Droht deutschen Immobilienbesitzern etwa die Zwangshypothek?

15. März 2025 /P-headli.-cont.-red./07-2025

Eine Immobilie gilt seit langem als ein sicheres Anlagegut. Das sogenannte Betongold soll in guten wie in schlechten Zeiten seinen stabilen Wert behalten und über die Mieten einen regelmäßigen Zufluss an Geldern ermöglichen.
Das deutsche Nettoanlagevermögen in Wohn- und Nichtwohnbauten betrug 2022 rund 12,1 Billionen Euro. Davon entfielen 62 % auf Wohnbauten und 38 % auf Wirtschaftsimmobilien. Zusammen mit den Grundstückswerten (7,3 Billionen Euro), summiert sich das gesamte deutsche Immobilienvermögen auf knapp 19,4 Billionen Euro.

Das Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland ist im dritten Quartal 2024 um 197 Milliarden Euro gestiegen. Es erreichte somit zum Quartalsende ein neues Rekordniveau von 9.004Milliarden Euro. Damit setzt sich die seit Ende 2023 andauernde Wachstumsserie fort.

Bereits in den letzten Jahren und Monaten zeigt sich auch in Deutschland eine bedenklich Richtung. Die Verordnung von Höchstmieten oder eine deutliche Anhebung der Grundsteuer sind bereits Vorboten eines Wunsches nach Ausgleich. Vor allem in Zeiten in denen die Ungleichheit der Vermögen in einem Land sehr hoch ist, bringen die Immobilie regelmäßig in den Fokus der Politik.

Der Griff nach Maßnahmen wie der Zwangshypothek ist in normalen Zeiten eher unwahrscheinlich. Selbst eine „normale“ Rezession dürfte die Politik kaum verleiten diesen sehr unpopulären Weg zu gehen. Doch vor allem in Zeiten in denen es Probleme mit einer hohen Staatsverschuldung und Kreditaufnahmen in Billionensumme gibt ändert sich diese Wahrscheinlichkeit. Immerhin sind die Wertstabilität und die Unbeweglichkeit der Immobilie in Zeiten knapper Staatskassen durchaus vorstellbare Elemente der Rekapitalisierung eines Staates.

Dabei wirken Zwangshypotheken des Staates oftmals wie eine Art Steuer. Die letzte staatliche Zwangshypothek im Zuge der Währungsumstellung aus dem Jahre 1948 etwa, war eine Eintragung über 30 Jahre. Immobilienbesitzer waren gezwungen auf Ihren Grundbesitz in vierteljährlichen Raten diese „Sondersteuer“ abzutragen. Damals galt ein Freibetrag von 5.000 Mark. Die Höhe dieser Abgabe bemaß sich am Vermögen mit Stand vom 21. Juni 1948, dem Tag nach Einführung der D-Mark. Die Abgabe belief sich damals auf 50 % des berechneten Vermögenswertes.

In wirklich schlechten Zeiten kommt es regelmäßig zu Maßnahmen durch Staaten, um die eigenen Finanzen zu stabilisieren. Für die Besitzer von Vermögen bedeuten diese Jahre oftmals sehr schmerzhafte Einschnitte in die Souveränität ihres Vermögens. Neben Steuererhöhungen, Kapitalverkehrskontrollen oder auch dem viel gefürchteten Goldverbot gehören auch Zwangshypotheken zu diesen Maßnahmen. Auch in Deutschland wurden diese Zwangshypotheken bereits mehrfach in den letzten 100 Jahren als Mittel zur Aufbesserung der staatlichen Finanzen genutzt.

Die derzeitige aktuelle politische und wirtschaftliche Lage Deutschlands und die Aufnahme von Krediten in Billionenhöhe ( das so genannte Sondervermögen) lassen nichts Gutes diesbezüglich für die Zukunft erahnen.

Die Landwirte sollen jetzt die Suppe auslöffeln, um die verfehlte Haushaltspolitik der Ampelkoalition in Berlin zu korrigieren.

10. Jan.-2024/P-headli.-cont.-red./327[163(38-22)]/CLA-164/02-2024

Weshalb sollte das Dienstwagenprivileg beibehalten werden, während der Landwirt nun jedoch für seinen Diesel mehr bezahlen muss?  Warum erhalten Bundesbedienstete und Abgeordnete zusätzliche finanzielle Erhöhungen im Jahr 2024, ausgerechnet jene, die den Bauern soeben Auflagen bei Steuern erteilt haben?

Haben die Bauern auch eine Inflationsausgleichspauschale von 3.000 € erhalten? Natürlich ist das nicht der Fall, doch niemand stellt die Frage!

Ein Landwirt, der einen Betrieb zur Fütterung von Milchkühen errichtet, muss mindestens 30 Jahre lang Schulden machen, bevor alles bezahlt ist.  Doch was ist mit den ständigen Änderungen und Verordnungen in Bezug auf die Tierhaltung oder den Milchpreis? Lohnt sich dann noch eine Investition in die Milchviehhaltung? Egal, ob es die Bank zur Förderung ist oder eine andere, die sich mit diesem Thema Landwirtschaft beschäftigt, sie vertreten ganz andere Interessen und Ansichten über Gewinn und Zinsen!

Wir dürfen hierbei nicht vergessen, „unsere Bauern sorgen für das ESSEN“. Sie sind in einem Wettbewerb, der sich mit anderen Ländern und anderen Nationen vergleicht.

