35 % der Kommunen wurden 2023 eine eingeschränkte bzw. gefährdete finanzielle dauerhafte Leistungsfähigkeit attestiert. Dies ist eine alarmierende Entwicklung. Die Tendenz bis 2025 beträgt ca. 55 %!

26.März-2023/P-headli.-cont.-red./259[163(38-22)]/CLA-96/37-2023

Die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit von Kommunen im Amtsbereich Crivitz 2023!

Die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit ist Grundlage für die Haushaltsplanung und -wirtschaft der Kommune, die der finanziellen Leistungsfähigkeit anzupassen sind.

Das sollte in der Zukunft mehr Beachtung finden!

Bei Einschränkungen der dauernden Leistungsfähigkeit ist die Kommune gehalten, in Abhängigkeit vom Ausmaß der haushaltsrechtlichen Risiken, unverzüglich alle objektiv zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die zur Wiedererlangung der gesicherten dauernden Leistungsfähigkeit erforderlich sind (vergleiche § 17a GemHVO-Doppik).  Darüber hinaus bildet die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit eine wesentliche Grundlage für die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zum Haushalt und zu Anzeigen nach § 55a KV M-V.

Die Planung der Haushaltswirtschaft wird dem Erfordernis einer stetigen Aufgabenerfüllung nur dann gerecht, wenn die Erträge sowie laufenden und investiven Einzahlungen auf Dauer ausreichen, um sowohl die Deckung der Aufwendungen als auch der laufenden und investiven Auszahlungen sicherzustellen.

Die Doppik zeigt langsam ihre Wirkung!

11 Jahre nach Einführung der Doppik rächen sich nun, dass immer noch keine aktuellen Jahresabschlüsse für die Kommunen vorliegen, sondern lediglich fortgeschriebene Daten auf vorläufigen Rechnungsergebnissen, genauer gesagt angenommenen Planungsdaten. Die Rücklagen der Gemeinden sind aufgebraucht und die liquiden Mittel gehen zur Neige. Über Jahre glaubte man sich in finanzieller Sicherheit durch das zusätzliche Anlagevermögen, das durch die Doppik eingeführt wurde. Das ist jedoch vorbei, jetzt wird deutlich, wer die Finanzstrategie gut umgesetzt hat.

Diese Mittel in der Stadt Crivitz werden spätestens zum 31. 12.2024 für den investiven Finanzbedarf und die noch vorhandenen ERMÄCHTIGUNGEN für Investitionen verbraucht sein.

Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Crivitz ist zu erwarten, dass der Hebesatz für die Grundsteuer und Gewerbesteuern frühestens zum 31.12.2023, spätestens jedoch zum 31.12.2024 um 10 Prozentpunkte angehoben werden muss, um weitere Fördermöglichkeiten zu nutzen.

Ohne eine energische Sparpolitik bei den Ausgaben und zusätzliche Einnahmen wird die Stadt Crivitz für die nächsten Jahre bis 2028 auf ein Haushaltssicherungskonzept mit drastischen Ausgabenkürzungen angewiesen sein.

Der Haushalt für das Jahr 2023 berücksichtigt keine Umwelt-, Sozial- und Aufsichtsstrukturen, die für Effizienz, Kontrolle und ein angemessenes Risikomanagement relevant sind, auch über den 26. Mai 2024 hinaus.

Das Eigenkapital ist wieder ein wichtiger Bestandteil der Immobilienfinanzierung nicht nur für private, sondern auch für öffentliche Haushalte. Das Land MV gewährt für Bauprojekte eine Förderung von 50 Prozent in besonderen Fällen von Projekten bis zu 75 Prozent. Sonderbedarfszuweisungen an Förderungen bis zu 90 % sind möglich bei bestimmten Schwerpunktinvestitionen, aber immer bei Vorlage aktueller Jahresabschlüsse, das heißt bis einschließlich 2021, diese Voraussetzungen liegen aber in der Stadt Crivitz noch nicht vor.

Pro Einwohner weist die Stadt Crivitz zum Ende des Haushaltsjahres 2023 eine investive Verschuldung in Höhe von 396,31€ aus. Es soll das entscheidende Bauboomjahr für den Wahlkampf 2024 werden, um sich Monument für die Ewigkeit zu errichten.

