Hinter verschlossenen Türen – Wie der Crivitzer Bauausschuss seine Bürger im Dunkeln lässt!

15.Mai 2025 /P-headli.-cont.-red./17-2025

„Die große Funkmast-Posse – ein Lehrstück in Intransparenz“

Nach 26 Monaten ist es wieder soweit: Das Thema „Funkmast“ taucht im Bauausschuss auf – natürlich im nicht öffentlichen Teil, denn Transparenz ist in Crivitz ungefähr so verbreitet wie Sonnenschein im November.

Und wer hält sich wie gewohnt raus? Ortsteilvorsitzender Daniel Itze, ein Meister des Wegduckens. Unpopuläre Themen wie Windräder, Solaranlagen und Funkmasten? Nicht sein Metier. In Wessin wird ohnehin seit sieben Monaten nicht mehr beraten – warum auch? Die alte Ortsteilvertretung sitzt immer noch im Amt, eine Wahl gab es seit 340 Tagen nicht, aber die monatliche Aufwandsentschädigung fließt natürlich weiter.

Doch jetzt wird es ernst: Neue gesetzliche Vorgaben stehen an, der Landkreis wird ungeduldig, und eine weitere Verschleppung hilft nicht mehr. Die Pachtverträge? Angeblich längst unterzeichnet. Das politische Pokerspiel ist verloren – und das wusste auch die CWG-Crivitz schon vor der Wahl.

Und wer mischt natürlich wieder mit? Alexander Gamm, einst Bauausschussvorsitzender (Die LINKE), Gatte der Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm, heute dank der CWG-Crivitz ihr neuer Fraktionär mit erneutem Sitz im Bauausschuss – und immer noch auf Facebook als Paul Hermann unterwegs mit seinen politischen Kommentaren. Die Kunst des Verzögerns, Verschleppens und Vergessens beim Funkmast hat er als ehemaliger Bauausschussvorsitzender quasi erfunden – doch jetzt ist Schluss damit. Die Zustimmung im Ausschuss gilt zwar nicht als sicher, aber ist verwaltungsrechtlich nicht mehr zu verhindern – auch ohne die Ortsteilvertretung Wessin!

Natürlich wird das Ganze als „gesunder Kompromiss“ verkauft, während man sich hinter dem Landkreis LUP versteckt. Die CDU-Opposition? Abwartend, enthaltend – oder plötzlich doch positiv gestimmt. Schließlich geht es um ein ansässiges Unternehmen und Aufträge, und man pflegt ja ein gutes Miteinander mit CWG-Crivitz und dem Bündnis für Crivitz.

Seit Jahren wurde um den Standort des 5G-Funkmastes gerungen, doch ernsthafte Gegenargumente? Untersuchungen? Fehlanzeige! Jetzt wird die Verantwortung einfach auf den Landkreis abgewälzt. Bereits am 07.12.2022 verkündete Herr Itze in Wessin lapidar: „Wir können dagegen nichts machen!“ – oder genauer: „Der Landkreis erteilt die Genehmigung!“ Wusste er da schon vom neuen Standort? Antwort: Höchstwahrscheinlich JA.

Die Bauprojektierung war am 12.10.2022 abgeschlossen, die Antragsunterlagen gingen am 12.12.2022 in Bearbeitung. Die Vorverträge für die Pacht? Vermutlich längst unterschrieben. Und das Fatale: Die Stadt Crivitz wusste seit Januar 2023 Bescheid. Doch bis zum Ablauf der Frist am 31.03.2023 musste plötzlich alles rasant gehen. Der Hauptausschuss tagt erst im April, die Stadtvertretung Ende April – und die Bürger? Die bekamen die Unterlagen erst am 11.03.2023 kurz zu Gesicht. Viel zu spät! Heimlichkeit in der Fastenzeit? Nein, das ist gewohnte Praxis in Crivitz.

Die Kommunalverfassung fordert eigentlich frühzeitige öffentliche Informationen, doch wer glaubt, dass sich daran in den letzten zwölf Monaten nach der Kommunalwahl 2024 in Crivitz noch etwas ändern wird, glaubt auch an Märchen.

Baurechtlich liegt das Vorhaben im Außenbereich und fällt unter § 35 BauGB. Öffentliche Belange dürfen nicht entgegenstehen, die Erschließung muss gesichert sein – und natürlich dient es der öffentlichen Versorgung. Also: Alles passt!

  • Kein Nachweis über die Reichweite der Immissionen nötig!
  • Keine Prognose über elektromagnetische Strahlung!
  • Keine Prüfung naturschutzrechtlicher Aspekte!

Plötzlich ist alles geregelt. Fehlt nur noch der Beschluss und das Siegel.

  • „Die akustische Emission der Lüftergruppen bleibt im Rahmen.“
  • „Die elektromagnetischen Felder sind so gering, dass sich Personen unbegrenzt unterhalb des Turms aufhalten können.“

Jeder Diplom-Ingenieur der Hochfrequenztechnik dürfte darüber entweder lachen oder weinen.

Und weiter geht’s mit der Standortwahl:

  • „Unter Berücksichtigung aller Randbedingungen ist dieser Standort der einzig darstellbare.“

Natürlich! Denn wenn man privilegiert ist, kann man das einfach so schreiben.

Doch Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit? Fehlanzeige. Glaubwürdigkeit? Fraglich. Die Stadt Crivitz kann keine rechtlichen Gründe gegen die Privilegierung vorbringen – und will es vielleicht auch gar nicht.

Die neue Geschäftsordnung und Hauptsatzung gilt ab März 2025

14.April 2025 /P-headli.-cont.-red./11-2025

Hier im Anschluss die wichtigsten Änderungen und Neuerungen aus der Hauptsatzung vom März 2025

§ 2 Ortsteile

Für die Ortsteile Gädebehn, Kladow, Basthorst, Augustenhof und Muchelwitz wird eine Ortsteilvertretung Gädebehn gewählt. Sie besteht aus 5 Mitgliedern; je Ortsteil ein Vertreter. Wenn kein Vertreter aus den einzelnen Ortsteilen wählbar ist, können entsprechend weitere Vertreter aus den anderen Ortsteilen gewählt werden.

Die oder der Vorsitzende der Ortsteilvertretung oder ein von der Ortsteilvertretung bestimmter Vertreter hat in der Stadtvertretung und in den Ausschüssen das Rede- und Antragsrecht, soweit Angelegenheiten des Ortsteiles betroffen sind.

(6) Die Sitzungen der Ortsteilvertretungen sind öffentlich. § 4 Abs. 2 gilt entsprechend.

(7) Die Vorsitzenden der Ortsteilvertretungen können Einwohnerversammlungen für ihre Ortsteile einberufen, zu denen die Bürgermeisterin einzuladen ist.

(8) Die Ortsteilvertretungen können Widerspruch gegen Beschlüsse der Stadtvertretung einlegen, sofern diese das Wohl der jeweiligen Ortsteile beeinträchtigen.

§ 6 Beratende Ausschüsse und weitere Ausschüsse

(1) Die Ausschüsse der Stadtvertretung setzen sich aus sieben Mitgliedern, davon mindestens vier Stadtvertretern und maximal drei sachkundigen Einwohnern zusammen. Es werden keine Stellvertreter der Ausschussmitglieder gewählt.

(2) Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet:

VorsitzBauausschuss
Michael RenkerAusschussvorsitzender26.02.2015CWG
Mitglieder
Normund Hans Martin BehningAusschussmitglied13.08.2024AfD
Niclas Leon FronkAusschussmitglied13.08.2024CWG
Kurt PekrulAusschussmitglied22.07.2019CWG
Sachkundige Einwohner
Rico BlohmSachkundiger Einwohner13.08.2024BfC
Alexander GammSachkundiger Einwohner13.08.2024CWG
Henryk KrügerSachkundiger Einwohner22.07.2019CDU
VorsitzSozialausschuss
Doreen WestphalAusschussvorsitzende22.07.2019CWG
Mitglieder
Hagen Thore CzaudernaAusschussmitglied13.08.2024AfD
Andreas RüßAusschussmitglied22.07.2019CWG
Uwe ZiemannAusschussmitglied13.08.2024AfD
Sachkundige Einwohner
Michaela SchöneweißSachkundige Einwohnerin13.08.2024BfC
Beate WernerSachkundige Einwohnerin13.08.2024CDU
Jörg WurlichSachkundiger Einwohner13.08.2024
VorsitzUmweltausschuss
Hans-Jürgen HeineAusschussvorsitzender17.07.2024BfC
Mitglieder
Niclas Leon FronkAusschussmitglied13.08.2024CWG
Kurt PekrulAusschussmitglied02.09.2022CWG
Andreas RüßAusschussmitglied22.07.2019CWG
Sachkundige Einwohner
Matthias GüßmannSachkundiger Einwohner13.08.2024CDU
Nora HartlöhnerSachkundige Einwohnerin13.08.2024AfD
Karin PyrekSachkundige Einwohnerin13.08.2024CWG
VorsitzHauptausschuss
Britta Brusch-GammAusschussvorsitzende01.09.2014CWG
Mitglieder
Thomas BardenhagenAusschussmitglied15.09.2016CDU
Normund Hans Martin BehningAusschussmitglied13.08.2024AfD
Markus EichwitzAusschussmitglied13.08.2024CWG
Hans-Jürgen HeineAusschussmitglied26.02.2015BfC
Michael RenkerAusschussmitglied26.02.2015CWG
Andreas RüßAusschussmitglied22.07.2019CWG

§ 6a Senioren- und Behindertenbeirat

(1) Auf der Grundlage des § 41a Kommunalverfassung M-V wird ein Senioren- und Behindertenbeirat der Stadt Crivitz gebildet.

