Der Entwurf der neuen Hauptsatzung lässt auf sich warten

03.Febr.-2025/P-headli.-cont.-red./03-2025

Die Kommunalwahl am 9. Juni 2024 brachte für die Stadt Crivitz eine neu aufgestellte Stadtvertretung. Diese neue Sitzverteilung in der Stadtvertretung beendete die bis zu diesem Zeitpunkt vorhandene absolute Mehrheit der CWG. Nach der Kommunalwahl hat die CWG 8 Sitze, die CDU 3, die AfD 3 und das BfC ebenfalls 3 Sitze.

Auf der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz am Montag 09.12.2024 wurde die neue Hauptsatzung der Stadt Crivitz zur Beratung gestellt. Sofern es keine Änderungshinweise der Kommunalaufsicht gibt, wird diese neue Hauptsatzung in der vorliegenden Form bestätigt und mit Veröffentlichung rechtswirksam.

Mit den Veränderungen und den neuen Inhalten werden wir uns nach der Bestätigung durch die Rechtsaufsicht im Detail beschäftigen. Hier die neue Hauptsatzung mit den geplanten Veränderungen. Diese geplanten Änderungen sind in der beigefügten PDF Datei rot geschreiben. Ist schon sehr interessant und lesenswert, welche zusätzlichen Belastungen auf die Crivitzer Bürger möglicherweise zukommen werden.

In der elfjährigen Geschichte des Kapitels „Windenergie“ beabsichtigt der regionale Planungsverband WM erneut die Beurteilungskriterien für *Windparks* innerhalb der laufenden Abwägung zu ändern. „Bassd scho“!

17.Juli-2023/P-headli.-cont.-red./299[163(38-22)]/CLA-136/77-2023

Eine übereifrige und konsequente Vorgehensweise ist die neue Devise im Planungsverband.

Oder besser gesagt, wie bastelt man alles so zurecht, dass es in der Abwägung für die geplanten Windeignungsgebiete alles passt?

Es scheint die Richtschnur zu sein, um voranzukommen. Um das vorgegebene Ziel zur Ausweisung von Windeignungsgebieten in Höhe von 2,1 % bezogen auf die jeweilige Regionalfläche des Planungsverbandes zu erreichen. Die Zweistufigkeit erst von 1,4 % bis 2027 und danach auf 2,1 % bis 2032 will man unbedingt vermeiden, denn es birgt die Gefahr eines ineffizienten und ressourcenraubenden Dauerfortschreibungsprozesses lautet die höfliche Begründung der Geschäftsstelle. 

Das könnte übersetzt heißen, dass man so schnell wie möglich Fakten schaffen und nicht wieder endlos lange diskutieren und sich mit anderen Meinungen auseinandersetzen möchte. Es könnte sein, dass Hemmnisse auftreten, die man gar nicht erst aufkommen lassen möchte. Zudem sind die Vorgaben des Landes durchsetzen und der Bund drückt auch gewaltig auf die Entscheidungen, sodass man hier alles auf einmal durchziehen möchte und möglichst alles geräuschlos noch vor den Kommunalwahlen 2024.

Der Regionalverband Westmecklenburg [RPV-WM] hat eine Fläche von 30 % der Landesfläche zu bearbeiten. Laut einer Schlussfolgerung aus der Abwägung der zweiten Stufe im Mai 2021 wird eine Gesamtfläche von ca. 7.700 ha als Windeignungsgebiet ausgewiesen. Somit stehen 1,1 % der Regionalfläche der Windenergienutzung zur Verfügung. Die Altgebietsfläche wurde mit ca. 1.100 ha (14 %) als Altgebietsfläche bestätigt, was bedeutet, dass 2021 insgesamt 6.600 ha (86 %) an erstmals ausgewiesener Fläche hinzukamen. Aufgrund der derzeitigen Entscheidungen dürften es nicht mehr 52 Windeignungsgebiete werden, sondern wesentlich mehr.  Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien haben sich seit 2022 grundlegend geändert. Bei der letzten Planung wurden 4 Windeignungsgebiete herausgenommen und weitere 5 aufgrund einer bedingten Festlegung herausgenommen, diese stehen natürlich jetzt alle wieder auf einer neuen Prüfliste!

Die derzeitige Planung 2023 geht jedoch davon aus, dass bei den Windenergieanlagen [WEG] eine Gesamthöhe von 250 m in den nächsten Jahren erreicht wird. Die Verbandsversammlung formulierte natürlich einheitliche, verbindliche Kriterien für die Auswahl, aufgrund des Planungserlasses Wind M-V. Hier sind einige Ausbrüche aus dem Kriterienkatalog des Planungsverbandes:

1.000 Meter Abstand zu Bereichen zu Gebäuden mit Wohnnutzung in Siedlungsbereichen mit Wohn- und Erholungsfunktion

800 Meter Abstand zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich

Naturschutzgebiete sind diese für die Windenergienutzung ausgeschlossen

Entwicklungszonen von Biosphärenreservaten von der Festlegung von Windenergiegebieten ausgeschlossen

Im Bereich von großen zusammenhängenden Waldgebieten der Kategorien 1 (ohne besonderen Status) und 2 (Waldflächen innerhalb von Naturparken und Landschaftsschutzgebieten) können Windenergieanlagen bis an den Waldrand errichtet werden, sodass die Rotoren bis 120 m über den Wald streichen können.

Gesetzlich geschützte Biotope mit einer Größe ab 5 Hektar sind geschützt, aber den kleinflächigen Bereichen (< 5 Hektar) können durch ein Windenergiegebiet überplant werden.

Artenschutz -Es wird der jeweilige 500 m Nahbereich gemäß Anlage 1 zu § 45b Abs. 1 bis 5 BNatSchG ausgeschlossen: – Seeadler – Fischadler – Wanderfalke – Weißstorch.

Ausweisung von Windenergiegebieten sind unter Beachtung von § 2 des EEG und die jeweilige Netzinfrastruktur zu berücksichtigen. Es bedeutet, dass die Planung bevorzugt auch an den Netzverknüpfungspunkten bzw. an den USW stattfinden sollte.

– Erforderliche Mindestgröße eines Windenergiegebietes 35 Hektar.

Die vorhandenen Genehmigungen, genauer gesagt die beantragten Genehmigungen beim staatlichen Amt für Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg werden mit hohem Gewicht in die Abwägung einbezogen.

Es werden keine großen Klagen oder eine Klagewelle erwartet, da keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr erforderlich ist. Zudem haben die Kriterien des Planungsverbandes den Arten- und Naturschutz fast vollständig aufgeweicht, im Interesse des Landes und Bundes. Es ist nur erstaunlich, dass sich das Oberzentrum Schwerin und das Mittelzentrum Wismar, die beide die Denkmalensembles mit der höchsten Schutzstufe besitzen, die Integrität dieser Denkmale und deren Schutz bereits gesichert haben. Ebenso wie Ludwigslust, Gadebusch, Dömitz und das Gestüt Redefin!

Die Kommunalwahlen in 10 Monaten stehen vor der Tür. Es ist die beste Lösung, das Boot der Entscheider zu vergrößern und einen sogenannten „Energiebeirat“ einzuberufen. Dann sollen Experten berichten und die fachkundigen Politiker der SPD, der Grünen und der Linken sowie die CDU über die Entwicklung neuer Windparks entscheiden. Der Planungsbeirat Energie berät den Vorstand und die Verbandsversammlung im Hinblick auf die Vorbereitung von Beschlüssen im Rahmen der Teilfortschreibung zur Windenergie. Es klingt sehr ungewöhnlich, dass der Energiebeirat nur nach Bedarf tagen soll, aber mindestens zweimal pro Jahr. Nicht zuletzt soll der Entwurf für die Teilfortschreibung der Windenergie auf der nächsten Verbandsversammlung im November 2023 den Kommunen bereits zur Auslegung vorgelegt werden. Zudem soll dieser dann bereits im Juni 2024 beschlossen werden, um die Auslegung zu ermöglichen.

Es ist wahrscheinlich, dass die alten gewählten Mitglieder zu diesem Zeitpunkt noch handeln und entscheiden dürfen, bevor die neuen Mitglieder das Ergebnis nur eben verwalten können. So könnte man hierzu auch sagen, dass die Ergebnisse bereits im Vorab geplant und vorbereitet werden, damit sie dann später auch geräuschlos funktionieren können!

Also auch im Planungsverband setzt man also auf die sogenannte Brechstange, wie im Großen jetzt auch im Kleinen!

Wenn du nicht mehr weiterweißt, gründe einen Arbeitskreis. „Planungsbeirat Energie“!  Passt dir sein Ergebnis nicht, dann mach ihn wieder dicht.

So und nicht anders kann man die jetzige Situation im Planungsverband Westmecklenburg bezeichnen, der aufgrund eklatanter verwaltungsrechtlicher Fehler in der Vergangenheit keinen rechtsgültigen Plan aufweisen kann.

Die jüngsten Gesetzesänderungen in der Zeitwende von verschiedenen Ministerien und dem Bund kamen natürlich zur rechten Zeit, um die Angelegenheit in den Hintergrund zu rücken. Um die aktuelle rechtliche Situation zu retten, wurde ein neuer Arbeitskreis „Energiebeirat“ gegründet, der sich auch mit diesem Thema befassen und das Boot der Verantwortlichen wesentlich vergrößern soll. So bestimmen überwiegend das Oberzentrum Schwerin und die Mittelzentren in Westmecklenburg die zu errichtenden Windparks in ländlichen Gebieten!

Bei diesem Thema war die Bürgerbeteiligung noch nie die Stärke des Planungsverbandes Westmecklenburg gewesen. In der elfjährigen Geschichte zu diesem Thema wurde erst im März 2019 ein öffentliches Bürgerforum eingeführt, als der Druck und der Wind ein wenig heftiger in die Gesichter der verantwortlich Handelnden wehte. Daraufhin wurde plötzlich sofort die Geschäftsordnung und die Satzung des Planungsverbandes geändert. So, dass nur noch ein wesentlicher Inhalt jeder Sitzung der Verbandsversammlung im Protokoll steht und nicht mehr alles. Die Einwohner sind grundsätzlich nicht berechtigt, Fragen, Anregungen und Vorschläge zu Gegenständen der Tagesordnung zu stellen. Sollte es doch noch Fragen oder Anregungen geben, sollten diese nur von allgemeinem Interesse sein und keine Wertungen enthalten.

Dann kam Corona und man hat sich nur noch in Videokonferenzen gesehen. Nun will man nach den neuesten Beschlüssen wieder Sitzungen als Livestream machen. Ansonsten wurde das Bürgerforum wieder abgeschafft bzw. nicht mehr angewendet, da man zurzeit auch keine Bürgerbeteiligung mehr benötigt und sich nicht mit anderen Meinungen auseinandersetzen muss. Man zieht seinen vorgeschriebenen Stil auf Versammlungen durch, da die SPD und die LINKE in Regierungsverantwortung stehen und sich keine Schnitzer mehr erlauben können. Bündnis 90/Die GRÜNEN freuen sich, mitzumachen.

Der Naturschutz wird aufgeweicht und die Bürgerbeteiligungen werden auf das geringste Maß beschränkt, das Erklären fällt weg und unliebsame Fragen zur Tagesordnung auf Versammlungen darf der einfache Bürger nicht stellen. So kann man die Planung erleichtern.

Die neue Devise lautet: „Übereifrig sein und konsequent handeln!“, in der Zeitenwende. Zudem sitzt auch die Amtsvorsteherin des Amtes Crivitz (Frau Iris Brincker – Fraktion die LINKE) im VORSTAND des Planungsverband Westmecklenburg als Kreistagsmitglied des Landkreises Nordwestmecklenburg und setzt sich energisch für die konsequente Umsetzung des Energieparks in Wessin und Plate ein. Vielen Dank im Voraus.

Ob der Bürger in ca. 10 Monaten zur Kommunalwahl das auch so bewerten wird, bleibt abzuwarten. Es ist zu erwarten, dass die entscheidenden Versammlungen im November 2023 und Juni 2024 sowie die Aktivitäten der handelnden Akteure genau beobachtet werden, wenn die Zeitenwende vor Ort sichtbar wird.

Das jahrzehntelange Ringen um den Acker- oder Wegrain für den Radweg an der B-321 bis zum Waldschlösschen und den beschlossenen Funkmastbau!

09.Juli-2023/P-headli.-cont.-red./297[163(38-22)]/CLA-134/75-2023

Es sind nur noch wenige Tage, bis der neue Radweg nach ca. 13 Jahren endlich eröffnet wird. Dieser schließt die lange ersehnte Lücke in der Verbindung nach Pinnow. Aber auch mit einem Wermutstropfen für die Bewohner am Waldschlösschen: Ein neuer Funkturm wird Ihnen direkt vor die Nase gesetzt.

Bis 2010 war der Radweg von Crivitz nach Pinnow über Gädebehn und Muschelwitz als „regional bedeutender Radweg“ nur für eine Förderung von 75 % maßgebend. Im Zuge des Kooperationsprojektes „Rad touristisches Netzwerk“ war es im Jahr 2011 plötzlich möglich, aus dem Radlageplan 2009 auszubrechen. Der Bund unterstützte plötzlich den Bau von Radwegen an der Bundesstraße B-321 mit einer finanziellen 90-prozentigen Förderung. Damit war eigentlich der Weg für den Radweg bis zum Waldschlösschen nach Pinnow bereitet. Bis Ende 2013 standen die Verhandlungen mit dem Eigentümer (Bodenerwerb oder Dienstbarkeiten) und dem Planungsverband und der Stadt Crivitz vor dem Abschluss. Im Jahr 2014 wurden die Kommunalwahlen abgehalten und andere Prioritäten wurden gesetzt. Es ist unbestritten, dass die Sanierung der Schule, Kita, Hort und Infrastruktur dringend notwendig ist.

Auch der Planungsverband hat wegen seines andauernden Themas Kapitel 6.5 Windenergie dieses Thema beiseitegeschoben, wie auch die Stadt Crivitz wegen ihres Baus des Ausweichsportplatzes und der LED-Umrüstung ebenfalls betroffen ist. Das war im Jahr 2015 ein Fehler! Auch vonseiten der CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) hätte man das Projekt beherzter und dringlicher führen müssen, mit aller Konsequenz. Dennoch gab es auch im Jahr 2016 Ansätze, die von Bürgern in den Bauausschuss eingebracht wurden, um ein Radwegekonzept innerhalb der Stadt zu fördern. Diese Entscheidung wurde jedoch von der zuständigen Verkehrsbehörde verworfen und schließlich aufgrund der gebundenen finanziellen Mittel in der Stadt Crivitz für die anstehenden Sanierungen Kita + Schule wieder verworfen.

