In Wirklichkeit ist ein über die Stadtgrenzen hinausragender Eklat oder eine politische Masche, die den Wählerwillen infrage stellt?

21.Sept.-2024/P-headli.-cont.-red./421[163(38-22)]/CLA-257/96-2024

Der Chef der CWG-Fraktion, Herr Andreas Rüß, will direkte Neuwahlen für die Ortsteile und die Informations- und Vorschlagrechte aus den Gebietsänderungsvereinbarungen für die Ortsteile unmissverständlich abschaffen, in einer Hauptsatzungsänderung. Laut seiner Ansicht soll das Anhörungsrecht und das Recht zur Stellungnahme aus den Ortsteilen vollständig entfallen. Alles, das wird erst nach der Wahl veröffentlicht? Warum wohl?


Die Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts KV M-V seit Juni 2024 eröffnet neue Chancen bei der Wahl der Ortsteilvertretungen:
-1- Die Zuteilung und Benennung der Sitze für die Ortsteile (Wessin und Gädebehn) nach der neuen Kommunalverfassung ist nach den gesamten Wahlergebnissen von Crivitz möglich. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass vorrangig ein Losverfahren zur Besetzung der Sitze angewendet werden muss, da zwei Parteien und eine Wählergruppe die gleiche Höchstzahl aufweisen. Angesichts dessen birgt dieses Verfahren auch eine Reihe von Problemen bei der Verteilung der Sitze. Es ist und bleibt jedoch ein Aufdrücken oder Aufzwingen des gesamten Wahlergebnisses von Crivitz auf die beiden Ortsteile, obwohl diese möglicherweise andere Wahlergebnisse oder Wählerwillen widerspiegeln. Dieses Verfahren ist nicht geeignet, den Willen des Wählers in den Ortsteilen zu repräsentieren.


-2- So ist es auch möglich, die Zuteilung und Benennung der Sitze für die Ortsteile (Wessin und Gädebehn) abweichend von dem Gesamtergebnis der Kommunalwahl in Crivitz nur nach den Ergebnissen der Wahlen in den Ortsteilen vorzunehmen. (KV M-V § 32a Absatz 2 Satz 1). Die Wähler in den Ortsteilen Wessin und Gädebehn haben sich am 09.06.2024 in der Kommunalwahl entschieden und sollten nach diesen Ergebnissen auch die Besetzung ihrer Ortsteilvertretungen in den Ortsteilen von Crivitz vornehmen, um das Ergebnis der Wahl widerzuspiegeln.

Folglich ist es notwendig, zunächst das Ergebnis der Wahl in den einzelnen Ortsteilen zu ermitteln, da dieses möglicherweise vom Gesamtergebnis abweichen kann. Natürlich spiegelt es das lokale Wahlergebnis wider und lässt sich realistischer darstellen. Die Datenermittlung für die Stadt Crivitz und Ortsteile ist eigentlich kein Problem, da diese in der Wahlleitung bzw. in der Wahlkommission ordentlich sicher aufbewahrt wurden. Es entstehen natürlich Aufwendungen, um im Amt Crivitz die Wahlergebnisse für die Ortsteile herauszufiltern, diese halten sich allerdings in geringen Grenzen. Nachdem die Wahlergebnisse ermittelt wurden, werden die einzelnen Sitze in den Ortsteilen verteilt und es entsteht ein realistisches Bild für die Ortsteilvertretung.

Dies ist jedoch nicht der Fall, wie das Amt Crivitz festgestellt hat. Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde ist es nicht möglich, das Ergebnis der letzten Kommunalwahl als Grundlage für die Zuteilung der Sitze in der Ortsteilvertretung zu verwenden, da es nicht vollständig im jeweiligen Wahlbezirk ermittelt wurde. (Auszählung der Briefwahl gesamt).

Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen; das Wahlergebnis wurde im Wahlbezirk nicht vollständig ermittelt, ein Skandal oder eine Nachlässigkeit? Man kann doch als Wähler eigentlich verlangen, dass alle Wahlunterlagen vorhanden sind und gut aufbewahrt werden! Wozu geben denn eigentlich sonst die Briefwahlwähler eine eidesstattliche Erklärung ab für die Abgabe ihrer Stimme, wenn diese Ergebnisse hinterher nicht vollständig sind?


Die CWG – Crivitz beabsichtigt nun unmittelbar mit aller Kraft folgende Variante durchzusetzen:
-3- die Mitglieder der Ortsteilvertretung direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der Ortsteile wählen zu lassen, gemäß den Bestimmungen des Landes- und Kommunalwahlgesetzes.

Also eine erneute Neuwahl nur für Ortsteilvertreter. Natürlich stellen direkte Wahlmöglichkeiten einen wesentlichen Bestandteil unserer parlamentarischen Demokratie dar und sollten grundsätzlich gefördert werden. Allerdings erfordert diese Option umfangreiche Vorbereitungen und eine gewisse Vorlaufzeit, da die Bürger bisher nicht über die neue Möglichkeit informiert wurden. Daraus ergibt sich dann auch ein neuer Wahlkampf in den Ortsteilen und eine lange Vorbereitungszeit. Es muss daran erinnert werden, dass möglicherweise nicht genügend Kandidaten zur Verfügung stehen oder nicht gewählt werden und dadurch auch Ergänzungswahlen in Betracht kommen, um die Mindestmitgliederzahl für die Ortsteilvertretungen zu erreichen. Auch sind zusätzliche Sitzungen des Wahlausschusses bei eventuellen Widersprüchen notwendig oder Nachwahlen.

Es entstehen auch direkte Kosten, die durch das Vorhandensein eines Wahlausschusses, die Besetzung von Wahllokalen sowie das Drucken von Wahlscheinen und Briefwahlen sowie Sitzungen zur Wahl. Es bleibt fraglich, ob das Amt Crivitz die notwendigen personellen Ressourcen besitzt, um an den Wahltagen alle Wahllokale für die Ortsteile Wessin und Gädebehn zu besetzen. Außerdem verzögert sich der Prozess zur Konstituierung und Herstellung der Arbeitsfähigkeit der Ortsteilvertretungen bis zum zweiten Quartal 2025.
Die CWG – Crivitz will diesen Prozess der Wahl mit ihrer * Hauptsache: Augen zu und durch Mentalität* erzwingen, um ihre Position in den Ortsteilen zu erweitern und ihr Image zu verbessern. Ebenso sollen die Informations-, Vorschlags- und – Anhörungsrechte der Ortsteile deutlich eingeschränkt werden!

Kommentar – Resümee der Redaktion
„Man kann sich nicht darauf verlassen, daß das, was vor den Wahlen gesagt wird, auch wirklich nach den Wahlen gilt, und wir müssen damit rechnen, daß das in verschiedenen Weisen sich wiederholen kann.“ Angela Merkel.


Der Wählerwille wird erneut auf die Probe gestellt sowie seine Geduld und die Glaubwürdigkeit in der Politik eingefordert.


Seit Beginn des Jahres wurde über die neue Modernisierung der Kommunalverfassung im Land diskutiert und beschlossen. Allerdings ist das Amt Crivitz nicht in der Lage, alle Ergebnisse der Briefwahl im Wahlbezirk Crivitz zu ermitteln. Obwohl man seit vier Monaten weiß, dass die Kommunalverfassung für die Ortsteilvertreterwahlen unterschiedliche Möglichkeiten vorsieht, ist man nicht vorbereitet oder leistet solch eine schlechte Leistung bei der Stimmenauszählung sowie Nachweisführung und Prüfung in der Wahlleitung.

Der Amtsausschuss des Amtes Crivitz hat auf seiner Sitzung am 06.12.2023 bereits auf der Grundlage Kommunalwahlgesetz M-V die Wahlleitung des Amtes Crivitz gewählt: Wahlleiterin des Amtes Crivitz: Frau Carmen Krooß. Stellvertreter – der Wahlleiterin des Amtes Crivitz: Herr Rene Witkowski. Alle Wahlvorstände im Amtsbereich Crivitz wurden möglichst mit acht Mitgliedern besetzt (Wahlvorsteher, Stellvertreter, Schriftführer, stellv. Schriftführer und vier Beisitzer). Es wurde von der Verwaltung empfohlen, eine Entschädigung von je 70 € für den Wahlvorsteher und den Schriftführer sowie 50 € für jedes weitere Mitglied der Wahlvorstände zu gewähren. Die Gesamtkosten für alle Wahlvorstände im Amtsbereich lagen bei ca. 18.920 € .

Wie viel Aufwand und Kosten sind für ein solches Ergebnis erforderlich? An dieser Stelle stellt sich die Frage, wo sich die restlichen Briefwahlergebnisse im Wahlbezirk Crivitz nun eigentlich befinden?

Sind sie vielleicht verschwunden?

Ein weiterer Realitätsverlust oder einfach nur Boshaftigkeit seitens der CWG – Fraktion!

19.Sept.-2024/P-headli.-cont.-red./420[163(38-22)]/CLA-256/95-2024

Die derzeitige Hauptsatzung der Stadt Crivitz basiert auf Ignoranz, Naivität und kläglichen Verwaltungsmethoden der CWG Stadtspitze. Ein Ereignis, welches seinesgleichen sucht! Es herrscht ein Kuddelmuddel und Verschleierung in der Änderung und Neufassung der Hauptsatzung für Crivitz bezüglich der Entschädigungen für die Stadtvertreter, welche keine Funktionsträger sind.

Es ist nicht verwunderlich, dass so wenige Bürger an den öffentlichen Sitzungen teilnehmen und sich immer weniger bereit erklären, an Aktionen teilzunehmen, wenn man solche Ignoranz und Vertrauensverlust sofort nach der Wahl erlebt.

Die CWG Fraktion beantragte im Dez. 2023 als Mehrheitsfraktion in der damaligen Stadtvertretung eine Modifikation der Hauptsatzung, ohne dass diese vorher in den Ausschüssen diskutiert wurde. Vor der endgültigen Abstimmung über die neue Hauptsatzungsänderung zauberte die Bürgermeisterin in Vertretung des Chefs der Fraktion, Herrn Andreas Rüß eine unerwartete Tischvorlage hervor und überraschte alle Anwesenden. Aufgrund eines angeblichen Krankheitsstatus des Chefs der CWG – Fraktion brachte die Bürgermeisterin diese Vorlage nun persönlich in die Sitzung ein und verlas diese augenblicklich. Diese beinhaltete, dass der Sockelbeitrag (pauschale monatliche Entschädigung von 50 €) für die meisten Abgeordneten abgeschafft werden sollte. Die CWG – Crivitz begründete ihre Entscheidung mit einem zu erwartenden Haushaltsdefizit im Jahr 2024 und in den Folgejahren und forderte die Stadtvertreter auf, mit gutem Beispiel voranzugehen bei der Kürzung von Entschädigungen. Das Fatale an dieser neuen Regelung war, dass alle Funktionsträger innerhalb der Stadtvertretung, die ausschließlich aus den Reihen der Fraktion DIE LINKE/Heine + CWG kamen, davon ausgeschlossen waren. Sie zeigten auch keinerlei Akzeptanz für eine freiwillige Reduzierung ihrer eigenen Entschädigungen, um ebenfalls einen Beitrag zu leisten!

Aufgrund mangelnden Präsenz in der Sitzung (von 12 der ursprünglich 17 Stadtvertreter) wurde diese sogenannte vierte Änderung der Hauptsatzung von den Mehrheitsfraktionen durchgefochten, mit einem Ergebnis von 7 Ja- und 5 Nein-Stimmen.Es wurde jedoch von niemandem der Anwesenden beachtet, dass die Kommunalverfassung M-V für Hauptsatzungsänderungen eigentlich eine Mehrheit der Stadtvertretung forderte, also 9 Ja-Stimmen. Das fiel keinem der Anwesenden auf, wo man doch so häufig selbsterklärte Spezialisten in den eigenen Reihen hatte, die angeblich die Kommunalverfassung kannten oder von ihr gehört hatten.  Wie gewohnt fühlte man sich sicher, wenn man seine Beschlüsse durchsetzen konnte.

Die Ungültigkeit der vierten Änderungssatzung wurde sechs Monate lang bis nach der Wahl verschwiegen.  Obwohl sie kurzzeitig zwischendurch veröffentlicht wurde, wurde sie sofort wieder zurückgezogen und gelöscht für die Öffentlichkeit, da es natürlich sonst hätte Wählerstimmen kosten können für dieses Unvermögen.

Einige ehemalige Abgeordnete erhielten plötzlich im Juni 2024 den verbleibenden finanziellen Betrag der letzten sechs Monate der Entschädigung, den fehlenden Sockelbetrag. Aber auf der konstituierenden Sitzung am 17.07.2024 wurde er jedoch für die neuen Abgeordneten wieder gestrichen, da niemand ihnen die Vorgeschichte für das Dilemma so richtig erklären konnte.

Es ist eigentlich ein Skandal, aber wie es vor Wahlen üblich ist, wurde alles totgeschwiegen.

Jetzt also ein erneuter Anlauf von Herrn Andreas Rüß nach der Wahl im Juni 2024, selbstverständlich für die Sitzung der Stadtvertretung am 23. 09.2024 mit einer erneuten Kürzung des Sockelbetrages bei einer sogenannten Innaktivität der Stadtvertreter.  Nach seinen neuesten Ideen und den Vorschlägen der CWG-Fraktion soll indessen der Sockelbetrag bei Inaktivität rückwirkend oder vorläufig gestrichen werden. Eine vollkommen unlogische Auslegung, die über die Regeln von der Kommunalverfassung hinausgeht und Sanktionen für Stadtvertreter in M-V festlegt. Was für eine Farce man hier der Öffentlichkeit präsentiert, spottet jeder Beschreibung. Abgesehen von der rechtschreib- und formalrechtlichen Beschreibung der Anträge entsprechen sie in keinerlei Hinsicht den Bestimmungen der Kommunalverfassung und der eigenen Geschäftsordnung.

Wenn es um die Inaktivität der Stadtvertreter in den vergangenen fünf Jahren geht, müsste sich die CWG – Fraktion einmal ihre eigene Anwesenheitsliste bei Sitzungen ansehen und würde wahrscheinlich selbst blass werden und sich für diese Argumentation schämen. Es wäre denkbar, dass wir diese einmal veröffentlichen, um das Debakel zu illustrieren.

Und so dürfen wir uns erneut auf ein gigantisches Ereignis zur kommenden Sitzung freuen.

Kommentar – Resümee der Redaktion

Versuch und Irrtum Prinzip: Eine Methode zum Lernen?  Bisher hat alles lediglich eine einzige Peinlichkeit!

Es handelt sich hierbei um ein desaströses Dilemma, das die alte und neue CWG – Stadtspitze wissentlich geschaffen haben.  Man verschweigt bewusst über sechs Monate gegenüber den Bürgern, dass eine Satzungsänderung ungültig ist.

Einfach mal so, aus einer kurzen Hand beschließen. Es ist symptomatisch für das sporadische unkontrollierte Handeln der letzten fünf Jahre der herrschenden CWG-Fraktion, die stets alles verändern wollte, aufgrund ihrer absoluten Mehrheit. Aber oft wusste man nicht genau, wie es weitergehen sollte. Hauptsache, die Augen zu und durch.

Es ist bedauerlich, dass das Amt Crivitz nicht in der Lage war, die CWG-Stadtspitze in diesem fachlichen Handeln zu unterweisen oder die Transparenz zu fordern.  Es ist wahrscheinlich, dass die Kommunalaufsicht LUP diese Unregelmäßigkeiten entdeckt hat und es ist anzunehmen, dass sie erst spät darüber informiert wurde. Erst nach der eigenen Vereidigung wird dann von der CWG – Stadtspitze die aktuelle Lage bekannt gegeben und man ist dann weiterhin nicht einmal in der Lage, eine ordentliche Hauptsatzung zu vollenden.

Seit Jahren ist zu beobachten, dass die CWG-Fraktion und Stadtspitze lieber großflächige Bauprojekte plant und diese mit Vergabeverfahren sowie Festveranstaltungen begleitet, anstatt sich auf Haushalts-, Verwaltungs- und Kommunalangelegenheiten zu konzentrieren.

Die CWG-Stadtspitze und die Amtswehrführung im Amt Crivitz sind offenbar seit Jahren untätig!

21.August -2024/P-headli.-cont.-red./414[163(38-22)]/CLA-250/89-2024

Trotz mehrfacher Appelle/Anträge seit Jahren und Bekräftigung zur Anpassung der Feuerwehrgebührensatzung blieben scheinbar die *CWG- Stadtspitze*, sowie die Amtswehrführung im Amt Crivitz seit drei Jahren wissentlich untätig!

Demnach dürfen Feuerwehrgebühren gemäß § 2 Abs. 1 KAG/KAG M-V nur aufgrund einer Satzung erhoben werden. Daraus folgt zugleich, dass die als Rechtsgrundlage herangezogene Satzung aktuell wirksam sein muss. In unserem Alltag können Situationen auftreten, in denen wir auf Hilfe von Rettungsdiensten, Feuerwehreinsätzen oder Polizeieinsätzen angewiesen sind. Wer übernimmt eigentlich die Kosten für diese Einsätze? Was passiert, wenn es zu Fehlalarmen oder anderen besonderen Situationen kommt?

Feuerwehr: Wann muss man die Kosten zahlen? Grundsätzlich gilt: Die Einsätze der Feuerwehr sind kostenlos, wenn sie ihre Kernaufgaben erfüllen. Also Löschen von Bränden und die Entschärfung lebensbedrohlicher Lagen für Mensch und Tier. In den jeweiligen Feuerwehr-, Brandschutz- oder Katastrophenschutzgesetzen der Bundesländer ist geregelt, wann die Steuerzahler und die einzelnen Bürger für die Feuerwehr bezahlen.

In den folgenden Fällen fallen Gebühren an: Personen, die im Aufzug feststecken oder Menschen, die sich aus ihrem Haus oder Auto ausgesperrt haben.  Ein automatischer Feuermelder, der versehentlich ausgelöst wird. Hier gilt: Wer nicht grob fahrlässig handelt, hat nichts zu fürchten. Wenn der Rauchmelder einen Fehlalarm macht und die Nachbarn die Feuerwehr rufen, müssen alle Beteiligten keine Kosten fürchten. Wenn die Rauchmelder an ein System angeschlossen sind, kann das Geld kosten. Öffentliche Gebäude wie Kindergärten und Schulen sind von dieser Regelung ausgenommen. Sobald Fahrzeuge involviert sind und Schaden oder Gefahr durch den Betrieb eines solchen Fahrzeugs entstehen, können Feuerwehrkosten in Rechnung gestellt werden. Für den Fall, dass jemand eine Ölspur verursacht und die Feuerwehr diese beseitigen muss, wird er zur Kasse gebeten. Jedoch, diese Rechnung muss dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen.

Die Abrechnung eines kostenpflichtigen Einsatzes der Freiwilligen Feuerwehr bedarf stets einer rechtssicheren Feuerwehrgebührensatzung. Voraussetzung ist, dass eine aktuelle, korrekte Kalkulation der Feuerwehrgebühren vorliegt. Falls also der Verdacht besteht, dass unverhältnismäßig hohe Kosten berechnet wurden, ist es ratsam, Einspruch einzulegen und im Zweifelsfall einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht hinzuzuziehen. Denn gemäß § 6 KAG M-V Kommunalabgabengesetz – KAG M-V muss die Kalkulation spätestens alle drei Jahre angepasst werden.

Dabei sind zwei Kostengruppen zu unterscheiden: Die einen sind es die Kosten, die unmittelbar Folge konkreter Feuerwehreinsätze sind, also die tatsächlich bei einem konkreten Feuerwehreinsatz angefallenen Personal- und Sachkosten wie Kraftstoffverbrauch, Reinigung, Entsorgung und Ersatz für verbrauchtes Material bzw. beschädigte oder unbrauchbar gewordene Geräte.

Die anderen Kosten sind die Kosten, die unabhängig von konkreten Feuerwehreinsätzen „generell“ anfallen, die folglich als sogenannte Vorhaltekosten für die Sachgüter entstehen und die gleichmäßig das ganze Jahr anfallen, um die öffentliche Einrichtung „Feuerwehr“ vorzuhalten, also z. B. das Feuerwehrgerätehaus. Auch diese Kosten sind für den Zeitraum, in dem kosten erstattungsfähige Einsätze gefahren werden, durch den Einsatz verursacht und damit grundsätzlich erstattungsfähig (vgl. VG Schwerin, Urt. v. 13.08.2009 – 4 A 277/07 –, Stand: August 2011).

Die Feuerwehrsatzung der Stadt Crivitz ist schon 15 Jahre alt. Die technische und personelle Ausstattung der Feuerwehr hat sich seit 2008 deutlich verändert. Mangels ordnungsgemäßer angepasster aktueller Kalkulation enthält sie keine rechtmäßige Festsetzung des Abgabensatzes und kann infolgedessen unwirksam sein. Einsprüche und Widersprüche gegen Rechnungen der Feuerwehr im Amtsbereich Crivitz würden eine perfekte Aussicht auf Erfolg haben, auch bei vielen Verwaltungsgerichten und die Gemeinden müssten die Kosten übernehmen. Ist die Feuerwehrgebührensatzung seit 2008 angepasst und erhöht worden? NEIN? Warum wohl nicht! Ist das Amt Crivitz personell und fachlich nicht in der Lage, diese Aufgabe adäquat zu bewältigen? Vielleicht ist es zu unpopulär für die bestehenden politischen Gemeinschaften und Parteien? Auf jeden Fall ist es ein klarer Gesetzesverstoß!

Aufgrund von Herrn Hans – Jürgen Heine (damals zweiter Bürgermeister) wurde jegliche Diskussion darüber abgebrochen und der Antrag von der Fraktion DIE LINKE/Heine und der CWG-Fraktion abgelehnt, mit der Begründung von der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm: Sie teilt mit, dass alle diesbezüglichen Satzungen im Amt Crivitz bereits in naher Zukunft überarbeitet werden und von Amts wegen eine Zuarbeit erfolgen wird.“ (August 2021). Seit dieser Zeit ist nichts geschehen, aber auch gar nichts. Tatsächlich hat sich die Lage im Amtsbereich der Satzungen seit dieser Zeit verschlechtert.

Kommentar/Resümee – der Redaktion

Es ist erstaunlich, dass auch die Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker Amt Crivitz im Jahr 2021 an der besagten Sitzung der Stadtvertretung teilnahm und auch die Dringlichkeit der Änderungen oder Überarbeitungen betonte. Sie versprach baldige Änderungen oder Anpassungen, doch seit genau 36 Monaten ist nichts geschehen! So heißt es aber in der Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Crivitz dazu im  §15(3): „Das Amt Crivitz wird ermächtigt, die Gebührenordnung zu dieser Satzung aus marktwirtschaftlicher Sicht anzupassen und bei neu beschafften Mitteln der Feuerwehr die erforderlichen Kostensätze in diese aufzunehmen“.

Seit 15 Jahren wurden erhebliche Mittel neu angeschafft und die Technik auf den neuesten Stand gebracht. Zu diesem Zweck erhält die Feuerwehr in Crivitz im Oktober 2024 wieder ein neues Fahrzeug. Aufgrund des Mangels an Kapazitäten im Amt Crivitz könnte es sein, dass externes Fachwissen erforderlich ist. Die Kommunalberatung und Service GmbH – KUBUS – bietet hierzu umfangreiche Fachworkshops „Kosten für Leistungen und Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr“ in MV an.

Es wäre sicherlich hilfreich, wenn auch der Amtswehrführer Markus Eichwitz an diesen umfangreichen Schulungen teilnimmt, um der gesamten Problematik mehr Aufmerksamkeit zu schenken und sein eigenes Verständnis für die Kalkulationen und das Gesetz zu erweitern.  Denn in etwa 45 Monaten steht die nächste Wahl an!

Es wäre ebenso denkbar, in diesem Kontext gleich ebenfalls zu klären, wer denn nun die Erlaubnis erhält, die Feuerwehr auch im internen Bereich zu Festlichkeiten und Repräsentationen einzubinden und wer dafür die Kosten trägt und welche.

Aus den ursprünglich 260.000 € im Jahr 2021 geschätzten Bruttobaukosten werden schließlich ca. 572.000 € tatsächliche Baukosten im Jahr 2024!

05.August -2024/P-headli.-cont.-red./407[163(38-22)]/CLA-243/82-2024

Wurde von Anfang an falsch kalkuliert oder gerechnet? Oder gibt es noch weitere zusätzliche Features, die nachträglich hinzugefügt wurden, um einen gehobenen Standard zu gewährleisten? Wurde das Leistungsverzeichnis für die Erstellung der Leistungen erweitert? Gab es mehrere Entwurfsplanungen?

Egal, gleichwohl, der Steuerzahler und die nachfolgenden Generationen in Crivitz werden es zwangsläufig bezahlen müssen! Die Sportstättenförderung ermöglicht für dieses Projekt eine Förderung in Höhe von bis zu max. 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu beantragen.

Im Oktober 2021 wurde der Beschluss gefasst, die Sanierung/Modernisierung der Sportanlage an der Grundschule „Fritz-Reuter“ durchzuführen, u. a. eine Sprintgerade, Rundlaufbahn, Weitsprunganlage und eine Multifunktionsfläche. Damals wurden die Bruttobaukosten geschätzt auf etwa 260.000 €. Die Vergabe der Planungsleistungen für die Modernisierung des Schulsportplatzes der Grundschule erfolgte unmittelbar im März 2022 an das Büro Tiefbauprojekt Schwerin, mit einem Bruttoauftragswert von 41.110,31 €. Das Programm der Sportstättenförderung läuft am 30.10.2025 aus. Bis zu diesem Zeitpunkt muss das Vorhaben fertiggestellt und komplett abgerechnet sein.

Kurioserweise wurde in den vergangenen 24 Monaten in keinem Gremium des Stadtparlaments über dieses Thema diskutiert, geschweige denn, dass jemand die Ursache für den rasanten Preisanstieg ermittelte und erklärt hat. Unmittelbar nach dem Grundsatzbeschluss im Oktober 2021 (öffentliche Beratung in der Stadtvertretung) wurde das Thema ausschließlich im Hauptausschuss (nicht-öffentlich-BV 521/22) im April 2022 beraten und sofort die Vergabe der Planungsleistungen veranlasst.

Es erfolgte zunächst die Vergabe der Leistungsphasen 1 bis 4 (Genehmigungsplanung) mit der Option der Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9. So wurde im Hauptausschuss damals festgelegt, dass eine erneute Beschlussfassung nicht erforderlich sei. Im September 2022 fand lediglich eine kurze Abstimmung über den Bauantrag im Bauausschuss statt, mit einer Entwurfsplanung oder Genehmigungsplanung, die noch einen Fußballplatz und Kleinspielfeld vorsahen. Das alles wurde nicht alles klar beschrieben, bevor das Vorhaben gänzlich von der Oberfläche verschwand.

Erst wieder im Februar 2023 tauchte das Thema wieder in abgeänderter Form zum Haushaltsplan auf, allerdings mit 63.200 € Ausgaben (gab es weitere Entwürfe?) und neuen Gesamtkosten ca. 429.000 € laut letztem Leistungsverzeichnis. Unmittelbar danach verschwand das gesamte Vorhaben wieder von der Bildfläche bis kurz vor der Kommunalwahl im März 2024. Da tauchte es wieder auf, nur in abgewandelter Form im Haushaltsplan 2024, nun beliefen sich die Gesamtkosten laut aktuellem Leistungsverzeichnis plötzlich schon auf ca. 500.000 €. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden bereits 240.000 € ausgegeben und weitere 332.853 € geplant, sodass die Gesamtplanung der Baukosten jetzt schon 572.853 € betägt.

Die Folgekosten wurden bisher nicht in den Blick genommen, denn sie betragen jährlich mindestens ca. 25.000 € Abschreibungen (welche erwirtschaftet werden müssen) sowie die zurzeit noch gültigen Personalkosten für den Sportstättenwart (Sportplatz Grundschule) von etwa 6.000 €. Hinzukommen dürften noch etwa 4.000 € für Aufwendungen von Sach- und Dienstleistungen (laufende Unterhaltung).

Nur zum Vergleich: Die jährlichen Folgekosten im Jahr 2024 betragen für den:

– den Ausweichsportplatz (Neubau) etwa 45.000 €,

– den Sportplatz Geschwister-Scholl-Platz ca. 30.000 €,

– Sportplatz Regionale Schule (Neustadt) etwa 27.000 €,

– Sportplatz der Grundschule (Altstadt) ca. 35.000 € (nach der Fertigstellung).

Und die jährlichen Folgekosten im Jahr 2024 betragen für die:

– die Turnhalle Geschwister-Scholl-Platz etwa 53.000 €,

– die Turnhalle Regionale Schule (Neustadt) ca. 94.000 €,

– die Turnhalle Grundschule Crivitz etwa 36.000 €.

Für diese Sportstätten werden vermutlich wieder ab nächstes Jahr Gesamteinnahmen durch Nutzungsgebühren und Zuwendungen von etwa 140.000 € zur Verfügung stehen, aber dann sicherlich jährliche Gesamtaufwendungen von etwa 320.000 €. Es zeichnet sich bereits jetzt ein jährliches Defizit von etwa -180.000 € ab.

Unabhängig von den Kosten und der Tatsache, dass die Sportstätten sicherlich ihre Notwendigkeit und Bedeutung und ihre Erhaltung haben, sollte man den Bürgern die Pläne und Kostensteigerungen erläutern und benennen, um sie in Diskussionen einzubeziehen und mittragen zu lassen.

Transparenz ist eine Voraussetzung für erfolgreiche Politik. Oder?

Kommentar/Resümee der Redaktion

„Bürgerbeteiligung kann teuer sein. Keine Bürgerbeteiligung kann teuer werden.“ (Andreas Paust Vorsitzender des Kompetenzzentrums Bürgerbeteiligung)

Nur ein Beispiel zum Vergleich:

Die Gesamtkosten für den Ausweichsportplatzes (Neubau) 2015 beliefen sich auf ca. 837.000 € und die Summe der Fördermittel für dieses Projekt betrug lediglich 365.000 € (eine Förderung von ca. 40 %). Also betrug der Eigenanteil der Stadt Crivitz ( des Steuerzahlers) etwa 470.000 €.

Die gesamten Aufwendungen seit 2014 (Herstellung + Folgekosten) betragen etwa 1.290.000€ und dem stehen gegenüber aber nur Einnahmen von (Eigenanteil+ Nutzungsgebühren+ Zuwendungen) etwa 1.032.258€.

Die jährlichen Folgekosten betragen von 2014 bis 2024:

Die Zahlen von 2014 bis 2021 stammen aus den Jahresabschlüssen und die Zahlen von 2022 bis 2024 aus den Haushaltsplänen, da derzeit nur die Jahresabschlüsse der Stadt Crivitz bis zum Jahr 2021 vorliegen, nach 12 Jahren der Doppik Einführung.

Aufwendungen (Abschreibungen/Personalkosten/laufende Unterhaltung +GWG) = ca. 453.000 €

Einnahmen (Nutzungsgebühren/Zuwendungen/Anlagen Umbuchungen) = ca. 196.000 € (davon reine Nutzungsgebühren ca. 10.000€)

Seit 10 Jahren trägt die Stadt Crivitz (also der Steuerzahler) die jährliche Differenz zu dieser Sportstätte in Höhe von ca. -25.800 €, wobei die Einnahmen insgesamt seit 2014 fast unverändert geblieben sind.

Das Thema der Einnahmen (Nutzungsgebühren) für den Ausweichsportplatz wird seit 10 Jahren unter den Tisch gekehrt, weil es politisch zu brisant sein könnte für die Parteien und Wählergruppen und Auswirkungen auf die nächste Wahl haben kann. Dies ist nur ein Beispiel für eine Sportstätte von sieben in der Stadt Crivitz und einer der Gründe, warum die Stadt Crivitz mit einer der höchsten Steuersätze seit 10 Jahren im Amtsbereich Crivitz hat!

Es ist erstaunlich, dass nicht einmal die vollständige Genehmigungsplanung, genauer gesagt das aktuelle Leistungsverzeichnis (Sportplatz Grundschule) in einem Gremium der Stadt Crivitz öffentlich besprochen wurde, sondern nur die Kostenerhöhungen. Dies gilt auch für die im Jahr 2024 beschlossenen Steuererhöhungen (Grund+ Gewerbesteuer) und die folgenden Erhöhungen, denn die nächste Generation wird dafür bezahlen müssen.

Transparenz ist eine Voraussetzung für erfolgreiche Politik. Oder?

Deshalb lohnt sich ein Ehrenamt „Erste Verordnung zur Änderung der Entschädigungsverordnung“ gültig ab 1. Juni 2024!

08.Juni -2024/P-headli.-cont.-red./385[163(38-22)]/CLA-222/60-2024

Werden bald geputzte Scheiben für mehr Tageslicht und Transparenz in den Sitzungen der Stadt und der Ausschüsse sorgen?

27.Mai -2024/P-headli.-cont.-red./380[163(38-22)]/CLA-217/55-2024

In der Regel gewähren Kommunen in Gremien Einblick in ihre Entscheidungen.

Dennoch wird immer wieder der Vorwurf erhoben, zu viel passierte hinter verschlossenen Türen. In einigen Crivitzer Sitzungen ist es mittlerweile so professionell, dass man plötzlich und unerwartet schützenswerte Daten (also Datenschutz) entdeckt und diese sofort in den nicht öffentlichen Teil der Sitzungen integriert. Der Bauausschuss (Vorsitzender Alexander Joachim Gamm-Fraktion die LINKE/Heine) hat bereits eine sehr effektive Strategie entwickelt in seinen Sitzungen, während die Stadtvertreterversammlung (Versammlungsleitung Frau Britta Brusch-Gamm) im Deklarieren ebenfalls nicht nachlässig ist. Es ist auch in der jüngsten und letzten Sitzung der Stadtvertretung so, dass lediglich fünf öffentliche Tagesordnungspunkte abgehandelt werden, sicherlich wie immer in 16 Minuten. Doch im nicht öffentlichen Teil der Sitzung versammeln sich plötzlich bis zu ca. 16 Tagesordnungspunkte.

Die Voraussetzungen für den Ausschluss der Öffentlichkeit sind allgemein als unbestimmte Rechtsbegriffe „das öffentliche Wohl“ und „berechtigte Interessen Einzelner“. Dies impliziert, dass diese Begriffe nicht durch einen fest definierten Sachverhalt ausgefüllt werden. Ihre Anwendung erfordert eine Einzelfallprüfung auf einen gegebenen Tatbestand. Daher ist es rechtlich problematisch, durch Geschäftsordnungen oder allgemeine Beschlüsse einzelne Tatbestände aus öffentlicher Verhandlung zu eliminieren. Es besteht die Gefahr einer Beeinträchtigung des Öffentlichkeitsprinzips, da derartige Festlegungen stets einer öffentlichen Verhandlung entzogen werden könnten.

So ist in der Stadtvertretersitzung am 27.05.2024 plötzlich vorgesehen, dass eine Ermächtigung zur Ausschreibung und anschließenden Vergabe der Reinigungsleistungen für Schulen und Kitas im nicht öffentlichen Teil behandelt wird. Sicherlich, um unangenehme Fragen im öffentlichen Raum zu vermeiden.

Etwa 4190 m² an Leistungen für eine Grundreinigung der Grund- und regionalen Schule sowie zuzüglich 1623 m² der Glasreinigung an den Schulen + Kita werden jetzt ausgeschrieben, da die kommunale Reinigung völlig überfordert ist!

Mit einer Forderung einer Ermächtigung will die Bürgermeisterin im August 2024 die Reinigungsleistungen in den Schulen+ Kita von Crivitz ausschreiben!

Die Grundschule Crivitzeinschl. Speiseraum – GRUNDREINIGUNG = 2.185 m² sowie Kita „Uns Lütten“ = 2.005 m²

– Die Grundschule Crivitzeinschl. Speiseraum – GLASREINIGUNG = 412 m² und Regionale Schule Crivitz = 733 m² sowie die Kita „Uns Lütten“ = 478 m²

Aufgrund der angeblichen Unzufriedenheit mit den ausgeführten Leistungen von beauftragten Reinigungsfirmen bis 2020 beschäftigt die Stadt Crivitz seit ca. 2020 eigenes Reinigungspersonal für die kommunalen Einrichtungen. Die Aufwendungen für 2021 belaufen sich auf ungefähr 377.000 €, für das Jahr 2024 belaufen sich die Kosten auf ca. 710.000 €.

In den Aufwendungen sind ca. 4.300 € auf Leasingkosten für zwei Reinigungsmaschinen, sowie ca. 11.000 € für Abschreibungen, Telefonkosten, Versicherungen, Reisekosten und Kfz-Steuer, Betriebsarzt und Arbeitsschutz enthalten. Die übrigen Ausgaben verteilen sich gesamt auf die Personalkosten für bereits 20 Mitarbeiter + 1 Reinigungshelfer in der Kita im Jahr 2024, wovon für etwa 40.000 € die Personalkosten vom Jobcenter gefördert werden und ab dem Jahr 2025 dann auch wegfallen werden. Die veranschlagte GRUNDREINIGUNG wird voraussichtlich weitere 25.000 € kosten, während die kalkulierte GLASREINIGUNG ebenfalls ca. 23.000 € kosten wird.

Aufgrund der verfügbaren Mittel an Ausrüstung und Geräten sowie der Fertigkeiten der Reinigungskräfte der Stadt Crivitz ist eine kommunale Eigenleistung als Glasreinigung und GRUNDREINIGUNG nicht realisierbar! Das ist schon sehr bemerkenswert!

Um herauszufinden, wie viel die Eigenreinigung der Stadt Crivitz mehr kostet (je Quadratmeter Reinigungsfläche) als die Fremdreinigung, ist natürlich die Anfertigung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse über die Reinigung notwendig.  Eine Forderung, die seit Jahren von der Opposition (CDU Crivitz und Umland) erhoben wurde.

Wenn sich die Reinigungskosten innerhalb von drei Jahren um 100 Prozent erhöhen, sollte man wirklich eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellen, damit diese kostenrechnende Position (Gebäudereinigung) den Haushalt der Stadt Crivitz in den kommenden Jahren nicht überdurchschnittlich belastet.

Kommentar/Resümee

„Falls Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.“(Georges Orwell)

Im Vergleich zur Fremdreinigung ist bei der Eigenreinigung zu beobachten, dass neue Reinigungsgeräte und -techniken bei den meisten Kommunen erst in Reaktion auf Entwicklungen im privaten Reinigungshandwerk eingeführt werden. Ein professionelles Reinigungsmanagement stellt eine unabdingbare Voraussetzung für eine hohe Rentabilität der Gebäudereinigung dar, sowohl für das private Gebäudereinigungsunternehmen als auch für die kommunale Eigenreinigung.

Das betrifft zum einen die Steuerung der Reinigung. Zum anderen die Steuerung der Mitarbeiter und das Überprüfen der Qualität (Qualitätskontrolle). Bei der Fremdreinigung muss die Kommune weder Reinigungsmaschinen und -geräte anschaffen und regelmäßig warten, noch das Know-how für Reinigungschemie und -techniken vorhalten oder das Personal zusätzlich schulen. 

Die Fremdreinigung ermöglicht es der Kommune, die Herausforderungen des Qualitätsmanagements weitgehend auf die Dienstleister zu verlagern. Zusätzlich verfügen die Kommunen über Sanktionsmöglichkeiten bei Minderleistung gegenüber der Fremdreinigung, die in der Eigenreinigung (kommunale Reinigung) nicht berücksichtigt werden. Eine Eigenreinigung kann nur sehr eingeschränkt kontrolliert werden, da der organisierende Teamleiter meist auch gleichzeitig der Prüfer für alle zu betreuenden Objekte ist und bei einer Schlechtleistung der Eigenreinigung keine entgeltlichen Sanktionen oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu erwarten sind.

Das vorrangige Ziel des Haushaltsrechts ist immer die Deckung des notwendigen Bedarfs der öffentlichen Hand durch eine sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung, denn es handelt sich hierbei um Steuergelder.

Teil 6-Arroganz der Macht! Der Chef des Crivitzer Bau-Ausschusses ignoriert das kommunal-verfassungsrechtliche Öffentlichkeitsprinzip seit Jahren!

16.Mai -2024/P-headli.-cont.-red./375[163(38-22)]/CLA-212/50-2024

Geheimniskrämerei über Themen, die von öffentlichem Interesse sind, wird einfach in die nicht öffentliche Sitzung verschoben, ohne jemanden zu fragen. 

