„Ehrenamt“ Solidarität oder Selbstbedienung!

11.Juni 2025 /P-headli.-cont.-red./450[163(38-22)]/CLA-286/25-2025

Die Stadt Crivitz – einst ein Ort der Gemeinschaft, des ehrenamtlichen Engagements und des solidarischen Miteinanders. Doch die jüngsten Ereignisse haben dieses Bild ins Wanken gebracht. Während Bürger, ehrenamtliche Helfer und soziale Einrichtungen unter Finanzierungslücken leiden, genehmigen sich die Spitzen der Stadt eine üppige Aufwandsentschädigung – abgabenfrei (außer der Job im Arboretum) mit einer Selbstverständlichkeit, die Fragen aufwirft.

Doch was bedeutet Ehrenamt überhaupt?

Ehrenamt ist der freiwillige und unbezahlte Einsatz für das Gemeinwohl. Es ist eine Arbeit, die aus Überzeugung, sozialem Verantwortungsbewusstsein und dem Wunsch, anderen zu helfen entsteht. Menschen engagieren sich unermüdlich in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Sportvereinen oder sozialen Projekten – nicht aus finanziellen Interessen, sondern weil sie sich für ihre Mitmenschen einsetzen wollen. Und genau hier entsteht das Dilemma. Während Pflegekräfte, Helfer in Behinderteneinrichtungen oder Freiwillige in der Altenpflege oft keinerlei finanzielle Anerkennung für ihr Engagement erhalten, genehmigen sich die Bürgermeister der Stadt Crivitz eine erhebliche Erhöhung ihrer abgabenfreien Aufwandsentschädigungen (außer der Job im Arboretum) – mitten in einer Finanzkrise, die die Stadt schwer belastet.

Frau Brusch-Gamm, die Bürgermeisterin (CWG – Crivitz), kassiert nun bis zu 44.000 € jährlich für alle ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten. Ihr Stellvertreter, Hartmut Paulsen (CDU), kann sich insgesamt + Job im Arboretum über 17.700 € freuen, und der erste Bürgermeister, Markus Eichwitz (CWG – Crivitz), erhält immerhin indgesamt 16.200 €. Eine Erhöhung, beschlossen von der CWG-Crivitz und der CDU sowie BFC vor sechs Monaten. Vor zehn Jahren kündigte die Stadtverwaltung an, während finanzieller Schwierigkeiten freiwillig auf 50 bis 100 € pro Monat zu verzichten – ein Zeichen der Solidarität. Doch 2025 ist dieses Engagement anscheinend vergessen.

Doch wer zahlt die Rechnung?

Die traurige Wahrheit: Der Haushalt der Stadt ist längst in eine wirtschaftliche Sackgasse geraten. Während Bürger und soziale Einrichtungen jeden Euro umdrehen müssen, verschärft sich die Liquiditätslage der Stadt unaufhaltsam. Ende 2024 waren noch 805.000 € verfügbar – doch dieser Betrag wird bereits 2025 vollständig aufgebraucht sein. Die Prognosen sind düster: Bis 2028 klafft ein Defizit von -4,88 Millionen Euro, allein 2025 fehlen bereits über 1,65 Millionen Euro, die durch Kassenkredite gedeckt werden müssen. Doch statt gegenzusteuern, werden teure Eigenlösungen verteidigt und die Selbstversorgung fortgeführt. Dabei liegt die Lösung eigentlich auf der Hand: Warum gibt es keine Einsparungen bei den Bürgermeisterentschädigungen?

