Teil-5 – Eine Gefälligkeit der Vertragsverlängerung oder ein politisches Kalkül vor der Wahl?

12.Juli -2024/P-headli.-cont.-red./399[163(38-22)]/CLA-235/74-2024

Seit fünf Jahren wird das Schul- und Kita-Essen von den Mehrheitsfraktionen der Wählergemeinschaft CWG – Crivitz und der Fraktion DIE LINKE/ Heine mit einem bestimmten Essenanbieter dominiert. Jede Kritik an diesem Projekt wurde im Keim erstickt, indem die Verträge per Order de Mufti verlängert und Preiserhöhungen jeglicher Art sofort genehmigt wurden. Die CDU-Fraktion Crivitz und Umland, die damals noch die stärkste Oppositionskraft in der Stadtvertretung stellte, beteiligte sich auch an diesem Hin und Her, ohne dass einzelne Vorgänge hinterfragt wurden.

Zu diesem Zeitpunkt gab es auch das erste Mal ein Eingeständnis, dass man 2019 viel zu früh und voreilig die Verträge mit der Firma UWM in Demen gekündigt hatte. Eine verspätete Einsicht.

Im Jahr 2022 hat das Unternehmen Schwerin Menü GmbH einen Antrag auf eine erstmalige Preiserhöhung in der Essensversorgung an die Bürgermeisterin gestellt. Aufgrund der gestiegenen Preise für Gas, Strom und Kraftstoff sowie der Lieferengpässe bei Lebensmitteln, dem Fachkräftemangel und den gestiegenen Lohn- und Produktionskosten. Der Antrag wurde innerhalb von 10 Tagen von der Bürgermeisterin sofort genehmigt. Erst im Nachgang wurden dann einige Gesprächstermine für die Einrichtungen vereinbart. Schließlich wurde im März 2023 eine erneute Ausschreibung für das Essen in der Schule und Kita beschlossen. Das Ausschreibungsverfahren sollte ab Mai 2023 beginnen.

Im Juli 2023 wurde das angekündigte Ausschreibungsverfahren durch die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter in ein angebliches „Interessenbekundungsverfahren“ umgewandelt, da sich angeblich niemand gemeldet hat, außer dem jetzigen und derzeitigen Anbieter „Schwerin Menü“. So wurde per oder de Mufti von der Stadtspitze kurzerhand der Vertrag mit dem Unternehmen Schwerin Menü verlängert und lediglich die Tatsache nur noch bekannt gegeben.

Nach eingehender Recherche unserer Redaktion im Amtsbereich Crivitz und im Landkreis LUP bei anderen Anbietern für Schul- und Kita-Essen im August 2023 wurde festgestellt, dass sie nicht über das Interessenbekundungsverfahren informiert waren oder gar beteiligt wurden.

Der Bildungsausschuss wollte das Thema bis zum Januar 2024 nicht auf die Tagesordnung setzen, obwohl er wusste, dass die Firma „Schwerin-Menü“ erneut eine Preiserhöhung ab Januar 2024 angekündigt hatte. Die Erhöhung der Löhne durch das Tarifvertragsgesetz und die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 7 % auf 19 % waren die angeblichen Hauptgründe für die Preiserhöhung für Speisen in Schulen und Kitas!

Nach einer kurzen Recherche wurde festgestellt, dass in der Kita „Uns Lütten“ keinerlei Essenskommissionen mehr existieren. Die entsprechenden Eltern waren ausgeschieden, da deren Kinder zur Schule gekommen sind. Bei Problemen mit dem Essen sollten sich die Eltern oder andere Betroffene an die Leiterin wenden, um ein persönliches Gespräch zu führen. Was das sollte und wozu versteht kein Mensch, aber sicher, um alle kritischen Meinungen vorher zu filtern und kleinzureden.

