Der SBB (Senioren und Behindertenbeirat) ist ein Opfer von chaotischem Verwaltungshandeln und Intransparenz!

23.August -2024/P-headli.-cont.-red./415[163(38-22)]/CLA-251/90-2024

Die derzeitige Hauptsatzung der Stadt Crivitz basiert auf Ignoranz, Unkenntnis und bemitleidenswerten Verwaltungsmethoden der CWG Stadtspitze. Es ist ein Spektakel, das seinesgleichen sucht! Es herrscht ein völliges Chaos bei der Hauptsatzung in Crivitz bezüglich der Entschädigungen und Befugnisse des SBB und das hat seine Auswirkungen.

Aufgrund der internen Übereinkunft in der Ausarbeitung der neuen Hauptsatzung und Geschäftsordnung von CWG mit CDU und BFC kam es bei der letzten Stadtvertretersitzung zu Unstimmigkeiten, da die AFD-Fraktion nicht in die Ausarbeitungen einbezogen wurde. Die AfD-Fraktion hatte sich daraufhin intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt und eigene Vorschläge unterbreitet, die die anderen Fraktionen völlig überforderten. Die CWG Fraktion hatte Schwierigkeiten, dem Ganzen zu folgen, da man selbst nicht im Thema war. Eigentlich sollten die Angelegenheiten fraktionsübergreifend im Nachgang der Sitzung geklärt werden, jedoch der damalige CDU-Fraktionsvorsitzende Hartmut Paulsen und die CWG Fraktion wollten unbedingt eine Satzung beschließen. Allerdings hatte das alles seinen charakteristischen Haken und zeigte das Desaster der CWG Stadtspitze im gesamten Handeln im vergangenen Wahlzyklus. Die CWG-Stadtspitze vertrat die Ansicht, dass die letzte Änderung der Hauptsatzung (4. Änderung) vom Dezember 2023 ungültig ist und daher müsse man sofort eine Satzung beschließen, da sonst keine mehr vorhanden wäre. Eigentlich ist ein Skandal, aber wie es vor der Wahl üblich ist, wurde alles seit sechs Monaten totgeschwiegen.

Was war geschehen!

Die CWG Fraktion beantragte im Dez. 2023 als Mehrheitsfraktion in der damaligen Stadtvertretung eine Änderung der Hauptsatzung, ohne diese zuvor den Ausschüssen diesen breit zu diskutieren. Diese Änderung beinhaltete, dass der Sockelbeitrag (pauschale monatliche Entschädigung von 50,00 €) für die meisten Abgeordneten abgeschafft werden sollte. Das Fatale daran war, dass alle Funktionsträger innerhalb der Stadtvertretung, die ausschließlich aus den Reihen der Fraktion DIE LINKE/Heine + CWG kamen, davon nicht betroffen waren. Ebenso sollte die Wahlperiode vom SBB nicht die gleiche sein wie die der Stadtvertretung. Sondern extra fünf Jahre. Mit dieser Methode kann man seine engen, handverlesenen Vertrauten effektiv absichern!  Diese Regelung würde bedeuten, dass bei der Gültigkeitserklärung der Satzung vor der Kommunalwahl keine Neuwahl des SBB erfolgen muss. Die Bestellung der Mitglieder des SBB erfolgte erst im April 2023 aufgrund einer rechtswidrigen Wahl im Juni 2022. Weiterhin war vorgesehen, dass das Rederecht des SBB auf ein Recht zur auf) Unterbreitung von Fragen, Vorschläge und Anregungen umgewandelt wird. Unklar blieb, ob dies in der Einwohnerfragestunde geschehen soll oder ob es als besonderes Recht allgemein ausgeübt werden sollte.

Aufgrund der Anwesenheit in der Stadtvertretersitzung im Dezember 2023 (von 12 der 17 Stadtvertretern) bestand zwar Beschlussfähigkeit um zwei Änderungen in der 4. Änderung der Hauptsatzung vorzunehmen. In der ersten und auch zweiten Abstimmung zu den Änderungen waren es 7 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen.

So weit, so gut, dachte man. Und so ging man frohen Mutes nach dem vollbrachten Werk in das Wirtshaus zum Seeblick und ließ es sich beim üppigen Weihnachtsessen auf Kosten des Steuerzahlers so richtig gut schmecken. Das neue Jahr 2024 begann und die betroffenen Abgeordneten erhielten auch keinen monatlichen Sockelbetrag mehr. Der SBB feierte sich in allen weiteren Sitzungen, da er erst die nächste Wahl im Juni 2028 hatte und nahm sein Rederecht in den Ausschüssen in Anspruch.

Erst nach der Kommunalwahl aufgrund unseres Artikels am 21.06.2024 zum Seniorenbeirat und einer kurzen Nachfrage bei der Kommunalaufsicht LUP offenbarte sich das ganze Dilemma. Nach sechs Monaten der Beschlussfassung und fast einem Monat nach der Wahl wurde endlich die vierte Änderung der Hauptsatzung (am 04.07.2024 auf der Internetseite des Amtes) plötzlich und unerwartet veröffentlicht. Jedoch nach wenigen Tagen wieder gelöscht wurde. Wohl gemerkt, es war bereits ca. 14 Tage vor der konstituierten Sitzung der neuen Stadtvertretung. Plötzlich erhielten auch einige ehemaligen Abgeordnete den verbleibenden finanziellen Betrag der letzten sechs Monate der Entschädigung (den fehlenden Sockelbetrag).

Was war geschehen?

Es war einfach so: Die Satzungsänderung war ungültig, da sie einen fatalen Fehler enthielt, den man erst im Nachgang bemerkt und über sechs Monate verschwiegen hatte. Daher auch die sofortige Entfernung der Veröffentlichung auf der Internetseite des Amtes Crivitz. 

Generell gilt: Laut Kommunalverfassung MV im § 5 Absatz 2, dass Hauptsatzungsänderungen nur von der Stadtvertretung mit der Mehrheit aller Mitglieder beschlossen werden.  Sie ist der Rechtsaufsichtsbehörde vor der Ausfertigung anzuzeigen. Aufgrund der Tatsache, dass im Dez. 2023 lediglich 12 von 17 Stadtvertretern der Stadtvertretung anwesend waren und es nur 7 Jastimmen von den Anwesenden für die Hauptsatzungsänderung gab, fehlten schließlich 2 Stimmen für eine Mehrheit (insgesamt 9) der Stadtvertretung und somit war die beschlossene Satzungsänderung nach dem bestehenden Recht ungültig.

Das bedeutet also, dass die Amtsperiode des SBB der Stadtvertretung entspricht und Neuwahlen gemäß der Hauptsatzung durchgeführt werden müssen. Der einzige Ausweg in der derzeitigen Situation besteht wirklich darin, Neuwahlen für den SBB zu organisieren und ihm ein Facelifting zu verpassen für frische Ideen, Kompetenz gepaart mit Durchsetzungsvermögen, das grundsätzlich gemeinwohlorientiert geprägt ist. Damit Barrierefreiheit nicht nur in Zukunft ein Marketingslogan bleibt, sondern auch umgesetzt wird und die Menschen mit Behinderung endlich ein Sprachrohr haben.

Es handelt sich hierbei um ein desaströses Dilemma, das die alte und neue CWG – Stadtspitze wissentlich geschaffen haben. 

Man verschweigt bewusst über sechs Monate gegenüber den Bürgern, dass eine Satzungsänderung ungültig ist. Dann wird eine erste Veröffentlichung (einen Monat nach der Wahl) durchgeführt und wieder rückgängig macht. Außerdem spricht man während der Vorbereitung der neuen Stadtvertretung zur Konstituierung nicht mit allen Fraktionen und ist dann verwundert, dass einige Fraktionen bereits vorbereitet sind und Anträge stellen. Erst nach der eigenen Vereidigung wird dann von der CWG – Stadtspitze die aktuellen Geschehnisse bekannt gegeben und man ist dann weiterhin nicht einmal in der Lage, eine ordentliche Hauptsatzung zu vollenden.

Es ist nicht verwunderlich, dass so wenige Bürger an den öffentlichen Sitzungen teilnehmen und sich immer weniger bereit erklären, an Aktionen teilzunehmen, wenn man solchen Vertrauensverlust sofort nach der Wahl erlebt.

Kommentar – Resümee der Redaktion

Versuch und Irrtum Prinzip: Eine Methode zum Lernen? Bis jetzt ist alles nur eine einzige Blamage!

Einfach mal so, aus der kurzen Hand beschließen, ohne genaue Analyse. Es ist symptomatisch für das sporadische unkontrollierte Handeln der letzten fünf Jahre der herrschenden CWG-Fraktion, die stets alles verändern wollte, mit Macht aufgrund ihrer absoluten Mehrheit. Doch oft nie wusste, wie es weitergehen sollte. Hauptsache, Augen zu und durch. 

Es ist bedauerlich, dass das Amt Crivitz nicht in der Lage war, die CWG-Stadtspitze in diesem fachbezogenen Handeln zu unterweisen die Transparenz zu fordern.  Letztlich ist es vermutlich der Kommunalaufsicht LUP zu verdanken, dass diese Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden und sicherlich wurde sie erst verspätet darüber informiert.

Aufgrund der neuen Kommunalverfassung vom Mai 2024 wurden neue Rechte für Beiräte festgelegt, dass auch ein Anspruch auf Sitzungsgeld und Reisekosten für Beiräte besteht. Des Weiteren, dass die Sitzungen der Beiräte öffentlich sein können und die Mitglieder auf die Kommunalverfassung MV verpflichtet werden. Die Mitglieder werden auf das Mitwirkungsverbot, Unvereinbarkeit von Amt und Mandat, Vertretungsverbot und die Verschwiegenheit hingewiesen. Außerdem kann die oder der Vorsitzende des Beirates an den Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse teilnehmen und dass sie oder er in den Angelegenheiten des Beirates ein Rede- und Antragsrecht hat.

Jetzt ist es auch möglich, die finanzielle Budgetausstattung optimaler auf die Bedürfnisse des SBB und deren Veranstaltungen sowie Ausstattungen abzustimmen. Dennoch sind von diesen Angelegenheiten in der Hauptsatzung der Stadt Crivitz 2024 wenig enthalten, obwohl die neue Kommunalverfassung seit dem Januar 2024 öffentlich im Landtag und Städte- und Gemeindetag diskutiert wurde. Die Gemeinden und Städte sind frühzeitig vor der Wahl informiert worden in einer Arbeitshilfe 2024 zu den Hauptsatzungen, auch das Amt Crivitz und der Amtsausschuss.

So ist es wiederum erstaunlich, dass nun der Sockelbeitrag für die meisten Abgeordneten weiterhin gültig ist und entrichtet werden sollte, aufgrund der Nichtigkeit der Hauptsatzungsänderung. Aber auf der konstituierenden Sitzung am 17.07.2024 wurde er jedoch den neuen Abgeordneten wieder gestrichen, da niemand ihnen die Vorgeschichte für das Dilemma so richtig erklärt hatte.

Seit Jahren ist festzustellen, dass die CWG – Fraktion und Stadtspitze lieber großflächige Bauprojekte plant und sich mit der Baubetreuung beschäftigt und Vergabeverfahren sowie Festveranstaltungen durchführt (während gleichzeitig die Finanzausgaben und Schulden im Haushalt exorbitant steigen), anstatt sich in Haushalts-, Verwaltungs- und kommunalrechtlichen Angelegenheiten weiterzubilden.

Nach der Wahl ist vor der Wahl!

Teil-5 – Eine Gefälligkeit der Vertragsverlängerung oder ein politisches Kalkül vor der Wahl?

12.Juli -2024/P-headli.-cont.-red./399[163(38-22)]/CLA-235/74-2024

Seit fünf Jahren wird das Schul- und Kita-Essen von den Mehrheitsfraktionen der Wählergemeinschaft CWG – Crivitz und der Fraktion DIE LINKE/ Heine mit einem bestimmten Essenanbieter dominiert. Jede Kritik an diesem Projekt wurde im Keim erstickt, indem die Verträge per Order de Mufti verlängert und Preiserhöhungen jeglicher Art sofort genehmigt wurden. Die CDU-Fraktion Crivitz und Umland, die damals noch die stärkste Oppositionskraft in der Stadtvertretung stellte, beteiligte sich auch an diesem Hin und Her, ohne dass einzelne Vorgänge hinterfragt wurden.

Zu diesem Zeitpunkt gab es auch das erste Mal ein Eingeständnis, dass man 2019 viel zu früh und voreilig die Verträge mit der Firma UWM in Demen gekündigt hatte. Eine verspätete Einsicht.

Im Jahr 2022 hat das Unternehmen Schwerin Menü GmbH einen Antrag auf eine erstmalige Preiserhöhung in der Essensversorgung an die Bürgermeisterin gestellt. Aufgrund der gestiegenen Preise für Gas, Strom und Kraftstoff sowie der Lieferengpässe bei Lebensmitteln, dem Fachkräftemangel und den gestiegenen Lohn- und Produktionskosten. Der Antrag wurde innerhalb von 10 Tagen von der Bürgermeisterin sofort genehmigt. Erst im Nachgang wurden dann einige Gesprächstermine für die Einrichtungen vereinbart. Schließlich wurde im März 2023 eine erneute Ausschreibung für das Essen in der Schule und Kita beschlossen. Das Ausschreibungsverfahren sollte ab Mai 2023 beginnen.

Im Juli 2023 wurde das angekündigte Ausschreibungsverfahren durch die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter in ein angebliches „Interessenbekundungsverfahren“ umgewandelt, da sich angeblich niemand gemeldet hat, außer dem jetzigen und derzeitigen Anbieter „Schwerin Menü“. So wurde per oder de Mufti von der Stadtspitze kurzerhand der Vertrag mit dem Unternehmen Schwerin Menü verlängert und lediglich die Tatsache nur noch bekannt gegeben.

Nach eingehender Recherche unserer Redaktion im Amtsbereich Crivitz und im Landkreis LUP bei anderen Anbietern für Schul- und Kita-Essen im August 2023 wurde festgestellt, dass sie nicht über das Interessenbekundungsverfahren informiert waren oder gar beteiligt wurden.

Der Bildungsausschuss wollte das Thema bis zum Januar 2024 nicht auf die Tagesordnung setzen, obwohl er wusste, dass die Firma „Schwerin-Menü“ erneut eine Preiserhöhung ab Januar 2024 angekündigt hatte. Die Erhöhung der Löhne durch das Tarifvertragsgesetz und die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 7 % auf 19 % waren die angeblichen Hauptgründe für die Preiserhöhung für Speisen in Schulen und Kitas!

Nach einer kurzen Recherche wurde festgestellt, dass in der Kita „Uns Lütten“ keinerlei Essenskommissionen mehr existieren. Die entsprechenden Eltern waren ausgeschieden, da deren Kinder zur Schule gekommen sind. Bei Problemen mit dem Essen sollten sich die Eltern oder andere Betroffene an die Leiterin wenden, um ein persönliches Gespräch zu führen. Was das sollte und wozu versteht kein Mensch, aber sicher, um alle kritischen Meinungen vorher zu filtern und kleinzureden.

Im April 2024 bemängelte der Landkreistag MV, dass er die Elternmitsprache stärken wolle, unter anderem auch bei der Verpflegung, für die die Eltern zahlten, aber bisher kein Mitspracherecht bei der Auswahl des Essensanbieters hätten, obwohl sie Vertragspartner seien. Insofern ist der Wunsch der Eltern nachvollziehbar, hier entscheidend Einfluss zu nehmen.

So ist es im neuen vierten Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes MV seit Mai 2024 § 22 Abs. 4 geregelt: „Im Vorfeld der Entgeltverhandlungen und bei zwischen zeitlichen Änderungen muss der Träger der Kindertageseinrichtung mit dem Elternrat das Benehmen über die Essensversorgung der Kinder, einschließlich der Auswahl des Essensanbieters, und die Höhe der Verpflegungskosten herstellen.“ (…..) „Darüber hinaus ist dem Elternrat unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorschriften auf Verlangen unverzüglich Auskunft über die nach § 24 Absatz 1 und 3 getroffenen Vereinbarungen über Leistung, Qualität und Entgelt und deren Umsetzung sowie die Anzahl und den Umfang des im Entgelt verhandelten Personals zu erteilen.Daraus ergibt sich, dass der Gesetzgeber in MV den Wunsch hegt, dass Eltern mitreden können. Zum Beispiel bei Vereinbarungen über Leistung, Qualität und Bezahlung“

Wahrscheinlich war dies der Grund für die stillschweigende Vertragsverlängerung der Stadtspitze der Altfraktionen der CWG und der LINKE/Heine mit der Firma Schwerin Menü, da sonst zu viele Fragen oder Kritik entstehen würde, oder?

Kommentar/Resümee – die Redaktion

Obwohl die Stadt Crivitz der Schul- und Kitaträger ist, hat sie genügend Gremien geschaffen, wie z. B. die Essenskommissionen, die regelmäßig in den Ausschüssen der Stadt über ihre Arbeit berichten sollten, als Schnittstelle zwischen Essensanbieter und Einrichtung.

Es ist an der Zeit, die Essenskommission in der Kita neu zu aktivieren und zu wählen, da steigende Kosten auch eine entsprechende Qualität des Essenanbieters mit sich bringen müssen! Zu diesem Zweck müssen die Eltern auch ein Mitspracherecht bei der Auswahl des Essensversorgers in jeder Einrichtung haben. Nach etwa fünf Jahren mit demselben Essenanbieter könnte ein Preisvergleich verschiedener Anbieter von Vorteil sein und dringend empfohlen werden. Eine Privilegierung eines Angebots aufgrund persönlicher Befindlichkeiten einzelner Mandatsträger in der Stadtvertretung bei der Auswahl des Essensanbieters sollte vermieden werden.

Es ist tatsächlich notwendig, sich angesichts der finanziellen Schwierigkeiten vieler Eltern, die sich derzeit mit dem Thema befassen, Gedanken darüber zu machen, ob es sinnvoll wäre, das Schul- und Kita-Essen von der Stadt Crivitz zu subventionieren.

Wieso trägt nicht die Stadt Crivitz die Kostensteigerung von 1,00 € pro Mahlzeit für die Eltern? Es ist unbestritten, dass das Geld im Haushalt ausreichend vorhanden ist. Wenn man nur an die jährlichen 60.000 € Repräsentationskosten denkt, kann man auch die Preissteigerungskosten für die Eltern tragen. Oder?

Also zögern Sie nicht, es einfach zu tun, sehr geehrte neuen Stadtvertreter. Einfach mal machen! Oder?

Die stille Zerstörung der westmecklenburgischen Naturlandschaft!

07.Juli -2024/P-headli.-cont.-red./397[163(38-22)]/CLA-233/72-2024

Die Anschlussfähigkeit einer Windkraftanlage an das Stromnetz ist die neue Grundvoraussetzung für die Baugenehmigung.

Zur Freude der WEMAG und E.DIS AG stellt die Netzanschlussfähigkeit nun ein wichtiges Kriterium für Baugenehmigungen bei Windanlagen dar! 10 Jahre lang suchte der Planungsverband Westmecklenburg nach dem Zauberwort, gegen das man sich nicht mehr wehren kann und das schnellere Genehmigungsverfahren für Windeignungsflächen ermöglicht. Der regionale Planungsverband Westmecklenburg hat bereits am 19. Juni bis 15. September 2024 eine öffentliche Auslegung in der vierten Stufe des Beteiligungsverfahrens beschlossen. Dazu gehört der Entwurf für die Teilfortschreibung des regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg für das Kapitel 6.5 Energie und der dazugehörige Umweltbericht.

Die Schwierigkeiten im regionalen Planungsverband Westmecklenburg beim Thema Windenergie sind hausgemacht. Das ganze Hin und Her geht schon seit 2014 und inzwischen steht der Verband vor einem Scherbenhaufen seines eigenen Handelns! Damals hatten der ehemalige Vorsitzende des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, Herr Rolf Christiansen und sein Stellvertreter Thomas Beyer (beide SPD-Fraktion) einen Beschluss im Verband mit herbeigeführt, ein ganz bestimmtes Windeignungsgebiet zu streichen. Gegen diese Herangehensweise wurde erfolgreich geklagt wegen eklatanter verwaltungsrechtlicher Fehler und seitdem wird an diesem Plan herumgebastelt, mit fatalen rechtlichen Folgen. Der Plan hat bis heute keine Rechtskraft oder eine vergleichbare Zielsetzung. Eine neue überarbeitete Planung bis 2027, die sowohl neue Flächen als auch stark aufgeweichte Artenschutzkriterien und ein neues Kriterium, die „Netzintegrationsfähigkeit“ berücksichtigt, soll soeben die Rettung bringen.

Das war der O-Ton auf der letzten Sitzung des Planungsverbandes im Monat April 2024. Hierzu wurde eigens ein neues Kriterium im Plan für die Abwägung geschaffen, ob bereits eine geeignete Stromnetzinfrastruktur in Windparkgebieten vorhanden ist oder nicht, um Windeignungsgebiete gesamtsystemisch effizient mit der geeigneten Stromnetzinfrastruktur erschließen zu können.

Das bedeutet, wo bereits Netzverknüpfungspunkte existieren (früher Umspannwerke) oder Leitungen vorhanden sind, sollen verstärkt Solar- und Windeignungsgebiete ausgewiesen und geplant werden.  Dies betrifft insbesondere Görries (Schwerin – Süd), Parchim – Süd, den Ortsteil Wessin (Stadt Crivitz) und das Umland. Es geht primär darum, neue Kapazitäten für die Integration der neuen Windenergieanlagen in das Netz zu erschließen, wobei es nicht um die Synchronität von Erzeugung und Verbrauch geht, sondern nur die reine Anschlussfähigkeit.

Somit dürfte bereits das Urteil für Gemeinden und Ortsteile wie den Tourismus-Ortsteil Wessin, die sich direkt an Netzverknüpfungspunkten (früher Umspannwerke) befinden, ergangen sein. Denn das bedeutet, dass sämtliche Solar- und Windenergieanlagenplanungen [ENERGIEPARK – Wessin] an diesen Orten äußerst intensiviert werden und diese bald schon ihre endgültigen Genehmigungen erhalten.

Die abgehobene Arroganz des Entwurfs des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg wird im Dokument für die Zusammenfassung der wesentlichen Argumente unter dem Absatz: Schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept, Ausschluss- und Restriktionskriterien“ zum Bereich der „Großvögel“ zum Ausdruck gebracht. Zitat: Eine regionsweite Durchführung von Funktionsraumanalysen überall dort, wo ein erhöhtes Kollisionsrisiko vermutet wird, ist auf Ebene der Raumordnung zudem weder leistbar noch geboten bzw. sinnvoll.“

 Man könnte das auch so deutlich übersetzen, dass es im Prinzip so heißt: Wir haben keine Lust, eine genaue Untersuchung für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt durchzuführen sowie auch nicht die Mittel. Daher planen wir einfach und fertig! So einfach ist es im Jahr 2024!

Ist die Gewinnmaximierung wirklich wichtiger als unser Naturerbe?

Kommentar/ Resümee

„In der Politik passiert nichts zufällig. Wenn etwas passiert, können Sie wetten, dass es so geplant wurde.“  Franklin D. Roosevelt!

Der teils dramatische Rückgang von Vogelpopulationen hat unterschiedliche Gründe: Lebensraumverlust, Pestizide, Nahrungsmangel, Prädatoren, Landschaftsfragmentierung, Straßen- und Eisenbahnverkehr, Verkabelung, Stromschlag, Glas-Kollisionen und als neue gravierende Todesursache die Windkraft.

Doch was geschieht heute?

Seit Beginn des Jahres 2022 räumt die Ampel-Regierung systematisch den Naturschutz aus dem Weg in ca. 10 neuen Gesetzen und Verordnungen und gibt der Windkraft freie Fahrt. Wollen wir Natur, Artenvielfalt und Kulturlandschaften wirklich zerstören lassen?

Windkraft um jeden Preis: Anti-Naturschutzgesetze und Verordnungen: – Investitionsbeschleunigungsgesetz; Wind-an-Land-Gesetz (WaLG); vierte Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes; EU-Notfall-Verordnung; Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung; Änderung des Baugesetzbuchs Änderung des Raumordnungsgesetzes; Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes usw. … usw. …

Alternative Energieerzeugung ist sinnlos, wenn sie das zerstört, was man durch sie schützen will: Die Natur.“ Reinhold Messner! 

Teil-X. Der Senioren- und Behindertenbeirat (SBB) in Crivitz hat jährlich nur 1.000 € zur Verfügung, spart aber viel Geld bei seinen Sitzungen.

