Es gibt sie nicht nur in Crivitz, wahrscheinlich auch in allen Städten diese vergessenen Häuser. Auf der gestrigen Stadtvertretersitzung im Kladower Gemeinschaftshaus wurde es nochmals deutlich, als sich ein Einwohner über den haltlosen Zustand des Hauses in seiner Nachbarschaft der Breiten Straße 45 beklagte.
Seit ewiger Zeit ist das Haus unbewohnt und bricht von Giebel her langsam zusammen. Die Verkehrssicherungsmaßnahmen des Kreises versperren die Hälfte der Straße und kosten sicherlich auf Dauer richtig viel Steuergeld.
Lösungsansätze die für alle solche Gebäude gelten wurden diskutiert, wie die Einschaltung des Bürgerbeauftragten des Landes oder eine abschließende komplette Enteignung der oder des Eigentümers.
Es ist dramatisch zuschauen zu müssen, wie eine Stadt langsam verfällt an Attraktivität und kleinstädtischem Charme verliert. Die Schmutzecken und Baulücken sind nicht mehr zu übersehen und es bedarf dringend einer Veränderung der Handhabe und Einstellung in der Stadtpolitik.
Hier noch einige typische Beispiele des bestehenden Zustandes.
Wurde von Anfang an falsch kalkuliert oder gerechnet? Oder gibt es noch weitere zusätzliche Features, die nachträglich hinzugefügt wurden, um einen gehobenen Standard zu gewährleisten? Wurde das Leistungsverzeichnis für die Erstellung der Leistungen erweitert? Gab es mehrere Entwurfsplanungen?
Egal, gleichwohl, der Steuerzahler und die nachfolgenden Generationen in Crivitz werden es zwangsläufig bezahlen müssen! Die Sportstättenförderung ermöglicht für dieses Projekt eine Förderung in Höhe von bis zu max. 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu beantragen.
Im Oktober 2021 wurde der Beschluss gefasst, die Sanierung/Modernisierung der Sportanlage an der Grundschule „Fritz-Reuter“ durchzuführen, u. a. eine Sprintgerade, Rundlaufbahn, Weitsprunganlageund eine Multifunktionsfläche. Damals wurden die Bruttobaukosten geschätzt auf etwa 260.000 €. Die Vergabe der Planungsleistungen für die Modernisierung des Schulsportplatzes der Grundschule erfolgte unmittelbar im März 2022 an das Büro Tiefbauprojekt Schwerin, mit einem Bruttoauftragswert von 41.110,31 €. Das Programm der Sportstättenförderung läuft am 30.10.2025 aus. Bis zu diesem Zeitpunkt muss das Vorhaben fertiggestellt und komplett abgerechnet sein.
Kurioserweise wurde in den vergangenen 24 Monaten in keinem Gremium des Stadtparlaments über dieses Thema diskutiert, geschweige denn, dass jemand die Ursache für den rasanten Preisanstieg ermittelte und erklärt hat. Unmittelbar nach dem Grundsatzbeschluss im Oktober 2021 (öffentliche Beratung in der Stadtvertretung) wurde das Thema ausschließlich im Hauptausschuss (nicht-öffentlich-BV 521/22) im April 2022 beraten und sofort die Vergabe der Planungsleistungen veranlasst.
Es erfolgte zunächst die Vergabe der Leistungsphasen 1 bis 4 (Genehmigungsplanung) mit der Option der Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9. So wurde im Hauptausschuss damals festgelegt, dass eine erneute Beschlussfassung nicht erforderlich sei. Im September 2022 fand lediglich eine kurze Abstimmung über den Bauantrag im Bauausschuss statt, mit einer Entwurfsplanung oder Genehmigungsplanung, die noch einen Fußballplatz und Kleinspielfeld vorsahen. Das alles wurde nicht alles klar beschrieben, bevor das Vorhaben gänzlich von der Oberfläche verschwand.