Die moralische Frage ist unübersehbar:

Was bedeutet Ehrenamt in Crivitz wirklich? Es soll ein Dienst für das Gemeinwohl sein – freiwillig und ohne Gewinnabsicht. Die aktuellen Entscheidungen der Stadtspitze vermitteln jedoch ein anderes Bild: Statt Verantwortung zu zeigen und Einschnitte in Zeiten der Krise vorzunehmen, werden Eigeninteressen über das Gemeinwohl gestellt. Wenn sich Ehrenamtliche aus Überzeugung und ohne finanzielle Vorteile engagieren – warum sollten Stadtvertreter großzügige Summen erhalten, ohne dass sie abgabenfrei (außer der Job im Arboretum) erfasst werden? Warum nicht die Erhöhungen für gemeinnützige Zwecke einsetzen, etwa zur Unterstützung von Vereinen oder zur finanziellen Entlastung der Eltern bei den gestiegenen Essenskosten in Kitas und Schulen?

Dies könnte eine fatale Fehlentscheidung sein, die langfristige Folgen für die Stadt haben wird. Das Vertrauen der Bürger in die politische Führung könnte nachhaltig beschädigt werden, denn viele Ehrenamtliche leisten ihre Arbeit ohne große Entschädigungen und dürfen dennoch keinerlei finanzielle Unterstützung erwarten. Während die Stadt auf Einsparungen und Haushaltsdisziplin pocht, wird an anderer Stelle ohne Zurückhaltung zugegriffen.

Die Bürger werden genau hinschauen, denn die Steuerlast ist hoch, die Kosten explodieren, und doch scheint dies für manche keine Rolle zu spielen – solange das eigene Konto weiter wächst.Crivitz steht an einem Wendepunkt. Die Bürger sind in der Lage, ihre Vertreter genau zu beobachten – und letztendlich auch darüber zu entscheiden, welche Werte in ihrer Stadt zukünftig im Vordergrund stehen sollen.

Fazit:

Die neue Geschäftsordnung und Hauptsatzung gilt ab März 2025

14.April 2025 /P-headli.-cont.-red./436[163(38-22)]/CLA-272/11-2025

Hier im Anschluss die wichtigsten Änderungen und Neuerungen aus der Hauptsatzung vom März 2025

§ 2 Ortsteile

Für die Ortsteile Gädebehn, Kladow, Basthorst, Augustenhof und Muchelwitz wird eine Ortsteilvertretung Gädebehn gewählt. Sie besteht aus 5 Mitgliedern; je Ortsteil ein Vertreter. Wenn kein Vertreter aus den einzelnen Ortsteilen wählbar ist, können entsprechend weitere Vertreter aus den anderen Ortsteilen gewählt werden.

Die oder der Vorsitzende der Ortsteilvertretung oder ein von der Ortsteilvertretung bestimmter Vertreter hat in der Stadtvertretung und in den Ausschüssen das Rede- und Antragsrecht, soweit Angelegenheiten des Ortsteiles betroffen sind.

(6) Die Sitzungen der Ortsteilvertretungen sind öffentlich. § 4 Abs. 2 gilt entsprechend.

(7) Die Vorsitzenden der Ortsteilvertretungen können Einwohnerversammlungen für ihre Ortsteile einberufen, zu denen die Bürgermeisterin einzuladen ist.

(8) Die Ortsteilvertretungen können Widerspruch gegen Beschlüsse der Stadtvertretung einlegen, sofern diese das Wohl der jeweiligen Ortsteile beeinträchtigen.

§ 6 Beratende Ausschüsse und weitere Ausschüsse

(1) Die Ausschüsse der Stadtvertretung setzen sich aus sieben Mitgliedern, davon mindestens vier Stadtvertretern und maximal drei sachkundigen Einwohnern zusammen. Es werden keine Stellvertreter der Ausschussmitglieder gewählt.

