Die Crivitzer Wählergruppe *CWG* und ihre Funktionsträger haben das Ziel, eine „Absichtserklärung“ über die Eckpunkte von Transaktionsprozessen für das gesamte Stadtgebiet mit einer Tochtergesellschaft der WEMAG ohne Bürgerbeteiligung, Einwohnerversammlung und öffentliche Ausschusssitzungen innerhalb von 13 Tagen zu verabschieden. „Ein erster Schritt ist die Machbarkeitsstudie“ (Britta Brusch Gamm – Sitzung am 12.12.2022).Im September 2024 wird nun der dritte Schritt bereits vor dem ersten gemacht und eine Machbarkeitsstudie wird abgesagt.
In einer geheimen Debatte im Bauausschuss am 10.09.2024 wurden bereits die Eckpunkte der Transaktionen für das gesamte Stadtgebiet mit einer Tochtergesellschaft der WEMAG diskutiert. Es ist angeblich vorgesehen, dass die Stadtvertretung nur 13 Tage später ebenfalls sicherlich in einer geheimen Debatte und Abstimmung ein *Letter of Intent (LoI)* – Absichtserklärung – ratifizieren wird. Es bestätigt eindeutig, dass beide Seiten in Verhandlungen über einen Vertragsabschluss stehen. Häufig bildet der Letter of Intent auch die Grundlage eines anschließenden unverzüglichen Vertragsabschlusses.
Es handelt sich eindeutig um ein Dokument aus der geheimen Arbeitsgruppe Klima- und Energiemanagement, in der Herr Alexander Gamm erneut als Vorreiter / Selbsterklärter Experte im Bereich der Energieversorgung durch die Wählergruppe *CWG-Crivitz* positioniert wurde. Denn nirgendwo sonst wurde über dieses Thema so intensiv verhandelt vor der Wahl und nach der Wahl!
Die Handlungen, Absprachen und Tätigkeiten der nicht öffentlichen Arbeitsgemeinschaft Strom und Wärme seit Dezember 2022 (Sprecher – Alexander Gamm und damaliger Fraktionschef die LINKE/Heine und Bauausschussleiter) blieben in Crivitz weitgehend im Verborgenen. Öffentliche Veranstaltungen oder Diskussionen mit den Bürgern der Arbeitsgruppe über das Thema wurden in der Regel peinlichst vermieden, da sonst unterschiedliche Meinungen oder Auffassungen aufeinandertreffen könnten.
Nur einmal auf einer Stadtvertretersitzung und im Unternehmerforum 2023, wo nur wenige Teilnehmer anwesend waren, wurden die geplanten Projektprozesse von einer gemeinsamen Wärmegesellschaft mit der WEMAG vorgestellt. Es war ganz offensichtlich, dass Herr Alexander Gamm sich für diese Transaktionen und Projekte begeisterte und einbringen würde, obwohl es hierzu nur spärliche und oberflächliche Informationen für die Bürger gab. Inwieweit diese persönliche Einbringung möglicherweise in einen späteren Aufsichtsrat münden oder weitere Posten geschaffen werden, wurden jedenfalls nie angesprochen, aber das wird irgendwann einmal zur Debatte stehen.
So hörte man auf den Veranstaltungen: von der Errichtung großflächiger Solaranlagen in Zapel sowie Windkraftanlagen im Stadtgebiet Crivitz. Es wurde über die Errichtung einer Biogasanlage im Gewerbegebiet gesprochen, die mit Kraftwärmekopplung auch das Vogelviertel und die Neustadt versorgen sollte. Zu diesem Zweck sollten Fernwärmeleitungen errichtet werden, um die öffentlichen Einrichtungen und einige Wohnblöcke in der Neustadt zu versorgen. Bei der Vielzahl der Projekte war zunächst die Insellösung der Wärmeversorgung der öffentlichen Einrichtungen in der Neustadt in Crivitz das Hauptthema. Es scheint, dass diese ganzen Vorstellungen und Projekte in einem Letter of Intent (LoI)-Absichtserklärung zusammengefasst wurden, deren Inhalt allen Bürgern permanent verschwiegen wird.
Es sieht so aus, als ob die WEMAG in den letzten 11 Monaten vor den Bundestagswahlen so viel Druck auf die Crivitzer – Stadtspitze ausübte, dass die Stadtführung sich geradezu davor äußerst fürchtet, den zu erwartenden Geldsegen zu verlieren und keinen anderen mehr zu bekommen. So und nicht anders kann man die heutigen Handlungen nur bezeichnen, wenn sie zwei Monate vor der Bekanntgabe des Haushaltsplans für 2025 stattfinden.
Welche Vorteile haben denn nun die Bürger in den Ortsteilen oder der West- bzw. Nord- und Altstadt in Crivitz durch die gemeinsame Wärmegesellschaft mit der WEMAG? Die Ortsteile haben keine Vorteile, außer dass sie die Belastungen von Solar- und Windprojekten und 110 KV-Trassen zusätzlich ertragen müssen. Die anderen Vorteile für die direkten Stadtteile bleiben wie immer im Verborgenen.
Dem Bürger wird es lediglich gestattet werden, die Kosten für die zu tätigen Investitionen durch weitere zusätzliche Gebühren- und Steuererhöhungen in der Stadt Crivitz in Zukunft zu tragen und die Investitionen in Solar- und Windenergieanlagen durch einen höheren Strompreis zu übernehmen für die nächsten Jahrzehnte.
Kommentar/ Resümee der Redaktion
Manche Politik wird hinter verschlossenen Türen betrieben, weil die Politiker sich schon im Vorhinein vor der Öffentlichkeit schämen.Willy Meurer
Von Crivitz aus soll nun das Weltklima reduziert werden.
Wie genau das aussieht, weiß nur die von der Wählergruppe der CWG – Crivitz geführte Arbeitsgemeinschaft Klima und Energiemanagement.
Es ist erstaunlich, wie weit fortgeschritten die datierten Planungen und genauen Absprachen bereits sind und ausgestaltet wurden. Der normale Bürger in Crivitz und in den Ortsteilen wird hierüber nur in pauschalen Halbsätzen informiert, und wenn überhaupt, bleibt alles wie immer in einem streng geschützten, nicht öffentlichen Bereich liegen. Tricksen, Tarnen und Verdecken!
Die geübte Transparenz ist nicht die besondere Stärke der Wählergemeinschaft CWG – Crivitz und ihrer Funktionsträger, sondern vielmehr ein vorrangiges Verstecken hinter § 29 Abs. 5 KV M-V (Durchführung nicht öffentlicher Sitzungen), das hat man wenigstens gelernt und perfektioniert seit Jahren!
Hat man etwa Angst vor anderen alternativen Lösungen und Ansichten?
Oder fürchtet man, in einer Einwohnerversammlung mit anderen Meinungen konfrontiert zu werden?
Es ist vorgesehen, bis zu 20 Windräder zu errichten, und Crivitz plant, eines davon zu errichten!
Die Wählergruppe *CWG* strebt an, ein städtisches Windrad im „Energiepark Wessin“ errichten zu lassen. Sie hofft sicherlich auf finanzielle Unterstützung sowie einen möglichen Geldregen, um ihren desaströsen Haushalt zu retten!
Quelle https://aktionsbuendnis.freier-horizont.de/details/Klimaaktionstag 2019 in Rostock.html
Damit hat sich die *CWG – Crivitzer Wählergemeinschaft* in ihren politischen Ansichten um 180 Grad gedreht, denn vor der Wahl wurde das Thema im Wahlkampf peinlichst vermieden
(vom ehemaligen Windkraftgegner zum Windanlagenbauer).
05.09.2019 Demonstration in Schwerin
Auf den eigenen Wahlflyern hieß es lediglich: „Seit Monaten arbeiten u. a. auch Stadtvertreter von uns zusammen mit Fachleuten an einem gemeinsamen Wärme- und Energiekonzept für Barnin, Crivitz und Zapel. Durch erneuerbare Energien soll somit eine Versorgung zu erschwinglichen Preisen ermöglicht werden“. Hiermit ist klar die Arbeitsgruppe (Klimaschutz- sowie Energiemanagement) gemeint; eine Lieblingsbeschäftigung von Alexander Gamm, in der er sich wieder als Vorreiter und Experte bezüglich Energiesicherheit in der Stadtvertretung mithilfe der *CWG* positionieren konnte.
Bereits kurz vor der letzten Wahl wurde uns von Bürgern und auch Unternehmern aus Wessin mitgeteilt, dass die Wählergruppe der *CWG* plant, ein eigenes Windrad in ihrem eigenen geplanten Energiepark in Wessin zu errichten. Einige von ihnen konnten uns sogar den stadteigenen Grund und Boden als Standort auf einem Hügel innerhalb des geplanten Energieparks genau bezeichnen. Zu diesem Zeitpunkt des Bekanntwerdens wurden bereits Vermessungsarbeiten in diesem Gebiet durchgeführt, die in Bezug auf die geplanten 110 KV-Leitungen der WEMAG standen. Es ist anzunehmen, dass alles bereits in den Köpfen seit Längerem geplant war!
Nun soll also Crivitz anstreben, ein sogenanntes Bürgerwindrad im Tourismusort Wessin zu errichten und falls es nach der CWG gehen sollte, könnte es sicherlich lieber heute als morgen sein. Man kann daher nicht davon ausgehen, dass die CWG oder die Stadt Crivitz in der Lage sind, ein Windrad zu bauen oder genauer gesagt überhaupt weiß, wie man das tut. Auch die CWG oder die Stadt Crivitz haben nicht einfach so mal eben ca. 4 Mio. € (2020 waren es noch ca. 2,7 Mio. €) in einer Schublade herumliegen für ein Windrad dieser Größe, wie sie im Energiepark geplant sind.
Denn der Haushalt der Stadt Crivitz ist im Keller und es gibt nur noch 125.000 € liquide Mittel. Folglich ist es die Logik der Sache, dass man hierfür einen starken Partner benötigt, der entweder baut oder bauen lässt oder einen beteiligt an diesem Projekt wie in anderen Gemeinden. Der einzige Antragsteller für den Bau der Windräder im Energiepark ist die Kloss New Energy und diese sind nicht gerade romantisch auf die Stadt zu sprechen, aufgrund der durchgeführten jahrelangen Veränderungssperre und der Planung eines eigenen Energieparks.
Wir dürfen gespannt sein, welchen Energie – Partner die Stadtvertretung und insbesondere der Bauausschuss uns präsentieren werden. Es sei daran erinnert, dass Alexander Gamm bereits im September 2023 als damalige Bauausschussvorsitzender und Arbeitsgruppenchef (Wärme und Klimaschutz) im Crivitzer Stadtblatt klare und eindeutige Aussagen getroffen hat zu diesem Thema: „Viele Gespräche, Besichtigungen anderer erfolgreicher Orte und Systeme, Seminare der Landesenergie- und Klimaschutzagentur und eigene Konzeptentwicklung u. a. mit der WEMAG als kommunaler Energiedienstleister bringen uns dem Ziel näher: einen Strom- und Wärmetarif für uns Crivitzer, Barniner, Zapeler, der bezahlbar bleibt und eine mögliche Fernwärmeversorgung, an der bereits einige große Hauseigentümer sehr interessiert sind.“
Crivitzer Stadtblatt – September 2023 Herausgeber: Stadt Crivitz, Rathausstraße 1, 19089 Crivitz Redaktion: B. Brusch-Gamm, J. Nützmann, B. Pirl Quellen: Text: B. Brusch-Gamm, M. Schulz, A. Gamm, J. Heine, U. Fritsche, J. Nützmann, B. Pirl Bild: B. Brusch-Gamm, J. Heine, M. Schulz, A. Pirl, B. Pirl, J. Nützmann; Clker-Free-Vector-Images, WEMAG/Michel Krüger, Wappen Bönnigstedt, Geoportal Auflage: 2500
Hierzu wurde noch deutlicher formuliert:„Die Kooperation mit der WEMAG wird als wichtiger Baustein angesehen.“ (Crivitzer Stadtblatt 09/2023, Alexander Gamm). Es sollte an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass bereits im Jahr 2014 ein Antrag der WEMAG als erster Investor auf Zielabweichung in dem Ortsteil Wessin der Stadt Crivitz, dem heutigen Energiepark, eingereicht wurde, um sieben Windkraftanlagen zu errichten.
Die Geschichte wird sicherlich ihre Fortsetzung finden und die Aussagen zu einem Partner sind bereits im Jahr 2023 klar und deutlich erkennbar.
Kommentar-Resümee der Redaktion
„Wer von der Hoffnung lebt, stirbt an Enttäuschung.“ Benjamin Franklin
Die endlosen Narrative der Wählergruppe der *CWG*: –„ Die Nutzung erneuerbarer Energien ist notwendig, aber mit uns nur im Einklang mit den Menschen vor Ort realisierbar.“ (Wahlflyer 26.05.2019),
sowie das ewige Wortspiel: – „Wenn die Windkraftanlagen tatsächlich nicht verhindert werden können, so sind zumindest die bestmöglichen Konditionen zu erzielen“ (10.12.2018-Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm)
und die Erklärung: –„ Inzwischen hat sich politisch viel verändert und es ist absehbar, dass unsere Planung angepasst werden muss“ (Stadtblatt Crivitz-Alexander Gamm – damaliger Bauausschussvorsitzender – September 2023) kumulieren den Eiertanz und die Verschauklung des Bürgers zu diesen Themen vor und nach der Wahl 2024!
Windenergie soll attraktiver gemacht und neue Anreize sollen bei den Betroffenen geschaffen werden und die klammen kommunalen Kassen zu füllen. Es ist erfreulich, dass bisher nur wenige Kommunen sich an diesem unsinnigen Spielmodus beteiligt haben. Seit Juni 2024 gehört Crivitz nun aber auch zu denjenigen, die auf einen Geldsegen hoffen. Womit soll eigentlich dieser Geldregen vom Bürgerwindrad begründet sein?
Wenn bei den betroffenen Einwohnern Landschaften zerstört werden, Böden zu Sondermüll verkommen, die Lebensqualität durch Lärm und Schall beeinträchtigt wird, der Lebensraum von Großvögeln und Insekten zerstört und ein Tourismusgebiet in Wessin auf Generationen von Profitakteuren verschlungen wird. Bloß, weil das Gebiet gerade Pech hat und an einem Umspannwerk der WEMAG liegt und man alle Natur- und Artenschutzrichtlinien beiseite räumt, um mit aller Macht Windräder zu bauen, von denen die Anwohner im Ortsteil Wessin am wenigsten profitieren. Auch bei einem städtischen Bürgerwindrad der Stadt Crivitz nicht. Es bleibt zu hoffen, dass viele Menschen eine Haltung haben werden, den wunderschönen Versprechen der Windindustrie zu widerstehen. Denn es würde nur wenige Menschen profitieren, aber viele würden alles verlieren.
Es ist erstaunlich, dass die Crivitzer Wählergemeinschaft, die gerade in Ihrem jüngsten „Danksagung“ Flyeralarm an die Wähler versprochen hat, die Bürger „zu informieren und Transparenz zu schaffen“, gerade diese Themen im Geheimen abspricht. Wobei man doch schon im September 2023 im Stadtblatt dazu aufgerufen hat, sich jeden Mittwoch öffentlich zu präsentieren für interessierte Bürger zum Windkraft- und Stromversorgungsausbau.
Was soll das denn alles? Also bitte, klar und deutlich, auch in der Öffentlichkeit!
Die Anschlussfähigkeit einer Windkraftanlage an das Stromnetz ist die neue Grundvoraussetzung für die Baugenehmigung.
Zur Freude der WEMAG und E.DIS AG stellt die Netzanschlussfähigkeit nun ein wichtiges Kriterium für Baugenehmigungen bei Windanlagen dar! 10 Jahre lang suchte der Planungsverband Westmecklenburg nach dem Zauberwort, gegen das man sich nicht mehr wehren kann und das schnellere Genehmigungsverfahren für Windeignungsflächen ermöglicht. Der regionale Planungsverband Westmecklenburg hat bereits am 19. Juni bis 15. September 2024 eine öffentliche Auslegung in der vierten Stufe des Beteiligungsverfahrens beschlossen. Dazu gehört der Entwurf für die Teilfortschreibung des regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg für das Kapitel 6.5 Energie und der dazugehörige Umweltbericht.
Die Schwierigkeiten im regionalen Planungsverband Westmecklenburg beim Thema Windenergie sind hausgemacht. Das ganze Hin und Her geht schon seit 2014 und inzwischen steht der Verband vor einem Scherbenhaufen seines eigenen Handelns! Damals hatten der ehemalige Vorsitzende des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, Herr Rolf Christiansen und sein Stellvertreter Thomas Beyer (beide SPD-Fraktion) einen Beschluss im Verband mit herbeigeführt, ein ganz bestimmtes Windeignungsgebiet zu streichen. Gegen diese Herangehensweise wurde erfolgreich geklagt wegen eklatanter verwaltungsrechtlicher Fehler und seitdem wird an diesem Plan herumgebastelt, mit fatalen rechtlichen Folgen. Der Plan hat bis heute keine Rechtskraft oder eine vergleichbare Zielsetzung. Eine neue überarbeitete Planung bis 2027, die sowohl neue Flächen als auch stark aufgeweichte Artenschutzkriterien und ein neues Kriterium, die „Netzintegrationsfähigkeit“ berücksichtigt, soll soeben die Rettung bringen.
Das war der O-Ton auf der letzten Sitzung des Planungsverbandes im Monat April 2024. Hierzu wurde eigens ein neues Kriterium im Plan für die Abwägung geschaffen, ob bereits eine geeignete Stromnetzinfrastruktur in Windparkgebieten vorhanden ist oder nicht, um Windeignungsgebiete gesamtsystemisch effizient mit der geeigneten Stromnetzinfrastruktur erschließen zu können.
Das bedeutet, wo bereits Netzverknüpfungspunkte existieren (früher Umspannwerke) oder Leitungen vorhanden sind, sollen verstärkt Solar- und Windeignungsgebiete ausgewiesen und geplant werden. Dies betrifft insbesondere Görries (Schwerin – Süd), Parchim – Süd, den Ortsteil Wessin (Stadt Crivitz) und das Umland. Es geht primär darum, neue Kapazitäten für die Integration der neuen Windenergieanlagen in das Netz zu erschließen, wobei es nicht um die Synchronität von Erzeugung und Verbrauch geht, sondern nur die reine Anschlussfähigkeit.
Somit dürfte bereits das Urteil für Gemeinden und Ortsteile wie den Tourismus-Ortsteil Wessin, die sich direkt an Netzverknüpfungspunkten (früher Umspannwerke) befinden, ergangen sein. Denn das bedeutet, dass sämtliche Solar- und Windenergieanlagenplanungen [ENERGIEPARK – Wessin] an diesen Orten äußerst intensiviert werden und diese bald schon ihre endgültigen Genehmigungen erhalten.
Die abgehobene Arroganz des Entwurfs des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg wird im Dokument für die Zusammenfassung der wesentlichen Argumente unter dem Absatz: „Schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept, Ausschluss- und Restriktionskriterien“ zum Bereich der „Großvögel“ zum Ausdruck gebracht. Zitat: „Eine regionsweite Durchführung von Funktionsraumanalysen überall dort, wo ein erhöhtes Kollisionsrisiko vermutet wird, ist auf Ebene der Raumordnung zudem weder leistbar noch geboten bzw. sinnvoll.“
Man könnte das auch so deutlich übersetzen, dass es im Prinzip so heißt: Wir haben keine Lust, eine genaue Untersuchung für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt durchzuführen sowie auch nicht die Mittel. Daher planen wir einfach und fertig! So einfach ist es im Jahr 2024!
Ist die Gewinnmaximierung wirklich wichtiger als unser Naturerbe?
Kommentar/ Resümee
„In der Politik passiert nichts zufällig. Wenn etwas passiert, können Sie wetten, dass es so geplant wurde.“ Franklin D. Roosevelt!
Der teils dramatische Rückgang von Vogelpopulationen hat unterschiedliche Gründe: Lebensraumverlust, Pestizide, Nahrungsmangel, Prädatoren, Landschaftsfragmentierung, Straßen- und Eisenbahnverkehr, Verkabelung, Stromschlag, Glas-Kollisionen und als neue gravierende Todesursache die Windkraft.
Windkraft um jeden Preis: Anti-Naturschutzgesetze und Verordnungen: – Investitionsbeschleunigungsgesetz; Wind-an-Land-Gesetz (WaLG); vierte Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes; EU-Notfall-Verordnung; Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung; Änderung des Baugesetzbuchs Änderung des Raumordnungsgesetzes; Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes usw. … usw. …
„Alternative Energieerzeugung ist sinnlos, wenn sie das zerstört, was man durch sie schützen will: Die Natur.“ Reinhold Messner!
So oder so ähnlich könnte man das Verhalten der Verbandsvertreter der Parteien DIE LINKE / SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Verbandsversammlung des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg bis zur Abstimmung über den Ausbau von Onshore-Windparks am 24.04.2024 in Ludwigslust beschreiben. Gleichzeitig wurde das öffentliche Forum genutzt von den Parteien, um sich im Kommunalwahlkampf in Szene zu setzen, um zusätzliche Änderungsanträge zu stellen. Obwohl allen Beteiligten klar war, dass vor der Wahl im Juni 2024 noch eine Mehrheit im Planungsverband von SPD+LINKE und Bündnis 90/Die Grünen besteht.
Die Probleme des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg bei der Windenergie sind hausgemacht. Das Ganze zieht sich bereits seit 2014 hin und mittlerweile befindet sich der Verband in einem Scherbenhaufen seiner eigenen Handlungen! Der ehemalige Vorsitzende des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, Rolf Christiansen und sein Stellvertreter Thomas Beyer (beide SPD-Fraktion) haben vor etwa 7 Jahren einen Beschluss im Verband mit herbeigeführt, ein ganz bestimmtes Windeignungsgebiet zu streichen. Gegen diese Herangehensweise wurde erfolgreich geklagt, wegen eklatanter verwaltungsrechtlicher Fehler. Seitdem wird an diesem Plan (in bisher drei Entwürfen) herumgebastelt, mit fatalen rechtlichen Folgen. Der bisherige dritte Planentwurf hat bislang keine Rechtskraft oder eine vergleichbare Zielsetzung. Eine neue, überarbeitete Windparkplanung (aktuell 4. Planentwurf), der sowohl neue Flächen als auch stark aufgeweichte Artenschutzkriterien nach der neuesten Gesetzgebung berücksichtigt und ein neues Kriterium, die „Netzintegrationsfähigkeit“ berücksichtigt, soll nun bis 2032 die Rettung vor der Wahl im Juni 2024 sein.
Der Planentwurf wurde mit seinen 73 Windeignungsgebieten vorgestellt, wobei 53 Gebiete aus dem vorherigen Entwurf von 2021 enthalten sind und ca. 20 neue Gebiete, die auch schon einmal im ersten Entwurf 2016 enthalten waren, aber durch das neue Windflächenbedarfsgesetz 2022 eben jetzt wieder neu einzuplanen sind. Daher liegt man im Planungsverband seit 12 Monaten im Streit, da das neue Wind-an-Land-Gesetz von 2022 nur eine Flächenausweisung von 1,4 % der Planungsfläche bis 2027 vorsieht und bis 2032 eben weitere 0,7 %. Im November 2023 beschloss aber der Planungsverband, alles auf einmal und gemeinsam zu planen.
Die Mehrheit der SPD, die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben sich hier durchgesetzt, also insgesamt 2,1 % der Regionalfläche (soeben 73 Windgebiete) sofort zu planen. Das bedeutet, wo bereits Netzverknüpfungspunkte und Stromleitungen existieren (früher Umspannwerke) oder neue geplant sind, sollen verstärkt Solar- und Windeignungsgebiete ausgewiesen und geplant werden.
Herr Justus Garbe stellte in dem Umweltbericht die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und die Prüfung der Umweltverträglichkeit der 73 neuen Windgebiete vor. Der Fokus der Untersuchung lag auf dem KLIMASCHUTZ in nationaler und internationaler Zielsetzung. In der Abwägung der auszuweisenden 73 Gebiete dominierte das überragende öffentliche Interesse. Er geriet jedoch lediglich bei der Darstellung der Datenbasis für die Umweltprüfung in Schwierigkeiten, da hier nur ein Teil der Daten erfasst wurden. Das soll bedeuten, dass für das Schutzgut Pflanzen und Tiere (Artenschutz) nur Daten über den Bestand des Seeadlers, Fischadlers, Wanderfalke und Weißstorch erfasst wurden. Teilweise wurden die Bestände von Rotmilan, Fischadler und Wiesenweihe im Januar 2024 nachgeliefert, aber über den Bestand vom Schwarzmilan, Wiesenweihe, Mäusebussard und Wespenbussard sind keine Daten im Bericht enthalten. Dies löste bei den Zuhörern ein mächtiges Raunen aus und auch die anwesenden Planungsbüros schüttelten nur mit dem Kopf.
Drei Änderungsanträge wurden insgesamt zum vorliegenden Beschlussentwurf gestellt, einmal von der SPD-Fraktion, dann vom Landkreis LUP und der CDU-Fraktion.Die SPD-Fraktion zog ihren Antrag zurück, weil er dem Landkreisantrag von LUP entsprach und nur noch der CDU-Antrag übrigblieb.
Der Landkreisantrag LUP sah vor, eine Gebietskulisse von 2,1 % der Regionalfläche für Windparks sofort auszuweisen, jedoch zunächst mit 1,4 % und weiteren 0,7 % bis zum Jahr 2032 freizugeben. Im Verfahren selbst wurde dann um eine rechtliche Würdigung der Fachaufsicht gebeten. Alles war sehr schwammig formuliert und bedeutet, dass man alles so tut, wie vorgesehen. Man überprüft lediglich, ob alles korrekt ausgeführt wird.
Der CDU-Antrag war schon deutlicher und verlangte keine sofortige öffentliche Auslegung der jetzigen Planungen, sondern einen überarbeiteten Entwurf zum Ende des Jahres fertigzustellen, wo nur 1,4 % bis 2027 der regionalen Fläche überplant werden sollen. Im Anschluss sollte dann erst einmal der Bedarf an weiteren Windparkplanungen ermittelt werden, bevor die restlichen 0,7 % der Regionalfläche überplant. Die Darstellung wurde als realistisch angesehen, da alles andere lediglich ein übereilter Gehorsam wäre, der lediglich den Investoren und Landeigentümern zugutekäme und Belastungen für Natur und Bürger bedeutet würde. Aufgrund fehlender Stromnetze ist es ohnehin unmöglich, den dann überschüssigen produzierten Strom weiterzuleiten.
Diese Herangehensweise erschien logisch, löste aber bei den Parteien der SPD, der Linken und Bündnis 90/Die Grünen einen regelrechten Angriff auf die CDU-Fraktion aus. Die SPD-Fraktion warf der CDU vor, *Populismus* zu betreiben, und der Vorstand warf der CDU vor, hier unwahre juristische Darstellungen zu präsentieren. Die Fraktion DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen haben sich noch deutlicher geäußert. Die Fraktion der Grünen kritisierte die CDU als *Realitätsverweigerer* und lobt die Bundes- und Landesregierung sowie den Vorstand des Planungsverbandes und wies auf die Auswirkungen von Hochwasser und Dürre hin.
Herr Andreas Sturm (Fraktion die Linke) erklärte, dass er die Anträge der CDU nicht mehr hören kann und man ohnehin nichts gegen Windräder unternehmen könne, da diese sowieso genehmigt werden. Überraschend war, dass auch im Vorstand des Planungsverbandes sich Iris Brincker (Fraktion DIE LINKE) lautstark durch mehrere Zwischenrufe auffiel und sich mehrfach aufplusterte gegen diesen CDU-Antrag. Sie sitzt im Planungsverband für den Landkreis Nordwestmecklenburg, ist aber auch Amtsvorsteherin im Amt Crivitz im Landkreis LUP. Das ist ungewöhnlich! Es gilt zwar die bewährte Regel, Amt und Mandat zu vermeiden, doch im Planungsverband ist das alles sehr verwirrend dargestellt.Es stellt sich jedoch die entscheidende Frage, welche Interessen sie nun konkret vertritt; sind es nun die Angelegenheiten des Landkreises LUP oder Nordwestmecklenburg?
So kam es, dass der CDU-Antrag abgelehnt wurde, sowohl von Iris Brincker (Amtsvorsteherin Amt Crivitz) als auch von der Mehrheit der SPD+ Linken+ Bündnis 90/Die Grünen mit insgesamt 25 *Nein*-Stimmen von ca. 40 Anwesenden. Die Mehrheitsfraktionen von SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten ebenfalls der öffentlichen Auslegung und sofortigen Planung der 73 Windeignungsflächen zu, mit 26 *JA*-Stimmen, darunter auch Iris Brincker.
Die öffentliche Auslegung des neuen Planes für die 73 Windparks erfolgt mitten im Hochsommer, für alle Bürger ein toller Zeitpunkt, da sowieso niemand dieses Jahr in den Urlaub fährt. Andernfalls könnten natürlich noch viel mehr Einwendungen und Beteiligungen eingereicht werden!
Kommentar/Resümee
Versuch und Irrtum Prinzip: Eine Methode zum Lernen? Bis jetzt ist es eine Blamage!
Die CDU-Fraktion entdeckte plötzlich gleich zu Beginn der Diskussion zum Planentwurf die Bürgernähe wieder und beantragte, dass auch Bürger in der Beratung sprechen sollten. Obwohl sie genau die Geschäftsordnung kennt, welche besagt, dass nach der Einwohnerfragestunde keine weiten Fragen der Bürger gemäß der Satzung zulässig sind. Auch der CDU-Chef von Ludwigslust, Herr Christian Geier, konnte wie gewohnt bei solch einem Schaufensterantrag nicht widerstehen. Schließlich wurde das Anliegen mit der Mehrheit von SPD+LINKE und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von AfD und CDU abgelehnt. So mussten die Bürger wie gewohnt zum Thema schweigen!
Der Planungsbeirat Energie, ein Gremium, das sich die Verbandsversammlung selbst geschaffen hatte, um aus ihrer Misere herauszukommen und endlich einen Entwurf vorzulegen, tagte seit September 2023 nur sechsmal zu je drei Stunden, um soeben nach sieben Monaten diesen Entwurf vorzustellen. Der Vorsitzende Herr Roland Brandt vom Oberzentrum Schwerin monierte aber gleichzeitig, dass die Teilnehmer (aus LUP, NWM, Wismar) dieser bisher nicht einmal die Reisekosten erstattet bekamen, weil sie als Ehrenamtliche nach Schwerin anreisen mussten. Es ist schon erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit man hier erwartet, für eine gewählte ehrenamtliche Tätigkeit ausreichend Geld zu erhalten!
Selbstverständlich muss alles noch vor der Wahl am 24.04.2024 in der alten mehrheitlichen Akteursbesetzung stattfinden und gleichzeitig beschlossen werden. Damit es nach der Wahl keine weiteren Veränderungen oder Einflüsse mehr den Plan beeinflussen können. Es wurde wiederholt betont, dass es im Laufe des Verfahrens zu erheblichen Beeinträchtigungen durch den Artenschutz kommen kann und Gebiete dadurch verkleinert werden müssten oder Teile eben nicht nutzbar sind.
Der Vorstand des Verbandes hat dann natürlich sofort mehrfach darauf hingewiesen, dass man eben alles so bewertet und geplant habe, was man eben ‚üblicherweise tut‘ und was man eben „momentan an verfügbaren Daten vorliegen habe.“ Alle anderen Details sollen dann in einem anschließenden Genehmigungsverfahren beim staatlichen Amt für Umwelt und Natur geprüft werden. Dies sei dann nicht mehr Sache des Planungsverbandes. Das führte natürlich zu Unverständnis bei allen Bürgern und Gästen und deutet darauf hin, dass die heiklen Dinge einem anderen zugeordnet werden, der diese Probleme dann klären sollte.
Man könnte das auch so übersetzen, dass es im Prinzip so heißt: Wir haben keine Lust, eine genaue Untersuchung für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt durchzuführen sowie auch nicht die Mittel.
Daher planen wir einfach und fertig! So einfach ist es im Jahr 2024!
Die Schwierigkeiten im regionalen Planungsverband Westmecklenburg beim Thema Windenergie sind hausgemacht.
Das ganze Hin und Her geht schon seit 2014 und nun steht der Verband vor einem Scherbenhaufen seines eigenen Handelns! Damals hatten der ehemalige Vorsitzende des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, Herr Rolf Christiansen und sein Stellv. Thomas Beyer (SPD-Fraktion) einen Beschluss im Verband mit herbeigeführt, ein ganz bestimmtes Windeignungsgebiet zu streichen. Gegen diese Herangehensweise wurde erfolgreich geklagt wegen eklatanter verwaltungsrechtlicher Fehler und seitdem wird an diesem Plan herumgebastelt, mit fatalen rechtlichen Folgen. Der Plan hat bis heute keine Rechtskraft oder eine vergleichbare Zielsetzung.
Eine überarbeitete Planung bis 2027, die sowohl neue Flächen als auch aufgeweichte Artenschutzkriterien und ein neues Kriterium berücksichtigt, soll soeben endlich die Rettung bringen. Selbstverständlich muss alles noch vor der Wahl am 24.04.2024 in der alten Akteursbesetzung stattfinden und gleichzeitig beschlossen werden. Damit nach der Wahl keine weiteren Veränderungen oder Einflüsse mehr den Plan beeinflussen können.
So wurde bereits auf der Sitzung im Dezember 2023in Wismar beschlossen, dass die Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie (Windenergie) vom 31.08.2021 bis zum 02.11.2021 abgeschlossen ist. Die verschiedenen Gesetzesänderungen, insbesondere des Naturschutzgesetzes, sowie veränderte artenschutzrechtliche Bestimmungen waren hierfür die Grundlage. Was für eine Erleichterung, denn jetzt ist es möglich, anstelle der vorher 52 Windeignungsgebieten auch die Potenzialflächen zu berücksichtigen und somit 73 neue Windeignungsflächen zu generieren. Da die Ausweisung von mindestens 2,1 % der Regionsfläche bis zum Ende des Jahres 2027 erfolgen muss.