Erst wieder im Februar 2023 tauchte das Thema wieder in abgeänderter Form zum Haushaltsplan auf, allerdings mit 63.200 € Ausgaben (gab es weitere Entwürfe?) und neuen Gesamtkosten ca. 429.000 € laut letztem Leistungsverzeichnis. Unmittelbar danach verschwand das gesamte Vorhaben wieder von der Bildfläche bis kurz vor der Kommunalwahl im März 2024. Da tauchte es wieder auf, nur in abgewandelter Form im Haushaltsplan 2024, nun beliefen sich die Gesamtkosten laut aktuellem Leistungsverzeichnis plötzlich schon auf ca. 500.000 €. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden bereits 240.000 € ausgegeben und weitere 332.853 € geplant, sodass die Gesamtplanung der Baukosten jetzt schon 572.853 € betägt.
Die Folgekosten wurden bisher nicht in den Blick genommen, denn sie betragen jährlich mindestens ca. 25.000 € Abschreibungen (welche erwirtschaftet werden müssen) sowie die zurzeit noch gültigen Personalkosten für den Sportstättenwart (Sportplatz Grundschule) von etwa 6.000 €. Hinzukommen dürften noch etwa 4.000 € für Aufwendungen von Sach- und Dienstleistungen (laufende Unterhaltung).
Nur zum Vergleich:Die jährlichen Folgekosten im Jahr 2024 betragen für den:
– den Ausweichsportplatz (Neubau) etwa 45.000 €,
– den Sportplatz Geschwister-Scholl-Platz ca. 30.000 €,
– Sportplatz Regionale Schule (Neustadt) etwa 27.000 €,
– Sportplatz der Grundschule (Altstadt) ca. 35.000 € (nach der Fertigstellung).
Und die jährlichen Folgekosten im Jahr 2024 betragen für die:
– die Turnhalle Geschwister-Scholl-Platz etwa 53.000 €,
– die Turnhalle Regionale Schule (Neustadt) ca. 94.000 €,
– die Turnhalle Grundschule Crivitz etwa 36.000 €.
Für diese Sportstätten werden vermutlich wieder ab nächstes Jahr Gesamteinnahmen durch Nutzungsgebühren und Zuwendungen von etwa 140.000 € zur Verfügung stehen, aber dann sicherlich jährliche Gesamtaufwendungen von etwa 320.000 €. Es zeichnet sich bereits jetzt ein jährliches Defizit von etwa -180.000 € ab.
Unabhängig von den Kosten und der Tatsache, dass die Sportstätten sicherlich ihre Notwendigkeit und Bedeutung und ihre Erhaltung haben, sollte man den Bürgern die Pläne und Kostensteigerungen erläutern und benennen, um sie in Diskussionen einzubeziehen und mittragen zu lassen.
Transparenz ist eine Voraussetzung für erfolgreiche Politik. Oder?
Kommentar/Resümee der Redaktion
„Bürgerbeteiligung kann teuer sein. Keine Bürgerbeteiligung kann teuer werden.“ (Andreas Paust Vorsitzender des Kompetenzzentrums Bürgerbeteiligung)
Nur ein Beispiel zum Vergleich:
Die Gesamtkosten für den Ausweichsportplatzes (Neubau) 2015 beliefen sich auf ca. 837.000 € und die Summe der Fördermittel für dieses Projekt betrug lediglich 365.000 € (eine Förderung von ca. 40 %). Also betrug der Eigenanteil der Stadt Crivitz ( des Steuerzahlers) etwa 470.000 €.
Die gesamten Aufwendungen seit 2014 (Herstellung + Folgekosten) betragen etwa 1.290.000€ und dem stehen gegenüber aber nur Einnahmen von (Eigenanteil+ Nutzungsgebühren+ Zuwendungen) etwa 1.032.258€.
Die jährlichen Folgekosten betragen von 2014 bis 2024:
Die Zahlen von 2014 bis 2021 stammen aus den Jahresabschlüssen und die Zahlen von 2022 bis 2024 aus den Haushaltsplänen, da derzeit nur die Jahresabschlüsse der Stadt Crivitz bis zum Jahr 2021 vorliegen, nach 12 Jahren der Doppik Einführung.
