*Entwurf*- Bürgerbeteiligungsgesetz 2.0 Wind- und Solarenergie

14.Nov.2025 /P-headli.-cont.-red./467[163(38-22)]/CLA-303/42-2025

Beteiligung oder nur ein schöner Name?

Akzeptanz durch Beteiligung? Der neue Entwurf im Check!

Die SPD- und Linke-geführte Landesregierung von MV hat einen neuen Entwurf des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes (BüGembeteilG M-V) vorgelegt. Es soll die Menschen stärker am Ausbau von Wind- und Solarenergie beteiligen und gleichzeitig die Akzeptanz für neue Anlagen erhöhen. Auf dem Papier klingt das nach Fortschritt – doch wer genauer liest, erkennt schnell: Die Beteiligung bleibt kompliziert, unverbindlich und für die Bürger meist nur ein Versprechen.

Der Wirtschaftsminister Herr Minister Dr. Wolfgang Blank präsentierte den Entwurf mit Nachdruck:

  • „Der Gesetzentwurf stellt den Verhandlungspartnern einen Baukasten mit Beteiligungsmodellen zur Verfügung. Diese sind im Land erprobt und vielfältig kombinierbar.“
  • „Sollte gar keine Beteiligungsvereinbarung abgeschlossen werden, kommen wir zum Thema der Ersatzzahlung. Die fällt für den Vorhabenträger an das Land. Das Land verwendet die Mittel für Akzeptanz steigernde Projekte im Landkreis des Vorhabens.“
  • Die Landesregierung feiert das Gesetz als Fortschreibung eines Erfolgsmodells: mehr Beteiligung, weniger Bürokratie, höhere Erträge.

„Wind und Sonne: Wer profitiert wirklich?“

Was steht im Gesetzentwurf?

Im sogenannten Standardmodell für Windräder sollen Gemeinden 0,3 Cent pro Kilowattstunde erhalten und die Bürger ebenfalls 0,3 Cent – zusammen also 0,6 Cent. Das ist die Zahl, mit der die Landesregierung wirbt. Allerdings handelt es sich nur um eine Soll-Regelung. Verbindlich ist lediglich eine Beteiligung von 0,2 Cent für die Gemeinde und 0,2 Cent für die Bürger.

Grundlage der Berechnung

  • Die 0,3 Cent/kWh (Wind) und 0,2 Cent/kWh (Solar) beziehen sich immer auf den tatsächlich produzierten und ins Netz eingespeisten Strom. Es geht also nicht um die installierte Leistung (MW) oder theoretische Erträge, sondern um die wirklich erzeugte Energiemenge, die über den Netzanschluss läuft. Damit ist die Berechnungsbasis eindeutig: jede Kilowattstunde, die aus der Anlage kommt und eingespeist wird, löst die Zahlung aus.

Konsequenz

  • Für Gemeinden bedeutet das: Je nach Windjahr oder Sonnenertrag schwanken die Einnahmen. Für Betreiber ist es kalkulierbar, da die Zahlungen direkt an die Einspeisemenge gekoppelt sind. Wenn keine Vereinbarung zustande kommt, fließen diese Cent-Beträge als Ersatzzahlung an das Land und werden über den Landkreis verteilt.

Bei Solarparks sind die Beträge noch kleiner: jeweils 0,1 Cent pro Kilowattstunde für Gemeinde und Bürger. Gemeinden können außerdem statt Zahlungen auch Anteile an Anlagen erwerben oder ganze Anlagen kaufen – eine Option, die in der Praxis wohl nur selten genutzt wird.

Wie laufen die Verhandlungen?

Bei Windrädern: Alle Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern müssen einbezogen werden. Bei Solarparks: Nur die Standortgemeinde ist beteiligt. Wenn mehrere Gemeinden betroffen sind, müssen sie sich auf eine gemeinsame Verhandlungsführung einigen. Tun sie das nicht, übernimmt automatisch das zuständige Amt.

1. Beginn der Frist

  • Die Verhandlungsfrist beginnt erst nach der Genehmigung der jeweiligen Anlage (Windrad oder Solarpark). Das bedeutet: Erst wenn die Anlage rechtlich genehmigt ist, startet die Uhr für die Beteiligungsverhandlungen.

2. Dauer der Frist

  • Innerhalb von 12 Monaten nach der Genehmigung muss eine Beteiligungsvereinbarung zwischen Betreiber und Gemeinde abgeschlossen sein. Diese Frist gilt sowohl für Windenergieanlagen als auch für Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

Kommt keine Einigung zustande, greift die Ersatzzahlung:

  • Windräder: 0,3 Cent/kWh an das Land.
  • Solarparks: 0,2 Cent/kWh an das Land.

Das Geld fließt nicht direkt an die Gemeinde, sondern in ein Sondervermögen des Landes und wird im jeweiligen Landkreis für „akzeptanzsteigernde Maßnahmen“ verwendet. Die Gemeinde hat keinen direkten Zugriff, sie kann lediglich Anträge stellen. Für die Bürger bedeutet das: Sie bleiben außen vor, es sei denn, ihre Gemeinde hat zuvor eine Vereinbarung mit dem Betreiber getroffen.

Die Kernfrage: Bleibt der Bürger außen vor?

  • Kurz gesagt: Ja, wenn es nur zur Ersatzzahlung ans Land kommt.
  • Nicht zwangsläufig: Nein, wenn Gemeinde und Betreiber eine Vereinbarung schließen, die Einwohner direkt beteiligt (Gutschriften/Direktzahlungen) – das ist möglich und politisch gewollt, aber nicht garantiert.
  • Realistisch: Der Bürger hängt an der Verhandlungskultur seiner Gemeinde und der Kompromissfähigkeit des Betreibers. Scheitert das, bleibt die Beteiligung indirekt und oft zeitverzögert über Landkreis-Projekte.

  • Die Linke: Sie hingegen loben das Gesetz als „guten Tag für die Energiewende“ und sehen darin mehr Akzeptanz und weniger Bürokratie.
  • „Vertrauen wächst, wenn Gemeinden vor Ort mitentscheiden und profitieren.“
  • → Die Linke sieht im Gesetz einen Schritt zu mehr Teilhabe und lokalem Einfluss.

  • SPD: Sie feiert den Gestzentwurf als Verbindung zwischen Klimaschutz, Wirtschaftskraft und soziale Gerechtigkeit. Der Taler in der Tasche ist die konkreteste Form der Teilhabe an der Energiewende, die die Menschen erfahren können. Wir sind hier in Mecklenburg-Vorpommern konkret und handfest, schaffen Akzeptanz und keine Sonntagsreden.“
  • → Die SPD betont, dass finanzielle Beteiligung greifbar sein muss, damit Bürger die Energiewende mittragen und Vertrauen entsteht.

Kritik der Opposition

Die Opposition spart nicht mit deutlichen Worten:

  • AfD: Sie sehen ein Akzeptanzkaufprogramm. Bürger würden mit kleinen Beträgen ruhiggestellt, während Betreiber die eigentlichen Profiteure sind.
  • Man kauft Zustimmung, aber keine Mitbestimmung.“
  • → Die AfD warnt vor einer Scheinbeteiligung, die echte Mitsprache ersetzt.

  • Grüne: Sie sprechen von einer „Nebelkerze“. Die 0,6 Cent seien unverbindlich und ökonomisch kaum darstellbar.
  • „Wer Erwartungen weckt, ohne Anspruch zu geben, produziert Frust statt Zustimmung.“
  • → Die Grünen sehen im Gesetz ein Placebo ohne echte Wirkung für die Bürger.

  • CDU: Für sie ist es ein Gemeindefinanzierungsgesetz mit optionaler Bürgerkomponente“. Bürger hätten keinen Rechtsanspruch.
  • „Ohne direkte Ansprüche bleibt Beteiligung am Ende eine Frage des guten Willens.“
  • → Die CDU kritisiert, dass Bürger nur hoffen dürfen, aber nichts einklagen können.

  • FDP : Das Gesetz sei eher ein „Bürgerbeteiligungsverhinderungsgesetz“
  • „Der Taler in der Tasche wirkt wie eine Karotte, die vor den Bürgern gehalten wird, die sie niemals erreichen.“
  • → Die FDP- meint das Gesetz sei ein „Geburtsfehler“, voller Stolperfallen, mit unsicheren Verhandlungen, langen Fristen und finanziellen Risiken. Am Ende profitiere eher die Landeskasse als die Bürger.

Was heißt das für die Bürger?

Für die Menschen vor Ort bleibt die Beteiligung nach dem jetzigen Entwurf des Gesetzes unsicher. Wenn eine Vereinbarung zustande kommt, können kleine Beträge auf der Stromrechnung oder Direktzahlungen fließen – spürbar, aber meist überschaubar. Wenn die Verhandlungen scheitern, landet das Geld beim Land, der Landkreis entscheidet über die Verwendung, und der Bürger sieht davon nichts direkt.

Ironisch gesagt: Die Windräder drehen sich vor der Haustür, die Beteiligung dreht sich um Verhandlungen – und wenn die scheitern, dreht sich das Geld Richtung Landeskasse.

Nachtrag:

Windeignungsgebiet – 43/25 bei Crivitz (OT-Wessin) – Fristen verstrichen, Beteiligung verpufft?

Nach dem jetzigen Entwurf des Bürgerbeteiligungsgesetzes 2.0 gilt eine klare Regel: Innerhalb von zwölf Monaten nach Genehmigung einer Anlage müssen Betreiber und Gemeinden eine Beteiligungsvereinbarung schließen. Bei Windrädern sind alle Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern beteiligt, bei Solarparks nur die Standortgemeinde. Kommt keine Einigung zustande, greift die Ersatzzahlung an das Land, die in ein Sondervermögen fließt und über den Landkreis verteilt wird – nach einem gestellten ANTRAG der Gemeinde- Bürger profitieren dann nicht direkt.

Im Windeignungsgebiet 43/25 bei Wessin, wo bis zu 20 Windräder entstehen sollen, ist diese Frist jedoch schon Geschichte. Die Genehmigung wurde am 4. Oktober 2024 erteilt, die Öffentlichkeit erfuhr davon erst im Februar 2025. Selbst wenn das Gesetz im Dezember 2025 beschlossen wird, wäre die Frist längst verstrichen – ironisch gesagt: die Beteiligung ist schon verfrühstückt, bevor das Gesetz überhaupt gilt.