Die Wählergemeinschaft der CWG – Crivitz wirbt seit 10 Jahren immer wieder mit Transparenz und Glaubwürdigkeit. Die Realität sieht jedoch anders aus. Geheimniskrämerei über Themen, die von öffentlichem Interesse sind, wird von vornherein in die nicht öffentliche Sitzung verschoben, ohne überhaupt nur jemanden zu fragen. Eine lieb gewordene Praxis vom Vorsitzenden des Bau-Ausschusses, Herrn Alexander Gamm (Fraktion die LINKE/HEINE) mit Duldung der Wählergemeinschaft der CWG – Crivitz.  Aktuell tritt die Fraktion DIE LINKE /Heine geschlossen im Kommunalwahlkampf 2024 für das BFC – Wählergruppe Bündnis für Crivitz an, wie schnell man doch seine Ansichten ändern kann, nur um die eigene Macht zu sichern.

Das Öffentlichkeitsprinzip unterwirft die kommunalen Vertretungen der allgemeinen Kontrolle von außen und soll einer unzulässigen, demokratisch nicht legitimierten Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Vertretung vorbeugen. Es soll der Öffentlichkeit sicherstellen, dass die Bevölkerung sich über die Tätigkeit ihrer kommunalen Vertretungsorgane unmittelbar informieren kann. Dabei sollen die EinwohnerInnen und BürgerInnen auch zur Mitwirkung an der kommunalen Selbstverwaltung angeregt werden. Der Meinungs- und Willensbildungsprozess in der Vertretung soll von außen durchsichtig und nachvollziehbar sein. Auf diese Weise soll auch das Vertrauen der Bevölkerung in die kommunalen Vertretungen gefördert werden. Die BürgerInnen sollen aus eigener Kenntnis und Beurteilung eine sachgerechte Kritik an Entscheidungen sowie an einzelnen Mandatsträgern anbringen können und eine Grundlage für ihre Entscheidung bei den nächsten Kommunalwahlen erhalten (vgl. Urteil OVG NRW v. 19.12.1978).

Seit etwa 15 Monaten praktiziert Herr Alexander Gamm, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE/HEINE und Ehemann der Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm, als Bauausschussvorsitzender seine ganz spezielle eigene Art des Öffentlichkeitsprinzips nach der Kommunalverfassung MV. Er hat bereits in früheren Zeiten große politische Reden gehalten, doch aufgrund seiner Kenntnisse im Kommunalverfassungsrecht MV und im Baugesetzbuch ist er ständig auf andere Unterstützung und Zuarbeiten angewiesen. 

Wenn man das als Bürger in den Sitzungen kritisiert, stellt man ein gelegentliches Überkochen des Vorsitzenden fest. Dies mündet dann wie bereits erwähnt in dem üblichen Zitat: „HIER LEITE ICH DIE SITZUNG UND HIER BESTIMME ICH“. Diese Reaktionen werden seit ca. 2019 von der Versammlungsleitung nicht nur innerhalb der Sitzungen der Stadtvertretung stets toleriert. Außer Herr Gamm leitet die Sitzung selbst im Bauausschuss, dann gilt das sog. selbsterklärende Bestimmerrecht von Herrn Alexander Gamm. Trotz allem genießt er es, am Hebel der Macht zu stehen, auf den er bereits seit Jahren gewartet hat, neben seiner Gattin, nachdem er im Jahr 2017 aus sämtlichen Funktionen der Stadt Crivitz abgewählt wurde.

Der Chef des Bau-Ausschusses, der für die Tagesordnung verantwortlich ist, legte für die kommende Sitzung lediglich die Einwohnerfragestunde öffentlich vor. Doch alle weiteren Aspekte zur baulichen Infrastruktur wie auch zum gemeindlichen Einvernehmen zu den anstehenden Bauvorhaben wurden von alle im vorab als nicht öffentlich eingestuft. Obwohl die Hauptsatzung der Stadt Crivitz sowie die Kommunalverfassung MV eine grundsätzliche öffentliche Behandlung vorsehen, wurde die Beratung über das gemeindliche Einvernehmen für fünf Bauanträge geheim behandelt.

Zu folgenden Bauanträgen:

Neubau eines Carports (Rönkendorfer Mühle), Umbau eines ausgebauten Obergeschosses und eines nicht ausgebauten Dachgeschosses zu drei Wohnungen (Am Markt Crivitz), Neubau einer Funkfeststation (Funkmast) am Waldschlösschen, Umnutzung von Bestandsräumen zu einer Arztpraxis (Amtsstraße 1) und eine Dachanhebung EFH zu Wohnzwecken (Badegow, Unter den Eichen 5A).

Es bestand die Gefahr, dass unangebrachte Fragen von Bürgern gestellt werden!

Ist es tatsächlich sinnvoll, die Entwicklung der Art und Weise der Führung, wie der Bauausschuss der Stadt Crivitz agiert, noch weiter fünf Jahre zu dulden und fortzuführen? 

Kommentar/Resümee

Wir benötigen mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit im kommunalen Bauausschuss in Crivitz!

Es kann nicht nur nichtöffentlich verhandelt werden, weil aufgrund ihres Auftretens oder Stimmverhaltens einzelne Abgeordnete Angst vor ihrem Ruf oder sonstigen Nachteilen im Privat- oder Berufsleben haben. Eine solche Denk- und Herangehensweise würde gänzlich dem Sinn des Öffentlichkeitsprinzips widersprechen. Auch Vergaben sind in öffentlicher Sitzung zu behandeln. Der Grundsatz der Öffentlichkeit steht höher als die Geheimhaltungsvorschriften der VOB. Nicht öffentlich darf nur soweit behandelt werden, als Interessen der einzelnen Bieter dies verlangen, wenn z. B. Betriebsinternes, Kalkulationsdaten oder auch Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit von Bietern dargestellt werden.

Auch die Kommunalaufsicht des Landkreises LUP kritisierte die Vorgehensweise des beratenden Bau-Ausschusses in Crivitz bezüglich der Darstellung der Tagesordnungspunkte bei Bauvorhaben zum gemeindlichen Einvernehmen, die eigentlich öffentlich diskutiert werden sollten. Es ist natürlich erstaunlich, dass die Mehrheitsfraktionen (Fraktion DIE LINKE/Heine + CWG – Crivitz) und auch die CDU-Fraktion Crivitz und Umland der Bürgermeisterin bereits 2019 eine Blankovollmacht erteilt haben. Man könnte auch sagen, dass eine umfassende Ermächtigung in der Satzung festgeschrieben wurde.

Bereits am 01.07.2019 kurz nach der Kommunalwahl ließ sich die neu gewählte Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm durch ihr neu gewonnenes Mehrheitsverhältnis eine Entscheidungsbefugnis übertragen. Nach Beratung im Bauausschuss wird die Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB vollständig auf die Bürgermeisterin übertragen.Eine Macht, die über alle hinausgeht.

Folglich sollten die neuen Abgeordneten ab Juni 2024 einmal überlegen, ob sie nicht auch einmal mitreden möchten, da die Bürgermeisterin häufig sich gegen die Abstimmung im Bauausschuss entschieden hat.

Die Vertrauenswürdigkeit der Wählerinnen und Wähler in die gewählten Kandidaten, ihr Wissen und ihre guten Absichten sind die Grundlagen in der Demokratie. Beide, die Gewählten und die Wähler, müssen mit diesem hohen Gut sorgsam umgehen. Die „Gewählten“ dürfen das nicht durch ihr Verhalten gefährden.

Teil 5-Arroganz der Macht! Geheimnistuerei um Themen, die im öffentlichen Interesse liegen, wird durch eine Umbezeichnung der Tagesordnungspunkte zur Nichtöffentlichkeit!

07.Mai -2024/P-headli.-cont.-red./372[163(38-22)]/CLA-209/47-2024

Es ist die überwiegende Praxis der derzeitigen Bürgermeister, dass heikle und unangenehme Themen in der Kommunalpolitik, die für Diskussionen oder Fragen bei Besuchern auf Sitzungen sorgen könnten, einfach auf die aktuelle Tagesordnung gesetzt werden. Da die meisten Hauptsatzungen der Gemeinden des Amtes Crivitz vorsehen, dass Bürger und Besucher auf öffentlichen Sitzungen keine Fragen zu den aktuellen Themen stellen dürfen, sind sie gezwungen, schweigen zu müssen. Nach der Kommunalverfassung muss dann tatsächlich der Bürger schweigen. Die Situation ist für die Gewählten sehr angenehm, da der Wind nicht so stürmisch von vorn wehen kann und die Problematik mit heiklen Themen dadurch einfacher geklärt werden kann.

In Crivitz besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Einwohnerfragestunde Fragen zu stellen, Anregungen zu geben und Kritik an aktuellen Tagesordnungspunkten abzugeben.  Manchmal stellt dies eine beträchtliche Herausforderung für die gewählten oder nachgerückten Mitglieder der Stadtvertretung dar.

Angesichts dessen haben die Mehrheitsfraktionen von CWG und die Fraktion DIE LINKE/HEINE seit etwa 4,5 Jahren eine andere Vorgehensweise entwickelt, um solche Debatten zu vermeiden. Zu Beginn der Wahlperiode war es üblich, den klassischen fragenden und kritischen Aktivbürger ständig zu unterbrechen, um ihn zu verwirren und unglaubwürdig zu machen. In den folgenden Jahren wiederholten sich die Unterbrechungen, jedoch stets mit dem Hinweis, dass lediglich Fragen gestellt werden sollten. Dies ist natürlich nicht korrekt.

Die Kommunalverfassung ermöglicht es dem Bürger, Fragen zu stellen, Hinweise zu geben und Kritik zu äußern, was bereits einige rote Köpfe bei Abgeordneten verursacht hat. Daher wird seit etwa 22 Monaten in Crivitz eine andere Methode angewendet. Man deklarierte ganz einfach bestimmte Tagesordnungspunkte als nicht öffentlich. In einigen Crivitzer Sitzungen ist es mittlerweile so professionell, dass man in einigen Tagesordnungspunkten plötzlich und unerwartet schützenswerte Informationen (also Datenschutz) entdeckt und diese sofort in den nicht öffentlichen Teil der Sitzungen integriert.

So kam es in der jüngsten Sitzung der Stadtvertretung vor, dass lediglich drei öffentliche Tagesordnungspunkte in etwa 25 Minuten abgehandelt wurden. Doch im nicht öffentlichen Teil der Sitzung versammelten sich plötzlich bis zu 16 Tagesordnungspunkte. Der Bauausschuss (Vorsitzender Alexander Gamm-Fraktion die LINKE/HEINE) hat hierzu schon eine sehr perfekte Strategie entwickelt, aber auch die Stadtvertreterversammlung (Versammlungsleitung Frau Britta Brusch-Gamm, Fraktion CWG- Crivitz) ist im Deklarieren nicht nachlässig. Der Antrag der CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) auf Auskunftserteilung gemäß § 34 Absatz 2 KV M-V an die Bürgermeisterin, der Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen sowie der Beschluss zum Abschluss eines Pachtvertrages mit dem Hundesportverein Crivitz Eichholz e.V. wurden als nicht öffentlich deklariert.

Insgesamt führt das schließlich dazu, dass die Bürgermeisterin erneut eine Lektion aus der Kommunalverfassung zum Thema NICHT Öffentlichkeit verfasst, primär für das sogenannte Stadtblatt, in der sie zwar einige Aspekte öffentlich diskutiert, jedoch darüber hinaus gänzlich unausgewogen reflektiert. Dort heißt es zum Beispiel: „Es gibt für den Ausschluss der Öffentlichkeit definierte Gründe durch die Kommunalverfassung: “..… „Wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern.“ Das heißt z.B. bei der Preisgestaltung oder internen Daten der Firmen bei Auftragsvergaben, ein Teil der Bauunterlagen bei einem Bauantrag/gemeindlichen Einvernehmen (konkrete Bauzeichnungen, Namen usw.), Personalangelegenheiten, Grundstücksangelegenheiten, Anträge auf Stundung und Erlass usw. (Auszug – Stadtblatt)

Bedauerlicherweise ist das alles nicht so, wie es dargestellt wurde. Die Hauptsatzung von Crivitz legt fest, dass lediglich in bei Personalangelegenheiten Einzelner, Steuer- und Abgabeangelegenheiten Einzelner, Grundstücksgeschäfte, Vergabe von Aufträgen, die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist. Folglich ist die öffentliche Diskussion bezüglich Bauanträgen, Bauzeichnungen, gemeindlichen Einvernehmen und Grundstücksangelegenheiten öffentlich, was auch in diversen Kommentaren und der Rechtsprechung zur Kommunalverfassung MV bestätigt wurde. Zudem waren dies auch in den letzten Jahren der Veröffentlichungen des Amtes Crivitz gleichsam gängige Praxis.

Der Bauausschussvorsitzende Herr Alexander Gamm, Fraktion die LINKE/HEINE der für die Tagesordnung zuständig ist, sieht sogar für die kommende Sitzung nur die Einwohnerfragestunde öffentlich vor und alle weiteren Themen zur baulichen Infrastruktur wie Bauanträge werden von vorneherein als nicht öffentlich erklärt.  Z. B. den Funkmast am Waldschlösschen oder die Umwandlung von Bestandsräumen in eine Arztpraxis legt er lieber gleich in den nicht öffentlichen Teil! Es könnte ja zu unangebrachten Fragen von Bürgern kommen.

Ist es wirklich sinnvoll, diese Entwicklung noch fünf Jahre weiterzuführen?

Kommentar/Resümee

„Die Dinge müssen geheim und im Dunkeln getan werden“. Jean-Claude Juncker!

Ist es tatsächlich so, dass alles im Dunklen bleiben muss?

Sind einige Menschen besorgt über die Kommunikation oder das Gespräch mit den Bürgern und anderen Meinungen? Es könnte durchaus sein, dass ein kritischer Bürger mit seiner abweichenden Meinung recht hat. Und falls es so ist, was ist dann der Fall? Die Darstellung einer Nichtöffentlichkeit zu einem Thema wird oft sehr persönlich und einseitig vom Versammlungsleiter präsentiert und ausgelegt. Die CDU-Opposition Crivitz und Umland folgt in der Regel den Vorschlägen der Versammlungsleitung zur Nichtöffentlichkeit. Sie scheinen äußerst zurückhaltend zu sein, um den Burgfrieden zwischen der CWG und der LINKE/Heine nicht zu gefährden.

Es ist weiterhin möglich, sich hinter der Kommunalverfassung zu verstecken.

Es wäre erfreulich, wenn die Bürger im kommenden Kommunalwahlkampf 2024 genauer hinsehen könnten, um die politischen Strömungen in Crivitz zu analysieren und sich für eine Vielzahl von Parteien zu entscheiden, um die Demokratie neu zu gestalten!

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, sagte in seiner Festrede in der Elbphilharmonie am 3.10.2023:

„Die Demokratie lebt auf Dauer nur, wenn wir alle miteinander im Gespräch bleiben.“

Harbarth mahnte darüber hinaus, „diskursfähig und diskursbereit zu bleiben. Niemand komme ohne Kompromisse aus. In Deutschland sei vieles gut, einiges exzellent, aber manches kann und muss verbessert werden, um auch in Zukunft zu bestehen“.

Der Frühling ist die Zeit, in der sich die Crivitzer Stadtspitze beharrlich von Gremien ermächtigen lässt, Vergaben durchzuführen!

08.April -2024/P-headli.-cont.-red./363[163(38-22)]/CLA-200/38-2024

Der Frühling hat sich eingestellt. Ich hoffe, Sie haben mit Ihren Lieben frohe Ostertage verbracht und durch die klassischen Brückentage für einen Urlaub genutzt, um etwas Kraft zu tanken. Manchmal ist es notwendig, genauer hinzusehen, um die guten Dinge zu identifizieren. Das gilt nicht nur für die Ostereiersuche, sondern auch für die Erteilung von neuen Ermächtigungen für die Bürgermeisterin.

Es bereitet der Bürgermeisterin große Sorge, dass sie seit 2019 die Beschaffung von Schulbüchern und Arbeitsheften für die Schuljahre immer wieder selbst in die Hand nimmt. Wie in den vergangenen Jahren kann sie nicht einmal 14 Tage warten, bis die nächste turnusmäßige Sitzung der Stadtvertretung Crivitz stattfindet. Sie lässt sich wieder mal vorzeitig vier neue Vollmachten für ERMÄCHTIGUNGEN vom beschließenden Hauptausschuss erteilen. Selbstverständlich repräsentiert sie die Mehrheit mit den Sitzen der Fraktion von CWG-Crivitz und der LINKE/Heine im Ausschuss. Damit sie die Schulbuchvergabe und die Arbeitsheftbeschaffung unter ihrer eigenen Kontrolle hat. Seit 2019 hat die Bürgermeisterin ca. 40 Ermächtigungen für die Vergabe von Aufträgen erhalten.

Das Erstaunliche dabei ist, dass einige der Ermächtigungen, die auf der Basis von freihändigen Vergaben erteilt wurden, ohne Angabe von Gründen endeten. Etwa 30 % dieser Ermächtigungen betreffen die Schulbuchvergabe und die Beschaffung von Arbeitsheften. Die Hauptsatzung wurde durch die Mehrheitsfraktionen (CWG – Crivitz und die LINKE/Heine) bewusst angepasst, um die Befugnisse der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm massiv zu erweitern.

Besonders erfreulich ist natürlich, dass bei der Schulbuchvergabe und der Beschaffung von Arbeitsheften fast alle freihändig erfolgten und dass diese Summen einfach in mehrere kleinen Lose aufgeteilt wurden. Wie derzeit in den einzelnen Losen von 6.460 €,12.000 €,15.500 € und 13.100 €. Bei der Durchführung der freihändigen Vergabe wenden sich Auftraggeber an mehrere ausgewählten Unternehmen und fordern zu einer Angebotsabgabe auf. Mit diesen verhandelt er dann über die festgesetzten Auftragsbedingungen hinsichtlich Preises und Leistung. Im Unterschwellenbereich, was hier überwiegend die Anwendung findet, regeln Wertgrenzen, ob eine freihändige Vergabe gesetzlich erlaubt ist. Bei einem Auftragswert nur bis zu 10.000 € können ohne Angabe von Gründen und Erklärungen freihändig vergeben werden. Für Liefer- und Dienstleistungen liegt der Schwellenwert für eine freihändige Vergabe bei 20.000 €.

Eine Direktvergabe ist nach § 14 VgV möglich, wenn zwingende und dringende unvorhersehbare Gründe vorliegen, sodass die Mindestfristen nicht eingehalten werden können. Oft wurde dieser Grund dafür verwendet, um die Handhabung zu rechtfertigen, wie auch in der aktuellen Begründung, um die Vergabe zeitlich unabhängig von den Sitzungen planen zu können.

Die Aufträge wurden in der Regel von der CONCORDIS Jahn & Windisch GmbH (Gesellschafter: Sven Jahn und Uwe Windisch) in Wessin OT von Crivitz ausgeführt, auch Vorjahr, welche sich bei den Serviceleistungen durchsetzen konnte. Ortsansässige Buchhandlungen haben gegenüber nicht ortsansässigen keinen Vorteil, jedenfalls sagt das Gesetz, dass es ausdrücklich verbietet, ortsansässige Händler gegenüber Ortsfremden zu bevorzugen. Die Ortsansässigkeit eines Bieters in der Stadt oder im Landkreis ist für sich genommen kein objektives Zuschlagskriterium. Die Kommune darf keine Bieter bevorzugen, die für die Abwicklung des Schulbuchauftrages besonders geeignet erscheinen.

Bei den meisten Auftraggebern der öffentlichen Hand meinen, dass ein „Vor-Ort-Service“ oder ein Ansprechpartner vor Ort für die Beschaffung von Schulbüchern nicht erforderlich ist. Sie bewerten die Serviceleistungen nicht ortsansässiger Buchhändler höher als die von ortsansässigen. Nur durch zusätzliche Angebote für den Kundendienst und die Serviceleistungen wie die Einsortierhilfe, Etikettierung, die Folierung von Schulbüchern oder auch die Entsorgung von alten Schulbüchern kann man besonders überzeugen.

Wir dürfen gespannt sein, wie das Rennen ausgeht, das zwingend vor der Wahl im Juni 2024 stattfinden muss und mit einigen Ermächtigungen für freie Vergabe gekennzeichnet ist!

Kommentar/Resümee

Die Arroganz, die mit Macht einhergeht, und die Bequemlichkeit, die sie mit sich bringt.

Der Grundtenor des Handelns und Wirkens der CWG und LINKE erstreckt sich seit ca. 58 Monaten auf die Erweiterung/Erteilung von „Ermächtigungen“ und „Verfügungen“, um Diskussionen sowie eventuelle Einsprüche/Vorbehalte zu Sachverhalten zu vermeiden. Die Ausdehnung der eigenen Herrschaft (72 % Mehrheit) und Einflussnahme auf Vergabeentscheidungen in finanziellen Kernbereichen ist das wesentliche Ziel.

Abgesehen davon, großflächige und teure Bauprojekte zu planen und mit Vergabeverfahren die determinierte einheimische Unternehmerschaft wohlwollend zu unterstützen, sowie zugleich die Finanzausgaben und Schulden im Haushalt exorbitant zu erhöhen, gab es kaum andere Initiativen. Die Schulden von HEUTE sind die Steuererhöhungen vom MORGEN.

Wie auch in der anstehenden Hauptausschusssitzung am 08.04.2024. Ein wichtiges Thema: Vorab erteilte Ermächtigungen für die Bürgermeisterin von Crivitz zur Beschaffung und Vergabe von Aufträgen!  Die Teilnahme an Wettbewerben im Land und Kreis sowie die Einreichung von Förderanträgen und die Initiativen aus der Antragslyrik sind die eigentlichen Treiber der Ideen.

Die Möglichkeiten, die finanziellen Spielräume eines Bürgermeisters zeitlich begrenzt zu erhöhen, waren innerhalb der Coronapandemie begreiflich, aber nicht für immer gedacht. Es würde sonst eine permanente Konzentration der Macht entstehen, die schwer zu beaufsichtigen ist. Das erzeugt Ohnmacht bei allen anderen. Die Verwaltung ist erfreut, da es weniger störende Nachfragen gibt. Kommunale Selbstverwaltung und Kontrolle sieht anders aus.

Es besteht die Möglichkeit, dass der Spielraum für Ansichten, einer eventuellen unangemessenen Begünstigung von Einzelnen oder auch nur einen dahin gehenden Eindruck, zunimmt.

Einmal im Plenum eines beschließenden Ausschusses diskutieren, wo Mehrheiten herrschen und dann sofort durch!

03.April -2024/P-headli.-cont.-red./361[163(38-22)]/CLA-198/36-2024

Seit 2019 gibt es viele Schaufensterbeschlüsse von der CWG-Crivitz + der Linken/Heine. Aber vor der Wahl muss alles noch schneller gehen!

Nirgendwo anders in einem Ausschuss ist das Thema der Stellenerweiterung für das Arboretum diskutiert worden und nun soll es einmalig im beschließenden Hauptausschuss sofort umgesetzt werden. Das ist möglich, weil der Haushaltsplan 2024 im Sinne des § 48 Abs. 3 Nr. 2 KV M-V eine allgemeine Abweichung vom Stellenplan von 5 % zulässt, wenn die im Stellenplan ausgewiesene ca. 122 Mitarbeiter nicht übersteigt.

Der Stellenplan der Stadt für das Jahr 2024 sieht einen Zuwachs gegenüber dem Stellenplan für das Jahr 2023 in einem Umfang von insgesamt 4 weiteren Stellen vor. Insgesamt werden 122 Stellen besetzt sein. Von 2014 bis 2024 hat sich der Personalbestand um ca. 80 % erhöht. Im Jahr 2014 waren es 68 Mitarbeiter, während es im Jahr 2024 = 122 Mitarbeiter sein werden. Seit dem Jahr 2014 sind die Personalaufwendungen um ca. 114 % gestiegen, von 2.253.100 € im Jahr 2014 auf ca. 4.812.100 € im Jahre 2024. Hinzu kommen die sonstigen Personalnebenkosten in Höhe von 34.300 € sowie die Auszahlungen für Aus- und Fortbildung in Höhe von 41.500 €. Daraus ergibt sich eigentlich ein Gesamtbetrag von 4.888.000 €.

Aufgrund der baldigen Tarifverhandlungen ab November 2024 und der anstehenden Leistungsverhandlungen sowie durch die Reduzierung der tariflichen Wochenarbeitszeit auf durchschnittlich 38,5 Stunden ab 01.01.2025 pro Woche wird mit einer weiteren Steigerung der Personalkosten bis auf ca. 5,11 Mio. € im Jahr 2025 gerechnet. Die Diskrepanz in der Verteilung der Erträge für die Aufwendungen nimmt der Stadt Crivitz in Zukunft ab 2025 weiter deutliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Das Arboretum Crivitz ist Eigentum der Stadt Crivitz und wird durch den Förderverein „Arboretum Crivitz“ unterstützt.

Verzweifelt wurde in den vergangenen 10 Jahren versucht, kostenintensiv dort nordamerikanische Bäume z. B. Dorn-Gleditschie, Tulpenbaum, Schwarznuß, Weymouts-Kiefer, Sitka-Fichte oder asiatische Bäume z. B. Zweilappiger Ginkgo, Nikkotanne anzupflanzen jedoch, wie wir jetzt wissen, leider vergebens. Bis 2014 mobilisierte die Stadt Crivitz bis zu ca. 150.000 € für die Errichtung und Herstellung und jährliche Bewirtschaftung.

Der Förderverein des „Arboretum Crivitz e. V.“ (Vorsitzender Herr Hans-Jürgen Heine und Stellvertreter Herr Hartmut Paulsen) erhält seit 10 Jahren eine jährliche Zahlung von ca. 10.000 € von der Stadt Crivitz.  So wurden auch danach ab 2014 bis 2024 allein in die fortlaufende Unterhaltung (Pflegekonzept) insgesamt ca. 90.000 € + zusätzlich Anpflanzungen ca. 10.000 € durch die Stadt Crivitz investiert. Zusätzlich wurde noch in die Ausstattung mithilfe von Fördermitteln investiert (Holzbrücke, Lehr- und Wanderpfad, Holz-Pavillon, Hinweisschilder und Sitzgarnituren) mit bis zu ca. 120.000 €. So kann man zusammenfassend feststellen, dass an Institution für Forschung, Lehre und Bildung; verschiedenartiger Gehölze in den vergangenen 14 Jahren auf passable ca. 360.000 € aufgewendet wurden!

Nun ist das Ganze nicht mehr ausreichend und es ist zwingend sofort notwendig, einen Minijobber für das ARBORETUM einzustellen. Dem folgt soeben auch noch das Bestreben einer neuen Mitgliedschaft der Stadt Crivitz in einem Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“, dass die Anwesenden im Umweltausschuss im Monat März überraschte, weil sie davon auch nichts wussten. Diese Mitgliedschaft kostet 185 € und sollte spätestens auch im beschließenden Hauptausschuss in 5 Tagen beschlossen werden.

Das Bündnis ermöglicht, sich als Kommune zu profilieren und positiv auf sich und Ihre Maßnahmen aufmerksam zu machen sowie darzustellen.  Es stellt eine Plattform für eine interkommunale Zusammenarbeit und Kooperation dar, bietet Kontakte und Ansprechpartner für den kommunalen Naturschutz. In Online-Workshops und der jährlichen Jahresversammlung werden die Mitglieder in aktuellen Fachthemen geschult. Allerdings hat der Vorsitzende Hans-Jürgen Heine bereits in der Vorlage für das Protokoll dieser Sitzung den Beschluss gefasst, dass der Ausschuss dieser Mitgliedschaft zustimmt und der Stadtvertretung dort empfiehlt, sich zu beteiligen. So einfach und so schnell geht das eben im Umweltausschuss, wenn man die Protokolle als Vorsitzender selbst schreibt.

Wieder einmal dient eine Mitgliedschaft zur Profilierung einzelner!

Kommentar/Resümee

„Adenauer pflegte einstimmige Beschlüsse zu fassen. Das heißt, er faßte den Beschluß und erwartete dann, daß die anderen zustimmen.“ Gustav Heinemann

Es sollten eigentlich nur drei Hauptthemen für das Jahr 2024 gelten, wie es auf der Sitzung des Umweltausschusses im Januar 2024 bekannt wurde. Die Themen lauten: 1. Der Stadtpark, 2. Das Arboretum und 3. Die Umweltpreise und 4. Der Aufbau einer Karbonisierungsanlage im Gewerbegebiet Crivitz.

Nun kommen der Minijob und eine neue Mitgliedschaft in einer Gemeinschaft hinzu. So stellt es aber eine Herausforderung dar, die Mitgliedschaft im Verein AGFK MV, das heißt „Arbeitsgemeinschaft für Fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen in MV“, zu besetzen, was der Umweltchef Herr Hans – Jürgen Heine selbstverständlich übernimmt. Soeben kommt die nächste Mitgliedschaft im Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ hinzu. Öffentliche Vorberatungen scheinen nicht mehr so in Mode zu sein im Umweltausschuss, zumindest nicht ca. 8 Wochen vor der Kommunalwahl. Alles muss wieder rasant gehen. Es ist schon erstaunlich, dass der Umweltausschuss seit einiger Zeit wieder einmal eigenmächtig über dieses Thema diskutiert und die Ortsteilvertretungen sowie die anderen Ausschüsse hierzu nicht in Betracht zieht.

Wie auch beim „Grünen Band“ in Crivitz, es wurde zwar nicht gefördert, aber es wurde schließlich schnell beschlossen. Jetzt sollen die Wanderwege auf einer großen Übersichtstafel gezeigt werden. Außerdem sollen Flyer gedruckt werden. Für diesen Zweck möchte man etwa 7000 € ausgeben und eine Arbeitsgemeinschaft bilden, die die Aufgaben übernimmt.

Man kann nur hoffen, dass die Bürger spätestens im Juni 2024 in Crivitz bei der Abgabe ihrer Stimme erkennen, dass man eine Vielzahl von politischen Parteien und Initiativen auswählen sollte. Die sich mit diesem Thema umfassend und in einer größeren Anzahl als bisher auseinandersetzen sollten. Natürlich sollte das Ganze gemeinsam geschehen.

Die Fraktion die Linken/Heine + CWG-Crivitz haben im Haushaltsplan 2024 beschlossen, den Bauhof in Crivitz ab Ostern zu schließen!

02.April -2024/P-headli.-cont.-red./360[163(38-22)]/CLA-197/35-2024

Es sind keine Neueinstellungen geplant? „Miteinander-Füreinander“? Das geht ganz sicher anders!

Nach stundenlangen Lobbekundungen der CWG-Crivitz+ Linke /Heine an sich selbst und ausgiebigen Lobpreisungen beim Neujahrsempfang im Monat März hat jedoch der Ortsteil Wessin bei dem Thema Bauhof jedenfalls verloren. Bis Ostersonntag waren zwei Mitarbeiter im Bauhof Wessin für 68 Stunden im Monat im Einsatz. Ab diesem Zeitpunkt ist der Bauhof nicht mehr besetzt.

Der Bauhof in Wessin verbrauchte im Jahr ca. bis zu 35.000 € an Aufwendungen; circa die Hälfte davon waren Personalkosten. Die anderen großen Posten waren die Aufwendungen für Strom ca. 4.000 €, Wartungs- und Instandsetzungskosten Kfz ca. 5.500 €, Unterhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattung ca. 3.000 € und Betriebs- und Schmierstoffe Kfz ca. 2.000 €.

Ab dem 01.04.2024 wird der jährliche Verbrauch ohne den restlichen Anteil an Personalkosten nur noch ca. 2.200 € betragen. (Aufwendungen für Abfall ca. 100 €, Strom ca. 500 €, Unterhaltung der Grundstücke+ Außenanlagen ca. 500 €, Wartungs- und Instandsetzungskosten Kfz ca. 300 €, Betriebs- und Schmierstoffe Kfz ca. 200 €, Unterhalt. Betriebs- u. Geschäftsausstattung ca. 100 €, Kfz-Steuer und Abschreibungen jeweils 100 € und Versicherungen ca. 300 €). Die Kosten für die Folgejahre betragen also nur noch 10 % der ursprünglichen Ausgaben.

Es fand sich auch niemand in der CWG-Fraktion und in der Fraktion die LINKE/Heine, der diesen Schritt der Kürzungen im Ortsteil Wessin bedauerte, als der Haushalt 2024 beschlossen wurde. Im Gegenteil, nun werden sicherlich die öffentlichen Leistungen ausgeschrieben, die dann eigentlich in dem Ortsteil zu machen sind, für private Leistungsträger/Anbieter und diese werden sich sicher sicherlich übermäßig freuen. Lassen wir uns überraschen, wer schon bald den Sieg oder genauer gesagt den Sieg von den zwei Firmen im Ortsteil errungen hat!

Ist das alles nur ein politisches Manöver? Oder ist das auch für den Bauhof Crivitz und Gädebehn als ein MODELL für die Zukunft geeignet? Dort spielt man seit Jahren mit anderen Zahlen. Der Crivitzer Bauhof hat insgesamt 9 Mitarbeiter in Vollzeit und einen Teilzeitbeschäftigten für den OT Kladow. Dieser ist aber dem Bauhof Crivitz zugeordnet. Die jährlichen Kosten für den Crivitzer kommunalen Bauhof belaufen sich auf etwa 630.000 €. Also, ist das 18 Mal höher als im Ortsteil Wessin? Damit sind es 130.000 € mehr Ausgaben als im Jahr 2022 und lediglich 20.000€ weniger als im Vorjahr!

Kommentar/Resümee

Der Slogan ‚Miteinander-Füreinander‘ soll die Steuer- und Gebührenerhöhungen für 2024 in Crivitz rechtfertigen, um einen maroden Haushalt und einen angehäuften Schuldenberg bis 2039 zu rechtfertigen.

Zuerst die gute Nachricht: Der Storch ist wieder in Wessin zurück und er hat sogar schon eine Partnerin gefunden und wir alle hoffen auf einen großen Nachwuchs. Dies ist von großer Bedeutung, da er auch eine naturschutzrechtliche Schutzfunktion für den Ortsteil besitzt! Aber das hat man in der Stadt Crivitz schon seit Jahren bei der Planung zu den Windanlagen und den großflächigen Solaranlagen um Wessin herum vergessen.

Überraschend ist, dass die Freiwillige Feuerwehr Wessin 40.000 € mehr an Ausgaben erhält als im Jahr 2022. Sie hat demnach ungefähr 73.000 € für das Jahr 2024 zur Verfügung. Auch für das Kulturhaus in Wessin wurden ca. 29.000 € für 2024 zur Verfügung gestellt; das sind ca. 30 % mehr als im Vorjahr! Lediglich für den Bauhof in Wessin ist kein Geld mehr verfügbar!

Es ist schon erstaunlich, wie hartnäckig man hier mit einem finanzpolitischen Gießkannenprinzip im Wahljahr 2024 agiert, während die Bedürfnisse des größten Ortsteils der Stadt Crivitz im Bauhofbereich ignoriert werden!

Sitzung der Stadtvertretung – Ein Event der besonderen Art!

01. März -2024/P-headli.-cont.-red./349[163(38-22)]/CLA-186/24-2024

Crivitzer, die sich trotzdem noch für Kommunalpolitik interessieren, werden derzeit auf eine harte Probe gestellt. Die Stadtvertretersitzungen werden immer mehr zu Wiederholungen von Spektakeln, wie seit Jahren.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand der Haushalt 2024 und die Erhöhung der Steuern ab dem 01.01.2024. Weiterhin wurden Grundsatzbeschlüsse gefasst, die etwa 1,5 Mio. € an Baukosten für die Jahre 2025 bis 2026 binden und somit eine Aufgabe für die neuen Abgeordneten darstellen. So war es auch erstaunlich, dass die CDU-Fraktion Crivitz und Umland erstmals seit etwa 21 Monaten vollständig anwesend war und Frau Beate Werner von der CDU-Fraktion plötzlich wieder ca. 12 Wochen vor der Wahl zu dieser Art der Veranstaltung erschien. Wenn dieses Engagement nun auch noch in den Ausschüssen der Fall ist, könnte man fast meinen, dass die CDU-Opposition bereits 12 Wochen vor der Wahl aus ihrem Winterschlaf erwachte. Möglicherweise sind es die Umfragen, die plötzlich diesen Eifer hervorbringen oder einfach nur der Leistungsdruck!

Der Haushalt 2024 mit den Steuererhöhungen wurde eigentlich recht schnell abgearbeitet. Der Fraktionsvorsitzende der Wählergruppe der CWG – Crivitz Herr Andreas Rüß und die Fraktion die Linke /Heine argumentierten, dass man bereits in einer Arbeitssitzung darüber gesprochen und alle Fragen ausführlich diskutiert habe und daher keine weiteren Diskussionen wünschte. Es wäre einfacher gewesen, an dieser Arbeitssitzung teilzunehmen und die Fragen zu stellen, anstatt jetzt zu diskutieren.

Das ist schon eine seltsame Argumentation, um andere Meinungen zu verhindern, genauer gesagt abzuwehren, aber dies ist die gelebte Praxis der CWG-Fraktion seit fünf Jahren. Man wolle keine Diskussionen über die Steuererhöhungen führen wegen des Imageverlusts der Wählergruppe CWG + der Linken/Heine vor der Wahl und auch nicht an die Öffentlichkeit bringen. Oje, welch ein Verlust an demokratisches Handeln!

Trotz einiger leiser Anmerkungen und Rechtschreibergänzungen zu dem vergangenen Protokoll sowie einiger kleinen Zwischenbemerkungen beschränkte sich die CDU-Fraktion auf eine namentliche Abstimmung. In der sie dann ganz kategorisch aber auch energisch mit einem hörbaren „NEIN“ antwortete. Das war es dann aber auch, was man von der sogenannten CDU-Opposition hören konnte. Sie hatte entweder keine Vorbereitung auf inhaltliche Argumentationen oder war vielleicht nicht mehr bereit, sie vorzutragen, weil es wahrscheinlich nicht mehr sinnvoll erschien vor der Wahl. Die Entscheidung, ob diese Methode auch in Zukunft erfolgreich sein wird, obliegt den Crivitzer Wählern in 3 Monaten.

Also beschloss man kurz und fix als Maßnahme für 2024 erneut gegenüber den Bürgern die Hebesätze für die Grundsteuern zu erhöhen und die Gewerbesteuer für alle Unternehmen ebenfalls. Es ist die vierte Steuererhöhung (2015,2018,2020,2024) in der bisherigen zehnjährigen Dienstzeit der Bürgermeisterin (Frau Britta Brusch-Gamm) mit der Wählergruppe CWG – Crivitz und die Linke/HeineOhne Murren und Zaudern wurden die Steuererhöhungen beschlossen, und alle sind glücklich darüber!

Die Hebesätze werden für die Grundsteuer A) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen auf 338 % und für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf den Wert von 438 % sowie die Gewerbesteuer auf 390 % angehoben. Das dürfte auch die Mietnebenkosten in Crivitz enorm erhöhen!

Plötzlich und unerwartet kam es erneut zu einer lebhaften Stimmung in der Sitzung, als es darum ging, neue Posten zu besetzen, mit denen man viel Einfluss gewinnen kann. Es sollen zwei Bevollmächtigte der Stadt Crivitz berufen werden, um Verhandlungen mit möglichen Investoren, Energieversorgern, benachbarten Kommunen sowie Fachkräften für regenerative Energieformen zu führen. Diese Bevollmächtigten werden die Interessen der Stadt Crivitz aktiv vertreten und etwaige Entscheidungen für die Stadtvertretung unterstützend vorbereiten. Zuerst wurde eine Unterbrechung gefordert.

Die Fraktion DIE LINKE/Heine konnte sich diese Gelegenheit nicht entgehen lassen und so bot sich sofort der Fraktionsvorsitzende Herr Alexander Gamm an, die Schlüsselposition zu besetzen. Die Fraktion der CDU wird auch vertreten durch Herrn Jens Reinke und seinen Stellvertreter Herr Joachim Herbert. Herr Alexander Gamm verfügt jedoch über eine so umfassende und allwissende Kompetenz, dass er keinen Stellvertreter benötigt und auch nicht wollte. Es fühlte sich niemand in der Wählergruppe der CWG – Crivitz in der Lage, diese Vertretung an der Seite des linken Fraktionsvorsitzenden zu übernehmen.

Was für ein Schauspiel!

Das Schweriner Theater hätte es bestimmt, in einer späten Abendstunde nicht besser darstellen können!

Kommentar/Resümee

„Politik ist der Versuch, die Zeit zwischen zwei Steuererhöhungen zu überbrücken.“ Wolfram Weidner

Die Fraktion der CWG und die LINKE werden nun gezwungen sein, ihre misslungenen Sparbemühungen als einen Erfolg der finanziellen Lage zu rechtfertigen und als notwendige Investitionen zur Weiterentwicklung der Stadt Crivitz zu präsentieren. Die mehrheitsführenden Fraktionen der CWG-Crivitz und die LINKE/Heine haben die Ausgaben in jeder Hinsicht mit großer Begeisterung vorangetrieben.

