Es ist seltsam, dass eine Satzung letztendlich diskutiert wird, die dem Wortlaut von Frau Jana Nützmann (Bürgerhauskoordinatorin), Frau Ursula Fritzsche und Herrn Andrea Rüß ( CWG – Fraktionsvorsitzender) entspricht, die vor fast zwei Jahren vorgelegt wurde. Sie darf nicht verändert werden.

Andere Ansichten und Meinungen wurden einfach ignoriert. Das ist ein absolutes No-Go.Wir haben im Teil III am 09.10.2022 darüber berichtet – hier finden Sie den Link ….http://crivitzer-okalanzeiger.de/aktuelles/teil-iii-das-hin-und-her-seit-18-monaten-mit-der-gruendung-und-satzung-fuer-den-eniorenbeirat-bzw-den-behindertenbeirat-in-crivitz/

die Diskussion bei der Verabschiedung der Satzung – am 12.12.2022 Stadtvertretung

Bei der Verabschiedung der Satzung für den Senioren- und Behindertenbeirat am 12.12.2022 eskalierte die Situation. Einige Fragen, die sich vor fast zwei Jahren genauso gestellt hatten, wie die prozentuale Besetzung von Senioren und Behinderten, waren weiterhin ungeklärt.

Wie viele Senioren dürfen denn im Beirat vertreten sein und wie viele Bürger dürfen denn als behindert gelten? Eine Ungleichbehandlung wird hier vorprogrammiert sein. Die Stimmung im Saal stieg merklich an. Die Frage, ab wann man denn nun als Senior gelte und Mitglied im Beirat sein könne, wurde nicht beantwortet. Auch die Frage, welche Bürger der Beirat denn nun letztendlich im Seniorenalter vertrete, blieb unbeantwortet.

Diese offenen Fragen wurden von Alexander Gamm, dem Vorsitzenden der Linken, weg geblockt. Er war überzeugt, dass man alles nicht „zu überreguliert“ machen soll und man „froh sein kann, überhaupt 10 gefunden zu haben“, die das machen. Das ist erstaunlich, denn im Juni 2022 standen mehr Kandidaten zur Verfügung, aber die Mehrheit von CWG+LINKE  wollte sie nicht wählen.

Diese Argumentationsmethode ist erstaunlich, aber nicht ungewöhnlich, da sie seit Jahren verwendet wird vom Herrn Alexander Gamm als Fraktionsvorsitzenden die LINKE.

Von dem Vorsitzenden des Bildungsausschusses, Herrn Jörg Wurlich (CWG-Fraktion), wurde erneut lediglich bemerkt, dass man die Satzung erst einmal beschließen sollte, da sie ja noch im Sommer 2023 geändert werden kann. Wenn sich herausstellt, dass Korrekturen nötig sind, können diese ja noch nachgeholt werden.

Ist es eine Versuchs-und-Irrtums-Methode? Die CWG – Fraktion ist überzeugt, dass man erst einmal beschließen sollte und dann schauen, was daraus wird. Mit dieser Auffassung werden also in Crivitz die Satzungen für die Bürger beschlossen. Ob das auch so von der Kommunalaufsicht gesehen wird?

Resümee

Die Satzung wurde letztendlich verabschiedet, mit der Mehrheit der CWG+LINKE.  Die Opposition als CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) enthielt sich zum Teilen in der Abstimmung, um ihre Wählerschaft und das gute HARMONIE mit der CWG-Fraktion und der LINKEN nicht zu gefährden.

Nun kommt es darauf an, wie die Bürger und Instanzen auf die Entscheidung reagieren. Es ist erforderlich, dass in der Satzung klar und deutlich formuliert wird, wer in den Gremien vertreten sein soll, um Ausgrenzungen zu vermeiden, wenn man denn nur ein Gremium für Senioren und behinderte Bürger hat.

Da es jedoch weiterhin keine Rechtsgrundlage für die Annahme dieser Satzung gibt, werden weitere Instanzen mitentscheiden. Diesbezüglich dürfte sich sicherlich die untere bzw. obere Kommunalaufsichtsbehörde noch einmal melden!

Sitzung der Stadtvertretung im Haus Seeblick am 12.12.2022 mit anschließendem Abendessen. So richtig besinnlich!

13.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./216/91-22/CLA-53/53-2022

So richtig besinnlich mit Abendessen (Sitzungsgeld ca. 600,00€ +Abendessen ca. 400,00€)! Während alle anderen den Gürtel enger schnallen sollen und bald kein Loch mehr finden! Ist das zeitgemäß!

Man gönnt sich ja sonst nichts! Die Begrüßung der Bürgermeisterin, Frau Brusch Gamm, war ebenfalls sehr freundlich: „So Ihr Lieben!“ Mal nicht im Bürgerhaus oder Volkshaus, sondern seit 2017 wieder einmal zu Weihnachten in einem Crivitzer Traditionshaus. Die Ernüchterungen kamen dann!

Bevor Sie wieder erst wieder in 11 Wochen erfahren werden, was auf der Sitzung besprochen wurde, nachdem das Protokoll beschlossen wurde, berichten wir über die gestrige Sitzung gleich.

Die Verwaltungsvorlagen waren unvollständig, die Informationen waren nicht auf dem neuesten Stand, die Satzung war nicht korrekt, die Dringlichkeit von zusätzlichen Besprechungspunkten wurde plötzlich behauptet, der Austausch zu Schwerpunkten fand nicht umfassend statt und es blieben offenen Fragen. Wie üblich wurden alle Angelegenheiten mit einer Mehrheit von CWG und die LINKE abgeschlossen, was bedeutet, dass alles so war, wie es immer war. Da hilft auch kein Appell an das Festhalten an einer Harmonie für die kommenden großen Aufgaben, wenn sich aber die Mehrheit von 72 % bereits vorher entschieden hat, wird sich nichts ändern. Die Kongruenz der Töne ist nicht gegeben.

Lediglich eine neue Entwicklung war zu beobachten; die Opposition CDU-Fraktion(Crivitz und Umland) meldete sich zwar verhalten, aber sie war dennoch leicht zu erkennen.

Die Gebührenerhöhung beim Friedhof wurden für die Bürger verabschiedet. Gleichzeitig wurden Ausgabe beschlossen, eine Machbarkeits-studie in Auftrag zu geben, mit einem Kostenaufwand von ca. 95.000,00 € für die Wärmenetzplanung. Für die Errichtung des Parkplatzes am alten Sparmarkt wurden im Jahr 2022 erste Vorarbeiten in Höhe von 15.000,00 € bestätigt. Im weiteren Verlauf sollen dann im Feb. 2023 weitere 100.000,00 € für den Neubau des Parkplatzes am alten Sparmarkt beschlossen werden. Wie ist die Zusammensetzung der Elemente (Machbarkeitsstudien+ Parkplatz) möglich, ohne vorher in den Ausschüssen beraten zu werden? Das ist nur in Crivitz zu erleben. Ohne Kläger gibt es keinen Richter!

Die Argumentation des Umweltausschusses und der CWG zur neuen Kalkulation der Friedhofsgebühren war weiterhin, dass also eine neue Kalkulation alle vier Jahre gemacht werden muss und dass man ja schließlich eine neue Anlage der Bestattungsarten im Wäldchen anbiete. So können bis zu 16 Urnen an einem Baum beigesetzt werden. Wieviel Bäume sind da überhaupt möglich? Das war die Quintessenz dieser Angelegenheit. Niemand wagte es, an die Feuerwehrgebührensatzung, die schon 13 Jahre alt ist, zu erinnern und daran, dass sie nach dem Kommunalabgabengesetz alle drei Jahre erneuert werden muss, da es politisch zu brisant ist. Gleiches gilt für die Sportstättensatzung, die bereits seit sechs Jahren in Kraft ist! Die Friedhofssatzung wird nun dafür herhalten müssen.

Herr Gamm, der amtierende Vorsitzende des Bauausschusses, berichtet, dass sich ein neues Unternehmen im Gewerbegebiet ansiedeln will, im Bereich einer Dekarbonisierung Maßnahme (Mix aus Wind- und Solarenergie, aber auch Biomasse). Es gibt Vorstellungen, wie man eine Biogasanlage zur Energieerzeugung nutzen kann, um die Neustadt und angrenzende Betriebe mit Wärme zu versorgen. Zusammen mit Zapel und Barnin könnte dies eine sehr große Sache werden. Vielleicht sogar ein eigenes Stadtwerk. Das wird Millionen Euro kosten.

Wie in der OTV-Sitzung in Wessin vorige Woche wurde erneut von Frau Lisa Klünder-Fittke (CWG-Fraktion) angesprochen wurde, ob man dazu vielleicht eine Bürgerenergiegenossenschaft bzw. Bürgerenergiegesellschaft gründen sollte. Die Argumentation beruht auf der Prämisse, dass sich die Stadt Crivitz solche Modellprojekte nicht leisten kann. Es ist noch zu früh, um eine endgültige Beurteilung abzugeben, aber das Amt Crivitz und auch die Stadt Crivitz lernen ständig dazu und verbessern sich kontinuierlich bei diesem Prozess, entgegnete die Bürgermeisterin.

Herr Gamm hatte plötzlich ein großes Interesse an diesem Thema gezeigt, was man daran merkte, dass er immer wieder darauf einging. Er wiederholte noch einmal, was für ihn von Bedeutung ist: Die Kosten von 1m Rohrleitung und  1 kWh am Ende. Dies wurde bereits von anderen Personen und Gruppen diskutiert, die sich nicht mit Ihnen getroffen haben. In der Bauausschusssitzung wurde das angeblich schon besprochen.

Es ist immer problematisch, zwischen öffentlich und geheim zu unterscheiden. Dies ist jedoch nicht ungewöhnlich, da man schnell mal in Crivitz von einem zum anderen tendiert.

Die Opposition CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) hielt es an diesem Punkt für unangemessen, ohne vorherige Abstimmung in den Ausschüssen solche Entscheidungen heute zu treffen, und gab fast ein vollständiges NEIN.

Resümee

Die heutigen Beschlüsse werden sich auch in die nächste Wahlperiode ab 2024 hinein finanziell erstrecken und werden dann andere zu verantworten haben. Na ja, das wird schon noch mit der sogenannten Opposition CDU-Fraktion(Crivitz und Umland)! Es bleibt noch eine Zeit von 15 Monaten übrig. Der Vorhang schließt sich nun für 2022 und bei der nächsten Sitzung der Stadtvertretung im Feb. 2023, zum Haushalt 2023, da wird es sicher keine offenen Fragen mehr geben. Denn dann werden Fakten berücksichtigt, die die Wirklichkeit widerspiegeln oder, es mit den Worten von Herrn Gamm zu sagen „die Mathematik lügt bekanntlich weise nicht“.

Zweiter Schnellschuss zum Jahresende 2022! Machbarkeitsstudie für ca. 140.000,00€ zur kommunalen Wärmenetzplanung! Sofort Beschluss!

11.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./215/90-22/CLA-52/52-2022

Wie wirklich ist die Wirklichkeit?

Die Sonne scheint nicht, aber einige Köpfe in den Fraktionen von CWG und die LINKE sind wahrscheinlich ziemlich heiß geworden im Sommer 2022 und immer noch nicht abgekühlt, so scheint es. Die Gebühren für den Friedhof werden für die Bürger 2023 deutlich erhöht, da die Kosten enorm gestiegen sind. Gleichzeitig soll 2023 aber ein Parkplatz für 100.000 € neu gebaut und eine Machbarkeitsstudie für 140.000 € zur kommunalen Wärmenetzplanung in Auftrag gegeben werden!

So soll bereits am 12.12.2022 beschlossen werden, die Möglichkeit und die Wirtschaftlich-keit zur regenerativen Energieversorgung und kommunalen Wärmenetzplanung zu prüfen und dazu eine Machbarkeitsstudie erarbeiten zu lassen. Zu diesem Zweck wurde ein Richtpreisangebot in Höhe von ca. 140.000 € für die Erstellung einer entsprechenden Machbarkeitsstudie erstellt. Eine Grundsatzentscheidung ist notwendig.

Wieder einmal wurde ein Fördertopf kurzfristig und unerwartet entdeckt – die ewige Suche nach finanzieller Unterstützung, wenn man kein Geld mehr im Haushalt hat oder doch? Was wird wohl dazu unser neuer Klimaschutzmanager 2023 sagen, im Amt Crivitz! Der Topf ist nicht neu, er wurde lediglich seit dem 15.09.2022 neugestaltet und kann bis zum 2025 genutzt werden.

Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien (Förderquote 50%)

Modul 1 zielt auf die Erstellung von Transformationsplänen zur Dekarbonisierung bestehender Netze bis 2045 und von Machbarkeitsstudien für neue Netze mit einem Anteil klimaneutraler Wärme von mind. 75 %. Dabei können Planungsleistungen bis zu Phase 4 nach HOAI mitgefördert werden, die maximale Fördersumme ist auf 600.000 Euro begrenzt.

Quelle:
www.kraftanlagen.com/neue-bundesfoerderung-fuer-effiziente-waermenetze-bew-in-kraft-getreten/

Es gibt vier Module, die zeitlich aufeinander aufbauen, untergliedert sind. Es wird unterschieden zwischen Wärmenetzen, die bereits bestehen und Wärmenetzen, die komplett neu errichtet werden sollen (treibhausneutral). Grundsätzlich sind in Bestandswärmenetzen förderfähig:  Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und Wärmeübergabestationen. Bis zu 2 Mio. € Fördergeld sind möglich. Es wurde kein beschleunigtes Verfahren durchgeführt, es wäre also auch möglich, die Angelegenheit bis Februar 2023 in den Ausschüssen zu diskutieren.

Nun muss aber alles wieder schnell gehen, ohne Diskussion in den Ausschüssen soll sofort am 12.12.2022 bereits alles beschlossen werden. Vielleicht hätten die ansässigen Firmen und Bürger noch weiterführende Vorschläge zu diesem Thema abgeben können. Es ist bedauerlich, dass sie an diesen Vorgesprächen nicht mehr beteiligt werden können.

Wieder einmal überrascht die CWG und LINKE Fraktion die Opposition CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) diesmal mit einem Antrag, den sie ohne öffentliche Vorgespräche in den Ausschüssen eingebracht hat. Es gab keinen Grund, dieses Thema in den beherrschenden Bauausschuss oder Umweltausschuss zu bringen.

Die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) wird sich bei diesem Thema keine großartige Gegenwehr leisten wollen, da sie selbst in der Vergangenheit einen Antrag in ähnlicher Form mitgetragen bzw. eingebracht hatte. Am 20.06.2022 wurde ein gemeinsamer Antrag von CDU, CWG und die Linke aus dem Bauausschuss heraus an die Bürgermeisterin gerichtet, in dem diese aufgefordert wird, die künftigen Nutzung erneuerbarer Energien in den öffentlichen Gebäuden der Stadt zu prüfen.

Es ist also zu erwarten, dass sie sich bei diesem Thema der Wärmenutzplanung nicht entgegenstellen wird, um ihre Wählerschaft und das gute Miteinander mit der CWG-Fraktion und der LINKEN nicht zu gefährden.

Resümee

Es gibt nur eine Frage, die sich hierbei stellt.

Wie rechtfertigt man gegenüber den Bürgern nach Diskussionen, dass sie jetzt mehr Gebühren zzgl. Verwaltungskosten ab 2023 zahlen müssen für den Friedhof, aufgrund der gestiegenen Kosten, aber gleichzeitig werden 240.000 € Mehrausgaben ohne Diskussion beschlossen?

Öffentliche Vorberatungen scheinen nicht mehr so in Mode zu sein wie früher, zumindest nicht ca. 15 Monate vor der Kommunalwahl.

Die heutigen Beschlüsse werden sich auch in die nächste Wahlperiode ab 2024 hinein finanziell erstrecken und werden dann andere zu verantworten haben. Es wird nicht in Vergessenheit geraten! Es ist weitestgehend sicher, dass die Mehrheitskoalition aus Crivitzer Wählerge-meinschaft und die LINKE/Heine den Beschluss trotz möglicher oppositioneller Stimmen durchsetzen werden.

Tei-1 OTV-Sitzung am 07.12.2022 in Wessin! Auswertung der Befragung der Bürger zu den großflächigen Solaranlagenbau in Wessin!

10.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./214/89-22/CLA-51/51-2022

Herr Daniel Itze im Erklärungsnotstand! Was für ein Drama und Spektakel!

Eine Sitzung ohne die Schützenhilfe der Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm und des amtierenden Bauausschussvorsitzenden Herrn Alexander Gamm. Es ist lediglich die Abgeordnete Frau Lisa Klünder -Fittke als Gast anwesend. Was für ein interessantes Ereignis!

Bevor Sie wieder erst in 13 Wochen erfahren werden, was auf der Sitzung besprochen wurde, nachdem das Protokoll beschlossen wurde, berichten wir über die Sitzung, aber heute nur der Teil der Befragung.

Nichts ist so beständig wie der Wandel

Das durfte jetzt nun auch der Vorsitzenden der Ortsteilvertretung Herr Daniel Itze in Wessin erfahren haben, als er das Ergebnis der Befragung von den Bürgern anhand seiner Abstimmungsblätter bekannt geben wollten. So hatte er noch unbedingt absichtlich schriftlich darauf hingewiesen, dass „zu spät eingegangene Abstimmungen können beim Abstimmungsergebnis nicht berücksichtigt werden“ jedoch war das zum Schluss alles völlig egal. Es war ohnehin alles „Nichtig“ und nicht zu gebrauchen.

Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar-

So stimmte die Nummerierung und Darstellung der Standorte in der beigelegten Zeichnung nicht überein mit denen auf dem Abstimmungsblatt.

Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar-

Es waren auch mehr Flächen im Abstimmungsblatt vorhanden und anders beschrieben! Auch war die Kennzeichnung der Potential Flächen eine andere gewesen als in der Beschreibung!

Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar-

Alles sehr verwirrend und irritierend! Kein Bürger konnte also nachvollziehen, worüber und über welchen Standort jetzt abgestimmt werden sollte! Zusätzlich wurde noch eine sogenannte Vororientierung an Aussagen bzw. fast als Werbung zu bezeichnen mitgeliefert und war dazu noch Bestandteil. Der Verdacht der Befangenheit drängt sich auf. Werbung oder eine neutrale Abstimmung?

Wir berichten darüber in unseren Beitrag vom 15.11.2022 https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/buergerbefragung-zu-grossflaechigem-solaranlagenbau-stadt-crivitz-im-ortsteil-wessin-der-ortsteil-beteiligt-sich-auch-an-der-antragstellung-zum-tourismusort/

So ist diese Bürgerbefragung ohnehin nur die Wiedergabe eines Stimmungsbildes der Bürger zu einem bestimmten Thema, sie hat aber keine rechtliche Wirkung und ist keine direkte Bürgerbeteiligung! Die Befragung war unzureichend vorbereitet und wurde als Schnellschuss organisiert, weil die Zeit drängte und Solaranlagen gebaut werden sollten.

KURZ UND GUT, die Befragung ist aufgrund der Mängel „nichtig“ bzw. ungültig und darf eigentlich zu nichts verwendet werden! Nun wurde sie aber trotzdem öffentlich ausgewertet –  und galt halt nur als Meinungsumfrage! Was für eine Phrase! Oje!

Das Amt ist schuld, denn es wurden nicht alle vorgegebenen Stimmzettel sofort gedruckt und so mussten später noch ca. 100 nachträglich verteilt werden. Da war aber die Abgabezeit schon wieder fast vorbei! Außerdem hat das Amt die Bilder mit den Nummerierungen verwechselt. Frau Lisa Klünder -Fittke von der CWG – Fraktion monierte dazu „Das Amt hat es verkackt“, was für eine seltsame Verwechslung der Verantwortung von einer Abgeordneten.! So der Grundtenor auf der Veranstaltung!

Insgesamt wurden 250 Stimmzettel (über 18 Jahre) verteilt! So lagen zur Sitzung nur ca. 98 Stimmenzettel vor zur Auswertung. Also nur ca. 39 % der Bürger haben sich beteiligt. Ein Wunder, dass überhaupt so viele Teilnehmer bei dem Verwirrspiel mitmachten.  Von denjenigen, die abgestimmt haben, sagten 30 Nein, 2 Ja und weitere 62 Ja, aber nur, wenn die Bürger beteiligt werden. Ist also die Bürgerbeteiligung im ausreichenden Maße nicht gegeben, dann sind 92 dagegen, also dann gilt NEIN?

Aus diesen Daten ergibt sich ein Ranking, das die folgenden Plätze belegt: 1. Platz Nr.4-Reitstall; 2. Platz Nr.2-Kiesabbau; 3. Platz Nr. 1. -Kirche und Nr.3 und Nr.5 sind raus! Eine finanzielle Beteiligung der Bürger ist nur durch Geldanlagen am Reitstall beim sog. Bürgersolarpark möglich, da die Stadt Crivitz dort auch einige Flächen besitzt (12ha). Niemand war über das Ergebnis überrascht.

Schon 2021 hatte Frau Brusch Gamm auf einer OTV-Sitzung angekündigt, dass man dort einen Bürgersolarpark errichten wolle, weil die Kommune auch Flächen besitzt. Ebenso müsse man doch auch an das ansässige Unternehmen, die landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG Wessin, denken.

Danach wurde natürlich weiter über das Gebiet beim Reitstall -Platz 1- gesprochen, da der Leiter der Projektierung von der Firma SOMIKON Herr Carsten Rodbertus, ebenfalls anwesend war. Was für ein Zufall! So wurden dann sofort weiter über die Vorteile von Photovoltaik gesprochen und was diese Technologie alles für Insekten und für Tiere tut sowie, dass sich Wessin ja auch selbst versorgen könnte durch die Gründung einer sogenannten Bürgerenergiegesellschaft! Die Abgeordnete der CWG – Fraktion Frau Lisa Klünder -Fittke war von der Vorstellung der Gründung einer Gesellschaft begeistert und erbat Unterlagen von dem anwesenden Unternehmen bis zur nächsten Sitzung! 

Übrigens, die ortsansässige (Crivitz) Fraktionsvorsitzende, der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag LUP, Frau Ulrike Seemann-Katz, war nicht anwesend, obwohl es ja ihr direkter Wahlkreis ist. Sie hätte sicherlich noch viele wertvolle Hinweise zu diesem Thema gegeben. Schade eigentlich!

Resümee

Die da oben sind schuld bzw. das Amt Crivitz ist schuld!

Einfach nur noch peinlich! Es war ganz einfach eine schlechte Vorbereitung/ Darstellung und Kontrolle der eigenen Unter-lagen, bis zum, Druck der Stimmzettel, durch den Vorsitzenden der OTV-Wessin.

Da der Name und Titel des Vorsitzenden der OTV – Wessin, Daniel Itze, im Impressum für diesen Flyer angegeben ist, ist es selbstverständlich, dass er der Verfasser ist und somit verantwortlich. Hinz kommt noch eine mangelnde Organisation und Übersicht. Eine monatliche Aufwandsentschädigung von 180,00 € zuzüglich für den Vorsitzenden sowie Sitzungsgeldes von 40,00 € und einen monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 50 € sollte eigentlich ausreichende Motivation und Engagement fördern.

Unsere Redaktion ist nicht dafür bekannt, Fehler in Amtshandlungen im Amt Crivitz nicht zu benennen. Aber die Schuld für diese blamable und misslungene Befragung in Wessin den Mitarbeitern des Amtes in die Schuhe zu schieben, in dem man die eigene Verantwortung abwälzt, ist schäbig. Es war ganz einfach eine schlechte Vorbereitung/ Darstellung und Kontrolle der eigenen Urschrift bis zum, Druck der Stimmzettel, durch den Vorsitzenden der OTV- Wessin.

Es wäre ratsam, an dieser Stelle darüber nachzudenken, dass man nicht direkt von den Bürgern in Wessin gewählt wurde, sondern durch eine andere Instanz. Es ist nicht das erste Mal, dass die eigene Verantwortung für ein Problem in Wessin heruntergespielt wird und andere für die Ursachen verantwortlich gemacht werden. Für die Vorlagen und Inhalt der Flyer sowie die Organisation der Befragung ist der Vorsitzende der OTV verantwortlich. Die Mitarbeiter des Amtes unterstützen nur und stehen hilfreich zur Seite. 

Preissteigerungen beim Friedhof (als Hof des Friedens in der Bedeutung) kommen!

01.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./209/84-22/CLA-46/46-2022

Die beiden Parteien bzw. Wählergemeinschaft (CWG +LINKE) sind unerschütterlich in ihrem Willen, die Gebührenerhöhung durchzusetzen!

Ein Blick auf die Energiekosten, -Wasser- und baldige Abwasserrechnung sowie auf die Preisschilder im Supermarkt zeigt es deutlich: Das Leben ist teurer geworden! Die Inflation befindet sich auf Rekordniveau, zahlreiche Produkte, die wir täglich brauchen, verzeichnen große Preisanstiege. So wie die Friedhofsge-bühren in Crivitz werden auch sicherlich bald die Grund- und Gewerbesteuern erhöht werden! Die erste Gemeinde im Amtsbereich Crivitz (Amt der Zukunft) hat bereits einen Beschlussentwurf vorgelegt, der als Nikolausüberraschung für die Bürger dient. Nach der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2023/24 wird die Grund- und Gewerbesteuern ab 31.12.2023-mal eben um ca. 9 Prozentpunkte erhöht. In den kommenden zwei Monaten werden weitere Gemeinden im Amts-bereich Crivitz diesem Vorbild folgen. Auch die Stadt Crivitz wird sich dem Problem nicht entziehen können, da sie finanziell stark belastet ist.

Die neuen Gebühren für die einzelnen Bestattungsarten in Crivitz sind auch noch mit Verwaltungsgebühren zu ergänzen. Somit trägt die Stadt durch ihre derzeitige Haltung zur Erhöhung des Leidensdrucks der Bürger bei. So steigen die Preise z.B. bei dem Wahlsarg-grab um ca. 183 %, bei einem Wahlmehrfachsarggrab Doppel um ca. 108 % und bei dem neuen Angebot für ein Rasenurnengrab um ca. 140 %. Die Kosten steigen auch bei einer Verlängerung beträchtlich. So. z.B. bei einer Wahlsarggrabstelle um ca. 183 %, ebenso bei einem Wahlmehrfachsarggrabstelle-Doppel ca. 183 % und bei einem Reihenurnengrab ca. 140 %.

Die mehrheitliche Koalition aus CWG und die LINKE ist sich einig und versteht die Diskussion über das Thema nicht. Dies wurde insbesondere auf der letzten Hauptausschusssitzung am Montag deutlich.

Obwohl einige Zweifel aufkamen, innerhalb der CWG-Fraktion zur Entstehung der Preisentwicklung, so wirkte der Fraktionszwang letztendlich für eine Zustimmung. So argumentierte der Fraktionsvorsitzende der CWG Andreas Rüß „die Erhöhungen werden doch niemanden um sein Vermögen bringen“, bzw. „außerdem müssen wir alle 4 Jahre immer wieder neu kalkulieren“ und Rüß weiter „es wird nie dazu kommen das weniger kostet“.

Der Fraktionsvorsitzende die LINKE Alexander Gamm legte sofort nach und betonte „wir haben doch jetzt keine Todeswelle“! Oje! Wie weit weg muss man von der Realität sein, um sich so öffentlich zu äußern?

Die CDU – Fraktion war zu der Sitzung nicht anwesend, warum auch immer! Grundsätzlich war aber auch aus anderen Ausschüssen nichts zu hören, dass die CDU – Fraktion generell ablehnend zu diesen Preissteigerungen eingestellt war. Sie hat sich in der Regel bei komplizierten Themen zurückgehalten, was aber bei den Mehrheitskoalitionen aus CWG/ LINKE, die sich bereits jetzt schon für eine Erhöhung entschieden haben, nun auch nicht mehr von Bedeutung ist.

Muss diese Gebührenerhöhung wirklich sein? NEIN!

Wenn man das Gemeinwohl in den Vordergrund stellt und ethisch-moralische Grundsätze (wobei Ethik das Nachdenken bzw. Reflektieren darüber, was moralisch richtiger ist bzw. sein soll) beachtet, kommt man zu einem völlig anderen Ergebnis, als wenn man die Gebühren erhöht. Man kann auch, als Stadt Crivitz, wenn man es will, das Defizit in der Kalkulation selbst tragen.  Bei dem Arboretum, dem Stadtpark bzw. der Fischskulptur und dem Marktplatz bzw. der Bibliothek ist das doch auch möglich? Oder nicht?

Die Gebührensatzung (nach außerhalb) der Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Crivitz ist schon 13 Jahre alt. Ist sie angepasst und erhöht worden? NEIN? Warum wohl nicht! Weil es zu unpopulär ist für die noch amtierenden politischen Gemeinschaften und Parteien? Auf jeden Fall! Es ist ein klarer Gesetzesverstoß, denn das Kommunalabgabengesetz schreibt hierzu klar vor, dass alle 3 Jahre die Gebühren anzupassen sind! Sonst kann das kostspielig werden, das weiß auch der Amtswehrführer des Amtes Crivitz Markus Eichwitz!

Die Sportstättensatzung der Stadt Crivitz ist 10 Jahre alt und soll nach dem Rechnungsprüfungsamt Crivitz seit 6 Jahren angepasst werden, weil die Kosten zu hoch sind. Ist sie angepasst und erhöht worden? NEIN? Warum wohl nicht.

Warum wird also von den amtierenden politischen Parteien und Wählergemeinschaften in Crivitz, gerade der Friedhof nur als GESCHÄFT betrachtet? Es scheint, als suchte die Stadt Crivitz nach finanziellen Einnahmequellen, um ihren Haushalt aufzufrischen, da die Kosten für Personal und Investitionen in den letzten Jahren stark angestiegen sind.

Tourismusort Crivitz – Antrag beschlossen! *Trial-and-Error* – Versuch oder Irrtum? Jedoch wer ist zuständig?

28.Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./208/83-22/CLA-45/45-2022

Es könnte auch als eine Probieraktion bezeichnet werden, um zu sehen, ob es gelingt! Wenn Crivitz denn schon als „engagierte Stadtgesellschaft“ ausgezeichnet wurde in Berlin, warum sollte dann nicht auch ein Titel aus Schwerin zum Tourismusort hinzukommen? Könnte es sein, dass es dafür Fördergelder gibt? Ein ewiger Suchprozess.

Das dachten sich sicherlich auch die Stadtvertreter, als sie im Oktober den Antrag zur Anerkennung als Tourismusort beschlossen haben. Die zweimalige Beratung im Umweltausschuss war dann plötzlich bereits ausreichend, um alles klarzustellen. Zweimal beraten und durch! Frei nach dem Motto * Erst einmal schnell einen Antrag stellen, bevor wir nichts mehr abbekommen*! Wir werden dann mit dem Bürger reden, wenn wir ihn eingeholt haben.

Man könnte auch von einem Realitätsverlust oder Tunnelblick sprechen, oder? Wie heißt es doch so schön – entscheidend bei der Bewertung ist 1. Die LAGE und 2. Die LAGE und 3. Nochmals die LAGE!

Die Stadt ist mit ihren Projekten und Angeboten noch nicht an den Punkt gelangt, wo sie in der Lage wäre, die touristischen Erwartungen ihrer Gäste zu erfüllen. Derzeit gibt es einige unvollendete Projekte, kein Verkehrsraum- bzw. Parkraumkonzept, ausreichende Beherbergungsangebote, Anlaufstellen für touristische Angebote usw.

Auch die Ausflugsziele um Crivitz herum sind begrenzt. Außer zu den zukünftigen geplanten großflächigen „Freiheitstechnologien“ wie Wind-, Solar- oder Bergwerksgebieten. Diese sollten eigentlich Natur-und Umweltverträglich geplant werden. Aber, naja! Leider kann man in Crivitz nicht Baden, sondern nur Camping auf sechs Stellflächen. Der Stadtpark und das Arboretum laden zum Verweilen ein!? Der Radweg nach Pinnow 2023/24 werben dann für einen Ausflug nach Schwerin.

Antrag von Crivitz – ohne Engagement und inhaltliche Substanz!

In der Oktober-Sitzung wurde nun ein Antrag angenommen, der jedoch nur formell war und ohne inhaltliche Substanz hat. Es gibt keine eingehende Bewertung der Faktoren Kultur und Freizeit, Investitionen, Gäste, Infrastruktur, Angebote und Alleinstellungsmerkmale usw. Es war auch kein Motiv für den Antrag zu erkennen im dazugehörigen Beschluss. Es wurde lediglich erläutert, dass der Umweltausschuss die Situation festgestellt hat und dann wurden die ausführlichen Antragsbedingungen vom Ministerium wiedergegeben. Damit war dieses Thema beendet!