Im April 2024 bemängelte der Landkreistag MV, dass er die Elternmitsprache stärken wolle, unter anderem auch bei der Verpflegung, für die die Eltern zahlten, aber bisher kein Mitspracherecht bei der Auswahl des Essensanbieters hätten, obwohl sie Vertragspartner seien. Insofern ist der Wunsch der Eltern nachvollziehbar, hier entscheidend Einfluss zu nehmen.

So ist es im neuen vierten Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes MV seit Mai 2024 § 22 Abs. 4 geregelt: „Im Vorfeld der Entgeltverhandlungen und bei zwischen zeitlichen Änderungen muss der Träger der Kindertageseinrichtung mit dem Elternrat das Benehmen über die Essensversorgung der Kinder, einschließlich der Auswahl des Essensanbieters, und die Höhe der Verpflegungskosten herstellen.“ (…..) „Darüber hinaus ist dem Elternrat unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorschriften auf Verlangen unverzüglich Auskunft über die nach § 24 Absatz 1 und 3 getroffenen Vereinbarungen über Leistung, Qualität und Entgelt und deren Umsetzung sowie die Anzahl und den Umfang des im Entgelt verhandelten Personals zu erteilen.Daraus ergibt sich, dass der Gesetzgeber in MV den Wunsch hegt, dass Eltern mitreden können. Zum Beispiel bei Vereinbarungen über Leistung, Qualität und Bezahlung“

Wahrscheinlich war dies der Grund für die stillschweigende Vertragsverlängerung der Stadtspitze der Altfraktionen der CWG und der LINKE/Heine mit der Firma Schwerin Menü, da sonst zu viele Fragen oder Kritik entstehen würde, oder?

Kommentar/Resümee – die Redaktion

Obwohl die Stadt Crivitz der Schul- und Kitaträger ist, hat sie genügend Gremien geschaffen, wie z. B. die Essenskommissionen, die regelmäßig in den Ausschüssen der Stadt über ihre Arbeit berichten sollten, als Schnittstelle zwischen Essensanbieter und Einrichtung.

Es ist an der Zeit, die Essenskommission in der Kita neu zu aktivieren und zu wählen, da steigende Kosten auch eine entsprechende Qualität des Essenanbieters mit sich bringen müssen! Zu diesem Zweck müssen die Eltern auch ein Mitspracherecht bei der Auswahl des Essensversorgers in jeder Einrichtung haben. Nach etwa fünf Jahren mit demselben Essenanbieter könnte ein Preisvergleich verschiedener Anbieter von Vorteil sein und dringend empfohlen werden. Eine Privilegierung eines Angebots aufgrund persönlicher Befindlichkeiten einzelner Mandatsträger in der Stadtvertretung bei der Auswahl des Essensanbieters sollte vermieden werden.

Es ist tatsächlich notwendig, sich angesichts der finanziellen Schwierigkeiten vieler Eltern, die sich derzeit mit dem Thema befassen, Gedanken darüber zu machen, ob es sinnvoll wäre, das Schul- und Kita-Essen von der Stadt Crivitz zu subventionieren.

Wieso trägt nicht die Stadt Crivitz die Kostensteigerung von 1,00 € pro Mahlzeit für die Eltern? Es ist unbestritten, dass das Geld im Haushalt ausreichend vorhanden ist. Wenn man nur an die jährlichen 60.000 € Repräsentationskosten denkt, kann man auch die Preissteigerungskosten für die Eltern tragen. Oder?

Also zögern Sie nicht, es einfach zu tun, sehr geehrte neuen Stadtvertreter. Einfach mal machen! Oder?

Werden bald geputzte Scheiben für mehr Tageslicht und Transparenz in den Sitzungen der Stadt und der Ausschüsse sorgen?

27.Mai -2024/P-headli.-cont.-red./380[163(38-22)]/CLA-217/55-2024

In der Regel gewähren Kommunen in Gremien Einblick in ihre Entscheidungen.

