Ermittlung eines optimales Reinigungsmanagement der Eigenreinigung oder Fremdreinigung!

19-März-21/P-headli.-cont.-red./63/12-21

Auf der Grundlage des Beschlusses, der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz am 14.10.2019 zum TOP 15.5, sollte der Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen einen Kostenvergleich der kommunalen Eigenreinigung zur Fremdreinigung durchführen. Der Beschluss lautet wie folgt:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt die Beratung zu einem Kostenvergleich der Reinigungsleistungen in den nachgeordneten Einrichtungen der Stadt an den Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen zu verweisen.

Seit dem Oktober 2019 wurde dieser Beschluss durch den Ausschussvorsitzenden nicht umgesetzt. Auch auf mehrmaligen drängen seitens der Fraktion der CDU, in Stadtvertretersitzungen 2019/2020 und selbst in Sitzungen 2019/2020 im Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen, wurde dieses Thema nicht die Tagesordnung  gesetzt sondern stets abgewiesen. Deshalb stellt die Fraktion heute diesen Antrag auf der Stadtvertretersitzung. 

Inhaltlich aus dem öffentlichen Antrag zur Sitzung der Stadtvertretung am 23.02.2021- kurz bildlich zusammengefasst!

Ein optimales Reinigungsmanagement kann die Kosten deutlich senken. Das gilt für die Reinigung sowohl durch kommunale Beschäftigte (Eigenreinigung) als auch durch gewerbliche Reinigungsunternehmen (Fremdreinigung). In der Diskussion in der Stadtvertretung um die Frage, ob die kommunalen Gebäude durch eigene Reinigungskräfte oder durch private Reinigungsunternehmen gereinigt werden sollen, spielen insbesondere folgende Aspekte eine Rolle: · Kosten · Qualität · Soziale Faktoren. Erst durch die Berücksichtigung der Reinigungshäufigkeiten und einer „gewichteten“ Reinigungsfläche werden die Kosten der Eigen- und Fremdreinigung konkret vergleichbar.

Die Ausfallzeiten (Krankenquoten) und  Leistungswerte wie (· Beschaffenheit und Ausstattung der Räume, Bodenbelag, bauliche Zustand und Alter des Gebäudes · die Art und Häufigkeit der Nutzung der Räume, · das Reinigungsintervall, · Ausbildung bzw. Schulung des Personals, · Rüst-/Wegezeiten, · Maschinen- bzw. Geräteeinsatz, · Reinigungstechnik (z.B. leistungsfähige Reinigungschemie), · Reinigungsmethodik, · Leistungsumfang, · Qualitätsanspruch, · Hygieneanspruch.) sind dabei besonders zu beachten.

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweiseso wie er zum 23.02.2021 zur Diskussion steht!

Im Vergleich zur Fremdreinigung ist bei der Eigenreinigung zu beobachten, dass neue Reinigungsgeräte und -techniken bei den meisten Kommunen erst in Reaktion auf Entwicklungen im privaten Reinigungshandwerk eingeführt werden. Ein professionelles Reinigungsmanagement ist eine fundamentale Voraussetzung für eine hohe Wirtschaftlichkeit der Gebäudereinigung, sowohl für das private Gebäudereiniger-Handwerk als auch für die kommunale Eigenreinigung. Dies betrifft zum einen die kaufmännische Steuerung des Reinigungsbetriebes, zum anderen die Personaleinsatzsteuerung und Qualitätskontrolle. Letztere wird in der Regel durch Objektverantwortliche wahrgenommen, die für einen bestimmten Teil der Reinigungsobjekte des Betriebes zuständig sind.

Die Kosten der Fremdreinigung sind transparent. So lagen die Kosten der Fremdreinigung im Jahr 2018 bei17.735,02 € monatlich (212.820,24 € jährlich) und für 2019 bei monatlichen 18.664,34 € (223.972,02€ jährlich).

Bei der Fremdreinigung muss die Kommune weder Reinigungsmaschinen und -geräte anschaffen und regelmäßig warten noch das Know-how für Reinigungschemie und -techniken vorhalten. Reinigungsunternehmen verfügen über das Know-how und können Reinigungsmaschinen besser auslasten. Mit der Fremdreinigung kann die Kommune sämtliche Herausforderungen des Qualitätsmanagements weitgehend auf die Dienstleister verlagern. Zudem verfügen sie ihnen gegenüber über Sanktionsmöglichkeiten bei Minderleistungen, die in der Eigenreinigung nicht bestehen.

Dagegen erfolgt bei der Eigenreinigung oftmals keine Vollkostenrechnung, sodass die tatsächlich entstehenden Kosten nicht vollständig vorliegen. Damit werden Kostenpositionen wie Overhead, Fuhrpark und Fortbildung nicht vollständig abgebildet. Die durchschnittlichen Overheadkosten pro Quadratmeter sind bei der Stadt Crivitz jetzt bereits, seit der Einführung im Jahr 2020,  bereits mit Eigenreinigung fast 2-mal so hoch wie bei der Fremdreinigung.

Bei der Eigenreinigung verursachen Personalverwaltung, Steuerung des Personaleinsatzes, Dienstfahrzeug für die Vorarbeiterin, 10 Mitarbeiter bereits im Jahr 2020- Tendenz steigend, Betriebsarzt, Arbeitsschutz sowie das Beschaffen von Verbrauchsmaterial und Leasingverträge für die  Reinigungsmaschinen einen erheblichen Aufwand.

So lagen die Kosten der Eigenreinigung bereits im ersten Jahr 2020 bei 21.700,00 € (260.400,00€ jährlich) und für 2021 sind monatlich geplant 26.666,00€ (320.000,00€ jährlich). Mit der kommenden Tarifanpassung im Jahr 2022 und einer angeblichen größeren zu reinigenden Fläche und den daraus resultierenden Mehrbedarf am Mitarbeitern, durch die Fertigstellung der  Kita und Grundschule dürften sich die Gesamtkosten der Reinigung für 2022 bis 2023 bei ca. 360.000,00€ bis 370.000,00€ betragen.

Die Befürworter der neu eingeführten Eigenreinigung argumentieren (noch immer) gerne mit dem (behaupteten) größeren Reinigungserfolg. Abgesehen davon, dass auch die Leistungen des eigenen Reinigungspersonals durchaus unterschiedlich sind und auch kontrolliert werden müssen, kann die Reinigungsqualität einer Fremdreinigung dadurch sichergestellt werden, dass deren Reinigungsergebnisse konsequenter kontrolliert werden. Was und welche Leistung mit dem Gebäudereinigungsunternehmen vertraglich vereinbart wurden, kann unter bestimm-ten Voraussetzungen wegen Schlechtleistung entgeltlich Sanktioniert und notfalls fristlos gekündigt werden kann. Das ist bei einer Eigenrei-nigung nur eingeschränkt möglich, da der Teamleiter gleichzeitig Prüfer ist für alle zu betreuenden Objekte  und bei einer Schlecht-leistung der Eigenreinigung keine entgeltlichen Sanktionen oder  arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu erwarten sind.

Um festzustellen, wieviel kostet je Quadratmeter Reinigungsfläche die Eigenreinigung der Stadt Crivitz mehr als die Fremdreinigung ist die Anfertigung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse erforderlich, damit diese kostenrechnende Position (Gebäudereinigung) den Haushalt nicht übermäßig belastet. Vorrangiges Ziel des Haushaltsrechts ist die Deckung des Bedarfs der öffentlichen Hand durch eine sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung, denn es handelt sich hierbei um Steuergelder.

Beschlussentwurf:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Anfertigung einer Organisation-  und Wirtschaftlichkeitsanalyse  zur der Fremdreinigung im Vergleich zur kommunalen Eigenreinigung bis zum 30.06.2021 im eigenen Wirkungskreis. In deren Ergebnis ist die Erbringung der Leistungen durch die Gebäudereinigung zur Aufgabenwahrnehmung der Stadt Crivitz auf die einzelnen Produkte  darzustellen und eine genaue interne Leistungsverrechnung zu erläutern. Dabei ist ein Umlageschlüssel für das Haushaltsjahr 2022 zu erarbeiten und die Ziele und Kennzahlen für die einzelnen Produkte festzulegen.

Insourcing oder doch besser Outsourcing der kostenrechnenden Einrichtung – Bauhof Crivitz / Wessin!

16-März-21/P-headli.-cont.-red./62/11-21

Um festzustellen, wieviel kostet denn nun eine Maschinenstunde und wieviel kostet denn nun eine Mitarbeiterstunde in unseren kommunalen Bauhof der Stadt Crivitz gegenüber dem Marktpreis ist die Anfertigung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse erforderlich, damit diese kosten-rechnende Position (BAUHOF) die Haushalte der Folgejahre nicht mehr übermäßig belastet.

Vorrangiges Ziel des Haushaltsrechts ist die Deckung des Bedarfs der öffentlichen Hand durch eine sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung, denn es handelt sich hierbei um Steuergelder!!!!!!

1. Auftragswesen Ziel: Bauhofsteuerung

Prinzip: keine Leistung ohne Auftrag

2. Leistungsdokumentation Ziel: Bauhofabrechnung

Prinzip: Dokumentation der erledigten Arbeit

Um einen Marktvergleich durchzuführen, müssen zunächst die Bauhofleistungen zu Marktpreisen regionaler Anbieter

bewertet werden

Voraussetzung Kosten- und Leistungsrechnung

→ Markttestverfahren (market testing)= Markttests

Ein Verfahren, das innerbetriebliche Leistungen mit entsprechenden Leistungen von Marktanbietern vergleicht.

Inhaltlich aus dem öffentlichen Antrag zur Sitzung der Stadtvertretung am 23.02.2021- kurz bildlich zusammengefasst!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweiseso wie er zum 23.02.2021 zur Diskussion steht!

Auf der Grundlage des Beschlusses vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz, in seiner Sitzung am 19.05.2020, zum Jahresabschluss der Crivitz 2016 und dem Verweis auf den Prüfvermerk des hauptamtlichen Rechnungsprüfers zum erteilten „eingeschränkten Bestätigungsvermerk“ ist eine Auswertung der kostenrechnenden Einrichtung des Bauhofes der Stadt Crivitz geboten und erforderlich.

Respektvoll betrachten wir die Einschätzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Crivitz  und blicken mit großer Sorge auf die festgestellten folgenden Einschätzungen:

  1. “Aus den vorläufigen bzw. geplanten Jahresergebnissen gemäß der Haushaltsplanung 2019 lässt sich ableiten, dass sich die Situation der Stadt Crivitz ab dem Haushaltsfolgejahr 2017 verschlechtert. Durch die Neuregelung des Finanzausgleiches wird sich die wirtschaftliche Lage ab 2020 leicht verbessern. Positive Ergebnisse werden dennoch nicht erreichbar sein.”
  2. „… dass  in den  kostenrechnenden  Einrichtungen  nur zum Teil eine Kostendeckung erreicht werden konnte. Ohne die Bauhöfe beläuft sich die Kostenunterdeckung auf insgesamt -458.982,26 €.“
  3. …“ Für die Jahre 2019 bis 2022 können voraussichtlich nur durch Entnahmen aus den zweckgebundenen investiven Schlüsselzuweisungen ausgeglichene Ergebnisse erreicht werden.
  4. “…..Die finanzielle Lage der Stadt Crivitz wird auch in Zukunft angespannt bleiben. Eine umsichtige Bewirtschaftung der Haushaltsmittel wird weiterhin zwingend erforderlich sein.

