Ein weiterer Realitätsverlust oder einfach nur Boshaftigkeit seitens der CWG – Fraktion!

19.Sept.-2024/P-headli.-cont.-red./420[163(38-22)]/CLA-256/95-2024

Die derzeitige Hauptsatzung der Stadt Crivitz basiert auf Ignoranz, Naivität und kläglichen Verwaltungsmethoden der CWG Stadtspitze. Ein Ereignis, welches seinesgleichen sucht! Es herrscht ein Kuddelmuddel und Verschleierung in der Änderung und Neufassung der Hauptsatzung für Crivitz bezüglich der Entschädigungen für die Stadtvertreter, welche keine Funktionsträger sind.

Es ist nicht verwunderlich, dass so wenige Bürger an den öffentlichen Sitzungen teilnehmen und sich immer weniger bereit erklären, an Aktionen teilzunehmen, wenn man solche Ignoranz und Vertrauensverlust sofort nach der Wahl erlebt.

Die CWG Fraktion beantragte im Dez. 2023 als Mehrheitsfraktion in der damaligen Stadtvertretung eine Modifikation der Hauptsatzung, ohne dass diese vorher in den Ausschüssen diskutiert wurde. Vor der endgültigen Abstimmung über die neue Hauptsatzungsänderung zauberte die Bürgermeisterin in Vertretung des Chefs der Fraktion, Herrn Andreas Rüß eine unerwartete Tischvorlage hervor und überraschte alle Anwesenden. Aufgrund eines angeblichen Krankheitsstatus des Chefs der CWG – Fraktion brachte die Bürgermeisterin diese Vorlage nun persönlich in die Sitzung ein und verlas diese augenblicklich. Diese beinhaltete, dass der Sockelbeitrag (pauschale monatliche Entschädigung von 50 €) für die meisten Abgeordneten abgeschafft werden sollte. Die CWG – Crivitz begründete ihre Entscheidung mit einem zu erwartenden Haushaltsdefizit im Jahr 2024 und in den Folgejahren und forderte die Stadtvertreter auf, mit gutem Beispiel voranzugehen bei der Kürzung von Entschädigungen. Das Fatale an dieser neuen Regelung war, dass alle Funktionsträger innerhalb der Stadtvertretung, die ausschließlich aus den Reihen der Fraktion DIE LINKE/Heine + CWG kamen, davon ausgeschlossen waren. Sie zeigten auch keinerlei Akzeptanz für eine freiwillige Reduzierung ihrer eigenen Entschädigungen, um ebenfalls einen Beitrag zu leisten!

Aufgrund mangelnden Präsenz in der Sitzung (von 12 der ursprünglich 17 Stadtvertreter) wurde diese sogenannte vierte Änderung der Hauptsatzung von den Mehrheitsfraktionen durchgefochten, mit einem Ergebnis von 7 Ja- und 5 Nein-Stimmen.Es wurde jedoch von niemandem der Anwesenden beachtet, dass die Kommunalverfassung M-V für Hauptsatzungsänderungen eigentlich eine Mehrheit der Stadtvertretung forderte, also 9 Ja-Stimmen. Das fiel keinem der Anwesenden auf, wo man doch so häufig selbsterklärte Spezialisten in den eigenen Reihen hatte, die angeblich die Kommunalverfassung kannten oder von ihr gehört hatten.  Wie gewohnt fühlte man sich sicher, wenn man seine Beschlüsse durchsetzen konnte.

Die Ungültigkeit der vierten Änderungssatzung wurde sechs Monate lang bis nach der Wahl verschwiegen.  Obwohl sie kurzzeitig zwischendurch veröffentlicht wurde, wurde sie sofort wieder zurückgezogen und gelöscht für die Öffentlichkeit, da es natürlich sonst hätte Wählerstimmen kosten können für dieses Unvermögen.

Einige ehemalige Abgeordnete erhielten plötzlich im Juni 2024 den verbleibenden finanziellen Betrag der letzten sechs Monate der Entschädigung, den fehlenden Sockelbetrag. Aber auf der konstituierenden Sitzung am 17.07.2024 wurde er jedoch für die neuen Abgeordneten wieder gestrichen, da niemand ihnen die Vorgeschichte für das Dilemma so richtig erklären konnte.

Es ist eigentlich ein Skandal, aber wie es vor Wahlen üblich ist, wurde alles totgeschwiegen.

Jetzt also ein erneuter Anlauf von Herrn Andreas Rüß nach der Wahl im Juni 2024, selbstverständlich für die Sitzung der Stadtvertretung am 23. 09.2024 mit einer erneuten Kürzung des Sockelbetrages bei einer sogenannten Innaktivität der Stadtvertreter.  Nach seinen neuesten Ideen und den Vorschlägen der CWG-Fraktion soll indessen der Sockelbetrag bei Inaktivität rückwirkend oder vorläufig gestrichen werden. Eine vollkommen unlogische Auslegung, die über die Regeln von der Kommunalverfassung hinausgeht und Sanktionen für Stadtvertreter in M-V festlegt. Was für eine Farce man hier der Öffentlichkeit präsentiert, spottet jeder Beschreibung. Abgesehen von der rechtschreib- und formalrechtlichen Beschreibung der Anträge entsprechen sie in keinerlei Hinsicht den Bestimmungen der Kommunalverfassung und der eigenen Geschäftsordnung.

Wenn es um die Inaktivität der Stadtvertreter in den vergangenen fünf Jahren geht, müsste sich die CWG – Fraktion einmal ihre eigene Anwesenheitsliste bei Sitzungen ansehen und würde wahrscheinlich selbst blass werden und sich für diese Argumentation schämen. Es wäre denkbar, dass wir diese einmal veröffentlichen, um das Debakel zu illustrieren.

Und so dürfen wir uns erneut auf ein gigantisches Ereignis zur kommenden Sitzung freuen.

Kommentar – Resümee der Redaktion

Versuch und Irrtum Prinzip: Eine Methode zum Lernen?  Bisher hat alles lediglich eine einzige Peinlichkeit!

Es handelt sich hierbei um ein desaströses Dilemma, das die alte und neue CWG – Stadtspitze wissentlich geschaffen haben.  Man verschweigt bewusst über sechs Monate gegenüber den Bürgern, dass eine Satzungsänderung ungültig ist.

Einfach mal so, aus einer kurzen Hand beschließen. Es ist symptomatisch für das sporadische unkontrollierte Handeln der letzten fünf Jahre der herrschenden CWG-Fraktion, die stets alles verändern wollte, aufgrund ihrer absoluten Mehrheit. Aber oft wusste man nicht genau, wie es weitergehen sollte. Hauptsache, die Augen zu und durch.

Es ist bedauerlich, dass das Amt Crivitz nicht in der Lage war, die CWG-Stadtspitze in diesem fachlichen Handeln zu unterweisen oder die Transparenz zu fordern.  Es ist wahrscheinlich, dass die Kommunalaufsicht LUP diese Unregelmäßigkeiten entdeckt hat und es ist anzunehmen, dass sie erst spät darüber informiert wurde. Erst nach der eigenen Vereidigung wird dann von der CWG – Stadtspitze die aktuelle Lage bekannt gegeben und man ist dann weiterhin nicht einmal in der Lage, eine ordentliche Hauptsatzung zu vollenden.

Seit Jahren ist zu beobachten, dass die CWG-Fraktion und Stadtspitze lieber großflächige Bauprojekte plant und diese mit Vergabeverfahren sowie Festveranstaltungen begleitet, anstatt sich auf Haushalts-, Verwaltungs- und Kommunalangelegenheiten zu konzentrieren.

Der SBB (Senioren und Behindertenbeirat) ist ein Opfer von chaotischem Verwaltungshandeln und Intransparenz!

23.August -2024/P-headli.-cont.-red./415[163(38-22)]/CLA-251/90-2024

Die derzeitige Hauptsatzung der Stadt Crivitz basiert auf Ignoranz, Unkenntnis und bemitleidenswerten Verwaltungsmethoden der CWG Stadtspitze. Es ist ein Spektakel, das seinesgleichen sucht! Es herrscht ein völliges Chaos bei der Hauptsatzung in Crivitz bezüglich der Entschädigungen und Befugnisse des SBB und das hat seine Auswirkungen.