Die CDU – Fraktion Crivitz und Umland hat in der Vergangenheit, wegen des friedlichen Zusammenlebens, diese Belange geduldet und durch eine unzureichende Intervention als größte Oppositionskraft mitgetragen. So, dass die finanzielle Lage so ist, wie sie jetzt ist, und das wird sicherlich auch der Wähler in Crivitz erkannt haben. In der zukünftigen Entwicklung ist es wichtig zu erkennen, dass alle drei Akteure dazu beigetragen haben. Dies ist das Dilemma, das die nächsten Abgeordneten und Parteien ab dem 09. Juni 2024 ausbaden müssen.

Wir sind gespannt, wie die Darsteller der CWG – Crivitz und die LINKE/ Heine und der CDU-Fraktion sich inzwischen neu erfinden und wieder neu präsentieren werden

All das zeigt, die Kommunalwahlen in ca. 12 Wochen sind dringend nötig in der Stadt Crivitz. Neue Bürger, neue Argumente wären nicht das Schlechteste für die Debatten und Entscheidungen!

Teil 3-Haushalt Crivitz „2024-“ Investitionen! Die Realität und die Zukunft bis 2027! Das ist die Sache mit dem Geld.

24.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./346[163(38-22)]/CLA-183/21-2024

Während bundesweit die steigenden Baupreise und Bauzinsen, die Lieferengpässe und die erhebliche Verschärfung der Finanzierungsbedingungen die Investitionstätigkeit belasten, befindet sich die Stadt Crivitz auf einem gänzlich anderen Kurs.

Folgende Investitionen wurden für 2024 beschlossen:

– Kauf Grundstück für Regenrückhaltebecken OT Wessin= 17.000 €;

– Planung Ausgleichs- und Artenschutzmaßnahmen, Lindenallee= 30.000 €;

– FFW Crivitz-Fahrzeug (TLF16/25) = 320.000 €;

– FFW Crivitz – Beschaffung der LF 20=480.000,00 €;

-FFW Crivitz-LF 20 Rüstsatz=30.000 €;

-FFW Crivitz -Schlauchpflegesystem=60.000 €;

-FFW Crivitz -Planung Fahrzeughalle=30.000 €;

– Erneuerung Sportplatz Grundschule=500.000 €;

– Regionale Schule – Server = 10.000 €;

– Regionale Schule-Brandschutz 1. Bauabschnitt = 237.000 €;

– Kita Wessin-Schaukel-/ Rutschkombination=12.400 €;

– Spielplatzgeräte Neustadt= 15.000 €;

– Regenwasser -Goldberger Straße & Eichholzstraße samt Gehweg=40.000 €;

– Parkplatz ehemaliger Sparmarkt am Markt= 125.000 €;

– Grabendurchlass Settiner Weg=10.000 €;

– Anschaffung GWG bis 1000 € =117.200 €;

Folgende Investitionen sind für 2025 in der Planung:

– Bauhof Crivitz-Anschaffung Baufahrzeug = ca. 145.000 €;

– Bauhof Crivitz – Anschaffung Transportfahrzeug = ca. 60.000 €;

– FFW Crivitz – Anschaffung -Einsatzleitwagen = ca. 155.000 €;

– Bauhof Crivitz-Erneuerung der Heizvorrichtung = ca. 55.000 €;

– Löschteich Wessin ca. 30.000 €;

– Kreativhaus (Sanierung) = ca. 200.000 €;

– 2. Ausfahrt Gewerbeallee = ca. 120.000 €;

Folgende Investitionen sind bereits beschlossen ab 2025:

– FFW Crivitz – Erweiterungsbau des Feuerwehrgerätehauses mit Schlauchturm= 917.000 €;

– Straßensanierung Gewerbeallee= ca. 240.000 €;

-3. BA Ortsdurchfahrt ca.= 360.000 €;

– Regionale Schule-Brandschutz 1. Bauabschnitt=235.000,00 €.

Folgende Investitionen sind bereits beschlossen ab 2026:

– barrierefreie Erschließung und Umgestaltung des Eingangsbereiches für die Regionale Schule =464.200,00 €;

-Fassadensanierung inkl. Windfänge und Einbau außen liegender Sonnenschutz für die Regionale Schule = 366.700,00 €.

Offen sind dagegen die Planungen der Investitionen ab 2027:

– Regenentwässerung Parchimer Straße =ca. 130.000 €

– Umbau und Neubaugestaltung Marktplatz in Crivitz= ca. ???Mio.€€

-Erschließung des Gebiets B-Plan Trammer Straße (Vogelviertel) für neue Wohnhäuser ca.=500.000 €

-Neue 2. Zufahrt als „Bahn-“ Überführung oder Übergang für das Vogelviertel = ca. 1,3 Mio. €

-Erschließung – B-Plan „Auf dem Mühlenberg“ + neue Wohnbauflächen = ca. 360.000 €.

Hier hat man wahrscheinlich heimlich eine Glaskugel und kann in die Zukunft schauen bis 2027 oder will auf den letzten Meter alles ausgeben, bevor sich vielleicht im Juni 2024 die Mehrheitsverhältnisse im Stadthaus ändern könnten!

Die Investitionsquote 2018 betrug 290 %, 2019= 335 %, 2020 = 381 %, 2021 = 185 %, 2022= 276 %, 2023= 310 % und 2024= ca. 140 %. Die Prognose für 2025 liegt nur bei ca. 130 % nach den vorliegenden Ermächtigungen und weiterführenden Planungen aufgrund der mangelnden Liquidität.

Diese hohen Investitionsquoten an Investitionen der letzten sieben Jahre decken nicht nur den Wertverlust des Anlagevermögens ab, sondern sind weit über die reine Substanzerhaltung hinausgegangen. Um den Wertverlust des Anlagevermögens auszugleichen, sollte die Investitionsquote im Idealfall nur 100 % betragen, da die steigenden Abschreibungen in der Haushaltsführung der Stadt Crivitz erwirtschaftet werden müssen.

Die erhöhten Abschreibungen auf die überdurchschnittlichen Investitionen werden den Ergebnishaushalt der Stadt Crivitz in den kommenden Jahren zusätzlich belasten.

Die Investitionsprojekte von 2018 bis 2024, die sich jährlichen auf 17 bis 25 Projekte belaufen, werden auch den Finanzhaushalt der Stadt Crivitz ab dem 31.12.2025 in die Knie zwingen.

Es handelt sich nicht mehr um einen Investitionsstau, sondern um ein wirtschaftliches Handeln über die eigenen Verhältnisse hinaus.

Resümee/ Kommentar

„Wenn man in die falsche Richtung läuft, hat es keinen Zweck, das Tempo zu verdoppeln.“ Birgit Breuel

Es soll das entscheidende Bauboomjahr für den Wahlkampf 2024 werden, um sich Monumente für die Ewigkeit zu errichten. Seit sieben Jahren liegt die Investitionsquote der Stadt von 140 % bis 400 % und gleichzeitig sind die regulären Ausgaben im Haushalt (Personal, Bauhof, Reinigung, Verwaltung, Bewirtschaftungen) exorbitant gestiegen. Dies führt zu einer enormen Belastung des Finanz- und Ergebnishaushalts und mindert die Liquidität und erhöht die Schulden.

Die nachfolgenden Abgeordneten werden daher ab dem 09.06.2024 nur noch wenig Möglichkeiten haben für eine weite Gestaltung für die nächsten Jahre. Durch diese Herangehensweise geht jeder öffentliche Haushalt eines Tages in die Knie und das wird ab dem 31.12.2025 in der Stadt Crivitz vollständig der Fall sein.

Außer Bauvorhaben zu planen und mit Vergabeverfahren die determinierte einheimische Unternehmerschaft wohlwollend zu fördern und zusätzlich die Steuern zu erhöhen, um diese dann mit vollem Einsatz auszugeben, gab es keine weiteren nennenswerten Initiativen von CWG -Crivitz und die LINKEN / Heine außer Ankündigungen. Oder sich dann in den folgenden Baueinweihungen sichtbar zu spiegeln. Steuergelder vollmundig ausgeben, um damit zu glänzen, kann wirklich jeder. Allerdings bleibt jedoch die Frage, was nach fünf Jahren bleibt. In unserem Fall sind es hohe Schulden und Ausgaben, jedoch keine Liquidität und Rücklagen mehr, doch der Wunsch, noch mehr zu bauen und auszugeben!

Die Mehrheitsfraktionen von CWG – Crivitz und die LINKE/Heine wollen ihre Baupläne umsetzen, ungeachtet aller Bedenken und Folgen für die Entwicklung und gefährden damit die finanzielle Existenz von städtischen Einrichtungen für die Zukunft. Die nachfolgende Generation sollte nicht nur für Zins und Tilgung arbeiten, sondern auch eine Gestaltung und Ausgestaltung ihres Umfeldes vornehmen können. Dies wird ihnen durch die aktuellen Planungen für die Folgejahre genommen.

Teil 2-Haushalt „2024“ Stadt Crivitz; die Bezeichnung als Selbstbedienungsladen ist zwar übertrieben, jedoch trifft sie den Kern des Ausgabeverhaltens.

22.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./345[163(38-22)]/CLA-182/20-2024

Man könnte es auch als Schlussverkauf bezeichnen; alles muss raus, bevor die Mehrheitsverhältnisse ab Juni 2024 möglicherweise verändert werden könnten.

Die siebente drastische Erhöhung der Ausgaben der Stadt Crivitz in Folge (seit 2017 bis 2024) deutet darauf hin, als ob es keine Krisen, Inflations- und Zinsanstiege auftreten würden. Man scheint tatsächlich weit entfernt von der Realität zu sein, oder man hat es nicht verstanden, wie man mit den anvertrauten Steuermitteln umgeht.

Trotz steigender Schlüsselzuweisungen vom Land MV (2019 = 1.311.136 €; 2024= ca. 2.082.000 €) und drastisch steigender Steuereinnahmen (2019= 3.595.059 €; 2024= 3.926.600) gelingt es der Stadt Crivitz nicht, ihre Kosten zu bewältigen.

Der Ergebnishaushalt 2024 weist ein Defizit von -1.150.900 € auf und im Finanzhaushalt 2024 besteht ein Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von -676.000 € sowie ein Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von -859.400 €.

Die größten Ausgaben sind die Personalaufwendungen und der damit verbundene neue Stellenplan, da es sich hierbei nicht um einmalige Ausgaben handelt, sondern um wiederkehrende und stetig wachsende Ausgaben. Seit dem Jahr 2014 sind die Personalaufwendungen um ca. 114 % gestiegen, von 2.253.100 € im Jahr 2014 auf ca. 4.812.100 € im Jahre 2024. Hinzu kommen die sonstigen Personalnebenkosten in Höhe von 34.300 € sowie die Auszahlungen für Aus- und Fortbildung in Höhe von 41.500 €. Daraus ergibt sich eigentlich ein Gesamtbetrag von 4.888.000 €.

Aufgrund der baldigen Tarifverhandlungen ab November 2024 und der anstehenden Leistungsverhandlungen sowie durch die Reduzierung der tariflichen Wochenarbeitszeit auf durchschnittlich 38,5 Stunden ab 01.01.2025 pro Woche wird mit einer weiteren Steigerung der Personalkosten bis auf ca. 5,112 Mio. € im Jahr 2025 gerechnet. Die Diskrepanz in der Verteilung der Erträge für die Aufwendungen nimmt der Stadt Crivitz in Zukunft ab 2025 weiter deutliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Der Stellenplan der Stadt für das Jahr 2024 sieht einen Zuwachs gegenüber dem Stellenplan für das Jahr 2023 in einem Umfang von insgesamt 4 weiteren Stellen vor. Insgesamt werden 122 Stellen besetzt sein. Von 2014 bis 2024 hat sich der Personalbestand um ca. 80 % erhöht. Im Jahr 2014 waren es 68 Mitarbeiter, während es im Jahr 2024 bald 122 Mitarbeiter sein werden.

In der Gebäudereinigung arbeiten mittlerweile 20 Mitarbeiter, +1 Reinigungshelferin. In den Bauhöfen sind es 10 Mitarbeiter + 6 Sportstättenwarte, +1 Friedhofswart + 1 Gerätewart FFw, + 9 HausmeisterNeue zusätzliche Stellen entstehen: 1x Reinigung, 1x Hausmeister, 1x Aushilfe für Seniorenarbeit und 2 Azubis.

Zum sogenannten Bürgerhausteam gehören jetzt bereits 8 Mitarbeiter, die persönlich die Bürgermeisterin unterstützen. Das sind die Stadtkoordinatorin und zwei Museumshilfskräfte (eine Vollzeit + 30H Teilzeit) und eine Aushilfe Seniorenarbeit. Zu diesem Team gehören auch eine Bibliotheksmitarbeiterin und drei Aushilfen für die Bibliothek.

Aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist es nicht zielführend, dass die Repräsentationskosten im Gegensatz zu 2021 (ca. 39.000 €) nun im Jahr 2024 voraussichtlich 68.700 € betragen werden, wovon allein die Bürgermeisterin (Frau Britta Brusch-Gamm; Wählergruppe CWG – Crivitz) 10.000 € zur Verfügung hat. Des Weiteren sind auch darin enthalten die Repräsentationen ca. 14.500 € der Feuerwehren, das Stadtfest ca. 18.000 € und das Bürgerhaus ca. 8000 € sowie 42.800 € der Heimat- und sonstigen Kulturpflege. Die Prioritäten verdeutlichen, welche Ziele man sich in den letzten drei Monaten der Amtszeit gesetzt hat, um zu glänzen. Es scheint, als ob bereits jetzt Gelder an alle Stellen fließen, die für die Gewinnung von Wählerstimmen wichtig sind.

Also beabsichtigt man jetzt als erste Maßnahme für 2024, um haushaltspolitisch gegenzusteuern, erneut gegenüber den Bürgern die Hebesätze für die Grundsteuern zu erhöhen und die Gewerbesteuer für alle Unternehmen ebenfalls.

Die drastische Anhebung der Steuersätze ist nicht geeignet, die bevorstehenden finanziellen Schwierigkeiten zu lösen.  Diese Handhabung ist zu einseitig da sie auch die Betriebskosten und somit die Mieten erhöht. Es erschwert zudem die Lebensbedingungen der Bevölkerung im ländlichen Raum.

Kommentar/Resümee

Das verflixte siebte Jahr! Wer soll das Ganze in der Zukunft bezahlen?

Eine verantwortungsbewusste und nachhaltige Haushaltspolitik für die nächste Generation und für die neue Wahlperiode ab 2024 sieht anders aus. Die Fraktion CWG – Crivitz feiert sich im Ausgabenrausch im Haushalt 2024 und setzt Schwerpunkte in den Ausgaben bereits für bestimmte Wählergruppen, um ihre Stimmen im Vorwahlkampf 2024 zu festigen. Die erneute Erweiterung des Stellenplans auf 122 Mitarbeiter ist eine wahltaktische Maßnahme, die gezielt auf Wählergruppen abzielt, die man gewinnen möchte. Diese Maßnahmen werden jedoch mit Steuergeldern finanziert!

Die Fraktion DIE LINKE/ HEINE beobachtet dieses Geschehen aufmerksam und profitiert ebenfalls davon. Die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) hat hierzu noch kein Konzept, zumal sie aufgrund ihres guten Willens in der Entscheidung gefangen ist.

Seit Jahren wirtschaftet die Stadt Crivitz über ihre finanziellen Verhältnisse und plant für die kommenden Jahre Defizite im Ergebnis- und Finanzhaushalt, was unserer gegenwärtigen finanziellen Lage nachteilig ist.

Durch dieses Erbe wird es für die zukünftigen Abgeordneten und Generationen eine große Herausforderung sein, dies zu kompensieren.

Teil -1-Haushalt „2024“ Stadt Crivitz; Erhöhung der Steuern und Schulden sowie ABBAU von Liquidität, Eigenkapital und Rücklagen?

20.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./344[163(38-22)]/CLA-181/19-2024

Die irrwitzige Argumentation der Wählergruppe CWG-Crivitz und der LINKEN / Heine seit Jahren, dass man keine Gewinne oder Rücklagen haben muss, sondern gerade nur so viel tun muss, damit alles im Haushalt mehr oder weniger passt. Da ja ab dem 01.01. jedes Jahres das Land die Kasse in Crivitz wieder genügend auffüllt. So führt diese Herangehensweise im Jahr 2024 zu sofortigen Steuererhöhungen in den Grund- und Gewerbesteuern sowie zur Aufnahme eines Kredits zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit von 1.190.000 € aufgrund eines Defizits von -1.535.400 € im Finanzhaushalt. Die Stadt Crivitz belegt den 17. Platz unter den 17 Gemeinden im Amtsbereich Crivitz, was die Höhe der liquiden Mittel bis zum 31. Dezember 2024 betrifft.

Trotz steigender Schlüsselzuweisungen vom Land MV seit 2019 und drastisch steigender Steuereinnahmen gelingt es der Stadt Crivitz nicht, ihre Kosten zu bewältigen. Diese Vorgehensweise der Mehrheitsfraktionen (CWG-Crivitz und der LINKEN / Heine) hat die Stadt Crivitz finanzpolitisch seit fünf Jahren zu dem gemacht, was sie heute ist. Ab dem 31.12.2024 können nur noch eingeschränkte Handlungen durchgeführt werden, da die Stadt Crivitz lediglich noch 125.000 € Liquidität besitzt.

Die Jahresabschlüsse für Crivitz liegen nur für das Jahr 2021 vor; sämtliche nachfolgenden Daten im Haushaltsplan 2024 basieren hauptsächlich auf fortgeschriebenen Rechnungsergebnissen oder kumulierten Ergebnisvorträgen sowie angenommenen Planungsdaten bis 2027. Aber, aufgrund der verbesserten Fortschreibungsergebnisse über die Jahre ist es nun möglich, einen realistischen Wert und Aussagekraft in der Finanzanalyse für die Gegenwart und die Zukunft bis 2027 der Stadt Crivitz zu ermitteln. Kurz und knapp, die Salden und Einschätzungen sind sehr realistisch dargestellt im Haushaltsplan 2024.

Der Ergebnishaushalt für 2024 weist ein Defizit von -1.150.900 € aus und wird bis zum Jahr 2027 um weitere – 2.467.600 € anwachsen. Daraus ergibt sich, dass die zweckgebundene Kapitalrücklage ab 2024 nur noch 55,58 € beträgt und die allgemeine Kapitalrücklage 206.758 €. Doch die allgemeine Kapitalrücklage wird am 31.12.2025 lediglich nur noch 58,66 € betragen.

Im Finanzhaushalt biete sich noch ein viel düsteres Bild, so beträgt der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen, gemindert um die jährliche Schuldentilgung, am 31.12.2024 ein positives Ergebnis in Höhe von 676.802 €. Nur 300 Tage später, am 31. Dezember 2025, beträgt die Differenz lediglich noch -140.197 € und wird bis 2027 auf -499.897 € ansteigen. 

Die liquiden Mittel werden bis zum 31.12.2024 nur noch 125.223 € betragen. Allerdings verbleiben für die Planung des Haushaltsplans 2025 lediglich -134.676 € und diese werden bis zum 31.12.2027 auf – 164.476,90 € steigen.

Somit ist es der Stadt Crivitz nicht möglich, einen Haushaltsausgleich ab dem 31.12.2024 durchzuführen. Außer es erfolgen drastische KÜRZUNGEN in allen BEREICHEN oder weiteren Kreditaufnahmen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit, die das Leiden noch verlängern bis zum endgültigen Halt durch den Landkreis LUP.

Also beabsichtigt man jetzt als erste Maßnahme für 2024, um haushaltspolitisch gegenzusteuern, erneut gegenüber den Bürgern die Hebesätze für die Grundsteuern zu erhöhen und die Gewerbesteuer für alle Unternehmen ebenfalls. Die vierte Steuererhöhung (2015,2018,2020,2024) steht in der bisherigen zehnjährigen Dienstzeit der Bürgermeisterin (Frau Britta Brusch-Gamm; Wählergruppe CWG – Crivitz) an. Die Hebesätze sollen für die Grundsteuer A) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen auf 338 % und für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf den Wert von 438 % sowie die Gewerbesteuer auf 390 % angehoben werden.

In den kommenden Jahren wird es zu zahlreichen Debatten über Kürzungen von Investitionen kommen, da gleichzeitig die verfügbaren Mittel erschöpft sind und die Fixkosten stetig ansteigen werden. Es ist dringend notwendig, diesen unverantwortlichen Haushaltsirrsinn endlich zu beenden und ihn durch eine neue und verantwortungsbewusste Art der Verantwortungsübernahme zu ersetzen.

Es ist dringend notwendig, eine neue Strategie zur Konsolidierung des Haushaltes zu entwickeln, die auf den allgemeinen Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Haushaltsausgleich.

Kommentar/Resümee

Die Zeit des Spaßes nach 10 Jahren ist abgelaufen. Jetzt wird es ernst und es geht ans wirklich Eingemachte.

Bis zum Jahreswechsel lagen keine Prognosen für das Jahr 2024 vor, doch bis zum 25.01.2024 wurde der Haushalt für Crivitz noch als „Land unter“ bezeichnet. Um eine erneute exorbitante Überschreitung der Ausgaben und Investitionen für das Jahr 2024 zu vermeiden, wurde im Januar eine Arbeitsberatung durchgeführt. In der alles erneut verschoben und gestrichen wurde, sowie Vorhaben ins kommende Jahr verschoben wurden. Die letzten Reserven wurden aus der Schatztruhe entfernt. Diese Maßnahme diente nur dazu, um nicht ein Haushaltssicherungskonzept für 2024 erstellen zu müssen, da dieses sonst der Genehmigung durch den Landkreis LUP unterliegt. Durch die Streichung des Projekts der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses wurde noch einmal der Finanzhaushalt für 2024 der Stadt Crivitz gerettet. Die Probleme aber wurden in die nächste Wahlperiode verschoben.

Das Tafelsilber ist verbraucht und es wird in den nächsten Jahren ans Eingemachte gehen. Die fetten Jahre sind endgültig vorbei. Für die zukünftigen Abordnungen und Generationen stellt es eine Herausforderung dar, sich mit dem, was in den vergangenen zehn Jahren an Wert verloren hat, wieder zurechtzufinden. In den kommenden Jahren wird die Sparsamkeit im Crivitzer Haushalt eine größere Rolle spielen, weshalb die Notwendigkeit der durchgeführten Rekommunalisierung der Reinigung erneut überdacht werden wird. Es ist zu erwarten, dass auch die Kostenintensität der Gemeindehäuser und des Bauhofes erneut auf den Prüfstand gestellt werden, wenn man denn in der Zukunft noch zahlungsfähig bleiben möchte.

Um dann die Herausforderungen in der Infrastruktur und der Dekarbonisierung bewältigen zu können. Die einzige Möglichkeit, um eine Katastrophe zu vermeiden, besteht darin, die Haushaltsführung grundlegend umzugestalten und die finanziellen Mittel dazu einzusetzen.

Wie kann die Bürgermeisterin (Frau Britta Brusch-Gamm; Wählergruppe CWG – Crivitz) von den noch fehlenden Jahresabschlüssen von 2022 bis 2023 entlastet werden, wenn sie nach der Wahl nicht mehr in ihrem Amt bestätigt wird?  Wer übernimmt dann die Verantwortung für die zurückliegenden geprüften Vorgänge und die noch verbleibenden liquiden Mittel der Jahresabschlüsse?

Die Mehrheitsfraktionen der CWG – Crivitz und der LINKE/Heine haben einen Bürgerhaushalt bereits vor 28 Monaten vollmundig beschlossen!

09.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./339[163(38-22)]/CLA-176/14-2024

Wo befindet er sich derzeit? Ist das Geld für die Finanzierung nicht mehr verfügbar?

Was ist ein Bürgerhaushalt?

Im Allgemeinen beschränkt sich das Mitspracherecht der Bürger hierbei auf Teile des Investitionshaushalts (ein bestimmtes Projekt). Ein derartiger Haushalt darf allerdings keinesfalls als Form direktdemokratischer Mitsprache fehlinterpretiert werden. Die Impulse seitens der Bürger haben vielmehr den Charakter wertvoller Informationen für den Entscheidungsfindungsprozess der Abgeordneten in der Stadtvertretung. Die letztinstanzliche Entscheidung über den Haushalt obliegt weiterhin den demokratisch legitimierten Parlamentariern. Es geht stets darum, etwas „Zusätzliches (Geldvorrat) zu verteilen.“  Gibt es in Crivitz noch weitere finanzielle Mittel, die in der Zukunft 2025/26 verteilt werden können?

Auf Wunsch der Bürgermeisterin (Britta Brusch-Gamm) und der CWG – Crivitz sowie die Linke/Heine wurde die Idee eines Bürgerhaushaltes nur auf der Sitzung des Hauptausschusses am 11.10.2021 einmalig beraten.  Bereits 14 Tage später, auf der folgenden Stadtvertretersitzung am 25. Oktober 2021, wurde die Einführung eines Bürgerhaushaltes für 2022 durch die Mehrheitsfraktionen CWG-Crivitz +die LINKE/Heine beschlossen. Die Stadt Bützow war damals und heute das Vorbild für das Projekt, so erklärte es die Bürgermeisterin. (Ein Schelm, wer da einen geschichtlichen Zusammenhang vermutet, ACHTSAMKEIT im Charme des Momentes).

Nach der ersten Sitzung im Hauptausschuss im Jahr 2021 passierte zunächst gar nichts. Fast 24 Monate später fand wieder eine Sitzung des Hauptausschusses statt. Die Beteiligten aus Bützow wurden gezielt eingeladen, gemeinsam mit der Bürgermeisterin die Variante der Einführung eines Bürgerhaushaltes zu präsentieren. Plötzlich erkannte man, dass die Vorgänge nicht so verlaufen könnten, wie es geplant waren. Es war erforderlich, eine Satzung zu erstellen, um die Umsetzung zu gewährleisten. Dieses Problem stellte erneut 2023 eine Herausforderung dar. Im November 2023 wurde ein Entwurf für eine Satzung besprochen. Alle waren begeistert von ihm.

Der Entwurf sah vor, dass die Laufzeit zunächst auf fünf Jahre begrenzt ist, aber sie kann jederzeit verlängert werden. Die Stadt Crivitz soll ein eigenes Budget für die Einwohner der Stadt Crivitz einrichten, das mindestens 15.000,00 € jährlich betragen soll. Es soll jedem Einwohner von Crivitz freistehen, Vorschläge zur Abstimmung schriftlich und elektronisch einzureichen bis zum 30.04. des Jahres. Der vollständige Name, die Anschrift und das Geburtsdatum müssen angegeben werden. Nach Ablauf des 30.04. wird eine Prüfung durch die Amtsverwaltung auf Zuständigkeit und Kosten durchgeführt.

Die Prüfung des Vorhabens bzw. des Vorschlags erfolgt anhand der folgenden Punkte:

 1. Es muss – konkret, umsetzbar und in der Zuständigkeit der Stadt liegen;

 2. Es sollen – keine hohen und ständigen Folgekosten nach sich ziehen;

 3. Es dürfen – keine Doppelförderung und max. 10.000 € je Vorschlag und,

 4. Es muss-der Allgemeinheit zugutekommen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Im Anschluss daran sollen alle Einwohner (ab 12. Jahre!) über die eingereichten Vorschläge in einer öffentlichen Veranstaltung oder auch online abstimmen. Angeblich soll das Resultat der Abstimmung bindend für die Abgeordneten sein.

Die Vorschläge, die in das Bürgerbudget aufgenommen wurden, sollen zeitnah, spätestens jedoch im Folgejahr, umgesetzt werden. Der Aufwand, der hier beschrieben wird, ist schon sehr hoch, wenn man bedenkt, dass für die Erstellung/Druck von Handzetteln zur Information für die Bürger mindestens 5.000,00 € an Kosten anfallen. Zumindest in der Musterstadt Bützow musste man diese Erfahrung machen. Mindestens eine Vollzeitkraft ist erforderlich, um die Vorbereitung und Prüfung über das gesamte Jahr hinweg durchzuführen. Die genaue Höhe des Aufwands ist bisher nicht abzuschätzen, aber auf jeden Fall kann das Amt Crivitz diese Dienstleistung nicht noch zusätzlich erbringen. Dies wurde klar und deutlich bescheinigt.

Das ist erneut eine Probieraktion, nur mit der Folge, dass damit eine weitere Vollzeitstelle im Bürgerhaus geschaffen werden soll und dabei Kosten entstehen, die aus Steuergeldern finanziert werden. Seit Beginn der Haushaltsverhandlungen Anfang November 2023 wurde über dieses Projekt erneut geschwiegen.

Versprechen, beschlossen, gebrochen und wieder vergessen!

Kommentar/Resümee

„Manch kostspielige Prestigeprojekte der Fraktion der CWG – Crivitz und die LINKE/ Heine führten in der Vergangenheit zu erheblichen Belastungen für die Bürger (Gebühren-u. Steuererhöhung).“

Es ist vorgesehen, ein separates Budget für 15.000,00 € einzurichten, doch die Vorschläge der Bürger sollten realisierbar sein und nicht über 10.000,00 € an Kosten verursachen. Es scheint, als ob diese Idee lediglich im Rahmen eines kurzen Wahlkampfes zur Geltung gebracht werden soll, um die Aufmerksamkeit der Wähler zu erlangen.

Auch aus den Ortsteilen kommen sicherlich noch einige Hinweise, da diese indessen einmal durch ihre beschränkte Einwohnerzahl in der Minderheit sind und eigene Vorhaben nur schwer erfolgreich durch die Abstimmung bringen werden. Es könnte auch interessant sein, ob die Daten über Personen wie Namen und Geburtsdatum gesammelt und ausgewertet werden dürfen. Da diese Informationen in der Lage sind, bestimmte Verhaltens- und Analysemuster sowie Analysen an jeder beliebigen Stelle zu platzieren und zu verwenden.

In dieser Wahlperiode wird sich nichts mehr ändern. Der Status quo bleibt unverändert. Daher wird die Abstimmung über die Vorschläge und deren Umsetzung frühestens im Juli oder August 2024 möglich sein, wo wir dann eine neue Stadtvertretung haben werden.

Die ganze Planung für den jährlichen Bürgerhaushalt steht allerdings unter dem „Damoklesschwert“, dass eine Genehmigung des Haushaltsplans im jeweiligen Jahr durch den Kreis LUP „nicht“ erforderlich ist und kein Haushaltssicherungskonzept erstellt werden muss.  Andernfalls wird es für den Bürgerhaushalt nur noch 0,00 € geben.

Welches Schauspiel ist das denn? Eine Show bzw. Schaufenster kann nicht größer sein!

Der Erweiterungsbau des Feuerwehrgerätehauses mit Schlauchturm wird zum größten finanziellen Investitionsopfer im Haushaltsplan 2024 und auf die Jahre 2025/26 verschoben.

07.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./338[163(38-22)]/CLA-175/13-2024

Das Flaggschiffprojekt im Wahlkampf der Fraktionen von CWG + die LINKE / Heine wird 2024 zum Investitionsopfer.

Die Unzulänglichkeiten bei der Planung und der abschließenden Kostenverteilung bei dem Projekt zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses sind dafür verantwortlich, dass die Auszahlungen für Investitionen und Förderungen im Haushalt 2024 nicht berücksichtigt werden können.

Dadurch wird aber der Finanzhaushalt der Stadt Crivitz im Haushalt 2024 gerettet und benötigt keine Genehmigung durch den Landkreis und ein Haushaltssicherungskonzept. Es verbleiben aber trotzdem nur noch 125.000,00 € an liquiden Mitteln am 31.12.2024, was die Finanzierung des Projektes durch einen Eigenanteil (445.000,00 €), obwohl eine Förderung erfolgen wird, erheblich erschwert, wenn nicht sogar um Jahre verzögert. Neue Kreditaufnahmen und die Erhöhung der Schulden werden die Folge sein. Daher entschied man sich für eine sofortige Steuererhöhungen in der Grund- und Gewerbesteuer, die ab dem Jahr 2024 einen zusätzlichen Ertrag von etwa 47.000,00 € pro Jahr bringen werden.

Wie konnte es dazu kommen? Hier der Ablauf:

Die Stadtvertretung hat im November 2022 überraschend und ohne vorherige Debatte in den Ausschüssen eine Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Crivitz für die Jahre 2023 und 2024 beschlossen und stellte die notwendigen Mittel zur Verfügung. Aus akuter Platzproblematik plante die Stadt Crivitz, das bestehende Feuerwehrgerätehaus in Crivitz zu erweitern, um 6 Stellplätze für MTW, diverse Anhänger und Geräte sowie zwei Lager-/Werkstatträume und einen Schlauchturm aufzunehmen. Für das Vorhaben musste ein Sonderbedarfszuweisungsantrag bis zum 30.11.2022 beim zuständigen Ministerium eingereicht werden. Zu diesem Zeitpunkt lagen lediglich eine Baukostenschätzung vom Oktober 2022 vor, die besagte, dass die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses ca. 786.000 € und der Schlauchturm noch einmal 131.000 € kosten werden. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 917.000,00 €.

Es dauerte bis zum 16. November 2023, bis Herr Sebastian Zapf (Sachbearbeiter im Bauamt des Amtes Crivitz – Gebäude, Liegenschaften und Hochbau) im Bauausschuss der Stadt Crivitz erschien und über den aktuellen Stand der Planung berichtete. Er sagte noch vollmundig, dass der Antrag auf Sonderzuweisung für das Vorhaben fristgerecht gestellt wurde und die Planungen in der Ausführung sich befinden. Nach seinem Kenntnisstand wird derzeit an einem Bodengutachten gearbeitet und die Ergebnisse sollen dann in den Bauantrag eingearbeitet werden. Er gehe davon aus, dass der Bauantrag bis zum Januar 2024 gestellt wird und anschließend bearbeitet werden kann. In der Gesamtbetrachtung wurde festgestellt, dass alles in Ordnung ist und alles perfekt funktioniert.

Es sollte jedoch anders kommen!

Im Januar 2024 wurde eine Kriesensitzung abgehalten, in der über den Haushalt 2024 debattiert wurde. Es wurden einzelne Ausgaben gestrichen und verschoben, damit das große Projekt noch im Wahlkampf 2024 beginnen kann. Als dann in der letzten Hauptausschusssitzung Ende Januar 2024 eigentlich der Haushalt nur noch pro Forma beschlossen werden sollte, platzte das gesamte Vorhaben schließlich.

Aus Sicht des Amtes für Finanzen sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, um die Auszahlungen für Investitionen und Förderungen im Haushalt 2024 zu verwenden. Da bis jetzt kein Bauplan und detaillierte Berechnungs- und Erläuterungen zu diesem Projekt vorhanden sind, was eine Bewertung dieses Projektes somit unmöglich macht.

Leider hat das Amt für Finanzen an dieser Stelle vollkommen recht, da die Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik bereits am 9. November 2023 in Kraft getreten ist. Und diese Verordnung besagt: „Nach § 9 Absatz 2 GemHVO-Doppik dürfen Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen erst veranschlagt werden, wenn Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitenplan und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten Investitionskosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich sind.“

Und besonders wichtig ist dabei zu beachten: „Insoweit liegt eine Veranschlagungsreife von Auszahlungen für Investitionen und Verpflichtungsermächtigungen grundsätzlich erst mit dem Abschluss der Entwurfsplanung inklusive Kostenberechnung (entspricht der Leistungsphase 3 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI – für Objekt- und Fachplanung), bei einer vorgesehenen Einwerbung von Investitionszuweisungen ggf. auch erst mit Abschluss der Genehmigungsplanung (entspricht der Leistungsphase 4 nach HOAI) vor.“  Da nun die beiden Phasen seit 14 Monaten nicht erreicht wurden, ist das Projekt 2024 nicht als Veranschlagung von Investitionsmaßnahmen zulässig. Auch eine Baugenehmigungserteilung wird voraussichtlich ca. 470 Tage in Anspruch nehmen, sodass erst im Haushalt 2025 mit Fördermitteln gerechnet werden kann und das Projekt bis 2026/27 wahrscheinlich dauern wird.

Das Kuriose daran ist und erhitzt jetzt alle Gemüter, dass diese neuen haushaltsrechtlichen und -wirtschaftlichen Hinweise zur Haushaltsplanung 2024 vom Ministerium seit November 2023 im Amt für Finanzen bekannt sind. Bereits während der Sitzung des Finanzausschusses des Amtsausschusses am 15.11.2023 wurde darauf hingewiesen und es wurde festgehalten, dass es lediglich die Kommunen betrifft.

Jedoch, weshalb bis heute noch kein Bauantrag mit einer exakten Kostenverteilung nach 14 Monaten im Umlauf ist, bleibt wie immer ein Rätsel im Verborgenen im Amt Crivitz!

Kommentar/Resümee

Eine Streichung oder nur ein finanzpolitisches Kalkül mit Steuererhöhungen im Wahlkampf 2024?

Das Ziel war es, ein weiteres Monument für den Wahlkampf 2024 zu errichten, doch indessen werden nach ca. 400 Tagen endlich alle Unwägbarkeiten sichtbar. Es wird vermutet, dass die Kommunikation zwischen den Fachbereichen und den Ausschüssen in der Stadt Crivitz mangelhaft war. Nun wurden jedoch wie gewohnt die Sünden identifiziert und die Schuldzuweisungen durchgeführt, wobei zahlreiche persönliche Gespräche angekündigt wurden.

Der Fraktionsvorsitzende der Fraktion die LINKE/Heine, Herr Alexander Gamm kündigte an, mit dem Amt für Finanzen im Amt Crivitz eine Aussprache führen zu wollen. Der Fraktionsvorsitzende der Fraktion CWG- Crivitz, Herrn Andreas Rüß, hatte sich offensichtlich deutlich aus dieser Debatte zurückgezogen, wohl wissend, dass die Haushaltsführung damit im Wahlkampfjahr 2024 durch diese Kürzungen gerettet wurde. Stattdessen wurde eine sofortige Steuererhöhung beschlossen.

Auch die Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm nahm die Situation sehr gelassen auf, da sie gleichzeitig Amtsausschussvorsitzende im Amt Crivitz ist. Ihr Hauptaugenmerk lag auf dem Beschluss zu den Steuererhöhungen.

In gewohnter Manier glänzte die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) mit einer vollständigen Abwesenheit. Die Vertreter der CDU-Fraktion im Bauausschuss (Frau Beate Werner und Herr Jens Reinke) waren in den vergangenen etwa ca. 21 Monaten im Hauptausschuss nie komplett vertreten, wenn überhaupt, dann nur teilweise oder gar nicht. Man darf gespannt sein, wie die Darsteller der CWG – Crivitz und der LINKE/ Heine und der CDU sich inzwischen neu erfinden werden.

Es reicht vollkommen aus, lediglich den Notruf zu wählen oder das Schiff zu verlassen!

Seit drei Jahren gibt es jedes Jahr eine Krisensitzung zum Haushalt, dieses Mal im Januar 2024.

26.Jan.-2024/P-headli.-cont.-red./334[163(38-22)]/CLA-171/09-2024

Die Priorisierung der Investitionen ist die neue Devise oder besser gesagt das Schlüsselwort 2024 als eine neue Bezeichnung einer Streichliste im Finanzhaushalt 2024 in Crivitz.

Die Mehrheitsfraktionen DIE LINKE/Heine und die Fraktion CWG – Crivitz haben die Opposition verspätet in diesem Jahr eingeladen, um über den Finanzhaushalt des Jahres 2024 zu sprechen. Der frühzeitige harmonische Aufruf zur Auseinandersetzung mit der Opposition zu einer sogenannten Streichliste besteht darin, dass die Kommunalwahlen in etwa 4 Monaten stattfinden werden. Also wollen die Mehrheitsfraktionen der CWG-Crivitz und die LINKE/Heine die CDU-Opposition Crivitz und Umland mit ins Boot holen, um nicht selbst als Sündenbock für eine verschwenderische Finanzstrategie der letzten Jahre im Wahlkampf 2024 ins Visier zu geraten.

Denn bis dato besitzt Crivitz lediglich einen vorläufigen Haushalt für das Jahr 2024, der eigentliche Haushaltsentwurf wird erst Ende Februar erwartet, welcher jedoch vermutlich keine positiven Aussichten für die Jahre 2025/26 mit sich bringt. Wie jedes Jahr sprudeln die Steuereinnahmen und sind die Ermächtigungen der bereits beschlossenen Investitionen und die Wünsche für noch höhere Ausgaben größer als die vorhandene Liquidität. Allein die Tatsache, dass keinerlei Rücklagen mehr vorhanden sind, führt dazu, dass lediglich noch die liquiden Mittel bis zum 31.12.2024 reichen, das dürfte auf jeden Fall für Unruhe sorgen. Während bundesweit die Preise steigen, Kaufkraftverluste deutlich werden, höhere Tarifabschlüsse, Lieferengpässe und die Verschärfung der Finanzierungsbedingungen die Investitionstätigkeit belasten, befindet sich die Stadt Crivitz auf einem gänzlich anderen Kurs!

