Es klingt wie ein Märchen in der 3. Dekade im 21. Jahrhundert!

23.Sept.-2024/P-headli.-cont.-red./422[163(38-22)]/CLA-258/97-2024

Es ist aber Realität und ein Skandal nach der Wahl!

Nach der neuen Kommunalverfassung ist es möglich, die Zuteilung und Benennung der Sitze für den Ortsteil (Wessin und Gädebehn) abweichend von dem Gesamtergebnis der Kommunalwahl in Crivitz nach den Ergebnissen in den Ortsteilen vorzunehmen. Die Wähler in den Ortsteilen Wessin und Gädebehn haben sich am 09.06.2024 in der Wahl entschieden und sollten nach diesen Ergebnissen auch ihre Ortsteilvertretungen besetzen, um das Ergebnis der Wahlen widerzuspiegeln.

Daher ist es wichtig, zuerst das Ergebnis der Wahl in den einzelnen Ortsteilen zu ermitteln, da es möglicherweise vom Gesamtergebnis abweichen kann. Selbstverständlich spiegelt es das lokale Wahlergebnis wider und erlaubt es, es realistischer darzustellen. Die Datenermittlung für die Stadt Crivitz und die Ortsteile ist eigentlich im 21. Jahrhundert im Jahr 2024 problemlos möglich, da diese in der Wahlleitung bzw. in der Wahlkommission ordentlich aufbewahrt wurden. Nachdem die Ergebnisse der Wahlen ermittelt wurden, werden die einzelnen Sitze in den Ortsteilen verteilt und es entsteht ein realistisches Bild der Ortsteilvertretung.

Jetzt kommt aber der Knall! Etwa 14 Wochen nach dem Wahl-Ergebnis in Crivitz!

So hat die Rechtsaufsichtsbehörde LUP festgestellt:  Es ist nicht möglich, das Ergebnis der letzten Kommunalwahl als Grundlage für die Zuteilung der Sitze in der Ortsteilvertretung zu verwenden, da es nicht vollständig im jeweiligen Wahlbezirk ermittelt wurde (Auszählung der Briefwahl gesamt).

Die Tatsache, dass das Wahlergebnis im Wahlbezirk nicht vollständig ermittelt wurde, ist ein Skandal oder eine Nachlässigkeit? Eigentlich sollte man als Wähler erwarten, dass sämtliche Wahlunterlagen vorhanden sind und gut aufbewahrt werden! Wozu geben eigentlich die Briefwähler eine eidesstattliche Erklärung ab, wenn diese Ergebnisse hinterher nicht vollständig sind?

Die Frage ist: Sollen alle so geräuschlos weitermachen? Dann muss man sich einfach damit abfinden! Oder sollte man nicht hier einmal eine gründliche Untersuchung durchführen und klare Verantwortlichkeiten benennen für diese Vorgänge?

Der Fraktionschef der CWG-Crivitz, Herr Andreas Rüß, wittert bereits Morgenluft und verlangt sofortige Neuwahlen in den Ortsteilen (Wessin und Gädebehn). Die Ortsteilvertretungen sollen nun noch einmal von den Bürgern der Ortsteile gewählt werden, gemäß den Bestimmungen des Landes- und Kommunalwahlgesetzes. Daraus ergibt sich dann auch ein neuer Wahlkampf für die Ortsteile und eine lange Vorbereitungszeit. Falls es nicht genügend Kandidaten gibt oder diese nicht gewählt werden, besteht die Möglichkeit, Ergänzungswahlen durchzuführen, um die Mindestzahl der Mitglieder für die Ortsteilvertretungen zu erreichen. Zusätzlich verzögert sich der Prozess zur Konstituierung und Herstellung von Ortsteilvertretungen etwa bis März 2025.

Gleichzeitig fordert die CWG-Fraktion, dass die Informations-, Vorschlags- und Anhörungsrechte der Ortsteile gegenüber der Stadtvertretung deutlich eingeschränkt werden und das Recht zur Stellungnahme aus den Ortsteilen vollständig entfällt. Sind diese Maßnahmen jetzt der Stein der Weisen? Ist das wirklich der eigentliche Wählerwille und dient das wirklich dem Gemeinwohl?

Kommentar – Resümee der Redaktion

Nach der Wahl ist vor der Wahl? Solange wählen, bis es passt!

Der Wählerwille wird erneut auf die Probe gestellt sowie seine Geduld und die Glaubwürdigkeit in der Politik eingefordert.
Seit Anfang des Jahres wurde über die neue Modernisierung der Kommunalverfassung im Land diskutiert und beschlossen. Also gab es genügend Zeit, sich im Amt Crivitz und den Wahlvorständen vorzubereiten auf die unterschiedlichen Auswahlmöglichkeiten zu den Ortsteilvertretungen nach den Ergebnissen.  Daher war auch gewissenhafte Sorgfalt bei der Auszählung nicht nur geboten, sondern auch gefordert! Dennoch ist es dem Amt Crivitz nicht möglich, alle Ergebnisse der Briefwahl im Wahlbezirk Crivitz zu ermitteln.

Wie hat man denn hier die Stimmzettel ausgezählt? Wurden dort etwa alle Stimmzettel in einen Haufen geworfen, der keine Unterscheidung mehr zwischen Direkt- und Briefwahl ermöglichte? Diese oder ähnliche Fragen müssen erst einmal für die Öffentlichkeit beantwortet werden.

Bevor man beantragt, dass die Rechte der künftigen Ortsteilvertretungen einzuschränken, so wie es die CWG-Fraktion vorbereitet hat. Grundsätzlich gilt für die Ortsteilvertretungen Wessin und Gädebehn, die sich vor Jahren freiwillig an die Stadt Crivitz angeschlossen haben, dass ihre Rechte nicht eingeschränkt werden sollten, sondern im Gegenteil ausgeweitet werden sollten.

