Es klingt wie ein Märchen in der 3. Dekade im 21. Jahrhundert!

23.Sept.-2024/P-headli.-cont.-red./422[163(38-22)]/CLA-258/97-2024

Es ist aber Realität und ein Skandal nach der Wahl!

Nach der neuen Kommunalverfassung ist es möglich, die Zuteilung und Benennung der Sitze für den Ortsteil (Wessin und Gädebehn) abweichend von dem Gesamtergebnis der Kommunalwahl in Crivitz nach den Ergebnissen in den Ortsteilen vorzunehmen. Die Wähler in den Ortsteilen Wessin und Gädebehn haben sich am 09.06.2024 in der Wahl entschieden und sollten nach diesen Ergebnissen auch ihre Ortsteilvertretungen besetzen, um das Ergebnis der Wahlen widerzuspiegeln.

Daher ist es wichtig, zuerst das Ergebnis der Wahl in den einzelnen Ortsteilen zu ermitteln, da es möglicherweise vom Gesamtergebnis abweichen kann. Selbstverständlich spiegelt es das lokale Wahlergebnis wider und erlaubt es, es realistischer darzustellen. Die Datenermittlung für die Stadt Crivitz und die Ortsteile ist eigentlich im 21. Jahrhundert im Jahr 2024 problemlos möglich, da diese in der Wahlleitung bzw. in der Wahlkommission ordentlich aufbewahrt wurden. Nachdem die Ergebnisse der Wahlen ermittelt wurden, werden die einzelnen Sitze in den Ortsteilen verteilt und es entsteht ein realistisches Bild der Ortsteilvertretung.

Jetzt kommt aber der Knall! Etwa 14 Wochen nach dem Wahl-Ergebnis in Crivitz!

So hat die Rechtsaufsichtsbehörde LUP festgestellt:  Es ist nicht möglich, das Ergebnis der letzten Kommunalwahl als Grundlage für die Zuteilung der Sitze in der Ortsteilvertretung zu verwenden, da es nicht vollständig im jeweiligen Wahlbezirk ermittelt wurde (Auszählung der Briefwahl gesamt).

Die Tatsache, dass das Wahlergebnis im Wahlbezirk nicht vollständig ermittelt wurde, ist ein Skandal oder eine Nachlässigkeit? Eigentlich sollte man als Wähler erwarten, dass sämtliche Wahlunterlagen vorhanden sind und gut aufbewahrt werden! Wozu geben eigentlich die Briefwähler eine eidesstattliche Erklärung ab, wenn diese Ergebnisse hinterher nicht vollständig sind?

Die Frage ist: Sollen alle so geräuschlos weitermachen? Dann muss man sich einfach damit abfinden! Oder sollte man nicht hier einmal eine gründliche Untersuchung durchführen und klare Verantwortlichkeiten benennen für diese Vorgänge?

Der Fraktionschef der CWG-Crivitz, Herr Andreas Rüß, wittert bereits Morgenluft und verlangt sofortige Neuwahlen in den Ortsteilen (Wessin und Gädebehn). Die Ortsteilvertretungen sollen nun noch einmal von den Bürgern der Ortsteile gewählt werden, gemäß den Bestimmungen des Landes- und Kommunalwahlgesetzes. Daraus ergibt sich dann auch ein neuer Wahlkampf für die Ortsteile und eine lange Vorbereitungszeit. Falls es nicht genügend Kandidaten gibt oder diese nicht gewählt werden, besteht die Möglichkeit, Ergänzungswahlen durchzuführen, um die Mindestzahl der Mitglieder für die Ortsteilvertretungen zu erreichen. Zusätzlich verzögert sich der Prozess zur Konstituierung und Herstellung von Ortsteilvertretungen etwa bis März 2025.

Gleichzeitig fordert die CWG-Fraktion, dass die Informations-, Vorschlags- und Anhörungsrechte der Ortsteile gegenüber der Stadtvertretung deutlich eingeschränkt werden und das Recht zur Stellungnahme aus den Ortsteilen vollständig entfällt. Sind diese Maßnahmen jetzt der Stein der Weisen? Ist das wirklich der eigentliche Wählerwille und dient das wirklich dem Gemeinwohl?

Kommentar – Resümee der Redaktion

Nach der Wahl ist vor der Wahl? Solange wählen, bis es passt!

Der Wählerwille wird erneut auf die Probe gestellt sowie seine Geduld und die Glaubwürdigkeit in der Politik eingefordert.
Seit Anfang des Jahres wurde über die neue Modernisierung der Kommunalverfassung im Land diskutiert und beschlossen. Also gab es genügend Zeit, sich im Amt Crivitz und den Wahlvorständen vorzubereiten auf die unterschiedlichen Auswahlmöglichkeiten zu den Ortsteilvertretungen nach den Ergebnissen.  Daher war auch gewissenhafte Sorgfalt bei der Auszählung nicht nur geboten, sondern auch gefordert! Dennoch ist es dem Amt Crivitz nicht möglich, alle Ergebnisse der Briefwahl im Wahlbezirk Crivitz zu ermitteln.

Wie hat man denn hier die Stimmzettel ausgezählt? Wurden dort etwa alle Stimmzettel in einen Haufen geworfen, der keine Unterscheidung mehr zwischen Direkt- und Briefwahl ermöglichte? Diese oder ähnliche Fragen müssen erst einmal für die Öffentlichkeit beantwortet werden.

Bevor man beantragt, dass die Rechte der künftigen Ortsteilvertretungen einzuschränken, so wie es die CWG-Fraktion vorbereitet hat. Grundsätzlich gilt für die Ortsteilvertretungen Wessin und Gädebehn, die sich vor Jahren freiwillig an die Stadt Crivitz angeschlossen haben, dass ihre Rechte nicht eingeschränkt werden sollten, sondern im Gegenteil ausgeweitet werden sollten.

Die Bürger in den Ortsteilvertretungen tragen schließlich die Belastungen für alle Wind- und Solarprojekte, die sich die CWG-Stadtspitze ausgedacht hat und in Zukunft bauen möchte, um sich dadurch einen finanziellen Vorteil für den Stadthaushalt zu verschaffen.

In Wirklichkeit ist ein über die Stadtgrenzen hinausragender Eklat oder eine politische Masche, die den Wählerwillen infrage stellt?

21.Sept.-2024/P-headli.-cont.-red./421[163(38-22)]/CLA-257/96-2024

Der Chef der CWG-Fraktion, Herr Andreas Rüß, will direkte Neuwahlen für die Ortsteile und die Informations- und Vorschlagrechte aus den Gebietsänderungsvereinbarungen für die Ortsteile unmissverständlich abschaffen, in einer Hauptsatzungsänderung. Laut seiner Ansicht soll das Anhörungsrecht und das Recht zur Stellungnahme aus den Ortsteilen vollständig entfallen. Alles, das wird erst nach der Wahl veröffentlicht? Warum wohl?


Die Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts KV M-V seit Juni 2024 eröffnet neue Chancen bei der Wahl der Ortsteilvertretungen:
-1- Die Zuteilung und Benennung der Sitze für die Ortsteile (Wessin und Gädebehn) nach der neuen Kommunalverfassung ist nach den gesamten Wahlergebnissen von Crivitz möglich. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass vorrangig ein Losverfahren zur Besetzung der Sitze angewendet werden muss, da zwei Parteien und eine Wählergruppe die gleiche Höchstzahl aufweisen. Angesichts dessen birgt dieses Verfahren auch eine Reihe von Problemen bei der Verteilung der Sitze. Es ist und bleibt jedoch ein Aufdrücken oder Aufzwingen des gesamten Wahlergebnisses von Crivitz auf die beiden Ortsteile, obwohl diese möglicherweise andere Wahlergebnisse oder Wählerwillen widerspiegeln. Dieses Verfahren ist nicht geeignet, den Willen des Wählers in den Ortsteilen zu repräsentieren.


-2- So ist es auch möglich, die Zuteilung und Benennung der Sitze für die Ortsteile (Wessin und Gädebehn) abweichend von dem Gesamtergebnis der Kommunalwahl in Crivitz nur nach den Ergebnissen der Wahlen in den Ortsteilen vorzunehmen. (KV M-V § 32a Absatz 2 Satz 1). Die Wähler in den Ortsteilen Wessin und Gädebehn haben sich am 09.06.2024 in der Kommunalwahl entschieden und sollten nach diesen Ergebnissen auch die Besetzung ihrer Ortsteilvertretungen in den Ortsteilen von Crivitz vornehmen, um das Ergebnis der Wahl widerzuspiegeln.

Folglich ist es notwendig, zunächst das Ergebnis der Wahl in den einzelnen Ortsteilen zu ermitteln, da dieses möglicherweise vom Gesamtergebnis abweichen kann. Natürlich spiegelt es das lokale Wahlergebnis wider und lässt sich realistischer darstellen. Die Datenermittlung für die Stadt Crivitz und Ortsteile ist eigentlich kein Problem, da diese in der Wahlleitung bzw. in der Wahlkommission ordentlich sicher aufbewahrt wurden. Es entstehen natürlich Aufwendungen, um im Amt Crivitz die Wahlergebnisse für die Ortsteile herauszufiltern, diese halten sich allerdings in geringen Grenzen. Nachdem die Wahlergebnisse ermittelt wurden, werden die einzelnen Sitze in den Ortsteilen verteilt und es entsteht ein realistisches Bild für die Ortsteilvertretung.

Dies ist jedoch nicht der Fall, wie das Amt Crivitz festgestellt hat. Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde ist es nicht möglich, das Ergebnis der letzten Kommunalwahl als Grundlage für die Zuteilung der Sitze in der Ortsteilvertretung zu verwenden, da es nicht vollständig im jeweiligen Wahlbezirk ermittelt wurde. (Auszählung der Briefwahl gesamt).

Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen; das Wahlergebnis wurde im Wahlbezirk nicht vollständig ermittelt, ein Skandal oder eine Nachlässigkeit? Man kann doch als Wähler eigentlich verlangen, dass alle Wahlunterlagen vorhanden sind und gut aufbewahrt werden! Wozu geben denn eigentlich sonst die Briefwahlwähler eine eidesstattliche Erklärung ab für die Abgabe ihrer Stimme, wenn diese Ergebnisse hinterher nicht vollständig sind?


Die CWG – Crivitz beabsichtigt nun unmittelbar mit aller Kraft folgende Variante durchzusetzen:
-3- die Mitglieder der Ortsteilvertretung direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der Ortsteile wählen zu lassen, gemäß den Bestimmungen des Landes- und Kommunalwahlgesetzes.

Also eine erneute Neuwahl nur für Ortsteilvertreter. Natürlich stellen direkte Wahlmöglichkeiten einen wesentlichen Bestandteil unserer parlamentarischen Demokratie dar und sollten grundsätzlich gefördert werden. Allerdings erfordert diese Option umfangreiche Vorbereitungen und eine gewisse Vorlaufzeit, da die Bürger bisher nicht über die neue Möglichkeit informiert wurden. Daraus ergibt sich dann auch ein neuer Wahlkampf in den Ortsteilen und eine lange Vorbereitungszeit. Es muss daran erinnert werden, dass möglicherweise nicht genügend Kandidaten zur Verfügung stehen oder nicht gewählt werden und dadurch auch Ergänzungswahlen in Betracht kommen, um die Mindestmitgliederzahl für die Ortsteilvertretungen zu erreichen. Auch sind zusätzliche Sitzungen des Wahlausschusses bei eventuellen Widersprüchen notwendig oder Nachwahlen.

Es entstehen auch direkte Kosten, die durch das Vorhandensein eines Wahlausschusses, die Besetzung von Wahllokalen sowie das Drucken von Wahlscheinen und Briefwahlen sowie Sitzungen zur Wahl. Es bleibt fraglich, ob das Amt Crivitz die notwendigen personellen Ressourcen besitzt, um an den Wahltagen alle Wahllokale für die Ortsteile Wessin und Gädebehn zu besetzen. Außerdem verzögert sich der Prozess zur Konstituierung und Herstellung der Arbeitsfähigkeit der Ortsteilvertretungen bis zum zweiten Quartal 2025.
Die CWG – Crivitz will diesen Prozess der Wahl mit ihrer * Hauptsache: Augen zu und durch Mentalität* erzwingen, um ihre Position in den Ortsteilen zu erweitern und ihr Image zu verbessern. Ebenso sollen die Informations-, Vorschlags- und – Anhörungsrechte der Ortsteile deutlich eingeschränkt werden!

Kommentar – Resümee der Redaktion
„Man kann sich nicht darauf verlassen, daß das, was vor den Wahlen gesagt wird, auch wirklich nach den Wahlen gilt, und wir müssen damit rechnen, daß das in verschiedenen Weisen sich wiederholen kann.“ Angela Merkel.


Der Wählerwille wird erneut auf die Probe gestellt sowie seine Geduld und die Glaubwürdigkeit in der Politik eingefordert.


Seit Beginn des Jahres wurde über die neue Modernisierung der Kommunalverfassung im Land diskutiert und beschlossen. Allerdings ist das Amt Crivitz nicht in der Lage, alle Ergebnisse der Briefwahl im Wahlbezirk Crivitz zu ermitteln. Obwohl man seit vier Monaten weiß, dass die Kommunalverfassung für die Ortsteilvertreterwahlen unterschiedliche Möglichkeiten vorsieht, ist man nicht vorbereitet oder leistet solch eine schlechte Leistung bei der Stimmenauszählung sowie Nachweisführung und Prüfung in der Wahlleitung.

Der Amtsausschuss des Amtes Crivitz hat auf seiner Sitzung am 06.12.2023 bereits auf der Grundlage Kommunalwahlgesetz M-V die Wahlleitung des Amtes Crivitz gewählt: Wahlleiterin des Amtes Crivitz: Frau Carmen Krooß. Stellvertreter – der Wahlleiterin des Amtes Crivitz: Herr Rene Witkowski. Alle Wahlvorstände im Amtsbereich Crivitz wurden möglichst mit acht Mitgliedern besetzt (Wahlvorsteher, Stellvertreter, Schriftführer, stellv. Schriftführer und vier Beisitzer). Es wurde von der Verwaltung empfohlen, eine Entschädigung von je 70 € für den Wahlvorsteher und den Schriftführer sowie 50 € für jedes weitere Mitglied der Wahlvorstände zu gewähren. Die Gesamtkosten für alle Wahlvorstände im Amtsbereich lagen bei ca. 18.920 € .

Wie viel Aufwand und Kosten sind für ein solches Ergebnis erforderlich? An dieser Stelle stellt sich die Frage, wo sich die restlichen Briefwahlergebnisse im Wahlbezirk Crivitz nun eigentlich befinden?

Sind sie vielleicht verschwunden?

Nach der Wahl! Die Windprognose für den Tourismusort Wessin wurde von der Wählergruppe *CWG* ins Gespräch gebracht!

19.August -2024/P-headli.-cont.-red./413[163(38-22)]/CLA-249/88-2024

Es ist vorgesehen, bis zu 20 Windräder zu errichten, und Crivitz plant, eines davon zu errichten!

 Die Wählergruppe *CWG* strebt an, ein städtisches Windrad im „Energiepark Wessin“ errichten zu lassen. Sie hofft sicherlich auf finanzielle Unterstützung sowie einen möglichen Geldregen, um ihren desaströsen Haushalt zu retten!

Quelle https://aktionsbuendnis.freier-horizont.de/details/Klimaaktionstag 2019 in Rostock.html

Damit hat sich die *CWG – Crivitzer Wählergemeinschaft* in ihren politischen Ansichten um 180 Grad gedreht, denn vor der Wahl wurde das Thema im Wahlkampf peinlichst vermieden

(vom ehemaligen Windkraftgegner zum Windanlagenbauer).

05.09.2019 Demonstration in Schwerin

Auf den eigenen Wahlflyern hieß es lediglich: „Seit Monaten arbeiten u. a. auch Stadtvertreter von uns zusammen mit Fachleuten an einem gemeinsamen Wärme- und Energiekonzept für Barnin, Crivitz und Zapel. Durch erneuerbare Energien soll somit eine Versorgung zu erschwinglichen Preisen ermöglicht werden“. Hiermit ist klar die Arbeitsgruppe (Klimaschutz- sowie Energiemanagement) gemeint; eine Lieblingsbeschäftigung von Alexander Gamm, in der er sich wieder als Vorreiter und Experte bezüglich Energiesicherheit in der Stadtvertretung mithilfe der *CWG* positionieren konnte.

Bereits kurz vor der letzten Wahl wurde uns von Bürgern und auch Unternehmern aus Wessin mitgeteilt, dass die Wählergruppe der *CWG* plant, ein eigenes Windrad in ihrem eigenen geplanten Energiepark in Wessin zu errichten. Einige von ihnen konnten uns sogar den stadteigenen Grund und Boden als Standort auf einem Hügel innerhalb des geplanten Energieparks genau bezeichnen. Zu diesem Zeitpunkt des Bekanntwerdens wurden bereits Vermessungsarbeiten in diesem Gebiet durchgeführt, die in Bezug auf die geplanten 110 KV-Leitungen der WEMAG standen. Es ist anzunehmen, dass alles bereits in den Köpfen seit Längerem geplant war!

Nun soll also Crivitz anstreben, ein sogenanntes Bürgerwindrad im Tourismusort Wessin zu errichten und falls es nach der CWG gehen sollte, könnte es sicherlich lieber heute als morgen sein. Man kann daher nicht davon ausgehen, dass die CWG oder die Stadt Crivitz in der Lage sind, ein Windrad zu bauen oder genauer gesagt überhaupt weiß, wie man das tut. Auch die CWG oder die Stadt Crivitz haben nicht einfach so mal eben ca. 4 Mio. € (2020 waren es noch ca. 2,7 Mio. €) in einer Schublade herumliegen für ein Windrad dieser Größe, wie sie im Energiepark geplant sind.

Denn der Haushalt der Stadt Crivitz ist im Keller und es gibt nur noch 125.000 € liquide Mittel. Folglich ist es die Logik der Sache, dass man hierfür einen starken Partner benötigt, der entweder baut oder bauen lässt oder einen beteiligt an diesem Projekt wie in anderen Gemeinden. Der einzige Antragsteller für den Bau der Windräder im Energiepark ist die Kloss New Energy und diese sind nicht gerade romantisch auf die Stadt zu sprechen, aufgrund der durchgeführten jahrelangen Veränderungssperre und der Planung eines eigenen Energieparks.

Wir dürfen gespannt sein, welchen Energie – Partner die Stadtvertretung und insbesondere der Bauausschuss uns präsentieren werden. Es sei daran erinnert, dass Alexander Gamm bereits im September 2023 als damalige Bauausschussvorsitzender und Arbeitsgruppenchef (Wärme und Klimaschutz) im Crivitzer Stadtblatt klare und eindeutige Aussagen getroffen hat zu diesem Thema: „Viele Gespräche, Besichtigungen anderer erfolgreicher Orte und Systeme, Seminare der Landesenergie- und Klimaschutzagentur und eigene Konzeptentwicklung u. a. mit der WEMAG als kommunaler Energiedienstleister bringen uns dem Ziel näher: einen Strom- und Wärmetarif für uns Crivitzer, Barniner, Zapeler, der bezahlbar bleibt und eine mögliche Fernwärmeversorgung, an der bereits einige große Hauseigentümer sehr interessiert sind.“

Crivitzer Stadtblatt – September 2023
Herausgeber: Stadt Crivitz, Rathausstraße 1, 19089 Crivitz Redaktion: B. Brusch-Gamm, J. Nützmann, B. Pirl
Quellen: Text: B. Brusch-Gamm, M. Schulz, A. Gamm, J. Heine, U. Fritsche, J. Nützmann, B. Pirl
Bild: B. Brusch-Gamm, J. Heine, M. Schulz, A. Pirl, B. Pirl, J. Nützmann; Clker-Free-Vector-Images,
WEMAG/Michel Krüger, Wappen Bönnigstedt, Geoportal
Auflage: 2500

Hierzu wurde noch deutlicher formuliert: „Die Kooperation mit der WEMAG wird als wichtiger Baustein angesehen.“ (Crivitzer Stadtblatt 09/2023, Alexander Gamm). Es sollte an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass bereits im Jahr 2014 ein Antrag der WEMAG als erster Investor auf Zielabweichung in dem Ortsteil Wessin der Stadt Crivitz, dem heutigen Energiepark, eingereicht wurde, um sieben Windkraftanlagen zu errichten.

Die Geschichte wird sicherlich ihre Fortsetzung finden und die Aussagen zu einem Partner sind bereits im Jahr 2023 klar und deutlich erkennbar.

Kommentar-Resümee der Redaktion

Wer von der Hoffnung lebt, stirbt an Enttäuschung.“ Benjamin Franklin

Die endlosen Narrative der Wählergruppe der *CWG*:
„ Die Nutzung erneuerbarer Energien ist notwendig, aber mit uns nur im Einklang mit den Menschen vor Ort realisierbar.“ (Wahlflyer 26.05.2019),

sowie das ewige Wortspiel:
–  „Wenn die Windkraftanlagen tatsächlich nicht verhindert werden können, so sind zumindest die bestmöglichen Konditionen zu erzielen“ (10.12.2018-Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm)

und die Erklärung:
„ Inzwischen hat sich politisch viel verändert und es ist absehbar, dass unsere Planung angepasst werden muss“ (Stadtblatt Crivitz-Alexander Gamm – damaliger Bauausschussvorsitzender – September 2023) kumulieren den Eiertanz und die Verschauklung des Bürgers zu diesen Themen vor und nach der Wahl 2024!

Windenergie soll attraktiver gemacht und neue Anreize sollen bei den Betroffenen geschaffen werden und die klammen kommunalen Kassen zu füllen. Es ist erfreulich, dass bisher nur wenige Kommunen sich an diesem unsinnigen Spielmodus beteiligt haben. Seit Juni 2024 gehört Crivitz nun aber auch zu denjenigen, die auf einen Geldsegen hoffen. Womit soll eigentlich dieser Geldregen vom Bürgerwindrad begründet sein?

Wenn bei den betroffenen Einwohnern Landschaften zerstört werden, Böden zu Sondermüll verkommen, die Lebensqualität durch Lärm und Schall beeinträchtigt wird, der Lebensraum von Großvögeln und Insekten zerstört und ein Tourismusgebiet in Wessin auf Generationen von Profitakteuren verschlungen wird. Bloß, weil das Gebiet gerade Pech hat und an einem Umspannwerk der WEMAG liegt und man alle Natur- und Artenschutzrichtlinien beiseite räumt, um mit aller Macht Windräder zu bauen, von denen die Anwohner im Ortsteil Wessin am wenigsten profitieren. Auch bei einem städtischen Bürgerwindrad der Stadt Crivitz nicht. Es bleibt zu hoffen, dass viele Menschen eine Haltung haben werden, den wunderschönen Versprechen der Windindustrie zu widerstehen. Denn es würde nur wenige Menschen profitieren, aber viele würden alles verlieren.