Dennoch wird immer wieder der Vorwurf erhoben, zu viel passierte hinter verschlossenen Türen. In einigen Crivitzer Sitzungen ist es mittlerweile so professionell, dass man plötzlich und unerwartet schützenswerte Daten (also Datenschutz) entdeckt und diese sofort in den nicht öffentlichen Teil der Sitzungen integriert. Der Bauausschuss (Vorsitzender Alexander Joachim Gamm-Fraktion die LINKE/Heine) hat bereits eine sehr effektive Strategie entwickelt in seinen Sitzungen, während die Stadtvertreterversammlung (Versammlungsleitung Frau Britta Brusch-Gamm) im Deklarieren ebenfalls nicht nachlässig ist. Es ist auch in der jüngsten und letzten Sitzung der Stadtvertretung so, dass lediglich fünf öffentliche Tagesordnungspunkte abgehandelt werden, sicherlich wie immer in 16 Minuten. Doch im nicht öffentlichen Teil der Sitzung versammeln sich plötzlich bis zu ca. 16 Tagesordnungspunkte.

Die Voraussetzungen für den Ausschluss der Öffentlichkeit sind allgemein als unbestimmte Rechtsbegriffe „das öffentliche Wohl“ und „berechtigte Interessen Einzelner“. Dies impliziert, dass diese Begriffe nicht durch einen fest definierten Sachverhalt ausgefüllt werden. Ihre Anwendung erfordert eine Einzelfallprüfung auf einen gegebenen Tatbestand. Daher ist es rechtlich problematisch, durch Geschäftsordnungen oder allgemeine Beschlüsse einzelne Tatbestände aus öffentlicher Verhandlung zu eliminieren. Es besteht die Gefahr einer Beeinträchtigung des Öffentlichkeitsprinzips, da derartige Festlegungen stets einer öffentlichen Verhandlung entzogen werden könnten.

So ist in der Stadtvertretersitzung am 27.05.2024 plötzlich vorgesehen, dass eine Ermächtigung zur Ausschreibung und anschließenden Vergabe der Reinigungsleistungen für Schulen und Kitas im nicht öffentlichen Teil behandelt wird. Sicherlich, um unangenehme Fragen im öffentlichen Raum zu vermeiden.

Etwa 4190 m² an Leistungen für eine Grundreinigung der Grund- und regionalen Schule sowie zuzüglich 1623 m² der Glasreinigung an den Schulen + Kita werden jetzt ausgeschrieben, da die kommunale Reinigung völlig überfordert ist!

Mit einer Forderung einer Ermächtigung will die Bürgermeisterin im August 2024 die Reinigungsleistungen in den Schulen+ Kita von Crivitz ausschreiben!

Die Grundschule Crivitzeinschl. Speiseraum – GRUNDREINIGUNG = 2.185 m² sowie Kita „Uns Lütten“ = 2.005 m²

– Die Grundschule Crivitzeinschl. Speiseraum – GLASREINIGUNG = 412 m² und Regionale Schule Crivitz = 733 m² sowie die Kita „Uns Lütten“ = 478 m²

Aufgrund der angeblichen Unzufriedenheit mit den ausgeführten Leistungen von beauftragten Reinigungsfirmen bis 2020 beschäftigt die Stadt Crivitz seit ca. 2020 eigenes Reinigungspersonal für die kommunalen Einrichtungen. Die Aufwendungen für 2021 belaufen sich auf ungefähr 377.000 €, für das Jahr 2024 belaufen sich die Kosten auf ca. 710.000 €.

In den Aufwendungen sind ca. 4.300 € auf Leasingkosten für zwei Reinigungsmaschinen, sowie ca. 11.000 € für Abschreibungen, Telefonkosten, Versicherungen, Reisekosten und Kfz-Steuer, Betriebsarzt und Arbeitsschutz enthalten. Die übrigen Ausgaben verteilen sich gesamt auf die Personalkosten für bereits 20 Mitarbeiter + 1 Reinigungshelfer in der Kita im Jahr 2024, wovon für etwa 40.000 € die Personalkosten vom Jobcenter gefördert werden und ab dem Jahr 2025 dann auch wegfallen werden. Die veranschlagte GRUNDREINIGUNG wird voraussichtlich weitere 25.000 € kosten, während die kalkulierte GLASREINIGUNG ebenfalls ca. 23.000 € kosten wird.