Die Bürger in den Ortsteilvertretungen tragen schließlich die Belastungen für alle Wind- und Solarprojekte, die sich die CWG-Stadtspitze ausgedacht hat und in Zukunft bauen möchte, um sich dadurch einen finanziellen Vorteil für den Stadthaushalt zu verschaffen.

In Wirklichkeit ist ein über die Stadtgrenzen hinausragender Eklat oder eine politische Masche, die den Wählerwillen infrage stellt?

21.Sept.-2024/P-headli.-cont.-red./421[163(38-22)]/CLA-257/96-2024

Der Chef der CWG-Fraktion, Herr Andreas Rüß, will direkte Neuwahlen für die Ortsteile und die Informations- und Vorschlagrechte aus den Gebietsänderungsvereinbarungen für die Ortsteile unmissverständlich abschaffen, in einer Hauptsatzungsänderung. Laut seiner Ansicht soll das Anhörungsrecht und das Recht zur Stellungnahme aus den Ortsteilen vollständig entfallen. Alles, das wird erst nach der Wahl veröffentlicht? Warum wohl?


Die Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts KV M-V seit Juni 2024 eröffnet neue Chancen bei der Wahl der Ortsteilvertretungen:
-1- Die Zuteilung und Benennung der Sitze für die Ortsteile (Wessin und Gädebehn) nach der neuen Kommunalverfassung ist nach den gesamten Wahlergebnissen von Crivitz möglich. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass vorrangig ein Losverfahren zur Besetzung der Sitze angewendet werden muss, da zwei Parteien und eine Wählergruppe die gleiche Höchstzahl aufweisen. Angesichts dessen birgt dieses Verfahren auch eine Reihe von Problemen bei der Verteilung der Sitze. Es ist und bleibt jedoch ein Aufdrücken oder Aufzwingen des gesamten Wahlergebnisses von Crivitz auf die beiden Ortsteile, obwohl diese möglicherweise andere Wahlergebnisse oder Wählerwillen widerspiegeln. Dieses Verfahren ist nicht geeignet, den Willen des Wählers in den Ortsteilen zu repräsentieren.


-2- So ist es auch möglich, die Zuteilung und Benennung der Sitze für die Ortsteile (Wessin und Gädebehn) abweichend von dem Gesamtergebnis der Kommunalwahl in Crivitz nur nach den Ergebnissen der Wahlen in den Ortsteilen vorzunehmen. (KV M-V § 32a Absatz 2 Satz 1). Die Wähler in den Ortsteilen Wessin und Gädebehn haben sich am 09.06.2024 in der Kommunalwahl entschieden und sollten nach diesen Ergebnissen auch die Besetzung ihrer Ortsteilvertretungen in den Ortsteilen von Crivitz vornehmen, um das Ergebnis der Wahl widerzuspiegeln.

Folglich ist es notwendig, zunächst das Ergebnis der Wahl in den einzelnen Ortsteilen zu ermitteln, da dieses möglicherweise vom Gesamtergebnis abweichen kann. Natürlich spiegelt es das lokale Wahlergebnis wider und lässt sich realistischer darstellen. Die Datenermittlung für die Stadt Crivitz und Ortsteile ist eigentlich kein Problem, da diese in der Wahlleitung bzw. in der Wahlkommission ordentlich sicher aufbewahrt wurden. Es entstehen natürlich Aufwendungen, um im Amt Crivitz die Wahlergebnisse für die Ortsteile herauszufiltern, diese halten sich allerdings in geringen Grenzen. Nachdem die Wahlergebnisse ermittelt wurden, werden die einzelnen Sitze in den Ortsteilen verteilt und es entsteht ein realistisches Bild für die Ortsteilvertretung.

Dies ist jedoch nicht der Fall, wie das Amt Crivitz festgestellt hat. Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde ist es nicht möglich, das Ergebnis der letzten Kommunalwahl als Grundlage für die Zuteilung der Sitze in der Ortsteilvertretung zu verwenden, da es nicht vollständig im jeweiligen Wahlbezirk ermittelt wurde. (Auszählung der Briefwahl gesamt).

Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen; das Wahlergebnis wurde im Wahlbezirk nicht vollständig ermittelt, ein Skandal oder eine Nachlässigkeit? Man kann doch als Wähler eigentlich verlangen, dass alle Wahlunterlagen vorhanden sind und gut aufbewahrt werden! Wozu geben denn eigentlich sonst die Briefwahlwähler eine eidesstattliche Erklärung ab für die Abgabe ihrer Stimme, wenn diese Ergebnisse hinterher nicht vollständig sind?


Die CWG – Crivitz beabsichtigt nun unmittelbar mit aller Kraft folgende Variante durchzusetzen:
-3- die Mitglieder der Ortsteilvertretung direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der Ortsteile wählen zu lassen, gemäß den Bestimmungen des Landes- und Kommunalwahlgesetzes.

Also eine erneute Neuwahl nur für Ortsteilvertreter. Natürlich stellen direkte Wahlmöglichkeiten einen wesentlichen Bestandteil unserer parlamentarischen Demokratie dar und sollten grundsätzlich gefördert werden. Allerdings erfordert diese Option umfangreiche Vorbereitungen und eine gewisse Vorlaufzeit, da die Bürger bisher nicht über die neue Möglichkeit informiert wurden. Daraus ergibt sich dann auch ein neuer Wahlkampf in den Ortsteilen und eine lange Vorbereitungszeit. Es muss daran erinnert werden, dass möglicherweise nicht genügend Kandidaten zur Verfügung stehen oder nicht gewählt werden und dadurch auch Ergänzungswahlen in Betracht kommen, um die Mindestmitgliederzahl für die Ortsteilvertretungen zu erreichen. Auch sind zusätzliche Sitzungen des Wahlausschusses bei eventuellen Widersprüchen notwendig oder Nachwahlen.

