Die vergessene Feuerwehrgebührensatzung – Wenn Bürokratie zur Gefahr wird!

02.Juni 2025 /P-headli.-cont.-red./447[163(38-22)]/CLA-283/22-2025

Seit mittlerweile 50 Monaten schwebt eine ungeklärte und brisante Frage über Crivitz: Warum gibt es immer noch keine angepasste Feuerwehrgebührensatzung? Die Stadt Crivitz, die CWG-Fraktion und einer ihrer führenden Vertreter Markus Eichwitz, der gleichzeitig aktuell ehrenamtlicher Amtswehrführer und erster Bürgermeister ist, stehen im Zentrum eines beispiellosen Verwaltungsversagens. Während Bürger seit Jahren auf eine überfällige Korrektur drängen, bleibt die CWG-geführte Stadtspitze inaktiv und ignoriert die offensichtlichen gesetzlichen Vorgaben.

Dabei wurde die Problematik bereits 2021 von der Opposition angesprochen. Die damalige Opposition forderte eine dringende Überarbeitung und wies klar auf die Gefahren einer überalterten Feuerwehrgebührensatzung hin. Doch die CWG – Crivitz und der damalige Stadtfeuerwehrchef Eichwitz blockierten die Diskussion, unterstützt durch den damaligen zweiten Bürgermeister Hans-Jürgen Heine und die Fraktion DIE LINKE/Heine. Der Antrag wurde mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt, unter anderem mit der Aussage der damaligen Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm, dass „alle diesbezüglichen Satzungen im Amt Crivitz bereits in naher Zukunft überarbeitet werden“. Ein Versprechen, das – wie so viele vorher – gebrochen wurde.

Eines der größten Versprechen kam dabei von Amtsvorsteherin Iris Brincker, die im Jahr 2021 an einer Sitzung der Stadtvertretung teilnahm und betonte, dass die Satzung „in naher Zukunft überarbeitet“ werde. Eine klare Ansage – doch leider blieb es bei bloßen Worten. Seit dieser Zeit wurde weder eine Anpassung vorgenommen noch eine rechtssichere Kalkulation erstellt. Die Situation ist seitdem nicht nur unverändert, sondern hat sich aufgrund neuer Herausforderungen sogar verschlechtert.

Dabei ist die Feuerwehrgebührensatzung von zentraler Bedeutung. Feuerwehreinsätze sind nicht immer kostenlos. Während die Stadt selbstverständlich für Einsätze zur Brandbekämpfung und Rettung von Menschen aufkommt, gibt es viele Fälle, in denen Gebühren erhoben werden müssen. Beispielsweise bei Fehlalarmen, wenn ein automatischer Feuermelder grundlos auslöst, oder bei Einsätzen wie Türöffnungen, wenn sich jemand ausgesperrt hat. Auch bei der Beseitigung von Ölspuren, die eine Gefahr im Straßenverkehr darstellen, dürfen Kosten berechnet werden. Doch dafür braucht es eine rechtlich einwandfreie Feuerwehrgebührensatzung, die klar festlegt, welche Einsätze kostenpflichtig sind und wie hoch diese Kosten ausfallen dürfen.

Doch genau diese Satzung ist in Crivitz seit 16 Jahren nicht aktualisiert worden. Das stellt ein gewaltiges rechtliches Problem dar. Laut dem Kommunalabgabengesetz (§ 6 KAG M-V) müssen Gebühren spätestens alle drei Jahre überprüft und angepasst werden. Wird dies unterlassen, besteht die reale Gefahr, dass die gesamte Gebührensatzung ungültig wird. Damit könnte jeder Bürger Einspruch gegen Feuerwehrrechnungen einlegen – mit hoher Aussicht auf Erfolg. Sollte ein Verwaltungsgericht entscheiden, dass die Gebühren unrechtmäßig erhoben wurden, müsste das Amt Crivitz sämtliche Kosten zurückzahlen. Eine finanzielle Katastrophe für die Stadt und ihre Gemeinden.

Doch warum hält die Stadt Crivitz seit vier Jahren an dieser Untätigkeit fest? Warum ignoriert die CWG – Crivitz die gesetzlichen Vorschriften? Ist es eine bewusste Vermeidung unpopulärer Entscheidungen? Denn eine korrekte Kalkulation der Feuerwehrgebühren könnte für einige Bürger höhere Kosten bedeuten. Oder mangelt es schlicht an Fachkompetenz in der Verwaltung? Fakt ist: Die Stadt Crivitz verstößt seit Jahren gegen geltendes Recht.

Diese Problematik betrifft nicht nur die Stadt Crivitz, sondern den gesamten Amtsbereich. Von den 17 Gemeinden im Amtsbereich Crivitz im Amt der Zukunft, haben die meisten völlig überalterte Feuerwehrsatzungen. Zehn Kommunen arbeiten noch mit Satzungen aus dem Jahr 2005, weitere aus 2006, 2007 oder 2008. Sollte es zu einer rechtlichen Überprüfung kommen, drohen Rückerstattungen in großem Stil und erhebliche Kosten für die Stadtverwaltung.