21.Juni -2024/P-headli.-cont.-red./391[163(38-22)]/CLA-227/66-2024

Er ist jedoch nicht in der Lage, 1500 € für einen mobilen Pavillon zu finanzieren.

Es herrscht ein völliges Chaos bei der Hauptsatzung in Crivitz bezüglich der Entschädigungen und Befugnisse des SBB. Eine nicht amtliche Lesefassung der Hauptsatzung enthält Dinge, die nie diskutiert oder beschlossen wurden. Es gibt eine 4. Änderung seit 8 Monaten, die nicht von der Bürgermeisterin ausgefertigt und gesiegelt wurde. Diese ist auch nicht veröffentlicht worden, aber sie existiert angeblich. Somit konnte diese 4. Änderung der Hauptsatzung auch keine Rechtskraft erlangen, aber es wurde nach dieser stets gehandelt.

Es ist symptomatisch für das sporadische unkontrollierte Handeln der letzten fünf Jahre der herrschenden CWG-Fraktion, die stets alles verändern wollte, mit Macht aufgrund ihrer absoluten Mehrheit. Doch nie wusste, wie es weitergehen sollte. Hauptsache, Augen zu und durch. Es ging um die Streichung des Sockelbetrages von 50,00 € monatlich für die Stadtvertreter und die eigentlichen Befugnisse des SBB, ob er nun Rederecht bekommt oder nur sprechen sollte in der Einwohnerfragestunde. Ob die Amtszeit des SBB indessen fünf Jahre beträgt oder lediglich der Wahlperiode der Kommunalwahl entspricht, bleibt bis heute ungeklärt.

Alles in allem ein Kauderwelsch, das sich sehen lassen kann.

Das Amt Crivitz verbirgt seine Verantwortung für die Veröffentlichung der Änderungen der Satzung hinter der Bürgermeisterin, während diese sich wiederum bei diesem Thema zurückzieht hinter dem Sitzungsdienst des Amtes.  Dies wurde zumindest aus gut informierten Kreisen mitgeteilt. Und so schließt sich der Kreis immer wieder. Seit Jahren führt das dazu in der Stadtpolitik, dass die anderen immer Schuld haben.  Wer die anderen sind, wird immer gerade in der vorherrschenden Situation ausgewählt oder festgelegt.

Es ist selbstverständlich in dieser Situation, dass es zu Verwirrungen bezüglich der zu entrichtenden Aufwandsentschädigungen kommt, die einerseits durchaus gerechtfertigt sind, aber andererseits jedoch nicht sein sollen.

Die überwiegende Mehrheit im SBB verzichtet jedoch auf die Aufwandsentschädigungen, was darauf zurückzuführen ist, dass im Jahr 2022 bei der Kandidatenauswahl eine Handverlesung der Mehrheitsfraktionen CWG/Heine und der Linken/Heine dominierte. Dies führt natürlich zu jährlichen Einsparungen von 4.000 € in der Stadtkasse (10 Sitzungen a. 10 Teilnehmer zu 40,00 €) am Sitzungsgeld.

Natürlich ist es kurios, dass der SBB seinen mobilen Pavillon (Kosten ca. bis 1.500 €) aus seinem eigenen Budget bezahlen muss. Der SBB nutzt sein Budget für Flyer oder Veranstaltungen mit Zelten usw.

Und so läuft er seit 8 Monaten seinem Projekt hinterher und bettelt bei den Mehrheitsfraktionen. Sie lehnten zunächst ab, mit der Begründung: Da der SBB in Crivitz bereits ein festes Budget von 1000 € erhält und es ihm jährlich neu zugesagt wird, muss er mit diesem Budget auskommen. Es ist unmöglich, es ständig aufs Neue zu variieren, da es sich immer nur um einen kurzen Zeitraum handelt. Außerdem ist es eine Investition, und die kann nach der Satzung nicht als solche verauslagt werden. Dies wurde während der Diskussion im Umweltausschuss so verdeutlicht. Was also tun, um diesen Pavillon zu erhalten, der ca. 1500 € kostet?

Nun wartet also der SBB auf eine Förderung, die am Ende des Jahres kommen soll und dann hat die Stadt Crivitz endlich Geld, um diese Investition auszuzahlen. Bei Angelegenheiten zur Feuerwehr ist alles wesentlich schneller und unkomplizierter.

Die Redaktion/Fazit:

„Wer den Hafen nicht kennt, in den er segeln will, für den ist kein Wind der richtige“ Lucius Annaeus Seneca

Was ist eigentlich aus dem Vorhaben geworden, Straßen und Plätze auch für mobilitätseingeschränkte Menschen ohne Barrieren zugänglich zu machen?

Was ist eigentlich aus dem Projekt geworden, sich für die Herstellung und den Ausbau barrierefreier öffentlicher Parkanlagen und Treppen einzusetzen?

Wie hat sich das Projekt seit drei Jahren entwickelt, um den barrierefreien Zugang zum Marktplatz zu gewährleisten?

Sicherlich ist alles in Arbeit und wird beim nächsten Gesundheitstag ausgewertet.

Die aktuelle wirtschaftliche Lage des Krankenhauses Crivitz wurde im Haushalts- und Finanzausschuss des Landkreises LUP erörtert!

23.April -2024/P-headli.-cont.-red./368[163(38-22)]/CLA-205/43-2024

In der Gesamtbetrachtung im Bericht zur Entwicklung der Gesellschaft wurde hierzu festgestellt: „Insgesamt betrachtet ist und bleibt die finanzielle Lage und Liquidität extrem angespannt“.

In der Sitzung wurde der IV Quartalsbericht 2023 vorgestellt, der das Gesamtergebnis des Jahres 2023 darstellt. Die Gesamterträge im Erfolgsplan belaufen sich auf 14,77 Mio. € und die Ausgaben auf 20,71 Mio. €. Allein schon die Personalaufwendungen belaufen sich auf etwa 93 % (13,7 Mio. €) von den Erträgen und hinzukommen noch die Materialkosten mit 4,5 Mio. € sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 2,2 Mio. €. Natürlich wurden diese Verbindlichkeiten im Rahmen des Verbundes der LUP Kliniken durch zusätzliche Darlehen von ca. 5,2 Mio. € ausgeglichen, was die momentane Situation jedoch nicht besser macht. Die offenen Forderungen belaufen sich auf etwa 540.000 €. 

Bericht über die zur Umsetzung der Wirtschaftspläne der
Eigengesellschaften und Beteiligungen des Landkreises LUP( ALLRIS®net

Insgesamt wurde folgende Einschätzung abgegeben: Die Materialkosten und sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind durch die Auflösung des Lagers im November, durch erhöhte Energiekosten, Bereitschaftsdienste und Serviceleistungen im Vergleich zu den Vorquartalen gestiegen. Zu den Abschreibungen kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Angabe gemacht werden. Insgesamt betrachtet ist und bleibt die finanzielle Lage und Liquidität extrem angespannt. Das IV. Quartal ist mit einem Fehlbetrag in Höhe von 1.717.785 € abgeschlossen worden. Durch ein weiteres Darlehen von den LUP-Kliniken konnten die wichtigsten Verbindlichkeiten beglichen werden. Es sind aber weiterhin für das Jahr 2023 offene Rechnungen in Höhe 280 TEUR und für das Jahr 2024 in Höhe von 240 TEUR (Stand 01.02.2024) zu verzeichnen.“

Bericht über die zur Umsetzung der Wirtschaftspläne der
Eigengesellschaften und Beteiligungen des Landkreises LUP( ALLRIS®net

So bestehen noch Investitionspläne, die bereits in den vergangenen Jahren angekündigt wurden, zum Umbau der Notaufnahme von ca. 2,0 Mio. € sowie zur Erneuerung der Aufzüge und Kassenautomaten von etwa 236.000 € und zur Ersatzbeschaffung von Software für etwa 50.000 €. Ein Hoffnungsschimmer wurde bereits angedeutet:

„Seit dem 01.01.2024 hat die Geriatrie wieder eine neue Chefärztin, woraus sich für das Jahr 2024 wieder mehr Einnahmen generieren lassen.“

Es ist jedoch wichtig zu erkennen, dass gerade Gesundheit nun einmal mit Kosten verbunden ist, was sicherlich den Beteiligten bei der Rekommunalisierung des Krankenhauses in Crivitz und auch dem Landrat klar war. An dieser Stelle ist bemerkenswert, dass der Landrat Stefan Sternberg weiterhin vehement in allen seinen Sitzungen und Gesprächen sich für die Unterstützung der LUP-Kliniken eintritt und bis jetzt stets erfolgreich war. Es ist wichtig, dass man ihn in Zukunft (Mitglieder im neuen Kreistag) bei der Etablierung der Standorte im Landkreis unterstützt, damit er diese für den ländlichen Raum fest etablieren kann.  Hier muss man eben einmal investieren und durch ein gemeinsames Zusammenwirken von mehreren Beteiligten innerhalb des Verbundes mit den LUP – Kliniken sogenannte Synergieeffekte schaffen, wo sich jeder in Zukunft spezialisiert und das beste Angebot darstellt.

Das Geld vom Steuerzahler, welches in unsre Kliniken fließt, um sie wettbewerbsfähig zu machen und mit Personal sowie mit Technik gut auszustatten, für die gesundheitliche Versorgung der Bürger im ländlichen Raum ist richtig ausgegeben und gut investiert in die Zukunft. Es ist jedoch ratsam, den Bogen der Forderungen nicht gleich zu Beginn zu überspannen, was insbesondere die „MAHNWACHE“ zur Gynäkologie/Geburtshilfe betrifft, wo bisher nicht einmal die Finanzierungsgrundlagen und die Kategorisierung des Krankenhauses Crivitz geschaffen wurden.

Das Ziel ist klar: Zunächst die Finanzierung neu aufstellen und die Krankenhäuser von wirtschaftlichem Druck befreien. Zweitens soll eine Umstrukturierung die Qualität deutlich verbessern. Die Krankenhäuser sollen zukünftig nicht mehr alles können, sondern sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Das Wissen soll gebündelt werden, um eine bessere Finanzierung zu ermöglichen. Krankenhäuser sollen nicht mehr nur anhand von Fallzahlen finanziert werden. Der ökonomische Druck soll verringert werden. Die Vergütung der Krankenhäuser für die Daseinsvorsorge soll zu 60 Prozent durch Vorhaltepauschalen gewährleistet werden. Die übrigen Kosten könnten dann in Abhängigkeit von der Fallmenge finanziert werden, wie der Gesundheitsminister erläuterte.

Spezialisierung wird das Schlüsselwort der Zukunft sein!

Kommentar/Resümee

„Leute mit Mut und Charakter sind den anderen Leuten immer sehr unheimlich.“(Hermann Hesse)

Es ist höchste Zeit für die Umsetzung der Krankenhausreform, um die Existenz kleinerer Krankenhäuser zu sichern. Alle Beteiligten sind sich einig, dass endlich etwas getan werden muss und stimmen überein, dass es dringend einer Krankenhausreform bedarf. Was für ein seltener Glücksfall in der jetzigen Zeit für diese große REFORM! Diese Übereinstimmung sollte so auch wirklich umfassend und zeitnah genutzt werden. Die Krankenhausreform vom Gesundheitsminister hat Unterstützung verdient. Die heißen Eisen anzufassen, verlangt von Herrn Lauterbach schon eine Menge Respekt ab.

Kluge Reden und Demonstrationen zu Wünschen wie bei der „MAHNWACHE“ in Crivitz sind leicht zu halten, doch die Umsetzung der Gesetzesvorhaben in der Reform in die Realität erfordert Mehrheiten für finanzielle Unterstützung und strukturelle Veränderungen.

Am 26. April 2024 wird der Bundesrat über die Pflegepersonalbemessungsverordnung beraten, welche das Ziel hat, eine bedarfsgerechte Versorgung von Patientinnen und Patienten sicherzustellen und die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte im Krankenhaus zu verbessern. Dies soll sicherstellen, dass auch in Zukunft genügend Fachkräfte im Bereich der Pflege zur Verfügung stehen. Ab dem 1. Juli 2024 sind Krankenhäuser verpflichtet, ihren Personalbedarf auf allen Normalstationen für Erwachsene und Kinder sowie auf Intensivstationen für Kinder zu ermitteln. In einem späteren Verordnungsverfahren werden Regelungen zum Personalaufbau getroffen, mit denen das Ziel der Erfüllung der Soll-Besetzung erreicht werden kann.

Am 24./25.04.2024 berät der Landtag MV über ein zukunftsweisendes Konzept zur Geburtshilfe.  Das von der Gesundheitskommission MV entwickelte Zielbild für die Geburtshilfe und die Pädiatrie legt Handlungsempfehlungen für die strategische Weiterentwicklung der pädiatrischen und geburtshilflichen Versorgung bis 2030 vor.

Also, meine Damen und Herren von der „MAHNWACHE“ in Crivitz, unterstützen Sie doch bitte den Landrat und die Landesregierung!

Es geht doch tatsächlich voran!

Der Frühling ist die Zeit, in der sich die Crivitzer Stadtspitze beharrlich von Gremien ermächtigen lässt, Vergaben durchzuführen!

08.April -2024/P-headli.-cont.-red./363[163(38-22)]/CLA-200/38-2024

Der Frühling hat sich eingestellt. Ich hoffe, Sie haben mit Ihren Lieben frohe Ostertage verbracht und durch die klassischen Brückentage für einen Urlaub genutzt, um etwas Kraft zu tanken. Manchmal ist es notwendig, genauer hinzusehen, um die guten Dinge zu identifizieren. Das gilt nicht nur für die Ostereiersuche, sondern auch für die Erteilung von neuen Ermächtigungen für die Bürgermeisterin.

Es bereitet der Bürgermeisterin große Sorge, dass sie seit 2019 die Beschaffung von Schulbüchern und Arbeitsheften für die Schuljahre immer wieder selbst in die Hand nimmt. Wie in den vergangenen Jahren kann sie nicht einmal 14 Tage warten, bis die nächste turnusmäßige Sitzung der Stadtvertretung Crivitz stattfindet. Sie lässt sich wieder mal vorzeitig vier neue Vollmachten für ERMÄCHTIGUNGEN vom beschließenden Hauptausschuss erteilen. Selbstverständlich repräsentiert sie die Mehrheit mit den Sitzen der Fraktion von CWG-Crivitz und der LINKE/Heine im Ausschuss. Damit sie die Schulbuchvergabe und die Arbeitsheftbeschaffung unter ihrer eigenen Kontrolle hat. Seit 2019 hat die Bürgermeisterin ca. 40 Ermächtigungen für die Vergabe von Aufträgen erhalten.

Das Erstaunliche dabei ist, dass einige der Ermächtigungen, die auf der Basis von freihändigen Vergaben erteilt wurden, ohne Angabe von Gründen endeten. Etwa 30 % dieser Ermächtigungen betreffen die Schulbuchvergabe und die Beschaffung von Arbeitsheften. Die Hauptsatzung wurde durch die Mehrheitsfraktionen (CWG – Crivitz und die LINKE/Heine) bewusst angepasst, um die Befugnisse der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm massiv zu erweitern.

Besonders erfreulich ist natürlich, dass bei der Schulbuchvergabe und der Beschaffung von Arbeitsheften fast alle freihändig erfolgten und dass diese Summen einfach in mehrere kleinen Lose aufgeteilt wurden. Wie derzeit in den einzelnen Losen von 6.460 €,12.000 €,15.500 € und 13.100 €. Bei der Durchführung der freihändigen Vergabe wenden sich Auftraggeber an mehrere ausgewählten Unternehmen und fordern zu einer Angebotsabgabe auf. Mit diesen verhandelt er dann über die festgesetzten Auftragsbedingungen hinsichtlich Preises und Leistung. Im Unterschwellenbereich, was hier überwiegend die Anwendung findet, regeln Wertgrenzen, ob eine freihändige Vergabe gesetzlich erlaubt ist. Bei einem Auftragswert nur bis zu 10.000 € können ohne Angabe von Gründen und Erklärungen freihändig vergeben werden. Für Liefer- und Dienstleistungen liegt der Schwellenwert für eine freihändige Vergabe bei 20.000 €.

Eine Direktvergabe ist nach § 14 VgV möglich, wenn zwingende und dringende unvorhersehbare Gründe vorliegen, sodass die Mindestfristen nicht eingehalten werden können. Oft wurde dieser Grund dafür verwendet, um die Handhabung zu rechtfertigen, wie auch in der aktuellen Begründung, um die Vergabe zeitlich unabhängig von den Sitzungen planen zu können.

Die Aufträge wurden in der Regel von der CONCORDIS Jahn & Windisch GmbH (Gesellschafter: Sven Jahn und Uwe Windisch) in Wessin OT von Crivitz ausgeführt, auch Vorjahr, welche sich bei den Serviceleistungen durchsetzen konnte. Ortsansässige Buchhandlungen haben gegenüber nicht ortsansässigen keinen Vorteil, jedenfalls sagt das Gesetz, dass es ausdrücklich verbietet, ortsansässige Händler gegenüber Ortsfremden zu bevorzugen. Die Ortsansässigkeit eines Bieters in der Stadt oder im Landkreis ist für sich genommen kein objektives Zuschlagskriterium. Die Kommune darf keine Bieter bevorzugen, die für die Abwicklung des Schulbuchauftrages besonders geeignet erscheinen.

Bei den meisten Auftraggebern der öffentlichen Hand meinen, dass ein „Vor-Ort-Service“ oder ein Ansprechpartner vor Ort für die Beschaffung von Schulbüchern nicht erforderlich ist. Sie bewerten die Serviceleistungen nicht ortsansässiger Buchhändler höher als die von ortsansässigen. Nur durch zusätzliche Angebote für den Kundendienst und die Serviceleistungen wie die Einsortierhilfe, Etikettierung, die Folierung von Schulbüchern oder auch die Entsorgung von alten Schulbüchern kann man besonders überzeugen.

Wir dürfen gespannt sein, wie das Rennen ausgeht, das zwingend vor der Wahl im Juni 2024 stattfinden muss und mit einigen Ermächtigungen für freie Vergabe gekennzeichnet ist!

Kommentar/Resümee

Die Arroganz, die mit Macht einhergeht, und die Bequemlichkeit, die sie mit sich bringt.

Der Grundtenor des Handelns und Wirkens der CWG und LINKE erstreckt sich seit ca. 58 Monaten auf die Erweiterung/Erteilung von „Ermächtigungen“ und „Verfügungen“, um Diskussionen sowie eventuelle Einsprüche/Vorbehalte zu Sachverhalten zu vermeiden. Die Ausdehnung der eigenen Herrschaft (72 % Mehrheit) und Einflussnahme auf Vergabeentscheidungen in finanziellen Kernbereichen ist das wesentliche Ziel.

Abgesehen davon, großflächige und teure Bauprojekte zu planen und mit Vergabeverfahren die determinierte einheimische Unternehmerschaft wohlwollend zu unterstützen, sowie zugleich die Finanzausgaben und Schulden im Haushalt exorbitant zu erhöhen, gab es kaum andere Initiativen. Die Schulden von HEUTE sind die Steuererhöhungen vom MORGEN.

Wie auch in der anstehenden Hauptausschusssitzung am 08.04.2024. Ein wichtiges Thema: Vorab erteilte Ermächtigungen für die Bürgermeisterin von Crivitz zur Beschaffung und Vergabe von Aufträgen!  Die Teilnahme an Wettbewerben im Land und Kreis sowie die Einreichung von Förderanträgen und die Initiativen aus der Antragslyrik sind die eigentlichen Treiber der Ideen.

Die Möglichkeiten, die finanziellen Spielräume eines Bürgermeisters zeitlich begrenzt zu erhöhen, waren innerhalb der Coronapandemie begreiflich, aber nicht für immer gedacht. Es würde sonst eine permanente Konzentration der Macht entstehen, die schwer zu beaufsichtigen ist. Das erzeugt Ohnmacht bei allen anderen. Die Verwaltung ist erfreut, da es weniger störende Nachfragen gibt. Kommunale Selbstverwaltung und Kontrolle sieht anders aus.

Es besteht die Möglichkeit, dass der Spielraum für Ansichten, einer eventuellen unangemessenen Begünstigung von Einzelnen oder auch nur einen dahin gehenden Eindruck, zunimmt.

Der Einstieg 2024 vom Ausstieg 2014, was für eine Zeitenwende in der Kommunalansicht zu den erneuerbaren Energien bei der Fraktion die LINKE/HEINE!

18.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./343[163(38-22)]/CLA-180/18-2024

Die Tätigkeit der nicht öffentlichen Arbeitsgemeinschaft [AG] Strom und Wärme seit 2022 (Vorsitz Alexander Gamm auch Fraktionsvorsitzender die LINKE/Heine und Bauausschussleiter) in Crivitz bleibt weitgehend im Verborgenen. Öffentliche Veranstaltungen oder Diskussionen der AG über das Thema werden in der Regel vermieden, da sonst unterschiedliche Meinungen oder Auffassungen aufeinandertreffen könnten. Nur einmal auf einem Unternehmerforum 2023, an dem nur einige Teilnehmer anwesend waren und nicht die großen Schlüsselunternehmen von Crivitz, präsentierte er seine persönlichen Vorstellungen von einer gemeinsamen Wärmegesellschaft mit der WEMAG – AG. Es ist offensichtlich, dass er sich für dieses Projekt begeistern und einbringen würde, obwohl es hierzu nur spärliche und oberflächliche öffentliche Erklärungen gibt.

In den Crivitzer Ausschüssen findet hierzu keine öffentliche Debatte zu diesem Thema statt, sondern nur Ankündigungen. Der Gemeindevertreter der Gemeinde Zapel, Herr Jan Neumann, nahm bereits an der Sitzung der AG teil und verkündete stolz, dass auch die geplanten großflächigen Solaranlagen in Zapel in das Gesamtkonzept integriert werden sollen. So wird auch dieses Thema schon jetzt bei Wählergruppen und bald auch bei Parteien eine bedeutende Rolle im Wahlkampf spielen. Die Wählergruppe Bündnis für Crivitz wirbt bereits mit diesem Thema in Ihrem Wahlprogramm. Dies ist auf die Einbindung des Vorsitzenden (Hans-Jürgen Heine) in die Fraktion DIE LINKE/Heine zurückzuführen. Daher ist es selbstverständlich, dass diese ihre diskreten Informationen direkt erhalten und bereits auf dem Tisch liegen.

Allgemein hierzu ist lediglich bekannt, dass die Gemeinden Barnin und Zapel und Crivitz eine gemeinsame Wärmegesellschaft mit der WEMAG AG gründen wollen. Die technische und kaufmännische Verantwortung dieser Gesellschaft soll hauptsächlich in der Hand der WEMAG – AG liegen. Die entscheidenden Absprachen sollen hierzu bereits im Spätherbst 2023 getroffen worden sein. Dazu schätzte der Vorsitzende der AG (Alexander Gamm) auf einer Veranstaltung ein, wahrscheinlich in einem Moment einer intellektuellen Schwäche, dass das gesamte Vorzeigeprojekt eine „Blaupause“ sein wird, wie es bereits in Goldberg existiert. Aufgrund der Tatsache, dass das Hauptrisiko dieser neuen wirtschaftlichen Unternehmung bei der WEMAG AG liegen soll, kann man nicht von einer vollwertigen kommunalen Gesellschaft sprechen, sondern vielmehr von einer kommunalen Minderheitsbeteiligung unter 50 %.  

Aus den beteiligten Kommunen wurde mitgeteilt, dass eine Anlage zur Dekarbonisierung im Gewerbegebiet der Stadt Crivitz als Strom- und Wärmeerzeuger für die Neustadt in Crivitz geplant ist. Sie dient zur Erzeugung von Pflanzenkohle und warmen Wasser.

Sie verarbeitet in einem pyrolytischen Verfahren Reststoffbiomasse zu sehr hochwertiger Pflanzenkohle. Der Prozess wird als allotherm bezeichnet. Der Brennstoff besteht aus biologisch abbaubaren Abfällen wie Baum und Strauchschnitt, Grünschnitt, Laub, sonstige Gartenabfälle und landwirtschaftliche Waldhackschnitzel und Reststoffbiomasse. So war auch zu hören, dass angeblich die Agrargenossenschaft Crivitz e.G., falls erforderlich, auch eine Biogasanlage hierzu zusätzlich errichten würde. Vielleicht wird das gesamte Projekt sogar „ein eigenes Stadtwerk“, soweit die Träumereien.  Zu diesem gesamten Vorhaben soll das Land Mecklenburg-Vorpommern als Unterstützer gewonnen werden.