Es entstehen auch direkte Kosten, die durch das Vorhandensein eines Wahlausschusses, die Besetzung von Wahllokalen sowie das Drucken von Wahlscheinen und Briefwahlen sowie Sitzungen zur Wahl. Es bleibt fraglich, ob das Amt Crivitz die notwendigen personellen Ressourcen besitzt, um an den Wahltagen alle Wahllokale für die Ortsteile Wessin und Gädebehn zu besetzen. Außerdem verzögert sich der Prozess zur Konstituierung und Herstellung der Arbeitsfähigkeit der Ortsteilvertretungen bis zum zweiten Quartal 2025.
Die CWG – Crivitz will diesen Prozess der Wahl mit ihrer * Hauptsache: Augen zu und durch Mentalität* erzwingen, um ihre Position in den Ortsteilen zu erweitern und ihr Image zu verbessern. Ebenso sollen die Informations-, Vorschlags- und – Anhörungsrechte der Ortsteile deutlich eingeschränkt werden!

Kommentar – Resümee der Redaktion
„Man kann sich nicht darauf verlassen, daß das, was vor den Wahlen gesagt wird, auch wirklich nach den Wahlen gilt, und wir müssen damit rechnen, daß das in verschiedenen Weisen sich wiederholen kann.“ Angela Merkel.


Der Wählerwille wird erneut auf die Probe gestellt sowie seine Geduld und die Glaubwürdigkeit in der Politik eingefordert.


Seit Beginn des Jahres wurde über die neue Modernisierung der Kommunalverfassung im Land diskutiert und beschlossen. Allerdings ist das Amt Crivitz nicht in der Lage, alle Ergebnisse der Briefwahl im Wahlbezirk Crivitz zu ermitteln. Obwohl man seit vier Monaten weiß, dass die Kommunalverfassung für die Ortsteilvertreterwahlen unterschiedliche Möglichkeiten vorsieht, ist man nicht vorbereitet oder leistet solch eine schlechte Leistung bei der Stimmenauszählung sowie Nachweisführung und Prüfung in der Wahlleitung.

Der Amtsausschuss des Amtes Crivitz hat auf seiner Sitzung am 06.12.2023 bereits auf der Grundlage Kommunalwahlgesetz M-V die Wahlleitung des Amtes Crivitz gewählt: Wahlleiterin des Amtes Crivitz: Frau Carmen Krooß. Stellvertreter – der Wahlleiterin des Amtes Crivitz: Herr Rene Witkowski. Alle Wahlvorstände im Amtsbereich Crivitz wurden möglichst mit acht Mitgliedern besetzt (Wahlvorsteher, Stellvertreter, Schriftführer, stellv. Schriftführer und vier Beisitzer). Es wurde von der Verwaltung empfohlen, eine Entschädigung von je 70 € für den Wahlvorsteher und den Schriftführer sowie 50 € für jedes weitere Mitglied der Wahlvorstände zu gewähren. Die Gesamtkosten für alle Wahlvorstände im Amtsbereich lagen bei ca. 18.920 € .

Wie viel Aufwand und Kosten sind für ein solches Ergebnis erforderlich? An dieser Stelle stellt sich die Frage, wo sich die restlichen Briefwahlergebnisse im Wahlbezirk Crivitz nun eigentlich befinden?

Sind sie vielleicht verschwunden?

Die Fraktion DIE LINKE/HEINE in Crivitz hat ein neues Zuhause gefunden im „Bündnis für Crivitz“!

26.März -2024/P-headli.-cont.-red./358[163(38-22)]/CLA-195/33-2024

Bislang sieht es so aus, als ob die politische Zweisamkeit seit dem Jahr 2019, bestehend aus Herrn Hans-Jürgen Heine (Einzelbewerber) und Herrn Alexander Gamm (Partei DIE LINKE +Ehemann der Bürgermeisterin Britta Brusch – Gamm), erneut zu einem Jungbrunnen vor dem Wahltermin im Juni 2024 wird!

Der eine ist nun als Fraktionsvorsitzender und Bauausschussleiter für die Partei Die Linke im Stadtparlament Crivitz tätig und verherrlichte Russland, wie es die SVZ beschrieb (SVZ am: 08.04.2022). So schwärmt er aber seit einigen Monaten in Facebook (auch als Paul Hermann unterwegs) vom Bündnis für Sahra Wagenknecht und verhöhnt seinen eigenen linken Parteivorsitzenden in seinen Tweets. Im roten Gewand erscheint er inzwischen auf Fotos als „Mitglied“ des Bündnisses für Crivitz und kandidiert erneut für die Stadtvertretung.

Der andere, Hans-Jürgen Heine, ist als Umweltausschussleiter und zweiter Bürgermeister tätig und initiierte die Wählergruppe „Bündnis für Crivitz“ vor ca. 12 Wochen. So sind die beiden soeben wieder vereint in einem neuen Bündnis und bereit, gegen die etablierten Parteien zu kämpfen. Dies stellt ein erstaunliches Phänomen dar.

Es handelt sich aber hierbei lediglich um eine politische Strategie, die bis zum Juni 2024 umgesetzt werden soll, um als Mehrheitsbeschaffer in einer neuen Zählergemeinschaft mit der Wählergruppe der CWG – Crivitz in der Stadtvertretung tätig zu werden. Das gemeinsame Projekt wird vermutlich in einem fünfjährigen Zweckbündnis enden, welches neue Funktionsträgerposten mit hohen Aufwandsentschädigungen mit sich bringt. Momentan wollen die beiden Akteure jedoch nicht auf ihre bisherigen Funktionsbezüge bis Juni 2024 verzichten, auch wenn sie bereits gemeinsam in einem neuen Bündnis aktiv sind [Fraktionsvorsitzender die LINKE/Heine: Alexander Gamm: ca. 2.940 € (p. a.) / 2.BÜ Hans-Jürgen Heine – Fraktion die LINKE/Heine: ca. 4.220 € (p. a.)]. Dies wird dann als „EHRENAMT“ letztlich angesehen.

