Umweltausschuss plant Ergänzung der Nutzungs- und Entgeltordnung zur Nutzung der Festwiese/Nutzung des Wohnmobil-Stellplatzes!

16-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./168/43-22/CLA-5/5-22

Stellplatz für 10,0€ pro Tag (Wohnmobile & Caravans) am Crivitzer See inclusive Wasser, Strom und Abwasserentsorgung!?

Ist das schon eine eventuelle Gäste-basierten Kurabgabe oder die tatsächliche Gebühr für einen Stellplatz? *NEIN* es ist keine zukünftige gästebezogene Kurabgabe, sondern *JA* es ist die wirklich tatsächliche Gesamtgebühr für 24h pro Tag &Wohnmobilstellplatz.

Nichts Neues werden Sie sagen! Doch schon!

Der Kulturausschuss legte am 10.05.2022 nach und forderte im Anhang 3 (Wochenmarkt auf dem Marktplatz der Stadt Crivitz) Nr. 4 Abs. 2 Satz 3 soll geändert werden „Die Erteilung der Tageserlaubnis liegt im Ermessen der Stadt Crivitz, also nicht mehr bei der Marktaufsicht (das Amt Crivitz/ spez. das Ordnungsamt). Eine Frage bleibt nur, wer übt denn dann *das Ermessen* von der Stadt Crivitz aus? Die Bürgermeisterin oder die Stadtvertretung oder die Bediensteten? Die Ausübung von Ermessen kann auf zwei unterschiedliche Arten erfolgen. Zum einen kann der Verwaltung Ermessen eingeräumt werden zu entscheiden, ob sie im konkreten Fall überhaupt tätig werden soll oder nicht. In diesem Fall spricht man von sogenanntem Entschließungsermessen. Das ist aber hier nicht genau beschrieben!

Der Umweltausschuss monierte, der Parkscheinautomat heißt jetzt „Entgeltautomat“; die Gebühr heißt jetzt „Entgelt“ und wer nur eine Abwasserentsorgung ohne Übernachtung tätigt, muss auch nur 10,-€ zahlen. Ach so, und an der Zufahrt zum Wohnmobilstellplatz informiert eine Hinweistafel über die Zufahrt, die Stellplatznutzung sowie über die Benutzung der Einrichtung für Abwässer. So hat es der Umweltausschuss am 19. Juli 2022 empfohlen als Beschlussvorlage für die Stadtvertretung am 29. August 2022, zuvor schaut aber das Amt noch einmal darüber!

Ein verlockendes Angebot, für alle diejenigen Arbeitnehmer, welche das Nützliche mit dem Angenehmen verbinden wollen! Wer also sein Homeoffice – Arbeitsplatz verlegen will an den Crivitzer See, der kann das bald verwirklichen für 10,00€ pro Tag *all-inclusive* (Wasser, Abwasser und Strom) vorausgesetzt man hat seinen Internetstick (Surfstick) nicht vergessen.

Nun, unter den jetzigen gestiegenen und bald noch mehr steigenden Wasser-, Abwasser- und Stromtarifen ist das eine alles unter einem neuen Gesichtspunkt zu betrachten! Für 300,00 € im Monat campen am Crivitzer See inklusive aller Nebenkosten, ist eine wirklich sehr gute Alternative!?

Ist diese Gebühr wirklich angemessen und verhältnismäßig? Oder ist das schon der erste Beitrag des Umweltausschusses zum Antrag für den Tourismusort?

Wie kam es dazu?

Der Ausschuss für Umwelt, Landeskultur und Tourismus unter Leitung von Jürgen Heine der Stadtvertretung Crivitz hat in seiner Sitzung am 17.05.2022 über die Thematik: Ergänzung zur Nutzung der Festwiese/Nutzung des Wohnmobil-Stellplatzes auf der Festwiese beraten. Es wurde festgelegt, dass die Nutzungs- und Entgeltordnung vom 03.09.2019 für die Stadt im Anhang 4 Punkt 2 „Nutzung der Festwiese“ und in Anlage 5 Punkt 2 „Nutzung des Wohnmobilstellplatzes auf der Festwiese“ dahingehend ergänzt wird, dass die Zufahrt zum Wohnmobilstellplatz eine Breite von 4 Metern hat und der Stellplatz eine Tiefe von 20 Metern. Des Weiteren werden in dem Zusammenhang die Flurstücks-Bezeichnungen für die Festwiese im Anhang 4 Punkt 1 aktualisiert.

Ob nun die Stadtvertretung der Stadt Crivitz am 20. Juni 2022 die Ergänzung der Nutzungs- und Entgeltordnung schon beschlossen hat, dass die Zufahrt zum Wohnmobil-Stellplatz eine Breite von 4 Metern hat und der Stellplatz eine Tiefe von 20 Meter, bleibt offen, da das vorläufige Protokoll von der Sitzung nicht vorliegt und eine Veröffentlichung des bestätigten Protokolls frühestens in der 36KW 5-10.09.2022 erfolgt!?

Aber schon jetzt ist klar, dass es neue Änderungen gibt – denn am 19. Juli 22 hat der Umweltausschuss in seiner Beratung zur Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung zur Nutzung von städtischen Räumlichkeiten und Flächen der Stadt Crivitz folgende Änderung empfohlen für die nächste Stadtvertretersitzung am 29. August 2022.

