19.Sept.-2024/P-headli.-cont.-red./420[163(38-22)]/CLA-256/95-2024

Die derzeitige Hauptsatzung der Stadt Crivitz basiert auf Ignoranz, Naivität und kläglichen Verwaltungsmethoden der CWG Stadtspitze. Ein Ereignis, welches seinesgleichen sucht! Es herrscht ein Kuddelmuddel und Verschleierung in der Änderung und Neufassung der Hauptsatzung für Crivitz bezüglich der Entschädigungen für die Stadtvertreter, welche keine Funktionsträger sind.
Es ist nicht verwunderlich, dass so wenige Bürger an den öffentlichen Sitzungen teilnehmen und sich immer weniger bereit erklären, an Aktionen teilzunehmen, wenn man solche Ignoranz und Vertrauensverlust sofort nach der Wahl erlebt.
Die CWG Fraktion beantragte im Dez. 2023 als Mehrheitsfraktion in der damaligen Stadtvertretung eine Modifikation der Hauptsatzung, ohne dass diese vorher in den Ausschüssen diskutiert wurde. Vor der endgültigen Abstimmung über die neue Hauptsatzungsänderung zauberte die Bürgermeisterin in Vertretung des Chefs der Fraktion, Herrn Andreas Rüß eine unerwartete Tischvorlage hervor und überraschte alle Anwesenden. Aufgrund eines angeblichen Krankheitsstatus des Chefs der CWG – Fraktion brachte die Bürgermeisterin diese Vorlage nun persönlich in die Sitzung ein und verlas diese augenblicklich. Diese beinhaltete, dass der Sockelbeitrag (pauschale monatliche Entschädigung von 50 €) für die meisten Abgeordneten abgeschafft werden sollte. Die CWG – Crivitz begründete ihre Entscheidung mit einem zu erwartenden Haushaltsdefizit im Jahr 2024 und in den Folgejahren und forderte die Stadtvertreter auf, mit gutem Beispiel voranzugehen bei der Kürzung von Entschädigungen. Das Fatale an dieser neuen Regelung war, dass alle Funktionsträger innerhalb der Stadtvertretung, die ausschließlich aus den Reihen der Fraktion DIE LINKE/Heine + CWG kamen, davon ausgeschlossen waren. Sie zeigten auch keinerlei Akzeptanz für eine freiwillige Reduzierung ihrer eigenen Entschädigungen, um ebenfalls einen Beitrag zu leisten!
Aufgrund mangelnden Präsenz in der Sitzung (von 12 der ursprünglich 17 Stadtvertreter) wurde diese sogenannte vierte Änderung der Hauptsatzung von den Mehrheitsfraktionen durchgefochten, mit einem Ergebnis von 7 Ja- und 5 Nein-Stimmen.Es wurde jedoch von niemandem der Anwesenden beachtet, dass die Kommunalverfassung M-V für Hauptsatzungsänderungen eigentlich eine Mehrheit der Stadtvertretung forderte, also 9 Ja-Stimmen. Das fiel keinem der Anwesenden auf, wo man doch so häufig selbsterklärte Spezialisten in den eigenen Reihen hatte, die angeblich die Kommunalverfassung kannten oder von ihr gehört hatten. Wie gewohnt fühlte man sich sicher, wenn man seine Beschlüsse durchsetzen konnte.
Die Ungültigkeit der vierten Änderungssatzung wurde sechs Monate lang bis nach der Wahl verschwiegen. Obwohl sie kurzzeitig zwischendurch veröffentlicht wurde, wurde sie sofort wieder zurückgezogen und gelöscht für die Öffentlichkeit, da es natürlich sonst hätte Wählerstimmen kosten können für dieses Unvermögen.
Einige ehemalige Abgeordnete erhielten plötzlich im Juni 2024 den verbleibenden finanziellen Betrag der letzten sechs Monate der Entschädigung, den fehlenden Sockelbetrag. Aber auf der konstituierenden Sitzung am 17.07.2024 wurde er jedoch für die neuen Abgeordneten wieder gestrichen, da niemand ihnen die Vorgeschichte für das Dilemma so richtig erklären konnte.
Es ist eigentlich ein Skandal, aber wie es vor Wahlen üblich ist, wurde alles totgeschwiegen.
Jetzt also ein erneuter Anlauf von Herrn Andreas Rüß nach der Wahl im Juni 2024, selbstverständlich für die Sitzung der Stadtvertretung am 23. 09.2024 mit einer erneuten Kürzung des Sockelbetrages bei einer sogenannten Innaktivität der Stadtvertreter. Nach seinen neuesten Ideen und den Vorschlägen der CWG-Fraktion soll indessen der Sockelbetrag bei Inaktivität rückwirkend oder vorläufig gestrichen werden. Eine vollkommen unlogische Auslegung, die über die Regeln von der Kommunalverfassung hinausgeht und Sanktionen für Stadtvertreter in M-V festlegt. Was für eine Farce man hier der Öffentlichkeit präsentiert, spottet jeder Beschreibung. Abgesehen von der rechtschreib- und formalrechtlichen Beschreibung der Anträge entsprechen sie in keinerlei Hinsicht den Bestimmungen der Kommunalverfassung und der eigenen Geschäftsordnung.
Wenn es um die Inaktivität der Stadtvertreter in den vergangenen fünf Jahren geht, müsste sich die CWG – Fraktion einmal ihre eigene Anwesenheitsliste bei Sitzungen ansehen und würde wahrscheinlich selbst blass werden und sich für diese Argumentation schämen. Es wäre denkbar, dass wir diese einmal veröffentlichen, um das Debakel zu illustrieren.
Und so dürfen wir uns erneut auf ein gigantisches Ereignis zur kommenden Sitzung freuen.
Kommentar – Resümee der Redaktion
Versuch und Irrtum Prinzip: Eine Methode zum Lernen? Bisher hat alles lediglich eine einzige Peinlichkeit!

Es handelt sich hierbei um ein desaströses Dilemma, das die alte und neue CWG – Stadtspitze wissentlich geschaffen haben. Man verschweigt bewusst über sechs Monate gegenüber den Bürgern, dass eine Satzungsänderung ungültig ist.
Einfach mal so, aus einer kurzen Hand beschließen. Es ist symptomatisch für das sporadische unkontrollierte Handeln der letzten fünf Jahre der herrschenden CWG-Fraktion, die stets alles verändern wollte, aufgrund ihrer absoluten Mehrheit. Aber oft wusste man nicht genau, wie es weitergehen sollte. Hauptsache, die Augen zu und durch.
Es ist bedauerlich, dass das Amt Crivitz nicht in der Lage war, die CWG-Stadtspitze in diesem fachlichen Handeln zu unterweisen oder die Transparenz zu fordern. Es ist wahrscheinlich, dass die Kommunalaufsicht LUP diese Unregelmäßigkeiten entdeckt hat und es ist anzunehmen, dass sie erst spät darüber informiert wurde. Erst nach der eigenen Vereidigung wird dann von der CWG – Stadtspitze die aktuelle Lage bekannt gegeben und man ist dann weiterhin nicht einmal in der Lage, eine ordentliche Hauptsatzung zu vollenden.
Seit Jahren ist zu beobachten, dass die CWG-Fraktion und Stadtspitze lieber großflächige Bauprojekte plant und diese mit Vergabeverfahren sowie Festveranstaltungen begleitet, anstatt sich auf Haushalts-, Verwaltungs- und Kommunalangelegenheiten zu konzentrieren.