Das Wahlprogramm des Bündnisses für Crivitz liest sich wie eine Tagesordnung für den Umweltausschuss und Bauausschuss im alten Format. Man legt einen Schwerpunkt auf das ARBORETUM, den STADTPARK und -WALD sowie den Crivitzer See, was auf den bisherigen Umweltausschussvorsitzenden und Vorsitzenden im Bündnis Hans – Jürgen Heine zurückzuführen ist. So will man ein Gestaltungs- und Eventkonzept für den Marktplatz und eine Verkehrsberuhigung und -führung wohlgemerkt nur im Blick haben! Was soll das konkret heißen? Will man alles nur noch aus der Ferne betrachten, während andere bereit sind, alles zu erledigen? Das Mitglied im Bündnis, Alexander Gamm (bisheriger Bauausschussvorsitzender) hat zu diesen Themen jahrelang nichts unternommen und möchte sich hier neu erfinden.

Das Bündnis ist nicht mehr gegen Wind- und Solaranlagen, sondern lediglich gegen ein Kiesabbaugebiet in Gädebehn. Dies ist schon erstaunlich, obwohl seit 2021 bekannt ist, dass Genehmigungen beim Bergamt in Stralsund hierzu vorliegen, die nicht mehr verhindert werden können, sondern wo man nur noch im anschließenden Hauptbetriebsplan Einschränkungen machen kann. Die Initiativen zum Anfertigen von Naturschutzgutachten von anderen Parteien zur Untersuchung dieses Gebietes im Vorfeld eines Hauptbetriebsplanes, als noch Geld in der Stadtkasse war, wurden am 25. 10.2021 durch die Akteure Herr Alexander Gamm und Herrn Hans Jürgen Heine vehement verhindert.

Der Experte Herr Alexander Gamm wird im Bündnis eine Wärmekonzeption der Stadt Crivitz und eine gemeinsame Wärmegesellschaft mit der WEMAG AG ausloten, um sich hier vermutlich selbst einzubringen. Die wesentlichen Absprachen wurden 2023 bereits getroffen, um eine Karbonisierungsanlage im Gewerbegebiet der Stadt Crivitz als Strom- und Wärmeerzeuger für die Neustadt in Crivitz zu etablieren. Es könnte sich hier lediglich um eine künftige Postensicherung und Auftragsverteilung zwischen verschiedenen Akteuren handeln.

Es ist schon erstaunlich, dass das Bündnis mehr kommunalpolitische Vielfalt und konstruktiven Dialog anstrebt. Wobei jedoch dieselben Akteure im Bündnis für Crivitz, die zurzeit jedenfalls immer noch in kommunaler Verantwortung stehen, sämtliche Protokolle der Sitzungen selbst schreiben und sich als Vorsitzende von Ausschüssen wie eine Allmacht gegenüber den Bürgern aufführen. Man muss einfach nur betrachten, wie die beiden jetzigen Umwelt- und Bauausschussvorsitzenden (Die LINKE/HEINE) in ihren Sitzungen mit den Bürgern in der Vergangenheit umgegangen sind, die eine andere Meinung zu bestimmten Themen hatten.

Bisher jedenfalls ist kein Dialog zustande gekommen, geschweige denn, dass Bürger mit anderen Ansichten sprechen durften; sie wurden allenfalls als dumme Schuljungen in Sitzungen abgestempelt. Ein Raum für den Bürger oder Dialoge wurde in der Vergangenheit nicht gelassen; man wollte eben nur den Bürger anleiten, dirigieren und maßregeln, aber sich keinesfalls in die vorher eigenen festgelegten Regeln sowie Richtlinien hineinreden lassen. Es ist fast eine Farce, was hier im Wahlprogramm zum konstruktiven Dialog vom Bündnis für Crivitz formuliert wurde und man selbst nicht umgesetzt hat.

Das Bündnis beabsichtigt im Wahlprogramm, sich zu bemühen, einzusetzen, auszuloten, fördern, werben, inspirieren und fünfmal zu unterstützen. Allerdings ist es nicht möglich, etwas Konkretes, Fassbares im Programm für eine Umsetzung in der Stadt Crivitz zu finden. Anscheinend handelt es sich hierbei lediglich um Aufzählungen, Umschreibungen und Stabszeichen, mit denen niemand etwas anfangen kann. Man will sich zwar in neuem Gewand präsentieren, jedoch mit den alten unkorrekten Floskeln und Aussagen in Stichpunkten von zahlreichen Visionen begleitet!

Es mangelt im Wahlprogramm an Substanz und klaren Versprechen, die man nicht geben will!

Kommentar/Resümee

„Die Zukunft wird nicht gemeistert von denen, die am Vergangenen kleben.“ Willy Brandt!

Jedes Mal, wenn es darum geht, die Aufmerksamkeit der Wähler nach fünf Jahren zu einer Kommunalwahl zu gewinnen, ist es für manche Protagonisten ein besonderes Schauspiel. Egal, ob man nun aus der Partei DIE LINKE stammte oder aus der SPD oder der FDP und sich dann in die „Schill Partei“ verirrte und dann wieder in der FDP landete. Es ist bemerkenswert, dass diejenigen, die sich im „Bündnis für Crivitz“ zusammengefunden haben, zu 45 % aus Parteien stammen sowie teilweise noch in kommunaler Verantwortung standen und stehen. Dennoch ruft das Bündnis indessen zu mehr Miteinander gegen die alten Parteien auf, obwohl „Sie“ selbst maßgeblich zum finanziellen Desaster im Stadthaushalt der vergangenen Jahre bis 2024 beigetragen haben.

