22.Mai -2024/P-headli.-cont.-red./377[163(38-22)]/CLA-214/52-2024

Nach fünf Jahren Arbeit der hauptamtlichen Rechnungsprüfung mit ca. 40 Jahresabschlüssen im Amt Crivitz + Hagenow – Land sollen jetzt noch acht Jahresabschlüsse vom Amt Zarrentin hinzukommen.
Zu diesem Zeitpunkt stehen lediglich zwei Mitarbeiter in Crivitz und einer in Hagenow-Land zur Verfügung. Kurioserweise ist das Amt Crivitz seit drei Jahren nicht in der Lage, seine eigenen Jahresabschlüsse zu erfüllen. Was für ein Wagnis und eine Überschätzung der eigenen Kapazität, nur um die Anforderungen für ein Rechnungsprüfungsamt zu erfüllen? Damit ein Beamter weiterhin als Fachbereichsleiter tätig sein kann und später Amtsleiter werden kann.
Es fehlen seit dem 01.01.2023 noch ca. 17 *aufgestellte*, *geprüfte* und *festgestellte* Jahresabschlüsse seit 2020 für die Kommunen. Seit dem 31.05.2024 müssten weitere 19 Jahresabschlüsse des Jahres 2023 aufgestellt vorliegen, wie es die Kommunalverfassung M-V vorsieht. Es gibt insgesamt 36 fehlende Beschlussvorlagen für Jahresabschlüsse der Gemeinden im Amt Crivitz für eine genaue Haushaltsplanung der Folgejahre Jahre 2025 bis heute. Dabei handelt es sich hierbei um einen klaren Verstoß gegen das Gesetz, doch niemand reagiert darauf. Es ist wahrscheinlich, dass die Behörden in MV bei vorliegenden Beschwerden im Amt Crivitz in absehbarer Zeit genauer hinschauen müssen!
Der Jahresabschluss der Kommunen in MV ist ein wichtiger Bestandteil des kommunalen Haushaltsrechts, das seit dem 1. Januar 2012 nach den Regeln der kommunalen Doppik geführt wurde. Gemäß Kommunalverfassung MV § 60 (4) ist der Jahresabschluss innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Dies bedeutet, dass dieser bis spätestens 31.05. des Folgejahres aufzustellen ist und bis zum 31.12. durch die Gemeinde- bzw. Stadtvertretung festzustellen ist. Eine Verlängerung des Termins ist seit dem 31.12.2022 nicht mehr möglich! Seit der Einführung der Doppik 2012, die eine nachhaltige Steuerung der Haushaltswirtschaft anstrebt, ist es dem Amt Crivitz nicht gelungen, dieses Element bei den 17 Gemeinden +Amt +Schulverband umfassend zur Geltung kommen zu lassen.
Warum wird in *aufgestellt*, *geprüft* und *festgestellt*, unterschieden? Nun, die Jahresabschlüsse gelten als aufgestellt, wenn sie durch das Rechnungsprüfungsamt erarbeitet wurden. Danach wird in einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Crivitz der Entwurf des Rechnungsprüfungsamtes geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk verabschiedet. Erst dann können die Gemeinden diesen Entwurf durch einen Beschluss endgültig feststellen. Deshalb sind diese wichtigen Unterschiede von großer Bedeutung – aber egal, in Amt Crivitz fehlen seit 2020 viele Vorlagen in allen drei Kategorien. Genau an dieser Stelle liegt das Dilemma.
Nur ein aktueller Jahresabschluss nach dem Gesetz ermöglicht es, die Leistungsfähigkeit und den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune für die Haushaltsplanungen der Folgejahre zu erkennen und dient als wesentliche Grundlage für Dritte zur Vergabe von FÖRDERMITTELN und Zuschüssen. Ein möglicher Grund für den Verlust von Fördermitteln und Zuschüssen bei fehlenden Jahresabschlüssen der Kommunen in MV ist, dass einige Zuwendungen an bestimmte Bedingungen geknüpft sind, die durch den Jahresabschluss nachgewiesen werden müssen. Wenn die Kommunen den Jahresabschluss nicht rechtzeitig vorlegen, können sie die Erfüllung der Bedingungen nicht belegen und riskieren, dass die Zuwendungen zurückgefordert oder verrechnet werden.
