16.Mai-2023/P-headli.-cont.-red./276[163(38-22)]/CLA-113/54-2023

Nun ist es also amtlich: In einer zuerst angekündigten öffentlichen Sitzung des Crivitzer Bauausschuss und auf persönlichen Wunsch des Vorsitzenden (Fraktionsvorsitzender die LINKE/HEINE Herr Alexander Gamm) wurde der Antrag auf Nutzungsänderung (Waldschlösschen) wieder einmal in den NICHT ÖFFENTLICH Teil der Sitzung besprochen und behandelt.
Aus der Berichterstattung über den nicht öffentlichen Teil von Sitzungen erfährt man vom Vorsitzenden (Alexander Gamm) nichts über den eigentlichen Sachverhalt, weil er schlicht und einfach nichts über den Sachverhalt sagt und aus allem, was in seinem Verantwortungsbereich ist, ein Geheimnis macht. Das ist jedoch nicht der Fall, wenn er es populistisch vermarkten kann, so wie beim Energie- und Solarpark und Funkmast in Wessin oder bei dem Kieselbaugebiet in Wessin und Basthorst. Dann wird in der Regel in der „Wir“ Form gesprochen und plötzlich in der Form „wir haben uns dafür entschieden“ gesprochen!
Die unzuverlässige Protokollführung des Crivitzer Bauausschusses wurde bereits im März moniert. In den vergangenen Wochen haben wir über das Thema berichtet. https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/teil-2-die-arroganz-der-macht-die-ermaechtigungen-und-die-bigotte-arroganz-des-bauausschussvorsitzenden-ist-wirklich-unuebertroffen-andere-benoetigen-dafuer-jahre-er-schafft-das-in-acht-wochen-sei/
Da wir dem Crivitzer Bauausschuss mit seiner persönlich geprägten prekären Protokollführung ohnehin nicht vertrauen können, haben wir beim Landkreis LUP im Bereich Bau recherchiert und sehr klare Antworten erhalten. Der Bauantrag BA 221497 für die Nutzungsänderung in Eltern-Kind-Wohnen (Familienhilfe) in der Gemarkung Crivitz (Waldschlösschen) wurde kurz vor seiner möglichen Ablehnung durch den Landkreis LUP und in der Stadt Crivitz zurückgezogen.

Ursprünglich wurde das Waldschlösschen 1988 als Hotel- und Restaurantbetrieb geplant, die Baugenehmigung wurde 1996 erteilt, jedoch 1997 bereits fertiggestellt. Es war das Projekt und Lebenswerk der Eltern von Frau Lorenz. Am 31.08.2022 wurde der Hotel- und Restaurantbetrieb „Waldschlösschen“ an der B 321 von der Vorbesitzerin Frau Petra Lorenz aufgegeben. Vor fast genau einem Jahr ein junges Ehepaar das ehemalige Hotel gekauft und sich in die Selbstständigkeit gewagt.

Es wurde die Gesellschaft „KRaleidoskop Kinder- und Jugendhilfe GmbH“ gegründet, um das ehemalige Waldschlösschen in eine stationäre Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung umzuwandeln. Die neuen Eigentümer bzw. Geschäftsführer verfügen über eine optimale fachliche Kompetenz in der Sozialpädagogik und der Wirtschaft und Technik. Dies ist eine sehr gelungene Kombination für diese Projektidee.



So sollte das Waldschlösschen zukünftig Eltern mit Kindern im Alter von 0–6 Jahren vorübergehend eine kurze oder langfristige Hilfe zur Erziehung geboten werden. Selbstverständlich arbeitet die GmbH eng mit dem Jugendamt des Landkreises LUP zusammen und es bietet sich natürlich auch an, eng mit der Kita, den Schulen und den Vereinen der Stadt Crivitz zusammenzuarbeiten. Das Konzept enthält detaillierte Beschreibungen der verschiedenen Formen der Hilfe und der fachlich pädagogischen Betreuung. Auszugsweise haben wir das Konzept auf unsere Homepage entsprechend dargestellt.

Der Landkreis teilte in seiner Auskunft mit, dass das Vorhaben auf dem Flurstück 2/10, Flur 24 in der Gemarkung Crivitz sich befindet und somit im Außenbereich ist nach § 35 BauGB zu beurteilen ist. Die Begründung für eine Ablehnung ist schon sehr schöpferisch formuliert: „Das Vorhaben stellt kein privilegiertes, begünstigendes oder sonstiges zulässiges Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 BauGB dar. Das Vorhaben lässt die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten. Ebenso wird eine Vorbildwirkung für weitere, nicht privilegierte Vorhaben im Außenbereich gesehen.“
Fakt ist, dass das Vorhaben im Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz sich befindet und als einen eigenständigen Bereich gekennzeichnet ist (genauer auf unserer zur Darstellung im Flächennutzungsplan).

Eine Splittersiedlung ist gekennzeichnet durch in einem engeren räumlichen Bereich liegende Bauten, die in keiner organischen Beziehung zu den im Zusammenhang bebauter Ortsteile stehen und für sich selbst auch einen solchen Ortsteil nicht darstellen. Das ist hier bereits der Fall seit 1997. Die Entstehung einer Splittersiedlung kann bereits durch die erstmalige Zulassung eines Bauvorhabens zu befürchten sein. Die erstmalige Zulassung/ Genehmigung der Bauvorhaben für das Waldschlösschen und die anderen anliegenden Wohnhäuser wurden schon vor 30 Jahren genehmigt. Der Bauantrag stellt lediglich eine Nutzungsänderung und keine Erweiterung dar. Es verwundert daher, dass man sich hier in den spekulativen Bereich begibt, mit den angeführten Konjunktiven in den angeführten Gründen wie im Text dazu heißt: „lässt befürchten“ und „ebenso wird gesehen“.
Aufgrund solcher schöpferischen verwaltungsrechtlichen und baulichen Annahmen wurden Ablehnungen selten festmontiert. Meistens sind es ganz andere Gründe, die dahinterstecken.
Denn eines ist sicher: Die Satzungshoheit hat die Stadt Crivitz und sie kann jederzeit dieses Gebiet neu überplanen, im Flächennutzungsplan, um alle eventuellen Befürchtungen abzuwehren. So geschah es und geschieht es im Bereich des sogenannten Vogelviertels und der Lindenallee.
Seit 2014 wurden bis zu 30 Anträge über Nutzungsänderungen in der Stadt Crivitz eingereicht, so zum Beispiel vom Kulturhaus zum Theater, von einer vorhandenen Scheune – zum Einbau einer Kleinbrauerei, vom ehem. Büroeinheit zum Café, vom Hebammenpraxis zur Kindertagespflege, von Wohnraum zur Kindertagesstätte, vom Dekorationsgeschäft zum Friseurladen. Aber noch nie wurde so intensiv gegen einen Antrag auf Nutzungsänderung moniert und so wenig öffentlich diskutiert wie bei diesem Antrag. Weshalb ist dies so?