Ein neues Kleid für die Kommunalwahl 2024! Sie haben vor, alles anders zu machen, jedoch ist es Ihnen wichtig, alles im Auge zu behalten. Die gleichen Leute wollen soeben alles ändern, was sie in den vergangenen 10 Jahren als anständig bezahlte Funktionsträger in der Stadtvertretung vernachlässigt und blockiert haben. Das ist eigentlich ein klares Bekenntnis für Schwäche und Unvermögen.

Plötzlich wendet man sich vom einstigen Versagen der Windkraft und Solar ab und strebt stattdessen an, gemeinsam mit einem wirtschaftlichen Partner eine Wärmeversorgung in Crivitz zu gewährleisten. Eine Lobby hat sich in Crivitz wiedergefunden, was sicherlich die WEMAG-Gruppe und den Zweckverband Schweriner Umland sowie den Ortsverbandsvorsitzenden der Grünen Herrn Andreas Katz besonders freuen wird.

Manche Protagonisten können einfach nicht loslassen. Sie setzen ihr ganzes Engagement ein, um die Kontrolle oder Einflussnahme zu erlangen oder Netzwerke zu übernehmen, um möglicherweise zusätzliche Mittel zu erlangen, als eigentlich notwendig. Es geht schlichtweg wieder einmal nur um Posten, Geld und Aufträge. 

Ob die Wähler dies tatsächlich auch so interpretieren werden, hängt von den Handlungen der Protagonisten in den vergangenen fünf Jahren ihrer Tätigkeit im Stadtparlament ab!

*Basthorst* im Ortsteil Gädebehn der Stadt Crivitz! Bergwerkseigentum Kiese und Kissande der BVVG

01-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./176/51-22/CLA-13/13-22

Das Interessenbekundungsverfahren der BVVG zum Bodenschatz von Kies und Kiessande in Basthorst zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen ist seit dem 31.05.2022 beendet. Seitdem läuft ein Ausschreibungsverfahren der BVVG zum Verkauf des Bergwerkseigentum *Basthorst*, dass nun auch am 30.08.2022 um 08:00 Uhr beendet wurde. Die BVVG schafft mit ihrer Sach- und Rechtslage jetzt Fakten für die Erschließung der Region! Ab jetzt wird es KONKRET und nicht mehr ABSTRAKT für den Ortsteil Gädebehn – speziell Kladow/ Basthorst und Augustenhof!

Die Einflussmöglichkeiten der Stadt Crivitz in den zukünftigen Verfahren zum Abbau des Bodenschatzes ist nur noch sekundär möglich, da das Gebiet auch im Flächennutzungsplan der Stadt im vollen Umfang anerkannt wurde. Diese Tatsache/Sachlage hat nun auch endlich der Bauausschuss der Stadt Crivitz nach 14 Monaten erkannt und darum festgestellt in seiner Sitzung am 18.08.2022, dass „zum Thema Kiesabbau wird in Kürze eine Beratung stattfinden“( laut vorläufigen Protokoll), wahrscheinlich in der Ortsteilvertretung Gädebehn!

Anträge der Opposition (Vorlage – BV Cri SV 442/21 )- eine Beauftragung von Gutachten über den Natur- und Artenschutz und die Landschaftverträglichkeit zum Abbau von Kies und Kiessande in Basthorst durchzuführen  in der Sitzung der Stadtvertretung Crivitz am: 25.10.2021 wurden durch die CWG und LINKE Fraktion -NAMENTLICH- abgelehnt :

Auszug aus dem Protokoll der Stadtvertretersitzung vom 25.10.2021 ALLRIS®net

mit der Begründung: „Frau Beate Prieske informiert, dass sich die betroffenen Einwohner bereits seit März mit dieser Thematik auseinandersetzen. Im September 2021 hat sich dahingehend eine Bürgerinitiative mit 300 Mitgliedern gegründet und mit Fachleuten in Fachgruppen aufgeteilt. Sie empfiehlt, nicht ohne Abstimmung mit der Bürgerinitiative Weiteres in Auftrag zu geben. Frau Britta Brusch-Gamm informiert über den Hinweis von der OTV-Vorsitzenden, hier nicht vorschnell zu handeln und lediglich Rechtsbeistandskosten für den Haushalt einzuplanen.“ ( laut beschlossenen Protokoll).

Wir informieren hier an dieser Stelle von den Ausschreibungsunterlagen und der Darstellung zum Gebiet der BVVG – auzugsweise – Stand 29.08.2022

Objektbeschreibung/ Objekt

Zum Verkauf ausgeschrieben ist das Bergwerkseigentum Basthorst, Bodenschatzkennziffer 9.23, Kiese und Kiessande zur Herstellung von
Betonzuschlagstoffen. Es liegt in einem Sandergebiet (Rinnen- und Niedertausander) und wurde mit 42 Bohrungen entlang von Profilen im Abstand von 300 bis 400 m bei einem Bohrpunktabstand von 200 m auf Kiessande erkundet. Nachgewiesen ist eine bis zu 8,5 m mächtige Kiessandfolge unter max. 5 m schluffigen humosen Sanden, die bis zu 3 m mächtigen kiesarmen/-freien und bis zu 10 m von Schluff durchzogenen Sanden über Geschiebemergel auflagert. Größe des Bergwerksfeldes=3.398.993 m²/ Rechtliche Einordnung: Altes Recht- aufrechterhaltenes Bergwerkseigentum gemäß § 151 BBergG.

Die BVVG ist am Standort Basthorst Eigentümerin mehrerer landwirtschaftlich genutzter Flurstücke mit einer Fläche von insgesamt etwa 160 ha, die große Teile des Bergwerksfeldes Basthorst überdecken. Die BVVG ist weiterhin Eigentümerin der südlich angrenzenden Flächen im Bereich des „Aufsuchungsfeldes Augustenhof“. Dieses etwa 61 ha umfassende Flurstückslos und die oben genannten Flächen stehen derzeit nicht für einen Verkauf zur Verfügung. Die Lagerstätte Basthorst gilt als gut untersucht.

