Transparenz pur auf der Bauausschusssitzung in Wessin – eine Veranstaltung der besonderen Art, aber für Crivitz ganz normal!

21.April-2023/P-headli.-cont.-red./270[163(38-22)]/CLA-107/48-2023

Wenn heikle Themen oder brisante Tagesordnungspunkte anstehen, tagt man meistens in den Ortsteilen von Crivitz, das gilt übrigens auch für die Stadtvertretung, die am Montag in Kladow tagt. Dies ist sicherlich mit der Maßgabe verbunden, dass nicht so viele Besucher mit Fragen anrücken sollen. Dies zeigte sich besonders auf der jüngsten Sitzung des Bauausschusses am 20.04.2023. Innerhalb von 27 Minuten mit 15 öffentlichen Tagesordnungspunkten [TOP] war alles vorbei, immerhin dauerte sie neun Minuten länger als am 16.03.2023 mit 16 TOP! Sehr bemerkenswert!

Die Veranstaltung wurde deshalb so kurzgehalten, weil wie üblich fast alle Themen in den nicht öffentlichen Teil geschoben wurden. Das Programm war eigentlich sehr umfangreich, wobei einige Themen im öffentlichen Bereich von besonderem Interesse waren.

– Die Vorstellung einer Firma zur Freiflächen-Photovoltaikanlage am Reitstall in Wessin,

– Das Verfahren zur Fehlerheilung des B-Plans Nr. 9 „Ausweichsportplatz am Geschwister-Scholl-Platz“,

Der Grundsatzbeschluss über eine 2. Zufahrt zum Plangebiet des sogenannten „Vogelvierteil“,

– Das Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines Vierfamilienhauses Gemarkung Crivitz, Parchimer Straße 3,

– Einvernehmen zum Bauantrag, Nutzungsänderung von einem Dekorationsgeschäft zum Friseurladen und

– Die Beratung zur Anfrage zur Errichtung einer Photovoltaikanlage in der Lindenallee in der „Neustadt“.

Der Abend versprach, als Besucher bei diesen Themen recht interessant zu werden, doch blieb nur die Präsentation einer Firma zur Freiflächen-Photovoltaikanlage in Wessin übrig, der gesamte andere Teil verschwand wie üblich im nicht öffentlichen Bereich.

Bei Sitzungen des Bauausschusses in Crivitz ist es üblich, zuerst die Einwohnerfragestunde abzuhalten. Danach prüft man die Beschlussfähigkeit und die ordnungsgemäße Einladung der „STADTVERTRETER“ (der 1. Stellv. Bürgermeister legt neuerdings öffentlich sehr großen Wert auf diese Betitelung, man könnte auch sagen, „Stadtpolitiker“, da wir Abgeordnete nicht mehr schreiben sollen). Anschließend kam man zu den Änderungen der Tagesordnung.

Alexander Gamm (Fraktionsvorsitzender – Fraktion die LINKE/Heine), der Vorsitzende des Bauausschusses, erklärte, dass von den sechs Themen fünf in den nicht öffentlichen Teil geschoben werden müssen, weil man hier auch Namen oder Adressen nennen könnte. Eine kuriose Begründung, denn in den öffentlich einsehbaren Unterlagen sind überwiegend bereits Namen und Adresse ersichtlich. Laut Kommunalverfassung gibt es überzeugendere Begründungen, die tatsächlich auch nachvollziehbar sind. Allerdings sind solche naiven Gründe, wie sie in der Sitzung vorgetragen wurden, selten. Wer weiß, welche Mächte hier im Hintergrund eine wichtige Rolle spielen?

Niemand erhob Einwände oder Bedenken, sodass die Tatsache, dass der Vorsitzende immer den Entscheidungsprozess bestimmt, als selbstverständlich angesehen wurde. Danach gingt man auf das vorherige Sitzungsprotokoll des Ausschusses ein. Hier gab es auch keine Einwendungen, also eine Angelegenheit, die ungefähr bis dahin insgesamt vier Minuten gedauert hatte. Alles scheint wie immer in Ordnung zu sein, na dann werfen Sie bitte einen Blick auf das Protokoll. Es ist immer wieder für jedermann ein Erlebnis!

Also präsentierten sich nun die Vertreter der Firma SOMIKON mit ihren extra angefertigten Unterlagen in der Sitzung. Die Firma SOMIKON ist bereits bekannt, dass sie am 07.12.2022 auf der Sitzung in der Ortsteilvertretung Wessin aufgetreten war zu diesem Projekt am Reitstall Wessin/Radepohl. Das bekannte Projekt umfasst ca. 65 ha, wovon die Stadt Crivitz ca. 13 ha besitzt. Der Gesamtjahresertrag der Anlage soll ca. 76,81 GWh pro Jahr betragen und für die Kommune ergibt sich ein Ertrag von 0,2 ct/kWh.

Die Pachthöhe soll 6,5 % vom Verkaufserlös des produzierten Stroms betragen, jedoch mindestens 3.600,00 € pro Hektar. Der Pachterlös der Kommune beträgt etwa 45.000,00 € pro Jahr für 25 Jahre, mit der Option auf weitere fünf Jahre. Angesichts der Tatsache, dass auch noch Gewerbesteuern fließen sollen, ist das große Interesse im Bauausschuss verständlich. Es ist geplant, die Planung noch im Jahr 2023 durchzuführen und die Baugenehmigung soll dann bereits im April 2024 erteilt werden, einen Monat vor der Kommunalwahl. Der Baubeginn wäre dann voraussichtlich Ende 2024 und die Inbetriebnahme 2025.

Der Netzanschluss wird wahrscheinlich nordwestlich der Fläche über eine Kabeltrasse an das WEMAG – Umspannwerk in Wessin angeschlossen werden. Die Solaranlagen aus Pinnow werden in Kürze durch eine Kabeltrasse an das USW in Wessin verlegt. Es ist zu erwarten, dass der geplante Solarpark in Zapel nächstes Jahr durch eine Kabeltrasse an das USW in Wessin angeschlossen wird. Somit werden die Grabungsaktivitäten im Landschaftsschutzgebiet in den nächsten Jahren im Eichholz zunehmen.

Besonders erwähnenswert ist die Darstellung über die Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürger in einer Art Bürgerenergiegenossenschaft, welche bereits im Dezember 2022 von Frau Lisa Klünder-Fittke (Fraktion CWG – Crivitz) in der Stadtvertretung thematisiert und stark umworben wurde. Ferner wurde auch über eigene Stadtwerke und ähnliches gesprochen, wobei die Mitglieder des Bauausschusses sehr genau und aufmerksam zu hörten.

 Leider hatte die Firma SOMIKON nur 20 Minuten Zeit, um über die Angelegenheit zu sprechen. Dennoch schien der Vorsitzende des Bauausschusses Alexander Gamm – Fraltion die LINKE/Heine, alles schon gelesen zu haben oder es ihm genauestens bekannt zu sein, da er sogar die Eigentümer (die landwirtschaftliche Produktions- und Absatz eG Wessin) der Flächen benannte und bestens informiert war.

Danach war die Veranstaltung bereits um 19:10 Uhr beendet, nachdem sie erst um 18:43 Uhr begonnen hatte.

Teil VI – Paukenschlag, nun ist es amtlich: Die Wahl des Senioren- und Behindertenbeirates [SBB] vor 10 Monaten war rechtswidrig. Auch die Satzung des SBB ist noch nicht rechtskräftig und wurde noch nicht verkündet. 

18.April-2023/P-headli.-cont.-red./269[163(38-22)]/CLA-106/47-2023

 Erst das Ringen um die Errichtung des SBB, die Auswahl und das Wahlspektakel über die Kandidaten, das Hin und Her und das Durchfechten der Satzung, das Ausbremsen beim Mitreden von Umwelt- und Bauvorhaben und schließlich die Rechtsverstöße kennzeichnen diesen Prozess seit 24 Monaten, der von den Mehrheitsfraktionen (CWG und die LINKE) dominiert wird.

Inzwischen wurde bestätigt, dass die Wahl der Mitglieder des Senioren- und Behindertenbeirates im Juni 2022 neu durchgeführt werden muss, aber nicht als Wahl, sondern als Bestellung. Folglich war die veranstaltete geheime Wahl der einzelnen Mitglieder des Beirates am 20. Juni 2022 somit rechtswidrig, denn gemäß § 41a KV M-V sind die Mitglieder des Beirates durch Beschlussfassung der Stadtvertretung zu bestellen und nicht einzeln zu wählen.

Bei der Wahlveranstaltung zu diesem Thema gab es zahlreiche Ungereimtheiten. Aus einer angekündigten „öffentliche Blockwahl“ der neuen Mitglieder des SBB wurde kurzerhand, durch die CWG und die LINKE/HEINE eine „nicht öffentliche“ geheime Wahl gemacht. Der Bildungsausschuss beschloss vorher öffentlich, den SBB mit 10 Kandidaten zu besetzen, die er aus zwei Treffen ausgewählt hatte und die er bekannt gemacht hatte. Jedoch am Wahltag wurde von den Mehrheitsfraktionen (CWG – Crivitz und die LINKE/Heine) ein 11. Kandidat herbeigezaubert und verlangt eine geheime Wahl über jeden einzelnen Kandidaten durchzuführen, da nur zehn Mitglieder laut Hauptsatzung möglich sind. Die Bürgerhauskoordinatorin Frau Jana Nützmann hielt vor der Wahl eine Laudatio für die Mehrzahl der Kandidaten jedoch über einen kritischen Aktivbürger nicht.

Somit konnten die „STADTVERTRETER“ (der 1. Stellv. Bürgermeister legt neuerdings öffentlich sehr großen Wert auf diese Betitelung, man könnte auch sagen, „Stadtpolitiker“, da wir Abgeordnete nicht mehr schreiben sollen) ihre Emotions- und Gewissensentscheidungen über jeder einzelnen Kandidatin geheim bewerten. Es kam, wie es kommen musste. Aus elf Kandidaten wurden zehn ausgewählt, und die Problematik schien behoben. Man konnte schon damals den Eindruck gewinnen, dass hinter dieser veranstalteten Rochade auch ein eigennütziges Kalkül von CWG/LINKE vermutet werden könnte. Der kritische Aktivbürger wurde aus dem Prozess ausgeschlossen, weil er nicht den Mehrheitsfraktionen entsprach. Der berühmte Spruch mit der Nase und der Voreingenommenheit ist sicherlich bekannt.

Kurioserweise hat man kurz vor dem eigentlichen Tagesordnungspunkt der Wahl im Juni 2022 des SBB durch Beschluss eine 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz erlassen. In diesem Beschluss kam der § 6a Senioren- und Behindertenbeirat vor, und im Absatz (3) legte man nun fest, dass der SBB von der Stadt Crivitz gewählt und sich eine Geschäftsordnung gibt. Die Amtsperiode entspricht der Wahlperiode der Stadtvertretung. Man hätte damals schon vor der gesamten Veranstaltung in die Kommunalverfassung schauen können, denn nach § 41a KV M-V sind die Mitglieder dieses Beirates durch Beschlussfassung zu bestellen. Dabei hatte man angeblich alles vorher sorgfältig geprüft, so wurde es verkündet. Es ist nur die Frage, wer die Prüfung durchgeführt hat und aus welchem Blickwinkel sie erfolgt ist.

Bei der Verabschiedung der Satzung für den SBB im Dezember 2022 kam es zu einer ähnlichen Eskalation. Hierbei wurden die Stimmen der Opposition, CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) laut. Es ging um die Beachtung der Parität, genauer gesagt um die prozentuale Besetzung von Mitgliedern als Senioren und Behinderten. Wie viele Senioren und Menschen mit Behinderung dürfen im Beirat vertreten sein? Schon damals wurde vermutet, dass es zu einer Ungleichbehandlung kommen könnte. Die Frage, wann man nun als Senior gelte und mitarbeiten könnte, wurde nicht beantwortet. Diese offenen Fragen wurden dem Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE / Heine, Herrn Alexander Gamm immer weg geblockt. Er war überzeugt, dass man nicht alles zu „überreguliert“ machen soll und froh sein kann, überhaupt 10 gefunden zu haben, die das machen. Diese Tatsache ist schon erstaunlich, denn im Juni 2022 standen mehr Kandidaten zur Verfügung, aber die Mehrheit von CWG+LINKE wollte es anders machen. Diese Argumentationsmethode von Herrn Alexander Gamm ist nicht ungewöhnlich, da sie seit Jahren von ihm angewandt wird.

Umso mehr verwundert es, dass bereits eine erste Sitzung des Beirates stattgefunden hat, am 30. März 2023. Es war eine kleine Inszenierung, wie auf einer Pressekonferenz oder einem Marketingauftritt. Auf jeden Fall muss man eingestehen, dass man sich sehr viel Mühe gegeben hat, um diese Darstellung vorzubereiten. Auf den Stühlen befanden sich bereits vorgedruckte Prospekte und Handzettel eines Shuttle-Busses. Man saß in dem Raum wie in einem Auditorium vor einem zehnköpfigen Präsidium. Von einer gemütlichen Atmosphäre war da nicht viel zu spüren. Es herrschte eher eine klare, zielstrebige Atmosphäre mit klaren Ansagen. Sicherlich musste das alles so sein, denn es waren eine Bürgerin, zweimal die Presse (CLA + SVZ), ein Vorstandsmitglied der Volkssolidarität Ortsverband Crivitz (Herr Alexander Gamm), zwei Abgeordnete der CWG Fraktion sowie eine Angestellte aus dem Bürgerhaus gekommen. Dies war es dann auch an Besuchern.

Nach der Eröffnung wurde mitgeteilt, dass es einen öffentlichen und einen nicht öffentlichen Teil gibt. Genauso wie in der Stadtvertretung gab es auch eine Tagesordnung und eine Geschäftsordnung, die aber nicht veröffentlicht wurden. Nun ja, so ist das nun mal!

Als man dann die Möglichkeit hatte, in einer vorab Fragestunde Hinweise, Fragen und Anregungen zu stellen, war von den Anwesenden niemand zu hören, erst später von der Presse. So begann man, eine lange Liste von Veranstaltungen und Ideen vorzutragen, sodass man kaum hinterherkam und der Menge folgen konnte. Die Mitglieder berichteten, wo sie schon in den Ausschüssen waren und wo sie sich vorgestellt hatten. Aus den zehn Mitgliedern wurden fünf Arbeitsgruppen gebildet, die sich mit unterschiedlichen Themenbereichen beschäftigen. Es ist fast so, als ob man in der Stadtvertretung säße.  Nachdem die Pressevertreter noch einige Fragen zu Schwerpunktthemen, der Übersichtlichkeit in Crivitz für Bürger mit Handicap und Angeboten und geplanten Zielstellungen und Einflüssen gestellt hatten, wurden diese beantwortet.

Die Feststellung, dass die Barrierefreiheit nicht eindeutig definiert sei, und die Tatsache, dass man sich vorrangig um die Stolpersteine erst einmal in Crivitz kümmern möchte, waren bemerkenswert. Es gibt keine genaue Übersicht über die Anzahl der Bürger mit Behinderungen, und es soll auch kein Schwerpunkt daraufgelegt werden. Ebenso wurde festgestellt, dass jeder mitmachen kann, der sich als Senior fühlt, unabhängig vom Alter.Nach 45 Minuten war der öffentliche Teil der Sitzung auch beendet. Der nicht öffentliche Teil begann, an dem auch die SVZ teilnehmen konnte.

Wir möchten an dieser Stelle keine weiteren Bewertungen zu der Veranstaltung abgeben, da der Prozess noch in den Kinderschuhen steckt und es erst einmal notwendig ist, die Abläufe zu erlernen und Erfahrungen zu sammeln.Wir wünschen allen Akteuren viel Erfolg bei der Bearbeitung der angesprochenen Themen und den geplanten Veranstaltungen.

Norddeutsche Baugenossenschaft eG „Neue Lübecker“ will Solaranlage in der Crivitzer Lindenallee errichten!

15.April-2023/P-headli.-cont.-red./268[163(38-22)]/CLA-105/46-2023

Erklärungsnot im Bauausschusses bzw. in der *Arbeitsgemeinschaft WÄRME und STROM* zum Antrag der Bau einer Photovoltaikanlage!

Die Anfrage ist bereits ca. 10 Wochen bekannt im Amt Crivitz und gelangt erst jetzt in den Ausschuss der Stadt Crivitz zur Behandlung. Der Bauausschuss und die Stadtvertretung von Crivitz haben noch 10 Tage Zeit für eine Entscheidung.  Es ist immer das Gleiche, nun muss alles wieder rasant gehen. Aber warum erst jetzt? Taktische Gründe?

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Um den Termin für die Entscheidung einzuhalten, muss zunächst der Bauausschuss unter dem Vorsitz von Alexander Gamm (Fraktion DIE LINKE/Heine) für diesen Antrag der Norddeutschen Baugenossenschaft eG „Neue Lübecker“ eine Empfehlung abgeben. Außerdem gibt es auch noch eine neue Arbeitsgemeinschaft für AG Strom und Wärme in der Stadt Crivitz. Sie ist die 17. Arbeitskreis/ Gemeinschaft in der Stadt und wird von Herrn Alexander Gamm geleitet. Was für ein Zufall? Sie tagt immer am letzten Freitag eines jeden Monats. Ob Bürger daran teilnehmen können, ist nicht bekannt und wurde auch nicht veröffentlicht. In der Regel sind in den Arbeitsgemeinschaften die „STADTVERTRETER“ (auf diese Betitelung wird neuerdings sehr großen Wert gelegt, man könnte auch sagen „Stadtpolitiker“) tätig zu den Themen. Eine genaue Aufstellung der Mitglieder/ Ziele / Inhalte /Tagungen oder Ergebnisse bleiben im Verborgenen. Bei jeder problematischen und kontroversen Entscheidungsfindung zu verschiedenen Themen in der Stadtvertretung entsteht plötzlich ein neuer Arbeitskreis, so wie zuletzt der Arbeitskreis Strom und Wärme!

Diese Arbeitsgemeinschaft/ Arbeitskreis beschäftigt sich ausschließlich mit der gesamten Problematik der erneuerbaren Energien in der Stadt Crivitz, da es Bestrebungen der Stadt gibt, sich als klimaaktive Kommune zu präsentieren, für eine angestrebte Teilnahme an einem Wettbewerb 2023. Der Umweltausschuss unter Leitung von Herrn Hans Jürgen Heine (Fraktion die LINKE/Heine) arbeitet eng mit der Arbeitsgemeinschaft Strom und Wärme zusammen, um das Ziel einer klimafreundlichen Kommune für den Wettbewerb 2023 zu erreichen. Dabei steht insbesondere die Nutzung erneuerbarer Energien im kommunalen Fokus und das ist das Dilemma, in dem man sich befindet. Einerseits möchte man die Photovoltaikanlagen voranbringen, andererseits möchte man auch von ihnen profitieren. Allerdings hat man bereits zu diesem Antrag/Anfrage ein Urteil im Voraus vorliegen.

Norddeutsche Baugenossenschaft eG „Neue Lübecker“ ist Eigentümerin zweier Grundstücke in der Lindenallee in Crivitzer Neustadt mit einer Gesamtfläche von 7.495 m², die sie für den Bau eines Solarparks nutzen möchte. Die nutzbare Fläche für eine Photovoltaikanlage beträgt maximal 4.885 m², da das Grundstück noch mit einem Wohnhaus bebaut ist.

Die Entscheidung der „Neue Lübecker“, eine Solaranlage zu beantragen, ist im Kontext des Klima- und Umweltschutzes sowie in der Unterstützung der Bestrebungen der Stadt Crivitz, sich als klimaaktive Kommune zu präsentieren, durch die angestrebte Teilnahme am Wettbewerb 2023 zu sehen.

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Das Thema ist für Vermieter natürlich sehr interessant, da man die Solarenergie grundsätzlich auf verschiedene Weise nutzen kann. Als Photovoltaikanlagen, die das Sonnenlicht in elektrischen Strom umwandeln oder als solarthermische Kraftwerke zur Strom- und Wärmeerzeugung. Oder als Solarkollektoren, die zur Warmwasseraufbereitung dienen.

Die Entscheidung über die Anfrage der „Neue Lübecker“ wurde bereits in einer Vorlage des Amtes Crivitz klar formuliert. Es ist selten zuvor eine Ablehnung so deutlich und rigoros in diese Wahlperiode so beschrieben worden, wie für dieses Projekt.

Bisher wurden die Anfragen für den Bau von Photovoltaikanlagen 2018 nördlich der Bahnlinie Parchim – Schwerin am Moorwiesenweg mit 2,3 ha, 2022 in Wessin auf der Kiesabbaufläche mit 9,45 ha im Bereich Wessin und nun 2023 in der Lindenallee abgelehnt. Nur 2015 wurde der Errichtung einer Freiflächensolaranlage vom Zweckverband Schweriner Umland im Klärwerk zugestimmt.

Die Begründung für die Ablehnung der Anfrage der neuen Lübecker ist einfach formuliert, aber nicht plausibel!

Die Grundstücke für die Solaranlage sollen sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/91 Neustadt befinden und als allgemeines Wohngebiet zu Wohnzwecken festgesetzt sein! Eine Antwort auf diese Tatsache ist ein ganz wackliges JA, aber ein großes ABER. Welche Änderung des Bebauungsplans ist denn eigentlich gemeint? 

Ein Bebauungsplan umfasst in der Regel nur einen Teil des Gemeindegebietes, etwa eine Gruppe von Grundstücken oder einen Stadtteil. Der Bebauungsplan muss deshalb die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereichs festsetzen (§ 9 Abs. 7 BauGB).

Der Bebauungsplan Nr. 1/91 „Wohnungsbaugebiet Neustadt“ ist am 13. Juli 1993 in Kraft getreten. Bis November 1995 gab es drei Änderungen. Die nachfolgende 4. Änderung lt. Beschluss Nr.131/95 wurde am 20.12.1995 beschlossen und ist zurzeit noch rechtsgültig. Hier sind die Grundstücke für den Bau der Solaranlage noch im Geltungsbereich enthalten.

Am 10.10.2016-BV Cri SV 331/16 beschloss die Stadtvertretung die Aufstellung einer 5. Änderung des fortgeltenden Bebauungsplans Nr. 1/91. Aber bereits am 18.02.2019 BV Cri SV 781/19-02 änderte die Stadtvertretung den Aufstellungsbeschluss vom 10.10.2016 in dem sie ihn aufhob und erneut eine Aufstellung der 5. Änderung beschloss, aber diesmal mit einem wesentlichen verkleinerten Geltungsbereich. Das Plangebiet der 5. Änderung wurde am südöstlichen Siedlungsrand der Stadt Crivitz, auf den Bereich der Lindenallee und des Mehlbeerenweges reduziert. Ab diesem Zeitpunkt sind die Grundstücke für den Solaranlagebau nicht mehr innerhalb des Geltungsbereichs. Am 16. März 2023 beschloss der Bauausschuss BV Cri SV 683/23 im Vorab über die Satzung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/91 und am 3. April 2023 wurde die Abwägung über die TÖB zur 5. Änderung Nr. 1/91 in der Stadtvertretung BV Cri SV 682/23-01 beschlossen.

Das sollte nun eigentlich in 10 Tagen alles beschlossen werden und rechtsverbindlich sein. Dann wären die Grundstücke nicht mehr Geltungsbereich des Bebauungsplans und müsste anders bewertet werden. Das wird jetzt merkwürdigerweise alles verschoben und anstatt dessen über die Ablehnung der Anfrage entschieden.

In der Regel sind Solaranlagen im unbeplanten Innenbereich unzulässig. Einschränkungen sind meistens keine Beeinträchtigung des Ortsbildes und das Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung. Bei der Prüfung nach § 34 Absatz 1 BauGB „Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung“ dürften sich regelmäßig bodenrechtliche Spannungen ergeben, wenn durch das Bauvorhaben die gegebene Situation verschlechtert, gestört, belastet oder sonst negativ beeinflusst wird. Auch können Sondergebiete innerhalb eines Flächennutzungsplanes für diese Vorhaben geschaffen werden. Es sollte jedoch in einer Leitlinie festgehalten werden, wie kommunale Anforderungen für die Errichtung von Solaranlagen in einem spezifischen Kriterienkatalog für die Identifizierung konfliktarmer und geeigneter Flächen für die Nutzung abgeleitet werden können.

In Crivitz ist das momentan nicht der Fall.

Die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) reichte im August 2021 einen Antrag zur Erstellung eines Kriterienkataloges für den Bau von Solaranlagen ein. Diese Anträge wurden durch die Mehrheit der Fraktionen (CWG – Crivitz und die LINKE/Heine) abgelehnt. Er sollte der Verwaltung als Arbeitsbasis für die Entscheidungsfindung von Bauanträgen dienen. Stattdessen wurde lediglich ein Prüfauftrag an die Bürgermeisterin im Mai 2022 zur künftigen Nutzung erneuerbarer Energien in den öffentlichen Gebäuden der Stadt beschlossen und mehr nicht. Außerdem prüft man hier bis heute noch immer!

Die Stadt steht vor der Herausforderung, sowohl Investoren anfragen, für den Bau von Solaranlagen innerhalb als auch außerhalb des Stadtgebietes zu bewerten, ohne eigene Leitlinien zu besitzen.

Vieles wurde angekündigt, und es wird sicherlich in die neue Wahlperiode ab 2024 verschoben werden müssen.

Vor ca. 20 Monaten wurde die Treppenanlage zur Friedensstraße im »Stadtparkprojekt 2021«als Leuchtturmprojekt des Umweltausschusses beschlossen.Wo ist sie? Wann?

13.April-2023/P-headli.-cont.-red./267[163(38-22)]/CLA-104/45-2023

Es wurde beschlossen und versprochen, dieses Projekt 2021/22 zu verwirklichen. Das Gelände sollte mit der Räumung, der Aufstellung von Mobiliar und der Errichtung einer Treppenanlage (Blockstufen) mit einseitigem Geländer und Kinderwagenführung ungefähr 25.000 € kosten.

Eine Treppe ohne barrierefreie Zugänge? Und jetzt?  Ist das Geld nicht mehr verfügbar?

Der Stadtpark von Crivitz, „ein Ort für Bewegung und für frische Luft“? Das üppige Blattgrün der Bäume, Sträucher und Wildpflanzen speichert CO₂, Blüten und Sämereien locken Insekten und die Vogelwelt an. Der Umweltausschussvorsitzende Herr Hans Jürgen Heine von der Fraktion DIE LINKE/Heine hat dies so formuliert.

So wie in den vergangenen Jahren haben wir uns erneut entschieden, dem Ort der Begegnung und der frischen Luft einen Besuch abzustatten. Um die Entwicklung der grünen Oase in der Innenstadt von Crivitz zu beobachten. Wir sind erneut mit Verwunderung darüber gestolpert, dass der Eingangsbereich nur einseitig begehbar ist und der Weg an der jetzigen Böschung zur Friedensstraße endet.

Zur Erinnerung: Der Ursprung dieser Idee stammt von der damaligen Kulturausschussvorsitzenden Frau Anna Schade (Fraktion CWG – Crivitz) am 10.09.2019, die sich unermüdlich dafür engagierte. Damals sollte das Projekt ein Standort für die Jugend sein, mit vielleicht ein paar überdachten Hütten, einem Volleyballfeld, Graffiti Wänden zum Üben, vielleicht einen öffentlichen Grillplatz oder mehr Tischtennisplatten und eventuell auch Toiletten. Es ist bedauerlich, dass aus dem ursprünglichen Projekt nichts wurde. Eine solche Maßnahme hätte eine Bereicherung für die Stadt Crivitz darstellen können.

Der Umweltausschuss unter Vorsitz von Herrn Heine, Mitglied der Fraktion DIE LINKE/Heine, hat sich das Projekt zu eigen gemacht, nachdem Frau Anna Schade sich im Juni 2020 aus der Kommunalpolitik zurückgezogen hatte.

Seit dieser Zeit ist der Stadtpark eine Leidenschaft des Umweltausschusses neben dem ARBORETUM. Nach einer Besichtigung im August 2021 wurde im Oktober 2021 ein Grundsatzbeschluss in der Stadtvertretung Crivitz zur Gestaltung und Entwicklung eines Stadtparks mit einem finanziellen Budget von über ca. 25.000,00 € durchgesetzt. Eine Beräumung, Fällung, Fräsung und 4-Parkflächen für ca. 10.000 EUR sollten innerhalb von zwei Jahren durchgeführt werden. Auch die Aufstellung von Mobiliar, Pollern, Mülleimern und 4-Bänken sollte vorgenommen werden. Als besonders wichtig wurde der Bau einer Treppenanlage (Blockstufen) mit einseitigem Geländer und Kinderwagenführung für ca. 10.000,00 € zur Friedensstraße erachtet.

Die finanziellen Mittel wurden aus dem Konto für die Unterhaltung von Grundstücken, Außenanlagen, Gebäuden und Gebäudeeinrichtung sowie aus dem Bereich öffentliche Grün, Landschaftsbau bereitgestellt. Die Gesamtsumme betrug etwa 25.000 €.

Nach fast ca. 20 Monaten und unter Berücksichtigung der ursprünglichen Prämissen sowie des Zeitplans und der Maßnahmen ist der Hauptzugang bzw. Ausgang zur Friedensstraße noch immer nicht fertiggestellt. Die Treppenanlage am Aufgang zur Friedensstraße sollte auch verkehrssicher hergerichtet werden. Dies war auch eine unbedingte Forderung innerhalb der Stadtvertretung. Bis dato wurden die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen oder Senioren noch nicht ausreichend berücksichtigt.

Der Einbau eines einseitigen Geländers und einer Kinderwagenführung stellt zwar einen Schritt in die richtige Richtung dar, doch die Barrierefreiheit ist ein Erfordernis, das bisher noch nicht berücksichtigt wurde.  Die damaligen Kostenschätzungen von 10.000 € dürften sich nun wesentlich erhöht haben, da die Baupreise in den vergangenen ca. 20 Monaten gestiegen sind. Selbstverständlich würde die Herstellung der Barrierefreiheit sich auf die Kosten auswirken, aber das war schon früher kalkulierbar. Es ist auch für Rollstuhlfahrer schwierig, den Weg im Park zu befahren und ist noch ungeeignet, um ihn als einen Ort der Begegnung zu formulieren. Ebenso fehlen noch drei Bänke, die versprochen wurden, um am Ort für Begegnung und frische Luft zu verweilen. Das würde für Senioren und Besucher sehr hilfreich sein.

Es ist erstaunlich, dass die Bürgermeisterin der Stadt Crivitz bereits eine Stadtparkordnung erlassen und veröffentlicht hat, obwohl für die ordnungsbehördliche Verordnung und den Schutz der städtischen Parkanlagen ein Beschluss der Stadtvertretung erforderlich ist.

Die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Grünflächen und Parkanlagen in Kommunen sind in den §§ 17 Abs. 1, Abs. 3, 19 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in MV (SOG) geregelt. So können die Bürgermeister in Ihren Kommunen eigentlich dann Verordnungen zu bestimmten öffentlichen Grünflächen und Parkanlagen erlassen und veröffentlichen, wenn eine Genehmigung des Landrates des Landkreises Kreise LUP vorliegt und sind dann auch erst zulässig und gültig. Ein Beschluss der Stadtvertretung über einen Entwurf einer ordnungsbehördlichen Verordnung ist Voraussetzung, der dann im Landkreis geprüft wird.

Wurden alle Voraussetzungen für die Veröffentlichung der neuen Stadtparkordnung tatsächlich auch so erfüllt?

Außerplanmäßige Sitzung der Stadtvertretung in Kladow am „Welt-Party-Tag 2023“! Mit einen Tagesordnungspunkt und 560€ Sitzungsgeld! So oder ähnlich war auch die Stimmung hierfür!Eine Klamotte in 3. Akten mit verbalen Attacken!

04.April-2023/P-headli.-cont.-red./263[163(38-22)]/CLA-100/41-2023

Der Welt-Party-Tag wird am besten mit einer angemessenen Party am 03. April 2023 gefeiert. Die Feier hat keine religiösen oder politischen Motive. Es geht am Party-Tag allein um Spaß, Frieden und das Leben als universelles Menschenrecht. Der Welt-Party-Tag wird mit privaten und öffentlichen Partys gefeiert – als Gastgeber oder Besucher.

Auch die Besucher der Veranstaltung hatten den Eindruck, dass diese Angelegenheit nur eine Sache von 10 Minuten ist und für den Steuerzahler einen Preis von max. 680 € Sitzungsgeld wert. Aber es kam anders, als wir dachten. Ein Spektakel, wie es selten zu sehen ist, entwickelte sich aus einer kurzen, aber heftigen Auseinandersetzung mit der Opposition. Aus 10 Minuten wurden letztlich 60 Minuten und da es auch noch eine Unterbrechung gab, um eine Abstimmungsabsprache zu treffen, war man erstaunt darüber, was sich in dieser kurzen Zeitspanne angestaut hatte.

Ziel der außerplanmäßigen Sitzung sollte es sein, eine Abstimmung für einen Beschluss zur vorzeitigen Abwägung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/91 „Wohnungsbaugebiet Neustadt“ der Stadt Crivitz herbeizuführen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und die planungsrelevanten Inhalte wurden herausgefiltert. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind abgeschlossen. Im Ergebnis wurde ein Vorschlag zur Umgangsweise mit den Inhalten in Bezug auf den Bebauungsplan erstellt.

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Die Stellungnahmen der Gemeinden Kuhlen-Wendorf, Barnin, Demen, Gneven, Langen Brütz, Pinnow, Sukow, Zapel und der WEMACOM, Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, des Kirchenkreises Mecklenburg und des Staatlichen Bau- und Liegenschaftsamt Schwerin fehlten. Diese Stellungnahmen waren bei Fristablauf nicht eingereicht und wurden nicht berücksichtigt in der Beschlussvorlage! Wie es dazu kommen konnte, dass so wichtige Bewertungen nicht mehr wichtig waren, bleibt ein Rätsel.

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Zu der als hochwichtig eingestuften außerplanmäßigen der Stadtvertretung in Kladow waren nur 14 „STADTVERTRETER“ (auf diese Betitelung wird neuerdings sehr großen Wert gelegt-man könnte auch sagen „Politiker“) gekommen. Die Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm wird sicherlich an der derzeit stattfindenden Bürgermeisterschulung im 4-Sterne-Hotel in Binz auf Rügen teilnehmen. Dieses Treffen beschäftigt sich mit der Integration zur Inklusion, der Wärmewende in den Kommunen und dem Klimaschutz in der Bauleitplanung. Es geht aber auch darum, neue Fördermittelwege zu erschließen, Kontakte zu knüpfen und am highlight  im Land MV teilzuhaben.

Die Kosten belaufen sich auf ca. 1.500,00 € pro Person zuzüglich der Reisekosten für den Steuerzahler. Man gönnt sich ja sonst nichts! Es fehlten weiterhin der Fraktionsvorsitzende der Fraktion CWG – Crivitz Herr Andreas Rüß und das Mitglied der CDU-Fraktion Crivitz und Umland Frau Beate Werner aus wichtigen Gründen, die nicht näher erläutert wurden. Der Sitzungsdienst des Amtes Crivitz, der Sachbearbeiter aus dem Bauamt und das zuständige Planungsbüro waren ebenfalls nicht anwesend. Es schien, als wäre diese Versammlung nicht so wichtig?

Folglich musste der 1. Bürgermeister Herr Michael Renker CWG – Fraktion die Versammlung leiten und mit dem vorhandenen Beamer die offenen Abwägungsdarstellungen erläutern. Die Situation schien ihm ungewohnt, und man hatte den Eindruck, dass er mit der Diskussion ein wenig überfordert war.

Eine hitzige Debatte begann bereits zu Beginn, wo es um eine Protokolländerung zu der letzten Sitzung im Februar 2023 ging, was die CWG-Fraktion absolut nicht so formuliert haben wollte. Das zuständige Fachamt schätzte auf der letzten Sitzung, dass für das Jahr 2024 nur noch 300.000 € zur Verfügung stehen. Als dann noch der zweite Bürgermeister (Fraktion-die LINKE/ Heine) Herr Heine, dazu äußerte, dass das alles nur Spekulationen seien und der Fraktionsvorsitzende (Fraktion die LINKE/Heine) Herr Alexander Gamm, hierzu auch noch nachlegte, kam das Fass zum Überlaufen. Er beschuldigte einige Stadtvertreter, ihr persönliches Engagement zu niedrig zu halten und machte ihnen Vorwürfe über die Anwesenheit auf Veranstaltungen und dass sie ihre Arbeit vernachlässigen. Folglich begann ein Specktakel aus gegenseitigen Schuldzuweisungen und persönlichen Vorwürfen.

Es ist verständlich, dass man sich darüber aufregt, wenn man einen Haushaltsplan nach den Grundsätzen des Haushaltswesens erstellt, wie z. B. der Wahrheit, Klarheit, Vollständigkeit und Öffentlichkeit, und dieser als Spekulation dargestellt wird. Die persönlichen Vorwürfe auf dieser Veranstaltung sind unangemessen, aber das ist in Crivitz üblich, dass es immer um Personen und nicht um die Sache geht. Am Ende einigte man sich schließlich auf eine Formulierung nach zähen Kämpfen, die Stadtvertreterinnen beruhigten die hitzigen Männer in der Runde.

Die außergewöhnliche Einladung wurde vonseiten des Bauausschusses (Herr Alexander Gamm) argumentiert, dass es um die Interessen eines Unternehmers (Herr Harms von der Sencon GmbH) geht, welcher dort investieren wollte. Mann will ihm bei der Stange halten, weil sein Bauantrag in der Neustadt mit den 10. Reihenhäusern ruht. Also, es geht darum, dass die Stadt auch Grundstücke verkaufen wollte und der Bauherr auch. Angeblich ist der Investor verärgert und möchte, dass der Bauantrag so bald wie möglich bearbeitet wird. Ist die Veranstaltung etwa eine reine Gefälligkeit?

Der Grund, warum der Landkreis LUP noch keine Baugenehmigung erteilt hat, sind aber andere. Weil die vorgegebenen Änderungswünsche der Stadt Crivitz 2022 an der Planung von dem Investor, durch die Stadt selbst in ihrem eigenen B-Plan als Festsetzungen nicht eingearbeitet wurden und Ausgleichsmaßnahmen nicht umgesetzt sind! Nur noch einmal zur Klarstellung des Sachverhaltes!

Als man dann über den Inhalt diskutierte, stellte man fest, dass man völlig unterschiedliche Auffassungen zu einem allgemeinen und reinen Wohngebiet hatte. Da das Amt Crivitz und der Planer nicht anwesend waren, konnten auch keine Fragen sachkundig erklärt oder beantwortet werden. Die CWG – Fraktion wollte das nicht weiter diskutieren, denn so argumentierte der Bauausschussvorsitzende, dass das alles schon besprochen worden sei in seinem Ausschuss.

War es tatsächlich so? Nein! Zu diesem Thema war das Planungsbüro zwar anwesend, es fand jedoch keine Diskussion statt und die Ausschussmitglieder stellten keine Fragen. Stattdessen wurden von den Einwohnern Fragen dazu gestellt.

Und so kam es, wie es kommen musste, die Debatte wurde beendet und die Mehrheitsfraktionen stimmten geschlossen für den vorliegenden Text und die Opposition enthielt sich der Stimme. Wie gewohnt, haben die Mehrheitsfraktionen ihre Haltung durchgefochten, mit vielen Ungereimtheiten und vielen offenen Fragen, die man nicht mehr beantworten wollte und hat, für sich die Aufgabe als erfüllt betrachtet.

Wie lange soll diese Situation noch anhalten?

Teil- 1: Neue 2. Zufahrt soll als „Bahn-“ Überführung oder Übergang für das Vogelviertel als örtliche Erschließung geplant werden!

03.April-2023/P-headli.-cont.-red./262[163(38-22)]/CLA-99/40-2023

Grundvorlage aus @ALLRIS®net danach bearbeit

Nach 12 Jahren der Schließung des Bahnüberganges am Zapeler Weg durch die Deutsche Bahn nun die erneute Diskussion! Neues Millionenprojekt für ca. 2025 -27!

Während der Sanierung ihres Streckennetzes von Rehna nach Parchim im Bereich Crivitz im Jahre 2011 wurden zwei unbeschrankte Bahnübergänge geschlossen und zurückgebaut. Die Pläne der Bahn betrafen damals die Übergänge zwischen dem Zapeler Weg und dem Feldweg in unmittelbarer Nähe des heutigen Arboretums. Die Stadt Crivitz hat sich bereits 2011 mit der Deutschen Bahn lange und ausgiebig gestritten und zwei Vorschläge gemacht. Zum einen würde die Errichtung einer Brücke im Gewerbegebiet von Crivitz in der Parchimer Straße die zweite Abfahrt aus dem Wohngebiet „Vogelviertel“ ermöglichen, und zudem könnten die Transportfahrzeuge von Tramm direkt auf die Umgehungsstraße fahren. Außerdem sollte die Deutsche Bahn die Errichtung einer Halbschrankenanlage im Zapeler Weg in Erwägung ziehen. Diese beiden Varianten hat die Kommune der Bahn mitgeteilt, beide haben sie abgelehnt.

Die Stadt Crivitz reagierte damals mit einem großen Aufgebot an Widersprüchen und Drohgebärden auf die Schließung des Bahnüberganges Zapeler Weg. Es half jedoch nichts, da man schlicht und einfach nicht das Geld hatte, um überhaupt gegen die Deutsche Bahn Klage zu klagen. Aus heutiger Sicht kann man sagen, dass es sich um eine publikumswirksame Darstellung gegenüber dem Bürger handelte. Schließlich gab die Stadt Crivitz nach und so ist die Erschließung bis heute nur über die Trammer Straße möglich.

Die Geschichte wiederholt sich! Kein Geld zum Streit, aber mutig in der Planung!

12 Jahre später werden Pläne für die örtliche Erschließung des Vogelviertels aus der Schublade geholt, ebenso wie für den Marktplatzumbau und sollen nun wieder plötzlich aufleben.

Das Vogelviertel soll eine 2. Zufahrt als Bahn- „Überführung“ oder „Übergang“ bekommen. Das neue Millionenprojekt kann frühestens nach der Planung und Genehmigung sowie der Finanzierung ab dem Jahr ca. 2025–2027 als örtliche Erschließungsstraße realisiert werden.

Dieses Thema wurde im Bauausschuss in Crivitz am 16.03.2023 als öffentlicher Tagesordnungspunkt angekündigt, wurde aber sofort zu Beginn der Veranstaltung rasant von der Bildfläche genommen und in den nicht öffentlichen Teil geschoben.

Der Vorsitzende des Ausschusses (Alexander Gamm, Fraktionsvorsitzender DIE LINKE/ Heine) hat dies veranlasst. Eine Rechtfertigung für dieses Handeln wurde nicht genannt, wie es die Kommunalverfassung M-V eigentlich vorsieht, warum der Grundsatz der Öffentlichkeit bei diesem Thema wieder einmal umgangen wird, bleibt offen. Niemand erhob Einwände oder Bedenken, sodass die Tatsache, dass der Vorsitzende immer den Entscheidungsprozess bestimmt, als selbstverständlich angesehen wurde. Oh, liebe Kommunalverfassung und Baugesetzbuch Mecklenburg-Vorpommerns, wann werdet ihr endlich in Crivitz eintreffen?

Ein möglicher Bahnübergang am Zapeler Weg könnte auch für Rettungswagen der Feuerwehr eine Möglichkeit sein, auf schnellen Wegen in das Wohngebiet des Vogelviertels zu fahren, wenn andere Straßen gesperrt sind. So soll der bisherige Weg über die Hauptstraße der Trammerstraße die überörtliche Erschließung darstellen und die neuen Varianten eine örtliche Erschließung darstellen.

So würde eine mögliche Bahnüberführung (Brücke mit Gleisen für die Eisenbahn, auf der Züge vordergründig Straßen überqueren) als Fachwerkbrücken mit größeren Stützweiten gebaut, um hohe Verkehrslasten zu tragen. Die Kosten für die Bahnüberführung und die dargestellten Straßenanbindungen in das Vogelviertel dürften bei den heutigen Baupreisen über 1,6 Millionen Euro liegen. Im Vergleich zum Bahnübergang am Zapeler Weg dürfte sich die Kosten deutlich günstiger darstellen und nur knapp über die Millionengrenze liegen.

Die Eigenheimsiedlung an der Trammer Straße (Vogelviertel) soll um ein weiteres Baugebiet ergänzt werden, hierfür wurden Planungskosten im Haushalt 2023 berücksichtigt. Die Stadt rechnet mit 30 bis 40 Grundstücken nach der entsprechenden Erschließung und Vermessung. Nun wird also die Stadt Crivitz wird nun um die Benennung der von ihrer bevorzugten Variante gebeten.

Das hiesige Planungsbüro empfiehlt auch, einen Erschließungsplaner mit der Ausarbeitung der Erschließungsplanung zu beauftragen. Auch die Erschließung der 2. Zufahrt zum Plangebiet sollte über eine gesonderte Bauleitplanung erfolgen. Nach der Planung und Realisierung der örtlichen Erschließungsstraßen soll ein weiteres Millionenprojekt durchgeführt werden. Anschließend soll die Erschließung des Eigenheimgebiets erfolgen. Woher die finanziellen Mittel für alle diese Projekte kommen sollen in den nächsten Jahren und wie hoch der finanzielle Eigenanteil sein wird, den die Stadt Crivitz dann leisten muss, bleibt unklar.

Bei den dann anfallenden Baukosten und Zinsen muss sich die neue Mannschaft von Abgeordneten in zwölf Monaten Gedanken darüber machen, woher sie das Geld bekommen und ob sie sich es leisten können. Aufgrund der bisherigen Haushaltslage für die kommenden Jahre 2024/25 könnten Luftschlösser gebaut werden.

Vor 22 Monaten wurde eine Entscheidung getroffen und ein Versprechen abgegeben? Wo ist das Verkehrskonzept?

29.März-2023/P-headli.-cont.-red./260[163(38-22)]/CLA-97/38-2023

Crivitz verfügt weiterhin über kein Verkehrskonzept.  

Vor 22 Monaten wurde eine Entscheidung getroffen und ein Versprechen abgegeben? Ist das Versprechen gebrochen? Das ist eindeutig eine Ja-Antwort. Kein Geld mehr?

Der Fraktionsvorsitzende der CWG – Crivitz Faktion Herr Andreas Rüß erklärte im Juni 2021 vollmundig, mit einer großen Schwadronade und unterstützt durch die Fraktion DIE LINKE / Heine in der Stadtvertretung: „Herr Rüß ist der Auffassung, dass nicht nur ein Parkraumkonzept erforderlich ist, sondern eine Erstellung eines Verkehrskonzeptes, welches unter anderem die Parkraumsituation mit beinhalten sollte. Daher stellt er den Änderungsantrag auf Erstellung eines Verkehrskonzeptes, welche die Parkplatzsituation im Stadtgebiet beinhalten soll.“ Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen und zur Beschlussfassung erklärt. (Nr.- Cri SV 334/21).

Es ist anzunehmen, dass diese Themen seit Jahren auf der Opferliste der Investitonen stehen, weil ein schneller sichtbarer Erfolg so schnell nicht möglich ist und dieser nicht so überzeugend vermarktet werden kann wie die Lindenallee mit ihren zehn Reihenhäusern.

Die Integration des öffentlichen Personennahverkehrs stellt ein zentrales Element bei der verkehrlichen Erschließung der Innenstadt und des Marktplatzes dar.  Ferner ist eine Führung des Busverkehrs über die „Große Straße“ aufgrund ihres baulichen Charakters und der zur Verfügung stehenden „Fahrbahnbreite“ sehr konfliktträchtig. Einerseits mit den Fahrgästen und im Begegnungsfall mit den Zufußgehenden und andererseits mit den vorbeifahrenden Kfz und den gegenüberliegenden Parktaschen.

Überdies erschweren die Sichtbeziehungen viele Kfz-Fahrer an der Kurve der „Großen Straße“ in der Stadt Crivitz durch linksseitige Parkplätze und die rechtsseitigen Bushaltestellen im Konflikt mit der Fahrbahnbreite ein zügiges Einbiegen in die Straße zum Marktplatz.

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Die dann anhaltenden Fahrzeuge beeinträchtigen den reibungslosen Verkehr aufgrund der bestehenden verkehrlichen Situationen und verursachen Verzögerungen im Betriebsablauf. Es besteht ein Konfliktpotenzial durch die hohe zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h in der Kurve und in der Weiterführung der großen Straße zum Marktplatz durch weitere linksseitige Parkflächen sowie einbiegenden Kfz aus dem Marktplatz.

Es gibt ähnliche Situationen in der Fritz-Reuter-Straße, wo die Fahrbahnbreite 4,60 m beträgt, zu der Kurve in die Schulstraße und so könnte man noch weitere Beispiele nennen.

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Die Erstellung eines Verkehrskonzeptes könnte die vorhandenen funktionalen Schwächen und Mängel der verkehrlichen Infrastruktur für den Kfz-, Rad- und Fußverkehr, ÖPNV und den ruhenden Verkehr aufzeigen. Auf Grundlage dieser Kenntnisse kann ein stimmiges und zielführendes Maßnahmenkonzept zur Beseitigung der Defizite und zur Steigerung der Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit für die Innenstadt erarbeitet werden.

Leider ist dieser Schwerpunkt nicht erkennbar. Wenn man diesen nicht erkennt, wird er auch in Zukunft nicht erkennbar sein. Ein solches Schicksal droht auch einer Aktualisierung der Flächennutzungsplanung nach 17 Jahren, um endlich den Ortsteil Wessin planerisch in das Stadtgebiet zu integrieren. Übrigens wurde dieser Beschluss bereits am 28.08.2014 gefasst (Beschluss Nr.: 09-02-2014)

Das Recht aller Menschen auf Teilhabe am öffentlichen Leben begründet den Anspruch auf eine barrierefreie Straßenraumgestaltung mit stufenlosen Wegen, sicheren, taktil und visuell gut wahrnehmbaren Funktionsbereichen, rollbaren, ebenen und rutschhemmenden Bodenbelägen. Ein Beispiel hierfür sind unter anderem die Parchimer Straße, Rathausstraße, Fritz-Reuter-Straße, Große Straße und die Rudolf-Breitscheid-Straße und in der Neustadt, in der Gehwegbreiten, Bodenbelege, Unebenheiten in Gehwegen unzureichend sind und fehlende Querungsmöglichkeiten auch für sehbehinderte Menschen fehlen.

Stattdessen setzten die Mehrheitsfraktionen der CWG – Crivitz und die LINKE/Heine in den vergangenen Jahren auf eine generelle verkehrsberuhigte Zone ( 30 Km/h) im Vogelviertel, der Stadtrandsiedlung, der Lindenallee, der Neustadt und jüngst in der Parchimer Straße.

Der Beschluss SV 497/22 zur Parchimer Straße besagt, dass Bürger den Wunsch nach einer Verkehrsberuhigung in der Parchimer Straße geäußert hatten.

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Diese Gelegenheit wurde genutzt und die Ausweisung auf eine Tempo 30-Zone für den Bereich der Gartenstraße und Mauerstraße (im Abschnitt Fritz-Reuter-Straße bis Parchimer Straße) zu erweitern. Der Verkehrsfluss innerhalb dieser Straßen und aufgrund der geringen Fahrbahnbreite und der fehlenden Gehwege und der jeweils parkenden Fahrzeuge in diesen Straßen wurde dadurch nicht gelöst oder nur annähernd gerecht.

Es reicht nicht aus, nur sporadisch Tempo 30-Zonen auszuweisen, ohne ein Parkraumkonzept für den ruhenden Verkehr in der gesamten Innenstadt zu schaffen. Dies kann nicht zur Verbesserung der Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit beitragen. Es gibt guten Grund, warum solche Angelegenheiten einer intensiven Untersuchung ( Verkehrskonzept) bedürfen und normalerweise von einem Fachmann erledigt werden sollten. Diese Aufgaben erfordern Fachwissen und gehen oft mit einigen Risiken bzw. Gefahren einher.

Verplant, verpeilt, verpennt oder besser gesagt „Ich bin nicht zuständig und nicht verantwortlich!“. Es bedarf der Gemeinschaft, darüber nachzudenken und zu verändern. Oft hat man den Eindruck, dass der Bürger zu viel mit sich machen lässt und so kann nur zum Meinungsaustausch appellieren.

35 % der Kommunen wurden 2023 eine eingeschränkte bzw. gefährdete finanzielle dauerhafte Leistungsfähigkeit attestiert. Dies ist eine alarmierende Entwicklung. Die Tendenz bis 2025 beträgt ca. 55 %!

26.März-2023/P-headli.-cont.-red./259[163(38-22)]/CLA-96/37-2023

Die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit von Kommunen im Amtsbereich Crivitz 2023!

Die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit ist Grundlage für die Haushaltsplanung und -wirtschaft der Kommune, die der finanziellen Leistungsfähigkeit anzupassen sind.

Das sollte in der Zukunft mehr Beachtung finden!

Bei Einschränkungen der dauernden Leistungsfähigkeit ist die Kommune gehalten, in Abhängigkeit vom Ausmaß der haushaltsrechtlichen Risiken, unverzüglich alle objektiv zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die zur Wiedererlangung der gesicherten dauernden Leistungsfähigkeit erforderlich sind (vergleiche § 17a GemHVO-Doppik).  Darüber hinaus bildet die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit eine wesentliche Grundlage für die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zum Haushalt und zu Anzeigen nach § 55a KV M-V.

Die Planung der Haushaltswirtschaft wird dem Erfordernis einer stetigen Aufgabenerfüllung nur dann gerecht, wenn die Erträge sowie laufenden und investiven Einzahlungen auf Dauer ausreichen, um sowohl die Deckung der Aufwendungen als auch der laufenden und investiven Auszahlungen sicherzustellen.

Die Doppik zeigt langsam ihre Wirkung!

11 Jahre nach Einführung der Doppik rächen sich nun, dass immer noch keine aktuellen Jahresabschlüsse für die Kommunen vorliegen, sondern lediglich fortgeschriebene Daten auf vorläufigen Rechnungsergebnissen, genauer gesagt angenommenen Planungsdaten. Die Rücklagen der Gemeinden sind aufgebraucht und die liquiden Mittel gehen zur Neige. Über Jahre glaubte man sich in finanzieller Sicherheit durch das zusätzliche Anlagevermögen, das durch die Doppik eingeführt wurde. Das ist jedoch vorbei, jetzt wird deutlich, wer die Finanzstrategie gut umgesetzt hat.

Diese Mittel in der Stadt Crivitz werden spätestens zum 31. 12.2024 für den investiven Finanzbedarf und die noch vorhandenen ERMÄCHTIGUNGEN für Investitionen verbraucht sein.

Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Crivitz ist zu erwarten, dass der Hebesatz für die Grundsteuer und Gewerbesteuern frühestens zum 31.12.2023, spätestens jedoch zum 31.12.2024 um 10 Prozentpunkte angehoben werden muss, um weitere Fördermöglichkeiten zu nutzen.

Ohne eine energische Sparpolitik bei den Ausgaben und zusätzliche Einnahmen wird die Stadt Crivitz für die nächsten Jahre bis 2028 auf ein Haushaltssicherungskonzept mit drastischen Ausgabenkürzungen angewiesen sein.

Der Haushalt für das Jahr 2023 berücksichtigt keine Umwelt-, Sozial- und Aufsichtsstrukturen, die für Effizienz, Kontrolle und ein angemessenes Risikomanagement relevant sind, auch über den 26. Mai 2024 hinaus.

Das Eigenkapital ist wieder ein wichtiger Bestandteil der Immobilienfinanzierung nicht nur für private, sondern auch für öffentliche Haushalte. Das Land MV gewährt für Bauprojekte eine Förderung von 50 Prozent in besonderen Fällen von Projekten bis zu 75 Prozent. Sonderbedarfszuweisungen an Förderungen bis zu 90 % sind möglich bei bestimmten Schwerpunktinvestitionen, aber immer bei Vorlage aktueller Jahresabschlüsse, das heißt bis einschließlich 2021, diese Voraussetzungen liegen aber in der Stadt Crivitz noch nicht vor.

Pro Einwohner weist die Stadt Crivitz zum Ende des Haushaltsjahres 2023 eine investive Verschuldung in Höhe von 396,31€ aus. Es soll das entscheidende Bauboomjahr für den Wahlkampf 2024 werden, um sich Monument für die Ewigkeit zu errichten.

Die Stadt Crivitz wirtschaftet derzeit über ihre finanziellen Verhältnisse und plant in ihrer Haushaltsplanung für die Folgejahre bis 2025 Defizite im Ergebnis- und Finanzhaushalt. Dies ist der aktuellen finanziellen Lage bei mangelnder Liquidität und Schulden (ca. 2,0 Mio.€) nicht angemessen.

Teil-1- Das „Waldschlösschen“ und seine Aussichten. Wir haben nachgehakt!

25.März-2023/P-headli.-cont.-red./258[163(38-22)]/CLA-95/36-2023

Das Waldschlösschen wurde 1988 als Hotel- und Restaurantbetrieb geplant, die Baugenehmigung wurde 1996 erteilt, jedoch 1997 bereits fertiggestellt. Es war das Projekt und Lebenswerk der Eltern von Frau Lorenz.

Am 31.08.2022 wurde der Hotel- und Restaurantbetrieb „Waldschlösschen“ an der B 321 von der Vorbesitzerin Frau Petra Lorenz aufgegeben. In der Zwischenzeit hat ein junges Ehepaar das ehemalige Hotel gekauft und sich in die Selbstständigkeit gewagt. Wir zollen diesem Engagement, dem jungen Paar unseren Respekt!

Die Gesellschaft „KRaleidoskop Kinder- und Jugendhilfe GmbH“ wurde gegründet, um das ehemalige Waldschlösschen in eine stationäre Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung umzuwandeln.  Die neuen Eigentümer bzw. Geschäftsführer verfügen über eine gute fachliche Kompetenz in der Sozialpädagogik und der Wirtschaft und Technik. Dies ist eine sehr gelungene Kombination!

Das Waldschlösschen soll zukünftig Eltern mit Kindern im Alter von 0–6 Jahren vorübergehend eine kurze oder langfristige Hilfe zur Erziehung geboten werden. Selbstverständlich arbeitet die GmbH eng mit dem Jugendamt des Landkreises LUP zusammen und es bietet sich natürlich auch an, eng mit der Kita, den Schulen und den Vereinen der Stadt Crivitz zusammenzuarbeiten. Das Konzept enthält detaillierte Beschreibungen der verschiedenen Formen der Hilfe und der fachlich pädagogischen Betreuung.

So brachte Frau Krause gegenüber der SVZ im Sept. 2022 Folgendes zum Ausdruck „Denn Ziel sei es stets, dass die Kinder wieder in die Familie integriert werden können. Wenn das nicht möglich ist, sollen sie die Chance bekommen, selbstständige junge Menschen zu werden“. Das Konzept von der KRaleidoskop Kinder- und Jugendhilfe GmbH enthält eine detaillierte Beschreibung der verschiedenen Formen der Hilfe und der fachlich pädagogischen Betreuung. Es ist ein sehr gelungener Ansatz, und man hofft, dass bald die Genehmigungen erteilt werden.

Wir meinen, dass es eine tolle Initiative und Projekt ist, die man auch im Landkreis und der Stadt Crivitz wirklich benötigt.

So sollte am 16.03.2023 im Bauausschuss über den Antrag auf Nutzungsänderung des Waldschlösschens vom Hotel zum Eltern-Kind-Wohnen (Familienhilfe) beraten werden. Wir mussten mit Erstaunen feststellen, dass bereits eine amtliche Beschlussvorlage vom Amt Crivitz erstellt wurde, die eine Ablehnung enthielt. In dieser wurde geurteilt „Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen. In dem Anhörungsschreiben des Landkreises Ludwigslust-Parchim vom 09.02.23 wurde jedoch eine Ablehnung unter Angabe folgender Gründe in Aussicht gestellt.“  Das war schon sehr überraschend!

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz soll jetzt bis zum 16.04.2023 beschließen, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 221497 für die Nutzungsänderung in Eltern-Kind-Wohnen (Familienhilfe) auf dem Flurstück 2/10, Flur 24 in der Gemarkung Crivitz zu versagen. Dazu wurde folgende Begründung gegeben „Das Vorhaben stellt kein privilegiertes, begünstigendes oder sonstiges zulässiges Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 BauGB dar. Das Vorhaben lässt die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten. Ebenso wird eine Vorbildwirkung für weitere, nicht privilegierte Vorhaben im Außenbereich gesehen.“

Aufgrund der sehr schöpferischen verwaltungsrechtlichen und baulichen Begründungen wurden wir erst recht neugierig und besuchten die Sitzung des Bauausschusses am 16. März 2023 und wollten uns die Begründung genauer anhören.

Allerdings kam es nur bedingt dazu.

Wir fragten auf der Sitzung zu den genauen Gründen und bemängelten, dass die angeführten Gründe nur Vermutungen sind, wie im Text dazu heißt: „lässt befürchten“ und „ebenso wird gesehen“ usw. Wir haben laut dem Baugesetzbuch auch dargelegt, dass diese Begründung nicht nur eine vorgeschobene Vermutung war, sondern auch völlig unzulässig war.

