Ein Platz, zwei Vereine – und ein System, das mauert: „Die Crivitzer Hundesportplatz-Affäre“

27.Okt.2025 /P-headli.-cont.-red./463[163(38-22)]/CLA-299/38-2025

Beschluss ohne Wirkung: Der Hundesportplatz als Symbol politischer Blockade!

Was als scheinbar lokaler Nutzungskonflikt zwischen zwei Hundesportvereinen begann, hat sich über zwei Jahre hinweg zu einem politischen Lehrstück über Intransparenz, Machtverhältnisse und systematische Ausgrenzung entwickelt. Der Streit um den Hundesportplatz in Crivitz offenbart nicht nur tiefe Gräben zwischen den Fraktionen der Stadtvertretung, sondern auch eine fragwürdige Praxis: öffentliche Debatten werden systematisch in den nichtöffentlichen Bereich verschoben – fernab der Bürgerinnen und Bürger, die davon unmittelbar betroffen sind.

Seit Jahren kämpft der Hundesportverein Lewitzrand e.V. um Zugang zu einem Trainingsplatz, der ausschließlich vom HSV Crivitz Eichholz e.V. genutzt wird. Beide Vereine engagieren sich für den Hundesport, beide leisten ehrenamtliche Arbeit – doch nur einer erhält die kommunale Trainingsfläche zur alleinigen Nutzung. Warum? Diese Frage zieht sich wie ein roter Faden durch die Chronologie der Ereignisse – und sie bleibt bis heute unbeantwortet. Bereits 2023 wurde der Pachtvertrag mit dem HSV Crivitz Eichholz e.V. öffentlich im Ausschuss für Kultur, Sport und Vereine behandelt. Die damalige Vereinsvorsitzende Diana Rommel – damals selbst Fraktionsmitglied der CWG-Crivitz und zugleich Mitglied im selben Ausschuss – äußerte sich zur Bedeutung des Vertrags für ihren Verein. Auch in den Sitzungen am 29. April 2024, 12. November 2024,9. Dezember 2024 und 27. Mai 2025 war der Vertrag Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Dennoch wurde der Zugang für den zweiten Verein systematisch blockiert – durch politische Mehrheiten, durch taktisches Schweigen und durch eine Verwaltung, die sich auf formale Hürden beruft, wo Transparenz geboten wäre.

Erst Ende 2024 begann die Opposition, das Thema mit der nötigen Ernsthaftigkeit anzugehen. Am 9. Dezember 2024 stellte die CDU-Fraktion einen Antrag auf Kündigung des Pachtvertrags mit dem HSV Crivitz Eichholz e.V. Doch noch bevor dieser Antrag zur Diskussion gelangen konnte, intervenierte der 1. Bürgermeister Markus Eichwitz – zugleich tragender Fraktionär der CWG – mit einem Gegenantrag auf ersatzlose Streichung des Tagesordnungspunkts. Die CWG-Fraktion verfügte über eine knappe Mehrheit – und nutzte sie, da die Opposition an diesem Tage nicht vollständig vertreten war, um jede Debatte im Keim zu ersticken. Als Begründung wurde angeführt, die Kündigungsfrist sei ohnehin abgelaufen. Der Fraktionsvorsitzende der CWG kommentierte den Antrag der CDU mit den Worten: „Dann könnte man ja in Zukunft jeden Pachtvertrag kündigen. Das machen wir nicht mit.“ Eine bemerkenswerte Haltung – nicht nur angesichts der konkreten Problemlage, sondern auch im Hinblick auf das Demokratieverständnis, das darin zum Ausdruck kommt.

Nun kann man davon ausgehen, dass nur die Stadtspitze – bestehend aus Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm sowie dem 1. Bürgermeister Markus Eichwitz und dem 2. Bürgermeister Hartmut Paulsen – den eigentlichen Inhalt des Vertrages kennt. Man kann dies durchaus als bewussten Ausschluss der gewählten Gremien und der Öffentlichkeit bezeichnen. Der Eindruck drängt sich auf.

Als auch weitere Anfragen zu diesem Thema – etwa am 27. Mai 2025 – erneut von der CWG-Fraktion abgeblockt wurden, startete die CDU-Fraktion am 30. Juni 2025 einen neuen Versuch: ein zweiter Antrag auf Kündigung des Pachtvertrags, diesmal im nichtöffentlichen Teil der Sitzung (TOP N 22). Mitglieder des HSV Crivitz Eichholz e.V. waren anwesend und fragten, ob es sich um ihren Vertrag handle. Bürgermeisterin Brusch-Gamm verweigerte jede Auskunft im öffentlichen Teil.

Erst am 15. September 2025 wurde der Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung endlich öffentlich bekannt gegeben. Die CDU-Fraktion hatte sich gemeinsam mit der AfD-Stadtfraktion und dem Bündnis für Crivitz (BfC) durchgesetzt. Der Pachtvertrag mit dem HSV Crivitz Eichholz e.V. soll gekündigt werden – ein deutliches Signal an die CWG-Fraktion, dass ihre bisherige Machtstellung nicht mehr selbstverständlich ist. Die Opposition hatte sich erstmals fraktionsübergreifend zu einem Thema positioniert, das viele Bürgerinnen und Bürger bewegt. Doch der Beschluss blieb vage: Ein konkreter Kündigungszeitpunkt wurde nicht genannt. Bis heute – Ende Oktober 2025 – ist nichts geschehen.

Stadtvertreter, die im September 2025 öffentlich nachfragten, wurden erneut in den nichtöffentlichen Bereich verwiesen. Auch Anträge auf Einsichtnahme von Bürgern – so ist es der Redaktion bekannt gemacht worden – die den Pachtvertrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG-Anträge) einsehen wollten, wurden vom Amt Crivitz erst nach acht Wochen beantwortet – und dann rigoros abgelehnt.

Die Begründung: Datenschutz. Der HSV Crivitz Eichholz e.V. habe ein schutzwürdiges Interesse bekundet. Doch diese Argumentation hält einer rechtlichen und politischen Prüfung vermutlich kaum stand. Denn: Es handelt sich um einen Pachtvertrag über kommunale Flächen, der mehrfach öffentlich behandelt wurde. Bereits am 11. Juli 2023 wurde im Ausschuss für Kultur, Sport und Vereine öffentlich über den Vertrag beraten. Auch in den Sitzungen am 29. April 2024, 12. November 2024,9. Dezember 2024 und 27. Mai 2025 wurde das Thema öffentlich angesprochen. Der Beschluss BV 1805/24 zum Abschluss eines Pachtvertrags mit dem HSV Crivitz Eichholz e.V. über eine Fläche von ca. 7.200 m² wurde öffentlich bekannt gegeben. Die Beteiligung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner mit Rede- und Antragsrecht gemäß § 36 Abs. 5 KV M-V sowie die öffentliche Kommunikation des Vorgangs belegen, dass der Verein selbst öffentlich eingebunden war und sich zu den Vertragsinhalten äußerte.

Auch aus zivilrechtlicher Sicht ist ein schutzwürdiges Interesse im Sinne von § 242 BGB (Grundsatz von Treu und Glauben) und § 675 BGB (Geschäftsbesorgungsvertrag analog bei Verwaltungshandeln) nicht erkennbar. Die Offenlegung dient dem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit und stellt keine unzumutbare Belastung für den Verein dar. Gemäß § 2 Abs. 1 KV M-V hat jede Gemeinde ihre Aufgaben im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln – dazu gehört auch die Pflicht zur Transparenz und Rechenschaft gegenüber der Öffentlichkeit, insbesondere bei der Verwaltung öffentlicher Flächen.

Im September 2025 auf der Stadtvertretersitzung nutzte die Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm (CWG – Crivitz) erneut den Datenschutz, um öffentliche Nachfragen abzuwehren. Doch was ist so geheim an diesem Vertrag? Was genau soll hier verschleiert werden? Wer hat den Vertrag unterschrieben? Und wie lang ist die Kündigungsfrist, die angeblich niemand kennt?

Fakt ist: Bis heute kann kein Bürger den Pachtvertrag einsehen. Ob der Vertrag tatsächlich gekündigt wurde, bleibt unklar. Bereits im Dezember 2024 hatte erste Bürgermeister Markus Eichwitz erklärt, dass die Kündigungsfrist bereits überschritten sei. Nun, fast ein Jahr später, dürfte die Situation ähnlich seien. Es ist zu befürchten, dass dieses Thema die Stadt noch bis 2026 oder 2027 beschäftigen wird – denn nur die Stadtspitze kennt die genauen Fristen.

Was bleibt, ist ein Bild des Verschleierns, Verzögerns und Verdrängens. Ein Bild, das dem zweiten Hundesportverein – dem Lewitzrand e.V. – seit zwei Jahren jede Perspektive nimmt. Ein Verein, der täglich um seine Existenz und einen Trainingsplatz kämpft. Ein Verein, der sich an demokratische Verfahren hält, Anträge stellt, Gespräche sucht – und immer wieder vor verschlossenen Türen steht. Warum dürfen nicht zwei Hundesportvereine denselben Platz nutzen? Warum erhält nur einer ein Privileg – und der andere nicht? Warum wird ein öffentliches Thema systematisch in den nichtöffentlichen Raum gedrängt? Und warum schweigt die Stadtspitze zu den entscheidenden Fragen?

Diese Fragen sind nicht nur sportpolitisch relevant. Sie betreffen das demokratische Selbstverständnis einer Stadt. Denn Demokratie lebt vom Mitmachen – aber wer lässt hier eigentlich wen mitmachen?

Fazit:

Wenn Transparenz zur Ausnahme wird, steht die Demokratie auf dem Prüfstand

Der Fall des Crivitzer Hundesportplatzes zeigt exemplarisch, wie kommunale Machtstrukturen genutzt werden können, um öffentliche Kontrolle zu umgehen, berechtigte Anliegen zu blockieren und demokratische Verfahren auszuhöhlen. Zwei Jahre lang wurde ein Antrag nach dem anderen verschoben, entkräftet oder in den nichtöffentlichen Bereich gedrängt – während der Hundesportverein Lewitzrand e.V um seine Existenz kämpft und der HSV Crivitz Eichholz e.V. durch politische Rückendeckung privilegiert bleibt.

Die CWG-Fraktion hat jede Öffnung verhindert, jede Debatte abgewehrt und sich auf formale Argumente zurückgezogen, wo politische Verantwortung gefragt wäre. Dass selbst Stadtvertreter keinen Einblick in den Pachtvertrag erhalten, ist nicht nur ein verwaltungstechnisches Problem!.

Wenn öffentliche Flächen nur einem Verein zugänglich gemacht werden, ohne nachvollziehbare Begründung, und wenn Bürgeranfragen systematisch abgewehrt werden, stellt sich nicht nur die Frage nach Fairness, sondern nach dem Zustand unserer kommunalen Demokratie. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Transparenz, Mitbestimmung und Gleichbehandlung – und sie haben das Recht, zu erfahren, warum ein Platz, der allen gehören sollte, nur einem gehört.

Die Crivitzer Hundesportplatz-Affäre ist noch nicht zu Ende. Aber sie hat bereits gezeigt, wie wichtig es ist, hinzusehen, nachzufragen und nicht lockerzulassen. Demokratie lebt nicht von wohlklingenden Reden über Füreinander und Miteinander – sondern davon, dass Menschen mitgestalten können und dürfen. Genau das wurde hier gezielt verhindert.

Die Stadt Crivitz und der lange Schatten der Kommunalwahl 2024!

22.Okt.2025 /P-headli.-cont.-red./461[163(38-22)]/CLA-297/36-2025

500 Tage ohne neue Ortsteilvertretungen – ein demokratischer Offenbarungseid!

Was sich hier entfaltet hat, ist weit mehr als ein verwaltungstechnisches Missgeschick oder eine bedauerliche Verzögerung. Es ist ein strukturelles Versagen mit Ansage – ein politischer Offenbarungseid. Ein Lehrstück darüber, wie Mitbestimmung ausgehöhlt werden kann: durch taktisches Lavieren, durch beredtes Schweigen, durch eine beunruhigende Mischung aus juristischer Unkenntnis und administrativer Selbstüberschätzung.

Was ist eine Wahl wert, wenn sie keine Wirkung entfaltet? Was bedeutet Demokratie, wenn sie auf Ortsteile nicht angewendet wird? Und was geschieht, wenn Verwaltung und Politik sich in einem Netz aus Taktik, Unkenntnis und Schweigen verfangen? Die Situation in den Ortsteilvertretungen in Wessin und Gädebehn macht deutlich, wie leicht demokratische Verfahren ins Stocken geraten können, wenn politische und verwaltungsrechtliche Prozesse nicht ineinandergreifen.

Am 9. Juni 2024 wählten die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Crivitz ihre neue Stadtvertretung – und mit ihr, so glaubte man, auch die Ortsteilvertretungen für Wessin und Gädebehn. Mit Inkrafttreten der neuen Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommerns wurde erstmals die Möglichkeit geschaffen, Ortsteilvertretungen auf unterschiedliche Weise zu besetzen: entweder durch eine direkte Wahl der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, durch ein Benennungsverfahren innerhalb der Stadtvertretung oder – abweichend vom Gesamtergebnis der Kommunalwahl in der Stadt Crivitz – allein auf Grundlage der Wahlergebnisse in den jeweiligen Ortsteilen wie Wessin und Gädebehn. Ein Fortschritt für die lokale Demokratie – theoretisch. Doch was folgte, war kein demokratischer Aufbruch, sondern ein lähmender Stillstand.

Crivitz, 22. Oktober 2025. Ein Datum, das sich wie ein Mahnmal in das Gedächtnis der Ortsteile Wessin und Gädebehn einbrennen sollte. Exakt 500 Tage sind vergangen seit jener Kommunalwahl am 9. Juni 2024 – einem Tag, der für viele Bürgerinnen und Bürger Hoffnung auf Mitbestimmung und neue demokratische Teilhabe bedeutete. Doch diese Hoffnung wurde vertagt, verdrängt, vielleicht sogar bewusst nach hinten verschoben. Denn bis heute wurde keine neue Ortsteilvertretung gewählt, die den Wählerwillen der aktuellen Wahlperiode ab 2024 abbildet. Zwar haben sich die bisherigen Ortsteilvertretungen bereit erklärt, ihre Arbeit kommissarisch fortzuführen – ein Akt der Verantwortung, welcher Respekt abverlangt und der den demokratischen Stillstand zumindest abfedert. Doch diese Übergangslösung kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Bürgerinnen und Bürger seit eineinhalb Jahren auf eine Neuwahl oder Benennung warten, die ihnen laut Kommunalverfassung längst zusteht. Es fehlt nicht an Engagement vor Ort – es fehlt an politischem Willen und administrativer Klarheit.

Bereits im Juli 2024, zur Konstituierung der neuen Stadtvertretung, stellte die AfD-Fraktion einen Antrag, die Ortsteilvertretungen gemäß der neuen Kommunalverfassung M-V über ein einfaches Benennungsverfahren innerhalb der Stadtvertretung zu benennen. Das Verfahren war rechtlich zulässig, effizient und hätte den Ortsteilen binnen Wochen wieder Handlungsfähigkeit verliehen. Damit das Benennungsverfahren hätte greifen können, wäre eine Einigung aller Fraktionen auf gemeinsame Kandidaten notwendig gewesen. Doch vor allem die Crivitzer Wählergemeinschaft (CWG) unter der Führung von Fraktionschef Andreas Rüß lehnte diesen Weg entschieden und mehrmals ab – und das, ohne zuvor die Bürgerinnen und Bürger in den Ortsteilen zu informieren oder einzubeziehen. Stattdessen setzte die CWG auf direkte Neuwahlen in Wessin und Gädebehn – obwohl es zu diesem Zeitpunkt keinerlei öffentliche Diskussion oder Anhörung in den betroffenen Ortsteilen gegeben hatte.