Die rohstofftechnologische Einschätzung erfolgte bezogen auf die Bedürfnisse des damaligen Kieswerkes Pinnow: nach Absieben bei 16 mm jeweils mit und ohne Zugabe von Brechgut, nach Absieben bei 6,3 mm jeweils mit und ohne Zugabe von Brechgut und mit Waschen, sowie getrennt nach Lage oberhalb des Grundwassers, im Grundwasser und für die Gesamtabfolge. Die Produktion umfasste folgendes Sortiment:

  • – unaufbereitet als sonstiger Kiessand
  • – nach Absiebung des Anteils > 16 mm als sonstiger Kiessand 0/8 und
  • – nach Absiebung bei 6,3 Betonkies 4/16 und Betonkiessand 0/4 der Sorte 2.
  • Eine spezifische Nutzungskonzeption für das Feld Basthorst war noch nicht erarbeitet worden. Die Lagerstätte Basthorst ist gemäß KOR 50 in die höchste Sicherungswürdigkeitsklasse eingestuft, wobei die gesamte Kiessandfolge von durchschnittlich 15 m berücksichtigt worden ist.

Verwendungsmöglichkeiten
Die Sandanteile des Lagerstättengebietes Vorbeck – Basthorst können als Füllboden und Bettungsmaterial eingesetzt werden. Die Kiessande lassen sich als Baurohstoffe zu Betonkiesen und Betonkiessanden aufbereiten.
Abbausituation
Das Bergwerksfeld Basthorst ist unverritzt. Entsprechend der Position im Stromgeflecht des Sanders variieren die
Nutzmächtigkeiten der interessierenden Kiessande zwischen 2 und 20 Metern. Im Durchschnitt wird eine Mächtigkeit von 9 bis 10 Metern erwartet, die typischerweise im kombinierten Nass- und Trockenschnitt gewonnen wird. Hinsichtlich einer etwaigen Aufschluss- und Renaturierungsplanung wird auf die Rubriken RAUMORDNUNG und BESONDERHEITEN verwiesen. Eine Nachnutzungskonzeption, die den touristischen Ansatz der Kommune einerseits und andererseits den Flächenbedarf der Landwirtschaftsbetriebe unterstützt, kann überlegt werden. Einer rohstoffwirtschaftlichen Nutzung des bewaldeten Feldesteils steht das Landesumweltministe-rium nach Angaben aus dem Jahr 1993 ablehnend gegenüber. Vorratssituation Für das Teilfeld Basthorst wurden seinerzeit für die obere Kiessandfolge sogenannte C2-Vorräte an Rohkiessanden zur Produktion von Betonkiessand, Betonkies und sonstigem Kiessand im Umfang von 14,24 Mio. t bilanziert (davon 0,51 Mio. t mit Restriktionen) sowie prognostische Vorräte im Umfang von 2,25 Mio. t

ÖFFENTLICHE PLANUNG
Landesplanerische Einordnung. Gemäß der Karte der raumordnerischen Festlegungen des Landesentwicklungsplans MV 2016 befindet sich das Bergwerkseigentum Basthorst innerhalb von Vorbehaltsgebieten für Tourismus und für Trinkwassersicherung. Daneben wird es
teilweise von einem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft erfasst.

Regionalplanerische Einordnung Im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg wird das Bergwerksfeld
Basthorst als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung nicht berücksichtigt. Es liegt innerhalb eines Vorbehaltsgebietes für Tourismus/Tourismusentwicklung und mit seinem bewaldeten Teil im Stadt-Umland- Raum der Landeshauptstadt Schwerin (Gemeindegebiet Gneven), mit seinem nicht bewaldeten Teil im Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft (Gemeindegebiet Crivitz).
Flächenanteilig untergeordnet sind kleinräumige Vorbehaltsgebiete für Trinkwasser und für Kompensation und Entwicklung dargestellt.

Kommunale Planung
Für das zwischen den Ortslagen Basthorst, Augustenhof und Kladow liegende Bergwerksfeld Basthorst sind mit Ausnahme der Verbindungswege und der sie begleitenden kommunalen Ver- und Entsorgungsanlagen (Wasser, Abwasser, Telekommunikation) keine kommunalen Planungen bekannt. Das Bergwerksfeld Basthorst ist im Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz dargestellt. Quellen: BVVG-GIS: TK, Webseite des Amtes Crivitz, Abfrage zuletzt im März 2021: Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz, Gemeinde Gneven ohne Flächennutzungsplan.

Erweiterungsmöglichkeiten
Die rohstoffgeologisch untersuchte Kiessandlagerstätte erstreckt sich über das Bergwerksfeld Basthorst hinaus in sein großräumiges Umfeld, vgl. Quelle [1] zur Rubrik LAGERSTÄTTE. Das Bergwerksfeld Basthorst bildet die Fortsetzung des großräumigen Kiessand-Höffigkeitsgebietes Pinnow südlich der Warnow und liegt im Südwesten des großräumigen Kiessand-Höffigkeitsgebietes Basthorst nördlich bzw. östlich der Warnow., vgl. KOR 50.

Landwirtschaftliche Nutzungsinteressen
Für einige das Bergwerksfeld überdeckenden Flächen liegen der BVVG Kaufanträge von landwirtschaftlichen Betrieben vor. Die BVVG informiert hiermit über das im Rahmen ihrer Ackerlandausschreibungen in der Gemarkung Kladow zum Ausdruck gekommene intensive landwirtschaftliche Interesse an Flächen im Sandergebiet des Betrachtungsraumes, darunter u.a. von Junglandwirten und Tierproduktionsbetrieben.(Quelle: BVVG. VV76-2450-001915-AUS provisionsfrei- sowie Ausschreibungsbedingungen für die Verwertung von Bergwerkseigentum.-https://www.bvvg.de)

In eigener Sache!