Unsere Landwirte sind nicht zwangsläufig gegen die Energiewende. Sie betreiben Biogasanlagen, Windräder oder Photovoltaikanlagen. Im Gegensatz zu der „letzten Generation“ wünschen die Bauern nicht, den Bürgern ihre Sicht der Welt vorzugeben.

Die Forderungen der Landwirte sind klar formuliert:

• Rücknahme der schrittweisen Abschaffung der Dieselrückvergütung


• Keine Steuererhöhungen oder Auflagen, die sogar innereuropäisch zu Wettbewerbsnachteilen führen


• Importierte Waren müssen mindestens den deutschen Anforderungen an Umwelt-, Tierschutz- und Sozialstandards entsprechen. (Lieferkettengesetz)


• Klare 100% Herkunftskennzeichnung für alle landwirtschaftlichen Produkte, auch in verarbeiteten Lebensmitteln und Restaurants

Es geht nicht nur um Geld.

Es geht auch darum, einen Berufsstand und seine Arbeit für unsere Gesellschaft anzuerkennen und wertzuschätzen.

Unsere Bauern sind wichtige Leistungsträger in unserer Gesellschaft.

Kommentar/Resümee

Bauern leisten einen wichtigen Beitrag in unserer Gesellschaft und sind „systemrelevant“. Es ist von Bedeutung, dass man dafür Respekt zeigt!

Ein Problem besteht darin, dass die ständigen neuen Veränderungen und Regeln für die Landwirtschaft, die Bauern unter Druck setzen sowie sie auf absehbare Zeit zusätzlich belasten. Die Gesellschaft profitierte von der ständigen Abwanderung ihrer landwirtschaftlichen Betriebe. So hart es klingt, ist es auch.

Der technische Fortschritt zwingt sie dazu, sich zu entscheiden, ob sie wachsen oder untergehen sollen. Bauern sind gezwungen, ständig zu investieren, um überleben zu können. Für diesen Zweck ist es notwendig, dass der Staat ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellt. Jedoch erhöhen diese Investitionen den Wert Ihrer Höfe. Viele wohlhabende Menschen in Deutschland bekommen jährlich Tausende Euro von der Politik, weil ihre Grundstücke teurer werden. Es ist notwendig, um die Landwirtschaft zu erhalten, jedoch ist einer der Hauptgründe, weshalb einige Beobachter die Proteste ablehnen.

In unserem Fall leben wir in einem ländlichen Gebiet und nicht in der Stadt, sondern sind bestens mit den Problemen und Leistungen der Landwirte vertraut.

Macht weiter! Wir unterstützen eure Forderungen!

Exklusivinterview mit Günter Tiroux, dem Bürgermeister von Pinnow!

21-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./195/70-22/CLA-32/32-22

„Mit Erfahrung in die Zukunft“ – sein Wahlversprechen, das Günter Tiroux vor 510 Tagen zum Bürgermeister von Pinnow/Godern machte.

Am 30.5.2021 wurde er mit 1.057 Stimmen, das entspricht 81%  der Wahlberechtigten in das Amt gewählt. Wir wollten nun wissen – was ist draus geworden?

Wir hatten langfristig um einen Termin ersucht und diesen an einem wunderschönen Herbsttag im Oktober 2022 bekommen. Freundlicherweise  hatte er sein kleines,  hell und zweckmäßig eingerichtetes  Büro im Gemeindehaus nur für uns geöffnet. Der Empfang war herzlich und wir konnten in einer zwanglosen Atmosphäre unsere Fragen an ihn richten. Um es schon mal vorweg zu nehmen, seine Kompetenz in Wirtschaftsfragen, seine ruhige Art und die aktive Bürgernahe lassen auf eine positive Entwicklung der Gemeinde hoffen, die es trotz einiger Probleme und Sorgen zu gestalten gilt.

Die Gemeinde Pinnow mit dem Ortsteil Godern ist eine schöne, lebendige und liebenswerten  Umlandgemeinde der Landeshauptstadt Schwerin. Das Gemeindegebiet liegt in einer wunderschönen Natur mit eigenem 2,68 km² großen See und verfügt über eine sehr gute Infrastruktur. Mit leichtem Stolz berichtet uns  Bürgermeister Günter Tiroux dazu,  „wir haben eine eigene Kita, eine Grundschule (zusammen mit der Nachbargemeinde Sukow), verschiedene medizinische Angebote, eigene Feuerwehr, Gastronomie, eigener Strand, verschiedene Sportvereine, Tennisplätze, Segelflugplatz, ein EDEKA Markt und etliche Gewerbebetriebe“.

Als Wohnstandort zählt Pinnow zu den attraktivsten Standorten für Kauf oder Miete im Umfeld von Schwerin. Das zeigt auch die Bevölkerungsentwicklung (ca.600 Einwohner Anfang der 90er und über 2.000 Einwohner in 2021). Was uns sehr freut, ist der Zuzug zahlreicher junger Familien mit Kindern gerade in den letzten Jahren, denn das bedeutet immer Zukunftssicherung für eine Gemeinde.

„Pinnow – eine Gemeinde mit Zukunft“ steht auf einem Werbeträger im Büro. Auf welchen Wegen gehen Sie an diese Aufgabe und wie wollen das mit Leben erfüllen?