Die CWG verfolgte offenbar eine Strategie, die auf Machterhalt und Imagepflege in den Ortsteilen abzielte. Durch Neuwahlen hoffte man, die eigene Position in Wessin und Gädebehn auszubauen. Die CDU-Fraktion sowie das neu gegründete Bündnis für Crivitz (BfC) stimmten zwar dem Vorschlag der CWG zu – jedoch mit tiefem, spürbarem Bauchgrummeln. Die Chance auf eine geeinigte paritätische Besetzung der Ortsteilvertretungen wurde vertan. Stattdessen begann ein langwieriger Prozess zur Änderung der Hauptsatzung, der sich über ein Jahr hinzog und von rechtlichen Unsicherheiten begleitet war.

Der Sommer 2024 verging und auch der Herbst war vorüber. Erst im Dezember 2024 war dann die nächste Versammlung zu diesem Thema angesetzt. Die AfD-Stadtfraktion reagierte wieder schneller und stellte einen weiteren Antrag – diesmal mit konkretem Bezug auf § 32a Absatz 2 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V. Ziel war es, die Sitze in den Ortsteilvertretungen von Wessin und Gädebehn nicht nach dem Gesamtergebnis der Stadt Crivitz, sondern ausschließlich nach den Wahlergebnissen in den jeweiligen Ortsteilen zu vergeben. Ein juristisch fundierter Vorschlag, der den lokalen Wählerwillen respektiert hätte und eine realistische Sitzverteilung ermöglicht hätte – basierend auf den tatsächlichen Stimmen vor Ort in den Ortsteilen. Dabei wäre diese Lösung greifbar gewesen – und zwar schon im Herbst 2024. Denn die Wahldaten lagen sicherlich archiviert vor. Die Auswertung wäre mit überschaubarem Aufwand möglich gewesen. Keine Spekulation, kein Losverfahren, keine parteipolitische Verzerrung – sondern ein klares, demokratisch sauberes Bild.

Auch dieser Antrag scheiterte – diesmal aufgrund des Einschreitens der Rechtsaufsicht. Verwaltung und Aufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim machten deutlich, dass die Briefwahlergebnisse nicht getrennt nach Ortsteilen ausgewertet worden waren. Ein Versäumnis, das kaum nachvollziehbar ist, zumal die entsprechenden Gesetzesänderungen bereits seit April 2024 bekannt waren. Das Amt Crivitz und die  Wahlleitung waren vermutlich auf die neuen Anforderungen nicht vorbereitet: In den Wahllokalen fehlten separate Briefwahlurnen für Wessin und Gädebehn, und die Stimmen wurden ausschließlich für die Gesamtstadt Crivitz erfasst. Diese Information traf alle Fraktionen der Stadtvertretung überraschend – und bedeutete zugleich, dass eine weitere Möglichkeit zur demokratischen Besetzung der Ortsteilvertretungen ungenutzt blieb. Diesmal nicht aus politischem Kalkül, sondern aus rechtlicher Konsequenz.

Was folgte, war ein politischer Kraftakt – allerdings einer, der mehr Fragen aufwarf als Antworten lieferte. Im Dezember 2024 beschloss die Stadtvertretung von Crivitz, getragen von der Mehrheit der CWG-Fraktion, flankiert von Teilen der CDU und BfC – und bemerkenswerterweise auch mitgetragen von der AfD-Fraktion – eine neue Variante: Die Mitglieder der Ortsteilvertretungen sollten direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der Ortsteile gewählt werden, gemäß den Bestimmungen des Landes- und Kommunalwahlgesetzes. Eine Neuwahl also, ausschließlich für die Ortsteilvertretungen.

Natürlich ist die direkte Wahl ein zentraler Bestandteil unserer parlamentarischen Demokratie – und grundsätzlich ein begrüßenswerter Weg, um Bürgerbeteiligung zu stärken. Doch im konkreten Fall wirkte die Entscheidung der Stadt Crivitz eher wie ein überstürzter Vorstoß, ohne die nötigen Voraussetzungen zu schaffen. Die Bürgerinnen und Bürger in den Ortsteilen Wessin und Gädebehn waren über diese neue Möglichkeit nicht informiert worden. Es fehlte an Aufklärung, an Vorbereitung und an öffentlichen Versammlungen, die den Prozess hätten begleiten können.

Was folgte, war ein organisatorischer Kraftakt mit vielen offenen Fragen. Ein neuer Wahlkampf musste aufgesetzt werden, Wahlausschüsse für die Ortsteile mussten gewählt werden – mindestens einer, möglicherweise sogar zwei. Gleichzeitig war unklar, ob überhaupt genügend Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung stehen würden. Man rechnete vorsorglich mit Ergänzungswahlen, zusätzlichen Sitzungen bei Einsprüchen und möglichen Nachwahlen. Auch die finanziellen Auswirkungen waren erheblich: Aufwandentschädigungen für Wahlvorstände, Druckkosten für Wahlscheine und Briefwahlunterlagen, die Besetzung der Wahllokale – all das verursachte Kosten, die in einer Stadt mit ohnehin angespannter Haushaltslage schwer zu stemmen sind. Hinzu kam die Frage, ob das Amt Crivitz überhaupt über ausreichend Personal verfügte, um alle Wahllokale in den Ortsteilen ordnungsgemäß zu betreuen. Die Folge: Der gesamte Prozess zur Konstituierung und Herstellung der Arbeitsfähigkeit der Ortsteilvertretungen verzögerte sich weiter – nun bis mindestens ins zweite Quartal 2025. Was als demokratischer Fortschritt gedacht war, wurde durch mangelnde Vorbereitung und fehlende Transparenz zu einem langwierigen und belastenden Verfahren – für Verwaltung und Bürger gleichermaßen.

Doch damit war die Hängepartie noch lange nicht vorbei. Erst nach weiteren drei Monaten – am 14. März 2025 wurde die überarbeitete Hauptsatzung endlich veröffentlicht. Viele hofften nun, dass die Ortsteilwahlen bald stattfinden könnten. Doch diese Zuversicht hielt nicht lange. Denn die neue Satzung offenbarte gravierende handwerkliche und verwaltungsrechtliche Mängel, die eine Umsetzung erneut verzögerten und den gesamten Prozess zurückwarfen. Die in der Hauptsatzung von Crivitz festgelegten Regelungen zur Wahl der Ortsteilvertretungen erwiesen sich als widersprüchlich und rechtlich kaum haltbar. Für Gädebehn und die umliegenden Ortsteile war vorgesehen, dass jeweils ein Vertreter gewählt wird – mit der Option, bei fehlenden Kandidaten zusätzliche Vertreter aus anderen Ortsteilen hinzuzuziehen. Für Wessin hingegen war ein ganz anderes Verfahren geplant: eine gemeinsame Wahl von fünf Vertretern für drei Ortsteile. Zwei völlig unterschiedliche Modelle – ohne nachvollziehbare Begründung und ohne rechtliche Absicherung.

Die Rechtsaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim schritt ein und beanstandete die Satzung zu Recht. Mit der Rücknahme der fehlerhaften Fassung war klar: Eine erneute Überarbeitung war unvermeidlich. Die Stadt Crivitz musste nicht nur die Wahlverfahren überarbeiten, sondern auch die Ortsteilgrenzen präzise erfassen und dokumentieren – eine neue gesetzliche Pflicht, die sich aus § 42 Absatz 1 der geänderten Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern ergibt. Bislang waren die Gemeinden lediglich verpflichtet, die Namen ihrer Ortsteile festzulegen. Nun verlangt das Gesetz eine genaue Beschreibung der geografischen Abgrenzungen – ein Schritt, der nicht nur verwaltungstechnisch aufwendig ist, sondern auch politisch sensibel.

Besonders heikel: Die Ortsteile Wessin und Gädebehn sind durch frühere Fusionsverträge mit der Stadt Crivitz miteinander verbunden. Die neue Rechtslage macht es notwendig, von diesen vertraglichen Regelungen abzuweichen – und zwar mithilfe der sogenannten salvatorischen Klausel, die Anpassungen bei geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen erlaubt. Ein juristisch komplexer Vorgang, der erneut Zeit kostete und die ohnehin schleppende Entwicklung weiter verzögerte bis zum Herbst 2025.

Seit der Veröffentlichung der überarbeiteten Hauptsatzung am 14. Oktober 2025 ist offiziell der Weg für die Ortsteilwahlen in Wessin und Gädebehn frei. Doch faktisch ist bis heute – Stand Ende Oktober – nichts passiert. Kein Wahltermin wurde bekannt gegeben, keine Information ging an die Bürgerinnen und Bürger in den Ortsteilen, keine öffentliche Kommunikation, kein Zeitplan, keine Einladung zur Beteiligung. Die Verwaltung des Amtes Crivitz schweigt. Auch die Stadtspitze – Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm (CWG), ihr Stellvertreter Markus Eichwitz (CWG) und der zweite stellvertretende Bürgermeister Hartmut Paulsen (CDU) – äußert sich nicht und lässt jegliche Kommunikation vermissen. Keine Stellungnahme, keine Erklärung, kein Signal an die Öffentlichkeit. Währenddessen warten die Bürgerinnen und Bürger in Wessin und Gädebehn weiter – seit über 500 Tagen.

Die zentrale Frage bleibt unbeantwortet: Wann dürfen die Ortsteile endlich wieder mitreden? Wann wird gewählt? Wann endet der Zustand, in dem zwei Ortsteile faktisch von der politischen Teilhabe ausgeschlossen sind?

Ebenso auffällig wie das Schweigen zur Wahlorganisation ist die völlige Abwesenheit jeder Debatte über die entstehenden Kosten. Denn klar ist: Die Neuwahlen werden Geld kosten – und zwar nicht wenig. Aufwandentschädigungen für Wahlvorstände, Druckkosten für Wahlunterlagen, Briefwahlorganisation, Porto, zusätzliche Sitzungen, mögliche Ergänzungs- oder Nachwahlen – all das muss finanziert werden. Doch bis heute gibt es keine öffentliche Kostenaufstellung, keine Schätzung, keine Haushaltsplanung. Die Frage, wie diese Ausgaben in den ohnehin angespannten Haushalt der Stadt Crivitz für 2026 integriert werden sollen, wurde schlicht nie gestellt. Warum? Vielleicht, weil die Antwort unangenehm wäre.

Und falls sich doch jemand Gedanken über die Finanzierung machen sollte – ein Vorschlag liegt ja quasi zwischen den Zeilen bereit: Die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter könnten doch einfach auf ihr Sitzungsgeld verzichten, zumindest für die Sitzungen, in denen über die Ortsteilwahlen gesprochen wird. Das wäre nicht nur ein symbolischer Akt der Solidarität mit den Bürgern, sondern auch ein kleiner Beitrag zur Entlastung der Stadtkasse. Aber keine Sorge – das war natürlich nur ein Gedanke.

Man wird ja wohl noch träumen dürfen.

Fazit:

Wenn Demokratie zur Verwaltungsroutine wird, verliert sie ihr Versprechen!

Die Geschichte der Ortsteilvertretungen in der Stadt Crivitz zeigt exemplarisch, wie demokratische Teilhabe scheitern kann – nicht durch offenen Widerstand, sondern durch Verzögerung, Schweigen und strukturelle Unklarheit. Was als Fortschritt gedacht war, wurde durch taktisches Lavieren und mangelnde Vorbereitung zu einem lähmenden Stillstand. Die Bürgerinnen und Bürger in Wessin und Gädebehn wurden über 500 Tage lang von ihrer politischen Mitwirkung ausgeschlossen – obwohl sie gewählt hatten, obwohl sie bereit waren, obwohl die rechtlichen Grundlagen längst existierten.

Demokratie lebt nicht allein von Wahlen, sondern von ihrer Umsetzung. Sie braucht klare Verfahren, transparente Kommunikation und den politischen Willen, Ergebnisse zu respektieren – auch wenn sie unbequem sind. Wenn Verwaltung und Politik sich gegenseitig blockieren, wenn Satzungen fehlerhaft bleiben und Bürger nicht informiert werden, dann wird aus Mitbestimmung ein leeres Versprechen.

Haushaltsplan 2025 in Crivitz: Bürgermeisterentschädigungen steigen trotz fataler Finanzlage auf 48.000€ – abgabenfrei!

30.April 2025 /P-headli.-cont.-red./438[163(38-22)]/CLA-274/13-2025

Die finanzielle Lage der Stadt Crivitz ist angespannt – Haushaltsdefizite, steigende Kosten und eingeschränkte Mittel bestimmen die kommunale Finanzpolitik. Dennoch sieht der Haushaltsplan für 2025 eine deutliche Erhöhung der Bürgermeisterentschädigungen vor. Statt der bisherigen rund 40.000€ pro Jahr steigen die Bezüge auf etwa 48.000€, und das Abgabenfrei.

Diese Entscheidung wirft Fragen auf: Während öffentliche Ausgaben gekürzt werden und zahlreiche kommunale Projekte unter Finanzierungslücken leiden, genehmigt man sich eine spürbare Gehaltserhöhung. Wie lässt sich eine solche Maßnahme rechtfertigen, wenn gleichzeitig über Sparzwänge und wirtschaftliche Engpässe diskutiert wird?

Befürworter könnten argumentieren, dass die Bürgermeister eine angemessene Vergütung für ihre Arbeit erhalten müssen. Doch angesichts der finanziellen Schwierigkeiten der Stadt stellt sich die Frage, ob eine Gehaltserhöhung in dieser Größenordnung das richtige Zeichen setzt. Kritiker sehen darin eher eine Prioritätensetzung zugunsten der Amtsinhaber – und auf Kosten anderer notwendiger kommunaler Investitionen.

Haushaltsplan des Grauens: Geld, das schneller verdampft als kochendes Wasser!

22.April 2025 /P-headli.-cont.-red./437[163(38-22)]/CLA-273/12-2025

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird nach Beschluss der Stadtvertretung Crivitz vom 28.04.2025 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidung zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen die Haushaltssatzung erlassen.

Am 28.4.2025 werden die Stadtvertreter eine schwere Entscheidung treffen müssen,eineEntscheidung und ein Beschluss die weit in die Zukunft reicht. Seine Einwohnern, deren Kinder und Enkelkinder werden es ausbaden müssen, sollten die falschen Entscheidung getroffen werden.

Mit dieser zu bestätigenden Haushaltssatzung durch die Stadtvertreter wird ab 2026 ein Haushaltsausgleich trotz Rücklagen unmöglich werden und die Kapitalreserven sind dann vollständig aufgebraucht. Die liquiden Mittel verfallen bis 2028 in ein Defizit von fast 5.000 000,00€, was die Zahlungsfähigkeit der Stadt unmgänglich macht.Riesige Kredite werden sich auftürmen und überschreiten die genehmigungsfreien Grenzwerte und bringen die Stadt in eine Schuldenspirale. Investitionen werden ohne drastische Gegenmaßnahmen nicht mehr möglich werden und damit wird am Ende der Verlust der finanziellen Selbständigkeit drohen und das zu erwartende Haushaltssicherungskonzept.

