Die einen bezeichnen es als Auftrags- und Postengeschacher, die anderen als einen Sumpf!

12.Sept.-2024/P-headli.-cont.-red./418[163(38-22)]/CLA-254/93-2024

Die Crivitzer Wählergruppe *CWG* und ihre Funktionsträger haben das Ziel, eine „Absichtserklärung“ über die Eckpunkte von Transaktionsprozessen für das gesamte Stadtgebiet mit einer Tochtergesellschaft der WEMAG ohne Bürgerbeteiligung, Einwohnerversammlung und öffentliche Ausschusssitzungen innerhalb von 13 Tagen zu verabschieden. „Ein erster Schritt ist die Machbarkeitsstudie“ (Britta Brusch Gamm – Sitzung am 12.12.2022).  Im September 2024 wird nun der dritte Schritt bereits vor dem ersten gemacht und eine Machbarkeitsstudie wird abgesagt.

In einer geheimen Debatte im Bauausschuss am 10.09.2024 wurden bereits die Eckpunkte der Transaktionen für das gesamte Stadtgebiet mit einer Tochtergesellschaft der WEMAG diskutiert.  Es ist angeblich vorgesehen, dass die Stadtvertretung nur 13 Tage später ebenfalls sicherlich in einer geheimen Debatte und Abstimmung ein *Letter of Intent (LoI)* – Absichtserklärung – ratifizieren wird. Es bestätigt eindeutig, dass beide Seiten in Verhandlungen über einen Vertragsabschluss stehen. Häufig bildet der Letter of Intent auch die Grundlage eines anschließenden unverzüglichen Vertragsabschlusses.

Es handelt sich eindeutig um ein Dokument aus der geheimen Arbeitsgruppe Klima- und Energiemanagement, in der Herr Alexander Gamm erneut als Vorreiter / Selbsterklärter Experte im Bereich der Energieversorgung durch die Wählergruppe *CWG-Crivitz* positioniert wurde. Denn nirgendwo sonst wurde über dieses Thema so intensiv verhandelt vor der Wahl und nach der Wahl!

Die Handlungen, Absprachen und Tätigkeiten der nicht öffentlichen Arbeitsgemeinschaft Strom und Wärme seit Dezember 2022 (Sprecher – Alexander Gamm und damaliger Fraktionschef die LINKE/Heine und Bauausschussleiter) blieben in Crivitz weitgehend im Verborgenen. Öffentliche Veranstaltungen oder Diskussionen mit den Bürgern der Arbeitsgruppe über das Thema wurden in der Regel peinlichst vermieden, da sonst unterschiedliche Meinungen oder Auffassungen aufeinandertreffen könnten. 

Nur einmal auf einer Stadtvertretersitzung und im Unternehmerforum 2023, wo nur wenige Teilnehmer anwesend waren, wurden die geplanten Projektprozesse von einer gemeinsamen Wärmegesellschaft mit der WEMAG vorgestellt. Es war ganz offensichtlich, dass Herr Alexander Gamm sich für diese Transaktionen und Projekte begeisterte und einbringen würde, obwohl es hierzu nur spärliche und oberflächliche Informationen für die Bürger gab. Inwieweit diese persönliche Einbringung möglicherweise in einen späteren Aufsichtsrat münden oder weitere Posten geschaffen werden, wurden jedenfalls nie angesprochen, aber das wird irgendwann einmal zur Debatte stehen.

So hörte man auf den Veranstaltungen: von der Errichtung großflächiger Solaranlagen in Zapel sowie Windkraftanlagen im Stadtgebiet Crivitz. Es wurde über die Errichtung einer Biogasanlage im Gewerbegebiet gesprochen, die mit Kraftwärmekopplung auch das Vogelviertel und die Neustadt versorgen sollte. Zu diesem Zweck sollten Fernwärmeleitungen errichtet werden, um die öffentlichen Einrichtungen und einige Wohnblöcke in der Neustadt zu versorgen. Bei der Vielzahl der Projekte war zunächst die Insellösung der Wärmeversorgung der öffentlichen Einrichtungen in der Neustadt in Crivitz das Hauptthema. Es scheint, dass diese ganzen Vorstellungen und Projekte in einem Letter of Intent (LoI)-Absichtserklärung zusammengefasst wurden, deren Inhalt allen Bürgern permanent verschwiegen wird.

Es sieht so aus, als ob die WEMAG in den letzten 11 Monaten vor den Bundestagswahlen so viel Druck auf die Crivitzer – Stadtspitze ausübte, dass die Stadtführung sich geradezu davor äußerst fürchtet, den zu erwartenden Geldsegen zu verlieren und keinen anderen mehr zu bekommen. So und nicht anders kann man die heutigen Handlungen nur bezeichnen, wenn sie zwei Monate vor der Bekanntgabe des Haushaltsplans für 2025 stattfinden.

Welche Vorteile haben denn nun die Bürger in den Ortsteilen oder der West- bzw. Nord- und Altstadt in Crivitz durch die gemeinsame Wärmegesellschaft mit der WEMAG? Die Ortsteile haben keine Vorteile, außer dass sie die Belastungen von Solar- und Windprojekten und 110 KV-Trassen zusätzlich ertragen müssen. Die anderen Vorteile für die direkten Stadtteile bleiben wie immer im Verborgenen.

Dem Bürger wird es lediglich gestattet werden, die Kosten für die zu tätigen Investitionen durch weitere zusätzliche Gebühren- und Steuererhöhungen in der Stadt Crivitz in Zukunft zu tragen und die Investitionen in Solar- und Windenergieanlagen durch einen höheren Strompreis zu übernehmen für die nächsten Jahrzehnte.

Kommentar/ Resümee der Redaktion

Manche Politik wird hinter verschlossenen Türen betrieben, weil die Politiker sich schon im Vorhinein vor der Öffentlichkeit schämen. Willy Meurer

Von Crivitz aus soll nun das Weltklima reduziert werden.

Wie genau das aussieht, weiß nur die von der Wählergruppe der CWG – Crivitz geführte Arbeitsgemeinschaft Klima und Energiemanagement.

Es ist erstaunlich, wie weit fortgeschritten die datierten Planungen und genauen Absprachen bereits sind und ausgestaltet wurden. Der normale Bürger in Crivitz und in den Ortsteilen wird hierüber nur in pauschalen Halbsätzen informiert, und wenn überhaupt, bleibt alles wie immer in einem streng geschützten, nicht öffentlichen Bereich liegen. Tricksen, Tarnen und Verdecken!

Die geübte Transparenz ist nicht die besondere Stärke der Wählergemeinschaft CWG – Crivitz und ihrer Funktionsträger, sondern vielmehr ein vorrangiges Verstecken hinter § 29 Abs. 5 KV M-V (Durchführung nicht öffentlicher Sitzungen), das hat man wenigstens gelernt und perfektioniert seit Jahren!

Hat man etwa Angst vor anderen alternativen Lösungen und Ansichten?

Oder fürchtet man, in einer Einwohnerversammlung mit anderen Meinungen konfrontiert zu werden?

Die Gemeinden Barnin/ Zapel und die Stadt Crivitz planen, mit der WEMAG eine Wärmegesellschaft zu gründen!

07.Juli-2023/P-headli.-cont.-red./296[163(38-22)]/CLA-133/74-2023

Auf der Sitzung der Stadtvertretersitzung am 26.06.2023 wurde von dem Fraktionsvorsitzenden die LINKE/Heine Herrn Alexander Gamm (auch Vorsitzender des Bauausschusses und Vorsitzende der nicht öffentlichen Arbeitsgemeinschaft Strom und Wärme) verkündet, dass die Stadt Crivitz auch ein Gemeinschaftsprojekt mit der WEMAG realisieren will. Er teilte mit, dass die Gemeinde Barnin und Zapel und die Stadt Crivitz eine gemeinsame Gesellschaft mit der WEMAG AG gründen wollen. Die technische und kaufmännische Verantwortung dieser Gesellschaft soll hauptsächlich in der Hand der WEMAG – AG liegen. Die letzten Absprachen sollten bereits bis zum 30.06.2023 getroffen werden. Während der weiteren Sitzung schätzte er weiter ein, wahrscheinlich in einem Moment der intellektuellen Schwäche, dass dieses gesamte Projekt eine Blaupause werden wird, wie es bereits in Goldberg existiert.

Da das Hauptrisiko der WEMAG AG bei der wirtschaftlichen Unternehmung liegt, kann man nicht von einer vollwertigen kommunalen Gesellschaft sprechen, sondern eher von einer kommunalen Minderheitsbeteiligung unter 50 %.

Aus den beteiligten Kommunen wurde mitgeteilt, dass eine Anlage zur Dekarbonisierung im Gewerbegebiet der Stadt Crivitz als Strom- und Wärmeerzeuger für die Neustadt in Crivitz geplant ist. Zur Teilnahme an diesem Projekt ist eine Bereitschaft der Agrargenossenschaft Crivitz e.G. bereits vorhanden. Die Agrargenossenschaft Crivitz e.G. könnte, falls erforderlich, auch eine Biogasanlage hierzu errichten. Dazu wolle man dann das Land Mecklenburg-Vorpommern als Unterstützer gewinnen. Einige Bürgermeister waren bereits zu einem Termin in Goldberg gewesen und fanden die Veranstaltung als informativ. Alle Termine, die den Bereich der Energiepolitik betreffen, in der gemeinsamen Absprache der drei Bürgermeister ist natürlich die WEMAG – AG bereits dabei. Auch der Landrat des Landkreises LUP Stefan Sternberg hat bereits bei Terminen Mitte Juni 2023 in den Gremien mit seinen Vertretern der Kommunalaufsicht vom Landkreis teilgenommen.

Die Vorlage der Bilanz der WEMAG AG Anfang Juni 2023 brachte einige Überraschungen. In den vergangenen Monaten mussten Strom- und Gaskunden in bisher nicht gekannter Höhe Preise zahlen. Die WEMAG AG hat in den vergangenen Monaten noch deutlich höhere Gewinne erzielt als erwartet. Die kommunalen Anteilseigner der WEMAG AG (ca. 201 Kommunen, – deren Geschäftsführer Herr Klaus-Michael Glaser, vom Städte- und Gemeindetag M-V ist), erhielten zusammen ca. 16,5 Millionen Euro. Auch die Gemeinden Barnin / Zapel und die Stadt Crivitz sind Mitglieder des kommunalen Anteildesignerverbandes der WEMAG, wo die Freude über den Geldfluss sicherlich sehr hoch sein dürfte. Allein die WEMAG-AG erhielt etwa 25 Mio. € für Ihre Rücklage zur Finanzierung von ca. 800 Mio. € teuren Investitionen. Der angedachte Ausbau des Netzes und die Errichtung neuer Öko-Kraftwerke. Die 25Mio. € an Rücklagen wurden durch die Notwendigkeit der Eigenkapitalstärkung gerechtfertigt, um die großen Aufgaben und Verpflichtungen des Netzausbaus erfüllen zu können. Bislang haben die Verbraucher (Bürger und Unternehmen) noch wenig davon zu spüren bekommen, sie müssen weiterhin einen Preis von ca. 0,46 € für die Kilowattstunde zahlen. So wurde Preissenkungen erst zum Jahresende 2023 für Strom und Erdgas angekündigt.

Die „BLAUPAUSE“ in Goldberg, die auch für die Gemeinden Barnin/Zapel und Crivitz in naher Zukunft gelten soll!