Aufgrund der bereits erteilten Ermächtigungen für Investitionen der letzten Jahre sind die Ausgaben bei Weitem höher als die noch vorhandenen liquiden Mittel. So liegen bereits jetzt die Pläne für geplante Investitionen in der Größenordnung bis etwa 3,6 Mio. € vor, auch aus den Vorjahren. Die vorhandenen liquiden Mittel decken im Haushalt 2024 bislang nicht einmal die Hälfte der Investitionssumme. Die Planungen für den stadteigenen ebenerdigen Umbau des Marktplatzes und die Erschließung eines neuen Eigenheimgebiets für das sog. Vogelviertel mit einer eigens errichteten Erschließungsstraße über die Bahnlinie werden weitere Investitionen in Millionenhöhe mit sich bringen in den Jahren 2025/26.

Also ergeben sich nur zwei Möglichkeiten: Entweder Aufnahme von weiteren Krediten und Gebühren- und Steuererhöhungen oder eine massive Streichung von Investitionen 2024, weil die Ausgaben zu hoch sind und die Liquidität nicht reicht. Nur so kann die Stadt Crivitz im Jahr 2024 ein Haushaltssicherungskonzept NOCH umgehen, welches der Genehmigung durch den Landkreis bedarf.

So stehen zur Auswahl für die Streichliste der Investitionen im Jahr 2024:

-die Erweiterung des vorhandenen Feuerwehrgerätehauses mit ca. 1,2 Mio. €, 

-die Erneuerung des Sportplatzes der Grundschule mit ca. 0,55 Mio. €, 

-die 2. Ausfahrt für das Gewerbegebiet mit ca. 0,2 Mio. €

-die Deckensanierung der Straße in der Gewerbeallee mit ca. 0,3 Mio. €,

-der 3. Abschnitt Ortsdurchfahrt 321 mit ca. 0,4 Mio. €

-der Umbau Parkplatz (alter Sparmarkt) ca. 0,12 Mio. €

-die Sanierung des Kreativhauses mit ca. 0,25 Mio. €,

-die weitere Vergrößerung des Hortgebäudes mit ca. 0,5 Mio. € und

Die Regenentwässerung mit ca. 0,13 Mio. €.

Es handelt sich lediglich um eine kleine Auswahl, unabhängig von den zahlreichen Planungs- und Untersuchungskosten für die Lindenallee und die Trammer Straße (Vogelviertel). Im Wesentlichen geht es vorrangig dabei, mit einer Gesichtswahrung für CWG/ die LINKE/Heine und die CDU-Fraktion durch einen Kompromiss (in einer Streichliste) aus dieser Situation herauszukommen bis zur Kommunalwahl im Juni 2024.

Kommentar/Resümee

„Erleuchtung bedeutet nicht im Licht zu stehen, sondern in der Dunkelheit sehen lernen.“(Rumi)

Es werden unruhige und schwere finanzielle Zeiten ab 31.12.2024 eintreten!

Crivitz hat kein Einnahmeproblem, sondern ein desaströses Ausgabeproblem. Es ist egal, welche Kürzungen im Finanzhaushalt 2024 nun vorgenommen werden und ob es zu Verschiebungen von Investitionen in die kommenden Jahre 2025/26 kommt, da die finanziellen Ressourcen der Stadt Crivitz erschöpft sind. Es gibt nur eine einzige Lösung, um eine Katastrophe ab dem 01.01.2025 zu verhindern, nämlich die Planung des Haushaltes grundlegend zu verändern und die finanziellen Ressourcen dafür einzusetzen.

Die Fraktion der CWG und die LINKE werden nun gezwungen sein, ihre misslungenen Sparbemühungen als einen Erfolg der finanziellen Lage zu rechtfertigen und als notwendige Investitionen zur Weiterentwicklung der Stadt Crivitz zu präsentieren.

Die mehrheitsführenden Fraktionen der CWG-Crivitz und die LINKE/Heine haben die Ausgaben in jeder Hinsicht mit großer Begeisterung vorangetrieben. Die CDU – Fraktion Crivitz und Umland hat in der Vergangenheit, wegen des friedlichen Zusammenlebens, diese Belange geduldet und durch eine unzureichende Intervention als größte Oppositionskraft mitgetragen.

So, dass die finanzielle Lage so ist, wie sie jetzt ist, und das wird sicherlich auch der Wähler in Crivitz erkannt haben. In der zukünftigen Entwicklung ist es wichtig zu erkennen, dass alle drei Akteure dazu beigetragen haben. Dies ist das Dilemma, das die nächsten Abgeordneten und Parteien ab dem 09. Juni 2024 ausbaden müssen. Wir sind gespannt, wie die Darsteller der CWG – Crivitz und die LINKE/ Heine und der CDU sich inzwischen neu erfinden und präsentieren werden.

Ansonsten muss man nur noch SOS-funken oder von Bord gehen!

„Ganz großes Kino“, was während der Abschiedsweihnachtssitzung in der Stadtvertretung im 11.12.2023 stattfand. Turbulente Stadtvertretersitzung!

18.Dez.-2023/P-headli.-cont.-red./323[163(38-22)]/CLA-160/101-2023

Wenn es um Geld geht, ist die Freundschaft auch bei Abgeordneten vorbei!

Die Mehrheit der Fraktionen in Crivitz (Wählergemeinschaft CWG-Crivitz und Die LINKE/Heine) reduziert für die Zukunft 600 € pro Jahr der Entschädigungen von zwei Dritteln der Mitglieder in der Stadtvertretung, nur bei Ihrem eigenen Funktionsträger nicht!

Ein symbolisches Verhalten von CWG +LINKE zum Wahlkampfauftakt bis Juni 2024 soll Millionen Euro an Ausgaben und die schlechte Haushaltslage gegenüber den Wählern für die kommenden Jahre rechtfertigen.

Ein grandioses Schauspiel, das seinesgleichen sucht.

Vor der Abstimmung über die neue Hauptsatzungsänderung, über die alle Ausschüsse beraten haben, zauberte die Bürgermeisterin in Vertretung des Fraktionsvorsitzenden Herrn Andreas Rüß eine unerwartete Tischvorlage hervor und überraschte alle Anwesenden. Aufgrund eines angeblichen Krankheitsstatus des Fraktionsvorsitzenden der CWG Herr Andreas Rüß brachte die Bürgermeisterin diese Tischvorlage nun persönlich in die Sitzung ein und verlas diese augenblicklich. Diese beinhaltete, dass der Sockelbeitrag (pauschale monatliche Entschädigung) für die meisten Abgeordneten abgeschafft werden sollte.

Die CWG – Crivitz begründete ihre Entscheidung mit einem zu erwartenden Haushaltsdefizit im Jahr 2024 und in den Folgejahren und forderte die Abgeordneten auf, mit gutem Beispiel voranzugehen bei der Kürzung von Entschädigungen. Es kam zu einer heftigen Debatte und die Mehrheitsfraktionen führten diesen Antrag samt Modifikationen durch, obwohl sie nie zuvor in den Ausschüssen über dieses Thema diskutiert hatten. So funktioniert die von allen so beschriebene Demokratie oder das Verständnis darüber in der Tourismusstadt „Crivitz“ von CWG +die LINKE.

Das Fatale an dieser neuen Regelung ist, dass alle Funktionsträger innerhalb der Stadtvertretung, die ausschließlich aus den Reihen der Fraktion DIE LINKE/Heine + CWG kommen, davon nicht betroffen sind. Diese Funktionsträger haben keinerlei Absicht gezeigt, sich in irgendwelcher Form in der Diskussion zu diesem Thema zu äußern, soweit sie sich überhaupt einmal mal öffentlich äußern. Es wurde bei den Funktionsträgern keinerlei Akzeptanz für eine freiwillige Reduzierung ihrer eigenen Entschädigungen festgestellt. Dieses Husarenstück könnte auch zum Karneval im Volkshaus Crivitz verwendet werden unter dem Titel: Erst eine schlechte Haushaltslage als Funktionsträger für die kommenden Jahre verursachen und dann andere Mitglieder als Schuldige suchen und bei diesen Kürzungen herbeiführen! Mit dieser Maßnahme ist dann wieder alles in Ordnung.

Die Mitglieder der Gemeindevertretungen können, sofern sie keine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung derselben Vertretung empfangen, zusätzlich zum Sitzungsgeld einen monatlichen Sockelbetrag erhalten. Er ist eine pauschale monatliche Entschädigung (ein fester Betrag, der in gleicher Höhe gezahlt wird) unabhängig von Krankheit oder nicht Anwesenheit bei Sitzungen oder nicht Tätigkeit. So dürfen zurzeit bis 12/2024 noch folgende Höchstsätze nicht überschritten werden: bis 5 000 Einwohner ein Betrag von 50 € pro Monat. Eine neue Verordnung mit neuen und noch höheren Höchstsätzen ist bereits in MV für 03/2024 angekündigt worden, welche dann erst ab dem 01.01.2025 auch gezahlt werden könnte. Diese Pauschale Entschädigungen [Sockelbetrag monatlich 50,00 € + die Sitzungsgelder (pro Sitzung 40,00 €)] sind gemäß § 14 Absatz 4 EntschVO M-V steuerfrei! Wer nun genau diesen Sockelbeitrag erhält, bestimmt die jeweilige Gemeinde-, Stadtvertretung in Ihrer Hauptsatzung.

Möglicherweise war ein Auslöser für die Streichung von Entschädigungen in der Stadtvertretung durch die beiden Mehrheitsfraktionen, weil eine nachgerückte Abgeordnete (Frau Beate Werner) der CDU-Fraktion (Gemeindeverband Crivitz und Umland) bereits seit etwa 18 Monaten nicht mehr anwesend war. Sie hat bisher ca. 38 Sitzungen, in denen sie überall Mitglied ist, nicht besucht, aber dennoch hat sie Anspruch auf bisher etwa 900 € als Entschädigung durch den Sockelbetrag. Dies gilt auch für die Wählergemeinschaft CWG – Crivitz, wo ebenfalls eine Abgeordnete (Frau Susanne Döring) ca. 15 Monate fehlte, bevor sie sich in eine andere Gemeinde im Amtsbereich umgemeldet hatte.

In Crivitz bekommen laut Hauptsatzung von den 17 Mitglieder der Stadtvertretung, damit also 12 Mitglieder diesen monatlichen Sockelbetrag von 50,00 € (7x die Fraktion der Wählergemeinschaft CWG – Crivitz und 5x die Faktion der CDU-Crivitz und Umland Fraktion) und die 5 Funktionsträger (2x die Linke/Heine und 3x die CWG) erhalten diesen nicht.

Ein Stadtvertreter, der nicht als Funktionsträger fungiert und in der Regel in zwei Ausschüssen vertreten ist und auch keinen Vorsitz in diesen hat, erhält folgende Entschädigung: Bei ⌀7 Sitzungen Stadtvertretung+⌀7 Fraktionssitzungen + 10 ⌀ Ausschusssitzungen Nr.1+ 10⌀Ausschusssitzungen – Nr.2 pro Jahr (p. a.) = ca. 600 € Sockelbetrag + 280 € Fraktionssitzungen +400 € Ausschusssitzung Nr.1+ 400 € Ausschusssitzung Nr.2= Gesamt: ca. 1.680 € (p. a.) das betrifft: Thomas Bardenhagen, Eike Glasemann, Matthias Güßmann, Wilfried Holl, Lisa Klünder-Fittke, Kurt Pekrul, Karin Pyrek, Jens Raulin, Jens Reinke, Karina Reinke, Beate Werner, Jörg Wurlich. In Zukunft werden es jedoch nur noch gesamt: 1.080 € jährlich bei Besuch/ Anwesenheit in den Sitzungen sein, ohne den Sockelbetrag.

Funktionsträger sind von dieser Kürzung des Sockelbetrages völlig ausgeschlossen und genießen einen Sonderstatus aufgrund ihrer umfassenden verantwortungsvollen Funktion und ihrer wirkungsvollen Tätigkeit. Zusätzlich zu den Funktionsbezügen erhalten sie bei der Anwesenheit der durchschnittlichen Sitzungen im Jahr der Ausschüsse folgende Entschädigungen: Abgabenfrei!

1.BÜ Herr Michael Renker – Fraktion Wählergemeinschaft CWG

Entschädigungen als 2. Bürgermeister und Sitzungsgeld in der Stadtvertretung sowie als Mitglied im Bauausschuss [Bei⌀7 Sitzungen Stadtvertretung+⌀7 Fraktionssitzungen+11⌀Ausschusssitzungen pro Jahr (p. a.)] Entschädigung: 6.000 €+1000 €= Gesamt: ca. 7.000 (p. a.)

2.BÜ Herr Hans-Jürgen Heine – Fraktion die LINKE/Heine

Entschädigungen als 1. Bürgermeister und Sitzungsgeld in der Stadtvertretung sowie als Vors. des Ausschusses [Bei⌀7 Sitzungen Stadtvertretung+⌀7 Fraktionssitzungen+11⌀Ausschusssitzungen pro Jahr (p. a.)]. Entschädigung: 3.000 €+1.220 €= Gesamt: ca. 4.220 (p. a.)

Bürgermeisterin-Frau Britta Brusch-Gamm – Fraktion Wählergemeinschaft CWG

Entschädigungen als Bürgermeisterin sowie Sitzungsgeld in der Stadtvertretung + Fraktion sowie Besuch bei Ausschüssen [Bei⌀7 Sitzungen Stadtvertretung+⌀7 Fraktionssitzungen+11Ausschusssitzungen pro Jahr (p. a.). Entschädigung: 30.000 € + 1.000 € + Fahrkosten 1.440 € = ca. 32.440 € (p. a.) +Vorsitzende des Amtsausschusses =7.200 € (p. a.) + 6⌀ Sitzungen Amtsausschusses + 6⌀ Hauptausschuss=480 € (p. a.)—Gesamt: ca. 40.120 (p. a.)

Fraktionsvorsitzender die LINKE/Heine, Herr Alexander Gamm (Fraktion die LINKE/Heine:

Erhält: Entschädigungen als Fraktionsvorsitzender und Sitzungsgeld in der Stadtvertretung + mindestens in zwei Ausschüssen bzw. als Vors. des Ausschusses+ Fraktionssitzungen [Bei⌀7 Sitzungen Stadtvertretung+⌀7 Fraktionssitzungen+11⌀Ausschusssitzungen Vors.-Bauausschuss +⌀7 Sitzungen Hauptausschuss p. a.] Entschädigung: 1.440 € Fraktionsvorsitzender+280 € Stadtvertretersitzung +660 € Vors. Bauausschuss+ 280 € Hauptausschuss+ 280 € Fraktionssitzungen = Gesamt: ca. 2.940 € (p. a.)

Fraktionsvorsitzender der Crivitzer Wählergemeinschaft (CWG – Crivitz) Herr Andreas Rüß:

Erhält: Entschädigungen als Fraktionsvorsitzender und Sitzungsgeld in der Stadtvertretung + mindestens in zwei Ausschüssen+ Fraktionssitzungen [Bei⌀7 Sitzungen Stadtvertretung+⌀7 Fraktionssitzungen+11⌀Ausschusssitzungen Umweltausschuss + ⌀7 Sitzungen Hauptausschuss p. a.] Entschädigung: 1.440 € Fraktionsvorsitzender+280 € Stadtvertretersitzung+440 € Umweltausschuss+ 280 € Hauptausschuss+ 280 € Fraktionssitzungen) = Gesamt: ca. 2.720 €(p. a.)

Keine Funktionsträger in der CDU-Fraktion!

Die CDU-Fraktion vom Gemeindeverband Crivitz und Umland hatte bis zum 04/2022 einen Fraktionsvorsitz in der Stadtvertretung.Eigentlich sollte der Fraktionsvorsitz ab dem 05/2022 von drei Personen wahrgenommen werden. So wurde es auf jeden Fall in der Stadtvertretersitzung am 23.06.2023 öffentlich verkündet durch die Bürgermeisterin, mit der Randbemerkung „Mal sehen, wie das gehen soll und wie lange das hält“

Es war ihr sicherlich schon damals bewusst, dass es gemäß Kommunalverfassung unzulässig ist, drei Fraktionsvorsitzende in einer Fraktion (bei einer Gruppe von fünf Stadtvertretern) die Funktionszulagen zu gewähren. Laut Berichten aus vertrauenswürdigen Quellen, die üblicherweise gut informiert sind, wurde berichtet, dass angeblich dieser dreiköpfige Fraktionsvorsitz in einen dreiköpfigen Vorstand umgewandelt oder gedeutet worden ist. Folglich ist es nicht erkennbar, wer und ob hier jemand in der CDU-Fraktion Crivitz seit dem April 2021 diese oder eine Funktionszulage erhält. Somit ist eine Bewertung eines Funktionsträgers nicht möglich und auch nicht öffentlich bekannt. Die CDU-Fraktion hält sich wie schon in der Vergangenheit auch in der Gegenwart zu solchen heiklen Angelegenheiten äußerst bedeckt. Eine öffentliche Stellungnahme der CDU-Fraktion Gemeindeverband Crivitz und Umland (welche vermutlich auch nicht öffentlich war) wurde nicht veröffentlicht, wohl um den Ruf der Partei in der Öffentlichkeit zu schützen!

Jeder Bürger der Stadt Crivitz hat sich bereits lange über die desolate Situation in der Stadt Crivitz ein eigenes Bild gemacht, sodass es zu diesem Thema keinen weiteren Kommentar mehr bedarf.

Die Kosten für die Entschädigungen der Funktionsträger und Abgeordneten betrugen ca. 47.700 €. Die Kosten für die Sitzungen der Abgeordneten, der sachkundigen Einwohner und der OTV-Mitglieder beliefen sich auf etwa 30.000 €. Insgesamt wurden 77.700 € dafür ausgegeben.

Kommentar/Resümee

„Der einzige Weg, um das Verhalten der Politiker zu ändern, ist, ihnen das Geld wegzunehmen.“ Milton Friedman-Nobelpreisträger

Pure Makulatur!

Es wird von einigen Beobachtern angenommen, dass das ganze Ereignis und die Aufregung um den Sockelbetrag eine Provokation von der Wählergemeinschaft der CWG-Crivitz und der Fraktion der LINKE/Heine darstellen.

Einerseits sollte verdeutlicht werden, wie man eine mögliche Genehmigungspflicht für den Crivitzer Haushalt 2024 durch den Landkreis LUP umgehen kann, indem man mit einem anschaulichen Beispiel vorankommt und die Ausgaben verringert. Um eine Darstellung zu erzeugen, dass man auch in Zukunft die Ausgaben noch annäherungsweise beherrschen kann. Dazu müsste man aber hunderttausende Euro sparen und nicht diese kleine Summe von ca. 7.200 €, also doch nur eine „Show“.

Aber auch andererseits könnte es eine Trotzreaktion der Mehrheitsfraktionen auf die jüngste Ankündigung der ehrenamtlichen Feuerwehr und ihre Forderungen zu neuen Entschädigungen (aufgrund deiner neuen Überarbeitung der Entschädigungsverordnung vom Land) sein. Die CDU-Fraktion ist diesbezüglich besonders engagiert, da sowohl Mandatsträger als auch Funktionäre in Vereinen aktiv sind und somit Ämter ausüben.

Bereits während der Hauptausschusssitzung zeigte sich diese Lage, als der Fraktionsvorsitzende der LINKEN, Herr Alexander Gamm, sich merklich errötete und eine vergleichsweise Statistik von anderen Feuerwehren verlangte, da ihm offensichtlich die Forderungen zu hoch erschienen. Die Einsparung des Sockelbetrages von 7.200 € soll wahrscheinlich die Kosten für die Erhöhung der Entschädigungen für ehrenamtliche Feuerwehrleute decken.

Es lässt sich zusammenfassen, dass Kürzungen stets willkommen sind, jedoch sind diese kleinen Beträge nur eine Randerscheinung, da sie lediglich eine politische Leinwand oder einen neuen Imagefilm für die CWG + die Linke darstellen.

Aber warum verwehren sich eigentlich die eigenen Funktionsträger der Mehrheitsfraktionen von CWG und DIE LINKE etwas Geld abzugeben? Im Jahr 2015 wurde noch groß verkündet, dass man auf 50,00 € bis 100 € im Monat verzichten will, solange man sich in einem Haushaltssicherungskonzept aufgrund der schlechten Haushaltslage befindet. Das Ganze hat nur 10 Monate gehalten. Danach wurden alle Beträge wieder voll ausgezahlt.

Es ist bedauerlich, dass alle Funktionsträger der Fraktion DIE LINKE/Heine + CWG von den Streichungen ausgeschlossen werden und bei diesen keinerlei Bemühungen bestehen bei ihren eigenen Entschädigungszahlungen, die doch ausreichend bemessen sind, Kürzungen zu akzeptieren.

Im Jahr 2019 hatte man überhaupt nicht diskutiert und gleich beim Sockelbetrag voll zugegriffen, der nun 2023 wieder abgeschafft werden soll, weil etwa die Wiederwahlaussichten doch nicht so rosig sind?

So kann man in Crivitz nicht ein neues Image aufbauen und solidarisch ist das auch nicht!

Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 für die Stadt Crivitz soll „schön gemacht“ werden. Wie im Großen, so bald auch im Kleinen!

01.Dez.-2023/P-headli.-cont.-red./319[163(38-22)]/CLA-156/97-2023

Wie schon im großen Haushalt in Berlin mit 445 Milliarden Euro, so sind auch im kleinen Haushalt in Crivitz, mit einem Budget von etwa 10 Mio. €, die Gebühren und Steuern bald drastisch anzupassen.

Es ist bedauerlich, dass die Handelnden in der Stadt Crivitz eine Mentalität entwickelt haben, die davon ausgeht, dass man immer ausreichend Geld im kommunalen Haushalt zur Verfügung hat und deshalb übermäßig investiert (230 % – 350 %) haben. Gleichzeitig hierzu wurden aber auch die Ausgaben exorbitant hochgefahren. Folglich sind die Rücklagen aufgebraucht worden, was zu einem Rückgang der Liquidität und zu einer Zunahme der Verschuldung führte.

Spätestens bei diesem Satz des Rechnungsprüfers ist es notwendig, sich intensiv mit dem zukünftigen Schicksal der Haushalte in Crivitz auseinanderzusetzen: „Unter Berücksichtigung der kurzfristigen Verbindlichkeiten reichen die liquiden Mittel nicht aus, um auch diese Verbindlichkeiten (langfristige) zu decken.“ (Einschätzung zu 2021!). Damit ist bereits alles beschrieben, wohin die Reise die nächsten Jahre geht. Die festgeschriebenen Ausgaben (fixen Kosten) werden in Zukunft weiter ansteigen und den Haushalt der Stadt Crivitz in den Folgejahren bis mindestens 2027 erheblich belasten.

Das aktuelle Ergebnis der Jahresabschlüsse 2020/21 [2020 = +357.381 € („Corona“ Jahr) und 2021= -144.577 €] wird sich sicherlich drastisch negativ von 2022/23 unterscheiden, welche eigentlich bis zum 31.12.2023, genauer gesagt am 31.05.2024 vorliegen müssten.

Sicherlich wird man erst in zwei Jahren nach der Kommunalwahl 2026 begutachten und auswerten können, aber schon die ständig fortgeschriebenen Daten im Amt Crivitz 2023 sind genau und versprechen nichts Gutes für die Zukunft.

Im Rahmen der kommenden Debatte über die Jahresabschlüsse am 11. Dez. 2023 und der Entlastung der Stadtspitze wird sich sicherlich wieder die CDU-Fraktion als noch größte Oppositionskraft bei der Abstimmung enthalten. Zumal es nach den Debatten noch ein zünftiges Weihnachtsessen gibt, das die Stadtspitze auf Kosten des Steuerzahlers im Crivitzer Seeblick spendiert. Nebenbei bemerkt, wer sich bei Abstimmungen enthält, und darin ist die CDU-Fraktion Crivitz und Umland (als Oppositionskraft) unangefochtener Spitzenreiter in Crivitz seit den letzten viereinhalb Jahren. Der verzichtet auf GESTALTUNG und den jeweiligen RESPEKT dafür.

Zur Vermeidung einer möglichen Genehmigungspflicht des Crivitzer Haushaltes 2024 durch den Landkreis LUP werden plötzlich vorausschauend schon mal drei Gebührensatzungen, nach Vorlage der jüngsten Haushalts-Jahresabschlüsse 2020/21, neu überarbeitet. Wahrscheinlich um eine Darstellung zu erzeugen, dass man auch in Zukunft die Ausgaben noch annäherungsweise beherrschen könnte.

Die öffentliche Hauptausschusssitzung am 14.11.2023 war ohne Aussage für die Öffentlichkeit, man lebt in seiner eigenen Welt der Verwaltungsvorlagen und deren eigenen Ergänzungen sowie Andeutungen, die niemand kennt.

Die Sitzung des Hauptausschusses, die mit einem riesigen interaktiven Whiteboard und Touchscreen ausgestattet war, bildete den Rahmen für die technische Darstellung der Tagesordnung. Aber das war auch alles, was man an Informationen über und durch diese technische Neuheit sehen durfte. Natürlich wurde die neue technische Raffinesse vom Fraktionsvorsitzenden die LINKE/Heine (Herr Alexander Gamm auch bestimmt wieder baldiger Spitzenkandidat in Crivitz) bedient und nur die Tagesordnung angezeigt. Für eine weitere bildliche visuelle Darstellung an und durch das technische Hilfsmittel für die über ca. 15 Seiten umfassenden schriftlichen Vorlagen war er überhaupt nicht interessiert.

Nicht einmal eine vergleichende Zusammenfassung der Änderungen aller Gebührensatzungen, die bis zu den Sitzungen vorlagen, wurde den Bürgern erläutert oder ersichtlich gemacht. Es hieß lediglich, dass die Abgeordneten das nun schriftlich vorzuliegen haben und ob es noch Fragen dazu gibt. Ein unvorbereiteter Besuch dieser Sitzung in der Zukunft ist nicht ratsam, da der Durchschnittsverbraucher unweigerlich sich die Frage stellt: Welche Änderungen und Standpunkte waren denn tatsächlich Gegenstand dieser Diskussion und was war eigentlich das Thema?

Man wollte bloß keine genauen Aussagen oder Erläuterungen machen. Es wäre denkbar, dass ansonsten die Bürger eine tiefere Kenntnis der Vorgehensweise erlangen und eventuell unerwünschte Nachfragen stellen könnten. So und nicht anders könnte man die Handlungsweise der Abgeordneten auf der Sitzung des Hauptausschusses zusammenfassen, die man als Besucher der Sitzung empfand. Selbst die Opposition war gezwungen, Fragen zu bestimmten Aspekten der Sportstättengebührensatzung zu stellen, da sie keine Informationen von der Stadtspitze hatte. Es ist erstaunlich, dass Vertreter des Senioren- und Behindertenbeirates auch bei den nicht öffentlichen Sitzungen anwesend sein durften, obwohl sie dafür keine Legitimation besitzen. So also werden damals verlesene Kandidaten eingeführt.

Die neue Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bibliothek sieht vor, dass die neue Jahreskarte für Erwachsene ab 18 Jahren von 20 € auf 30 € erhöht und für die Einführung einer Jahreskarte für Partner und Familienangehörige   mit gemeinsamem Wohnsitz mit 40 € berechnet wird. Die Kosten für eine Halbjahreskarte für Erwachsene, die ab dem 1. Juli d.J. erworben wird, belaufen sich auf 15 €, während die einmalige Nutzung für Erwachsene ab 18 Jahren unverändert bleibt bei 2,50 €.  Das entspricht einer deutlichen Steigerung der Gebühren im Vergleich zur alten Satzung. Die Stadt Crivitz kann sich im Vergleich zu Köln und Bonn hervorragend behaupten.

Vor 11 Monaten wurde die Friedhofsgebührensatzung zwar bereits angepasst, doch es ist notwendig, sie in den kommenden zehn Monaten erneut anzupassen, da die Personalkosten des Friedhofswartes gestiegen sind und zusätzliche Verwaltungskosten für das Amt vermutlich erneut anfallen werden. Es soll bald, wie es im Finanzausschuss des Amtes Crivitz vorgetragen wurde, eine neue allgemeine Umlage 2024 für die Friedhöfe geben, welche ohne hin durch das Amt verwaltet werden. Es ist wahrhaft erstaunlich, dass die Einnahmen für den Stadtfriedhof im Zeitraum von 2022 bis 2023 um etwa 10.000 € gestiegen sind (von 26.000 € auf 36.000 €). Es ist jedoch ebenso zu beobachten, dass die Ausgaben von 94.000 € auf 110.000 € gestiegen sind. Hier muss man abwarten, für welchen Zweck sie eingesetzt wurden.

Es besteht weiterhin das Faktum, dass die Rechtfertigung für die Erhöhungen der Gebühren in der Bibliothek und in anderen Satzungen stets dieselbe ist. Aufgrund der gestiegenen Personalkosten und Sachkosten müssen die Gebühren angepasst werden und die Satzungen sind angeblich zu alt.

Das ist natürlich richtig, dass einige Gebührensatzungen zu alt sind, aber bei der Sportstättensatzung (10 Jahre alt) kommt man mit diesem Argument ins Straucheln. Das bemerkte auch die CDU-Fraktion Crivitz und Umland und fragte, warum gerade 2023 diese Gebührensatzung angepasst werden sollte, wo die Mehrheitsfraktionen der CWG – Crivitz und die Fraktion die LINKE/Heine im Wahl 2019 so sehr dagegen gewehrt und protestiert haben. Damals war es sehr bedeutend, die Auswirkungen auf das Wählerpotenzial zu beachten. Allerdings war es den Verantwortlichen in der Stadtspitze nicht mehr möglich, sich daran zu erinnern.

Die vorliegenden Jahresabschlüsse 2020/21 wurden vom Amt Crivitz nur aufgrund der Tatsache vorzeitig aufgestellt und geprüft für die Stadt Crivitz, durch den obersten Rechnungsprüfer gegenüber allen anderen Gemeinden im Amtsbereich.  Da ein SBZ (SONDERBEDARFSZUWEISUNG) Antrag für eine Gebäudeerweiterung der Feuerwehr in Höhe von 1Mio. € vorliegt. Sonderbedarfszuweisungen werden nur gewährt, wenn der Antragsteller sich in einer außergewöhnlichen Lage befindet (insbesondere haushälterisch, politisch, infrastrukturell) oder die zu den pflichtigen Aufgaben im eigenen Wirkungskreis gehören.

Das bedeutet also, die Stadt Crivitz für das bevorstehende Auswahlverfahren im Ministerium im Jahr 2024 die Jahresabschlüsse bis 2021 festgestellt vorlegen muss, um den vollen Fördersatz (ca. 65–80 %) bewilligt zu bekommen. Nach der Beschlussfassung in der Stadtvertretung. Ohne die Vorlage der Jahresabschlüsse bis 2021 beträgt der maximale Fördersatz 50 %, da diese restlichen 50 % Eigenmittel sind in Crivitz gar nicht zu stemmen und vorhanden. Selbst bereits bei 20 % Förderung wird es zu Schwierigkeiten kommen, da die Baupreise in der Regel bis zur Verwirklichung 2025/26 des Baus weiter ansteigen werden.

Man geht davon aus, dass auch die Steuern in absehbarer Zeit angepasst werden müssen (Grund- und Gewerbesteuern). Die Gemeinden, die sich um die Gewährung dieser Zuschüsse bemühen, müssen ihre Einnahmeverpflichtungen erfüllen. Bereits im November 2023 wurden die Nivellierungshebesätze auf etwa 8 bis 10 % erhöht. Die Umsetzung wird wie gewohnt durchgeführt, jedoch bleibt dies bis zum Wahltermin äußerst unbeachtet. Alles wird dann sehr leise ablaufen, nachdem die Wahl. Früher wäre die Situation sehr unpopulär.

Egal, welche Visionen für die Zukunft der Stadt durch die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) als einzige Oppositionskraft gegenüber den Mehrheitsfraktionen der Wählergemeinschaft der CWG – Crivitz und die Faktion die LINKE/Heine im Wahlkampf 2024 entwickeln werden. Die dann bald gewählten Verantwortlichen werden sich später auf die Suche nach Sündenböcken für dieses Desaster machen.

Es war nicht die Corona-Krise. Das ist auch nachweislich ersichtlich im Haushalt. Und es sind auch nicht die steigenden Preise in der aktuellen Krise, die der Stadt Crivitz und in Zukunft zu schaffen, machen werden.

Die Stadt Crivitz hat kein Einnahmeproblem, sondern seit Jahren ein entscheidendes drastisches AUSGABENPROBLEM. Die jetzigen handelnden politischen Parteien und Wählergemeinschaften werden sich dafür vor den Wählern später rechtfertigen müssen. 

Die einen, weil sie so maßlos in ihren Ausgaben waren und die anderen, weil sie stets so bedächtig und entspannt zugesehen haben.  

Nach der geldlichen Förderung vom Land MV in die Ausstattung der Bibliothek und durch die Steigerung der Energie- und Personalkosten in Crivitz sollen jetzt die signifikante Erhöhung der Gebühren ab dem 01.01.2024 rechtfertigen!

21.Nov.-2023/P-headli.-cont.-red./316[163(38-22)]/CLA-153/94-202

Am vergangenen Montag wurde auf der Hauptausschusssitzung festgestellt, dass ausreichend in die Bibliothek investiert wurde und nun genügend Personal vorhanden ist. So wurde ein Wellensofa angeschafft, die Bodenbeläge in der Bibliothek ausgetauscht und eine Türsprechanlage installiert sowie ein PC-Arbeitsplatz bzw. umfangreiche Kopiermöglichkeiten geschaffen. Ebenso wurde die Mitarbeiteranzahl im Jahr 2023 erstmals auf vier aufgestockt. Dies alles zusammen rechtfertigte jetzt angeblich eine Gebührenerhöhung, um den Ansatz im Haushalt 2024/25 darzustellen, sodass man bei freiwilligen Leistungen für die Bibliothek auch Einnahmen erzielen kann.

Auf wurde auf der Hauptausschusssitzung ein Konsens darüber erzielt, dass eine Kostendeckung in der Bibliothek voraussichtlich 2024/25 nicht zu erreichen sein wird. Es wird auch in Zukunft nur eine politische Entscheidung sein, ob und wie die Bibliothek als Ganzes innerhalb des Bürgerhauses betrieben werden soll, da die Kostendeckung eines Tages gewährleistet sein muss, angesichts der angespannten Finanzlage der Stadt Crivitz.

In der Bibliothek sind seit dem Jahr 2023 indessen bis zu vier Mitarbeiter tätig, was bedeutet, dass in der Woche ca. 44 Arbeitsstunden zur Verfügung stehen. Es ist schon bemerkenswert und erstaunlich, dass die wöchentlichen Öffnungszeiten der Bibliothek nur auf 12,5 Stunden in der Woche beschränkt sind. Daraus ergibt sich entweder eine deutliche Diskrepanz, die es auszugleichen gilt, oder es ist notwendig, die Fragen zu beantworten, welche Tätigkeiten im Bürgerhaus noch von den Mitarbeitern erledigt werden.

Im Bürgerhausteam insgesamt sind aktuell acht Mitarbeiter tätig, darunter eine Stadtkoordinatorin in Vollzeit und eine Citymanagerin in Teilzeit, zwei Museumsmitarbeiter, wovon einer in Teilzeit arbeitet, sowie vier Bibliotheksmitarbeiter, von denen drei als Aushilfe tätig sind.

Zusammengefasst fallen hier unter dem Bereich Kultur und Heimatpflege ca. 160.000 € Personalkosten und 70.000 € Sachkosten an, wobei davon 43.000 € nur Repräsentationskosten sind (8.000 € sind nicht benannt oder sonstiges, Stadtfest 15.000 €, OT Wessin 1.000 €, Adventssingen 3.600 €, Senioren 4.700 €, Senioren-/Behindertenbeirat 1.000 €, Bauernmarkt 1.500 € und ein Jugendforum von 5.000 €).

Die neue Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bibliothek sieht vor, dass die neue Jahreskarte für Erwachsene ab 18 Jahren von 20 € auf 30 € erhöht und für die Einführung einer Jahreskarte für Partner und Familienangehörige   mit gemeinsamem Wohnsitz mit 40 € berechnet wird. Die Kosten für eine Halbjahreskarte für Erwachsene, die ab dem 1. Juli d.J. erworben wird, belaufen sich auf 15 €, während die einmalige Nutzung für Erwachsene ab 18 Jahren unverändert bleibt bei 2,50 €Das entspricht einer deutlichen Steigerung der Gebühren im Vergleich zur alten Satzung.

Obwohl man hierzu bedenken sollte, dass es ungefähr 70 bis 90 aktive Nutzer in der Stadt Crivitz in den Jahren 2022 bis 2023 existieren. Nach Angaben des Amtes Crivitz und der Begründung für die Gebührensatzung durch die Stadt Crivitz wurde eine Art Vorkalkulation für die Stadt Crivitz erstellt, die besagt, dass im Jahr 2022 mehr als 3000 Leihgaben getätigt wurden. Laut dieser Kalkulation der Stadt Crivitz haben sich aber die Ausleihen für das Jahr 2023 plötzlich und unerwartet auf angeblich 7000 Ausleihungen erhöht, obwohl das Jahr bisher bislang nicht verstrichen ist.

In diesem Kalkulationsbericht der Stadt Crivitz sind für das Jahr 2022 die Personalkosten (22.985,90 €) höher dargestellt, als ursprünglich im Haushaltsplan 2022 insgesamt (Gesamtkosten =Personal + Sachkosten) vorgesehen wurden. Die Gesamtkosten für 2022 wurden in Höhe von 21.800 € geplant. Obwohl die Gesamtkosten für das Jahr 2023 im Haushaltsplan der Stadt Crivitz mit 28.200 € als bindend veranschlagt wurden, sollen lediglich 25.715,53 € verbraucht worden sein und davon die Personalausgaben nur mit 23.415,53 €?

Da es wahrscheinlich nicht möglich ist, zu überprüfen, ob und unter welchen Umständen diese Kalkulation durchgeführt wurde, dient sie einzig dazu, die Erhöhungen der Bibliotheksgebühren und die Anzahl der Mitarbeiter sowie den damit verbundenen Aufwand zu rechtfertigen. Um zu gewährleisten, dass eine Entscheidung in der Stadtvertretung bezüglich der Benutzungs- und Gebührenordnung stimmig ist. Eine eindeutige Aussagekraft lässt sich jedoch aus dieser Vorabkalkulation nicht ableiten, da lediglich ein Jahresabschluss 2022 und 2023 als Grundlage dienen kann und dieser voraussichtlich erst in 14 Monaten vorliegen wird.

Wirklich gut ist die Internetnutzung, die durch den PC-Arbeitsplatz möglich geworden ist und die je angefangene halbe Stunde für die Inhaber der Benutzerkarte – kostenfrei ist. Alle anderen Benutzer zahlen einen Betrag von 0,50 € pro angefangene halbe Stunde.

Es kann festgestellt werden, dass die neue Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bibliothek der Stadt Crivitz bereits erhebliche Kosten für die Nutzer bereithält. Die Frage, ob wir auch im Jahr 2024 noch 90 aktive Nutzer und bis zu 7000 Ausleihen haben werden, sollte mit einer gewissen Spannung im Wahljahr 2024 verfolgt werden.

Kommentar/Resümee

„Bibliotheken rechnen sich nicht, aber sie zahlen sich aus.“   -Anonym-

Die Entscheidung, die neue Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bibliothek der Stadt Crivitz zum jetzigen Zeitpunkt zu beschließen, ist nicht zufällig, sondern basiert auf politischen Erwägungen. Die Verabschiedung des Haushaltsplans für das Jahr 2024 der Stadt Crivitz steht unmittelbar bevor, an diesem Ort findet selbstverständlich auch die Diskussion über den neuen Stellenplan für das Jahr 2024 statt. Da es sich bei der Bibliothek Crivitz um eine sehr defizitäre Haushaltsposition handelt, muss zumindest ein Versuch unternommen werden, die vielen Investitions- und Personalkosten zu rechtfertigen. Diese Bemühungen sind eine deutliche Verbesserung der Einnahme durch eine Erhöhung der Gebühren.

Hierbei handelt es sich immer um ein Verlust, der vom Steuerzahler getragen werden muss, falls noch genügend Geld in der Stadtkasse in der Zukunft vorhanden sein sollte.