(2) Der Senioren- und Behindertenbeirat setzt sich aus bis zu 10 Einwohnern der Stadt Crivitz zusammen, die Mitglieder in Vereinen, Verbänden, Selbsthilfeorganisationen und Initiativen sind sowie Einzelpersonen, welche die Interessen der Seniorinnen und Senioren sowie von Menschen mit Behinderungen allen Alters der Stadt Crivitz vertreten, zusammen.

(3) Der Senioren- und Behindertenbeirat wird durch die Stadtvertretung Crivitzgewählt und gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Amtsperiode beträgt 5 Jahre.

(4) Der Senioren- und Behindertenbeirat berät die Stadtvertretung und ist in Entscheidungen bei Angelegenheiten, die die Seniorinnen und Senioren bzw. Menschen mit Behinderungen betreffen, anzuhören. Die oder der Vorsitzende oder ein vom Senioren- und Behindertenbeirat bestimmtes Mitglied kann an den Sitzungen der Stadtvertretung und der Fachausschüsse teilnehmen und hat in Angelegenheiten der Senioreninnen und Senioren sowie der Menschen mit Behinderungen ein Rede- und Antragsrecht. Der Senioren- und Behindertenbeirat tagt mindestens 3 x im Jahr in öffentlicher Sitzung. § 4 Abs. 2 gilt entsprechend.

§ 8 Entschädigungen

(8) Die Mitglieder des Senioren- und Behindertenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Senioren- und Behindertenbeirates ein Sitzungsgeld in Höhe von 40,00 Euro. Die oder der Vorsitzende des Senioren- und Behindertenbeirates erhält für jede geleitete Sitzung des Senioren- und Behindertenbeirates ein Sitzungsgeld in Höhe von 60,00 Euro.

§ 11 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Stadt Crivitz, den 13.03.2025 Im Original gez. Brusch-Gamm Bürgermeisterin Verfahrensvermerk: Die Hauptsatzung der Stadt Crivitz wurde dem Landkreis Ludwigslust Parchim als untere Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) angezeigt. Hiermit wird die Hauptsatzung der Stadt Crivitz öffentlich bekannt gemacht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht bei Verletzung von Anzeige-, Genehmigungsoder Bekanntmachungsvorschriften

https://www.amt-crivitz.de/export/sites/crivitz/pdf/crivitz/satzungen/Geschaeftsordnung-der-Stadtvertretung-Crivitz-05.03.2025.pdf

https://www.amt-crivitz.de/export/sites/crivitz/pdf/crivitz/satzungen/1.-Satzung-zur-Aenderung-Hauptsatzung-Stadt-Crivitz-copy.pdf

Errichtung und Betrieb von zwanzig Windkraftanlagen (WKA Wessin I)

06.März-2025/P-headli.-cont.-red./06-2025

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 10.02.2025

Nr.B 10/25  | 10.02.2025  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.Die Energieallianz MV Projekt Nr. 11 GmbH & Co. KG (Meschendorfer Weg 12, 18230 Rerik) erhielt mit Datum vom 04.10.2024 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 37/24).

Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:

  1. Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, wird der Energieallianz MV Projekt Nr. 11 GmbH & Co. KG die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von zwanzig Windkraftanlagen (WKA) des Typs ENERCON E 138 EP3 E2 mit TES[1] mit einer Nabenhöhe von 159,64 m, einem Rotordurchmesser von 138,59 m und einer Nennleistung von 4,2 MW an nachfolgend genannten Standorten erteilt.
Wessin Mit den Standortkoordinaten[2]
BezeichnungGemeindeGemarkungFlurFlurstück RechtswertHochwert
WKA 119089 ZapelZapel Hof120 3328 1214,765940 492,38
WKA 219089 BarninBarninBarnin11312313 3328 1748,855940 771,75
WKA 319089 BarninBarninBarnin11312313 3328 2096,625940 726,44
WKA 419089 BarninBarnin1316 3328 1806,735940 423,66
WKA 519089 ZapelZapel Hof1145 3328 1611,475940 121,70
WKA 619089 CrivitzWessinWessin44172167 3328 2018,345939 992,22
WKA 719089 CrivitzWessin4165 3328 2146,995940 322,68
WKA 819089 CrivitzWessinWessin44164163 3328 2364,245940 046,74
WKA 919089 CrivitzWessinWessinWessin444156157158 3328 2634,695939 817,43
WKA 1019089 CrivitzWessin4161 3328 2459,475939 503,86
WKA 1119089 CrivitzWessinWessinWessin444160177178 3328 2389,465939 158,52
WKA 1219089 CrivitzWessin4159 3328 2813,735939 477,56
WKA 1319089 CrivitzWessinWessinWessin444109108110 3328 3161,365939 550,11
WKA 1419089 CrivitzWessinWessin44106107 3328 3470,235939 731,98
WKA 1519089 CrivitzWessinWessinWessin4441069091 3328 3820,205939 711,74
WKA 1619089 CrivitzWessinWessinWessin444109108110 3328 3460,095939 353,12
WKA 1719089 CrivitzWessinWessinWessinWessin44441049899100 3328 3810,915939 330,11
WKA 1819089 CrivitzWessinWessin44115/1114/1 3328 3191,655938 978,71
WKA 1919089 CrivitzWessin4113/1 3328 3552,195938 924,07
WKA 2019089 CrivitzWessin4103 3328 3964,075938 932,27

  1. Die unter „C.“ aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
  1. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen C.III.2., C.III.3., C.III.4., C.III.5., C.III.6., C.III.7., C.III.8., C.III.9., C.III.10 und C.III.11 wird angeordnet.
  1. Die Ausnahmegenehmigung von den Verboten zum gesetzlichen Biotopschutz nach § 20 NatSchAG M-V für die mittelbaren Beeinträchtigungen eines 7.804 m² Feldgehölz mit Bäumen, 1.232 m² Baumreihe, 11 Einzelbäumen und 14.003 m² naturnahes Kleingewässer wird erteilt.
  1. Die Verpflichtung zur Kompensation des Eingriffs in das Landschaftsbild im Umfang von 30,8386 ha Kompensationsflächenäquivalenten geht auf die Flächenagentur M-V GmbH über.

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

Der Genehmigungsbescheid zu dem Verfahren zur Errichtung und dem Betrieb von 20 WKA wurde am 30. Dezember 2024 im Amtlichen Anzeiger M-V (AmtsBl. M-V/AAz. Nr. 55, S. 677) bekannt gegeben. Der Genehmigungsbescheid einschließlich seiner Begründung wurde vom 2. Januar 2025 bis einschließlich 16. Januar 2025 öffentlich im StALU WM ausgelegt. Die Auslegung erfolgte ebenfalls online auf dem UVP-Portal der Länder. Eine Bekanntmachung des Genehmigungsbescheids auf der Homepage des StALU WM erfolgte nicht. Dies wird hiermit nachgeholt. Die Auslegung des Genehmigungsbescheids im StALU WM sowie auf dem UVP-Portal erfolgt daher erneut. Die Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen das Vorhaben verschiebt sich entsprechend. 

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 18.02.2025 bis einschließlich 03.03.2025 zu den angegebenen Zeiten im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss – Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Montag bis Donnerstag:         7:30 – 15:30 Uhr

Freitag:                                   7:30 – 12:00 Uhr.

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66569) die Einsichtnahme möglich.

Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM

http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/

im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Wessin I“.

https://www.uvp-verbund.de/portal

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als bekanntgemacht und zugestellt.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich unter oben genannter Adresse oder elektronisch unter StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de angefordert werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe (Dritt-) Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin erhoben werden.

Der Widerspruch ist gemäß § 63 Abs. 1 Satz 2 BImSchG binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. Der (Dritt-) Widerspruch entfaltet keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern bei dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, gestellt und begründet werden.

 


In Wirklichkeit ist ein über die Stadtgrenzen hinausragender Eklat oder eine politische Masche, die den Wählerwillen infrage stellt?

21.Sept.-2024/P-headli.-cont.-red./421[163(38-22)]/CLA-257/96-2024

Der Chef der CWG-Fraktion, Herr Andreas Rüß, will direkte Neuwahlen für die Ortsteile und die Informations- und Vorschlagrechte aus den Gebietsänderungsvereinbarungen für die Ortsteile unmissverständlich abschaffen, in einer Hauptsatzungsänderung. Laut seiner Ansicht soll das Anhörungsrecht und das Recht zur Stellungnahme aus den Ortsteilen vollständig entfallen. Alles, das wird erst nach der Wahl veröffentlicht? Warum wohl?


Die Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts KV M-V seit Juni 2024 eröffnet neue Chancen bei der Wahl der Ortsteilvertretungen:
-1- Die Zuteilung und Benennung der Sitze für die Ortsteile (Wessin und Gädebehn) nach der neuen Kommunalverfassung ist nach den gesamten Wahlergebnissen von Crivitz möglich. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass vorrangig ein Losverfahren zur Besetzung der Sitze angewendet werden muss, da zwei Parteien und eine Wählergruppe die gleiche Höchstzahl aufweisen. Angesichts dessen birgt dieses Verfahren auch eine Reihe von Problemen bei der Verteilung der Sitze. Es ist und bleibt jedoch ein Aufdrücken oder Aufzwingen des gesamten Wahlergebnisses von Crivitz auf die beiden Ortsteile, obwohl diese möglicherweise andere Wahlergebnisse oder Wählerwillen widerspiegeln. Dieses Verfahren ist nicht geeignet, den Willen des Wählers in den Ortsteilen zu repräsentieren.