Hinzu kommt: Bereits rund 60 % der Fundamente für die 20 Windenergieanlagen sind fertiggestellt. Es wird also längst aktiv gebaut, während die Beteiligungsdebatte noch auf dem Papier geführt wird. Die Bürgermeisterin von Crivitz, Britta Brusch-Gamm, stellte am 17. März 2025 im Bericht zu wichtigen Angelegenheiten klar: „Bis zum heutigen Tag haben keine Gespräche mit dem Bauherrn stattgefunden.“ Damit ist deutlich: Verhandlungen sind nicht nur gescheitert, sie haben faktisch gar nicht stattgefunden.

Besonders bemerkenswert ist ihre politische Stellungnahme aus Juli 2024 an den regionalen Planungsverband Westmecklenburg, als die Stadt Crivitz noch große Pläne hatte: „Wir würden gern, im Rahmen des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz MV, aus Mangel an eigener Fläche in diesem Gebiet, ein ‚physisches‘ Windrad haben wollen – weil 20 % Beteiligung deutlich mehr als ein einzelnes Windrad wären und damit der vernünftige Nutzen für unsere Gemeinde gleichzeitig ein wesentlich besserer wäre.“ Damals wollte man noch groß einsteigen. Heute stellt sich die Frage: Ist das alles nur Luft – oder bezieht sich diese Vision inzwischen auf das Gebiet Crivitz-Ost bei Krudopp, das aktuell im Bauausschuss heiß diskutiert werden soll?

Und doch gab es Kontakt: Am 7. April 2025 beschloss die Stadtvertretung Crivitz einen Nutzungsvertrag mit der Energieallianz MV Projekt Nr. 11 GmbH & Co. KG – für Wege, Leitungen und Kranstellplätze. Einnahmen winken, aber von echter Bürgerbeteiligung bleibt nichts übrig. Für Crivitz bedeutet das: erst einmal leer ausgehen. Wahrscheinlich läuft es auf eine Ersatzzahlung an das Land hinaus, über die der Landkreis entscheidet. Ob die Nachbargemeinden Zapel und Barnin im Stillen verhandeln, ist unklar. Bekannt ist nur, dass sie ihre eigenen Energieparkpläne schon 2024 zurückgezogen haben und einst gemeinsam mit Crivitz (Ortsteil Wessin) auftreten wollten – eine Bekundung, die inzwischen zwölf Monate alt ist.

So bleibt die ironische Pointe: Während die Windräder schon gebaut werden – sind die Fristen für die Bürgerbeteiligung längst vorbei, oder etwa nicht? Für Wessin ist das Gesetz damit nur noch ein Kapitel im Lehrbuch der verpassten Chancen.

Fazit:

„Windeignungsgebiet 43/25 [20 WEA] bei Wessin: Politisch gewollt – ökologisch verheerend, ökonomisch für einige wenige lukrativ“!

06.Nov.2025 /P-headli.-cont.-red./465[163(38-22)]/CLA-301/40-2025

Windeignungsgebiet 43/25 bei Wessin: Ein Lehrstück über Macht, Natur und die stille Last der Bürger

Was als Fortschritt verkauft wird, fühlt sich für viele Menschen im Ortsteil Wessin und den umliegenden Dörfern wie ein Rückschritt an. Das Windeignungsgebiet 43/25, in dem bis zu 20 Windenergieanlagen entstehen sollen, ist nicht nur ein technisches Großprojekt – es ist ein politisches Drama, ein ökologischer Kraftakt und ein wirtschaftliches Spiel mit ungleichen Einsätzen. Es ist die Geschichte einer Region, die sich bemüht, gehört zu werden, während Entscheidungen über ihre Zukunft längst in anderen Räumen getroffen wurden – nicht zuletzt in unmittelbarer Nähe zum Umspannwerk der WEMAG AG.

Bereits im Sommer 2024 zeichnete sich ab, dass die Stadt Crivitz mit ihrer Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm (CWG) nicht bereit war, die Pläne für das Windgebiet widerspruchslos hinzunehmen. In einer politischen Stellungnahme, gerichtet an den Regionalen Planungsverband sowie an Mitglieder des Kreistags und Landtags, formulierte sie eindringlich die Sorgen und Einwände der Stadt. Die Region rund um Barnin, Zapel und Wessin sei ökologisch sensibel, eine Vogelschutzzone der Stufe 3 – nicht die höchste Schutzklasse, aber dennoch ein wertvolles Nahrungshabitat für zahlreiche Arten. Der Investor hatte seine Bauunterlagen vorgelegt, doch die Stadt verweigerte das gemeindliche Einvernehmen. Es fehlten Unterlagen, Nachbesserungen blieben aus. Die Stadt reagierte mit einer Veränderungssperre, wollte eigene Untersuchungen anstoßen, eine alternative Planung entwickeln – ein letzter Versuch, Einfluss zu nehmen.

Doch die Kommunikation blieb brüchig. Der Regionale Planungsverband reagierte auf die Einwände der Stadt mit knappen Worten: Dem Hinweis wird nicht gefolgt.“ Wirtschaftliche Teilhabe sei gesetzlich geregelt, aber nicht Gegenstand der Regionalplanung. Auch das zuständige Ministerium schwieg. Die rechtlichen Rahmenbedingungen änderten sich durch das Wind-an-Land-Gesetz, die kommunale Planung wurde entwertet. Die Bürgermeisterin sprach später von einem „Plan für NICHTS“. Ein bitteres Fazit, das die Ohnmacht der lokalen Ebene gegenüber übergeordneten Interessen offenlegt.

Während die Stadt öffentlich um Mitsprache rang, formierte sich im Hintergrund eine neue Dynamik. Die Arbeitsgruppe „Wärme und Energie“ der Stadt Crivitz wurde im August und September 2024 reaktiviert – unter Leitung von Alexander Gamm, Ehemann der Bürgermeisterin, CWG-Fraktionär. Auf Facebook tritt er unter dem Namen Paul Hermann auf, nicht als technischer Experte, sondern als politischer Gestalter. Seine Rolle ist komplex: Er ist Strippenzieher, Stratege und Teil eines Netzwerks, das sich zunehmend selbst organisiert und im nicht öffentlichen Teil ausschließlich berät. Mit Unterstützung der Landesenergieagentur LEKA MV entwickelte die Stadt ein Strombilanzkreismodell, das nicht nur öffentliche Gebäude, sondern auch Unternehmen und Privathaushalte versorgen sollte.

Die Idee war charmant: Wenn die Windräder schon kommen, sollen die Gemeinden wenigstens wirtschaftlich profitieren. Wir sprachen beim zuständigen Ministerium vor und machten dort auf dieses Modell aufmerksam. Unsere Vorstellungen gehen noch weiter: dass wir das Strombilanzkreismodell gern nicht nur für unsere öffentlichen Gebäude nutzen wollten, sondern auch für die umliegenden Unternehmen und Privathäuser. DAS WÄRE AUS UNSERER SICHT EINE ECHTE BETEILIGUNG DER MENSCHEN, DIE DIE LAST TRAGEN. Wir würden gern, im Rahmen des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz MV, aus Mangel an eigener Fläche in diesem Gebiet, ein physisches“ Windrad haben wollen – weil 20 % Beteiligung deutlich mehr als ein einzelnes Windrad wären und damit der vernünftige Nutzen für unsere Gemeinde gleichzeitig ein wesentlich besserer wäre.“

Eine völlig neue Denkweise und Herangehensweise zu diesem gesamten Windthema wurde sichtbar. Am 23.09.2024 wurde überraschend schnell eine Absichtserklärung (Letter of Intent, LoI) zur Zusammenarbeit bei der Entwicklung eines Wärmeversorgungsprojekts in der Stadt Crivitz vertraglich abgeschlossen. Während sich die Stadt Crivitz klammheimlich mit der WEMAG AG zusammentat, um eine eigene Wärmegesellschaft zu gründen, blieb die Öffentlichkeit – mal wieder – komplett außen vor. Natürlich gibt es diesen LoI, aber wer hätte gedacht, dass dieser Vertrag im Geheimen abgeschlossen wurde? Keine öffentliche Diskussion, keine Ausschussberatung, keine Bürgerinformation über Inhalte oder gegenseitige Verpflichtungen.

So erfuhr die Stadt Crivitz erst durch eine Veröffentlichung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) am 10. Februar 2025, dass die Genehmigung für den Bau und Betrieb der 20 Windkraftanlagen bereits am 4. Oktober 2024 erteilt worden war. Die Bürgermeisterin zeigte sich entrüstet Ihren Bericht vom 17.03.2025: „Der Bauherr hatte uns Beteiligungsmöglichkeiten zugesagt. Danach wollte man nicht mehr mit uns reden.“

„Windeignungsgebiet 43/25 bei Wessin: Politisch als ‚überragendes öffentliches Interesse‘ deklariert – ökologisch jedoch ein Desaster“

Die Genehmigung für das Windeignungsgebiet in Wessin-Zapel-Barnin  umfasst auch eine Ausnahme vom Biotopschutz nach § 20 NatSchAG M-V. So wurde eine Ausnahmegenehmigung für die mittelbaren Beeinträchtigungen eines 7.804 m² Feldgehölzes mit Bäumen, 1.232 m² Baumreihe, 11 Einzelbäumen und 14.003 m² naturnahes Kleingewässer erteilt. Die Verpflichtung zur Kompensation des Eingriffs in das Landschaftsbild im Umfang von 30,8386 ha Kompensationsflächenäquivalenten geht auf die Flächenagentur M-V GmbH über – ein rechtlich zulässiger, aber ökologisch fragwürdiger Vorgang.

Auch während der Bauphase gelten Auflagen: Gesetzlich geschützte Gehölze dürfen nicht beschädigt werden, Amphibienschutzzäune sind zu errichten, und Brutaktivitäten von Vögeln müssen durch Fachpersonal geprüft werden. Doch laut Bürgerberichten aus Wessin und Zapel-Hof wurden in diesem Jahr bis zu 18 Rotmilane gesichtet – so viele wie nie zuvor. Sie nutzen die verbliebenen Baumreihen und Sölle mit hohen Bäumen als Schlafplätze. Das Gebiet ist ein begehrtes Nahrungshabitat für Großvögel – doch das scheint niemanden mehr zu interessieren. Der Bau schreitet dennoch voran.