BV Cri SV 601/22 Beschlussfassung zum Antrag der Stadt Crivitz zur Anerkennung als Tourismusort und zum Grundsatzbeschluss zur Unterstützung des Amtes bei der Anerkennung als Tourismusregion

In Crivitz ist man noch längst nicht so weit, hier soll nun erst einmal eine neue Arbeitsgruppe gegründet werden unter der Leitung eines Stadtvertreters, welche dann die Themenschwerpunkte sinngleich festlegen und formulieren sollen! Dann kann sich der Bürger endlich einbringen! Welcher Ausschuss soll federführend für die Belange der Tourismusentwicklung responsable sein? Das ist nun offenbar unklar?

Zum Vergleich – die fachliche fundierte Begründung der Gemeinde „Dobin am See“!

Also so gute Voraussetzungen wie in „Dobin am See“ sind in Crivitz nun wirklich nicht gegeben. Oder? Die Frage, wie dieser Sachverhalt bewertet werden sollte, liegt im Moment noch in der Hand des Betrachters. So hat die Gemeinde Dobin am See bereits ihren vollständigen Erläuterungen im Erhebungsbogen und Analysen längst veröffentlicht und auch das Motiv hierzu beschlossen. Hierzu das Beispiel – „Unsere Gemeinde liegt am Ostufer des Schweriner Sees und hat damit für das Binnenland sehr gute touristische Voraussetzungen. Das motiviert uns, die Entwicklung der touristischen Infrastruktur voranzutreiben und weitere Angebote für Gäste und Bewohner zu etablieren(so laut Beschuss 17.10.2022)Das klingt doch schlüssig, oder? Und so sieht ein eine fachlich fundierte Begründung aus die wirklich sehr ausführlich dargestellt ist! Mit dieser Darstellung von Dobin am See ist auf jedenfalls ein Erfolg garantiert!

BV Dob GV 500/22 Grundsatzbeschluss zum Antrag Tourismusort und Beteiligung an einer Tourismusregion im Amtsbereich Crivitz

Zuständigkeiten des Auschusses für den Bereich Tourismuss in der Stadt Crivitz – von 2009 bis 2019

Von 2009 bis 2019 behandelte federführend ausschließlich der Kulturausschuss den Bereich Touristik in seinen Aufgabenbereich, laut Hauptsatzung. Im Fachbereich Touristik engagierte sich sehr stark, die 2021 plötzlich und unerwartet verstorbene SPD-Mandatsträgerin Frau Bettina Keine (stellvertretende Vorsitzende des ver.di Landesbezirksfrauenrates), welche einen großen Konsens und Zuspruch auch bei vielen Crivitzer Vereinen erreichte. Sie war es, die wiederholt die touristischen Belange in den Vordergrund stellte und Konzepte vorschlug und abforderte.

Zuständigkeiten des Auschusses für den Bereich Tourismuss in der Stadt Crivitz – von 2019 bis 2024

Kurz nach der Kommunalwahl im Oktober 2019 wurde die Hauptsatzung der Stadt Crivitz geändert und der wieder gewählte, jetzt aber in der Fraktion die LINKE/Heine, als Vors. des Umweltausschusses, Herr Hans Jürgen Heine, bemächtigte sich des Themas.  Also hat sich der Ausschuss in „Umwelt, Landeskultur und Tourismus“ umbenannt. Bei der Betitelung blieb es aber auch, denn es wurde ein entscheidender Fehler damals gemacht laut Kommunalverfassung.

In der genauen Darstellung / Beschreibung für die Aufgabenbereiche des Ausschusses, die er nun abarbeiten sollte, taucht aber nun das Fachgebiet – Tourismus/ Touristik – in der verabschiedeten Hauptsatzung überhaupt nicht mehr auf.

Es erfolgte somit eine Betitelung ohne die kommunal-rechtliche Legitimation für die Federführung im Bereich Tourismus! Oje! Was nun! Was sagt denn jetzt unsere Citymanagerin hierzu? Oder die Bürgerhauskoordinatorin, welche auch touristische Angebote anpreist? Denn beide Verantwortlichen sind im Kulturausschuss vertreten. Muss man wirklich den Umweltausschuss als tragendes Element nehmen? Ist es nicht vielleicht angebrachter, das Thema im Kulturausschuss zu behandeln?

Die Angelegenheit wurde vergessen und ist dadurch nicht durch die Hauptsatzung gedeckt. Damit ist die Zuständigkeit für diesen Bereich offen und kann nur in gegenseitigem Einvernehmen mit den anderen Ausschüssen geklärt werden.

Resümee

Es ist schon erstaunlich, dass der Umweltausschuss seit Längerem wieder einmal eigenmächtig berät zu diesem Thema und entscheidet und die Ortsteilvertretungen  hierzu nicht einbezieht. Es wird seit Jahren darüber gesprochen, aber keine Veränderung ist in Sicht. Die Federführung sollte nun unbedingt beim Thema Tourismus beim Kulturausschuss liegen, da hier auch die Citymanagerin und die Bürgerhauskoordinatorin beteiligt sind.  Zudem werden die Workshops zum Marktplatz auch in der Innenstadt diskutiert und sollen die zukünftige Attraktivität der Stadt für den Tourismus gestalten. Das ist wirklich sinnvoll. Der Kulturausschuss kann sich aufgrund seiner breiteren Zusammensetzung besser an die Öffentlichkeit wenden und Maßnahmen bewerten.

Eine Kombination der Verantwortlichkeit aus Kultur- und Umweltausschuss wäre in den noch verbleibenden 15 Monaten dieser Legislaturperiode realisierbar, allerdings ist es schwer vorstellbar, wenn der Umweltausschuss weiterhin so dominiert.

Nach ca. 13 Jahren der Bewirtschaftung in dem so benannten *Arboretum* in Crivitz nun endlich die Offenbarung!

25.Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./207/82-22/CLA-44/44-2022

Arboretum – Eigentlich eine *Einrichtung für Forschung, Lehre und Bildung; Sammlung verschiedenartiger, oft auch exotischer Gehölze* hier der aktuelle verbliebene Anblick!

Das Arboretum liegt am westlichen Rande der Stadt Crivitz. Die Fläche des Arboretums ist langgestreckt und umfasst 7,5 ha. Es liegt als Teilfläche des Flurstücks 81, der Flur 18 in der Gemarkung Crivitz. Die Fläche ist im Frühjahr 2007 durch die Fa. Rumpf, Garten- und Landschaftsbau GmbH, im Auftrag des Straßenbauamtes Schwerin mit 142 Bäumen als Hochstämme und 30 weiteren Solitärbäume sowie 1770 Sträuchern, in Form von Rabatten, bepflanzt worden. Am 09.10.2009 ist das so benannte Arboretum vom Straßenbauamt Schwerin in das Eigentum der Stadt Crivitz übertragen worden.

Es war schon ein historischer Moment auf der letzten Sitzung der Stadtvertretung am 10.11.2022 als Hans-Jürgen Heine ( 2. Stellv. Bürgermeister der Stadt Crivitz und Mitglied in der Fraktion die LINKE/Heine — Vorsitzender des Förderverein „Arboretum Crivitz e.V.“ — und Vorsitzender des Umweltausschusses der Stadt Crivitz) ein erstaunliches Eingeständnis verkündete. So habe man jetzt schließlich feststellt, dass das optimale Wachstum eines Baumes (ausländischer Herkunft) nur auf standorttypische Bedingungen ihrer Heimat erreicht werden kann und das ist aufgrund der Trockenheit und Wassermangel der letzten Jahre im Arboretum nur bedingt möglich. Das wusste man auch schon 2009, oder?

Lage und Umfeld mit Erdteilen @ALLRIS®net

Dazu ist die Fläche des Arboretums in die verschiedenen Erdteile untergliedert worden. Westlich der Fläche befinden sich Baumarten aus Nord-, Mittel- und Südamerika, dann folgen weiter in östlicher Richtung Baum- und Straucharten aus Nord-, Mittel und Südeuropa und daran schließen sich die Baum- und Straucharten aus dem asiatischen Erdteil an.

Im Arboretum sind 87 Baumarten, davon 23 Nadelbäume und 64 Laubbäume gepflanzt worden. Im Folgenden werden die Baumarten aufgelistet und mit dem deutschen Namen dargestellt. (Quelle: Pflegekonzept Bild und Text @ALLRIS®net). Aus welchen Baumarten setzen sich die Wälder in und um  Schwerin zusammen? Die südlichen Gebiete werden von Kiefern dominiert. Im Werderholz und in Friedrichstal herrschen Buchen und Eichen vor. Insgesamt kann man sagen, dass 55 Prozent der Waldfläche Laubwald und der Rest Nadelwald ist.

Es ergab sich auf der Sitzung, dass ein Abgeordneter der CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) Jens Reinke zum TO 13 eine Anfrage an Hans-Jürgen Heine hatte. Ob es möglich wäre auf dem Gelände des Arboretums eine Handpumpe (Schwengelpumpe) mit entsprechender Tiefenbohrung zur Wassergewinnung über einen Brunnen für die dortige Bepflanzung und Bäume zu bauen. Er wurde von mehreren Personen angesprochen und darauf hingewiesen, dass es auf dem Kiesberg für eine dauerhafte Bepflanzung zu trocken ist.  Es sei zu mühsam und kostspielig Wasser dorthin zu bekommen in einer ausreichenden Menge.

Frau Karin Pyrek (jüngst nachgerückte Abgeordnete der CWG – Fraktion und selbst Mitglied im Förderverein des Arboretums) bezweifelte diese Feststellung generell und leistete Herrn Heine sofort Schützenhilfe.

In einer darauffolgenden Diskussion erwiderte Heine davon, angeblich noch nie etwas gehört zu haben. Er fügte aber hinzu und betätigte nun doch, dass zwar die Schäden an vielen Bäumen nicht zu übersehen sind, aber die heimische Eiche, Buche und Linde wachsen gut und haben sich, so wird gehofft, an den Wassermangel gewöhnt und „die älteren Bäume müssen halt damit fertig werden“ so Heine. Eine erstaunliche Ruhe trat nach dieser Aussage ein! Oh ja! Was für eine Erkenntnis nach 13 Jahren!

Natürlich ist der Hinweis von Jens Reinke richtig und berechtigt, schon 2013 wurde festgestellt, dass der Standort im südwestlichen Teil als sehr nährstoffarm eingeschätzt wurde und eine mäßige Wasserversorgung besitzt. Der Bereich in der Mitte hingegen hat eine mittlere Nährstoffversorgung und eine dichte Mergelschicht in etwa 30 – 40 cm Tiefe sowie teilweise stehendes Grundwasser.  Im Eingangsbereich sind sogar kräftige Nährstoffverhältnisse vorhanden. Also sind die Hinweise berechtigt gewesen und eine Möglichkeit für eine Brunnenbohrung gegeben, es wurden nur in den 13 Jahren noch nie geprüft, sondern von vornherein kategorisch ausgeschlossen.

Verzweifelt wurde in den letzten 10 Jahren versucht, kostenintensiv dort nordamerikanische Bäume z.B. Dorn-Gleditschie, Tulpenbaum, Schwarznuß, Weymouts-Kiefer, Sitka-Fichte oder asiatische Bäume z.B. Zweilappiger Ginkgo, Nikkotann anzupflanzen jedoch, wie wir jetzt wissen, leider  vergebens. Auch in der jüngsten Umweltausschusssitzung wurde noch einmal betont das optimale Wachstum eines Baumes nur auf standorttypische Bedingungen ihrer Heimat erreicht werden kann– also eine standortgerechte Baumartenwahl! So gab es eigentlich schon frühzeitig Hinweise auf diese Mängel – siehe Sitzung des Umweltausschusses am 21.06.2016 im TOP 6.3. Abgestorbene Bäume Im Arboretum sind gegenwärtig 17 Mängel, dav. 13 abgestorbene Bäume und Strauchrabatten, umgefallenen Vogelsitzkrücken sowie schadhafte Bänke vorhanden.(Quelle @ALLRIS®net)

Bis 2014 mobilisierte die Stadt Crivitz bis zu ca. 150.000 € für die Errichtung und Herstellung und jährliche notwendige Bewirtschaftung. So wurden auch danach ab 2014 bis 2022 allein in die fortlaufende Unterhaltung (Pflegekonzept) insgesamt ca. 80.000 € durch die Stadt Crivitz investiert. Ergeben sich aber darüber hinaus erforderliche Maßnahmen der Bewirtschaftung, so sollten diese auf Antrag des Umweltausschusses nur im Haupt- und Finanzausschuss entschieden werden. Erstaunlich – ohne Beschluss der Stadtvertretung?

Ab 22.06.2015 wurden diese Ausgaben nicht als freiwillige Leistungen deklariert, sondern als Pflichtaufgaben, damit diese Kosten bei einer Haushaltsschieflage trotzdem ausbezahlt werden.

Die Finanzierung wurde aus den Einnahmen der jährlichen Stadtwaldbewirtschaftung geleistet. Zusätzlich wurde noch in die Ausstattung mithilfe von Fördermitteln investiert (Holzbrücke, Lehr- und Wanderpfad, Holz-Pavillon, Hinweisschilder und Sitzgarnituren) mit bis zu ca. 120.000 €. So kann man zusammenfassend feststellen, dass an Institution für Forschung, Lehre und Bildung; verschiedenartiger Gehölze in den letzten 13 Jahren auf passable ca. 350.000 € aufgewendet wurden!

Wobei noch zu beachten ist, dass der Förderverein „Arboretum Crivitz e.V.“ für die Pflege und Entwicklung nur beratend zur Seite steht. Der Vorstand und drei weitere Mitglieder sind aber auch Mandatsträger der Stadt Crivitz. Sie beraten also und entscheiden mit über die Pflege und die finanziellen Ausgaben für diese Institution! 

Was für ein glücklicher Zufall!

So wurde aber trotzdem schon mal die Schwerpunkte, auf der jüngsten Sitzung des Umweltausschusses, für das nächste das Jahr 2023 festgelegt die da lauten: 1. Der Stadtpark , 2. Das Arboretum und 3. Ein Klima angepasstes Waldmanagement. Den 3. Punkt wird speziell Herr Alexander Gamm bearbeitet, denn hier geht es um ein Förderprogramm bzw. Fördergelder, also ums Geld!

Richtlinie für Zuwendungen zu einem Klima angepassten Waldmanagement vom 28. Oktober 2022 Zuwendungsfähige Waldfläche** ≤ 100 ha kann man von 85,00€ bis 100 €*pro Hektar und Jahr erhalten- 10 oder 20 Jahre. ( Der Stadtwald in Crivitz hat eine Größe von 615,63 ha Waldfläche).

Quelle: klimaanpassung-wald.de

Dieses Programm passt natürlich hervorragend zur Umwandlung Wirtschaftswald in Naturwald am Glambecksee in der Gemarkung Basthorst. Zielrichtung: Klimaresilienz–Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klima-resilient) sind. Nur klimaresiliente Wälder sind dauerhaft in der Lage, neben der CO2-Bindung in Wäldern und Holz auch die anderen Ökosystemleistungen (z. B. Schutz der Biodiversität, Erholung der Bevölkerung, Erbringung von weiteren Gemeinwohlleistungen sowie die Rohholzbereitstellung) zu erfüllen. ( Quelle: klimaanpassung-wald.de)

Kriterien

Gegenstand der Zuwendung ist die nachgewiesene Einhaltung von übergesetzlichen und über derzeit bestehende Zertifizierungen hinausgehenden Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement, mit dem Ziel, Wälder mit ihrem wertvollen Kohlenstoffspeicher zu erhalten, nachhaltig und naturnah zu bewirtschaften und an die Folgen des Klimawandels stärker anzupassen. Dabei ist für die Resilienz der Wälder und ihrer Klimaschutzleistung als Grundvoraussetzung auch ihre Biodiversität zu erhöhen. Ebenso dazu gehören auch die Planung und die Vorbereitung des klimaangepassten Waldmanagements.( Quelle: klimaanpassung-wald.de)

Resümee

Natürlich sind die jetzigen Feststellungen über den Zustand des Arboretums zutiefst ergreifend und man kann sich darüber sehr stark erregen! Aber hier bedarf es eine breite öffentliche Bürgerdiskussion und es müssen neue Konzepte her, wenn man denn das Arboretum erhalten will und die Kosten in den nächsten Jahren hierfür nicht explodieren sollen! Wie sagte der Vorsitzende Hans-Jürgen Heine auf der letzten Sitzung des Umweltausschusses Sitzung passend dazu „Leute, die sagen, was wir zu tun haben gibt es genug, aber Leute die mitmachen sind zu wenig“.

Anmerkung der Redaktion: Woran das wohl alles liegt?  Mit Leute sind bestimmt die Bürger gemeint!

Bei der Teilnahme am Förderprogramm „Klimaangepassten Waldmanagement“ gibt es aber entscheidende Reibungspunkte. So erscheint unter dem Punkt 6. Der Bedingungen auch der „Verzicht auf Kahlschläge. Das Fällen von absterbenden oder toten Bäumen oder Baumgruppen außerhalb der planmäßigen Nutzung (Sanitärhiebe) bei Kalamitäten ist möglich, sofern dabei mindestens 10 % der Derbholzmasse als Totholz zur Erhöhung der Biodiversität auf der jeweiligen Fläche belassen werden.“ ( Quelle: Klimaanpassung-wald.de) Denn auf seiner letzten Sitzung des Umweltausschusses verkündete Hans-Jürgen Heine als Vorsitzender, dass ein Schwerpunkt für das Jahr 2023 sein wird eine verstärkte Abholzung im Stadtwald, weil das Holz als Baumaterial knapp geworden ist. Sicherlich auch mit dem Hintergrund der erhöhten finanziellen Einnahmen für die Stadt Crivitz aus der Waldbewirtschaftung. Diese Grundhaltung widerspricht aber der Richtlinie des Förderprogramms für Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement!

Hier gibt es noch viel nachzudenken! Es gehört eben wirklich mehr dazu als ein Förderprogramm ausfindig machen, sondern man muss auch die Konditionen hierfür gemeinsam mit dem Bürger umsetzen können!

Bei einer Inflationsrate von +10,4 % wird das Leben immer teurer, das Sterben in Crivitz ab 2023 nun auch!

21.Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./205/80-22/CLA-42/42-2022

Drastische Preissteigerungen der Friedhofsgebühren bei den verschiedenen Bestattungsarten und den Verlängerungen nach den Nutzungsrechten sollen am 12.12. 2022 in der Stadtvertretung beschlossen werden.

Damit trägt die Stadt Crivitz in der jetzigen Situation auch zu der Erhöhung des Leidensdruckes (Energiepreise, Inflation, Zinsen, Renten) bei den Bürgern bei durch mehr Abgaben und Gebühren. Die mehrheitliche Koalition aus CWG und die LINKE (72%) ist sich schon einig und hat auch schon die dazugehörigen Erklärungen und Rechtfertigungen. Die Nachfrage nach Urnengräbern steigt, das verteuert die großen Erdgräber und Baumbestattungen.

aus @ALLRIS®net

Aufgrund des jetzigen Gedankens zur Einführung von neuen Bestattungsmöglichkeiten (Baumgrabstellen im Wäldchen und als Lückenschließung von freigewordenen Arealen) als Angebot müssen die Kosten und Gebühren neu kalkuliert werden. Auch seien die extrem gestiegenen Kosten für Personal und Grünpflege bzw. der bisherigen Fallzahlen dafür verantwortlich.

Das Bestattungswesen ist eine Pflichtaufgabe der Stadt aber die angekündigten Preissteigerungen sind schon kräftig in der jetzigen Zeit. So steigen die Preise z.B. bei dem Wahlsarggrab    ca. 183 % WAHLmehrfachsarggrab Doppel ca. 108 %, Rasenurnengrab ca. 140 % und bei einem ano-nymen Wiesenurnengrab ca. 34 % usw. Bei einer Verlängerung nach 25 Jahren steigen die Preise pro Jahr ebenfalls kräftig. So. z.B. Wahlsarggrabstelle ca.183 %, Wahlmehrfachsarggrabstelle Doppel ca.183 %; Reihenurnengrab ca.140 %, Rasenurnengrab einstellig inkl. Pflege ca.34,2 % usw…….usw.…

aus @ALLRIS®net – bearbeitet in der Überschrift

Eine Ursache für die Erhöhungen ist aber auch unter anderem eine jahrelange mangelhafte Planung des Friedhofsträges. Fast 8 Jahre benötigte man für den Aufbau eines Friedhofskatasters und einen aktuellen Revierplan der einzelnen Bereiche ist bis heute nicht veröffentlicht. Umstruk-turierungen von Personal und Änderungen in den Zuständigkeiten im Amt Crivitz trugen in den letzten Jahren dazu bei. Seit 2010 bis 2014 engagierte sich der damalige Bürgermeisterkandidat und Abgeordnete Herr Wolfgang Lubos im Bereich der Friedhofsgestaltung. Er entwickelte vorausschauend ein gutes Konzept für einen naturverträglichen Aus und Umbau mit unterschiedlichen Angeboten. Das wäre auch mit Investitionen der Stadt Crivitz verbunden gewesen.

Jedoch die 2014 neu gewählte Stadtspitze allerdings setzte erst einmal andere Prioritäten im Bereich der Investitionen und damit ver-schwand das Konzept in der Schublade. Seit dem Corona – Ausbruch fängt man nun langsam an mit Veränderungen in der Friedhofsgestaltung bzw. mit den hierfür nötigen Investitionen. Daher ist die Ankündigung des Umweltausschusses als Initiator der Veränderungen 2022, im beginnenden kommunalen Vorwahlkampf 2023/24, eher mit Nachsicht zu betrachten, denn vieles was jetzt angepackt und verwirklicht wird, ist aus dem Grundgedanken von Herr Lubos 2014 entsprungen.

Der Umweltausschuss unter der Leitung von Herrn Hans-Jürgen Heine (Fraktion-die LINKE/Heine) hatte die Diskussion für diese Erhöhung bereits hierzu frühzeitig massiv im September vorangetrieben. In einer kurzen Absprache des mit dem Hauptausschuss sollte damals das Thema bereits im Oktober still und unauffällig abgehandelt werden. Aufgrund der Einführung von neuen Bestattungsmöglichkeiten sollten gleich die Kosten und Gebühren auch neu kalkuliert werden, da die Ökonomie beachtet werden muss. Daraufhin erschien unser Artikel am 18.09.2022, plötzlich und unerwartet vertagte man das Thema und wollte es nun in allen Ausschüssen beraten. Schau an! Sollten wir da wohl etwas bewegt haben?

Die Erhöhung der Friedhofsgebühren ab 2023 in Crivitz ist so gut wie sicher. Auch die überwiegende Anzahl der Ausschüsse sind sich so gut wie einig. Es wird eine Gebührenerhöhung geben. So soll die Stadtvertretung bereits am 12.12.2022 die Erhöhung der Gebühren und Änderung der Friedhofssatzung absegnen. In den Beratungen wurden plötzlich Fehler entdeckt in der Gebührentabelle und man ließ sich die einzelnen Bestattungsarten erklären.

Die Fraktion LINKE/Heine feiert sich damit, dass sie noch einmal nachgerechnet hat in der Kalkulation und für das neu angebotene  Wahlbaumurnengrab im Wäldchen bzw. am Einzelbaum für 2 bzw. 1 Urnen. So sollen die Kosten nicht 3.000 €, sondern nur noch 1.500,0 € betragen, bzw. für 1 Urne nicht 2.500 € jetzt neu 850 €. Die Wahlmehrfachsarggrabstelle Doppel soll nicht 3.400,00 € kosten, sondern nur noch 2.500,00 €! Das war es aber auch an Minderungen von den 27 Positionen, bei allen anderen bleibt es bei einer kräftigen Erhöhung! Wo da aber ein Wäldchen sein soll, bleibt unklar? 

Die Crivitzer Wählergemeinschaft (CWG) argumentiert hingegen, dass man nach dem §6 des Kommunalabgabengesetzes alle 3 Jahre zu dieser neuen Kalkulation ganz einfach vom Gesetzgeber her gezwungen ist, demzufolge muss man das jetzt so umzusetzen. Aufgrund der gestiegenen Kosten beim Friedhof sind die Gebühren zu erhöhen. Fertig, aus und Schluss! Und Punkt! So einfach ist das!

Bei der CDU- Fraktion (CDU Crivitz und Umland) ist noch keine Haltung zum Thema erkennbar. Sie entdeckte Rechtschreibfehler in der Gebührentabelle und ließ sich im Amt Crivitz erst einmal alles erklären, verbunden mit einer Hinterfragung der Kosten. Eine aktuelle Kostenkalkulation erfuhren sie aber ebenfalls nicht. Die genaue Meinung zu diesem Thema wolle man sich aber erst kurz vor der Sitzung Anfang Dezember erarbeiten in einer Fraktionssitzung. Tja, das scheint ja eine wirkliche Herausforderung für einige zu sein, oder? Grundsätzlich war aber von einer generellen ablehnenden Haltung der CDU – Fraktion nichts zu hören, diese ist aber auch nebensächlich, da die Mehrheitskoalitionen aus CWG/ LINKE sich bereits jetzt schon für eine Gebührenanpassung entschieden haben.

Eine genaue Beschreibung der Bestattungsarten und einen Plan der Reviere bzw. Standorte gibt es öffentlich nicht! Sondern nur für die Abgeordneten! Schau an! Das ist eben die Transparenz in Crivitz!

Auch wenn man angeblich kostendeckende Gebühren erheben will, so sollte man doch zu mindestens die aktuellen Kosten hierfür kennen und hinterfragen? Oder?

Die heute (21.11.2022) veröffentlichten Erläuterungen sollen – die Beschreibung sein für die genaue Bezeichnung in der Gebührentabellen. Eine genaue Standortbeschreibung – oder Zeichnung fehlt. So wird nur darauf hingewiesen in den Texten „Es gibt eine kleine Reihe an denen Kindergräber vorhanden sind“ ! – Wo genau, ist nicht beschrieben! Auch bei den anderen Bezeichnungen – fehlen Standorte und Ausmaße! Soll das nun die Grundlage sein für ein neues Konzept?  Nun ja!

Ein aktueller Revierplan ist nicht vorhanden zu den neuen Bestattungsvarianten – Ein Wäldchen oder die Kennzeichnung von einen Waldbaumurnengrab bzw. Einzelbaum fehlt ebenfalls.

Ein alter Plan aus dem Jahre 2019 welcher angeblich die Reviere kennzeichnen soll!

Muss diese Gebührenerhöhung wirklich sein? NEIN! Aber man tut es! Warum? Wie sagte der  Herr Hans-Jürgen Heine zu diesem Thema auf der jüngsten Sitzung im Umweltausschuss „der Friedhof ist immer ein MINUSGESCHÄFT“. Ja und darin liegt das Problem, nämlich in der Herangehensweise zu diesem Thema. Wenn man den Friedhof jedoch als *GESCHÄFT* betrachtet, kommt man unwiderruflich im Ergebnis zu einer Gebührenerhöhung für die Bürger aufgrund der gestiegenen Kosten. Wenn man aber im Vorrang des Interesses das *Gemeinwohl* positioniert mit einer etisch moralischen Grundhaltung (wobei Ethik das Nachdenken bzw. Reflektieren darüber, was moralisch richtiger ist bzw. sein soll) kommt man zu einem völlig anderen Resultat und eben nicht zur Erhöhung der Gebühren.

Die Stadt Crivitz muss nicht die Gebühren erhöhen, sondern sie kann, wenn sie es will, das Defizit in der Kalkulation als Stadt auch selbst tragen!  Bei dem Arboretum, Stadtpark bzw. der Fischskulptur und beim Marktplatz bzw. Bibliothek geht das doch auch, oder?

Die Gebührensatzung (nach außerhalb) der Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Crivitz ist schon 13 Jahre alt. Ist sie angepasst und erhöht worden? NEIN? Warum wohl nicht! Weil es zu unpopulär ist für die noch amtierenden politischen Gemeinschaften und Parteien? Auf jeden Fall! Es ist ein klarer Gesetzesverstoß, denn das Kommunalabgabengesetz schreibt hierzu klar vor, dass alle 3 Jahre die Gebühren anzupassen sind! Sonst kann das sehr teuer werden, das weiß auch der Amtswehrführer des Amtes Crivitz Herr Markus Eichwitz!

Die Sportstättensatzung der Stadt Crivitz ist 10 Jahre alt und soll nach dem Rechnungsprüfungsamt Crivitz seit 6 Jahren angepasst werden, weil die Kosten zu hoch sind. Ist sie angepasst und erhöht worden? NEIN? Warum wohl nicht! Weil es zu unpopulär ist für die noch amtierenden politischen Gemeinschaften und Parteien? Sicherlich!

Resümee

Warum wird also dann, von den amtierenden politischen Parteien und Wählergemeinschaften in Crivitz, gerade der Friedhof nur als *GESCHÄFT* betrachtet und die Gebühren stetig und ständig erhöht? Die stetige Steigerung der Personalkosten und Grünpflegekosten kann man beeinflussen und man muss sie nicht sofort umlegen auf den Bürger! Man kann den Eindruck gewinnen, dass die Stadt Crivitz krampfhaft nach finanziellen Einnahmequellen sucht, um ihren Haushalt aufzufrischen für die insgesamt gestiegenen Personal und Investitionskosten der letzten Jahre.

Es muss das Anliegen aller Parteien und Wählergemeinschaften in Crivitz sein, den kommunalen Friedhof als Teil der Gesamtkultur auf Augenhöhe mit anderen Einrichtungen wie Theater-, Natur-, Heimat-, Schule,- Kunst- und Musikvereine zu betrachten.

So kann auch ein Förderverein für den Friedhof (Friedhofsverein) wesentlich dazu betragen, auch mit Unterstützung der kirchlichen anwesenden Gemeinschaften den Friedhof als einen Ort der Begegnung zu gestalten.  Er sollte als grüne Lunge erhalten werden, es sollten auch Mittel aus der Umwelt- und Naturschutzförderung genutzt werden. Die Stadt Crivitz hat hierzu jährlich ausreichende Einnahmen ca. 30 – 50.000,0 € aus der Waldwirtschaft zur Verfügung. Nicht nur Friedhofvereine, die fördern, werden neuerdings als gemeinnützig anerkannt und können damit Kommunen entlasten. Dafür sorgt eine Änderung des Paragrafen 52 in der Abgabenverordnung. Im Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums vom August 2021 wurde ganz klar herausgearbeitet, dass nicht nur die Förderung der Unterhaltung des Friedhofes, sondern auch die Friedhofsunterhaltung selbst als gemeinnützig anerkannt werden kann.

Das Drama in drei Akten! Nach Hin und Herr und Sitzungsunterbrechung – der Beschluss zum Energiepark in Wessin -Sitzung der Stadtvertretung am 10.11.2022

13.Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./203/78-22/CLA-40/40-2022

“ Da wir die Windräder nicht verhindern können, wollen wir das Beste für die Bürger herausholen“. (Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm) Wer mit *Wir* gemeint war, verschwieg sie jedoch! Sie wiederholte am 07.11 und 10.11.2022 mindestens drei Mal ihren halben Amtseid, das sie nach „besten Wissen und Gewissen“ entschieden habe!

Mit 80 % Mehrheit in der Ortsteilvertretung Wessin und einer 72 % Mehrheit von CWG und die LINKE fochten Sie diesen Beschluss zum Energiepark mit ca. 210 bis 225 ha durch! Auch in der Gewissheit, dass bis 2027 sicherlich noch weitere ca. 100 ha an Potentialfläche hinzukommen werden! 

Ein politischer Wendepunkt und Drehung in den Ansichten um 180 Grad von der Crivitzer Wählergemeinschaft und die LINKE erstmals seit den Demonstrationen vor 4 Jahren. Noch im Wahlkampf 2019 wurde das Thema *Windkraft* von Ihnen buchstäblich für eigennützige Zwecke vereinnahmt, obwohl man bereits zu diesem Zeitpunkt genau wusste, dass ein Genehmigungsverfahren zum Windpark in Wessin seit Anfang des Jahres 2019 anhängig war.

Versprechungen und Erwartungshaltungen gegenüber den Bürgern wurden geschaffen, durch die öffentlich Mandatsträger der Stadtspitze im Glauben, dass man in Sicherheit ist vor dieser Thematik. Nun kam die Ernüchterung! Das kann auch nicht damit begründen, dass man keine Glaskugel hatte!  Auch beim Thema *Funkmast- Wessin* sind bereits erste Entscheidungen getroffen worden und auch hier werden Erwartungen demnächst zerplatzen. Denn dem Gestattungsvertrag mit der ATC Germany Holding GmbH wurde bereits am 20.10.2022 mehrheitlich durch CWG und die LINKE im Bauausschuss zugestimmt.