-2- So ist es auch möglich, die Zuteilung und Benennung der Sitze für die Ortsteile (Wessin und Gädebehn) abweichend von dem Gesamtergebnis der Kommunalwahl in Crivitz nur nach den Ergebnissen der Wahlen in den Ortsteilen vorzunehmen. (KV M-V § 32a Absatz 2 Satz 1). Die Wähler in den Ortsteilen Wessin und Gädebehn haben sich am 09.06.2024 in der Kommunalwahl entschieden und sollten nach diesen Ergebnissen auch die Besetzung ihrer Ortsteilvertretungen in den Ortsteilen von Crivitz vornehmen, um das Ergebnis der Wahl widerzuspiegeln.

Folglich ist es notwendig, zunächst das Ergebnis der Wahl in den einzelnen Ortsteilen zu ermitteln, da dieses möglicherweise vom Gesamtergebnis abweichen kann. Natürlich spiegelt es das lokale Wahlergebnis wider und lässt sich realistischer darstellen. Die Datenermittlung für die Stadt Crivitz und Ortsteile ist eigentlich kein Problem, da diese in der Wahlleitung bzw. in der Wahlkommission ordentlich sicher aufbewahrt wurden. Es entstehen natürlich Aufwendungen, um im Amt Crivitz die Wahlergebnisse für die Ortsteile herauszufiltern, diese halten sich allerdings in geringen Grenzen. Nachdem die Wahlergebnisse ermittelt wurden, werden die einzelnen Sitze in den Ortsteilen verteilt und es entsteht ein realistisches Bild für die Ortsteilvertretung.

Dies ist jedoch nicht der Fall, wie das Amt Crivitz festgestellt hat. Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde ist es nicht möglich, das Ergebnis der letzten Kommunalwahl als Grundlage für die Zuteilung der Sitze in der Ortsteilvertretung zu verwenden, da es nicht vollständig im jeweiligen Wahlbezirk ermittelt wurde. (Auszählung der Briefwahl gesamt).

Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen; das Wahlergebnis wurde im Wahlbezirk nicht vollständig ermittelt, ein Skandal oder eine Nachlässigkeit? Man kann doch als Wähler eigentlich verlangen, dass alle Wahlunterlagen vorhanden sind und gut aufbewahrt werden! Wozu geben denn eigentlich sonst die Briefwahlwähler eine eidesstattliche Erklärung ab für die Abgabe ihrer Stimme, wenn diese Ergebnisse hinterher nicht vollständig sind?


Die CWG – Crivitz beabsichtigt nun unmittelbar mit aller Kraft folgende Variante durchzusetzen:
-3- die Mitglieder der Ortsteilvertretung direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der Ortsteile wählen zu lassen, gemäß den Bestimmungen des Landes- und Kommunalwahlgesetzes.

Also eine erneute Neuwahl nur für Ortsteilvertreter. Natürlich stellen direkte Wahlmöglichkeiten einen wesentlichen Bestandteil unserer parlamentarischen Demokratie dar und sollten grundsätzlich gefördert werden. Allerdings erfordert diese Option umfangreiche Vorbereitungen und eine gewisse Vorlaufzeit, da die Bürger bisher nicht über die neue Möglichkeit informiert wurden. Daraus ergibt sich dann auch ein neuer Wahlkampf in den Ortsteilen und eine lange Vorbereitungszeit. Es muss daran erinnert werden, dass möglicherweise nicht genügend Kandidaten zur Verfügung stehen oder nicht gewählt werden und dadurch auch Ergänzungswahlen in Betracht kommen, um die Mindestmitgliederzahl für die Ortsteilvertretungen zu erreichen. Auch sind zusätzliche Sitzungen des Wahlausschusses bei eventuellen Widersprüchen notwendig oder Nachwahlen.

Es entstehen auch direkte Kosten, die durch das Vorhandensein eines Wahlausschusses, die Besetzung von Wahllokalen sowie das Drucken von Wahlscheinen und Briefwahlen sowie Sitzungen zur Wahl. Es bleibt fraglich, ob das Amt Crivitz die notwendigen personellen Ressourcen besitzt, um an den Wahltagen alle Wahllokale für die Ortsteile Wessin und Gädebehn zu besetzen. Außerdem verzögert sich der Prozess zur Konstituierung und Herstellung der Arbeitsfähigkeit der Ortsteilvertretungen bis zum zweiten Quartal 2025.
Die CWG – Crivitz will diesen Prozess der Wahl mit ihrer * Hauptsache: Augen zu und durch Mentalität* erzwingen, um ihre Position in den Ortsteilen zu erweitern und ihr Image zu verbessern. Ebenso sollen die Informations-, Vorschlags- und – Anhörungsrechte der Ortsteile deutlich eingeschränkt werden!

Kommentar – Resümee der Redaktion
„Man kann sich nicht darauf verlassen, daß das, was vor den Wahlen gesagt wird, auch wirklich nach den Wahlen gilt, und wir müssen damit rechnen, daß das in verschiedenen Weisen sich wiederholen kann.“ Angela Merkel.


Der Wählerwille wird erneut auf die Probe gestellt sowie seine Geduld und die Glaubwürdigkeit in der Politik eingefordert.


Seit Beginn des Jahres wurde über die neue Modernisierung der Kommunalverfassung im Land diskutiert und beschlossen. Allerdings ist das Amt Crivitz nicht in der Lage, alle Ergebnisse der Briefwahl im Wahlbezirk Crivitz zu ermitteln. Obwohl man seit vier Monaten weiß, dass die Kommunalverfassung für die Ortsteilvertreterwahlen unterschiedliche Möglichkeiten vorsieht, ist man nicht vorbereitet oder leistet solch eine schlechte Leistung bei der Stimmenauszählung sowie Nachweisführung und Prüfung in der Wahlleitung.

Der Amtsausschuss des Amtes Crivitz hat auf seiner Sitzung am 06.12.2023 bereits auf der Grundlage Kommunalwahlgesetz M-V die Wahlleitung des Amtes Crivitz gewählt: Wahlleiterin des Amtes Crivitz: Frau Carmen Krooß. Stellvertreter – der Wahlleiterin des Amtes Crivitz: Herr Rene Witkowski. Alle Wahlvorstände im Amtsbereich Crivitz wurden möglichst mit acht Mitgliedern besetzt (Wahlvorsteher, Stellvertreter, Schriftführer, stellv. Schriftführer und vier Beisitzer). Es wurde von der Verwaltung empfohlen, eine Entschädigung von je 70 € für den Wahlvorsteher und den Schriftführer sowie 50 € für jedes weitere Mitglied der Wahlvorstände zu gewähren. Die Gesamtkosten für alle Wahlvorstände im Amtsbereich lagen bei ca. 18.920 € .

Wie viel Aufwand und Kosten sind für ein solches Ergebnis erforderlich? An dieser Stelle stellt sich die Frage, wo sich die restlichen Briefwahlergebnisse im Wahlbezirk Crivitz nun eigentlich befinden?

Sind sie vielleicht verschwunden?

Die Bewohner um den Tulpenbaum im Ortsteil Wessi haben in der Stadtvertretung bzw. im Bauausschuss in Crivitz seit 10 Monaten keine Lobby für Ihr Anliegen!

29.Juni -2024/P-headli.-cont.-red./394[163(38-22)]/CLA-230/69-2024

Die Bürger und die Kurzzeitpflege am Tulpenbaum in Wessin werden seit Monaten mit ihren Anfragen und der Zusage auf Prüfung für eine Verkehrsberuhigung (Zone) auf 30 Km/h hingehalten und vom Bauausschuss in Crivitz verschaukelt.

Es ist erstaunlich, wie viele Autos und Transporter in der Ringstraße am Tulpenbaum unterwegs sind. Nicht nur die Lieferdienste, die um die Kurve rasen, sondern auch Landmaschinen, die hier zügig vorankommen wollen. Es geht nicht nur um die Anlieger, die eine Rennstrecke vor der Haustür haben, sondern auch um den anliegenden Kinderspielplatz und einen Bolzplatz, der vorrangig von der Jugend im Ortsteil Wessin genutzt wird.

Besonders Frau Bettina Fritzsche, selbst Anwohnerin und Mitglied des Senioren- und Behindertenbeirates der Stadt Crivitz, bemüht sich seit ca. 10 Monaten darum, im Auftrag der Bürger in den verschiedenen Gremien Gehör zu verschaffen. Zunächst einmal im Bauausschuss oder Umweltausschuss und in der Ortsteilvertretung in Wessin. Der Umweltausschuss fühlte sich nicht zuständig und die Ortsteilvertretung in Wessin nahm das Ganze gelassen und hatte auch keinen so großen Druck auf die Stadtvertreter ausgeübt.

Im Bauausschuss im Nov. 2023 versprach ihr der ehemalige Vorsitzende (Alexander Gamm–Fraktion die LINKE/Heine – Ehemann der Bürgermeisterin) sich um die Sache zu kümmern und das Anliegen zu prüfen. Herr Michael Renker, der erste Bürgermeister der Stadt, äußerte sich sofort ablehnend und machte sofort keine Hoffnung und lehnte sofort eine 30 Km/h-Zone ab. 

Als Ende Januar 2024 nach weiteren zwei Sitzungen des Ausschusses aufgrund der erneuten Nachfrage nach dem Ergebnis der Prüfung erfolgte, war Herr Gamm sehr erstaunt und konnte keine Antwort geben.  Er beabsichtigte, einen Vertreter des Amtes in den Ort Wessin zu entsenden. Als im Monat Februar und März 2024 erneut Fragen zur Verkehrsberuhigung in der Ringstraße in Wessin auftauchten im Bauausschuss, wiederholte sich das Prozedere der Antwort wie im Monat Januar und man war generell überrascht von solch einer Fragestellung.