Die Stadt wird dann kaum in der Lage sein, notwendige Investitionen zu tätigen, was die Infrastruktur und öffentliche Dienstleistungen beeinträchtigen könnte. Die Aufnahme weiterer Kredite erhöht die langfristige finanzielle Belastung und könnte zu einer Überschuldung führen und die
Aufsichtsbehörde könnte Maßnahmen wie eine Haushaltssperre oder die Einsetzung eines Beauftragten anordnen. Die finanzielle Krise könnte die Handlungsfähigkeit der Stadt erheblich einschränken. Crivitz steht vor der dringenden Aufgabe, eine umfassende Konsolidierungsstrategie zu entwickeln, um die finanzielle Stabilität wiederherzustellen. Das die finanzielle Situation der Stadt alarmierend ist und zeigt eine deutliche Schieflage in der Haushaltswirtschaft.

Der Ergebnishaushalt für das Jahr 2025 prognostiziert bereits ein erhebliches Defizit von -2.020.800,00 Euro. Während im Planjahr 2025 ein Haushaltsausgleich noch gerade so möglich ist, wird ab dem Jahr 2026 dieser trotz der Entnahme aus Rücklagen und des Einsatzes von Ergebnisvorträgen nicht mehr erreicht. Es zeichnet sich ab, dass die Stadt ohne externe Unterstützung oder grundlegende Veränderungen dauerhaft keinen ausgeglichenen Haushalt mehr vorlegen kann.


Ein weiteres kritisches Problem stellt die Auflösung der zweckgebundenen Kapitalrücklage dar, die gemäß § 16 FAG ab 2025 vollständig aufgebraucht ist. Damit fehlen der Stadt wichtige Mittel für investive Projekte und übergemeindliche Aufgaben. Gleichzeitig wird die allgemeine Kapitalrücklage gemäß § 18 Abs. 5 GemHVO-Doppik bis Ende 2025 ebenfalls vollständig entnommen, sodass keine finanziellen Reserven mehr vorhanden sind.

Die Liquiditätslage verschärft sich zusätzlich: Der Bestand an liquiden Mitteln von etwa 805.000,00 Euro Ende 2024 wird bereits im Folgejahr aufgebraucht sein. Bis 2028 entsteht ein massives Defizit der laufenden Ein- und Auszahlungen in Höhe von -4.880.850,73 Euro. Besonders beunruhigend ist, dass die laufenden Ausgaben bereits im Jahr 2025 eine Deckungslücke von -1.658.127,38 Euro aufweisen, die durch Kassenkredite ausgeglichen werden muss. Die geplanten Kassenkredite in Höhe von 2.500.000,00 Euro übersteigen jedoch die genehmigungsfreie Grenze nach § 53 Abs. 3 KV M-V, da sie rund 21 % der laufenden Einzahlungen ausmachen.


Zusätzlich erhöht sich die Belastung durch Investitionskredite. Neben bestehenden Zusätzlich erhöht sich die Belastung durch Investitionskredite. Neben bestehenden Krediten für den Umbau der Grundschule und der Kindertagesstätte plant die Stadt die Aufnahme weiterer Schulden, einschließlich eines Kredits für die Sanierung der regionalen Schule ab 2027 in Höhe von 774.000,00 Euro. Diese steigende Verschuldung könnte langfristig die finanzielle Stabilität der Stadt beeinträchtigen.

Beschluss zur Erhöhung des Hebesatzes getroffen.

08.April 2025 /P-headli.-cont.-red./435[163(38-22)]/CLA-271/10-2025

Gestern zum 18.00 Uhr hatte die Bürgermeisterin zur Stadtvertretersitzung geladen. Sie selbst war nicht anwesend, dafür leitete die Sitzung ihr Stellvertreter Marcus Eichwitz.

Im TOP 8 der vorliegenden Tagesordnung ging es um die neue Hebesatzsatzung gültig ab 2025 für Crivitz. Die angeregte Gesprächsrunde mit lebhafter Diskussion hatte zum Ziel den Hebesatz gerecht, ausgewogen und verhältnismäßig festzulegen. Es ging vor allem um die bereits bestehen finanziellen Belastungen für Bürger und Unternehmen zu minimieren und auf ein vernünftiges Maß auszurichten.

Der Fraktionsvorsitzende der AfD Behning verlas vor der Abstimmung ein Statement seiner Partei zu der anstehenden Problematik, mit der Bitte dieses dem Protokoll beizufügen. Hier bat er um den Gleichmäßigkeitsgrundsatz aus dem Finanzausgleichsgesetz zu berücksichtigen. Er sagte ebenfalls „Wir sollten unserer Verantwortung gemäß, der Kommunalverfassung und dem Haushaltsgesetz gerecht werden, eine Erhöhung des Hebesatzes aussetzen, satt dessen auf langfristige und planbare Maßnahmen und nach sozialverträglichen Lösungen suchen.“

Naja, als es dann zur eigentlichen Abstimmung kam, war es wie schon vorher angenommen, es stimmten 12 von den 15 anwesenden Stadtvertretern für eine Erhöhung, die 7 aus der CWG, 3 von der CDU und 2 vom BfC. Lediglich die drei Abgeordneten der AfD Fraktion stimmten einheitlich gegen die Erhöhung.

Ob das genügen wird den desolaten Haushalt der Stadt wieder auf einen ausgewogenen Kurs zu bringen und ein zu erwartendes Haushaltssicherungskonzept zu verhindern.

Die Stadt Crivitz plant neue Grundsteuer-Hebesätze

06.04.April 2025 /P-headli.-cont.-red./434[163(38-22)]/CLA-270/09-2025


Erstmals wird auch die Stadt Crivitz in diesem Jahr die Grundsteuer B nach den neuen Regeln berechnet. Die endgültigen Zahlen gab’s noch nicht, da die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist. Die neuen Grundsteuer-Hebesätze für die Stadt sollen am 7.4.2025 in der Stadtvertretung beschlossen werden, aber es gibt Zweifel an der Aufkommensneutralität. Darüber soll am Montag nochmals in der Stadtvertretung gesprochen werden. Die Ortsteilvertretung Gädebehn hat bereits teilweise gegen eine Erhöhung gestimmt und einige Stadtvertreter wollen dem Antrag ebenfalls nicht zustimmen.

Seit 1.Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage neuer Regeln und neuer Hebesätze erhoben. Die neu berechnete Grundsteuer hat zu vielen Diskussionen und auch zu Verunsicherung geführt.

Stichwort Aufkommensneutralität: Bei der Aufkommensneutralität handelt es sich um eine Empfehlung des Bundes. Das heißt: Städte und Gemeinde müssen sich nicht an diese Empfehlung halten.Die Steuerpflichtigen dürfen nicht übermäßig belastet werden und dabei dürfen ihre Vermögensverhältnisse nicht grundlegend beeinträchtigt werden. „Die Grundsteuer darf nicht zu einer Erdrosselungssteuer werden“, formulierte es das Bundesfinanzministerium. Den Gemeinden sind bei einer Erhöhung der Hebesätze also verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt.

Auch in Crivitz hat man sich Aufkommensneutralität auf die Fahne geschrieben und es soll wegen des klammen Haushalts eine Erhöhung des Hebesatzes von 438% auf 547% geben, wobei der Nivellierungshebesatz bei 438% liegt.

Bei den Messbeträgen aber ist die Stadt außen vor, hier ist das Finanzamt am Zug, da müsste ein Einspruch beim Finanzamt eingelegt werden.

Der Hebesatz wird nach dem Votum der Stadtvertretung festgesetzt. Härtefälle aber kann es gleichwohl geben, Fälle eben, in denen die Grundsteuer deutlich höher ist als in der Vergangenheit.

Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz im Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (§ 7 FAG M-V) verpflichtet die Kommunen, eine gerechte und ausgewogene Verteilung der finanziellen Mittel sicherzustellen. Eine kurzfristige Anpassung der Grundsteuer B würde diesen Grundsatz untergraben, da sie die Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig belastet und die finanzielle Stabilität gefährdet. Die Kommunen sollten sich stattdessen auf langfristige und planbare Maßnahmen konzentrieren, um die finanzielle Handlungsfähigkeit zu sichern.

Das Haushaltsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (§ 2) fordert eine verantwortungsvolle und sozialverträgliche Gestaltung der öffentlichen Finanzen. Eine kurzfristige Erhöhung der Grundsteuer würde die Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig belasten, insbesondere in einer Zeit, in der viele Haushalte bereits mit steigenden Lebenshaltungskosten und wirtschaftlichen Unsicherheiten kämpfen. Dies könnte den sozialen Frieden gefährden und das Vertrauen in die kommunale Verwaltung nachhaltig beeinträchtigen.

Angesichts der genannten rechtlichen und sozialen Aspekte sollten die Kommunen von einer kurzfristigen Anpassung der Grundsteuer abzusehen. Stattdessen sollten nachhaltige und langfristige Maßnahmen ergriffen werden, um die finanzielle Stabilität zu sichern und die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu minimieren. Die Kommunen müssen ihrer Verantwortung gemäß der Kommunalverfassung, dem Haushaltsgesetz und dem Finanzausgleichsgesetz gerecht werden und transparente sowie sozialverträgliche Lösungen verfolgen.

Ein weiterer Realitätsverlust oder einfach nur Boshaftigkeit seitens der CWG – Fraktion!

19.Sept.-2024/P-headli.-cont.-red./420[163(38-22)]/CLA-256/95-2024

Die derzeitige Hauptsatzung der Stadt Crivitz basiert auf Ignoranz, Naivität und kläglichen Verwaltungsmethoden der CWG Stadtspitze. Ein Ereignis, welches seinesgleichen sucht! Es herrscht ein Kuddelmuddel und Verschleierung in der Änderung und Neufassung der Hauptsatzung für Crivitz bezüglich der Entschädigungen für die Stadtvertreter, welche keine Funktionsträger sind.

Es ist nicht verwunderlich, dass so wenige Bürger an den öffentlichen Sitzungen teilnehmen und sich immer weniger bereit erklären, an Aktionen teilzunehmen, wenn man solche Ignoranz und Vertrauensverlust sofort nach der Wahl erlebt.

Die CWG Fraktion beantragte im Dez. 2023 als Mehrheitsfraktion in der damaligen Stadtvertretung eine Modifikation der Hauptsatzung, ohne dass diese vorher in den Ausschüssen diskutiert wurde. Vor der endgültigen Abstimmung über die neue Hauptsatzungsänderung zauberte die Bürgermeisterin in Vertretung des Chefs der Fraktion, Herrn Andreas Rüß eine unerwartete Tischvorlage hervor und überraschte alle Anwesenden. Aufgrund eines angeblichen Krankheitsstatus des Chefs der CWG – Fraktion brachte die Bürgermeisterin diese Vorlage nun persönlich in die Sitzung ein und verlas diese augenblicklich. Diese beinhaltete, dass der Sockelbeitrag (pauschale monatliche Entschädigung von 50 €) für die meisten Abgeordneten abgeschafft werden sollte. Die CWG – Crivitz begründete ihre Entscheidung mit einem zu erwartenden Haushaltsdefizit im Jahr 2024 und in den Folgejahren und forderte die Stadtvertreter auf, mit gutem Beispiel voranzugehen bei der Kürzung von Entschädigungen. Das Fatale an dieser neuen Regelung war, dass alle Funktionsträger innerhalb der Stadtvertretung, die ausschließlich aus den Reihen der Fraktion DIE LINKE/Heine + CWG kamen, davon ausgeschlossen waren. Sie zeigten auch keinerlei Akzeptanz für eine freiwillige Reduzierung ihrer eigenen Entschädigungen, um ebenfalls einen Beitrag zu leisten!

Aufgrund mangelnden Präsenz in der Sitzung (von 12 der ursprünglich 17 Stadtvertreter) wurde diese sogenannte vierte Änderung der Hauptsatzung von den Mehrheitsfraktionen durchgefochten, mit einem Ergebnis von 7 Ja- und 5 Nein-Stimmen.Es wurde jedoch von niemandem der Anwesenden beachtet, dass die Kommunalverfassung M-V für Hauptsatzungsänderungen eigentlich eine Mehrheit der Stadtvertretung forderte, also 9 Ja-Stimmen. Das fiel keinem der Anwesenden auf, wo man doch so häufig selbsterklärte Spezialisten in den eigenen Reihen hatte, die angeblich die Kommunalverfassung kannten oder von ihr gehört hatten.  Wie gewohnt fühlte man sich sicher, wenn man seine Beschlüsse durchsetzen konnte.

Die Ungültigkeit der vierten Änderungssatzung wurde sechs Monate lang bis nach der Wahl verschwiegen.  Obwohl sie kurzzeitig zwischendurch veröffentlicht wurde, wurde sie sofort wieder zurückgezogen und gelöscht für die Öffentlichkeit, da es natürlich sonst hätte Wählerstimmen kosten können für dieses Unvermögen.

Einige ehemalige Abgeordnete erhielten plötzlich im Juni 2024 den verbleibenden finanziellen Betrag der letzten sechs Monate der Entschädigung, den fehlenden Sockelbetrag. Aber auf der konstituierenden Sitzung am 17.07.2024 wurde er jedoch für die neuen Abgeordneten wieder gestrichen, da niemand ihnen die Vorgeschichte für das Dilemma so richtig erklären konnte.

Es ist eigentlich ein Skandal, aber wie es vor Wahlen üblich ist, wurde alles totgeschwiegen.

Jetzt also ein erneuter Anlauf von Herrn Andreas Rüß nach der Wahl im Juni 2024, selbstverständlich für die Sitzung der Stadtvertretung am 23. 09.2024 mit einer erneuten Kürzung des Sockelbetrages bei einer sogenannten Innaktivität der Stadtvertreter.  Nach seinen neuesten Ideen und den Vorschlägen der CWG-Fraktion soll indessen der Sockelbetrag bei Inaktivität rückwirkend oder vorläufig gestrichen werden. Eine vollkommen unlogische Auslegung, die über die Regeln von der Kommunalverfassung hinausgeht und Sanktionen für Stadtvertreter in M-V festlegt. Was für eine Farce man hier der Öffentlichkeit präsentiert, spottet jeder Beschreibung. Abgesehen von der rechtschreib- und formalrechtlichen Beschreibung der Anträge entsprechen sie in keinerlei Hinsicht den Bestimmungen der Kommunalverfassung und der eigenen Geschäftsordnung.

Wenn es um die Inaktivität der Stadtvertreter in den vergangenen fünf Jahren geht, müsste sich die CWG – Fraktion einmal ihre eigene Anwesenheitsliste bei Sitzungen ansehen und würde wahrscheinlich selbst blass werden und sich für diese Argumentation schämen. Es wäre denkbar, dass wir diese einmal veröffentlichen, um das Debakel zu illustrieren.

Und so dürfen wir uns erneut auf ein gigantisches Ereignis zur kommenden Sitzung freuen.

Kommentar – Resümee der Redaktion

Versuch und Irrtum Prinzip: Eine Methode zum Lernen?  Bisher hat alles lediglich eine einzige Peinlichkeit!