Seit dem 16.11.2015 wurden durch die Stadtvertretung Crivitz  weder Zuständigkeiten geklärt, Anhörungen bei Ämter durchgeführt, Zustimmungen der Fachbehörden eingeholt, oder Anträge an den Amtsausschuss gestellt,  oder Dienstanweisungen erarbeitet, oder Personalkapazitäten eruiert,  so dass keinerlei Grundlage vorhanden ist, die Einführung einer Kosten-und Leistungsrechnung für den Bauhof der Stadt Crivitz zu rechtfertigen.

Die Gesamtkosten für die Bauhöfe Crivitz und Wessin betrugen im Haushaltsjahr 2016 noch 384.652,63€. So haben sich die Kosten von um ein vielfaches gesteigert bis zum Jahr 2020. Vorliegend betragen die Gesamtkosten für die Bauhöfe Crivitz und Wessin von 2017 bis 2020 (2017–Ergebnis; 2018-Ergebnis; 2019-Ansatz; 2020-Ansatz)1.917.471,03 € .

Durchschnittlich betrugen die Gesamtkosten pro Jahr von 2017 bis 2020 für beide Bauhöfe  479.367,76 €.       

Aktuell 2021 betragen liegen die Kosten bei 598.300,00€ !!!!

Deshalb ist in Auswertung des Rechenschaftsberichtes zum Jahresabschluss 2016 die Anfertigung einer Organisation-und Wirtschaftlichkeitsanalyse im eigenen Wirkungskreis erforderlich, um eine angemessene Produktgliederung und interne Leistungsverrechnungen für eine ausreichende Steuerungsgrundlage gemäß §27 GemHVO  M-V für das Haushaltsjahr 2021 und jährlich folgend zu erreichen. Finanzielle Auswirkungen zu dieser Beschlussvorlage entstehen nicht, da bereits ein DV-technisches System (Kalkulationssoftware) vorhanden ist mit der dazugehörenden Hardware und einen Internetanschluss für den Stadtbauhof. Die einzelnen Ausschüsse werden, im engeren Wirkungskreis durch Zuarbeiten für die Wirtschaftlichkeitsanalyse ihren Beitrag leisten. 

Beschlussentwurf:

Der Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt die Anfertigung einer Organisation-  und Wirtschaftlichkeitsanalyse der kommunalen Bauhöfe Crivitz und Wessin bis zum 07.12.2020 im eigenen Wirkungskreis. In deren Ergebnis ist die Erbringung der Leistungen durch die Bauhöfe zur Aufgabenwahrnehmung der Stadt Crivitz auf die einzelnen Produkte darzustellen und eine interne Leistungsverrechnung zu erläutern. Dabei ist ein Umlageschlüssel das Haushaltsjahr 2021 zu erarbeiten und die Ziele und Kennzahlen für die einzelnen Produkte festzulegen.

Hauswirtschaftliche Regeln für den Haushalt in der Stadt Crivitz -will man nicht!

14-März-21/P-headli.-cont.-red./61/10-21

Hauswirtschaftliche Regeln für den Haushalt will man nicht …….. sondern maximalen Spielraum für Umschichtungen und weitere Ausgaben!!!! Ausgaben, Ausgaben, Ausgaben seit sechs Jahren und die nächste Generation wird es bezahlen müssen!

Keine Rücklagen mehr, Liquidität am Limit, Höchster Steuersatz, Schulden zur Zeit 2,4 Mio.€ und trotzdem steigen die Ausgaben wieder und werden die Schulden erhöhen. Und das alles in Corona Zeiten in welchen sinkende Einnahmen und Zuweisungen in den folgen Jahren drohen!

Eine zögerliche, öffentliche Entschuldigung eines Abgeordneten am 23.02.2021, aufgrund ungebührlichen Verhaltens

09-März-21/P-headli.-cont.-red./59/8-21

Eine zögerliche, öffentliche Entschuldigung eines Abgeordneten am 23.02.2021 , aufgrund ungebührlichen Verhaltens in der Sitzung vom 07.12.2020, nach mehrmaligen Aufforderungen durch die Betroffenen.

Auf ein ungebührliches Verhalten eines Abgeordneten auf der Stadtvertretersitzung der Stadt Crivitz am 07.12.2020 erfolgte nun am 23.02.2021  im Nachgang, und nach vorheriger Aufforderung der Betroffenen, zum ersten Male, und zum Erstaunen aller Anwesenden und Einwohner,  eine öffentliche Entschuldigung des Abgeordneten.

Laut Protokoll vom 07.12.2020…„Herr Gamm erklärt seinen Überschwung von Emotionen und möchte seine Äußerungen revidieren und bedauert diese, da er es so nicht vermitteln wollte.“ Und laut Protokoll vom 23.02.2021…„Herr Gamm bezieht sich auf die Aussagen von Herrn Bardenhagen und Herrn Reinke unter dem TOP 14 und möchte klarstellen, dass die Aussagen nicht korrekt sind. Er möchte ebenfalls klarstellen, dass er mit seinen Ausführungen Herrn Bardenhagen und Herrn Reinke nicht zu nahe treten wollte und bedauert, wenn dies so den Eindruck erweckt hat.“

Es ist das erste Mal das dieser o.g. Abgeordnete sich öffentlich entschuldigt hatte in den letzten sechs Jahren. Wahrscheinlich war der Anlass erstmals hierzu, dass die betroffenen Abgeordneten am 07.12.2020 eine genaue Protokollaufzeichnung verlangt hatten, um weitere strafrechtliche Schritte geltend machen zu können und um dann im Weitern gegen dieses ungebührliche Verhalten verwaltungsrechtlich vorzugehen.  

Um dieser Situation zuvor zu kommen, entschuldigte sich der o.g. Abgeordnete lieber öffentlich. Aber erst nach dem er dazu aufgefordert worden war von den Betroffenen, die nun wirklich strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Schritte ankündigten und einleiten wollten. Das muss wohl dann doch zu viel gewesen sein für den Abgeordneten und so kam dann plötzlich doch noch die zögerliche Entschuldigung.

Es ist nicht das erste Mal das der o.g. Abgeordnete eine ungebührliches Verhalten in Sitzungen der Stadt Crivitz an dem Tag legte, in dieser und in der letzten Legislaturperiode.

Schon früher kam es hin und wieder zu ungebührlichen Verhalten seitens des Abgeordneten, an dieser Stelle seien hier nur einige relevante Beispiele genannt, da sonst die Textzeilen nicht ausreichen würden um auf alles genau eingehen zu können.

Zum Beispiel am 04.11.2015  gegenüber einer Protokollantin; am 25.01.2016 gegenüber einem Abgeordneten; am 07.11.2016 gegenüber der damaligen Amtsvorsteherin; am 29.05.2017 gegenüber den Antragstellern; 2018 war es dann etwas ruhig, wegen der Abberufung aus sämtlichen Ausschüssen der Crivitzer Stadtvertretung und dem Amtsausschuss Crivitz und 2019 war es ebenfalls ruhig ,wegen der bevorstehenden Kommunalwahl;  aber ab 2020 ging es dann weiter, am 17.02.2020 gegenüber den ehemaligen Bürgermeister der Stadt Crivitz; und jüngst am 07.12.2020 gegenüber zwei Abgeordneten und usw….usw….es sind ja noch drei Jahre  Zeit …..

Hier liegt eine krasse Entgleisung des Abgeordneten vor, die von einem besonderen aggressiven Verhalten gegenüber dem anderen Mandatsträger getragen ist (vgl. Hess VGH – 6 TG 3696/89 -, NVwz- RR 1990 S. 371, 372; OVG Lüneburg – 2 B 61/86 -, HSGZ 1987 S. 464,465f.).

Alle diese o.g. Verhaltensweisen führten durch das Wahrnehmen des Ermessen der Versammlungsleitung zu keinerlei  Handlungsweisen gegenüber dem Abgeordneten, außer zuletzt am 23.02.2021.  Wenn es ein Maß für o.g. Verhaltensweisen geben würden, so wäre es schon längst über die Bemessungsgrenzen hinaus überschritten worden. Chancen seit dem 29.05.2017 gab es genug sich zu entschuldigen, warum also erst in der 3. Dekade des 21. Jahrhundert, ist da etwa ein Erkenntnisprozess vollzogen oder ist es nur Wahlkampf ?

Durch die Versammlungsleiterin, Bürgermeisterin (Ehefrau des Abgeordneten) erfolgten keinerlei Ordnungsmaßnahmen wie einen Sachruf oder Rüge mit Ordnungsruf oder Wortentzug. Hieraus ergibt sich schon für die Sitzungen in der Stadtvertretung eine Befangenheit in der Versammlungsleitung.

Die Versammlungsleiterin hat eigentlich die Sitzung objektiv und unparteiisch wahrzunehmen.

Es ist Sache der Versammlungsleitung  bzw. des Gremiums (Sitzung der Stadtvertretung oder Ausschüsse), sich um diese Angelegenheit zu kümmern, da es das Internum eines Selbstverwaltungsorgans betrifft. Die Bürgermeisterin hat dazu gemäß §39 Abs. 2 KV-MV den Vorsitz der Gemeindevertretung/Stadtvertretung wahrzunehmen und ist für die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Sitzungen verantwortlich. Die Geschäftsordnung der Stadt Crivitz regelt dazu im § 10 Ordnungsmaßnahme innerhalb der Sitzung und im § 11 Ordnungsmaßnahmen gegen Zuhörer.

Wenn es um Ordnungsmaßnahmen gegenüber anderen Abgeordneten der Sitzung  der Stadtvertretung geht oder gegen Einwohner in der Einwohnerfragestunde, da handelt die Versammlungsleiterin/ Bürgermeisterin  schnell und häufig über das Maß hinaus, durch Wortentzug oder Maßregelungen, aber wenn es gegen bzw. um die Abgeordneten in der eigene Familie geht, hält man sich ständig großzügig zurück.

Durch die dortigen Formulierungen „kann“ liegt es immer allerdings im ERMESSEN der Bürgermeisterin entsprechend einzuschreiten.

Ungebührliches Verhalten liegt vor, wenn sich ein Gemeindevertreter in einer Art und Weise anderen Mandatsträgern gegenüber benimmt, die für ein gedeihliches Miteinander nicht mehr hinnehmbar sind. Hierzu können Beschimpfungen oder Beleidigungen anderer Gemeindevertreter oder der Verwaltungsleitung gehören (vgl.  OVG Lüneburg – 2 B 61/86 -,C HSGZ 1987 S.464, 465f.; VG Frankfurt – VII/2 G1798/91 -, HSGZ 1991 S. 490,491).

