14.April 2025 /P-headli.-cont.-red./436[163(38-22)]/CLA-272/11-2025

Hier im Anschluss die wichtigsten Änderungen und Neuerungen aus der Hauptsatzung vom März 2025
In den Ortsteilen der Stadt Crivitz gibt es bald mehr Mitbestimmung: Für die Ortsteile Gädebehn, Kladow, Basthorst, Augustenhof und Muchelwitz wird eine gemeinsame Ortsteilvertretung Gädebehn gewählt. Jeder Ortsteil soll durch ein Mitglied vertreten sein. Falls sich in einem Ortsteil keine Kandidatin oder kein Kandidat findet, kann die Vertretung auch durch Personen aus den anderen Ortsteilen ergänzt werden. Die Bürgerinnen und Bürger wählen diese fünf Mitglieder direkt – die Wahl findet im September 2025 statt. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende wird aus der Mitte der Vertretung gewählt.
Auch für Wessin, Badegow und Radepohl entsteht eine gemeinsame Ortsteilvertretung Wessin mit ebenfalls fünf direkt gewählten Mitgliedern aus diesen drei Ortsteilen. Die Wahl läuft nach den gleichen Regeln und findet ebenfalls im September 2025 statt.
Die Vorsitzenden dieser Ortsteilvertretungen – oder von ihnen bestimmte Vertreterinnen und Vertreter – erhalten ein Rederecht und dürfen Anträge in der Stadtvertretung und deren Ausschüssen stellen, sofern es um Themen ihrer Ortsteile geht. Die Sitzungen sind öffentlich, und die Vorsitzenden können zudem Einwohnerversammlungen einberufen. Auch dürfen die Ortsteilvertretungen Einspruch einlegen, wenn Entscheidungen der Stadtvertretung das Wohl ihrer Ortsteile negativ beeinflussen.
Die Stadtvertretung arbeitet mit verschiedenen Ausschüssen, die sich aus sieben Personen zusammensetzen – vier Stadtvertreterinnen oder Stadtvertreter sowie bis zu drei sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner. Es gibt keinen Ersatz für diese Mitglieder. Die Stadt hat unter anderem Ausschüsse für Bau, Soziales, Umwelt sowie einen Hauptausschuss.
Darüber hinaus gibt es den Senioren- und Behindertenbeirat, der bis zu zehn engagierte Einwohnerinnen und Einwohner versammelt, die sich für die Belange älterer Menschen und Menschen mit Behinderung einsetzen. Dieser Beirat wird von der Stadtvertretung gewählt und berät zu relevanten Themen. Der oder die Vorsitzende – oder ein bestimmtes Mitglied – nimmt an Stadtratssitzungen teil und hat dort Rederecht und Antragsrecht. Der Beirat tagt mindestens dreimal im Jahr öffentlich.
Für ihr Engagement erhalten die Mitglieder des Senioren- und Behindertenbeirats ein Sitzungsgeld von 40 Euro pro Sitzung, die oder der Vorsitzende sogar 60 Euro. Die Bürgermeisterin bekommt eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.000 Euro. Ihre beiden Stellvertretenden erhalten monatlich 600 bzw. 300 Euro.
Die neue Satzung der Stadt Crivitz tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft – das ist der 13. März 2025. Sie wurde ordnungsgemäß dem Landkreis Ludwigslust-Parchim vorgelegt. Sollte es dabei zu Verfahrensfehlern gekommen sein, können diese innerhalb eines Jahres beanstandet werden.