Doch statt sich um dieses Problem zu kümmern, werden stattdessen hohe Summen für neue Fahrzeuge ausgegeben. Allein 180.000 EUR wurden für einen neuen Einsatzleitwagen für die Amtswehrführung im Haushaltsjahr 2025 veranschlagt. Ein modernes Fahrzeug, sicherlich wichtig für die Feuerwehr – doch wie sollen diese Kosten gedeckt werden, wenn die Gebühren rechtlich gar nicht belastbar sind? Gleichzeitig erhalten hochrangige ehrenamtliche Amtsträger wie Markus Eichwitz (der als Amtswehrführer und als erster Bürgermeister der Stadt Crivitz) eine direkte Verantwortung mitträgt jährlich bis zu 15.000 EUR an Aufwandsentschädigungen, davon allein 8.000 EUR als Amtswehrführer – ohne Sitzungsgeld sowie Fahrkosten – aber dafür Abgabenfrei und dennoch gibt es bis heute keine einzige rechtssichere Anpassung der Satzung. Doch die Frage bleibt: Warum bleibt eine so grundlegende Verwaltungsaufgabe weiterhin liegen? Sind persönliche oder parteipolitische Interessen wichtiger als eine funktionierende Feuerwehrfinanzierung?

Nun müsste dringend gehandelt werden, um das Problem zu lösen. Doch die CWG – Crivitz und Markus Eichwitz scheinen sich der Brisanz nicht bewusst zu sein. Die Lösung liegt eigentlich auf der Hand:

  1. Eine sofortige Überprüfung aller Feuerwehrgebührensatzungen im Amtsbereich.
  2. Eine rechtssichere Kalkulation gemäß § 6 KAG M-V zur Anpassung der Gebühren.
  3. Einbindung externer Experten, z. B. Fachleute der Kommunalberatung und Service GmbH (KUBUS), um Fehler zu vermeiden.
  4. Verbindliche Fristen, sodass die Satzung nicht weiter ignoriert wird.

Doch die große Frage bleibt: Wird sich bis zur nächsten Wahl der Amtswehrführung in knapp 34 Monaten überhaupt etwas ändern? Wird Markus Eichwitz weiterhin gewählt, oder gibt es im Amt künftig eine neue Führung? Eine weitere Legislaturperiode von 6 Jahren ohne Anpassung der Feuerwehrgebühren könnte dem Amtsbereich Crivitz Millionen kosten und für Frust bei Feuerwehrleuten und Bürgern sorgen.

Fazit:

Hinter verschlossenen Türen – Wie der Crivitzer Bauausschuss seine Bürger im Dunkeln lässt!

15.Mai 2025 /P-headli.-cont.-red./442[163(38-22)]/CLA-278/17-2025

„Die große Funkmast-Posse – ein Lehrstück in Intransparenz“

Nach 26 Monaten ist es wieder soweit: Das Thema „Funkmast“ taucht im Bauausschuss auf – natürlich im nicht öffentlichen Teil, denn Transparenz ist in Crivitz ungefähr so verbreitet wie Sonnenschein im November.

Und wer hält sich wie gewohnt raus? Ortsteilvorsitzender Daniel Itze, ein Meister des Wegduckens. Unpopuläre Themen wie Windräder, Solaranlagen und Funkmasten? Nicht sein Metier. In Wessin wird ohnehin seit sieben Monaten nicht mehr beraten – warum auch? Die alte Ortsteilvertretung sitzt immer noch im Amt, eine Wahl gab es seit 340 Tagen nicht, aber die monatliche Aufwandsentschädigung fließt natürlich weiter.

Doch jetzt wird es ernst: Neue gesetzliche Vorgaben stehen an, der Landkreis wird ungeduldig, und eine weitere Verschleppung hilft nicht mehr. Die Pachtverträge? Angeblich längst unterzeichnet. Das politische Pokerspiel ist verloren – und das wusste auch die CWG-Crivitz schon vor der Wahl.

Und wer mischt natürlich wieder mit? Alexander Gamm, einst Bauausschussvorsitzender (Die LINKE), Gatte der Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm, heute dank der CWG-Crivitz ihr neuer Fraktionär mit erneutem Sitz im Bauausschuss – und immer noch auf Facebook als Paul Hermann unterwegs mit seinen politischen Kommentaren. Die Kunst des Verzögerns, Verschleppens und Vergessens beim Funkmast hat er als ehemaliger Bauausschussvorsitzender quasi erfunden – doch jetzt ist Schluss damit. Die Zustimmung im Ausschuss gilt zwar nicht als sicher, aber ist verwaltungsrechtlich nicht mehr zu verhindern – auch ohne die Ortsteilvertretung Wessin!

Natürlich wird das Ganze als „gesunder Kompromiss“ verkauft, während man sich hinter dem Landkreis LUP versteckt. Die CDU-Opposition? Abwartend, enthaltend – oder plötzlich doch positiv gestimmt. Schließlich geht es um ein ansässiges Unternehmen und Aufträge, und man pflegt ja ein gutes Miteinander mit CWG-Crivitz und dem Bündnis für Crivitz.