Fazit: Das nennt man dann KULANZ in eigener Sache!!!!

Gründung eines kommunalen Präventionsrates (KPR) der Stadt Crivitz mit einer GO

08-März-21/P-headli.-cont.-red./58/7-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Prävention  umfasst  die  Gesamtheit  aller  staatlichen  und  privaten  Bemühungen,  Programme  und  Maßnahmen,  welche  die  Kriminalität  und  die Verkehrsunfälle  als  gesellschaftliche  Phänomene  oder  individuelle  Ereignisse – verhütenmindern oder – in ihren Folgen gering zu halten.(PDV 100, Zif.2.1.1.1 – Ausgabe 2012).

Nach Bähr & Hoffmann lebt die Kommunale Kriminalprävention nicht nur von Vernetzung und Informationsaustausch sondern insbesondere auch von Maßnahmen und Projekten.( vgl. Bähr/Hoffmann (ohne Datum), S. 44)

Am 09.Oktober 2018 fand in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen der Stadtvertretung der Stadt Crivitz erstmals eine Beratung zu Präventionsmöglichkeiten statt und Frau Döring war hier federführende. So berichtete Frau Liebmann im November 2018  aus den Erfahrungen der Stadt Schwerin und man trug sich mit dem Gedanken im Ausschuss den Aufbau einer Struktur zur Prävention für die Stadt Crivitz voranzutreiben und eine Lenkungsgruppe zu schaffen. So wurden am 08.Januar 2019 als Vertreter für die Bildung einer Lenkungsgruppe Frau Torbahn (nur für die Anlaufphase) und Frau Döring vorgeschlagen.  Seit dem 20. März 2019 wurde auf Empfehlung des Ausschusses, um den Aufgaben gerecht werden zu können und die Zielstellungen mit Leben zu füllen, eine Präventions-gruppe formiert, die verschiedene Netzwerkarbeitsgruppen steuert. Den Vorsitz führte die Bürgermeisterin der Stadt, Frau Britta Brusch- Gamm. Dann kam die Kommunalwahl und am 11. November 2019 empfahlen die Mitglieder des  Ausschusses der Stadtvertretung eine Beratung über diese Thematik auf der nächsten Stadtvertretersitzung durchzuführen. Dazu kam es bis heute nicht.

Seit diesem Zeitraum  wurde sich mit dem Thema Prävention im Ausschuss nicht mehr befasst. Die letzte Tagung fand am 14. September 2020 statt. Erst jetzt nach weiteren anderthalb Jahren am 12. April 2021 findet eine Beratung zum erarbeiteten Konzept des Präventionsrates der Stadt Crivitz statt. Es ist Frau Döring zu verdanken, dass jetzt endlich ein Konzept vorliegt, um die kommunale Prävention in der Stadt Crivitz voran zu bringen.

Daneben  sollte  auch  ein  hoher  Vertreter der  Polizei  in  dem  Präventionsrat vertreten  sein. Die  Arbeit  eines Präventionsrates an der Verwaltung vorbei oder gar gegen die Verwaltung ist von vorn herein zum Scheitern verurteilt. Neben dem Präventionsrat könnte ein Beratungsgremium bestehend z.B. aus den Verantwortlichen der Arbeitsgruppen/ Projektgruppen eingerichtet werden. Auf diese Weise können aktuelle Ergebnisse und Entwicklungen aus den jeweiligen Arbeitsgruppen in den Präventionsrat transportiert werden.

In den Arbeitsgruppen soll die konkrete Präventionsarbeit geleistet werden welche geeigneten Projekte entwickeln und umsetzen. Das Einrichten eines Öffentlichen Forums in dem ausgewählte Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppen vorgestellt werden, könnte eine zusätzliche Motivationsförderung der Gremienmitglieder und Animierung zur Mitarbeit bewirken.

Die persönliche Sicherheit gehört zu den Grundbedürfnissen der Bewohner und Gäste unserer Stadt Crivitz und deshalb sollte die Stadtvertretung gemeinsam, so schnell wie möglich legitimierte handlungsfähige Gremien schaffen in der Präventionsarbeit und nicht wieder Jahre verstreichen lassen. Gerade  in den Zeiten der Corona – Pandemie, welche uns auch noch 2022 beschäftigen wird, ist umso wichtiger,  schneller zu handeln, denn die Probleme im Bereich Kita, Schule, Familie, Senioren verschärfen sich mit der Pandemie.

Wir empfehlen, dass auch weiterhin der erste Ansprechpartner für den Präventionsrat der Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen der Stadtvertretung der Stadt Crivitz bleibt. Vorschläge oder Unterstützung für die Stadtvertretung werden an den o.g. Ausschuss  herangetragen, welcher  darüber berät und entsprechende  Empfehlungen weiterleitet.


Beschlussentwurf:

Die Bürgermeisterin wird beauftragt bis zum 25.10.2021 eine Versammlung der Mitglieder der bestehenden Präventionsgruppe einzuberufen und den Aufbau / Gründung eines kommunalen Präventionsrats (KPR) für die Stadt Crivitz mit einer Geschäftsordnung durchzuführen.

Multifunktionale Außenreinigungsmaschine HAKO-1650

07-März-21/P-headli.-cont.-red./57/6-21

Unzureichende öffentliche Diskussion und keine klaren Festlegungen zur Finanzierung/Deckung der Ausgaben, aber nach eigenem Gutdünken beschlossen durch Mehrheit der CWG und LINKEN.

Worum geht es?

Im Umweltausschuss kam eine Idee auf und dieser forderte am: 29.10.2020 in der BV Cri SV 202/20 die Beschaffung einer Multifunktionale Außenreinigungsmaschine (Citymaster 1650) für ca. 120.000,00 €. Finanziert werden sollte der Citymaster durch Straßenreinigungsgebühren mit entsprechender neuer Satzung bzw. die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B weit über dem jetzigen Nivellierungshebesatz. So der Vorschlag.

Wieso?

Die Stadt soll die Anschaffung eines Citymasters vom Typ HAKO 1650 als Investition in den Haus-halt 2021 aufnehmen. Die neue Kehrmaschine ist für eine Reihe von Arbeiten im kommunalen Außenbereich einsetzbar und unverzichtbar!

Und wie weiter?

Bereits 4-TAGE später am 02.11.2020 erfolgte schon der Beschloss im Hauptausschuss mit Mehrheit der CWG und LINKEN über das Vorhaben, vor allen anderen Ausschüssen und setzte damit einen Pflock in den Boden. Nur zur Finanzierung und Deckung dieser Ausgaben wurden bis heute keine klaren Aussagen getroffen.

Und um welche Kosten geht es?

Die Anschaffungskosten (120.000,00 €) sowie die jährlichen Personal-, Betriebs- und Unterhaltungskosten in Höhe von 54.300,00 €. Diese gliedern sich in jährlich: ca.12.000,00 € Abschreibung u. Personalkosten 40.300,00 €  für einen zusätzlichen Stadtarbeiter[ nach dem Auslaufen der Förderung]. Hierzu soll ein behinderter Arbeitsplatz geschaffen werden, der dann gefördert wird durch das Integrationsamt für ca.24 Monate. Das Problem ! Diese spezielle Eignung/ Nutzung ist in der Ausstattungsbeschreibung des HAKO -1650 aber nicht beschrieben? 

Und was folgte dann?

Der nachfolgend tagende Bau und Bildungsausschuss am 19.11.2020 wollte an diesen Entscheidungen auch nichts mehr ändern. Und so kam es wie es kommen musste im Haushaltsplan 2021 wurde die Investition und die neue Stelle im Bauhof verankert und festgeschrieben, durch die Mehrheit der CWG und Linken am 23.02.201,  ohne eine Aussage über Deckungs-bzw. Finanzierungszusage für die Folgejahre.  

Und laut Pressemitteilung vom 05.03.2021 hatte der Mitarbeiter für den Stadtbauhof zu der o.g. Stellen aber schon am 01.03.20201 seinen ersten Arbeitstag, obwohl der Hauptausschuss erst am 15.03.2021 wieder tagt zu den TOP: Personalangelegenheit- Einstellung Mitarbeiter/in Stadtbauhof. Ein Schelm wer Böses dabei denkt!!!!

Fazit: Dass die Notwendigkeit dieser Anschaffung bestehen könnte ist unstrittig, aber die o.g. Ausgaben sind bis heute nicht gedeckt durch Einnahmen und wie die zukünftigen Folgekosten finanziert werden sollen. Das ist bis heute nicht geklärt und unterliegt wahrscheinlich strengster Geheimhaltung, darum ist auch das Protokoll von dem HUFA vom 02.11.2021 nicht zu finden und angeblich gibt es die Sitzung gar nicht (siehe ALLRIS®net)??? Das nennt man dann Kooperation! Aber trotzdem wurde der Haushalt 2021 so verabschiedet (mehrheitlich durch CWG und LINKE).

Haushalt – 2021 der Stadt Crivitz auf der Grundlage des Jahresabschlusses 2017?

04-März-2021/P-headli.-cont.-red./56/5-21

EINNAHMEN.=9,487Mio.€ /AUSG.= 10,989 Mio€

Die Einnahmen decken nicht die Ausgaben!!!

Der Ergebnishaushalt weist ein tatsächliches negatives Jahresergebnis von (-)1.502.200,00 € aus. Dieser Fehlbetrag wird  aus der ENTNAHME der investiven- und allg. Kapitalrücklage entnommen. Die zweckgebundene Kapitalrücklage für investive Zwecke sinkt von 1.293.458,47 € auf ca. 63.900,00 €. Die allgemeine Kapitalrücklage sinkt von 1.295.196,08€ auf  98,07€. Die liquiden Mittel sinken von (+) 1.868.154,13 € auf (-) 1.297.145,87 €. Der Finanzhaushalt 2021 weist ein Einzahlungsdefizit von (-) 2.990.300€ aus. Das Eigenkapital der Stadt Crivitz sinkt im Finanzplanzeitraum bis 2024 um (-) 2.581.400€.

Seit 2014 sind die Personalkosten explodiert (also um (+)1.536.100€), von 2.253.100€  in 2014 auf  3.789.200€ in 2021. Der Personalbestand beträgt 2021 ca. 100 Mitarbeiter. Tendenz steigend!!!!!!

Ab 2022 betragen die Jährlichen Abschreibungen insgesamt 1.056.600,00€, welche erwirtschaftet werden müssen. Die Repräsentation-saufwendungen der Stadt Crivitz betragen 2021 = 64.100,00€, davon entfallen alleine 8.000,00€ nur für die Bürgermeisterin! Die Kosten für die Gebäudereinigung betrugen in der Fremdreinigung im Jahr 2019 betrugen  223.972,02 € dagegen die sind  Kosten für die jetzigen Eigen-reinigung 2021 auf 348.300€ angestiegen. Tendenz weiter steigend!

