17.August -2024/P-headli.-cont.-red./412[163(38-22)]/CLA-248/87-2024

Könnte es sein, dass sich ein gewisser Realitätsverlust in diesen Forderungen manifestiert?
Bereits während der Kulturausschusssitzung am Anfang des Jahres 2024, wo eigentlich die letzte Berichterstattung der damaligen Citymanagerin vorgesehen war und nicht erfolgte, entschied man sich lieber für eine Besichtigung der soeben sanierten Bibliothek zu unternehmen. Die Stimmen aus der Bibliothek erregten bereits vor der Wahl großes Aufsehen, als sie forderten, dass mehr Mitarbeiterstunden erforderlich seien.
Es wurden Wellensofas angeschafft, die Bodenbeläge in der Bibliothek ausgetauscht und eine Türsprechanlage installiert sowie ein PC-Arbeitsplatz, auch wurden neue umfangreiche Kopiermöglichkeiten geschaffen. Ebenso wurde die Mitarbeiteranzahl Anfang des Jahres auf vier aufgestockt. Zur Rechtfertigung dieser Investitionen in Personal und Ausstattung beschloss damals die *CWG* Stadtspitze, eine neue Gebührenerhöhung in der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bibliothek zu veranlassen. Um die Einnahmen aus freiwilligen Leistungen für die Bibliothek zu erhöhen.
Die neuen Benutzungsgebühren pro Erwachsenen/Jahr ist von 20 auf 30 € gestiegen, und neu sind auch die Jahreskarten für Partner und Familienangehörige bis zu 40,00 €. Die Halbjahreskarte für Erwachsene ab 18 Jahren kostet jetzt 15 €, ebenso wie der Eintritt für Lesungen und Veranstaltungen für Erwachsene. Selbstverständlich sind auch die Kosten für das Kopieren gestiegen durch die neuen Kopiermöglichkeiten von 0,25 € auf bis zu 1,00 € pro Blatt, je nachdem, wie groß und bunt das Blatt sein soll. Das entspricht einer deutlichen Steigerung der Gebühren im Vergleich zur alten Satzung.
Das Ungewöhnliche an dieser neuen Gebührenerhöhung ist, dass sie zwar am 11.12.2023 beschlossen wurde und man danach auch in der Bibliothek tätig wird und die Einnahmen auch kassiert. Dennoch wurde die neue Gebührensatzung bis heute nicht veröffentlicht! Die Satzung wird erst wirksam, wenn sie von der Bürgermeisterin unterzeichnet und veröffentlicht wurde! Erst dann entfaltet sie ihre Rechtskraft! Daher muss man sich darauf einstellen, dass es weiterhin Einwände und Anfragen seitens der Kommunalaufsicht geben wird, welche Gelder nun rechtmäßig nach welcher Satzung eingenommen wurden und welche nicht.
In der Bibliothek sind seit dem Jahr 2024 indessen bis zu vier Mitarbeiter tätig, was bedeutet, dass in der Woche ca. 39 Arbeitsstunden zur Verfügung stehen. Daraus ergibt sich entweder eine deutliche Diskrepanz, die es auszugleichen gilt, oder es ist notwendig, die Fragen zu beantworten: Welche Tätigkeiten im Bürgerhaus noch von den Bediensteten der Bibliothek erledigt werden? Auch ist der Zugang zur Bibliothek nach wie vor NICHT barrierefrei!
Im Bürgerhaus arbeiten 2024 insgesamt 8 Bedienstete mit ca. 110 Wochenstunden. Das sind eine Stadtkoordinatorin in Vollzeit, zwei Museumsmitarbeiter, davon eine in Vollzeit und eine Aushilfe Seniorenarbeit, das entspricht insgesamt ca. 71 Wochenstunden und vier Bibliotheksmitarbeiter mit insgesamt ca. 39 Wochenstunden. Es ist schon bemerkenswert und erstaunlich, dass die wöchentlichen Öffnungszeiten der Bibliothek nur auf 10 Stunden in der Woche beschränkt sind.
