„Windeignungsgebiet 43/25 [20 WEA] bei Wessin: Politisch gewollt – ökologisch verheerend, ökonomisch für einige wenige lukrativ“!

06.Nov.2025 /P-headli.-cont.-red./465[163(38-22)]/CLA-301/40-2025

Windeignungsgebiet 43/25 bei Wessin: Ein Lehrstück über Macht, Natur und die stille Last der Bürger

Was als Fortschritt verkauft wird, fühlt sich für viele Menschen im Ortsteil Wessin und den umliegenden Dörfern wie ein Rückschritt an. Das Windeignungsgebiet 43/25, in dem bis zu 20 Windenergieanlagen entstehen sollen, ist nicht nur ein technisches Großprojekt – es ist ein politisches Drama, ein ökologischer Kraftakt und ein wirtschaftliches Spiel mit ungleichen Einsätzen. Es ist die Geschichte einer Region, die sich bemüht, gehört zu werden, während Entscheidungen über ihre Zukunft längst in anderen Räumen getroffen wurden – nicht zuletzt in unmittelbarer Nähe zum Umspannwerk der WEMAG AG.

Bereits im Sommer 2024 zeichnete sich ab, dass die Stadt Crivitz mit ihrer Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm (CWG) nicht bereit war, die Pläne für das Windgebiet widerspruchslos hinzunehmen. In einer politischen Stellungnahme, gerichtet an den Regionalen Planungsverband sowie an Mitglieder des Kreistags und Landtags, formulierte sie eindringlich die Sorgen und Einwände der Stadt. Die Region rund um Barnin, Zapel und Wessin sei ökologisch sensibel, eine Vogelschutzzone der Stufe 3 – nicht die höchste Schutzklasse, aber dennoch ein wertvolles Nahrungshabitat für zahlreiche Arten. Der Investor hatte seine Bauunterlagen vorgelegt, doch die Stadt verweigerte das gemeindliche Einvernehmen. Es fehlten Unterlagen, Nachbesserungen blieben aus. Die Stadt reagierte mit einer Veränderungssperre, wollte eigene Untersuchungen anstoßen, eine alternative Planung entwickeln – ein letzter Versuch, Einfluss zu nehmen.

Doch die Kommunikation blieb brüchig. Der Regionale Planungsverband reagierte auf die Einwände der Stadt mit knappen Worten: Dem Hinweis wird nicht gefolgt.“ Wirtschaftliche Teilhabe sei gesetzlich geregelt, aber nicht Gegenstand der Regionalplanung. Auch das zuständige Ministerium schwieg. Die rechtlichen Rahmenbedingungen änderten sich durch das Wind-an-Land-Gesetz, die kommunale Planung wurde entwertet. Die Bürgermeisterin sprach später von einem „Plan für NICHTS“. Ein bitteres Fazit, das die Ohnmacht der lokalen Ebene gegenüber übergeordneten Interessen offenlegt.

Während die Stadt öffentlich um Mitsprache rang, formierte sich im Hintergrund eine neue Dynamik. Die Arbeitsgruppe „Wärme und Energie“ der Stadt Crivitz wurde im August und September 2024 reaktiviert – unter Leitung von Alexander Gamm, Ehemann der Bürgermeisterin, CWG-Fraktionär. Auf Facebook tritt er unter dem Namen Paul Hermann auf, nicht als technischer Experte, sondern als politischer Gestalter. Seine Rolle ist komplex: Er ist Strippenzieher, Stratege und Teil eines Netzwerks, das sich zunehmend selbst organisiert und im nicht öffentlichen Teil ausschließlich berät. Mit Unterstützung der Landesenergieagentur LEKA MV entwickelte die Stadt ein Strombilanzkreismodell, das nicht nur öffentliche Gebäude, sondern auch Unternehmen und Privathaushalte versorgen sollte.

Die Idee war charmant: Wenn die Windräder schon kommen, sollen die Gemeinden wenigstens wirtschaftlich profitieren. Wir sprachen beim zuständigen Ministerium vor und machten dort auf dieses Modell aufmerksam. Unsere Vorstellungen gehen noch weiter: dass wir das Strombilanzkreismodell gern nicht nur für unsere öffentlichen Gebäude nutzen wollten, sondern auch für die umliegenden Unternehmen und Privathäuser. DAS WÄRE AUS UNSERER SICHT EINE ECHTE BETEILIGUNG DER MENSCHEN, DIE DIE LAST TRAGEN. Wir würden gern, im Rahmen des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz MV, aus Mangel an eigener Fläche in diesem Gebiet, ein physisches“ Windrad haben wollen – weil 20 % Beteiligung deutlich mehr als ein einzelnes Windrad wären und damit der vernünftige Nutzen für unsere Gemeinde gleichzeitig ein wesentlich besserer wäre.“

Eine völlig neue Denkweise und Herangehensweise zu diesem gesamten Windthema wurde sichtbar. Am 23.09.2024 wurde überraschend schnell eine Absichtserklärung (Letter of Intent, LoI) zur Zusammenarbeit bei der Entwicklung eines Wärmeversorgungsprojekts in der Stadt Crivitz vertraglich abgeschlossen. Während sich die Stadt Crivitz klammheimlich mit der WEMAG AG zusammentat, um eine eigene Wärmegesellschaft zu gründen, blieb die Öffentlichkeit – mal wieder – komplett außen vor. Natürlich gibt es diesen LoI, aber wer hätte gedacht, dass dieser Vertrag im Geheimen abgeschlossen wurde? Keine öffentliche Diskussion, keine Ausschussberatung, keine Bürgerinformation über Inhalte oder gegenseitige Verpflichtungen.