Posse und Drama um die Abstimmung zum Energiepark in Wessin auf der Sitzung! Man hätte diese Sitzung auch auf den 11.11. legen können! Der Umweltbericht zum Energiepark wurde von der Stadtspitze so geheim gehalten (fast wie eine*VS* Sache im Landtag) so dass die Abgeordneten das 42 -seitige Papier erst Stunden vor Beginn der Veranstaltung in den Händen hielten! Eine Taktik oder Nachlässigkeit? Ganz einfach, es war ein berechnetes Kalkül für die bevorstehende Abstimmung durch die Versammlungsleitung.  In dem Bericht sind nämlich eklatante Mängel enthalten, welche man lieber vorher nicht diskutieren wollte!

So sehen also die sogenannten 72-prozentigen Machtpoker von CWG und die LINKE seit Jahren aus. Wovor hat man hier eigentlich immer Angst? Demokratie heißt nun einmal, sich auch mit anderen Meinungen auseinanderzusetzen bzw. dies auch zu respektieren. Man kann nur hoffen, dass der Souverän im bevorstehenden Kommunalwahlkampf 2023/24 genauer hinschaut bei den politischen Strömungen in Crivitz und sich für eine Vielfalt anstatt einer Übermacht entscheidet, um die Demokratie neu zu stimulieren!

Eigentlich müsste dieser Tag ein Feiertag sein für die ortsansässige Fraktionsvorsitzende, der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag LUP Frau Ulrike Seemann-Katz, da nun auch in Ihrem Heimatort Crivitz die Technologien für die Freiheit bzw. von überragender Bedeutung für nationale Sicherheit gebaut werden! Aber sie ward wiedermal in ihren Heimatwahlkreis zu diesem Thema nicht gesehen. Wahrscheinlich ist die Faszination für die Windenergie von der Größe des zukünftigen Energieparkfläche (ca. 210 bis 225 ha) und der möglichen Windradanzahl (ca. 20) sowie der eventuellen Anlagen-größe (ca. 235m), noch viel zu gering! Das ist bedauerlich, denn ein höchstpersönliches Statement zu diesem Thema so ortsnah in Crivitz verlangt dann ja auch von einem eine klare Positionierung und nicht nur im regionalen Planungsverband WM, wo es um noch ca. 7000 ha und noch 51 Windeignungsgebiete geht!

Der Umweltbericht

ALLRIS®net

Der geheime Umweltbericht lag den Abgeordneten erst kurz vor der Sitzung vor. Man könnte sagen, dass das Papier von seiner Aussagekraft her sehr halbherzig geprägt ist und den Anschein hat eines wesentlichen politischen Beitrages.  So kommt das Wort „kann“ ca. 40-mal und das Wort „möglich“ kommt ca.31-mal vor zu gemachten Feststellungen. Die Aussage im Papier, „ist erst im Zuge eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit hinreichender Sicherheit möglich“, wird ca. 37-mal betont und kommt bei fast allen Schutzgütern zum Ausdruck (– Landschaftsbild; Klima und Luft; menschliche Gesundheit und Wohlbefinden; Boden; Wasser; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt). Die Datengrundlage besteht LUNG M-V (Gutachten I.L.N. & IFAÖ) aus  2009 und eigenen Beobachtungen im Auftrag der Stadt Crivitz 2021 und 2022.

Die Beobachtungen und Aussagen des Umweltausschusses der Stadt Crivitz, insbesondere vom Vorsitzede Herr Hans-Jürgen Heine, sind hier nicht mit vererarbeitet worden, weil sie grundsätzlich gutachterlich nicht beobachtet und bestätigt waren. Diese Aussage wurde aber schon am 20.01.2022 vom Planungsbüro getroffen, bei der Vorstellung der Vorplanung und war eigentlich nicht neu. Die eigenen Beobachtungen der Horst Kartierungen von 2021und 2021 wurden jeweils nur an 3-Tagen innerhalb von einer 150 Tagen dauernden Brutperiode durchgeführt und zum Teil abgebrochen aufgrund der erhöhten Belaubung (schlechte Sicht) und anhaltenden Schlechtwetters. Horste werden vermutet und Flugbewegungen sind nur teilweise erfasst. Rastflächen und Nahrungs- und Jagdhabitate wurde nicht untersucht.

Vom fachlichen Inhalt kann dieses Dokument gegenüber den Unterlagen vom Investor und den Unterlagen aus der Umweltverträglichkeitsprüfung 2019 nicht bestehen. Man könnte dem Ganzen nur den Eindruck abringen, dass hier *auf die schnelle* etwas zusammengeschustert wurde, um ein Papier vorzulegen umso die gesamte Angelegenheit abzuschieben in das folgende Genehmigungsverfahren.

Es wurden Chancen in der Vergangenheit vollmundig ignoriert in der Flächennutzungsplanung seit 2014 und eigene Untersuchungen zu spät und nicht vollumfänglich durchgeführt. Eine 36-monatige Veränderungssperre einseitig verhängt und erst im 33. Monat gehandelt, sodass man jetzt Angst hat in der gerichtlichen Auseinander-setzung mit dem Investor vor einer drohenden Schadenersatzzahlung.

Man könnte zu der gesamten Problematik auch sagen“ Das Problem muss vom Tisch“ sollen es die Anderen prüfen und klären, damit man selbst den Kopf aus der Schlinge ziehen kann!

Der Sitzungsverlauf zum Energiepark:

Statement der Bürgermeisterin:  So sei es eine bittere Erkenntnis letztendlich, dass das „Thema Windenergie weiterhin eher noch befördert wird“ sodass sich da nichts mehr ändern wird und darum sollte diese Entscheidung zum Energiepark so getroffen werden.

Zu diesem Beschluss zum Energiepark wurde von der Opposition der Antrag auf namentliche Abstimmung gestellt, damit man jeden Abgeordneten „später in die Augenschauen kann, wie er hier heute abgestimmt hat“. Statement der Opposition: Es wurde dargelegt, dass es viele Versäumnisse gemacht wurden und heute soll das Gegenteil beschlossen werden, was 2019/20 beschlossen wurde.

Das war dann doch dem Fraktionsvorsitzenden die LINKE (Alexander Gamm) zu viel, er beantragte wie üblich als ob er sich im Baseball-Spiel befindet eine „Auszeit“. Auch nach 8 Jahren als Abgeordneter hatte er noch immer nicht Kenntnis von der Kommunalverfassung M-V und seiner eigenen verabschiedeten Geschäfts-ordnung – alles nur ein Spiel.   Ein Antrag zur Geschäftsordnung für eine Unterbrechung für eine kurze Beratung wäre hilfreicher gewesen, aber seine Ehefrau (Britta Brusch-Gamm) ließ ihn wie üblich gewähren.

In der Unterbrechung schwor der Fraktionsvorsitzende Die LINKE/Heine Herr Alexander Gamm die Fraktion der CWG auf die bevorstehende Abstimmung ein. Selbst die jetzt neue nachgerückte Ersatzpersonen und nun Abgeordnete der CWG (Frau Karin Pyrek- 80 Stimmen /2019) schein anscheinend auch davon sehr beeindruckt zu sein. Man sah förmlich, wie er die gesamte Wählergemeinschaft (CWG) um sich herum versammelte und so konnte man den Eindruck gewinnen, wer hier eigentlich wen führte.

In der darauffolgenden Abstimmung stimmte die CDU – Fraktion geschlossen mit „NEIN“ . Die komplette CWG-Fraktion und die Fraktion Die LINKE/ Heine mit „JA“. Mit dieser wie üblichen 72-prozentigen Mehrheit dieser Fraktionen wurde nun der Energiepark so beschlossen. Man fragt sich als Beobachter nur, welche Geheimabsprachen es mit dem Investor es geben könnte, damit solch ein Sinneswandel in den Ansichten von CWG und die LINKE zustande kommen kann. Sicherlich geht es wie einmal nur ums GELD!

Nun also soll der beschlossene Entwurf ausgelegt werden für die Bürger über Weihnachten? Sicherlich in der Hoffnung das sich niemand meldet, mit eventuellen Hinweisen, oder Änderungen um dann so schnell wie möglich die Abwägung sowie den endgültigen Satzungsbeschluss zu verabschieden. Die Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses könnte dann schon in den Winterferien 2023 erfolgen! Erst dann ist die gesamte Angelegenheit vom Tisch – im Verantwortungsbereich der Stadt Crivitz und Amt Crivitz! Sicherlich verbunden mit einem langen und hörbaren tiefen ausatmen!

Das klingt doch gut, aber ob das alles so geschieht oder nur Wunschdenken ist, bleibt fraglich?

Ein Drama in fünf Akten! Vom Brennpunkt zum Wendepunkt beim Energiepark in Wessin!

11.Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./202/77-22/CLA-39/39-2022

Informationsveranstaltung zum Energiepark anstatt einer Einwohnerversammlung! Man scheute wohl die Statements und Meinungen der Bürger! 

Die Bürgermeister der drei Gemeinden – Crivitz mit Britta Brusch-Gamm, Barnin Siegfried Zimmermann und aus Zapel Hans-Werner Wandschneider hatten zu einer Veranstaltung. Vorstellung der Planung zum eigenen Energiepark Wessin/Barnin/Zapel auf ca.210ha! Der Umweltbericht war bis zum Termin noch *streng geheim*! Ca. 38  interessierte Bürger (abzüglich der Mandatsträger) füllten den Saal und lauschten erwartungsvoll den Ausführungen der anwesenden Sachgebietsleiter des Amtes  Crivitz René Wiese und dem Verantwortlichem des ISA Planungsbüros  Bernd Naßhan zu der Vorstellung über die Planung zum eigenen Energiepark Wessin/Barnin/Zapel auf ca.210 ha!

Nach einem jahrelangen Fehlstart – einer noch immer fehlenden Flächennutzungsplanung in Wessin, Demonstrieren und immer wiederkehrenden Bekundungen von CWG und die LINKE im Wahlkampf 2019, nun der letzte krampfhafte Versuch – als Schlussakt im Drama *Windkraft*! Die drei Gemeinden glauben tatsächlich, das Ruder beim Thema Wind wieder in die eigenen Hände zu bekommen und damit steuernd einwirken zu können. Ein Verzweiflungsakt und politischer Wendepunkt? Ja, weil in wenigen Wochen eine Übermacht neuer Gesetze in Kraft treten und diese Vorgehensweise der Kommunen eigentlich nur eine Rechtfertigung gegenüber dem drohenden Unterliegen in einem Rechtsstreit mit dem Investor darstellt, vor einer drohenden Schadenersatzzahlung. Dieser wehrt sich seit einem Jahr juristisch gegen seine Aussperrung!

Fast 34 Monate sind seit dem 28.01.2020 vergangen, als die Kommunen eine eigenständige bauliche Veränderungssperre über das Gebiet verhängt haben, welche im Feb. 2023 ausläuft. Seit dem 17.02.2020 beschlossen sie einen eigenen Energiepark zu planen. Nun endlich, fast 12 Wochen vor dem ENDE wird ein Mindestmaß an Planung vorgelegt, um die Sperre zu begründen. Man hätte eine Stecknadel fallen hören können, so still war es am Anfang im Zuschauerraum. Besonders die Darlegungen von dem Planungsbüro waren es, die mit blankem Entsetzen aufgenommen wurden. Erst jetzt wurde vielen klar, dass der zukünftige Windpark genau so entstehen wird, wie er seiner Zeit 2019 vom Investor geplant war. Die Planungen hierzu   stimmen in fast allen Punkten mit den Plänen des regionalen Planungsverbandes [RPV-WM] und der Fläche im Genehmigungsverfahren überein.

Was soll sich also geändert haben, gegenüber 2019? Nichts? Wie sagte es ein anwesender Bürger am Rande der Veranstaltung von „20 Windrädern aus 2019 zu 20 Windrädern in 2023“! Der größte Nutznießer an den vielleicht kommenden Pachteinnahme ist die Landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG. Wessin mit bis zu 10 Stellflächen. So erklärte Britta Brusch- Gamm das man nun zusehen muss das Beste daraus zu machen, wenn sich eben Gesetze ändern. „Eine Glaskugel hatten wir alle nicht“.

Als dann noch der amtierende Bauausschussvorsitzende Fraktionsvorsitzenden die LINKE der Stadt Crivitz Alexander Gamm ( sowie Ehemann der Bürgermeisterin, auf Facebook auch unter alias Pau Hermann zu finden ) ergänzend hinzufügte, dass man ja eben dadurch  33 Monate an Zeit gewonnen habe, wo eben keine Windräder gebaut wurden, da wurde es plötzlich laut im Saal. Das war wieder einmal eine schwere Entgleisung von ihm, so wie man ihn öffentlich kennt.

Das brachte das Fass bei den Zuschauern zum Überlaufen.  So herrschte ein maßloses Staunen und Entsetzen bei Ihnen über die Hilflosigkeit der vorgetragenen Begründungen für die Planung zum Energiepark. Einige Bürger verließen nach einer Stunde unter lautem Protest den Saal und andere fragten, wozu sie denn eigentlich demonstriert hätten und was aus den 2019 gemachten Versprechen und Zusagen der Bürgermeister geworden ist. „Alles für die Katz“  und „und wozu haben wir nun demonstriert“, waren noch freundliche Formulierungen.

Quelle https://aktionsbuendnis.freier-horizont.de/details/Klimaaktionstag2019inRostock.html

Eine Ernüchterung trat auch plötzlich bei den anwesenden Bürgermeistern ein, als ihnen die Zuschauer und Eigentümer von Flächen erst einmal erklärten, dass das Genehmigungsverfahren weitergeführt werden soll ab Februar 2023, aber dann bereits unter der neuen Gesetzeslage. Diese Information war angeblich neu für Sie und überraschte alle! Nur mit dem Unterschied, dass wahrscheinlich die Anlagen noch etwas höher und flexibler zu den bebauten Standorten errichtet werden können. Dass der Funkmast auch an den geplanten Standort kommt, in Wessin, kam so nebenbei raus. Als dann noch nach Einzelheiten in der Begründung nachgefragt wurden und warum man unterschiedliche Beobachtungen feststellte, war erneut eine Spannung im Saal. Das sollte aber alles im Umweltbericht stehen, welcher zu einem späteren Zeitpunkt erst veröffentlicht werde. Spätestens ab jetzt herrschte überwiegend Kopfschütteln bei allen Zuschauern.

Der letzte Akt, die Lysis(Lösung, Auflösung) oder die Katastrophe, das liegt im Auge des Betrachters! Seit 2017 dokterte der RPV-WM herum bei seinem Kapitel 6.5 Energie [Windenergie] an einer 2. und 3. Auslegung, um sein sogenanntes „verfestigtes Ziel“ zu erreichen. Jedoch wie wir jetzt wissen vergebens! Am 30. Juni und 26.10.2022 wurde auf der Sitzung festgestellt, dass das Urteil aus dem Jahr 2017 durch ein rechtskräftiges Urteil vom OVG Greifswald 2021 bestätigt wurde. Die Landesregierung hat zudem mit der Drs. 8/444 des Landtages MV klargestellt, dass für die Region Westmecklenburg gegenwärtig keine Ziele und auch keine Ziele in Aufstellung (bei der Windkraft) vorhanden sind. Erst am 30.11.2022 will der RPV-WM entscheiden, dass die aktuelle Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie bis 2027 realisiert wird, mit einer Flächenausweisung von mindestens 2,1 % der Regionsfläche. Dazu soll es noch mindestens die 4. öffentliche Beteiligung geben.

Deshalb und darum soll so schnell wie möglich die Bekanntmachung zum Auslegen des neuen Energieparks von Crivitz/Barnin und Zapel noch vorher geschehen und höchstwahrscheinlich über Weihnachten für die Bürger ausliegen. Man könnte hierzu auch sagen, dass sie als eine eigenständige Anordnung dient, um die Planung des RPV – WM zu ersetzen.

Ob das alles so gelingen wird?

Die sogenannten *echten Probleme* in Crivitz! Haushaltsvollzug 2022? Aussicht 2023?

16-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./194/69-22/CLA-31/31-22

Wo ist er, der öffentliche Bericht über den Haushaltsvollzug 2022? Wo ist der Ausblick auf die Stadtfinanzen 2023?

Um den Haushalt für 2023 muss es wohl schlecht stehen, das zeigt auch ein offener Brief der Bürgermeisterin vom 28. Sept.2022! Aber die Probleme sind hausgemacht seit Jahren und liegen nicht vollumfänglich an der jetzigen Inflations- oder der Coronakrise, dazu aber später mehr!

Die Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) regelt im §20 eine öffentliche Berichtspflicht der Bürgermeister. Der Verord-nungstext spricht hier von spätestens zum 30. Juni des Jahres. Diese Berichterstattung ist eine MINDESTPFLICHT und beschränkt sich die dabei nicht nur auf erreichte Ergebnisse, sondern auch auf absehbare finanzielle Entwicklungen und längerfristige Risiken/Auswirkungen für das nächste Haushaltsjahr 2023. Ziel soll es dabei sein, über die Umsetzung des Haushaltsplanes 2022 zu unterrichten und um zukünftige Entscheidungsfindung zu unterstützen.

In der Stadt Crivitz herrscht hierzu wie üblich Stillschweigen und Geheimhaltung. Schon im Jahr 2021 waren die Fraktionen der CWG und LINKE nicht bereit, über eine turnusgemäße Unterrichtung durch die Stadtspitze zum aktuellen Haushaltsvollzug zu beraten und lehnten einen entsprechenden Vorschlag kategorisch ab.

Erst aufgrund einer hartnäckigen öffentlichen Anfrage im Monat August 2021 erhielten nur die Stadtvertreter eine schriftliche detaillierte Aufstellung mit Stand 30.06.2021 per E-Mail am 22.08.2021. Die Öffentlichkeit erhielt hierzu keinerlei Informationen, nur dass die Bürgermeisterin im Rahmen ihrer Wertgrenzen Aufträge ausgelöst hatte. Erst viel später im Februar 2022 zur öffentlichen Haushaltsberatung 2022 konnte man erkennen, dass sich die Stadtfinanzen bereits im Juni 2021 in der Kreide befanden. So sieht also die öffentliche Transparenzpflicht in der Stadt Crivitz zu diesem Thema aus!

Damit lässt sich nur erahnen, dass aufgrund der gestiegenen Energiepreise und Inflation die Stadtfinanzen im Jahr 2021 bereits erneut ins Taumeln geraten sind! Prognostiziert wurde für 2022 ca. (-) 1,67Mio.€ im Ergebnishaushalt, das dürfte nun viel höher ausfallen! Für 2023 wurde vorhergesagt im Februar 2022 ca. (-) 1.2Mio.€! Was sicherlich schon längst überholt sein durfte und noch viel höher ausfällt!

Auch in den jetzigen Haushaltsvorberatungen für 2023 herrscht überwiegend eine gewisse Verdunkelung!

Der Bildung- und Hauptausschuss beraten hierzu nicht öffentlich und der Bauausschuss benötigt erst einmal eine Übersicht des Ist-Zustandes des Haushaltes 2022, um darüber beraten zu können. Ja wo ist sie denn?

Der Umweltausschuss will mehr Geld für den Tourismus haben und der Kulturausschuss will für die Sanierung für Spielplätze ca. 45Tsd.€ [Vogelviertel, Turmweg, Geschwister-Scholl-Platz-Unterhaltung extra] sowie für das Stadtfest 15Tsd.€/Bauernmarkt 1.5Tsd.€ haben. Diese Ausschüsse sind die einzigen, die öffentlich ihre Wunschlisten vortragen.

Dabei ist schon jetzt eine Mehrbelastung für den Haushalt 2023 ersichtlich durch steigenden Personal-, Energie-,Bau-,Inflations-, Umlage und Kreditkosten. Ver.di fordert z. B. in seinen Tarifverhandlungen (Laufzeit für 12 Monate) für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Kommunen eine Anhebung der Einkommen um 10,5 %, mindestens aber 500 € monatlich mehr! Auch die Einführung des Mindestlohnes 12,00€ ist nicht unerheblich! Schlussfolgernd daraus bedeutet das auch bei einer geringen Einigung der Tarifparteien höhere Ausgaben in den Personalkosten von mindestens ca. 200.000,00€ von 4,3Mio.€ auf ca. 4,5Mio.€.

Die regulären Einnahmen der Stadt Crivitz aus Schlüsselzuweisungen, Zuwegungen für die Infrastruktur und als Grundzentrum betrugen zusammen für 2022  2,278 Mio€. Hinzukommen noch die Steuereinnahmen von ca. 3,3Mio€, also insgesamt nur  = ca. 6,08Mio€. (ohne Zuwendungen, allgemeine Umlagen, sonstige Transfererträge).

Wobei man feststellen muss sind aber die Steuereinnahmen seit 2019 fast kontinuierlich stabil sind geblieben, auch in der Coronakrise! Die Kreditschulden  der Stadt Crivitz   betragen ab 01.01.2023 noch 2,0Mio.€, jährlich müssen dazu bis ca. 2028  118Tsd.€  gezahlt werden und eine Schlusszahlung von 295.273,10 €. Ab 2030 muss erneut ein neuer Zinssatz für den Restbetrag ausgehandelt werden, noch bis 2040 sind dann ca. 91Tsd.€ jährlich zu leisten.

SCHULDEN! Im Jahr 2019 erfolgte die Aufnahme eines Kredit in Höhe von 513.000,00€ für den Umbau der Grundschule. Die jährliche Zins- und Tilgungsbelastung beträgt 27.189,00 €. Die Kreditlaufzeit wurde entsprechend der Zinsbindung auf 10 Jahre berechnet. Die Schlusszahlung zum 30.12.2028 beträgt 295.273,10€.Für den Umbau der Kindertagesstätte „Uns Lütten“ erfolgte im Jahr 2020 eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.787.000,00 €. Die Verzinsung erfolgt mit 0,19%, dieser Zinssatz ist bis zum 30.06.2030 festgeschrieben. Die Tilgung erfolgte erstmalig zum 30.09.2020, die vierteljährliche Annuität beträgt 22.769,79€ ( jährlich 91.079.16€). Laut Tilgungsplan ist die letzte Rate am 30.06.2040 zu leisten. Insgesamt betragen die Kreditschulden damit noch 2.0 Mio. € ab dem 01.01.2023!

Wie lange soll das noch gut gehen!

Die Amtsumlage dürfte sich auch um ca. 110Tsd.€ erhöhen aufgrund von höheren Tarifanpassungen und Investion auf ca. 950Tsd.€, aufgrund der Haushaltspolitik des Amtsauschusses Crivitz der letzten Jahre, mit einem mehrheitlich angeregten Abbau der liquiden Mittel.

Auch sind in den Stromkosten für Straßen, Feuerwehr, Bauhof, Schulen, Sportstätten, Hort- und die Bürgerhäuser gestiegen und dürften sich um ca. 40Tsd.€ auf 160 Tsd. € erhöhen. Ebenso ist bei den Gaskosten ist eine Steigerung von ca. 60Tsd.€ auf 160Tsd.€ zu erwarten. Die Strom- und Gaskosten und gestiegenen Personalkosten für die Stadt als Träger mehrerer Kita`s  werden in den Leistungsverhandlungen für 2023 vermutlich   durch einen Index der Realkosten voll übernommen, so der Landrat Herr Stefan Sternberg! Für die Schuleinrichtungen trifft das bis jetzt nicht zu!

Durch erhöhte Baukosten wurden 136Tsd.€ aus dem Posten für die Straßenverbreiterung und Durchlass Settiner Weg sowie die Asphaltdeckensanierung Gewerbeallee für andere Bauvorhaben entnommen. Diese Vorhaben sollen nun 2023 ( ca. 360Tsd.€) umgesetzt werden, ob das dann auch so geht ist fraglich!

Resümee

Schon jetzt ist klar, dass viel Wünsche in Investionen und Ausgaben für 2023 nicht erfüllt werden können und die Liquidität und Rücklagen endgültig aufgebraucht sein dürften. Letzte Hoffnung für den Haushalt 2023 der Stadt Crivitz ist ein geplanter Kommunalgipfel in MV, wo es noch einmal Geld geben könnte!

Steuererhöhungen sind aber für 2024 schon absehbar von ca. 8 bis 15 Prozentpunkte, aufgrund der Anpassung der Nivellierungs-hebesätze des Landes, wonach sich dieses Mal die Stadt Crivitz richten muss und diese Anpassungen konsequent umsetzen wird, aufgrund ihrer eigenen Haushaltslage.

Dessen ungeachtet ist in besonderem Maße den Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Rechnung zu tragen, d. h. Möglichkeiten zur Einsparung von Energie oder zur Steigerung der Energieeffizienz sind konsequent zu nutzen.

Teil III- Hoffentlich das Ende! Das *Hin* und *Her* zur Mitgliedschaft im Verein AGFK MV!

14-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./193/68-22/CLA-30/30-22

Wir berichteten darüber im Teil 2- bereits am 07.08.2022- https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/das-hin-und-her-zur-mitgliedschaft-im-verein-agfk-mv/

Der Umweltausschuss der Stadt Crivitz verkennt nach wie vor hartnäckig die Vorgänge und Beschlusslagen in der Vergangenheit zu diesem Thema der Mitgliedschaft im Verein AGFK MV. Vor 16 Monaten wurde dieses Thema durch die Stadtvertretung begraben (Beschluss vom 14.06.2021 – abgelehnt), auch vorrangig durch das negative Statement vom Umweltausschuss. So argumentierte der Fraktionsvorsitzende der CWG Herr Andreas Rüß damals, dass der Verein zu professionell und kompentent für die Stadt Crivitz ist und dass da ja nur vorrangig Projektierer Mitglieder sind. Auch wurde das Argument vom Ausschuss dargestellt, dass man in der Stadt keinen Ansprechpartner hat in der Stadt Crivitz und man das alles nicht leisten kann! Also wurde folglich der Antrag mehrheitlich abgelehnt und nicht zurückgestellt. Ebenso lehnte auch der Amtsausschuss auf seiner Sitzung am 22.06.2022 diesen Antrag mehrheitlich ab und begrub ebenfalls dieses Thema.

Der AGFK MV – Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen M-V e.V.  hilft kommunalen Verwaltungen in M-V, für guten und sicheren Rad- und Fußverkehr zu sorgen. Der Mitgliedsbeitrag für eine Kommune beträgt jährlich 500€ bei einer Einwohnerzahl bis 5000.

@ALLRIS®net

Nach 16 Monaten, in einer nur einmaligen Beratung im Umweltausschuss am 19. Juli 2022, formuliert dieser nun neue Begründungen für einen erneuten Antrag, um seine 180 Grad Drehung in den Ansichten jetzt zu rechtfertigen!

Dann wird erstaunt festgestellt, dass die Stadt Crivitz plötzlich doch Hilfe, Unterstützung braucht für die künftigen Aufgaben und der Verein kann hierzu mit seinem Wissen und Vernetzungen zu anderen Kommunen Beistand leisten!  Oha, nun ist also doch plötzlich professionelle Hilfe gefragt? Schau an nach 16 Monaten, ein Wandel in den Ansichten! Im Weiteren ist zu lesen, dass Fahrradmobilität und E-Bikes eine wichtige Rolle spielen und dass man besser von A nach B kommen möchte und darum das Netz an Fahrradwegen weiter ausgebaut werden sollten. Also das war eigentlich alles schon vor 16 Monaten bekannt und stellt nicht neues dar! Erstaunlicherweise wird jetzt festgestellt, dass der Verein ein fachliches Kompetenzzentrum für Beratung und Unterstützung ist für Radwege. Schau an!

Ein Ziel wurde auch formuliert: so sollen 7 Kommunen (Barnin, Bülow, Crivitz, Demen, Friedrichsruhe, Tramm, Zapel) bis spätestens Ende November 2022 ebenfalls die Beschlüsse fassen zu einer Mitgliedschaft im Verein. Ob das mit Demen, Bülow und Tramm auch so wird, bleibt fraglich! Das soll dann zu einer Belebung einer neuen Interessengemeinschaft *Tourismus* – Rund um Crivitz – führen. Die weiteren Arbeiten sollen dann durch diese sogenannte neue Arbeitsgemeinschaft * Rund um Crivitz* durchgeführt werden.

Und das alles meint natürlich nicht nur der Vorsitzende des Umweltausschusses der Stadt Crivitz Herr Jürgen Heine, sondern auch der Koordinator der Interessengemeinschaft *Rund um Crivitz* Herr Jürgen Heine. Womit sich die Frage nach einem Ansprechpartner der Stadt Crivitz für den Verein, welche man vor 16 Monaten nicht beantworten konnte, sich eigentlich erübrigt, da sich dieser hier mit diesem *Letter of Intent* (Absichtserklärung) schon vorstellt! Er muss hierzu nur noch ernannt werden, was sicherlich schon längst feststeht!

Resümee

Bei dieser plötzlichen Wende der Ansichten schmückt sich der Umweltausschuss mit fremden Federn! Denn die damaligen Antragsteller aus den Reihen der Opposition wurden monatelang klein gehalten und Ihr Antrag abgelehnt. Plötzlich nun die Wende in den Ansichten nach 16 Monaten. Eine verlorene Zeit, weil es vielleicht nur ein damaliges politisches Spektakel war?

Die Frage ist nur, ob es denn nicht noch andere Gründe gab (wie z.B., dass eben der Verein auch gute Kontakte zu Förderprogrammen hat und diese eben wichtig sind) als die hier verkrampften dargestellten Gründe. Warum aber fragt man denn eigentlich die Bürger zu diesem Thema nicht zuerst? Zumal in ca. 18 Monate schon die Kommunalwahl ansteht und neue Abgeordnete diesen Plan dann umsetzen müssen in der Zukunft!

Teil III – Das *HIN* und *HER* seit 18 Monaten mit der Gründung und Satzung für den Seniorenbeirat bzw. den Behindertenbeirat in Crivitz!

09-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./191/66-22/CLA-28/28-22

Wir berichteten darüber bereits darüber am 21.06.2022.. https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/wahlspektakel-um-den-senioren-und-behindertenbeirat-in-der-stadtvertretung-crivitz-am-20-06-2022

Was ist passiert?

Von März bis September 2021 wurde sich in den Ausschüssen der Stadt Crivitz gestritten, ob die Beiräte nun getrennt oder zusammen existieren sollten, dann die Einigung im Sept. 2021, jetzt also doch zusammen. Im Okt. 2021 sollte der Senioren- und Behindertenbeirat in der 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz jetzt festgeschrieben werden und das wurde am 25.10.2021 so beschlossen, aber leider total falsch, wie die Rechtsaufsichtsbehörde im Dez. 2021 monierte.

Sie merkte an, dass ein wirksamer Satzungsbeschluss ist noch nicht zustande gekommen, weil einen Verstoß gegen § 8 Abs. 4 Satz 3 der Geschäftsordnung vorliegt (eine falsche Abstimmung). Hinzu kommt aber noch, dass die Veröffentlichung am 30.11.2021 über den Inhalt der 3. Satzungsänderung einen anderen Text enthält, als der vorliegende Beschluss.

Einspruch der Rechtsaufsichtsbehörde am 09.12.2021-@ALLRIS®net

Oje! Da sind wir aber platt!…. Alles sehr merkwürdig?

Also musste das ganze Prozedere noch einmal wiederholt werden am 20.06.2022, aber mit einem anderen Inhalt, plötzlich sollten jetzt die Mitglieder des Senioren – und Behindertenbeirates keine Aufwandsentschädigung mehr erhalten (Sitzungsgeld 40,00 €), weil der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Crivitz bereits am 11.10.2021 das für verzichtbar erklärt hat. Also sowas!

Aufwandentschädigung/ Sitzungsgeld für den Senioren und Behinderten beirat – Einfach weg!

Begründung!

An erster Stelle ist dies ein Ehrenamt,“…… Und der gewählte Beirat kann selbst nach der konstituierenden Sitzung über eine Entschädigung einigen. (Das haben die anwesenden Mitglieder des Hauptausschusses am 11.10.2021 – Frau Britta Brusch-Gamm, Herr Alexander Gamm, Herr Michael Renker, Herr Andreas Rüß so beschlossen) oha!

Man glaubt es nicht!