Es handelt sich hierbei um ein desaströses Dilemma, das die alte und neue CWG – Stadtspitze wissentlich geschaffen haben.  Man verschweigt bewusst über sechs Monate gegenüber den Bürgern, dass eine Satzungsänderung ungültig ist.

Einfach mal so, aus einer kurzen Hand beschließen. Es ist symptomatisch für das sporadische unkontrollierte Handeln der letzten fünf Jahre der herrschenden CWG-Fraktion, die stets alles verändern wollte, aufgrund ihrer absoluten Mehrheit. Aber oft wusste man nicht genau, wie es weitergehen sollte. Hauptsache, die Augen zu und durch.

Es ist bedauerlich, dass das Amt Crivitz nicht in der Lage war, die CWG-Stadtspitze in diesem fachlichen Handeln zu unterweisen oder die Transparenz zu fordern.  Es ist wahrscheinlich, dass die Kommunalaufsicht LUP diese Unregelmäßigkeiten entdeckt hat und es ist anzunehmen, dass sie erst spät darüber informiert wurde. Erst nach der eigenen Vereidigung wird dann von der CWG – Stadtspitze die aktuelle Lage bekannt gegeben und man ist dann weiterhin nicht einmal in der Lage, eine ordentliche Hauptsatzung zu vollenden.

Seit Jahren ist zu beobachten, dass die CWG-Fraktion und Stadtspitze lieber großflächige Bauprojekte plant und diese mit Vergabeverfahren sowie Festveranstaltungen begleitet, anstatt sich auf Haushalts-, Verwaltungs- und Kommunalangelegenheiten zu konzentrieren.

Der SBB (Senioren und Behindertenbeirat) ist ein Opfer von chaotischem Verwaltungshandeln und Intransparenz!

23.August -2024/P-headli.-cont.-red./415[163(38-22)]/CLA-251/90-2024

Die derzeitige Hauptsatzung der Stadt Crivitz basiert auf Ignoranz, Unkenntnis und bemitleidenswerten Verwaltungsmethoden der CWG Stadtspitze. Es ist ein Spektakel, das seinesgleichen sucht! Es herrscht ein völliges Chaos bei der Hauptsatzung in Crivitz bezüglich der Entschädigungen und Befugnisse des SBB und das hat seine Auswirkungen.

Aufgrund der internen Übereinkunft in der Ausarbeitung der neuen Hauptsatzung und Geschäftsordnung von CWG mit CDU und BFC kam es bei der letzten Stadtvertretersitzung zu Unstimmigkeiten, da die AFD-Fraktion nicht in die Ausarbeitungen einbezogen wurde. Die AfD-Fraktion hatte sich daraufhin intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und eigene Vorschläge unterbreitet, die die anderen Fraktionen völlig überforderten. Die CWG Fraktion hatte Schwierigkeiten, dem Ganzen zu folgen, da man selbst nicht im Thema war. Eigentlich sollten die Angelegenheiten fraktionsübergreifend im Nachgang der Sitzung geklärt werden, jedoch der damalige CDU-Fraktionsvorsitzende Hartmut Paulsen und die CWG Fraktion wollten unbedingt eine Satzung beschließen. Allerdings hatte das alles seinen charakteristischen Haken und zeigte das Desaster der CWG Stadtspitze im gesamten Handeln im vergangenen Wahlzyklus. Die CWG-Stadtspitze vertrat die Ansicht, dass die letzte Änderung der Hauptsatzung (4. Änderung) vom Dezember 2023 ungültig ist und daher müsse man sofort eine Satzung beschließen, da sonst keine mehr vorhanden wäre. Eigentlich ist ein Skandal, aber wie es vor der Wahl üblich ist, wurde alles seit sechs Monaten totgeschwiegen.

Was war geschehen!

Die CWG Fraktion beantragte im Dez. 2023 als Mehrheitsfraktion in der damaligen Stadtvertretung eine Änderung der Hauptsatzung, ohne diese zuvor den Ausschüssen diesen breit zu diskutieren. Diese Änderung beinhaltete, dass der Sockelbeitrag (pauschale monatliche Entschädigung von 50,00 €) für die meisten Abgeordneten abgeschafft werden sollte. Das Fatale daran war, dass alle Funktionsträger innerhalb der Stadtvertretung, die ausschließlich aus den Reihen der Fraktion DIE LINKE/Heine + CWG kamen, davon nicht betroffen waren. Ebenso sollte die Wahlperiode vom SBB nicht die gleiche sein wie die der Stadtvertretung. Sondern extra fünf Jahre. Mit dieser Methode kann man seine engen, handverlesenen Vertrauten effektiv absichern!  Diese Regelung würde bedeuten, dass bei der Gültigkeitserklärung der Satzung vor der Kommunalwahl keine Neuwahl des SBB erfolgen muss. Die Bestellung der Mitglieder des SBB erfolgte erst im April 2023 aufgrund einer rechtswidrigen Wahl im Juni 2022. Weiterhin war vorgesehen, dass das Rederecht des SBB auf ein Recht zur auf) Unterbreitung von Fragen, Vorschläge und Anregungen umgewandelt wird. Unklar blieb, ob dies in der Einwohnerfragestunde geschehen soll oder ob es als besonderes Recht allgemein ausgeübt werden sollte.

Aufgrund der Anwesenheit in der Stadtvertretersitzung im Dezember 2023 (von 12 der 17 Stadtvertretern) bestand zwar Beschlussfähigkeit um zwei Änderungen in der 4. Änderung der Hauptsatzung vorzunehmen. In der ersten und auch zweiten Abstimmung zu den Änderungen waren es 7 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen.

So weit, so gut, dachte man. Und so ging man frohen Mutes nach dem vollbrachten Werk in das Wirtshaus zum Seeblick und ließ es sich beim üppigen Weihnachtsessen auf Kosten des Steuerzahlers so richtig gut schmecken. Das neue Jahr 2024 begann und die betroffenen Abgeordneten erhielten auch keinen monatlichen Sockelbetrag mehr. Der SBB feierte sich in allen weiteren Sitzungen, da er erst die nächste Wahl im Juni 2028 hatte und nahm sein Rederecht in den Ausschüssen in Anspruch.

Erst nach der Kommunalwahl aufgrund unseres Artikels am 21.06.2024 zum Seniorenbeirat und einer kurzen Nachfrage bei der Kommunalaufsicht LUP offenbarte sich das ganze Dilemma. Nach sechs Monaten der Beschlussfassung und fast einem Monat nach der Wahl wurde endlich die vierte Änderung der Hauptsatzung (am 04.07.2024 auf der Internetseite des Amtes) plötzlich und unerwartet veröffentlicht. Jedoch nach wenigen Tagen wieder gelöscht wurde. Wohl gemerkt, es war bereits ca. 14 Tage vor der konstituierten Sitzung der neuen Stadtvertretung. Plötzlich erhielten auch einige ehemaligen Abgeordnete den verbleibenden finanziellen Betrag der letzten sechs Monate der Entschädigung (den fehlenden Sockelbetrag).

Was war geschehen?

Es war einfach so: Die Satzungsänderung war ungültig, da sie einen fatalen Fehler enthielt, den man erst im Nachgang bemerkt und über sechs Monate verschwiegen hatte. Daher auch die sofortige Entfernung der Veröffentlichung auf der Internetseite des Amtes Crivitz. 

Generell gilt: Laut Kommunalverfassung MV im § 5 Absatz 2, dass Hauptsatzungsänderungen nur von der Stadtvertretung mit der Mehrheit aller Mitglieder beschlossen werden.  Sie ist der Rechtsaufsichtsbehörde vor der Ausfertigung anzuzeigen. Aufgrund der Tatsache, dass im Dez. 2023 lediglich 12 von 17 Stadtvertretern der Stadtvertretung anwesend waren und es nur 7 Jastimmen von den Anwesenden für die Hauptsatzungsänderung gab, fehlten schließlich 2 Stimmen für eine Mehrheit (insgesamt 9) der Stadtvertretung und somit war die beschlossene Satzungsänderung nach dem bestehenden Recht ungültig.

Das bedeutet also, dass die Amtsperiode des SBB der Stadtvertretung entspricht und Neuwahlen gemäß der Hauptsatzung durchgeführt werden müssen. Der einzige Ausweg in der derzeitigen Situation besteht wirklich darin, Neuwahlen für den SBB zu organisieren und ihm ein Facelifting zu verpassen für frische Ideen, Kompetenz gepaart mit Durchsetzungsvermögen, das grundsätzlich gemeinwohlorientiert geprägt ist. Damit Barrierefreiheit nicht nur in Zukunft ein Marketingslogan bleibt, sondern auch umgesetzt wird und die Menschen mit Behinderung endlich ein Sprachrohr haben.

Es handelt sich hierbei um ein desaströses Dilemma, das die alte und neue CWG – Stadtspitze wissentlich geschaffen haben. 

Man verschweigt bewusst über sechs Monate gegenüber den Bürgern, dass eine Satzungsänderung ungültig ist. Dann wird eine erste Veröffentlichung (einen Monat nach der Wahl) durchgeführt und wieder rückgängig macht. Außerdem spricht man während der Vorbereitung der neuen Stadtvertretung zur Konstituierung nicht mit allen Fraktionen und ist dann verwundert, dass einige Fraktionen bereits vorbereitet sind und Anträge stellen. Erst nach der eigenen Vereidigung wird dann von der CWG – Stadtspitze die aktuellen Geschehnisse bekannt gegeben und man ist dann weiterhin nicht einmal in der Lage, eine ordentliche Hauptsatzung zu vollenden.

Es ist nicht verwunderlich, dass so wenige Bürger an den öffentlichen Sitzungen teilnehmen und sich immer weniger bereit erklären, an Aktionen teilzunehmen, wenn man solchen Vertrauensverlust sofort nach der Wahl erlebt.

Kommentar – Resümee der Redaktion

Versuch und Irrtum Prinzip: Eine Methode zum Lernen? Bis jetzt ist alles nur eine einzige Blamage!

Einfach mal so, aus der kurzen Hand beschließen, ohne genaue Analyse. Es ist symptomatisch für das sporadische unkontrollierte Handeln der letzten fünf Jahre der herrschenden CWG-Fraktion, die stets alles verändern wollte, mit Macht aufgrund ihrer absoluten Mehrheit. Doch oft nie wusste, wie es weitergehen sollte. Hauptsache, Augen zu und durch. 

Es ist bedauerlich, dass das Amt Crivitz nicht in der Lage war, die CWG-Stadtspitze in diesem fachbezogenen Handeln zu unterweisen die Transparenz zu fordern.  Letztlich ist es vermutlich der Kommunalaufsicht LUP zu verdanken, dass diese Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden und sicherlich wurde sie erst verspätet darüber informiert.

Aufgrund der neuen Kommunalverfassung vom Mai 2024 wurden neue Rechte für Beiräte festgelegt, dass auch ein Anspruch auf Sitzungsgeld und Reisekosten für Beiräte besteht. Des Weiteren, dass die Sitzungen der Beiräte öffentlich sein können und die Mitglieder auf die Kommunalverfassung MV verpflichtet werden. Die Mitglieder werden auf das Mitwirkungsverbot, Unvereinbarkeit von Amt und Mandat, Vertretungsverbot und die Verschwiegenheit hingewiesen. Außerdem kann die oder der Vorsitzende des Beirates an den Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse teilnehmen und dass sie oder er in den Angelegenheiten des Beirates ein Rede- und Antragsrecht hat.

Jetzt ist es auch möglich, die finanzielle Budgetausstattung optimaler auf die Bedürfnisse des SBB und deren Veranstaltungen sowie Ausstattungen abzustimmen. Dennoch sind von diesen Angelegenheiten in der Hauptsatzung der Stadt Crivitz 2024 wenig enthalten, obwohl die neue Kommunalverfassung seit dem Januar 2024 öffentlich im Landtag und Städte- und Gemeindetag diskutiert wurde. Die Gemeinden und Städte sind frühzeitig vor der Wahl informiert worden in einer Arbeitshilfe 2024 zu den Hauptsatzungen, auch das Amt Crivitz und der Amtsausschuss.

So ist es wiederum erstaunlich, dass nun der Sockelbeitrag für die meisten Abgeordneten weiterhin gültig ist und entrichtet werden sollte, aufgrund der Nichtigkeit der Hauptsatzungsänderung. Aber auf der konstituierenden Sitzung am 17.07.2024 wurde er jedoch den neuen Abgeordneten wieder gestrichen, da niemand ihnen die Vorgeschichte für das Dilemma so richtig erklärt hatte.

Seit Jahren ist festzustellen, dass die CWG – Fraktion und Stadtspitze lieber großflächige Bauprojekte plant und sich mit der Baubetreuung beschäftigt und Vergabeverfahren sowie Festveranstaltungen durchführt (während gleichzeitig die Finanzausgaben und Schulden im Haushalt exorbitant steigen), anstatt sich in Haushalts-, Verwaltungs- und kommunalrechtlichen Angelegenheiten weiterzubilden.

Nach der Wahl ist vor der Wahl!

Die öffentliche Toilette in Crivitz ist nicht unbedingt ein Sehnsuchtsort!

09.August -2024/P-headli.-cont.-red./409[163(38-22)]/CLA-245/84-2024

Wo sollte man hingehen, wenn sich die Blase wieder meldet und ein Klo nötig ist?

Die Region um den Tourismusort Crivitz und Crivitz möchte unbedingt Touristen anlocken. Mit immer mehr Radwegen, Rastplätzen am Ortseingang, Badestellen und einem neuen Marktplatz mit Events, der zum Einkaufen animieren soll. Was passiert, wenn Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Inkontinenz unterwegs sind? Doch an welchem Ort befindet sich nun die nächste rettende öffentliche Toilette?

Eine öffentliche Toilette befindet sich in Crivitz direkt neben dem Bürgerhaus. Es ist die Einzige in der Stadt Crivitz und den Ortsteilen sowie im Umkreis von ca. 10 km. Das öffentliche Klo ist nicht nur für Frauen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität geeignet, sondern auch für Männer.

Abgesehen von dem Fäkalgeruch und der schlichten Ausstattung, die an das vergangene Jahrhundert erinnert, ist es jedoch erfreulich, dass genügend Papier zu finden ist. Wer jedoch am Wochenende oder nach 16:00 Uhr an den Werktagen oder bei Urlaub des Bürgerhauses unterwegs ist, hat ein großes Problem, da es verschlossen ist und bleibt. Es existiert kein Hinweis darauf, dass diese Toilette dann geschlossen ist; ebenso sind die Öffnungszeiten nicht bekannt. Hinweisschilder in der Stadt sind ebenfalls Mangelware, wenn sie überhaupt vorhanden sind. Es scheint jedoch eine wöchentliche Reinigung zu geben!

Insbesondere in ländlichen Regionen ist die Versorgung mit öffentlichen WCs unzureichend. Hier besteht dringend Handlungsbedarf. Vielmehr sollte das Thema öffentliches Klo in die Diskussionen der Stadtvertreter aufgenommen werden, anstatt sich permanent nur seit Jahren im Kulturausschuss mit Kinderspielplätzen zu befassen und im Umweltausschuss Flyer für Wanderwege drucken zu lassen. Die demografische Entwicklung ist auch in einem regionalen Grundzentrum wie der Stadt Crivitz zu spüren und die Menschen mit eingeschränkter Mobilität haben in Crivitz kaum Möglichkeiten, ein öffentliches Klo aufzusuchen, besonders nach 16:00 Uhr an den Werktagen und am Wochenende. Wo soll man hingehen oder bei einem Event auf dem Marktplatz?