Die Verhandlungen mit den Eigentümern (Bodenerwerb oder Dienstbarkeiten) wurden 2017 wieder aufgenommen, scheiterten jedoch auf der ganzen Linie. War es auf die Kommunikation, das Geld oder auf persönliche Differenzen zurückzuführen? Der Schwerpunkt lag auf der Kommunikation. Dies führte dazu, dass das Projekt bis zum Ende Jahr 2019 in der Schublade lag. Und dann kam das Coronavirus. Der Planungsverband hat im Jahr 2020 eine Untersuchung über die Radwege durchgeführt, die dazu führte, dass die Strecke an der B-321 vordergründig gefördert werden sollte, und zwar vorrangig. Zudem wollte Mitte 2021 ein Netzbetreiber das Funkloch am Waldschlösschen stopfen, da der Breitbandausbau durch den Bund in diesem Bereich noch nicht abgeschlossen ist.

 Also war es eine neue Gelegenheit, mit dem Eigentümer über die Verhandlungen über den Bodenerwerb oder die Dienstbarkeiten auch zum Radweg zu sprechen. Das führte dazu, dass die Stadt Crivitz bereits am 20. Januar 2022 ohne Gegenwehr des Eigentümers für den Standort direkt am Waldschlösschen entschied. Das ist nicht verwunderlich, dass es sich nicht um eine bebaute Fläche handelt, sondern lediglich um teilweise Grünflächen mit waldähnlichem Bewuchs. Der Eigentümer wohnt auch nicht auf diesem Grundstück.

Auf dieser Sitzung waren mehrere Ausschüsse anwesend und fast alle Stadtvertreter im Januar 2022, die über den Standort eines Funkmastes am Waldschlösschen entscheiden sollten, aber gleichzeitig auch über einen Standort zu einem Funkmast im Ortsteil Wessin.  Das war schon alles sehr merkwürdig in dieser Sitzung im Januar. Hier war die Stimmung sehr angespannt, als man sich einstimmig gegen den Standort in Wessin entschied. Es wurden Gründe vorgetragen, die die Reichweite der Immissionen nicht belegt und die Vereinbarkeit mit den Zug- und Rastvögeln nicht untersucht wurden, auch sind keine alternativen Standorte untersucht worden. Daher muss man ablehnen.

Im Gegensatz zu dem Standort am Waldschlösschen, wurde hier die Abstimmung sehr trocken und kurz gehalten, was zu einer schnellen Einigung führte. Irgendwelche Unterlagen zu Immission oder Naturschutz oder Abstand zur Wohnbebauung lagen hier genauso nicht vor, sie wurden aber auch nicht merkwürdigerweise nachgefragt von den Stadtvertretern. Es war als Beobachter auch etwas unverständlich und geheimnisvoll zu spüren, als ob Absprachen beliebiger Art vorher getroffen worden wären. Dieser Standort am Waldschlösschen ist eigentlich dichter an der Wohnbebauung als der in Wessin?

Schon damals war es in aller Munde, dass ein Verkauf des Hotels bevorstand. Nachdem der Eigentümerwechsel stattgefunden hatte Mitte 2022, wurde auch eine Nutzungsänderung für das Waldschlösschen vorgenommen, die jedoch von den neuen Eigentümern zurückgezogen wurde.

Und so kam es, wie es kommen musste! So blieb man also dabei, sich zu fragen, was zuerst 2022 am Waldschlösschen kommt.

 Ist es der Radweg oder der Funkmast? Die Arbeiten und Baupreise haben sich verändert und es dauerte etwas länger, aber sind kurz vor dem Abschluss im Juli 2023. Also wollten wir eigentlich eine Reportage über den neuen Radweg und die Verträglichkeit der Eigentümer mit dem neuen, Funkmast machen, der bestimmt bald gebaut wird. Wir mussten feststellen, dass selbst die Nachbarn völlig überrascht waren, als sie von den Bauvorhaben hörten.

Es sah so aus, als ob die Informationen für sie eine absolute Neuheit wären. Es wurde nun endlich klar, welches Grundstück nun die langen (ca. 13 Jahre) Verhandlungen zum Radweg auslöste bei der Stadt Crivitz. Hier handelt es sich um das gleiche Grundstück, auf dem der Funkmast errichtet werden soll und welches nicht bewohnt ist.

So ist zu hören gewesen, dass es gemeinsame Absprachen/Gespräche mit der Stadt Crivitz und den Eigentümern über den Funkmast und den Wegrain für den neuen Radweg gegeben hat. Dies ist jedoch bereits vor etwa 13 Monaten geschehen. Der Eigentümer hat sich nicht mit den Nachbarn in Verbindung gesetzt zu diesem Thema und auch die Stadt Crivitz hat nicht ausreichend mit allen Anwohnern von Waldschlösschen gesprochen.

Indessen müssen wohl alle Nachbarn mit dem Funkmast leben, um das „Gemeinwohl“ zu stärken, damit jeder von uns kein Funkloch mehr hat am Waldschlösschen.

Eine frühzeitige, transparente Darstellung von kommunalen Entscheidungen hätte die betroffenen Bürger besser auf die Belastungen vorbereitet. Außerdem müssen die Betroffenen auch steigende Belastungen in ihrer Lebensqualität in Kauf nehmen, um zum Allgemeinwohl beizutragen, dass nun kein Funkloch mehr am Waldschlösschen herrscht. Die Aufregung ist bereits bei den angrenzenden Eigentümern zu spüren. Niemand hätte damit gerechnet.

Der normale Bürger wird hierüber nur in Halbsätzen informiert, und wenn überhaupt bleibt alles wie immer in einem streng geschützten, nicht öffentlichen Bereich liegen. Vielleicht ist es so, dass man alles im Internet veröffentlicht, weil man ja damit seine Pflicht und Schuld erfüllt hat und so kann man sich schön hinter seiner eigentlichen Bringschuld verstecken. Nur, um keine Diskussionen mit den Bürgern über unangenehme Entscheidungen führen zu müssen.

So ist man es ja seit Jahren gewohnt, die Transparenz nicht die Stärke der Mehrheitsfraktionen der Wählergemeinschaft CWG – Crivitz und die LINKE/HEINE. Aber der Bürger muss nun die Belastungen tragen, und dann muss der Steuerzahler die Kosten zahlen. Auch die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) als Opposition hat sich bei dieser Entscheidung am Waldschlösschen nicht mit Ruhm bekleckert, sie hat auch ohne zu prüfen zugestimmt. Wer weiß, warum und mit welchen Hintergründen?

Außer demjenigen, der seit über 13 Jahren immer wieder zögerte, seinen Wegrain für den Radweg zur Verfügung zu stellen. Nur mit der Maßgabe, dass es neben dem Radweg auch noch einen Funkturm hinzugefügt wird in diesem Bereich, an dem man sich ebenfalls verdient. Das Kuriose ist, dass gerade derjenige Eigentümer in diesem Bereich nicht wohnt, sondern nur sein Land hat, aber einen regen Kontakt zu seinen Nachbarn hat.  Vielleicht hat er aus Charme geschwiegen, weil er wahrscheinlich wusste, dass die Nachbarschaft nicht mehr so geradlinig verlaufen würde, wenn er sich offenbarte.

Was bedeutet dies für uns Bürger?

Bürgerbeteiligung beginnt also mit einer transparenten Informationspolitik für die Gesamtheit der politischen Entscheidungen auf der Ebene einer Kommune. Diese Informationen sollten aber keine Holschuld des einzelnen Bürgers sein, sondern sind auch eine Bringschuld von der jeweiligen Stadt – und Gemeindevertretung, sowie der zuständigen Amtsverwaltung.

Die Gemeinden Barnin/ Zapel und die Stadt Crivitz planen, mit der WEMAG eine Wärmegesellschaft zu gründen!

07.Juli-2023/P-headli.-cont.-red./296[163(38-22)]/CLA-133/74-2023

Auf der Sitzung der Stadtvertretersitzung am 26.06.2023 wurde von dem Fraktionsvorsitzenden die LINKE/Heine Herrn Alexander Gamm (auch Vorsitzender des Bauausschusses und Vorsitzende der nicht öffentlichen Arbeitsgemeinschaft Strom und Wärme) verkündet, dass die Stadt Crivitz auch ein Gemeinschaftsprojekt mit der WEMAG realisieren will. Er teilte mit, dass die Gemeinde Barnin und Zapel und die Stadt Crivitz eine gemeinsame Gesellschaft mit der WEMAG AG gründen wollen. Die technische und kaufmännische Verantwortung dieser Gesellschaft soll hauptsächlich in der Hand der WEMAG – AG liegen. Die letzten Absprachen sollten bereits bis zum 30.06.2023 getroffen werden. Während der weiteren Sitzung schätzte er weiter ein, wahrscheinlich in einem Moment der intellektuellen Schwäche, dass dieses gesamte Projekt eine Blaupause werden wird, wie es bereits in Goldberg existiert.

Da das Hauptrisiko der WEMAG AG bei der wirtschaftlichen Unternehmung liegt, kann man nicht von einer vollwertigen kommunalen Gesellschaft sprechen, sondern eher von einer kommunalen Minderheitsbeteiligung unter 50 %.

Aus den beteiligten Kommunen wurde mitgeteilt, dass eine Anlage zur Dekarbonisierung im Gewerbegebiet der Stadt Crivitz als Strom- und Wärmeerzeuger für die Neustadt in Crivitz geplant ist. Zur Teilnahme an diesem Projekt ist eine Bereitschaft der Agrargenossenschaft Crivitz e.G. bereits vorhanden. Die Agrargenossenschaft Crivitz e.G. könnte, falls erforderlich, auch eine Biogasanlage hierzu errichten. Dazu wolle man dann das Land Mecklenburg-Vorpommern als Unterstützer gewinnen. Einige Bürgermeister waren bereits zu einem Termin in Goldberg gewesen und fanden die Veranstaltung als informativ. Alle Termine, die den Bereich der Energiepolitik betreffen, in der gemeinsamen Absprache der drei Bürgermeister ist natürlich die WEMAG – AG bereits dabei. Auch der Landrat des Landkreises LUP Stefan Sternberg hat bereits bei Terminen Mitte Juni 2023 in den Gremien mit seinen Vertretern der Kommunalaufsicht vom Landkreis teilgenommen.

Die Vorlage der Bilanz der WEMAG AG Anfang Juni 2023 brachte einige Überraschungen. In den vergangenen Monaten mussten Strom- und Gaskunden in bisher nicht gekannter Höhe Preise zahlen. Die WEMAG AG hat in den vergangenen Monaten noch deutlich höhere Gewinne erzielt als erwartet. Die kommunalen Anteilseigner der WEMAG AG (ca. 201 Kommunen, – deren Geschäftsführer Herr Klaus-Michael Glaser, vom Städte- und Gemeindetag M-V ist), erhielten zusammen ca. 16,5 Millionen Euro. Auch die Gemeinden Barnin / Zapel und die Stadt Crivitz sind Mitglieder des kommunalen Anteildesignerverbandes der WEMAG, wo die Freude über den Geldfluss sicherlich sehr hoch sein dürfte. Allein die WEMAG-AG erhielt etwa 25 Mio. € für Ihre Rücklage zur Finanzierung von ca. 800 Mio. € teuren Investitionen. Der angedachte Ausbau des Netzes und die Errichtung neuer Öko-Kraftwerke. Die 25Mio. € an Rücklagen wurden durch die Notwendigkeit der Eigenkapitalstärkung gerechtfertigt, um die großen Aufgaben und Verpflichtungen des Netzausbaus erfüllen zu können. Bislang haben die Verbraucher (Bürger und Unternehmen) noch wenig davon zu spüren bekommen, sie müssen weiterhin einen Preis von ca. 0,46 € für die Kilowattstunde zahlen. So wurde Preissenkungen erst zum Jahresende 2023 für Strom und Erdgas angekündigt.

Die „BLAUPAUSE“ in Goldberg, die auch für die Gemeinden Barnin/Zapel und Crivitz in naher Zukunft gelten soll!

Das Goldberger Großprojekt im Jahr 2017 war das Projekt „Goldberger Wärme GmbH“.  Damals war noch die WEMAG Energie-Dienste alleinige Gesellschafterin. Es wird erwartet, dass sich die Situation bald ändern wird. Die Stadt Goldberg beabsichtigt, 55 Prozent der Anteile von der WEMAG Energie-Dienst zu übernehmen und dadurch eine kommunale Energiegesellschaft zu bilden. Die WEMAG erhält dann 45 Prozent der Anteile. Auch die Kommunalaufsicht überprüfte die Verträge sehr genau. Es wurde festgestellt, dass die Gewinne erst im dritten Jahr nach der Aufnahme des Blockheizkraftwerks (BHKW) fließen werden. Das technische Schema in Goldberg war anfangs so gedacht, dass die WEMAG Flächen und Gebäude auf dem Gelände einer Agrargenossenschaft anmietet und pachtet, um dort ein Blockheizkraftwerk (BHKW) zu errichten. Dieses wird auf Basis von Biogas betrieben.

Der Rohstoff Rohbiogas wird nicht nur von der Agrargenossenschaft produziert, sondern auch die Wärme, die in einer Biogasanlage entsteht, soll in Goldberg genutzt werden. Beides will man auch weiterhin in Goldberg ausbauen und nutzen, aber hauptsächlich Strom erzeugen. Um einen maximalen Stromerlös zu erzielen, sollen die Laufzeiten der beiden Anlagen aufeinander abgestimmt werden. Der Vorteil für Goldberg ist, dass die WEMAG ein Fernwärmenetz in verschiedenen Straßen errichten will. Ziel ist es, zunächst alle kommunalen Einrichtungen im Bereich der Wärmetechnik zu erschließen, wie Schule, Mehrzweckhalle und in Zukunft auch die Kindertagesstätte. Die Stadt Goldberg verfügt auch über eine eigene Wohnungsgesellschaft Goldberg (WoGeGo) mit Gebäuden und diese sollen ebenfalls in der Zukunft großräumig erschlossen werden.

Die Regelung soll nun auch für die Kommunen in Barnin/Crivitz und Zapel gelten. Nur mit dem entscheidenden Unterschied, dass es keine kommunale Wohnungsgenossenschaft gibt und die Wärmekraftwerke in privater Hand sind.

Immerhin hat sich die Frage geklärt, wer die großen Freiflächenanlagen in Wessin und Zapel auf kommunalen Flächen errichten wird. Für den geplante Energiepark in Wessin ist also soeben ein Favorit benannt worden, wie schon mal 2013/14, welcher die Windenergieanlagen errichten wird.