Die ursprüngliche Kostenschätzung für den Umbau der Kita „Uns Lütten“ ist zurzeit  um 367.000,00 € auf 2.458.100,00 € gestiegen. Weitere Fördermittel hierfür sind nicht zu erwarten.

Insgesamt:

Die Corona Rechnung kommt 2022/2023!!!

Beträgt das Kreditvolumen der Stadt Crivitz bisher 2.300.000€; ist die Aufnahme ab 2022 eine erneute Kreditaufnahme, zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit, von 1.297.145,87 € als Notwendig. Damit steigert sich die Gesamt-kreditaufnahme ab dem Haushaltsjahr 2022 auf voraussichtlich  3.597.145,87€. Damit wird die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Crivitz überschritten. Da die Stadt Crivitz ausschließlich auf ihre Steuereinahmen und allgemeine Schlüsselzuweisungen vom Land MV angewiesen ist und über keine zusätzlichen Einnahmen verfügt, wird ihre dauerhafte Leistungsfähigkeit in den Folgejahren dramatisch eingeschränkt werden. Aufgrund der jahrelangen hohen Ausgaben und Kreditschulden wirtschaftet die Stadt Crivitz über ihre finanziellen Verhältnisse und plant in  ihrem Haushalt für die Folgejahre Defizite im Ergebnis- und Finanzhaushalt ein, welche  unweigerlich in eine Haushaltssicherung führen und dramatische Einschnitte erwarten lassen.

Berichtspflicht der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm über den Haushaltsvollzug 2021 ist nicht gewünscht!

02. März-21/P-headli.-cont.-red./55/4-21

Eine turnusmäßige Berichtspflicht der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm über den Haushaltsvollzug 2021 ist nicht gewünscht. Und das alles bei einem Ausgabevolumen von ca. 11,00 Mio.€ ⁉

Allgemein ist zu konstatieren, dass die Gemeindevertretung zeitnah über alle haushaltsrelevanten Entwicklungen informiert werden sollte. Auf der Grundlage der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) zuletzt geändert durch Artikel 13 der Verordnung vom 9. April 2020 (GVOBl. M-V S. 166, 181) ist im §20 eine Berichtspflicht der Bürgermeisters geregelt. Dabei beschränkt sich die Berichterstattung nicht nur auf erreichte Ergebnisse des Haushaltsvollzuges, der von der Berichtspflicht des § 20 GemHVO-Doppik zunächst nur originär erfasst wird, sondern auf absehbare Entwicklungen und längerfristige Risiken. Im Rahmen der Doppik soll der Gemeindevertretung eine Führungsrolle bei der Steuerung des Ressourceneinsatzes zukommen. Um diese ausfüllen zu können, bedarf es rechtzeitiger Informationen. Mit diesem Anspruch läuft die Verpflichtung zur Berichterstattung über die Finanz- und Leistungszeile konform.

Für die Stadt Crivitz liegen mittlerweile nur die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2017 geprüft und testiert vor, somit ist feststellen, dass in der Stadt Crivitz kein gesicherter Überblick zur aktuellen finanziellen Lage vorliegt.

Die Darstellung der Entwicklung der Stadt Crivitz basiert auf den Daten der o.g. Jahresabschlüsse und deren Rechnungsergebnissen, für die diesjährige Haushaltsplanung 2021. Für alle weiteren Jahre wurden die vorläufigen Rechnungsergebnisse bzw. die Planungsdaten angenommen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Crivitz und der Regelungen der SARS-CoV-2-Verordnungen und deren finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2021 und 2022 ist eine Berichtspflicht der Bürgermeisterin als Mindestpflicht anzusehen. Die Steuerungsperspektive für die Stadtvertreter auch auf absehbare Entwicklungen und längerfristige Risiken im Haushaltsvollzug sind  durch  turnusgemäße Unterrichtungen der Bürgermeisterin unerlässlich.

Beschlussentwurf:

Der Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, dass die Bürgermeisterin laut §20 GemHVO-Doppik folgende Berichterstattungen gegenüber der Stadtvertretung durchführt. Einmal zum Erfüllungsstand des laufenden Haushaltsplanes per 30. Juni des Jahres, begleitend zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung des Folgejahres über den Erfüllungsstand im weiteren Jahresverlauf bis zum  15. Dezember des Jahres und über das voraussichtliche Ergebnis des Haushaltsjahres zeitnah nach Ablauf des Haushaltsjahres und vor oder im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses im Folgejahr. Die Berichterstattung erfolgt schriftlich in Form und Inhalt nach einem genormten Muster.

Verwirrung um Anträge in der Stadt Crivitz?

28-Febr.-21/P-headli.-cont.-red./54/3-21

Nun, eigentlich überhaupt nicht!!! Der Antrag – die ZAHLUNG eines fiktiven UNTERNEHMERLOHNES von 500,00€ pro  Kalendermonat, für betroffenen Unternehmen von den Schließungen seit dem 15.12.2020, zu zahlen aus der Stadtkasse, wurde ohne Diskussion nach Gutsherrenart von der CWG und vorrangig von der LINKEN ablehnt!!

Obwohl das Geld hierfür durch die Senkung und somit Einsparungen durch die Amtsumlage in der Höhe von ca. 85.868,00€ vorhanden ist!!!

Der Antrag der CDU– zur Stundung der Gewerbesteuer für ebenfalls vorrangig diese Unternehmen wurde fast abgelehnt von der CWG und Linken. Als man plötzlich erkannte dass man ja dadurch selber einen eigenen Image schaden erlangen könnte und umgewandelt. Man wandelte einfach eine fremde Vorlage einer Fraktion um  zu einem EIGENEN Antrag um, mit den Worten das man ja das selber schon so mal eingebracht hatte 2020 und Schluss. Lesen wäre manchmal hilfreich!!

Nur aufgrund dessen, das sich die Fraktion der CDU für die Interessen  der Unternehmen einsetzen wollten, hat man auf eine weitere  Auseinandersetzung verzichtet. Denn klar ist NUN das nun ALLE Unternehmen die Gewerbesteuer in 2021 Stunden können. Und die Bürgermeisterin ist nun die Große Unterstützerin der Unternehmer in Crivitz.

Fazit: Die Tatsachen liegen aber anders und werden manchmal unterschiedliche war genommen. Hätte die CDU Fraktion nicht solche Courage gehabt solche Forderungen überhaupt, in der jetzigen Situation einzufordern, wäre für die Unternehmen in der Stadt Crivitz NICHTS passiert. Und wieder werden eingesparte Mittel irgendwohin verschoben und versickern in Teilhaushalten! Redakteure sind auch nur Menschen und haben manchmal viele Themen im Kopf die sie bearbeiten müssen und stehen ständig unter Zeitdruck bis zur nächsten Ausgabe, dafür haben kann man Verständnis haben.

Ablehnung der Herabsetzung der Hebesätze für das Haushaltjahr 2021

26-Jan.-21/P-headli.-cont.-red./53/2-21

Der Antrag Herabsetzung der Hebesätze der Grundsteuer A,B und Gewerbesteuer für das Haushaltsjahre 2021 der Stadt Crivitz“ wurde abgelehnt.

Die Opposition hatte gehofft das mit der Annahme dieses Antrags finanzielle Erleichterungen für alle Bürger einhergehen und zur finanziellen Entlastung der privaten und geschäftlichen Haushalte beigetragen wird.

Sachliche Darstellung/Begründung:
Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hat auf Ihrer Sitzung am 17.02.2020 (Vorlage – BV Cri SV 031/20) den Haushaltssatzung 2020 beschlossen. In dieser Satzung wurden die Hebesätze für die Realsteuern so hoch festgesetzt, dass diese 20 Hebesatzpunkte über den gewogenen Durchschnittshebesätzen der jeweiligen Gemeindegrößenklasse nach dem Realsteuervergleich des Statistischen Amtes für das Haushaltsvorvorjahr lagen. Damit erfüllt die Stadt Crivitz die Forderungen des Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) vom 9. April 2020, bis zum Jahr 2023. Begründet wurde diese massive Erhöhung aller Realsteuern mit einer angeblichen Forderung seitens des Landes wegen der Vergabe von Fördermittel.(siehe Protokoll der Sitzung).

Aufgrund der jetzigen Situation in der Corona-Virus-Pandemie und schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Unternehmen und Bürgern ist die überdurchschnittliche Höhe der Hebesätze in der Stadt Crivitz nicht mehr zumutbar. Es besteht weder eine zwingende Voraussetzung für die Antragstellung um Sonderzuweisungen und Ergänzungszuweisungen die aktuellen Hebesätze aufrechtzuerhalten. Daher sind die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2021 zu senken, mindestens auf das Maß vor dem 17.02.2020.

Beschlussentwurf:
Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die vorliegende Hebesatzsatzung für das Stadtgebiet der Stadt Crivitz.

Erläuterung:
Die Änderung des Hebesätze

  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) von 323 v.H. auf 310 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) von 427 v.H. auf 400 v. H.
  2. Gewerbesteuer von 381 v.H. auf 350 v. H im Haushaltsjahr 2021, erweckten gesamte Mehrerträge im zurückliegenden Haushaltsjahr 2020. Diese beliefen sich insgesamt auf 132.736,00 €. Davon entfallen auf die Grundsteuer A = 2.434,00€, auf die
    Grundsteuer B= 38.070,00 € und auf die Gewerbesteuer = 92.232,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser Verluste sind im Haushaltsjahr (Haushalt) 2021 die Erlöse aus dem Verkauf von Liegenschaften in der von Höhe 250.000,00 € heranzuziehen sowie 21.900,00€ aus dem Ertrag aus dem Verkauf von Grundstücken, oder/und 97.800,00€ aus den Einnahmen von dem pauschaler Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen, oder/und 23.600,00€ aus den Einnahmen der WEMAG-Dividende, oder/und die Einnahmen in der Höhe von 171.500,00€ der Übergangszuweisung zu verwenden.

Eigentümerwechsel im Klinikum Crivitz

21-Jan.-21/P-headli.-cont.-red./52/1-21

Seit dem 1.1.2021 ist der Landkreis LUP der alleiniger Gesellschafter der gGmbH.

Das Krankenhaus Crivitz ist eine Einrichtung der medizinischen Grund- und Regelversorgung mit den Fachbereichen – Anästhesiologie und Intensivmedizin, Orthopädie und Chirurgie, Innere Medizin, interdisziplinären Komplexbehandlungszentrum und einer Abteilung für Radiologie. Daran wird sich auch für die Patienten in der nächsten Zeit voraussichtlich nichts ändern.

Durch ein breites Angebot in der Endoprothetik, dem Ausbau der Allgemeinchirurgie mit minimalinvasiver Eingriffen und der geriatrischen Rehabilitation, soll das Klinikum zukunftssicher aufgestellt und langfristig Arbeitsplätze gesichert werden und damit der Bestand des gesamten Klinikstandortes.

Wir wünschen dem gesamten Team des Klinikums langfristig viel Erfolg bei der Lösung der bevorstehenden Aufgaben, sowie immer zufriedene und glückliche Patienten.