Das Goldberger Großprojekt im Jahr 2017 war das Projekt „Goldberger Wärme GmbH“.  Damals war noch die WEMAG Energie-Dienste alleinige Gesellschafterin. Es wird erwartet, dass sich die Situation bald ändern wird. Die Stadt Goldberg beabsichtigt, 55 Prozent der Anteile von der WEMAG Energie-Dienst zu übernehmen und dadurch eine kommunale Energiegesellschaft zu bilden. Die WEMAG erhält dann 45 Prozent der Anteile. Auch die Kommunalaufsicht überprüfte die Verträge sehr genau. Es wurde festgestellt, dass die Gewinne erst im dritten Jahr nach der Aufnahme des Blockheizkraftwerks (BHKW) fließen werden. Das technische Schema in Goldberg war anfangs so gedacht, dass die WEMAG Flächen und Gebäude auf dem Gelände einer Agrargenossenschaft anmietet und pachtet, um dort ein Blockheizkraftwerk (BHKW) zu errichten. Dieses wird auf Basis von Biogas betrieben.

Der Rohstoff Rohbiogas wird nicht nur von der Agrargenossenschaft produziert, sondern auch die Wärme, die in einer Biogasanlage entsteht, soll in Goldberg genutzt werden. Beides will man auch weiterhin in Goldberg ausbauen und nutzen, aber hauptsächlich Strom erzeugen. Um einen maximalen Stromerlös zu erzielen, sollen die Laufzeiten der beiden Anlagen aufeinander abgestimmt werden. Der Vorteil für Goldberg ist, dass die WEMAG ein Fernwärmenetz in verschiedenen Straßen errichten will. Ziel ist es, zunächst alle kommunalen Einrichtungen im Bereich der Wärmetechnik zu erschließen, wie Schule, Mehrzweckhalle und in Zukunft auch die Kindertagesstätte. Die Stadt Goldberg verfügt auch über eine eigene Wohnungsgesellschaft Goldberg (WoGeGo) mit Gebäuden und diese sollen ebenfalls in der Zukunft großräumig erschlossen werden.

Die Regelung soll nun auch für die Kommunen in Barnin/Crivitz und Zapel gelten. Nur mit dem entscheidenden Unterschied, dass es keine kommunale Wohnungsgenossenschaft gibt und die Wärmekraftwerke in privater Hand sind.

Immerhin hat sich die Frage geklärt, wer die großen Freiflächenanlagen in Wessin und Zapel auf kommunalen Flächen errichten wird. Für den geplante Energiepark in Wessin ist also soeben ein Favorit benannt worden, wie schon mal 2013/14, welcher die Windenergieanlagen errichten wird.

Darüber dürfte sich auch die landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG Wessin sehr freuen, die zu 75 % der Flächen besitzt. Es ist zu erwarten, dass die 110-KV-Leitung von Barnin über Zapel nach Crivitz auch in einer Investitionshand sein wird. Die Menge an Investitionen und Kosten für alle Projekte wird höchstwahrscheinlich dazu führen, dass die Stromtrasse der 110 KV -Leitung nicht mehr unter der Erde verlaufen wird, sondern als Oberleitung verlegt werden wird. Im Hinblick auf die geplante 380-kV-Hochspannungsleitung als Parallelleitung von Bülow nach Crivitz über Zapel und weiter ab 2029 ist damit sicherlich auch eine entscheidende Lösung gefunden worden.

Eine Liebesheirat oder eher eine Zweckgemeinschaft? Es ist wohl eher eine tiefe und intensive Liebesheirat!

Denn schon am 10.01.2014 und am 11.02.2014 beschlossen die WEMAG AG und die Stadtvertretung von Crivitz, mehrere Windenergieanlagen gemeinsam in Wessin zu bauen. Vertreter des Städte- und Gemeindetages waren ebenfalls Berater zu diesem Thema. Die Ortsteilvertretung in Wessin hat sich bereits am 12.12.2013 für einen Windpark in Wessin durch die WEMAG ausgesprochen. Die Entscheidung wurde aufgrund der Aussichten auf finanzielle Einnahmen für die Stadt Crivitz getroffen.  Dies lässt sich in dem Protokoll nachlesen. Daran können sich bestimmt noch zwei Ortsteilvertreter erinnern, denn sie sind heute zudem vertreten in der OTV in Wessin. Und dann kam die Kehrtwende in den Ansichten nach der Kommunalwahl 2014.

Der Unterschied zwischen einer Liebesheirat und einer Zweckehe besteht darin, dass bei der einen Gefühle dominieren und bei der anderen Vernunft. Voraussetzung für die Zweckehe ist eine Basis an Gemeinsamkeiten, Kompromissbereitschaft und vor allem der Wille, auf dieser Basis Ziele zu erreichen, die allein nicht zu erreichen wären.

Ob die Blaupause so funkeln wird, bleibt abzuwarten. Die Stadt Crivitz hat leider keine eigene kommunale Genossenschaft, die den Wohnungsbau fördert. Die Verlegung einer Fernwärmeleitung bis in die Neustadt wird in Zukunft Millionen in Crivitz verschlingen und große Überzeugungsarbeit bei den privaten Eigentümern erfordern.  Auch der Steuerzahler wird dabei bestimmt mitwirken dürfen, ob es bei dem Strompreis und den Gemeindesteuern ist.

Es ist erstaunlich, wie weit fortgeschritten die Planungen und Absprachen bereits sind und ausgestaltet wurden. Der normale Bürger wird hierüber nur in Halbsätzen informiert, und wenn überhaupt bleibt alles wie immer in einem streng geschützten, nicht öffentlichen Bereich liegen. Wie man es seit Jahren gewohnt ist, ist Transparenz nicht die Stärke der Mehrheitsfraktionen der Wählergemeinschaft CWG – Crivitz und die LINKE/HEINE. Aber bezahlen muss dann das alles hinterher der Steuerzahler.

Die drei Gemeinden suchen dringend nach zusätzlichen Einnahmen, um ihren Haushalt aufzufrischen. Denn die finanzielle Zukunft sieht für alle drei Gemeinden nicht rosig aus. Mangelnde Liquidität, keine Rücklagen, hohe Investitionskosten für Bauvorhaben und hohe eigene Ausgaben machen Spekulationen möglich!

Die Wiedereinführung der Energieerzeugung im Kommunalwahlkampf 2023 nach den Ausstiegsplänen 2014 im Kommunalwahlkampf und der Planung zum Einstieg im Jahr 2012/13.

Der Einstieg vom Ausstieg, was für eine Zeitenwende in der Kommunalansicht bei CWG – Crivitz und die LINKE in der Crivitzer Stadtvertretung und bei den benachbarten Gemeinden!

Transparenz pur auf der Bauausschusssitzung in Wessin – eine Veranstaltung der besonderen Art, aber für Crivitz ganz normal!

21.April-2023/P-headli.-cont.-red./270[163(38-22)]/CLA-107/48-2023

Wenn heikle Themen oder brisante Tagesordnungspunkte anstehen, tagt man meistens in den Ortsteilen von Crivitz, das gilt übrigens auch für die Stadtvertretung, die am Montag in Kladow tagt. Dies ist sicherlich mit der Maßgabe verbunden, dass nicht so viele Besucher mit Fragen anrücken sollen. Dies zeigte sich besonders auf der jüngsten Sitzung des Bauausschusses am 20.04.2023. Innerhalb von 27 Minuten mit 15 öffentlichen Tagesordnungspunkten [TOP] war alles vorbei, immerhin dauerte sie neun Minuten länger als am 16.03.2023 mit 16 TOP! Sehr bemerkenswert!

Die Veranstaltung wurde deshalb so kurzgehalten, weil wie üblich fast alle Themen in den nicht öffentlichen Teil geschoben wurden. Das Programm war eigentlich sehr umfangreich, wobei einige Themen im öffentlichen Bereich von besonderem Interesse waren.

– Die Vorstellung einer Firma zur Freiflächen-Photovoltaikanlage am Reitstall in Wessin,

– Das Verfahren zur Fehlerheilung des B-Plans Nr. 9 „Ausweichsportplatz am Geschwister-Scholl-Platz“,

Der Grundsatzbeschluss über eine 2. Zufahrt zum Plangebiet des sogenannten „Vogelvierteil“,

– Das Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines Vierfamilienhauses Gemarkung Crivitz, Parchimer Straße 3,

– Einvernehmen zum Bauantrag, Nutzungsänderung von einem Dekorationsgeschäft zum Friseurladen und

– Die Beratung zur Anfrage zur Errichtung einer Photovoltaikanlage in der Lindenallee in der „Neustadt“.

Der Abend versprach, als Besucher bei diesen Themen recht interessant zu werden, doch blieb nur die Präsentation einer Firma zur Freiflächen-Photovoltaikanlage in Wessin übrig, der gesamte andere Teil verschwand wie üblich im nicht öffentlichen Bereich.

Bei Sitzungen des Bauausschusses in Crivitz ist es üblich, zuerst die Einwohnerfragestunde abzuhalten. Danach prüft man die Beschlussfähigkeit und die ordnungsgemäße Einladung der „STADTVERTRETER“ (der 1. Stellv. Bürgermeister legt neuerdings öffentlich sehr großen Wert auf diese Betitelung, man könnte auch sagen, „Stadtpolitiker“, da wir Abgeordnete nicht mehr schreiben sollen). Anschließend kam man zu den Änderungen der Tagesordnung.

Alexander Gamm (Fraktionsvorsitzender – Fraktion die LINKE/Heine), der Vorsitzende des Bauausschusses, erklärte, dass von den sechs Themen fünf in den nicht öffentlichen Teil geschoben werden müssen, weil man hier auch Namen oder Adressen nennen könnte. Eine kuriose Begründung, denn in den öffentlich einsehbaren Unterlagen sind überwiegend bereits Namen und Adresse ersichtlich. Laut Kommunalverfassung gibt es überzeugendere Begründungen, die tatsächlich auch nachvollziehbar sind. Allerdings sind solche naiven Gründe, wie sie in der Sitzung vorgetragen wurden, selten. Wer weiß, welche Mächte hier im Hintergrund eine wichtige Rolle spielen?

Niemand erhob Einwände oder Bedenken, sodass die Tatsache, dass der Vorsitzende immer den Entscheidungsprozess bestimmt, als selbstverständlich angesehen wurde. Danach gingt man auf das vorherige Sitzungsprotokoll des Ausschusses ein. Hier gab es auch keine Einwendungen, also eine Angelegenheit, die ungefähr bis dahin insgesamt vier Minuten gedauert hatte. Alles scheint wie immer in Ordnung zu sein, na dann werfen Sie bitte einen Blick auf das Protokoll. Es ist immer wieder für jedermann ein Erlebnis!

Also präsentierten sich nun die Vertreter der Firma SOMIKON mit ihren extra angefertigten Unterlagen in der Sitzung. Die Firma SOMIKON ist bereits bekannt, dass sie am 07.12.2022 auf der Sitzung in der Ortsteilvertretung Wessin aufgetreten war zu diesem Projekt am Reitstall Wessin/Radepohl. Das bekannte Projekt umfasst ca. 65 ha, wovon die Stadt Crivitz ca. 13 ha besitzt. Der Gesamtjahresertrag der Anlage soll ca. 76,81 GWh pro Jahr betragen und für die Kommune ergibt sich ein Ertrag von 0,2 ct/kWh.

Die Pachthöhe soll 6,5 % vom Verkaufserlös des produzierten Stroms betragen, jedoch mindestens 3.600,00 € pro Hektar. Der Pachterlös der Kommune beträgt etwa 45.000,00 € pro Jahr für 25 Jahre, mit der Option auf weitere fünf Jahre. Angesichts der Tatsache, dass auch noch Gewerbesteuern fließen sollen, ist das große Interesse im Bauausschuss verständlich. Es ist geplant, die Planung noch im Jahr 2023 durchzuführen und die Baugenehmigung soll dann bereits im April 2024 erteilt werden, einen Monat vor der Kommunalwahl. Der Baubeginn wäre dann voraussichtlich Ende 2024 und die Inbetriebnahme 2025.