Darüber dürfte sich auch die landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG Wessin sehr freuen, die zu 75 % der Flächen besitzt. Es ist zu erwarten, dass die 110-KV-Leitung von Barnin über Zapel nach Crivitz auch in einer Investitionshand sein wird. Die Menge an Investitionen und Kosten für alle Projekte wird höchstwahrscheinlich dazu führen, dass die Stromtrasse der 110 KV -Leitung nicht mehr unter der Erde verlaufen wird, sondern als Oberleitung verlegt werden wird. Im Hinblick auf die geplante 380-kV-Hochspannungsleitung als Parallelleitung von Bülow nach Crivitz über Zapel und weiter ab 2029 ist damit sicherlich auch eine entscheidende Lösung gefunden worden.

Eine Liebesheirat oder eher eine Zweckgemeinschaft? Es ist wohl eher eine tiefe und intensive Liebesheirat!

Denn schon am 10.01.2014 und am 11.02.2014 beschlossen die WEMAG AG und die Stadtvertretung von Crivitz, mehrere Windenergieanlagen gemeinsam in Wessin zu bauen. Vertreter des Städte- und Gemeindetages waren ebenfalls Berater zu diesem Thema. Die Ortsteilvertretung in Wessin hat sich bereits am 12.12.2013 für einen Windpark in Wessin durch die WEMAG ausgesprochen. Die Entscheidung wurde aufgrund der Aussichten auf finanzielle Einnahmen für die Stadt Crivitz getroffen.  Dies lässt sich in dem Protokoll nachlesen. Daran können sich bestimmt noch zwei Ortsteilvertreter erinnern, denn sie sind heute zudem vertreten in der OTV in Wessin. Und dann kam die Kehrtwende in den Ansichten nach der Kommunalwahl 2014.

Der Unterschied zwischen einer Liebesheirat und einer Zweckehe besteht darin, dass bei der einen Gefühle dominieren und bei der anderen Vernunft. Voraussetzung für die Zweckehe ist eine Basis an Gemeinsamkeiten, Kompromissbereitschaft und vor allem der Wille, auf dieser Basis Ziele zu erreichen, die allein nicht zu erreichen wären.

Ob die Blaupause so funkeln wird, bleibt abzuwarten. Die Stadt Crivitz hat leider keine eigene kommunale Genossenschaft, die den Wohnungsbau fördert. Die Verlegung einer Fernwärmeleitung bis in die Neustadt wird in Zukunft Millionen in Crivitz verschlingen und große Überzeugungsarbeit bei den privaten Eigentümern erfordern.  Auch der Steuerzahler wird dabei bestimmt mitwirken dürfen, ob es bei dem Strompreis und den Gemeindesteuern ist.

Es ist erstaunlich, wie weit fortgeschritten die Planungen und Absprachen bereits sind und ausgestaltet wurden. Der normale Bürger wird hierüber nur in Halbsätzen informiert, und wenn überhaupt bleibt alles wie immer in einem streng geschützten, nicht öffentlichen Bereich liegen. Wie man es seit Jahren gewohnt ist, ist Transparenz nicht die Stärke der Mehrheitsfraktionen der Wählergemeinschaft CWG – Crivitz und die LINKE/HEINE. Aber bezahlen muss dann das alles hinterher der Steuerzahler.

Die drei Gemeinden suchen dringend nach zusätzlichen Einnahmen, um ihren Haushalt aufzufrischen. Denn die finanzielle Zukunft sieht für alle drei Gemeinden nicht rosig aus. Mangelnde Liquidität, keine Rücklagen, hohe Investitionskosten für Bauvorhaben und hohe eigene Ausgaben machen Spekulationen möglich!

Die Wiedereinführung der Energieerzeugung im Kommunalwahlkampf 2023 nach den Ausstiegsplänen 2014 im Kommunalwahlkampf und der Planung zum Einstieg im Jahr 2012/13.

Der Einstieg vom Ausstieg, was für eine Zeitenwende in der Kommunalansicht bei CWG – Crivitz und die LINKE in der Crivitzer Stadtvertretung und bei den benachbarten Gemeinden!

Der Amtsausschuss des Amtes Crivitz strebt eine gemeinsame Wärmeplanung für alle Kommunen an!

25.Juni-2023/P-headli.-cont.-red./291[163(38-22)]/CLA-128/69-2023

Der Städte und Gemeindetag als Hinweisgeber für die verpflichtende Wärmeplanung und das allein reicht dem Amtsausschuss des Amtes Crivitz aus, um einen Beschluss über eine gemeinsame Wärmplanung zu fassen.

Am Fuße des Leuchtturmes ist es meistens am dunkelsten!

In dieser Woche soll der Amtsausschuss über die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für alle 17 Gemeinden des Amtes Crivitz entscheiden. Natürlich wird dieser Beschluss gleich wieder eingeschränkt, da es dort heißt, dass er nur unter der Voraussetzung gewährt wird, dass Fördermittel gewährt werden. Der Haushalt des Amtes soll die Finanzierung übernehmen und wird durch die Zahlung der Amtsumlage durch die Kommunen abgegolten. Es ist unklar, ob es sich um eine plötzliche Ausgabe oder bereits lange geplante handelt. Ist es diese Finanzierung über die derzeitige Amtsumlage abgegolten oder werden die Kosten auf die nächste Amtsumlage umgelegt? Durch die allgemeinen Tariferhöhungen ab dem 01.03.2024 und die allgemeinen Kostenerhöhungen für die Unterhaltung von Grundstücken und Gebäudeeinrichtungen wird die nächste Umlage voraussichtlich nicht mehr unter 20,68 % liegen werden, sondern eher auf ca. 21,35 % plus dieser Projektfinanzierung steigen.

Der Städte- und Gemeindetag MV soll Impulsgeber für dieses Handeln sein, wie es in der Begründung heißt. Durch den STGT MV wurde auf verschiedenen Veranstaltungen darauf hingewiesen, dass die kommunale Wärmeplanung verpflichtend wird. Zwischenzeitlich liegt ein Referentenentwurf zu einem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze vor, der eine Verpflichtung der Kommunen vorsieht. Nun die letzte große Veranstaltung überregional war die Bürgermeisterwoche auf Rügen, im vier Sternehotel, die vom 29. März bis zum 5. April stattfand. Da der erste Stellvertreter der Amtsvorsteherin, Herr Klaus-Michael Glaser, im eigenen Wirkungskreis tätig ist und gleichzeitig im STGT MV Referat III: Rechtsangelegenheiten, Ordnung und Sicherheit, E-Government tätig ist, ist eine kompetente Kommunikation ständig anwesend im Amtsausschuss in Crivitz!

JA, es liegt ein Referentenentwurf vor, dieser besagt aber „Die vorliegende Fassung des Gesetzesentwurfs wurde ausschließlich zum Zwecke der Länder- und Verbändebeteiligung erstellt. Es handelt sich um einen nicht abschließend im Ressortkreis abgestimmten Entwurf. Weitere Änderungen der Ressorts sind ausdrücklich vorbehalten.“ Wie ist es möglich, dass die Städte und Gemeindetag MV mehr weiß als die Landes- oder Bundesregierung?

So heißt es auch in dem Entwurf: „Mit diesem Gesetz wird den Ländern die Aufgabe der Durchführung einer Wärmeplanung für ihr Hoheitsgebiet verpflichtend auferlegt. Die Länder können diese Pflicht auf Rechtsträger innerhalb ihres Hoheitsgebiets bzw. auf eine zuständige Verwaltungseinheit übertragen…… Die Verpflichtung zur Wärmeplanung betrifft Gebiete ab 10.000 Einwohnern. ….. Zudem wird erstmals eine rechtliche verbindliche Verpflichtung für die Betreiberinnen und Betreiber von bestehenden Wärmenetzen vorgesehen, die Wärmenetze mindestens zu Hälfte mit Wärme, die aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde, zu speisen. …“

Es wird prinzipiell von „Betreibern“ gesprochen, und man „kann“ die Pflicht auf die Rechnungsträger übertragen.

Ein eigener kommunaler Wärmenetz-Betreiber gibt es im Amtsbereich Crivitz von der 17 Kommunen nur in Pinnow bis jetzt, oder? Eine allgemeine Pflicht zur Wärmeplanung wird in diesem Referentenentwurf nicht ausgedrückt. Ist die seltsame Begründung zum Beschluss des Amtsausschusses ist nur eine mögliche Annahme, um schnell an einem Förderwettbewerb teilzunehmen?

Wenn man sich aber einmal genauer anschaut, an welcher Förderrichtlinie von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) man teilnehmen will, so entdeckt man die Förderung von der Erstellung kommunaler Wärmepläne durch fachkundige externe Dienstleister. EXTERNER DIENSTLEISTER – das wird teuer! (Planerstellung und Akteursbeteiligung).

Voraussetzung ist natürlich, dass der Klimaschutz beauftrage bzw. sein Stab im Landkreis LUP nicht schon eigene Vorstellungen hat, für eine Wärme- und Kältenutzung oder in den nächsten Wochen vorlegt.   Also wäre es besser, erst einmal eine Abstimmung mit dem Landkreis LUP durchzuführen. Dort arbeiten auf jeden Fall einige Stabsstellen an den Aufgaben der Wärmeplanung. Anstatt eine weitere Probieraktion im Amtsausschuss in Crivitz wieder einmal durchzuführen! Zumal die Stadt Crivitz im Dezember 2022 beschlossen hat, eine eigene Wärmeplanung durchzuführen, oder wurde diese etwa nicht genehmigt?

Ist es vorauseilender Gehorsam oder Angst, dass man im Windhund-Verfahren keine Förderung mehr bekommt?

Es ist unbestreitbar, dass es noch kein Wärmeplanungsgesetz gibt. Es wird derzeit im Schatten des Heizungsgesetzes diskutiert. Zu diesem Thema hat das Wirtschaftsministerium zunächst einen Entwurf vorgelegt, der demnächst erst einmal im Bundestag heftig diskutiert werden dürfte. In diesem Entwurf ist die Rede von der Möglichkeit, dass Länder die Aufgabe der Wärmeplanung an die Kommunen delegieren können.

Auch darüber muss erst der Landtag MV entscheiden und spezifische Anforderungen festlegen. Weshalb ist diese konsequente Fesselung im Amtsausschuss in Crivitz an einer kommunalen Wärmeplanung im Amtsbereich so dringend?  Wo doch die Stadt Crivitz selbst eine eigene Wärmeplanung zu erstellen bereits seit Langem beschlossen hat und nur die Gemeinde Pinnow der einzige Betreiber eines eigenen kommunalen Wärmenetzes ist. Erstaunlich dabei ist nur, dass die Stadt Crivitz mit 4770 Einwohnern keine Verpflichtung zur Wärmeplanung hat.

Übereilter Gehorsam ist ein schlechter Ratgeber für unausgewogene Entscheidungen, die die Zukunft betreffen und zudem noch kosten können.

6 Jahre nach der Fertigstellung des neuen Amtsgebäudes in Crivitz wird es saniert?

22.Juni-2023/P-headli.-cont.-red./290[163(38-22)]/CLA-127/68-2023

Erste Schätzungen beziffern den sanierungsbedürftigen Zustand des Amtsgebäudes nach dem Einzug 2017 auf ca. 50.000 €.

Die NORDSEITE des Amtsgebäudes in Crivitz ist plötzlich nach 2017 in einem sanierungsbedürftigen Zustand.

Durch Beschädigungen an den Regenwassereinläufen, Abplatzungen an der Fassade und im Sockelbereich ist deutlich Algenbefall an den Wänden und Fensterbänken zu erkennen. Der Neubau und das neu errichtete Verbindungsgebäude (Durchgang zum Altbau) sind vorrangig betroffen. Der Neubau mit dem Verbindungsgebäude (Durchgang) zum Altbau wurde erst 2017 fertiggestellt und übergeben. Die Gesamtkosten des Baus betrugen etwa 3,2 Millionen Euro.

Im Jahr 2014 wurden die drei Ämter Crivitz, Banzkow und Ostufer des Schweriner Sees zur größten Kommunalverwaltung im Land zusammengeführt. Der Amtsbereich hat eine Einwohnerzahl von rund 24.000 Einwohnern. Der Sitz des Amts wurde in der Stadt Crivitz bestimmt. Um den instabilen Untergrund und die fehlende tragfähige Bodenschicht zu stabilisieren, mussten 48 Betonpfähle in das Erdreich eingelassen werden. Ein Rammschlag war nicht möglich.  Denn die Schwingungen hätten zu Schäden an benachbarten Gebäuden geführt, wie es hieß. Daher musste die Anlage gegossen werden. Es wurde Löcher in den Beton gebohrt und mit Beton gefüllt. Es wurde Platz für ca. 70 Mitarbeiter geschaffen.

Im Amt Crivitz arbeiten derzeit ca. 115 Mitarbeiter in der Kernverwaltung. Das Gebäude platzt aus allen Nähten. Um Platz für einen weiteren Bürobedarf zu schaffen, wurde das Archiv des Amtes ca. 2020 ausgelagert in die Amtsstraße 11 in Crivitz ausgelagert. Zu diesem Zweck wurde ein Haus angemietet, gegenüber dem EDEKA -Markt ehemals Zahnarztpraxis von Frau Dr. Bärbel Krause. Die Deutsche Vermögensberatung Schwerin Torsten Lubatsch nutzte die Räumlichkeiten in Crivitz vorübergehend selbst als Zweigstelle. Er ist zudem auch Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus, Partnerschaften und Kultur im Amtsausschuss Amt Crivitz. Nun lagern dort also Akten im Haus und gleichzeitig sind auf diesem Grundstück noch weitere ca. 4–5 ständige Amtsparkplätze für spezielle Amtsbesucher angemietet worden. Was für ein Luxus in einer Gegend, die doch mit Parkplätzen schlecht ausgestattet ist.

Wie zu lesen ist, erstellt bereits das Planungsbüro Albers aus Gädebehn ein Sanierungskonzept für die Nordseite des Amtes Crivitz in Zusammenarbeit mit dem für das Bauamt. Das Planungsbüro Albers aus Gädebehn plante und begleitete die Erweiterung des Amtsgebäudes, einschließlich eines Parkplatzes, bis 2017 ebenso wie:

– Sanierung der Grundschule „Fritz-Reuter“ in Crivitz,

– den Neubau eines Speiseraumes für die Grundschule „Fritz-Reuter“ in Crivitz ab 2017,

– die Erweiterung und Umbau und Sanierung der Kindertagesstätte „Uns Lütten“ ab 2018,

– die Errichtung eines Mehrgenerationenzentrums, Multiples Haus in Demen ab 2019

 und den Neubau/Erweiterungsbau für den Grundschulteil Cambs seit 2021, um nur einige zu nennen. Es besitzt also eine reiche Erfahrung bei der Planung und Umsetzung von kommunalen Projekten. Damit entsteht schon eine gewisse Popularität.

Es wird geschätzt, dass die Sanierung zeitnah erfolgen muss, da einige Schäden (Regenwassereinläufe und Abplatzungen, Fassade und Sockelbereich) zu weiteren Schäden führen können, die nicht nur an der Fassade, sondern auch im Innenbereich des Gebäudes auftreten können. 