Tei-1- Unnachgiebiger rechtlicher Baustreit in Crivitz!

09-Dez.-20/P-headli.-cont.-red./49/40-20

Unnachgiebiger rechtlicher Baustreit in Crivitz – „historische Ortsbild darf durch einen Neubau eines viergeschossigen Wohnhaus mit Ladengeschäft (Parchimer Straße 3) nicht „verschandelt“ werden? Diese ganze Prozedur dauert nun schon seit Nov.2019 fast 12 Monate. Mit Nachforderungen von Unterlagen usw. usw. !

Der Kreis sagt: JA; nun eindeutig ab 19.06.2020

Die Stadt sagt: NEIN; Versagung am 12.12.2019 – und NEIN am 07.12.2020…und bleibt dabei!!! Wir erinnern uns, bei der kleinen Brauerei in Gädebehn dauerte es nur 28-Tage?

Was beinhaltet das Bauvorhaben?

Den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Verkauf/ Textileinzelhandel im Erdgeschoß und weiteren 3 Etagen Wohnnutzung.

Der Kreis sagt: JA!„ Im vorliegenden Fall ist das EINFÜGEN gegeben. Der Standort des geplanten Vorhabens befindet sich in einer Baulücke im Stadtbereich Crivitz. „Das Vorhaben fügt sich nach der Art der Nutzung (Wohnen und Einzelhandel), nach der Bauweise (abweichende B.), nach der Überbauung (derartige rel. hohe Überbauungen finden sich in der näheren Umgebung, u.a. Flurst.103, 184 …) sowie nach dem Maß der baulichen in die Eigenart der näheren Umgebung ein.“

Die Stadt sagt: NEIN! „Das historische Ortsbild darf in diesem Bereich nicht durch einen viergeschossigen Bau „verschandelt“ werden. Der gewisse Blick entlang der Parchimer Straße und aus Richtung der Rathausstraße / Großen Straße muss bewahrt werden. Die vorhandene Bebauung an der Kreuzung bzw. auf dem Platz ist ortsprägend.“ Nun wird das RECHTWIDRIGE versagte Einvernehmen der Stadt, durch den Kreis ERSETZT. Und genau dagegen läuft die Spitze der Stadtvertretung Sturm und sieht ROT! Unklar ist was hier verschandelt werden soll? In direkter Nähe des Bauvorhabens befindet sich ebenfalls ein Einzelhandelsgeschäft mit „ortsprägender“ Bedeutung, aber gerade das war so „prägend“ für die Abschaffung der Gestaltungssatzung in Crivitz im Jahr 2018.

Das ist schon der dritte STREIT innerhalb von nur 6 Monaten mit dem Kreis LUP und weitere folgen. Eine Schulung des Bauausschusses zum gemeindlichen Einvernehmen wäre sehr hilfreich. So hatte es übrigens auch ein Ortsteilvertretungsmitglied jüngst eingefordert!!

Fazit:

Die Aussicht auf Erfolg für die Stadt ihre erneute Ablehnung durchzusetzen, gegenüber dem Kreis „IST“ und „WIRD“ fruchtlos bleiben. Aber das kümmert die Stadtspitze auch nicht, sie beharrt weiter auf ihrer Meinung und schiebt die Entscheidung nach 12 Monaten zum Landkreis LUP weiter, obwohl man weiß das das intervenieren kein Erfolg haben wird. „Denn es kann nicht sein, was nicht sein darf“. Am 28.11. 2016 beauftragte die Spitze der Stadt schon einmal die Verwaltung einen Beschluss auszuarbeiten, um die Gestaltungssatzung der Stadt Crivitz aufzuheben, für ein privilegiertes Bauvorhaben mitten in der Stadt. Begründung damals:

“ Naturgemäß stoßen Anforderungen (Satzungen) bei einzelnen Bauherren auf Ablehnung“. Nun ja! Vier Jahre später versucht man eben einige dieser abgeschafften Regeln einem Bauherrn vorzugeben, welche satzungsmäßig nicht mehr vorhanden sind.

In die Stiefel geschoben!

08-Dez.-20/P-headli.-cont.-red./48/39-20

Sitzung der Stadtvertreter der Stadt Crivitz nach dem NICOLAUS.

 Viel von Weihnachtsstimmung und Nachtspaziergang bei 34 Tageordnungspunkten, war da nichts zu spüren ‼

Auch nach 30 Jahren der Entwicklung bietet das Thema Demokratie vielfältige Facetten und Aspekte. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Gestern jedoch zeigte sich wieder einmal dass man die politische Teilhabe an Willensbildungs-und Entscheidungsprozessen seitens der Linken und CWG-Fraktion nur begrenzt haben möchte. Außer langanhaltenden einprägsamen formulierten Vorstellungen politisch Gleichgesinnter der Faktion der Linken und Provokationen bis an die Grenze des Tragbaren, war von politischer Parität keine Fußspur. Und die CWG- Fraktion als Verrichtungshilfe kann dem einfach nicht widerstehen ‼

Ach ja, es ist halt so, fast wie früher! Wo nur eine Einheitsmeinung galt und jeder der sich ihr widersetzte mit Sanktionen abgestraft wurde. So betreibt die Fraktion der LINKEN und CWG einen strikten Machtausbau um zu gebieten und wählt sich selbst in alle wichtigen Schlüsselstellungen, um auch im Amtsausschuss Crivitz Kontakte zu knüpfen und große Politik zu machen. Teilhabe lässt sie nur bedingt zu, wenn überhaupt! Ob dadurch Kommunikation überhaupt zu Stande kommt ist fraglich?!

Gemeinde Barnin – Haushaltsplan [HPL] – 2021!

01-Dez.-20/P-headli.-cont.-red./43/34-20

Erstellt auf der Grdlage des Jahresabschlusses [JA]- 2015!

JA 2020 i.d. Gem. Barnin: Ergebnis vsl.- 132.900€  und das Ergebnis im JA 2021 vsl. -271.600€!! „Unter der Erkenntnis“ und Absehbarkeit das  Maßnahmen 2020 „teilweise oder gar nicht  umgesetzt werden“ist „voraussichtlich“[vsl.] nur mit einem Defizit von -78.816,63€ zu rechnen? Trotz Verwendung der Infrastrukturpauschale (68,8 Tsd.€) u. Entnahme d. investiven Mittel (19,5Tsd.€) wird es 2021 bei einem  Defizit von -183.300€ bleiben!!

In der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 d. Gem.  Barnin ein Eigenkapital [EK] von 1.061.653,72 € ausgewiesen. Das EK zum Ende 2021 wird vsl. noch = 712.023,26€ betragen. Eine Abnahme um -32,93% innerhalb 9 Jahren laut HLP. Aber im JA 2015 ist jedoch für die Gem. Barnin noch  von + 37,37 % des EK prognostiziert worden?  Der Bestand der liquiden Mittel Ende 2021 beträgt noch +14.044,90€ u. 2022 nur noch -355€! „Bereits im Planjahr 2022 wird die Gem. Barnin vsl. auf einen Kassenkredit angewiesen sein“. „Zur Abdeckung unterjähriger Liquiditätsengpässe wird für das Haushaltsjahr 2021 ein Kredit zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit von 54.000,00 € veranschlagt“?

Barnin plant 2021 Aufwendungen i.d. Höhe von  =787. 200€ und Erträge von = 515.600 €; ein Defizit von -271.600€? Die Hebesätze für Steu-ern der Gem. Barnin sind in 2020 angehoben worden und liegen derzeit über dem Landesdurchschnitt!

Fazit:

In dem Bericht zum HPL der Gem. Barnin kommt 21x das Wort „voraussichtlich“; 5x „können“ u.  7x“kann“vor. Die JA 2016 u.2017 sind bereits aufgestellt, die Prüfung steht jedoch noch aus??

„Für die Darstellung der Entwicklung basieren die Daten(2016-2017) dieser Jahre auf Rechnungsergebnissen, für alle weiteren Jahre (2018-2020) wurden die vorläufigen Rechnungsergebnisse bzw. die Planungsdaten angenommen.“?? Zum Zeitpunkt der Erstellung des HPL 2021 konnte nicht abgeschätzt werden, ob Rückstellungen im Vorjahr gebildet werden müssen“??

Und was ist mit dem HPL des Amtes 2021 , 15% Amtsumlage für d. Gem. oder mehr? Für die Planung 2021 liegen nur die geprüften JA 2013/ 14/15 vor! Das ist ungesetzlich!! Die tatsächl. Verhältnisse 2020 können ganz andere sein!! Lt. KV-MV § 60 Abs. 4 Ist der JA innerhalb von fünf  Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen! Noch reichen die liquiden Mittel und einige kl. Rücklagen, aber ab 2022 braucht die Gem. Barnin zusätzliche Einnahmen, entweder durch Steuererhöhungen oder durch angestrengtes SPAREN. Denn bei sinkenden Schlüsselzuweisungen und Steuereinnahmen, jetzt trotzdem ein Defizit zu planen, macht die Situation für 2022 nicht besser. Ob Barnin vielleicht durch die geplanten Windräder profitieren könnte?

++BLACK FRIDAY WEEKEND 2020 for Crivitz!++

27-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./42/33-20

+Vorläufiger Jahresabschluss -1.004.600,00 EUR++

Nun ist es heraus! Das höchste negative Haushaltsdefizit seit 2014 von allen amtsangehörigen Kommunen. 

In einer Kreisvorlage LUP für den Haushalt 2021 sind ausgewählte doppische Haushaltsdaten der kreisangehörigen Gemeinden im Haushaltsjahr 2020 veröffentlicht worden. Die Stadt Crivitz schließt das Jahr 2020 mit einem Fehlbetrag von =-1.004.600 € ab. Im Saldo der ordentlichen und außerordentliche Ein- und Auszahlungen abzgl. der Tilgung im Jahresbezogener Ausgleich des Finanzhaushaltes beträgt der Fehlbetrag -838.300 €. Nur durch einen Griff in die Rücklagenkisten (investiven Rücklagen) kann das Defizit in diesem Jahr noch beglichen werden.

Das Jahresergebnis  des Amtes Crivitz (einschl. Amt) vor Rücklagenveränderung beträgt:

 -4.071.600 €. Nach dem Zugriff auf die Rück-lagen verbleiben noch -1.974.500 €. Fast alle Kommunen des Amtes Crivitz (einschl. Amt) können den  Saldo lfd. Ein- und Auszahlungen des bis zum 3.Haushaltsfolgejahres (2023) bereinigen, nachdem sie die Rücklagen verwen-den. Die Pläne dafür  sind aber vor CORONA aufgestellt worden!!! Nur Friedrichsruhe Schaft das trotzdem nicht. Dort bleiben  -490.907 €  stehen, ein  Ausgleich des Ergebnis-u. Finanzhaushalt gem.§ 16 Abs. Nr. 1u.2 GemHVO-Doppik ist nicht vorhanden.