Fakt ist, dass die Stadt Crivitz keinen Flächennutzungsplan besitzt und nach eigenem Ermessen frei entscheiden kann, da sie Satzungshoheit besitzt. Auf unsere Nachfrage hin wurden uns zumindest keine grundsätzliche Ablehnung der Behandlung des Themas mitgeteilt. Es war überraschend, wie oberflächlich das Thema in der Sitzung behandelt wurde. Die Teilnehmer haben möglicherweise nicht ausreichend Zeit in die Vorbereitung auf diese Sitzung mit den Unterlagen investiert.

Die Entscheidung im öffentlichen Teil wurde jedoch nicht getroffen, sondern die Diskussion in den nicht öffentlichen Teil der Sitzung verschoben, was verwunderlich war. Folglich muss man sich bis zum 20.04.2023 gedulden, da erst dann die endgültige Entscheidung bekannt gegeben werden muss. Leider mussten wir eine solche Anfrage bzw. Nachfrage im Bauausschuss stellen, um überhaupt eine Antwort zu bekommen.

Die Vorgehensweise des Bauausschusses ist keine Neuheit, sie wird schon seit mehreren Jahren in Crivitz praktiziert. Man hätte wohl damit gerechnet, dass das Thema nicht zur Sprache kommen würde.

Wir werden das Thema weiterhin verfolgen und später ausführlicher darüber berichten.

Große Krisensitzung der Abgeordneten über Kürzungen im Finanzhaushalt im Wahljahr 2024! – Es reicht „nicht“- kein Geld mehr, was tun!

22.März-2023/P-headli.-cont.-red./257[163(38-22)]/CLA-94/35-2023

Krisensitzung der Abgeordneten über Sparmaßnahmen zum Finanzhaushalt 2024 im Wahljahr!

Es ist die erste Sitzung, zu der die Mehrheitsfraktionen DIE LINKE/Heine und die Fraktion CWG – Crivitz, die Opposition seit 48 Monaten frühzeitig eingeladen haben, um über den Finanzhaushalt des kommenden Jahres zu sprechen.

Die erstmalige Situation ist allein auf die Tatsache zurückzuführen, dass keine Rücklagen mehr vorhanden sind und nur noch die liquiden Mittel bis zum 31.12.2024 ausreichen werden. Demgegenüber stehen jedoch nun geplante Investitionen in Höhe von ca. 1,6 Mio. € für das Jahr 2024, in Höhe von ca. 1,5 Mio. € für das Jahr 2025 sowie für das Jahr ca. 2026, die Erschließung eines neuen Gebietes im sog. „Vogelviertel“ mit einer neuen Erschließungsstraße über die Bahnlinien.

Der Hauptgrund für den frühzeitigen harmonischen Aufruf zur Auseinandersetzung zum Finanzhaushalt 2024 über eine Streichliste mit der Opposition besteht darin, dass die Kommunalwahlen in ca. 12 Monaten stattfinden. Die Mehrheitsfraktionen wollen also die CDU-Opposition mit ins Boot holen, um nicht selbst als Sündenbock für eine verschwenderische Finanzstrategie der letzten Jahre im Wahlkampf 2023/24 ins Visier zu geraten. Fakt ist jedoch, dass das „Kreuzfahrtschiff Crivitz“ einen Eisberg gerammt hat und der Rumpf bereits aufgeschlitzt wurde. Die Schotten schließen nicht mehr und das Wasser dringt unaufhörlich tief in den Kesselraum ein. Es ist nicht sinnvoll in dieser Situation noch mehr Besatzung an Bord zu holen, die noch nicht ausgebildet sind für die Arbeit an der Lenzpumpe.

Es brodelt schon mächtig in der Küche zum Haushaltsplan für 2024. Die Opposition sieht sich aufgrund der finanziellen Situation gehindert, vielleicht nach den Kommunalwahlen in 12 Monaten noch Gestaltungsmöglichkeiten beliebiger Art für die Zukunft zu haben. Nicht nur aufgrund unseres Artikels im März zum Finanzhaushalt 2023, sondern auch durch die bevorstehenden Kommunalwahlkämpfe Ende 2023, welche scheinbar bereits begonnen haben, werden sich plötzlich die Abgeordneten ihrer finanziellen Verantwortung gegenüber den Wählern bewusster.

Eine Auswahl der Projekte, die aufgrund der Liquidität oder mangelnder Förderung im Finanzhaushalt 2024 verschoben werden mussten, haben wir in unserem Beitrag am 27.02.2023 in einer Liste unter folgenden LINK.. https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/teil-3-haushalt-crivitz-2023-investitionen-die-zukunft-und-die-realitaet-bis-2026/

Während bundesweit die steigenden Preise, der inflationsbedingte Kaufkraftverlust, die höheren Zinsen, die Lieferengpässe und die erhebliche Verschärfung der Finanzierungsbedingungen die Investitionstätigkeit belasten, befindet sich die Stadt Crivitz auf einem völlig anderen Kurs! Die Investitionsquote 2018 betrug = 290 %, 2019= 335 %, 2020 = 650 %, 2021= 402 %, 2022= 276 % und 2023 = 310 %. Die Prognose für 2024 liegt bei ca. 241 % nach den vorliegenden Ermächtigungen und weiterführenden Planungen.

Jetzt gilt es, eine realistische Betrachtung der finanziellen machbaren Investitionen im Haushaltsjahr 2024 und die Entscheidung für zielgerichtete Schritte statt eines Harakiris zu treffen.

So stehen zur Auswahl für 2024 – die Erweiterung des vorhandenen Feuerwehrgerätehauses mit ca. 1,1 Mio. €, die Erneuerung des Sportplatzes der Grundschule mit ca. 0,5 Mio. €, die Deckensanierung der Straße in der Gewerbeallee mit ca. 0,3 Mio. €, der 3. Abschnitt Ortsdurchfahrt 321 mit ca. 0,4 Mio. €, Löschwasserentnahmestellen in Gädebehn ca. 0,1 Mio. €, die Sanierung des Kreativhauses mit ca. 0,25 Mio. €, die weitere Vergrößerung des Hortgebäudes mit ca. 0,58 Mio. €, die Löschwasserteiche Wessin/Radepohl mit ca. 0,12 Mio. € und die Regenentwässerung Parchimer Straße mit ca. 0,125 Mio.€.

Die Planungen für den stadteigenen ebenerdigen Umbau des Marktplatzes und die Erschließung eines neuen Eigenheimgebiets für das sog. Vogelviertel mit einer eigens neuen Erschließungsstraße über die Bahnlinie werden weitere hohe Investitionskosten mit sich bringen (für die Jahre2025/26).

Bei einer serösen Finanzhaushaltsplanung sind nur noch ca. 1,5 Mio. € für Investitionen ohne Fördermittel für 2024 möglich. Ein weiteres Kriterium für die weitere Förderung von Bauprojekten ist auch die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer in der Stadt Crivitz spätestens ab dem 01.01.2025 um 10 Prozentpunkte an die neuen Nivellierungssätze des Landes MV.

Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen verlautete, liegt bereits eine Prioritätenliste möglicher Investitionen für den Haushalt 2024 vor, als Kompromisslösung, um bis zum 31.12.2024 noch nicht in die Haushaltssicherung unter Aufsicht des Landkreises LUP zu gelangen. Zu diesem Thema wurden bereits erste positive Signale aus allen Fraktionen gesendet. Im Wesentlichen geht es vorrangig dabei, mit einer Gesichtswahrung für CWG/ die LINKE/ CDU und einen Kompromiss aus dieser Situation herauszukommen bis zur Kommunalwahl im Mai 2024.

Es werden unruhige und schwere Zeiten ab 2025 anbrechen, da hilft auch kein hin und her Rücken mehr.

Das „Kreuzfahrtschiff Crivitz“ hat den Eisberg gerammt, der Rumpf ist bereits aufgeschlitzt worden, die Schotten schließen nicht mehr und das Wasser dringt schon tief in den Kesselraum ein. Es handelt sich um eine Situation, die sich in der Zukunft zu einer Katastrophe entwickeln kann, wenn die Pumpen nicht mehr in der Lage sind, die eindringende Wassermenge hinauszuleiten und nicht genügend Rettungsboote vorhanden sind. Die Rettungswesten sind bereits im Einsatz, wenn es keine weiteren Plätze in den Rettungsbooten mehr gibt. Ab dem 31.12.2024 werden auch keine Rettungsschiffe mehr vom Festland MV zur Verfügung stehen, da diese selbst zur Revision im Trockendock aufgebockt und abgedeckt sind.

Deswegen findet nun die erste Krisensitzung der Führungsmannschaft des Kreuzfahrtschiffes in der Kapitänsmesse statt, vom 1. Offizier bis zum Steuermann. Um das Volllaufen mit Wasser des Kreuzfahrtschiffes zu verhindern, werden neue Matrosen (Leichtmatrosen) an Bord geholt und an den zusätzlichen Lenzpumpen eingearbeitet.

Ansonsten bleibt nur noch SOS funken oder von Bord gehen.

Teil-2- Die Arroganz der Macht! Die Ermächtigungen und die bigotte Arroganz des Bauausschussvorsitzenden ist wirklich unübertroffen, andere benötigen dafür Jahre, er schafft das in acht Wochen seit der Neuwahl!

19.März-2023/P-headli.-cont.-red./256[163(38-22)]/CLA-93/34-2023

Dies zeigte sich besonders auf der jüngsten Sitzung des Bauausschusses am 16.03.2023. Die öffentliche Sitzung mit 16 Tagesordnungspunkten dauerte nur 18 Minuten, weil wie üblich die Mehrzahl der Themen in den nicht öffentlichen Teil geschoben wurden.

Der Grundtenor des Handelns und Wirkens der Mehrheitsfraktionen von der CWG- Crivitz und die LINKE/Heine erstreckt sich seit ca. 48 Monaten auf die Erweiterung/Erteilung von „Ermächtigungen“ und „Verfügungen“ um Diskussionen sowie eventuelle Einsprüche/Vorbehalte zu Sachverhalten zu vermeiden. Die unbedingte Ausübung der eigenen Herrschaft (72 % Mehrheit) und die Einflussnahme auf Vergabeentscheidungen im finanziellen Kernbereich sind weiterhin das oberste Ziel.

Angesichts dessen wurde eigens hierfür im Dez. 2022 die neue Änderung der Hauptsatzung bekannt gegeben, wonach die Bürgermeisterin eigenständige Entscheidungen treffen kann bis zu einer Wertgrenze von 5.000 € zu Verträgen und einmaligen Dienstleistungen und bis 1.000 € bei wiederkehrenden Leistungen pro Monat.

Seit der deutschen Wiedervereinigung vor 33 Jahren hatte kein Bürgermeister in Crivitz so viel finanzielle Macht.

Außer Bauvorhaben zu planen und mit Vergabeverfahren die determinierte einheimische Unternehmerschaft wohlwollend zu fördern, genauer gesagt, die Finanzausgaben zu erhöhen und Rekommunalisierungen durchzuführen, gab es kaum Initiativen. Die Teilnahme an Wettbewerben und das Ausfüllen von Förderanträgen sowie die Initiativen der Antragslyrik sind die eigentlichen Ideengeber.

„Die Sitzung des Bauausschusses am 16.03.2023 war ein Spektakel der besonderen Art!* Schon beim Betreten des Raumes durch Herrn Alexander Gamm zeigte sich seine spürbare Aura und sofort wurden die anwesenden Bürger erneut mit seinem Szenejargon. vor allen anwesenden Teilnehmern der Sitzung tituliert. Seine Abneigung gegenüber Personen kann er auch nicht verbergen, wenn er als Vorsitzender eine öffentliche Sitzung leitet. Eine solche Diskussion dieser Art ist weder sachlich noch angemessen für eine öffentliche Sitzung, jedoch wird diese seit 2019 immer wieder von allen Beteiligten geduldet. Als Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE und als Bauausschussvorsitzender tut er mit solch einem Auftreten seiner eigentlichen Partei, welche er vertritt, keinen Gefallen in der Öffentlichkeit.

Im Zuge der Strafgesetzesreform 2020 sind Abgeordnete durch die Einführung einer speziellen Vorschrift zum Schutz von Kommunalpolitikern vor Beleidigungen, Bedrohungen und Angriffen strafrechtlich abgesichert. Aber wie verhält es sich eigentlich mit der Situation, wenn Abgeordnete anwesende oder abwesende Bürger auf öffentlichen Sitzungen ständig diskreditieren und beleidigen? Wer schütz nun die Bürger vor solchen Abgeordneten?

Es wird sicherlich nicht lange dauern, bis wir über die Folgen juristisch berichten können. Die Sitzungsteilnehmer waren sehr überrascht, dass überhaupt Bürger erschienen sind, denn bisher war man lange Zeit unter sich. Das Programm war mit 16 Tagesordnungspunkten sehr umfangreich (Einvernehmen zu Funkmast in Wessin, Nutzungsänderung zum Waldschlösschen, Freistellung eines Carports, Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss zur Lindenallee, Änderungen im Bebauungsplan des sog. Vogelviertels mit einer neuen überörtliche Erschließungsvariante über die Bahnschienen).

Um Fragen zu den verschiedenen Themen zu stellen, musste man sich zunächst einen Vortrag des Vorsitzenden anhören, dass er jetzt der Bestimmer und Versammlungsleiter dieser Sitzung sein wird und nur Fragen gemäß der Kommunalverfassung gestellt werden dürfen, welche er für richtig halte. Man spürte förmlich, wie sehr er es wieder genoss, endlich wieder als Vorsitzender eines Ausschusses zu agieren und innezuhaben, nachdem er 2017 als Kulturausschussvorsitzender und aus sämtlichen Ausschüssen abberufen wurde.

Auch die Antworten auf Fragen von Bürgern, die vom Vorsitzenden beantwortet wurden, zeigten dies deutlich. Hier nur ein kurzes Beispiel dafür:

Die Frage: Die Unterlagen für den Funkmast in Wessin wurden im Okt. / Nov. 2022 erarbeitet und im Dez.2022 im Landkreis LUP eingereicht. Sei dem Jan. 2023 sind diese im Amt Crivitz bekannt. Warum tagen sie erst 14 Tage vor dem Ende der Frist zum Einvernehmen zu diesem Thema und dazu noch vor der OTV von Wessin? Warum ist das so, Herr Vorsitzender?

Die Antwort: Weil der Tagesordnungspunkt im Punkt 8 vor dem Punkt 9 steht!“

Als dann gebeten wurde, diese Antwort in das Protokoll aufzunehmen, wurde dies abgelehnt, mit der Maßgabe, dass keine Wortprotokolle geführt werden („Nein keine Aufnahme, wir führen keine Wortprotokolle“).

Das Merkwürdige an der Sache ist, dass seit neun Jahren kein Beschluss in der Stadt Crivitz gefasst wurde, wie ein Protokoll zu führen ist, sodass jeder nach eigenem Gutdünken agieren kann.

Die Antwort des Vorsitzenden braucht man nicht zu kommentieren, denn sie spricht für die hohe fachliche Kompetenz im Verwaltungs- und Baurecht. Die weiteren Antworten auf die anderen gestellten Fragen änderten sich kaum und auch während der Sitzung nahmen erneut die diskreditierenden Bemerkungen zu gegen Bürger, was seine Hilflosigkeit widerspiegelte.

Die Veranstaltung endete mit dem Erstaunen über die Parkbedingungen am EDEKA-Markt, die aber bereits seit 22 Monaten jedem Bürger in der Innenstadt bekannt sind. Dies verdeutlicht, wie nah man dem Geschehen in der Innenstadt ist, wenn man außerhalb wohnt! Die öffentliche Sitzung wurde nach ca. 18 Minuten beendet, da die meisten Themen in den nicht öffentlichen Teil verschoben wurden. Somit konnte man wie gewohnt unter sich weitermachen.

Kurz und gut ein Spektakel der besonderen Art, aber für Crivitz eben völlig normal!

Teil4-Neuer Standort zum Stahlgitterfunkmast in Wessin! Ein Schauspiel ganz besonderer Art. Die Zustimmung des Bauauschusses in Crivitz gilt als sicher!

16.März-2023/P-headli.-cont.-red./255[163(38-22)]/CLA-92/33-2023

Die Zustimmung zu diesem neuen Standort wird wahrscheinlich von der Gesichtswahrung gegenüber der Öffentlichkeit als gesundem Kompromiss dargestellt werden und dem Verstecken hinter dem Landkreis LUP bestimmt sein.

Bei solch einem wichtigen Thema ist es üblich, dass die CDU- Opposition (CDU- Fraktion Crivitz und Umland) eine abwartende oder auch enthaltende Haltung einnimmt. Zu diesem Thema wird sie sich sicherlich positiv äußern, da es sich um ein ansässiges Unternehmen in Wessin handelt und sie mit den Mehrheitsfraktionen der CWG – Crivitz und die Linke/ Heine ein gutes Miteinander pflegen.

In der Vergangenheit wurde viel um den Standort des Funkmastes 5G gerungen, aber letztlich hat man von vorneherein gewusst, dass es sich um eine bauliche Privilegierung handelt und man weiß das keine ernsthaften Gegenargumente und eigene Untersuchungen vorhanden sind. Bei den neuen Standorten hat man alle diese Sorgen nicht , denn diese werden jetzt auf den Landkreis abgewälzt.

Auf der letzten Sitzung des OTV am 07.12.2022 in Wessin äußerte sich der OTV-Vorsitzende von Wessin Herr Daniel Itze wie folgt: „Wir können dagegen nichts machen!“, genauer gesagt „Der Landkreis erteilt die Genehmigung!“ Kannte er den neuen Standort bereits zu diesem Zeitpunkt? Die Antwort lautet vermutlich und höchstwahrscheinlich „JA“. Es ist naheliegend, dass der Eigentümer der Fläche des neuen Standorts für den Funkmast, die landwirtschaftliche Produktion und Absatz e.G. Wessin ist, da sein Unternehmen in unmittelbarer Nähe ein Büro unterhält.

Die Bauprojektierung wurde am 12.10.2022 abgeschlossen und die Antragsunterlagen wurden bereits am 12.12.2022 bei Landkreis LUP eingereicht in die Bearbeitung. Die entsprechenden Vorverträge für die entsprechende Pacht sind sicherlich bereits im November 2022 abgeschlossen worden, sodass sicherlich eine umfassende ortsgebundene Information vorlag. Das Fatale daran ist, dass die Unterlagen für die Abgabe des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Crivitz seit Januar 2023 im Amt Crivitz bekannt sind. Wie üblich droht Fristablauf!

Bis zum Ablauf der Frist am 31.03.2023 muss alles wieder einmal plötzlich alles rasant gehen. Der Hauptausschuss der Stadt Crivitz tagt erst wieder im April und die Stadtvertretung erst wieder Ende April und die Unterlagen für die Bürger wurden jedoch erst am 11.03.2023 veröffentlicht, viel zu spät wie bei anderen Vorlagen in der Vergangenheit.

Wieder einmal herrscht so viel Heimlichkeit in der andauernden Fastenzeit!

Das scheint nicht nur so zu sein, sondern ist eine gewohnte Praxis in den Ausschüssen in Crivitz seit vielen Jahren. Die Bringschuld der Verantwortlichen würde laut Kommunalverfassung darin bestehen, dass sie umnfassende öffentliche Informationen zu wichtigen Bauvorhaben frühzeitig bekannt geben sollten, da diese entscheidend zur Meinungsbildung der Bürger beitragen. Es ist unwahrscheinlich, dass diese Vorgehensweise in den verbleibenden zwölf Monaten der Wahlperiode in den Mehrheitsfraktionen der CWG -Crivitz und die LINKE / Heine in Crivitz noch geändert wird.

Baurechtlich-befindet sich das Vorhaben im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient. Das ist nun anscheinend der Fall.

Das Grundstück wird von dem städtischen Weg nach Zapel Ausbau verkehrlich erschlossen. Die Zufahrt soll wohl noch vom Umweltamt des Kreises überprüft werden, da sich in der Nähe ein Biotop befindet, das vor vier Jahren stark zurückgeschnitten wurde.

Und dies war es dann auch!

Überraschenderweise ist es nicht notwendig, einen Nachweis über die Reichweite der Immissionen zu erbringen oder eine Prognose zu machen. Es wird auch nicht gefordert, dass Abstand zur Wohnbebauung bezüglich der elektromagnetischen Strahlung und deren Auswirkungen als Immissionsprognose herangezogen wird. Es sind keine Prüfungen naturschutzrechtlicher Aspekte wie Vogelzug oder Rast- und Nistplätze von geschützten Tierarten, die auf der zu bebauenden Fläche möglicherweise vorhanden wären, erforderlich.

@ALLRIS®net

Das alles ist plötzlich nicht mehr notwendig. Alles ist bereits klar und geregelt! Es sind noch der Beschluss und das Siegel erforderlich, oder?

In der Standortbegründung wird hierzu lediglich lapidar festgestellt: „Die akustische Emission der Lüftergruppen in den Schaltschränken wird im Rahmen der zulässigen Werte gehalten. Die auszusendenden elektromagnetischen Felder sind so gering, dass die geltenden Sicherheitsstandards eingehalten werden und sich Personen auch unterhalb des Turmes zeitlich unbegrenzt aufhalten können, ohne sich einer Gefährdung auszusetzen.

Diese Begründung sorgt bei jedem Diplom-Ingenieur der Hochfrequenztechnik oder Elektrotechnik für ein Lächeln oder sogar für Heiterkeit im Raum.

ODER weiter fortlaufend:Der gewählte Standort wurde unter Berücksichtigung aller Randbedingungen aus den möglichen Varianten ausgewählt. Zu den berücksichtigten Kriterien gehörten insbesondere die funktechnisch geeignete Lage im oder am Suchkreis, die Vermieterbereitschaft der Liegenschaftseigentümer, die festnetztechnische Anbindbarkeit, die bautechnische Realisierbarkeit und die Berücksichtigung der Realisierungskosten. Unter Abwägung dieser Kriterien ist der gewählte Standort der einzig darstellbare.“

Diese Aussage ist auch bau- und verwaltungsrechtlich interessant, denn man kann diese Aussagen nur deshalb so schreiben, wenn man heute sozusagen privilegiert ist als Bauvorhaben.

Wir antworten auf dieses Thema mit einem Zitat von Bertolt Brecht, das Marcel Reich-Ranicki häufig am Ende des literarischen Quartetts zitierte, da es zu dieser Situation und der Gemengelage am besten passt:

„Und so sehen wir betroffen den Vorhang zu und alle Fragen offen.“

Parkraumkonzept-Beschluss-Nr. Cri SV 334/21! Seit 22 Monaten beschlossen und versprochen? Versprochen, gebrochen? Das ist eindeutig Ja!

14.März-2023/P-headli.-cont.-red./254[163(38-22)]/CLA-91/32-2023

Schon bemerkt? 🚘🚘🚘Crivitz hat noch immer kein Parkraumkonzept! Seit 22 Monaten beschlossen und versprochen? Versprochen, gebrochen?

Das ist eindeutig Ja!

Außer Reden für den schnellen Applaus und Berichten in der SVZ für die Wählerstimmen sowie Ankündigungen für das Schaufenster ist zu diesem Thema Stillschweigen von den Mehrheitsfraktionen der CWG und der Linken/Heine angesagt. Eine solche Tatsache ist auch nicht verwunderlich, da die meisten Verantwortlichen weit außerhalb der Innenstadt wohnen und ihnen für die engagierte kommunale Arbeit vermutlich  ein Verwaltungsparkplatz zur Verfügung steht.

Das Parkraumkonzept, auch als sogenanntes Verkehrskonzept bekannt, wurde von dem Fraktionsvorsitzenden der CWG – Crivitz (Beschluss.-Nr.- Cri SV 334/21) nach einer Diskussion umgewandelt und mehrmals bekundet, dass man an diesem schon intensiv arbeite. Es sind schon mehr als 22 Monate vergangen, und man muss sich die Frage stellen, was seitdem geschehen ist.

Die Tatsache, dass die Workshops zur Marktplatzplanung seit 16 Monaten in der Stadt Crivitz festgestellt haben, dass der Marktplatz nicht mehr als Parkplatz genutzt werden soll, wurde ebenfalls im Haushaltsplan 2023 angegeben: „Der derzeitige Zustand in Verbindung mit der Bereitsstellung von Parkmöglichkeiten unterliegt nur einer zeitlich begrenzten Genehmigung. Zudem soll der Platz ebenerdig hergestellt werden. Für die Planung werden Architektenleistungen voraussichtlich im Jahr 2023 in Höhe von ca. 10.000 € vergeben.Die Stadt Crivitz plant die Umgestaltung des Marktplatzes.

Es stellt sich die Frage, wo Ausweichparkplätze für Besucher, Arbeitnehmer und Anwohner untergebracht werden.

Ein Ausweichparkplatz von 26 Parkplätzen auf dem alten Sparmarktplatz soll nun die Gemüter der Bürger und Besucher beruhigen und die laufenden Planungen unterstützen.

Wir berichten darüber am 09.12.2022……https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/das-alte-sparmarkt-gelaendeerst-parkplatz-dann-wieder-buerogebaeude-und-nun-beides-zusammen/

Bereits am 28.08.2022 wurde angekündigt, dass man schon einen Teil des Grundstückes vom alten Sparmarkt verkauft hat (ca. 378 m² + 322 m² + 38 m²) und auf die Restfläche vom alten Gelände, das weiterhin der Stadt Crivitz gehört, 26 neue Parkplätze entstehen werden. Im ersten Schritt wurde eine ERMÄCHTIGUNG für die Bürgermeisterin und den Stellvertreter erteilt (Dez.2022), um eine Kostenteilungsvereinbarung zwischen der Stadt und dem anderen Eigentümer zu erzielen. Hierbei handelt es sich vorrangig um die Beräumung des alten Sparmarktgeländes, das der Stadt Crivitz erst einmal etwa 23.000 € kostet.  Im Jahr 2023 sollen dann 26 neue Parkplätze entstehen, zu einem Gesamtpreis von ca. 100.000 €.

Dies wird jedoch die Parkplatzsituation nicht lösen, zumal um diese Parkplätze sicherlich dann erbittert gerungen werden wird von Anwohnern und Besuchern. Wenn dann auch nur 0,5 Stunden geparkt werden dürfen, könnte es zu Konflikten kommen!

Die derzeitige Parkplatzsituation auf dem Marktplatz mit einer Parkdauer von 0,5 Std. hat bei den Bürgern eine große Unzufriedenheit hervorgerufen. Es ist sehr anspruchsvoll, eine halbe Stunde Parkdauer für einen Bankbesuch, Bäckerbesuch mit einem Kaffee oder Friseurbesuch oder ein Mittagessen zu reservieren. Ist es wirklich ein Beitrag zur Belebung der Innenstadt?

Hinzu kommt, dass das Ordnungsamt manchmal den Eindruck erweckt, dass es gerade am Marktplatz auf hiesige Knöllchen lauert, nachdem man dann ein Mittagessen zu sich genommen hat. Es soll hier nicht auf die Kommunikation gegenüber den Bürgern eingegangen werden, da dies ein sehr umfangreiches Thema ist und nur noch mehr Konflikte hervorrufen würde. Allerdings sollte man sich darüber einmal Gedanken machen.

Die Tatsache, dass man in der Rathausstraße in der Höhe der Bushaltestelle vor einer Kurve, in einem übersichtlichen verkehrstechnischen Bereich, bei vorbeirasenden Pkw und einer Bushaltestelle zwei Stunden parken kann, ist unverständlich.

( Parkplatzkonzept Stadt Crivitz 2018) @ALLRIS®net

Der Beschluss der Parkdauer an diesem Standort aus dem Jahr 2018 war sehr umstritten. Der Bauausschuss war grundsätzlich gegen eine Parkdauer von 2 Stunden, plädierte jedoch für eine Parkdauer von 0,5 Stunden aufgrund der verkehrstechnischen Lage. Die Fraktion der CWG – Crivitz und die LINKE lehnten den Vorschlag vehement ab.  Der Bau dieser Parktaschen und die dazugehörige Parkdauer vor dieser Kurve dürften wahrscheinlich eng mit dem Umbau eines Warenhauses auf der gegenüberliegenden Seite zusammenhängen. Es besteht Einigkeit unter den befragten Bürgern, dass sich die Parkflächen des Öfteren zu Dauerparkflächen entwickelt haben.

Die Kritik an der Parkdauer in der Amtsstraße, Parchimer Straße, Breite Straße wurde schon damals geäußert, aber leider ohne Erfolg.

Ein Besuch im Rechtsanwaltsbüro, Versicherungsbüro, Facharzt, Modeladen, Friseur oder Apotheke sind sicherlich nicht förderlich, wenn man eine Parkzeit von einer Stunde zur Verfügung stellt.

Unser Video vom *ARBORETUM* in Crivitz soll die Feststellung noch einmal verdeutlichen, was am 10.11.2022 verkündet wurde. Aufgrund einer Initiative zur Bewässerung des Arboretums!

10.März-2023/P-headli.-cont.-red./252[163(38-22)]/CLA-89/30-2023

Arboretum – Eigentlich eine *Einrichtung für Forschung, Lehre und Bildung; Sammlung verschiedenartiger, oft auch exotischer Gehölze* hier der aktuelle verbliebene Anblick!

Es wachsen nur die heimische Eiche und Buche sowie die Linde gut im Arboretum in Crivitz!

Aufgrund dessen wurde eine Initiative von Abgeordneten der CDU – Crivitz und Umland hervorgebracht, die ein Schwengelpumpe im Arboretum erreichen wollten, damit also die Bäume genügend Wasser bekommen und besser wachsen sollen!

Die Abgeordneten haben erfolglos versucht, den Vorsitzenden des Umweltausschusses zum Einlenken zu bewegen. Hierzu wurden Untersuchungen durchgeführt und diese auch vorgelegt. Nun werden sie offiziell abgewatscht.

In der Antwort vom Vorsitzenden zu diesem Thema heißt es:

*„Eine Schwengelpumpe ist gebunden an die Höhe des Grundwasserstandes. Ein Grundwasserstand von 3 bis 4 m ist für eine reibungslose Wasserförderung über diese Pumpe möglich. Die Höhe des Grundwassers im Arboretum wird bestimmt durch den Wasserstand im Amtsbach. Das Grundwasser steht durch die kuppierte Ausbildung im Arboretum daher erst in einer Tiefe von etwa 8 – 20 m zur Verfügung. In der Winterperiode ist das Wasser abzulassen, die Pumpe zu warten und im Frühjahr neu anzugießen.

Den Pflanzen stehen für das Wachstum großflächige, stark besonnte Flächen und nur als Oberflächenwasser zur Verfügung. Das Feuchtbiotop mit seiner Mergel- und Tonsohle steht etwa bis Mitte des Jahres gefüllt mit Oberflächenwasser zur Verfügung. Zum Angießen der Pflanzen kann hieraus Wasser entnommen werden. Die frisch gepflanzten Bäume und Sträucher erhalten im ersten Jahr eine Anwachshilfe in Form von Nährstoffen und Wasser.

Danach müssen sie mit den Bedingungen, die die Natur ihnen bietet, auskommen. Eine weitere Wasserversorgung junger Bäume erfolgt über das Anbringen von Wassersäcken, wie 2022.Eine technische Ausstattung des Arboretums mit Elektrizität, Brunnen und Wasserpumpe sowie einer Schwengelpumpe wird nicht empfohlen. Die geologischen und stand örtlichen Gegebenheiten bestimmen das Wachstum der Wildkräuter, Sträucher und der Bäume. Das Arboretum muss naturbelassen bleiben. Die natürlichen Bedingungen bestimmen den Fortgang des Wachstums.“@ALLRIS®net.

Teil V – Das Ausbremsen des Senioren und Behindertenberat in Crivitz seit 24 Monaten! Satzung durchgefochten, schlecht gemacht und Umsetzung ungewiss!

09.März-2023/P-headli.-cont.-red./251[163(38-22)]/CLA-88/29-2023

Die Satzung ist unausgewogen und schlecht gemacht. Sie wurde zudem nicht rechtswirksam verkündet.

Die Satzung des SBB wurde von den Mehrheitsfraktionen der CWG – Crivitz und der Fraktion die LINKE / Heine ohne große Diskussion verabschiedet und andere Vorschläge der Opposition wurden einfach ignoriert. Diese Meinung vertrat auch die CDU – Fraktion (Crivitz und Umland), die in Teilen der Diskussion zur Satzung im Bildungsausschuss 2021/22 zustimmte, aber sich dann kurioserweise im Dezember 2022 in der Stadtvertretung komplett über die Abstimmung zu der Satzung enthielt. Diese Symbolpolitik kann man mit einem Kopf aus der Schlinge ziehen bewerten. Eine Enthaltung stellt letztlich nur eine Duldung der vorherrschenden Meinungen der Mehrheitsfraktionen dar. Dies ist unverständlich, da die CDU-Fraktion 20 Monaten zuvor eine völlig andere Meinung vertrat.

Wir berichteten darüber bereits im Teil IV https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/teil-4-das-drama-um-die-satzung-und-deren-rechtsgueltigkeit-beim-senioren-und-behindertenberat-in-crivitz/

Der Hauptmangel in der Satzung wird erneut deutlich, da man den SBB zusammengelegt und nicht in zwei Beiräte untergliedert hat. Nun bleibt die Frage, wie wird er paritätisch besetzt? Es wurde keine ausgewogene Regelung gefunden, um eine gerechte Verteilung der Sitze von den zehn Mitglieder zu gewährleisten, damit keine der Gruppen in ihren Rechten und Belangen benachteiligt wird. Die Senioren dominieren derzeit den Beirat und Menschen mit Behinderungen sind in der Minderheit. Die Gruppe der Menschen mit Behinderungen bzw. einem Handicap bedarf einer besonderen Aufmerksamkeit und Unterstützung. Hierzu hat man im SBB keinen Überblick über die vorhandene Größe der Gruppe in Crivitz und Erfahrungen, der spezifischen Bedürfnisse und Wünsche.

Die Gemeinde Plate hat seit fast neun Jahren positive Erfahrungen mit der Zusammenarbeit von zwei Beiräten gemacht, die sich speziell mit den Belangen der Gruppen befassen. Sie arbeiten hervorragend zusammen.  Weshalb wurden die Erfahrungen der Gemeinde Plate in einem unmittelbaren Umfeld von Crivitz nicht berücksichtigt?

Es ist nicht eindeutig geregelt, ab welchem Alter man sich als Senior beim SBB vertreten lassen kann. Jeder, der sich als Senior betrachtet, unabhängig von seinem Alter, kann seine spezifischen Bedürfnisse vorbringen oder sich vom SBB vertreten lassen. Ist diese Entscheidung tatsächlich gewollt oder handelt es sich lediglich um ein politisches Kalkül der Mehrheitsfraktionen von CWG – Crivitz und die LINKE/Heine? Eine Erklärung dazu wurde nicht gegeben.

Ist es angemessen, dass die Mitglieder des Beirats vom SBB keine Sitzungsgelder oder Reisekosten erhalten sollen, während jeder Abgeordnete und sachkundige Einwohner der Stadtvertretung einen Anspruch auf 40,00 € Sitzungsgeld, einen Sockelbetrag von 50,00 € sowie Reisekosten pro Monat haben? Auch die Fraktionsvorsitzenden der Parteien und der WG erhalten pro Monat 120 € und zuzüglich 40 € Sitzungsgeld für ihre ehrenamtliche Arbeit.

Der SBB soll als neues Gremium für seine Arbeit im Monat 83,33 € zur Verfügung haben (1000 € pro Jahr), während die Stadtvertretung (bzw. die Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm) für die Arbeit mit den Senioren 416,66 € pro Monat (5000 € pro Jahr) erhält. Das ist bereits seit neun Jahren (ca. 45.000 €) der Fall. Hier ist die Frage nach einer gerechten Verteilung zu beantworten, muss es nicht umgedreht sein oder soll der SBB nur für Feierlichkeiten, Unterstützungen, Projekte und Zusammenkünfte überhaupt nicht zuständig sein und das alles weiterhin nur in der Hand der Bürgermeisterin bleiben. Ist das wirklich so gewollt?

Es ist zudem bemerkenswert, dass die Mehrheitsfraktionen der CWG und die LINKE das Mitspracherecht des SBB bei allen Kategorien bzw. Teilaspekten des Umweltschutzes generell ausgeschlossen haben. Eine Begründung hierfür gibt es nicht. Sind diese Belange nicht gerade für den SBB wichtig, wo viele berufliche Erfahrungen vorhanden sind und vielleicht es auch Vorstellungen gibt oder will man hierzu keine Einmischung in diese Angelegenheit haben? Eine Erläuterung zu diesem Thema wurde nicht gegeben.

Seit 24 Monaten wurden durch die Stadt Crivitz bzw. dem Bauausschuss (Vors. Alexander Gamm) keine Anhörungen oder Stellungnahmen zu Bauvorhaben (z. B. barrierefreier Umbau/Ausbau von Haltestellen, Treppen, Sportanlagen, Kita oder Schulen) beim SBB eingeholt oder angefordert. Das waren aber eine Menge kleiner und großer Projekte, wenn man allein nur an die Gehwege und Zugänge denkt. Es entsteht der Eindruck, dass man keine Stellungnahme oder Anhörung vom SBB wünschte zu den geplanten Bauvorhaben, da sonst weitere Projekte noch teurer würden oder Umplanungen notwendig wären. Aufgrund dessen war es wahrscheinlich sinnvoller, abzuwarten, bis alle Genehmigungen vorlagen.

Zusammenfassend sollte der SBB nicht nur Ideen und Erlebnisse schaffen, die Wohlbefinden, Lebensfreude und Geborgenheit bringen, sondern er sollte sich auch aktiv in die Handlungen und Beschlüsse der Stadt Crivitz einmischen. Das Potenzial dazu muss geschaffen werden, und das muss man auch gegenüber den politischen Gremien deutlich darstellen.

Teil-2- Die Endlos-Wiederholung, (und) jährlich grüßt das Murmeltier! Schulessen in der Grundschule Fritz Reuter und der Regionalen Schule in Crivitz!

05.März-2023/P-headli.-cont.-red./249[163(38-22)]/CLA-86/27-2023

Es ist ein Dauerbrenner seit 5 Jahren für die Mehrheitsfraktionen der CWG -Crivitz und die LINKE – das Schulessen und die Eisenanbieter! Es brodelt schon länger bei diesem Thema und das genau seit 15 Monaten und es ist erneut in aller Munde. 

So informierte der Ausschussvorsitzende (selbst Lehrer in der Grundschule in Crivitz) Herr Jörg Wurlich im Dezember 2021 über Mängel in der Essensversorgung der Schüler (in der qualitativen Versorgung) und über bevorstehende Preiserhöhungen. Er schilderte damals, dass die Qualität des Schulessens sehr nachgelassen hat. Zu diesem Zeitpunkt gab es auch das Eingeständnis, dass man damals viel zu voreilig die Verträge mit der Firma UWM gekündigt hat. Eine zu späte Erkenntnis. Eine ganz schön erschütternde und mutige Einschätzung/Behauptung!

Des Weiteren stellte der Vorsitzende fest, dass man jetzt ohnehin nichts mehr ändern und nur an der Qualitätsschraube drehen kann, da die Verträge auch für 2022 schon gültig sind, aufgrund der Frist zur Auflösung! Hierzu wollte man erst einmal das Gespräch mit dem Eisenanbieter suchen. Das Ergebnis über die Gespräche ist nicht bekannt geworden!

Wir berichteten darüber im Dez. 2021 https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/essenversorgung-schwerin-menue-angeblich-mangelhaft-und-preiserhoehung/

Im März 2022 gab es nur eine kurze Information, dass sich die Preise für das Essen verändert haben und es sich um eine moderate Preiserhöhung handelt, wobei die Qualität nachgelassen hat und einige Vorhaben des jetzigen Essenanbieters nicht umgesetzt werden. Also beschloss man, eine anonyme Umfrage in der Grundschule im März 2022 durchzuführen und die Arbeit der Essenkommissionen zunächst wieder zu aktivieren, insbesondere die Neubesetzung der Mitglieder und die Einbeziehung der Schulkonferenz.  Zu gegebener Zeit wollte man das Thema dann erneut beraten.

Im Juni 2022 sollte Herr Krull (Vorsitzender der Schulkonferenz der Grundschule) eingeladen werden, was aber misslang und so sollte er die Elternvertreter zum Thema befragen und das sollte alles im September 2022 beraten werden. Das Thema wurde im Jahr 2022 nicht weiter verfolgt.

Doch plötzlich taucht das Thema im Januar 2023 wieder auf, wo der Vorsitzende über die Vorhaben 2023 spricht und erneut fragt: „Wann läuft der bestehende Vertrag aus?“ Kündigungsfrist beachten.“ So sollen zur nächsten Sitzung am 06.03.2023 die Essenanbieter und Elternvertreter beider Schulen eingeladen werden. Es ist schwer zu verstehen, worum es in diesem Fall eigentlich geht. Alles wird sicherlich wieder streng geheim bleiben.

Gibt es jetzt Mängel an den Schulessen oder nicht?

Gab es denn inzwischen eine anonyme Umfrage oder nicht?

Sind jetzt die Essenskommissionen aktiviert, und neu besetzt worden oder nicht?

Sind die Schulkonferenzen zu diesem Thema bereits zusammengetreten und haben ein Ergebnis erzielt oder nicht?

Will man nun die Verträge mit den Essenanbietern kündigen oder nicht?

Dieselbe Situation gab zu diesem Thema – Schulessen-schon einmal von 2015 bis 2019 in Crivitz, aber damals führte den Ausschuss eine Ausschussvorsitzende der CWG – Crivitz Frau Martina Torbahn, welche damals selbst Lehrerin in der regionalen Schule war. Im Jahr 2018 hatte die Bürgermeisterin dem damaligen Eisenanbieter UWM aus Demen für alle Einrichtungen gekündigt und eine Neuausschreibung der Essensversorgung veranlasst. Die regionale Schule war für einen Wechsel, die Grundschule dagegen.

Es war damals eine sehr aufgeheizte Stimmung, seinerzeit wurde eine WhatsApp-Nachricht sogar verbreitet und aufgerufen worden, gegen den Eisenanbieter, die Firma UWM zu stimmen (siehe SVZ vom 20.05.2015). Später stellte sich heraus, dass die ausgesprochenen Kündigungen der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm mit Mängeln behaftet war und in der Neuausschreibung auffallende Verfahrensfehler gemacht wurden, sodass diese Vorgänge sich bis ins Jahr 2018 hinzogen und erst dann abgeschlossen wurden (siehe SVZ vom 26. 05 2018).

Einzelne Verträge wurden erst einmal weitergeführt und Essenkommissionen an den Schulen gegründet und so wurde 2018 begonnen mit einer neuen Ausschreibung zum Schulessen (laut Protokoll 29.01.2018). Seit diesem Zeitpunkt beliefert das Unternehmen Schwerin Menü die Grundschule in Crivitz.

Teil 3-Haushalt Crivitz „2023-“ Investitionen! Die Zukunft und die Realität bis 2026!

26.Febr.-2023/P-headli.-cont.-red./246[163(38-22)]/CLA-83/24-2023

Bauboom voll aufs Eigenkapital der Stadt! Marktplatz soll ebenerdig werden in der Zukunft! Was im Jahr 2023 nicht möglich sein wird!

Eine Auswahl der Projekte, die aufgrund der IIliquidität oder mangelnder Förderung verschoben werden mussten, ist in der Liste der Investitionsopfer enthalten. Es werden auch die Umbauten des Marktplatzes und der Rückbau aufgeführt.

Die Tatsache, dass die Workshops bisher immer auf die Planung eines Rückbaus des Marktplatzes hinausliefen, zeigt, dass der Marktplatz nicht mehr als Parkplatz genutzt werden soll.  Hierzu wird auch im jetzigen Haushaltsplan ausgesagt: „Die Stadt Crivitz plant die Umgestaltung des Marktplatzes.“

Auszug-Liste „Investitionsopfer“ – mangels Liquidität – und nicht betätigter Förderung insgesamt: ca. 3,9 Mio.€ werden nun auf die nächsten Jahre 2024/2025 und 2026 veschoben!

“ Der derzeitige Zustand in Verbindung mit der Bereitsstellung von Parkmöglichkeiten unterliegt nur einer zeitlich begrenzten Genehmigung. Zudem soll der Platz ebenerdig hergestellt werden. “ Für die Planung werden Architektenleistungen voraussichtlich im Jahr 2023 in Höhe von ca. 10.000 € vergeben.

Während bundesweit die steigenden Preise, der inflationsbedingte Kaufkraftverlust, die höheren Zinsen, die Lieferengpässe und die erhebliche Verschärfung der Finanzierungsbedingungen die Investitionstätigkeit belasten, befindet sich die Stadt Crivitz auf einem völlig anderen Kurs!

Die Investitionsquote 2018 betrug 290 %, 2019 = 335 %, 2020 = 650 %, 2021 = 402 %, 2022 = 276 % und 2023 = 310 %. Die Prognose für 2024 liegt bei ca. 241 % nach den vorliegenden Ermächtigungen und weiterführenden Planungen. Somit beträgt die durchschnittliche Investitionsquote etwa 357 % pro Jahr.

Um den Wertverlust des Anlagevermögens auszugleichen, sollte die Investitionsquote im Idealfall 100 % betragen, da die Abschreibungen in der Haushaltsführung der Kommunen erwirtschaftet werden müssen.

Da nur für die Jahre bis 2019 Jahresabschlüsse vorliegen, wurden für die Darstellung der Übersicht die Planwerte bis 2023 aus den beschlossenen Haushaltsplänen entnommen und deren kumulierte Werte sowie für 2024 die übertragenen Ermächtigungen dargestellt.

Diese hohe Quote an Investitionen deckt nicht nur den Wertverlust des Anlagevermögens ab, sondern ist weit über die reine Substanzerhaltung hinausgegangen. Die Erhöhung des Wertes um 650 % resultiert daraus, dass im Jahr 2020 der Umbau Grundschule 1.865.600 € und gleichzeitig der Umbau Kindergarten 1.769.000 € und weitere Inventionen begonnen wurden, deren genaue Endresultate bei den Baupreisen weitaus höher als im Jahr 2020 veranschlagt waren.

Das entspricht einem Gesamtinvestitionsvolumen von 2018 bis 2024 in fünf Jahren von etwa 21.900.545,27 €.

Das Investitionsvolumen von 100 Prozent würde sich von 218 bis 2014 auf ca. 6.133.412,00 € nur belaufen und hätte noch genügend Spielraum bei den Ausgaben für Personal oder Dienstleistungen gelassen, um in der Zukunft flexibel agieren zu können.

Die erhöhten Abschreibungen auf die überdurchschnittlichen Investitionen werden den Ergebnishaushalt der Stadt Crivitz in den kommenden Jahren zusätzlich belasten. Die jährlichen Investitionsprojekte von 2018 bis 2024, die sich auf 17 bis 25 Projekte belaufen, werden die Finanzen der Stadt Crivitz ab dem 31.12.2023 in die Knie zwingen. Es handelt sich nicht mehr um einen Investitionsstau, sondern um ein wirtschaftliches Handeln über die eigenen Verhältnisse hinaus.

Die Auszug-Liste „Investitionen – 2023“ enthält die Planungen für die Folgejahre mit hohen Nachfolgekosten. Gleichzeitig wurden bereits mehrere 100 % Förderungen für den Digitalpakt -IT-Anlagen bewilligt. Dass es jedoch auch bei dem behinderten gerechten Umbau von Bushaltestellen eine hohe Förderquote gibt, ist erfreulich.

Das Eigenkapital ist wieder ein wichtiger Bestandteil der Immobilienfinanzierung nicht nur für private, sondern auch für öffentliche Haushalte. Das Land MV gewährt für Bauprojekte eine Förderung von 50 Prozent in besonderen Fällen von Projekten bis zu 75 Prozent. Sonderbedarfszuweisungen an Förderungen bis zu 90 % sind möglich bei bestimmten Schwerpunktinvestitionen, aber immer bei Vorlage aktueller Jahresabschlüsse, das heißt bis einschließlich 2021, diese Voraussetzungen liegen aber in der Stadt Crivitz noch nicht vor.

Pro Einwohner weist die Stadt Crivitz zum Ende des Haushaltsjahres 2023 eine investive Verschuldung in Höhe von 396,31 € aus.

Es soll das entscheidende Bauboomjahr für den Wahlkampf 2024 werden, um sich Monumente für die Ewigkeit zu errichten. Die Tatsache, dass der Marktplatz nun ebenerdig umgebaut werden soll, ist nun endlich einmal schriftlich festgehalten und es ist schon sehr merkwürdig, dass man bereits Planungen vergibt, ohne die Bürger hierzu ausreichend befragt zu haben!

Die Mehrheitsfraktionen von CWG – Crivitz und die LINKE/Heine wollen ihre Pläne umsetzen, ungeachtet aller Bedenken und Folgen für die Entwicklung und gefährden damit die finanzielle Existenz von städtischen Einrichtungen für die Zukunft.

Aufgrund der guten Zusammenarbeit mit den Mehrheitsfraktionen (CWG und die LINKE) in dieser Entscheidung kann die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) noch kein anderes Gegenkonzept vorlegen und einfache Enthaltungen können hier auch nicht weiterhelfen.

Teil 2-Haushalt Crivitz 2023-Ausgaben-! Alles muss raus! Wir werden bald schließen! Wir befinden uns in einer Zeit der Sintflut.

23.Febr.-2023/P-headli.-cont.-red./245[163(38-22)]/CLA-82/23-2023

Alles raus, bevor es nicht mehr geht und der Gürtel für die kommenden Jahre erheblich enger geschnallt werden muss. Das Ausgabenverhalten der Stadt Crivitz kann nicht anders beurteilt werden!

Es ist die vierte Erhöhung der Ausgaben in Folge, als ob es keine Krisen und Inflationsanstiege oder die Coronapandemie nie gegeben hätte, da die eigenen Steuereinnahmen und die Zuschüsse des Landes MV noch einmal sprudeln. Eine verantwortungsbewusste und nachhaltige Haushaltspolitik für die nächste Generation bzw. für die neue Wahlperiode ab 2024 sieht anders aus. Es scheint, als ob bereits jetzt Gelder an alle Stellen fließen, die für die Gewinnung von Wählerstimmen wichtig sind.

Laut dem statistischen Amt stiegen die Verbraucherpreise im Januar durchschnittlich um 8,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Es ist zu beobachten, dass sich die Preise für viele Waren und Dienstleistungen immer mehr erhöhen, was insbesondere auch für den Baubereich zutrifft. Der Leidensdruck an finanziellen Mitteln im Haushalt 2023 der Stadt Crivitz scheint noch nicht so groß zu sein und das wenig zu interessieren, denn hier steigen die Ausgaben weiter und weiter an.

Die größten Ausgaben sind die Personalaufwendungen und der damit verbundene neue Stellenplan, da es sich hierbei nicht um einmalige Ausgaben handelt, sondern um wiederkehrende Ausgaben. Die Ausgaben sind im Vergleich zum Vorjahr um ca. 4,37 % gestiegen und belaufen sich auf ca. 4,5Mio.€. Innerhalb von 4 Jahren (seit 2019 3.011.600,00 €) sind die gesamten Personalkosten um ca. 1,5 Mio. € gestiegen.

Seit dem Jahr 2015 sind die Personalaufwendungen um ca. 108 % gestiegen, von 2.160.600 € im Jahr 2015 auf ca. 4.500.000,00 € im Jahre 2023.

Aufgrund der derzeitigen Tarifverhandlungen und der anstehenden Leistungsverhandlungen sowie durch die Reduzierung der tariflichen Wochenarbeitszeit auf 39 Stunden pro Woche wird mit einer weiteren Steigerung auf ca. 4,7 Mio. € im Jahr 2024 gerechnet. Die Diskrepanz in der Verteilung der Erträge für die Aufwendungen nimmt der Stadt Crivitz in Zukunft ab 2024 weiter Gestaltungsmöglichkeiten.

Der Stellenplan der Stadt für das Jahr 2023 sieht einen Zuwachs gegenüber dem Stellenplan für das Jahr 2022 in einem Umfang von insgesamt 6 weiteren Stellen vor. Insgesamt werden 118 Stellen besetzt sein. Von 2014 bis 2023 hat sich der Personalbestand um ca. 74 % erhöht. Die Zahl der Mitarbeiter im Jahr 2014 betrug 68, und im Jahr 2023 werden es 118 Mitarbeiter sein. Im Vergleich dazu arbeiten 2023 in der Kernverwaltung des Amtes Crivitz ca. 116 Mitarbeiter in der Kernverwaltung in Crivitz incl. 9 Auszubildende.

Zum sogenannten Bürgerhausteam gehören jetzt bereits 8 Mitarbeiter, die die Bürgermeisterin Frau Brusch- Gamm täglich unterstützen. Das sind die Stadtkoordinatorin Frau Jana Nützmann, die Citymanagerin Marita Schulz, zwei Museumshilfskräfte und drei Aushilfen für die Bibliothek sowie eine Mitarbeiterin in der Bibliothek, die insgesamt 4,41 VZÄ erhalten.

Die Strom- und Gaspreise sind zwar gestiegen, aber im Vergleich zu anderen Bereichen moderat (zusammen ca. 91.000 €). Dies ist auf die günstigeren Verträge zurückzuführen, die die Stadt mit dem Energieanbieter bis zum 31.12.2024 abgeschlossen hat. Die Kosten für die Gebäudereinigung beträgt im Jahr 2023 bereits 645.500 €!

Aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist es nicht zielführend, dass die Repräsentationskosten im Gegensatz zu 2021 (ca. 39.000 €) nun im Jahr 2023 voraussichtlich 68.900 € betragen werden, wovon allein die Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm 8.000 € zur Verfügung hat. Des Weiteren erhalten die Feuerwehren für Repräsentationen ca. 14.000 €, die Städtepartnerschaft 4.000 €, das Stadtfest ca. 15.000 €, und doppelt so viel wie im Vorjahr erhalten jetzt das Adventssingen ca. 3.600 € gegenüber dem Bauernmarkt nur noch ca. 1.500 € im Jahr. Die Prioritäten zeigen, welche Ziele man sich in den letzten zwölf Monaten der Amtszeit gesetzt hat.

Die Fraktion CWG – Crivitz feiert sich im Ausgabenrausch im Haushalt 2023 und setzt Schwerpunkte in den Ausgaben bereits für bestimmte Wählergruppen, um ihre Stimmen im Vorwahlkampf 2023 zu festigen. Die Stellenplanung für 118 Mitarbeiter und die gezielte Verteilung der Repräsentationskosten sind eine wahltaktische Maßnahme, die gezielt auf bestimmte Wählergruppen ausgerichtet ist, die man gewinnen möchte. Diese Maßnahme ist jedoch mit Steuergeldern finanziert!

Die Fraktion DIE LINKE/ HEINE beobachtet dieses Geschehen aufmerksam und profitiert ebenfalls davon.

Die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) hat bisher kein Konzept entwickelt, um dieses Verhalten zu unterbinden. Sie ist diesem Geschehen praktisch hilflos ausgeliefert. Zudem hat sie sich aufgrund des guten Miteinanders in ihrer Entscheidungsfindung festgefahren.

Teil-1-Haushalt Stadt Crivitz – 2023 – Liquidität! Aus der Traum vom ewigen Geldfluss! Aschermittwoch, der Spaß ist vorbei!

21.Febr.-2023/P-headli.-cont.-red./244[163(38-22)]/CLA-81/22-2023

Das Zertifikat „Eingeschränkte dauerhaftere Leistungsfähigkeit“ hat die Stadt Crivitz und die Gemeinde Zapel bekommen! Eine Menge Zahlen wurden hin- und hergeschoben, so dass es schön aussieht. Die tatsächliche Situation ist deutlich schlechter und wird dadurch nicht besser.

Vier Wochen vor dem Jahreswechsel lagen noch keine Prognosen für das Jahr 2023 vor und im Januar wurde der Haushalt für die Stadt Crivitz noch als „Land unter“ bezeichnet. Das Fachamt des Amtes Crivitz hat auf der öffentlichen Sitzung im Hauptausschuss am 13.02.2023 zum Thema Haushalt ein klares Bekenntnis zum Haushalt 2023 abgegeben.

Selbst in der entscheidenden Haushaltsdebatte 2023 im Hauptausschuss in Crivitz am 13.02.2023 wurde der Haushalt für die Öffentlichkeit in drei Minuten abgehandelt, mit der Maßgabe, dass man ja alles besprochen habe (in nicht öffentlichen Arbeitsberatungen) und alle Abgeordneten eine Mitteilung vom Amt erhalten haben, sodass man sich hierzu nicht mehr öffentlich äußern müsste. Die gesamte öffentliche Sitzung, die 15 Tagesordnungspunkte umfasste, dauerte nur 14 Minuten und 30 Sekunden. Die wahre Transparenz der Mehrheitsfraktionen (CWG und die LINKE) zu diesem Thema gegenüber den Bürgern ist hiermit  deutlich erkennbar.

In der Faschingszeit herrschte so viel Heimlichkeit!

Das Fachamt betonte mehrfach, dass man Ist-Zahlen für die kumulative Planung verwendet hat und keine Planzahlen wie in den vergangenen Jahren, da kein aktueller Jahresabschluss vorliegt. Es ist lediglich der Jahresabschluss für das Jahr 2019 vorhanden. Die Haushaltsplanung für das Jahr 2023 basiert lediglich fortgeschriebene Planwerte oder kumulative Rechnungsergebnisse als sorgfältig geschätzte Daten vor, soweit sie nicht errechenbar waren oder entsprechende Orientierungsdaten zugrunde liegen.

Um eine erneute exorbitante Überschreitung der Ausgaben und Investitionen für das Jahr 2023 zu vermeiden, wurde in einer Arbeitsberatung im Januar 2023 durchgeführt. In der alles noch einmal hin und her gerückt und gestrichen sowie Vorhaben ins nächste Jahr verschoben und gestrichen sowie die letzten Rücklagen aus der Schatztruhe genommen wurden.

Diese Maßnahme diente lediglich dazu kein Haushaltssicherungskonzept erstellen zu müssen, das dem Haushalt der Genehmigung durch den Landkreis unterliegt. Dies wird sich jedoch in den Folgejahren nicht mehr vermeiden lassen.

So und nicht anders kam der jetzt vorliegende Haushaltsplan für das Jahr 2023 nur zustande. Die Bürgermeisterin Brusch-Gamm hätte im August des letzten Jahres einen Zwischenbericht zum Haushalt 2022  vorlegen sollen, gab aber nur einen beschwichtigenden Kommentar von sich.

Der da lautete „Wir haben gut gewirtschaftet“, das Ergebnis hierzu kann man in der Entwicklung der liquiden Mittel erkennen und ist eher ernüchternd. Es ist ein Desaster für die Zukunft, jetzt haben wir die Wahrheit von der damaligen Darstellung.

Das Diagramm zeigt die Entwicklung der Liquidität und wird auch nicht besser. Der hohe Wert der liquiden Mittel im Jahr 2020 ist mit der Aufnahme von Krediten verbunden, die die Darstellung verbessern. Nachdem die Bauprojekte abgeschlossen sind, wird die Wirklichkeit sichtbarer. Ab dem 31.12.2023 werden die letzten Rücklagen verbraucht, sodass nach der Kommunalwahl im Mai 2024 erneut Kredite zur Abdeckung unterjähriger Liquiditätsengpässe in Höhe von ca. 1.300.000 € aufgenommen werden müssen, bei gleichen Ausgabenverhalten wie zuvor.

Die noch bestehenden Schulden von 2.003.121,52 € (513.000 € für den Umbau der Grundschule 2019+ 1.787.000 € für den Umbau der Kindertagesstätte „Uns Lütten“2020) werden bis zum Jahr 2040 vollständig beglichen sein.

Trotz eines Anstieges der Steuereinnahmen um 272.500 € sowie einer Erhöhung der Zuweisungen des Landes MV um ca. 808.200 € und der Zuführung positiver Ergebnisvorträge von ca. 1.512.401,71 € zum Vorjahr steigen die Ausgaben der Stadt Crivitz im Jahr 2023 erneut um weitere 1,4 Mio. € gegenüber dem Vorjahr.

Im Jahr 2022 wurden Einnahmen in Höhe von 10.367.000 € und Ausgaben in Höhe von 12.038.700 € verbucht. Für das Jahr 2023 sind Einnahmen in Höhe von 11.876.600 € und Ausgaben in Höhe von 13.458.800 € vorgesehen. Hier ist deutlich zu erkennen, dass das Ausgabenverhalten auffällig ist. Die CWG scheint mit sich wieder einmal zufrieden zu sein, da sie auch den neuen Stellenplan auf dann 118 Mitarbeiter erweitern konnte. Darüber wird später etwas genauer berichtet!

Die allgemeine Kapitalrücklage wird bereits zum 31.12.2023 aufgebraucht sein und beträgt dann nur noch 74,11 € und die Kapitalrücklage aus intensiven Zuweisungen wird spätestens am 31.12.2024 nur noch 19,68 € betragen.

Es sind nur noch Mittel aus der Infrastrukturpauschale von 1.044.637,97 vorhanden, in welcher Höhe die Folgejahre Zuweisungen hierzu erfolgen, werden die neuen FAG Verhandlungen ab. Okt. 2023 zeigen! Auch in den Zuweisungen als zentrale Ort nach § 24 FAG M-V ist ein Bestand von 642.554,02 € noch vorhanden.