So erfuhr die Stadt Crivitz erst durch eine Veröffentlichung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) am 10. Februar 2025, dass die Genehmigung für den Bau und Betrieb der 20 Windkraftanlagen bereits am 4. Oktober 2024 erteilt worden war. Die Bürgermeisterin zeigte sich entrüstet Ihren Bericht vom 17.03.2025: „Der Bauherr hatte uns Beteiligungsmöglichkeiten zugesagt. Danach wollte man nicht mehr mit uns reden.“

„Windeignungsgebiet 43/25 bei Wessin: Politisch als ‚überragendes öffentliches Interesse‘ deklariert – ökologisch jedoch ein Desaster“

Die Genehmigung für das Windeignungsgebiet in Wessin-Zapel-Barnin  umfasst auch eine Ausnahme vom Biotopschutz nach § 20 NatSchAG M-V. So wurde eine Ausnahmegenehmigung für die mittelbaren Beeinträchtigungen eines 7.804 m² Feldgehölzes mit Bäumen, 1.232 m² Baumreihe, 11 Einzelbäumen und 14.003 m² naturnahes Kleingewässer erteilt. Die Verpflichtung zur Kompensation des Eingriffs in das Landschaftsbild im Umfang von 30,8386 ha Kompensationsflächenäquivalenten geht auf die Flächenagentur M-V GmbH über – ein rechtlich zulässiger, aber ökologisch fragwürdiger Vorgang.

Auch während der Bauphase gelten Auflagen: Gesetzlich geschützte Gehölze dürfen nicht beschädigt werden, Amphibienschutzzäune sind zu errichten, und Brutaktivitäten von Vögeln müssen durch Fachpersonal geprüft werden. Doch laut Bürgerberichten aus Wessin und Zapel-Hof wurden in diesem Jahr bis zu 18 Rotmilane gesichtet – so viele wie nie zuvor. Sie nutzen die verbliebenen Baumreihen und Sölle mit hohen Bäumen als Schlafplätze. Das Gebiet ist ein begehrtes Nahrungshabitat für Großvögel – doch das scheint niemanden mehr zu interessieren. Der Bau schreitet dennoch voran.

Am 7. April 2025 beschloss die Stadtvertretung den Abschluss eines Nutzungsvertrags mit der Energieallianz MV Projekt Nr. 11 GmbH & Co. KG. Es geht um die Verlegung von Versorgungsleitungen, temporäre Wegeflächen und Kranstellplätze auf öffentlichen Flächen. CWG-Fraktionär Markus Eichwitz, zugleich erster Bürgermeister, informierte über die Nutzungsentgelte. Die Stadt, die zuvor auf Widerstand setzte, reagierte nun schnell, als Einnahmen winkten. Im Oktober 2025 betonte die Bürgermeisterin in einer öffentlichen Stellungnahme plötzlich:Seit nunmehr fast drei Jahren arbeiten wir in einer Arbeitsgruppe gemeindeübergreifend  (ohne Sitzungsgeld, Mitglieder nehmen Urlaub für wichtige Termine tagsüber) an einem Wärme- und Energiekonzept mit der WEMAG, um auch hier mehr Einnahmen aber auch Kostenminimierung durch das Strom­ Bilanzkreis- Modell für Schule, Kita und Turnhalle zu erreichen.“

Seit Frühjahr 2025 ist die Energieallianz MV Projekt Nr. 11 GmbH & Co. KG aktiv im Bau tätig die bereits im Juli 2025  ihre Geschäftsanschrift nach 26605 Aurich geändert hat. Bereits im November 2025 sind rund 65 % der Fundamente fertiggestellt.

Zwei Montagetrupps mit Kränen könnten ab April 2026 mit dem Aufbau der Windräder beginnen. Bei optimaler Logistik und rechtzeitiger Lieferung der Bauteile ist eine Fertigstellung bis Oktober 2026 realistisch – spätestens aber bis Dezember 2027.

Die Auflagen für den Bau sind umfangreich, aber ihre Umsetzung bleibt fraglich. Die ökologische Belastung ist spürbar, die Kommunikation lückenhaft, die wirtschaftlichen Interessen klar verteilt – und die Bürger? Sie tragen die Last.

Was bleibt, ist ein Gefühl der Enttäuschung. Ein Projekt, das unter dem Deckmantel des „überragendes öffentliches Interesse“ und „öffentliche Sicherheit“ gemäß § 2 EEG vorangetrieben wird, entpuppt sich als Paradebeispiel für politische Widersprüchlichkeit, intransparente Entscheidungsprozesse und einseitige wirtschaftliche Nutznießung. Die Bürgerinnen und Bürger verdienen volle Transparenz, echte Beteiligung und eine ehrliche Debatte – nicht nur über Windräder, sondern über die Zukunft ihrer Region.