Acht Monate lang versuchte der Senioren- und Behindertenbeirat (SBB) im Kultur- und Bauausschuss darauf hinzuweisen, dass es auf der einzigen öffentlichen Toilette in der Stadt Crivitz kein Licht gibt. Das Problem konnte erst kurz vor den bevorstehenden Wahlen im Juni 2024 gelöst werden.

Es fehlt ganz einfach bei unserer Stadtspitze angefangen und auch bei den Mandatsträgern schlichtweg die Erkenntnis, dass öffentliche Toiletten ein wichtiger Teil der Infrastruktur einer Stadt sind. Besonders wenn man sich mit dem Titel*Tourismusort* schmückt, aber dafür kein Konzept hat.

Es ist ratsam, über die Errichtung weiterer öffentlicher WCs nachzudenken oder die im Bürgerhaus selbst existierenden WCs als öffentliche Toilette zu deklarieren. Ebenso könnten Partnerschaften mit dem Krankenhaus, dem Kaufhaus oder der Gastronomie in der Lage sein, kostenfreie Toiletten zur Verfügung zu stellen, wobei die Stadt Crivitz im Gegenzug sich an den Kosten beteiligt.

Seit 10 Jahren stellt Crivitz Millionen Euro für Projekte in der Infrastruktur zur Verfügung. Jedoch ist für ein Konzept für *öffentliche Klo’s* oder eine Sanierung der einzigen öffentlichen Toilette auf einen entsprechen Standard in der Ausstattung auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität plötzlich kein Geld mehr verfügbar.

Crivitz erhält jährlich 343.054,05 € an Zuweisungen zur Infrastruktur für 4770 Einwohner und erhält jährlich noch dazu etwa 70.887,21 € als zentraler Ort für die Einwohnerzahl 8675 des Nahbereichs. Also, das Geld ist da, oder?

Kommentar/Resümee – der Redaktion

„Wir standen schon vor der Toilette und haben uns doch noch in die Hose gemacht.“ Ronald Maul

So wie es der Rostocker Mittelfeldspieler Ronald Maul beschreibt und sich fühlte im Jahre 2002 nach der 3:4-Niederlage von Rostock bei Werder Bremen angesichts des unbefriedigenden Spielverlaufs, könnte es jedermann tatsächlich ergehen in der Stadt Crivitz. Sofern man nach 16:00 Uhr an den Werktagen oder am Wochenende in Crivitz ein öffentliches stilles Örtchen sucht.

Die Aktion „Nette Toilette“ wurde bereits in über 300 Kommunen seit 2002 etabliert. Um die städtischen Ausgaben zu reduzieren und mehr Dienstleistungen für Bürger und Touristen anzubieten. Die gastronomischen Betriebe im Zentrum von Städten stellen ihre Toiletten zu ihren Öffnungszeiten kostenlos und ohne Verzehrpflicht der Allgemeinheit zur Benutzung zur Verfügung. Die Firmen, die an diesem Projekt teilnehmen, bekommen von den Städten einen Aufkleber. Mit diesem Aufkleber machen sie darauf aufmerksam. Die Städte beteiligen sich dann im Gegenzug an den Kosten der Betriebe dafür. Dieses Projekt bzw. Idee wäre zumindest eine Übergangslösung, um den Tourismusort Crivitz und die Innenstadt attraktiver zu machen, auch wenn ein Event nach 16:00 Uhr stattfindet oder der Einkauf im Kaufhaus etwas länger dauert.

Die Stadt Crivitz gibt in diesem Jahr ca. 68.700 € für Repräsentationen aus (allein die Bürgermeisterin Frau Britta – Brusch Gamm verbraucht davon ca. 10.000 €) sowie ca. 3.300 € für den Tourismus (wofür auch immer) und ca. 100.000 € verbrauchen die politischen Gremien (allein die Sitzungsgelder betragen ca. 35.000 €), aber für die Sanierung der öffentlichen Toilette in der Stadt Crivitz ist seit Jahren kein Geld mehr vorhanden!

Teil-5 – Eine Gefälligkeit der Vertragsverlängerung oder ein politisches Kalkül vor der Wahl?

12.Juli -2024/P-headli.-cont.-red./399[163(38-22)]/CLA-235/74-2024

Seit fünf Jahren wird das Schul- und Kita-Essen von den Mehrheitsfraktionen der Wählergemeinschaft CWG – Crivitz und der Fraktion DIE LINKE/ Heine mit einem bestimmten Essenanbieter dominiert. Jede Kritik an diesem Projekt wurde im Keim erstickt, indem die Verträge per Order de Mufti verlängert und Preiserhöhungen jeglicher Art sofort genehmigt wurden. Die CDU-Fraktion Crivitz und Umland, die damals noch die stärkste Oppositionskraft in der Stadtvertretung stellte, beteiligte sich auch an diesem Hin und Her, ohne dass einzelne Vorgänge hinterfragt wurden.

Zu diesem Zeitpunkt gab es auch das erste Mal ein Eingeständnis, dass man 2019 viel zu früh und voreilig die Verträge mit der Firma UWM in Demen gekündigt hatte. Eine verspätete Einsicht.

Im Jahr 2022 hat das Unternehmen Schwerin Menü GmbH einen Antrag auf eine erstmalige Preiserhöhung in der Essensversorgung an die Bürgermeisterin gestellt. Aufgrund der gestiegenen Preise für Gas, Strom und Kraftstoff sowie der Lieferengpässe bei Lebensmitteln, dem Fachkräftemangel und den gestiegenen Lohn- und Produktionskosten. Der Antrag wurde innerhalb von 10 Tagen von der Bürgermeisterin sofort genehmigt. Erst im Nachgang wurden dann einige Gesprächstermine für die Einrichtungen vereinbart. Schließlich wurde im März 2023 eine erneute Ausschreibung für das Essen in der Schule und Kita beschlossen. Das Ausschreibungsverfahren sollte ab Mai 2023 beginnen.

Im Juli 2023 wurde das angekündigte Ausschreibungsverfahren durch die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter in ein angebliches „Interessenbekundungsverfahren“ umgewandelt, da sich angeblich niemand gemeldet hat, außer dem jetzigen und derzeitigen Anbieter „Schwerin Menü“. So wurde per oder de Mufti von der Stadtspitze kurzerhand der Vertrag mit dem Unternehmen Schwerin Menü verlängert und lediglich die Tatsache nur noch bekannt gegeben.

Nach eingehender Recherche unserer Redaktion im Amtsbereich Crivitz und im Landkreis LUP bei anderen Anbietern für Schul- und Kita-Essen im August 2023 wurde festgestellt, dass sie nicht über das Interessenbekundungsverfahren informiert waren oder gar beteiligt wurden.

Der Bildungsausschuss wollte das Thema bis zum Januar 2024 nicht auf die Tagesordnung setzen, obwohl er wusste, dass die Firma „Schwerin-Menü“ erneut eine Preiserhöhung ab Januar 2024 angekündigt hatte. Die Erhöhung der Löhne durch das Tarifvertragsgesetz und die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 7 % auf 19 % waren die angeblichen Hauptgründe für die Preiserhöhung für Speisen in Schulen und Kitas!

Nach einer kurzen Recherche wurde festgestellt, dass in der Kita „Uns Lütten“ keinerlei Essenskommissionen mehr existieren. Die entsprechenden Eltern waren ausgeschieden, da deren Kinder zur Schule gekommen sind. Bei Problemen mit dem Essen sollten sich die Eltern oder andere Betroffene an die Leiterin wenden, um ein persönliches Gespräch zu führen. Was das sollte und wozu versteht kein Mensch, aber sicher, um alle kritischen Meinungen vorher zu filtern und kleinzureden.

Im April 2024 bemängelte der Landkreistag MV, dass er die Elternmitsprache stärken wolle, unter anderem auch bei der Verpflegung, für die die Eltern zahlten, aber bisher kein Mitspracherecht bei der Auswahl des Essensanbieters hätten, obwohl sie Vertragspartner seien. Insofern ist der Wunsch der Eltern nachvollziehbar, hier entscheidend Einfluss zu nehmen.

So ist es im neuen vierten Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes MV seit Mai 2024 § 22 Abs. 4 geregelt: „Im Vorfeld der Entgeltverhandlungen und bei zwischen zeitlichen Änderungen muss der Träger der Kindertageseinrichtung mit dem Elternrat das Benehmen über die Essensversorgung der Kinder, einschließlich der Auswahl des Essensanbieters, und die Höhe der Verpflegungskosten herstellen.“ (…..) „Darüber hinaus ist dem Elternrat unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorschriften auf Verlangen unverzüglich Auskunft über die nach § 24 Absatz 1 und 3 getroffenen Vereinbarungen über Leistung, Qualität und Entgelt und deren Umsetzung sowie die Anzahl und den Umfang des im Entgelt verhandelten Personals zu erteilen.Daraus ergibt sich, dass der Gesetzgeber in MV den Wunsch hegt, dass Eltern mitreden können. Zum Beispiel bei Vereinbarungen über Leistung, Qualität und Bezahlung“

Wahrscheinlich war dies der Grund für die stillschweigende Vertragsverlängerung der Stadtspitze der Altfraktionen der CWG und der LINKE/Heine mit der Firma Schwerin Menü, da sonst zu viele Fragen oder Kritik entstehen würde, oder?

Kommentar/Resümee – die Redaktion

Obwohl die Stadt Crivitz der Schul- und Kitaträger ist, hat sie genügend Gremien geschaffen, wie z. B. die Essenskommissionen, die regelmäßig in den Ausschüssen der Stadt über ihre Arbeit berichten sollten, als Schnittstelle zwischen Essensanbieter und Einrichtung.

Es ist an der Zeit, die Essenskommission in der Kita neu zu aktivieren und zu wählen, da steigende Kosten auch eine entsprechende Qualität des Essenanbieters mit sich bringen müssen! Zu diesem Zweck müssen die Eltern auch ein Mitspracherecht bei der Auswahl des Essensversorgers in jeder Einrichtung haben. Nach etwa fünf Jahren mit demselben Essenanbieter könnte ein Preisvergleich verschiedener Anbieter von Vorteil sein und dringend empfohlen werden. Eine Privilegierung eines Angebots aufgrund persönlicher Befindlichkeiten einzelner Mandatsträger in der Stadtvertretung bei der Auswahl des Essensanbieters sollte vermieden werden.

Es ist tatsächlich notwendig, sich angesichts der finanziellen Schwierigkeiten vieler Eltern, die sich derzeit mit dem Thema befassen, Gedanken darüber zu machen, ob es sinnvoll wäre, das Schul- und Kita-Essen von der Stadt Crivitz zu subventionieren.

Wieso trägt nicht die Stadt Crivitz die Kostensteigerung von 1,00 € pro Mahlzeit für die Eltern? Es ist unbestritten, dass das Geld im Haushalt ausreichend vorhanden ist. Wenn man nur an die jährlichen 60.000 € Repräsentationskosten denkt, kann man auch die Preissteigerungskosten für die Eltern tragen. Oder?

Also zögern Sie nicht, es einfach zu tun, sehr geehrte neuen Stadtvertreter. Einfach mal machen! Oder?

Der Hundesportverein Lewitzrand e. V. ist von der Nutzung des Trainingsplatzes in Crivitz ausgeschlossen!

26.Juni -2024/P-headli.-cont.-red./393[163(38-22)]/CLA-229/68-2024

Die Vereinsarbeit ist in einem kritischen Zustand.

Vom HSV Crivitz Eichholz e. V. wurde ein sogenanntes Nutzungsverbot verhängt. Der Grund dafür ist ganz einfach: Die Stadt Crivitz hat einen privilegierten Pachtvertrag mit einem Hundesportverein (HSV Crivitz Eichholz e. V.) abgeschlossen, in dem auch ehemalige Abgeordnete (sachkundige Einwohner der CWG – Fraktion) tätig sind. Das alles wurde noch kurz vor der Wahl von den ehemaligen Mehrheitsfraktionen CWG und DIE LINKE/Heine so festgelegt und schriftlich umgesetzt!

So schafft die Stadt Crivitz damit ein tiefes Spannungsfeld zwischen zwei Hundesportvereinen. Es ist selbstverständlich, dass der HSV Crivitz Eichholz e. V. nun gestärkt wurde und sowohl in seiner Kommunikation als auch im gesamten Auftreten hart gegen seinen unmittelbaren Konkurrenten vorgeht und ihn konsequent aus dem Trainingsgelände verbannt.

Kurios ist nur, dass der Hundesportverein Crivitz Eichholz e. V. den Trainingsplatz selbst nur an *ZWEI* Tagen in der Woche nutzt. Welche Bedeutung haben also die Machtspiele des Eichholzvereins e. V. und persönliche Interessen gegenüber den anderen Hundesportvereinen Lewitzrand? Könnten Sie vielleicht politisch motiviert sein, oder geht es lediglich darum, einen Kontrahenten auszuschalten?

Erinnern wir uns!

Es könnte alles ganz leicht sein! Wieder einmal ging es um personenbezogene Befindlichkeiten und um direkte Kontakte zur Stadtverwaltung und eine Machtdemonstration der Wählergruppe der CWG. Zwei Hundesportvereine besitzen lediglich einen Trainingsplatz, jedoch besitzt nur einer einen Vertrag. Die Mehrheit der CWG-Crivitz und die LINKE/Heine lehnten öffentliche Diskussionen ab und hatten den abgeschlossenen Pachtvertrag geheim gehalten. So wurde kurz vor der Wahl der Pachtvertrag mit dem Crivitz – Eichholz e. V. von der jetzigen und zukünftigen Stadtspitze unterzeichnet, ohne die Zustimmung der Stadtvertretung einzuholen und ohne jegliche Diskussion zu haben. Immer mehr Details über den Inhalt gelangten an die Öffentlichkeit. Die Mehrheit der CWG-Crivitz und die Linke/Heine versuchen seit zehn Monaten, öffentliche Diskussionen bis zur Wahl zu unterbinden. Sie taktierten und spielten auf Zeit, um den Hundesportverein Lewitzrand e. V. zu verhindern.

So wurde bereits im Ausschuss für Kultur, Sport und Vereine der Stadt Crivitz am 11. Juli 2023 über das Thema Pachtvertrag für die Hundesportvereine diskutiert. Dabei wurde von Frau Diana Rommel, die damalige Vorsitzende des Hundesportvereins „Crivitz – Eichholz“ e. V., darauf mehrmals hingewiesen, dass es für den Verein wichtig ist, „dass der Pachtvertrag weiterhin so Bestand haben sollte“. Bereits zu diesem Zeitpunkt war klar erkennbar, dass hier seit Längerem ein Pflock und eine feste Position in den Boden gestemmt werden sollte zum Hundesportverein „Crivitz – Eichholz“ e. V. 

Das Fatale an der Sache war nur, dass Frau Diana Rommel als sachkundige Einwohnerin in dem gleichen Ausschuss vertreten war (CWG – Fraktion) und natürlich einen direkten Einfluss innerhalb der Stadtvertretung besaß zu der Entscheidung zum abgeschlossenen Pachtvertrag. So wurde kurz vor der Wahl der Pachtvertrag mit dem Crivitz – Eichholz e. V. von der jetzigen und zukünftigen Stadtspitze unterzeichnet, ohne die Zustimmung der Stadtvertretung einzuholen und ohne jegliche Diskussion zu haben.