Bis zum heutigen Tag gibt es keine Diskussion in einem Gremium dazu oder eine Antwort für die Bürger, geschweige denn, dass ihr Anliegen überhaupt ernst genommen wurde. Jeder normale Bürger würde sich hier als veralbert oder verschaukelt vorkommen von den kommunalen Gremien, insbesondere vom Bauausschussvorsitzenden, der vermutlich schon tief im Wahlkampf steckte.

Ist also das Anliegen der Bürger zur Verkehrsberuhigung in der Ringstraße im Ortsteil Wessin ein Opfer des Wahlkampfes oder war es die Arroganz der Macht einzelner Funktionsträger in der Stadt Crivitz, das nicht ernst zu nehmen?

Kommentar/ResümeeDie Redaktion

„Das absolute Nichtstun ist die allerschwierigste Beschäftigung und zugleich diejenige, die am meisten geist voraussetzt“ Oscar Wilde

Alles könnte so unkompliziert sein. Nur eine kurze Nachfrage beim Kreis ergab, dass die Stadt das Hoheitsrecht hat, eine Verkehrsberuhigung zu beschließen und einen Antrag an die Verkehrsbehörde jederzeit zu stellen. Nach einer Prüfung und im Einvernehmen mit der Stadt könnte es sich nicht nur um eine generelle 30 km/h Zone handeln, sondern auch um andere verkehrstechnische Maßnahmen, die zur Beruhigung beitragen können.

Die bisherigen Gremien und einige äußerst unqualifizierte Personen haben versagt. Es ist symptomatisch für das sporadische unkontrollierte Handeln der letzten fünf Jahre der herrschenden CWG-Fraktion, die stets alles verändern wollte, mit Macht aufgrund ihrer absoluten Mehrheit. Doch nie wusste man, wie es weitergehen sollte und hatte für die kleineren Anliegen meistens kein offenes Ohr. Sondern die stets nur ihre eigenen großen Ziele im Blick hatte. Hauptsache, Augen zu und durch.

Es ist zu hoffen, dass die Bürger des Ortsteils sich nach der Konstituierung der Ortsvertretung in Wessin im Monat August oder September 2024 für ihre Anliegen starkmachen. Allerdings sind dann bereits 12 Monate für dieses Anliegen vergangen und der Amtsschimmel (Bürokratismus) kommt noch hinzu!

Die Gemeinden Barnin/ Zapel und die Stadt Crivitz planen, mit der WEMAG eine Wärmegesellschaft zu gründen!

07.Juli-2023/P-headli.-cont.-red./296[163(38-22)]/CLA-133/74-2023

Auf der Sitzung der Stadtvertretersitzung am 26.06.2023 wurde von dem Fraktionsvorsitzenden die LINKE/Heine Herrn Alexander Gamm (auch Vorsitzender des Bauausschusses und Vorsitzende der nicht öffentlichen Arbeitsgemeinschaft Strom und Wärme) verkündet, dass die Stadt Crivitz auch ein Gemeinschaftsprojekt mit der WEMAG realisieren will. Er teilte mit, dass die Gemeinde Barnin und Zapel und die Stadt Crivitz eine gemeinsame Gesellschaft mit der WEMAG AG gründen wollen. Die technische und kaufmännische Verantwortung dieser Gesellschaft soll hauptsächlich in der Hand der WEMAG – AG liegen. Die letzten Absprachen sollten bereits bis zum 30.06.2023 getroffen werden. Während der weiteren Sitzung schätzte er weiter ein, wahrscheinlich in einem Moment der intellektuellen Schwäche, dass dieses gesamte Projekt eine Blaupause werden wird, wie es bereits in Goldberg existiert.

Da das Hauptrisiko der WEMAG AG bei der wirtschaftlichen Unternehmung liegt, kann man nicht von einer vollwertigen kommunalen Gesellschaft sprechen, sondern eher von einer kommunalen Minderheitsbeteiligung unter 50 %.

Aus den beteiligten Kommunen wurde mitgeteilt, dass eine Anlage zur Dekarbonisierung im Gewerbegebiet der Stadt Crivitz als Strom- und Wärmeerzeuger für die Neustadt in Crivitz geplant ist. Zur Teilnahme an diesem Projekt ist eine Bereitschaft der Agrargenossenschaft Crivitz e.G. bereits vorhanden. Die Agrargenossenschaft Crivitz e.G. könnte, falls erforderlich, auch eine Biogasanlage hierzu errichten. Dazu wolle man dann das Land Mecklenburg-Vorpommern als Unterstützer gewinnen. Einige Bürgermeister waren bereits zu einem Termin in Goldberg gewesen und fanden die Veranstaltung als informativ. Alle Termine, die den Bereich der Energiepolitik betreffen, in der gemeinsamen Absprache der drei Bürgermeister ist natürlich die WEMAG – AG bereits dabei. Auch der Landrat des Landkreises LUP Stefan Sternberg hat bereits bei Terminen Mitte Juni 2023 in den Gremien mit seinen Vertretern der Kommunalaufsicht vom Landkreis teilgenommen.

Die Vorlage der Bilanz der WEMAG AG Anfang Juni 2023 brachte einige Überraschungen. In den vergangenen Monaten mussten Strom- und Gaskunden in bisher nicht gekannter Höhe Preise zahlen. Die WEMAG AG hat in den vergangenen Monaten noch deutlich höhere Gewinne erzielt als erwartet. Die kommunalen Anteilseigner der WEMAG AG (ca. 201 Kommunen, – deren Geschäftsführer Herr Klaus-Michael Glaser, vom Städte- und Gemeindetag M-V ist), erhielten zusammen ca. 16,5 Millionen Euro. Auch die Gemeinden Barnin / Zapel und die Stadt Crivitz sind Mitglieder des kommunalen Anteildesignerverbandes der WEMAG, wo die Freude über den Geldfluss sicherlich sehr hoch sein dürfte. Allein die WEMAG-AG erhielt etwa 25 Mio. € für Ihre Rücklage zur Finanzierung von ca. 800 Mio. € teuren Investitionen. Der angedachte Ausbau des Netzes und die Errichtung neuer Öko-Kraftwerke. Die 25Mio. € an Rücklagen wurden durch die Notwendigkeit der Eigenkapitalstärkung gerechtfertigt, um die großen Aufgaben und Verpflichtungen des Netzausbaus erfüllen zu können. Bislang haben die Verbraucher (Bürger und Unternehmen) noch wenig davon zu spüren bekommen, sie müssen weiterhin einen Preis von ca. 0,46 € für die Kilowattstunde zahlen. So wurde Preissenkungen erst zum Jahresende 2023 für Strom und Erdgas angekündigt.

Die „BLAUPAUSE“ in Goldberg, die auch für die Gemeinden Barnin/Zapel und Crivitz in naher Zukunft gelten soll!

Das Goldberger Großprojekt im Jahr 2017 war das Projekt „Goldberger Wärme GmbH“.  Damals war noch die WEMAG Energie-Dienste alleinige Gesellschafterin. Es wird erwartet, dass sich die Situation bald ändern wird. Die Stadt Goldberg beabsichtigt, 55 Prozent der Anteile von der WEMAG Energie-Dienst zu übernehmen und dadurch eine kommunale Energiegesellschaft zu bilden. Die WEMAG erhält dann 45 Prozent der Anteile. Auch die Kommunalaufsicht überprüfte die Verträge sehr genau. Es wurde festgestellt, dass die Gewinne erst im dritten Jahr nach der Aufnahme des Blockheizkraftwerks (BHKW) fließen werden. Das technische Schema in Goldberg war anfangs so gedacht, dass die WEMAG Flächen und Gebäude auf dem Gelände einer Agrargenossenschaft anmietet und pachtet, um dort ein Blockheizkraftwerk (BHKW) zu errichten. Dieses wird auf Basis von Biogas betrieben.

Der Rohstoff Rohbiogas wird nicht nur von der Agrargenossenschaft produziert, sondern auch die Wärme, die in einer Biogasanlage entsteht, soll in Goldberg genutzt werden. Beides will man auch weiterhin in Goldberg ausbauen und nutzen, aber hauptsächlich Strom erzeugen. Um einen maximalen Stromerlös zu erzielen, sollen die Laufzeiten der beiden Anlagen aufeinander abgestimmt werden. Der Vorteil für Goldberg ist, dass die WEMAG ein Fernwärmenetz in verschiedenen Straßen errichten will. Ziel ist es, zunächst alle kommunalen Einrichtungen im Bereich der Wärmetechnik zu erschließen, wie Schule, Mehrzweckhalle und in Zukunft auch die Kindertagesstätte. Die Stadt Goldberg verfügt auch über eine eigene Wohnungsgesellschaft Goldberg (WoGeGo) mit Gebäuden und diese sollen ebenfalls in der Zukunft großräumig erschlossen werden.

Die Regelung soll nun auch für die Kommunen in Barnin/Crivitz und Zapel gelten. Nur mit dem entscheidenden Unterschied, dass es keine kommunale Wohnungsgenossenschaft gibt und die Wärmekraftwerke in privater Hand sind.

Immerhin hat sich die Frage geklärt, wer die großen Freiflächenanlagen in Wessin und Zapel auf kommunalen Flächen errichten wird. Für den geplante Energiepark in Wessin ist also soeben ein Favorit benannt worden, wie schon mal 2013/14, welcher die Windenergieanlagen errichten wird.

