Die neue Geschäftsordnung und Hauptsatzung gilt ab März 2025

14.April 2025 /P-headli.-cont.-red./436[163(38-22)]/CLA-272/11-2025

Hier im Anschluss die wichtigsten Änderungen und Neuerungen aus der Hauptsatzung vom März 2025

In den Ortsteilen der Stadt Crivitz gibt es bald mehr Mitbestimmung: Für die Ortsteile Gädebehn, Kladow, Basthorst, Augustenhof und Muchelwitz wird eine gemeinsame Ortsteilvertretung Gädebehn gewählt. Jeder Ortsteil soll durch ein Mitglied vertreten sein. Falls sich in einem Ortsteil keine Kandidatin oder kein Kandidat findet, kann die Vertretung auch durch Personen aus den anderen Ortsteilen ergänzt werden. Die Bürgerinnen und Bürger wählen diese fünf Mitglieder direkt – die Wahl findet im September 2025 statt. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende wird aus der Mitte der Vertretung gewählt.

Auch für Wessin, Badegow und Radepohl entsteht eine gemeinsame Ortsteilvertretung Wessin mit ebenfalls fünf direkt gewählten Mitgliedern aus diesen drei Ortsteilen. Die Wahl läuft nach den gleichen Regeln und findet ebenfalls im September 2025 statt.

Die Vorsitzenden dieser Ortsteilvertretungen – oder von ihnen bestimmte Vertreterinnen und Vertreter – erhalten ein Rederecht und dürfen Anträge in der Stadtvertretung und deren Ausschüssen stellen, sofern es um Themen ihrer Ortsteile geht. Die Sitzungen sind öffentlich, und die Vorsitzenden können zudem Einwohnerversammlungen einberufen. Auch dürfen die Ortsteilvertretungen Einspruch einlegen, wenn Entscheidungen der Stadtvertretung das Wohl ihrer Ortsteile negativ beeinflussen.

Die Stadtvertretung arbeitet mit verschiedenen Ausschüssen, die sich aus sieben Personen zusammensetzen – vier Stadtvertreterinnen oder Stadtvertreter sowie bis zu drei sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner. Es gibt keinen Ersatz für diese Mitglieder. Die Stadt hat unter anderem Ausschüsse für Bau, Soziales, Umwelt sowie einen Hauptausschuss.

Darüber hinaus gibt es den Senioren- und Behindertenbeirat, der bis zu zehn engagierte Einwohnerinnen und Einwohner versammelt, die sich für die Belange älterer Menschen und Menschen mit Behinderung einsetzen. Dieser Beirat wird von der Stadtvertretung gewählt und berät zu relevanten Themen. Der oder die Vorsitzende – oder ein bestimmtes Mitglied – nimmt an Stadtratssitzungen teil und hat dort Rederecht und Antragsrecht. Der Beirat tagt mindestens dreimal im Jahr öffentlich.

Für ihr Engagement erhalten die Mitglieder des Senioren- und Behindertenbeirats ein Sitzungsgeld von 40 Euro pro Sitzung, die oder der Vorsitzende sogar 60 Euro. Die Bürgermeisterin bekommt eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.000 Euro. Ihre beiden Stellvertretenden erhalten monatlich 600 bzw. 300 Euro.

Die neue Satzung der Stadt Crivitz tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft – das ist der 13. März 2025. Sie wurde ordnungsgemäß dem Landkreis Ludwigslust-Parchim vorgelegt. Sollte es dabei zu Verfahrensfehlern gekommen sein, können diese innerhalb eines Jahres beanstandet werden.

Die Stadt Crivitz plant neue Grundsteuer-Hebesätze

06.04.April 2025 /P-headli.-cont.-red./434[163(38-22)]/CLA-270/09-2025


Erstmals wird auch die Stadt Crivitz in diesem Jahr die Grundsteuer B nach den neuen Regeln berechnet. Die endgültigen Zahlen gab’s noch nicht, da die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist. Die neuen Grundsteuer-Hebesätze für die Stadt sollen am 7.4.2025 in der Stadtvertretung beschlossen werden, aber es gibt Zweifel an der Aufkommensneutralität. Darüber soll am Montag nochmals in der Stadtvertretung gesprochen werden. Die Ortsteilvertretung Gädebehn hat bereits teilweise gegen eine Erhöhung gestimmt und einige Stadtvertreter wollen dem Antrag ebenfalls nicht zustimmen.

Seit 1.Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage neuer Regeln und neuer Hebesätze erhoben. Die neu berechnete Grundsteuer hat zu vielen Diskussionen und auch zu Verunsicherung geführt.

Stichwort Aufkommensneutralität: Bei der Aufkommensneutralität handelt es sich um eine Empfehlung des Bundes. Das heißt: Städte und Gemeinde müssen sich nicht an diese Empfehlung halten.Die Steuerpflichtigen dürfen nicht übermäßig belastet werden und dabei dürfen ihre Vermögensverhältnisse nicht grundlegend beeinträchtigt werden. „Die Grundsteuer darf nicht zu einer Erdrosselungssteuer werden“, formulierte es das Bundesfinanzministerium. Den Gemeinden sind bei einer Erhöhung der Hebesätze also verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt.

Auch in Crivitz hat man sich Aufkommensneutralität auf die Fahne geschrieben und es soll wegen des klammen Haushalts eine Erhöhung des Hebesatzes von 438% auf 547% geben, wobei der Nivellierungshebesatz bei 438% liegt.