Diese Mittel werden spätestens zum 31. 12.2024 für den investiven Finanzbedarf und die noch vorhandenen ERMÄCHTIGUNGEN für Investitionen verbraucht sein. Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Crivitz ist zu erwarten, dass der Hebesatz für die Grundsteuer und Gewerbesteuern frühestens zum 31.12.2023, spätestens jedoch zum 31.12.2024 um 10 Prozentpunkte angehoben werden muss, um weitere Fördermöglichkeiten zu nutzen.

Ohne eine energische Sparpolitik bei den Ausgaben und zusätzliche Einnahmen wird die Stadt Crivitz für die nächsten Jahre bis 2028 auf ein Haushaltssicherungskonzept mit drastischen Ausgabenkürzungen angewiesen sein.

Es ist wirklich ein Trauerspiel an finanziellen Jonglierereien mit dem öffentlichen Haushalt, was die Mehrheitsfraktionen (CWG – Crivitz und die LINKE) seit 1.374 Tagen hier fabrizieren und die CWG insgesamt seit den letzten 3.200 Tagen. Die Sanierungskosten werden die Steuerzahler in Crivitz noch bis 2029 belasten. Zudem werden auch zukünftige Generationen finanziell belastet und werden mit Entbehrungen einhergehen.

Die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) hat noch kein Konzept, wie sie mit der aktuellen Situation umgehen soll, da sie viele Dinge mitgetragen hat, die mit dem friedlichen Miteinander zu tun haben. Es wird sicherlich schwierig sein, im Rettungsboot im Wahlkampfjahr 2024 dann noch einen Platz zu bekommen.

Die drei Bürgermeister von Crivitz / Barnin und Zapel werfen das Handtuch! Posse und Drama um den Energiepark in Wessin im Bauausschuss am 16.02.2023 in Crivitz!

18.Febr.-2023/P-headli.-cont.-red./243[163(38-22)]/CLA-80/21-2023

Der Bauausschuss Crivitz beschließt in einer 12-minütigen öffentlichen Sitzung mit 11 Tagesordnungspunkten [TOP] die sofortige Beendigung der „ENERGIEPARK-“ Planung in Wessin!

Die CWG, die LINKE und die CDU (Crivitz und Umland) stimmten „einstimmig“ zu.

Die Stadtvertretung soll den Beschluss am 27.02.2023 bestätigen.

Seit drei Jahren plant die Stadt Crivitz einen eigenen Energiepark für Windräder aufgrund einer Veränderungssperre und hat alle Bürger und Ämter in die Beteiligung des Entwurfs zur Satzung von Nov. 2022 bis Jan. 2023 eingebunden. In der Abwägung zu der Planung des Energieparks am 16.02.2023 im Bauausschuss wird diese nun plötzlich beendet, da die drei Bürgermeister zu einer anderen Meinung gekommen sind. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Kosten für den gesamten Planvorgang für den Steuerzahler wahrscheinlich ca. 40 – 50.000 € umfassen.

Es war die erste Sitzung des Bauausschusses am 16.02.2023 um 19:00 Uhr unter dem Vorsitz von Herrn Alexander Gamm (Fraktion DIE LINKE/Heine) seit dem 19.01.2023, auf der er übrigens einstimmig gewählt wurde, auch von der CDU-Fraktion (Crivitz und Umland).

Bei Sitzungen des Bauausschusses in Crivitz ist es üblich, zuerst die Einwohnerfragestunde abzuhalten, bevor man die Beschlussfähigkeit und die ordnungsgemäße Einladung der Abgeordneten überprüft. Anschließend kann man auf Änderungen der Tagesordnung und das vorherige Sitzungsprotokoll eingehen, was hier nicht der Fall war, also eine Angelegenheit, die ungefähr nur 4 Minuten bis dahin in Anspruch nahm.

Und schließlich befand man sich schon beim TOP Nr. 8 der Sitzung, bei dem es um einen Bauantrag ging, der Leuchtreklame am VOLKSHAUS und hierzu gab es plötzlich eine Nachfrage, ob denn der gegenüberliegende Eigentümer des Hauses dazu angehört worden sei. Die Platzierung der Leuchtreklame war unklar, da einige Teilnehmer sie angeblich nicht in den Unterlagen finden konnten, was eigentlich bei der Vorbereitung der Sitzung zu sehen gewesen wäre. Kurz darauf wurde der Einwand als unwichtig vom Vorsitzenden deklariert, weil man dafür nicht zuständig ist und Punkt, so folgte die Abstimmung und fertig war das Resultat.

Als man dann beim TOP Nr. 9 angekommen war, so ungefähr nach 9 Minuten, wo es um den Abwägungsbeschluss der Planung zum Energiepark Wessin ging, war man sich unsicher, was genau mit dieser Beschlussvorlage ausgedrückt werden sollte. Der Vorsitzende erklärte kurzerhand, dass sich die aktuelle Lage zu dieser Beschlussvorlage geändert habe und sie somit veraltet sei aufgrund der aktuellen Meinungsbildung der drei Bürgermeister von Crivitz, Barnin und Zapel. Der Vorsitzende änderte den ursprünglichen Beschlusstext und diktierte einen neuen für das Protokoll, der dann sofort zur Abstimmung gestellt wurde. Niemand erhob Einwände oder Bedenken, sodass die Tatsache, dass der Vorsitzende immer den Entscheidungsprozess bestimmt, als selbstverständlich angesehen wurde.

Der neue Beschlusstext lautete: Der Bauausschuss empfiehlt die Einstellung des B-Planverfahrens zum Energiepark“. Diese Maßnahme wurde kurz in zwei Sätzen mit der allgemeinen Gesetzeslage durch das Land und der Tatsache begründet, dass die Windräder ohnehin gebaut werden. Auch hierzu gab es keine Einwände oder Bedenken von den Sitzungsteilnehmern, sondern nur ein zustimmendes Urteil mit der Kommentar-Begleitung, dass man daran ohnehin nicht mehr arbeiten kann, da sie ohnehin gebaut werden.

Anschließend wurde abgestimmt und das war es. Danach fragte man nach Anfragen, die es nicht gab, sondern eine eigene Vorstellung von einem Besucher und schon war man beim TOP Nr.11-dem Schluss der öffentlichen Veranstaltung.

Diese Sitzung kostete den Steuerzahler 240 € an Sitzungsgeldern für 12 Minuten einer öffentlichen Sitzung. Die öffentliche Sitzung des Bauausschusses Crivitz mit 11 TOP dauerte 12 Minuten, während die Hauptausschusssitzung am 13. Februar 2023 mit 15 TOP im gleichen Haus 14 Minuten und 30 Sekunden dauerte.  Erstaunliches in der Faschingszeit!

Visionen oder Luftschlösser im Crivitzer Umweltausschuss? Die CDU Crivitz und Umland wollen jedoch in Domsühl Bäume pflanzen lassen!

16.Febr.-2023/P-headli.-cont.-red./242[163(38-22)]/CLA-79/20-2023

Dieser Beitrag ist kein Faschingsbeitrag, obwohl er zeitlich und räumlich in die Faschingszeit fällt, sondern ein reiner Ernstfall. Der Umweltausschuss wird seine nächste Sitzung in Kürze abhalten.

Die neuen Visionen erscheinen eher wie eine krampfhafte Zusammenstellung von Maßnahmen, die lediglich den Anschein eines neuen Konzepts erwecken sollen!

Wir machen Crivitz grüner, sicherer, lebenswerter und zukunftsfähiger“. Oder in anderen Worten: Wir wollen einen Antrag auf Teilnahme am Wettbewerb einreichen und was schreibt man nun dazu? So ungefähr könnte man die neuesten schriftlichen Berichte über die umwelttechnische Zukunft von Crivitz interpretieren, die jüngst der Vorsitz des Umweltausschusses Herrn Jürgen Heine (Fraktion die LINKE / HEINE) veröffentlicht hat, natürlich auch unabhängig von anderen.

Wer sich von der bahnbrechenden umwelttechnischen Veränderung erhofft hat, wird sicherlich sehr enttäuscht sein.

Der Grüngürtel muss gepflegt und verkehrssicher gehalten werden, und die Gartensparten müssen ihre Gärten nach den Grundsätzen der Bundeskleingartenverordnung bewirtschaften. Grünpatenschaften sind für kleine Grünflächen, einzelne Bäume zu entwickeln, das ARBORETUM ist weiterzuentwickeln und der Stadtwald ist weiter zu bewirtschaften. Die Ergebnisse der ÖKONOMIE in der Waldbewirtschaftung (Abholzung) sind jährlich auf einer Waldbegehung zu betrachten. Die Gedanken zum „Grünen Crivitz“ sind hiermit abgeschlossen.

Crivitz soll durch eine permanente Baumschau und keine Einleitung von Abwässern in die Gewässer sowie durch schrittweise Ablösung fossiler Brennstoffe „sicherer“ werden. Außerdem sollen noch die Stolperstellen durch Baumwurzelaufstülpungen erfasst und beseitigt werden, das liegt aber eher im Auftrag des Bauausschusses, oder? Das Klima angepasste Waldmanagement beinhaltet aber den Verzicht auf Abholzung und eine Totholz Belassung im Wald, oder? 

Crivitz soll zukünftig „zukunftsfähiger“ werden, indem man nachhaltige Prozesse und Projekte, beispielsweise für erneuerbare Energien, in der Stadt voranbringt, die mit einer Bürgerbeteiligung verknüpft sind. Es bleibt unklar, was damit gemeint ist! Fahrradwege sollen ausgebaut werden, um die Attraktivität der Stadt und der Ortsteile zu steigern. Das „Grüne Klassenzimmer“, der Schulgarten soll den Kindern und Jugendlichen nähergebracht werden, um einen sanften Tourismus zu fördern, der schlussendlich Crivitz zum „Tourismusort“ kürt.

Das ist dann das, was man Ihnen mitteilen wollte! Haben Sie neue Ideen oder Alleinstellungsmerkmale entdeckt, die Crivitz für den Umweltpreis 2023 qualifizieren oder zu einem Tourismusort in MV machen könnten?

Es wirkt skurril, wenn man an die letzten Visionen vom 03.01.2023 zurückdenkt, in denen es ausschließlich um die Abholzung im Stadtwald und die Restholz- bzw. Totholz Verwertung im Stadtwald ging, für eine neue Ansiedlung einer Karbonisierungsanlage (Erzeugung von Pflanzenkohle und warmen Wasser). Für die sich besonders Herr Alexander Gamm (Vorsitzender des Bauausschusses Crivitz  – Fraktion die LINKE/ Heine), wie wir bereits berichtet haben am. 10.01.2023

  https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/gruene-visionen-zum-neujahr-in-crivitz-fuer-die-buerger-falsch-das-grosse-rennen-um-zwei-foerdertoepfe-wird-als-neues-energieprogramm-vermarktet-und-verpackt/

410 Tage Citymanagement in Crivitz! Eine Analyse und Bilanz!

14.Febr.-2023/P-headli.-cont.-red./241[163(38-22)]/CLA-78/19-2023

Wie ist der Innovationssprung, den die Citymanagerin für die Stadt bewirken konnte? Wie hat die Stadtmanagerin die Innovationsziele für die Stadt in den Jahren 2022/23 erreicht?

Nun, um ehrlich zu sein, fällt es einem nicht leicht, prägnante Punkte zu finden, wo es jetzt sprunghaft vorangeht oder gegangen ist. Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, was das Citymanagement eigentlich tun sollte.

Das hatte die Bürgermeisterin im November 2021 wie folgt beschrieben:

1.- Wiederbelebung des Einzelhandels sowie einer Verkehrsberuhigung in der Innenstadt.

2.- Workshops zur Innenstadtgestaltung und Umnutzung der Abrissfläche des „Spar“ –Marktes

3.- „historische Stadtrundgänge

Im Rahmen der Ausschreibung für die Stellen wurden dann jedoch im Dezember 2021 Änderungen im Aufgabenbereich vorgenommen.

1.Stärkung der innenstädtischen Entwicklung durch Schaffung von Besuchermagneten

2.Stabilisierung des Einzelhandels im Ortszentrum

3.Vernetzung von kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Angeboten und deren gemeinsame Vermarktung (Events und Marketing)

4. Organisation der Stadtmesse

5. Mitarbeit an der Weiterentwicklung und Ausgestaltung des historischen Stadtrundgangs

6. Beteiligung an Workshops zur Innenstadtgestaltung

Bemerkenswert dabei ist, dass der historische Stadtrundgang und die Belebung/Stabilisierung des Einzelhandels eine große Rolle spielen. Von einer aktiven Workshop-Gestaltung zur Innenstadt ist man plötzlich abgekommen und hat sich nur noch auf eine Beteiligung an dessen beschränkt.

Alle anderen Aspekte deuten eher auf eine organisatorische Unterstützung für Veranstaltungen (Stadtmesse / Events und Marketing der Stadt) hin, wo die Bürgerhauskoordinatorin ohnehin die Oberhand in der Organisation zu haben scheint im „Team – Bürgerhaus“.

Es bleibt also nur noch die „innerstädtische Entwicklung durch Schaffung von Besuchermagneten“. Und da fällt einem eigentlich das Stadtfest und der Herbstmarkt ein, die ohnehin im Aufgabenbereich des Kulturausschusses liegen.

Das Citymanagement berichtete fünfmal im Kulturausschuss der Stadt innerhalb der vergangenen 14 Monate. Diese Berichterstattung liest sich wie eine Aufzählung der Abarbeitung einer organisatorischen Aufgabenliste von der Bürgerhauskoordinatorin und der Bürgermeisterin.

Teil 1 der Serie „Die Arroganz der Macht – in der Informationspflicht“

12.Febr.-2023/P-headli.-cont.-red./240[163(38-22)]/CLA-77/18-2023

Die Informationspflicht und die Verächtlichmachung von Bürgern, die anwesend oder abwesend sind, ist absurd. Es ist wirklich ein Gipfel an Transparenz, was die Mehrheitsfraktionen (CWG – Crivitz und die Linke) seit 1.359 Tagen fabrizieren.

Es dauert 20 Wochen, um Protokolle von Hauptausschuss der Stadt Crivitz zu erstellen. Die Protokolle der Sitzungen vom September, 2022 und November werden morgen im Hauptausschuss der Stadt Crivitz beraten. Die Protokolle spiegeln nicht wider, wie der Fraktionsvorsitzende der Linken (Herr Alexander Gamm, Ehemann der Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm) auf öffentlichen Sitzungen seine emotionalen Abneigungen gegen anwesende und abwesende Bürger äußert. 

Er kann seine Abneigung gegenüber Personen nicht verbergen, wenn er als Abgeordneter an öffentlichen Sitzungen teilnimmt. Eine Diskussion dieser Art ist weder sachlich noch angemessen für eine öffentliche Sitzung, jedoch wird diese seit 2014 immer wieder von der Sitzungsleitung geduldet. Es ist ungerechtfertigt, dass sich die Sitzungsleitung nicht für die Einhaltung der Regeln einsetzt. Im Zuge der Strafgesetzesreform 2020 wurden Abgeordnete durch die Einführung einer speziellen Vorschrift zum Schutz von Kommunal-politikern vor Beleidigungen, Bedrohungen und Angriffen strafrechtlich abgesichert.

Wie verhält es sich eigentlich mit der Situation, wenn Abgeordnete anwesende oder abwesende Bürger auf öffentlichen Sitzungen ständig diskreditieren? Wer schütz nun die Bürger? Wir hoffen, dass die Angelegenheit bald im Einzelfall geklärt werden kann.

Das Interesse der Bürger an vielen kommunalpolitischen Themen lässt sich nicht erzeugen, wenn einzelne Abgeordnete die Arroganz der Macht gegenüber den Bürgern ausleben!

Es ist die alte Leier von der Informationspflicht der gewählten Repräsentanten. Es ist nicht sinnvoll, die Schuld beim Sitzungsdienst zu suchen im Amt Crivitz, wie im Fall des Ortsteilvorsitzenden der OTV in Wessin, Herrn Daniel Itze oder Frau Lisa Klünder-Fittke. Einerseits ist es auch versuchte Taktik, so wie im Hauptausschuss, wo man etwas versucht zu verbergen, und zwar das ungebührliche Verhalten von einem Abgeordneten gegenüber Besuchern der Veranstaltung. Bei der OTV in Wessin ist es ganz einfach, unangenehme Wahrheiten und Fehleinschätzungen zu verheimlichen, um nicht in ein schlechtes Licht zu geraten. Wir hatten schon einmal darüber berichtet am 17.12.2022 https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/teil-2-sitzung-07-12-2022-otv-wessin-das-drama-um-den-funkmast/

Bitte werfen Sie auch einen Blick auf die Berichterstattung zur Einwohnerfragestunde oder die Rechenschaftslegung der eigenen Tätigkeit nach 12 Wochen. Eine Sitzung von über zweieinhalb Stunden, bei der Bürger anwesend waren und Fragen gestellt haben und Hinweise gegeben wurden, wird in drei Zeilen abgehandelt. Der Bericht über die eigene Tätigkeit des Vorsitzenden von über 12 Wochen wird in fünf knappen Stabslinien abgehandelt.

Auf unserer Homepage finden Sie dazu vom 10.12.2022 entsprechende Berichte ..https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/tei-1-otv-sitzung-am-07-12-2022-in-wessin-auswertung-der-befragung-der-buerger-zu-den-grossflaechigen-solaranlagenbau-in-wessin/(öffnet in neuem Tab)

Sind Windräder wirklich sauber oder verbirgt sich hinter ihnen ein schmutziges Geheimnis?

06.Febr.-2023/P-headli.-cont.-red./237[163(38-22)]/CLA-74/15-2023

Der Strom ist sicherlich sauber, aber die Herstellung bzw. die Fertigstellung der Windräder selbst ist nicht umweltfreundlich. Die grüne Zukunft, die wir anstreben, hat auch einen dunklen Schatten in anderen Ländern!

In dieser Woche wurde die Gesetzgebung vereinfacht, um den Ausbau schneller voranzubringen, weil die Windräder im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der nationalen Sicherheit dienen. Es ist geplant, 2 % der Landesfläche mit Windrädern zu bebauen, um dies zu ermöglichen, wurden Einschränkungen im Artenschutz und der Umweltverträglichkeit vorgenommen und Einspruchsmöglichkeiten wurden eingeschränkt.

In Deutschland gibt es etwa 30.000 Windräder, die 22 Prozent des Stroms erzeugen, der verbraucht wird. Trotz der hohen Anzahl an Windenergieanlagen, die bereits installiert wurden, werden nach allgemeiner Schätzung weitere 10.000-15.000 Windräder benötigt, da diese modernen Anlagen effizienter und höher sind als die älteren Modelle. Es ist eine Abwägung zwischen dem Schutz von Arten und dem Schutz unseres Klimas. Beides zu maximieren, ist nicht möglich; eines von beiden wird verloren gehen!

Dennoch kann die Windkraft nicht alle Probleme lösen, die wir haben, sie ist sehr kostenintensiv und nicht immer verfügbar sowie bis heute nicht gut speicherbar unserem Land nicht verfügbar sind. Zu diesem Zweck benötigen wir Rohstoffe, die wir in Europa nicht in ausreichender Menge haben, z.B. Kupfer. Beim Kupferabbau entstehen giftige Stoffe und umweltschädliche Abfälle. Zudem ist unser Rohstoffbedarf abhängig von Ländern wie Chile oder Bolivien, die großen Vorkommen der benötigten Rohstoffe haben.

Auch die Windräder benötigen viele Rohstoffe wie z. B. Balsaholz aus Ecuador es wird für die Rotorblätter der Windräder verwendet und in einem Rotorblatt stecken circa 50 Bäume. Für ein ganzes Windrad benötigt man demnach in etwa 150 Bäume. Aber warum verwendet man dieses besondere Holz für ein Windrad? Das Material eignet sich optimal als Kernmaterial, da es eine sehr geringe Dichte hat und wenig wiegt. Das spannende an dem Holz ist, dass es starke Kräfte aushält.

Windenergie ist eine saubere Energiequelle, das ist das zentrale Verkaufsargument für Windradhersteller. Gute Zeiten für die Branche. In den Generatoren von immer mehr Windrädern steckt das Metall Neodym, eine sogenannte seltene Erde aus China. Der Vorteil von Neodym-Windrädern liegt darin, dass sie häufig nur mit zwei Komponenten auskommen: dem Rotor und dem Stromgenerator. Das ist der sogenannte Direktantrieb. Natürlich viel billiger und effizienter: man spart Gewicht und Wartungsarbeiten.

Es ist zu befürchten, dass wir in diesen Ländern eine Umweltverschmutzung erzeugen, nur weil wir hier gerade Kohle und Atom durch Wind und Sonne ersetzen und weil alle ein Smartphone und mit einem E-Auto besitzen wollen. Es wird in unserem Land deutlich zu wenig über das Thema Stromsparen diskutiert.

Alle wollen noch mehr Strom, ob Industrie und Verbraucher, alles soll digitalisiert werden, aber ist nun die Windkraft, das Allheilmittel für unsere Zukunft in der Stromerzeugung? NEIN!!! Der gesunde Mix macht es!

Demontierung des  Natur – und Landschaftsschutzes per »Notverordnung«!

03.Febr.-2023/P-headli.-cont.-red./236[163(38-22)]/CLA-73/14-2023

Der Wirtschaftsminister will nun 18 Monate lang per Notverordnung an bestehendem Recht vorbeiregieren, um schneller Windräder aufstellen zu können.

Um die Genehmigung von Windrädern zu beschleunigen, soll die Umweltverträglichkeitsprüfung künftig entfallen. Gibt es in einem für Windkraft oder Stromleitungen (z. B. 110 KV) ausgewiesenen Gebiet schon eine strategische Umweltprüfung, kann diese im Genehmigungs-verfahren und die artenschutzrechtliche Prüfung der einzelnen Anlagen entfallen.

Für diese Zwecke soll das Geld, das die Betreiber von Windenergieanlagen und Stromleitungen für Gutachten ausgegeben haben, für Projekte zum Schutz der Artenvielfalt eingesetzt werden. Durch diese Maßnahme wird nicht der rechtliche Status reduziert, sondern es wird zu einer schnelleren und effektiveren Verfahrensweise kommen.

Der Wirtschaftsminister soll es am Montagabend so eilig gehabt haben, dass er sich schnell im „Umlaufverfahren“ (E-Mail) die Zustimmung der Kabinettskollegen eingeholt hat, um dann eine Notverordnung anzukündigen. Er hatte zuvor in Brüssel bei der EU selbst an der Möglichkeit mitgearbeitet, dass die Windenergie an Land als übergeordnetes öffentliches Interesse betrachtet werden sollte.

Diese Anweisung aus Brüssel ist erst einen Monat alt, und die Abgeordneten und Verbände konnten sich kaum mit der Materie auseinandersetzen.

Umsatzsteuerpflicht der Kommunen ab 01.01.2023 – ca. 250 Garagenverträge werden in Crivitz neu angepasst, aber der Anglerverein wird jedoch von der Umsatzsteuer befreit!

29.Jan.-2023/P-headli.-cont.-red./234[163(38-22)]/CLA-71/12-2023

Viele Kommunen verzichten ab dem 01.01.2023 auf die Anpassung von Pachtverträgen und machen keine Schnellschüsse, Crivitz nicht! Angesichts der Kostensteigerungen für Strom und Beheizung besteht ohnehin ein Nachbesserungsbedarf bei den Mietkonditionen. 

Die Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz hat zur Folge, dass die Kommunen, als juristische Personen öffentlichen Rechts, nunmehr steuerpflichtig sind. Mit der Neuregelung der Umsatzbesteuerung müssen auch Kommunen wie Privatunternehmen für wirtschaftliche Leistungen Steuern zahlen. Die Umsetzung des §2b UStG in den Kommunen ist aber keine Ermessensfrage. 

Daher müssen alle kommunalen Leistungen der Gemeinde/Stadt auf den Prüfstand gestellt werden, wie zum Beispiel: die Vermietung von Sportanlagen an Sportvereine, die Verpachtung eines Eigenjagdbezirks, die Vermietung der Aufstellfläche für einen Getränkeautomaten oder Grundstücksflächen für Werbung oder alle Veranstaltungen: Märkte und Feste (Wochenmärkte, Jahrmärkte, Weihnachtsmärkte, Volksfeste).

Auch die Grabnutzungsrechte, Liegerechte, Recht zur Beisetzung einer Urne, Grabnutzungspflege oder Pächter kommunaler Grundstücke, Mieter von Garagen, Fahrzeugstellplätzen, Bootsliegeplätzen, Parkgebühren, Jagd- und Fischereipachten, gehören dazu.

Ebenfalls sind die Leistungen der örtlichen Feuerwehr neu zu betrachten. Erbringt die Feuerwehr Leistungen außerhalb der Gefahrenabwehr, tritt sie in Wettbewerb zu privaten Unternehmen und insofern sind entsprechende Leistungen umsatzsteuerbar und – pflichtig und § 2b (1) S.2 UStG findet seine Anwendung. So unter anderem die für die Reinigung der Straße wegen einer Ölspur (Der Kostenersatz für die Reinigung gemäß § 7 StVG ist umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig, denn die Reinigung stellt keine „Sicherung“ im Rahmen eines Hilfeleistungseinsatzes dar). Aber auch die Beratungsleistungen bei der Einrichtung einer Brandmeldeanlage und die Abnahme einer Brandschutzanlage.

Die Stadt Crivitz wird sich mit der Verpachtung von Garagen, insgesamt ca. 250 Einzelverträgen und der Fischereipacht für den Crivitzer See befassen müssen. Die Leistungen für den Winterdienst auf dem Gelände des Krankenhauses Crivitz und die Stellplätze vor dem Amtsgebäude für das Krankenhaus Crivitz sind darin ebenfalls enthalten. Eine Besonderheit ist, dass die Stellplätze vor dem Amtsgebäude ohne schriftliche Vereinbarung vergeben wurden. Das ist schon erstaunlich, denn es fällt doch in die Verantwortung der Stadt Crivitz, oder? Die Angelegenheit sollte noch einmal überprüft werden.

So hat man bereits bereits am 20.06.2022 festgestellt, dass insgesamt ca. 15.000 € Umsatzsteuer anfallen werden. Das würde die Einnahmen der Stadt Crivitz um etwa ca. 2.500 € pro Jahr verringern.  Nun stand die Frage im Raum, wie man mit den alten Garagenpachtverträgen umgehen sollte, ob die Stadt die Gebühr erhöhen möchte, um die abgeführte Umsatzsteuer wieder einzuholen.

Die Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm argumentierte damals, dass die Pachtverträge unterschiedlich sind und eine Preiserhöhung nur für künftige Pachtverträge eine ungerechte Behandlung der Pächter zur Folge hätte. Da die Umsatzsteuer für die Stadt eine neue Abgabe ist, hat der Hauptausschuss angeblich am 04.04.2022 bereits beschlossen, die Pachtverträge entsprechend für alle anzupassen. Dem Vorschlag stimmten allen Abgeordneten zu, auch die CDU – Fraktion (Crivitz und Umland) trotzdem beschloss die Stadtvertretung eine Ausnahmeregelung für den Angelverein. Er soll von der Umsatzsteuer befreit werden. Hierzu gab es unterschiedliche Meinungen und auch Enthaltungen und sogar Gegenstimmen.

Umweltausschuss Crivitz 2022 *Leader – Kleinprojekte bis 20.000€* „Aus den Augen, aus dem Sinn?

27.Jan.-2023/P-headli.-cont.-red./233[163(38-22)]/CLA-70/11-2023

Die Leader-Projekte wurden großartig prognostiziert und medial vermarktet im Sommer 2022 vom Umweltausschuss Crivitz, sind aber seitdem bis 2023 im Dunkeln verschwunden! Welches Projekt wurde vom denn nun ausgewählt und eingereicht, um die Förderung durch das Leader-Programm zu erhalten? Der Tagesordnungspunkt – Leader Projekte oder die Feststellung einer Projektauswahl im Umweltausschuss Crivitz ist in den Niederschriften bis heute nicht enthalten?

Unter dem Motto „Drei Themen für Crivitz- LEADER AG („MEINE IDEE“ Schreiben vom 27.6.2022) veröffentlichte der Vorsitzende des Umweltausschusses Hans Jürgen Heine das Papier nach der letzten Sitzung am 22. Juli 2022. Wir berichteten zuletzt darüber am 11.08.2022 unter dem Link …https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/die-qual-der-wahl-bei-den-leader-projekten-im-umweltausschuss/

Es gab bis heute keine weiteren öffentlichen Veranstaltungen mehr zu diesem Thema oder nur noch streng geheime. Es wurden keine Mitteilungen veröffentlicht, weder in gedruckter Form noch im Internet. Es ist schon erstaunlich, wie die Transparenz in diesem Ausschuss funktioniert. Obwohl dieses Thema eigentlich in den Zuständigkeitsbereich des Kulturausschusses fällt, hat sich dieser in erster Linie mit den Kinderspielplätzen beschäftigt und der Umweltausschuss hat sein Lieblingsthema Holz auf der Tagesordnung gehabt.

Unsere Redaktion hat sich direkt beim Regionalmanagement in der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH erkundigt und hierzu eine freundliche und schnelle Antwort erhalten!

Als GAK-Kleinprojekt wurde das Projekt „Grünes KLASSENZIMMER“ von Crivitz eingereicht und befindet sich bei der Lokalen Aktionsgruppe in der Auswahl neben vielen anderen Projekten. Aufbau und Gestaltung eines Unterrichtsraumes für Lehre und Bildung im Grünen Klassenzimmer des Schulgartens der Regionalen Schule. Eine Auswahl wird frühestens nach Ostern erfolgen. Wir hatten mit unserem Beitrag am 11.08.2022 genau die richtige Wahl getroffen, was sollte denn auch anderes herauskommen!

Es besteht noch Klärungsbedarf, was unter einem Unterrichtsraum( Größe/Bauweise/Materialien) im Grünen Klassenzimmer zu verstehen ist. Eine genaue Beschreibung hierzu ist nicht bekannt, jedenfalls nicht öffentlich. Ein Kostenvoranschlag hierzu fehlt auch!

Nun stellt nur noch die Frage was ist aus den anderen Projekten geworden?Der Skaterpark ist schon seit längerem im Gespräch unter anderem auch von der Bürgermeisterin. Hierzu gab es schon eine Beratung im Kulturausschuss (wo auch Jugendliche eingeladen wurden)! Hierzu stellte man fest :

“ Es wird sich zunächst auf den Standort zwischen der alten „Schwesighalle“ und der Bahnstrecke geeinigt. Preislich liegt das Projekt bei ca. 50.000,00 Euro. Es werden die verschiedenen Materialien besprochen. Es entsteht ein reger Austausch….“ (Kulturausschuss 12.April 2022 TOP Ö 5).

Nun, bei der veranschlagten Höhe der Baukosten dürfte das Projekt schon leider nicht mehr unter einem Kleinprojekt nach LEADER gefördert werden! Kann also nur noch als ein *größeres* Projekt geplant und eingereicht werden. Hierzu werden neue bzw. weitere Projektideen für die nächste Förderperiode gesucht „ Ihre Idee für 2023 – 2027“. Die Projekte sollen einen Mehrwert für die Region bzw. den Standort besitzen und eine Art als Modellcharakter fungieren, sozusagen etwas besonderes sein! Für die zukünftige Förderperiode wird eine regionale Entwicklungsstrategie entwickelt für die lokale Entwicklung ! Man kann sich über den aktuellen Stand online informieren.

Zum Marktplatz gab und gibt es vielen Ideen (vom Springbrunnen bis zum Parkplatz) und auch einen Arbeitskreis/Gemeinschaft!? Den Marktplatz behindertengerecht umzugestalten ist schon lange eine Notwendigkeit. Da aber hier das Bindewort *und* beschrieben wurden, mit der Erweiterung der Parkmöglichkeiten, dürfte auch hier die veranschlagte max. Förderung von 20.000,00€ sicherlich in den Baukosten nicht ausreichen!

Die Kosten für den „Skaterpark Crivitz“ und „Behindertengerechte Umgestaltung des Marktplatzes der Stadt Crivitz“diese Projekte waren jedoch so hoch, dass sie nicht als Kleinprojekte beim GAK eingereicht wurden, sondern als *LEADER-Projekte 2023*. Wenn es mit LEADER weitergeht, werden diese Projekte dann in das Rennen gehen.

Es wird bis Ostern noch dauern, bis Grundsatzentscheidungen getroffen wurden, was die finanzielle Förderung von Leader-Projekten angeht. Eine Auswahl wird wahrscheinlich bis Ende 2023 im Landkreis erfolgen, vorausgesetzt, die Aktionsgruppe wählt uns aus.  Eine Realisierung wäre also frühestens 2024 nach der Kommunalwahl möglich, aufgrund der Planungen und Genehmigungen.

Resümee

Es ist bedauerlich, dass niemand mehr öffentlich über die Erweiterung der Parkplätze diskutiert, wie es anfangs von Herrn Heine angekündigt wurde.

Die Beteiligung der Bürger an politischen Entscheidungen setzt eine transparente Informationspolitik für die Gesamtheit der politischen Entscheidungen auch auf der Ebene der kommunalen Ausschusstätigkeit voraus. Sie sind keine Einzelentscheidungen. Die Informationen über die Entscheidungen in kommunalen Ausschüssen sind nicht die Holschuld des einzelnen Bürgers, sondern die Bringschuld der gewählten Ausschussmitglieder in Crivitz.

Erneute Wahl eines Vorsitzes im Bauausschusses von Crivitz! Nur ein öffentlicher Tagungsordnungspunkt!

19.Jan.-2023/P-headli.-cont.-red./229[163(38-22)]/CLA-66/07-2023

Wo wählt man den Vorsitz des Bauausschuss!

Aufgrund des Ablebens von Frau Prieske ist eine Nachwahl erforderlich.  Frau Prieske hat dieses Amt mit großem Einsatz und Fachwissen ausgefüllt. Es wird schwierig sein, dieses Expertenwissen durch die derzeitige Ausschussbesetzung zu ersetzen. Ein männlicher Kandidat für den Vorsitz wird große Schuhe tragen müssen, denn Frau Prieske war eine Institution und hat über all die Jahre einen Riesenjob gemacht.

Seit dem letzten Jahr hat Herr Alexander Gamm (Faktionsvorsitzende die LINKE/HEINE und Ehemann der Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm) diese Aufgabe wahrgenommen. Er hat zwar immer große politische Reden gehalten, aber in seinem Wissen im Baubereich und in der Anwendung des Baugesetzbuches ist er ständig auf Hilfe angewiesen. Dennoch gilt er als aussichtsreicher Kandidat für dieses Amt und praktisch so gut wie sicher, da die CWG und die LINKE die Mehrheit im Ausschuss haben.  Gleichermaßen wird er sich persönlich natürlich auch aufgrund seiner Mentalität den Schalthebel der Macht neben seiner Ehefrau nicht entgehen lassen.

Und wo kann man diese Wahl am besten durchführen, natürlich im Gemeinschaftsraum im betreuten Wohnen im Mehlbeerenweg in Crivitz. Die Auswahl ist nicht einfach willkürlich, sondern ein wohldurchdachter Rahmen für die Wahl, das weiß sicherlich auch Herr Gamm als Mitglied im Vorstand der Volkssolidarität Ortsgruppe Crivitz.

Wer am Donnerstag, dem 19.01.2023 um 19.00 Uhr an dem Prozedere interessiert ist, kann gerne daran teilnehmen. Es gibt jedoch nur einen öffentlichen Tagesordnungspunkt, nämlich die Wahl.

Wer am Donnerstag, dem 19.01.2023 um 19.00 Uhr an dem Prozedere interessiert ist, kann gerne daran teilnehmen. Es gibt jedoch nur einen öffentlichen Tagesordnungspunkt, nämlich die Wahl. Im geheimen Teil der Veranstaltung wird dann unerwartet wieder die Investition und Planung im Bereich der Neustadt sowie die Haushaltsplanung für das Jahr 2023 – die Planung von Dritten – thematisiert.

Bestimmt geht es wieder um die geplanten 10 Reihenhäuser und das Seniorenwohnheim sowie um die Ansiedlung der Karbonisierungsanlage im Gewerbegebiet, aber das erfahren alle erst wieder Anfang März. Alles scheint wieder so geheim zu sein, wie bei dem Verkauf der Sparmarktfläche in den letzten 12 Monaten.

Teil-2- Grüne Visionen zum Neujahr in Crivitz für die Bürger! Falsch! Die Landschaft ist schön“ Aber Maßnahmen zum nachhaltigen Erhalt – Fehlanzeige!

17.Jan.-2023/P-headli.-cont.-red./228[163(38-22)]/CLA-65/06-2023

Der Vorsitzende des! Herr Hans Jürgen Heine (Fraktion die LINKE/Heine) hat eine Neujahresinspiration zu einem Energieprogramm in Crivitz „die klimafreundliche Stadt“?

Friedhof: „Der Friedhof beeindruckt mit seinen alten, geschichtsträchtigen Bäumen an Eichen, Ahornen und den Lindenalleen.“ Das Arboretum: „Das Arboretum ist eine Lehr-, Bildungs- und Erholungseinrichtung“. Der Stadtpark: „Aus einer ehem. Halde von Gartenabfällen ist auf etwa 1 ha eine Oase in der Stadtlandschaft entstanden.“  Der Crivitzer See: „Ist ein erdgeschichtlich, im Ergebnis der letzten Eiszeit, entstandener See. Die Warnow: „Die Renaturierung der Warnow vom Barniner See bis Groß Görnow erfolgt abschnittsweise zur Rückverlegung in ihr ursprüngliches Flussbett.“

Was für neue Erkenntnisse? Das von Herrn Heine zusammengestellte Energieprogramm ist nicht gerade bahnbrechend und besonders innovativ. Der Text liest sich wie eine Arbeitsaufstellung an den städtischen Bauhof. Das ist nicht einmal ansatzweise ein Energieprogramm.

Es ist nicht erkennbar, welche konkreten Maßnahmen oder Ideen verfolgt werden. Eher Feststellungen wie schön doch sich die Flora und Fauna sich im Arboretum, im sog. Stadtpark und auf den Friedhof sich entwickeln. Es sind keine möglichen nachhaltigen Maßnahmen zu erkennen, die diese Ökosysteme erhalten könnten. Die Stadt Crivitz soll sich bei der Überwachung und Kontrolle von diesen Bereichen vorrangig auf die Beobachtung und Kontrollgänge in diesen Bereichen konzentrieren und die Maßnahmen anderer Behörden unterstützen.

Die übermäßige Begeisterung über eine Karbonisierungsanlage im Gewerbegebiet Crivitz überdeckt die Bedeutung anderer nachhaltiger Lösungen. Die Ankündigung einer Karbonisierungsanlage, die auf die Beschaffung von Restholz aus dem Stadtwald und die Abholzung von Beständen angewiesen ist, wird dazu führen, dass im Wald mehr gerodet als angepflanzt wird und kein Totholz mehr verbleiben wird. Dies klingt jedoch nach einem Mitwirkungsverbot. 

Resümee

Crivitz verfügt über eine beachtliche Anzahl von Arbeitsgemeinschaften, aber Diskussionen zu diesem Thema gibt es nicht, sondern nur Festlegungen. Wie üblich werden die Bürger in dieser Angelegenheit nicht um ihre Meinung gebeten, sondern erhalten lediglich ein vorgefertigtes Meinungsbild.

Wie sagte der Vorsitzende Herr Hans-Jürgen Heine auf der letzten Sitzung des Umweltausschusses Sitzung passend dazu „Leute, die sagen, was wir zu tun haben gibt es genug, aber Leute die mitmachen sind zu wenig“. Woran das wohl alles liegt?  Mit Leute sind bestimmt die Bürger gemeint!

Es wird wieder einmal die Zeit drängen, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Demnach wird man auch nicht lange darüber debattieren und es wurde bereits hierzu eine klare Richtung in der letzten Sitzung der Stadtvertreter von Herrn Alexander Gamm angezeigt. So sieht eben die gelebte kommunale Demokratie in Crivitz aus.

Wo war im Jahr 2022 der Bürgerhaushalt, der 2021 beschlossen wurde?

12.Jan.-2023/P-headli.-cont.-red./226[163(38-22)]/CLA-63/04-2023

Ist „ER“ im Nirwana verschwunden oder für etwas anderes verwendet worden?

Es kann nicht an mangelnder finanzieller Ausstattung im Haushalt liegen, da die Bürgermeisterin noch im August 2022 öffentlich erklärt hat, dass „wir gut wirtschaften“, also wo ist das Geld geblieben? 

Ein Versprechen weckt Erwartungen. Und wenn ein Versprechen nicht eingehalten wird, dann macht sich große Enttäuschung breit. So ist es nicht nur in der Kommunalpolitik. Ehrlichkeit wird gewünscht. Transparenz und klare Worte. Und damit Verbindlichkeit. Das erwarten nicht nur Angestellten von Ihrer Bürgermeisterin, sondern auch die Bürger. Doch viel zu oft hält man sich nicht an Zusagen.

Der Bürgerhaushalt der Stadt Crivitz wurde groß angekündigt und als Meilenstein für die Bürgernähe von der CWG und die LINKE verpackt und vermarktet. Als Prestigeprojekt deklariert und auf Wunsch der Bürgermeisterin Frau Britta Brusch – Gamm sowie mithilfe der CWG und die Linke kurzfristig sofort in der Stadtvertretung am 25.10.2021 beschlossen.

„Im Rahmen eines Bürgerhaushaltes und eines dort ausgewiesenen Bürgerbudgets sollen Ideen und Projekte von den Bürgern umgesetzt werden. Dazu werden finanzielle Mittel im Haushalt der Stadt bereitgestellt. Ziel ist es, einerseits das bürgerschaftliche Engagement zu fördern, andererseits Bürgerinnen und Bürger als Experten in die Gestaltung ihres direkten Umfeldes einzubeziehen.“(Beschluss-Okt.2021).

Schon 2016 wurde in der sogenannten Ideenschmiede (Redeführerin Frau Britta Brusch-Gamm) Projekte formuliert wie (die unbeliebte Mauer um den „Trockenparkplatz“ muss weg), beleuchteter Weihnachtsbaum in der Neustadt, Tourismusanlaufpunkt entwickeln, Anschaffung eines Bürgermobils, Gründung einer Bürgerstiftung, die Belebung der Ampel am Gymnasium, die Gestaltung des Marktplatzes.

Als Vorbild für die Einführung des Projektes galt damals die Stadt Bützow, so berichtete es die Bürgermeisterin. Wir berichtet zuletzt darüber am 01.06.2022 hier noch einmal der Link.https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/und-da-ist-er-endlich-der-buergerhaushalt-in-crivitz-das-leuchtturmprojekt-der-buergermeisterin-britta-brusch-gamm/(öffnet in neuem Tab)

Im Allgemeinen beschränkt sich das Mitspracherecht der Bürger hierbei auf Teile des Investitionshaushalts. Die letztinstanzliche Entscheidung über den Haushalt obliegt weiterhin den demokratisch legitimierten Parlamentariern bzw. den Abgeordneten. Die Impulse seitens der Bürger haben vielmehr den Charakter wertvoller Informationen für den Entscheidungsfindungsprozess der Politik. Ein Bürgerhaushalt ist hierbei indes, wie bereits erwähnt, nicht als direktdemokratisches Instrument misszuverstehen. Vielmehr können die Bürger zwar ihre Präferenzen mitteilen, die Entscheidungen werden jedoch weiterhin von der Politik getroffen. Es geht stets darum, etwas „Zusätzliches zu verteilen.“

Eine Liste mit Vorschlägen für das Votum für die Bürger wurde in keinem Ausschuss der Stadt Crivitz besprochen und liegt bis heute nicht vor! Viele Abgeordnete könnten das, was sie beschlossen haben, vergessen haben. Das war dann wieder einmal ein typischer SCHAUFENSTERBESCHLUSS, um sich selbst wiederholt einmal zu präsentieren.

Resümee

Versprochen, gebrochen? Ganz klar JA!

Es geht schlussendlich um Glaubwürdigkeit und Haltung.

Die Bürger bleiben im Unklaren, werden vertröstet, können sich auf vorab gemachte Zusagen nicht verlassen. So war es auch bei dem Thema Windpark in Wessin, Krankenhaus in Crivitz, großflächige Solaranlagen in Wessin, Funkmast in Wessin gewesen und bei dem Bürgerhaushalt der Stadt Crivitz.

Die Vorgehensweise der Bürgermeisterin und der CWG/die Linke könnte man am besten wie folgt beschreiben: Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.

Die zuständigen Gremien sind nicht in der Lage, ihre Beschlüsse zu überprüfen! Wer dafür wohl verantwortlich ist? 

Teil-1-Grüne Visionen zum Neujahr in Crivitz für die Bürger! Falsch! Das große Rennen um zwei Fördertöpfe wird als neues Energieprogramm vermarktet und verpackt!

10.Jan.-2023/P-headli.-cont.-red./225[163(38-22)]/CLA-62/03-2023

Teil 1- Die plötzliche Entdeckung 2023 der Biodiversität nur im Ökosystem des Stadtwaldes! Warum?

Jetz entdeckt man also plötzlich – seit 2014 erstmalig die Biodiversität nur im Stadtwald Crivitz?
Im Gebiet zu den angrenzenden geplanten Energiepark (für ca. 20 Windräder) oder im begegnenden geplanten Bau zu der 110 KV Leitung, wo sich auch der Stadtwald befindet, existiert die Biodiversität nicht?
Im Grasland, Ackerflächen, den angrenzenden Söllen oder am See  wird die Biodiversität vom Umweltausschuss in Crivitz nicht entdeckt!

Liebe Leserin, lieber Leser,

herzlich willkommen. 2023. Ich hoffe, Sie hatten einen wunderschönen Jahreswechsel und sind bereit für neue Taten. Am Montag hatte ich ein bisschen Zeit, meinen Lesestapel abzuarbeiten. Dabei stieß ich auf ein Papier vom Vorsitzende des Umweltausschusses Herr Hans Jürgen Heine (Fraktion die LINKE/Heine), welcher eine Neujahresinspiration hatte zu einem Energieprogramm in Crivitz „die klimafreundliche Stadt“ ? Das alles war anfangs undurchlässig für den Laien, aber dann wurde es klar.

Dabei geht es um den Fördertopf“ angepasstes Waldmanagement“ der fordert die strikte Anwendung der Biodiversität in Wäldern und ist Teil des Wettbewerbs“ klimaaktive Kommunen „.  Der Wettbewerb wiederum richtet sich an Kommunen, die sich mit dem Thema Wind- und Solarenergie ausbauen, die Energieeffizienz verbessern und den Klimaschutz durch Kooperation mit der Wirtschaft voranbringen. Die beiden Dinge sind nun zu einer Einheit verschmolzen, die sich „ENERGIEPROGRAMM“ nennt. Es scheint, als wären diese grünen Ideen nur ein Etikettenschwindel! 

Auszüge @ALLRIS®net

Mit der Errichtung einer Karbonisierungsanlage ( Biokohle Produktionsanlage) in Crivitz,  welche von der CWG und die LINKE, die förmlich darum betteln, mit großer Freude begrüßt und man erfüllt sich damit gleichzeitig zwei Wünsche. Einerseits die Kooperation mit der Wirtschaft zur Verwertung von Holz aus dem Stadtwald und Biomassen aus der Landschaftspflege zur Biokohleproduktion und andererseits die Energieerzeugung, um Wärme für die Neustadt und die umliegenden Betriebe zu erzeugen.

Dies wird als ENERGIEPROGRAMM für den Bürger vermarktet. Vielleicht sogar ein eigenes Stadtwerk, wie Herr Alexander Gamm auf der letzten Sitzung der Stadtvertretung zu berichten wusste. Na also, Herr Gamm, da werden doch bestimmt noch Posten im Aufsichtsrat frei, wenn es denn schon bei der ARCUM nicht geklappt hat, oder? Oder bei dem zukünftigen eigenen kommunalen Unternehmen für Nutzung der Holzreserven, so wie es im Programm beschrieben ist?

Auszüge @ALLRIS®net

Es sollten eigentlich nur drei Hauptthemen für das Jahr 2023 gelten, wie es auf der Sitzung des Umweltausschusses am 15. November 2022 öffentlich bekannt gegeben wurde. Die Themen lauten: 1. Der Stadtpark, 2. Das Arboretum und 3. Ein Klima angepasstes Waldmanagement. Herr Alexander Gamm (Fraktionsvorsitzenden die LINKE/ Heine) kümmert sich um den 3. Punkt, da es hier um ein Förderprogramm bzw. Fördergelder geht, also ums Geld! Na schau an! Das Ergebnis der gesamten Aktion ist nun vermischt in einem sogenannten Energieprogramm und wird vom Vorsitzenden des Umweltausschusses vorgetragen und wird bestimmt, wie üblich sofort in die Abstimmung gehen.

Laut Plan sollte hierzu eine Beratung am 16.12.2022 stattfinden, jedoch fand sie am 10.12.2022 statt. Dies war jedoch keine Beratung, sondern ein traditioneller Rundgang in Crivitz beginnend am Parkplatz am LIDL. Hierzu postete der Crivitzer Schaukasten noch Bilder über den Rundgang bis zum Eingang des Waldes – Einwohner waren auch nicht dabei? Das Energieprogramm wurde am 3. Januar 2022 niedergeschrieben und steht wie immer unumstößlich sofort zur Diskussion im Raum, frei nach dem Motto „So ist es vorgesehen und so wird es gemacht und Punkt“.

Es wird wieder einmal die Zeit drängen, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Demnach wird man auch nicht lange darüber debattieren und es wurde bereits hierzu eine klare Richtung in der letzten Sitzung der Stadtvertreter von Herrn Alexander Gamm angezeigt. So sieht eben die gelebte kommunale Demokratie in Crivitz aus.

Das von Herrn Heine zusammengestellte Energieprogramm ist nicht gerade bahnbrechend und besonders innovativ. Der Text liest sich wie eine Arbeitsaufstellung an den städtischen Bauhof – und Ausgabenerhöhung an den Haushalt, um die notwendige Umsetzung des Programms der LEKA (Landesenergie- und Klimaschutzagentur MV) durchzuführen, um weitere Fördermittel zu erhalten. Das ist nicht einmal ansatzweise ein Energieprogramm. Es ist nicht erkennbar, welche konkreten Maßnahmen oder Ideen verfolgt werden. Eher Feststellungen wie schön doch sich die Flora und Fauna sich im Arboretum, im sog. Stadtpark und auf den Friedhof sich entwickeln. Diese Tatsachen bedürfen keiner weiteren Kommentierung.

Das ARBORETUM natürlich und der STADTPARK und ja ein neuer Wettbewerb warten darauf im Programm, wieder von Ihnen neu entdeckt zu werden. Der Crivitzer See, die Warnow und sogar die Gartensparten werden in dem Papier leider nur angedeutet und es sind keine konkreten nachhaltigen Maßnahmen beschrieben, die diese Ökosysteme nachhaltig begünstigen könnten. Die Stadt Crivitz soll sich bei der Überwachung und Kontrolle von diesen Bereichen vorrangig auf die Beobachtung und Kontrollgänge in diesen Bereichen konzentrieren und die Maßnahmen anderer Behörden unterstützen. Was für eine Erkenntnis?

Im Zuge der Neugestaltung des Marktplatzes in Crivitz plant man mit der Errichtung einer Ladestation für E-Bikes zu beginnen. Beim zukünftigen Ausbau von Radwegen beabsichtigt man in dem Radverein des AGFK mitzuwirken, in welchem man vor zwei Monaten jüngst eingetreten ist. Ein Konzept für den Ausbau der Radwege oder eine Vorstellung über den Ausbau fehlt. Im Weiteren plant man, Energiebeauftragte an den Schulen einzustellen und noch mehr Flächen in der offenen Landschaft für Photovoltaikanlagen auszuweisen sowie die Photovoltaikanlagen auf geeigneten Dächern zu installieren.

Es ist nicht zu übersehen, dass hier erneut die Absicht besteht, die Stadt Crivitz als Standort natürlich wieder für einen bundesweiten Wettbewerb „klimaaktive Kommunen“ im Jahr 2023 in der Darstellung zu nutzen. Es ist wahrscheinlich wieder damit zu rechnen, dass ein neues Werbevideo über Crivitz gedreht und dann bundesweit ausgestrahlt wird.  Das ist doch mal wieder eine tolle Idee! Crivitz wäre ohne die Teilnahme an Wettbewerben und die Zuwendung von Fördertöpfen nicht das, was es heute ist!

Neu ist die übertriebene Begeisterung über eine Karbonisierungsanlage im Gewerbegebiet Crivitz. Es handelt sich um Restholz aus dem Stadtwald und Privatwald. Das wird im Papier so beschrieben das Crivitz mit Holz über einen nachwachsenden Rohstoff verfügt! Es ist wahrscheinlich, dass im Wald bald mehr gerodet als angepflanzt wird und kein Totholz mehr im Wald verbleiben wird, das klingt aber mächtig nach einem Mitwirkungsverbot.  

Was ist eine Karbonisierungsanlage?

Karbonisierungsanlage dienen zur Erzeugung von Pflanzenkohle und warmen Wasser.

Was macht eine Karbonisierungsanlage?
Sie verarbeitet in einem pyrolytischen Verfahren Reststoffbiomasse zu sehr hochwertiger Pflanzenkohle. Der Prozess wird als allotherm bezeichnet. Der Brennstoff gelangt über eine Dosiereinrichtung in den Reaktor und wird dort auf bis zu 800° C erhitzt. Hierbei wird das Material nicht verbrannt, sondern verkohlt – karbonisiert. Dabei entstehen Gase, die anschließend in einem Brenner bei 1250°C vollständig verbrennen. Durch die Verbrennung sind sehr geringe Abgasemissionen möglich, die mit anderen Verfahren nicht zu realisieren sind. Die dabei gewonnene Wärme beheizt  einen Reaktoren und steht danach zur Nutzung zur Verfügung.

Was wird Verkauft? vorrangig Pflanzenkohle……..so kosten ca. 2000Liter pure Pflanzenkohle, Biochar, Bio-zertifiziert, ca. 900,00€.

(Mineralstoffe werden in den Poren und an der Oberfläche der Pflanzenkohle gebunden /Struktur der Pflanzenkohle entspricht der üblicher Holzkohle)

Verwendungsmöglichkeiten der Pflanzenkohle?

In der Landwirtschaft – Güllezusatz/ Futterzusatz /Terra-Preta/ähnliche Erden mit Zusatz von Pflanzenkohle (Torfersatz)/Komposthilfsstoff/Zusatzstoff für Biogasanlagen

Industrie und Sonstiges: Filtermittel für Abwasserreinigung/Nahrungsergänzungsmittel, Farbstoff /Pellets für Pelletheizung/Ausgangsstoff für Kohlefaser

Was sind die Einsatzstoffe?

Einsatzstoffe sind Biologisch abbaubare Abfälle wie Baum und Strauchschnitt, Grünschnitt, Laub, sonstige Gartenabfälle und Hackschnitzel das sind landwirtschaftliche Waldhackschnitzel.

Output Karbonisierungsanlage? Pflanzenkohle pro Jahr (bei Input ca.40 % Wasser): ca. 350 t mit 30 % Wasser / Abwärme: Überschussenergie nach den Reaktoren: 150 kW/h 0,15 MW/h x 7500 h = 1125 MWh /Das entspricht ca. 112.500 l Heizöl/Jahr

Zukunftsperspektiven?

Verkohlung von Klärschlamm —>Phosphor Rückgewinnung / Stromerzeugung durch kleine Dampfturbinen

Größe der Anlage? Als Standplatz genügt eine Grundfläche von 100 m². (CONTAINER VARIANTE)

Teil 1- Die plötzliche Entdeckung 2023 der Biodiversität nur im Ökosystem des Stadtwaldes! Warum?

Jetz entdeckt also man plötzlich seit 2014 erstmalig die Biodiversität im Stadtwald Crivitz?

Auszüge @ALLRIS®net

Die Biodiversität ist eine Fülle unterschiedlichen Lebens in einem bestimmten Landschaftsraum. Sie umfasst die drei Ebenen die genetische Vielfalt (Mutation, Rekombination, Neukombination) – die Artenvielfalt ( Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen)  und die Vielfalt der Lebensgemeinschaften (Ökosysteme-Wald, Meer, Grasland). Ohne diese Vielfalt könnten wir auf unserem Planeten nicht existieren. Sie liefert Nahrung, stellt Wirkstoffe für Arzneien bereit, dient der Erholung und spielt eine wichtige Rolle in der Klimaregulation.

Also das ist schon kurios das nur die Biodiversität sich im Stadtwald befindet? Im Gebiet zu den angrenzenden geplanten Energiepark (für ca. 20 Windräder) oder im begegnenden geplanten Bau zu der 110 KV Leitung, wo sich auch der Stadtwald befindet, existiert die Biodiversität überhaupt nicht? Im Grasland, Ackerflächen, den angrenzenden Söllen oder am See  wird die Biodiversität vom Umweltausschuss in Crivitz nicht entdeckt!

Denn auf seiner letzten Sitzung des Umweltausschusses verkündete Hans-Jürgen Heine als Vorsitzender, dass ein Schwerpunkt für das Jahr 2023 sein wird eine verstärkte Abholzung im Stadtwald, weil das Holz als Baumaterial knapp geworden ist. Sicherlich auch mit dem Hintergrund der erhöhten finanziellen Einnahmen für die Stadt Crivitz aus der Waldbewirtschaftung. Diese Grundhaltung widerspricht aber der Richtlinie des Förderprogramms für Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement!

Wir berichteten darüber am 25.11.2022 hier noch einmal der LINK….https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/nach-ca-13-jahren-der-bewirtschaftung-in-dem-so-benannten-arboretum-in-crivitz-nun-endlich-die-offenbarung/………NUN das Resultat – das ENERGIEPROGRAMM —-

Richtlinie für Zuwendungen zu einem Klima angepassten Waldmanagement vom 28. Oktober 2022 Zuwendungsfähige Waldfläche** ≤ 100 ha kann man von 85,00€ bis 100 €*pro Hektar und Jahr erhalten- 10 oder 20 Jahre. ( Der Stadtwald in Crivitz hat eine Größe von 615,63 ha Waldfläche).

Quelle: klimaanpassung-wald.de

Dieses Programm passt natürlich hervorragend zur Umwandlung Wirtschaftswald in Naturwald am Glambecksee in der Gemarkung Basthorst. Zielrichtung: Klimaresilienz–Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klima-resilient) sind. Nur klimaresiliente Wälder sind dauerhaft in der Lage, neben der CO2-Bindung in Wäldern und Holz auch die anderen Ökosystemleistungen (z. B. Schutz der Biodiversität, Erholung der Bevölkerung, Erbringung von weiteren Gemeinwohlleistungen sowie die Rohholzbereitstellung) zu erfüllen. ( Quelle: klimaanpassung-wald.de)

Kriterien

Gegenstand der Zuwendung ist die nachgewiesene Einhaltung von übergesetzlichen und über derzeit bestehende Zertifizierungen hinausgehenden Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement, mit dem Ziel, Wälder mit ihrem wertvollen Kohlenstoffspeicher zu erhalten, nachhaltig und naturnah zu bewirtschaften und an die Folgen des Klimawandels stärker anzupassen. Dabei ist für die Resilienz der Wälder und ihrer Klimaschutzleistung als Grundvoraussetzung auch ihre Biodiversität zu erhöhen. Ebenso dazu gehören auch die Planung und die Vorbereitung des klimaangepassten Waldmanagements.( Quelle: klimaanpassung-wald.de)

Resümee

Hier gibt es noch viel nachzudenken! Es gehört eben wirklich mehr dazu als ein Förderprogramm ausfindig machen, es zu verpacken in einem Energieprogamm und für eine Karbonisierungsanlage im Gewerbegebiet Crivitz zu werben! Es bedarf einer breiten Diskussion mit den Bürgern über die Darstellung aller Aspekte des Klimaschutzes und nicht nur vorgefertigte Projekte, die von einzelnen vielleicht begünstigt angenommen werden.