Es soll also eine „BLAUPAUSE“ wie in Goldberg werden, die auch für die Gemeinden Barnin/Zapel und Crivitz bald gelten soll! Das Goldberger Großprojekt im Jahr 2017 war das Projekt der „Goldberger Wärme GmbH“.  Damals war noch die WEMAG Energie-Dienste alleinige Gesellschafterin. Das technische Schema in Goldberg war anfangs so gedacht, dass die WEMAG Flächen und Gebäude auf dem Gelände einer Agrargenossenschaft anmietet und pachtet, um dort ein Blockheizkraftwerk (BHKW) zu errichten. Dieses wird auf Basis von Biogas betrieben. Der Rohstoff Rohbiogas wird nicht nur von der Agrargenossenschaft produziert, sondern auch die Wärme, die in einer Biogasanlage entsteht, soll in Goldberg genutzt werden. Beides will man auch weiterhin in Goldberg ausbauen und nutzen, aber hauptsächlich um Strom zu erzeugen. Hierzu wurde festgestellt, dass die Gewinne erst im dritten Jahr nach der Aufnahme des Blockheizkraftwerks (BHKW) fließen werden. 

Es ist anzunehmen, dass die von CWG und LINKE/Heine geführte Stadtvertretung möglicherweise weit entfernt von der Realität ist und dies noch ohne Taschenrechner. Es besteht wohl ein Wunsch, dass ein Wunder am Crivitzer See stattfinden würde. Denn der Haushalt 2024 der Stadt Crivitz und die Folgejahre sprechen eine andere Sprache, von den finanziellen Möglichkeiten und Wunschdenken für solche Zukunftsprojekte.

Ohne die Förderung des Landes kann hierzu in den kommenden Jahren nichts passieren.

Der Vorteil für Goldberg ist, dass die WEMAG ein Fernwärmenetz in verschiedenen Straßen errichten will. Ziel ist es, zunächst alle kommunalen Einrichtungen im Bereich der Wärmetechnik zu erschließen, wie Schule, Mehrzweckhalle und in Zukunft auch die Kindertagesstätte. Die Stadt Goldberg verfügt auch über eine eigene Wohnungsgesellschaft Goldberg (WoGeGo) mit Gebäuden und diese sollen ebenfalls in der Zukunft großräumig erschlossen werden.

Die Regelung soll nun auch für die Kommunen in Barnin/Crivitz und Zapel gelten. Nur mit dem entscheidenden Unterschied, dass es keine kommunale Wohnungsgenossenschaft gibt und die bisherigen Wärmekraftwerke in privater Hand sind. Immerhin scheint sich die Frage geklärt zu haben, wer die großen Freiflächenanlagen in Wessin und Zapel auf kommunalen Flächen errichten wird. Für den geplanten Energiepark in Wessin ist also soeben ein Favorit benannt worden, wie schon mal 2013.

Darüber dürfte sich auch die landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG Wessin sehr freuen, die zudem 75 % der Flächen im Bereich des geplanten Energieparkes besitz. Es ist zu erwarten, dass die 110-KV-Leitung von Barnin über Zapel nach Crivitz auch in einer Investitionshand sein wird. Die Menge an Investitionen und Kosten für alle Projekte wird höchstwahrscheinlich dazu führen, dass die Stromtrasse der 110-KV-Leitung nicht mehr unter der Erde, sondern als Oberleitung verlegt werden wird.

Kommentar/ Resümee

Ist es eine Liebesbeziehung oder eine Kooperation mit der WEMAG? Es scheint, dass es eher eine tiefe und intensive Liebesbeziehung ist!

Denn schon am 10.01.2014 und am 11.02.2014 beschlossen die WEMAG AG und die Stadtvertretung von Crivitz, mehrere Windenergieanlagen in Wessin zu bauen. Vertreter des Städte- und Gemeindetages waren ebenfalls Berater zu diesem Thema. Die Ortsteilvertretung in Wessin hat sich bereits am 12.12.2013 für einen Windpark in Wessin durch die WEMAG ausgesprochen. Die Entscheidung wurde aufgrund der Aussichten auf finanzielle Einnahmen für die Stadt Crivitz getroffen. 

Dann kam die Kehrtwende in den Ansichten nach der Kommunalwahl 2014 und nun sorgt erneut eine Rochade seit 2022 für einen Wandel und einen Wiedereinstieg. Ob die Blaupause von Goldberg so funkeln wird, bleibt abzuwarten. Die Stadt Crivitz hat leider keine eigene kommunale Genossenschaft, die den Wohnungsbau fördert. Die Verlegung einer Fernwärmeleitung bis in die Neustadt wird in Zukunft Millionen in Crivitz verschlingen und große Überzeugungsarbeit bei den privaten Eigentümern erfordern.  Auch der Steuerzahler wird dabei bestimmt mitwirken dürfen, ob es über den Strompreis oder über die Gemeindesteuern sein wird.

Es ist erstaunlich, wie weit fortgeschritten die Planungen und Absprachen bereits sind und ausgestaltet wurden. Der normale Bürger wird hierüber nur in Halbsätzen informiert, und wenn überhaupt, bleibt alles wie immer in einem streng geschützten, nicht öffentlichen Bereich liegen. Wie man es seit Jahren gewohnt ist, ist Transparenz nicht die Stärke der Mehrheitsfraktionen der Wählergemeinschaft CWG – Crivitz und die LINKE/HEINE. Aber bezahlen muss dann das alles hinterher der Steuerzahler.

Teil-IX Kurz nach der Veränderung der Wahlzeit bis 2028 für den SBB in Crivitz plant dieser nun plötzlich den Erwerb eines mobilen Pavillons!

30.Jan.-2024/P-headli.-cont.-red./336[163(38-22)]/CLA-173/11-2024

Im Rahmen der ersten öffentlichen Sitzung des Senioren- und Behindertenbeirates SBB, die im März 2023 abgehalten wurde, wurde das Projekt „City-Bus in Crivitz“ präsentiert. Es handelte sich um eine kleine Inszenierung, ähnlich wie bei einer Pressekonferenz oder einem Auftritt zu einer Werbeveranstaltung. Auf den Sitzflächen waren zuvor gedruckte Prospekte und Handzettel für einen City-Bus zu sehen.

Sicherlich musste das alles so sein, denn es waren eine Bürgerin, zweimal die Presse (CLA + SVZ), ein Vorstandsmitglied der Volkssolidarität Ortsverband Crivitz (Herr Alexander Gamm), zwei Abgeordnete der CWG – Crivitz Fraktion sowie eine Angestellte aus dem Bürgerhaus gekommen. Das war alles, was an Besuchern gekommen war. Gleiches gilt für die darauffolgenden Events! Es folgten weitere Phasen des Projekts und Ausgaben, bis schließlich am 4. September 2023 endgültig feststand, dass die Finanzierung des Projekts gestoppt werden musste. Begründung: Die Nutzung des Busangebotes durch die Bürger ist seit Monaten eher mäßig zu bewerten. Seit dem Sommer übernahm die Stadt die Kosten für den Ausfall. Erst überschaubar und danach war es kostentechnisch nicht mehr zu bewältigen. Die Einstellung des Projekts wurde beschlossen. Nun wird das Geld für einen Imagefilm eingesetzt, inklusive aller notwendigen Begleitpersonen und zahlreicher Akteure.  Also ist die Mission gescheitert.

Dann kam den Mehrheitsfraktionen, die CWG – Crivitz und die LINK/Heine plötzlich eine Idee, weil eine Neuwahl 2024 bevorstand, die Hauptsatzung für den SBB erneut nach ca. 11 Monaten zu ändern. Es war vorgesehen, dass die Amtszeit des SBB nicht mehr der Amtszeit der Stadtvertretung entspricht, sondern ab dem Zeitpunkt der Bestellung für etwa fünf Jahre. Diese Regelung würde bedeuten, dass der SBB ab diesem Zeitpunkt keine Neuwahl durchführen müsse.

Die Beschlüsse hierzu wurden bereits im November auf der Stadtvertretung mit der Mehrheit von CWG +Linke /Heine massiv durchgefochten, ohne auf jegliche Diskussionen einzugehen oder erst in den Ausschüssen darüber zu beraten. Diese Methode ermöglicht es, seine engen und handverlesenen Vertrauten im SBB bis zum Jahr 2028 effektiv abzusichern (Postensicherung). Diese Neuregelung, welche bis jetzt nicht rechtskräftig ist, dürfte im Nachhinein mit Sicherheit zu weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen führen, aber bis dahin ist die Kommunalwahl vorbei und es könnten andere Verhältnisse in der Mehrheit bestehen.

Auf unerwartete Weise kam danach plötzlich von Frau Ursula Fritzsche (stellv. Vorsitzende SBB) die Idee noch vermutlich eben in der Weihnachtszeit, einen mobilen Pavillon für den SBB zu erwerben. Es wurde veranschlagt, dass dieser mobile Pavillon weit über 1300 € kosten wird. Also muss es sich um einen luxuriösen Pavillon handeln. Daher wurde im Verlauf der laufenden Haushaltsdebatte der Vorschlag an die Abgeordneten im Dezember 2023 übermittelt, umso einen Zuschuss für den Pavillon zu erhalten. Da man bedauerlicherweise nur ein eigenes Budget von 1000,00 € besitzt. Der Versuch blieb erfolglos.

Begründung: Da der SBB in Crivitz bereits ein festes Budget von 1000 € erhält und es ihm jährlich neu zugesagt wird, muss er mit diesem Budget auskommen. Es ist unmöglich, es ständig aufs Neue zu variieren, da es sich immer nur um einen kurzen Zeitraum handelt. Außerdem ist es eine Investition, und die kann nach der Satzung nicht als solche verauslagt werden. Dies wurde während der Diskussion im Umweltausschuss so verdeutlicht.

Was also tun, um diesen Pavillon zu erhalten, der über 1300 € kostet? Es war notwendig, ein Wunder zu erwirken! Das Wunder trat dann auch plötzlich ein. Zunächst wurde der SBB in die Budgetverhandlungen zum Haushalt der Stadt Crivitz eingebunden, was schon sehr ungewöhnlich ist, da hier Daten und Fakten in nicht öffentlichen Bereichen diskutiert werden, bei denen auch kein einfacher Bürger oder ein Pressevertreter anwesend sein darf.

Dann kam das Wunder!

Die geplante Maßnahme will man als eine Art investive Maßnahme betrachten, und die Stadt wolle nun einen Fördermittelantrag stellen, wonach dann ausreichend finanzielle Mittel fließen können, um den Haushalt 2024 nicht zu belasten. Die Bürgermeisterin Frau Brusch – Gamm hat das Vorhaben in der Sitzung des Hauptausschusses verkündet und es sofort durch die Fraktion der CWG und die LINKE/Heine beschließen lassen. Ohne zusätzliche Diskussionen oder Erläuterungen zu dem, warum diese Investition jetzt überhaupt durchgeführt werden muss. Es ist ebenso, wie es ist! Es ist eben Wahlkampfzeit!

So werden also Wunder wahr und es bleibt abzuwarten, wo der SBB überall mobil sein will im Jahr 2024?

Kommentar Resümee

„Für Wunder muss man beten, für Veränderungen aber arbeiten.“―Thomas von Aquin

Seit 2021 war die Gründung des SBB von Untätigkeit blockiert, lamentiert und es wäre durchaus möglich, es als eine Folge von Pleiten und Pannen zu bezeichnen. Die Frage, ab wann man nun als Senior gelte und mitarbeiten könnte, wurde bis heute nicht beantwortet! Abgesehen von der Mitteilung, dass 70 das neue 60 ist, war dies alles, was an Botschaften verkündet wurde.

An dieser Stelle muss man darauf hinweisen, dass der SBB bislang nicht viel in den Kommunalprozess eingegriffen hat, außer Gelder abzuverlangen. Wie er sich bei den Fragen zu Bauvorhaben oder Zuständigkeiten verhalten soll, ist bis dato nicht vollständig geklärt worden? Es ist ebenso denkbar, dass die Verantwortlichen des SBB bisher nicht genau wissen, an welchen Stellen und in welchem Umfang Maßnahmen ergriffen werden sollten oder können. Die Durchführung von Veranstaltungen zur Prävention von Schäden und zur Gesundheitsvorsorge und Sicherheit sollte den Fachleuten überlassen werden.

Auch die Vorstellungen zur Handhabung des Internets und der Handynutzung kommen von den Mehrheitsfraktionen und einer ehemaligen Kulturausschussvorsitzenden. Das kann man alles seit Jahren nachlesen! Weiteres Schaulaufen auf höherer Ebene ist nicht sinnvoll, da es für die Tätigkeit in Crivitz nicht von Nutzen wäre, abgesehen von der eigenen persönlichen Darstellung und kommunalpolitischen Karriere.

Was sollte ein Senioren- und Behindertenbeirat eigentlich machen?

– Der Senioren- und Behindertenbeirat sollte nicht nur Ideen und Erlebnisse schaffen, die Wohlbefinden, Lebensfreude und Geborgenheit bringen, sondern er sollte sich auch aktiv in die Handlungen und Beschlüsse der Stadt Crivitz einmischen. Kurz gesagt: Die Arbeit des SBB ist als Querschnittsaufgabe zu verstehen, die alle kommunalen Ressorts wie Stadt-, Verkehrs-, Bau-, Kultur-, Finanz-, Natur- und Umwelt, Wirtschafts- und Freiraumplanung einbezieht. Nicht nur zu empfehlen, sondern auch praktische Lösungen anzubieten, ist gefragt. Nicht ausschließlich Events für das Schaufenster!

– Nachbarschaftliche Hilfenetze und Nachbarschaftsaktivitäten mit unterschiedlichsten Schwerpunkten anbieten.

– Straßen und Plätze müssen auch für mobilitäts- oder sinneseingeschränkte Menschen ohne Barrieren zugänglich gemacht werden. – Bauvorhaben mitbewerten und die Planungen nach den Belangen für Senioren- und Bürger mit Behinderungen ausrichten.

– Es ist wichtig, sich mehr um die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu kümmern und ein Netzwerk für Selbsthilfe aufzubauen.

– Sich für die Herstellung und den Ausbau barrierefreier öffentlicher Parkanlagen und Treppen einsetzen.

Der SBB sollte in Crivitz sich nicht als rein parteipolitisch oder konfessionell ausgerichtet erweisen, sondern als unabhängiges Organ für alle Senioren und Bürger mit Behinderungen agieren.

So sollte es sein!

Teil -4- Das Essen in der Kita „Uns Lütten“ und Schulen in der Stadt Crivitz wird ab dem 01.01.2024 bis zu 18 % teurer.

15.Jan.-2024/P-headli.-cont.-red./329[163(38-22)]/CLA-166/04-2024

Die Erhöhung der Löhne durch das Tariftreuegesetz, die höheren Waren- und Betriebskosten sowie die Anpassung des Mehrwertsteuersatzes von 7% auf 19% sind die Hauptgründe der Preiserhöhungen für Speisen in Schulen und Kitas! Die Firma „Schwerin-Menü“, versorgt alle städtischen Kitas und Schulen in Crivitz und machte es sich in einer Art der Verkündung der Preissteigerung sehr einfach und erklärte sich u.a. über die Printmedien.

„Schwerin Menü weist in seinem Elternbrief darauf hin und benennt die Konsequenzen: Die von uns nicht beeinflussbaren, ungeplanten Mehrkosten müssen wir zum Erhalt unserer Liquidität auf unsere Kundenpreise mit einer Erhöhung von zwölf Prozent für die Erhebung des Höchststeuersatzes und ca. sechs Prozent für die Lohnerhöhung nach dem Tariftreuegesetz anteilig umlegen(SVZ am 03.01.2023).

Das Tariftreuegesetz sieht vor, dass Aufträge von Land und Kommunen nur noch an Unternehmen vergeben werden dürfen, die ihren Mitarbeitern tarif- oder tarifähnliche Löhne zahlen. Öffentliche Aufträge sind zum Beispiel für Bauvorhaben und Reinigungsleistungen, an Sicherheitsdienste und Essenanbieter. In Bereichen, in denen keine Tarifverträge existieren, ist ein Mindestlohn von 13,50 € pro Stunde vorgesehen. Die Schwellenwerte für die Gesetzesanwendung für Bauleistungen liegen bei 100.000€, für die anderen Bereiche bei 50.000 €.

Ab dem 01.01.2024 haben die Ausgaben für Mahlzeiten in der Kita oder Kinderkrippe (Ganztagsbetreuung) einen Anstieg von ungefähr 1,00 € pro Tag verzeichnet.

Eine Ganztagsverpflegung pro KIND in der Kita!

Kita-Frühstück bis 31.12.2023 = 0,70 €   – neu = ca. 0,90 €

Kita Mittag       bis 31.12.2023 = 4,45 €   – neu = ca. 5,10 €

Kita Vesper       bis 31.12.2023 = 0,80 €   – neu = ca. 0,95 €

Pro Tag – bis 31.12.2023= 5,95€ – neu ab 01.01.2024 = ca. 6,95 € (ca. 17 % Steigerung)

Es liegt in der Verantwortung der Schul- und Kita-Träger, eine Versorgung für die Schüler und Kinder anzubieten und sicherzustellen. Formal ist also in Crivitz die Stadtvertretung als Schul- und Kitaträger dafür verantwortlich. Die Preise werden dann von den Anbietern in ihren Verträgen mit dem Träger der Einrichtung festgelegt. Auch das Bildungsministerium in MV kennt die aktuelle Problematik, sieht sich jedoch nicht in der Pflicht.

Die Verträge mit der Fa. Schwerin Menü GmbH und der Stadt Crivitz wurden für den Zeitraum ab 01.08.2019, mit einer Option auf Verlängerung bis zum 31.07.2023, abgeschlossen. Seit ca. 50 Monaten gibt es im Bildungsausschuss so viel Ungereimtes und Verschleiertes zum Thema Schul- und Kita-Essen, wie schon lange nicht mehr. So informierte der Bildungsausschussvorsitzende Herr Jörg Wurlich (selbst Lehrer in der Grundschule in Crivitz) bereits im Dezember 2021 über Mängel in der Essensversorgung der Schüler, vordergründig in der qualitativen Versorgung. Er schilderte damals, dass die Qualität des Schulessens in der Grundschule sehr nachgelassen hat. Die vereinbarten Qualitätsstandards für das Büfettessen und die Problematik Einweg/Mehrweg wurden nicht eingehalten. Zu diesem Zeitpunkt gab es auch das erste Mal ein Eingeständnis, dass man damals viel zu früh und voreilig die Verträge mit der Firma UWM in Demen gekündigt hatte. Eine zu späte Einsicht.

Bereits im Jahr 2022 hat das Unternehmen einen Antrag auf eine Preiserhöhung in der Essensversorgung an die Bürgermeisterin gestellt. Wegen gestiegener Preise bei Gas, Strom und Kraftstoff sowie der Lieferengpässe bei Lebensmitteln, dem Fachkräftemangel und den gestiegenen Lohn- und Produktionskosten. Der Antrag wurde ohne Kommentar von der Bürgermeisterin innerhalb von 10 Tagen sofort genehmigt. Erst im Nachgang wurden dann durch die Stadt Crivitz einige Gesprächstermine für die Einrichtungen vereinbart.

Schließlich wurde im März 2023 eine erneute Ausschreibung für das Essen in der Schule und Kita beschlossen. Das Ausschreibungs-verfahren sollte ab Mai 2023 beginnen. Aus dem angekündigten Ausschreibungsverfahren wurde im Juni 2023 ein sogenanntes „Interessenbekundungsverfahren“ gemacht, welches eigentlich eher im Immobiliensektor angesiedelt ist. Es wurde dann im Juni 2023 das sogenannte Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, in dem sich angeblich bis Juli 2023 niemand gemeldet hat, außer dem derzeitigen Anbieter „Schwerin Menü“. So wurde von der Stadtspitze kurzerhand der Vertrag mit diesem Unternehmen erneut verlängert.

Nach intensiver Recherche der Redaktion im Amtsbereich Crivitz und Landkreis LUP bei anderen Anbietern für Schul- und Kita-Essen 2023 wurde festgestellt, dass sie nicht über das Interessenbekundungsverfahren informiert wurden.

Seit fünf Jahren ist das Schul- und Kita-Essen ein Dauerbrenner, der von den Mehrheitsfraktionen der Wählergemeinschaft CWG – Crivitz und der Fraktion DIE LINKE/ Heine getragen wird. Die CDU-Fraktion Crivitz und Umland, die derzeit noch die stärkste Oppositionskraft in der Stadtvertretung stellt, beteiligte sich auch an diesem Hin und Her, ohne aber auch nur ansatzweise zu murren oder einzelne Verfahren zu hinterfragen.

Kommentar/Resümee

Die Stadt Crivitz ist der Schul- und Kitaträger und hat genügend Gremien geschaffen, wie z. B. die Essenskommissionen, die regelmäßig in den Ausschüssen der Stadt über ihre Arbeit berichten sollten, als Schnittstelle zwischen Essensanbieter und Einrichtung. Die Auswahl des Caterers erfolgt durch den Schulträger auf der Grundlage einer Ausschreibung. In MV ist ein einheitliches Vergabeverfahren mit gleichen Standards etabliert. Die Schulen und Kitas haben die Möglichkeit, sich aktiv an der Auswahl der Anbieter zu beteiligen. Dies geschieht insbesondere durch die Essenskommissionen an jeder Einrichtung, in der Eltern, Erzieher, Lehrer und Schüler vertreten sind.

Es ist an der Zeit, die Essenskommission in der Kita neu zu aktivieren und zu wählen, da steigende Kosten auch eine entsprechende Qualität des Essenanbieters mit sich bringen müssen! Zu diesem Zweck müssen die Eltern auch ein Mitspracherecht bei der Auswahl des Essensversorgers in jeder Einrichtung haben. Nach etwa fünf Jahren mit demselben Essenanbieter könnte ein Preisvergleich von Vorteil sein und empfohlen werden. Es ist angesichts der finanziellen Schwierigkeiten vieler Eltern notwendig, sich Gedanken darüber zu machen, ob es sinnvoll wäre, das Schul- und Kitaessen von der Stadt Crivitz zu subventionieren.

Wieso trägt nicht die Stadt Crivitz die Kostensteigerung von 1,00 € pro Mahlzeit für die Eltern? Es besteht kein Zweifel, dass das Geld ausreichend vorhanden ist im Haushalt, um die Preissteigerungskosten für die Eltern zu tragen. 

Die Preiserhöhung des Essens könnte zum Beispiel aus den Ausgabetöpfen – bei den jährlich mehr als 28.000,00 € Aufwandsentschädigungen für Sitzungen oder aus den jährlichen 10.000 € Repräsentationskosten der politischen Gremien von den insgesamt jährlichen 60.000 € Repräsentationskosten der Stadt – entnommen werden.

 Also, bitte, das wäre doch realisierbar! Oder?

Welche „Doppelstrategie“ haben die Mehrheitsfraktionen von CWG und der LINKE/HEINE bezüglich der Kampagne für eine neue Kinderärztin?

12. Jan.-2024/P-headli.-cont.-red./328[163(38-22)]/CLA-165/03-2024

Frau Dr. Feldt, eine renommierte Kinderärztin, hat in den vergangenen Jahren wiederholt angekündigt, ihren Ruhestand anzutreten.  Sie hat es wirklich verdient. In Crivitz hat sie Generationen von Kindern betreut, und sie verfügt über eine hervorragende Expertise auf ihrem Gebiet. Sie hatte immer ein hohes Einfühlungsvermögen und so mancher jungen Mutti geholfen, wenn es mal etwas schwieriger wurde. Kurz und knapp: Es bedeutet einen Verlust für Crivitz und seine Umgebung.

Es war kein plötzliches Ereignis, vielmehr wurde der Rückzug bereits im Voraus den Eltern mitgeteilt, lediglich der genaue Zeitpunkt war bislang nicht bekannt. Obwohl immer wieder diskutiert wurde, dass eine Nachfolge möglich ist. So gab es mehrere Bewerbungen, aber leider vergeblich. Vielleicht waren es auch die Standortfaktoren, die eine Rolle spielten.

Für den Crivitzer Schaukasten war die Nachricht über die Schließung der Kinderarztpraxis sicherlich etwas Neues, als er am 09. Nov. 2023 darüber in den sozialen Medien in einem Artikel berichtete. Die meisten Eltern wussten frühzeitig Bescheid und konnten sich umorientieren nach Schwerin und Parchim. Einige Eltern haben es geschafft, ihre Kinder zu anderen Ärzten in Crivitz zu bringen, doch die meisten von ihnen sind in andere Regionen und Städte gezogen. Natürlich ist damit ein höherer Aufwand für die Eltern jetzt verbunden und ein hohes Maß an Organisation, welches ihnen sehr viel abverlangt. Respekt vor jedem Elternteil, der das so organisieren kann.