Fazit:

Fortschritt ohne Vertrauen ist kein Gewinn

Crivitz‘ Energiepartnerschaft – Gleichgewicht auf dem Papier – Transparenz weiterhin im Nebel!

25.Okt.2025 /P-headli.-cont.-red./462[163(38-22)]/CLA-298/37-2025

Crivitzer Energiezukunft – Gleichgewicht auf dem Papier, Schweigen in der Realität

In Crivitz wird derzeit viel über Energie gesprochen – aber wenig öffentlich. Die Crivitzer Wärme-GmbH, einst als übergeordnete Trägergesellschaft für nachhaltige Projekte wie Windkraft, Solarenergie, Biogas und ein Heizkraftwerk in der Neustadt Crivitz angekündigt, soll nun zur gleichberechtigten Partnerschaft zwischen der Stadt und der WEMAG AG werden. 50:50 – das klingt nach Partnerschaft, Mitsprache und Verantwortung. Doch hinter dieser Fassade verbirgt sich ein komplexes Geflecht aus Intransparenz, widersprüchlicher Kommunikation und politischer Selbstinszenierung.

Besonders bemerkenswert ist die abrupte Kehrtwende in der öffentlichen Darstellung durch Alexander Gamm (in Facebook auch als Paul Hermann unterwegs). Noch am 23.09.2024 hatte er in der Stadtvertretung erklärt, dass die Stadt Crivitz lediglich eine untergeordnete Rolle in der geplanten Gesellschaft einnehmen werde – von einer gleichberechtigten 50:50-Beteiligung war damals keine Rede. Umso überraschender war seine „sensationelle“ Ankündigung in der Einwohnerfragestunde am 30.06.2025, die er wieder einmal als Bühne nutzte und in der er plötzlich erklärte, es handele sich um eine paritätische Beteiligung mit der WEMAG. Laut Protokoll heist es: „Zur gemeinsamen Gesellschaft mit der WEMAG: Es handelt sich nicht um eine Minderheitsbeteiligung der Stadt. Aus den Unterlagen, die auch der AfD-Fraktion zur Verfügung stehen, ist klar ersichtlich, dass es sich um eine 50-50-Beteiligung handelt.“ Welche Unterlagen? Diese Aussage widerspricht nicht nur seinen eigenen früheren Ausführungen, sondern wirft auch die Frage auf, warum diese „neue Realität“ nicht längst offen kommuniziert wurde – und warum offenbar nur eine einzelne Fraktion Zugang zu den entscheidenden Unterlagen erhielten und nicht die gesamte Stadtvertretung.

Noch im Stadtblatt 09/2023 wurde die Arbeitsgruppe „Wärme und Energie“ als offenes Bürgerformat beworben. Wörtlich hieß es: „Wir laden sehr gerne zum Mitmachen ein, weil es uns alle betrifft und Lösungen braucht, die wiederum uns alle betreffen. Sprechen Sie unsere Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter direkt an, kommen Sie in unsere Sitzungen und bringen sich ein.“ Ein Aufruf zur Beteiligung, zur Mitgestaltung, zur Transparenz. Doch was folgte, war das genaue Gegenteil: Nach der Kommunalwahl 2024 wurde die Arbeitsgruppe faktisch zur Blackbox erklärt – ein „Top-Secret“-Gremium, das unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagte. Keine öffentlichen Protokolle, keine Einladungen, keine Beteiligung. Die Öffentlichkeit wurde systematisch ausgeschlossen, Informationen wurden nur selektiv und häppchenweise präsentiert – stets durch denselben Akteur: Alexander Gamm.

Auszug-Crivitzer Stadtblatt – September 2023
Herausgeber: Stadt Crivitz, Rathausstraße 1, 19089 Crivitz Redaktion: Britta Brusch-Gamm, J. Nützmann, B.Pirl
Quellen: Text: B. Brusch-Gamm, M. Schulz, Alexander Gamm, J. Heine, U. Fritsche, J. Nützmann, B. Pirl
Bild: B. Brusch-Gamm, J. Heine, M. Schulz, A. Pirl, B. Pirl, J. Nützmann; Clker-Free-Vector-Images,
WEMAG/Michel Krüger, Wappen Bönnigstedt, Geoportal
Auflage: 2500

Alexander Gamm, Vorsitzender der Arbeitsgruppe, jetzt sachkundiger Einwohner im Bauausschuss ( CWG – Crivitz) , Ehemann der Bürgermeisterin ( Crivitzer Wählergemeinschaft) und jetzt vermutlich auch führender Kopf der Crivitzer Wählergemeinschaft (CWG), war nicht nur zentraler Strippenzieher im Hintergrund – er war auch der Autor des Stadtblatt-Artikels, in dem die Bürgerbeteiligung groß angekündigt wurde. Dass ausgerechnet er es war, der diesen Prozess in die Intransparenz führte, ist mehr als nur ein politischer Widerspruch – es ist ein Paradebeispiel für kontrollierte Öffentlichkeit.

