Droht deutschen Immobilienbesitzern etwa die Zwangshypothek?

15. März 2025 /P-headli.-cont.-red./07-2025

Eine Immobilie gilt seit langem als ein sicheres Anlagegut. Das sogenannte Betongold soll in guten wie in schlechten Zeiten seinen stabilen Wert behalten und über die Mieten einen regelmäßigen Zufluss an Geldern ermöglichen.
Das deutsche Nettoanlagevermögen in Wohn- und Nichtwohnbauten betrug 2022 rund 12,1 Billionen Euro. Davon entfielen 62 % auf Wohnbauten und 38 % auf Wirtschaftsimmobilien. Zusammen mit den Grundstückswerten (7,3 Billionen Euro), summiert sich das gesamte deutsche Immobilienvermögen auf knapp 19,4 Billionen Euro.

Das Geldvermögen der privaten Haushalte in Deutschland ist im dritten Quartal 2024 um 197 Milliarden Euro gestiegen. Es erreichte somit zum Quartalsende ein neues Rekordniveau von 9.004Milliarden Euro. Damit setzt sich die seit Ende 2023 andauernde Wachstumsserie fort.

Bereits in den letzten Jahren und Monaten zeigt sich auch in Deutschland eine bedenklich Richtung. Die Verordnung von Höchstmieten oder eine deutliche Anhebung der Grundsteuer sind bereits Vorboten eines Wunsches nach Ausgleich. Vor allem in Zeiten in denen die Ungleichheit der Vermögen in einem Land sehr hoch ist, bringen die Immobilie regelmäßig in den Fokus der Politik.

Der Griff nach Maßnahmen wie der Zwangshypothek ist in normalen Zeiten eher unwahrscheinlich. Selbst eine „normale“ Rezession dürfte die Politik kaum verleiten diesen sehr unpopulären Weg zu gehen. Doch vor allem in Zeiten in denen es Probleme mit einer hohen Staatsverschuldung und Kreditaufnahmen in Billionensumme gibt ändert sich diese Wahrscheinlichkeit. Immerhin sind die Wertstabilität und die Unbeweglichkeit der Immobilie in Zeiten knapper Staatskassen durchaus vorstellbare Elemente der Rekapitalisierung eines Staates.

Dabei wirken Zwangshypotheken des Staates oftmals wie eine Art Steuer. Die letzte staatliche Zwangshypothek im Zuge der Währungsumstellung aus dem Jahre 1948 etwa, war eine Eintragung über 30 Jahre. Immobilienbesitzer waren gezwungen auf Ihren Grundbesitz in vierteljährlichen Raten diese „Sondersteuer“ abzutragen. Damals galt ein Freibetrag von 5.000 Mark. Die Höhe dieser Abgabe bemaß sich am Vermögen mit Stand vom 21. Juni 1948, dem Tag nach Einführung der D-Mark. Die Abgabe belief sich damals auf 50 % des berechneten Vermögenswertes.

In wirklich schlechten Zeiten kommt es regelmäßig zu Maßnahmen durch Staaten, um die eigenen Finanzen zu stabilisieren. Für die Besitzer von Vermögen bedeuten diese Jahre oftmals sehr schmerzhafte Einschnitte in die Souveränität ihres Vermögens. Neben Steuererhöhungen, Kapitalverkehrskontrollen oder auch dem viel gefürchteten Goldverbot gehören auch Zwangshypotheken zu diesen Maßnahmen. Auch in Deutschland wurden diese Zwangshypotheken bereits mehrfach in den letzten 100 Jahren als Mittel zur Aufbesserung der staatlichen Finanzen genutzt.

Die derzeitige aktuelle politische und wirtschaftliche Lage Deutschlands und die Aufnahme von Krediten in Billionenhöhe ( das so genannte Sondervermögen) lassen nichts Gutes diesbezüglich für die Zukunft erahnen.

Insbesondere ehemalige „Frustrierte“ aus der Partei „Die Linke“, die wenig parlamentarische Erfahrungen haben, bewerben sich für Posten über die Partei des BSW in MV bei der Kommunalwahl.

14.Mai -2024/P-headli.-cont.-red./374[163(38-22)]/CLA-211/49-2024

Der ideologische Überbau lässt grüßen!

Am 27. Januar hat sich die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in Berlin mit ca. 450 Mitgliedern gegründet.  Laut eigenen Angaben strebt die Partei an, bis 2025 nur 2000 Mitglieder zu haben. Dies impliziert, dass nicht jedermann Mitglied werden kann, genauer gesagt, die Mitglieder werden ausgewählt oder der Aufnahmeantrag wird nicht bearbeitet.

Das BSW argumentiert mit der Angst vor Unterwanderung durch Spinner, Extremisten und Glücksritter, ohne zu benennen, wer als Spinner, Glücksritter oder Extremist angesehen wird. Dies führt dazu, dass die Aufnahme von politisch interessierten Bürgern nach eigenem Gutdünken erfolgt. Jede Person kann gemäß Satzung § 4 (6) ohne Begründung abgelehnt werden, ein Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Obwohl das BSW an der Europawahl und den Landtagswahlen in diesem Jahr teilnehmen wird, möchte man bei den Kommunalwahlen in verschiedenen Bundesländern nur „punktuelle“ Listen aufstellen, so Christian Leye. Punktuell‘ genügt dem BSW, um dem Parteiengesetz zu entsprechen, das Wahlantritte auch auf kommunaler Ebene als Aufgabe für Parteien vorsieht. Um flächendeckende Listen für alle Kommunen zu erstellen, sind viele Mitglieder erforderlich, an denen das BSW offensichtlich nicht interessiert ist. Die Absicht, langsam zu wachsen, kann dazu genutzt werden, die Mandate auf Europa-, Bundes- und Landesebene den wenigen Vollmitgliedern nur zur Verfügung zu stellen.