Darüber dürfte sich auch die landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG Wessin sehr freuen, die zu 75 % der Flächen besitzt. Es ist zu erwarten, dass die 110-KV-Leitung von Barnin über Zapel nach Crivitz auch in einer Investitionshand sein wird. Die Menge an Investitionen und Kosten für alle Projekte wird höchstwahrscheinlich dazu führen, dass die Stromtrasse der 110 KV -Leitung nicht mehr unter der Erde verlaufen wird, sondern als Oberleitung verlegt werden wird. Im Hinblick auf die geplante 380-kV-Hochspannungsleitung als Parallelleitung von Bülow nach Crivitz über Zapel und weiter ab 2029 ist damit sicherlich auch eine entscheidende Lösung gefunden worden.

Eine Liebesheirat oder eher eine Zweckgemeinschaft? Es ist wohl eher eine tiefe und intensive Liebesheirat!

Denn schon am 10.01.2014 und am 11.02.2014 beschlossen die WEMAG AG und die Stadtvertretung von Crivitz, mehrere Windenergieanlagen gemeinsam in Wessin zu bauen. Vertreter des Städte- und Gemeindetages waren ebenfalls Berater zu diesem Thema. Die Ortsteilvertretung in Wessin hat sich bereits am 12.12.2013 für einen Windpark in Wessin durch die WEMAG ausgesprochen. Die Entscheidung wurde aufgrund der Aussichten auf finanzielle Einnahmen für die Stadt Crivitz getroffen.  Dies lässt sich in dem Protokoll nachlesen. Daran können sich bestimmt noch zwei Ortsteilvertreter erinnern, denn sie sind heute zudem vertreten in der OTV in Wessin. Und dann kam die Kehrtwende in den Ansichten nach der Kommunalwahl 2014.

Der Unterschied zwischen einer Liebesheirat und einer Zweckehe besteht darin, dass bei der einen Gefühle dominieren und bei der anderen Vernunft. Voraussetzung für die Zweckehe ist eine Basis an Gemeinsamkeiten, Kompromissbereitschaft und vor allem der Wille, auf dieser Basis Ziele zu erreichen, die allein nicht zu erreichen wären.

Ob die Blaupause so funkeln wird, bleibt abzuwarten. Die Stadt Crivitz hat leider keine eigene kommunale Genossenschaft, die den Wohnungsbau fördert. Die Verlegung einer Fernwärmeleitung bis in die Neustadt wird in Zukunft Millionen in Crivitz verschlingen und große Überzeugungsarbeit bei den privaten Eigentümern erfordern.  Auch der Steuerzahler wird dabei bestimmt mitwirken dürfen, ob es bei dem Strompreis und den Gemeindesteuern ist.

Es ist erstaunlich, wie weit fortgeschritten die Planungen und Absprachen bereits sind und ausgestaltet wurden. Der normale Bürger wird hierüber nur in Halbsätzen informiert, und wenn überhaupt bleibt alles wie immer in einem streng geschützten, nicht öffentlichen Bereich liegen. Wie man es seit Jahren gewohnt ist, ist Transparenz nicht die Stärke der Mehrheitsfraktionen der Wählergemeinschaft CWG – Crivitz und die LINKE/HEINE. Aber bezahlen muss dann das alles hinterher der Steuerzahler.

Die drei Gemeinden suchen dringend nach zusätzlichen Einnahmen, um ihren Haushalt aufzufrischen. Denn die finanzielle Zukunft sieht für alle drei Gemeinden nicht rosig aus. Mangelnde Liquidität, keine Rücklagen, hohe Investitionskosten für Bauvorhaben und hohe eigene Ausgaben machen Spekulationen möglich!

Die Wiedereinführung der Energieerzeugung im Kommunalwahlkampf 2023 nach den Ausstiegsplänen 2014 im Kommunalwahlkampf und der Planung zum Einstieg im Jahr 2012/13.

Der Einstieg vom Ausstieg, was für eine Zeitenwende in der Kommunalansicht bei CWG – Crivitz und die LINKE in der Crivitzer Stadtvertretung und bei den benachbarten Gemeinden!

Zweiter Schnellschuss zum Jahresende 2022! Machbarkeitsstudie für ca. 140.000,00€ zur kommunalen Wärmenetzplanung! Sofort Beschluss!

11.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./215/90-22/CLA-52/52-2022

Wie wirklich ist die Wirklichkeit?

Die Sonne scheint nicht, aber einige Köpfe in den Fraktionen von CWG und die LINKE sind wahrscheinlich ziemlich heiß geworden im Sommer 2022 und immer noch nicht abgekühlt, so scheint es. Die Gebühren für den Friedhof werden für die Bürger 2023 deutlich erhöht, da die Kosten enorm gestiegen sind. Gleichzeitig soll 2023 aber ein Parkplatz für 100.000 € neu gebaut und eine Machbarkeitsstudie für 140.000 € zur kommunalen Wärmenetzplanung in Auftrag gegeben werden!

So soll bereits am 12.12.2022 beschlossen werden, die Möglichkeit und die Wirtschaftlich-keit zur regenerativen Energieversorgung und kommunalen Wärmenetzplanung zu prüfen und dazu eine Machbarkeitsstudie erarbeiten zu lassen. Zu diesem Zweck wurde ein Richtpreisangebot in Höhe von ca. 140.000 € für die Erstellung einer entsprechenden Machbarkeitsstudie erstellt. Eine Grundsatzentscheidung ist notwendig.

Wieder einmal wurde ein Fördertopf kurzfristig und unerwartet entdeckt – die ewige Suche nach finanzieller Unterstützung, wenn man kein Geld mehr im Haushalt hat oder doch? Was wird wohl dazu unser neuer Klimaschutzmanager 2023 sagen, im Amt Crivitz! Der Topf ist nicht neu, er wurde lediglich seit dem 15.09.2022 neugestaltet und kann bis zum 2025 genutzt werden.

Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien (Förderquote 50%)

Modul 1 zielt auf die Erstellung von Transformationsplänen zur Dekarbonisierung bestehender Netze bis 2045 und von Machbarkeitsstudien für neue Netze mit einem Anteil klimaneutraler Wärme von mind. 75 %. Dabei können Planungsleistungen bis zu Phase 4 nach HOAI mitgefördert werden, die maximale Fördersumme ist auf 600.000 Euro begrenzt.

Quelle:
www.kraftanlagen.com/neue-bundesfoerderung-fuer-effiziente-waermenetze-bew-in-kraft-getreten/

Es gibt vier Module, die zeitlich aufeinander aufbauen, untergliedert sind. Es wird unterschieden zwischen Wärmenetzen, die bereits bestehen und Wärmenetzen, die komplett neu errichtet werden sollen (treibhausneutral). Grundsätzlich sind in Bestandswärmenetzen förderfähig:  Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und Wärmeübergabestationen. Bis zu 2 Mio. € Fördergeld sind möglich. Es wurde kein beschleunigtes Verfahren durchgeführt, es wäre also auch möglich, die Angelegenheit bis Februar 2023 in den Ausschüssen zu diskutieren.

Nun muss aber alles wieder schnell gehen, ohne Diskussion in den Ausschüssen soll sofort am 12.12.2022 bereits alles beschlossen werden. Vielleicht hätten die ansässigen Firmen und Bürger noch weiterführende Vorschläge zu diesem Thema abgeben können. Es ist bedauerlich, dass sie an diesen Vorgesprächen nicht mehr beteiligt werden können.

Wieder einmal überrascht die CWG und LINKE Fraktion die Opposition CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) diesmal mit einem Antrag, den sie ohne öffentliche Vorgespräche in den Ausschüssen eingebracht hat. Es gab keinen Grund, dieses Thema in den beherrschenden Bauausschuss oder Umweltausschuss zu bringen.

Die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) wird sich bei diesem Thema keine großartige Gegenwehr leisten wollen, da sie selbst in der Vergangenheit einen Antrag in ähnlicher Form mitgetragen bzw. eingebracht hatte. Am 20.06.2022 wurde ein gemeinsamer Antrag von CDU, CWG und die Linke aus dem Bauausschuss heraus an die Bürgermeisterin gerichtet, in dem diese aufgefordert wird, die künftigen Nutzung erneuerbarer Energien in den öffentlichen Gebäuden der Stadt zu prüfen.

Es ist also zu erwarten, dass sie sich bei diesem Thema der Wärmenutzplanung nicht entgegenstellen wird, um ihre Wählerschaft und das gute Miteinander mit der CWG-Fraktion und der LINKEN nicht zu gefährden.

Resümee

Es gibt nur eine Frage, die sich hierbei stellt.

Wie rechtfertigt man gegenüber den Bürgern nach Diskussionen, dass sie jetzt mehr Gebühren zzgl. Verwaltungskosten ab 2023 zahlen müssen für den Friedhof, aufgrund der gestiegenen Kosten, aber gleichzeitig werden 240.000 € Mehrausgaben ohne Diskussion beschlossen?

Öffentliche Vorberatungen scheinen nicht mehr so in Mode zu sein wie früher, zumindest nicht ca. 15 Monate vor der Kommunalwahl.

Die heutigen Beschlüsse werden sich auch in die nächste Wahlperiode ab 2024 hinein finanziell erstrecken und werden dann andere zu verantworten haben. Es wird nicht in Vergessenheit geraten! Es ist weitestgehend sicher, dass die Mehrheitskoalition aus Crivitzer Wählerge-meinschaft und die LINKE/Heine den Beschluss trotz möglicher oppositioneller Stimmen durchsetzen werden.

Tei-1 OTV-Sitzung am 07.12.2022 in Wessin! Auswertung der Befragung der Bürger zu den großflächigen Solaranlagenbau in Wessin!

10.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./214/89-22/CLA-51/51-2022

Herr Daniel Itze im Erklärungsnotstand! Was für ein Drama und Spektakel!

