Fast 12 Jahre CWG – Meisterwerk der Haushaltsführung oder wirtschaftliches Kamikaze?

04.Mai 2025 /P-headli.-cont.-red./14-2025

Während die Kassen so leer sind wie ein frisch geplündertes Sparschwein, hält die Begeisterung an – schließlich lässt sich mit Optimismus vieles überdecken. Die Steuereinnahmen? Nun ja, sie reichen inzwischen nicht einmal mehr aus, um die Personalkosten der Stadt Crivitz zu decken.

Crivitz erlebt das große finanzielle Erwachen: Nach fast zwölf Jahren CWG-Strategie klafft im Haushalt ein Loch, das selbst mit optimistischen Berechnungen nicht mehr schöngerechnet werden kann.

Und trotz kontinuierlicher Steuererhöhungen in den letzten zwölf Jahren gibt es immerhin einen echten Wachstumsschlager: Die Mitarbeiterzahl der Stadtverwaltung ist von 47 im Jahr 2014 auf stolze 127 im Jahr 2026 gestiegen! Wer hätte gedacht, dass Bürokratie sich schneller vermehrt als die Einnahmen?

Doch damit nicht genug! Satte 52 % der Gesamteinnahmen der Stadt – darunter Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen vom Land MV – sind bereits fest für die Personalkosten reserviert. Wer braucht schon Spielraum für Infrastruktur oder Investitionen, wenn man stattdessen eine florierende Verwaltung unterhalten kann? Kein Wunder, dass die Liquidität stetig sinkt und die Schulden der Stadt bis 2040 auf geschmeidige 5 Millionen Euro anwachsen werden. Eine Finanzstrategie mit Weitblick – allerdings wohl eher in Richtung Abgrund.

Bleibt nur die spannende Frage: Wie lange sieht die Finanzaufsicht noch zu? Wann kommt endlich die Einsicht, dass sich wirtschaftliche Realität nicht einfach wegdiskutieren lässt? Ein Haushalt ist keine Wunschliste, und Steuergeld kein unendlich sprudelnder Brunnen.

Die neue Geschäftsordnung und Hauptsatzung gilt ab März 2025

14.April 2025 /P-headli.-cont.-red./11-2025

Hier im Anschluss die wichtigsten Änderungen und Neuerungen aus der Hauptsatzung vom März 2025

§ 2 Ortsteile

Für die Ortsteile Gädebehn, Kladow, Basthorst, Augustenhof und Muchelwitz wird eine Ortsteilvertretung Gädebehn gewählt. Sie besteht aus 5 Mitgliedern; je Ortsteil ein Vertreter. Wenn kein Vertreter aus den einzelnen Ortsteilen wählbar ist, können entsprechend weitere Vertreter aus den anderen Ortsteilen gewählt werden.

Die oder der Vorsitzende der Ortsteilvertretung oder ein von der Ortsteilvertretung bestimmter Vertreter hat in der Stadtvertretung und in den Ausschüssen das Rede- und Antragsrecht, soweit Angelegenheiten des Ortsteiles betroffen sind.

(6) Die Sitzungen der Ortsteilvertretungen sind öffentlich. § 4 Abs. 2 gilt entsprechend.

(7) Die Vorsitzenden der Ortsteilvertretungen können Einwohnerversammlungen für ihre Ortsteile einberufen, zu denen die Bürgermeisterin einzuladen ist.

(8) Die Ortsteilvertretungen können Widerspruch gegen Beschlüsse der Stadtvertretung einlegen, sofern diese das Wohl der jeweiligen Ortsteile beeinträchtigen.

§ 6 Beratende Ausschüsse und weitere Ausschüsse

(1) Die Ausschüsse der Stadtvertretung setzen sich aus sieben Mitgliedern, davon mindestens vier Stadtvertretern und maximal drei sachkundigen Einwohnern zusammen. Es werden keine Stellvertreter der Ausschussmitglieder gewählt.