Aufgrund der verfügbaren Mittel an Ausrüstung und Geräten sowie der Fertigkeiten der Reinigungskräfte der Stadt Crivitz ist eine kommunale Eigenleistung als Glasreinigung und GRUNDREINIGUNG nicht realisierbar! Das ist schon sehr bemerkenswert!

Um herauszufinden, wie viel die Eigenreinigung der Stadt Crivitz mehr kostet (je Quadratmeter Reinigungsfläche) als die Fremdreinigung, ist natürlich die Anfertigung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse über die Reinigung notwendig.  Eine Forderung, die seit Jahren von der Opposition (CDU Crivitz und Umland) erhoben wurde.

Wenn sich die Reinigungskosten innerhalb von drei Jahren um 100 Prozent erhöhen, sollte man wirklich eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellen, damit diese kostenrechnende Position (Gebäudereinigung) den Haushalt der Stadt Crivitz in den kommenden Jahren nicht überdurchschnittlich belastet.

Kommentar/Resümee

„Falls Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.“(Georges Orwell)

Im Vergleich zur Fremdreinigung ist bei der Eigenreinigung zu beobachten, dass neue Reinigungsgeräte und -techniken bei den meisten Kommunen erst in Reaktion auf Entwicklungen im privaten Reinigungshandwerk eingeführt werden. Ein professionelles Reinigungsmanagement stellt eine unabdingbare Voraussetzung für eine hohe Rentabilität der Gebäudereinigung dar, sowohl für das private Gebäudereinigungsunternehmen als auch für die kommunale Eigenreinigung.

Das betrifft zum einen die Steuerung der Reinigung. Zum anderen die Steuerung der Mitarbeiter und das Überprüfen der Qualität (Qualitätskontrolle). Bei der Fremdreinigung muss die Kommune weder Reinigungsmaschinen und -geräte anschaffen und regelmäßig warten, noch das Know-how für Reinigungschemie und -techniken vorhalten oder das Personal zusätzlich schulen. 

Die Fremdreinigung ermöglicht es der Kommune, die Herausforderungen des Qualitätsmanagements weitgehend auf die Dienstleister zu verlagern. Zusätzlich verfügen die Kommunen über Sanktionsmöglichkeiten bei Minderleistung gegenüber der Fremdreinigung, die in der Eigenreinigung (kommunale Reinigung) nicht berücksichtigt werden. Eine Eigenreinigung kann nur sehr eingeschränkt kontrolliert werden, da der organisierende Teamleiter meist auch gleichzeitig der Prüfer für alle zu betreuenden Objekte ist und bei einer Schlechtleistung der Eigenreinigung keine entgeltlichen Sanktionen oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu erwarten sind.

Das vorrangige Ziel des Haushaltsrechts ist immer die Deckung des notwendigen Bedarfs der öffentlichen Hand durch eine sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung, denn es handelt sich hierbei um Steuergelder.

Teil-3 – Der Drang, Macht und Kontrolle zu erlangen, ist groß. Sommerzeit ist Hochsaison in Crivitz – bei Vergaben hat die Bürgermeisterin immer die Nase vorn!

12.Juni-2023/P-headli.-cont.-red./286[163(38-22)]/CLA-123/64-2023

Die Bürgermeisterin ist so unruhig, da sie seit 2019 die Schulbuchvergaben und Arbeitsheftebeschaffung für die Schuljahre immer wieder selbst in die Hand nehmen will. Wie in den vergangenen Jahren kann sie nicht einmal 14 Tage warten, bis die nächste turnusmäßige Sitzung der Stadtvertretung Crivitz stattfindet, und lässt sich wieder einmal vorzeitig vier neue Vollmachten für ERMÄCHTIGUNGEN vom beschließenden Hauptausschuss erteilen. Damit sie die Schulbuchvergaben und Arbeitsheftebeschaffung unter ihrer eigenen Kontrolle hat. Die Bürgermeisterin hat sich seit 2019 in 27 Beschlüssen die Erteilung von Ermächtigungen zur Vergabe von Aufträgen erteilen lassen.