Bei der Teilnahme am Förderprogramm „Klimaangepassten Waldmanagement“ gibt es aber entscheidende Reibungspunkte. So erscheint unter dem Punkt 6. Der Bedingungen auch der „Verzicht auf Kahlschläge. Das Fällen von absterbenden oder toten Bäumen oder Baumgruppen außerhalb der planmäßigen Nutzung (Sanitärhiebe) bei Kalamitäten ist möglich, sofern dabei mindestens 10 % der Derbholzmasse als Totholz zur Erhöhung der Biodiversität auf der jeweiligen Fläche belassen werden.“ ( Quelle: Klimaanpassung-wald.de)

Biodiversität und Artenschutz im Wald bedeutet:

Schaffung differenzierter und laubholzreicher Waldstrukturen,
Belassen von starkem stehenden und liegenden Totholz (Ziel mindestens 30 m³ je Hektar),
dauerhafter Erhalt von Biotopbäumen und kleinerer Altholzinseln in gleichmäßiger Verteilung,
Belassen von Sukzessionsflächen,
Einrichtung temporärer Ruhezonen für besonders störungsempfindliche Tierarten ( Fisch- und Schreiadler, Rotmilan etc.),
Schutz sehr alter Bäume,
Erhalt und Pflege von Sonderstandorten im Wald, zum Beispiel Mittelwälder, Moore, Magerrasen, Zwergstrauchheiden, Blockhalden und Felsströme, Quellen, stehende und fließende Kleingewässer, Waldwiesen,
Erhalt und Neuschaffung artenreicher Waldaußen- und Innenränder,
keine Vollbaumnutzung,
maßvolle Nutzung von Waldrestholz (mind. 50% Waldrestholz muss im Wald verbleiben),
Verzicht auf eine systematische Walderschließung in sensiblen Bereichen wie Moore, Quellhorizonte, Blockhalden, Bachtälchen.
Zum Schutz von Reliktarten und stark gefährdeter oder unmittelbar vom Aussterben bedrohter Arten reicht eine nachhaltige, integrative Waldbewirtschaftung mit den definierten Naturschutz-Mindeststandards alleine nicht aus. Partiell-segregative Strukturen müssen daher die integrative Forstwirtschaft ergänzen. In allen öffentlichen Wäldern ist es ratsam zu diesem Zwecke Hotspot-Kartierungen durchzuführen. Das sind die Anforderungen an die Umsetzung der BIODIVERSITÄT im Wald und nicht die Abholzung und die Restholzverwertung, wie es in dem vorgelegten Papier vom Vorsitzenden des Umweltausschusses Crivitz bezeichnet wird, da man nur betriebswirtschaftlich Einnahmen regenerieren möchte.

Crivitz verfügt über eine beachtliche Anzahl von Arbeitsgemeinschaften, die letzte wurde gerade vor einem Monat ins Leben gerufen, um die Problematik des Marktplatzes zu erörtern. Wie üblich werden die Bürger in dieser Angelegenheit nicht um ihre Meinung gebeten, sondern erhalten lediglich eine vorgefertigte Meinungsaussage.

Das, was jetzt hier vorliegt, ist kein Energieprogramm, sondern ein Werbeprospekt für die Nutzung von Fördertöpfen und einer Karbonisierungsanalge denn diese benötigt Holz!

Jahresrückblick – 2022- „Wir wünschen Ihnen einen fröhlichen und unfallfreien guten Rutsch ins neue Jahr 2023“

29.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./222/97-22/CLA-59/59-2022

Liebe Leser,

ich hoffe, Sie hatten schöne und harmonische Weihnachtstage.

Für die kommenden Zwischen-den-Jahre-Tage wünschen wir Ihnen entspannte Dienste oder gute Erholung. Mit großer Neugier blicken wir auf das kommende Jahr und lassen die vergangene Revue passieren. Es waren bewegte Zeiten, keine Frage. Homeoffice, Kurzarbeit, Remote-Schulungen und mehr haben unseren Arbeitsalltag und unsere gewohnten Prozesse gehörig durcheinandergewirbelt. In diesem Jahr wurde uns bewusst, wie kostbar Frieden, Freiheit und Wohlstand sind, aber auch, wie zerbrechlich sie sind.

Trotzdem dürfen wir für vieles dankbar sein, so ist die Zeit des „Abstand Haltens“ endlich überwunden, wir wertschätzen wieder die persönlichen Gespräche von Angesicht zu Angesicht und wir alle genießen unsere wiedergewonnenen Freiheiten, die uns „echte“ Begegnungen bei den Veranstaltungen ermöglichen. So haben wir im Jahr 2022 über 100 kommunale Themen aus der Region aufgegriffen und über 38 Veranstaltungen direkt besucht. Dabei sind wir mit vielen engagierten und wertvollen Menschen ins Gespräch gekommen zu verschiedensten Themen und überwiegend mit einer dankbaren Resonanz.  Die Zahl der Besucher unserer Internet- und Facebook-Seite zu einzelnen Themen konnte im Monat bis zu 4850 Personen erreichen.

Durch die vielen Hinweise von Lesern und Followern unserer Seiten in etlichen Mails, Anrufern und persönlichen Gesprächen haben wir viele neue Anregungen für das neue Jahr bekommen. Sie vertraten die Ansicht, dass wir uns nicht mit der Erstellung von Selbstdarstellungen oder der Präsentation von Akteuren oder Festivitäten beschäftigen sollten, so wie andere politische Gruppierungen und Parteien in Crivitz, sondern uns lieber auf Inhalte zu Themen konzentrieren sollten. Wir werden uns daran 2023 auch orientieren!

Im Gegensatz zu Parteien, Gemeinschaften oder Organisationen sehen wir keinen Bedarf an Bewerbern oder Kandidaten für die anstehende Kommunalwahlen im Jahr 2024. Stattdessen suchen wir engagierte Mitmenschen aus der Region, die mit uns wertneutral über kommunalpolitische Erlebnisse und Ereignisse aus dem Bereich Verein, Kultur und Wirtschaft berichten wollen. 

Wir möchten uns sehr herzlich bei Ihnen bedanken – für Ihr Vertrauen und Ihre Bereitschaft, auch neue Wege mit uns zu gehen. Das ist nicht selbstverständlich. Zu erleben, dass unsere Leser uns weiterhin die Stange halten, bedeutet uns sehr viel. „In jeder Krise steckt eine Chance“, heißt es so schön. So haben auch wir 2022 unsere Chance genutzt, Neues auszuprobieren, bestehende Prozesse zu hinterfragen und unsere eigenen Veranstaltungsangebote neu zu denken. Seien Sie auf 2023 gespannt!

Wir gehen voller Vorfreude in das Jahr 2023 und wenn Sie uns dabei begleiten,

dann wäre das ein guter „Beginn“.

Es grüßt Sie herzlich
Ihr Lokalanzeiger -TEAM aus Crivitz

Teil 3 – Das Fiasko um den Stahlgitterfunkmast in Wessin und das Drama um die Protokolle! Sitzung 07.12.2022 OTV – Wessin!

17.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./220/95-22/CLA-57/57-2022

Ca. 200,00 € Sitzungsgeld für eine tolle Veranstaltung!

Zunächst wurde die eigene Tätigkeit und die Information an die Bürger kritisch reflektiert, bevor die mangelhafte Protokolltätigkeit thematisiert wurde. Warum werden die Bürger erst nach 13 Wochen informiert über die Ergebnisse der Tagungen der OTV-Wessin? Bürger haben nachgefragt, warum sie erst 3 Monate später informiert werden, was alles so beschlossen und organisiert wird im Ortsteil. Wohin man sich wenden soll, um das zu ändern!

Die Antwort war so einfach, dass man sie sich kaum vorstellen konnte. Die da oben sind schuld bzw. das Amt Crivitz ist schuld! So der allgemeine Tenor zu diesem Thema! Es ist ratsam, sich an das zuständige Amt zu wenden, die OTV reicht ihre Dokumente auch nur ein und wartet dann ab. Es wurde noch einmal nachgefragt, an wen man sich in Zukunft wenden sollte, an die Bürgermeisterin? Nein, an das Amt? Die Abgeordnete Frau Lisa Klünder-Fittke meinte dazu „Die Protokolle sind eine Amtsaufgabe“ und die „Bürgermeisterin hat damit nichts zu tun“! Sie empfahl, sich an die Amtsvorsteherin oder den Kreis zu wenden. Der Vorsitzende der OTV-Herr Daniel Itze erwiderte hierzu: „Das Amt ist losgelöst von der Stadt“, das wird oftmals von den Bürgern verwechselt.

Die Geschichte ist so naiv erzählt, dass es einem die Sprache verschlägt. Es ist tatsächlich so geschehen, und solche Auskünfte wurden von einer Abgeordneten der CWG und dem Vorsitzenden der OTV – Wessin erteilt, die ihre eigenen Satzungen und Beschlüsse nicht kennen! Es gibt noch weitere Antworten, aber darauf wird verzichtet in dieser Darstellung, weil sie das Vorstellbare übersteigen würden.

Zu der Klarstellung: Gemäß § 29 (8) der Kommunalverfassung M-V ist eine Niederschrift anzufertigen und diese sind näher geregelt in der Geschäftsordnung der jeweiligen Kommune. Die Geschäftsordnung der Stadt Crivitz fordert nun in §13 (2), dass die Protokolle innerhalb von vierzehn Tagen vorliegen sollen und jedoch spätestens zur nächsten Sitzung. Die Einhaltung der Protokollpflichten ist die Basis für die monatliche Zahlung der Aufwandsentschädigungen, besagt hierzu §8 (8) der Hauptsatzung der Stadt Crivitz. Das Amt Crivitz ist lediglich der Dienstleister für die Kommune, es bereitet vor oder führt aus. Die Verantwortlichkeit für die gesamte Protokolltätigkeit (Aufstellung, Inhalt oder Bestätigung) liegt in der Hoheit der jeweiligen Kommune, das Amt Crivitz unterstützt hierzu nur.

Gemäß der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28,2 GG) hat die Kommunen alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich zu regeln. Somit ist die Bürgermeisterin der Stadt Crivitz und der Ausschussvorsitzende der OTV – Wessin insgesamt zuständig und verantwortlich. Der Text in den Protokollen der OTV – Wessin ist so dünn, dass man ihn in fünf Minuten niederschreiben kann.

Es wäre vielleicht hilfreich, wenn die OTV Wessin noch einmal Seminare und Nachschulungen zur Kommunalverfassung MV durchführen würde, um auch die letzten 15 Monate bis zur nächsten Kommunalwahl zu überstehen.

In der Vergangenheit wurde viel Wind um einen Funkmast gemacht und es wurde viel Aufsehen erregt, aber letztendlich hat man von vorneherein gewusst, dass es sich um eine Privilegierung handelt und keine Gegenargumente ernsthaft hat. Es ist ein Faktum, dass ein Flächennutzungsplan und gültige naturschutzrechtliche Untersuchung von Rastvögeln nicht vorhanden sind. Nun also das Eingeständnis der OTV in Wessin – „Wir können dagegen nichts machen!“ und ansonsten „gibt der Kreis die Genehmigung“ so der Herr Daniel Itze.

So wurde noch am 20.01.2022 eine Sitzung, mit großem Spektakel, im Bauausschuss mit allen anderen Ausschüssen organisiert, um eine demonstrative Ablehnung darzustellen für die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zum Funkmast mit weiteren Auflagen und jetzt die Bauchlandung. Bereits damals kamen aber schon Zweifel auf durch Herrn Alexander Gamm „damit ist der Investor/Bauherr erst einmal beschäftigt und hat sozusagen erneut Hausaufgaben“ diese Klarstellung wollte man aber so nicht wahrnehmen und öffentlich weiterverbreiten.

Wir berichten darüber schon seit 2 Jahren und letztmalig am 20.01.2022 …. https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/stahlgittermast-4g-5g-vor-den-toren-des-ortsteil-wessin-alle-jahre-wieder/

So wurde bereits am 20. Okt.2022 still und heimlich in einer nicht öffentlichen Sitzung im Bauausschuss für die Gemarkung Wessin, Flur 3, Flst. 23 „Dem Gestattungsvertrag mit der ATC Germany Holding GmbH“ zugestimmt. Diese Genehmigung beinhaltet die Zufahrtsrechte für den Auf- und Abbau sowie die Wartung am beantragten Platz.

Es wurden Auflagen an den Bauherren erteilt, dass der Verlauf des Radweges nicht beeinträchtigt werden darf und ein Nachweis der Reichweite der Immissionen sollte durch eine Prognose belegt werden. Dazu kommt noch, dass die Erforderlichkeit des Standortes belegt werden sollte und die Vereinbarkeit mit den Zug- und Rastvögeln beachtet werden sollte.

Die Auflagen sind sehr schwammig von vornherein beschrieben. Der Radweg spielte hierzu nie eine große Rolle, sondern nur als Überfahrt, eine Prognose der Reichweite der Immission ist noch lange keine Untersuchung. Die Erforderlichkeit des Standortes ist technisch bedingt (Reichweite der elektromagnetischen Wellen bei 5G) und eine Beachtung der Zug oder Rastvögel stellt keine Aufforderung für eine gutachterliche Untersuchung dar.

Der Bauausschuss der Stadt Crivitz mangelte es an der Ernsthaftigkeit zu diesem Thema abwägungsrelevante bau- und verwaltungsrechtliche Gründen vorzutragen, da er selbst keine gültige Bauleitplanung und naturschutzrechtliche Gutachten für dies Gebiet darstellen konnte. Könnte es sich um ein politisches Spektakel handeln, mit dem Ziel letztendlich jemand anderen die Schuld zu geben? Der Wahlkampf hat sich bei uns eingefunden.

Teil 4- Die große Hafenrundfahrt des Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion im Kreistag Parchim, die sich mit dem Thema Planungsverband WM beschäftigte, endete mit einem Eklat und einer Klatsche vom Landrat und dem Kreistag.

16.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./219/94-22/CLA-56/56-2022

Thema Planungsverband WM! Abbruch der Debatte wegen „Abgleiten in persönliche Beleidigungen!“ Was folgte Antragsablehnung!

Es ging eigentlich um einen Antrag der CDU – Fraktion im TOP 21.2 – Belange der Bürger und Gemeinden von LUP ernst nehmen und mit starker persönlicher Stimme des Landrates im Regionalen Planungsverband WM vertreten. Der Fraktionsvorsitzende Christian Geier sprach für die gesamte Fraktion und nutzte jedoch den Kreistag wiederum als Bühne um seine persönlichen Befindlichkeiten darzustellen um eine öffentliche Debatte anzustoßen. Was jedoch nicht gelang und ins Auge ging.

Wir berichteten darüber zuletzt am 30.10.2022- https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/grosses-theater-im-kreistag-ludwigslust-parchim-persoenliche-befindlichkeiten-und-ungebuehrliches-verhalten-von-abgeordneten/

Schon zu Beginn seiner mündlichen Begründung begann er mit den Worten „Jetzt wird’s noch mal ernst“ und so forderte er das der Landrat den Landkreis LUP im Planungsverband mit starker Stimme vertreten sollte. Er monierte die Abwesenheit des Landrates auf Sitzung Planungsverbandes. Die derzeitige Regelung der Vertretung durch die Beigeordneten sei nicht mehr zeitgemäß, da es um den eigenen Landkreis geht. So ginge es um die Belange des Landkreises und die Interessen der Bürger. Nach einer langen Planungsphase beim Thema Windkraft soll der Landkreis LUP mit Nachdruck vertreten sein. Aus Sicht der CDU-Fraktion entstand durch den letzten Planungsver-bandsbeschluss am 30.11.2022 ein Ungleichgewicht zwischen den Landkreisen und den kreisfreien Städten. Deshalb soll der Landrat mit starker Stimme dort auftreten. Nach seiner Ansicht ist der letzte Beschluss des Planungsverbandes weiterhin falsch, da im Landkreis LUP bereits 2,1%-2,4 % der Flächen geplant sind, während im Landkreis Nordwestmecklenburg, das ebenfalls zum Planungsverband gehört, lediglich 0,7 % der Flächen geplant sind. Dies sollte das Missverhältnis verdeutlichen. Obwohl die Stadt Schwerin keine Windeignungsgebiete geplant hat, stimmt sie der Errichtung solcher Anlagen in ihrer Nachbarschaft zu. Aus diesem Grund sollte LUP mit einer starken Stimme vertreten werden. „Das war sein Petitum“.

Christopher Pöschke, Fachdienstleiter Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung, meinte, dass bereits eine starke Stimme existiert, nämlich die des zuständigen Beigeordneten, was ausdrücklich ein CDU-Wunsch war. Der Antrag ist abzulehnen, „weil er nichts regelt, und er darf auch nichts regeln, weil das Gesetz (KV §156) das regelt.“

Christian Geier war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden und es entstand eine kurze Diskussion, in der seine Schwächen im Verwaltungsrecht erneut deutlich wurden. Der Landrat sollte demnach in der Regel anwesend sein und nur ausnahmsweise vertreten werden. Er beschwor noch einmal die Anwesenheit einer starken Stimme, die dem Landrat zugeordnet werden sollte und diese hat bei der letzten Veranstaltung gefehlt zum Thema Windkraft. Die CDU – Fraktion im Kreistag hat damit ein Problem. Er hielte den Antrag für zulässig.

Der Vorsitzende der Fraktion Freier Horizont /Freie Wähler Heiko Böhringer sprang daraufhin sofort der CDU – Fraktion zur Seite und unterstützte den Antrag. Da er selbst einmal auf See gefahren ist, verglich er die Situation des Planungsverbandes mit einem Schiff, das in schwerer See unterwegs ist. Demnach sei es die Aufgabe des Landrates, als Kapitän auf der Brücke zu stehen und das Schiff zu steuern. Wenn das nicht der Fall sein sollte, dann wird der Landkreis NWM und der Bürgermeister von Wismar, so seine Meinung, weiterhin mit dem Landkreis LUP „wilde Sau“ spielen. Das zeigte die letzte Sitzung des Planungsverbandes. Es war deutlich zu hören, dass Herr Böhringer ein gewisses Maß an Frust und Unzufriedenheit mit sich herumtrug, wie man mit ihm persönlich umgegangen ist, in der letzten Sitzung des Planungsverbandes. Er hatte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Handelns des Planungsverbandes auf der letzten Sitzung.

Dies war für die SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Margret Seemann zu viel und so reagierte sie, wie es ihre übliche Art ist, indem sie einen Antrag stellte, auf Ende der Debatte über diese Angelegenheit, um das abzubrechen. Da sie die Debatte nach ihrer Meinung in den Bereich der persönlichen Angriffe abgleiten sah, stellte sie diesen Antrag.

Der Landrat Stefan Sternberg stellte noch einmal eindeutig klar und völlig souverän, dass es keine „Hausvertretungen der 1. und 2. Klasse“ gibt, sondern nur ein Führungsteam.  Er wies den Vorwurf der CDU – Fraktion, dass er das Thema Planungsverbandverband nicht ernst nimmt, von sich. Auch benötigte er diesen Beschluss nicht, da er in der Lage ist, ein starkes Führungsteam zu kommandieren. Dieses wird nach außen hin auch eine starke Stimme sein.

Und so kam es, wie es kommen musste: Mit einer deutlichen Mehrheit von 53 JA-Stimmen (insgesamt 64) wurde die Debatte sofort beendet. Der Antrag wurde in der folgenden Abstimmung mit 32 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen selbstverständlich abgelehnt. 

Resümee

Diese Aktion von Christian Geier hat er seiner Fraktion keinen Nutzen gebracht, sondern eher wieder einmal das Ansehen der CDU – Fraktion blamiert. So sieht also die konstruktive Oppositionsarbeit der CDU – Fraktion in der Realität im Kreistag LUP aus!  

Es ist klar, dass nicht nur die Vertreterversammlung des Planungsverbandes, sondern auch der Vorstand des Verbandes entscheidend ist. Hier sind nun auch einmal Heiko Böhringer (Freier Horizont) und Nico Skiba (CDU-Fraktion) gewählt worden und sollen auch den Landkreis mit „starker Stimme“ vertreten. Ist das eventuell nicht mehr der Fall? Dann sollte man hier schnellstens die Konsequenzen ziehen!

Nikolausüberraschung und weihnachtliche Bescherung der „Bürgernähe“ für alle Bürger in Wessin /Zapel und Barnin- Auslegung der Planung!

15.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./218/93-22/CLA-55/55-2022

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 15″Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel“ – vom 05.12.2022 bis 09.01.2023!

Die Nikolausüberraschung und die weihnachtliche Bescherung der *Bürgernähe“ vom Amt Crivitz und der Stadt Crivitz wird bis zu den Heiligen Drei Königen fortgesetzt und dient diesmal als Dokumentenstudium für den Energiepark in Wessin. Im Volksmund nennt man das auch Bürgerbeteiligung.

Mal eben kurz und bündig die Bürger einbeziehen und dann haben wir es hinter uns. Hoffentlich melden sich nicht alle. So könnte das Motiv ausgesehen haben vom Amt Crivitz und den beteiligten Bürgermeistern von Crivitz/Barnin und Zapel, denn anders kann man sich sonst solche Handlungsweise nicht erklären. Wenn man von den möglichen 22 Werktagen, die den Bürgern zur Verfügung stehen für einen Besuch im Amt, die eigene Weihnachtsvorbereitung mit den gekoppelten eingeschränkten Öffnungszeiten des Amtes Crivitz abzieht bis zum Jahresende und die eigene Arbeitszeit, so bleiben dann nur noch 5 Tage übrig. Die Bürger sind hier im erheblichen Maße unter Zeitdruck gesetzt worden, zumal die Einsprüche oder Hinweise ja auch rechtlich abwägungsrelevant formuliert sein müssen, sonst werden sie zwangsläufig in den Papierkorb wandern. Es ist schon erstaunlich, dass solch ein Handeln vom Amt Crivitz von den eigenen Kommunen unterstützt wird.

Die Auslegung der Unterlagen zur Planungsänderung im Bereich der 110 KV Leitung Crivitz-Wessin, die Auslegung des Projektvorhabens zur Windenergie in der Mordkuhle oder die Auslegung des regionalen Planungsverbandes WM sind immer im ERMESSEN der Planungsbehörden zugunsten der Bürgerbeteiligung mit einer ausreichenden Beteiligungszeit ausgestattet worden. Die Bürger wurden in allen Fällen mindestens 9 Wochen lang in die Entscheidungsfindung einbezogen. In Amt Crivitz ist man über diese Problematik erhaben und befindet sich schon in der Zukunft.

Dies ist also die Form der Bürgerbeteiligung im Amt Crivitz zu den Zukunftstechnologien, die im öffentlichen Interesse liegen! Es ist nicht verwunderlich, dass die Unzufriedenheit und die Gegenaktionen zunehmen werden, wenn den Bürgern die Teilhabe und nun auch noch die Mitwirkung erschwert wird. Zumal die Betroffenen, welche die Lasten der Bauprojekte tragen, als Schutzgut Mensch nur bedingt berücksichtigt werden. Ganz zu schweigen vom Schutz der Natur!

Würden Sie sich im Amt Crivitz nach der Beteiligung über die Feiertage erkundigen, erhielten Sie sicherlich eine korrekte verwaltungsrecht-liche Antwort vom Bauamtsleiter. Wir haben uns bemüht, den Bürger in den Planungsprozess des Energieparks so schnell wie möglich einzubeziehen. Das hört sich doch sicherlich gut an! Oder!

Neue Regelungen zur Abwägung im Naturschutzbereich sind bereits in Kraft getreten, obwohl die Kommunen dies auf den Veranstaltungen in Wessin am 07.11.2022 anders dargestellt haben. Die Änderungen beziehen sich vor allem auf die artenschutzrechtliche Prüfung bei Vögeln, die für Windkraftanlagen an Land relevant sind (Ausschluss- und Prüfbereiche hinsichtlich des Tötungsverbots).

Wir berichteten bereits darüber am 21.08.2022 hier noch einmal der LINK https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/4-aenderung-der-bundesnaturschutzgesetzes-ausgegeben-20-juli-2022-%c2%a745b-abs-2-abstand-zur-windenergieanlage/

Die Vorschriften der AAB (Arbeits- und Beurteilungshilfe) für Windenergieanlagen, Teil Vögel, werden in den unteren und oberen Naturschutzbehörden nicht mehr angewendet. Der § 45b Absatz 1 bis 6 BNatSchG ist vorteilhaft für Vorhabenträger, und es sei davon auszugehen, dass eine Anwendung von § 45b Absatz 1 bis 6 BNatSchG künftig der Regelfall sein wird. Damit treten die neuen Abstandregelungen bei Prüfungen von zu errichtenden Windenergieanlagen zu brütenden Vögeln direkt in Kraft. So bestätigte es die Landesregierung in der Drucksache 8/1432 vom 05.12.2022.

Das Thema wurde auf dem Umweltausschuss am 15.11.2022 auch schon einmal besprochen im Tagesordnungspunkt öffentlich Nr.8. Der Vorsitzende des Umweltausschusses der Stadt Crivitz, Herr Hans-Jürgen Heine (Fraktion die LINKE/Heine), äußerte sich auf der Sitzung am 15. November wie folgt: „Das Thema können wir eigentlich abhaken.“ Karin Pyrek für die Farktionder CWG erklärte sofort, dass „dies nicht mehr mit Widerstand zu verhindern, ist„. Auch die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) äußerte sich hierzu durch Herrn Matthias Güßmann. So bestätigte er, dass das „Im Umland von Umspannwerken wie es in Wessin der Fall ist, immer so ist, wenn einer weg ist, dann kommt der nächste. Das ist in Parchim genauso.“ Mehr könne und dürfe er dazu nicht sagen, wegen seiner beruflichen Tätigkeit hierzu.

Eigentlich müsste dieser Anlass ein Feiertag sein für die ortsansässige Fraktionsvorsitzende, der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag LUP, Frau Ulrike Seemann-Katz, da nun auch in Ihrem Heimatort Crivitz die Freiheitstechnologien von großem öffentlichem Interesse ausgebaut werden! Von Ihr war wieder einmal nichts zu hören, obgleich dieses Thema in Ihrem Heimatwahlkreis relevant ist. Wahrscheinlich ist die Faszination für die Windenergie auf der Tribüne im Kreistag und im regionalen Planungsverband viel größer. Wie bei der SVZ zu lesen war z.B. am 30.11.2022 beim Thema Wind im regionalen Planungsverband warnt sie, dass man einen Klimawandel habe und wenn man nichts tue „am Ende des Jahrhunderts 4 Grad mehr“ habe werde oder wie zu hören war auf der Sitzung des Kreistages am 13.12.2022 zum Thema Klimaschutz – das der Klimawandel radikal ist und das seine „Radikalität in der Konsequenz der Naturgesetze liege“. Diese Erkenntnisse sind ein wahrer Meilenstein! Ist dies die Vorstufe zu den in 15 Monaten stattfindenden Europawahlen und Kommunalwahlen? In Ihrem Wahlkreis auf jeden Fall war von Ihr zum Thema Klimawandel und erneuerbare Energien nichts zu hören und zu spüren.

Teil IV Das Drama um die Satzung und deren Rechtsgültigkeit beim Senioren und Behindertenberat in Crivitz!

14.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./217/92-22/CLA-54/54-2022

Es gibt Tage, da passt einiges eben nicht zusammen: Erst fehlt schlicht und einfach die Zeit wegen endlosen Reaktionsberatungen, dann kommen auch noch Schnupfen, Husten hinzu und zum Schluss Grippe – und schon fällt fast eine neue Nachricht zum Senioren – und Behindertenbeirat durch die digitalen Welten. Also dann heute nun noch als Nachtrag das Drama bei der Verabschiedung der Satzung des Senioren – und Behindertenbeirates auf der Sitzung der Stadtvertretung am 12.12.2022. 

Bevor Sie wieder erst in 11 Wochen erfahren werden, was auf der Sitzung besprochen wurde, nachdem das Protokoll beschlossen wurde, berichten wir über die gestrige Sitzung gleich. Es ist noch unangenehmer im Hauptausschuss der Stadt Crivitz, da dort das Protokoll vom Ende September 2022 erst im Januar 2023 verfügbar ist, wobei man dies bewusst verzögert, da man darin brisante über Sachverhalte berichten muss.

die Diskussion um die Satzung – Vorgeschichte –

Schon bei der Wahl im Juni 2022 gab es viele Ungereimtheiten, wo plötzlich ein 11. Kandidat herbeigezaubert wurde von der Mehrheitskoalition aus CWG und die LINKE zu der entscheidenden Abstimmung auf der Stadtvertretung. Die Einigung der Ausschüsse wurde plötzlich wieder von der CWG und der LINKE auf den Kopf gestellt.  Der Bürger wurde dann ausgeschlossen, weil er einfach nicht der Mehrheitskoalition von CWG und LINKE passte. Der berühmte Spruch mit der Nase kennen Sie sicherlich! In Crivitz wird schon seit Jahren Politik so praktiziert. Wir haben darüber berichtet, hier der Link zum Teil II am 21. Juni 2022...https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/wahlspektakel-um-den-senioren-und-behindertenbeirat-in-der-stadtvertretung-crivitz-am-20-06-2022/

Seit etwa 20 Monaten besteht keine Einigung über die Satzung. Warum? Es ist offensichtlich, dass die oppositionellen Satzungsentwürfe der CDU-Fraktion (CDU Crivitz und Umland) seit dem 31. März 2021 abgelehnt werden sollten. Diese Vorschläge sollten nicht umgesetzt werden. Seitdem wurden lediglich drei verschiedene Satzungsentwürfe der Fraktion der CWG und LINKE beraten, während alle anderen Entwürfe der Opposition erst gar nicht zur Debatte standen!  Es ist seltsam, dass eine Satzung letztendlich diskutiert wird, die dem Wortlaut von Frau Jana Nützmann (Bürgerhauskoordinatorin), Frau Ursula Fritzsche und Herrn Andrea Rüß ( CWG – Fraktionsvorsitzender) entspricht, die vor fast zwei Jahren vorgelegt wurde. Sie darf nicht verändert werden.

Andere Ansichten und Meinungen wurden einfach ignoriert. Das ist ein absolutes No-Go.Wir haben im Teil III am 09.10.2022 darüber berichtet – hier finden Sie den Link ….http://crivitzer-okalanzeiger.de/aktuelles/teil-iii-das-hin-und-her-seit-18-monaten-mit-der-gruendung-und-satzung-fuer-den-eniorenbeirat-bzw-den-behindertenbeirat-in-crivitz/

die Diskussion bei der Verabschiedung der Satzung – am 12.12.2022 Stadtvertretung

Bei der Verabschiedung der Satzung für den Senioren- und Behindertenbeirat am 12.12.2022 eskalierte die Situation. Einige Fragen, die sich vor fast zwei Jahren genauso gestellt hatten, wie die prozentuale Besetzung von Senioren und Behinderten, waren weiterhin ungeklärt.

Wie viele Senioren dürfen denn im Beirat vertreten sein und wie viele Bürger dürfen denn als behindert gelten? Eine Ungleichbehandlung wird hier vorprogrammiert sein. Die Stimmung im Saal stieg merklich an. Die Frage, ab wann man denn nun als Senior gelte und Mitglied im Beirat sein könne, wurde nicht beantwortet. Auch die Frage, welche Bürger der Beirat denn nun letztendlich im Seniorenalter vertrete, blieb unbeantwortet.

Diese offenen Fragen wurden von Alexander Gamm, dem Vorsitzenden der Linken, weg geblockt. Er war überzeugt, dass man alles nicht „zu überreguliert“ machen soll und man „froh sein kann, überhaupt 10 gefunden zu haben“, die das machen. Das ist erstaunlich, denn im Juni 2022 standen mehr Kandidaten zur Verfügung, aber die Mehrheit von CWG+LINKE  wollte sie nicht wählen.

Diese Argumentationsmethode ist erstaunlich, aber nicht ungewöhnlich, da sie seit Jahren verwendet wird vom Herrn Alexander Gamm als Fraktionsvorsitzenden die LINKE.

Von dem Vorsitzenden des Bildungsausschusses, Herrn Jörg Wurlich (CWG-Fraktion), wurde erneut lediglich bemerkt, dass man die Satzung erst einmal beschließen sollte, da sie ja noch im Sommer 2023 geändert werden kann. Wenn sich herausstellt, dass Korrekturen nötig sind, können diese ja noch nachgeholt werden.

Ist es eine Versuchs-und-Irrtums-Methode? Die CWG – Fraktion ist überzeugt, dass man erst einmal beschließen sollte und dann schauen, was daraus wird. Mit dieser Auffassung werden also in Crivitz die Satzungen für die Bürger beschlossen. Ob das auch so von der Kommunalaufsicht gesehen wird?

Resümee

Die Satzung wurde letztendlich verabschiedet, mit der Mehrheit der CWG+LINKE.  Die Opposition als CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) enthielt sich zum Teilen in der Abstimmung, um ihre Wählerschaft und das gute HARMONIE mit der CWG-Fraktion und der LINKEN nicht zu gefährden.

Nun kommt es darauf an, wie die Bürger und Instanzen auf die Entscheidung reagieren. Es ist erforderlich, dass in der Satzung klar und deutlich formuliert wird, wer in den Gremien vertreten sein soll, um Ausgrenzungen zu vermeiden, wenn man denn nur ein Gremium für Senioren und behinderte Bürger hat.

Da es jedoch weiterhin keine Rechtsgrundlage für die Annahme dieser Satzung gibt, werden weitere Instanzen mitentscheiden. Diesbezüglich dürfte sich sicherlich die untere bzw. obere Kommunalaufsichtsbehörde noch einmal melden!

Sitzung der Stadtvertretung im Haus Seeblick am 12.12.2022 mit anschließendem Abendessen. So richtig besinnlich!

13.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./216/91-22/CLA-53/53-2022

So richtig besinnlich mit Abendessen (Sitzungsgeld ca. 600,00€ +Abendessen ca. 400,00€)! Während alle anderen den Gürtel enger schnallen sollen und bald kein Loch mehr finden! Ist das zeitgemäß!

Man gönnt sich ja sonst nichts! Die Begrüßung der Bürgermeisterin, Frau Brusch Gamm, war ebenfalls sehr freundlich: „So Ihr Lieben!“ Mal nicht im Bürgerhaus oder Volkshaus, sondern seit 2017 wieder einmal zu Weihnachten in einem Crivitzer Traditionshaus. Die Ernüchterungen kamen dann!

Bevor Sie wieder erst wieder in 11 Wochen erfahren werden, was auf der Sitzung besprochen wurde, nachdem das Protokoll beschlossen wurde, berichten wir über die gestrige Sitzung gleich.

Die Verwaltungsvorlagen waren unvollständig, die Informationen waren nicht auf dem neuesten Stand, die Satzung war nicht korrekt, die Dringlichkeit von zusätzlichen Besprechungspunkten wurde plötzlich behauptet, der Austausch zu Schwerpunkten fand nicht umfassend statt und es blieben offenen Fragen. Wie üblich wurden alle Angelegenheiten mit einer Mehrheit von CWG und die LINKE abgeschlossen, was bedeutet, dass alles so war, wie es immer war. Da hilft auch kein Appell an das Festhalten an einer Harmonie für die kommenden großen Aufgaben, wenn sich aber die Mehrheit von 72 % bereits vorher entschieden hat, wird sich nichts ändern. Die Kongruenz der Töne ist nicht gegeben.

Lediglich eine neue Entwicklung war zu beobachten; die Opposition CDU-Fraktion(Crivitz und Umland) meldete sich zwar verhalten, aber sie war dennoch leicht zu erkennen.

Die Gebührenerhöhung beim Friedhof wurden für die Bürger verabschiedet. Gleichzeitig wurden Ausgabe beschlossen, eine Machbarkeits-studie in Auftrag zu geben, mit einem Kostenaufwand von ca. 95.000,00 € für die Wärmenetzplanung. Für die Errichtung des Parkplatzes am alten Sparmarkt wurden im Jahr 2022 erste Vorarbeiten in Höhe von 15.000,00 € bestätigt. Im weiteren Verlauf sollen dann im Feb. 2023 weitere 100.000,00 € für den Neubau des Parkplatzes am alten Sparmarkt beschlossen werden. Wie ist die Zusammensetzung der Elemente (Machbarkeitsstudien+ Parkplatz) möglich, ohne vorher in den Ausschüssen beraten zu werden? Das ist nur in Crivitz zu erleben. Ohne Kläger gibt es keinen Richter!

Die Argumentation des Umweltausschusses und der CWG zur neuen Kalkulation der Friedhofsgebühren war weiterhin, dass also eine neue Kalkulation alle vier Jahre gemacht werden muss und dass man ja schließlich eine neue Anlage der Bestattungsarten im Wäldchen anbiete. So können bis zu 16 Urnen an einem Baum beigesetzt werden. Wieviel Bäume sind da überhaupt möglich? Das war die Quintessenz dieser Angelegenheit. Niemand wagte es, an die Feuerwehrgebührensatzung, die schon 13 Jahre alt ist, zu erinnern und daran, dass sie nach dem Kommunalabgabengesetz alle drei Jahre erneuert werden muss, da es politisch zu brisant ist. Gleiches gilt für die Sportstättensatzung, die bereits seit sechs Jahren in Kraft ist! Die Friedhofssatzung wird nun dafür herhalten müssen.

Herr Gamm, der amtierende Vorsitzende des Bauausschusses, berichtet, dass sich ein neues Unternehmen im Gewerbegebiet ansiedeln will, im Bereich einer Dekarbonisierung Maßnahme (Mix aus Wind- und Solarenergie, aber auch Biomasse). Es gibt Vorstellungen, wie man eine Biogasanlage zur Energieerzeugung nutzen kann, um die Neustadt und angrenzende Betriebe mit Wärme zu versorgen. Zusammen mit Zapel und Barnin könnte dies eine sehr große Sache werden. Vielleicht sogar ein eigenes Stadtwerk. Das wird Millionen Euro kosten.

Wie in der OTV-Sitzung in Wessin vorige Woche wurde erneut von Frau Lisa Klünder-Fittke (CWG-Fraktion) angesprochen wurde, ob man dazu vielleicht eine Bürgerenergiegenossenschaft bzw. Bürgerenergiegesellschaft gründen sollte. Die Argumentation beruht auf der Prämisse, dass sich die Stadt Crivitz solche Modellprojekte nicht leisten kann. Es ist noch zu früh, um eine endgültige Beurteilung abzugeben, aber das Amt Crivitz und auch die Stadt Crivitz lernen ständig dazu und verbessern sich kontinuierlich bei diesem Prozess, entgegnete die Bürgermeisterin.

Herr Gamm hatte plötzlich ein großes Interesse an diesem Thema gezeigt, was man daran merkte, dass er immer wieder darauf einging. Er wiederholte noch einmal, was für ihn von Bedeutung ist: Die Kosten von 1m Rohrleitung und  1 kWh am Ende. Dies wurde bereits von anderen Personen und Gruppen diskutiert, die sich nicht mit Ihnen getroffen haben. In der Bauausschusssitzung wurde das angeblich schon besprochen.

Es ist immer problematisch, zwischen öffentlich und geheim zu unterscheiden. Dies ist jedoch nicht ungewöhnlich, da man schnell mal in Crivitz von einem zum anderen tendiert.

Die Opposition CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) hielt es an diesem Punkt für unangemessen, ohne vorherige Abstimmung in den Ausschüssen solche Entscheidungen heute zu treffen, und gab fast ein vollständiges NEIN.

Resümee

Die heutigen Beschlüsse werden sich auch in die nächste Wahlperiode ab 2024 hinein finanziell erstrecken und werden dann andere zu verantworten haben. Na ja, das wird schon noch mit der sogenannten Opposition CDU-Fraktion(Crivitz und Umland)! Es bleibt noch eine Zeit von 15 Monaten übrig. Der Vorhang schließt sich nun für 2022 und bei der nächsten Sitzung der Stadtvertretung im Feb. 2023, zum Haushalt 2023, da wird es sicher keine offenen Fragen mehr geben. Denn dann werden Fakten berücksichtigt, die die Wirklichkeit widerspiegeln oder, es mit den Worten von Herrn Gamm zu sagen „die Mathematik lügt bekanntlich weise nicht“.

Zweiter Schnellschuss zum Jahresende 2022! Machbarkeitsstudie für ca. 140.000,00€ zur kommunalen Wärmenetzplanung! Sofort Beschluss!

11.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./215/90-22/CLA-52/52-2022

Wie wirklich ist die Wirklichkeit?

Die Sonne scheint nicht, aber einige Köpfe in den Fraktionen von CWG und die LINKE sind wahrscheinlich ziemlich heiß geworden im Sommer 2022 und immer noch nicht abgekühlt, so scheint es. Die Gebühren für den Friedhof werden für die Bürger 2023 deutlich erhöht, da die Kosten enorm gestiegen sind. Gleichzeitig soll 2023 aber ein Parkplatz für 100.000 € neu gebaut und eine Machbarkeitsstudie für 140.000 € zur kommunalen Wärmenetzplanung in Auftrag gegeben werden!

So soll bereits am 12.12.2022 beschlossen werden, die Möglichkeit und die Wirtschaftlich-keit zur regenerativen Energieversorgung und kommunalen Wärmenetzplanung zu prüfen und dazu eine Machbarkeitsstudie erarbeiten zu lassen. Zu diesem Zweck wurde ein Richtpreisangebot in Höhe von ca. 140.000 € für die Erstellung einer entsprechenden Machbarkeitsstudie erstellt. Eine Grundsatzentscheidung ist notwendig.

Wieder einmal wurde ein Fördertopf kurzfristig und unerwartet entdeckt – die ewige Suche nach finanzieller Unterstützung, wenn man kein Geld mehr im Haushalt hat oder doch? Was wird wohl dazu unser neuer Klimaschutzmanager 2023 sagen, im Amt Crivitz! Der Topf ist nicht neu, er wurde lediglich seit dem 15.09.2022 neugestaltet und kann bis zum 2025 genutzt werden.

Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien (Förderquote 50%)

Modul 1 zielt auf die Erstellung von Transformationsplänen zur Dekarbonisierung bestehender Netze bis 2045 und von Machbarkeitsstudien für neue Netze mit einem Anteil klimaneutraler Wärme von mind. 75 %. Dabei können Planungsleistungen bis zu Phase 4 nach HOAI mitgefördert werden, die maximale Fördersumme ist auf 600.000 Euro begrenzt.

Quelle:
www.kraftanlagen.com/neue-bundesfoerderung-fuer-effiziente-waermenetze-bew-in-kraft-getreten/

Es gibt vier Module, die zeitlich aufeinander aufbauen, untergliedert sind. Es wird unterschieden zwischen Wärmenetzen, die bereits bestehen und Wärmenetzen, die komplett neu errichtet werden sollen (treibhausneutral). Grundsätzlich sind in Bestandswärmenetzen förderfähig:  Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und Wärmeübergabestationen. Bis zu 2 Mio. € Fördergeld sind möglich. Es wurde kein beschleunigtes Verfahren durchgeführt, es wäre also auch möglich, die Angelegenheit bis Februar 2023 in den Ausschüssen zu diskutieren.

Nun muss aber alles wieder schnell gehen, ohne Diskussion in den Ausschüssen soll sofort am 12.12.2022 bereits alles beschlossen werden. Vielleicht hätten die ansässigen Firmen und Bürger noch weiterführende Vorschläge zu diesem Thema abgeben können. Es ist bedauerlich, dass sie an diesen Vorgesprächen nicht mehr beteiligt werden können.

Wieder einmal überrascht die CWG und LINKE Fraktion die Opposition CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) diesmal mit einem Antrag, den sie ohne öffentliche Vorgespräche in den Ausschüssen eingebracht hat. Es gab keinen Grund, dieses Thema in den beherrschenden Bauausschuss oder Umweltausschuss zu bringen.

Die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) wird sich bei diesem Thema keine großartige Gegenwehr leisten wollen, da sie selbst in der Vergangenheit einen Antrag in ähnlicher Form mitgetragen bzw. eingebracht hatte. Am 20.06.2022 wurde ein gemeinsamer Antrag von CDU, CWG und die Linke aus dem Bauausschuss heraus an die Bürgermeisterin gerichtet, in dem diese aufgefordert wird, die künftigen Nutzung erneuerbarer Energien in den öffentlichen Gebäuden der Stadt zu prüfen.

Es ist also zu erwarten, dass sie sich bei diesem Thema der Wärmenutzplanung nicht entgegenstellen wird, um ihre Wählerschaft und das gute Miteinander mit der CWG-Fraktion und der LINKEN nicht zu gefährden.

Resümee

Es gibt nur eine Frage, die sich hierbei stellt.

Wie rechtfertigt man gegenüber den Bürgern nach Diskussionen, dass sie jetzt mehr Gebühren zzgl. Verwaltungskosten ab 2023 zahlen müssen für den Friedhof, aufgrund der gestiegenen Kosten, aber gleichzeitig werden 240.000 € Mehrausgaben ohne Diskussion beschlossen?

Öffentliche Vorberatungen scheinen nicht mehr so in Mode zu sein wie früher, zumindest nicht ca. 15 Monate vor der Kommunalwahl.

Die heutigen Beschlüsse werden sich auch in die nächste Wahlperiode ab 2024 hinein finanziell erstrecken und werden dann andere zu verantworten haben. Es wird nicht in Vergessenheit geraten! Es ist weitestgehend sicher, dass die Mehrheitskoalition aus Crivitzer Wählerge-meinschaft und die LINKE/Heine den Beschluss trotz möglicher oppositioneller Stimmen durchsetzen werden.

Tei-1 OTV-Sitzung am 07.12.2022 in Wessin! Auswertung der Befragung der Bürger zu den großflächigen Solaranlagenbau in Wessin!

10.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./214/89-22/CLA-51/51-2022

Herr Daniel Itze im Erklärungsnotstand! Was für ein Drama und Spektakel!

Eine Sitzung ohne die Schützenhilfe der Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm und des amtierenden Bauausschussvorsitzenden Herrn Alexander Gamm. Es ist lediglich die Abgeordnete Frau Lisa Klünder -Fittke als Gast anwesend. Was für ein interessantes Ereignis!

Bevor Sie wieder erst in 13 Wochen erfahren werden, was auf der Sitzung besprochen wurde, nachdem das Protokoll beschlossen wurde, berichten wir über die Sitzung, aber heute nur der Teil der Befragung.

Nichts ist so beständig wie der Wandel

Das durfte jetzt nun auch der Vorsitzenden der Ortsteilvertretung Herr Daniel Itze in Wessin erfahren haben, als er das Ergebnis der Befragung von den Bürgern anhand seiner Abstimmungsblätter bekannt geben wollten. So hatte er noch unbedingt absichtlich schriftlich darauf hingewiesen, dass „zu spät eingegangene Abstimmungen können beim Abstimmungsergebnis nicht berücksichtigt werden“ jedoch war das zum Schluss alles völlig egal. Es war ohnehin alles „Nichtig“ und nicht zu gebrauchen.

Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar-

So stimmte die Nummerierung und Darstellung der Standorte in der beigelegten Zeichnung nicht überein mit denen auf dem Abstimmungsblatt.

Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar-

Es waren auch mehr Flächen im Abstimmungsblatt vorhanden und anders beschrieben! Auch war die Kennzeichnung der Potential Flächen eine andere gewesen als in der Beschreibung!

Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar-

Alles sehr verwirrend und irritierend! Kein Bürger konnte also nachvollziehen, worüber und über welchen Standort jetzt abgestimmt werden sollte! Zusätzlich wurde noch eine sogenannte Vororientierung an Aussagen bzw. fast als Werbung zu bezeichnen mitgeliefert und war dazu noch Bestandteil. Der Verdacht der Befangenheit drängt sich auf. Werbung oder eine neutrale Abstimmung?

Wir berichten darüber in unseren Beitrag vom 15.11.2022 https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/buergerbefragung-zu-grossflaechigem-solaranlagenbau-stadt-crivitz-im-ortsteil-wessin-der-ortsteil-beteiligt-sich-auch-an-der-antragstellung-zum-tourismusort/

So ist diese Bürgerbefragung ohnehin nur die Wiedergabe eines Stimmungsbildes der Bürger zu einem bestimmten Thema, sie hat aber keine rechtliche Wirkung und ist keine direkte Bürgerbeteiligung! Die Befragung war unzureichend vorbereitet und wurde als Schnellschuss organisiert, weil die Zeit drängte und Solaranlagen gebaut werden sollten.

KURZ UND GUT, die Befragung ist aufgrund der Mängel „nichtig“ bzw. ungültig und darf eigentlich zu nichts verwendet werden! Nun wurde sie aber trotzdem öffentlich ausgewertet –  und galt halt nur als Meinungsumfrage! Was für eine Phrase! Oje!

Das Amt ist schuld, denn es wurden nicht alle vorgegebenen Stimmzettel sofort gedruckt und so mussten später noch ca. 100 nachträglich verteilt werden. Da war aber die Abgabezeit schon wieder fast vorbei! Außerdem hat das Amt die Bilder mit den Nummerierungen verwechselt. Frau Lisa Klünder -Fittke von der CWG – Fraktion monierte dazu „Das Amt hat es verkackt“, was für eine seltsame Verwechslung der Verantwortung von einer Abgeordneten.! So der Grundtenor auf der Veranstaltung!

Insgesamt wurden 250 Stimmzettel (über 18 Jahre) verteilt! So lagen zur Sitzung nur ca. 98 Stimmenzettel vor zur Auswertung. Also nur ca. 39 % der Bürger haben sich beteiligt. Ein Wunder, dass überhaupt so viele Teilnehmer bei dem Verwirrspiel mitmachten.  Von denjenigen, die abgestimmt haben, sagten 30 Nein, 2 Ja und weitere 62 Ja, aber nur, wenn die Bürger beteiligt werden. Ist also die Bürgerbeteiligung im ausreichenden Maße nicht gegeben, dann sind 92 dagegen, also dann gilt NEIN?

Aus diesen Daten ergibt sich ein Ranking, das die folgenden Plätze belegt: 1. Platz Nr.4-Reitstall; 2. Platz Nr.2-Kiesabbau; 3. Platz Nr. 1. -Kirche und Nr.3 und Nr.5 sind raus! Eine finanzielle Beteiligung der Bürger ist nur durch Geldanlagen am Reitstall beim sog. Bürgersolarpark möglich, da die Stadt Crivitz dort auch einige Flächen besitzt (12ha). Niemand war über das Ergebnis überrascht.

Schon 2021 hatte Frau Brusch Gamm auf einer OTV-Sitzung angekündigt, dass man dort einen Bürgersolarpark errichten wolle, weil die Kommune auch Flächen besitzt. Ebenso müsse man doch auch an das ansässige Unternehmen, die landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG Wessin, denken.

Danach wurde natürlich weiter über das Gebiet beim Reitstall -Platz 1- gesprochen, da der Leiter der Projektierung von der Firma SOMIKON Herr Carsten Rodbertus, ebenfalls anwesend war. Was für ein Zufall! So wurden dann sofort weiter über die Vorteile von Photovoltaik gesprochen und was diese Technologie alles für Insekten und für Tiere tut sowie, dass sich Wessin ja auch selbst versorgen könnte durch die Gründung einer sogenannten Bürgerenergiegesellschaft! Die Abgeordnete der CWG – Fraktion Frau Lisa Klünder -Fittke war von der Vorstellung der Gründung einer Gesellschaft begeistert und erbat Unterlagen von dem anwesenden Unternehmen bis zur nächsten Sitzung! 

Übrigens, die ortsansässige (Crivitz) Fraktionsvorsitzende, der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag LUP, Frau Ulrike Seemann-Katz, war nicht anwesend, obwohl es ja ihr direkter Wahlkreis ist. Sie hätte sicherlich noch viele wertvolle Hinweise zu diesem Thema gegeben. Schade eigentlich!

Resümee

Die da oben sind schuld bzw. das Amt Crivitz ist schuld!

Einfach nur noch peinlich! Es war ganz einfach eine schlechte Vorbereitung/ Darstellung und Kontrolle der eigenen Unter-lagen, bis zum, Druck der Stimmzettel, durch den Vorsitzenden der OTV-Wessin.

Da der Name und Titel des Vorsitzenden der OTV – Wessin, Daniel Itze, im Impressum für diesen Flyer angegeben ist, ist es selbstverständlich, dass er der Verfasser ist und somit verantwortlich. Hinz kommt noch eine mangelnde Organisation und Übersicht. Eine monatliche Aufwandsentschädigung von 180,00 € zuzüglich für den Vorsitzenden sowie Sitzungsgeldes von 40,00 € und einen monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 50 € sollte eigentlich ausreichende Motivation und Engagement fördern.

Unsere Redaktion ist nicht dafür bekannt, Fehler in Amtshandlungen im Amt Crivitz nicht zu benennen. Aber die Schuld für diese blamable und misslungene Befragung in Wessin den Mitarbeitern des Amtes in die Schuhe zu schieben, in dem man die eigene Verantwortung abwälzt, ist schäbig. Es war ganz einfach eine schlechte Vorbereitung/ Darstellung und Kontrolle der eigenen Urschrift bis zum, Druck der Stimmzettel, durch den Vorsitzenden der OTV- Wessin.

Es wäre ratsam, an dieser Stelle darüber nachzudenken, dass man nicht direkt von den Bürgern in Wessin gewählt wurde, sondern durch eine andere Instanz. Es ist nicht das erste Mal, dass die eigene Verantwortung für ein Problem in Wessin heruntergespielt wird und andere für die Ursachen verantwortlich gemacht werden. Für die Vorlagen und Inhalt der Flyer sowie die Organisation der Befragung ist der Vorsitzende der OTV verantwortlich. Die Mitarbeiter des Amtes unterstützen nur und stehen hilfreich zur Seite. 

Das alte *Sparmarkt* Gelände – Erst Parkplatz dann wieder Bürogebäude und nun beides zusammen!

09.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./213/88-22/CLA-50/50-2022

Die Gebühren für den Friedhof werden für die Bürger deutlich erhöht, da die Kosten gestiegen sind, während gleichzeitig ein Parkplatz für 100.000 € neu gebaut werden soll. Manchmal fragt man sich wirklich, was die CWG-Fraktion und die Fraktion die LINKE für einen Punsch oder Glühwein hatten beim Adventssingen 2022!

„Am 28.08.2022 wurde verkündet, dass bereits ein Teil des Grundstückes alter Sparmarkt im Frühsommer verkauft wurde an Herrn Täufer (ca. 378 m² + 322 m² + 38 m²). Der Preis betrug 55,00 €/m², also insgesamt 40.700,00 €. Weiterhin wurde durch die Stadt Crivitz dem Erwerber die Genehmigung zur Bestellung einer Grundschuld in Höhe von 1.800.000,00 € erteilt.“ (@ALLRIS®net.)

Wir berichteten zuletzt darüber am 14.09.2022

https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/das-alte-sparmakt-gelaende-nun-doch-kein-parkplatz-sondern-wohn-und-geschaeftshaus-teilverkauf-schon-laengst-vollzogen/

Jetzt also geht es weiter in der unendlichen Geschichte zum Sparmarkt. Wir waren verwundert, dass dieses Thema nun wirklich beendet sein soll, umso mehr freuen wir uns, dass es nun neue Folgen im Jahr 2023 hierzu geben wird. Das ist schön!

So soll bereits am Montag, dem 12.12.2022 beschlossen werden, dass auf der Restfläche vom alten Marktplatz, die weiterhin der Stadt Crivitz gehört, insgesamt 26 neue Parkplätze entstehen. Im ersten Schritt soll die gesamte vorhandene Fläche beräumt werden noch in diesem Jahr.

@ALLRIS®net

Hierzu ist eine ERMÄCHTIGUNG der Bürgermeisterin nebst Stellvertreter nötig, um eine Kostenteilungsvereinbarung zeitnah zwischen der Stadt und Herrn Camilio Täufer zu unterzeichnen. Im Jahr 2023 sollen dann 26 neue Parkplätze entstehen, für ca. 100.000 €.

Bereits seit Anfang November ist alles geklärt gewesen von den Anfragen und Angeboten. Auch gegenüber dem uns allen bekannten Architekturbüro.

Man kann es eben nicht allen recht machen! So oder ähnlich könnte man das Handeln der Mehrheitsherrschaft von CWG und die LINKE bezeichnen. Sie versuchen, ihr angekratztes Image wiederherzustellen, das sie bei der jahrelangen Diskussion um den Marktplatz bei der vorhergehenden Arbeitsgruppe (federführend von Frau Anna Schade) eingebüßt haben.

Die Stadt Crivitz befindet sich in einer prekären Situation, da sie nicht in der Lage ist, ein Verkehrsraum- bzw. Parkkonzept zu erstellen, welches den Vorstellungen des Workshop-Marktplatzes entspricht. Die Einrichtung eines Ausweichpark-platzes von 26 Parkplätzen soll die Gemüter der ehemaligen Marktplatzarbeitergruppe beruhigen und die laufenden Planungen unterstützen.

Es ist noch einmal ein rasanter Schnellschuss zum Jahresende 2022 – hier hatte wieder jemand eine Eingebung von den beiden Fraktionen (CWG + Linke) – und da braucht man vorher auch keine öffentliche Beratung zu machen oder die Bürger zu fragen. Nein! Bei einer Mehrheit von 72 % entscheidet man selbst in Crivitz und das gleich! Dies ist nun einmal der Fall in Crivitz, aber nur noch für etwa 15 Monate!

Die CWG und LINKE Fraktion überrascht erneut die CDU-Fraktion (CDU Crivitz und Umland) mit ihrem Antrag, indem sie keine öffentlichen Vorgespräche in den Ausschüssen abgehalten oder Entwürfe zu diesem Projekt vorgelegt haben. Warum auch, der Vorsitzende der Fraktion die LINKE ist ja auch gleichzeitig der amtierende Bauausschussvorsitzende.

Die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) wird sich bei diesem Thema nicht großartig engagieren, da sie an den Workshops-Marktplätzen nicht teilgenommen hat und die aktuellen Planungen und Zukunftspläne nur bruchstückhaft kennt. Es fehlen auch die Gegenargumente, da man schlicht und einfach nicht in der Materie drin ist.

Da Sie sich in der Vergangenheit durch Ihre Abwesenheit bei wichtigen Veranstaltungen selbst unter Druck gesetzt haben, werden Sie wenig Gegenwehr mobilisieren können. Die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) enthält sich in der Regel bei den entscheidenden Abstimmungen in solchen Situationen und stimmt in Teilen sogar wieder zu, nur um ihre Wählerschaft und das gute Miteinander mit der CWG-Fraktion und der LINKEN nicht zu gefährden.

Resümee

Wie die Kosten für den Ausweichparkplatz bei der prekären Haushaltslage der Stadt Crivitz finanziert werden sollen, ist ein Rätsel. Der Fertigstellungstermin 2023 ist zwar ein Wunschtermin, wird aber unter den vielen anderen Investitionen wahrscheinlich nicht einzuhalten sein. Durch diese Maßnahme wird die Parkplatzsituation in der Stadt Crivitz auch nicht gelöst.  Die heutigen Schulden sind die zukünftigen Steuern.

1. Versuch – gescheitert! Einwendungen des Amtes Crivitz und alle Gemeinden am 29.Juni 2022! Nun der 2. Versuch am 07.12.2022!

08.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./212/87-22/CLA-49/49-2022

Wo steckt der Teufel? Richtig. Im Detail.

Das durfte jetzt auch die Amtsausschussmitglieder und das Amt Crivitz erfahren haben am 29.06. 2022, als der regionale Planungsverband das Ergebnis seiner Abwägung von der ersten Stufe präsentierte. Den Hinweisen vom Amt Crivitz und allen Gemeinden wird überwiegend nicht gefolgt.

Worum geht es?

Der regionale Planungsverband Westmecklenburg führt zurzeit in zwei Stufen ein Beteiligungsverfahren durch zur Teilfortschreibung des regionalen Raumentwicklungsprogramms WM (RREP 2011) für das Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und 4.2 Wohnbauflächenentwicklung. Die erste Stufe wurde am 29.06.2022 bereits ausgewertet und das Ergebnis beschlossen. Die Beteiligung zur zweiten Stufe ist erst seit 06.12.2022 beendet worden. Ein Ergebnis hierzu steht aus und wird frühestens am 30.07.2023 bekannt gegeben.

Im Kern geht es, um eine Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen im Bereich der Siedlungsentwicklung vorzunehmen für alle Kommunen in Westmecklen-burg. Ausschlaggebend hierfür war eine durchgeführte Überprüfung der Regelungen zur Steuerung der wohnbaulichen Entwicklung in den nicht zentralen Orten (ländlichen Bereich) im Geltungsbereich des Planungsverbandes.

Dazu wurden zwei Gutachten ausgearbeitet, einmal – die Evaluation/Gutachten der wohn-baulichen Siedlungsentwicklung in den nicht zentralen Gemeinden der Planungsregion WM und zum anderen – die räumlich differenzierte Analyse und Bewertung der Wohnungsbauentwicklung in MV im Zeitraum von 2014 bis 2019. Hierzu wurde festgestellt, dass einerseits keine Konzentration der Siedlungsentwicklung auf die Zentralen Orte stattgefunden hat und andererseits wurde bestätigt, dass unterdurchschnittliche Neubauniveau in den zentralen Orten M-Vs sowie die Siedlungsentwicklung in den nicht zentralen Orten (ländliche Raum) nicht spurlos an der Mehrzahl der zentralen Orte vorübergegangen ist. Oje!

Und zu dieser Feststellung gingen die Meinungen auseinander!

Die einen sagten, dass die Expertise falsch ist und es belegt lediglich, dass in manchen sogenannten Verflechtungsräumen keine Siedlungskonzentration stattgefunden hat.Und die anderen sagten, dass die kleinen Gemeinden gegenüber den Grundzentren in Ihrer Siedlungs- und Wohnbauflächenentwicklung benachteiligt werden.

Der Amtsbereich Crivitz ist hierzu in drei Bereiche der Siedlungs- und Wohnbauflächenentwicklung aufgeteilt.

Zum 1. – Der SUR (Stadt-Umland-Raum Schwerin) 2030, hierzu zählen die Gemeinden Plate, Leezen, Pinnow und  Rabensteinfeld.

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So dürfen insbesondere die unter der Nr. 1 genannten Gemeinden in einer Zulässigkeit der Wohnungsbauentwicklung in nicht zentralen Orten (Umlandgemeinden) über den Eigenbedarf hinaus, mit einem Entwicklungsrahmen beim Infrastrukturbonus bis zu 6 % sich entwickeln.

Zum 2. – Die Stadt Crivitz als zentraler Ort (Grundzentrum).