Seit Jahren wurde um den Standort des 5G-Funkmastes gerungen, doch ernsthafte Gegenargumente? Untersuchungen? Fehlanzeige! Jetzt wird die Verantwortung einfach auf den Landkreis abgewälzt. Bereits am 07.12.2022 verkündete Herr Itze in Wessin lapidar: „Wir können dagegen nichts machen!“ – oder genauer: „Der Landkreis erteilt die Genehmigung!“ Wusste er da schon vom neuen Standort? Antwort: Höchstwahrscheinlich JA.

Die Bauprojektierung war am 12.10.2022 abgeschlossen, die Antragsunterlagen gingen am 12.12.2022 in Bearbeitung. Die Vorverträge für die Pacht? Vermutlich längst unterschrieben. Und das Fatale: Die Stadt Crivitz wusste seit Januar 2023 Bescheid. Doch bis zum Ablauf der Frist am 31.03.2023 musste plötzlich alles rasant gehen. Der Hauptausschuss tagt erst im April, die Stadtvertretung Ende April – und die Bürger? Die bekamen die Unterlagen erst am 11.03.2023 kurz zu Gesicht. Viel zu spät! Heimlichkeit in der Fastenzeit? Nein, das ist gewohnte Praxis in Crivitz.

Die Kommunalverfassung fordert eigentlich frühzeitige öffentliche Informationen, doch wer glaubt, dass sich daran in den letzten zwölf Monaten nach der Kommunalwahl 2024 in Crivitz noch etwas ändern wird, glaubt auch an Märchen.

Baurechtlich liegt das Vorhaben im Außenbereich und fällt unter § 35 BauGB. Öffentliche Belange dürfen nicht entgegenstehen, die Erschließung muss gesichert sein – und natürlich dient es der öffentlichen Versorgung. Also: Alles passt!

  • Kein Nachweis über die Reichweite der Immissionen nötig!
  • Keine Prognose über elektromagnetische Strahlung!
  • Keine Prüfung naturschutzrechtlicher Aspekte!

Plötzlich ist alles geregelt. Fehlt nur noch der Beschluss und das Siegel.

  • „Die akustische Emission der Lüftergruppen bleibt im Rahmen.“
  • „Die elektromagnetischen Felder sind so gering, dass sich Personen unbegrenzt unterhalb des Turms aufhalten können.“

Jeder Diplom-Ingenieur der Hochfrequenztechnik dürfte darüber entweder lachen oder weinen.

Und weiter geht’s mit der Standortwahl:

  • „Unter Berücksichtigung aller Randbedingungen ist dieser Standort der einzig darstellbare.“

Natürlich! Denn wenn man privilegiert ist, kann man das einfach so schreiben.

Doch Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit? Fehlanzeige. Glaubwürdigkeit? Fraglich. Die Stadt Crivitz kann keine rechtlichen Gründe gegen die Privilegierung vorbringen – und will es vielleicht auch gar nicht.

Ist die Stadt Crivitz hier machtlos?

24.Febr.-2025/P-headli.-cont.-red./429[163(38-22)]/CLA-265/04-2025

Es gibt sie nicht nur in Crivitz, wahrscheinlich auch in allen Städten diese vergessenen Häuser. Auf der gestrigen Stadtvertretersitzung im Kladower Gemeinschaftshaus wurde es nochmals deutlich, als sich ein Einwohner über den haltlosen Zustand des Hauses in seiner Nachbarschaft der Breiten Straße 45 beklagte.

Seit ewiger Zeit ist das Haus unbewohnt und bricht von Giebel her langsam zusammen. Die Verkehrssicherungsmaßnahmen des Kreises versperren die Hälfte der Straße und kosten sicherlich auf Dauer richtig viel Steuergeld.

Lösungsansätze die für alle solche Gebäude gelten wurden diskutiert, wie die Einschaltung des Bürgerbeauftragten des Landes oder eine abschließende komplette Enteignung der oder des Eigentümers.

Es ist dramatisch zuschauen zu müssen, wie eine Stadt langsam verfällt an Attraktivität und kleinstädtischem Charme verliert. Die Schmutzecken und Baulücken sind nicht mehr zu übersehen und es bedarf dringend einer Veränderung der Handhabe und Einstellung in der Stadtpolitik.

Hier noch einige typische Beispiele des bestehenden Zustandes.

Aus den ursprünglich 260.000 € im Jahr 2021 geschätzten Bruttobaukosten werden schließlich ca. 572.000 € tatsächliche Baukosten im Jahr 2024!

05.August -2024/P-headli.-cont.-red./407[163(38-22)]/CLA-243/82-2024

Wurde von Anfang an falsch kalkuliert oder gerechnet? Oder gibt es noch weitere zusätzliche Features, die nachträglich hinzugefügt wurden, um einen gehobenen Standard zu gewährleisten? Wurde das Leistungsverzeichnis für die Erstellung der Leistungen erweitert? Gab es mehrere Entwurfsplanungen?