Aufgrund der internen Übereinkunft in der Ausarbeitung der neuen Hauptsatzung und Geschäftsordnung von CWG mit CDU und BFC kam es bei der letzten Stadtvertretersitzung zu Unstimmigkeiten, da die AFD-Fraktion nicht in die Ausarbeitungen einbezogen wurde. Die AfD-Fraktion hatte sich daraufhin intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und eigene Vorschläge unterbreitet, die die anderen Fraktionen völlig überforderten. Die CWG Fraktion hatte Schwierigkeiten, dem Ganzen zu folgen, da man selbst nicht im Thema war. Eigentlich sollten die Angelegenheiten fraktionsübergreifend im Nachgang der Sitzung geklärt werden, jedoch der damalige CDU-Fraktionsvorsitzende Hartmut Paulsen und die CWG Fraktion wollten unbedingt eine Satzung beschließen. Allerdings hatte das alles seinen charakteristischen Haken und zeigte das Desaster der CWG Stadtspitze im gesamten Handeln im vergangenen Wahlzyklus. Die CWG-Stadtspitze vertrat die Ansicht, dass die letzte Änderung der Hauptsatzung (4. Änderung) vom Dezember 2023 ungültig ist und daher müsse man sofort eine Satzung beschließen, da sonst keine mehr vorhanden wäre. Eigentlich ist ein Skandal, aber wie es vor der Wahl üblich ist, wurde alles seit sechs Monaten totgeschwiegen.

Was war geschehen!

Die CWG Fraktion beantragte im Dez. 2023 als Mehrheitsfraktion in der damaligen Stadtvertretung eine Änderung der Hauptsatzung, ohne diese zuvor den Ausschüssen diesen breit zu diskutieren. Diese Änderung beinhaltete, dass der Sockelbeitrag (pauschale monatliche Entschädigung von 50,00 €) für die meisten Abgeordneten abgeschafft werden sollte. Das Fatale daran war, dass alle Funktionsträger innerhalb der Stadtvertretung, die ausschließlich aus den Reihen der Fraktion DIE LINKE/Heine + CWG kamen, davon nicht betroffen waren. Ebenso sollte die Wahlperiode vom SBB nicht die gleiche sein wie die der Stadtvertretung. Sondern extra fünf Jahre. Mit dieser Methode kann man seine engen, handverlesenen Vertrauten effektiv absichern!  Diese Regelung würde bedeuten, dass bei der Gültigkeitserklärung der Satzung vor der Kommunalwahl keine Neuwahl des SBB erfolgen muss. Die Bestellung der Mitglieder des SBB erfolgte erst im April 2023 aufgrund einer rechtswidrigen Wahl im Juni 2022. Weiterhin war vorgesehen, dass das Rederecht des SBB auf ein Recht zur auf) Unterbreitung von Fragen, Vorschläge und Anregungen umgewandelt wird. Unklar blieb, ob dies in der Einwohnerfragestunde geschehen soll oder ob es als besonderes Recht allgemein ausgeübt werden sollte.

Aufgrund der Anwesenheit in der Stadtvertretersitzung im Dezember 2023 (von 12 der 17 Stadtvertretern) bestand zwar Beschlussfähigkeit um zwei Änderungen in der 4. Änderung der Hauptsatzung vorzunehmen. In der ersten und auch zweiten Abstimmung zu den Änderungen waren es 7 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen.

So weit, so gut, dachte man. Und so ging man frohen Mutes nach dem vollbrachten Werk in das Wirtshaus zum Seeblick und ließ es sich beim üppigen Weihnachtsessen auf Kosten des Steuerzahlers so richtig gut schmecken. Das neue Jahr 2024 begann und die betroffenen Abgeordneten erhielten auch keinen monatlichen Sockelbetrag mehr. Der SBB feierte sich in allen weiteren Sitzungen, da er erst die nächste Wahl im Juni 2028 hatte und nahm sein Rederecht in den Ausschüssen in Anspruch.

Erst nach der Kommunalwahl aufgrund unseres Artikels am 21.06.2024 zum Seniorenbeirat und einer kurzen Nachfrage bei der Kommunalaufsicht LUP offenbarte sich das ganze Dilemma. Nach sechs Monaten der Beschlussfassung und fast einem Monat nach der Wahl wurde endlich die vierte Änderung der Hauptsatzung (am 04.07.2024 auf der Internetseite des Amtes) plötzlich und unerwartet veröffentlicht. Jedoch nach wenigen Tagen wieder gelöscht wurde. Wohl gemerkt, es war bereits ca. 14 Tage vor der konstituierten Sitzung der neuen Stadtvertretung. Plötzlich erhielten auch einige ehemaligen Abgeordnete den verbleibenden finanziellen Betrag der letzten sechs Monate der Entschädigung (den fehlenden Sockelbetrag).

Was war geschehen?

Es war einfach so: Die Satzungsänderung war ungültig, da sie einen fatalen Fehler enthielt, den man erst im Nachgang bemerkt und über sechs Monate verschwiegen hatte. Daher auch die sofortige Entfernung der Veröffentlichung auf der Internetseite des Amtes Crivitz. 

Generell gilt: Laut Kommunalverfassung MV im § 5 Absatz 2, dass Hauptsatzungsänderungen nur von der Stadtvertretung mit der Mehrheit aller Mitglieder beschlossen werden.  Sie ist der Rechtsaufsichtsbehörde vor der Ausfertigung anzuzeigen. Aufgrund der Tatsache, dass im Dez. 2023 lediglich 12 von 17 Stadtvertretern der Stadtvertretung anwesend waren und es nur 7 Jastimmen von den Anwesenden für die Hauptsatzungsänderung gab, fehlten schließlich 2 Stimmen für eine Mehrheit (insgesamt 9) der Stadtvertretung und somit war die beschlossene Satzungsänderung nach dem bestehenden Recht ungültig.

Das bedeutet also, dass die Amtsperiode des SBB der Stadtvertretung entspricht und Neuwahlen gemäß der Hauptsatzung durchgeführt werden müssen. Der einzige Ausweg in der derzeitigen Situation besteht wirklich darin, Neuwahlen für den SBB zu organisieren und ihm ein Facelifting zu verpassen für frische Ideen, Kompetenz gepaart mit Durchsetzungsvermögen, das grundsätzlich gemeinwohlorientiert geprägt ist. Damit Barrierefreiheit nicht nur in Zukunft ein Marketingslogan bleibt, sondern auch umgesetzt wird und die Menschen mit Behinderung endlich ein Sprachrohr haben.

Es handelt sich hierbei um ein desaströses Dilemma, das die alte und neue CWG – Stadtspitze wissentlich geschaffen haben. 

Man verschweigt bewusst über sechs Monate gegenüber den Bürgern, dass eine Satzungsänderung ungültig ist. Dann wird eine erste Veröffentlichung (einen Monat nach der Wahl) durchgeführt und wieder rückgängig macht. Außerdem spricht man während der Vorbereitung der neuen Stadtvertretung zur Konstituierung nicht mit allen Fraktionen und ist dann verwundert, dass einige Fraktionen bereits vorbereitet sind und Anträge stellen. Erst nach der eigenen Vereidigung wird dann von der CWG – Stadtspitze die aktuellen Geschehnisse bekannt gegeben und man ist dann weiterhin nicht einmal in der Lage, eine ordentliche Hauptsatzung zu vollenden.

Es ist nicht verwunderlich, dass so wenige Bürger an den öffentlichen Sitzungen teilnehmen und sich immer weniger bereit erklären, an Aktionen teilzunehmen, wenn man solchen Vertrauensverlust sofort nach der Wahl erlebt.

Kommentar – Resümee der Redaktion

Versuch und Irrtum Prinzip: Eine Methode zum Lernen? Bis jetzt ist alles nur eine einzige Blamage!

Einfach mal so, aus der kurzen Hand beschließen, ohne genaue Analyse. Es ist symptomatisch für das sporadische unkontrollierte Handeln der letzten fünf Jahre der herrschenden CWG-Fraktion, die stets alles verändern wollte, mit Macht aufgrund ihrer absoluten Mehrheit. Doch oft nie wusste, wie es weitergehen sollte. Hauptsache, Augen zu und durch. 