Die gesamten Ergebnisse  basieren auf einer Kreisumlage LUP von 39%, die auch für 2021 erhalten bleiben wird, und einer Amtsumlage (Amt Crivitz) von 15% welche erst noch für 2021 bestätigt werden muss. Das ganze steht alles unter dem Deckmantel einer  sogenannten Vorläufigkeit.

Wohlweislich deshalb liegt der Haushaltsplan des Amtes Crivitz für 2021 noch nicht vor (Vorjahr am 22.10.2019), weil die Amtsumlage von 15% bei diesem Defizit schwer zu halten seien dürfte?  Darüber werden wir aber zu einem späteren Zeitpunkt noch berichten.

Fazit: Nun ist klar warum der RUF der CWG und LINKEN Fraktion in der Stadt Crivitz  immer lauter wird nach weiteren Steuererhöhungen. Denn die Anzahl der geplanten Projekte für 2021/22 wie zuletzt z.B. bei der Multifunktionalen Außenreinigungsmaschine lassen sich nicht mehr im Haushalt finanzieren. Einsparungen im Haushalt sind unerlässlich bis Ende 2021 und darüber hinaus, ansonsten drohen neue Schulden und Steuererhöhungen. Spannende Erklärungen und Debatten im Stadtparlament werden folgen.

Schwere Zeiten der Haushaltsplanung ab dem 31.12.2021/22 stehen in der Stadt Crivitz bevor!

+ Die „ROTE LINIE“ ist überschritten; die Stadt Crivitz  muss mögliche Prüfungen durch den Landesrechnungshof [LRH] M-V für 2021 einkalkulieren!

19-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./39/30-20

Aufgrund der Rückforderungen von 87.531,46 €. Fördergelder durch eklatante Vergabefehler der Stadt Crivitz, wird diese nun, in der Prüfplanung 2021 des LRH M-V berücksichtigt.

Wir erinnern uns! Was ist geschehen?

Es wurde eine vertiefte Prüfung  des Fördervorgangs durch Landesförderinstitut MV zum „Neubau eines Speiseraums für die Grundschule „Fritz Reuter“ laut des Zuwendungsbescheides vom 07.09.2018 durchgeführt. Dieser wurde   geändert am 04.06.2019, über einen Zuschuss in Höhe von 664.948,49 Euro für das o. g. Projektvorhaben. Dieser Förderbescheid vom 04.06. 2019 wurde am 10.08.2020 aufgehoben und  wurde nun neu festgesetzt in der Höhe des Zuschusses auf 577.417,03 Euro . Dem Teilbeitrag,  gemäß § 49 Abs . 3 des Verwaltungsverfahrens- , Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes M-V (VwVfG M-V) wurde  in Höhe von 87.531,46 Euro widerrufen und musste bis zum spätestens jedoch zum 26.08. 2020 zurück gezahlt werden.

Ende September 2020 haben sich furchtlose Bürger aus Crivitz an den  LRH M-V gewandt mit der Bitte um Prüfung / Verantwortlichkeit und Aufnahme der Stadt  Crivitz in den Kommunalfinanzbericht [KFB]  des LRH für 2020. Dieser hat nun reagiert und mitgeteilt, dass er die Anliegen / Vorgang an den LANDRAT des Landkreises LUP zur weiteren Prüfung weitergeleitet hat, denn dieser hat die Rechtaufsicht. Gleichzeitig teilte er mit, dass er im KFB 2020 die Stadt Crivitz nicht mehr aufnehmen kann da die Prüfungen abgeschlossen sind. Man kann darüber hinaus aber sicher sein das der LRH diese Prüfanreg-ungen im Rahmen seiner personellen Ausstattung und rechtlichen Möglichkeiten nachgehen und bei seinem Beschluss über die Prüfungspla-nung 2021 berücksichtigen wird. Das soll nun heißen, dass auf der Liste des LRH für Prüfungen 2021 nun auch Crivitz vorkommen kann.

Fazit: Nun nimmt der LRH die Stadt Crivitz genauer unter die LUPE und wird in der Zukunft hier genauer in der Stadt genauer hinschauen, im Umgang mit den Steuergeldern. Die beharrliche Fahndung der Bürgermeisterin  nach SCHULDIGEN, bei solchen Miseren innerhalb des Amtes Crivitz immer zu finden, ist völlig fehl am Platze. Man sollte zuerst seine eigene fiskalische Tätigkeit kritisch hinterfragen, bevor man einzelne Mitarbeiter des Amtes Crivitz  bloßstellt oder sog. Versicherungen in Anspruch nehmen will.

Das macht das GANZE für die Zukunft auch nicht GLAUBWÜRDIGER und ACHTBARER!!

Die Stadt Crivitz für  2021 plant zweite epochale  Steuererhöhung innerhalb eines Jahres in der Grundsteuer B sowie Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren!

17-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./38/29-20

Worum geht es?

Der Umweltausschuss der Stadt Crivitz fordert eine Steuererhöhungen für 2021 in der Grund-steuer B weiter über den Novellierungshebesatz des Landes und die Straßenreinigungsgebühren drastisch zu erhöhen, wegen der Anschaffung einer Citymasters! Und der Hauptausschuss stimmt mit ein!

Wieso?

Die Stadt soll die Anschaffung eines Citymasters vom Typ HAKO 1650 als Investition in den Haus-halt 2021 aufnehmen. Die Multifunktionale Au-ßenreinigungsmaschine ist für eine Reihe von Arbeiten im kommunalen Außenbereich einsetz-bar und unverzichtbar!

Um welche Kosten geht es?

Die Anschaffungskosten (120.000,00 €) sowie die jährlichen Personal-, Betriebs- und Unterhal-tungskosten (42.300,00 €) belasten zusätzlich  den Finanzhaushalt der Stadt. Im Ergebnishaus-halt entsteht ein zusätzlicher jährlicher Aufwand in Höhe von 54.300,00 €. Diese gliedern sich in jährlich: ca.12.00,00 € Abschreibung u. Pesonal-kosten 40.300,00 €  für einen zusätzlichen Stadtarbeiter. Dazu soll ein Behinderter Arbeit-splatz geschaffen werden, der dann gefördert wird durch das Integrationsamt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales, in Kombination mit der Technik.  Das Problem ! Diese spezielle Eignung/ Nutzung ist in der Ausstattungsbesch-reibung des HAKO -1650 gar nicht beschrieben? 

Welche Begründung gibt es für die Steuer-und Gebührenerhöhung?

Diese Anschaffungs- und Folgekosten der näch-sten Jahre ergeben gewichtige Mehrkosten im Haushalt, die durch keine zusätzlichen Einnah-men gedeckt sind. Darum will man die anfal-lenden Kosten, auf Grund der angespannten Haushaltslage der Stadt, durch zusätzliche Ein-nahmen aufbessern. Wie? Durch neue Gebü-hren für die Straßenreinigung  die dann auf die  Anwohner (Eigentümer / Mieter)  umleget werden. Hinzu kommt noch eine erneute deftige  Erhöhung der Grundsteuer B. Also eine  dop-pelte Belastung für die Anwohner der Straßen! Die letzte drastische Steuererhöhung wurde ge-rade erst am 17.02.2020 beschlossen; Grund-steuer B von Hebesatz 400(v.H.) auf 427(V.H)!

FAZIT: Diese Anschaffung ist durch Einsparungen innerhalb des Haushalts zu finanzieren, so wie es bei der Sanierung der Amtsstraße auch geschah und nicht durch Steuer-und Gebührenerhöhungen!

770 Jahre Crivitz++unverdrossene Planung eines bereichsübergreifendes Stadtfest 2021

28-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./27/18-20

Wir berichten aus den öffentlichen Sitzungen, Vorlagen und Protokollen der Ausschüsse. Der Kulturausschuss plant die 770- Jahrfeier für Crivitz in einzelne Organisationseinheiten in der gesamten Stadt zu verteilen und zu einer übergreifenden Gesamtheit zu verbinden.

„Die Grundidee ist es, das Stadtfest auf die ganze Stadt zu verteilen. D.h. von der Festwiese, zum Gymnasium, über den Seeweg, zum Gasberg, über den Markt, am Bürgerhaus, über den Rosenweg zum Bahnhofsvorplatz mit großer Bühne. Eine weitere Idee ist ein Internetradio, das dann an dem Tag und in den Wochen zuvor Musik, Geschichten über Crivitz und Infos zum Stadtfest veröffentlicht. Die Bürgermeisterin hat über die Firma Marcial Logos zum Stadtfest entwickeln lassen. Diese werden ausgeteilt.“

Wie schon besprochen, findet das Stadtfest zum Jubiläum von Freitag, d. 04.06.2021 bis Sonntag, d. 06.06.2021 statt. Die Idee von einem Umzug wird aufgegriffen. An diesem sollen sich alle Vereine, Institutionen und Firmen der Stadt beteiligen. Die Kosten könnte man mit den Kosten für den letzten Karnevalsumzug vergleichen. Laut Haushaltsplan mit Verkehrsumleitung/Kehrarbeiten usw.  ca. 5.200,00 € und das Stadtfest noch einmal obendrauf mit ca. 15.000,00 Euro ohne Kosten für die Corona-Auflagen.

Der Karnevalsverein CCC` 84.ev  hat für das 1.Quartal 2021 alle Veranstaltungen abgesagt wegen der CORONA – Pandemie. Die Gemeinde Dobin am See teilte am 22.10.2020 ebenfalls öffentlich mit das ihr 780-Jahr-Fest ausfallen wird.

Wollen wir nur hoffen, dass der Kulturausschuss der Crivitzer Stadtvertretung  mit seinen Planungen 2021 ein besseres Glück hat!?

+++++++ Es ist geschafft ++++++++

18-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./24/15-20

Seit heute Abend steht nach Aussage des Landrates fest, der Vertrag wird noch in diesem Jahr, trotz schwieriger Verhandlungen, mit dem Betreiber des Crivitzer Krankenhauses unterzeichnet. Zum Jahresbeginn am 1.1.2021 soll die Übergabe in dem jetzigen Zustand erfolgen und ein tragfähiges Konzept erarbeitet werden.

Eine enge Zusammenarbeit und Kooperation mit den Kliniken in Hagenow und Ludwigslust ist angedacht um die Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit langfristig zu sichern.

Werden jetzt auch andere Bürger bei Bauvorhaben ausgebremst?

13-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./22/13-20

Es geht wieder mal um das gemeindliche Einvernehmen zu einem einen Antrag auf Vorbescheid. Ein Ersatzneubau eines alten  Schuppens / Stalls mit einem Gartenhaus und Sauna in der Gemarkung Militzhof. Die Erschließung ist gesichert. Und nun ?

Das Bauamt im Amt Crivitz sagt „JA“ und der Bauausschuss der Stadt sagt „NEIN“. Warum?

Das Bauamt sagt das dieses Vorhaben sich im sog. Außenbereich der Stadt Crivitz befindet und eine Bebauung  also nur dann zulässig ist, wenn also die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Das ist vorliegend der Fall. Dem Einvernehmen nach § 36 BauGB steht seitens der Verwaltung nichts entgegen.