Die Stadt Crivitz wirtschaftet derzeit über ihre finanziellen Verhältnisse und plant in ihrer Haushaltsplanung für die Folgejahre bis 2025 Defizite im Ergebnis- und Finanzhaushalt. Dies ist der aktuellen finanziellen Lage bei mangelnder Liquidität und Schulden (ca. 2,0 Mio.€) nicht angemessen.

Haushalt Gemeinde Barnin 2023! Noch mal Glück gehabt bis zur Wahl!

03.März-2023/P-headli.-cont.-red./248[163(38-22)]/CLA-85/26-2023

Danach wird es sehr ungemütlich werden!

Mutige Planung von Erlösen aus Grundstücksverkäufen an Häuslebauern!

Die Einnahmen der Gemeinde 2023 belaufen sich auf insgesamt auf ca. 634.100 € wovon ca. 490.700 € Steuereinnahmen sind. Die Ausgaben betragen 2023 ca. 881.600 € und ergeben somit ein Defizit im Ergebnishaushalt von ca. -247.500 € und voraussichtlich ca.-64.200 € für 2024.

Trotz der Verwendung der letzten finanziellen Rücklagen der Kommune kann nur noch durch einen verbleibenden positiven Ergebnisvortrag aus dem Jahresabschluss 2020, seiner kumulierten Fortschreibung bis 2022 eine Darstellung als sogenannter Ausgleich erfolgen. Der positive Ergebnisvortrag wird in der nächsten Wahlperiode durch die sinkenden Schlüsselzuweisungen vom Land MV von ca. – 64.000 € und erhöhte Umlagen an den Kreis und Amt Crivitz von ca. 45.300 € aufgezehrt.    

Die größten Ausgaben gegenüber dem Vorjahr sind die beschriebenen Umlagen an Kreis und Amt sowie Gemeindeverbände mit gesamt: ca. 63.000 € und die Unterhaltung der Straßen, Wege mit ca. 15.000 € sowie die nicht erwirtschafteten Abschreibungen von ca. 28.400 €.  Die Personalausgaben sind zum zweiten Mal in Folge angestiegen (2021 = 26.000 € auf 43.000 € im Jahre 2023). Bei den Strom- und Gaspreisen sind nur geringe Anstiege zu verzeichnen (gesamt ca. 4.700 €) resultierend aus den günstigen Verträgen, die der Kommune abgeschlossen hat bis 31.12.2024. Unter diesen Haushaltsbedingungen ist es nicht zielführend, dass die politischen Gremien (BGM und Ratsmitglieder) im Jahr 2023 die Planung ihrer Sitzungsgelder um 700,00 € erhöhen.

Das Haushaltsdefizit im Finanzhaushalt 2023 beträgt -195.380 €, der im Planjahr 2024 in Höhe von – 360.580 €. Die Liquidität der Gemeinde Barnin kann nur durch einen positiven Ergebnisvortrag noch abgefedert werden.

Die größte Maßnahme in der Gemeinde Barnin stellt die Erschließung des Wohngebietes BP1 dar. Die Gesamtkosten betragen nach derzeitigen Kostenschätzungen ca. 936.000 €. Für diese Maßnahme werden 732.400 € im Jahr 2023 und 188.400 € im Jahr 2024 berücksichtigt.

Demgegenüber stehen Erlöse aus acht Grundstücksverkäufen in Höhe von 960.000 €, die im Jahr 2024 und im Jahr 2025 jeweils 480,00 € betragen sollen. Um diese Maßnahme bereits im Jahr 2023 finanzieren zu können, ist ein Investitionskredit in Höhe von 400.000 € erforderlich.

@ALLRIS®net

Dies ist eine Zwischenfinanzierung, da die Verkaufserlöse aller Voraussicht nach erst nach Fertigstellung der Erschließungsarbeiten Ende 2024 realisiert werden können. Ausgehend von einer Laufzeit von 3 Jahren und eines Zinssatzes von 4,0 % p.a. beträgt die jährliche Annuität (Zins- und Tilgungsleistung) 142.158,06 €. Die Gesamtkosten betragen etwa ca. 426.474,18 € und werden bis zum Ende des Jahres 2023 bereits mit 31.600, – € berücksichtigt.

Der Finanzhaushalt 2023 weist somit ein Einzahlungsdefizit von – 250.700 € auf. Die liquiden Mittel der Gemeinde Barnin schmelzen ab. Zur Abdeckung unterjähriger Liquiditätsengpässe, hauptsächlich durch das zeitliche Auseinanderfallen von Ein- und Auszahlungen im Jahresverlauf, wird zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit ein Kassenkredit veranschlagt. Dieser wird mit 60.000,00 EUR festgesetzt.