So unkompliziert ist also unsere parlamentarische Demokratie in Crivitz entwickelt!

Bisherige Bemühungen des Hundesportvereins Lewitzrand e. V. für eine Einigung oder die Suche nach einem neuen Standort für die Vereinsaktivitäten blieben bis jetzt erfolglos. So sendete der Hundesportverein nun SOS, weil seine Existenz bedroht ist, und schrieb an die Stadtpolitik! Aber in der Stadtpolitik tut sich zu diesem Thema nichts.

Zumindest vorerst, da die Konstituierung nach der Wahl und die Ausschüsse bislang nicht neu arbeitsfähig sind und dann kommt der Sommerurlaub; ob bis dahin oder darüber hinaus der Lewitzrand e. V. noch existieren wird, bleibt fraglich!

Kommentar/Resümee

„Des einen Leid ist des anderen Freud.“

Trotz der dargestellten Ereignisse und der Verweigerung von Informationen und Befangenheiten einzelner Ausschussmitglieder entstehen Fragen.

Warum ist es nicht zulässig, dass zwei Vereine auf einem Hunde-Trainingsplatz trainieren dürfen?

Selbst der Lewitz Hundesportverein e. V. appelliert in seinen Brandbrief an die Stadt Crivitz, die bestehende Option zu nutzen, um sicherzustellen, dass beide Vereine gleichermaßen den vorhandenen Trainingsplatz benutzen können, was ihm jedoch verwehrt bleibt. Der Lewitzrand e. V. hat schon lange Gesprächsbereitschaft angeboten, aber auch um vorrangig öffentliche Debatten gebeten, weil das Anliegen vom öffentlichen Interesse ist und um die emotionalen Einzelinteressen zu vermeiden.

Ist es tatsächlich so, dass alles im Dunkeln gelassen werden muss? Hatten einige Wählergruppen vor der Kommunalwahl Angst gehabt, sich mit den Bürgern und anderen Meinungen zu unterhalten?

Oder wollten Sie ihre Macht nutzen, um Entscheidungen zu beeinflussen? Es ist möglich, dass einmal die kritischen Aktiv- oder Vereinsbürger mit ihrer abweichenden Meinung recht haben. Falls dem so ist, was ist dann zu tun?

In einer Demokratie ist es von Bedeutung, die vorhandenen Interessen stets zu berücksichtigen, Kompromisse zu schmieden und sie auch zu finden, um möglichst viele Beteiligte zu befriedigen.

Die Ausübung von Machtbefugnissen in Wahlämtern ist von einer bestimmten Endlichkeit gekennzeichnet, was die Bürger sicherlich bei den kommenden Wahlen erfreuen wird!

Saftige Steuererhöhungen in ca. 65% der Gemeinden beschlossen bei der Grundsteuer (B) im Kommunalwahljahr2024!

03. März -2024/P-headli.-cont.-red./350[163(38-22)]/CLA-187/25-2024

Die meisten Kommunen im Amtsbereich Crivitz erhöhen ihre Hebesätze für die Grundsteuer stärker als notwendig, bevor der Bund im Jahr 2025 eine neue Berechnungsgrundlage für den Messbetrag vorlegt.

Ist es wirklich notwendig, dass die Kommunalpolitiker die Grundsteuer derart erhöhen, oder handelt es sich dabei um ein politisches Kalkül, da ab dem 01.01.2025 die neue Grundsteuerberechnung des Bundes greift? 

Bei den meisten Kommunen war das klare politische Kalkül der Entscheidung, die Grundsteuern bereits jetzt an die neuen Nivellierungshebesätze bis 2027 vom Land MV anzupassen. So besteht die Hoffnung, dass die Bürger im Wahljahr 2024 nicht allzu genau hinsehen werden. Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Berechnungsgrundlage für neue Messbeträge des Bundes bereits im Jahr 2025 vorliegen wird. Eine spätere Grundsteuererhöhung erst im Jahr 2025-2027 durch Anpassung der Hebesätze der Gemeinden wäre mit erheblichen Protesten verbunden.

Die neue Grundsteuer, die ab 2025 erhoben wird, basiert auf der Rechnung Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz der Gemeinde. Um den Wert des Grundbesitzes zu ermitteln, werden folgende Faktoren berücksichtigt: Bodenrichtwert. Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete. Ohne Unterscheidung zwischen Gewerbe und Wohnen werden diese neuen Messbeträge nach dem Grundsteuer-Reformgesetz mit dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz verrechnet. So soll jedes Grundstück individuell bewertet werden. Dies könnte erneut zu einer Erhöhung der Grundsteuer führen. Voraussichtlich wird für Grundstücke und Immobilien auf dem Land oder in strukturschwachen Gebieten weniger Grundsteuer anfallen. Dagegen könnte es für Städter, Besitzer unbebauter Grundstücke und Eigentümer von Einfamilienhäusern teurer werden. Die Grundsteuer ist ein wichtiger Einnahmefaktor für jede Gemeinde.

Sind die Gründe für diese Erhöhungen der Hebesätze bei ca. 65 % der Gemeinden 2024 im Amtsbereich Crivitz die fehlenden Rücklagen, ein vorauseilender Gehorsam oder die vielen Investitionsprojekte, in denen sie auf Zuweisungen vom Land angewiesen sind, wegen mangelnder Eigenliquidität? 

Es mag sein, dass die Gründe für die Entscheidungen variieren, doch die Auswirkungen auf Eigentümer, Unternehmen und Mieter (Betriebskosten) werden deutlich spürbar sein. Selbstverständlich spielen auch finanzpolitische strategische Fehlentscheidungen eine wichtige Rolle, die man in den vergangenen Jahren getroffen hat. Aufgrund der drastisch schwindenden Kapitalreserven und liquiden Mittel wird versucht, vor der Wahl 2024 noch etwas nachzuholen, bevor es zu spät ist.

Der kommunale Finanzausgleich (FAG) dient der Verringerung von Unterschieden zwischen starken und schwachen Kommunen und der gleichmäßigen Verteilung öffentlicher Gelder innerhalb eines Landes. Für die weitere Verteilung wurde ein Schlüssel berechnet, der nicht das tatsächliche örtliche Aufkommen erfasst, sondern eine gewisse Nivellierung unter den Gemeinden vornimmt. Damit soll verhindert werden, dass Gemeinden mit einer besonders einkommensstarken Bevölkerung vergleichsweise hohe Steuererträge erzielen, Gemeinden in strukturschwachen Regionen dagegen sich mit einem sehr niedrigen Aufkommen begnügen müssen.

Dazu wurden Landes-Hebesätze als Nivellierungssätze beschlossen, die für den Zufluss von öffentlichen Geldern und Förderungen ausschlaggebend sind. Für die Berechnung der Steuerkraftzahlen zu den Grundsteuern und zur Gewerbesteuer (Realsteuern) wurden für die Jahre 2024 bis 2027 folgende Nivellierungshebesätze zugrunde gelegt: Grundsteuer A: 338 Prozent, Grundsteuer B: 438 Prozent, Gewerbesteuer: 390 Prozent.

Laut Realsteuervergleich des Statistischen Amtes für das Jahr 2022 vom 8. August 2023 ergeben sich für die kreisangehörigen Gemeinden die nachfolgend dargestellten Durchschnittshebesätze nach Größenklassen:

Um aber nach § 27 FAG M-V im Jahr 2025 eine Mindestzuweisung oder Sonder- und Ergänzungszuweisungen erhalten zu können, müssen die kreisangehörigen Gemeinden die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2024 so festsetzen, dass sie mindestens 20 Hebesatzpunkte über dem gewogenen Durchschnittshebesatz der Gemeindegrößenklasse des Haushaltsjahres 2022 liegen.

In 65 % der Gemeinden im Amtsbereich Crivitz wurde die Grundsteuer bereits aber weit über 20 % erhöht, und man hat sich schon an die Nivellierungshebesätze des Landes bis 2027 gehalten. Damit die Gemeinden nicht erneut die Grundsteuer erhöhen müssen, wie zuvor bereits erwähnt.  Jedoch sind die Belastungen enorm hoch!

Etwa 40 % der Kommunen im Amtsbereich Crivitz müssen die Steuererhöhungen noch umsetzen, wenn sie die Mindest- oder Sonderzuweisungen 2025 erhalten möchten oder diese unangenehmen Angelegenheiten ihrem neu gewählten Abgeordneten nach der Wahl am 09.06.2024 überlassen wollen.

Die 17 Kommunen im Amtsbereich Crivitz werden im Jahr 2024 zusammen etwa 2.756.400 € Grundsteuer einnehmen. Spitzenreiter ist die Stadt Crivitz mit ca. 580.700,00 €, gefolgt von der Gemeinde Plate mit 336.600,00 € und der Gemeinde Pinnow mit 250.000,00 € Grundsteuereinnahmen.

Daher ist es von Bedeutung, dass die frisch gewählten Abgeordneten nach der Wahl in den Gemeinden stets ihre eigene Liquidität und Steuerkraft im Auge behalten, wenn sie sich für großflächige Investitionen interessieren und planen sollten.

Denn durch ständige Steuererhöhungen ist der Abbau von Rücklagen, Eigenkapital und Liquidität nicht aufzuhalten und nicht allein zu bewältigen.

Resümee/ Kommentar

Unregelmäßige und übermäßige Steuererhöhungen sind keine Lösung für kommunale finanzpolitische Probleme. Sie verursachen lediglich zusätzliche Belastungen für die Bürger und die Wirtschaft sowie für die Entwicklung der Region.

Nur darf man eines bei dieser Tatsache nicht vergessen, dass es bei der neuen Grundsteuer-Berechnung auf drei Größen angeht: den Einheitswert (ab 2025: Grundsteuerwert oder Grundsteueräquivalenzbeträge), die Steuermesszahl und den individuelleren Hebesatz der Kommune. Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 ist, entscheidet sich erst im Jahr 2024.  Jeder zahlt bis Ende 2024 seine Grundsteuer wie bisher. Erst ab 2025 wird die neue Grundsteuer fällig.

Wenn die Grundsteuer in den Gemeinden bereits jetzt kräftig angehoben wird, weil man möglicherweise in der Vergangenheit etwas Strategisches versäumt hat oder um Förderungen für Bauprojekte zu erhalten, dann ergibt sich automatisch eine Steigerung in der neuen Grundsteuer-Berechnung ab 2025.

Das ist natürlich alles nicht so populär in dem gegenwärtigen Mainstream der Handelnden. Zum einen muss man den Bürgern gegenüber seiner eigenen politischen Handlungsweise erklären und es auch können, zum anderen muss man mit Fragen rechnen, wie die eigene Tätigkeit der letzten Jahre aussah und auch kritikfähig sein.

Die Doppik zeigt ihre Wirkung. 12 Jahre nach Einführung der Doppik rächen sich nun, dass immer noch keine aktuellen Jahresabschlüsse für die Kommunen vorliegen, sondern lediglich fortgeschriebene Daten auf vorläufigen Rechnungsergebnissen, genauer gesagt angenommenen Planungsdaten. Die Rücklagen der Gemeinden sind aufgebraucht und die liquiden Mittel gehen zur Neige. Über Jahre glaubte man sich in finanzieller Sicherheit durch das zusätzliche Anlagevermögen, das durch die Doppik eingeführt wurde. Das ist jedoch vorbei, jetzt wird deutlich, wer die Finanzstrategie gut umgesetzt hat.

Die Erhöhung der Steuern löst das Problem nicht. Sie verschiebt es nur.

Teil 2-Haushalt „2024“ Stadt Crivitz; die Bezeichnung als Selbstbedienungsladen ist zwar übertrieben, jedoch trifft sie den Kern des Ausgabeverhaltens.

22.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./345[163(38-22)]/CLA-182/20-2024

Man könnte es auch als Schlussverkauf bezeichnen; alles muss raus, bevor die Mehrheitsverhältnisse ab Juni 2024 möglicherweise verändert werden könnten.

Die siebente drastische Erhöhung der Ausgaben der Stadt Crivitz in Folge (seit 2017 bis 2024) deutet darauf hin, als ob es keine Krisen, Inflations- und Zinsanstiege auftreten würden. Man scheint tatsächlich weit entfernt von der Realität zu sein, oder man hat es nicht verstanden, wie man mit den anvertrauten Steuermitteln umgeht.

Trotz steigender Schlüsselzuweisungen vom Land MV (2019 = 1.311.136 €; 2024= ca. 2.082.000 €) und drastisch steigender Steuereinnahmen (2019= 3.595.059 €; 2024= 3.926.600) gelingt es der Stadt Crivitz nicht, ihre Kosten zu bewältigen.

Der Ergebnishaushalt 2024 weist ein Defizit von -1.150.900 € auf und im Finanzhaushalt 2024 besteht ein Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -676.000 € sowie ein Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -859.400 €.

Die größten Ausgaben sind die Personalaufwendungen und der damit verbundene neue Stellenplan, da es sich hierbei nicht um einmalige Ausgaben handelt, sondern um wiederkehrende und stetig wachsende Ausgaben. Seit dem Jahr 2014 sind die Personalaufwendungen um ca. 114 % gestiegen, von 2.253.100 € im Jahr 2014 auf ca. 4.812.100 € im Jahre 2024. Hinzu kommen die sonstigen Personalnebenkosten in Höhe von 34.300 € sowie die Auszahlungen für Aus- und Fortbildung in Höhe von 41.500 €. Daraus ergibt sich eigentlich ein Gesamtbetrag von 4.888.000 €.

Aufgrund der baldigen Tarifverhandlungen ab November 2024 und der anstehenden Leistungsverhandlungen sowie durch die Reduzierung der tariflichen Wochenarbeitszeit auf durchschnittlich 38,5 Stunden ab 01.01.2025 pro Woche wird mit einer weiteren Steigerung der Personalkosten bis auf ca. 5,112 Mio. € im Jahr 2025 gerechnet. Die Diskrepanz in der Verteilung der Erträge für die Aufwendungen nimmt der Stadt Crivitz in Zukunft ab 2025 weiter deutliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Der Stellenplan der Stadt für das Jahr 2024 sieht einen Zuwachs gegenüber dem Stellenplan für das Jahr 2023 in einem Umfang von insgesamt 4 weiteren Stellen vor. Insgesamt werden 122 Stellen besetzt sein. Von 2014 bis 2024 hat sich der Personalbestand um ca. 80 % erhöht. Im Jahr 2014 waren es 68 Mitarbeiter, während es im Jahr 2024 bald 122 Mitarbeiter sein werden.

In der Gebäudereinigung arbeiten mittlerweile 20 Mitarbeiter, +1 Reinigungshelferin. In den Bauhöfen sind es 10 Mitarbeiter + 6 Sportstättenwarte, +1 Friedhofswart + 1 Gerätewart FFw, + 9 HausmeisterNeue zusätzliche Stellen entstehen: 1x Reinigung, 1x Hausmeister, 1x Aushilfe für Seniorenarbeit und 2 Azubis.

Zum sogenannten Bürgerhausteam gehören jetzt bereits 8 Mitarbeiter, die persönlich die Bürgermeisterin unterstützen. Das sind die Stadtkoordinatorin und zwei Museumshilfskräfte (eine Vollzeit + 30H Teilzeit) und eine Aushilfe Seniorenarbeit. Zu diesem Team gehören auch eine Bibliotheksmitarbeiterin und drei Aushilfen für die Bibliothek.

Aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist es nicht zielführend, dass die Repräsentationskosten im Gegensatz zu 2021 (ca. 39.000 €) nun im Jahr 2024 voraussichtlich 68.700 € betragen werden, wovon allein die Bürgermeisterin (Frau Britta Brusch-Gamm; Wählergruppe CWG – Crivitz) 10.000 € zur Verfügung hat. Des Weiteren sind auch darin enthalten die Repräsentationen ca. 14.500 € der Feuerwehren, das Stadtfest ca. 18.000 € und das Bürgerhaus ca. 8000 € sowie 42.800 € der Heimat- und sonstigen Kulturpflege. Die Prioritäten verdeutlichen, welche Ziele man sich in den letzten drei Monaten der Amtszeit gesetzt hat, um zu glänzen. Es scheint, als ob bereits jetzt Gelder an alle Stellen fließen, die für die Gewinnung von Wählerstimmen wichtig sind.

Also beabsichtigt man jetzt als erste Maßnahme für 2024, um haushaltspolitisch gegenzusteuern, erneut gegenüber den Bürgern die Hebesätze für die Grundsteuern zu erhöhen und die Gewerbesteuer für alle Unternehmen ebenfalls.

Die drastische Anhebung der Steuersätze ist nicht geeignet, die bevorstehenden finanziellen Schwierigkeiten zu lösen.  Diese Handhabung ist zu einseitig da sie auch die Betriebskosten und somit die Mieten erhöht. Es erschwert zudem die Lebensbedingungen der Bevölkerung im ländlichen Raum.

Kommentar/Resümee

Das verflixte siebte Jahr! Wer soll das Ganze in der Zukunft bezahlen?

Eine verantwortungsbewusste und nachhaltige Haushaltspolitik für die nächste Generation und für die neue Wahlperiode ab 2024 sieht anders aus. Die Fraktion CWG – Crivitz feiert sich im Ausgabenrausch im Haushalt 2024 und setzt Schwerpunkte in den Ausgaben bereits für bestimmte Wählergruppen, um ihre Stimmen im Vorwahlkampf 2024 zu festigen. Die erneute Erweiterung des Stellenplans auf 122 Mitarbeiter ist eine wahltaktische Maßnahme, die gezielt auf Wählergruppen abzielt, die man gewinnen möchte. Diese Maßnahmen werden jedoch mit Steuergeldern finanziert!

Die Fraktion DIE LINKE/ HEINE beobachtet dieses Geschehen aufmerksam und profitiert ebenfalls davon. Die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) hat hierzu noch kein Konzept, zumal sie aufgrund ihres guten Willens in der Entscheidung gefangen ist.

Seit Jahren wirtschaftet die Stadt Crivitz über ihre finanziellen Verhältnisse und plant für die kommenden Jahre Defizite im Ergebnis- und Finanzhaushalt, was unserer gegenwärtigen finanziellen Lage nachteilig ist.

Durch dieses Erbe wird es für die zukünftigen Abgeordneten und Generationen eine große Herausforderung sein, dies zu kompensieren.

Teil-IX Kurz nach der Veränderung der Wahlzeit bis 2028 für den SBB in Crivitz plant dieser nun plötzlich den Erwerb eines mobilen Pavillons!

30.Jan.-2024/P-headli.-cont.-red./336[163(38-22)]/CLA-173/11-2024

Im Rahmen der ersten öffentlichen Sitzung des Senioren- und Behindertenbeirates SBB, die im März 2023 abgehalten wurde, wurde das Projekt „City-Bus in Crivitz“ präsentiert. Es handelte sich um eine kleine Inszenierung, ähnlich wie bei einer Pressekonferenz oder einem Auftritt zu einer Werbeveranstaltung. Auf den Sitzflächen waren zuvor gedruckte Prospekte und Handzettel für einen City-Bus zu sehen.

Sicherlich musste das alles so sein, denn es waren eine Bürgerin, zweimal die Presse (CLA + SVZ), ein Vorstandsmitglied der Volkssolidarität Ortsverband Crivitz (Herr Alexander Gamm), zwei Abgeordnete der CWG – Crivitz Fraktion sowie eine Angestellte aus dem Bürgerhaus gekommen. Das war alles, was an Besuchern gekommen war. Gleiches gilt für die darauffolgenden Events! Es folgten weitere Phasen des Projekts und Ausgaben, bis schließlich am 4. September 2023 endgültig feststand, dass die Finanzierung des Projekts gestoppt werden musste. Begründung: Die Nutzung des Busangebotes durch die Bürger ist seit Monaten eher mäßig zu bewerten. Seit dem Sommer übernahm die Stadt die Kosten für den Ausfall. Erst überschaubar und danach war es kostentechnisch nicht mehr zu bewältigen. Die Einstellung des Projekts wurde beschlossen. Nun wird das Geld für einen Imagefilm eingesetzt, inklusive aller notwendigen Begleitpersonen und zahlreicher Akteure.  Also ist die Mission gescheitert.

Dann kam den Mehrheitsfraktionen, die CWG – Crivitz und die LINK/Heine plötzlich eine Idee, weil eine Neuwahl 2024 bevorstand, die Hauptsatzung für den SBB erneut nach ca. 11 Monaten zu ändern. Es war vorgesehen, dass die Amtszeit des SBB nicht mehr der Amtszeit der Stadtvertretung entspricht, sondern ab dem Zeitpunkt der Bestellung für etwa fünf Jahre. Diese Regelung würde bedeuten, dass der SBB ab diesem Zeitpunkt keine Neuwahl durchführen müsse.

Die Beschlüsse hierzu wurden bereits im November auf der Stadtvertretung mit der Mehrheit von CWG +Linke /Heine massiv durchgefochten, ohne auf jegliche Diskussionen einzugehen oder erst in den Ausschüssen darüber zu beraten. Diese Methode ermöglicht es, seine engen und handverlesenen Vertrauten im SBB bis zum Jahr 2028 effektiv abzusichern (Postensicherung). Diese Neuregelung, welche bis jetzt nicht rechtskräftig ist, dürfte im Nachhinein mit Sicherheit zu weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen führen, aber bis dahin ist die Kommunalwahl vorbei und es könnten andere Verhältnisse in der Mehrheit bestehen.

Auf unerwartete Weise kam danach plötzlich von Frau Ursula Fritzsche (stellv. Vorsitzende SBB) die Idee noch vermutlich eben in der Weihnachtszeit, einen mobilen Pavillon für den SBB zu erwerben. Es wurde veranschlagt, dass dieser mobile Pavillon weit über 1300 € kosten wird. Also muss es sich um einen luxuriösen Pavillon handeln. Daher wurde im Verlauf der laufenden Haushaltsdebatte der Vorschlag an die Abgeordneten im Dezember 2023 übermittelt, umso einen Zuschuss für den Pavillon zu erhalten. Da man bedauerlicherweise nur ein eigenes Budget von 1000,00 € besitzt. Der Versuch blieb erfolglos.

Begründung: Da der SBB in Crivitz bereits ein festes Budget von 1000 € erhält und es ihm jährlich neu zugesagt wird, muss er mit diesem Budget auskommen. Es ist unmöglich, es ständig aufs Neue zu variieren, da es sich immer nur um einen kurzen Zeitraum handelt. Außerdem ist es eine Investition, und die kann nach der Satzung nicht als solche verauslagt werden. Dies wurde während der Diskussion im Umweltausschuss so verdeutlicht.

Was also tun, um diesen Pavillon zu erhalten, der über 1300 € kostet? Es war notwendig, ein Wunder zu erwirken! Das Wunder trat dann auch plötzlich ein. Zunächst wurde der SBB in die Budgetverhandlungen zum Haushalt der Stadt Crivitz eingebunden, was schon sehr ungewöhnlich ist, da hier Daten und Fakten in nicht öffentlichen Bereichen diskutiert werden, bei denen auch kein einfacher Bürger oder ein Pressevertreter anwesend sein darf.

Dann kam das Wunder!

Die geplante Maßnahme will man als eine Art investive Maßnahme betrachten, und die Stadt wolle nun einen Fördermittelantrag stellen, wonach dann ausreichend finanzielle Mittel fließen können, um den Haushalt 2024 nicht zu belasten. Die Bürgermeisterin Frau Brusch – Gamm hat das Vorhaben in der Sitzung des Hauptausschusses verkündet und es sofort durch die Fraktion der CWG und die LINKE/Heine beschließen lassen. Ohne zusätzliche Diskussionen oder Erläuterungen zu dem, warum diese Investition jetzt überhaupt durchgeführt werden muss. Es ist ebenso, wie es ist! Es ist eben Wahlkampfzeit!

So werden also Wunder wahr und es bleibt abzuwarten, wo der SBB überall mobil sein will im Jahr 2024?

Kommentar Resümee

„Für Wunder muss man beten, für Veränderungen aber arbeiten.“―Thomas von Aquin

Seit 2021 war die Gründung des SBB von Untätigkeit blockiert, lamentiert und es wäre durchaus möglich, es als eine Folge von Pleiten und Pannen zu bezeichnen. Die Frage, ab wann man nun als Senior gelte und mitarbeiten könnte, wurde bis heute nicht beantwortet! Abgesehen von der Mitteilung, dass 70 das neue 60 ist, war dies alles, was an Botschaften verkündet wurde.

An dieser Stelle muss man darauf hinweisen, dass der SBB bislang nicht viel in den Kommunalprozess eingegriffen hat, außer Gelder abzuverlangen. Wie er sich bei den Fragen zu Bauvorhaben oder Zuständigkeiten verhalten soll, ist bis dato nicht vollständig geklärt worden? Es ist ebenso denkbar, dass die Verantwortlichen des SBB bisher nicht genau wissen, an welchen Stellen und in welchem Umfang Maßnahmen ergriffen werden sollten oder können. Die Durchführung von Veranstaltungen zur Prävention von Schäden und zur Gesundheitsvorsorge und Sicherheit sollte den Fachleuten überlassen werden.

Auch die Vorstellungen zur Handhabung des Internets und der Handynutzung kommen von den Mehrheitsfraktionen und einer ehemaligen Kulturausschussvorsitzenden. Das kann man alles seit Jahren nachlesen! Weiteres Schaulaufen auf höherer Ebene ist nicht sinnvoll, da es für die Tätigkeit in Crivitz nicht von Nutzen wäre, abgesehen von der eigenen persönlichen Darstellung und kommunalpolitischen Karriere.

Was sollte ein Senioren- und Behindertenbeirat eigentlich machen?

– Der Senioren- und Behindertenbeirat sollte nicht nur Ideen und Erlebnisse schaffen, die Wohlbefinden, Lebensfreude und Geborgenheit bringen, sondern er sollte sich auch aktiv in die Handlungen und Beschlüsse der Stadt Crivitz einmischen. Kurz gesagt: Die Arbeit des SBB ist als Querschnittsaufgabe zu verstehen, die alle kommunalen Ressorts wie Stadt-, Verkehrs-, Bau-, Kultur-, Finanz-, Natur- und Umwelt, Wirtschafts- und Freiraumplanung einbezieht. Nicht nur zu empfehlen, sondern auch praktische Lösungen anzubieten, ist gefragt. Nicht ausschließlich Events für das Schaufenster!

– Nachbarschaftliche Hilfenetze und Nachbarschaftsaktivitäten mit unterschiedlichsten Schwerpunkten anbieten.

– Straßen und Plätze müssen auch für mobilitäts- oder sinneseingeschränkte Menschen ohne Barrieren zugänglich gemacht werden. – Bauvorhaben mitbewerten und die Planungen nach den Belangen für Senioren- und Bürger mit Behinderungen ausrichten.

– Es ist wichtig, sich mehr um die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu kümmern und ein Netzwerk für Selbsthilfe aufzubauen.

– Sich für die Herstellung und den Ausbau barrierefreier öffentlicher Parkanlagen und Treppen einsetzen.

Der SBB sollte in Crivitz sich nicht als rein parteipolitisch oder konfessionell ausgerichtet erweisen, sondern als unabhängiges Organ für alle Senioren und Bürger mit Behinderungen agieren.

So sollte es sein!

Teil-3-Arroganz der Macht! Die *Geheimniskrämerei* und die bigotte Arroganz des Bauausschussvorsitzenden waren am 21.09.2023 wirklich wieder unübertroffen!

08.Okt.-2023/P-headli.-cont.-red./303[163(38-22)]/CLA-140/81-2023

Es gab wieder persönliche Diffamierungen gegen Besucher und erneut wurde ein strenger Schutz vor öffentlicher Kritik praktiziert! Die Debatten wurden geheim gehalten, obwohl die Themen im öffentlichen Interesse liegen. Wenn die Bürger in Crivitz die Sitzung des Bauausschusses besuchen, werden plötzlich alle Tagesordnungspunkte als nicht öffentlich deklariert und bei der Abwesenheit von Besuchern erstaunlicherweise öffentlich behandelt.

Kurios aber wahr!

Es ging um den Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 15 (Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel, Teilbereich Crivitz) der Stadt Crivitz. Es wird in diesem Plan vorgesehen, dass auf einer Fläche von etwa 149 ha im Teilbereich Wessin zahlreiche Windräder errichtet werden sollen! Zu diesem Thema ist lediglich zu erwähnen, dass der Bauausschuss am 16.02.2023 beschlossen hat, das gesamte Verfahren einzustellen. Obwohl die Umstände, unter denen dies geschehen ist, weiterhin ungeklärt sind, bleibt die Angelegenheit weiterhin streng geheim, obwohl es vom öffentlichen Interesse ist. Wie sich der Bauausschuss zu diesem Thema aktuell oder kritisch äußert, ist unklar, obwohl über das Thema angeblich auf der Stadtvertretersitzung am Ende Oktober öffentlich abgestimmt werden soll. Dieses Gerangel soll noch jemand verstehen!

Im Weiteren ging es um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu einem Bauantrag in der Nutzungsänderung von Dauervermietung zur Kurzzeitvermietung. Warum nun in der Friedensstraße Nr.6 plötzlich eine Kurzzeitvermietung in Betracht kommt als eventuell Ferienwohnung (Touristen oder Geschäftsreisende) oder etwas anderem sind unerklärlich und bleiben nicht öffentlich! Eine kurzzeitige Vermietung gilt als kurzzeitig, wenn sie unter sechs Monaten liegt. Daher ist die Dauer des Mietverhältnisses von einem bis sechs Monaten abhängig. Brauchen wir in Crivitz keine Wohnungen mehr für Dauervermietungen? Gibt es in Crivitz keinen Mangel an Wohnungen?

Kann man ebenso die Debatte und den Beschluss über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung zweier Balkonanlagen für vier Wohneinheiten in der Friedensstraße Nr. 16, Crivitz unter Verschluss halten?

Seit 10 Monaten praktiziert so Herr Alexander Gamm (in Facebook auch als Paul Hermann unterwegs / Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE/HEINE und Ehemann der Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm ), als Bauausschussvorsitzender seine eigene Art der Bürgernähe. Das nennt man Bürgernähe im Bauausschuss!