(2) Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet:

VorsitzBauausschuss
Michael RenkerAusschussvorsitzender26.02.2015CWG
Mitglieder
Normund Hans Martin BehningAusschussmitglied13.08.2024AfD
Niclas Leon FronkAusschussmitglied13.08.2024CWG
Kurt PekrulAusschussmitglied22.07.2019CWG
Sachkundige Einwohner
Rico BlohmSachkundiger Einwohner13.08.2024BfC
Alexander GammSachkundiger Einwohner13.08.2024CWG
Henryk KrügerSachkundiger Einwohner22.07.2019CDU
VorsitzSozialausschuss
Doreen WestphalAusschussvorsitzende22.07.2019CWG
Mitglieder
Hagen Thore CzaudernaAusschussmitglied13.08.2024AfD
Andreas RüßAusschussmitglied22.07.2019CWG
Uwe ZiemannAusschussmitglied13.08.2024AfD
Sachkundige Einwohner
Michaela SchöneweißSachkundige Einwohnerin13.08.2024BfC
Beate WernerSachkundige Einwohnerin13.08.2024CDU
Jörg WurlichSachkundiger Einwohner13.08.2024
VorsitzUmweltausschuss
Hans-Jürgen HeineAusschussvorsitzender17.07.2024BfC
Mitglieder
Niclas Leon FronkAusschussmitglied13.08.2024CWG
Kurt PekrulAusschussmitglied02.09.2022CWG
Andreas RüßAusschussmitglied22.07.2019CWG
Sachkundige Einwohner
Matthias GüßmannSachkundiger Einwohner13.08.2024CDU
Nora HartlöhnerSachkundige Einwohnerin13.08.2024AfD
Karin PyrekSachkundige Einwohnerin13.08.2024CWG
VorsitzHauptausschuss
Britta Brusch-GammAusschussvorsitzende01.09.2014CWG
Mitglieder
Thomas BardenhagenAusschussmitglied15.09.2016CDU
Normund Hans Martin BehningAusschussmitglied13.08.2024AfD
Markus EichwitzAusschussmitglied13.08.2024CWG
Hans-Jürgen HeineAusschussmitglied26.02.2015BfC
Michael RenkerAusschussmitglied26.02.2015CWG
Andreas RüßAusschussmitglied22.07.2019CWG

§ 6a Senioren- und Behindertenbeirat

(1) Auf der Grundlage des § 41a Kommunalverfassung M-V wird ein Senioren- und Behindertenbeirat der Stadt Crivitz gebildet.

(2) Der Senioren- und Behindertenbeirat setzt sich aus bis zu 10 Einwohnern der Stadt Crivitz zusammen, die Mitglieder in Vereinen, Verbänden, Selbsthilfeorganisationen und Initiativen sind sowie Einzelpersonen, welche die Interessen der Seniorinnen und Senioren sowie von Menschen mit Behinderungen allen Alters der Stadt Crivitz vertreten, zusammen.

(3) Der Senioren- und Behindertenbeirat wird durch die Stadtvertretung Crivitzgewählt und gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Amtsperiode beträgt 5 Jahre.

(4) Der Senioren- und Behindertenbeirat berät die Stadtvertretung und ist in Entscheidungen bei Angelegenheiten, die die Seniorinnen und Senioren bzw. Menschen mit Behinderungen betreffen, anzuhören. Die oder der Vorsitzende oder ein vom Senioren- und Behindertenbeirat bestimmtes Mitglied kann an den Sitzungen der Stadtvertretung und der Fachausschüsse teilnehmen und hat in Angelegenheiten der Senioreninnen und Senioren sowie der Menschen mit Behinderungen ein Rede- und Antragsrecht. Der Senioren- und Behindertenbeirat tagt mindestens 3 x im Jahr in öffentlicher Sitzung. § 4 Abs. 2 gilt entsprechend.

§ 8 Entschädigungen

(8) Die Mitglieder des Senioren- und Behindertenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Senioren- und Behindertenbeirates ein Sitzungsgeld in Höhe von 40,00 Euro. Die oder der Vorsitzende des Senioren- und Behindertenbeirates erhält für jede geleitete Sitzung des Senioren- und Behindertenbeirates ein Sitzungsgeld in Höhe von 60,00 Euro.