Die CWG, die von 2019 bis 2024 mit absoluter Mehrheit die Geschicke der Stadt bestimmte, hat diesen Kurs maßgeblich geprägt. Unter ihrer Führung – und mit Alexander Gamm als langjährigem Vorsitzenden des Bauausschusses (als Fraktionschef der Graktion -die LINKE/Heine) – wurde das Thema Energie- und Wärmeplanung konsequent in nichtöffentliche Sitzungen verlagert. Entscheidungen wurden vorbereitet, abgestimmt und verkündet, ohne dass die Bürgerinnen und Bürger je die Möglichkeit hatten, sich einzubringen oder auch nur umfassend informiert zu werden.

Rechtlich betrachtet ist die Crivitzer Wärme-GmbH eine kommunale GmbH – genauer: ein kommunales Unternehmen in Privatrechtsform. Denn mit 50 % Beteiligung übt die Stadt maßgeblichen Einfluss aus. Damit unterliegt die Gesellschaft den strengen Vorgaben der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern. Die Gründung muss angezeigt und genehmigt werden. Die Rechtsaufsicht prüft, ob der öffentliche Zweck erfüllt wird, ob das Engagement mit dem Haushalt vereinbar ist und ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Besonders brisant wird das, wenn die Kommune – wie Crivitz – finanziell angeschlagen ist. Der Haushalt 2025 der Stadt Crivitz ist bereits belastet, und die Wärme-GmbH wird zunehmend als Einnahmequelle dargestellt. In der öffentlichen Stellungnahme der Bürgermeisterin im Oktober 2025 heißt es: „Seit nunmehr fast drei Jahren arbeiten wir in einer Arbeitsgruppe gemeindeübergreifend  (ohne Sitzungsgeld, Mitglieder nehmen Urlaub für wichtige Termine tagsüber) an einem Wärme- und Energiekonzept mit der WEMAG, um auch hier mehr Einnahmen aber auch Kostenminimierung durch das Strom­ Bilanzkreis- Modell für Schule, Kita und Turnhalle zu erreichen.“ Die ursprüngliche Zielsetzung – bezahlbare Versorgung, Bürgernähe, Nachhaltigkeit – weicht einem neuen Fokus: Haushaltsrettung. Die Wärme-GmbH wird zur Hoffnungsträgerin für kommunale Liquidität. Doch das ist rechtlich heikel: Kommunen dürfen keine privaten Unternehmen subventionieren. Sie dürfen keine Kredite aufnehmen, um Verluste auszugleichen. Und sie dürfen keine Beteiligungen eingehen, die den eigenen Haushalt gefährden.

Parallel zur Wärme-GmbH wird ein weiteres Großprojekt vorbereitet: die Gründung einer Betreibergesellschaft für Windenergie im Gebiet Crivitz-West. Der kommunale Anteil? Nur 30–40 %. Die Bürger? Sie erfuhren davon – immerhin – noch vor Vertragsunterzeichnung, und zwar aus Antragunterlagen vom Mai 2025, die erst im September 2025 öffentlich bekannt wurden. Doch auch hier gilt: Keine öffentliche Debatte, keine echte Beteiligung. Entscheidungen werden getroffen, Beteiligung wird behauptet. Im Antrag zur WEMAG heißt es: „Die Stadt Crivitz und die mea Energieagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH […] beabsichtigen die Entwicklung und Realisierung eines Wärmeversorgungsprojektes […] sowie die Umsetzung von Photovoltaik- und Windenergieprojekten […] insbesondere im Gebiet Crivitz West.“Die Sektorenkopplung – Strom aus Wind für Wärme in der Neustadt – klingt innovativ. Doch wer entscheidet über die Umsetzung? Wer kontrolliert die Einnahmen? Wer schützt die Bürger vor möglichen Belastungen?

In Crivitz kursiert inzwischen ein weiterer Verdacht: Dass die neuen Gesellschaften auch zur Versorgung gescheiterter oder gestrandeter politischer Kandidaten dienen könnten. Die Vielzahl an Gremien, Arbeitsgruppen und neuen Beteiligungsgesellschaften könnte nicht nur Intransparenz, sondern auch neue Posten – fernab öffentlicher Kontrolle schaffen. Die Nähe zwischen Alexander Gamm, der CWG-Fraktion und der Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm wirft Fragen auf.

Crivitz’ Energiezukunft ist zu wichtig, um hinter verschlossenen Türen verhandelt zu werden. Die Bürger verdienen mehr als Informationshäppchen. Sie verdienen Mitsprache, Transparenz und eine Energiepolitik, die nicht nur auf dem Papier gleichberechtigt ist. Die Crivitzer Wärme-GmbH, die Windprojekte Ost und West, die Haushaltslage 2025 – all das sind keine technischen Details, sondern politische Entscheidungen. Entscheidungen, die das Leben der Menschen betreffen. Entscheidungen, die öffentlich diskutiert werden müssen.

Fazit

Die neue Geschäftsordnung und Hauptsatzung gilt ab März 2025

14.April 2025 /P-headli.-cont.-red./436[163(38-22)]/CLA-272/11-2025

Hier im Anschluss die wichtigsten Änderungen und Neuerungen aus der Hauptsatzung vom März 2025

In den Ortsteilen der Stadt Crivitz gibt es bald mehr Mitbestimmung: Für die Ortsteile Gädebehn, Kladow, Basthorst, Augustenhof und Muchelwitz wird eine gemeinsame Ortsteilvertretung Gädebehn gewählt. Jeder Ortsteil soll durch ein Mitglied vertreten sein. Falls sich in einem Ortsteil keine Kandidatin oder kein Kandidat findet, kann die Vertretung auch durch Personen aus den anderen Ortsteilen ergänzt werden. Die Bürgerinnen und Bürger wählen diese fünf Mitglieder direkt – die Wahl findet im September 2025 statt. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende wird aus der Mitte der Vertretung gewählt.