Umso erstaunlicher ist, dass die Bürgermeisterin sich in den sozialen Medien sofort und unmittelbar meldete und verkündete: „Wir sind bereits im Gespräch mit dem Landkreis für eine Kampagne. Wir geben Euch Nachricht, sobald wir damit in die Offensive gehen, damit wir eine große Reichweite bekommen. Gebt uns noch ein paar wenige Tage.“ (Crivitzer Schaukasten 09.11.2023)

Die Veröffentlichung dieser Angelegenheit durch eine junge Redakteurin der SVZ (Nadja Hoffmann), die scheinbar auch im Internet unterwegs war und stets einen direkten Kontakt zu Entscheidern in Crivitz haben soll, wurde fünf Tage später aufgegriffen und gedruckt. Es war erstaunlich, dass sie lediglich den Text aus den sozialen Netzwerken und einige Rückmeldungen der Besucher wiedergab. Es gab jedoch kein konkretes Interview mit der Bürgermeisterin oder eine genaue Recherche zur Sachlage bei diesem Thema. Dies ist vermutlich auf den sogenannten „Bürgermeisterbonus“ in der Berichterstattung der Redaktion zurückzuführen.

Die Redakteurin hat lediglich berichtet, dass das Thema bei der Bürgermeisterin Betroffenheit ausgelöst hat und die Hoffnung besteht, eine Nachfolge zu finden. („ Auch Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm habe die Nachricht extrem betroffen gemacht……Die Hoffnung sei, so schnell wie möglich eine Nachfolge zu finden – SVZ vom 15.11.2023“).

Mehr wurde darüber nicht berichtet? Also, das war es auch zu diesem Thema. Kein Radiosender oder Fernsehen berichtete darüber, auch im Kreistag war dieses Thema nicht auf der Tagesordnung. Es scheint auch, als hätten weder der Gesundheitsausschuss noch der Kulturausschuss über dieses Thema gesprochen noch eine Debatte darüber geführt oder es wurde von der Stadtvertretung behandelt.

Aus dem angekündigten Zeitraum „ein paar wenige Tage“ sind tatsächlich 60 Tage geworden, ohne dass etwas passiert ist. Es gibt keine Kampagne oder eine große Offensive, stattdessen gibt es keine großen Töne bis zum Wahltermin.

Könnte es sein, dass dieses Thema wieder erneut in einem Wahlprogramm einer Partei oder Wählergruppe zur Kommunalwahl auftaucht?

Kommentar/ Resümee

Es ist bemerkenswert, wie viel Diskussionsstoff in den sozialen Netzwerken herrscht und von Mandatsträgern dort klare zeitliche Vorgaben und Versprechen ausgesprochen werden. In den eigentlichen kommunalen Ausschüssen wird nicht darüber gesprochen, wo Angelegenheiten für das allgemein Wohl eigentlich beraten und entschieden werden sollten.

Erst die Erwartungen schaffen und dann nicht liefern. Was ist das denn?

Trotz der Tatsache, dass die Belange und Hinweise der niedergelassenen Ärzte in Bezug auf kommunale Daseinsvorsorge von Bedeutung sind, scheinen sie hier nicht berücksichtigt zu werden. Es ist zu erwarten, dass das Thema in Zukunft eine wichtige Rolle spielen wird, indem es effizienter auf einer Bühne präsentiert wird, um der eigene personellen Präsenz in der Öffentlichkeit zu demonstrieren und eine Wiederwahl zu ermöglichen.

Offenbar wartet die Bürgermeisterin auf die Fertigstellung des Imagefilms für die Stadt Crivitz (bis zu ca. 10.000,00 € aus Steuergeldern), welchen sie dann als große Offensive persönlich darstellen und präsentieren kann.

Einige Parteien und Wählergemeinschaften suchen nach Themen, um die Wähler zu erreichen. Die Mahnwache am Krankenhaus Crivitz!

14.Okt.-2023/P-headli.-cont.-red./306[163(38-22)]/CLA-143/84-2023

Die Mahnwache“ in Crivitz – dient nun auch bei der CWG + die LINKE + Bündnis 90/Die Grünen als erneutes Wahlkampfthema 2023/24!

„Die Mahnwache am 24.09.2023 für unser Krankenhaus in Crivitz. Wir machen weiter!“

So der Slogan der jetzigen politischen Akteure!

Einige Einwohner von Crivitz, die sich bereits länger mit der Geburtenhilfe auseinandergesetzt haben, dürften noch wissen, dass das Klinikum Crivitz erst im Jahr 1997 privatisiert wurde. Bereits am 01. Okt. 2001 erwarb dann die MediClin AG die Mehrheitsanteile aus der kommunalen Trägerschaft. Insbesondere die CDU-Fraktion Crivitz und Umland, in Übereinstimmung mit der SPD-Faktion, förderte diese Entwicklung. Zu groß war der Anreiz und die Netzwerke, Geld zu erhalten für den Crivitzer Haushalt für geplante Projekte. Wozu auch immer, vielleicht für die Errichtung eines Ersatzsportplatzes am Geschwister – Scholl – Platz?

Im Kontext des Baues des Krankenhauses in Crivitz hat die Stadt Crivitz der MediClin Krankenhaus am Crivitzer See GmbH ein Darlehen gewährt. Zum 31. Dezember 2011 betrug der Wert der Verbindlichkeiten noch 283.050,21 €. Im Jahr 2012 veräußerte die Stadt Crivitz die restlichen Geschäftsanteile des MediClin Krankenhauses in Höhe von 125.732,64 € nun vollständig. Ein ganz besonderer Geldsegen für den Crivitzer Haushalt im Jahr 2012. Fast auf den Tag genau Sieben Jahre später nach dieser Entscheidung, die Geschäftsanteile an die MediClin Krankenhaus zu verkaufen, stellte sich nun eindeutig heraus, in einer Nachbetrachtung, dass dieser Beschluss einer der größten Fehler war, den die Stadtvertretung von Crivitz in ihrer Entscheidungsfindung je begangen hat. Abgesehen von der Beschlussfassung einen überdimensionalen Freizeitpark vor den Toren von Crivitz am Waldgebiet bei Crivitz und Barniner See (Rönkendorfer Mühle) zu errichten, mit einem Brückenschlag über den Barniner See. Oder den Marktplatz von Crivitz höher zu bauen oder die Bushaltestelle vom Marktplatz weg zu verlegen.

Die kommunale Daseinsvorsorge, zu der auch das Krankenhaus Crivitz gehört, ist für die Grundversorgung der Menschen notwendig und sollte stets in kommunaler Hand bleiben. Am 30. Juni 2020 wurde die gynäkologisch-geburtshilfliche Abteilung des Krankenhauses Crivitz geschlossen, ohne die Absprachen aus dem Jahre 2019 einzuhalten. Die kommunalen Vertreter der Stadt Crivitz hatten auf diese Entscheidung keinen Einfluss mehr. Auch danach wurden Entscheidungen ohne den Einfluss der Stadt getroffen. Die Proteste der Bevölkerung gegen die Schließung und die mutige und entschlossene Haltung des Landrates Stefan Sternberg, der von Anfang an und in allen Pressemitteilungen sowie Gremien den Gedanken der Rekommunalisierung vertrat, gelang das Unmögliche. Er hatte die Vision, das Krankenhaus Crivitz in einem Verbund mit den Kliniken in Ludwigslust und Hagenow zu vereinen. Dieses scheinbar Undenkbare ist ihm gelungen!  An dieser Stelle sollte man darauf hinweisen, dass es ohne sein außerordentliches persönliches Engagement und den direkten Kontakten zur Landesregierung niemals vollständig gelungen wäre, eine Rekommunalisierung durchzuführen.

Die Landesregierung beschloss, die Rekommunalisierung zu unterstützen, mit 6 Mio. Euro für den Kauf des Krankenhauses. Seit dem 01.01.2021 ist der Landkreis LUP Träger das Krankenhaus am Crivitzer See gGmbH. Die Maßnahmen waren notwendig, um den Bestand des Krankenhauses insgesamt zu sichern und um den Standort in der Stadt Crivitz überhaupt zu erhalten.

Schon im März 2023 verkündetet der Landrat auf der Sitzung des Kreistages, dass wir uns bei der Etablierung eines geburtshilflichen / gynäkologischen „ANGEBOTS“ am Standort Crivitz im Modul „0“ befinden, womit er wieder einmal recht behält. Derzeit wird die ärztlich-ambulante gynäkologisch-geburtshilfliche Versorgung für Crivitz und Umgebung durch eine niedergelassene Gynäkologin, Frau Dr. Ermisch, sichergestellt, deren Praxis am Krankenhausstandort eingemietet ist. Ziel ist es, dieses ambulante Versorgungsangebot für das Modellprojekt einzubinden und so die Standortversorgung auch zukünftig zu gewährleisten und gleichzeitig eine KEIMZELLE am Standort im Rahmen eines künftigen integrierten Versorgungszentrums zu bilden. Man kann auf jeden Fall dem Landrat vertrauen, der sicherlich nicht die Themen und deren Umsetzung aus den Augen verlieren wird.

Das Thema Mahnwache wird sieben Monate vor der Kommunalwahl von den politischen Akteuren der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, mit den ehemaligen Landesvorsitzenden Andreas Katz und der Fraktion DIE LINKE/Heine sowie der CWG als fundamentales Thema jetzt für sich entdeckt. Die Mahnwache ist seit Langem keine vorrangige Bürgerinitiative von Bürgern mehr in Crivitz, sondern hier tummeln sich jetzt vordergründig die politischen Akteure und haben scheinbar das Thema für sich vereinnahmt. Wieder einmal zu einem falschen Zeitpunkt! 

Um das Modul 1 und 2 eines geburtshilflichen / gynäkologischen „ANGEBOTS“ am Standort Crivitz einzuführen, ist die Gründung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) als Keimzelle für mindestens zwei Vertragsarztsitze und die mögliche Integration der vorhandenen Einzelpraxis erforderlich. Die Umsetzung dieser Maßnahme wird noch sehr lange dauern, denn zuerst muss die Krankenhausreform 2023 beschlossen werden im Bund! Diese soll bis Ende des Jahres verabschiedet werden, aber das scheint diese Akteure überhaupt nicht zu interessieren. Bitte liebe politische Akteure konsultieren Sie doch einmal die Unterlagen des Kreistages LUP, als weiterhin eine Vergangenheitsbewältigung und Zweifel an den Beschlüssen im sogenannten „Stadtblatt“ von Crivitz zu säen!

Zu diesem Zeitpunkt geht es um den Status und die Entwicklungsmöglichkeiten unseres Krankenhauses auf Landesebene. Es gibt eine klare Aussage der Ministerin, dass alle Krankenhäuser erhalten bleiben und besser finanziert werden sollen. Hier möchte man die Finanzierung verbessern, so die Ministerin. 

Für das Crivitzer Krankenhaus am Crivitzer See bedeutet das auf jeden Fall (LEVEL- 1-) die Übernahme der Grund- bzw. Regelversorgung für die ländliche Region und die Möglichkeit aufgrund ihrer Größe und Lage sich zu einem Regionalen/Integrierten Gesundheitszentrum zu entwickeln. Patientinnen und Patienten im Landkreis LUP sollten grundsätzlich dort behandelt werden, wo es für sie am sinnvollsten ist und wo es die beste Qualität zu wirtschaftlichen Bedingungen für die Beitragszahlenden gibt. So formulierte es auch die Arbeitsgruppe des LK – LUP.  Demnach sollen die Kliniken in den Bundesländern unterteilt werden in: Level -1-Häuser der Grund- und Regelversorgung – wohnortnah – / Level-2-Fachkliniken mit Schwerpunkten / Level-3-Maximalversorger mit mehr als 600 Betten.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern eine sehr gute Krankenhausversorgung. Diese zu erhalten und gemeinsam mit den Häusern weiter zu verbessern, ist unser Anspruch für die Zukunft“, macht Drese deutlich in Ihrer Pressemitteilung am 04.09.2023.

Was wollen denn nun die politischen Akteure in Crivitz mit ihrer jetzigen Mahnwache erreichen? Soll dadurch mehr Aufmerksamkeit im Vorwahlkampf auf sie persönlich gezogen werden? Oder gibt es keine freien Posten mehr in Gremien, bei dem sie mitreden können?  In dem Aufsichtsrat und in die Gesellschafterversammlung wurden vom Kreistag auch Crivitzer Abgeordnete (CDU+FDP) gewählt. Vertrauen wir doch einmal auf ihrem persönlichen Engagement in diesen Gremien. Denn auch sie wollen in sieben Monaten nicht abgewählt werden. Es wäre nicht sinnvoll, das Thema „Die Mahnwache“ als Instrument zur politischen Positionierung im Wahlkampf einzusetzen und sich eine neue Bühne für politische Reden zu erbauen. Diese Zeiten haben sich verändert.

In den vergangenen fünf Jahren wurden in Crivitz viele andere alternative Bühnen und Feste etabliert, um politische Darbietungen für eine eigene persönliche Inszenierungen zu präsentieren.

Kommentar/Resümee

Die Zukunft wird nicht gemeistert von denen, die am Vergangenen kleben.Willy Brandt

Heiße Eisen anzufassen, verlangt von Herrn Lauterbach schon eine Menge Respekt ab. Kluge Reden sind leicht zu halten, doch die Umsetzung der Ideen in die Realität erfordert Mut, Durchhaltevermögen und auch die Fähigkeit, Rückschläge zu verkraften.

Es ist unmöglich, dass man es allen recht macht.

Ich muss sagen, dass in Mecklenburg-Vorpommern seit Jahren Strukturen herrschen, die andere Bundesländer noch bevorstehen. In MV hat man seit Jahren abgespeckt und versucht, die machbare zu erreichen. Es ist nun wirklich nicht möglich, mehr zu reduzieren. Das ist für unser Land gut, denn jetzt müssen wir die Effektivität verbessern und die Qualität in den ländlichen Regionen erhöhen.

Natürlich bedeutet das im ländlichen Raum, dass Patienten möglicherweise eine längere Anfahrt für eine Knie- oder Hüftoperation haben, dafür aber von Spezialisten behandelt werden. Jedoch, Patienten würden dann wahrscheinlich 50 bis 70 Kilometer entfernt von einem Arzt operiert werden, aber dann durch einen Arzt, der sich auskennt. Während dann aber eine akute ortsnahe / stadtnahe Versorgung in Not-, Ambulanz- und Unfallpraxen erfolgen muss und auch erfolgen wird. Da sich dort Spezialgeräte und Know-how befinden, kann dies die Kosten senken und dem Patienten den Weg in andere Praxen ersparen.

Aber auch der Minister steht besonders unter dem Druck des Finanzministers, welcher der Hüter der Schuldenbremse ist. Wenn sich etwas ändern soll, muss man auch etwas dafür tun, indem man Geld in die Hand nimmt, um den Kostendruck für die Kliniken zu beseitigen und eine bessere Versorgung für die Bürger zu erreichen. Das sollten auch die Grünen und die FDP verstehen, die in 24 Monaten schließlich nicht abgewählt werden wollen.

Deswegen, liebe politische Akteure der Mahnwache, hebt eure Energie auf. Solltet ihr noch im Amt sein oder bereits wieder in 7 Monaten, dann engagiert euch für die Ausgestaltung und die Durchführung der notwendigen Investitionen für unser Krankenhaus! Ihr könnt auch wieder einmal versuchen, einige Anteile an der Krankenhaus gGmbH zu kaufen.  Vorausgesetzt, ihr habt noch Geld in der Stadtkasse von Crivitz übrig, um die Geschäftsanteile zu kaufen. Dann könnt ihr auch wieder entscheidend mitreden und nicht nur lamentieren.

Unser Landrat Stefan Sternberg ist ein verlässlicher Ansprechpartner bei diesem Thema.

Wir vertrauen ihm-

und Ihr, liebe politische Akteure der Mahnwache, vertrauen Ihr ihm ebenfalls?

Teil-VIII „Augen zu und durch“ oder ewige Wegschieben nach besseren Lösungen. Vor der Kommunalwahl 2024 noch schnell die Wahlzeit auf 5 Jahre festlegen!  Ist eine solche Postensicherung für die Auserwählten im SBB erforderlich?

10.Okt.-2023/P-headli.-cont.-red./304[163(38-22)]/CLA-141/82-2023

Durch aktives Experimentieren und das Finden von Lösungen, die alle nicht funktionieren, lernt man sich ständig weiterzuentwickeln und sich langsam dem Ziel zu nähern. Die Erfahrungen, die man dabei macht, haben einen positiven Einfluss auf zukünftige Entscheidungen, Handlungen und Ergebnisse.

So und nicht anders kann man die Handlungsweise der Mehrheitsfraktionen von CWG und Linken/Heine in den letzten fast 30 Monaten zum Thema Seniorenbeirat am verständlichsten beschreiben.

Fast sieben Monate vor der Kommunalwahl erreicht eine neue Eingebung der Mehrheitsfraktionen fast den Höhepunkt ihrer Anwendung dieses Prinzips. Sollte es ein politisches Kalkül sein, dann wird es sicherlich nicht das letzte sein, was bis Juni 2024 passieren wird.

Was hat denn der Seniorenbeirat in Crivitz nach 16 Monaten bis jetzt erreicht?

Neben den Schaufensterveranstaltungen und der Selbstinszenierung der Akteure haben sie auch Veranstaltungen organisiert, aber bei Baumaßnahmen in der Stadt konnten sie nicht mitreden. Das zeigt sich auch an der Treppe von der Friedensstraße in den so bezeichneten Stadtpark, die nicht barrierefrei ist. Niemand vom Seniorenbeirat hat das kritisiert. Es wurde keine Beanstandung erhoben. Es wurde geduldet, dass der Haupteingang vom Umweltausschussvorsitzenden Fraktion die LINKE/Heine Herrn Jürgen Heine in den Rabahnweg verlegt wurde, und so blieb es danach bis zu diesem Zeitpunkt im SBB still. Wo bleibt nun die Forderung, die Stolpersteine zu beseitigen? Wo ist denn inzwischen der Ruf nach einer barrierefreien Stadt? Im April 2023 wurde das Projekt mit dem City-Bus geradezu überdimensional angepriesen, doch nach drei Monaten brach das Projekt zusammen und innerhalb von weiteren sechs Wochen wurde das Projekt begraben. Abgesehen von den Kosten, die wie immer der Steuerzahler beglichen hat!

Anfangs stellte die CDU –Fraktion Crivitz und Umland eine grundsätzliche Ablehnung der Methoden der Mehrheitsfraktionen bei diesem Thema dar, doch in den vergangenen 16 Monaten hat sie diese Haltung kontinuierlich aufgegeben. Zu stak sind die Kräfte innerhalb der Fraktion geworden, die sich um einen Kuschelkurs mit der CWG und Linke/Heine bemühen. Man versucht bis heute noch bei diesem Thema, mit den Mehrheitsfraktionen zu verhandeln, um ein „Weiter so“ und eine spürbare Gelassenheit bis zur Wahl in 7 Monaten zu erzielen. Es ist wahrscheinlich, dass dieser Kurs der CDU-Fraktion in den kommenden sieben Monaten im Wahlkampf keinen Erfolg haben wird.

Im Frühjahr 2023 wurde offiziell mitgeteilt, dass die Wahl des Senioren- und Behindertenbeirates SBB vor 16 Monaten rechtswidrig war und auch die Satzung der SBB nicht rechtskräftig ist. Die Mehrheitsfraktionen der CWG und der Linken wollen noch schnell alles nachbessern und so manche Dinge rasant einfach ändern, denn es könnte auch anders werden ab Juni 2024. Noch schnell den Wahlrhythmus ändern, damit die Etablierten ihren Einfluss behalten.

Wir erinnern uns?

Erst das Ringen um die Errichtung des SBB, die Auswahl und das Wahlspektakel über die Kandidaten, das Hin und Her und das Durchfechten der Satzung, das Ausbremsen beim Mitreden von Umwelt- und Bauvorhaben. Und schließlich die Rechtsverstöße kennzeichnen diesen Prozess seit 31 Monaten, was einen besonderen autokratischen Stil der Mehrheitsfraktionen widerspiegelt. Inzwischen wurde bestätigt, dass die Wahl der Mitglieder des Senioren- und Behindertenbeirates im Juni 2022 neu durchgeführt werden muss, aber nicht als Wahl, sondern als Bestellung. Bei der Wahlveranstaltung zu diesem Thema gab es zahlreiche Ungereimtheiten. Aus einer angekündigten „öffentliche Blockwahl“ der neuen Mitglieder des SBB wurde kurzerhand, durch die CWG und die LINKE/HEINE eine „nicht öffentliche“ geheime Wahl gemacht. Der Bildungsausschuss beschloss vorher öffentlich, den SBB mit 10 Kandidaten zu besetzen, die er aus zwei Treffen ausgewählt hatte und die er bekannt gemacht hatte.

Jedoch am Wahltag wurde von den Mehrheitsfraktionen (CWG – Crivitz und die LINKE/Heine) ein 11. Kandidat herbeigezaubert und verlangt eine geheime Wahl über jeden einzelnen Kandidaten durchzuführen, da nur zehn Mitglieder laut Hauptsatzung möglich sind. Die Bürgerhauskoordinatorin Frau Jana Nützmann hielt vor der geheimen Wahl eine Laudatio für die Mehrzahl der Kandidaten jedoch über einen kritischen Aktivbürger nicht. Es ist bezeichnend für die stets wiederkehrende Art der Kommunikation der Bürgerhauskoordinatorin.

Es ging auch um die Beachtung der Parität, genauer gesagt um die prozentuale Besetzung von Mitgliedern als Senioren und Behinderten. Wie viele Senioren und Menschen mit Behinderung dürfen im Beirat vertreten sein? Schon damals wurde vermutet, dass es zu einer Ungleichbehandlung kommen könnte. Die Frage, wann man nun als Senior gelte und mitarbeiten könnte, wurde nicht beantwortet. Diese offenen Fragen wurden von dem Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE / Heine, Herrn Alexander Gamm immer weg geblockt. Er war überzeugt, dass man nicht alles zu „überreguliert“ machen soll und froh sein kann, überhaupt 10 gefunden zu haben, die das machen. Diese Tatsache ist schon erstaunlich, denn im Juni 2022 standen mehr Kandidaten zur Verfügung, aber die Mehrheit von CWG+LINKE wollte es anders machen. Diese linke Argumentationsmethode von Herrn Alexander Gamm ist nicht ungewöhnlich, sie wird seit Jahren von ihm immer wieder angewandt.

Jetzt soll die Hauptsatzung erneut nach ca. 11 Monaten geändert werden!

Die Amtsperiode des SBB soll nun nicht mehr die Wahlperiode der Stadtvertretung entsprechen, sondern ab der Bestellung für 5 Jahre gelten. Diese Regelung würde bedeuten, dass bei der Gültigkeitserklärung der Satzung vor der Kommunalwahl keine Neuwahl des SBB erfolgen muss. Mit dieser Methode kann man seine engen Vertrauten effektiv absichern bis 2027!

Es ist vorgesehen, dass das allgemeine Rederecht des SBB (das über die Kommunalverfassung MV hinausgeht und eine Besonderheit darstellt) umgewandelt wird in den Sitzungen auf ein Recht auf Unterbreitung auf Fragen, Vorschläge und Anregungen. Kritik zu unterbreiten, ist nicht vorgesehen. Unklar bleibt, ob dies in der Einwohnerfragestunde geschehen soll oder ob es als besonderes Recht allgemein ausgeübt werden soll.  Sollte das besondere Recht angewendet werden, besteht erneut eine rechtliche Unstimmigkeit, da die Bürger und Vereine nur während der Einwohnerfragestunde sprechen dürfen und ansonsten schweigen müssen.

Angesichts dessen ist es vorgesehen, dass der SBB als Sachverständiger anerkannt wird, was wiederum zu einem ständigen Rederecht in Sitzungen zu seinem Thema führt. Es ist ungewöhnlich, aber vorgesehen. So einfach machen die Mehrheitsfraktionen wieder neue Möglichkeiten.

Damit gilt das, was vorher galt.

Trotzdem ist anzunehmen, dass der noch junge SBB in Crivitz soeben in einen Expertenstatus erhoben wird, obwohl seine geringen Kenntnisse allein aufgrund seiner kurzen Existenz hierfür sicherlich nicht ausreichen würden.