Die gewählten ehrenamtlichen Abgeordneten und sachkundigen Einwohner in der Stadt Crivitz erhalten beispielsweise ca. 600,00 € pro Jahr als Sockelbetrag ( als Abgeordneter und sachkundiger Einwohner) ohne Sitzungsgeld und mit Sitzungsgeld ca. 1080,00 € pro Jahr (ohne Fraktionssitzungen und Vorsitz und Sitzungsgeld für die Stadtvertretung) an Steuergeldern als Entschädigungen für Ihre Tätigkeit „im Ehrenamt“!

Machen also die „ehrenamtlichen Mitglieder des Senioren – und Behindertenbeirates“ eine andere Tätigkeit, die es nicht würdig ist, die Einzelnen zu unterstützen bei den vielen bevorstehenden Aufgaben?

Nun soll also der Beirat über seine eigene Entschädigung selbst bestimmen! Da schau her! Es ist allgemein bekannt, wenn man denn als Abgeordneter die Kommunalverfassung M-V einmal gelesen hat, dass solch ein Prozedere völlig unzulässig ist. Solche Aussagen kennzeichnen die Qualität des Ausschusses!

Bis zum 9. Okt. 2022 08:00 Uhr wurde aber der neue Beschluss, über die 3. Änderung der Hauptsatzung, immer noch nicht veröffentlicht, welcher die rechtliche Legitimation für eine Gründung und Wahl des Senioren- und Behindertenbeirates darstellt. Denn die Rechtskraft tritt erst ein am Tage der Bekanntmachung! Das ist aber noch nicht geschehen, auch nicht auf der öffentlichen Internetseite des Amtes! Ein grober Mangel gemäß §5 KV M-V! Sieh mal einer an!

Die Bekanntmachung der 3.Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz fehlt bis zum 9. Okt. 2022 10:00 Uhr @amt-crivitz.de

Erstaunlich ist nur, dass man aber schon die Mitglieder für diesen Beirat ebenfalls am 20.06.2022 ebenfalls gewählt hat! Diese haben dann in ihrer konstituierenden Sitzung sehr zeitnah am 30.06.2022 einen neuen Vorstand mit Stellvertreter gewählt! Seltsame Vorgehensweise, aber nicht ungewöhnlich in Crivitz!

Und so tagen dann am 10 und 11. Okt. 2022 gleich zwei Ausschüsse (Kultur und Bildung), bereits über ein neues Papier vom 08.09.2022 einer Satzung für den Senioren und Behindertenbeirat! Darin sollen die Aufgaben, die Rechte und Pflichten, die Wahl /Wahldauer und deren Zusammensetzung, die Wahl des Vorstandes und Stellvertreter sowie Tagungen und Geheimhaltung geregelt werden. Das ist schon alles sehr eigenartig, denn es wird über eine Satzung beraten (das neue Papier stammte übrigens im Wortlaut von Frau Nützmann, Frau Fritzsche und Herr Rüß ( CWG ) zu 98% vom 28.03.2021), wie der Beirat seinen Vorstand später einmal wählen und konstituieren soll.

Aber, das alles ist am 30.06.2022 bereits passiert! Oha! Na sowas! (14.08.2022 – Bekanntmachung- Homepage der Stadt Crivitz- neuer Vorstand Frau Carolin Kühn-Dahl und ihrer Stellvertreterinnen, Frau Ursula Fritzsche und Frau Beate Bergmann)!

Ach übrigens! Eine öffentliche Tagung des Beirates ist in dem vorgelegten Papier nicht vorgesehen, die Mitglieder sollen angeblich für 5 Jahre gewählt werden und unterliegen der Verschwiegenheit sowie der Geheimhaltung auch nach dem Ausscheiden. Weiterhin soll aber der Beirat die Interessen der älteren, alten und behinderten Menschen in der Stadt Crivitz vertreten! (Gemäß Europarat gehört zu der Gruppe der älteren Menschen, wer 65 Jahre und älter ist. Die UNO setzt die Grenze etwas tiefer an, nämlich bei 60 Jahren.) Ja, ab wann ist man denn nun in der Stadt Crivitz ein älterer Mensch und kann dann vom Beirat vertreten werden?

Um also die Quintessenz des gesamten Handelns der Verantwortlichen in der Stadt zusammenzufassen könnte man sagen, dass es für die Wahl und die Konstituierung der Mitglieder für den Senioren -und Behindertenbeirates seit Juni 2022 noch keine rechtliche Legitimation gab und gibt. Aufgrund der fehlenden Veröffentlichung über die 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz, seit 20.06.2022, mangelt es an einer Rechtswirkung! Jeder außenstehende Einspruch hat hier eine Aussicht auf Erfolg!  Na, sieh mal an!

„Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen – den Vorhang zu und alle Fragen offen.“ – Bertolt Brecht.

B-Plan Nr.13 – SO „Einzelhandel“ Aufstellung 2019 beschlossen! Seitdem streng geheim gehalten!

15-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./183/58-22/CLA-20/20-22

Öffentlich beschlossen 2019! Seitdem streng geheim gehalten! Aufgestellt und das war es dann seit 3 Jahren!

Im Feb.2019 wurde der Bebauungsplan „Einzelhandel“ am Mühlenberg – einstimmig vor der Kommunalwahl beschlossen von SPD, CDU und CWG! (18.02.2019)! Seit diesem Tage sind keinerlei Informationen hierzu öffentlich bekannt gemacht worden!

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 13 „Auf dem Mühlenberg“ der Stadt Crivitz  (18.02.2019)

Der Aufstellungsbeschluss wurde im Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung beraten. Es soll ein Planungskonzept erstellt werden. Die Stadt hat Planungshoheit.

Beschluss:

  1. Die Stadt Crivitz beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 13 Wohn-, Misch und Sondergebiet Einzelhandel „Auf dem Mühlenberg“ gem. § 2 (1) BauGB. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 45/4, 45/5, 46/2, 46/3, 46/4, 46/5, 69/29, 69/30, 129, 130, 131, 132 in der Gemarkung Crivitz, Flur 30, mit einer Gesamtfläche von ca. 5,36 ha.
Zeichnung aus ALLRIS®net

Planungsziel ist die Prüfung und die Entwicklung eines Sondergebietes für zwei Einzelhandelsmärkte, die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes und die Sicherung und Neuordnung des Gebäudebestandes in einem Mischgebiet sowie die Erschließung der jeweiligen Gebiete, durch eine Bauleitplanung gem. § 30 BauGB.

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1. Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Nach der Vorlage des Vorentwurfs wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger geschossen. Die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Crivitz erfolgt im Parallelverfahren. Zum Änderungsverfahren wird eine gesonderte Beschlussfassung erfolgen. (Quelle: ALLRIS®net)

Es ist weder eine Änderung des Flächennutzungsplans bis jetzt erfolgt noch eine gesonderte Beschlussfassung vorgelegt worden in Ausschüssen oder der Stadtvertretung! Bürgernähe sieht eigentlich anders aus! Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist eine Pflicht und als Bringschuld gegenüber dem Bürger anzusehen, dieser wird aber in Crivitz ständig auf die Probe gestellt! 

Vor allem im Bauausschuss ist diese Herangehensweise zu beobachten (seit Dez. 2021 ist dieser unter der amtierenden Leitung von Herrn Alexander Gamm). Angeblich soll alles sehr schön werden und die Planungen sollen bald abgeschlossen sein? Diese Informationen erlangten wir aber erst aufgrund unserer Umfrage „Was braucht die Neustadt“? Wo sich Herr Alexander Gamm (Klarname) unter dem Aliasnamen „Paul Hermann“ hierzu auf dem Medium äußerte und unter diesem Aliasnamen Bürger einlud zu der Sitzung des Bauausschusses!

Offiziell oder öffentlich bzw. protokollarisch sind keinerlei Informationen hierzu bekannt. Bis zum heutigen Zeitpunkt (ca. 3-Jahre) agierte der Bauausschuss zu diesem Thema im Dunkeln! Das Öffentlichkeitsprinzip sollte vom Ausschuss in der Zukunft mehr Beachtung finden! Vielleicht ändert sich ja hierzu jetzt etwas!

Aber schön, dass Interventionen von Bürgern und wir Erfolg haben, damit endlich Informationen veröffentlicht werden!

Alle Vorhersagen bzw. Aussagen welche getätigt werden über angebliche beginnende Bautätigkeiten im Jahr 2023 muss man bei den anstehenden und zukünftigen Preisen (auch im Bau), wie einen Blick in die Glaskugel behandeln und auch bewerten. Dasselbe gilt auch für die Vorlage für Plänen zur Bebauung. Auch Großkonzerne halten sich in der jetzigen Zeit mit Aussagen in der Regel über zukünftige Investitionen zurück!

Das alte *SPARmakt Gelände*, nun doch kein Parkplatz! Sondern Wohn- und Geschäftshaus! Der Verkauf zweier großer Teilflächen ist schon längst vollzogen!

14-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./182/57-22/CLA-19/19-22

Das alte *SPARmakt Gelände*, nun doch kein Parkplatz! Sondern Wohn- und Geschäftshaus! Teilverkauf der Flächen! Schon lange abgewickelt! Nach Monaten endlich ein Eingeständnis und die öffentliche Bekanntmachung!

Streng geheim gehalten vom Bauausschuss fast    4 Monate und die Informationspflicht *Öffentlichkeitsprinzip*als Bringschuld gegenüber den Bürgern vermutlich verletzt! (Ob nun ein schuldhaftes Zögern oder „keine“ vorliegt, ist nicht geklärt!)

Im Febr./März 2022 tauchten schon erste Gerüchte auf über einen bevorstehenden Verkauf des Geländes. Eine öffentliche Anfrage von Bürgern im April 2022 auf der Sitzung der Stadtvertretung wurde diese Sachlage von der Stadtspitze noch vehement dementiert! Aber schon lange hinter verschlossenen Türen verhandelt!

Am 19. Mai befasste sich der Bauausschuss, unter der amtierenden Leitung von Herrn Alexander Gamm, mit diesem Thema ganz konkret, natürlich nicht öffentlich. Eine Berichterstattung über die gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse erfolgte dann im Juni 2022 nicht, weil das Protokoll angeblich noch nicht bestätigt war, das sollte dann im Juli passieren.  Vom Monat Juli 2022 gibt es bis heute (14.09.2022-Stand 14:30 Uhr) kein öffentliches Protokoll, obwohl es beschlossen wurde und so wurde die gesamte Sachlage auf den Monat August verschoben. In der Tagung im Monat August erfolgte dann die Bekanntmachung und das öffentliche Protokoll wurde hierzu erstaunlicherweise am 06. September 2022 veröffentlicht……und da stand es dann endlich, aus dem Beschluss im Monat Mai-„Zustimmung zum Verkauf-19.05.2022“!

So streng geheim agiert der Bauausschuss in der Stadt Crivitz, dabei wurde die Verhandlungen zum Verkauf anscheinend bereits Ende Mai abgeschlossen und sollten keine Verwirrung stiften in der Arbeitsgruppe Marktplatz! Voraussichtlich wegen einer fehlenden zusätzlichen Parkplatzmöglichkeit in der Innenstadt – die man ja seit 2018 vorhatte!

Bürgernähe sieht eigentlich anders aus! Vor allem aus dem Bauausschuss ist diese Herangehensweise seit Jahresanfang 2022 zu beobachten. Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist eigentlich Pflicht und als Bringschuld gegenüber dem Bürger anzusehen, dieser wird aber hier ständig auf die Probe gestellt! Dabei ist die Kommunalverfassung da klar und eindeutig! Gemäß § 31 Abs. 3 KV M-V sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu machen“. Ihr Zweck liegt in der Herstellung einer größtmöglichen Publizität der in der nicht-öffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse (Wellmann/Willmer, in Schröder / Willner u.a., Kommunalverfassungsrecht Mecklenburg-Vorpommern, Stand 04/2018, § 31 Anm. 4). Sie dient dem Allgemeininteresse an einer Information der Öffentlichkeit über die erfolgten Beschlussfassungen.

Auch im Ortsteil Wessin wird das Öffentlichkeitsprinzip ständig auf die Probe gestellt, wenn man sich die kümmerliche Aussagekraft der Protokolle anschaut ( nach 3- Monaten)! So plant z.B. der OTV- Vorsitzende Herr Daniel Itze jetzt keine Einwohnerversammlung zum Thema: Photovoltaik rund um Wessin, sondern nur eine Informationsveranstaltung. Was ist denn dann mit den Fragen/ Hinweisen oder Kritiken von den Bürgern?

Immer wieder ist zu beobachten, dass öffentliche Tagesordnungspunkte im Bauausschuss unverzüglich in den nicht öffentlichen Teil geschoben werden ( zB. Anträge zur Errichtung von Funkmasten oder Fotovoltaikanlagen oder die Ausarbeitung des B-Plan-Nr.13- Sondergebiet Handel..usw.. ) unter sehr halbherzigen Begründungen!

Der Bauausschuss wird im Jahr 2022/ 23 noch wichtige Entscheidungen zu verantworten und zu vertreten haben, wie den Energieparkausbau und den aufzustellenden Funkmasten in Wessin; den umfassenden Photovoltaikausbau in den Ortsteilen der Stadt Crivitz; die Planung der 110 KV – Leitung in der Nähe des südl. neuen Eigenheimbaugebietes sowie das Bergwerkeigentum in Basthorst, da bleibt es spannend wie sich die Informationspflicht in dem Bauausschuss in Zukunft gestalten wird!

Jetzt ist also wieder einmal ein Wohn- und Geschäftshaus im Gespräch und Verkauft! Beim Schmökern in den Jahresabschlüssen von 2015-2017 der Stadt Crivitz kann man nachlesen das die Abbruchkosten ca. 4.760,17 € für den alten Sparmarktes Crivitz betrugen und die Kosten für den Rückbau des Grundstücks wurden mit ca. 45.280,69 € dargestellt als nachträgliche Erschließungskosten.

Das Grundstück bzw. die Teilfächen wurden für angeblich 55,00€ pro m² verkauft, so die Aussage der Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm auf der Stadtvertretersitzung am 29.08.2022!

Die Schaffung von zusätzlichen Parkflächen auf dieser Fläche hätte eine kleine Entlastung schaffen können über die Jahre von 2016 bis heute, bei der angespannten Parksituation in der Stadt Crivitz. Das Geld dazu war auf jeden Fall in den vorherigen Jahren noch vorhanden! Diese Fläche steht jetz also nicht mehr zur Verfügung für eine Parkfläche, also nur noch der Marktplatz als Parkplatz (übrigens besitzt dieser nach wie vor nur eine vorläufige Zulassung als Parkplatz und barrierefrei ist er auch nicht) Es ist nun einmal schon lange Überfällig seit 2018 ein Verkehrskonzept bzw. Parkraumkonzept für die Satdt Crivitz!

Also, nun endlich machen und anpacken! Los! Und notfalls mit externem Rat!

*Basthorst* im Ortsteil Gädebehn der Stadt Crivitz! Bergwerkseigentum Kiese und Kissande der BVVG

01-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./176/51-22/CLA-13/13-22

Das Interessenbekundungsverfahren der BVVG zum Bodenschatz von Kies und Kiessande in Basthorst zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen ist seit dem 31.05.2022 beendet. Seitdem läuft ein Ausschreibungsverfahren der BVVG zum Verkauf des Bergwerkseigentum *Basthorst*, dass nun auch am 30.08.2022 um 08:00 Uhr beendet wurde. Die BVVG schafft mit ihrer Sach- und Rechtslage jetzt Fakten für die Erschließung der Region! Ab jetzt wird es KONKRET und nicht mehr ABSTRAKT für den Ortsteil Gädebehn – speziell Kladow/ Basthorst und Augustenhof!

Die Einflussmöglichkeiten der Stadt Crivitz in den zukünftigen Verfahren zum Abbau des Bodenschatzes ist nur noch sekundär möglich, da das Gebiet auch im Flächennutzungsplan der Stadt im vollen Umfang anerkannt wurde. Diese Tatsache/Sachlage hat nun auch endlich der Bauausschuss der Stadt Crivitz nach 14 Monaten erkannt und darum festgestellt in seiner Sitzung am 18.08.2022, dass „zum Thema Kiesabbau wird in Kürze eine Beratung stattfinden“( laut vorläufigen Protokoll), wahrscheinlich in der Ortsteilvertretung Gädebehn!

Anträge der Opposition (Vorlage – BV Cri SV 442/21 )- eine Beauftragung von Gutachten über den Natur- und Artenschutz und die Landschaftverträglichkeit zum Abbau von Kies und Kiessande in Basthorst durchzuführen  in der Sitzung der Stadtvertretung Crivitz am: 25.10.2021 wurden durch die CWG und LINKE Fraktion -NAMENTLICH- abgelehnt :

Auszug aus dem Protokoll der Stadtvertretersitzung vom 25.10.2021 ALLRIS®net

mit der Begründung: „Frau Beate Prieske informiert, dass sich die betroffenen Einwohner bereits seit März mit dieser Thematik auseinandersetzen. Im September 2021 hat sich dahingehend eine Bürgerinitiative mit 300 Mitgliedern gegründet und mit Fachleuten in Fachgruppen aufgeteilt. Sie empfiehlt, nicht ohne Abstimmung mit der Bürgerinitiative Weiteres in Auftrag zu geben. Frau Britta Brusch-Gamm informiert über den Hinweis von der OTV-Vorsitzenden, hier nicht vorschnell zu handeln und lediglich Rechtsbeistandskosten für den Haushalt einzuplanen.“ ( laut beschlossenen Protokoll).

Wir informieren hier an dieser Stelle von den Ausschreibungsunterlagen und der Darstellung zum Gebiet der BVVG – auzugsweise – Stand 29.08.2022

Objektbeschreibung/ Objekt

Zum Verkauf ausgeschrieben ist das Bergwerkseigentum Basthorst, Bodenschatzkennziffer 9.23, Kiese und Kiessande zur Herstellung von
Betonzuschlagstoffen. Es liegt in einem Sandergebiet (Rinnen- und Niedertausander) und wurde mit 42 Bohrungen entlang von Profilen im Abstand von 300 bis 400 m bei einem Bohrpunktabstand von 200 m auf Kiessande erkundet. Nachgewiesen ist eine bis zu 8,5 m mächtige Kiessandfolge unter max. 5 m schluffigen humosen Sanden, die bis zu 3 m mächtigen kiesarmen/-freien und bis zu 10 m von Schluff durchzogenen Sanden über Geschiebemergel auflagert. Größe des Bergwerksfeldes=3.398.993 m²/ Rechtliche Einordnung: Altes Recht- aufrechterhaltenes Bergwerkseigentum gemäß § 151 BBergG.

Die BVVG ist am Standort Basthorst Eigentümerin mehrerer landwirtschaftlich genutzter Flurstücke mit einer Fläche von insgesamt etwa 160 ha, die große Teile des Bergwerksfeldes Basthorst überdecken. Die BVVG ist weiterhin Eigentümerin der südlich angrenzenden Flächen im Bereich des „Aufsuchungsfeldes Augustenhof“. Dieses etwa 61 ha umfassende Flurstückslos und die oben genannten Flächen stehen derzeit nicht für einen Verkauf zur Verfügung. Die Lagerstätte Basthorst gilt als gut untersucht.

Die rohstofftechnologische Einschätzung erfolgte bezogen auf die Bedürfnisse des damaligen Kieswerkes Pinnow: nach Absieben bei 16 mm jeweils mit und ohne Zugabe von Brechgut, nach Absieben bei 6,3 mm jeweils mit und ohne Zugabe von Brechgut und mit Waschen, sowie getrennt nach Lage oberhalb des Grundwassers, im Grundwasser und für die Gesamtabfolge. Die Produktion umfasste folgendes Sortiment:

  • – unaufbereitet als sonstiger Kiessand
  • – nach Absiebung des Anteils > 16 mm als sonstiger Kiessand 0/8 und
  • – nach Absiebung bei 6,3 Betonkies 4/16 und Betonkiessand 0/4 der Sorte 2.
  • Eine spezifische Nutzungskonzeption für das Feld Basthorst war noch nicht erarbeitet worden. Die Lagerstätte Basthorst ist gemäß KOR 50 in die höchste Sicherungswürdigkeitsklasse eingestuft, wobei die gesamte Kiessandfolge von durchschnittlich 15 m berücksichtigt worden ist.

Verwendungsmöglichkeiten
Die Sandanteile des Lagerstättengebietes Vorbeck – Basthorst können als Füllboden und Bettungsmaterial eingesetzt werden. Die Kiessande lassen sich als Baurohstoffe zu Betonkiesen und Betonkiessanden aufbereiten.
Abbausituation
Das Bergwerksfeld Basthorst ist unverritzt. Entsprechend der Position im Stromgeflecht des Sanders variieren die
Nutzmächtigkeiten der interessierenden Kiessande zwischen 2 und 20 Metern. Im Durchschnitt wird eine Mächtigkeit von 9 bis 10 Metern erwartet, die typischerweise im kombinierten Nass- und Trockenschnitt gewonnen wird. Hinsichtlich einer etwaigen Aufschluss- und Renaturierungsplanung wird auf die Rubriken RAUMORDNUNG und BESONDERHEITEN verwiesen. Eine Nachnutzungskonzeption, die den touristischen Ansatz der Kommune einerseits und andererseits den Flächenbedarf der Landwirtschaftsbetriebe unterstützt, kann überlegt werden. Einer rohstoffwirtschaftlichen Nutzung des bewaldeten Feldesteils steht das Landesumweltministe-rium nach Angaben aus dem Jahr 1993 ablehnend gegenüber. Vorratssituation Für das Teilfeld Basthorst wurden seinerzeit für die obere Kiessandfolge sogenannte C2-Vorräte an Rohkiessanden zur Produktion von Betonkiessand, Betonkies und sonstigem Kiessand im Umfang von 14,24 Mio. t bilanziert (davon 0,51 Mio. t mit Restriktionen) sowie prognostische Vorräte im Umfang von 2,25 Mio. t

ÖFFENTLICHE PLANUNG
Landesplanerische Einordnung. Gemäß der Karte der raumordnerischen Festlegungen des Landesentwicklungsplans MV 2016 befindet sich das Bergwerkseigentum Basthorst innerhalb von Vorbehaltsgebieten für Tourismus und für Trinkwassersicherung. Daneben wird es
teilweise von einem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft erfasst.

Regionalplanerische Einordnung Im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg wird das Bergwerksfeld
Basthorst als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung nicht berücksichtigt. Es liegt innerhalb eines Vorbehaltsgebietes für Tourismus/Tourismusentwicklung und mit seinem bewaldeten Teil im Stadt-Umland- Raum der Landeshauptstadt Schwerin (Gemeindegebiet Gneven), mit seinem nicht bewaldeten Teil im Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft (Gemeindegebiet Crivitz).
Flächenanteilig untergeordnet sind kleinräumige Vorbehaltsgebiete für Trinkwasser und für Kompensation und Entwicklung dargestellt.

Kommunale Planung
Für das zwischen den Ortslagen Basthorst, Augustenhof und Kladow liegende Bergwerksfeld Basthorst sind mit Ausnahme der Verbindungswege und der sie begleitenden kommunalen Ver- und Entsorgungsanlagen (Wasser, Abwasser, Telekommunikation) keine kommunalen Planungen bekannt. Das Bergwerksfeld Basthorst ist im Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz dargestellt. Quellen: BVVG-GIS: TK, Webseite des Amtes Crivitz, Abfrage zuletzt im März 2021: Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz, Gemeinde Gneven ohne Flächennutzungsplan.

Erweiterungsmöglichkeiten
Die rohstoffgeologisch untersuchte Kiessandlagerstätte erstreckt sich über das Bergwerksfeld Basthorst hinaus in sein großräumiges Umfeld, vgl. Quelle [1] zur Rubrik LAGERSTÄTTE. Das Bergwerksfeld Basthorst bildet die Fortsetzung des großräumigen Kiessand-Höffigkeitsgebietes Pinnow südlich der Warnow und liegt im Südwesten des großräumigen Kiessand-Höffigkeitsgebietes Basthorst nördlich bzw. östlich der Warnow., vgl. KOR 50.

Landwirtschaftliche Nutzungsinteressen
Für einige das Bergwerksfeld überdeckenden Flächen liegen der BVVG Kaufanträge von landwirtschaftlichen Betrieben vor. Die BVVG informiert hiermit über das im Rahmen ihrer Ackerlandausschreibungen in der Gemarkung Kladow zum Ausdruck gekommene intensive landwirtschaftliche Interesse an Flächen im Sandergebiet des Betrachtungsraumes, darunter u.a. von Junglandwirten und Tierproduktionsbetrieben.(Quelle: BVVG. VV76-2450-001915-AUS provisionsfrei- sowie Ausschreibungsbedingungen für die Verwertung von Bergwerkseigentum.-https://www.bvvg.de)

In eigener Sache!

Aufmerksam auf dieses Thema wurden wir, als der Schaukasten von Anna Schade am 08. Juli 2021 in Facebook einen Hinweis gab auf die Internetseite der BVVG zum Thema Basthorst. Nach einer kurzen Recherche stellten wir damals fest, dass seit ca. 3. Wochen (also seit Juni 2021) bereits tatsächlich die BVVG aufrief zur Bekundung von Kaufinteresse an dem Bodenschatz von Kies und Kiessande in Basthorst. Nach weiteren intensiven Recherchen in Berlin/Schwerin und Stralsund zu der aktuellen Rechtslage, Bauleitplanungen vom Land MV und der Stadt Crivitz, zu dem Bergwerkseigentum berichteten wir das erste Mal über dieses Thema am 19.10.2021- siehe dazu den LINK…https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/das-kies-und-kiessande-abbaugebiet-rund-um-basthorst/

Seit diesem Tage befassen wir uns sehr tiefgründig mit diesem Thema und haben im Hintergrund diese Problematik, nie aus den Augen verloren, sondern ständig die aktuelle Termin-, Planungs- und Rechtslage beobachtet und recherchiert. Ab dem 31.08.2022 ist also ein weiterer Prozessabschnitt eingeleitet worden durch die BVVG, dass eine Grundlage bietet für den zukünftigen Eigentümer des Bergwerkseigentums in Basthorst, einen möglichen Hauptbetriebsplan schon ab 2023 zu erarbeiten und darzulegen. Nach dem Planungsbeschleunigungsgesetz wäre dann sogar schon ab 2025 mit einer Genehmigung zum Abbau der Kies und Kiessandes zu rechnen, wenn denn der Zuschlag von der BVVG bis Ende 2022 bereits erteilt wird, wovon man eigentlich ausgehen kann. Der Bedarf zum Abbau an Kies und Kiessande in MV wird schon allein dadurch wachsen, aufgrund des verabschiedeten Windenergie-flächenbedarfsgesetz – WindBG, mit dem verstärkten Ausbau von erneuerbaren Energien (Windenergieanlagen 1,4% bis 2027 und 2,1 % bis 2032 von der gesamten Landesfläche MV, also ca.  48.920,445 Hektar!), und den Ausbau der Infrastrukturprojekte bis 2032 durch das Land MV!

Die Aufgabe der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH ist es „privatisiert ehemals volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen und Vermögenswerte in den fünf neuen Bundesländern.Es fällt keine Maklerprovision an.“ Mit dem oder den in Betracht gezogenen Bietern werden Verhandlungen über die Vertragsinhalte geführt. Der BVVG steht es frei, bis zur endgültigen Entscheidung über den Zuschlag zur Aufklärung des Gebotes weitere Informationen von den Bietern abzufordern. Zuschlagserteilung: Die Entscheidung zur Vergabe des Objektes erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Gebote. Die BVVG ist in ihrer Zuschlagsentscheidung frei und nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden.„(Quelle: BVVG. VV76-2450-001915-AUS provisionsfrei- sowie Ausschreibungsbedingungen für die Verwertung von Bergwerkseigentum.-https://www.bvvg.de)

Resümee

Der Kiesabbau in diesem Gebiet beinhalte grundsätzlich einen Konflikt zum Natur- und Landschaftsschutz. Es ist wichtig, die mit dem Abbau von Kies und Kiessande verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Belastung der Einwohner durch Immissionen und Verkehr zu minimieren.

Tatsache ist aber und darüber müssen sich jetzt endlich alle Beteiligten bewusst werden, dass ein Abbau von Kies und Kiessande in dem Bergwerksgebiet Basthorst stattfinden wird, in den nächsten Jahren. Dieser Abbau liegt im öffentlichen Interesse unseres Landes MV und hat einen besonderen Stellenwert . Nun gilt es durch die beteiligten Kommunen, die Auseinandersetzung in den entsprechenden Gremien zu führen, um die Einflussgrößen für Mensch, Natur und Tier zu minimieren.

Teil- II „Das *Hin* und *Her* zur Mitgliedschaft im Verein AGFK MV“!

07-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./165/40-22/CLA-2/2-22

Umweltausschuss im Hochgefühl zum Antrag als *Tourismusort* Crivitz und verkennt die Beschlusslage in der Stadtvertretung!

Der AGFK MVArbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern e.V. hilft kommunalen Verwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern, für guten und sicheren Rad- und Fußverkehr zu sorgen. Er ist finanziell getragen durch Mittel der Landes- und Kommunal-Ebenen. Er ist ein wichtiger Ansprechpartner für Fragen rund um den Rad- und Fußverkehr für die kommunalen Verwaltungen.  Der AGFK MVe.V. ist mit den anderen AGFKs eng vernetzt, was den Austausch von Wissen und guter Praxis sehr schnell, günstig und einfach macht. Die Mitgliedschaft im Verein ermöglicht es den Mitgliedern zudem, institutionell gebündelt und damit koordiniert kommunale Belange gegenüber dem Land, Bund oder weiteren Akteuren zu vertreten.

Eine Empfehlung des Umweltausschuss 19. Juli 2022 zur Wiederbelebung eines abgelehnten Antrages aus 2021, der ja eigentlich nur zurückgestellt wurde und aufgrund des plötzlichen Wunschs zum Tourismusort jetzt wieder umgewandelt werden soll, sorgt für erstaunen!?

Klingt alles ganz normal, ist es aber gar nicht!

Eine 180 Grad Drehung des Umweltausschuss nach 12 Monaten! Und plötzlich will der Hauptausschuss am 08.Aug.22 auch wieder neu beraten zu einer Mitgliedschaft beim AGFK? Wie kam es dazu und warum ist ein Jahr vergangen zu diesem Sinneswandel?

Was ist im Juli 2022 passiert?

Auf seiner Sitzung am 19.07.2022 (Einwohner waren nicht anwesend) gab es plötzlich eine Mitteilung des Ausschusses, welcher empfiehlt einen Antrag auf Mitgliedschaft der Stadt Crivitz im Verein AGFK MV zu stellen (Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 500€ bei einer Einwohnerzahl ab bis 5000), denn er passt auch gut in den Antrag auf Anerkennung der Stadt zu einem Tourismusort. Weiterhin stellte man fest, dass die CDU ( Crivitz und Umland ) am 14.Juni 2021 diesen Antrag eingebracht hatte…

https://crivitzer-lokalanzeiger.de/uncategorized/vereinsbeitritt-der-agfk-mv-arbeitsgemeinschaft-fuer-fahrrad-und-fussgaengerfreundliche-kommunen-mecklenburg-vorpommern-e-v/

und im Ergebnis wurde auf eine mögliche Mitgliedschaft des Amtes verwiesen. Bis zu dieser Entscheidung des Amtsausschusses ist der Antrag der Stadt auf Mitgliedschaft zunächst zurückgestellt. Der Amtsausschuss hat nun eine Mitgliedschaft abgelehnt und deshalb diese Empfehlung! (so laut Protokoll).

Alles sehr paradox!

Warum, weil etwas ganz anderes vor 12 Monaten passiert ist! (Einige von uns waren als Besucher sogar dabei!)

Im Ergebnis der Beratung vom 14 Juni 2021 wurde der Antrag eindeutig abgelehnt und nicht zurückgestellt.

Mit der Begründung das der Verein zu Professionell für die Stadt Crivitz ist und das da ja nur Projektierer sind und wer soll denn da bei uns der Ansprechpartner sein! Das sei maximal was für den Amtsausschuss!…...

https://crivitzer-lokalanzeiger.de/uncategorized/zu-professionell-fuer-die-stadt-crivitz-bestenfalls-fuer-den-amtsausschuss-crivitz/

Dabei hatten die Antragsteller nur an die Vorteile gedacht für zukünftige Planungen von Radwegen nach Schwerin und Wessin!

Nach dem also die Stadt Crivitz eine Mitglietschaft beim AGFK abgelehnt hatte, stellte sich der AGFK als Verein persönlich am 27.April 2022 in der Sitzung des Amtsausschuss vor .(Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 2.000 € bei einer Einwohnerzahl ab 25.000)

In der nachfolgenden Beratung am 22.Juni 2022 des Amtsausschusses wurde dann über eine Mitgliedschaft entschieden und der Antrag abgelehnt!