Das Erstaunliche dabei ist, dass einige der Ermächtigungen, die auf der Basis von freihändigen Vergaben erteilt wurden, ohne Angabe von Gründen endeten. Etwa 30 % dieser Ermächtigungen betreffen die Schulbuchvergabe und die Beschaffung von Arbeitsheften. Zur Handhabung für diese Aufgaben wurde bewusst durch die Mehrheitsfraktionen ([WG] Wählergemeinschaft CWG – Crivitz und die LINKE/Heine) die Hauptsatzung eigens geändert, um die Befugnisse der Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm (WG-Fraktion CWG – Crivitz) massiv zu erweitern.

So wurde eigens dafür 2022 die neue Änderung der Hauptsatzung bekannt gegeben, wonach die Bürgermeisterin eigenständig Entscheidungen treffen kann, bis zu einer Wertgrenze von 5.000 € bei Verträgen und einmaligen Dienstleistungen und bis 1.000 € bei wiederkehrenden Leistungen pro Monat. Es gab seit der deutschen Wiedervereinigung keinen Bürgermeister in Crivitz, der so viel Entscheidungsgewalt besaß über finanzielle Mittel, um Aufträge ohne Kontrolle durch demokratische Gremien zu vergeben.

Erstaunlich ist natürlich auch, dass bei der Schulbuchvergabe und bei der Beschaffung von Arbeitsheften die Vergaben fast alle freihändig erfolgten und dass diese Summen dafür einfach in mehrere kleinen Lose aufgeteilt wurden. Wie derzeit in den einzelnen Losen von 5.200 €,12.700 €,7.800 € und 11.100 €. Bei der Durchführung der freihändigen Vergabe wenden sich Auftraggeber an mehrere ausgewählten Unternehmen und fordern zu einer Angebotsabgabe auf. Mit diesen verhandelt er dann über die festgesetzten Auftragsbedingungen hinsichtlich Preises und Leistung. Im Unterschwellenbereich, was hier überwiegend die Anwendung findet, regeln Wertgrenzen, ob eine freihändige Vergabe gesetzlich erlaubt ist.

Bei einem Auftragswert nur bis zu 10.000 € können ohne Angabe von Gründen und Erklärungen freihändig vergeben werden. Für Liefer- und Dienstleistungen liegt der Schwellenwert für eine freihändige Vergabe bei 20.000 €. Eine Direktvergabe ist nach § 14 VgV möglich, wenn zwingende und dringende unvorhersehbare Gründe vorliegen, sodass die Mindestfristen nicht eingehalten werden können. Oft wurde dieser Grund dafür verwendet, um die Handhabung zu rechtfertigen, wie auch in der aktuellen Begründung, um die Vergabe zeitlich unabhängig von den Sitzungen planen zu können.

Die Aufträge wurden in der Regel von der CONCORDIS Jahn & Windisch GmbH (Gesellschafter: Sven Jahn und Uwe Windisch) in Wessin OT von Crivitz ausgeführt, welche sich bei den Serviceleistungen durchsetzen konnte.