–Aufwendungen (Abschreibungen/Personalkosten/laufende Unterhaltung +GWG) = ca. 453.000 €
–Einnahmen (Nutzungsgebühren/Zuwendungen/Anlagen Umbuchungen) = ca. 196.000 € (davon reine Nutzungsgebühren ca. 10.000€)
Seit 10 Jahren trägt die Stadt Crivitz (also der Steuerzahler) die jährliche Differenz zu dieser Sportstätte in Höhe von ca. -25.800 €, wobei die Einnahmen insgesamt seit 2014 fast unverändert geblieben sind.
Das Thema der Einnahmen (Nutzungsgebühren) für den Ausweichsportplatz wird seit 10 Jahren unter den Tisch gekehrt, weil es politisch zu brisant sein könnte für die Parteien und Wählergruppen und Auswirkungen auf die nächste Wahl haben kann. Dies ist nur ein Beispiel für eine Sportstätte von sieben in der Stadt Crivitz und einer der Gründe, warum die Stadt Crivitz mit einer der höchsten Steuersätze seit 10 Jahren im Amtsbereich Crivitz hat!
Es ist erstaunlich, dass nicht einmal die vollständige Genehmigungsplanung, genauer gesagt das aktuelle Leistungsverzeichnis (Sportplatz Grundschule) in einem Gremium der Stadt Crivitz öffentlich besprochen wurde, sondern nur die Kostenerhöhungen. Dies gilt auch für die im Jahr 2024 beschlossenen Steuererhöhungen (Grund+ Gewerbesteuer) und die folgenden Erhöhungen, denn die nächste Generation wird dafür bezahlen müssen.
Transparenz ist eine Voraussetzung für erfolgreiche Politik. Oder?
Während bundesweit die steigenden Baupreise und Bauzinsen, die Lieferengpässe und die erhebliche Verschärfung der Finanzierungsbedingungen die Investitionstätigkeit belasten, befindet sich die Stadt Crivitz auf einem gänzlich anderen Kurs.
Folgende Investitionen wurden für 2024 beschlossen:
– Kauf Grundstück für Regenrückhaltebecken OT Wessin= 17.000 €;
– Planung Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen, Lindenallee= 30.000 €;
– FFW Crivitz-Fahrzeug (TLF16/25) = 320.000 €;
– FFW Crivitz – Beschaffung der LF 20=480.000,00 €;
Folgende Investitionen sind bereits beschlossen ab 2026:
– barrierefreie Erschließung und Umgestaltung des Eingangsbereiches für die Regionale Schule =464.200,00 €;
-Fassadensanierung inkl. Windfänge und Einbau außen liegender Sonnenschutz für die Regionale Schule = 366.700,00 €.
Offen sind dagegen die Planungen der Investitionen ab 2027:
– Regenentwässerung Parchimer Straße =ca. 130.000 €
– Umbau und Neubaugestaltung Marktplatz in Crivitz= ca. ???Mio.€€
-Erschließung des Gebiets B-Plan Trammer Straße (Vogelviertel) für neue Wohnhäuser ca.=500.000 €
-Neue 2. Zufahrt als „Bahn-“ Überführung oder Übergang für das Vogelviertel = ca. 1,3 Mio. €
-Erschließung – B-Plan „Auf dem Mühlenberg“ + neue Wohnbauflächen = ca. 360.000 €.
Hier hat man wahrscheinlich heimlich eine Glaskugel und kann in die Zukunft schauen bis 2027 oder will auf den letzten Meter alles ausgeben, bevor sich vielleicht im Juni 2024 die Mehrheitsverhältnisse im Stadthaus ändern könnten!
Die Investitionsquote 2018 betrug 290 %, 2019= 335 %, 2020 = 381 %, 2021 = 185 %, 2022= 276 %, 2023= 310 % und 2024= ca. 140 %. Die Prognose für 2025 liegt nur bei ca. 130 % nach den vorliegenden Ermächtigungen und weiterführenden Planungen aufgrund der mangelnden Liquidität.