(2) Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet:

VorsitzBauausschuss
Michael RenkerAusschussvorsitzender26.02.2015CWG
Mitglieder
Normund Hans Martin BehningAusschussmitglied13.08.2024AfD
Niclas Leon FronkAusschussmitglied13.08.2024CWG
Kurt PekrulAusschussmitglied22.07.2019CWG
Sachkundige Einwohner
Rico BlohmSachkundiger Einwohner13.08.2024BfC
Alexander GammSachkundiger Einwohner13.08.2024CWG
Henryk KrügerSachkundiger Einwohner22.07.2019CDU
VorsitzSozialausschuss
Doreen WestphalAusschussvorsitzende22.07.2019CWG
Mitglieder
Hagen Thore CzaudernaAusschussmitglied13.08.2024AfD
Andreas RüßAusschussmitglied22.07.2019CWG
Uwe ZiemannAusschussmitglied13.08.2024AfD
Sachkundige Einwohner
Michaela SchöneweißSachkundige Einwohnerin13.08.2024BfC
Beate WernerSachkundige Einwohnerin13.08.2024CDU
Jörg WurlichSachkundiger Einwohner13.08.2024
VorsitzUmweltausschuss
Hans-Jürgen HeineAusschussvorsitzender17.07.2024BfC
Mitglieder
Niclas Leon FronkAusschussmitglied13.08.2024CWG
Kurt PekrulAusschussmitglied02.09.2022CWG
Andreas RüßAusschussmitglied22.07.2019CWG
Sachkundige Einwohner
Matthias GüßmannSachkundiger Einwohner13.08.2024CDU
Nora HartlöhnerSachkundige Einwohnerin13.08.2024AfD
Karin PyrekSachkundige Einwohnerin13.08.2024CWG
VorsitzHauptausschuss
Britta Brusch-GammAusschussvorsitzende01.09.2014CWG
Mitglieder
Thomas BardenhagenAusschussmitglied15.09.2016CDU
Normund Hans Martin BehningAusschussmitglied13.08.2024AfD
Markus EichwitzAusschussmitglied13.08.2024CWG
Hans-Jürgen HeineAusschussmitglied26.02.2015BfC
Michael RenkerAusschussmitglied26.02.2015CWG
Andreas RüßAusschussmitglied22.07.2019CWG

§ 6a Senioren- und Behindertenbeirat

(1) Auf der Grundlage des § 41a Kommunalverfassung M-V wird ein Senioren- und Behindertenbeirat der Stadt Crivitz gebildet.

(2) Der Senioren- und Behindertenbeirat setzt sich aus bis zu 10 Einwohnern der Stadt Crivitz zusammen, die Mitglieder in Vereinen, Verbänden, Selbsthilfeorganisationen und Initiativen sind sowie Einzelpersonen, welche die Interessen der Seniorinnen und Senioren sowie von Menschen mit Behinderungen allen Alters der Stadt Crivitz vertreten, zusammen.

(3) Der Senioren- und Behindertenbeirat wird durch die Stadtvertretung Crivitzgewählt und gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Amtsperiode beträgt 5 Jahre.

(4) Der Senioren- und Behindertenbeirat berät die Stadtvertretung und ist in Entscheidungen bei Angelegenheiten, die die Seniorinnen und Senioren bzw. Menschen mit Behinderungen betreffen, anzuhören. Die oder der Vorsitzende oder ein vom Senioren- und Behindertenbeirat bestimmtes Mitglied kann an den Sitzungen der Stadtvertretung und der Fachausschüsse teilnehmen und hat in Angelegenheiten der Senioreninnen und Senioren sowie der Menschen mit Behinderungen ein Rede- und Antragsrecht. Der Senioren- und Behindertenbeirat tagt mindestens 3 x im Jahr in öffentlicher Sitzung. § 4 Abs. 2 gilt entsprechend.

§ 8 Entschädigungen

(8) Die Mitglieder des Senioren- und Behindertenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Senioren- und Behindertenbeirates ein Sitzungsgeld in Höhe von 40,00 Euro. Die oder der Vorsitzende des Senioren- und Behindertenbeirates erhält für jede geleitete Sitzung des Senioren- und Behindertenbeirates ein Sitzungsgeld in Höhe von 60,00 Euro.

§ 11 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Stadt Crivitz, den 13.03.2025 Im Original gez. Brusch-Gamm Bürgermeisterin Verfahrensvermerk: Die Hauptsatzung der Stadt Crivitz wurde dem Landkreis Ludwigslust Parchim als untere Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) angezeigt. Hiermit wird die Hauptsatzung der Stadt Crivitz öffentlich bekannt gemacht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht bei Verletzung von Anzeige-, Genehmigungsoder Bekanntmachungsvorschriften

https://www.amt-crivitz.de/export/sites/crivitz/pdf/crivitz/satzungen/Geschaeftsordnung-der-Stadtvertretung-Crivitz-05.03.2025.pdf

https://www.amt-crivitz.de/export/sites/crivitz/pdf/crivitz/satzungen/1.-Satzung-zur-Aenderung-Hauptsatzung-Stadt-Crivitz-copy.pdf

Beschluss zur Erhöhung des Hebesatzes getroffen.