Der Netzanschluss wird wahrscheinlich nordwestlich der Fläche über eine Kabeltrasse an das WEMAG – Umspannwerk in Wessin angeschlossen werden. Die Solaranlagen aus Pinnow werden in Kürze durch eine Kabeltrasse an das USW in Wessin verlegt. Es ist zu erwarten, dass der geplante Solarpark in Zapel nächstes Jahr durch eine Kabeltrasse an das USW in Wessin angeschlossen wird. Somit werden die Grabungsaktivitäten im Landschaftsschutzgebiet in den nächsten Jahren im Eichholz zunehmen.

Besonders erwähnenswert ist die Darstellung über die Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürger in einer Art Bürgerenergiegenossenschaft, welche bereits im Dezember 2022 von Frau Lisa Klünder-Fittke (Fraktion CWG – Crivitz) in der Stadtvertretung thematisiert und stark umworben wurde. Ferner wurde auch über eigene Stadtwerke und ähnliches gesprochen, wobei die Mitglieder des Bauausschusses sehr genau und aufmerksam zu hörten.

 Leider hatte die Firma SOMIKON nur 20 Minuten Zeit, um über die Angelegenheit zu sprechen. Dennoch schien der Vorsitzende des Bauausschusses Alexander Gamm – Fraltion die LINKE/Heine, alles schon gelesen zu haben oder es ihm genauestens bekannt zu sein, da er sogar die Eigentümer (die landwirtschaftliche Produktions- und Absatz eG Wessin) der Flächen benannte und bestens informiert war.

Danach war die Veranstaltung bereits um 19:10 Uhr beendet, nachdem sie erst um 18:43 Uhr begonnen hatte.

Zweiter Schnellschuss zum Jahresende 2022! Machbarkeitsstudie für ca. 140.000,00€ zur kommunalen Wärmenetzplanung! Sofort Beschluss!

11.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./215/90-22/CLA-52/52-2022

Wie wirklich ist die Wirklichkeit?

Die Sonne scheint nicht, aber einige Köpfe in den Fraktionen von CWG und die LINKE sind wahrscheinlich ziemlich heiß geworden im Sommer 2022 und immer noch nicht abgekühlt, so scheint es. Die Gebühren für den Friedhof werden für die Bürger 2023 deutlich erhöht, da die Kosten enorm gestiegen sind. Gleichzeitig soll 2023 aber ein Parkplatz für 100.000 € neu gebaut und eine Machbarkeitsstudie für 140.000 € zur kommunalen Wärmenetzplanung in Auftrag gegeben werden!

So soll bereits am 12.12.2022 beschlossen werden, die Möglichkeit und die Wirtschaftlich-keit zur regenerativen Energieversorgung und kommunalen Wärmenetzplanung zu prüfen und dazu eine Machbarkeitsstudie erarbeiten zu lassen. Zu diesem Zweck wurde ein Richtpreisangebot in Höhe von ca. 140.000 € für die Erstellung einer entsprechenden Machbarkeitsstudie erstellt. Eine Grundsatzentscheidung ist notwendig.

Wieder einmal wurde ein Fördertopf kurzfristig und unerwartet entdeckt – die ewige Suche nach finanzieller Unterstützung, wenn man kein Geld mehr im Haushalt hat oder doch? Was wird wohl dazu unser neuer Klimaschutzmanager 2023 sagen, im Amt Crivitz! Der Topf ist nicht neu, er wurde lediglich seit dem 15.09.2022 neugestaltet und kann bis zum 2025 genutzt werden.

Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien (Förderquote 50%)

Modul 1 zielt auf die Erstellung von Transformationsplänen zur Dekarbonisierung bestehender Netze bis 2045 und von Machbarkeitsstudien für neue Netze mit einem Anteil klimaneutraler Wärme von mind. 75 %. Dabei können Planungsleistungen bis zu Phase 4 nach HOAI mitgefördert werden, die maximale Fördersumme ist auf 600.000 Euro begrenzt.

Quelle:
www.kraftanlagen.com/neue-bundesfoerderung-fuer-effiziente-waermenetze-bew-in-kraft-getreten/

Es gibt vier Module, die zeitlich aufeinander aufbauen, untergliedert sind. Es wird unterschieden zwischen Wärmenetzen, die bereits bestehen und Wärmenetzen, die komplett neu errichtet werden sollen (treibhausneutral). Grundsätzlich sind in Bestandswärmenetzen förderfähig:  Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und Wärmeübergabestationen. Bis zu 2 Mio. € Fördergeld sind möglich. Es wurde kein beschleunigtes Verfahren durchgeführt, es wäre also auch möglich, die Angelegenheit bis Februar 2023 in den Ausschüssen zu diskutieren.

Nun muss aber alles wieder schnell gehen, ohne Diskussion in den Ausschüssen soll sofort am 12.12.2022 bereits alles beschlossen werden. Vielleicht hätten die ansässigen Firmen und Bürger noch weiterführende Vorschläge zu diesem Thema abgeben können. Es ist bedauerlich, dass sie an diesen Vorgesprächen nicht mehr beteiligt werden können.

Wieder einmal überrascht die CWG und LINKE Fraktion die Opposition CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) diesmal mit einem Antrag, den sie ohne öffentliche Vorgespräche in den Ausschüssen eingebracht hat. Es gab keinen Grund, dieses Thema in den beherrschenden Bauausschuss oder Umweltausschuss zu bringen.

Die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) wird sich bei diesem Thema keine großartige Gegenwehr leisten wollen, da sie selbst in der Vergangenheit einen Antrag in ähnlicher Form mitgetragen bzw. eingebracht hatte. Am 20.06.2022 wurde ein gemeinsamer Antrag von CDU, CWG und die Linke aus dem Bauausschuss heraus an die Bürgermeisterin gerichtet, in dem diese aufgefordert wird, die künftigen Nutzung erneuerbarer Energien in den öffentlichen Gebäuden der Stadt zu prüfen.

Es ist also zu erwarten, dass sie sich bei diesem Thema der Wärmenutzplanung nicht entgegenstellen wird, um ihre Wählerschaft und das gute Miteinander mit der CWG-Fraktion und der LINKEN nicht zu gefährden.

Resümee

Es gibt nur eine Frage, die sich hierbei stellt.

Wie rechtfertigt man gegenüber den Bürgern nach Diskussionen, dass sie jetzt mehr Gebühren zzgl. Verwaltungskosten ab 2023 zahlen müssen für den Friedhof, aufgrund der gestiegenen Kosten, aber gleichzeitig werden 240.000 € Mehrausgaben ohne Diskussion beschlossen?

Öffentliche Vorberatungen scheinen nicht mehr so in Mode zu sein wie früher, zumindest nicht ca. 15 Monate vor der Kommunalwahl.

Die heutigen Beschlüsse werden sich auch in die nächste Wahlperiode ab 2024 hinein finanziell erstrecken und werden dann andere zu verantworten haben. Es wird nicht in Vergessenheit geraten! Es ist weitestgehend sicher, dass die Mehrheitskoalition aus Crivitzer Wählerge-meinschaft und die LINKE/Heine den Beschluss trotz möglicher oppositioneller Stimmen durchsetzen werden.

Tei-1 OTV-Sitzung am 07.12.2022 in Wessin! Auswertung der Befragung der Bürger zu den großflächigen Solaranlagenbau in Wessin!

10.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./214/89-22/CLA-51/51-2022

Herr Daniel Itze im Erklärungsnotstand! Was für ein Drama und Spektakel!

Eine Sitzung ohne die Schützenhilfe der Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm und des amtierenden Bauausschussvorsitzenden Herrn Alexander Gamm. Es ist lediglich die Abgeordnete Frau Lisa Klünder -Fittke als Gast anwesend. Was für ein interessantes Ereignis!

Bevor Sie wieder erst in 13 Wochen erfahren werden, was auf der Sitzung besprochen wurde, nachdem das Protokoll beschlossen wurde, berichten wir über die Sitzung, aber heute nur der Teil der Befragung.

Nichts ist so beständig wie der Wandel

Das durfte jetzt nun auch der Vorsitzenden der Ortsteilvertretung Herr Daniel Itze in Wessin erfahren haben, als er das Ergebnis der Befragung von den Bürgern anhand seiner Abstimmungsblätter bekannt geben wollten. So hatte er noch unbedingt absichtlich schriftlich darauf hingewiesen, dass „zu spät eingegangene Abstimmungen können beim Abstimmungsergebnis nicht berücksichtigt werden“ jedoch war das zum Schluss alles völlig egal. Es war ohnehin alles „Nichtig“ und nicht zu gebrauchen.

Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar-

So stimmte die Nummerierung und Darstellung der Standorte in der beigelegten Zeichnung nicht überein mit denen auf dem Abstimmungsblatt.

Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar-

Es waren auch mehr Flächen im Abstimmungsblatt vorhanden und anders beschrieben! Auch war die Kennzeichnung der Potential Flächen eine andere gewesen als in der Beschreibung!

Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar-

Alles sehr verwirrend und irritierend! Kein Bürger konnte also nachvollziehen, worüber und über welchen Standort jetzt abgestimmt werden sollte! Zusätzlich wurde noch eine sogenannte Vororientierung an Aussagen bzw. fast als Werbung zu bezeichnen mitgeliefert und war dazu noch Bestandteil. Der Verdacht der Befangenheit drängt sich auf. Werbung oder eine neutrale Abstimmung?

Wir berichten darüber in unseren Beitrag vom 15.11.2022 https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/buergerbefragung-zu-grossflaechigem-solaranlagenbau-stadt-crivitz-im-ortsteil-wessin-der-ortsteil-beteiligt-sich-auch-an-der-antragstellung-zum-tourismusort/

So ist diese Bürgerbefragung ohnehin nur die Wiedergabe eines Stimmungsbildes der Bürger zu einem bestimmten Thema, sie hat aber keine rechtliche Wirkung und ist keine direkte Bürgerbeteiligung! Die Befragung war unzureichend vorbereitet und wurde als Schnellschuss organisiert, weil die Zeit drängte und Solaranlagen gebaut werden sollten.

KURZ UND GUT, die Befragung ist aufgrund der Mängel „nichtig“ bzw. ungültig und darf eigentlich zu nichts verwendet werden! Nun wurde sie aber trotzdem öffentlich ausgewertet –  und galt halt nur als Meinungsumfrage! Was für eine Phrase! Oje!

Das Amt ist schuld, denn es wurden nicht alle vorgegebenen Stimmzettel sofort gedruckt und so mussten später noch ca. 100 nachträglich verteilt werden. Da war aber die Abgabezeit schon wieder fast vorbei! Außerdem hat das Amt die Bilder mit den Nummerierungen verwechselt. Frau Lisa Klünder -Fittke von der CWG – Fraktion monierte dazu „Das Amt hat es verkackt“, was für eine seltsame Verwechslung der Verantwortung von einer Abgeordneten.! So der Grundtenor auf der Veranstaltung!

Insgesamt wurden 250 Stimmzettel (über 18 Jahre) verteilt! So lagen zur Sitzung nur ca. 98 Stimmenzettel vor zur Auswertung. Also nur ca. 39 % der Bürger haben sich beteiligt. Ein Wunder, dass überhaupt so viele Teilnehmer bei dem Verwirrspiel mitmachten.  Von denjenigen, die abgestimmt haben, sagten 30 Nein, 2 Ja und weitere 62 Ja, aber nur, wenn die Bürger beteiligt werden. Ist also die Bürgerbeteiligung im ausreichenden Maße nicht gegeben, dann sind 92 dagegen, also dann gilt NEIN?