Eine Sitzung ohne die Schützenhilfe der Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm und des amtierenden Bauausschussvorsitzenden Herrn Alexander Gamm. Es ist lediglich die Abgeordnete Frau Lisa Klünder -Fittke als Gast anwesend. Was für ein interessantes Ereignis!

Bevor Sie wieder erst in 13 Wochen erfahren werden, was auf der Sitzung besprochen wurde, nachdem das Protokoll beschlossen wurde, berichten wir über die Sitzung, aber heute nur der Teil der Befragung.

Nichts ist so beständig wie der Wandel

Das durfte jetzt nun auch der Vorsitzenden der Ortsteilvertretung Herr Daniel Itze in Wessin erfahren haben, als er das Ergebnis der Befragung von den Bürgern anhand seiner Abstimmungsblätter bekannt geben wollten. So hatte er noch unbedingt absichtlich schriftlich darauf hingewiesen, dass „zu spät eingegangene Abstimmungen können beim Abstimmungsergebnis nicht berücksichtigt werden“ jedoch war das zum Schluss alles völlig egal. Es war ohnehin alles „Nichtig“ und nicht zu gebrauchen.

Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar-

So stimmte die Nummerierung und Darstellung der Standorte in der beigelegten Zeichnung nicht überein mit denen auf dem Abstimmungsblatt.

Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar-

Es waren auch mehr Flächen im Abstimmungsblatt vorhanden und anders beschrieben! Auch war die Kennzeichnung der Potential Flächen eine andere gewesen als in der Beschreibung!

Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar-

Alles sehr verwirrend und irritierend! Kein Bürger konnte also nachvollziehen, worüber und über welchen Standort jetzt abgestimmt werden sollte! Zusätzlich wurde noch eine sogenannte Vororientierung an Aussagen bzw. fast als Werbung zu bezeichnen mitgeliefert und war dazu noch Bestandteil. Der Verdacht der Befangenheit drängt sich auf. Werbung oder eine neutrale Abstimmung?

Wir berichten darüber in unseren Beitrag vom 15.11.2022 https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/buergerbefragung-zu-grossflaechigem-solaranlagenbau-stadt-crivitz-im-ortsteil-wessin-der-ortsteil-beteiligt-sich-auch-an-der-antragstellung-zum-tourismusort/

So ist diese Bürgerbefragung ohnehin nur die Wiedergabe eines Stimmungsbildes der Bürger zu einem bestimmten Thema, sie hat aber keine rechtliche Wirkung und ist keine direkte Bürgerbeteiligung! Die Befragung war unzureichend vorbereitet und wurde als Schnellschuss organisiert, weil die Zeit drängte und Solaranlagen gebaut werden sollten.

KURZ UND GUT, die Befragung ist aufgrund der Mängel „nichtig“ bzw. ungültig und darf eigentlich zu nichts verwendet werden! Nun wurde sie aber trotzdem öffentlich ausgewertet –  und galt halt nur als Meinungsumfrage! Was für eine Phrase! Oje!

Das Amt ist schuld, denn es wurden nicht alle vorgegebenen Stimmzettel sofort gedruckt und so mussten später noch ca. 100 nachträglich verteilt werden. Da war aber die Abgabezeit schon wieder fast vorbei! Außerdem hat das Amt die Bilder mit den Nummerierungen verwechselt. Frau Lisa Klünder -Fittke von der CWG – Fraktion monierte dazu „Das Amt hat es verkackt“, was für eine seltsame Verwechslung der Verantwortung von einer Abgeordneten.! So der Grundtenor auf der Veranstaltung!

Insgesamt wurden 250 Stimmzettel (über 18 Jahre) verteilt! So lagen zur Sitzung nur ca. 98 Stimmenzettel vor zur Auswertung. Also nur ca. 39 % der Bürger haben sich beteiligt. Ein Wunder, dass überhaupt so viele Teilnehmer bei dem Verwirrspiel mitmachten.  Von denjenigen, die abgestimmt haben, sagten 30 Nein, 2 Ja und weitere 62 Ja, aber nur, wenn die Bürger beteiligt werden. Ist also die Bürgerbeteiligung im ausreichenden Maße nicht gegeben, dann sind 92 dagegen, also dann gilt NEIN?

Aus diesen Daten ergibt sich ein Ranking, das die folgenden Plätze belegt: 1. Platz Nr.4-Reitstall; 2. Platz Nr.2-Kiesabbau; 3. Platz Nr. 1. -Kirche und Nr.3 und Nr.5 sind raus! Eine finanzielle Beteiligung der Bürger ist nur durch Geldanlagen am Reitstall beim sog. Bürgersolarpark möglich, da die Stadt Crivitz dort auch einige Flächen besitzt (12ha). Niemand war über das Ergebnis überrascht.

Schon 2021 hatte Frau Brusch Gamm auf einer OTV-Sitzung angekündigt, dass man dort einen Bürgersolarpark errichten wolle, weil die Kommune auch Flächen besitzt. Ebenso müsse man doch auch an das ansässige Unternehmen, die landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG Wessin, denken.

Danach wurde natürlich weiter über das Gebiet beim Reitstall -Platz 1- gesprochen, da der Leiter der Projektierung von der Firma SOMIKON Herr Carsten Rodbertus, ebenfalls anwesend war. Was für ein Zufall! So wurden dann sofort weiter über die Vorteile von Photovoltaik gesprochen und was diese Technologie alles für Insekten und für Tiere tut sowie, dass sich Wessin ja auch selbst versorgen könnte durch die Gründung einer sogenannten Bürgerenergiegesellschaft! Die Abgeordnete der CWG – Fraktion Frau Lisa Klünder -Fittke war von der Vorstellung der Gründung einer Gesellschaft begeistert und erbat Unterlagen von dem anwesenden Unternehmen bis zur nächsten Sitzung! 

Übrigens, die ortsansässige (Crivitz) Fraktionsvorsitzende, der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag LUP, Frau Ulrike Seemann-Katz, war nicht anwesend, obwohl es ja ihr direkter Wahlkreis ist. Sie hätte sicherlich noch viele wertvolle Hinweise zu diesem Thema gegeben. Schade eigentlich!

Resümee

Die da oben sind schuld bzw. das Amt Crivitz ist schuld!

Einfach nur noch peinlich! Es war ganz einfach eine schlechte Vorbereitung/ Darstellung und Kontrolle der eigenen Unter-lagen, bis zum, Druck der Stimmzettel, durch den Vorsitzenden der OTV-Wessin.

Da der Name und Titel des Vorsitzenden der OTV – Wessin, Daniel Itze, im Impressum für diesen Flyer angegeben ist, ist es selbstverständlich, dass er der Verfasser ist und somit verantwortlich. Hinz kommt noch eine mangelnde Organisation und Übersicht. Eine monatliche Aufwandsentschädigung von 180,00 € zuzüglich für den Vorsitzenden sowie Sitzungsgeldes von 40,00 € und einen monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 50 € sollte eigentlich ausreichende Motivation und Engagement fördern.

Unsere Redaktion ist nicht dafür bekannt, Fehler in Amtshandlungen im Amt Crivitz nicht zu benennen. Aber die Schuld für diese blamable und misslungene Befragung in Wessin den Mitarbeitern des Amtes in die Schuhe zu schieben, in dem man die eigene Verantwortung abwälzt, ist schäbig. Es war ganz einfach eine schlechte Vorbereitung/ Darstellung und Kontrolle der eigenen Urschrift bis zum, Druck der Stimmzettel, durch den Vorsitzenden der OTV- Wessin.

Es wäre ratsam, an dieser Stelle darüber nachzudenken, dass man nicht direkt von den Bürgern in Wessin gewählt wurde, sondern durch eine andere Instanz. Es ist nicht das erste Mal, dass die eigene Verantwortung für ein Problem in Wessin heruntergespielt wird und andere für die Ursachen verantwortlich gemacht werden. Für die Vorlagen und Inhalt der Flyer sowie die Organisation der Befragung ist der Vorsitzende der OTV verantwortlich. Die Mitarbeiter des Amtes unterstützen nur und stehen hilfreich zur Seite. 

Bürgerbefragung zu großflächigem Solaranlagenbau *Stadt Crivitz/ im Ortsteil Wessin*! Der Ortsteil beteiligt sich auch an der Antragstellung zum Tourismusort?

15.Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./204/79-22/CLA-41/41-2022

Die Darstellung ist eine Zusammenfassung aller Flächen- Sie ist mit dem Abstimmzettel identisch- 1. Kirche/Bülow — 2.-Kiesabbaugebiet Hof Barnin/ Wessin (Teilstück Wessin) –3.- Wasserloch Zapel/ Wessin ( entlang Zapeler weg)—-4.- Reitstall Wessin/ Radepohl —-5. Potential Flächen ( alle Flächen im Planungsgebiet für die Windeignung)

Das Leben im Umfeld des Umspannwerkes Wessin. Der Bau von Wind- und Solaranlagen, 110 KV Leitung, Erneuerung der 380 KV Leitung und 5G- Funkmasten sind massiv auf dem Vormarsch 2023 bis 2025!

Nikolausüberraschung für die Wessiner Bürger?

In einer Postwurfsendung incl. Abstimmzettel werden die Bürger seit dem 14.11.2022 aufgefordert ihre Stimme abzugeben für einen großflächigen Solaranlagenbau an mindestens fünf Standorten (insgesamt ca. 100 ha) im Ortsteil Wessin. Natürlich ist das nur eine Befragung – es wäre ja ein Meilenstein in der Mitbestimmung, wenn die Bürger auch noch darüber in einem Bürgerentscheid selbst entscheiden könnten! Leider gibt es dafür zu viele unterschiedliche Interessengruppen an diesem Thema!