Egal, gleichwohl, der Steuerzahler und die nachfolgenden Generationen in Crivitz werden es zwangsläufig bezahlen müssen! Die Sportstättenförderung ermöglicht für dieses Projekt eine Förderung in Höhe von bis zu max. 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu beantragen.

Im Oktober 2021 wurde der Beschluss gefasst, die Sanierung/Modernisierung der Sportanlage an der Grundschule „Fritz-Reuter“ durchzuführen, u. a. eine Sprintgerade, Rundlaufbahn, Weitsprunganlage und eine Multifunktionsfläche. Damals wurden die Bruttobaukosten geschätzt auf etwa 260.000 €. Die Vergabe der Planungsleistungen für die Modernisierung des Schulsportplatzes der Grundschule erfolgte unmittelbar im März 2022 an das Büro Tiefbauprojekt Schwerin, mit einem Bruttoauftragswert von 41.110,31 €. Das Programm der Sportstättenförderung läuft am 30.10.2025 aus. Bis zu diesem Zeitpunkt muss das Vorhaben fertiggestellt und komplett abgerechnet sein.

Kurioserweise wurde in den vergangenen 24 Monaten in keinem Gremium des Stadtparlaments über dieses Thema diskutiert, geschweige denn, dass jemand die Ursache für den rasanten Preisanstieg ermittelte und erklärt hat. Unmittelbar nach dem Grundsatzbeschluss im Oktober 2021 (öffentliche Beratung in der Stadtvertretung) wurde das Thema ausschließlich im Hauptausschuss (nicht-öffentlich-BV 521/22) im April 2022 beraten und sofort die Vergabe der Planungsleistungen veranlasst.

Es erfolgte zunächst die Vergabe der Leistungsphasen 1 bis 4 (Genehmigungsplanung) mit der Option der Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9. So wurde im Hauptausschuss damals festgelegt, dass eine erneute Beschlussfassung nicht erforderlich sei. Im September 2022 fand lediglich eine kurze Abstimmung über den Bauantrag im Bauausschuss statt, mit einer Entwurfsplanung oder Genehmigungsplanung, die noch einen Fußballplatz und Kleinspielfeld vorsahen. Das alles wurde nicht alles klar beschrieben, bevor das Vorhaben gänzlich von der Oberfläche verschwand.

Erst wieder im Februar 2023 tauchte das Thema wieder in abgeänderter Form zum Haushaltsplan auf, allerdings mit 63.200 € Ausgaben (gab es weitere Entwürfe?) und neuen Gesamtkosten ca. 429.000 € laut letztem Leistungsverzeichnis. Unmittelbar danach verschwand das gesamte Vorhaben wieder von der Bildfläche bis kurz vor der Kommunalwahl im März 2024. Da tauchte es wieder auf, nur in abgewandelter Form im Haushaltsplan 2024, nun beliefen sich die Gesamtkosten laut aktuellem Leistungsverzeichnis plötzlich schon auf ca. 500.000 €. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden bereits 240.000 € ausgegeben und weitere 332.853 € geplant, sodass die Gesamtplanung der Baukosten jetzt schon 572.853 € betägt.

Die Folgekosten wurden bisher nicht in den Blick genommen, denn sie betragen jährlich mindestens ca. 25.000 € Abschreibungen (welche erwirtschaftet werden müssen) sowie die zurzeit noch gültigen Personalkosten für den Sportstättenwart (Sportplatz Grundschule) von etwa 6.000 €. Hinzukommen dürften noch etwa 4.000 € für Aufwendungen von Sach- und Dienstleistungen (laufende Unterhaltung).

Nur zum Vergleich: Die jährlichen Folgekosten im Jahr 2024 betragen für den:

– den Ausweichsportplatz (Neubau) etwa 45.000 €,

– den Sportplatz Geschwister-Scholl-Platz ca. 30.000 €,

– Sportplatz Regionale Schule (Neustadt) etwa 27.000 €,

– Sportplatz der Grundschule (Altstadt) ca. 35.000 € (nach der Fertigstellung).

Und die jährlichen Folgekosten im Jahr 2024 betragen für die:

– die Turnhalle Geschwister-Scholl-Platz etwa 53.000 €,

– die Turnhalle Regionale Schule (Neustadt) ca. 94.000 €,

– die Turnhalle Grundschule Crivitz etwa 36.000 €.

Für diese Sportstätten werden vermutlich wieder ab nächstes Jahr Gesamteinnahmen durch Nutzungsgebühren und Zuwendungen von etwa 140.000 € zur Verfügung stehen, aber dann sicherlich jährliche Gesamtaufwendungen von etwa 320.000 €. Es zeichnet sich bereits jetzt ein jährliches Defizit von etwa -180.000 € ab.

