Der SBB (Senioren und Behindertenbeirat) ist ein Opfer von chaotischem Verwaltungshandeln und Intransparenz!

23.August -2024/P-headli.-cont.-red./415[163(38-22)]/CLA-251/90-2024

Die derzeitige Hauptsatzung der Stadt Crivitz basiert auf Ignoranz, Unkenntnis und bemitleidenswerten Verwaltungsmethoden der CWG Stadtspitze. Es ist ein Spektakel, das seinesgleichen sucht! Es herrscht ein völliges Chaos bei der Hauptsatzung in Crivitz bezüglich der Entschädigungen und Befugnisse des SBB und das hat seine Auswirkungen.

Aufgrund der internen Übereinkunft in der Ausarbeitung der neuen Hauptsatzung und Geschäftsordnung von CWG mit CDU und BFC kam es bei der letzten Stadtvertretersitzung zu Unstimmigkeiten, da die AFD-Fraktion nicht in die Ausarbeitungen einbezogen wurde. Die AfD-Fraktion hatte sich daraufhin intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und eigene Vorschläge unterbreitet, die die anderen Fraktionen völlig überforderten. Die CWG Fraktion hatte Schwierigkeiten, dem Ganzen zu folgen, da man selbst nicht im Thema war. Eigentlich sollten die Angelegenheiten fraktionsübergreifend im Nachgang der Sitzung geklärt werden, jedoch der damalige CDU-Fraktionsvorsitzende Hartmut Paulsen und die CWG Fraktion wollten unbedingt eine Satzung beschließen. Allerdings hatte das alles seinen charakteristischen Haken und zeigte das Desaster der CWG Stadtspitze im gesamten Handeln im vergangenen Wahlzyklus. Die CWG-Stadtspitze vertrat die Ansicht, dass die letzte Änderung der Hauptsatzung (4. Änderung) vom Dezember 2023 ungültig ist und daher müsse man sofort eine Satzung beschließen, da sonst keine mehr vorhanden wäre. Eigentlich ist ein Skandal, aber wie es vor der Wahl üblich ist, wurde alles seit sechs Monaten totgeschwiegen.

Was war geschehen!

Die CWG Fraktion beantragte im Dez. 2023 als Mehrheitsfraktion in der damaligen Stadtvertretung eine Änderung der Hauptsatzung, ohne diese zuvor den Ausschüssen diesen breit zu diskutieren. Diese Änderung beinhaltete, dass der Sockelbeitrag (pauschale monatliche Entschädigung von 50,00 €) für die meisten Abgeordneten abgeschafft werden sollte. Das Fatale daran war, dass alle Funktionsträger innerhalb der Stadtvertretung, die ausschließlich aus den Reihen der Fraktion DIE LINKE/Heine + CWG kamen, davon nicht betroffen waren. Ebenso sollte die Wahlperiode vom SBB nicht die gleiche sein wie die der Stadtvertretung. Sondern extra fünf Jahre. Mit dieser Methode kann man seine engen, handverlesenen Vertrauten effektiv absichern!  Diese Regelung würde bedeuten, dass bei der Gültigkeitserklärung der Satzung vor der Kommunalwahl keine Neuwahl des SBB erfolgen muss. Die Bestellung der Mitglieder des SBB erfolgte erst im April 2023 aufgrund einer rechtswidrigen Wahl im Juni 2022. Weiterhin war vorgesehen, dass das Rederecht des SBB auf ein Recht zur auf) Unterbreitung von Fragen, Vorschläge und Anregungen umgewandelt wird. Unklar blieb, ob dies in der Einwohnerfragestunde geschehen soll oder ob es als besonderes Recht allgemein ausgeübt werden sollte.

Aufgrund der Anwesenheit in der Stadtvertretersitzung im Dezember 2023 (von 12 der 17 Stadtvertretern) bestand zwar Beschlussfähigkeit um zwei Änderungen in der 4. Änderung der Hauptsatzung vorzunehmen. In der ersten und auch zweiten Abstimmung zu den Änderungen waren es 7 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen.

So weit, so gut, dachte man. Und so ging man frohen Mutes nach dem vollbrachten Werk in das Wirtshaus zum Seeblick und ließ es sich beim üppigen Weihnachtsessen auf Kosten des Steuerzahlers so richtig gut schmecken. Das neue Jahr 2024 begann und die betroffenen Abgeordneten erhielten auch keinen monatlichen Sockelbetrag mehr. Der SBB feierte sich in allen weiteren Sitzungen, da er erst die nächste Wahl im Juni 2028 hatte und nahm sein Rederecht in den Ausschüssen in Anspruch.