Für mich ist das sehr wichtig und bestimmt mein Handeln – die Fragen und Sorgen der Bürger ernst zu nehmen und am liebsten direkt mit ihnen zu klären. „Ein langer, aufwendiger Schriftwechsel würde dem im Wege stehen und so gehe ich gerne am Abend oder am Wochenende zu meinen Leuten“ dann fügte er noch hinzu „ich bin eben ein Mann der Praxis und suche immer nach schnellen und einfachen Lösungen, die dem Bürger helfen.“

Unsere weitere Frage ging in Richtung Energiekosten der Gemeinde, in Verbindung mit dem Eigenbetrieb des Heizhauses, das für die Beheizung von 210 Wohneinheiten zuständig ist.

 „Das gespart werden muss ist klar, wir sind hier auf der Suche nach praktikablen Lösungen. Da gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, an denen wir dran sind und hoffentlich Entscheidungen in Kürze getroffen werden können. Eine davon ist die Umstellung des Energieträgers von Erdgas auf Geothermie und Biogas. Dazu kämen noch 20 ha PV-Anlagen im Gemeindegebiet. Da wir in einem Trinkwasserschutzgebiet liegen, sind die Untersuchungen langwierig und es bedarf weiterer Gutachten bzw. Abstimmungen in der Gemeinde und deren Vertreter. Ich verwalte ja schließlich das Geld aller Gemeindemitglieder und Steuerzahler hier und will damit sorgfältig umgehen. Die Umstellungskosten und Investitionen würden dann ja nicht nur die angeschlossenen Wohneinheiten, sondern alle treffen.“

Sie haben in den letzten 12 Monaten plötzlich vier Jahresabschlüsse bekommen, wie sieht denn jetzt der Haushalt aus?

Unsere Haushaltslage ist relativ stabil, im Gegensatz zu anderen Kommunen betragen unsere liquiden Mittel noch ca. 2,0 Mio. € und wir besitzen eine Rücklage von ca. 800 Tsd. €, damit können wir die jetzige Krise 2023/24 gut überstehen. Durch ein umsichtiges Wirtschaften sind wir in der Lage auch zukünftig Projekte auszugestalten.

Sie haben einen Zukunftsausschuss, welcher jetzt neue Aufgaben bekommen soll?

Der Zukunftsausschuss soll um die Aufgabenbereiche „Wirtschaftliche Entwicklung“/“Energetisches Dorf“ /“Flugplatz-Attraktivität“/“ Lebensqualität des Dorfes“/“Tourismus“ erweitert werden. Er soll strategisch wirken und mit den Bürgern zukünftige Entwicklungen bestimmen und den Abgeordneten ein Leitfaden für das Handeln darstellt. Hierbei kommt es besonders darauf, dass die verschiedenen Bereiche einzeln betrachtet werden müssen und welche Steuerungsfunktion die Gemeinde dabei anwenden soll. Also so z.B. Steuereinnahmen, neue Wohngebiete, andere wirtschaftliche Einnahmen, Energiedorf und festlegen von Schwerpunkten für Entwicklungen. Das ist ein sehr komplexes Thema, aber außerordentlich wichtig für unsere kommunale Selbstverwaltung. Aber auch Erkenntnisse bringen soll, wo wir mehr externen Sachverstand benötigen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. “ Und diesen Prozess und Steuerungsfunktion soll unser Zukunftsausschuss erkunden für das nächste Jahrzehnt“.

Wir bedanken uns für uns die schnelle und problemlose Öffentlichkeitsarbeit bei dem Bürgermeister von Pinnow Günter Tiroux.

Teil 2- Die Misere beim Kapitel 6.5 Energie [Windenergie] des regionalen Planungsverbandes WM! Der Kreistag LUP möchte eine baldige Entscheidung im Okt. 2022 und eine Sondersitzung!

12-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./192/67-22/CLA-29/29-22

In einem gemeinsamen Antrag hatte die CDU-Fraktion mit der Fraktion-FREiER HORiZONT / FREIE WÄHLER (Man höre und staune!), auf der letzten Kreistagssitzung im Sep. 2022, eine Beschlussvorlage eingebracht den regionalen Planungsverband Westmecklenburg [RPV-WM] antreiben, dass Verfahren (zzt. dieAbwägung zur Teilfortschreibung RR WM 3 Stufe der Beteiligung von Nov. 2021) fortzusetzen und zum Abschluss zu bringen.

Hierzu wird die Forderung gestellt, nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (für M-V ist festgeschriebenen bis 2032 / 2.1 % der Landesfläche) die zukünftigen Flächen gleichmäßiger zu verteilen unter den Planungsverbänden in MV , aber auch innerhalb des RPV-WM. So trägt von den 7.690 ha ausgewiesenen Flächen des RPV-WM 2021 der Landkreis LUP mit 6.113 ha die größte Last. Um das alles zu klären, sollte noch im Oktober 2022 eine Sondersitzung einberufen werden, was der Landrat Herr Stefan Sternberg anraten sollte!