Unabhängig von den Kosten und der Tatsache, dass die Sportstätten sicherlich ihre Notwendigkeit und Bedeutung und ihre Erhaltung haben, sollte man den Bürgern die Pläne und Kostensteigerungen erläutern und benennen, um sie in Diskussionen einzubeziehen und mittragen zu lassen.

Transparenz ist eine Voraussetzung für erfolgreiche Politik. Oder?

Kommentar/Resümee der Redaktion

„Bürgerbeteiligung kann teuer sein. Keine Bürgerbeteiligung kann teuer werden.“ (Andreas Paust Vorsitzender des Kompetenzzentrums Bürgerbeteiligung)

Nur ein Beispiel zum Vergleich:

Die Gesamtkosten für den Ausweichsportplatzes (Neubau) 2015 beliefen sich auf ca. 837.000 € und die Summe der Fördermittel für dieses Projekt betrug lediglich 365.000 € (eine Förderung von ca. 40 %). Also betrug der Eigenanteil der Stadt Crivitz ( des Steuerzahlers) etwa 470.000 €.

Die gesamten Aufwendungen seit 2014 (Herstellung + Folgekosten) betragen etwa 1.290.000€ und dem stehen gegenüber aber nur Einnahmen von (Eigenanteil+ Nutzungsgebühren+ Zuwendungen) etwa 1.032.258€.

Die jährlichen Folgekosten betragen von 2014 bis 2024:

Die Zahlen von 2014 bis 2021 stammen aus den Jahresabschlüssen und die Zahlen von 2022 bis 2024 aus den Haushaltsplänen, da derzeit nur die Jahresabschlüsse der Stadt Crivitz bis zum Jahr 2021 vorliegen, nach 12 Jahren der Doppik Einführung.

Aufwendungen (Abschreibungen/Personalkosten/laufende Unterhaltung +GWG) = ca. 453.000 €

Einnahmen (Nutzungsgebühren/Zuwendungen/Anlagen Umbuchungen) = ca. 196.000 € (davon reine Nutzungsgebühren ca. 10.000€)

Seit 10 Jahren trägt die Stadt Crivitz (also der Steuerzahler) die jährliche Differenz zu dieser Sportstätte in Höhe von ca. -25.800 €, wobei die Einnahmen insgesamt seit 2014 fast unverändert geblieben sind.

Das Thema der Einnahmen (Nutzungsgebühren) für den Ausweichsportplatz wird seit 10 Jahren unter den Tisch gekehrt, weil es politisch zu brisant sein könnte für die Parteien und Wählergruppen und Auswirkungen auf die nächste Wahl haben kann. Dies ist nur ein Beispiel für eine Sportstätte von sieben in der Stadt Crivitz und einer der Gründe, warum die Stadt Crivitz mit einer der höchsten Steuersätze seit 10 Jahren im Amtsbereich Crivitz hat!

Es ist erstaunlich, dass nicht einmal die vollständige Genehmigungsplanung, genauer gesagt das aktuelle Leistungsverzeichnis (Sportplatz Grundschule) in einem Gremium der Stadt Crivitz öffentlich besprochen wurde, sondern nur die Kostenerhöhungen. Dies gilt auch für die im Jahr 2024 beschlossenen Steuererhöhungen (Grund+ Gewerbesteuer) und die folgenden Erhöhungen, denn die nächste Generation wird dafür bezahlen müssen.

Transparenz ist eine Voraussetzung für erfolgreiche Politik. Oder?

Teil 3-Haushalt Crivitz „2024-“ Investitionen! Die Realität und die Zukunft bis 2027! Das ist die Sache mit dem Geld.

24.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./346[163(38-22)]/CLA-183/21-2024

Während bundesweit die steigenden Baupreise und Bauzinsen, die Lieferengpässe und die erhebliche Verschärfung der Finanzierungsbedingungen die Investitionstätigkeit belasten, befindet sich die Stadt Crivitz auf einem gänzlich anderen Kurs.

Folgende Investitionen wurden für 2024 beschlossen:

– Kauf Grundstück für Regenrückhaltebecken OT Wessin= 17.000 €;

– Planung Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen, Lindenallee= 30.000 €;

– FFW Crivitz-Fahrzeug (TLF16/25) = 320.000 €;

– FFW Crivitz – Beschaffung der LF 20=480.000,00 €;

-FFW Crivitz-LF 20 Rüstsatz=30.000 €;

-FFW Crivitz -Schlauchpflegesystem=60.000 €;

-FFW Crivitz -Planung Fahrzeughalle=30.000 €;

– Erneuerung Sportplatz Grundschule=500.000 €;

– Regionale Schule – Server = 10.000 €;

– Regionale Schule-Brandschutz 1. Bauabschnitt = 237.000 €;

– Kita Wessin-Schaukel-/ Rutschkombination=12.400 €;

– Spielplatzgeräte Neustadt= 15.000 €;

– Regenwasser -Goldberger Straße & Eichholzstraße samt Gehweg=40.000 €;

– Parkplatz ehemaliger Sparmarkt am Markt= 125.000 €;

– Grabendurchlass Settiner Weg=10.000 €;