Das können auch die Fraktionsvorsitzenden Christian Geier, der CDU-Fraktion und Heiko Böhringer Freier Horizont/FREIE WÄHLER nicht mehr ändern, die mit einem erneuten gemeinsamen Schaufensterantrag im Kreistag LUP am 14.03.2024 etwas anderes bewirken wollen. Sie fordern den Landrat von LUP auf, einen Antrag in der kommenden Vorstandssitzung + Verbandsversammlung einzureichen, der mindestens 1,4, höchstens jedoch 1,5 % der Regionsfläche umfassen sollte. Es ist unverständlich, warum der Landrat diesen Antrag einbringen soll, obwohl selbst Herr Heiko Böhringer + Nico Skiba und Dirk Flörke (beide CD-Fraktion) im Vorstand des Planungsverbandes vertreten sind. Ein sinnloses Unterfangen und dient eigentlich nur der persönlichen Profilierung und dem Wahlkampfgetöse. Bereits in den vergangenen Monaten wurde deutlich, dass es bei ähnlichen Anträgen der beiden Akteure keine Zuständigkeit im Kreistag gibt.
Seit dem Kreisparteitag der CDU in Neustadt-Glewe, wo sich auch das Erdwärmeheizwerk befindet, hat sie plötzlich übergroße KRAFT-Anwandlungen und präsentiert sich angeblich geerdet und realitätsnah gegenüber dem Bürger. Angeblich kann man alles besser! Fragt sich einerseits nur was und andererseits ob mit oder ohne die Brille eines massiven Machtanspruches?Plötzlich rückt das Thema Windkraft wieder in den Vordergrund, und so ist die CDU-Kreistagsfraktion gegen einen zügellosen Ausbau der Windenergie in LUP, obwohl man zuvor schon in einer Regierungsverantwortung ganz anders agierte und argumentieren musste. Eigentlich fehlt nur noch das Thema „Südbahn“. Das Lieblingsthema des CDU-Kreisvorsitzenden Wolfgang Waldmüller, das speziell bei Landtags- und Kreistagswahlen hoch im Kurs steht und seit zehn Jahren immer wieder hervorgekramt wird.
Überraschend ist, dass auch im Vorstand des Planungsverbandes Frau Iris Brincker (Fraktion DIE LINKE) vertreten ist und den Landkreis Nordwestmecklenburg vertritt. Sie ist auch Amtsvorsteherin im Amt Crivitz im Landkreis LUP. Einerseits ist die bewährte Regel, Amt und Mandat zu meiden, hier verschwommen dargestellt. Es stellt sich jedoch die entscheidende Frage, welche Interessen sie nun konkret vertritt; sind es nun die Angelegenheiten des Landkreises LUP oder Nordwestmecklenburg?
Die WEMAG – AG hatte in der letzten Sitzung des Planungsverbandes eine neue Sternstunde. Sie durfte sogar einen Vortrag über die Netzintegration halten. Das neue Schlüsselwort im Planungsverband lautet jetzt „Netzintegrationsfähigkeit“. Es wurde eigens ein neues Kriterium für die Abwägung geschaffen, ob bereits eine geeignete Stromnetzinfrastruktur im Windparkgebiet vorhanden ist oder nicht, um das Windeignungsgebiet gesamtsystemisch effizient mit der geeigneten Stromnetzinfrastruktur zu erschließen.
Das bedeutet, wo bereits Netzverknüpfungspunkte existieren (früher Umspannwerk) oder Leitungen vorhanden sind, sollen verstärkt Solar- und Windeignungsgebiete ausgewiesen und geplant werden. Dies betrifft insbesondere Görries (Schwerin – Süd), Parchim – Süd, den Ortsteil Wessin (Stadt Crivitz) und das Umland. Es geht primär darum, neue Kapazitäten für die Integration der neuen Windenergieanlagen in das Netz zu erschließen, wobei es nicht um die Synchronität von Erzeugung und Verbrauch geht. Daher ist das Urteil bereits für diese Gemeinden an Netzverknüpfungspunkten (Umspannwerken) ergangen, was bedeutet, dass sie sämtliche Solar- und Windenergieanlagen verstärkt erhalten werden.
Das Ganze soll nun zügig am 24.04.2024 beschlossen werden, da (noch) die Mehrheit der Mitglieder des Oberzentrums Schwerin und des Mittelzentrums Wismar sowie der Fraktion DIE LINKE+ Grüne+ SPD aus den Landkreisen LUP +NWM diese Vorgehensweise in der Planung begrüßen dürften!
Kommentar/ Resümee
„Denn sie wissen nicht, was sie tun“!
Die Berliner Ampel entpuppt sich immer mehr zu einer Regierung, die sich nicht darum kümmert, was die Menschen im Land wirklich wollen und benötigen. Sie bedient die Interessen einzelner Lobbygruppen, verändert und modifiziert Gesetze nach Gutsherrenart und beeinträchtigt dadurch das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Inzwischen haben wir uns Habecks Landschafts-Verspargelungsgesetz genauer angesehen. Es wäre möglich, es als Naturvernichtungsgesetz zu bezeichnen.
Allein die „Zuwegung“ zu einem Windrad erfordert eine „bis zu 5 m“ mit „Schotter befestigte Zuwegung“. Heißt: eine Straße durch den Wald oder die Landschaft. Bei einem Windpark heißt das, der halbe Wald ist weg. Kleintiere und Vegetation auch. Dies ist jedoch nach dem neuen Gesetz nicht von Bedeutung. Der grüne Minister hat entschieden: Die Natur hat sich dem Menschen unterzuordnen.
Wer wissen möchte, wie das Deutschland der Zukunft ausschaut, braucht nur einmal die B 392 nach Kladrum und weiter die K 116 weiter nach Gebbin zu fahren. Da war man sehr fleißig mit Windrädern. Eine ganze Region, ein ganzes Naherholungsgebiet, eine ganze Naturlandschaft: für immer vernichtet. Dem Tier, dem Menschen und der touristischen Nutzbarkeit entzogen.
Und machen wir uns nichts vor: Was einmal kaputt ist, bleibt beschädigt. Gewiss. Wir benötigen Energie.
Sehr sehr viel Energie. Aber noch gibt es „Zwischenlösungen“ und der Weg Richtung Wasserstoff und Kernfusion ist sichtbar. Müssen wir also wirklich das kleine Deutschland kaputtspargeln, mit Energieerzeugern, deren Effizienz bei gerade einmal 25 % liegt?
Diese Frage sei erlaubt. Auch wenn es jetzt wohl bei der einen oder dem anderen
Die Tätigkeit der nicht öffentlichen Arbeitsgemeinschaft [AG] Strom und Wärme seit 2022 (Vorsitz Alexander Gamm auch Fraktionsvorsitzender die LINKE/Heine und Bauausschussleiter) in Crivitz bleibt weitgehend im Verborgenen. Öffentliche Veranstaltungen oder Diskussionen der AG über das Thema werden in der Regel vermieden, da sonst unterschiedliche Meinungen oder Auffassungen aufeinandertreffen könnten. Nur einmal auf einem Unternehmerforum 2023, an dem nur einige Teilnehmer anwesend waren und nicht die großen Schlüsselunternehmen von Crivitz, präsentierte er seine persönlichen Vorstellungen von einer gemeinsamen Wärmegesellschaft mit der WEMAG – AG. Es ist offensichtlich, dass er sich für dieses Projekt begeistern und einbringen würde, obwohl es hierzu nur spärliche und oberflächliche öffentliche Erklärungen gibt.
In den Crivitzer Ausschüssen findet hierzu keine öffentliche Debatte zu diesem Thema statt, sondern nur Ankündigungen. Der Gemeindevertreter der Gemeinde Zapel, Herr Jan Neumann, nahm bereits an der Sitzung der AG teil und verkündete stolz, dass auch die geplanten großflächigen Solaranlagen in Zapel in das Gesamtkonzept integriert werden sollen. So wird auch dieses Thema schon jetzt bei Wählergruppen und bald auch bei Parteien eine bedeutende Rolle im Wahlkampf spielen. Die Wählergruppe Bündnis für Crivitz wirbt bereits mit diesem Thema in Ihrem Wahlprogramm. Dies ist auf die Einbindung des Vorsitzenden (Hans-Jürgen Heine) in die Fraktion DIE LINKE/Heine zurückzuführen. Daher ist es selbstverständlich, dass diese ihre diskreten Informationen direkt erhalten und bereits auf dem Tisch liegen.
Allgemein hierzu ist lediglich bekannt, dass die Gemeinden Barnin und Zapel und Crivitz eine gemeinsame Wärmegesellschaft mit der WEMAG AG gründen wollen. Die technische und kaufmännische Verantwortung dieser Gesellschaft soll hauptsächlich in der Hand der WEMAG – AG liegen. Die entscheidenden Absprachen sollen hierzu bereits im Spätherbst 2023 getroffen worden sein. Dazu schätzte der Vorsitzende der AG (Alexander Gamm) auf einer Veranstaltung ein, wahrscheinlich in einem Moment einer intellektuellen Schwäche, dass das gesamte Vorzeigeprojekt eine „Blaupause“ sein wird, wie es bereits in Goldberg existiert. Aufgrund der Tatsache, dass das Hauptrisiko dieser neuen wirtschaftlichen Unternehmung bei der WEMAG AG liegen soll, kann man nicht von einer vollwertigen kommunalen Gesellschaft sprechen, sondern vielmehr von einer kommunalen Minderheitsbeteiligung unter 50 %.
Aus den beteiligten Kommunen wurde mitgeteilt, dass eine Anlage zur Dekarbonisierung im Gewerbegebiet der Stadt Crivitz als Strom- und Wärmeerzeuger für die Neustadt in Crivitz geplant ist. Sie dient zur Erzeugung von Pflanzenkohle und warmen Wasser.
Sie verarbeitet in einem pyrolytischen Verfahren Reststoffbiomasse zu sehr hochwertiger Pflanzenkohle. Der Prozess wird als allotherm bezeichnet. Der Brennstoff besteht aus biologisch abbaubaren Abfällen wie Baum und Strauchschnitt, Grünschnitt, Laub, sonstige Gartenabfälle und landwirtschaftliche Waldhackschnitzel und Reststoffbiomasse. So war auch zu hören, dass angeblich die Agrargenossenschaft Crivitz e.G., falls erforderlich, auch eine Biogasanlage hierzu zusätzlich errichten würde. Vielleicht wird das gesamte Projekt sogar „ein eigenes Stadtwerk“, soweit die Träumereien. Zu diesem gesamten Vorhaben soll das Land Mecklenburg-Vorpommern als Unterstützer gewonnen werden.
Es soll also eine „BLAUPAUSE“ wie in Goldberg werden, die auch für die Gemeinden Barnin/Zapel und Crivitz bald gelten soll! Das Goldberger Großprojekt im Jahr 2017 war das Projekt der „Goldberger Wärme GmbH“. Damals war noch die WEMAG Energie-Dienste alleinige Gesellschafterin. Das technische Schema in Goldberg war anfangs so gedacht, dass die WEMAG Flächen und Gebäude auf dem Gelände einer Agrargenossenschaft anmietet und pachtet, um dort ein Blockheizkraftwerk (BHKW) zu errichten. Dieses wird auf Basis von Biogas betrieben. Der Rohstoff Rohbiogas wird nicht nur von der Agrargenossenschaft produziert, sondern auch die Wärme, die in einer Biogasanlage entsteht, soll in Goldberg genutzt werden. Beides will man auch weiterhin in Goldberg ausbauen und nutzen, aber hauptsächlich um Strom zu erzeugen. Hierzu wurde festgestellt, dass die Gewinne erst im dritten Jahr nach der Aufnahme des Blockheizkraftwerks (BHKW) fließen werden.
Es ist anzunehmen, dass die von CWG und LINKE/Heine geführte Stadtvertretung möglicherweise weit entfernt von der Realität ist und dies noch ohne Taschenrechner. Es besteht wohl ein Wunsch, dass ein Wunder am Crivitzer See stattfinden würde. Denn der Haushalt 2024 der Stadt Crivitz und die Folgejahre sprechen eine andere Sprache, von den finanziellen Möglichkeiten und Wunschdenken für solche Zukunftsprojekte.
Ohne die Förderung des Landes kann hierzu in den kommenden Jahren nichts passieren.
Der Vorteil für Goldberg ist, dass die WEMAG ein Fernwärmenetz in verschiedenen Straßen errichten will. Ziel ist es, zunächst alle kommunalen Einrichtungen im Bereich der Wärmetechnik zu erschließen, wie Schule, Mehrzweckhalle und in Zukunft auch die Kindertagesstätte. Die Stadt Goldberg verfügt auch über eine eigene Wohnungsgesellschaft Goldberg (WoGeGo) mit Gebäuden und diese sollen ebenfalls in der Zukunft großräumig erschlossen werden.
Die Regelung soll nun auch für die Kommunen in Barnin/Crivitz und Zapel gelten. Nur mit dem entscheidenden Unterschied, dass es keine kommunale Wohnungsgenossenschaft gibt und die bisherigen Wärmekraftwerke in privater Hand sind. Immerhin scheint sich die Frage geklärt zu haben, wer die großen Freiflächenanlagen in Wessin und Zapel auf kommunalen Flächen errichten wird. Für den geplanten Energiepark in Wessin ist also soeben ein Favorit benannt worden, wie schon mal 2013.
Darüber dürfte sich auch die landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG Wessin sehr freuen, die zudem 75 % der Flächen im Bereich des geplanten Energieparkes besitz. Es ist zu erwarten, dass die 110-KV-Leitung von Barnin über Zapel nach Crivitz auch in einer Investitionshand sein wird. Die Menge an Investitionen und Kosten für alle Projekte wird höchstwahrscheinlich dazu führen, dass die Stromtrasse der 110-KV-Leitung nicht mehr unter der Erde, sondern als Oberleitung verlegt werden wird.
Kommentar/ Resümee
Ist es eine Liebesbeziehung oder eine Kooperation mit der WEMAG? Es scheint, dass es eher eine tiefe und intensive Liebesbeziehung ist!
Denn schon am 10.01.2014 und am 11.02.2014 beschlossen die WEMAG AG und die Stadtvertretung von Crivitz, mehrere Windenergieanlagen in Wessin zu bauen. Vertreter des Städte- und Gemeindetages waren ebenfalls Berater zu diesem Thema. Die Ortsteilvertretung in Wessin hat sich bereits am 12.12.2013 für einen Windpark in Wessin durch die WEMAG ausgesprochen. Die Entscheidung wurde aufgrund der Aussichten auf finanzielle Einnahmen für die Stadt Crivitz getroffen.
Dann kam die Kehrtwende in den Ansichten nach der Kommunalwahl 2014 und nun sorgt erneut eine Rochade seit 2022 für einen Wandel und einen Wiedereinstieg. Ob die Blaupause von Goldberg so funkeln wird, bleibt abzuwarten. Die Stadt Crivitz hat leider keine eigene kommunale Genossenschaft, die den Wohnungsbau fördert. Die Verlegung einer Fernwärmeleitung bis in die Neustadt wird in Zukunft Millionen in Crivitz verschlingen und große Überzeugungsarbeit bei den privaten Eigentümern erfordern. Auch der Steuerzahler wird dabei bestimmt mitwirken dürfen, ob es über den Strompreis oder über die Gemeindesteuern sein wird.
Es ist erstaunlich, wie weit fortgeschritten die Planungen und Absprachen bereits sind und ausgestaltet wurden. Der normale Bürger wird hierüber nur in Halbsätzen informiert, und wenn überhaupt, bleibt alles wie immer in einem streng geschützten, nicht öffentlichen Bereich liegen. Wie man es seit Jahren gewohnt ist, ist Transparenz nicht die Stärke der Mehrheitsfraktionen der Wählergemeinschaft CWG – Crivitz und die LINKE/HEINE. Aber bezahlen muss dann das alles hinterher der Steuerzahler.
Laut gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist das Windeignungsgebiet in Wessin schon im Endstadium des Genehmigungsverfahrens für die geplanten Windkraftanlagen. Man rechnet zu Weihnachten mit einem Ergebnis. Es ist offensichtlich, dass hier nicht die Rede vom Energiepark ist, sondern vielmehr die Standorte und die Anzahl innerhalb dessen. Daher wohl auch die versteckte Ankündigung des Bauausschussvorsitzenden im Stadtblatt, wo er sich bei sogenannten Helfern des Naturschutzes für ihre vergebliche Hilfe bedankt und andererseits sich auf die neue Gesetzeslage beruft, die man nun umsetzen muss. Die ganze Ankündigung von Herrn Alexander Gamm hat schon ein gewisses Geschmäckle, wenn man bedenkt, dass Herr Alexander Gamm ein vehementer Gegner der Windkraft war.
Quelle https://aktionsbuendnis.freier-horizont.de/details/Klimaaktionstag2019inRostock.html
Es scheint, als wolle man noch die Kurve in der Darstellung für die Öffentlichkeit vor der Kommunalwahl erreichen, bevor man sich persönlich erneut für die Wiederwahl stellt.
Ein Basar, um die Konditionenfür die Windradstandorte in Wessin auszuhandeln, wird nicht speziell für den Bauausschuss von Crivitz eröffnet werden, bei den zuständigen Stellen, um über eine Ablösesumme für Windräder für die Stadt Crivitz zu diskutieren. Dies wird auch nicht unter den aktuellen Prämissen für die Windkraft stattfinden.
Es ist bedauerlich, dass weiterhin der Bauausschussvorsitzende versichert, das Maximale für die betroffenen Menschen herauszuholen, obwohl bereits klar ist, dass er überhaupt nicht an den Tisch der Entscheider kommen wird. Es gibt indessen gesetzliche Grundlagen, die die Konditionen festlegen. Das nennt man Bürgerbeteiligungsgesetz. Übrigens ist die Veränderungssperre von Crivitz seit dem Februar 2023 ausgelaufen und nicht verlängert worden. Bis zum 23. Oktober 2023 wird die Abwägung des Energieparks in Wessin abgeschlossen sein, was dazu führt, dass auch hier das endgültige Genehmigungsverfahren eingeleitet werden kann.
Es ist nicht verwunderlich, dass nun die Abstimmung im Bauausschuss 21.09.2023 über den Energiepark im Vorfeld der anstehenden Stadtvertretersitzung am 23.10.2023 geheim gehalten wurde. Es schließt den Kreis der Geheimnistuerei, wenn unmittelbar danach im Stadtblatt Ankündigungen veröffentlicht werden, die vom Bauausschuss öffentlich verweigert werden! Dies ist die Bezeichnung für seine Art der Bürgerfreundlichkeit von Herrn Alexander Gamm, dem Vorsitzenden des Bauausschusses in Crivitz!
Quelle www.uvp-verbund.de / Antrag und Fachbewertung in der öffentlichen Auslegung vom 29. Juli 2019 bis einschließlich 28. August 2019
Es ging um den Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 15 (Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel, Teilbereich Crivitz) der Stadt Crivitz. Es wird in diesem Plan vorgesehen, dass auf einer Fläche von etwa 149 ha im Teilbereich Wessin zahlreiche Windräder errichtet werden sollen. Zu diesem Thema ist lediglich zu erwähnen, dass der Bauausschuss am 16.02.2023 beschlossen hat, das gesamte Verfahren einzustellen. Obwohl die Umstände, unter denen dies geschehen ist, weiterhin ungeklärt sind, bleibt die Angelegenheit weiterhin streng geheim, obwohl es vom öffentlichen Interesse ist. Wie sich der Bauausschuss zu diesem Thema aktuell oder kritisch äußert, ist unklar, obwohl über das Thema angeblich auf der Stadtvertretersitzung am Ende Oktober öffentlich abgestimmt werden soll. Dieses Gerangel soll noch jemand verstehen.
Die CDU Crivitz und Umland hat bei dem Thema WIND nie eine richtige Position in dieser Wahlperiode eingenommen, und so lebte sie sich in ihrer Zurückhaltung als Enthaltungen auf Sitzungen aus. Das Thema wurde immer von den gut informierten Kreisen aus den Netzwerken der CDU als viel zu heiß bezeichnet. Es scheint, dass man sich für ein wohlwollendes Verhalten bezüglich der bevorstehenden Netzwerke zum Windgeschäft entschieden hat.
Wie bereits angekündigt, wird die Entscheidung für das Windeignungsgebiet bald endgültig fallen und auch der sogenannte Energiepark kann nicht mehr beeinflusst werden.
Die Entscheidungen müssen in die Energieparkplanung übernommen werden oder wie Herr Alexander Gamm im Stadtblatt von Crivitz sagt: .... „Und es ist absehbar, dass unsere Planung angepasst werden muss.“
Diese Ankündigung bzw. Darstellung im Stadtblatt von Crivitz ist ein Offenbarungseid für die gescheiterte Politik von CWG und die LINKE/Heine seit fast fünf Jahren. Zudem wurde dies bereits auf der Stadtvertretersitzung am 10.11.2022 durch seine Frau, die Bürgermeisterin von Crivitz, angekündigt.
Wir erinnern uns!
Der O-Ton am 10.11.2022 war:„Da wir die Windräder nicht verhindern können, wollen wir das Beste für die Bürger herausholen“. (Zitat: Bürgermeisterin Britta Brusch -Gamm auf der Sitzung). Wer mit „Wir“ gemeint war, verschwieg sie jedoch! Es handelte sich nicht um eine Büttenrede zum 11.11. und auch nicht um einen Karnevalsscherz im Kostüm, sondern um einen verzweifelten Versuch, das Vertrauen der Bürger in Wessin zurückzugewinnen, um in den bevorstehenden Wahlkampf im Jahre 2024 wider die Mehrheit zu sichern.
Plakatdemonstrationen in Crivitz Ortsteil Wessin
Mit einer 80 % Mehrheit in der Ortsteilvertretung Wessin und einer 72 % Mehrheit von CWG und die LINKE/Heine in der Stadtvertretung Crivitz peitschten diese den Beschluss zum Energiepark auf dieser Sitzung mit ca. 210 bis 225 ha durch! Auch mit der Gewissheit, dass bis 2027 sicherlich noch weitere ca. 100 ha Windfläche hinzukommen werden als Potenzialfläche, welche sicherlich auch bald ausgewiesen wird.
Die Crivitzer Wählergemeinschaft und die Fraktion die LINKE/Heine haben erstmals seit vier Jahren einen politischen Wendepunkt und eine Drehung in ihren Ansichten und Versprechen zu diesem Thema um 180 Grad Drehung vollzogen.
Es wäre erfreulich, wenn die Bürger im kommenden Kommunalwahlkampf 2024 genauer hinschauen würden, um die politischen Strömungen in Crivitz zu analysieren und sich für eine Vielzahl von Parteien zu entscheiden, um die Demokratie neu zu beleben!
Es ist offensichtlich, dass dieser Ankündigungen im Stadtblatt 2023 für die ortsansässige Fraktionsvorsitzende BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag LUP Ulrike Seemann-Katz ein Feiertag sein muss. Da nun auch in Ihrem Heimatort Crivitz die Technologien für die Freiheit und die nationale Sicherheit gebaut werden.
Die sonst so quirlige Frau war nie zu diesem Thema in ihrem Heimatort zu sehen und zu hören. Die Ortsgruppe Crivitz, die von der Partei Bündnis 90/Die Grünen mit alten bekannten Gesichtern in Ihrer Neuaufstellung 2023 gegründet wurde, hat sich fünf Jahre lang nicht zu diesem Thema geäußert und hat bisher keine Haltung zu Wessin abgegeben. So sind Sie lieber aktiv mit ihrem ehemaligen Landesvorsitzenden Andreas Katz, in Pinnow zu den Kiesabbaugebieten (Basthorst/ Pinnow – Nord) sowie in Kleinod Ramper Moor und im Kreistag LUP ständig aktiv. Im Kreistag von LUP fühlen Sie sich auf einer höheren Ebene am wohlsten als in Ihrer Heimatgemeinde Crivitz.
Wahrscheinlich ist die Faszination der Ortsgruppe Bündnis 90/Die Grünen für die Windkraftanlagen in Wessin, von der Größe der zukünftigen Energieparkfläche in Wessin abhängig (ca. 210 bis 225 ha). Sicherlich auch von der möglichen Windradanzahl (max. 20) sowie der eventuellen Anlagengröße (ca. 235 m), aber leider ist das allessicherlich noch viel, viel, viel zu gering und zu unbedeutend, um sich dafür interessieren oder zu äußern bzw. ein Statement dazu abzugeben.
Kommentar/Resümee
Ich kann versichern: Die Politik ist keine Wissenschaft, die man lernen kann. Sie ist eine Kunst, und wer sie nicht kann, der bleibt besser davon!Otto Fürst von Bismarck.
Es ist ratsam, wenn sich der neue Bauausschussvorsitzende Herr Alxander Gamm (seit 10 Monaten im Amt) an diesen Satz erinnern würde. Wer sich für persönliche Ankündigungen von Richtungskursen in der kommunalen Baupolitik in einem Informationsblatt von Crivitz entscheidet, aber in seiner eigenen Sitzung solche Themen als nicht öffentlich behandelt, der ist nicht in der Lage, die Kunst der Politik zu beherrschen. Derjenige sollte, wie es in dem Zitat beschrieben wurde, besser davonbleiben!
Noch im Wahlkampf 2019 wurde das Thema „Windkraft“ von der CWG und die LINKE buchstäblich für eigennützige Zwecke vereinnahmt. Obwohl man bereits zu diesem Zeitpunkt genau wusste, dass ein Antrag für ein Genehmigungsverfahren zum Windpark in Wessin seit Anfang des Jahres 2019 anhängig war. Versprechungen und Erwartungen gegenüber den Bürgern wurden vor und nach der Wahl geschaffen, durch die Mandatsträger der Stadtspitze im Glauben, dass man in Sicherheit ist vor dieser Thematik. Nun, 2023 kam die Ernüchterung! Das kann man auch nicht damit begründen, dass man keine Glaskugel habe.
Es bleibt unklar, welche Mächte und Motive hinter den Kulissen die Entscheidung für diese Ankündigung im Stadtblatt Crivitz für den Bauausschussvorsitzenden Alexander Gamm gerade zum jetzigen Zeitpunkt beeinflusst haben. Angesichts der aktuellen finanziellen Engpässe in den Haushaltsplänen 2024 und den Folgejahren der beteiligten Kommunen Barnin, Zapel und Crivitz kann man bereits erahnen, dass es sich hierbei um strategische Absprachen und Handhabungen handeln könnte.
Auf der Sitzung der Stadtvertretersitzung am 26.06.2023 wurde von dem Fraktionsvorsitzenden die LINKE/Heine Herrn Alexander Gamm (auch Vorsitzender des Bauausschusses und Vorsitzende der nicht öffentlichen Arbeitsgemeinschaft Strom und Wärme) verkündet, dass die Stadt Crivitz auch ein Gemeinschaftsprojekt mit der WEMAG realisieren will. Er teilte mit, dass die Gemeinde Barnin und Zapel und die Stadt Crivitz eine gemeinsame Gesellschaft mit der WEMAG AG gründen wollen. Die technische und kaufmännische Verantwortung dieser Gesellschaft soll hauptsächlich in der Hand der WEMAG – AG liegen. Die letzten Absprachen sollten bereits bis zum 30.06.2023 getroffen werden. Während der weiteren Sitzung schätzte er weiter ein, wahrscheinlich in einem Moment der intellektuellen Schwäche, dass dieses gesamte Projekt eine Blaupause werden wird, wie es bereits in Goldberg existiert.
Da das Hauptrisiko der WEMAG AG bei der wirtschaftlichen Unternehmung liegt, kann man nicht von einer vollwertigen kommunalen Gesellschaft sprechen, sondern eher von einer kommunalen Minderheitsbeteiligung unter 50 %.
Aus den beteiligten Kommunen wurde mitgeteilt, dass eine Anlage zur Dekarbonisierung im Gewerbegebiet der Stadt Crivitz als Strom- und Wärmeerzeuger für die Neustadt in Crivitz geplant ist. Zur Teilnahme an diesem Projekt ist eine Bereitschaft der Agrargenossenschaft Crivitz e.G. bereits vorhanden. Die Agrargenossenschaft Crivitz e.G. könnte, falls erforderlich, auch eine Biogasanlage hierzu errichten. Dazu wolle man dann das Land Mecklenburg-Vorpommern als Unterstützer gewinnen. Einige Bürgermeister waren bereits zu einem Termin in Goldberg gewesen und fanden die Veranstaltung als informativ. Alle Termine, die den Bereich der Energiepolitik betreffen, in der gemeinsamen Absprache der drei Bürgermeister ist natürlich die WEMAG – AG bereits dabei. Auch der Landrat des Landkreises LUP Stefan Sternberg hat bereits bei Terminen Mitte Juni 2023 in den Gremien mit seinen Vertretern der Kommunalaufsicht vom Landkreis teilgenommen.
Die Vorlage der Bilanz der WEMAG AG Anfang Juni 2023 brachte einige Überraschungen. In den vergangenen Monaten mussten Strom- und Gaskunden in bisher nicht gekannter Höhe Preise zahlen. Die WEMAG AG hat in den vergangenen Monaten noch deutlich höhere Gewinne erzielt als erwartet. Die kommunalen Anteilseigner der WEMAG AG (ca. 201 Kommunen, – deren Geschäftsführer Herr Klaus-Michael Glaser, vom Städte- und Gemeindetag M-V ist), erhielten zusammen ca. 16,5 Millionen Euro.Auch die Gemeinden Barnin / Zapel und die Stadt Crivitz sind Mitglieder des kommunalen Anteildesignerverbandes der WEMAG, wo die Freude über den Geldfluss sicherlich sehr hoch sein dürfte. Allein die WEMAG-AG erhielt etwa 25 Mio. € für Ihre Rücklage zur Finanzierung von ca. 800 Mio. € teuren Investitionen. Der angedachte Ausbau des Netzes und die Errichtung neuer Öko-Kraftwerke. Die 25Mio. € an Rücklagen wurden durch die Notwendigkeit der Eigenkapitalstärkung gerechtfertigt, um die großen Aufgaben und Verpflichtungen des Netzausbaus erfüllen zu können. Bislang haben die Verbraucher (Bürger und Unternehmen) noch wenig davon zu spüren bekommen, sie müssen weiterhin einen Preis von ca. 0,46 € für die Kilowattstunde zahlen. So wurde Preissenkungen erst zum Jahresende 2023 für Strom und Erdgas angekündigt.
Die „BLAUPAUSE“ in Goldberg, die auch für die Gemeinden Barnin/Zapel und Crivitz in naher Zukunft gelten soll!
Das Goldberger Großprojekt im Jahr 2017 war das Projekt „Goldberger Wärme GmbH“. Damals war noch die WEMAG Energie-Dienste alleinige Gesellschafterin. Es wird erwartet, dass sich die Situation bald ändern wird. Die Stadt Goldberg beabsichtigt, 55 Prozent der Anteile von der WEMAG Energie-Dienst zu übernehmen und dadurch eine kommunale Energiegesellschaft zu bilden. Die WEMAG erhält dann 45 Prozent der Anteile. Auch die Kommunalaufsicht überprüfte die Verträge sehr genau. Es wurde festgestellt, dass die Gewinne erst im dritten Jahr nach der Aufnahme des Blockheizkraftwerks (BHKW) fließen werden. Das technische Schema in Goldberg war anfangs so gedacht, dass die WEMAG Flächen und Gebäude auf dem Gelände einer Agrargenossenschaft anmietet und pachtet, um dort ein Blockheizkraftwerk (BHKW) zu errichten. Dieses wird auf Basis von Biogas betrieben.
Der Rohstoff Rohbiogas wird nicht nur von der Agrargenossenschaft produziert, sondern auch die Wärme, die in einer Biogasanlage entsteht, soll in Goldberg genutzt werden. Beides will man auch weiterhin in Goldberg ausbauen und nutzen, aber hauptsächlich Strom erzeugen. Um einen maximalen Stromerlös zu erzielen, sollen die Laufzeiten der beiden Anlagen aufeinander abgestimmt werden. Der Vorteil für Goldberg ist, dass die WEMAG ein Fernwärmenetz in verschiedenen Straßen errichten will.Ziel ist es, zunächst alle kommunalen Einrichtungen im Bereich der Wärmetechnik zu erschließen, wie Schule, Mehrzweckhalle und in Zukunft auch die Kindertagesstätte. Die Stadt Goldberg verfügt auch über eine eigene Wohnungsgesellschaft Goldberg (WoGeGo) mit Gebäuden und diese sollen ebenfalls in der Zukunft großräumig erschlossen werden.
Die Regelung soll nun auch für die Kommunen in Barnin/Crivitz und Zapel gelten.Nur mit dem entscheidenden Unterschied, dass es keine kommunale Wohnungsgenossenschaft gibt und die Wärmekraftwerke in privater Hand sind.
Immerhin hat sich die Frage geklärt, wer die großen Freiflächenanlagen in Wessin und Zapel auf kommunalen Flächen errichten wird. Für den geplante Energiepark in Wessin ist also soeben ein Favorit benannt worden, wie schon mal 2013/14, welcher die Windenergieanlagen errichten wird.
Darüber dürfte sich auch die landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG Wessin sehr freuen, die zu 75 % der Flächen besitzt. Es ist zu erwarten, dass die 110-KV-Leitung von Barnin über Zapel nach Crivitz auch in einer Investitionshand sein wird. Die Menge an Investitionen und Kosten für alle Projekte wird höchstwahrscheinlich dazu führen, dass die Stromtrasse der 110 KV -Leitung nicht mehr unter der Erde verlaufen wird, sondern als Oberleitung verlegt werden wird. Im Hinblick auf die geplante 380-kV-Hochspannungsleitung als Parallelleitung von Bülow nach Crivitz über Zapel und weiter ab 2029 ist damit sicherlich auch eine entscheidende Lösung gefunden worden.
Eine Liebesheirat oder eher eine Zweckgemeinschaft? Es ist wohl eher eine tiefe und intensive Liebesheirat!
Denn schon am 10.01.2014 und am 11.02.2014 beschlossen die WEMAG AG und die Stadtvertretung von Crivitz, mehrere Windenergieanlagen gemeinsam in Wessin zu bauen. Vertreter des Städte- und Gemeindetages waren ebenfalls Berater zu diesem Thema. Die Ortsteilvertretung in Wessin hat sich bereits am 12.12.2013 für einen Windpark in Wessin durch die WEMAG ausgesprochen. Die Entscheidung wurde aufgrund der Aussichten auf finanzielle Einnahmen für die Stadt Crivitz getroffen. Dies lässt sich in dem Protokoll nachlesen. Daran können sich bestimmt noch zwei Ortsteilvertreter erinnern, denn sie sind heute zudem vertreten in der OTV in Wessin. Und dann kam die Kehrtwende in den Ansichten nach der Kommunalwahl 2014.
Der Unterschied zwischen einer Liebesheirat und einer Zweckehe besteht darin, dass bei der einen Gefühle dominieren und bei der anderen Vernunft. Voraussetzung für die Zweckehe ist eine Basis an Gemeinsamkeiten, Kompromissbereitschaft und vor allem der Wille, auf dieser Basis Ziele zu erreichen, die allein nicht zu erreichen wären.