Ein Paukenschlag nach dem anderen in Wessin. Im Gegenteil zur Windkraft gibt es bei diesem Thema ein Vetorecht der Kommune! Die Bürger in Wessin kommen einfach nicht zur Ruhe so kurz in der bevorstehenden Weihnachtszeit! Erst das Thema mit den großflächigen Windeignungsgebieten und nun auch noch ein großer Solaranlagenbau. Eigentlich fehlt nur noch bis Silvester das Thema um den Stahlgitterfunkmast 5G an seinem Standort! Der Ortsteil Wessin soll sich wohl nach den Vorstellungen der Stadtspitze als ein Vorzeige „Energieortsteil“ der Stadt Crivitz entwickeln!  Ob es dafür auch einen Preis gibt? Es hat schon den  Anschein, dass die Stadt Crivitz in den Haushaltsvorberatungen für 2023/24 dringend finanzielle Einnahmen planen muss für die Zukunft, um ihre hohen Personal- und Investitionsausgaben abzudecken. Anders kann man sich eigentlich diese geballten Aktivitäten zum Jahresende nicht erklären! Oder aber, alle diese Themen wurden lange vor sich hergeschoben! Das wäre schon eher möglich!

Es dürfte aber erneut ein freudiger Anlass sein für die ortsansässige Fraktionsvorsitzende, der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag LUP Frau Ulrike Seemann-Katz, da jetzt auch in Ihrem Heimatort kräftig und großflächig die  Solartechnologien Einzug halten. Ob sie denn dieses Mal am Nikolaus bei der Auflösung im Ortsteil Wessin mit dabei ist? Groß genug sind eigentlich die Planungen – das ist doch einen Besuch wert, oder? Es sind nur fünf Minuten mit dem PKW von der Stadtmitte bis zum Ortsteil Wessin!

Das Thema Solar ist in Wessin nicht neu, nur die Art und Weise der Informationen darüber schon! Bereits im Juni 2021 wurden die Bürger eingestimmt auf dieses Thema! „Die erneuerbaren Energien sind ein komplexes Thema und ich verstehe, dass einige Agrarbetriebe da auch investieren wollen. Wir müssen hier auch an unser Unternehmen, die Landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG Wessin denken. Ein Betrieb, der hier ansässig ist. Die Botschaft heißt eigentlich, wäre es denn nicht viel interessanter, dass man es sich vorstellen könnte einen BÜRGERSOLARPAK zu machen“( Bürgermeisterin von Crivitz Frau Britta Brusch-Gamm auf der OTV-  in Wessin am 23.06.2021). Danach folgten viele nicht öffentlich Debatten in Wessin und Crivitz und Ankündigungen einer Bürgerbefragung im Februar 2022, aber im Hintergrund ließ man die Planungen schon weiter gedeihen! Was ist das denn für eine Schaufensterpolitik! Wir berichteten bereits darüber  am 04.06.2022,  https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/alles-bleibt-wieder-einmal-im-dunkeln/.

Nun also, nach fast 19 Monaten der Einstimmung der Bürger auf dieses Thema und fast 11 Monaten der Beratungen hinter verschlossenen Türen sowie dem allmählichen Durchsickern von immer mehr Informationen, nun also der unvermeidliche Schritt zu einer Bürgerbefragung zum Thema großer Solaranlagenbau in Wessin! Es ist schon beeindruckend, wie in kleinen Häppchen die Bürger von Wessin unterrichtet werden. Man könnte aus sagen, nur relevante datenschutzrechtliche beschränkte Information! Ok, die OTV in Wessin tagt ja leider auch nur durchschnittlich alle 12 Wochen im Jahr!

So ist eine Bürgerbefragung nur die Wiedergabe eines Stimmungsbildes der Bürger zu einem bestimmten Thema, sie hat aber keine rechtliche Wirkung und ist keine direkte Bürgerbeteiligung! Nur gemäß § 20 KV M-V – der Bürgerentscheid, Bürgerbegehren haben rechtliche Folgen. Diese Stimmungswiedergabe dient also nur zur Orientierung für die Abgeordneten der Stadt Crivitz als Überblick! Mehr nicht! Warum wird denn nicht eine Einwohnerversammlung zu diesem Thema durchgeführt? Wovor hat man hier eigentlich Angst? Gemäß §2 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz „Die Ortsteilvertretungen haben in allen wichtigen Angelegenheiten für das Gebiet der Ortsteile ein Vorschlagsrecht, ein Informationsrecht, ein Recht zur Stellungnahme sowie einen Anspruch auf Anhörung durch die Bürgermeisterin und die Stadtvertretung.“ Ein Beschlussrecht hat die Ortsteilvertretung nicht!

Indessen wurde als Postwurfsendung den Bürgern ein Abstimmungsblatt und eine Zeichnung übersendet. Darin sollen sie über die Standorte von 1 bis 5 (mehre Kreuze möglich) abstimmen bis zum Abgabetermin am 27.11.2022 (eine später eingereichte sog. Abstimmung wird nicht mehr berücksichtigt). Alles klar, also alles wie beim Lotto!

Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar- die Namen sind der Redaktion bekannt.

Die meisten Flächen der beschriebenen Standorte sind in privater Hand, überwiegend bei der Landwirtschaftlichen Produktion und Absatz eG Wessin, aber auch die Stadt Crivitz besitzt einige Flächen. Ist da etwa ein Bürgersolarpark in Aussicht? Wenn man nun die ca. 210 bis 225 ha, die für die Windkraft/ Wege – An und Abfahrten bereits reserviert sind und nun also auch die ca. 100 ha für Solaranlagen hinzurechnet, bleiben nicht mehr viele Flächen übrig, für den Ackerbau in Wessin bestellt werden können! Ist das etwa so gewollt? Verdient man etwa an den erneuerbaren Energien mehr als am Ackerbau? Dazu erhält man in der Postwurfsendung gleich eine Antwort. Mit Photovoltaik kann man trotz der geringen Produktionskosten deutlich mehr verdient werden als mit Landwirtschaft auf geringwertigen Böden“ Schau an! Boden ist knapp und wir haben ihn nur einmal!

So können sich also die Bürger entscheiden im beigelegten Abstimmungsblatt zwischen *JA* oder *NEIN* zum Solar-Bau allgemein und zum *JA*- wenn die Bürger beteiligt werden? Unklar? Es bleibt ein Rätsel, was mit dieser Art der Fragestellung beabsichtigt werden soll? Die Nummerierung und Darstellung der Standorte in der beigelegten Zeichnung stimmt leider nicht überein mit denen auf dem Abstimmungsblatt. So sind mehr Flächen im Abstimmungsblatt vorhanden und auch anders beschrieben! Auch ist die Kennzeichnung der Potentialflächen eine andere als in der Beschreibung für die potentiellen Aufstellflächen! Alles sehr verwirrend und irritierend!

Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar- die Namen sind der Redaktion bekannt.

Auch eine sog. Vororientierung an Aussagen wird gleich mitgeliefert und erklärt: – so kann mit der Photovoltaik mehr verdient werden als mit der Landwirtschaft auf geringen Böden; – so sollen alle Anlagen angeblich nur auf geringwertigen Böden gebaut werden; – so sollen möglichst große Anlagen gebaut werden, damit dann die Einwohner einen angeblich günstigeren Strompreis dauerhaft, als ortsüblicher erhalten können; – das alles soll aber erst später geklärt werden in den Verhandlungen? Schau an!

Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar- die Namen sind der Redaktion bekannt.

Ausgleichsflächen für die 20-jährige bevorstehende Versieglung der Solarflächen sind nicht beschrieben und dargestellt. Sie dürften auch nur noch schwer noch zu ermitteln sein aufgrund der großflächigen Windparkgebiete. Ob alle Böden wirklich geringwertig sind, bleibt fraglich! Wo sollen all die Schafe herkommen für die Solarflächen?

Resümee

So lange kein Flächennutzungsplan für Wessin existiert, sondern nur eine Abrundungssatzung aus dem Jahre 1996 werden diese Probleme nicht gelöst werden, sondern immer wieder auftauchen. Denn alles um Wessin herum ist somit ein Außenbereich. Dieser liegt vor wenn weder ein Bebauungsplan noch ein unbeplanter Innenbereich existiert. Bei der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich kann zwischen privilegierten und sonstigen Vorhaben differenziert werden. Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert Anlagen, die dem Fernmeldewesen, der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dienen. ( Neu auch Windeinergieanlagen!)

Der Lebensraum für die Natur – Mensch und Tierwelt steht hier vor einer großen Herausforderung! Zu dieser gesamten Problematik verhält sich der Umweltausschuss der Stadt Crivitz wie üblich. Er macht große Ankündigungen, dass er die Schutzgüter in den Bereichen beachten will und wartet erst einmal ab, wie die Lage sich entwickelt. Um dann später festzustellen, dass er selbst keine abwägungsrelevanten (gutachterliche Untersuchung) naturschutzrechtlichen Gründe vortragen kann, um eine baurechtliche Ablehnung abzusichern und zu begründen. Die Interessengruppen sind eben  facettenreich vorhanden.

Nun wird also der Blick von der sogenannten „Sparkassen BANK“ in Wessin gerichtet sein auf einen großen Solarpark – was für eine „weise“ vorausschauende Investition unseres Umweltausschusses in Crivitz!

Also ab jetzt gilt dann in Wessin:  „Zukunft gemeinsam denken und jetzt gemeinsam gestalten“, so meint es der Vorsitzende der Ortsteilvertretung in Wessin Herr Daniel Itze in der Postwurfsendung!

Aus *3* mach *2* oder *1*oder *3*?

16-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./158/33-22

Wessin wird Solarenergieortsteil und die  marode Stadtkasse von Crivitz bald füllen!