Aufmerksam auf dieses Thema wurden wir, als der Schaukasten von Anna Schade am 08. Juli 2021 in Facebook einen Hinweis gab auf die Internetseite der BVVG zum Thema Basthorst. Nach einer kurzen Recherche stellten wir damals fest, dass seit ca. 3. Wochen (also seit Juni 2021) bereits tatsächlich die BVVG aufrief zur Bekundung von Kaufinteresse an dem Bodenschatz von Kies und Kiessande in Basthorst. Nach weiteren intensiven Recherchen in Berlin/Schwerin und Stralsund zu der aktuellen Rechtslage, Bauleitplanungen vom Land MV und der Stadt Crivitz, zu dem Bergwerkseigentum berichteten wir das erste Mal über dieses Thema am 19.10.2021- siehe dazu den LINK…https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/das-kies-und-kiessande-abbaugebiet-rund-um-basthorst/

Seit diesem Tage befassen wir uns sehr tiefgründig mit diesem Thema und haben im Hintergrund diese Problematik, nie aus den Augen verloren, sondern ständig die aktuelle Termin-, Planungs- und Rechtslage beobachtet und recherchiert. Ab dem 31.08.2022 ist also ein weiterer Prozessabschnitt eingeleitet worden durch die BVVG, dass eine Grundlage bietet für den zukünftigen Eigentümer des Bergwerkseigentums in Basthorst, einen möglichen Hauptbetriebsplan schon ab 2023 zu erarbeiten und darzulegen. Nach dem Planungsbeschleunigungsgesetz wäre dann sogar schon ab 2025 mit einer Genehmigung zum Abbau der Kies und Kiessandes zu rechnen, wenn denn der Zuschlag von der BVVG bis Ende 2022 bereits erteilt wird, wovon man eigentlich ausgehen kann. Der Bedarf zum Abbau an Kies und Kiessande in MV wird schon allein dadurch wachsen, aufgrund des verabschiedeten Windenergie-flächenbedarfsgesetz – WindBG, mit dem verstärkten Ausbau von erneuerbaren Energien (Windenergieanlagen 1,4% bis 2027 und 2,1 % bis 2032 von der gesamten Landesfläche MV, also ca.  48.920,445 Hektar!), und den Ausbau der Infrastrukturprojekte bis 2032 durch das Land MV!

Die Aufgabe der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH ist es „privatisiert ehemals volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen und Vermögenswerte in den fünf neuen Bundesländern.Es fällt keine Maklerprovision an.“ Mit dem oder den in Betracht gezogenen Bietern werden Verhandlungen über die Vertragsinhalte geführt. Der BVVG steht es frei, bis zur endgültigen Entscheidung über den Zuschlag zur Aufklärung des Gebotes weitere Informationen von den Bietern abzufordern. Zuschlagserteilung: Die Entscheidung zur Vergabe des Objektes erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Gebote. Die BVVG ist in ihrer Zuschlagsentscheidung frei und nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden.„(Quelle: BVVG. VV76-2450-001915-AUS provisionsfrei- sowie Ausschreibungsbedingungen für die Verwertung von Bergwerkseigentum.-https://www.bvvg.de)

Resümee

Der Kiesabbau in diesem Gebiet beinhalte grundsätzlich einen Konflikt zum Natur- und Landschaftsschutz. Es ist wichtig, die mit dem Abbau von Kies und Kiessande verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Belastung der Einwohner durch Immissionen und Verkehr zu minimieren.

Tatsache ist aber und darüber müssen sich jetzt endlich alle Beteiligten bewusst werden, dass ein Abbau von Kies und Kiessande in dem Bergwerksgebiet Basthorst stattfinden wird, in den nächsten Jahren. Dieser Abbau liegt im öffentlichen Interesse unseres Landes MV und hat einen besonderen Stellenwert . Nun gilt es durch die beteiligten Kommunen, die Auseinandersetzung in den entsprechenden Gremien zu führen, um die Einflussgrößen für Mensch, Natur und Tier zu minimieren.

Das Kies-und Kiessande Abbaugebiet rund um Basthorst?

19.Okt.-21/P-headli.-cont.-red./109/58-21

Aufmerksam zu diesem Thema wurde am 08.07. 2021 gemacht im Internet als ein Artikel des Schaukastens von Anna Schade veröffentlicht wurde in welcher die BVVG ein Interessenbekundungsverfahren gestartet hatte. Die BVVG Berlin ruft seit Juli 2021 zur Bekundung von Kaufinteresse an dem Bodenschatz von Kies und Kiessande in Basthorst auf, eine einer Fläche von ca. 340 ha. Davon ist die BVVG auch Eigentümerin von etwa 160 ha die großen Teile des Bergwerksfeldes überdecken. Die Lagerstätte ist eingestuft als höchste Sicherungswürdigkeitsklasse. Die Größe und Ausdehnung des Bergwerkseigentums “Basthorst” für Kiese und Kiessande entspricht der aktuellen Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz. Durch eine fehlende, frühzeitige planerische Einflussnahme der hoheitlich überwiegenden zuständigen Kommune – Stadt Crivitz in diesem Gebiet, durch eine eventuelle Änderung bzw. Erneuerung der Flächennutzungsplanung für den Ortsteil (siehe Beschluss vom Stadt Crivitz- 28.08.2014), ist eine jetzige Einflussnahme auf den Abbau des Bodenschatzes nur noch begrenzt möglich.