RESÜMEE/Kommentar

Die Mehrheiten von CWG und die Linke/Heine können es nicht lassen, das Prinzip des Versuches und Irrtums zu benutzen. Sie möchten es einfach nicht aufgeben! Bis zum letzten Augenblick! Menschen lernen durch Fehler!

Es muss die Frage gestattet sein, ob die handverlesenen Damen und Herren überhaupt einen Plan haben?

An dieser Stelle muss man darauf hinweisen, dass der SBB bislang nicht viel in den Kommunalprozess eingegriffen hat. Wie kann er sich bei den Fragen zur Satzung und zur Zuständigkeit verhalten, die bis dato bis jetzt nicht vollständig geklärt wurden? Man hat den Eindruck, als ob es nicht wünschenswert wäre, dass der SBB in Projekte eingebunden wird und langsam Fortschritte macht. Es ist ebenso denkbar, dass die Verantwortlichen des SBB bisher nicht genau wissen, an welchen Stellen und in welchem Umfang Maßnahmen ergriffen werden sollten oder können.

Die Durchführung von Veranstaltungen zur Prävention von Schäden und zur Vorsorge sollte den Fachleuten überlassen werden. Ein Schaulaufen auf höherer Ebene ist nicht sinnvoll, da es für die Tätigkeit in Crivitz nicht von Nutzen wäre, abgesehen von der eigenen persönlichen Darstellung und Karriere.

Die Gründung und Bestellung eines Senioren- und Behindertenbeirates sollte kein politischer Prozess werden, aber er ist schon seit Langem und wird durch das dominante Vorgehen der Mehrheitsfraktionen (CWG – Crivitz und DIE LINKE/HEINE) vorangetrieben.

Der Senioren – und Behindertenbeirat sollte nicht nur Ideen und Erlebnisse schaffen, die Wohlbefinden, Lebensfreude und Geborgenheit bringen, sondern er sollte sich auch aktiv in die Handlungen und Beschlüsse der Stadt Crivitz einmischen. Kurz gesagt: Die Arbeit des SBB ist als Querschnittsaufgabe zu verstehen, die alle kommunalen Ressorts wie Stadt-, Verkehrs-, Bau-, Kultur-, Finanz-, Natur- und Umwelt, Wirtschafts- und Freiraumplanung einbezieht.

Nicht nur zu empfehlen, sondern auch praktische Lösungen anzubieten, ist gefragt.

– Menschen ohne Internetzugang nicht benachteiligen. Das heißt, analoge Einrichtungen und Druckerzeugnisse weiter zur Verfügung stellen, solange digitale öffentliche Dienstleistungen nicht für alle erreichbar sind.

– Nachbarschaftliche Hilfenetze und Nachbarschaftsaktivitäten mit unterschiedlichsten Schwerpunkten anbieten.

– Straßen und Plätze müssen auch für mobilitäts- oder sinneseingeschränkte Menschen ohne Barrieren zugänglich gemacht werden.

– Herstellung und Ausbau öffentlicher Parkanlagen und als grünen Freiraum und als sozialer Treffpunkt der Begegnung

Der SBB sollte in Crivitz sich nicht als rein parteipolitisch oder konfessionell ausgerichtet erweisen, sondern als unabhängiges Organ für alle Senioren und Bürger mit Behinderungen agieren.

Es ist möglich, in ungefähr sieben Monaten wieder einen Neuanfang zu beginnen und nicht zuerst die Postensicherung der Wohlwollenden im SBB zu festigen, um keine anderen Vorstellungen und Gedanken zu der jetzigen Tätigkeit im SBB zuzulassen. Es ist wichtig, die turnusmäßige Neuwahl in sieben Monaten einzuhalten und nicht auf alte Strukturen und politische Einflüsse zurückzugreifen.

Man kann nur hoffen, dass die Bürger spätestens im Juni 2024 in Crivitz bei der Abgabe ihrer Stimme erkennen, dass man eine Vielzahl von politischen Parteien und Initiativen auswählen sollte. Die sich mit diesem Thema umfassend und in einer größeren Anzahl als bisher auseinandersetzen sollten. Dies natürlich gemeinsam.

Teil-3- Schulessen in Crivitz „rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln“?

14.Juni-2023/P-headli.-cont.-red./287[163(38-22)]/CLA-124/65-2023

Seit 19 Monaten gibt es im Bildungsausschuss so viel Ungereimtes zum Thema Schulessen wie schon lange nicht mehr.

Es gibt Generationen von Eltern, die sich mit dem Schulessen ihrer Kinder beschäftigt haben, und in Crivitz ist hierzu kein Ende absehbar. Das Schulessen und der Essenanbieter sind seit 4 Jahren für die Mehrheitsfraktionen der Wählergemeinschaft [WG] CWG – Crivitz und der Fraktion DIE LINKE/ Heine – ein Dauerbrenner.

Die gleiche Situation gab es bereits einmal von 2015 bis 2019 in Crivitz, aber damals führte der Ausschuss eine Ausschussvorsitzende aus der WG CWG – Crivitz, Frau Martina Torbahn, die damals selbst Lehrerin in der regionalen Schule war. Die Schulkonferenz der regionalen Schule hat sich für eine Kündigung und die Schulkonferenz der Grundschule gegen die Kündigung des Essenvertrages entschieden. Es war damals eine angespannte Stimmung, damals wurden sogar mehrere Nachrichten über WhatsApp verbreitet, in denen aufgerufen wurde, gegen den vertraglichen Essenanbieter, die Firma uwm Kulinaria, zu stimmen (die SVZ berichtete darüber 2015). Dieser Prozess dauerte bis Januar 2018.

Im Jahr 2018 hat die Bürgermeisterin der Stadt Crivitz dem damaligen Essenanbieter uwm Kulinaria GmbH & Co. KG aus Demen gekündigt und eine Neuausschreibung der Essensversorgung veranlasst. Es stellte sich später heraus, dass die ausgesprochenen Kündigungen der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm (WG, CWG – Crivitz) mit eklatanten Mängeln behaftet waren und in der Neuausschreibung auffallend deutliche Verfahrensfehler gemacht wurden (die SVZ berichtete darüber 2018). Einzelne Verträge mit den Schulen wurden erst einmal weitergeführt und zuerst einmal neue Essenskommissionen an den Schulen gegründet, und so wurde erst 2019 mit einer neuen Ausschreibung zum Schulessen begonnen. Durch die neu gewählte Mehrheit der CWG – Crivitz und der Fraktion DIE LINKE/ Heine wurden unmittelbar nach der Kommunalwahl für alle Einrichtungen der Stadt Crivitz mit der Firma Schwerin Menü GmbH Verträge abgeschlossen.

Die Verträge wurden von der Fa. Schwerin Menü GmbH für den Zeitraum ab 01.08.2019, mit einer Option auf Verlängerung bis zum 31.07.2023 abgeschlossen. So informierte der Bildungsausschussvorsitzende Herr Jörg Wurlich (selbst Lehrer in der Grundschule in Crivitz) im Dezember 2021 über Mängel in der Essensversorgung der Schüler, vordergründig in der qualitativen Versorgung und über bevorstehende Preiserhöhungen. Er schilderte damals, dass die Qualität des Schulessens in der Grundschule sehr nachgelassen hat. Die vereinbarten Qualitätsstandards für das Büfettessen und die Problematik Einweg/Mehrweg wurden nicht eingehalten. Zu diesem Zeitpunkt gab es auch das erste Mal ein Eingeständnis, dass man damals viel zu früh und voreilig die Verträge mit der Firma UWM gekündigt hatte. Eine zu späte Einsicht.

Hierzu stellte das Unternehmen bereits im Nov. 2021 an die Bürgermeisterin einen Antrag auf eine Preisanpassung ab Jan. 2022 in der Essensversorgung aller Einrichtungen. Wegen gestiegener Preise bei Gas, Strom und Kraftstoff sowie der Lieferengpässe bei Lebensmitteln, dem Fachkräftemangel und den gestiegenen Lohn – und Produktionskosten. Der Antrag wurde von der Bürgermeisterin Frau Brusch – Gamm innerhalb von 10 Tagen sofort genehmigt. Erst im Nachgang wurden dann durch die Stadt Crivitz einige Gesprächstermine vereinbart für die Einrichtungen.

Im Bildungsausschuss wurde erst im März 2022 mitgeteilt, dass es sich um eine moderate Preiserhöhung handelt, wobei die Qualität nachgelassen hat und einige Vorhaben des jetzigen Essenanbieters nicht umgesetzt werden konnten. Die Preise stiegen bei den unterschiedlichen Schulessen ohne Salate von 3,20 € auf ca. 3,40 € (bei Salaten auf ca. 3,50 € und ca. 4,30 €) und bei der täglichen Kita Vollverpflegung von 5,10 €   auf ca. 5,40 €. Also beschloss man, eine anonyme Umfrage in der Grundschule durchzuführen und die Arbeit der Essenkommissionen an den Schulen zunächst wieder zu aktivieren, insbesondere durch die Neubesetzung der Mitglieder der Schulkonferenz.

Seit März 2023 hat die Entwicklung rasante Fortschritte gemacht. Plötzlich lud man den Essenslieferanten ein, und es kam zu Diskussionen und Einschätzungen der Kommunikation untereinander. Die anderen Beteiligten wurden aufmerksam, da sie erkannten, dass hier Ernst gemacht wurde und eine Neuausschreibung der Essenlieferanten bevorstand. Der Fraktionsvorsitzende der [WG] CWG – Crivitz, Herr Andreas Rüß, berichtete, dass die Elternvertretung der Kita „Uns Lütten“ mit der Essensversorgung zufrieden ist. Kleine Probleme wurden gemeinsam mit dem Essenanbieter geklärt. Laut Frau Martina Torbahn (jetzt Schulleiterin der regionalen Schule) funktioniert angeblich die Kommunikation hervorragend mit dem Essenanbieter und es gab mehrere Zusammenkünfte. Aber die größeren Schüler ab 7. Klasse essen kaum (So berichtete es Herr Balster von der Firma Schwerin Menü dem Bildungsausschuss).

Also alles mal wieder Tutti paletti und es gibt keine Probleme. Bloß keine Veränderungen so 11 Monate vor der Kommunalwahl, alles soll ruhig bleiben. Es ist erstaunlich, dass an der regionalen Schule in Crivitz von ca. 258 möglichen Essensteilnehmern nur ganze 75 das Angebot wahrnehmen, während an der Grundschule von ca. 267 möglichen Essensteilnehmern sogar 200 tatsächliche Essensempfänger vorhanden sind. Ist da wirklich alles Tutti paletti? Hätten Sie da nicht auch noch Fragen?

Die Grundschule hat sich nicht zu dem Thema geäußert. Nur der Bildungsausschussvorsitzende Herr Jörg Wurlich (selbst Lehrer in der Grundschule in Crivitz – CWG – Fraktion) äußerte sich klar und deutlich zu dem Sachverhalt, dass eine Essenausschreibung für die beiden Schulen erfolgen muss. Wie läuft diese Ausschreibung und unter welchen Kriterien? Auftrag Amt: (SG Kita, SG Vergabe) Vorbereitung der Ausschreibung der Essensversorgung für die Grundschule und die regionale Schule Crivitz ab dem 01.08.2023.  Er beendete das Gespräch mit dieser Aussage.

Und schon war der Zoff perfekt. Jetzt werden erst einmal die Fäden wieder im Hintergrund gesponnen und streng geheim gehalten. Danach werden bestimmt wieder einige Personen auf die richtige Richtung gebracht werden. Es ist zu erwarten, dass sich die gesamte Haltung und die Situation zu diesem Thema zukünftig noch einmal verändern wird. Auch die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) beteiligt sich an diesen Hin und Her, ohne auch nur ansatzweise zu murren.

Mal ehrlich, der Sieger der Ausschreibung steht doch eigentlich schon weitestgehend fest oder glauben Sie an wirkliche Veränderungen? Aber wenn es mehr Konkurrenz gäbe, würde auch sicherlich die Qualität der Essensversorgung in Crivitz belebt werden? Oder?

Wenn du merkst, dass du ein totes Pferd reitest – steige ab! –  lautet eine uralte Weisheit der Dakota-Indianer.

Die Aussagen sind ironisch und übertrieben, enthalten jedoch einen wahren Kern. Auch Ideen, Projekte oder Ziele können sich als totes Pferd erweisen. Wenn Sie sich ehrlich zu sich selbst sind, finden Sie sicherlich einige Sättel, aus denen Sie eigentlich besser steigen sollten. Oft ist es die Angst vor möglichen Veränderungen, die uns dazu verleiten, ein totes Pferd zu reiten. Nicht wenige wollen nicht wahrhaben, dass es an der Zeit ist, sich weiterzuentwickeln und zu verändern. Stattdessen lügen sich die Betroffenen selbst in die Tasche. Die Situation wird schöngeredet. Und mit (teilweise) absurden Argumenten wird das eigene Ausharren gerechtfertigt.

Für das Schulessen gibt es in MV keine einheitlichen Preise oder Regeln. Ein Mittagessen für Kita-Kinder kostet dem Verband deutscher Schul- und Kitacaterer zufolge derzeit im Schnitt zwischen 3 und 3,50 €, ein Essen für Grundschulkinder zwischen 4 und 4,50 € und ein Essen für Kinder an weiterführenden Schulen bis zu 5 €. In manchen Kreisen in MV verlangt ein Caterer sogar 6,90 €pro Portion. Die Träger der Schulen sind dafür verantwortlich, dass eine Verpflegung für Schülerinnen und Schüler angeboten wird. Auch das Bildungsministerium in MV kennt die aktuelle Problematik, sieht sich aber nicht in der Pflicht, es sei eine Sache der Schulträger. Formal sind die Kommunen als Schulträger dafür verantwortlich, die Verpflegung zu organisieren, doch oft überlassen sie diese Aufgabe den Schulen. Wie teuer das Menü am Ende ist, entscheiden dann aber die Anbieter.

Ca. 5000 Essen werden von zehn Köchen und Beiköchen in Demen bei der uwm Kulinaria GmbH & Co. KG täglich frisch gekocht, müssen täglich pünktlich ausgeliefert werden. Und der Preis liegt derzeit zwischen 4,42 und 5,22 €. Die Preise bei UWM gestalten sich entsprechend der Teilnehmerzahl je Schule und Kita unterschiedlich. Das Kostenproblem stellt sich sehr unterschiedlich dar – hauptsächlich der ländliche Raum ist betroffen. Hier müssen kleine Schulen mit weniger Essern versorgt werden. Das ist für die Lieferanten natürlich deutlich teurer als ein Catering an großen Stadt-Schulen wie in Schwerin mit vielen Abnehmern.

Die Schwerin Menü GmbH reagierte auf Anfragen zu diesem Thema sehr zögerlich und schmallippig und gab wenig Auskunft zu diesem Thema. Man wolle eben alles mit dem Amt Crivitz direkt klären und Schluss. Also man hatte wirklich den Eindruck, dass an der Kommunikation noch Nachholbedarf besteht. Hingegen zeigte sich die uwm Kulinaria GmbH & Co. KG gegenüber den vorhandenen Preisen, Problemen und Neuerungen wirklich transparent und offen und hatte keinerlei öffentliche Berührungsängste.

Eine Monopolstellung in der Stadt Crivitz bei VERGABEN zu Essenlieferanten sollte man eigentlich vermeiden und wenn, dann sollten die individuellen Bedürfnisse in der Essensversorgung dazu durch die Teilnehmer auch Gehör finden. Oder?

Teil-VII- Taktik „Augen zu und durch“ oder ewiges Wegschieben ist die bessere Lösung. Neubestellung des Seniorenbeirates -Satzung wird aufgehoben

07.Juni-2023/P-headli.-cont.-red./284[163(38-22)]/CLA-121/62-2023

 

Die Satzung des Senioren- und Behindertenbeirates (SBB) wird aufgehoben, nur eine Geschäftsordnung soll es noch geben, aber dafür ein eigenes BÜRO.

Die turnusmäßige Wahl des SBB in Crivitz muss bereits in 12 Monaten wiederholt erfolgen!

Erst das Ringen um die Errichtung des SBB, die Auswahl der handverlesenen Kandidaten und das Wahlspektakel, das Hin und Her und das Durchfechten der Satzung, das Ausbremsen beim Mitreden von Umwelt- und Bauvorhaben. Und nun ist es auch die Rechtswidrigkeit innerhalb der Satzung des SBB und der Hauptsatzung, die diesen Prozess seit 26 Monaten kennzeichnen. Dieser wird von den Mehrheitsfraktionen CWG – Crivitz und die LINKE/Heine dominiert, und neuerdings auch von der Fraktion der CDU Crivitz und Umland unterstützt! Inzwischen wurde bestätigt, dass die verabschiedete Satzung des SBB im November 2022 gegenüber der Hauptsatzung Crivitz widersprüchliche Aussagen enthält.

Wir erinnern uns:

Schon bei der Entscheidung der Satzung für den SBB kam es zu einer ähnlichen Eskalation.  Die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) äußerte sich schon mal deutlich anders als die Mehrheitsfraktionen. Es war ein seltener Meilenstein in der heutigen Oppositionsarbeit. In diesem Zusammenhang ging es um die Beachtung der Parität, genauer gesagt um die prozentuale Besetzung von Mitgliedern als Senioren und Behinderten. Wie viele Vertreter von Senioren und Menschen mit Behinderung sollen im Beirat vertreten sein? Damals war man der Meinung, dass es zu einer Ungleichbehandlung kommen könnte. Eine Antwort auf die Frage, wann man als Senior gelten und mitarbeiten kann, wurde nicht gegeben. Die Fragen wurden dem Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE / Heine, Herrn Alexander Gamm immer wieder blockiert. Er meinte, dass man nicht alles zu stark reglementieren sollte und froh war, überhaupt 10 gefunden zu haben, die das tun. Diese Tatsache ist schon bemerkenswert, denn im Juni 2022 standen mehr Kandidaten zur Verfügung, aber die Mehrheit von CWG+LINKE wollte es anders machen.

Diese Argumentationsmethode der Fraktion DIE LINKE/Heine ist nicht ungewöhnlich, da sie seit Jahren praktiziert wird und bei einer 72-prozentigen Mehrheit mit der Wählergemeinschaft Crivitz (WG Crivitz) immer Erfolg verspricht. Umso mehr verwundert es, dass der Beirat schon am 30. März 2023 eine Sitzung abgehalten hat.

Jetzt also die Kehrtwende!

Da die Satzung des SBB – Wahl und Hauptsatzung von Crivitz Widersprüche aufweist, hebt man nun die Satzung des SBB komplett auf und will nur eine Geschäftsordnung machen. Auch die Hauptsatzung der Stadt Crivitz muss geändert werden, weil auch hier Formulierungen enthalten sind, die über das übliche Maß hinausgehen gehen könnten, zu der Rede und Anhörungsrecht des Beirates.

Bereits vor den gesamten Veranstaltungen hätte man in die Kommunalverfassung schauen können, da nach § 41a KV M-V die Mitglieder dieses Beirates durch Beschlussfassung zu bestellen sind. Es wurde behauptet, dass man alles vorher sorgfältig geprüft hatte, so wurde es verkündet. Es ist nur zu klären, wer die Prüfung durchgeführt hat und aus welchem Blickwinkel sie erfolgt ist.

Der Senioren – und Behindertenbeirat sollte nicht nur Ideen und Erlebnisse schaffen, die Wohlbefinden, Lebensfreude und Geborgenheit bringen, sondern er sollte sich auch grundsätzlich in die Handlungen und Beschlüsse der Stadt Crivitz einmischen. Kurz gesagt: Die Arbeit des SBB ist als Querschnittsaufgabe zu verstehen, die alle kommunalen Ressorts wie Stadt-, Verkehrs-, Bau-, Kultur-, Finanz-, Natur- und Umwelt, Wirtschafts- und Freiraumplanung einbezieht. Nicht nur Stolpersteine sind ein Thema, sondern auch praktische Lösungen für die Barrierefreiheit insgesamt in der Stadt Crivitz und besonders im Park der Begegnungen (Stadtpark)!

Die Fraktion von LINKE und CWG hört nicht auf, das Prinzip des Versuches und Irrtums zu praktizieren. Bis zur nächsten Wahl in zwölf Monaten! Bis jetzt ist das alles ein absoluter Reinfall!

Es ist nicht immer ratsam, seinen Willen ohne Rücksicht auf den Anderen durchzusetzen, besonders nicht, wenn man in fünf Monaten den Wahlkampf für das Jahr 2024 beginnen will.  Besonders bei den jüngsten Wahlen in Schwerin zeigte sich, dass eine große Anzahl von Wählern nicht zur Wahl ging und die verbleibenden plötzlich anders wählten als geplant. Das Thema Senioren- und Behindertenbeirat sollte kein politischer Prozess werden, aber er ist schon seit Langem und wird durch das dominante Vorgehen der Mehrheitsfraktionen (CWG – Crivitz und DIE LINKE/HEINE) vorangetrieben. Es ist erstaunlich, was sich die Mehrheitsfraktionen seit mehr als 26 Monaten für ein Spektakel leisten, um ein so wichtiges Thema zu besprechen. Wer schon Wahlen durchführen oder Satzungen erarbeiten möchte, sollte sich vorher zumindest einmal in die Kommunalverfassung M-V einlesen und eine umfassende rechtliche Prüfung durchführen lassen.

Und so wurde bereits am internationalen Tag des Multilateralismus und der Diplomatie für Frieden 2023 (Sitzung der Stadtvertretung) dazu ein Beschluss gefasst.  Diplomatie sollte sich auf der Sitzung so anfühlen, dass man sich wohlfühlt. Das war aber schwer zu merken. Da halfen auch keine tröstenden Blumen an beteiligte Dritte mehr, die ihre Initiativen eingestellt hatten. Mit derselben handverlesenen Mannschaft wurde die SBB-Neubestellung durchgeführt. Die CDU-Fraktion hat ihre Bedenken inzwischen fallen gelassen und unterstützt nun auch die Mehrheitsfraktionen. Diese Einigkeit ist bemerkenswert.

Der SBB sollte in Crivitz sich nicht als rein parteipolitisch oder konfessionell ausgerichtet erweisen, sondern als unabhängiges Organ für alle Senioren und Bürger mit Behinderungen kräftig agieren. Der SBB in Crivitz ist der einzige im Amtsbereich Crivitz und im Landkreis LUP, der keine eigene Satzung besitzt, sondern lediglich eine Geschäftsordnung. Um es mit den Worten des Fraktionsvorsitzenden der Fraktion DIE LINKE/Heine zu sagen: Man sollte nicht zu stark reglementieren. Merkwürdigerweise wird in dem Bauausschuss der Stadt Crivitz, in dem er selbst den Vorsitz ausübt, genau das Gegenteil gemacht: Überregulierung mit Geheimqualitäten. In etwa 11 Monaten kann man dazu noch einmal einen Neuanfang machen, mit einer Vielzahl von verschiedenen Parteien und Initiativen, die sich mit dieser Problematik übergreifend und vor allem gemeinsam beschäftigen. Ein gutes Gelingen.

Das Tanzprojekt „Wir bewegen Schule“, das von der Grundschule und dem Förderverein der Grundschule organisiert wird. Die Schul-Tanzwoche findet vom 20. bis 24. November statt.

21.Mai-2023/P-headli.-cont.-red./278[163(38-22)]/CLA-115/56-2023

Vier ausgebildete Tanzpädagogen werden im neuen Schuljahr 2024 mit den Kindern trainieren und am Ende der Woche werden dann vier Aufführungen stattfinden, an denen auch die Eltern als Gäste teilnehmen werden.

„Wir bewegen Schule“ setzt auf Bewegung und Gemeinschaft und Miteinander. Die Teilnehmer können sich auf Tanzpower mit Action und Leidenschaft freuen.

Schön, dass es solche Projekte gibt. Auch früher schon, das ist einige Jahrzehnte her, gab es solche Kurse. Die Projekte waren aber auf die Vorbereitung der Jugendweihe ausgerichtet, wo sich die reiferen Jugendlichen darstellten und ihre Jugendreife präsentieren konnten. Jeder, der schon einmal dort das Tanzen gelernt hat, profitiert noch heute davon beim Discofox. Das Interesse war jedoch gedämpft. Es ist schön, wenn die Aktion und das Engagement der Grundschüler im Vordergrund stehen, da wir sicherlich einen guten Eindruck hinterlassen.

„Da wird sicher etwas abgehen, toll“!

Es ist erfreulich, dass sich die Mitglieder des Fördervereins der Grundschule so für das Projekt einsetzen. Besonders hervorzuheben ist, dass der Verein und die Grundschule an alle Familien gedacht haben, die gerade nicht diese hohen Kosten einfach mal so tragen können. Alle Kinder sollten die Möglichkeit haben, an der Veranstaltung teilzunehmen.