Bei den Messbeträgen aber ist die Stadt außen vor, hier ist das Finanzamt am Zug, da müsste ein Einspruch beim Finanzamt eingelegt werden.

Der Hebesatz wird nach dem Votum der Stadtvertretung festgesetzt. Härtefälle aber kann es gleichwohl geben, Fälle eben, in denen die Grundsteuer deutlich höher ist als in der Vergangenheit.

Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz im Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (§ 7 FAG M-V) verpflichtet die Kommunen, eine gerechte und ausgewogene Verteilung der finanziellen Mittel sicherzustellen. Eine kurzfristige Anpassung der Grundsteuer B würde diesen Grundsatz untergraben, da sie die Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig belastet und die finanzielle Stabilität gefährdet. Die Kommunen sollten sich stattdessen auf langfristige und planbare Maßnahmen konzentrieren, um die finanzielle Handlungsfähigkeit zu sichern.

Das Haushaltsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (§ 2) fordert eine verantwortungsvolle und sozialverträgliche Gestaltung der öffentlichen Finanzen. Eine kurzfristige Erhöhung der Grundsteuer würde die Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig belasten, insbesondere in einer Zeit, in der viele Haushalte bereits mit steigenden Lebenshaltungskosten und wirtschaftlichen Unsicherheiten kämpfen. Dies könnte den sozialen Frieden gefährden und das Vertrauen in die kommunale Verwaltung nachhaltig beeinträchtigen.

Angesichts der genannten rechtlichen und sozialen Aspekte sollten die Kommunen von einer kurzfristigen Anpassung der Grundsteuer abzusehen. Stattdessen sollten nachhaltige und langfristige Maßnahmen ergriffen werden, um die finanzielle Stabilität zu sichern und die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu minimieren. Die Kommunen müssen ihrer Verantwortung gemäß der Kommunalverfassung, dem Haushaltsgesetz und dem Finanzausgleichsgesetz gerecht werden und transparente sowie sozialverträgliche Lösungen verfolgen.

Ist die Stadt Crivitz hier machtlos?

24.Febr.-2025/P-headli.-cont.-red./429[163(38-22)]/CLA-265/04-2025

Es gibt sie nicht nur in Crivitz, wahrscheinlich auch in allen Städten diese vergessenen Häuser. Auf der gestrigen Stadtvertretersitzung im Kladower Gemeinschaftshaus wurde es nochmals deutlich, als sich ein Einwohner über den haltlosen Zustand des Hauses in seiner Nachbarschaft der Breiten Straße 45 beklagte.

Seit ewiger Zeit ist das Haus unbewohnt und bricht von Giebel her langsam zusammen. Die Verkehrssicherungsmaßnahmen des Kreises versperren die Hälfte der Straße und kosten sicherlich auf Dauer richtig viel Steuergeld.

Lösungsansätze die für alle solche Gebäude gelten wurden diskutiert, wie die Einschaltung des Bürgerbeauftragten des Landes oder eine abschließende komplette Enteignung der oder des Eigentümers.

Es ist dramatisch zuschauen zu müssen, wie eine Stadt langsam verfällt an Attraktivität und kleinstädtischem Charme verliert. Die Schmutzecken und Baulücken sind nicht mehr zu übersehen und es bedarf dringend einer Veränderung der Handhabe und Einstellung in der Stadtpolitik.

Hier noch einige typische Beispiele des bestehenden Zustandes.

Der Entwurf der neuen Hauptsatzung lässt auf sich warten

03.Febr.-2025/P-headli.-cont.-red./428[163(38-22)]/CLA-264/03-2025

Die Kommunalwahl am 9. Juni 2024 hat einiges verändert: Die Stadtvertretung von Crivitz wurde neu zusammengesetzt, und dabei endete die bisherige Alleinmehrheit der CWG. Nach dem neuen Wahlergebnis verteilt sich die Sitzanzahl wie folgt: Die CWG stellt künftig 8 Mitglieder, CDU, AfD und BfC jeweils 3.

In der Stadtvertretersitzung am 9. Dezember 2024 wurde die überarbeitete Hauptsatzung der Stadt zur Beratung vorgelegt. Wenn die Kommunalaufsicht keine Änderungen verlangt, wird die Satzung in der aktuellen Fassung bestätigt und nach ihrer Veröffentlichung offiziell gültig.

Sobald die Rechtsaufsicht grünes Licht gegeben hat, schauen wir uns die geplanten Änderungen der Satzung ganz genau an. Eine Übersicht dieser Veränderungen finden Sie in der beigefügten PDF-Datei – dort sind alle Änderungen deutlich in Rot hervorgehoben. Es lohnt sich reinzulesen: Die Anpassungen sind spannend und geben einen Einblick in die möglichen neuen Anforderungen, die auf uns Bürgerinnen und Bürger zukommen könnten.

Die Winterruhe ist vorbei

02.Febr.-2025/P-headli.-cont.-red./427[163(38-22)]/CLA-263/02-2025

Für alle die, die schon lange darauf gewartet haben. Es ist wieder so weit, die Zeit der Winterruhe und des Wartens ist nun auch für uns als Redaktion vorbei.

Wir werden ab Februar in alter Manier wieder Berichte, Artikel und Informationen aus und um Crivitz für euch vorbereiten und anbieten. Das Marerial wird zur Zeit noch redaktionell gesichtet und demnächst für alle Leser bereit gestellt.