08.April 2025 /P-headli.-cont.-red./10-2025

Gestern zum 18.00 Uhr hatte die Bürgermeisterin zur Stadtvertretersitzung geladen. Sie selbst war nicht anwesend, dafür leitete die Sitzung ihr Stellvertreter Marcus Eichwitz. Für das erste mal absolut souverän und kompetent.

Im TOP 8 der vorliegenden Tagesordnung ging es um die neue Hebesatzsatzung gültig ab 2025 für Crivitz. Die angeregte Gesprächsrunde mit lebhafter Diskussion hatte zum Ziel den Hebesatz gerecht, ausgewogen und verhältnismäßig festzulegen. Es ging vor allem um die bereits bestehen finanziellen Belastungen für Bürger und Unternehmen zu minimieren und auf ein vernünftiges Maß auszurichten.

Der Fraktionsvorsitzende der AfD Behning verlas vor der Abstimmung ein Statement seiner Partei zu der anstehenden Problematik, mit der Bitte dieses dem Protokoll beizufügen. Hier bat er um den Gleichmäßigkeitsgrundsatz aus dem Finanzausgleichsgesetz zu berücksichtigen. Er sagte ebenfalls „Wir sollten unserer Verantwortung gemäß, der Kommunalverfassung und dem Haushaltsgesetz gerecht werden, eine Erhöhung des Hebesatzes aussetzen, satt dessen auf langfristige und planbare Maßnahmen und nach sozialverträglichen Lösungen suchen.“

Naja, als es dann zur eigentlichen Abstimmung kam, war es wie schon vorher angenommen, es stimmten 12 von den 15 anwesenden Stadtvertretern für eine Erhöhung, die 7 aus der CWG, 3 von der CDU und 2 vom BfC. Lediglich die drei Abgeordneten der AfD Fraktion stimmten einheitlich gegen die Erhöhung.

Ob das genügen wird den desolaten Haushalt der Stadt wieder auf einen ausgewogenen Kurs zu bringen und ein zu erwartendes Haushaltssicherungskonzept zu verhindern.

https://amt-crivitz.sitzung-mv.de/public

Die Stadt Crivitz plant neue Grundsteuer-Hebesätze

06.04.April 2025 /P-headli.-cont.-red./09-2025


Erstmals wird auch die Stadt Crivitz in diesem Jahr die Grundsteuer B nach den neuen Regeln berechnet. Die endgültigen Zahlen gab’s noch nicht, da die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist. Die neuen Grundsteuer-Hebesätze für die Stadt sollen am 7.4.2025 in der Stadtvertretung beschlossen werden, aber es gibt Zweifel an der Aufkommensneutralität. Darüber soll am Montag nochmals in der Stadtvertretung gesprochen werden. Die Ortsteilvertretung Gädebehn hat bereits teilweise gegen eine Erhöhung gestimmt und einige Stadtvertreter wollen dem Antrag ebenfalls nicht zustimmen.

Seit 1.Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage neuer Regeln und neuer Hebesätze erhoben. Die neu berechnete Grundsteuer hat zu vielen Diskussionen und auch zu Verunsicherung geführt.

Stichwort Aufkommensneutralität: Bei der Aufkommensneutralität handelt es sich um eine Empfehlung des Bundes. Das heißt: Städte und Gemeinde müssen sich nicht an diese Empfehlung halten.Die Steuerpflichtigen dürfen nicht übermäßig belastet werden und dabei dürfen ihre Vermögensverhältnisse nicht grundlegend beeinträchtigt werden. „Die Grundsteuer darf nicht zu einer Erdrosselungssteuer werden“, formulierte es das Bundesfinanzministerium. Den Gemeinden sind bei einer Erhöhung der Hebesätze also verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt.

Auch in Crivitz hat man sich Aufkommensneutralität auf die Fahne geschrieben und es soll wegen des klammen Haushalts eine Erhöhung des Hebesatzes von 438% auf 547% geben, wobei der Nivellierungshebesatz bei 438% liegt.

Bei den Messbeträgen aber ist die Stadt außen vor, hier ist das Finanzamt am Zug, da müsste ein Einspruch beim Finanzamt eingelegt werden.

Der Hebesatz wird nach dem Votum der Stadtvertretung festgesetzt. Härtefälle aber kann es gleichwohl geben, Fälle eben, in denen die Grundsteuer deutlich höher ist als in der Vergangenheit.

Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz im Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (§ 7 FAG M-V) verpflichtet die Kommunen, eine gerechte und ausgewogene Verteilung der finanziellen Mittel sicherzustellen. Eine kurzfristige Anpassung der Grundsteuer B würde diesen Grundsatz untergraben, da sie die Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig belastet und die finanzielle Stabilität gefährdet. Die Kommunen sollten sich stattdessen auf langfristige und planbare Maßnahmen konzentrieren, um die finanzielle Handlungsfähigkeit zu sichern.

Das Haushaltsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (§ 2) fordert eine verantwortungsvolle und sozialverträgliche Gestaltung der öffentlichen Finanzen. Eine kurzfristige Erhöhung der Grundsteuer würde die Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig belasten, insbesondere in einer Zeit, in der viele Haushalte bereits mit steigenden Lebenshaltungskosten und wirtschaftlichen Unsicherheiten kämpfen. Dies könnte den sozialen Frieden gefährden und das Vertrauen in die kommunale Verwaltung nachhaltig beeinträchtigen.

Angesichts der genannten rechtlichen und sozialen Aspekte sollten die Kommunen von einer kurzfristigen Anpassung der Grundsteuer abzusehen. Stattdessen sollten nachhaltige und langfristige Maßnahmen ergriffen werden, um die finanzielle Stabilität zu sichern und die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu minimieren. Die Kommunen müssen ihrer Verantwortung gemäß der Kommunalverfassung, dem Haushaltsgesetz und dem Finanzausgleichsgesetz gerecht werden und transparente sowie sozialverträgliche Lösungen verfolgen.

Droht deutschen Immobilienbesitzern etwa die Zwangshypothek?

15. März 2025 /P-headli.-cont.-red./07-2025

Eine Immobilie gilt seit langem als ein sicheres Anlagegut. Das sogenannte Betongold soll in guten wie in schlechten Zeiten seinen stabilen Wert behalten und über die Mieten einen regelmäßigen Zufluss an Geldern ermöglichen.
Das deutsche Nettoanlagevermögen in Wohn- und Nichtwohnbauten betrug 2022 rund 12,1 Billionen Euro. Davon entfielen 62 % auf Wohnbauten und 38 % auf Wirtschaftsimmobilien. Zusammen mit den Grundstückswerten (7,3 Billionen Euro), summiert sich das gesamte deutsche Immobilienvermögen auf knapp 19,4 Billionen Euro.

Das Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland ist im dritten Quartal 2024 um 197 Milliarden Euro gestiegen. Es erreichte somit zum Quartalsende ein neues Rekordniveau von 9.004Milliarden Euro. Damit setzt sich die seit Ende 2023 andauernde Wachstumsserie fort.

Bereits in den letzten Jahren und Monaten zeigt sich auch in Deutschland eine bedenklich Richtung. Die Verordnung von Höchstmieten oder eine deutliche Anhebung der Grundsteuer sind bereits Vorboten eines Wunsches nach Ausgleich. Vor allem in Zeiten in denen die Ungleichheit der Vermögen in einem Land sehr hoch ist, bringen die Immobilie regelmäßig in den Fokus der Politik.

Der Griff nach Maßnahmen wie der Zwangshypothek ist in normalen Zeiten eher unwahrscheinlich. Selbst eine „normale“ Rezession dürfte die Politik kaum verleiten diesen sehr unpopulären Weg zu gehen. Doch vor allem in Zeiten in denen es Probleme mit einer hohen Staatsverschuldung und Kreditaufnahmen in Billionensumme gibt ändert sich diese Wahrscheinlichkeit. Immerhin sind die Wertstabilität und die Unbeweglichkeit der Immobilie in Zeiten knapper Staatskassen durchaus vorstellbare Elemente der Rekapitalisierung eines Staates.

Dabei wirken Zwangshypotheken des Staates oftmals wie eine Art Steuer. Die letzte staatliche Zwangshypothek im Zuge der Währungsumstellung aus dem Jahre 1948 etwa, war eine Eintragung über 30 Jahre. Immobilienbesitzer waren gezwungen auf Ihren Grundbesitz in vierteljährlichen Raten diese „Sondersteuer“ abzutragen. Damals galt ein Freibetrag von 5.000 Mark. Die Höhe dieser Abgabe bemaß sich am Vermögen mit Stand vom 21. Juni 1948, dem Tag nach Einführung der D-Mark. Die Abgabe belief sich damals auf 50 % des berechneten Vermögenswertes.

