07.Juli -2024/P-headli.-cont.-red./397[163(38-22)]/CLA-233/72-2024

Die Anschlussfähigkeit einer Windkraftanlage an das Stromnetz ist die neue Grundvoraussetzung für die Baugenehmigung.
Zur Freude der WEMAG und E.DIS AG stellt die Netzanschlussfähigkeit nun ein wichtiges Kriterium für Baugenehmigungen bei Windanlagen dar! 10 Jahre lang suchte der Planungsverband Westmecklenburg nach dem Zauberwort, gegen das man sich nicht mehr wehren kann und das schnellere Genehmigungsverfahren für Windeignungsflächen ermöglicht. Der regionale Planungsverband Westmecklenburg hat bereits am 19. Juni bis 15. September 2024 eine öffentliche Auslegung in der vierten Stufe des Beteiligungsverfahrens beschlossen. Dazu gehört der Entwurf für die Teilfortschreibung des regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg für das Kapitel 6.5 Energie und der dazugehörige Umweltbericht.
Die Schwierigkeiten im regionalen Planungsverband Westmecklenburg beim Thema Windenergie sind hausgemacht. Das ganze Hin und Her geht schon seit 2014 und inzwischen steht der Verband vor einem Scherbenhaufen seines eigenen Handelns! Damals hatten der ehemalige Vorsitzende des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, Herr Rolf Christiansen und sein Stellvertreter Thomas Beyer (beide SPD-Fraktion) einen Beschluss im Verband mit herbeigeführt, ein ganz bestimmtes Windeignungsgebiet zu streichen. Gegen diese Herangehensweise wurde erfolgreich geklagt wegen eklatanter verwaltungsrechtlicher Fehler und seitdem wird an diesem Plan herumgebastelt, mit fatalen rechtlichen Folgen. Der Plan hat bis heute keine Rechtskraft oder eine vergleichbare Zielsetzung. Eine neue überarbeitete Planung bis 2027, die sowohl neue Flächen als auch stark aufgeweichte Artenschutzkriterien und ein neues Kriterium, die „Netzintegrationsfähigkeit“ berücksichtigt, soll soeben die Rettung bringen.
Das war der O-Ton auf der letzten Sitzung des Planungsverbandes im Monat April 2024. Hierzu wurde eigens ein neues Kriterium im Plan für die Abwägung geschaffen, ob bereits eine geeignete Stromnetzinfrastruktur in Windparkgebieten vorhanden ist oder nicht, um Windeignungsgebiete gesamtsystemisch effizient mit der geeigneten Stromnetzinfrastruktur erschließen zu können.
Das bedeutet, wo bereits Netzverknüpfungspunkte existieren (früher Umspannwerke) oder Leitungen vorhanden sind, sollen verstärkt Solar- und Windeignungsgebiete ausgewiesen und geplant werden. Dies betrifft insbesondere Görries (Schwerin – Süd), Parchim – Süd, den Ortsteil Wessin (Stadt Crivitz) und das Umland. Es geht primär darum, neue Kapazitäten für die Integration der neuen Windenergieanlagen in das Netz zu erschließen, wobei es nicht um die Synchronität von Erzeugung und Verbrauch geht, sondern nur die reine Anschlussfähigkeit.
Somit dürfte bereits das Urteil für Gemeinden und Ortsteile wie den Tourismus-Ortsteil Wessin, die sich direkt an Netzverknüpfungspunkten (früher Umspannwerke) befinden, ergangen sein. Denn das bedeutet, dass sämtliche Solar- und Windenergieanlagenplanungen [ENERGIEPARK – Wessin] an diesen Orten äußerst intensiviert werden und diese bald schon ihre endgültigen Genehmigungen erhalten.
Die abgehobene Arroganz des Entwurfs des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg wird im Dokument für die Zusammenfassung der wesentlichen Argumente unter dem Absatz: „Schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept, Ausschluss- und Restriktionskriterien“ zum Bereich der „Großvögel“ zum Ausdruck gebracht. Zitat: „Eine regionsweite Durchführung von Funktionsraumanalysen überall dort, wo ein erhöhtes Kollisionsrisiko vermutet wird, ist auf Ebene der Raumordnung zudem weder leistbar noch geboten bzw. sinnvoll.“
Man könnte das auch so deutlich übersetzen, dass es im Prinzip so heißt: Wir haben keine Lust, eine genaue Untersuchung für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt durchzuführen sowie auch nicht die Mittel. Daher planen wir einfach und fertig! So einfach ist es im Jahr 2024!
Ist die Gewinnmaximierung wirklich wichtiger als unser Naturerbe?
Kommentar/ Resümee

„In der Politik passiert nichts zufällig. Wenn etwas passiert, können Sie wetten, dass es so geplant wurde.“ Franklin D. Roosevelt!
Der teils dramatische Rückgang von Vogelpopulationen hat unterschiedliche Gründe: Lebensraumverlust, Pestizide, Nahrungsmangel, Prädatoren, Landschaftsfragmentierung, Straßen- und Eisenbahnverkehr, Verkabelung, Stromschlag, Glas-Kollisionen und als neue gravierende Todesursache die Windkraft.
Doch was geschieht heute?
Windkraft um jeden Preis: Anti-Naturschutzgesetze und Verordnungen: – Investitionsbeschleunigungsgesetz; Wind-an-Land-Gesetz (WaLG); vierte Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes; EU-Notfall-Verordnung; Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung; Änderung des Baugesetzbuchs Änderung des Raumordnungsgesetzes; Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes usw. … usw. …
„Alternative Energieerzeugung ist sinnlos, wenn sie das zerstört, was man durch sie schützen will: Die Natur.“ Reinhold Messner!