Entwurf der Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und 4.2 Wohnbauflächenentwicklung@www.region-westmecklenburg.de

Die Nr. 2. Also die Stadt Crivitz als zentraler Ort muss und soll sich ausdehnen und entwickeln. Da sie vorrangig Versorgungsaufgaben erfüllt zur Deckung des allgemeinen täglichen Bedarfes für die Bevölkerung ihres jeweiligen Nahbereichs. Deshalb ist diese Entwicklung nicht zu gefährden durch die Umlandgemeinden.

Und zum 3.- Die nicht zentralen Orte (der ländliche Raum) hierzu zählen die Gemeinden Dobin am See, Camps, Langen Brütz, Gneven, Sukow, Banzkow, Tramm, Demen, Barnin, Bülow, Barnin und Zapel. Sie sind dem Grundzentrum Crivitz als Entwicklungsraum zugeordnet worden.

Die unter Nr. 3 genannten Gemeinden dürfen sich nur weniger stark entwickeln. Also nur bis 3 % (Entwicklung oder Bau) in einer Zulässigkeit der Wohnungsbauentwicklung, weil sie ansonsten die Entwicklung des Grundzentrum Crivitz gefährden.

Dagegen wehrte sich nun das Amt Crivitz mit allen Gemeinden in der 1. Stufe der Beteiligung. Sie monierten hierzu, dass der Flächen-Einwohner-Ansatz im Plan, für eine angepasste, zielorientierte Entwicklung nicht sinnvoll ist und dass auch die zu erbringende Infostrukturausstattung vergrößert werden muss. Das heißt, dass die kleinen Kommunen auch mehr entwickeln und bauen wollen, als die 3 % (Hektar/Einwohner). Die Antwort vom Planungsverband kam prompt am 29.06.2022, die da lautete – den Hinweisen wird nicht gefolgt.

Jetzt also der zweite Versuch des Amtes Crivitz mit den Gemeinden seit dem 07.12.2022, in dem erneut beschrieben wird, dass der festgeschriebene Bezug des Eigenentwicklungsrahmens (für Kommunen im ländlichen Raum) für Wohnbauflächen auf einen Flächenumfang weiterhin abgelehnt wird.

Ob das gelingt, bleibt fraglich?

Denn auch der Landkreis LUP stimmt den Plänen des Planungsverbandes WM so weit auch zu. Er stellt hierzu fest, wie zu lesen ist, dass es ausreichend ist bei den nicht zentralen Orten den kommunalen Entwicklungsrahmen für die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf 1 Hektar/ 500 Einwohner festzulegen.

Es bleibt also spannend, denn die nächste Abwägung ist am 30.07.2023 geplant.

Schon jetzt ist eines klar, dass differenzierte Ausgestaltung der Steuerung einer Siedlungsentwicklung es zum einen erfordert, dass Zentrale Orte wie die Stadt Crivitz ein ausreichendes wohnsbauliches Angebot anbieten sollte. Zum anderen sollen in Gemeinden ohne zentralörtlicher Funktion (ländliche Raum) die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden.

Teil 2 – Amt Crivitz stellt nun also doch die Grundsatzfrage – zuerst beim Klimaschutzmanager. Oder ist es nicht so?

07.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./211/86-22/CLA-48/48-2022

2023 – Klimaschutzmanager/in im Amt Crivitz! Nun also doch eine Grundsatzentscheidung am 07.12.2022?

Die Position ist bereits fest verankert, da sie sich im Stellenplan für 2023 befindet. Nachdem die Amtsausschuss-Spitze im Sept. 2022 lediglich kurz informiert hatte, wollte man sofort einen Förderantrag stellen und seitdem lässt man nicht locker und möchte es nun wissen. So war es wieder die Stadt Crivitz und die Gemeinde Sukow, die ihren Einfluss geltend gemacht haben, um die Stelle eines Klima-schutzmanagers sofort im Amt Crivitz zu errichten. Im Hintergrund laufen bestimmt, wie immer in dieser Wahlperiode, die Telefone heiß bei den Amtsausschussmitgliedern, weil sie sich um Stimmen für die Mehrheitsbeschaffungen bemühen.

Begründung – man muss einen Antrag beim Bund bis zum 31.12. des Vorjahres stellen. Wahrscheinlich ist es die Angst das Wettrennen zu verlieren? Entscheidungen unter Zeitdruck zu treffen, ist noch nie gut gegangen.

Wir berichteten darüber bereits am 26.Okt.2022 in unserem Beitrag..https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/amt-crivitz-will-einen-eigenen-klimaschutzmanager-bis-2026-neben-dem-kimaschutzkoordinator-im-landkreis-lup/

Angleiderung der neuen Stelle!

Nun will also das „Amt der Zukunft“ unbedingt einen eigenen Klimaschutzmanager bis 2026 neben dem Klimaschutzkoordinator im Landkreis LUP einstellen.  Er/Sie soll dann der 121 Mitarbeiter/in  in der Kernverwaltung sein von den insgesamt 141 Beschäftigten. Die Position soll der Verwaltungssteuerung angegliedert werden, direkt bei der hauptamtlichen Amtsvorsteherin, Frau Iris Brincker. Sie übernimmt nun die direkte Beaufsichtigung von acht Positionen, neben dem Rechnungsprüfer und drei Springer und drei Sachbearbeitern. Die Besetzung von Schlüsselpositionen durch Personen im engsten Umfeld bei der Chefin?

Personalkosten für den Klimaschutzmanager!

Ausgestattet soll diese Stelle sein mit einer Vergütung nach E 11. Das sind etwa 3.652,00 € brutto monatlich, nach dem Abschluss der Tarifverhandlungen 2023 kommt da sicherlich noch einmal etwa 350,00 € hinzu, sodass man durchaus von einem monatlichen Bruttogehalt von etwa 4.000,00 € ausgehen kann. So ergeben sich in den 36 Monaten ca. 144.000,00 € Personalkosten (Arbeitnehmeranteil), die vom Bund mit ca. 100.000,00 € bezuschusst werden sollen.  Wie bereits erwähnt, ist dies ein begrenzter Zeitraum von 36 Monaten. Der Betrag der noch vom Amt Crivitz zu tragen ist beläuft sich auf ca. 44.000,00 €. Die Summe der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile konnte sich noch weiter erhöhen!

„Was machen Klimaschutzmanager?“

„Zu den Aufgaben von Klimaschutzmanager gehören die Koordination kommunaler Aktivitäten und Projekte zum Klimaschutz. Personen in diesem Beruf sorgen dafür, dass die internationalen Abkommen und Vereinbarungen rund um den Klimaschutz auf regionaler Ebene umgesetzt werden. Ein Klimaschutzmanager ist im Grunde nichts anderes als ein Werbebotschafter für umweltfreundliches Verhalten. Die meisten Klimaschutzmanager der Kommunen haben entweder einen naturwissenschaftlichen Hintergrund oder kom-men aus dem Bereich der PR- und Öffentlichkeitsarbeit. Beides kann durchaus Sinn machen. Denn das Berufsbild des Klimaschutzmanagers hat viel mit Informations-veranstaltungen und Beratung zu tun. Mit Wissen allein kommt der Klimaschutzmanager also nicht weit“ ( Quelle: Chefredakteur | KOMMUNAL- Herr Christian Erhardt)

Was genau bringt ein Klimaschutzmanager?

An dieser Frage scheiden sich noch die Geister. Denn der Erfolg ist – zumindest was die Auswirkungen auf den Klimaschutz angeht – nicht messbar. In erster Linie kümmert sich der Klimaschutzmanager um die Beratung von Bürgern und die Beratung der Kommune selbst, organisiert Informationsveranstaltungen und versucht, in Kommune und Bevölkerung ein Umdenken zu befördern. Nur ist dies eben nicht messbar. Anders sieht es in einem anderen Bereich der Tätigkeit aus. Klimamanager haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sie einen besonderen Fokus auf die zahlreichen und oft verwirrenden Förderpro-gramme haben. Gerade im Bereich Klimaschutz gibt es besonders viele solcher Programme. Viele Kommunen berichten, dass es Ihnen dank ihrer Klimamanager gelungen ist, zahlreichen neue Fördergelder erfolgreich zu beantragen.“ ( Quelle: Chefredakteur | KOMMUNAL- Herr Christian Erhardt)

Welche Aufgaben übernehmen Klimaschutzmanager ?

Klimaschutzmanager steuern von Beginn an den Prozess zur Erstellung des Klimaschutzkonzepts und tragen dafür die Gesamtverantwortung. Im Rahmen der Konzepterstellung koordinieren sie daher alle relevanten Aufgaben innerhalb der Verwaltung oder Organisation – mit (verwaltungs-) externen Akteuren sowie externen Dienstleistern. Außerdem informieren sie sowohl intern als auch extern über die Erstel-lung des Konzepts und initiieren Prozesse und Projekte für die übergreifende Zusammenarbeit sowie Vernetzung wichtiger Akteure. Insofern tragen sie die Verantwortung für die Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzepts. Zu ihren Aufgaben in diesem Prozess gehören die begleitende Öffentlichkeitsarbeit, die Moderation von Veranstaltungen sowie die Sensibilisierung und Mobilisierung von Bürger und anderer Akteure. Ziel ist es, verstärkt Klimaschutzaspekte in die Verwaltungsabläufe der Kommune oder Organisation zu integrieren.

Resümee

Warum kann man nicht einfach auf die Erfahrungen und das Know-how der Unternehmen aus der Region zurückgreifen?Die Gefahr, dass die Position des Klimaschutzmanagers als Lückenfüller für andere Fachbereiche fungiert, besteht immer.Es ist bereits bemerkt worden, dass diese Stelle nicht im Bauamt angegliedert wird, um lediglich für Entlastung bei den Anträgen für die „Freiheitstechnologie-Projekte“ zu sorgen! Die Gefahr, dass die Position des Klimaschutzmanagers als Lückenfüller für andere Fachbereiche fungiert, besteht immer. Die Zuständigkeiten im Bereich der PR- und Öffentlichkeitsarbeit sind hierbei von Bedeutung!

Preissteigerungen beim Friedhof (als Hof des Friedens in der Bedeutung) kommen!

01.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./209/84-22/CLA-46/46-2022

Die beiden Parteien bzw. Wählergemeinschaft (CWG +LINKE) sind unerschütterlich in ihrem Willen, die Gebührenerhöhung durchzusetzen!

Ein Blick auf die Energiekosten, -Wasser- und baldige Abwasserrechnung sowie auf die Preisschilder im Supermarkt zeigt es deutlich: Das Leben ist teurer geworden! Die Inflation befindet sich auf Rekordniveau, zahlreiche Produkte, die wir täglich brauchen, verzeichnen große Preisanstiege. So wie die Friedhofsge-bühren in Crivitz werden auch sicherlich bald die Grund- und Gewerbesteuern erhöht werden! Die erste Gemeinde im Amtsbereich Crivitz (Amt der Zukunft) hat bereits einen Beschlussentwurf vorgelegt, der als Nikolausüberraschung für die Bürger dient. Nach der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2023/24 wird die Grund- und Gewerbesteuern ab 31.12.2023-mal eben um ca. 9 Prozentpunkte erhöht. In den kommenden zwei Monaten werden weitere Gemeinden im Amts-bereich Crivitz diesem Vorbild folgen. Auch die Stadt Crivitz wird sich dem Problem nicht entziehen können, da sie finanziell stark belastet ist.

Die neuen Gebühren für die einzelnen Bestattungsarten in Crivitz sind auch noch mit Verwaltungsgebühren zu ergänzen. Somit trägt die Stadt durch ihre derzeitige Haltung zur Erhöhung des Leidensdrucks der Bürger bei. So steigen die Preise z.B. bei dem Wahlsarg-grab um ca. 183 %, bei einem Wahlmehrfachsarggrab Doppel um ca. 108 % und bei dem neuen Angebot für ein Rasenurnengrab um ca. 140 %. Die Kosten steigen auch bei einer Verlängerung beträchtlich. So. z.B. bei einer Wahlsarggrabstelle um ca. 183 %, ebenso bei einem Wahlmehrfachsarggrabstelle-Doppel ca. 183 % und bei einem Reihenurnengrab ca. 140 %.

Die mehrheitliche Koalition aus CWG und die LINKE ist sich einig und versteht die Diskussion über das Thema nicht. Dies wurde insbesondere auf der letzten Hauptausschusssitzung am Montag deutlich.

Obwohl einige Zweifel aufkamen, innerhalb der CWG-Fraktion zur Entstehung der Preisentwicklung, so wirkte der Fraktionszwang letztendlich für eine Zustimmung. So argumentierte der Fraktionsvorsitzende der CWG Andreas Rüß „die Erhöhungen werden doch niemanden um sein Vermögen bringen“, bzw. „außerdem müssen wir alle 4 Jahre immer wieder neu kalkulieren“ und Rüß weiter „es wird nie dazu kommen das weniger kostet“.

Der Fraktionsvorsitzende die LINKE Alexander Gamm legte sofort nach und betonte „wir haben doch jetzt keine Todeswelle“! Oje! Wie weit weg muss man von der Realität sein, um sich so öffentlich zu äußern?

Die CDU – Fraktion war zu der Sitzung nicht anwesend, warum auch immer! Grundsätzlich war aber auch aus anderen Ausschüssen nichts zu hören, dass die CDU – Fraktion generell ablehnend zu diesen Preissteigerungen eingestellt war. Sie hat sich in der Regel bei komplizierten Themen zurückgehalten, was aber bei den Mehrheitskoalitionen aus CWG/ LINKE, die sich bereits jetzt schon für eine Erhöhung entschieden haben, nun auch nicht mehr von Bedeutung ist.

Muss diese Gebührenerhöhung wirklich sein? NEIN!

Wenn man das Gemeinwohl in den Vordergrund stellt und ethisch-moralische Grundsätze (wobei Ethik das Nachdenken bzw. Reflektieren darüber, was moralisch richtiger ist bzw. sein soll) beachtet, kommt man zu einem völlig anderen Ergebnis, als wenn man die Gebühren erhöht. Man kann auch, als Stadt Crivitz, wenn man es will, das Defizit in der Kalkulation selbst tragen.  Bei dem Arboretum, dem Stadtpark bzw. der Fischskulptur und dem Marktplatz bzw. der Bibliothek ist das doch auch möglich? Oder nicht?

Die Gebührensatzung (nach außerhalb) der Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Crivitz ist schon 13 Jahre alt. Ist sie angepasst und erhöht worden? NEIN? Warum wohl nicht! Weil es zu unpopulär ist für die noch amtierenden politischen Gemeinschaften und Parteien? Auf jeden Fall! Es ist ein klarer Gesetzesverstoß, denn das Kommunalabgabengesetz schreibt hierzu klar vor, dass alle 3 Jahre die Gebühren anzupassen sind! Sonst kann das kostspielig werden, das weiß auch der Amtswehrführer des Amtes Crivitz Markus Eichwitz!

Die Sportstättensatzung der Stadt Crivitz ist 10 Jahre alt und soll nach dem Rechnungsprüfungsamt Crivitz seit 6 Jahren angepasst werden, weil die Kosten zu hoch sind. Ist sie angepasst und erhöht worden? NEIN? Warum wohl nicht.

Warum wird also von den amtierenden politischen Parteien und Wählergemeinschaften in Crivitz, gerade der Friedhof nur als GESCHÄFT betrachtet? Es scheint, als suchte die Stadt Crivitz nach finanziellen Einnahmequellen, um ihren Haushalt aufzufrischen, da die Kosten für Personal und Investitionen in den letzten Jahren stark angestiegen sind.

Tourismusort Crivitz – Antrag beschlossen! *Trial-and-Error* – Versuch oder Irrtum? Jedoch wer ist zuständig?

28.Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./208/83-22/CLA-45/45-2022

Es könnte auch als eine Probieraktion bezeichnet werden, um zu sehen, ob es gelingt! Wenn Crivitz denn schon als „engagierte Stadtgesellschaft“ ausgezeichnet wurde in Berlin, warum sollte dann nicht auch ein Titel aus Schwerin zum Tourismusort hinzukommen? Könnte es sein, dass es dafür Fördergelder gibt? Ein ewiger Suchprozess.

Das dachten sich sicherlich auch die Stadtvertreter, als sie im Oktober den Antrag zur Anerkennung als Tourismusort beschlossen haben. Die zweimalige Beratung im Umweltausschuss war dann plötzlich bereits ausreichend, um alles klarzustellen. Zweimal beraten und durch! Frei nach dem Motto * Erst einmal schnell einen Antrag stellen, bevor wir nichts mehr abbekommen*! Wir werden dann mit dem Bürger reden, wenn wir ihn eingeholt haben.

Man könnte auch von einem Realitätsverlust oder Tunnelblick sprechen, oder? Wie heißt es doch so schön – entscheidend bei der Bewertung ist 1. Die LAGE und 2. Die LAGE und 3. Nochmals die LAGE!

Die Stadt ist mit ihren Projekten und Angeboten noch nicht an den Punkt gelangt, wo sie in der Lage wäre, die touristischen Erwartungen ihrer Gäste zu erfüllen. Derzeit gibt es einige unvollendete Projekte, kein Verkehrsraum- bzw. Parkraumkonzept, ausreichende Beherbergungsangebote, Anlaufstellen für touristische Angebote usw.

Auch die Ausflugsziele um Crivitz herum sind begrenzt. Außer zu den zukünftigen geplanten großflächigen „Freiheitstechnologien“ wie Wind-, Solar- oder Bergwerksgebieten. Diese sollten eigentlich Natur-und Umweltverträglich geplant werden. Aber, naja! Leider kann man in Crivitz nicht Baden, sondern nur Camping auf sechs Stellflächen. Der Stadtpark und das Arboretum laden zum Verweilen ein!? Der Radweg nach Pinnow 2023/24 werben dann für einen Ausflug nach Schwerin.

Antrag von Crivitz – ohne Engagement und inhaltliche Substanz!

In der Oktober-Sitzung wurde nun ein Antrag angenommen, der jedoch nur formell war und ohne inhaltliche Substanz hat. Es gibt keine eingehende Bewertung der Faktoren Kultur und Freizeit, Investitionen, Gäste, Infrastruktur, Angebote und Alleinstellungsmerkmale usw. Es war auch kein Motiv für den Antrag zu erkennen im dazugehörigen Beschluss. Es wurde lediglich erläutert, dass der Umweltausschuss die Situation festgestellt hat und dann wurden die ausführlichen Antragsbedingungen vom Ministerium wiedergegeben. Damit war dieses Thema beendet!

BV Cri SV 601/22 Beschlussfassung zum Antrag der Stadt Crivitz zur Anerkennung als Tourismusort und zum Grundsatzbeschluss zur Unterstützung des Amtes bei der Anerkennung als Tourismusregion

In Crivitz ist man noch längst nicht so weit, hier soll nun erst einmal eine neue Arbeitsgruppe gegründet werden unter der Leitung eines Stadtvertreters, welche dann die Themenschwerpunkte sinngleich festlegen und formulieren sollen! Dann kann sich der Bürger endlich einbringen! Welcher Ausschuss soll federführend für die Belange der Tourismusentwicklung responsable sein? Das ist nun offenbar unklar?

Zum Vergleich – die fachliche fundierte Begründung der Gemeinde „Dobin am See“!

Also so gute Voraussetzungen wie in „Dobin am See“ sind in Crivitz nun wirklich nicht gegeben. Oder? Die Frage, wie dieser Sachverhalt bewertet werden sollte, liegt im Moment noch in der Hand des Betrachters. So hat die Gemeinde Dobin am See bereits ihren vollständigen Erläuterungen im Erhebungsbogen und Analysen längst veröffentlicht und auch das Motiv hierzu beschlossen. Hierzu das Beispiel – „Unsere Gemeinde liegt am Ostufer des Schweriner Sees und hat damit für das Binnenland sehr gute touristische Voraussetzungen. Das motiviert uns, die Entwicklung der touristischen Infrastruktur voranzutreiben und weitere Angebote für Gäste und Bewohner zu etablieren(so laut Beschuss 17.10.2022)Das klingt doch schlüssig, oder? Und so sieht ein eine fachlich fundierte Begründung aus die wirklich sehr ausführlich dargestellt ist! Mit dieser Darstellung von Dobin am See ist auf jedenfalls ein Erfolg garantiert!

BV Dob GV 500/22 Grundsatzbeschluss zum Antrag Tourismusort und Beteiligung an einer Tourismusregion im Amtsbereich Crivitz

Zuständigkeiten des Auschusses für den Bereich Tourismuss in der Stadt Crivitz – von 2009 bis 2019

Von 2009 bis 2019 behandelte federführend ausschließlich der Kulturausschuss den Bereich Touristik in seinen Aufgabenbereich, laut Hauptsatzung. Im Fachbereich Touristik engagierte sich sehr stark, die 2021 plötzlich und unerwartet verstorbene SPD-Mandatsträgerin Frau Bettina Keine (stellvertretende Vorsitzende des ver.di Landesbezirksfrauenrates), welche einen großen Konsens und Zuspruch auch bei vielen Crivitzer Vereinen erreichte. Sie war es, die wiederholt die touristischen Belange in den Vordergrund stellte und Konzepte vorschlug und abforderte.

Zuständigkeiten des Auschusses für den Bereich Tourismuss in der Stadt Crivitz – von 2019 bis 2024

Kurz nach der Kommunalwahl im Oktober 2019 wurde die Hauptsatzung der Stadt Crivitz geändert und der wieder gewählte, jetzt aber in der Fraktion die LINKE/Heine, als Vors. des Umweltausschusses, Herr Hans Jürgen Heine, bemächtigte sich des Themas.  Also hat sich der Ausschuss in „Umwelt, Landeskultur und Tourismus“ umbenannt. Bei der Betitelung blieb es aber auch, denn es wurde ein entscheidender Fehler damals gemacht laut Kommunalverfassung.

In der genauen Darstellung / Beschreibung für die Aufgabenbereiche des Ausschusses, die er nun abarbeiten sollte, taucht aber nun das Fachgebiet – Tourismus/ Touristik – in der verabschiedeten Hauptsatzung überhaupt nicht mehr auf.

Es erfolgte somit eine Betitelung ohne die kommunal-rechtliche Legitimation für die Federführung im Bereich Tourismus! Oje! Was nun! Was sagt denn jetzt unsere Citymanagerin hierzu? Oder die Bürgerhauskoordinatorin, welche auch touristische Angebote anpreist? Denn beide Verantwortlichen sind im Kulturausschuss vertreten. Muss man wirklich den Umweltausschuss als tragendes Element nehmen? Ist es nicht vielleicht angebrachter, das Thema im Kulturausschuss zu behandeln?

Die Angelegenheit wurde vergessen und ist dadurch nicht durch die Hauptsatzung gedeckt. Damit ist die Zuständigkeit für diesen Bereich offen und kann nur in gegenseitigem Einvernehmen mit den anderen Ausschüssen geklärt werden.

Resümee

Es ist schon erstaunlich, dass der Umweltausschuss seit Längerem wieder einmal eigenmächtig berät zu diesem Thema und entscheidet und die Ortsteilvertretungen  hierzu nicht einbezieht. Es wird seit Jahren darüber gesprochen, aber keine Veränderung ist in Sicht. Die Federführung sollte nun unbedingt beim Thema Tourismus beim Kulturausschuss liegen, da hier auch die Citymanagerin und die Bürgerhauskoordinatorin beteiligt sind.  Zudem werden die Workshops zum Marktplatz auch in der Innenstadt diskutiert und sollen die zukünftige Attraktivität der Stadt für den Tourismus gestalten. Das ist wirklich sinnvoll. Der Kulturausschuss kann sich aufgrund seiner breiteren Zusammensetzung besser an die Öffentlichkeit wenden und Maßnahmen bewerten.

Eine Kombination der Verantwortlichkeit aus Kultur- und Umweltausschuss wäre in den noch verbleibenden 15 Monaten dieser Legislaturperiode realisierbar, allerdings ist es schwer vorstellbar, wenn der Umweltausschuss weiterhin so dominiert.

Wir sind gewachsen – und brauchen dich! In eigener Sache -Die Chefredaktion!

23.Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./206/81-22/CLA-43/43-2022

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Ansprechpartner: Normund Behning

Bürgerbefragung zu großflächigem Solaranlagenbau *Stadt Crivitz/ im Ortsteil Wessin*! Der Ortsteil beteiligt sich auch an der Antragstellung zum Tourismusort?

15.Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./204/79-22/CLA-41/41-2022

Die Darstellung ist eine Zusammenfassung aller Flächen- Sie ist mit dem Abstimmzettel identisch- 1. Kirche/Bülow — 2.-Kiesabbaugebiet Hof Barnin/ Wessin (Teilstück Wessin) –3.- Wasserloch Zapel/ Wessin ( entlang Zapeler weg)—-4.- Reitstall Wessin/ Radepohl —-5. Potential Flächen ( alle Flächen im Planungsgebiet für die Windeignung)

Das Leben im Umfeld des Umspannwerkes Wessin. Der Bau von Wind- und Solaranlagen, 110 KV Leitung, Erneuerung der 380 KV Leitung und 5G- Funkmasten sind massiv auf dem Vormarsch 2023 bis 2025!

Nikolausüberraschung für die Wessiner Bürger?

In einer Postwurfsendung incl. Abstimmzettel werden die Bürger seit dem 14.11.2022 aufgefordert ihre Stimme abzugeben für einen großflächigen Solaranlagenbau an mindestens fünf Standorten (insgesamt ca. 100 ha) im Ortsteil Wessin. Natürlich ist das nur eine Befragung – es wäre ja ein Meilenstein in der Mitbestimmung, wenn die Bürger auch noch darüber in einem Bürgerentscheid selbst entscheiden könnten! Leider gibt es dafür zu viele unterschiedliche Interessengruppen an diesem Thema!

Ein Paukenschlag nach dem anderen in Wessin. Im Gegenteil zur Windkraft gibt es bei diesem Thema ein Vetorecht der Kommune! Die Bürger in Wessin kommen einfach nicht zur Ruhe so kurz in der bevorstehenden Weihnachtszeit! Erst das Thema mit den großflächigen Windeignungsgebieten und nun auch noch ein großer Solaranlagenbau. Eigentlich fehlt nur noch bis Silvester das Thema um den Stahlgitterfunkmast 5G an seinem Standort! Der Ortsteil Wessin soll sich wohl nach den Vorstellungen der Stadtspitze als ein Vorzeige „Energieortsteil“ der Stadt Crivitz entwickeln!  Ob es dafür auch einen Preis gibt? Es hat schon den  Anschein, dass die Stadt Crivitz in den Haushaltsvorberatungen für 2023/24 dringend finanzielle Einnahmen planen muss für die Zukunft, um ihre hohen Personal- und Investitionsausgaben abzudecken. Anders kann man sich eigentlich diese geballten Aktivitäten zum Jahresende nicht erklären! Oder aber, alle diese Themen wurden lange vor sich hergeschoben! Das wäre schon eher möglich!

Es dürfte aber erneut ein freudiger Anlass sein für die ortsansässige Fraktionsvorsitzende, der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag LUP Frau Ulrike Seemann-Katz, da jetzt auch in Ihrem Heimatort kräftig und großflächig die  Solartechnologien Einzug halten. Ob sie denn dieses Mal am Nikolaus bei der Auflösung im Ortsteil Wessin mit dabei ist? Groß genug sind eigentlich die Planungen – das ist doch einen Besuch wert, oder? Es sind nur fünf Minuten mit dem PKW von der Stadtmitte bis zum Ortsteil Wessin!

Das Thema Solar ist in Wessin nicht neu, nur die Art und Weise der Informationen darüber schon! Bereits im Juni 2021 wurden die Bürger eingestimmt auf dieses Thema! „Die erneuerbaren Energien sind ein komplexes Thema und ich verstehe, dass einige Agrarbetriebe da auch investieren wollen. Wir müssen hier auch an unser Unternehmen, die Landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG Wessin denken. Ein Betrieb, der hier ansässig ist. Die Botschaft heißt eigentlich, wäre es denn nicht viel interessanter, dass man es sich vorstellen könnte einen BÜRGERSOLARPAK zu machen“( Bürgermeisterin von Crivitz Frau Britta Brusch-Gamm auf der OTV-  in Wessin am 23.06.2021). Danach folgten viele nicht öffentlich Debatten in Wessin und Crivitz und Ankündigungen einer Bürgerbefragung im Februar 2022, aber im Hintergrund ließ man die Planungen schon weiter gedeihen! Was ist das denn für eine Schaufensterpolitik! Wir berichteten bereits darüber  am 04.06.2022,  https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/alles-bleibt-wieder-einmal-im-dunkeln/.

Nun also, nach fast 19 Monaten der Einstimmung der Bürger auf dieses Thema und fast 11 Monaten der Beratungen hinter verschlossenen Türen sowie dem allmählichen Durchsickern von immer mehr Informationen, nun also der unvermeidliche Schritt zu einer Bürgerbefragung zum Thema großer Solaranlagenbau in Wessin! Es ist schon beeindruckend, wie in kleinen Häppchen die Bürger von Wessin unterrichtet werden. Man könnte aus sagen, nur relevante datenschutzrechtliche beschränkte Information! Ok, die OTV in Wessin tagt ja leider auch nur durchschnittlich alle 12 Wochen im Jahr!

So ist eine Bürgerbefragung nur die Wiedergabe eines Stimmungsbildes der Bürger zu einem bestimmten Thema, sie hat aber keine rechtliche Wirkung und ist keine direkte Bürgerbeteiligung! Nur gemäß § 20 KV M-V – der Bürgerentscheid, Bürgerbegehren haben rechtliche Folgen. Diese Stimmungswiedergabe dient also nur zur Orientierung für die Abgeordneten der Stadt Crivitz als Überblick! Mehr nicht! Warum wird denn nicht eine Einwohnerversammlung zu diesem Thema durchgeführt? Wovor hat man hier eigentlich Angst? Gemäß §2 Absatz 4 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz „Die Ortsteilvertretungen haben in allen wichtigen Angelegenheiten für das Gebiet der Ortsteile ein Vorschlagsrecht, ein Informationsrecht, ein Recht zur Stellungnahme sowie einen Anspruch auf Anhörung durch die Bürgermeisterin und die Stadtvertretung.“ Ein Beschlussrecht hat die Ortsteilvertretung nicht!

Indessen wurde als Postwurfsendung den Bürgern ein Abstimmungsblatt und eine Zeichnung übersendet. Darin sollen sie über die Standorte von 1 bis 5 (mehre Kreuze möglich) abstimmen bis zum Abgabetermin am 27.11.2022 (eine später eingereichte sog. Abstimmung wird nicht mehr berücksichtigt). Alles klar, also alles wie beim Lotto!

Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar- die Namen sind der Redaktion bekannt.

Die meisten Flächen der beschriebenen Standorte sind in privater Hand, überwiegend bei der Landwirtschaftlichen Produktion und Absatz eG Wessin, aber auch die Stadt Crivitz besitzt einige Flächen. Ist da etwa ein Bürgersolarpark in Aussicht? Wenn man nun die ca. 210 bis 225 ha, die für die Windkraft/ Wege – An und Abfahrten bereits reserviert sind und nun also auch die ca. 100 ha für Solaranlagen hinzurechnet, bleiben nicht mehr viele Flächen übrig, für den Ackerbau in Wessin bestellt werden können! Ist das etwa so gewollt? Verdient man etwa an den erneuerbaren Energien mehr als am Ackerbau? Dazu erhält man in der Postwurfsendung gleich eine Antwort. Mit Photovoltaik kann man trotz der geringen Produktionskosten deutlich mehr verdient werden als mit Landwirtschaft auf geringwertigen Böden“ Schau an! Boden ist knapp und wir haben ihn nur einmal!

So können sich also die Bürger entscheiden im beigelegten Abstimmungsblatt zwischen *JA* oder *NEIN* zum Solar-Bau allgemein und zum *JA*- wenn die Bürger beteiligt werden? Unklar? Es bleibt ein Rätsel, was mit dieser Art der Fragestellung beabsichtigt werden soll? Die Nummerierung und Darstellung der Standorte in der beigelegten Zeichnung stimmt leider nicht überein mit denen auf dem Abstimmungsblatt. So sind mehr Flächen im Abstimmungsblatt vorhanden und auch anders beschrieben! Auch ist die Kennzeichnung der Potentialflächen eine andere als in der Beschreibung für die potentiellen Aufstellflächen! Alles sehr verwirrend und irritierend!

Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar- die Namen sind der Redaktion bekannt.

Auch eine sog. Vororientierung an Aussagen wird gleich mitgeliefert und erklärt: – so kann mit der Photovoltaik mehr verdient werden als mit der Landwirtschaft auf geringen Böden; – so sollen alle Anlagen angeblich nur auf geringwertigen Böden gebaut werden; – so sollen möglichst große Anlagen gebaut werden, damit dann die Einwohner einen angeblich günstigeren Strompreis dauerhaft, als ortsüblicher erhalten können; – das alles soll aber erst später geklärt werden in den Verhandlungen? Schau an!

Die Postwurfsendung haben uns Bürger übersendet – auszugweise stellen wir diese dar- die Namen sind der Redaktion bekannt.

Ausgleichsflächen für die 20-jährige bevorstehende Versieglung der Solarflächen sind nicht beschrieben und dargestellt. Sie dürften auch nur noch schwer noch zu ermitteln sein aufgrund der großflächigen Windparkgebiete. Ob alle Böden wirklich geringwertig sind, bleibt fraglich! Wo sollen all die Schafe herkommen für die Solarflächen?

Resümee

So lange kein Flächennutzungsplan für Wessin existiert, sondern nur eine Abrundungssatzung aus dem Jahre 1996 werden diese Probleme nicht gelöst werden, sondern immer wieder auftauchen. Denn alles um Wessin herum ist somit ein Außenbereich. Dieser liegt vor wenn weder ein Bebauungsplan noch ein unbeplanter Innenbereich existiert. Bei der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich kann zwischen privilegierten und sonstigen Vorhaben differenziert werden. Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert Anlagen, die dem Fernmeldewesen, der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dienen. ( Neu auch Windeinergieanlagen!)

Der Lebensraum für die Natur – Mensch und Tierwelt steht hier vor einer großen Herausforderung! Zu dieser gesamten Problematik verhält sich der Umweltausschuss der Stadt Crivitz wie üblich. Er macht große Ankündigungen, dass er die Schutzgüter in den Bereichen beachten will und wartet erst einmal ab, wie die Lage sich entwickelt. Um dann später festzustellen, dass er selbst keine abwägungsrelevanten (gutachterliche Untersuchung) naturschutzrechtlichen Gründe vortragen kann, um eine baurechtliche Ablehnung abzusichern und zu begründen. Die Interessengruppen sind eben  facettenreich vorhanden.

Nun wird also der Blick von der sogenannten „Sparkassen BANK“ in Wessin gerichtet sein auf einen großen Solarpark – was für eine „weise“ vorausschauende Investition unseres Umweltausschusses in Crivitz!

Also ab jetzt gilt dann in Wessin:  „Zukunft gemeinsam denken und jetzt gemeinsam gestalten“, so meint es der Vorsitzende der Ortsteilvertretung in Wessin Herr Daniel Itze in der Postwurfsendung!

Das Drama in drei Akten! Nach Hin und Herr und Sitzungsunterbrechung – der Beschluss zum Energiepark in Wessin -Sitzung der Stadtvertretung am 10.11.2022

13.Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./203/78-22/CLA-40/40-2022

“ Da wir die Windräder nicht verhindern können, wollen wir das Beste für die Bürger herausholen“. (Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm) Wer mit *Wir* gemeint war, verschwieg sie jedoch! Sie wiederholte am 07.11 und 10.11.2022 mindestens drei Mal ihren halben Amtseid, das sie nach „besten Wissen und Gewissen“ entschieden habe!

Mit 80 % Mehrheit in der Ortsteilvertretung Wessin und einer 72 % Mehrheit von CWG und die LINKE fochten Sie diesen Beschluss zum Energiepark mit ca. 210 bis 225 ha durch! Auch in der Gewissheit, dass bis 2027 sicherlich noch weitere ca. 100 ha an Potentialfläche hinzukommen werden! 

Ein politischer Wendepunkt und Drehung in den Ansichten um 180 Grad von der Crivitzer Wählergemeinschaft und die LINKE erstmals seit den Demonstrationen vor 4 Jahren. Noch im Wahlkampf 2019 wurde das Thema *Windkraft* von Ihnen buchstäblich für eigennützige Zwecke vereinnahmt, obwohl man bereits zu diesem Zeitpunkt genau wusste, dass ein Genehmigungsverfahren zum Windpark in Wessin seit Anfang des Jahres 2019 anhängig war.

Versprechungen und Erwartungshaltungen gegenüber den Bürgern wurden geschaffen, durch die öffentlich Mandatsträger der Stadtspitze im Glauben, dass man in Sicherheit ist vor dieser Thematik. Nun kam die Ernüchterung! Das kann auch nicht damit begründen, dass man keine Glaskugel hatte!  Auch beim Thema *Funkmast- Wessin* sind bereits erste Entscheidungen getroffen worden und auch hier werden Erwartungen demnächst zerplatzen. Denn dem Gestattungsvertrag mit der ATC Germany Holding GmbH wurde bereits am 20.10.2022 mehrheitlich durch CWG und die LINKE im Bauausschuss zugestimmt.

Posse und Drama um die Abstimmung zum Energiepark in Wessin auf der Sitzung! Man hätte diese Sitzung auch auf den 11.11. legen können! Der Umweltbericht zum Energiepark wurde von der Stadtspitze so geheim gehalten (fast wie eine*VS* Sache im Landtag) so dass die Abgeordneten das 42 -seitige Papier erst Stunden vor Beginn der Veranstaltung in den Händen hielten! Eine Taktik oder Nachlässigkeit? Ganz einfach, es war ein berechnetes Kalkül für die bevorstehende Abstimmung durch die Versammlungsleitung.  In dem Bericht sind nämlich eklatante Mängel enthalten, welche man lieber vorher nicht diskutieren wollte!

So sehen also die sogenannten 72-prozentigen Machtpoker von CWG und die LINKE seit Jahren aus. Wovor hat man hier eigentlich immer Angst? Demokratie heißt nun einmal, sich auch mit anderen Meinungen auseinanderzusetzen bzw. dies auch zu respektieren. Man kann nur hoffen, dass der Souverän im bevorstehenden Kommunalwahlkampf 2023/24 genauer hinschaut bei den politischen Strömungen in Crivitz und sich für eine Vielfalt anstatt einer Übermacht entscheidet, um die Demokratie neu zu stimulieren!

Eigentlich müsste dieser Tag ein Feiertag sein für die ortsansässige Fraktionsvorsitzende, der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Kreistag LUP Frau Ulrike Seemann-Katz, da nun auch in Ihrem Heimatort Crivitz die Technologien für die Freiheit bzw. von überragender Bedeutung für nationale Sicherheit gebaut werden! Aber sie ward wiedermal in ihren Heimatwahlkreis zu diesem Thema nicht gesehen. Wahrscheinlich ist die Faszination für die Windenergie von der Größe des zukünftigen Energieparkfläche (ca. 210 bis 225 ha) und der möglichen Windradanzahl (ca. 20) sowie der eventuellen Anlagen-größe (ca. 235m), noch viel zu gering! Das ist bedauerlich, denn ein höchstpersönliches Statement zu diesem Thema so ortsnah in Crivitz verlangt dann ja auch von einem eine klare Positionierung und nicht nur im regionalen Planungsverband WM, wo es um noch ca. 7000 ha und noch 51 Windeignungsgebiete geht!

Der Umweltbericht

ALLRIS®net

Der geheime Umweltbericht lag den Abgeordneten erst kurz vor der Sitzung vor. Man könnte sagen, dass das Papier von seiner Aussagekraft her sehr halbherzig geprägt ist und den Anschein hat eines wesentlichen politischen Beitrages.  So kommt das Wort „kann“ ca. 40-mal und das Wort „möglich“ kommt ca.31-mal vor zu gemachten Feststellungen. Die Aussage im Papier, „ist erst im Zuge eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens mit hinreichender Sicherheit möglich“, wird ca. 37-mal betont und kommt bei fast allen Schutzgütern zum Ausdruck (– Landschaftsbild; Klima und Luft; menschliche Gesundheit und Wohlbefinden; Boden; Wasser; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt). Die Datengrundlage besteht LUNG M-V (Gutachten I.L.N. & IFAÖ) aus  2009 und eigenen Beobachtungen im Auftrag der Stadt Crivitz 2021 und 2022.

Die Beobachtungen und Aussagen des Umweltausschusses der Stadt Crivitz, insbesondere vom Vorsitzede Herr Hans-Jürgen Heine, sind hier nicht mit vererarbeitet worden, weil sie grundsätzlich gutachterlich nicht beobachtet und bestätigt waren. Diese Aussage wurde aber schon am 20.01.2022 vom Planungsbüro getroffen, bei der Vorstellung der Vorplanung und war eigentlich nicht neu. Die eigenen Beobachtungen der Horst Kartierungen von 2021und 2021 wurden jeweils nur an 3-Tagen innerhalb von einer 150 Tagen dauernden Brutperiode durchgeführt und zum Teil abgebrochen aufgrund der erhöhten Belaubung (schlechte Sicht) und anhaltenden Schlechtwetters. Horste werden vermutet und Flugbewegungen sind nur teilweise erfasst. Rastflächen und Nahrungs- und Jagdhabitate wurde nicht untersucht.

Vom fachlichen Inhalt kann dieses Dokument gegenüber den Unterlagen vom Investor und den Unterlagen aus der Umweltverträglichkeitsprüfung 2019 nicht bestehen. Man könnte dem Ganzen nur den Eindruck abringen, dass hier *auf die schnelle* etwas zusammengeschustert wurde, um ein Papier vorzulegen umso die gesamte Angelegenheit abzuschieben in das folgende Genehmigungsverfahren.

Es wurden Chancen in der Vergangenheit vollmundig ignoriert in der Flächennutzungsplanung seit 2014 und eigene Untersuchungen zu spät und nicht vollumfänglich durchgeführt. Eine 36-monatige Veränderungssperre einseitig verhängt und erst im 33. Monat gehandelt, sodass man jetzt Angst hat in der gerichtlichen Auseinander-setzung mit dem Investor vor einer drohenden Schadenersatzzahlung.

Man könnte zu der gesamten Problematik auch sagen“ Das Problem muss vom Tisch“ sollen es die Anderen prüfen und klären, damit man selbst den Kopf aus der Schlinge ziehen kann!

Der Sitzungsverlauf zum Energiepark:

Statement der Bürgermeisterin:  So sei es eine bittere Erkenntnis letztendlich, dass das „Thema Windenergie weiterhin eher noch befördert wird“ sodass sich da nichts mehr ändern wird und darum sollte diese Entscheidung zum Energiepark so getroffen werden.

Zu diesem Beschluss zum Energiepark wurde von der Opposition der Antrag auf namentliche Abstimmung gestellt, damit man jeden Abgeordneten „später in die Augenschauen kann, wie er hier heute abgestimmt hat“. Statement der Opposition: Es wurde dargelegt, dass es viele Versäumnisse gemacht wurden und heute soll das Gegenteil beschlossen werden, was 2019/20 beschlossen wurde.

Das war dann doch dem Fraktionsvorsitzenden die LINKE (Alexander Gamm) zu viel, er beantragte wie üblich als ob er sich im Baseball-Spiel befindet eine „Auszeit“. Auch nach 8 Jahren als Abgeordneter hatte er noch immer nicht Kenntnis von der Kommunalverfassung M-V und seiner eigenen verabschiedeten Geschäfts-ordnung – alles nur ein Spiel.   Ein Antrag zur Geschäftsordnung für eine Unterbrechung für eine kurze Beratung wäre hilfreicher gewesen, aber seine Ehefrau (Britta Brusch-Gamm) ließ ihn wie üblich gewähren.

In der Unterbrechung schwor der Fraktionsvorsitzende Die LINKE/Heine Herr Alexander Gamm die Fraktion der CWG auf die bevorstehende Abstimmung ein. Selbst die jetzt neue nachgerückte Ersatzpersonen und nun Abgeordnete der CWG (Frau Karin Pyrek- 80 Stimmen /2019) schein anscheinend auch davon sehr beeindruckt zu sein. Man sah förmlich, wie er die gesamte Wählergemeinschaft (CWG) um sich herum versammelte und so konnte man den Eindruck gewinnen, wer hier eigentlich wen führte.

In der darauffolgenden Abstimmung stimmte die CDU – Fraktion geschlossen mit „NEIN“ . Die komplette CWG-Fraktion und die Fraktion Die LINKE/ Heine mit „JA“. Mit dieser wie üblichen 72-prozentigen Mehrheit dieser Fraktionen wurde nun der Energiepark so beschlossen. Man fragt sich als Beobachter nur, welche Geheimabsprachen es mit dem Investor es geben könnte, damit solch ein Sinneswandel in den Ansichten von CWG und die LINKE zustande kommen kann. Sicherlich geht es wie einmal nur ums GELD!

Nun also soll der beschlossene Entwurf ausgelegt werden für die Bürger über Weihnachten? Sicherlich in der Hoffnung das sich niemand meldet, mit eventuellen Hinweisen, oder Änderungen um dann so schnell wie möglich die Abwägung sowie den endgültigen Satzungsbeschluss zu verabschieden. Die Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses könnte dann schon in den Winterferien 2023 erfolgen! Erst dann ist die gesamte Angelegenheit vom Tisch – im Verantwortungsbereich der Stadt Crivitz und Amt Crivitz! Sicherlich verbunden mit einem langen und hörbaren tiefen ausatmen!

Das klingt doch gut, aber ob das alles so geschieht oder nur Wunschdenken ist, bleibt fraglich?

Ein Drama in fünf Akten! Vom Brennpunkt zum Wendepunkt beim Energiepark in Wessin!

11.Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./202/77-22/CLA-39/39-2022

Informationsveranstaltung zum Energiepark anstatt einer Einwohnerversammlung! Man scheute wohl die Statements und Meinungen der Bürger! 

Die Bürgermeister der drei Gemeinden – Crivitz mit Britta Brusch-Gamm, Barnin Siegfried Zimmermann und aus Zapel Hans-Werner Wandschneider hatten zu einer Veranstaltung. Vorstellung der Planung zum eigenen Energiepark Wessin/Barnin/Zapel auf ca.210ha! Der Umweltbericht war bis zum Termin noch *streng geheim*! Ca. 38  interessierte Bürger (abzüglich der Mandatsträger) füllten den Saal und lauschten erwartungsvoll den Ausführungen der anwesenden Sachgebietsleiter des Amtes  Crivitz René Wiese und dem Verantwortlichem des ISA Planungsbüros  Bernd Naßhan zu der Vorstellung über die Planung zum eigenen Energiepark Wessin/Barnin/Zapel auf ca.210 ha!

Nach einem jahrelangen Fehlstart – einer noch immer fehlenden Flächennutzungsplanung in Wessin, Demonstrieren und immer wiederkehrenden Bekundungen von CWG und die LINKE im Wahlkampf 2019, nun der letzte krampfhafte Versuch – als Schlussakt im Drama *Windkraft*! Die drei Gemeinden glauben tatsächlich, das Ruder beim Thema Wind wieder in die eigenen Hände zu bekommen und damit steuernd einwirken zu können. Ein Verzweiflungsakt und politischer Wendepunkt? Ja, weil in wenigen Wochen eine Übermacht neuer Gesetze in Kraft treten und diese Vorgehensweise der Kommunen eigentlich nur eine Rechtfertigung gegenüber dem drohenden Unterliegen in einem Rechtsstreit mit dem Investor darstellt, vor einer drohenden Schadenersatzzahlung. Dieser wehrt sich seit einem Jahr juristisch gegen seine Aussperrung!

Fast 34 Monate sind seit dem 28.01.2020 vergangen, als die Kommunen eine eigenständige bauliche Veränderungssperre über das Gebiet verhängt haben, welche im Feb. 2023 ausläuft. Seit dem 17.02.2020 beschlossen sie einen eigenen Energiepark zu planen. Nun endlich, fast 12 Wochen vor dem ENDE wird ein Mindestmaß an Planung vorgelegt, um die Sperre zu begründen. Man hätte eine Stecknadel fallen hören können, so still war es am Anfang im Zuschauerraum. Besonders die Darlegungen von dem Planungsbüro waren es, die mit blankem Entsetzen aufgenommen wurden. Erst jetzt wurde vielen klar, dass der zukünftige Windpark genau so entstehen wird, wie er seiner Zeit 2019 vom Investor geplant war. Die Planungen hierzu   stimmen in fast allen Punkten mit den Plänen des regionalen Planungsverbandes [RPV-WM] und der Fläche im Genehmigungsverfahren überein.

Was soll sich also geändert haben, gegenüber 2019? Nichts? Wie sagte es ein anwesender Bürger am Rande der Veranstaltung von „20 Windrädern aus 2019 zu 20 Windrädern in 2023“! Der größte Nutznießer an den vielleicht kommenden Pachteinnahme ist die Landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG. Wessin mit bis zu 10 Stellflächen. So erklärte Britta Brusch- Gamm das man nun zusehen muss das Beste daraus zu machen, wenn sich eben Gesetze ändern. „Eine Glaskugel hatten wir alle nicht“.

Als dann noch der amtierende Bauausschussvorsitzende Fraktionsvorsitzenden die LINKE der Stadt Crivitz Alexander Gamm ( sowie Ehemann der Bürgermeisterin, auf Facebook auch unter alias Pau Hermann zu finden ) ergänzend hinzufügte, dass man ja eben dadurch  33 Monate an Zeit gewonnen habe, wo eben keine Windräder gebaut wurden, da wurde es plötzlich laut im Saal. Das war wieder einmal eine schwere Entgleisung von ihm, so wie man ihn öffentlich kennt.

Das brachte das Fass bei den Zuschauern zum Überlaufen.  So herrschte ein maßloses Staunen und Entsetzen bei Ihnen über die Hilflosigkeit der vorgetragenen Begründungen für die Planung zum Energiepark. Einige Bürger verließen nach einer Stunde unter lautem Protest den Saal und andere fragten, wozu sie denn eigentlich demonstriert hätten und was aus den 2019 gemachten Versprechen und Zusagen der Bürgermeister geworden ist. „Alles für die Katz“  und „und wozu haben wir nun demonstriert“, waren noch freundliche Formulierungen.

Quelle https://aktionsbuendnis.freier-horizont.de/details/Klimaaktionstag2019inRostock.html

Eine Ernüchterung trat auch plötzlich bei den anwesenden Bürgermeistern ein, als ihnen die Zuschauer und Eigentümer von Flächen erst einmal erklärten, dass das Genehmigungsverfahren weitergeführt werden soll ab Februar 2023, aber dann bereits unter der neuen Gesetzeslage. Diese Information war angeblich neu für Sie und überraschte alle! Nur mit dem Unterschied, dass wahrscheinlich die Anlagen noch etwas höher und flexibler zu den bebauten Standorten errichtet werden können. Dass der Funkmast auch an den geplanten Standort kommt, in Wessin, kam so nebenbei raus. Als dann noch nach Einzelheiten in der Begründung nachgefragt wurden und warum man unterschiedliche Beobachtungen feststellte, war erneut eine Spannung im Saal. Das sollte aber alles im Umweltbericht stehen, welcher zu einem späteren Zeitpunkt erst veröffentlicht werde. Spätestens ab jetzt herrschte überwiegend Kopfschütteln bei allen Zuschauern.

Der letzte Akt, die Lysis(Lösung, Auflösung) oder die Katastrophe, das liegt im Auge des Betrachters! Seit 2017 dokterte der RPV-WM herum bei seinem Kapitel 6.5 Energie [Windenergie] an einer 2. und 3. Auslegung, um sein sogenanntes „verfestigtes Ziel“ zu erreichen. Jedoch wie wir jetzt wissen vergebens! Am 30. Juni und 26.10.2022 wurde auf der Sitzung festgestellt, dass das Urteil aus dem Jahr 2017 durch ein rechtskräftiges Urteil vom OVG Greifswald 2021 bestätigt wurde. Die Landesregierung hat zudem mit der Drs. 8/444 des Landtages MV klargestellt, dass für die Region Westmecklenburg gegenwärtig keine Ziele und auch keine Ziele in Aufstellung (bei der Windkraft) vorhanden sind. Erst am 30.11.2022 will der RPV-WM entscheiden, dass die aktuelle Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie bis 2027 realisiert wird, mit einer Flächenausweisung von mindestens 2,1 % der Regionsfläche. Dazu soll es noch mindestens die 4. öffentliche Beteiligung geben.

Deshalb und darum soll so schnell wie möglich die Bekanntmachung zum Auslegen des neuen Energieparks von Crivitz/Barnin und Zapel noch vorher geschehen und höchstwahrscheinlich über Weihnachten für die Bürger ausliegen. Man könnte hierzu auch sagen, dass sie als eine eigenständige Anordnung dient, um die Planung des RPV – WM zu ersetzen.

Ob das alles so gelingen wird?

Ergebnisse der Tagung vom Aufsichtsrats- und Gesellschafterversammlung! „LUP-Kliniken“- ab 01.01.2023!

02-Nov.-2022/P-headli.-cont.-red./199/74-22/CLA-36/36-2022

Es deutete sich schon auf der letzten Kreistagssitzung am 27.10. 2022 an, als der stellv. Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion Herr Wolfgang Waldmüller in seinem Diskussionsbeitrag sprach. Zum TOP 9- „Information zu den Ergebnissen der Arbeits-gruppe für die Ausgestaltung einer geburtshilflichen sektoren-übergreifenden Versorgung im Landkreis LUP unter besonderer Berücksichtigung des Sozialraumes Crivitz und der Potenziale der Krankenhaus am Crivitzer See gGmbH“. Hier bat er mit einer Bewertung zu diesem Thema noch um Zurückhaltung, bis man im nicht öffentlichen Teil ist und darüber sprechen wird. Denn da soll es um die Gesellschafterstruktur gehen und ob das dann alles so umsetzbar sein wird, mit einem sogenannten fremden Dritten, ob dieser denn so ein Konzept auch mitträgt oder nicht. Hierauf verwies dann der Landrat Stefan Sternberg SPD noch einmal auf die zu tagenden Gremien am kommenden Dienstag, 02.11.2022 wo eine gemeinsame Aufsichtsrat- und Gesellschaftersammlung stattfinden soll.

An dieser Stelle musste man schon tief einatmen und bangen sowie hoffen!

Nun also plötzlich schon am 01.11.2022 die Bekanntgabe im NDR „Die drei Krankenhäuser in Ludwigslust, Hagenow und Crivitz sollen unter einem Dach vereint werden. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim will dafür die „LUP-Kliniken“ gründen.“  Das strategische Ziel soll eine gemeinsame Verwaltung sein und die Aufteilung der medizinischen Spezialgebiete unter den beteiligten Kliniken. Hierdurch soll viel Geld gespart werden, aber dennoch die medizinische Versorgung im Landkreis LUP spürbar verbessert werden.

Wir meinen, dass es eine gute Entscheidung war, die man hier getroffen hat, nicht nur für den Kranhausstandort in Crivitz, sondern auch für die Zukunft des Modellprojektes einer geburtshilflichen sektoren- übergreifenden Versorgung im Landkreis LUP. Somit befinden sich dann alle Kliniken in der öffentlichen Hand und es dürfte wesentlich einfacher werden die finanzielle Förderung der Module 1 -2 einzufordern. Es besteht jetzt eine reale Chance für die Umsetzung dieser Vorstellungen, wenn denn auch die Politik in Schwerin und Berlin Ihre Hausaufgaben machen –  und weg von der Fallpauschale kommen. Es ist dringend notwendig, dass die Krankenhausreform umgesetzt wird und die Fallpauschalen als Finanzierungsmodell ausgedient haben. In Krankenhäusern dürfen keine Geldfragen mehr in der Zukunft eine so übergroße Rolle mehr spielen als bisher.

Der Landrat Stefan Sternberg hatte seit dem 11.12.2019 immer wieder betont in vielen Statements und Interviewers, dass er als Landrat immer einen Blick auf die gesamte Gesundheitsversorgung im Landkreis LUP hat, um ein bestmögliches medizinisches Angebot für die Bürger zu erreichen, als einer der größten Landkreise in Deutschland. Schon damals deutete er an, das große Ganze im Blick zu haben. Nun also liegt viel Arbeit vor ihm, aber auch eine große Verantwortung.

Resümee bis jetzt – GUT GEMACHT! –

Amt Crivitz will einen eigenen Klimaschutzmanager bis 2026 neben dem Kimaschutzkoordinator im Landkreis LUP?

26-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./197/72-22/CLA-34/34-22

Die Stadt Crivitz und die Gemeinde Sukow machen Druck im Amtsausschuss!

Der Landrat Stefan Sternberg hat in seinem Bericht am 13.09.2022 angekündigt, dass der Landkreis entsprechende Stellen gemäß der Kommunalrichtlinie schaffen will, mit der Inanspruchnahme einer Förderung zur Implementierung und Einrichtung einer Klimaschutzkoordination. Am 28.10.2022 tagt hierzu nun bereits der Haushalts- und Finanzausschuss im Bereich der Personalkosten für den Doppelhaushalt 2023/2024, um über diese Stellen zu beraten. So soll eine temporäre Stelle für die Sachbearbeitung /Energiemanagement und eine Stelle als Klimaschutzkoordinator enstehen, welche vom Bundesumweltministerium bis längstens 2026 gefördert werden.

Dadurch ist wahrscheinlich ist ein Wettrennen eröffnet worden bzw. eine Angst begleitend aufgetreten, jedenfalls im Amt Crivitz, keine Förderung mehr abzubekommen (Antragstellung bis spätestens 31.12.2022 /Bearbeitungsdauer 6 – 9 Monate). Schon kurz darauf, am 28.09.2022 auf der Sitzung Amtsausschuss machten plötzlich die Stadt Crivitz (Herrn Alexander Gamm) und die Gemeinde Sukow (Bürgermeister Herr Horst-Dieter Keding) ihren geglaubten Einfluss geltend, auch die Stellen eines Klimaschutzmanagers sofort im Amt Crivitz eigenständig zu errichten!

So der Grundtenor auf der letzten Sitzung!

Wie zu lesen ist, empfiehlt die Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker daraufhin auch gleich, erst einmal einen Förderantrag zu stellen und dann einen Grundsatzbeschluss im Amtsausschuss zu fassen. Der Förderantrag könnte anschließend immer noch zurückgezogen werden. Schau an, ist das nun hektisches Gebaren oder wirklich ernst gemeint?

Denn in auf dieser Versammlung waren auch kritische Stimmen zu hören! Hier ging es um zusätzliche Personalkosten im Haushaltsplan 2023; um die Frage der Notwendigkeit dieser Stellen neben dem Landkreis einzurichten; die Frage der Aufgaben für diese Stelle und Auslastung sowie als auch eine eventuelle fachkompetente externe Lösung! Also einfach mal schnell einen Antrag zu stellen für eine Förderung als eine Probier-Aktion im überstürzten Vorgehen nur, weil man eventuell eine Förderung bekommt, ist schon eine sehr befremdende Vorgehensweise! Hier geht es schließlich um Sinnhaftigkeit und um finanzielle Belastungen als Amtsumlage, die alle Kommunen (bzw. der Steuerzahler) bis 2026 tragen müssen.

Diese Stellen erhalten eine 70% ( für 24 Monate) Bezuschussung und im Anschlussvorhaben: 40% Bezuschussung (bis 36 Monate). In der Regel werden diese Stellen mit der Entgeltgruppe E 10 vergütet. Typischerweise für Beschäftigte mit absolviertem Hochschulstudium und Bachelor, vergleichbar mit dem gehobenen Dienst bei Beamten. Laut TVöD Bund 2022 liegt die monatliche Vergütung in der Entgeltgruppe E 10 im Bereich €3.492 – €4.950, abhängig von Erfahrung und Beschäftigungsdauer. Ab 01.01.2023 nur mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Std. die Woche und einer erhöhten Tarifanpassung! Also da kommen schon einmal Kosten von ca. 42.000,00€ bis 59.400,00€ pro Jahr und insgesamt 126.000€ – 180.000€ ( Arbeitnehmeranteil) für 36 Monate zusammen!

„Was machen Klimaschutzmanager?“

„Zu den Aufgaben von Klimaschutzmanager gehören die Koordination kommunaler Aktivitäten und Projekte zum Klimaschutz. Personen in diesem Beruf sorgen dafür, dass die internationalen Abkommen und Vereinbarungen rund um den Klimaschutz auf regionaler Ebene umgesetzt werden. Ein Klimaschutzmanager ist im Grunde nichts anderes als ein Werbebotschafter für umweltfreundliches Verhalten. Die meisten Klimaschutzmanager der Kommunen haben entweder einen naturwissenschaftlichen Hintergrund oder kommen aus dem Bereich der PR- und Öffentlichkeitsarbeit. Beides kann durchaus Sinn machen. Denn das Berufsbild des Klimaschutzmanagers hat viel mit Informations-veranstaltungen und Beratung zu tun. Mit Wissen allein kommt der Klimaschutzmanager also nicht weit“ ( Quelle: Chefredakteur | KOMMUNAL- Herr Christian Erhardt)

Was genau bringt ein Klimaschutzmanager?

