21.Sept.-2024/P-headli.-cont.-red./421[163(38-22)]/CLA-257/96-2024

Der Chef der CWG-Fraktion, Herr Andreas Rüß, will direkte Neuwahlen für die Ortsteile und die Informations- und Vorschlagrechte aus den Gebietsänderungsvereinbarungen für die Ortsteile unmissverständlich abschaffen, in einer Hauptsatzungsänderung. Laut seiner Ansicht soll das Anhörungsrecht und das Recht zur Stellungnahme aus den Ortsteilen vollständig entfallen. Alles, das wird erst nach der Wahl veröffentlicht? Warum wohl?
Die Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts KV M-V seit Juni 2024 eröffnet neue Chancen bei der Wahl der Ortsteilvertretungen:
-1- Die Zuteilung und Benennung der Sitze für die Ortsteile (Wessin und Gädebehn) nach der neuen Kommunalverfassung ist nach den gesamten Wahlergebnissen von Crivitz möglich. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass vorrangig ein Losverfahren zur Besetzung der Sitze angewendet werden muss, da zwei Parteien und eine Wählergruppe die gleiche Höchstzahl aufweisen. Angesichts dessen birgt dieses Verfahren auch eine Reihe von Problemen bei der Verteilung der Sitze. Es ist und bleibt jedoch ein Aufdrücken oder Aufzwingen des gesamten Wahlergebnisses von Crivitz auf die beiden Ortsteile, obwohl diese möglicherweise andere Wahlergebnisse oder Wählerwillen widerspiegeln. Dieses Verfahren ist nicht geeignet, den Willen des Wählers in den Ortsteilen zu repräsentieren.
-2- So ist es auch möglich, die Zuteilung und Benennung der Sitze für die Ortsteile (Wessin und Gädebehn) abweichend von dem Gesamtergebnis der Kommunalwahl in Crivitz nur nach den Ergebnissen der Wahlen in den Ortsteilen vorzunehmen. (KV M-V § 32a Absatz 2 Satz 1). Die Wähler in den Ortsteilen Wessin und Gädebehn haben sich am 09.06.2024 in der Kommunalwahl entschieden und sollten nach diesen Ergebnissen auch die Besetzung ihrer Ortsteilvertretungen in den Ortsteilen von Crivitz vornehmen, um das Ergebnis der Wahl widerzuspiegeln.
Folglich ist es notwendig, zunächst das Ergebnis der Wahl in den einzelnen Ortsteilen zu ermitteln, da dieses möglicherweise vom Gesamtergebnis abweichen kann. Natürlich spiegelt es das lokale Wahlergebnis wider und lässt sich realistischer darstellen. Die Datenermittlung für die Stadt Crivitz und Ortsteile ist eigentlich kein Problem, da diese in der Wahlleitung bzw. in der Wahlkommission ordentlich sicher aufbewahrt wurden. Es entstehen natürlich Aufwendungen, um im Amt Crivitz die Wahlergebnisse für die Ortsteile herauszufiltern, diese halten sich allerdings in geringen Grenzen. Nachdem die Wahlergebnisse ermittelt wurden, werden die einzelnen Sitze in den Ortsteilen verteilt und es entsteht ein realistisches Bild für die Ortsteilvertretung.
Dies ist jedoch nicht der Fall, wie das Amt Crivitz festgestellt hat. Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde ist es nicht möglich, das Ergebnis der letzten Kommunalwahl als Grundlage für die Zuteilung der Sitze in der Ortsteilvertretung zu verwenden, da es nicht vollständig im jeweiligen Wahlbezirk ermittelt wurde. (Auszählung der Briefwahl gesamt).
Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen; das Wahlergebnis wurde im Wahlbezirk nicht vollständig ermittelt, ein Skandal oder eine Nachlässigkeit? Man kann doch als Wähler eigentlich verlangen, dass alle Wahlunterlagen vorhanden sind und gut aufbewahrt werden! Wozu geben denn eigentlich sonst die Briefwahlwähler eine eidesstattliche Erklärung ab für die Abgabe ihrer Stimme, wenn diese Ergebnisse hinterher nicht vollständig sind?
Die CWG – Crivitz beabsichtigt nun unmittelbar mit aller Kraft folgende Variante durchzusetzen:
-3- die Mitglieder der Ortsteilvertretung direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der Ortsteile wählen zu lassen, gemäß den Bestimmungen des Landes- und Kommunalwahlgesetzes.