Hierzu ist bekannt seit dem 29. Juni 2022, dass die Regionalplanung für die Windkraft (Kapitel 6.5 Energie) in Westmecklenburg für ungültig erklärt wurde. Der Amtsleiter Herr Schmude berichtete darüber, auf der Sitzung des RPV-WM, dass das Urteil aus dem Jahr 2017 durch ein rechtskräftiges Urteil des VG Schwerin 2021, nun vom OVG Greifswald 2021 bestätigt wurde. Auch die Landesregierung hat zudem mit der Drs. 8/444 des Landtages MV klargestellt, dass für die Region Westmecklenburg gegenwärtig keine Ziele und auch keine Ziele in Aufstellung vorhanden sind. Die Sach- und Rechtslage hat die Beschlusslage des Verbandes überholt. Der Vorstand des Landesplanungsverbandes habe daraufhin entschieden, das Thema Wind auszusetzen, bis entschieden ist, wie man mit der Regionalplanung weiter verfahre.

Die nachfolgende Diskussion zu dem Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion-FREiER HORiZONT / FREIE WÄHLER war sehr anspruchsvoll!

Der Landrat Herr Stefan Sternberg ist selbst zweiter Stellvertreter des RPV-WM und ließ sich hier von diesen Fraktionen nicht unter Druck setzen. Gut so! Er stellte völlig souverän dar, dass man ihn hierzu nicht beauftragen können, aufgrund des Landesplanungsgesetzes. Ebenso könne der Kreistag nicht eine Forderung darstellen, sondern nur eine BITTE äußern. Berechtigterweise stellt er diese Richtlinien vor der Diskussion zu diesem Antrag allen Fraktionen dar und bat um Änderungen in den Formulierungen. Daraufhin entbrannte eine Diskussion.

So war zu hören vom Frakt.-Vors. der CDU-Fraktion Herr Christian Geier das man das Urteil von 2017 nun rechtlich überprüfen und neu bewerten will und auch anders betrachten sollte.

Der Frakt.-Vors. FREiER HORiZONT / FREIE WÄHLER (selbst Vorstandsmitglied im RPV- MV) Herr Heiko Böhringer  beschwor die Anwesenden alles dafür zu tun das der Plan bestehen bleibt.

Der Frakt.-Vors. der LINKE Herr Andreas Sturm wollte eine vorherige Abstimmung zur nächsten Sitzung des RPV-WM, ein Treffen vorher und einheitliches Auftreten, welches er schon seit Jahren vermisse.

Die Frakt.-Vors. der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Frau Ulrike Seemann-Katz hat Probleme mit dem Antrag und plädierte für ein Verständnis für mehr Energieausbau! Sie kann dem Antrag so nicht zustimmen.

Die Frakt.-Vors. der SPD-Fraktion Frau Dr. Margret Seemann  freute sich schon über die Antragstellung und das Ende einer Blockadehaltung um endlich bei diesem Thema voranzukommen.

Der Frakt.-Fraktion FDP-ABLR-AfL Herr Burkhard Thees wunderte sich auch über den Wandel in den Ansichten, aber unterstützte den Antrag.

Die stellv. Frakt. Vors. der AfD-Fraktion Frau Birgit Bloch fand die Diskussion interessant!

Man einigte sich schließlich auf einen mehrheitlichen Beschluss.

Ob man nun durch diesen Antrag im Planungsverband wieder eine Planungshoheit erhält, bleibt offen!

Quelle: Entwurf Anlage 2: Präsentation der 66. Verbandsversammlung veöffentlich in der 29.KW -www. region-westmecklenburg.de

Auch in der Stadt Crivitz gibt es jetzt plötzlich Widerstand, obwohl man doch selbst einen eigenen Energiepark – Nr.15 zum Thema. Windkraft plant!

Offener Brief der Stadt Crivitz“  – von Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm vom 28. September 2022

„. an Landes- und Bundesregierung zur drastischen Erhöhung der Energiekosten! …..“Warum müssen die bereits vorhandenen Windenergieanlagen immer wieder stillstehen? Warum können wir immer noch nicht genug Energie speichern? Die Aussage 2% der Landesfläche ist doch völlig irrwitzig, wenn noch mehr Anlagen stillstehen.“ (Quelle www. stadt-crivitz.de/offener-brief-der-stadt-crivitz) Wir sind sprachlos über so viel Fachwissen!

Resümee

Es ist schon erstaunlich, dass man ein Urteil aus dem Jahre 2017 plötzlich nach 5 Jahren anders interpretieren will! Sehr mutig, ob das in dieser Situation hilft, bleibt fraglich! Zu mindestens war eins klar zu hören, dass das Land MV nicht vorhat die Planung an sich zu reißen und somit der Planungsverband weiterarbeiten könnte!

Für den regionalen Planungsverband kann es eigentlich nur eine Entscheidung geben, seine Planung auf regionaler Ebene weiterzuführen, mit einer „Vollen Fahrt voraus“!

Dazu sind die Kriterien nun einmal anzupassen an die neue Gesetzeslage und gegebenenfalls auch eine 4. Auslegung durchzuführen. Bis Febr. 2024 ist hierfür noch Zeit, damit auch das Land MV seine Flächenziele insgesamt erfüllen kann!

„Als wir das Ziel aus den Augen verloren, verdoppelten wir die Anstrengungen.“ Mark Twain

AKTUELL!———Veröffentlichung des regionalen Planungsverbandes am 13.10.2022!!! „außerordentliche 67. Verbandsversammlung am 26.10.2022“

Es tut sich also plötzlich etwas am 26. Okt. 2022 in Schwerin! Bestimmt mit einer langen Diskussion!