Erst nach der Kommunalwahl aufgrund unseres Artikels am 21.06.2024 zum Seniorenbeirat und einer kurzen Nachfrage bei der Kommunalaufsicht LUP offenbarte sich das ganze Dilemma. Nach sechs Monaten der Beschlussfassung und fast einem Monat nach der Wahl wurde endlich die vierte Änderung der Hauptsatzung (am 04.07.2024 auf der Internetseite des Amtes) plötzlich und unerwartet veröffentlicht. Jedoch nach wenigen Tagen wieder gelöscht wurde. Wohl gemerkt, es war bereits ca. 14 Tage vor der konstituierten Sitzung der neuen Stadtvertretung. Plötzlich erhielten auch einige ehemaligen Abgeordnete den verbleibenden finanziellen Betrag der letzten sechs Monate der Entschädigung (den fehlenden Sockelbetrag).

Was war geschehen?

Es war einfach so: Die Satzungsänderung war ungültig, da sie einen fatalen Fehler enthielt, den man erst im Nachgang bemerkt und über sechs Monate verschwiegen hatte. Daher auch die sofortige Entfernung der Veröffentlichung auf der Internetseite des Amtes Crivitz. 

Generell gilt: Laut Kommunalverfassung MV im § 5 Absatz 2, dass Hauptsatzungsänderungen nur von der Stadtvertretung mit der Mehrheit aller Mitglieder beschlossen werden.  Sie ist der Rechtsaufsichtsbehörde vor der Ausfertigung anzuzeigen. Aufgrund der Tatsache, dass im Dez. 2023 lediglich 12 von 17 Stadtvertretern der Stadtvertretung anwesend waren und es nur 7 Jastimmen von den Anwesenden für die Hauptsatzungsänderung gab, fehlten schließlich 2 Stimmen für eine Mehrheit (insgesamt 9) der Stadtvertretung und somit war die beschlossene Satzungsänderung nach dem bestehenden Recht ungültig.

Das bedeutet also, dass die Amtsperiode des SBB der Stadtvertretung entspricht und Neuwahlen gemäß der Hauptsatzung durchgeführt werden müssen. Der einzige Ausweg in der derzeitigen Situation besteht wirklich darin, Neuwahlen für den SBB zu organisieren und ihm ein Facelifting zu verpassen für frische Ideen, Kompetenz gepaart mit Durchsetzungsvermögen, das grundsätzlich gemeinwohlorientiert geprägt ist. Damit Barrierefreiheit nicht nur in Zukunft ein Marketingslogan bleibt, sondern auch umgesetzt wird und die Menschen mit Behinderung endlich ein Sprachrohr haben.

Es handelt sich hierbei um ein desaströses Dilemma, das die alte und neue CWG – Stadtspitze wissentlich geschaffen haben. 

Man verschweigt bewusst über sechs Monate gegenüber den Bürgern, dass eine Satzungsänderung ungültig ist. Dann wird eine erste Veröffentlichung (einen Monat nach der Wahl) durchgeführt und wieder rückgängig macht. Außerdem spricht man während der Vorbereitung der neuen Stadtvertretung zur Konstituierung nicht mit allen Fraktionen und ist dann verwundert, dass einige Fraktionen bereits vorbereitet sind und Anträge stellen. Erst nach der eigenen Vereidigung wird dann von der CWG – Stadtspitze die aktuellen Geschehnisse bekannt gegeben und man ist dann weiterhin nicht einmal in der Lage, eine ordentliche Hauptsatzung zu vollenden.

Es ist nicht verwunderlich, dass so wenige Bürger an den öffentlichen Sitzungen teilnehmen und sich immer weniger bereit erklären, an Aktionen teilzunehmen, wenn man solchen Vertrauensverlust sofort nach der Wahl erlebt.

Kommentar – Resümee der Redaktion

Versuch und Irrtum Prinzip: Eine Methode zum Lernen? Bis jetzt ist alles nur eine einzige Blamage!

Einfach mal so, aus der kurzen Hand beschließen, ohne genaue Analyse. Es ist symptomatisch für das sporadische unkontrollierte Handeln der letzten fünf Jahre der herrschenden CWG-Fraktion, die stets alles verändern wollte, mit Macht aufgrund ihrer absoluten Mehrheit. Doch oft nie wusste, wie es weitergehen sollte. Hauptsache, Augen zu und durch. 

Es ist bedauerlich, dass das Amt Crivitz nicht in der Lage war, die CWG-Stadtspitze in diesem fachbezogenen Handeln zu unterweisen die Transparenz zu fordern.  Letztlich ist es vermutlich der Kommunalaufsicht LUP zu verdanken, dass diese Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden und sicherlich wurde sie erst verspätet darüber informiert.