Des Weiteren beabsichtigt die Gemeinde ein neues Feuerwehrgebäude zu errichten. Dafür sind im Vorfeld Vorplanungsleistungen notwendig. Die Kostenschätzung liegt noch nicht vor, dürfte aber bei den derzeitigen Baupreisen bei ca. 200.000 bis 250.000 € brutto betragen. Dementsprechend wurden im Haushalt 2023 zunächst Auszahlungen für Planungsleistungen in Höhe von 20.000 € berücksichtigt.

Beide Mitglieder der CDU in der Gemeindevertretung Barnin vom Gemeindeverband Crivitz und Umland tragen den Haushaltsbeschluss 2023 unkommentiert mit und gehen ebenfalls das Risiko ein, die finanzielle Handlungsfähigkeit zu verlieren, wohl wissend. Die Tatsache ist sicherlich auf das gute Miteinander zurückzuführen.

Keine Aussicht auf Licht am Horizont? *Auf und Ab der Gefühle!* Haushalt Gemeinde Friedrichsruhe 2023

08.Febr.-2023/P-headli.-cont.-red./238[163(38-22)]/CLA-75/16-2023

Haushalt 2023 Gemeinde Friedrichsruhe!

Die Kommune wurde während der Jahre 2016 bis 2020 dem Haushaltssicherungskonzept unterworfen. Das Risiko, im Jahr 2024 dieses Los erneut zu erleiden, ist wieder gestiegen. Ein Zuwachs an Steuern und Schlüsselzuweisungen in der Pandemiezeit reicht nicht aus, um die Ausgaben der Gemeinde in den kommenden Jahren zu decken, außer die Gemeinde generiert zusätzliche Einnahmen.

Trotz gestiegener Steuereinnahmen für 2023 von ca. 42.000 € und erhöhter Schlüsselzuweisungen vom Land MV von ca. 119.000 € sowie der Zuführung aus den Jahresabschlüssen von ca. 158.672,19 € haben sich die Ausgaben erneut um 291.900 € erhöht.

Bereits im letzten Jahr des Jahres 2022 wurde eine Ausgabenerhöhung in Höhe von 208.400 € verzeichnet. Nur durch den Einsatz der *letzten* finanziellen Rücklagen kann die Situation noch einmal abgefedert werden. Die Einnahmen belaufen sich 2023 auf ca. 2.069.100 €, die Ausgaben auf ca. 2.361.000 € und ergeben somit ein Defizit von ca. -154.900 € für 2023, nachdem auch die letzten Rücklagen aufgebraucht worden sind.

Die höchsten Ausgabensteigerungen in den letzten beiden Jahren wurden durch Personalkosten verursacht, die sich um ca. 254.000 € erhöht haben, nachdem geringwertige Wirtschaftsgüter im Wert von ca. 14.000 € zusätzlich erworben wurden. Die Kosten für die Umlagen an Kreis und Amt Crivitz sind seit 2021 um ca. 198.000 € gestiegen, können durch zusätzliche Zuweisungen vom Land von ca. 210.000 € fast ausgeglichen werden. Die Strom- und Gaskosten der Gemeinde sind im Vergleich zum Vorjahr um ca. 36.400 € gesunken. Dies ist auf die günstigeren Verträge zurückzuführen, die der Stadt mit dem Energieanbieter vorliegen.

Die allgemeine Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen beträgt nur 20,05 € und die allgemeine Kapitalrücklage der Gemeinde weist den Betrag von 16,11 € aus. Dadurch hat die Gemeinde keine Rücklagen mehr für Haushaltsausgleiche ab 2024 zur Verfügung.

Der einzige noch verfügbare Betrag befindet sich in der Infrastrukturpauschale und beträgt noch 157.850,32 €. Eine grundlegende Sanierung der Brücke Ruthenbeck – Mühlenbach dürfte die Gemeinde finanziell zukünftig überfordern. Allein an Planungskosten wurden bisher ca. 18.000 € ausgegeben, ohne eine 90 % Förderung vom Land und der Refinanzierung des Eigenanteils der Kommune ist das schwer machbar.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B in der Gemeinde Friedrichsruhe ist im Vergleich zu den Nivellierungshebesätzen des Landes für die Jahre 2020 bis 2023 schon jetzt um 27 Prozentpunkte niedriger . Es ist zu erwarten, dass der Hebesatz aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde Friedrichsruhe ab dem 01.01.2024 bis zu einem Maximum von 39 Prozentpunkten angehoben werden muss.