Aus diesen Daten ergibt sich ein Ranking, das die folgenden Plätze belegt: 1. Platz Nr.4-Reitstall; 2. Platz Nr.2-Kiesabbau; 3. Platz Nr. 1. -Kirche und Nr.3 und Nr.5 sind raus! Eine finanzielle Beteiligung der Bürger ist nur durch Geldanlagen am Reitstall beim sog. Bürgersolarpark möglich, da die Stadt Crivitz dort auch einige Flächen besitzt (12ha). Niemand war über das Ergebnis überrascht.

Schon 2021 hatte Frau Brusch Gamm auf einer OTV-Sitzung angekündigt, dass man dort einen Bürgersolarpark errichten wolle, weil die Kommune auch Flächen besitzt. Ebenso müsse man doch auch an das ansässige Unternehmen, die landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG Wessin, denken.

Danach wurde natürlich weiter über das Gebiet beim Reitstall -Platz 1- gesprochen, da der Leiter der Projektierung von der Firma SOMIKON Herr Carsten Rodbertus, ebenfalls anwesend war. Was für ein Zufall! So wurden dann sofort weiter über die Vorteile von Photovoltaik gesprochen und was diese Technologie alles für Insekten und für Tiere tut sowie, dass sich Wessin ja auch selbst versorgen könnte durch die Gründung einer sogenannten Bürgerenergiegesellschaft! Die Abgeordnete der CWG – Fraktion Frau Lisa Klünder -Fittke war von der Vorstellung der Gründung einer Gesellschaft begeistert und erbat Unterlagen von dem anwesenden Unternehmen bis zur nächsten Sitzung! 

Übrigens, die ortsansässige (Crivitz) Fraktionsvorsitzende, der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag LUP, Frau Ulrike Seemann-Katz, war nicht anwesend, obwohl es ja ihr direkter Wahlkreis ist. Sie hätte sicherlich noch viele wertvolle Hinweise zu diesem Thema gegeben. Schade eigentlich!

Resümee

Die da oben sind schuld bzw. das Amt Crivitz ist schuld!

Einfach nur noch peinlich! Es war ganz einfach eine schlechte Vorbereitung/ Darstellung und Kontrolle der eigenen Unter-lagen, bis zum, Druck der Stimmzettel, durch den Vorsitzenden der OTV-Wessin.

Da der Name und Titel des Vorsitzenden der OTV – Wessin, Daniel Itze, im Impressum für diesen Flyer angegeben ist, ist es selbstverständlich, dass er der Verfasser ist und somit verantwortlich. Hinz kommt noch eine mangelnde Organisation und Übersicht. Eine monatliche Aufwandsentschädigung von 180,00 € zuzüglich für den Vorsitzenden sowie Sitzungsgeldes von 40,00 € und einen monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 50 € sollte eigentlich ausreichende Motivation und Engagement fördern.

Unsere Redaktion ist nicht dafür bekannt, Fehler in Amtshandlungen im Amt Crivitz nicht zu benennen. Aber die Schuld für diese blamable und misslungene Befragung in Wessin den Mitarbeitern des Amtes in die Schuhe zu schieben, in dem man die eigene Verantwortung abwälzt, ist schäbig. Es war ganz einfach eine schlechte Vorbereitung/ Darstellung und Kontrolle der eigenen Urschrift bis zum, Druck der Stimmzettel, durch den Vorsitzenden der OTV- Wessin.

Es wäre ratsam, an dieser Stelle darüber nachzudenken, dass man nicht direkt von den Bürgern in Wessin gewählt wurde, sondern durch eine andere Instanz. Es ist nicht das erste Mal, dass die eigene Verantwortung für ein Problem in Wessin heruntergespielt wird und andere für die Ursachen verantwortlich gemacht werden. Für die Vorlagen und Inhalt der Flyer sowie die Organisation der Befragung ist der Vorsitzende der OTV verantwortlich. Die Mitarbeiter des Amtes unterstützen nur und stehen hilfreich zur Seite. 

Bürgerbefragung zu großflächigem Solaranlagenbau *Stadt Crivitz/ im Ortsteil Wessin*! Der Ortsteil beteiligt sich auch an der Antragstellung zum Tourismusort?

15.Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./204/79-22/CLA-41/41-2022

Die Darstellung ist eine Zusammenfassung aller Flächen- Sie ist mit dem Abstimmzettel identisch- 1. Kirche/Bülow — 2.-Kiesabbaugebiet Hof Barnin/ Wessin (Teilstück Wessin) –3.- Wasserloch Zapel/ Wessin ( entlang Zapeler weg)—-4.- Reitstall Wessin/ Radepohl —-5. Potential Flächen ( alle Flächen im Planungsgebiet für die Windeignung)

Das Leben im Umfeld des Umspannwerkes Wessin. Der Bau von Wind- und Solaranlagen, 110 KV Leitung, Erneuerung der 380 KV Leitung und 5G- Funkmasten sind massiv auf dem Vormarsch 2023 bis 2025!

Nikolausüberraschung für die Wessiner Bürger?

In einer Postwurfsendung incl. Abstimmzettel werden die Bürger seit dem 14.11.2022 aufgefordert ihre Stimme abzugeben für einen großflächigen Solaranlagenbau an mindestens fünf Standorten (insgesamt ca. 100 ha) im Ortsteil Wessin. Natürlich ist das nur eine Befragung – es wäre ja ein Meilenstein in der Mitbestimmung, wenn die Bürger auch noch darüber in einem Bürgerentscheid selbst entscheiden könnten! Leider gibt es dafür zu viele unterschiedliche Interessengruppen an diesem Thema!

Ein Paukenschlag nach dem anderen in Wessin. Im Gegenteil zur Windkraft gibt es bei diesem Thema ein Vetorecht der Kommune! Die Bürger in Wessin kommen einfach nicht zur Ruhe so kurz in der bevorstehenden Weihnachtszeit! Erst das Thema mit den großflächigen Windeignungsgebieten und nun auch noch ein großer Solaranlagenbau. Eigentlich fehlt nur noch bis Silvester das Thema um den Stahlgitterfunkmast 5G an seinem Standort! Der Ortsteil Wessin soll sich wohl nach den Vorstellungen der Stadtspitze als ein Vorzeige „Energieortsteil“ der Stadt Crivitz entwickeln!  Ob es dafür auch einen Preis gibt? Es hat schon den  Anschein, dass die Stadt Crivitz in den Haushaltsvorberatungen für 2023/24 dringend finanzielle Einnahmen planen muss für die Zukunft, um ihre hohen Personal- und Investitionsausgaben abzudecken. Anders kann man sich eigentlich diese geballten Aktivitäten zum Jahresende nicht erklären! Oder aber, alle diese Themen wurden lange vor sich hergeschoben! Das wäre schon eher möglich!

Es dürfte aber erneut ein freudiger Anlass sein für die ortsansässige Fraktionsvorsitzende, der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag LUP Frau Ulrike Seemann-Katz, da jetzt auch in Ihrem Heimatort kräftig und großflächig die  Solartechnologien Einzug halten. Ob sie denn dieses Mal am Nikolaus bei der Auflösung im Ortsteil Wessin mit dabei ist? Groß genug sind eigentlich die Planungen – das ist doch einen Besuch wert, oder? Es sind nur fünf Minuten mit dem PKW von der Stadtmitte bis zum Ortsteil Wessin!

Das Thema Solar ist in Wessin nicht neu, nur die Art und Weise der Informationen darüber schon! Bereits im Juni 2021 wurden die Bürger eingestimmt auf dieses Thema! „Die erneuerbaren Energien sind ein komplexes Thema und ich verstehe, dass einige Agrarbetriebe da auch investieren wollen. Wir müssen hier auch an unser Unternehmen, die Landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG Wessin denken. Ein Betrieb, der hier ansässig ist. Die Botschaft heißt eigentlich, wäre es denn nicht viel interessanter, dass man es sich vorstellen könnte einen BÜRGERSOLARPAK zu machen“( Bürgermeisterin von Crivitz Frau Britta Brusch-Gamm auf der OTV-  in Wessin am 23.06.2021). Danach folgten viele nicht öffentlich Debatten in Wessin und Crivitz und Ankündigungen einer Bürgerbefragung im Februar 2022, aber im Hintergrund ließ man die Planungen schon weiter gedeihen! Was ist das denn für eine Schaufensterpolitik! Wir berichteten bereits darüber  am 04.06.2022,  https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/alles-bleibt-wieder-einmal-im-dunkeln/.

Nun also, nach fast 19 Monaten der Einstimmung der Bürger auf dieses Thema und fast 11 Monaten der Beratungen hinter verschlossenen Türen sowie dem allmählichen Durchsickern von immer mehr Informationen, nun also der unvermeidliche Schritt zu einer Bürgerbefragung zum Thema großer Solaranlagenbau in Wessin! Es ist schon beeindruckend, wie in kleinen Häppchen die Bürger von Wessin unterrichtet werden. Man könnte aus sagen, nur relevante datenschutzrechtliche beschränkte Information! Ok, die OTV in Wessin tagt ja leider auch nur durchschnittlich alle 12 Wochen im Jahr!

So ist eine Bürgerbefragung nur die Wiedergabe eines Stimmungsbildes der Bürger zu einem bestimmten Thema, sie hat aber keine rechtliche Wirkung und ist keine direkte Bürgerbeteiligung! Nur gemäß § 20 KV M-V – der Bürgerentscheid, Bürgerbegehren haben rechtliche Folgen. Diese Stimmungswiedergabe dient also nur zur Orientierung für die Abgeordneten der Stadt Crivitz als Überblick! Mehr nicht! Warum wird denn nicht eine Einwohnerversammlung zu diesem Thema durchgeführt? Wovor hat man hier eigentlich Angst? Gemäß §2 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz „Die Ortsteilvertretungen haben in allen wichtigen Angelegenheiten für das Gebiet der Ortsteile ein Vorschlagsrecht, ein Informationsrecht, ein Recht zur Stellungnahme sowie einen Anspruch auf Anhörung durch die Bürgermeisterin und die Stadtvertretung.“ Ein Beschlussrecht hat die Ortsteilvertretung nicht!

Indessen wurde als Postwurfsendung den Bürgern ein Abstimmungsblatt und eine Zeichnung übersendet. Darin sollen sie über die Standorte von 1 bis 5 (mehre Kreuze möglich) abstimmen bis zum Abgabetermin am 27.11.2022 (eine später eingereichte sog. Abstimmung wird nicht mehr berücksichtigt). Alles klar, also alles wie beim Lotto!

Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar- die Namen sind der Redaktion bekannt.

Die meisten Flächen der beschriebenen Standorte sind in privater Hand, überwiegend bei der Landwirtschaftlichen Produktion und Absatz eG Wessin, aber auch die Stadt Crivitz besitzt einige Flächen. Ist da etwa ein Bürgersolarpark in Aussicht? Wenn man nun die ca. 210 bis 225 ha, die für die Windkraft/ Wege – An und Abfahrten bereits reserviert sind und nun also auch die ca. 100 ha für Solaranlagen hinzurechnet, bleiben nicht mehr viele Flächen übrig, für den Ackerbau in Wessin bestellt werden können! Ist das etwa so gewollt? Verdient man etwa an den erneuerbaren Energien mehr als am Ackerbau? Dazu erhält man in der Postwurfsendung gleich eine Antwort. Mit Photovoltaik kann man trotz der geringen Produktionskosten deutlich mehr verdient werden als mit Landwirtschaft auf geringwertigen Böden“ Schau an! Boden ist knapp und wir haben ihn nur einmal!