Das Buchpreisbindungsgesetz schreibt in § 7 Abs. 3 vor, dass die Nachlässe für Schulbücher für den Schulunterricht, die zu Eigentum der öffentlichen Hand im Rahmen einer Sammelbestellung angeschafft werden, gewährt werden müssen. Bei einer Auftragsmenge von 25.000,00 € oder weniger erhalten man einen Rabatt von 8 bis 13 % und bei einer Auftragsmenge von 25.000,00 € oder mehr einen Rabatt von 13 bis 15 %. Bei Bestellwerten von unter 25.000, 40.000 bzw. 50.000 €, ist häufig eine, auf den örtlichen Buchhandel, beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb vorgesehen. Innerhalb der sogenannten „Kleinstaufträgen“ kann auf das förmliche Verfahren oft verzichtet werden, da es sich um Aufträge mit einem Wert von unter 25.000 € handelt. Es kann auch eine freihändige Vergabe erfolgen.

Ortsansässige Buchhandlungen haben gegenüber nicht ortsansässigen keinen Vorteil, jedenfalls sagt das Gesetz, dass es ausdrücklich verbietet, ortsansässige Händler gegenüber Ortsfremden zu bevorzugen. Die Ortsansässigkeit eines Bieters in der Stadt oder im Landkreis ist für sich genommen kein objektives Zuschlagskriterium. Die Kommune darf keine Bieter bevorzugen, die für die Abwicklung des Schulbuchauftrages besonders geeignet erscheinen. Auch ein mögliches „Mehr an Eignung“ darf bei der Eignungsprüfung und der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden.

Die meisten Auftraggeber der öffentlichen Hand meinen, dass ein „Vor-Ort-Service“ oder ein Ansprechpartner vor Ort für die Beschaffung von Schulbüchern nicht erforderlich ist. Sie bewerten die Serviceleistungen nicht ortsansässiger Buchhändler höher als die von ortsansässigen. Nur durch zusätzliche Angebote für den Kundendienst und die Serviceleistungen wie die Einsortierhilfe, Etikettierung, die Folierung von Schulbüchern oder auch die Entsorgung von alten Schulbüchern kann man besonders überzeugen.

Wir dürfen gespannt sein, wie das Rennen, das zwingend im Jahr 2023 stattfindet und durch eine Ermächtigung und eine freihändige Vergabe gekennzeichnet ist, verläuft!

Die Arroganz der Macht und die Bequemlichkeit, die von ihr ausgeht! Die Arroganz, die mit Macht einhergeht, und die Bequemlichkeit, die sie mit sich bringt.

Der Grundtenor des Handelns und Wirkens der CWG und LINKE erstreckt sich seit ca. 49 Monaten auf die Erweiterung/Erteilung von „Ermächtigungen“ und „Verfügungen“, um Diskussionen sowie eventuelle Einsprüche/Vorbehalte zu Sachverhalten zu vermeiden. Die Ausdehnung der eigenen Herrschaft (72 % Mehrheit) und Einflussnahme auf Vergabeentscheidungen im finanziellen Kernbereiche ist das wesentliche Ziel.

Abgesehen davon, großflächige und teure Bauprojekte zu planen und mit Vergabeverfahren die determinierte einheimische Unternehmerschaft wohlwollend zu fördern, genauer gesagt, die Finanzausgaben im Haushalt zu erhöhen und Rekommunalisierung durchzuführen, gab es kaum Initiativen.

Wie auch in der anstehenden Hauptausschusssitzung am 12.06.2022. Ein wichtiges Thema: Vorab erteilte Ermächtigungen für die Bürgermeisterin von Crivitz zur Beschaffung und Vergabe von Aufträgen!  Die Teilnahme an Wettbewerben im Land und Kreis und die Einreichung von Förderanträgen sowie die Initiativen aus der Antragslyrik sind die eigentlichen Ideengeber.

Die Möglichkeiten, die finanziellen Spielräume eines Bürgermeisters zeitlich begrenzt zu erhöhen, waren innerhalb der Coronapandemie begreiflich, aber nicht für immer. Es würde sonst eine permanente Konzentration der Macht entstehen, die schwer zu beaufsichtigen ist. Das erzeugt Ohnmacht bei allen anderen. Die Verwaltung ist erfreut, da es weniger störende Nachfragen gibt. Kommunale Selbstverwaltung und Kontrolle sieht anders aus.