– Anschaffung GWG bis 1000 € =117.200 €;

Folgende Investitionen sind für 2025 in der Planung:

– Bauhof Crivitz-Anschaffung Baufahrzeug = ca. 145.000 €;

– Bauhof Crivitz – Anschaffung Transportfahrzeug = ca. 60.000 €;

– FFW Crivitz – Anschaffung -Einsatzleitwagen = ca. 155.000 €;

– Bauhof Crivitz-Erneuerung der Heizvorrichtung = ca. 55.000 €;

– Löschteich Wessin ca. 30.000 €;

– Kreativhaus (Sanierung) = ca. 200.000 €;

– 2. Ausfahrt Gewerbeallee = ca. 120.000 €;

Folgende Investitionen sind bereits beschlossen ab 2025:

– FFW Crivitz – Erweiterungsbau des Feuerwehrgerätehauses mit Schlauchturm= 917.000 €;

– Straßensanierung Gewerbeallee= ca. 240.000 €;

-3. BA Ortsdurchfahrt ca.= 360.000 €;

– Regionale Schule-Brandschutz 1. Bauabschnitt=235.000,00 €.

Folgende Investitionen sind bereits beschlossen ab 2026:

– barrierefreie Erschließung und Umgestaltung des Eingangsbereiches für die Regionale Schule =464.200,00 €;

-Fassadensanierung inkl. Windfänge und Einbau außen liegender Sonnenschutz für die Regionale Schule = 366.700,00 €.

Offen sind dagegen die Planungen der Investitionen ab 2027:

– Regenentwässerung Parchimer Straße =ca. 130.000 €

– Umbau und Neubaugestaltung Marktplatz in Crivitz= ca. ???Mio.€€

-Erschließung des Gebiets B-Plan Trammer Straße (Vogelviertel) für neue Wohnhäuser ca.=500.000 €

-Neue 2. Zufahrt als „Bahn-“ Überführung oder Übergang für das Vogelviertel = ca. 1,3 Mio. €

-Erschließung – B-Plan „Auf dem Mühlenberg“ + neue Wohnbauflächen = ca. 360.000 €.

Hier hat man wahrscheinlich heimlich eine Glaskugel und kann in die Zukunft schauen bis 2027 oder will auf den letzten Meter alles ausgeben, bevor sich vielleicht im Juni 2024 die Mehrheitsverhältnisse im Stadthaus ändern könnten!

Die Investitionsquote 2018 betrug 290 %, 2019= 335 %, 2020 = 381 %, 2021 = 185 %, 2022= 276 %, 2023= 310 % und 2024= ca. 140 %. Die Prognose für 2025 liegt nur bei ca. 130 % nach den vorliegenden Ermächtigungen und weiterführenden Planungen aufgrund der mangelnden Liquidität.

Diese hohen Investitionsquoten an Investitionen der letzten sieben Jahre decken nicht nur den Wertverlust des Anlagevermögens ab, sondern sind weit über die reine Substanzerhaltung hinausgegangen. Um den Wertverlust des Anlagevermögens auszugleichen, sollte die Investitionsquote im Idealfall nur 100 % betragen, da die steigenden Abschreibungen in der Haushaltsführung der Stadt Crivitz erwirtschaftet werden müssen.

Die erhöhten Abschreibungen auf die überdurchschnittlichen Investitionen werden den Ergebnishaushalt der Stadt Crivitz in den kommenden Jahren zusätzlich belasten.

Die Investitionsprojekte von 2018 bis 2024, die sich jährlichen auf 17 bis 25 Projekte belaufen, werden auch den Finanzhaushalt der Stadt Crivitz ab dem 31.12.2025 in die Knie zwingen.

Es handelt sich nicht mehr um einen Investitionsstau, sondern um ein wirtschaftliches Handeln über die eigenen Verhältnisse hinaus.

Resümee/ Kommentar

„Wenn man in die falsche Richtung läuft, hat es keinen Zweck, das Tempo zu verdoppeln.“ Birgit Breuel

Es soll das entscheidende Bauboomjahr für den Wahlkampf 2024 werden, um sich Monumente für die Ewigkeit zu errichten. Seit sieben Jahren liegt die Investitionsquote der Stadt von 140 % bis 400 % und gleichzeitig sind die regulären Ausgaben im Haushalt (Personal, Bauhof, Reinigung, Verwaltung, Bewirtschaftungen) exorbitant gestiegen. Dies führt zu einer enormen Belastung des Finanz- und Ergebnishaushalts und mindert die Liquidität und erhöht die Schulden.

Die nachfolgenden Abgeordneten werden daher ab dem 09.06.2024 nur noch wenig Möglichkeiten haben für eine weite Gestaltung für die nächsten Jahre. Durch diese Herangehensweise geht jeder öffentliche Haushalt eines Tages in die Knie und das wird ab dem 31.12.2025 in der Stadt Crivitz vollständig der Fall sein.