Diese hohen Investitionsquoten an Investitionen der letzten sieben Jahre decken nicht nur den Wertverlust des Anlagevermögens ab, sondern sind weit über die reine Substanzerhaltung hinausgegangen. Um den Wertverlust des Anlagevermögens auszugleichen, sollte die Investitionsquote im Idealfall nur 100 % betragen, da die steigenden Abschreibungen in der Haushaltsführung der Stadt Crivitz erwirtschaftet werden müssen.
Die erhöhten Abschreibungen auf die überdurchschnittlichen Investitionen werden den Ergebnishaushalt der Stadt Crivitz in den kommenden Jahren zusätzlich belasten.
Die Investitionsprojekte von 2018 bis 2024, die sich jährlichen auf 17 bis 25 Projekte belaufen, werden auch den Finanzhaushalt der Stadt Crivitz ab dem 31.12.2025 in die Knie zwingen.
Es handelt sich nicht mehr um einen Investitionsstau, sondern um ein wirtschaftliches Handeln über die eigenen Verhältnisse hinaus.
Resümee/ Kommentar
„Wenn man in die falsche Richtung läuft, hat es keinen Zweck, das Tempo zu verdoppeln.“Birgit Breuel
Es soll das entscheidende Bauboomjahr für den Wahlkampf 2024 werden, um sich Monumente für die Ewigkeit zu errichten. Seit sieben Jahren liegt die Investitionsquote der Stadt von 140 % bis 400 % und gleichzeitig sind die regulären Ausgaben im Haushalt (Personal, Bauhof, Reinigung, Verwaltung, Bewirtschaftungen) exorbitant gestiegen. Dies führt zu einer enormen Belastung des Finanz- und Ergebnishaushalts und mindert die Liquidität und erhöht die Schulden.
Die nachfolgenden Abgeordneten werden daher ab dem 09.06.2024 nur noch wenig Möglichkeiten haben für eine weite Gestaltung für die nächsten Jahre. Durch diese Herangehensweise geht jeder öffentliche Haushalt eines Tages in die Knie und das wird ab dem 31.12.2025 in der Stadt Crivitz vollständig der Fall sein.
Außer Bauvorhaben zu planen und mit Vergabeverfahren die determinierte einheimische Unternehmerschaft wohlwollend zu fördern und zusätzlich die Steuern zu erhöhen, um diese dann mit vollem Einsatz auszugeben, gab es keine weiteren nennenswerten Initiativen von CWG -Crivitz und die LINKEN / Heine außer Ankündigungen. Oder sich dann in den folgenden Baueinweihungen sichtbar zu spiegeln. Steuergelder vollmundig ausgeben, um damit zu glänzen, kann wirklich jeder. Allerdings bleibt jedoch die Frage, was nach fünf Jahren bleibt. In unserem Fall sind es hohe Schulden und Ausgaben, jedoch keine Liquidität und Rücklagen mehr, doch der Wunsch, noch mehr zu bauen und auszugeben!
Die Mehrheitsfraktionen von CWG – Crivitz und die LINKE/Heine wollen ihre Baupläne umsetzen, ungeachtet aller Bedenken und Folgen für die Entwicklung und gefährden damit die finanzielle Existenz von städtischen Einrichtungen für die Zukunft. Die nachfolgende Generation sollte nicht nur für Zins und Tilgung arbeiten, sondern auch eine Gestaltung und Ausgestaltung ihres Umfeldes vornehmen können. Dies wird ihnen durch die aktuellen Planungen für die Folgejahre genommen.
Die Bürgermeisterin ist so unruhig, da sie seit 2019 die Schulbuchvergaben und Arbeitsheftebeschaffung für die Schuljahre immer wieder selbst in die Hand nehmen will. Wie in den vergangenen Jahren kann sie nicht einmal 14 Tage warten, bis die nächste turnusmäßige Sitzung der Stadtvertretung Crivitz stattfindet, und lässt sich wieder einmal vorzeitig vier neue Vollmachten für ERMÄCHTIGUNGEN vom beschließenden Hauptausschuss erteilen. Damit sie die Schulbuchvergaben und Arbeitsheftebeschaffung unter ihrer eigenen Kontrolle hat. Die Bürgermeisterin hat sich seit 2019 in 27 Beschlüssen die Erteilung von Ermächtigungen zur Vergabe von Aufträgen erteilen lassen.