Ob die Blaupause so funkeln wird, bleibt abzuwarten. Die Stadt Crivitz hat leider keine eigene kommunale Genossenschaft, die den Wohnungsbau fördert. Die Verlegung einer Fernwärmeleitung bis in die Neustadt wird in Zukunft Millionen in Crivitz verschlingen und große Überzeugungsarbeit bei den privaten Eigentümern erfordern. Auch der Steuerzahler wird dabei bestimmt mitwirken dürfen, ob es bei dem Strompreis und den Gemeindesteuern ist.
Es ist erstaunlich, wie weit fortgeschritten die Planungen und Absprachen bereits sind und ausgestaltet wurden. Der normale Bürger wird hierüber nur in Halbsätzen informiert, und wenn überhaupt bleibt alles wie immer in einem streng geschützten, nicht öffentlichen Bereich liegen. Wie man es seit Jahren gewohnt ist, ist Transparenz nicht die Stärke der Mehrheitsfraktionen der Wählergemeinschaft CWG – Crivitz und die LINKE/HEINE. Aber bezahlen muss dann das alles hinterher der Steuerzahler.
Die drei Gemeinden suchen dringend nach zusätzlichen Einnahmen, um ihren Haushalt aufzufrischen. Denn die finanzielle Zukunft sieht für alle drei Gemeinden nicht rosig aus. Mangelnde Liquidität, keine Rücklagen, hohe Investitionskosten für Bauvorhaben und hohe eigene Ausgaben machen Spekulationen möglich!
Die Wiedereinführung der Energieerzeugung im Kommunalwahlkampf 2023 nach den Ausstiegsplänen 2014 im Kommunalwahlkampf und der Planung zum Einstieg im Jahr 2012/13.
Der Einstieg vom Ausstieg, was für eine Zeitenwende in der Kommunalansicht bei CWG – Crivitz und die LINKE in der Crivitzer Stadtvertretung und bei den benachbarten Gemeinden!
Die beiden Vorsitzenden des Bau- und Umweltausschusses sowie die Bürgermeisterin geben bereits vor der Erteilung einer Förderzusage einer Machbarkeitsstudie zur regenerativen Energieversorgung und zur Wärmeplanung für die Stadt Crivitz ein Pressestatement über eine Karbonisierungsanlage und die Prüfung eines eigenen Wärmenetzes ab.
Wie lautet der alte Spruch über ungelegte Eier? Aber ja, das ist in der Crivitzer Kommunalpolitik so üblich, daran hat man sich in den vergangenen vier Jahren gewöhnt, dass erst Pressemitteilungen erfolgen und im Nachgang diskutiert wird. Die Befragung des Bürgers ist immer eine nachträgliche Angelegenheit.
Daher gab es am 27. Februar 2023 ein Interview und eine Pressemeldung der Vorsitzenden des Bauausschusses (Herr Alexander Gamm) und des Umweltausschusses (Herr Hans Jürgen Heine). Die über ein nur in der Vorstellung existierendes Projekt, das im Kultur – Bau – Bildung – OTV Wessin und Gädebehn und dem Hauptausschuss der Stadt Crivitz noch nicht besprochen wurde. Selbst im Umweltausschuss wurde dieses Thema nur kurz unter einem anderen Punkt (zum Energiekonzept) angesprochen. Auf den Tagesordnungen der Ausschüsse war es als eigenständiger Punkt nicht zu sehen, weder im öffentlichen Teil noch im nicht öffentlichen Teil.
Die Unterscheidung zwischen öffentlich und nicht öffentlich ist in Crivitz häufig problematisch, da man hier schnell in Aussagen von Verantwortlichen von einem zum anderen tendiert, wenn es um kommunale Angelegenheiten geht, aber meistens ist alles streng geheim.
Es wurde lediglich eine Ankündigung auf der Stadtvertretersitzung am 12.12.2022 von Frau Britta Brusch-Gamm (CWG – Crivitz) gemacht, in der es heißt: TOP Ö16 „Dafür wird es weitere Beratungen geben. Ein erster Schritt ist die Machbarkeitsstudie“ (Protokollauszug vom 12.12.2022).
So gab es in der Dezembersitzung des vergangenen Jahres damals schon einige Vorstellungen, wie man eine Karbonisierungsanlage nutzen kann zur Energieerzeugung, um die Neustadt und angrenzende Betriebe mit Wärme zu versorgen. Zusammen mit Zapel und Barnin sollte das eine große Sache werden und vielleicht sogar ein eigenes Stadtwerk. So erfragte bereits damals Frau Lisa Klünder-Fittke (Fraktion CWG – Crivitz), ob man dazu vielleicht eine Bürgerenergiegenossenschaft gründen sollte und vieles mehr. Spätestens seit diesem Zeitpunkt konnte man den Eindruck gewinnen, dass Herr Alexander Gamm ein sehr großes Interesse an diesem Thema hatte.
Was man daran erkennen konnte, dass er immer wieder in der damaligen Sitzung auf dieses Thema einging und wiederholte, was für eine immense Bedeutung das alles haben könnte. Im Mittelpunkt stand für ihn immer die Frage, was denn am Ende 1 m Rohrleitung und 1 kWh kostet. Hierzu soll dann ein Antrag zur Förderung der Finanzierung einer Machbarkeitsstudie gestellt werden, die ca. 95.000 € kostet und deren Inhalt Klarheit über alle Fragen geben wird, die jedoch frühestens im Wahljahr 2024 vorliegen wird.
Erst vor ein paar Tagen, am 16.02.2023, hatte der neu gewählte Bauausschussvorsitzende Herr Alexander Gamm den Ausstieg aus dem Projekt ENERGIEPARK – Wessin in seinem Ausschuss beschlossen und nun taucht plötzlich ein neues Leuchtturmprojekt auf, um die Aufmerksamkeit der Bürger zu erlangen.
Die Fraktion DIE LINKE/ Heine sind mit der Karbonisierungsanlage nicht zu stoppen. Ja, wenn sich diese beiden Herren etwas in den Kopf gesetzt haben, dann werden sie alles daransetzen, um ihre Pläne in die Tat umzusetzen.
Die Fraktion der CDU (Crivitz und Umland) und die Fraktion der CWG – Crivitz unterstützen dieses Projekt im Umweltausschuss und erwarten, dass bald auch die anderen Ausschüsse sich dem anschließen.
Indessen möchte also eine Unternehmensberatungsgesellschaft in Schwerin eine Karbonisierungsanlage im Crivitzer Gewerbegebiet errichten. Sie dient zur Erzeugung von Pflanzenkohle und warmen Wasser. Sie verarbeitet in einem pyrolytischen Verfahren Reststoffbiomasse zu sehr hochwertiger Pflanzenkohle.
Der Prozess wird als allotherm bezeichnet. Der Brennstoff (biologisch abbaubare Abfälle wie Baum und Strauchschnitt, Grünschnitt, Laub, sonstige Gartenabfälle und landwirtschaftliche Waldhackschnitzel und Biomasse) gelangt über eine Dosiereinrichtung in den Reaktor und wird dort auf bis zu 800 °C erhitzt. Hierbei wird das Material nicht verbrannt, sondern verkohlt – karbonisiert. Dabei entstehen Gase, die anschließend in einem Brenner bei 1250 °C vollständig verbrennen. Die dabei gewonnene Wärme beheizt ein Reaktor und steht danach zur Nutzung zur Verfügung. Als Standplatz genügt eine Grundfläche von 100 m². (CONTAINER VARIANTE).
@energiewende.de
Der Haken an der Sache ist,
„die Bereitstellung von Restholz aus dem Reihenaufschluss der Waldbestände und der Endnutzung (Kahlschlägen) für die z. Zt. vorhandenen Produktionsanlagen ist offensichtlich ausreichend. Bei jedoch zusätzlichen Produktionsanlagen, wie sie in Parchim, Hagenow. Ludwigslust und Crivitz geplant sind, sind unbedingt weitere Reserven aus Restholz zu erschließen.“
@ALLRIS®net@ALLRIS®net@ALLRIS®net
Und was heißt das? „Was kann der Stadtwald Crivitz an Restholz liefern?Das Erschließen von Reserven aus dem Restholz
Sowohl in der Forstwirtschaft, als auch aus der offenen Landschaft sowie von privaten Grundstücken sollte mit einer Aufgabe der Stadt Crivitz sein.“ Hierzu werden etwa 11.100 m³ Schüttgut von Eiche / Buche oder 6.750 m³ Schüttgutmasse (beide Werte arto) von Fichte und Pappel benötigt. Die Gewinnung soll erfolgen von Holz aus der Forstwirtschaft, von Restholz aus den holzverarbeitenden Betrieben, aus der offenen Landschaft, insbesondere Heckenrückschnitt an landwirtschaftlichen Flächen; bei Rückschnitten entlang von Straßen durch die Straßenmeistereien.
Was ist das Ziel? „Die Nutzung dieser Holzreserven erfordert jedoch dazu ein eigenes Unternehmen aufzubauen!“
Das jüngste veröffentlichte Energieprogramm der Stadt Crivitz enthält diese Informationen.
Ein eigenes städtisches Unternehmen könnte ein solches sein und so schließt sich der Kreis und das Engagement erhält ein Gesicht und ein Bild.
Der Bauausschuss Crivitz beschließt in einer 12-minütigen öffentlichen Sitzung mit 11 Tagesordnungspunkten [TOP] die sofortige Beendigung der „ENERGIEPARK-“ Planung in Wessin!
Die CWG, die LINKE und die CDU (Crivitz und Umland) stimmten „einstimmig“ zu.
Die Stadtvertretung soll den Beschluss am 27.02.2023 bestätigen.
Seit drei Jahren plant die Stadt Crivitz einen eigenen Energiepark für Windräder aufgrund einer Veränderungssperre und hat alle Bürger und Ämter in die Beteiligung des Entwurfs zur Satzung von Nov. 2022 bis Jan. 2023 eingebunden. In der Abwägung zu der Planung des Energieparks am 16.02.2023 im Bauausschuss wird diese nun plötzlich beendet, da die drei Bürgermeister zu einer anderen Meinung gekommen sind. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Kosten für den gesamten Planvorgang für den Steuerzahler wahrscheinlich ca. 40 – 50.000 € umfassen.
Es war die erste Sitzung des Bauausschusses am 16.02.2023 um 19:00 Uhr unter dem Vorsitz von Herrn Alexander Gamm (Fraktion DIE LINKE/Heine) seit dem 19.01.2023, auf der er übrigens einstimmig gewählt wurde, auch von der CDU-Fraktion (Crivitz und Umland).
Bei Sitzungen des Bauausschusses in Crivitz ist es üblich, zuerst die Einwohnerfragestunde abzuhalten, bevor man die Beschlussfähigkeit und die ordnungsgemäße Einladung der Abgeordneten überprüft. Anschließend kann man auf Änderungen der Tagesordnung und das vorherige Sitzungsprotokoll eingehen, was hier nicht der Fall war, also eine Angelegenheit, die ungefähr nur 4 Minuten bis dahin in Anspruch nahm.
Und schließlich befand man sich schon beim TOP Nr. 8 der Sitzung, bei dem es um einen Bauantrag ging, der Leuchtreklame am VOLKSHAUS und hierzu gab es plötzlich eine Nachfrage, ob denn der gegenüberliegende Eigentümer des Hauses dazu angehört worden sei. Die Platzierung der Leuchtreklame war unklar, da einige Teilnehmer sie angeblich nicht in den Unterlagen finden konnten, was eigentlich bei der Vorbereitung der Sitzung zu sehen gewesen wäre. Kurz darauf wurde der Einwand als unwichtig vom Vorsitzenden deklariert, weil man dafür nicht zuständig ist und Punkt, so folgte die Abstimmung und fertig war das Resultat.
Als man dann beim TOP Nr. 9 angekommen war, so ungefähr nach 9 Minuten, wo es um den Abwägungsbeschluss der Planung zum Energiepark Wessin ging, war man sich unsicher, was genau mit dieser Beschlussvorlage ausgedrückt werden sollte. Der Vorsitzende erklärte kurzerhand, dass sich die aktuelle Lage zu dieser Beschlussvorlage geändert habe und sie somit veraltet sei aufgrund der aktuellen Meinungsbildung der drei Bürgermeister von Crivitz, Barnin und Zapel. Der Vorsitzende änderte den ursprünglichen Beschlusstext und diktierte einen neuen für das Protokoll, der dann sofort zur Abstimmung gestellt wurde. Niemand erhob Einwände oder Bedenken, sodass die Tatsache, dass der Vorsitzende immer den Entscheidungsprozess bestimmt, als selbstverständlich angesehen wurde.
Der neue Beschlusstext lautete: „Der Bauausschuss empfiehlt die Einstellung des B-Planverfahrens zum Energiepark“. Diese Maßnahme wurde kurz in zwei Sätzen mit der allgemeinen Gesetzeslage durch das Land und der Tatsache begründet, dass die Windräder ohnehin gebaut werden. Auch hierzu gab es keine Einwände oder Bedenken von den Sitzungsteilnehmern, sondern nur ein zustimmendes Urteil mit der Kommentar-Begleitung, dass man daran ohnehin nicht mehr arbeiten kann, da sie ohnehin gebaut werden.
Anschließend wurde abgestimmt und das war es. Danach fragte man nach Anfragen, die es nicht gab, sondern eine eigene Vorstellung von einem Besucher und schon war man beim TOP Nr.11-dem Schluss der öffentlichen Veranstaltung.
Diese Sitzung kostete den Steuerzahler 240 € an Sitzungsgeldern für 12 Minuten einer öffentlichen Sitzung. Die öffentliche Sitzung des Bauausschusses Crivitz mit 11 TOP dauerte 12 Minuten, während die Hauptausschusssitzung am 13. Februar 2023 mit 15 TOP im gleichen Haus 14 Minuten und 30 Sekunden dauerte. Erstaunliches in der Faschingszeit!
Teil 1- Die plötzliche Entdeckung 2023 der Biodiversität nur im Ökosystem des Stadtwaldes! Warum?
Jetz entdeckt man also plötzlich – seit 2014 erstmalig die Biodiversität nur im Stadtwald Crivitz? Im Gebiet zu den angrenzenden geplanten Energiepark (für ca. 20 Windräder) oder im begegnenden geplanten Bau zu der 110 KV Leitung, wo sich auch der Stadtwald befindet, existiert die Biodiversität nicht?Im Grasland, Ackerflächen, den angrenzenden Söllen oder am See wird die Biodiversität vom Umweltausschuss in Crivitz nicht entdeckt!
Liebe Leserin, lieber Leser,
herzlich willkommen. 2023. Ich hoffe, Sie hatten einen wunderschönen Jahreswechsel und sind bereit für neue Taten. Am Montag hatte ich ein bisschen Zeit, meinen Lesestapel abzuarbeiten. Dabei stieß ich auf ein Papier vom Vorsitzende des Umweltausschusses Herr Hans Jürgen Heine (Fraktion die LINKE/Heine), welcher eine Neujahresinspiration hatte zu einem Energieprogramm in Crivitz „die klimafreundliche Stadt“ ? Das alles war anfangs undurchlässig für den Laien, aber dann wurde es klar.
Dabei geht es um den Fördertopf“ angepasstes Waldmanagement“ der fordert die strikte Anwendung der Biodiversität in Wäldern und ist Teil des Wettbewerbs“ klimaaktive Kommunen „. Der Wettbewerb wiederum richtet sich an Kommunen, die sich mit dem Thema Wind- und Solarenergie ausbauen, die Energieeffizienz verbessern und den Klimaschutz durch Kooperation mit der Wirtschaft voranbringen. Die beiden Dinge sind nun zu einer Einheit verschmolzen, die sich „ENERGIEPROGRAMM“ nennt. Es scheint, als wären diese grünen Ideen nur ein Etikettenschwindel!
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Mit der Errichtung einer Karbonisierungsanlage ( Biokohle Produktionsanlage) in Crivitz, welche von der CWG und die LINKE, die förmlich darum betteln, mit großer Freude begrüßt und man erfüllt sich damit gleichzeitig zwei Wünsche. Einerseits die Kooperation mit der Wirtschaft zur Verwertung von Holz aus dem Stadtwald und Biomassen aus der Landschaftspflege zur Biokohleproduktion und andererseits die Energieerzeugung, um Wärme für die Neustadt und die umliegenden Betriebe zu erzeugen.
Dies wird als ENERGIEPROGRAMM für den Bürger vermarktet.Vielleicht sogar ein eigenes Stadtwerk, wie Herr Alexander Gamm auf der letzten Sitzung der Stadtvertretung zu berichten wusste. Na also, Herr Gamm, da werden doch bestimmt noch Posten im Aufsichtsrat frei, wenn es denn schon bei der ARCUM nicht geklappt hat, oder?Oder bei dem zukünftigen eigenen kommunalen Unternehmen für Nutzung der Holzreserven, so wie es im Programm beschrieben ist?
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Es sollten eigentlich nur drei Hauptthemen für das Jahr 2023 gelten, wie es auf der Sitzung des Umweltausschusses am 15. November 2022 öffentlich bekannt gegeben wurde. Die Themen lauten: 1. Der Stadtpark, 2. Das Arboretum und 3. Ein Klima angepasstes Waldmanagement. Herr Alexander Gamm (Fraktionsvorsitzenden die LINKE/ Heine) kümmert sich um den 3. Punkt, da es hier um ein Förderprogramm bzw. Fördergelder geht, also ums Geld! Na schau an! Das Ergebnis der gesamten Aktion ist nun vermischt in einem sogenannten Energieprogramm und wird vom Vorsitzenden des Umweltausschusses vorgetragen und wird bestimmt, wie üblich sofort in die Abstimmung gehen.
Laut Plan sollte hierzu eine Beratung am 16.12.2022 stattfinden, jedoch fand sie am 10.12.2022 statt. Dies war jedoch keine Beratung, sondern ein traditioneller Rundgang in Crivitz beginnend am Parkplatz am LIDL. Hierzu postete der Crivitzer Schaukasten noch Bilder über den Rundgang bis zum Eingang des Waldes – Einwohner waren auch nicht dabei? Das Energieprogramm wurde am 3. Januar 2022 niedergeschrieben und steht wie immer unumstößlich sofort zur Diskussion im Raum, frei nach dem Motto „So ist es vorgesehen und so wird es gemacht und Punkt“.
Es wird wieder einmal die Zeit drängen, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Demnach wird man auch nicht lange darüber debattieren und es wurde bereits hierzu eine klare Richtung in der letzten Sitzung der Stadtvertreter von Herrn Alexander Gamm angezeigt. So sieht eben die gelebte kommunale Demokratie in Crivitz aus.
Das von Herrn Heine zusammengestellte Energieprogramm ist nicht gerade bahnbrechend und besonders innovativ. Der Text liest sich wie eine Arbeitsaufstellung an den städtischen Bauhof – und Ausgabenerhöhung an den Haushalt, um die notwendige Umsetzung des Programms der LEKA (Landesenergie- und Klimaschutzagentur MV) durchzuführen, um weitere Fördermittel zu erhalten. Das ist nicht einmal ansatzweise ein Energieprogramm. Es ist nicht erkennbar, welche konkreten Maßnahmen oder Ideen verfolgt werden. Eher Feststellungen wie schön doch sich die Flora und Fauna sich im Arboretum, im sog. Stadtpark und auf den Friedhof sich entwickeln. Diese Tatsachen bedürfen keiner weiteren Kommentierung.
Das ARBORETUM natürlich und der STADTPARK und ja ein neuer Wettbewerb warten darauf im Programm, wieder von Ihnen neu entdeckt zu werden. Der Crivitzer See, die Warnow und sogar die Gartensparten werden in dem Papier leider nur angedeutet und es sind keine konkreten nachhaltigen Maßnahmen beschrieben, die diese Ökosysteme nachhaltig begünstigen könnten. Die Stadt Crivitz soll sich bei der Überwachung und Kontrolle von diesen Bereichen vorrangig auf die Beobachtung und Kontrollgänge in diesen Bereichen konzentrieren und die Maßnahmen anderer Behörden unterstützen. Was für eine Erkenntnis?
Im Zuge der Neugestaltung des Marktplatzes in Crivitz plant man mit der Errichtung einer Ladestation für E-Bikes zu beginnen. Beim zukünftigen Ausbau von Radwegen beabsichtigt man in dem Radverein des AGFK mitzuwirken, in welchem man vor zwei Monaten jüngst eingetreten ist. Ein Konzept für den Ausbau der Radwege oder eine Vorstellung über den Ausbau fehlt. Im Weiteren plant man, Energiebeauftragte an den Schulen einzustellen und noch mehr Flächen in der offenen Landschaft für Photovoltaikanlagen auszuweisen sowie die Photovoltaikanlagen auf geeigneten Dächern zu installieren.
Es ist nicht zu übersehen, dass hier erneut die Absicht besteht, die Stadt Crivitz als Standort natürlich wieder für einen bundesweiten Wettbewerb „klimaaktive Kommunen“ im Jahr 2023 in der Darstellung zu nutzen. Es ist wahrscheinlich wieder damit zu rechnen, dass ein neues Werbevideo über Crivitz gedreht und dann bundesweit ausgestrahlt wird. Das ist doch mal wieder eine tolle Idee! Crivitz wäre ohne die Teilnahme an Wettbewerben und die Zuwendung von Fördertöpfen nicht das, was es heute ist!
Neu ist die übertriebene Begeisterung über eine Karbonisierungsanlage im Gewerbegebiet Crivitz. Es handelt sich um Restholz aus dem Stadtwald und Privatwald. Das wird im Papier so beschrieben das Crivitz mit Holz über einen nachwachsenden Rohstoff verfügt! Es ist wahrscheinlich, dass im Wald bald mehr gerodet als angepflanzt wird und kein Totholz mehr im Wald verbleiben wird, das klingt aber mächtig nach einem Mitwirkungsverbot.
Was ist eine Karbonisierungsanlage?
Karbonisierungsanlage dienen zur Erzeugung von Pflanzenkohle und warmen Wasser.
Was macht eine Karbonisierungsanlage? Sie verarbeitet in einem pyrolytischen Verfahren Reststoffbiomasse zu sehr hochwertiger Pflanzenkohle. Der Prozess wird als allotherm bezeichnet. Der Brennstoff gelangt über eine Dosiereinrichtung in den Reaktor und wird dort auf bis zu 800° C erhitzt. Hierbei wird das Material nicht verbrannt, sondern verkohlt – karbonisiert. Dabei entstehen Gase, die anschließend in einem Brenner bei 1250°C vollständig verbrennen. Durch die Verbrennung sind sehr geringe Abgasemissionen möglich, die mit anderen Verfahren nicht zu realisieren sind. Die dabei gewonnene Wärme beheizt einen Reaktoren und steht danach zur Nutzung zur Verfügung.
Was wird Verkauft? vorrangig Pflanzenkohle……..so kosten ca. 2000Liter pure Pflanzenkohle, Biochar, Bio-zertifiziert, ca. 900,00€.
(Mineralstoffe werden in den Poren und an der Oberfläche der Pflanzenkohle gebunden /Struktur der Pflanzenkohle entspricht der üblicher Holzkohle)
Verwendungsmöglichkeiten der Pflanzenkohle?
In der Landwirtschaft – Güllezusatz/ Futterzusatz /Terra-Preta/ähnliche Erden mit Zusatz von Pflanzenkohle (Torfersatz)/Komposthilfsstoff/Zusatzstoff für Biogasanlagen
Industrie und Sonstiges: Filtermittel für Abwasserreinigung/Nahrungsergänzungsmittel, Farbstoff /Pellets für Pelletheizung/Ausgangsstoff für Kohlefaser
Was sind die Einsatzstoffe?
Einsatzstoffe sind Biologisch abbaubare Abfälle wie Baum und Strauchschnitt, Grünschnitt, Laub, sonstige Gartenabfälle und Hackschnitzel das sind landwirtschaftliche Waldhackschnitzel.
Output Karbonisierungsanlage? Pflanzenkohle pro Jahr (bei Input ca.40 % Wasser): ca. 350 t mit 30 % Wasser / Abwärme: Überschussenergie nach den Reaktoren: 150 kW/h 0,15 MW/h x 7500 h = 1125 MWh /Das entspricht ca. 112.500 l Heizöl/Jahr
Zukunftsperspektiven?
Verkohlung von Klärschlamm —>Phosphor Rückgewinnung / Stromerzeugung durch kleine Dampfturbinen
Größe der Anlage? Als Standplatz genügt eine Grundfläche von 100 m². (CONTAINER VARIANTE)
Teil 1- Die plötzliche Entdeckung 2023 der Biodiversität nur im Ökosystem des Stadtwaldes!Warum?
Jetz entdeckt also man plötzlich seit 2014 erstmalig die Biodiversität im Stadtwald Crivitz?
Auszüge @ALLRIS®net
Die Biodiversität ist eine Fülle unterschiedlichen Lebens in einem bestimmten Landschaftsraum. Sie umfasst die drei Ebenen – die genetische Vielfalt (Mutation, Rekombination, Neukombination) – die Artenvielfalt ( Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen) und die Vielfalt der Lebensgemeinschaften(Ökosysteme-Wald, Meer, Grasland). Ohne diese Vielfalt könnten wir auf unserem Planeten nicht existieren. Sie liefert Nahrung, stellt Wirkstoffe für Arzneien bereit, dient der Erholung und spielt eine wichtige Rolle in der Klimaregulation.
Also das ist schon kurios das nur die Biodiversität sich im Stadtwald befindet? Im Gebiet zu den angrenzenden geplanten Energiepark (für ca. 20 Windräder) oder im begegnenden geplanten Bau zu der 110 KV Leitung, wo sich auch der Stadtwald befindet, existiert die Biodiversität überhaupt nicht? Im Grasland, Ackerflächen, den angrenzenden Söllen oder am See wird die Biodiversität vom Umweltausschuss in Crivitz nicht entdeckt!
Denn auf seiner letzten Sitzung des Umweltausschusses verkündete Hans-Jürgen Heine als Vorsitzender, dass ein Schwerpunkt für das Jahr 2023 sein wird eine verstärkte Abholzung im Stadtwald, weil das Holz als Baumaterial knapp geworden ist. Sicherlich auch mit dem Hintergrund der erhöhten finanziellen Einnahmen für die Stadt Crivitz aus der Waldbewirtschaftung. Diese Grundhaltung widerspricht aber der Richtlinie des Förderprogramms für Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement!
Richtlinie für Zuwendungen zu einem Klima angepassten Waldmanagement vom 28. Oktober 2022 Zuwendungsfähige Waldfläche** ≤ 100 ha kann man von 85,00€ bis 100 €*pro Hektar und Jahr erhalten- 10 oder 20 Jahre. ( Der Stadtwald in Crivitz hat eine Größe von 615,63 ha Waldfläche).
Quelle: klimaanpassung-wald.de
Dieses Programm passt natürlich hervorragend zur Umwandlung Wirtschaftswald in Naturwald am Glambecksee in der Gemarkung Basthorst. Zielrichtung: Klimaresilienz–Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klima-resilient) sind. Nur klimaresiliente Wälder sind dauerhaft in der Lage, neben der CO2-Bindung in Wäldern und Holz auch die anderen Ökosystemleistungen (z. B. Schutz der Biodiversität, Erholung der Bevölkerung, Erbringung von weiteren Gemeinwohlleistungen sowie die Rohholzbereitstellung) zu erfüllen. ( Quelle: klimaanpassung-wald.de)
Kriterien
Gegenstand der Zuwendung ist die nachgewiesene Einhaltung von übergesetzlichen und über derzeit bestehende Zertifizierungen hinausgehenden Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement, mit dem Ziel, Wälder mit ihrem wertvollen Kohlenstoffspeicher zu erhalten, nachhaltig und naturnah zu bewirtschaften und an die Folgen des Klimawandels stärker anzupassen. Dabei ist für die Resilienz der Wälder und ihrer Klimaschutzleistung als Grundvoraussetzung auch ihre Biodiversität zu erhöhen. Ebenso dazu gehören auch die Planung und die Vorbereitung des klimaangepassten Waldmanagements.( Quelle: klimaanpassung-wald.de)
Resümee
Hier gibt es noch viel nachzudenken! Es gehört eben wirklich mehr dazu als ein Förderprogramm ausfindig machen, es zu verpacken in einem Energieprogamm und für eine Karbonisierungsanlage im Gewerbegebiet Crivitz zu werben! Es bedarf einer breiten Diskussion mit den Bürgern über die Darstellung aller Aspekte des Klimaschutzes und nicht nur vorgefertigte Projekte, die von einzelnen vielleicht begünstigt angenommen werden.
Bei der Teilnahme am Förderprogramm „Klimaangepassten Waldmanagement“ gibt es aber entscheidende Reibungspunkte. So erscheint unter dem Punkt 6. Der Bedingungen auch der „Verzicht auf Kahlschläge. Das Fällen von absterbenden oder toten Bäumen oder Baumgruppen außerhalb der planmäßigen Nutzung (Sanitärhiebe) bei Kalamitäten ist möglich, sofern dabei mindestens 10 % der Derbholzmasse als Totholz zur Erhöhung der Biodiversität auf der jeweiligen Fläche belassen werden.“ ( Quelle: Klimaanpassung-wald.de)
Biodiversität und Artenschutz im Waldbedeutet:
Schaffung differenzierter und laubholzreicher Waldstrukturen, Belassen von starkem stehenden und liegenden Totholz (Ziel mindestens 30 m³ je Hektar), dauerhafter Erhalt von Biotopbäumen und kleinerer Altholzinseln in gleichmäßiger Verteilung, Belassen von Sukzessionsflächen, Einrichtung temporärer Ruhezonen für besonders störungsempfindliche Tierarten ( Fisch- und Schreiadler, Rotmilan etc.), Schutz sehr alter Bäume, Erhalt und Pflege von Sonderstandorten im Wald, zum Beispiel Mittelwälder, Moore, Magerrasen, Zwergstrauchheiden, Blockhalden und Felsströme, Quellen, stehende und fließende Kleingewässer, Waldwiesen, Erhalt und Neuschaffung artenreicher Waldaußen- und Innenränder, keine Vollbaumnutzung, maßvolle Nutzung von Waldrestholz (mind. 50% Waldrestholz muss im Wald verbleiben), Verzicht auf eine systematische Walderschließung in sensiblen Bereichen wie Moore, Quellhorizonte, Blockhalden, Bachtälchen. Zum Schutz von Reliktarten und stark gefährdeter oder unmittelbar vom Aussterben bedrohter Arten reicht eine nachhaltige, integrative Waldbewirtschaftung mit den definierten Naturschutz-Mindeststandards alleine nicht aus. Partiell-segregative Strukturen müssen daher die integrative Forstwirtschaft ergänzen. In allen öffentlichen Wäldern ist es ratsam zu diesem Zwecke Hotspot-Kartierungen durchzuführen. Das sind die Anforderungen an die Umsetzung der BIODIVERSITÄT im Wald und nicht die Abholzung und die Restholzverwertung, wie es in dem vorgelegten Papier vom Vorsitzenden des Umweltausschusses Crivitz bezeichnet wird, da man nur betriebswirtschaftlich Einnahmen regenerieren möchte.
Crivitz verfügt über eine beachtliche Anzahl von Arbeitsgemeinschaften, die letzte wurde gerade vor einem Monat ins Leben gerufen, um die Problematik des Marktplatzes zu erörtern. Wie üblich werden die Bürger in dieser Angelegenheit nicht um ihre Meinung gebeten, sondern erhalten lediglich eine vorgefertigte Meinungsaussage.
Das, was jetzt hier vorliegt, ist kein Energieprogramm, sondern ein Werbeprospekt für die Nutzung von Fördertöpfen und einer Karbonisierungsanalgedenn diese benötigt Holz!
Die Sonne scheint nicht, aber einige Köpfe in den Fraktionen von CWG und die LINKE sind wahrscheinlich ziemlich heiß geworden im Sommer 2022 und immer noch nicht abgekühlt, so scheint es. Die Gebühren für den Friedhof werden für die Bürger 2023 deutlich erhöht, da die Kosten enorm gestiegen sind. Gleichzeitig soll 2023 aber ein Parkplatz für 100.000 € neu gebaut und eine Machbarkeitsstudie für 140.000 € zur kommunalen Wärmenetzplanung in Auftrag gegeben werden!
So soll bereits am 12.12.2022 beschlossen werden, die Möglichkeit und die Wirtschaftlich-keit zur regenerativen Energieversorgung und kommunalen Wärmenetzplanung zu prüfen und dazu eine Machbarkeitsstudie erarbeiten zu lassen. Zu diesem Zweck wurde ein Richtpreisangebot in Höhe von ca. 140.000 € für die Erstellung einer entsprechenden Machbarkeitsstudie erstellt.Eine Grundsatzentscheidung ist notwendig.
Wieder einmal wurde ein Fördertopf kurzfristig und unerwartet entdeckt – die ewige Suche nach finanzieller Unterstützung, wenn man kein Geld mehr im Haushalt hat oder doch? Was wird wohl dazu unser neuer Klimaschutzmanager 2023 sagen, im Amt Crivitz! Der Topf ist nicht neu, er wurde lediglich seit dem 15.09.2022 neugestaltet und kann bis zum 2025 genutzt werden.
Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien (Förderquote 50%)
Modul 1 zielt auf die Erstellung von Transformationsplänen zur Dekarbonisierung bestehender Netze bis 2045 und von Machbarkeitsstudien für neue Netze mit einem Anteil klimaneutraler Wärme von mind. 75 %. Dabei können Planungsleistungen bis zu Phase 4 nach HOAI mitgefördert werden, die maximale Fördersumme ist auf 600.000 Euro begrenzt.
Es gibt vier Module, die zeitlich aufeinander aufbauen, untergliedert sind. Es wird unterschieden zwischen Wärmenetzen, die bereits bestehen und Wärmenetzen, die komplett neu errichtet werden sollen (treibhausneutral). Grundsätzlich sind in Bestandswärmenetzen förderfähig: Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und Wärmeübergabestationen. Bis zu 2 Mio. € Fördergeld sind möglich. Es wurde kein beschleunigtes Verfahren durchgeführt, es wäre also auch möglich, die Angelegenheit bis Februar 2023 in den Ausschüssen zu diskutieren.
Nun muss aber alles wieder schnell gehen, ohne Diskussion in den Ausschüssen soll sofort am 12.12.2022 bereits alles beschlossen werden. Vielleicht hätten die ansässigen Firmen und Bürger noch weiterführende Vorschläge zu diesem Thema abgeben können. Es ist bedauerlich, dass sie an diesen Vorgesprächen nicht mehr beteiligt werden können.