Selbstverständlich wird sich auch der Crivitzer Lokalanzeiger an der Finanzierung beteiligen, weil das Projekt zukunftsträchtig und nachhaltig ist. Wir danken den engagierten Akteuren der Grundschule und des Vereins für ihren Einsatz.

Es ist erfreulich, dass sich das Unternehmen der WEMAG AG in seiner Darstellung und Berichterstattung zurückhält und die Bühne der Grundschule und dem Verein sowie den Kindern überlest. So sollte es sein!

Teil VI – Paukenschlag, nun ist es amtlich: Die Wahl des Senioren- und Behindertenbeirates [SBB] vor 10 Monaten war rechtswidrig. Auch die Satzung des SBB ist noch nicht rechtskräftig und wurde noch nicht verkündet. 

18.April-2023/P-headli.-cont.-red./269[163(38-22)]/CLA-106/47-2023

 Erst das Ringen um die Errichtung des SBB, die Auswahl und das Wahlspektakel über die Kandidaten, das Hin und Her und das Durchfechten der Satzung, das Ausbremsen beim Mitreden von Umwelt- und Bauvorhaben und schließlich die Rechtsverstöße kennzeichnen diesen Prozess seit 24 Monaten, der von den Mehrheitsfraktionen (CWG und die LINKE) dominiert wird.

Inzwischen wurde bestätigt, dass die Wahl der Mitglieder des Senioren- und Behindertenbeirates im Juni 2022 neu durchgeführt werden muss, aber nicht als Wahl, sondern als Bestellung. Folglich war die veranstaltete geheime Wahl der einzelnen Mitglieder des Beirates am 20. Juni 2022 somit rechtswidrig, denn gemäß § 41a KV M-V sind die Mitglieder des Beirates durch Beschlussfassung der Stadtvertretung zu bestellen und nicht einzeln zu wählen.

Bei der Wahlveranstaltung zu diesem Thema gab es zahlreiche Ungereimtheiten. Aus einer angekündigten „öffentliche Blockwahl“ der neuen Mitglieder des SBB wurde kurzerhand, durch die CWG und die LINKE/HEINE eine „nicht öffentliche“ geheime Wahl gemacht. Der Bildungsausschuss beschloss vorher öffentlich, den SBB mit 10 Kandidaten zu besetzen, die er aus zwei Treffen ausgewählt hatte und die er bekannt gemacht hatte. Jedoch am Wahltag wurde von den Mehrheitsfraktionen (CWG – Crivitz und die LINKE/Heine) ein 11. Kandidat herbeigezaubert und verlangt eine geheime Wahl über jeden einzelnen Kandidaten durchzuführen, da nur zehn Mitglieder laut Hauptsatzung möglich sind. Die Bürgerhauskoordinatorin Frau Jana Nützmann hielt vor der Wahl eine Laudatio für die Mehrzahl der Kandidaten jedoch über einen kritischen Aktivbürger nicht.

Somit konnten die „STADTVERTRETER“ (der 1. Stellv. Bürgermeister legt neuerdings öffentlich sehr großen Wert auf diese Betitelung, man könnte auch sagen, „Stadtpolitiker“, da wir Abgeordnete nicht mehr schreiben sollen) ihre Emotions- und Gewissensentscheidungen über jeder einzelnen Kandidatin geheim bewerten. Es kam, wie es kommen musste. Aus elf Kandidaten wurden zehn ausgewählt, und die Problematik schien behoben. Man konnte schon damals den Eindruck gewinnen, dass hinter dieser veranstalteten Rochade auch ein eigennütziges Kalkül von CWG/LINKE vermutet werden könnte. Der kritische Aktivbürger wurde aus dem Prozess ausgeschlossen, weil er nicht den Mehrheitsfraktionen entsprach. Der berühmte Spruch mit der Nase und der Voreingenommenheit ist sicherlich bekannt.

Kurioserweise hat man kurz vor dem eigentlichen Tagesordnungspunkt der Wahl im Juni 2022 des SBB durch Beschluss eine 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz erlassen. In diesem Beschluss kam der § 6a Senioren- und Behindertenbeirat vor, und im Absatz (3) legte man nun fest, dass der SBB von der Stadt Crivitz gewählt und sich eine Geschäftsordnung gibt. Die Amtsperiode entspricht der Wahlperiode der Stadtvertretung. Man hätte damals schon vor der gesamten Veranstaltung in die Kommunalverfassung schauen können, denn nach § 41a KV M-V sind die Mitglieder dieses Beirates durch Beschlussfassung zu bestellen. Dabei hatte man angeblich alles vorher sorgfältig geprüft, so wurde es verkündet. Es ist nur die Frage, wer die Prüfung durchgeführt hat und aus welchem Blickwinkel sie erfolgt ist.

Bei der Verabschiedung der Satzung für den SBB im Dezember 2022 kam es zu einer ähnlichen Eskalation. Hierbei wurden die Stimmen der Opposition, CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) laut. Es ging um die Beachtung der Parität, genauer gesagt um die prozentuale Besetzung von Mitgliedern als Senioren und Behinderten. Wie viele Senioren und Menschen mit Behinderung dürfen im Beirat vertreten sein? Schon damals wurde vermutet, dass es zu einer Ungleichbehandlung kommen könnte. Die Frage, wann man nun als Senior gelte und mitarbeiten könnte, wurde nicht beantwortet. Diese offenen Fragen wurden dem Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE / Heine, Herrn Alexander Gamm immer weg geblockt. Er war überzeugt, dass man nicht alles zu „überreguliert“ machen soll und froh sein kann, überhaupt 10 gefunden zu haben, die das machen. Diese Tatsache ist schon erstaunlich, denn im Juni 2022 standen mehr Kandidaten zur Verfügung, aber die Mehrheit von CWG+LINKE wollte es anders machen. Diese Argumentationsmethode von Herrn Alexander Gamm ist nicht ungewöhnlich, da sie seit Jahren von ihm angewandt wird.

Umso mehr verwundert es, dass bereits eine erste Sitzung des Beirates stattgefunden hat, am 30. März 2023. Es war eine kleine Inszenierung, wie auf einer Pressekonferenz oder einem Marketingauftritt. Auf jeden Fall muss man eingestehen, dass man sich sehr viel Mühe gegeben hat, um diese Darstellung vorzubereiten. Auf den Stühlen befanden sich bereits vorgedruckte Prospekte und Handzettel eines Shuttle-Busses. Man saß in dem Raum wie in einem Auditorium vor einem zehnköpfigen Präsidium. Von einer gemütlichen Atmosphäre war da nicht viel zu spüren. Es herrschte eher eine klare, zielstrebige Atmosphäre mit klaren Ansagen. Sicherlich musste das alles so sein, denn es waren eine Bürgerin, zweimal die Presse (CLA + SVZ), ein Vorstandsmitglied der Volkssolidarität Ortsverband Crivitz (Herr Alexander Gamm), zwei Abgeordnete der CWG Fraktion sowie eine Angestellte aus dem Bürgerhaus gekommen. Dies war es dann auch an Besuchern.

Nach der Eröffnung wurde mitgeteilt, dass es einen öffentlichen und einen nicht öffentlichen Teil gibt. Genauso wie in der Stadtvertretung gab es auch eine Tagesordnung und eine Geschäftsordnung, die aber nicht veröffentlicht wurden. Nun ja, so ist das nun mal!

Als man dann die Möglichkeit hatte, in einer vorab Fragestunde Hinweise, Fragen und Anregungen zu stellen, war von den Anwesenden niemand zu hören, erst später von der Presse. So begann man, eine lange Liste von Veranstaltungen und Ideen vorzutragen, sodass man kaum hinterherkam und der Menge folgen konnte. Die Mitglieder berichteten, wo sie schon in den Ausschüssen waren und wo sie sich vorgestellt hatten. Aus den zehn Mitgliedern wurden fünf Arbeitsgruppen gebildet, die sich mit unterschiedlichen Themenbereichen beschäftigen. Es ist fast so, als ob man in der Stadtvertretung säße.  Nachdem die Pressevertreter noch einige Fragen zu Schwerpunktthemen, der Übersichtlichkeit in Crivitz für Bürger mit Handicap und Angeboten und geplanten Zielstellungen und Einflüssen gestellt hatten, wurden diese beantwortet.

Die Feststellung, dass die Barrierefreiheit nicht eindeutig definiert sei, und die Tatsache, dass man sich vorrangig um die Stolpersteine erst einmal in Crivitz kümmern möchte, waren bemerkenswert. Es gibt keine genaue Übersicht über die Anzahl der Bürger mit Behinderungen, und es soll auch kein Schwerpunkt daraufgelegt werden. Ebenso wurde festgestellt, dass jeder mitmachen kann, der sich als Senior fühlt, unabhängig vom Alter.Nach 45 Minuten war der öffentliche Teil der Sitzung auch beendet. Der nicht öffentliche Teil begann, an dem auch die SVZ teilnehmen konnte.

Wir möchten an dieser Stelle keine weiteren Bewertungen zu der Veranstaltung abgeben, da der Prozess noch in den Kinderschuhen steckt und es erst einmal notwendig ist, die Abläufe zu erlernen und Erfahrungen zu sammeln.Wir wünschen allen Akteuren viel Erfolg bei der Bearbeitung der angesprochenen Themen und den geplanten Veranstaltungen.

Teil-1- Das „Waldschlösschen“ und seine Aussichten. Wir haben nachgehakt!

25.März-2023/P-headli.-cont.-red./258[163(38-22)]/CLA-95/36-2023

Das Waldschlösschen wurde 1988 als Hotel- und Restaurantbetrieb geplant, die Baugenehmigung wurde 1996 erteilt, jedoch 1997 bereits fertiggestellt. Es war das Projekt und Lebenswerk der Eltern von Frau Lorenz.

Am 31.08.2022 wurde der Hotel- und Restaurantbetrieb „Waldschlösschen“ an der B 321 von der Vorbesitzerin Frau Petra Lorenz aufgegeben. In der Zwischenzeit hat ein junges Ehepaar das ehemalige Hotel gekauft und sich in die Selbstständigkeit gewagt. Wir zollen diesem Engagement, dem jungen Paar unseren Respekt!

Die Gesellschaft „KRaleidoskop Kinder- und Jugendhilfe GmbH“ wurde gegründet, um das ehemalige Waldschlösschen in eine stationäre Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung umzuwandeln.  Die neuen Eigentümer bzw. Geschäftsführer verfügen über eine gute fachliche Kompetenz in der Sozialpädagogik und der Wirtschaft und Technik. Dies ist eine sehr gelungene Kombination!

Das Waldschlösschen soll zukünftig Eltern mit Kindern im Alter von 0–6 Jahren vorübergehend eine kurze oder langfristige Hilfe zur Erziehung geboten werden. Selbstverständlich arbeitet die GmbH eng mit dem Jugendamt des Landkreises LUP zusammen und es bietet sich natürlich auch an, eng mit der Kita, den Schulen und den Vereinen der Stadt Crivitz zusammenzuarbeiten. Das Konzept enthält detaillierte Beschreibungen der verschiedenen Formen der Hilfe und der fachlich pädagogischen Betreuung.

So brachte Frau Krause gegenüber der SVZ im Sept. 2022 Folgendes zum Ausdruck „Denn Ziel sei es stets, dass die Kinder wieder in die Familie integriert werden können. Wenn das nicht möglich ist, sollen sie die Chance bekommen, selbstständige junge Menschen zu werden“. Das Konzept von der KRaleidoskop Kinder- und Jugendhilfe GmbH enthält eine detaillierte Beschreibung der verschiedenen Formen der Hilfe und der fachlich pädagogischen Betreuung. Es ist ein sehr gelungener Ansatz, und man hofft, dass bald die Genehmigungen erteilt werden.

Wir meinen, dass es eine tolle Initiative und Projekt ist, die man auch im Landkreis und der Stadt Crivitz wirklich benötigt.

So sollte am 16.03.2023 im Bauausschuss über den Antrag auf Nutzungsänderung des Waldschlösschens vom Hotel zum Eltern-Kind-Wohnen (Familienhilfe) beraten werden. Wir mussten mit Erstaunen feststellen, dass bereits eine amtliche Beschlussvorlage vom Amt Crivitz erstellt wurde, die eine Ablehnung enthielt. In dieser wurde geurteilt „Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen. In dem Anhörungsschreiben des Landkreises Ludwigslust-Parchim vom 09.02.23 wurde jedoch eine Ablehnung unter Angabe folgender Gründe in Aussicht gestellt.“  Das war schon sehr überraschend!

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz soll jetzt bis zum 16.04.2023 beschließen, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 221497 für die Nutzungsänderung in Eltern-Kind-Wohnen (Familienhilfe) auf dem Flurstück 2/10, Flur 24 in der Gemarkung Crivitz zu versagen. Dazu wurde folgende Begründung gegeben „Das Vorhaben stellt kein privilegiertes, begünstigendes oder sonstiges zulässiges Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 BauGB dar. Das Vorhaben lässt die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten. Ebenso wird eine Vorbildwirkung für weitere, nicht privilegierte Vorhaben im Außenbereich gesehen.“

Aufgrund der sehr schöpferischen verwaltungsrechtlichen und baulichen Begründungen wurden wir erst recht neugierig und besuchten die Sitzung des Bauausschusses am 16. März 2023 und wollten uns die Begründung genauer anhören.

Allerdings kam es nur bedingt dazu.

Wir fragten auf der Sitzung zu den genauen Gründen und bemängelten, dass die angeführten Gründe nur Vermutungen sind, wie im Text dazu heißt: „lässt befürchten“ und „ebenso wird gesehen“ usw. Wir haben laut dem Baugesetzbuch auch dargelegt, dass diese Begründung nicht nur eine vorgeschobene Vermutung war, sondern auch völlig unzulässig war.

Fakt ist, dass die Stadt Crivitz keinen Flächennutzungsplan besitzt und nach eigenem Ermessen frei entscheiden kann, da sie Satzungshoheit besitzt. Auf unsere Nachfrage hin wurden uns zumindest keine grundsätzliche Ablehnung der Behandlung des Themas mitgeteilt. Es war überraschend, wie oberflächlich das Thema in der Sitzung behandelt wurde. Die Teilnehmer haben möglicherweise nicht ausreichend Zeit in die Vorbereitung auf diese Sitzung mit den Unterlagen investiert.

Die Entscheidung im öffentlichen Teil wurde jedoch nicht getroffen, sondern die Diskussion in den nicht öffentlichen Teil der Sitzung verschoben, was verwunderlich war. Folglich muss man sich bis zum 20.04.2023 gedulden, da erst dann die endgültige Entscheidung bekannt gegeben werden muss. Leider mussten wir eine solche Anfrage bzw. Nachfrage im Bauausschuss stellen, um überhaupt eine Antwort zu bekommen.

Die Vorgehensweise des Bauausschusses ist keine Neuheit, sie wird schon seit mehreren Jahren in Crivitz praktiziert. Man hätte wohl damit gerechnet, dass das Thema nicht zur Sprache kommen würde.

Wir werden das Thema weiterhin verfolgen und später ausführlicher darüber berichten.

Teil V – Das Ausbremsen des Senioren und Behindertenberat in Crivitz seit 24 Monaten! Satzung durchgefochten, schlecht gemacht und Umsetzung ungewiss!

09.März-2023/P-headli.-cont.-red./251[163(38-22)]/CLA-88/29-2023

Die Satzung ist unausgewogen und schlecht gemacht. Sie wurde zudem nicht rechtswirksam verkündet.

Die Satzung des SBB wurde von den Mehrheitsfraktionen der CWG – Crivitz und der Fraktion die LINKE / Heine ohne große Diskussion verabschiedet und andere Vorschläge der Opposition wurden einfach ignoriert. Diese Meinung vertrat auch die CDU – Fraktion (Crivitz und Umland), die in Teilen der Diskussion zur Satzung im Bildungsausschuss 2021/22 zustimmte, aber sich dann kurioserweise im Dezember 2022 in der Stadtvertretung komplett über die Abstimmung zu der Satzung enthielt. Diese Symbolpolitik kann man mit einem Kopf aus der Schlinge ziehen bewerten. Eine Enthaltung stellt letztlich nur eine Duldung der vorherrschenden Meinungen der Mehrheitsfraktionen dar. Dies ist unverständlich, da die CDU-Fraktion 20 Monaten zuvor eine völlig andere Meinung vertrat.

Wir berichteten darüber bereits im Teil IV https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/teil-4-das-drama-um-die-satzung-und-deren-rechtsgueltigkeit-beim-senioren-und-behindertenberat-in-crivitz/

Der Hauptmangel in der Satzung wird erneut deutlich, da man den SBB zusammengelegt und nicht in zwei Beiräte untergliedert hat. Nun bleibt die Frage, wie wird er paritätisch besetzt? Es wurde keine ausgewogene Regelung gefunden, um eine gerechte Verteilung der Sitze von den zehn Mitglieder zu gewährleisten, damit keine der Gruppen in ihren Rechten und Belangen benachteiligt wird. Die Senioren dominieren derzeit den Beirat und Menschen mit Behinderungen sind in der Minderheit. Die Gruppe der Menschen mit Behinderungen bzw. einem Handicap bedarf einer besonderen Aufmerksamkeit und Unterstützung. Hierzu hat man im SBB keinen Überblick über die vorhandene Größe der Gruppe in Crivitz und Erfahrungen, der spezifischen Bedürfnisse und Wünsche.

Die Gemeinde Plate hat seit fast neun Jahren positive Erfahrungen mit der Zusammenarbeit von zwei Beiräten gemacht, die sich speziell mit den Belangen der Gruppen befassen. Sie arbeiten hervorragend zusammen.  Weshalb wurden die Erfahrungen der Gemeinde Plate in einem unmittelbaren Umfeld von Crivitz nicht berücksichtigt?

Es ist nicht eindeutig geregelt, ab welchem Alter man sich als Senior beim SBB vertreten lassen kann. Jeder, der sich als Senior betrachtet, unabhängig von seinem Alter, kann seine spezifischen Bedürfnisse vorbringen oder sich vom SBB vertreten lassen. Ist diese Entscheidung tatsächlich gewollt oder handelt es sich lediglich um ein politisches Kalkül der Mehrheitsfraktionen von CWG – Crivitz und die LINKE/Heine? Eine Erklärung dazu wurde nicht gegeben.

Ist es angemessen, dass die Mitglieder des Beirats vom SBB keine Sitzungsgelder oder Reisekosten erhalten sollen, während jeder Abgeordnete und sachkundige Einwohner der Stadtvertretung einen Anspruch auf 40,00 € Sitzungsgeld, einen Sockelbetrag von 50,00 € sowie Reisekosten pro Monat haben? Auch die Fraktionsvorsitzenden der Parteien und der WG erhalten pro Monat 120 € und zuzüglich 40 € Sitzungsgeld für ihre ehrenamtliche Arbeit.

Der SBB soll als neues Gremium für seine Arbeit im Monat 83,33 € zur Verfügung haben (1000 € pro Jahr), während die Stadtvertretung (bzw. die Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm) für die Arbeit mit den Senioren 416,66 € pro Monat (5000 € pro Jahr) erhält. Das ist bereits seit neun Jahren (ca. 45.000 €) der Fall. Hier ist die Frage nach einer gerechten Verteilung zu beantworten, muss es nicht umgedreht sein oder soll der SBB nur für Feierlichkeiten, Unterstützungen, Projekte und Zusammenkünfte überhaupt nicht zuständig sein und das alles weiterhin nur in der Hand der Bürgermeisterin bleiben. Ist das wirklich so gewollt?

Es ist zudem bemerkenswert, dass die Mehrheitsfraktionen der CWG und die LINKE das Mitspracherecht des SBB bei allen Kategorien bzw. Teilaspekten des Umweltschutzes generell ausgeschlossen haben. Eine Begründung hierfür gibt es nicht. Sind diese Belange nicht gerade für den SBB wichtig, wo viele berufliche Erfahrungen vorhanden sind und vielleicht es auch Vorstellungen gibt oder will man hierzu keine Einmischung in diese Angelegenheit haben? Eine Erläuterung zu diesem Thema wurde nicht gegeben.

Seit 24 Monaten wurden durch die Stadt Crivitz bzw. dem Bauausschuss (Vors. Alexander Gamm) keine Anhörungen oder Stellungnahmen zu Bauvorhaben (z. B. barrierefreier Umbau/Ausbau von Haltestellen, Treppen, Sportanlagen, Kita oder Schulen) beim SBB eingeholt oder angefordert. Das waren aber eine Menge kleiner und großer Projekte, wenn man allein nur an die Gehwege und Zugänge denkt. Es entsteht der Eindruck, dass man keine Stellungnahme oder Anhörung vom SBB wünschte zu den geplanten Bauvorhaben, da sonst weitere Projekte noch teurer würden oder Umplanungen notwendig wären. Aufgrund dessen war es wahrscheinlich sinnvoller, abzuwarten, bis alle Genehmigungen vorlagen.

Zusammenfassend sollte der SBB nicht nur Ideen und Erlebnisse schaffen, die Wohlbefinden, Lebensfreude und Geborgenheit bringen, sondern er sollte sich auch aktiv in die Handlungen und Beschlüsse der Stadt Crivitz einmischen. Das Potenzial dazu muss geschaffen werden, und das muss man auch gegenüber den politischen Gremien deutlich darstellen.

Teil-2- Die Endlos-Wiederholung, (und) jährlich grüßt das Murmeltier! Schulessen in der Grundschule Fritz Reuter und der Regionalen Schule in Crivitz!

05.März-2023/P-headli.-cont.-red./249[163(38-22)]/CLA-86/27-2023

Es ist ein Dauerbrenner seit 5 Jahren für die Mehrheitsfraktionen der CWG -Crivitz und die LINKE – das Schulessen und die Eisenanbieter! Es brodelt schon länger bei diesem Thema und das genau seit 15 Monaten und es ist erneut in aller Munde. 

So informierte der Ausschussvorsitzende (selbst Lehrer in der Grundschule in Crivitz) Herr Jörg Wurlich im Dezember 2021 über Mängel in der Essensversorgung der Schüler (in der qualitativen Versorgung) und über bevorstehende Preiserhöhungen. Er schilderte damals, dass die Qualität des Schulessens sehr nachgelassen hat. Zu diesem Zeitpunkt gab es auch das Eingeständnis, dass man damals viel zu voreilig die Verträge mit der Firma UWM gekündigt hat. Eine zu späte Erkenntnis. Eine ganz schön erschütternde und mutige Einschätzung/Behauptung!

Des Weiteren stellte der Vorsitzende fest, dass man jetzt ohnehin nichts mehr ändern und nur an der Qualitätsschraube drehen kann, da die Verträge auch für 2022 schon gültig sind, aufgrund der Frist zur Auflösung! Hierzu wollte man erst einmal das Gespräch mit dem Eisenanbieter suchen. Das Ergebnis über die Gespräche ist nicht bekannt geworden!

Wir berichteten darüber im Dez. 2021 https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/essenversorgung-schwerin-menue-angeblich-mangelhaft-und-preiserhoehung/

Im März 2022 gab es nur eine kurze Information, dass sich die Preise für das Essen verändert haben und es sich um eine moderate Preiserhöhung handelt, wobei die Qualität nachgelassen hat und einige Vorhaben des jetzigen Essenanbieters nicht umgesetzt werden. Also beschloss man, eine anonyme Umfrage in der Grundschule im März 2022 durchzuführen und die Arbeit der Essenkommissionen zunächst wieder zu aktivieren, insbesondere die Neubesetzung der Mitglieder und die Einbeziehung der Schulkonferenz.  Zu gegebener Zeit wollte man das Thema dann erneut beraten.

Im Juni 2022 sollte Herr Krull (Vorsitzender der Schulkonferenz der Grundschule) eingeladen werden, was aber misslang und so sollte er die Elternvertreter zum Thema befragen und das sollte alles im September 2022 beraten werden. Das Thema wurde im Jahr 2022 nicht weiter verfolgt.

Doch plötzlich taucht das Thema im Januar 2023 wieder auf, wo der Vorsitzende über die Vorhaben 2023 spricht und erneut fragt: „Wann läuft der bestehende Vertrag aus?“ Kündigungsfrist beachten.“ So sollen zur nächsten Sitzung am 06.03.2023 die Essenanbieter und Elternvertreter beider Schulen eingeladen werden. Es ist schwer zu verstehen, worum es in diesem Fall eigentlich geht. Alles wird sicherlich wieder streng geheim bleiben.