Die BSW-Partei im aktuellen Format erinnert an ein Feudalsystem, in dem die Vollmitglieder die Fürsten sind und die Möchtegernmitglieder das gemeine Volk, das sich zu fügen hat. Kritik ist unerwünscht und kann zu einer Exkommunikation führen. Für das gemeine Volk sollen Fördermitgliedschaften ohne politische Beteiligung, jedoch mit dem Recht, Beiträge zu leisten und ehrenamtliche Wahlkämpfe durchzuführen, von Nutzen sein. Um vielleicht irgendwann später die Vollmitgliedschaft erwerben zu können und in den erlesenen Kreis der „Berufenen“ aufgenommen zu werden. Wenn das Projekt in dieser Form erfolgreich sein sollte, könnte es als Orientierungshilfe für zukünftige elitäre Parteien dienen.

Überspitzt formuliert bedeutet das alles: Dann wäre es auch denkbar, dass in Zukunft sogenannte Promi oder Influencer Parteien das traditionelle Parteienmodell ablösen könnten. Mithilfe von Politagenturen können dann öffentlich bekannte Personen zu Europa- oder Bundestagswahlen antreten. Für 450 ehrenamtliche und unkritische Mitglieder stellen die Firmen maßgeschneiderte Programme und Satzungen zur Verfügung, übernehmen die Kassenführung, das Marketing und die Auslese für alle neuen Mitglieder. Es ist für die Europawahl ausreichend. Gegen einen sogenannten Aufpreis können dann 16 Landesverbände für die Bundestagswahl gegründet werden. Zur Wahrung des Parteiengesetzes werden dann nur punktuelle Gemeindelisten aufgestellt. Es ist nicht vorgesehen, neue Mitglieder zu integrieren, stattdessen werden sie nach Gesinnungsprüfung und der Höhe ihres Mitgliedsbeitrages auf Probe aufgenommen. Sie können jederzeit ausgeschlossen werden.

Solche Parteienkonstellationen könnten sich zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickeln. Dadurch, dass Mitgliedschaften, politischer Einfluss oder sichere Listenplätze mit hohen Spenden erkauft werden können.

Eine Reform des Parteiengesetzes ist dringend notwendig, sonst wird der demokratische Grundgedanke des Gesetzes ausgehebelt.

Kommentar/ Resümee

„Demokratie lebt vom Streit, von der Diskussion um den richtigen Weg. Deshalb gehört zu ihr der Respekt vor der Meinung des anderen.“ Richard von Weizsäcker

Das, was mit Wagenknecht und Maaßen begonnen hat, wird sich fortsetzen. Diese prominenten Ein-Personenparteien sind womöglich medial abhängig, käuflich und beeinflussbar und können austauschbar sein. Sie sind genau genommen im Kern antidemokratisch strukturiert. Sie ermöglichen es den Bürgern nicht, am politischen Leben teilzunehmen, wie es im Parteiengesetz vorgesehen ist. Stattdessen fördern sie ihre Untergebenheit.

Gemäß dem Parteiengesetz (§ 1 Absatz 2) haben Parteien unterschiedliche verfassungsrechtliche Aufgaben. Dazu zählen u. a. die Förderung der Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern am politischen Leben. Die Bürger dazu zu bringen, politische Verantwortung zu übernehmen oder eine dauerhafte lebendige Verbindung zwischen dem Volk und den Staatsorganen aufzubauen. Sie nehmen an den Wahlen im Bund, Ländern und Gemeinden teil.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff sagte der Wochenzeitung „Die Zeit“. „Ist uns eigentlich bewusst, dass wir neuerdings eine nationale, sozialistische, mit einem Personenkult verbundene Partei im Rennen haben?“. Es ist offensichtlich, dass er mit dieser Aussage den wesentlichen Kern getroffen hat.

Auch der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow wirft dem BSW vor, mit demokratischen Grundprinzipien zu brechen. „Mit der auf eine Person zugespitzten Organisation wird die Parteiendemokratie ad absurdum geführt“, sagte Ramelow dem Magazin Stern. Der BSW-Landesverband in Thüringen etwa dürfe keine Mitglieder aufnehmen, aber eine Liste einreichen. „40 Mitglieder entscheiden, bestimmen und wählen“, sagte Ramelow. „Und alle anderen aus dem Wartestand können später dann mal ihre Mitgliedsrechte ausüben, wenn es nichts mehr zu verteilen gibt.“ Ramelow hat auch gewarnt: „Hier öffnet sich eine Organisation, die das Parteien-Privileg in Anspruch nimmt, gezielt nicht für ihre Anhänger. Entschieden werde „wie früher zentral in Berlin.

Daher stellt sich die Frage, ob die BSW-Partei derzeit ihre verfassungsrechtlichen Aufgaben erfüllt und ob sie in der Lage ist, diese in absehbarer Zeit zu erfüllen?

Insofern stellt sich unweigerlich auch die sich anschließende juristische Frage, ob das BSW dem Parteiengesetz entspricht?