§ 11 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Stadt Crivitz, den 13.03.2025 Im Original gez. Brusch-Gamm Bürgermeisterin Verfahrensvermerk: Die Hauptsatzung der Stadt Crivitz wurde dem Landkreis Ludwigslust Parchim als untere Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) angezeigt. Hiermit wird die Hauptsatzung der Stadt Crivitz öffentlich bekannt gemacht. Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht bei Verletzung von Anzeige-, Genehmigungsoder Bekanntmachungsvorschriften

https://www.amt-crivitz.de/export/sites/crivitz/pdf/crivitz/satzungen/Geschaeftsordnung-der-Stadtvertretung-Crivitz-05.03.2025.pdf

https://www.amt-crivitz.de/export/sites/crivitz/pdf/crivitz/satzungen/1.-Satzung-zur-Aenderung-Hauptsatzung-Stadt-Crivitz-copy.pdf

Droht deutschen Immobilienbesitzern etwa die Zwangshypothek?

15. März 2025 /P-headli.-cont.-red./432[163(38-22)]/CLA-268/07-2025

Eine Immobilie gilt seit langem als ein sicheres Anlagegut. Das sogenannte Betongold soll in guten wie in schlechten Zeiten seinen stabilen Wert behalten und über die Mieten einen regelmäßigen Zufluss an Geldern ermöglichen.
Das deutsche Nettoanlagevermögen in Wohn- und Nichtwohnbauten betrug 2022 rund 12,1 Billionen Euro. Davon entfielen 62 % auf Wohnbauten und 38 % auf Wirtschaftsimmobilien. Zusammen mit den Grundstückswerten (7,3 Billionen Euro), summiert sich das gesamte deutsche Immobilienvermögen auf knapp 19,4 Billionen Euro.

Das Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland ist im dritten Quartal 2024 um 197 Milliarden Euro gestiegen. Es erreichte somit zum Quartalsende ein neues Rekordniveau von 9.004Milliarden Euro. Damit setzt sich die seit Ende 2023 andauernde Wachstumsserie fort.

Bereits in den letzten Jahren und Monaten zeigt sich auch in Deutschland eine bedenklich Richtung. Die Verordnung von Höchstmieten oder eine deutliche Anhebung der Grundsteuer sind bereits Vorboten eines Wunsches nach Ausgleich. Vor allem in Zeiten in denen die Ungleichheit der Vermögen in einem Land sehr hoch ist, bringen die Immobilie regelmäßig in den Fokus der Politik.

Der Griff nach Maßnahmen wie der Zwangshypothek ist in normalen Zeiten eher unwahrscheinlich. Selbst eine „normale“ Rezession dürfte die Politik kaum verleiten diesen sehr unpopulären Weg zu gehen. Doch vor allem in Zeiten in denen es Probleme mit einer hohen Staatsverschuldung und Kreditaufnahmen in Billionensumme gibt ändert sich diese Wahrscheinlichkeit. Immerhin sind die Wertstabilität und die Unbeweglichkeit der Immobilie in Zeiten knapper Staatskassen durchaus vorstellbare Elemente der Rekapitalisierung eines Staates.

Dabei wirken Zwangshypotheken des Staates oftmals wie eine Art Steuer. Die letzte staatliche Zwangshypothek im Zuge der Währungsumstellung aus dem Jahre 1948 etwa, war eine Eintragung über 30 Jahre. Immobilienbesitzer waren gezwungen auf Ihren Grundbesitz in vierteljährlichen Raten diese „Sondersteuer“ abzutragen. Damals galt ein Freibetrag von 5.000 Mark. Die Höhe dieser Abgabe bemaß sich am Vermögen mit Stand vom 21. Juni 1948, dem Tag nach Einführung der D-Mark. Die Abgabe belief sich damals auf 50 % des berechneten Vermögenswertes.