Wieder einmal überrascht die CWG und LINKE Fraktion die Opposition CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) diesmal mit einem Antrag, den sie ohne öffentliche Vorgespräche in den Ausschüssen eingebracht hat. Es gab keinen Grund, dieses Thema in den beherrschenden Bauausschuss oder Umweltausschuss zu bringen.
Die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) wird sich bei diesem Thema keine großartige Gegenwehr leisten wollen, da sie selbst in der Vergangenheit einen Antrag in ähnlicher Form mitgetragen bzw. eingebracht hatte. Am 20.06.2022 wurde ein gemeinsamer Antrag von CDU, CWG und die Linke aus dem Bauausschuss heraus an die Bürgermeisterin gerichtet, in dem diese aufgefordert wird, die künftigen Nutzung erneuerbarer Energien in den öffentlichen Gebäuden der Stadt zu prüfen.
Es ist also zu erwarten, dass sie sich bei diesem Thema der Wärmenutzplanung nicht entgegenstellen wird, um ihre Wählerschaft und das gute Miteinander mit der CWG-Fraktion und der LINKEN nicht zu gefährden.
Resümee
Es gibt nur eine Frage, die sich hierbei stellt.
Wie rechtfertigt man gegenüber den Bürgern nach Diskussionen, dass sie jetzt mehr Gebühren zzgl. Verwaltungskosten ab 2023 zahlen müssen für den Friedhof, aufgrund der gestiegenen Kosten, aber gleichzeitig werden 240.000 € Mehrausgaben ohne Diskussion beschlossen?
Öffentliche Vorberatungen scheinen nicht mehr so in Mode zu sein wie früher, zumindest nicht ca. 15 Monate vor der Kommunalwahl.
Die heutigen Beschlüsse werden sich auch in die nächste Wahlperiode ab 2024 hinein finanziell erstrecken und werden dann andere zu verantworten haben. Es wird nicht in Vergessenheit geraten! Es ist weitestgehend sicher, dass die Mehrheitskoalition aus Crivitzer Wählerge-meinschaft und die LINKE/Heine den Beschluss trotz möglicher oppositioneller Stimmen durchsetzen werden.
Herr Daniel Itze im Erklärungsnotstand! Was für ein Drama und Spektakel!
Eine Sitzung ohne die Schützenhilfe der Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm und des amtierenden Bauausschussvorsitzenden Herrn Alexander Gamm. Es ist lediglich die Abgeordnete Frau Lisa Klünder -Fittke als Gast anwesend. Was für ein interessantes Ereignis!
Bevor Sie wieder erst in 13 Wochen erfahren werden, was auf der Sitzung besprochen wurde, nachdem das Protokoll beschlossen wurde, berichten wir über die Sitzung, aber heute nur der Teil der Befragung.
Nichts ist so beständig wie der Wandel!
Das durfte jetzt nun auch der Vorsitzenden der Ortsteilvertretung Herr Daniel Itze in Wessin erfahren haben, als er das Ergebnis der Befragung von den Bürgern anhand seiner Abstimmungsblätter bekannt geben wollten. So hatte er noch unbedingt absichtlich schriftlich darauf hingewiesen, dass „zu spät eingegangene Abstimmungen können beim Abstimmungsergebnis nicht berücksichtigt werden“ jedoch war das zum Schluss alles völlig egal. Es war ohnehin alles „Nichtig“ und nicht zu gebrauchen.
Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar-
So stimmte die Nummerierung und Darstellung der Standorte in der beigelegten Zeichnung nicht überein mit denen auf dem Abstimmungsblatt.
Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar-
Es waren auch mehr Flächen im Abstimmungsblatt vorhanden und anders beschrieben! Auch war die Kennzeichnung der Potential Flächen eine andere gewesen als in der Beschreibung!
Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar-
Alles sehr verwirrend und irritierend! Kein Bürger konnte also nachvollziehen, worüber und über welchen Standort jetzt abgestimmt werden sollte! Zusätzlich wurde noch eine sogenannte Vororientierung an Aussagen bzw. fast als Werbung zu bezeichnen mitgeliefert und war dazu noch Bestandteil. Der Verdacht der Befangenheit drängt sich auf. Werbung oder eine neutrale Abstimmung?
So ist diese Bürgerbefragung ohnehin nur die Wiedergabe eines Stimmungsbildes der Bürger zu einem bestimmten Thema, sie hat aber keine rechtliche Wirkung und ist keine direkte Bürgerbeteiligung! Die Befragung war unzureichend vorbereitet und wurde als Schnellschuss organisiert, weil die Zeit drängte und Solaranlagen gebaut werden sollten.
KURZ UND GUT, die Befragung ist aufgrund der Mängel „nichtig“ bzw. ungültig und darf eigentlich zu nichts verwendet werden! Nun wurde sie aber trotzdem öffentlich ausgewertet – und galt halt nur als Meinungsumfrage! Was für eine Phrase! Oje!
Das Amt ist schuld, denn es wurden nicht alle vorgegebenen Stimmzettel sofort gedruckt und so mussten später noch ca. 100 nachträglich verteilt werden. Da war aber die Abgabezeit schon wieder fast vorbei! Außerdem hat das Amt die Bilder mit den Nummerierungen verwechselt. Frau Lisa Klünder -Fittke von der CWG – Fraktion monierte dazu „Das Amt hat es verkackt“, was für eine seltsame Verwechslung der Verantwortung von einer Abgeordneten.! So der Grundtenor auf der Veranstaltung!
Insgesamt wurden 250 Stimmzettel (über 18 Jahre) verteilt! So lagen zur Sitzung nur ca. 98 Stimmenzettel vor zur Auswertung. Also nur ca. 39 % der Bürger haben sich beteiligt. Ein Wunder, dass überhaupt so viele Teilnehmer bei dem Verwirrspiel mitmachten. Von denjenigen, die abgestimmt haben, sagten 30 Nein, 2 Ja und weitere 62 Ja, aber nur, wenn die Bürger beteiligt werden. Ist also die Bürgerbeteiligung im ausreichenden Maße nicht gegeben, dann sind 92 dagegen, also dann gilt NEIN?
Aus diesen Daten ergibt sich ein Ranking, das die folgenden Plätze belegt: 1. Platz Nr.4-Reitstall; 2. Platz Nr.2-Kiesabbau; 3. Platz Nr. 1. -Kirche und Nr.3 und Nr.5 sind raus! Eine finanzielle Beteiligung der Bürger ist nur durch Geldanlagen am Reitstall beim sog. Bürgersolarpark möglich, da die Stadt Crivitz dort auch einige Flächen besitzt (12ha). Niemand war über das Ergebnis überrascht.
Schon 2021 hatte Frau Brusch Gamm auf einer OTV-Sitzung angekündigt, dass man dort einen Bürgersolarpark errichten wolle, weil die Kommune auch Flächen besitzt. Ebenso müsse man doch auch an das ansässige Unternehmen, die landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG Wessin, denken.
Danach wurde natürlich weiter über das Gebiet beim Reitstall -Platz 1- gesprochen, da der Leiter der Projektierung von der Firma SOMIKON Herr Carsten Rodbertus, ebenfalls anwesend war. Was für ein Zufall! So wurden dann sofort weiter über die Vorteile von Photovoltaik gesprochen und was diese Technologie alles für Insekten und für Tiere tut sowie, dass sich Wessin ja auch selbst versorgen könnte durch die Gründung einer sogenannten Bürgerenergiegesellschaft! Die Abgeordnete der CWG – Fraktion Frau Lisa Klünder -Fittke war von der Vorstellung der Gründung einer Gesellschaft begeistert und erbat Unterlagen von dem anwesenden Unternehmen bis zur nächsten Sitzung!
Übrigens, die ortsansässige (Crivitz) Fraktionsvorsitzende, der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag LUP, Frau Ulrike Seemann-Katz, war nicht anwesend, obwohl es ja ihr direkter Wahlkreis ist. Sie hätte sicherlich noch viele wertvolle Hinweise zu diesem Thema gegeben. Schade eigentlich!
Resümee
Die da oben sind schuld bzw. das Amt Crivitz ist schuld!
Einfach nur noch peinlich!Es war ganz einfach eine schlechte Vorbereitung/ Darstellung und Kontrolle der eigenen Unter-lagen, bis zum, Druck der Stimmzettel, durch den Vorsitzenden der OTV-Wessin.
Da der Name und Titel des Vorsitzenden der OTV – Wessin, Daniel Itze, im Impressum für diesen Flyer angegeben ist, ist es selbstverständlich, dass er der Verfasser ist und somit verantwortlich. Hinz kommt noch eine mangelnde Organisation und Übersicht. Eine monatliche Aufwandsentschädigung von 180,00 € zuzüglich für den Vorsitzenden sowie Sitzungsgeldes von 40,00 € und einen monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 50 € sollte eigentlich ausreichende Motivation und Engagement fördern.
Unsere Redaktion ist nicht dafür bekannt, Fehler in Amtshandlungen im Amt Crivitz nicht zu benennen. Aber die Schuld für diese blamable und misslungene Befragung in Wessin den Mitarbeitern des Amtes in die Schuhe zu schieben, in dem man die eigene Verantwortung abwälzt, ist schäbig. Es war ganz einfach eine schlechte Vorbereitung/ Darstellung und Kontrolle der eigenen Urschrift bis zum, Druck der Stimmzettel, durch den Vorsitzenden der OTV- Wessin.
Es wäre ratsam, an dieser Stelle darüber nachzudenken, dass man nicht direkt von den Bürgern in Wessin gewählt wurde, sondern durch eine andere Instanz. Es ist nicht das erste Mal, dass die eigene Verantwortung für ein Problem in Wessin heruntergespielt wird und andere für die Ursachen verantwortlich gemacht werden. Für die Vorlagen und Inhalt der Flyer sowie die Organisation der Befragung ist der Vorsitzende der OTV verantwortlich. Die Mitarbeiter des Amtes unterstützen nur und stehen hilfreich zur Seite.
“ Da wir die Windräder nicht verhindern können, wollen wir das Beste für die Bürger herausholen“. (Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm) Wer mit *Wir* gemeint war, verschwieg sie jedoch! Sie wiederholte am 07.11 und 10.11.2022 mindestens drei Mal ihren halben Amtseid, das sie nach „besten Wissen und Gewissen“ entschieden habe!
Mit 80 % Mehrheit in der Ortsteilvertretung Wessin und einer 72 % Mehrheit von CWG und die LINKEfochten Siediesen Beschluss zum Energiepark mit ca. 210 bis 225 ha durch! Auch in der Gewissheit, dass bis 2027 sicherlich noch weitere ca. 100 ha an Potentialfläche hinzukommen werden!
Ein politischer Wendepunkt und Drehung in den Ansichten um 180 Grad von der Crivitzer Wählergemeinschaft und die LINKE erstmals seit den Demonstrationen vor 4 Jahren. Noch im Wahlkampf 2019 wurde das Thema *Windkraft* von Ihnen buchstäblich für eigennützige Zwecke vereinnahmt, obwohl man bereits zu diesem Zeitpunkt genau wusste, dass ein Genehmigungsverfahren zum Windpark in Wessin seit Anfang des Jahres 2019 anhängig war.
Versprechungen und Erwartungshaltungen gegenüber den Bürgern wurden geschaffen, durch die öffentlich Mandatsträger der Stadtspitze im Glauben, dass man in Sicherheit ist vor dieser Thematik. Nun kam die Ernüchterung! Das kann auch nicht damit begründen, dass man keine Glaskugel hatte! Auch beim Thema *Funkmast- Wessin* sind bereits erste Entscheidungen getroffen worden und auch hier werden Erwartungen demnächst zerplatzen. Denn dem Gestattungsvertrag mit der ATC Germany Holding GmbH wurde bereits am 20.10.2022 mehrheitlich durch CWG und die LINKE im Bauausschuss zugestimmt.
Posse und Drama um die Abstimmung zum Energiepark in Wessin auf der Sitzung! Man hätte diese Sitzung auch auf den 11.11. legen können! Der Umweltbericht zum Energiepark wurde von der Stadtspitze so geheim gehalten (fast wie eine*VS* Sache im Landtag) so dass die Abgeordneten das 42 -seitige Papier erst Stunden vor Beginn der Veranstaltung in den Händen hielten! Eine Taktik oder Nachlässigkeit? Ganz einfach, es war ein berechnetes Kalkül für die bevorstehende Abstimmung durch die Versammlungsleitung. In dem Bericht sind nämlich eklatante Mängel enthalten, welche man lieber vorher nicht diskutieren wollte!
So sehen also die sogenannten 72-prozentigen Machtpoker von CWG und die LINKE seit Jahren aus. Wovor hat man hier eigentlich immer Angst? Demokratie heißt nun einmal, sich auch mit anderen Meinungen auseinanderzusetzen bzw. dies auch zu respektieren. Man kann nur hoffen, dass der Souverän im bevorstehenden Kommunalwahlkampf 2023/24 genauer hinschaut bei den politischen Strömungen in Crivitz und sich für eine Vielfalt anstatt einer Übermacht entscheidet, um die Demokratie neu zu stimulieren!
Eigentlich müsste dieser Tag ein Feiertag seinfür die ortsansässige Fraktionsvorsitzende, der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag LUP Frau Ulrike Seemann-Katz, da nun auch in Ihrem Heimatort Crivitz die Technologien für die Freiheit bzw. von überragender Bedeutung für nationale Sicherheit gebaut werden! Aber sie ward wiedermal in ihren Heimatwahlkreis zu diesem Thema nicht gesehen. Wahrscheinlich ist die Faszination für die Windenergie von der Größe des zukünftigen Energieparkfläche (ca. 210 bis 225 ha) und der möglichen Windradanzahl (ca. 20) sowie der eventuellen Anlagen-größe (ca. 235m), noch viel zu gering! Das ist bedauerlich, denn ein höchstpersönliches Statement zu diesem Thema so ortsnah in Crivitz verlangt dann ja auch von einem eine klare Positionierung und nicht nur im regionalen Planungsverband WM, wo es um noch ca. 7000 ha und noch 51 Windeignungsgebiete geht!
Der Umweltbericht
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Der geheime Umweltbericht lag den Abgeordneten erst kurz vor der Sitzung vor. Man könnte sagen, dass das Papier von seiner Aussagekraft her sehr halbherzig geprägt ist und den Anschein hat eines wesentlichen politischen Beitrages. So kommt das Wort „kann“ ca. 40-mal und das Wort „möglich“ kommt ca.31-mal vor zu gemachten Feststellungen. Die Aussage im Papier, „ist erst im Zuge eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit hinreichender Sicherheit möglich“, wird ca. 37-mal betont und kommt bei fast allen Schutzgütern zum Ausdruck (– Landschaftsbild; Klima und Luft; menschliche Gesundheit und Wohlbefinden; Boden; Wasser; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt). Die Datengrundlage besteht LUNG M-V (Gutachten I.L.N. & IFAÖ) aus 2009 und eigenen Beobachtungen im Auftrag der Stadt Crivitz 2021 und 2022.
Die Beobachtungen und Aussagen des Umweltausschusses der Stadt Crivitz, insbesondere vom Vorsitzede Herr Hans-Jürgen Heine, sind hier nicht mit vererarbeitet worden, weil sie grundsätzlich gutachterlich nicht beobachtet und bestätigt waren. Diese Aussage wurde aber schon am 20.01.2022 vom Planungsbüro getroffen, bei der Vorstellung der Vorplanung und war eigentlich nicht neu. Die eigenen Beobachtungen der Horst Kartierungen von 2021und 2021 wurden jeweils nur an 3-Tagen innerhalb von einer 150 Tagen dauernden Brutperiode durchgeführt und zum Teil abgebrochenaufgrund der erhöhten Belaubung (schlechte Sicht) und anhaltenden Schlechtwetters. Horste werden vermutet und Flugbewegungen sind nur teilweise erfasst. Rastflächen und Nahrungs- und Jagdhabitate wurde nicht untersucht.
Vom fachlichen Inhalt kann dieses Dokument gegenüber den Unterlagen vom Investor und den Unterlagen aus der Umweltverträglichkeitsprüfung 2019 nicht bestehen. Man könnte dem Ganzen nur den Eindruck abringen, dass hier *auf die schnelle* etwas zusammengeschustert wurde, um ein Papier vorzulegen umso die gesamte Angelegenheit abzuschieben in das folgende Genehmigungsverfahren.
Es wurden Chancen in der Vergangenheit vollmundig ignoriert in der Flächennutzungsplanung seit 2014 und eigene Untersuchungen zu spät und nicht vollumfänglich durchgeführt. Eine 36-monatige Veränderungssperre einseitig verhängt und erst im 33. Monat gehandelt, sodass man jetzt Angst hat in der gerichtlichen Auseinander-setzung mit dem Investor vor einer drohenden Schadenersatzzahlung.
Man könnte zu der gesamten Problematik auch sagen“ Das Problem muss vom Tisch“ sollen es die Anderen prüfen und klären, damit man selbst den Kopf aus der Schlinge ziehen kann!
Der Sitzungsverlauf zum Energiepark:
Statement der Bürgermeisterin: So sei es eine bittere Erkenntnis letztendlich, dass das „Thema Windenergie weiterhin eher noch befördert wird“ sodass sich da nichts mehr ändern wird und darum sollte diese Entscheidung zum Energiepark so getroffen werden.
Zu diesem Beschluss zum Energiepark wurde von der Opposition der Antrag auf namentliche Abstimmung gestellt, damit man jeden Abgeordneten „später in die Augenschauen kann, wie er hier heute abgestimmt hat“.Statement der Opposition: Es wurde dargelegt, dass es viele Versäumnisse gemacht wurden und heute soll das Gegenteil beschlossen werden, was 2019/20 beschlossen wurde.
Das war dann doch dem Fraktionsvorsitzenden die LINKE (Alexander Gamm) zu viel, er beantragte wie üblich als ob er sich im Baseball-Spiel befindet eine „Auszeit“. Auch nach 8 Jahren als Abgeordneter hatte er noch immer nicht Kenntnis von der Kommunalverfassung M-V und seiner eigenen verabschiedeten Geschäfts-ordnung – alles nur ein Spiel. Ein Antrag zur Geschäftsordnung für eine Unterbrechung für eine kurze Beratung wäre hilfreicher gewesen, aber seine Ehefrau (Britta Brusch-Gamm) ließ ihn wie üblich gewähren.
In der Unterbrechung schwor der Fraktionsvorsitzende Die LINKE/Heine Herr Alexander Gamm die Fraktion der CWG auf die bevorstehende Abstimmung ein. Selbst die jetzt neue nachgerückte Ersatzpersonen und nun Abgeordnete der CWG (Frau Karin Pyrek- 80 Stimmen /2019) schein anscheinend auch davon sehr beeindruckt zu sein. Man sah förmlich, wie er die gesamte Wählergemeinschaft (CWG) um sich herum versammelte und so konnte man den Eindruck gewinnen, wer hier eigentlich wen führte.
In der darauffolgenden Abstimmung stimmte die CDU – Fraktion geschlossen mit „NEIN“ . Die komplette CWG-Fraktion und die Fraktion Die LINKE/ Heine mit „JA“. Mit dieser wie üblichen 72-prozentigen Mehrheit dieser Fraktionen wurde nun der Energiepark so beschlossen. Man fragt sich als Beobachter nur, welche Geheimabsprachen es mit dem Investor es geben könnte, damit solch ein Sinneswandel in den Ansichten von CWG und die LINKE zustande kommen kann. Sicherlich geht es wie einmal nur ums GELD!
Nun also soll der beschlossene Entwurf ausgelegt werden für die Bürger über Weihnachten? Sicherlich in der Hoffnung das sich niemand meldet, mit eventuellen Hinweisen, oder Änderungen um dann so schnell wie möglich die Abwägung sowie den endgültigen Satzungsbeschluss zu verabschieden. Die Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses könnte dann schon in den Winterferien 2023 erfolgen! Erst dann ist die gesamte Angelegenheit vom Tisch – im Verantwortungsbereich der Stadt Crivitz und Amt Crivitz!Sicherlich verbunden mit einem langen und hörbaren tiefen ausatmen!
Das klingt doch gut, aber ob das alles so geschieht oder nur Wunschdenken ist, bleibt fraglich?
Informationsveranstaltung zum Energiepark anstatt einer Einwohnerversammlung! Man scheute wohl die Statements und Meinungen der Bürger!
Die Bürgermeister der drei Gemeinden – Crivitz mit Britta Brusch-Gamm, Barnin Siegfried Zimmermann und aus Zapel Hans-Werner Wandschneider hatten zu einer Veranstaltung. Vorstellung der Planung zum eigenen Energiepark Wessin/Barnin/Zapel auf ca.210ha! Der Umweltbericht war bis zum Termin noch *streng geheim*! Ca. 38 interessierte Bürger (abzüglich der Mandatsträger) füllten den Saal und lauschten erwartungsvoll den Ausführungen der anwesenden Sachgebietsleiter des Amtes Crivitz René Wiese und dem Verantwortlichem des ISA Planungsbüros Bernd Naßhan zu der Vorstellung über die Planung zum eigenen Energiepark Wessin/Barnin/Zapel auf ca.210 ha!
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Nach einem jahrelangen Fehlstart – einer noch immer fehlenden Flächennutzungsplanung in Wessin, Demonstrieren und immer wiederkehrenden Bekundungen von CWG und die LINKE im Wahlkampf 2019, nun der letzte krampfhafte Versuch – als Schlussakt im Drama *Windkraft*! Die drei Gemeinden glauben tatsächlich, das Ruder beim Thema Wind wieder in die eigenen Hände zu bekommen und damit steuernd einwirken zu können. Ein Verzweiflungsakt und politischer Wendepunkt? Ja, weil in wenigen Wochen eine Übermacht neuer Gesetze in Kraft treten und diese Vorgehensweise der Kommunen eigentlich nur eine Rechtfertigung gegenüber dem drohenden Unterliegen in einem Rechtsstreit mit dem Investor darstellt, vor einer drohenden Schadenersatzzahlung. Dieser wehrt sich seit einem Jahr juristisch gegen seine Aussperrung!
Fast 34 Monate sind seit dem 28.01.2020 vergangen, als die Kommunen eine eigenständige bauliche Veränderungssperre über das Gebiet verhängt haben, welche im Feb. 2023 ausläuft. Seit dem 17.02.2020 beschlossen sie einen eigenen Energiepark zu planen. Nun endlich, fast 12 Wochen vor dem ENDE wird ein Mindestmaß an Planung vorgelegt, um die Sperre zu begründen. Man hätte eine Stecknadel fallen hören können, so still war es am Anfang im Zuschauerraum. Besonders die Darlegungen von dem Planungsbüro waren es, die mit blankem Entsetzen aufgenommen wurden. Erst jetzt wurde vielen klar, dass der zukünftige Windpark genau so entstehen wird, wie er seiner Zeit 2019 vom Investor geplant war. Die Planungen hierzu stimmen in fast allen Punkten mit den Plänen des regionalen Planungsverbandes [RPV-WM] und der Fläche im Genehmigungsverfahren überein.
Was soll sich also geändert haben, gegenüber 2019? Nichts? Wie sagte es ein anwesender Bürger am Rande der Veranstaltung von „20 Windrädern aus 2019 zu 20 Windrädern in 2023“! Der größte Nutznießer an den vielleicht kommenden Pachteinnahme ist die Landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG. Wessin mit bis zu 10 Stellflächen. So erklärte Britta Brusch- Gamm das man nun zusehen muss das Beste daraus zu machen, wenn sich eben Gesetze ändern. „Eine Glaskugel hatten wir alle nicht“.
Als dann noch der amtierende Bauausschussvorsitzende Fraktionsvorsitzenden die LINKE der Stadt Crivitz Alexander Gamm ( sowie Ehemann der Bürgermeisterin, auf Facebook auch unter alias Pau Hermann zu finden ) ergänzend hinzufügte, dass man ja eben dadurch 33 Monate an Zeit gewonnen habe, wo eben keine Windräder gebaut wurden, da wurde es plötzlich laut im Saal. Das war wieder einmal eine schwere Entgleisung von ihm, so wie man ihn öffentlich kennt.
Das brachte das Fass bei den Zuschauern zum Überlaufen. So herrschte ein maßloses Staunen und Entsetzen bei Ihnen über die Hilflosigkeit der vorgetragenen Begründungen für die Planung zum Energiepark. Einige Bürger verließen nach einer Stunde unter lautem Protest den Saal und andere fragten, wozu sie denn eigentlich demonstriert hätten und was aus den 2019 gemachten Versprechen und Zusagen der Bürgermeister geworden ist. „Alles für die Katz“ und „und wozu haben wir nun demonstriert“, waren noch freundliche Formulierungen.
Quelle https://aktionsbuendnis.freier-horizont.de/details/Klimaaktionstag2019inRostock.html
Eine Ernüchterung trat auch plötzlich bei den anwesenden Bürgermeistern ein, als ihnen die Zuschauer und Eigentümer von Flächen erst einmal erklärten, dass das Genehmigungsverfahren weitergeführt werden soll ab Februar 2023, aber dann bereits unter der neuen Gesetzeslage. Diese Information war angeblich neu für Sie und überraschte alle! Nur mit dem Unterschied, dass wahrscheinlich die Anlagen noch etwas höher und flexibler zu den bebauten Standorten errichtet werden können. Dass der Funkmast auch an den geplanten Standort kommt, in Wessin, kam so nebenbei raus. Als dann noch nach Einzelheiten in der Begründung nachgefragt wurden und warum man unterschiedliche Beobachtungen feststellte, war erneut eine Spannung im Saal. Das sollte aber alles im Umweltbericht stehen, welcher zu einem späteren Zeitpunkt erst veröffentlicht werde. Spätestens ab jetzt herrschte überwiegend Kopfschütteln bei allen Zuschauern.
Der letzte Akt, die Lysis(Lösung, Auflösung) oder die Katastrophe, das liegt im Auge des Betrachters! Seit 2017 dokterte der RPV-WM herum bei seinem Kapitel 6.5 Energie [Windenergie] an einer 2. und 3. Auslegung, um sein sogenanntes „verfestigtes Ziel“ zu erreichen. Jedoch wie wir jetzt wissen vergebens! Am 30. Juni und 26.10.2022 wurde auf der Sitzung festgestellt, dass das Urteil aus dem Jahr 2017 durch ein rechtskräftiges Urteil vom OVG Greifswald 2021 bestätigt wurde. Die Landesregierung hat zudem mit der Drs. 8/444 des Landtages MV klargestellt, dass für die Region Westmecklenburg gegenwärtig keine Ziele und auch keine Ziele in Aufstellung (bei der Windkraft) vorhanden sind. Erst am 30.11.2022 will der RPV-WM entscheiden, dass die aktuelle Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie bis 2027 realisiert wird, mit einer Flächenausweisung von mindestens 2,1 % der Regionsfläche. Dazu soll es noch mindestens die 4. öffentliche Beteiligung geben.
Deshalb und darum soll so schnell wie möglich die Bekanntmachung zum Auslegen des neuen Energieparks von Crivitz/Barnin und Zapel noch vorher geschehen und höchstwahrscheinlich über Weihnachten für die Bürger ausliegen. Man könnte hierzu auch sagen, dass sie als eine eigenständige Anordnung dient, um die Planung des RPV – WM zu ersetzen.
Die Gemeinde Zapel hat am 06.09.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 „Photovoltaikanlage südlich des Ortes Zapel Ausbau“ beschlossen. Einstimmig beschloss sie nun auf ihrer Sitzung am 18.10.2022 den Entwurf des Antrags auf Zielabweichung den für den B-Plan Nr. 3 „Photovoltaikanlage südlich des Ortes Zapel Ausbau“.
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Die Produktionsleistung der Anlage beträgt bis zu 20,6 Mio. kWh/Jahr. Der Netzanschluss für die geplante Freiflächenanlage erfolgt über ein gesondertes Kabel zum reserviertem Netzverknüpfungspunkt (UW Wessin). Die Kabeltrasse verläuft vermutlich direkt über die Nahrungshabitate und Rastflächen vieler Großvögel zwischen den Ortsteilen Zapel-Hof und Ausbau.
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Das Naturschutzfachliches Vermeidungs- und Ausgleichskonzept sieht unter anderen für den Solarpark vor, einen Verzicht auf Pestizide und Düngemittel sowie eine schonende Beweidung (z.B. Schafe), oder das Ermöglichen einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung bzw. Mehrfachnutzung (neben Schafen auch Geflügel, Bioheu, …). Wo all die Schafe für die geplanten Solarparks herkommen sollen, in MV ist unklar?
Das Investitionsvolumen soll angeblich ca. 12 Mio. EUR betragen und im Rahmen des aktuellen EEG und unter Abnahme der PPA wird eine jährliche Vergütung von ca. 1 Mio. EUR prognostiziert für 20 Jahre! Die durchschnittliche jährliche Gewerbesteuereinnahme für die Gemeinde Zapel in Höhe von ca. 500,- Euro/ha/Jahr zu erwarten. Gemäß § 29 GewStG wird bei dem Vorhaben eine Aufteilung der Gewerbesteuer vorgenommen, dass 90 % des im Zusammenhang mit dem Betrieb der PV-A entstehenden Gewerbesteueraufkommens in der Gemeinde Zapel verbleiben. Weiterhin wird der Vorhabenträger im Rahmen der Betriebsführung der PV-A lokale Firmen beauftragen, sodass die lokale Wirtschaft dauerhaft unterstützt wird. Na schau an! Und wurde auch das Mitwirkungsverbot innerhalb der Gemeindevertretung eingehalten?
Zusätzliche Einnahmen für die Gemeinde soll durch eine Konzessionsabgabe i.H.v. 0,2 ct/kWh erfolgen sowie die Vergabe von Leitungsrechten für die elektrische Anbindung; Pacht für den ortsansässigen Eigentümer sowie Flächenpflege durch ortsansässigen Landwirtschaftsbetrieb. Bürgern haben die Möglichkeit sich wirtschaftliche / durch eine finanzielle Teilhabe an dem Vorhaben zu beteiligen.
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Das Motiv für diesen Grundsatzbeschluss war die finanzielle Lage der Kommune, welche dringend Einnahmen benötigt und den finanziellen Verlockungen, durch das Unternehmen, auf die Übernahme der Stromkosten nicht widerstehen konnte! Die PV-Anlage wird auf privatem Gelände gebaut und liefert voraussichtlich ca. 20, GWh pro Jahr. Hierzu soll die Gemeinde Zapel eine Geldleistung von ca. 40.000 € pro Jahr als Konzessionsabgabe erhalten! Zusätzlich will der Investor die jährlichen Stromkosten der Gemeinde in der Höhe von 3.220 € übernehmen.
Neu ist jedoch in dem Gesellschafterbeschluss der zusammengeschlossenen Unternehmen, dass sie grundsätzlich vorhaben, die Gemeinde Zapel an den Erträgen zu beteiligen „SOBALD DIE BAUGENEHMIGUNG FÜR DAS PROJEKT VORLIEGT“. Die Konditionen hierüber werden dann erst frei verhandelt! Auch dann erst wird das Unternehmen das Engagement bei lokalen Aktivitäten im Bereich der Vereine und Brauchtumspflege durch Abschluss von Sponsoringverträgen und die Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen im näheren Umfeld des Vorhabens zu prüfen!
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Oha, wovor hat man hier eigentlich Angst? Vor Einsprüchen der Bürger? Nach Treu und Glauben kann man doch eigentliche vorher schon klar Text reden und alles schriftlich vereinbaren? Sieht so die regionale Wertschöpfung für die Gemeinde aus und der Beitrag zur notwendigen Dekarbonisierung der Energiewirtschaft, die nach EEG 2021 im nationalen Interesse liegt?
Die Bürger, Natur und Tierwelt tragen für 20 Jahre die Belastungen dieser Baumaßnahme, da kann man auch schon erwarten nicht nur Ankündigen zu machen, sondern vorher Tatsachen zu schaffen und nicht erst nach der Baugenehmigung! So verliert man Vertrauen!
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Der Bürgermeister Herr Hans-Werner Wandschneider ist im Hochgefühl und „schlägt unter Zustimmung der Gemeindevertretung vor, dass man den Briefkasten der Betreibergesellschaft dann gern am Gemeindehaus anbringen könnte“. Ob dieses Glücksgefühl auch noch nach den anstehenden Verhandlungen anhält, bleibt abzuwarten!
In einem gemeinsamen Antrag hatte die CDU-Fraktion mit der Fraktion-FREiER HORiZONT / FREIE WÄHLER (Man höre und staune!), auf der letzten Kreistagssitzung im Sep. 2022, eine Beschlussvorlage eingebracht den regionalen Planungsverband Westmecklenburg [RPV-WM] antreiben, dass Verfahren (zzt. dieAbwägung zur Teilfortschreibung RR WM 3 Stufe der Beteiligung von Nov. 2021) fortzusetzen und zum Abschluss zu bringen.
Hierzu wird die Forderung gestellt, nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (für M-V ist festgeschriebenen bis 2032 / 2.1 % der Landesfläche) die zukünftigen Flächen gleichmäßiger zu verteilen unter den Planungsverbänden in MV , aber auch innerhalb des RPV-WM. So trägt von den 7.690 ha ausgewiesenen Flächen des RPV-WM 2021 der Landkreis LUP mit 6.113 ha die größte Last. Um das alles zu klären, sollte noch im Oktober 2022 eine Sondersitzung einberufen werden, was der Landrat Herr Stefan Sternberg anraten sollte!
Hierzu ist bekannt seit dem 29. Juni 2022, dass die Regionalplanung für die Windkraft (Kapitel 6.5 Energie) in Westmecklenburg für ungültig erklärt wurde. Der Amtsleiter Herr Schmude berichtete darüber, auf der Sitzung des RPV-WM, dass das Urteil aus dem Jahr 2017 durch ein rechtskräftiges Urteil des VG Schwerin 2021, nun vom OVG Greifswald 2021 bestätigt wurde. Auch die Landesregierung hat zudem mit der Drs. 8/444 des Landtages MV klargestellt, dass für die Region Westmecklenburg gegenwärtig keine Ziele und auch keine Ziele in Aufstellung vorhanden sind. Die Sach- und Rechtslage hat die Beschlusslage des Verbandes überholt.Der Vorstand des Landesplanungsverbandes habe daraufhin entschieden, das Thema Wind auszusetzen, bis entschieden ist, wie man mit der Regionalplanung weiter verfahre.
Die nachfolgende Diskussion zu dem Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion-FREiER HORiZONT / FREIE WÄHLER war sehr anspruchsvoll!