Doppelhaushalt 2023/24 Gemeinde Zapel – „eingeschränkte Leistungsfähigkeit“ ab 31.12.2024 – Vorhang zu?

23.Jan.-2023/P-headli.-cont.-red./231[163(38-22)]/CLA-68/09-2023

Doppelhaushalt 2023/2024 Gemeinde Zapel!

Die Gemeinde Zapel wird ab dem 31.12.2024 nur noch eingeschränkt leistungsfähig sein! Die Jahresabschlüsse der Gemeinde Zapel liegen bis 2020 vor, was die Haushaltsplanung 2023/24 und deren Prognose bis 2025 als glaubwürdig erscheinen lässt und der Realität sehr nahekommt.

Die Einnahmen belaufen sich auf ca. 561.000 €, die Ausgaben auf ca. 707.100 € und ergeben somit ein Defizit von ca. -146.100 € für 2023 und ca. -139.300 € für 2024. Trotz steigender Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen vom Land MV von zusätzlichen ca. 42.000 € und einer geringen Ausgabenerhöhung von insgesamt 7.000 € sowie gesunkenen Abschreibungen gelingt es nicht, den Haushalt auszugleichen.

Aufgrund der Entnahme aus den noch vorhandenen Kapitalrücklagen in Höhe von ca. 140.000 € bleibt ein Restbetrag in Höhe von ca. – 5.700 €. Der Restbetrag wird sich im Jahr 2024 auf ca.- 126.900 € weiter erhöhen, da die vorhandenen Kapitalrücklagen nahezu aufgebraucht sind.

Es gibt nur geringe Erhöhungen der Personalaufwendungen, vor allem erstmalig in den Beiträgen zur gesetzlichen SV für ehrenamtliche Tätigkeiten und Unfallkasse von ca. 2.300 €. Bei den Strom- und Gaspreisen sind nur geringe Anstiege zu verzeichnen (zusammen ca. 4.800 €) resultierend aus den günstigen Verträgen, die der Kommune abgeschlossen hat. Der Anstieg der Kreis- und Amtsumlage beläuft sich auf ca. 23.000 €, der aber moderat ausfällt und zum größten Teil durch die Zuwendungen ausgeglichen werden kann.

Das Haushaltsdefizit im Finanzhaushalt 2023 beträgt -126.500 €, der vom Planjahr 2024 in Höhe von -81.300 €. Unter diesen Haushaltsbedingungen ist es nicht zielführend, dass die politischen Gremien (BGM und Ratsmitglieder) im Jahr 2023 mit einem Anstieg von ca. 2.000 € (auf insgesamt ca. 14.200 €) und die Gerichtskosten mit einem Betrag von etwa 26.000 € finanziert werden.

Die liquiden Mittel der Gemeinde Zapel werden um 207.800,00 € reduziert. Es ist möglich, dass die Gemeinde in den Planjahren 2023 und 2024 ausreichend liquide Mittel vorhält, jedoch ab dem 31.12.2024 nicht mehr.

Der Zuwachs an Eigenkapital von 279.607 € von 2017 bis 2022 wird drastisch ab 2023 bis 2026 um 418.700 € reduziert. In den Jahren 2023 bis 2026 ist eine kontinuierliche Eigenkapitalvernichtung zu beobachten.

Resümee

Insgesamt ist festzustellen das ab dem 31.12.2024 der Finanzhaushalt und der Ergebnishaushaushalt nicht mehr ausgeglichen werden kann da keine liquiden Mittel und Kapitalrücklagen mehr vorhanden sind. Der Hebesatz für die Grundsteuer B in der Gemeinde Zapel ist im Vergleich zu den Nivellierungshebesätzen des Landes für die Jahre 2020 bis 2023 um 87 Prozentpunkte niedriger.




Auszugsweise aus @ALLRIS®net 

Es ist zu erwarten, dass aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde Zapel dieser Hebesatz ab dem 01.01.2025 bis zu einem Maximum von 100 Prozentpunkten angehoben werden muss. Steuererhöhungen sind somit unumgänglich, ab dem 01.01.2025.