In wirklich schlechten Zeiten kommt es regelmäßig zu Maßnahmen durch Staaten, um die eigenen Finanzen zu stabilisieren. Für die Besitzer von Vermögen bedeuten diese Jahre oftmals sehr schmerzhafte Einschnitte in die Souveränität ihres Vermögens. Neben Steuererhöhungen, Kapitalverkehrskontrollen oder auch dem viel gefürchteten Goldverbot gehören auch Zwangshypotheken zu diesen Maßnahmen. Auch in Deutschland wurden diese Zwangshypotheken bereits mehrfach in den letzten 100 Jahren als Mittel zur Aufbesserung der staatlichen Finanzen genutzt.

Die derzeitige aktuelle politische und wirtschaftliche Lage Deutschlands und die Aufnahme von Krediten in Billionenhöhe ( das so genannte Sondervermögen) lassen nichts Gutes diesbezüglich für die Zukunft erahnen.

Der Entwurf der neuen Hauptsatzung lässt auf sich warten

03.Febr.-2025/P-headli.-cont.-red./03-2025

Die Kommunalwahl am 9. Juni 2024 brachte für die Stadt Crivitz eine neu aufgestellte Stadtvertretung. Diese neue Sitzverteilung in der Stadtvertretung beendete die bis zu diesem Zeitpunkt vorhandene absolute Mehrheit der CWG. Nach der Kommunalwahl hat die CWG 8 Sitze, die CDU 3, die AfD 3 und das BfC ebenfalls 3 Sitze.

Auf der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz am Montag 09.12.2024 wurde die neue Hauptsatzung der Stadt Crivitz zur Beratung gestellt. Sofern es keine Änderungshinweise der Kommunalaufsicht gibt, wird diese neue Hauptsatzung in der vorliegenden Form bestätigt und mit Veröffentlichung rechtswirksam.

Mit den Veränderungen und den neuen Inhalten werden wir uns nach der Bestätigung durch die Rechtsaufsicht im Detail beschäftigen. Hier die neue Hauptsatzung mit den geplanten Veränderungen. Diese geplanten Änderungen sind in der beigefügten PDF Datei rot geschreiben. Ist schon sehr interessant und lesenswert, welche zusätzlichen Belastungen auf die Crivitzer Bürger möglicherweise zukommen werden.

Klarheit, Planungssicherheit und Leitplanken sind die prägenden Schlagworte von SPD und Grüne für das neue Heizungsgesetz.Sie sind aber nicht da!

20.Juni-2023/P-headli.-cont.-red./289[163(38-22)]/CLA-126/67-2023

Ein Heizungsgesetzentwurf, welcher im Kabinett verabschiedet und mit einer Protokollnotiz versehen wurde, dass man es so gar nicht machen will. Es wurde versucht, einen Kompromiss zu finden, aber es wurden lediglich Absichtserklärungen abgegeben, um das Gesetz zu retten. Was für ein parlamentarisches Durcheinander und herum herumdoktere.

Das soll nun die Zukunft sein?

Die sogenannten Leitplanken für das umstrittene Gesetz sehen vor:

– Das Gebäudeenergiegesetz soll an das geplante Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Künftig soll eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung eingeführt werden, auf die sich bei verpflichtenden Maßnahmen mit Übergangsfristen bezogen werden soll.

(Die Wärmeplanung „soll“ für Gebiete ab 100.000 Einwohner bis 31.12.2025 erfolgen, für Gebiete zwischen 10.000-100.000 Einwohnern bis 31.12.2027.   Die Wärmeplanung „muss“, für Gebiete ab 100.000 Einwohner bis 31.12.2027 erfolgen, für Gebiete mit 10.000-100.000 Einwohnern bis 31.12.2028. Für Gebiete unter 10.000 Einwohner sieht der Gesetzentwurf „keine“ Verpflichtung vor.)

In Deutschland gibt es 80 Großstädte (100.000 und mehr Einwohner) und 618 Mittelstädte (20.000 bis 99.999 Einwohner) und ca. 2.000 Kleinstädte (von 5.000 bis 20.000 Einwohnern) sowie 300 Klein- und Landstädte mit weniger als 5.000 Einwohnern.

Die Stadt Crivitz ist also ein Grundzentrum der Entwicklung ein Klein – und Landstadt und hat seit 12 Jahren (2010 ca. 5114 Einwohnern /2022 ca. 4760 Einwohner) über 354 Einwohner verloren und muss „keine“ verpflichtende Wärmeplanung vorweisen. Trotzdem hat die Stadtvertretung im Dez. 2022 mithilfe der Mehrheitsfraktionen (Wählergemeinschaft CWG-Crivitz und Die LINKE / Heine) einen Beschluss gefasst, um eine kommunale Wärmenetzplanung zu prüfen und dafür eine Machbarkeitsstudie für ca. 96.000 € zu erarbeiten. Die CDU – Fraktion (Crivitz und Umland) hat sich wie meistens, wenn es heikel wird, bei tiefgründigen Themen wie bei z. B. bei diesem Vorhaben zur Hälfte enthalten und mit der anderen Hälfte dagegen gestimmt.