Der Landrat Herr Stefan Sternberg ist selbst zweiter Stellvertreter des RPV-WM und ließ sich hier von diesen Fraktionen nicht unter Druck setzen. Gut so!Er stellte völlig souverän dar, dass man ihn hierzu nicht beauftragen können, aufgrund des Landesplanungsgesetzes.Ebenso könne der Kreistag nicht eine Forderung darstellen, sondern nur eine BITTE äußern. Berechtigterweise stellt er diese Richtlinien vor der Diskussion zu diesem Antrag allen Fraktionen dar und bat um Änderungen in den Formulierungen. Daraufhin entbrannte eine Diskussion.
So war zu hören vom Frakt.-Vors. der CDU-Fraktion Herr Christian Geierdas man das Urteil von 2017 nun rechtlich überprüfen und neu bewerten will und auch anders betrachten sollte.
Der Frakt.-Vors. FREiER HORiZONT / FREIE WÄHLER (selbst Vorstandsmitglied im RPV- MV) Herr Heiko Böhringer beschwor die Anwesenden alles dafür zu tun das der Plan bestehen bleibt.
Der Frakt.-Vors. der LINKE Herr Andreas Sturmwollte eine vorherige Abstimmung zur nächsten Sitzung des RPV-WM, ein Treffen vorher und einheitliches Auftreten, welches er schon seit Jahren vermisse.
Die Frakt.-Vors. der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Frau Ulrike Seemann-Katzhat Probleme mit dem Antrag und plädierte für ein Verständnis für mehr Energieausbau! Sie kann dem Antrag so nicht zustimmen.
Die Frakt.-Vors. der SPD-Fraktion Frau Dr. Margret Seemann freute sich schon über die Antragstellung und das Ende einer Blockadehaltung um endlich bei diesem Thema voranzukommen.
Der Frakt.-Fraktion FDP-ABLR-AfL Herr Burkhard Theeswunderte sich auch über den Wandel in den Ansichten, aber unterstützte den Antrag.
Die stellv. Frakt. Vors. der AfD-Fraktion Frau Birgit Bloch fand die Diskussion interessant!
Man einigte sich schließlich auf einen mehrheitlichen Beschluss.
Ob man nun durch diesen Antrag im Planungsverband wieder eine Planungshoheit erhält, bleibt offen!
Auch in der Stadt Crivitz gibt es jetzt plötzlich Widerstand, obwohl man doch selbst einen eigenen Energiepark – Nr.15 zum Thema. Windkraft plant!
„Offener Brief der Stadt Crivitz“ – von Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm vom 28. September 2022
„. an Landes- und Bundesregierung zur drastischen Erhöhung der Energiekosten!“ …..“Warum müssen die bereits vorhandenen Windenergieanlagen immer wieder stillstehen? Warum können wir immer noch nicht genug Energie speichern? Die Aussage 2% der Landesfläche ist doch völlig irrwitzig, wenn noch mehr Anlagen stillstehen.“ (Quelle www. stadt-crivitz.de/offener-brief-der-stadt-crivitz)Wir sind sprachlos über so viel Fachwissen!
Resümee
Es ist schon erstaunlich, dass man ein Urteil aus dem Jahre 2017 plötzlich nach 5 Jahren anders interpretieren will! Sehr mutig, ob das in dieser Situation hilft, bleibt fraglich! Zu mindestens war eins klar zu hören, dass das Land MV nicht vorhat die Planung an sich zu reißen und somit der Planungsverband weiterarbeiten könnte!
Für den regionalen Planungsverband kann es eigentlich nur eine Entscheidung geben, seine Planung auf regionaler Ebene weiterzuführen, mit einer „Vollen Fahrt voraus“!
Dazu sind die Kriterien nun einmal anzupassen an die neue Gesetzeslage und gegebenenfalls auch eine 4. Auslegung durchzuführen. Bis Febr. 2024 ist hierfür noch Zeit, damit auch das Land MV seine Flächenziele insgesamt erfüllen kann!
„Als wir das Ziel aus den Augen verloren, verdoppelten wir die Anstrengungen.“ Mark Twain
AKTUELL!———Veröffentlichung des regionalen Planungsverbandes am 13.10.2022!!! „außerordentliche 67. Verbandsversammlung am 26.10.2022“
Quelle: Entwurf – Entwurf der Einladung www.region-westmecklenburg.de veröffentlich am 13.10.2022Quelle: Entwurf – Entwurf der Einladung www.region-westmecklenburg.de veröffentlich am 13.10.2022
Es tut sich also plötzlich etwas am 26. Okt. 2022 in Schwerin! Bestimmt mit einer langen Diskussion!
Aber bietet der Vorstand und die Geschäftsstelle des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg auch im Vorab zur Veranstaltung ein Bürgerforum an oder bleibt man wieder nur unter sich, um solche wichtigen Fragen zu klären?Auch der Souverän möchte die Möglichkeit haben, Fragen und Meinungen zu Angelegenheiten des Planungsverbandes zu stellen!
Denn in 19 Monaten ist der Bürger mit Abgabe seiner Stimme gefragt zur Kommunalwahl, deshalb schaut man hier ganz genau hin!
Umfangreiche vorgesehen Planungen von der Gemeinde Zapel blockieren Flächen für Ausgleichsmaßnahmen (Natur- und Umweltschutz) für den Energiepark -Nr.15?
Der Ortsteil Zapel Hof und Zapel Ausbau entwickelt sich zum Schwerpunkt der erneuerbaren Energien! Wind – und Solarplanungen sowie der zukünftige Bau der 110KV – Leitung mit Solarpark konzentrieren sich in diesen Ortsteilen!Die Einflussgrößen und Belastungen auf die ansässigen Bürger für den Ortsteil – * Zapel – Hof und Ausbau* sowie den Naturschutz und Artenschutz, wachsen außerordentlich in den nächsten Jahren!
Auch nahe dem Naturschutzgebiet *Krummes Moor* wird jetzt in den Planungen nicht mehr Rücksicht genommen. Allein vor diesem Gebiet sind schon 10ha Solarflächen entstanden und eine zusätzliche intensive Bejagung (Standort für Hochstände), nun sollen noch einmal ca. 25 ha Solarflächen hinzukommen! Wenn es nach den Planungen (Potentioalflächen ) der Unternehmen geht, so soll bis an den Rand des Gebietes alles zu gebaut werden. Damit wären dann fast alle Flächen, die als Nahrungshabitate dienen, für das Naturschutzgebiet bald für 20- Jahre versiegelt! Faktisch stehen dann für die Ausweisung von Ausgleichsflächen ( Natur-und Umweltschutz) für den Energiepark -Nr.15, an der die Gemeinde Zapel auch beteiligt ist, sehr weniger Flächen nicht mehr zur Verfügung! Abgesehen von den zusätzlichen Auswirkungen auf Natur- und Artenschutz in der Region! Sieht so der naturverträgliche Ausbau der erneuerbaren Energien aus?
Möglich macht das alles der Beschluss der Gemeindevertretung von Zapel am: 03.05.2022! Der Gemeinde Zapel liegt ein Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (B-Plan) von der Firma Unigea Solar Projects GmbH, handelnd für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG als Vorhabenträger, vom 19.04.2022 vor. Ziel der Antragstellung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaik-anlage (FFPVA) durch die Gemeinde schaffen zu lassen, um Solarstrom zu erzeugen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B-Plans soll die im Übersichtsplan dargestellte Fläche mit einer Größe von ca. 17,26 ha umfassen. Die geplante installierte elektrische Leistung liegt bei ca. 20 MWp. Derzeit wird die Fläche größtenteils als Ackerland genutzt. Der Vorhabenträger möchte mit der Erzeugung erneuerbarer Energien zur Minderung des CO2-Ausstoßes und damit zur minderung des globalen Klimawandels beitragen. Wir berichteten darüber am unter dem Link…..https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/geld-war-das-entscheidende-kriterium-fuer-den-zuschlag-zum-bau-eines-neuen-solarparkes-in-zapel/
Das Motiv für diesen Grundsatzbeschluss war die finanzielle Lage der Kommune, welche dringend Einnahmen benötigt und den finanziellen Verlockungen, durch das Unternehmen, auf die Übernahme der Stromkosten nicht widerstehen konnte! Die PV-Anlage wird auf privatem Gelände gebaut und liefert voraussichtlich ca. 20 GWh pro Jahr. Hierzu soll die Gemeinde Zapel eine Geldleistung von ca. 40.000 € pro Jahr als Konzessionsabgabe erhalten! Zusätzlich will der Investor die jährlichen Stromkosten der Gemeinde in der Höhe von 3.220 € übernehmen.Die vorgetragenen Bedenken vor ca. einem Jahr sind haltlos und man brauche das Geld im Haushalt von Zapel sonst…… Zitat vom Gemeindevertreter Jan Neumann :„ wird man irgendwann an die Stadt Crivitz angeschlossen“ ! Eine Bürgerbefragung gab es wohl in der Vergangenheit . Jedoch schon bei der Art der Fragen war auffällig, wohin man die Bürger lenken wollte.
Nun allerdings kommen allerdings viel mehr Einflussfaktoren zusammen im Plangebiet und das beauftragte Unternehmen für die Planung plant und beantragt noch viel mehr Flächen für die Zukunft?
Auf der anstehenden Versammlung der Gemeindevertretung am 06.09.2021 soll nun folgender Beschluss:(so lautet die Beschlusvorlage des Bürgermeisters – Herr Hans-Werner Wandschneider für den 06.09.2022)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zapel stimmtdem Antrag der Unigea Solar Projects GmbH für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt für den Geltungsbereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 für das Sondergebiet „Photovoltaikanlage südlich des Ortes Zapel Ausbau“ nach § 12 BauGB, nebst Durchführung einer Umweltprüfung mit Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
Durch den Vorhabenträger ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan auf eigene Kosten zu erarbeiten. Die Vorbereitung, Planung und Durchführung des Vorhabens sowie die Herstellung erforderlicher Erschließungsanlagen und Ausgleichsmaßnahmen erfolgt durch den Vorhabenträger ebenso auf eigene Kosten. Der Vorhabenträger beauftragt die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (im Hinblick auf die Kriterien zum erforderlichen Zielabweichungsverfahren) und übernimmt die Kosten hierzu.
Zwischen der Gemeinde Zapel und dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen. Gegenstand dieses Vertrages sind u. a. die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen bzw. Planungen, die Übernahme der Kosten und sonstigen Aufwendungen, die Voraussetzung oder die Folge des geplanten Vorhabens sind.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Gemeinde überträgt gemäß § 4b Baugesetzbuch zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a dem beauftragten Dritten des Vorhabenträgers ab dem Zeitpunkt des positiven Zielabweichungsverfahrens“( Quelle – BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)
Die Gemeinde Zapel beauftragt die Unigea Solar Projects GmbH für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG mit der Planung für Solarflächen in Zapel *Hof*und *Ausbau* sowie ein städtebauliches Entwicklungskonzept zur Beschleunigung der Bauleitplanverfahren! Zielabweichungsverfahren und Alternativenprüfung für PVA-Entwicklungsstandorte) inklusive!Ist die Gemeinde Zapel und das Amt Crivitz überfordert? Oder etwa überlastet? Sodass jetzt die Unternehmen selbst die vollständigen Bauleitverfahren übernehmen und gleich die Auswertung der Abwägung den Gemeinden zum Beschluss auf den Tisch legen? Sowie gleichwohl die kommenden zu bebauenden Flächen der Gemeinde auf den Tisch legen zum Beschluss? Mitwirkungsverbot und Interessenkonflikt sind hierfür die Schlagwörter, die uns hierzu hoffentlich nicht begleiten werden!
„Die Anlage ist als elektrischer Betriebsraum mit einem Stahlmattenzaun mit Übersteigschutz und einer Gesamthöhe von max. 2,40 m vor unbefugtem Zutritt geschützt. Der Zaun endet mindestens 15 cm oberhalb der Erdoberfläche, so dass Kleintiere und Niederwild barrierefrei auch in die Baufelder gelangen. Betriebsanlagen und Nebenanlagen im Sinne von § 14 BauNVO werden an den Solarmodultischen angebracht oder in Standard-Fertigteil-Containern untergebracht. Die gesamten Anlagen sind wartungsarm (durchschnittlich max. 1 Kfz-Fahrt pro Woche). Die Zugangsmöglichkeit zur eingezäunten PV-Anlage ist sicherzustellen mittels Toranlage mit Feuerwehrschließung. Die Photovoltaikanlage wird mit einem entsprechenden NOT-Aus Schalter ausgestattet, damit die Feuerwehr im Notfall eine Trennung der Anlage vornehmen kann.“ ( Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)
„Vorteile für die Gemeinde: Konzessionsabgabe: Laut § 6 des novellierten EEG 2021 kann den Gemeinden eine einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung von insg. 0,2 ct je erzeugter kWh angeboten.Lokale Wertschöpfung: Pflege der Grün- und Gehölzflächen werden an lokale Unternehmen vergeben.“ ( Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)
Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)
„Städtebaulich geeignete Flächen: Die Freiflächen-Photovoltaik-Anlage „Krummes Moor“ (vBP Nr. 2 der Gemeinde Zapel) wurde bereits entlang der Bahnlinie errichtet. Um die PVA auf einen Standort zu konzentrieren, ist die gegenüberliegende Fläche besonders geeignet (Vorhabenfläche, dargestellt mit roter Kreuzschraffur). Dieses Eignungskriterium weist keine andere Fläche im Gemein-degebiet Zapel auf.Die Vorhabenfläche lässt sich zudem mit einer besonders kurzen Zufahrt an die B 321 anbinden; die verkehr-liche Erschließung ist somit ohne weiteren Aufwand gesichert.
Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)
„Umweltschutz: Die Umweltkriterien werden im Einzelnen im Umweltbericht dargestellt. Zusammenfassend ergeben sich auf Ackerflächen geringere Umweltbeeinträchtigungen als auf Grünlandflächen. Die Vorhabenfläche befindet sich zu 100 % auf Acker. Vorbelastung: Die Vorhabenfläche wird auf beiden Längsseiten durch die Verkehrswege der Bahnstrecke und der B 321 durch Stäube, Abgase, Lärm, Licht und von der Umgebung abgeschnittene Biotope vorbelastet und hat daher relativ geringere Auswirkungen auf die Umwelt als nur einseitig vorbelastete Flächen. Bodengüte: Die Vorhabenfläche weist geringere Ackerzahlen auf als die übrigen potenziellen PVA-Flächen in den 110 m-Streifen. Sonstige Freihaltebereiche: Sonstige Freihaltebereiche für Strom-Freileitungen etc. dürfen nicht überbaut werden. Das Vorhabengebiet überdeckt keine Freihaltebereiche. Wirtschaftlichkeit:Da nur PVA an Bahnstrecken gemäß EEG vergütungsfähig sind, entfallen die potenziellen Flächen entlang der B 321. Fazit:Im Gemeindegebiet Zapel ist die Vorhabenfläche (rote Kreuz- und Schrägschraffur) die geeignetste Fläche für eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage.„(Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)
Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)
Alternativenprüfung für PVA-Entwicklungsstandorte Raumordnung Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen innerhalb der 110 m-Streifen entlang von Schienenwegen, Autobahnen und Bundesstraßen entsprechen dem Ziel 5.3 (9) Abs. 2 LEP M-V. Die nachfolgende Textkarte 2 stellt sämtliche 110 m-Streifen entlang von Schienenwegen und Bundesstraßen dar, die in der Gemeinde Zapel vorkommen, sofern sie außerhalb von Siedlungsgebieten, Wald, Gehölzen, Gewässern und Freihaltebereichen von Freileitungen liegen, die für Freiflächen-PV-Anlagen ohnehin nicht infrage kommen. Die gelbe Schraffur kennzeichnet somit die grundsätzlich mit der Raumordnung konformen Suchflächen für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen. Die weitere Differenzierung erfolgt nach Eignungskriterien des Städtebaus, des Orts- und Landschaftsbildes, des Umweltschutzes, der Vorbelastung, der Bodengüte, sonstiger Freihaltebereiche und der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens.( Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)
Resümee
Auffällig in der Begründung ist, es fehlt eine Natur- und Umweltliche Begutachtung bzw. Untersuchung, die will man erst in einem Umweltbericht darstellen. Ebenfalls sind die anderen Planungen zum Energiepark und 110 KV – Leitung nicht enthalten und deren Einflussgrößen auf diese Planung bzw. den Natur- und Umweltschutz. Die Vorabaussage„Zusammenfassend ergeben sich auf Ackerflächen geringere Umweltbeeinträchtigungen als auf Grünlandflächen“ beweisen, dass man sich mit der Artenvielfalt des Gebietes, insbesondere mit den vorhandenen Reptilien und Amphibien zu oberflächlich befasst hat.
Diese Planung bzw. dann die Umsetzung hat unter Umständen Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Tierarten. Zur Bewertung der artenschutzrechtlichen Belange müsste eine aktuelle Erfassung der Artengruppen Brutvögel, Amphibien, Reptilien, Tagfalter und Heuschrecken innerhalb des Vorhaben-Gebietes und auf den angrenzenden Offenflächen erfolgen. Das ist aber bisher nicht erfolgt! Das zu greifen nur auf Basis der Altdatenerfassung würde unweigerlich bei dem Planungen in der Abwägung zu Komplikationen führen! Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Eingriff im Sinne des § 14 BNatSchG, dessen Zulassung im Rahmen der Eingriffsregelung gemäß den Maßgaben des § 15 BNatSchG zu regeln ist. Eine Aussage über die Kompensationsflächen ist nicht ersichtlich!
Aufgrund der Erfordernisse des Artenschutzrechtes sind artenschutzrechtlich begründete Vorsorgemaßnahmen, vorausgesetzt es werden die CEF- und die Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen umgesetzt, erforderlich. Diese ergeben sich schon allein aus der unmittelbaren Nähe zum Naturschutzgebiet“ Krummes Moor“ (deren vorrätigen Artenvielfalt) und den vorhandenen Nahrungshabitaten auf dem überplanten sowie angrenzenden Bereich für Großvögel. So sind in den Jahren 2019 – bis 2022 an den angrenzenden Baumreihen des Plangebietes zahlreiche Horste von Großvögel kartiert worden, die in diesem Gebiet ihr Nahrungshabitat haben. (Rotmilan, Mäusebussard, Wespenbussard, Kolkrabe, Graureiher, Weißstorch, Seeadler usw..).Ebenfalls nutzen Kraniche von den angrenzenden Biotopen und Söllen diesen Bereich des Plan-Gebietes als intensives Jagd- und Nahrungshabitat.
Die angestrebten und mutigen Planungen in der Gemeinde Zapel dürften auf jeden Fall für ausreichende Beteiligungen und Einwendungen im kommenden Bauleitverfahren sorgen! Ganz so einfach wird es sicherlich nicht werden in der Abwägung zu diesen Planungen, dafür dürften sicherlich auch Naturschutzverbände und die Bürger sorgen!Auch für die angestrebte Tourismusregion des Amtes Crivitz ist das eine weitere interessante Planung!?
Die Gespräche und Abstimmungen unter den drei Beteiligten Gemeinden ( Barnin/Zapel/Crivitz) zu dem geplanten Energiepark.-Nr.15 dürften in den nächsten Monaten nicht einfacher werden zu den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen, im Gegenteil, nun werden weitere Flächen fehlen, die man schwer wieder beschaffen kann, was zu Interessenkonflikten führen kann! Auch die Planungen der WEMAG zu der Trasse der 110KV – Leitung am Ortsteil Zapel – Hof und den dazugehörigen geplanten Solarpark dürften zu spannenden Diskussionen in der Gemeinde führen!
Die Wirkungsweise der 4. Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ab 01.02.2023 [ §45b Abstand zur Windenergieanlage-Artenschutz!- nach allg. bek. Daten] auf die Planverfahren im Gebiet „Wessin“
Durch die Änderung des Gesetzes ab 01.Feb. 2023 ergeben sich erhebliche Veränderungen in der Bewertung. In einer ersten Analyse zu den bestehenden und vorkommenden Großvögeln in den Gebieten wird sichtbar, dass der Artenschutz keinen großen Einfluss mehr auf die Auswertung/Planung ausüben kann. Durch die geänderten Abstandsregelungen (nach dem neuen Gesetz) ist eine Verringerung oder ein Ausschluss von Windenergieanlagen so nicht mehr möglich. Die Daten und Bilder sind Originale von vorkommenden Groß -Vogelarten in dem Plangebiet in den Jahren 2021/22. Sie wurden uns zur Verfügung gestellt, eine bildliche Zusammenstellung wurde in der Redaktion vollzogen.
Der Nahbereich ist der entscheidende Abstand, welcher als Ausschlusskriterium für einzelne Windenergieanlagen gilt.
Es ist deutlich erkennbar, dass also der Kranich und der Schwarzstorch nicht mehr als Einflussgröße betrachtet werden können, weil sie für die Beurteilung einfach gestrichen wurden. Sie haben also keinen Einfluss auf eventuelle Einschränkungen oder Ausschlüsse von Anlagen. Auch der Rotmilan, Fischadler und Seeadler sowie der Mäusebussard haben ihre Horste außerhalb (also > 500 m) des Nahbereichs und haben keinen Einfluss mehr auf EINSCHRÄNKUNGEN der Anlagen. Der Nahbereich gilt hier bis 500 m!
Grundsätzlich ist festzustellen, dass Windenergieanlagen, wie jede andere bauliche Anlage, einen Eingriff in die Natur darstellen!
Das Verwaltungsgericht Gießen urteilte hierzu aktuell 2022 : „Das Verwaltungsgericht Gießen (VG) hatte in seinem Urteil vom 26.04.2022 die Genehmigung von Windenergieanlagen aufgehoben. Genehmigung ist rechtswidrig! Die Kammer habe – auch nicht aufgrund der Besonderheiten des konkreten Einzelfalls – keinen Anlass gesehen, für den Rotmilan von einem im sogenannten Helgoländer Papier als Fachkonvention empfohlenen Mindestabstand von 1500 Meter zwischen Horst und Windenergieanlagen abzuweichen.Die dortigen Abstandsempfehlungen stellten nämlich laut Gericht »den aktuell besten wissenschaftlichen Erkenntnisstand« dar. Für eine Ausnahme vom Tötungsverbot würden nach Ansicht des VG Gießen die Tatbestandvoraussetzung nicht vorliegen.“ (Quelle www.giessener-allgemeine.de/vogelsbergkreis/alsfeld/rotmilan-schutz/)
Der regionale Planungsverband Westmecklenburg hatte 2019 vor, örtliche Kartierungen (Brut- und Rastvögel) für seine Planungen durchzuführen, das scheiterte an den Kosten. Also führte er eine Ermittlung, Bewertung und Darstellung regionaler Dichtezentren von potenziellen Jagdhabitaten des Rotmilans anhand eines GIS-basierten Ansatzes (mathematisch) durch.
In den Planverfahren des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg für die Ausweisung von Windeignungsgebieten werden nochmals andere Maßstäbe verwendet:„Hierzu sollen auf der Grundlage landesweit einheitlicher Daten regionale Dichtezentren von potenziellen Jagdhabitaten des Rotmilans anhand eines GIS-basierten Ansatzes ermittelt werden. Aktuell liegen keine flächendeckenden Daten zum Vorkommen des Rotmilans in der Planungs-region Westmecklenburg vor, lediglich für 48 % (128 von 265 Messtischblatt- quadranten) liegen Daten zu Horststandorten aus einer in den Jahren 2011-2013 durchgeführten Erhebung (SCHELLER ET AL. 2013) vor. Für die Entwicklung eines Habitatmodells wird zunächst eine umfassende Literaturrecherche durchgeführt, um einen qualifizierten Modellansatz zu entwickeln. Ein sehr umfassender und anschaulicher Einblick in aktuelle Modellierungsansätze zur Bruthabitatmodellierung wird in BUSCHMANN 2011 gegeben.“ (Quelle – Fachbetrag zur 2. Beteiligung 2019-regionaler Planungsverband Westmecklenburg)
Für die einzelenen Bewertungen der Windeignungsgebiete oder Bebauungspläne (Energieprarks) kann nicht auf neuste Daten (zu Habitaten und Brutvögel) zurückgegriffen werden, welche die aktuelle Kulisse im Plangebiet widerspiegeln! Sondern nur die Daten die vor Jahren ermittelt wurden, oder eben nur vorhanden sind! Aktualität? Auch wurden die Abstandskriterien im Gesetz nicht bewertet nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen! Diese bleiben auch weit hinter den fachwissenschaftlichen Empfehlungen weit zurück! Deshalb ist es notwendig aktuelle Untersuchungen und Kartierungen von Brut-und Rastvögeln durchzuführen, aber nicht nur stichprobenartig in einem oder alle drei Jahre, sondern jährlich in der Planungsphase. Nur so kann man einen Gesamteindruck von der vorhandenen Kulisse und deren Veränderungen bekommen.
Resümee
Der Schwerpunkt der Auswertung ( im WEG 48/21 und Energiepark-Nr.15 in Wessin) im Bereich des Artenschutzes wird sich vollziehen auf die zu treffenden Aussagen von vorhanden Nahrungshabitaten für Großvögel innerhalb des Plangebietes und deren jährlichen Flugkorridore Oktober/Februar. Diese lückenlose Darstellung wird einen entscheidenden Einfluss auf Ausschlüsse von Anlagen haben. Diese Darstellungen und Veränderungen/Aussagen bzw. deren Nachweis seit 2015 -lückenlos, über die vorhandene Kulisse im Gebiet Wessin, haben jetzt einen sehr hohen Stellenwert. Nicht zu unterschätzen sind die Nachweise oder Aussagen von Arten von Fledermäusen und deren Anzahl sowie deren Flugrichtungen über und innerhalb des Gebietes. Diese notwendigenAuswertungen können aber leider NICHT von den jetzt beteiligten Akteuren vorgetragen werden! Daher sind nur die gespeicherten Daten (allg.bek. Daten ) zu verwenden, welche lückenhaft und nicht aktuell sind.
Der Schwerpunkt der Planung und deren Auswertung wird sich vollziehen müssen auf die zu treffenden Ausgleichsmaßnahmen für diese Arten. Vor allem müssen diese vor Ort und in den angrenzenden Gebieten realisiert werden, sonst besteht die Gefahr, dass diese Arten AUS DIESEM GEBIET verschwinden werden.
Die Komplikationen sind hausgemacht! Das ganze Hin und Her geht schon seit 2016 und nun steht der Verband vor einem Scherbenhaufen seines eigenen Handelns! Mit fatalen aktuellen Folgen! Eine Grundsatzentscheidung steht am 30. November 2022 bevor!
Wie kam es dazu? ( die Geschichte!)
„Am 24.02.2015 beschloss der Regionale Planungsverband in seiner 50. Verbandsversammlung die Kriterien, die im Zuge der Teilfortschrei-bung einer Neuauswahl von Flächen für Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in seinem Verbandsgebiet zugrunde liegen sollen. Am 20.01.2016 fasste der Regionale Planungsverband auf seiner 53. Verbandsversammlung den Beschluss, das öffentliche Beteili-gungsverfahren gemäß § 7 Absatz 2und § 9 Absatz 3 LPlG M-V zu eröffnen. Die erste Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 29.02.2016 bis zum 30.05.2016 statt. In diesem Rahmen sind knapp 3.000 Stellungnahmen mit knapp 5.000 Einzeleinwendungen eingegangen. Auf seiner 55. Verbandsversammlung am 20.12.2016 hat der Regionale Planungsverband beschlossen, die Ausweisungskriterien dahingehend zu modi-fizieren, dass das Restriktionskriterium „Horste vom Rotmilan einschließlich 1.000 m Abstandspuffer“ gestrichen und stattdessen das weiche Ausschlusskriterium „Regionale Dichtezentren des Rotmilans mit hoher und sehr hoher Habitatdichte“ aufgenommen wird.
Auf seiner 56. Verbandsversammlung am 10.05.2017 hat der Regionale Planungsverband eine Gebietskulisse zur Beschlussreife gebracht, die einen hinreichend verfestigten Planungsstand darstellt (sog. „Ziele in Aufstellung“). Grund dieses Verfahrensschrittes: Das OVG Greifswald hat am 31.01.2017 das RREP-WM hinsichtlich der Konzentrationsflächenplanung inzident für unwirksam erklärt (Aktz. 3 L 144/11). Mithin standen der Windenergienutzung im Außenbereich keine Ziele der Raumordnung mehr entgegen, die einer Steuerung von Einzelvorhaben dienen. Die am 10.05.2017 beschlossenen „Ziele in Aufstellung“ konnten seitdem als Grundlage für die landesplanerische Beur-teilung von Einzelvorhaben seitens der Unteren Landesplanungsbehörde herangezogen werden und als Basis für die Beantragung befristeter Untersagungen gemäß § 14 Abs. 2 ROG seitens des Planungsverbandes dienen.
Auf seiner 57. Verbandsversammlung am 15.11.2017 hat der Regionale Planungsverband darüber hinaus weitere richtungsweisende Abwä-gungsentscheidungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit des Programms getroffen, so u.a. zur Differenzierung des Siedlungsabstandes zwischen dem Innen- und dem Außenbereich, zur Streichung der höhenbezogenen Abstandsregelung sowie zur Anwendung der „Planerischen Öffnungsklausel“. Der Vorstand hat auf seiner 136. Sitzung am 26.06.2018 festgelegt, der Verbandsversammlung zu empfehlen, die Bezeichnung der beiden Siedlungsabstandskriterien („mindestens 1.000 m Abstandspuffer zu Gebieten, die nach der BauNVO dem Wohnen, der Erholung, dem Tourismus und der Gesundheit dienen“ sowie „mindestens 800 m Abstandspuffer zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich, die dem Wohnen dienen“) im Sinne der Rechtssicherheit so zu modifizieren, dass „mindestens“ gestrichen wird.
Auf ihrer 58. Sitzung am 22.08.2018 hat die Verbandsversammlung mehrheitlich den Abschluss der ersten und die Einleitung der zweiten Beteiligungsstufe beschlossen. In dem Zusammenhang hat die Verbandsversammlung beschlossen, das geplante Windeignungsgebiet (WEG) Nr. 24/18 Ludwigslust Ost zu streichen, den Programmsatz (10) zur Planerischen Öffnungsklausel neu zu formulieren sowie den Umwelt-bericht und den Fachbeitrag Denkmalschutz redaktionell anzupassen. Außerdem wurde die vom Vorstand empfohlene Streichung des Wortes „mindestens“ bestätigt. Im Rahmen der 59. Verbandsversammlung am 05.11.2018 erfolgte eine nochmalige inhaltliche Auseinandersetzung und erneute Beschlussfassung zum WEG 24/18 Ludwigslust Ost. Im Ergebnis wurde dem Widerspruch des Vorstandes vom 05.09.2018 stattgegeben. Zudem wurden die Ergebnisse der Abwägung aus der ersten Beteiligungsstufe bestätigt sowie der Entwurf der Teilfortschreibung (einschließlich Text und Karte M 1:100.000) und der Entwurf des Umweltberichtes (einschließlich beider Fachbeiträge) für die zweite Stufe des öffentlichen Beteiligungsverfahrens freigegeben.
Die zweite Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 05.02.2019 bis zum 10.05.2019 statt. In diesem Rahmen sind knapp 2.600 Stellungnahmen mit knapp 3.500 Einzeleinwendungen eingegangen. Auf seiner 62. Verbandsversammlung am 10.06.2020 hat der Regionale Planungsverband richtungsweisende Abwägungsentscheidungen getroffen, so u.a. zur Streichung der Programmsätze (9) „Eignungsgebiete für Windenergieanlagen mit bedingter Festlegung“ und (10) „Planerische Öffnungsklausel für die gemeindliche Bauleitplanung“.
Auf seiner 64. Sitzung 26.05.2021 hat die Verbandsversammlung den Abschluss der zweiten und die Einleitung der dritten Beteiligungs-stufe beschlossen. Die Abwägungsdokumentation über die erste und zweite Beteiligungsstufe ist im Internet unter www.raumordnung-mv.de verfügbar. Die vorliegende Broschüre stellt das zusammenfassende Abwägungsergebnis der zweiten Beteiligungsstufe dar und ist gleichzeitig der Entwurf der Teilfortschreibung für die dritte Beteiligungsstufe. Die öffentliche Auslegung des 3. Entwurfes der Teilfortschreibung und des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichts fand im Zeitraum vom 31.08.2021 bis zum 02.11.2021 statt.(Quelle: 2.und 3.Stufe der Beteiligung- Chronologie der Teilfortschreibung-Nov.2018 und Mai 2021).
Aktuell 2022
Am 29. Juni 2022 auf der 66. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg in Parchim erklärte der Amtsleiter Herr Schmude auf der Sitzung des Plnungsverbandes, dass das Urteil aus dem Jahr 2017 durch ein rechtskräftiges Urteil des VG Schwerin aus dem Jahr 2021, welches vom OVG Greifswald 2021 bestätigt wurde, überholt wurde. Die Landesregierung hat zudem mit der Drs. 8/444 des Landtages MV klargestellt, dass für die Region Westmecklenburg gegenwärtig keine Ziele und auch keine Ziele in Aufstellung vorhanden sind. Die Sach- und Rechtslage hat die Beschlusslage des Verbandes überholt. (Quelle: Entwurf des Protokoll der 66. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg (RPV WM) – veröffentlicht seit der 29.KW).
KLEINE ANFRAGE vom 07.04.2022 des Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Windenergienutzung auf mindestens zwei Prozent der Landesfläche und ANTWORT der Landesregierung. (Quelle: https://gruene-fraktion-mv.de/parlament/anfragen/)
Drs. 8/444 des Landtages MV
1. Was ist der aktuelle Stand der Regionalplanung für die Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern? a) Wie ist der aktuelle Stand der Ausweisung von Eignungsräumen für die Windkraftnutzung in den vier Planungsregionen in Mecklenburg-Vorpommern (bitte einzeln für jede Planungsregion angeben)?
b) Wann ist mit einem Abschluss der laufenden Raumordnungsprogramme in den noch offenen Planungsregionen zu rechnen (bitte einzeln für jede Planungsregion angeben)?
c) Welche Anteile an der jeweiligen Fläche der Planungsregionen sollen nach aktuellem Sachstand für die Windkraftnutzung ausge- wiesen werden (bitte einzeln für jede Planungsregion angeben)?
WAS NUN?
Auf Basis eines deutschlandweiten Verteilungsschlüssels soll für M-V bis 2026 vsl. eine Zielmarke von 1,4% und bis 2032 von 2,1% festgesetzt werden. Künftig wird die Privilegierung der Windenergie im Außenbereich bis zur Erreichung der jeweiligen Zielmarken gelten. Die Rechtskraft des „Osterpaketes“ ist zum 01.01.2023 geplant. Mit den Entwürfen aus dem „Sommerpaket“ ist in Kürze zu rechnen. Auf die Drs. des Landtags 8/444 wird verwiesen. Hierin wird klargestellt, dass in der Region Westmecklenburg aktuell keine Ziele und auch keine Ziele in Aufstellung vorhanden sind, die der geplanten Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen. Abschließend erläutert Herr Schmude mögliche Szenarien bzw. Varianten im Umgang mit den neuen gesetzlichen Vorgaben.(Quelle: Entwurf des Protokoll der 66. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg (RPV WM) – veröffentlicht seit der 29.KW).