Zur zeitgerechten Beauftragung und Beschleunigung der Vergabe von den Aufträgen ist eine Ermächtigung des befristeten Hauptausschusses erforderlich. Der Amtsausschuss des Amtes Crivitz arbeitet wie die Stadt Crivitz viel mit ERMÄCHTIGUNGEN. Dadurch können Verwaltungsvorgänge sofort an der richtigen Stelle platziert werden, um prägnante Entscheidungen zu treffen. Die Nachbearbeitung von Verwaltungsvorgängen wird dadurch reduziert.

Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche aus einem Architekten-Formularvertrag beträgt 5 Jahre, beginnend mit der Abnahme oder, soweit eine solche ausgeschlossen ist, mit der Vollendung des Architektenwerks (§§ 638 Abs. 1 Satz 2, 646 BGB).

Nach sechs Jahren der Fertigstellung ist eine Sanierung notwendig. Was ist schiefgelaufen?

Die Nordseite des Amtsgebäudes ist nun wirklich nicht allzu großen Witterungseinflüssen ausgesetzt, auch wenn der Klimawandel immer mehr an Bedeutung gewinnt. Die Schäden zeigen, dass die Außenhaut in diesem Bereich grundlegend mangelhaft ist. Damals musste alles rasant gehen und der gesamte Bau wurde in ca. 16 Monaten errichtet. Die Entscheidung bei Neubauten zwischen den verfügbaren finanziellen Mitteln, der vorhandenen Zeit und den eingesetzten Baustoffen mit der dazugehörigen Bearbeitung und Kontrolle erfordert immer eine umfassende Abwägung.

Die in § 13 Abs. 4 VOB/B enthaltenen Verjährungsfristen für Mängelansprüche sind nicht einheitlich, sondern je nach der geschuldeten Leistung verschieden festgelegt. Dies hat seinen Grund in der allgemeinen Erfahrung, dass bei Bauleistungen die Möglichkeit des Auftretens, der Entdeckung sowie der Beurteilung von Mängeln in zeitlicher Hinsicht verschieden ist. So gelten die Verjährungsfristen gemäß § 13 Abs. 4 Nr. 1 und 2 VOB/B, sofern im Vertrag keine anderen Fristen vereinbart worden sind:

 – für Bauwerke: vier Jahre,

–  für andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht: zwei Jahre,

– für vom Feuer berührte Teile von Feuerungsanlagen: zwei Jahre,

– für feuerberührte und abgasdämmende Teile von industriellen Feuerungsanlagen: ein Jahr…………………(Stand 2022).

Somit wird es sicherlich nicht bei den geschätzten Baupreisen von 50.000 EUR bleiben, sondern durch die immer noch vorhandene Preisrallye ein viel höherer Betrag erforderlich sein.

Für die Unterhaltung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen plante das Amt Crivitz für das Jahr 2023 schon mal insgesamt 458.000 € ein, das sind 131.400 € mehr als für das Jahr 2022.

Könnten die Mängel bereits länger bekannt sein?

Ein weiterer Schachzug des „befristeten Hauptausschusses“ im Amt Crivitz. Vorausschauend und ohne großes Aufsehen vor der Wahl 2024 handeln, bevor es zu spät ist.

30.Mai-2023/P-headli.-cont.-red./281[163(38-22)]/CLA-118/59-2023

Der befristete „Hauptausschuss“ will in seiner verbleibenden Zeit den Wahlmodus für Stellvertreter im Amtsausschuss Crivitz nochmals ändern.

Aufgrund einer auslaufenden befristeten Ausnahmegenehmigung des Ministeriums für MV, gemäß § 42b K-V MV bis zum 01.06.2024 für die Bildung eines Hauptausschusses im Amt Crivitz, beabsichtigt dieser gerade weitere Befugnisse im Amtsausschuss zu installieren. So soll der Wahlmodus für die Stellvertreter der Mitglieder im Amtsausschuss neugestaltet werden und eine Änderung der Hauptsatzung im Amt Crivitz erfolgen. Es ist die zwölfte Änderung der Hauptsatzung seit der Gründung des Amtes Crivitz (Amt der Zukunft) und die zweite Änderung innerhalb von drei Monaten.

Im Laufe seiner bisher neunjährigen Geschichte tagte der Hauptausschuss des Amtes Crivitz immer wieder in den Büroräumen des Amtes Crivitz, zu seinem jährlichen ca. 6 öffentlichen Sitzungen jedoch bis zum Mai 2021. In der Vergangenheit war die Zahl der Einwohner als Besucher in der Sitzung sehr gering, und man kann sie an zwei Händen abzählen. So waren zum Beispiel im Jahr 2022 und bis heute waren keine Einwohner anwesend. Also war man wie immer unter sich und das Erstaunen war groß, wenn Einwohner auftauchten. Die Versammlungen nehmen dann plötzlich einen völlig anderen Verlauf und eine Zurückhaltung mit persönlichen Meinungen ist immer wieder zu spüren.

Das Reisefieber ist auch seit Juni 2021 bei der neuen Ausschussvorsitzenden (Amtsvorsteherin) angekommen. Man wechselt plötzlich häufiger die Tagungsorte, die Reisekostenverordnung macht es möglich. Es gibt ständig Wechsel zwischen den Gemeinden Pinnow, Zapel, Friedrichsruhe und Crivitz. Auch Demen und Bülow sind neu hinzugekommen. Erstaunlich ist, dass man immer in den ehemaligen Gemeinden des alten Amtes Crivitz unterwegs ist.  Vor einem Jahr war die Gemeinde Gneven die Erste aus anderen ehemaligen Ämtern, die die Sitzung austragen durfte, und nun ist es die Gemeinde Plate, dass die Ehre hat. Wie bereits erwähnt, war man bis jetzt fast immer unter sich.

Die neue Amtsausschussspitze, die im befristeten Hauptausschuss vertreten ist, bemängelt die Teilnahme der Amtsausschussmitglieder an den Sitzungen zum Amtsausschuss. Dieser tagt gewöhnlich alle zwei Monate und soll stets die vollständige Amtsausschussbesetzung bei Sitzungen anstreben. Nun, die Bürgermeister werden für den Fall ihrer Verhinderung durch ihre gewählten Stellvertreter im Amt vertreten und die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses werden durch die von den Gemeindevertretungen gewählten persönlichen Stellvertreter vertreten.

So weit, so gut und das funktioniert schon seit neun Jahren so laut Kommunalverfassung. Aber indessen will plötzlich der Hauptausschuss eine Neuerung, sodass auch im Falle einer Verhinderung der persönlichen Stellvertreter erneut Stellvertreter einer Gemeinde gegenseitig vertreten.

Plötzlich will der Hauptausschuss eine Neuerung, falls die „persönlichen Stellvertreter“ der Mitglieder des Amtsausschusses auch verhindert sind, können sich „auch“ die Stellvertreter einer Gemeinde gegenseitig vertreten.

Heißt also, dass jeder Vertreter einen Vertreter erhält, sodass jeder in der Gemeindevertretung den Amtsausschuss besuchen und immer wieder unterschiedliche Haltungen und Ansichten vertreten kann.  Wunderbar machen sie das einmal in einem Aufsichtsrat eines DAX-Unternehmens, dann haben sie aber so etwas von Kursschwankungen wie sie es selten erlebt haben.

Die Kommunalaufsicht des LK LUP ist von dieser Neuheit in der Auslegung der gültigen Kommunalverfassung vom Hauptausschuss in Crivitz verständlicherweise nicht so sehr begeistert.

So stellte eben der Gesetzgeber gerade hierzu fest, dass es die Zahl und die Art der Vertretung zu bestimmen ist. Das heißt, es soll eine Art der Vertretung sein und nicht wie gewünscht eine unbestimmte Anzahl von Vertretern zur Verfügung stehen und beliebig eingesetzt werden können. Natürlich sind auch noch andere Gründe ausschlaggebend, ob die Stellvertreter dann auch in einer bestimmten Reihenfolge tätig werden oder nicht. Also muss die Reihenfolge des tatsächlichen Eintretens der verschiedenen Vertretungsarten eindeutig bestimmt werden.

Trotz dieser Aussagen und Einschätzungen wird der Hauptausschuss sein Vorhaben fortsetzen und seine Entscheidung am Ende Juni in der Sitzung des Amtsausschusses durchfechten.

Aus welchem Grund auch immer! Bürokratie als Selbstbestätigung!

Nach 48 – Monaten erwacht der Ortsverband „Bündnis 90/die Grünen“ und will näher an die Leute kommen?

10.Mai-2023/P-headli.-cont.-red./274[163(38-22)]/CLA-111/52-2023

Neuer Ortsverband der BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN will näher an die Leute kommen?

Bereits im März dieses Jahres hat sich ein neuer Ortsverband der Grünen in Goldberg-Mildenitz und Crivitz gegründet. Im Vorstand vertreten und als Sprecher gewählt ist der Herr Andreas Katz (Ehemann von der ortsansässigen Fraktionsvorsitzenden, der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag LUP Frau Ulrike Seemann-Katz).

„Von Oktober 2012 bis Oktober 2016 teilte er sich den Landesvorsitz mit Claudia Müller. Seit dem 9. Januar 2023 ist Frau Claudia Müller als Nachfolgerin von Manuela Rottmann parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft. Die Schwerpunkte von Andreas Katz sind Bildungs- und Kulturpolitik sowie die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus. Er lebt seit 1991 in Crivitz (Kreis Parchim). Katz ist verheiratet mit der Kreistagsabgeordneten Ulrike Seemann-Katz, die bei den Landtagswahlen in MV 2002 und 2006 Spitzenkandidaten von Bündnis 90/Die Grünen war“(so kann man es bei wikipedia.org. Nachlesen)

Die Zuständigkeit des neuen Ortsverbandes (Goldberg – Mildenitz und Crivitz) ist nicht ohne Grund gewählt worden, denn er umfasst gleichzeitig das Gebiet des Landtagswahlkreises 32. So umfasst dieser Wahlkreis 32 in seiner Ausdehnung die Ämter Crivitz, Goldberg-Mildenitz und die Sternberger Seenlandschaft. Welcher Zufall ist das? Dies ermöglicht einen Überblick über die neue Ausrichtung für die Leute.

 „Wir wollen mit dem Ortsverband näher an die Leute kommen und sind gespannt, worauf sie politisch Lust haben und was sie bewegt. Dafür stehen wir gerne Rede und Antwort“, sagt Katz in der SVZ im Monat März.

Bei der letzten Kommunalwahl in der Stadt Crivitz erhielt Herr Katz, Andreas 79 Stimmen und Frau Seemann-Katz, Ulrike 118 Stimmen von insgesamt 2558 Wählerinnen und Wähler. Es scheint also, als hätte man in der Stadt Crivitz keine große Lobby.

In den Kreistag LUP wurde Herr Katz, der dieses Jahr seinen 69-jährigen Geburtstag feiert, als „sachkundiger Einwohner“ dann aber trotzdem ab 2019 von seiner grünen Fraktion im Jugendhilfeausschuss und im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport berufen. Er ist zudem Mitglied der Ausschuss-Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH und der Gesellschafterversammlung der ARCUM Südwestmecklenburg GmbH (welche ab 2023 abgewickelt wurde).

In der SVZ wurde berichtet, dass der Ortsverband sich mit verschiedenen Themen vor Ort beschäftigen will, wie dem Waldschutz, Belastungen durch Kiesabbau, Unterstützung Geflüchteter und dem Natur- und Klimaschutz in der Crivitzer Region. Laut Medienberichten sollen auch öffentliche Veranstaltungen geplant werden, an denen man direkten Kontakt mit den Anwohnern aufnehmen kann. Bis jetzt hat nach unserer Recherche nur eine Veranstaltung im September 2021 stattgefunden, wo man plötzlich das Thema „Verträglicher Kiesabbau für Mensch und Natur Pinnow Nord (VKP)“ für sich entdeckt hatte.

Die Erreichbarkeit des neu gegründeten Ortsverbandes (Goldberg-Mildenitz und Crivitz) in den sozialen Medien wie Facebook oder sogar 2023 eine eigene Internetseite, auf der man sich vorstellt und Fragen beantwortet, scheint für die normalen „LEUTE“ nicht zu bestehen.

Alles bleibt bis zur Wahl sicherlich wieder einmal im „grünen Nebel“ versteckt?

Teil 2- Die Misere beim Kapitel 6.5 Energie [Windenergie] des regionalen Planungsverbandes WM! Der Kreistag LUP möchte eine baldige Entscheidung im Okt. 2022 und eine Sondersitzung!

12-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./192/67-22/CLA-29/29-22

In einem gemeinsamen Antrag hatte die CDU-Fraktion mit der Fraktion-FREiER HORiZONT / FREIE WÄHLER (Man höre und staune!), auf der letzten Kreistagssitzung im Sep. 2022, eine Beschlussvorlage eingebracht den regionalen Planungsverband Westmecklenburg [RPV-WM] antreiben, dass Verfahren (zzt. dieAbwägung zur Teilfortschreibung RR WM 3 Stufe der Beteiligung von Nov. 2021) fortzusetzen und zum Abschluss zu bringen.

Hierzu wird die Forderung gestellt, nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (für M-V ist festgeschriebenen bis 2032 / 2.1 % der Landesfläche) die zukünftigen Flächen gleichmäßiger zu verteilen unter den Planungsverbänden in MV , aber auch innerhalb des RPV-WM. So trägt von den 7.690 ha ausgewiesenen Flächen des RPV-WM 2021 der Landkreis LUP mit 6.113 ha die größte Last. Um das alles zu klären, sollte noch im Oktober 2022 eine Sondersitzung einberufen werden, was der Landrat Herr Stefan Sternberg anraten sollte!

Hierzu ist bekannt seit dem 29. Juni 2022, dass die Regionalplanung für die Windkraft (Kapitel 6.5 Energie) in Westmecklenburg für ungültig erklärt wurde. Der Amtsleiter Herr Schmude berichtete darüber, auf der Sitzung des RPV-WM, dass das Urteil aus dem Jahr 2017 durch ein rechtskräftiges Urteil des VG Schwerin 2021, nun vom OVG Greifswald 2021 bestätigt wurde. Auch die Landesregierung hat zudem mit der Drs. 8/444 des Landtages MV klargestellt, dass für die Region Westmecklenburg gegenwärtig keine Ziele und auch keine Ziele in Aufstellung vorhanden sind. Die Sach- und Rechtslage hat die Beschlusslage des Verbandes überholt. Der Vorstand des Landesplanungsverbandes habe daraufhin entschieden, das Thema Wind auszusetzen, bis entschieden ist, wie man mit der Regionalplanung weiter verfahre.