Die kommunale Wärmeplanung ist derzeit noch Zukunftsmusik. Solange es sie noch nicht gibt, sollen die Regelungen zum Heizungstausch noch nicht gelten. Wie bereits angekündigt, sollen Gasheizungen ab dem 1. Januar 2024 nur dann eingebaut werden dürfen, wenn diese auf Wasserstoff umzurüsten sind. Diese Regelung soll auch für Neubauten gelten, die „außerhalb“ von Neubaugebieten errichtet werden. Wenn auf klimaneutrale Heizungen gewechselt wird, sollen alle Möglichkeiten „gleichwertig behandelt werden“. Bei den notwendigen Neuinvestitionen in die Heizungssysteme sollen Haushalte finanziell nicht überfordert werden.

Was nun genau gemeint ist mit der Aussage das der Bürger „nicht überfordert“ wird erst in den nächsten noch verbleibenden 17 Tagen, genau debattiert werden. Eine Umfrage ergab, dass bis zu 78 Prozent der Bürger in Deutschland (Forsa-Umfrage im Auftrag von ntv und RTL) die geplante Gebäudeenergiegesetz-Änderung ablehnen.

Die Verwaltungsvorlage des Gesetzentwurfes soll mit allen parlamentarischen Mitteln so schön wie möglich gemacht werden, damit der Gesetzentwurf noch vor den Sommerferien öffentlich als Erfolg vermarktet werden kann. Der Gesetzesentwurf ist in seinen jetzigen Inhalten sozial ungerecht, zu kurz gedacht und völlig unausgereift mit seinen Förderungen, um überhaupt als Gesetzentwurf behandelt zu werden.

Eine Eile nur aufgrund der Publicity war noch nie ein guter Ratgeber für Entscheidungen.

Der neue Kompromiss für das „Heizungsgesetz“ von SPD /FDP mit den Grünen ist mehr Schein als Sein. Gesetzesvorhaben zu begründen, nur weil das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss gefasst hat und weil man einen Koalitionsvertrag einhalten muss, überzeugt nicht mehr jeden Bürger. Politisches Handeln muss erklärbar sein und für jeden Menschen verständlich sein. Das vergisst man gerade.

Wer in dieser Auseinandersetzung einen Kulturkampf heraufbeschwört oder auf die vorgeschriebene Umsetzung internationaler und nationaler Verpflichtungen in der EU als Standardsatz ständig formuliert, derjenige hat etwas vergessen. Ob von Ost nach West oder umgekehrt, der Klimawandel kann nur mit allen Menschen vollzogen werden und das müssen auch alle wollen.

Die Kritik an der Politik von den Bürgern und der Wirtschaft ist verständlich, denn sie beruht nicht darauf, dass man das klimapolitische Handeln nicht einsieht oder nicht mitmachen will. Es geht darum, wie Netzwerke unausgewogene Gesetzesvorhaben aus den Schubladen holen und parlamentarisch durchbringen wollen, nur um ihren eigenen politischen Kundenstamm nicht zu verlieren. Die Bürger durch immer neue Verordnungen und Reglementierungen zu verunsichern, wird in einer Zeit einer tiefgreifenden Inflation nicht ausreichen, um die Wirtschaft zu stärken und den Menschen Ihre Angst zu nehmen vor Jobverlust, Wohnungsnot und Altersarmut. Hierzu ist eine Politik der ruhigen Hand erforderlich.

Man muss an sich selbst (die Ampelkoalition aus SPD /FDP mit den Grünen) die eindeutige Anforderung stellen, die Bürger mit vernünftigen Antworten auf die großen Umwälzungen / Herausforderungen unserer Zeit auch zu erreichen. In den Diskussionen zum Gesetzentwurf konnte man bisher nicht entdecken, dass die Kommunikation in den verschiedenen Themenbereichen und nach dem Rücktritt eines Staatssekretärs besser geworden ist.

Teil 3- Großes Theater im Kreistag Ludwigslust-Parchim! Persönliche Befindlichkeiten und ungebührliches Verhalten von Abgeordneten!

30-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./198/73-22/CLA-35/35-2022

CDU-Fraktion und Freier Horizont /Freie Wähler befinden sich schon im Wahlkampfmodus?