Das Erstaunliche dabei ist, dass einige der Ermächtigungen, die auf der Basis von freihändigen Vergaben erteilt wurden, ohne Angabe von Gründen endeten. Etwa 30 % dieser Ermächtigungen betreffen die Schulbuchvergabe und die Beschaffung von Arbeitsheften. Zur Handhabung für diese Aufgaben wurde bewusst durch die Mehrheitsfraktionen ([WG] Wählergemeinschaft CWG – Crivitz und die LINKE/Heine) die Hauptsatzung eigens geändert, um die Befugnisse der Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm (WG-Fraktion CWG – Crivitz) massiv zu erweitern.
So wurde eigens dafür 2022 die neue Änderung der Hauptsatzung bekannt gegeben, wonach die Bürgermeisterin eigenständig Entscheidungen treffen kann, bis zu einer Wertgrenze von 5.000 € bei Verträgen und einmaligen Dienstleistungen und bis 1.000 € bei wiederkehrenden Leistungen pro Monat. Es gab seit der deutschen Wiedervereinigung keinen Bürgermeister in Crivitz, der so viel Entscheidungsgewalt besaß über finanzielle Mittel, um Aufträge ohne Kontrolle durch demokratische Gremien zu vergeben.
Erstaunlich ist natürlich auch, dass bei der Schulbuchvergabe und bei der Beschaffung von Arbeitsheften die Vergaben fast alle freihändig erfolgten und dass diese Summen dafür einfach in mehrere kleinen Lose aufgeteilt wurden. Wie derzeit in den einzelnen Losen von 5.200 €,12.700 €,7.800 € und 11.100 €. Bei der Durchführung der freihändigen Vergabe wenden sich Auftraggeber an mehrere ausgewählten Unternehmen und fordern zu einer Angebotsabgabe auf. Mit diesen verhandelt er dann über die festgesetzten Auftragsbedingungen hinsichtlich Preises und Leistung. Im Unterschwellenbereich, was hier überwiegend die Anwendung findet, regeln Wertgrenzen, ob eine freihändige Vergabe gesetzlich erlaubt ist.
Bei einem Auftragswert nur bis zu 10.000 € können ohne Angabe von Gründen und Erklärungen freihändig vergeben werden. Für Liefer- und Dienstleistungen liegt der Schwellenwert für eine freihändige Vergabe bei 20.000 €. Eine Direktvergabe ist nach § 14 VgV möglich, wenn zwingende und dringende unvorhersehbare Gründe vorliegen, sodass die Mindestfristen nicht eingehalten werden können. Oft wurde dieser Grund dafür verwendet, um die Handhabung zu rechtfertigen, wie auch in der aktuellen Begründung, um die Vergabe zeitlich unabhängig von den Sitzungen planen zu können.
Die Aufträge wurden in der Regel von der CONCORDIS Jahn & Windisch GmbH (Gesellschafter: Sven Jahn und Uwe Windisch) in Wessin OT von Crivitz ausgeführt, welche sich bei den Serviceleistungen durchsetzen konnte.
Das Buchpreisbindungsgesetz schreibt in § 7 Abs. 3 vor, dass die Nachlässe für Schulbücher für den Schulunterricht, die zu Eigentum der öffentlichen Hand im Rahmen einer Sammelbestellung angeschafft werden, gewährt werden müssen. Bei einer Auftragsmenge von 25.000,00 € oder weniger erhalten man einen Rabatt von 8 bis 13 % und bei einer Auftragsmenge von 25.000,00 € oder mehr einen Rabatt von 13 bis 15 %. Bei Bestellwerten von unter 25.000, 40.000 bzw. 50.000 €, ist häufig eine, auf den örtlichen Buchhandel, beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb vorgesehen. Innerhalb der sogenannten „Kleinstaufträgen“ kann auf das förmliche Verfahren oft verzichtet werden, da es sich um Aufträge mit einem Wert von unter 25.000 € handelt. Es kann auch eine freihändige Vergabe erfolgen.