Teil 4-Arroganz der Macht! Geheimnistuerei um Themen auf öffentlichen Sitzungen, die im öffentlichen Interesse liegen, aber als nicht öffentlich deklariert werden!

16.Okt.-2023/P-headli.-cont.-red./307[163(38-22)]/CLA-144/85-2023

Es ist die überwiegende Praxis von den derzeitigen Gewählten in anderen Kommunen, dass heikle und unliebsame Themen in der Kommunalpolitik, die für Diskussionen oder Fragen bei Besuchern auf Sitzungen sorgen könnten, einfach auf die aktuelle Tagesordnung gesetzt werden. Da die überwiegenden Hauptsatzungen der Gemeinden des Amtes Crivitz es vorsehen, dass Bürger und Besucher auf öffentlichen Sitzungen keine Fragen stellen dürfen zu den aktuellen Tagesordnungspunkten, sind sie somit gezwungen zu schweigen. Laut Kommunalverfassung muss dann wirklich der Bürger schweigen. Natürlich ist diese Situation für die Gewählten sehr angenehm, da der Wind nicht so stürmisch von vorn wehen kann und die Problematik mit heiklen Themen damit einfacher geklärt ist.

Es ist in Crivitz ein wenig anders, hier besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Einwohnerfragestunde Fragen zu stellen, Anregungen zugeben und Kritiken zu aktuellen Tagesordnungspunkten zu unterbreiten. Manchmal ist das eine ziemliche Herausforderung für die gewählten oder nachgerückten Mitglieder der Stadtvertretung.  

Angesichts dessen haben die Mehrheitsfraktionen von CWG und die Fraktion DIE LINKE/HEINE seit etwa 4,5 Jahren eine andere Vorgehensweise entwickelt, um solche Debatten zu unterbinden. Anfangs der Wahlperiode war es üblich, den klassischen fragenden und kritischen Aktivbürger bei seinen vortragenden Fragen oder Kritiken permanent zu unterbrechen, um ihn zu verwirren und unglaubwürdig zu machen. Die Bürger wurden in den darauffolgenden Jahren wiederholt unterbrochen, jedoch stets mit dem Hinweis, dass man lediglich Fragen stellen sollte. Das stimmt natürlich nicht.

Laut Kommunalverfassung kann der Bürger Fragen stellen, Hinweise geben und auch Kritik äußern, was schon einige rote Köpfe bei Abgeordneten verursacht hatte. Deshalb praktiziert man nun in Crivitz seit etwa 18 Monaten eine andere Methode, man deklarierte ganz einfach bestimmte Tagesordnungspunkte für nicht öffentlich.

In einigen Crivitzer Sitzungen ist man inzwischen bereits so professionell unterwegs, dass man in einigen Tagesordnungspunkten plötzlich und unerwartet schützenswerte Angaben (also Datenschutz) entdeckt habe und diese erst am Anfang der Sitzungen dann als nicht öffentlich deklariert. Der Bauausschuss (Vorsitzender Alexander Gamm) hat hierzu schon eine sehr perfekte Strategie entwickelt, aber auch die Stadtvertreterversammlung (Leitung Britta Brusch-Gamm) ist im Deklarieren nicht nachlässig. Die Ortsteilvertretung Wessin (Vorsitzender Daniel Itze) muss noch etwas üben, aber man schaut sich schon viel von der Nähe zur Bürgermeisterin ab.

In den vergangenen vier Wochen wurden folgende Themen als nicht öffentlich deklariert. Hier finden Sie nur einige Beispiele:

Der Entwurf für eine neue Friedhofssatzung, die die Gebührensätze berücksichtigt, wurde im Kulturausschuss und im Umweltausschuss erneut nicht öffentlich diskutiert. Das Thema muss so heiß sein, dass man sich nicht trauen kann, es öffentlich zu diskutieren. Zudem wurden die Gebühren bereits vor etwa zwölf Monaten erhöht und die Bestattungsarten geändert. Zu diesem Thema besteht aber ein öffentliches Interesse! Welche legitimen Interessen sollten bei diesem Thema gewahrt werden, um nicht der öffentlichen Wahrnehmung zu unterliegen?

In der Ortsteilvertretung in Wessin wurde die Haushaltsplanung 2024 geheim gehalten. Aber was soll hier so streng geheim sein, dass man darüber nicht öffentlich sprechen darf? Hat sich der Haushalt wirklich so schlecht entwickelt wie sein Ruf? Auch eine Beratung zu Fotovoltaikanlagen würde als nicht öffentlich deklariert?  Die geplanten Fotovoltaikanlagen und die Pläne zur Errichtung sind bekannt und dass die Pläne weiterhin verfolgt werden, ist ebenfalls bekannt. Schon vor Monaten hatte man seit Längerem seine favorisierten Partner in Zusammenarbeit mit Investoren und Firmen ausgewählt und öffentlich benannt.  Also was soll hier noch schützenswert sein, wo bereits alles bekannt gegeben wurde? Gibt es hier eine gewisse Angst vor dem Bürger öffentlich zu debattieren?

Im Rahmen der Bauausschusssitzung wurde über die Abwägung des Bebauungsplanes Nr. 15 (Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel, Teilbereich Crivitz) der Stadt Crivitz nicht öffentlich abgestimmt. In diesem Plan ist vorgesehen, dass auf einer Fläche von ungefähr 149 ha im Teilbereich Wessin zahlreiche Windräder errichtet werden sollen! Es sei jedoch erwähnt, dass der Bauausschuss am 16.02.2023 den Beschluss gefasst hat, das gesamte Verfahren einzustellen. Obwohl die Umstände, unter denen dies geschehen ist, weiterhin ungeklärt sind, bleibt die Angelegenheit weiterhin streng geheim, obwohl es vom öffentlichen Interesse ist. Eine völlige Zustimmung hierzu kann jedoch angenommen werden, da der Vorsitzende das Ergebnis bereits im Stadtblatt angedeutet hat. Es dürfte schwer sein, sich in der jetzigen Situation zu wehren, da sich auch niemand in der Stadtvertretung findet, der sich überhaupt noch beim Thema WINDPARK wehren will.

Folglich wird auch die CDU-Fraktion Crivitz und Umland sich nicht mehr bei dem Thema Wind enthalten können. Sie wird sicherlich sehr wohlwollend zustimmen, denn die Nachfrage und die Aufträge / Umsätze sind eben beim Windgeschäft zu sehr aussichtsreich, um sich zu enthalten oder dagegen zustimmen.

Im Weiteren ging es um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu einem Bauantrag in der Nutzungsänderung von Dauervermietung zur Kurzzeitvermietung. Warum nun in der Friedensstraße Nr.6 plötzlich eine Kurzzeitvermietung in Betracht kommt als eventuell Ferienwohnung (Touristen oder Geschäftsreisende) oder etwas anderem sind unerklärlich und bleiben nicht öffentlich! Eine kurzzeitige Vermietung gilt als kurzzeitig, wenn sie unter sechs Monaten liegt. Daher ist die Dauer des Mietverhältnisses von einem bis sechs Monaten abhängig. Benötigen wir in Crivitz keine Wohnungen mehr für Dauervermietungen? Gibt es in Crivitz keinen Mangel an Wohnungen?

Insgesamt führt das schließlich dazu, dass die Bürgermeisterin erneut eine Lektion aus der Kommunalverfassung zum Thema NICHT Öffentlichkeit verfasst, primär für das sogenannte Stadtblatt, in der sie zwar einige Aspekte öffentlich diskutiert, jedoch darüber hinaus gänzlich unausgewogen reflektiert.

Dort heißt es zum Beispiel: „Es gibt für den Ausschluss der Öffentlichkeit definierte Gründe durch die Kommunalverfassung: “..… „Wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern.“ Das heißt z.B. bei der Preisgestaltung oder internen Daten der Firmen bei Auftragsvergaben, ein Teil der Bauunterlagen bei einem Bauantrag/gemeindlichen Einvernehmen (konkrete Bauzeichnungen, Namen usw.), Personalangelegenheiten, Grundstücksangelegenheiten, Anträge auf Stundung und Erlass usw. „Stadtblatt September 2023

Bedauerlicherweise ist das alles nicht so, wie es dargestellt wurde. Die Hauptsatzung von Crivitz legt fest, dass lediglich in bei Personalangelegenheiten Einzelner, Steuer- und Abgabeangelegenheiten Einzelner, Grundstücksgeschäfte, Vergabe von Aufträgen,die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist. Folglich ist die öffentliche Diskussion bezüglich Bauanträgen, Bauzeichnungen, gemeindlichen Einvernehmen und Grundstücksangelegenheiten öffentlich, was auch in diversen Kommentaren und der Rechtsprechung zur Kommunalverfassung MV bestätigt wurde. Zudem waren dies auch in den letzten Jahren der Veröffentlichungen des Amtes Crivitz gleichsam gängige Praxis. Unter „berechtigte Interessen Einzelner“ fällt in der Regel alles, was auch dem Datenschutz unterliegt. Schwierig ist die Antwort auf die Frage, welche Belange des öffentlichen Wohls höher wiegen als das demokratische Kontrollinteresse. Dies kann nur im Einzelfall entschieden werden.

Es gibt jedoch auch die Meinung, dass die Entscheidung über Aufträge (AUFTRAGSVERGABEN) in öffentlicher Sitzung gefällt werden muss. Dann ist es nicht möglich, die Aufgaben an einen nicht öffentlich tagenden Hauptausschuss zu verteilen.  Das ist auch nicht nötig, denn der Hauptausschuss ist in Crivitz öffentlich. Daher besteht die Möglichkeit, sämtliche dieser Themen öffentlich zu diskutieren! Was ist der Grund, warum man das alles nicht möchte? Zu nennen ist hier sicherlich die Gewährleistung der äußeren Sicherheit, etwa wenn militärische Geheimhaltung ins Spiel kommt. Teilweise wird auch vertreten, dass Auftragsvergaben in öffentlicher Sitzung entschieden werden müssen.

Also ist es möglich! Warum will man das alles nicht?

Kommentar/Resümee

„Die Dinge müssen geheim und im Dunkeln getan werden“. Jean-Claude Juncker!

Ist es wirklich so, dass alles im Dunkeln bleiben muss? Haben einige Leute Angst vor der Kommunikation oder dem Gespräch mit den Bürgern und anderen Meinungen? Es könnte doch auch sein, dass einmal der kritische Aktivbürger mit seiner anderen Meinung Recht hat. Und wenn ja, was ist dann?

Die Darstellung einer Nichtöffentlichkeit zu einem Tagesordnungspunkt wird häufig sehr persönlich und einseitig vom Versammlungsleiter dargestellt und ausgelegt. Die CDU-Opposition Crivitz und Umland folgt meistens den Vorschlägen der Versammlungsleitung zur Nichtöffentlichkeit. Sie scheinen sehr zurückhaltend zu sein, um den Burgfrieden mit der CWG und die LINKE/Heine nicht zu gefährden, da sie keine einheitliche Vorgehensweise definieren und zudem sind fundierte Kenntnisse im Kommunalrecht vonnöten!

Die nächste Sitzung des Bauausschusses am 19. Oktober ist das beste Beispiel dafür, wie man einen Tagesordnungspunkt zur Nichtöffentlichkeit macht. Eigentlich sollte dieser Punkt im Rahmen der Sitzung im Mittelpunkt stehen, nämlich die Haushaltsplanung 2024. Wie reagiert der Versammlungsleiter und Vorsitzende des Ausschusses, Herr Alexander Gamm auf diese Thematik, indem er den betreffenden Punkt in die nicht öffentliche Debatte verschiebt? Er beschreibt diesen Punkt einfach mit den zusätzlichen Worten „Haushaltsplan für 2024 – im Detail, Sachkosten und Personalplanung“, und schon beginnt die Diskussion hierzu im nicht öffentlichen Teil. Es ist das erste Mal seit fünf Jahren, dass dieser Punkt so plötzlich umbenannt wurde. Wahrscheinlich gab es zu viele öffentliche Kritik, die man hier aus dem Weg gehen möchte. Der Bauausschuss kann keine Personalplanung erstellen und kann darüber auch nicht diskutieren, außer dass es sich um die überdimensionierten kommunalen Bauhöfe in Crivitz und Wessin handelt.

Die nicht öffentliche Debatte zum Haushalt 2024 schützt den Bauausschuss davor, über die genauen Zahlen zu sprechen oder tiefe Einblicke in die Investitionen im Jahr 2024 zu geben, die wahrscheinlich nicht mehr möglich sind, da vermutlich kein Geld mehr vorhanden ist. Denn angesichts einer stetig gesunkenen Liquidität, hoher Verschuldung und exorbitanter gestiegener Personalkosten (ca. 125 Mitarbeiter in Crivitz-Tendenz steigend) und Betriebskosten traut man sich nicht, den Bürger im Ausschuss zu genauen Zukunftsplänen zu informieren!

Ist es weiterhin möglich, sich hinter der Kommunalverfassung einfach zu verstecken?

Es wäre erfreulich, wenn die Bürger im kommenden Kommunalwahlkampf 2024 genauer hinschauen würden, um die politischen Strömungen in Crivitz zu analysieren und sich für eine Vielzahl von Parteien zu entscheiden, um die Demokratie neu zu beleben!

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, sagte in seiner Festrede in der Elbphilharmonie am 3.10.2023: „Die Demokratie lebt auf Dauer nur, wenn wir alle miteinander im Gespräch bleiben.“ Harbarth mahnte darüber hinaus „diskursfähig und diskursbereit zu bleiben. Niemand komme ohne Kompromisse aus. In Deutschland sei vieles gut, einiges exzellent, aber manches kann und muss verbessert werden, um auch in Zukunft zu bestehen“.

Teil -3- Die Sache mit dem Geld! Das Thema „Kooperationsvertrag“ zwischen der Ortsgruppe der Volkssolidarität in Crivitz und der Stadt Crivitz erreichte erneut die Stadtvertretung im September 2023!

30.Sept.-2023/P-headli.-cont.-red./282[163(38-22)]/CLA-119/60-2023

Die Angelegenheit rund um die Gründung des nicht eingetragenen Vereins „Vereine Miteinander“ inspiriert durch Mitarbeiter der Institution des Bürgerhauses Crivitz und die jahrelange Verwaltung von Einnahmen aus Veranstaltungen durch die Ortsgruppe der Volkssolidarität ist noch nicht abgeschlossen.

Über Jahre hinweg wurden Einnahmen aus Spenden, Förderungen von der Ehrenamtsstiftung, Einnahmen von Getränkeverkäufen und Verköstigungen bei Stadtfesten und Veranstaltungen sollten durch die Gründung eines nicht eingetragenen Dachverein „Vereine miteinander“, nun plötzlich ca. 9 Monate vor der Kommunalwahl 2024, umgeschichtet und legitimiert werden! 

Wir berichteten darüber, wie aus gewöhnlich gut informierten Kreisen verlautet und zu lesen war. So hieß es in den Mitteilungen: „Die Volkssolidarität hatte sich bereit erklärt, ihr Konto zur Verfügung zu stellen. Diese finanziellen Aktivitäten über ihr Konto laufen zulassen, war eigentlich einmalig als Notlösung gedacht und verträgt sich zu dem auch nicht mit dem Satzungszweck des Vereins.“

Weiter war zu lesen Um jetzt für die Zukunft eine rechtlich sichere Möglichkeit zu schaffen, verfolgen wir die Idee eines sogenannten Dachvereins ohne Eintragung ins Vereinsregister. Wir haben uns im letzten Jahr gefreut, als wir auf die Geldmittel zum Tag der Vereine oder Fest der Vereine zurückgreifen und somit unabhängig sein konnten.“– ……“ Da Jana Nützmann und Ulla Fritzsche auch weiterhin die Organisation übernehmen können, habt ihr als Vereine keine weiteren Belastungen, sondern nur Vorteile.“ „Natürlich muss auch hier eine Satzung erstellt und das Finanzamt einbezogen werden.“

Das Finanzamt wird sicherlich noch Fragen haben, aber darüber wird später mehr zu berichten sein.

Eine unabhängige Stelle hat bestätigt, dass Frau Jana Nützmann (Bürgerhauskoordinatorin laut Stellenausschreibung vom 01.07.2017) ihre Freizeit für gemeinnützige Zwecke einsetzt und zudem Mitinitiatorin von „Vereine Miteinander“ ist. Manchmal sind es die Tätigkeiten als Bürgerhauskoordinatorin, die im Auftrag der Stadt Crivitz und die Aktivitäten im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements in Personalunion wahrgenommen werden. Dies kann für Außenstehende nicht immer eindeutig voneinander zu unterscheiden sein. Es wurde zudem festgestellt, dass die ehrenamtlichen Tätigkeiten außerhalb der tariflichen Arbeitszeiten durchgeführt werden.

An dieser Stelle sei hierzu angemerkt, dass man hiermit wahrscheinlich ausdrücken wollte, dass die beiden Aktivitäten möglicherweise miteinander verschmelzen könnten!? Nun ja, da es für Dritte oder außenstehende Bürger nicht klar ist, welche Aktivitäten die Bürgerhauskoordinatorin nun vorrangig zum Zeitpunkt ausführt, wäre doch eine Voraberklärung mündlich oder schriftlich hilfreich, oder? Merkwürdig hierbei ist, dass der Mailserver der Stadt Crivitz vorrangig verwendet wird, um vorrangig Informationen darzustellen und somit immer der Eindruck einer dienstlichen Institution entsteht. Ist es nicht sinnvoller, die Informationen an die Vereine nach der tariflichen Arbeitszeit von einem anderen Mailserver zu senden?

Wie bereits bekannt und aus gewöhnlich gut informierten Kreisen mitgeteilt wurde, soll die Schankgenehmigung (für den Ausschank von alkoholischen Getränken) für das Stadtfest 2023 in Crivitz vom Vorsitzenden des Kulturausschusses (Herr Jens Raulin – CWG Fraktion) beantragt worden sein. Es ist nicht bekannt, was damit geschah oder wie hoch die Erträge waren, die durch wen auch immer erwirtschaftet wurden. Die Schankgenehmigung oder Schanklizenz bezeichnet im Gaststättenrecht die Erlaubnis (Konzession), in einem Gastronomiebetrieb alkoholische Getränke ausschenken zu dürfen.

So war auch bereits bekannt und angemerkt worden, dass der „Vereine miteinander“ (wahrscheinlich ist die Akteursgruppe gemeint): „immer wieder mit Geld ern umgehen für Werbung, Tag der Vereine, Fest der Vereine etc., die wir z. B. von der Ehrenamtsstiftung, Spenden von Unternehmen (für das Drucken des Vereinshefts) oder auch die Einnahmen vom Getränkeverkauf beim Stadtfest.“ Das merkwürdige hieran ist, dass hier bereits über Jahre Einkünfte existieren, von denen niemand etwas weiß. Wie hoch sind sie und woher stammen sie?

Die zögerliche und anfängliche Opposition (CDU – Crivitz und Umland) stellte diverse Fragen erstmals auf der Sitzung der Stadtvertretung am 26. Juni 2023 zu dem Thema Ortsgruppe Crivitz Volkssolidarität e. V.  Besonders relevant ist ein angeblich existierender KOOPERATIONSVERTRAG mit der Volkssolidarität e. V. und dessen exakter Inhalt. Die Bürgermeisterin bestätigte daraufhin die Existenz eines solchen Vertrags. Ja und noch einmal: Die Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm bestätigte die Existenz eines Kooperationsvertrages zwischen der Stadt Crivitz und der Volkssolidarität e. V. offiziell vor allen Anwesenden in der Sitzung der Stadtvertretung am 26.06.2023.

Jedoch die wiederauftauchende plötzlich Oppositionsmobilität zu diesem Thema, der Fraktion CDU – Crivitz und Umland, auf der jüngsten Stadtvertretersitzung am 4. September 2023 verwunderte doch schon.  Denn erneut stellte diese Fragen und lies zunächst nicht locker. So fragte man, ob es einen Kooperationsvertrag zwischen der Ortsgruppe der Volkssolidarität in Crivitz und der Stadt gab und wann dieser beschlossen wurde und wo dieser jetzt ist? Diese Frage war schon merkwürdig. Denn einige Leute von der Fraktion CDU – Crivitz und Umland sind schon ungefähr 9,5 Jahre in der Stadtvertretung vertreten! Diese müssten doch eigentlich das Thema, die Handhabung zu den Veranstaltungen und die gesamte Problematik eigentlich wissen und deren Inhalt, da sie in den öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzungen immer dabei waren?

Aber dieses Mal verweigerte die Bürgermeisterin jegliche Aussage zu diesen Fragen von der Opposition im öffentlichen Teil der Veranstaltung. So professionell ekelt man einfach die CDU-Opposition ab und diese duldet es einfach und weiß sich nicht einmal zu wehren. An der Mimik der Mehrheitsfraktionen von CWG – Wählergemeinschaft und der Fraktion DIE LINKE/Heine erkannte man ein Gefühl der inneren Genugtuung. Die Bürgermeisterin lehnte es auch weiterhin ab, auf andere Fragen der CDU-Opposition nach der Höhe der Einnahmen aus den Stadtfesten und deren Verbleib einzugehen.

Sie werde darüber nur in der nicht öffentlichen Sitzung der Stadtvertretung Auskunft erteilen. Alles ist wieder streng geheim, obwohl ein solcher Inhalt laut Kommunalverfassung öffentlich beantwortet werden muss.

Es besteht ein öffentliches Interesse an dieser Angelegenheit!

Und so kam es, wie es kommen musste auf der Sitzung der Stadtvertretung am 04.09.2023 wie all die Jahre. Die kurze Flamme der CDU-Opposition erlosch nach einem kurzen Aufleuchten und war nicht mehr zu sehen. Die Angelegenheit wird wie immer streng geheim gehalten und bleibt im Verborgenen, wie all die Jahre in dieser Wahlperiode!

Kommentar/Resümee

Der Eklat breitet sich aus und ist tiefer als ursprünglich angenommen.

Noch einmal zum Verständnis: Im Vorstand der Ortsgruppe Crivitz der Volkssolidarität e. V. ist auch Herr Alexander Gamm derjenige, der sich bekannterweise um die Rechnungen kümmert.Bisher ist nur bekannt, dass ein Kooperationsvertrag mit dem Förderverein Arboretum Crivitz e. V. abgeschlossen wurde, die finanziellen Leistungen von der Stadt Crivitz in Höhe von jährlich ca. 10.000,00 € erhält. Diese finanziellen Leistungen sind keine freiwilligen Leistungen der Stadt Crivitz, sondern müssen immer gezahlt werden, unabhängig davon, welche finanzielle Lage jährlich im Haushalt herrscht. Ein weiterer Beschluss für einen Kooperationsvertrag mit der Volkssolidarität (Ortsgruppe Crivitz) liegt seit 2014 nicht vor, genauer gesagt wurde auch öffentlich nicht bekannt gegeben!

Also, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Die Beteiligten wissen genau, dass die Ortsgruppe Crivitz der Volkssolidarität e. V.  Gelder auf ihrem Konto aus Einnahmen aus Spenden und öffentlichen Veranstaltungen der Initiative „Verein Miteinander“der Vereine“ sammelt. Obwohl man weiß, dass die Handlungen rechtswidrig sind, wird es von den Verantwortlichen seit Jahren so geduldet.

Es ist durchaus skandalös, wenn der Stadtvertreter (Herr Alexander Gamm) und Fraktionsvorsitzender der Fraktion die Linke/HEINE, welcher selbst Mitglied im Vorstand der Volkssolidarität e. V. (Crivitz) ist, permanent zu diesem Thema öffentlich schweigt. Außerdem unterstützt ihn seine Gattin (Bürgermeisterin aus Crivitz). Sie steht ihm bei allen Diskussionen über dieses Thema zur Seite steht, indem sie jegliche Anfragen zu diesem Thema von außen blockiert! Was für eine tolle Kooperation und ein Verstecken hinter der Kommunalverfassung, um bloß nicht persönlich ins schlechte Licht gerückt zu werden im Kommunalwahlkampf!  

Was soll hier verschwiegen und unter den Tisch gekehrt werden?

Welche Schutzwürdigkeit von Angaben soll hier geschützt werden und dient als Begründung für eine Nichtöffentlichkeit?

Welche überwiegenden Belange des öffentlichen Wohls oder Einzelnen erfordern es, alles geheim zu halten?

Wo sind denn nun die Einnahmen aus den Stadtfesten?

Wie viel Geld ist es inzwischen geworden?

Wie aus gewöhnlich gut informierten Kreisen hervorgeht, sollen bis jetzt auf dem Konto des Vereins der Volkssolidarität e. V. noch etwa 4.000 € bis 5.000 € aus den Einnahmen der Initiative „Vereine Miteinander“ bestehen. Schau an, was da alles so vorhanden ist! Die Tatsache, dass die Ortsgruppe Crivitz der Volkssolidarität e. V. die Geldeinnahmen der Akteursgruppe „Vereine miteinander“ auf ihren Konten verwaltet und dazu noch ein Kooperationsvertrag mit der Stadt Crivitz existiert, lässt viele Vermutungen zu und bietet einen Raum für Spekulationen!

Es ist wahrscheinlich, dass diese Angelegenheit auch die zuständigen Behörden in den Ministerien in MV anzieht, frei nach dem Motto: MACHEN statt Mosern.

Das jahrzehntelange Ringen um den Acker- oder Wegrain für den Radweg an der B-321 bis zum Waldschlösschen und den beschlossenen Funkmastbau!

09.Juli-2023/P-headli.-cont.-red./297[163(38-22)]/CLA-134/75-2023

Es sind nur noch wenige Tage, bis der neue Radweg nach ca. 13 Jahren endlich eröffnet wird. Dieser schließt die lange ersehnte Lücke in der Verbindung nach Pinnow. Aber auch mit einem Wermutstropfen für die Bewohner am Waldschlösschen: Ein neuer Funkturm wird Ihnen direkt vor die Nase gesetzt.

Bis 2010 war der Radweg von Crivitz nach Pinnow über Gädebehn und Muschelwitz als „regional bedeutender Radweg“ nur für eine Förderung von 75 % maßgebend. Im Zuge des Kooperationsprojektes „Rad touristisches Netzwerk“ war es im Jahr 2011 plötzlich möglich, aus dem Radlageplan 2009 auszubrechen. Der Bund unterstützte plötzlich den Bau von Radwegen an der Bundesstraße B-321 mit einer finanziellen 90-prozentigen Förderung. Damit war eigentlich der Weg für den Radweg bis zum Waldschlösschen nach Pinnow bereitet. Bis Ende 2013 standen die Verhandlungen mit dem Eigentümer (Bodenerwerb oder Dienstbarkeiten) und dem Planungsverband und der Stadt Crivitz vor dem Abschluss. Im Jahr 2014 wurden die Kommunalwahlen abgehalten und andere Prioritäten wurden gesetzt. Es ist unbestritten, dass die Sanierung der Schule, Kita, Hort und Infrastruktur dringend notwendig ist.

Auch der Planungsverband hat wegen seines andauernden Themas Kapitel 6.5 Windenergie dieses Thema beiseitegeschoben, wie auch die Stadt Crivitz wegen ihres Baus des Ausweichsportplatzes und der LED-Umrüstung ebenfalls betroffen ist. Das war im Jahr 2015 ein Fehler! Auch vonseiten der CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) hätte man das Projekt beherzter und dringlicher führen müssen, mit aller Konsequenz. Dennoch gab es auch im Jahr 2016 Ansätze, die von Bürgern in den Bauausschuss eingebracht wurden, um ein Radwegekonzept innerhalb der Stadt zu fördern. Diese Entscheidung wurde jedoch von der zuständigen Verkehrsbehörde verworfen und schließlich aufgrund der gebundenen finanziellen Mittel in der Stadt Crivitz für die anstehenden Sanierungen Kita + Schule wieder verworfen.

Die Verhandlungen mit den Eigentümern (Bodenerwerb oder Dienstbarkeiten) wurden 2017 wieder aufgenommen, scheiterten jedoch auf der ganzen Linie. War es auf die Kommunikation, das Geld oder auf persönliche Differenzen zurückzuführen? Der Schwerpunkt lag auf der Kommunikation. Dies führte dazu, dass das Projekt bis zum Ende Jahr 2019 in der Schublade lag. Und dann kam das Coronavirus. Der Planungsverband hat im Jahr 2020 eine Untersuchung über die Radwege durchgeführt, die dazu führte, dass die Strecke an der B-321 vordergründig gefördert werden sollte, und zwar vorrangig. Zudem wollte Mitte 2021 ein Netzbetreiber das Funkloch am Waldschlösschen stopfen, da der Breitbandausbau durch den Bund in diesem Bereich noch nicht abgeschlossen ist.

 Also war es eine neue Gelegenheit, mit dem Eigentümer über die Verhandlungen über den Bodenerwerb oder die Dienstbarkeiten auch zum Radweg zu sprechen. Das führte dazu, dass die Stadt Crivitz bereits am 20. Januar 2022 ohne Gegenwehr des Eigentümers für den Standort direkt am Waldschlösschen entschied. Das ist nicht verwunderlich, dass es sich nicht um eine bebaute Fläche handelt, sondern lediglich um teilweise Grünflächen mit waldähnlichem Bewuchs. Der Eigentümer wohnt auch nicht auf diesem Grundstück.

Auf dieser Sitzung waren mehrere Ausschüsse anwesend und fast alle Stadtvertreter im Januar 2022, die über den Standort eines Funkmastes am Waldschlösschen entscheiden sollten, aber gleichzeitig auch über einen Standort zu einem Funkmast im Ortsteil Wessin.  Das war schon alles sehr merkwürdig in dieser Sitzung im Januar. Hier war die Stimmung sehr angespannt, als man sich einstimmig gegen den Standort in Wessin entschied. Es wurden Gründe vorgetragen, die die Reichweite der Immissionen nicht belegt und die Vereinbarkeit mit den Zug- und Rastvögeln nicht untersucht wurden, auch sind keine alternativen Standorte untersucht worden. Daher muss man ablehnen.

Im Gegensatz zu dem Standort am Waldschlösschen, wurde hier die Abstimmung sehr trocken und kurz gehalten, was zu einer schnellen Einigung führte. Irgendwelche Unterlagen zu Immission oder Naturschutz oder Abstand zur Wohnbebauung lagen hier genauso nicht vor, sie wurden aber auch nicht merkwürdigerweise nachgefragt von den Stadtvertretern. Es war als Beobachter auch etwas unverständlich und geheimnisvoll zu spüren, als ob Absprachen beliebiger Art vorher getroffen worden wären. Dieser Standort am Waldschlösschen ist eigentlich dichter an der Wohnbebauung als der in Wessin?

Schon damals war es in aller Munde, dass ein Verkauf des Hotels bevorstand. Nachdem der Eigentümerwechsel stattgefunden hatte Mitte 2022, wurde auch eine Nutzungsänderung für das Waldschlösschen vorgenommen, die jedoch von den neuen Eigentümern zurückgezogen wurde.

Und so kam es, wie es kommen musste! So blieb man also dabei, sich zu fragen, was zuerst 2022 am Waldschlösschen kommt.

 Ist es der Radweg oder der Funkmast? Die Arbeiten und Baupreise haben sich verändert und es dauerte etwas länger, aber sind kurz vor dem Abschluss im Juli 2023. Also wollten wir eigentlich eine Reportage über den neuen Radweg und die Verträglichkeit der Eigentümer mit dem neuen, Funkmast machen, der bestimmt bald gebaut wird. Wir mussten feststellen, dass selbst die Nachbarn völlig überrascht waren, als sie von den Bauvorhaben hörten.

Es sah so aus, als ob die Informationen für sie eine absolute Neuheit wären. Es wurde nun endlich klar, welches Grundstück nun die langen (ca. 13 Jahre) Verhandlungen zum Radweg auslöste bei der Stadt Crivitz. Hier handelt es sich um das gleiche Grundstück, auf dem der Funkmast errichtet werden soll und welches nicht bewohnt ist.

So ist zu hören gewesen, dass es gemeinsame Absprachen/Gespräche mit der Stadt Crivitz und den Eigentümern über den Funkmast und den Wegrain für den neuen Radweg gegeben hat. Dies ist jedoch bereits vor etwa 13 Monaten geschehen. Der Eigentümer hat sich nicht mit den Nachbarn in Verbindung gesetzt zu diesem Thema und auch die Stadt Crivitz hat nicht ausreichend mit allen Anwohnern von Waldschlösschen gesprochen.

Indessen müssen wohl alle Nachbarn mit dem Funkmast leben, um das „Gemeinwohl“ zu stärken, damit jeder von uns kein Funkloch mehr hat am Waldschlösschen.

Eine frühzeitige, transparente Darstellung von kommunalen Entscheidungen hätte die betroffenen Bürger besser auf die Belastungen vorbereitet. Außerdem müssen die Betroffenen auch steigende Belastungen in ihrer Lebensqualität in Kauf nehmen, um zum Allgemeinwohl beizutragen, dass nun kein Funkloch mehr am Waldschlösschen herrscht. Die Aufregung ist bereits bei den angrenzenden Eigentümern zu spüren. Niemand hätte damit gerechnet.

Der normale Bürger wird hierüber nur in Halbsätzen informiert, und wenn überhaupt bleibt alles wie immer in einem streng geschützten, nicht öffentlichen Bereich liegen. Vielleicht ist es so, dass man alles im Internet veröffentlicht, weil man ja damit seine Pflicht und Schuld erfüllt hat und so kann man sich schön hinter seiner eigentlichen Bringschuld verstecken. Nur, um keine Diskussionen mit den Bürgern über unangenehme Entscheidungen führen zu müssen.

So ist man es ja seit Jahren gewohnt, die Transparenz nicht die Stärke der Mehrheitsfraktionen der Wählergemeinschaft CWG – Crivitz und die LINKE/HEINE. Aber der Bürger muss nun die Belastungen tragen, und dann muss der Steuerzahler die Kosten zahlen. Auch die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) als Opposition hat sich bei dieser Entscheidung am Waldschlösschen nicht mit Ruhm bekleckert, sie hat auch ohne zu prüfen zugestimmt. Wer weiß, warum und mit welchen Hintergründen?

Außer demjenigen, der seit über 13 Jahren immer wieder zögerte, seinen Wegrain für den Radweg zur Verfügung zu stellen. Nur mit der Maßgabe, dass es neben dem Radweg auch noch einen Funkturm hinzugefügt wird in diesem Bereich, an dem man sich ebenfalls verdient. Das Kuriose ist, dass gerade derjenige Eigentümer in diesem Bereich nicht wohnt, sondern nur sein Land hat, aber einen regen Kontakt zu seinen Nachbarn hat.  Vielleicht hat er aus Charme geschwiegen, weil er wahrscheinlich wusste, dass die Nachbarschaft nicht mehr so geradlinig verlaufen würde, wenn er sich offenbarte.

Was bedeutet dies für uns Bürger?

Bürgerbeteiligung beginnt also mit einer transparenten Informationspolitik für die Gesamtheit der politischen Entscheidungen auf der Ebene einer Kommune. Diese Informationen sollten aber keine Holschuld des einzelnen Bürgers sein, sondern sind auch eine Bringschuld von der jeweiligen Stadt – und Gemeindevertretung, sowie der zuständigen Amtsverwaltung.

Teil – 2 – Die Sache mit dem Geld! Der Entwurf der Gründungssatzung für den Dachverein „Vereine miteinander“ ist bereits ausgeteilt worden! Der Vorstand wurde bereits handverlesen aus der bestehenden Akteursgruppe vorgeschlagen!

29.Juni-2023/P-headli.-cont.-red./293[163(38-22)]/CLA-130/71-2023

Nachdem wir über die Einladung zu der Vereinsgründung eines nicht eingetragenen Dachverein „Vereine miteinander“ von der Bürgerhauskoordinatorin berichtet hatten, kam es unmittelbar zu weiteren Mitteilungen an die Redaktion. Auch erstaunlicherweise aus den Reihen der Mehrheitsfraktionen von CWG – Crivitz und die LINKE, dass die Gründung bereits unmittelbar erfolgen soll.

Wie uns ebenfalls aus gewöhnlich gut informierten Kreisen mitgeteilt wurde, soll die Schankgenehmigung (für den Ausschank von Getränken) für das Stadtfest 2023 in Crivitz vom Vorsitzenden des Kulturausschusses (Herr Jens Raulin – CWG Fraktion) beantragt worden sein. Es ist nicht bekannt, was damit geschah oder wie hoch die Erträge waren, die durch wen auch immer erwirtschaftet wurden. Die Schankgenehmigung oder Schanklizenz bezeichnet im Gaststättenrecht die Erlaubnis (Konzession), in einem Gastronomiebetrieb alkoholische Getränke ausschenken zu dürfen.

Auch einige Abgeordnete der Opposition (CDU – Crivitz und Umland) stellten diverse Fragen auf der letzten Stadtvertretersitzung am 26.06.2023 zum Thema Ortsgruppe Crivitz Volkssolidarität e. V.  Insbesondere zum angeblich existierenden KOOPERATIONSVERTRAG mit der Ortsgruppe Crivitz Volkssolidarität e. V. und dem genauen Inhalt. Daraufhin wurde die Existenz eines Vertrages oder einer Vereinbarung im öffentlichen Teil bestätigt, aber eine konkrete Antwort durch die Bürgermeisterin im öffentlichen Teil abgelehnt. Sie werde darüber nur in der nicht öffentlichen Sitzung der Stadtvertretung Auskunft erteilen. Alles ist wieder streng geheim, obwohl ein solcher Inhalt laut Kommunalverfassung öffentlich beantwortet werden muss.Noch einmal zum Verständnis: Im Vorstand der Ortsgruppe Crivitz der Volkssolidarität e. V. ist Frau Barbara Borchardt die Vorsitzende und Herr Alexander Gamm derjenige, der sich bekannterweise um die Rechnungen kümmert.

Bisher ist nur bekannt, dass ein Kooperationsvertrag mit dem Förderverein Arboretum Crivitz e. V. abgeschlossen wurde, die finanziellen Leistungen von der Stadt Crivitz in Höhe von jährlich ca. 10.000,00 € erhält.  Diese finanziellen Leistungen sind keine freiwilligen Leistungen der Stadt Crivitz, sondern müssen immer gezahlt werden, unabhängig davon, welche finanzielle Lage jährlich im Haushalt herrscht.

Zwei Treffen zu der Vereinsgründung fanden statt, bei denen die Vereine der Stadt Crivitz eingeladen wurden. Beim ersten Treffen wurde ein Satzungsentwurf präsentiert, und es bestand auch schon völlige Klarheit über die Besetzung des zukünftigen Vorstandes. In einem zweiten Treffen im Juni wurde es schon etwas deutlicher, aber der Druck zur Eile von Entscheidungen wurde immer größer und deutlicher. Wer Schatzmeister sein wird, lässt sich bestimmt bald deutlich erkennen.

Was macht für gewöhnlich ein Dachverein?

Ein Dachverein ist ein Zusammenschluss von mehreren Vereinen, die ihre Interessen bündeln und auf einer höheren Ebene vertreten lassen. Ein Dachverein kann auch als Dachorganisation bezeichnet werden.

Die Vorteile eines Dachvereins sind:

•             Die Möglichkeit, die Interessen der Mitglieder auf einer höheren Ebene zu vertreten.

•             Die Möglichkeit, Ressourcen und Erfahrungen zu teilen.

•             Die Möglichkeit, gemeinsame Projekte durchzuführen.

•             Die Möglichkeit, die Mitglieder der einzelnen Vereine besser zu vernetzen.

Die Nachteile eines Dachvereins sind:

•             Der Verlust der Unabhängigkeit der einzelnen Vereine.

•             Die Gefahr von Konflikten zwischen den einzelnen Vereinen.

             Der erhöhte Verwaltungsaufwand.

•             Bei einer Nichteintragung kommt die Haftung der Handelnden selbst noch hinzu.

Die Satzung ist ein wichtiger Bestandteil der Gründung eines Dachvereins. In der Satzung werden die Ziele des Vereins festgelegt und die Rechte und Pflichten der Mitglieder definiert. Die Satzung muss auch die Beziehungen zwischen dem Dachverein und den einzelnen Vereinen regeln. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Satzung alle notwendigen Informationen enthält und sie von allen Mitgliedern des Dachvereins akzeptiert wird. Die Einbindung der anderen Vereine ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt bei der Gründung eines Dachvereins. Es ist wichtig sicherzustellen, dass alle beteiligten Vereine ihre Interessen vertreten sehen und sie in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, besteht darin, Vertreter der einzelnen Vereine in den Vorstand des Dachvereins zu berufen.

Was sagt denn nun die ersten Entwürfe der Stadt Crivitz Satzung aus?