Am 7. April 2025 beschloss die Stadtvertretung den Abschluss eines Nutzungsvertrags mit der Energieallianz MV Projekt Nr. 11 GmbH & Co. KG. Es geht um die Verlegung von Versorgungsleitungen, temporäre Wegeflächen und Kranstellplätze auf öffentlichen Flächen. CWG-Fraktionär Markus Eichwitz, zugleich erster Bürgermeister, informierte über die Nutzungsentgelte. Die Stadt, die zuvor auf Widerstand setzte, reagierte nun schnell, als Einnahmen winkten. Im Oktober 2025 betonte die Bürgermeisterin in einer öffentlichen Stellungnahme plötzlich:Seit nunmehr fast drei Jahren arbeiten wir in einer Arbeitsgruppe gemeindeübergreifend  (ohne Sitzungsgeld, Mitglieder nehmen Urlaub für wichtige Termine tagsüber) an einem Wärme- und Energiekonzept mit der WEMAG, um auch hier mehr Einnahmen aber auch Kostenminimierung durch das Strom­ Bilanzkreis- Modell für Schule, Kita und Turnhalle zu erreichen.“

Seit Frühjahr 2025 ist die Energieallianz MV Projekt Nr. 11 GmbH & Co. KG aktiv im Bau tätig die bereits im Juli 2025  ihre Geschäftsanschrift nach 26605 Aurich geändert hat. Bereits im November 2025 sind rund 65 % der Fundamente fertiggestellt.

Zwei Montagetrupps mit Kränen könnten ab April 2026 mit dem Aufbau der Windräder beginnen. Bei optimaler Logistik und rechtzeitiger Lieferung der Bauteile ist eine Fertigstellung bis Oktober 2026 realistisch – spätestens aber bis Dezember 2027.

Die Auflagen für den Bau sind umfangreich, aber ihre Umsetzung bleibt fraglich. Die ökologische Belastung ist spürbar, die Kommunikation lückenhaft, die wirtschaftlichen Interessen klar verteilt – und die Bürger? Sie tragen die Last.

Was bleibt, ist ein Gefühl der Enttäuschung. Ein Projekt, das unter dem Deckmantel des „überragendes öffentliches Interesse“ und „öffentliche Sicherheit“ gemäß § 2 EEG vorangetrieben wird, entpuppt sich als Paradebeispiel für politische Widersprüchlichkeit, intransparente Entscheidungsprozesse und einseitige wirtschaftliche Nutznießung. Die Bürgerinnen und Bürger verdienen volle Transparenz, echte Beteiligung und eine ehrliche Debatte – nicht nur über Windräder, sondern über die Zukunft ihrer Region.

Fazit:

Fortschritt ohne Vertrauen ist kein Gewinn

Nachruf auf Herrn Dipl.-Ing. Klaus Gottschalk

01.Nov.2025 /P-headli.-cont.-red./464[163(38-22)]/CLA-300/39-2025

Mit großer Betroffenheit und aufrichtiger Anteilnahme möchten wir, die Redaktion des Crivitzer Lokalanzeigers, an dieser Stelle das nachholen, was in der öffentlichen Würdigung bislang versäumt wurde: einen ehrenden Nachruf auf Klaus Gottschalk, der am 28. September 2025 im Alter von 73 Jahren verstorben ist.

Klaus Gottschalk war über Jahrzehnte hinweg eine prägende Persönlichkeit der Crivitzer Kommunalpolitik. Als langjähriger Stadtvertreter und engagierter Bürger setzte er sich mit außergewöhnlicher Hingabe für die Belange unserer Stadt und ihrer Menschen ein. Für sein über 20-jähriges ehrenamtliches Engagement wurde ihm im August 2014 die Ehrennadel des Städte- und Gemeindetages verliehen – eine verdiente Anerkennung für seinen unermüdlichen Einsatz. Auch nach diesem offiziellen Meilenstein blieb er bis zum Juli 2019 aktiv in der Stadtvertretung, bevor er sich aus gesundheitlichen Gründen zurückzog. Was Klaus Gottschalk auszeichnete, war nicht allein seine fachliche Kompetenz als Diplom-Ingenieur, die insbesondere im Bauausschuss geschätzt wurde. Es war vor allem seine menschliche Haltung, die ihn zu einem verlässlichen Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger machte. Er hörte zu, gab kluge Ratschläge, und hatte stets ein offenes Ohr für Anliegen, die andere vielleicht überhörten. Dabei war er nie parteiisch, sondern stets der Sache verpflichtet – mit einem feinen Gespür für Gerechtigkeit, sozialer Verantwortung und kommunaler Transparenz.

Klaus Gottschalk scheute sich nicht, auch unbequeme Wahrheiten auszusprechen. Mit Mut und Klarheit legte er den Finger in die Wunde, wenn es notwendig war – immer mit dem Ziel, das Beste für Crivitz zu erreichen. Seine Stimme war eine Stimme der Vernunft, des Ausgleichs und der konstruktiven Kritik. Viele Bürgerinnen und Bürger erinnern sich an ihn als jemanden, den man jederzeit ansprechen konnte – und der nie auswich, sondern sich kümmerte.

In den vergangenen Wochen wurde das Andenken an Klaus Gottschalk nicht in dem Umfang öffentlich gewürdigt, wie es seinem langjährigen Wirken für die Stadt Crivitz entsprochen hätte. Gelegenheiten, die Raum für ein stilles Erinnern auf Sitzungen hätten bieten können, sind vorbeigegangen – was viele Menschen bewegt und nachdenklich gestimmt hat. Denn mit Klaus Gottschalk verbinden wir nicht nur politische Verantwortung, sondern auch persönliche Begegnungen, wertvolle Gespräche und aufrichtige Unterstützung.

Deshalb ist es unserer gesamten Redaktion ein aufrichtiges Anliegen, ihm auf diesem Wege die Wertschätzung zukommen zu lassen, die seinem langjährigen Wirken und seiner Persönlichkeit gerecht wird.

Crivitz verliert mit Klaus Gottschalk nicht nur einen verdienten Kommunalpolitiker, sondern einen Menschen, der mit Herz, Verstand und Haltung gewirkt hat. Sein Engagement für unsere Stadt war über viele Jahre hinweg sichtbar – in Ausschüssen, Gesprächen, Initiativen und nicht zuletzt in seinem offenen Ohr für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Sein Andenken wird in unserer Stadt weiterleben – in den Erinnerungen derer, die ihn kannten, und in dem, was er für Crivitz bewegt hat.

Unsere Gedanken sind bei seiner Familie, seinen Freunden und allen, die ihn vermissen. Wir verneigen uns in Dankbarkeit und Respekt.

Die Redaktion des Crivitzer Lokalanzeigers.

Ein Platz, zwei Vereine – und ein System, das mauert: „Die Crivitzer Hundesportplatz-Affäre“

27.Okt.2025 /P-headli.-cont.-red./463[163(38-22)]/CLA-299/38-2025

Beschluss ohne Wirkung: Der Hundesportplatz als Symbol politischer Blockade!

Was als scheinbar lokaler Nutzungskonflikt zwischen zwei Hundesportvereinen begann, hat sich über zwei Jahre hinweg zu einem politischen Lehrstück über Intransparenz, Machtverhältnisse und systematische Ausgrenzung entwickelt. Der Streit um den Hundesportplatz in Crivitz offenbart nicht nur tiefe Gräben zwischen den Fraktionen der Stadtvertretung, sondern auch eine fragwürdige Praxis: öffentliche Debatten werden systematisch in den nichtöffentlichen Bereich verschoben – fernab der Bürgerinnen und Bürger, die davon unmittelbar betroffen sind.

Seit Jahren kämpft der Hundesportverein Lewitzrand e.V. um Zugang zu einem Trainingsplatz, der ausschließlich vom HSV Crivitz Eichholz e.V. genutzt wird. Beide Vereine engagieren sich für den Hundesport, beide leisten ehrenamtliche Arbeit – doch nur einer erhält die kommunale Trainingsfläche zur alleinigen Nutzung. Warum? Diese Frage zieht sich wie ein roter Faden durch die Chronologie der Ereignisse – und sie bleibt bis heute unbeantwortet. Bereits 2023 wurde der Pachtvertrag mit dem HSV Crivitz Eichholz e.V. öffentlich im Ausschuss für Kultur, Sport und Vereine behandelt. Die damalige Vereinsvorsitzende Diana Rommel – damals selbst Fraktionsmitglied der CWG-Crivitz und zugleich Mitglied im selben Ausschuss – äußerte sich zur Bedeutung des Vertrags für ihren Verein. Auch in den Sitzungen am 29. April 2024, 12. November 2024,9. Dezember 2024 und 27. Mai 2025 war der Vertrag Gegenstand öffentlicher Diskussionen. Dennoch wurde der Zugang für den zweiten Verein systematisch blockiert – durch politische Mehrheiten, durch taktisches Schweigen und durch eine Verwaltung, die sich auf formale Hürden beruft, wo Transparenz geboten wäre.

Erst Ende 2024 begann die Opposition, das Thema mit der nötigen Ernsthaftigkeit anzugehen. Am 9. Dezember 2024 stellte die CDU-Fraktion einen Antrag auf Kündigung des Pachtvertrags mit dem HSV Crivitz Eichholz e.V. Doch noch bevor dieser Antrag zur Diskussion gelangen konnte, intervenierte der 1. Bürgermeister Markus Eichwitz – zugleich tragender Fraktionär der CWG – mit einem Gegenantrag auf ersatzlose Streichung des Tagesordnungspunkts. Die CWG-Fraktion verfügte über eine knappe Mehrheit – und nutzte sie, da die Opposition an diesem Tage nicht vollständig vertreten war, um jede Debatte im Keim zu ersticken. Als Begründung wurde angeführt, die Kündigungsfrist sei ohnehin abgelaufen. Der Fraktionsvorsitzende der CWG kommentierte den Antrag der CDU mit den Worten: „Dann könnte man ja in Zukunft jeden Pachtvertrag kündigen. Das machen wir nicht mit.“ Eine bemerkenswerte Haltung – nicht nur angesichts der konkreten Problemlage, sondern auch im Hinblick auf das Demokratieverständnis, das darin zum Ausdruck kommt.

Nun kann man davon ausgehen, dass nur die Stadtspitze – bestehend aus Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm sowie dem 1. Bürgermeister Markus Eichwitz und dem 2. Bürgermeister Hartmut Paulsen – den eigentlichen Inhalt des Vertrages kennt. Man kann dies durchaus als bewussten Ausschluss der gewählten Gremien und der Öffentlichkeit bezeichnen. Der Eindruck drängt sich auf.