Bei dem aufrechterhaltenen alten Bergwerkseigentum gemäß § 151 BbergG handelt es sich um eine Bergbauberechtigung im Sinne des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13.08.1980 und seinen aktuellen Fassungen sowie Überleitungsvorschriften. Gemäß der Karte der raumordnerischen Festlegungen des Landesentwicklungsplans M- V 2016 befindet sich das Bergwerkseigentum Basthorst innerhalb von Vorbehaltsgebieten für Tourismus und für Trinkwassersicherung. Vorbehaltsgebiete sind Gebiete, in denen bestimmten raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beizumessen ist (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 ROG). Dieser Grundsatz der Raumordnung wirkt und soll von anderen öffentlichen Stellen bei der Abwägung ihrer Planungen (Abbau von Bodenschätzen oder Errichtung von Windkraftanlagen) und Maßnahmen mit besonderem Gewicht berücksichtigt werden.

Die planerische Erläuterung und deren Darstellung, so wie sie jetzt von der BVVG – Berlin veröffentlicht wurden, entsprechen einer ordnungsgemäßen Darbietung. Eine generelle Abwendung zum Abbau des Bodenschatzes ist somit zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich. Das BBergG unterscheidet die bergbauliche Berechtigung und ihre Ausübung. Die Bergbauberechtigung vermittelt nur eine Rechtsposition, der Unternehmer erhält das Recht, Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen. Unternehmen benötigen zur Ausübung der bergbaulichen Berechtigung, also zum tatsächlichen Abbau von Bodenschätzen einen aufgestellten entsprechenden Betriebsplan und deren Zulassung von der zuständigen Bergbehörde – Stralsund.

Eine mögliche Einflussnahme seitens der Stadt Crivitz zum direkten Abbau des Bodenschatzes ist nur noch sekundär möglich.

In Stellungnahmen der Kommune, bei der Beteiligung als Träger öffentlicher Belang, besteht die Möglichkeit einer Einflussnahme noch auf den Rahmenbetriebsplan und einer Renaturierungsplanung. Eine weiter mögliche Beeinflussung der Kommune kann erfolgen, auf die sich anschließende etwaige Aufschluss- und Renaturierungsplanung des Abbauunternehmens sowie einer eventuellen Nachnutzungskonzeption, wobei der touristische Ansatz der Stadt Crivitz einerseits und andererseits den Flächenbedarf der ansässigen Landwirtschaftsbetriebe unterstützt werden sollte. Nur durch die Anfertigung von fachlichen Expertisen kann eine erfolgreiche Beeinflussung auf den Betriebsplan und die Renaturierungsplanung gelingen. Dazu sind weitere fachspezifische Untersuchungen der Natur und Umweltschutzes im vorgesehenen Abbaugebiet notwendig und das Anfertigen von Gutachten.

Der Kiesabbau im Vorhabens Gebiet beinhalte grundsätzlich einen Konflikt zum Natur- und Landschaftsschutz. Der Aspekt „Landschaftsbild“ habe dabei einen bedeutsamen Stellenwert. Die überplanten Waldflächen im Gebiet sind zu untersuchen und sollten erhalten werden. Es handle sich hierbei um ein dynamisches Ökosystem, das es zu schützen gelte. Es sei wichtig, die mit dem Abbau von Kies und Kiessande verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Belastung der Einwohner durch Immissionen und Verkehr zu minimieren.

Zustimmung zum gemeindlichen Einvernehmen für den Bau einer Kleinbrauerei im OT-Gädebehn, innerhalb von genau 28Tagen in Crivitz!

24-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./26/17-20

Einfach an einer Sitzung des Bauausschusses teilnehmen an dem auch die Bürgermeisterin zu Gast ist und alles geht ganz schnelll!!!

So geschehen, auf der Ortsteilvertretersitzung [OTV] in Gädebehn am 21.09.2020 und im Bauausschuss [BA] der Stadt am 15.10.2020! Wir berichten aus den öffentlichen Vorlagen und Protokollen der Ausschüsse.

In der Einwohnerfragestunde am 21.09.2020 – “ Architekt Albers stellt das Bauvorhaben seines Sohnes zur Teilnutzungsänderung einer vorhandenen Scheune und den Einbau einer Kleinbrauerei im Anwesen Alte Försterei 1 in Gädebehn vor. Die Baugenehmigung wird im Hinblick auf Fördermittel bis 31.10.2020 benötigt. Der BA der Stadt tagt am 15.10.2020, die OTV kann vorher im Wege des Umlaufsverfahrens beschließen.“(Gäste in der Sitzung war Frau Prieske –Vors. des BA der Stadt – und Frau Brusch-Gamm).

Eine OTV kann nur Empfehlungen aussprechen laut KV-MV. Ein schriftlicher Beschluss setzt die Zustimmung aller Eigentümer zum Umlaufverfahren und zur Beschlussvorlage voraus. Gesagt, getan! Am 15.10. 2020 wurde bereits dem Bauvorhaben zugestimmt. Das Projekt ist baulich unumstritten und sicherlich eine Bereicherung für die Region.

Tja und so wurde in Windeseile die TO des BA geändert und das Vorhaben behandelt. Bestimmt wurde er aus wichtigem Grund – wegen den Fördermitteln – noch nachträglich auf die TO gesetzt, weiß natürlich bloß keiner? Auch die Öffentlichkeit konnte dieses Projekt am 15.10.2020 auf der TO nicht entdecken? 

Wir können uns ganz genau noch erinnern, an die im 8 – Monat schwangere Unternehmerin aus Basthorst (übrigens aus den OT- Gädebehn) welche bis Ende des Monats voraussichtlich über 350.000,00€ Fördermittel verlieren wird, weil man ihr gemeindliches Einvernehmen seit mehr als 3 Monaten hemmt und hinauszögert!!!!! Das gemeindliche Einvernehmen wurde vom Landkreis hierzu angefordert gemäß § 36 BauGB und war bis zum 29.09.2020 erforderlich! Bis heute wird Sie hingehalten!!!

Networking - Grundregeln für das berufliche Netzwerk „Beziehungen sind eben das halbe Leben – allseits bekannt ist, dass in der heutigen Zeit Beziehungen und Kontakte wesentliche Faktoren für den persönlichen Erfolg sind.“