Es ist schon erstaunlich, dass der nicht eingetragene Verein „ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke“ verfolgen will, aber auch gleichzeitig „eigenwirtschaftliche Zwecke“ tätig sein möchte. Das Finanzamt dürfte sich auch für die Herkunft der Mittel und deren Verwendung interessieren, aber um eine Zahlung der Körperschaftssteuer wird es wohl nicht herumkommen. Dass der Vorstand die Aufnahme von Mitgliedern ohne Begründung ablehnen kann und dagegen keine Rechtsmittel zulässt, zeigt den Geist des Zusammenschlusses. Ein Jahresbeitrag von 12,00 € ist sicherlich nicht ausreichend, um die vielen teuren Projekte zu finanzieren. Dies ist lediglich eine Makulatur zur Außendarstellung. Ähnlich wie der Aufnahme von Mitgliedern erhält der Vorstand auch bei Ausschluss alle Rechte und kann unerwünschte oder Mitglieder, die unzumutbar erscheinen, sofort ausschließen. Was für ein Machtmittel! Die Selbstlosigkeit in der Konstruktion des gesamten Anliegens zeigt sich darin, dass der Vorstand für 840,00 € nur tätig sein will oder mehr!

Dass die Beschlussfähigkeit einer Mitgliederversammlung gilt, unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder, ist eine erstaunliche Darbietung eines Machtgefüges und hat eigentlich wenig mit Demokratie zu tun. Die Verpflichtung der Mitglieder „die Ziele und Interessen des Vereins zu unterstützen sowie die Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane zu befolgen“ zeigt eigentlich die Allmacht des Dachvereins und den Befehlston, der dahintersteckt.

Der Satzungsentwurf zeigt sehr deutlich, wohin die Reise gehen soll, hier sollen die Interessen der Mitglieder auf einer ganz, ganz hohen Ebene vertreten werden, aber bestimmt nicht gemeinsam.

Der vorliegende Satzungsentwurf stellt eine Entmachtung der einzelnen Vereine dar. Die Unabhängigkeit des Einzelnen wird verloren gehen.

Die Idee, wie sie vielleicht ursprünglich gedacht war, zeigt ein völlig anderes Bild durch den vorliegenden Satzungsentwurf ohne Eintragung. Diese Konstruktion eines Machtgefüges wird nur wenig Zustimmung finden, außer einige wenige Getreue.

Ein DACHVEREIN als nicht eingetragener Verein hat den Vorteil einer schnellen und unbürokratischen Gründung, da weniger Gründungsmitglieder und keine Bestätigung der Gründung durch einen Notar benötigt werden. Ohne Eintragung ist ein Verein keine juristische Person, verfügt über kein Vereinsvermögen und gehört stets der Mitgliedergemeinschaft. Das bedeutet, dass das Vermögen des Vereins den Mitgliedern gehört und nicht dem Verein selbst. Ein nicht eingetragener Verein kann auch nicht als Vertragspartner auftreten.

Ein nicht eingetragener Verein hat keine eigene Rechtsfähigkeit, daher haften grundsätzlich alle Mitglieder gemeinsam. Gemäß § 54 BGB haftet der Handelnde einem Dritten gegenüber persönlich aus einem Rechtsgeschäft, das im Namen eines nicht rechtsfähigen Vereins vorgenommen wird. Wie beim eingetragenen Verein empfiehlt sich ein Versicherungsschutz, der Haftungsrisiken minimiert.

Die Tatsache, dass die Ortsgruppe Crivitz der Volkssolidarität e.V. die Geldeinnahmen der Akteursgruppe „Vereine miteinander“ auf ihren Konten verwaltet, dürfte nicht nur einige Aufsichtsbehörden interessieren, sondern bald auch das zuständige Finanzamt!

Teil – 1- Die Sache mit dem Geld!  Die Bürgerhauskoordinatorin lud im Mai und Juni als „Institution“ zur Errichtung und Gründung einer nicht eingetragenen Dachorganisation für alle Crivitzer Vereine ein?

28.Juni-2023/P-headli.-cont.-red./292[163(38-22)]/CLA-129/70-2023

Über Jahre hinweg Einnahmen aus Spenden, Förderungen von der Ehrenamtsstiftung, Eintrittskartengelder zum Fest der Vereine und Getränkeverkauf bei Stadtfesten sollen durch die Gründung eines nicht eingetragenen Dachverein „Vereine miteinander“, nun plötzlich 11 vor der Kommunalwahl 2024, umgeschichtet und legitimiert werden!  Wir berichten hierzu, wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen verlautet wurde und zu lesen ist (dazu liegen der Redaktion entsprechende Schriftstücke vor).

Was ist eigentlich das Thema?

Zweimal lud die Bürgerhauskoordinatorin Frau Jana Nützmann die Vereine der Stadt Crivitz ein, um eine Vereinsgründung zu behandeln.

Weshalb lädt die Bürgerhauskoordinatorin als Angestellte der Stadt Crivitz ein? Auch einige Abgeordnete der Opposition (CDU – Crivitz und Umland) stellten diese Frage auf der letzten Stadtvertretersitzung am 26.06.2023. Schnell und schmallippig erhielten Sie die Antwort von Herrn Andreas Rüß (Fraktionsvorsitzender der CWG – Crivitz): Frau Nützmann kocht nicht nur Kaffee für die Bürgermeisterin, sondern hat auch noch andere Aufgaben.“ Dies ist ein Satz, der eine sehr weitreichende Aussage enthält.

In der Tat zu den Aufgaben gehören laut der öffentlichen Stellenausschreibung 2017 gehören: – Erstellen von Briefen, Tabellen, Flyern, Dokumentationen; Betreuung der Bibliothek; Zuarbeiten und Hilfe bei der Ausrichtung von öffentlichen Veranstaltungen; Unterstützung und Entwicklung der Jugendarbeit im Bürgerhaus; Betreuung der Seniorengruppen; Betreuung der städtischen Gemeindehäuser und die Weiterentwicklung des Bürgerhauses für die künftigen Nutzungen.

Ist es nun doch eine städtische Aufgabe? Die Bürgermeisterin Frau Brusch Gamm stellte klar auf der vergangenen Sitzung, dass dies nicht die Aufgabe der Stadt Crivitz und deren Ausschüsse ist, sondern hier gibt es eine Akteursgruppe, der „Vereine miteinander“, die sich engagieren. Indessen also wurde die Verwirrung größer und Kopfschütteln bei einigen auf der Sitzung am 26.06.2023.

So wirbt doch aber auch die Akteursgruppe „Verein miteinander“ mit dem LOGO der Stadt Crivitz in der Öffentlichkeit und gegenüber Dritten und nutzt die Räumlichkeiten im Bürgerhaus. Eine Angestellte der Stadt Crivitz lädt alle Vereine zu einer Vereinsgründung ein und ebenso diskutierte der Kulturausschuss am 18.04.2022, wo es um den Ball der Vereine am 22. Oktober 2022 ging, um eine sogenannte Erhebung von Eintrittsgeldern. Zitat: „Ohne Eintritt wird es auch in diesem Jahr nicht machbar sein“ so laut Protokoll.

Also doch eine städtische Angelegenheit? Eigentlich schon, aber wieder nicht.

Die sogenannte Akteursgruppe zu der auch die Bürgerhauskoordinatorin der Stadt Crivitz Frau Jana Nützmann und Frau Ursula Fritzsche (stellv. Vorsitzende Senioren- und Behindertenbeirates) gehört, setzen sich plötzlich seit ca. 6 Wochen permanent ein für die Gründung eines nicht eingetragenen Dachverein, und zwar so schnell wie möglich.

Warum diese Eile? Warum also diese ständige Ablehnung, dass die Stadt nicht mit der Akteursgruppe zu tun habe, während gleichzeitig alles koordiniert wird?

So ist zu lesen in der Einladung, dass der „Vereine miteinander“ (wahrscheinlich ist die Akteursgruppe gemeint): „immer wieder mit Geldern umgehen für Werbung, Tag der Vereine, Fest der Vereine etc., die wir z. B. von der Ehrenamtsstiftung, Spenden von Unternehmen (für das Drucken des Vereinshefts) oder auch die Einnahmen vom Getränkeverkauf beim Stadtfest.“

Das merkwürdige hieran ist, dass hier bereits über Jahre Einkünfte existieren, von denen niemand etwas weiß. Wie hoch sind sie und woher stammen sie? Wie kann eine Förderung durch die Ehrenamtstiftung gewährt werden, wenn der Dachverein „Vereine miteinander“ noch nicht existiert? Welche Personen haben diese Förderung beantragt? Zu welchem Projekt wurde, durch wen, etwas beantragt? Und um wie viel Fördermittel handelt es sich?

So heißt es weiter in der Einladung: „Die Volkssolidarität hatte sich bereit erklärt, ihr Konto zur Verfügung zu stellen. Diese finanziellen Aktivitäten über ihr Konto laufen zulassen, war eigentlich einmalig als Notlösung gedacht und verträgt sich zu dem auch nicht mit dem Satzungszweck des Vereins.Weiter ist zu lesen – „Um jetzt für die Zukunft eine rechtlich sichere Möglichkeit zu schaffen, verfolgen wir die Idee eines sogenannten Dachvereins ohne Eintragung ins Vereinsregister. Wir haben uns im letzten Jahr gefreut, als wir auf die Geldmittel zum Tag der Vereine oder Fest der Vereine zurückgreifen und somit unabhängig sein konnten. In Zukunft können wir uns auch vorstellen, gemeinsame Anschaffungen zu tätigen, die Vereine anderweitig zu unterstützen etc. Es hängt davon ab, was wir uns in die Satzung schreiben – was und wie wir dieses Vereinsleben gestalten wollen. Da Jana Nützmann und Ulla Fritzsche auch weiterhin die Organisation übernehmen können, habt ihr als Vereine keine weiteren Belastungen, sondern nur Vorteile.“Natürlich muss auch hier eine Satzung erstellt und das Finanzamt einbezogen werden.“

Das Finanzamt wird sicherlich bald einbezogen und sicherlich etwas tiefer als geplant.  Es werden sich sicherlich noch weitere Fragen stellen! Hier stellt sich auch die Frage, wer hier eine Erlaubnis zum Verkauf der Getränke hatte. Wo sind die Einnahmen in der Zwischenzeit? Also, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Die Beteiligten wissen genau, dass die Ortsgruppe Crivitz der Volkssolidarität e. V.  Gelder auf ihrem Konto aus Einnahmen aus Spenden und öffentlichen Veranstaltungen der Initiative „Vereine miteinander“ sammelt. Obwohl man weiß, dass die Handlungen rechtswidrig sind und gegen die Satzung des Vereins (Volkssolidarität) verstoßen, wird es von den Verantwortlichen seit Jahren so geduldet.

Man muss auch an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass die Ortsgruppe Crivitz der Volkssolidarität e. V. seit 2016 jährlich freiwillige Leistung in Höhe von 800,00 € erhält, von der Stadt Crivitz. Diese Mittel sollen dazu dienen, monatliche Veranstaltungen zu organisieren oder die Frauentagsfeier, das Herbstfest, die Weihnachtsfeier, die Tagesausflüge und den Kaffeeklatsch zu fördern. (Siehe die Beschlüsse der Stadt Crivitz).  Seit drei Jahren ist es nicht mehr erforderlich, die Art der Verwendung des Geldes gegenüber der Stadt Crivitz nachzuweisen. Die Mehrheitsfraktionen die LINKE/Heine und der CWG-Fraktion haben dies für alle Vereine so gewollt und mehrheitlich beschlossen.

Wie uns aus gewöhnlich gut informierten Kreisen mitgeteilt wurde, fand die letzte Veranstaltung am 19.06.2023 statt. Hier wurde von dem Mitglied des Vorstandes der Ortsgruppe Crivitz der Volkssolidarität e. V. Herrn Alexander Gamm verlautet, dass er sich insbesondere um die Rechnungen in der Ortsgruppe Crivitz kümmert. Bis jetzt sollen auf dem Konto des Vereins der Volkssolidarität noch etwa 4.000 bis 5.000 € aus den Einnahmen der Initiative Vereine miteinander bestehen.

Schau an, was da alles so geparkt ist!

Es klingt unglaublich, aber es wurde uns tatsächlich so berichtet!

Alle weiteren Informationen und mehr zu den Entwürfen der Satzungen, Inhalten, den durchgeführten Veranstaltungen und Kommentaren sind demnächst auf der gleichen Welle im Teil 2- zu lesen! Der ausführliche Kommentar zu diesem Thema wird im Teil 2 abschließend behandelt.

Teil-3 – Der Drang, Macht und Kontrolle zu erlangen, ist groß. Sommerzeit ist Hochsaison in Crivitz – bei Vergaben hat die Bürgermeisterin immer die Nase vorn!

12.Juni-2023/P-headli.-cont.-red./286[163(38-22)]/CLA-123/64-2023

Die Bürgermeisterin ist so unruhig, da sie seit 2019 die Schulbuchvergaben und Arbeitsheftebeschaffung für die Schuljahre immer wieder selbst in die Hand nehmen will. Wie in den vergangenen Jahren kann sie nicht einmal 14 Tage warten, bis die nächste turnusmäßige Sitzung der Stadtvertretung Crivitz stattfindet, und lässt sich wieder einmal vorzeitig vier neue Vollmachten für ERMÄCHTIGUNGEN vom beschließenden Hauptausschuss erteilen. Damit sie die Schulbuchvergaben und Arbeitsheftebeschaffung unter ihrer eigenen Kontrolle hat. Die Bürgermeisterin hat sich seit 2019 in 27 Beschlüssen die Erteilung von Ermächtigungen zur Vergabe von Aufträgen erteilen lassen.

Das Erstaunliche dabei ist, dass einige der Ermächtigungen, die auf der Basis von freihändigen Vergaben erteilt wurden, ohne Angabe von Gründen endeten. Etwa 30 % dieser Ermächtigungen betreffen die Schulbuchvergabe und die Beschaffung von Arbeitsheften. Zur Handhabung für diese Aufgaben wurde bewusst durch die Mehrheitsfraktionen ([WG] Wählergemeinschaft CWG – Crivitz und die LINKE/Heine) die Hauptsatzung eigens geändert, um die Befugnisse der Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm (WG-Fraktion CWG – Crivitz) massiv zu erweitern.

So wurde eigens dafür 2022 die neue Änderung der Hauptsatzung bekannt gegeben, wonach die Bürgermeisterin eigenständig Entscheidungen treffen kann, bis zu einer Wertgrenze von 5.000 € bei Verträgen und einmaligen Dienstleistungen und bis 1.000 € bei wiederkehrenden Leistungen pro Monat. Es gab seit der deutschen Wiedervereinigung keinen Bürgermeister in Crivitz, der so viel Entscheidungsgewalt besaß über finanzielle Mittel, um Aufträge ohne Kontrolle durch demokratische Gremien zu vergeben.

Erstaunlich ist natürlich auch, dass bei der Schulbuchvergabe und bei der Beschaffung von Arbeitsheften die Vergaben fast alle freihändig erfolgten und dass diese Summen dafür einfach in mehrere kleinen Lose aufgeteilt wurden. Wie derzeit in den einzelnen Losen von 5.200 €,12.700 €,7.800 € und 11.100 €. Bei der Durchführung der freihändigen Vergabe wenden sich Auftraggeber an mehrere ausgewählten Unternehmen und fordern zu einer Angebotsabgabe auf. Mit diesen verhandelt er dann über die festgesetzten Auftragsbedingungen hinsichtlich Preises und Leistung. Im Unterschwellenbereich, was hier überwiegend die Anwendung findet, regeln Wertgrenzen, ob eine freihändige Vergabe gesetzlich erlaubt ist.

Bei einem Auftragswert nur bis zu 10.000 € können ohne Angabe von Gründen und Erklärungen freihändig vergeben werden. Für Liefer- und Dienstleistungen liegt der Schwellenwert für eine freihändige Vergabe bei 20.000 €. Eine Direktvergabe ist nach § 14 VgV möglich, wenn zwingende und dringende unvorhersehbare Gründe vorliegen, sodass die Mindestfristen nicht eingehalten werden können. Oft wurde dieser Grund dafür verwendet, um die Handhabung zu rechtfertigen, wie auch in der aktuellen Begründung, um die Vergabe zeitlich unabhängig von den Sitzungen planen zu können.

Die Aufträge wurden in der Regel von der CONCORDIS Jahn & Windisch GmbH (Gesellschafter: Sven Jahn und Uwe Windisch) in Wessin OT von Crivitz ausgeführt, welche sich bei den Serviceleistungen durchsetzen konnte.

Das Buchpreisbindungsgesetz schreibt in § 7 Abs. 3 vor, dass die Nachlässe für Schulbücher für den Schulunterricht, die zu Eigentum der öffentlichen Hand im Rahmen einer Sammelbestellung angeschafft werden, gewährt werden müssen. Bei einer Auftragsmenge von 25.000,00 € oder weniger erhalten man einen Rabatt von 8 bis 13 % und bei einer Auftragsmenge von 25.000,00 € oder mehr einen Rabatt von 13 bis 15 %. Bei Bestellwerten von unter 25.000, 40.000 bzw. 50.000 €, ist häufig eine, auf den örtlichen Buchhandel, beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb vorgesehen. Innerhalb der sogenannten „Kleinstaufträgen“ kann auf das förmliche Verfahren oft verzichtet werden, da es sich um Aufträge mit einem Wert von unter 25.000 € handelt. Es kann auch eine freihändige Vergabe erfolgen.

Ortsansässige Buchhandlungen haben gegenüber nicht ortsansässigen keinen Vorteil, jedenfalls sagt das Gesetz, dass es ausdrücklich verbietet, ortsansässige Händler gegenüber Ortsfremden zu bevorzugen. Die Ortsansässigkeit eines Bieters in der Stadt oder im Landkreis ist für sich genommen kein objektives Zuschlagskriterium. Die Kommune darf keine Bieter bevorzugen, die für die Abwicklung des Schulbuchauftrages besonders geeignet erscheinen. Auch ein mögliches „Mehr an Eignung“ darf bei der Eignungsprüfung und der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden.

Die meisten Auftraggeber der öffentlichen Hand meinen, dass ein „Vor-Ort-Service“ oder ein Ansprechpartner vor Ort für die Beschaffung von Schulbüchern nicht erforderlich ist. Sie bewerten die Serviceleistungen nicht ortsansässiger Buchhändler höher als die von ortsansässigen. Nur durch zusätzliche Angebote für den Kundendienst und die Serviceleistungen wie die Einsortierhilfe, Etikettierung, die Folierung von Schulbüchern oder auch die Entsorgung von alten Schulbüchern kann man besonders überzeugen.

Wir dürfen gespannt sein, wie das Rennen, das zwingend im Jahr 2023 stattfindet und durch eine Ermächtigung und eine freihändige Vergabe gekennzeichnet ist, verläuft!

Die Arroganz der Macht und die Bequemlichkeit, die von ihr ausgeht! Die Arroganz, die mit Macht einhergeht, und die Bequemlichkeit, die sie mit sich bringt.

Der Grundtenor des Handelns und Wirkens der CWG und LINKE erstreckt sich seit ca. 49 Monaten auf die Erweiterung/Erteilung von „Ermächtigungen“ und „Verfügungen“, um Diskussionen sowie eventuelle Einsprüche/Vorbehalte zu Sachverhalten zu vermeiden. Die Ausdehnung der eigenen Herrschaft (72 % Mehrheit) und Einflussnahme auf Vergabeentscheidungen im finanziellen Kernbereiche ist das wesentliche Ziel.

Abgesehen davon, großflächige und teure Bauprojekte zu planen und mit Vergabeverfahren die determinierte einheimische Unternehmerschaft wohlwollend zu fördern, genauer gesagt, die Finanzausgaben im Haushalt zu erhöhen und Rekommunalisierung durchzuführen, gab es kaum Initiativen.

Wie auch in der anstehenden Hauptausschusssitzung am 12.06.2022. Ein wichtiges Thema: Vorab erteilte Ermächtigungen für die Bürgermeisterin von Crivitz zur Beschaffung und Vergabe von Aufträgen!  Die Teilnahme an Wettbewerben im Land und Kreis und die Einreichung von Förderanträgen sowie die Initiativen aus der Antragslyrik sind die eigentlichen Ideengeber.

Die Möglichkeiten, die finanziellen Spielräume eines Bürgermeisters zeitlich begrenzt zu erhöhen, waren innerhalb der Coronapandemie begreiflich, aber nicht für immer. Es würde sonst eine permanente Konzentration der Macht entstehen, die schwer zu beaufsichtigen ist. Das erzeugt Ohnmacht bei allen anderen. Die Verwaltung ist erfreut, da es weniger störende Nachfragen gibt. Kommunale Selbstverwaltung und Kontrolle sieht anders aus.

Es besteht die Möglichkeit, dass der Spielraum für Ansichten, einer eventuellen unangemessenen Begünstigung von Einzelnen oder auch nur ein dahin gehender Eindruck, zunimmt.

Teil 3 – Seit fast 60 Monaten herrscht ein Baukonflikt über den Neubau eines Vierfamilienhauses in der Parchimer Straße 3 in Crivitz! Das Hin und Her um den Bauantrag BA170580.

19.Mai-2023/P-headli.-cont.-red./277[163(38-22)]/CLA-114/55-2023

Insgesamt 13 Sitzungen umfasst das gesamte Prozedere über die vergangenen Jahre. 4 Sitzungen der Stadtvertretung und 9 Sitzungen des Bauausschusses von der Stadt Crivitz. Hinzu kommen noch zahlreiche Änderungen und Anhörungen vom Landkreis LUP sowie Widersprüche der Stadt Crivitz.

Alles begann bereits bei der Antragstellung zum Abbruch des alten Wohngebäudes durch Herrn Peter Diederich aus Kritzkow OT Schlemmin am 16.02.2017.

Es war schon eine bewegende Zeit, die von hitzigen Debatten und Auseinandersetzungen zwischen den Fraktionen und der Stadtvertretung geprägt war. Etwa 90 Tage zuvor wurde in einer hitzigen Debatte mit viel medialem Spektakel mit den mehrheitlichen Stimmen der SPD, CWG – Crivitz, einzelnen Stimmen aus der LINKE und der WG Wessin/Ihde die Gestaltungssatzung der Stadt Crivitz in einer Havarieaktion abgeschafft. Bereits 9 Monate zuvor hatte sich die Fraktion die Linke aufgelöst, nachdem Herr Alexander Gamm einen Antrag auf Abwahl gegen sein damaliges Fraktionsmitglied die LINKE gestellt hatte. Aber bereits 90 Tage später wurde Herr Alexander Gamm selbst aufgrund eines Antrages der CDU-Fraktion abberufen aus sämtlichen Ausschüssen der Crivitzer Stadtvertretung und dem Amtsausschuss Crivitz. Die Abwahl des eigenen Fraktionsmitgliedes die LINKE scheiterte, aber die Abberufung gegen ihn selbst wurde mehrheitlich bestätigt, mit Stimmen der CDU, SPD und WG Wessin/Ihde. So ungefähr war die zugespitzte Lage in dieser Zeit, mit vielen persönlichen Anfeindungen.

Der Antrag auf Abbruch von Herrn Diederich war eigentlich kein großes Thema, aber der Bauausschuss beriet daraufhin erst einmal nicht öffentlich und das gleich zweimal und auch die Stadtvertretung hielt es besser alles im Geheimen zu beraten. Und so wurde endlich im April 2017 bekannt gegeben, dass das gemeindliche Einvernehmen zum Abbruch des Wohngebäudes Parchimer Straße 3 erteilt wurde. Und so weit, so gut. Der Abbruch wurde unmittelbar durchgeführt. Sofort danach, im berüchtigten Monat Mai 2017, stellte der Diederich einen Bauantrag für ein Einfamilienwohnhaus mit Garage in der Parchimer Straße 3 in Crivitz, da man schnell und zügig bauen wollte, und der Architekt und die Bank auch Kosten verursachten. Ab diesem Zeitpunkt nahm das Unglück seinen Lauf.

Im Juli 2017 wurde der Bauantrag erneut im nicht öffentlichen Teil im Bauausschuss beraten. Das gemeindliche Einvernehmen wurde verweigert, da man davon ausging, dass das Bauvorhaben sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche nicht in die nähere Umgebung einfügt. Der Antrag wurde bis 2018 überarbeitet und umfasst nun die Errichtung eines dreigeschossigen Wohn- und Geschäftshauses. Die Garage ist nicht mehr Teil des Antrages. Stattdessen wurde ein Verkaufsraum geplant. Diesmal tagte der Bauausschuss zu diesem Antrag das erste Mal öffentlich. Er wurde erneut im September 2018 abgelehnt, weil das Nachbargrundstück vermutlich mit dem Schornstein und mit dem Dachüberstand überbaut werden würde. Aus brandschutzrechtlicher Sicht ist das Fenster zum Nachbargrundstück nicht zulässig. Daraufhin wurden die Unterlagen 2019 überarbeitet und eine genaue höhenmäßige Einordnung des Neubaus in die bestehende Bebauung dargestellt. Der Bauausschuss und die Stadtvertretung lehnten erneut den Antrag ab. Diesmal mit einer neuen Begründung.  „Das Vorhaben fügt sich mit der Firsthöhe von 11,30 m zwar in die nähere Umgebung ein, jedoch wird die Traufhöhe mit ca. 3 m gegenüber den Nachbargebäuden überschritten. Es entsteht somit der Eindruck eines viergeschossigen Gebäudes. Dieses fügt sich nicht nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise in die nähere Umgebung ein. Das Ortsbild wird dadurch beeinträchtigt“.

Der Landkreis LUP war anderer Meinung. Nach Prüfung der durch den Landkreis LUP vorgebrachten Argumente, können keine neuen Sachverhalte aus der Rechtsprechung hinsichtlich der Traufhöhenfestsetzung entgegengestellt werden. Für den Bereich des Baugrundstücks ist keine Festsetzung für eine höchstzulässige Gebäudehöhe vorhanden, die auf den Schutz des Ortsbildes und die Ortsüblichkeit abzielt„. Aber Hallo! Nun fehlen plötzlich die Festsetzungen der alten Gestaltungssatzung. Somit unterstützte der Landkreis LUP den Bauantrag.

Der Landkreis LUP wollte das rechtswidrig versagte Einvernehmen der Stadt Crivitz ersetzen und die Baugenehmigung erteilen. Die Bauausschussmitglieder und Stadtvertretung protestieren gegen den Bau und sahen ROT! Sie hielten das für eine Verletzung der geltenden Vorschriften.

Das ganze Jahr 2020 wurde verbracht mit gegenseitigen Anhörungen vom Landkreis und der Stadt Crivitz, die sich weigerte, den Antrag zu genehmigen. Sie gab es immer wieder neue Gründe an, warum der Antrag abgelehnt werden müsse.

Das historische Ortsbild darf in diesem Bereich nicht durch einen viergeschossigen Bau „verschandelt“ werden, hieß es plötzlich. Der gewisse Blick entlang der Parchimer Straße und aus Richtung der Rathausstraße / Großen Straße muss bewahrt werden. Die vorhandene Bebauung an der Kreuzung bzw. auf dem Platz ist ortsprägend.“

SO…SO … Unklar ist, wer oder was hier verschandelt werden soll, denn in unmittelbarer Nähe des Bauvorhabens befindet sich auch ein Kaufhaus mit historischer Bedeutung, dessen Umgestaltung zur Abschaffung der Gestaltungssatzung führte.

Auslöser für die Abschaffung der Gestaltungssatzung im Jahr 2016 war der Antrag von Frau Anna Schade am 29.09.2016 auf Freistellung von der Satzung aufgrund des Umbaues des Wohn und Geschäftshauses in der großen Straße mit (des ehemaligen Schlecker-Marktes).

Der Antrag beinhaltete eine Neugestaltung der Fassade bzw. die Öffnung der Fassade für eine innen liegende Terrasse sowie ein verkleinertes Fenster, damit dort künftig ein Kaufhaus wieder entstehen kann, mit unterschiedlichen Angeboten für Crivitz, Umgebung und Touristen.

@ALLRIS®net

Und dann ging es los! Nach langen Auseinandersetzungen innerhalb der Stadtvertretung wurde die Gestaltungssatzung kurze Zeit später mit großer Hilfe der Bürgermeisterin abgeschafft, da diese Satzung nicht mehr zeitgemäß war.

Aufgrund der Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen kam es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung. Der Bauherr überarbeitete daher die Unterlagen und änderte die Dachform und die Firsthöhe und die Fenster usw. erneut. Er legte erneut seinen Antrag 2021 vor. Diesmal intervenierte persönlich die Bürgermeisterin Frau Brusch Gamm, da der Landkreis den Bauvorhaben abschließend genehmigen wollte. Dabei ging es nun um die Firsthöhe, die nur um 0,30 m verringert worden war. Daraufhin wurde der Antrag erneut abgelehnt.

Im Jahr 2022 wurde der Antrag nochmals überarbeitet, und der Bauherr erbat diesmal eine Vorabstimmung über die Planung eines Vierfamilienhauses. Wieder kam es erneut zu kontroversen Diskussionen in Bauzuschuss bezüglich des Einfügens des Gebäudes. Plötzlich musste man das Gefälle des Gehweges beachten werden.

@ALLRIS®net

Der Bauherr änderte die Unterlagen erneut und legte sie dem Bauausschuss im Jahr 2023 zur Entscheidung vor, da die Frist am 02.05.2023 ablief. Diesmal tagte der Bauausschuss nicht öffentlich. Es wurde das anfallende Regenwasser moniert, dass es keine zentrale Einleitung möglich ist.

Nach einer kurzen Recherche im Landkreis LUP stellte sich heraus, dass bis heute keine Baugenehmigung erteilt wurde.

Wieso verhält es sich so bei diesem Grundstück? Welche Hintergründe könnten hier eine Rolle spielen?

Die Baukosten für den Bauherrn dürften sich bis jetzt schon verdoppelt haben. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Man kann nur froh sein, dass der Bauherr bis jetzt noch nicht aufgegeben hat, damit diese Baulücke geschlossen wird.

Einen großen Blumenstrauß wäre vielleicht hilfreich bei der Überreichung der Baugenehmigung 2024 (im Wahljahr), das wäre angebracht – anstatt laufend neue Maßregelungen zu erfinden.

Tarifabschluss im öD 2023 für die Kommunen! Dreist und maßlos oder angemessen? Wer soll das in der Zukunft bezahlen?

24.April-2023/P-headli.-cont.-red./271[163(38-22)]/CLA-108/49-2023

Ist der Abschluss des Tarifvertrages für den TVöD dreist und realitätsfern oder angemessen? Der teuerste Tarifabschluss aller Zeiten! Der Steuerzahler muss es richten! Wird das Geld an anderer Stelle fehlen, etwa für Investitionen in die kommunale Infrastruktur, in Schulen und die Digitalisierung?

Der Tarifabschluss sieht vor:

Inflationsausgleichsgeld von insgesamt 3.000 € in folgenden Teilzahlungen:

-Steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung in Höhe von 1.240 € mit dem Entgelt für Juni 2023

-monatliche steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 € in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024

-Für Auszubildende sollen die Zahlungen jeweils die Hälfte betragen.

Erhöhung der Tabellenentgelte zum 1. März 2024:

@www.bmi.bund.de

Dabei werden in einem ersten Schritt alle Tabellenentgelte um einen Betrag von 200 € angehoben. In einem zweiten Schritt wird der nun erhöhte Betrag noch einmal linear um 5,5 Prozent angehoben.

@www.bmi.bund.de

Prozentual liegen allein die Tabellenerhöhungen – je nach Entgeltgruppen – damit zwischen 8 und 16 Prozent.

@www.bmi.bund.de

Die Erhöhung ist angesichts der Finanzschwäche vieler Kommunen, darunter auch die Stadt Crivitz, eine echte Hausnummer.

Die größten Ausgaben in der Stadt Crivitz sind die Personalaufwendungen und der daraus resultierende neue Stellenplan, da es sich hierbei nicht um einmalige Ausgaben handelt, sondern um wiederkehrende Ausgaben. Diese fixen Kosten werden die Haushalte der Stadt Crivitz in den nächsten Jahren sehr stark belasten und viele Infrastrukturinvestitionen hemmen.

Die Ausgaben für Personal haben sich in den vergangenen vier Jahren drastisch erhöht und belaufen sich auf etwa 4,5Mio.€. Seit 2019 (Personalaufwendungen 3.011.600,00 €) sind die gesamten Personalkosten um 1,5 Millionen Euro gestiegen. Im Vergleich zum Jahr 2015 sind die Personalaufwendungen um ca. 108 % gestiegen, von im Jahr 2014 = 2.253.100,00 € auf ca. 4.500.000,00 € im Jahr 2023.

Aufgrund des aktuellen Tarifergebnisses im ÖD und der noch anstehenden Leistungsverhandlungen sowie durch die Reduzierung der tariflichen Wochenarbeitszeit auf 39 Stunden pro Woche wird mit einer weiteren Steigerung auf ca. 4,7 Mio. € im Jahr 2024 zu rechnen sein. Das entspricht einer Steigerung von etwa 110 Prozent zum Jahr 2014.  Die Diskrepanz in der Verteilung der Erträge für die Aufwendungen nimmt der Stadt Crivitz bis 2025 weiter Gestaltungsmöglichkeiten.

Der Stellenplan der Stadt für das Jahr 2023 sieht einen Zuwachs gegenüber dem Stellenplan für das Jahr 2022 in einem Umfang von insgesamt 6 Stellen vor. Insgesamt werden 118 Stellen besetzt sein. Im Zeitraum von 2014 bis 2023 hat sich der Personalbestand um ca. 74 % erhöht. Die Zahl der Mitarbeiter im Jahr 2014 lag bei 68, und im Jahr 2023 werden es 118 Mitarbeiter sein. Zum sogenannten Bürgerhausteam gehören jetzt bereits 8 Mitarbeiter, die die Bürgermeisterin unterstützen. Das sind die Stadtkoordinatorin, die City-Managerin, zwei Museumshilfskräfte und drei Aushilfen für die Bibliothek sowie eine Mitarbeiterin in der Bibliothek.

Wie lange soll diese Entwicklung noch gut gehen und kann man sich das alles in Zukunft noch so leisten?

Die liquiden Mittel zum 31.12.2023 belaufen sich auf 341.433,19 € und dürften im Jahr 2024 aufgebraucht sein. In den vergangenen drei Jahren sind über 2,0 Mio. € an liquiden Mitteln aufgebraucht worden. Analog dem Ergebnishaushalt ist es der Stadt Crivitz nicht möglich, bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes 2026 einen Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt zu ermöglichen. Zusätzlich sind noch ca. 2,0 Mio. € Schulden vorhanden, wobei laut Tilgungsplan die letzte Rate am 30.06.2040 zu leisten ist. Das Eigenkapital der Stadt Crivitz wird in Zukunft jährlich abschmelzen.

Im Vergleich dazu arbeiten im Jahr 2023 in der Kernverwaltung des Amtes Crivitz ca. 116 Mitarbeiter, inklusive 9 Auszubildende. Die Stadt Crivitz hat sich im Ranking der größten Arbeitgeber in der Stadt Crivitz nun auf Platz zwei hinter dem Krankenhaus platziert.

Bei aller Angemessenheit für die Lohnerhöhungen der Angestellten im öffentlichen Dienst muss man berücksichtigen, dass die zusätzliche Kaufkraft bis zu zehn Prozent Lohnerhöhung auch wieder die Nachfrage befeuert. Das verhindert einerseits eine tiefere Rezession, aber es verursacht auch einen zusätzlichen Preisauftrieb am Markt durch zusätzliche Nachfrage nach Arbeit und damit steigende Löhne.

Ob dadurch nun eine Lohn-Preis-Spirale ausgelöst wird, ist selbst unter den Wirtschaftswissenschaftlern umstritten.   Unabhängig davon muss man aber in den kommenden Jahren mit einem starken Anstieg der Löhne rechnen. Das liegt aber nicht an den Tarifverhandlungen, sondern viel mehr an der Bevölkerungsentwicklung. Die sogenannten Babyboomer werden in Rente gehen, die Arbeitnehmer werden weniger und die Arbeitgeber müssen um sie werben und somit angemessener bezahlen.

Und natürlich steigen dadurch auch die Renten in den kommenden Jahren, weil sie an die Lohnentwicklung gekoppelt sind.

Große Krisensitzung der Abgeordneten über Kürzungen im Finanzhaushalt im Wahljahr 2024! – Es reicht „nicht“- kein Geld mehr, was tun!

22.März-2023/P-headli.-cont.-red./257[163(38-22)]/CLA-94/35-2023

Krisensitzung der Abgeordneten über Sparmaßnahmen zum Finanzhaushalt 2024 im Wahljahr!

Es ist die erste Sitzung, zu der die Mehrheitsfraktionen DIE LINKE/Heine und die Fraktion CWG – Crivitz, die Opposition seit 48 Monaten frühzeitig eingeladen haben, um über den Finanzhaushalt des kommenden Jahres zu sprechen.

Die erstmalige Situation ist allein auf die Tatsache zurückzuführen, dass keine Rücklagen mehr vorhanden sind und nur noch die liquiden Mittel bis zum 31.12.2024 ausreichen werden. Demgegenüber stehen jedoch nun geplante Investitionen in Höhe von ca. 1,6 Mio. € für das Jahr 2024, in Höhe von ca. 1,5 Mio. € für das Jahr 2025 sowie für das Jahr ca. 2026, die Erschließung eines neuen Gebietes im sog. „Vogelviertel“ mit einer neuen Erschließungsstraße über die Bahnlinien.

Der Hauptgrund für den frühzeitigen harmonischen Aufruf zur Auseinandersetzung zum Finanzhaushalt 2024 über eine Streichliste mit der Opposition besteht darin, dass die Kommunalwahlen in ca. 12 Monaten stattfinden. Die Mehrheitsfraktionen wollen also die CDU-Opposition mit ins Boot holen, um nicht selbst als Sündenbock für eine verschwenderische Finanzstrategie der letzten Jahre im Wahlkampf 2023/24 ins Visier zu geraten. Fakt ist jedoch, dass das „Kreuzfahrtschiff Crivitz“ einen Eisberg gerammt hat und der Rumpf bereits aufgeschlitzt wurde. Die Schotten schließen nicht mehr und das Wasser dringt unaufhörlich tief in den Kesselraum ein. Es ist nicht sinnvoll in dieser Situation noch mehr Besatzung an Bord zu holen, die noch nicht ausgebildet sind für die Arbeit an der Lenzpumpe.

Es brodelt schon mächtig in der Küche zum Haushaltsplan für 2024. Die Opposition sieht sich aufgrund der finanziellen Situation gehindert, vielleicht nach den Kommunalwahlen in 12 Monaten noch Gestaltungsmöglichkeiten beliebiger Art für die Zukunft zu haben. Nicht nur aufgrund unseres Artikels im März zum Finanzhaushalt 2023, sondern auch durch die bevorstehenden Kommunalwahlkämpfe Ende 2023, welche scheinbar bereits begonnen haben, werden sich plötzlich die Abgeordneten ihrer finanziellen Verantwortung gegenüber den Wählern bewusster.

Eine Auswahl der Projekte, die aufgrund der Liquidität oder mangelnder Förderung im Finanzhaushalt 2024 verschoben werden mussten, haben wir in unserem Beitrag am 27.02.2023 in einer Liste unter folgenden LINK.. https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/teil-3-haushalt-crivitz-2023-investitionen-die-zukunft-und-die-realitaet-bis-2026/

Während bundesweit die steigenden Preise, der inflationsbedingte Kaufkraftverlust, die höheren Zinsen, die Lieferengpässe und die erhebliche Verschärfung der Finanzierungsbedingungen die Investitionstätigkeit belasten, befindet sich die Stadt Crivitz auf einem völlig anderen Kurs! Die Investitionsquote 2018 betrug = 290 %, 2019= 335 %, 2020 = 650 %, 2021= 402 %, 2022= 276 % und 2023 = 310 %. Die Prognose für 2024 liegt bei ca. 241 % nach den vorliegenden Ermächtigungen und weiterführenden Planungen.

Jetzt gilt es, eine realistische Betrachtung der finanziellen machbaren Investitionen im Haushaltsjahr 2024 und die Entscheidung für zielgerichtete Schritte statt eines Harakiris zu treffen.

So stehen zur Auswahl für 2024 – die Erweiterung des vorhandenen Feuerwehrgerätehauses mit ca. 1,1 Mio. €, die Erneuerung des Sportplatzes der Grundschule mit ca. 0,5 Mio. €, die Deckensanierung der Straße in der Gewerbeallee mit ca. 0,3 Mio. €, der 3. Abschnitt Ortsdurchfahrt 321 mit ca. 0,4 Mio. €, Löschwasserentnahmestellen in Gädebehn ca. 0,1 Mio. €, die Sanierung des Kreativhauses mit ca. 0,25 Mio. €, die weitere Vergrößerung des Hortgebäudes mit ca. 0,58 Mio. €, die Löschwasserteiche Wessin/Radepohl mit ca. 0,12 Mio. € und die Regenentwässerung Parchimer Straße mit ca. 0,125 Mio.€.