Als auch weitere Anfragen zu diesem Thema – etwa am 27. Mai 2025 – erneut von der CWG-Fraktion abgeblockt wurden, startete die CDU-Fraktion am 30. Juni 2025 einen neuen Versuch: ein zweiter Antrag auf Kündigung des Pachtvertrags, diesmal im nichtöffentlichen Teil der Sitzung (TOP N 22). Mitglieder des HSV Crivitz Eichholz e.V. waren anwesend und fragten, ob es sich um ihren Vertrag handle. Bürgermeisterin Brusch-Gamm verweigerte jede Auskunft im öffentlichen Teil.

Erst am 15. September 2025 wurde der Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung endlich öffentlich bekannt gegeben. Die CDU-Fraktion hatte sich gemeinsam mit der AfD-Stadtfraktion und dem Bündnis für Crivitz (BfC) durchgesetzt. Der Pachtvertrag mit dem HSV Crivitz Eichholz e.V. soll gekündigt werden – ein deutliches Signal an die CWG-Fraktion, dass ihre bisherige Machtstellung nicht mehr selbstverständlich ist. Die Opposition hatte sich erstmals fraktionsübergreifend zu einem Thema positioniert, das viele Bürgerinnen und Bürger bewegt. Doch der Beschluss blieb vage: Ein konkreter Kündigungszeitpunkt wurde nicht genannt. Bis heute – Ende Oktober 2025 – ist nichts geschehen.

Stadtvertreter, die im September 2025 öffentlich nachfragten, wurden erneut in den nichtöffentlichen Bereich verwiesen. Auch Anträge auf Einsichtnahme von Bürgern – so ist es der Redaktion bekannt gemacht worden – die den Pachtvertrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG-Anträge) einsehen wollten, wurden vom Amt Crivitz erst nach acht Wochen beantwortet – und dann rigoros abgelehnt.

Die Begründung: Datenschutz. Der HSV Crivitz Eichholz e.V. habe ein schutzwürdiges Interesse bekundet. Doch diese Argumentation hält einer rechtlichen und politischen Prüfung vermutlich kaum stand. Denn: Es handelt sich um einen Pachtvertrag über kommunale Flächen, der mehrfach öffentlich behandelt wurde. Bereits am 11. Juli 2023 wurde im Ausschuss für Kultur, Sport und Vereine öffentlich über den Vertrag beraten. Auch in den Sitzungen am 29. April 2024, 12. November 2024,9. Dezember 2024 und 27. Mai 2025 wurde das Thema öffentlich angesprochen. Der Beschluss BV 1805/24 zum Abschluss eines Pachtvertrags mit dem HSV Crivitz Eichholz e.V. über eine Fläche von ca. 7.200 m² wurde öffentlich bekannt gegeben. Die Beteiligung sachkundiger Einwohnerinnen und Einwohner mit Rede- und Antragsrecht gemäß § 36 Abs. 5 KV M-V sowie die öffentliche Kommunikation des Vorgangs belegen, dass der Verein selbst öffentlich eingebunden war und sich zu den Vertragsinhalten äußerte.

Auch aus zivilrechtlicher Sicht ist ein schutzwürdiges Interesse im Sinne von § 242 BGB (Grundsatz von Treu und Glauben) und § 675 BGB (Geschäftsbesorgungsvertrag analog bei Verwaltungshandeln) nicht erkennbar. Die Offenlegung dient dem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit und stellt keine unzumutbare Belastung für den Verein dar. Gemäß § 2 Abs. 1 KV M-V hat jede Gemeinde ihre Aufgaben im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln – dazu gehört auch die Pflicht zur Transparenz und Rechenschaft gegenüber der Öffentlichkeit, insbesondere bei der Verwaltung öffentlicher Flächen.

Im September 2025 auf der Stadtvertretersitzung nutzte die Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm (CWG – Crivitz) erneut den Datenschutz, um öffentliche Nachfragen abzuwehren. Doch was ist so geheim an diesem Vertrag? Was genau soll hier verschleiert werden? Wer hat den Vertrag unterschrieben? Und wie lang ist die Kündigungsfrist, die angeblich niemand kennt?

Fakt ist: Bis heute kann kein Bürger den Pachtvertrag einsehen. Ob der Vertrag tatsächlich gekündigt wurde, bleibt unklar. Bereits im Dezember 2024 hatte erste Bürgermeister Markus Eichwitz erklärt, dass die Kündigungsfrist bereits überschritten sei. Nun, fast ein Jahr später, dürfte die Situation ähnlich seien. Es ist zu befürchten, dass dieses Thema die Stadt noch bis 2026 oder 2027 beschäftigen wird – denn nur die Stadtspitze kennt die genauen Fristen.

Was bleibt, ist ein Bild des Verschleierns, Verzögerns und Verdrängens. Ein Bild, das dem zweiten Hundesportverein – dem Lewitzrand e.V. – seit zwei Jahren jede Perspektive nimmt. Ein Verein, der täglich um seine Existenz und einen Trainingsplatz kämpft. Ein Verein, der sich an demokratische Verfahren hält, Anträge stellt, Gespräche sucht – und immer wieder vor verschlossenen Türen steht. Warum dürfen nicht zwei Hundesportvereine denselben Platz nutzen? Warum erhält nur einer ein Privileg – und der andere nicht? Warum wird ein öffentliches Thema systematisch in den nichtöffentlichen Raum gedrängt? Und warum schweigt die Stadtspitze zu den entscheidenden Fragen?

Diese Fragen sind nicht nur sportpolitisch relevant. Sie betreffen das demokratische Selbstverständnis einer Stadt. Denn Demokratie lebt vom Mitmachen – aber wer lässt hier eigentlich wen mitmachen?

Fazit:

Wenn Transparenz zur Ausnahme wird, steht die Demokratie auf dem Prüfstand

Der Fall des Crivitzer Hundesportplatzes zeigt exemplarisch, wie kommunale Machtstrukturen genutzt werden können, um öffentliche Kontrolle zu umgehen, berechtigte Anliegen zu blockieren und demokratische Verfahren auszuhöhlen. Zwei Jahre lang wurde ein Antrag nach dem anderen verschoben, entkräftet oder in den nichtöffentlichen Bereich gedrängt – während der Hundesportverein Lewitzrand e.V um seine Existenz kämpft und der HSV Crivitz Eichholz e.V. durch politische Rückendeckung privilegiert bleibt.

Die CWG-Fraktion hat jede Öffnung verhindert, jede Debatte abgewehrt und sich auf formale Argumente zurückgezogen, wo politische Verantwortung gefragt wäre. Dass selbst Stadtvertreter keinen Einblick in den Pachtvertrag erhalten, ist nicht nur ein verwaltungstechnisches Problem!.

Wenn öffentliche Flächen nur einem Verein zugänglich gemacht werden, ohne nachvollziehbare Begründung, und wenn Bürgeranfragen systematisch abgewehrt werden, stellt sich nicht nur die Frage nach Fairness, sondern nach dem Zustand unserer kommunalen Demokratie. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Transparenz, Mitbestimmung und Gleichbehandlung – und sie haben das Recht, zu erfahren, warum ein Platz, der allen gehören sollte, nur einem gehört.

Die Crivitzer Hundesportplatz-Affäre ist noch nicht zu Ende. Aber sie hat bereits gezeigt, wie wichtig es ist, hinzusehen, nachzufragen und nicht lockerzulassen. Demokratie lebt nicht von wohlklingenden Reden über Füreinander und Miteinander – sondern davon, dass Menschen mitgestalten können und dürfen. Genau das wurde hier gezielt verhindert.

„Ehrenamt“ Solidarität oder Selbstbedienung!

11.Juni 2025 /P-headli.-cont.-red./450[163(38-22)]/CLA-286/25-2025

Die Stadt Crivitz – einst ein Ort der Gemeinschaft, des ehrenamtlichen Engagements und des solidarischen Miteinanders. Doch die jüngsten Ereignisse haben dieses Bild ins Wanken gebracht. Während Bürger, ehrenamtliche Helfer und soziale Einrichtungen unter Finanzierungslücken leiden, genehmigen sich die Spitzen der Stadt eine üppige Aufwandsentschädigung – abgabenfrei (außer der Job im Arboretum) mit einer Selbstverständlichkeit, die Fragen aufwirft.

Doch was bedeutet Ehrenamt überhaupt?

Ehrenamt ist der freiwillige und unbezahlte Einsatz für das Gemeinwohl. Es ist eine Arbeit, die aus Überzeugung, sozialem Verantwortungsbewusstsein und dem Wunsch, anderen zu helfen entsteht. Menschen engagieren sich unermüdlich in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Sportvereinen oder sozialen Projekten – nicht aus finanziellen Interessen, sondern weil sie sich für ihre Mitmenschen einsetzen wollen. Und genau hier entsteht das Dilemma. Während Pflegekräfte, Helfer in Behinderteneinrichtungen oder Freiwillige in der Altenpflege oft keinerlei finanzielle Anerkennung für ihr Engagement erhalten, genehmigen sich die Bürgermeister der Stadt Crivitz eine erhebliche Erhöhung ihrer abgabenfreien Aufwandsentschädigungen (außer der Job im Arboretum) – mitten in einer Finanzkrise, die die Stadt schwer belastet.

Frau Brusch-Gamm, die Bürgermeisterin (CWG – Crivitz), kassiert nun bis zu 44.000 € jährlich für alle ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten. Ihr Stellvertreter, Hartmut Paulsen (CDU), kann sich insgesamt + Job im Arboretum über 17.700 € freuen, und der erste Bürgermeister, Markus Eichwitz (CWG – Crivitz), erhält immerhin indgesamt 16.200 €. Eine Erhöhung, beschlossen von der CWG-Crivitz und der CDU sowie BFC vor sechs Monaten. Vor zehn Jahren kündigte die Stadtverwaltung an, während finanzieller Schwierigkeiten freiwillig auf 50 bis 100 € pro Monat zu verzichten – ein Zeichen der Solidarität. Doch 2025 ist dieses Engagement anscheinend vergessen.

Doch wer zahlt die Rechnung?

Die traurige Wahrheit: Der Haushalt der Stadt ist längst in eine wirtschaftliche Sackgasse geraten. Während Bürger und soziale Einrichtungen jeden Euro umdrehen müssen, verschärft sich die Liquiditätslage der Stadt unaufhaltsam. Ende 2024 waren noch 805.000 € verfügbar – doch dieser Betrag wird bereits 2025 vollständig aufgebraucht sein. Die Prognosen sind düster: Bis 2028 klafft ein Defizit von -4,88 Millionen Euro, allein 2025 fehlen bereits über 1,65 Millionen Euro, die durch Kassenkredite gedeckt werden müssen. Doch statt gegenzusteuern, werden teure Eigenlösungen verteidigt und die Selbstversorgung fortgeführt. Dabei liegt die Lösung eigentlich auf der Hand: Warum gibt es keine Einsparungen bei den Bürgermeisterentschädigungen?

