Die neue Geschäftsordnung und Hauptsatzung gilt ab März 2025

14.April 2025 /P-headli.-cont.-red./436[163(38-22)]/CLA-272/11-2025

Hier im Anschluss die wichtigsten Änderungen und Neuerungen aus der Hauptsatzung vom März 2025

§ 2 Ortsteile

Für die Ortsteile Gädebehn, Kladow, Basthorst, Augustenhof und Muchelwitz wird eine Ortsteilvertretung Gädebehn gewählt. Sie besteht aus 5 Mitgliedern; je Ortsteil ein Vertreter. Wenn kein Vertreter aus den einzelnen Ortsteilen wählbar ist, können entsprechend weitere Vertreter aus den anderen Ortsteilen gewählt werden.

Die oder der Vorsitzende der Ortsteilvertretung oder ein von der Ortsteilvertretung bestimmter Vertreter hat in der Stadtvertretung und in den Ausschüssen das Rede- und Antragsrecht, soweit Angelegenheiten des Ortsteiles betroffen sind.

(6) Die Sitzungen der Ortsteilvertretungen sind öffentlich. § 4 Abs. 2 gilt entsprechend.

(7) Die Vorsitzenden der Ortsteilvertretungen können Einwohnerversammlungen für ihre Ortsteile einberufen, zu denen die Bürgermeisterin einzuladen ist.

(8) Die Ortsteilvertretungen können Widerspruch gegen Beschlüsse der Stadtvertretung einlegen, sofern diese das Wohl der jeweiligen Ortsteile beeinträchtigen.

§ 6 Beratende Ausschüsse und weitere Ausschüsse

(1) Die Ausschüsse der Stadtvertretung setzen sich aus sieben Mitgliedern, davon mindestens vier Stadtvertretern und maximal drei sachkundigen Einwohnern zusammen. Es werden keine Stellvertreter der Ausschussmitglieder gewählt.

(2) Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet:

VorsitzBauausschuss
Michael RenkerAusschussvorsitzender26.02.2015CWG
Mitglieder
Normund Hans Martin BehningAusschussmitglied13.08.2024AfD
Niclas Leon FronkAusschussmitglied13.08.2024CWG
Kurt PekrulAusschussmitglied22.07.2019CWG
Sachkundige Einwohner
Rico BlohmSachkundiger Einwohner13.08.2024BfC
Alexander GammSachkundiger Einwohner13.08.2024CWG
Henryk KrügerSachkundiger Einwohner22.07.2019CDU
VorsitzSozialausschuss
Doreen WestphalAusschussvorsitzende22.07.2019CWG
Mitglieder
Hagen Thore CzaudernaAusschussmitglied13.08.2024AfD
Andreas RüßAusschussmitglied22.07.2019CWG
Uwe ZiemannAusschussmitglied13.08.2024AfD
Sachkundige Einwohner
Michaela SchöneweißSachkundige Einwohnerin13.08.2024BfC
Beate WernerSachkundige Einwohnerin13.08.2024CDU
Jörg WurlichSachkundiger Einwohner13.08.2024
VorsitzUmweltausschuss
Hans-Jürgen HeineAusschussvorsitzender17.07.2024BfC
Mitglieder
Niclas Leon FronkAusschussmitglied13.08.2024CWG
Kurt PekrulAusschussmitglied02.09.2022CWG
Andreas RüßAusschussmitglied22.07.2019CWG
Sachkundige Einwohner
Matthias GüßmannSachkundiger Einwohner13.08.2024CDU
Nora HartlöhnerSachkundige Einwohnerin13.08.2024AfD
Karin PyrekSachkundige Einwohnerin13.08.2024CWG
VorsitzHauptausschuss
Britta Brusch-GammAusschussvorsitzende01.09.2014CWG
Mitglieder
Thomas BardenhagenAusschussmitglied15.09.2016CDU
Normund Hans Martin BehningAusschussmitglied13.08.2024AfD
Markus EichwitzAusschussmitglied13.08.2024CWG
Hans-Jürgen HeineAusschussmitglied26.02.2015BfC
Michael RenkerAusschussmitglied26.02.2015CWG
Andreas RüßAusschussmitglied22.07.2019CWG

§ 6a Senioren- und Behindertenbeirat

(1) Auf der Grundlage des § 41a Kommunalverfassung M-V wird ein Senioren- und Behindertenbeirat der Stadt Crivitz gebildet.

(2) Der Senioren- und Behindertenbeirat setzt sich aus bis zu 10 Einwohnern der Stadt Crivitz zusammen, die Mitglieder in Vereinen, Verbänden, Selbsthilfeorganisationen und Initiativen sind sowie Einzelpersonen, welche die Interessen der Seniorinnen und Senioren sowie von Menschen mit Behinderungen allen Alters der Stadt Crivitz vertreten, zusammen.