Außer Bauvorhaben zu planen und mit Vergabeverfahren die determinierte einheimische Unternehmerschaft wohlwollend zu fördern und zusätzlich die Steuern zu erhöhen, um diese dann mit vollem Einsatz auszugeben, gab es keine weiteren nennenswerten Initiativen von CWG -Crivitz und die LINKEN / Heine außer Ankündigungen. Oder sich dann in den folgenden Baueinweihungen sichtbar zu spiegeln. Steuergelder vollmundig ausgeben, um damit zu glänzen, kann wirklich jeder. Allerdings bleibt jedoch die Frage, was nach fünf Jahren bleibt. In unserem Fall sind es hohe Schulden und Ausgaben, jedoch keine Liquidität und Rücklagen mehr, doch der Wunsch, noch mehr zu bauen und auszugeben!

Die Mehrheitsfraktionen von CWG – Crivitz und die LINKE/Heine wollen ihre Baupläne umsetzen, ungeachtet aller Bedenken und Folgen für die Entwicklung und gefährden damit die finanzielle Existenz von städtischen Einrichtungen für die Zukunft. Die nachfolgende Generation sollte nicht nur für Zins und Tilgung arbeiten, sondern auch eine Gestaltung und Ausgestaltung ihres Umfeldes vornehmen können. Dies wird ihnen durch die aktuellen Planungen für die Folgejahre genommen.

Teil-3 – Der Drang, Macht und Kontrolle zu erlangen, ist groß. Sommerzeit ist Hochsaison in Crivitz – bei Vergaben hat die Bürgermeisterin immer die Nase vorn!

12.Juni-2023/P-headli.-cont.-red./286[163(38-22)]/CLA-123/64-2023

Die Bürgermeisterin ist so unruhig, da sie seit 2019 die Schulbuchvergaben und Arbeitsheftebeschaffung für die Schuljahre immer wieder selbst in die Hand nehmen will. Wie in den vergangenen Jahren kann sie nicht einmal 14 Tage warten, bis die nächste turnusmäßige Sitzung der Stadtvertretung Crivitz stattfindet, und lässt sich wieder einmal vorzeitig vier neue Vollmachten für ERMÄCHTIGUNGEN vom beschließenden Hauptausschuss erteilen. Damit sie die Schulbuchvergaben und Arbeitsheftebeschaffung unter ihrer eigenen Kontrolle hat. Die Bürgermeisterin hat sich seit 2019 in 27 Beschlüssen die Erteilung von Ermächtigungen zur Vergabe von Aufträgen erteilen lassen.

Das Erstaunliche dabei ist, dass einige der Ermächtigungen, die auf der Basis von freihändigen Vergaben erteilt wurden, ohne Angabe von Gründen endeten. Etwa 30 % dieser Ermächtigungen betreffen die Schulbuchvergabe und die Beschaffung von Arbeitsheften. Zur Handhabung für diese Aufgaben wurde bewusst durch die Mehrheitsfraktionen ([WG] Wählergemeinschaft CWG – Crivitz und die LINKE/Heine) die Hauptsatzung eigens geändert, um die Befugnisse der Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm (WG-Fraktion CWG – Crivitz) massiv zu erweitern.

So wurde eigens dafür 2022 die neue Änderung der Hauptsatzung bekannt gegeben, wonach die Bürgermeisterin eigenständig Entscheidungen treffen kann, bis zu einer Wertgrenze von 5.000 € bei Verträgen und einmaligen Dienstleistungen und bis 1.000 € bei wiederkehrenden Leistungen pro Monat. Es gab seit der deutschen Wiedervereinigung keinen Bürgermeister in Crivitz, der so viel Entscheidungsgewalt besaß über finanzielle Mittel, um Aufträge ohne Kontrolle durch demokratische Gremien zu vergeben.

Erstaunlich ist natürlich auch, dass bei der Schulbuchvergabe und bei der Beschaffung von Arbeitsheften die Vergaben fast alle freihändig erfolgten und dass diese Summen dafür einfach in mehrere kleinen Lose aufgeteilt wurden. Wie derzeit in den einzelnen Losen von 5.200 €,12.700 €,7.800 € und 11.100 €. Bei der Durchführung der freihändigen Vergabe wenden sich Auftraggeber an mehrere ausgewählten Unternehmen und fordern zu einer Angebotsabgabe auf. Mit diesen verhandelt er dann über die festgesetzten Auftragsbedingungen hinsichtlich Preises und Leistung. Im Unterschwellenbereich, was hier überwiegend die Anwendung findet, regeln Wertgrenzen, ob eine freihändige Vergabe gesetzlich erlaubt ist.

Bei einem Auftragswert nur bis zu 10.000 € können ohne Angabe von Gründen und Erklärungen freihändig vergeben werden. Für Liefer- und Dienstleistungen liegt der Schwellenwert für eine freihändige Vergabe bei 20.000 €. Eine Direktvergabe ist nach § 14 VgV möglich, wenn zwingende und dringende unvorhersehbare Gründe vorliegen, sodass die Mindestfristen nicht eingehalten werden können. Oft wurde dieser Grund dafür verwendet, um die Handhabung zu rechtfertigen, wie auch in der aktuellen Begründung, um die Vergabe zeitlich unabhängig von den Sitzungen planen zu können.