Also eine erneute Neuwahl nur für Ortsteilvertreter. Natürlich stellen direkte Wahlmöglichkeiten einen wesentlichen Bestandteil unserer parlamentarischen Demokratie dar und sollten grundsätzlich gefördert werden. Allerdings erfordert diese Option umfangreiche Vorbereitungen und eine gewisse Vorlaufzeit, da die Bürger bisher nicht über die neue Möglichkeit informiert wurden. Daraus ergibt sich dann auch ein neuer Wahlkampf in den Ortsteilen und eine lange Vorbereitungszeit. Es muss daran erinnert werden, dass möglicherweise nicht genügend Kandidaten zur Verfügung stehen oder nicht gewählt werden und dadurch auch Ergänzungswahlen in Betracht kommen, um die Mindestmitgliederzahl für die Ortsteilvertretungen zu erreichen. Auch sind zusätzliche Sitzungen des Wahlausschusses bei eventuellen Widersprüchen notwendig oder Nachwahlen.
Es entstehen auch direkte Kosten, die durch das Vorhandensein eines Wahlausschusses, die Besetzung von Wahllokalen sowie das Drucken von Wahlscheinen und Briefwahlen sowie Sitzungen zur Wahl. Es bleibt fraglich, ob das Amt Crivitz die notwendigen personellen Ressourcen besitzt, um an den Wahltagen alle Wahllokale für die Ortsteile Wessin und Gädebehn zu besetzen. Außerdem verzögert sich der Prozess zur Konstituierung und Herstellung der Arbeitsfähigkeit der Ortsteilvertretungen bis zum zweiten Quartal 2025.
Die CWG – Crivitz will diesen Prozess der Wahl mit ihrer * Hauptsache: Augen zu und durch Mentalität* erzwingen, um ihre Position in den Ortsteilen zu erweitern und ihr Image zu verbessern. Ebenso sollen die Informations-, Vorschlags- und – Anhörungsrechte der Ortsteile deutlich eingeschränkt werden!
Kommentar – Resümee der Redaktion
„Man kann sich nicht darauf verlassen, daß das, was vor den Wahlen gesagt wird, auch wirklich nach den Wahlen gilt, und wir müssen damit rechnen, daß das in verschiedenen Weisen sich wiederholen kann.“ Angela Merkel.

Der Wählerwille wird erneut auf die Probe gestellt sowie seine Geduld und die Glaubwürdigkeit in der Politik eingefordert.
Seit Beginn des Jahres wurde über die neue Modernisierung der Kommunalverfassung im Land diskutiert und beschlossen. Allerdings ist das Amt Crivitz nicht in der Lage, alle Ergebnisse der Briefwahl im Wahlbezirk Crivitz zu ermitteln. Obwohl man seit vier Monaten weiß, dass die Kommunalverfassung für die Ortsteilvertreterwahlen unterschiedliche Möglichkeiten vorsieht, ist man nicht vorbereitet oder leistet solch eine schlechte Leistung bei der Stimmenauszählung sowie Nachweisführung und Prüfung in der Wahlleitung.
Der Amtsausschuss des Amtes Crivitz hat auf seiner Sitzung am 06.12.2023 bereits auf der Grundlage Kommunalwahlgesetz M-V die Wahlleitung des Amtes Crivitz gewählt: Wahlleiterin des Amtes Crivitz: Frau Carmen Krooß. Stellvertreter – der Wahlleiterin des Amtes Crivitz: Herr Rene Witkowski. Alle Wahlvorstände im Amtsbereich Crivitz wurden möglichst mit acht Mitgliedern besetzt (Wahlvorsteher, Stellvertreter, Schriftführer, stellv. Schriftführer und vier Beisitzer). Es wurde von der Verwaltung empfohlen, eine Entschädigung von je 70 € für den Wahlvorsteher und den Schriftführer sowie 50 € für jedes weitere Mitglied der Wahlvorstände zu gewähren. Die Gesamtkosten für alle Wahlvorstände im Amtsbereich lagen bei ca. 18.920 € .
Wie viel Aufwand und Kosten sind für ein solches Ergebnis erforderlich? An dieser Stelle stellt sich die Frage, wo sich die restlichen Briefwahlergebnisse im Wahlbezirk Crivitz nun eigentlich befinden?
Sind sie vielleicht verschwunden?