Gibt es jetzt Mängel an den Schulessen oder nicht?

Gab es denn inzwischen eine anonyme Umfrage oder nicht?

Sind jetzt die Essenskommissionen aktiviert, und neu besetzt worden oder nicht?

Sind die Schulkonferenzen zu diesem Thema bereits zusammengetreten und haben ein Ergebnis erzielt oder nicht?

Will man nun die Verträge mit den Essenanbietern kündigen oder nicht?

Dieselbe Situation gab zu diesem Thema – Schulessen-schon einmal von 2015 bis 2019 in Crivitz, aber damals führte den Ausschuss eine Ausschussvorsitzende der CWG – Crivitz Frau Martina Torbahn, welche damals selbst Lehrerin in der regionalen Schule war. Im Jahr 2018 hatte die Bürgermeisterin dem damaligen Eisenanbieter UWM aus Demen für alle Einrichtungen gekündigt und eine Neuausschreibung der Essensversorgung veranlasst. Die regionale Schule war für einen Wechsel, die Grundschule dagegen.

Es war damals eine sehr aufgeheizte Stimmung, seinerzeit wurde eine WhatsApp-Nachricht sogar verbreitet und aufgerufen worden, gegen den Eisenanbieter, die Firma UWM zu stimmen (siehe SVZ vom 20.05.2015). Später stellte sich heraus, dass die ausgesprochenen Kündigungen der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm mit Mängeln behaftet war und in der Neuausschreibung auffallende Verfahrensfehler gemacht wurden, sodass diese Vorgänge sich bis ins Jahr 2018 hinzogen und erst dann abgeschlossen wurden (siehe SVZ vom 26. 05 2018).

Einzelne Verträge wurden erst einmal weitergeführt und Essenkommissionen an den Schulen gegründet und so wurde 2018 begonnen mit einer neuen Ausschreibung zum Schulessen (laut Protokoll 29.01.2018). Seit diesem Zeitpunkt beliefert das Unternehmen Schwerin Menü die Grundschule in Crivitz.

Teil IV Das Drama um die Satzung und deren Rechtsgültigkeit beim Senioren und Behindertenberat in Crivitz!

14.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./217/92-22/CLA-54/54-2022

Es gibt Tage, da passt einiges eben nicht zusammen: Erst fehlt schlicht und einfach die Zeit wegen endlosen Reaktionsberatungen, dann kommen auch noch Schnupfen, Husten hinzu und zum Schluss Grippe – und schon fällt fast eine neue Nachricht zum Senioren – und Behindertenbeirat durch die digitalen Welten. Also dann heute nun noch als Nachtrag das Drama bei der Verabschiedung der Satzung des Senioren – und Behindertenbeirates auf der Sitzung der Stadtvertretung am 12.12.2022. 

Bevor Sie wieder erst in 11 Wochen erfahren werden, was auf der Sitzung besprochen wurde, nachdem das Protokoll beschlossen wurde, berichten wir über die gestrige Sitzung gleich. Es ist noch unangenehmer im Hauptausschuss der Stadt Crivitz, da dort das Protokoll vom Ende September 2022 erst im Januar 2023 verfügbar ist, wobei man dies bewusst verzögert, da man darin brisante über Sachverhalte berichten muss.

die Diskussion um die Satzung – Vorgeschichte –

Schon bei der Wahl im Juni 2022 gab es viele Ungereimtheiten, wo plötzlich ein 11. Kandidat herbeigezaubert wurde von der Mehrheitskoalition aus CWG und die LINKE zu der entscheidenden Abstimmung auf der Stadtvertretung. Die Einigung der Ausschüsse wurde plötzlich wieder von der CWG und der LINKE auf den Kopf gestellt.  Der Bürger wurde dann ausgeschlossen, weil er einfach nicht der Mehrheitskoalition von CWG und LINKE passte. Der berühmte Spruch mit der Nase kennen Sie sicherlich! In Crivitz wird schon seit Jahren Politik so praktiziert. Wir haben darüber berichtet, hier der Link zum Teil II am 21. Juni 2022...https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/wahlspektakel-um-den-senioren-und-behindertenbeirat-in-der-stadtvertretung-crivitz-am-20-06-2022/

Seit etwa 20 Monaten besteht keine Einigung über die Satzung. Warum? Es ist offensichtlich, dass die oppositionellen Satzungsentwürfe der CDU-Fraktion (CDU Crivitz und Umland) seit dem 31. März 2021 abgelehnt werden sollten. Diese Vorschläge sollten nicht umgesetzt werden. Seitdem wurden lediglich drei verschiedene Satzungsentwürfe der Fraktion der CWG und LINKE beraten, während alle anderen Entwürfe der Opposition erst gar nicht zur Debatte standen!  Es ist seltsam, dass eine Satzung letztendlich diskutiert wird, die dem Wortlaut von Frau Jana Nützmann (Bürgerhauskoordinatorin), Frau Ursula Fritzsche und Herrn Andrea Rüß ( CWG – Fraktionsvorsitzender) entspricht, die vor fast zwei Jahren vorgelegt wurde. Sie darf nicht verändert werden.

Andere Ansichten und Meinungen wurden einfach ignoriert. Das ist ein absolutes No-Go.Wir haben im Teil III am 09.10.2022 darüber berichtet – hier finden Sie den Link ….http://crivitzer-okalanzeiger.de/aktuelles/teil-iii-das-hin-und-her-seit-18-monaten-mit-der-gruendung-und-satzung-fuer-den-eniorenbeirat-bzw-den-behindertenbeirat-in-crivitz/

die Diskussion bei der Verabschiedung der Satzung – am 12.12.2022 Stadtvertretung

Bei der Verabschiedung der Satzung für den Senioren- und Behindertenbeirat am 12.12.2022 eskalierte die Situation. Einige Fragen, die sich vor fast zwei Jahren genauso gestellt hatten, wie die prozentuale Besetzung von Senioren und Behinderten, waren weiterhin ungeklärt.

Wie viele Senioren dürfen denn im Beirat vertreten sein und wie viele Bürger dürfen denn als behindert gelten? Eine Ungleichbehandlung wird hier vorprogrammiert sein. Die Stimmung im Saal stieg merklich an. Die Frage, ab wann man denn nun als Senior gelte und Mitglied im Beirat sein könne, wurde nicht beantwortet. Auch die Frage, welche Bürger der Beirat denn nun letztendlich im Seniorenalter vertrete, blieb unbeantwortet.

Diese offenen Fragen wurden von Alexander Gamm, dem Vorsitzenden der Linken, weg geblockt. Er war überzeugt, dass man alles nicht „zu überreguliert“ machen soll und man „froh sein kann, überhaupt 10 gefunden zu haben“, die das machen. Das ist erstaunlich, denn im Juni 2022 standen mehr Kandidaten zur Verfügung, aber die Mehrheit von CWG+LINKE  wollte sie nicht wählen.

Diese Argumentationsmethode ist erstaunlich, aber nicht ungewöhnlich, da sie seit Jahren verwendet wird vom Herrn Alexander Gamm als Fraktionsvorsitzenden die LINKE.

Von dem Vorsitzenden des Bildungsausschusses, Herrn Jörg Wurlich (CWG-Fraktion), wurde erneut lediglich bemerkt, dass man die Satzung erst einmal beschließen sollte, da sie ja noch im Sommer 2023 geändert werden kann. Wenn sich herausstellt, dass Korrekturen nötig sind, können diese ja noch nachgeholt werden.

Ist es eine Versuchs-und-Irrtums-Methode? Die CWG – Fraktion ist überzeugt, dass man erst einmal beschließen sollte und dann schauen, was daraus wird. Mit dieser Auffassung werden also in Crivitz die Satzungen für die Bürger beschlossen. Ob das auch so von der Kommunalaufsicht gesehen wird?

Resümee

Die Satzung wurde letztendlich verabschiedet, mit der Mehrheit der CWG+LINKE.  Die Opposition als CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) enthielt sich zum Teilen in der Abstimmung, um ihre Wählerschaft und das gute HARMONIE mit der CWG-Fraktion und der LINKEN nicht zu gefährden.

Nun kommt es darauf an, wie die Bürger und Instanzen auf die Entscheidung reagieren. Es ist erforderlich, dass in der Satzung klar und deutlich formuliert wird, wer in den Gremien vertreten sein soll, um Ausgrenzungen zu vermeiden, wenn man denn nur ein Gremium für Senioren und behinderte Bürger hat.

Da es jedoch weiterhin keine Rechtsgrundlage für die Annahme dieser Satzung gibt, werden weitere Instanzen mitentscheiden. Diesbezüglich dürfte sich sicherlich die untere bzw. obere Kommunalaufsichtsbehörde noch einmal melden!

Teil III – Das *HIN* und *HER* seit 18 Monaten mit der Gründung und Satzung für den Seniorenbeirat bzw. den Behindertenbeirat in Crivitz!

09-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./191/66-22/CLA-28/28-22

Wir berichteten darüber bereits darüber am 21.06.2022.. https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/wahlspektakel-um-den-senioren-und-behindertenbeirat-in-der-stadtvertretung-crivitz-am-20-06-2022

Was ist passiert?

Von März bis September 2021 wurde sich in den Ausschüssen der Stadt Crivitz gestritten, ob die Beiräte nun getrennt oder zusammen existieren sollten, dann die Einigung im Sept. 2021, jetzt also doch zusammen. Im Okt. 2021 sollte der Senioren- und Behindertenbeirat in der 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz jetzt festgeschrieben werden und das wurde am 25.10.2021 so beschlossen, aber leider total falsch, wie die Rechtsaufsichtsbehörde im Dez. 2021 monierte.

Sie merkte an, dass ein wirksamer Satzungsbeschluss ist noch nicht zustande gekommen, weil einen Verstoß gegen § 8 Abs. 4 Satz 3 der Geschäftsordnung vorliegt (eine falsche Abstimmung). Hinzu kommt aber noch, dass die Veröffentlichung am 30.11.2021 über den Inhalt der 3. Satzungsänderung einen anderen Text enthält, als der vorliegende Beschluss.

Einspruch der Rechtsaufsichtsbehörde am 09.12.2021-@ALLRIS®net

Oje! Da sind wir aber platt!…. Alles sehr merkwürdig?

Also musste das ganze Prozedere noch einmal wiederholt werden am 20.06.2022, aber mit einem anderen Inhalt, plötzlich sollten jetzt die Mitglieder des Senioren – und Behindertenbeirates keine Aufwandsentschädigung mehr erhalten (Sitzungsgeld 40,00 €), weil der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Crivitz bereits am 11.10.2021 das für verzichtbar erklärt hat. Also sowas!

Aufwandentschädigung/ Sitzungsgeld für den Senioren und Behinderten beirat – Einfach weg!

Begründung!

An erster Stelle ist dies ein Ehrenamt,“…… Und der gewählte Beirat kann selbst nach der konstituierenden Sitzung über eine Entschädigung einigen. (Das haben die anwesenden Mitglieder des Hauptausschusses am 11.10.2021 – Frau Britta Brusch-Gamm, Herr Alexander Gamm, Herr Michael Renker, Herr Andreas Rüß so beschlossen) oha!

Man glaubt es nicht!

Die gewählten ehrenamtlichen Abgeordneten und sachkundigen Einwohner in der Stadt Crivitz erhalten beispielsweise ca. 600,00 € pro Jahr als Sockelbetrag ( als Abgeordneter und sachkundiger Einwohner) ohne Sitzungsgeld und mit Sitzungsgeld ca. 1080,00 € pro Jahr (ohne Fraktionssitzungen und Vorsitz und Sitzungsgeld für die Stadtvertretung) an Steuergeldern als Entschädigungen für Ihre Tätigkeit „im Ehrenamt“!

Machen also die „ehrenamtlichen Mitglieder des Senioren – und Behindertenbeirates“ eine andere Tätigkeit, die es nicht würdig ist, die Einzelnen zu unterstützen bei den vielen bevorstehenden Aufgaben?

Nun soll also der Beirat über seine eigene Entschädigung selbst bestimmen! Da schau her! Es ist allgemein bekannt, wenn man denn als Abgeordneter die Kommunalverfassung M-V einmal gelesen hat, dass solch ein Prozedere völlig unzulässig ist. Solche Aussagen kennzeichnen die Qualität des Ausschusses!

Bis zum 9. Okt. 2022 08:00 Uhr wurde aber der neue Beschluss, über die 3. Änderung der Hauptsatzung, immer noch nicht veröffentlicht, welcher die rechtliche Legitimation für eine Gründung und Wahl des Senioren- und Behindertenbeirates darstellt. Denn die Rechtskraft tritt erst ein am Tage der Bekanntmachung! Das ist aber noch nicht geschehen, auch nicht auf der öffentlichen Internetseite des Amtes! Ein grober Mangel gemäß §5 KV M-V! Sieh mal einer an!

Die Bekanntmachung der 3.Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz fehlt bis zum 9. Okt. 2022 10:00 Uhr @amt-crivitz.de

Erstaunlich ist nur, dass man aber schon die Mitglieder für diesen Beirat ebenfalls am 20.06.2022 ebenfalls gewählt hat! Diese haben dann in ihrer konstituierenden Sitzung sehr zeitnah am 30.06.2022 einen neuen Vorstand mit Stellvertreter gewählt! Seltsame Vorgehensweise, aber nicht ungewöhnlich in Crivitz!

Und so tagen dann am 10 und 11. Okt. 2022 gleich zwei Ausschüsse (Kultur und Bildung), bereits über ein neues Papier vom 08.09.2022 einer Satzung für den Senioren und Behindertenbeirat! Darin sollen die Aufgaben, die Rechte und Pflichten, die Wahl /Wahldauer und deren Zusammensetzung, die Wahl des Vorstandes und Stellvertreter sowie Tagungen und Geheimhaltung geregelt werden. Das ist schon alles sehr eigenartig, denn es wird über eine Satzung beraten (das neue Papier stammte übrigens im Wortlaut von Frau Nützmann, Frau Fritzsche und Herr Rüß ( CWG ) zu 98% vom 28.03.2021), wie der Beirat seinen Vorstand später einmal wählen und konstituieren soll.

Aber, das alles ist am 30.06.2022 bereits passiert! Oha! Na sowas! (14.08.2022 – Bekanntmachung- Homepage der Stadt Crivitz- neuer Vorstand Frau Carolin Kühn-Dahl und ihrer Stellvertreterinnen, Frau Ursula Fritzsche und Frau Beate Bergmann)!

Ach übrigens! Eine öffentliche Tagung des Beirates ist in dem vorgelegten Papier nicht vorgesehen, die Mitglieder sollen angeblich für 5 Jahre gewählt werden und unterliegen der Verschwiegenheit sowie der Geheimhaltung auch nach dem Ausscheiden. Weiterhin soll aber der Beirat die Interessen der älteren, alten und behinderten Menschen in der Stadt Crivitz vertreten! (Gemäß Europarat gehört zu der Gruppe der älteren Menschen, wer 65 Jahre und älter ist. Die UNO setzt die Grenze etwas tiefer an, nämlich bei 60 Jahren.) Ja, ab wann ist man denn nun in der Stadt Crivitz ein älterer Mensch und kann dann vom Beirat vertreten werden?

Um also die Quintessenz des gesamten Handelns der Verantwortlichen in der Stadt zusammenzufassen könnte man sagen, dass es für die Wahl und die Konstituierung der Mitglieder für den Senioren -und Behindertenbeirates seit Juni 2022 noch keine rechtliche Legitimation gab und gibt. Aufgrund der fehlenden Veröffentlichung über die 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz, seit 20.06.2022, mangelt es an einer Rechtswirkung! Jeder außenstehende Einspruch hat hier eine Aussicht auf Erfolg!  Na, sieh mal an!

„Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen – den Vorhang zu und alle Fragen offen.“ – Bertolt Brecht.

Das HIN und HER mit der AMPEL am Crivitzer Gymnasium! Alle Jahre wieder, seit ca. 16 – Jahren abgeschaltet und was NUN?

08-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./179/54-22/CLA-16/16-22

Zu unterschiedlich sind die Auffassungen der einzelnen Fraktionen von CDU und die CWG/LINKE in der Stadtvertretung bei diesem Thema! Das Problem ist eigentlich gar kein Problem, warum wird es aber zu einem gemacht? Am Geld kann es nun wirklich nicht scheitern, wie Sie gleich erfahren werden! Aber zu vor die Einleitung!

Es ist eine lange, ja eine „unendliche Geschichte“!

Seit 2016 und dann wieder ab 2020 doktert man an diesem Thema herum! Warum ist die Ampel am Gymnasium eigentlich abgeschaltet? Sollte der Straßenübergang für die Schüler/Lehrer/ Besucher an dieser Stelle nicht tatsächlich sicherer gemacht werden? JA, das sollte er wirklich!

In der Sitzung der Stadtvertretung am 29. August 2022 wurden die verschiedenen Meinungen dargelegt.

Die CWG – Fraktion plädiert für einen Abbau der Lichtanlage. Die Kosten für den Abbau würden ca. 10.000,00 € betragen.

Die CDU-Fraktion meint – dass die Ampel wieder eingeschaltet werden sollte und auf eine Bedarfsfunktion. Das bedeutet, die Ampel würde nur auf Wunsch leuchten. Kosten hierfür ca. 9.000,00 

Die LINKE – Fraktion will das alles nicht und setzt sich gleich für eine 30 Km/h Zone in der gesamten Innenstadt ein – damit wäre das Problem für sie gelöst!

Im der Vergangenheit hierzu waren in den Diskussionen auf Sitzungen von der CDU sowie CWG und LINKE seit ca. 2016 zu erfahren, das dann aber ein Ersatz an dieser Stelle zu schaffen wäre. Ein Zebrastreifen sollte den Übergang markieren. Das wurde aber schnell wieder verworfen, weil angeblich die Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) angeblich nicht gegeben sind. Ungefähr 200 Fahrzeuge pro Stunde müssten die Straße passieren, dann würden die Voraussetzungen erfüllt sein. Die Kosten seien auch zu hoch?

Kurios! Eine genaue Verkehrszählung hat man hierzu seit 2017 nie in Auftrag gegeben oder durchgeführt und auch nie angestrebt! Man bezweifelte schlicht und einfach, von Anfang an, dass dort so viele Fahrzeuge tatsächlich fahren, wegen der Umgehungsstraße. (Diese Auffassung haben alle Fraktionen vertreten,auch die CDU!) Darüber hinaus waren es auch zu wenig Fußgänger in der Stunde (angeblich 100 pro Stunde), die den bestreiften Übergang überqueren müssen. Die Ballungszeiten wären sowie so nur morgens und nachmittags! Eine Bedarfsregelung für eine Ampelschaltung wäre dagegen etwas kostspielig!

Merkwürdig? Für einen Abbau wurden die Kosten auf 9.000,00 € geschätzt, auf der Sitzung der Stadtvertretung am 29.August 2022. Eine Bedarfsreglung wurde dagegen mit ca. 10.000,00 € angesetzt! Eine Kostenschätzung für einen Zebrastreifen hatte man gleich verworfen!

Im Haushalt der stadt crivitz für 2020 -standen ca. 2.000 € für die Unterhaltung Ampelanlagen (Umprogrammierung, evtl. LED-Leuchten)bereit, für 2021 – waren es 17.000,00 EUR für Unterhaltung und Umrüstung Ampelanlage und aktuell im Haushalt 2022 sind es ca. 10.500,00 EUR Unterhaltung und Umrüstung Ampel Gymnasium !

Also das Geld ist doch da! ODER? Oder ist es umgeschichtet worden auf andere Projekte? Notfalls könnte man den Betrag auch aufbringen aus dem Programm- *Lebendige Innenstädte – CRIVITZ MITTENDRIN – AUF DER SPUR DER FISCHE* in welchen man angekündigt hatte am Anfang des Jahres den Kauf der Skulptur * Crivitz Fischregen* am Uferweg des Crivitzer Sees, aus denen zugesagten Fördermittel (50.000,00€) zu kaufen. Eine Ampellösung wäre da viel besser! Oder?

Resümee

Zu unterschiedlich sind die Meinungen der Fraktionen und gehen weit auseinander bei dieser Problematik. Auch wenn die CDU – Fraktion meint, ab sofort wieder mit anderen Fraktionen zusammenarbeiten zu wollen, wenn es um die Sache und zum Wohl der Stadt geht, so dürfte es eher ein Wunsch bleiben als, dass es wahrhaftig wird, bei den jetzigen übermächtigen Mehrheitsverhältnissen von CWG und die LINKE ( 72%)! Daran kann auch die CDU-Fraktion nichts ändern!

Also wird es sicherlich bei diesem Thema nur um eine Lösung gehen, entweder Abbau der Ampel oder 30 Km/h Zone für die Innenstadt!

Was es aber zur Lösung hierzu wirklich braucht, ist einerseits ein starker Bürgerwille zu diesem Thema und eines Kandidaten, welcher in der Lage ist unterschiedliche Meinungen zu akzeptieren und diese zu einer Lösung zusammenführen kann. Das wagt jetzt der Vorsitzende des Bildungs- und Gesundheitsausschuss Herr Jörg Wurlich als Erster wieder und hat den Mut das Thema auf die Tagesordnung zu setzen! Respekt!

Wohlweislich, weil er bekannt dafür ist, dass er unterschiedliche Meinungen versucht zu respektieren und immer eine gemeinsame Lösung anstrebt in der Sache. Oftmals scheiterte aber gerade diese Vorgehensweise jedoch nicht an ihm, sondern an der mehrheitlichen Auffassung seiner eigenen Fraktion (CWG) und der Fraktion die LINKE. Aber immerhin Herr Wurlich, es ist auf jeden Fall ein gelungener Ansatz! Viel Glück!

Der Bauausschuss hingegen umhüllt sich merkwürdigerweise zu diesem Thema seit Jahren in Schweigen, weil dieser wahrscheinlich damit bezweckt erst einmal abwarten, wie sich die Stimmungslage entwickelt!

Am Geld kann dieses Problem auf keinem Fall scheitern, denn im Haushalt 2022 stehen ca. 10.500,00 EUR für die Umrüstung -Ampel Gymnasium bereit! ODER?

WAS MEINEN SIE ZU diesem THEMA!

Schreiben sie uns auf Facebook oder unter info@crivitzer-lokalanzeiger.de

Teil II- Wahlspektakel um den * Senioren- und Behindertenbeirat* in der Stadtvertretung Crivitz am 20.06.2022

21-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./159/34-22

Aus einer angekündigten *öffentliche Blockwahl* der Kandidaten des neuen Senioren- und Behindertenbeirat wurde kurzerhand, durch CWG und LINKE eine nichtöffentliche *Geheime Wahl* gemacht

Kopfschütteln auch beim Vorsitzenden des Sozial-und Bildungsausschuss Herrn Wurlich, weil doch alles vorher schon abschließend im Ausschuss beraten und besprochen wurde mit CWG/LINKE und CDU! Am 25.Okt.2021 beschloss die Stadtvertretung einen Senioren- und Behindertenbeirat in der Stadt Crivitz zu gründen mit 10 Mitgliedern. Nach dem es in der pandemischen Lage wieder möglich war sich zu treffen wurde mit allen Interessenten am 23.05.2022 ein erster Termin zum Kennenlernen durchgeführt. Herr Wurlich lud abermals zu diesem Thema am 13.06.2022 ein und seine Ausschussmitglieder ebenfalls.

Man war sich öffentlich einig im Ausschuss das Gremium mit 10 Kandidaten zu besetzen, die man aus beiden Treffen ausgewählt hatte und bekannt waren. Um die öffentliche Wahl am 20.06.2022 in der Stadtvertretung zu verein-fachen wurde vom Ausschuss vorgeschlagenen alle abgestimmten Kandidaten (10) auf einer Liste im Block wählen zu lassen. So weit so gut! Und bis hierher alles super gemacht, klasse!

Plötzlich und unerwartet zauberten aber die CWG und Linke am 20.06.2022 einen 11 Kandidaten hervor und verlangten dazu jetzt  aber eine geheime Wahl, da ja nur 10 Mitglieder laut Hauptsatzung möglich sind. Tatsächlich aber brüskierte man durch dieser Handhabung, die engagierte Arbeit seines eigenen Vorsitzenden des Sozial- und Bildungsausschusses! Vor der Wahl hielt die Bürgerhauskoordinatorin eine Laudatio von den neuen und bekannten Kandidaten, jedoch von *kritischen Aktivbürger* nicht! Vielleicht weil man eine persönliche Voreingenommenheit hatte?