Ohne ernsthafte Sparanstrengungen bei den Ausgaben oder das Regenerieren von zusätzlichen Einnahmen werden Haushaltssicherungskonzepte für die nächste Wahlperiode bis 2029 die Regel sein.

Könnte dies darauf hindeuten, dass die Gemeinde Zapel entweder zusätzliche Einnahmen aus Wind- und Sonnenenergie unbedingt erzielen muss, um finanziell überleben zu können, oder dass sie sich mit der Stadt Crivitz zusammenschließen wird?

Gemeinde –Zapel- Haushaltsplan 2022!*Eine eingeschränkte dauerhafte Leistungsfähigkeit*!

04-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./136/11-22

*Eine eingeschränkte dauerhafte Leistungsfähigkeit*!Der letzte geprüfte Jahresabschluss liegt von 2018 vor für die Haushaltsplanung 2022?? Gemeinde –Zapel- Haushaltsplan. Kommt der ’Reinfall’ oder die Pleite ab 2024?

Für die Gemeinde Zapel liegen die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2018 geprüft und von der Gemeinde-vertretung beschlossen vor. Der Jahresabschluss 2019 soll angeblich aufgestellt sein, die Prüfung steht jedoch noch aus.  Also liegt er nicht vor? Für die  Darstellung der Entwicklung von Zapel basieren die Daten (2019-2020)  auf kumulierten Rechnungsergebnissen, für alle weiteren (2021-2022) wurden die vorläufigen Rechnungsergebnisse bzw. die Planungsdaten angenommen?

Seltsames: 2021! Einschätzung im Haushalt! „Die Gemeinde kann im laufenden Finanzbereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten, um einen Haushaltsausgleich bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes darzustellen.“

2022!Einschätzung im Haushalt!

„Die Gemeinde kann im laufenden Finanzbereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten um einen Haushaltsausgleich im Planjahr darzustellen, jedoch nicht bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes.“

Die schnelle Änderung dieser Einschätzungen beruht darauf dass plötzlich die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 vorgelegt wurden. Nach dem vorliegen immer mehr aktueller Jahresabschlüsse verändern sich plötzlich die Liquiden Mittel sprunghaft, da man doch noch wesentliche finanzielle  Handlungsspielräume für die kommenden Jahre entdeckten, oder eben nicht, wie in diesem Fall!

Auch hier gilt wieder! Das ist gesetzwidrig laut KV-MV.! Lt. Kommunalverfassung § 60 Abs. 4 Ist der Jahresabschluss innerhalb von fünf  Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen!  Die tatsächlichen Verhältnisse 2022 können ganz andere sein!

Nachhaltige Finanzpolitik sieht anders aus! Der Ergebnishaushalt 2022 beträgt: (-)109.100€.

Kann der  Ergebnishaushalt ausgeglichen werden, Ja! Aber nur durch Entnahme aus Rücklagen und  aller kumulierten  Ergebnisvorträgen!    Ab 31.12.2023 ist* KEIN* Haushaltsausgleich möglich!  

Die zweckgebundene Kapitalrücklage ist ab 31.12.2024 vollständig aufgebraucht! Die allgemeine Kapitalrücklage ist  ab 31.12.2022 vollständig aufgebraucht!

Die Investitionen:

Der Finanzhaushalt 2022 beträgt (-) 161.000€.

Kann der Finanzhaushalt ausgeglichen werden, Ja! Aber nur durch die noch vorhandene liquiden Mittel bis zum 31.12.2022! Danach nicht mehr! Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes weist jedes der Haushaltsjahre einen Fehlbetrag der laufenden Ein- und Auszahlungen (liquide Mittel) aus, bis zum 31.12.2025 wird sich voraussichtlich auf (-) 150.881,68 € belaufen.

Ist das Jahresergebnis ausgeglichen, NEIN!

Aufgrund der geplanten negativen Ergebnisse wird das Eigenkapital zukünftig jährlich sinken. Das Eigenkapital sinkt von 2020 1,143Mio.€ auf 0,78Mio.€ bis 2025.

Unterhaltungsaufwendungen!

Zusätzlich leistet sich Zapel Ausgaben  für Sachverständigen-, Gerichtskosten einen Betrag von ca 75.500,00€!

Ist das etwa alles für den Energiepark?