An dieser Frage scheiden sich noch die Geister. Denn der Erfolg ist – zumindest was die Auswirkungen auf den Klimaschutz angeht – nicht messbar. In erster Linie kümmert sich der Klimaschutzmanager um die Beratung von Bürgern und die Beratung der Kommune selbst, organisiert Informationsveranstaltungen und versucht, in Kommune und Bevölkerung ein Umdenken zu befördern. Nur ist dies eben nicht messbar. Anders sieht es in einem anderen Bereich der Tätigkeit aus. Klimamanager haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sie einen besonderen Fokus auf die zahlreichen und oft verwirrenden Förderprogramme haben. Gerade im Bereich Klimaschutz gibt es besonders viele solcher Programme. Viele Kommunen berichten, dass es Ihnen dank ihrer Klimamanager gelungen ist, zahlreichen neue Fördergelder erfolgreich zu beantragen.“ ( Quelle: Chefredakteur | KOMMUNAL- Herr Christian Erhardt)

Welche Aufgaben übernehmen Klimaschutzmanager ?

Klimaschutzmanager steuern von Beginn an den Prozess zur Erstellung des Klimaschutzkonzepts und tragen dafür die Gesamtverantwortung. Im Rahmen der Konzepterstellung koordinieren sie daher alle relevanten Aufgaben innerhalb der Verwaltung oder Organisation – mit (verwaltungs-) externen Akteuren sowie externen Dienstleistern. Außerdem informieren sie sowohl intern als auch extern über die Erstellung des Konzepts und initiieren Prozesse und Projekte für die übergreifende Zusammenarbeit sowie Vernetzung wichtiger Akteure. Insofern tragen sie die Verantwortung für die Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzepts. Zu ihren Aufgaben in diesem Prozess gehören die begleitende Öffentlichkeitsarbeit, die Moderation von Veranstaltungen sowie die Sensibilisierung und Mobilisierung von Bürger und anderer Akteure. Ziel ist es, verstärkt Klimaschutzaspekte in die Verwaltungsabläufe der Kommune oder Organisation zu integrieren.

Beispiele für Handlungsbereiche:

  • Für Landkreise mit ländlicher Struktur:
    • eigene Liegenschaften, Infrastrukturen und Anlagen, eigener Fuhrpark, Beschaffung etc.,
    • Aus- und Aufbau erneuerbarer Energieanlagen, Ausnutzung von Potenzialen, zum Beispiel in der Abfallentsorgung oder Abwasserentsorgung,
    • Planungsaufgaben wie Regionalplanung, Flächennutzungsplanung, unterstützende Leistungen für Gemeinden in der Bauleitplanung oder Mobilitätsplanung
    • sowie Beratung und Aufbau von Klimaschutzdienstleistungen für kreisangehörige Gemeinden. (Quelle: www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme)

Resümee

Zuerst einmal sollte einmal die Grundsatzfrage geklärt werden, wie z.B.  Benötigt man solch eine Stelle als Klimaschutzmanager im Amt Crivitz neben dem Klimaschutzkoordinator im Landkreis LUP und welchen Nutzen bringt es für die Kommunen im Amt Crivitz? Kann nicht vielleicht auch externer und kompetenterer Sachverstand aus Unternehmen genutzt werden?

Kann man diese Personalkosten (anteilig) auch wirklich für 36 Monate aus der Amtsumlage finanzieren (auch mit den kommenden Tarifsteigerungen 2023)? Natürlich reicht es nicht, diese Stelle nur alle Bauanträge mit erneuerbaren Energien bearbeiten zu lassen und somit für eine Entlastung im Bauamt zu sorgen, sondern hier müssen übergreifende Zuständigkeiten im Bereich der PR- und Öffentlichkeitsarbeit wirksam werden! Es bleibt spannend!

Die Umsetzung der Transparenzpflicht 2022 in Crivitz!

23-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./196/71-22/CLA-33/33-22

Bürgerbeteiligung beginnt mit einer transparenten Informationspolitik für die Gesamtheit der politischen Entscheidungen auf der Ebene einer Kommune. Diese Informationen sind aber keine Holschuld des einzelnen Bürgers, sondern sind eine Bringschuld von dem jeweiligen Stadt – und Gemeinderat, sowie der zuständigen Amtsverwaltung.

Bringschuld an Informationen der gewählten Vertreter gegenüber dem Wähler/Bürger!

Die ermittelten Daten sind Durchschnittswerte, welche sich aus 24 Monaten der Beobachtung von Veröffentlichung im ALLRIS®net ergeben. Da die kommunalen Vertreter abseits von jeglicher Entwicklung der Demografie beschlossen haben, alle Veröffentlichungen nur noch auf der Homepage des Amtes Crivitz der Öffentlichkeit zugänglich machen, geraten eben schnell Informationen fern ab der Aktualität. Manchmal könnte man den Eindruck gewinnen, dass sie darüber nicht traurig sind. Aber wir schauen eben genauer hin und berichten darüber. Das ist schon ärgerlich für so einige, denn plötzlich muss man seinen Wählerauftrag gerecht werden! Die Motivation für diese Grundsatzbeschlüsse der Veröffentlichung war die Umsetzung der sogenannten Digitalisierung und um Kosten zu sparen! Na ja, das klingt doch gut!

Laut Geschäftsordnung der Stadt Crivitz  § 13 Abs. 2 soll die Sitzungsniederschrift innerhalb von 14 Tagen, spätestens zur nächsten Sitzung den Mitgliedern der Stadtvertretung vorliegen. Selbst das wird aber nicht einmal eingehalten im digitalen Bereich! Schaut man dann sich auch noch der karge Inhalt der Protokolle an (manchmal nur Stichpunkte) kann man die Begründung über den vorgetragen angeblichen hohen Zeitaufwand hierzu kaum nachvollziehen.  In der freien Wirtschaft (bei festzuhaltenden Konferenzbesprechungen und Meetings) ) könnte man so jedenfalls nicht agieren und lange bestehen! Wie soll der Bürger aktuelle Informationen erkennen können und seine kommunalen Vertreter ansprechen auf oder für Hinweise/ Vorschläge und Kritiken bzw. diese kontrollieren, wenn alles erst ca. 5-8 Wochen später erscheint?

Ist das vielleicht so gewollt? Nun, das ist kaum vorstellbar, aber es ist in der Stadt Crivitz seit Jahren eine beobachtete Methode, um auch unangenehme Nachrichten oder Beschlüsse etwas Zeit zu gewähren, um sich erst später hierzu erklären zu müssen. Das beste Beispiel ist hierzu vielleicht der Verkauf der alten Sparmarktfläche, wo die Information ca. 4 Monate hinausgezögert wurden, warum auch immer, aufgrund von nicht vorliegenden Protokollen usw.…… Das ist aber kein Einzelfall!

Spitzenreiter ist hierfür der Bauausschuss unter der jetzigen Leitung von Herrn Alexander Gamm, wo bis zum heutigen Tage (23.10.2022 16:00 Uhr) immer noch nicht das Protokoll vom 21. Juli 2022 (fast 13 Wochen) vorliegt, es wahrscheinlich streng geheim! Hier ging es um die Errichtung von 10 Reihenhäusern bestehend aus 2 Gebäuderiegeln mit je 5 Reihenhausscheiben in der Lindenallee, 19089 Crivitz.  Auch die Ortsteilvertretersitzung unter Leitung von Herrn Daniel Itze benötigt ständig bis zu 13 Wochen für die Protokolle und der Inhalt ist einfach bemerkenswert. Gesamte Sätze sind hier spärlich, und selbst die Stichpunkte sind dünn gesät! Schauen Sie es sich an, ach ja, erst in 13 Wochen! Zuständig vom Sitzungsdienst im Amt Crivitz für den Bereich der Stadt Crivitz ist Frau Anita Ohl!

Neu ist aber, dass jetzt auch die Bekanntmachung  von nicht öffentlichen Beschlüssen hinausgezögert bzw. merkwürdig dargestellt wird.

So ist zu lesen in der Sitzung des Hauptausschusses (des Amtsausschusses Amt Crivitz- Leitung Frau Iris Brincker): „Da alle anwesenden die Beschlüsse bekannt sind, wird auf eine Bekanntmachung verzichtet“ (31.08.2022); oder am 06.07.2022 – „Die Bekanntmachung der Beschlüsse der vorangegangenen nicht öffentlichen Sitzung des Amtsausschusses wird auf die nächste Sitzung verschoben“; oder der Bauausschuss der Stadt Crivitz (17.02.2022): „Der Vorsitzende erklärt, dass alle Beschlüsse bekannt sind. Dem wurde von den Ausschussmitgliedern zugestimmt“; oder am 16.06.2022:“ Erfolgt in der kommenden Sitzung am 21.07.2022, da das Protokoll der Sitzung vom 19.05.2022 noch nicht bestätigt ist.“

@ALLRIS®net

Schön, dass alle anwesenden angeblich über den Inhalt immer Bescheid wissen, aber Bürgernähe sieht eigentlich anders aus! Dabei ist die Kommunalverfassung da klar und eindeutig! Gemäß § 31 Abs. 3 KV M-V sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu machen“. Ihr Zweck liegt in der Herstellung einer größtmöglichen Publizität der in der nicht öffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse. Sie dient dem Allgemeininteresse an einer Information der Öffentlichkeit über die erfolgten Beschlussfassungen.

Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist Pflicht und als Bringschuld gegenüber dem Bürger/Wähler anzusehen, dieser wird aber hier ständig auf die Probe gestellt! In ca. 18 Monaten wird sich der Wähler hoffentlich zur Kommunalwahl daran erinnern!

Teil III- Hoffentlich das Ende! Das *Hin* und *Her* zur Mitgliedschaft im Verein AGFK MV!

14-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./193/68-22/CLA-30/30-22

Wir berichteten darüber im Teil 2- bereits am 07.08.2022- https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/das-hin-und-her-zur-mitgliedschaft-im-verein-agfk-mv/

Der Umweltausschuss der Stadt Crivitz verkennt nach wie vor hartnäckig die Vorgänge und Beschlusslagen in der Vergangenheit zu diesem Thema der Mitgliedschaft im Verein AGFK MV. Vor 16 Monaten wurde dieses Thema durch die Stadtvertretung begraben (Beschluss vom 14.06.2021 – abgelehnt), auch vorrangig durch das negative Statement vom Umweltausschuss. So argumentierte der Fraktionsvorsitzende der CWG Herr Andreas Rüß damals, dass der Verein zu professionell und kompentent für die Stadt Crivitz ist und dass da ja nur vorrangig Projektierer Mitglieder sind. Auch wurde das Argument vom Ausschuss dargestellt, dass man in der Stadt keinen Ansprechpartner hat in der Stadt Crivitz und man das alles nicht leisten kann! Also wurde folglich der Antrag mehrheitlich abgelehnt und nicht zurückgestellt. Ebenso lehnte auch der Amtsausschuss auf seiner Sitzung am 22.06.2022 diesen Antrag mehrheitlich ab und begrub ebenfalls dieses Thema.

Der AGFK MV – Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen M-V e.V.  hilft kommunalen Verwaltungen in M-V, für guten und sicheren Rad- und Fußverkehr zu sorgen. Der Mitgliedsbeitrag für eine Kommune beträgt jährlich 500€ bei einer Einwohnerzahl bis 5000.

@ALLRIS®net

Nach 16 Monaten, in einer nur einmaligen Beratung im Umweltausschuss am 19. Juli 2022, formuliert dieser nun neue Begründungen für einen erneuten Antrag, um seine 180 Grad Drehung in den Ansichten jetzt zu rechtfertigen!

Dann wird erstaunt festgestellt, dass die Stadt Crivitz plötzlich doch Hilfe, Unterstützung braucht für die künftigen Aufgaben und der Verein kann hierzu mit seinem Wissen und Vernetzungen zu anderen Kommunen Beistand leisten!  Oha, nun ist also doch plötzlich professionelle Hilfe gefragt? Schau an nach 16 Monaten, ein Wandel in den Ansichten! Im Weiteren ist zu lesen, dass Fahrradmobilität und E-Bikes eine wichtige Rolle spielen und dass man besser von A nach B kommen möchte und darum das Netz an Fahrradwegen weiter ausgebaut werden sollten. Also das war eigentlich alles schon vor 16 Monaten bekannt und stellt nicht neues dar! Erstaunlicherweise wird jetzt festgestellt, dass der Verein ein fachliches Kompetenzzentrum für Beratung und Unterstützung ist für Radwege. Schau an!

Ein Ziel wurde auch formuliert: so sollen 7 Kommunen (Barnin, Bülow, Crivitz, Demen, Friedrichsruhe, Tramm, Zapel) bis spätestens Ende November 2022 ebenfalls die Beschlüsse fassen zu einer Mitgliedschaft im Verein. Ob das mit Demen, Bülow und Tramm auch so wird, bleibt fraglich! Das soll dann zu einer Belebung einer neuen Interessengemeinschaft *Tourismus* – Rund um Crivitz – führen. Die weiteren Arbeiten sollen dann durch diese sogenannte neue Arbeitsgemeinschaft * Rund um Crivitz* durchgeführt werden.

Und das alles meint natürlich nicht nur der Vorsitzende des Umweltausschusses der Stadt Crivitz Herr Jürgen Heine, sondern auch der Koordinator der Interessengemeinschaft *Rund um Crivitz* Herr Jürgen Heine. Womit sich die Frage nach einem Ansprechpartner der Stadt Crivitz für den Verein, welche man vor 16 Monaten nicht beantworten konnte, sich eigentlich erübrigt, da sich dieser hier mit diesem *Letter of Intent* (Absichtserklärung) schon vorstellt! Er muss hierzu nur noch ernannt werden, was sicherlich schon längst feststeht!

Resümee

Bei dieser plötzlichen Wende der Ansichten schmückt sich der Umweltausschuss mit fremden Federn! Denn die damaligen Antragsteller aus den Reihen der Opposition wurden monatelang klein gehalten und Ihr Antrag abgelehnt. Plötzlich nun die Wende in den Ansichten nach 16 Monaten. Eine verlorene Zeit, weil es vielleicht nur ein damaliges politisches Spektakel war?

Die Frage ist nur, ob es denn nicht noch andere Gründe gab (wie z.B., dass eben der Verein auch gute Kontakte zu Förderprogrammen hat und diese eben wichtig sind) als die hier verkrampften dargestellten Gründe. Warum aber fragt man denn eigentlich die Bürger zu diesem Thema nicht zuerst? Zumal in ca. 18 Monate schon die Kommunalwahl ansteht und neue Abgeordnete diesen Plan dann umsetzen müssen in der Zukunft!

Teil III – Das *HIN* und *HER* seit 18 Monaten mit der Gründung und Satzung für den Seniorenbeirat bzw. den Behindertenbeirat in Crivitz!

09-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./191/66-22/CLA-28/28-22

Wir berichteten darüber bereits darüber am 21.06.2022.. https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/wahlspektakel-um-den-senioren-und-behindertenbeirat-in-der-stadtvertretung-crivitz-am-20-06-2022

Was ist passiert?

Von März bis September 2021 wurde sich in den Ausschüssen der Stadt Crivitz gestritten, ob die Beiräte nun getrennt oder zusammen existieren sollten, dann die Einigung im Sept. 2021, jetzt also doch zusammen. Im Okt. 2021 sollte der Senioren- und Behindertenbeirat in der 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz jetzt festgeschrieben werden und das wurde am 25.10.2021 so beschlossen, aber leider total falsch, wie die Rechtsaufsichtsbehörde im Dez. 2021 monierte.

Sie merkte an, dass ein wirksamer Satzungsbeschluss ist noch nicht zustande gekommen, weil einen Verstoß gegen § 8 Abs. 4 Satz 3 der Geschäftsordnung vorliegt (eine falsche Abstimmung). Hinzu kommt aber noch, dass die Veröffentlichung am 30.11.2021 über den Inhalt der 3. Satzungsänderung einen anderen Text enthält, als der vorliegende Beschluss.

Einspruch der Rechtsaufsichtsbehörde am 09.12.2021-@ALLRIS®net

Oje! Da sind wir aber platt!…. Alles sehr merkwürdig?

Also musste das ganze Prozedere noch einmal wiederholt werden am 20.06.2022, aber mit einem anderen Inhalt, plötzlich sollten jetzt die Mitglieder des Senioren – und Behindertenbeirates keine Aufwandsentschädigung mehr erhalten (Sitzungsgeld 40,00 €), weil der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Crivitz bereits am 11.10.2021 das für verzichtbar erklärt hat. Also sowas!

Aufwandentschädigung/ Sitzungsgeld für den Senioren und Behinderten beirat – Einfach weg!

Begründung!

An erster Stelle ist dies ein Ehrenamt,“…… Und der gewählte Beirat kann selbst nach der konstituierenden Sitzung über eine Entschädigung einigen. (Das haben die anwesenden Mitglieder des Hauptausschusses am 11.10.2021 – Frau Britta Brusch-Gamm, Herr Alexander Gamm, Herr Michael Renker, Herr Andreas Rüß so beschlossen) oha!

Man glaubt es nicht!

Die gewählten ehrenamtlichen Abgeordneten und sachkundigen Einwohner in der Stadt Crivitz erhalten beispielsweise ca. 600,00 € pro Jahr als Sockelbetrag ( als Abgeordneter und sachkundiger Einwohner) ohne Sitzungsgeld und mit Sitzungsgeld ca. 1080,00 € pro Jahr (ohne Fraktionssitzungen und Vorsitz und Sitzungsgeld für die Stadtvertretung) an Steuergeldern als Entschädigungen für Ihre Tätigkeit „im Ehrenamt“!

Machen also die „ehrenamtlichen Mitglieder des Senioren – und Behindertenbeirates“ eine andere Tätigkeit, die es nicht würdig ist, die Einzelnen zu unterstützen bei den vielen bevorstehenden Aufgaben?

Nun soll also der Beirat über seine eigene Entschädigung selbst bestimmen! Da schau her! Es ist allgemein bekannt, wenn man denn als Abgeordneter die Kommunalverfassung M-V einmal gelesen hat, dass solch ein Prozedere völlig unzulässig ist. Solche Aussagen kennzeichnen die Qualität des Ausschusses!

Bis zum 9. Okt. 2022 08:00 Uhr wurde aber der neue Beschluss, über die 3. Änderung der Hauptsatzung, immer noch nicht veröffentlicht, welcher die rechtliche Legitimation für eine Gründung und Wahl des Senioren- und Behindertenbeirates darstellt. Denn die Rechtskraft tritt erst ein am Tage der Bekanntmachung! Das ist aber noch nicht geschehen, auch nicht auf der öffentlichen Internetseite des Amtes! Ein grober Mangel gemäß §5 KV M-V! Sieh mal einer an!

Die Bekanntmachung der 3.Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz fehlt bis zum 9. Okt. 2022 10:00 Uhr @amt-crivitz.de

Erstaunlich ist nur, dass man aber schon die Mitglieder für diesen Beirat ebenfalls am 20.06.2022 ebenfalls gewählt hat! Diese haben dann in ihrer konstituierenden Sitzung sehr zeitnah am 30.06.2022 einen neuen Vorstand mit Stellvertreter gewählt! Seltsame Vorgehensweise, aber nicht ungewöhnlich in Crivitz!

Und so tagen dann am 10 und 11. Okt. 2022 gleich zwei Ausschüsse (Kultur und Bildung), bereits über ein neues Papier vom 08.09.2022 einer Satzung für den Senioren und Behindertenbeirat! Darin sollen die Aufgaben, die Rechte und Pflichten, die Wahl /Wahldauer und deren Zusammensetzung, die Wahl des Vorstandes und Stellvertreter sowie Tagungen und Geheimhaltung geregelt werden. Das ist schon alles sehr eigenartig, denn es wird über eine Satzung beraten (das neue Papier stammte übrigens im Wortlaut von Frau Nützmann, Frau Fritzsche und Herr Rüß ( CWG ) zu 98% vom 28.03.2021), wie der Beirat seinen Vorstand später einmal wählen und konstituieren soll.

Aber, das alles ist am 30.06.2022 bereits passiert! Oha! Na sowas! (14.08.2022 – Bekanntmachung- Homepage der Stadt Crivitz- neuer Vorstand Frau Carolin Kühn-Dahl und ihrer Stellvertreterinnen, Frau Ursula Fritzsche und Frau Beate Bergmann)!

Ach übrigens! Eine öffentliche Tagung des Beirates ist in dem vorgelegten Papier nicht vorgesehen, die Mitglieder sollen angeblich für 5 Jahre gewählt werden und unterliegen der Verschwiegenheit sowie der Geheimhaltung auch nach dem Ausscheiden. Weiterhin soll aber der Beirat die Interessen der älteren, alten und behinderten Menschen in der Stadt Crivitz vertreten! (Gemäß Europarat gehört zu der Gruppe der älteren Menschen, wer 65 Jahre und älter ist. Die UNO setzt die Grenze etwas tiefer an, nämlich bei 60 Jahren.) Ja, ab wann ist man denn nun in der Stadt Crivitz ein älterer Mensch und kann dann vom Beirat vertreten werden?

Um also die Quintessenz des gesamten Handelns der Verantwortlichen in der Stadt zusammenzufassen könnte man sagen, dass es für die Wahl und die Konstituierung der Mitglieder für den Senioren -und Behindertenbeirates seit Juni 2022 noch keine rechtliche Legitimation gab und gibt. Aufgrund der fehlenden Veröffentlichung über die 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz, seit 20.06.2022, mangelt es an einer Rechtswirkung! Jeder außenstehende Einspruch hat hier eine Aussicht auf Erfolg!  Na, sieh mal an!

„Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen – den Vorhang zu und alle Fragen offen.“ – Bertolt Brecht.

Empörung wegen Kosten der Katzenpopulation im Amtsbereich Crivitz?

30-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./189/64-22/CLA-26/26-22

Abgeordneter der Stadt Crivitz verwundert über die Verwaltungsvorschrift aus dem Jahr 2020?Dabei ist gerade in Crivitz diese Problematik seit 2019 schon lange der Bürgermeisterin bekannt, nur hier scheint man wenig bei der Sache zu sein!

Seit dem 02.07.2020 existiert die VV Fundtiere, im Abs.„2.4.2 Frei lebende Katzen sind Katzen, die nicht oder nicht mehr an ein Leben in einer häuslichen Struktur des Menschen gewöhnt sind und sich deshalb nicht für eine Vermittlung an einen neuen Eigentümer eignen. Gleichwohl sind sie gattungsmäßig den Haustieren zuzu-ordnen und gelten als Fundtiere. Im Abs. 2.1.2. heißt es hierzu …“ Fundtiere sind alle verlorenen oder entlaufenen Haustiere, die von einer Person aufgegriffen werden“ und nach Abs. 8.1.1..sind diese ….“ Bis zum Ablauf von sechs Monaten hat die Fundbehörde das Fundtier zu verwahren (§ 973 Absatz 1 BGB)“( Quelle: landesrecht-mv.de/ AmtsBl. M-V 2020 S. 318)

Seit 2016 haben sich intensiv der Deutsche Tierschutzbund MV und Vereine im Land M-V sich dafür eingesetzt endlich Katzen als Haustiere zu zuordnen, wenngleich sie gelegentlich herumstreunen oder gar verwildern. Ja, das verursacht auch Kosten und diese sind gestiegen von ca. 7.000,0 € / 2019 auf ca. 36.000,00 € / 2022, so schreibt es die SVZ am 29.09.2022. Und nun gibt es dagegen eine Entrüstung eines Abgeordneten aus Crivitz (Alexander Gamm – von der Fraktion die LINKE)  so schreibt es die SVZ auch am 29.09.2022.

Die Aufregung des Abgeordneten ist hierzu  floskelhaft und verwundert, denn gerade in der Stadt Crivitz ist das Thema nicht neu und  haus-gemacht! Das müsste dem Ehemann der Bürgermeisterin eigentlich bekannt sein!

Als größte Kommune im Amtsbereich Crivitz (4770 Einwohner) wollte sich schon im April 2019 (Vor der Kommunalwahl) ein Tierschutzverein gründen mit Hilfe von Frau Kaufmann und Jerratsch. Der Verein wollte sich speziell auch den Katzen widmen, beraten im Vorfeld und Hilfe anbieten. Auch Kastrationen an Streuner mit ansässigen Tierärzten sollten über Spenden finanziert werden. Hierzu gab es einige Gespräche unter anderem, auch mit der Bürgermeisterin Frau Brusch – Gamm. Sie wusste, dass sich die Katzenpopulation ungehemmt vermehrt. Wenn man nicht gerade ein eingefleischter Städter ist, weiß man, wie viele Jungen im Jahr eine Katze bekommt. Das potenziert sich dann also, wenn man nichts unternimmt.

Hierzu wurde Ihr auch die Wuppertaler Verordnung zum Schutz frei lebender Katzen in der Stadt Wuppertal vom 28.05.2019 vorgelegt als Muster zur Einführung.

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz freilebender Katzen in der Stadt Wuppertal Vom 28.05.2019
Auf Grund von § 13 b des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), zuletzt geändert durch Artikel 1 Viertes ÄndG vom 17.12.2018 (BGBl. I S. 2586) in Verbindung mit § 5 der Verordnung über Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Tierschutzrechts vom 3. Februar 2015 (GV.NRW. S. 212 ) und §§ 27, 31 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden -Ordnungsbehördengesetz (OBG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528/SGV.NRW 2060), zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz zur Anpassung des PolizeiG und OrdnungsbehördenG vom 18.12.2018 (GV. NRW. S. 741, ber. 2019 S. 23) wird von der Stadt Wuppertal als örtlicher Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates vom 20.05.2019 folgende Verordnung erlassen:
§ 1 Regelungszweck; Geltungsbereich
(1) Diese Verordnung dient dem Schutz von freilebenden Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden, die auf eine zu hohe Zahl dieser Katzen innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Wuppertal zurückzuführen sind.
(2) Diese Verordnung gilt für das gesamte Stadtgebiet, das damit als Schutzgebiet ausgewiesen ist.

§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung ist eine

  1. Katze ein männliches oder weibliches Tier der Art Hauskatze (Felis silvestris catus),
  2. gehaltene Katze eine Katze, die von einem Menschen gehalten wird,
  3. Haltungsperson, wer die tatsächliche Bestimmungsmacht über eine Katze in eigenem
    Interesse und nicht nur ganz vorübergehend ausübt und das wirtschaftliche Risiko des
    Verlusts des Tieres trägt,
  4. freilebende Katze eine Katze, die nicht oder nicht mehr von einem Menschen gehalten wird,
  5. Freigängerkatze eine gehaltene Katze, die unkontrolliert freien Auslauf hat,
  6. fortpflanzungsfähige Katze eine Katze, die fünf Monate oder älter ist und nicht fortpflanzungsunfähig gemacht worden ist. § 3 Kennzeichnung und Registrierung (1) Die Haltungsperson hat die Freigängerkatze eindeutig und dauerhaft, entweder durch einen
    Mikrochip oder durch Tätowierung kennzeichnen zu lassen.
  7. (2) Ferner ist die Katze in ein öffentliches oder privat geführtes Register, das der Behörde zugänglich
    ist, unter Beachtung der geltenden Regelungen zum Datenschutz , einzutragen. Folgende Angaben
    werden dafür benötigt:
    a. Daten des Mikrochips, alternativ die Tätowiernummer,
    b. Name und Anschrift der Haltungsperson,
    c. Vorhandene Fortpflanzungsfähigkeit der Katze,
    d. Identifikationsmerkmale der Katze, z. B. Fellfarbe oder -zeichnung.
    Die Haltungsperson ist verpflichtet, die vorgenannten Angaben aufnehmen zu lassen. Die Verpflichtung erstreckt sich auch auf eine Meldung zur Änderung bzw. Löschung der Daten, sobald die Voraussetzungen der Registrierung sich geändert haben bzw. weggefallen sind. Ferner hat die Haltungsperson für eine entsprechende Übermittlung der Tierdaten durch ein privat geführtes Register an die Stadt Wuppertal oder Beauftragte die im Sinne dieser Verordnung notwendige datenschutzrechtliche Einwilligung zu erteilen.
    (3) Die Daten des Registers dienen der Aufgabenerfüllung der Ordnungsbehörde.
    § 4 Auslaufverbot für fortpflanzungsfähige Katzen
    Die Haltungsperson hat sicherzustellen, dass fortpflanzungsfähige Katzen, die innerhalb des Schutzgebietes im Sinne des § 1 Absatz 2 gehalten werden, keinen unkontrolliert freien Auslauf haben. Kann die Haltungsperson dies nicht sicherstellen, so hat sie die Katze fortpflanzungsunfähig zu machen.
    § 5 Maßnahmen gegenüber aufgegriffenen Katzen
    (1) Freigängerkatzen, derer die Ordnungsbehörde oder von ihr Beauftragte innerhalb des Schutzgebiets habhaft werden, dürfen zum Zweck der Ermittlung der Haltungsperson in Obhut genommen werden. Mit der Ermittlung der Haltungsperson soll unmittelbar nach dem Aufgreifen der Katze begonnen werden.
    (2) Ist die Haltungsperson ermittelt und die Katze noch nicht unfruchtbar gemacht, so kann die Ordnungsbehörde anordnen, die Katze unfruchtbar machen zu lassen. Vor Gewährung eines weiteren unkontrollierten Auslaufs hat die Haltungsperson eine schriftliche Bestätigung ihres Tierarztes oder ihrer Tierärztin, dass die Katze fortpflanzungsunfähig gemacht wurde, vorzulegen.
    (3) Ist eine innerhalb des Schutzgebietes angetroffene Freigängerkatze nicht gekennzeichnet und registriert und eine Ermittlung der Haltungsperson daher nicht möglich, so kann die Ordnungsbehörde Dritte mit der Kennzeichnung und Registrierung beauftragen. Ist die Freigängerkatze noch fortpflanzungsfähig, so kann die Ordnungsbehörde darüber hinaus Dritte mit der Unfruchtbarmachung beauftragen. Nach der Unfruchtbarmachung kann die Katze wieder in die Freiheit entlassen werden.
    (4) Ein von der Haltungsperson personenverschiedener Eigentümer hat die Maßnahmen nach Absatz 1 und 3 zu dulden.
    § 6 Maßnahmen gegenüber freilebenden Katzen
    (1) Die Ordnungsbehörde oder ein von ihr Beauftragter kann freilebende Katzen
    a. kennzeichnen, registrieren und
    b. unfruchtbar machen lassen
    Zu diesen Zwecken darf die freilebende Katze in Obhut genommen werden. Nach der Unfruchtbarmachung kann die Katze wieder in die Freiheit entlassen werden. Die Entlassung in die Freiheit soll an der Stelle erfolgen, wo die Katze aufgegriffen worden ist.
    (2) Ist für Maßnahmen nach Absatz 1 das Betreten eines Privat-oder Betriebsgeländes erforderlich, ist der Eigentümer oder Pächter verpflichtet, dies zu dulden und die Ordnungsbehörde oder den von ihr Beauftragten bei einem Zugriff auf die freilebenden Katzen zu unterstützen.
    § 7 Kosten
    Die Kosten der Kennzeichnung und Registrierung von Freigängerkatzen nach § 5 Absatz 3 Satz 1 sowie der Unfruchtbarmachung nach § 5 Absatz 3 Satz 2 trägt die Haltungsperson. Im Übrigen trägt die Kosten derjenige, der die Durchführung der kostenpflichtigen Maßnahme in Auftrag gibt. § 8 Übergangsregelung
    (1) Die Pflichten nach § 3 Absatz 1 (Kennzeichnung und Registrierung) und die Pflicht nach § 4 (Auslaufverbot) treten innerhalb von 4 Wochen nach Inkrafttreten dieser Verordnung in Kraft.
    (2) Die Fristen nach Absatz 1 beginnen unabhängig von dem Zeitpunkt des Zuzuges der
    Haltungsperson in das Gebiet der Stadt Wuppertal.
    § 9 Ordnungswidrigkeiten
    (1) Ordnungswidrig handelt,
  8. wer entgegen § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 eine Katze nicht kennzeichnen, registrieren oder
    kastrieren lässt.
  9. entgegen § 3 Abs. 3 den Nachweis auf Verlangen nicht vorlegt
  10. (2) Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können mit Geldbußen bis zu 1.000,00 geahndet werden.“ ( Quelle: Der Stadtbote Nr. 2019)

Kurzform!: Alle Katzen sind zu chippen und zu registrieren. Alle Freigänger sind ausnahmslos zu kastrieren. Auslaufverbot für fortpflanzungsfähige Katzen. Aufgegriffene Katzen werden registriert und kastriert. Sogar Ordnungsgelder sind dort genannt! Das haben nun schon viele Städte ebenfalls übernommen, nur in Crivitz scheint man immer noch zu schlafen.

Der Tierschutzverein wurde nicht gegründet, leider war es in einer Wahlkampfzeit und andere Themen ( wie z.B. Windkraft) waren wohl wichtiger! Die Frauen engagieren sich heute im Naturschutz und anderen Vereinen. Frau Brusch Gamm strebte eine Zusammenarbeit am 20.09.2020 an mit dem Tierschutzverein „Sternberger Seenland e.v.“. Das Problem wurde aber dadurch nicht gelöst!

Egal wie man es dreht und wendet, welche Verwaltungsvorschrift zu Recht besteht oder nicht, die Kommunen und seine  Mitbürger können sich nicht der Verantwortung  für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in den Städten und Gemeinden entziehen. Sicher kostet das auch Geld und nicht zu wenig, welches dafür im Haushalt vorgehalten werden muss. Unsere Steuern werden für so viele Projekte und Kosten ausgegeben, da sollten diese einfach mit eingeplant werden. Wer- das sind bestimmt sehr viele – in Spanien, Italien und Griechenland, Mallorca oder den  Kanarischen Inseln in Urlaub war, wird sich mit Sicherheit und die dort frei laufenden Hunde- und Katzenrudel erinnern und erwogen haben aus Mitleid von dort Tiere mitzunehmen. Das löst sicher dort keine Probleme  und würde hier nur Neue schaffen. Soweit könnte es hier auch schnell kommen, wenn wir für Tierheime und deren Betreibung kein Geld mehr in die Haushalte einplanen würden. Prävention ist hier angesagt, nicht bevormunden  und die Bürger rechtzeitig aufklären, welche Verantwortung sie mit  einer Tierhaltung in Städten übernehmen. Dieses  muss rechtzeitig, schon in den Kindergärten, Schulen und auf entsprechenden Veranstaltungen durch die  Präventionsausschüsse  angestrebt werden, die ja bereits  in vielen Kommunen existieren. Das Problem löst sich leider nicht durch das Ignorieren oder Abschaffen von entsprechenden Verwaltungsvorschriften „Verwaltungsvorschrift über das Verfahren zum Umgang mit Fundtieren“ sondern wird wahrscheinlich  in nächster Zeit massiv in Größenordnungen auf uns zukommen. Und eine Erhöhung der Hundesteuer oder gar die Einführung einer Katzensteuer würde eher das Problem nur verstärken.

Resümee

Die Aufregung über die angefallenen Kosten für die Katzen verwundern doch sehr in der Sitzung des Amtsausschusses im Amt Crivitz, denn diese sind nur minimal im Gegensatz zu der ca. 1,0 Mio.€ Steigerung der Personalkosten, die ca. 0,9 Mio.€ Steigerung der  Sach- und Dienstleistungen und der ca. 0,2 Mio.€ Steigerung der sonstigen Aufwendungen.

Das Thema löst sich leider nicht durch das Ignorieren oder Abschaffen von einer Verwaltungsvorschrift, Prävention ist hier angesagt, nicht bevormunden der Bürger, sondern rechtzeitig aufklären und einbeziehen, welche Verantwortung sie mit einer Tierhaltung übernehmen!

Exklusivinterview mit der Unternehmensgruppe Gollan Neustadt in Holstein über die „gebührenpflichtige Garten- und Parkabfälle“ im Werkstatthof / Annahmestelle in Crivitz!

26-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./188/63-22/CLA-25/25-22

Die Unternehmensgruppe Gollan ist in den Bereichen Recycling, Immobilien, Handwerk und Auto tätig. Ob in Neustadt/Beusloe, Lübeck, Schwerin, Johannistal oder Crivitz!

Exklusivinterview mit der GOLLAN Zentrale in Neustadt in Holstein!

Die Gollan-Firmengruppe „ist in den Bereichen Abfallwirtschaft, Bausparte, Kfz-Service und Immobilien in ganz Norddeutschland tätig. Darüber hinaus wurde mit der Kulturwerft Gollan in Lübeck ein Ort für Kunst, Kultur, Feiern und Events geschaffen. Geblieben ist Beusloe bei Neustadt als Firmensitz. Heute ist die Unternehmensgruppe Gollan ein mittelständisches, inhabergeführtes und von den handelnden Personen geprägtes Unternehmen. Dahinter steht eine an langfristigem und kontrolliertem Wachstum orientierte Unternehmenskultur – und die Philosophie der Nähe zum Markt.“ ( Quelle:www.gollan.de/unternehmen)

Seit 01.01.2022 ist die neue Satzung (Abfallentsorgungssatzung) über die Abfallentsorgung im Landkreis Ludwigslust – Parchim in Kraft. Diese beschreibt im Inhalt auch vor, dass im Bringe System die Garten- und Parkabfälle durch die Bürger gebührenpflichtig abzugeben in Werkstatthöfen. In Crivitz wurde das bestehende Gollan Recyclingzentrum als „Werkstatthof“ vom LK – LUP deklariert und eine Kooperation abgeschlossen mit dem Betreiber ( die GOLLAN RECYCLING GMBH).Wir wollten nun wissen, welche Erfahrungen man mit dem jetzigen System hat und wie die Resonanz der Bürger ist. Hierzu sprachen wir mit der Geschäftsführung in Neustadt!

Für wie viele Bürger sind sie Zuständig im Werkstatthof Crivitz?
Die Annahmestelle soll insbesondere von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Crivitz und den umliegenden Gemeinden genutzt werden. Hier können im Auftrag der Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR Grünabfälle, Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Haushaltsschrott abgegeben werden. Weiterhin werden gewerbliche Abfälle wie z.B. Bauschutt und Baumischabfälle angenommen. Wir schätzen, dass ca. 5.000 bis 7.000 Haushalte (10.000 bis 15.000) nutzen bzw. nutzen wollen.

Wie hoch war ca. die Anzahl der Anlieferungen für Grünschnitt?
„Die Anzahl der Anlieferungen wird nicht erfasst. Von Jahresbeginn bis Ende August wurden ca. 245 Tonnen Grünabfälle angenommen.“

Ab wann sind sie im Jahr 2022 gestartet?
Die Gollan Recycling GmbH nimmt seit dem 01.01.2022 als Auftragnehmer der ALP AöR Garten- und Grünabfälle, Sperrmüll- und Haushaltsschrott sowie Elektro- und Elektronikschrott an. Aber auch bereits in den Jahren zuvor bestanden zwischen dem Abfallwirtschaftsbetrieb Ludwigslust-Parchim vertragliche Regelungen zur Annahme von Garten- und Grünabfälle, Sperrmüll sowie Elektro- und Elektronikschrott.

Haben sie Ihre Öffnungszeiten verändert?
Die Öffnungszeiten wurden angepasst. Die Abgabe ist nun auch am Samstag möglich. Öffnungszeiten ganzjährig Mo-Fr: 08:00 – 16:00 Uhr, Sa: 09:00 – 13:00 Uhr“

War für sie die Einstufung als Werkstatthof mit einer Umstellung verbunden?
Es handelt sich nicht um einen Wertstoffhof, sondern um eine Annahmestelle. Eine Umstellung ergab sich aufgrund der Erweiterung der Öffnungszeiten auf den Samstag sowie der kostenpflichtigen Annahme von Grünabfällen.

Was meinen Sie, haben sich die Befürchtungen für eine verstärkte illegale Ablagerungen Garten- und Grünabfällen in den angrenzenden Wäldern bestätigt? Was sind ihre Erfahrungen dazu? Auch in Crivitz?
„Uns sind keine Häufungen einer illegalen Entsorgung von Grünschnitt im kreisgebiet bekannt.“

Kennen sie den neuen Leitfaden des Landkreises LUP zum Verbrennen von Abfällen! Was meinen sie dazu?
„Der Leitfaden wurde vom Fachdienst Umwelt Bereich Immissionsschutz / Untere Abfallbehörde erarbeitet und mit dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Abfallwirtschaft abgestimmt. Den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landkreises wird der Leitfaden mit dem kommenden Landkreisboten zur Verfügung gestellt darüber hinaus wird dieser über die Internetseite des Landkreises als PDF-Datei abrufbar sein. Der Leitfaden gibt einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die Entsorgungswege für pflanzliche Abfälle, die Nutzung von Feuerschalen und zum Umgang mit erkrankten Pflanzen. Der Leitfaden kann damit zur Sensibilisierung unserer Bürgerinnen und Bürger zum Thema Verbrennen von Gartenabfällen wesentlich beitragen.“

Was sind ihre Erfahrungen mit der jetzigen Umstellung der Abfallentsorgung im Landkreis LUP?
„Als Annahmestelle von Grünabfällen haben wir keine entscheiden Veränderungen feststellen können.“

Welche Hinweise können sie zu diesen Themen den Bürgern in Crivitz geben?
Biotonne und Annahmestellen sowie Wertstoffhöfe im Kreisgebiet nutzen, Verbrennen vermeiden –Hinweis auf Leitfaden“

Welche kritischen Bemerkungen haben sie insgesamt zur Abfallentsorgung des Landkreises LUP?

„Als Anlagenbetreiber können wir an der Zusammenarbeit nichts bemängeln.“

Worauf sollte der Landkreis achten oder was muss man in der Zukunft besser machen?
„Die Abstimmung mit dem Landkreis LUP läuft ohne Probleme.“

Wir bedanken uns für uns die schnelle und problemlose Öffentlichkeitsarbeit bei der Gollan Unternehmensgruppe – zentrale Geschäftsführung Neustadt in Holstein.

Der Stadtpark von Crivitz „ein Ort für Bewegung und für frische Luft“?

24-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./187/62-22/CLA-24/24-22

Das üppige Blattgrün der Bäume, Sträucher und Wildplanzen speichert CO₂, Blüten und Sämereien locken Insekten und die Vogelwelt an. So steht es formuliert vom Umweltausschussvorsitzenden Herr Jürgen Heine.

Das war für uns Anlass nach fast einem Jahr den Ort der Begegnung zu besuchen. Übrigens stammte der Ursprung dieser Idee von der damaligen Kulturausschussvorsitzenden Frau Anna Schade seit 10.09.2019, welche sich unermüdlich hierzu engagierte!

Es sollte eigentlich ein Standort werden für die Jugend mit vielleicht ein paar überdachte Hütten, ein Volleyballfeld, Graffitiwände zum üben, vielleicht einen öffentlichen Grillplatz, oder mehr Tischtennisplatten und eventuell auch Toiletten ( so die damaligen ersten Vorstellungen)

Der Umweltausschuss machte sich das Projetkt zu eigen, ab dem 15.06.2020, nach dem Rückzug von Frau Schade aus der Kommunalpolitik. Seitdem ist es die Leidenschaft neben dem ARBORETUM vom Umweltausschussvorsitzenden, welcher also nach einer Besichtigung am 17.08.2021 nun dann am 25.10.2021 einen Grundsatzbeschluss in der Stadtvertretung Crivitz durchsetzte, mit einem finanziellen Budget für 2022 von erst einmal ca. 33.000,00 €

(Es sollte also für eine Beräumung, Fällung, Fräsen ca. 10,000 €;  4-Parkflächen ca. 2.500,00 €; Aufstellen Mobiliar wie Poller, Mülleimer, 4-Bänke ca. 10.000,00 €;Herstellen einer Treppenanlage (Blockstufen) mit einseitigem Geländer und Kinderwagen-führung ca. 10.000,00 € zur Friedensstraße; ausgebaut werden und alles bis Mai 2022!)Bereitgestellt wurden dafür seit Oktober 2021 ca. 25.000€. (Eventuell können Fördermittel aus der Klimastiftung MV akquiriert werden)!! Oha, da geht’s richtig zur Sache!

Nun, also bei genauer örtlicher Betrachtung nach fast einem Jahr und die Prämissen aus dem erarbeiteten Zeitplan und den Maßnahmen ist leider noch wenig zu sehen!

– Der Mittelweg ist vom Rabahnweg aus mit einem Poller zu versehen?

– über die Schulen sind Nistkästen für Höhlenbrüter aufzuhängen. Die sind jährlich zu betreuen?

– Die Treppe am Aufgang zur Friedensstraße ist verkehrssicher herzurichten?

– Erstellen eines Pflegeplans mit entsprechender Kostenaufstellung?

Vielleicht gibt es ja ein Konzept oder eine Übersicht für die Gestaltung, wie das alles einmal auszusehen hat, ein Architekt wurde schon einmal angefragt!

Bisher sieht es mehr nach „Stückwerk“ aus. Die Roseninsel entwickelt sich bestimmt noch zu einem tollen Blickfang im Zentrum des Parks, die rustikale Sitzecke daneben hält so unbehandelt hoffentlich recht lange. Eine alte Bank und Papierkorb passen so recht nicht dazu. Was aber überhaupt nicht passt, ist ein primitives Schild mit einem Vermerk der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm, dass die „Benutzung der Laufstrecke auf eigene Gefahr ist“. Warum eigentlich überhaupt? Sollte so ein Hinweis, wenn er rechtmäßig ist, nicht an beiden Eingängen stehen? Dann müsste aber noch ein Schild an der Treppe zur Friedensstraße angebracht werden „Benutzung auf eigene Gefahr“.

An die Bürger mit Behinderungen oder Senioren hat hier noch niemand gedacht! Der Weg und auch die Treppe sind dazu völlig ungeeignet an dem Ort der Bewegung und Begegnung! Hoffen wir mal das Beste für den Stadtpark und seine zukünftige Entwicklung, dass immer genügend Geld in der Stadtkasse eingestellt wird, damit der Park seinen Namen eines Tages zu Recht trägt.

Was meinen Sie?

Krankenhaus Crivitz am See gGmbH *da muss jetzt Butter bei die Fische* so der Grundtenor auf der Kreistagssitzung des Landkreises LUP am 13.09.2022

22-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./186/61-22/CLA-23/23-22

Krankenhaus Crivitz am See gGmbH *da muss jetzt Butter bei die Fische* so der Grundtenor auf der Kreistagssitzung des Landkreises LUP am 13.09.2022 zu diesem Thema, darin waren sich alle Abgeordneten einig! Nicht umsonst verwendete der Landrat Herr Stefan Sternberg in seiner Information zum Krankenhaus Crivitz am See diese Redewendung, weil man merkte, wie sehr ihm das Thema am Herzen lag und deshalb seine Aufforderung zur Sache zu kommen, etwas anzupacken und keine halben Sachen mehr zu machen!

Respekt! Oha, das war eine Überraschung, so deutlich sprach der Landrat zu diesem Thema selten! Weiterhin hatte er eine gute und eine schlechte Nachricht zu verkünden, wobei die gute Nachricht allen Hoffnung machte!

Die schlechte Nachricht war, dass es zur Umsetzung des Beschlusses vom 14.12.2021 des Kreistages zur Restrukturierung des Krankenhauses am Crivitzer See in puncto des geordneten Verfahrens zur Aushandlung eines Vertrages mit den Helios Kliniken GmbH noch keinen abschließenden Stand ergibt.

Aber nun zur guten Nachricht! Und das lässt hoffen! So berichtete er weiter, dass der Landkreis LUP inzwischen die Behandlungsphase mit dem Bieterverfahren als ausreichend und abgeschlossen betrachtet und somit wurde jetzt der Bieter zur Abgabe eines verbindlichen abschließenden Angebotes aufgefordert. Das hört sich gut an und lässt vermuten, dass man sich in den wesentlichen Punkten einig geworden ist! Na endlich!

Nun und auf dieser Grundlage des verbindlichen Angebotes, mit Inhalt und je nach Ausgestaltung soll sich dann der Kreistag damit befassen. Auf der nächsten Sitzung am 27. Okt.2022 und hierzu endgültig entscheiden. Die Ausrichtung des Krankenhauses wird vermutlich das Kernthema aller Verhandlungen und Gespräche nach wie vor ausmachen! Im Zuge der Cluster-Struktur-Bildung vom Land sollen sektorenüber-greifende Gesundheitszentren gebildet werden. Innerhalb der Cluster sind bedarfsgerecht Integrierte Gesundheitszentren (IGZ) zu schaffen. Über alle diese Vorstellungen muss natürlich noch der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung des Krankenhauses am Crivitzer See gGmbH beraten und entscheiden! (Quelle: Auszüge- Enquete-Kommission-Dr.7/52-landtag-mv.de)

Wie weiter zu hören war, soll auch parallel hierzu die Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines sektorenübergreifenden Modellprojektes Gynäkologie und Geburtshilfe ebenfalls bis zur Kreistagssitzung ihre abschließende schriftliche Ausarbeitung vorlegen und veröffentlichen. Damit hätte dann der Landkreis seinen Arbeitsauftrag zum Thema Gynäkologie und Geburtshilfe vollständig abgearbeitet. Alles weitere liegt dann in der Hand des Landtages MV bzw. der Landesregierung! So hat die Enquete-Kommission 2021 dem Land empfohlen ein Expertengremium zu gründen und binnen 24 Monaten bis Mai 2023 ein entsprechendes Konzept vorzulegen, das natürlich auch die Situation an den Standorten in Crivitz oder Bergen einbezieht.

(Quelle: Enquete-Kommission-Dr.7 med. Versorgung /41-landtag-mv.de)

Der wachsende Mangel an Ärzten sowie Hebammen wird darüber hinaus zu weiteren Problemen bei der Versorgung der Schwangeren führen. Die Forderung nach wohnortnaher, geburtshilflicher Versorgung steht berechtigterweise im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Es bedarf eines Gesamtkonzeptes mit Hochleistungszentren und Kliniken, die eine adäquate Versorgung, auch bei nicht vorhersehbaren Komplikationen, gewährleisten können und bei erwarteten Risiken eine interdisziplinäre Versorgung auf höchstem Niveau sichern (Regionalisierung). Die Aspekte der Qualität und der Patientensicherheit sowie Achtung der Persönlichkeit und des Willens der werdenden Eltern müssen im Vordergrund stehen. Die Enquete-Kommission empfiehlt der Landesregierung Konzepte zur bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen geburtshilflichen und pädiatrischen Versorgung zu erarbeiten, um den demografischen und arbeitsmarktrelevanten Herausforderungen der kommenden Jahre Rechnung zu tragen.

Dies sollte kooperative, sektorenübergreifende Konzepte, erweiterte Studienangebote für Hebammen, Geburtshausangebote an Gesundheitszentren und entsprechende Transportmöglichkeiten beinhalten. Ein zu berufendes Expertengremium legt binnen 24 Monaten ein entsprechendes Konzept vor, das natürlich auch die Situation an den Standorten in Crivitz oder Bergen einbezieht. Alle an der 18 geburtshilflichen Versorgung Beteiligten sind aufgerufen, diesen Prozess mit innovativen Ideen zu unterstützen und währenddessen keine strukturverändernden Maßnahmen vorwegzunehmen, die eine bedarfsgerechte geburtshilfliche und pädiatrische Versorgung zukünftig verunmöglichen“ (Quelle: Enquete-Kommission-Dr.7/52-Seite 17/18 landtag-mv.de)

(Quelle: Auszüge – Enquete-Kommission-Dr.7/41-landtag-mv.de)

So soll im Oktober 2022, soweit es den Kreis betrifft, alles abschießend entschieden werden! Das ist ein straffes zeitliches Programm bis zum 27. Oktober 2022 und erfordert viel Arrangement von allen Beteiligten und ist vor allem ist es eine Herausforderung für die Juristen!

Unser Landrat Herr Stefan Sternberg hat hier einen klaren Kurs und das ist gut so! Jetzt liegt der Ball so zu sagen bei der Helios Kliniken GmbH, mit der Hoffnung, dass diese auch zeitnah ein verbindliches Angebot mit guter Ausstattung vorgetragen, dem dann die Gremien auch zustimmen können und der Zeitplan auch eingehalten werden kann!

Toi toi toi!

Teil – 3 Ende im Ampelstreit! Abbau gestoppt! Kehrtwende der Ansichten! Hitzige Debatte um Lösungen! Eklat gegen Besucher!

20-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./185/60-22/CLA-22/22-22

In den gestrigen Sitzungen des beschließenden Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Crivitz wurde plötzlich und unerwartet die Tagesordnung von der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm erweitert um eine Beschlussvorlage – die Wiederinbetriebnahme der Ampelanlage in der Weinbergstraße! Da schon am 26. 09. 2022 bereits die ersten Bauarbeiten zum Ausbau der Haltestellen am Gymnasium erfolgen und auch die Tiefbauarbeiten hierzu im Bereich der Ampelanlage betroffen sind, muss nun sofort entschieden werden, ob die Baufirma ein Ampelmast (Seeseitig) nachjustieren soll, oder die Masten entfernt werden. Auch die nächste Sitzung der Stadtvertretung ist erst am 17. 10. 2022, sodass Eile geboten war für eine Entscheidung. Öffentlich ersichtlich war diese Vorlage jedoch nur für einen Sachkundigen im Umgang mit dem ALLRIS®net, in der öffentlichen Bekanntmachung fehlte diese Information! Da unsere Reaktion diese Sachkunde besitzt, nahmen wir vorausschauend an der Sitzung natürlich teil und stellen die Beschlussvorlage vor!  

Ein Kostenvoranschlag vom 24.06.2021 wurde ebenfalls veröffentlicht?

Im Haushaltsplan der Stadt Crivitz für 2022 sind folgen Ausgaben eingeplant für eine Ampelanlage! Am Geld kann das Projekt nicht scheitern!

Quelle-Haushaltsplan Crivitz -ALLRIS®net)

So stand zur Beschlussfassung auf der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 19.09.2022 zu diesem Thema:

 1. Die Ampel wird wieder in Betrieb genommen oder

2. Die Ampelanlage ist nach 16 Jahren ohne Funktion entbehrlich geworden. Sie wird im Zuge des Ausbaus der Bushaltestellen zurückgebaut.

Zuvor hatte der Bildungsausschuss am 12.09.2022 sich mehrheitlich für einen Rückbau der Ampel entschieden. Im vorläufigen Protokoll vom veröffentlicht am 15.09.2022 im ALLRIS®net vom Bildungsausschuss heißt es hierzu auch „Der Bauausschuss hat einen Abbau befürwortet“. Das bestreitet der Bauausschussvorsitzende Herr Alexander Gamm aufbrausend.

Wir stellen diese Aussage ( das Protokoll vom Bildungsausschuss) extra noch einmal dar (auch auf unsere Homepage), weil der amtierende Bauausschussvorsitzende Herr Alexander Gamm diese Feststellung in der Debatte bestritten hatte und das Gegenteil darstellte.

(Quelle-Beschlussvorlage-20.09.2022 ALLRIS®net)

Somit ist die Aussage des Bildungsausschusses, veröffentlicht am 15.09.2022 in seinem vorläufigen Protokoll,als maßgebend und auch glaubwürdig anzusehen, auch für jeden Bürger!

Im Gegensatz hierzu wird über das „Öffentlichkeitsprinzip“ vom Bauausschuss in seiner eigenen Protokolltätigkeit hinwegsehen. Das Protokoll vom Bauausschuss am 21.07. 2022 existiert immer noch nicht und vom 18.08.2022 ist zu diesem Thema nichts ersichtlich sowie vom 15.09.2022 ist das Protokoll ebenfalls nicht veröffentlicht!

Die Diskussion zu Thema:

Es war eine 180 Grad Drehung der CWG – Fraktion in der Debatte in ihren Ansichten zum Ampelthema. Plötzlich gab es eine verkehrstechnische Gefährdungslage an der Stellen der Ampelanlage und man befürwortete den Erhalt der Ampelanlage, trotz der Nachfolgekosten (so der Fraktionsvorsitzende der CWG Herr Andreas Rüß). Nun, natürlich sind hier Nachfolgekosten für die laufende Wartung der Ampelanlage zu erwarten, aber die Sicherheit der Schüler/ Lehrer und Besucher hat nun einmal Priorität! Übrigens, das ARBORETUM verursacht schon seit 8 Jahren jährliche Nachfolgekosten (9.500€) in der Unterhaltung des Grundstückes und hierzu gibt es merkwürdigerweise keine Vorbehalte oder Anmerkungen!

Die CDU-Fraktion vom Gemeindeverband Crivitz und Umland enthielt sich jeglicher Position zu diesem Thema, einfach durch Abwesenheit an der Sitzung. Das war mehr als nur peinlich!

Der Fraktionsvorsitzende der LINKE Alexander Gamm befürwortete ebenfalls jetzt den Erhalt der Ampel. Der Zebrastreifen und die 30Km/h Zone ist nun plötzlich auch vom Tisch an dieser Stelle!

Und so wurde der Beschluss gefasst, mit 4 Ja Stimmen und 1 Enthaltung, dass die Ampelanlage wieder in Bertrieb genommen wird! In der Abstimmung selbst zum Thema Ampel enthielt sich der Vorsitzende des Bildungsausschuss Herr Jörg Wurlich, merkwürdigerweise? Für die CWG sitzen im Haupt- und Finanzausschuss der Stadtvertretung Crivitz Frau Britta Brusch-Gamm (Ausschussvorsitzende), Herr Michael Renker, Herr Andreas Rüß und Herr Jörg Wurlich. Fur die LINKE Herr Alexander Gamm und für die CDU Fraktion ( Crivitz und Umland ) Herr Jens Reinke und Frau Beate Werner.

Der Eklat

In Verlauf der Debatte jedoch, wie zu hören war, verfiel der Fraktionsvorsitzenden der LINKE, Alexander Gamm, zum wiederholten Male (erstmalig nach der Sommerpause in diesem Jahr 2022, auf der Sitzung der Stadtvertretung am 29.08.2022 und jetzt auch auf dieser Sitzung in der HuFA 19.09.2022), in die alte Kluft zurück und verteilte wieder öffentliche persönliche verbale Attacken gegen Besucher auf der Veranstaltung.

Die Bemessungsgrenze zu so einem Verhalten eines linken Abgeordneten, all die Jahre seit 2019, ist laut Kommunalverfassung und BGB schon lange überschritten! Die Einwohner unterliegen dem Ordnungsrecht der Versammlungsleitung (Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm) während der Sitzung gemäß der Kommunalverfassung M-V (sowie dem Hausrecht) und müssen schweigen. Innerhalb der Debatte sollen sie es aber dulden, wenn ein Abgeordneter sie persönlich verbal verunglimpft, nur weil er der Ehrenmann der Bürgermeisterin ist! Ist das wirklich angemessen und weiterhin akzeptabel?

Es ist kein Wunder, dass seit den letzten 12 Monaten kein Einwohner von Crivitz an den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Crivitz teilnahm. Wer will sich schon als Besucher verunglimpfen lassen!!

Das Resümee

Die vollständige Inbetriebnahme der Ampel erfolgt 2023 und die finanziellen Mittel werden im Haushalt 2023 geplant. Auch wenn Autofahrer 2023 vielleicht stöhnen werden, aber es geht um die Sicherheit unserer Kinder und Jugendlichen (Lehrer und Besucher)!

In eigener Sache: Wenn unsere Berichterstattung im Vorfeld zu diesem Thema vielleicht auch einen kleinen Beitrag zum Umdenken der Haltungen unserer Abgeordneten geführt haben sollte, würden wir uns freuen!  Danke an alle User und Leser, aufgrund der vielen Rückmeldungen und Hinweise ( auch per Email) haben wir uns für dieses Thema starkgemacht!

Das Sterben in Crivitz soll deutlich teurer werden! Die Friedhofsgebühren werden nach 2012, 2017 und nun 2022 zum dritten Mal erhöht innerhalb von 10 Jahren!

17-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./184/59-22/CLA-21/21-22

Ein günstiger Zeitpunkt? Oder besser, wir passen unsere Preise an die Inflation an!

Ausgedehnte Grünanlagen, alte Bäume und Sträucher – Der Friedhof in Crivitz ist nicht nur ein Ort stiller Trauer und Besinnung, sondern sollte auch einladen zu entspannenden Spaziergängen, aber er ist leider auch Durchgangsverbindung vom Mühlenberg zur Stadt. Doch Pflege, Erhalt und Nutzung der Anlagen kosten Geld, viel mehr, als durch Gebühren wieder hereinkommt. Die Stadt begründete die Steigerung mit gestiegenen Kosten für Personal und Grünpflege. Da Sie erhebliche Investitionen in Form der Wegsanierung, Eingangsbereich und Neuanlage der Platzgestaltung getätigt hat und die Kostenentwicklung der Betriebs – und Personalkosten gestiegen sind.  Deshalb und aufgrund der Einführung von neuen Bestattungsmöglichkeiten (Baumgrabstellen im Wäldchen und als Lückenschließung von freigewordenen Arealen) wurden die Kosten und Gebühren neu kalkuliert. Gemäß § 6 Kommunales Abgabengesetz ist die Kalkulation für die Friedhofsgebühren in regelmäßigen Abständen zu überarbeiten (ca. 4 Jahre).

Und so einfach geht es! Bereits am Montag, dem 19.9.2022 entscheidet der beschließende Hauptausschuss unter Leitung von Frau Brusch-Gamm über die Gebührenerhöhung und 30 Tage soll dann diese bereits beschlossen werden in der Stadtvertretung. Eine kurze Absprache vorher direkt mit dem Vorsitzenden des Umweltausschusses Herrn Jürgen Heine genügte, welche seine Mitglieder kurz informierte und erst später darüber mit Ihnen berät. Das nennt man dann kurze Verwaltungswege, denn wer sollte schon etwas dagegen haben!