Auch für Wessin, Badegow und Radepohl entsteht eine gemeinsame Ortsteilvertretung Wessin mit ebenfalls fünf direkt gewählten Mitgliedern aus diesen drei Ortsteilen. Die Wahl läuft nach den gleichen Regeln und findet ebenfalls im September 2025 statt.

Die Vorsitzenden dieser Ortsteilvertretungen – oder von ihnen bestimmte Vertreterinnen und Vertreter – erhalten ein Rederecht und dürfen Anträge in der Stadtvertretung und deren Ausschüssen stellen, sofern es um Themen ihrer Ortsteile geht. Die Sitzungen sind öffentlich, und die Vorsitzenden können zudem Einwohnerversammlungen einberufen. Auch dürfen die Ortsteilvertretungen Einspruch einlegen, wenn Entscheidungen der Stadtvertretung das Wohl ihrer Ortsteile negativ beeinflussen.

Die Stadtvertretung arbeitet mit verschiedenen Ausschüssen, die sich aus sieben Personen zusammensetzen – vier Stadtvertreterinnen oder Stadtvertreter sowie bis zu drei sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner. Es gibt keinen Ersatz für diese Mitglieder. Die Stadt hat unter anderem Ausschüsse für Bau, Soziales, Umwelt sowie einen Hauptausschuss.

Darüber hinaus gibt es den Senioren- und Behindertenbeirat, der bis zu zehn engagierte Einwohnerinnen und Einwohner versammelt, die sich für die Belange älterer Menschen und Menschen mit Behinderung einsetzen. Dieser Beirat wird von der Stadtvertretung gewählt und berät zu relevanten Themen. Der oder die Vorsitzende – oder ein bestimmtes Mitglied – nimmt an Stadtratssitzungen teil und hat dort Rederecht und Antragsrecht. Der Beirat tagt mindestens dreimal im Jahr öffentlich.

Für ihr Engagement erhalten die Mitglieder des Senioren- und Behindertenbeirats ein Sitzungsgeld von 40 Euro pro Sitzung, die oder der Vorsitzende sogar 60 Euro. Die Bürgermeisterin bekommt eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.000 Euro. Ihre beiden Stellvertretenden erhalten monatlich 600 bzw. 300 Euro.

Die neue Satzung der Stadt Crivitz tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft – das ist der 13. März 2025. Sie wurde ordnungsgemäß dem Landkreis Ludwigslust-Parchim vorgelegt. Sollte es dabei zu Verfahrensfehlern gekommen sein, können diese innerhalb eines Jahres beanstandet werden.

Die Stadt Crivitz plant neue Grundsteuer-Hebesätze

06.04.April 2025 /P-headli.-cont.-red./434[163(38-22)]/CLA-270/09-2025


Erstmals wird auch die Stadt Crivitz in diesem Jahr die Grundsteuer B nach den neuen Regeln berechnet. Die endgültigen Zahlen gab’s noch nicht, da die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist. Die neuen Grundsteuer-Hebesätze für die Stadt sollen am 7.4.2025 in der Stadtvertretung beschlossen werden, aber es gibt Zweifel an der Aufkommensneutralität. Darüber soll am Montag nochmals in der Stadtvertretung gesprochen werden. Die Ortsteilvertretung Gädebehn hat bereits teilweise gegen eine Erhöhung gestimmt und einige Stadtvertreter wollen dem Antrag ebenfalls nicht zustimmen.

Seit 1.Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage neuer Regeln und neuer Hebesätze erhoben. Die neu berechnete Grundsteuer hat zu vielen Diskussionen und auch zu Verunsicherung geführt.

Stichwort Aufkommensneutralität: Bei der Aufkommensneutralität handelt es sich um eine Empfehlung des Bundes. Das heißt: Städte und Gemeinde müssen sich nicht an diese Empfehlung halten.Die Steuerpflichtigen dürfen nicht übermäßig belastet werden und dabei dürfen ihre Vermögensverhältnisse nicht grundlegend beeinträchtigt werden. „Die Grundsteuer darf nicht zu einer Erdrosselungssteuer werden“, formulierte es das Bundesfinanzministerium. Den Gemeinden sind bei einer Erhöhung der Hebesätze also verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt.

Auch in Crivitz hat man sich Aufkommensneutralität auf die Fahne geschrieben und es soll wegen des klammen Haushalts eine Erhöhung des Hebesatzes von 438% auf 547% geben, wobei der Nivellierungshebesatz bei 438% liegt.

Bei den Messbeträgen aber ist die Stadt außen vor, hier ist das Finanzamt am Zug, da müsste ein Einspruch beim Finanzamt eingelegt werden.

Der Hebesatz wird nach dem Votum der Stadtvertretung festgesetzt. Härtefälle aber kann es gleichwohl geben, Fälle eben, in denen die Grundsteuer deutlich höher ist als in der Vergangenheit.

Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz im Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (§ 7 FAG M-V) verpflichtet die Kommunen, eine gerechte und ausgewogene Verteilung der finanziellen Mittel sicherzustellen. Eine kurzfristige Anpassung der Grundsteuer B würde diesen Grundsatz untergraben, da sie die Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig belastet und die finanzielle Stabilität gefährdet. Die Kommunen sollten sich stattdessen auf langfristige und planbare Maßnahmen konzentrieren, um die finanzielle Handlungsfähigkeit zu sichern.

Das Haushaltsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (§ 2) fordert eine verantwortungsvolle und sozialverträgliche Gestaltung der öffentlichen Finanzen. Eine kurzfristige Erhöhung der Grundsteuer würde die Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig belasten, insbesondere in einer Zeit, in der viele Haushalte bereits mit steigenden Lebenshaltungskosten und wirtschaftlichen Unsicherheiten kämpfen. Dies könnte den sozialen Frieden gefährden und das Vertrauen in die kommunale Verwaltung nachhaltig beeinträchtigen.

Angesichts der genannten rechtlichen und sozialen Aspekte sollten die Kommunen von einer kurzfristigen Anpassung der Grundsteuer abzusehen. Stattdessen sollten nachhaltige und langfristige Maßnahmen ergriffen werden, um die finanzielle Stabilität zu sichern und die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu minimieren. Die Kommunen müssen ihrer Verantwortung gemäß der Kommunalverfassung, dem Haushaltsgesetz und dem Finanzausgleichsgesetz gerecht werden und transparente sowie sozialverträgliche Lösungen verfolgen.

Ist die Stadt Crivitz hier machtlos?

24.Febr.-2025/P-headli.-cont.-red./429[163(38-22)]/CLA-265/04-2025

Es gibt sie nicht nur in Crivitz, wahrscheinlich auch in allen Städten diese vergessenen Häuser. Auf der gestrigen Stadtvertretersitzung im Kladower Gemeinschaftshaus wurde es nochmals deutlich, als sich ein Einwohner über den haltlosen Zustand des Hauses in seiner Nachbarschaft der Breiten Straße 45 beklagte.

Seit ewiger Zeit ist das Haus unbewohnt und bricht von Giebel her langsam zusammen. Die Verkehrssicherungsmaßnahmen des Kreises versperren die Hälfte der Straße und kosten sicherlich auf Dauer richtig viel Steuergeld.

Lösungsansätze die für alle solche Gebäude gelten wurden diskutiert, wie die Einschaltung des Bürgerbeauftragten des Landes oder eine abschließende komplette Enteignung der oder des Eigentümers.

Es ist dramatisch zuschauen zu müssen, wie eine Stadt langsam verfällt an Attraktivität und kleinstädtischem Charme verliert. Die Schmutzecken und Baulücken sind nicht mehr zu übersehen und es bedarf dringend einer Veränderung der Handhabe und Einstellung in der Stadtpolitik.

Hier noch einige typische Beispiele des bestehenden Zustandes.

Der Entwurf der neuen Hauptsatzung lässt auf sich warten

03.Febr.-2025/P-headli.-cont.-red./428[163(38-22)]/CLA-264/03-2025

Die Kommunalwahl am 9. Juni 2024 hat einiges verändert: Die Stadtvertretung von Crivitz wurde neu zusammengesetzt, und dabei endete die bisherige Alleinmehrheit der CWG. Nach dem neuen Wahlergebnis verteilt sich die Sitzanzahl wie folgt: Die CWG stellt künftig 8 Mitglieder, CDU, AfD und BfC jeweils 3.

In der Stadtvertretersitzung am 9. Dezember 2024 wurde die überarbeitete Hauptsatzung der Stadt zur Beratung vorgelegt. Wenn die Kommunalaufsicht keine Änderungen verlangt, wird die Satzung in der aktuellen Fassung bestätigt und nach ihrer Veröffentlichung offiziell gültig.

Sobald die Rechtsaufsicht grünes Licht gegeben hat, schauen wir uns die geplanten Änderungen der Satzung ganz genau an. Eine Übersicht dieser Veränderungen finden Sie in der beigefügten PDF-Datei – dort sind alle Änderungen deutlich in Rot hervorgehoben. Es lohnt sich reinzulesen: Die Anpassungen sind spannend und geben einen Einblick in die möglichen neuen Anforderungen, die auf uns Bürgerinnen und Bürger zukommen könnten.

Die Winterruhe ist vorbei

02.Febr.-2025/P-headli.-cont.-red./427[163(38-22)]/CLA-263/02-2025

Für alle die, die schon lange darauf gewartet haben. Es ist wieder so weit, die Zeit der Winterruhe und des Wartens ist nun auch für uns als Redaktion vorbei.

Wir werden ab Februar in alter Manier wieder Berichte, Artikel und Informationen aus und um Crivitz für euch vorbereiten und anbieten. Das Marerial wird zur Zeit noch redaktionell gesichtet und demnächst für alle Leser bereit gestellt.