Die nachfolgende Diskussion zu dem Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion-FREiER HORiZONT / FREIE WÄHLER war sehr anspruchsvoll!

Der Landrat Herr Stefan Sternberg ist selbst zweiter Stellvertreter des RPV-WM und ließ sich hier von diesen Fraktionen nicht unter Druck setzen. Gut so! Er stellte völlig souverän dar, dass man ihn hierzu nicht beauftragen können, aufgrund des Landesplanungsgesetzes. Ebenso könne der Kreistag nicht eine Forderung darstellen, sondern nur eine BITTE äußern. Berechtigterweise stellt er diese Richtlinien vor der Diskussion zu diesem Antrag allen Fraktionen dar und bat um Änderungen in den Formulierungen. Daraufhin entbrannte eine Diskussion.

So war zu hören vom Frakt.-Vors. der CDU-Fraktion Herr Christian Geier das man das Urteil von 2017 nun rechtlich überprüfen und neu bewerten will und auch anders betrachten sollte.

Der Frakt.-Vors. FREiER HORiZONT / FREIE WÄHLER (selbst Vorstandsmitglied im RPV- MV) Herr Heiko Böhringer  beschwor die Anwesenden alles dafür zu tun das der Plan bestehen bleibt.

Der Frakt.-Vors. der LINKE Herr Andreas Sturm wollte eine vorherige Abstimmung zur nächsten Sitzung des RPV-WM, ein Treffen vorher und einheitliches Auftreten, welches er schon seit Jahren vermisse.

Die Frakt.-Vors. der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Frau Ulrike Seemann-Katz hat Probleme mit dem Antrag und plädierte für ein Verständnis für mehr Energieausbau! Sie kann dem Antrag so nicht zustimmen.

Die Frakt.-Vors. der SPD-Fraktion Frau Dr. Margret Seemann  freute sich schon über die Antragstellung und das Ende einer Blockadehaltung um endlich bei diesem Thema voranzukommen.

Der Frakt.-Fraktion FDP-ABLR-AfL Herr Burkhard Thees wunderte sich auch über den Wandel in den Ansichten, aber unterstützte den Antrag.

Die stellv. Frakt. Vors. der AfD-Fraktion Frau Birgit Bloch fand die Diskussion interessant!

Man einigte sich schließlich auf einen mehrheitlichen Beschluss.

Ob man nun durch diesen Antrag im Planungsverband wieder eine Planungshoheit erhält, bleibt offen!

Quelle: Entwurf Anlage 2: Präsentation der 66. Verbandsversammlung veöffentlich in der 29.KW -www. region-westmecklenburg.de

Auch in der Stadt Crivitz gibt es jetzt plötzlich Widerstand, obwohl man doch selbst einen eigenen Energiepark – Nr.15 zum Thema. Windkraft plant!

Offener Brief der Stadt Crivitz“  – von Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm vom 28. September 2022

„. an Landes- und Bundesregierung zur drastischen Erhöhung der Energiekosten! …..“Warum müssen die bereits vorhandenen Windenergieanlagen immer wieder stillstehen? Warum können wir immer noch nicht genug Energie speichern? Die Aussage 2% der Landesfläche ist doch völlig irrwitzig, wenn noch mehr Anlagen stillstehen.“ (Quelle www. stadt-crivitz.de/offener-brief-der-stadt-crivitz) Wir sind sprachlos über so viel Fachwissen!

Resümee

Es ist schon erstaunlich, dass man ein Urteil aus dem Jahre 2017 plötzlich nach 5 Jahren anders interpretieren will! Sehr mutig, ob das in dieser Situation hilft, bleibt fraglich! Zu mindestens war eins klar zu hören, dass das Land MV nicht vorhat die Planung an sich zu reißen und somit der Planungsverband weiterarbeiten könnte!

Für den regionalen Planungsverband kann es eigentlich nur eine Entscheidung geben, seine Planung auf regionaler Ebene weiterzuführen, mit einer „Vollen Fahrt voraus“!

Dazu sind die Kriterien nun einmal anzupassen an die neue Gesetzeslage und gegebenenfalls auch eine 4. Auslegung durchzuführen. Bis Febr. 2024 ist hierfür noch Zeit, damit auch das Land MV seine Flächenziele insgesamt erfüllen kann!

„Als wir das Ziel aus den Augen verloren, verdoppelten wir die Anstrengungen.“ Mark Twain

AKTUELL!———Veröffentlichung des regionalen Planungsverbandes am 13.10.2022!!! „außerordentliche 67. Verbandsversammlung am 26.10.2022“

Es tut sich also plötzlich etwas am 26. Okt. 2022 in Schwerin! Bestimmt mit einer langen Diskussion!

Aber bietet der Vorstand und die Geschäftsstelle des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg auch im Vorab zur Veranstaltung ein Bürgerforum an oder bleibt man wieder nur unter sich, um solche wichtigen Fragen zu klären? Auch der Souverän möchte die Möglichkeit haben, Fragen und Meinungen zu Angelegenheiten des Planungsverbandes zu stellen! 

Denn in 19 Monaten ist der Bürger mit Abgabe seiner Stimme gefragt zur Kommunalwahl, deshalb schaut man hier ganz genau hin!

Die Unigea Solar Projects GmbH für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG plant Photovoltaikanlagen in Zapel *Hof*und *Ausbau! Kann so ein naturverträglicher Ausbau der erneuerbaren Energien aussehen?

04-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./177/52-22/CLA-14/14-22

Umfangreiche vorgesehen Planungen von der Gemeinde Zapel blockieren Flächen für Ausgleichsmaßnahmen (Natur- und Umweltschutz) für den Energiepark -Nr.15?

Der Ortsteil Zapel Hof und Zapel Ausbau entwickelt sich zum Schwerpunkt der erneuerbaren Energien! Wind – und Solarplanungen sowie der zukünftige Bau der 110KV – Leitung mit Solarpark konzentrieren sich in diesen Ortsteilen! Die Einflussgrößen und Belastungen auf die ansässigen Bürger für den Ortsteil – * Zapel – Hof und Ausbau* sowie den Naturschutz und Artenschutz, wachsen außerordentlich in den nächsten Jahren!

Auch nahe dem Naturschutzgebiet *Krummes Moor* wird jetzt in den Planungen nicht mehr Rücksicht genommen. Allein vor diesem Gebiet sind schon 10ha Solarflächen entstanden und eine zusätzliche intensive Bejagung (Standort für Hochstände), nun sollen noch einmal ca. 25 ha Solarflächen hinzukommen! Wenn es nach den Planungen (Potentioalflächen ) der Unternehmen geht, so soll bis an den Rand des Gebietes alles zu gebaut werden. Damit wären dann fast alle Flächen, die als Nahrungshabitate dienen, für das Naturschutzgebiet bald für 20- Jahre versiegelt! Faktisch stehen dann für die Ausweisung von Ausgleichsflächen ( Natur-und Umweltschutz) für den Energiepark -Nr.15, an der die Gemeinde Zapel auch beteiligt ist, sehr weniger Flächen nicht mehr zur Verfügung! Abgesehen von den zusätzlichen Auswirkungen auf Natur- und Artenschutz in der Region! Sieht so der naturverträgliche Ausbau der erneuerbaren Energien aus?

Möglich macht das alles der Beschluss der Gemeindevertretung von Zapel am: 03.05.2022! Der Gemeinde Zapel liegt ein Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (B-Plan) von der Firma Unigea Solar Projects GmbH, handelnd für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG als Vorhabenträger, vom 19.04.2022 vor. Ziel der Antragstellung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaik-anlage (FFPVA) durch die Gemeinde schaffen zu lassen, um Solarstrom zu erzeugen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B-Plans soll die im Übersichtsplan dargestellte Fläche mit einer Größe von ca. 17,26 ha umfassen. Die geplante installierte elektrische Leistung liegt bei ca. 20 MWp. Derzeit wird die Fläche größtenteils als Ackerland genutzt. Der Vorhabenträger möchte mit der Erzeugung erneuerbarer Energien zur Minderung des CO2-Ausstoßes und damit zur minderung des globalen Klimawandels beitragen. Wir berichteten darüber am unter dem Link…..https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/geld-war-das-entscheidende-kriterium-fuer-den-zuschlag-zum-bau-eines-neuen-solarparkes-in-zapel/

Das Motiv für diesen Grundsatzbeschluss war die finanzielle Lage der Kommune, welche dringend Einnahmen benötigt und den finanziellen Verlockungen, durch das Unternehmen, auf die Übernahme der Stromkosten nicht widerstehen konnte! Die PV-Anlage wird auf privatem Gelände gebaut und liefert voraussichtlich ca. 20 GWh pro Jahr. Hierzu soll die Gemeinde Zapel eine Geldleistung von ca. 40.000 € pro Jahr als Konzessionsabgabe erhalten! Zusätzlich will der Investor die jährlichen Stromkosten der Gemeinde in der Höhe von 3.220 € übernehmen.Die vorgetragenen Bedenken vor ca. einem Jahr sind haltlos und man brauche das Geld im Haushalt von Zapel sonst…… Zitat vom Gemeindevertreter Jan Neumann :„ wird man irgendwann an die Stadt Crivitz angeschlossen“ ! Eine Bürgerbefragung gab es wohl in der Vergangenheit . Jedoch schon bei der Art der Fragen war auffällig, wohin man die Bürger lenken wollte.

Nun allerdings kommen allerdings viel mehr Einflussfaktoren zusammen im Plangebiet und das beauftragte Unternehmen für die Planung plant und beantragt noch viel mehr Flächen für die Zukunft?

Auf der anstehenden Versammlung der Gemeindevertretung am 06.09.2021 soll nun folgender Beschluss:(so lautet die Beschlusvorlage des Bürgermeisters – Herr Hans-Werner Wandschneider für den 06.09.2022)

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zapel stimmt dem Antrag der Unigea Solar Projects GmbH für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt für den Geltungsbereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 für das Sondergebiet „Photovoltaikanlage südlich des Ortes Zapel Ausbau“ nach § 12 BauGB, nebst Durchführung einer Umweltprüfung mit Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
  2. Durch den Vorhabenträger ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan auf eigene Kosten zu erarbeiten. Die Vorbereitung, Planung und Durchführung des Vorhabens sowie die Herstellung erforderlicher Erschließungsanlagen und Ausgleichsmaßnahmen erfolgt durch den Vorhabenträger ebenso auf eigene Kosten. Der Vorhabenträger beauftragt die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (im Hinblick auf die Kriterien zum erforderlichen Zielabweichungsverfahren) und übernimmt die Kosten hierzu.
  1. Zwischen der Gemeinde Zapel und dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen. Gegenstand dieses Vertrages sind u. a. die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen bzw. Planungen, die Übernahme der
    Kosten und sonstigen Aufwendungen, die Voraussetzung oder die Folge des geplanten Vorhabens sind.
  2. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Gemeinde überträgt gemäß § 4b Baugesetzbuch zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a dem beauftragten Dritten des Vorhabenträgers ab dem Zeitpunkt des positiven Zielabweichungsverfahrens“( Quelle – BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Die Gemeinde Zapel beauftragt die  Unigea Solar Projects GmbH für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG mit der Planung für Solarflächen in Zapel *Hof*und *Ausbau* sowie ein städtebauliches Entwicklungskonzept zur Beschleunigung der Bauleitplanverfahren! Zielabweichungsverfahren und Alternativenprüfung für PVA-Entwicklungsstandorte) inklusive! Ist die Gemeinde Zapel und das Amt Crivitz überfordert? Oder etwa überlastet? Sodass jetzt die Unternehmen selbst die vollständigen Bauleitverfahren übernehmen und gleich die Auswertung der Abwägung den Gemeinden zum Beschluss auf den Tisch legen? Sowie gleichwohl die kommenden zu bebauenden Flächen der Gemeinde auf den Tisch legen zum Beschluss? Mitwirkungsverbot und Interessenkonflikt sind hierfür die Schlagwörter, die uns hierzu hoffentlich nicht begleiten werden!

„Die Anlage ist als elektrischer Betriebsraum mit einem Stahlmattenzaun mit Übersteigschutz und einer Gesamthöhe von max. 2,40 m vor unbefugtem Zutritt geschützt. Der Zaun endet mindestens 15 cm oberhalb der Erdoberfläche, so dass Kleintiere und Niederwild barrierefrei
auch in die Baufelder gelangen. Betriebsanlagen und Nebenanlagen im Sinne von § 14 BauNVO werden an den Solarmodultischen angebracht oder in Standard-Fertigteil-Containern untergebracht. Die gesamten Anlagen sind wartungsarm (durchschnittlich max. 1 Kfz-Fahrt pro Woche). Die Zugangsmöglichkeit zur eingezäunten PV-Anlage ist sicherzustellen mittels Toranlage mit Feuerwehrschließung. Die Photovoltaikanlage wird mit einem entsprechenden NOT-Aus Schalter ausgestattet, damit die Feuerwehr im Notfall eine Trennung der Anlage vornehmen kann.( Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Vorteile für die Gemeinde: Konzessionsabgabe: Laut § 6 des novellierten EEG 2021 kann den Gemeinden eine einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung von insg. 0,2 ct je erzeugter kWh angeboten. Lokale Wertschöpfung: Pflege der Grün- und Gehölzflächen werden an lokale Unternehmen vergeben.“ ( Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Städtebaulich geeignete Flächen: Die Freiflächen-Photovoltaik-Anlage „Krummes Moor“ (vBP Nr. 2 der Gemeinde Zapel) wurde bereits entlang der Bahnlinie errichtet. Um die PVA auf einen Standort zu konzentrieren, ist die gegenüberliegende Fläche besonders geeignet (Vorhabenfläche, dargestellt mit roter Kreuzschraffur). Dieses Eignungskriterium weist keine andere Fläche im Gemein-degebiet Zapel auf.Die Vorhabenfläche lässt sich zudem mit einer besonders kurzen Zufahrt an die B 321 anbinden; die verkehr-liche Erschließung ist somit ohne weiteren Aufwand gesichert.

Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Umweltschutz: Die Umweltkriterien werden im Einzelnen im Umweltbericht dargestellt. Zusammenfassend ergeben sich auf Ackerflächen geringere Umweltbeeinträchtigungen als auf Grünlandflächen. Die Vorhabenfläche befindet sich zu 100 % auf Acker. Vorbelastung: Die Vorhabenfläche wird auf beiden Längsseiten durch die Verkehrswege der Bahnstrecke und der B 321 durch Stäube, Abgase, Lärm, Licht und von der Umgebung abgeschnittene Biotope vorbelastet und hat daher relativ geringere Auswirkungen auf die Umwelt als nur einseitig vorbelastete Flächen. Bodengüte: Die Vorhabenfläche weist geringere Ackerzahlen auf als die übrigen potenziellen PVA-Flächen in den 110 m-Streifen. Sonstige Freihaltebereiche: Sonstige Freihaltebereiche für Strom-Freileitungen etc. dürfen nicht überbaut werden. Das Vorhabengebiet überdeckt keine Freihaltebereiche. Wirtschaftlichkeit:Da nur PVA an Bahnstrecken gemäß EEG vergütungsfähig sind, entfallen die potenziellen Flächen entlang der B 321.
Fazit: Im Gemeindegebiet Zapel ist die Vorhabenfläche (rote Kreuz- und Schrägschraffur) die geeignetste Fläche für eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage.„(Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)
  1. Alternativenprüfung für PVA-Entwicklungsstandorte
    Raumordnung
    Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen innerhalb der 110 m-Streifen entlang von Schienenwegen, Autobahnen und Bundesstraßen entsprechen dem Ziel 5.3 (9) Abs. 2 LEP M-V.
    Die nachfolgende Textkarte 2 stellt sämtliche 110 m-Streifen entlang von Schienenwegen und Bundesstraßen dar, die in der Gemeinde Zapel vorkommen, sofern sie außerhalb von Siedlungsgebieten, Wald, Gehölzen, Gewässern und Freihaltebereichen von Freileitungen liegen, die für Freiflächen-PV-Anlagen ohnehin nicht infrage kommen. Die gelbe Schraffur kennzeichnet somit die grundsätzlich mit der Raumordnung konformen Suchflächen für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen. Die weitere Differenzierung erfolgt nach Eignungskriterien des Städtebaus, des Orts- und Landschaftsbildes, des Umweltschutzes, der Vorbelastung, der Bodengüte, sonstiger Freihaltebereiche und der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens.( Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Resümee

Auffällig in der Begründung ist, es fehlt eine Natur- und Umweltliche Begutachtung bzw. Untersuchung, die will man erst in einem Umweltbericht darstellen. Ebenfalls sind die anderen Planungen zum Energiepark und 110 KV – Leitung nicht enthalten und deren Einflussgrößen auf diese Planung bzw. den Natur- und Umweltschutz. Die Vorabaussage„Zusammenfassend ergeben sich auf Ackerflächen geringere Umweltbeeinträchtigungen als auf Grünlandflächen“  beweisen, dass man sich mit der Artenvielfalt des Gebietes, insbesondere mit den vorhandenen Reptilien und Amphibien zu oberflächlich befasst hat.

Diese Planung bzw. dann die Umsetzung hat unter Umständen Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Tierarten. Zur Bewertung der artenschutzrechtlichen Belange müsste eine aktuelle Erfassung der Artengruppen Brutvögel, Amphibien, Reptilien, Tagfalter und Heuschrecken innerhalb des Vorhaben-Gebietes und auf den angrenzenden Offenflächen erfolgen. Das ist aber bisher nicht erfolgt! Das zu greifen nur auf Basis der Altdatenerfassung würde unweigerlich bei dem Planungen in der Abwägung zu Komplikationen führen! Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Eingriff im Sinne des § 14 BNatSchG, dessen Zulassung im Rahmen der Eingriffsregelung gemäß den Maßgaben des § 15 BNatSchG zu regeln ist. Eine Aussage über die Kompensationsflächen ist nicht ersichtlich!

Aufgrund der Erfordernisse des Artenschutzrechtes sind artenschutzrechtlich begründete Vorsorgemaßnahmen, vorausgesetzt es werden die CEF- und die Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen umgesetzt, erforderlich. Diese ergeben sich schon allein aus der unmittelbaren Nähe zum Naturschutzgebiet“ Krummes Moor“ (deren vorrätigen Artenvielfalt) und den vorhandenen Nahrungshabitaten auf dem überplanten sowie angrenzenden Bereich für Großvögel. So sind in den Jahren 2019 – bis 2022 an den angrenzenden Baumreihen des Plangebietes zahlreiche Horste von Großvögel kartiert worden, die in diesem Gebiet ihr Nahrungshabitat haben. (Rotmilan, Mäusebussard, Wespenbussard, Kolkrabe, Graureiher, Weißstorch, Seeadler usw..).Ebenfalls nutzen Kraniche von den angrenzenden Biotopen und Söllen diesen Bereich des Plan-Gebietes als intensives Jagd- und Nahrungshabitat.

Die angestrebten und mutigen Planungen in der Gemeinde Zapel dürften auf jeden Fall für ausreichende Beteiligungen und Einwendungen im kommenden Bauleitverfahren sorgen! Ganz so einfach wird es sicherlich nicht werden in der Abwägung zu diesen Planungen, dafür dürften sicherlich auch Naturschutzverbände und die Bürger sorgen! Auch für die angestrebte Tourismusregion des Amtes Crivitz ist das eine weitere interessante Planung!? 

Die Gespräche und Abstimmungen unter den drei Beteiligten Gemeinden ( Barnin/Zapel/Crivitz) zu dem geplanten Energiepark.-Nr.15 dürften in den nächsten Monaten nicht einfacher werden zu den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen, im Gegenteil, nun werden weitere Flächen fehlen, die man schwer wieder beschaffen kann, was zu Interessenkonflikten führen kann! Auch die Planungen der WEMAG zu der Trasse der 110KV – Leitung am Ortsteil Zapel – Hof und den dazugehörigen geplanten Solarpark dürften zu spannenden Diskussionen in der Gemeinde führen!

*Basthorst* im Ortsteil Gädebehn der Stadt Crivitz! Bergwerkseigentum Kiese und Kissande der BVVG

01-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./176/51-22/CLA-13/13-22

Das Interessenbekundungsverfahren der BVVG zum Bodenschatz von Kies und Kiessande in Basthorst zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen ist seit dem 31.05.2022 beendet. Seitdem läuft ein Ausschreibungsverfahren der BVVG zum Verkauf des Bergwerkseigentum *Basthorst*, dass nun auch am 30.08.2022 um 08:00 Uhr beendet wurde. Die BVVG schafft mit ihrer Sach- und Rechtslage jetzt Fakten für die Erschließung der Region! Ab jetzt wird es KONKRET und nicht mehr ABSTRAKT für den Ortsteil Gädebehn – speziell Kladow/ Basthorst und Augustenhof!

Die Einflussmöglichkeiten der Stadt Crivitz in den zukünftigen Verfahren zum Abbau des Bodenschatzes ist nur noch sekundär möglich, da das Gebiet auch im Flächennutzungsplan der Stadt im vollen Umfang anerkannt wurde. Diese Tatsache/Sachlage hat nun auch endlich der Bauausschuss der Stadt Crivitz nach 14 Monaten erkannt und darum festgestellt in seiner Sitzung am 18.08.2022, dass „zum Thema Kiesabbau wird in Kürze eine Beratung stattfinden“( laut vorläufigen Protokoll), wahrscheinlich in der Ortsteilvertretung Gädebehn!

Anträge der Opposition (Vorlage – BV Cri SV 442/21 )- eine Beauftragung von Gutachten über den Natur- und Artenschutz und die Landschaftverträglichkeit zum Abbau von Kies und Kiessande in Basthorst durchzuführen  in der Sitzung der Stadtvertretung Crivitz am: 25.10.2021 wurden durch die CWG und LINKE Fraktion -NAMENTLICH- abgelehnt :

Auszug aus dem Protokoll der Stadtvertretersitzung vom 25.10.2021 ALLRIS®net

mit der Begründung: „Frau Beate Prieske informiert, dass sich die betroffenen Einwohner bereits seit März mit dieser Thematik auseinandersetzen. Im September 2021 hat sich dahingehend eine Bürgerinitiative mit 300 Mitgliedern gegründet und mit Fachleuten in Fachgruppen aufgeteilt. Sie empfiehlt, nicht ohne Abstimmung mit der Bürgerinitiative Weiteres in Auftrag zu geben. Frau Britta Brusch-Gamm informiert über den Hinweis von der OTV-Vorsitzenden, hier nicht vorschnell zu handeln und lediglich Rechtsbeistandskosten für den Haushalt einzuplanen.“ ( laut beschlossenen Protokoll).

Wir informieren hier an dieser Stelle von den Ausschreibungsunterlagen und der Darstellung zum Gebiet der BVVG – auzugsweise – Stand 29.08.2022

Objektbeschreibung/ Objekt

Zum Verkauf ausgeschrieben ist das Bergwerkseigentum Basthorst, Bodenschatzkennziffer 9.23, Kiese und Kiessande zur Herstellung von
Betonzuschlagstoffen. Es liegt in einem Sandergebiet (Rinnen- und Niedertausander) und wurde mit 42 Bohrungen entlang von Profilen im Abstand von 300 bis 400 m bei einem Bohrpunktabstand von 200 m auf Kiessande erkundet. Nachgewiesen ist eine bis zu 8,5 m mächtige Kiessandfolge unter max. 5 m schluffigen humosen Sanden, die bis zu 3 m mächtigen kiesarmen/-freien und bis zu 10 m von Schluff durchzogenen Sanden über Geschiebemergel auflagert. Größe des Bergwerksfeldes=3.398.993 m²/ Rechtliche Einordnung: Altes Recht- aufrechterhaltenes Bergwerkseigentum gemäß § 151 BBergG.

Die BVVG ist am Standort Basthorst Eigentümerin mehrerer landwirtschaftlich genutzter Flurstücke mit einer Fläche von insgesamt etwa 160 ha, die große Teile des Bergwerksfeldes Basthorst überdecken. Die BVVG ist weiterhin Eigentümerin der südlich angrenzenden Flächen im Bereich des „Aufsuchungsfeldes Augustenhof“. Dieses etwa 61 ha umfassende Flurstückslos und die oben genannten Flächen stehen derzeit nicht für einen Verkauf zur Verfügung. Die Lagerstätte Basthorst gilt als gut untersucht.

Die rohstofftechnologische Einschätzung erfolgte bezogen auf die Bedürfnisse des damaligen Kieswerkes Pinnow: nach Absieben bei 16 mm jeweils mit und ohne Zugabe von Brechgut, nach Absieben bei 6,3 mm jeweils mit und ohne Zugabe von Brechgut und mit Waschen, sowie getrennt nach Lage oberhalb des Grundwassers, im Grundwasser und für die Gesamtabfolge. Die Produktion umfasste folgendes Sortiment:

  • – unaufbereitet als sonstiger Kiessand
  • – nach Absiebung des Anteils > 16 mm als sonstiger Kiessand 0/8 und
  • – nach Absiebung bei 6,3 Betonkies 4/16 und Betonkiessand 0/4 der Sorte 2.
  • Eine spezifische Nutzungskonzeption für das Feld Basthorst war noch nicht erarbeitet worden. Die Lagerstätte Basthorst ist gemäß KOR 50 in die höchste Sicherungswürdigkeitsklasse eingestuft, wobei die gesamte Kiessandfolge von durchschnittlich 15 m berücksichtigt worden ist.

Verwendungsmöglichkeiten
Die Sandanteile des Lagerstättengebietes Vorbeck – Basthorst können als Füllboden und Bettungsmaterial eingesetzt werden. Die Kiessande lassen sich als Baurohstoffe zu Betonkiesen und Betonkiessanden aufbereiten.
Abbausituation
Das Bergwerksfeld Basthorst ist unverritzt. Entsprechend der Position im Stromgeflecht des Sanders variieren die
Nutzmächtigkeiten der interessierenden Kiessande zwischen 2 und 20 Metern. Im Durchschnitt wird eine Mächtigkeit von 9 bis 10 Metern erwartet, die typischerweise im kombinierten Nass- und Trockenschnitt gewonnen wird. Hinsichtlich einer etwaigen Aufschluss- und Renaturierungsplanung wird auf die Rubriken RAUMORDNUNG und BESONDERHEITEN verwiesen. Eine Nachnutzungskonzeption, die den touristischen Ansatz der Kommune einerseits und andererseits den Flächenbedarf der Landwirtschaftsbetriebe unterstützt, kann überlegt werden. Einer rohstoffwirtschaftlichen Nutzung des bewaldeten Feldesteils steht das Landesumweltministe-rium nach Angaben aus dem Jahr 1993 ablehnend gegenüber. Vorratssituation Für das Teilfeld Basthorst wurden seinerzeit für die obere Kiessandfolge sogenannte C2-Vorräte an Rohkiessanden zur Produktion von Betonkiessand, Betonkies und sonstigem Kiessand im Umfang von 14,24 Mio. t bilanziert (davon 0,51 Mio. t mit Restriktionen) sowie prognostische Vorräte im Umfang von 2,25 Mio. t

ÖFFENTLICHE PLANUNG
Landesplanerische Einordnung. Gemäß der Karte der raumordnerischen Festlegungen des Landesentwicklungsplans MV 2016 befindet sich das Bergwerkseigentum Basthorst innerhalb von Vorbehaltsgebieten für Tourismus und für Trinkwassersicherung. Daneben wird es
teilweise von einem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft erfasst.

Regionalplanerische Einordnung Im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg wird das Bergwerksfeld
Basthorst als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung nicht berücksichtigt. Es liegt innerhalb eines Vorbehaltsgebietes für Tourismus/Tourismusentwicklung und mit seinem bewaldeten Teil im Stadt-Umland- Raum der Landeshauptstadt Schwerin (Gemeindegebiet Gneven), mit seinem nicht bewaldeten Teil im Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft (Gemeindegebiet Crivitz).
Flächenanteilig untergeordnet sind kleinräumige Vorbehaltsgebiete für Trinkwasser und für Kompensation und Entwicklung dargestellt.

Kommunale Planung
Für das zwischen den Ortslagen Basthorst, Augustenhof und Kladow liegende Bergwerksfeld Basthorst sind mit Ausnahme der Verbindungswege und der sie begleitenden kommunalen Ver- und Entsorgungsanlagen (Wasser, Abwasser, Telekommunikation) keine kommunalen Planungen bekannt. Das Bergwerksfeld Basthorst ist im Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz dargestellt. Quellen: BVVG-GIS: TK, Webseite des Amtes Crivitz, Abfrage zuletzt im März 2021: Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz, Gemeinde Gneven ohne Flächennutzungsplan.

Erweiterungsmöglichkeiten
Die rohstoffgeologisch untersuchte Kiessandlagerstätte erstreckt sich über das Bergwerksfeld Basthorst hinaus in sein großräumiges Umfeld, vgl. Quelle [1] zur Rubrik LAGERSTÄTTE. Das Bergwerksfeld Basthorst bildet die Fortsetzung des großräumigen Kiessand-Höffigkeitsgebietes Pinnow südlich der Warnow und liegt im Südwesten des großräumigen Kiessand-Höffigkeitsgebietes Basthorst nördlich bzw. östlich der Warnow., vgl. KOR 50.