Und so geschah, wie es beim Auswählen nun mal geschieht, aus 11 wurden 10 und man hatte die Problematik gelöst! Das freut jetzt bestimmt auch unsere Bürgerhauskoordinatorin! Nun, man könnte hinter dieser plötzlich durchgeführten Rochade auch ein eigennütziges Kalkül von CWG/LINKE vermuten?! Oder?

Fazit: Die Stadtvertreter haben also diese Entscheidung, stellvertretend im Namen der Bürger(repräsentative Demokratie), so getroffen! Gelebte Toleranz in einer Demokratie bedeutet nicht nur, andere Auffassungen zu dulden, sondern auch, dass wir aufeinander zugehen und auch andere Meinungen kennenlernen. Bei manchen Geschichten darf man auf das Ende gespannt sein, denn schon in ca. 22 Monaten steht schon wieder die Neuwahl des Gremiums an laut Satzung, ob es dann wiederum so einen geheimnisvollen Platztausch gibt?

Präventionsgruppe *eine lose Gruppe*! Bildungsausschuss der Stadt wird ausgebremst!

21-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./140/15-22

Ratlosigkeit im Bildungsausschuss!

Die Einschätzung des Vors. des Bildungsausschusses Herrn Jörg Wurlich in der Sitzung am 13.12.2021 in der Sitzung- per Videokonferenz- viel klar und deutlich aus, nach einem Treffen mit den Mitgliedern des Ausschusses und der Präventionsgruppe Crivitz. Der Hintergrund des Treffens war ein Antrag der Opposition seit Anfang Mai 2021, zwecks Gründung eines Präventionsrates mit einer dazugehörigen

Geschäftsordnung. Pandemiebedingt traf man sich im Spätherbst 2021. Seit 2015 gibt es in der Stadt Crivitz keinen Beschluss zur Gründung einer Präventionsgruppe oder Rat. Die jetzigen Mitglieder sind Handverlesen von der Bürgermeisterin! Demzufolge war der Oppositionsantrag nur folgerichtig ein Rat mit Verantwortlichkeiten und eigener  Ordnung einzurichten. Dem Bildungsausschuss der Stadt Crivitz ist das Thema Prävention seit 2015 zugeordnet. Dagegen sträubt man sich nun!

Es war schon einerseits sehr mutig von Herrn Jörg Wurlich aber andererseits auch erschütternd als er zum Treffen einschätzte:“ Die Präventionsgruppe eine lose Gruppe und möchte sich nach nichts richten.“Sie akzeptieren nur die Bürgermeisterin Frau Britta Brusch Gamm“. Über diese Einschätzung waren alle Anwesenden erst einmal sprachlos. Als dann auch noch ein Mitglied des Bildungsausschusses Herr Rüdiger Leo *sachlich* berichtete dass bei dem Treffen ein* Ein Mangel an  Demokratieverständnis zu spüren war  von Herrn Ulrich Unger und Herrn Thomas Lemmler* wurde die Brisanz des Thema’s deutlich und zur Sprach-losigkeit kam noch Entsetzen hinzu! Im vorläufigen Protokoll steht dazu nur lapidar: „Festzuhalten ist, dass die Wortwahl und Argumentation von Herrn Unger und Herr Lemmler nicht angebracht war.“ Dieses  scharmant formulierte Statement lässt vieles erahnen! Nun war allen Anwesenden auf der Sitzung klar, dass der Bildungsausschuss der Stadt Crivitz keinerlei Einfluss mehr auf diese Gruppe hat. Die Kommunale Prävention hat das Ziel, einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bürger zu leisten sowie das soziale Klima mit geeigneten und zielgerichteten Maßnahmen in der Stadt Crivitz positiv zu beeinflussen. Sie soll verhütenmindern oder – Folgen gering halten!

Fazit: Zur Ehrenrettung von Herrn Wurlich muss man sagen dass er durch das mutige Eingeständnis der tatsächlichen Situation, den richtigen Schritt eingeleitet hat. Man wolle noch einmal reden mit dieser Präventions-gruppe, so Herr Jörg Wurlich. Aber ob das noch hilft? Lobenswert ist dieser Versuch  auf jeden Fall! Eine generelle Weigerung, gerade bei dem Thema Prävention, sich keinerlei Regeln zu geben, als handelnde *Gruppe* oder *RAT*  mit einer klare Aufgabenverteilung und  Verantwortlichkeit ist unverständlich und fahrlässig.

Kommentar: Es ist eigentlich Unverständlich das bei solch einem wichtigen Thema wie Prävention – man sich nicht organisieren will und als *lose Gruppe, ohne Regeln* agieren will!

Teil-1-Essenversorgung–Schwerin Menü–angeblich mangelhaft und Preiserhöhung!?

20.Dez.-2021/P-headli.-cont.-red./122/72-21

Ein Dauerbrenner seit Jahren für CWG und LINKE?! „Pacta sunt servanda“-

In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen der Stadt Crivitz am 13.12.2021 (per Videokonferenz) wurde anfangs über das Thema „Essenversorgung“ informiert und die jetzige Situation öffentlich diskutiert, kurze Zeit später, als man dann die Brisanz des Themas erkannte, wurde die Angelegenheit einfach in den nicht öffentlich Teil der Sitzung verschoben! Der Ausschutzvorsitzende (selbst Lehrer in der Grundschule in Crivitz) informierte über Mängel in der Essenversorgung der Schüler (in der qualitativen Versorgung) und über Preiserhöhungen.

Inhalt der Berichterstattung vom Vorsitzenden!

So berichtete der Vorsitzende dass die Qualität des Schulessen sehr nachgelassen hat und fast schon dem Niveau des Voranbieter UWM aus Demen von 2017 wieder entspricht. Eine ganz schön erschütternde und mutige Einschätzung/Behauptung! Des Weiteren stellte der Vorsitzende fest das man jetzt sowieso nichts ändern kann und nur an der Qualitätsschraube drehen kann, da die Verträge auch für 2022 schon gültig sind, aufgrund der Frist zur Auflösung. Was wollte man damit bloß ausdrücken? Warum diese Behauptungen?

Weiter berichtete der Vorsitzende über eine Preiserhöhung des Essens auf 3,20 €  ????  auf der Sitzung. Aber eine Preisliste bzw. Menüliste wurde dazu im öffentlichen Teil nicht veröffentlicht?

Als die Abgeordneten der CWG die Brisanz in dieser Angelegenheit und die getroffenen Feststellungen erkannten, entschied man sich plötzlich und unerwartet das Essenthema weiter im nichtöffentlichen Teil zu diskutieren.

Was sollte denn hier verheimlicht werden?

Das Kuriosum: Ein Gespräch mit dem Essenanbieter – Schwerin Menü – im Vorfeld der Sitzung hatte es nicht gegeben. Eine Tagung der Essenskommission der Schule bzw. Elternvertretung oder Befragung der Schüler zu diesem Thema hat es nicht gegeben. Auch gab es im Vorfeld der Sitzung  gab es keinerlei Hinweise von diesen Gremien über Mängel in der Essenversorgung.

Also woher kommen dann diese Vorwürfe und Feststellungen? Und Tatsache ist, dass es bislang keine Beschwerden öffentlich über das Schulessen gab?

War alles schon einmal da! [2015-2018]!

Dieselbe Situation gab zu diesem Thema – Schulessen- schon einmal von 2015 bis 2018 in Crivitz, aber damals führte den Ausschuss eine  Ausschutzvorsitzende der CWG – Frau Martina Torbahn, welche  selbst Lehrerin in der Regionalen Schule war. Im Jahr 2015 hatte die Bürgermeisterin dem damaligen Essenanbieter UWM aus Demen für alle Einrichtungen gekündigt und eine Neuausschreibung der Essenversorgung veranlasst. Die Regionale Schule war für einen Wechsel, die Grundschule dagegen.

Es war damals eine sehr aufgeheizte Stimmung, seinerzeit wurde eine WhatsApp-Nachricht sogar verbreitet und aufgerufen worden gegen den Essenanbieter UWM zu stimmen (siehe SVZ vom 20.05.2015). Später stellte sich heraus, dass die ausgesprochenen Kündigungen der Bürgermeisterin mit Mängeln behaftet war und in der Neuausschreibung auffallende Verfahrensfehler gemacht wurden, so dass diese Vorgänge sich bis ins Jahr 2018 hinzogen und erst dann abgeschlossen wurden (siehe SVZ vom 26. 05 2018).

Einzelne Verträge wurden erst einmal weitergeführt und Essenkommissionen an den Schulen gegründet und so wurde 2018 begonnen mit einer neuen Ausschreibung zum Schulessen (laut Protokoll 29.01.2018). Seit diesem Zeitpunkt beliefert das Unternehmen Schwerin Menü die Grundschule und Regionale Schule in Crivitz.  

Keine Mängel bekannt seit 2018 bzw. 2019 !

Seit diesem Zeitpunkt gab es keinerlei bekannte Mängel, im Gegenteil so berichtete der Vorsitzende auf der letzten dazu bekannten Sitzung am 11.11.2019:

So heißt es im Protokoll dazu:

Herr Wurlich begrüßt 4 Vertreterinnen der Essenkommission der Grundschule Crivitz. Aufgrund ihrer Anwesenheit wird der TOP 6 bereits als TOP 2 behandelt. Von der Regionalen Schule war trotz Einladung kein Vertreter der Schulkonferenz zur Sitzung erschienen. Die Essenverträge wurden mit der Fa. Schwerin Menü für den Zeitraum vom 01.08.2019 bis zum 31.07.2020 geschlossen. Sie enthalten die Option der jeweiligen Vertragsverlängerung.

Es steht daher die Entscheidung an, ob die Verträge verlängert werden oder ob eine neue Ausschreibung erfolgen soll. Zur Meinungsbildung über die Situation der Essenversorgung wurden die Vertreter der Essenkommission bzw. der Schulkonferenz eingeladen. Die Vertreterinnen der Essenkommission der Grundschule geben einen ausführlichen Bericht und beantworten die aufgetretenen Fragen. Die Essenkommission besteht aus je einem Vertreter pro Klasse, der Schule und der Stadt Crivitz. Die Kommission hat zuletzt am 08.11.2019 beraten. Im Frühjahr fand eine Umfrage zur Zufriedenheit der Essenversorgung statt. Die Bewertung fiel positiv aus. Die Zufriedenheit ist höher als bei der Versorgung durch die Fa. UWM.

Bis zum Jahresende erfolgt nochmals eine Umfrage. Das Ergebnis soll im Januar 2020 vorliegen. Grundsätzlich steht man der Vertragsverlängerung positiv gegenüber.

(Frau Döring erscheint um 19.05 Uhr zur Sitzung)

Für die Zukunft sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

–          Problematik Einweg/Mehrweg

–          Möglichkeit des „Büfettessen“

–          ggf. Vertragslaufzeit über 5 Jahre mit möglicher „Ausstiegsklausel“

–         ggf. Übernahme der Strom- und Wasserkosten durch die Stadt Crivitz mit dem Ziel der Senkung des Essenpreises

Herr Wurlich bedankt sich für die Ausführungen und verabschiedet die Vertreterinnen der Essenkommission.

Eine weitere Beratung zu dieser Thematik soll im Januar 2020 nach dem Vorliegen des Umfrageergebnisses erfolgen.“ (laut Protokoll vom 11.11.2019)

Nun, eine Versammlung im Januar 2020 zu dieser Thematik gab es nicht mehr und so wurde erst wieder am 13.12.2021 über diese Angelegenheit beraten, wo man plötzlich Mängel feststellt?

FAZIT: 

„Pacta sunt servanda“- Verträge sind einzuhalten, für beide Seiten! Es ist erstaunlich dass man vor gut zwei Jahren sogar vor hatte den Vertrag mit den Essenanbieter von 1 Jahr auf 5 Jahre zu verlängern und jetzt plötzlich an diesem Zweifel aufkommt!?

Mit der Essenversorgung ihrer Kinder haben sich schon Generationen von Eltern beschäftigt und in Crivitz ist kein Ende abzusehen. Die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden sind mutig und vielleicht wollte er auch das Thema einfach nur voranbringen. Er wurde aber trotzdem von seinen eigenen Vertretern der CWG zurechtgewiesen und alles wurde wieder einmal ins Nicht Öffentliche verbannt!

Ist es richtig dass sich ein Ausschuss der Stadtvertretung sich mit diesem Thema befasst, ohne eine Anhörung der Essenskommission, Elternrat und des Unternehmens sowie einer  Befragung der Schüler?

Sollte man nicht vielleicht vorher erst einmal in den Meinungsaustausch mit den jeweiligen zuständigen Gremien treten und sich genaue Informationen einholen!?

Auch wenn die Stadt Crivitz der  Schulträger ist von beiden Schulen, so hat die Stadt doch genügend Gremien geschaffen – wie z.B. eine Essenskommission  welche regelmäßig in den verschiedenen Gremien Auskunft über ihre Arbeit erteilen und als Schnittstelle zwischen Essensanbieter und Schule dienen sollen. Die Auswahl des Caterers pro Schule erfolgt über eine Ausschreibung durch den Schulträger. In MV gibt es ein einheitliches Vergabeverfahren mit gleichen Standards. Für die Schulen besteht jedoch die Möglichkeit, sich aktiv an der Auswahl zu beteiligen. Dies erfolgt insbesondere durch die Einrichtung von Essenkommissionen an jeder Schule; den Kommissionen gehören Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher und Schülerinnen und Schüler an. Die Anbieter des Schulessens sind unter anderem verpflichtet, die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zur Schulverpflegung einzuhalten.

Teil I – Das zähe Ringen um die Errichtung eines Senioren und Behindertenbeirat in Crivitz!

27-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./93/42-21

Nichtöffentliche Sitzung eines Arbeitskreise ( Akteurs- Gruppe) zur Errichtung eines Senioren und Behindertenbeirates!

Angesagt war eine Sitzung des Bildungsausschusses zu diesem Thema und den Satzungsentwürfen! Eigentlich am 05.07.2021! Die Sitzung fällt aus und nun findet dafür eine nichtöffentliche Arbeitsberatung statt. Ist das Bürgernähe?

Viele Interessenten machen sich seit Jahren Gedanken besonders in der jetzigen Corona – Pandemie, wie man Seniorenarbeit gestaltet werden kann. Gerade die Menschen mit Behinderungen verdienen mehr Aufmerksamkeit. Gerade bei den vielen Investitionsmaßnamen in der Stadt Crivitz ist es wichtig, dass die Senioren und Menschen mit Behinderung ein Gremium bekommen, wo sie durch Stellungnahmen auch ihre Vorschläge einbringen können und Änderungen herbeiführen!

Und eine sogenannte Akteursgruppe, so wie es die CWG angekündigt hat, wurde erst bekannt als plötzlich – die Vorschläge für Satzungen und Gründung von einem Senioren -und Behindertenbeirat von der Opposition am 17.05.2021 bei der Stadtvertretung auf den Tisch lagen!

Sicherlich ist vieles schon wieder vorher bei der CWG in Hinterzimmern vereinbart worden!

Errichtung eines Behindertenbeirates

18-Mai-21/P-headli.-cont.-red./70/19-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweiseso wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Stadt Crivitz. Die UN-Behindertenrechtskonvention betrachtet „Behinderungen“ als Ergebnis einer Wechselwirkung zwischen den Einschränkungen einer Person und der physischen und sozialen Umwelt (vgl. § 2 Abs. 1 SGB IX). Daraus erwächst eine gesellschaftliche Verpflichtung, Barrieren in allen Teilbereichen so weit wie möglich zu reduzieren und die Gesellschaft insgesamt inklusiv zu gestalten.

Die zentralen Schwerpunkte wurden im Landkreis Ludwigslust-Parchim im vorigen Monat beschlossen und sind im folgenden Punkten benannt: „ Die Ausführungen zu inklusiver Förderung im Sinne der UN Behindertenrechtskonvention, wie sie die Vertreterinnen der Eingliederungshilfe vorgestellt haben, gliedern sich  im Wesentlichen auf  Bereiche, die jeden Aspekt des Lebens umfassen: Arbeit, Freizeit, Bildung und Persönlichkeitsstärkung, Wohnen oder Barrierefreiheit und Mobilität. Desgleichen den Stand der Barrierefreiheit von Wohnungen und Wohnumfeld, aber auch von öffentlichen Einrichtungen und Gesundheitseinrichtungen zu überprüfen.“

Was möchte der Behindertenbeirat für betroffene Bürger erreichen?

  • Verbesserung der Teilhabe am Leben in der Stadt Crivitz
  • Weiterer Ausbau der Barrierefreiheit
  • Mehr Mobilität für alle Menschen mit Behinderungen
  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Entscheidungsträger für die Belange von Menschen mit Behinderungen
  • Förderung der Zusammenarbeit der Vereine und Verbände untereinander
  • Beratung der Stadt – und Amtsverwaltung zu behindertenpolitischen Problemen

Welchen Aufgaben stellt sich der Behindertenbeirat mit seiner Tätigkeit? Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen; Verbesserung deren Lebensverhältnisse;    Anregen von inklusivem Denken im Landkreis; Aufgreifen aktueller Themen der Behindertenpolitik; Beratung des Landkreises zu behindertenpolitischen Fragen. Nach § 41 a (Behindertenbeiräte) der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V)“ tragen die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit dafür Sorge, dass auf die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen Rücksicht genommen wird. Die Gemeinden können hierfür Beiräte oder Beauftragte bestellen.“


Beschlussentwurf:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Satzung des Behindertenbeirates der Stadt Crivitz. 

Satzung des Behindertenbeirates der Stadt Crivitz

Gemäß § 41a i.V. mit §5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung-KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOB1. M-V, S. 777), in der jeweils geltenden Fassung, hat die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am ……………………. nachfolgende Satzung beschlossen.

§ 1       Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat)

  1. Zur Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und zur Wahrnehmung der Interessen der behinderten Einwohnerinnen und Einwohner wird ein Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) gebildet.
  2. Nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zählen zu den Menschen mit Behinderungen die Personen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können (soziales Modell von Behinderung).

Finanzielle Auswirkungen: JA mit Erläuterungen!

Erläuterung:

Die/Der Vorsitzende des Behindertenbeirates erhält eine Aufwandsentschädigung von monatlich 60 €. Alle stimmberechtigten Mitglieder des Behindertenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Behindertenbeirates, in die sie gewählt worden sind, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) von 40 €. Die Höchstzahl der Sitzungen, für die Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf jährlich vier beschränkt.

Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind überschaubar, da es sich hierbei nur um geringe Anzahl handelt. Die finanziellen Aufwendungen betragen maximal bis ca. 1.840,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 4.700,00€ im Haushalt 2021 Senioren  (Teilergebnishaushalt 2021,Produkt 28100 Heimat- und sonstige Kulturpflege, Sachkonto 56930003 =4.700.00€) zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden.

Über die Möglichkeit der zur Verfügung Stellung von Mitteln und deren Höhe für die Organisation von Veranstaltungen und die Begleichung von Sachauslagen der Beiratsarbeit ist im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich neu zu entscheiden.

Errichtung eines Seniorenbeirates der Stadt Crivitz

02-Mai-21/P-headli.-cont.-red./69/18-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweiseso wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:
Insbesondere für ältere Menschen ist in der Corona-Pandemie aktuell wichtig, zuhause zu bleiben und die sozialen Kontakte stark zu begrenzen, um sich vor einer Ansteckung zu schützen. Gruppenaktivitäten wie Singen im Chor, Seniorensport, Ehrenamt oder Kreativkreise können nicht stattfinden. Nicht alle älteren Menschen haben die technischen Möglichkeiten und/oder Fähigkeiten das Internet und andere digitale Medien zu nutzen. Daher ist es für viele ältere Menschen schwierig, über das Internet oder Smartphone mit der Familie und Freunden in Kontakt zu bleiben. Gerade darum ist es notwendig, sich in Seniorenbeiräten in unserer Stadt mit ihren Ortsteilen zu organisieren, um die Probleme der Seniorinnen und Senioren an die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter heranzutragen, um auch politisch mitzuwirken und zu beraten. Seniorinnen und Senioren haben so die Möglichkeit, sich in Entscheidungsprozesse der Stadt einzumischen, von denen sie betroffen sind. Das ist auch erforderlich, denn in Zeiten des demografischen Wandels müssen Themen wie Rente, Pflege, Mobilität sowie gesundes und aktives Altern zunehmend mehr in den Fokus der politischen Gestaltungsprozesse rücken.

Im Vordergrund der Arbeit des Seniorenbeirates steht, die Interessen älterer Menschen ab 60 Jahren zu vertreten. Dabei ist weiterhin das gesamte Altersspektrum der Bevölkerung im Blick zu behalten. Im Seite 2 von 5 Idealfall führen der respektvolle Austausch und der demo-kratische Kompromiss zu Entscheidungen, mit denen alle gut leben können. Darum ist der Seniorenberat ein wichtiger Interessensvertreter. Der Seniorenbeirat ist ehrenamtlich, parteilos und konfessionsneutral tätig und verfolgt gemeinnützige Zwecke. Die Mitglieder sind wichtige Gesprächspartner für die gewählten Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter. Die Mitglieder des Seniorenbeirates sollten ihre Mitgliedsdauer alle drei Jahre neu wählen. Vielen der Mitglieder anderer Seniorenbeiräte ist der Zeitraum von fünf Jahren zu lang. Das wird wurde immer wieder deutlich, dass einige Mitglieder aufgrund von Erkrankungen nicht mehr aktiv dabei sein konnten bzw. sogar ganz ausscheiden mussten. Erfahrungsgemäß kann die Möglichkeit einer aktiven Teilnahme aufgrund von Erkrankungen oder Mobilitätseinschränkungen im fortgeschrittenen Alter abnehmen.

Drei Jahre ist für viele Seniorinnen und Senioren ein gut überschaubarer und planbarer Zeitraum, um die Bereitschaft zur Mitwirkung in diesem Gremium zu erklären. Die Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) regelt die Teilnahme-, Rede- und Antragsrechte abschließend. Für die Einbindung des Seniorenbeirates sind insb. § 14 Abs. 1 KV M-V (Recht, sich schriftlich oder zur Niederschrift mit Anregungen und Beschwerden an die Gemeindevertretung zu wenden) und § 17 Abs. 2 KV M-V (Gemeindevertretung entscheidet einzelfallbezogen wer und zu welchem Thema angehört wird) maßgebend. Daneben würde eine abstrakt generelle Regelung des Rede- und Antragsrechtes des Seniorenbeirats in der Seniorenbeiratssatzung nach hiesigem Dafürhalten den durch die KV M-V gesetzten Rahmen überschreiten und wäre somit nicht zulässig. Nach dem Gesetz zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben in Mecklenburg-Vorpommern (Seniorenmitwirkungsgesetz M-V – SenMitwG M-V) vom 26. Juli 2010 (GVOBl. MV Nr. 14 vom 13.08.2010 S. 422; 13.11.2015 S. 463) Gl.-Nr.: 860-14) sind alle Personen, die in MecklenburgVorpommern mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und die das 60. Lebensjahr vollendet haben Seniorinnen und
Senioren. An dieser Altersgrenze sollte sich die Stadt Crivitz orientieren. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass sich Menschen im Alter von 60 Jahren selbst noch nicht als Seniorinnen und Senioren verstehen. Der Satzungsentwurf geht daher davon aus, dass die Mitglieder des Seniorenbeirats Bürgerinnen und Bürger der Stadt Crivitz und deren Ortsteile sein müssen, die das 60. Lebensjahr erreicht haben sollen sowie aus dem aktiven Arbeitsprozess ausgeschieden sein sollen.

Beschlussentwurf:
Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Satzung des Seniorenbeirates der Stadt Crivitz.
Satzung
des Seniorenbeirates der Stadt Crivitz
Gemäß § 5, der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung-KV MV) vom 13.07.2011 (GVOB1. M-V, S. 777), in der jeweils geltenden Fassung, hat die Stadtvertretung in ihrer
Sitzung am ……………………. nachfolgende Satzung beschlossen.
§ 1 Seniorenbeirat

  1. Der Seniorenbeirat nimmt die besonderen Belange und Interessen der älteren Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Crivitz wahr und ist die gewählte Vertretung aller Seniorinnen und Senioren der Stadt.
  2. Unter Seniorinnen und Senioren sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Crivitz zu verstehen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.
  3. Der Seniorenbeirat berät und unterstützt die Stadtvertretung und Verwaltung des Amtes bei der Wahrnehmung der besonderen Lebensinteressen der älteren Einwohnenden und wirkt zu deren Wohle mit.
  4. Er nimmt seine Aufgaben überparteilich, überkonfessionell und verbandsunabhängig wahr. Der Seniorenbeirat ist an Weisungen nicht gebunden und entwickelt seine Aufgaben aus eigener Initiative.