Einnahmen- Friedhof- Haushaltspaln 2022 Crivitz ALLRIS®net

Im Zuge einer vorbeugenden Haushaltskonsolidierung des gesamten Haushalts 2023/24 will man hier sicherlich die Notbremse ziehen und eine Gebührenerhöhung durchführen. Diese Mehrkosten werden nun voll auf die Bürger umgelegt. Kann man den Bürgern diese Kostensteigerungen zumuten? Früher hat die Stadt einen großen Anteil der Grünpflege und Personalkosten auf dem Friedhof als städtische Kosten verbucht und nicht auf die Gebührenzahler abgewälzt.

Ausgaben – Friedhof- Haushaltspaln 2022 Crivitz ALLRIS®net

So kostet z.B. jetzt neu – ein Wahlbaumurnengrab Wäldchen zweistellig ca. 3.000,00€ und ein Wahlbaumurnengrab Einzelbaum zweistellig ca.2.500,00€. Ein Wahlsarggrab inkl. der Möglichkeit der Urnenaufbettung von 600€ auf 1.700€. Eine Wahlmehrfachsarggrabstelle Doppel inkl. der Möglichkeit der Urnenaufbettung von 1.200€ auf 3.400€. Verlängerungsgebühren/Jahr nach Ablauf der Ruhezeit: -Wahlmehrfachsarggrab-stelle Doppel von 48,0€ pro Jahr auf 136,00€.

Beschlussvorlage- Friedhofsgebührensatzung Crivitz ALLRIS®net

Es dauert bestimmt nicht mehr lange und die Steuern werden ebenfalls erhöht! Bei dieser Haushaltslage in Crivitz!

Seltsam? Die Gebührensatzung der Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr ist 13 Jahre alt und müsste alle 3 Jahre angepasst werden, laut Kommunalabgabengesetz! Ist sie aber nicht! Warum wohl nicht? Zu Unpopulär? Oder weil sie vielleicht als gemeinnützig und nicht wirtschaftlich betrachtet werden?

Die Sportstättensatzung ist 10 Jahre alt und soll nach dem Rechnungsprüfungsamt Crivitz seit 6 Jahren erhöht werden, weil die Kosten zu hoch sind. Ist sie aber nicht! Warum wohl nicht!Zu unpopulär? Oder weil sie eventuell als gemeinnützig und nicht wirtschaftlich betrachtet werden?

Warum sollen also nur die Friedhofskosten wirtschaftlich betrachtet werden und die Kosten auf den Bürger voll umgelegt werden? Sind es womöglich politische Gründe? Wissen Sie es?

Fazit: Die Stadt Crivitz scheint in finanzieller Nöten zu sein und sucht nach Einnahmen, um ihre Investitionsprojekte und den Haushalt 2023/24 nicht zu gefährden? Der finanzielle Schub aus Wind, Solar und dem Friedhof fließt noch nicht! Die zweckgebundene und allgemeine Kapitalrücklage ist fast aufgeraucht, die Liquidität ist stark gesunken und die Schulden gestiegen auf 2.1 Mio. €. Schließlich und endlich betragen die gesamten Personalkosten der Stadt Criuvitz im Jahr 2022 fast 50 % der regulären Einnahmen (4,3Mio.€).

Wie lange wird das noch gut gehen?

B-Plan Nr.13 – SO „Einzelhandel“ Aufstellung 2019 beschlossen! Seitdem streng geheim gehalten!

15-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./183/58-22/CLA-20/20-22

Öffentlich beschlossen 2019! Seitdem streng geheim gehalten! Aufgestellt und das war es dann seit 3 Jahren!

Im Feb.2019 wurde der Bebauungsplan „Einzelhandel“ am Mühlenberg – einstimmig vor der Kommunalwahl beschlossen von SPD, CDU und CWG! (18.02.2019)! Seit diesem Tage sind keinerlei Informationen hierzu öffentlich bekannt gemacht worden!

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 13 „Auf dem Mühlenberg“ der Stadt Crivitz  (18.02.2019)

Der Aufstellungsbeschluss wurde im Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung beraten. Es soll ein Planungskonzept erstellt werden. Die Stadt hat Planungshoheit.

Beschluss:

  1. Die Stadt Crivitz beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 13 Wohn-, Misch und Sondergebiet Einzelhandel „Auf dem Mühlenberg“ gem. § 2 (1) BauGB. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 45/4, 45/5, 46/2, 46/3, 46/4, 46/5, 69/29, 69/30, 129, 130, 131, 132 in der Gemarkung Crivitz, Flur 30, mit einer Gesamtfläche von ca. 5,36 ha.
Zeichnung aus ALLRIS®net

Planungsziel ist die Prüfung und die Entwicklung eines Sondergebietes für zwei Einzelhandelsmärkte, die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes und die Sicherung und Neuordnung des Gebäudebestandes in einem Mischgebiet sowie die Erschließung der jeweiligen Gebiete, durch eine Bauleitplanung gem. § 30 BauGB.

  1. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1. Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Nach der Vorlage des Vorentwurfs wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger geschossen. Die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Crivitz erfolgt im Parallelverfahren. Zum Änderungsverfahren wird eine gesonderte Beschlussfassung erfolgen. (Quelle: ALLRIS®net)

Es ist weder eine Änderung des Flächennutzungsplans bis jetzt erfolgt noch eine gesonderte Beschlussfassung vorgelegt worden in Ausschüssen oder der Stadtvertretung! Bürgernähe sieht eigentlich anders aus! Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist eine Pflicht und als Bringschuld gegenüber dem Bürger anzusehen, dieser wird aber in Crivitz ständig auf die Probe gestellt! 

Vor allem im Bauausschuss ist diese Herangehensweise zu beobachten (seit Dez. 2021 ist dieser unter der amtierenden Leitung von Herrn Alexander Gamm). Angeblich soll alles sehr schön werden und die Planungen sollen bald abgeschlossen sein? Diese Informationen erlangten wir aber erst aufgrund unserer Umfrage „Was braucht die Neustadt“? Wo sich Herr Alexander Gamm (Klarname) unter dem Aliasnamen „Paul Hermann“ hierzu auf dem Medium äußerte und unter diesem Aliasnamen Bürger einlud zu der Sitzung des Bauausschusses!

Offiziell oder öffentlich bzw. protokollarisch sind keinerlei Informationen hierzu bekannt. Bis zum heutigen Zeitpunkt (ca. 3-Jahre) agierte der Bauausschuss zu diesem Thema im Dunkeln! Das Öffentlichkeitsprinzip sollte vom Ausschuss in der Zukunft mehr Beachtung finden! Vielleicht ändert sich ja hierzu jetzt etwas!

Aber schön, dass Interventionen von Bürgern und wir Erfolg haben, damit endlich Informationen veröffentlicht werden!

Alle Vorhersagen bzw. Aussagen welche getätigt werden über angebliche beginnende Bautätigkeiten im Jahr 2023 muss man bei den anstehenden und zukünftigen Preisen (auch im Bau), wie einen Blick in die Glaskugel behandeln und auch bewerten. Dasselbe gilt auch für die Vorlage für Plänen zur Bebauung. Auch Großkonzerne halten sich in der jetzigen Zeit mit Aussagen in der Regel über zukünftige Investitionen zurück!

Das alte *SPARmakt Gelände*, nun doch kein Parkplatz! Sondern Wohn- und Geschäftshaus! Der Verkauf zweier großer Teilflächen ist schon längst vollzogen!

14-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./182/57-22/CLA-19/19-22

Das alte *SPARmakt Gelände*, nun doch kein Parkplatz! Sondern Wohn- und Geschäftshaus! Teilverkauf der Flächen! Schon lange abgewickelt! Nach Monaten endlich ein Eingeständnis und die öffentliche Bekanntmachung!

Streng geheim gehalten vom Bauausschuss fast    4 Monate und die Informationspflicht *Öffentlichkeitsprinzip*als Bringschuld gegenüber den Bürgern vermutlich verletzt! (Ob nun ein schuldhaftes Zögern oder „keine“ vorliegt, ist nicht geklärt!)

Im Febr./März 2022 tauchten schon erste Gerüchte auf über einen bevorstehenden Verkauf des Geländes. Eine öffentliche Anfrage von Bürgern im April 2022 auf der Sitzung der Stadtvertretung wurde diese Sachlage von der Stadtspitze noch vehement dementiert! Aber schon lange hinter verschlossenen Türen verhandelt!

Am 19. Mai befasste sich der Bauausschuss, unter der amtierenden Leitung von Herrn Alexander Gamm, mit diesem Thema ganz konkret, natürlich nicht öffentlich. Eine Berichterstattung über die gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse erfolgte dann im Juni 2022 nicht, weil das Protokoll angeblich noch nicht bestätigt war, das sollte dann im Juli passieren.  Vom Monat Juli 2022 gibt es bis heute (14.09.2022-Stand 14:30 Uhr) kein öffentliches Protokoll, obwohl es beschlossen wurde und so wurde die gesamte Sachlage auf den Monat August verschoben. In der Tagung im Monat August erfolgte dann die Bekanntmachung und das öffentliche Protokoll wurde hierzu erstaunlicherweise am 06. September 2022 veröffentlicht……und da stand es dann endlich, aus dem Beschluss im Monat Mai-„Zustimmung zum Verkauf-19.05.2022“!

So streng geheim agiert der Bauausschuss in der Stadt Crivitz, dabei wurde die Verhandlungen zum Verkauf anscheinend bereits Ende Mai abgeschlossen und sollten keine Verwirrung stiften in der Arbeitsgruppe Marktplatz! Voraussichtlich wegen einer fehlenden zusätzlichen Parkplatzmöglichkeit in der Innenstadt – die man ja seit 2018 vorhatte!

Bürgernähe sieht eigentlich anders aus! Vor allem aus dem Bauausschuss ist diese Herangehensweise seit Jahresanfang 2022 zu beobachten. Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist eigentlich Pflicht und als Bringschuld gegenüber dem Bürger anzusehen, dieser wird aber hier ständig auf die Probe gestellt! Dabei ist die Kommunalverfassung da klar und eindeutig! Gemäß § 31 Abs. 3 KV M-V sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu machen“. Ihr Zweck liegt in der Herstellung einer größtmöglichen Publizität der in der nicht-öffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse (Wellmann/Willmer, in Schröder / Willner u.a., Kommunalverfassungsrecht Mecklenburg-Vorpommern, Stand 04/2018, § 31 Anm. 4). Sie dient dem Allgemeininteresse an einer Information der Öffentlichkeit über die erfolgten Beschlussfassungen.

Auch im Ortsteil Wessin wird das Öffentlichkeitsprinzip ständig auf die Probe gestellt, wenn man sich die kümmerliche Aussagekraft der Protokolle anschaut ( nach 3- Monaten)! So plant z.B. der OTV- Vorsitzende Herr Daniel Itze jetzt keine Einwohnerversammlung zum Thema: Photovoltaik rund um Wessin, sondern nur eine Informationsveranstaltung. Was ist denn dann mit den Fragen/ Hinweisen oder Kritiken von den Bürgern?

Immer wieder ist zu beobachten, dass öffentliche Tagesordnungspunkte im Bauausschuss unverzüglich in den nicht öffentlichen Teil geschoben werden ( zB. Anträge zur Errichtung von Funkmasten oder Fotovoltaikanlagen oder die Ausarbeitung des B-Plan-Nr.13- Sondergebiet Handel..usw.. ) unter sehr halbherzigen Begründungen!

Der Bauausschuss wird im Jahr 2022/ 23 noch wichtige Entscheidungen zu verantworten und zu vertreten haben, wie den Energieparkausbau und den aufzustellenden Funkmasten in Wessin; den umfassenden Photovoltaikausbau in den Ortsteilen der Stadt Crivitz; die Planung der 110 KV – Leitung in der Nähe des südl. neuen Eigenheimbaugebietes sowie das Bergwerkeigentum in Basthorst, da bleibt es spannend wie sich die Informationspflicht in dem Bauausschuss in Zukunft gestalten wird!

Jetzt ist also wieder einmal ein Wohn- und Geschäftshaus im Gespräch und Verkauft! Beim Schmökern in den Jahresabschlüssen von 2015-2017 der Stadt Crivitz kann man nachlesen das die Abbruchkosten ca. 4.760,17 € für den alten Sparmarktes Crivitz betrugen und die Kosten für den Rückbau des Grundstücks wurden mit ca. 45.280,69 € dargestellt als nachträgliche Erschließungskosten.

Das Grundstück bzw. die Teilfächen wurden für angeblich 55,00€ pro m² verkauft, so die Aussage der Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm auf der Stadtvertretersitzung am 29.08.2022!

Die Schaffung von zusätzlichen Parkflächen auf dieser Fläche hätte eine kleine Entlastung schaffen können über die Jahre von 2016 bis heute, bei der angespannten Parksituation in der Stadt Crivitz. Das Geld dazu war auf jeden Fall in den vorherigen Jahren noch vorhanden! Diese Fläche steht jetz also nicht mehr zur Verfügung für eine Parkfläche, also nur noch der Marktplatz als Parkplatz (übrigens besitzt dieser nach wie vor nur eine vorläufige Zulassung als Parkplatz und barrierefrei ist er auch nicht) Es ist nun einmal schon lange Überfällig seit 2018 ein Verkehrskonzept bzw. Parkraumkonzept für die Satdt Crivitz!

Also, nun endlich machen und anpacken! Los! Und notfalls mit externem Rat!

Was braucht die Crivitzer Innenstadt? City neu denken? Was meinen Sie?                                          

12-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./181/56-22/CLA-18/18-22

Was braucht die „City“ von Crivitz? Einen Parkplatz als Marktplatz?

Wieder einmal geht es um die „Altstadt“ und so ergeben sich viele Fragen:

Wo ist das Leitbild der Stadt Crivitz? Wo ist der „Arbeitskreis“ Marktplatz seit 2018? Wo ist die Gruppe „Ideenschmiede“ seit 2017? Warum existiert immer noch ein alter Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2006? Was ist mit dem sog. Umbau des Marktplatzes? Wo ist das versprochene Verkehrsraumkonzept und Parkkonzept seit 2019 für die Innenstadt? Dieselben offenen Fragen seit 2014 und die Umgehungsstraße wird immer als Problem dargestellt, als Ursachen allen Übels für die Innenstadt! Für alle angedachten Zukunftsentwürfen für die Innenstadt von Crivitz fehlt es leider an einer wichtigen Grundlage für die Umsetzung, nämlich an den finanziellen Rücklagen bzw. der entsprechenden Liquidität der Stadt für zukünftige Investitionen! Wo ist diese denn geblieben? Allein aus Fördertöpfen lassen sich solche Projekte nicht finanzieren! Vielleicht wäre es auch erst einmal hilfreich den Flächennutzungsplan für die Innenstadt und Ortsteile aus dem Jahr 2006 zu aktualisieren !

Parteien und Wählergemeinschaften müssen immer schauen, dass sie wiedergewählt werden und da eignet sich dieses Thema besonders in seiner Darstellung, da es sich hier um Zukunftsbilder handelt. Also ist es nicht verwunderlich, dass man in den Vorzeiten zu den anstehenden Kommunalwahlkämpfen (2023/24) frühzeitig glaubhaft darstellt, dass man ständig an bestimmten Themen arbeitet! Ja, wer soll’s denn auch machen? Jedoch zu siegessicher sollte man sich hierzu nie fühlen, bei allen Visionen für die Zukunft! Denn diese sind nur ein subjektives bildhaftes Erleben von etwas sinnlich nicht wahrnehmbarem, die Realität kann einen manchmal schnell einholen!

Ziel des Projektes „Lebendige Innenstädte“ in Crivitz soll es sein!

„Einerseits wollen wir die Attraktivität und Belebung der Innenstadt (Altstadt) erhöhen, die Erreichbarkeit der Unternehmen auch für Gehbehinderte und Ältere, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, erleichtern, und die Verweildauer der Besucher in der Innenstadt, dem Herzstück der Stadt, verlängern. Mit gezielten Marketingstrategien soll die unternehmerische Vielfalt unserer Stadt erlebbar und vor allem nachhaltig gemacht werden. Andererseits wollen wir die Unternehmen (schwerpunktmäßig Einzelhandel, Gastronomie, Veranstaltungsbranche) unterstützen, durch geeignete Mittel ihre mediale/ digitale Präsenz zu erhöhen bzw. neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen. Das äußere Erscheinungsbild der Stadt soll attraktiver werden, um auch Menschen von der Umgehungsstraße zu uns einzuladen.„( Quelle:www.stadt-crivitz.de[Auf der Spur der Fische])

Das Zentrum von Crivitz – der Marktplatz von Crivitz – ( der Umbau und Brunnen!)

Im Oktober 1993 begannen die Arbeiten zum Ausbau des Marktes in Crivitz. Daran können sich sicherlich auch CWG – Abgeordnete erinnern ( Herr Michael Renker ), denn Sie haben damals auch schon daran federführend mitgewirkt! ( Herr Gernot Seelig – damals Bauamtsleiter im Amt Crivitz) hat die damalige Situation für die Nachfahren sehr anschaulich beschrieben!)

Die Ausbauarbeiten am Markt wurden in den ersten Monaten des Jahres 1994 beendet. Im April erfolgte die offizielle Einweihung , wozu an einem Sonnabend eine öffentliche Veranstaltung mit Spielmannszug, Feldküche und anderen gastronomischen Einrichtungen organisiert war. Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Marktplatzes wurden auch die Lindenstraße und die Rosenstraße ausgebaut, ein­ schließlich der Neuverlegung der Abwasserleitungen. Der Ausbau des Marktplatzes hat insgesamt 1,3 Mio. DM gekostet. Da er ein Teil des Stadt-Sanierungsprogrammes ist, hat die Stadt nur 27 % der Kosten tragen müssen . Während der Ausbauarbeiten des Marktplatzes wurde vom Autor dieses Beitrages der Stadtvertretung der Vorschlag unterbreitet , als Erinnerung an die letzte öffentliche Handpumpe auf dem Marktplatz an etwa der selben Stelle einen Brunnen zu errichten. Dem Vorschlag wurde gefolgt und die dazu notwendigen Wasser-, Abwasser- und Stromleitungen verlegt.

Am 19. Oktober 1994 kündigte die Schweriner Volkszeitung an, dass die Stadt den Bau eines Brunnens auf dem Markt beschlossen hat und dass sie dafür einen Wettbewerb unter Künstlern Mecklenburg-Vorpommerns ausschreiben will.

Die Jury, deren Vorsitzender der Abteilungsleiter Städtebauförderung des Bauministeriums M/V, Herr Kutzki , war, konnte sich aber für kein vorgestelltes Modell entscheiden . Bei einer erneuten Ausschrei­bung unter Federführung des Kunstvereins M/V hatte sich die Jury für ein Modell des Metallgestalters Albert aus Willigrad entschieden. Für die Realisierung wollte das Bauministerium 60 TDM Städtebau­ Fördermittel bewilligen. Außerhalb der o.g. Wettbewerbe stellte der Crivitzer Freizeitkünstler A. Fürstenberg einen Brunnen vor, der von einer Bürgerinitiative und einem Teil der Crivitzer Bürger favorisiert wurde.

In einer Beratung mit Vertretern der Bürgerinitiative, dem Bürgermeister und „mir“ machte „ich“ den Vorschlag, für beide Brunnenmodelle einen geeigneten Standort zu suchen, schon deshalb, weil für das Modell aus dem Wettbewerb die Finanzierung durch das Land erheblich unterstützt würde. Bürgermeister Güßmann gab aber zu verstehen, dass das Modell von Herrn Fürstenberg errichtet wird oder keines.(Stadt Crivitz, 2001 © Gernot Seelig)

Und so kam es nun, dass kein Brunnen errichtet wurde. Seit dem sind fast 30 Jahre vergangen, wie sich die Zeiten doch gleichen! Demokratie ist eben ein langer Prozess.

Erfolgsraum Altstadt

So heißt ein Wettbewerb der IHK eine Initiative für die Zukunft unserer Innenstädte und ihrer Geschäfte in Westmecklenburg. Vielfalt gemeinsam erhalten! und soll die Aufmerksamkeit auf die Bedeutung der Ortszentren lenken. Ziel ist es, in Erinnerung zu rufen, welchen Stellenwert die Innenstädte für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben haben. Dabei gab es drei Kategorien, für die Unternehmen sich bewerben konnten: Neugründung, Geschäftskonzept und Geschäftsentwicklung. Nächster Wettbewerb 2023 …. das wird nun auch auf der Veranstaltung am 14.09.2022 dargestellt werden!

Historischer Stadtspaziergang und Wegweiser:

In diesem Jahr haben wir anlässlich unseres Stadtjubiläums begonnen mit einem historischen Stadtrundgang. Einwohner, Heimatvereinsmitglieder und Bürgerhausteam bringen seit einigen Monaten alte Geschichte und Geschichten in einem jährlich erscheinenden Chronikheft zusammen. So erzählten uns manche auch die Geschichte ihres Hauses und belegten die Entwicklung mit alten Fotos. Diese wollen wir nun an den Gebäuden und auf unserer Homepage veröffentlichen. Dafür wollen wir zusammen mit den Eigentümern ansprechende einheitliche Schilder an den Gebäuden anbringen und mit der Homepage der Stadt für weiterführende Informationen verknüpfen.

Hierfür planen wir 5.000 € ein. Der Heimatverein wird spezielle Führungen durchführen, um unser Crivitz bekannter zu machen und zusätzliche Besucheranreize zu geben. Aktivitätsbudget Stufe B = 15.000 €. Der Höhepunkt aller vorgenannten Aktivitäten soll eine jährliche Stadtmesse sein. Dort soll künftig die vom Citymanager vorbereitete und organisierte Präsentation allen interessierten Unternehmens aus Handel und Handwerk, Medizin, Dienstleistungen u.v.m. sowie Akteure aus Kunst und Kultur in unserer Innenstadt stattfinden. Hierfür soll die Große Straße und der Bereich um den Markt herum gesperrt werden, damit sich auch die am Stadtrand oder in den Ortsteilen angesiedelten Firmen präsentieren können. Ein Shuttleservice, z.B. Pferdekutschen, oder Amtsbus sorgt für die Verbindung von außen in die Innenstadt und heimwärts. Musik, Show und Licht dürfen dabei nicht fehlen. Wir schätzen die Kosten ähnlich wie unser Stadtfest auf ca. 15.000€. Aktivitätsbudget Stufe C = 15.000 €( 11.01.2022 veröffentlicht nach der Kulturausschusssitzung).

Versuchter Lösungsansatz!

Großtönende Ziele setzt man sich: für die Schaffung von Besuchermagneten; die Stabilisierung des Einzelhandels im Ortszentrum; die Vernetzung von kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Angeboten und deren gemeinsame Vermarktung (Events und Marketing); die Organisation einer Stadtmesse; die Mitarbeit an der Weiterentwicklung und Ausgestaltung des historischen Stadtrundgangs; die Beteiligung an Workshops zur Innenstadtgestaltung; und seit Juni 2022 zu guter Letzt soll Crivitz „Tourismusort“ werden! Das hört sich alles ganz toll an und kann man auch gut vermarkten!!!!!……. Aber eine umfassende Plangrundlage ist das nicht! Wir hatten es schon einmal erwähnt, es wäre wirklich hilfreich in kleinen Schritten mit dem machbaren zu beginnen und einen „Externer Rat“ für eine sachverständige Stadtplanung zu beauftragen!

Es fehlt in der City an einem ORT der BEGENUNG für *Jung* und *Alt,* auch für * Besucher*, ein Raum oder Treffpunkt, der wenig Zugangsbeschränkungen mit sich bringt, wo die Bürger das Zentrum erleben können und miteinander ins Gespräch kommen! Der Marktplatz jedoch ist jetzt Parkplatz (übrigens besitzt dieser nach wie vor nur eine vorläufige Zulassung als Parkplatz und barrierefrei ist er auch nicht) – also könnte man hier ansetzen! Hierzu ist nun einmal insgesamt ein Verkehrskonzept bzw. Parkraumkonzept nötig! Also, jetzt endlich machen und anpacken! Los! Und notfalls mit externem Rat!

Der zukünftige sog. Crivitzer Stadtpark als zentraler „Ort für Bewegung“ und „für frische Luft“ ,wie es vom Umweltausschussvorsitzenden dargestellt wird, eignet sich nur bedingt für diese Zwecke, da er nicht im Zentrum liegt, sondern eher am Rande und auch nicht barrierefrei ist. Es ist eher ein saisonaler Treffpunkt von einzelnen Spaziergängern! Übrigens sollen auch 4 Parkplätze 2.500 € errichtet werden und eine Treppenanlage (Blockstufen) mit einseitigem Geländer und Kinderwagenführung ca. 10.000 € zur Friedensstraße. Der Aufbau des Stadtparkes wird sich über zwei Jahre hin in mehreren Zeitabschnitten erstrecken. (Fertigstellung ca. 2024?-BV Cri SV 416/21  25.10.2021)

Auch wenn die Umsetzung der vielen Ideen die gewählten Kommunalvertreter scheinbar überfordern, was augenscheinlich der Fall ist, so sollte man die vorhandenen Initiativen bündeln zu einer großen Stadtinitiative und die Aufgaben innerhalb verteilen (Auf keinen Fall wieder einen neuen Arbeitskreis[17] ). Die Akteure sollten nicht wieder unter Aufsicht gestellt werden (oder zu einer Profilierung dienen), sondern man sollte den Beteiligten einen großen Spielraum bieten um eine Umsetzung zu gewährleisten! Die Verwaltung sollte nicht als Obrigkeit sich darstellen sondern mehr als Dienstleister – vielleicht auch mithelfen! Dabei kann jeder seinen Beitrag leisten – und so könnten verschiedene Gruppen mit der Lösung von anstehenden Fragen beauftragt werden! Was kann die Wirtschaft beitragen, für die Projekte? Wie können sich unsere Unternehmen einbringen? Was kann aus dem kommunalen Etat überhaupt noch finanziert werden? Wer kann Spenden akquirieren? Wie kann man Sachleistungen des Handwerks über Sponsorenverträge ermöglichen? Wo können noch Fördergelder oder kleine Zuschüsse im Landkreis oder Ministerien beantragt werden? Bürger, die Experten für Marketing und Onlinevermarktung sind, leben in der Stadt und der Umgebung, das Potenzial ist vorhanden, sie müssen nur für diese Stadtinitiative begeistert werden! Aus diesen Ansätzen könnte vielleicht ein guter Weg gestaltet werden und Ideen wachsen!

Was meine Sie? 

Über die „Altstadt“ von Crivitz spricht jeder. Die Crivitzer „Neustadt“ mit ihren Plattenbauten vergisst jeder!?

10-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./180/55-22/CLA-17/17-22

„Ein Plattenbau ist ein Plattenbau ist ein Plattenbau“- in die Benennung eines Faktes solle nicht zu viel hineininterpretiert werden.“( SVZ Chefredakteur Herr Micheal Seidel- auf dem Treffen mit dem Ostbeauftragten – 26.08.2022).

Ja, und genau dazu hat er wohlweislich recht. Während in den „Plattenbauten“ in der Neustadt in Crivitz weit über 1/3 von den 4770 Einwohner leben, diese an Leerstand leiden, marode Straßen und Gehwege zu verzeichnen sind, sowie es an barrierefreien Zugängen überall fehlt, werden nun Veranstaltungen arrangiert und in dem man sich selbst inszeniert (zukünftige Wahlkampfthemen für 2023/24?) vorrangig für die „Altstadtbelebung“ und beharrlich nach Förderprogrammen sucht, weil keine eigene Investitionskraft an finanziellen Mitteln mehr in der Stadtkasse hierfür vorhanden ist und es in naher Zukunftuns fehlen wird! Warum wohl?

Für die „Altstadt“ existiert sogar extra eine Citymanagerin bis zum 31.12.2023 (Lohnkosten werden von der Stadt und dem Wirtschaftsministerium gefördert) mit der Aufgabe, die Stärkung der innenstädtischen Entwicklung durch Schaffung von Besuchermagneten; die Stabilisierung des Einzelhandels im Ortszentrum; die Vernetzung von kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Angeboten und deren gemeinsame Vermarktung (Events und Marketing); die Organisation einer Stadtmesse; die Mitarbeit an der Weiterentwicklung und Ausgestaltung des historischen Stadtrundgangs; die Beteiligung an Workshops zur Innenstadtgestaltung, durchzuführen. Hierzu gibt es zusätzlich ein Budget von – Stadtforum als Ideenschmiede- Moderation =4.000,00€; – Verkehrsinseln Bepflanzung hiesigen Gärtnereiprodukten =4.000,00€;- Werbebudget für Flyer = 3.500,00€;- Imagefilm über die Stadt Crivitz = 3.500,00€;- Wegweiser, einheitliche Schilder an den Gebäuden = 5.000,00€;- jährliche Stadtmesse – Musik, Show und Licht- = 15.000,00;– die Finanzierung/Kauf der Leihgabe des Künstlers Heiko Voß, „Crivitzer Fischregen“= 15.000€.

Entdecken Sie hier irgendwo den Gedanken an die „Neustadt“ (Plattenbauten)? Doch ein Projekt haben wir entdeckt, es wurde am 11.01.2022 im Kulturausschuss bzw. im Nachgang auf der Internetseite der Stadt Crivitz beschrieben: Menschen aus der Neustadt (zumeist Ältere, die nicht mehr so mobil sind), wünschen sich seit Langem einen Shuttleservice innerhalb der Stadt. Aufgrund der nicht ausreichenden Parkplätze in der Innenstadt wäre dies eine gute Lösung. (Quelle: www.stadt-crivitz.de [Auf der Spur der Fische])

Sozialer Wohnungsbau unter kommunaler Herrschaft hätte schon längst ein Thema für die Stadtvertretung seit 2014 sein müssen. Dieser Aspekt wurde aber bisher von allen Fraktionen ( SPD,CDU,CWG und die LINKE) seit 2015 verdrängt, die Crivitzer Altstadt und das Baugebiet in der Trammerstraße ( sog. Vogelviertel-von den insgesamt 125.000,- m² Nettobauland gehörten 38% der Evangelisch – Lutherischen Kirche sowie einem privatem Bauträger und 62% der Stadt Crivitz) “- standen und stehen immer im Mittelpunkt! Schaut man sich heute einige Blöcke in der Neustadt an, so könnte man den Eindruck haben das die Investitionsfreudigkeit einzelner Wohnungsbauunternehmen und deren Nachfolger  in den letzten Jahren hier sehr nachgelassen haben!

Die Entwicklung der Crivitzer Neustadt

„Erhebliches wurde in der DDR auf dem Gebiet des Wohnungsbaus geleistet. Am 20. Juli 1958 gründete sich in Crivitz die Arbeiter-Wohnungsbau-Genossenschaft (AWG). Im Oktober des gleichen Jahres erhielt die AWG ihre staatliche Anerkennung. Sie begann, ebenfalls noch in den 60er Jahren, die oben geschilderten Elemente einer Crivitz entsprechenden kleinstädtischen Bebauung fortzusetzen. Wohngebäude nach Möglichkeit mit nur zwei Vollgeschossen zu errichten und mit Ziegel gedeckten Spitzdächern zu versehen, wurde mit dem weiteren Bauen in der Neustadt Ende der 60er Jahre vollständig aufgegeben.  An der Errichtung von Wohnungen in der Neustadt hat die AWG einen erheblichen Anteil. Die ersten 12 Wohnungen wurden 1960 bezogen. Im gleichen Jahr begann die AWG noch mit dem Bau weiterer 32 Wohnungen. 1966 kamen 66 Wohnungen und 1974 36 Wohnungen dazu. Ein weiterer Block wurde im Jahre 1975 errichtet. Nach dem in der Neustadt der Wohnungsbau 1958 in der Friedensstraße begonnen hatte und sich dann mit Unterbrechungen fortgesetzt hat, gab es ab 1971 Wohnungsbau in erheblichem Umfang. In der Zeit von 1958 bis 1990 wurden insgesamt 510 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, meistens in Form von Wohnblöcken, gebaut. Davon entfielen auf den staatlichen Wohnungsbau 255 Wohnungen; 222 Wohnungen wurden durch den genossenschaftlichen Wohnungsbau (AWG) errichtet und 33 Wohnungen erstellten die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG), die Zwischen­ genossenschaftliche Bauorganisation (ZBO) und die Zwischenbetriebliche Einrichtung (ZBE) Melioration. In der folgenden Übersicht wird dargestellt, wie sich die Wohnbebauung in der Neustadt von Beginn bis 1989 entwickelt hat:

-Friedensstr. 2- 30 ab 1958 in verschiedenen Jahren;

-Straße der Freundschaft, 5 Wohnblöcke mit Spitzdach (1963/66);

-Straße der Freundschaft Nr. 20-23, Block mit 32 Wohnungen und Nr. 24-26, Block mit 36 Wohnungen (1971/73);

-Str. der Freundschaft Nr. 27-32, 72 Wohnungen (1973/75);

-Str. der Freundschaft Nr. 33-38, 72 Wohnungen (1979/84);

– Mühlenbergstr. 1-8, 80 Wohnungen (1987/89)

Im Oktober 1993 feierte die Neue Lübecker Wohnungsbau-Genossenschaft n der Mühlenbergstraße Richtfest für das erste Wohngebäude (30 Wohnungen) in der Neustadt nach der Wende.“ Im Mai 1994 begannen die umfassenden Sarnierungsmaßnahmen der Wohnblöcke in der Neustadt.

In der Neustadt waren die Firmen Züplin AG ( 6 Häuser), Claas Bauträgergesellschaft (6Häuser) und Neue Lübecker Baugesellschaft (1 Haus) mit der Errichtung von Wohnhäusern beschäftigt,wodurch mehr als 100 Wohnungen entstanden im Jahr 1996/97. (Quelle: Stadt Crivitz,©2001)

Es ist schon seltsam, auf der einen Seite sollen schicke neue Häuser 2023/24 gebaut werden an der Umgehungsstraße und gegenüber in der Neustadt selbst wird der Leerstand immer größer und die Wohnungszustände verschlechtern sich, weil Instandsetzungen oder Modernisierungen fehlen! Und die öffentliche Infrastruktur stiefmütterlich behandelt wird!

Reihenhäuser Planung genüber der Neustadt

Diese gut fünf Hektar große Fläche wurde 1992 durch die Stadt erschlossen. Zwei- bis viergeschossige Mehrfamilienhäuser sollten dort gebaut werden. Aber man darf nicht vergessen das die Stadt Crivitz dafür einen hohen Preis zahlte 5,7 Mio.DM  (2,914 Mio.€) von 1993  bis 2010 jährlich ca. 170.000,00€ Zinsen/Tilgung. Das gesamte Gebiet hat eine Größe von ca. 55.019,00 m2 das entspricht somit einen  Preis von ca. 52,97€ pro Quadratmeter für die   Herstellungskosten. 15-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./183/58-22/CLA-20/20-22herabgewertet auf einen Gesamtrestwert auf ca. 1,175 Mio. € das entspricht einen Herstellungspreis  von ca. 21,37€ pro qm2. Da das Gebiet  war teilweise bereits mit Sträuchern und Büschen überwuchert, sogar Eidechsen hatten sich hier angesiedelt. Auch  mangelnde Pflege seit 2011 war hierfür eine Ursache. Zur Eröffnungsbilanz 2012 (Bekanntgabe am 03.08.2016) wurden diese Flächen mit einem Wert von 70 € pro m² bewertet. Vermutlich sind die  Kosten für das Gewebegebiet zusammen veranschlagt worden. Warum das ungenutzte Baugebiet mit einem so hohen Ersatzwert bilanziert wurde, kann nicht mehr nachvollzogen werden und muss als fehlerhaft betrachtet werden. „Als wir die Fläche 2012 bewerten mussten, haben wir einen Ersatzwert angesetzt, weil wir die tatsächlichen Erschließungskosten nicht mit einem vertretbaren Arbeitsaufwand im Archiv recherchieren konnten.(SVZ am 19.10.2018-erklärt René Witkowski, Chef der Abteilung Finanzen im Amt Crivitz).

Die sonstigen, tatsächlich genutzten Bauflächen (Vogelviertel aus 2010), wurden hingegen nur mit einem Wert von 38,40 € bilanziert. Um eine einheitliche Bewertung innerhalb des Stadtgebietes zu gewährleisten, wurde im Haushaltsjahr 2014 die Lindenallee auf einen Wert von 38,40 € pro m² herabbewertet. Gegenüber der SVZ sagte  die Bürgermeisterin damals: “Mir ist das ziemlich egal, was da auf dem Papier steht“, sagt Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm, die selbst in der Immobilienbranche arbeitet. „Ich bin glücklich, dass sich jetzt ein Interessent für eine Fläche von etwa 5000 Quadratmetern gefunden hat. Die Erschließungskosten bekommen wir sowieso nicht mehr herein. Und nur das Geld, das wir durch den Verkauf bekommen, hat die Stadt auch tatsächlich in der Tasche.“ (SVZ 19.10.2018) . Unterm Strich bleibt also eine Differenz von ca. 14,57€ pro m2 Verlust gegenüber den eigentlichen Herstellungskosten, das ergibt also einen Preisvorteil von ca. 800.000,00€ insgesamt. Ob die 38,40€ pro Quadratmeter nun auch der Preis sein wird für die zukünftigen Reihenhäuser oder ein mittleren Preissegment für die Mieten, bleibt abzuwarten?

Errichtung von bezahlbarem Wohnraum ist und bleibt eine wichtige kommunale Aufgabe! So sollte man vielmehr überlegen als Stadt Crivitz, wie man die Wohnverhältnisse in der Neustadt verbessern kann. Bezahlbarer Mietwohnungsneubau heißt vor allem Sozialmietwohnungen bauenWir brauchen mehr neue Wohnungen und mehr bezahlbare Wohnungen, und ein Mietrecht in der jetzigen Zeit, das den drastischen Anstieg der Miete stoppt.

Mieten

„In den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Mecklenburgische Seenplatte konnten sich keine Mieterhöhungen durchsetzen. In der Mecklenburgischen Seenplatte wurden in MV die niedrigsten Wohnungsmieten berechnet – 5,50 Euro je Quadratmeter. Der Landkreis gehört damit zu den 21 Regionen in den neuen Ländern mit dem niedrigsten Mietniveau. Nach Corona-Pause steigen Mieten.Denn aufgrund der seit Anfang des Jahres gestiegenen Bauzinsen ist der Immobilienkauf für viele Menschen nicht mehr realisierbar. Die Nachfrage konzentriert sich folglich noch stärker auf den Mietmarkt, was sich weiter preistreibend auswirken dürfte“, prognostizieren sie. Auch in MV geht der Mietzins nach oben: Die sozialen Wohnungsgesellschaften haben vor Kurzem angekündigt, nach einer Corona-Pause die Mieten wieder zu erhöhen – in moderaten Schritten. (Quelle SVZ vom 06.09.2022)

Angesichts der jetzigen Situation in der Preisentwicklung zum Strom und Gas dürften sich die Situation zu den Mietnebenkostenabrechnungen sich bald spürbarer bemerkbar machen!

Immer mehr Kommunen geben bei Ausweisung von Bauland vor, dass mindestens 30 % der Neubauten von Investoren für preisgebundenen Wohnraum bereit zu stellen ist. Die energetische Gebäudesanierung wird auch in der Neustadt Crivitz bald ankommen und nochmals für eine intensive Kostensteigerung sorgen!

Es sollte eine Zweiteilung der Stadt in den wohlhabenden Alt,-See -und Randgebieten gegenüber der Crivitzer Neustadt vermieden werden, für die Zukunft!  Auch die Crivitzer “ Neustadt“ bedarf kräftiger Investitionen in Spielplätze, barrierefreie Gehwege, Straßen oder Grünanlagen! Ein Verständnis für diese Dringlichkeiten mit Mehrheiten in der Stadtvertretung muss aber hierfür erst einmal entwickelt werden! Vielleicht gibt es auch irgendwann mal ein Forum mit Experten, wo die „Neustadtentwicklung“ mit ihren Plattenbauten im Vordergrund steht und im besten Fall sogar einen zukünftigen Neustadtmanager! Jedoch für die Durchsetzung von später praktischen Bauplänen fehlt es am wichtigsten, nämlich am Geld; an einer mittelfristigen finanziellen Grundlage aus RÜCKLAGEN und LIQUIDITÄT der Stadt für Investitionen. Das ist aber leider nicht in Sicht! Auch nicht mittelfristg – bis zu drei Jahren – Ob da eine verzweifelte Suche nach Fördertöpfen hilft? Externer Rat von sachverständigen Architekten und geigneten Stadtplanern wäre dringend anzuraten!

Was meinen Sie? Was braucht die Crivitzer Neustadt? Weswegen ist es wichtig in der Neustadt zu investieren?

Das HIN und HER mit der AMPEL am Crivitzer Gymnasium! Alle Jahre wieder, seit ca. 16 – Jahren abgeschaltet und was NUN?

08-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./179/54-22/CLA-16/16-22

Zu unterschiedlich sind die Auffassungen der einzelnen Fraktionen von CDU und die CWG/LINKE in der Stadtvertretung bei diesem Thema! Das Problem ist eigentlich gar kein Problem, warum wird es aber zu einem gemacht? Am Geld kann es nun wirklich nicht scheitern, wie Sie gleich erfahren werden! Aber zu vor die Einleitung!

Es ist eine lange, ja eine „unendliche Geschichte“!

Seit 2016 und dann wieder ab 2020 doktert man an diesem Thema herum! Warum ist die Ampel am Gymnasium eigentlich abgeschaltet? Sollte der Straßenübergang für die Schüler/Lehrer/ Besucher an dieser Stelle nicht tatsächlich sicherer gemacht werden? JA, das sollte er wirklich!

In der Sitzung der Stadtvertretung am 29. August 2022 wurden die verschiedenen Meinungen dargelegt.

Die CWG – Fraktion plädiert für einen Abbau der Lichtanlage. Die Kosten für den Abbau würden ca. 10.000,00 € betragen.

Die CDU-Fraktion meint – dass die Ampel wieder eingeschaltet werden sollte und auf eine Bedarfsfunktion. Das bedeutet, die Ampel würde nur auf Wunsch leuchten. Kosten hierfür ca. 9.000,00 

Die LINKE – Fraktion will das alles nicht und setzt sich gleich für eine 30 Km/h Zone in der gesamten Innenstadt ein – damit wäre das Problem für sie gelöst!

Im der Vergangenheit hierzu waren in den Diskussionen auf Sitzungen von der CDU sowie CWG und LINKE seit ca. 2016 zu erfahren, das dann aber ein Ersatz an dieser Stelle zu schaffen wäre. Ein Zebrastreifen sollte den Übergang markieren. Das wurde aber schnell wieder verworfen, weil angeblich die Voraussetzungen für einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) angeblich nicht gegeben sind. Ungefähr 200 Fahrzeuge pro Stunde müssten die Straße passieren, dann würden die Voraussetzungen erfüllt sein. Die Kosten seien auch zu hoch?

Kurios! Eine genaue Verkehrszählung hat man hierzu seit 2017 nie in Auftrag gegeben oder durchgeführt und auch nie angestrebt! Man bezweifelte schlicht und einfach, von Anfang an, dass dort so viele Fahrzeuge tatsächlich fahren, wegen der Umgehungsstraße. (Diese Auffassung haben alle Fraktionen vertreten,auch die CDU!) Darüber hinaus waren es auch zu wenig Fußgänger in der Stunde (angeblich 100 pro Stunde), die den bestreiften Übergang überqueren müssen. Die Ballungszeiten wären sowie so nur morgens und nachmittags! Eine Bedarfsregelung für eine Ampelschaltung wäre dagegen etwas kostspielig!

Merkwürdig? Für einen Abbau wurden die Kosten auf 9.000,00 € geschätzt, auf der Sitzung der Stadtvertretung am 29.August 2022. Eine Bedarfsreglung wurde dagegen mit ca. 10.000,00 € angesetzt! Eine Kostenschätzung für einen Zebrastreifen hatte man gleich verworfen!

Im Haushalt der stadt crivitz für 2020 -standen ca. 2.000 € für die Unterhaltung Ampelanlagen (Umprogrammierung, evtl. LED-Leuchten)bereit, für 2021 – waren es 17.000,00 EUR für Unterhaltung und Umrüstung Ampelanlage und aktuell im Haushalt 2022 sind es ca. 10.500,00 EUR Unterhaltung und Umrüstung Ampel Gymnasium !

Also das Geld ist doch da! ODER? Oder ist es umgeschichtet worden auf andere Projekte? Notfalls könnte man den Betrag auch aufbringen aus dem Programm- *Lebendige Innenstädte – CRIVITZ MITTENDRIN – AUF DER SPUR DER FISCHE* in welchen man angekündigt hatte am Anfang des Jahres den Kauf der Skulptur * Crivitz Fischregen* am Uferweg des Crivitzer Sees, aus denen zugesagten Fördermittel (50.000,00€) zu kaufen. Eine Ampellösung wäre da viel besser! Oder?

Resümee

Zu unterschiedlich sind die Meinungen der Fraktionen und gehen weit auseinander bei dieser Problematik. Auch wenn die CDU – Fraktion meint, ab sofort wieder mit anderen Fraktionen zusammenarbeiten zu wollen, wenn es um die Sache und zum Wohl der Stadt geht, so dürfte es eher ein Wunsch bleiben als, dass es wahrhaftig wird, bei den jetzigen übermächtigen Mehrheitsverhältnissen von CWG und die LINKE ( 72%)! Daran kann auch die CDU-Fraktion nichts ändern!

Also wird es sicherlich bei diesem Thema nur um eine Lösung gehen, entweder Abbau der Ampel oder 30 Km/h Zone für die Innenstadt!

Was es aber zur Lösung hierzu wirklich braucht, ist einerseits ein starker Bürgerwille zu diesem Thema und eines Kandidaten, welcher in der Lage ist unterschiedliche Meinungen zu akzeptieren und diese zu einer Lösung zusammenführen kann. Das wagt jetzt der Vorsitzende des Bildungs- und Gesundheitsausschuss Herr Jörg Wurlich als Erster wieder und hat den Mut das Thema auf die Tagesordnung zu setzen! Respekt!

Wohlweislich, weil er bekannt dafür ist, dass er unterschiedliche Meinungen versucht zu respektieren und immer eine gemeinsame Lösung anstrebt in der Sache. Oftmals scheiterte aber gerade diese Vorgehensweise jedoch nicht an ihm, sondern an der mehrheitlichen Auffassung seiner eigenen Fraktion (CWG) und der Fraktion die LINKE. Aber immerhin Herr Wurlich, es ist auf jeden Fall ein gelungener Ansatz! Viel Glück!

Der Bauausschuss hingegen umhüllt sich merkwürdigerweise zu diesem Thema seit Jahren in Schweigen, weil dieser wahrscheinlich damit bezweckt erst einmal abwarten, wie sich die Stimmungslage entwickelt!

Am Geld kann dieses Problem auf keinem Fall scheitern, denn im Haushalt 2022 stehen ca. 10.500,00 EUR für die Umrüstung -Ampel Gymnasium bereit! ODER?

WAS MEINEN SIE ZU diesem THEMA!

Schreiben sie uns auf Facebook oder unter info@crivitzer-lokalanzeiger.de

*Basthorst* im Ortsteil Gädebehn der Stadt Crivitz! Bergwerkseigentum Kiese und Kissande der BVVG

01-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./176/51-22/CLA-13/13-22

Das Interessenbekundungsverfahren der BVVG zum Bodenschatz von Kies und Kiessande in Basthorst zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen ist seit dem 31.05.2022 beendet. Seitdem läuft ein Ausschreibungsverfahren der BVVG zum Verkauf des Bergwerkseigentum *Basthorst*, dass nun auch am 30.08.2022 um 08:00 Uhr beendet wurde. Die BVVG schafft mit ihrer Sach- und Rechtslage jetzt Fakten für die Erschließung der Region! Ab jetzt wird es KONKRET und nicht mehr ABSTRAKT für den Ortsteil Gädebehn – speziell Kladow/ Basthorst und Augustenhof!

Die Einflussmöglichkeiten der Stadt Crivitz in den zukünftigen Verfahren zum Abbau des Bodenschatzes ist nur noch sekundär möglich, da das Gebiet auch im Flächennutzungsplan der Stadt im vollen Umfang anerkannt wurde. Diese Tatsache/Sachlage hat nun auch endlich der Bauausschuss der Stadt Crivitz nach 14 Monaten erkannt und darum festgestellt in seiner Sitzung am 18.08.2022, dass „zum Thema Kiesabbau wird in Kürze eine Beratung stattfinden“( laut vorläufigen Protokoll), wahrscheinlich in der Ortsteilvertretung Gädebehn!

Anträge der Opposition (Vorlage – BV Cri SV 442/21 )- eine Beauftragung von Gutachten über den Natur- und Artenschutz und die Landschaftverträglichkeit zum Abbau von Kies und Kiessande in Basthorst durchzuführen  in der Sitzung der Stadtvertretung Crivitz am: 25.10.2021 wurden durch die CWG und LINKE Fraktion -NAMENTLICH- abgelehnt :

Auszug aus dem Protokoll der Stadtvertretersitzung vom 25.10.2021 ALLRIS®net

mit der Begründung: „Frau Beate Prieske informiert, dass sich die betroffenen Einwohner bereits seit März mit dieser Thematik auseinandersetzen. Im September 2021 hat sich dahingehend eine Bürgerinitiative mit 300 Mitgliedern gegründet und mit Fachleuten in Fachgruppen aufgeteilt. Sie empfiehlt, nicht ohne Abstimmung mit der Bürgerinitiative Weiteres in Auftrag zu geben. Frau Britta Brusch-Gamm informiert über den Hinweis von der OTV-Vorsitzenden, hier nicht vorschnell zu handeln und lediglich Rechtsbeistandskosten für den Haushalt einzuplanen.“ ( laut beschlossenen Protokoll).

Wir informieren hier an dieser Stelle von den Ausschreibungsunterlagen und der Darstellung zum Gebiet der BVVG – auzugsweise – Stand 29.08.2022

Objektbeschreibung/ Objekt

Zum Verkauf ausgeschrieben ist das Bergwerkseigentum Basthorst, Bodenschatzkennziffer 9.23, Kiese und Kiessande zur Herstellung von
Betonzuschlagstoffen. Es liegt in einem Sandergebiet (Rinnen- und Niedertausander) und wurde mit 42 Bohrungen entlang von Profilen im Abstand von 300 bis 400 m bei einem Bohrpunktabstand von 200 m auf Kiessande erkundet. Nachgewiesen ist eine bis zu 8,5 m mächtige Kiessandfolge unter max. 5 m schluffigen humosen Sanden, die bis zu 3 m mächtigen kiesarmen/-freien und bis zu 10 m von Schluff durchzogenen Sanden über Geschiebemergel auflagert. Größe des Bergwerksfeldes=3.398.993 m²/ Rechtliche Einordnung: Altes Recht- aufrechterhaltenes Bergwerkseigentum gemäß § 151 BBergG.

Die BVVG ist am Standort Basthorst Eigentümerin mehrerer landwirtschaftlich genutzter Flurstücke mit einer Fläche von insgesamt etwa 160 ha, die große Teile des Bergwerksfeldes Basthorst überdecken. Die BVVG ist weiterhin Eigentümerin der südlich angrenzenden Flächen im Bereich des „Aufsuchungsfeldes Augustenhof“. Dieses etwa 61 ha umfassende Flurstückslos und die oben genannten Flächen stehen derzeit nicht für einen Verkauf zur Verfügung. Die Lagerstätte Basthorst gilt als gut untersucht.

Die rohstofftechnologische Einschätzung erfolgte bezogen auf die Bedürfnisse des damaligen Kieswerkes Pinnow: nach Absieben bei 16 mm jeweils mit und ohne Zugabe von Brechgut, nach Absieben bei 6,3 mm jeweils mit und ohne Zugabe von Brechgut und mit Waschen, sowie getrennt nach Lage oberhalb des Grundwassers, im Grundwasser und für die Gesamtabfolge. Die Produktion umfasste folgendes Sortiment:

  • – unaufbereitet als sonstiger Kiessand
  • – nach Absiebung des Anteils > 16 mm als sonstiger Kiessand 0/8 und
  • – nach Absiebung bei 6,3 Betonkies 4/16 und Betonkiessand 0/4 der Sorte 2.
  • Eine spezifische Nutzungskonzeption für das Feld Basthorst war noch nicht erarbeitet worden. Die Lagerstätte Basthorst ist gemäß KOR 50 in die höchste Sicherungswürdigkeitsklasse eingestuft, wobei die gesamte Kiessandfolge von durchschnittlich 15 m berücksichtigt worden ist.

Verwendungsmöglichkeiten
Die Sandanteile des Lagerstättengebietes Vorbeck – Basthorst können als Füllboden und Bettungsmaterial eingesetzt werden. Die Kiessande lassen sich als Baurohstoffe zu Betonkiesen und Betonkiessanden aufbereiten.
Abbausituation
Das Bergwerksfeld Basthorst ist unverritzt. Entsprechend der Position im Stromgeflecht des Sanders variieren die
Nutzmächtigkeiten der interessierenden Kiessande zwischen 2 und 20 Metern. Im Durchschnitt wird eine Mächtigkeit von 9 bis 10 Metern erwartet, die typischerweise im kombinierten Nass- und Trockenschnitt gewonnen wird. Hinsichtlich einer etwaigen Aufschluss- und Renaturierungsplanung wird auf die Rubriken RAUMORDNUNG und BESONDERHEITEN verwiesen. Eine Nachnutzungskonzeption, die den touristischen Ansatz der Kommune einerseits und andererseits den Flächenbedarf der Landwirtschaftsbetriebe unterstützt, kann überlegt werden. Einer rohstoffwirtschaftlichen Nutzung des bewaldeten Feldesteils steht das Landesumweltministe-rium nach Angaben aus dem Jahr 1993 ablehnend gegenüber. Vorratssituation Für das Teilfeld Basthorst wurden seinerzeit für die obere Kiessandfolge sogenannte C2-Vorräte an Rohkiessanden zur Produktion von Betonkiessand, Betonkies und sonstigem Kiessand im Umfang von 14,24 Mio. t bilanziert (davon 0,51 Mio. t mit Restriktionen) sowie prognostische Vorräte im Umfang von 2,25 Mio. t

ÖFFENTLICHE PLANUNG
Landesplanerische Einordnung. Gemäß der Karte der raumordnerischen Festlegungen des Landesentwicklungsplans MV 2016 befindet sich das Bergwerkseigentum Basthorst innerhalb von Vorbehaltsgebieten für Tourismus und für Trinkwassersicherung. Daneben wird es
teilweise von einem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft erfasst.

Regionalplanerische Einordnung Im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg wird das Bergwerksfeld
Basthorst als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung nicht berücksichtigt. Es liegt innerhalb eines Vorbehaltsgebietes für Tourismus/Tourismusentwicklung und mit seinem bewaldeten Teil im Stadt-Umland- Raum der Landeshauptstadt Schwerin (Gemeindegebiet Gneven), mit seinem nicht bewaldeten Teil im Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft (Gemeindegebiet Crivitz).
Flächenanteilig untergeordnet sind kleinräumige Vorbehaltsgebiete für Trinkwasser und für Kompensation und Entwicklung dargestellt.

Kommunale Planung
Für das zwischen den Ortslagen Basthorst, Augustenhof und Kladow liegende Bergwerksfeld Basthorst sind mit Ausnahme der Verbindungswege und der sie begleitenden kommunalen Ver- und Entsorgungsanlagen (Wasser, Abwasser, Telekommunikation) keine kommunalen Planungen bekannt. Das Bergwerksfeld Basthorst ist im Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz dargestellt. Quellen: BVVG-GIS: TK, Webseite des Amtes Crivitz, Abfrage zuletzt im März 2021: Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz, Gemeinde Gneven ohne Flächennutzungsplan.

Erweiterungsmöglichkeiten
Die rohstoffgeologisch untersuchte Kiessandlagerstätte erstreckt sich über das Bergwerksfeld Basthorst hinaus in sein großräumiges Umfeld, vgl. Quelle [1] zur Rubrik LAGERSTÄTTE. Das Bergwerksfeld Basthorst bildet die Fortsetzung des großräumigen Kiessand-Höffigkeitsgebietes Pinnow südlich der Warnow und liegt im Südwesten des großräumigen Kiessand-Höffigkeitsgebietes Basthorst nördlich bzw. östlich der Warnow., vgl. KOR 50.

Landwirtschaftliche Nutzungsinteressen
Für einige das Bergwerksfeld überdeckenden Flächen liegen der BVVG Kaufanträge von landwirtschaftlichen Betrieben vor. Die BVVG informiert hiermit über das im Rahmen ihrer Ackerlandausschreibungen in der Gemarkung Kladow zum Ausdruck gekommene intensive landwirtschaftliche Interesse an Flächen im Sandergebiet des Betrachtungsraumes, darunter u.a. von Junglandwirten und Tierproduktionsbetrieben.(Quelle: BVVG. VV76-2450-001915-AUS provisionsfrei- sowie Ausschreibungsbedingungen für die Verwertung von Bergwerkseigentum.-https://www.bvvg.de)

In eigener Sache!

Aufmerksam auf dieses Thema wurden wir, als der Schaukasten von Anna Schade am 08. Juli 2021 in Facebook einen Hinweis gab auf die Internetseite der BVVG zum Thema Basthorst. Nach einer kurzen Recherche stellten wir damals fest, dass seit ca. 3. Wochen (also seit Juni 2021) bereits tatsächlich die BVVG aufrief zur Bekundung von Kaufinteresse an dem Bodenschatz von Kies und Kiessande in Basthorst. Nach weiteren intensiven Recherchen in Berlin/Schwerin und Stralsund zu der aktuellen Rechtslage, Bauleitplanungen vom Land MV und der Stadt Crivitz, zu dem Bergwerkseigentum berichteten wir das erste Mal über dieses Thema am 19.10.2021- siehe dazu den LINK…https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/das-kies-und-kiessande-abbaugebiet-rund-um-basthorst/

Seit diesem Tage befassen wir uns sehr tiefgründig mit diesem Thema und haben im Hintergrund diese Problematik, nie aus den Augen verloren, sondern ständig die aktuelle Termin-, Planungs- und Rechtslage beobachtet und recherchiert. Ab dem 31.08.2022 ist also ein weiterer Prozessabschnitt eingeleitet worden durch die BVVG, dass eine Grundlage bietet für den zukünftigen Eigentümer des Bergwerkseigentums in Basthorst, einen möglichen Hauptbetriebsplan schon ab 2023 zu erarbeiten und darzulegen. Nach dem Planungsbeschleunigungsgesetz wäre dann sogar schon ab 2025 mit einer Genehmigung zum Abbau der Kies und Kiessandes zu rechnen, wenn denn der Zuschlag von der BVVG bis Ende 2022 bereits erteilt wird, wovon man eigentlich ausgehen kann. Der Bedarf zum Abbau an Kies und Kiessande in MV wird schon allein dadurch wachsen, aufgrund des verabschiedeten Windenergie-flächenbedarfsgesetz – WindBG, mit dem verstärkten Ausbau von erneuerbaren Energien (Windenergieanlagen 1,4% bis 2027 und 2,1 % bis 2032 von der gesamten Landesfläche MV, also ca.  48.920,445 Hektar!), und den Ausbau der Infrastrukturprojekte bis 2032 durch das Land MV!

Die Aufgabe der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH ist es „privatisiert ehemals volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen und Vermögenswerte in den fünf neuen Bundesländern.Es fällt keine Maklerprovision an.“ Mit dem oder den in Betracht gezogenen Bietern werden Verhandlungen über die Vertragsinhalte geführt. Der BVVG steht es frei, bis zur endgültigen Entscheidung über den Zuschlag zur Aufklärung des Gebotes weitere Informationen von den Bietern abzufordern. Zuschlagserteilung: Die Entscheidung zur Vergabe des Objektes erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Gebote. Die BVVG ist in ihrer Zuschlagsentscheidung frei und nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden.„(Quelle: BVVG. VV76-2450-001915-AUS provisionsfrei- sowie Ausschreibungsbedingungen für die Verwertung von Bergwerkseigentum.-https://www.bvvg.de)

Resümee

Der Kiesabbau in diesem Gebiet beinhalte grundsätzlich einen Konflikt zum Natur- und Landschaftsschutz. Es ist wichtig, die mit dem Abbau von Kies und Kiessande verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Belastung der Einwohner durch Immissionen und Verkehr zu minimieren.

Tatsache ist aber und darüber müssen sich jetzt endlich alle Beteiligten bewusst werden, dass ein Abbau von Kies und Kiessande in dem Bergwerksgebiet Basthorst stattfinden wird, in den nächsten Jahren. Dieser Abbau liegt im öffentlichen Interesse unseres Landes MV und hat einen besonderen Stellenwert . Nun gilt es durch die beteiligten Kommunen, die Auseinandersetzung in den entsprechenden Gremien zu führen, um die Einflussgrößen für Mensch, Natur und Tier zu minimieren.