Zapel liegt mit ihrem Hebesatz bei der Grundsteuer *B* unterhalb Landesdurchschnitts des Jahres 2020 von *38*Prozentpunkte und unterhalb der Nivellierungshebesätze für die Jahre 2020 bis 2023 mit  *87*Prozentpunkte. Das wird sich sicherlich bald ändern, bei dieser Einschätzung der Leistungsfähigkeit!

Fazit:

Ein erschütterndes Ergebnis! Leistungseinschätzung ->* Eine eingeschränkte dauerhafte Leistungsfähigkeit!* Steuern und Gebührenerhöhungen werden die Folge sein! Und die Suche nach anderen Einnahmen. Es ist nicht verwunderlich das sich Zapel um Erträgen aus Windrädern beim geplanten Energiepark engagiert, profitieren wird sie daraus wenig, bei einem Windrad!

Nur durch die Grundlage *aktueller* Jahresabschlüsse lässt sich die  Leistungsfähigkeit und der finanzieller Handlungsspielraum erkennen! Der Jahresabschluss 2018 reicht dazu nicht aus! Man kann allerdings beobachten das Zapel förmlich den Teppich ausrollt für mehrere Solarparkinteressenten für Flächen im Dorf und bei Zapel – Ausbau. Diese Bemühungen sind ganz allein der Tatsache geschuldet das ab 2024 eine finanzielle schwierige Lage entsteht, außer in den Jahresabschlüssen der Folgejahre sind noch finazielle Mittel überschüssig!

Ergänzung zur Haushaltsplanung 2021 in Barnin und Zapel am Limit !

05-Dez.-20/P-headli.-cont.-red./46/37-20

Nach einer intensiveren Durchsicht noch mal eine Ergänzung zur Haushaltsplanung 2021 in Barnin und Zapel am Limit Titel: ‼

Unter Sachkontonummer 56 25000 Sachverständigen-, Gerichts- u. ä. Aufwendungen ……BARNIN plant mit 60.000,00€ EURO für 2021 und 600,00 EURO für 2022 (Beschluss soll am 07.12.2020) gefasst werden.ZAPEL plant 56.500,00 EURO für 2021 und 1,500 EURO für 2022 (Beschluss soll am 08.12.2020) gefasst werden.

Crivitz hat im Haushaltsplan 2020.. geplant 81.500,00 EURO und für 2021….. 41.500,00 €!

Bei den Kommunen Zapel und Barnin ist für 2022 nichts mehr möglich an Gelder noch weiter zu planen beide sind am Grenzwert! Wieviel EURO davon nun ausschließlich RECHTSANWALTKOSTEN oder Gerichtskosten sind lässt sich aus dem Konto nicht feststellen!!Wir möchten noch einmal betonen, dass das alles Steuergelder sind !!!! für eine ungewisse Sachlage!!!

Gemeinde Barnin – Haushaltsplan [HPL] – 2021!

01-Dez.-20/P-headli.-cont.-red./43/34-20

Erstellt auf der Grdlage des Jahresabschlusses [JA]- 2015!

JA 2020 i.d. Gem. Barnin: Ergebnis vsl.- 132.900€  und das Ergebnis im JA 2021 vsl. -271.600€!! „Unter der Erkenntnis“ und Absehbarkeit das  Maßnahmen 2020 „teilweise oder gar nicht  umgesetzt werden“ist „voraussichtlich“[vsl.] nur mit einem Defizit von -78.816,63€ zu rechnen? Trotz Verwendung der Infrastrukturpauschale (68,8 Tsd.€) u. Entnahme d. investiven Mittel (19,5Tsd.€) wird es 2021 bei einem  Defizit von -183.300€ bleiben!!

In der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 d. Gem.  Barnin ein Eigenkapital [EK] von 1.061.653,72 € ausgewiesen. Das EK zum Ende 2021 wird vsl. noch = 712.023,26€ betragen. Eine Abnahme um -32,93% innerhalb 9 Jahren laut HLP. Aber im JA 2015 ist jedoch für die Gem. Barnin noch  von + 37,37 % des EK prognostiziert worden?  Der Bestand der liquiden Mittel Ende 2021 beträgt noch +14.044,90€ u. 2022 nur noch -355€! „Bereits im Planjahr 2022 wird die Gem. Barnin vsl. auf einen Kassenkredit angewiesen sein“. „Zur Abdeckung unterjähriger Liquiditätsengpässe wird für das Haushaltsjahr 2021 ein Kredit zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit von 54.000,00 € veranschlagt“?