(3) Der Senioren- und Behindertenbeirat wird durch die Stadtvertretung Crivitzgewählt und gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Amtsperiode beträgt 5 Jahre.

(4) Der Senioren- und Behindertenbeirat berät die Stadtvertretung und ist in Entscheidungen bei Angelegenheiten, die die Seniorinnen und Senioren bzw. Menschen mit Behinderungen betreffen, anzuhören. Die oder der Vorsitzende oder ein vom Senioren- und Behindertenbeirat bestimmtes Mitglied kann an den Sitzungen der Stadtvertretung und der Fachausschüsse teilnehmen und hat in Angelegenheiten der Senioreninnen und Senioren sowie der Menschen mit Behinderungen ein Rede- und Antragsrecht. Der Senioren- und Behindertenbeirat tagt mindestens 3 x im Jahr in öffentlicher Sitzung. § 4 Abs. 2 gilt entsprechend.

§ 8 Entschädigungen

(8) Die Mitglieder des Senioren- und Behindertenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Senioren- und Behindertenbeirates ein Sitzungsgeld in Höhe von 40,00 Euro. Die oder der Vorsitzende des Senioren- und Behindertenbeirates erhält für jede geleitete Sitzung des Senioren- und Behindertenbeirates ein Sitzungsgeld in Höhe von 60,00 Euro.

§ 11 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Stadt Crivitz, den 13.03.2025 Im Original gez. Brusch-Gamm Bürgermeisterin Verfahrensvermerk: Die Hauptsatzung der Stadt Crivitz wurde dem Landkreis Ludwigslust Parchim als untere Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) angezeigt. Hiermit wird die Hauptsatzung der Stadt Crivitz öffentlich bekannt gemacht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht bei Verletzung von Anzeige-, Genehmigungsoder Bekanntmachungsvorschriften

https://www.amt-crivitz.de/export/sites/crivitz/pdf/crivitz/satzungen/Geschaeftsordnung-der-Stadtvertretung-Crivitz-05.03.2025.pdf

https://www.amt-crivitz.de/export/sites/crivitz/pdf/crivitz/satzungen/1.-Satzung-zur-Aenderung-Hauptsatzung-Stadt-Crivitz-copy.pdf

Die Stadt Crivitz plant neue Grundsteuer-Hebesätze

06.04.April 2025 /P-headli.-cont.-red./434[163(38-22)]/CLA-270/09-2025


Erstmals wird auch die Stadt Crivitz in diesem Jahr die Grundsteuer B nach den neuen Regeln berechnet. Die endgültigen Zahlen gab’s noch nicht, da die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist. Die neuen Grundsteuer-Hebesätze für die Stadt sollen am 7.4.2025 in der Stadtvertretung beschlossen werden, aber es gibt Zweifel an der Aufkommensneutralität. Darüber soll am Montag nochmals in der Stadtvertretung gesprochen werden. Die Ortsteilvertretung Gädebehn hat bereits teilweise gegen eine Erhöhung gestimmt und einige Stadtvertreter wollen dem Antrag ebenfalls nicht zustimmen.

Seit 1.Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage neuer Regeln und neuer Hebesätze erhoben. Die neu berechnete Grundsteuer hat zu vielen Diskussionen und auch zu Verunsicherung geführt.

Stichwort Aufkommensneutralität: Bei der Aufkommensneutralität handelt es sich um eine Empfehlung des Bundes. Das heißt: Städte und Gemeinde müssen sich nicht an diese Empfehlung halten.Die Steuerpflichtigen dürfen nicht übermäßig belastet werden und dabei dürfen ihre Vermögensverhältnisse nicht grundlegend beeinträchtigt werden. „Die Grundsteuer darf nicht zu einer Erdrosselungssteuer werden“, formulierte es das Bundesfinanzministerium. Den Gemeinden sind bei einer Erhöhung der Hebesätze also verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt.

Auch in Crivitz hat man sich Aufkommensneutralität auf die Fahne geschrieben und es soll wegen des klammen Haushalts eine Erhöhung des Hebesatzes von 438% auf 547% geben, wobei der Nivellierungshebesatz bei 438% liegt.

Bei den Messbeträgen aber ist die Stadt außen vor, hier ist das Finanzamt am Zug, da müsste ein Einspruch beim Finanzamt eingelegt werden.

Der Hebesatz wird nach dem Votum der Stadtvertretung festgesetzt. Härtefälle aber kann es gleichwohl geben, Fälle eben, in denen die Grundsteuer deutlich höher ist als in der Vergangenheit.