Mögliche Strategien für den Planungsverband (falls es bei der Planung auf regionaler Ebene bleibt)
Mögliche Strategien für den Planungsverband (falls die Planung grundlegend anders organisiert wird)
Der Planungsverband begab sich daraufhin erst einmal in die Sommerferien bis 12.08.2022. Am 30.11.2022 will sich nun der Verband entscheiden, entweder die Planung auf regionaler Ebene oder die Planung grundlegend anders organisieren (LandMV?).
Seit dem 08.04.2022 befinden sich die Windeignungsgebiete 14/21 „Groß Welzin“, „Rohlstorf“, „Schönberg“ (WKA Schönberg III), t 46/21 „Kladrum“, WKA Questin II, Gischow III, Grevesmühlen II, Nr. 44/21 „Werder“, 01/21 „Rieps“ und 39/21 „Wendisch Priborn“,in einem Genehmigungsverfahren oder wurden bereits beschieden. Und der Planungsverband kann nur noch zu schauen!So wird es bis zum 30.11.2022 weiter gehen und darüber hinaus?Das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg ist jetzt der Handelnde nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz!
Resümee
„Ich gehe davon aus, dass die neue Kulisse als sogenanntes „Ziel in Aufstellung“ herangezogen werden kann.“ !Karl Schmude –Amtsleiter der Gesch.-Stelle des regionalen Planungsverband WM…Juni 2021 auf der Internetseite.(zur Zeit gelöscht).
Annehmen · Glauben · Meinen ·Mutmaßen? Was man nicht wissen kann, kann halt einfach nicht wahr sein.Und so kam es dann auch am 08.04.2022! mit den Folgen zum 29.06.2022! Es sind bezüglich der Windenergie keine Ziele und auch keine Ziele in Aufstellung vorhanden, die der geplanten Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen. Das heißt das momentan des alle beantragten Genehmigungsverfahren beim staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg abgearbeitet werden können, weil keine Ziele dem entgegenstehen.
Für den regionalen Planungsverband kann es eigentlich nur eine Entscheidung geben:
Eine Planung auf regionaler Ebene durchführen.
Maximalvariante („Volle Fahrt voraus“) Kriterien wiedereinmal ändern, mit Ziel > 2,1%Folge: Flächenziele werden erreicht, abschließende Planung
Die Landesregierung hat vor, die Teilfortschreibung des Kapitel 6.5 des RREP im 2. Halbjahr 2023 dem Landtag MV vorzulegen für eine Rechtsfestsetzung. Es stellt sich nur die Frage: Wie viele Windeignungsgebiete im Planungsgebiet des Planungsverbandes WM dann noch übrig bleiben, welche noch keinen Genehmigungsbescheid haben, vom staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg? Ist dieser Zeitplan überhaupt zu schaffen? Zumal dann im ersten Halbjahr 2024 die Kommunalwahlen anstehen!
Aber bitte: „Einen naturverträglichen Ausbau“!
Windräder schneller bauen, Vögel schützen! (Bundeseinheitliche Standards sollen Genehmigungsverfahren für neue Windräder vereinfachen und hohe Artenschutzanforderungen gewährleisten.) [Quelle: www.bundesregierung.de]
Was bedeutet das alles für das WEG 48/21 Wessin?
Erst einmal ändert sich nichts, auch nicht an der Rechtslage, da die Kommune über dieses Gebiet noch eine Veränderungssperre verfügt, hat bis zum 17.02.2023, längstens jedoch bis zum 28.02.2023. Ab dem 01.03.2023 wird das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg dann wieder das Genehmigungsverfahren fortführen aus dem Jahre 2019! Spätestens ab diesem Zeitpunkt muss die Stadt Crivitz nachweisen (weil sie außerdem einen eigenen Energiepark Nr.15 in dem Gebiet plant), welche Einschränkungen sie vorweisen kann (zu den geplanten 20 Windanlagen laut Genehmigungsverfahren aus dem Jahr 2019) oder ein Mindestmaß an Planung vorlegen, die den geplanten Antrag ändern. Sollten sich keine Gründe für eine Änderung ergeben, dann sticht OBER sozusagen UNTER und der Antrag von 2019 wird so umgesetzt, wie er beantragt wurde!
Die Planungen des regionalen Planungsverbandes WM haben auf diese Vorgehensweise keinen Einfluss, es sei denn bis zum 01.03.2022 findet eine 4. Beteiligung statt und in dieser ist das Windeignungsgebiet 48/21 nicht mehr enthalten!Dieser Fall ist eher unwahrscheinlich, da sich der Planungsverband eigene Kriterien und einen eigenen Prüfmechanismus (Dichtezentren und Abstandsregelungen) gegeben hat, um seine vorgegebenen Windeignungsgebiete abzusichern, welche abweichen von den jetzigen gesetzlichen Regelungen!
Die 4. Änderung der Bundesnaturschutzgesetzes, ausgegeben 20. Juli 2022 –Teil I Nr. 28 ist verkündet und einige Teile treten sofot in Krakt und andere am 01.02.2023! Dazu wurde in der Änderung des Gesetzes der Grundsatz verankert, dass Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen.
Bundeseinheitliche Standards sollen die Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen – vor allem bei der artenschutz-rechtlichen Prüfung. Hier liegt der Fokus auf der Signifikanzprüfung beim Tötungs- und Verletzungsverbot für Vögel und auf der artenschutzrechtlichen Ausnahmeerteilung. Das Bundesamt für Naturschutz ist künftig dafür zuständig, zum dauerhaften Schutz besonders betroffener Arten – zum Beispiel bestimmte Brutvögel und Fledermäuse – nationale Artenhilfsprogramme aufzustellen und umzusetzen. Zur Finanzierung sollen auch Anlagenbetreiber beitragen.( Quelle-www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt)
Der Zielkonflikt zwischen Energiewende und Artenschutz bleibt! Er ist durch diese Gesetzesänderung nicht aufgelöst!
Auszüges aus dem Gesetz ( https://www.bgbl.de/Bundesanzeiger)
Artikel 1 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Das Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3908) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 45a werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme“. b) Der Angabe zu § 74 werden ein Semikolon und das Wort „Evaluierung“ angefügt. c) Nach der Angabe zu § 74 werden die folgenden Angaben angefügt: „Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2)“.
2. Dem § 26 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) In einem Landschaftsschutzgebiet sind die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen sowie der zugehörigen Nebenanlagen nicht verboten, wenn sich der Standort der Windenergieanlagen in einem Windenergiegebiet nach § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) befindet. Satz 1 gilt auch, wenn die Erklärung zur Unterschutzstellung nach § 22 Absatz 1 entgegenstehende Bestimmungen enthält. Für die Durchführung eines im Übrigen zulässigen Vorhabens bedarf es insoweit keiner Ausnahme oder Befreiung. Bis gemäß § 5 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes festgestellt wurde, dass das jeweilige Land den Flächenbeitragswert nach Anlage 1 Spalte 2 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes oder der jeweilige regionale oder kommunale Planungsträger ein daraus abgeleitetes Teilflächenziel erreicht hat, gelten die Sätze 1 bis 3 auch außerhalb von für die Windenergienutzung ausgewiesenen Gebieten im gesamten Landschaftsschutzgebiet entsprechend. Die Sätze 1 bis 4 gelten nicht, wenn der Standort in einem Natura 2000-Gebiet oder einer Stätte, die nach Artikel 11 des Übereinkommens vom 16. November 1972 zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (BGBl. 1977 II S. 213, 215) in die Liste des Erbes der Welt aufgenommen wurde, liegt.“
3. Nach § 45a werden die folgenden §§ 45b bis 45d eingefügt:
§ 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land
(1) Für die fachliche Beurteilung, ob nach § 44 Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare kollisions-gefährdeter Brutvogelarten im Umfeld ihrer Brutplätze durch den Betrieb von Windenergieanlagen signifikant erhöht ist, gelten die Maßgaben der Absätze 2 bis 5. (2) Liegt zwischen dem Brutplatz einer Brutvogelart und der Windenergieanlage ein Abstand, der geringer ist als der in Anlage 1 Abschnitt 1 für diese Brutvogelart festgelegte Nahbereich, so ist das Tötungs- und Verletzungsrisiko der den Brutplatz nutzenden Exemplare signifikant erhöht. (3) Liegt zwischen dem Brutplatz einer Brutvogelart und der Windenergieanlage ein Abstand, der größer als der Nahbereich und geringer als der zentrale Prüfbereich ist, die in Anlage 1 Abschnitt 1 für diese Brutvogelart festgelegt sind, so bestehen in der Regel Anhaltspunkte dafür, dass das Tötungs- und Verletzungsrisiko der den Brutplatz nutzenden Exemplare signifikant erhöht ist, soweit 1. eine signifikante Risikoerhöhung nicht auf der Grundlage einer Habitatpotentialanalyse oder einer auf Verlangen des Trägers des Vorhabens durchgeführten Raumnutzungsanalyse widerlegt werden kann oder 2. die signifikante Risikoerhöhung nicht durch fachlich anerkannte Schutzmaßnahmen hinreichend gemindert werden kann; werden entweder Antikollisionssysteme genutzt, Abschaltungen bei landwirtschaftlichen Ereignissen angeordnet, attraktive Ausweichnahrungshabitate angelegt oder phänolo-giebedingte Abschaltungen angeordnet, so ist für die betreffende Art in der Regel davon auszugehen, dass die Risikoerhöhung hinreichend gemindert wird.
https://www.bgbl.de/Bundesanzeiger
Der Nahbereich ist der entscheidende Abstand, welcher als Ausschlusskriterium für einzelne Windenergieanlagen gilt.
Die festgelegten neuen Abstände für die gelisteten Arten , vom Horst bis zum Mittelpunkt einer Windanlage, sorgen für Unmut bei Bürgern und Naturschützern!
Für die einzelenen Bewertungen der Windeignungsgebiete oder Bebauungspläne (Energieprarks) kann nicht auf Daten (zu Habitaten und Brutvögel) zurückgegriffen werden, welche die aktuelle Kulisse im Plangebiet widerspiegeln! Sondern nur die Daten die vor Jahren ermittelt wurden, oder eben nur vorhanden sind! Aktualität? Auch wurden die Abstandskriterien im Gesetz nicht bewertet nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen! Diese bleiben auch weit hinter den fachwissenschaftlichen Empfehlungen weit zurück!
Der Artenschutz wird dadurch für bestimmte Arten ausgebremst!
Damit es bei der Bewertung einzelner Eignungsgebiete und Energieparks zu weniger Konflikten mit dem Artenschutz kommt, muss der Naturschutz bei der vorherigen Flächenausweisung (für Windeignungsgebiete) konsequent berücksichtigt werden. Diese Frage liegt jetzt vorrangig in der Hand jedes einzelnen Bundeslandes!
Fraglich ist, ob wirklich die empfindlichen Naturbereiche tatsächlich freigehalten werden können! Da ebenfalls nur pauschal in den Landschaftsschutzgebieten eine Flächenausweisung möglich ist. Man kann auch in diesem Fall davon ausgehen, dass der Ausbau in Landschaftsschutzgebieten (siehe Barnin/Crivitz) damit verstärkt stattfinden wird, ohne dass zuvor eine intensive Prüfung oder Umweltverträglichkeit ermittelt wurde und ob überhaupt der Schutzzweck des Gebietes dadurch beeinträchtigt wird.
Hieraus ergeben erhebliche Rechtsunsicherheiten bei denen noch nicht klar ist, ob und wann diese Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes zu einer wirklichen Beschleunigung des Ausbaues von Windenergieanlagen führen! Ob dieser beschleunigte Ausbau dann auch so wahrhaftig naturverträglich umgesetzt kann, bleibt fraglich!
Resümee
Das Gesetz tritt ab dem 01.02.2023 in Kraft. In der Stadt Crivitz gilt noch bis zum 17.02.2023, längstens jedoch bis zum 28.02.2023 eine rechtmäßige Veränderungssperre für das Windeignungsgebiet 48/21 (Wessin). Schon jetzt ist klar, dass ab diesen Zeitpunkt ( für dieses Gebiet in Wessin) völlig andere Bedingungen dann vorliegen werden, für eventuelle Ausschlüsse oder Einschränkungen von Windenergieanlagen. Es dürfte der Stadt Crivitz schwerfallen, unter diesen neuen Bedingungen (4. Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes) hier noch Einschränkungen zu erwirken.
Auch auf die Planung des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg (6.5 Energie) zu den Windeignungsgebieten ( z.B. 48/21 – Wessin) sind nun auch neue Bedingungen (Änderungen der Kriterien) zu erwarten, wenn nicht sogar eine 4. Auslegung des gesamten Planes.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass Windenergieanlagen, wie jede bauliche Anlage, einen Eingriff in die Natur darstellen!
Dieser zusätzliche Eingriff in den Naturraum, bei jedem Planungsgebiet (Windeignungsgebiet), muss auch vermeid- bzw. minimierbar sein können. Entscheidend ist aber, dass diese Einwirkungen eilig ausbalanciert werden müssen!
Es liegt jetzt alles in den Händen der Bundesländer!
P. S.In eigener Sache: Die oben verwendeten Bilder sind Originalaufnahmen von Untersuchungsgebieten und Daten wurden uns vom Naturschutzverein@ NETZE zu Verfügung gestellt. Die Darstellung erfolgte eigenständig von @CLA
Hiermit stellen wir kurz den Verein vor für unsere Leser vor. Der Vorstand vom Verein NETZE hat uns seine Erlaubnis für diese Darstellung ersteilt.
„Der Verein NETZE [Naturschutz, Erholung, Technologie, Zukunft, Entwicklung] ist ein gemeinnützig anerkannter Verein, der sich zusammensetzt aus Anwohnern der Region, Jäger, Ärzte und ehrenamtlichen Ornithologen, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind. (Den Vorstand vertreten Dieter Schönrock und Hardy Ulrich). Wir treten in einen offenen,sachbezogenen und zielorientierten Dialog mit allen Bürgern, Vereinen, Unternehmen, kommunalen Mandatsträgern sowie Verbänden ein.
Der Verein ist gemeinnützig und ehrenamtlich tätig in der Erstellung von naturschutzrechtlichen Untersuchungen und Gutachten im speziellen das Fledermaus Monitoring sowie der Brut-Rast-und Zugvogelkartierung zurzeit noch im Bereich vom Eichholz und der Mordkuhle in der Gemarkung Crivitz/Wessin, ausschließlichfür die untere Naturschutzbehörde LUP und dem staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, damit diese eine genaue Kulissendarstellung und aktuelle Daten erhalten für die Bearbeitung und Bewertung in den zuständigen Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG).
„Damit wir das auch zum Abschluss bringen können benötigen wir Ihre finanzielle Hilfe und Unterstützung„.
Verein Netze
Sparkasse Mecklenburg-Schwerin NEU DE40 1405 2000 1600 0698 31 Vwz: Spende Spendenbescheinigungen werden umgehend ausgestellt! Vielen dank !
Planungsziel: Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel – Teilbereich Wessin“ soll in Abstimmung mit den Gemeinden Barnin und Zapel ein gemeindegebietsübergreifendes Sondergebiet für die Windenergienutzung entwickelt werden.
Wer also verspätet abgibt muss damit rechnen, dass seine Hinweise/Ablehnungen oder Anregungen unberücksichtigt bleiben. Darin sind unser Amt und Bauausschuss rigoros! Dass die Auslegung des Planes in der Ferienzeit passiert ist sicherlich kein Zufall, so komme dem Ganzen weniger Aufmerksamkeit durch die Bürger zu. Perfekt wäre auch die Weihnachtszeit oder Neujahr, so würde der Plan noch weniger Beachtung finden. Das macht unser Bauaus-schuss schon richtig gut, dass hat es sich gut angeeignet! Zapel und Barnin hingegen haben Ihren Plan bereits im Monat März ausgelegt!
Ziel des Energieparks ist es die Errichtung von Windenergieanlagen in Wessin zu steuern. Das bleibt wohl nach wie vor ein Wunsch in Crivitz, als das es Wirklichkeit wird! Denn erstens wurden im jetzigen Entwurf des Energieparks sind noch keine inhaltlichen Aussagen über den Arten – und Umweltschutz gemacht worden, weil er schlicht und einfach fehlt! Auch wurde ein Gutachter anscheinend erst Anfang Mai beauftragt zu einer Untersuchung! Haben Sie einen gesehen?
Wer also noch abwägungsrelevanten Einsprüche oder Hinweise zum Energiepark einbringen will, die zu einer Minimierung des Gebietes oder einer Erweiterung führen, sollte sich sputen!
Denn schon nach der verbleibenden Gnadenfrist (ca. 149 Tage) wird über das Eignungsgebiet 48/21 im Energiepark in Wessin endgültig entschieden durch den regionalen Planungs-verband Westmecklenburg! (3.Stufe- Kap. 6.5 RREP WM)
Fazit: Auch auf der letzten Ortsteilvertretersitzung in Wessin (15.06.2022) schwindet der Optimismus noch etwas gegen das Vorhaben vortragen zu können! Das kann man aber alles erst in drei Monaten nachlesen, so lange dauert bekanntlich die Erarbeitung des Protokolls in Wessin, durch den Ortsteilvorsitzen Herrn Daniel Itze!
Ob nun wirklich die Androhung einer Klage oder Beschwerde von Crivitz, Zapel und Barnin überhaupt umgesetzt werden, bleibt fraglich!? Angekündigt wurden die Vorgehensweise die letzten Jahre aber Vollmundig auf Versammlungen mehrmals, so auch durch den amtierenden Bauausschussvorsitzenden Herrn Alexander Gamm. Dafür stehen im Haushalt 2022 über 421.700Tsd.€ in den Haushalten der beteiligten Kommunen für (Zapel, Barnin, Crivitz) für Sachverständigen-, und Gerichtskosten zu Verfügung. Ob diese Mittel eingesetzt werden oder auch für eine vermutliche gerichtliche Auseinandersetzung reichen werden, bleibt offen?
Nun bekommt also auch der Ortsteil Kladow südlich seine Photovoltaikanlage (ehemaligen Deponiefläche ETV)! Seit ca. 2004 ist man mit der Problematik der Sanierung und Nachnutzung der ehemaligen Deponiefläche ETV beschäftigt aber ein Resultat liegt bis heute nicht vor.
So berichtet zum Beispiel Herr Michael Billig aus Leipzig in seinem Blogs zur Deponie Crivitz“ In Crivitz und in Jabel verstießen die Betreiber gegen Auflagen, nahmen zum Beispiel mehr Müll an als erlaubt – und gingen insolvent. Auch in vielen anderen Fällen existieren die Betreiberfirmen nicht mehr und auf ihren Hinterlassenschaften sind die Gemeinden sitzen geblieben. Sie von all dem Dreck zu befreien, würde nach Landes-Angaben insgesamt rund 33 Millionen Euro kosten. Crivitz: 100.000 t Baumischabfall, Dachpappe und Asbest. Geschätzte Entsorgungskosten: 6 Mio.€“
Nun also die rettende Lösung – einfach Photovoltaikanlagen oben darauf bauen für die nächsten 20 Jahre und die Kommune mit ins Boot holen (eine gemeinsame Gesellschaft!) und schon ist das Problem gelöst? Der Betreiber und Bauherr steht natürlich auch schon fest, schau an die WEMAG. Das freut natürlich auch die Stadt Crivitz als Mitglied im Anteilseigener Verband! Da kommt bestimmt Geld in die Kasse!
So wurde der Vorschlag am 16.06.2022 auf der Bauausschusssitzung beraten. Dazu begrüßte Herr Alexander Gamm auf der Bauausschusssitzung Herrn Süß von der Firma Gollan und Herrn Ulrich Güßmann.
„Jetzt gibt es Überlegungen auf dieser Fläche evtl. eine Photovoltaikanlage zu errichten. 30.000 m² bis 36.000 m² könnten bebaut werden. Bauen und betreiben würde die Anlage die WEMAG. Aufgrund der Flächenproblematik müsste die Stadt aber mit ins Boot. Denkbar wäre die Gründung einer Gesellschaft. Dies wäre eine Chance um das Vorhaben zu realisieren.“ laut Protokoll!
Fazit: Nun, die Stadt Crivitz kann sich ja vor Angeboten zum Bau von PhotovoltaikanlagenKaum retten, goldenen Zeiten brechen an für die Crivitzer Stadtkasse, erst Wessin und jetzt in einem anderen Ortsteil.
Ob man allerdings die Lösung der Beseitigung von Altlasten (Deponie) einfach der nächsten Generation überlassen sollte, in dem man jetzt darauf Solaranlagen baut für 20-25 Jahre, bleibt fraglich! Damit müssen sich dann die heute gewählten Stadtvertreter aber erst später beschäftigen und erklären gegenüber den jüngeren Bürgern und zukünftigen Steuerzahlern, wenn dann plötzlich Fragen auftauchen, wird man sich erinnern!
Wessin wird Solarenergieortsteil und die marode Stadtkasse von Crivitz bald füllen!
Die Wessiner haben die Qual der Wahl. Alle drei Anträge für die Freiflächen Solaranlagen sind finanziell verlockend, bei einem steigt sogar die Stadt Crivitz wahrscheinlich mit ein (Landeigentümer)! So richtig entscheiden konnte man sich noch nicht auf der gestrigen Sitzung der Ortsteilvertretung in Wessin, deshalb will man zuerst eine Einwohnerumfrage starten! Diese bildet zwar nur ein Stimmungsbild ab und hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Entscheidung, aber man hat einen Überblick. Denn eines war zu spüren auf der gestrigen OTV- Sitzung in Wessin, das förmliche Begehren nach der Photovoltaikanlagen!
So sollen auf den Dächern der Kita Wessin, dem Kulturhaus Wessin und der Feuerwehr in Wessin Solaranlagen angebracht werden, dafür hat man natürlich schon Fördertöpfe vom Land anvisiert! Das alles freut natürlich die Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm, denn geldlich fließt ja auch ein großer Anteil in die Stadtkasse. Die Freifläche auf der alten Kiesgrube*1* spült in die Stadtkasse ca. 76Tsd.€ ein und die Freifläche, bei der allen bekannten und geförderten Sparkassenbank *2*(mit einem dann freien Blick auf die Photovoltaikanlagen), ergibt auch ein spürbaren hohen Ertrag bei dieser Größen-ordnung. Die ca. 60Tsd.€ Einnahmen für die Freifläche *3* an der B392, teilen sich dann die Landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG Wessin und anteilig die Stadt Crivitz!
Dass die Fläche*1* auf den genehmigten (bis 2055) Kiestagebaugebiet Barnin- Hof nicht nur Sinn macht, sondern auch eine sehr gute Zwischennutzung darstellt für Umwelt und Natur, ist völlig unbestritten.
Fazit: Nun, wer *A* sagt muss auch *W* sagen! Hoffentlich wissen das auch alle Beteiligte!
Ja *W* sagen, dazu gehören auch die 15 geplanten Windräder, welche nur auf dem angrenzenden Energiepark, dem Teilabschnitt der Gemarkung von Wessin zugeordnet sind, inclusive dem bald noch zu errichtenden 5G Funkmast in der Nachbarschaft.
Erst dann ist man ein energiegeladener Ortsteil von der Stadt Crivitz im 21.Jhd!
Genau so steht es geschrieben, in der jüngsten verfassten Einladung vom Vorsitzenden der OTV Wessin Herr Daniel Itze, für die Sitzung am 15.06.2022 “ TOP 7. Beratung zu Photovoltaikanlagen rund um Wessin“!
Diese Einladung erschien digital zeitgleich mit unserer Berichterstattung! OHA….stauen! Ist uns allen hier wieder einmal etwas entgangen?
Bis jetzt wurde nur bekannt gegeben am 17.02.202 im Crivitzer Bauausschuss und auf der letzten OTV-Sitzung am 25.03.2022 das *ein* Antrag zur Errichtung einer Solaranlage in Barnin /Wessin auf planfestgestellten Kiesabbauflächen von ca. 31 ha für ca. 20 Jahre (davon 9,45 ha im Bereich Wessin) gestellt wurde. Am 17.03.2022 im Bauausschuss waren es dann plötzlich ZWEI Anträge *Planungen für die Photovoltaikanlagen in *WESSIN-BASTHORST*?
Und nun liegt noch ein weiterer Antrag vor? Schau an, noch einer, sind das nun endlich alle?
Schon auf der Sitzung der Stadtvertretung am 25.04.2022 verkündete die Bürgermeisterin, Frau Brusch-Gamm fulminant, das noch ein weiterer Antrag für Solaranlagen existiert für die Errichtung von Solaranlagen in Wessin. Wessin soll wohl umrundet werden! Das klang alles sehr diffus für die anwesenden Zuschauer und es konnte niemand so richtig einordnen!
Nun so dann, 5 Wochen später widerholt getreu der OTV-Vorsitzende von Wessin genau diese Attitüde von der Bürgermeisterin in seiner Beschreibung zu einem öffentlichen TOP am 15.06.2022 und bittet zu einer öffentlichen Debatte! Unterlagen zur dieser öffentlichen Diskussion sind aber hierzu nicht veröffentlicht worden!
Kurios….. Oha…..wieder einmal soll öffentlich beraten werden, aber die Bürger sind über die Inhalte gar nicht informiert! Alles bleibt wieder einmal im Dunklen!
Von einer Umrundung oder sogar einer Umzingelung der Ortschaft von Solaranlagen zu sprechen im Vorfeld, ist schon sehr erstaunlich und sehr verfrüht, was soll mit dieser Aussage eigentlich erreicht werden? Um einer eventuellen Umzingelung mit Solaranlagen zu vereiteln sollten die Anlagenflächen im Radius von 500m um Ortslagen in ihrer Flächeninanspruchnahme nicht größer sein als die benachbarte Siedlungs-fläche sein und die Anlagen sollten nicht mehr als ein Drittel des Sichtfeldes, bezogen auf den Siedlungsumgriff von 360°, einnehmen (RP Gießen 2020).
Aber….aber.. , um das alles bewerten zu können muss natürlich erst einmal bekannt gemacht werden, welche und was für Anträge nun wirklich existieren und welchen Inhalt Sie haben! Ein Urteil vorab dazustellen (mit „Rund um Wessin“) zu einem Tagesordnungspunkt scheint ein Irrweg, was soll hiermit den Bürgern suggeriert werden? Oder weiß hier der OTV – Vorsitzende Herr Itze mehr?
Fazit:
Solche Beschreibung der Ankündigung für eine öffentliche Debatte in der Sache ( der Nutzung erneuerbarer Energien) ist nicht förderlich und verstört nicht nur Investoren!
Transparenz und Einbeziehung des Bürgers zu geplanten Vorhaben ist hierzu dringend geboten, das sieht auch die Kommunalverfassung M-V vor und könnte in Form einer Einwohnerversammlung auch durchgeführt werden! Um es endlich etwas heller werden zu lassen bei diesen Themen, bei all der Finsternis herum!!
Ein verlockendes Angebot von 76.000,00€ für die Stadt bzw. Gemeindekasse in Crivitz! Ein B-Plan für eine Photovoltaikanlage in Wessin!
Der Bericht im Febr. /2022!
Seit 02.02.2022 liegt ein Antrag im Amt Crivitz vor zur Errichtung einer Solaranlage in Barnin und in Wessin vor. Der Antragsteller möchte auf planfestgestellten Kiesabbauflächen von ca. 31 ha für ca. 20 Jahre (davon 9,45 ha im Bereich Wessin) eine Solaranlage bauen. Soweit so gut!
Am 17.02.2022 stand das Thema noch zur öffentlich Debatte für alle Bürger auf der Tagesordnung im Crivitzer Bauausschuss. Aber nicht lange, so wurde das Thema kurzer Hand auf Antrag des Vorsitzenden Alexander Gamm, wie immer im Crivitzer Bauausschuss, in den NICHTÖFFENTLICHEN Teil verschoben, hierzu gab es eine mehrheitlichen Zustimmung ( Also gab auch Gegenstimmen??).
Das gleiche Szenario vollzog sich auf der Sitzung der OTV – Wessin am 23.02.2022 zu diesem Thema. Nur hier stellte den Antrag Frau Brusch Gamm, als Gast in der Sitzung. So heißt es hierzu, das Thema wird auf Bitten der Bürger-meisterin Frau Brusch-Gamm in den nicht-öffentlichen Teil genommen. Was für ein Zufall und was für ein Gleichklang!!
Eine Rechtfertigung scheint hierzu nicht zu geben, warum auch, man kennt die allgemeinen Gründe, sie wurden oft genug Bekanntgegeben, weil ja irgendwie mal in der Debatte ein Name genannt werden könnte. Komisch, in den veröffentlichten Antragsdokumenten selbst, stehen Namen und Adressen??
Und so verkündete am 28.02.2022 Frau Brusch- Gamm noch vollmundig auf der Sitzung in der Stadtvertretung bei diesem Thema „Hierzu bereitet die OTV eine Bürgerbefragung vor, um als nächsten Schritt zu klären, wie die Menschen vor Ort dazu stehen“
Seltsam, denn am 17.03.2022 leitete Ihr Ehemann, als Vorsitzender im Bauausschuss die Sitzung, und dort wurde im Nachgang verkündet, beim Punkt *Anfragen* , das die Planungen für die Photovoltaikanlage in *WESSIN-BASTHORST* voranschreiten.
OHA? Stauen! Ist uns allen etwas entgangen??
Nun sind es sogar zwei Solaranlagen in Basthorst und in Wessin? Und diese werden bereits geplant und das macht sogar Fortschritte? Wo ist denn die angekündigte Bürgerbefragung? Alles schon entschieden? Fast wie in Zapel, nur das man in Crivitz perfekter im Dunkeln arbeitet! Wie immer!
Fazit:
Nichtöffentlich zu debattieren und öffentliche Bürgerbefragungen ankündigen, aber heimlich weiter die Planungen gedeihen lassen! Was ist das denn für eine Schaufensterpolitik?
Man sollte offener mit diesem Thema umgehen und jetzt die Bürger über das Projekt frühzeitig informieren sowie sie einbinden, denn spätere Planungsänderungen werden für jeden Investor teurer! Debatten hinter verschlossenen Türen zu führen, sind bei diesem Thema nicht förderlich, für Niemanden!
*Crivitz* Sinneswandel im Bauausschuss!! Turbo Wende in Crivitz bei Photovoltaikanlagen! Solar auf allen öffentlichen Gebäuden!!
Erneuerbare Energien in Crivitz auf den Vormarsch!
Prüfauftrag für die Bürgermeisterin in Crivitz!
„Zur künftigen Nutzung erneuerbarer Energien in den öffentlichen Gebäuden der Stadt“. So wurde es in dem jüngsten Antrag vom 1. Stellv. der BA Vorsitzenden Herrn Alexander Gamm formuliert.
In großer Einmütigkeit von CWG/Linke und CDU im Bauausschuss der Stadt Crivitz wurde ein Antrag zur direkten Beschlussfassung an den Hauptausschuss für den 30.05.2022 gestellt. Eigenartig ist hierbei nur das er vorher im Bau-ausschuss zur öffentlichen Debatte gar nicht auftaucht? Es muss also alles wieder einmal ganz schnell gehen, vielleicht sind Förderprogramme entdeckt worden oder in Aussicht!
Schwerpunkte sollen sein –*Errichtung von PV Anlagen auf oder an unseren Gebäuden in Crivitz*- *Einsatz von alternativen Heizforme*-* evtl. Machbarkeits-oder Wirtschaftlichkeitsberechnung über die WEMAG, deren Anteilseigner wir sind* Erstaunlich ist nur – das die Akzente dabei „auf“ und „an“ sind und nicht „in“? Und das planende und vielleicht auch ausführende Unternehmen hat man gleich benannt. (Ein Schelm wer hier etwas vermutet) Naja, die Stadt Crivitz ist ja auch *Anteilseigner* im Unter-nehmen, das wissen auch die Abgeordneten. Hoffentlich werden hierbei auch Mitwirkungsverbote beachtet!!
So sollen in einer *ersten Betrachtung* – · die Realschule und Sporthalle· Bauhof· Bauhof „Zweigstelle“ Wessin· FFW Crivitz· Sozialgebäude Geschwister Scholl Sportplatz· Dorfgemein-schaftshaus Kladow· Kita Wessin· Kulturhaus Wessin und die · FFW Wessin, geprüft werden!
Die Begründung ist formuliert den Worten *Der Schutz der natürlichen Ressourcen im Einklang mit der Natur ist zentrale und insbesondere dringende Aufgabe, um unsere Erde auch unseren Kindern zu erhalten. Wir müssen weg von fossilen Energie-trägern. Deshalb und aufgrund der aktuellen Angebots-und Preissituation wollen wir nach-haltige Energieformen und Energienutzung für unsere städtischen Gebäude entwickeln.* (Eine richtig staatstragende Attitüde)
Fazit:
Der Grundgedanke nachhaltige Energieformen zu nutzen ist unbestritten, aber jetzt aufgrund der *aktuellen Angebots-und Preissituation* übereilt Beschlüsse zu fassen, ist sehr mutig. Auch diese Investitionen werden unsere angeschlagene Stadtkasse die nächsten Jahre hoch belasten! Gerade unsere Kinder werden die finanziellen Lasten für die jetzigen übereilten Entscheidungen tragen müssen! Aber auf jeden Fall hat dieser Meinungsumschwung und große Einmütigkeit im Bauausschuss in Crivitz eine enorme Signalwirkung und auch Auswirkungen auf die Erteilung des *gemeindliche EINVERNEHMEN* für die sich in Planung stehenden Freiflächen- Solaranlagen und den Energiepark für Windenergie in Wessin!
Denn, wer *A* sagt, muss auch *B* sagen, hoffentlich wissen das auch alle Beteiligte!
So beschlossen die Gemeindevertreter (mit 4:1) die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
So beschlossen die Gemeindevertreter (mit 4:1) die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes von der Firma Unigea Solar Projects GmbH, handelnd für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG als Vorhabenträger für die Errichtung und den Betrieb einer 17,26 ha Freiflächen-Photovoltaikanlage (FFPVA)gegenüber Zapel Ausbau und Hof Am 08.Juni 2021 stellte sich die Firma schon einmal in einer Sitzung der Gemeindevertretung vor, auch hier waren damals schon viele Einwohner aus Zapel-Hof und Zapel-Ausbau anwesend.