Aber bietet der Vorstand und die Geschäftsstelle des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg auch im Vorab zur Veranstaltung ein Bürgerforum an oder bleibt man wieder nur unter sich, um solche wichtigen Fragen zu klären? Auch der Souverän möchte die Möglichkeit haben, Fragen und Meinungen zu Angelegenheiten des Planungsverbandes zu stellen! 

Denn in 19 Monaten ist der Bürger mit Abgabe seiner Stimme gefragt zur Kommunalwahl, deshalb schaut man hier ganz genau hin!

Exklusivinterview mit der Unternehmensgruppe Gollan Neustadt in Holstein über die „gebührenpflichtige Garten- und Parkabfälle“ im Werkstatthof / Annahmestelle in Crivitz!

26-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./188/63-22/CLA-25/25-22

Die Unternehmensgruppe Gollan ist in den Bereichen Recycling, Immobilien, Handwerk und Auto tätig. Ob in Neustadt/Beusloe, Lübeck, Schwerin, Johannistal oder Crivitz!

Exklusivinterview mit der GOLLAN Zentrale in Neustadt in Holstein!

Die Gollan-Firmengruppe „ist in den Bereichen Abfallwirtschaft, Bausparte, Kfz-Service und Immobilien in ganz Norddeutschland tätig. Darüber hinaus wurde mit der Kulturwerft Gollan in Lübeck ein Ort für Kunst, Kultur, Feiern und Events geschaffen. Geblieben ist Beusloe bei Neustadt als Firmensitz. Heute ist die Unternehmensgruppe Gollan ein mittelständisches, inhabergeführtes und von den handelnden Personen geprägtes Unternehmen. Dahinter steht eine an langfristigem und kontrolliertem Wachstum orientierte Unternehmenskultur – und die Philosophie der Nähe zum Markt.“ ( Quelle:www.gollan.de/unternehmen)

Seit 01.01.2022 ist die neue Satzung (Abfallentsorgungssatzung) über die Abfallentsorgung im Landkreis Ludwigslust – Parchim in Kraft. Diese beschreibt im Inhalt auch vor, dass im Bringe System die Garten- und Parkabfälle durch die Bürger gebührenpflichtig abzugeben in Werkstatthöfen. In Crivitz wurde das bestehende Gollan Recyclingzentrum als „Werkstatthof“ vom LK – LUP deklariert und eine Kooperation abgeschlossen mit dem Betreiber ( die GOLLAN RECYCLING GMBH).Wir wollten nun wissen, welche Erfahrungen man mit dem jetzigen System hat und wie die Resonanz der Bürger ist. Hierzu sprachen wir mit der Geschäftsführung in Neustadt!

Für wie viele Bürger sind sie Zuständig im Werkstatthof Crivitz?
Die Annahmestelle soll insbesondere von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Crivitz und den umliegenden Gemeinden genutzt werden. Hier können im Auftrag der Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR Grünabfälle, Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Haushaltsschrott abgegeben werden. Weiterhin werden gewerbliche Abfälle wie z.B. Bauschutt und Baumischabfälle angenommen. Wir schätzen, dass ca. 5.000 bis 7.000 Haushalte (10.000 bis 15.000) nutzen bzw. nutzen wollen.

Wie hoch war ca. die Anzahl der Anlieferungen für Grünschnitt?
„Die Anzahl der Anlieferungen wird nicht erfasst. Von Jahresbeginn bis Ende August wurden ca. 245 Tonnen Grünabfälle angenommen.“

Ab wann sind sie im Jahr 2022 gestartet?
Die Gollan Recycling GmbH nimmt seit dem 01.01.2022 als Auftragnehmer der ALP AöR Garten- und Grünabfälle, Sperrmüll- und Haushaltsschrott sowie Elektro- und Elektronikschrott an. Aber auch bereits in den Jahren zuvor bestanden zwischen dem Abfallwirtschaftsbetrieb Ludwigslust-Parchim vertragliche Regelungen zur Annahme von Garten- und Grünabfälle, Sperrmüll sowie Elektro- und Elektronikschrott.

Haben sie Ihre Öffnungszeiten verändert?
Die Öffnungszeiten wurden angepasst. Die Abgabe ist nun auch am Samstag möglich. Öffnungszeiten ganzjährig Mo-Fr: 08:00 – 16:00 Uhr, Sa: 09:00 – 13:00 Uhr“

War für sie die Einstufung als Werkstatthof mit einer Umstellung verbunden?
Es handelt sich nicht um einen Wertstoffhof, sondern um eine Annahmestelle. Eine Umstellung ergab sich aufgrund der Erweiterung der Öffnungszeiten auf den Samstag sowie der kostenpflichtigen Annahme von Grünabfällen.