Es ist erstaunlich, dass die Crivitzer Wählergemeinschaft, die gerade in Ihrem jüngsten „Danksagung“ Flyeralarm an die Wähler versprochen hat, die Bürger „zu informieren und Transparenz zu schaffen“, gerade diese Themen im Geheimen abspricht. Wobei man doch schon im September 2023 im Stadtblatt dazu aufgerufen hat, sich jeden Mittwoch öffentlich zu präsentieren für interessierte Bürger zum Windkraft- und Stromversorgungsausbau.

Was soll das denn alles? Also bitte, klar und deutlich, auch in der Öffentlichkeit!

Die Bewohner um den Tulpenbaum im Ortsteil Wessi haben in der Stadtvertretung bzw. im Bauausschuss in Crivitz seit 10 Monaten keine Lobby für Ihr Anliegen!

29.Juni -2024/P-headli.-cont.-red./394[163(38-22)]/CLA-230/69-2024

Die Bürger und die Kurzzeitpflege am Tulpenbaum in Wessin werden seit Monaten mit ihren Anfragen und der Zusage auf Prüfung für eine Verkehrsberuhigung (Zone) auf 30 Km/h hingehalten und vom Bauausschuss in Crivitz verschaukelt.

Es ist erstaunlich, wie viele Autos und Transporter in der Ringstraße am Tulpenbaum unterwegs sind. Nicht nur die Lieferdienste, die um die Kurve rasen, sondern auch Landmaschinen, die hier zügig vorankommen wollen. Es geht nicht nur um die Anlieger, die eine Rennstrecke vor der Haustür haben, sondern auch um den anliegenden Kinderspielplatz und einen Bolzplatz, der vorrangig von der Jugend im Ortsteil Wessin genutzt wird.

Besonders Frau Bettina Fritzsche, selbst Anwohnerin und Mitglied des Senioren- und Behindertenbeirates der Stadt Crivitz, bemüht sich seit ca. 10 Monaten darum, im Auftrag der Bürger in den verschiedenen Gremien Gehör zu verschaffen. Zunächst einmal im Bauausschuss oder Umweltausschuss und in der Ortsteilvertretung in Wessin. Der Umweltausschuss fühlte sich nicht zuständig und die Ortsteilvertretung in Wessin nahm das Ganze gelassen und hatte auch keinen so großen Druck auf die Stadtvertreter ausgeübt.

Im Bauausschuss im Nov. 2023 versprach ihr der ehemalige Vorsitzende (Alexander Gamm–Fraktion die LINKE/Heine – Ehemann der Bürgermeisterin) sich um die Sache zu kümmern und das Anliegen zu prüfen. Herr Michael Renker, der erste Bürgermeister der Stadt, äußerte sich sofort ablehnend und machte sofort keine Hoffnung und lehnte sofort eine 30 Km/h-Zone ab. 

Als Ende Januar 2024 nach weiteren zwei Sitzungen des Ausschusses aufgrund der erneuten Nachfrage nach dem Ergebnis der Prüfung erfolgte, war Herr Gamm sehr erstaunt und konnte keine Antwort geben.  Er beabsichtigte, einen Vertreter des Amtes in den Ort Wessin zu entsenden. Als im Monat Februar und März 2024 erneut Fragen zur Verkehrsberuhigung in der Ringstraße in Wessin auftauchten im Bauausschuss, wiederholte sich das Prozedere der Antwort wie im Monat Januar und man war generell überrascht von solch einer Fragestellung.

Bis zum heutigen Tag gibt es keine Diskussion in einem Gremium dazu oder eine Antwort für die Bürger, geschweige denn, dass ihr Anliegen überhaupt ernst genommen wurde. Jeder normale Bürger würde sich hier als veralbert oder verschaukelt vorkommen von den kommunalen Gremien, insbesondere vom Bauausschussvorsitzenden, der vermutlich schon tief im Wahlkampf steckte.

Ist also das Anliegen der Bürger zur Verkehrsberuhigung in der Ringstraße im Ortsteil Wessin ein Opfer des Wahlkampfes oder war es die Arroganz der Macht einzelner Funktionsträger in der Stadt Crivitz, das nicht ernst zu nehmen?

Kommentar/ResümeeDie Redaktion

„Das absolute Nichtstun ist die allerschwierigste Beschäftigung und zugleich diejenige, die am meisten geist voraussetzt“ Oscar Wilde

Alles könnte so unkompliziert sein. Nur eine kurze Nachfrage beim Kreis ergab, dass die Stadt das Hoheitsrecht hat, eine Verkehrsberuhigung zu beschließen und einen Antrag an die Verkehrsbehörde jederzeit zu stellen. Nach einer Prüfung und im Einvernehmen mit der Stadt könnte es sich nicht nur um eine generelle 30 km/h Zone handeln, sondern auch um andere verkehrstechnische Maßnahmen, die zur Beruhigung beitragen können.

Die bisherigen Gremien und einige äußerst unqualifizierte Personen haben versagt. Es ist symptomatisch für das sporadische unkontrollierte Handeln der letzten fünf Jahre der herrschenden CWG-Fraktion, die stets alles verändern wollte, mit Macht aufgrund ihrer absoluten Mehrheit. Doch nie wusste man, wie es weitergehen sollte und hatte für die kleineren Anliegen meistens kein offenes Ohr. Sondern die stets nur ihre eigenen großen Ziele im Blick hatte. Hauptsache, Augen zu und durch.

Es ist zu hoffen, dass die Bürger des Ortsteils sich nach der Konstituierung der Ortsvertretung in Wessin im Monat August oder September 2024 für ihre Anliegen starkmachen. Allerdings sind dann bereits 12 Monate für dieses Anliegen vergangen und der Amtsschimmel (Bürokratismus) kommt noch hinzu!

Nichts Böses sehen, nichts Böses hören und nichts Böses sagen! Ganz einfach Augen zu und alles durchwinken vor der Wahl im Juni 2024!

25.April -2024/P-headli.-cont.-red./369[163(38-22)]/CLA-206/44-2024

So oder so ähnlich könnte man das Verhalten der Verbandsvertreter der Parteien DIE LINKE / SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Verbandsversammlung des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg bis zur Abstimmung über den Ausbau von Onshore-Windparks am 24.04.2024 in Ludwigslust beschreiben. Gleichzeitig wurde das öffentliche Forum genutzt von den Parteien, um sich im Kommunalwahlkampf in Szene zu setzen, um zusätzliche Änderungsanträge zu stellen. Obwohl allen Beteiligten klar war, dass vor der Wahl im Juni 2024 noch eine Mehrheit im Planungsverband von SPD+LINKE und Bündnis 90/Die Grünen besteht.

Die Probleme des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg bei der Windenergie sind hausgemacht. Das Ganze zieht sich bereits seit 2014 hin und mittlerweile befindet sich der Verband in einem Scherbenhaufen seiner eigenen Handlungen! Der ehemalige Vorsitzende des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, Rolf Christiansen und sein Stellvertreter Thomas Beyer (beide SPD-Fraktion) haben vor etwa 7 Jahren einen Beschluss im Verband mit herbeigeführt, ein ganz bestimmtes Windeignungsgebiet zu streichen. Gegen diese Herangehensweise wurde erfolgreich geklagt, wegen eklatanter verwaltungsrechtlicher Fehler. Seitdem wird an diesem Plan (in bisher drei Entwürfen) herumgebastelt, mit fatalen rechtlichen Folgen. Der bisherige dritte Planentwurf hat bislang keine Rechtskraft oder eine vergleichbare Zielsetzung. Eine neue, überarbeitete Windparkplanung (aktuell 4. Planentwurf), der sowohl neue Flächen als auch stark aufgeweichte Artenschutzkriterien nach der neuesten Gesetzgebung berücksichtigt und ein neues Kriterium, die „Netzintegrationsfähigkeit“ berücksichtigt, soll nun bis 2032 die Rettung vor der Wahl im Juni 2024 sein.

Der Planentwurf wurde mit seinen 73 Windeignungsgebieten vorgestellt, wobei 53 Gebiete aus dem vorherigen Entwurf von 2021 enthalten sind und ca. 20 neue Gebiete, die auch schon einmal im ersten Entwurf 2016 enthalten waren, aber durch das neue Windflächenbedarfsgesetz 2022 eben jetzt wieder neu einzuplanen sind. Daher liegt man im Planungsverband seit 12 Monaten im Streit, da das neue Wind-an-Land-Gesetz von 2022 nur eine Flächenausweisung von 1,4 % der Planungsfläche bis 2027 vorsieht und bis 2032 eben weitere 0,7 %. Im November 2023 beschloss aber der Planungsverband, alles auf einmal und gemeinsam zu planen.

Die Mehrheit der SPD, die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben sich hier durchgesetzt, also insgesamt 2,1 % der Regionalfläche (soeben 73 Windgebiete) sofort zu planen. Das bedeutet, wo bereits Netzverknüpfungspunkte und Stromleitungen existieren (früher Umspannwerke) oder neue geplant sind, sollen verstärkt Solar- und Windeignungsgebiete ausgewiesen und geplant werden.

Herr Justus Garbe stellte in dem Umweltbericht die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und die Prüfung der Umweltverträglichkeit der 73 neuen Windgebiete vor. Der Fokus der Untersuchung lag auf dem KLIMASCHUTZ in nationaler und internationaler Zielsetzung. In der Abwägung der auszuweisenden 73 Gebiete dominierte das überragende öffentliche Interesse.  Er geriet jedoch lediglich bei der Darstellung der Datenbasis für die Umweltprüfung in Schwierigkeiten, da hier nur ein Teil der Daten erfasst wurden. Das soll bedeuten, dass für das Schutzgut Pflanzen und Tiere (Artenschutz) nur Daten über den Bestand des Seeadlers, Fischadlers, Wanderfalke und Weißstorch erfasst wurden. Teilweise wurden die Bestände von Rotmilan, Fischadler und Wiesenweihe im Januar 2024 nachgeliefert, aber über den Bestand vom Schwarzmilan, Wiesenweihe, Mäusebussard und Wespenbussard sind keine Daten im Bericht enthalten. Dies löste bei den Zuhörern ein mächtiges Raunen aus und auch die anwesenden Planungsbüros schüttelten nur mit dem Kopf.

Drei Änderungsanträge wurden insgesamt zum vorliegenden Beschlussentwurf gestellt, einmal von der SPD-Fraktion, dann vom Landkreis LUP und der CDU-Fraktion. Die SPD-Fraktion zog ihren Antrag zurück, weil er dem Landkreisantrag von LUP entsprach und nur noch der CDU-Antrag übrigblieb.

Der Landkreisantrag LUP sah vor, eine Gebietskulisse von 2,1 % der Regionalfläche für Windparks sofort auszuweisen, jedoch zunächst mit 1,4 % und weiteren 0,7 % bis zum Jahr 2032 freizugeben. Im Verfahren selbst wurde dann um eine rechtliche Würdigung der Fachaufsicht gebeten. Alles war sehr schwammig formuliert und bedeutet, dass man alles so tut, wie vorgesehen. Man überprüft lediglich, ob alles korrekt ausgeführt wird.

Der CDU-Antrag war schon deutlicher und verlangte keine sofortige öffentliche Auslegung der jetzigen Planungen, sondern einen überarbeiteten Entwurf zum Ende des Jahres fertigzustellen, wo nur 1,4 % bis 2027 der regionalen Fläche überplant werden sollen. Im Anschluss sollte dann erst einmal der Bedarf an weiteren Windparkplanungen ermittelt werden, bevor die restlichen 0,7 % der Regionalfläche überplant. Die Darstellung wurde als realistisch angesehen, da alles andere lediglich ein übereilter Gehorsam wäre, der lediglich den Investoren und Landeigentümern zugutekäme und Belastungen für Natur und Bürger bedeutet würde. Aufgrund fehlender Stromnetze ist es ohnehin unmöglich, den dann überschüssigen produzierten Strom weiterzuleiten.

Diese Herangehensweise erschien logisch, löste aber bei den Parteien der SPD, der Linken und Bündnis 90/Die Grünen einen regelrechten Angriff auf die CDU-Fraktion aus. Die SPD-Fraktion warf der CDU vor, *Populismus* zu betreiben, und der Vorstand warf der CDU vor, hier unwahre juristische Darstellungen zu präsentieren. Die Fraktion DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen haben sich noch deutlicher geäußert. Die Fraktion der Grünen kritisierte die CDU als *Realitätsverweigerer* und lobt die Bundes- und Landesregierung sowie den Vorstand des Planungsverbandes und wies auf die Auswirkungen von Hochwasser und Dürre hin.

So kam es, dass der CDU-Antrag abgelehnt wurde, sowohl von Iris Brincker (Amtsvorsteherin Amt Crivitz) als auch von der Mehrheit der SPD+ Linken+ Bündnis 90/Die Grünen mit insgesamt 25 *Nein*-Stimmen von ca. 40 Anwesenden. Die Mehrheitsfraktionen von SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten ebenfalls der öffentlichen Auslegung und sofortigen Planung der 73 Windeignungsflächen zu, mit 26 *JA*-Stimmen, darunter auch Iris Brincker.

Die öffentliche Auslegung des neuen Planes für die 73 Windparks erfolgt mitten im Hochsommer, für alle Bürger ein toller Zeitpunkt, da sowieso niemand dieses Jahr in den Urlaub fährt. Andernfalls könnten natürlich noch viel mehr Einwendungen und Beteiligungen eingereicht werden!

Kommentar/Resümee

Versuch und Irrtum Prinzip: Eine Methode zum Lernen? Bis jetzt ist es eine Blamage!

Die CDU-Fraktion entdeckte plötzlich gleich zu Beginn der Diskussion zum Planentwurf die Bürgernähe wieder und beantragte, dass auch Bürger in der Beratung sprechen sollten. Obwohl sie genau die Geschäftsordnung kennt, welche besagt, dass nach der Einwohnerfragestunde keine weiten Fragen der Bürger gemäß der Satzung zulässig sind. Auch der CDU-Chef von Ludwigslust, Herr Christian Geier, konnte wie gewohnt bei solch einem Schaufensterantrag nicht widerstehen.  Schließlich wurde das Anliegen mit der Mehrheit von SPD+LINKE und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von AfD und CDU abgelehnt. So mussten die Bürger wie gewohnt zum Thema schweigen!

Der Planungsbeirat Energie, ein Gremium, das sich die Verbandsversammlung selbst geschaffen hatte, um aus ihrer Misere herauszukommen und endlich einen Entwurf vorzulegen, tagte seit September 2023 nur sechsmal zu je drei Stunden, um soeben nach sieben Monaten diesen Entwurf vorzustellen. Der Vorsitzende Herr Roland Brandt vom Oberzentrum Schwerin monierte aber gleichzeitig, dass die Teilnehmer (aus LUP, NWM, Wismar) dieser bisher nicht einmal die Reisekosten erstattet bekamen, weil sie als Ehrenamtliche nach Schwerin anreisen mussten. Es ist schon erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit man hier erwartet, für eine gewählte ehrenamtliche Tätigkeit ausreichend Geld zu erhalten!

Selbstverständlich muss alles noch vor der Wahl am 24.04.2024 in der alten mehrheitlichen Akteursbesetzung stattfinden und gleichzeitig beschlossen werden. Damit es nach der Wahl keine weiteren Veränderungen oder Einflüsse mehr den Plan beeinflussen können. Es wurde wiederholt betont, dass es im Laufe des Verfahrens zu erheblichen Beeinträchtigungen durch den Artenschutz kommen kann und Gebiete dadurch verkleinert werden müssten oder Teile eben nicht nutzbar sind.

Der Vorstand des Verbandes hat dann natürlich sofort mehrfach darauf hingewiesen, dass man eben alles so bewertet und geplant habe, was man eben ‚üblicherweise tut‘ und was man eben „momentan an verfügbaren Daten vorliegen habe.“ Alle anderen Details sollen dann in einem anschließenden Genehmigungsverfahren beim staatlichen Amt für Umwelt und Natur geprüft werden. Dies sei dann nicht mehr Sache des Planungsverbandes. Das führte natürlich zu Unverständnis bei allen Bürgern und Gästen und deutet darauf hin, dass die heiklen Dinge einem anderen zugeordnet werden, der diese Probleme dann klären sollte.

Man könnte das auch so übersetzen, dass es im Prinzip so heißt: Wir haben keine Lust, eine genaue Untersuchung für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt durchzuführen sowie auch nicht die Mittel.

Daher planen wir einfach und fertig! So einfach ist es im Jahr 2024!

Der Energiepark der Stadtvertretung von Crivitz [Nr.70/24; 208 ha] im anerkannten Tourismus, Ortsteil „Wessin“ lässt sich kaum noch stoppen!

11.April -2024/P-headli.-cont.-red./364[163(38-22)]/CLA-201/39-2024

Ein naturverträglicher Ausbau von Onshore-Windparks ist nicht zu erkennen!

„Der Anschluss einer Windenergieanlage an das Stromnetz ist eine Grundvoraussetzung der Baugenehmigung“ (Protokollentwurf des Planungsverbandes Westmecklenburg vom 12.01.2024).

Das war der O-Ton auf der letzten Sitzung des Planungsverbandes, auf der Vertreter der WEMAG – AG sogar einen Vortrag über die Netzintegration hielten. Das neue Schlüsselwort für schnellere Genehmigungen lautet jetzt „Netzintegrationsfähigkeit“. Es wurde eigens ein neues Kriterium im Plan für die Abwägung geschaffen, ob bereits eine geeignete Stromnetzinfrastruktur in Windparkgebieten vorhanden ist oder nicht, um Windeignungsgebiete gesamtsystemisch effizient mit der geeigneten Stromnetzinfrastruktur erschließen zu können.

Das bedeutet, wo bereits Netzverknüpfungspunkte existieren (früher Umspannwerke) oder Leitungen vorhanden sind, sollen verstärkt Solar- und Windeignungsgebiete ausgewiesen und geplant werden.  Dies betrifft insbesondere Görries (Schwerin – Süd), Parchim – Süd, den Ortsteil Wessin (Stadt Crivitz) und das Umland. Es geht primär darum, neue Kapazitäten für die Integration der neuen Windenergieanlagen in das Netz zu erschließen, wobei es nicht um die Synchronität von Erzeugung und Verbrauch geht. Folglich dürfte das Urteil für Gemeinden und Ortsteile, wie Wessin, die sich direkt an Netzverknüpfungspunkten (Umspannwerken) befinden, ergangen sein. Dies bedeutet, dass sämtliche Solar- und Windenergieanlagenplanungen [ENERGIEPARK – Wessin] an diesen Orten intensiviert und demnächst sogar schon ihre Genehmigungen erhalten werden.

So wurde bereits im Umweltbericht zum Gebiet zu Ortsteil Wessin [Nr. 70/24] keine Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch sowie den Tourismus festgestellt. Ebenfalls wurde erläutert, dass das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt nicht beeinträchtigt wird. Was für eine absurde Einschätzung. Gleichfalls wurde auch bemerkt, dass es in diesem Gebiet keine kollisionsgefährdeten Brutvogelarten und Rastgebiete gibt und diese nicht betroffen sind. Jeder Einwohner oder Naturschützer aus Wessin kann nur den Kopf schütteln, da er sich seit einem Jahrzehnt genau mit diesem Gebiet befasst. Auch die Schlafplätze von Großvögeln existieren nicht oder sind nicht beeinträchtigt. Durch verschiedene Gesetzesänderungen, insbesondere des Naturschutzgesetzes, ist es nun möglich, anstelle der vorher 52 Windeignungsgebieten jetzt sogar 73 neue Windparks zu generieren. Die Angelegenheit soll jetzt zügig vor der Wahl in ca. 13 Tagen in Ludwigslust entschieden werden.

Die Aussage dürfte vornehmlich dem Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE/Heine im Crivitzer Stadtparlament, Alexander Gamm, Freude bereiten. Er ist seit Kurzem auch im Bündnis für Crivitz mit seinem Fraktionskollegen und Umweltausschusschef Hans – Jürgen Heine zusammen, welche sich beide besonders intensiv für das Projekt einer gemeinsamen Wärmegesellschaft mit der WEMAG – AG in Crivitz einsetzen. Die unter anderem auch vorrangig grünen Strom erzeugen soll. Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2022 eine nicht öffentliche Arbeitsgemeinschaft [AG] Strom und Wärme (Vorsitz Alexander Gamm, Bauausschussleiter) in Crivitz gegründet und diese tagt weitgehend im Verborgenen. Nur einmal auf einem Unternehmerforum 2023, an dem nur wenige Teilnehmer anwesend waren und nicht die großen Schlüsselunternehmen von Crivitz, präsentierte Herr Gamm seine ganz persönlichen Vorstellungen über eine gemeinsame Wärmegesellschaft mit der WEMAG – AG. Es ist offensichtlich, dass er sich für dieses Projekt absolut begeistert und einbringen würde, obwohl es hierzu in der Öffentlichkeit nur äußerst spärliche und oberflächliche Ausführungen gibt.

In den Crivitzer Ausschüssen findet keine öffentliche Diskussion über dieses Thema statt, sondern lediglich nur Ankündigungen. Herr Alexander Gamm verfügt offenbar über eine derart fulminante und uneingeschränkte Kompetenz, dass er keinen Stellvertreter benötigt und auch nicht wollte bei der Wahl zum Bevollmächtigten der Stadt Crivitz am 26. Februar 2024. Die Bevollmächtigten der Stadt Crivitz werden auch Verhandlungen mit potenziellen Investoren, Energieversorgern, benachbarten Kommunen und Spitzenkräften für erneuerbare Energieformen führen. Das geht auch über den Wahltermin im Juni hinaus und erklärt schließlich das besondere Engagement. Es handelt sich letztlich um die Bedeutung einer Schlüsselposition, um mitzureden, falls es nach der Wahl anders kommen sollte. Also, erneut geht es um die Besetzung eines Postens.

Die abgehobene Arroganz des Entwurfs des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg wird im Dokument für die Zusammenfassung der wesentlichen Argumente unter dem Absatz: Schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept, Ausschluss- und Restriktionskriterien“ zum Bereich der „Großvögel“ zum Ausdruck gebracht.

Zitat: Eine regionsweite Durchführung von Funktionsraumanalysen überall dort, wo ein erhöhtes Kollisionsrisiko vermutet wird, ist auf Ebene der Raumordnung zudem weder leistbar noch geboten bzw. sinnvoll.“

(Seite 13). Man könnte das auch so übersetzen, dass es im Prinzip so heißt: Wir haben keine Lust, eine genaue Untersuchung für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt durchzuführen sowie auch nicht die Mittel. Daher planen wir einfach und fertig! So einfach ist es im Jahr 2024!

Kommentar/Resümee

„Alternative Energieerzeugung ist sinnlos, wenn sie das zerstört, was man durch sie schützen will: Die Natur.“ Reinhold Messner! 

Zur Freude der WEMAG und E.DIS AG stellt die Netzanschlussfähigkeit nun ein wichtiges Kriterium für Baugenehmigungen bei Windanlagen dar!

