Droht deutschen Immobilienbesitzern etwa die Zwangshypothek?

15. März 2025 /P-headli.-cont.-red./07-2025

Eine Immobilie gilt seit langem als ein sicheres Anlagegut. Das sogenannte Betongold soll in guten wie in schlechten Zeiten seinen stabilen Wert behalten und über die Mieten einen regelmäßigen Zufluss an Geldern ermöglichen.
Das deutsche Nettoanlagevermögen in Wohn- und Nichtwohnbauten betrug 2022 rund 12,1 Billionen Euro. Davon entfielen 62 % auf Wohnbauten und 38 % auf Wirtschaftsimmobilien. Zusammen mit den Grundstückswerten (7,3 Billionen Euro), summiert sich das gesamte deutsche Immobilienvermögen auf knapp 19,4 Billionen Euro.

Das Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland ist im dritten Quartal 2024 um 197 Milliarden Euro gestiegen. Es erreichte somit zum Quartalsende ein neues Rekordniveau von 9.004Milliarden Euro. Damit setzt sich die seit Ende 2023 andauernde Wachstumsserie fort.

Bereits in den letzten Jahren und Monaten zeigt sich auch in Deutschland eine bedenklich Richtung. Die Verordnung von Höchstmieten oder eine deutliche Anhebung der Grundsteuer sind bereits Vorboten eines Wunsches nach Ausgleich. Vor allem in Zeiten in denen die Ungleichheit der Vermögen in einem Land sehr hoch ist, bringen die Immobilie regelmäßig in den Fokus der Politik.

Der Griff nach Maßnahmen wie der Zwangshypothek ist in normalen Zeiten eher unwahrscheinlich. Selbst eine „normale“ Rezession dürfte die Politik kaum verleiten diesen sehr unpopulären Weg zu gehen. Doch vor allem in Zeiten in denen es Probleme mit einer hohen Staatsverschuldung und Kreditaufnahmen in Billionensumme gibt ändert sich diese Wahrscheinlichkeit. Immerhin sind die Wertstabilität und die Unbeweglichkeit der Immobilie in Zeiten knapper Staatskassen durchaus vorstellbare Elemente der Rekapitalisierung eines Staates.

Dabei wirken Zwangshypotheken des Staates oftmals wie eine Art Steuer. Die letzte staatliche Zwangshypothek im Zuge der Währungsumstellung aus dem Jahre 1948 etwa, war eine Eintragung über 30 Jahre. Immobilienbesitzer waren gezwungen auf Ihren Grundbesitz in vierteljährlichen Raten diese „Sondersteuer“ abzutragen. Damals galt ein Freibetrag von 5.000 Mark. Die Höhe dieser Abgabe bemaß sich am Vermögen mit Stand vom 21. Juni 1948, dem Tag nach Einführung der D-Mark. Die Abgabe belief sich damals auf 50 % des berechneten Vermögenswertes.

In wirklich schlechten Zeiten kommt es regelmäßig zu Maßnahmen durch Staaten, um die eigenen Finanzen zu stabilisieren. Für die Besitzer von Vermögen bedeuten diese Jahre oftmals sehr schmerzhafte Einschnitte in die Souveränität ihres Vermögens. Neben Steuererhöhungen, Kapitalverkehrskontrollen oder auch dem viel gefürchteten Goldverbot gehören auch Zwangshypotheken zu diesen Maßnahmen. Auch in Deutschland wurden diese Zwangshypotheken bereits mehrfach in den letzten 100 Jahren als Mittel zur Aufbesserung der staatlichen Finanzen genutzt.

Die derzeitige aktuelle politische und wirtschaftliche Lage Deutschlands und die Aufnahme von Krediten in Billionenhöhe ( das so genannte Sondervermögen) lassen nichts Gutes diesbezüglich für die Zukunft erahnen.

Der Entwurf der neuen Hauptsatzung lässt auf sich warten

03.Febr.-2025/P-headli.-cont.-red./03-2025

Die Kommunalwahl am 9. Juni 2024 brachte für die Stadt Crivitz eine neu aufgestellte Stadtvertretung. Diese neue Sitzverteilung in der Stadtvertretung beendete die bis zu diesem Zeitpunkt vorhandene absolute Mehrheit der CWG. Nach der Kommunalwahl hat die CWG 8 Sitze, die CDU 3, die AfD 3 und das BfC ebenfalls 3 Sitze.