Der Gleichmäßigkeitsgrundsatz im Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (§ 7 FAG M-V) verpflichtet die Kommunen, eine gerechte und ausgewogene Verteilung der finanziellen Mittel sicherzustellen. Eine kurzfristige Anpassung der Grundsteuer B würde diesen Grundsatz untergraben, da sie die Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig belastet und die finanzielle Stabilität gefährdet. Die Kommunen sollten sich stattdessen auf langfristige und planbare Maßnahmen konzentrieren, um die finanzielle Handlungsfähigkeit zu sichern.

Das Haushaltsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (§ 2) fordert eine verantwortungsvolle und sozialverträgliche Gestaltung der öffentlichen Finanzen. Eine kurzfristige Erhöhung der Grundsteuer würde die Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig belasten, insbesondere in einer Zeit, in der viele Haushalte bereits mit steigenden Lebenshaltungskosten und wirtschaftlichen Unsicherheiten kämpfen. Dies könnte den sozialen Frieden gefährden und das Vertrauen in die kommunale Verwaltung nachhaltig beeinträchtigen.

Angesichts der genannten rechtlichen und sozialen Aspekte sollten die Kommunen von einer kurzfristigen Anpassung der Grundsteuer abzusehen. Stattdessen sollten nachhaltige und langfristige Maßnahmen ergriffen werden, um die finanzielle Stabilität zu sichern und die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu minimieren. Die Kommunen müssen ihrer Verantwortung gemäß der Kommunalverfassung, dem Haushaltsgesetz und dem Finanzausgleichsgesetz gerecht werden und transparente sowie sozialverträgliche Lösungen verfolgen.

Ist die Stadt Crivitz hier machtlos?

24.Febr.-2025/P-headli.-cont.-red./429[163(38-22)]/CLA-265/04-2025

Es gibt sie nicht nur in Crivitz, wahrscheinlich auch in allen Städten diese vergessenen Häuser. Auf der gestrigen Stadtvertretersitzung im Kladower Gemeinschaftshaus wurde es nochmals deutlich, als sich ein Einwohner über den haltlosen Zustand des Hauses in seiner Nachbarschaft der Breiten Straße 45 beklagte.

Seit ewiger Zeit ist das Haus unbewohnt und bricht von Giebel her langsam zusammen. Die Verkehrssicherungsmaßnahmen des Kreises versperren die Hälfte der Straße und kosten sicherlich auf Dauer richtig viel Steuergeld.

Lösungsansätze die für alle solche Gebäude gelten wurden diskutiert, wie die Einschaltung des Bürgerbeauftragten des Landes oder eine abschließende komplette Enteignung der oder des Eigentümers.

Es ist dramatisch zuschauen zu müssen, wie eine Stadt langsam verfällt an Attraktivität und kleinstädtischem Charme verliert. Die Schmutzecken und Baulücken sind nicht mehr zu übersehen und es bedarf dringend einer Veränderung der Handhabe und Einstellung in der Stadtpolitik.

Hier noch einige typische Beispiele des bestehenden Zustandes.

Der Entwurf der neuen Hauptsatzung lässt auf sich warten

03.Febr.-2025/P-headli.-cont.-red./428[163(38-22)]/CLA-264/03-2025

Die Kommunalwahl am 9. Juni 2024 brachte für die Stadt Crivitz eine neu aufgestellte Stadtvertretung. Diese neue Sitzverteilung in der Stadtvertretung beendete die bis zu diesem Zeitpunkt vorhandene absolute Mehrheit der CWG. Nach der Kommunalwahl hat die CWG 8 Sitze, die CDU 3, die AfD 3 und das BfC ebenfalls 3 Sitze.

Auf der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz am Montag 09.12.2024 wurde die neue Hauptsatzung der Stadt Crivitz zur Beratung gestellt. Sofern es keine Änderungshinweise der Kommunalaufsicht gibt, wird diese neue Hauptsatzung in der vorliegenden Form bestätigt und mit Veröffentlichung rechtswirksam.

Mit den Veränderungen und den neuen Inhalten werden wir uns nach der Bestätigung durch die Rechtsaufsicht im Detail beschäftigen. Hier die neue Hauptsatzung mit den geplanten Veränderungen. Diese geplanten Änderungen sind in der beigefügten PDF Datei rot geschreiben. Ist schon sehr interessant und lesenswert, welche zusätzlichen Belastungen auf die Crivitzer Bürger möglicherweise zukommen werden.

Die Winterruhe ist vorbei

02.Febr.-2025/P-headli.-cont.-red./427[163(38-22)]/CLA-263/02-2025

Für alle die, die schon lange darauf gewartet haben. Es ist wieder so weit, die Zeit der Winterruhe und des Wartens ist nun auch für uns als Redaktion vorbei.

Wir werden ab Februar in alter Manier wieder Berichte, Artikel und Informationen aus und um Crivitz für euch vorbereiten und anbieten. Das Marerial wird zur Zeit noch redaktionell gesichtet und demnächst für alle Leser bereit gestellt.