10 Jahre lang suchte der Planungsverband Westmecklenburg nach dem Zauberwort, gegen das man sich nicht mehr wehren kann und das schnellere Genehmigungsverfahren für Windeignungsflächen ermöglicht. Die Schwierigkeiten im regionalen Planungsverband Westmecklenburg beim Thema Windenergie sind hausgemacht. Das ganze Hin und Her geht schon seit 2014 und inzwischen steht der Verband vor einem Scherbenhaufen seines eigenen Handelns!

Damals hatten der ehemalige Vorsitzende des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, Herr Rolf Christiansen und sein Stellv. Thomas Beyer (beide SPD-Fraktion) einen Beschluss im Verband mit herbeigeführt, ein ganz bestimmtes Windeignungsgebiet zu streichen. Gegen diese Herangehensweise wurde erfolgreich geklagt wegen eklatanter verwaltungsrechtlicher Fehler und seitdem wird an diesem Plan herumgebastelt, mit fatalen rechtlichen Folgen. Der Plan hat bis heute keine Rechtskraft oder eine vergleichbare Zielsetzung.

Eine neue überarbeitete Planung bis 2027, die sowohl neue Flächen als auch stark aufgeweichte Artenschutzkriterien und ein neues Kriterium, die „Netzintegrationsfähigkeit“ berücksichtigt, soll soeben endlich die Rettung bringen. Selbstverständlich muss alles noch vor der Wahl am 24.04.2024 in der alten mehrheitlichen Akteursbesetzung stattfinden und gleichzeitig beschlossen werden. Damit es nach der Wahl keine weiteren Veränderungen oder Einflüsse mehr den Plan beeinflussen können.

Wenn es Probleme mit den Horsten des Rotmilans gibt, muss man das im Genehmigungsverfahren überprüfen. Für diese Aufgabe ist jedoch der Planungsverband nicht zuständig, sondern das staatliche Amt. Dadurch werden alle Probleme erneut an eine andere Behörde weggeschoben. Dies ermöglicht es, die Unannehmlichkeiten bereits vor der Wahl im Juni 2024 zu beseitigen.

So einfach ist es im Jahr 2024!

Die Gegenkundgebung auf der B-392 wird vom Landkreis LUP und der OTV-Wessin abgelehnt!

05.April -2024/P-headli.-cont.-red./362[163(38-22)]/CLA-199/37-2024

Das große Rätsel um das Wahlkampfthema der Wählergruppe der „CWG“- Crivitz dem auch die Bürgermeisterin ( Britta Brusch-Gamm) von Crivitz angehört, wurde gelöst. Es handelt sich um die AFD.

Es ist zu erwarten, dass sicherlich auch das Bündnis für Crivitz BFC dem Aufruf zur Gegendemo von der Wählergruppe der CWG – Crivitz sofort annimmt, da die Mitglieder der Partei Die Linke + SPD + Bündnis 90/ Die Grünen in Crivitz nicht kandidieren werden. So hat man dann ein gemeinsames Thema im Kommunalwahlkampf und das ist eben eine geteilte Sorge. In Crivitz scheint der politische Mainstream noch wenig entwickelt zu sein, um sich mit verschiedenen Meinungen und Themen in einen Meinungsaustausch zu begeben und Toleranz auszuüben. Es ist nicht erlaubt, eine abweichende Meinung zusätzlich zu den zuvor festgelegten Ansichten zu äußern.

Denn die Bürgermeisterin einer Stadt stellt eine Behörde dar. Sie ist somit Teil der Exekutive und hat als Organ des Staates gemäß Art. 21 Abs. I GG das Neutralitätsgebot zu beachten. Das wurde durch den Aufruf am Samstag deutlich verletzt, der in sozialen Medien veröffentlicht wurde und im Ortsteil Wessin und der Stadt im Umlauf war.

Moin Zusammen, lieber Herr Landrat, liebe Landtagsabgeordnete, liebe Mitglieder der demokratischen Parteien, liebe Mitglieder in demokratischen Bündnissen und Vereinen, es ist gerade bekannt geworden, dass die AfD am 05.04.2024 ab 16 Uhr im Kulturhaus Wessin einen sogenannten Bürgerdialog durchführen wird, siehe Anhang. Das soll nicht ohne eine deutliche Reaktion unserer Region passieren. Miteinander-Füreinander. Wir widerstehen zusammen. Sympathisanten des Faschisten Höcke brauchen und wollen wir nicht. Ich habe dazu gerade einen Aufzug/eine Demonstration am Kulturhaus in Wessin angemeldet, Beginn ab 15.30 Uhr bis ca. 19 Uhr, mit Aufzug zum Teil über die B392 und Rückmarsch zum Kulturhaus. Beginn mit Belehrung am Kulturhaus, dann Aufzug, dann Demo vorm Kulturhaus, evtl. begleitend zum „Bürgerdialog“. Bitte versuchen sie alle daran teilzunehmen, bringen sie Jede und Jeden mit. Wer reden möchte, kann sehr gerne reden. Der Ablauf ist noch sehr flexibel. Wir würden hier vor Ort kurzfristig mehrere Plakate/Flyer anfertigen und sehr gerne die Unterstützung einzelner Personen, der Parteien, der Bündnisse und Vereine mit draufsetzen, damit die Vielfalt unserer parlamentarischen Demokratie deutlich wird. Bringen sie Plakate, Banner, Transparente mit. Es wäre sehr gut, wenn bis Sonntagabend Rückmeldungen zur Teilnahme kommen. Am Montag soll der Entwurf des Plakates und der Flyer erfolgen, die ab Dienstag veröffentlicht werden. Erste Entwürfe zu den Plakaten/Flyern kommen in einer separaten Mail, sobald sie vorliegen. Und je früher wir Rückmeldungen bekommen, desto früher können wir bereits über die Ostertage in den sozialen Medien dazu werben. Danke und allen ein frohes Osterfest.“ (Britta Brusch-Gamm, Taubenweg 20,19089 Crivitz, Tel.: 0172 950 915 6, Email: brusch-gamm@t-online.de) [soziale Medien K-Samstag, 30.03.2024 mittags].

Vor allem im Hinblick auf die Chancengleichheit der politischen Parteien spielt das Neutralitätsgebot eine Rolle. Zum Beispiel darf kein staatliches Organ einer Partei verfassungsfeindliche Tendenzen unterstellen, sofern das Bundesverfassungsgericht diese nicht festgestellt hat. Der VGH Kassel hat mit Beschluss vom 03.05.2013 (8 A 772/13) festgestellt, dass ein Bürgermeister in seiner Funktion als Versammlungsbehörde dazu verpflichtet ist, kritische Äußerungen zu unterlassen, die eine in der Stadt auftretende Partei in ihrem Recht aus Art. 21, 8 Abs. I GG verletzt. Im vorliegenden Fall rief der Bürgermeister der hessischen Stadt zu einer Gegenkundgebung auf. Der Aufruf wurde unter anderem auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht.

Einerseits befürchtete man, dass die Gegendemonstranten möglicherweise Konflikte verursachen könnten und eventuelle Schäden am Kulturhaus entstehen würden. Jedoch der Grundgedanke der OTV in Wessin war, dass sie dem angekündigten Bürgerdialog der AFD-Ortsgruppe nicht im Wege stehen und ihn als gänzlich legitimen demokratischen Prozess im Wahlkampf zu den Kommunalwahlen betrachten. Der Vorsitzende der Ortsteilvertretung, der auch in den sozialen Netzwerken aktiv war, hat bereits am Ostersonntag eine Intervention bei der Bürgermeisterin angekündigt und deutlich gemacht, dass diese Vorgehensweise so missbilligt wird.

Demokratie kann das wohl gut aushalten, oder?

Kommentar/Resümee

 Neutralität ist kein Zaubertrank, der unverwundbar macht — Ursula Plassnik –

Demokratie kann man nur leben. Jeder sollte sich selbst hinterfragen, ob er Andersdenkende respektiert.

Die Mehrheitsfraktionen im Stadtparlament von Crivitz, die Wählergruppe „CWG“ Crivitz und die Fraktion DIE LINKE/Heine haben den Umgang mit Andersdenkenden in den vergangenen fünf Jahren kontinuierlich sehr erschwert. Ein Dialog mit anderen Ansichten als dem vorherrschenden Mainstream von den Mehrheitsfraktionen wurde hier schon lange nicht mehr ernsthaft geführt.

Es ist nicht zum ersten Mal, dass Bürger als „Sympathisanten des Faschisten Höcke“ beschimpft werden. Zuletzt geschah es im Bauausschuss des Jahres 2023 durch den Vorsitzenden Alexander Gamm (Fraktion DIE LINKE/Heine). Dies führt dazu, dass dieser Sprachgebrauch in den derzeitigen Mehrheitsfraktionen (CWG-Crivitz + die LINKE/Heine) fest verankert ist. Durch die Aufforderung einer Behörde zur Gegendemo (Amt der Bürgermeisterin) wird bestätigt, dass man aus bestehenden Machtpositionen den Wahlkampf beeinflussen möchte.

So wurde auch in Kassel festgestellt, „dass eine politische Partei sehr wohl mit kritischen Kommentaren und negativen Bewertungen aller Art leben muss. Gerade davon lebt schließlich eine demokratische Gesellschaft, die sich durch demokratische Willensbildung auszeichnet. Ein gewisser Diskurs muss und soll sein. Das Gericht führt hier jedoch aus, dass diese kritischen und negativen Bekundungen durch ebenfalls politische Parteien und Organisationen zu erfolgen haben muss“. (www.juraforum.de)

Einmal im Plenum eines beschließenden Ausschusses diskutieren, wo Mehrheiten herrschen und dann sofort durch!

03.April -2024/P-headli.-cont.-red./361[163(38-22)]/CLA-198/36-2024

Seit 2019 gibt es viele Schaufensterbeschlüsse von der CWG-Crivitz + der Linken/Heine. Aber vor der Wahl muss alles noch schneller gehen!

Nirgendwo anders in einem Ausschuss ist das Thema der Stellenerweiterung für das Arboretum diskutiert worden und nun soll es einmalig im beschließenden Hauptausschuss sofort umgesetzt werden. Das ist möglich, weil der Haushaltsplan 2024 im Sinne des § 48 Abs. 3 Nr. 2 KV M-V eine allgemeine Abweichung vom Stellenplan von 5 % zulässt, wenn die im Stellenplan ausgewiesene ca. 122 Mitarbeiter nicht übersteigt.

Der Stellenplan der Stadt für das Jahr 2024 sieht einen Zuwachs gegenüber dem Stellenplan für das Jahr 2023 in einem Umfang von insgesamt 4 weiteren Stellen vor. Insgesamt werden 122 Stellen besetzt sein. Von 2014 bis 2024 hat sich der Personalbestand um ca. 80 % erhöht. Im Jahr 2014 waren es 68 Mitarbeiter, während es im Jahr 2024 = 122 Mitarbeiter sein werden. Seit dem Jahr 2014 sind die Personalaufwendungen um ca. 114 % gestiegen, von 2.253.100 € im Jahr 2014 auf ca. 4.812.100 € im Jahre 2024. Hinzu kommen die sonstigen Personalnebenkosten in Höhe von 34.300 € sowie die Auszahlungen für Aus- und Fortbildung in Höhe von 41.500 €. Daraus ergibt sich eigentlich ein Gesamtbetrag von 4.888.000 €.

Aufgrund der baldigen Tarifverhandlungen ab November 2024 und der anstehenden Leistungsverhandlungen sowie durch die Reduzierung der tariflichen Wochenarbeitszeit auf durchschnittlich 38,5 Stunden ab 01.01.2025 pro Woche wird mit einer weiteren Steigerung der Personalkosten bis auf ca. 5,11 Mio. € im Jahr 2025 gerechnet. Die Diskrepanz in der Verteilung der Erträge für die Aufwendungen nimmt der Stadt Crivitz in Zukunft ab 2025 weiter deutliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Das Arboretum Crivitz ist Eigentum der Stadt Crivitz und wird durch den Förderverein „Arboretum Crivitz“ unterstützt.

Verzweifelt wurde in den vergangenen 10 Jahren versucht, kostenintensiv dort nordamerikanische Bäume z. B. Dorn-Gleditschie, Tulpenbaum, Schwarznuß, Weymouts-Kiefer, Sitka-Fichte oder asiatische Bäume z. B. Zweilappiger Ginkgo, Nikkotanne anzupflanzen jedoch, wie wir jetzt wissen, leider vergebens. Bis 2014 mobilisierte die Stadt Crivitz bis zu ca. 150.000 € für die Errichtung und Herstellung und jährliche Bewirtschaftung.

Der Förderverein des „Arboretum Crivitz e. V.“ (Vorsitzender Herr Hans-Jürgen Heine und Stellvertreter Herr Hartmut Paulsen) erhält seit 10 Jahren eine jährliche Zahlung von ca. 10.000 € von der Stadt Crivitz.  So wurden auch danach ab 2014 bis 2024 allein in die fortlaufende Unterhaltung (Pflegekonzept) insgesamt ca. 90.000 € + zusätzlich Anpflanzungen ca. 10.000 € durch die Stadt Crivitz investiert. Zusätzlich wurde noch in die Ausstattung mithilfe von Fördermitteln investiert (Holzbrücke, Lehr- und Wanderpfad, Holz-Pavillon, Hinweisschilder und Sitzgarnituren) mit bis zu ca. 120.000 €. So kann man zusammenfassend feststellen, dass an Institution für Forschung, Lehre und Bildung; verschiedenartiger Gehölze in den vergangenen 14 Jahren auf passable ca. 360.000 € aufgewendet wurden!

Nun ist das Ganze nicht mehr ausreichend und es ist zwingend sofort notwendig, einen Minijobber für das ARBORETUM einzustellen. Dem folgt soeben auch noch das Bestreben einer neuen Mitgliedschaft der Stadt Crivitz in einem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“, dass die Anwesenden im Umweltausschuss im Monat März überraschte, weil sie davon auch nichts wussten. Diese Mitgliedschaft kostet 185 € und sollte spätestens auch im beschließenden Hauptausschuss in 5 Tagen beschlossen werden.

Das Bündnis ermöglicht, sich als Kommune zu profilieren und positiv auf sich und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen sowie darzustellen.  Es stellt eine Plattform für eine interkommunale Zusammenarbeit und Kooperation dar, bietet Kontakte und Ansprechpartner für den kommunalen Naturschutz. In Online-Workshops und der jährlichen Jahresversammlung werden die Mitglieder in aktuellen Fachthemen geschult. Allerdings hat der Vorsitzende Hans-Jürgen Heine bereits in der Vorlage für das Protokoll dieser Sitzung den Beschluss gefasst, dass der Ausschuss dieser Mitgliedschaft zustimmt und der Stadtvertretung dort empfiehlt, sich zu beteiligen. So einfach und so schnell geht das eben im Umweltausschuss, wenn man die Protokolle als Vorsitzender selbst schreibt.

Wieder einmal dient eine Mitgliedschaft zur Profilierung einzelner!

Kommentar/Resümee

„Adenauer pflegte einstimmige Beschlüsse zu fassen. Das heißt, er faßte den Beschluß und erwartete dann, daß die anderen zustimmen.“ Gustav Heinemann

Es sollten eigentlich nur drei Hauptthemen für das Jahr 2024 gelten, wie es auf der Sitzung des Umweltausschusses im Januar 2024 bekannt wurde. Die Themen lauten: 1. Der Stadtpark, 2. Das Arboretum und 3. Die Umweltpreise und 4. Der Aufbau einer Karbonisierungsanlage im Gewerbegebiet Crivitz.

Nun kommen der Minijob und eine neue Mitgliedschaft in einer Gemeinschaft hinzu. So stellt es aber eine Herausforderung dar, die Mitgliedschaft im Verein AGFK MV, das heißt „Arbeitsgemeinschaft für Fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen in MV“, zu besetzen, was der Umweltchef Herr Hans – Jürgen Heine selbstverständlich übernimmt. Soeben kommt die nächste Mitgliedschaft im Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ hinzu. Öffentliche Vorberatungen scheinen nicht mehr so in Mode zu sein im Umweltausschuss, zumindest nicht ca. 8 Wochen vor der Kommunalwahl. Alles muss wieder rasant gehen. Es ist schon erstaunlich, dass der Umweltausschuss seit einiger Zeit wieder einmal eigenmächtig über dieses Thema diskutiert und die Ortsteilvertretungen sowie die anderen Ausschüsse hierzu nicht in Betracht zieht.

Wie auch beim „Grünen Band“ in Crivitz, es wurde zwar nicht gefördert, aber es wurde schließlich schnell beschlossen. Jetzt sollen die Wanderwege auf einer großen Übersichtstafel gezeigt werden. Außerdem sollen Flyer gedruckt werden. Für diesen Zweck möchte man etwa 7000 € ausgeben und eine Arbeitsgemeinschaft bilden, die die Aufgaben übernimmt.

Man kann nur hoffen, dass die Bürger spätestens im Juni 2024 in Crivitz bei der Abgabe ihrer Stimme erkennen, dass man eine Vielzahl von politischen Parteien und Initiativen auswählen sollte. Die sich mit diesem Thema umfassend und in einer größeren Anzahl als bisher auseinandersetzen sollten. Natürlich sollte das Ganze gemeinsam geschehen.

Die Fraktion die Linken/Heine + CWG-Crivitz haben im Haushaltsplan 2024 beschlossen, den Bauhof in Crivitz ab Ostern zu schließen!

02.April -2024/P-headli.-cont.-red./360[163(38-22)]/CLA-197/35-2024

Es sind keine Neueinstellungen geplant? „Miteinander-Füreinander“? Das geht ganz sicher anders!

Nach stundenlangen Lobbekundungen der CWG-Crivitz+ Linke /Heine an sich selbst und ausgiebigen Lobpreisungen beim Neujahrsempfang im Monat März hat jedoch der Ortsteil Wessin bei dem Thema Bauhof jedenfalls verloren. Bis Ostersonntag waren zwei Mitarbeiter im Bauhof Wessin für 68 Stunden im Monat im Einsatz. Ab diesem Zeitpunkt ist der Bauhof nicht mehr besetzt.

Der Bauhof in Wessin verbrauchte im Jahr ca. bis zu 35.000 € an Aufwendungen; circa die Hälfte davon waren Personalkosten. Die anderen großen Posten waren die Aufwendungen für Strom ca. 4.000 €, Wartungs- und Instandsetzungskosten Kfz ca. 5.500 €, Unterhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattung ca. 3.000 € und Betriebs- und Schmierstoffe Kfz ca. 2.000 €.

Ab dem 01.04.2024 wird der jährliche Verbrauch ohne den restlichen Anteil an Personalkosten nur noch ca. 2.200 € betragen. (Aufwendungen für Abfall ca. 100 €, Strom ca. 500 €, Unterhaltung der Grundstücke+ Außenanlagen ca. 500 €, Wartungs- und Instandsetzungskosten Kfz ca. 300 €, Betriebs- und Schmierstoffe Kfz ca. 200 €, Unterhalt. Betriebs- u. Geschäftsausstattung ca. 100 €, Kfz-Steuer und Abschreibungen jeweils 100 € und Versicherungen ca. 300 €). Die Kosten für die Folgejahre betragen also nur noch 10 % der ursprünglichen Ausgaben.

Es fand sich auch niemand in der CWG-Fraktion und in der Fraktion die LINKE/Heine, der diesen Schritt der Kürzungen im Ortsteil Wessin bedauerte, als der Haushalt 2024 beschlossen wurde. Im Gegenteil, nun werden sicherlich die öffentlichen Leistungen ausgeschrieben, die dann eigentlich in dem Ortsteil zu machen sind, für private Leistungsträger/Anbieter und diese werden sich sicher sicherlich übermäßig freuen. Lassen wir uns überraschen, wer schon bald den Sieg oder genauer gesagt den Sieg von den zwei Firmen im Ortsteil errungen hat!

Ist das alles nur ein politisches Manöver? Oder ist das auch für den Bauhof Crivitz und Gädebehn als ein MODELL für die Zukunft geeignet? Dort spielt man seit Jahren mit anderen Zahlen. Der Crivitzer Bauhof hat insgesamt 9 Mitarbeiter in Vollzeit und einen Teilzeitbeschäftigten für den OT Kladow. Dieser ist aber dem Bauhof Crivitz zugeordnet. Die jährlichen Kosten für den Crivitzer kommunalen Bauhof belaufen sich auf etwa 630.000 €. Also, ist das 18 Mal höher als im Ortsteil Wessin? Damit sind es 130.000 € mehr Ausgaben als im Jahr 2022 und lediglich 20.000€ weniger als im Vorjahr!

Kommentar/Resümee

Der Slogan ‚Miteinander-Füreinander‘ soll die Steuer- und Gebührenerhöhungen für 2024 in Crivitz rechtfertigen, um einen maroden Haushalt und einen angehäuften Schuldenberg bis 2039 zu rechtfertigen.

Zuerst die gute Nachricht: Der Storch ist wieder in Wessin zurück und er hat sogar schon eine Partnerin gefunden und wir alle hoffen auf einen großen Nachwuchs. Dies ist von großer Bedeutung, da er auch eine naturschutzrechtliche Schutzfunktion für den Ortsteil besitzt! Aber das hat man in der Stadt Crivitz schon seit Jahren bei der Planung zu den Windanlagen und den großflächigen Solaranlagen um Wessin herum vergessen.

Überraschend ist, dass die Freiwillige Feuerwehr Wessin 40.000 € mehr an Ausgaben erhält als im Jahr 2022. Sie hat demnach ungefähr 73.000 € für das Jahr 2024 zur Verfügung. Auch für das Kulturhaus in Wessin wurden ca. 29.000 € für 2024 zur Verfügung gestellt; das sind ca. 30 % mehr als im Vorjahr! Lediglich für den Bauhof in Wessin ist kein Geld mehr verfügbar!

Es ist schon erstaunlich, wie hartnäckig man hier mit einem finanzpolitischen Gießkannenprinzip im Wahljahr 2024 agiert, während die Bedürfnisse des größten Ortsteils der Stadt Crivitz im Bauhofbereich ignoriert werden!

Skurril! Alles „Zurück auf Los“ nach 10 Jahren und noch viel größer und umfassender!

13.März -2024/P-headli.-cont.-red./354[163(38-22)]/CLA-191/29-2024

Die Schwierigkeiten im regionalen Planungsverband Westmecklenburg beim Thema Windenergie sind hausgemacht.

Das ganze Hin und Her geht schon seit 2014 und nun steht der Verband vor einem Scherbenhaufen seines eigenen Handelns! Damals hatten der ehemalige Vorsitzende des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, Herr Rolf Christiansen und sein Stellv. Thomas Beyer (SPD-Fraktion) einen Beschluss im Verband mit herbeigeführt, ein ganz bestimmtes Windeignungsgebiet zu streichen. Gegen diese Herangehensweise wurde erfolgreich geklagt wegen eklatanter verwaltungsrechtlicher Fehler und seitdem wird an diesem Plan herumgebastelt, mit fatalen rechtlichen Folgen. Der Plan hat bis heute keine Rechtskraft oder eine vergleichbare Zielsetzung.