Unter den TOP 7 -Anfragen und Wortmeldungen der Kreistagsmitglieder aus aktuellem Anlass wollte der CDU-Fraktionsvorsitzende Herr Christian Geier eigentlich zwei Anfragen stellen. Einmal zu der stattgefundenen außerordent-lichen Sitzung des regionalen Planungsverbands WM – Windenergie vom Vortag in Schwerin, aber zu der zweiten Anfrage kam es er nicht mehr, weil seine Redezeit vorbei war, so emotional betroffen war er von dieser Veranstaltung. Im Grunde war es keine Anfrage, sondern nur eine Wiedergabe seiner persönlichen Gefühlslage, der an ihn gerichteten Beschimpfungen auf der Sitzung und eine Abrechnung mit dem Vorstand und der Geschäftsstelle des Planungsverbandes. Hierzu nutzte er den Kreistag als öffentliche Tribüne und stieß damit eine Debatte an zu einer öffentlichen Auswertung.

Aufgrund der Art und Weise wie man auf seinem Vortag in Schwerin reagierte und es als „Größenwahn“ bezeichnete, rechnete er mit dem Amtsleiter Herrn Karl Schmude und dem Vorsitzenden Herrn Thomas Beyer ab. Er warf ihnen vor, Zeit vertrödelt zu haben in der Planung und im vorauseilenden Gehorsam zu handeln für die Zukunft bis 2027 „bloß, weil in Berlin ein Gesetz beschlossen wird“. Sein Ansinnen war es immer, die jetzige 3. Beteiligungsstufe abzuschließen. Die gegen ihn erhoben Schmähungen wird, so dann Herr Schmude noch „an anderer Stelle zu hören bekommen“, maßregelte Herr Christian Geier. Damit entzündete er zu diesem Thema eine heftige Debatte. 

Herr Rolf Christiansen ( SPD -stellv. Fraktionsvorsitzender)  antwortete darauf hin, dass man sich an Bundesgesetze halten muss und eine die objektiv notwendige 4. Beteiligungsrunde nicht zum Abschluss zu bringen kann. So müssen einige Windeignungsgebiete herausgenommen werden und andere neue kommen eben hinzu! Damit verkündigte er eine eigentlich eine Kehrtwende in den Ansichten seiner Fraktion gegenüber der vorherigen Kreistagssitzung. Das ist schon sehr bemerkenswert!

Anmerkung der Redaktion: eine Herausnahme des WEG 48/21 Wessin -Barnin – Zapel- ist ausgeschlossen, da sich dieses Gebiet bereits im Genehmigungsverfahren befindet, welches ab dem 28. 02. 2023 weitergeführt wird und keine Gründe bis jetzt dagegen vorliegen.

Das war natürlich für den Vors. der Fraktion Freier Horizont /Freie Wähler Heiko Böhringer ein Anlass ebenfalls mit dem Vorstand des Planungsverbandes abzurechnen. So beschimpfte er ebenfalls Herr Schmude und forderte seinen sofortigen Rausschmiss und warf dem Vorstand Sabotage vor. Das war dann die Krönung der Vorwürfe und mehr als ein ungebührliches Verhalten eines Abgeordneten. Eigentlich unverständlich, da Herr Heiko Böhringer selbst Mitglied des Vorstandes ist und für Situation eine Mitverantwortung trägt.

Anmerkung der Redaktion: Ungebührliches Verhalten liegt vor, wenn sich ein Gemeindevertreter in einer Art und Weise anderen Mandatsträgern gegenüber benimmt, die für ein gedeihliches Miteinander nicht mehr hinnehmbar sind. Hierzu können Beschimpfungen oder Beleidigungen anderer Gemeindevertreter oder der Verwaltungsleitung gehören (vgl.  OVG Lüneburg – 2 B 61/86 -,C HSGZ 1987 S.464, 465f.; VG Frankfurt – VII/2 G1798/91 -, HSGZ 1991 S. 490,491).

Da konnte die Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Frau Ulrike Seemann-Katz auch nicht mehr innehalten und sprang der SPD – Fraktion zur Seite und beteiligte sich ebenfalls an der Diskussion. Zuerst machte sie eine Vergangenheitsbewältigung mit der CDU-Fraktion und dem Freien Horizont und warf Ihnen vor, eine gewisse Unaufrichtigkeit in der Sache darzustellen. Angeblich waren sie es gewesen, die jahrelang auf die Bremse getreten sind im Planungsverband. Kurios ist dabei nur, dass Frau Ulrike Seemann-Katz   selbst Mitglied im Planungsverband ist und in den vergangenen Jahren in den Diskussionen zu diesen Sachverhalten wenig in Erscheinung trat. Selbst in der Stadt Crivitz (wo auch ein großer Windpark mit 20 Windrädern gebaut werden soll) und wo ihr Wohnsitz und Wahlkreis ist, trat sie ebenfalls zu diesem Thema seit 2019 nie öffentlich in Erscheinung. Erst seit dem Bekanntwerden der Ergebnisse für die Bundestagswahl entdeckte sie wahrscheinlich die Faszination für das Thema Windenergie! 