Es ist bedauerlich, dass das Amt Crivitz nicht in der Lage war, die CWG-Stadtspitze in diesem fachbezogenen Handeln zu unterweisen die Transparenz zu fordern.  Letztlich ist es vermutlich der Kommunalaufsicht LUP zu verdanken, dass diese Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden und sicherlich wurde sie erst verspätet darüber informiert.

Aufgrund der neuen Kommunalverfassung vom Mai 2024 wurden neue Rechte für Beiräte festgelegt, dass auch ein Anspruch auf Sitzungsgeld und Reisekosten für Beiräte besteht. Des Weiteren, dass die Sitzungen der Beiräte öffentlich sein können und die Mitglieder auf die Kommunalverfassung MV verpflichtet werden. Die Mitglieder werden auf das Mitwirkungsverbot, Unvereinbarkeit von Amt und Mandat, Vertretungsverbot und die Verschwiegenheit hingewiesen. Außerdem kann die oder der Vorsitzende des Beirates an den Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse teilnehmen und dass sie oder er in den Angelegenheiten des Beirates ein Rede- und Antragsrecht hat.

Jetzt ist es auch möglich, die finanzielle Budgetausstattung optimaler auf die Bedürfnisse des SBB und deren Veranstaltungen sowie Ausstattungen abzustimmen. Dennoch sind von diesen Angelegenheiten in der Hauptsatzung der Stadt Crivitz 2024 wenig enthalten, obwohl die neue Kommunalverfassung seit dem Januar 2024 öffentlich im Landtag und Städte- und Gemeindetag diskutiert wurde. Die Gemeinden und Städte sind frühzeitig vor der Wahl informiert worden in einer Arbeitshilfe 2024 zu den Hauptsatzungen, auch das Amt Crivitz und der Amtsausschuss.

So ist es wiederum erstaunlich, dass nun der Sockelbeitrag für die meisten Abgeordneten weiterhin gültig ist und entrichtet werden sollte, aufgrund der Nichtigkeit der Hauptsatzungsänderung. Aber auf der konstituierenden Sitzung am 17.07.2024 wurde er jedoch den neuen Abgeordneten wieder gestrichen, da niemand ihnen die Vorgeschichte für das Dilemma so richtig erklärt hatte.

Seit Jahren ist festzustellen, dass die CWG – Fraktion und Stadtspitze lieber großflächige Bauprojekte plant und sich mit der Baubetreuung beschäftigt und Vergabeverfahren sowie Festveranstaltungen durchführt (während gleichzeitig die Finanzausgaben und Schulden im Haushalt exorbitant steigen), anstatt sich in Haushalts-, Verwaltungs- und kommunalrechtlichen Angelegenheiten weiterzubilden.

Nach der Wahl ist vor der Wahl!

Die öffentliche Toilette in Crivitz ist nicht unbedingt ein Sehnsuchtsort!

09.August -2024/P-headli.-cont.-red./409[163(38-22)]/CLA-245/84-2024

Wo sollte man hingehen, wenn sich die Blase wieder meldet und ein Klo nötig ist?

Die Region um den Tourismusort Crivitz und Crivitz möchte unbedingt Touristen anlocken. Mit immer mehr Radwegen, Rastplätzen am Ortseingang, Badestellen und einem neuen Marktplatz mit Events, der zum Einkaufen animieren soll. Was passiert, wenn Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Inkontinenz unterwegs sind? Doch an welchem Ort befindet sich nun die nächste rettende öffentliche Toilette?

Eine öffentliche Toilette befindet sich in Crivitz direkt neben dem Bürgerhaus. Es ist die Einzige in der Stadt Crivitz und den Ortsteilen sowie im Umkreis von ca. 10 km. Das öffentliche Klo ist nicht nur für Frauen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität geeignet, sondern auch für Männer.

Abgesehen von dem Fäkalgeruch und der schlichten Ausstattung, die an das vergangene Jahrhundert erinnert, ist es jedoch erfreulich, dass genügend Papier zu finden ist. Wer jedoch am Wochenende oder nach 16:00 Uhr an den Werktagen oder bei Urlaub des Bürgerhauses unterwegs ist, hat ein großes Problem, da es verschlossen ist und bleibt. Es existiert kein Hinweis darauf, dass diese Toilette dann geschlossen ist; ebenso sind die Öffnungszeiten nicht bekannt. Hinweisschilder in der Stadt sind ebenfalls Mangelware, wenn sie überhaupt vorhanden sind. Es scheint jedoch eine wöchentliche Reinigung zu geben!

Insbesondere in ländlichen Regionen ist die Versorgung mit öffentlichen WCs unzureichend. Hier besteht dringend Handlungsbedarf. Vielmehr sollte das Thema öffentliches Klo in die Diskussionen der Stadtvertreter aufgenommen werden, anstatt sich permanent nur seit Jahren im Kulturausschuss mit Kinderspielplätzen zu befassen und im Umweltausschuss Flyer für Wanderwege drucken zu lassen. Die demografische Entwicklung ist auch in einem regionalen Grundzentrum wie der Stadt Crivitz zu spüren und die Menschen mit eingeschränkter Mobilität haben in Crivitz kaum Möglichkeiten, ein öffentliches Klo aufzusuchen, besonders nach 16:00 Uhr an den Werktagen und am Wochenende. Wo soll man hingehen oder bei einem Event auf dem Marktplatz?

Acht Monate lang versuchte der Senioren- und Behindertenbeirat (SBB) im Kultur- und Bauausschuss darauf hinzuweisen, dass es auf der einzigen öffentlichen Toilette in der Stadt Crivitz kein Licht gibt. Das Problem konnte erst kurz vor den bevorstehenden Wahlen im Juni 2024 gelöst werden.

Es fehlt ganz einfach bei unserer Stadtspitze angefangen und auch bei den Mandatsträgern schlichtweg die Erkenntnis, dass öffentliche Toiletten ein wichtiger Teil der Infrastruktur einer Stadt sind. Besonders wenn man sich mit dem Titel*Tourismusort* schmückt, aber dafür kein Konzept hat.

Es ist ratsam, über die Errichtung weiterer öffentlicher WCs nachzudenken oder die im Bürgerhaus selbst existierenden WCs als öffentliche Toilette zu deklarieren. Ebenso könnten Partnerschaften mit dem Krankenhaus, dem Kaufhaus oder der Gastronomie in der Lage sein, kostenfreie Toiletten zur Verfügung zu stellen, wobei die Stadt Crivitz im Gegenzug sich an den Kosten beteiligt.

Seit 10 Jahren stellt Crivitz Millionen Euro für Projekte in der Infrastruktur zur Verfügung. Jedoch ist für ein Konzept für *öffentliche Klo’s* oder eine Sanierung der einzigen öffentlichen Toilette auf einen entsprechen Standard in der Ausstattung auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität plötzlich kein Geld mehr verfügbar.

Crivitz erhält jährlich 343.054,05 € an Zuweisungen zur Infrastruktur für 4770 Einwohner und erhält jährlich noch dazu etwa 70.887,21 € als zentraler Ort für die Einwohnerzahl 8675 des Nahbereichs. Also, das Geld ist da, oder?

Kommentar/Resümee – der Redaktion

„Wir standen schon vor der Toilette und haben uns doch noch in die Hose gemacht.“ Ronald Maul

So wie es der Rostocker Mittelfeldspieler Ronald Maul beschreibt und sich fühlte im Jahre 2002 nach der 3:4-Niederlage von Rostock bei Werder Bremen angesichts des unbefriedigenden Spielverlaufs, könnte es jedermann tatsächlich ergehen in der Stadt Crivitz. Sofern man nach 16:00 Uhr an den Werktagen oder am Wochenende in Crivitz ein öffentliches stilles Örtchen sucht.