Eine zögerliche, öffentliche Entschuldigung eines Abgeordneten am 23.02.2021, aufgrund ungebührlichen Verhaltens

09-März-21/P-headli.-cont.-red./59/8-21

Eine zögerliche, öffentliche Entschuldigung eines Abgeordneten ( Herr Alexander Gamm – Fraktion die LINKE/Heine – auch in Facebook unter Paul Hermann unterwegs) am 23.02.2021 , aufgrund ungebührlichen Verhaltens in der Sitzung vom 07.12.2020, nach mehrmaligen Aufforderungen durch die Betroffenen.

Auf ein ungebührliches Verhalten eines Abgeordneten auf der Stadtvertretersitzung der Stadt Crivitz am 07.12.2020 erfolgte nun am 23.02.2021  im Nachgang, und nach vorheriger Aufforderung der Betroffenen, zum ersten Male, und zum Erstaunen aller Anwesenden und Einwohner,  eine öffentliche Entschuldigung des Abgeordneten.

Es ist das erste Mal das dieser o.g. Abgeordnete sich öffentlich entschuldigt hatte in den letzten sechs Jahren. Wahrscheinlich war der Anlass erstmals hierzu, dass die betroffenen Abgeordneten am 07.12.2020 eine genaue Protokollaufzeichnung verlangt hatten, um weitere strafrechtliche Schritte geltend machen zu können und um dann im Weitern gegen dieses ungebührliche Verhalten verwaltungsrechtlich vorzugehen.  

Um dieser Situation zuvor zu kommen, entschuldigte sich der o.g. Abgeordnete lieber öffentlich. Aber erst nach dem er dazu aufgefordert worden war von den Betroffenen, die nun wirklich strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Schritte ankündigten und einleiten wollten. Das muss wohl dann doch zu viel gewesen sein für den Abgeordneten und so kam dann plötzlich doch noch die zögerliche Entschuldigung.

Es ist nicht das erste Mal das der o.g. Abgeordnete eine ungebührliches Verhalten in Sitzungen der Stadt Crivitz an dem Tag legte, in dieser und in der letzten Legislaturperiode.

Schon früher kam es hin und wieder zu ungebührlichen Verhalten seitens des Abgeordneten, an dieser Stelle seien hier nur einige relevante Beispiele genannt, da sonst die Textzeilen nicht ausreichen würden um auf alles genau eingehen zu können.

Zum Beispiel am 04.11.2015  gegenüber einer Protokollantin; am 25.01.2016 gegenüber einem Abgeordneten; am 07.11.2016 gegenüber der damaligen Amtsvorsteherin; am 29.05.2017 gegenüber den Antragstellern; 2018 war es dann etwas ruhig, wegen der Abberufung aus sämtlichen Ausschüssen der Crivitzer Stadtvertretung und dem Amtsausschuss Crivitz und 2019 war es ebenfalls ruhig ,wegen der bevorstehenden Kommunalwahl;  aber ab 2020 ging es dann weiter, am 17.02.2020 gegenüber den ehemaligen Bürgermeister der Stadt Crivitz; und jüngst am 07.12.2020 gegenüber zwei Abgeordneten und usw….usw….es sind ja noch drei Jahre  Zeit …..

Hier liegt eine krasse Entgleisung des Abgeordneten vor, die von einem besonderen aggressiven Verhalten gegenüber dem anderen Mandatsträger getragen ist (vgl. Hess VGH – 6 TG 3696/89 -, NVwz- RR 1990 S. 371, 372; OVG Lüneburg – 2 B 61/86 -, HSGZ 1987 S. 464,465f.).

Alle diese o.g. Verhaltensweisen führten durch das Wahrnehmen des Ermessen der Versammlungsleitung zu keinerlei  Handlungsweisen gegenüber dem Abgeordneten, außer zuletzt am 23.02.2021.  Wenn es ein Maß für o.g. Verhaltensweisen geben würden, so wäre es schon längst über die Bemessungsgrenzen hinaus überschritten worden. Chancen seit dem 29.05.2017 gab es genug sich zu entschuldigen, warum also erst in der 3. Dekade des 21. Jahrhundert, ist da etwa ein Erkenntnisprozess vollzogen oder ist es nur Wahlkampf ?

Durch die Versammlungsleiterin, Bürgermeisterin (Ehefrau des Abgeordneten) erfolgten keinerlei Ordnungsmaßnahmen wie einen Sachruf oder Rüge mit Ordnungsruf oder Wortentzug. Hieraus ergibt sich schon für die Sitzungen in der Stadtvertretung eine Befangenheit in der Versammlungsleitung.

Die Versammlungsleiterin hat eigentlich die Sitzung objektiv und unparteiisch wahrzunehmen.

Es ist Sache der Versammlungsleitung  bzw. des Gremiums (Sitzung der Stadtvertretung oder Ausschüsse), sich um diese Angelegenheit zu kümmern, da es das Internum eines Selbstverwaltungsorgans betrifft. Die Bürgermeisterin hat dazu gemäß §39 Abs. 2 KV-MV den Vorsitz der Gemeindevertretung/Stadtvertretung wahrzunehmen und ist für die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Sitzungen verantwortlich. Die Geschäftsordnung der Stadt Crivitz regelt dazu im § 10 Ordnungsmaßnahme innerhalb der Sitzung und im § 11 Ordnungsmaßnahmen gegen Zuhörer.