Aufgrund der neuen Kommunalverfassung vom Mai 2024 wurden neue Rechte für Beiräte festgelegt, dass auch ein Anspruch auf Sitzungsgeld und Reisekosten für Beiräte besteht. Des Weiteren, dass die Sitzungen der Beiräte öffentlich sein können und die Mitglieder auf die Kommunalverfassung MV verpflichtet werden. Die Mitglieder werden auf das Mitwirkungsverbot, Unvereinbarkeit von Amt und Mandat, Vertretungsverbot und die Verschwiegenheit hingewiesen. Außerdem kann die oder der Vorsitzende des Beirates an den Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse teilnehmen und dass sie oder er in den Angelegenheiten des Beirates ein Rede- und Antragsrecht hat.

Jetzt ist es auch möglich, die finanzielle Budgetausstattung optimaler auf die Bedürfnisse des SBB und deren Veranstaltungen sowie Ausstattungen abzustimmen. Dennoch sind von diesen Angelegenheiten in der Hauptsatzung der Stadt Crivitz 2024 wenig enthalten, obwohl die neue Kommunalverfassung seit dem Januar 2024 öffentlich im Landtag und Städte- und Gemeindetag diskutiert wurde. Die Gemeinden und Städte sind frühzeitig vor der Wahl informiert worden in einer Arbeitshilfe 2024 zu den Hauptsatzungen, auch das Amt Crivitz und der Amtsausschuss.

So ist es wiederum erstaunlich, dass nun der Sockelbeitrag für die meisten Abgeordneten weiterhin gültig ist und entrichtet werden sollte, aufgrund der Nichtigkeit der Hauptsatzungsänderung. Aber auf der konstituierenden Sitzung am 17.07.2024 wurde er jedoch den neuen Abgeordneten wieder gestrichen, da niemand ihnen die Vorgeschichte für das Dilemma so richtig erklärt hatte.

Seit Jahren ist festzustellen, dass die CWG – Fraktion und Stadtspitze lieber großflächige Bauprojekte plant und sich mit der Baubetreuung beschäftigt und Vergabeverfahren sowie Festveranstaltungen durchführt (während gleichzeitig die Finanzausgaben und Schulden im Haushalt exorbitant steigen), anstatt sich in Haushalts-, Verwaltungs- und kommunalrechtlichen Angelegenheiten weiterzubilden.

Nach der Wahl ist vor der Wahl!

Die öffentliche Toilette in Crivitz ist nicht unbedingt ein Sehnsuchtsort!

09.August -2024/P-headli.-cont.-red./409[163(38-22)]/CLA-245/84-2024

Wo sollte man hingehen, wenn sich die Blase wieder meldet und ein Klo nötig ist?

Die Region um den Tourismusort Crivitz und Crivitz möchte unbedingt Touristen anlocken. Mit immer mehr Radwegen, Rastplätzen am Ortseingang, Badestellen und einem neuen Marktplatz mit Events, der zum Einkaufen animieren soll. Was passiert, wenn Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Inkontinenz unterwegs sind? Doch an welchem Ort befindet sich nun die nächste rettende öffentliche Toilette?

Eine öffentliche Toilette befindet sich in Crivitz direkt neben dem Bürgerhaus. Es ist die Einzige in der Stadt Crivitz und den Ortsteilen sowie im Umkreis von ca. 10 km. Das öffentliche Klo ist nicht nur für Frauen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität geeignet, sondern auch für Männer.

Abgesehen von dem Fäkalgeruch und der schlichten Ausstattung, die an das vergangene Jahrhundert erinnert, ist es jedoch erfreulich, dass genügend Papier zu finden ist. Wer jedoch am Wochenende oder nach 16:00 Uhr an den Werktagen oder bei Urlaub des Bürgerhauses unterwegs ist, hat ein großes Problem, da es verschlossen ist und bleibt. Es existiert kein Hinweis darauf, dass diese Toilette dann geschlossen ist; ebenso sind die Öffnungszeiten nicht bekannt. Hinweisschilder in der Stadt sind ebenfalls Mangelware, wenn sie überhaupt vorhanden sind. Es scheint jedoch eine wöchentliche Reinigung zu geben!