Eine überarbeitete Planung bis 2027, die sowohl neue Flächen als auch aufgeweichte Artenschutzkriterien und ein neues Kriterium berücksichtigt, soll soeben endlich die Rettung bringen. Selbstverständlich muss alles noch vor der Wahl am 24.04.2024 in der alten Akteursbesetzung stattfinden und gleichzeitig beschlossen werden. Damit nach der Wahl keine weiteren Veränderungen oder Einflüsse mehr den Plan beeinflussen können.

So wurde bereits auf der Sitzung im Dezember 2023 in Wismar beschlossen, dass die Abwägung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie (Windenergie) vom 31.08.2021 bis zum 02.11.2021 abgeschlossen ist. Die verschiedenen Gesetzesänderungen, insbesondere des Naturschutzgesetzes, sowie veränderte artenschutzrechtliche Bestimmungen waren hierfür die Grundlage. Was für eine Erleichterung, denn jetzt ist es möglich, anstelle der vorher 52 Windeignungsgebieten auch die Potenzialflächen zu berücksichtigen und somit 73 neue Windeignungsflächen zu generieren. Da die Ausweisung von mindestens 2,1 % der Regionsfläche bis zum Ende des Jahres 2027 erfolgen muss.

Das können auch die Fraktionsvorsitzenden Christian Geier, der CDU-Fraktion und Heiko Böhringer Freier Horizont/FREIE WÄHLER nicht mehr ändern, die mit einem erneuten gemeinsamen Schaufensterantrag im Kreistag LUP am 14.03.2024 etwas anderes bewirken wollen. Sie fordern den Landrat von LUP auf, einen Antrag in der kommenden Vorstandssitzung + Verbandsversammlung einzureichen, der mindestens 1,4, höchstens jedoch 1,5 % der Regionsfläche umfassen sollte. Es ist unverständlich, warum der Landrat diesen Antrag einbringen soll, obwohl selbst Herr Heiko Böhringer + Nico Skiba und Dirk Flörke (beide CD-Fraktion) im Vorstand des Planungsverbandes vertreten sind. Ein sinnloses Unterfangen und dient eigentlich nur der persönlichen Profilierung und dem Wahlkampfgetöse. Bereits in den vergangenen Monaten wurde deutlich, dass es bei ähnlichen Anträgen der beiden Akteure keine Zuständigkeit im Kreistag gibt.

Seit dem Kreisparteitag der CDU in Neustadt-Glewe, wo sich auch das Erdwärmeheizwerk befindet, hat sie plötzlich übergroße KRAFT-Anwandlungen und präsentiert sich angeblich geerdet und realitätsnah gegenüber dem Bürger. Angeblich kann man alles besser! Fragt sich einerseits nur was und andererseits ob mit oder ohne die Brille eines massiven Machtanspruches? Plötzlich rückt das Thema Windkraft wieder in den Vordergrund, und so ist die CDU-Kreistagsfraktion gegen einen zügellosen Ausbau der Windenergie in LUP, obwohl man zuvor schon in einer Regierungsverantwortung ganz anders agierte und argumentieren musste. Eigentlich fehlt nur noch das Thema „Südbahn“.   Das Lieblingsthema des CDU-Kreisvorsitzenden Wolfgang Waldmüller, das speziell bei Landtags- und Kreistagswahlen hoch im Kurs steht und seit zehn Jahren immer wieder hervorgekramt wird.

Überraschend ist, dass auch im Vorstand des Planungsverbandes Frau Iris Brincker (Fraktion DIE LINKE) vertreten ist und den Landkreis Nordwestmecklenburg vertritt. Sie ist auch Amtsvorsteherin im Amt Crivitz im Landkreis LUP. Einerseits ist die bewährte Regel, Amt und Mandat zu meiden, hier verschwommen dargestellt. Es stellt sich jedoch die entscheidende Frage, welche Interessen sie nun konkret vertritt; sind es nun die Angelegenheiten des Landkreises LUP oder Nordwestmecklenburg?

Die WEMAG – AG hatte in der letzten Sitzung des Planungsverbandes eine neue Sternstunde. Sie durfte sogar einen Vortrag über die Netzintegration halten. Das neue Schlüsselwort im Planungsverband lautet jetzt „Netzintegrationsfähigkeit“. Es wurde eigens ein neues Kriterium für die Abwägung geschaffen, ob bereits eine geeignete Stromnetzinfrastruktur im Windparkgebiet vorhanden ist oder nicht, um das Windeignungsgebiet gesamtsystemisch effizient mit der geeigneten Stromnetzinfrastruktur zu erschließen.

Das bedeutet, wo bereits Netzverknüpfungspunkte existieren (früher Umspannwerk) oder Leitungen vorhanden sind, sollen verstärkt Solar- und Windeignungsgebiete ausgewiesen und geplant werden.  Dies betrifft insbesondere Görries (Schwerin – Süd), Parchim – Süd, den Ortsteil Wessin (Stadt Crivitz) und das Umland. Es geht primär darum, neue Kapazitäten für die Integration der neuen Windenergieanlagen in das Netz zu erschließen, wobei es nicht um die Synchronität von Erzeugung und Verbrauch geht. Daher ist das Urteil bereits für diese Gemeinden an Netzverknüpfungspunkten (Umspannwerken) ergangen, was bedeutet, dass sie sämtliche Solar- und Windenergieanlagen verstärkt erhalten werden.

Das Ganze soll nun zügig am 24.04.2024 beschlossen werden, da (noch) die Mehrheit der Mitglieder des Oberzentrums Schwerin und des Mittelzentrums Wismar sowie der Fraktion DIE LINKE+ Grüne+ SPD aus den Landkreisen LUP +NWM diese Vorgehensweise in der Planung begrüßen dürften!

Kommentar/ Resümee

„Denn sie wissen nicht, was sie tun“!

Die Berliner Ampel entpuppt sich immer mehr zu einer Regierung, die sich nicht darum kümmert, was die Menschen im Land wirklich wollen und benötigen. Sie bedient die Interessen einzelner Lobbygruppen, verändert und modifiziert Gesetze nach Gutsherrenart und beeinträchtigt dadurch das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Inzwischen haben wir uns Habecks Landschafts-Verspargelungsgesetz genauer angesehen. Es wäre möglich, es als Naturvernichtungsgesetz zu bezeichnen.

Allein die „Zuwegung“ zu einem Windrad erfordert eine „bis zu 5 m“ mit „Schotter befestigte Zuwegung“. Heißt: eine Straße durch den Wald oder die Landschaft. Bei einem Windpark heißt das, der halbe Wald ist weg. Kleintiere und Vegetation auch. Dies ist jedoch nach dem neuen Gesetz nicht von Bedeutung. Der grüne Minister hat entschieden: Die Natur hat sich dem Menschen unterzuordnen.

Wer wissen möchte, wie das Deutschland der Zukunft ausschaut, braucht nur einmal die B 392 nach Kladrum und weiter die K 116 weiter nach Gebbin zu fahren. Da war man sehr fleißig mit Windrädern. Eine ganze Region, ein ganzes Naherholungsgebiet, eine ganze Naturlandschaft: für immer vernichtet. Dem Tier, dem Menschen und der touristischen Nutzbarkeit entzogen.

Und machen wir uns nichts vor:  Was einmal kaputt ist, bleibt beschädigt. Gewiss. Wir benötigen Energie.

Sehr sehr viel Energie. Aber noch gibt es „Zwischenlösungen“ und der Weg Richtung Wasserstoff und Kernfusion ist sichtbar.  Müssen wir also wirklich das kleine Deutschland kaputtspargeln, mit Energieerzeugern, deren Effizienz bei gerade einmal 25 % liegt?

Diese Frage sei erlaubt. Auch wenn es jetzt wohl bei der einen oder dem anderen

rote oder grüne Flecken auf dem Gesicht gibt!

Teil 4-Arroganz der Macht! Geheimnistuerei um Themen auf öffentlichen Sitzungen, die im öffentlichen Interesse liegen, aber als nicht öffentlich deklariert werden!

16.Okt.-2023/P-headli.-cont.-red./307[163(38-22)]/CLA-144/85-2023

Es ist die überwiegende Praxis von den derzeitigen Gewählten in anderen Kommunen, dass heikle und unliebsame Themen in der Kommunalpolitik, die für Diskussionen oder Fragen bei Besuchern auf Sitzungen sorgen könnten, einfach auf die aktuelle Tagesordnung gesetzt werden. Da die überwiegenden Hauptsatzungen der Gemeinden des Amtes Crivitz es vorsehen, dass Bürger und Besucher auf öffentlichen Sitzungen keine Fragen stellen dürfen zu den aktuellen Tagesordnungspunkten, sind sie somit gezwungen zu schweigen. Laut Kommunalverfassung muss dann wirklich der Bürger schweigen. Natürlich ist diese Situation für die Gewählten sehr angenehm, da der Wind nicht so stürmisch von vorn wehen kann und die Problematik mit heiklen Themen damit einfacher geklärt ist.

Es ist in Crivitz ein wenig anders, hier besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Einwohnerfragestunde Fragen zu stellen, Anregungen zugeben und Kritiken zu aktuellen Tagesordnungspunkten zu unterbreiten. Manchmal ist das eine ziemliche Herausforderung für die gewählten oder nachgerückten Mitglieder der Stadtvertretung.  

Angesichts dessen haben die Mehrheitsfraktionen von CWG und die Fraktion DIE LINKE/HEINE seit etwa 4,5 Jahren eine andere Vorgehensweise entwickelt, um solche Debatten zu unterbinden. Anfangs der Wahlperiode war es üblich, den klassischen fragenden und kritischen Aktivbürger bei seinen vortragenden Fragen oder Kritiken permanent zu unterbrechen, um ihn zu verwirren und unglaubwürdig zu machen. Die Bürger wurden in den darauffolgenden Jahren wiederholt unterbrochen, jedoch stets mit dem Hinweis, dass man lediglich Fragen stellen sollte. Das stimmt natürlich nicht.

Laut Kommunalverfassung kann der Bürger Fragen stellen, Hinweise geben und auch Kritik äußern, was schon einige rote Köpfe bei Abgeordneten verursacht hatte. Deshalb praktiziert man nun in Crivitz seit etwa 18 Monaten eine andere Methode, man deklarierte ganz einfach bestimmte Tagesordnungspunkte für nicht öffentlich.

In einigen Crivitzer Sitzungen ist man inzwischen bereits so professionell unterwegs, dass man in einigen Tagesordnungspunkten plötzlich und unerwartet schützenswerte Angaben (also Datenschutz) entdeckt habe und diese erst am Anfang der Sitzungen dann als nicht öffentlich deklariert. Der Bauausschuss (Vorsitzender Alexander Gamm) hat hierzu schon eine sehr perfekte Strategie entwickelt, aber auch die Stadtvertreterversammlung (Leitung Britta Brusch-Gamm) ist im Deklarieren nicht nachlässig. Die Ortsteilvertretung Wessin (Vorsitzender Daniel Itze) muss noch etwas üben, aber man schaut sich schon viel von der Nähe zur Bürgermeisterin ab.

In den vergangenen vier Wochen wurden folgende Themen als nicht öffentlich deklariert. Hier finden Sie nur einige Beispiele:

Der Entwurf für eine neue Friedhofssatzung, die die Gebührensätze berücksichtigt, wurde im Kulturausschuss und im Umweltausschuss erneut nicht öffentlich diskutiert. Das Thema muss so heiß sein, dass man sich nicht trauen kann, es öffentlich zu diskutieren. Zudem wurden die Gebühren bereits vor etwa zwölf Monaten erhöht und die Bestattungsarten geändert. Zu diesem Thema besteht aber ein öffentliches Interesse! Welche legitimen Interessen sollten bei diesem Thema gewahrt werden, um nicht der öffentlichen Wahrnehmung zu unterliegen?

In der Ortsteilvertretung in Wessin wurde die Haushaltsplanung 2024 geheim gehalten. Aber was soll hier so streng geheim sein, dass man darüber nicht öffentlich sprechen darf? Hat sich der Haushalt wirklich so schlecht entwickelt wie sein Ruf? Auch eine Beratung zu Fotovoltaikanlagen würde als nicht öffentlich deklariert?  Die geplanten Fotovoltaikanlagen und die Pläne zur Errichtung sind bekannt und dass die Pläne weiterhin verfolgt werden, ist ebenfalls bekannt. Schon vor Monaten hatte man seit Längerem seine favorisierten Partner in Zusammenarbeit mit Investoren und Firmen ausgewählt und öffentlich benannt.  Also was soll hier noch schützenswert sein, wo bereits alles bekannt gegeben wurde? Gibt es hier eine gewisse Angst vor dem Bürger öffentlich zu debattieren?

Im Rahmen der Bauausschusssitzung wurde über die Abwägung des Bebauungsplanes Nr. 15 (Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel, Teilbereich Crivitz) der Stadt Crivitz nicht öffentlich abgestimmt. In diesem Plan ist vorgesehen, dass auf einer Fläche von ungefähr 149 ha im Teilbereich Wessin zahlreiche Windräder errichtet werden sollen! Es sei jedoch erwähnt, dass der Bauausschuss am 16.02.2023 den Beschluss gefasst hat, das gesamte Verfahren einzustellen. Obwohl die Umstände, unter denen dies geschehen ist, weiterhin ungeklärt sind, bleibt die Angelegenheit weiterhin streng geheim, obwohl es vom öffentlichen Interesse ist. Eine völlige Zustimmung hierzu kann jedoch angenommen werden, da der Vorsitzende das Ergebnis bereits im Stadtblatt angedeutet hat. Es dürfte schwer sein, sich in der jetzigen Situation zu wehren, da sich auch niemand in der Stadtvertretung findet, der sich überhaupt noch beim Thema WINDPARK wehren will.

Folglich wird auch die CDU-Fraktion Crivitz und Umland sich nicht mehr bei dem Thema Wind enthalten können. Sie wird sicherlich sehr wohlwollend zustimmen, denn die Nachfrage und die Aufträge / Umsätze sind eben beim Windgeschäft zu sehr aussichtsreich, um sich zu enthalten oder dagegen zustimmen.

Im Weiteren ging es um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu einem Bauantrag in der Nutzungsänderung von Dauervermietung zur Kurzzeitvermietung. Warum nun in der Friedensstraße Nr.6 plötzlich eine Kurzzeitvermietung in Betracht kommt als eventuell Ferienwohnung (Touristen oder Geschäftsreisende) oder etwas anderem sind unerklärlich und bleiben nicht öffentlich! Eine kurzzeitige Vermietung gilt als kurzzeitig, wenn sie unter sechs Monaten liegt. Daher ist die Dauer des Mietverhältnisses von einem bis sechs Monaten abhängig. Benötigen wir in Crivitz keine Wohnungen mehr für Dauervermietungen? Gibt es in Crivitz keinen Mangel an Wohnungen?

Insgesamt führt das schließlich dazu, dass die Bürgermeisterin erneut eine Lektion aus der Kommunalverfassung zum Thema NICHT Öffentlichkeit verfasst, primär für das sogenannte Stadtblatt, in der sie zwar einige Aspekte öffentlich diskutiert, jedoch darüber hinaus gänzlich unausgewogen reflektiert.

Dort heißt es zum Beispiel: „Es gibt für den Ausschluss der Öffentlichkeit definierte Gründe durch die Kommunalverfassung: “..… „Wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern.“ Das heißt z.B. bei der Preisgestaltung oder internen Daten der Firmen bei Auftragsvergaben, ein Teil der Bauunterlagen bei einem Bauantrag/gemeindlichen Einvernehmen (konkrete Bauzeichnungen, Namen usw.), Personalangelegenheiten, Grundstücksangelegenheiten, Anträge auf Stundung und Erlass usw. „Stadtblatt September 2023

Bedauerlicherweise ist das alles nicht so, wie es dargestellt wurde. Die Hauptsatzung von Crivitz legt fest, dass lediglich in bei Personalangelegenheiten Einzelner, Steuer- und Abgabeangelegenheiten Einzelner, Grundstücksgeschäfte, Vergabe von Aufträgen,die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist. Folglich ist die öffentliche Diskussion bezüglich Bauanträgen, Bauzeichnungen, gemeindlichen Einvernehmen und Grundstücksangelegenheiten öffentlich, was auch in diversen Kommentaren und der Rechtsprechung zur Kommunalverfassung MV bestätigt wurde. Zudem waren dies auch in den letzten Jahren der Veröffentlichungen des Amtes Crivitz gleichsam gängige Praxis. Unter „berechtigte Interessen Einzelner“ fällt in der Regel alles, was auch dem Datenschutz unterliegt. Schwierig ist die Antwort auf die Frage, welche Belange des öffentlichen Wohls höher wiegen als das demokratische Kontrollinteresse. Dies kann nur im Einzelfall entschieden werden.

Es gibt jedoch auch die Meinung, dass die Entscheidung über Aufträge (AUFTRAGSVERGABEN) in öffentlicher Sitzung gefällt werden muss. Dann ist es nicht möglich, die Aufgaben an einen nicht öffentlich tagenden Hauptausschuss zu verteilen.  Das ist auch nicht nötig, denn der Hauptausschuss ist in Crivitz öffentlich. Daher besteht die Möglichkeit, sämtliche dieser Themen öffentlich zu diskutieren! Was ist der Grund, warum man das alles nicht möchte? Zu nennen ist hier sicherlich die Gewährleistung der äußeren Sicherheit, etwa wenn militärische Geheimhaltung ins Spiel kommt. Teilweise wird auch vertreten, dass Auftragsvergaben in öffentlicher Sitzung entschieden werden müssen.

Also ist es möglich! Warum will man das alles nicht?

Kommentar/Resümee

„Die Dinge müssen geheim und im Dunkeln getan werden“. Jean-Claude Juncker!

Ist es wirklich so, dass alles im Dunkeln bleiben muss? Haben einige Leute Angst vor der Kommunikation oder dem Gespräch mit den Bürgern und anderen Meinungen? Es könnte doch auch sein, dass einmal der kritische Aktivbürger mit seiner anderen Meinung Recht hat. Und wenn ja, was ist dann?

Die Darstellung einer Nichtöffentlichkeit zu einem Tagesordnungspunkt wird häufig sehr persönlich und einseitig vom Versammlungsleiter dargestellt und ausgelegt. Die CDU-Opposition Crivitz und Umland folgt meistens den Vorschlägen der Versammlungsleitung zur Nichtöffentlichkeit. Sie scheinen sehr zurückhaltend zu sein, um den Burgfrieden mit der CWG und die LINKE/Heine nicht zu gefährden, da sie keine einheitliche Vorgehensweise definieren und zudem sind fundierte Kenntnisse im Kommunalrecht vonnöten!

Die nächste Sitzung des Bauausschusses am 19. Oktober ist das beste Beispiel dafür, wie man einen Tagesordnungspunkt zur Nichtöffentlichkeit macht. Eigentlich sollte dieser Punkt im Rahmen der Sitzung im Mittelpunkt stehen, nämlich die Haushaltsplanung 2024. Wie reagiert der Versammlungsleiter und Vorsitzende des Ausschusses, Herr Alexander Gamm auf diese Thematik, indem er den betreffenden Punkt in die nicht öffentliche Debatte verschiebt? Er beschreibt diesen Punkt einfach mit den zusätzlichen Worten „Haushaltsplan für 2024 – im Detail, Sachkosten und Personalplanung“, und schon beginnt die Diskussion hierzu im nicht öffentlichen Teil. Es ist das erste Mal seit fünf Jahren, dass dieser Punkt so plötzlich umbenannt wurde. Wahrscheinlich gab es zu viele öffentliche Kritik, die man hier aus dem Weg gehen möchte. Der Bauausschuss kann keine Personalplanung erstellen und kann darüber auch nicht diskutieren, außer dass es sich um die überdimensionierten kommunalen Bauhöfe in Crivitz und Wessin handelt.

Die nicht öffentliche Debatte zum Haushalt 2024 schützt den Bauausschuss davor, über die genauen Zahlen zu sprechen oder tiefe Einblicke in die Investitionen im Jahr 2024 zu geben, die wahrscheinlich nicht mehr möglich sind, da vermutlich kein Geld mehr vorhanden ist. Denn angesichts einer stetig gesunkenen Liquidität, hoher Verschuldung und exorbitanter gestiegener Personalkosten (ca. 125 Mitarbeiter in Crivitz-Tendenz steigend) und Betriebskosten traut man sich nicht, den Bürger im Ausschuss zu genauen Zukunftsplänen zu informieren!

Ist es weiterhin möglich, sich hinter der Kommunalverfassung einfach zu verstecken?

Es wäre erfreulich, wenn die Bürger im kommenden Kommunalwahlkampf 2024 genauer hinschauen würden, um die politischen Strömungen in Crivitz zu analysieren und sich für eine Vielzahl von Parteien zu entscheiden, um die Demokratie neu zu beleben!

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, sagte in seiner Festrede in der Elbphilharmonie am 3.10.2023: „Die Demokratie lebt auf Dauer nur, wenn wir alle miteinander im Gespräch bleiben.“ Harbarth mahnte darüber hinaus „diskursfähig und diskursbereit zu bleiben. Niemand komme ohne Kompromisse aus. In Deutschland sei vieles gut, einiges exzellent, aber manches kann und muss verbessert werden, um auch in Zukunft zu bestehen“.

Die Gemeinden Barnin/ Zapel und die Stadt Crivitz planen, mit der WEMAG eine Wärmegesellschaft zu gründen!

07.Juli-2023/P-headli.-cont.-red./296[163(38-22)]/CLA-133/74-2023

Auf der Sitzung der Stadtvertretersitzung am 26.06.2023 wurde von dem Fraktionsvorsitzenden die LINKE/Heine Herrn Alexander Gamm (auch Vorsitzender des Bauausschusses und Vorsitzende der nicht öffentlichen Arbeitsgemeinschaft Strom und Wärme) verkündet, dass die Stadt Crivitz auch ein Gemeinschaftsprojekt mit der WEMAG realisieren will. Er teilte mit, dass die Gemeinde Barnin und Zapel und die Stadt Crivitz eine gemeinsame Gesellschaft mit der WEMAG AG gründen wollen. Die technische und kaufmännische Verantwortung dieser Gesellschaft soll hauptsächlich in der Hand der WEMAG – AG liegen. Die letzten Absprachen sollten bereits bis zum 30.06.2023 getroffen werden. Während der weiteren Sitzung schätzte er weiter ein, wahrscheinlich in einem Moment der intellektuellen Schwäche, dass dieses gesamte Projekt eine Blaupause werden wird, wie es bereits in Goldberg existiert.