Die moralische Frage ist unübersehbar:

Was bedeutet Ehrenamt in Crivitz wirklich? Es soll ein Dienst für das Gemeinwohl sein – freiwillig und ohne Gewinnabsicht. Die aktuellen Entscheidungen der Stadtspitze vermitteln jedoch ein anderes Bild: Statt Verantwortung zu zeigen und Einschnitte in Zeiten der Krise vorzunehmen, werden Eigeninteressen über das Gemeinwohl gestellt. Wenn sich Ehrenamtliche aus Überzeugung und ohne finanzielle Vorteile engagieren – warum sollten Stadtvertreter großzügige Summen erhalten, ohne dass sie abgabenfrei (außer der Job im Arboretum) erfasst werden? Warum nicht die Erhöhungen für gemeinnützige Zwecke einsetzen, etwa zur Unterstützung von Vereinen oder zur finanziellen Entlastung der Eltern bei den gestiegenen Essenskosten in Kitas und Schulen?

Dies könnte eine fatale Fehlentscheidung sein, die langfristige Folgen für die Stadt haben wird. Das Vertrauen der Bürger in die politische Führung könnte nachhaltig beschädigt werden, denn viele Ehrenamtliche leisten ihre Arbeit ohne große Entschädigungen und dürfen dennoch keinerlei finanzielle Unterstützung erwarten. Während die Stadt auf Einsparungen und Haushaltsdisziplin pocht, wird an anderer Stelle ohne Zurückhaltung zugegriffen.

Die Bürger werden genau hinschauen, denn die Steuerlast ist hoch, die Kosten explodieren, und doch scheint dies für manche keine Rolle zu spielen – solange das eigene Konto weiter wächst.Crivitz steht an einem Wendepunkt. Die Bürger sind in der Lage, ihre Vertreter genau zu beobachten – und letztendlich auch darüber zu entscheiden, welche Werte in ihrer Stadt zukünftig im Vordergrund stehen sollen.

Fazit:

Die neue Geschäftsordnung und Hauptsatzung gilt ab März 2025

14.April 2025 /P-headli.-cont.-red./436[163(38-22)]/CLA-272/11-2025

Hier im Anschluss die wichtigsten Änderungen und Neuerungen aus der Hauptsatzung vom März 2025

In den Ortsteilen der Stadt Crivitz gibt es bald mehr Mitbestimmung: Für die Ortsteile Gädebehn, Kladow, Basthorst, Augustenhof und Muchelwitz wird eine gemeinsame Ortsteilvertretung Gädebehn gewählt. Jeder Ortsteil soll durch ein Mitglied vertreten sein. Falls sich in einem Ortsteil keine Kandidatin oder kein Kandidat findet, kann die Vertretung auch durch Personen aus den anderen Ortsteilen ergänzt werden. Die Bürgerinnen und Bürger wählen diese fünf Mitglieder direkt – die Wahl findet im September 2025 statt. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende wird aus der Mitte der Vertretung gewählt.

Auch für Wessin, Badegow und Radepohl entsteht eine gemeinsame Ortsteilvertretung Wessin mit ebenfalls fünf direkt gewählten Mitgliedern aus diesen drei Ortsteilen. Die Wahl läuft nach den gleichen Regeln und findet ebenfalls im September 2025 statt.

Die Vorsitzenden dieser Ortsteilvertretungen – oder von ihnen bestimmte Vertreterinnen und Vertreter – erhalten ein Rederecht und dürfen Anträge in der Stadtvertretung und deren Ausschüssen stellen, sofern es um Themen ihrer Ortsteile geht. Die Sitzungen sind öffentlich, und die Vorsitzenden können zudem Einwohnerversammlungen einberufen. Auch dürfen die Ortsteilvertretungen Einspruch einlegen, wenn Entscheidungen der Stadtvertretung das Wohl ihrer Ortsteile negativ beeinflussen.

Die Stadtvertretung arbeitet mit verschiedenen Ausschüssen, die sich aus sieben Personen zusammensetzen – vier Stadtvertreterinnen oder Stadtvertreter sowie bis zu drei sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner. Es gibt keinen Ersatz für diese Mitglieder. Die Stadt hat unter anderem Ausschüsse für Bau, Soziales, Umwelt sowie einen Hauptausschuss.

Darüber hinaus gibt es den Senioren- und Behindertenbeirat, der bis zu zehn engagierte Einwohnerinnen und Einwohner versammelt, die sich für die Belange älterer Menschen und Menschen mit Behinderung einsetzen. Dieser Beirat wird von der Stadtvertretung gewählt und berät zu relevanten Themen. Der oder die Vorsitzende – oder ein bestimmtes Mitglied – nimmt an Stadtratssitzungen teil und hat dort Rederecht und Antragsrecht. Der Beirat tagt mindestens dreimal im Jahr öffentlich.

Für ihr Engagement erhalten die Mitglieder des Senioren- und Behindertenbeirats ein Sitzungsgeld von 40 Euro pro Sitzung, die oder der Vorsitzende sogar 60 Euro. Die Bürgermeisterin bekommt eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.000 Euro. Ihre beiden Stellvertretenden erhalten monatlich 600 bzw. 300 Euro.

Die neue Satzung der Stadt Crivitz tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft – das ist der 13. März 2025. Sie wurde ordnungsgemäß dem Landkreis Ludwigslust-Parchim vorgelegt. Sollte es dabei zu Verfahrensfehlern gekommen sein, können diese innerhalb eines Jahres beanstandet werden.

Droht deutschen Immobilienbesitzern etwa die Zwangshypothek?

15. März 2025 /P-headli.-cont.-red./432[163(38-22)]/CLA-268/07-2025

Eine Immobilie gilt seit langem als ein sicheres Anlagegut. Das sogenannte Betongold soll in guten wie in schlechten Zeiten seinen stabilen Wert behalten und über die Mieten einen regelmäßigen Zufluss an Geldern ermöglichen.
Das deutsche Nettoanlagevermögen in Wohn- und Nichtwohnbauten betrug 2022 rund 12,1 Billionen Euro. Davon entfielen 62 % auf Wohnbauten und 38 % auf Wirtschaftsimmobilien. Zusammen mit den Grundstückswerten (7,3 Billionen Euro), summiert sich das gesamte deutsche Immobilienvermögen auf knapp 19,4 Billionen Euro.

Das Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland ist im dritten Quartal 2024 um 197 Milliarden Euro gestiegen. Es erreichte somit zum Quartalsende ein neues Rekordniveau von 9.004Milliarden Euro. Damit setzt sich die seit Ende 2023 andauernde Wachstumsserie fort.

Bereits in den letzten Jahren und Monaten zeigt sich auch in Deutschland eine bedenklich Richtung. Die Verordnung von Höchstmieten oder eine deutliche Anhebung der Grundsteuer sind bereits Vorboten eines Wunsches nach Ausgleich. Vor allem in Zeiten in denen die Ungleichheit der Vermögen in einem Land sehr hoch ist, bringen die Immobilie regelmäßig in den Fokus der Politik.

Der Griff nach Maßnahmen wie der Zwangshypothek ist in normalen Zeiten eher unwahrscheinlich. Selbst eine „normale“ Rezession dürfte die Politik kaum verleiten diesen sehr unpopulären Weg zu gehen. Doch vor allem in Zeiten in denen es Probleme mit einer hohen Staatsverschuldung und Kreditaufnahmen in Billionensumme gibt ändert sich diese Wahrscheinlichkeit. Immerhin sind die Wertstabilität und die Unbeweglichkeit der Immobilie in Zeiten knapper Staatskassen durchaus vorstellbare Elemente der Rekapitalisierung eines Staates.

Dabei wirken Zwangshypotheken des Staates oftmals wie eine Art Steuer. Die letzte staatliche Zwangshypothek im Zuge der Währungsumstellung aus dem Jahre 1948 etwa, war eine Eintragung über 30 Jahre. Immobilienbesitzer waren gezwungen auf Ihren Grundbesitz in vierteljährlichen Raten diese „Sondersteuer“ abzutragen. Damals galt ein Freibetrag von 5.000 Mark. Die Höhe dieser Abgabe bemaß sich am Vermögen mit Stand vom 21. Juni 1948, dem Tag nach Einführung der D-Mark. Die Abgabe belief sich damals auf 50 % des berechneten Vermögenswertes.

In wirklich schlechten Zeiten kommt es regelmäßig zu Maßnahmen durch Staaten, um die eigenen Finanzen zu stabilisieren. Für die Besitzer von Vermögen bedeuten diese Jahre oftmals sehr schmerzhafte Einschnitte in die Souveränität ihres Vermögens. Neben Steuererhöhungen, Kapitalverkehrskontrollen oder auch dem viel gefürchteten Goldverbot gehören auch Zwangshypotheken zu diesen Maßnahmen. Auch in Deutschland wurden diese Zwangshypotheken bereits mehrfach in den letzten 100 Jahren als Mittel zur Aufbesserung der staatlichen Finanzen genutzt.

Die derzeitige aktuelle politische und wirtschaftliche Lage Deutschlands und die Aufnahme von Krediten in Billionenhöhe ( das so genannte Sondervermögen) lassen nichts Gutes diesbezüglich für die Zukunft erahnen.

Insbesondere ehemalige „Frustrierte“ aus der Partei „Die Linke“, die wenig parlamentarische Erfahrungen haben, bewerben sich für Posten über die Partei des BSW in MV bei der Kommunalwahl.

14.Mai -2024/P-headli.-cont.-red./374[163(38-22)]/CLA-211/49-2024

Der ideologische Überbau lässt grüßen!

Am 27. Januar hat sich die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in Berlin mit ca. 450 Mitgliedern gegründet.  Laut eigenen Angaben strebt die Partei an, bis 2025 nur 2000 Mitglieder zu haben. Dies impliziert, dass nicht jedermann Mitglied werden kann, genauer gesagt, die Mitglieder werden ausgewählt oder der Aufnahmeantrag wird nicht bearbeitet.