Die Aufträge wurden in der Regel von der CONCORDIS Jahn & Windisch GmbH (Gesellschafter: Sven Jahn und Uwe Windisch) in Wessin OT von Crivitz ausgeführt, welche sich bei den Serviceleistungen durchsetzen konnte.

Das Buchpreisbindungsgesetz schreibt in § 7 Abs. 3 vor, dass die Nachlässe für Schulbücher für den Schulunterricht, die zu Eigentum der öffentlichen Hand im Rahmen einer Sammelbestellung angeschafft werden, gewährt werden müssen. Bei einer Auftragsmenge von 25.000,00 € oder weniger erhalten man einen Rabatt von 8 bis 13 % und bei einer Auftragsmenge von 25.000,00 € oder mehr einen Rabatt von 13 bis 15 %. Bei Bestellwerten von unter 25.000, 40.000 bzw. 50.000 €, ist häufig eine, auf den örtlichen Buchhandel, beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb vorgesehen. Innerhalb der sogenannten „Kleinstaufträgen“ kann auf das förmliche Verfahren oft verzichtet werden, da es sich um Aufträge mit einem Wert von unter 25.000 € handelt. Es kann auch eine freihändige Vergabe erfolgen.

Ortsansässige Buchhandlungen haben gegenüber nicht ortsansässigen keinen Vorteil, jedenfalls sagt das Gesetz, dass es ausdrücklich verbietet, ortsansässige Händler gegenüber Ortsfremden zu bevorzugen. Die Ortsansässigkeit eines Bieters in der Stadt oder im Landkreis ist für sich genommen kein objektives Zuschlagskriterium. Die Kommune darf keine Bieter bevorzugen, die für die Abwicklung des Schulbuchauftrages besonders geeignet erscheinen. Auch ein mögliches „Mehr an Eignung“ darf bei der Eignungsprüfung und der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden.

Die meisten Auftraggeber der öffentlichen Hand meinen, dass ein „Vor-Ort-Service“ oder ein Ansprechpartner vor Ort für die Beschaffung von Schulbüchern nicht erforderlich ist. Sie bewerten die Serviceleistungen nicht ortsansässiger Buchhändler höher als die von ortsansässigen. Nur durch zusätzliche Angebote für den Kundendienst und die Serviceleistungen wie die Einsortierhilfe, Etikettierung, die Folierung von Schulbüchern oder auch die Entsorgung von alten Schulbüchern kann man besonders überzeugen.

Wir dürfen gespannt sein, wie das Rennen, das zwingend im Jahr 2023 stattfindet und durch eine Ermächtigung und eine freihändige Vergabe gekennzeichnet ist, verläuft!

Die Arroganz der Macht und die Bequemlichkeit, die von ihr ausgeht! Die Arroganz, die mit Macht einhergeht, und die Bequemlichkeit, die sie mit sich bringt.

Der Grundtenor des Handelns und Wirkens der CWG und LINKE erstreckt sich seit ca. 49 Monaten auf die Erweiterung/Erteilung von „Ermächtigungen“ und „Verfügungen“, um Diskussionen sowie eventuelle Einsprüche/Vorbehalte zu Sachverhalten zu vermeiden. Die Ausdehnung der eigenen Herrschaft (72 % Mehrheit) und Einflussnahme auf Vergabeentscheidungen im finanziellen Kernbereiche ist das wesentliche Ziel.

Abgesehen davon, großflächige und teure Bauprojekte zu planen und mit Vergabeverfahren die determinierte einheimische Unternehmerschaft wohlwollend zu fördern, genauer gesagt, die Finanzausgaben im Haushalt zu erhöhen und Rekommunalisierung durchzuführen, gab es kaum Initiativen.

Wie auch in der anstehenden Hauptausschusssitzung am 12.06.2022. Ein wichtiges Thema: Vorab erteilte Ermächtigungen für die Bürgermeisterin von Crivitz zur Beschaffung und Vergabe von Aufträgen!  Die Teilnahme an Wettbewerben im Land und Kreis und die Einreichung von Förderanträgen sowie die Initiativen aus der Antragslyrik sind die eigentlichen Ideengeber.

Die Möglichkeiten, die finanziellen Spielräume eines Bürgermeisters zeitlich begrenzt zu erhöhen, waren innerhalb der Coronapandemie begreiflich, aber nicht für immer. Es würde sonst eine permanente Konzentration der Macht entstehen, die schwer zu beaufsichtigen ist. Das erzeugt Ohnmacht bei allen anderen. Die Verwaltung ist erfreut, da es weniger störende Nachfragen gibt. Kommunale Selbstverwaltung und Kontrolle sieht anders aus.

Es besteht die Möglichkeit, dass der Spielraum für Ansichten, einer eventuellen unangemessenen Begünstigung von Einzelnen oder auch nur ein dahin gehender Eindruck, zunimmt.