Kurios was!

Die Frage ist nur, was der Umweltausschuss mit seiner Sichtweise der Dinge erreichen will?

Resümee

Eine verzerrte und unloyale Darstellung des Umweltausschusses über die gesamten Geschehnisse zu diesem Thema. Eigentlich unverständlich da alle Stadtvertreter im Ausschuss auch im Juli 2021 anwesend waren. Man sollte schon bei der wahrhaftigen Beschreibung bleiben!

Abgelehnt ist abgelehnt und nicht zurückgestellt! Nicht ohne Grund hat der Amtsausschuss eine Mitgliedschaft abgelehnt!

Bei dieser plötzlichen Wende der Ansichten schmückt sich der Umweltausschuss mit fremden Federn! Erst werden die damaligen Antragsteller klein gehalten sowie Ihr Antrag abgelenht und nach 12 Monaten ist das ja alles gar nicht so gemeint gewesen? Eine späte Genugtuung der damaligen Antragsteller!

Die Frage ist nur, ob denn unbedingt der dritte Schritt vor dem ersten Schritt gemacht werden muss bei der Antragstellung zum Tourismusort? Viele Ideen und Mitgliedschaften passen zum Antrag für ein Tourismussort, aber warum fragt man denn die Bürger nicht zuerst und macht sich dann einen Plan?!

Crivitzer Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm täuscht Bürger und Stadtvertretung!

22-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./160/35-22

Die Posse um die Klage der Crivitzer Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm gegen die Opposition ist um ein bemerkenswertes Kapitel reicher

Zur Erinnerung:

Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm versuchte vergeblich, die aus ihrer Sicht unliebsame Oppositionsarbeit durch einen hilflosen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft zu stoppen. Die Staatsanwälte erteilten ihr indes postwendend eine Abfuhr, es waren keine tatsächlichen Anhaltspunkte zu entnehmen. Sie nahmen noch nicht einmal die Ermittlungen auf und setzten ein Zeichen für Demokratie und Meinungsvielfalt. Wir berichteten am 04.04.2022.

Natürlich stellten wir Frau Britta Brusch-Gamm in der Einwohnerfragestunde am 25. April 2022 zu dem Sachverhalt zur Rede. Dort erklärte sie, dass sie beim Strafantrag „sowohl als Bürgermeisterin als auch als Privatperson gehandelt“ hat.

Wie wir jetzt herausgefunden haben, hat sie sich gegenüber dem Landkreis Ludwigslust-Parchim ganz anders geäußert. Der dortigen Rechtsaufsicht hat sie mitgeteilt, als *Privatperson* agiert zu haben. Auch richtete sich bei der Kontaktierung der Staatsanwaltschaft *NICHT* etwa gegen die Opposition sondern gegen die Verfasser des in Rede gestandenen Flyer von Okt.2021! Das Ergebnis hieraus ist bekannt- Einstellung des Verfahrens!

Das passt natürlich alles nicht zusammen und es stellt sich die Frage: Warum sagt Frau Brusch-Gamm in dieser wichtigen Angelegenheit vor den Augen der Öffentlichkeit die Unwahrheit?

Wieso wird die Presse anders informiert? (Siehe SVZ vom 01.03.2022) Warum ist sie nicht ehrlich zu ihren Mitmenschen? Es ist natürlich ein Unterschied, ob man als Privatperson (das ist natürlich niemandem verwehrt) oder als Amtsträgerin juristische Mittel ergreift. Ist es Hilflosigkeit oder Anmaßung, wenn Frau Britta Brusch-Gamm in ihren Äußerungen ihr angeblich rein privates Vorgehen mit ihrem Amt als Bürgermeisterin vermischt?

Hier überschreitet sie mal wieder Grenzen – wenn schon keine rechtlichen, so dann zumindest moralische. Das ist ganz schlechter Stil für ein Stadtoberhaupt, den wir schon seit Jahren beobachten.

Quintessenz des ganzen Dilemmas: Drohgebärden oder Abschreckungen gegenüber kritischen Meinungen sind keine Lösung. Leider ist das Vorgehen der Bürgermeisterin jedoch konsequent und ohne Kompromisse. Anstatt sich mit unseren Argumenten und Vorschlägen in der Sache auseinanderzusetzen, wird diffamiert, herabgewürdigt und beleidigt. Die Bürgermeisterin trägt sowas offensichtlich lieber über die Medien aus und dazu noch unkorrekt!

Teil II- Wahlspektakel um den * Senioren- und Behindertenbeirat* in der Stadtvertretung Crivitz am 20.06.2022

21-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./159/34-22

Aus einer angekündigten *öffentliche Blockwahl* der Kandidaten des neuen Senioren- und Behindertenbeirat wurde kurzerhand, durch CWG und LINKE eine nichtöffentliche *Geheime Wahl* gemacht

Kopfschütteln auch beim Vorsitzenden des Sozial-und Bildungsausschuss Herrn Wurlich, weil doch alles vorher schon abschließend im Ausschuss beraten und besprochen wurde mit CWG/LINKE und CDU! Am 25.Okt.2021 beschloss die Stadtvertretung einen Senioren- und Behindertenbeirat in der Stadt Crivitz zu gründen mit 10 Mitgliedern. Nach dem es in der pandemischen Lage wieder möglich war sich zu treffen wurde mit allen Interessenten am 23.05.2022 ein erster Termin zum Kennenlernen durchgeführt. Herr Wurlich lud abermals zu diesem Thema am 13.06.2022 ein und seine Ausschussmitglieder ebenfalls.

Man war sich öffentlich einig im Ausschuss das Gremium mit 10 Kandidaten zu besetzen, die man aus beiden Treffen ausgewählt hatte und bekannt waren. Um die öffentliche Wahl am 20.06.2022 in der Stadtvertretung zu verein-fachen wurde vom Ausschuss vorgeschlagenen alle abgestimmten Kandidaten (10) auf einer Liste im Block wählen zu lassen. So weit so gut! Und bis hierher alles super gemacht, klasse!

Plötzlich und unerwartet zauberten aber die CWG und Linke am 20.06.2022 einen 11 Kandidaten hervor und verlangten dazu jetzt  aber eine geheime Wahl, da ja nur 10 Mitglieder laut Hauptsatzung möglich sind. Tatsächlich aber brüskierte man durch dieser Handhabung, die engagierte Arbeit seines eigenen Vorsitzenden des Sozial- und Bildungsausschusses! Vor der Wahl hielt die Bürgerhauskoordinatorin eine Laudatio von den neuen und bekannten Kandidaten, jedoch von *kritischen Aktivbürger* nicht! Vielleicht weil man eine persönliche Voreingenommenheit hatte?

Und so geschah, wie es beim Auswählen nun mal geschieht, aus 11 wurden 10 und man hatte die Problematik gelöst! Das freut jetzt bestimmt auch unsere Bürgerhauskoordinatorin! Nun, man könnte hinter dieser plötzlich durchgeführten Rochade auch ein eigennütziges Kalkül von CWG/LINKE vermuten?! Oder?

Fazit: Die Stadtvertreter haben also diese Entscheidung, stellvertretend im Namen der Bürger(repräsentative Demokratie), so getroffen! Gelebte Toleranz in einer Demokratie bedeutet nicht nur, andere Auffassungen zu dulden, sondern auch, dass wir aufeinander zugehen und auch andere Meinungen kennenlernen. Bei manchen Geschichten darf man auf das Ende gespannt sein, denn schon in ca. 22 Monaten steht schon wieder die Neuwahl des Gremiums an laut Satzung, ob es dann wiederum so einen geheimnisvollen Platztausch gibt?

Und da ist er endlich, der Bürgerhaushalt in Crivitz ! Das Leuchtturmprojekt der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm!

01-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./153/28-22

Nun ist es soweit, vor zwei Tagen wurde  in der Sitzung der HUFA, über die Einführung eines Bürgerhaushalts in Crivitz beraten. Auf Wunsch der Bürgermeisterin und der CWG / Linke wurde schon einmal kurz am 11.10.2021 darüber diskutiert. Als Vorbild für die Einführung des Projektes  galt damals die Stadt Bützow, so berichtete darüber die Bürgermeisterin.(Ein Schelm wer da einen ge-schichtlichen Zusammenhang vermutet -Achtsamkeit im Charme des Momentes). Nur, Bützow hat fast doppelt so viele Einwohner  (ca. 8000) wie Crivitz und die regulären Einnahmen von Bützow sind um ca. 6 Mio.€ größer, als wie in Crivitz ( Crivitz ca. 8,5Mio€). Davon aber unbe-eindruckt fochten, in einer darauffolgenden Hauruck-Aktion, die CWG und Linke kurzfristig auf der Sitzung der Stadtvertretung am 25.10.2021, trotzdem den Beschluss zur Einführung eines Bürgerhaushalts für 2022 durch.

Es wurde damals empfohlen maximal 15.000,-€ dafür einzuplanen. Ein bisschen wenig, wenn man bedenkt dass für die Gestaltung des sogenannten Stadtparkes Crivitz (Verbindungsweg zwischen Rabahnweg und der Friedensstraße) allein 2022  ca. 25.000,00€ ausgegeben werden sollen! Und für das o.g. Bürgerbudgets sollen nun ca. 4000 Einwohner von Crivitz über Ideen und Projekte entscheiden können. Aber können die Bürger von Crivitz das auch wirklich?

Ein derartiges Bürgerbudget/Bürgerhaushalt darf allerdings keinesfalls als Form direktdemokratischer Mitsprache fehlinterpretiert werden! Die letztinstanzliche Entscheidung über die Ausgaben  obliegt weiterhin den demokratisch legitimierten Abgeordneten! Die Impulse seitens der Bürger haben vielmehr den Charakter wertvoller Informationen für den Entscheidungsfindungsprozess der Politik! Ein Bürgerhaushalt ist hierbei indes, wie bereits erwähnt, nicht als direktdemokratisches Instrument misszuverstehen! Vielmehr können die Bürger zwar ihre Präferenzen mitteilen, die Entscheidungen werden jedoch weiterhin von der Politik getroffen. Oha,… also doch nur ein Schaufenster?

Braucht es eine bestimmte Budgethöhe, damit ein  Bürgerhaushalt wirksam sein kann und wie lässt sich dieser Wer t gegebenenfalls ermitteln? In Crivitz ist das ganz einfach-  für Profilierung und  Prestigeprojekte  ist im Haushalt von Crivitz immer Platz, ganz gleich, welche Anstrengung, welcher Aufwand vonnöten ist! Schon 2016 wurde in der sog. Ideenschmiede (Redeführerin Frau Brusch-Gamm) Projekte formuliert wie (die unbeliebte Mauer um den „Trockenparkplatz“ muss weg, beleuchteter Weihnachtsbaum in der Neustadt, Tourismusanlaufpunkt entwickeln, Anschaffung eines Bürgermobil, Gründung einer Bürgerstiftung, die Belebung der Ampel am Gymnasium, die Gestaltung des Marktplatzes.) Mal sehen welche Projekte für 15 Tsd.€ als Auswahl zur Verfügung stehen!

Oder sollte man sich nicht doch lieber in Crivitz um die Sanierung der vielen kaputten Gehwege im Stadtgebiet kümmern und diese endlich BARRIEFREI gestalten? Für unsere Senioren und Bürgern mit Behinderungen!!!

Brachliegende Fläche des ehem. SPAR-Marktes! Nun doch kein Parkplatz sondern Wohn- und Geschäftshaus? Interessent vorhanden?!

08-Mai-22/P-headli.-cont.-red./148/23-22

Die brachliegende Fläche, ehemaliger Sparmarkt, nahe dem Marktplatz ist doch noch nicht verkauft!?

Die brachliegende Fläche, ehemaliger Sparmarkt, nahe dem Marktplatz ist doch noch nicht verkauft!! So wurde es auf der Sitzung der Stadtvertretung am 25.04.2022 auf Grund einer dringlichen Nachfrage in der Einwohnerfragestunde von der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm verkündet. Auch die Arbeitsgruppe „Markplatz“ hält sich bedeckt über Auskünfte zum ehem. Sparmarkt seit Anfang des Jahres! Ist hier alles schon geplant?

Wir erinnern uns! So stellte man am 26.03.2018 auf der Sitzung des Bausauschusses der Stadt Crivitz zur Fläche des ehemaliger SPAR-Markt fest: „Es wird ferner über die Fläche des alten Sparmarktes beraten. Die Nutzung für ein Parkhaus ist nicht effizient (Erfahrungen aus anderen Kleinstädten). Die Fläche soll vorerst als provisorische Parkmöglichkeit hergerichtet werden…………Die Fläche soll durch eine öffentliche Ausschreibung zur Bebauung angeboten werden. Bis dahin soll die Fläche zum Parken freigegeben, aber nicht öffentlich gewidmet werden.“

Nun, diese o.g. Entscheidung wurde nie umgesetzt. Obwohl man all die Jahre versichert hat das man es umsetzen wolle!! Die Schaffung von zusätzlichen Parkflächen auf dieser Fläche hätte eine kleine Entlastung schaffen können über die Jahre von 2016 bis heute, bei der angespannten Parksituation in der Stadt Crivitz. Das Geld dazu war auf jeden Fall in den vorherigen Jahren noch vorhanden!

Jetzt ist also wieder einmal ein Wohn- und Geschäftshaus im Gespräch! Beim Schmökern in den Jahresabschlüssen von 2015-2017 der Stadt Crivitz kann man nachlesen das die Abbruchkosten ca. 4.760,17 € für den alten Sparmarktes Crivitz betrugen und die Kosten für den Rückbau des Grundstücks wurden mit ca. 45.280,69 € dargestellt als nachträgliche Erschließungskosten.

Kommentar: Seit über vier Jahren wird nun über dieses Grundstück viel geredet und nichts bewegt. Es bleibt abzuwarten ob die gestiegenen Baupreise und die hohe Inflationsrate mögliche Interessenten hindern werden. Der berühmte Literaturkritiker Marcel Reich-Ranicki würde am Schluss zu dieser Situation sagen: „Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen / Den Vorhang zu und alle Fragen offen.“! Mit dieser markierenden Schlussformel wird das Publikum aus der Kommunikationssituation entlassen.

Haushaltsplan Stadt Crivitz-2022 *Gefährdete dauernde Leistungsfähigkeit* droht ab 2023!

28-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./142/17-22

Gemäß der §45 (1) KV M-V legt die Bürgermeisterin von Crivitz Britta Brusch-Gamm der Gemeindevertretung einen Haushaltsentwurf für das kommende Jahr vor. In unserem Fall lässt der Plan jegliche ernsthafte Sparanstrengung vermissen, er ist unsolide. Der Ergebnishaushalt 2022 weist ein negatives Jahresergebnis von -1.673.700,00 € aus. 2023 wird sich ebenfalls ein negatives Jahresergebnis von -1.197.900,00€ ergeben und bis zum 31.12.2024 noch einmal -1.178.500,00€ !

Im gesamten Planungszeitraum bis zum 2025 entsteht damit insgesamt ein negatives Jahresergebnis der Ergebnishaushalte von insgesamt – 5.190.400,00€. Dieses Ergebnis kann trotz der Verwendung aller noch vorhandenen Rücklagen und aller noch bestehenden positiven Ergebnisvorträgen von insgesamt +3.989.771,27€ nicht ausgeglichen werden. Und so bleibt im Jahr 2025 ein negative Jahresergebnis im Ergebnishaushalt mit -1.200.628.27€ stehen. Hierbei ist auch schon das vorläufigen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2020 und 2021 mit +355.151,76 € und -449.166,02€ eingerechnet.

Damit ist bereits ab dem 31.12.2023 unter der jetzigen Planung, ein Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt nicht mehr möglich!

Die zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebunden Zuweisungen wird nach dem derzeitigem Stand zum 31.12.2023 vollständig aufgebraucht sein. Somit können ab dem 01.01.2024 Jahresfehlbeträge, die durch die planmäßige Nettobelastung aus Abschreibungen von Vermögensgegenständen entstanden sind, nicht mehr durch eine Entnahme aus dieser Rücklage gedeckt werden. Die Gesamtabschreibungen der Stadt Crivitz betragen 2022, welcher jährlich wieder erwirtschaftet werden müssen, bereits 1.018.300,00€ und werden somit voll umfänglich ab 01.01.2024. ergebniswirksam . Die allgemeine Kapitalrücklage wird nach aktueller Planung bis zum 31.12.2023 vollständig verbraucht sein. Der vorhandene Bestand der aktuellen liquiden Mittel wird bereits auch ohne Hinzurechnung der jährlichen Tilgungsleistungen der Kredite bis zum 31.12.2023 einen defizitärer Saldo von -188.619,71€ aufweisen. Bis zum Ende des Planungszeitraum 2025 hat wird der gesamte defizitärere Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen – 1.766.319,71 € betragen.

Das bedeutet, dass mit dem Abbau der liquiden Mittel weitere zusätzliche Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit aufgenommen werden müssen ab dem 01.01.2024. Somit wird der Verschuldungsgrad der Stadt Crivitz steigen und zu den bereits aktuellen Schulden in der Höhe von -2.115.061,59€ kommen weitere -1,7Mio.€ hinzu bis 2025 die die Handlungsfähigkeit der Stadt Crivitz weiter einschränken werden. Der Finanzhaushalt 2022 weist ein negatives Jahresergebnis von – 1.252.700,00€ aus. Bis zum 31.12.2023 wird sich nach der jetzigen Planung ebenfalls negatives Jahresergebnis -788.900,00€ ergeben. Damit ist bereits ab dem 31.12.2023 unter der jetzigen Planung, ein Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt nicht mehr möglich!

Das Eigenkapital der Stadt Crivitz betrug am 31.12.2021 = 23.781.918,68€ und singt um 15% bis 2025 auf 20.164.318,68. Das ist ein Eigenkapitalverlust von -3.617.600,00€.

Seit 2014 bis 2023 wurden in den Haushaltsplanungen aus den Rücklagen insgesamt entnommen,

– über ca. 2,2 Mio.€ aus intensiven Zuweisungen und übergemeindlichen Zuweisungen,

– über ca. 1,7 Mio.€ aus der allg. Kapitalrücklage,

– über ca. 2,0 Mio.€ an liquiden Mitteln und für die Deckung des Haushaltes verwendet.

Das sind insgesamt ca. 6 Mio.€. Und diese Mittel sind ab dem 01.01.2024 nicht mehr vorhanden. Außer der Kredit von über ca. 2,1 Mio.€. Damit wird die Handlungsfähigkeit der Stadt Crivitz bereits ab dem 01.01.2024 und die Folgejahre stark eingeschränkt werden. Ein dann folgendes Konzept zu Haushaltssicherung und Steuererhöhungen können dann auch nicht mehr viel helfen, sondern eine massive Ausgabeneinschränkung!

Um den Werteverlust des Anlagevermögens auszugleichen sollte die Investitionsquote im Idealfall 100% betragen. Die Stadt Crivitz deckt somit nicht nur den Werteverlust des Anlagevermögens, sondern hat sehr weit über die reine Substanzerhaltung hinaus investiert. Die aus den Investitionen resultierenden Abschreibungen werden den Ergebnishaushalt der Stadt Crivitz in den zukünftigen Jahren zusätzlich stark belasten. Die Jährlichen 17-25 gleichzeitigen Investitionsprojekte von 2018 bis 2023 zwingen nun die Stadt Crivitz finanziell am 31.12.2023 in die Knie. Von einem sogenannten Investitionsstau kann schon lange nicht mehr die Rede sein, vielmehr trifft zu, das Wirtschaften über die eigenen Verhältnisse hinaus.

Die Aufwendungen für die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter (AK bis 1.000,00 € netto) betragen mit einem Anteil von 2019=100.462,7€ / 2020=115.985,3€ / 2021= 166.900,00€ und 2022= 120.700.00€ an den Gesamtaufwendungen. Das ist jährliche Steigerung und hier muss eine intensive Kontrolle erfolgen über die Notwendigkeit des Kaufes und der Anzahl von geringwertigen Wirtschaftsgüter. Das Ausmaß der ist nicht nachvollziehbar.

Die Kosten für die Gebäudereinigung (Eigenreinigung) betrugen in 2021 = 312.800,00€ innerhalb von einem Jahr sind diese um 82% (+257.000,00€) angestiegen in Jahr 2022 auf 569.800,00€. Seit 2020 sind damit die insgesamt die Eigenreinigungskosten von 2020= 260.400,00€ auf 569.800,00€ angestiegen, das entspricht einer Steigerungsrate von 119%. Ein weiterer Anstieg dieser Kosten ist Unverhältnismäßig und nicht mehr zu verantworten! Als Vergleich dazu betrugen die Kosten der Fremdreinigung im Jahr 2019 nur 223.972,02 €. Seit dem Jahr 2020 sind die Kosten für den kommunalen Bauhof nur in Crivitz als kostenrechnende Einrichtung von 449.200,00€ um ca. 40% (+ 175.500€) in 2022 auf 624.700,00€ angestiegen. Seit 2017 ist es sogar eine Kostensteigerung um 79%.( 2017 = 348.640,58 €)

Die Kosten der kommunalen Gebäudereinigung und des kommunalen Bauhofes Crivitz zusammen belasten den Ergebnishaushalt 2022 mit insgesamt 1.194.500,00€ (624.700,00€+569.800,00€).Die Kosten für Sachverständigenkosten, Gerichtskosten und ähnliche Auszahlungen sind von 2021 um 41% gestiegen von 169.200,00€ auf 239.700,00€. Insgesamt diese Kosten seit 2020 von 26.963,34€ um 889% gestiegen auf 239.700,00€.

Fazit:

Mit einer finanziellen Nachhaltigkeit und Generationsgerechtigkeit hat diese Finanzpolitische Vorgehensweise bis 2023 nichts mehr zu tun. Die Berücksichtigung von bestimmten festgeschriebenen Umwelt-, Sozial- und Aufsichtsstrukturen in Effizienz, Kontrolle und einem angemessenen Umgang mit Risiken wird dieser Haushalt 2022 nicht gerecht. Die Stadt Crivitz wirtschaftet über ihre finanziellen Verhältnisse und plant in ihrer Haushaltsplanung für die Folgejahre Defizite im Ergebnis- und Finanzhaushalt ein.

Tei-2-Der Stahlgitterfunkmast 4G/5G  vor den Toren des Ortsteil „Wessin“. Alle Jahre wieder!

22-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./131/6-22

Germany Holdings GmbH bleibt dran! Alle Jahre wieder – der zweite Antrag auf Errichtung eines Funkmastes im Ortsteil Wessin! Die jüngste Vorlage / Bauantrag BA 201779 für die Sitzung des Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz am 20.01.2022 sorgt für Unruhe und Unmut bei den Bürgern im Ortsteil Wessin.

Was ist passiert?

Seit November 2020 plant die ATC-Germany Holdings GmbH aus Rattingen auf dem o.g. Flurstück ein Neubau eines Stahlgitterturms h = 40,58m (also insgesamt 100 Höhe über NN- Nullniveau der amtlichen Bezugshöhe)zu errichten. Dieser Antrag wurde am 30.03.2021 abgelehnt als Eilentscheidung! Seit dem 05.Okt.2021 hat das Unternehmen einen neuen Antrag auf Errichtung erstellt und ihn wieder im Nov. 2021 im Amt Crivitz eingereicht! Erst am 14.01.2022 wird dieser Antrag bekannt im Ortsteil Wessin! Ein Flächennutzungsplan für den  Ortsteil Wessin liegt nicht vor! Nun tagen gleich zwei Ausschüsse und eine Ortsteilvertretung am 20.01.2022 gleichzeitig um eine Schadensbegrenzung! Eine andere Ortsteilvertretung tagt noch einen Tag vorher, wo auch andere Antragsfristen drohen abzulaufen!

Kuriosum

Das fatale daran ist, dass die Orteilvertretung „Wessin“ und der Bauausschuss nun wieder im Eilverfahren entscheiden sollen, weil sie vom Amt Crivitz wiederkehrend erst am 14.01.2022 unterrichtet worden sind, aber die Frist am 08.02.2022 bereits abläuft!? Und das Schicksalhafte an der Situation ist dass es diesmal um eine endgültige Entscheidung geht. Eigentlich braucht man dazu nun mal etwas mehr Zeit!  Diese ist aber so nicht vorhanden, da die Stadtvertretung erst am 21.02.2022 wieder tagt.

Das Unternehmen hat einige Unterlagen nachgeliefert wie

*eine Stellungnahme erarbeitet zur Ablehnung und (siehe Anlage). Weiterhin wurde ein landschaftspflegerischer Begleitplan inklusive Artenschutzprüfung vorgelegt, in dem die Auswirkungen auf die Schutzgüter als geringfügig bewertet werden. Der Ausgleich des Eingriffs erfolgt über ein Ökokonto.*

Diese Unterlagen sind aber wieder einmal  nicht veröffentlicht worden! So wie bei vielen anderen Vorlagen in der Vergangenheit. So viel Heimlichkeit nach der Weihnachtszeit? Das scheint gewohnte Praxis im Bauausschuss zu sein seit mehreren Jahren. Umfassende Informationen über öffentliche Tagesordnungspunkte der Ausschüsse (Anlagen und Unterlagen) tragen entscheidend zur Meinungsbildung für die Bürger bei und sind eine Bringschuld der gewählten Vertreter.

Was ist neu 2022?

Baurechtlich- befindet sich das Vorhaben im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen. Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient. Das soll nun anscheinend der Fall sein. Für eine Beurteilung des Vorhabens / Bauantrag BA 201779 soll jetzt ein *landschaftspflegerischer Begleitplan inklusive Artenschutzprüfung* vorliegen, welcher aber erstellt worden ist in der Phase von Mai bis September 2021!?

Der Plan!

Dieser Plan kann nur als Potentialanalyse erstellt worden sein, aufgrund der geringen verfügbaren Zeit und bietet wenig Aussagekraft über die tatsächlich vorhandene Kulisse in diesem Gebiet. Eine genaue Kulissendarstellung über ein Vogelzug bzw. Rastflächen oder Nahrungshabitate von zu schützenden Vogelarten können in so kurzer Zeit nicht untersucht werden und sind immer nur eine kurzzeitliche Momentaufnahme für diese Gebiet. Gerade hierzu ist bekannt, dass gerade über diesem Gebiet eine direkte Einflugschneise sich befindet für viele Zugvögel, welche auch wieder seit Oktober bis Februar gerade stattfindet.

Auch die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch – Abstand zur Wohnbebauung und vorhanden KITA – Wessin ca.90m bezüglich der elektromagnetischen Strahlung und deren Auswirkungen als Immissionsprognose müssten umfassend dargestellt werden. Dem Antrag kann man nur schwer zustimmen! Zumal auch Ausweichstandorte, welche vorgeschlagen wurden im März 2021 nicht in Betracht gezogen wurden!

Fazit:

So kann es sein das wieder einmal handwerkliche Fehler im Antrag des Unternehmens und mangelnde Transparenz gegenüber der Ortsteilvertretung Wessin kennzeichnend sind für diese Darstellung. Die Stadt Crivitz hat sich wiederum unter Zeitdruck setzen lassen und kann somit eine intensive Prüfung  der Antragsunterlagen nur schwer vollziehen.

Auch wenn man manchmal auch unbequeme Entscheidungen treffen muss, so gehört vor allen frühzeitige Transparenz  gegenüber der Öffentlichkeit dazu.

Anmerkung!!!

Am 20.01.2022 wurde entschieden in den Gremien der Stadt den vorliegenden Bauantrag für die Errichtung eines Funkmastes abzulehnen ausfolgenden Gründen.

1.) Der Verlauf des Radweges muss unbeeinträchtigt gebaut werden können.

2.) Der Nachweis der Reichweite der Immissionen muss durch eine Prognose belegt werden.

3.) Die Erforderlichkeit des Standortes mit der Versorgungslücke ist zu belegen, da nach Erfahrung der Einwohner von Wessin diese im Eichholz liegt.

4.)Eine alternative Anbringung an einem Strommast wurde nicht geprüft.

5.)Die Vereinbarkeit mit den Zug- und Rastvögeln ist zu betrachten.

Das heißt aber noch nicht, dass die Geschichte vorbei ist, denn gemäß § 35 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben am Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dient. Das ist vorliegend der Fall.

Es wurde nun eingeschätzt, dass der Investor/Bauherr erst einmal beschäftigt ist und sozusagen Hausaufgeben aufbekommen hat um die o.g. Punkte abzuarbeiten. Sind diese Punkte dann abgearbeitet erscheint sicherlich dieser Antrag erneut in der Stadtvertretung. ( so ca. im Monat Oktober 2022). Insgesamt kann man dazu sagen, dass diese o.g. Ablehnungsgründe wahrscheinlich nicht ausreichen werden um das Bauvorhaben an dem Standort zu verhindern. Hierzu müsste man andere Bau- und verwaltungsrechtliche Verhinderungsgründe dann später darstellen, wenn sie denn vorhanden sind!

Neuauflage der Gestaltungssatzung – Crivitz- durch CWG und LINKE abgelehnt!

07.Nov.-21/P-headli.-cont.-red./114/64-21

Trotz der Feststellung von einem „historischem Ortsbild“ und nahenden baldigen „historischen Stadtrundgängen“ durch einen Citymanager hat man sich nicht dazu durchringen können eine Gestaltungssatzung für den Altstadtkern neu zu auszuarbeiten! Die alte Gestaltungssatzung setzte Anforderungen fest, die für Um-, Erweiterungs- und Neubauten sowie für alle sonstigen baulichen oder farblichen Veränderungen. Damit sollte die historisch entstandene und erhaltenswerte Eigenart des Altstadtkerns von Crivitz  weiterhin erhalten bzw. wieder hergestellt werden.

Und was geschah dann!

Am 21.07.2016 schlug der Bauausschuss vor aktuelle anstehenden Fragen in Bezug auf die Gestaltungssatzung z. B. hinsichtlich der Formulierungen von Festsetzungen und Auslegungsmöglichkeiten derselben, Geltungsbereiche, Bezugnahme auf die aktuelle Situation hinsichtlich fertiggestellter nicht satzungskonformer Bauten etc. mit einem dafür fachlich aufgestellten Architekturbüro zu beraten. Im Ergebnis dieser Beratung sollte dann eine Aufgabenstellung zur Novellierung oder Fortschreibung der Satzung für das Architekturbüro formuliert werden.

Doch dazu kam es aber nicht mehr!

Unmittelbar danach tauchte ein Bauantrag auf einer ansässigen Unternehmerin „ zur Gestaltung der Fassade des ehemaligen Schlecker-Marktes in der Großen Straße 5/7“ und es begann eine große Diskussion, welches dazu führte das die Gestaltungssatzung am 09.11.2016 (Bekanntmachung) aufgehoben wurde. Das wurde durch die Bürgermeisterin in seltsam er weise begründet. Die  Ausführungen der Bürgermeisterin erweckten damals den Eindruck, dass die Stadt jahrelang Verstöße gegen die Gestaltungssatzung zugelassen und geduldet hatte. Dem war nicht so und das wurde auch von einem Abgeordneten umfassend fachlich und sachlich dargestellt.

Und was ist 2021?

Seit 2017 gilt der  § 34 Abs 1 BauGB und genau zu den Paragrafen gab es schon mehrere Baustreitigkeiten seit 2016. Das klassische Beispiel dafür ist ein Baustreit seit dem 04.08.2020 zum Bauantrag (BA179580) „Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Verkauf/ Textileinzelhandel im Erdgeschoß und weiteren 3 Etagen Wohnnutzung in der Parchimer Str. 3.“

Der Kreis sagt: JA! „ Im vorliegenden Fall ist das EINFÜGEN gegeben“.

Die Stadt sagt: NEIN!Das historische Ortsbild darf in diesem Bereich NICHT durch einen viergeschossigen Bau „verschandelt“ werden.

Und um weitere langfristige Baustreitigkeiten in der Zukunft zu vermeiden und um das „historische Ortsbild“, wie man es 2021 festgestellt hat sollte eine Ausarbeitung einer neuen Gestaltungssatzung für den Altstadtkern ausgearbeitet werden.