Die Planungen für den stadteigenen ebenerdigen Umbau des Marktplatzes und die Erschließung eines neuen Eigenheimgebiets für das sog. Vogelviertel mit einer eigens neuen Erschließungsstraße über die Bahnlinie werden weitere hohe Investitionskosten mit sich bringen (für die Jahre2025/26).

Bei einer serösen Finanzhaushaltsplanung sind nur noch ca. 1,5 Mio. € für Investitionen ohne Fördermittel für 2024 möglich. Ein weiteres Kriterium für die weitere Förderung von Bauprojekten ist auch die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer in der Stadt Crivitz spätestens ab dem 01.01.2025 um 10 Prozentpunkte an die neuen Nivellierungssätze des Landes MV.

Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen verlautete, liegt bereits eine Prioritätenliste möglicher Investitionen für den Haushalt 2024 vor, als Kompromisslösung, um bis zum 31.12.2024 noch nicht in die Haushaltssicherung unter Aufsicht des Landkreises LUP zu gelangen. Zu diesem Thema wurden bereits erste positive Signale aus allen Fraktionen gesendet. Im Wesentlichen geht es vorrangig dabei, mit einer Gesichtswahrung für CWG/ die LINKE/ CDU und einen Kompromiss aus dieser Situation herauszukommen bis zur Kommunalwahl im Mai 2024.

Es werden unruhige und schwere Zeiten ab 2025 anbrechen, da hilft auch kein hin und her Rücken mehr.

Das „Kreuzfahrtschiff Crivitz“ hat den Eisberg gerammt, der Rumpf ist bereits aufgeschlitzt worden, die Schotten schließen nicht mehr und das Wasser dringt schon tief in den Kesselraum ein. Es handelt sich um eine Situation, die sich in der Zukunft zu einer Katastrophe entwickeln kann, wenn die Pumpen nicht mehr in der Lage sind, die eindringende Wassermenge hinauszuleiten und nicht genügend Rettungsboote vorhanden sind. Die Rettungswesten sind bereits im Einsatz, wenn es keine weiteren Plätze in den Rettungsbooten mehr gibt. Ab dem 31.12.2024 werden auch keine Rettungsschiffe mehr vom Festland MV zur Verfügung stehen, da diese selbst zur Revision im Trockendock aufgebockt und abgedeckt sind.

Deswegen findet nun die erste Krisensitzung der Führungsmannschaft des Kreuzfahrtschiffes in der Kapitänsmesse statt, vom 1. Offizier bis zum Steuermann. Um das Volllaufen mit Wasser des Kreuzfahrtschiffes zu verhindern, werden neue Matrosen (Leichtmatrosen) an Bord geholt und an den zusätzlichen Lenzpumpen eingearbeitet.

Ansonsten bleibt nur noch SOS funken oder von Bord gehen.

Teil 1 der Serie „Die Arroganz der Macht – in der Informationspflicht“

12.Febr.-2023/P-headli.-cont.-red./240[163(38-22)]/CLA-77/18-2023

Die Informationspflicht und die Verächtlichmachung von Bürgern, die anwesend oder abwesend sind, ist absurd. Es ist wirklich ein Gipfel an Transparenz, was die Mehrheitsfraktionen (CWG – Crivitz und die Linke) seit 1.359 Tagen fabrizieren.

Es dauert 20 Wochen, um Protokolle von Hauptausschuss der Stadt Crivitz zu erstellen. Die Protokolle der Sitzungen vom September, 2022 und November werden morgen im Hauptausschuss der Stadt Crivitz beraten. Die Protokolle spiegeln nicht wider, wie der Fraktionsvorsitzende der Linken (Herr Alexander Gamm, Ehemann der Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm) auf öffentlichen Sitzungen seine emotionalen Abneigungen gegen anwesende und abwesende Bürger äußert. 

Er kann seine Abneigung gegenüber Personen nicht verbergen, wenn er als Abgeordneter an öffentlichen Sitzungen teilnimmt. Eine Diskussion dieser Art ist weder sachlich noch angemessen für eine öffentliche Sitzung, jedoch wird diese seit 2014 immer wieder von der Sitzungsleitung geduldet. Es ist ungerechtfertigt, dass sich die Sitzungsleitung nicht für die Einhaltung der Regeln einsetzt. Im Zuge der Strafgesetzesreform 2020 wurden Abgeordnete durch die Einführung einer speziellen Vorschrift zum Schutz von Kommunal-politikern vor Beleidigungen, Bedrohungen und Angriffen strafrechtlich abgesichert.

Wie verhält es sich eigentlich mit der Situation, wenn Abgeordnete anwesende oder abwesende Bürger auf öffentlichen Sitzungen ständig diskreditieren? Wer schütz nun die Bürger? Wir hoffen, dass die Angelegenheit bald im Einzelfall geklärt werden kann.

Das Interesse der Bürger an vielen kommunalpolitischen Themen lässt sich nicht erzeugen, wenn einzelne Abgeordnete die Arroganz der Macht gegenüber den Bürgern ausleben!

Es ist die alte Leier von der Informationspflicht der gewählten Repräsentanten. Es ist nicht sinnvoll, die Schuld beim Sitzungsdienst zu suchen im Amt Crivitz, wie im Fall des Ortsteilvorsitzenden der OTV in Wessin, Herrn Daniel Itze oder Frau Lisa Klünder-Fittke. Einerseits ist es auch versuchte Taktik, so wie im Hauptausschuss, wo man etwas versucht zu verbergen, und zwar das ungebührliche Verhalten von einem Abgeordneten gegenüber Besuchern der Veranstaltung. Bei der OTV in Wessin ist es ganz einfach, unangenehme Wahrheiten und Fehleinschätzungen zu verheimlichen, um nicht in ein schlechtes Licht zu geraten. Wir hatten schon einmal darüber berichtet am 17.12.2022 https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/teil-2-sitzung-07-12-2022-otv-wessin-das-drama-um-den-funkmast/

Bitte werfen Sie auch einen Blick auf die Berichterstattung zur Einwohnerfragestunde oder die Rechenschaftslegung der eigenen Tätigkeit nach 12 Wochen. Eine Sitzung von über zweieinhalb Stunden, bei der Bürger anwesend waren und Fragen gestellt haben und Hinweise gegeben wurden, wird in drei Zeilen abgehandelt. Der Bericht über die eigene Tätigkeit des Vorsitzenden von über 12 Wochen wird in fünf knappen Stabslinien abgehandelt.

Auf unserer Homepage finden Sie dazu vom 10.12.2022 entsprechende Berichte ..https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/tei-1-otv-sitzung-am-07-12-2022-in-wessin-auswertung-der-befragung-der-buerger-zu-den-grossflaechigen-solaranlagenbau-in-wessin/(öffnet in neuem Tab)

Umsatzsteuerpflicht der Kommunen ab 01.01.2023 – ca. 250 Garagenverträge werden in Crivitz neu angepasst, aber der Anglerverein wird jedoch von der Umsatzsteuer befreit!

29.Jan.-2023/P-headli.-cont.-red./234[163(38-22)]/CLA-71/12-2023

Viele Kommunen verzichten ab dem 01.01.2023 auf die Anpassung von Pachtverträgen und machen keine Schnellschüsse, Crivitz nicht! Angesichts der Kostensteigerungen für Strom und Beheizung besteht ohnehin ein Nachbesserungsbedarf bei den Mietkonditionen. 

Die Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz hat zur Folge, dass die Kommunen, als juristische Personen öffentlichen Rechts, nunmehr steuerpflichtig sind. Mit der Neuregelung der Umsatzbesteuerung müssen auch Kommunen wie Privatunternehmen für wirtschaftliche Leistungen Steuern zahlen. Die Umsetzung des §2b UStG in den Kommunen ist aber keine Ermessensfrage. 

Daher müssen alle kommunalen Leistungen der Gemeinde/Stadt auf den Prüfstand gestellt werden, wie zum Beispiel: die Vermietung von Sportanlagen an Sportvereine, die Verpachtung eines Eigenjagdbezirks, die Vermietung der Aufstellfläche für einen Getränkeautomaten oder Grundstücksflächen für Werbung oder alle Veranstaltungen: Märkte und Feste (Wochenmärkte, Jahrmärkte, Weihnachtsmärkte, Volksfeste).

Auch die Grabnutzungsrechte, Liegerechte, Recht zur Beisetzung einer Urne, Grabnutzungspflege oder Pächter kommunaler Grundstücke, Mieter von Garagen, Fahrzeugstellplätzen, Bootsliegeplätzen, Parkgebühren, Jagd- und Fischereipachten, gehören dazu.

Ebenfalls sind die Leistungen der örtlichen Feuerwehr neu zu betrachten. Erbringt die Feuerwehr Leistungen außerhalb der Gefahrenabwehr, tritt sie in Wettbewerb zu privaten Unternehmen und insofern sind entsprechende Leistungen umsatzsteuerbar und – pflichtig und § 2b (1) S.2 UStG findet seine Anwendung. So unter anderem die für die Reinigung der Straße wegen einer Ölspur (Der Kostenersatz für die Reinigung gemäß § 7 StVG ist umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig, denn die Reinigung stellt keine „Sicherung“ im Rahmen eines Hilfeleistungseinsatzes dar). Aber auch die Beratungsleistungen bei der Einrichtung einer Brandmeldeanlage und die Abnahme einer Brandschutzanlage.

Die Stadt Crivitz wird sich mit der Verpachtung von Garagen, insgesamt ca. 250 Einzelverträgen und der Fischereipacht für den Crivitzer See befassen müssen. Die Leistungen für den Winterdienst auf dem Gelände des Krankenhauses Crivitz und die Stellplätze vor dem Amtsgebäude für das Krankenhaus Crivitz sind darin ebenfalls enthalten. Eine Besonderheit ist, dass die Stellplätze vor dem Amtsgebäude ohne schriftliche Vereinbarung vergeben wurden. Das ist schon erstaunlich, denn es fällt doch in die Verantwortung der Stadt Crivitz, oder? Die Angelegenheit sollte noch einmal überprüft werden.

So hat man bereits bereits am 20.06.2022 festgestellt, dass insgesamt ca. 15.000 € Umsatzsteuer anfallen werden. Das würde die Einnahmen der Stadt Crivitz um etwa ca. 2.500 € pro Jahr verringern.  Nun stand die Frage im Raum, wie man mit den alten Garagenpachtverträgen umgehen sollte, ob die Stadt die Gebühr erhöhen möchte, um die abgeführte Umsatzsteuer wieder einzuholen.

Die Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm argumentierte damals, dass die Pachtverträge unterschiedlich sind und eine Preiserhöhung nur für künftige Pachtverträge eine ungerechte Behandlung der Pächter zur Folge hätte. Da die Umsatzsteuer für die Stadt eine neue Abgabe ist, hat der Hauptausschuss angeblich am 04.04.2022 bereits beschlossen, die Pachtverträge entsprechend für alle anzupassen. Dem Vorschlag stimmten allen Abgeordneten zu, auch die CDU – Fraktion (Crivitz und Umland) trotzdem beschloss die Stadtvertretung eine Ausnahmeregelung für den Angelverein. Er soll von der Umsatzsteuer befreit werden. Hierzu gab es unterschiedliche Meinungen und auch Enthaltungen und sogar Gegenstimmen.

Wo war im Jahr 2022 der Bürgerhaushalt, der 2021 beschlossen wurde?

12.Jan.-2023/P-headli.-cont.-red./226[163(38-22)]/CLA-63/04-2023

Ist „ER“ im Nirwana verschwunden oder für etwas anderes verwendet worden?

Es kann nicht an mangelnder finanzieller Ausstattung im Haushalt liegen, da die Bürgermeisterin noch im August 2022 öffentlich erklärt hat, dass „wir gut wirtschaften“, also wo ist das Geld geblieben? 

Ein Versprechen weckt Erwartungen. Und wenn ein Versprechen nicht eingehalten wird, dann macht sich große Enttäuschung breit. So ist es nicht nur in der Kommunalpolitik. Ehrlichkeit wird gewünscht. Transparenz und klare Worte. Und damit Verbindlichkeit. Das erwarten nicht nur Angestellten von Ihrer Bürgermeisterin, sondern auch die Bürger. Doch viel zu oft hält man sich nicht an Zusagen.

Der Bürgerhaushalt der Stadt Crivitz wurde groß angekündigt und als Meilenstein für die Bürgernähe von der CWG und die LINKE verpackt und vermarktet. Als Prestigeprojekt deklariert und auf Wunsch der Bürgermeisterin Frau Britta Brusch – Gamm sowie mithilfe der CWG und die Linke kurzfristig sofort in der Stadtvertretung am 25.10.2021 beschlossen.

„Im Rahmen eines Bürgerhaushaltes und eines dort ausgewiesenen Bürgerbudgets sollen Ideen und Projekte von den Bürgern umgesetzt werden. Dazu werden finanzielle Mittel im Haushalt der Stadt bereitgestellt. Ziel ist es, einerseits das bürgerschaftliche Engagement zu fördern, andererseits Bürgerinnen und Bürger als Experten in die Gestaltung ihres direkten Umfeldes einzubeziehen.“(Beschluss-Okt.2021).

Schon 2016 wurde in der sogenannten Ideenschmiede (Redeführerin Frau Britta Brusch-Gamm) Projekte formuliert wie (die unbeliebte Mauer um den „Trockenparkplatz“ muss weg), beleuchteter Weihnachtsbaum in der Neustadt, Tourismusanlaufpunkt entwickeln, Anschaffung eines Bürgermobils, Gründung einer Bürgerstiftung, die Belebung der Ampel am Gymnasium, die Gestaltung des Marktplatzes.

Als Vorbild für die Einführung des Projektes galt damals die Stadt Bützow, so berichtete es die Bürgermeisterin. Wir berichtet zuletzt darüber am 01.06.2022 hier noch einmal der Link.https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/und-da-ist-er-endlich-der-buergerhaushalt-in-crivitz-das-leuchtturmprojekt-der-buergermeisterin-britta-brusch-gamm/(öffnet in neuem Tab)

Im Allgemeinen beschränkt sich das Mitspracherecht der Bürger hierbei auf Teile des Investitionshaushalts. Die letztinstanzliche Entscheidung über den Haushalt obliegt weiterhin den demokratisch legitimierten Parlamentariern bzw. den Abgeordneten. Die Impulse seitens der Bürger haben vielmehr den Charakter wertvoller Informationen für den Entscheidungsfindungsprozess der Politik. Ein Bürgerhaushalt ist hierbei indes, wie bereits erwähnt, nicht als direktdemokratisches Instrument misszuverstehen. Vielmehr können die Bürger zwar ihre Präferenzen mitteilen, die Entscheidungen werden jedoch weiterhin von der Politik getroffen. Es geht stets darum, etwas „Zusätzliches zu verteilen.“

Eine Liste mit Vorschlägen für das Votum für die Bürger wurde in keinem Ausschuss der Stadt Crivitz besprochen und liegt bis heute nicht vor! Viele Abgeordnete könnten das, was sie beschlossen haben, vergessen haben. Das war dann wieder einmal ein typischer SCHAUFENSTERBESCHLUSS, um sich selbst wiederholt einmal zu präsentieren.

Resümee

Versprochen, gebrochen? Ganz klar JA!

Es geht schlussendlich um Glaubwürdigkeit und Haltung.

Die Bürger bleiben im Unklaren, werden vertröstet, können sich auf vorab gemachte Zusagen nicht verlassen. So war es auch bei dem Thema Windpark in Wessin, Krankenhaus in Crivitz, großflächige Solaranlagen in Wessin, Funkmast in Wessin gewesen und bei dem Bürgerhaushalt der Stadt Crivitz.

Die Vorgehensweise der Bürgermeisterin und der CWG/die Linke könnte man am besten wie folgt beschreiben: Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.

Die zuständigen Gremien sind nicht in der Lage, ihre Beschlüsse zu überprüfen! Wer dafür wohl verantwortlich ist? 

Preissteigerungen beim Friedhof (als Hof des Friedens in der Bedeutung) kommen!

01.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./209/84-22/CLA-46/46-2022

Die beiden Parteien bzw. Wählergemeinschaft (CWG +LINKE) sind unerschütterlich in ihrem Willen, die Gebührenerhöhung durchzusetzen!

Ein Blick auf die Energiekosten, -Wasser- und baldige Abwasserrechnung sowie auf die Preisschilder im Supermarkt zeigt es deutlich: Das Leben ist teurer geworden! Die Inflation befindet sich auf Rekordniveau, zahlreiche Produkte, die wir täglich brauchen, verzeichnen große Preisanstiege. So wie die Friedhofsge-bühren in Crivitz werden auch sicherlich bald die Grund- und Gewerbesteuern erhöht werden! Die erste Gemeinde im Amtsbereich Crivitz (Amt der Zukunft) hat bereits einen Beschlussentwurf vorgelegt, der als Nikolausüberraschung für die Bürger dient. Nach der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2023/24 wird die Grund- und Gewerbesteuern ab 31.12.2023-mal eben um ca. 9 Prozentpunkte erhöht. In den kommenden zwei Monaten werden weitere Gemeinden im Amts-bereich Crivitz diesem Vorbild folgen. Auch die Stadt Crivitz wird sich dem Problem nicht entziehen können, da sie finanziell stark belastet ist.

Die neuen Gebühren für die einzelnen Bestattungsarten in Crivitz sind auch noch mit Verwaltungsgebühren zu ergänzen. Somit trägt die Stadt durch ihre derzeitige Haltung zur Erhöhung des Leidensdrucks der Bürger bei. So steigen die Preise z.B. bei dem Wahlsarg-grab um ca. 183 %, bei einem Wahlmehrfachsarggrab Doppel um ca. 108 % und bei dem neuen Angebot für ein Rasenurnengrab um ca. 140 %. Die Kosten steigen auch bei einer Verlängerung beträchtlich. So. z.B. bei einer Wahlsarggrabstelle um ca. 183 %, ebenso bei einem Wahlmehrfachsarggrabstelle-Doppel ca. 183 % und bei einem Reihenurnengrab ca. 140 %.

Die mehrheitliche Koalition aus CWG und die LINKE ist sich einig und versteht die Diskussion über das Thema nicht. Dies wurde insbesondere auf der letzten Hauptausschusssitzung am Montag deutlich.

Obwohl einige Zweifel aufkamen, innerhalb der CWG-Fraktion zur Entstehung der Preisentwicklung, so wirkte der Fraktionszwang letztendlich für eine Zustimmung. So argumentierte der Fraktionsvorsitzende der CWG Andreas Rüß „die Erhöhungen werden doch niemanden um sein Vermögen bringen“, bzw. „außerdem müssen wir alle 4 Jahre immer wieder neu kalkulieren“ und Rüß weiter „es wird nie dazu kommen das weniger kostet“.

Der Fraktionsvorsitzende die LINKE Alexander Gamm legte sofort nach und betonte „wir haben doch jetzt keine Todeswelle“! Oje! Wie weit weg muss man von der Realität sein, um sich so öffentlich zu äußern?

Die CDU – Fraktion war zu der Sitzung nicht anwesend, warum auch immer! Grundsätzlich war aber auch aus anderen Ausschüssen nichts zu hören, dass die CDU – Fraktion generell ablehnend zu diesen Preissteigerungen eingestellt war. Sie hat sich in der Regel bei komplizierten Themen zurückgehalten, was aber bei den Mehrheitskoalitionen aus CWG/ LINKE, die sich bereits jetzt schon für eine Erhöhung entschieden haben, nun auch nicht mehr von Bedeutung ist.

Muss diese Gebührenerhöhung wirklich sein? NEIN!

Wenn man das Gemeinwohl in den Vordergrund stellt und ethisch-moralische Grundsätze (wobei Ethik das Nachdenken bzw. Reflektieren darüber, was moralisch richtiger ist bzw. sein soll) beachtet, kommt man zu einem völlig anderen Ergebnis, als wenn man die Gebühren erhöht. Man kann auch, als Stadt Crivitz, wenn man es will, das Defizit in der Kalkulation selbst tragen.  Bei dem Arboretum, dem Stadtpark bzw. der Fischskulptur und dem Marktplatz bzw. der Bibliothek ist das doch auch möglich? Oder nicht?

Die Gebührensatzung (nach außerhalb) der Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Crivitz ist schon 13 Jahre alt. Ist sie angepasst und erhöht worden? NEIN? Warum wohl nicht! Weil es zu unpopulär ist für die noch amtierenden politischen Gemeinschaften und Parteien? Auf jeden Fall! Es ist ein klarer Gesetzesverstoß, denn das Kommunalabgabengesetz schreibt hierzu klar vor, dass alle 3 Jahre die Gebühren anzupassen sind! Sonst kann das kostspielig werden, das weiß auch der Amtswehrführer des Amtes Crivitz Markus Eichwitz!

Die Sportstättensatzung der Stadt Crivitz ist 10 Jahre alt und soll nach dem Rechnungsprüfungsamt Crivitz seit 6 Jahren angepasst werden, weil die Kosten zu hoch sind. Ist sie angepasst und erhöht worden? NEIN? Warum wohl nicht.

Warum wird also von den amtierenden politischen Parteien und Wählergemeinschaften in Crivitz, gerade der Friedhof nur als GESCHÄFT betrachtet? Es scheint, als suchte die Stadt Crivitz nach finanziellen Einnahmequellen, um ihren Haushalt aufzufrischen, da die Kosten für Personal und Investitionen in den letzten Jahren stark angestiegen sind.

Die sogenannten *echten Probleme* in Crivitz! Haushaltsvollzug 2022? Aussicht 2023?

16-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./194/69-22/CLA-31/31-22

Wo ist er, der öffentliche Bericht über den Haushaltsvollzug 2022? Wo ist der Ausblick auf die Stadtfinanzen 2023?

Um den Haushalt für 2023 muss es wohl schlecht stehen, das zeigt auch ein offener Brief der Bürgermeisterin vom 28. Sept.2022! Aber die Probleme sind hausgemacht seit Jahren und liegen nicht vollumfänglich an der jetzigen Inflations- oder der Coronakrise, dazu aber später mehr!

Die Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) regelt im §20 eine öffentliche Berichtspflicht der Bürgermeister. Der Verord-nungstext spricht hier von spätestens zum 30. Juni des Jahres. Diese Berichterstattung ist eine MINDESTPFLICHT und beschränkt sich die dabei nicht nur auf erreichte Ergebnisse, sondern auch auf absehbare finanzielle Entwicklungen und längerfristige Risiken/Auswirkungen für das nächste Haushaltsjahr 2023. Ziel soll es dabei sein, über die Umsetzung des Haushaltsplanes 2022 zu unterrichten und um zukünftige Entscheidungsfindung zu unterstützen.

In der Stadt Crivitz herrscht hierzu wie üblich Stillschweigen und Geheimhaltung. Schon im Jahr 2021 waren die Fraktionen der CWG und LINKE nicht bereit, über eine turnusgemäße Unterrichtung durch die Stadtspitze zum aktuellen Haushaltsvollzug zu beraten und lehnten einen entsprechenden Vorschlag kategorisch ab.

Erst aufgrund einer hartnäckigen öffentlichen Anfrage im Monat August 2021 erhielten nur die Stadtvertreter eine schriftliche detaillierte Aufstellung mit Stand 30.06.2021 per E-Mail am 22.08.2021. Die Öffentlichkeit erhielt hierzu keinerlei Informationen, nur dass die Bürgermeisterin im Rahmen ihrer Wertgrenzen Aufträge ausgelöst hatte. Erst viel später im Februar 2022 zur öffentlichen Haushaltsberatung 2022 konnte man erkennen, dass sich die Stadtfinanzen bereits im Juni 2021 in der Kreide befanden. So sieht also die öffentliche Transparenzpflicht in der Stadt Crivitz zu diesem Thema aus!

Damit lässt sich nur erahnen, dass aufgrund der gestiegenen Energiepreise und Inflation die Stadtfinanzen im Jahr 2021 bereits erneut ins Taumeln geraten sind! Prognostiziert wurde für 2022 ca. (-) 1,67Mio.€ im Ergebnishaushalt, das dürfte nun viel höher ausfallen! Für 2023 wurde vorhergesagt im Februar 2022 ca. (-) 1.2Mio.€! Was sicherlich schon längst überholt sein durfte und noch viel höher ausfällt!

Auch in den jetzigen Haushaltsvorberatungen für 2023 herrscht überwiegend eine gewisse Verdunkelung!

Der Bildung- und Hauptausschuss beraten hierzu nicht öffentlich und der Bauausschuss benötigt erst einmal eine Übersicht des Ist-Zustandes des Haushaltes 2022, um darüber beraten zu können. Ja wo ist sie denn?

Der Umweltausschuss will mehr Geld für den Tourismus haben und der Kulturausschuss will für die Sanierung für Spielplätze ca. 45Tsd.€ [Vogelviertel, Turmweg, Geschwister-Scholl-Platz-Unterhaltung extra] sowie für das Stadtfest 15Tsd.€/Bauernmarkt 1.5Tsd.€ haben. Diese Ausschüsse sind die einzigen, die öffentlich ihre Wunschlisten vortragen.

Dabei ist schon jetzt eine Mehrbelastung für den Haushalt 2023 ersichtlich durch steigenden Personal-, Energie-,Bau-,Inflations-, Umlage und Kreditkosten. Ver.di fordert z. B. in seinen Tarifverhandlungen (Laufzeit für 12 Monate) für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Kommunen eine Anhebung der Einkommen um 10,5 %, mindestens aber 500 € monatlich mehr! Auch die Einführung des Mindestlohnes 12,00€ ist nicht unerheblich! Schlussfolgernd daraus bedeutet das auch bei einer geringen Einigung der Tarifparteien höhere Ausgaben in den Personalkosten von mindestens ca. 200.000,00€ von 4,3Mio.€ auf ca. 4,5Mio.€.

Die regulären Einnahmen der Stadt Crivitz aus Schlüsselzuweisungen, Zuwegungen für die Infrastruktur und als Grundzentrum betrugen zusammen für 2022  2,278 Mio€. Hinzukommen noch die Steuereinnahmen von ca. 3,3Mio€, also insgesamt nur  = ca. 6,08Mio€. (ohne Zuwendungen, allgemeine Umlagen, sonstige Transfererträge).

Wobei man feststellen muss sind aber die Steuereinnahmen seit 2019 fast kontinuierlich stabil sind geblieben, auch in der Coronakrise! Die Kreditschulden  der Stadt Crivitz   betragen ab 01.01.2023 noch 2,0Mio.€, jährlich müssen dazu bis ca. 2028  118Tsd.€  gezahlt werden und eine Schlusszahlung von 295.273,10 €. Ab 2030 muss erneut ein neuer Zinssatz für den Restbetrag ausgehandelt werden, noch bis 2040 sind dann ca. 91Tsd.€ jährlich zu leisten.

SCHULDEN! Im Jahr 2019 erfolgte die Aufnahme eines Kredit in Höhe von 513.000,00€ für den Umbau der Grundschule. Die jährliche Zins- und Tilgungsbelastung beträgt 27.189,00 €. Die Kreditlaufzeit wurde entsprechend der Zinsbindung auf 10 Jahre berechnet. Die Schlusszahlung zum 30.12.2028 beträgt 295.273,10€.Für den Umbau der Kindertagesstätte „Uns Lütten“ erfolgte im Jahr 2020 eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.787.000,00 €. Die Verzinsung erfolgt mit 0,19%, dieser Zinssatz ist bis zum 30.06.2030 festgeschrieben. Die Tilgung erfolgte erstmalig zum 30.09.2020, die vierteljährliche Annuität beträgt 22.769,79€ ( jährlich 91.079.16€). Laut Tilgungsplan ist die letzte Rate am 30.06.2040 zu leisten. Insgesamt betragen die Kreditschulden damit noch 2.0 Mio. € ab dem 01.01.2023!

Wie lange soll das noch gut gehen!

Die Amtsumlage dürfte sich auch um ca. 110Tsd.€ erhöhen aufgrund von höheren Tarifanpassungen und Investion auf ca. 950Tsd.€, aufgrund der Haushaltspolitik des Amtsauschusses Crivitz der letzten Jahre, mit einem mehrheitlich angeregten Abbau der liquiden Mittel.

Auch sind in den Stromkosten für Straßen, Feuerwehr, Bauhof, Schulen, Sportstätten, Hort- und die Bürgerhäuser gestiegen und dürften sich um ca. 40Tsd.€ auf 160 Tsd. € erhöhen. Ebenso ist bei den Gaskosten ist eine Steigerung von ca. 60Tsd.€ auf 160Tsd.€ zu erwarten. Die Strom- und Gaskosten und gestiegenen Personalkosten für die Stadt als Träger mehrerer Kita`s  werden in den Leistungsverhandlungen für 2023 vermutlich   durch einen Index der Realkosten voll übernommen, so der Landrat Herr Stefan Sternberg! Für die Schuleinrichtungen trifft das bis jetzt nicht zu!

Durch erhöhte Baukosten wurden 136Tsd.€ aus dem Posten für die Straßenverbreiterung und Durchlass Settiner Weg sowie die Asphaltdeckensanierung Gewerbeallee für andere Bauvorhaben entnommen. Diese Vorhaben sollen nun 2023 ( ca. 360Tsd.€) umgesetzt werden, ob das dann auch so geht ist fraglich!

Resümee

Schon jetzt ist klar, dass viel Wünsche in Investionen und Ausgaben für 2023 nicht erfüllt werden können und die Liquidität und Rücklagen endgültig aufgebraucht sein dürften. Letzte Hoffnung für den Haushalt 2023 der Stadt Crivitz ist ein geplanter Kommunalgipfel in MV, wo es noch einmal Geld geben könnte!

Steuererhöhungen sind aber für 2024 schon absehbar von ca. 8 bis 15 Prozentpunkte, aufgrund der Anpassung der Nivellierungs-hebesätze des Landes, wonach sich dieses Mal die Stadt Crivitz richten muss und diese Anpassungen konsequent umsetzen wird, aufgrund ihrer eigenen Haushaltslage.

Dessen ungeachtet ist in besonderem Maße den Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Rechnung zu tragen, d. h. Möglichkeiten zur Einsparung von Energie oder zur Steigerung der Energieeffizienz sind konsequent zu nutzen.

Teil III – Das *HIN* und *HER* seit 18 Monaten mit der Gründung und Satzung für den Seniorenbeirat bzw. den Behindertenbeirat in Crivitz!

09-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./191/66-22/CLA-28/28-22

Wir berichteten darüber bereits darüber am 21.06.2022.. https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/wahlspektakel-um-den-senioren-und-behindertenbeirat-in-der-stadtvertretung-crivitz-am-20-06-2022

Was ist passiert?

Von März bis September 2021 wurde sich in den Ausschüssen der Stadt Crivitz gestritten, ob die Beiräte nun getrennt oder zusammen existieren sollten, dann die Einigung im Sept. 2021, jetzt also doch zusammen. Im Okt. 2021 sollte der Senioren- und Behindertenbeirat in der 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz jetzt festgeschrieben werden und das wurde am 25.10.2021 so beschlossen, aber leider total falsch, wie die Rechtsaufsichtsbehörde im Dez. 2021 monierte.

Sie merkte an, dass ein wirksamer Satzungsbeschluss ist noch nicht zustande gekommen, weil einen Verstoß gegen § 8 Abs. 4 Satz 3 der Geschäftsordnung vorliegt (eine falsche Abstimmung). Hinzu kommt aber noch, dass die Veröffentlichung am 30.11.2021 über den Inhalt der 3. Satzungsänderung einen anderen Text enthält, als der vorliegende Beschluss.

Einspruch der Rechtsaufsichtsbehörde am 09.12.2021-@ALLRIS®net

Oje! Da sind wir aber platt!…. Alles sehr merkwürdig?

Also musste das ganze Prozedere noch einmal wiederholt werden am 20.06.2022, aber mit einem anderen Inhalt, plötzlich sollten jetzt die Mitglieder des Senioren – und Behindertenbeirates keine Aufwandsentschädigung mehr erhalten (Sitzungsgeld 40,00 €), weil der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Crivitz bereits am 11.10.2021 das für verzichtbar erklärt hat. Also sowas!

Aufwandentschädigung/ Sitzungsgeld für den Senioren und Behinderten beirat – Einfach weg!

Begründung!

An erster Stelle ist dies ein Ehrenamt,“…… Und der gewählte Beirat kann selbst nach der konstituierenden Sitzung über eine Entschädigung einigen. (Das haben die anwesenden Mitglieder des Hauptausschusses am 11.10.2021 – Frau Britta Brusch-Gamm, Herr Alexander Gamm, Herr Michael Renker, Herr Andreas Rüß so beschlossen) oha!

Man glaubt es nicht!

Die gewählten ehrenamtlichen Abgeordneten und sachkundigen Einwohner in der Stadt Crivitz erhalten beispielsweise ca. 600,00 € pro Jahr als Sockelbetrag ( als Abgeordneter und sachkundiger Einwohner) ohne Sitzungsgeld und mit Sitzungsgeld ca. 1080,00 € pro Jahr (ohne Fraktionssitzungen und Vorsitz und Sitzungsgeld für die Stadtvertretung) an Steuergeldern als Entschädigungen für Ihre Tätigkeit „im Ehrenamt“!

Machen also die „ehrenamtlichen Mitglieder des Senioren – und Behindertenbeirates“ eine andere Tätigkeit, die es nicht würdig ist, die Einzelnen zu unterstützen bei den vielen bevorstehenden Aufgaben?

Nun soll also der Beirat über seine eigene Entschädigung selbst bestimmen! Da schau her! Es ist allgemein bekannt, wenn man denn als Abgeordneter die Kommunalverfassung M-V einmal gelesen hat, dass solch ein Prozedere völlig unzulässig ist. Solche Aussagen kennzeichnen die Qualität des Ausschusses!

Bis zum 9. Okt. 2022 08:00 Uhr wurde aber der neue Beschluss, über die 3. Änderung der Hauptsatzung, immer noch nicht veröffentlicht, welcher die rechtliche Legitimation für eine Gründung und Wahl des Senioren- und Behindertenbeirates darstellt. Denn die Rechtskraft tritt erst ein am Tage der Bekanntmachung! Das ist aber noch nicht geschehen, auch nicht auf der öffentlichen Internetseite des Amtes! Ein grober Mangel gemäß §5 KV M-V! Sieh mal einer an!

Die Bekanntmachung der 3.Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz fehlt bis zum 9. Okt. 2022 10:00 Uhr @amt-crivitz.de

Erstaunlich ist nur, dass man aber schon die Mitglieder für diesen Beirat ebenfalls am 20.06.2022 ebenfalls gewählt hat! Diese haben dann in ihrer konstituierenden Sitzung sehr zeitnah am 30.06.2022 einen neuen Vorstand mit Stellvertreter gewählt! Seltsame Vorgehensweise, aber nicht ungewöhnlich in Crivitz!

Und so tagen dann am 10 und 11. Okt. 2022 gleich zwei Ausschüsse (Kultur und Bildung), bereits über ein neues Papier vom 08.09.2022 einer Satzung für den Senioren und Behindertenbeirat! Darin sollen die Aufgaben, die Rechte und Pflichten, die Wahl /Wahldauer und deren Zusammensetzung, die Wahl des Vorstandes und Stellvertreter sowie Tagungen und Geheimhaltung geregelt werden. Das ist schon alles sehr eigenartig, denn es wird über eine Satzung beraten (das neue Papier stammte übrigens im Wortlaut von Frau Nützmann, Frau Fritzsche und Herr Rüß ( CWG ) zu 98% vom 28.03.2021), wie der Beirat seinen Vorstand später einmal wählen und konstituieren soll.

Aber, das alles ist am 30.06.2022 bereits passiert! Oha! Na sowas! (14.08.2022 – Bekanntmachung- Homepage der Stadt Crivitz- neuer Vorstand Frau Carolin Kühn-Dahl und ihrer Stellvertreterinnen, Frau Ursula Fritzsche und Frau Beate Bergmann)!

Ach übrigens! Eine öffentliche Tagung des Beirates ist in dem vorgelegten Papier nicht vorgesehen, die Mitglieder sollen angeblich für 5 Jahre gewählt werden und unterliegen der Verschwiegenheit sowie der Geheimhaltung auch nach dem Ausscheiden. Weiterhin soll aber der Beirat die Interessen der älteren, alten und behinderten Menschen in der Stadt Crivitz vertreten! (Gemäß Europarat gehört zu der Gruppe der älteren Menschen, wer 65 Jahre und älter ist. Die UNO setzt die Grenze etwas tiefer an, nämlich bei 60 Jahren.) Ja, ab wann ist man denn nun in der Stadt Crivitz ein älterer Mensch und kann dann vom Beirat vertreten werden?

Um also die Quintessenz des gesamten Handelns der Verantwortlichen in der Stadt zusammenzufassen könnte man sagen, dass es für die Wahl und die Konstituierung der Mitglieder für den Senioren -und Behindertenbeirates seit Juni 2022 noch keine rechtliche Legitimation gab und gibt. Aufgrund der fehlenden Veröffentlichung über die 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz, seit 20.06.2022, mangelt es an einer Rechtswirkung! Jeder außenstehende Einspruch hat hier eine Aussicht auf Erfolg!  Na, sieh mal an!

„Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen – den Vorhang zu und alle Fragen offen.“ – Bertolt Brecht.

Teil – 3 Ende im Ampelstreit! Abbau gestoppt! Kehrtwende der Ansichten! Hitzige Debatte um Lösungen! Eklat gegen Besucher!

20-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./185/60-22/CLA-22/22-22

In den gestrigen Sitzungen des beschließenden Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Crivitz wurde plötzlich und unerwartet die Tagesordnung von der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm erweitert um eine Beschlussvorlage – die Wiederinbetriebnahme der Ampelanlage in der Weinbergstraße! Da schon am 26. 09. 2022 bereits die ersten Bauarbeiten zum Ausbau der Haltestellen am Gymnasium erfolgen und auch die Tiefbauarbeiten hierzu im Bereich der Ampelanlage betroffen sind, muss nun sofort entschieden werden, ob die Baufirma ein Ampelmast (Seeseitig) nachjustieren soll, oder die Masten entfernt werden. Auch die nächste Sitzung der Stadtvertretung ist erst am 17. 10. 2022, sodass Eile geboten war für eine Entscheidung. Öffentlich ersichtlich war diese Vorlage jedoch nur für einen Sachkundigen im Umgang mit dem ALLRIS®net, in der öffentlichen Bekanntmachung fehlte diese Information! Da unsere Reaktion diese Sachkunde besitzt, nahmen wir vorausschauend an der Sitzung natürlich teil und stellen die Beschlussvorlage vor!  

Ein Kostenvoranschlag vom 24.06.2021 wurde ebenfalls veröffentlicht?

Im Haushaltsplan der Stadt Crivitz für 2022 sind folgen Ausgaben eingeplant für eine Ampelanlage! Am Geld kann das Projekt nicht scheitern!

Quelle-Haushaltsplan Crivitz -ALLRIS®net)

So stand zur Beschlussfassung auf der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 19.09.2022 zu diesem Thema:

 1. Die Ampel wird wieder in Betrieb genommen oder

2. Die Ampelanlage ist nach 16 Jahren ohne Funktion entbehrlich geworden. Sie wird im Zuge des Ausbaus der Bushaltestellen zurückgebaut.

Zuvor hatte der Bildungsausschuss am 12.09.2022 sich mehrheitlich für einen Rückbau der Ampel entschieden. Im vorläufigen Protokoll vom veröffentlicht am 15.09.2022 im ALLRIS®net vom Bildungsausschuss heißt es hierzu auch „Der Bauausschuss hat einen Abbau befürwortet“. Das bestreitet der Bauausschussvorsitzende Herr Alexander Gamm aufbrausend.

Wir stellen diese Aussage ( das Protokoll vom Bildungsausschuss) extra noch einmal dar (auch auf unsere Homepage), weil der amtierende Bauausschussvorsitzende Herr Alexander Gamm diese Feststellung in der Debatte bestritten hatte und das Gegenteil darstellte.

(Quelle-Beschlussvorlage-20.09.2022 ALLRIS®net)

Somit ist die Aussage des Bildungsausschusses, veröffentlicht am 15.09.2022 in seinem vorläufigen Protokoll,als maßgebend und auch glaubwürdig anzusehen, auch für jeden Bürger!

Im Gegensatz hierzu wird über das „Öffentlichkeitsprinzip“ vom Bauausschuss in seiner eigenen Protokolltätigkeit hinwegsehen. Das Protokoll vom Bauausschuss am 21.07. 2022 existiert immer noch nicht und vom 18.08.2022 ist zu diesem Thema nichts ersichtlich sowie vom 15.09.2022 ist das Protokoll ebenfalls nicht veröffentlicht!