Was meinen Sie, haben sich die Befürchtungen für eine verstärkte illegale Ablagerungen Garten- und Grünabfällen in den angrenzenden Wäldern bestätigt? Was sind ihre Erfahrungen dazu? Auch in Crivitz?
„Uns sind keine Häufungen einer illegalen Entsorgung von Grünschnitt im kreisgebiet bekannt.“

Kennen sie den neuen Leitfaden des Landkreises LUP zum Verbrennen von Abfällen! Was meinen sie dazu?
„Der Leitfaden wurde vom Fachdienst Umwelt Bereich Immissionsschutz / Untere Abfallbehörde erarbeitet und mit dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Abfallwirtschaft abgestimmt. Den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landkreises wird der Leitfaden mit dem kommenden Landkreisboten zur Verfügung gestellt darüber hinaus wird dieser über die Internetseite des Landkreises als PDF-Datei abrufbar sein. Der Leitfaden gibt einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die Entsorgungswege für pflanzliche Abfälle, die Nutzung von Feuerschalen und zum Umgang mit erkrankten Pflanzen. Der Leitfaden kann damit zur Sensibilisierung unserer Bürgerinnen und Bürger zum Thema Verbrennen von Gartenabfällen wesentlich beitragen.“

Was sind ihre Erfahrungen mit der jetzigen Umstellung der Abfallentsorgung im Landkreis LUP?
„Als Annahmestelle von Grünabfällen haben wir keine entscheiden Veränderungen feststellen können.“

Welche Hinweise können sie zu diesen Themen den Bürgern in Crivitz geben?
Biotonne und Annahmestellen sowie Wertstoffhöfe im Kreisgebiet nutzen, Verbrennen vermeiden –Hinweis auf Leitfaden“

Welche kritischen Bemerkungen haben sie insgesamt zur Abfallentsorgung des Landkreises LUP?

„Als Anlagenbetreiber können wir an der Zusammenarbeit nichts bemängeln.“

Worauf sollte der Landkreis achten oder was muss man in der Zukunft besser machen?
„Die Abstimmung mit dem Landkreis LUP läuft ohne Probleme.“

Wir bedanken uns für uns die schnelle und problemlose Öffentlichkeitsarbeit bei der Gollan Unternehmensgruppe – zentrale Geschäftsführung Neustadt in Holstein.

Teil 1- Regionaler Planungsverband Westmecklenburg [RPV-WM] steckt in einem Dilemma beim Kapitel 6.5 Energie [Windenergie]!  

27-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./174/49-22/CLA-11/11-22

Die Komplikationen sind hausgemacht! Das ganze Hin und Her geht schon seit 2016 und nun steht der Verband vor einem Scherbenhaufen seines eigenen Handelns! Mit fatalen aktuellen Folgen!  Eine Grundsatzentscheidung steht am 30. November 2022 bevor!

Wie kam es dazu? ( die Geschichte!)

Am 24.02.2015 beschloss der Regionale Planungsverband in seiner 50. Verbandsversammlung die Kriterien, die im Zuge der Teilfortschrei-bung einer Neuauswahl von Flächen für Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in seinem Verbandsgebiet zugrunde liegen sollen. Am 20.01.2016 fasste der Regionale Planungsverband auf seiner 53. Verbandsversammlung den Beschluss, das öffentliche Beteili-gungsverfahren gemäß § 7 Absatz 2und § 9 Absatz 3 LPlG M-V zu eröffnen. Die erste Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 29.02.2016 bis zum 30.05.2016 statt. In diesem Rahmen sind knapp 3.000 Stellungnahmen mit knapp 5.000 Einzeleinwendungen eingegangen. Auf seiner 55. Verbandsversammlung am 20.12.2016 hat der Regionale Planungsverband beschlossen, die Ausweisungskriterien dahingehend zu modi-fizieren, dass das Restriktionskriterium „Horste vom Rotmilan einschließlich 1.000 m Abstandspuffer“ gestrichen und stattdessen das weiche Ausschlusskriterium „Regionale Dichtezentren des Rotmilans mit hoher und sehr hoher Habitatdichte“ aufgenommen wird.

Auf seiner 56. Verbandsversammlung am 10.05.2017 hat der Regionale Planungsverband eine Gebietskulisse zur Beschlussreife gebracht, die einen hinreichend verfestigten Planungsstand darstellt (sog. „Ziele in Aufstellung“). Grund dieses Verfahrensschrittes: Das OVG Greifswald hat am 31.01.2017 das RREP-WM hinsichtlich der Konzentrationsflächenplanung inzident für unwirksam erklärt (Aktz. 3 L 144/11). Mithin standen der Windenergienutzung im Außenbereich keine Ziele der Raumordnung mehr entgegen, die einer Steuerung von Einzelvorhaben dienen. Die am 10.05.2017 beschlossenen „Ziele in Aufstellung“ konnten seitdem als Grundlage für die landesplanerische Beur-teilung von Einzelvorhaben seitens der Unteren Landesplanungsbehörde herangezogen werden und als Basis für die Beantragung befristeter Untersagungen gemäß § 14 Abs. 2 ROG seitens des Planungsverbandes dienen.

Auf seiner 57. Verbandsversammlung am 15.11.2017 hat der Regionale Planungsverband darüber hinaus weitere richtungsweisende Abwä-gungsentscheidungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit des Programms getroffen, so u.a. zur Differenzierung des Siedlungsabstandes zwischen dem Innen- und dem Außenbereich, zur Streichung der höhenbezogenen Abstandsregelung sowie zur Anwendung der „Planerischen Öffnungsklausel“. Der Vorstand hat auf seiner 136. Sitzung am 26.06.2018 festgelegt, der Verbandsversammlung zu empfehlen, die Bezeichnung der beiden Siedlungsabstandskriterien („mindestens 1.000 m Abstandspuffer zu Gebieten, die nach der BauNVO dem Wohnen, der Erholung, dem Tourismus und der Gesundheit dienen“ sowie „mindestens 800 m Abstandspuffer zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich, die dem Wohnen dienen“) im Sinne der Rechtssicherheit so zu modifizieren, dass „mindestens“ gestrichen wird.