So können sich also die Bürger entscheiden im beigelegten Abstimmungsblatt zwischen *JA* oder *NEIN* zum Solar-Bau allgemein und zum *JA*- wenn die Bürger beteiligt werden? Unklar? Es bleibt ein Rätsel, was mit dieser Art der Fragestellung beabsichtigt werden soll? Die Nummerierung und Darstellung der Standorte in der beigelegten Zeichnung stimmt leider nicht überein mit denen auf dem Abstimmungsblatt. So sind mehr Flächen im Abstimmungsblatt vorhanden und auch anders beschrieben! Auch ist die Kennzeichnung der Potentialflächen eine andere als in der Beschreibung für die potentiellen Aufstellflächen! Alles sehr verwirrend und irritierend!

Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar- die Namen sind der Redaktion bekannt.

Auch eine sog. Vororientierung an Aussagen wird gleich mitgeliefert und erklärt: – so kann mit der Photovoltaik mehr verdient werden als mit der Landwirtschaft auf geringen Böden; – so sollen alle Anlagen angeblich nur auf geringwertigen Böden gebaut werden; – so sollen möglichst große Anlagen gebaut werden, damit dann die Einwohner einen angeblich günstigeren Strompreis dauerhaft, als ortsüblicher erhalten können; – das alles soll aber erst später geklärt werden in den Verhandlungen? Schau an!

Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar- die Namen sind der Redaktion bekannt.

Ausgleichsflächen für die 20-jährige bevorstehende Versieglung der Solarflächen sind nicht beschrieben und dargestellt. Sie dürften auch nur noch schwer noch zu ermitteln sein aufgrund der großflächigen Windparkgebiete. Ob alle Böden wirklich geringwertig sind, bleibt fraglich! Wo sollen all die Schafe herkommen für die Solarflächen?

Resümee

So lange kein Flächennutzungsplan für Wessin existiert, sondern nur eine Abrundungssatzung aus dem Jahre 1996 werden diese Probleme nicht gelöst werden, sondern immer wieder auftauchen. Denn alles um Wessin herum ist somit ein Außenbereich. Dieser liegt vor wenn weder ein Bebauungsplan noch ein unbeplanter Innenbereich existiert. Bei der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich kann zwischen privilegierten und sonstigen Vorhaben differenziert werden. Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert Anlagen, die dem Fernmeldewesen, der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dienen. ( Neu auch Windeinergieanlagen!)

Der Lebensraum für die Natur – Mensch und Tierwelt steht hier vor einer großen Herausforderung! Zu dieser gesamten Problematik verhält sich der Umweltausschuss der Stadt Crivitz wie üblich. Er macht große Ankündigungen, dass er die Schutzgüter in den Bereichen beachten will und wartet erst einmal ab, wie die Lage sich entwickelt. Um dann später festzustellen, dass er selbst keine abwägungsrelevanten (gutachterliche Untersuchung) naturschutzrechtlichen Gründe vortragen kann, um eine baurechtliche Ablehnung abzusichern und zu begründen. Die Interessengruppen sind eben  facettenreich vorhanden.

Nun wird also der Blick von der sogenannten „Sparkassen BANK“ in Wessin gerichtet sein auf einen großen Solarpark – was für eine „weise“ vorausschauende Investition unseres Umweltausschusses in Crivitz!

Also ab jetzt gilt dann in Wessin:  „Zukunft gemeinsam denken und jetzt gemeinsam gestalten“, so meint es der Vorsitzende der Ortsteilvertretung in Wessin Herr Daniel Itze in der Postwurfsendung!

Solarparkbau in *Ausbau – Zapel* – „Geldeinnahmen“ waren der Grund für die Zustimmung, aber drüber wird erst nach Vorlage der Baugenehmigung laut Gesellschafterbeschluss verhandelt?

08.Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./201/76-22/CLA-38/38-2022

Die Gemeinde Zapel hat am 06.09.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 „Photovoltaikanlage südlich des Ortes Zapel Ausbau“ beschlossen. Einstimmig beschloss sie nun auf ihrer Sitzung am 18.10.2022 den Entwurf des Antrags auf Zielabweichung den für den B-Plan Nr. 3 „Photovoltaikanlage südlich des Ortes Zapel Ausbau“.

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Die Produktionsleistung der Anlage beträgt bis zu 20,6 Mio. kWh/Jahr. Der Netzanschluss für die geplante Freiflächenanlage erfolgt über ein gesondertes Kabel zum reserviertem Netzverknüpfungspunkt (UW Wessin). Die Kabeltrasse verläuft vermutlich direkt über die Nahrungshabitate und Rastflächen vieler Großvögel zwischen den Ortsteilen Zapel-Hof und Ausbau.

Das Naturschutzfachliches Vermeidungs- und Ausgleichskonzept sieht unter anderen für den Solarpark vor, einen Verzicht auf Pestizide und Düngemittel sowie eine schonende Beweidung (z.B. Schafe), oder das Ermöglichen einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung bzw. Mehrfachnutzung (neben Schafen auch Geflügel, Bioheu, …). Wo all die Schafe für die geplanten Solarparks herkommen sollen, in MV ist unklar?

Das Investitionsvolumen soll angeblich ca. 12 Mio. EUR betragen und im Rahmen des aktuellen EEG und unter Abnahme der PPA wird eine jährliche Vergütung von ca. 1 Mio. EUR prognostiziert für 20 Jahre! Die durchschnittliche jährliche Gewerbesteuereinnahme für die Gemeinde Zapel in Höhe von ca. 500,- Euro/ha/Jahr zu erwarten. Gemäß § 29 GewStG wird bei dem Vorhaben eine Aufteilung der Gewerbesteuer vorgenommen, dass 90 % des im Zusammenhang mit dem Betrieb der PV-A entstehenden Gewerbesteueraufkommens in der Gemeinde Zapel verbleiben. Weiterhin wird der Vorhabenträger im Rahmen der Betriebsführung der PV-A lokale Firmen beauftragen, sodass die lokale Wirtschaft dauerhaft unterstützt wird. Na schau an! Und wurde auch das Mitwirkungsverbot innerhalb der Gemeindevertretung eingehalten?

Zusätzliche Einnahmen für die Gemeinde soll durch eine Konzessionsabgabe i.H.v. 0,2 ct/kWh erfolgen sowie die Vergabe von Leitungsrechten für die elektrische Anbindung; Pacht für den ortsansässigen Eigentümer sowie Flächenpflege durch ortsansässigen Landwirtschaftsbetrieb. Bürgern haben die Möglichkeit sich wirtschaftliche / durch eine finanzielle Teilhabe an dem Vorhaben zu beteiligen.

Das Motiv für diesen Grundsatzbeschluss war die finanzielle Lage der Kommune, welche dringend Einnahmen benötigt und den finanziellen Verlockungen, durch das Unternehmen, auf die Übernahme der Stromkosten nicht widerstehen konnte! Die PV-Anlage wird auf privatem Gelände gebaut und liefert voraussichtlich ca. 20, GWh pro Jahr. Hierzu soll die Gemeinde Zapel eine Geldleistung von ca. 40.000 € pro Jahr als Konzessionsabgabe erhalten! Zusätzlich will der Investor die jährlichen Stromkosten der Gemeinde in der Höhe von 3.220 € übernehmen.

Die vorgetragenen Bedenken vor ca. einem Jahr sind haltlos und man brauche das Geld im Haushalt von Zapel sonst…… Zitat vom Gemeindevertreter Jan Neumann :„ wird man irgendwann an die Stadt Crivitz angeschlossen“ ! Eine Bürgerbefragung gab es wohl in der Vergangenheit. Jedoch schon bei der Art der Fragen war auffällig, wohin man die Bürger lenken wollte. Wir berichteten darüber am 04.09.2022 in unserem Link…https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/die-unigea-solar-projects-gmbh-fuer-die-solarpark-zad-gmbh-co-kg-plant-photovoltaikanlagen-in-zapel-hofund-ausbau-kann-so-ein-naturvertraeglicher-ausbau-der-erneuerbaren-energien-aussehen/

Neu ist jedoch in dem Gesellschafterbeschluss der zusammengeschlossenen Unternehmen, dass sie grundsätzlich vorhaben, die Gemeinde Zapel an den Erträgen zu beteiligen „SOBALD DIE BAUGENEHMIGUNG FÜR DAS PROJEKT VORLIEGT“. Die Konditionen hierüber werden dann erst frei verhandelt! Auch dann erst wird das Unternehmen das Engagement bei lokalen Aktivitäten im Bereich der Vereine und Brauchtumspflege durch Abschluss von Sponsoringverträgen und die Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen im näheren Umfeld des Vorhabens zu prüfen!

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Oha, wovor hat man hier eigentlich Angst? Vor Einsprüchen der Bürger? Nach Treu und Glauben kann man doch eigentliche vorher schon klar Text reden und alles schriftlich vereinbaren? Sieht so die regionale Wertschöpfung für die Gemeinde aus und der Beitrag zur notwendigen Dekarbonisierung der Energiewirtschaft, die nach EEG 2021 im nationalen Interesse liegt?

Die Bürger, Natur und Tierwelt tragen für 20 Jahre die Belastungen dieser Baumaßnahme, da kann man auch schon erwarten nicht nur Ankündigen zu machen, sondern vorher Tatsachen zu schaffen und nicht erst nach der Baugenehmigung! So verliert man Vertrauen! 

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Der Bürgermeister Herr Hans-Werner Wandschneider ist im Hochgefühl und „schlägt unter Zustimmung der Gemeindevertretung vor, dass man den Briefkasten der Betreibergesellschaft dann gern am Gemeindehaus anbringen könnte“. Ob dieses Glücksgefühl auch noch nach den anstehenden Verhandlungen anhält, bleibt abzuwarten!

Die Unigea Solar Projects GmbH für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG plant Photovoltaikanlagen in Zapel *Hof*und *Ausbau! Kann so ein naturverträglicher Ausbau der erneuerbaren Energien aussehen?

04-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./177/52-22/CLA-14/14-22

Umfangreiche vorgesehen Planungen von der Gemeinde Zapel blockieren Flächen für Ausgleichsmaßnahmen (Natur- und Umweltschutz) für den Energiepark -Nr.15?

Der Ortsteil Zapel Hof und Zapel Ausbau entwickelt sich zum Schwerpunkt der erneuerbaren Energien! Wind – und Solarplanungen sowie der zukünftige Bau der 110KV – Leitung mit Solarpark konzentrieren sich in diesen Ortsteilen! Die Einflussgrößen und Belastungen auf die ansässigen Bürger für den Ortsteil – * Zapel – Hof und Ausbau* sowie den Naturschutz und Artenschutz, wachsen außerordentlich in den nächsten Jahren!

Auch nahe dem Naturschutzgebiet *Krummes Moor* wird jetzt in den Planungen nicht mehr Rücksicht genommen. Allein vor diesem Gebiet sind schon 10ha Solarflächen entstanden und eine zusätzliche intensive Bejagung (Standort für Hochstände), nun sollen noch einmal ca. 25 ha Solarflächen hinzukommen! Wenn es nach den Planungen (Potentioalflächen ) der Unternehmen geht, so soll bis an den Rand des Gebietes alles zu gebaut werden. Damit wären dann fast alle Flächen, die als Nahrungshabitate dienen, für das Naturschutzgebiet bald für 20- Jahre versiegelt! Faktisch stehen dann für die Ausweisung von Ausgleichsflächen ( Natur-und Umweltschutz) für den Energiepark -Nr.15, an der die Gemeinde Zapel auch beteiligt ist, sehr weniger Flächen nicht mehr zur Verfügung! Abgesehen von den zusätzlichen Auswirkungen auf Natur- und Artenschutz in der Region! Sieht so der naturverträgliche Ausbau der erneuerbaren Energien aus?