Da das Hauptrisiko der WEMAG AG bei der wirtschaftlichen Unternehmung liegt, kann man nicht von einer vollwertigen kommunalen Gesellschaft sprechen, sondern eher von einer kommunalen Minderheitsbeteiligung unter 50 %.

Aus den beteiligten Kommunen wurde mitgeteilt, dass eine Anlage zur Dekarbonisierung im Gewerbegebiet der Stadt Crivitz als Strom- und Wärmeerzeuger für die Neustadt in Crivitz geplant ist. Zur Teilnahme an diesem Projekt ist eine Bereitschaft der Agrargenossenschaft Crivitz e.G. bereits vorhanden. Die Agrargenossenschaft Crivitz e.G. könnte, falls erforderlich, auch eine Biogasanlage hierzu errichten. Dazu wolle man dann das Land Mecklenburg-Vorpommern als Unterstützer gewinnen. Einige Bürgermeister waren bereits zu einem Termin in Goldberg gewesen und fanden die Veranstaltung als informativ. Alle Termine, die den Bereich der Energiepolitik betreffen, in der gemeinsamen Absprache der drei Bürgermeister ist natürlich die WEMAG – AG bereits dabei. Auch der Landrat des Landkreises LUP Stefan Sternberg hat bereits bei Terminen Mitte Juni 2023 in den Gremien mit seinen Vertretern der Kommunalaufsicht vom Landkreis teilgenommen.

Die Vorlage der Bilanz der WEMAG AG Anfang Juni 2023 brachte einige Überraschungen. In den vergangenen Monaten mussten Strom- und Gaskunden in bisher nicht gekannter Höhe Preise zahlen. Die WEMAG AG hat in den vergangenen Monaten noch deutlich höhere Gewinne erzielt als erwartet. Die kommunalen Anteilseigner der WEMAG AG (ca. 201 Kommunen, – deren Geschäftsführer Herr Klaus-Michael Glaser, vom Städte- und Gemeindetag M-V ist), erhielten zusammen ca. 16,5 Millionen Euro. Auch die Gemeinden Barnin / Zapel und die Stadt Crivitz sind Mitglieder des kommunalen Anteildesignerverbandes der WEMAG, wo die Freude über den Geldfluss sicherlich sehr hoch sein dürfte. Allein die WEMAG-AG erhielt etwa 25 Mio. € für Ihre Rücklage zur Finanzierung von ca. 800 Mio. € teuren Investitionen. Der angedachte Ausbau des Netzes und die Errichtung neuer Öko-Kraftwerke. Die 25Mio. € an Rücklagen wurden durch die Notwendigkeit der Eigenkapitalstärkung gerechtfertigt, um die großen Aufgaben und Verpflichtungen des Netzausbaus erfüllen zu können. Bislang haben die Verbraucher (Bürger und Unternehmen) noch wenig davon zu spüren bekommen, sie müssen weiterhin einen Preis von ca. 0,46 € für die Kilowattstunde zahlen. So wurde Preissenkungen erst zum Jahresende 2023 für Strom und Erdgas angekündigt.

Die „BLAUPAUSE“ in Goldberg, die auch für die Gemeinden Barnin/Zapel und Crivitz in naher Zukunft gelten soll!

Das Goldberger Großprojekt im Jahr 2017 war das Projekt „Goldberger Wärme GmbH“.  Damals war noch die WEMAG Energie-Dienste alleinige Gesellschafterin. Es wird erwartet, dass sich die Situation bald ändern wird. Die Stadt Goldberg beabsichtigt, 55 Prozent der Anteile von der WEMAG Energie-Dienst zu übernehmen und dadurch eine kommunale Energiegesellschaft zu bilden. Die WEMAG erhält dann 45 Prozent der Anteile. Auch die Kommunalaufsicht überprüfte die Verträge sehr genau. Es wurde festgestellt, dass die Gewinne erst im dritten Jahr nach der Aufnahme des Blockheizkraftwerks (BHKW) fließen werden. Das technische Schema in Goldberg war anfangs so gedacht, dass die WEMAG Flächen und Gebäude auf dem Gelände einer Agrargenossenschaft anmietet und pachtet, um dort ein Blockheizkraftwerk (BHKW) zu errichten. Dieses wird auf Basis von Biogas betrieben.

Der Rohstoff Rohbiogas wird nicht nur von der Agrargenossenschaft produziert, sondern auch die Wärme, die in einer Biogasanlage entsteht, soll in Goldberg genutzt werden. Beides will man auch weiterhin in Goldberg ausbauen und nutzen, aber hauptsächlich Strom erzeugen. Um einen maximalen Stromerlös zu erzielen, sollen die Laufzeiten der beiden Anlagen aufeinander abgestimmt werden. Der Vorteil für Goldberg ist, dass die WEMAG ein Fernwärmenetz in verschiedenen Straßen errichten will. Ziel ist es, zunächst alle kommunalen Einrichtungen im Bereich der Wärmetechnik zu erschließen, wie Schule, Mehrzweckhalle und in Zukunft auch die Kindertagesstätte. Die Stadt Goldberg verfügt auch über eine eigene Wohnungsgesellschaft Goldberg (WoGeGo) mit Gebäuden und diese sollen ebenfalls in der Zukunft großräumig erschlossen werden.

Die Regelung soll nun auch für die Kommunen in Barnin/Crivitz und Zapel gelten. Nur mit dem entscheidenden Unterschied, dass es keine kommunale Wohnungsgenossenschaft gibt und die Wärmekraftwerke in privater Hand sind.

Immerhin hat sich die Frage geklärt, wer die großen Freiflächenanlagen in Wessin und Zapel auf kommunalen Flächen errichten wird. Für den geplante Energiepark in Wessin ist also soeben ein Favorit benannt worden, wie schon mal 2013/14, welcher die Windenergieanlagen errichten wird.

Darüber dürfte sich auch die landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG Wessin sehr freuen, die zu 75 % der Flächen besitzt. Es ist zu erwarten, dass die 110-KV-Leitung von Barnin über Zapel nach Crivitz auch in einer Investitionshand sein wird. Die Menge an Investitionen und Kosten für alle Projekte wird höchstwahrscheinlich dazu führen, dass die Stromtrasse der 110 KV -Leitung nicht mehr unter der Erde verlaufen wird, sondern als Oberleitung verlegt werden wird. Im Hinblick auf die geplante 380-kV-Hochspannungsleitung als Parallelleitung von Bülow nach Crivitz über Zapel und weiter ab 2029 ist damit sicherlich auch eine entscheidende Lösung gefunden worden.

Eine Liebesheirat oder eher eine Zweckgemeinschaft? Es ist wohl eher eine tiefe und intensive Liebesheirat!

Denn schon am 10.01.2014 und am 11.02.2014 beschlossen die WEMAG AG und die Stadtvertretung von Crivitz, mehrere Windenergieanlagen gemeinsam in Wessin zu bauen. Vertreter des Städte- und Gemeindetages waren ebenfalls Berater zu diesem Thema. Die Ortsteilvertretung in Wessin hat sich bereits am 12.12.2013 für einen Windpark in Wessin durch die WEMAG ausgesprochen. Die Entscheidung wurde aufgrund der Aussichten auf finanzielle Einnahmen für die Stadt Crivitz getroffen.  Dies lässt sich in dem Protokoll nachlesen. Daran können sich bestimmt noch zwei Ortsteilvertreter erinnern, denn sie sind heute zudem vertreten in der OTV in Wessin. Und dann kam die Kehrtwende in den Ansichten nach der Kommunalwahl 2014.

Der Unterschied zwischen einer Liebesheirat und einer Zweckehe besteht darin, dass bei der einen Gefühle dominieren und bei der anderen Vernunft. Voraussetzung für die Zweckehe ist eine Basis an Gemeinsamkeiten, Kompromissbereitschaft und vor allem der Wille, auf dieser Basis Ziele zu erreichen, die allein nicht zu erreichen wären.

Ob die Blaupause so funkeln wird, bleibt abzuwarten. Die Stadt Crivitz hat leider keine eigene kommunale Genossenschaft, die den Wohnungsbau fördert. Die Verlegung einer Fernwärmeleitung bis in die Neustadt wird in Zukunft Millionen in Crivitz verschlingen und große Überzeugungsarbeit bei den privaten Eigentümern erfordern.  Auch der Steuerzahler wird dabei bestimmt mitwirken dürfen, ob es bei dem Strompreis und den Gemeindesteuern ist.

Es ist erstaunlich, wie weit fortgeschritten die Planungen und Absprachen bereits sind und ausgestaltet wurden. Der normale Bürger wird hierüber nur in Halbsätzen informiert, und wenn überhaupt bleibt alles wie immer in einem streng geschützten, nicht öffentlichen Bereich liegen. Wie man es seit Jahren gewohnt ist, ist Transparenz nicht die Stärke der Mehrheitsfraktionen der Wählergemeinschaft CWG – Crivitz und die LINKE/HEINE. Aber bezahlen muss dann das alles hinterher der Steuerzahler.

Die drei Gemeinden suchen dringend nach zusätzlichen Einnahmen, um ihren Haushalt aufzufrischen. Denn die finanzielle Zukunft sieht für alle drei Gemeinden nicht rosig aus. Mangelnde Liquidität, keine Rücklagen, hohe Investitionskosten für Bauvorhaben und hohe eigene Ausgaben machen Spekulationen möglich!

Die Wiedereinführung der Energieerzeugung im Kommunalwahlkampf 2023 nach den Ausstiegsplänen 2014 im Kommunalwahlkampf und der Planung zum Einstieg im Jahr 2012/13.

Der Einstieg vom Ausstieg, was für eine Zeitenwende in der Kommunalansicht bei CWG – Crivitz und die LINKE in der Crivitzer Stadtvertretung und bei den benachbarten Gemeinden!

Transparenz pur auf der Bauausschusssitzung in Wessin – eine Veranstaltung der besonderen Art, aber für Crivitz ganz normal!

21.April-2023/P-headli.-cont.-red./270[163(38-22)]/CLA-107/48-2023

Wenn heikle Themen oder brisante Tagesordnungspunkte anstehen, tagt man meistens in den Ortsteilen von Crivitz, das gilt übrigens auch für die Stadtvertretung, die am Montag in Kladow tagt. Dies ist sicherlich mit der Maßgabe verbunden, dass nicht so viele Besucher mit Fragen anrücken sollen. Dies zeigte sich besonders auf der jüngsten Sitzung des Bauausschusses am 20.04.2023. Innerhalb von 27 Minuten mit 15 öffentlichen Tagesordnungspunkten [TOP] war alles vorbei, immerhin dauerte sie neun Minuten länger als am 16.03.2023 mit 16 TOP! Sehr bemerkenswert!

Die Veranstaltung wurde deshalb so kurzgehalten, weil wie üblich fast alle Themen in den nicht öffentlichen Teil geschoben wurden. Das Programm war eigentlich sehr umfangreich, wobei einige Themen im öffentlichen Bereich von besonderem Interesse waren.

– Die Vorstellung einer Firma zur Freiflächen-Photovoltaikanlage am Reitstall in Wessin,

– Das Verfahren zur Fehlerheilung des B-Plans Nr. 9 „Ausweichsportplatz am Geschwister-Scholl-Platz“,

Der Grundsatzbeschluss über eine 2. Zufahrt zum Plangebiet des sogenannten „Vogelvierteil“,

– Das Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines Vierfamilienhauses Gemarkung Crivitz, Parchimer Straße 3,

– Einvernehmen zum Bauantrag, Nutzungsänderung von einem Dekorationsgeschäft zum Friseurladen und

– Die Beratung zur Anfrage zur Errichtung einer Photovoltaikanlage in der Lindenallee in der „Neustadt“.

Der Abend versprach, als Besucher bei diesen Themen recht interessant zu werden, doch blieb nur die Präsentation einer Firma zur Freiflächen-Photovoltaikanlage in Wessin übrig, der gesamte andere Teil verschwand wie üblich im nicht öffentlichen Bereich.

Bei Sitzungen des Bauausschusses in Crivitz ist es üblich, zuerst die Einwohnerfragestunde abzuhalten. Danach prüft man die Beschlussfähigkeit und die ordnungsgemäße Einladung der „STADTVERTRETER“ (der 1. Stellv. Bürgermeister legt neuerdings öffentlich sehr großen Wert auf diese Betitelung, man könnte auch sagen, „Stadtpolitiker“, da wir Abgeordnete nicht mehr schreiben sollen). Anschließend kam man zu den Änderungen der Tagesordnung.

Alexander Gamm (Fraktionsvorsitzender – Fraktion die LINKE/Heine), der Vorsitzende des Bauausschusses, erklärte, dass von den sechs Themen fünf in den nicht öffentlichen Teil geschoben werden müssen, weil man hier auch Namen oder Adressen nennen könnte. Eine kuriose Begründung, denn in den öffentlich einsehbaren Unterlagen sind überwiegend bereits Namen und Adresse ersichtlich. Laut Kommunalverfassung gibt es überzeugendere Begründungen, die tatsächlich auch nachvollziehbar sind. Allerdings sind solche naiven Gründe, wie sie in der Sitzung vorgetragen wurden, selten. Wer weiß, welche Mächte hier im Hintergrund eine wichtige Rolle spielen?

Niemand erhob Einwände oder Bedenken, sodass die Tatsache, dass der Vorsitzende immer den Entscheidungsprozess bestimmt, als selbstverständlich angesehen wurde. Danach gingt man auf das vorherige Sitzungsprotokoll des Ausschusses ein. Hier gab es auch keine Einwendungen, also eine Angelegenheit, die ungefähr bis dahin insgesamt vier Minuten gedauert hatte. Alles scheint wie immer in Ordnung zu sein, na dann werfen Sie bitte einen Blick auf das Protokoll. Es ist immer wieder für jedermann ein Erlebnis!

Also präsentierten sich nun die Vertreter der Firma SOMIKON mit ihren extra angefertigten Unterlagen in der Sitzung. Die Firma SOMIKON ist bereits bekannt, dass sie am 07.12.2022 auf der Sitzung in der Ortsteilvertretung Wessin aufgetreten war zu diesem Projekt am Reitstall Wessin/Radepohl. Das bekannte Projekt umfasst ca. 65 ha, wovon die Stadt Crivitz ca. 13 ha besitzt. Der Gesamtjahresertrag der Anlage soll ca. 76,81 GWh pro Jahr betragen und für die Kommune ergibt sich ein Ertrag von 0,2 ct/kWh.

Die Pachthöhe soll 6,5 % vom Verkaufserlös des produzierten Stroms betragen, jedoch mindestens 3.600,00 € pro Hektar. Der Pachterlös der Kommune beträgt etwa 45.000,00 € pro Jahr für 25 Jahre, mit der Option auf weitere fünf Jahre. Angesichts der Tatsache, dass auch noch Gewerbesteuern fließen sollen, ist das große Interesse im Bauausschuss verständlich. Es ist geplant, die Planung noch im Jahr 2023 durchzuführen und die Baugenehmigung soll dann bereits im April 2024 erteilt werden, einen Monat vor der Kommunalwahl. Der Baubeginn wäre dann voraussichtlich Ende 2024 und die Inbetriebnahme 2025.

Der Netzanschluss wird wahrscheinlich nordwestlich der Fläche über eine Kabeltrasse an das WEMAG – Umspannwerk in Wessin angeschlossen werden. Die Solaranlagen aus Pinnow werden in Kürze durch eine Kabeltrasse an das USW in Wessin verlegt. Es ist zu erwarten, dass der geplante Solarpark in Zapel nächstes Jahr durch eine Kabeltrasse an das USW in Wessin angeschlossen wird. Somit werden die Grabungsaktivitäten im Landschaftsschutzgebiet in den nächsten Jahren im Eichholz zunehmen.

Besonders erwähnenswert ist die Darstellung über die Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürger in einer Art Bürgerenergiegenossenschaft, welche bereits im Dezember 2022 von Frau Lisa Klünder-Fittke (Fraktion CWG – Crivitz) in der Stadtvertretung thematisiert und stark umworben wurde. Ferner wurde auch über eigene Stadtwerke und ähnliches gesprochen, wobei die Mitglieder des Bauausschusses sehr genau und aufmerksam zu hörten.

 Leider hatte die Firma SOMIKON nur 20 Minuten Zeit, um über die Angelegenheit zu sprechen. Dennoch schien der Vorsitzende des Bauausschusses Alexander Gamm – Fraltion die LINKE/Heine, alles schon gelesen zu haben oder es ihm genauestens bekannt zu sein, da er sogar die Eigentümer (die landwirtschaftliche Produktions- und Absatz eG Wessin) der Flächen benannte und bestens informiert war.

Danach war die Veranstaltung bereits um 19:10 Uhr beendet, nachdem sie erst um 18:43 Uhr begonnen hatte.

Ein Leben an einem Umspannwerk bzw. Netzverknüpfungspunkt Wessin

11.April-2023/P-headli.-cont.-red./266[163(38-22)]/CLA-103/44-2023

Umbeseilung der 380 KV – Leitungstrasse aus Güstrow über Bülow, Barnin, Zapel und Crivitz nach Görries und weiter bis nach Krümmel.

Neben den Planungen für einen großen Windenergiepark,Bergbaugebiet, große Solarfreiflächenanlagen, Anschlusstrassen für alle umliegenden Solarparks, den Neubau einer 120 KV-Trasse von Barnin über Zapel nach Crivitz und den Bau neuer 5G Funkmasten und WEMAG-Funkmasten bekommen nun auch die Bürger in diesen Ortsteilen eine neue Hochstrombeseilung bzw. Hochtemperaturleiterseile.   Dieses Teilstück ist mit einer Stromtragfähigkeit von 4.000 A pro Stromkreis zu verstärken.

Herzlich willkommen im Ortsteil Wessin des „TOURISMUSORT“ Crivitz.

Der Titel wurde erst in jüngster Vergangenheit an Crivitz verliehen, da die Naturlandschaft im Umland für die Verleihung ausschlaggebend war. Damit dürfte es in diesem Bereich bald endgültig vorbei sein, da diese Kombination aus vielen Transformationen an Bauvorhaben mit hohen elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern nicht ohne Folgen für Mensch, Tier und Natur bleiben wird.

Seit 2016 sind die Bürgermeister der Gemeinden Bülow, Barnin, Zapel und Crivitz über die Pläne der Netzentwicklungsgesellschaft Strom 2037 informiert. Seit der letzten Planungsversion 2023 sind bereits Fakten geschaffen worden. Auf seiner jüngsten öffentlichen Gemeindevertretersitzung am 27.03.2023 verkündete der Bürgermeister Herr Siegfried Zimmermann von Barnin ein Schreiben der 50Hertz Transmission GmbH. Die Planung wird für das Jahr 2023 angekündigt, vorausgesetzt der Genehmigung vielleicht noch dieses Jahr aufgrund des neuen Planungsbeschleunigungsgesetzes erfolgt dann schon die Umsetzung direkt im Anschluss.

Es war auch zu hören, dass ein möglicher Ersatzneubau bzw. eine zweite Trassenführung einer 380 KV-Leitung geprüft werden soll, die aber frühestens für 2035 infrage kommt.

Die bestehende 380-kV-Leitung Güstrow – Wessin – Görries – Krümmel wird durch hohe Leistungsflüsse (vorrangig in Ost-West-Richtung), bedingt durch einen großen Erzeugungsüberschuss erneuerbarer Energien ON und Offshore innerhalb der 50Hertz-Regelzone, unzulässig hoch belastet.

Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045, Version 2023, 1. Entwurf

Ohne die Netzverstärkung der Leitung durch Umbeseilung auf Hochstrombeseilung bzw. Hochtemperaturleiterseile wird die bestehende 380-kV-Leitung Güstrow –Wessin – Görries – Krümmel bei Ausfall eines Stromkreises dieser Leitung unzulässig hoch belastet.

In allen Bereichen, in denen Elektrizität erzeugt, übertragen oder genutzt wird, können wir elektrischen und magnetischen Feldern ausgesetzt sein. Hoch- und Höchstspannungsleitungen, die zum Transport und zur Verteilung von Elektrizität dienen, tragen ihren Teil zur Exposition – auch Feldbelastung genannt – bei.

Bei der Frage, ob von Stromleitungen eine gesundheitliche Gefahr ausgeht, sind zwei Faktoren entscheidend. Der erste ist das elektrische Feld, das die Trassen erzeugen. Es hängt von der Spannung ab, die an den Leitungen anliegt. Es lässt sich leicht abschirmen, schon durch Bäume im Garten und erst recht durch Häuserwände. Das zweite ist das magnetische Feld. Es entsteht durch den Strom, der tatsächlich durch die Leitungen fließt und durchdringt fast alles nahezu ungeschwächt. Wichtig ist: je weiter Hoch- oder Höchstspannungsleitungen, aber auch elektrische Geräte und Leitungen der Hausinstallation vom Menschen entfernt sind, desto geringer ist ihr Beitrag zur Gesamtexposition und desto geringer ist ihr Einfluss auf den menschlichen Organismus.

Im Jahr 1999 hat der Rat der Europäischen Union eine Empfehlung zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung vor elektromagnetischen Felder verabschiedet. Der vom Rat der Europäischen Union zum Schutz der Gesundheit empfiehlt einen Höchstwert von 40 Millitesla (1 Millitesla = 1.000 Mikrotesla). Bei Freileitungen hängt die Feldverteilung vordergründig von der Masthöhe sowie vom Durchhang und der Anordnung der Leiterseile ab. Der Durchhang der Leiterseile wird unter anderem vom Abstand benachbarter Masten entlang der Trasse (Spannfeldlänge) und von der transportierten Strommenge bestimmt: Je mehr Strom fließt, desto wärmer werden die Seile. Dabei dehnen sie sich aus und hängen stärker durch. Der gleiche Effekt tritt im Sommer bei hohen Temperaturen auf. Im Winter kann Eis auf den Leitungen dazu führen, dass sie stärker durchhängen. Der geringere Abstand zum Boden kann dann einen Anstieg der Feldstärkewerte zur Folge haben.

Internationale Studien belegen, dass schon bei einer magnetischen Dauerexposition von über 0,2 Mikrotesla mit einem erhöhten Leukämierisiko bei Kindern zu rechnen ist. Richtwerte von 0,1 bis 1,0 Mikrotesla werden in verschiedenen Vorsorgeempfehlungen genannt. 100 Mikrotesla sind die Obergrenze laut Gesetz!

Trotzdem erkennt die World Health Organisation (WHO) das Risiko der niederfrequenten, elektromagnetische Felder und stuft diese als ‚möglicherweise Krebs erzeugend‘ ein. Das Besondere an elektromagnetischen Feldern ist allerdings, dass das Feld bzw. dessen Stärke sich im Quadrat der Entfernung verringert. Demnach bedeutet ein zehnfacher Abstand von der Leitung nur noch ein Hundertstel des Feldes. 400 Meter Abstand zwischen den Leitungen und Wohnhäusern gelten als sicherer Schutz.