Die Diskussion zu Thema:

Es war eine 180 Grad Drehung der CWG – Fraktion in der Debatte in ihren Ansichten zum Ampelthema. Plötzlich gab es eine verkehrstechnische Gefährdungslage an der Stellen der Ampelanlage und man befürwortete den Erhalt der Ampelanlage, trotz der Nachfolgekosten (so der Fraktionsvorsitzende der CWG Herr Andreas Rüß). Nun, natürlich sind hier Nachfolgekosten für die laufende Wartung der Ampelanlage zu erwarten, aber die Sicherheit der Schüler/ Lehrer und Besucher hat nun einmal Priorität! Übrigens, das ARBORETUM verursacht schon seit 8 Jahren jährliche Nachfolgekosten (9.500€) in der Unterhaltung des Grundstückes und hierzu gibt es merkwürdigerweise keine Vorbehalte oder Anmerkungen!

Die CDU-Fraktion vom Gemeindeverband Crivitz und Umland enthielt sich jeglicher Position zu diesem Thema, einfach durch Abwesenheit an der Sitzung. Das war mehr als nur peinlich!

Der Fraktionsvorsitzende der LINKE Alexander Gamm befürwortete ebenfalls jetzt den Erhalt der Ampel. Der Zebrastreifen und die 30Km/h Zone ist nun plötzlich auch vom Tisch an dieser Stelle!

Und so wurde der Beschluss gefasst, mit 4 Ja Stimmen und 1 Enthaltung, dass die Ampelanlage wieder in Bertrieb genommen wird! In der Abstimmung selbst zum Thema Ampel enthielt sich der Vorsitzende des Bildungsausschuss Herr Jörg Wurlich, merkwürdigerweise? Für die CWG sitzen im Haupt- und Finanzausschuss der Stadtvertretung Crivitz Frau Britta Brusch-Gamm (Ausschussvorsitzende), Herr Michael Renker, Herr Andreas Rüß und Herr Jörg Wurlich. Fur die LINKE Herr Alexander Gamm und für die CDU Fraktion ( Crivitz und Umland ) Herr Jens Reinke und Frau Beate Werner.

Der Eklat

In Verlauf der Debatte jedoch, wie zu hören war, verfiel der Fraktionsvorsitzenden der LINKE, Alexander Gamm, zum wiederholten Male (erstmalig nach der Sommerpause in diesem Jahr 2022, auf der Sitzung der Stadtvertretung am 29.08.2022 und jetzt auch auf dieser Sitzung in der HuFA 19.09.2022), in die alte Kluft zurück und verteilte wieder öffentliche persönliche verbale Attacken gegen Besucher auf der Veranstaltung.

Die Bemessungsgrenze zu so einem Verhalten eines linken Abgeordneten, all die Jahre seit 2019, ist laut Kommunalverfassung und BGB schon lange überschritten! Die Einwohner unterliegen dem Ordnungsrecht der Versammlungsleitung (Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm) während der Sitzung gemäß der Kommunalverfassung M-V (sowie dem Hausrecht) und müssen schweigen. Innerhalb der Debatte sollen sie es aber dulden, wenn ein Abgeordneter sie persönlich verbal verunglimpft, nur weil er der Ehrenmann der Bürgermeisterin ist! Ist das wirklich angemessen und weiterhin akzeptabel?

Es ist kein Wunder, dass seit den letzten 12 Monaten kein Einwohner von Crivitz an den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Crivitz teilnahm. Wer will sich schon als Besucher verunglimpfen lassen!!

Das Resümee

Die vollständige Inbetriebnahme der Ampel erfolgt 2023 und die finanziellen Mittel werden im Haushalt 2023 geplant. Auch wenn Autofahrer 2023 vielleicht stöhnen werden, aber es geht um die Sicherheit unserer Kinder und Jugendlichen (Lehrer und Besucher)!

In eigener Sache: Wenn unsere Berichterstattung im Vorfeld zu diesem Thema vielleicht auch einen kleinen Beitrag zum Umdenken der Haltungen unserer Abgeordneten geführt haben sollte, würden wir uns freuen!  Danke an alle User und Leser, aufgrund der vielen Rückmeldungen und Hinweise ( auch per Email) haben wir uns für dieses Thema starkgemacht!

Das Sterben in Crivitz soll deutlich teurer werden! Die Friedhofsgebühren werden nach 2012, 2017 und nun 2022 zum dritten Mal erhöht innerhalb von 10 Jahren!

17-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./184/59-22/CLA-21/21-22

Ein günstiger Zeitpunkt? Oder besser, wir passen unsere Preise an die Inflation an!

Ausgedehnte Grünanlagen, alte Bäume und Sträucher – Der Friedhof in Crivitz ist nicht nur ein Ort stiller Trauer und Besinnung, sondern sollte auch einladen zu entspannenden Spaziergängen, aber er ist leider auch Durchgangsverbindung vom Mühlenberg zur Stadt. Doch Pflege, Erhalt und Nutzung der Anlagen kosten Geld, viel mehr, als durch Gebühren wieder hereinkommt. Die Stadt begründete die Steigerung mit gestiegenen Kosten für Personal und Grünpflege. Da Sie erhebliche Investitionen in Form der Wegsanierung, Eingangsbereich und Neuanlage der Platzgestaltung getätigt hat und die Kostenentwicklung der Betriebs – und Personalkosten gestiegen sind.  Deshalb und aufgrund der Einführung von neuen Bestattungsmöglichkeiten (Baumgrabstellen im Wäldchen und als Lückenschließung von freigewordenen Arealen) wurden die Kosten und Gebühren neu kalkuliert. Gemäß § 6 Kommunales Abgabengesetz ist die Kalkulation für die Friedhofsgebühren in regelmäßigen Abständen zu überarbeiten (ca. 4 Jahre).

Und so einfach geht es! Bereits am Montag, dem 19.9.2022 entscheidet der beschließende Hauptausschuss unter Leitung von Frau Brusch-Gamm über die Gebührenerhöhung und 30 Tage soll dann diese bereits beschlossen werden in der Stadtvertretung. Eine kurze Absprache vorher direkt mit dem Vorsitzenden des Umweltausschusses Herrn Jürgen Heine genügte, welche seine Mitglieder kurz informierte und erst später darüber mit Ihnen berät. Das nennt man dann kurze Verwaltungswege, denn wer sollte schon etwas dagegen haben!

Einnahmen- Friedhof- Haushaltspaln 2022 Crivitz ALLRIS®net

Im Zuge einer vorbeugenden Haushaltskonsolidierung des gesamten Haushalts 2023/24 will man hier sicherlich die Notbremse ziehen und eine Gebührenerhöhung durchführen. Diese Mehrkosten werden nun voll auf die Bürger umgelegt. Kann man den Bürgern diese Kostensteigerungen zumuten? Früher hat die Stadt einen großen Anteil der Grünpflege und Personalkosten auf dem Friedhof als städtische Kosten verbucht und nicht auf die Gebührenzahler abgewälzt.

Ausgaben – Friedhof- Haushaltspaln 2022 Crivitz ALLRIS®net

So kostet z.B. jetzt neu – ein Wahlbaumurnengrab Wäldchen zweistellig ca. 3.000,00€ und ein Wahlbaumurnengrab Einzelbaum zweistellig ca.2.500,00€. Ein Wahlsarggrab inkl. der Möglichkeit der Urnenaufbettung von 600€ auf 1.700€. Eine Wahlmehrfachsarggrabstelle Doppel inkl. der Möglichkeit der Urnenaufbettung von 1.200€ auf 3.400€. Verlängerungsgebühren/Jahr nach Ablauf der Ruhezeit: -Wahlmehrfachsarggrab-stelle Doppel von 48,0€ pro Jahr auf 136,00€.

Beschlussvorlage- Friedhofsgebührensatzung Crivitz ALLRIS®net

Es dauert bestimmt nicht mehr lange und die Steuern werden ebenfalls erhöht! Bei dieser Haushaltslage in Crivitz!

Seltsam? Die Gebührensatzung der Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr ist 13 Jahre alt und müsste alle 3 Jahre angepasst werden, laut Kommunalabgabengesetz! Ist sie aber nicht! Warum wohl nicht? Zu Unpopulär? Oder weil sie vielleicht als gemeinnützig und nicht wirtschaftlich betrachtet werden?

Die Sportstättensatzung ist 10 Jahre alt und soll nach dem Rechnungsprüfungsamt Crivitz seit 6 Jahren erhöht werden, weil die Kosten zu hoch sind. Ist sie aber nicht! Warum wohl nicht!Zu unpopulär? Oder weil sie eventuell als gemeinnützig und nicht wirtschaftlich betrachtet werden?

Warum sollen also nur die Friedhofskosten wirtschaftlich betrachtet werden und die Kosten auf den Bürger voll umgelegt werden? Sind es womöglich politische Gründe? Wissen Sie es?

Fazit: Die Stadt Crivitz scheint in finanzieller Nöten zu sein und sucht nach Einnahmen, um ihre Investitionsprojekte und den Haushalt 2023/24 nicht zu gefährden? Der finanzielle Schub aus Wind, Solar und dem Friedhof fließt noch nicht! Die zweckgebundene und allgemeine Kapitalrücklage ist fast aufgeraucht, die Liquidität ist stark gesunken und die Schulden gestiegen auf 2.1 Mio. €. Schließlich und endlich betragen die gesamten Personalkosten der Stadt Criuvitz im Jahr 2022 fast 50 % der regulären Einnahmen (4,3Mio.€).

Wie lange wird das noch gut gehen?

Haushaltsplan Stadt Crivitz-2022 *Gefährdete dauernde Leistungsfähigkeit* droht ab 2023!

28-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./142/17-22

Gemäß der §45 (1) KV M-V legt die Bürgermeisterin von Crivitz Britta Brusch-Gamm der Gemeindevertretung einen Haushaltsentwurf für das kommende Jahr vor. In unserem Fall lässt der Plan jegliche ernsthafte Sparanstrengung vermissen, er ist unsolide. Der Ergebnishaushalt 2022 weist ein negatives Jahresergebnis von -1.673.700,00 € aus. 2023 wird sich ebenfalls ein negatives Jahresergebnis von -1.197.900,00€ ergeben und bis zum 31.12.2024 noch einmal -1.178.500,00€ !

Im gesamten Planungszeitraum bis zum 2025 entsteht damit insgesamt ein negatives Jahresergebnis der Ergebnishaushalte von insgesamt – 5.190.400,00€. Dieses Ergebnis kann trotz der Verwendung aller noch vorhandenen Rücklagen und aller noch bestehenden positiven Ergebnisvorträgen von insgesamt +3.989.771,27€ nicht ausgeglichen werden. Und so bleibt im Jahr 2025 ein negative Jahresergebnis im Ergebnishaushalt mit -1.200.628.27€ stehen. Hierbei ist auch schon das vorläufigen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2020 und 2021 mit +355.151,76 € und -449.166,02€ eingerechnet.

Damit ist bereits ab dem 31.12.2023 unter der jetzigen Planung, ein Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt nicht mehr möglich!

Die zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebunden Zuweisungen wird nach dem derzeitigem Stand zum 31.12.2023 vollständig aufgebraucht sein. Somit können ab dem 01.01.2024 Jahresfehlbeträge, die durch die planmäßige Nettobelastung aus Abschreibungen von Vermögensgegenständen entstanden sind, nicht mehr durch eine Entnahme aus dieser Rücklage gedeckt werden. Die Gesamtabschreibungen der Stadt Crivitz betragen 2022, welcher jährlich wieder erwirtschaftet werden müssen, bereits 1.018.300,00€ und werden somit voll umfänglich ab 01.01.2024. ergebniswirksam . Die allgemeine Kapitalrücklage wird nach aktueller Planung bis zum 31.12.2023 vollständig verbraucht sein. Der vorhandene Bestand der aktuellen liquiden Mittel wird bereits auch ohne Hinzurechnung der jährlichen Tilgungsleistungen der Kredite bis zum 31.12.2023 einen defizitärer Saldo von -188.619,71€ aufweisen. Bis zum Ende des Planungszeitraum 2025 hat wird der gesamte defizitärere Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen – 1.766.319,71 € betragen.

Das bedeutet, dass mit dem Abbau der liquiden Mittel weitere zusätzliche Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit aufgenommen werden müssen ab dem 01.01.2024. Somit wird der Verschuldungsgrad der Stadt Crivitz steigen und zu den bereits aktuellen Schulden in der Höhe von -2.115.061,59€ kommen weitere -1,7Mio.€ hinzu bis 2025 die die Handlungsfähigkeit der Stadt Crivitz weiter einschränken werden. Der Finanzhaushalt 2022 weist ein negatives Jahresergebnis von – 1.252.700,00€ aus. Bis zum 31.12.2023 wird sich nach der jetzigen Planung ebenfalls negatives Jahresergebnis -788.900,00€ ergeben. Damit ist bereits ab dem 31.12.2023 unter der jetzigen Planung, ein Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt nicht mehr möglich!

Das Eigenkapital der Stadt Crivitz betrug am 31.12.2021 = 23.781.918,68€ und singt um 15% bis 2025 auf 20.164.318,68. Das ist ein Eigenkapitalverlust von -3.617.600,00€.

Seit 2014 bis 2023 wurden in den Haushaltsplanungen aus den Rücklagen insgesamt entnommen,

– über ca. 2,2 Mio.€ aus intensiven Zuweisungen und übergemeindlichen Zuweisungen,

– über ca. 1,7 Mio.€ aus der allg. Kapitalrücklage,

– über ca. 2,0 Mio.€ an liquiden Mitteln und für die Deckung des Haushaltes verwendet.

Das sind insgesamt ca. 6 Mio.€. Und diese Mittel sind ab dem 01.01.2024 nicht mehr vorhanden. Außer der Kredit von über ca. 2,1 Mio.€. Damit wird die Handlungsfähigkeit der Stadt Crivitz bereits ab dem 01.01.2024 und die Folgejahre stark eingeschränkt werden. Ein dann folgendes Konzept zu Haushaltssicherung und Steuererhöhungen können dann auch nicht mehr viel helfen, sondern eine massive Ausgabeneinschränkung!

Um den Werteverlust des Anlagevermögens auszugleichen sollte die Investitionsquote im Idealfall 100% betragen. Die Stadt Crivitz deckt somit nicht nur den Werteverlust des Anlagevermögens, sondern hat sehr weit über die reine Substanzerhaltung hinaus investiert. Die aus den Investitionen resultierenden Abschreibungen werden den Ergebnishaushalt der Stadt Crivitz in den zukünftigen Jahren zusätzlich stark belasten. Die Jährlichen 17-25 gleichzeitigen Investitionsprojekte von 2018 bis 2023 zwingen nun die Stadt Crivitz finanziell am 31.12.2023 in die Knie. Von einem sogenannten Investitionsstau kann schon lange nicht mehr die Rede sein, vielmehr trifft zu, das Wirtschaften über die eigenen Verhältnisse hinaus.

Die Aufwendungen für die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter (AK bis 1.000,00 € netto) betragen mit einem Anteil von 2019=100.462,7€ / 2020=115.985,3€ / 2021= 166.900,00€ und 2022= 120.700.00€ an den Gesamtaufwendungen. Das ist jährliche Steigerung und hier muss eine intensive Kontrolle erfolgen über die Notwendigkeit des Kaufes und der Anzahl von geringwertigen Wirtschaftsgüter. Das Ausmaß der ist nicht nachvollziehbar.

Die Kosten für die Gebäudereinigung (Eigenreinigung) betrugen in 2021 = 312.800,00€ innerhalb von einem Jahr sind diese um 82% (+257.000,00€) angestiegen in Jahr 2022 auf 569.800,00€. Seit 2020 sind damit die insgesamt die Eigenreinigungskosten von 2020= 260.400,00€ auf 569.800,00€ angestiegen, das entspricht einer Steigerungsrate von 119%. Ein weiterer Anstieg dieser Kosten ist Unverhältnismäßig und nicht mehr zu verantworten! Als Vergleich dazu betrugen die Kosten der Fremdreinigung im Jahr 2019 nur 223.972,02 €. Seit dem Jahr 2020 sind die Kosten für den kommunalen Bauhof nur in Crivitz als kostenrechnende Einrichtung von 449.200,00€ um ca. 40% (+ 175.500€) in 2022 auf 624.700,00€ angestiegen. Seit 2017 ist es sogar eine Kostensteigerung um 79%.( 2017 = 348.640,58 €)

Die Kosten der kommunalen Gebäudereinigung und des kommunalen Bauhofes Crivitz zusammen belasten den Ergebnishaushalt 2022 mit insgesamt 1.194.500,00€ (624.700,00€+569.800,00€).Die Kosten für Sachverständigenkosten, Gerichtskosten und ähnliche Auszahlungen sind von 2021 um 41% gestiegen von 169.200,00€ auf 239.700,00€. Insgesamt diese Kosten seit 2020 von 26.963,34€ um 889% gestiegen auf 239.700,00€.

Fazit:

Mit einer finanziellen Nachhaltigkeit und Generationsgerechtigkeit hat diese Finanzpolitische Vorgehensweise bis 2023 nichts mehr zu tun. Die Berücksichtigung von bestimmten festgeschriebenen Umwelt-, Sozial- und Aufsichtsstrukturen in Effizienz, Kontrolle und einem angemessenen Umgang mit Risiken wird dieser Haushalt 2022 nicht gerecht. Die Stadt Crivitz wirtschaftet über ihre finanziellen Verhältnisse und plant in ihrer Haushaltsplanung für die Folgejahre Defizite im Ergebnis- und Finanzhaushalt ein.

Aktuelles Ranking – der größten Arbeitgeber in der Stadt Crivitz – 2021

25-März-21/P-headli.-cont.-red./64/13-21

++ +++++++Die größten Arbeitgeber der Stadt Crivitz ++++++

Platz Nr. 1 ! Krankenhaus ca. 180 Mitarbeiter Personalkosten 2021 __ca. …. Noch keine genauen Angaben……..da Einstufungen in  Tarifberechnung/Umstrukturierung noch nicht abgeschlossen.

Platz Nr. 2 !! AMT CRIVITZ    ca. 106  Mitarbeiter (97 Kernverwaltung in Crivitz +  9 AZUBI in Crivitz) Personalkosten 2021_ ca. 5.842.900,00€ Personalkosten 2014_ ca. 4.267.300,00 € In den nachgeordneten Einrichtungen sind Weitere  20 Mitarbeiter tätig)           Gesamt:126!

Platz Nr. 3!!! Stadt Crivitz ca. 100 Mitarbeiter Personalkosten 2021 _ca. 3.789.200,00€ Personalkosten 2014 _ca. 2.253.100,00€ Die Personalkosten der Stadt Crivitz  sind in den letzten  11 Jahren um  (+) 2.061.215€ also um 119,28% gestiegen,  von  1.727.985€  in Jahr 2010 auf 3.789.200€ in Jahr 2021. In den Jahren von 2010 bis 2014 erfolgte nur eine  Steigerung um 30,4% (um 525.115€) von 1.727.985€  auf 2.253.100€. Aber ab dem Haushaltsjahr 2014 sind die Personalkosten explodiert um weitere 88.90%  (also um (+)1.536.100€),von 2.253.100€  in 2014 auf  3.789.200€ in 2021. Der Personalbestand ist seit 2014 von 68 Mitarbeitern sprunghaft auf 99/ca.100  Mitarbeiter im Jahr 2021 angewachsen. Tendenz steigend!!!!!!

Damit ist die Stadt Crivitz 2021 aktuell  der dritt größte Arbeitgeber der Stadt nach dem Krankenhaus und dem Amt Crivitz. Bei den Personalkosten ist grundsätzlich mit einer jährlichen Steigerung zu rechnen, u.a. durch gesetzlich festgeschriebene Tariferhöhungen und höher Stufungen in der Tarifgruppe nach Erreichen der Beschäftigungsdauer. Ab dem Jahr  2022 werden die Personalkosten der Stadt Crivitz  ca. 4,3 Mio.€  betragen.!!!

Von den ca.9 Mio.€ reinen Erträgen im Ergebnishaushalt der Stadt Crivitz 2021, fließen ca. 45% alleine in die  Personalkostenaufwendungen und weitere  25% fließen in die Auf-wendungen für  Umlagen(Kreis und Amt). Hinzu kommen weitere 24% für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie 1% für die Abschreibungen,  so dass eigentlich nur 5% des Haushaltes, also jährlich ca.500.000€ übrig bleiben für weitere Ausgaben.

FAZIT: Die überdimensionierten Personalaufwendungen der Stadt Crivitz von 45% werden den Ergebnishaushalt die nächsten fünf Jahre stark belasten und einen Haushaltsausgleich hemmen. Diese Diskrepanz in der prozentualen Verteilung der Erträge für die bestehenden Aufwendungen (Umlagen, Dienstleistungen, Investitionen) nimmt der Stadt Crivitz in Zukunft jegliche Gestaltungsmöglichkeit.

Ermittlung eines optimales Reinigungsmanagement der Eigenreinigung oder Fremdreinigung!

19-März-21/P-headli.-cont.-red./63/12-21

Auf der Grundlage des Beschlusses, der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz am 14.10.2019 zum TOP 15.5, sollte der Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen einen Kostenvergleich der kommunalen Eigenreinigung zur Fremdreinigung durchführen. Der Beschluss lautet wie folgt:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt die Beratung zu einem Kostenvergleich der Reinigungsleistungen in den nachgeordneten Einrichtungen der Stadt an den Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen zu verweisen.

Seit dem Oktober 2019 wurde dieser Beschluss durch den Ausschussvorsitzenden nicht umgesetzt. Auch auf mehrmaligen drängen seitens der Fraktion der CDU, in Stadtvertretersitzungen 2019/2020 und selbst in Sitzungen 2019/2020 im Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen, wurde dieses Thema nicht die Tagesordnung  gesetzt sondern stets abgewiesen. Deshalb stellt die Fraktion heute diesen Antrag auf der Stadtvertretersitzung. 

Inhaltlich aus dem öffentlichen Antrag zur Sitzung der Stadtvertretung am 23.02.2021- kurz bildlich zusammengefasst!

Ein optimales Reinigungsmanagement kann die Kosten deutlich senken. Das gilt für die Reinigung sowohl durch kommunale Beschäftigte (Eigenreinigung) als auch durch gewerbliche Reinigungsunternehmen (Fremdreinigung). In der Diskussion in der Stadtvertretung um die Frage, ob die kommunalen Gebäude durch eigene Reinigungskräfte oder durch private Reinigungsunternehmen gereinigt werden sollen, spielen insbesondere folgende Aspekte eine Rolle: · Kosten · Qualität · Soziale Faktoren. Erst durch die Berücksichtigung der Reinigungshäufigkeiten und einer „gewichteten“ Reinigungsfläche werden die Kosten der Eigen- und Fremdreinigung konkret vergleichbar.

Die Ausfallzeiten (Krankenquoten) und  Leistungswerte wie (· Beschaffenheit und Ausstattung der Räume, Bodenbelag, bauliche Zustand und Alter des Gebäudes · die Art und Häufigkeit der Nutzung der Räume, · das Reinigungsintervall, · Ausbildung bzw. Schulung des Personals, · Rüst-/Wegezeiten, · Maschinen- bzw. Geräteeinsatz, · Reinigungstechnik (z.B. leistungsfähige Reinigungschemie), · Reinigungsmethodik, · Leistungsumfang, · Qualitätsanspruch, · Hygieneanspruch.) sind dabei besonders zu beachten.

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweiseso wie er zum 23.02.2021 zur Diskussion steht!

Im Vergleich zur Fremdreinigung ist bei der Eigenreinigung zu beobachten, dass neue Reinigungsgeräte und -techniken bei den meisten Kommunen erst in Reaktion auf Entwicklungen im privaten Reinigungshandwerk eingeführt werden. Ein professionelles Reinigungsmanagement ist eine fundamentale Voraussetzung für eine hohe Wirtschaftlichkeit der Gebäudereinigung, sowohl für das private Gebäudereiniger-Handwerk als auch für die kommunale Eigenreinigung. Dies betrifft zum einen die kaufmännische Steuerung des Reinigungsbetriebes, zum anderen die Personaleinsatzsteuerung und Qualitätskontrolle. Letztere wird in der Regel durch Objektverantwortliche wahrgenommen, die für einen bestimmten Teil der Reinigungsobjekte des Betriebes zuständig sind.

Die Kosten der Fremdreinigung sind transparent. So lagen die Kosten der Fremdreinigung im Jahr 2018 bei17.735,02 € monatlich (212.820,24 € jährlich) und für 2019 bei monatlichen 18.664,34 € (223.972,02€ jährlich).

Bei der Fremdreinigung muss die Kommune weder Reinigungsmaschinen und -geräte anschaffen und regelmäßig warten noch das Know-how für Reinigungschemie und -techniken vorhalten. Reinigungsunternehmen verfügen über das Know-how und können Reinigungsmaschinen besser auslasten. Mit der Fremdreinigung kann die Kommune sämtliche Herausforderungen des Qualitätsmanagements weitgehend auf die Dienstleister verlagern. Zudem verfügen sie ihnen gegenüber über Sanktionsmöglichkeiten bei Minderleistungen, die in der Eigenreinigung nicht bestehen.

Dagegen erfolgt bei der Eigenreinigung oftmals keine Vollkostenrechnung, sodass die tatsächlich entstehenden Kosten nicht vollständig vorliegen. Damit werden Kostenpositionen wie Overhead, Fuhrpark und Fortbildung nicht vollständig abgebildet. Die durchschnittlichen Overheadkosten pro Quadratmeter sind bei der Stadt Crivitz jetzt bereits, seit der Einführung im Jahr 2020,  bereits mit Eigenreinigung fast 2-mal so hoch wie bei der Fremdreinigung.

Bei der Eigenreinigung verursachen Personalverwaltung, Steuerung des Personaleinsatzes, Dienstfahrzeug für die Vorarbeiterin, 10 Mitarbeiter bereits im Jahr 2020- Tendenz steigend, Betriebsarzt, Arbeitsschutz sowie das Beschaffen von Verbrauchsmaterial und Leasingverträge für die  Reinigungsmaschinen einen erheblichen Aufwand.

So lagen die Kosten der Eigenreinigung bereits im ersten Jahr 2020 bei 21.700,00 € (260.400,00€ jährlich) und für 2021 sind monatlich geplant 26.666,00€ (320.000,00€ jährlich). Mit der kommenden Tarifanpassung im Jahr 2022 und einer angeblichen größeren zu reinigenden Fläche und den daraus resultierenden Mehrbedarf am Mitarbeitern, durch die Fertigstellung der  Kita und Grundschule dürften sich die Gesamtkosten der Reinigung für 2022 bis 2023 bei ca. 360.000,00€ bis 370.000,00€ betragen.

Die Befürworter der neu eingeführten Eigenreinigung argumentieren (noch immer) gerne mit dem (behaupteten) größeren Reinigungserfolg. Abgesehen davon, dass auch die Leistungen des eigenen Reinigungspersonals durchaus unterschiedlich sind und auch kontrolliert werden müssen, kann die Reinigungsqualität einer Fremdreinigung dadurch sichergestellt werden, dass deren Reinigungsergebnisse konsequenter kontrolliert werden. Was und welche Leistung mit dem Gebäudereinigungsunternehmen vertraglich vereinbart wurden, kann unter bestimm-ten Voraussetzungen wegen Schlechtleistung entgeltlich Sanktioniert und notfalls fristlos gekündigt werden kann. Das ist bei einer Eigenrei-nigung nur eingeschränkt möglich, da der Teamleiter gleichzeitig Prüfer ist für alle zu betreuenden Objekte  und bei einer Schlecht-leistung der Eigenreinigung keine entgeltlichen Sanktionen oder  arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu erwarten sind.

Um festzustellen, wieviel kostet je Quadratmeter Reinigungsfläche die Eigenreinigung der Stadt Crivitz mehr als die Fremdreinigung ist die Anfertigung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse erforderlich, damit diese kostenrechnende Position (Gebäudereinigung) den Haushalt nicht übermäßig belastet. Vorrangiges Ziel des Haushaltsrechts ist die Deckung des Bedarfs der öffentlichen Hand durch eine sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung, denn es handelt sich hierbei um Steuergelder.

Beschlussentwurf:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Anfertigung einer Organisation-  und Wirtschaftlichkeitsanalyse  zur der Fremdreinigung im Vergleich zur kommunalen Eigenreinigung bis zum 30.06.2021 im eigenen Wirkungskreis. In deren Ergebnis ist die Erbringung der Leistungen durch die Gebäudereinigung zur Aufgabenwahrnehmung der Stadt Crivitz auf die einzelnen Produkte  darzustellen und eine genaue interne Leistungsverrechnung zu erläutern. Dabei ist ein Umlageschlüssel für das Haushaltsjahr 2022 zu erarbeiten und die Ziele und Kennzahlen für die einzelnen Produkte festzulegen.

Insourcing oder doch besser Outsourcing der kostenrechnenden Einrichtung – Bauhof Crivitz / Wessin!

16-März-21/P-headli.-cont.-red./62/11-21

Um festzustellen, wieviel kostet denn nun eine Maschinenstunde und wieviel kostet denn nun eine Mitarbeiterstunde in unseren kommunalen Bauhof der Stadt Crivitz gegenüber dem Marktpreis ist die Anfertigung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse erforderlich, damit diese kosten-rechnende Position (BAUHOF) die Haushalte der Folgejahre nicht mehr übermäßig belastet.

Vorrangiges Ziel des Haushaltsrechts ist die Deckung des Bedarfs der öffentlichen Hand durch eine sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung, denn es handelt sich hierbei um Steuergelder!!!!!!

1. Auftragswesen Ziel: Bauhofsteuerung

Prinzip: keine Leistung ohne Auftrag

2. Leistungsdokumentation Ziel: Bauhofabrechnung

Prinzip: Dokumentation der erledigten Arbeit

Um einen Marktvergleich durchzuführen, müssen zunächst die Bauhofleistungen zu Marktpreisen regionaler Anbieter

bewertet werden

Voraussetzung Kosten- und Leistungsrechnung

→ Markttestverfahren (market testing)= Markttests

Ein Verfahren, das innerbetriebliche Leistungen mit entsprechenden Leistungen von Marktanbietern vergleicht.

Inhaltlich aus dem öffentlichen Antrag zur Sitzung der Stadtvertretung am 23.02.2021- kurz bildlich zusammengefasst!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweiseso wie er zum 23.02.2021 zur Diskussion steht!

Auf der Grundlage des Beschlusses vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz, in seiner Sitzung am 19.05.2020, zum Jahresabschluss der Crivitz 2016 und dem Verweis auf den Prüfvermerk des hauptamtlichen Rechnungsprüfers zum erteilten „eingeschränkten Bestätigungsvermerk“ ist eine Auswertung der kostenrechnenden Einrichtung des Bauhofes der Stadt Crivitz geboten und erforderlich.

Respektvoll betrachten wir die Einschätzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Crivitz  und blicken mit großer Sorge auf die festgestellten folgenden Einschätzungen:

  1. “Aus den vorläufigen bzw. geplanten Jahresergebnissen gemäß der Haushaltsplanung 2019 lässt sich ableiten, dass sich die Situation der Stadt Crivitz ab dem Haushaltsfolgejahr 2017 verschlechtert. Durch die Neuregelung des Finanzausgleiches wird sich die wirtschaftliche Lage ab 2020 leicht verbessern. Positive Ergebnisse werden dennoch nicht erreichbar sein.”
  2. „… dass  in den  kostenrechnenden  Einrichtungen  nur zum Teil eine Kostendeckung erreicht werden konnte. Ohne die Bauhöfe beläuft sich die Kostenunterdeckung auf insgesamt -458.982,26 €.“
  3. …“ Für die Jahre 2019 bis 2022 können voraussichtlich nur durch Entnahmen aus den zweckgebundenen investiven Schlüsselzuweisungen ausgeglichene Ergebnisse erreicht werden.
  4. “…..Die finanzielle Lage der Stadt Crivitz wird auch in Zukunft angespannt bleiben. Eine umsichtige Bewirtschaftung der Haushaltsmittel wird weiterhin zwingend erforderlich sein.

Seit dem 16.11.2015 wurden durch die Stadtvertretung Crivitz  weder Zuständigkeiten geklärt, Anhörungen bei Ämter durchgeführt, Zustimmungen der Fachbehörden eingeholt, oder Anträge an den Amtsausschuss gestellt,  oder Dienstanweisungen erarbeitet, oder Personalkapazitäten eruiert,  so dass keinerlei Grundlage vorhanden ist, die Einführung einer Kosten-und Leistungsrechnung für den Bauhof der Stadt Crivitz zu rechtfertigen.

Die Gesamtkosten für die Bauhöfe Crivitz und Wessin betrugen im Haushaltsjahr 2016 noch 384.652,63€. So haben sich die Kosten von um ein vielfaches gesteigert bis zum Jahr 2020. Vorliegend betragen die Gesamtkosten für die Bauhöfe Crivitz und Wessin von 2017 bis 2020 (2017–Ergebnis; 2018-Ergebnis; 2019-Ansatz; 2020-Ansatz)1.917.471,03 € .

Durchschnittlich betrugen die Gesamtkosten pro Jahr von 2017 bis 2020 für beide Bauhöfe  479.367,76 €.       

Aktuell 2021 betragen liegen die Kosten bei 598.300,00€ !!!!

Deshalb ist in Auswertung des Rechenschaftsberichtes zum Jahresabschluss 2016 die Anfertigung einer Organisation-und Wirtschaftlichkeitsanalyse im eigenen Wirkungskreis erforderlich, um eine angemessene Produktgliederung und interne Leistungsverrechnungen für eine ausreichende Steuerungsgrundlage gemäß §27 GemHVO  M-V für das Haushaltsjahr 2021 und jährlich folgend zu erreichen. Finanzielle Auswirkungen zu dieser Beschlussvorlage entstehen nicht, da bereits ein DV-technisches System (Kalkulationssoftware) vorhanden ist mit der dazugehörenden Hardware und einen Internetanschluss für den Stadtbauhof. Die einzelnen Ausschüsse werden, im engeren Wirkungskreis durch Zuarbeiten für die Wirtschaftlichkeitsanalyse ihren Beitrag leisten. 

Beschlussentwurf:

Der Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt die Anfertigung einer Organisation-  und Wirtschaftlichkeitsanalyse der kommunalen Bauhöfe Crivitz und Wessin bis zum 07.12.2020 im eigenen Wirkungskreis. In deren Ergebnis ist die Erbringung der Leistungen durch die Bauhöfe zur Aufgabenwahrnehmung der Stadt Crivitz auf die einzelnen Produkte darzustellen und eine interne Leistungsverrechnung zu erläutern. Dabei ist ein Umlageschlüssel das Haushaltsjahr 2021 zu erarbeiten und die Ziele und Kennzahlen für die einzelnen Produkte festzulegen.

Multifunktionale Außenreinigungsmaschine HAKO-1650

07-März-21/P-headli.-cont.-red./57/6-21

Unzureichende öffentliche Diskussion und keine klaren Festlegungen zur Finanzierung/Deckung der Ausgaben, aber nach eigenem Gutdünken beschlossen durch Mehrheit der CWG und LINKEN.

Worum geht es?

Im Umweltausschuss kam eine Idee auf und dieser forderte am: 29.10.2020 in der BV Cri SV 202/20 die Beschaffung einer Multifunktionale Außenreinigungsmaschine (Citymaster 1650) für ca. 120.000,00 €. Finanziert werden sollte der Citymaster durch Straßenreinigungsgebühren mit entsprechender neuer Satzung bzw. die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B weit über dem jetzigen Nivellierungshebesatz. So der Vorschlag.

Wieso?

Die Stadt soll die Anschaffung eines Citymasters vom Typ HAKO 1650 als Investition in den Haus-halt 2021 aufnehmen. Die neue Kehrmaschine ist für eine Reihe von Arbeiten im kommunalen Außenbereich einsetzbar und unverzichtbar!

Und wie weiter?

Bereits 4-TAGE später am 02.11.2020 erfolgte schon der Beschloss im Hauptausschuss mit Mehrheit der CWG und LINKEN über das Vorhaben, vor allen anderen Ausschüssen und setzte damit einen Pflock in den Boden. Nur zur Finanzierung und Deckung dieser Ausgaben wurden bis heute keine klaren Aussagen getroffen.

Und um welche Kosten geht es?

Die Anschaffungskosten (120.000,00 €) sowie die jährlichen Personal-, Betriebs- und Unterhaltungskosten in Höhe von 54.300,00 €. Diese gliedern sich in jährlich: ca.12.000,00 € Abschreibung u. Personalkosten 40.300,00 €  für einen zusätzlichen Stadtarbeiter[ nach dem Auslaufen der Förderung]. Hierzu soll ein behinderter Arbeitsplatz geschaffen werden, der dann gefördert wird durch das Integrationsamt für ca.24 Monate. Das Problem ! Diese spezielle Eignung/ Nutzung ist in der Ausstattungsbeschreibung des HAKO -1650 aber nicht beschrieben? 

Und was folgte dann?

Der nachfolgend tagende Bau und Bildungsausschuss am 19.11.2020 wollte an diesen Entscheidungen auch nichts mehr ändern. Und so kam es wie es kommen musste im Haushaltsplan 2021 wurde die Investition und die neue Stelle im Bauhof verankert und festgeschrieben, durch die Mehrheit der CWG und Linken am 23.02.201,  ohne eine Aussage über Deckungs-bzw. Finanzierungszusage für die Folgejahre.  

Und laut Pressemitteilung vom 05.03.2021 hatte der Mitarbeiter für den Stadtbauhof zu der o.g. Stellen aber schon am 01.03.20201 seinen ersten Arbeitstag, obwohl der Hauptausschuss erst am 15.03.2021 wieder tagt zu den TOP: Personalangelegenheit- Einstellung Mitarbeiter/in Stadtbauhof. Ein Schelm wer Böses dabei denkt!!!!

Fazit: Dass die Notwendigkeit dieser Anschaffung bestehen könnte ist unstrittig, aber die o.g. Ausgaben sind bis heute nicht gedeckt durch Einnahmen und wie die zukünftigen Folgekosten finanziert werden sollen. Das ist bis heute nicht geklärt und unterliegt wahrscheinlich strengster Geheimhaltung, darum ist auch das Protokoll von dem HUFA vom 02.11.2021 nicht zu finden und angeblich gibt es die Sitzung gar nicht (siehe ALLRIS®net)??? Das nennt man dann Kooperation! Aber trotzdem wurde der Haushalt 2021 so verabschiedet (mehrheitlich durch CWG und LINKE).

Verwirrung um Anträge in der Stadt Crivitz?

28-Febr.-21/P-headli.-cont.-red./54/3-21

Nun, eigentlich überhaupt nicht!!! Der Antrag – die ZAHLUNG eines fiktiven UNTERNEHMERLOHNES von 500,00€ pro  Kalendermonat, für betroffenen Unternehmen von den Schließungen seit dem 15.12.2020, zu zahlen aus der Stadtkasse, wurde ohne Diskussion nach Gutsherrenart von der CWG und vorrangig von der LINKEN ablehnt!!

Obwohl das Geld hierfür durch die Senkung und somit Einsparungen durch die Amtsumlage in der Höhe von ca. 85.868,00€ vorhanden ist!!!

Der Antrag der CDU– zur Stundung der Gewerbesteuer für ebenfalls vorrangig diese Unternehmen wurde fast abgelehnt von der CWG und Linken. Als man plötzlich erkannte dass man ja dadurch selber einen eigenen Image schaden erlangen könnte und umgewandelt. Man wandelte einfach eine fremde Vorlage einer Fraktion um  zu einem EIGENEN Antrag um, mit den Worten das man ja das selber schon so mal eingebracht hatte 2020 und Schluss. Lesen wäre manchmal hilfreich!!

Nur aufgrund dessen, das sich die Fraktion der CDU für die Interessen  der Unternehmen einsetzen wollten, hat man auf eine weitere  Auseinandersetzung verzichtet. Denn klar ist NUN das nun ALLE Unternehmen die Gewerbesteuer in 2021 Stunden können. Und die Bürgermeisterin ist nun die Große Unterstützerin der Unternehmer in Crivitz.

Fazit: Die Tatsachen liegen aber anders und werden manchmal unterschiedliche war genommen. Hätte die CDU Fraktion nicht solche Courage gehabt solche Forderungen überhaupt, in der jetzigen Situation einzufordern, wäre für die Unternehmen in der Stadt Crivitz NICHTS passiert. Und wieder werden eingesparte Mittel irgendwohin verschoben und versickern in Teilhaushalten! Redakteure sind auch nur Menschen und haben manchmal viele Themen im Kopf die sie bearbeiten müssen und stehen ständig unter Zeitdruck bis zur nächsten Ausgabe, dafür haben kann man Verständnis haben.