Die Aktion „Nette Toilette“ wurde bereits in über 300 Kommunen seit 2002 etabliert. Um die städtischen Ausgaben zu reduzieren und mehr Dienstleistungen für Bürger und Touristen anzubieten. Die gastronomischen Betriebe im Zentrum von Städten stellen ihre Toiletten zu ihren Öffnungszeiten kostenlos und ohne Verzehrpflicht der Allgemeinheit zur Benutzung zur Verfügung. Die Firmen, die an diesem Projekt teilnehmen, bekommen von den Städten einen Aufkleber. Mit diesem Aufkleber machen sie darauf aufmerksam. Die Städte beteiligen sich dann im Gegenzug an den Kosten der Betriebe dafür. Dieses Projekt bzw. Idee wäre zumindest eine Übergangslösung, um den Tourismusort Crivitz und die Innenstadt attraktiver zu machen, auch wenn ein Event nach 16:00 Uhr stattfindet oder der Einkauf im Kaufhaus etwas länger dauert.

Die Stadt Crivitz gibt in diesem Jahr ca. 68.700 € für Repräsentationen aus (allein die Bürgermeisterin Frau Britta – Brusch Gamm verbraucht davon ca. 10.000 €) sowie ca. 3.300 € für den Tourismus (wofür auch immer) und ca. 100.000 € verbrauchen die politischen Gremien (allein die Sitzungsgelder betragen ca. 35.000 €), aber für die Sanierung der öffentlichen Toilette in der Stadt Crivitz ist seit Jahren kein Geld mehr vorhanden!

Teil-5 – Eine Gefälligkeit der Vertragsverlängerung oder ein politisches Kalkül vor der Wahl?

12.Juli -2024/P-headli.-cont.-red./399[163(38-22)]/CLA-235/74-2024

Seit fünf Jahren wird das Schul- und Kita-Essen von den Mehrheitsfraktionen der Wählergemeinschaft CWG – Crivitz und der Fraktion DIE LINKE/ Heine mit einem bestimmten Essenanbieter dominiert. Jede Kritik an diesem Projekt wurde im Keim erstickt, indem die Verträge per Order de Mufti verlängert und Preiserhöhungen jeglicher Art sofort genehmigt wurden. Die CDU-Fraktion Crivitz und Umland, die damals noch die stärkste Oppositionskraft in der Stadtvertretung stellte, beteiligte sich auch an diesem Hin und Her, ohne dass einzelne Vorgänge hinterfragt wurden.

Zu diesem Zeitpunkt gab es auch das erste Mal ein Eingeständnis, dass man 2019 viel zu früh und voreilig die Verträge mit der Firma UWM in Demen gekündigt hatte. Eine verspätete Einsicht.

Im Jahr 2022 hat das Unternehmen Schwerin Menü GmbH einen Antrag auf eine erstmalige Preiserhöhung in der Essensversorgung an die Bürgermeisterin gestellt. Aufgrund der gestiegenen Preise für Gas, Strom und Kraftstoff sowie der Lieferengpässe bei Lebensmitteln, dem Fachkräftemangel und den gestiegenen Lohn- und Produktionskosten. Der Antrag wurde innerhalb von 10 Tagen von der Bürgermeisterin sofort genehmigt. Erst im Nachgang wurden dann einige Gesprächstermine für die Einrichtungen vereinbart. Schließlich wurde im März 2023 eine erneute Ausschreibung für das Essen in der Schule und Kita beschlossen. Das Ausschreibungsverfahren sollte ab Mai 2023 beginnen.

Im Juli 2023 wurde das angekündigte Ausschreibungsverfahren durch die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter in ein angebliches „Interessenbekundungsverfahren“ umgewandelt, da sich angeblich niemand gemeldet hat, außer dem jetzigen und derzeitigen Anbieter „Schwerin Menü“. So wurde per oder de Mufti von der Stadtspitze kurzerhand der Vertrag mit dem Unternehmen Schwerin Menü verlängert und lediglich die Tatsache nur noch bekannt gegeben.

Nach eingehender Recherche unserer Redaktion im Amtsbereich Crivitz und im Landkreis LUP bei anderen Anbietern für Schul- und Kita-Essen im August 2023 wurde festgestellt, dass sie nicht über das Interessenbekundungsverfahren informiert waren oder gar beteiligt wurden.

Der Bildungsausschuss wollte das Thema bis zum Januar 2024 nicht auf die Tagesordnung setzen, obwohl er wusste, dass die Firma „Schwerin-Menü“ erneut eine Preiserhöhung ab Januar 2024 angekündigt hatte. Die Erhöhung der Löhne durch das Tarifvertragsgesetz und die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 7 % auf 19 % waren die angeblichen Hauptgründe für die Preiserhöhung für Speisen in Schulen und Kitas!

Nach einer kurzen Recherche wurde festgestellt, dass in der Kita „Uns Lütten“ keinerlei Essenskommissionen mehr existieren. Die entsprechenden Eltern waren ausgeschieden, da deren Kinder zur Schule gekommen sind. Bei Problemen mit dem Essen sollten sich die Eltern oder andere Betroffene an die Leiterin wenden, um ein persönliches Gespräch zu führen. Was das sollte und wozu versteht kein Mensch, aber sicher, um alle kritischen Meinungen vorher zu filtern und kleinzureden.

Im April 2024 bemängelte der Landkreistag MV, dass er die Elternmitsprache stärken wolle, unter anderem auch bei der Verpflegung, für die die Eltern zahlten, aber bisher kein Mitspracherecht bei der Auswahl des Essensanbieters hätten, obwohl sie Vertragspartner seien. Insofern ist der Wunsch der Eltern nachvollziehbar, hier entscheidend Einfluss zu nehmen.

So ist es im neuen vierten Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes MV seit Mai 2024 § 22 Abs. 4 geregelt: „Im Vorfeld der Entgeltverhandlungen und bei zwischen zeitlichen Änderungen muss der Träger der Kindertageseinrichtung mit dem Elternrat das Benehmen über die Essensversorgung der Kinder, einschließlich der Auswahl des Essensanbieters, und die Höhe der Verpflegungskosten herstellen.“ (…..) „Darüber hinaus ist dem Elternrat unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorschriften auf Verlangen unverzüglich Auskunft über die nach § 24 Absatz 1 und 3 getroffenen Vereinbarungen über Leistung, Qualität und Entgelt und deren Umsetzung sowie die Anzahl und den Umfang des im Entgelt verhandelten Personals zu erteilen.Daraus ergibt sich, dass der Gesetzgeber in MV den Wunsch hegt, dass Eltern mitreden können. Zum Beispiel bei Vereinbarungen über Leistung, Qualität und Bezahlung“

Wahrscheinlich war dies der Grund für die stillschweigende Vertragsverlängerung der Stadtspitze der Altfraktionen der CWG und der LINKE/Heine mit der Firma Schwerin Menü, da sonst zu viele Fragen oder Kritik entstehen würde, oder?

Kommentar/Resümee – die Redaktion

Obwohl die Stadt Crivitz der Schul- und Kitaträger ist, hat sie genügend Gremien geschaffen, wie z. B. die Essenskommissionen, die regelmäßig in den Ausschüssen der Stadt über ihre Arbeit berichten sollten, als Schnittstelle zwischen Essensanbieter und Einrichtung.

Es ist an der Zeit, die Essenskommission in der Kita neu zu aktivieren und zu wählen, da steigende Kosten auch eine entsprechende Qualität des Essenanbieters mit sich bringen müssen! Zu diesem Zweck müssen die Eltern auch ein Mitspracherecht bei der Auswahl des Essensversorgers in jeder Einrichtung haben. Nach etwa fünf Jahren mit demselben Essenanbieter könnte ein Preisvergleich verschiedener Anbieter von Vorteil sein und dringend empfohlen werden. Eine Privilegierung eines Angebots aufgrund persönlicher Befindlichkeiten einzelner Mandatsträger in der Stadtvertretung bei der Auswahl des Essensanbieters sollte vermieden werden.

Es ist tatsächlich notwendig, sich angesichts der finanziellen Schwierigkeiten vieler Eltern, die sich derzeit mit dem Thema befassen, Gedanken darüber zu machen, ob es sinnvoll wäre, das Schul- und Kita-Essen von der Stadt Crivitz zu subventionieren.