Auf ihrer 58. Sitzung am 22.08.2018 hat die Verbandsversammlung mehrheitlich den Abschluss der ersten und die Einleitung der zweiten Beteiligungsstufe beschlossen. In dem Zusammenhang hat die Verbandsversammlung beschlossen, das geplante Windeignungsgebiet (WEG) Nr. 24/18 Ludwigslust Ost zu streichen, den Programmsatz (10) zur Planerischen Öffnungsklausel neu zu formulieren sowie den Umwelt-bericht und den Fachbeitrag Denkmalschutz redaktionell anzupassen. Außerdem wurde die vom Vorstand empfohlene Streichung des Wortes „mindestens“ bestätigt. Im Rahmen der 59. Verbandsversammlung am 05.11.2018 erfolgte eine nochmalige inhaltliche Auseinandersetzung und erneute Beschlussfassung zum WEG 24/18 Ludwigslust Ost. Im Ergebnis wurde dem Widerspruch des Vorstandes vom 05.09.2018 stattgegeben. Zudem wurden die Ergebnisse der Abwägung aus der ersten Beteiligungsstufe bestätigt sowie der Entwurf der Teilfortschreibung (einschließlich Text und Karte M 1:100.000) und der Entwurf des Umweltberichtes (einschließlich beider Fachbeiträge) für die zweite Stufe des öffentlichen Beteiligungsverfahrens freigegeben.

Die zweite Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 05.02.2019 bis zum 10.05.2019 statt. In diesem Rahmen sind knapp 2.600 Stellungnahmen mit knapp 3.500 Einzeleinwendungen eingegangen. Auf seiner 62. Verbandsversammlung am 10.06.2020 hat der Regionale Planungsverband richtungsweisende Abwägungsentscheidungen getroffen, so u.a. zur Streichung der Programmsätze (9) „Eignungsgebiete für Windenergieanlagen mit bedingter Festlegung“ und (10) „Planerische Öffnungsklausel für die gemeindliche Bauleitplanung“.

Auf seiner 64. Sitzung 26.05.2021 hat die Verbandsversammlung den Abschluss der zweiten und die Einleitung der dritten Beteiligungs-stufe beschlossen. Die Abwägungsdokumentation über die erste und zweite Beteiligungsstufe ist im Internet unter www.raumordnung-mv.de verfügbar. Die vorliegende Broschüre stellt das zusammenfassende Abwägungsergebnis der zweiten Beteiligungsstufe dar und ist gleichzeitig der Entwurf der Teilfortschreibung für die dritte Beteiligungsstufe. Die öffentliche Auslegung des 3. Entwurfes der Teilfortschreibung und des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichts fand im Zeitraum vom 31.08.2021 bis zum 02.11.2021 statt.(Quelle: 2.und 3.Stufe der Beteiligung- Chronologie der Teilfortschreibung-Nov.2018 und Mai 2021).

Aktuell 2022

Am 29. Juni 2022 auf der 66. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg in Parchim erklärte der Amtsleiter Herr Schmude auf der Sitzung des Plnungsverbandes, dass das Urteil aus dem Jahr 2017 durch ein rechtskräftiges Urteil des VG Schwerin aus dem Jahr 2021, welches vom OVG Greifswald 2021 bestätigt wurde, überholt wurde. Die Landesregierung hat zudem mit der Drs. 8/444 des Landtages MV klargestellt, dass für die Region Westmecklenburg gegenwärtig keine Ziele und auch keine Ziele in Aufstellung vorhanden sind. Die Sach- und Rechtslage hat die Beschlusslage des Verbandes überholt. (Quelle: Entwurf des Protokoll der 66. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg (RPV WM) – veröffentlicht seit der 29.KW).

KLEINE ANFRAGE vom 07.04.2022 des Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Windenergienutzung auf mindestens zwei Prozent der Landesfläche und ANTWORT der Landesregierung. (Quelle: https://gruene-fraktion-mv.de/parlament/anfragen/)

Drs. 8/444 des Landtages MV

1. Was ist der aktuelle Stand der Regionalplanung für die Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern?
a) Wie ist der aktuelle Stand der Ausweisung von Eignungsräumen für die Windkraftnutzung in den vier Planungsregionen in Mecklenburg-Vorpommern (bitte einzeln für jede Planungsregion angeben)?

b) Wann ist mit einem Abschluss der laufenden Raumordnungsprogramme in den noch offenen Planungsregionen zu rechnen (bitte
einzeln für jede Planungsregion angeben)?


c) Welche Anteile an der jeweiligen Fläche der Planungsregionen sollen nach aktuellem Sachstand für die Windkraftnutzung ausge-
wiesen werden (bitte einzeln für jede Planungsregion angeben)?

WAS NUN?

Auf Basis eines deutschlandweiten Verteilungsschlüssels soll für M-V bis 2026 vsl. eine Zielmarke von 1,4% und bis 2032 von 2,1% festgesetzt werden. Künftig wird die Privilegierung der Windenergie im Außenbereich bis zur Erreichung der jeweiligen Zielmarken gelten. Die Rechtskraft des „Osterpaketes“ ist zum 01.01.2023 geplant. Mit den Entwürfen aus dem „Sommerpaket“ ist in Kürze zu rechnen. Auf die Drs. des Landtags 8/444 wird verwiesen. Hierin wird klargestellt, dass in der Region Westmecklenburg aktuell keine Ziele und auch keine Ziele in Aufstellung vorhanden sind, die der geplanten Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen. Abschließend erläutert Herr Schmude mögliche Szenarien bzw. Varianten im Umgang mit den neuen gesetzlichen Vorgaben.(Quelle: Entwurf des Protokoll der 66. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg (RPV WM) – veröffentlicht seit der 29.KW).