Auf der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz am Montag 09.12.2024 wurde die neue Hauptsatzung der Stadt Crivitz zur Beratung gestellt. Sofern es keine Änderungshinweise der Kommunalaufsicht gibt, wird diese neue Hauptsatzung in der vorliegenden Form bestätigt und mit Veröffentlichung rechtswirksam.

Mit den Veränderungen und den neuen Inhalten werden wir uns nach der Bestätigung durch die Rechtsaufsicht im Detail beschäftigen. Hier die neue Hauptsatzung mit den geplanten Veränderungen. Diese geplanten Änderungen sind in der beigefügten PDF Datei rot geschreiben. Ist schon sehr interessant und lesenswert, welche zusätzlichen Belastungen auf die Crivitzer Bürger möglicherweise zukommen werden.

Klarheit, Planungssicherheit und Leitplanken sind die prägenden Schlagworte von SPD und Grüne für das neue Heizungsgesetz.Sie sind aber nicht da!

20.Juni-2023/P-headli.-cont.-red./289[163(38-22)]/CLA-126/67-2023

Ein Heizungsgesetzentwurf, welcher im Kabinett verabschiedet und mit einer Protokollnotiz versehen wurde, dass man es so gar nicht machen will. Es wurde versucht, einen Kompromiss zu finden, aber es wurden lediglich Absichtserklärungen abgegeben, um das Gesetz zu retten. Was für ein parlamentarisches Durcheinander und herum herumdoktere.

Das soll nun die Zukunft sein?

Die sogenannten Leitplanken für das umstrittene Gesetz sehen vor:

– Das Gebäudeenergiegesetz soll an das geplante Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Künftig soll eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung eingeführt werden, auf die sich bei verpflichtenden Maßnahmen mit Übergangsfristen bezogen werden soll.

(Die Wärmeplanung „soll“ für Gebiete ab 100.000 Einwohner bis 31.12.2025 erfolgen, für Gebiete zwischen 10.000-100.000 Einwohnern bis 31.12.2027.   Die Wärmeplanung „muss“, für Gebiete ab 100.000 Einwohner bis 31.12.2027 erfolgen, für Gebiete mit 10.000-100.000 Einwohnern bis 31.12.2028. Für Gebiete unter 10.000 Einwohner sieht der Gesetzentwurf „keine“ Verpflichtung vor.)

In Deutschland gibt es 80 Großstädte (100.000 und mehr Einwohner) und 618 Mittelstädte (20.000 bis 99.999 Einwohner) und ca. 2.000 Kleinstädte (von 5.000 bis 20.000 Einwohnern) sowie 300 Klein- und Landstädte mit weniger als 5.000 Einwohnern.

Die Stadt Crivitz ist also ein Grundzentrum der Entwicklung ein Klein – und Landstadt und hat seit 12 Jahren (2010 ca. 5114 Einwohnern /2022 ca. 4760 Einwohner) über 354 Einwohner verloren und muss „keine“ verpflichtende Wärmeplanung vorweisen. Trotzdem hat die Stadtvertretung im Dez. 2022 mithilfe der Mehrheitsfraktionen (Wählergemeinschaft CWG-Crivitz und Die LINKE / Heine) einen Beschluss gefasst, um eine kommunale Wärmenetzplanung zu prüfen und dafür eine Machbarkeitsstudie für ca. 96.000 € zu erarbeiten. Die CDU – Fraktion (Crivitz und Umland) hat sich wie meistens, wenn es heikel wird, bei tiefgründigen Themen wie bei z. B. bei diesem Vorhaben zur Hälfte enthalten und mit der anderen Hälfte dagegen gestimmt.

Die kommunale Wärmeplanung ist derzeit noch Zukunftsmusik. Solange es sie noch nicht gibt, sollen die Regelungen zum Heizungstausch noch nicht gelten. Wie bereits angekündigt, sollen Gasheizungen ab dem 1. Januar 2024 nur dann eingebaut werden dürfen, wenn diese auf Wasserstoff umzurüsten sind. Diese Regelung soll auch für Neubauten gelten, die „außerhalb“ von Neubaugebieten errichtet werden. Wenn auf klimaneutrale Heizungen gewechselt wird, sollen alle Möglichkeiten „gleichwertig behandelt werden“. Bei den notwendigen Neuinvestitionen in die Heizungssysteme sollen Haushalte finanziell nicht überfordert werden.