Es wurden naturschutzrechtliche Bedenken, das mögliche Vorbehaltsgebiet Tourismus und die Besorgnisse zu den Eingriffen auf die Schutzgüter durch die projektbezogenen Planung umfassend dargestellt.
Auch der schon gegenwärtige Solarpark direkt an einem Naturschutzgebiet wurde bereits in der Vergangenheit bemängelt. Das neue Gebiet schließt sich nun direkt an. Der Grundtenor war damals, dass es noch keinen Beschluss dazu gibt und man das auch nicht so wollte! Einen generellen Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Photovoltaikanlagen im Gebiet der Gemeinde Zapel wollte man später fassen. Dazu kam es aber nicht mehr
Laut Protokoll vom 17.08.2021 beriet man zwar darüber und vertagte diese Problematik auf später: „Des Weiteren wird ein Termin für eine entsprechende „Klausur“ abgestimmt um dieses Thema vorab intern beraten zu können.“ Ein Ergebnis hierzu ist öffentlich nicht bekannt Nun also die Wende in den Ansichten Warum ??
Die PV-Anlage wird auf privatem Gelände gebaut und liefert voraussichtlich ca. 20 GWh pro Jahr. Hierzu soll die Gemeinde Zapel eine Geldleistung von ca. 40.000 € pro Jahr als Konzessionsabgabe erhalten! Zusätzlich will der Investor die jährlichen Stromkosten der Gemeinde in der Höhe von 3.220 € übernehmen .
Die vorgetragenen Bedenken vor ca. einem Jahr sind haltlos und man brauche das Geld im Haushalt von Zapel sonst…… Zitat von Gemeindevertreter Jan Neumann :„ wird man irgendwann an die Stadt Crivitz angeschlossen“
Eine Bürgerbefragung gab es wohl in der Vergangenheit . Jedoch schon bei der Art der Fragen war auffällig, wohin man die Bürger lenken wollte. Einen Beschluss für diese zweifelhafte Zettelaktion gab es in der Gemeinde Zapel dazu damals nicht
Fazit:Die Einwohner von Zapel- Hof und Ausbau haben bald zwei Solarparks und eine weitere Photovoltaik-Anlage, welche in Planung ist, um sich herum zu ertragen. 20 Windräder in 2023 und 2024 eine sehr nahe, neue 110KV-Leitung kommen dann dazu.
Nun ja, wer einen Teich trocken legen will, der darf die Fröschen nicht fragen…..dies weiß man leider auch in Zapel!
2020 verzeichnete Europa das grünste Stromjahr aller Zeiten. Das wurde in einer Bericht von Think Tanks Agora Energiewende und Ember beschrieben. Mit 38 % am europäischen Strommix hatten sie gegenüber dem fossilen Energieträger die Nase vorn, denn diese kamen nur auf 37 %. Wenn die Planungen in Crivitz- Barnin und Zapel so weitergehen werden hier vor Ort wesentliche Beiträge geschaffen, damit diese Region einen erheblichen Strom aus Wind- und Solaranlagen produziert.
Hoffentlich vergisst man dabei nicht das auch die Bürger für diese Belastungen ausreichend beteiligt werden!
Fachbeitrag für Artenschutz und Umweltbericht fehlt im Vorentwurf *Energiepark* Wessin!
Galgenfrist für das Vorhaben *Energiepark* in Wessin bis 30.11.2022! Die Bürgermeisterin von Crivitz Britta Brusch-Gamm plant einen eigenen kommunalen Energiepark für Windräder in Wessin. Dazu wurde ein Vorentwurf am 25.04.2022 in der Stadt Crivitz beschlossen, um die Errichtung von Windenergieanlagen im WEG 48/21 in Wessin zu steuern. Das bleibt nach wie vor ein Wunsch, als dass es Wirklichkeit wird!
Denn bereits am 30.11.2022 wird der regionale Planungsverband WM über das Gebiet 48/21 nun endgültig entscheiden (3. Stufe Teilfortschreibung Kap. 6.5 RREP WM). Die Misere ist nur, dass im jetzigen beschlossenen Vorentwurf des Energieparks der Stadt Crivitz noch keine inhaltlichen Angaben aus oder über einem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag bzw. Umweltbericht gemacht werden können!
Warum nicht? Er fehlt schlicht und einfach! Weil die Stadt Crivitz bis zum 25.April 2022 noch keinen Gutachter beauftragt hatte! Zuletzt wurde für dieses Gebiet am 22.06.2015 ein Gutachter zu artenschutzrechtlichen Untersuchungen durch die Stadt Crivitz beauftragt!
Die Brutzeit für viele Vögel ist in wenigen Tagen vorbei und die Jungen verlassen in 32 Tagen Ihr Nest. Welche Belange will man hier in dieser kurzen zeitlichen Momentaufnahme noch fundiert und ausführlich bewerten und beschreiben?????
So oder so demnächst um Wessin ?
Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass man an einem Ergebnis über artenschutzrechtliche Einschränkungen für dieses Gebiet in Wessin nicht mehr interessiert ist? Wenn also keine abwägungsrelevanten Ergebnisse in dem Natur-und Umwelt Gutachten dargestellt werden können, die zu einer Minimierung des Gebietes führen, werden unmissverständlich ab Anfang 2023 die Pläne für 20 Windenergieanlagen des Windparkinvestors voll umfänglich wirksam und umgesetzt und allenfalls auch noch Schadenersatzansprüche!
Fazit:Da hilft auch keine Androhung einer Klage oder Beschwerde von Crivitz, Zapel und Barnin mehr! Insgesamt sind für 2022 über 421.700Tsd.€ in den Haushalten der beteiligten Kommunen für (Zapel, Barnin, Crivitz) für Sachverständigen-, und Gerichtskosten geplant. Ob diese geplanten finanziellen Mittel für die bevorstehende Erforschungen und gerichtliche Auseinandersetzung reichen werden, bleibt offen?
Kiesabbaugebiet in Barnin/Wessin bis 2054/56 bewilligt! Neuartige Zwischenlösungen für Photovoltaikanlagen bis ca. 2042 geplant!
Nach der Beendigungder Nutzung für Solar ca. 2042 wird diese Fläche wieder zum Kiesabbau genutzt bis 2054/56.!!!!
Nun muss alles es wieder ganz schnell gehen mit den Entscheidungen bis 28.02.2022! Und die Informationen an die Bürger, in der kurzen Zeit?
Seit 28.01.2022 liegt ein Antrag vom Amt vor und seit dem 10.02.2022 ist dieser veröffentlicht worden. Die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in Barnin/ Teilbereich Wessin. Ein *JA*zur Zu-stimmung und Aufstellung eines Bebauungsplans gilt als gesetzt, denn MERKWÜRDIGERWEISE ist eine andere Alternative wie *NEIN* in der Beschlussvorlage gar nicht vorgesehen!?
Also alles schon wieder entschieden?
In der Gemeinde Barnin und OT Wessin existieren zwei bewilligte Abbaugebiete für Kies!
Bei den Abbaugebieten handelt es sich um Bewilligung aus dem Jahre 1996. Das BBergG unterscheidet die bergbauliche Berechtigung und ihre Ausübung. Mit der Berechtigung erhält ein Unternehmer das Recht, Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen. Für den tatsächlichen Abbau von dem Bodenschatz benötigt ein Unternehmer einen aufgestellten Betriebsplan und deren Zulassung von der zuständigen Bergbehörde.
(1). Gebiet in „Barnin Hof“ [KS 63] und mit ca. 16 ha Bestand in der Gemarkung Wessin. Hier wurde das Planfeststellungsverfahren [PFV] bereits 1996 endgültig beendet und besitz eine Gültigkeit bis 2054. Der Hauptbetriebsplan[HBP] wurde hierzu 2012 endgültig festgestellt. Dieser kann alle zwei Jahre verlängert werden. Derzeit ist dieser noch bis zum 31.05.2022*gültig* für ein großes Unternehmen aus dem Recycling Branche. Darüber sprach auch der Bürgermeister aus Barnin Siegfried Zimmermann auf einer Einwohnerversammlung in Wessin 2020.
(2.) Gebiet in „Barnin“ [KS 64] und einem kleinen Bereich in der Gemarkung Wessin. Hier wurde das PFV bereits 2006 endgültig beendet und besitz eine Gültigkeit bis 2056. Der HBP wurde hierzu 2006 *nicht* verlängert und für ein brandenburgisches Unternehmen.
Warum wurde noch kein Kiesabbau abgebaut?
Es gibt Auflagen! Eine Straße muss gebaut werden über die alle Abbaugebiete erreichbar zu sein haben, damit die Transporte nicht durch das Dorf Barnin verlaufen. Beginn der Straße ist vor dem Ortseingang Barnin Hof aus Richtung der B392 und erfolgt direkt zu den Abbaugebieten. Eine Einigung zwischen den Berechtigten Unternehmen kam bis jetzt nicht zustande!
Neue Planungen für SOLAR als Alternativlösungen!
Im Teilbereich –Wessin sollen auf dem planfestgestellten Kiesabbauflächen von ca. 31 ha (davon 9,45 ha im Bereich Wessin) bebaut werden. Eine Unternehmens- oder Finanzbeteiligung der Stadt Crivitz und/oder von Bürgern werden mit dem Projekt (Anwohner – Anlagenteile als Sachkauf, Stadt – Gewerbesteuer und Anteil am Stromverkauf) seitens des Antragstellers verfolgt!
Fazit:
Das ist eine gute Alternativlösung um das alte Kiesabbaugebiet zu nutzen! In einigen alten Abbaugebieten (Bergbauberechtigungen) in MV werden diese Gebiete zurzeit verstärkt mit Zwischenlösungen für Photovoltaikanlagen (ca.20 Jahre) überplant und gebaut, durch die jeweiligen Berechtigten und Flächeneigentümer. Bei der *prekären* Haushaltslage der Stadt Crivitz dürfte das ein verlockendes Angebot sein, für Einnahmen und vor allem sollte man jetzt die Bürger über das Projekt frühzeitig informieren und einbinden und nicht wieder übereilt entscheiden! Hierzu wäre es auch notwendig, dass man alle Beteiligten an einen Tisch holen sollte!
So wurde der Vorentwurf für den Energiepark Wessin auf gemeinsamen Sitzungen am 20.01.2022 beschlossen und die Ergebnisse der Fachbeiträgen /Gutachten müssen nun bis zum 31.12.2022 vorliegen beim Landesamt für Umwelt und Natur. Hinzu kommt noch das die verhängte Veränderungssperre durch die Stadt, für die Planungen von 20 Windrädern in Wessin auf die Planungen des Windpark-investors „Kloss Energie“ 2019, nun aber schon seit Oktober 2021 ein Fall für das Gericht sind! Der Investor wehrt sich!
Gerade ebend diese veranlasste Veränderungssperre, durch die Stadt Crivitz, muss nun gerechtfertigt werden durch Ergebnisse in der Planung und Gutachten im Gebiet, sonst wird es sehr sehr teuer für die alle beteiligten Kommunen! Dazu wurde inzwischen durch die Stadt Crivitz ein Planungsbüro aus Schwerin mit der Erarbeitung eines Vorentwurfes für einen Bebauungsplan beauftragt und beschlossen. Mit dem Ziel das nun wieder die Planungshoheit für die WIND-RÄDER auf die beteiligten Gemeinden übergehen!
Das bleibt wohl eher ein Wunsch, als das es Realität wird!
Das Dilemma ist nur, das der Vorentwurf des Energieparks noch keine Gutachten über die vorhandene Kulisse der Natur und Umwelt in Wessin enthält! Diese wären ohnehin bis zum Jahresende nur eine kurze Momentaufnahme von dem Gebiet, jedoch kein Nachweis über langfristige Darstellungen über Veränderungen in der Kulisse im Planungsgebiet.
Wenn also keine abwägungsrelevanten Ergebnisse in dem Natur-und Umwelt Gutachten dargestellt werden können, die zu einer Minimierung des Gebietes oder sogar zum Ausschluss von Windrädern führen, werden die Pläne des Investors unmissverständlich ab 2023 voll umfänglich umgesetzt! Da hilft auch keine Klageandrohung von Crivitz mehr! Ein Tanz auf der Rasierklinge!
Fazit:
Insgesamt sind für 2022 über 168.500Tsd.€ in den Haushalten der beteiligten Kommunen Zapel und Barnin für Sachverständigen-, und Gerichtskosten eingeplant. Crivitz beschließt erst ab 28.02.2022 – den Haushalt, aber da kommt sicherlich noch ein Brocken hinzu! Ob diese geplanten finanziellen Mittel für die bevorstehende Erforschungen und gerichtlichen Auseinandersetzung reichen werden, bleibt offen und wird noch für den Steuerzahler teuer werden!
Nun dürften die Argumente nicht neu sein, so sind sie doch aber jeden falls im Vorfeld schon geprüft worden durch den regionalen Planungsverband. Die Argumente von Crivitz, das der Rotor mehr als 1/3 aus dem Windeignungsgebiet herausragt und die 1000m Abstand zu nächsten Wohnbebauung nicht eingehalten werden, war auch schon vom Planungsbüro zu höheren zum sog. Energiepark-Nr.15, sind haltlos und schon jetzt rechtlich überarbeitet. Auch das Thema der Umfassung wurde im Planungsverband umfassend geprüft und gerade auf Wunsch von Herrn Andreas Sturm (Vertreter Verbandsversammlung beim Planungsverband) besonders untersucht. Das Ergebnis war, die Planung entspricht den Erfordernissen (siehe Umfassungsgutachten). Zu den 2,5 Km Abständen hat sich ebenfalls der Planungsverband beschäftigt und genau geprüft- Antwort:
„Diese Überprüfung hat stattgefunden. Für eine Erweiterung oder Verringerung des Abstandes besteht kein Anlass.“ Frau Gabler, Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg. SVZ vom 23.05.2021
Also viel kann durch diese Stellungnahme an der Kreterin oder Planungen nicht geändert werden! Interessant ist nur, dass der Amtsausschuss überhaupt nicht auf der Natur und Artenschutz eingegangen ist. Fehlen da etwa Angaben und Untersuchungen? Und zum anderen ist man überhaupt nicht in der Stellungnahme auf die neu ausgewiesenen POTENTIALFLÄCHEN bzw. Suchräume eingegangen, denn diese sind entweder als nächste in der Planung oder sind die klassischen Ersatzflächen!
Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 25.10.2021 zur Diskussion steht!
Der Amtsausschuss des Amtes Crivitz beschließt im Rahmen der dritten Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg die folgende Stellungnahme abzugeben.
Das Gutachten zur „Umfassung von Ortschaften durch Windenergieanlagen“ (Januar 2013; Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Umwelt MV), auf welches unmittelbar Bezug genommen wird, fehlt in den Auslegungsunterlagen. Die erarbeitete Dokumentation der Potentialflächenanalyse und die damit deutlich verbesserte Nachvollziehbarkeit der Ausweisung der WEG wird grundsätzlich begrüßt. Da diese bereits unmittelbare Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung haben, sollen diese zur besseren Übersicht in ihrer Gesamtheit für das Plangebiet dargestellt werden.
Es wird in der Teilfortschreibung von einer durchschnittlichen Anlagenhöhe von 200 m als Referenzanlage ausgegangen. Um eine zukunftsorientierte Planung zu erreichen, muss mindestens die durchschnittliche Höhe der derzeitig beantragten Anlagen der in der Planungsregion WM im Rahmen der Teilfortschreibung für die Planung herangezogen werden. Gebiete, die nach BauNVO dem Wohnen, der Erholung, dem Tourismus und der Gesundheit dienen 400 m/600 m
Die Abstände der geplanten Windeignungsgebiete zu Gebieten zum Wohnen, der Erholung, dem Tourismus und der Gesundheit, sind auf die Nutzungen nach der BauNVO bezogen. Als Datenbasis werden die ALKIS-Daten sowie die rechtskräftigen Bebauungspläne etc. herangezogen. In der vorliegenden Planung werden die Gebiete, die in den gemeindlichen Flächennutzungsplänen für diese Nutzungen vorbereitet wurden, somit nicht berücksichtigt, ebenso wie Bauplätze im Innenbereich, die sich am Rand der Ortschaften befinden. Ein vorsorgeorientierter Ansatz muss auch die Bereiche berücksichtigen, die bereits planerisch für eine der beschriebenen Nutzungen im F-Plan vorbereitet oder in einer gemeindlichen Satzung festgesetzt sind. Der beabsichtigten gemeindlichen Entwicklung wird damit im Bereich der betroffenen überplanten Flächen direkt entgegengewirkt. Auch in der Erläuterung des Abstandskriteriums wird von Abständen zu Siedlungsbereichen und zu Gebieten nach BauNVO geschrieben, angewendet wird das Abstandskriterium auf Einzelgebäude, wie dies erst in der späteren Genehmigungsplanung zur Bewertung der Immissionen erforderlich ist.
In aktuellen Antragsverfahren hat sich gezeigt, dass die Antragsteller sich hinsichtlich der Abstandsgegebenheiten im Genehmigungsverfahren unreflektiert nach der vom Regionalen Planungsverband erarbeiteten Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen richten. So befindet sich der Anlagenstandort mit dem Mast im Windeignungsgebiet und der Rotor ragt der Rotor mehr als 1/3 aus dem Windeignungsgebiet heraus. Der Abstand von 1.000 m zur Wohnbebauung, gemessen vom Mast bis zu den festgesetzten Bauflächen, die inzwischen bereits zum Teil bebaut sind, wird unterschritten.
Da die Ausweisung der Konzentrationsflächen trotz der gegebenen Kleinmaßstäbigkeit so weitreichende Folgen hat, wird die tatsächliche Heranziehung der Gebietsgrenzen nach BauNVO gefordert, die eine bessere Vorsorge bieten würde. Nur dort wo keine Darstellungen im F-Plan oder Festsetzungen in einer baurechtlichen Satzung erfolgt sind, muss die Heranziehung der ALKIS-Daten mit den Einzelhäusern erfolgen. Die Planungen der Gemeinden werden damit nicht betroffen und die Rechtspositionen von Grundstückseigentümern bleiben gewahrt. Der Kleinmaßstäbigkeit der Planung und dem Vorsorgeansatz wird so auch deutlich besser entsprochen.
Vermeidung erheblich beeinträchtigender Umfassung von Ortschaften. Bei der Anwendung des Kriteriums soll geprüft werden, ob auch die rechtskräftigen Bauleitpläne mit ihren Gebietsdarstellungen und -ausweisungen sowie die Innenbereichssatzungen der Gemeinden, wie berücksichtigt werden.
In der Einzelfallabwägung zur Umfassung der Ortschaften werden Standorte von Windenergieanlagen außer Betracht gelassen, die noch länger betrieben werden als die Hälfte des Planungszeitraums. Dahingehend ist in der Einzelfallabwägung eine Überprüfung zur tatsächlichen Betriebsdauer der Anlagen durchzuführen. Die rechnergestützte Ermittlung der geometrischen Siedlungsmittelpunkte ist für die Ortslagen anscheinend nicht gleichförmig erfolgt. In den Darstellungen der Dokumentation der Potentialflächenanalyse scheint nicht immer vom geometrischen Siedlungsmittelpunkt ausgegangen worden zu sein. Mindestabstand 2.500 m zu neu geplanten Windeignungsgebieten oder bestehenden Windparks
In Bezug auf die Abwägung der Einzelfallentscheidungen bei der Anwendung des Kriteriums 2.500 m-Mindestabstand, sind die Restlaufzeit der Windenergieanlagen zu überprüfen. Hier werden Altgebiete nicht entsprechend der textlichen Ausführungen zur Erläuterung des Kriteriums gewürdigt. In dem B-Plan Nr. 1 „Windeignungsgebiet Nr. 17 Bülow-Prestin“ der Gemeinde Bülow wurden drei Windenergieanlagen beantragt und im Jahr 2017 zwei Anlagen errichtet, die Errichtung weiterer WEA ist aufgrund des rechtskräftige B-Plans weiterhin zulässig. Der Grund zur Ausweisung des WEG Runow, nach der Einzelfallabwägung des 2,5 km Abstandskriteriums zwischen zwei Windeignungsgebieten entspricht somit nicht den in der Teilfortschreibung genannten Bedingungen. Es handelt sich zum einen um einen rechtskräftigen Bebauungsplan und zum anderen erfolgt der Anlagenabbau aufgrund der Restlaufzeit nicht vor Ablauf der Hälfte des Planungszeitraumes. Hier ist die Abwägung der Einzelfallentscheidung anzupassen.
Einwohnerversammlung die keine solche war, in Friedrichsruhe zum Windpark Wessin.
Der Bürger sollte nur informiert werden, Fragen unerwünscht! Vorgetragene Argumente die keine waren! Ein Planungsbüro, dass leider viel zu spät beteiligt wurde! Amtserläuterungen die niemand verstand, sollte vielleicht auch so sein!
Am gestrigen Abend dem 18.10.2021 fand in Friedrichsruhe eine Informationsveranstaltung der Bürgermeister von Crivitz, Barnin und Zapel statt. Ca. 50 Bürger folgten der Einladung. Als erstes fragt man sich: Warum so weit entfernt vom Geschehen und so versteckt? Es sollten die Statements der Gemeinden verlesen werden, wie man sich nun denn zu diesem Thema positioniere! Doch wie immer, passierte nichts! Mit den immer wiederkehrenden Worthülsen, dass man nichts gegen die Windräder hätte tun können und dass man alles tun will und man nun das Beste für die Bürger herausholen wolle (in Sachen Geld, versteht sich) , wollte man offensichtlich die Bürger einschläfern.
In den Ausführungen der Bürgermeisterin wurde der Verein NETZE mit keinem Wort erwähnt. Doch die anwesenden Vorstandsmitglieder des Vereins, Gisa Erdmann und Dieter Schönrock ergriffen das Wort.
Dieter Schönrock im Disput mit den Bürgermeistern
Es wurde klar formuliert, dass die Untätigkeit und die Versäumnisse der Bürgermeisterin in der Vergangenheit, rechtzeitig die Flächen der Kommune selbst zu überplanen, der Grund sind, warum wir uns heute gegen einen Investor und die Planungen des Energieministeriums wehren müssen. Auch Herr Wiese, Sachgebietsleiter im Amt Crivitz meinte erwähnen zu müssen, dass Alternativen durch den ehrenamtlichen Verein NETZE nicht umfänglich genug beschrieben worden seien. Damals war er aber noch gar nicht Amt tätig und übrigens war er Mitglied in der Bürgerinitiative „Netze“.
Herr Wiese, mit einem 6 seitigen Exposé für eine touristische Nutzung haben andere Leute Ihre Arbeit gemacht und sie haben offensichtlich noch nicht realisiert, dass dies eigentlich Ihre Aufgabe ist !
Es wurde immer wieder versucht, den Verein NETZE in ein schlechtes Licht zu rücken. Frau Brusch-Gamm, das war einfach nur peinlich! Noch einmal, damit es vor allem Herr Wandschneider, Herr Zimmermann und Frau Brusch-Gamm nicht vergessen: Der klare Wille aller betroffener Bürger war, dass ein Windpark bei Wessin und Zapel NICHT !!! gebaut werden soll ! Herr Wandschneider, Herr Zimmermann, Frau Brusch-Gamm: Sie haben im Sinne Ihrer Bürger zu handeln und den Willen der Mehrheit umzusetzen. Dafür wurden Sie gewählt! Die eigenen Fehler zu leugnen und zu lügen, ist schlimm genug.
Jedoch Steuergelder zu verschwenden und den Bürgern jetzt einen „eigenen“ Windpark als „Bürgerwindpark“ verkaufen zu wollen, ist eine Frechheit! Die Bürger haben bei der Wahl 2019 den Versprechungen von Frau Britta Brusch-Gamm Glauben und Vertrauen geschenkt und damals nicht damit gerechnet und werden jetzt bitter enttäuscht.
Kloss Energy hat bereits Klage gegen die Veränderungssperre der Bürgermeisterin eingereicht!Was zu erwarten war, da diese bereits im Frühjahr 2019 Ihre Planungen begann und erst im August `21 ein Planungsbüro der Stadt Crivitz mit dem B-Plan Nr.15 beauftragt wurde! Wieder wurden 18 wichtige Monate verpennt!
Der Verein NETZE hat bereits 4 Gutachten erstellt zum Natur-und Artenschutz, das vier weitere Gutachten bis 2023 sind in Arbeit! Nur diese, vor allem lückenlose, Dokumentation über die vorhandene und sich verändernde Kulisse in Wessin in vorgeschriebener Gutachtenform kann das StaLU in die Lage versetzen, eine Genehmigung für den Bau von Windrädern zu verwehren oder zu mindern !
Ein wichtiges Thema wird wiedermal ausgesessen! Die LINKE boykottiert und die CWG ist tief gespalten!
Kommentar der Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm „ Ich mache nichts ohne mein Fachamt!“ Mit diesem Zitat ist schon fasst das Urteil über diesen Antrag Photovoltaik getroffen worden. Was sich ja später auch noch bestätigen hatte!
Genau diesen Satz sagte die Bürgermeisterin am 25.02.2015…. – nach dem Bekanntwerden der ersten informellen Vorabinformation- als plötzlich das Eignungsgebiet im Ortsteil Wessin auftauchte zum Thema: Windeignungsgebiet 48/16 -….. schon mehrmals! Nur damals ( 2015) hatte Ihr das sog. Fach Amt bereits am 28.08.2014 geraten “ es ist sinnvoll mit der Planung zu beginnen “ (Flächennutzungsplanung) und das ist sogar protokolliert. Nun wie wir alle wissen ist es nie umgesetzt worden!
Namentliche Abstimmung zum Antrag Photovoltaik- Anlagen – und die Kriterien und Leitlinien im Amt prüfen zu lassen.
Frau Britta Brusch-Gamm Enthaltung
Herr Thomas Bardenhagen: Ja
Herr Alexander Gamm: Nein
Herr Eike Glasemann: Nein
Herr Matthias Güßmann: Ja
Herr Hans-Jürgen Heine: Ja
Herr Wilfried Holl: Ja
Frau Beate Prieske: Ja
Herr Jens Raulin: Ja
Frau Karina Reinke: Ja
Herr Jens Reinke Ja
Herr Michael Renker: Enthaltung
Herr Andreas Rüß: Enthaltung
Frau Beate Werner : Ja
Abstimmungsergebnis:
9 Ja – Stimmen
2 Nein –Stimmen
3 Enthaltungen
Fazit: So wie bei dem Thema WINDKRAFT wird man hier alles verschlafen, anstatt zu handeln! Zapel, Fridrichruhe, Pinnow und Banzkow sind hier wesentlich besonnener und schlauer. Diese Kommunen haben bereits gehandelt und ihr kommunales Planungsrecht in Anspruch genommen, bevor es jemand anderes tut!! Die Bürger in diesen Kommunen wissen mit Bestimmtheit wie es funktioniert!
Klamme in der Stadtkasse Crivitz zwingt über Kompromisse nachzudenken! Bürger in Wessin werden eingestimmt auf einen Bürgersolarpark!
Auf der Orteilvertretersitzung am 23.06.2021 … kam erstaunen auf bei den anwesenden Bürgern nach dem Baumaßnahmen besprochen wurden kam man zum Thema Solarpark.
„Die erneuerbaren Energien sind ein komplexes Thema und ich verstehen dass einige Agrarbetriebe da auch investieren wollen. Wir müssen hier auch an unser Unternehmen in Wessin denken. Ein Betrieb der hier ansässig ist. „…….…“Wir müssen uns mit den erneuerbaren Energien abfinden und über eine Konstruktion nachdenken wie eine Bürgerbeteiligung aussehen könnte.“…..„.Die Botschaft heißt eigentlich, wäre es denn nicht viel interessanter dass man es sich vorstellen könnte einen BÜRGERSOLARPAK zu machen“Die Bürgermeisterin Crivitz Frau Britta Brusch-Gamm
Ob das auch für das Thema Wind gilt?
Fazit:Ein Ausweg für den 50ha Solarpark in Wessin ist gefunden! ODER will man doch nur wieder die klamme Stadtkasse In Crivitz füllen?Man hat drei Möglichkeiten:
Mit großer Mehrheit beschlossen CWG und LINKE die Entgegenahme einer freiwilligen finanziellen Teilhabe vom Windparkbetreiber Kladrum III anteilmäßig in Höhe von 99,38€ pro Jahr. „ Genehmigung ist Genehmigung, da kann man Nichts machen. Wir werden uns so lange dagegen wehren wie es geht, das haben wir den Bürgern in Wessin versprochen“ Die LINKE
„Wollen wir etwa den Unternehmen das Geld schenken und deren Gewinne erhöhen? Sollen wir etwa das Geld ausschlagen!“ Die BürgermeisterinFrau Britta Brusch-Gamm
Erst demonstrieren gegen einen Windpark mit 20 Windrädern in Wessin aber dann selber einen Energiepark planen und mit einer Veränderungssperre belegen, aber jetzt das Geld von einer finanziellen Teilhabe von anderen Windradprojekten entgegennehmen!
Das passt nicht zusammen!!
Der Windparkbetreiber von Kladrum III beabsichtigt nach § 36k Abs. 1EEG allen betroffenen Gemeinden im Umkreis von 2.500 m um die jeweiligen Anlagenstandorte finanziell zu beteiligen. Das geplante Windparkvorhaben befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Zölkow (Windpark Kladrum III). In Summe besteht die finanzielle Beteiligung für alle Gemeinden in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge und die fiktive Strommenge nach Anlage 2 Nummer 7.2 EEG21. Die Zuwendungen an die betroffenen Gemeinden sind anhand des Anteils ihres jeweiligen Gemeindegebiets im Umkreis von 2 .500 m um die Anlagenstandorte zu bestimmen. Die Zuwendungen erfolgen dabei freiwillig und sind ohne Gegenleistung.
Das Gemeindegebiet der Gemeinde Crivitz nimmt insgesamt 0,25 % (0,05 Km²) des definierten Umkreises um die drei Windenergieanlagen ein, wie dem beigefügten Lageplan zu entnehmen ist.
Weitere von dem Vorhaben betroffene Gemeinden sind die Gemeinde Obere Warnow mit 21,55 %, die Gemeinde Friedrichsruhe mit 14,87 %, die Gemeinde Bülow mit 0,29 % und die Gemeinde Zölkow mit 63,04 % der Flächenanteile.
Daraus lässt sich folgende beispielhafte Berechnung der möglichen Höhe einer Zuwendung anhand des derzeitigen Planungsstandes ableiten:
Jährliche Stromproduktion des Windparks: 19.875.884 kWh
Gesamte finanzielle Beteiligung: 39.751,77 €
Jährliche Zahlungen an die Gemeinde Crivitz : 99,38 €
Die naturwind Schwerin GmbH hat im November 2020 eine Genehmigung für den Bau und Betrieb von drei Windenergieanlagen im östlichen Bereich des vorhandenen Windparks Kladrum erhalten. Die drei Windräder sollen 2021 errichtet werden, wenn der künftige Betreiber wpd (wpd onshore GmbH & Co. KG aus Bremen) in der EEG-Ausschreibung einen Zuschlag erhalten hat. Die Gemeinde Zölkow, zu der der Ortsteil Kladrum gehört, soll von der Windparkerweiterung auch finanziell profitieren.
Der Windpark Kladrum gehört zu den größten Windparks in Mecklenburg-Vorpommern. Die Anzahl der Windräder im Windpark Kladrum wird sich in Zukunft auf etwa die Hälfte reduzieren, weil im Verlauf der nächsten Jahre ein umfangreiches Repowering stattfinden wird. Das bedeutet, die zahlreichen Altanlagen werden abgebaut und durch neue, leistungsstärkere Windräder ersetzt. Die neuen Windräder müssen jedoch auch größere Mindestabstände zueinander einhalten. Somit werden zukünftig weniger Windenergieanlagen auf der gleichen Fläche stehen. Auch naturwind plant im Windpark Kladrum ein so genanntes Repowering, also den Abbau alter Windenergieanlagen und Ersatz durch eine neue Windenergieanlagen.
Vorteile für die Gemeinde Zölkow
Zwischen Kladrum und Zölkow steht einer der größten Windparks des Landes Mecklenburg-Vorpommern. naturwind war es bei der Erweiterung des bestehenden Windparks wichtig, dass die Gemeinde und deren Einwohner vom Bau weiterer Windenergieanlagen angemessen profitieren. Folgende Teilhabemöglichkeiten sind derzeit geplant:
300.000 Euro für die Renaturierung der Warnow
Bereits zu Beginn der Planungen wurde der Wunsch an naturwind herangetragen, mit Mitteln aus dem Windpark die Renaturierung der Warnow innerhalb des Gemeindegebietes zu unterstützen. Mit den zuständigen Behörden konnte sich naturwind darauf verständigen, dass ein Großteil der naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen für dieses Bauprojekt in Form eines Ersatzgeldes in die Gewässerrenaturierung fließt. 300.000 Euro werden aus dem Windprojekt dafür bereitgestellt. Damit kann die Gemeinde Zölkow ihren Eigenanteil für die von der EU geförderte Warnow-Renaturierung aufbringen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund drei Mio. Euro.
Zusätzliche Vergütungen für Gemeindeflächen im Windpark
Mit der Gemeinde wurde eine Vereinbarung zur Nutzung gemeindlicher Flurstücke im Windpark, die von den Rotoren der neuen Windenergieanlagen „überstrichen“ werden, abgeschlossen. Konkret sind das beim Projekt Kladrum-Ost jährlich rund 9.100 Euro Einnahmen für die Gemeinde. Über weitere Verträge zur temporären Nutzung gemeindeeigener Flächen für den Transport sowie für Lager- und Montageflächen im Zuge der Errichtung der drei Windräder wird noch verhandelt.
Finanzielle Teilhabe gesetzlich geregelt
Die Gemeinde Zölkow wird bei diesem Windenergieprojekt auch von gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsmöglichkeiten profitieren. Die genauen Regelungen werden gerade geändert. Hintergrund:
In Mecklenburg-Vorpommern ist Teilhabe an der Windenergie seit 2016 über das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz geregelt. Dieses sieht eine direkte gesellschaftsrechtliche Beteiligung, also den Kauf von Gesellschafteranteilen durch Gemeinden und Einwohner, oder alternativ dazu eine Ausgleichsabgabe für Gemeinden und ein Sparprodukt für Anwohner vor. Im Dezember 2020 hat die Bundesregierung die Möglichkeit einer bundesweit einheitlichen Beteiligungsmöglichkeit geschaffen. Das neue EEG soll nun eine finanzielle Teilhabe von betroffenen Kommunen von bis zu 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde Strom ermöglichen. Dies sind nach aktuellen Ertragsprognosen für die drei neu geplanten Anlagen im Windpark Kladrum mind. rund 36.000 Euro jährlich. Wie beide Regelungen korrespondieren, muss derzeit noch geklärt werden.