Etwa zwei Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung bezeichnen sich selbst als elektrosensibel, das heißt, sie führen unterschiedliche Beschwerden, wie zum Beispiel Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Müdigkeit, Konzentrationsstörungen auf das Vorhandensein elektromagnetischer Felder in ihrer Umwelt zurück. Lange Zeit bezogen sich die Beschwerden primär auf die niederfrequenten elektrischen und magnetischen Felder. Seit dem raschen Ausbau des Mobilfunks werden aber zunehmend auch hochfrequente Felder als Verursacher genannt.

In mehreren wissenschaftlichen Studien wird bereits seit Längerem das Phänomen „Elektrosensibilität“ untersucht. Dabei wurde z.B. ein Zusammenhang zwischen Schlafstörungen und elektromagnetischen Feldern festgestellt. Bisher ist es allerdings nicht gelungen, diese von Betroffenen vermuteten pathologischen Zusammenhänge wissenschaftlich fundiert nachzuweisen. Folglich bedeutet ein zehnfacher Abstand von der Leitung nur noch ein Hundertstel des Feldes. 400 Meter Abstand zwischen den Leitungen und Wohnhäusern gelten als sicherer Schutz.

Teil 1 der Serie „Die Arroganz der Macht – in der Informationspflicht“

12.Febr.-2023/P-headli.-cont.-red./240[163(38-22)]/CLA-77/18-2023

Die Informationspflicht und die Verächtlichmachung von Bürgern, die anwesend oder abwesend sind, ist absurd. Es ist wirklich ein Gipfel an Transparenz, was die Mehrheitsfraktionen (CWG – Crivitz und die Linke) seit 1.359 Tagen fabrizieren.

Es dauert 20 Wochen, um Protokolle von Hauptausschuss der Stadt Crivitz zu erstellen. Die Protokolle der Sitzungen vom September, 2022 und November werden morgen im Hauptausschuss der Stadt Crivitz beraten. Die Protokolle spiegeln nicht wider, wie der Fraktionsvorsitzende der Linken (Herr Alexander Gamm, Ehemann der Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm) auf öffentlichen Sitzungen seine emotionalen Abneigungen gegen anwesende und abwesende Bürger äußert. 

Er kann seine Abneigung gegenüber Personen nicht verbergen, wenn er als Abgeordneter an öffentlichen Sitzungen teilnimmt. Eine Diskussion dieser Art ist weder sachlich noch angemessen für eine öffentliche Sitzung, jedoch wird diese seit 2014 immer wieder von der Sitzungsleitung geduldet. Es ist ungerechtfertigt, dass sich die Sitzungsleitung nicht für die Einhaltung der Regeln einsetzt. Im Zuge der Strafgesetzesreform 2020 wurden Abgeordnete durch die Einführung einer speziellen Vorschrift zum Schutz von Kommunal-politikern vor Beleidigungen, Bedrohungen und Angriffen strafrechtlich abgesichert.

Wie verhält es sich eigentlich mit der Situation, wenn Abgeordnete anwesende oder abwesende Bürger auf öffentlichen Sitzungen ständig diskreditieren? Wer schütz nun die Bürger? Wir hoffen, dass die Angelegenheit bald im Einzelfall geklärt werden kann.

Das Interesse der Bürger an vielen kommunalpolitischen Themen lässt sich nicht erzeugen, wenn einzelne Abgeordnete die Arroganz der Macht gegenüber den Bürgern ausleben!

Es ist die alte Leier von der Informationspflicht der gewählten Repräsentanten. Es ist nicht sinnvoll, die Schuld beim Sitzungsdienst zu suchen im Amt Crivitz, wie im Fall des Ortsteilvorsitzenden der OTV in Wessin, Herrn Daniel Itze oder Frau Lisa Klünder-Fittke. Einerseits ist es auch versuchte Taktik, so wie im Hauptausschuss, wo man etwas versucht zu verbergen, und zwar das ungebührliche Verhalten von einem Abgeordneten gegenüber Besuchern der Veranstaltung. Bei der OTV in Wessin ist es ganz einfach, unangenehme Wahrheiten und Fehleinschätzungen zu verheimlichen, um nicht in ein schlechtes Licht zu geraten. Wir hatten schon einmal darüber berichtet am 17.12.2022 https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/teil-2-sitzung-07-12-2022-otv-wessin-das-drama-um-den-funkmast/

Bitte werfen Sie auch einen Blick auf die Berichterstattung zur Einwohnerfragestunde oder die Rechenschaftslegung der eigenen Tätigkeit nach 12 Wochen. Eine Sitzung von über zweieinhalb Stunden, bei der Bürger anwesend waren und Fragen gestellt haben und Hinweise gegeben wurden, wird in drei Zeilen abgehandelt. Der Bericht über die eigene Tätigkeit des Vorsitzenden von über 12 Wochen wird in fünf knappen Stabslinien abgehandelt.

Auf unserer Homepage finden Sie dazu vom 10.12.2022 entsprechende Berichte ..https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/tei-1-otv-sitzung-am-07-12-2022-in-wessin-auswertung-der-befragung-der-buerger-zu-den-grossflaechigen-solaranlagenbau-in-wessin/(öffnet in neuem Tab)

Demontierung des  Natur – und Landschaftsschutzes per »Notverordnung«!

03.Febr.-2023/P-headli.-cont.-red./236[163(38-22)]/CLA-73/14-2023

Der Wirtschaftsminister will nun 18 Monate lang per Notverordnung an bestehendem Recht vorbeiregieren, um schneller Windräder aufstellen zu können.

Um die Genehmigung von Windrädern zu beschleunigen, soll die Umweltverträglichkeitsprüfung künftig entfallen. Gibt es in einem für Windkraft oder Stromleitungen (z. B. 110 KV) ausgewiesenen Gebiet schon eine strategische Umweltprüfung, kann diese im Genehmigungs-verfahren und die artenschutzrechtliche Prüfung der einzelnen Anlagen entfallen.

Für diese Zwecke soll das Geld, das die Betreiber von Windenergieanlagen und Stromleitungen für Gutachten ausgegeben haben, für Projekte zum Schutz der Artenvielfalt eingesetzt werden. Durch diese Maßnahme wird nicht der rechtliche Status reduziert, sondern es wird zu einer schnelleren und effektiveren Verfahrensweise kommen.

Der Wirtschaftsminister soll es am Montagabend so eilig gehabt haben, dass er sich schnell im „Umlaufverfahren“ (E-Mail) die Zustimmung der Kabinettskollegen eingeholt hat, um dann eine Notverordnung anzukündigen. Er hatte zuvor in Brüssel bei der EU selbst an der Möglichkeit mitgearbeitet, dass die Windenergie an Land als übergeordnetes öffentliches Interesse betrachtet werden sollte.

Diese Anweisung aus Brüssel ist erst einen Monat alt, und die Abgeordneten und Verbände konnten sich kaum mit der Materie auseinandersetzen.

Teil 3 – Das Fiasko um den Stahlgitterfunkmast in Wessin und das Drama um die Protokolle! Sitzung 07.12.2022 OTV – Wessin!

17.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./220/95-22/CLA-57/57-2022

Ca. 200,00 € Sitzungsgeld für eine tolle Veranstaltung!

Zunächst wurde die eigene Tätigkeit und die Information an die Bürger kritisch reflektiert, bevor die mangelhafte Protokolltätigkeit thematisiert wurde. Warum werden die Bürger erst nach 13 Wochen informiert über die Ergebnisse der Tagungen der OTV-Wessin? Bürger haben nachgefragt, warum sie erst 3 Monate später informiert werden, was alles so beschlossen und organisiert wird im Ortsteil. Wohin man sich wenden soll, um das zu ändern!

Die Antwort war so einfach, dass man sie sich kaum vorstellen konnte. Die da oben sind schuld bzw. das Amt Crivitz ist schuld! So der allgemeine Tenor zu diesem Thema! Es ist ratsam, sich an das zuständige Amt zu wenden, die OTV reicht ihre Dokumente auch nur ein und wartet dann ab. Es wurde noch einmal nachgefragt, an wen man sich in Zukunft wenden sollte, an die Bürgermeisterin? Nein, an das Amt? Die Abgeordnete Frau Lisa Klünder-Fittke meinte dazu „Die Protokolle sind eine Amtsaufgabe“ und die „Bürgermeisterin hat damit nichts zu tun“! Sie empfahl, sich an die Amtsvorsteherin oder den Kreis zu wenden. Der Vorsitzende der OTV-Herr Daniel Itze erwiderte hierzu: „Das Amt ist losgelöst von der Stadt“, das wird oftmals von den Bürgern verwechselt.

Die Geschichte ist so naiv erzählt, dass es einem die Sprache verschlägt. Es ist tatsächlich so geschehen, und solche Auskünfte wurden von einer Abgeordneten der CWG und dem Vorsitzenden der OTV – Wessin erteilt, die ihre eigenen Satzungen und Beschlüsse nicht kennen! Es gibt noch weitere Antworten, aber darauf wird verzichtet in dieser Darstellung, weil sie das Vorstellbare übersteigen würden.

Zu der Klarstellung: Gemäß § 29 (8) der Kommunalverfassung M-V ist eine Niederschrift anzufertigen und diese sind näher geregelt in der Geschäftsordnung der jeweiligen Kommune. Die Geschäftsordnung der Stadt Crivitz fordert nun in §13 (2), dass die Protokolle innerhalb von vierzehn Tagen vorliegen sollen und jedoch spätestens zur nächsten Sitzung. Die Einhaltung der Protokollpflichten ist die Basis für die monatliche Zahlung der Aufwandsentschädigungen, besagt hierzu §8 (8) der Hauptsatzung der Stadt Crivitz. Das Amt Crivitz ist lediglich der Dienstleister für die Kommune, es bereitet vor oder führt aus. Die Verantwortlichkeit für die gesamte Protokolltätigkeit (Aufstellung, Inhalt oder Bestätigung) liegt in der Hoheit der jeweiligen Kommune, das Amt Crivitz unterstützt hierzu nur.

Gemäß der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28,2 GG) hat die Kommunen alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich zu regeln. Somit ist die Bürgermeisterin der Stadt Crivitz und der Ausschussvorsitzende der OTV – Wessin insgesamt zuständig und verantwortlich. Der Text in den Protokollen der OTV – Wessin ist so dünn, dass man ihn in fünf Minuten niederschreiben kann.

Es wäre vielleicht hilfreich, wenn die OTV Wessin noch einmal Seminare und Nachschulungen zur Kommunalverfassung MV durchführen würde, um auch die letzten 15 Monate bis zur nächsten Kommunalwahl zu überstehen.

In der Vergangenheit wurde viel Wind um einen Funkmast gemacht und es wurde viel Aufsehen erregt, aber letztendlich hat man von vorneherein gewusst, dass es sich um eine Privilegierung handelt und keine Gegenargumente ernsthaft hat. Es ist ein Faktum, dass ein Flächennutzungsplan und gültige naturschutzrechtliche Untersuchung von Rastvögeln nicht vorhanden sind. Nun also das Eingeständnis der OTV in Wessin – „Wir können dagegen nichts machen!“ und ansonsten „gibt der Kreis die Genehmigung“ so der Herr Daniel Itze.

So wurde noch am 20.01.2022 eine Sitzung, mit großem Spektakel, im Bauausschuss mit allen anderen Ausschüssen organisiert, um eine demonstrative Ablehnung darzustellen für die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zum Funkmast mit weiteren Auflagen und jetzt die Bauchlandung. Bereits damals kamen aber schon Zweifel auf durch Herrn Alexander Gamm „damit ist der Investor/Bauherr erst einmal beschäftigt und hat sozusagen erneut Hausaufgaben“ diese Klarstellung wollte man aber so nicht wahrnehmen und öffentlich weiterverbreiten.

Wir berichten darüber schon seit 2 Jahren und letztmalig am 20.01.2022 …. https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/stahlgittermast-4g-5g-vor-den-toren-des-ortsteil-wessin-alle-jahre-wieder/

So wurde bereits am 20. Okt.2022 still und heimlich in einer nicht öffentlichen Sitzung im Bauausschuss für die Gemarkung Wessin, Flur 3, Flst. 23 „Dem Gestattungsvertrag mit der ATC Germany Holding GmbH“ zugestimmt. Diese Genehmigung beinhaltet die Zufahrtsrechte für den Auf- und Abbau sowie die Wartung am beantragten Platz.

Es wurden Auflagen an den Bauherren erteilt, dass der Verlauf des Radweges nicht beeinträchtigt werden darf und ein Nachweis der Reichweite der Immissionen sollte durch eine Prognose belegt werden. Dazu kommt noch, dass die Erforderlichkeit des Standortes belegt werden sollte und die Vereinbarkeit mit den Zug- und Rastvögeln beachtet werden sollte.

Die Auflagen sind sehr schwammig von vornherein beschrieben. Der Radweg spielte hierzu nie eine große Rolle, sondern nur als Überfahrt, eine Prognose der Reichweite der Immission ist noch lange keine Untersuchung. Die Erforderlichkeit des Standortes ist technisch bedingt (Reichweite der elektromagnetischen Wellen bei 5G) und eine Beachtung der Zug oder Rastvögel stellt keine Aufforderung für eine gutachterliche Untersuchung dar.

Der Bauausschuss der Stadt Crivitz mangelte es an der Ernsthaftigkeit zu diesem Thema abwägungsrelevante bau- und verwaltungsrechtliche Gründen vorzutragen, da er selbst keine gültige Bauleitplanung und naturschutzrechtliche Gutachten für dies Gebiet darstellen konnte. Könnte es sich um ein politisches Spektakel handeln, mit dem Ziel letztendlich jemand anderen die Schuld zu geben? Der Wahlkampf hat sich bei uns eingefunden.

Zweiter Schnellschuss zum Jahresende 2022! Machbarkeitsstudie für ca. 140.000,00€ zur kommunalen Wärmenetzplanung! Sofort Beschluss!

11.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./215/90-22/CLA-52/52-2022

Wie wirklich ist die Wirklichkeit?

Die Sonne scheint nicht, aber einige Köpfe in den Fraktionen von CWG und die LINKE sind wahrscheinlich ziemlich heiß geworden im Sommer 2022 und immer noch nicht abgekühlt, so scheint es. Die Gebühren für den Friedhof werden für die Bürger 2023 deutlich erhöht, da die Kosten enorm gestiegen sind. Gleichzeitig soll 2023 aber ein Parkplatz für 100.000 € neu gebaut und eine Machbarkeitsstudie für 140.000 € zur kommunalen Wärmenetzplanung in Auftrag gegeben werden!

So soll bereits am 12.12.2022 beschlossen werden, die Möglichkeit und die Wirtschaftlich-keit zur regenerativen Energieversorgung und kommunalen Wärmenetzplanung zu prüfen und dazu eine Machbarkeitsstudie erarbeiten zu lassen. Zu diesem Zweck wurde ein Richtpreisangebot in Höhe von ca. 140.000 € für die Erstellung einer entsprechenden Machbarkeitsstudie erstellt. Eine Grundsatzentscheidung ist notwendig.

Wieder einmal wurde ein Fördertopf kurzfristig und unerwartet entdeckt – die ewige Suche nach finanzieller Unterstützung, wenn man kein Geld mehr im Haushalt hat oder doch? Was wird wohl dazu unser neuer Klimaschutzmanager 2023 sagen, im Amt Crivitz! Der Topf ist nicht neu, er wurde lediglich seit dem 15.09.2022 neugestaltet und kann bis zum 2025 genutzt werden.

Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien (Förderquote 50%)

Modul 1 zielt auf die Erstellung von Transformationsplänen zur Dekarbonisierung bestehender Netze bis 2045 und von Machbarkeitsstudien für neue Netze mit einem Anteil klimaneutraler Wärme von mind. 75 %. Dabei können Planungsleistungen bis zu Phase 4 nach HOAI mitgefördert werden, die maximale Fördersumme ist auf 600.000 Euro begrenzt.

Quelle:
www.kraftanlagen.com/neue-bundesfoerderung-fuer-effiziente-waermenetze-bew-in-kraft-getreten/

Es gibt vier Module, die zeitlich aufeinander aufbauen, untergliedert sind. Es wird unterschieden zwischen Wärmenetzen, die bereits bestehen und Wärmenetzen, die komplett neu errichtet werden sollen (treibhausneutral). Grundsätzlich sind in Bestandswärmenetzen förderfähig:  Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und Wärmeübergabestationen. Bis zu 2 Mio. € Fördergeld sind möglich. Es wurde kein beschleunigtes Verfahren durchgeführt, es wäre also auch möglich, die Angelegenheit bis Februar 2023 in den Ausschüssen zu diskutieren.

Nun muss aber alles wieder schnell gehen, ohne Diskussion in den Ausschüssen soll sofort am 12.12.2022 bereits alles beschlossen werden. Vielleicht hätten die ansässigen Firmen und Bürger noch weiterführende Vorschläge zu diesem Thema abgeben können. Es ist bedauerlich, dass sie an diesen Vorgesprächen nicht mehr beteiligt werden können.

Wieder einmal überrascht die CWG und LINKE Fraktion die Opposition CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) diesmal mit einem Antrag, den sie ohne öffentliche Vorgespräche in den Ausschüssen eingebracht hat. Es gab keinen Grund, dieses Thema in den beherrschenden Bauausschuss oder Umweltausschuss zu bringen.

Die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) wird sich bei diesem Thema keine großartige Gegenwehr leisten wollen, da sie selbst in der Vergangenheit einen Antrag in ähnlicher Form mitgetragen bzw. eingebracht hatte. Am 20.06.2022 wurde ein gemeinsamer Antrag von CDU, CWG und die Linke aus dem Bauausschuss heraus an die Bürgermeisterin gerichtet, in dem diese aufgefordert wird, die künftigen Nutzung erneuerbarer Energien in den öffentlichen Gebäuden der Stadt zu prüfen.

Es ist also zu erwarten, dass sie sich bei diesem Thema der Wärmenutzplanung nicht entgegenstellen wird, um ihre Wählerschaft und das gute Miteinander mit der CWG-Fraktion und der LINKEN nicht zu gefährden.

Resümee

Es gibt nur eine Frage, die sich hierbei stellt.

Wie rechtfertigt man gegenüber den Bürgern nach Diskussionen, dass sie jetzt mehr Gebühren zzgl. Verwaltungskosten ab 2023 zahlen müssen für den Friedhof, aufgrund der gestiegenen Kosten, aber gleichzeitig werden 240.000 € Mehrausgaben ohne Diskussion beschlossen?

Öffentliche Vorberatungen scheinen nicht mehr so in Mode zu sein wie früher, zumindest nicht ca. 15 Monate vor der Kommunalwahl.

Die heutigen Beschlüsse werden sich auch in die nächste Wahlperiode ab 2024 hinein finanziell erstrecken und werden dann andere zu verantworten haben. Es wird nicht in Vergessenheit geraten! Es ist weitestgehend sicher, dass die Mehrheitskoalition aus Crivitzer Wählerge-meinschaft und die LINKE/Heine den Beschluss trotz möglicher oppositioneller Stimmen durchsetzen werden.

Tei-1 OTV-Sitzung am 07.12.2022 in Wessin! Auswertung der Befragung der Bürger zu den großflächigen Solaranlagenbau in Wessin!

10.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./214/89-22/CLA-51/51-2022

Herr Daniel Itze im Erklärungsnotstand! Was für ein Drama und Spektakel!

Eine Sitzung ohne die Schützenhilfe der Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm und des amtierenden Bauausschussvorsitzenden Herrn Alexander Gamm. Es ist lediglich die Abgeordnete Frau Lisa Klünder -Fittke als Gast anwesend. Was für ein interessantes Ereignis!

Bevor Sie wieder erst in 13 Wochen erfahren werden, was auf der Sitzung besprochen wurde, nachdem das Protokoll beschlossen wurde, berichten wir über die Sitzung, aber heute nur der Teil der Befragung.

Nichts ist so beständig wie der Wandel

Das durfte jetzt nun auch der Vorsitzenden der Ortsteilvertretung Herr Daniel Itze in Wessin erfahren haben, als er das Ergebnis der Befragung von den Bürgern anhand seiner Abstimmungsblätter bekannt geben wollten. So hatte er noch unbedingt absichtlich schriftlich darauf hingewiesen, dass „zu spät eingegangene Abstimmungen können beim Abstimmungsergebnis nicht berücksichtigt werden“ jedoch war das zum Schluss alles völlig egal. Es war ohnehin alles „Nichtig“ und nicht zu gebrauchen.

Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar-

So stimmte die Nummerierung und Darstellung der Standorte in der beigelegten Zeichnung nicht überein mit denen auf dem Abstimmungsblatt.

Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar-

Es waren auch mehr Flächen im Abstimmungsblatt vorhanden und anders beschrieben! Auch war die Kennzeichnung der Potential Flächen eine andere gewesen als in der Beschreibung!

Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar-

Alles sehr verwirrend und irritierend! Kein Bürger konnte also nachvollziehen, worüber und über welchen Standort jetzt abgestimmt werden sollte! Zusätzlich wurde noch eine sogenannte Vororientierung an Aussagen bzw. fast als Werbung zu bezeichnen mitgeliefert und war dazu noch Bestandteil. Der Verdacht der Befangenheit drängt sich auf. Werbung oder eine neutrale Abstimmung?

Wir berichten darüber in unseren Beitrag vom 15.11.2022 https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/buergerbefragung-zu-grossflaechigem-solaranlagenbau-stadt-crivitz-im-ortsteil-wessin-der-ortsteil-beteiligt-sich-auch-an-der-antragstellung-zum-tourismusort/

So ist diese Bürgerbefragung ohnehin nur die Wiedergabe eines Stimmungsbildes der Bürger zu einem bestimmten Thema, sie hat aber keine rechtliche Wirkung und ist keine direkte Bürgerbeteiligung! Die Befragung war unzureichend vorbereitet und wurde als Schnellschuss organisiert, weil die Zeit drängte und Solaranlagen gebaut werden sollten.

KURZ UND GUT, die Befragung ist aufgrund der Mängel „nichtig“ bzw. ungültig und darf eigentlich zu nichts verwendet werden! Nun wurde sie aber trotzdem öffentlich ausgewertet –  und galt halt nur als Meinungsumfrage! Was für eine Phrase! Oje!

Das Amt ist schuld, denn es wurden nicht alle vorgegebenen Stimmzettel sofort gedruckt und so mussten später noch ca. 100 nachträglich verteilt werden. Da war aber die Abgabezeit schon wieder fast vorbei! Außerdem hat das Amt die Bilder mit den Nummerierungen verwechselt. Frau Lisa Klünder -Fittke von der CWG – Fraktion monierte dazu „Das Amt hat es verkackt“, was für eine seltsame Verwechslung der Verantwortung von einer Abgeordneten.! So der Grundtenor auf der Veranstaltung!