Was nun genau gemeint ist mit der Aussage das der Bürger „nicht überfordert“ wird erst in den nächsten noch verbleibenden 17 Tagen, genau debattiert werden. Eine Umfrage ergab, dass bis zu 78 Prozent der Bürger in Deutschland (Forsa-Umfrage im Auftrag von ntv und RTL) die geplante Gebäudeenergiegesetz-Änderung ablehnen.

Die Verwaltungsvorlage des Gesetzentwurfes soll mit allen parlamentarischen Mitteln so schön wie möglich gemacht werden, damit der Gesetzentwurf noch vor den Sommerferien öffentlich als Erfolg vermarktet werden kann. Der Gesetzesentwurf ist in seinen jetzigen Inhalten sozial ungerecht, zu kurz gedacht und völlig unausgereift mit seinen Förderungen, um überhaupt als Gesetzentwurf behandelt zu werden.

Eine Eile nur aufgrund der Publicity war noch nie ein guter Ratgeber für Entscheidungen.

Der neue Kompromiss für das „Heizungsgesetz“ von SPD /FDP mit den Grünen ist mehr Schein als Sein. Gesetzesvorhaben zu begründen, nur weil das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss gefasst hat und weil man einen Koalitionsvertrag einhalten muss, überzeugt nicht mehr jeden Bürger. Politisches Handeln muss erklärbar sein und für jeden Menschen verständlich sein. Das vergisst man gerade.

Wer in dieser Auseinandersetzung einen Kulturkampf heraufbeschwört oder auf die vorgeschriebene Umsetzung internationaler und nationaler Verpflichtungen in der EU als Standardsatz ständig formuliert, derjenige hat etwas vergessen. Ob von Ost nach West oder umgekehrt, der Klimawandel kann nur mit allen Menschen vollzogen werden und das müssen auch alle wollen.

Die Kritik an der Politik von den Bürgern und der Wirtschaft ist verständlich, denn sie beruht nicht darauf, dass man das klimapolitische Handeln nicht einsieht oder nicht mitmachen will. Es geht darum, wie Netzwerke unausgewogene Gesetzesvorhaben aus den Schubladen holen und parlamentarisch durchbringen wollen, nur um ihren eigenen politischen Kundenstamm nicht zu verlieren. Die Bürger durch immer neue Verordnungen und Reglementierungen zu verunsichern, wird in einer Zeit einer tiefgreifenden Inflation nicht ausreichen, um die Wirtschaft zu stärken und den Menschen Ihre Angst zu nehmen vor Jobverlust, Wohnungsnot und Altersarmut. Hierzu ist eine Politik der ruhigen Hand erforderlich.

Man muss an sich selbst (die Ampelkoalition aus SPD /FDP mit den Grünen) die eindeutige Anforderung stellen, die Bürger mit vernünftigen Antworten auf die großen Umwälzungen / Herausforderungen unserer Zeit auch zu erreichen. In den Diskussionen zum Gesetzentwurf konnte man bisher nicht entdecken, dass die Kommunikation in den verschiedenen Themenbereichen und nach dem Rücktritt eines Staatssekretärs besser geworden ist.

Teil 3- Großes Theater im Kreistag Ludwigslust-Parchim! Persönliche Befindlichkeiten und ungebührliches Verhalten von Abgeordneten!

30-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./198/73-22/CLA-35/35-2022

CDU-Fraktion und Freier Horizont /Freie Wähler befinden sich schon im Wahlkampfmodus?

Unter den TOP 7 -Anfragen und Wortmeldungen der Kreistagsmitglieder aus aktuellem Anlass wollte der CDU-Fraktionsvorsitzende Herr Christian Geier eigentlich zwei Anfragen stellen. Einmal zu der stattgefundenen außerordent-lichen Sitzung des regionalen Planungsverbands WM – Windenergie vom Vortag in Schwerin, aber zu der zweiten Anfrage kam es er nicht mehr, weil seine Redezeit vorbei war, so emotional betroffen war er von dieser Veranstaltung. Im Grunde war es keine Anfrage, sondern nur eine Wiedergabe seiner persönlichen Gefühlslage, der an ihn gerichteten Beschimpfungen auf der Sitzung und eine Abrechnung mit dem Vorstand und der Geschäftsstelle des Planungsverbandes. Hierzu nutzte er den Kreistag als öffentliche Tribüne und stieß damit eine Debatte an zu einer öffentlichen Auswertung.