Anhang 4: Nutzung der Festwiese; Abschnitt (2): Nutzung und Genehmigung der Festwiese am Crivitzer See ……

Eine Ergänzung durch Neueinfügung von Absatz: (6) mit folgendem Inhalt:

  1. Die Genehmigung zur Nutzung der Festwiese bezieht sich ausschließlich auf die Platzüberlassung für den jeweiligen Antragsteller.
  2. Der Antragsteller zur Nutzung der Festwiese ist vor Beginn seiner Nutzung in die Begrenzung zum Caravan Stellplatz hineinzuweisen.
  3. Die Zufahrt und der Caravan Stellplatz sind für den Zeitraum der Nutzung des Antragstellers sichtbar mit weißer Farbe abzugrenzen.

Anhang 5: Nutzung des Wohnmobilstellplatzes auf der Festwiese; unter Abschnitt (2): Nutzung….…..

Eine Ergänzung durch Neueinführung von Absatz (2)

  1. Der Wohnmobilstellplatz ist ausschließlich für Wohnmobile und Caravans zu nutzen.
  2. Eine anderweitige Nutzung ist nicht zulässig.
  3.  Die Zufahrt und der Stellplatz für die Caravanings erfolgt von der Einfahrt, beginnend am Taubenhaus, im Abstand von 4m von der Böschung aus.
  4.  Der Wohnmobilstellplatz ist von seiner hinteren Grenze in die Festwiese hinein mit 20m festgelegt.
  5.  An der Zufahrt zum Wohnmobilstellplatz informiert eine Hinweistafel über die Zufahrt, die Stellplatznutzung sowie über die Benutzung der Einrichtung für Abwässer.

Abschnitt (4) EntgelteEine Ergänzung durch Neueinführung von Absatz (2)

Für die Nutzung ist ein Entgeltautomat aufgestellt.

  1. Das Entgelt für einen Stellplatz / 24 h beträgt 10,­€ incl. Wasser, Strom und Abwasserentsorgung.
  2. Die Abwasserentsorgung ohne Übernachtung beträgt 10,-€.
  3. Sie ist am Entgeltautomaten zu entrichten.
  4. Der Entgeltautomat wird durch die Bürgerhauskoordinatorin betreut.

Der Wohnmobilstellplatz am Crivitzer See bietet pro Tag für 10,00€  Strom,Wasser,Abwasser inklusive, Hunde erlaubt; keine max. Stelldauer, Beleuchtung des Platzes vorhanden, Hotel und Gaststätte gegenüber, altdeutsche Küche, riesige Portionen, Einkaufsmöglichkeit ca. 10 min zu Fuß ( Lidl) und 15 min zu Fuß Ortskern mit Bäcker, Restaurant, anderen Discountern, Apotheke, Imbiss, Schuhladen, Frisör, Bekleidungsgeschäfte..usw…nur ein barrierefreier Zugang fehlt noch!

Wohnmobilstellplätze mit vergleichbaren Leistungen in MV bewegen sich fast alle ab 18,00€ bis 39,00€ pro 24h (auch ohne See). In Demen z.B. kostet ein Wohnmobilstellplatz bei *EVITA Forum Demen Die Event Location* – und dort ist auch kein See vorhanden ca.25,00€ pro Tag (aber es gibt hier zusätzlich kostenloses WLAN, es ist eine teilweise Bewachung vorhanden und er ist barrierefrei!)

Die Kosten für die Herstellung der Wohnmobilstellplätze betrugen ca. 15.000,00€ im Jahr 2021 [ca. 9.000€ Entgeltautomat, ca. 4.000,00€ Stromanschluss und 2.000,00€ Anschlussverlegung). Die Festwiese in Crivitz soll einen Ertrag von ca. 3.000,00€ pro Jahr (aller Wohnmobilstellplätze und Schausteller sowie andere Nutzer) erwirtschaften, bei einem Aufwand von ca. 2.200,00 bis 2.400,00€ im Jahr (Sie umfassen Unterhaltung, Wasserversorgung, Bankgebühren und die Anschaffung von Parkverbots- und Hinweisschildern/Tafeln, Wartung des Entgeltautomat /Anschlüsse und die Pflege).

Der Aufwand dürfte sich in diesem und in den nächsten Jahren erheblich erhöhen, bei den jetzigen gestiegenen und bald noch mehr steigenden KOSTEN für Wasser, Abwasser und Strom!

Resümee

Was meinen Sie, ist dieses Entgelt* von 10,0 € pro Tag (*all-inclusive*- Wasser, Strom und Abwasser) für einen Wohnmobilstellplatz angemessen und verhältnismäßig gegenüber anderen Nutzern? Oder sollte man hier nachsteuern??

P.S.  Übrigens Vereine können die Festwiese kostenlos nutzen und gesellschaftliche sowie gewerbliche Nutzer zahlen 55,0 € für den ersten Tag danach 50,0 €. Aber bei einer kommerziellen Nutzung kann eine Kaution von 250,00 € erhoben werden. (zuzüglich kann der Verbrauch von Strom, Wasser und Abwasser auf die Nutzer umgelegt werden, aber auch wiederum erlassen werden, wenn ein öffentliches Interesse oder hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden)!