Wieso trägt nicht die Stadt Crivitz die Kostensteigerung von 1,00 € pro Mahlzeit für die Eltern? Es ist unbestritten, dass das Geld im Haushalt ausreichend vorhanden ist. Wenn man nur an die jährlichen 60.000 € Repräsentationskosten denkt, kann man auch die Preissteigerungskosten für die Eltern tragen. Oder?

Also zögern Sie nicht, es einfach zu tun, sehr geehrte neuen Stadtvertreter. Einfach mal machen! Oder?

Der Hundesportverein Lewitzrand e. V. ist von der Nutzung des Trainingsplatzes in Crivitz ausgeschlossen!

26.Juni -2024/P-headli.-cont.-red./393[163(38-22)]/CLA-229/68-2024

Die Vereinsarbeit ist in einem kritischen Zustand.

Vom HSV Crivitz Eichholz e. V. wurde ein sogenanntes Nutzungsverbot verhängt. Der Grund dafür ist ganz einfach: Die Stadt Crivitz hat einen privilegierten Pachtvertrag mit einem Hundesportverein (HSV Crivitz Eichholz e. V.) abgeschlossen, in dem auch ehemalige Abgeordnete (sachkundige Einwohner der CWG – Fraktion) tätig sind. Das alles wurde noch kurz vor der Wahl von den ehemaligen Mehrheitsfraktionen CWG und DIE LINKE/Heine so festgelegt und schriftlich umgesetzt!

So schafft die Stadt Crivitz damit ein tiefes Spannungsfeld zwischen zwei Hundesportvereinen. Es ist selbstverständlich, dass der HSV Crivitz Eichholz e. V. nun gestärkt wurde und sowohl in seiner Kommunikation als auch im gesamten Auftreten hart gegen seinen unmittelbaren Konkurrenten vorgeht und ihn konsequent aus dem Trainingsgelände verbannt.

Kurios ist nur, dass der Hundesportverein Crivitz Eichholz e. V. den Trainingsplatz selbst nur an *ZWEI* Tagen in der Woche nutzt. Welche Bedeutung haben also die Machtspiele des Eichholzvereins e. V. und persönliche Interessen gegenüber den anderen Hundesportvereinen Lewitzrand? Könnten Sie vielleicht politisch motiviert sein, oder geht es lediglich darum, einen Kontrahenten auszuschalten?

Erinnern wir uns!

Es könnte alles ganz leicht sein! Wieder einmal ging es um personenbezogene Befindlichkeiten und um direkte Kontakte zur Stadtverwaltung und eine Machtdemonstration der Wählergruppe der CWG. Zwei Hundesportvereine besitzen lediglich einen Trainingsplatz, jedoch besitzt nur einer einen Vertrag. Die Mehrheit der CWG-Crivitz und die LINKE/Heine lehnten öffentliche Diskussionen ab und hatten den abgeschlossenen Pachtvertrag geheim gehalten. So wurde kurz vor der Wahl der Pachtvertrag mit dem Crivitz – Eichholz e. V. von der jetzigen und zukünftigen Stadtspitze unterzeichnet, ohne die Zustimmung der Stadtvertretung einzuholen und ohne jegliche Diskussion zu haben. Immer mehr Details über den Inhalt gelangten an die Öffentlichkeit. Die Mehrheit der CWG-Crivitz und die Linke/Heine versuchen seit zehn Monaten, öffentliche Diskussionen bis zur Wahl zu unterbinden. Sie taktierten und spielten auf Zeit, um den Hundesportverein Lewitzrand e. V. zu verhindern.

So wurde bereits im Ausschuss für Kultur, Sport und Vereine der Stadt Crivitz am 11. Juli 2023 über das Thema Pachtvertrag für die Hundesportvereine diskutiert. Dabei wurde von Frau Diana Rommel, die damalige Vorsitzende des Hundesportvereins „Crivitz – Eichholz“ e. V., darauf mehrmals hingewiesen, dass es für den Verein wichtig ist, „dass der Pachtvertrag weiterhin so Bestand haben sollte“. Bereits zu diesem Zeitpunkt war klar erkennbar, dass hier seit Längerem ein Pflock und eine feste Position in den Boden gestemmt werden sollte zum Hundesportverein „Crivitz – Eichholz“ e. V. 

Das Fatale an der Sache war nur, dass Frau Diana Rommel als sachkundige Einwohnerin in dem gleichen Ausschuss vertreten war (CWG – Fraktion) und natürlich einen direkten Einfluss innerhalb der Stadtvertretung besaß zu der Entscheidung zum abgeschlossenen Pachtvertrag. So wurde kurz vor der Wahl der Pachtvertrag mit dem Crivitz – Eichholz e. V. von der jetzigen und zukünftigen Stadtspitze unterzeichnet, ohne die Zustimmung der Stadtvertretung einzuholen und ohne jegliche Diskussion zu haben.

So unkompliziert ist also unsere parlamentarische Demokratie in Crivitz entwickelt!

Bisherige Bemühungen des Hundesportvereins Lewitzrand e. V. für eine Einigung oder die Suche nach einem neuen Standort für die Vereinsaktivitäten blieben bis jetzt erfolglos. So sendete der Hundesportverein nun SOS, weil seine Existenz bedroht ist, und schrieb an die Stadtpolitik! Aber in der Stadtpolitik tut sich zu diesem Thema nichts.

Zumindest vorerst, da die Konstituierung nach der Wahl und die Ausschüsse bislang nicht neu arbeitsfähig sind und dann kommt der Sommerurlaub; ob bis dahin oder darüber hinaus der Lewitzrand e. V. noch existieren wird, bleibt fraglich!

Kommentar/Resümee

„Des einen Leid ist des anderen Freud.“

Trotz der dargestellten Ereignisse und der Verweigerung von Informationen und Befangenheiten einzelner Ausschussmitglieder entstehen Fragen.

Warum ist es nicht zulässig, dass zwei Vereine auf einem Hunde-Trainingsplatz trainieren dürfen?

Selbst der Lewitz Hundesportverein e. V. appelliert in seinen Brandbrief an die Stadt Crivitz, die bestehende Option zu nutzen, um sicherzustellen, dass beide Vereine gleichermaßen den vorhandenen Trainingsplatz benutzen können, was ihm jedoch verwehrt bleibt. Der Lewitzrand e. V. hat schon lange Gesprächsbereitschaft angeboten, aber auch um vorrangig öffentliche Debatten gebeten, weil das Anliegen vom öffentlichen Interesse ist und um die emotionalen Einzelinteressen zu vermeiden.

Ist es tatsächlich so, dass alles im Dunkeln gelassen werden muss? Hatten einige Wählergruppen vor der Kommunalwahl Angst gehabt, sich mit den Bürgern und anderen Meinungen zu unterhalten?

Oder wollten Sie ihre Macht nutzen, um Entscheidungen zu beeinflussen? Es ist möglich, dass einmal die kritischen Aktiv- oder Vereinsbürger mit ihrer abweichenden Meinung recht haben. Falls dem so ist, was ist dann zu tun?

In einer Demokratie ist es von Bedeutung, die vorhandenen Interessen stets zu berücksichtigen, Kompromisse zu schmieden und sie auch zu finden, um möglichst viele Beteiligte zu befriedigen.

Die Ausübung von Machtbefugnissen in Wahlämtern ist von einer bestimmten Endlichkeit gekennzeichnet, was die Bürger sicherlich bei den kommenden Wahlen erfreuen wird!

Saftige Steuererhöhungen in ca. 65% der Gemeinden beschlossen bei der Grundsteuer (B) im Kommunalwahljahr2024!

03. März -2024/P-headli.-cont.-red./350[163(38-22)]/CLA-187/25-2024

Die meisten Kommunen im Amtsbereich Crivitz erhöhen ihre Hebesätze für die Grundsteuer stärker als notwendig, bevor der Bund im Jahr 2025 eine neue Berechnungsgrundlage für den Messbetrag vorlegt.

Ist es wirklich notwendig, dass die Kommunalpolitiker die Grundsteuer derart erhöhen, oder handelt es sich dabei um ein politisches Kalkül, da ab dem 01.01.2025 die neue Grundsteuerberechnung des Bundes greift? 