Möglich macht das alles der Beschluss der Gemeindevertretung von Zapel am: 03.05.2022! Der Gemeinde Zapel liegt ein Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (B-Plan) von der Firma Unigea Solar Projects GmbH, handelnd für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG als Vorhabenträger, vom 19.04.2022 vor. Ziel der Antragstellung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaik-anlage (FFPVA) durch die Gemeinde schaffen zu lassen, um Solarstrom zu erzeugen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B-Plans soll die im Übersichtsplan dargestellte Fläche mit einer Größe von ca. 17,26 ha umfassen. Die geplante installierte elektrische Leistung liegt bei ca. 20 MWp. Derzeit wird die Fläche größtenteils als Ackerland genutzt. Der Vorhabenträger möchte mit der Erzeugung erneuerbarer Energien zur Minderung des CO2-Ausstoßes und damit zur minderung des globalen Klimawandels beitragen. Wir berichteten darüber am unter dem Link…..https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/geld-war-das-entscheidende-kriterium-fuer-den-zuschlag-zum-bau-eines-neuen-solarparkes-in-zapel/

Das Motiv für diesen Grundsatzbeschluss war die finanzielle Lage der Kommune, welche dringend Einnahmen benötigt und den finanziellen Verlockungen, durch das Unternehmen, auf die Übernahme der Stromkosten nicht widerstehen konnte! Die PV-Anlage wird auf privatem Gelände gebaut und liefert voraussichtlich ca. 20 GWh pro Jahr. Hierzu soll die Gemeinde Zapel eine Geldleistung von ca. 40.000 € pro Jahr als Konzessionsabgabe erhalten! Zusätzlich will der Investor die jährlichen Stromkosten der Gemeinde in der Höhe von 3.220 € übernehmen.Die vorgetragenen Bedenken vor ca. einem Jahr sind haltlos und man brauche das Geld im Haushalt von Zapel sonst…… Zitat vom Gemeindevertreter Jan Neumann :„ wird man irgendwann an die Stadt Crivitz angeschlossen“ ! Eine Bürgerbefragung gab es wohl in der Vergangenheit . Jedoch schon bei der Art der Fragen war auffällig, wohin man die Bürger lenken wollte.

Nun allerdings kommen allerdings viel mehr Einflussfaktoren zusammen im Plangebiet und das beauftragte Unternehmen für die Planung plant und beantragt noch viel mehr Flächen für die Zukunft?

Auf der anstehenden Versammlung der Gemeindevertretung am 06.09.2021 soll nun folgender Beschluss:(so lautet die Beschlusvorlage des Bürgermeisters – Herr Hans-Werner Wandschneider für den 06.09.2022)

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zapel stimmt dem Antrag der Unigea Solar Projects GmbH für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt für den Geltungsbereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 für das Sondergebiet „Photovoltaikanlage südlich des Ortes Zapel Ausbau“ nach § 12 BauGB, nebst Durchführung einer Umweltprüfung mit Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
  2. Durch den Vorhabenträger ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan auf eigene Kosten zu erarbeiten. Die Vorbereitung, Planung und Durchführung des Vorhabens sowie die Herstellung erforderlicher Erschließungsanlagen und Ausgleichsmaßnahmen erfolgt durch den Vorhabenträger ebenso auf eigene Kosten. Der Vorhabenträger beauftragt die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (im Hinblick auf die Kriterien zum erforderlichen Zielabweichungsverfahren) und übernimmt die Kosten hierzu.
  1. Zwischen der Gemeinde Zapel und dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen. Gegenstand dieses Vertrages sind u. a. die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen bzw. Planungen, die Übernahme der
    Kosten und sonstigen Aufwendungen, die Voraussetzung oder die Folge des geplanten Vorhabens sind.
  2. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Gemeinde überträgt gemäß § 4b Baugesetzbuch zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a dem beauftragten Dritten des Vorhabenträgers ab dem Zeitpunkt des positiven Zielabweichungsverfahrens“( Quelle – BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Die Gemeinde Zapel beauftragt die  Unigea Solar Projects GmbH für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG mit der Planung für Solarflächen in Zapel *Hof*und *Ausbau* sowie ein städtebauliches Entwicklungskonzept zur Beschleunigung der Bauleitplanverfahren! Zielabweichungsverfahren und Alternativenprüfung für PVA-Entwicklungsstandorte) inklusive! Ist die Gemeinde Zapel und das Amt Crivitz überfordert? Oder etwa überlastet? Sodass jetzt die Unternehmen selbst die vollständigen Bauleitverfahren übernehmen und gleich die Auswertung der Abwägung den Gemeinden zum Beschluss auf den Tisch legen? Sowie gleichwohl die kommenden zu bebauenden Flächen der Gemeinde auf den Tisch legen zum Beschluss? Mitwirkungsverbot und Interessenkonflikt sind hierfür die Schlagwörter, die uns hierzu hoffentlich nicht begleiten werden!

„Die Anlage ist als elektrischer Betriebsraum mit einem Stahlmattenzaun mit Übersteigschutz und einer Gesamthöhe von max. 2,40 m vor unbefugtem Zutritt geschützt. Der Zaun endet mindestens 15 cm oberhalb der Erdoberfläche, so dass Kleintiere und Niederwild barrierefrei
auch in die Baufelder gelangen. Betriebsanlagen und Nebenanlagen im Sinne von § 14 BauNVO werden an den Solarmodultischen angebracht oder in Standard-Fertigteil-Containern untergebracht. Die gesamten Anlagen sind wartungsarm (durchschnittlich max. 1 Kfz-Fahrt pro Woche). Die Zugangsmöglichkeit zur eingezäunten PV-Anlage ist sicherzustellen mittels Toranlage mit Feuerwehrschließung. Die Photovoltaikanlage wird mit einem entsprechenden NOT-Aus Schalter ausgestattet, damit die Feuerwehr im Notfall eine Trennung der Anlage vornehmen kann.( Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Vorteile für die Gemeinde: Konzessionsabgabe: Laut § 6 des novellierten EEG 2021 kann den Gemeinden eine einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung von insg. 0,2 ct je erzeugter kWh angeboten. Lokale Wertschöpfung: Pflege der Grün- und Gehölzflächen werden an lokale Unternehmen vergeben.“ ( Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Städtebaulich geeignete Flächen: Die Freiflächen-Photovoltaik-Anlage „Krummes Moor“ (vBP Nr. 2 der Gemeinde Zapel) wurde bereits entlang der Bahnlinie errichtet. Um die PVA auf einen Standort zu konzentrieren, ist die gegenüberliegende Fläche besonders geeignet (Vorhabenfläche, dargestellt mit roter Kreuzschraffur). Dieses Eignungskriterium weist keine andere Fläche im Gemein-degebiet Zapel auf.Die Vorhabenfläche lässt sich zudem mit einer besonders kurzen Zufahrt an die B 321 anbinden; die verkehr-liche Erschließung ist somit ohne weiteren Aufwand gesichert.

Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Umweltschutz: Die Umweltkriterien werden im Einzelnen im Umweltbericht dargestellt. Zusammenfassend ergeben sich auf Ackerflächen geringere Umweltbeeinträchtigungen als auf Grünlandflächen. Die Vorhabenfläche befindet sich zu 100 % auf Acker. Vorbelastung: Die Vorhabenfläche wird auf beiden Längsseiten durch die Verkehrswege der Bahnstrecke und der B 321 durch Stäube, Abgase, Lärm, Licht und von der Umgebung abgeschnittene Biotope vorbelastet und hat daher relativ geringere Auswirkungen auf die Umwelt als nur einseitig vorbelastete Flächen. Bodengüte: Die Vorhabenfläche weist geringere Ackerzahlen auf als die übrigen potenziellen PVA-Flächen in den 110 m-Streifen. Sonstige Freihaltebereiche: Sonstige Freihaltebereiche für Strom-Freileitungen etc. dürfen nicht überbaut werden. Das Vorhabengebiet überdeckt keine Freihaltebereiche. Wirtschaftlichkeit:Da nur PVA an Bahnstrecken gemäß EEG vergütungsfähig sind, entfallen die potenziellen Flächen entlang der B 321.
Fazit: Im Gemeindegebiet Zapel ist die Vorhabenfläche (rote Kreuz- und Schrägschraffur) die geeignetste Fläche für eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage.„(Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)
  1. Alternativenprüfung für PVA-Entwicklungsstandorte
    Raumordnung
    Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen innerhalb der 110 m-Streifen entlang von Schienenwegen, Autobahnen und Bundesstraßen entsprechen dem Ziel 5.3 (9) Abs. 2 LEP M-V.
    Die nachfolgende Textkarte 2 stellt sämtliche 110 m-Streifen entlang von Schienenwegen und Bundesstraßen dar, die in der Gemeinde Zapel vorkommen, sofern sie außerhalb von Siedlungsgebieten, Wald, Gehölzen, Gewässern und Freihaltebereichen von Freileitungen liegen, die für Freiflächen-PV-Anlagen ohnehin nicht infrage kommen. Die gelbe Schraffur kennzeichnet somit die grundsätzlich mit der Raumordnung konformen Suchflächen für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen. Die weitere Differenzierung erfolgt nach Eignungskriterien des Städtebaus, des Orts- und Landschaftsbildes, des Umweltschutzes, der Vorbelastung, der Bodengüte, sonstiger Freihaltebereiche und der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens.( Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Resümee

Auffällig in der Begründung ist, es fehlt eine Natur- und Umweltliche Begutachtung bzw. Untersuchung, die will man erst in einem Umweltbericht darstellen. Ebenfalls sind die anderen Planungen zum Energiepark und 110 KV – Leitung nicht enthalten und deren Einflussgrößen auf diese Planung bzw. den Natur- und Umweltschutz. Die Vorabaussage„Zusammenfassend ergeben sich auf Ackerflächen geringere Umweltbeeinträchtigungen als auf Grünlandflächen“  beweisen, dass man sich mit der Artenvielfalt des Gebietes, insbesondere mit den vorhandenen Reptilien und Amphibien zu oberflächlich befasst hat.

Diese Planung bzw. dann die Umsetzung hat unter Umständen Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Tierarten. Zur Bewertung der artenschutzrechtlichen Belange müsste eine aktuelle Erfassung der Artengruppen Brutvögel, Amphibien, Reptilien, Tagfalter und Heuschrecken innerhalb des Vorhaben-Gebietes und auf den angrenzenden Offenflächen erfolgen. Das ist aber bisher nicht erfolgt! Das zu greifen nur auf Basis der Altdatenerfassung würde unweigerlich bei dem Planungen in der Abwägung zu Komplikationen führen! Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Eingriff im Sinne des § 14 BNatSchG, dessen Zulassung im Rahmen der Eingriffsregelung gemäß den Maßgaben des § 15 BNatSchG zu regeln ist. Eine Aussage über die Kompensationsflächen ist nicht ersichtlich!