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 25.10.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Der Stadtkern ist nahezu kreisförmig angelegt, in dessen Mitte sich der Marktplatz befindet. Südwestlich davon erhebt sich die im spätgotischen Stil erneuerte Stadtkirche. Die Stadt Crivitz hat sich 1993 nach Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm eine Gestaltungssatzung gegeben. Diese Satzung wurde im Jahr 2005 fortgeschrieben und neu gefasst. Die Satzung setzte Anforderungen fest, die für Um-, Erweiterungs- und Neubauten sowie für alle sonstigen baulichen oder farblichen Veränderungen, soweit sie die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen und Werbeanlagen berühren, galten.  Damit sollte die historisch entstandene und erhaltenswerte Eigenart des Gebietes – Altstadtkern von Crivitz – weiterhin erhalten bzw. wieder hergestellt werden. Die Satzung wurde auch mit herangezogen für die Gewährung von Städtebaufördermitteln solange die Sanierungssatzung galt. Mit den Fördermitteln konnten die unrentablen Kosten für die gestalterischen Mehraufwendungen abgefangen werden. Am 21.07.2016 schlug der Bauausschuss vor aktuelle anstehenden Fragen in Bezug auf die Gestaltungssatzung z. B. hinsichtlich der Formulierungen von Festsetzungen und Auslegungsmöglichkeiten derselben, Geltungsbereiche, Bezugnahme auf die aktuelle Situation hinsichtlich fertiggestellter nicht satzungskonformer Bauten etc. mit einem dafür fachlich aufgestellten Architekturbüro zu beraten. Im Ergebnis dieser Beratung sollte dann eine Aufgabenstellung zur Novellierung oder Fortschreibung der Satzung für das Architekturbüro formuliert werden. Doch dazu kam es aber nicht mehr.

Unmittelbar danach tauchte ein Bauantrag auf einer ansässigen Unternehmerin „ zur Gestaltung der Fassade des ehemaligen Schlecker-Marktes in der Großen Straße 5/7“ und es begann eine große Diskussion, welches dazu führte das die Gestaltungssatzung am 09.11.2016 (Bekanntmachung) aufgehoben wurde. ……gem. Protokoll Das wurde begründet: „Die Bürgermeisterin verweist darauf, dass die Gestaltungssatzung einerseits ein umfassendes Werk ist, andererseits eventuell nicht mehr zeitgemäß. ……… Durch die vielen Ausnahmen der Gestaltungssatzung entstanden bedeutende Außenwirkungen. Investitionen werden durch die Beschränkungen der Gestaltungssatzung teilweise verhindert. Die Gestaltungssatzung ist nicht mehr zeitgemäß. Fördermittel gibt es keine mehr.“ laut Protokoll

Die  Ausführungen der Bürgermeisterin erweckten damals den Eindruck, dass die Stadt jahrelang Verstöße gegen die Gestaltungssatzung zugelassen und geduldet hatte. Dem war nicht so und wurde auch von einem Abgeordneten umfassend sachlich dargestellt. Dennoch hat die Bürgermeisterin hat am 28.10.2016 die Verwaltung beauftragt, einen Beschluss zur Aufhebung der Gestaltungssatzung vorzubereiten und wurde die Aufhebung am 07.11.2016 vollzogen. …..gem. Protokoll… Seit diesem Tage gilt der  § 34 Abs 1 BauGB in dem es heißt“ Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.“ laut Anschreiben…… Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das zentrale Zulässigkeitserfordernis ist somit das „Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung“.

Und genau zu den o.g §34 Abs.1 gab es schon mehrere Baustreitigkeiten seit 2016. Das klassische Beispiel dafür ist ein Baustreit seit dem 04.08.2020 zum Bauantrag (BA179580) „Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Verkauf/ Textileinzelhandel im Erdgeschoß und weiteren 3 Etagen Wohnnutzung in der Parchimer Str. 3.“ Der Kreis sagt: JA!„ Im vorliegenden Fall ist das EINFÜGEN gegeben. Der Standort des geplanten Vorhabens befindet sich in einer Baulücke im Stadtbereich Crivitz. „Das Vorhaben fügt sich nach der Art der Nutzung (Wohnen und Einzelhandel), nach der Bauweise (abweichende B.), nach der Überbauung (derartige rel. hohe Überbauungen finden sich in der näheren Umgebung, u.a. Flurst.103, 184 …) sowie nach dem Maß der baulichen in die Eigenart der näheren Umgebung ein.“ laut Anschreiben.Die Stadt sagt: NEIN!Das historische Ortsbild darf in diesem Bereich nicht durch einen viergeschossigen Bau „verschandelt“ werden. Der gewisse Blick entlang der Parchimer Straße und aus Richtung der Rathausstraße / Großen Straße muss bewahrt werden. Die vorhandene Bebauung an der Kreuzung bzw. auf dem Platz ist ortsprägend.“…gem. Anschreiben

Um weitere langfristige Baustreitigkeiten in der Zukunft zu vermeiden und um das historische Ortsbild, wie man es 2021 festgestellt hat, zu erhalten  ist die Ausarbeitung einer neuen Gestaltungssatzung für den Stadtkern der Stadt Crivitz  geboten.

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Beschlussentwurf: Die Stadt Crivitz beschließt die Ausarbeitung einer Gestaltungssatzung für den Stadtkern der Stadt Crivitz.

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Erhöhung der monatlichen Erstattung der Reisekosten von 80€ auf 120€ der Bürgermeisterin

04.Nov.-21/P-headli.-cont.-red./113/63-21

Man gönnt sich ja sonst nichts! Manchmal muss man sich einfach selbst beschenken!

Erhöhung der monatlichen Erstattung der Reisekosten von 80€ auf 120€ der Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm!

Begründung der Erhöhung!

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2017 wurde angeblich durch die örtliche Rechnungsprüfung hinterfragt ob die pauschal gezahlte Reisekostenerstattung von 80€/monatlich für die Bürgermeisterin auskömmlich ist?

Kuriosum der Begründung? Eine Begründung welche keine IST!

Einerseits wurde dieser Antrag in keinem Ausschuss vorher debattiert und somit wussten die Abgeordneten auch nicht vorher  etwas von der Absicht etwas die Erstattung zu erhöhen und  andererseits kommt der Antrag der Bürgermeisterin über den Fachdienst – Zentrale Dienste zur Abstimmung? Auch dieser Antrag kam also wieder einmal – plötzlich und unerwartet!!

Zur weiteren Klarstellung: die Jahresabschlussprüfung 2017 wurde am 16.06.2020 durchgeführt und der Prüfbericht des Rechnungsprüfers am 17.08.2020 durch die Stadtvertretung bestätigt. Die Entlastung der Bürgermeisterin zum Jahresabschluss 2017 wurde aber erst am  12.10.2020 durchgeführt.

Eine angebliche Hinterfragung der örtlichen Rechnungsprüfung ist in den öffentlichen zugänglichen Dokumenten nicht ersichtlich. Es sind auch keine Nachfragen oder Betrags- oder Wegeauswertungen im öffentlichen Berichten des Rechnungsprüfers dargestellt. Hierzu heißt es kurzerhand „Der Ausschuss befürwortet die Empfehlung des Rechnungsprüfers die Höhe der pauschal gezahlten Reisekosten der Bürgermeisterin auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen (exemplarisch Aufzeichnungen über einen bestimmten Zeitraum). Es wird insoweit auf die Ausführungen im Prüfvermerk verwiesen.“ Von Überprüfen wird hier gesprochen und wer und wie? Und die anderen Ausführungen, was damit nun genau gemeint ist, bleibt verborgen. Ein Fahrtennachweis über die angeblichen Aufzeichnungen der Fahrten im STADTGEBIET der Bürgermeisterin ist nicht in der Beschlussvorlage vorhanden.

Also wiedermal alles im Dunkeln?

Allgemein äußern sich Rechnungsprüfer in Berichten nur auf der Grundlage von Prüfvorgängen oder Überprüfungen zu Sachverhalten, aber Sie machen keine Hinterfragung oder Nachfragen in abgeschlossenen Berichten, sondern geben nur Empfehlungen! Was soll hier konstruiert dargestellt werden oder sind es nur aktuelle persönliche Bedürfnisse 2021?

Was steht in der Hauptsatzung?

In § 8 Abs. 9 Entschädigungen steht:“ Reise-kosten können pauschaliert gezahlt werden, wenn über einen repräsentativen Zeitraum die Höhe begründet wird.“ Merkwürdig ist nur, dass der aufgezeichnete  „repräsentative Zeitraum“ der Bürgermeisterin von 09.2020 bis 11.2020 gleich nach der Beschlussfassung (17.08.2020) und noch vor  der Entlastung (12.10.2020) durchgeführt worden sein soll.

Was ist ein repräsentativer Zeitraum?

Gemäß § 6 EstG äußerte sich das BMF zum Nachweis der PKW Nutzung- Grundsätzlich kann der Nachweis in jeder geeigneten Form erfolgen, etwa über Eintragungen im Fahrtenbuch oder andere Abrechnungsunterlagen in der Regel drei Monate durch Aufzeichnungen ermittelt werden zur Glaubhaftmachung. Das sagt das Steuerrecht und was gilt nun als Nachweis für die Stadtvertretung? Sind hier wirklich nur drei Monate ausreichend? Zumal diese Aufzeichnungen zu Corona-Zeiten erfolgten, wo man sowieso weniger unterwegs war und unter damaligen Kontaktbeschränkungen 2020 auch viele Veranstaltungen ausfielen und in den letzten zwei Jahren?

Wie hoch sind die Beträge für die Erstattung?

80€ entsprachen nach der alten Regelung der Reisekostenvergütung für die Beamten ( 25 Cent/Km) ca.320 km monatlich im Stadtgebiet von Crivitz. Nach der neuen Änderung vom 7. Juni 2021 (30 Cent/Km) der Reiskostenvergütung würden sich bei einer durchschnittlichen monatlichen Wegstrecke von ca.320 km monatlicher Fahrleistung nur 96€ Erstattung ergeben.

Der angebliche Nachweis von 09.2020 bis 11.2020 über den sog. repräsentativen Zeitraum, weist aber eine Erhöhung der Fahrleistung von jetzt auf einer durchschnittlichen monatlichen Wegstrecke von ca. 400km monatlich aus? Diese Fahrleistung würde dann folglich 120€ Erstattung monatlich bedeuten. Das passt alles nicht zusammen, ein Jahresabschluss 2017 am 17.08.2020, eine Entlastung der BÜ am 28.10.2020, eine Anfertigung von exemplarischen Aufzeichnungen der Fahrkosten von Sep.-Nov.2020, ein neuer Erlass der Reiskostenvergütung im Juni 2021 und dann erst der Antrag plötzlich und unerwartet im Oktober 2021???

Ist das wirklich angemessen, so wie es in der Sachverhaltsdarstellung dargestellt wird? Ist die Höhe damit wirklich endgültig begründet dargestellt, so wie es im Beschluss der Stadtvertretung formuliert wurde? Wie hoch war denn die durchschnittliche monatliche Fahrleistung 2021 von Januar bis Juli? Oder ist es nur ein ganz persönlicher Wunsch der Bürgermeisterin nach einer Erhöhung der Erstattung, aufgrund der aktuell gestiegenen Inflationsrate auf 4,5%?

Fazit: Wieder einmal bleibt alles im Dunkeln! Eine örtliche Rechnungsprüfung, welche angeblich irgendetwas monierte und hinterfragte?

Eine angebliche exemplarische Aufzeichnung der Fahrten von 09.2020 bis 11.2020 der Bürgermeisterin die öffentlich nicht einsehbar dargestellt wurden und dazu noch im Corona Zeitraum. Eine zukünftige zusätzliche finanzielle Belastung des Ergebnishaushaltes von ca. 480€ jährlich oder jetzt insgesamt 1440€ jährlich Reisekosten über die niemand berichten oder Rechenschaft ablegen will und deren Kompensierung unklar ist! Transparenz wäre bei diesem sensiblen Thema wesentlich nützlicher, auch wenn es nur um ein menschliches Bedürfnis einer einzelnen Person geht! Allerdings wird alles zurzeit teurer und die Verbraucherpreise tragen alle Bürger, jeder in seiner Beschäftigung, bekommen die Bürger jetzt auch eine Erhöhung ihrer Aufwendungen?

Das alles ist einfach nur noch peinlich und unangemessen, wie hier die CWG und LINKE ihre eigene Führung mit aller Macht beglückt!

Hier noch einmal die Beschllussvorlage dargestellt – vom 25.10.2021 ( öffentlich ) !!

Beschlussvorlage Vorlage-Nr.: BV Cri SV 443/21……öffentlich

Fachbereich: Zentrale Dienste Sachbearbeiter/-in: Frau Ohl

Beratungsfolge(Zuständigkeit) Stadtvertretung der Stadt Crivitz (Entscheidung) 25.10.2021 Beschluss zur pauschal gezahlten Reisekostenerstattung der Bürgermeisterin

Sachverhaltsdarstellung:

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2017 wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung hinterfragt, ob die für die Bürgermeisterin pauschal gezahlte Reisekostenerstattung in Höhe von 80 Euro auskömmlich ist. Als Reaktion auf die Nachfrage wurde entsprechend der Vorgaben des § 8 Abs. 9 der Hauptsatzung über einen repräsentativen Zeitraum (September bis November 2020) die Fahrten von Bürgermeisterin aufgezeichnet. Hiernach ergibt sich eine durchschnittliche monatliche Wegstrecke von ca. 400 Kilometern. Unter Verweis auf die Regelung des § 5 Abs. 1 LRKG MV erscheint eine monatliche Entschädigung in Höhe von 120 Euro als angemessen (400 km x 0,30 Euro).

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt die Reisekosten der Bürgermeisterin auf 120 Euro festzulegen, da über einen repräsentativen Zeitraum die Höhe begründet ist.

Viel Wind um nichts!Einwohnerversammlung am 18.10.2021 in Friedrichsruhe!

20.Okt.-21/P-headli.-cont.-red./110/60-21

Einwohnerversammlung die keine solche war, in Friedrichsruhe zum Windpark Wessin.

Der Bürger sollte nur informiert werden, Fragen unerwünscht! Vorgetragene Argumente die keine waren! Ein Planungsbüro, dass leider viel zu spät beteiligt wurde! Amtserläuterungen die niemand verstand, sollte vielleicht auch so sein!

Am gestrigen Abend dem 18.10.2021 fand in Friedrichsruhe eine Informationsveranstaltung der Bürgermeister von Crivitz, Barnin und Zapel statt. Ca. 50 Bürger folgten der Einladung. Als erstes fragt man sich: Warum so weit entfernt vom Geschehen und so versteckt? Es sollten die Statements der Gemeinden verlesen werden, wie man sich nun denn zu diesem Thema positioniere! Doch wie immer, passierte nichts! Mit den immer wiederkehrenden Worthülsen, dass man nichts gegen die Windräder hätte tun können und dass man alles tun will und man nun das Beste für die Bürger herausholen wolle (in Sachen Geld, versteht sich) , wollte man offensichtlich die Bürger einschläfern.

In den Ausführungen der Bürgermeisterin wurde der Verein NETZE mit keinem Wort erwähnt. Doch die anwesenden Vorstandsmitglieder des Vereins, Gisa Erdmann und Dieter Schönrock ergriffen das Wort.

Dieter Schönrock im Disput mit den Bürgermeistern

Es wurde klar formuliert, dass die Untätigkeit und die Versäumnisse der Bürgermeisterin in der Vergangenheit, rechtzeitig die Flächen der Kommune selbst zu überplanen, der Grund sind, warum wir uns heute gegen einen Investor und die Planungen des Energieministeriums wehren müssen. Auch Herr Wiese, Sachgebietsleiter im Amt Crivitz meinte erwähnen zu müssen, dass Alternativen durch den ehrenamtlichen Verein NETZE nicht umfänglich genug beschrieben worden seien. Damals war er aber noch gar nicht Amt tätig und übrigens war er Mitglied in der Bürgerinitiative „Netze“.

Herr Wiese, mit einem 6 seitigen Exposé für eine touristische Nutzung haben andere Leute Ihre Arbeit gemacht und sie haben offensichtlich noch nicht realisiert, dass dies eigentlich Ihre Aufgabe ist !

Es wurde immer wieder versucht, den Verein NETZE in ein schlechtes Licht zu rücken. Frau Brusch-Gamm, das war einfach nur peinlich! Noch einmal, damit es vor allem Herr Wandschneider, Herr Zimmermann und Frau Brusch-Gamm nicht vergessen: Der klare Wille aller betroffener Bürger war, dass ein Windpark bei Wessin und Zapel NICHT !!! gebaut werden soll ! Herr Wandschneider, Herr Zimmermann, Frau Brusch-Gamm: Sie haben im Sinne Ihrer Bürger zu handeln und den Willen der Mehrheit umzusetzen. Dafür wurden Sie gewählt! Die eigenen Fehler zu leugnen und zu lügen, ist schlimm genug.

Jedoch Steuergelder zu verschwenden und den Bürgern jetzt einen „eigenen“ Windpark als „Bürgerwindpark“ verkaufen zu wollen, ist eine Frechheit! Die Bürger haben bei der Wahl 2019 den Versprechungen von Frau Britta Brusch-Gamm Glauben und Vertrauen geschenkt und damals nicht damit gerechnet und werden jetzt bitter enttäuscht.

Kloss Energy hat bereits Klage gegen die Veränderungssperre der Bürgermeisterin eingereicht! Was zu erwarten war, da diese bereits im Frühjahr 2019 Ihre Planungen begann und erst im August `21 ein Planungsbüro der Stadt Crivitz mit dem B-Plan Nr.15 beauftragt wurde! Wieder wurden 18 wichtige Monate verpennt!

Der Verein NETZE hat bereits 4 Gutachten erstellt zum Natur-und Artenschutz, das vier weitere Gutachten bis 2023 sind in Arbeit! Nur diese, vor allem lückenlose, Dokumentation über die vorhandene und sich verändernde Kulisse in Wessin in vorgeschriebener Gutachtenform kann das StaLU in die Lage versetzen, eine Genehmigung für den Bau von Windrädern zu verwehren oder zu mindern !

Aus ein Parkraumkonzept wird ein Verkehrskonzept?

02-Aug.-21/P-headli.-cont.-red./103/52-21

CWG macht aus einen Parkraumkonzept ein Verkehrskonzept !!

Aus Äpfeln werden Birnen!

Die LINKE und CWG ändern einfach einen Antrag der Opposition (CDU), ohne einen eigenen schriftlichen Antrag, und macht aus einem Parkraumkonzept Ein „Verkehrskonzept.“ Man kann sich sicher sein das bei der CWG und LINKEN, hierzu auf jeden Fall die Sach-und Fachkunde verschwiegen wird oder unter den Deckmantel des Datenschutzes verschwindet!

Integrierte Verkehrsentwicklungsplanung

„Alle sind auf gute Erreichbarkeiten und eine sichere Mobilität angewiesen. Gleichzeitig dürfen Städte und Gemeinden nicht im Kraftfahrzeugverkehr ersticken, sondern sollen gesunde, sichere und attraktive Orte zum Leben sein. Die kommunale Verkehrsentwicklungsplanung beeinflusst das Verkehrsgeschehen und die Lebensqualität einer Kommune maßgeblich. Sie bestimmt, wie viel Fläche für den Pkw-, Lkw- und Bus-Verkehr, für Straßenbahnen, für den Fuß- und Radverkehr sowie für Parkplätze zur Verfügung steht. Eine integrierte Verkehrsentwicklungsplanung blickt dabei auf alle Mobilitätsformen. Sie ist in ein Stadtentwicklungskonzept eingebettet und eng verknüpft mit der Luftreinhalte- und Lärmaktionsplanung. Ausgangspunkt sind Prognosen oder Szenarien der Bevölkerungs- und Mobilitätsentwicklung.“ Umweltbundesamt

OB DAS AUCH DIE LINKE und die CWG wissen??

Sicherlich, sonst hätten sie den Antrag nicht einfach umformuliert, oder ? Ohne professionelle Hilfe von Außerhalb oder von Dritten wird es hier wohl nicht gehen, denn weder die Stadt Crivitz noch das Amt Crivitz besitzen die notwendigen Kapazitäten und Kenntnisse,  ODER?

Teil I- Mitgliedschaft beim AGFK der Stadt Crivitz! Zu Professionell für die Stadt Crivitz! Bestenfalls für den Amtsausschuß Crivitz!

20-Juli-21/P-headli.-cont.-red./99/48-21

Zu Professionell für die Stadt Crivitz!!! Die CWG verweigerte Ihre Zustimmung zu diesem Antrag mit den Worten:

“ da sind nur Projektierer in dem Verein das ist alles zu professioniert“ und „ Und wer soll denn da bei uns der Ansprechpartner sein?

Also, angeblich eine Nummer zu groß? Nein, im Gegenteil, hier ist natürlich Engagement (natürlich auch Zeitaufwand)  und Sachverstand gefragt. Die Mittelzentren wie Parchim und Ludwigslust und sogar der regionale Planungsverband Westmecklenburg hätten auf jeden Fall, dem Grundzentrum Crivitz, geholfen  und  es unterstützt!!!!! Aber was der „was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht.“

Jemand ist Neuem gegenüber nicht aufgeschlossen und bevorzugt das, mit dem er vertraut ist.

Seit fast 7 Jahren existieren in der Stadt Crivitz ca.15 Arbeitskreise !

01-Juli-21/P-headli.-cont.-red./95/44-21

Seit fast 7 Jahren existieren in der Stadt Crivitz

15 Arbeitskreise?

Der Titel sagt schon alles. Die Stadt Crivitz hat angeblich bis zu 15 Arbeitskreise. Hier nur einige Beispiele in ungeordneter Reihenfolge !!!…..

– 1.- Ordnung und Sauberkeit

 -2.- Krankenhaus/Geburtenstation

– 3.-Stadtentwicklung

– 4.-Reinigung

– 5.-Tourismus

– 6.-Radwege

– 7.-Bauhof

– 8.-Kita

– 9.-Schulen(Grund-und Regionale Schule)

– 10.-Windkrakft

– 11.-Kultur/Event

– 12.- Regenwasser

– 13.-Marktplatz

– 14.-Wald

– 15.-Senioren/Behindertenbeirat

Und bald gibt es bestimmt noch mehr! Alle Arbeitskreise sind zu entnehmen aus den Berichten der Bürgermeisterin und der Ausschusssitzungen der letzten sieben Jahre. Der überwiegende Teil besteht aus Stadtvertretern und sachkundigen Einwohnern der CWG und LINKEN. Und bei jeder Berichterstattung oder vor jeder problematischen und kontroversen Entscheidungsfindung  in der Stadtvertretung entsteht plötzlich ein neuer Arbeitskreis, so wie zuletzt der Arbeitskreis Senioren-und Behindertenbeirat!! Eine genaue Aufstellung der Mitglieder/ Ziele / Inhalte /Tagungen oder Ergebnisse bleiben im Verborgenen.

Fazit: Es ist nicht entscheidend wie viele Arbeitskreise man bildet, sondern dass man mindestens einen Arbeitskreis angemessen und öffentlich betreibt, berichtet und zum Erfolg führt!

apropos „Führen“…… alle o. g.  Arbeitskreise führt höchstwahrscheinlich die Bürgermeisterin als oberste Dienstherrin oder hat Sie die Oberaufsicht! Ihren Augen entgeht nichts!

Teil I – Das zähe Ringen um die Errichtung eines Senioren und Behindertenbeirat in Crivitz!

27-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./93/42-21

Nichtöffentliche Sitzung eines Arbeitskreise ( Akteurs- Gruppe) zur Errichtung eines Senioren und Behindertenbeirates!

Angesagt war eine Sitzung des Bildungsausschusses zu diesem Thema und den Satzungsentwürfen! Eigentlich am 05.07.2021! Die Sitzung fällt aus und nun findet dafür eine nichtöffentliche Arbeitsberatung statt. Ist das Bürgernähe?

Viele Interessenten machen sich seit Jahren Gedanken besonders in der jetzigen Corona – Pandemie, wie man Seniorenarbeit gestaltet werden kann. Gerade die Menschen mit Behinderungen verdienen mehr Aufmerksamkeit. Gerade bei den vielen Investitionsmaßnamen in der Stadt Crivitz ist es wichtig, dass die Senioren und Menschen mit Behinderung ein Gremium bekommen, wo sie durch Stellungnahmen auch ihre Vorschläge einbringen können und Änderungen herbeiführen!

Und eine sogenannte Akteursgruppe, so wie es die CWG angekündigt hat, wurde erst bekannt als plötzlich – die Vorschläge für Satzungen und Gründung von einem Senioren -und Behindertenbeirat von der Opposition am 17.05.2021 bei der Stadtvertretung auf den Tisch lagen!

Sicherlich ist vieles schon wieder vorher bei der CWG in Hinterzimmern vereinbart worden!

Grundsatzentscheidung in der Stadtvertretersitzung am 14.06.2021!

22-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./92/41-21

Mit großer Mehrheit beschlossen  CWG und LINKE die Entgegenahme einer freiwilligen finanziellen Teilhabe vom Windparkbetreiber Kladrum III anteilmäßig in Höhe von 99,38€ pro Jahr. „ Genehmigung ist Genehmigung, da kann man Nichts machen. Wir werden uns so lange dagegen wehren wie es geht, das haben wir den Bürgern in Wessin versprochen“ Die LINKE

Wollen wir etwa den Unternehmen das Geld schenken und deren Gewinne erhöhen? Sollen wir etwa das Geld ausschlagen!“ Die Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm

Erst demonstrieren gegen einen Windpark mit 20 Windrädern in Wessin aber dann selber einen Energiepark planen und mit einer Veränderungssperre belegen, aber jetzt das Geld von einer finanziellen Teilhabe von anderen Windradprojekten entgegennehmen!

Das passt nicht zusammen!!

Der Windparkbetreiber von Kladrum III   beabsichtigt nach § 36k Abs. 1EEG allen betroffenen Gemeinden im Umkreis von 2.500 m um die jeweiligen Anlagenstandorte finanziell zu beteiligen. Das geplante Windparkvorhaben befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Zölkow (Windpark Kladrum III). In Summe besteht die finanzielle Beteiligung für alle Gemeinden in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge und die fiktive Strommenge nach Anlage 2 Nummer 7.2 EEG21. Die Zuwendungen an die betroffenen Gemeinden sind anhand des Anteils ihres jeweiligen Gemeindegebiets im Umkreis von 2 .500 m um die Anlagenstandorte zu bestimmen. Die Zuwendungen erfolgen dabei freiwillig und sind ohne Gegenleistung.

Das Gemeindegebiet der Gemeinde Crivitz nimmt insgesamt 0,25 % (0,05 Km²) des definierten Umkreises um die drei Windenergieanlagen ein, wie dem beigefügten Lageplan zu entnehmen ist.

Weitere von dem Vorhaben betroffene Gemeinden sind die Gemeinde Obere Warnow mit 21,55 %, die Gemeinde Friedrichsruhe mit 14,87 %, die Gemeinde Bülow mit 0,29 % und die Gemeinde Zölkow mit 63,04 % der Flächenanteile.

Daraus lässt sich folgende beispielhafte Berechnung der möglichen Höhe einer Zuwendung anhand des derzeitigen Planungsstandes ableiten:

Jährliche Stromproduktion des Windparks:                     19.875.884 kWh

Gesamte finanzielle  Beteiligung:                                      39.751,77 €

Jährliche Zahlungen an die Gemeinde Crivitz :                99,38 €

Die naturwind Schwerin GmbH hat im November 2020 eine Genehmigung für den Bau und Betrieb von drei Windenergieanlagen im östlichen Bereich des vorhandenen Windparks Kladrum erhalten. Die drei Windräder sollen 2021 errichtet werden, wenn der künftige Betreiber wpd (wpd onshore GmbH & Co. KG aus Bremen) in der EEG-Ausschreibung einen Zuschlag erhalten hat. Die Gemeinde Zölkow, zu der der Ortsteil Kladrum gehört, soll von der Windparkerweiterung auch finanziell profitieren.

Wie weit sind die neuen Anlagen von den Wohnhäusern entfernt?

Die drei neu geplanten Anlagen halten die vorgegebenen Mindestabstände von 800 Metern zu Einzelgehöften und 1.000 Metern zu Siedlungen ein.

Hat Kladrum nicht schon zu viele Windräder?

Der Windpark Kladrum gehört zu den größten Windparks in Mecklenburg-Vorpommern. Die Anzahl der Windräder im Windpark Kladrum wird sich in Zukunft auf etwa die Hälfte reduzieren, weil im Verlauf der nächsten Jahre ein umfangreiches Repowering stattfinden wird. Das bedeutet, die zahlreichen Altanlagen werden abgebaut und durch neue, leistungsstärkere Windräder ersetzt. Die neuen Windräder müssen jedoch auch größere Mindestabstände zueinander einhalten. Somit werden zukünftig weniger Windenergieanlagen auf der gleichen Fläche stehen. Auch naturwind plant im Windpark Kladrum ein so genanntes Repowering, also den Abbau alter Windenergieanlagen und Ersatz durch eine neue Windenergieanlagen.

Vorteile für die Gemeinde Zölkow

Zwischen Kladrum und Zölkow steht einer der größten Windparks des Landes Mecklenburg-Vorpommern. naturwind war es bei der Erweiterung des bestehenden Windparks wichtig, dass die Gemeinde und deren Einwohner vom Bau weiterer Windenergieanlagen angemessen profitieren. Folgende Teilhabemöglichkeiten sind derzeit geplant:

  • 300.000 Euro für die Renaturierung der Warnow

Bereits zu Beginn der Planungen wurde der Wunsch an naturwind herangetragen, mit Mitteln aus dem Windpark die Renaturierung der Warnow innerhalb des Gemeindegebietes zu unterstützen. Mit den zuständigen Behörden konnte sich naturwind darauf verständigen, dass ein Großteil der naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen für dieses Bauprojekt in Form eines Ersatzgeldes in die Gewässerrenaturierung fließt.  300.000 Euro werden aus dem Windprojekt dafür bereitgestellt. Damit kann die Gemeinde Zölkow ihren Eigenanteil für die von der EU geförderte Warnow-Renaturierung aufbringen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund drei Mio. Euro.

  • Zusätzliche Vergütungen für Gemeindeflächen im Windpark

Mit der Gemeinde wurde eine Vereinbarung zur Nutzung gemeindlicher Flurstücke im Windpark, die von den Rotoren der neuen Windenergieanlagen „überstrichen“ werden, abgeschlossen. Konkret sind das beim Projekt Kladrum-Ost jährlich rund 9.100 Euro Einnahmen für die Gemeinde. Über weitere Verträge zur temporären Nutzung gemeindeeigener Flächen für den Transport sowie für Lager- und Montageflächen im Zuge der Errichtung der drei Windräder wird noch verhandelt. 

  • Finanzielle Teilhabe gesetzlich geregelt

Die Gemeinde Zölkow wird bei diesem Windenergieprojekt auch von gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsmöglichkeiten profitieren. Die genauen Regelungen werden gerade geändert. Hintergrund:

In Mecklenburg-Vorpommern ist Teilhabe an der Windenergie seit 2016 über das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz geregelt. Dieses sieht eine direkte gesellschaftsrechtliche Beteiligung, also den Kauf von Gesellschafteranteilen durch Gemeinden und Einwohner, oder alternativ dazu eine Ausgleichsabgabe für Gemeinden und ein Sparprodukt für Anwohner vor. Im Dezember 2020 hat die Bundesregierung die Möglichkeit einer bundesweit einheitlichen Beteiligungsmöglichkeit geschaffen. Das neue EEG soll nun eine finanzielle Teilhabe von betroffenen Kommunen von bis zu 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde Strom ermöglichen. Dies sind nach aktuellen Ertragsprognosen für die drei neu geplanten Anlagen im Windpark Kladrum mind. rund 36.000 Euro jährlich. Wie beide Regelungen korrespondieren, muss derzeit noch geklärt werden.   

Gemeinde und Bauträger wollen gemeinsames Konzept zum Bauablauf

Um die Auswirkungen beim Bau der drei neuen Windenergieanlagen für Anwohner so gering wie möglich zu halten, werden die Projektpartner zusammen mit der Gemeinde ein gemeinsames Konzept zum Bauablauf erarbeiten. Erste Gespräche mit der Gemeinde und dem zuständigen Bauamt fanden bereits statt. In dem Konzept wird es auch darum gehen, gemeindliche Infrastrukturen wie beispielsweise Straßen im Bauprozess nicht zu beschädigen bzw. wieder herzurichten. Dazu soll beispielsweise vereinbart werden, dass der Zustand von Infrastruktureinrichtungen vor und nach der Benutzung genau dokumentiert wird.

Teil 0 -Vereinsbeitritt der AGFK MV – Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern e.V

14-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./90/39-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 14.06.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Die AGFK MV e. V. hilft kommunalen Verwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern, für guten und sicheren Rad- und Fußverkehr zu sorgen. Mitglieder in der AGFK MV e. V. können Städte, Gemeinden, Ämter und Landkreise aus ganz M-V werden, die den Rad- und Fußverkehr verbessern wollen.