Ortsansässige Buchhandlungen haben gegenüber nicht ortsansässigen keinen Vorteil, jedenfalls sagt das Gesetz, dass es ausdrücklich verbietet, ortsansässige Händler gegenüber Ortsfremden zu bevorzugen. Die Ortsansässigkeit eines Bieters in der Stadt oder im Landkreis ist für sich genommen kein objektives Zuschlagskriterium. Die Kommune darf keine Bieter bevorzugen, die für die Abwicklung des Schulbuchauftrages besonders geeignet erscheinen. Auch ein mögliches „Mehr an Eignung“ darf bei der Eignungsprüfung und der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden.
Die meisten Auftraggeber der öffentlichen Hand meinen, dass ein „Vor-Ort-Service“ oder ein Ansprechpartner vor Ort für die Beschaffung von Schulbüchern nicht erforderlich ist. Sie bewerten die Serviceleistungen nicht ortsansässiger Buchhändler höher als die von ortsansässigen. Nur durch zusätzliche Angebote für den Kundendienst und die Serviceleistungen wie die Einsortierhilfe, Etikettierung, die Folierung von Schulbüchern oder auch die Entsorgung von alten Schulbüchern kann man besonders überzeugen.
Wir dürfen gespannt sein, wie das Rennen, das zwingend im Jahr 2023 stattfindet und durch eine Ermächtigung und eine freihändige Vergabe gekennzeichnet ist, verläuft!
Die Arroganz der Macht und die Bequemlichkeit, die von ihr ausgeht! Die Arroganz, die mit Macht einhergeht, und die Bequemlichkeit, die sie mit sich bringt.
Der Grundtenor des Handelns und Wirkens der CWG und LINKE erstreckt sich seit ca. 49 Monaten auf die Erweiterung/Erteilung von „Ermächtigungen“ und „Verfügungen“, um Diskussionen sowie eventuelle Einsprüche/Vorbehalte zu Sachverhalten zu vermeiden. Die Ausdehnung der eigenen Herrschaft (72 % Mehrheit) und Einflussnahme auf Vergabeentscheidungen im finanziellen Kernbereiche ist das wesentliche Ziel.
Abgesehen davon, großflächige und teure Bauprojekte zu planen und mit Vergabeverfahren die determinierte einheimische Unternehmerschaft wohlwollend zu fördern, genauer gesagt, die Finanzausgaben im Haushalt zu erhöhen und Rekommunalisierung durchzuführen, gab es kaum Initiativen.
Wie auch in der anstehenden Hauptausschusssitzung am 12.06.2022. Ein wichtiges Thema: Vorab erteilte Ermächtigungen für die Bürgermeisterin von Crivitz zur Beschaffung und Vergabe von Aufträgen! Die Teilnahme an Wettbewerben im Land und Kreis und die Einreichung von Förderanträgen sowie die Initiativen aus der Antragslyrik sind die eigentlichen Ideengeber.
Die Möglichkeiten, die finanziellen Spielräume eines Bürgermeisters zeitlich begrenzt zu erhöhen, waren innerhalb der Coronapandemie begreiflich, aber nicht für immer. Es würde sonst eine permanente Konzentration der Macht entstehen, die schwer zu beaufsichtigen ist. Das erzeugt Ohnmacht bei allen anderen. Die Verwaltung ist erfreut, da es weniger störende Nachfragen gibt. Kommunale Selbstverwaltung und Kontrolle sieht anders aus.
Es besteht die Möglichkeit, dass der Spielraum für Ansichten, einer eventuellen unangemessenen Begünstigung von Einzelnen oder auch nur ein dahin gehender Eindruck, zunimmt.