Das BSW argumentiert mit der Angst vor Unterwanderung durch Spinner, Extremisten und Glücksritter, ohne zu benennen, wer als Spinner, Glücksritter oder Extremist angesehen wird. Dies führt dazu, dass die Aufnahme von politisch interessierten Bürgern nach eigenem Gutdünken erfolgt. Jede Person kann gemäß Satzung § 4 (6) ohne Begründung abgelehnt werden, ein Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Obwohl das BSW an der Europawahl und den Landtagswahlen in diesem Jahr teilnehmen wird, möchte man bei den Kommunalwahlen in verschiedenen Bundesländern nur „punktuelle“ Listen aufstellen, so Christian Leye. Punktuell‘ genügt dem BSW, um dem Parteiengesetz zu entsprechen, das Wahlantritte auch auf kommunaler Ebene als Aufgabe für Parteien vorsieht. Um flächendeckende Listen für alle Kommunen zu erstellen, sind viele Mitglieder erforderlich, an denen das BSW offensichtlich nicht interessiert ist. Die Absicht, langsam zu wachsen, kann dazu genutzt werden, die Mandate auf Europa-, Bundes- und Landesebene den wenigen Vollmitgliedern nur zur Verfügung zu stellen.

Die BSW-Partei im aktuellen Format erinnert an ein Feudalsystem, in dem die Vollmitglieder die Fürsten sind und die Möchtegernmitglieder das gemeine Volk, das sich zu fügen hat. Kritik ist unerwünscht und kann zu einer Exkommunikation führen. Für das gemeine Volk sollen Fördermitgliedschaften ohne politische Beteiligung, jedoch mit dem Recht, Beiträge zu leisten und ehrenamtliche Wahlkämpfe durchzuführen, von Nutzen sein. Um vielleicht irgendwann später die Vollmitgliedschaft erwerben zu können und in den erlesenen Kreis der „Berufenen“ aufgenommen zu werden. Wenn das Projekt in dieser Form erfolgreich sein sollte, könnte es als Orientierungshilfe für zukünftige elitäre Parteien dienen.

Überspitzt formuliert bedeutet das alles: Dann wäre es auch denkbar, dass in Zukunft sogenannte Promi oder Influencer Parteien das traditionelle Parteienmodell ablösen könnten. Mithilfe von Politagenturen können dann öffentlich bekannte Personen zu Europa- oder Bundestagswahlen antreten. Für 450 ehrenamtliche und unkritische Mitglieder stellen die Firmen maßgeschneiderte Programme und Satzungen zur Verfügung, übernehmen die Kassenführung, das Marketing und die Auslese für alle neuen Mitglieder. Es ist für die Europawahl ausreichend. Gegen einen sogenannten Aufpreis können dann 16 Landesverbände für die Bundestagswahl gegründet werden. Zur Wahrung des Parteiengesetzes werden dann nur punktuelle Gemeindelisten aufgestellt. Es ist nicht vorgesehen, neue Mitglieder zu integrieren, stattdessen werden sie nach Gesinnungsprüfung und der Höhe ihres Mitgliedsbeitrages auf Probe aufgenommen. Sie können jederzeit ausgeschlossen werden.

Solche Parteienkonstellationen könnten sich zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickeln. Dadurch, dass Mitgliedschaften, politischer Einfluss oder sichere Listenplätze mit hohen Spenden erkauft werden können.

Eine Reform des Parteiengesetzes ist dringend notwendig, sonst wird der demokratische Grundgedanke des Gesetzes ausgehebelt.

Kommentar/ Resümee

„Demokratie lebt vom Streit, von der Diskussion um den richtigen Weg. Deshalb gehört zu ihr der Respekt vor der Meinung des anderen.“ Richard von Weizsäcker

Das, was mit Wagenknecht und Maaßen begonnen hat, wird sich fortsetzen. Diese prominenten Ein-Personenparteien sind womöglich medial abhängig, käuflich und beeinflussbar und können austauschbar sein. Sie sind genau genommen im Kern antidemokratisch strukturiert. Sie ermöglichen es den Bürgern nicht, am politischen Leben teilzunehmen, wie es im Parteiengesetz vorgesehen ist. Stattdessen fördern sie ihre Untergebenheit.

Gemäß dem Parteiengesetz (§ 1 Absatz 2) haben Parteien unterschiedliche verfassungsrechtliche Aufgaben. Dazu zählen u. a. die Förderung der Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern am politischen Leben. Die Bürger dazu zu bringen, politische Verantwortung zu übernehmen oder eine dauerhafte lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen aufzubauen. Sie nehmen an den Wahlen im Bund, Ländern und Gemeinden teil.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff sagte der Wochenzeitung „Die Zeit“. „Ist uns eigentlich bewusst, dass wir neuerdings eine nationale, sozialistische, mit einem Personenkult verbundene Partei im Rennen haben?“. Es ist offensichtlich, dass er mit dieser Aussage den wesentlichen Kern getroffen hat.

Auch der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow wirft dem BSW vor, mit demokratischen Grundprinzipien zu brechen. „Mit der auf eine Person zugespitzten Organisation wird die Parteiendemokratie ad absurdum geführt“, sagte Ramelow dem Magazin Stern. Der BSW-Landesverband in Thüringen etwa dürfe keine Mitglieder aufnehmen, aber eine Liste einreichen. „40 Mitglieder entscheiden, bestimmen und wählen“, sagte Ramelow. „Und alle anderen aus dem Wartestand können später dann mal ihre Mitgliedsrechte ausüben, wenn es nichts mehr zu verteilen gibt.“ Ramelow hat auch gewarnt: „Hier öffnet sich eine Organisation, die das Parteien-Privileg in Anspruch nimmt, gezielt nicht für ihre Anhänger. Entschieden werde „wie früher zentral in Berlin.

Daher stellt sich die Frage, ob die BSW-Partei derzeit ihre verfassungsrechtlichen Aufgaben erfüllt und ob sie in der Lage ist, diese in absehbarer Zeit zu erfüllen?

Insofern stellt sich unweigerlich auch die sich anschließende juristische Frage, ob das BSW dem Parteiengesetz entspricht?

Teil-3-Arroganz der Macht! Die *Geheimniskrämerei* und die bigotte Arroganz des Bauausschussvorsitzenden waren am 21.09.2023 wirklich wieder unübertroffen!

08.Okt.-2023/P-headli.-cont.-red./303[163(38-22)]/CLA-140/81-2023

Es gab wieder persönliche Diffamierungen gegen Besucher und erneut wurde ein strenger Schutz vor öffentlicher Kritik praktiziert! Die Debatten wurden geheim gehalten, obwohl die Themen im öffentlichen Interesse liegen. Wenn die Bürger in Crivitz die Sitzung des Bauausschusses besuchen, werden plötzlich alle Tagesordnungspunkte als nicht öffentlich deklariert und bei der Abwesenheit von Besuchern erstaunlicherweise öffentlich behandelt.

Kurios aber wahr!

Es ging um den Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 15 (Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel, Teilbereich Crivitz) der Stadt Crivitz. Es wird in diesem Plan vorgesehen, dass auf einer Fläche von etwa 149 ha im Teilbereich Wessin zahlreiche Windräder errichtet werden sollen! Zu diesem Thema ist lediglich zu erwähnen, dass der Bauausschuss am 16.02.2023 beschlossen hat, das gesamte Verfahren einzustellen. Obwohl die Umstände, unter denen dies geschehen ist, weiterhin ungeklärt sind, bleibt die Angelegenheit weiterhin streng geheim, obwohl es vom öffentlichen Interesse ist. Wie sich der Bauausschuss zu diesem Thema aktuell oder kritisch äußert, ist unklar, obwohl über das Thema angeblich auf der Stadtvertretersitzung am Ende Oktober öffentlich abgestimmt werden soll. Dieses Gerangel soll noch jemand verstehen!

Im Weiteren ging es um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu einem Bauantrag in der Nutzungsänderung von Dauervermietung zur Kurzzeitvermietung. Warum nun in der Friedensstraße Nr.6 plötzlich eine Kurzzeitvermietung in Betracht kommt als eventuell Ferienwohnung (Touristen oder Geschäftsreisende) oder etwas anderem sind unerklärlich und bleiben nicht öffentlich! Eine kurzzeitige Vermietung gilt als kurzzeitig, wenn sie unter sechs Monaten liegt. Daher ist die Dauer des Mietverhältnisses von einem bis sechs Monaten abhängig. Brauchen wir in Crivitz keine Wohnungen mehr für Dauervermietungen? Gibt es in Crivitz keinen Mangel an Wohnungen?

Kann man ebenso die Debatte und den Beschluss über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung zweier Balkonanlagen für vier Wohneinheiten in der Friedensstraße Nr. 16, Crivitz unter Verschluss halten?

Seit 10 Monaten praktiziert so Herr Alexander Gamm (in Facebook auch als Paul Hermann unterwegs / Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE/HEINE und Ehemann der Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm ), als Bauausschussvorsitzender seine eigene Art der Bürgernähe. Das nennt man Bürgernähe im Bauausschuss!

Er hat schon früher immer große politische Reden gehalten, aber in seinem Wissen im Verwaltungsrecht und Baubereich sowie in der Anwendung des Baugesetzbuches ist er ständig auf Hilfe und Zuarbeiten angewiesen. Trotz allem genießt er es, nun am Hebel der Macht zu stehen, auf den er schon seit Jahren gewartet hat, neben seiner Gattin Frau Britta Brusch- Gamm, nachdem er im Jahr 2017 aus sämtlichen Funktionen der Stadt Crivitz abgewählt wurde.

So wie schon am 16. März 2023 zeigte auch Alexander Gamm (Vorsitzende des Bauausschusses und Versammlungsleiter) zu Beginn der Sitzung eine spürbare ablehnende Aura gegen die anwesenden Besucher auf der Bauausschusssitzung am 21.09.2023. Er begann die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einladung fest und begrüßte die anwesenden Bürger zu mit seinem üblichen Szenejargon und diffamierte sie persönlich vor allen Teilnehmenden und Gästen sowie Protokollanten.

Er ist nicht in der Lage, seine Abneigung gegen Personen zu verbergen, wenn er als Vorsitzender einer öffentlichen Versammlung fungiert.  Er konfrontiert und verleumdet die Personen öffentlich, indem er behauptet, dass er über ihre innerparteiliche Arbeit Bescheid weiß.  Aus welchen Gründen auch immer. Meistens sind diese Aussagen durch die Stille Post geprägt.

Wenn man sich mit den politischen Aktivitäten der Fraktion DIE LINKE/Heine und der Basisorganisation Crivitz der Linkspartei beschäftigen würde, könnte man ein Serienwerk verfassen. Besonders in Bezug auf seine Rolle innerhalb der Partei, wie es gewöhnlich gut informierte Kreise formulierten und wie er seine eigenen Genossen im Vorwahlkampf 2018 so massiv unter Druck gesetzt hat, ihn auf die Wahlliste für Kommunalwahl 2019 zu setzen.