Gemeinde und Bauträger wollen gemeinsames Konzept zum Bauablauf
Um die Auswirkungen beim Bau der drei neuen Windenergieanlagen für Anwohner so gering wie möglich zu halten, werden die Projektpartner zusammen mit der Gemeinde ein gemeinsames Konzept zum Bauablauf erarbeiten. Erste Gespräche mit der Gemeinde und dem zuständigen Bauamt fanden bereits statt. In dem Konzept wird es auch darum gehen, gemeindliche Infrastrukturen wie beispielsweise Straßen im Bauprozess nicht zu beschädigen bzw. wieder herzurichten. Dazu soll beispielsweise vereinbart werden, dass der Zustand von Infrastruktureinrichtungen vor und nach der Benutzung genau dokumentiert wird.
„Ein positiver Nutzen für naturschutzfachliche Aspekte soll ebenfalls positiv berück sichtigt werden.“
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/6169
ANTRAG der Fraktionen der SPD und CDU
Der Landtag möge beschließen:
Der Landtag stellt fest, dass durch die Festlegung im Landesraumentwicklungsprogramm 2016 (LEP 2016) Mecklenburg-Vorpommern, Photovoltaik-Nutzung auf landwirtschaftlichen Flächen auf einen 110-Meter-Streifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen sowie auf Konversionsflächen zu begrenzen, Solarenergie in Mecklenburg-Vorpommern nur unzureichend genutzt wird. Der Landtag sieht es daher als erforderlich an, dass bis zur Fortschreibung des LEP M-V in der nächsten Legislaturperiode Zielabweichungsverfahren unter nachvollziehbaren Rahmenbedingungen (Matrix) notwendig sind, um die erforderlichen Ausbaupfade erneuerbarer Energien zu erreichen und die Basis für eine auf diesen Energien aufbauende Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, beispielsweise der Wasserstoffwirtschaft und daran anschließender Wertschöpfungsketten, zu legen.
Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf, unverzüglich für Photovoltaik-Frei- flächenanlagen außerhalb der im LEP 2016 vorgesehenen Flächenkulisse transparente und verbindliche Anforderungen zu entwickeln (Matrix), unter welchen Maßgaben entsprechend Anlagen in einem Zielabweichungsverfahren positiv beschieden werden können, wenn sich sowohl Gemeinde als auch Flächennutzer bereits positiv zu dem geplanten Projekt positioniert haben (beispielsweise Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan). Die Matrix soll dabei vor allem folgende Punkte berücksichtigen:
Formen der Beteiligung von Kommunen und/oder Bürgern sollen positiv in der Entscheidung berücksichtigt werden.
Ein positiver Nutzen für die Gemeinde über die Gewerbesteuer hinaus soll positiv bewertet werden.
Führt die Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Schaffung oder Sicherung von regionalen Wertschöpfungsketten, so ist dies ebenfalls positiv zu berücksichtigen.
Konzepte, die der Systemdienstlichkeit der Energiewende nutzen, sind positiv in die Bewertung einzubeziehen.
Ein positiver Nutzen für naturschutzfachliche Aspekte soll ebenfalls positiv berücksichtigt werden.
Die Betreiberfirma soll ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Die Größe der geplanten Anlage soll 100 ha und darf 150 ha nicht überschreiten. Anlagen oberhalb 100 ha bis einschließlich 150 ha Fläche sind mit einem Malus zu versehen.
Die Bodenpunktezahl der zu nutzenden Ackerfläche soll im Durchschnitt 35 und darf im Durchschnitt 40 nicht überschreiten.
Flächen mit Bodenpunkten oberhalb 35 werden mit einem Malus versehen, die Nutzung landwirtschaftlich weniger geeigneter Flächen unterhalb 20 mit einem Bonus.
Nach dem Ende der Photovoltaik -Nutzung muss die Nutzung der entsprechenden Flächen wieder als landwirtschaftliche Nutzfläche möglich sein. Die Obergrenze für über das Zielabweichungsverfahren genehmigte Photovoltaik -Freiflächenanlagen soll bei 5 000 ha liegen.
Die Landesregierung erstellt bis zum dritten Quartal 2022 eine Bedarfsprognose für den weiteren Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Mecklenburg-Vorpommern, die dem Landtag zuzuleiten ist.
Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!
Inhaltlich aus dem öffentlichen Antrag zur Sitzung der Stadtvertretung am 14.06.2021- kurz bildlich zusammengefasst!
Sachliche Darstellung/Begründung:
Ab dem 1. Januar 2021 haben sich aufgrund der Änderungen im EEG 2021 gerade bei der Photovoltaik einige Spielregeln für neue Anlagen geändert. Zukünftig dürfen Freiflächenanlagen bis zu 20 MWp groß sein und an Autobahn- und Eisenbahn-Rändern einen Randstreifen von statt bislang 110 m von bis zu 200 m Breite nutzen.
Bevorzugte Standorte sind:
1. Versiegelte Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung,[ Der Begriff Konversion kommt aus dem Bereich der Stadtplanung und beschreibt Flächen, die für eine Umnutzung in Betracht gezogen werden können. Somit sollen brachliegende Flächen wieder in den wirtschaftlichen Kreislauf aufgenommen werden. Bevorzugt werden hier brachliegende Flächen, die ehemals militärisch genutzt wurden oder Schadstoffbelastet sind. Auch landwirtschaftliche Flächen, die keinen Ertrag mehr bringen, können als Konversionsfläche ausgewiesen werden],
2. Abfalldeponien und Altlastenflächen, außerhalb von Landschaftsschutzgebieten.
3. Möglichst in Anbindung an vorhandene Siedlungsstrukturen,
4. Im räumlichen Zusammenhang mit vorhandenen baulichen Anlagen.
Da in der Stadt Crivitz viele Flächen des Ortsteiles „Wessin“ noch nicht in die Flächennutzungsplanung integriert wurden, ist hieraus ein unverzüglicher Handlungsbedarf abzuleiten.Zum anderen sind viele bundesweite Unternehmen (sog. Photovoltaik Direktinvestments) und Investoren auf der Suche nach geeigneten Flächen um Photovoltaikanlagen auf Freiflächen zu errichten. Überwiegend werden diese Projekte dann nachfolgend an Betreiber weiterveräußert.
Seit 2013 gilt das Gewerbesteuersplitting für Solarparks. Damit gilt der Zerlegungsmaßstab nach § 29 GewStG. Befindet sich der Sitz der Betreibergesellschaft nicht in der Standortkommune, erhält diese 70% der Gewerbesteuereinnahmen. Gründet der Betreiber eigens eine Gesellschaft zum Betrieb der Anlagen mit Standort in der Kommune oder verlegt seinen Gesellschaftssitz dorthin, so erhält die Gemeinde 100% der Gewerbesteuereinnahmen für die Anlagen im Gemeindegebiet. Mittels hoher Abschreibungen und anschließendem Verkauf der Anlagen werden Gewerbesteuerzahlungen an die Gemeinden teilweise umgangen. Zurzeit liegt beim Amt Crivitz noch kein Antrag auf Errichtung eines Bebauungsplans „Photovoltaik“ und Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans der Stadt Crivitz vor. Es besteht lediglich eine Absichtserklärung der Firma „SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG“ eine PV-FFA bis zu 50 ha zwischen Wessin und Radepohl zu errichten. Hier hat die Stadt Crivitz die volle Entscheidungsfreiheit, soweit noch keine PV-FFA errichtet wurde. Eine Pflicht Flächen auszuweisen besteht nicht. PV-FFA können je nach Standortsensibilität, Dimensionierung und baulicher Gestaltung erheblich unterschiedliche Raumwirkungen haben.
Vielmehr sollten nicht einfach die Standorte festgelegt werden, sondern Leitlinien für Kriterien eines Standortes erfolgen. Wird das Gebiet der Stadt Crivitz mit mehreren Projektideen für PV-FFA konfrontiert, ob nun innerhalb eines Flächennutzungsplans oder nur im Außenbereich [ siehe Wessin], sollten schon grundsätzliche kommunale Anforderungen für die Errichtung einer PV-FFA in einer Leitlinie formuliert sein und ein Kriterienkatalog vorliegen, um Kontroversen mit Investoren und Eigentümern zu vermeiden. Aus den Leitlinien lässt sich für unser Plangebiet (Stadt Crivitz) der spezifische Kriterienkatalog für die Identifizierung von konfliktarmen und geeigneten Flächen für PV-FFA Nutzung herleiten. Nicht alle individuellen kommunalen Bedingungen lassen sich mit räumlich relevanten Planungskriterien abbilden. Die Leitlinie sowie der beschlossene Kriterienkatalog dienen der Verwaltung im Amt Crivitz als Arbeitsgrundlage für Entscheidungen, die im Zusammenhang mit der Errichtung von großflächigen Photovoltaikanlagen in der Stadt Crivitz stehen. Anhand dieser Kriterien und Leitlinien werden Projektanträge geprüft. Grundsätzlich sollen diese Kriterien verhältnismäßig und begründbar sein.
Eine grundsätzliche Versagung für den Bau von Photovoltaikanlagen für Freiflächen [PV-FFA] im Stadtgebiet (Plangebiet), sollte hierbei ausgeschlossen werden.
Beschlussentwurf:
Beschlussvorschlag 1:
Die Stadtvertretung beschließt, die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen im Stadtgebiet zuzulassen. Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beauftragt das Amt Crivitz gemeinsam mit der Stadt Crivitz Leitlinien und ein Kriterienkatalog zu erarbeiten mit denen Eignungsflächen für Photovoltaikanlagen auf Freiflächen herausgearbeitet werden.
Ausgeschlossen ist die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen in folgenden Bereichen:
Naturschutz-, Landschaftsschutz-, Vogelschutz-, FFH-Gebiete, Schutzbereichen von Boden, Wasser, Klima, Luft und Kulturgütern, Wald-und Abstandsflächen, Siedlungsbereich.
(siehe Erläuterungen der Ausschlusskriterien für PV-FFA- Anlage 1)
Beschlussvorschlag 2:
Die Stadtvertretung beschließt, die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen im Stadtgebiet nicht zuzulassen.
„Ich gehe davon aus, dass die neue Kulisse als sogenanntes „Ziel in Aufstellung“ herangezogen werden kann.“ ! Karl Schmude –Chef der Gesch.-Stelle Regionalen Planungsverband WM!
Annehmen · Glauben · Meinen ·Mutmaßen
Was man nicht wissen kann, kann halt einfach nicht wahr sein.
Aus Windeignungsgebiet wird WEG- 45/18 wird WEG- 48/21 (Wessin) ! NEU hinzugekommen ist ein Windeignungsgebiet bei RUNOW (Bülow) WEG-52/21.!! und ein Potentialsuchraum bei Goldenbow (Friedrichsruhe) und Bülow.
Warum ist die 48/21 noch so enthalten?
Weil !
1. Über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 15 (Energiepark-Wessin) sowie der sachliche Teilflächennutzungsplan und die Veränderungssperre der Stadt Crivitz –Barnin und Zapel ist keine offizielle Plananzeige angezeigt worden.
Der Aufstellungsbeschluss ist insgesamt nicht als verfestigter Planungsstand zu bewerten. Er wird deshalb nicht berücksichtigt.
2. Es sind keine Belange bekannt, die auf Ebene der Regionalplanung der Ausweisung als Eignungsgebiet für Windenergieanlagen entgegenstehen. Mögliche Prüferfordernisse im Genehmigungsverfahren sind dem Umweltbericht zu entnehmen.
Werbeveranstaltung in WESSIN einer SOLAR – Projektierungsgesellschaft – NICHT öffentliche Sitzung am 18.05.2021 von Umwelt-und Bauausschuss Crivitz und Ortsteilvertretung Wessin.
Was ist passiert! Der Umweltausschuss wurde am 06.04.2021 aufgefordert eine Empfehlung zum Vorhaben der Photovoltaikanlage zwischen Wessin und Radepohl zu erarbeiten. Die Größe der Anlage beträgt 50 ha. Um eine fachgerechte Empfehlung an die Stadtvertretung zu geben, fand eine „Vor Ort“ – Besichtigung der in Anspruch zu nehmenden Fläche am 14.04.2021 statt. Drei Fragen waren dabei zu beantworten
1. Wie ist die Raumverträglichkeit zu beurteilen?
2. Ist die Anlage mit dem Natur- und Umweltschutz sowie dem Tourismus verträglich?
3. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat die Flächeninanspruchnahme?
Wo liegt das Gebiet?
Die Fläche verläuft entlang der B392 ab dem Gehöft Froh bis hin zum Feldweg in Richtung ehem. Mülldeponie und weiter in Richtung des Forstortes „Mordkuhle“, s. dazu auch die Luftbildaufnahme. In unmittelbarer Nähe in westlicher Richtung entsteht der Windpark mit etwa 20 Windrädern, gleich daran schließt sich das Umspannwerk an. In östlicher Richtung der Anlage liegt die Windkraftanlage bei Kladrum. In südwestlicher Richtung von Wessin verläuft die 380 kV – Leitung und einer davor noch zu errichtenden 110 kV – Leitung. Weiterhin sind 1-2 Funktürme in südwestlicher Richtung von Wessin angedacht.
Was war das Ergebnis der fachgerechten Empfehlung?
In seiner Abschließenden schriftlichen Stellungnahme auf seiner Sitzung am 20.04.2021 empfahl der Umweltausschuss:“Im Ergebnis dieser Betrachtungen lehnt der Umweltausschuss den Bau einer PV-Anlage mit 50 ha auf dieser Fläche ab.“
Wieso?
Raumverträglichkeit: Eine Betrachtung von der Anhöhe am Rande des Waldgebietes der „Mordkuhle“ aus in nördliche Richtung über die B392 hinaus zeigt ein unzerschnittenes Landschaftsbild mit einem offenen und abwechslungsreichen Baumbestand, Hecken und einzelnen Siedlungen auf.
Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!
Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!
Sachliche Darstellung/Begründung:
Am 17.Februar 2020 beschloss die Stadtvertretung Crivitz die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 „Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel– TeilbereichWessin“. Konkret umfasst das Gebiet „Crivitz“ den OT Wessin im Teil des geplanten Windeignungsgebietes Wessin 45/18.
Die Stadt Crivitz wird eine ordnende und steuernde Funktion im Rahmen eines ganzheitlichen Planansatzes im zukünftigen Windeignungsgebiet umsetzen, insbesondere vor dem Hintergrund der Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes.
Gleichzeitig beschloss die Stadtvertretung Crivitz am 17.Februar 2020 zur Sicherung der Planung über das bezeichnete Gebiet eine Veränderungssperre gemäß §§ 14, 16 und 17 BauGB in Verbindung mit § 5 der KV M-V erlassen.
Die Veränderungssperre hat eine Gültigkeit bis 16.Februar 2022 und kann für ein Jahr verlängert werden. Die Planung der regionalen Planungsverbandes WM genügt den Anforderungen, um im Zulassungsregime des §35 BauGB relevant zu sein. Sie weist ein Mindestmaß an inhaltlicher Konkretisierung auf, auch für die in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung.
Die Errichtung und dem Betrieb von Windkraftanlagen stehen zurzeit keine Ziele der Raumordnung entgegen. Eine Verlängerung der Veränderungssperre für dieses Plangebiet kann nur abermals erfolgen, wenn die Stadt Crivitz geeignete Planungsuntersuchungen und Gutachten vortragen kann die ihre Handlungsweise Rechtfertigen.
NEU!!!! Der Bau einer 50 ha großen Photovoltaikanlage im Ortsteil Wessin!
Die Idee zum Bau einer 50 ha großen Photovoltaikanlage zerschneidet dieses Landschaftsbild und ist so groß wie ca. 50 Fußballfelder
Die in Anspruch zu nehmende Fläche ist Ackerland mit einer Bodenwertzahl (vermutlich über 20 Bodenpunkte). Für die Inanspruchnahme von Flächen mit mehr als 20 Bodenpunkten ist ein besonderes Prüfverfahren erforderlich.
Verträglichkeit für den Natur- und Umweltschutz sowie für den Tourismus:
Das räumlich weite Gebiet um Wessin herum ist ein uraltes Vogeldurchzugs- und Vogelrastplatzgebiet für Zugvögel. Durch die Zerschneidung der Landschaft mit dem Bau der PV-Anlage werden Rastplätze für Zugvögel eingeengt. (Angemerkt wird, dass bei der ersten Besichtigung der Fläche, Anfang April gegen 18.00 Uhr, 35 Kraniche auf diesem Gelände Zwischenstopp auf ihrem Durchzugsflug rasteten).Bodenbrütern, wie Lerchen, Ammern, Rebhühnern u.a. Kleinvögeln wird der Lebensraum eingeengt.
Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat die Flächeninanspruchnahme?:
Auf 50 ha landwirtschaftlicher Fläche fällt die Produktion von Agrarerzeugnissen aus. Eine Vergütung nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) für eingespeisten Strom aus dieser (möglichen) PV-Anlage ist an bestimmte Bedingungen, wie dem Standort, geknüpft.
Warum findet nun am 18.05.2021 eine NICHT öffentliche Sitzung mit der Projektierung Gesellschaft statt?
Nun ja, sicherlich ist der Eigentümer oder Betreiber mit den Ergebnissen des Umweltausschusses nicht einverstanden und will nun die Abgeordneten und sachkundigen Einwohner vom Gegenteil überzeugen. Denn zu diesen Bauvorhaben braucht er nun mal das „gemeindliche Einvernehmen“.
Warum?
Anders als im Falle der Windenergie könne sich der Betreiber einer Photovoltaik-Anlage daher nicht auf § 35 Abs.1 Nr.3 BauGB berufen. Auch eine Privilegierung des Solarvorhabens nach § 35 Abs.1 Nr.4 BauGB ist daher nicht zulässig. Unter diesen Tatbestand fallen Vorhaben, die wegen ihrer besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen ihrer nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden sollen.
Weshalb?
Die Fläche ist nicht mit einem Flächennutzungsplan überplant. Eine Privilegierung des Bauvorhabens ist nicht erkennbar. Ein B- Plan ist erforderlich. Alle öffentlichen und naturgegebenen sowie naturschutzrechtlichen Belange der Allgemeinheit sind Ausschlusskriterien für das Bauvorhaben.
Es ist und bleibt unverständlich warum diese Veranstaltung den Bürgern vorenthalten wird, zumal in der Hauptsatzung der Stadt Crivitz steht das bei „wichtigen Vorhaben“ eine Einwohnerversammlung einberufen wird (auch auf Ortsteile begrenzt). Welche Interessen werden da wieder im Hintergrund berührt?
Zusammenfassung:
Die Flächen für die Nutzung der erneuerbaren Energien mit Augenmaß zu prüfen ob naturschutzrechtliche Ausschlusskriterien vorhanden sind. UND JA, an dieser Stelle sind wesentliche Ausschluss Gründe vorhanden.
Der Horstschutz wird gemäß dem BNatSchG stark beeinträchtigt. Die Planungsfläche grenzt an einem Waldstück (Mordkuhle) in deren nördlichen Bereich sind mindestens 8 Horste von Großvögel von Mäusebussard, Turmfalke, Rotmilan und Habicht usw. sich befinden und die den unmittelbaren Horts Schutz Bereich von 50m bis 100 m beeinflussen. Seit 2018 bis 2020 brüten auf dieser Planungsfläche die Wiesenweihe und Kornweihe und sind hoch geschützt. Durch die Versiegelung dieser Fläche würde der Lebensraum dieser Vögel zerstört.
Das angrenzende Biotop (ehemalige Mülldeponie) ist ein Hotspot für Graureiher, Neuntöter, Dorngrasmücke[Singvogel] sowie Rebhuhn und viele andere Kleintiere. Diese verwenden die Planungsfläche als wesentliches Nahrungshabitat. Die Planungsfläche ist durch einen starken Vogelzug im Frühjahr und Herbst gekennzeichnet und dient vorrangig als Rastfläche mit dem anschließenden Nahrungshabitat.
Durch die Versieglung der Fläche wird ein wesentliches Nahrungshabitat im Einklang mit den bestehenden und angrenzenden Biotopen (ehemalige Mülldeponie) zerstört und verringert. Die entsprechenden Feststellungen sind nicht nur, durch das staatliche Amt für Umwelt und Natur und der unteren Naturschutzbehörden untersucht und belegt. Die ausgewiesen Fläche ist für eine Nutzung (50 ha) als Photovoltaikanlage ungeeignet.
Ortsteil „WESSIN“ für viele Investoren beliebt? Nach einem Stahlgittermast 4G/5G nun ein großer 50ha SOLARPARK!?
Was ist passiert?
Seit Mitte März 2021 bekannt und nun untersucht plötzlich und unerwartet der Umweltausschuss seit dem 14. April 2021 für die Stadtvertretung Crivitz eine 50 ha große Fläche in Wessin für die Solarnutzung! Der Ausschuss soll nun Untersuchungen und eine Aussage treffen für die richtige Standortwahl dieser Photovoltaik-Freiflächenanlage wegen der Vermeidung von Konfliktsituationen!
Die Orteilvertretung“ Wessin“ hatte gerade erst am 07.04.2021 getagt, ob die davon schon etwas wusste? Denn davon war am 07.04.2021 in Wessin überhaupt keine Darlegung zu hören! Für den Bodeneigentümer und die Stadt Crivitz bestehen jetzt Untersuchungspflichten für eine Netzbetreibung.
Schon einmal lehnte der Umweltausschuss eine 2,3 ha große Solaranlage nahe der Eisenbahn-rücke in Crivitz am 17.07.2018 ab, unter anderem wegen…“eine Zersiedlung der Landschaft sowie eine ganz erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes“.
Allerdings existiert in Crivitz natürlich ein Flächennutzungsplan, in Wessin NICHT!
Also, so einfach dürfte es diesmal nicht werden!
Neue EEG – Novelle seit November 2020!
Alles in allem bringt die EEG-Novelle 2021 positive Veränderungen für alle Betreiber von Photovoltaikanlagen. In den kommenden zehn Jahren sollen 65 Prozent des Strombedarfs durch erneuerbare Quellen gedeckt werden, der größte Anteil – von 100 Gigawatt – ist der Photovoltaik zugerechnet. Die Einspeisevergütung ist auch lukrativ und so erhält man vom Netzbetreiber eine Vergütung in Höhe des sogenannten Marktwerts. Das sind rund 3 bis 4 Cent/kWh abzüglich einer Vermarktungsgebühr von 0,4 Cent. Für 1 kW Anlagenleistung (angenommener Ertrag 850 kWh/a) ergibt sich ein Erlös von ca. 22 bis 30 Euro pro Jahr. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende 2027.
Fazit: Deshalb sind die Flächen für die Nutzung der erneuerbaren Energien mit Augenmaß zu prüfen ob naturschutzrechtliche Ausschlusskriterien vorhanden sind. UND JA, an dieser Stelle sind wesentliche Ausschluss Gründe vorhanden. An dem angrenzenden Wald befindet sich der direkte Horstschutz Bereich für geschützte Großvögel, die gesamte Fläche ist ein Nahrungshabitat für die angrenzenden Biotope und Nistfläche für Wiesenweihe und Kornweihe sowie Rastfläche für Kraniche und hat für den Vogelzug eine entscheidende Bedeutung. Daher ist die Versiegelung dieser gesamten Fläche mit einer großflächigen Photovoltaikanlage ungeeignet. Und darum muss man diesen Standort genau Prüfen!
„Der Verein NETZE [Naturschutz, Erholung, Technologie, Zukunft, Entwicklung] ist ein gemeinnützig anerkannter Verein, der sich zusammensetzt aus Anwohnern der Region, Jäger, Ärzte und ehrenamtlichen Ornithologen, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind. (Den Vorstand vertreten Dieter Schönrock und Hardy Ulrich). Wir treten in einen offenen,sachbezogenen und zielorientierten Dialog mit allen Bürgern, Vereinen, Unternehmen, kommunalen Mandatsträgern sowie Verbänden ein. Wir sind Tätig in der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes.(§52 Abs.2 Satz 1 Nr.(n 8 AO), der Förderung des Schutzes der Tierwelt..(§52 Abs.2 Satz 1 Nr.(n 14 AO).
Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich momentan in der Erstellung von naturschutzrechtlichen Untersuchungen und Gutachten für ein Fledermaus Monitoring- 2020 bis 2022 und der Brut-Rast-und Zugvogelkartierung 2020 bis 2023 im Bereich vom Eichholz und der Mordkuhle Wessin – zu den geplanten Bau von 20 Windkraftanlagen. Des Weiteren findet eine tiefgreifende naturschutzrechtliche Untersuchung mit Erstellung eines Gutachten statt, im Bereich der Zapeler Teiche – zum planten Bau einer 110 KV – Leitung.
Damit wir das alles auch zum Abschluss bringen können benötigen wir Ihre finanzielle Hilfe und Unterstützung.
Verein Netze DE20 1405 1362 1600 0698 31 Vwz: Spende Spendenbescheinigungen werden umgehend ausgestellt
§ 36k<< Finanzelle Beteiligung von Kommunen“. (1) Betreiber von Wind-energieanlagen[WEA] an Land, die einen Zuschlag für ihre Anlage erhalten, „müssen“ den Gemeinden, „deren Gemeindegebiet sich ganz oder teilweise im Radius von 3 Kilometern um den Standort der jeweiligen WEA befindet“, Beträge durch einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung von insgesamt bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächliche eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge anbieten. >>„(1a) Sind mehrere Gemeinden pro WEA anspruchsberechtigt, wird der Zahlungsanspruch unter den Gemeinden aufgeteilt und dabei die Anspruchshöhe pro Gemeinde anhand des Anteils des Gemeindegebietes an der Fläche des Umkreises, der sich um die WEA befindet, zur Grundlage genommen.“<<
>>„(1b) Die Betreiber der zahlungspflichtigen WEA sind zur Ermittlung der anspruchs-berechtigten Gemeinden und der Höhe des anteiligen Anspruchs pro Gemeinde verpflichtet. Auf Verlangen der anspruchsberechtigten Gemeinden haben die Betreiber der zahlungspflichtigen WEA die ordnungs-gemäße Berechnung der Anspruchshöhe in geeigneter Form nachzuweisen.“<<<
++Begründung++>“Eine bloße freiwillige Möglichkeit seitens der WEA-Betreiber, entsprechende Verträge zur Erhöhung der Akzeptanz anzubieten, ist nicht ausreichend. Nur mit der Verpflichtung zur Zahlung wird sichergestellt, dass die betroffenen Gemeinden und ihre Bürger an der Wertschöpfung des Betriebs der WEA teilhaben können.“<<<<
Fazit: unklar ist noch, welche Gemeinden von der Errichtung der WEA betroffen sein können. Die vorgeschlagene Änderung stellt sicher, dass nicht nur WEA Standortgemeinden einbezogen werden, sondern gleichermaßen alle Gemeinden, die von den spürbaren Effekten der Windenergieanlagen betroffen sind. >>SV-Sitzung am 10.12.2018 CRIVTZ >>>> “Wenn die WEA tatsächlich nicht verhindert werden können, so sind zumindest die bestmöglichen Konditionen zu erzielen“
Stadtvertretersitzung am 10.12.2018 Crivitz: „Wenn die Windkraftanlagen tatsächlich nicht verhindert werden können, so sind zumindest die bestmöglichen Konditionen zu erzielen.“
Nun Frau Britta Brusch-Gamm ab 2021 ist das möglich!
(1) Betreiber von Windenergieanlagen[WEA] an Land, die einen Zuschlag für ihre Anlage erhalten, „müssen“ den Gemeinden, „deren Gemeindegebiet sich ganz oder teilweise im Radius von 3 Kilometern um den Standort der jeweiligen WEA befindet“, Beträge durch einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung von insgesamt bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächliche eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge anbieten. >>„(1a) Sind mehrere Gemeinden pro WEA anspruchsberechtigt, wird der Zahlungsanspruch unter den Gemeinden aufgeteilt und dabei die Anspruchshöhe pro Gemeinde anhand des Anteils des Gemeindegebietes an der Fläche des Umkreises, der sich um die WEA befindet, zur Grundlage genommen.“<<
>>„(1b) Die Betreiber der zahlungs-pflichtigen WEA sind zur Ermittlung der anspruchs-berechtigten Gemeinden und der Höhe des anteiligen Anspruchs pro Gemeinde verpflichtet. Auf Verlangen der anspruchsberechtigten Gemeinden haben die Betreiber der zahlungspflichtigen WEA die ordnungs-gemäße Berechnung der Anspruchshöhe in geeigneter Form nachzuweisen.“<<<
++Begründung++>“Eine bloße freiwillige Möglichkeit seitens der WEA-Betreiber, entsprechende Verträge zur Erhöhung der Akzeptanz anzubieten, ist nicht ausreichend. Nur mit der Verpflichtung zur Zahlung wird sichergestellt, dass die betroffenen Gemeinden und ihre Bürger an der Wertschöpfung des Betriebs der WEA teilhaben können.“<<<<<<
Fazit: unklar ist noch, welche Gemeinden von der Errichtung der WEA betroffen sein können. Die vorgeschlagene Änderung stellt sicher, dass nicht nur WEA Standortgemeinden einbezogen werden, sondern gleichermaßen alle Gemeinden, die von den spürbaren Effekten der Windenergieanlagen betroffen sind!
>>>Investitionbeschleunigungsgesetz im Bundestag beschlossen. 05.11.2020<<<< Artikel 3- Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes- „§ 63 Entfall der aufschiebenden Wirkung“.
§63-„Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.“ Hierdurch wird eine Verfahrensbescheunigung bezweckt, um die Ausbauziele für Windkraft an Land zu erreichen, was für die Energiewende von zentraler Bedeutung ist.
Wenn betroffene Anwohner gegen eine Windanlage Klage erheben, hat die Klage zwar aufschiebende Wirkung, stoppt den Bau also formal. Jedoch beantragt der Projektierer umgehend die „sofortige Vollziehung“ der Baugenehmigung, die durch die Genehmigungsbehörde erfahrungsgemäß zu annähernd 100% in der Regel nach einem oder zwei Tagen erteilt wird. Damit ist die aufschiebende Wirkung der Klage faktisch beendet, bevor sie begonnen hat. Der Rechtsweg in Eilverfahren vor Gerichten hiergegen, zwecks Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung durch Nachbarn, ist zu mindestens 90 Prozent erfolglos.
In § 48 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung soll die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte auf Streitigkeiten über die Errichtung ausdehnt werden.
Fazit: Nun muss das Gesetz erst einmal im Bundesrat diskutiert und beschlossen werden. Es sieht massive Eingriffe in die Rechtsordnung, die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), das UVP Gesetz, und des Bundesnaturschutz-Gesetzes (BNatSchG) vor. Es stellt auf jeden Fall einen schweren Eingriff in das in sich abgewogene und austarierte Rechtsstaatssystem dar und verringert die rechtsdemokratische Teilhabe eines großen Teils der unmittelbar betroffenen Bevölkerung.
Zukünftige rechtliche KONFRONTATIONEN um den Bau neuer WINDPARKS könnten fortan mit dem Argument »öffentliche Sicherheit« zum Schweigen gebracht werden. Denn die sollen in den Rang der »nationalen Sicherheit« erhoben werden. BETROFFENE können sich gegen den Bau neuer Windräder künftig wahrscheinlich nicht mehr wehren und gegen sie KLAGEN. Sogenannter Ökostrom soll einen unantastbaren Sonderstatus erhalten.
Laut Entwurf der jüngsten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes soll Paragraf 1 des bestehenden EEGs unter anderem durch folgenden Satz ersetzt werden: »Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Ein unscheinbarer Satz mit weitreichenden Folgen, auf die Energierechtsexperte Gernot Engel in einem Gespräch mit Welt am Sonntag aufmerksam macht. Bei Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Ausbau von Bioenergien, Wind- und Solarkraft könnte der Verweis auf „öffentliche Sicherheit“ ERMESSENENTSCHEIDUNGEN der RICHTER einschränken, fürchten Wirtschaftsvertreter laut WELT AM SONNTAG. Die neue Norm drohe zur Grundlage weitreichender staatlicher EINGRIFFE zu werden.
Die Bundesregierung bestätigte, dass die neuen staatsrechtlichen Weihen für Öko-Energie die Durchsetzung von Bauanträgen erleichtern sollen. „Die Regelung schreibt ein übergeordnetes öffentliches Interesse an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ebenso wie ein öffentliches Sicherheitsinteresse fest“, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium auf Nachfrage. Die Festlegung sei wichtig für Ermessens- und Abwägungsentscheidungen von öffentlichen Behörden und Institutionen“. 11.10.2020 – WELT AM SONNTAG
Fazit für den Standort Wessin: Wenn der Text im Gesetzgebungsverfahren bis zum Schluss Stand hält, dann hat der B- Plan und die Veränderungssperre der Stadt Crivitz in der Crivitzer Mordkuhle, ab dem 17.02.2021 keine Existenzberechtigung mehr. Bestand haben dann nur noch die naturschutzrechtlichen Ausschlusskriterien (ARTENSCHUTZ), die sich der Gesetzgeber sich selber gegeben hat. Und dann kann man nur hoffen, dass die Umweltverbände und Naturschutzvereine, diese naturschutzrechtlichen Ausschlusskriterien für diese Gebiet, durch Gutachten beweisen und verteidigen, um NOCH Einschränkungen zu erreichen!
Am Mittwoch um 18.00 Uhr trafen sich in Schwerin vor dem Landtag eine größere Gruppe von Bürgern aus der Region, um gegen die Politik der Landesregierung zu protestieren.
Voller Enthusiasmus und mit viel Getöse schilderten die Bürgermeister und Abgesandten der betroffenen Gemeinden ihre Probleme mit der Bebauung von Windkraftanlagen in der Nähe der Wohnbebauung.
Sie brachten im Verlauf der Kundgebung ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass es hoffentlich noch ein Umlenken in der Landespolitik zu diesem Thema geben wird und die Entscheidungen nicht ohne die Kommune getroffen werden können.
Die Chancen stehen allerdings nicht besonders gut, auch wenn Herr Pegel zu einem Gespräch bereit steht. Schon in dieser Woche findet in Berlin wieder ein Windkraftgipfel mit den Investoren und der Bundesregierung statt, damit der Ausbau beschleunigt wird. Über 10 Tsd. Arbeitsplätze hängen an diesem Ausbaukonzept.
Hier nur noch eine kleine Statistik zu den Windkraftanlagen. In MV mit 23.174 Qkm stehen 1.599 Anlagen d.h. jeweils eine auf 15 Qkm. In Landkreis LUP mit 4.752 Qkm stehen 277 Anlagen d.h. eine auf 17 Qkm.