Bei den meisten Kommunen war das klare politische Kalkül der Entscheidung, die Grundsteuern bereits jetzt an die neuen Nivellierungshebesätze bis 2027 vom Land MV anzupassen. So besteht die Hoffnung, dass die Bürger im Wahljahr 2024 nicht allzu genau hinsehen werden. Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Berechnungsgrundlage für neue Messbeträge des Bundes bereits im Jahr 2025 vorliegen wird. Eine spätere Grundsteuererhöhung erst im Jahr 2025-2027 durch Anpassung der Hebesätze der Gemeinden wäre mit erheblichen Protesten verbunden.

Die neue Grundsteuer, die ab 2025 erhoben wird, basiert auf der Rechnung Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz der Gemeinde. Um den Wert des Grundbesitzes zu ermitteln, werden folgende Faktoren berücksichtigt: Bodenrichtwert. Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete. Ohne Unterscheidung zwischen Gewerbe und Wohnen werden diese neuen Messbeträge nach dem Grundsteuer-Reformgesetz mit dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz verrechnet. So soll jedes Grundstück individuell bewertet werden. Dies könnte erneut zu einer Erhöhung der Grundsteuer führen. Voraussichtlich wird für Grundstücke und Immobilien auf dem Land oder in strukturschwachen Gebieten weniger Grundsteuer anfallen. Dagegen könnte es für Städter, Besitzer unbebauter Grundstücke und Eigentümer von Einfamilienhäusern teurer werden. Die Grundsteuer ist ein wichtiger Einnahmefaktor für jede Gemeinde.

Sind die Gründe für diese Erhöhungen der Hebesätze bei ca. 65 % der Gemeinden 2024 im Amtsbereich Crivitz die fehlenden Rücklagen, ein vorauseilender Gehorsam oder die vielen Investitionsprojekte, in denen sie auf Zuweisungen vom Land angewiesen sind, wegen mangelnder Eigenliquidität? 

Es mag sein, dass die Gründe für die Entscheidungen variieren, doch die Auswirkungen auf Eigentümer, Unternehmen und Mieter (Betriebskosten) werden deutlich spürbar sein. Selbstverständlich spielen auch finanzpolitische strategische Fehlentscheidungen eine wichtige Rolle, die man in den vergangenen Jahren getroffen hat. Aufgrund der drastisch schwindenden Kapitalreserven und liquiden Mittel wird versucht, vor der Wahl 2024 noch etwas nachzuholen, bevor es zu spät ist.

Der kommunale Finanzausgleich (FAG) dient der Verringerung von Unterschieden zwischen starken und schwachen Kommunen und der gleichmäßigen Verteilung öffentlicher Gelder innerhalb eines Landes. Für die weitere Verteilung wurde ein Schlüssel berechnet, der nicht das tatsächliche örtliche Aufkommen erfasst, sondern eine gewisse Nivellierung unter den Gemeinden vornimmt. Damit soll verhindert werden, dass Gemeinden mit einer besonders einkommensstarken Bevölkerung vergleichsweise hohe Steuererträge erzielen, Gemeinden in strukturschwachen Regionen dagegen sich mit einem sehr niedrigen Aufkommen begnügen müssen.

Dazu wurden Landes-Hebesätze als Nivellierungssätze beschlossen, die für den Zufluss von öffentlichen Geldern und Förderungen ausschlaggebend sind. Für die Berechnung der Steuerkraftzahlen zu den Grundsteuern und zur Gewerbesteuer (Realsteuern) wurden für die Jahre 2024 bis 2027 folgende Nivellierungshebesätze zugrunde gelegt: Grundsteuer A: 338 Prozent, Grundsteuer B: 438 Prozent, Gewerbesteuer: 390 Prozent.

Laut Realsteuervergleich des Statistischen Amtes für das Jahr 2022 vom 8. August 2023 ergeben sich für die kreisangehörigen Gemeinden die nachfolgend dargestellten Durchschnittshebesätze nach Größenklassen:

Um aber nach § 27 FAG M-V im Jahr 2025 eine Mindestzuweisung oder Sonder- und Ergänzungszuweisungen erhalten zu können, müssen die kreisangehörigen Gemeinden die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2024 so festsetzen, dass sie mindestens 20 Hebesatzpunkte über dem gewogenen Durchschnittshebesatz der Gemeindegrößenklasse des Haushaltsjahres 2022 liegen.

In 65 % der Gemeinden im Amtsbereich Crivitz wurde die Grundsteuer bereits aber weit über 20 % erhöht, und man hat sich schon an die Nivellierungshebesätze des Landes bis 2027 gehalten. Damit die Gemeinden nicht erneut die Grundsteuer erhöhen müssen, wie zuvor bereits erwähnt.  Jedoch sind die Belastungen enorm hoch!

Etwa 40 % der Kommunen im Amtsbereich Crivitz müssen die Steuererhöhungen noch umsetzen, wenn sie die Mindest- oder Sonderzuweisungen 2025 erhalten möchten oder diese unangenehmen Angelegenheiten ihrem neu gewählten Abgeordneten nach der Wahl am 09.06.2024 überlassen wollen.

Die 17 Kommunen im Amtsbereich Crivitz werden im Jahr 2024 zusammen etwa 2.756.400 € Grundsteuer einnehmen. Spitzenreiter ist die Stadt Crivitz mit ca. 580.700,00 €, gefolgt von der Gemeinde Plate mit 336.600,00 € und der Gemeinde Pinnow mit 250.000,00 € Grundsteuereinnahmen.

Daher ist es von Bedeutung, dass die frisch gewählten Abgeordneten nach der Wahl in den Gemeinden stets ihre eigene Liquidität und Steuerkraft im Auge behalten, wenn sie sich für großflächige Investitionen interessieren und planen sollten.

Denn durch ständige Steuererhöhungen ist der Abbau von Rücklagen, Eigenkapital und Liquidität nicht aufzuhalten und nicht allein zu bewältigen.

Resümee/ Kommentar

Unregelmäßige und übermäßige Steuererhöhungen sind keine Lösung für kommunale finanzpolitische Probleme. Sie verursachen lediglich zusätzliche Belastungen für die Bürger und die Wirtschaft sowie für die Entwicklung der Region.

Nur darf man eines bei dieser Tatsache nicht vergessen, dass es bei der neuen Grundsteuer-Berechnung auf drei Größen angeht: den Einheitswert (ab 2025: Grundsteuerwert oder Grundsteueräquivalenzbeträge), die Steuermesszahl und den individuelleren Hebesatz der Kommune. Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 ist, entscheidet sich erst im Jahr 2024.  Jeder zahlt bis Ende 2024 seine Grundsteuer wie bisher. Erst ab 2025 wird die neue Grundsteuer fällig.

Wenn die Grundsteuer in den Gemeinden bereits jetzt kräftig angehoben wird, weil man möglicherweise in der Vergangenheit etwas Strategisches versäumt hat oder um Förderungen für Bauprojekte zu erhalten, dann ergibt sich automatisch eine Steigerung in der neuen Grundsteuer-Berechnung ab 2025.

Das ist natürlich alles nicht so populär in dem gegenwärtigen Mainstream der Handelnden. Zum einen muss man den Bürgern gegenüber seiner eigenen politischen Handlungsweise erklären und es auch können, zum anderen muss man mit Fragen rechnen, wie die eigene Tätigkeit der letzten Jahre aussah und auch kritikfähig sein.

Die Doppik zeigt ihre Wirkung. 12 Jahre nach Einführung der Doppik rächen sich nun, dass immer noch keine aktuellen Jahresabschlüsse für die Kommunen vorliegen, sondern lediglich fortgeschriebene Daten auf vorläufigen Rechnungsergebnissen, genauer gesagt angenommenen Planungsdaten. Die Rücklagen der Gemeinden sind aufgebraucht und die liquiden Mittel gehen zur Neige. Über Jahre glaubte man sich in finanzieller Sicherheit durch das zusätzliche Anlagevermögen, das durch die Doppik eingeführt wurde. Das ist jedoch vorbei, jetzt wird deutlich, wer die Finanzstrategie gut umgesetzt hat.