Insbesondere in ländlichen Regionen ist die Versorgung mit öffentlichen WCs unzureichend. Hier besteht dringend Handlungsbedarf. Vielmehr sollte das Thema öffentliches Klo in die Diskussionen der Stadtvertreter aufgenommen werden, anstatt sich permanent nur seit Jahren im Kulturausschuss mit Kinderspielplätzen zu befassen und im Umweltausschuss Flyer für Wanderwege drucken zu lassen. Die demografische Entwicklung ist auch in einem regionalen Grundzentrum wie der Stadt Crivitz zu spüren und die Menschen mit eingeschränkter Mobilität haben in Crivitz kaum Möglichkeiten, ein öffentliches Klo aufzusuchen, besonders nach 16:00 Uhr an den Werktagen und am Wochenende. Wo soll man hingehen oder bei einem Event auf dem Marktplatz?

Acht Monate lang versuchte der Senioren- und Behindertenbeirat (SBB) im Kultur- und Bauausschuss darauf hinzuweisen, dass es auf der einzigen öffentlichen Toilette in der Stadt Crivitz kein Licht gibt. Das Problem konnte erst kurz vor den bevorstehenden Wahlen im Juni 2024 gelöst werden.

Es fehlt ganz einfach bei unserer Stadtspitze angefangen und auch bei den Mandatsträgern schlichtweg die Erkenntnis, dass öffentliche Toiletten ein wichtiger Teil der Infrastruktur einer Stadt sind. Besonders wenn man sich mit dem Titel*Tourismusort* schmückt, aber dafür kein Konzept hat.

Es ist ratsam, über die Errichtung weiterer öffentlicher WCs nachzudenken oder die im Bürgerhaus selbst existierenden WCs als öffentliche Toilette zu deklarieren. Ebenso könnten Partnerschaften mit dem Krankenhaus, dem Kaufhaus oder der Gastronomie in der Lage sein, kostenfreie Toiletten zur Verfügung zu stellen, wobei die Stadt Crivitz im Gegenzug sich an den Kosten beteiligt.

Seit 10 Jahren stellt Crivitz Millionen Euro für Projekte in der Infrastruktur zur Verfügung. Jedoch ist für ein Konzept für *öffentliche Klo’s* oder eine Sanierung der einzigen öffentlichen Toilette auf einen entsprechen Standard in der Ausstattung auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität plötzlich kein Geld mehr verfügbar.

Crivitz erhält jährlich 343.054,05 € an Zuweisungen zur Infrastruktur für 4770 Einwohner und erhält jährlich noch dazu etwa 70.887,21 € als zentraler Ort für die Einwohnerzahl 8675 des Nahbereichs. Also, das Geld ist da, oder?

Kommentar/Resümee – der Redaktion

„Wir standen schon vor der Toilette und haben uns doch noch in die Hose gemacht.“ Ronald Maul

So wie es der Rostocker Mittelfeldspieler Ronald Maul beschreibt und sich fühlte im Jahre 2002 nach der 3:4-Niederlage von Rostock bei Werder Bremen angesichts des unbefriedigenden Spielverlaufs, könnte es jedermann tatsächlich ergehen in der Stadt Crivitz. Sofern man nach 16:00 Uhr an den Werktagen oder am Wochenende in Crivitz ein öffentliches stilles Örtchen sucht.

Die Aktion „Nette Toilette“ wurde bereits in über 300 Kommunen seit 2002 etabliert. Um die städtischen Ausgaben zu reduzieren und mehr Dienstleistungen für Bürger und Touristen anzubieten. Die gastronomischen Betriebe im Zentrum von Städten stellen ihre Toiletten zu ihren Öffnungszeiten kostenlos und ohne Verzehrpflicht der Allgemeinheit zur Benutzung zur Verfügung. Die Firmen, die an diesem Projekt teilnehmen, bekommen von den Städten einen Aufkleber. Mit diesem Aufkleber machen sie darauf aufmerksam. Die Städte beteiligen sich dann im Gegenzug an den Kosten der Betriebe dafür. Dieses Projekt bzw. Idee wäre zumindest eine Übergangslösung, um den Tourismusort Crivitz und die Innenstadt attraktiver zu machen, auch wenn ein Event nach 16:00 Uhr stattfindet oder der Einkauf im Kaufhaus etwas länger dauert.

Die Stadt Crivitz gibt in diesem Jahr ca. 68.700 € für Repräsentationen aus (allein die Bürgermeisterin Frau Britta – Brusch Gamm verbraucht davon ca. 10.000 €) sowie ca. 3.300 € für den Tourismus (wofür auch immer) und ca. 100.000 € verbrauchen die politischen Gremien (allein die Sitzungsgelder betragen ca. 35.000 €), aber für die Sanierung der öffentlichen Toilette in der Stadt Crivitz ist seit Jahren kein Geld mehr vorhanden!