Es besteht die Möglichkeit, dass der Spielraum für Ansichten, einer eventuellen unangemessenen Begünstigung von Einzelnen oder auch nur ein dahin gehender Eindruck, zunimmt.

Das Tanzprojekt „Wir bewegen Schule“, das von der Grundschule und dem Förderverein der Grundschule organisiert wird. Die Schul-Tanzwoche findet vom 20. bis 24. November statt.

21.Mai-2023/P-headli.-cont.-red./278[163(38-22)]/CLA-115/56-2023

Vier ausgebildete Tanzpädagogen werden im neuen Schuljahr 2024 mit den Kindern trainieren und am Ende der Woche werden dann vier Aufführungen stattfinden, an denen auch die Eltern als Gäste teilnehmen werden.

„Wir bewegen Schule“ setzt auf Bewegung und Gemeinschaft und Miteinander. Die Teilnehmer können sich auf Tanzpower mit Action und Leidenschaft freuen.

Schön, dass es solche Projekte gibt. Auch früher schon, das ist einige Jahrzehnte her, gab es solche Kurse. Die Projekte waren aber auf die Vorbereitung der Jugendweihe ausgerichtet, wo sich die reiferen Jugendlichen darstellten und ihre Jugendreife präsentieren konnten. Jeder, der schon einmal dort das Tanzen gelernt hat, profitiert noch heute davon beim Discofox. Das Interesse war jedoch gedämpft. Es ist schön, wenn die Aktion und das Engagement der Grundschüler im Vordergrund stehen, da wir sicherlich einen guten Eindruck hinterlassen.

„Da wird sicher etwas abgehen, toll“!

Es ist erfreulich, dass sich die Mitglieder des Fördervereins der Grundschule so für das Projekt einsetzen. Besonders hervorzuheben ist, dass der Verein und die Grundschule an alle Familien gedacht haben, die gerade nicht diese hohen Kosten einfach mal so tragen können. Alle Kinder sollten die Möglichkeit haben, an der Veranstaltung teilzunehmen.

Selbstverständlich wird sich auch der Crivitzer Lokalanzeiger an der Finanzierung beteiligen, weil das Projekt zukunftsträchtig und nachhaltig ist. Wir danken den engagierten Akteuren der Grundschule und des Vereins für ihren Einsatz.

Es ist erfreulich, dass sich das Unternehmen der WEMAG AG in seiner Darstellung und Berichterstattung zurückhält und die Bühne der Grundschule und dem Verein sowie den Kindern überlest. So sollte es sein!

Teil-2- Die Endlos-Wiederholung, (und) jährlich grüßt das Murmeltier! Schulessen in der Grundschule Fritz Reuter und der Regionalen Schule in Crivitz!

05.März-2023/P-headli.-cont.-red./249[163(38-22)]/CLA-86/27-2023

Es ist ein Dauerbrenner seit 5 Jahren für die Mehrheitsfraktionen der CWG -Crivitz und die LINKE – das Schulessen und die Eisenanbieter! Es brodelt schon länger bei diesem Thema und das genau seit 15 Monaten und es ist erneut in aller Munde. 

So informierte der Ausschussvorsitzende (selbst Lehrer in der Grundschule in Crivitz) Herr Jörg Wurlich im Dezember 2021 über Mängel in der Essensversorgung der Schüler (in der qualitativen Versorgung) und über bevorstehende Preiserhöhungen. Er schilderte damals, dass die Qualität des Schulessens sehr nachgelassen hat. Zu diesem Zeitpunkt gab es auch das Eingeständnis, dass man damals viel zu voreilig die Verträge mit der Firma UWM gekündigt hat. Eine zu späte Erkenntnis. Eine ganz schön erschütternde und mutige Einschätzung/Behauptung!