Landwirtschaftliche Nutzungsinteressen
Für einige das Bergwerksfeld überdeckenden Flächen liegen der BVVG Kaufanträge von landwirtschaftlichen Betrieben vor. Die BVVG informiert hiermit über das im Rahmen ihrer Ackerlandausschreibungen in der Gemarkung Kladow zum Ausdruck gekommene intensive landwirtschaftliche Interesse an Flächen im Sandergebiet des Betrachtungsraumes, darunter u.a. von Junglandwirten und Tierproduktionsbetrieben.(Quelle: BVVG. VV76-2450-001915-AUS provisionsfrei- sowie Ausschreibungsbedingungen für die Verwertung von Bergwerkseigentum.-https://www.bvvg.de)

In eigener Sache!

Aufmerksam auf dieses Thema wurden wir, als der Schaukasten von Anna Schade am 08. Juli 2021 in Facebook einen Hinweis gab auf die Internetseite der BVVG zum Thema Basthorst. Nach einer kurzen Recherche stellten wir damals fest, dass seit ca. 3. Wochen (also seit Juni 2021) bereits tatsächlich die BVVG aufrief zur Bekundung von Kaufinteresse an dem Bodenschatz von Kies und Kiessande in Basthorst. Nach weiteren intensiven Recherchen in Berlin/Schwerin und Stralsund zu der aktuellen Rechtslage, Bauleitplanungen vom Land MV und der Stadt Crivitz, zu dem Bergwerkseigentum berichteten wir das erste Mal über dieses Thema am 19.10.2021- siehe dazu den LINK…https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/das-kies-und-kiessande-abbaugebiet-rund-um-basthorst/

Seit diesem Tage befassen wir uns sehr tiefgründig mit diesem Thema und haben im Hintergrund diese Problematik, nie aus den Augen verloren, sondern ständig die aktuelle Termin-, Planungs- und Rechtslage beobachtet und recherchiert. Ab dem 31.08.2022 ist also ein weiterer Prozessabschnitt eingeleitet worden durch die BVVG, dass eine Grundlage bietet für den zukünftigen Eigentümer des Bergwerkseigentums in Basthorst, einen möglichen Hauptbetriebsplan schon ab 2023 zu erarbeiten und darzulegen. Nach dem Planungsbeschleunigungsgesetz wäre dann sogar schon ab 2025 mit einer Genehmigung zum Abbau der Kies und Kiessandes zu rechnen, wenn denn der Zuschlag von der BVVG bis Ende 2022 bereits erteilt wird, wovon man eigentlich ausgehen kann. Der Bedarf zum Abbau an Kies und Kiessande in MV wird schon allein dadurch wachsen, aufgrund des verabschiedeten Windenergie-flächenbedarfsgesetz – WindBG, mit dem verstärkten Ausbau von erneuerbaren Energien (Windenergieanlagen 1,4% bis 2027 und 2,1 % bis 2032 von der gesamten Landesfläche MV, also ca.  48.920,445 Hektar!), und den Ausbau der Infrastrukturprojekte bis 2032 durch das Land MV!

Die Aufgabe der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH ist es „privatisiert ehemals volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen und Vermögenswerte in den fünf neuen Bundesländern.Es fällt keine Maklerprovision an.“ Mit dem oder den in Betracht gezogenen Bietern werden Verhandlungen über die Vertragsinhalte geführt. Der BVVG steht es frei, bis zur endgültigen Entscheidung über den Zuschlag zur Aufklärung des Gebotes weitere Informationen von den Bietern abzufordern. Zuschlagserteilung: Die Entscheidung zur Vergabe des Objektes erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Gebote. Die BVVG ist in ihrer Zuschlagsentscheidung frei und nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden.„(Quelle: BVVG. VV76-2450-001915-AUS provisionsfrei- sowie Ausschreibungsbedingungen für die Verwertung von Bergwerkseigentum.-https://www.bvvg.de)

Resümee

Der Kiesabbau in diesem Gebiet beinhalte grundsätzlich einen Konflikt zum Natur- und Landschaftsschutz. Es ist wichtig, die mit dem Abbau von Kies und Kiessande verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Belastung der Einwohner durch Immissionen und Verkehr zu minimieren.

Tatsache ist aber und darüber müssen sich jetzt endlich alle Beteiligten bewusst werden, dass ein Abbau von Kies und Kiessande in dem Bergwerksgebiet Basthorst stattfinden wird, in den nächsten Jahren. Dieser Abbau liegt im öffentlichen Interesse unseres Landes MV und hat einen besonderen Stellenwert . Nun gilt es durch die beteiligten Kommunen, die Auseinandersetzung in den entsprechenden Gremien zu führen, um die Einflussgrößen für Mensch, Natur und Tier zu minimieren.

Teil 1- Regionaler Planungsverband Westmecklenburg [RPV-WM] steckt in einem Dilemma beim Kapitel 6.5 Energie [Windenergie]!  

27-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./174/49-22/CLA-11/11-22

Die Komplikationen sind hausgemacht! Das ganze Hin und Her geht schon seit 2016 und nun steht der Verband vor einem Scherbenhaufen seines eigenen Handelns! Mit fatalen aktuellen Folgen!  Eine Grundsatzentscheidung steht am 30. November 2022 bevor!

Wie kam es dazu? ( die Geschichte!)

Am 24.02.2015 beschloss der Regionale Planungsverband in seiner 50. Verbandsversammlung die Kriterien, die im Zuge der Teilfortschrei-bung einer Neuauswahl von Flächen für Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in seinem Verbandsgebiet zugrunde liegen sollen. Am 20.01.2016 fasste der Regionale Planungsverband auf seiner 53. Verbandsversammlung den Beschluss, das öffentliche Beteili-gungsverfahren gemäß § 7 Absatz 2und § 9 Absatz 3 LPlG M-V zu eröffnen. Die erste Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 29.02.2016 bis zum 30.05.2016 statt. In diesem Rahmen sind knapp 3.000 Stellungnahmen mit knapp 5.000 Einzeleinwendungen eingegangen. Auf seiner 55. Verbandsversammlung am 20.12.2016 hat der Regionale Planungsverband beschlossen, die Ausweisungskriterien dahingehend zu modi-fizieren, dass das Restriktionskriterium „Horste vom Rotmilan einschließlich 1.000 m Abstandspuffer“ gestrichen und stattdessen das weiche Ausschlusskriterium „Regionale Dichtezentren des Rotmilans mit hoher und sehr hoher Habitatdichte“ aufgenommen wird.

Auf seiner 56. Verbandsversammlung am 10.05.2017 hat der Regionale Planungsverband eine Gebietskulisse zur Beschlussreife gebracht, die einen hinreichend verfestigten Planungsstand darstellt (sog. „Ziele in Aufstellung“). Grund dieses Verfahrensschrittes: Das OVG Greifswald hat am 31.01.2017 das RREP-WM hinsichtlich der Konzentrationsflächenplanung inzident für unwirksam erklärt (Aktz. 3 L 144/11). Mithin standen der Windenergienutzung im Außenbereich keine Ziele der Raumordnung mehr entgegen, die einer Steuerung von Einzelvorhaben dienen. Die am 10.05.2017 beschlossenen „Ziele in Aufstellung“ konnten seitdem als Grundlage für die landesplanerische Beur-teilung von Einzelvorhaben seitens der Unteren Landesplanungsbehörde herangezogen werden und als Basis für die Beantragung befristeter Untersagungen gemäß § 14 Abs. 2 ROG seitens des Planungsverbandes dienen.

Auf seiner 57. Verbandsversammlung am 15.11.2017 hat der Regionale Planungsverband darüber hinaus weitere richtungsweisende Abwä-gungsentscheidungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit des Programms getroffen, so u.a. zur Differenzierung des Siedlungsabstandes zwischen dem Innen- und dem Außenbereich, zur Streichung der höhenbezogenen Abstandsregelung sowie zur Anwendung der „Planerischen Öffnungsklausel“. Der Vorstand hat auf seiner 136. Sitzung am 26.06.2018 festgelegt, der Verbandsversammlung zu empfehlen, die Bezeichnung der beiden Siedlungsabstandskriterien („mindestens 1.000 m Abstandspuffer zu Gebieten, die nach der BauNVO dem Wohnen, der Erholung, dem Tourismus und der Gesundheit dienen“ sowie „mindestens 800 m Abstandspuffer zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich, die dem Wohnen dienen“) im Sinne der Rechtssicherheit so zu modifizieren, dass „mindestens“ gestrichen wird.

Auf ihrer 58. Sitzung am 22.08.2018 hat die Verbandsversammlung mehrheitlich den Abschluss der ersten und die Einleitung der zweiten Beteiligungsstufe beschlossen. In dem Zusammenhang hat die Verbandsversammlung beschlossen, das geplante Windeignungsgebiet (WEG) Nr. 24/18 Ludwigslust Ost zu streichen, den Programmsatz (10) zur Planerischen Öffnungsklausel neu zu formulieren sowie den Umwelt-bericht und den Fachbeitrag Denkmalschutz redaktionell anzupassen. Außerdem wurde die vom Vorstand empfohlene Streichung des Wortes „mindestens“ bestätigt. Im Rahmen der 59. Verbandsversammlung am 05.11.2018 erfolgte eine nochmalige inhaltliche Auseinandersetzung und erneute Beschlussfassung zum WEG 24/18 Ludwigslust Ost. Im Ergebnis wurde dem Widerspruch des Vorstandes vom 05.09.2018 stattgegeben. Zudem wurden die Ergebnisse der Abwägung aus der ersten Beteiligungsstufe bestätigt sowie der Entwurf der Teilfortschreibung (einschließlich Text und Karte M 1:100.000) und der Entwurf des Umweltberichtes (einschließlich beider Fachbeiträge) für die zweite Stufe des öffentlichen Beteiligungsverfahrens freigegeben.

Die zweite Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 05.02.2019 bis zum 10.05.2019 statt. In diesem Rahmen sind knapp 2.600 Stellungnahmen mit knapp 3.500 Einzeleinwendungen eingegangen. Auf seiner 62. Verbandsversammlung am 10.06.2020 hat der Regionale Planungsverband richtungsweisende Abwägungsentscheidungen getroffen, so u.a. zur Streichung der Programmsätze (9) „Eignungsgebiete für Windenergieanlagen mit bedingter Festlegung“ und (10) „Planerische Öffnungsklausel für die gemeindliche Bauleitplanung“.

Auf seiner 64. Sitzung 26.05.2021 hat die Verbandsversammlung den Abschluss der zweiten und die Einleitung der dritten Beteiligungs-stufe beschlossen. Die Abwägungsdokumentation über die erste und zweite Beteiligungsstufe ist im Internet unter www.raumordnung-mv.de verfügbar. Die vorliegende Broschüre stellt das zusammenfassende Abwägungsergebnis der zweiten Beteiligungsstufe dar und ist gleichzeitig der Entwurf der Teilfortschreibung für die dritte Beteiligungsstufe. Die öffentliche Auslegung des 3. Entwurfes der Teilfortschreibung und des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichts fand im Zeitraum vom 31.08.2021 bis zum 02.11.2021 statt.(Quelle: 2.und 3.Stufe der Beteiligung- Chronologie der Teilfortschreibung-Nov.2018 und Mai 2021).

Aktuell 2022

Am 29. Juni 2022 auf der 66. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg in Parchim erklärte der Amtsleiter Herr Schmude auf der Sitzung des Plnungsverbandes, dass das Urteil aus dem Jahr 2017 durch ein rechtskräftiges Urteil des VG Schwerin aus dem Jahr 2021, welches vom OVG Greifswald 2021 bestätigt wurde, überholt wurde. Die Landesregierung hat zudem mit der Drs. 8/444 des Landtages MV klargestellt, dass für die Region Westmecklenburg gegenwärtig keine Ziele und auch keine Ziele in Aufstellung vorhanden sind. Die Sach- und Rechtslage hat die Beschlusslage des Verbandes überholt. (Quelle: Entwurf des Protokoll der 66. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg (RPV WM) – veröffentlicht seit der 29.KW).

KLEINE ANFRAGE vom 07.04.2022 des Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Windenergienutzung auf mindestens zwei Prozent der Landesfläche und ANTWORT der Landesregierung. (Quelle: https://gruene-fraktion-mv.de/parlament/anfragen/)

Drs. 8/444 des Landtages MV

1. Was ist der aktuelle Stand der Regionalplanung für die Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern?
a) Wie ist der aktuelle Stand der Ausweisung von Eignungsräumen für die Windkraftnutzung in den vier Planungsregionen in Mecklenburg-Vorpommern (bitte einzeln für jede Planungsregion angeben)?

b) Wann ist mit einem Abschluss der laufenden Raumordnungsprogramme in den noch offenen Planungsregionen zu rechnen (bitte
einzeln für jede Planungsregion angeben)?


c) Welche Anteile an der jeweiligen Fläche der Planungsregionen sollen nach aktuellem Sachstand für die Windkraftnutzung ausge-
wiesen werden (bitte einzeln für jede Planungsregion angeben)?

WAS NUN?

Auf Basis eines deutschlandweiten Verteilungsschlüssels soll für M-V bis 2026 vsl. eine Zielmarke von 1,4% und bis 2032 von 2,1% festgesetzt werden. Künftig wird die Privilegierung der Windenergie im Außenbereich bis zur Erreichung der jeweiligen Zielmarken gelten. Die Rechtskraft des „Osterpaketes“ ist zum 01.01.2023 geplant. Mit den Entwürfen aus dem „Sommerpaket“ ist in Kürze zu rechnen. Auf die Drs. des Landtags 8/444 wird verwiesen. Hierin wird klargestellt, dass in der Region Westmecklenburg aktuell keine Ziele und auch keine Ziele in Aufstellung vorhanden sind, die der geplanten Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen. Abschließend erläutert Herr Schmude mögliche Szenarien bzw. Varianten im Umgang mit den neuen gesetzlichen Vorgaben.(Quelle: Entwurf des Protokoll der 66. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg (RPV WM) – veröffentlicht seit der 29.KW).

Mögliche Strategien für den Planungsverband (falls es bei der Planung auf regionaler Ebene bleibt)

Mögliche Strategien für den Planungsverband (falls die Planung grundlegend anders organisiert wird)

Quelle: Entwurf Anlage 2: Präsentation der 66. Verbandsversammlung veöffentlich in der 29.KW

Ergebnis?

Der Planungsverband begab sich daraufhin erst einmal in die Sommerferien bis 12.08.2022. Am 30.11.2022 will sich nun der Verband entscheiden, entweder die  Planung auf regionaler Ebene oder die Planung grundlegend anders organisieren (LandMV?).

Seit dem 08.04.2022 befinden sich die Windeignungsgebiete 14/21 „Groß Welzin“,  „Rohlstorf“, „Schönberg“ (WKA Schönberg III), t 46/21 „Kladrum“, WKA Questin II, Gischow III,  Grevesmühlen II,  Nr. 44/21 „Werder“,  01/21 „Rieps“ und  39/21 „Wendisch Priborn“,in einem Genehmigungsverfahren oder wurden bereits beschieden. Und der Planungsverband kann nur noch zu schauen! So wird es bis zum 30.11.2022 weiter gehen und darüber hinaus? Das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg ist jetzt der Handelnde nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz!