Der Bauausschuss empfiehlt aber das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilen. Wieso?

Die Ablehnung erfolgt aufgrund naturschutzrechtlicher Belange. Laut Flächennutzungsplan (übrigens ist dier schon fast 15 Jahre alt) ist dieser Bereich als Wald und Landwirtschaftsfläche ausgewiesen. Und außerdem befindet er sich in einem Privatwald. In unmittelbarer Nähe des Standortes ist das Biotop PCG05697 „See; Gehölz; Erle; Buche; Phragmites-Röhricht“ vorhanden.

Nun eigentlich, darf doch der baurechtliche Antrag auch zu diesem Vorgang nur nach baurechtlichen Gesichtspunkt beurteilt werden und nicht nach anderen Kriterien, oder? Und nach einem kurzen Blick auf den FNP stellt man fest, das das Gebiet als „Fläche für Wald“ überplant ist und  übrigens auch der Mielitzhof und die Gebäude am Bürgerholz. Und das Biotop und die Gehölze waren bereits auch schon bei der Errichtung des alten Schuppen/ Stalls vorhanden, oder? Und nun spielen diese plötzlich 2020 eine ganz große Rolle und genau auf diesem Grundstück!

Das wird nun alles, so hoffe man, auf der Sitzung der Stadtvertretung am 12.10.2020, geklärt!! Wäre es nicht besser erst einmal den fast 15 Jahre alten Flächennutzungsplan zu überarbeiten und endlich den Ortsteil „Wessin“ mit einzubinden!!! Solche Vorschläge gab es schon und zwar im Jahr 2015 mit einem immer noch gültigen Beschluss!

++++Die Rote Linie überschritten++++

10-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./21/12-20

Teil-2

Erstaunlich offen empfahl der Prüfer:“ eine Neukalkulation der Benutzungsgebühren für die Turnhalle am Geschwister-Scholl-Platz. Die aktuelle Kalkulation stammt aus dem Jahr 2012 und kann damit nicht auf belastbaren doppischen Haushaltszahlen beruhen.“ Also eine Gebührenerhöhung? Ach ja, wir erinnern uns, seit 2014 wurden in fast allen Satzungen der Stadt die Gebühren erhöht, außer in zwei Satzungen nicht und Satzung für die Turnhalle ist eine davon. Warum wird denn darüber nicht geredet, muss man darüber nicht reden?

Bereits im öffentlichen Bericht zum Jahresabschluss 2015 (am 08.04.2019) wurden drauf hingewiesen, dass Beschaffungen im Rahmen ordentlicher Auftragsvergaben erfolgen müssen. Es sind Vergleichsangebote nach den gesetzlichen Vorgaben einzuholen. Auch beim Bauhof soll eine interne Leistungsverrechnung angestrebt werden. Durch die Umlegung der Kosten des Bauhofes auf die ursächlichen Leistungsempfänger könnten die Aufwendungen (Löhne, Abschreibungen, etc.) zumindest teilweise refinanziert werden. Und im Jahresbericht 2016 (am 29.06.2020) wurde klar gesagt, dass das Jahresergebnis 2016 in der Höhe von 458.173,21 EUR um 334.854, 33 EUR zu hoch aus.

So stimmte die Opposition dem Jahresabschluss 2016 ebenfalls am 29.06.2020 nicht zu, weil man sich auch hier einer sachlichen Diskussion nicht stellen wollte!! Bereits im Jahresabschluss 2014 (am 5.10.2018) und 2016 (am 29.06.2020) testierte der Rechnungsprüfer der Stadt Crivitz nur einen „eingeschränkten Prüfvermerk“.

Jeder Interessierte fragt sich doch, was schlummert denn hier alles noch im UNTERGRUND seit Jahren?

Und so soll am 12.10.2020 auf der Stadtvertretersitzung um die Entlastung der Bürgermeisterin zum Jahr 2017 besprochen werden und eine nachträgliche Bestätigung für die Bürgermeisterin erfolgen wegen der Rückzahlung von 87.531,46 € Fördergelder, aufgrund mehrerer eklatante Vergabefehler der Stadt Crivitz.

Das klingt alles sehr spannend für eine Diskussion, die aber wahrscheinlich wieder von der Fraktion der CWG und LINKE umgangen wird, aufgrund ihrer übermächtigen Mehrheit, weil Sie diese heiklen Themen vom Tisch haben will!!

Die „Rote Linie“ ist überschritten, folgt nun ein Untersuchungsausschuss 2020! Entlastung der Bürgermeisterin zu 2017 fraglich!

09-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./20/11-20

Erneute Unzulänglichkeiten in den Vergaben der Stadt Crivitz im Jahresabschluss 2017 durch den Rechnungsprüfer im öffentlichen Prüfvermerk diagnostiziert und vieles mehr!!!!

Nun wurden erneut in öffentlichen Vorlagen des Rechnungsprüfers zum Jahresabschluss 2017 Unzulänglichkeiten in Vergaben der Stadt Crivitz aufgespürt. Auf der Stadtvertretersitzung am 17.08.2020 sollte diese Angelegenheit eigentlich besprochen werden, aber dazu kam es gar nicht. Eine ausführliche Diskussion zu Thema im öffentlichen Teil der Sitzung fand nicht statt, man wollte einfach auf das Thema nicht eingehen.

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Die Opposition stimmte  dem Jahresabschluss 2017 nicht zu? Warum?

Fragen seitens der Opposition wurden nicht beantwortet, diskutieren über das Thema wollte die CWG und Linke Fraktion schon gar nicht. So verwies dann immer wieder die Versammlungsleiterin auf die Nicht Öffentlichkeit, obwohl doch die öffentlichen festgestellten Unzulänglichkeiten des Prüfers für genügend Brennmaterial in dieser Angelegenheit gesorgt haben, und nach einer Diskussion verlangten.  Die CWG- und Linke Fraktion wollte nur schnell abstimmen um das peinliche Thema vom Tisch zu haben!

Warum eigentlich, denn der öffentliche Prüfvermerk warf genügend Fragen auf!!  Wieso diese ununterbrochene Abwehrhaltung der CWG und Linken?

Nun, so stellte der Prüfer folgendes fest: „ Der Rechnungsprüfungsausschuss weist ausdrücklich auf die Ausführungen im Prüfvermerk zu den Auftragsvergaben im Haushaltsjahr  2017 hin. Der Ausschuss weist die Stadtvertretung darauf hin, dass Verstöße gegen Vorgaben des Vergaberechts ein unkalkulierbares Haushaltsrisiko darstellen. Dies gilt sowohl für geförderte Maßnahmen als auch für Beschaffungen aus eigenen Haushaltsmitteln.“

Hier stellt man sich die Frage was schlummert denn hier alles im Verborgenen bei den Vergaben?

Oder folgende Aussage: „Öffentliche Aufträge sind im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren zu vergeben. Hierbei sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit zu wahren.“ Auch hier wundert sich jeder aufmerksame Beobachter und fragt sich, war denn die Transparenz nicht gegeben und wurde nicht nach wirtschaftlichen Grundsätzen gehandelt?

Besonders Anmutig ist die Ausführung des Prüfers dass „die Höhe der pauschal gezahlten Reisekosten der Bürgermeisterin auf ihre Angemessenheit hin zu prüfen ist (exemplarisch Aufzeichnungen über einen bestimmten Zeitraum).“ Was wurde denn hier alles hin und her geschoben?

BALD AUCH IN CRIVITZ EIN UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS ?

29-Sept.-20/P-headli.-cont.-red./18/9-20

Wir berichten aus der öffentlichen Vorlage BV Cri SV 180/20 vom 28.09.2020 –

Bestätigung der Eilentscheidung der Bürgermeisterin über eine außerplanmäßige Ausgabe im Rahmen des Neubaus eines Speiseraums für die Grundschule „Fritz Reuter“ der Stadt Crivitz – für die Stadtvertretung der Stadt Crivitz (Entscheidung) am 12.10.2020. 87.531,46 € Fördergelder müssen aus der Stadtkasse wegen mehrerer eklatante Vergabefehler zurückgezahlt werden.

Worum geht es?

Um eine vertiefte Prüfung des Fördervorgangs durch Landesförderinstitut MV zum „Neubau eines Speiseraums für die Grundschule „Fritz Reuter“ gemäß des Zuwendungsbescheides vom 07.09.2018. Dieser wurde zuletzt geändert am 04.06.2019, über einen Zuschuss in Höhe von 664.948,49 Euro für das o. a. Projektvorhaben.

Was ist das Ergebnis?

Dieser Förderbescheid vom 04.06.2019 wurde am 10.08.2020 aufgehoben und wurde nun neu festgesetzt in der Höhe des Zuschusses auf 577.417,03 Euro . Dem Teilbeitrag, gemäß § 49 Abs . 3 des Verwaltungsverfahrens- , Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) in Verbindung mit Artikel 35, Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 vom 11.03.2014 wird nun in Höhe von 87.531,46 Euro widerrufen und muss bis zum spätestens jedoch bis zum 26.08.2020 zurück gezahlt werden.

Sind in Crivitz nur Wohnneubauten gewünscht?

20-Sept.-20/P-headli.-cont.-red./16/7-20

Worum geht es?

Eine junge Unternehmerin  möchte im Außenbereich der Stadt Crivitz (Ortsteil Bast Horst) über 1,5 Mio Euro investieren in der Landwirtschaftlichen BIO Betrieb. Dazu will Sie die alten vorhandenen Gebäude umbauen zu einem Mutterkuhstall und ein Mehrzweckgebäude neu bauen mit Sozialbereich und einen Hofladen einrichten. Seit dem 31.07.2020 wird Sie von mehreren Seiten gehemmt. Einmal vom zu ständigen Bauamt, welches sich von nicht auf das baurechtliche Verfahren konzentriert, sondern irgendwelche Untersuchungen zusätzlich einfordert, und den Bestandschutz grundsätzlich in Frage stellt. Zu anderen tauchen jetzt plötzlich von der Nachbarschaft Bedenken wegen auftretenden Lärmes, Geruch, Feinstaub und Bioaerolose auf.

 

Wie sehen die Einwendungen genau aus?

Vom Bauamt!

1.- Von dem vorhandenen Stallgebäude sind nur noch einige Außenwände vorhanden, sodass der Bestandschutz des Gebäudes erloschen ist und das Vorhaben einem Neubau gleichgestellt werden müsste.

2.-Durch den geringen Abstand zur Wohnbebauung von 65m ist von einer Belastung des Schutzgutes Mensch (insbesondere der direkten Nachbarschaft) durch auftretenden Lärm, Geruch, Feinstaub und Bioaerolose / Keime auszugehen. Daher wird die Ermittlung der Immissionsbelastungen gefordert.