Die Fraktionen der AFD beteiligte sich verständlicherweise ebenfalls nicht an dieser Debatte. Wie schon zu hören war auf der letzten Kreistagssitzung bezweifelt sie ohnehin diese gesamte Vorgehensweise zum Ausbau der Windenergie, solange der Netzausbau stockt und die notwendigen Speicherkapazitäten hierfür nicht vorhanden sind.

Die Fraktion die LINKE beteiligte sich nicht an der Diskussion und ebenfalls nicht das weitere Vorstandmitglied Herr Nico Skiba von der CDU-Fraktion. Warum auch immer?

Schau an! So sieht also die viel gepriesene konstruktive Oppositionsarbeit aus. Das Geflecht von   CDU-Faktion und der Fraktion Freier Horizont/ Freie Wähler zu dem Thema Windenergie  (aufgrund der Antragstellung für eine Sondersitzung des Planungsverbandes auf der letzten Sitzung) ist schon beeindruckend.

Man kann nur hoffen, dass die Landesregierung diesen internen Streit im Planungsverband Westmecklenburg bald beendet und die gesamte Planung zum Thema Windenergie dem StALU überträgt, so wie es in den Medien angekündigt wurde. Da das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt in WM eine große Anzahl der Windeignungsgebiete bereits bearbeitet in den laufenden Genehmigungsverfahren, wäre hier die Planung in guten Händen!

Insgesamt vermittelte die Diskussion im Kreistag zu diesem Thema, gegenüber dem Zuschauer den Eindruck, dass sich die Parteien schon mitten im Kommunalwahlkampf Modus 2024 befinden. Die neuesten Umfragewerte müssen der CDU-Fraktion und der Fraktion Freier Horizont /Freie Wähler schön mächtig zu schaffen machen!

Zu einer weiteren Eskalation kam es, als Herr Klaus-Michael Glaser von der CDU-Fraktion seinen Diskussionsbeitrag zu einem anderen Thema hielt. Ihm wurde wegen ungebührlichen Verhaltens von der Kreisratspräsidentin LUP gemäß  § 19 der Ordnungsbestimmungen eine „Rüge“ ausgesprochen. Das ist schon in dieser Legislaturperiode ein seltener Vorgang.

Herr Klaus-Michael Glaser CDU-Fraktion– sprach zum TOP 8-, Aussprache zur fehlerhaften Bewertung der Sozialversicherungspflicht für die Mitglieder des Kreistages Ludwigslust-Parchim. Das Thema ist nicht neu für uns, hierzu gab es auch im Amt Crivitz (wo Herr Klaus-Michael Glaser – Im eigenen Wirkungskreis 1. Stellv. der Amtsvorsteherin ist) bereits eine Debatte im Amtsausschuss. Wir werden hierzu aber später speziell über Crivitz berichten.

Er hielt also seinen Diskussionsbeitrag und kritisierte laut und heftig die Kreistagsverwaltung, -dass sie zu unkritisch gegenüber fremden Verwaltungen ist; – dass sie ihre Erkenntnisquellen nicht dokumentiert ; – dass sie nicht alle Informationen unvoreingenommen zur Kenntnis nimmt ; dass sie keine Beratung ihrer Rechtsaufsichtsbehörde annimmt; – dass sie nicht die Interessen der Kreistagsmitglieder vertritt; – dass sie das Ehrenamt mit Bürokratie schwächt und dass sie Intransparent ist. Plötzlich unterbrach ihn die Kreistagspräsidentin und ermahnte ihn, dass die Redezeit abgelaufen ist. Ungeachtet der weiter Ermahnungen durch die Präsidentin sprach er jetzt schreiend weiter und weiter und verabschiedete sich bei der Präsidentin mit den Worten das sie auch nicht zu hören kann! Daraufhin erhielt Herr Klaus-Michael Glaser eine Rüge wegen der Nichteinhaltung der Redezeit. Sie bedauerte es, dass sie das Mikrofon leider technisch nicht abschalten konnte.

Herr Christopher Pöschke Fachdienstleiter, Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung entkräftete seine Aussagen vollständig und auch die Vorwürfe gegenüber der Verwaltung.