Barnin plant 2021 Aufwendungen i.d. Höhe von  =787. 200€ und Erträge von = 515.600 €; ein Defizit von -271.600€? Die Hebesätze für Steu-ern der Gem. Barnin sind in 2020 angehoben worden und liegen derzeit über dem Landesdurchschnitt!

Fazit:

In dem Bericht zum HPL der Gem. Barnin kommt 21x das Wort „voraussichtlich“; 5x „können“ u.  7x“kann“vor. Die JA 2016 u.2017 sind bereits aufgestellt, die Prüfung steht jedoch noch aus??

„Für die Darstellung der Entwicklung basieren die Daten(2016-2017) dieser Jahre auf Rechnungsergebnissen, für alle weiteren Jahre (2018-2020) wurden die vorläufigen Rechnungsergebnisse bzw. die Planungsdaten angenommen.“?? Zum Zeitpunkt der Erstellung des HPL 2021 konnte nicht abgeschätzt werden, ob Rückstellungen im Vorjahr gebildet werden müssen“??

Und was ist mit dem HPL des Amtes 2021 , 15% Amtsumlage für d. Gem. oder mehr? Für die Planung 2021 liegen nur die geprüften JA 2013/ 14/15 vor! Das ist ungesetzlich!! Die tatsächl. Verhältnisse 2020 können ganz andere sein!! Lt. KV-MV § 60 Abs. 4 Ist der JA innerhalb von fünf  Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen! Noch reichen die liquiden Mittel und einige kl. Rücklagen, aber ab 2022 braucht die Gem. Barnin zusätzliche Einnahmen, entweder durch Steuererhöhungen oder durch angestrengtes SPAREN. Denn bei sinkenden Schlüsselzuweisungen und Steuereinnahmen, jetzt trotzdem ein Defizit zu planen, macht die Situation für 2022 nicht besser. Ob Barnin vielleicht durch die geplanten Windräder profitieren könnte?

Gemeinde Bülow+++Haushaltsplan [HPL]+++ 2020/21 auf der Grundlage des Jahresabschluss [JA] 2016!

24-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./41/32-20

Ergebnis des JA – 2016 der Gemeinde Bülow= – 113.732,16 EUR und insgesamt von 2012 bis 2021 = -235.983,04EUR!

In der festgestellten Eröffnungsbilanz der Gemeinde Bülow hat zum 01.01.2012 ein Eigenkapital von 637.890,20 EUR ausgewiesen. Das Eigenkapital zum 31.12.2021 beträgt voraussichtlich nur noch = 486.992,54 EUR laut HPL. Das ist eine Abnahme um ca. 23,66% des Eigenkapitals in 9 Jahren. Der Bestand der liquiden Mittel wird im Planjahr 2021 nur noch 184.067,70 EUR betragen. Die Gemeinde Bülow verzeichnet ab dem Jahr 2000 eine stetige Abnahme der Bevölkerungszahl mit einer kleinen Unterbrechung im Jahr 2004. Von 2000 bis 2019 ist diese um ca. 17 % gesunken.

Das Jahresergebnis 2012= 53.549,40€; 2013= 27.503,13€; 2014 = + 34.954,25€; 2015= 36.228,74€; 2016 =-113.732€,16;2017= +376,14€; 2018 = -18.600,00€; 2019= -10.150,00€; NEU 2020=50.000€ aus HLP Kreis; 2021=850,00€?

Die Gemeinde plant Aufwendungen in 2020 =490.200EUR  und Einnahmen= 440.200 EUR Erträge. Der Bürgermeister senkt seine Repräs-entationskosten von 4.000,00 EUR  in 2020 gegenüber 2021 auf 1.500,00 EUR herab. Die politischen Gremien verbrauchen ca.: 22.800,00 EUR pro Jahr für 2020/2021.Das Vermögen der Gemeinde Bülow besteht zu 84,54 % aus Anlage-vermögen bzw. zu 77,70 % aus Infrastrukturvermögen. Somit ist der überwiegende Teil des gemeindlichen Vermögens in Grundstücken, Gebäuden und Straßen, Wege, Flächen gebunden. Dies ist für den öffentlichen Bereich nicht unüblich.