In wirklich schlechten Zeiten kommt es regelmäßig zu Maßnahmen durch Staaten, um die eigenen Finanzen zu stabilisieren. Für die Besitzer von Vermögen bedeuten diese Jahre oftmals sehr schmerzhafte Einschnitte in die Souveränität ihres Vermögens. Neben Steuererhöhungen, Kapitalverkehrskontrollen oder auch dem viel gefürchteten Goldverbot gehören auch Zwangshypotheken zu diesen Maßnahmen. Auch in Deutschland wurden diese Zwangshypotheken bereits mehrfach in den letzten 100 Jahren als Mittel zur Aufbesserung der staatlichen Finanzen genutzt.

Die derzeitige aktuelle politische und wirtschaftliche Lage Deutschlands und die Aufnahme von Krediten in Billionenhöhe ( das so genannte Sondervermögen) lassen nichts Gutes diesbezüglich für die Zukunft erahnen.

Insbesondere ehemalige „Frustrierte“ aus der Partei „Die Linke“, die wenig parlamentarische Erfahrungen haben, bewerben sich für Posten über die Partei des BSW in MV bei der Kommunalwahl.

14.Mai -2024/P-headli.-cont.-red./374[163(38-22)]/CLA-211/49-2024

Der ideologische Überbau lässt grüßen!

Am 27. Januar hat sich die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in Berlin mit ca. 450 Mitgliedern gegründet.  Laut eigenen Angaben strebt die Partei an, bis 2025 nur 2000 Mitglieder zu haben. Dies impliziert, dass nicht jedermann Mitglied werden kann, genauer gesagt, die Mitglieder werden ausgewählt oder der Aufnahmeantrag wird nicht bearbeitet.

Das BSW argumentiert mit der Angst vor Unterwanderung durch Spinner, Extremisten und Glücksritter, ohne zu benennen, wer als Spinner, Glücksritter oder Extremist angesehen wird. Dies führt dazu, dass die Aufnahme von politisch interessierten Bürgern nach eigenem Gutdünken erfolgt. Jede Person kann gemäß Satzung § 4 (6) ohne Begründung abgelehnt werden, ein Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Obwohl das BSW an der Europawahl und den Landtagswahlen in diesem Jahr teilnehmen wird, möchte man bei den Kommunalwahlen in verschiedenen Bundesländern nur „punktuelle“ Listen aufstellen, so Christian Leye. Punktuell‘ genügt dem BSW, um dem Parteiengesetz zu entsprechen, das Wahlantritte auch auf kommunaler Ebene als Aufgabe für Parteien vorsieht. Um flächendeckende Listen für alle Kommunen zu erstellen, sind viele Mitglieder erforderlich, an denen das BSW offensichtlich nicht interessiert ist. Die Absicht, langsam zu wachsen, kann dazu genutzt werden, die Mandate auf Europa-, Bundes- und Landesebene den wenigen Vollmitgliedern nur zur Verfügung zu stellen.

Die BSW-Partei im aktuellen Format erinnert an ein Feudalsystem, in dem die Vollmitglieder die Fürsten sind und die Möchtegernmitglieder das gemeine Volk, das sich zu fügen hat. Kritik ist unerwünscht und kann zu einer Exkommunikation führen. Für das gemeine Volk sollen Fördermitgliedschaften ohne politische Beteiligung, jedoch mit dem Recht, Beiträge zu leisten und ehrenamtliche Wahlkämpfe durchzuführen, von Nutzen sein. Um vielleicht irgendwann später die Vollmitgliedschaft erwerben zu können und in den erlesenen Kreis der „Berufenen“ aufgenommen zu werden. Wenn das Projekt in dieser Form erfolgreich sein sollte, könnte es als Orientierungshilfe für zukünftige elitäre Parteien dienen.