Wenn es um Ordnungsmaßnahmen gegenüber anderen Abgeordneten der Sitzung  der Stadtvertretung geht oder gegen Einwohner in der Einwohnerfragestunde, da handelt die Versammlungsleiterin/ Bürgermeisterin  schnell und häufig über das Maß hinaus, durch Wortentzug oder Maßregelungen, aber wenn es gegen bzw. um die Abgeordneten in der eigene Familie geht, hält man sich ständig großzügig zurück.

Durch die dortigen Formulierungen „kann“ liegt es immer allerdings im ERMESSEN der Bürgermeisterin entsprechend einzuschreiten.

Ungebührliches Verhalten liegt vor, wenn sich ein Gemeindevertreter in einer Art und Weise anderen Mandatsträgern gegenüber benimmt, die für ein gedeihliches Miteinander nicht mehr hinnehmbar sind. Hierzu können Beschimpfungen oder Beleidigungen anderer Gemeindevertreter oder der Verwaltungsleitung gehören (vgl.  OVG Lüneburg – 2 B 61/86 -,C HSGZ 1987 S.464, 465f.; VG Frankfurt – VII/2 G1798/91 -, HSGZ 1991 S. 490,491).

Fazit: Das nennt man dann KULANZ in eigener Sache!!!!

+++ACHTUNG Bürgermeister sollen zukünftig immer mitlesen+++

19-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./25/16-20

Bei Anfragen von Stadt-und Gemeindevertreter [Stdtv.u.Gmvt.] und Ausschussvorsitzenden soll jeder Bürgermeister[BÜ] diese zur Kenntnis bekommen und über die Antwortwege entscheiden,  damit kein Anderer oder eine Fraktion ein Information Vorsprung bekommt!

So heißt es in einer Beschlussvorlage des Amtsausschuss[AA] Crivitz zum 28.10.2020!!! Wir berichten aus den öffentlichen Sitzungen, Vorlagen und Protokollen der Ausschüsse.

Wie kam es dazu?

Kritik kam aus der Stadtvertretung Crivitz und den Hauptausschuss[HA] Amt-Crivitz. Während der Sitzung des HA des AA Crivitz am 30.09.2020 und während der Sitzung der Stadtvertretung Crivitz am 12.10.2020 wurde Kritik geübt, dass Anfragen von Stdtv. nicht in einem angemessenen Zeitraum durch das Amt Crivitz beantwortet werden. Nun, wir erinnern uns, die Opposition war auf der Sitzung in Crivitz am 12.10.2020 nicht dabei und im AA Crivitz sitzen überwiegend die Bürgermeister und gewählte Mitglieder aus den Gemeindevertretungen.

Worum geht es?

Bei derartigen Anfragen besteht häufig Unsicherheit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern [Mi] der Verwaltung, da sie die politischen Hintergründe nicht kennen und auch nicht beeinflussen wollen. Aus diesem Grunde sollte der AA Crivitz zum Umgang mit Anfragen eine verbindliche Regelung schaffen. Unabhängig von der gewünschten Transparenz der Verwaltung (Informationsfreiheitsgesetz [IFG]) muss darauf geachtet werden, dass einzelne Fraktionen sowie einzelne Stdtv.u.Gmvt. keinen Informationsvorsprung vor dem BÜ oder der Stadt- bzw. Gemeindevertretung erhalten [Stdtg.u.Gemvtg.].

Wie soll das nun aussehen?

Anfragen von BÜ in Angelegenheiten ihrer Gemeinde und Ausschussvorsitzenden in Angelegenheiten ihres Fachausschusses werden von den Mitarbeitern. des Amtes innerhalb von 14 Tagen beantwortet. Sofern die Frist nicht eingehalten werden kann, erfolgt eine Zwischennachricht gemäß allg.-Dienst u. Verw.-Anweisung. Antworten an die Ausschussvorsitzenden erhält der BÜ zur Kenntnis. Schriftliche Anfragen aller weiterer Stdtv.u.Gmvt. sowie sachkundigen Einwohnern[skE] werden sofort nach Eingang dem BÜ zur Kenntnis gegeben. Der BÜ entscheidet, ob die Antwort-1.- direkt an den Antragsteller ergeht oder -2.-  über den BÜ zu erfolgen hat.

Sämtliche Antworten an Stdtv.u.Gmvt. sowie skE. erhält der BÜ zur Kenntnis. Er unterrichtet gegebenenfalls alle weiteren Stdtv.u.Gmvt.. Mündliche Anfragen der Stdtv.u.Gmvt. werden vom BÜ auf einer Sitzung der Stdtg.u.Gemvtg. mündlich beantwortet. Das Amt arbeitet dem BÜ rechtzeitig vor der Sitzung zu, soweit ihm die Anfragen schriftlich vorliegen oder soweit bekannt sind.

Fazit: Da kommt eine Menge Informationsflut auf jeden BÜ hinzu! Ist es denn immer richtig, dass der BÜ über alles und jede Vorlage Kenntnis haben muss? Kann das ein ehrenamtlicher BÜ vom Zeitaufwand überhaupt alles bewältigen? Und zum Schluss stellt sich die Frage – Wem nützt das? Dem Amt oder der Stadtvertretung von Crivitz oder den Gemeindevertretungen? Oder werden hier Verantwortlichkeiten einfach weggeschoben? Es wird sicherlich eine spannende Diskussion werden am 28.10.2020!