Fazit: Da aber trotzdem in Bülow keine positiven Ergebnisse erwartet werden können, ist die Gemeinde nicht in der Lage die negativen Ergebnisvorträge aus eigener Kraft abzubauen. Das Eigenkapital wird weiter verzehrt. Man muss aber an dieser Stellen auch sagen das die Gemeinde  noch immer schuldenfrei ist und sie besitz noch eine kleine Rücklage, die bald auf-gebraucht ist. Es ist auch festzustellen, dass das  Feuerwehrhaus ohne jeden fremden Euro in Eigenleistung instandgesetzt wurde. Die Fortschreibung des  Haushaltssicherungskonzeptes ist trotzdem unerlässlich. Die Leistungsfähigkeit von  Bülow ist als dauerhaft weggefallen zu betrachten. Bülow braucht zusätzliche Einnahmen über die Corona Folgen hinaus, da helfen auch keine höheren FAG – Mittel mehr! Sonst droht auch Bülow  eine eventuelle Fusion mit einer anderen Kommune. Ob Bülow vielleicht von ansässigen Investorenkonzepten oder Windrädern profitieren könnte?

Teil2- Jahresabschluss 2017- Fridrichsruhe

08-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./31/22-20

Antwort auf eine Anfrage! Nur der lieben Ordnung halber Herr Sturm – für 2019 ist das Jahresergebnis prognostiziert mit -123.600,00 EUR. Steht übrigens in Ihrem Jahresabschluss mit der entsprechenden Vorausschau und am verzehrten Eigenkapital bis 2022 ändert das gar nichts !!!! wir stellen ihnen einen kleinen Ausschnitt zur Verfügung !!!

Teil-1 +++Jahresabschluss 2017- Friedrichsruhe = -35.107,56€

07-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./30/21-20

+++Prognose 2012 bis 2022 Verlust= -684.416,81 € Eigenkapital bis 2041 = vollständig aufgebraucht  !!!

Andreas Sturm, Kreisfraktionsvorsitzer der Linke, ist als Bürgermeister von Friedrichsruhe auch oberster Chef der Gemeindekita und muss sich wie alle anderen auch mit den Problemen durch die Corona-Regeln kämpfen.

Die Gemeinde Friedrichsruhe schließt das Haushaltsjahr 2017 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von – 35.107,56 € ab. Zusammen mit dem Jahresfehlbetrag aus Vorjahren erhöht sich der vorzutragende Fehlbetrag auf – 251.182,22 €. Der Kassenkredit der Gemeinde steigt somit von – 62.760,67 € auf – 78.662,52. Auch in den Folgejahren 2018 bis 2022 wird kein positiver Finanzhaushalt ausgewiesen. Der Kassenkredit steigt bis zum 31.12.2022 auf voraussichtlich 160.000,00€. Die Gemeinde Friedrichsruhe kann seit dem Jahre 2016 ihre Liquidität nur durch die Aufnahme von Kassenkrediten sichern.

Die Gemeinde Friedrichsruhe verfügte bei Einführung der doppischen Haushaltsführung zum 01.01.2012 über ein Eigenkapital in Höhe von 2.252.107,46 €. Bis Ende 2017 nahm  um -291.216,81 € bzw. 12,93 % ab. Bis Ende 2022 nimmt es um insgesamt -684.416,81 € bzw. 30,39 % ab, im Vergleich zum 01.01.2012. Sollte diese Entwicklung anhalten, muss davon ausgegangen werden, dass die Gemeinde Friedrichsruhe im Jahre 2041 ihr Eigenkapital vollständig aufgezehrt hat.

Chancen !!!

Auf dem Gemeindegebiet werden zahlreiche Windkraftanlagen und zwei Biogasanlagen betrieben. Erfahrungsgemäß werfen diese Anlagen in den ersten Jahren nach ihrer Inbetriebnahme keine Gewinne und somit keine Steuern ab. Die Anlagen werden diese Anfangsphase aber bald überwinden und es kann in den nächsten Jahren mit Gewerbesteuern von diesen gerechnet werden. Die möglichen Mehrerträge können allerdings noch nicht beziffert werden.

Fazit: Die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde Friedrichsruhe ist kurz und langfristig als weggefallen zu betrachten. Die Gemeinde ist nicht in der Lage ihr Haushaltsdefizit aus eigener Kraft auszugleichen und verzehrt ihr Eigenkapital. Bei dieser anhaltenden Finanzpolitischen-Strategie ist eine  Fusion mit einer anderen Gemeinde oder Stadt wahrscheinlich  in den nächsten Jahren oder Legislaturperiode   unvermeidbar!!! Eine Aufgabe für die nächste Generation???