Wie bereits erwähnt, wenn man sich mit solchen Themen befassen würde, dies wäre jedoch mit einem enormen Zeitaufwand verbunden, den man lieber anderweitig einsetzen sollte.

In den letzten 9,5 Jahren seines Wirkens als Stadtvertreter (DIE LINKE) hat er während der öffentlichen Sitzungen Stadtvertreter diffamiert, ob es sich dabei um Zwischenrufe, Kommentare oder unangebrachte Äußerungen handelte. Er beschimpfte auch Bürger, ob es vor, während und nach öffentlichen Debatten gewesen sei. Dies führte sicherlich auch dazu, dass 2016 die Fraktion DIE LINKE in der Stadtvertretung von Crivitz zerbrach. Wegen diesen und anderen Geschehnisse (laufende Gerichtsverfahren) wurde er von der Stadtvertretung Crivitz 2017 aus sämtlichen Ausschüssen der Crivitzer Stadtvertretung und dem Amtsausschuss Crivitz abgewählt. (siehe Protokoll vom 29.05.2017).

Sein ungebührliches Verhalten gegenüber anderen Bürgern (Bürger/Stadtvertreter) tauchen immer wieder auf und laufen nach einem bestimmten Muster ab.

Diese Aktionen oder man könnte auch Attacken sagen, wirken für Außenstehende wie ein Überkochen des Gemütes. Wer dieses sogenannte Überkochen miterlebt hat, ist sicherlich anderer Meinung und würde diese Art der Beschreibung noch eher als sehr charmant bezeichnen.

Es scheint, als würde sich eine Konjunkturkurve der Macht abzeichnen. Folgend finden Sie einige zeitlich aufgelistete Beispiele der sogenannten Aktionen des ungebührlichen Verhaltens.

(am 04.11.2015  gegenüber einer Protokollantin; am 25.01.2016 – Stadtvertretung-gegenüber einem Abgeordneten; am 07.11.2016 – Stadtvertretung-gegenüber der damaligen Amtsvorsteherin; am 29.05.2017 – Stadtvertretung-gegenüber den Antragstellern; 2018 war es dann etwas ruhig, wegen der Abwahl aus sämtlichen Ausschüssen der Crivitzer Stadtvertretung und dem Amtsausschuss Crivitz und 2019 war es ebenfalls ruhig, wegen der bevorstehenden Kommunalwahl; aber ab 2020 ging es dann weiter, am 17.02.2020 – Stadtvertreterversammlung-gegenüber dem ehemaligen Bürgermeister der Stadt Crivitz; am 23.02.2021 – Stadtvertreterversammlung-gegenüber zwei Abgeordneten; am 18.02.2022 – Stadtvertreterversammlung-gegenüber Bürgern; am 19.03.2023-Bauausschuss-gegenüber Bürgern, und dann am 21.09.2023-Bauausschuss-gegenüber Bürgern … für alle diese sog. Aktionen gibt es Zeitzeugen und Protokollinhalte …)

Diese Aktionen oder wie einige sie auch als selbstverständliches und gelegentliches Überkochen bezeichnen würden, sind aber zu einem gewissen Normalitätsniveau in den Debatten all die Jahre geworden.

Sie werden seit ca. 2015 von der Versammlungsleitung innerhalb der Sitzungen der Stadtvertretung (Ehefrau – Bürgermeisterin von Crivitz) stets toleriert und als Überschwung von Emotionen dargestellt. Außer Herr Gamm leitet die Sitzung selbst im Bauausschuss, dann gilt das sogenannte Selbsterklärende Bestimmerrecht von Herrn Alexander Gamm.

So wie er die Kommunalverfassung von MV selbst interpretiert und in seine Funktion als Versammlungsleiter der Sitzung integriert.

Er repräsentiert den Höhepunkt in diesem Event bzw. Sitzung und hier gilt ausschließlich das, was er sagt und das mündet dann in dem Zitat: “ In meinem Ausschuss sage und mache ich, was ich will.“ 21.09.2023″!

Er hat damit soeben im Rahmen seines eigenen Wahlkampfs zur Kommunalwahl 2024 eine neue Qualität in der Kommunikation erreicht!

Kommentar/Resümee

Es ist dringend erforderlich, dass die Transparenz und Glaubwürdigkeit im kommunalen Bauausschuss in Crivitz erhöht wird.

Das Ergebnis war und ist: Die Flamme der CDU-Opposition Crivitz und Umland ordnete sich unter und brannte hier in dieser Wahlperiode nie richtig auf, außer einem Blinken im Dunkeln. Es sieht so aus, als ob man im Bauausschuss zu sehr auf ein wohlwollendes Verhalten bezüglich der Netzwerke bei der Vergabe von Aufträgen angewiesen ist.

Eine solche Diskussion ist weder sachlich noch angemessen für eine öffentliche Sitzung, jedoch wird sie seit 2014 immer wieder von allen gewählten Beteiligten geduldet. Als Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE/ Heine und als sachkundiger Einwohner im Kreistag von der Fraktion die LINKE tut er mit solch einem Auftreten seiner eigentlichen Partei die LINKE, welche er vertritt, seit Jahren bestimmt keinen Gefallen in der Öffentlichkeit. Allerdings scheint es ihm seit Jahren nicht mehr unangenehm zu sein.

Es ist anzunehmen, dass er von seiner Basisorganisation der Partei die LINKE einen Freifahrtschein erhalten hat. Sie wird sicherlich wieder die Augen zudrücken und sich nicht von diesen Eskapaden in Crivitz distanzieren. JA, WER SOLL ES DENN AUCH SONST MACHEN!

Nicht einmal auf die aufgetretenen Rücktrittsaufforderungen nach den Veröffentlichungen der SVZ 08.04.2022 „Stadtvertreter aus Crivitz verbreitet russische Propaganda“ reagiert die Basisorganisation der Partei! Doch als er am 28.05.2017 aus allen Ämtern abgewählt werden sollte in der Stadtvertretung Crivitz, herrschte sogar im linken Kreisverband in LUP große Aufregung, sodass dieser sogar persönlich in der Stadtvertreterversammlung vorgesprochen hatte.

Im Zuge der Strafgesetzesreform 2020 sind Abgeordnete durch die Einführung einer speziellen Vorschrift zum Schutz von Kommunalpolitikern vor Beleidigungen, Bedrohungen und Angriffen strafrechtlich abgesichert. Aber wie verhält es sich eigentlich mit der Situation, wenn Abgeordnete/Stadtvertreter anwesende oder abwesende Bürger auf öffentlichen Sitzungen ständig diskreditieren und beleidigen? Wer schützt eigentlich die Bürger vor solchen Politiker/ Stadtvertretern?

In einer Demokratie ist es wichtig, die vorhandenen Interessen stets zu berücksichtigen, Kompromisse zu suchen und sie auch zu finden, um möglichst vielen Beteiligten gerecht zu werden. Die Vertrauenswürdigkeit der Wählerinnen und Wähler in die gewählten Kandidaten, ihr Wissen und ihre guten Absichten sind die Grundlagen in der Demokratie.

Beide, die Gewählten und die Wähler, müssen mit diesem hohen Gut sorgsam umgehen.Die „Gewählten“ dürfen das nicht durch ihr Verhalten gefährden.

Rücktrittsforderungen an den Stadtvertreter *Alexander Gamm* nach dem Artikel von der SVZ!

08-April-22/P-headli.-cont.-red./145/20-22

„Treten Sie sofort zurück – Herr Alexander Gamm!“!!

Mit großem Entsetzen blickt die Welt auf die russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine. Zivilisten werden auf offener Straße hingerichtet, Raketen auf Flüchtlinge geschossen. Vom Netzwerk „Crivitz hilft“ werden zahlreiche Spenden gesammelt, um das Leid der Kriegsvertriebenen zu lindern. All das ist offenbar genug Anlass für den Crivitzer Stadtvertreter Alexander Gamm, seine uneingeschränkte Solidarität mit dem Kriegsverbrecher Putin zu demonstrieren. Nachdem die ukrainischen Kräfte die Gräueltaten im Kiewer Vorort Butscha aufgedeckt haben, fiel Herrn Alexander Gamm nichts anderes ein, als die zynischen Lügen der russischen Propaganda bei Facebook zu verbreiten.

„Die ideologische Verblendung von Herrn Alexander Gamm ( Auch als Paul Hermann in Facebook aktiv – und Ehemann der Bürgermeisterin Frau Britta Brusch Gamm) ist unfassbar“, empört sich Normund Behning, „Deutlicher kann man eine moralische Bankrotterklärung nicht abgeben. Wer sich auf die Seite eines Kriegsverbrechers schlägt, hat in der Kommunalpolitik nichts zu suchen. Alexander Gamm ist beschämend für die Stadt Crivitz. Ich fordere seinen sofortigen Rückzug aus der Stadtvertretung!“

Alexander Gamm ( auch als Paul Hermann in Facebook unterwegs) ist nicht nur Ehemann der Crivitzer Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm, sondern auch Wortführer einer Koalition in der Crivitzer Stadtvertretung. Er schart eine Reihe von Anhängern um sich herum.. „So ein Mann darf nicht so viel Macht haben“, fordert Herr Behning.

„Crivitz ist im Würgegriff eines Alt-Kommunisten, der offenbar versucht, den schlimmsten Krieg in Europa seit 1945 und die grausamen Kriegsverbrechen russischer Soldaten auf geradezu perfide Art und Weise zu verharmlosen. Ich fordere hierzu eine öffentliche Entschuldigung der Bürgermeisterin.“

Die Crivitzer Bevölkerung hat lange für die Geburtsklinik gekämpft, während Putin in der Ukraine Geburtskliniken bombardiert und Schwangere und Kinder ermordet. Der russische Angriffskrieg hat schon viele tausend Menschenleben gekostet. Zugleich spüren wir auch in Deutschland unmittelbar die Auswirkungen der russischen Aggression durch explodierende Lebensmittel- und Energiepreise. „Und in dieser Situation kommt das eindeutige Bekenntnis von Alexander Gamm zu Putin.

Das ist Schlag ins Gesicht aller Ukrainer und aller aufrechten Bürger von Crivitz“, stellte Herr Behning fest.