Die AGFK MV gibt es seit 2017 als Initiativkreis engagierter Kommunen und seit Oktober 2020 als eingetragenen Verein. Minister Pegel ist Schirmherr des Vereins, Rostocks Oberbürgermeister Claus-Ruhe Madsen der Vorstandsvorsitzende. Gründungsmitglieder des Vereins sind neben größeren Städten des Landes wie Rostock, Stralsund und Greifswald, auch die Gemeinden Ostseebad Heringsdorf und Hohenkirchen.

Seit Ende 2017 erhält die AGFK MV eine Förderung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, mit der u. a. ein Projektkoordinator finanziert, die Entwicklung der Organisation vorangetrieben sowie Fachaustausch und Projekte für die Kommunen organisiert werden konnten. Ab 2021 erhält die AGFK MV diese Landesmittel als institutionelle Förderung aus dem Landeshaushalt. Neben den Landesmitteln, finanziert sich die AGFK MV auch aus kommunalen Mitgliedsbeiträgen.

Das Vorbild für die AGFK MV sind vergleichbare Arbeitsgemeinschaften in mittlerweile fast allen Bundesländern. Die meisten dieser Arbeitsgemeinschaften sind als eingetragener Verein organisiert. Sie alle sind finanziell gemeinsam getragen durch Mittel der Landes- und Kommunal-Ebenen. Sie sind wichtige Ansprechpartner für Fragen rund um den Rad- und Fußverkehr für die kommunalen Verwaltungen. Die AGFK MV ist mit den anderen AGFKs eng vernetzt, was den Austausch von Wissen und guter Praxis sehr schnell, günstig und einfach macht. Die Entwicklung der AGFK MV wird in Fachkreisen bundesweit wahrgenommen.

Zweck und Aufgaben der AGFK MV e. V. sind in der Vereinssatzung unter § 2 Zweck des Vereins (Anlage 1), definiert.

 Zu den Aufgaben im Einzelnen gehören:

  1. Koordinierung von Informations- und Erfahrungsaustausch
  2. Beratung und Hilfestellung für die Mitglieder
  3. Entwicklung und Durchführung von Projekten
  4. Organisation von Fortbildungsveranstaltungen, Fachtagungen und Beratungen sowie Arbeitskreisen
  5. Interessenvertretung und Darstellung der Belange fahrrad- und fußgängerfreundlicher Städte, Gemeinden und Landkreise gegenüber Land, Bund
  6. Durchführung gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit
  7. Informations- und Erfahrungsaustausch mit den kommunalen Arbeitsgemeinschaften für Rad- und Fußverkehr in anderen Bundesländern.

Eine Mitgliedschaft in der AGFK MV e. V. bringt für die Stadt Crvitzviele Vorteile mit sich, u. a.:

  1. Durch gemeinsame, von der Geschäftsstelle der AGFK MV e. V. koordinierte Projekte sparen die kommunalen Mitglieder Zeit- und Projektkosten für immer wieder geforderte Kampagnen z. B. zur Verkehrssicherheit und zum Verkehrsverhalten einschließlich der Vermittlung geltender Verkehrsregeln (z. B. Änderungen in der StVO, etc.). Die AGFK MV entwickelt z. B. einmal zentral eine Kampagne, die dann jeweils lokal bei den Mitgliedern eingesetzt werden kann. Die Mitglieds-Kommune spart hierdurch substantielle Personal- und Geld-Ressourcen bei der Entwicklung und Konzeption.
  2. Regelmäßige Arbeitstreffen sowie organisierte Fortbildungen (auch als Video-Konferenz) zu kostenlosen (oder stark vergünstigten) Konditionen stellen sicher, dass die Verwaltungsmitarbeiter und Mitarbeiterinnen über aktuelles Fachwissen verfügen. Neue Fachkenntnisse und Problemlösungen aus Praxisbeispielen anderer Kommunen, können so einfacher vor Ort angewendet werden. Themen können z. B. die sichere Führung von Radverkehr an Kreuzungen sein, die moderne Gestaltung von Fahrradstraßen oder auch Erfahrungsaustausch zur Organisation und guten Ideen für das jährliche STADTRADELN.
  3. Die Mitgliedschaft im Verein ermöglicht es den Mitgliedern zudem, institutionell gebündelt und damit koordiniert kommunale Belange gegenüber dem Land, Bund oder weiteren Akteuren zu vertreten. Die AGFK MV (so wie auch die AGFKs in den anderen Bundesländern) fungieren dabei in ihrem jeweiligen Bundesland als fachlich kompetente Schnittstelle zwischen der kommunalen Ebene und dem Land.

Voraussetzungen für die Aufnahme als ordentliches Mitglied nach Vereinssatzung sind:

a)         der Beschluss eines zuständigen kommunalen Gremiums zum Beitritt des Vereins

b)         die Benennung einer festen Ansprechperson

c)         die Zahlung der Mitgliedsbeiträge gemäß Satzung und Beitragsordnung

d)         die grundsätzliche Unterstützung der Vereinszwecke

e)         der Nachweis einer Strategie, eines Konzeptes oder ähnlicher Planungsgrundlagen, welche dem Vereinszweck entsprechen.

Bis auf den notwendigen Beschluss eines kommunalen Gremiums werden durch Stadt Crivitz die Voraussetzungen für die Aufnahme als ordentliches Mitglied bereits erfüllt.

Eine feste Ansprechperson wird von der Stadtvertretung festgelegt und benannt und eine neue Personalstelle hierfür ist nicht notwendig. Durch den Beitritt in die AGFK MV e. V. als ordentliches Mitglied wird der Stellenwert des Fuß- und Fahrradverkehrs in der Stadt Crivitz unterstrichen und eine Basis für die Weiterentwicklung der Nahmobilität geschaffen.

Die Satzung und Beitragsordnung der AGFK MV ist an die Vereinssatzungen anderer AGFK´s angelehnt und wurde innerhalb des Initiativkreises und auch mit dem Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern und weiteren Institutionen intensiv abgestimmt und diskutiert.


Beschlussentwurf:  

Die Stadtvertretung bekundet ihr Interesse an der Teilnahme an der „Arbeitsgemeinschaft für Fußgänger und fahrradfreundliche Kommunen“ (AGFK MV) ab dem Jahr 2021. Der Bürgermeister wird beauftragt, bei dem Verein „AGFK MV – Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern e. V.” einen Antrag auf Mitgliedschaft zu stellen und für die nötigen Beitrittsvoraussetzungen zu sorgen.


Beratung zum Verfahrensstand des B-Plan Nr. 15 Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel mit einer Veränderungssperre

09-Mai-21/P-headli.-cont.-red./73/22-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Am 17.Februar 2020 beschloss die Stadtvertretung Crivitz die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 „Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel– Teilbereich Wessin“. Konkret umfasst das Gebiet „Crivitz“ den OT Wessin im Teil des geplanten Windeignungsgebietes Wessin 45/18.

Die Stadt Crivitz wird eine ordnende und steuernde Funktion im Rahmen eines ganzheitlichen Planansatzes im zukünftigen Windeignungsgebiet umsetzen, insbesondere vor dem Hintergrund der Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes.

Gleichzeitig beschloss die Stadtvertretung Crivitz am 17.Februar 2020 zur Sicherung der Planung über das bezeichnete Gebiet eine Veränderungssperre gemäß §§ 14, 16 und 17 BauGB in Verbindung mit § 5 der KV M-V erlassen.

Die Veränderungssperre hat eine Gültigkeit bis 16.Februar 2022 und kann für ein Jahr verlängert werden. Die Planung der regionalen Planungsverbandes WM genügt den Anforderungen, um im Zulassungsregime des §35 BauGB relevant zu sein. Sie weist ein Mindestmaß an inhaltlicher Konkretisierung auf, auch für die in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung.

Die Errichtung und dem Betrieb von Windkraftanlagen  stehen zurzeit keine Ziele der Raumordnung entgegen. Eine Verlängerung der Veränderungssperre für dieses Plangebiet kann nur abermals erfolgen, wenn die Stadt Crivitz geeignete Planungsuntersuchungen und Gutachten vortragen kann die ihre Handlungsweise Rechtfertigen.

Das ist aber, bis heute, noch nicht erfolgt!

Errichtung eines Behindertenbeirates

18-Mai-21/P-headli.-cont.-red./70/19-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweiseso wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Stadt Crivitz. Die UN-Behindertenrechtskonvention betrachtet „Behinderungen“ als Ergebnis einer Wechselwirkung zwischen den Einschränkungen einer Person und der physischen und sozialen Umwelt (vgl. § 2 Abs. 1 SGB IX). Daraus erwächst eine gesellschaftliche Verpflichtung, Barrieren in allen Teilbereichen so weit wie möglich zu reduzieren und die Gesellschaft insgesamt inklusiv zu gestalten.

Die zentralen Schwerpunkte wurden im Landkreis Ludwigslust-Parchim im vorigen Monat beschlossen und sind im folgenden Punkten benannt: „ Die Ausführungen zu inklusiver Förderung im Sinne der UN Behindertenrechtskonvention, wie sie die Vertreterinnen der Eingliederungshilfe vorgestellt haben, gliedern sich  im Wesentlichen auf  Bereiche, die jeden Aspekt des Lebens umfassen: Arbeit, Freizeit, Bildung und Persönlichkeitsstärkung, Wohnen oder Barrierefreiheit und Mobilität. Desgleichen den Stand der Barrierefreiheit von Wohnungen und Wohnumfeld, aber auch von öffentlichen Einrichtungen und Gesundheitseinrichtungen zu überprüfen.“

Was möchte der Behindertenbeirat für betroffene Bürger erreichen?

  • Verbesserung der Teilhabe am Leben in der Stadt Crivitz
  • Weiterer Ausbau der Barrierefreiheit
  • Mehr Mobilität für alle Menschen mit Behinderungen
  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Entscheidungsträger für die Belange von Menschen mit Behinderungen
  • Förderung der Zusammenarbeit der Vereine und Verbände untereinander
  • Beratung der Stadt – und Amtsverwaltung zu behindertenpolitischen Problemen

Welchen Aufgaben stellt sich der Behindertenbeirat mit seiner Tätigkeit? Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen; Verbesserung deren Lebensverhältnisse;    Anregen von inklusivem Denken im Landkreis; Aufgreifen aktueller Themen der Behindertenpolitik; Beratung des Landkreises zu behindertenpolitischen Fragen. Nach § 41 a (Behindertenbeiräte) der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V)“ tragen die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit dafür Sorge, dass auf die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen Rücksicht genommen wird. Die Gemeinden können hierfür Beiräte oder Beauftragte bestellen.“


Beschlussentwurf:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Satzung des Behindertenbeirates der Stadt Crivitz. 

Satzung des Behindertenbeirates der Stadt Crivitz

Gemäß § 41a i.V. mit §5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung-KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOB1. M-V, S. 777), in der jeweils geltenden Fassung, hat die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am ……………………. nachfolgende Satzung beschlossen.

§ 1       Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat)

  1. Zur Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und zur Wahrnehmung der Interessen der behinderten Einwohnerinnen und Einwohner wird ein Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) gebildet.
  2. Nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zählen zu den Menschen mit Behinderungen die Personen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können (soziales Modell von Behinderung).

Finanzielle Auswirkungen: JA mit Erläuterungen!

Erläuterung:

Die/Der Vorsitzende des Behindertenbeirates erhält eine Aufwandsentschädigung von monatlich 60 €. Alle stimmberechtigten Mitglieder des Behindertenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Behindertenbeirates, in die sie gewählt worden sind, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) von 40 €. Die Höchstzahl der Sitzungen, für die Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf jährlich vier beschränkt.

Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind überschaubar, da es sich hierbei nur um geringe Anzahl handelt. Die finanziellen Aufwendungen betragen maximal bis ca. 1.840,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 4.700,00€ im Haushalt 2021 Senioren  (Teilergebnishaushalt 2021,Produkt 28100 Heimat- und sonstige Kulturpflege, Sachkonto 56930003 =4.700.00€) zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden.

Über die Möglichkeit der zur Verfügung Stellung von Mitteln und deren Höhe für die Organisation von Veranstaltungen und die Begleichung von Sachauslagen der Beiratsarbeit ist im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich neu zu entscheiden.

Errichtung eines Seniorenbeirates der Stadt Crivitz

02-Mai-21/P-headli.-cont.-red./69/18-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweiseso wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:
Insbesondere für ältere Menschen ist in der Corona-Pandemie aktuell wichtig, zuhause zu bleiben und die sozialen Kontakte stark zu begrenzen, um sich vor einer Ansteckung zu schützen. Gruppenaktivitäten wie Singen im Chor, Seniorensport, Ehrenamt oder Kreativkreise können nicht stattfinden. Nicht alle älteren Menschen haben die technischen Möglichkeiten und/oder Fähigkeiten das Internet und andere digitale Medien zu nutzen. Daher ist es für viele ältere Menschen schwierig, über das Internet oder Smartphone mit der Familie und Freunden in Kontakt zu bleiben. Gerade darum ist es notwendig, sich in Seniorenbeiräten in unserer Stadt mit ihren Ortsteilen zu organisieren, um die Probleme der Seniorinnen und Senioren an die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter heranzutragen, um auch politisch mitzuwirken und zu beraten. Seniorinnen und Senioren haben so die Möglichkeit, sich in Entscheidungsprozesse der Stadt einzumischen, von denen sie betroffen sind. Das ist auch erforderlich, denn in Zeiten des demografischen Wandels müssen Themen wie Rente, Pflege, Mobilität sowie gesundes und aktives Altern zunehmend mehr in den Fokus der politischen Gestaltungsprozesse rücken.

Im Vordergrund der Arbeit des Seniorenbeirates steht, die Interessen älterer Menschen ab 60 Jahren zu vertreten. Dabei ist weiterhin das gesamte Altersspektrum der Bevölkerung im Blick zu behalten. Im Seite 2 von 5 Idealfall führen der respektvolle Austausch und der demo-kratische Kompromiss zu Entscheidungen, mit denen alle gut leben können. Darum ist der Seniorenberat ein wichtiger Interessensvertreter. Der Seniorenbeirat ist ehrenamtlich, parteilos und konfessionsneutral tätig und verfolgt gemeinnützige Zwecke. Die Mitglieder sind wichtige Gesprächspartner für die gewählten Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter. Die Mitglieder des Seniorenbeirates sollten ihre Mitgliedsdauer alle drei Jahre neu wählen. Vielen der Mitglieder anderer Seniorenbeiräte ist der Zeitraum von fünf Jahren zu lang. Das wird wurde immer wieder deutlich, dass einige Mitglieder aufgrund von Erkrankungen nicht mehr aktiv dabei sein konnten bzw. sogar ganz ausscheiden mussten. Erfahrungsgemäß kann die Möglichkeit einer aktiven Teilnahme aufgrund von Erkrankungen oder Mobilitätseinschränkungen im fortgeschrittenen Alter abnehmen.

Drei Jahre ist für viele Seniorinnen und Senioren ein gut überschaubarer und planbarer Zeitraum, um die Bereitschaft zur Mitwirkung in diesem Gremium zu erklären. Die Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) regelt die Teilnahme-, Rede- und Antragsrechte abschließend. Für die Einbindung des Seniorenbeirates sind insb. § 14 Abs. 1 KV M-V (Recht, sich schriftlich oder zur Niederschrift mit Anregungen und Beschwerden an die Gemeindevertretung zu wenden) und § 17 Abs. 2 KV M-V (Gemeindevertretung entscheidet einzelfallbezogen wer und zu welchem Thema angehört wird) maßgebend. Daneben würde eine abstrakt generelle Regelung des Rede- und Antragsrechtes des Seniorenbeirats in der Seniorenbeiratssatzung nach hiesigem Dafürhalten den durch die KV M-V gesetzten Rahmen überschreiten und wäre somit nicht zulässig. Nach dem Gesetz zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben in Mecklenburg-Vorpommern (Seniorenmitwirkungsgesetz M-V – SenMitwG M-V) vom 26. Juli 2010 (GVOBl. MV Nr. 14 vom 13.08.2010 S. 422; 13.11.2015 S. 463) Gl.-Nr.: 860-14) sind alle Personen, die in MecklenburgVorpommern mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und die das 60. Lebensjahr vollendet haben Seniorinnen und
Senioren. An dieser Altersgrenze sollte sich die Stadt Crivitz orientieren. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass sich Menschen im Alter von 60 Jahren selbst noch nicht als Seniorinnen und Senioren verstehen. Der Satzungsentwurf geht daher davon aus, dass die Mitglieder des Seniorenbeirats Bürgerinnen und Bürger der Stadt Crivitz und deren Ortsteile sein müssen, die das 60. Lebensjahr erreicht haben sollen sowie aus dem aktiven Arbeitsprozess ausgeschieden sein sollen.

Beschlussentwurf:
Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Satzung des Seniorenbeirates der Stadt Crivitz.
Satzung
des Seniorenbeirates der Stadt Crivitz
Gemäß § 5, der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung-KV MV) vom 13.07.2011 (GVOB1. M-V, S. 777), in der jeweils geltenden Fassung, hat die Stadtvertretung in ihrer
Sitzung am ……………………. nachfolgende Satzung beschlossen.
§ 1 Seniorenbeirat

  1. Der Seniorenbeirat nimmt die besonderen Belange und Interessen der älteren Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Crivitz wahr und ist die gewählte Vertretung aller Seniorinnen und Senioren der Stadt.
  2. Unter Seniorinnen und Senioren sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Crivitz zu verstehen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.
  3. Der Seniorenbeirat berät und unterstützt die Stadtvertretung und Verwaltung des Amtes bei der Wahrnehmung der besonderen Lebensinteressen der älteren Einwohnenden und wirkt zu deren Wohle mit.
  4. Er nimmt seine Aufgaben überparteilich, überkonfessionell und verbandsunabhängig wahr. Der Seniorenbeirat ist an Weisungen nicht gebunden und entwickelt seine Aufgaben aus eigener Initiative.

Ermittlung eines optimales Reinigungsmanagement der Eigenreinigung oder Fremdreinigung!

19-März-21/P-headli.-cont.-red./63/12-21

Auf der Grundlage des Beschlusses, der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz am 14.10.2019 zum TOP 15.5, sollte der Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen einen Kostenvergleich der kommunalen Eigenreinigung zur Fremdreinigung durchführen. Der Beschluss lautet wie folgt:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt die Beratung zu einem Kostenvergleich der Reinigungsleistungen in den nachgeordneten Einrichtungen der Stadt an den Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen zu verweisen.

Seit dem Oktober 2019 wurde dieser Beschluss durch den Ausschussvorsitzenden nicht umgesetzt. Auch auf mehrmaligen drängen seitens der Fraktion der CDU, in Stadtvertretersitzungen 2019/2020 und selbst in Sitzungen 2019/2020 im Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen, wurde dieses Thema nicht die Tagesordnung  gesetzt sondern stets abgewiesen. Deshalb stellt die Fraktion heute diesen Antrag auf der Stadtvertretersitzung. 

Inhaltlich aus dem öffentlichen Antrag zur Sitzung der Stadtvertretung am 23.02.2021- kurz bildlich zusammengefasst!

Ein optimales Reinigungsmanagement kann die Kosten deutlich senken. Das gilt für die Reinigung sowohl durch kommunale Beschäftigte (Eigenreinigung) als auch durch gewerbliche Reinigungsunternehmen (Fremdreinigung). In der Diskussion in der Stadtvertretung um die Frage, ob die kommunalen Gebäude durch eigene Reinigungskräfte oder durch private Reinigungsunternehmen gereinigt werden sollen, spielen insbesondere folgende Aspekte eine Rolle: · Kosten · Qualität · Soziale Faktoren. Erst durch die Berücksichtigung der Reinigungshäufigkeiten und einer „gewichteten“ Reinigungsfläche werden die Kosten der Eigen- und Fremdreinigung konkret vergleichbar.

Die Ausfallzeiten (Krankenquoten) und  Leistungswerte wie (· Beschaffenheit und Ausstattung der Räume, Bodenbelag, bauliche Zustand und Alter des Gebäudes · die Art und Häufigkeit der Nutzung der Räume, · das Reinigungsintervall, · Ausbildung bzw. Schulung des Personals, · Rüst-/Wegezeiten, · Maschinen- bzw. Geräteeinsatz, · Reinigungstechnik (z.B. leistungsfähige Reinigungschemie), · Reinigungsmethodik, · Leistungsumfang, · Qualitätsanspruch, · Hygieneanspruch.) sind dabei besonders zu beachten.

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweiseso wie er zum 23.02.2021 zur Diskussion steht!

Im Vergleich zur Fremdreinigung ist bei der Eigenreinigung zu beobachten, dass neue Reinigungsgeräte und -techniken bei den meisten Kommunen erst in Reaktion auf Entwicklungen im privaten Reinigungshandwerk eingeführt werden. Ein professionelles Reinigungsmanagement ist eine fundamentale Voraussetzung für eine hohe Wirtschaftlichkeit der Gebäudereinigung, sowohl für das private Gebäudereiniger-Handwerk als auch für die kommunale Eigenreinigung. Dies betrifft zum einen die kaufmännische Steuerung des Reinigungsbetriebes, zum anderen die Personaleinsatzsteuerung und Qualitätskontrolle. Letztere wird in der Regel durch Objektverantwortliche wahrgenommen, die für einen bestimmten Teil der Reinigungsobjekte des Betriebes zuständig sind.

Die Kosten der Fremdreinigung sind transparent. So lagen die Kosten der Fremdreinigung im Jahr 2018 bei17.735,02 € monatlich (212.820,24 € jährlich) und für 2019 bei monatlichen 18.664,34 € (223.972,02€ jährlich).

Bei der Fremdreinigung muss die Kommune weder Reinigungsmaschinen und -geräte anschaffen und regelmäßig warten noch das Know-how für Reinigungschemie und -techniken vorhalten. Reinigungsunternehmen verfügen über das Know-how und können Reinigungsmaschinen besser auslasten. Mit der Fremdreinigung kann die Kommune sämtliche Herausforderungen des Qualitätsmanagements weitgehend auf die Dienstleister verlagern. Zudem verfügen sie ihnen gegenüber über Sanktionsmöglichkeiten bei Minderleistungen, die in der Eigenreinigung nicht bestehen.

Dagegen erfolgt bei der Eigenreinigung oftmals keine Vollkostenrechnung, sodass die tatsächlich entstehenden Kosten nicht vollständig vorliegen. Damit werden Kostenpositionen wie Overhead, Fuhrpark und Fortbildung nicht vollständig abgebildet. Die durchschnittlichen Overheadkosten pro Quadratmeter sind bei der Stadt Crivitz jetzt bereits, seit der Einführung im Jahr 2020,  bereits mit Eigenreinigung fast 2-mal so hoch wie bei der Fremdreinigung.

Bei der Eigenreinigung verursachen Personalverwaltung, Steuerung des Personaleinsatzes, Dienstfahrzeug für die Vorarbeiterin, 10 Mitarbeiter bereits im Jahr 2020- Tendenz steigend, Betriebsarzt, Arbeitsschutz sowie das Beschaffen von Verbrauchsmaterial und Leasingverträge für die  Reinigungsmaschinen einen erheblichen Aufwand.

So lagen die Kosten der Eigenreinigung bereits im ersten Jahr 2020 bei 21.700,00 € (260.400,00€ jährlich) und für 2021 sind monatlich geplant 26.666,00€ (320.000,00€ jährlich). Mit der kommenden Tarifanpassung im Jahr 2022 und einer angeblichen größeren zu reinigenden Fläche und den daraus resultierenden Mehrbedarf am Mitarbeitern, durch die Fertigstellung der  Kita und Grundschule dürften sich die Gesamtkosten der Reinigung für 2022 bis 2023 bei ca. 360.000,00€ bis 370.000,00€ betragen.

Die Befürworter der neu eingeführten Eigenreinigung argumentieren (noch immer) gerne mit dem (behaupteten) größeren Reinigungserfolg. Abgesehen davon, dass auch die Leistungen des eigenen Reinigungspersonals durchaus unterschiedlich sind und auch kontrolliert werden müssen, kann die Reinigungsqualität einer Fremdreinigung dadurch sichergestellt werden, dass deren Reinigungsergebnisse konsequenter kontrolliert werden. Was und welche Leistung mit dem Gebäudereinigungsunternehmen vertraglich vereinbart wurden, kann unter bestimm-ten Voraussetzungen wegen Schlechtleistung entgeltlich Sanktioniert und notfalls fristlos gekündigt werden kann. Das ist bei einer Eigenrei-nigung nur eingeschränkt möglich, da der Teamleiter gleichzeitig Prüfer ist für alle zu betreuenden Objekte  und bei einer Schlecht-leistung der Eigenreinigung keine entgeltlichen Sanktionen oder  arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu erwarten sind.

Um festzustellen, wieviel kostet je Quadratmeter Reinigungsfläche die Eigenreinigung der Stadt Crivitz mehr als die Fremdreinigung ist die Anfertigung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse erforderlich, damit diese kostenrechnende Position (Gebäudereinigung) den Haushalt nicht übermäßig belastet. Vorrangiges Ziel des Haushaltsrechts ist die Deckung des Bedarfs der öffentlichen Hand durch eine sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung, denn es handelt sich hierbei um Steuergelder.

Beschlussentwurf:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Anfertigung einer Organisation-  und Wirtschaftlichkeitsanalyse  zur der Fremdreinigung im Vergleich zur kommunalen Eigenreinigung bis zum 30.06.2021 im eigenen Wirkungskreis. In deren Ergebnis ist die Erbringung der Leistungen durch die Gebäudereinigung zur Aufgabenwahrnehmung der Stadt Crivitz auf die einzelnen Produkte  darzustellen und eine genaue interne Leistungsverrechnung zu erläutern. Dabei ist ein Umlageschlüssel für das Haushaltsjahr 2022 zu erarbeiten und die Ziele und Kennzahlen für die einzelnen Produkte festzulegen.

Insourcing oder doch besser Outsourcing der kostenrechnenden Einrichtung – Bauhof Crivitz / Wessin!

16-März-21/P-headli.-cont.-red./62/11-21

Um festzustellen, wieviel kostet denn nun eine Maschinenstunde und wieviel kostet denn nun eine Mitarbeiterstunde in unseren kommunalen Bauhof der Stadt Crivitz gegenüber dem Marktpreis ist die Anfertigung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse erforderlich, damit diese kosten-rechnende Position (BAUHOF) die Haushalte der Folgejahre nicht mehr übermäßig belastet.

Vorrangiges Ziel des Haushaltsrechts ist die Deckung des Bedarfs der öffentlichen Hand durch eine sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung, denn es handelt sich hierbei um Steuergelder!!!!!!

1. Auftragswesen Ziel: Bauhofsteuerung

Prinzip: keine Leistung ohne Auftrag

2. Leistungsdokumentation Ziel: Bauhofabrechnung

Prinzip: Dokumentation der erledigten Arbeit

Um einen Marktvergleich durchzuführen, müssen zunächst die Bauhofleistungen zu Marktpreisen regionaler Anbieter

bewertet werden

Voraussetzung Kosten- und Leistungsrechnung

→ Markttestverfahren (market testing)= Markttests

Ein Verfahren, das innerbetriebliche Leistungen mit entsprechenden Leistungen von Marktanbietern vergleicht.

Inhaltlich aus dem öffentlichen Antrag zur Sitzung der Stadtvertretung am 23.02.2021- kurz bildlich zusammengefasst!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweiseso wie er zum 23.02.2021 zur Diskussion steht!

Auf der Grundlage des Beschlusses vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz, in seiner Sitzung am 19.05.2020, zum Jahresabschluss der Crivitz 2016 und dem Verweis auf den Prüfvermerk des hauptamtlichen Rechnungsprüfers zum erteilten „eingeschränkten Bestätigungsvermerk“ ist eine Auswertung der kostenrechnenden Einrichtung des Bauhofes der Stadt Crivitz geboten und erforderlich.

Respektvoll betrachten wir die Einschätzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Crivitz  und blicken mit großer Sorge auf die festgestellten folgenden Einschätzungen:

  1. “Aus den vorläufigen bzw. geplanten Jahresergebnissen gemäß der Haushaltsplanung 2019 lässt sich ableiten, dass sich die Situation der Stadt Crivitz ab dem Haushaltsfolgejahr 2017 verschlechtert. Durch die Neuregelung des Finanzausgleiches wird sich die wirtschaftliche Lage ab 2020 leicht verbessern. Positive Ergebnisse werden dennoch nicht erreichbar sein.”
  2. „… dass  in den  kostenrechnenden  Einrichtungen  nur zum Teil eine Kostendeckung erreicht werden konnte. Ohne die Bauhöfe beläuft sich die Kostenunterdeckung auf insgesamt -458.982,26 €.“
  3. …“ Für die Jahre 2019 bis 2022 können voraussichtlich nur durch Entnahmen aus den zweckgebundenen investiven Schlüsselzuweisungen ausgeglichene Ergebnisse erreicht werden.
  4. “…..Die finanzielle Lage der Stadt Crivitz wird auch in Zukunft angespannt bleiben. Eine umsichtige Bewirtschaftung der Haushaltsmittel wird weiterhin zwingend erforderlich sein.

Seit dem 16.11.2015 wurden durch die Stadtvertretung Crivitz  weder Zuständigkeiten geklärt, Anhörungen bei Ämter durchgeführt, Zustimmungen der Fachbehörden eingeholt, oder Anträge an den Amtsausschuss gestellt,  oder Dienstanweisungen erarbeitet, oder Personalkapazitäten eruiert,  so dass keinerlei Grundlage vorhanden ist, die Einführung einer Kosten-und Leistungsrechnung für den Bauhof der Stadt Crivitz zu rechtfertigen.

Die Gesamtkosten für die Bauhöfe Crivitz und Wessin betrugen im Haushaltsjahr 2016 noch 384.652,63€. So haben sich die Kosten von um ein vielfaches gesteigert bis zum Jahr 2020. Vorliegend betragen die Gesamtkosten für die Bauhöfe Crivitz und Wessin von 2017 bis 2020 (2017–Ergebnis; 2018-Ergebnis; 2019-Ansatz; 2020-Ansatz)1.917.471,03 € .

Durchschnittlich betrugen die Gesamtkosten pro Jahr von 2017 bis 2020 für beide Bauhöfe  479.367,76 €.       

Aktuell 2021 betragen liegen die Kosten bei 598.300,00€ !!!!

Deshalb ist in Auswertung des Rechenschaftsberichtes zum Jahresabschluss 2016 die Anfertigung einer Organisation-und Wirtschaftlichkeitsanalyse im eigenen Wirkungskreis erforderlich, um eine angemessene Produktgliederung und interne Leistungsverrechnungen für eine ausreichende Steuerungsgrundlage gemäß §27 GemHVO  M-V für das Haushaltsjahr 2021 und jährlich folgend zu erreichen. Finanzielle Auswirkungen zu dieser Beschlussvorlage entstehen nicht, da bereits ein DV-technisches System (Kalkulationssoftware) vorhanden ist mit der dazugehörenden Hardware und einen Internetanschluss für den Stadtbauhof. Die einzelnen Ausschüsse werden, im engeren Wirkungskreis durch Zuarbeiten für die Wirtschaftlichkeitsanalyse ihren Beitrag leisten. 

Beschlussentwurf:

Der Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt die Anfertigung einer Organisation-  und Wirtschaftlichkeitsanalyse der kommunalen Bauhöfe Crivitz und Wessin bis zum 07.12.2020 im eigenen Wirkungskreis. In deren Ergebnis ist die Erbringung der Leistungen durch die Bauhöfe zur Aufgabenwahrnehmung der Stadt Crivitz auf die einzelnen Produkte darzustellen und eine interne Leistungsverrechnung zu erläutern. Dabei ist ein Umlageschlüssel das Haushaltsjahr 2021 zu erarbeiten und die Ziele und Kennzahlen für die einzelnen Produkte festzulegen.

Hauswirtschaftliche Regeln für den Haushalt in der Stadt Crivitz -will man nicht!

14-März-21/P-headli.-cont.-red./61/10-21

Hauswirtschaftliche Regeln für den Haushalt will man nicht …….. sondern maximalen Spielraum für Umschichtungen und weitere Ausgaben!!!! Ausgaben, Ausgaben, Ausgaben seit sechs Jahren und die nächste Generation wird es bezahlen müssen!