Aufgrund der Erfordernisse des Artenschutzrechtes sind artenschutzrechtlich begründete Vorsorgemaßnahmen, vorausgesetzt es werden die CEF- und die Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen umgesetzt, erforderlich. Diese ergeben sich schon allein aus der unmittelbaren Nähe zum Naturschutzgebiet“ Krummes Moor“ (deren vorrätigen Artenvielfalt) und den vorhandenen Nahrungshabitaten auf dem überplanten sowie angrenzenden Bereich für Großvögel. So sind in den Jahren 2019 – bis 2022 an den angrenzenden Baumreihen des Plangebietes zahlreiche Horste von Großvögel kartiert worden, die in diesem Gebiet ihr Nahrungshabitat haben. (Rotmilan, Mäusebussard, Wespenbussard, Kolkrabe, Graureiher, Weißstorch, Seeadler usw..).Ebenfalls nutzen Kraniche von den angrenzenden Biotopen und Söllen diesen Bereich des Plan-Gebietes als intensives Jagd- und Nahrungshabitat.

Die angestrebten und mutigen Planungen in der Gemeinde Zapel dürften auf jeden Fall für ausreichende Beteiligungen und Einwendungen im kommenden Bauleitverfahren sorgen! Ganz so einfach wird es sicherlich nicht werden in der Abwägung zu diesen Planungen, dafür dürften sicherlich auch Naturschutzverbände und die Bürger sorgen! Auch für die angestrebte Tourismusregion des Amtes Crivitz ist das eine weitere interessante Planung!? 

Die Gespräche und Abstimmungen unter den drei Beteiligten Gemeinden ( Barnin/Zapel/Crivitz) zu dem geplanten Energiepark.-Nr.15 dürften in den nächsten Monaten nicht einfacher werden zu den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen, im Gegenteil, nun werden weitere Flächen fehlen, die man schwer wieder beschaffen kann, was zu Interessenkonflikten führen kann! Auch die Planungen der WEMAG zu der Trasse der 110KV – Leitung am Ortsteil Zapel – Hof und den dazugehörigen geplanten Solarpark dürften zu spannenden Diskussionen in der Gemeinde führen!

30.000m²-38.000m² belasteter Boden und Natur sollen mit der Zukunftstechnologie ( Solar ) überbaut werden!

28-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./161/36-22

Nun bekommt also auch der Ortsteil Kladow südlich seine Photovoltaikanlage (ehemaligen Deponiefläche ETV)! Seit ca. 2004 ist man mit der Problematik der Sanierung und Nachnutzung der ehemaligen Deponiefläche ETV beschäftigt aber ein Resultat liegt bis heute nicht vor.

So berichtet zum Beispiel Herr Michael Billig aus Leipzig in seinem Blogs zur Deponie Crivitz“ In Crivitz und in Jabel verstießen die Betreiber gegen Auflagen, nahmen zum Beispiel mehr Müll an als erlaubt – und gingen insolvent. Auch in vielen anderen Fällen existieren die Betreiberfirmen nicht mehr und auf ihren Hinterlassenschaften sind die Gemeinden sitzen geblieben. Sie von all dem Dreck zu befreien, würde nach Landes-Angaben insgesamt rund 33 Millionen Euro kosten. Crivitz: 100.000 t Baumischabfall, Dachpappe und Asbest. Geschätzte Entsorgungskosten: 6 Mio.€“

Nun also die rettende Lösung – einfach Photovoltaikanlagen oben darauf bauen für die nächsten 20 Jahre und die Kommune mit ins Boot holen (eine gemeinsame Gesellschaft!) und schon ist das Problem gelöst? Der Betreiber und Bauherr steht natürlich auch schon fest, schau an die WEMAG. Das freut natürlich auch die Stadt Crivitz als Mitglied im Anteilseigener Verband! Da kommt bestimmt Geld in die Kasse!

So wurde der Vorschlag am 16.06.2022 auf der Bauausschusssitzung beraten. Dazu begrüßte Herr Alexander Gamm auf der Bauausschusssitzung Herrn Süß von der Firma Gollan und Herrn Ulrich Güßmann.

„Jetzt gibt es Überlegungen auf dieser Fläche evtl. eine Photovoltaikanlage zu errichten. 30.000 m² bis 36.000 m² könnten bebaut werden. Bauen und betreiben würde die Anlage die WEMAG. Aufgrund der Flächenproblematik müsste die Stadt aber mit ins Boot. Denkbar wäre die Gründung einer Gesellschaft. Dies wäre eine Chance um das Vorhaben zu realisieren.“ laut Protokoll!

Fazit: Nun, die Stadt Crivitz kann sich ja vor Angeboten zum Bau von Photovoltaikanlagen Kaum retten, goldenen Zeiten brechen an für die Crivitzer Stadtkasse, erst Wessin und jetzt in einem anderen Ortsteil.

Ob man allerdings die Lösung der Beseitigung von Altlasten (Deponie) einfach der nächsten Generation überlassen sollte, in dem man jetzt darauf Solaranlagen baut für 20-25 Jahre, bleibt fraglich! Damit müssen sich dann die heute gewählten Stadtvertreter aber erst später beschäftigen und erklären gegenüber den jüngeren Bürgern und zukünftigen Steuerzahlern, wenn dann plötzlich Fragen auftauchen, wird man sich erinnern!

Aus *3* mach *2* oder *1*oder *3*?

16-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./158/33-22

Wessin wird Solarenergieortsteil und die  marode Stadtkasse von Crivitz bald füllen!

Die Wessiner haben die Qual der Wahl. Alle drei Anträge für die Freiflächen Solaranlagen sind finanziell verlockend, bei einem steigt sogar die Stadt Crivitz wahrscheinlich mit ein (Landeigentümer)! So richtig entscheiden konnte man sich noch nicht auf der gestrigen Sitzung der Ortsteilvertretung in Wessin, deshalb will man zuerst eine Einwohnerumfrage starten! Diese bildet zwar nur ein Stimmungsbild ab und hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Entscheidung, aber man hat einen Überblick. Denn eines war zu spüren auf der gestrigen OTV- Sitzung in Wessin, das förmliche Begehren nach der Photovoltaikanlagen!

So sollen auf den Dächern der Kita Wessin, dem Kulturhaus Wessin und der Feuerwehr in Wessin Solaranlagen angebracht werden, dafür hat man natürlich schon Fördertöpfe vom Land anvisiert! Das alles freut natürlich die Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm, denn geldlich fließt ja auch ein großer Anteil in die Stadtkasse. Die Freifläche auf der alten Kiesgrube*1* spült in die Stadtkasse ca. 76Tsd.€ ein und die Freifläche, bei der allen bekannten und geförderten Sparkassenbank *2*(mit einem dann freien Blick auf die Photovoltaikanlagen), ergibt auch ein spürbaren hohen Ertrag bei dieser Größen-ordnung. Die ca. 60Tsd.€ Einnahmen für die Freifläche *3* an der B392, teilen sich dann die Landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG Wessin und anteilig die Stadt Crivitz!

Dass die Fläche*1* auf den genehmigten (bis 2055) Kiestagebaugebiet Barnin- Hof nicht nur Sinn macht, sondern auch eine sehr gute Zwischennutzung darstellt für Umwelt und Natur, ist völlig unbestritten.

Fazit: Nun, wer *A* sagt muss auch *W* sagen! Hoffentlich wissen das auch alle Beteiligte!

Ja *W* sagen, dazu gehören auch die 15 geplanten Windräder, welche nur auf dem angrenzenden Energiepark, dem Teilabschnitt   der Gemarkung von Wessin zugeordnet sind, inclusive dem bald noch zu errichtenden 5G Funkmast in der Nachbarschaft.

Erst dann ist man ein energiegeladener Ortsteil von der Stadt Crivitz im 21.Jhd!

Photovoltaikanlagen*RUND um Wessin*!?

08-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./155/30-22

Oh, irgendetwas verpasst?

Genau so steht es geschrieben, in der jüngsten verfassten Einladung vom Vorsitzenden der OTV Wessin Herr Daniel Itze, für die Sitzung am 15.06.2022 “ TOP 7. Beratung zu Photovoltaikanlagen rund um Wessin“!

Diese Einladung erschien digital zeitgleich mit unserer Berichterstattung! OHA….stauen! Ist uns allen hier wieder einmal etwas entgangen?

Bis jetzt wurde nur bekannt gegeben am 17.02.202 im Crivitzer Bauausschuss und auf der letzten OTV-Sitzung am 25.03.2022 das *ein* Antrag zur Errichtung einer Solaranlage in Barnin /Wessin auf planfestgestellten Kiesabbauflächen von ca. 31 ha für ca. 20 Jahre (davon 9,45 ha im Bereich Wessin) gestellt wurde. Am 17.03.2022 im Bauausschuss waren es dann plötzlich ZWEI Anträge *Planungen für die Photovoltaikanlagen in *WESSIN-BASTHORST*?

Und nun liegt noch ein weiterer Antrag vor? Schau an, noch einer, sind das nun endlich alle?

Schon auf der Sitzung der Stadtvertretung am 25.04.2022 verkündete die Bürgermeisterin, Frau Brusch-Gamm fulminant, das noch ein weiterer Antrag für Solaranlagen existiert für die Errichtung von Solaranlagen in Wessin. Wessin soll wohl umrundet werden! Das klang alles sehr diffus für die anwesenden Zuschauer und es konnte niemand so richtig einordnen!

Nun so dann, 5 Wochen später widerholt getreu der OTV-Vorsitzende von Wessin genau diese Attitüde von der Bürgermeisterin in seiner Beschreibung zu einem öffentlichen TOP am 15.06.2022 und bittet zu einer öffentlichen Debatte! Unterlagen zur dieser öffentlichen Diskussion sind aber hierzu nicht veröffentlicht worden!

Kurios….. Oha…..wieder einmal soll öffentlich beraten werden, aber die Bürger sind über die Inhalte gar nicht informiert! Alles bleibt wieder einmal im Dunklen!

Von einer Umrundung oder sogar einer Umzingelung der Ortschaft von Solaranlagen zu sprechen im Vorfeld, ist schon sehr erstaunlich und sehr verfrüht, was soll mit dieser Aussage eigentlich erreicht werden? Um einer eventuellen Umzingelung mit Solaranlagen zu vereiteln sollten die Anlagenflächen im Radius von 500m um Ortslagen in ihrer Flächeninanspruchnahme nicht größer sein als die benachbarte Siedlungs-fläche sein und die Anlagen sollten nicht mehr als ein Drittel des Sichtfeldes, bezogen auf den Siedlungsumgriff von 360°, einnehmen (RP Gießen 2020).

Aber….aber.. , um das alles bewerten zu können muss natürlich erst einmal bekannt gemacht werden, welche und was für Anträge nun wirklich existieren und welchen Inhalt Sie haben!  Ein Urteil vorab dazustellen (mit „Rund um Wessin“) zu einem Tagesordnungspunkt scheint ein Irrweg, was soll hiermit den Bürgern suggeriert werden? Oder weiß hier der OTV – Vorsitzende Herr Itze mehr?

Fazit:

Solche Beschreibung der Ankündigung für eine öffentliche Debatte in der Sache ( der Nutzung erneuerbarer Energien) ist nicht förderlich und verstört nicht nur Investoren!

Transparenz und Einbeziehung des Bürgers zu geplanten Vorhaben ist hierzu dringend geboten, das sieht auch die Kommunalverfassung M-V vor und könnte in Form einer Einwohnerversammlung auch durchgeführt werden! Um es endlich etwas heller werden zu lassen bei diesen Themen, bei all der Finsternis herum!!

Alles bleibt wieder einmal im DUNKELN!

04-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./154/29-22

Ein verlockendes Angebot von 76.000,00€ für die Stadt bzw. Gemeindekasse in Crivitz! Ein B-Plan für eine Photovoltaikanlage in Wessin!

Der Bericht im Febr. /2022!