Die Erhöhung der Steuern löst das Problem nicht. Sie verschiebt es nur.

Teil 2-Haushalt „2024“ Stadt Crivitz; die Bezeichnung als Selbstbedienungsladen ist zwar übertrieben, jedoch trifft sie den Kern des Ausgabeverhaltens.

22.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./345[163(38-22)]/CLA-182/20-2024

Man könnte es auch als Schlussverkauf bezeichnen; alles muss raus, bevor die Mehrheitsverhältnisse ab Juni 2024 möglicherweise verändert werden könnten.

Die siebente drastische Erhöhung der Ausgaben der Stadt Crivitz in Folge (seit 2017 bis 2024) deutet darauf hin, als ob es keine Krisen, Inflations- und Zinsanstiege auftreten würden. Man scheint tatsächlich weit entfernt von der Realität zu sein, oder man hat es nicht verstanden, wie man mit den anvertrauten Steuermitteln umgeht.

Trotz steigender Schlüsselzuweisungen vom Land MV (2019 = 1.311.136 €; 2024= ca. 2.082.000 €) und drastisch steigender Steuereinnahmen (2019= 3.595.059 €; 2024= 3.926.600) gelingt es der Stadt Crivitz nicht, ihre Kosten zu bewältigen.

Der Ergebnishaushalt 2024 weist ein Defizit von -1.150.900 € auf und im Finanzhaushalt 2024 besteht ein Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -676.000 € sowie ein Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -859.400 €.

Die größten Ausgaben sind die Personalaufwendungen und der damit verbundene neue Stellenplan, da es sich hierbei nicht um einmalige Ausgaben handelt, sondern um wiederkehrende und stetig wachsende Ausgaben. Seit dem Jahr 2014 sind die Personalaufwendungen um ca. 114 % gestiegen, von 2.253.100 € im Jahr 2014 auf ca. 4.812.100 € im Jahre 2024. Hinzu kommen die sonstigen Personalnebenkosten in Höhe von 34.300 € sowie die Auszahlungen für Aus- und Fortbildung in Höhe von 41.500 €. Daraus ergibt sich eigentlich ein Gesamtbetrag von 4.888.000 €.

Aufgrund der baldigen Tarifverhandlungen ab November 2024 und der anstehenden Leistungsverhandlungen sowie durch die Reduzierung der tariflichen Wochenarbeitszeit auf durchschnittlich 38,5 Stunden ab 01.01.2025 pro Woche wird mit einer weiteren Steigerung der Personalkosten bis auf ca. 5,112 Mio. € im Jahr 2025 gerechnet. Die Diskrepanz in der Verteilung der Erträge für die Aufwendungen nimmt der Stadt Crivitz in Zukunft ab 2025 weiter deutliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Der Stellenplan der Stadt für das Jahr 2024 sieht einen Zuwachs gegenüber dem Stellenplan für das Jahr 2023 in einem Umfang von insgesamt 4 weiteren Stellen vor. Insgesamt werden 122 Stellen besetzt sein. Von 2014 bis 2024 hat sich der Personalbestand um ca. 80 % erhöht. Im Jahr 2014 waren es 68 Mitarbeiter, während es im Jahr 2024 bald 122 Mitarbeiter sein werden.

In der Gebäudereinigung arbeiten mittlerweile 20 Mitarbeiter, +1 Reinigungshelferin. In den Bauhöfen sind es 10 Mitarbeiter + 6 Sportstättenwarte, +1 Friedhofswart + 1 Gerätewart FFw, + 9 HausmeisterNeue zusätzliche Stellen entstehen: 1x Reinigung, 1x Hausmeister, 1x Aushilfe für Seniorenarbeit und 2 Azubis.

Zum sogenannten Bürgerhausteam gehören jetzt bereits 8 Mitarbeiter, die persönlich die Bürgermeisterin unterstützen. Das sind die Stadtkoordinatorin und zwei Museumshilfskräfte (eine Vollzeit + 30H Teilzeit) und eine Aushilfe Seniorenarbeit. Zu diesem Team gehören auch eine Bibliotheksmitarbeiterin und drei Aushilfen für die Bibliothek.

Aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist es nicht zielführend, dass die Repräsentationskosten im Gegensatz zu 2021 (ca. 39.000 €) nun im Jahr 2024 voraussichtlich 68.700 € betragen werden, wovon allein die Bürgermeisterin (Frau Britta Brusch-Gamm; Wählergruppe CWG – Crivitz) 10.000 € zur Verfügung hat. Des Weiteren sind auch darin enthalten die Repräsentationen ca. 14.500 € der Feuerwehren, das Stadtfest ca. 18.000 € und das Bürgerhaus ca. 8000 € sowie 42.800 € der Heimat- und sonstigen Kulturpflege. Die Prioritäten verdeutlichen, welche Ziele man sich in den letzten drei Monaten der Amtszeit gesetzt hat, um zu glänzen. Es scheint, als ob bereits jetzt Gelder an alle Stellen fließen, die für die Gewinnung von Wählerstimmen wichtig sind.

Also beabsichtigt man jetzt als erste Maßnahme für 2024, um haushaltspolitisch gegenzusteuern, erneut gegenüber den Bürgern die Hebesätze für die Grundsteuern zu erhöhen und die Gewerbesteuer für alle Unternehmen ebenfalls.

Die drastische Anhebung der Steuersätze ist nicht geeignet, die bevorstehenden finanziellen Schwierigkeiten zu lösen.  Diese Handhabung ist zu einseitig da sie auch die Betriebskosten und somit die Mieten erhöht. Es erschwert zudem die Lebensbedingungen der Bevölkerung im ländlichen Raum.

Kommentar/Resümee

Das verflixte siebte Jahr! Wer soll das Ganze in der Zukunft bezahlen?

Eine verantwortungsbewusste und nachhaltige Haushaltspolitik für die nächste Generation und für die neue Wahlperiode ab 2024 sieht anders aus. Die Fraktion CWG – Crivitz feiert sich im Ausgabenrausch im Haushalt 2024 und setzt Schwerpunkte in den Ausgaben bereits für bestimmte Wählergruppen, um ihre Stimmen im Vorwahlkampf 2024 zu festigen. Die erneute Erweiterung des Stellenplans auf 122 Mitarbeiter ist eine wahltaktische Maßnahme, die gezielt auf Wählergruppen abzielt, die man gewinnen möchte. Diese Maßnahmen werden jedoch mit Steuergeldern finanziert!

Die Fraktion DIE LINKE/ HEINE beobachtet dieses Geschehen aufmerksam und profitiert ebenfalls davon. Die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) hat hierzu noch kein Konzept, zumal sie aufgrund ihres guten Willens in der Entscheidung gefangen ist.

Seit Jahren wirtschaftet die Stadt Crivitz über ihre finanziellen Verhältnisse und plant für die kommenden Jahre Defizite im Ergebnis- und Finanzhaushalt, was unserer gegenwärtigen finanziellen Lage nachteilig ist.

Durch dieses Erbe wird es für die zukünftigen Abgeordneten und Generationen eine große Herausforderung sein, dies zu kompensieren.

Teil-IX Kurz nach der Veränderung der Wahlzeit bis 2028 für den SBB in Crivitz plant dieser nun plötzlich den Erwerb eines mobilen Pavillons!

30.Jan.-2024/P-headli.-cont.-red./336[163(38-22)]/CLA-173/11-2024

Im Rahmen der ersten öffentlichen Sitzung des Senioren- und Behindertenbeirates SBB, die im März 2023 abgehalten wurde, wurde das Projekt „City-Bus in Crivitz“ präsentiert. Es handelte sich um eine kleine Inszenierung, ähnlich wie bei einer Pressekonferenz oder einem Auftritt zu einer Werbeveranstaltung. Auf den Sitzflächen waren zuvor gedruckte Prospekte und Handzettel für einen City-Bus zu sehen.