Aufgrund der Art und Weise wie man auf seinem Vortag in Schwerin reagierte und es als „Größenwahn“ bezeichnete, rechnete er mit dem Amtsleiter Herrn Karl Schmude und dem Vorsitzenden Herrn Thomas Beyer ab. Er warf ihnen vor, Zeit vertrödelt zu haben in der Planung und im vorauseilenden Gehorsam zu handeln für die Zukunft bis 2027 „bloß, weil in Berlin ein Gesetz beschlossen wird“. Sein Ansinnen war es immer, die jetzige 3. Beteiligungsstufe abzuschließen. Die gegen ihn erhoben Schmähungen wird, so dann Herr Schmude noch „an anderer Stelle zu hören bekommen“, maßregelte Herr Christian Geier. Damit entzündete er zu diesem Thema eine heftige Debatte. 

Herr Rolf Christiansen ( SPD -stellv. Fraktionsvorsitzender)  antwortete darauf hin, dass man sich an Bundesgesetze halten muss und eine die objektiv notwendige 4. Beteiligungsrunde nicht zum Abschluss zu bringen kann. So müssen einige Windeignungsgebiete herausgenommen werden und andere neue kommen eben hinzu! Damit verkündigte er eine eigentlich eine Kehrtwende in den Ansichten seiner Fraktion gegenüber der vorherigen Kreistagssitzung. Das ist schon sehr bemerkenswert!

Anmerkung der Redaktion: eine Herausnahme des WEG 48/21 Wessin -Barnin – Zapel- ist ausgeschlossen, da sich dieses Gebiet bereits im Genehmigungsverfahren befindet, welches ab dem 28. 02. 2023 weitergeführt wird und keine Gründe bis jetzt dagegen vorliegen.

Das war natürlich für den Vors. der Fraktion Freier Horizont /Freie Wähler Heiko Böhringer ein Anlass ebenfalls mit dem Vorstand des Planungsverbandes abzurechnen. So beschimpfte er ebenfalls Herr Schmude und forderte seinen sofortigen Rausschmiss und warf dem Vorstand Sabotage vor. Das war dann die Krönung der Vorwürfe und mehr als ein ungebührliches Verhalten eines Abgeordneten. Eigentlich unverständlich, da Herr Heiko Böhringer selbst Mitglied des Vorstandes ist und für Situation eine Mitverantwortung trägt.

Anmerkung der Redaktion: Ungebührliches Verhalten liegt vor, wenn sich ein Gemeindevertreter in einer Art und Weise anderen Mandatsträgern gegenüber benimmt, die für ein gedeihliches Miteinander nicht mehr hinnehmbar sind. Hierzu können Beschimpfungen oder Beleidigungen anderer Gemeindevertreter oder der Verwaltungsleitung gehören (vgl.  OVG Lüneburg – 2 B 61/86 -,C HSGZ 1987 S.464, 465f.; VG Frankfurt – VII/2 G1798/91 -, HSGZ 1991 S. 490,491).

Da konnte die Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Frau Ulrike Seemann-Katz auch nicht mehr innehalten und sprang der SPD – Fraktion zur Seite und beteiligte sich ebenfalls an der Diskussion. Zuerst machte sie eine Vergangenheitsbewältigung mit der CDU-Fraktion und dem Freien Horizont und warf Ihnen vor, eine gewisse Unaufrichtigkeit in der Sache darzustellen. Angeblich waren sie es gewesen, die jahrelang auf die Bremse getreten sind im Planungsverband. Kurios ist dabei nur, dass Frau Ulrike Seemann-Katz   selbst Mitglied im Planungsverband ist und in den vergangenen Jahren in den Diskussionen zu diesen Sachverhalten wenig in Erscheinung trat. Selbst in der Stadt Crivitz (wo auch ein großer Windpark mit 20 Windrädern gebaut werden soll) und wo ihr Wohnsitz und Wahlkreis ist, trat sie ebenfalls zu diesem Thema seit 2019 nie öffentlich in Erscheinung. Erst seit dem Bekanntwerden der Ergebnisse für die Bundestagswahl entdeckte sie wahrscheinlich die Faszination für das Thema Windenergie! 