Seit 02.02.2022 liegt ein Antrag im Amt Crivitz  vor zur Errichtung einer Solaranlage in Barnin und in Wessin vor. Der Antragsteller möchte auf planfestgestellten Kiesabbauflächen von ca. 31 ha für ca. 20 Jahre (davon 9,45 ha im Bereich Wessin) eine Solaranlage bauen. Soweit so gut!

Am 17.02.2022 stand das Thema noch zur öffentlich Debatte für alle Bürger auf der Tagesordnung im Crivitzer Bauausschuss. Aber nicht lange, so wurde das Thema kurzer Hand auf Antrag des Vorsitzenden Alexander Gamm, wie immer im Crivitzer Bauausschuss, in den NICHTÖFFENTLICHEN Teil verschoben, hierzu gab es eine mehrheitlichen Zustimmung ( Also gab auch Gegenstimmen??).

Das gleiche Szenario vollzog sich auf der Sitzung der OTV – Wessin am 23.02.2022 zu diesem Thema. Nur hier stellte den Antrag Frau Brusch Gamm, als Gast in der Sitzung. So heißt es hierzu, das Thema wird auf Bitten der Bürger-meisterin Frau Brusch-Gamm in den nicht-öffentlichen Teil genommen. Was für ein Zufall und was für ein Gleichklang!!

Eine Rechtfertigung scheint hierzu nicht zu geben, warum auch, man kennt die allgemeinen Gründe, sie wurden oft genug Bekanntgegeben, weil ja irgendwie mal in der Debatte ein Name genannt werden könnte. Komisch, in den veröffentlichten Antragsdokumenten selbst, stehen Namen und Adressen??

Und so verkündete am 28.02.2022 Frau Brusch- Gamm noch vollmundig auf der Sitzung in der Stadtvertretung bei diesem Thema „Hierzu bereitet die OTV eine Bürgerbefragung vor, um als nächsten Schritt zu klären, wie die Menschen vor Ort dazu stehen“

Seltsam, denn am 17.03.2022 leitete Ihr Ehemann, als Vorsitzender im Bauausschuss die Sitzung, und dort wurde im Nachgang verkündet, beim Punkt *Anfragen* , das die Planungen für die Photovoltaikanlage in *WESSIN-BASTHORST* voranschreiten.

OHA? Stauen! Ist uns allen etwas entgangen??

Nun sind es sogar zwei Solaranlagen in Basthorst und in Wessin? Und diese werden bereits geplant und das macht sogar Fortschritte? Wo ist denn die angekündigte Bürgerbefragung? Alles schon entschieden? Fast wie in Zapel, nur das man in Crivitz perfekter im Dunkeln arbeitet! Wie immer!

Fazit:

Nichtöffentlich zu debattieren und öffentliche Bürgerbefragungen ankündigen, aber heimlich weiter die Planungen gedeihen lassen! Was ist das denn für eine Schaufensterpolitik?

Man sollte offener mit diesem Thema umgehen und jetzt die Bürger über das Projekt frühzeitig informieren sowie sie einbinden, denn spätere Planungsänderungen werden für jeden Investor teurer! Debatten hinter verschlossenen Türen zu führen, sind bei diesem Thema nicht förderlich, für Niemanden!

„Geld“ war das entscheidende Kriterium für den Zuschlag zum Bau eines neuen Solarparkes in Zapel

10-Mai-22/P-headli.-cont.-red./149/24-22

So beschlossen die Gemeindevertreter (mit 4:1) die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

So beschlossen die Gemeindevertreter (mit 4:1) die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes von der Firma Unigea Solar Projects GmbH, handelnd für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG als Vorhabenträger für die Errichtung und den Betrieb einer 17,26 ha Freiflächen-Photovoltaikanlage (FFPVA)gegenüber Zapel Ausbau und Hof Titel: ⁉️Am 08.Juni 2021 stellte sich die Firma schon einmal in einer Sitzung der Gemeindevertretung vor, auch hier waren damals schon viele Einwohner aus Zapel-Hof und Zapel-Ausbau anwesend.

Es wurden naturschutzrechtliche Bedenken, das mögliche Vorbehaltsgebiet Tourismus und die Besorgnisse zu den Eingriffen auf die Schutzgüter durch die projektbezogenen Planung umfassend dargestellt.

Auch der schon gegenwärtige Solarpark direkt an einem Naturschutzgebiet wurde bereits in der Vergangenheit bemängelt. Das neue Gebiet schließt sich nun direkt an. Der Grundtenor war damals, dass es noch keinen Beschluss dazu gibt und man das auch nicht so wollte! Einen generellen Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Photovoltaikanlagen im Gebiet der Gemeinde Zapel wollte man später fassen. Dazu kam es aber nicht mehr Titel: ⁉️

Laut Protokoll vom 17.08.2021 beriet man zwar darüber und vertagte diese Problematik auf später: „Des Weiteren wird ein Termin für eine entsprechende „Klausur“ abgestimmt um dieses Thema vorab intern beraten zu können.“ Ein Ergebnis hierzu ist öffentlich nicht bekannt Titel: ⁉️ Nun also die Wende in den Ansichten Titel: ‼️ Warum ??

Die PV-Anlage wird auf privatem Gelände gebaut und liefert voraussichtlich ca. 20 GWh pro Jahr. Hierzu soll die Gemeinde Zapel eine Geldleistung von ca. 40.000 € pro Jahr als Konzessionsabgabe erhalten! Zusätzlich will der Investor die jährlichen Stromkosten der Gemeinde in der Höhe von 3.220 € übernehmen .

Die vorgetragenen Bedenken vor ca. einem Jahr sind haltlos und man brauche das Geld im Haushalt von Zapel sonst…… Zitat von Gemeindevertreter Jan Neumann :„ wird man irgendwann an die Stadt Crivitz angeschlossen“ Titel: ‼️

Eine Bürgerbefragung gab es wohl in der Vergangenheit . Jedoch schon bei der Art der Fragen war auffällig, wohin man die Bürger lenken wollte. Einen Beschluss für diese zweifelhafte Zettelaktion gab es in der Gemeinde Zapel dazu damals nicht Titel: ‼️


Fazit: Die Einwohner von Zapel- Hof und Ausbau haben bald zwei Solarparks und eine weitere Photovoltaik-Anlage, welche in Planung ist, um sich herum zu ertragen. 20 Windräder in 2023 und 2024 eine sehr nahe, neue 110KV-Leitung kommen dann dazu.

Nun ja, wer einen Teich trocken legen will, der darf die Fröschen nicht fragen…..dies weiß man leider auch in Zapel!

Was nun – kommt da noch mehr in unser Umland?!

17-April-21/P-headli.-cont.-red./66/15-21

NEU!!!! Der Bau einer 50 ha großen Photovoltaikanlage im Ortsteil Wessin!

Die Idee zum Bau einer 50 ha großen Photovoltaikanlage zerschneidet dieses Landschaftsbild und ist so groß wie ca. 50 Fußballfelder

Die in Anspruch zu nehmende Fläche ist Ackerland mit einer Bodenwertzahl (vermutlich über 20 Bodenpunkte). Für die Inanspruchnahme von Flächen mit mehr als 20 Bodenpunkten ist ein besonderes Prüfverfahren erforderlich.

Verträglichkeit für den Natur- und Umweltschutz sowie für den Tourismus:

Das räumlich weite Gebiet um Wessin herum ist ein uraltes Vogeldurchzugs- und Vogelrastplatzgebiet für Zugvögel. Durch die Zerschneidung der Landschaft mit dem Bau der PV-Anlage werden Rastplätze für Zugvögel eingeengt. (Angemerkt wird, dass bei der ersten Besichtigung der Fläche, Anfang April gegen 18.00 Uhr, 35 Kraniche auf diesem Gelände Zwischenstopp auf ihrem Durchzugsflug rasteten).Bodenbrütern, wie Lerchen, Ammern, Rebhühnern u.a. Kleinvögeln wird der Lebensraum eingeengt.

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat die Flächeninanspruchnahme?:

Auf 50 ha landwirtschaftlicher Fläche fällt die Produktion von Agrarerzeugnissen aus. Eine Vergütung nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) für eingespeisten Strom aus dieser (möglichen) PV-Anlage ist an bestimmte Bedingungen, wie dem Standort, geknüpft.

Warum findet nun am 18.05.2021 eine NICHT öffentliche Sitzung mit der Projektierung Gesellschaft statt?

Nun ja, sicherlich ist der Eigentümer oder Betreiber mit den Ergebnissen des Umweltausschusses nicht einverstanden und will nun die Abgeordneten und sachkundigen Einwohner vom Gegenteil überzeugen. Denn zu diesen Bauvorhaben braucht er nun mal das „gemeindliche Einvernehmen“.

Warum?

Anders als im Falle der Windenergie könne sich der Betreiber einer Photovoltaik-Anlage daher nicht auf § 35 Abs.1 Nr.3 BauGB berufen. Auch eine Privilegierung des Solarvorhabens nach § 35 Abs.1 Nr.4 BauGB ist daher nicht zulässig. Unter diesen Tatbestand fallen Vorhaben, die wegen ihrer besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen ihrer nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden sollen.

Weshalb?

Die Fläche ist nicht mit einem Flächennutzungsplan überplant. Eine Privilegierung des Bauvorhabens ist nicht erkennbar. Ein B- Plan ist erforderlich. Alle öffentlichen und naturgegebenen sowie naturschutzrechtlichen Belange der Allgemeinheit sind Ausschlusskriterien für das Bauvorhaben.

Es ist und bleibt unverständlich warum diese Veranstaltung den Bürgern vorenthalten wird, zumal in der Hauptsatzung der Stadt Crivitz steht das bei „wichtigen Vorhaben“ eine Einwohnerversammlung einberufen wird (auch auf Ortsteile begrenzt). Welche Interessen werden da wieder im Hintergrund berührt?

Zusammenfassung:

Die Flächen für die Nutzung der erneuerbaren Energien mit Augenmaß zu prüfen ob naturschutzrechtliche Ausschlusskriterien vorhanden sind. UND JA, an dieser Stelle sind wesentliche Ausschluss Gründe vorhanden.

Der Horstschutz wird gemäß dem BNatSchG stark beeinträchtigt. Die Planungsfläche grenzt an einem Waldstück (Mordkuhle) in deren nördlichen Bereich sind mindestens 8 Horste von Großvögel von Mäusebussard, Turmfalke, Rotmilan und Habicht usw. sich befinden und die den unmittelbaren Horts Schutz Bereich von 50m bis 100 m beeinflussen. Seit 2018 bis 2020 brüten auf dieser Planungsfläche die Wiesenweihe und Kornweihe und sind hoch geschützt. Durch die Versiegelung dieser Fläche würde der Lebensraum dieser Vögel zerstört.

Das angrenzende Biotop (ehemalige Mülldeponie) ist ein Hotspot für Graureiher, Neuntöter, Dorngrasmücke[Singvogel] sowie Rebhuhn und viele andere Kleintiere. Diese verwenden die Planungsfläche als wesentliches Nahrungshabitat. Die Planungsfläche ist durch einen starken Vogelzug im Frühjahr und Herbst gekennzeichnet und dient vorrangig als Rastfläche mit dem anschließenden Nahrungshabitat.

Durch die Versieglung der Fläche wird ein wesentliches Nahrungshabitat im Einklang mit den bestehenden und angrenzenden Biotopen (ehemalige Mülldeponie) zerstört und verringert. Die entsprechenden Feststellungen sind nicht nur, durch das staatliche Amt für Umwelt und Natur und der unteren Naturschutzbehörden untersucht und belegt. Die ausgewiesen Fläche ist für eine Nutzung (50 ha) als Photovoltaikanlage ungeeignet.