Er hat schon früher immer große politische Reden gehalten, aber in seinem Wissen im Verwaltungsrecht und Baubereich sowie in der Anwendung des Baugesetzbuches ist er ständig auf Hilfe und Zuarbeiten angewiesen. Trotz allem genießt er es, nun am Hebel der Macht zu stehen, auf den er schon seit Jahren gewartet hat, neben seiner Gattin Frau Britta Brusch- Gamm, nachdem er im Jahr 2017 aus sämtlichen Funktionen der Stadt Crivitz abgewählt wurde.

So wie schon am 16. März 2023 zeigte auch Alexander Gamm (Vorsitzende des Bauausschusses und Versammlungsleiter) zu Beginn der Sitzung eine spürbare ablehnende Aura gegen die anwesenden Besucher auf der Bauausschusssitzung am 21.09.2023. Er begann die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einladung fest und begrüßte die anwesenden Bürger zu mit seinem üblichen Szenejargon und diffamierte sie persönlich vor allen Teilnehmenden und Gästen sowie Protokollanten.

Er ist nicht in der Lage, seine Abneigung gegen Personen zu verbergen, wenn er als Vorsitzender einer öffentlichen Versammlung fungiert.  Er konfrontiert und verleumdet die Personen öffentlich, indem er behauptet, dass er über ihre innerparteiliche Arbeit Bescheid weiß.  Aus welchen Gründen auch immer. Meistens sind diese Aussagen durch die Stille Post geprägt.

Wenn man sich mit den politischen Aktivitäten der Fraktion DIE LINKE/Heine und der Basisorganisation Crivitz der Linkspartei beschäftigen würde, könnte man ein Serienwerk verfassen. Besonders in Bezug auf seine Rolle innerhalb der Partei, wie es gewöhnlich gut informierte Kreise formulierten und wie er seine eigenen Genossen im Vorwahlkampf 2018 so massiv unter Druck gesetzt hat, ihn auf die Wahlliste für Kommunalwahl 2019 zu setzen.

Wie bereits erwähnt, wenn man sich mit solchen Themen befassen würde, dies wäre jedoch mit einem enormen Zeitaufwand verbunden, den man lieber anderweitig einsetzen sollte.

In den letzten 9,5 Jahren seines Wirkens als Stadtvertreter (DIE LINKE) hat er während der öffentlichen Sitzungen Stadtvertreter diffamiert, ob es sich dabei um Zwischenrufe, Kommentare oder unangebrachte Äußerungen handelte. Er beschimpfte auch Bürger, ob es vor, während und nach öffentlichen Debatten gewesen sei. Dies führte sicherlich auch dazu, dass 2016 die Fraktion DIE LINKE in der Stadtvertretung von Crivitz zerbrach. Wegen diesen und anderen Geschehnisse (laufende Gerichtsverfahren) wurde er von der Stadtvertretung Crivitz 2017 aus sämtlichen Ausschüssen der Crivitzer Stadtvertretung und dem Amtsausschuss Crivitz abgewählt. (siehe Protokoll vom 29.05.2017).

Sein ungebührliches Verhalten gegenüber anderen Bürgern (Bürger/Stadtvertreter) tauchen immer wieder auf und laufen nach einem bestimmten Muster ab.

Diese Aktionen oder man könnte auch Attacken sagen, wirken für Außenstehende wie ein Überkochen des Gemütes. Wer dieses sogenannte Überkochen miterlebt hat, ist sicherlich anderer Meinung und würde diese Art der Beschreibung noch eher als sehr charmant bezeichnen.

Es scheint, als würde sich eine Konjunkturkurve der Macht abzeichnen. Folgend finden Sie einige zeitlich aufgelistete Beispiele der sogenannten Aktionen des ungebührlichen Verhaltens.

(am 04.11.2015  gegenüber einer Protokollantin; am 25.01.2016 – Stadtvertretung-gegenüber einem Abgeordneten; am 07.11.2016 – Stadtvertretung-gegenüber der damaligen Amtsvorsteherin; am 29.05.2017 – Stadtvertretung-gegenüber den Antragstellern; 2018 war es dann etwas ruhig, wegen der Abwahl aus sämtlichen Ausschüssen der Crivitzer Stadtvertretung und dem Amtsausschuss Crivitz und 2019 war es ebenfalls ruhig, wegen der bevorstehenden Kommunalwahl; aber ab 2020 ging es dann weiter, am 17.02.2020 – Stadtvertreterversammlung-gegenüber dem ehemaligen Bürgermeister der Stadt Crivitz; am 23.02.2021 – Stadtvertreterversammlung-gegenüber zwei Abgeordneten; am 18.02.2022 – Stadtvertreterversammlung-gegenüber Bürgern; am 19.03.2023-Bauausschuss-gegenüber Bürgern, und dann am 21.09.2023-Bauausschuss-gegenüber Bürgern … für alle diese sog. Aktionen gibt es Zeitzeugen und Protokollinhalte …)

Diese Aktionen oder wie einige sie auch als selbstverständliches und gelegentliches Überkochen bezeichnen würden, sind aber zu einem gewissen Normalitätsniveau in den Debatten all die Jahre geworden.

Sie werden seit ca. 2015 von der Versammlungsleitung innerhalb der Sitzungen der Stadtvertretung (Ehefrau – Bürgermeisterin von Crivitz) stets toleriert und als Überschwung von Emotionen dargestellt. Außer Herr Gamm leitet die Sitzung selbst im Bauausschuss, dann gilt das sogenannte Selbsterklärende Bestimmerrecht von Herrn Alexander Gamm.

So wie er die Kommunalverfassung von MV selbst interpretiert und in seine Funktion als Versammlungsleiter der Sitzung integriert.

Er repräsentiert den Höhepunkt in diesem Event bzw. Sitzung und hier gilt ausschließlich das, was er sagt und das mündet dann in dem Zitat: “ In meinem Ausschuss sage und mache ich, was ich will.“ 21.09.2023″!

Er hat damit soeben im Rahmen seines eigenen Wahlkampfs zur Kommunalwahl 2024 eine neue Qualität in der Kommunikation erreicht!

Kommentar/Resümee

Es ist dringend erforderlich, dass die Transparenz und Glaubwürdigkeit im kommunalen Bauausschuss in Crivitz erhöht wird.

Das Ergebnis war und ist: Die Flamme der CDU-Opposition Crivitz und Umland ordnete sich unter und brannte hier in dieser Wahlperiode nie richtig auf, außer einem Blinken im Dunkeln. Es sieht so aus, als ob man im Bauausschuss zu sehr auf ein wohlwollendes Verhalten bezüglich der Netzwerke bei der Vergabe von Aufträgen angewiesen ist.

Eine solche Diskussion ist weder sachlich noch angemessen für eine öffentliche Sitzung, jedoch wird sie seit 2014 immer wieder von allen gewählten Beteiligten geduldet. Als Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE/ Heine und als sachkundiger Einwohner im Kreistag von der Fraktion die LINKE tut er mit solch einem Auftreten seiner eigentlichen Partei die LINKE, welche er vertritt, seit Jahren bestimmt keinen Gefallen in der Öffentlichkeit. Allerdings scheint es ihm seit Jahren nicht mehr unangenehm zu sein.

Es ist anzunehmen, dass er von seiner Basisorganisation der Partei die LINKE einen Freifahrtschein erhalten hat. Sie wird sicherlich wieder die Augen zudrücken und sich nicht von diesen Eskapaden in Crivitz distanzieren. JA, WER SOLL ES DENN AUCH SONST MACHEN!

Nicht einmal auf die aufgetretenen Rücktrittsaufforderungen nach den Veröffentlichungen der SVZ 08.04.2022 „Stadtvertreter aus Crivitz verbreitet russische Propaganda“ reagiert die Basisorganisation der Partei! Doch als er am 28.05.2017 aus allen Ämtern abgewählt werden sollte in der Stadtvertretung Crivitz, herrschte sogar im linken Kreisverband in LUP große Aufregung, sodass dieser sogar persönlich in der Stadtvertreterversammlung vorgesprochen hatte.

Im Zuge der Strafgesetzesreform 2020 sind Abgeordnete durch die Einführung einer speziellen Vorschrift zum Schutz von Kommunalpolitikern vor Beleidigungen, Bedrohungen und Angriffen strafrechtlich abgesichert. Aber wie verhält es sich eigentlich mit der Situation, wenn Abgeordnete/Stadtvertreter anwesende oder abwesende Bürger auf öffentlichen Sitzungen ständig diskreditieren und beleidigen? Wer schützt eigentlich die Bürger vor solchen Politiker/ Stadtvertretern?

In einer Demokratie ist es wichtig, die vorhandenen Interessen stets zu berücksichtigen, Kompromisse zu suchen und sie auch zu finden, um möglichst vielen Beteiligten gerecht zu werden. Die Vertrauenswürdigkeit der Wählerinnen und Wähler in die gewählten Kandidaten, ihr Wissen und ihre guten Absichten sind die Grundlagen in der Demokratie.

Beide, die Gewählten und die Wähler, müssen mit diesem hohen Gut sorgsam umgehen.Die „Gewählten“ dürfen das nicht durch ihr Verhalten gefährden.

Eine zögerliche, öffentliche Entschuldigung eines Abgeordneten am 23.02.2021, aufgrund ungebührlichen Verhaltens

09-März-21/P-headli.-cont.-red./59/8-21

Eine zögerliche, öffentliche Entschuldigung eines Abgeordneten ( Herr Alexander Gamm – Fraktion die LINKE/Heine – auch in Facebook unter Paul Hermann unterwegs) am 23.02.2021 , aufgrund ungebührlichen Verhaltens in der Sitzung vom 07.12.2020, nach mehrmaligen Aufforderungen durch die Betroffenen.

Auf ein ungebührliches Verhalten eines Abgeordneten auf der Stadtvertretersitzung der Stadt Crivitz am 07.12.2020 erfolgte nun am 23.02.2021  im Nachgang, und nach vorheriger Aufforderung der Betroffenen, zum ersten Male, und zum Erstaunen aller Anwesenden und Einwohner,  eine öffentliche Entschuldigung des Abgeordneten.

Es ist das erste Mal das dieser o.g. Abgeordnete sich öffentlich entschuldigt hatte in den letzten sechs Jahren. Wahrscheinlich war der Anlass erstmals hierzu, dass die betroffenen Abgeordneten am 07.12.2020 eine genaue Protokollaufzeichnung verlangt hatten, um weitere strafrechtliche Schritte geltend machen zu können und um dann im Weitern gegen dieses ungebührliche Verhalten verwaltungsrechtlich vorzugehen.  

Um dieser Situation zuvor zu kommen, entschuldigte sich der o.g. Abgeordnete lieber öffentlich. Aber erst nach dem er dazu aufgefordert worden war von den Betroffenen, die nun wirklich strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Schritte ankündigten und einleiten wollten. Das muss wohl dann doch zu viel gewesen sein für den Abgeordneten und so kam dann plötzlich doch noch die zögerliche Entschuldigung.

Es ist nicht das erste Mal das der o.g. Abgeordnete eine ungebührliches Verhalten in Sitzungen der Stadt Crivitz an dem Tag legte, in dieser und in der letzten Legislaturperiode.

Schon früher kam es hin und wieder zu ungebührlichen Verhalten seitens des Abgeordneten, an dieser Stelle seien hier nur einige relevante Beispiele genannt, da sonst die Textzeilen nicht ausreichen würden um auf alles genau eingehen zu können.

Zum Beispiel am 04.11.2015  gegenüber einer Protokollantin; am 25.01.2016 gegenüber einem Abgeordneten; am 07.11.2016 gegenüber der damaligen Amtsvorsteherin; am 29.05.2017 gegenüber den Antragstellern; 2018 war es dann etwas ruhig, wegen der Abberufung aus sämtlichen Ausschüssen der Crivitzer Stadtvertretung und dem Amtsausschuss Crivitz und 2019 war es ebenfalls ruhig ,wegen der bevorstehenden Kommunalwahl;  aber ab 2020 ging es dann weiter, am 17.02.2020 gegenüber den ehemaligen Bürgermeister der Stadt Crivitz; und jüngst am 07.12.2020 gegenüber zwei Abgeordneten und usw….usw….es sind ja noch drei Jahre  Zeit …..

Hier liegt eine krasse Entgleisung des Abgeordneten vor, die von einem besonderen aggressiven Verhalten gegenüber dem anderen Mandatsträger getragen ist (vgl. Hess VGH – 6 TG 3696/89 -, NVwz- RR 1990 S. 371, 372; OVG Lüneburg – 2 B 61/86 -, HSGZ 1987 S. 464,465f.).

Alle diese o.g. Verhaltensweisen führten durch das Wahrnehmen des Ermessen der Versammlungsleitung zu keinerlei  Handlungsweisen gegenüber dem Abgeordneten, außer zuletzt am 23.02.2021.  Wenn es ein Maß für o.g. Verhaltensweisen geben würden, so wäre es schon längst über die Bemessungsgrenzen hinaus überschritten worden. Chancen seit dem 29.05.2017 gab es genug sich zu entschuldigen, warum also erst in der 3. Dekade des 21. Jahrhundert, ist da etwa ein Erkenntnisprozess vollzogen oder ist es nur Wahlkampf ?

Durch die Versammlungsleiterin, Bürgermeisterin (Ehefrau des Abgeordneten) erfolgten keinerlei Ordnungsmaßnahmen wie einen Sachruf oder Rüge mit Ordnungsruf oder Wortentzug. Hieraus ergibt sich schon für die Sitzungen in der Stadtvertretung eine Befangenheit in der Versammlungsleitung.

Die Versammlungsleiterin hat eigentlich die Sitzung objektiv und unparteiisch wahrzunehmen.

Es ist Sache der Versammlungsleitung  bzw. des Gremiums (Sitzung der Stadtvertretung oder Ausschüsse), sich um diese Angelegenheit zu kümmern, da es das Internum eines Selbstverwaltungsorgans betrifft. Die Bürgermeisterin hat dazu gemäß §39 Abs. 2 KV-MV den Vorsitz der Gemeindevertretung/Stadtvertretung wahrzunehmen und ist für die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Sitzungen verantwortlich. Die Geschäftsordnung der Stadt Crivitz regelt dazu im § 10 Ordnungsmaßnahme innerhalb der Sitzung und im § 11 Ordnungsmaßnahmen gegen Zuhörer.

Wenn es um Ordnungsmaßnahmen gegenüber anderen Abgeordneten der Sitzung  der Stadtvertretung geht oder gegen Einwohner in der Einwohnerfragestunde, da handelt die Versammlungsleiterin/ Bürgermeisterin  schnell und häufig über das Maß hinaus, durch Wortentzug oder Maßregelungen, aber wenn es gegen bzw. um die Abgeordneten in der eigene Familie geht, hält man sich ständig großzügig zurück.

Durch die dortigen Formulierungen „kann“ liegt es immer allerdings im ERMESSEN der Bürgermeisterin entsprechend einzuschreiten.

Ungebührliches Verhalten liegt vor, wenn sich ein Gemeindevertreter in einer Art und Weise anderen Mandatsträgern gegenüber benimmt, die für ein gedeihliches Miteinander nicht mehr hinnehmbar sind. Hierzu können Beschimpfungen oder Beleidigungen anderer Gemeindevertreter oder der Verwaltungsleitung gehören (vgl.  OVG Lüneburg – 2 B 61/86 -,C HSGZ 1987 S.464, 465f.; VG Frankfurt – VII/2 G1798/91 -, HSGZ 1991 S. 490,491).

Fazit: Das nennt man dann KULANZ in eigener Sache!!!!