Keine Rücklagen mehr, Liquidität am Limit, Höchster Steuersatz, Schulden zur Zeit 2,4 Mio.€ und trotzdem steigen die Ausgaben wieder und werden die Schulden erhöhen. Und das alles in Corona Zeiten in welchen sinkende Einnahmen und Zuweisungen in den folgen Jahren drohen!

Eine zögerliche, öffentliche Entschuldigung eines Abgeordneten am 23.02.2021, aufgrund ungebührlichen Verhaltens

09-März-21/P-headli.-cont.-red./59/8-21

Eine zögerliche, öffentliche Entschuldigung eines Abgeordneten am 23.02.2021 , aufgrund ungebührlichen Verhaltens in der Sitzung vom 07.12.2020, nach mehrmaligen Aufforderungen durch die Betroffenen.

Auf ein ungebührliches Verhalten eines Abgeordneten auf der Stadtvertretersitzung der Stadt Crivitz am 07.12.2020 erfolgte nun am 23.02.2021  im Nachgang, und nach vorheriger Aufforderung der Betroffenen, zum ersten Male, und zum Erstaunen aller Anwesenden und Einwohner,  eine öffentliche Entschuldigung des Abgeordneten.

Laut Protokoll vom 07.12.2020…„Herr Gamm erklärt seinen Überschwung von Emotionen und möchte seine Äußerungen revidieren und bedauert diese, da er es so nicht vermitteln wollte.“ Und laut Protokoll vom 23.02.2021…„Herr Gamm bezieht sich auf die Aussagen von Herrn Bardenhagen und Herrn Reinke unter dem TOP 14 und möchte klarstellen, dass die Aussagen nicht korrekt sind. Er möchte ebenfalls klarstellen, dass er mit seinen Ausführungen Herrn Bardenhagen und Herrn Reinke nicht zu nahe treten wollte und bedauert, wenn dies so den Eindruck erweckt hat.“

Es ist das erste Mal das dieser o.g. Abgeordnete sich öffentlich entschuldigt hatte in den letzten sechs Jahren. Wahrscheinlich war der Anlass erstmals hierzu, dass die betroffenen Abgeordneten am 07.12.2020 eine genaue Protokollaufzeichnung verlangt hatten, um weitere strafrechtliche Schritte geltend machen zu können und um dann im Weitern gegen dieses ungebührliche Verhalten verwaltungsrechtlich vorzugehen.  

Um dieser Situation zuvor zu kommen, entschuldigte sich der o.g. Abgeordnete lieber öffentlich. Aber erst nach dem er dazu aufgefordert worden war von den Betroffenen, die nun wirklich strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Schritte ankündigten und einleiten wollten. Das muss wohl dann doch zu viel gewesen sein für den Abgeordneten und so kam dann plötzlich doch noch die zögerliche Entschuldigung.

Es ist nicht das erste Mal das der o.g. Abgeordnete eine ungebührliches Verhalten in Sitzungen der Stadt Crivitz an dem Tag legte, in dieser und in der letzten Legislaturperiode.

Schon früher kam es hin und wieder zu ungebührlichen Verhalten seitens des Abgeordneten, an dieser Stelle seien hier nur einige relevante Beispiele genannt, da sonst die Textzeilen nicht ausreichen würden um auf alles genau eingehen zu können.

Zum Beispiel am 04.11.2015  gegenüber einer Protokollantin; am 25.01.2016 gegenüber einem Abgeordneten; am 07.11.2016 gegenüber der damaligen Amtsvorsteherin; am 29.05.2017 gegenüber den Antragstellern; 2018 war es dann etwas ruhig, wegen der Abberufung aus sämtlichen Ausschüssen der Crivitzer Stadtvertretung und dem Amtsausschuss Crivitz und 2019 war es ebenfalls ruhig ,wegen der bevorstehenden Kommunalwahl;  aber ab 2020 ging es dann weiter, am 17.02.2020 gegenüber den ehemaligen Bürgermeister der Stadt Crivitz; und jüngst am 07.12.2020 gegenüber zwei Abgeordneten und usw….usw….es sind ja noch drei Jahre  Zeit …..

Hier liegt eine krasse Entgleisung des Abgeordneten vor, die von einem besonderen aggressiven Verhalten gegenüber dem anderen Mandatsträger getragen ist (vgl. Hess VGH – 6 TG 3696/89 -, NVwz- RR 1990 S. 371, 372; OVG Lüneburg – 2 B 61/86 -, HSGZ 1987 S. 464,465f.).

Alle diese o.g. Verhaltensweisen führten durch das Wahrnehmen des Ermessen der Versammlungsleitung zu keinerlei  Handlungsweisen gegenüber dem Abgeordneten, außer zuletzt am 23.02.2021.  Wenn es ein Maß für o.g. Verhaltensweisen geben würden, so wäre es schon längst über die Bemessungsgrenzen hinaus überschritten worden. Chancen seit dem 29.05.2017 gab es genug sich zu entschuldigen, warum also erst in der 3. Dekade des 21. Jahrhundert, ist da etwa ein Erkenntnisprozess vollzogen oder ist es nur Wahlkampf ?

Durch die Versammlungsleiterin, Bürgermeisterin (Ehefrau des Abgeordneten) erfolgten keinerlei Ordnungsmaßnahmen wie einen Sachruf oder Rüge mit Ordnungsruf oder Wortentzug. Hieraus ergibt sich schon für die Sitzungen in der Stadtvertretung eine Befangenheit in der Versammlungsleitung.

Die Versammlungsleiterin hat eigentlich die Sitzung objektiv und unparteiisch wahrzunehmen.

Es ist Sache der Versammlungsleitung  bzw. des Gremiums (Sitzung der Stadtvertretung oder Ausschüsse), sich um diese Angelegenheit zu kümmern, da es das Internum eines Selbstverwaltungsorgans betrifft. Die Bürgermeisterin hat dazu gemäß §39 Abs. 2 KV-MV den Vorsitz der Gemeindevertretung/Stadtvertretung wahrzunehmen und ist für die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Sitzungen verantwortlich. Die Geschäftsordnung der Stadt Crivitz regelt dazu im § 10 Ordnungsmaßnahme innerhalb der Sitzung und im § 11 Ordnungsmaßnahmen gegen Zuhörer.

Wenn es um Ordnungsmaßnahmen gegenüber anderen Abgeordneten der Sitzung  der Stadtvertretung geht oder gegen Einwohner in der Einwohnerfragestunde, da handelt die Versammlungsleiterin/ Bürgermeisterin  schnell und häufig über das Maß hinaus, durch Wortentzug oder Maßregelungen, aber wenn es gegen bzw. um die Abgeordneten in der eigene Familie geht, hält man sich ständig großzügig zurück.

Durch die dortigen Formulierungen „kann“ liegt es immer allerdings im ERMESSEN der Bürgermeisterin entsprechend einzuschreiten.

Ungebührliches Verhalten liegt vor, wenn sich ein Gemeindevertreter in einer Art und Weise anderen Mandatsträgern gegenüber benimmt, die für ein gedeihliches Miteinander nicht mehr hinnehmbar sind. Hierzu können Beschimpfungen oder Beleidigungen anderer Gemeindevertreter oder der Verwaltungsleitung gehören (vgl.  OVG Lüneburg – 2 B 61/86 -,C HSGZ 1987 S.464, 465f.; VG Frankfurt – VII/2 G1798/91 -, HSGZ 1991 S. 490,491).

Fazit: Das nennt man dann KULANZ in eigener Sache!!!!

Gründung eines kommunalen Präventionsrates (KPR) der Stadt Crivitz mit einer GO

08-März-21/P-headli.-cont.-red./58/7-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Prävention  umfasst  die  Gesamtheit  aller  staatlichen  und  privaten  Bemühungen,  Programme  und  Maßnahmen,  welche  die  Kriminalität  und  die Verkehrsunfälle  als  gesellschaftliche  Phänomene  oder  individuelle  Ereignisse – verhütenmindern oder – in ihren Folgen gering zu halten.(PDV 100, Zif.2.1.1.1 – Ausgabe 2012).

Nach Bähr & Hoffmann lebt die Kommunale Kriminalprävention nicht nur von Vernetzung und Informationsaustausch sondern insbesondere auch von Maßnahmen und Projekten.( vgl. Bähr/Hoffmann (ohne Datum), S. 44)

Am 09.Oktober 2018 fand in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen der Stadtvertretung der Stadt Crivitz erstmals eine Beratung zu Präventionsmöglichkeiten statt und Frau Döring war hier federführende. So berichtete Frau Liebmann im November 2018  aus den Erfahrungen der Stadt Schwerin und man trug sich mit dem Gedanken im Ausschuss den Aufbau einer Struktur zur Prävention für die Stadt Crivitz voranzutreiben und eine Lenkungsgruppe zu schaffen. So wurden am 08.Januar 2019 als Vertreter für die Bildung einer Lenkungsgruppe Frau Torbahn (nur für die Anlaufphase) und Frau Döring vorgeschlagen.  Seit dem 20. März 2019 wurde auf Empfehlung des Ausschusses, um den Aufgaben gerecht werden zu können und die Zielstellungen mit Leben zu füllen, eine Präventions-gruppe formiert, die verschiedene Netzwerkarbeitsgruppen steuert. Den Vorsitz führte die Bürgermeisterin der Stadt, Frau Britta Brusch- Gamm. Dann kam die Kommunalwahl und am 11. November 2019 empfahlen die Mitglieder des  Ausschusses der Stadtvertretung eine Beratung über diese Thematik auf der nächsten Stadtvertretersitzung durchzuführen. Dazu kam es bis heute nicht.

Seit diesem Zeitraum  wurde sich mit dem Thema Prävention im Ausschuss nicht mehr befasst. Die letzte Tagung fand am 14. September 2020 statt. Erst jetzt nach weiteren anderthalb Jahren am 12. April 2021 findet eine Beratung zum erarbeiteten Konzept des Präventionsrates der Stadt Crivitz statt. Es ist Frau Döring zu verdanken, dass jetzt endlich ein Konzept vorliegt, um die kommunale Prävention in der Stadt Crivitz voran zu bringen.

Daneben  sollte  auch  ein  hoher  Vertreter der  Polizei  in  dem  Präventionsrat vertreten  sein. Die  Arbeit  eines Präventionsrates an der Verwaltung vorbei oder gar gegen die Verwaltung ist von vorn herein zum Scheitern verurteilt. Neben dem Präventionsrat könnte ein Beratungsgremium bestehend z.B. aus den Verantwortlichen der Arbeitsgruppen/ Projektgruppen eingerichtet werden. Auf diese Weise können aktuelle Ergebnisse und Entwicklungen aus den jeweiligen Arbeitsgruppen in den Präventionsrat transportiert werden.

In den Arbeitsgruppen soll die konkrete Präventionsarbeit geleistet werden welche geeigneten Projekte entwickeln und umsetzen. Das Einrichten eines Öffentlichen Forums in dem ausgewählte Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppen vorgestellt werden, könnte eine zusätzliche Motivationsförderung der Gremienmitglieder und Animierung zur Mitarbeit bewirken.

Die persönliche Sicherheit gehört zu den Grundbedürfnissen der Bewohner und Gäste unserer Stadt Crivitz und deshalb sollte die Stadtvertretung gemeinsam, so schnell wie möglich legitimierte handlungsfähige Gremien schaffen in der Präventionsarbeit und nicht wieder Jahre verstreichen lassen. Gerade  in den Zeiten der Corona – Pandemie, welche uns auch noch 2022 beschäftigen wird, ist umso wichtiger,  schneller zu handeln, denn die Probleme im Bereich Kita, Schule, Familie, Senioren verschärfen sich mit der Pandemie.

Wir empfehlen, dass auch weiterhin der erste Ansprechpartner für den Präventionsrat der Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen der Stadtvertretung der Stadt Crivitz bleibt. Vorschläge oder Unterstützung für die Stadtvertretung werden an den o.g. Ausschuss  herangetragen, welcher  darüber berät und entsprechende  Empfehlungen weiterleitet.


Beschlussentwurf:

Die Bürgermeisterin wird beauftragt bis zum 25.10.2021 eine Versammlung der Mitglieder der bestehenden Präventionsgruppe einzuberufen und den Aufbau / Gründung eines kommunalen Präventionsrats (KPR) für die Stadt Crivitz mit einer Geschäftsordnung durchzuführen.

Haushalt – 2021 der Stadt Crivitz auf der Grundlage des Jahresabschlusses 2017?

04-März-2021/P-headli.-cont.-red./56/5-21

EINNAHMEN.=9,487Mio.€ /AUSG.= 10,989 Mio€

Die Einnahmen decken nicht die Ausgaben!!!

Der Ergebnishaushalt weist ein tatsächliches negatives Jahresergebnis von (-)1.502.200,00 € aus. Dieser Fehlbetrag wird  aus der ENTNAHME der investiven- und allg. Kapitalrücklage entnommen. Die zweckgebundene Kapitalrücklage für investive Zwecke sinkt von 1.293.458,47 € auf ca. 63.900,00 €. Die allgemeine Kapitalrücklage sinkt von 1.295.196,08€ auf  98,07€. Die liquiden Mittel sinken von (+) 1.868.154,13 € auf (-) 1.297.145,87 €. Der Finanzhaushalt 2021 weist ein Einzahlungsdefizit von (-) 2.990.300€ aus. Das Eigenkapital der Stadt Crivitz sinkt im Finanzplanzeitraum bis 2024 um (-) 2.581.400€.

Seit 2014 sind die Personalkosten explodiert (also um (+)1.536.100€), von 2.253.100€  in 2014 auf  3.789.200€ in 2021. Der Personalbestand beträgt 2021 ca. 100 Mitarbeiter. Tendenz steigend!!!!!!

Ab 2022 betragen die Jährlichen Abschreibungen insgesamt 1.056.600,00€, welche erwirtschaftet werden müssen. Die Repräsentation-saufwendungen der Stadt Crivitz betragen 2021 = 64.100,00€, davon entfallen alleine 8.000,00€ nur für die Bürgermeisterin! Die Kosten für die Gebäudereinigung betrugen in der Fremdreinigung im Jahr 2019 betrugen  223.972,02 € dagegen die sind  Kosten für die jetzigen Eigen-reinigung 2021 auf 348.300€ angestiegen. Tendenz weiter steigend!

Die ursprüngliche Kostenschätzung für den Umbau der Kita „Uns Lütten“ ist zurzeit  um 367.000,00 € auf 2.458.100,00 € gestiegen. Weitere Fördermittel hierfür sind nicht zu erwarten.

Insgesamt:

Die Corona Rechnung kommt 2022/2023!!!

Beträgt das Kreditvolumen der Stadt Crivitz bisher 2.300.000€; ist die Aufnahme ab 2022 eine erneute Kreditaufnahme, zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit, von 1.297.145,87 € als Notwendig. Damit steigert sich die Gesamt-kreditaufnahme ab dem Haushaltsjahr 2022 auf voraussichtlich  3.597.145,87€. Damit wird die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Crivitz überschritten. Da die Stadt Crivitz ausschließlich auf ihre Steuereinahmen und allgemeine Schlüsselzuweisungen vom Land MV angewiesen ist und über keine zusätzlichen Einnahmen verfügt, wird ihre dauerhafte Leistungsfähigkeit in den Folgejahren dramatisch eingeschränkt werden. Aufgrund der jahrelangen hohen Ausgaben und Kreditschulden wirtschaftet die Stadt Crivitz über ihre finanziellen Verhältnisse und plant in  ihrem Haushalt für die Folgejahre Defizite im Ergebnis- und Finanzhaushalt ein, welche  unweigerlich in eine Haushaltssicherung führen und dramatische Einschnitte erwarten lassen.

Berichtspflicht der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm über den Haushaltsvollzug 2021 ist nicht gewünscht!

02. März-21/P-headli.-cont.-red./55/4-21

Eine turnusmäßige Berichtspflicht der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm über den Haushaltsvollzug 2021 ist nicht gewünscht. Und das alles bei einem Ausgabevolumen von ca. 11,00 Mio.€ ⁉

Allgemein ist zu konstatieren, dass die Gemeindevertretung zeitnah über alle haushaltsrelevanten Entwicklungen informiert werden sollte. Auf der Grundlage der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) zuletzt geändert durch Artikel 13 der Verordnung vom 9. April 2020 (GVOBl. M-V S. 166, 181) ist im §20 eine Berichtspflicht der Bürgermeisters geregelt. Dabei beschränkt sich die Berichterstattung nicht nur auf erreichte Ergebnisse des Haushaltsvollzuges, der von der Berichtspflicht des § 20 GemHVO-Doppik zunächst nur originär erfasst wird, sondern auf absehbare Entwicklungen und längerfristige Risiken. Im Rahmen der Doppik soll der Gemeindevertretung eine Führungsrolle bei der Steuerung des Ressourceneinsatzes zukommen. Um diese ausfüllen zu können, bedarf es rechtzeitiger Informationen. Mit diesem Anspruch läuft die Verpflichtung zur Berichterstattung über die Finanz- und Leistungszeile konform.

Für die Stadt Crivitz liegen mittlerweile nur die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2017 geprüft und testiert vor, somit ist feststellen, dass in der Stadt Crivitz kein gesicherter Überblick zur aktuellen finanziellen Lage vorliegt.

Die Darstellung der Entwicklung der Stadt Crivitz basiert auf den Daten der o.g. Jahresabschlüsse und deren Rechnungsergebnissen, für die diesjährige Haushaltsplanung 2021. Für alle weiteren Jahre wurden die vorläufigen Rechnungsergebnisse bzw. die Planungsdaten angenommen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Crivitz und der Regelungen der SARS-CoV-2-Verordnungen und deren finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2021 und 2022 ist eine Berichtspflicht der Bürgermeisterin als Mindestpflicht anzusehen. Die Steuerungsperspektive für die Stadtvertreter auch auf absehbare Entwicklungen und längerfristige Risiken im Haushaltsvollzug sind  durch  turnusgemäße Unterrichtungen der Bürgermeisterin unerlässlich.

Beschlussentwurf:

Der Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, dass die Bürgermeisterin laut §20 GemHVO-Doppik folgende Berichterstattungen gegenüber der Stadtvertretung durchführt. Einmal zum Erfüllungsstand des laufenden Haushaltsplanes per 30. Juni des Jahres, begleitend zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung des Folgejahres über den Erfüllungsstand im weiteren Jahresverlauf bis zum  15. Dezember des Jahres und über das voraussichtliche Ergebnis des Haushaltsjahres zeitnah nach Ablauf des Haushaltsjahres und vor oder im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses im Folgejahr. Die Berichterstattung erfolgt schriftlich in Form und Inhalt nach einem genormten Muster.

Verwirrung um Anträge in der Stadt Crivitz?

28-Febr.-21/P-headli.-cont.-red./54/3-21

Nun, eigentlich überhaupt nicht!!! Der Antrag – die ZAHLUNG eines fiktiven UNTERNEHMERLOHNES von 500,00€ pro  Kalendermonat, für betroffenen Unternehmen von den Schließungen seit dem 15.12.2020, zu zahlen aus der Stadtkasse, wurde ohne Diskussion nach Gutsherrenart von der CWG und vorrangig von der LINKEN ablehnt!!

Obwohl das Geld hierfür durch die Senkung und somit Einsparungen durch die Amtsumlage in der Höhe von ca. 85.868,00€ vorhanden ist!!!

Der Antrag der CDU– zur Stundung der Gewerbesteuer für ebenfalls vorrangig diese Unternehmen wurde fast abgelehnt von der CWG und Linken. Als man plötzlich erkannte dass man ja dadurch selber einen eigenen Image schaden erlangen könnte und umgewandelt. Man wandelte einfach eine fremde Vorlage einer Fraktion um  zu einem EIGENEN Antrag um, mit den Worten das man ja das selber schon so mal eingebracht hatte 2020 und Schluss. Lesen wäre manchmal hilfreich!!

Nur aufgrund dessen, das sich die Fraktion der CDU für die Interessen  der Unternehmen einsetzen wollten, hat man auf eine weitere  Auseinandersetzung verzichtet. Denn klar ist NUN das nun ALLE Unternehmen die Gewerbesteuer in 2021 Stunden können. Und die Bürgermeisterin ist nun die Große Unterstützerin der Unternehmer in Crivitz.

Fazit: Die Tatsachen liegen aber anders und werden manchmal unterschiedliche war genommen. Hätte die CDU Fraktion nicht solche Courage gehabt solche Forderungen überhaupt, in der jetzigen Situation einzufordern, wäre für die Unternehmen in der Stadt Crivitz NICHTS passiert. Und wieder werden eingesparte Mittel irgendwohin verschoben und versickern in Teilhaushalten! Redakteure sind auch nur Menschen und haben manchmal viele Themen im Kopf die sie bearbeiten müssen und stehen ständig unter Zeitdruck bis zur nächsten Ausgabe, dafür haben kann man Verständnis haben.

Ablehnung der Herabsetzung der Hebesätze für das Haushaltjahr 2021

26-Jan.-21/P-headli.-cont.-red./53/2-21

Der Antrag Herabsetzung der Hebesätze der Grundsteuer A,B und Gewerbesteuer für das Haushaltsjahre 2021 der Stadt Crivitz“ wurde abgelehnt.

Die Opposition hatte gehofft das mit der Annahme dieses Antrags finanzielle Erleichterungen für alle Bürger einhergehen und zur finanziellen Entlastung der privaten und geschäftlichen Haushalte beigetragen wird.

Sachliche Darstellung/Begründung:
Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hat auf Ihrer Sitzung am 17.02.2020 (Vorlage – BV Cri SV 031/20) den Haushaltssatzung 2020 beschlossen. In dieser Satzung wurden die Hebesätze für die Realsteuern so hoch festgesetzt, dass diese 20 Hebesatzpunkte über den gewogenen Durchschnittshebesätzen der jeweiligen Gemeindegrößenklasse nach dem Realsteuervergleich des Statistischen Amtes für das Haushaltsvorvorjahr lagen. Damit erfüllt die Stadt Crivitz die Forderungen des Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) vom 9. April 2020, bis zum Jahr 2023. Begründet wurde diese massive Erhöhung aller Realsteuern mit einer angeblichen Forderung seitens des Landes wegen der Vergabe von Fördermittel.(siehe Protokoll der Sitzung).

Aufgrund der jetzigen Situation in der Corona-Virus-Pandemie und schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Unternehmen und Bürgern ist die überdurchschnittliche Höhe der Hebesätze in der Stadt Crivitz nicht mehr zumutbar. Es besteht weder eine zwingende Voraussetzung für die Antragstellung um Sonderzuweisungen und Ergänzungszuweisungen die aktuellen Hebesätze aufrechtzuerhalten. Daher sind die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2021 zu senken, mindestens auf das Maß vor dem 17.02.2020.

Beschlussentwurf:
Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die vorliegende Hebesatzsatzung für das Stadtgebiet der Stadt Crivitz.

Erläuterung:
Die Änderung des Hebesätze

  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) von 323 v.H. auf 310 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) von 427 v.H. auf 400 v. H.
  2. Gewerbesteuer von 381 v.H. auf 350 v. H im Haushaltsjahr 2021, erweckten gesamte Mehrerträge im zurückliegenden Haushaltsjahr 2020. Diese beliefen sich insgesamt auf 132.736,00 €. Davon entfallen auf die Grundsteuer A = 2.434,00€, auf die
    Grundsteuer B= 38.070,00 € und auf die Gewerbesteuer = 92.232,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser Verluste sind im Haushaltsjahr (Haushalt) 2021 die Erlöse aus dem Verkauf von Liegenschaften in der von Höhe 250.000,00 € heranzuziehen sowie 21.900,00€ aus dem Ertrag aus dem Verkauf von Grundstücken, oder/und 97.800,00€ aus den Einnahmen von dem pauschaler Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen, oder/und 23.600,00€ aus den Einnahmen der WEMAG-Dividende, oder/und die Einnahmen in der Höhe von 171.500,00€ der Übergangszuweisung zu verwenden.

++++Die Rote Linie überschritten++++

10-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./21/12-20

Teil-2

Erstaunlich offen empfahl der Prüfer:“ eine Neukalkulation der Benutzungsgebühren für die Turnhalle am Geschwister-Scholl-Platz. Die aktuelle Kalkulation stammt aus dem Jahr 2012 und kann damit nicht auf belastbaren doppischen Haushaltszahlen beruhen.“ Also eine Gebührenerhöhung? Ach ja, wir erinnern uns, seit 2014 wurden in fast allen Satzungen der Stadt die Gebühren erhöht, außer in zwei Satzungen nicht und Satzung für die Turnhalle ist eine davon. Warum wird denn darüber nicht geredet, muss man darüber nicht reden?

Bereits im öffentlichen Bericht zum Jahresabschluss 2015 (am 08.04.2019) wurden drauf hingewiesen, dass Beschaffungen im Rahmen ordentlicher Auftragsvergaben erfolgen müssen. Es sind Vergleichsangebote nach den gesetzlichen Vorgaben einzuholen. Auch beim Bauhof soll eine interne Leistungsverrechnung angestrebt werden. Durch die Umlegung der Kosten des Bauhofes auf die ursächlichen Leistungsempfänger könnten die Aufwendungen (Löhne, Abschreibungen, etc.) zumindest teilweise refinanziert werden. Und im Jahresbericht 2016 (am 29.06.2020) wurde klar gesagt, dass das Jahresergebnis 2016 in der Höhe von 458.173,21 EUR um 334.854, 33 EUR zu hoch aus.

So stimmte die Opposition dem Jahresabschluss 2016 ebenfalls am 29.06.2020 nicht zu, weil man sich auch hier einer sachlichen Diskussion nicht stellen wollte!! Bereits im Jahresabschluss 2014 (am 5.10.2018) und 2016 (am 29.06.2020) testierte der Rechnungsprüfer der Stadt Crivitz nur einen „eingeschränkten Prüfvermerk“.

Jeder Interessierte fragt sich doch, was schlummert denn hier alles noch im UNTERGRUND seit Jahren?

Und so soll am 12.10.2020 auf der Stadtvertretersitzung um die Entlastung der Bürgermeisterin zum Jahr 2017 besprochen werden und eine nachträgliche Bestätigung für die Bürgermeisterin erfolgen wegen der Rückzahlung von 87.531,46 € Fördergelder, aufgrund mehrerer eklatante Vergabefehler der Stadt Crivitz.

Das klingt alles sehr spannend für eine Diskussion, die aber wahrscheinlich wieder von der Fraktion der CWG und LINKE umgangen wird, aufgrund ihrer übermächtigen Mehrheit, weil Sie diese heiklen Themen vom Tisch haben will!!

Die „Rote Linie“ ist überschritten, folgt nun ein Untersuchungsausschuss 2020! Entlastung der Bürgermeisterin zu 2017 fraglich!

09-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./20/11-20

Erneute Unzulänglichkeiten in den Vergaben der Stadt Crivitz im Jahresabschluss 2017 durch den Rechnungsprüfer im öffentlichen Prüfvermerk diagnostiziert und vieles mehr!!!!

Nun wurden erneut in öffentlichen Vorlagen des Rechnungsprüfers zum Jahresabschluss 2017 Unzulänglichkeiten in Vergaben der Stadt Crivitz aufgespürt. Auf der Stadtvertretersitzung am 17.08.2020 sollte diese Angelegenheit eigentlich besprochen werden, aber dazu kam es gar nicht. Eine ausführliche Diskussion zu Thema im öffentlichen Teil der Sitzung fand nicht statt, man wollte einfach auf das Thema nicht eingehen.

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Die Opposition stimmte  dem Jahresabschluss 2017 nicht zu? Warum?

Fragen seitens der Opposition wurden nicht beantwortet, diskutieren über das Thema wollte die CWG und Linke Fraktion schon gar nicht. So verwies dann immer wieder die Versammlungsleiterin auf die Nicht Öffentlichkeit, obwohl doch die öffentlichen festgestellten Unzulänglichkeiten des Prüfers für genügend Brennmaterial in dieser Angelegenheit gesorgt haben, und nach einer Diskussion verlangten.  Die CWG- und Linke Fraktion wollte nur schnell abstimmen um das peinliche Thema vom Tisch zu haben!

Warum eigentlich, denn der öffentliche Prüfvermerk warf genügend Fragen auf!!  Wieso diese ununterbrochene Abwehrhaltung der CWG und Linken?

Nun, so stellte der Prüfer folgendes fest: „ Der Rechnungsprüfungsausschuss weist ausdrücklich auf die Ausführungen im Prüfvermerk zu den Auftragsvergaben im Haushaltsjahr  2017 hin. Der Ausschuss weist die Stadtvertretung darauf hin, dass Verstöße gegen Vorgaben des Vergaberechts ein unkalkulierbares Haushaltsrisiko darstellen. Dies gilt sowohl für geförderte Maßnahmen als auch für Beschaffungen aus eigenen Haushaltsmitteln.“

Hier stellt man sich die Frage was schlummert denn hier alles im Verborgenen bei den Vergaben?

Oder folgende Aussage: „Öffentliche Aufträge sind im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren zu vergeben. Hierbei sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit zu wahren.“ Auch hier wundert sich jeder aufmerksame Beobachter und fragt sich, war denn die Transparenz nicht gegeben und wurde nicht nach wirtschaftlichen Grundsätzen gehandelt?

Besonders Anmutig ist die Ausführung des Prüfers dass „die Höhe der pauschal gezahlten Reisekosten der Bürgermeisterin auf ihre Angemessenheit hin zu prüfen ist (exemplarisch Aufzeichnungen über einen bestimmten Zeitraum).“ Was wurde denn hier alles hin und her geschoben?

BALD AUCH IN CRIVITZ EIN UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS ?

29-Sept.-20/P-headli.-cont.-red./18/9-20

Wir berichten aus der öffentlichen Vorlage BV Cri SV 180/20 vom 28.09.2020 –

Bestätigung der Eilentscheidung der Bürgermeisterin über eine außerplanmäßige Ausgabe im Rahmen des Neubaus eines Speiseraums für die Grundschule „Fritz Reuter“ der Stadt Crivitz – für die Stadtvertretung der Stadt Crivitz (Entscheidung) am 12.10.2020. 87.531,46 € Fördergelder müssen aus der Stadtkasse wegen mehrerer eklatante Vergabefehler zurückgezahlt werden.

Worum geht es?

Um eine vertiefte Prüfung des Fördervorgangs durch Landesförderinstitut MV zum „Neubau eines Speiseraums für die Grundschule „Fritz Reuter“ gemäß des Zuwendungsbescheides vom 07.09.2018. Dieser wurde zuletzt geändert am 04.06.2019, über einen Zuschuss in Höhe von 664.948,49 Euro für das o. a. Projektvorhaben.

Was ist das Ergebnis?

Dieser Förderbescheid vom 04.06.2019 wurde am 10.08.2020 aufgehoben und wurde nun neu festgesetzt in der Höhe des Zuschusses auf 577.417,03 Euro . Dem Teilbeitrag, gemäß § 49 Abs . 3 des Verwaltungsverfahrens- , Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) in Verbindung mit Artikel 35, Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 vom 11.03.2014 wird nun in Höhe von 87.531,46 Euro widerrufen und muss bis zum spätestens jedoch bis zum 26.08.2020 zurück gezahlt werden.

Volles Haus bei der gestrigen Stadtvertretersitzung in Wessin

18-August.-20/P-headli.-cont.-red./13/4-20

Während des öffentlichen Teils gab es anregende und lebhafte Diskussionen.

Eine Vielzahl von Sorgen und Problemen wurden benannt (Windkraft; Bürgernähe; Vorhaben Parkplatz „Alter Sparmarkt“ in der Stadt und Fragen zum heiklen Jahresabschluss 2017), dazu wurden umfassende Hinweise gegeben und es wurde auch nicht mit Kritik an der Arbeit der Crivitzer Bürgermeisterin von der CWG gespart.

Stundung der Gewerbesteuervorauszahlungen für 2019

23-Mai.-20/P-headli.-cont.-red./10/1-20

Der auf der Stadtvertretersitzung vom 17.04.2020 ergangene gemeinsame Beschluss aller Stadtvertreter , die zinsfreie Stundung der Gewerbesteuervorauszahlungen und/oder Gewerbesteuern bis auf den 31.12.20 auszudehnen, fand zwar großen Zuspruch bei den Gewerbetreibenden der Region, ist bisher aber nur mäßig genutzt worden.

Hier soll noch einmal erinnert werden, diese Möglichkeit zu nutzen die Steuern 2019 und die zu erwartenden für 2020 zu kumulieren und die Verluste zu verrechnen. Bundes- und Landesregierung, möchte auch die Stadt Crivitz Entlastungen schaffen, um wirtschaftliche Auswirkungen für Gewerbetreibende im Stadtgebiet abzudämpfen.