Mögliche Strategien für den Planungsverband (falls es bei der Planung auf regionaler Ebene bleibt)

Mögliche Strategien für den Planungsverband (falls die Planung grundlegend anders organisiert wird)

Quelle: Entwurf Anlage 2: Präsentation der 66. Verbandsversammlung veöffentlich in der 29.KW

Ergebnis?

Der Planungsverband begab sich daraufhin erst einmal in die Sommerferien bis 12.08.2022. Am 30.11.2022 will sich nun der Verband entscheiden, entweder die  Planung auf regionaler Ebene oder die Planung grundlegend anders organisieren (LandMV?).

Seit dem 08.04.2022 befinden sich die Windeignungsgebiete 14/21 „Groß Welzin“,  „Rohlstorf“, „Schönberg“ (WKA Schönberg III), t 46/21 „Kladrum“, WKA Questin II, Gischow III,  Grevesmühlen II,  Nr. 44/21 „Werder“,  01/21 „Rieps“ und  39/21 „Wendisch Priborn“,in einem Genehmigungsverfahren oder wurden bereits beschieden. Und der Planungsverband kann nur noch zu schauen! So wird es bis zum 30.11.2022 weiter gehen und darüber hinaus? Das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg ist jetzt der Handelnde nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz!

Resümee

Ich gehe davon aus, dass die neue Kulisse als sogenanntes „Ziel in Aufstellung“ herangezogen werden kann.“ ! Karl Schmude –Amtsleiter der Gesch.-Stelle des regionalen Planungsverband WM…Juni 2021 auf der Internetseite.(zur Zeit gelöscht).

Annehmen · Glauben · Meinen ·Mutmaßen? Was man nicht wissen kann, kann halt einfach nicht wahr sein. Und so kam es dann auch am 08.04.2022! mit den Folgen zum 29.06.2022! Es sind bezüglich der Windenergie keine Ziele und auch keine Ziele in Aufstellung vorhanden, die der geplanten Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen. Das heißt das momentan des alle beantragten Genehmigungsverfahren beim staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg abgearbeitet werden können, weil keine Ziele dem entgegenstehen.

Für den regionalen Planungsverband kann es eigentlich nur eine Entscheidung geben:

  1. Eine Planung auf regionaler Ebene durchführen.
  2. Maximalvariante („Volle Fahrt voraus“) Kriterien wiedereinmal ändern, mit Ziel > 2,1% Folge: Flächenziele werden erreicht, abschließende Planung

Die Landesregierung hat vor, die Teilfortschreibung des Kapitel 6.5 des RREP im 2. Halbjahr 2023 dem Landtag MV vorzulegen für eine Rechtsfestsetzung. Es stellt sich nur die Frage: Wie viele Windeignungsgebiete im Planungsgebiet des Planungsverbandes WM dann noch übrig bleiben, welche noch keinen Genehmigungsbescheid haben, vom staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg? Ist dieser Zeitplan überhaupt zu schaffen? Zumal dann im ersten Halbjahr 2024 die Kommunalwahlen anstehen!

Aber bitte: „Einen naturverträglichen Ausbau“!

Windräder schneller bauen, Vögel schützen! (Bundeseinheitliche Standards sollen Genehmigungsverfahren für neue Windräder vereinfachen und hohe Artenschutzanforderungen gewährleisten.) [Quelle: www.bundesregierung.de]

Was bedeutet das alles für das WEG 48/21 Wessin?

Erst einmal ändert sich nichts, auch nicht an der Rechtslage, da die Kommune über dieses Gebiet noch eine Veränderungssperre verfügt, hat bis zum 17.02.2023, längstens jedoch bis zum 28.02.2023. Ab dem 01.03.2023 wird das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg dann wieder das Genehmigungsverfahren fortführen aus dem Jahre 2019! Spätestens ab diesem Zeitpunkt muss die Stadt Crivitz nachweisen (weil sie außerdem einen eigenen Energiepark Nr.15 in dem Gebiet plant), welche Einschränkungen sie vorweisen kann (zu den geplanten 20 Windanlagen laut Genehmigungsverfahren aus dem Jahr 2019) oder ein Mindestmaß an Planung vorlegen, die den geplanten Antrag ändern. Sollten sich keine Gründe für eine Änderung ergeben, dann sticht OBER sozusagen UNTER und der Antrag von 2019 wird so umgesetzt, wie er beantragt wurde!

Die Planungen des regionalen Planungsverbandes WM haben auf diese Vorgehensweise keinen Einfluss, es sei denn bis zum 01.03.2022 findet eine 4. Beteiligung statt und in dieser ist das Windeignungsgebiet 48/21 nicht mehr enthalten! Dieser Fall ist eher unwahrscheinlich, da sich der Planungsverband eigene Kriterien und einen eigenen Prüfmechanismus (Dichtezentren und Abstandsregelungen) gegeben hat, um seine vorgegebenen Windeignungsgebiete abzusichern, welche abweichen von den jetzigen gesetzlichen Regelungen!