Des Weiteren stellte der Vorsitzende fest, dass man jetzt ohnehin nichts mehr ändern und nur an der Qualitätsschraube drehen kann, da die Verträge auch für 2022 schon gültig sind, aufgrund der Frist zur Auflösung! Hierzu wollte man erst einmal das Gespräch mit dem Eisenanbieter suchen. Das Ergebnis über die Gespräche ist nicht bekannt geworden!

Wir berichteten darüber im Dez. 2021 https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/essenversorgung-schwerin-menue-angeblich-mangelhaft-und-preiserhoehung/

Im März 2022 gab es nur eine kurze Information, dass sich die Preise für das Essen verändert haben und es sich um eine moderate Preiserhöhung handelt, wobei die Qualität nachgelassen hat und einige Vorhaben des jetzigen Essenanbieters nicht umgesetzt werden. Also beschloss man, eine anonyme Umfrage in der Grundschule im März 2022 durchzuführen und die Arbeit der Essenkommissionen zunächst wieder zu aktivieren, insbesondere die Neubesetzung der Mitglieder und die Einbeziehung der Schulkonferenz.  Zu gegebener Zeit wollte man das Thema dann erneut beraten.

Im Juni 2022 sollte Herr Krull (Vorsitzender der Schulkonferenz der Grundschule) eingeladen werden, was aber misslang und so sollte er die Elternvertreter zum Thema befragen und das sollte alles im September 2022 beraten werden. Das Thema wurde im Jahr 2022 nicht weiter verfolgt.

Doch plötzlich taucht das Thema im Januar 2023 wieder auf, wo der Vorsitzende über die Vorhaben 2023 spricht und erneut fragt: „Wann läuft der bestehende Vertrag aus?“ Kündigungsfrist beachten.“ So sollen zur nächsten Sitzung am 06.03.2023 die Essenanbieter und Elternvertreter beider Schulen eingeladen werden. Es ist schwer zu verstehen, worum es in diesem Fall eigentlich geht. Alles wird sicherlich wieder streng geheim bleiben.

Gibt es jetzt Mängel an den Schulessen oder nicht?

Gab es denn inzwischen eine anonyme Umfrage oder nicht?

Sind jetzt die Essenskommissionen aktiviert, und neu besetzt worden oder nicht?

Sind die Schulkonferenzen zu diesem Thema bereits zusammengetreten und haben ein Ergebnis erzielt oder nicht?

Will man nun die Verträge mit den Essenanbietern kündigen oder nicht?

Dieselbe Situation gab zu diesem Thema – Schulessen-schon einmal von 2015 bis 2019 in Crivitz, aber damals führte den Ausschuss eine Ausschussvorsitzende der CWG – Crivitz Frau Martina Torbahn, welche damals selbst Lehrerin in der regionalen Schule war. Im Jahr 2018 hatte die Bürgermeisterin dem damaligen Eisenanbieter UWM aus Demen für alle Einrichtungen gekündigt und eine Neuausschreibung der Essensversorgung veranlasst. Die regionale Schule war für einen Wechsel, die Grundschule dagegen.

Es war damals eine sehr aufgeheizte Stimmung, seinerzeit wurde eine WhatsApp-Nachricht sogar verbreitet und aufgerufen worden, gegen den Eisenanbieter, die Firma UWM zu stimmen (siehe SVZ vom 20.05.2015). Später stellte sich heraus, dass die ausgesprochenen Kündigungen der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm mit Mängeln behaftet war und in der Neuausschreibung auffallende Verfahrensfehler gemacht wurden, sodass diese Vorgänge sich bis ins Jahr 2018 hinzogen und erst dann abgeschlossen wurden (siehe SVZ vom 26. 05 2018).

Einzelne Verträge wurden erst einmal weitergeführt und Essenkommissionen an den Schulen gegründet und so wurde 2018 begonnen mit einer neuen Ausschreibung zum Schulessen (laut Protokoll 29.01.2018). Seit diesem Zeitpunkt beliefert das Unternehmen Schwerin Menü die Grundschule in Crivitz.