Sicherlich musste das alles so sein, denn es waren eine Bürgerin, zweimal die Presse (CLA + SVZ), ein Vorstandsmitglied der Volkssolidarität Ortsverband Crivitz (Herr Alexander Gamm), zwei Abgeordnete der CWG – Crivitz Fraktion sowie eine Angestellte aus dem Bürgerhaus gekommen. Das war alles, was an Besuchern gekommen war. Gleiches gilt für die darauffolgenden Events! Es folgten weitere Phasen des Projekts und Ausgaben, bis schließlich am 4. September 2023 endgültig feststand, dass die Finanzierung des Projekts gestoppt werden musste. Begründung: Die Nutzung des Busangebotes durch die Bürger ist seit Monaten eher mäßig zu bewerten. Seit dem Sommer übernahm die Stadt die Kosten für den Ausfall. Erst überschaubar und danach war es kostentechnisch nicht mehr zu bewältigen. Die Einstellung des Projekts wurde beschlossen. Nun wird das Geld für einen Imagefilm eingesetzt, inklusive aller notwendigen Begleitpersonen und zahlreicher Akteure.  Also ist die Mission gescheitert.

Dann kam den Mehrheitsfraktionen, die CWG – Crivitz und die LINK/Heine plötzlich eine Idee, weil eine Neuwahl 2024 bevorstand, die Hauptsatzung für den SBB erneut nach ca. 11 Monaten zu ändern. Es war vorgesehen, dass die Amtszeit des SBB nicht mehr der Amtszeit der Stadtvertretung entspricht, sondern ab dem Zeitpunkt der Bestellung für etwa fünf Jahre. Diese Regelung würde bedeuten, dass der SBB ab diesem Zeitpunkt keine Neuwahl durchführen müsse.

Die Beschlüsse hierzu wurden bereits im November auf der Stadtvertretung mit der Mehrheit von CWG +Linke /Heine massiv durchgefochten, ohne auf jegliche Diskussionen einzugehen oder erst in den Ausschüssen darüber zu beraten. Diese Methode ermöglicht es, seine engen und handverlesenen Vertrauten im SBB bis zum Jahr 2028 effektiv abzusichern (Postensicherung). Diese Neuregelung, welche bis jetzt nicht rechtskräftig ist, dürfte im Nachhinein mit Sicherheit zu weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen führen, aber bis dahin ist die Kommunalwahl vorbei und es könnten andere Verhältnisse in der Mehrheit bestehen.

Auf unerwartete Weise kam danach plötzlich von Frau Ursula Fritzsche (stellv. Vorsitzende SBB) die Idee noch vermutlich eben in der Weihnachtszeit, einen mobilen Pavillon für den SBB zu erwerben. Es wurde veranschlagt, dass dieser mobile Pavillon weit über 1300 € kosten wird. Also muss es sich um einen luxuriösen Pavillon handeln. Daher wurde im Verlauf der laufenden Haushaltsdebatte der Vorschlag an die Abgeordneten im Dezember 2023 übermittelt, umso einen Zuschuss für den Pavillon zu erhalten. Da man bedauerlicherweise nur ein eigenes Budget von 1000,00 € besitzt. Der Versuch blieb erfolglos.

Begründung: Da der SBB in Crivitz bereits ein festes Budget von 1000 € erhält und es ihm jährlich neu zugesagt wird, muss er mit diesem Budget auskommen. Es ist unmöglich, es ständig aufs Neue zu variieren, da es sich immer nur um einen kurzen Zeitraum handelt. Außerdem ist es eine Investition, und die kann nach der Satzung nicht als solche verauslagt werden. Dies wurde während der Diskussion im Umweltausschuss so verdeutlicht.

Was also tun, um diesen Pavillon zu erhalten, der über 1300 € kostet? Es war notwendig, ein Wunder zu erwirken! Das Wunder trat dann auch plötzlich ein. Zunächst wurde der SBB in die Budgetverhandlungen zum Haushalt der Stadt Crivitz eingebunden, was schon sehr ungewöhnlich ist, da hier Daten und Fakten in nicht öffentlichen Bereichen diskutiert werden, bei denen auch kein einfacher Bürger oder ein Pressevertreter anwesend sein darf.

Dann kam das Wunder!

Die geplante Maßnahme will man als eine Art investive Maßnahme betrachten, und die Stadt wolle nun einen Fördermittelantrag stellen, wonach dann ausreichend finanzielle Mittel fließen können, um den Haushalt 2024 nicht zu belasten. Die Bürgermeisterin Frau Brusch – Gamm hat das Vorhaben in der Sitzung des Hauptausschusses verkündet und es sofort durch die Fraktion der CWG und die LINKE/Heine beschließen lassen. Ohne zusätzliche Diskussionen oder Erläuterungen zu dem, warum diese Investition jetzt überhaupt durchgeführt werden muss. Es ist ebenso, wie es ist! Es ist eben Wahlkampfzeit!

So werden also Wunder wahr und es bleibt abzuwarten, wo der SBB überall mobil sein will im Jahr 2024?

Kommentar Resümee

„Für Wunder muss man beten, für Veränderungen aber arbeiten.“―Thomas von Aquin

Seit 2021 war die Gründung des SBB von Untätigkeit blockiert, lamentiert und es wäre durchaus möglich, es als eine Folge von Pleiten und Pannen zu bezeichnen. Die Frage, ab wann man nun als Senior gelte und mitarbeiten könnte, wurde bis heute nicht beantwortet! Abgesehen von der Mitteilung, dass 70 das neue 60 ist, war dies alles, was an Botschaften verkündet wurde.

An dieser Stelle muss man darauf hinweisen, dass der SBB bislang nicht viel in den Kommunalprozess eingegriffen hat, außer Gelder abzuverlangen. Wie er sich bei den Fragen zu Bauvorhaben oder Zuständigkeiten verhalten soll, ist bis dato nicht vollständig geklärt worden? Es ist ebenso denkbar, dass die Verantwortlichen des SBB bisher nicht genau wissen, an welchen Stellen und in welchem Umfang Maßnahmen ergriffen werden sollten oder können. Die Durchführung von Veranstaltungen zur Prävention von Schäden und zur Gesundheitsvorsorge und Sicherheit sollte den Fachleuten überlassen werden.

Auch die Vorstellungen zur Handhabung des Internets und der Handynutzung kommen von den Mehrheitsfraktionen und einer ehemaligen Kulturausschussvorsitzenden. Das kann man alles seit Jahren nachlesen! Weiteres Schaulaufen auf höherer Ebene ist nicht sinnvoll, da es für die Tätigkeit in Crivitz nicht von Nutzen wäre, abgesehen von der eigenen persönlichen Darstellung und kommunalpolitischen Karriere.

Was sollte ein Senioren- und Behindertenbeirat eigentlich machen?

– Der Senioren- und Behindertenbeirat sollte nicht nur Ideen und Erlebnisse schaffen, die Wohlbefinden, Lebensfreude und Geborgenheit bringen, sondern er sollte sich auch aktiv in die Handlungen und Beschlüsse der Stadt Crivitz einmischen. Kurz gesagt: Die Arbeit des SBB ist als Querschnittsaufgabe zu verstehen, die alle kommunalen Ressorts wie Stadt-, Verkehrs-, Bau-, Kultur-, Finanz-, Natur- und Umwelt, Wirtschafts- und Freiraumplanung einbezieht. Nicht nur zu empfehlen, sondern auch praktische Lösungen anzubieten, ist gefragt. Nicht ausschließlich Events für das Schaufenster!

– Nachbarschaftliche Hilfenetze und Nachbarschaftsaktivitäten mit unterschiedlichsten Schwerpunkten anbieten.

– Straßen und Plätze müssen auch für mobilitäts- oder sinneseingeschränkte Menschen ohne Barrieren zugänglich gemacht werden. – Bauvorhaben mitbewerten und die Planungen nach den Belangen für Senioren- und Bürger mit Behinderungen ausrichten.

– Es ist wichtig, sich mehr um die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu kümmern und ein Netzwerk für Selbsthilfe aufzubauen.

– Sich für die Herstellung und den Ausbau barrierefreier öffentlicher Parkanlagen und Treppen einsetzen.

Der SBB sollte in Crivitz sich nicht als rein parteipolitisch oder konfessionell ausgerichtet erweisen, sondern als unabhängiges Organ für alle Senioren und Bürger mit Behinderungen agieren.

So sollte es sein!