Resümee

Ich gehe davon aus, dass die neue Kulisse als sogenanntes „Ziel in Aufstellung“ herangezogen werden kann.“ ! Karl Schmude –Amtsleiter der Gesch.-Stelle des regionalen Planungsverband WM…Juni 2021 auf der Internetseite.(zur Zeit gelöscht).

Annehmen · Glauben · Meinen ·Mutmaßen? Was man nicht wissen kann, kann halt einfach nicht wahr sein. Und so kam es dann auch am 08.04.2022! mit den Folgen zum 29.06.2022! Es sind bezüglich der Windenergie keine Ziele und auch keine Ziele in Aufstellung vorhanden, die der geplanten Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen. Das heißt das momentan des alle beantragten Genehmigungsverfahren beim staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg abgearbeitet werden können, weil keine Ziele dem entgegenstehen.

Für den regionalen Planungsverband kann es eigentlich nur eine Entscheidung geben:

  1. Eine Planung auf regionaler Ebene durchführen.
  2. Maximalvariante („Volle Fahrt voraus“) Kriterien wiedereinmal ändern, mit Ziel > 2,1% Folge: Flächenziele werden erreicht, abschließende Planung

Die Landesregierung hat vor, die Teilfortschreibung des Kapitel 6.5 des RREP im 2. Halbjahr 2023 dem Landtag MV vorzulegen für eine Rechtsfestsetzung. Es stellt sich nur die Frage: Wie viele Windeignungsgebiete im Planungsgebiet des Planungsverbandes WM dann noch übrig bleiben, welche noch keinen Genehmigungsbescheid haben, vom staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg? Ist dieser Zeitplan überhaupt zu schaffen? Zumal dann im ersten Halbjahr 2024 die Kommunalwahlen anstehen!

Aber bitte: „Einen naturverträglichen Ausbau“!

Windräder schneller bauen, Vögel schützen! (Bundeseinheitliche Standards sollen Genehmigungsverfahren für neue Windräder vereinfachen und hohe Artenschutzanforderungen gewährleisten.) [Quelle: www.bundesregierung.de]

Was bedeutet das alles für das WEG 48/21 Wessin?

Erst einmal ändert sich nichts, auch nicht an der Rechtslage, da die Kommune über dieses Gebiet noch eine Veränderungssperre verfügt, hat bis zum 17.02.2023, längstens jedoch bis zum 28.02.2023. Ab dem 01.03.2023 wird das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg dann wieder das Genehmigungsverfahren fortführen aus dem Jahre 2019! Spätestens ab diesem Zeitpunkt muss die Stadt Crivitz nachweisen (weil sie außerdem einen eigenen Energiepark Nr.15 in dem Gebiet plant), welche Einschränkungen sie vorweisen kann (zu den geplanten 20 Windanlagen laut Genehmigungsverfahren aus dem Jahr 2019) oder ein Mindestmaß an Planung vorlegen, die den geplanten Antrag ändern. Sollten sich keine Gründe für eine Änderung ergeben, dann sticht OBER sozusagen UNTER und der Antrag von 2019 wird so umgesetzt, wie er beantragt wurde!

Die Planungen des regionalen Planungsverbandes WM haben auf diese Vorgehensweise keinen Einfluss, es sei denn bis zum 01.03.2022 findet eine 4. Beteiligung statt und in dieser ist das Windeignungsgebiet 48/21 nicht mehr enthalten! Dieser Fall ist eher unwahrscheinlich, da sich der Planungsverband eigene Kriterien und einen eigenen Prüfmechanismus (Dichtezentren und Abstandsregelungen) gegeben hat, um seine vorgegebenen Windeignungsgebiete abzusichern, welche abweichen von den jetzigen gesetzlichen Regelungen!

Die Gemeinde Dobin am See schafft Tatsachen als erste Kommune im Amtsbereich Crivitz und beschließt einen Antrag „Tourismusort“ zu werden! Eine Kurabgabe soll auch ehoben werden!

25-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./173/48-22/CLA-10/10-22

Auf der gestrigen Sitzung der Gemeindevertretung Dobin am See im Gemeinderaum Liessow, beschlossen die Mitglieder *einstimmig* einen Antrag als Tourismusort beim Ministerium in Schwerin zu stellen. Sie sind damit der „Ersten“ im Amtsbereich Crivitz. Inspiration hierzu kam aus einer Veranstaltung in Crivitz am 04.07.2022 mit dem Ministerium, wo diese Möglichkeiten aufgezeigt wurden. Man wolle also das Boot nicht verpassen und darum jetzt einen Antrag stellen, betonte der Bürgermeister Andreas Schwarz und darum also der heutige Beschlussentwurf.

Außerdem fügte er noch hinzu, dass in der Gemeinde Dobin am See alles vorhanden ist, was im Antrag für einen Tourismusort verlangt wird. Das sahen auch die anwesenden Besucher so, nach einer kurzen Befragung außerhalb der Sitzung. Sie betonten völlig ihre Zustimmung. Die Nachricht zu dem Beschluss wurde auch bei Urlaubern in einzelnen Gesprächen (im Ferienpark und Naturcamping in Retgendorf) noch am Abend begrüßt und die tolle Lage und organisatorischen guten Bedingungen, welche hier in der Gemeinde vorhanden sind, gelobt.

Hauptanziehungspunkt sind der Ferienpark und Hotel in Retgendorf und Seecamping Flessenow (Seecamping – Dauercamping direkt am Schweriner See). Der Ferienpark Retgendorf SEZ hat Grillmöglichkeiten und ein Wellnesscenter das gehört zu den Vorzügen, der nur 60 km von Kühlungsborn entfernt ist. Nach Wismar sind es nur 18 km. WLAN nutzen nutz man in der gesamten Unterkunft kostenfrei.

Alle Unterkünfte verfügen über einen Essbereich, einen Sitzbereich mit einem Flachbild-Sat-TV sowie eine Küche mit Backofen und Toaster. Ein Kühlschrank, eine Kaffeemaschine und ein Wasserkocher ergänzen die Ausstattung. Jede Unterkunft umfasst ein eigenes Bad mit Haartrockner. Handtücher liegen für Sie bereit. Gern können Sie auf der Sonnenterrasse am Ferienpark Retgendorf verweilen. Auch das hauseigene Restaurant freut sich Ihren Besuch. Auf Wunsch erhalten Sie in der Unterkunft Lunchpakete. Tischtennis und Billard gehören zum Freizeitangebot. In der Umgebung finden Sie gute Reit- und Radfahrgelegenheiten vor. Schwerin liegt 13 km vom Ferienpark Retgendorf entfernt. Vom nächstgelegenen Flughafen, dem Flughafen Rostock, trennen Sie im Ferienpark Retgendorf 55 km.“ ( Quelle Booking.com)

„Das Hotel im Ferienpark Retgendorf verfügt über ein Restaurant, eine Bar, einen Garten und kostenfreies WLAN in allen Bereichen. Die Unterkunft bietet eine Gepäckaufbewahrung und einen Kinderspielplatz. Kostenfreie Privatparkplätze stehen zur Verfügung und das Hotel bietet auch einen Fahrradverleih, wenn Sie die Umgebung erkunden möchten. Jedes Zimmer im Hotel ist mit einem Schreibtisch, einem Flachbild-TV, einem eigenen Bad, Bettwäsche und Handtüchern ausgestattet. Die Zimmer sind mit einem Kleiderschrank ausgestattet. Im Hotel im Ferienpark Retgendorf können Sie ein kontinentales Frühstück oder ein Frühstücksbuffet genießen. Die Unterkunft bietet eine Reihe von Einrichtungen wie einen Wellnessbereich mit einer Sauna und einem Whirlpool. Im Hotel im Ferienpark Retgendorf können Sie Tischtennis spielen. Die Umgebung eignet sich ideal zum Wandern und Radfahren. Wismar liegt 32 km vom Hotel entfernt und Schwerin erreichen Sie nach 17 km. Der nächstgelegene Flughafen ist der 89 km vom Hotel im Ferienpark Retgendorf entfernte Flughafen Lübeck. Die Unterkunft bietet einen kostenpflichtigen Flughafentransfer.“ (Quelle Booking.com)

Touristische Unterkünfte in landschaftlich bevorzugter Lage. Die Gemeinde liegt nach der Raumordnung in einem Tourismusschwerpunktraum. Bei der Entwicklung der Gemeinde Dobin am See nimmt der Tourismus eine hervorzuhebende Stellung ein. Vorhandene touristische Angebote , wie Ferienwohnungen, Freizeit- und Erholungsangebote sind weiter zu entwickeln bzw. zu stärken. Dabei sind immer die Bedürfnisse der einheimischen Menschen nach der Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse im vertrauten, dörflichen Umfeld, sowie der betriebswirtschaftlichen Aspekte der Gewerbetreibenden zu berücksichtigen. (Gemeindeentwicklungskonzept Sept. 2019)[so laut Beschlussvorlage]

Im Gegensatz zu der Stadt Crivitz haben die Gemeindevertreter in Dobin am See eine ganz klare Vorstellung, dass sie eine Kurabgabe erheben wollen und was sie mit diesen Einnahmen machen werden.

Die Kurabgabe fließt zu 100% in die touristischen Entwicklung, z.B.in die Verbesserung der Infrastruktur (z.B. Wegebau, Ausbau der Badestellen). Auch hier sollte der Nutzen für die Ortsansässigen gesehen werden (Einwohnerorientierung) Darüber hinaus sollen landschaftliche Höhepunkten (z.B. Aussichtsplattform an der Döpe) entstehen, die Zusammenarbeit mit ÖPNV-Möglichkeit vertieft werden und ggf. eine Nutzungscard für Einwohner etabliert werden sowie kulturelle Angebote erweitert werden.“(Beschlussvorlage aus ALLRIS®net)

Resümee

Das Antragsverfahren und auch die Kriterien vom Land wird die Gemeinde Dobin am See auf jeden Fall erfüllen, entscheidend wird sein welche zusätzlichen Konzepte und Dienstleistungen man sich für die Zukunft vornimmt. Insgesamt aber verfügt die Gemeinde Dobin am See über eine der besten Voraussetzungen im Amtsbereich Crivitz als erste den Titel „Tourismusort“ verliehen zu bekommen.

Das ist kommunale Transparenz !

02-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./81/30-21

So sieht Bürgernähe in der Gemeinde Zapel aus, etwas ganz anderes in Crivitz. In der vergangene Woche, als in der Gemeinde Wessin, zu einen ähnlichen Thema, die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde⁉

Präsentation Solarpark der Projektentwicklungsgesellschaft Unigea Solar Projects GmbH

„Herr Wandschneider übergibt Herrn Oliver Frank das Wort und betont deutlich, dass sich es sich heute um eine Präsentation und um keine Beschlussfassung handelt. Herr Frank stellt seine Firma Unigea Solar Projects GmbH und das Projekt in Zapel Dorf vor. Hierzu verteilt er auch einen Prospekt. Nach einer 15 minütigen Präsentation erhalten die anwesenden Einwohner die Möglichkeit Fragen an Herrn Frank zu richten. Dies wird rege angenommen.“ Aus dem Protokoll vom 08.06.2021

Teil2- Jahresabschluss 2017- Fridrichsruhe

08-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./31/22-20

Antwort auf eine Anfrage! Nur der lieben Ordnung halber Herr Sturm – für 2019 ist das Jahresergebnis prognostiziert mit -123.600,00 EUR. Steht übrigens in Ihrem Jahresabschluss mit der entsprechenden Vorausschau und am verzehrten Eigenkapital bis 2022 ändert das gar nichts !!!! wir stellen ihnen einen kleinen Ausschnitt zur Verfügung !!!

Teil-1 +++Jahresabschluss 2017- Friedrichsruhe = -35.107,56€

07-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./30/21-20

+++Prognose 2012 bis 2022 Verlust= -684.416,81 € Eigenkapital bis 2041 = vollständig aufgebraucht  !!!

Andreas Sturm, Kreisfraktionsvorsitzer der Linke, ist als Bürgermeister von Friedrichsruhe auch oberster Chef der Gemeindekita und muss sich wie alle anderen auch mit den Problemen durch die Corona-Regeln kämpfen.

Die Gemeinde Friedrichsruhe schließt das Haushaltsjahr 2017 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von – 35.107,56 € ab. Zusammen mit dem Jahresfehlbetrag aus Vorjahren erhöht sich der vorzutragende Fehlbetrag auf – 251.182,22 €. Der Kassenkredit der Gemeinde steigt somit von – 62.760,67 € auf – 78.662,52. Auch in den Folgejahren 2018 bis 2022 wird kein positiver Finanzhaushalt ausgewiesen. Der Kassenkredit steigt bis zum 31.12.2022 auf voraussichtlich 160.000,00€. Die Gemeinde Friedrichsruhe kann seit dem Jahre 2016 ihre Liquidität nur durch die Aufnahme von Kassenkrediten sichern.

Die Gemeinde Friedrichsruhe verfügte bei Einführung der doppischen Haushaltsführung zum 01.01.2012 über ein Eigenkapital in Höhe von 2.252.107,46 €. Bis Ende 2017 nahm  um -291.216,81 € bzw. 12,93 % ab. Bis Ende 2022 nimmt es um insgesamt -684.416,81 € bzw. 30,39 % ab, im Vergleich zum 01.01.2012. Sollte diese Entwicklung anhalten, muss davon ausgegangen werden, dass die Gemeinde Friedrichsruhe im Jahre 2041 ihr Eigenkapital vollständig aufgezehrt hat.

Chancen !!!

Auf dem Gemeindegebiet werden zahlreiche Windkraftanlagen und zwei Biogasanlagen betrieben. Erfahrungsgemäß werfen diese Anlagen in den ersten Jahren nach ihrer Inbetriebnahme keine Gewinne und somit keine Steuern ab. Die Anlagen werden diese Anfangsphase aber bald überwinden und es kann in den nächsten Jahren mit Gewerbesteuern von diesen gerechnet werden. Die möglichen Mehrerträge können allerdings noch nicht beziffert werden.

Fazit: Die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde Friedrichsruhe ist kurz und langfristig als weggefallen zu betrachten. Die Gemeinde ist nicht in der Lage ihr Haushaltsdefizit aus eigener Kraft auszugleichen und verzehrt ihr Eigenkapital. Bei dieser anhaltenden Finanzpolitischen-Strategie ist eine  Fusion mit einer anderen Gemeinde oder Stadt wahrscheinlich  in den nächsten Jahren oder Legislaturperiode   unvermeidbar!!! Eine Aufgabe für die nächste Generation???