Zusammengefasst fallen hier unter dem Bereich Kultur und Heimatpflege für das Bürgerhaus ca. 207.000 € an mit ca. 137.000 € Personalkosten, ca. 1.800 € an Sachleistungen, ca. 11.000 € Transferleistungen an das Land + 5.000 € Zuschüsse an den privaten Bereich und ca. 52.000 € für Sonstige laufende Auszahlungen, wovon ca. 43.000 € Repräsentationen sind. Hinzu kommen noch einmal ca. 63.000 € für die Unterhaltung, Versicherungen, Gas, Wasser, Strom, Telefon und Reinigung und sonstiges.
Die Gesamtkosten für die Heimat und sonstige Kulturpflege mit dem Bürgerhaus betragen also ca. 270.000 € wobei dem gegenüber stehen an Einnahmen (gesamt ca. 86.000 €) davon sind Eingliederungszuschüsse für Arbeitnehmer vom Bund ca. 63.000 €, Miete Trauzimmer und Wohnung mit ca. 8.000 € und Zuweisungen vom Land mit ca. 15.000 €. Verbleibt ein jährliches Defizit von ca. – 184.000 € für die Heimat uns sonstige Kulturpflege mit dem Bürgerhaus.
Forderungen sind nur dann erreichbar, wenn sie auch realistisch in absehbarer Zeit umsetzbar sind!
Bei allen Überlegungen, die Personalstunden für den kommenden Haushalt 2025 zu erhöhen, muss auch berücksichtigt werden, dass es bereits nach den aktuellen Tarifverträgen im Jahr 2024: Eine Entgelterhöhung: +200 € +5,5 %; mindestens insgesamt 340 € gab, sowie eine Einmalzahlung von insgesamt 3000 € in 9 Monatsbeträgen als einkommensteuerfreies »Inflationsausgleichsgeld«: Juni 2023: 1240 € und Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024: je 220 € erfolgten.
Ab dem 31.12.2024 findet die nächste Tarifverhandlung im öffentlichen Dienst für die Kommunen statt, wobei man auch hier wieder von ca. 3,0 % Erhöhung der Entgelte ausgehen kann.
Kommentar/Resümee-der Redaktion

„Die Summe der Einzelinteressen ergibt nicht das Gemeinwohl, sondern Chaos.“ Manfred Rommel (Ehem. Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart)
Die Entscheidung, die neue Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bibliothek der Stadt Crivitz zu beschließen, ist nicht zufällig, sondern beruht auf rein politischen Erwägungen. Die Diskussion über den Haushaltsplan für das Jahr 2025 der Stadt Crivitz steht unmittelbar bevor; an diesem Ort findet selbstverständlich auch die Debatte über den neuen Stellenplan für das Jahr 2025 statt. Da es sich bei der Bibliothek in der Stadt Crivitz um eine sehr defizitäre Haushaltsposition handelt, muss zumindest ein Versuch unternommen werden, die vielen Investitions- und Personalkosten zu rechtfertigen.
Es ist von Bedeutung, das Bürgerhaus in seiner Gesamtheit zu betrachten, einschließlich seiner Angebotspalette und der personellen Ausstattung, um zu analysieren, welche Bereiche zusammengelegt werden können, um neue finanzielle Strategien für die Zukunft zu entwickeln und umzusetzen. Eine langfristige Sicherung oder sogar ein Standortwechsel sind nötig. So wie es bereits von der *CWG Stadtspitze* auf dem ersten Workshop * Perspektive Bürger*- zum Thema Innenstadt *Marktplatz im Volkshaus Crivitz am 29.10.2022 präsentiert wurde in einem von mehreren Entwürfen.
Trotz der nüchternen Betrachtungsweise, die man als Außenstehender hat, ist die Betreibung einer Bibliothek stets eine politische Angelegenheit in Crivitz und muss als Ganzes im Bürgerhaus betrachtet werden. Es ist anzunehmen, dass die Finanzierung der gegenwärtigen Personal- und Sachausgaben aufgrund der angespannten Finanzlage der Stadt Crivitz in den kommenden Jahren nicht mehr zu bewältigen ist und zunehmend schwieriger wird, wenn sie überhaupt noch realisierbar ist.
Hierbei handelt es sich stets um einen hohen Verlust, der vom Steuerzahler zu tragen ist und das muss man auch den Bürgern vermitteln. Damit die Steuerzahler auch bereit sind, diese expliziten Kosten ebenfalls in der Zukunft mitzutragen und zu akzeptieren, auch durch neue Steuer- und Gebührenerhöhungen auf anderen Ebenen.