Die Wessiner haben die Qual der Wahl. Alle drei Anträge für die Freiflächen Solaranlagen sind finanziell verlockend, bei einem steigt sogar die Stadt Crivitz wahrscheinlich mit ein (Landeigentümer)! So richtig entscheiden konnte man sich noch nicht auf der gestrigen Sitzung der Ortsteilvertretung in Wessin, deshalb will man zuerst eine Einwohnerumfrage starten! Diese bildet zwar nur ein Stimmungsbild ab und hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Entscheidung, aber man hat einen Überblick. Denn eines war zu spüren auf der gestrigen OTV- Sitzung in Wessin, das förmliche Begehren nach der Photovoltaikanlagen!

So sollen auf den Dächern der Kita Wessin, dem Kulturhaus Wessin und der Feuerwehr in Wessin Solaranlagen angebracht werden, dafür hat man natürlich schon Fördertöpfe vom Land anvisiert! Das alles freut natürlich die Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm, denn geldlich fließt ja auch ein großer Anteil in die Stadtkasse. Die Freifläche auf der alten Kiesgrube*1* spült in die Stadtkasse ca. 76Tsd.€ ein und die Freifläche, bei der allen bekannten und geförderten Sparkassenbank *2*(mit einem dann freien Blick auf die Photovoltaikanlagen), ergibt auch ein spürbaren hohen Ertrag bei dieser Größen-ordnung. Die ca. 60Tsd.€ Einnahmen für die Freifläche *3* an der B392, teilen sich dann die Landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG Wessin und anteilig die Stadt Crivitz!

Dass die Fläche*1* auf den genehmigten (bis 2055) Kiestagebaugebiet Barnin- Hof nicht nur Sinn macht, sondern auch eine sehr gute Zwischennutzung darstellt für Umwelt und Natur, ist völlig unbestritten.

Fazit: Nun, wer *A* sagt muss auch *W* sagen! Hoffentlich wissen das auch alle Beteiligte!

Ja *W* sagen, dazu gehören auch die 15 geplanten Windräder, welche nur auf dem angrenzenden Energiepark, dem Teilabschnitt   der Gemarkung von Wessin zugeordnet sind, inclusive dem bald noch zu errichtenden 5G Funkmast in der Nachbarschaft.

Erst dann ist man ein energiegeladener Ortsteil von der Stadt Crivitz im 21.Jhd!

Photovoltaikanlagen*RUND um Wessin*!?

08-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./155/30-22

Oh, irgendetwas verpasst?

Genau so steht es geschrieben, in der jüngsten verfassten Einladung vom Vorsitzenden der OTV Wessin Herr Daniel Itze, für die Sitzung am 15.06.2022 “ TOP 7. Beratung zu Photovoltaikanlagen rund um Wessin“!

Diese Einladung erschien digital zeitgleich mit unserer Berichterstattung! OHA….stauen! Ist uns allen hier wieder einmal etwas entgangen?

Bis jetzt wurde nur bekannt gegeben am 17.02.202 im Crivitzer Bauausschuss und auf der letzten OTV-Sitzung am 25.03.2022 das *ein* Antrag zur Errichtung einer Solaranlage in Barnin /Wessin auf planfestgestellten Kiesabbauflächen von ca. 31 ha für ca. 20 Jahre (davon 9,45 ha im Bereich Wessin) gestellt wurde. Am 17.03.2022 im Bauausschuss waren es dann plötzlich ZWEI Anträge *Planungen für die Photovoltaikanlagen in *WESSIN-BASTHORST*?

Und nun liegt noch ein weiterer Antrag vor? Schau an, noch einer, sind das nun endlich alle?

Schon auf der Sitzung der Stadtvertretung am 25.04.2022 verkündete die Bürgermeisterin, Frau Brusch-Gamm fulminant, das noch ein weiterer Antrag für Solaranlagen existiert für die Errichtung von Solaranlagen in Wessin. Wessin soll wohl umrundet werden! Das klang alles sehr diffus für die anwesenden Zuschauer und es konnte niemand so richtig einordnen!

Nun so dann, 5 Wochen später widerholt getreu der OTV-Vorsitzende von Wessin genau diese Attitüde von der Bürgermeisterin in seiner Beschreibung zu einem öffentlichen TOP am 15.06.2022 und bittet zu einer öffentlichen Debatte! Unterlagen zur dieser öffentlichen Diskussion sind aber hierzu nicht veröffentlicht worden!

Kurios….. Oha…..wieder einmal soll öffentlich beraten werden, aber die Bürger sind über die Inhalte gar nicht informiert! Alles bleibt wieder einmal im Dunklen!

Von einer Umrundung oder sogar einer Umzingelung der Ortschaft von Solaranlagen zu sprechen im Vorfeld, ist schon sehr erstaunlich und sehr verfrüht, was soll mit dieser Aussage eigentlich erreicht werden? Um einer eventuellen Umzingelung mit Solaranlagen zu vereiteln sollten die Anlagenflächen im Radius von 500m um Ortslagen in ihrer Flächeninanspruchnahme nicht größer sein als die benachbarte Siedlungs-fläche sein und die Anlagen sollten nicht mehr als ein Drittel des Sichtfeldes, bezogen auf den Siedlungsumgriff von 360°, einnehmen (RP Gießen 2020).

Aber….aber.. , um das alles bewerten zu können muss natürlich erst einmal bekannt gemacht werden, welche und was für Anträge nun wirklich existieren und welchen Inhalt Sie haben!  Ein Urteil vorab dazustellen (mit „Rund um Wessin“) zu einem Tagesordnungspunkt scheint ein Irrweg, was soll hiermit den Bürgern suggeriert werden? Oder weiß hier der OTV – Vorsitzende Herr Itze mehr?

Fazit:

Solche Beschreibung der Ankündigung für eine öffentliche Debatte in der Sache ( der Nutzung erneuerbarer Energien) ist nicht förderlich und verstört nicht nur Investoren!

Transparenz und Einbeziehung des Bürgers zu geplanten Vorhaben ist hierzu dringend geboten, das sieht auch die Kommunalverfassung M-V vor und könnte in Form einer Einwohnerversammlung auch durchgeführt werden! Um es endlich etwas heller werden zu lassen bei diesen Themen, bei all der Finsternis herum!!

Alles bleibt wieder einmal im DUNKELN!

04-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./154/29-22

Ein verlockendes Angebot von 76.000,00€ für die Stadt bzw. Gemeindekasse in Crivitz! Ein B-Plan für eine Photovoltaikanlage in Wessin!

Der Bericht im Febr. /2022!

Seit 02.02.2022 liegt ein Antrag im Amt Crivitz  vor zur Errichtung einer Solaranlage in Barnin und in Wessin vor. Der Antragsteller möchte auf planfestgestellten Kiesabbauflächen von ca. 31 ha für ca. 20 Jahre (davon 9,45 ha im Bereich Wessin) eine Solaranlage bauen. Soweit so gut!

Am 17.02.2022 stand das Thema noch zur öffentlich Debatte für alle Bürger auf der Tagesordnung im Crivitzer Bauausschuss. Aber nicht lange, so wurde das Thema kurzer Hand auf Antrag des Vorsitzenden Alexander Gamm, wie immer im Crivitzer Bauausschuss, in den NICHTÖFFENTLICHEN Teil verschoben, hierzu gab es eine mehrheitlichen Zustimmung ( Also gab auch Gegenstimmen??).

Das gleiche Szenario vollzog sich auf der Sitzung der OTV – Wessin am 23.02.2022 zu diesem Thema. Nur hier stellte den Antrag Frau Brusch Gamm, als Gast in der Sitzung. So heißt es hierzu, das Thema wird auf Bitten der Bürger-meisterin Frau Brusch-Gamm in den nicht-öffentlichen Teil genommen. Was für ein Zufall und was für ein Gleichklang!!

Eine Rechtfertigung scheint hierzu nicht zu geben, warum auch, man kennt die allgemeinen Gründe, sie wurden oft genug Bekanntgegeben, weil ja irgendwie mal in der Debatte ein Name genannt werden könnte. Komisch, in den veröffentlichten Antragsdokumenten selbst, stehen Namen und Adressen??

Und so verkündete am 28.02.2022 Frau Brusch- Gamm noch vollmundig auf der Sitzung in der Stadtvertretung bei diesem Thema „Hierzu bereitet die OTV eine Bürgerbefragung vor, um als nächsten Schritt zu klären, wie die Menschen vor Ort dazu stehen“

Seltsam, denn am 17.03.2022 leitete Ihr Ehemann, als Vorsitzender im Bauausschuss die Sitzung, und dort wurde im Nachgang verkündet, beim Punkt *Anfragen* , das die Planungen für die Photovoltaikanlage in *WESSIN-BASTHORST* voranschreiten.

OHA? Stauen! Ist uns allen etwas entgangen??

Nun sind es sogar zwei Solaranlagen in Basthorst und in Wessin? Und diese werden bereits geplant und das macht sogar Fortschritte? Wo ist denn die angekündigte Bürgerbefragung? Alles schon entschieden? Fast wie in Zapel, nur das man in Crivitz perfekter im Dunkeln arbeitet! Wie immer!

Fazit:

Nichtöffentlich zu debattieren und öffentliche Bürgerbefragungen ankündigen, aber heimlich weiter die Planungen gedeihen lassen! Was ist das denn für eine Schaufensterpolitik?

Man sollte offener mit diesem Thema umgehen und jetzt die Bürger über das Projekt frühzeitig informieren sowie sie einbinden, denn spätere Planungsänderungen werden für jeden Investor teurer! Debatten hinter verschlossenen Türen zu führen, sind bei diesem Thema nicht förderlich, für Niemanden!