Insgesamt wurden 250 Stimmzettel (über 18 Jahre) verteilt! So lagen zur Sitzung nur ca. 98 Stimmenzettel vor zur Auswertung. Also nur ca. 39 % der Bürger haben sich beteiligt. Ein Wunder, dass überhaupt so viele Teilnehmer bei dem Verwirrspiel mitmachten.  Von denjenigen, die abgestimmt haben, sagten 30 Nein, 2 Ja und weitere 62 Ja, aber nur, wenn die Bürger beteiligt werden. Ist also die Bürgerbeteiligung im ausreichenden Maße nicht gegeben, dann sind 92 dagegen, also dann gilt NEIN?

Aus diesen Daten ergibt sich ein Ranking, das die folgenden Plätze belegt: 1. Platz Nr.4-Reitstall; 2. Platz Nr.2-Kiesabbau; 3. Platz Nr. 1. -Kirche und Nr.3 und Nr.5 sind raus! Eine finanzielle Beteiligung der Bürger ist nur durch Geldanlagen am Reitstall beim sog. Bürgersolarpark möglich, da die Stadt Crivitz dort auch einige Flächen besitzt (12ha). Niemand war über das Ergebnis überrascht.

Schon 2021 hatte Frau Brusch Gamm auf einer OTV-Sitzung angekündigt, dass man dort einen Bürgersolarpark errichten wolle, weil die Kommune auch Flächen besitzt. Ebenso müsse man doch auch an das ansässige Unternehmen, die landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG Wessin, denken.

Danach wurde natürlich weiter über das Gebiet beim Reitstall -Platz 1- gesprochen, da der Leiter der Projektierung von der Firma SOMIKON Herr Carsten Rodbertus, ebenfalls anwesend war. Was für ein Zufall! So wurden dann sofort weiter über die Vorteile von Photovoltaik gesprochen und was diese Technologie alles für Insekten und für Tiere tut sowie, dass sich Wessin ja auch selbst versorgen könnte durch die Gründung einer sogenannten Bürgerenergiegesellschaft! Die Abgeordnete der CWG – Fraktion Frau Lisa Klünder -Fittke war von der Vorstellung der Gründung einer Gesellschaft begeistert und erbat Unterlagen von dem anwesenden Unternehmen bis zur nächsten Sitzung! 

Übrigens, die ortsansässige (Crivitz) Fraktionsvorsitzende, der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag LUP, Frau Ulrike Seemann-Katz, war nicht anwesend, obwohl es ja ihr direkter Wahlkreis ist. Sie hätte sicherlich noch viele wertvolle Hinweise zu diesem Thema gegeben. Schade eigentlich!

Resümee

Die da oben sind schuld bzw. das Amt Crivitz ist schuld!

Einfach nur noch peinlich! Es war ganz einfach eine schlechte Vorbereitung/ Darstellung und Kontrolle der eigenen Unter-lagen, bis zum, Druck der Stimmzettel, durch den Vorsitzenden der OTV-Wessin.

Da der Name und Titel des Vorsitzenden der OTV – Wessin, Daniel Itze, im Impressum für diesen Flyer angegeben ist, ist es selbstverständlich, dass er der Verfasser ist und somit verantwortlich. Hinz kommt noch eine mangelnde Organisation und Übersicht. Eine monatliche Aufwandsentschädigung von 180,00 € zuzüglich für den Vorsitzenden sowie Sitzungsgeldes von 40,00 € und einen monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 50 € sollte eigentlich ausreichende Motivation und Engagement fördern.

Unsere Redaktion ist nicht dafür bekannt, Fehler in Amtshandlungen im Amt Crivitz nicht zu benennen. Aber die Schuld für diese blamable und misslungene Befragung in Wessin den Mitarbeitern des Amtes in die Schuhe zu schieben, in dem man die eigene Verantwortung abwälzt, ist schäbig. Es war ganz einfach eine schlechte Vorbereitung/ Darstellung und Kontrolle der eigenen Urschrift bis zum, Druck der Stimmzettel, durch den Vorsitzenden der OTV- Wessin.

Es wäre ratsam, an dieser Stelle darüber nachzudenken, dass man nicht direkt von den Bürgern in Wessin gewählt wurde, sondern durch eine andere Instanz. Es ist nicht das erste Mal, dass die eigene Verantwortung für ein Problem in Wessin heruntergespielt wird und andere für die Ursachen verantwortlich gemacht werden. Für die Vorlagen und Inhalt der Flyer sowie die Organisation der Befragung ist der Vorsitzende der OTV verantwortlich. Die Mitarbeiter des Amtes unterstützen nur und stehen hilfreich zur Seite. 

Bürgerbefragung zu großflächigem Solaranlagenbau *Stadt Crivitz/ im Ortsteil Wessin*! Der Ortsteil beteiligt sich auch an der Antragstellung zum Tourismusort?

15.Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./204/79-22/CLA-41/41-2022

Die Darstellung ist eine Zusammenfassung aller Flächen- Sie ist mit dem Abstimmzettel identisch- 1. Kirche/Bülow — 2.-Kiesabbaugebiet Hof Barnin/ Wessin (Teilstück Wessin) –3.- Wasserloch Zapel/ Wessin ( entlang Zapeler weg)—-4.- Reitstall Wessin/ Radepohl —-5. Potential Flächen ( alle Flächen im Planungsgebiet für die Windeignung)

Das Leben im Umfeld des Umspannwerkes Wessin. Der Bau von Wind- und Solaranlagen, 110 KV Leitung, Erneuerung der 380 KV Leitung und 5G- Funkmasten sind massiv auf dem Vormarsch 2023 bis 2025!

Nikolausüberraschung für die Wessiner Bürger?

In einer Postwurfsendung incl. Abstimmzettel werden die Bürger seit dem 14.11.2022 aufgefordert ihre Stimme abzugeben für einen großflächigen Solaranlagenbau an mindestens fünf Standorten (insgesamt ca. 100 ha) im Ortsteil Wessin. Natürlich ist das nur eine Befragung – es wäre ja ein Meilenstein in der Mitbestimmung, wenn die Bürger auch noch darüber in einem Bürgerentscheid selbst entscheiden könnten! Leider gibt es dafür zu viele unterschiedliche Interessengruppen an diesem Thema!

Ein Paukenschlag nach dem anderen in Wessin. Im Gegenteil zur Windkraft gibt es bei diesem Thema ein Vetorecht der Kommune! Die Bürger in Wessin kommen einfach nicht zur Ruhe so kurz in der bevorstehenden Weihnachtszeit! Erst das Thema mit den großflächigen Windeignungsgebieten und nun auch noch ein großer Solaranlagenbau. Eigentlich fehlt nur noch bis Silvester das Thema um den Stahlgitterfunkmast 5G an seinem Standort! Der Ortsteil Wessin soll sich wohl nach den Vorstellungen der Stadtspitze als ein Vorzeige „Energieortsteil“ der Stadt Crivitz entwickeln!  Ob es dafür auch einen Preis gibt? Es hat schon den  Anschein, dass die Stadt Crivitz in den Haushaltsvorberatungen für 2023/24 dringend finanzielle Einnahmen planen muss für die Zukunft, um ihre hohen Personal- und Investitionsausgaben abzudecken. Anders kann man sich eigentlich diese geballten Aktivitäten zum Jahresende nicht erklären! Oder aber, alle diese Themen wurden lange vor sich hergeschoben! Das wäre schon eher möglich!

Es dürfte aber erneut ein freudiger Anlass sein für die ortsansässige Fraktionsvorsitzende, der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag LUP Frau Ulrike Seemann-Katz, da jetzt auch in Ihrem Heimatort kräftig und großflächig die  Solartechnologien Einzug halten. Ob sie denn dieses Mal am Nikolaus bei der Auflösung im Ortsteil Wessin mit dabei ist? Groß genug sind eigentlich die Planungen – das ist doch einen Besuch wert, oder? Es sind nur fünf Minuten mit dem PKW von der Stadtmitte bis zum Ortsteil Wessin!

Das Thema Solar ist in Wessin nicht neu, nur die Art und Weise der Informationen darüber schon! Bereits im Juni 2021 wurden die Bürger eingestimmt auf dieses Thema! „Die erneuerbaren Energien sind ein komplexes Thema und ich verstehe, dass einige Agrarbetriebe da auch investieren wollen. Wir müssen hier auch an unser Unternehmen, die Landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG Wessin denken. Ein Betrieb, der hier ansässig ist. Die Botschaft heißt eigentlich, wäre es denn nicht viel interessanter, dass man es sich vorstellen könnte einen BÜRGERSOLARPAK zu machen“( Bürgermeisterin von Crivitz Frau Britta Brusch-Gamm auf der OTV-  in Wessin am 23.06.2021). Danach folgten viele nicht öffentlich Debatten in Wessin und Crivitz und Ankündigungen einer Bürgerbefragung im Februar 2022, aber im Hintergrund ließ man die Planungen schon weiter gedeihen! Was ist das denn für eine Schaufensterpolitik! Wir berichteten bereits darüber  am 04.06.2022,  https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/alles-bleibt-wieder-einmal-im-dunkeln/.

Nun also, nach fast 19 Monaten der Einstimmung der Bürger auf dieses Thema und fast 11 Monaten der Beratungen hinter verschlossenen Türen sowie dem allmählichen Durchsickern von immer mehr Informationen, nun also der unvermeidliche Schritt zu einer Bürgerbefragung zum Thema großer Solaranlagenbau in Wessin! Es ist schon beeindruckend, wie in kleinen Häppchen die Bürger von Wessin unterrichtet werden. Man könnte aus sagen, nur relevante datenschutzrechtliche beschränkte Information! Ok, die OTV in Wessin tagt ja leider auch nur durchschnittlich alle 12 Wochen im Jahr!

So ist eine Bürgerbefragung nur die Wiedergabe eines Stimmungsbildes der Bürger zu einem bestimmten Thema, sie hat aber keine rechtliche Wirkung und ist keine direkte Bürgerbeteiligung! Nur gemäß § 20 KV M-V – der Bürgerentscheid, Bürgerbegehren haben rechtliche Folgen. Diese Stimmungswiedergabe dient also nur zur Orientierung für die Abgeordneten der Stadt Crivitz als Überblick! Mehr nicht! Warum wird denn nicht eine Einwohnerversammlung zu diesem Thema durchgeführt? Wovor hat man hier eigentlich Angst? Gemäß §2 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz „Die Ortsteilvertretungen haben in allen wichtigen Angelegenheiten für das Gebiet der Ortsteile ein Vorschlagsrecht, ein Informationsrecht, ein Recht zur Stellungnahme sowie einen Anspruch auf Anhörung durch die Bürgermeisterin und die Stadtvertretung.“ Ein Beschlussrecht hat die Ortsteilvertretung nicht!

Indessen wurde als Postwurfsendung den Bürgern ein Abstimmungsblatt und eine Zeichnung übersendet. Darin sollen sie über die Standorte von 1 bis 5 (mehre Kreuze möglich) abstimmen bis zum Abgabetermin am 27.11.2022 (eine später eingereichte sog. Abstimmung wird nicht mehr berücksichtigt). Alles klar, also alles wie beim Lotto!

Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar- die Namen sind der Redaktion bekannt.

Die meisten Flächen der beschriebenen Standorte sind in privater Hand, überwiegend bei der Landwirtschaftlichen Produktion und Absatz eG Wessin, aber auch die Stadt Crivitz besitzt einige Flächen. Ist da etwa ein Bürgersolarpark in Aussicht? Wenn man nun die ca. 210 bis 225 ha, die für die Windkraft/ Wege – An und Abfahrten bereits reserviert sind und nun also auch die ca. 100 ha für Solaranlagen hinzurechnet, bleiben nicht mehr viele Flächen übrig, für den Ackerbau in Wessin bestellt werden können! Ist das etwa so gewollt? Verdient man etwa an den erneuerbaren Energien mehr als am Ackerbau? Dazu erhält man in der Postwurfsendung gleich eine Antwort. Mit Photovoltaik kann man trotz der geringen Produktionskosten deutlich mehr verdient werden als mit Landwirtschaft auf geringwertigen Böden“ Schau an! Boden ist knapp und wir haben ihn nur einmal!

So können sich also die Bürger entscheiden im beigelegten Abstimmungsblatt zwischen *JA* oder *NEIN* zum Solar-Bau allgemein und zum *JA*- wenn die Bürger beteiligt werden? Unklar? Es bleibt ein Rätsel, was mit dieser Art der Fragestellung beabsichtigt werden soll? Die Nummerierung und Darstellung der Standorte in der beigelegten Zeichnung stimmt leider nicht überein mit denen auf dem Abstimmungsblatt. So sind mehr Flächen im Abstimmungsblatt vorhanden und auch anders beschrieben! Auch ist die Kennzeichnung der Potentialflächen eine andere als in der Beschreibung für die potentiellen Aufstellflächen! Alles sehr verwirrend und irritierend!

Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar- die Namen sind der Redaktion bekannt.

Auch eine sog. Vororientierung an Aussagen wird gleich mitgeliefert und erklärt: – so kann mit der Photovoltaik mehr verdient werden als mit der Landwirtschaft auf geringen Böden; – so sollen alle Anlagen angeblich nur auf geringwertigen Böden gebaut werden; – so sollen möglichst große Anlagen gebaut werden, damit dann die Einwohner einen angeblich günstigeren Strompreis dauerhaft, als ortsüblicher erhalten können; – das alles soll aber erst später geklärt werden in den Verhandlungen? Schau an!

Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar- die Namen sind der Redaktion bekannt.

Ausgleichsflächen für die 20-jährige bevorstehende Versieglung der Solarflächen sind nicht beschrieben und dargestellt. Sie dürften auch nur noch schwer noch zu ermitteln sein aufgrund der großflächigen Windparkgebiete. Ob alle Böden wirklich geringwertig sind, bleibt fraglich! Wo sollen all die Schafe herkommen für die Solarflächen?

Resümee

So lange kein Flächennutzungsplan für Wessin existiert, sondern nur eine Abrundungssatzung aus dem Jahre 1996 werden diese Probleme nicht gelöst werden, sondern immer wieder auftauchen. Denn alles um Wessin herum ist somit ein Außenbereich. Dieser liegt vor wenn weder ein Bebauungsplan noch ein unbeplanter Innenbereich existiert. Bei der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich kann zwischen privilegierten und sonstigen Vorhaben differenziert werden. Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert Anlagen, die dem Fernmeldewesen, der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dienen. ( Neu auch Windeinergieanlagen!)

Der Lebensraum für die Natur – Mensch und Tierwelt steht hier vor einer großen Herausforderung! Zu dieser gesamten Problematik verhält sich der Umweltausschuss der Stadt Crivitz wie üblich. Er macht große Ankündigungen, dass er die Schutzgüter in den Bereichen beachten will und wartet erst einmal ab, wie die Lage sich entwickelt. Um dann später festzustellen, dass er selbst keine abwägungsrelevanten (gutachterliche Untersuchung) naturschutzrechtlichen Gründe vortragen kann, um eine baurechtliche Ablehnung abzusichern und zu begründen. Die Interessengruppen sind eben  facettenreich vorhanden.

Nun wird also der Blick von der sogenannten „Sparkassen BANK“ in Wessin gerichtet sein auf einen großen Solarpark – was für eine „weise“ vorausschauende Investition unseres Umweltausschusses in Crivitz!

Also ab jetzt gilt dann in Wessin:  „Zukunft gemeinsam denken und jetzt gemeinsam gestalten“, so meint es der Vorsitzende der Ortsteilvertretung in Wessin Herr Daniel Itze in der Postwurfsendung!

Aus *3* mach *2* oder *1*oder *3*?

16-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./158/33-22

Wessin wird Solarenergieortsteil und die  marode Stadtkasse von Crivitz bald füllen!

Die Wessiner haben die Qual der Wahl. Alle drei Anträge für die Freiflächen Solaranlagen sind finanziell verlockend, bei einem steigt sogar die Stadt Crivitz wahrscheinlich mit ein (Landeigentümer)! So richtig entscheiden konnte man sich noch nicht auf der gestrigen Sitzung der Ortsteilvertretung in Wessin, deshalb will man zuerst eine Einwohnerumfrage starten! Diese bildet zwar nur ein Stimmungsbild ab und hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Entscheidung, aber man hat einen Überblick. Denn eines war zu spüren auf der gestrigen OTV- Sitzung in Wessin, das förmliche Begehren nach der Photovoltaikanlagen!

So sollen auf den Dächern der Kita Wessin, dem Kulturhaus Wessin und der Feuerwehr in Wessin Solaranlagen angebracht werden, dafür hat man natürlich schon Fördertöpfe vom Land anvisiert! Das alles freut natürlich die Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm, denn geldlich fließt ja auch ein großer Anteil in die Stadtkasse. Die Freifläche auf der alten Kiesgrube*1* spült in die Stadtkasse ca. 76Tsd.€ ein und die Freifläche, bei der allen bekannten und geförderten Sparkassenbank *2*(mit einem dann freien Blick auf die Photovoltaikanlagen), ergibt auch ein spürbaren hohen Ertrag bei dieser Größen-ordnung. Die ca. 60Tsd.€ Einnahmen für die Freifläche *3* an der B392, teilen sich dann die Landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG Wessin und anteilig die Stadt Crivitz!

Dass die Fläche*1* auf den genehmigten (bis 2055) Kiestagebaugebiet Barnin- Hof nicht nur Sinn macht, sondern auch eine sehr gute Zwischennutzung darstellt für Umwelt und Natur, ist völlig unbestritten.

Fazit: Nun, wer *A* sagt muss auch *W* sagen! Hoffentlich wissen das auch alle Beteiligte!

Ja *W* sagen, dazu gehören auch die 15 geplanten Windräder, welche nur auf dem angrenzenden Energiepark, dem Teilabschnitt   der Gemarkung von Wessin zugeordnet sind, inclusive dem bald noch zu errichtenden 5G Funkmast in der Nachbarschaft.

Erst dann ist man ein energiegeladener Ortsteil von der Stadt Crivitz im 21.Jhd!

Photovoltaikanlagen*RUND um Wessin*!?

08-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./155/30-22

Oh, irgendetwas verpasst?

Genau so steht es geschrieben, in der jüngsten verfassten Einladung vom Vorsitzenden der OTV Wessin Herr Daniel Itze, für die Sitzung am 15.06.2022 “ TOP 7. Beratung zu Photovoltaikanlagen rund um Wessin“!

Diese Einladung erschien digital zeitgleich mit unserer Berichterstattung! OHA….stauen! Ist uns allen hier wieder einmal etwas entgangen?

Bis jetzt wurde nur bekannt gegeben am 17.02.202 im Crivitzer Bauausschuss und auf der letzten OTV-Sitzung am 25.03.2022 das *ein* Antrag zur Errichtung einer Solaranlage in Barnin /Wessin auf planfestgestellten Kiesabbauflächen von ca. 31 ha für ca. 20 Jahre (davon 9,45 ha im Bereich Wessin) gestellt wurde. Am 17.03.2022 im Bauausschuss waren es dann plötzlich ZWEI Anträge *Planungen für die Photovoltaikanlagen in *WESSIN-BASTHORST*?

Und nun liegt noch ein weiterer Antrag vor? Schau an, noch einer, sind das nun endlich alle?

Schon auf der Sitzung der Stadtvertretung am 25.04.2022 verkündete die Bürgermeisterin, Frau Brusch-Gamm fulminant, das noch ein weiterer Antrag für Solaranlagen existiert für die Errichtung von Solaranlagen in Wessin. Wessin soll wohl umrundet werden! Das klang alles sehr diffus für die anwesenden Zuschauer und es konnte niemand so richtig einordnen!

Nun so dann, 5 Wochen später widerholt getreu der OTV-Vorsitzende von Wessin genau diese Attitüde von der Bürgermeisterin in seiner Beschreibung zu einem öffentlichen TOP am 15.06.2022 und bittet zu einer öffentlichen Debatte! Unterlagen zur dieser öffentlichen Diskussion sind aber hierzu nicht veröffentlicht worden!

Kurios….. Oha…..wieder einmal soll öffentlich beraten werden, aber die Bürger sind über die Inhalte gar nicht informiert! Alles bleibt wieder einmal im Dunklen!

Von einer Umrundung oder sogar einer Umzingelung der Ortschaft von Solaranlagen zu sprechen im Vorfeld, ist schon sehr erstaunlich und sehr verfrüht, was soll mit dieser Aussage eigentlich erreicht werden? Um einer eventuellen Umzingelung mit Solaranlagen zu vereiteln sollten die Anlagenflächen im Radius von 500m um Ortslagen in ihrer Flächeninanspruchnahme nicht größer sein als die benachbarte Siedlungs-fläche sein und die Anlagen sollten nicht mehr als ein Drittel des Sichtfeldes, bezogen auf den Siedlungsumgriff von 360°, einnehmen (RP Gießen 2020).

Aber….aber.. , um das alles bewerten zu können muss natürlich erst einmal bekannt gemacht werden, welche und was für Anträge nun wirklich existieren und welchen Inhalt Sie haben!  Ein Urteil vorab dazustellen (mit „Rund um Wessin“) zu einem Tagesordnungspunkt scheint ein Irrweg, was soll hiermit den Bürgern suggeriert werden? Oder weiß hier der OTV – Vorsitzende Herr Itze mehr?

Fazit:

Solche Beschreibung der Ankündigung für eine öffentliche Debatte in der Sache ( der Nutzung erneuerbarer Energien) ist nicht förderlich und verstört nicht nur Investoren!

Transparenz und Einbeziehung des Bürgers zu geplanten Vorhaben ist hierzu dringend geboten, das sieht auch die Kommunalverfassung M-V vor und könnte in Form einer Einwohnerversammlung auch durchgeführt werden! Um es endlich etwas heller werden zu lassen bei diesen Themen, bei all der Finsternis herum!!

Alles bleibt wieder einmal im DUNKELN!

04-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./154/29-22

Ein verlockendes Angebot von 76.000,00€ für die Stadt bzw. Gemeindekasse in Crivitz! Ein B-Plan für eine Photovoltaikanlage in Wessin!

Der Bericht im Febr. /2022!

Seit 02.02.2022 liegt ein Antrag im Amt Crivitz  vor zur Errichtung einer Solaranlage in Barnin und in Wessin vor. Der Antragsteller möchte auf planfestgestellten Kiesabbauflächen von ca. 31 ha für ca. 20 Jahre (davon 9,45 ha im Bereich Wessin) eine Solaranlage bauen. Soweit so gut!

Am 17.02.2022 stand das Thema noch zur öffentlich Debatte für alle Bürger auf der Tagesordnung im Crivitzer Bauausschuss. Aber nicht lange, so wurde das Thema kurzer Hand auf Antrag des Vorsitzenden Alexander Gamm, wie immer im Crivitzer Bauausschuss, in den NICHTÖFFENTLICHEN Teil verschoben, hierzu gab es eine mehrheitlichen Zustimmung ( Also gab auch Gegenstimmen??).