Überspitzt formuliert bedeutet das alles: Dann wäre es auch denkbar, dass in Zukunft sogenannte Promi oder Influencer Parteien das traditionelle Parteienmodell ablösen könnten. Mithilfe von Politagenturen können dann öffentlich bekannte Personen zu Europa- oder Bundestagswahlen antreten. Für 450 ehrenamtliche und unkritische Mitglieder stellen die Firmen maßgeschneiderte Programme und Satzungen zur Verfügung, übernehmen die Kassenführung, das Marketing und die Auslese für alle neuen Mitglieder. Es ist für die Europawahl ausreichend. Gegen einen sogenannten Aufpreis können dann 16 Landesverbände für die Bundestagswahl gegründet werden. Zur Wahrung des Parteiengesetzes werden dann nur punktuelle Gemeindelisten aufgestellt. Es ist nicht vorgesehen, neue Mitglieder zu integrieren, stattdessen werden sie nach Gesinnungsprüfung und der Höhe ihres Mitgliedsbeitrages auf Probe aufgenommen. Sie können jederzeit ausgeschlossen werden.

Solche Parteienkonstellationen könnten sich zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickeln. Dadurch, dass Mitgliedschaften, politischer Einfluss oder sichere Listenplätze mit hohen Spenden erkauft werden können.

Eine Reform des Parteiengesetzes ist dringend notwendig, sonst wird der demokratische Grundgedanke des Gesetzes ausgehebelt.

Kommentar/ Resümee

„Demokratie lebt vom Streit, von der Diskussion um den richtigen Weg. Deshalb gehört zu ihr der Respekt vor der Meinung des anderen.“ Richard von Weizsäcker

Das, was mit Wagenknecht und Maaßen begonnen hat, wird sich fortsetzen. Diese prominenten Ein-Personenparteien sind womöglich medial abhängig, käuflich und beeinflussbar und können austauschbar sein. Sie sind genau genommen im Kern antidemokratisch strukturiert. Sie ermöglichen es den Bürgern nicht, am politischen Leben teilzunehmen, wie es im Parteiengesetz vorgesehen ist. Stattdessen fördern sie ihre Untergebenheit.

Gemäß dem Parteiengesetz (§ 1 Absatz 2) haben Parteien unterschiedliche verfassungsrechtliche Aufgaben. Dazu zählen u. a. die Förderung der Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern am politischen Leben. Die Bürger dazu zu bringen, politische Verantwortung zu übernehmen oder eine dauerhafte lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen aufzubauen. Sie nehmen an den Wahlen im Bund, Ländern und Gemeinden teil.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff sagte der Wochenzeitung „Die Zeit“. „Ist uns eigentlich bewusst, dass wir neuerdings eine nationale, sozialistische, mit einem Personenkult verbundene Partei im Rennen haben?“. Es ist offensichtlich, dass er mit dieser Aussage den wesentlichen Kern getroffen hat.

Auch der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow wirft dem BSW vor, mit demokratischen Grundprinzipien zu brechen. „Mit der auf eine Person zugespitzten Organisation wird die Parteiendemokratie ad absurdum geführt“, sagte Ramelow dem Magazin Stern. Der BSW-Landesverband in Thüringen etwa dürfe keine Mitglieder aufnehmen, aber eine Liste einreichen. „40 Mitglieder entscheiden, bestimmen und wählen“, sagte Ramelow. „Und alle anderen aus dem Wartestand können später dann mal ihre Mitgliedsrechte ausüben, wenn es nichts mehr zu verteilen gibt.“ Ramelow hat auch gewarnt: „Hier öffnet sich eine Organisation, die das Parteien-Privileg in Anspruch nimmt, gezielt nicht für ihre Anhänger. Entschieden werde „wie früher zentral in Berlin.

Daher stellt sich die Frage, ob die BSW-Partei derzeit ihre verfassungsrechtlichen Aufgaben erfüllt und ob sie in der Lage ist, diese in absehbarer Zeit zu erfüllen?

Insofern stellt sich unweigerlich auch die sich anschließende juristische Frage, ob das BSW dem Parteiengesetz entspricht?