Das Amt Crivitz schloss 2021 mit dem Amt Hagenow-Land einen Kooperationsvertrag zur Rechnungsprüfung ab, um die Jahresabschlüsse im Amtsbereich Crivitz endlich voranzubringen. Benötigt werden im Amt Crivitz pro Jahr 19 Jahresabschlüsse und im Bereich Hagenow-Land weitere 20, insgesamt also 37. Zu diesem Zweck wurde zusätzlich ein Rechnungsprüfungsamt gegründet, Mitarbeiter eingestellt und ein Beamter ernannt, der nicht an das Weisungsrecht gebunden ist, um so 20 bis 30 Prüfungen im Jahr zu schaffen.
Nun also werden es 47 Prüfungen pro Jahr sein, durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV M-V zur Inanspruchnahme eines Rechnungsprüfungsamtes für die örtliche Prüfung. Die Ämter Hagenow-Land und Zarrentin vereinbaren, dass sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben das Rechnungsprüfungsamt Crivitz beauftragen werden. Das Amt Zarrentin besteht aus vier Gemeinden: Gallin, Kogel, Lüttow-Valluhn, Vellahn sowie der Stadt Zarrentin am Schaalsee. Für die Rechnungsprüfung werden noch ein Amt, ein Schulverband und ein Planungsverband herangezogen. Insgesamt sind also acht Jahresabschlüsse ab 2020 hinzugekommen.
Kommentar/Resümee
„Politik ist der Versuch, die Zeit zwischen zwei Steuererhöhungen zu überbrücken.“ Wolfram Weidner

Worin liegt das Problem? Ist es eine Gesetzesignoranz, eine Vorgehensweise oder sogar eine Überforderung der Verwaltung? Wie lange wird dieser Zustand voraussichtlich anhalten?
Der Jahresabschluss soll die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune darstellen und die Ergebnisse der Haushaltswirtschaft nachweisen. Über Jahre fehlende Jahresabschlüsse sind keine FORMALIE, sondern ein Verstoß gegen gesetzlich normierte Haushaltsgrundsätze und lassen Zweifel an der geordneten Haushaltswirtschaft der betreffenden Kommunen aufkommen. Die Verwendung eingesetzter Steuermittel wird ohne aktuelle Jahresabschlüsse nicht transparent nachgewiesen. Die Doppik soll eigentlich einen erhöhten Transparenzgrad über das Vermögen, deren Bewertung und die Abschreibungen ermöglichen, um eine höhere Informationsdichte für die finanzpolitischen Entscheidungen in der Zukunft zu gewährleisten. Diese wichtigen Elemente der kommunalen Doppik können bei jahrelangen fehlenden Jahresabschlüssen nicht so zur Wirkung kommen.
Das kann zu verschiedenen Nachteilen führen, wie:
–Mangelnde Transparenz über die aktuelle genaue Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune
–Verzögerung bei der Entlastung des jeweiligen Bürgermeisters
–Erschwerte Haushaltsplanung für die Folgejahre 2025/26
–Verlust von Fördermitteln oder Zuschüssen für notwendige Investitionsvorhaben
–Rechtliche Konsequenzen oder Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden.
Auch der Landesrechnungshof des Landes MV hat diese Handhabung mehrfach angemahnt. Die gesetzlichen Bestimmungen und Fristen zum Einreichen der Jahresabschlüsse sind vom Gesetzgeber eindeutig formuliert, mit Stichtagen vorgeschrieben und werden seit Jahren nicht im Amt Crivitz eingehalten. Wann werden endlich alle Aufsichtsbehörden die notwendigen Maßnahmen ergreifen?
Eine Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft für die Rechnungsprüfung kann mit dem derzeitigen Personalbestand nicht die Aufgaben erfüllen. Ab Juni 2024 werden zusätzliche Personal- und Verwaltungsausgaben anfallen, die die Kommunen durch ihre Amtsumlage finanzieren müssen, was letztlich auch die Steuerzahler tragen werden.