Das gleiche Szenario vollzog sich auf der Sitzung der OTV – Wessin am 23.02.2022 zu diesem Thema. Nur hier stellte den Antrag Frau Brusch Gamm, als Gast in der Sitzung. So heißt es hierzu, das Thema wird auf Bitten der Bürger-meisterin Frau Brusch-Gamm in den nicht-öffentlichen Teil genommen. Was für ein Zufall und was für ein Gleichklang!!

Eine Rechtfertigung scheint hierzu nicht zu geben, warum auch, man kennt die allgemeinen Gründe, sie wurden oft genug Bekanntgegeben, weil ja irgendwie mal in der Debatte ein Name genannt werden könnte. Komisch, in den veröffentlichten Antragsdokumenten selbst, stehen Namen und Adressen??

Und so verkündete am 28.02.2022 Frau Brusch- Gamm noch vollmundig auf der Sitzung in der Stadtvertretung bei diesem Thema „Hierzu bereitet die OTV eine Bürgerbefragung vor, um als nächsten Schritt zu klären, wie die Menschen vor Ort dazu stehen“

Seltsam, denn am 17.03.2022 leitete Ihr Ehemann, als Vorsitzender im Bauausschuss die Sitzung, und dort wurde im Nachgang verkündet, beim Punkt *Anfragen* , das die Planungen für die Photovoltaikanlage in *WESSIN-BASTHORST* voranschreiten.

OHA? Stauen! Ist uns allen etwas entgangen??

Nun sind es sogar zwei Solaranlagen in Basthorst und in Wessin? Und diese werden bereits geplant und das macht sogar Fortschritte? Wo ist denn die angekündigte Bürgerbefragung? Alles schon entschieden? Fast wie in Zapel, nur das man in Crivitz perfekter im Dunkeln arbeitet! Wie immer!

Fazit:

Nichtöffentlich zu debattieren und öffentliche Bürgerbefragungen ankündigen, aber heimlich weiter die Planungen gedeihen lassen! Was ist das denn für eine Schaufensterpolitik?

Man sollte offener mit diesem Thema umgehen und jetzt die Bürger über das Projekt frühzeitig informieren sowie sie einbinden, denn spätere Planungsänderungen werden für jeden Investor teurer! Debatten hinter verschlossenen Türen zu führen, sind bei diesem Thema nicht förderlich, für Niemanden!

Tei-2-Der Stahlgitterfunkmast 4G/5G  vor den Toren des Ortsteil „Wessin“. Alle Jahre wieder!

22-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./131/6-22

Germany Holdings GmbH bleibt dran! Alle Jahre wieder – der zweite Antrag auf Errichtung eines Funkmastes im Ortsteil Wessin! Die jüngste Vorlage / Bauantrag BA 201779 für die Sitzung des Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz am 20.01.2022 sorgt für Unruhe und Unmut bei den Bürgern im Ortsteil Wessin.

Was ist passiert?

Seit November 2020 plant die ATC-Germany Holdings GmbH aus Rattingen auf dem o.g. Flurstück ein Neubau eines Stahlgitterturms h = 40,58m (also insgesamt 100 Höhe über NN- Nullniveau der amtlichen Bezugshöhe)zu errichten. Dieser Antrag wurde am 30.03.2021 abgelehnt als Eilentscheidung! Seit dem 05.Okt.2021 hat das Unternehmen einen neuen Antrag auf Errichtung erstellt und ihn wieder im Nov. 2021 im Amt Crivitz eingereicht! Erst am 14.01.2022 wird dieser Antrag bekannt im Ortsteil Wessin! Ein Flächennutzungsplan für den  Ortsteil Wessin liegt nicht vor! Nun tagen gleich zwei Ausschüsse und eine Ortsteilvertretung am 20.01.2022 gleichzeitig um eine Schadensbegrenzung! Eine andere Ortsteilvertretung tagt noch einen Tag vorher, wo auch andere Antragsfristen drohen abzulaufen!

Kuriosum

Das fatale daran ist, dass die Orteilvertretung „Wessin“ und der Bauausschuss nun wieder im Eilverfahren entscheiden sollen, weil sie vom Amt Crivitz wiederkehrend erst am 14.01.2022 unterrichtet worden sind, aber die Frist am 08.02.2022 bereits abläuft!? Und das Schicksalhafte an der Situation ist dass es diesmal um eine endgültige Entscheidung geht. Eigentlich braucht man dazu nun mal etwas mehr Zeit!  Diese ist aber so nicht vorhanden, da die Stadtvertretung erst am 21.02.2022 wieder tagt.

Das Unternehmen hat einige Unterlagen nachgeliefert wie

*eine Stellungnahme erarbeitet zur Ablehnung und (siehe Anlage). Weiterhin wurde ein landschaftspflegerischer Begleitplan inklusive Artenschutzprüfung vorgelegt, in dem die Auswirkungen auf die Schutzgüter als geringfügig bewertet werden. Der Ausgleich des Eingriffs erfolgt über ein Ökokonto.*

Diese Unterlagen sind aber wieder einmal  nicht veröffentlicht worden! So wie bei vielen anderen Vorlagen in der Vergangenheit. So viel Heimlichkeit nach der Weihnachtszeit? Das scheint gewohnte Praxis im Bauausschuss zu sein seit mehreren Jahren. Umfassende Informationen über öffentliche Tagesordnungspunkte der Ausschüsse (Anlagen und Unterlagen) tragen entscheidend zur Meinungsbildung für die Bürger bei und sind eine Bringschuld der gewählten Vertreter.

Was ist neu 2022?

Baurechtlich- befindet sich das Vorhaben im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen. Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient. Das soll nun anscheinend der Fall sein. Für eine Beurteilung des Vorhabens / Bauantrag BA 201779 soll jetzt ein *landschaftspflegerischer Begleitplan inklusive Artenschutzprüfung* vorliegen, welcher aber erstellt worden ist in der Phase von Mai bis September 2021!?

Der Plan!

Dieser Plan kann nur als Potentialanalyse erstellt worden sein, aufgrund der geringen verfügbaren Zeit und bietet wenig Aussagekraft über die tatsächlich vorhandene Kulisse in diesem Gebiet. Eine genaue Kulissendarstellung über ein Vogelzug bzw. Rastflächen oder Nahrungshabitate von zu schützenden Vogelarten können in so kurzer Zeit nicht untersucht werden und sind immer nur eine kurzzeitliche Momentaufnahme für diese Gebiet. Gerade hierzu ist bekannt, dass gerade über diesem Gebiet eine direkte Einflugschneise sich befindet für viele Zugvögel, welche auch wieder seit Oktober bis Februar gerade stattfindet.

Auch die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch – Abstand zur Wohnbebauung und vorhanden KITA – Wessin ca.90m bezüglich der elektromagnetischen Strahlung und deren Auswirkungen als Immissionsprognose müssten umfassend dargestellt werden. Dem Antrag kann man nur schwer zustimmen! Zumal auch Ausweichstandorte, welche vorgeschlagen wurden im März 2021 nicht in Betracht gezogen wurden!

Fazit:

So kann es sein das wieder einmal handwerkliche Fehler im Antrag des Unternehmens und mangelnde Transparenz gegenüber der Ortsteilvertretung Wessin kennzeichnend sind für diese Darstellung. Die Stadt Crivitz hat sich wiederum unter Zeitdruck setzen lassen und kann somit eine intensive Prüfung  der Antragsunterlagen nur schwer vollziehen.

Auch wenn man manchmal auch unbequeme Entscheidungen treffen muss, so gehört vor allen frühzeitige Transparenz  gegenüber der Öffentlichkeit dazu.

Anmerkung!!!

Am 20.01.2022 wurde entschieden in den Gremien der Stadt den vorliegenden Bauantrag für die Errichtung eines Funkmastes abzulehnen ausfolgenden Gründen.

1.) Der Verlauf des Radweges muss unbeeinträchtigt gebaut werden können.

2.) Der Nachweis der Reichweite der Immissionen muss durch eine Prognose belegt werden.

3.) Die Erforderlichkeit des Standortes mit der Versorgungslücke ist zu belegen, da nach Erfahrung der Einwohner von Wessin diese im Eichholz liegt.

4.)Eine alternative Anbringung an einem Strommast wurde nicht geprüft.

5.)Die Vereinbarkeit mit den Zug- und Rastvögeln ist zu betrachten.

Das heißt aber noch nicht, dass die Geschichte vorbei ist, denn gemäß § 35 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben am Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dient. Das ist vorliegend der Fall.

Es wurde nun eingeschätzt, dass der Investor/Bauherr erst einmal beschäftigt ist und sozusagen Hausaufgeben aufbekommen hat um die o.g. Punkte abzuarbeiten. Sind diese Punkte dann abgearbeitet erscheint sicherlich dieser Antrag erneut in der Stadtvertretung. ( so ca. im Monat Oktober 2022). Insgesamt kann man dazu sagen, dass diese o.g. Ablehnungsgründe wahrscheinlich nicht ausreichen werden um das Bauvorhaben an dem Standort zu verhindern. Hierzu müsste man andere Bau- und verwaltungsrechtliche Verhinderungsgründe dann später darstellen, wenn sie denn vorhanden sind!

Was nun – kommt da noch mehr in unser Umland?!

17-April-21/P-headli.-cont.-red./66/15-21

NEU!!!! Der Bau einer 50 ha großen Photovoltaikanlage im Ortsteil Wessin!

Die Idee zum Bau einer 50 ha großen Photovoltaikanlage zerschneidet dieses Landschaftsbild und ist so groß wie ca. 50 Fußballfelder

Die in Anspruch zu nehmende Fläche ist Ackerland mit einer Bodenwertzahl (vermutlich über 20 Bodenpunkte). Für die Inanspruchnahme von Flächen mit mehr als 20 Bodenpunkten ist ein besonderes Prüfverfahren erforderlich.

Verträglichkeit für den Natur- und Umweltschutz sowie für den Tourismus:

Das räumlich weite Gebiet um Wessin herum ist ein uraltes Vogeldurchzugs- und Vogelrastplatzgebiet für Zugvögel. Durch die Zerschneidung der Landschaft mit dem Bau der PV-Anlage werden Rastplätze für Zugvögel eingeengt. (Angemerkt wird, dass bei der ersten Besichtigung der Fläche, Anfang April gegen 18.00 Uhr, 35 Kraniche auf diesem Gelände Zwischenstopp auf ihrem Durchzugsflug rasteten).Bodenbrütern, wie Lerchen, Ammern, Rebhühnern u.a. Kleinvögeln wird der Lebensraum eingeengt.

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat die Flächeninanspruchnahme?:

Auf 50 ha landwirtschaftlicher Fläche fällt die Produktion von Agrarerzeugnissen aus. Eine Vergütung nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) für eingespeisten Strom aus dieser (möglichen) PV-Anlage ist an bestimmte Bedingungen, wie dem Standort, geknüpft.

Warum findet nun am 18.05.2021 eine NICHT öffentliche Sitzung mit der Projektierung Gesellschaft statt?

Nun ja, sicherlich ist der Eigentümer oder Betreiber mit den Ergebnissen des Umweltausschusses nicht einverstanden und will nun die Abgeordneten und sachkundigen Einwohner vom Gegenteil überzeugen. Denn zu diesen Bauvorhaben braucht er nun mal das „gemeindliche Einvernehmen“.

Warum?

Anders als im Falle der Windenergie könne sich der Betreiber einer Photovoltaik-Anlage daher nicht auf § 35 Abs.1 Nr.3 BauGB berufen. Auch eine Privilegierung des Solarvorhabens nach § 35 Abs.1 Nr.4 BauGB ist daher nicht zulässig. Unter diesen Tatbestand fallen Vorhaben, die wegen ihrer besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen ihrer nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden sollen.

Weshalb?

Die Fläche ist nicht mit einem Flächennutzungsplan überplant. Eine Privilegierung des Bauvorhabens ist nicht erkennbar. Ein B- Plan ist erforderlich. Alle öffentlichen und naturgegebenen sowie naturschutzrechtlichen Belange der Allgemeinheit sind Ausschlusskriterien für das Bauvorhaben.

Es ist und bleibt unverständlich warum diese Veranstaltung den Bürgern vorenthalten wird, zumal in der Hauptsatzung der Stadt Crivitz steht das bei „wichtigen Vorhaben“ eine Einwohnerversammlung einberufen wird (auch auf Ortsteile begrenzt). Welche Interessen werden da wieder im Hintergrund berührt?

Zusammenfassung:

Die Flächen für die Nutzung der erneuerbaren Energien mit Augenmaß zu prüfen ob naturschutzrechtliche Ausschlusskriterien vorhanden sind. UND JA, an dieser Stelle sind wesentliche Ausschluss Gründe vorhanden.

Der Horstschutz wird gemäß dem BNatSchG stark beeinträchtigt. Die Planungsfläche grenzt an einem Waldstück (Mordkuhle) in deren nördlichen Bereich sind mindestens 8 Horste von Großvögel von Mäusebussard, Turmfalke, Rotmilan und Habicht usw. sich befinden und die den unmittelbaren Horts Schutz Bereich von 50m bis 100 m beeinflussen. Seit 2018 bis 2020 brüten auf dieser Planungsfläche die Wiesenweihe und Kornweihe und sind hoch geschützt. Durch die Versiegelung dieser Fläche würde der Lebensraum dieser Vögel zerstört.

Das angrenzende Biotop (ehemalige Mülldeponie) ist ein Hotspot für Graureiher, Neuntöter, Dorngrasmücke[Singvogel] sowie Rebhuhn und viele andere Kleintiere. Diese verwenden die Planungsfläche als wesentliches Nahrungshabitat. Die Planungsfläche ist durch einen starken Vogelzug im Frühjahr und Herbst gekennzeichnet und dient vorrangig als Rastfläche mit dem anschließenden Nahrungshabitat.

Durch die Versieglung der Fläche wird ein wesentliches Nahrungshabitat im Einklang mit den bestehenden und angrenzenden Biotopen (ehemalige Mülldeponie) zerstört und verringert. Die entsprechenden Feststellungen sind nicht nur, durch das staatliche Amt für Umwelt und Natur und der unteren Naturschutzbehörden untersucht und belegt. Die ausgewiesen Fläche ist für eine Nutzung (50 ha) als Photovoltaikanlage ungeeignet.

Neues „Silicon Vally“ um den Ortsteil Wessin!

15-April-21/P-headli.-cont.-red./65/14-21

Ortsteil „WESSIN“ für viele Investoren beliebt? Nach einem Stahlgittermast 4G/5G nun ein großer 50ha SOLARPARK!?

Was ist passiert?

Seit Mitte März 2021  bekannt und nun untersucht plötzlich und unerwartet der  Umweltausschuss seit dem 14. April 2021 für die Stadtvertretung Crivitz eine 50 ha große Fläche in Wessin für die Solarnutzung! Der Ausschuss soll nun Untersuchungen und eine Aussage treffen für die richtige Standortwahl dieser   Photovoltaik-Freiflächenanlage wegen der  Vermeidung von Konfliktsituationen!

Die Orteilvertretung“ Wessin“ hatte gerade erst  am 07.04.2021 getagt, ob die davon schon etwas wusste? Denn davon  war am 07.04.2021 in Wessin  überhaupt keine Darlegung zu hören! Für den Bodeneigentümer und die Stadt Crivitz bestehen jetzt Untersuchungspflichten für eine Netzbetreibung.

Schon einmal lehnte der Umweltausschuss eine 2,3 ha große Solaranlage nahe der Eisenbahn-rücke in Crivitz am  17.07.2018 ab, unter anderem wegen…“eine Zersiedlung der Landschaft sowie eine ganz erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes“.

Allerdings existiert in Crivitz natürlich ein Flächennutzungsplan, in Wessin NICHT!

Also, so einfach dürfte es diesmal nicht werden!

Neue EEG – Novelle seit November 2020!

Alles in allem bringt die EEG-Novelle 2021 positive Veränderungen für alle Betreiber von Photovoltaikanlagen. In den kommenden zehn Jahren sollen 65 Prozent des Strombedarfs durch erneuerbare Quellen gedeckt werden, der größte Anteil – von 100 Gigawatt – ist der Photovoltaik zugerechnet. Die Einspeisevergütung ist auch lukrativ und so erhält man vom Netzbetreiber eine Vergütung in Höhe des sogenannten Marktwerts. Das sind rund 3 bis 4 Cent/kWh abzüglich einer Vermarktungsgebühr von 0,4 Cent. Für 1 kW Anlagenleistung (angenommener Ertrag 850 kWh/a) ergibt sich ein Erlös von ca. 22 bis 30 Euro pro Jahr. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende 2027.

Fazit: Deshalb sind die Flächen für die  Nutzung der erneuerbaren Energien mit Augenmaß zu prüfen ob naturschutzrechtliche Ausschlusskriterien vorhanden sind. UND JA, an dieser Stelle sind  wesentliche Ausschluss Gründe vorhanden. An dem angrenzenden Wald befindet  sich der direkte Horstschutz Bereich für geschützte Großvögel, die gesamte Fläche ist ein Nahrungshabitat für die angrenzenden Biotope und Nistfläche für Wiesenweihe und Kornweihe sowie Rastfläche für Kraniche und hat für den Vogelzug eine entscheidende Bedeutung. Daher ist die Versiegelung dieser gesamten Fläche mit einer großflächigen Photovoltaikanlage ungeeignet. Und darum muss man diesen Standort genau Prüfen!

Teil-1- Der Stahlgitterfunkmast 4G/5G  vor den Toren des Ortsteil „Wessin“.Ein neues Sinnbild!

11-März-21/P-headli.-cont.-red./60/9-21

-Keine Transparenz; ohne Beteiligung der Ortsteilvertretung „Wessin“ ;mangelnde Bau-und verwaltungsrechtliche Vorlage; und soll nach Gutsherrenart beschlossen werden im Außenbereich der Gemarkung Crivitz. Alle Jahre wieder – der zweite Antrag auf Errichtung eines Funkmastes erst Barnin und nun in Crivitz !!!!!!!!!

Die jüngste Vorlage / Bauantrag BA 201779 für die Sitzung des Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz am 18.03.2021sorgt für Unruhe und Unmut bei den Bürgern*innen und Naturschutzverein.

Was ist passiert?

Seit November 2020 plant die ATC-Germany Holdings GmbH aus Rattingen  auf dem o.g. Flurstück ein Neubau eines Stahlgitterturms h = 40,58m (also insgesamt 100 Höhe über NN- Nullniveau der amtlichen Bezugshöhe)zu errichten. Seit Dezember 2020 ist der Antrag eingereicht und das gemeindliche „EINVERNEHMEN“ ist bis zum 01.04.2021 zu erteilen!!! Das fatale daran ist, dass die Orteilvertretung „Wessin“ das letzte Mal getagt hatte am 15.12.2020. Und von diesem Bauvorhaben nicht weiß und auch nicht Beteiligt wurde, aber der Bauschuss der Stadt Crivitz darüber schon entscheiden will am 18.03.2021, weil die FRIST für das gemeindliche Einvernehmen abläuft. Zitat laut Protokoll vom 18.02.2021 der Vorsitzenden des Bauausschusses der Stadt Crivitz (Frau Prieske) „ Aus der OTV-Wessin gibt es keine aktuellen Informationen“ Nun ja, Schau an! Und 4 Wochen später wird über ein Bauvorhaben entschieden ohne die Ortsteilvertretung „Wessin“ dazu anzuhören.

Welche Bau-und verwaltungsrechtlichen Mängel gibt es!!

Baurechtlich- befindet sich das Vorhaben im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen. Ein Flächennutzungs- oder Bebauungsplan liegt nicht vor. Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient. Das ist vorliegend der Fall.

Für eine Beurteilung des Vorhabens / Bauantrag BA 201779 liegt kein Gutachten bezüglich der elektromagnetischen Strahlung und deren Auswirkungen auf die nahe örtliche Bebauung vor. Eine  genaue Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur ist nicht ersichtlich. Auch naturschutzrechtliche Aspekte wie Vogelzug oder Rast und Nistplätze von geschützten Tierarten (wie zurzeit wieder 2021 -AKTUELL- KRANICHE) auf der zu bebauenden Fläche  sind nicht beachtet worden und entsprechende Beschreibungen/Bewertungen liegen ebenfalls nicht vor. Angaben wie über die Beeinträchtigungen der öffentlichen Belange umgegangen wird, sind im Antrag nicht dargestellt und beschrieben und somit kann eine Zulässigkeit über den Antrag nicht herbeigeführt werde. Der Antrag kann nur abgelehnt werden!

Veraltungsrechtlich- sind Bedenken wegen der kurzen Beratungsfrist und Beratungsmängel aus Verträgen nicht beachtet worden. Die Orteilvertretung „Wessin“ hat gemäß Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Crivitz und der Gemeinde Wessin vom 22.09.2010 mit Wirkung zum 01.01.2011, §7 Abs.(2) Die Ortsteilvertretung hat in allen wichtigen Angelegenheiten für das Gebiet der Ortsteile ein Vorschlagsrecht, ein Informationsrecht, ein Recht zur Stellungnahme sowie einen Anspruch auf Anhörung durch den Bürgermeister und die Stadtvertretung“.  Ein Anspruch auf rechtliches Gehör wurde nicht gewährt. Allein aus diesen o.g. Gründen ist der Antrag am 18.03.2021 nicht begründet und kann nicht abschließend beraten werden bzw. ist deshalb abzulehnen. Eine Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Vorhaben kann hieraus nicht vollumfänglich dargestellt werden und würde unweigerlich zum Widerspruch Dritter führen, mit der Aussicht auf Erfolg.

Was war 2019 in Barnin?

Bereits am 27.02.2019 ist die WEMAG – Netz AG mit dem Ingenieurbüro „ensan“ mit dem Ziel einen Funkmast von 60m Höhe mit Funkfeststation und Technikcontainer zu errichten auf die Gemeinde Barnin herangetreten. Die Gemeinde Barnin hat sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen und hat eine tiefe Prüfung der Antragsunterlagen vollzogen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnin hat auf ihrer Sitzung am 29.04.2019 beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben an den Barniner Eichen 2 in 19089 Barnin (Flur 1, Flst. 321/2) (BA 190316) [neben dem Umspannwerk] nicht zu erteilen.

Fazit: Handwerkliche Fehler im Antrag und mangelnde Transparenz sind kennzeichnend für diese Vorlagengestaltung. Von der Stadtspitze und auch von der Führung des Bauausschusses der Stadt Crivitz hätte man muss mehr das Öffentlichkeitsprinzip oder auch der Öffentlichkeitsgrundsatz eingefordert werden, denn es ist ein hohes Gut in der Kommunalverfassung MV. Das Recht auf Anhörung und Recht zur Stellungnahme ist ein verankertes Recht laut der  Gebietsänderungsverträge der angegliederten Ortsteile. Und von der Sachgebietsleitung des Amtes für Stadt – und Gemeindeentwicklung im Amt Crivitz hätte eine gründlichere Prüfung erfolgen können, um auch schon in der Beschlussvorlage den  ehrenamtlichen Abgeordneten eine entsprechenden Orientierung führ ihren Entschluss zu geben.