  1. Ebenso ist der knapp oberhalb des nach Waldgesetz festgeschriebene Abstand zu dem empfindlichen Ökosystem Wald und die direkte Lage des Baugrundstücks im Schutzgebiet Naturpark Sternberger Seenland hinsichtlich der Belastung der Tiere und Pflanzen hinsichtlich Ammoniakes und Stickstoffeinträge zu beleuchten.
  2. Das gemeindliche Einvernehmen will die Stadt Crivitz und die Orteilvertretung in Gädebehn versagen.

Zur Sache:

Das Verfahren im Bauamt zu diesem Vorgang darf eigentlich nur nach baurechtlichem Gesichtspunkt erfolgen und nicht nach anderen Kriterien, denn der Bestandsschutz ist hier vorhanden für diese Anlagen.

Zu 1.) Was heißt eigentlich Bestandschutz!

Der Bestandsschutz für Gebäude hat keinen eigenen Gesetzestext, sondern ergibt sich aus Artikel 14 Grundgesetz (GG). Dreh- und Angelpunkt des Bestandsschutzes ist die früher erteilte Baugenehmigung. Dieser Schutz besteht für alle Gebäude und deren Nutzung, die ursprünglich legal oder mit Erteilung einer rechtmäßigen Baugenehmigung errichtet worden sind.

Zusammengefasst muss ein Gebäude drei Voraussetzungen erfüllen, um unter den Bestandsschutz zu fallen:

  • legal: Es lag eine Baugenehmigung vor; es handelt sich also nicht um Schwarzbauten.
  • funktional: Das Gebäude kann entsprechend seiner geplanten Funktion genutzt weiter genutzt werden.
  • aktiv genutzt: Leerstand wird nicht geschützt.

Da die Nutzungsänderungen des Vorhabens (Mutterkuhstall) sowie vorher waren, wird   die Qualität und die Quantität der baulichen Anlage nicht verändert und ist der Bestandschutz vorherrschend.

Zu 2.) Was ist mit Abstand, Geruch, Immission?

Es muss vielmehr zumindest die aus der Privilegierung der Landwirtschaft sich ergebenden, für den Außenbereich typischen Immissionen eines landwirtschaftlichen Betriebs in gleicher Weise hinnehmen, wie dies auch für die Bewohner eines Dorfgebiets gilt. Denn im grundsätzlich landwirtschaftlich genutzten Außenbereich muss mit Gerüchen, die durch Tierhaltung oder Düngung üblicherweise entstehen, gerechnet werden (BayVGH, Beschl. v. 22.11.1994 – 20 CS 94.2535 – BayVBl 1995, 344 m.w.N.). Der erforderliche Mindestabstand zur Wohnbebauung wird eingehalten. Im Übrigen liegt hier bereits für ein Nebengebäude eine aktuelle Genehmigung vor !!!!!!

Die immissionsschutzrechtliche Prüfung ist überhaupt nicht Gegenstand bei diesen Verfahren denn diese erfolgt extra und ein BIMSCH – Verfahren findet hier überhaupt keine Anwendung.

Zu3.) Was ist mit dem Waldgesetz und Schutzgebiet?

Das Waldgesetz findet auch hierfür keinen Bestandteil einer Anwendung.  Der Naturpark Sternberger Seenland liegt im Raum der Seengebiete Warin-Neukloster, der Sternberger Seenlandschaft und des mittleren Warnow Tals in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern. Er liegt östlich des Schweriner Sees in der Region von Sternberg, Brüel, Güstrow, Bützow, Warin und Neukloster.

Eine direkte Einflussgröße auf die Stadt Crivitz (Ortsteil Bast Horst) erschließt sich nicht und ist nicht ersichtlich.

Das Fazit!

Es hat den Anschein, dass hier irgendwelche Argumente gesucht werden um diese Investition/ Vorhaben zu abwehren. Hierbei wird nicht mit sachlichen Maßstäben geurteilt, sondern nach persönlichem Anhaltspunkt. Man kann den Eindruck gewinnen das die Erbitterung sich nicht gegen die Sachlage richtet, sondern gegen die Person. Es muss an dieser Stelle auch einmal erwähnt werden, dass die Unternehmerin auch eine Steuerzahlerin ist in der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer für die Stadt Crivitz.

In Corona zu investieren und einen Landwirtschaftlichen BIO Betrieb zu errichten mit Mehrzweckgebäude für Übernachtungen und einen Hofladen würde das nicht eine tolle Bereicherung für die Bürger im Ortsteil, für das Landschaftsbild, und für Stadt Crivitz sein?

Volles Haus bei der gestrigen Stadtvertretersitzung in Wessin

18-August.-20/P-headli.-cont.-red./13/4-20

Während des öffentlichen Teils gab es anregende und lebhafte Diskussionen.

Eine Vielzahl von Sorgen und Problemen wurden benannt (Windkraft; Bürgernähe; Vorhaben Parkplatz „Alter Sparmarkt“ in der Stadt und Fragen zum heiklen Jahresabschluss 2017), dazu wurden umfassende Hinweise gegeben und es wurde auch nicht mit Kritik an der Arbeit der Crivitzer Bürgermeisterin von der CWG gespart.

Einweihung der Friedensglocke in Crivitz

08-August.-20/P-headli.-cont.-red./12/3-20

Heute um 9.45 luden die Glocken der Crivitzer Stadtkirche zur feierlichen Einweihung der Friedensglocke auf dem Burgplatz ein.

Viele Bürger unserer Stadt kamen um inne zu halten und an den fürchterlichen Atombombenabwurf vor 75 Jahren und an die Erhaltung des Weltfriedens zu errinnen .

Die Crivitzer Friedensglocke beruht auf einer internationalen Initiative “ Mayors for Peace“ und hatte viele Helfer und Sponsoren.

Stundung der Gewerbesteuervorauszahlungen für 2019

23-Mai.-20/P-headli.-cont.-red./10/1-20

Der auf der Stadtvertretersitzung vom 17.04.2020 ergangene gemeinsame Beschluss aller Stadtvertreter , die zinsfreie Stundung der Gewerbesteuervorauszahlungen und/oder Gewerbesteuern bis auf den 31.12.20 auszudehnen, fand zwar großen Zuspruch bei den Gewerbetreibenden der Region, ist bisher aber nur mäßig genutzt worden.

Hier soll noch einmal erinnert werden, diese Möglichkeit zu nutzen die Steuern 2019 und die zu erwartenden für 2020 zu kumulieren und die Verluste zu verrechnen. Bundes- und Landesregierung, möchte auch die Stadt Crivitz Entlastungen schaffen, um wirtschaftliche Auswirkungen für Gewerbetreibende im Stadtgebiet abzudämpfen.

Medi „Clin“ oder Medi „Clan!

07-Dez.-19/P-headli.-cont.-red./9/9-19

Wer oder was stecken hinter der Entscheidung den Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe im Crivitzer Krankenhaus zu schließen und in das Krankenhaus nach Parchim zu verlegen. Sind es politische Entscheidungen oder wirtschaftliche Zwänge, die diese Tatsache so plötzlich geschaffen und kurzfristig zum 31.12.2019 realisieren wollen.


Auf großes Unverständnis, sowie massiven Protest ist diese geplante Maßnahme bei den Crivitzer Bürgern, den Mitarbeitern im Krankenhaus und den politischen Gremien der Stadt gestoßen.

Windkraftdemo vor Landtag in Schwerin

12-Sept.-19/P-headli.-cont.-red./7/7-19

Am Mittwoch um 18.00 Uhr trafen sich in Schwerin vor dem Landtag eine größere Gruppe von Bürgern aus der Region, um gegen die Politik der Landesregierung zu protestieren.

Voller Enthusiasmus und mit viel Getöse schilderten die Bürgermeister und Abgesandten der betroffenen Gemeinden ihre Probleme mit der Bebauung von Windkraftanlagen in der Nähe der Wohnbebauung.

Sie brachten im Verlauf der Kundgebung ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass es hoffentlich noch ein Umlenken in der Landespolitik zu diesem Thema geben wird und die Entscheidungen nicht ohne die Kommune getroffen werden können.

Die Chancen stehen allerdings nicht besonders gut, auch wenn Herr Pegel zu einem Gespräch bereit steht. Schon in dieser Woche findet in Berlin wieder ein Windkraftgipfel mit den Investoren und der Bundesregierung statt, damit der Ausbau beschleunigt wird. Über 10 Tsd. Arbeitsplätze hängen an diesem Ausbaukonzept.

Hier nur noch eine kleine Statistik zu den Windkraftanlagen. In MV mit 23.174 Qkm stehen 1.599 Anlagen d.h. jeweils eine auf 15 Qkm. In Landkreis LUP mit 4.752 Qkm stehen 277 Anlagen d.h. eine auf 17 Qkm.

Gestern Abend auf dem See!

08-Aug.-19/P-headli.-cont.-red./4/4-19

Ein romantischer Sonnenuntergang am Crivitzer See – über 250 Personen schauen erwartungsvoll an das gegenüber liegende Ufer. Dann kommen sie, die fünf kleinen Boote mit den Musikern. Zirka eine Stunde erschallte Blasmusik über den See.

Das umfangreiche Repertoire lies die vielen Zuhörer aufhorchen, mitsingen und lautstark applaudieren. Es waren unter anderem Musikstücke wie “ Hoch auf dem gelben Wagen“, das „Mecklenburg Lied“ und auch das bekannte Lied “ von Herrn Pastor sin Kau“ zu hören. Alle waren sich einig – ein wunderschöner Tagesausklang.

Dankeschön Veranstaltung von Karina Reinke für die Organisatoren der Crivitzer Stadtfestes 2019

01-Jul.-19/P-headli.-cont.-red./1/1-19

Am 25.06.2019 hatte Frau Karina Reinke  alle Helfer und Mitorganisatoren für die geleistete Arbeit und Unterstützung zum Stadtfest im Bürgerhaus recht herzlich bedankt.

Bei bestem Grillwetter begann die Veranstaltung um 19.00 Uhr. Alle kamen und ließen es sich schmecken. Die super gewürzten Nackenkotletts und Bratwürste waren aus der Crivitzer  Fleischerei Michelsen. Der Grillmaster des Abends war diesmal Gastronom Normund Behning. Er hat zum Gelingen des Abends mit beigetragen.

Bei bestem Grillwetter begann die Veranstaltung um 19.00 Uhr. Alle kamen und ließen es sich schmecken. Die super gewürzten Nackenkotletts und Bratwürste waren aus der Crivitzer  Fleischerei Michelsen. Der Grillmaster des Abends war diesmal Gastronom Normund Behning. Er hat zum Gelingen des Abends mit beigetragen.

Zusammen mit den selbst gefertigten Kartoffel- und den frischen Gemüsesalaten wurde fast alles restlos verputzt. Die bereitgestellten Getränke rundeten das Gesamtbild ab und sorgten für gute Stimmung. Im laufe des Abends wurden auch wieder Pläne für das nächste Stadtfest geschmiedet, Hinweise und Tipps besprochen und viele neue Ideen und Gedanken kamen in Vorbereitung  dazu.

Wir freuen uns auf das nächste große Fest in unserer Stadt und hoffen wieder auf rege Teilnahme und schöne Stunden!