Eine zögerliche, öffentliche Entschuldigung eines Abgeordneten am 23.02.2021, aufgrund ungebührlichen Verhaltens

09-März-21/P-headli.-cont.-red./59/8-21

Eine zögerliche, öffentliche Entschuldigung eines Abgeordneten ( Herr Alexander Gamm – Fraktion die LINKE/Heine – auch in Facebook unter Paul Hermann unterwegs) am 23.02.2021 , aufgrund ungebührlichen Verhaltens in der Sitzung vom 07.12.2020, nach mehrmaligen Aufforderungen durch die Betroffenen.

Auf ein ungebührliches Verhalten eines Abgeordneten auf der Stadtvertretersitzung der Stadt Crivitz am 07.12.2020 erfolgte nun am 23.02.2021  im Nachgang, und nach vorheriger Aufforderung der Betroffenen, zum ersten Male, und zum Erstaunen aller Anwesenden und Einwohner,  eine öffentliche Entschuldigung des Abgeordneten.

Es ist das erste Mal das dieser o.g. Abgeordnete sich öffentlich entschuldigt hatte in den letzten sechs Jahren. Wahrscheinlich war der Anlass erstmals hierzu, dass die betroffenen Abgeordneten am 07.12.2020 eine genaue Protokollaufzeichnung verlangt hatten, um weitere strafrechtliche Schritte geltend machen zu können und um dann im Weitern gegen dieses ungebührliche Verhalten verwaltungsrechtlich vorzugehen.  

Um dieser Situation zuvor zu kommen, entschuldigte sich der o.g. Abgeordnete lieber öffentlich. Aber erst nach dem er dazu aufgefordert worden war von den Betroffenen, die nun wirklich strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Schritte ankündigten und einleiten wollten. Das muss wohl dann doch zu viel gewesen sein für den Abgeordneten und so kam dann plötzlich doch noch die zögerliche Entschuldigung.

Es ist nicht das erste Mal das der o.g. Abgeordnete eine ungebührliches Verhalten in Sitzungen der Stadt Crivitz an dem Tag legte, in dieser und in der letzten Legislaturperiode.

Schon früher kam es hin und wieder zu ungebührlichen Verhalten seitens des Abgeordneten, an dieser Stelle seien hier nur einige relevante Beispiele genannt, da sonst die Textzeilen nicht ausreichen würden um auf alles genau eingehen zu können.

Zum Beispiel am 04.11.2015  gegenüber einer Protokollantin; am 25.01.2016 gegenüber einem Abgeordneten; am 07.11.2016 gegenüber der damaligen Amtsvorsteherin; am 29.05.2017 gegenüber den Antragstellern; 2018 war es dann etwas ruhig, wegen der Abberufung aus sämtlichen Ausschüssen der Crivitzer Stadtvertretung und dem Amtsausschuss Crivitz und 2019 war es ebenfalls ruhig ,wegen der bevorstehenden Kommunalwahl;  aber ab 2020 ging es dann weiter, am 17.02.2020 gegenüber den ehemaligen Bürgermeister der Stadt Crivitz; und jüngst am 07.12.2020 gegenüber zwei Abgeordneten und usw….usw….es sind ja noch drei Jahre  Zeit …..

Hier liegt eine krasse Entgleisung des Abgeordneten vor, die von einem besonderen aggressiven Verhalten gegenüber dem anderen Mandatsträger getragen ist (vgl. Hess VGH – 6 TG 3696/89 -, NVwz- RR 1990 S. 371, 372; OVG Lüneburg – 2 B 61/86 -, HSGZ 1987 S. 464,465f.).

Alle diese o.g. Verhaltensweisen führten durch das Wahrnehmen des Ermessen der Versammlungsleitung zu keinerlei  Handlungsweisen gegenüber dem Abgeordneten, außer zuletzt am 23.02.2021.  Wenn es ein Maß für o.g. Verhaltensweisen geben würden, so wäre es schon längst über die Bemessungsgrenzen hinaus überschritten worden. Chancen seit dem 29.05.2017 gab es genug sich zu entschuldigen, warum also erst in der 3. Dekade des 21. Jahrhundert, ist da etwa ein Erkenntnisprozess vollzogen oder ist es nur Wahlkampf ?

Durch die Versammlungsleiterin, Bürgermeisterin (Ehefrau des Abgeordneten) erfolgten keinerlei Ordnungsmaßnahmen wie einen Sachruf oder Rüge mit Ordnungsruf oder Wortentzug. Hieraus ergibt sich schon für die Sitzungen in der Stadtvertretung eine Befangenheit in der Versammlungsleitung.

Die Versammlungsleiterin hat eigentlich die Sitzung objektiv und unparteiisch wahrzunehmen.

Es ist Sache der Versammlungsleitung  bzw. des Gremiums (Sitzung der Stadtvertretung oder Ausschüsse), sich um diese Angelegenheit zu kümmern, da es das Internum eines Selbstverwaltungsorgans betrifft. Die Bürgermeisterin hat dazu gemäß §39 Abs. 2 KV-MV den Vorsitz der Gemeindevertretung/Stadtvertretung wahrzunehmen und ist für die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Sitzungen verantwortlich. Die Geschäftsordnung der Stadt Crivitz regelt dazu im § 10 Ordnungsmaßnahme innerhalb der Sitzung und im § 11 Ordnungsmaßnahmen gegen Zuhörer.

Wenn es um Ordnungsmaßnahmen gegenüber anderen Abgeordneten der Sitzung  der Stadtvertretung geht oder gegen Einwohner in der Einwohnerfragestunde, da handelt die Versammlungsleiterin/ Bürgermeisterin  schnell und häufig über das Maß hinaus, durch Wortentzug oder Maßregelungen, aber wenn es gegen bzw. um die Abgeordneten in der eigene Familie geht, hält man sich ständig großzügig zurück.

Durch die dortigen Formulierungen „kann“ liegt es immer allerdings im ERMESSEN der Bürgermeisterin entsprechend einzuschreiten.

Ungebührliches Verhalten liegt vor, wenn sich ein Gemeindevertreter in einer Art und Weise anderen Mandatsträgern gegenüber benimmt, die für ein gedeihliches Miteinander nicht mehr hinnehmbar sind. Hierzu können Beschimpfungen oder Beleidigungen anderer Gemeindevertreter oder der Verwaltungsleitung gehören (vgl.  OVG Lüneburg – 2 B 61/86 -,C HSGZ 1987 S.464, 465f.; VG Frankfurt – VII/2 G1798/91 -, HSGZ 1991 S. 490,491).

Fazit: Das nennt man dann KULANZ in eigener Sache!!!!

+++ACHTUNG Bürgermeister sollen zukünftig immer mitlesen+++

19-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./25/16-20

Bei Anfragen von Stadt-und Gemeindevertreter [Stdtv.u.Gmvt.] und Ausschussvorsitzenden soll jeder Bürgermeister[BÜ] diese zur Kenntnis bekommen und über die Antwortwege entscheiden,  damit kein Anderer oder eine Fraktion ein Information Vorsprung bekommt!

So heißt es in einer Beschlussvorlage des Amtsausschuss[AA] Crivitz zum 28.10.2020!!! Wir berichten aus den öffentlichen Sitzungen, Vorlagen und Protokollen der Ausschüsse.

Wie kam es dazu?

Kritik kam aus der Stadtvertretung Crivitz und den Hauptausschuss[HA] Amt-Crivitz. Während der Sitzung des HA des AA Crivitz am 30.09.2020 und während der Sitzung der Stadtvertretung Crivitz am 12.10.2020 wurde Kritik geübt, dass Anfragen von Stdtv. nicht in einem angemessenen Zeitraum durch das Amt Crivitz beantwortet werden. Nun, wir erinnern uns, die Opposition war auf der Sitzung in Crivitz am 12.10.2020 nicht dabei und im AA Crivitz sitzen überwiegend die Bürgermeister und gewählte Mitglieder aus den Gemeindevertretungen.

Worum geht es?

Bei derartigen Anfragen besteht häufig Unsicherheit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern [Mi] der Verwaltung, da sie die politischen Hintergründe nicht kennen und auch nicht beeinflussen wollen. Aus diesem Grunde sollte der AA Crivitz zum Umgang mit Anfragen eine verbindliche Regelung schaffen. Unabhängig von der gewünschten Transparenz der Verwaltung (Informationsfreiheitsgesetz [IFG]) muss darauf geachtet werden, dass einzelne Fraktionen sowie einzelne Stdtv.u.Gmvt. keinen Informationsvorsprung vor dem BÜ oder der Stadt- bzw. Gemeindevertretung erhalten [Stdtg.u.Gemvtg.].

Wie soll das nun aussehen?

Anfragen von BÜ in Angelegenheiten ihrer Gemeinde und Ausschussvorsitzenden in Angelegenheiten ihres Fachausschusses werden von den Mitarbeitern. des Amtes innerhalb von 14 Tagen beantwortet. Sofern die Frist nicht eingehalten werden kann, erfolgt eine Zwischennachricht gemäß allg.-Dienst u. Verw.-Anweisung. Antworten an die Ausschussvorsitzenden erhält der BÜ zur Kenntnis. Schriftliche Anfragen aller weiterer Stdtv.u.Gmvt. sowie sachkundigen Einwohnern[skE] werden sofort nach Eingang dem BÜ zur Kenntnis gegeben. Der BÜ entscheidet, ob die Antwort-1.- direkt an den Antragsteller ergeht oder -2.-  über den BÜ zu erfolgen hat.

Sämtliche Antworten an Stdtv.u.Gmvt. sowie skE. erhält der BÜ zur Kenntnis. Er unterrichtet gegebenenfalls alle weiteren Stdtv.u.Gmvt.. Mündliche Anfragen der Stdtv.u.Gmvt. werden vom BÜ auf einer Sitzung der Stdtg.u.Gemvtg. mündlich beantwortet. Das Amt arbeitet dem BÜ rechtzeitig vor der Sitzung zu, soweit ihm die Anfragen schriftlich vorliegen oder soweit bekannt sind.

Fazit: Da kommt eine Menge Informationsflut auf jeden BÜ hinzu! Ist es denn immer richtig, dass der BÜ über alles und jede Vorlage Kenntnis haben muss? Kann das ein ehrenamtlicher BÜ vom Zeitaufwand überhaupt alles bewältigen? Und zum Schluss stellt sich die Frage – Wem nützt das? Dem Amt oder der Stadtvertretung von Crivitz oder den Gemeindevertretungen? Oder werden hier Verantwortlichkeiten einfach weggeschoben? Es wird sicherlich eine spannende Diskussion werden am 28.10.2020!