Die Fraktionen der AFD beteiligte sich verständlicherweise ebenfalls nicht an dieser Debatte. Wie schon zu hören war auf der letzten Kreistagssitzung bezweifelt sie ohnehin diese gesamte Vorgehensweise zum Ausbau der Windenergie, solange der Netzausbau stockt und die notwendigen Speicherkapazitäten hierfür nicht vorhanden sind.

Die Fraktion die LINKE beteiligte sich nicht an der Diskussion und ebenfalls nicht das weitere Vorstandmitglied Herr Nico Skiba von der CDU-Fraktion. Warum auch immer?

Schau an! So sieht also die viel gepriesene konstruktive Oppositionsarbeit aus. Das Geflecht von   CDU-Faktion und der Fraktion Freier Horizont/ Freie Wähler zu dem Thema Windenergie  (aufgrund der Antragstellung für eine Sondersitzung des Planungsverbandes auf der letzten Sitzung) ist schon beeindruckend.

Man kann nur hoffen, dass die Landesregierung diesen internen Streit im Planungsverband Westmecklenburg bald beendet und die gesamte Planung zum Thema Windenergie dem StALU überträgt, so wie es in den Medien angekündigt wurde. Da das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt in WM eine große Anzahl der Windeignungsgebiete bereits bearbeitet in den laufenden Genehmigungsverfahren, wäre hier die Planung in guten Händen!

Insgesamt vermittelte die Diskussion im Kreistag zu diesem Thema, gegenüber dem Zuschauer den Eindruck, dass sich die Parteien schon mitten im Kommunalwahlkampf Modus 2024 befinden. Die neuesten Umfragewerte müssen der CDU-Fraktion und der Fraktion Freier Horizont /Freie Wähler schön mächtig zu schaffen machen!

Zu einer weiteren Eskalation kam es, als Herr Klaus-Michael Glaser von der CDU-Fraktion seinen Diskussionsbeitrag zu einem anderen Thema hielt. Ihm wurde wegen ungebührlichen Verhaltens von der Kreisratspräsidentin LUP gemäß  § 19 der Ordnungsbestimmungen eine „Rüge“ ausgesprochen. Das ist schon in dieser Legislaturperiode ein seltener Vorgang.

Herr Klaus-Michael Glaser CDU-Fraktion– sprach zum TOP 8-, Aussprache zur fehlerhaften Bewertung der Sozialversicherungspflicht für die Mitglieder des Kreistages Ludwigslust-Parchim. Das Thema ist nicht neu für uns, hierzu gab es auch im Amt Crivitz (wo Herr Klaus-Michael Glaser – Im eigenen Wirkungskreis 1. Stellv. der Amtsvorsteherin ist) bereits eine Debatte im Amtsausschuss. Wir werden hierzu aber später speziell über Crivitz berichten.

Er hielt also seinen Diskussionsbeitrag und kritisierte laut und heftig die Kreistagsverwaltung, -dass sie zu unkritisch gegenüber fremden Verwaltungen ist; – dass sie ihre Erkenntnisquellen nicht dokumentiert ; – dass sie nicht alle Informationen unvoreingenommen zur Kenntnis nimmt ; dass sie keine Beratung ihrer Rechtsaufsichtsbehörde annimmt; – dass sie nicht die Interessen der Kreistagsmitglieder vertritt; – dass sie das Ehrenamt mit Bürokratie schwächt und dass sie Intransparent ist. Plötzlich unterbrach ihn die Kreistagspräsidentin und ermahnte ihn, dass die Redezeit abgelaufen ist. Ungeachtet der weiter Ermahnungen durch die Präsidentin sprach er jetzt schreiend weiter und weiter und verabschiedete sich bei der Präsidentin mit den Worten das sie auch nicht zu hören kann! Daraufhin erhielt Herr Klaus-Michael Glaser eine Rüge wegen der Nichteinhaltung der Redezeit. Sie bedauerte es, dass sie das Mikrofon leider technisch nicht abschalten konnte.

Herr Christopher Pöschke Fachdienstleiter, Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung entkräftete seine Aussagen vollständig und auch die Vorwürfe gegenüber der Verwaltung.