Analyse des *Artenschutzes* anhand von Daten aus 2021/22 im WEG 48/21“WESSIN“ und Energiepark-Nr.15 „Barnin/Zapel/Wessin“

29-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./175/50-22/CLA-12/12-22

Die Wirkungsweise der 4. Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ab 01.02.2023 [ §45b Abstand zur Windenergieanlage-Artenschutz!- nach allg. bek. Daten] auf die Planverfahren im Gebiet „Wessin“

Durch die Änderung des Gesetzes ab 01.Feb. 2023 ergeben sich erhebliche Veränderungen in der Bewertung. In einer ersten Analyse zu den bestehenden und vorkommenden Großvögeln in den Gebieten wird sichtbar, dass der Artenschutz keinen großen Einfluss mehr auf die Auswertung/Planung ausüben kann. Durch die geänderten Abstandsregelungen (nach dem neuen Gesetz) ist eine Verringerung oder ein Ausschluss von Windenergieanlagen so nicht mehr möglich. Die Daten und Bilder sind Originale von vorkommenden Groß -Vogelarten in dem Plangebiet in den Jahren 2021/22. Sie wurden uns zur Verfügung gestellt, eine bildliche Zusammenstellung wurde in der Redaktion vollzogen.

Der Nahbereich ist der entscheidende Abstand, welcher als Ausschlusskriterium für einzelne Windenergieanlagen gilt.

Es ist deutlich erkennbar, dass also der Kranich und der Schwarzstorch nicht mehr als Einflussgröße betrachtet werden können, weil sie für die Beurteilung einfach gestrichen wurden. Sie haben also keinen Einfluss auf eventuelle Einschränkungen oder Ausschlüsse von Anlagen. Auch der Rotmilan, Fischadler und Seeadler sowie der Mäusebussard haben ihre Horste außerhalb (also > 500 m) des Nahbereichs und haben keinen Einfluss mehr auf EINSCHRÄNKUNGEN der Anlagen. Der Nahbereich gilt hier bis 500 m!

Grundsätzlich ist festzustellen, dass Windenergieanlagen, wie jede andere bauliche Anlage, einen Eingriff in die Natur darstellen!

Das Verwaltungsgericht Gießen urteilte hierzu aktuell 2022 : „Das Verwaltungsgericht Gießen (VG) hatte in seinem Urteil vom 26.04.2022 die Genehmigung von Windenergieanlagen aufgehoben. Genehmigung ist rechtswidrig! Die Kammer habe – auch nicht aufgrund der Besonderheiten des konkreten Einzelfalls – keinen Anlass gesehen, für den Rotmilan von einem im sogenannten Helgoländer Papier als Fachkonvention empfohlenen Mindestabstand von 1500 Meter zwischen Horst und Windenergieanlagen abzuweichen. Die dortigen Abstandsempfehlungen stellten nämlich laut Gericht »den aktuell besten wissenschaftlichen Erkenntnisstand« dar. Für eine Ausnahme vom Tötungsverbot würden nach Ansicht des VG Gießen die Tatbestandvoraussetzung nicht vorliegen.“ (Quelle www.giessener-allgemeine.de/vogelsbergkreis/alsfeld/rotmilan-schutz/)

Der regionale Planungsverband Westmecklenburg hatte 2019 vor, örtliche Kartierungen (Brut- und Rastvögel) für seine Planungen durchzuführen, das scheiterte an den Kosten. Also führte er eine Ermittlung, Bewertung und Darstellung regionaler Dichtezentren von potenziellen Jagdhabitaten des Rotmilans anhand eines GIS-basierten Ansatzes (mathematisch) durch.

In den Planverfahren des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg für die Ausweisung von Windeignungsgebieten werden nochmals andere Maßstäbe verwendet: „Hierzu sollen auf der Grundlage landesweit einheitlicher Daten regionale Dichtezentren von potenziellen Jagdhabitaten des Rotmilans anhand eines GIS-basierten Ansatzes ermittelt werden. Aktuell liegen keine flächendeckenden Daten zum Vorkommen des Rotmilans in der Planungs-region Westmecklenburg vor, lediglich für 48 % (128 von 265 Messtischblatt- quadranten) liegen Daten zu Horststandorten aus einer in den Jahren 2011-2013 durchgeführten Erhebung (SCHELLER ET AL. 2013) vor. Für die Entwicklung eines Habitatmodells wird zunächst eine umfassende Literaturrecherche durchgeführt, um einen qualifizierten Modellansatz zu entwickeln. Ein sehr umfassender und anschaulicher Einblick in aktuelle Modellierungsansätze zur Bruthabitatmodellierung wird in BUSCHMANN 2011 gegeben.“ (Quelle – Fachbetrag zur 2. Beteiligung 2019-regionaler Planungsverband Westmecklenburg)

Für die einzelenen Bewertungen der Windeignungsgebiete oder Bebauungspläne (Energieprarks) kann nicht auf neuste Daten (zu Habitaten und Brutvögel) zurückgegriffen werden, welche die aktuelle Kulisse im Plangebiet widerspiegeln! Sondern nur die Daten die vor Jahren ermittelt wurden, oder eben nur vorhanden sind! Aktualität? Auch wurden die Abstandskriterien im Gesetz nicht bewertet nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen! Diese bleiben auch weit hinter den fachwissenschaftlichen Empfehlungen weit zurück! Deshalb ist es notwendig aktuelle Untersuchungen und Kartierungen von Brut-und Rastvögeln durchzuführen, aber nicht nur stichprobenartig in einem oder alle drei Jahre, sondern jährlich in der Planungsphase. Nur so kann man einen Gesamteindruck von der vorhandenen Kulisse und deren Veränderungen bekommen.

Resümee

Der Schwerpunkt der Auswertung ( im WEG 48/21 und Energiepark-Nr.15 in Wessin) im Bereich des Artenschutzes wird sich vollziehen auf die zu treffenden Aussagen von vorhanden Nahrungshabitaten für Großvögel innerhalb des Plangebietes und deren jährlichen Flugkorridore Oktober/Februar. Diese lückenlose Darstellung wird einen entscheidenden Einfluss auf Ausschlüsse von Anlagen haben. Diese Darstellungen und Veränderungen/Aussagen bzw. deren Nachweis seit 2015 -lückenlos, über die vorhandene Kulisse im Gebiet Wessin, haben jetzt einen sehr hohen Stellenwert. Nicht zu unterschätzen sind die Nachweise oder Aussagen von Arten von Fledermäusen und deren Anzahl sowie deren Flugrichtungen über und innerhalb des Gebietes. Diese notwendigen Auswertungen können aber leider NICHT von den jetzt beteiligten Akteuren vorgetragen werden! Daher sind nur die gespeicherten Daten (allg.bek. Daten ) zu verwenden, welche lückenhaft und nicht aktuell sind.

Der Schwerpunkt der Planung und deren Auswertung wird sich vollziehen müssen auf die zu treffenden Ausgleichsmaßnahmen für diese Arten. Vor allem müssen diese vor Ort und in den angrenzenden Gebieten realisiert werden, sonst besteht die Gefahr, dass diese Arten AUS DIESEM GEBIET verschwinden werden.

Das Amt Crivitz debattiert bereits ab 31.08.2022 neue HUNDEverordnung

23-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./172/47-22/CLA-9/9-22

Erster Entwurf der HUNDE- VERORDNUNG für den gesamten Amtsbereich Crivitz!

Die Hundehalterverordnung in M-V ist seit dem 31.07.2022 abgelaufen. Die Parteien diskutieren noch über neuen Entwurf. „Die neue Hundeverordnung stuft Hunde erst als gefährlich ein, wenn sie sich in der Öffentlichkeit aggressiv verhalten – beispielsweise Menschen anspringen oder beißen. Es sei wichtig, dass die Tierhalter wüssten, wie sie mit ihren Tieren umgehen müssen. Und zwar egal, ob es um einen gefährlichen Hund oder einen harmlosen gehe, meinte Domke.“ Das sieht auch die Tierschutz-Expertin der Grünen-Fraktion, Anne Shepley, so. Sie meint, jeder Hundehalter sollte nachweisen, dass er mit seinem Hund umgehen könne – egal ob der gefährlich sei oder nicht. Wie der Tierschutzbund fordert auch sie den Abschluss einer Haftpflichtversicherung – davon ist in der neuen Verordnung bisher keine Rede.“  (Stand: 27.06.2022 18:50 Uhr von Stefan Ludmann, NDR 1 Radio MV) Eine frühestmögliche Beschlussfassung ist ab dem 07.09.2022 möglich.

Im Beteiligungsverfahren zur neuen Hundehaltervorordnung des Landes M-V wurde seitens der örtlichen Ordnungsbehörde eine generelle Leinenpflicht empfohlen. Diese wurde jedoch vom Gesetzgeber nicht umgesetzt. Es wurde den Ordnungsbehörden aber die Möglichkeit eingeräumt, örtliche Regelungen zu treffen.

Das Amt Crivitz ist da ganz schnell und berät bereits am 31.08.2022 im beschließenden Hauptausschuss des Amtes eine neue Hundeverordnung für den gesamten Amtsbereich!

Begründung: „Das Amt Crivitz beabsichtigt eine einheitliche Regelung bzgl. des Mitführens von Hunden im Amtsbereich. Derzeit gelten noch für die Bereiche der ehemaligen Ämter Banzkow und Crivitz die jeweiligen Hundeverordnungen. Im Bereich des alten Amtes Ostufer Schweriner See, gibt es jedoch keine Vorgaben. Diese Ungleichheit führt oftmals zu Irritationen und Unverständnis der Bürger.“ (laut öffentlicher Beschlussvorlage ALLRIS®net.)

„Zudem wurden durch die Gemeinden vermehrt ein Mitnahmeverbot auf Spielplätzen und Badestellen durch Beschilderung geregelt. Die Vollzugsbeamten haben in diesem Fall jedoch bisher nur die Möglichkeit einen Platzverweis auszusprechen. Eine Ahndung gem. Ordnungswidrigkeitengesetz und somit eine präventive Maßnahme ist bisher nicht möglich. Diese Lücke soll mit der neuen Hunde-VO zudem geschlossen werden.„(laut öffentlicher Beschlussvorlage ALLRIS®net.)

(Entwurf der Hundeverordnung…..19.08.2022 aus ALLRIS®net)

Amtsverordnung über das Führen von Hunden im Amtsbereich des Amtes Crivitz (Hundeverordnung) vom…………


Aufgrund des § 17 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 und 3 des Sicherheits-und Ordnungsgesetzes (SOG M-V) vom 27.04.2020 (GVOBl. M-V S. 334), zuletzt geändert durch den Artikel 2 des Gesetzes vom 17.04.2021 (GVOBl. S. 370, 372), in Verbindung mit § 8 Abs. 5 der Hundehalterverordnung (HundehVO M-V) vom 11.07.2022 (GVOBl. M-V S. 441) verordnet die Amtsvorsteherin des Amtes Crivitz mit
Genehmigung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim:

§ 1
Führen von Hunden

(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der amtsangehörigen Gemeinden und der Stadt Crivitz müssen Hunde außerhalb befriedeter Grundstücke an der Leine geführt werden. Im übrigen Gebiet sind Hunde jederzeit so zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.

(2) Hundeleinen und Hundehalsbänder müssen ausreichend fest sein und eine ununterbrochene Kontrolle des Führenden über die Bewegung des Hundes gewährleisten.

§ 2
Mitnahmeverbot

Es ist verboten, Hunde auf Kinderspielplätzen, Liegewiesen und Badeplätzen mit Ausnahme der ausgewiesenen Hundestrände, mitzunehmen.

§ 3
Verunreinigungen

Wer einen Hund hält oder führt, hat den durch das Tier verursachten Hundekot auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in Grünanlagen unverzüglich zu beseitigen. Zu diesem Zweck sind zu verschließende Behältnisse oder Beutel mitzuführen, in die der Hundekot vollständig aufzunehmen ist oder es sind in sonstiger Weise geeignete Vorkehrungen zur vollständigen Beseitigung des Hundekots zu treffen.
Gefüllte und geschlossene Behältnisse und Beutel sind über die eigene Reststofftonne oder über die jedermann zugänglichen Abfallbehälter zu beseitigen.

Hundehalter/innen und Hundeführer/innen können durch Vollzugsbeamte des Amtes angehalten werden und haben auf Verlangen die Behältnisse oder Beutel vorzuweisen oder einen Nachweis über die getroffenen sonstigen Vorkehrungen zur Beseitigung des Hundekots zu führen.

§ 4
Ausnahmen

Diese Verordnung gilt nicht für Diensthunde von Behörden und Hunden von Betrieben des Bewachungsgewerbes, Hunde der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes sowie Jagdgebrauchshunde, soweit der bestimmungsgemäße Einsatz dies erfordert. Sie
gilt nicht für Blindenführhunde und Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen. Weitere Ausnahmen können auf Antrag im Einzelfall zugelassen werden.

§ 5
Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 19 Abs. 1 SOG M-V handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen
a) § 1 Abs. 1 S. 1 Hunde unangeleint ausführt,
b) § 1 Abs. 1 S. 2 Hunde nicht ausreichend beaufsichtigt,
c) § 1 Abs. 2 nicht geeignete Hundehalsbänder oder Hundeleinen benutzt,
d) § 2 Hunde auf Kinderspielplätzen, Liegewiesen und Badeplätzen mitnimmt,
e) § 3 den durch das Tier verursachten Hundekot nicht unverzüglich entfernt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.
(3) Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung ist die örtliche Ordnungsbehörde.

§ 6
Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnung über das Halten und Führen von Hunden im Amtsbereich Banzkow vom 27.04.2011 und die Verordnung über das Halten und Führen von Hunden im Amtsbereich Crivitz vom 09.02.2010 außer Kraft.

Der vorliegende Entwurf der Verordnung sollte auf jeden Fall tiefgründiger debattiert werden und nicht gleich zur Beschlussvorlage am 28. September 2022 erhoben werden! Die Maßregelungen gegenüber den Hundehaltern sind hier zwar deklaratorisch und ausreichend beschrieben, sollten aber nochmals geprüft werden, besonders die Kontrolle der Hundehalter auf das Mitführen von Behältnisse oder Beutel. Der Ermessensspielraum der Ordnungshüter in der Präventionsarbeit zu diesem Theme sollte mehr in den Vordergrund gerückt werden. Im Entwurf ist beschrieben „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ das dürfte allgemein verständlich sein, wenn man das Bindewort „und“ hierzu noch anwendet dann dürfte nur noch der Begriff zu klären sein, was man unter „befriedetes Grundstück“ versteht!

ein Grundstück bzw. Gebäude, das durch den Berechtigten in äußerlich erkennbarer Weise durch zusammenhängende Schutzwehren gegen das beliebige Betreten gesichert ist“. Durch § 126 StGB wird Räumlichkeiten so ein öffentlicher Schutz vor wahllosem Zutritt gewährt. Unter den Begriff fallen ausschließlich unbewegliche Sachen wie Wohnungen, Grundstücke und Geschäftsräume. Vom Rechtsstatus befriedetes Besitztum“ sind demnach mobile Güter wie Wohnwagen, Zelte, Schiffe, Pkw und Transporter ausgeschlossen. Befriedet sind lediglich feste Grundstücke. Diese Grundstücke müssen in einem räumlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Haus stehen, so dass sich der Status befriedetes Besitztum auf das Grundstück überträgt (Vorgärten, Innenhöfe, Garagenplätze, etc.).

Die Grundstücke müssen in einer optisch erkennbaren Verbindung mit dem Gebäude stehen. Mithilfe von Zäunen können Grundstücke beispielsweise „eingefriedet“ werden und machen auf die Zugehörigkeit zum jeweiligen Gebäude aufmerksam. Bloße Verbots- oder Warntafeln genügen nicht, denn die Umfriedung muss durch ein sichtbares Hindernis hinreichend erkennbar sein.“( Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt 20.10.2017)

Befriedet ist daher auch gleichgesetzt mit dem Begriff „eingehegt“ wie zum Beispiel: eingefriedete Äcker, Weiden und Schonungen, Lagerplätze, Friedhöfe, Kirchhöfe. Hier ist also die Frage zu klären was ist mit dem ARBORETUM ( in Crivitz) oder ein Sportplatz und den Friedhof oder öffentliche befriedete Grünanlagen, denn nur außerhalb dieser besteht ja dann grundsätzlich die Leinenpflicht? Innerhalb nicht! Oder?

Resümee

Der vorliegende Entwurf der Hunde – VO ist sehr rigoros und handwerklich noch nicht ausgereift, er sollte noch mal auf den Prüfstand! Im Mittelpunkt der Hunde – VO stehen zu sehr die zielgerichteten Maßnahmen gegen Hundehalter bei Verstößen und deren finanzielle Ahndungen! Kann diese zusätzliche Kontrolltätigkeit das Ordnungsamt des Amtes Crivitz überhaupt leisten in 16 Gemeinde und der Stadt Crivitz? Oder bleibt es nur bei Stichproben?

 Und noch etwas! Von der Möglichkeit, dass die Ordnungshüter auch nur Ermahnungen /Hinweisen oder Platzverweise aussprechen können ist nichts beschrieben! Oder liegt das in Ihrem eigenen ERMESSEN? Die mögliche Kontrolle der Hundehalter durch die Vollzugsbeamte des Amtes auf Verlangen die Behältnisse oder Beutel vorzuweisen oder einen Nachweis über die getroffenen sonstigen Vorkehrungen zur Beseitigung des Hundekots zu führen, mag zwar von der Form her gut beschrieben sein, geht aber in der Sache über das Weisungsrecht hinaus und stellt einen Eingriff dar. Hierzu würde eine nochmalige juristische Überprüfung dieser Klausel in §3 helfen!

Der Bauausschuss steckt wegen des B-Planes *Wohnungsbaugebiet Lindenallee*in der Klemme! Aus geplanten 15 Reihenhäuser 2021 werden nun 10! Bauantrag des Investors ist ruhend gestellt!

18-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./170/45-22/CLA-7/7-22

Der Bauantrag des Investors (10 Reihenhäuser) ist ruhend gestellt! Gemäß Landkreis kann noch keine Baugenehmigung erfolgen!  Die     Genehmigung wohl erst 2023! Was Nun! Die Probleme sind hierzu hausgemacht in der Stadt Crivitz selbst! Ursache:  Weil die vorgegebenen Änderungswünsche der Stadt Crivitz an der Planung von dem Investor, durch die Stadt selbst in ihrem eigenen B-Plan als Festsetzungen nicht eingearbeitet wurden und Ausgleichsmaßnahmen nicht umgesetzt sind!  Seit 2019 geht dieses HIN und HER!

Einerseits stockt das Aufstellungsverfahren für die 5. Änderung des B-Plans Nr. 1/91 aufgrund der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen (Naturschutz)!…siehe auch unter dem Link https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/eidechsen-verschaffen-subventionen

Und andererseits können die vom Bauherrn (10 Reihenhäuser-2022) beantragten Befreiungen, extra auf Wunsch der Stadt Crivitz, nicht genehmigt werden, weil Sie nicht die Festsetzungen des Bebauungsplanes (Stand Vorentwurf) betreffen!  

Aus der öffentlichen Beschlussvorlage :Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/91 „Wohnungsbau gebiet Neustadt“, für den die 5. Änderung erarbeitet wird. Das Aufstellungsverfahren für die 5. Änderung des B-Plans Nr. 1/91 stockt aufgrund der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen.

Anlage 2019 öffentlich ALLRIS®net)

Beantragung von Befreiungen vom B-Plan Nr. 1/91

Das Grundstück befindet sich im B-Plangebiet Nr.1/91 „Wohnungsbaugebiet  Neustadt“ in der 4.Änderung lt. Beschluss Nr.131 / 95 vom 20.12 .1995. Aktuell erarbeitet die Gemeinde eine 5. Änderung zum B-Plan Nr.1/91, bei der Vorgaben zu den zulässigen Bebauungsformen , Gebäudetypen, Dachformen , Geschosszahlen, usw. überarbeitet werden. Eine entsprechende Satzung zur 5. Änderung zum B-Plan Nr.1/91 „Wohnungsbaugebiet Neustadt“ liegt bereits vor. Die innerhalb dieses Bauantrages geplanten und beantragten Gebäudetypen mit Ihren Geschosszahlen  und Dachformen sind der Gemeinde Crivitz vorgestellt worden und sind von der Gemeinde Crivitz (Gemeindevertretung  und Bauausschuss) zur Ausführung  gewünscht und bestätigt worden . Diese Parameter sollen auch in die 5.Änderung des B-Plan Nr.1/91 übernommen und beschieden  werden.

1.            Befreiung von Vorgabe offene Bauweise:

Hiermit beantragen wir die Befreiung von den Vorgaben aus B-Plan Nr.1/91,, Wohnungsbaugeiet Neustadt“ in der 4 .Änderung  bezüglich der festgelegten  offenen Bauweise. Die Gebäuderiegel mit jeweils nur fünf Reihenhausscheiben stellen zwar städtebaulich keine rein geschlossene Bebauung dar, dennoch stellt sich die Frage, ob eine Befreiung erforderlich wird, da die offene Bauweise in ihrem Charakter leicht reduziert wird.

B-Plan Vorgaben : Baublock 6:          offene Bauweise Baublock 7:           offene  Bauweise

Bauantragsplanung: 2x Reihenhausriegel mit je 5x Reihenhaus

Begründung: Die Gemeinde wünscht eine Bebauung mit Reihenhäusern. Diese Vorgabe soll in die 5.Änderung des B-Plan Nr.1/91 übernommen werden.

2.            Befreiung von Vorgabe Vollgeschosse:

Hiermit beantragen wir die Befreiung von den Vorgaben aus B-Plan Nr. 1/91 „Wohnungsbaugebiet Neustadt“ in der 4.Änderung bezüglich der festgelegten Vollgeschosse.

B-Plan Vorgaben: Baublock 6:          2 Vollgeschosse zulässig Baublock 7:          3 Vollgeschosse zulässig

Bauantragsplanung : 3 Vollgeschosse

Begründung: Die Gemeinde wünscht eine Bebauung mit 3-geschossigen Reihenhäusern. Diese Vorgabe soll in die 5. Änderung des B-Plan Nr.1/91 übernommen werden . Das oberste Vollgeschoss wird straßenseitig zurück gestaffelt. B-Plan Vorgaben: Satteldach, Krüppelwalm

3.            Befreiung von Vorgabe Dachform:

Hiermit beantragen wir die Befreiung von den Vorgaben aus B-Plan Nr.1/91,, Wohnungsbaugebiet Neustadt“ in der 4 .Änderung  bezüglich der festgelegten  Dachform.  (Textteil Pkt.4 „Örtl. Bauvorschriften“)

Bauantragsplanung: Leicht geneigtes Pultdach (ca. 4°Neigung)

Begründung: Die Gemeinde wünscht eine Bebauung mit Reihenhäusern. Die hier geplante Dachform eines leicht geneigten Pultdaches ist eine der von der Gemeinde gewünschten Dachformen. Diese Vorgabe soll in die 5. Änderung des B-Plan Nr.1/91 übernommen werden. Für diesen Gebäudetypus empfiehlt sich architektonisch und im vorliegenden Fall auch städtebaulich die Ausführung mit leicht geneigtem Pultdach, was in dieser Form von der Gemeinde gewünscht ist.

4.            Befreiung von Vorgabe Baulinie I Baugrenze:

 Hiermit beantragen wir die Befreiung von den Vorgaben aus B-Plan Nr.1/91 „Wohnungsbaugeb iet Neustadt“ in der 4 .Änderung  bezüglich der festgelegten  Baulinie.

B-Plan Vorgaben : Baublock 6:          siehe B-Plan Baublock 7:   siehe B-Plan

Bauantragsplanung: Verlauf  Baugrenze siehe Bauantragsplanung

Begründung: Die Gemeinde wünscht eine Bebauung mit Reihenhäusern. Das Grundstück wird neu aufgeteilt. Eine Baulinie ist im Entwurf zur 5.Änderung nicht mehr ausgewiesen . Die Baugrenze wurde bereits im Entwurf zur 5.Änderung angepasst. Die hier in der Bauantragsplanung verzeichnete Baulinie / Baugrenze soll in die 5.Änderung des B-Plan Nr.1/91 übernommen  werden .

Die Befreiungsinhalte entsprechen nicht den Festsetzungen der 5. Änderung des B-Plans Nr. 1/91. Dadurch ist die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens erforderlich, welches die Befreiungsinhalte zu den Festsetzungen beinhaltet. Dieses ist zeitnah von der Stadt Crivitz durchzuführen.

Gemäß Auskunft des Landkreises Ludwigslust-Parchim kann die Baugenehmigung erst nach Schaffung des Baurechts erteilt werden. Der Antrag wurde durch den Antragsteller zunächst ruhend gestellt.

Die Herstellung der Zufahrt ist gesondert bei der Stadt Crivitz über das Amt Crivitz zu beantragen. Das anfallende Niederschlagswasser wird laut dem Bauantrag auf dem Baugrundstück versickert. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 20.08.2022 erforderlich. Die Stellungnahme der Stadt Crivitz zum gemeindlichen Einvernehmen ist nach Rücksprache mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim trotz der Ruhendstellung durch den Bauherrn termingerecht zu erbringen. Daher wird um Abstimmung gebeten.( Quelle – Beschlussvorlage – Cri SV 587/22-01-01- öffentlich ALLRIS®net)

Resümee

Nun will der Bauausschuss also am 18.08.2022 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 220431 über die Errichtung von 10 Reihenhäusern, bestehend aus 2 Gebäuderiegeln mit jeweils 5 Reihenhausscheiben, auf dem Flurstück 207/3, Flur 30, Gemarkung Crivitz erteilen. Diese Änderungen sollen dann in die 5.Änderung des B-Planes Nr.1/91 eingearbeitet werden und sind dann mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde, für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, Frist öffentlich auszulegen! Weiterhin holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, zum Planentwurf und der Begründung ein.

Damit dürfte die Schaffung des Baurechtes erst im Jahr 2023 erfolgen und die Genehmigung erteilt werden können. Warum sind diese Wünsche an den Bauherren und damit die Änderungen nicht schon viel früher vorgetragen und eingearbeitet worden? So vergeht wieder wertvolle Zeit für den Bauherrn, welcher sicherlich die Baukosten danach nochmals kalkulieren muss! Bleibt nur zu hoffen das der Bauherr nicht die Begeisterung für das Projekt verliert!

Umweltausschuss plant Ergänzung der Nutzungs- und Entgeltordnung zur Nutzung der Festwiese/Nutzung des Wohnmobil-Stellplatzes!

16-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./168/43-22/CLA-5/5-22

Stellplatz für 10,0€ pro Tag (Wohnmobile & Caravans) am Crivitzer See inclusive Wasser, Strom und Abwasserentsorgung!?

Ist das schon eine eventuelle Gäste-basierten Kurabgabe oder die tatsächliche Gebühr für einen Stellplatz? *NEIN* es ist keine zukünftige gästebezogene Kurabgabe, sondern *JA* es ist die wirklich tatsächliche Gesamtgebühr für 24h pro Tag &Wohnmobilstellplatz.

Nichts Neues werden Sie sagen! Doch schon!

Der Kulturausschuss legte am 10.05.2022 nach und forderte im Anhang 3 (Wochenmarkt auf dem Marktplatz der Stadt Crivitz) Nr. 4 Abs. 2 Satz 3 soll geändert werden „Die Erteilung der Tageserlaubnis liegt im Ermessen der Stadt Crivitz, also nicht mehr bei der Marktaufsicht (das Amt Crivitz/ spez. das Ordnungsamt). Eine Frage bleibt nur, wer übt denn dann *das Ermessen* von der Stadt Crivitz aus? Die Bürgermeisterin oder die Stadtvertretung oder die Bediensteten? Die Ausübung von Ermessen kann auf zwei unterschiedliche Arten erfolgen. Zum einen kann der Verwaltung Ermessen eingeräumt werden zu entscheiden, ob sie im konkreten Fall überhaupt tätig werden soll oder nicht. In diesem Fall spricht man von sogenanntem Entschließungsermessen. Das ist aber hier nicht genau beschrieben!

Der Umweltausschuss monierte, der Parkscheinautomat heißt jetzt „Entgeltautomat“; die Gebühr heißt jetzt „Entgelt“ und wer nur eine Abwasserentsorgung ohne Übernachtung tätigt, muss auch nur 10,-€ zahlen. Ach so, und an der Zufahrt zum Wohnmobilstellplatz informiert eine Hinweistafel über die Zufahrt, die Stellplatznutzung sowie über die Benutzung der Einrichtung für Abwässer. So hat es der Umweltausschuss am 19. Juli 2022 empfohlen als Beschlussvorlage für die Stadtvertretung am 29. August 2022, zuvor schaut aber das Amt noch einmal darüber!

Ein verlockendes Angebot, für alle diejenigen Arbeitnehmer, welche das Nützliche mit dem Angenehmen verbinden wollen! Wer also sein Homeoffice – Arbeitsplatz verlegen will an den Crivitzer See, der kann das bald verwirklichen für 10,00€ pro Tag *all-inclusive* (Wasser, Abwasser und Strom) vorausgesetzt man hat seinen Internetstick (Surfstick) nicht vergessen.

Nun, unter den jetzigen gestiegenen und bald noch mehr steigenden Wasser-, Abwasser- und Stromtarifen ist das eine alles unter einem neuen Gesichtspunkt zu betrachten! Für 300,00 € im Monat campen am Crivitzer See inklusive aller Nebenkosten, ist eine wirklich sehr gute Alternative!?

Ist diese Gebühr wirklich angemessen und verhältnismäßig? Oder ist das schon der erste Beitrag des Umweltausschusses zum Antrag für den Tourismusort?

Wie kam es dazu?

Der Ausschuss für Umwelt, Landeskultur und Tourismus unter Leitung von Jürgen Heine der Stadtvertretung Crivitz hat in seiner Sitzung am 17.05.2022 über die Thematik: Ergänzung zur Nutzung der Festwiese/Nutzung des Wohnmobil-Stellplatzes auf der Festwiese beraten. Es wurde festgelegt, dass die Nutzungs- und Entgeltordnung vom 03.09.2019 für die Stadt im Anhang 4 Punkt 2 „Nutzung der Festwiese“ und in Anlage 5 Punkt 2 „Nutzung des Wohnmobilstellplatzes auf der Festwiese“ dahingehend ergänzt wird, dass die Zufahrt zum Wohnmobilstellplatz eine Breite von 4 Metern hat und der Stellplatz eine Tiefe von 20 Metern. Des Weiteren werden in dem Zusammenhang die Flurstücks-Bezeichnungen für die Festwiese im Anhang 4 Punkt 1 aktualisiert.

Ob nun die Stadtvertretung der Stadt Crivitz am 20. Juni 2022 die Ergänzung der Nutzungs- und Entgeltordnung schon beschlossen hat, dass die Zufahrt zum Wohnmobil-Stellplatz eine Breite von 4 Metern hat und der Stellplatz eine Tiefe von 20 Meter, bleibt offen, da das vorläufige Protokoll von der Sitzung nicht vorliegt und eine Veröffentlichung des bestätigten Protokolls frühestens in der 36KW 5-10.09.2022 erfolgt!?

Aber schon jetzt ist klar, dass es neue Änderungen gibt – denn am 19. Juli 22 hat der Umweltausschuss in seiner Beratung zur Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung zur Nutzung von städtischen Räumlichkeiten und Flächen der Stadt Crivitz folgende Änderung empfohlen für die nächste Stadtvertretersitzung am 29. August 2022.

Anhang 4: Nutzung der Festwiese; Abschnitt (2): Nutzung und Genehmigung der Festwiese am Crivitzer See ……

Eine Ergänzung durch Neueinfügung von Absatz: (6) mit folgendem Inhalt:

  1. Die Genehmigung zur Nutzung der Festwiese bezieht sich ausschließlich auf die Platzüberlassung für den jeweiligen Antragsteller.
  2. Der Antragsteller zur Nutzung der Festwiese ist vor Beginn seiner Nutzung in die Begrenzung zum Caravan Stellplatz hineinzuweisen.
  3. Die Zufahrt und der Caravan Stellplatz sind für den Zeitraum der Nutzung des Antragstellers sichtbar mit weißer Farbe abzugrenzen.

Anhang 5: Nutzung des Wohnmobilstellplatzes auf der Festwiese; unter Abschnitt (2): Nutzung….…..

Eine Ergänzung durch Neueinführung von Absatz (2)

  1. Der Wohnmobilstellplatz ist ausschließlich für Wohnmobile und Caravans zu nutzen.
  2. Eine anderweitige Nutzung ist nicht zulässig.
  3.  Die Zufahrt und der Stellplatz für die Caravanings erfolgt von der Einfahrt, beginnend am Taubenhaus, im Abstand von 4m von der Böschung aus.
  4.  Der Wohnmobilstellplatz ist von seiner hinteren Grenze in die Festwiese hinein mit 20m festgelegt.
  5.  An der Zufahrt zum Wohnmobilstellplatz informiert eine Hinweistafel über die Zufahrt, die Stellplatznutzung sowie über die Benutzung der Einrichtung für Abwässer.

Abschnitt (4) EntgelteEine Ergänzung durch Neueinführung von Absatz (2)

Für die Nutzung ist ein Entgeltautomat aufgestellt.

  1. Das Entgelt für einen Stellplatz / 24 h beträgt 10,­€ incl. Wasser, Strom und Abwasserentsorgung.
  2. Die Abwasserentsorgung ohne Übernachtung beträgt 10,-€.
  3. Sie ist am Entgeltautomaten zu entrichten.
  4. Der Entgeltautomat wird durch die Bürgerhauskoordinatorin betreut.

Der Wohnmobilstellplatz am Crivitzer See bietet pro Tag für 10,00€  Strom,Wasser,Abwasser inklusive, Hunde erlaubt; keine max. Stelldauer, Beleuchtung des Platzes vorhanden, Hotel und Gaststätte gegenüber, altdeutsche Küche, riesige Portionen, Einkaufsmöglichkeit ca. 10 min zu Fuß ( Lidl) und 15 min zu Fuß Ortskern mit Bäcker, Restaurant, anderen Discountern, Apotheke, Imbiss, Schuhladen, Frisör, Bekleidungsgeschäfte..usw…nur ein barrierefreier Zugang fehlt noch!

Wohnmobilstellplätze mit vergleichbaren Leistungen in MV bewegen sich fast alle ab 18,00€ bis 39,00€ pro 24h (auch ohne See). In Demen z.B. kostet ein Wohnmobilstellplatz bei *EVITA Forum Demen Die Event Location* – und dort ist auch kein See vorhanden ca.25,00€ pro Tag (aber es gibt hier zusätzlich kostenloses WLAN, es ist eine teilweise Bewachung vorhanden und er ist barrierefrei!)

Die Kosten für die Herstellung der Wohnmobilstellplätze betrugen ca. 15.000,00€ im Jahr 2021 [ca. 9.000€ Entgeltautomat, ca. 4.000,00€ Stromanschluss und 2.000,00€ Anschlussverlegung). Die Festwiese in Crivitz soll einen Ertrag von ca. 3.000,00€ pro Jahr (aller Wohnmobilstellplätze und Schausteller sowie andere Nutzer) erwirtschaften, bei einem Aufwand von ca. 2.200,00 bis 2.400,00€ im Jahr (Sie umfassen Unterhaltung, Wasserversorgung, Bankgebühren und die Anschaffung von Parkverbots- und Hinweisschildern/Tafeln, Wartung des Entgeltautomat /Anschlüsse und die Pflege).

Der Aufwand dürfte sich in diesem und in den nächsten Jahren erheblich erhöhen, bei den jetzigen gestiegenen und bald noch mehr steigenden KOSTEN für Wasser, Abwasser und Strom!

Resümee

Was meinen Sie, ist dieses Entgelt* von 10,0 € pro Tag (*all-inclusive*- Wasser, Strom und Abwasser) für einen Wohnmobilstellplatz angemessen und verhältnismäßig gegenüber anderen Nutzern? Oder sollte man hier nachsteuern??

P.S.  Übrigens Vereine können die Festwiese kostenlos nutzen und gesellschaftliche sowie gewerbliche Nutzer zahlen 55,0 € für den ersten Tag danach 50,0 €. Aber bei einer kommerziellen Nutzung kann eine Kaution von 250,00 € erhoben werden. (zuzüglich kann der Verbrauch von Strom, Wasser und Abwasser auf die Nutzer umgelegt werden, aber auch wiederum erlassen werden, wenn ein öffentliches Interesse oder hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden)!

Quartalsbericht des II. Quartals 2022 -Krankenhaus am Crivitzer See gGmbH

14-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./167/42-22/CLA-4/4-22

Müssen wir uns Sorgen machen? NEIN! Alles verläuft nach dem Wirtschafts- und Investitionsplan!

Zur wirtschaftlichen Situation sowie zur Umsetzung der Wirtschaftspläne der Eigengesellschaften und Beteiligungen des Landkreises wird vierteljährlich Bericht erstattet. Dieser erfolgte am 03.08.2022 im Verwaltungsvorstand und wird noch am 18.08.2022 im Haushalts- und Finanzausschuss des LK – LUP und am 07.09.2022 im Kreisausschuss erfolgen.

Quelle Bericht für das II. Quartal 2022 über die Eigenbetriebe und Beteiligungen- Drs. III-2022/4013 vom 08.07.2022 -FD 20 Finanzen und Beteiligungen des LK LUP)

Entwicklung der Gesellschaft / des Eigenbetriebs

Einschätzung

Der größte Teil der Ausgaben bedingt sich immer noch durch die Abtrennung von der MEDICLIN, durch die neuen gesetzlichen Anforderungen im Gesundheitsbereich und durch allgemein gestiegene Anforderungen an die IT-Sicherheit, sowie durch in den letzten Jahren durch die MEDICLIN nicht getätigte Investitionen. Im II. Quartal erfolge die Erstattung der 1. Rate der pauschalen Fördermittel in Höhe von 111.425,83 €. Wir haben ein Darlehen vom Landkreis in Höhe von 1.000.000,00 € bezogen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich aufgrund der Systemumstellung um Richtwerte handelt, welche ggf. abweichen können.“ …….(Quelle Bericht für das II. Quartal 2022 über die Eigenbetriebe und Beteiligungen- Drs. III-2022/4013 vom 08.07.2022 -FD 20 Finanzen und Beteiligungen des LK LUP)

Stand der Jahresabschlussprüfung 2020 Information zum Stand der Jahresabschlussprüfung 2020

Entsprechend des Geschäftsanteilskaufvertrages hat die Mediclin AG als Verkäufer einen Stichtagsabschluss zum 31.12.2020 vorzulegen, anhand dessen durch einen gesonderten Prüfer die Einhaltung der Bedingungen des Geschäftsanteilskaufvertrages festgestellt wird. Dieser liegt seit Ende 03/2021 vor, aktuell erfolgt die Abstimmung mit dem Prüfer. Im Anschluss wird die formelle Abschlussprüfung erfolgen.„….. (Quelle Bericht für das II. Quartal 2022 über die Eigenbetriebe und Beteiligungen- Drs. III-2022/4013 vom 08.07.2022 -FD 20 Finanzen und Beteiligungen des LK LUP).

Resümee

Insgesamt kann man dem Bericht nichts mehr hinzuzufügen, nur so viel, dass sicherlich auch unser Krankenhaus mit den gestiegenen Nebenkosten zusätzlich belastet wird. Aber, alles verläuft nach dem beschlossenen Wirtschafts- und Investitionsplan und dennoch sollte der Landkreis in seinen kommenden Haushaltsberatungen ab Sept. 2022 zum Haushalt 2023/24, die Krankenhaus am See gGmbH auch weiterhin finanziell unterstützen in dieser Aufbauphase und den Folgejahren und dafür auch Mittel bereitstellen!

Man sollte nicht vergessen, dass Investitionen in der Höhe von 7,2Mio.€ bis 2025 geplant sind für die Neustrukturierung und den Umbau der Notaufnahme und weitere 2,75Mio.€ für die Digitalisierung des Krankenhauses getätigt werden, woran sich auch das Land MV und der Landkreis beteiligen.

(Das Krankenhaus Crivitz verfügt über eine Notaufnahme im Bestand. Die nicht den heutigen Ansprüchen genügt, noch barrierefrei ist. Im laufenden Betrieb unter Berücksichtigung der räumlichen Struktur kann das Bestandsgebäude nicht ohne baulichen Erweiterung umgebaut. Es ist eine Erweiterung an die bestehende Notaufnahme beabsichtigt, um die notwendigen Räume zu schaffen. Im Zuge des Umbaus der EDV bedingt die erforderliche Herauslösung der EDV aus der Me­diClin-EDV-Landschaft. Hiermit verbunden sind Investitionen, beispielsweise für: den Erwerb von Lizenzen für ein Buchhaltungsprogramm und ein Krankenhausinformationssystem. usw..“ (Quelle Wirtschaftplan/Erläuterungen 2021).

Die Qual der Wahl bei den *LEADER* Projekten im Umweltausschuss!

11-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./166/41-22/CLA-3/3-22

LEADER ist die Abkürzung von Liaison Entre Actions de Developpement de l´Economie Rurale (frz. für Vernetzung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Ein Maßnahmenprogramm der EU für mit dem die wirtschaftliche Entwicklung im ländlichen raum gefördert werden soll! Seit 2014 werden intensiv Projekte beraten und gefördert. Dafür gibt es in unserem Land verschiedene lokale Aktionsgruppen und das Amt Crivitz (Stadt Crivitz) ist zugeordnet der *Aktionsgruppe Warnow-Elbe-Land*.

Quelle – Landkreis LUP – Flyer Beteiligung Leader_WEL_SWM_A2.indd – Flyer_Mitmachwebsite.PDF

Zurzeit läuft noch ein „Aufruf zur Einreichung von Ideen für Kleinprojekte bei der Lokalen Aktionsgruppe Warnow-Elde-Land“ bis zum 31.12.2022 für die Umsetzung in 2023!!

Diese Förderung ist jedoch ausschließlich für Kleinprojekte vorgesehen, deren Gesamtausgaben nicht höher als 20.000€ sind. Der zu gewährende Zuschuss kann maximal 80%, also 16.000€ betragen. Die Auswahl der Projekte, die eine Förderung erhalten, erfolgt auf Grundlage der Strategie für lokale Entwicklung (SLE).

Grundsätzlich förderfähig sind:

  1. Bauvorhaben
  2. Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Planung und Begleitung von Baumaßnahmen
  3. Anschaffungen einschließlich der Lieferung und Errichtung oder Installation
  4. konzeptionelle, planerische oder künstlerische Leistungen einschließlich Machbarkeitsuntersuchungen und Erhebungen
  5. die Durchführung von Veranstaltungen einschließlich deren Moderation
  6. der Erwerb oder die Entwicklung von Computersoftware
  7. der Kauf von Patenten, Lizenzen, Copyrights oder Marken

Eigenleistungen des Zuwendungsempfängers sind nicht förderfähig.

Unter dem Motto „Drei Themen für Crivitz- LEADER AG Meine Idee ( Schreiben vom 27.6.2022)“veröffentlichte der Vorsitzende des Umweltausschusses das Papier nach der letzten Sitzung am 22. Juli 2022.

  1. Aufbau und Gestaltung eines Unterrichtsraumes für Lehre und Bildung im Grünen Klassenzimmer des Schulgartens der Regionalen Schule.
  2. Umgestaltung des Marktplatzes für behindertgerechten Zugang und Erweiterung der Parkmöglichkeiten.
  3. Aufbau eines Skaterparkes zur Erhöhung der Freizeitaktivitäten für Kinder- und Jugendarbeit

Die Vorschläge verwundern schon etwas, denn am 17. Mai 2022 waren noch ganz andere Vorschläge auf dem Tisch des Ausschusses …und alles schien so gut wie erledigt:

 “ Die Themen der Projekte sind: – Aufbau einer Streuobstwiese in der Gemarkung Kladow; -Rückschnitt von ausgewachsenen Trieben an Kopfweiden und Formschnitt an Weiden zu Kopfweiden; -Aufbau eines Ballfangnetzes für eine unbeschwerte und sichere sportliche Betätigung auf dem Geschwister-Scholl-Sportplatzes. Für alle drei Projekte sind Kostenangebote einzuholen.“(Sitzung 17.Mai.2022 – TOP Ö9).

Wenn man sich die Bedingungen für der Förderung der Kleinprojekte anschaut, dann kommt man bei der Beschreibung der Ideen vom 27.06.2022 bei einem logischen Ausschlussverfahren, schon zu einem Favoriten!

Der Skaterpark ist schon seit längerem im Gespräch unter anderem auch von der Bürgermeisterin. Hierzu gab es schon eine Beratung im Kulturausschuss (wo auch Jugendliche eingeladen wurden)! Hierzu stellte man fest :  “ Es wird sich zunächst auf den Standort zwischen der alten „Schwesighalle“ und der Bahnstrecke geeinigt. Preislich liegt das Projekt bei ca. 50.000,00 Euro. Es werden die verschiedenen Materialien besprochen. Es entsteht ein reger Austausch….“ (Kulturausschuss 12.April 2022 TOP Ö 5). Nun, bei der veranschlagten Höhe der Baukosten dürfte das Projekt schon leider nicht mehr unter einem Kleinprojekt nach LEADER gefördert werden! Kann also nur noch als ein *größeres* Projekt geplant und eingereicht werden. Hierzu werden neue bzw. weitere Projektideen für die nächste Förderperiode gesucht „ Ihre Idee für 2023 – 2027“. Der Abgabetermin hierfür war aber schon der 31.07.2022! Die Projekte sollen einen Mehrwert für die Region bzw. den Standort besitzen und eine Art als Modellcharakter fungieren, sozusagen etwas besonderes sein! Für die zukünftige Förderperiode wird eine regionale Entwicklungsstrategie entwickelt für die lokale Entwicklung ! Man kann sich über den aktuellen Stand online informieren.

Zum Marktplatz gab und gibt es vielen Ideen (vom Springbrunnen bis zum Parkplatz) und auch einen Arbeitskreis/Gemeinschaft!? Den Marktplatz behindertengerecht umzugestalten ist schon lange eine Notwendigkeit. Da aber hier das Bindewort *und* beschrieben wurden, mit der Erweiterung der Parkmöglichkeiten, dürfte auch hier die veranschlagte max. Förderung von 20.000,00€ sicherlich in den Baukosten nicht ausreichen!

Bleibt also nur noch der Unterrichtsraum im grünen Klassenzimmer als möglicher Favorit übrig. Wobei eine Beschreibung über den Unterrichtsraum ( Größe/Bauweise/Materialien)  im grünen Klassenzimmer und ein Kostenvoranschlag hierzu noch fehlt!

Resümee

Wofür würden Sie sich entscheiden? Noch ist bis zum 31.12.2022 Zeit! Vielleicht werden hierzu auch die Bürger beteiligt in einer Umfrage ?

Teil- II „Das *Hin* und *Her* zur Mitgliedschaft im Verein AGFK MV“!

07-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./165/40-22/CLA-2/2-22

Umweltausschuss im Hochgefühl zum Antrag als *Tourismusort* Crivitz und verkennt die Beschlusslage in der Stadtvertretung!

Der AGFK MVArbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern e.V. hilft kommunalen Verwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern, für guten und sicheren Rad- und Fußverkehr zu sorgen. Er ist finanziell getragen durch Mittel der Landes- und Kommunal-Ebenen. Er ist ein wichtiger Ansprechpartner für Fragen rund um den Rad- und Fußverkehr für die kommunalen Verwaltungen.  Der AGFK MVe.V. ist mit den anderen AGFKs eng vernetzt, was den Austausch von Wissen und guter Praxis sehr schnell, günstig und einfach macht. Die Mitgliedschaft im Verein ermöglicht es den Mitgliedern zudem, institutionell gebündelt und damit koordiniert kommunale Belange gegenüber dem Land, Bund oder weiteren Akteuren zu vertreten.

Eine Empfehlung des Umweltausschuss 19. Juli 2022 zur Wiederbelebung eines abgelehnten Antrages aus 2021, der ja eigentlich nur zurückgestellt wurde und aufgrund des plötzlichen Wunschs zum Tourismusort jetzt wieder umgewandelt werden soll, sorgt für erstaunen!?

Klingt alles ganz normal, ist es aber gar nicht!

Eine 180 Grad Drehung des Umweltausschuss nach 12 Monaten! Und plötzlich will der Hauptausschuss am 08.Aug.22 auch wieder neu beraten zu einer Mitgliedschaft beim AGFK? Wie kam es dazu und warum ist ein Jahr vergangen zu diesem Sinneswandel?

Was ist im Juli 2022 passiert?

Auf seiner Sitzung am 19.07.2022 (Einwohner waren nicht anwesend) gab es plötzlich eine Mitteilung des Ausschusses, welcher empfiehlt einen Antrag auf Mitgliedschaft der Stadt Crivitz im Verein AGFK MV zu stellen (Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 500€ bei einer Einwohnerzahl ab bis 5000), denn er passt auch gut in den Antrag auf Anerkennung der Stadt zu einem Tourismusort. Weiterhin stellte man fest, dass die CDU ( Crivitz und Umland ) am 14.Juni 2021 diesen Antrag eingebracht hatte…

https://crivitzer-lokalanzeiger.de/uncategorized/vereinsbeitritt-der-agfk-mv-arbeitsgemeinschaft-fuer-fahrrad-und-fussgaengerfreundliche-kommunen-mecklenburg-vorpommern-e-v/

und im Ergebnis wurde auf eine mögliche Mitgliedschaft des Amtes verwiesen. Bis zu dieser Entscheidung des Amtsausschusses ist der Antrag der Stadt auf Mitgliedschaft zunächst zurückgestellt. Der Amtsausschuss hat nun eine Mitgliedschaft abgelehnt und deshalb diese Empfehlung! (so laut Protokoll).

Alles sehr paradox!

Warum, weil etwas ganz anderes vor 12 Monaten passiert ist! (Einige von uns waren als Besucher sogar dabei!)

Im Ergebnis der Beratung vom 14 Juni 2021 wurde der Antrag eindeutig abgelehnt und nicht zurückgestellt.

Mit der Begründung das der Verein zu Professionell für die Stadt Crivitz ist und das da ja nur Projektierer sind und wer soll denn da bei uns der Ansprechpartner sein! Das sei maximal was für den Amtsausschuss!…...

https://crivitzer-lokalanzeiger.de/uncategorized/zu-professionell-fuer-die-stadt-crivitz-bestenfalls-fuer-den-amtsausschuss-crivitz/

Dabei hatten die Antragsteller nur an die Vorteile gedacht für zukünftige Planungen von Radwegen nach Schwerin und Wessin!

Nach dem also die Stadt Crivitz eine Mitglietschaft beim AGFK abgelehnt hatte, stellte sich der AGFK als Verein persönlich am 27.April 2022 in der Sitzung des Amtsausschuss vor .(Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 2.000 € bei einer Einwohnerzahl ab 25.000)

In der nachfolgenden Beratung am 22.Juni 2022 des Amtsausschusses wurde dann über eine Mitgliedschaft entschieden und der Antrag abgelehnt!

Kurios was!

Die Frage ist nur, was der Umweltausschuss mit seiner Sichtweise der Dinge erreichen will?

Resümee

Eine verzerrte und unloyale Darstellung des Umweltausschusses über die gesamten Geschehnisse zu diesem Thema. Eigentlich unverständlich da alle Stadtvertreter im Ausschuss auch im Juli 2021 anwesend waren. Man sollte schon bei der wahrhaftigen Beschreibung bleiben!

Abgelehnt ist abgelehnt und nicht zurückgestellt! Nicht ohne Grund hat der Amtsausschuss eine Mitgliedschaft abgelehnt!

Bei dieser plötzlichen Wende der Ansichten schmückt sich der Umweltausschuss mit fremden Federn! Erst werden die damaligen Antragsteller klein gehalten sowie Ihr Antrag abgelenht und nach 12 Monaten ist das ja alles gar nicht so gemeint gewesen? Eine späte Genugtuung der damaligen Antragsteller!

Die Frage ist nur, ob denn unbedingt der dritte Schritt vor dem ersten Schritt gemacht werden muss bei der Antragstellung zum Tourismusort? Viele Ideen und Mitgliedschaften passen zum Antrag für ein Tourismussort, aber warum fragt man denn die Bürger nicht zuerst und macht sich dann einen Plan?!

Crivitz soll *Tourismusort* werden!?

04-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./164/39-22/CLA-1/1-22

*Zunächst* noch keine *Kurabgabe*geplant!

So hat es der Umweltausschuss am 19.Juli 2022 für die Stadtvertretung empfohlen!

Spätestens am 17.Okt.2022 soll der Antrag auf Anerkennung als *Tourismusort* CRIVITZ beschlossen werden, aber zuvor will er im Sept. 2022 noch einmal über den Entwurf beraten! Das will nun auch am 08.Aug.2022 der Hauptausschuss tun!

Begründet wurde der Antrag damit, das aufgrund einer Änderung des Kurortgesetzes im Juni 2021 (…können sich touristisch relevante Orte, die nicht als Kur- oder Erholungsort an-erkannt sind, um die neuen Prädikate „Tourismusort“ und „Tourismusregion“ bewerben.) und einer Veranstaltung im Volkshaus im Juli mit dem Wirtschaftsministerium, an der Frau J. Nützmann, Herr A. Rüß und Herr J. Heine teilnahmen. (die vermutlich begeistert waren!)

Eine konkrete Begründung, ob denn die Stadt Crivitz überhaupt die Voraussetzungen für eine Anerkennung zum § 4a KurortG erfüllen kann, wurde nicht beschrieben und genannt!? Man verwies lediglich darauf, dass das Amt Crivitz  auch einen Antrag anstrebt zur Anerkennung als eine *Tourismusregion*!

Nun soll also eilig in der Stadt Crivitz eine „neue“ AG (Arbeitsgemeinschaft/Arbeitskreis) gegründet werden unter Leitung eines Stadtvertreters, in die sich jeder Bürger, Touristiker einbringen kann und in der die Themenschwerpunkte des zukünftigen Arbeitsgebietes definiert werden. (so laut Protokoll). Es ist dann also der 17. Arbeitskreis in Crivitz, aber eigentlich gibt es ihn schon seit 2017!?

Was beschreibt das Ministerium:

 „Die Anerkennung von Tourismusorten und Tourismusregionen gehört zu den Aufgaben des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit. Seit der Änderung des Kurortgesetzes und des Kommunalabgabengesetzes am 11. Juni 2021 können sich touristisch relevante Orte, die nicht als Kur- oder Erholungsort anerkannt sind, um die neuen Prädikate „Tourismusort“ und „Tourismusregion“ bewerben. Die jeweils notwendigen Voraussetzungen und Anerkennungsverfahren sind im Kurortgesetz festgeschrieben.

Vorteil der gästebasierten Kurabgabe: Diese Gesetzesänderungen eröffnen neue Möglich­keiten für die touristische Entwicklung des Urlaubs­landes Mecklenburg-Vorpommern: Die Berechtigung zur Erhebung einer gästebasierten Kurabgabe ermöglicht Orten eine bessere Finanzierungs­grundlage für die touristische Entwicklung, wie beispielsweise die Verbesserung des touristischen Mobilitätsangebotes. Gleichzeitig unterstützt Mecklenburg-Vorpommern mit dem bundesweit neuen Prädikat „Tourismusregion“ die orts-, gemeinde und ämterübergreifende Zusammenarbeit. Die Gäste in Mecklenburg-Vorpommern sind über die Gemeinde-und Stadtgrenzen mobil und aktiv, möchten die Region erleben und erwarten zu Recht ein gleichbleibend hohes Qualitätsniveau, was die touristischen Basis­leistungen betrifft – auch außerhalb der Kur- und Erholungsorte. Damit Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern zukunfts- und wettbewerbs­fähig bleibt, müssen die Infrastruktur, die Mobilität und die Qualität nachhaltig verbessert werden.

Anerkannte Tourismusorte und Tourismusregionen sind zur Erhebung einer gästebasierten Kurabgabe berechtigt. Die Fremden­verkehrs­abgabe bleibt von der Gesetzesänderung unberührt. Zur Erhebung der Fremden­verkehrs­abgabe sind weiterhin nur prädikatisierte Kur- und Erholungsorte berechtigt.“ ( Quelle:  https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Tourismus/Tourismusorte-und-Tourismusregionen)

Gemäß § 4a KurortG: Tourismusort, Tourismusregion unter den Absatz (1) Gemeinden können auf Antrag nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung als Tourismusort anerkannt werden.

Was wird benötigt?

  1. Ein Begründeter Antrag der Bewerbung (Anschreiben mit Kurzdarstellung der Motivation)
  2. Gemeindebeschluss zur Bewerbung als Tourismusort
  3. Lageplan (mit den wichtigsten touristischen Angeboten)

So tauchen im Erhebungsbogen am Anfang folgenden Fragen auf !

Anzahl der touristischen Übernachtungen/Jahr? (Gewerblich erfasst (ab 10 Betten) und Gesamtzahl der Übernachtungen)

Anzahl der Tagestouristen/Jahr?

-Welche Rolle spielt der Tourismus in Ihrem Ort?

-Was schätzen Gäste besonders an Ihrem Ort?

-Bitte nennen Sie die Schwerpunkte bisheriger Investitionen in touristische Infrastruktur!?

-Welche Vorhaben planen Sie mit der Anerkennung als Tourismusort umzusetzen?

-Beschreiben Sie, wodurch Ihr Gastronomieangebot besonders vielfältig ist und sich von anderen Orten abhebt! [ Erhebungsbogen entnommen aus den öffentlichen bereitgestellten Dokumenten- der Sitzung -ALLRIS®net)

Nun schon bei diesen Fragen wird jedem klar, wir stehen erst am Anfang bei diesem Thema! Daher ist es umso erstaunlicher das bis Oktober 2022 ein Tourismuskonzept, Investitionskonzept für die touristische Infrastruktur und ein Konzept für die eine stetige Entwicklung der Tagestouristen und Übernachtungsgäste vorliegen soll!

Für die Anerkennung als Tourismusort gelten folgende Voraussetzungen:

1. Landschaftlich bevorzugte Lage (Lage in Tourismusschwerpunkt- o. Tourismusentwicklungsraum gemäß Regionalem Raumordnungsprogramm) oder….

Crivitz hat zwar keine Küste aber dafür ein Binnengewässer und einen wunderbaren Stadtwald! Auch ist Crivitz nicht in einem Tourismusentwicklungsraum eingebunden, sondern leider nur als * Vorbehaltsgebiete Tourismus* überplant.

„In den Vorbehaltsgebieten Tourismus soll der Sicherung der Funktion für Tourismus und Erholung besonderes Gewicht beigemessen werden. Dies ist bei der Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen, Maßnahmen, Vorhaben, Funktionen und Nutzungen und denen des Tourismus selbst besonders zu berücksichtigen.“(LEP-2016 Kap.4.6- Kriterien zur Festlegung der Vorbehaltsgebiete Tourismus Seite 62)

Für eine hohe Einstufung reicht es leider nicht, weil die Übernachtungsrate und Bettenkapazität nicht ausreichent vorhanden sind und keine Biosphärenreservate oder Naturparke direkt angebunden sind, aber die Anrainergemeinden haben Seen und kulturelle Angebote von landesweiter Bedeutung! Das könnte helfen!

2. Vorhandensein bedeutender kultureller Einrichtungen (insbesondere Museen/Theater), internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutende Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung oder…

Nun, ein Schloss hat Crivitz auch in Basthorst, aber leider noch kein Theater oder Kino und Galerie. Auf jedenfall ist eine Kirche vorhanden! Zwar fehlt noch ein Tierpark, aber alle anderen Bedingungen kann man erfüllen. Das sieht doch gut aus!

3. Geeignete Angebote für Naherholung, wie insbesondere Ausflugmöglichkeiten, Grünflächen, Rad- und Wanderwege, ein vielfältiges gastronomisches Angebot oder….

Bei den gastronomischen Einrichtungen da besteht wirklich ein Bedarf an einer Entwicklung und die Fuß und Wanderwege sowie Radwege sollen zum Teil erst gebaut oder entwickelt werden! Tja?

4. Das Vorhalten von wichtigen Dienstleistungsangeboten für benachbarte Kur- und Erholungsorte.

Also zur Infrastruktur fehlen wirklich Konzepte und ganz konkrete Beschreibungen auch für die relevanten Mobilitätsangebote!

Was sind relevate touristische Mobilitätsangebote? Sind das die herkömmlichen Verkehrsmittel wie Autos, Busse und Bahnen, Flugzeuge, Schiffe, Fahrräder und Taxis?

Nun das ist ein ganzer Komplex von Angeboten, welche miteinander verknüpft sein sollen um den jeweiligen Gast präsentiert werden und das auf möglichst einfache und übersichtliche Weise. Unterwegs ist für den Pkw-losen Gast relevant: Wohin kann ich in welcher Zeit zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren (Geh-, Fahrradminuten)? Wann fährt der nächste/letzte Bus wohin? Gibt es vielleicht zusätzliche Services, die ich per Anruf ordern kann? Neben der Qualität und des Komforts der öffentlichen Verkehrsverbindungen zur An- und Abreise (einschließlich der Gepäcklogistik) bestimmen Angebote in der Vor-Ort-Mobilität und die schnelle und einfache Zugänglichkeit der Information darüber maßgeblich die Verkehrsmittelwahl. • Attraktive Geh- und Radwege • Elektro-Leihfahrzeuge bzw. regionale E-Carsharing-Systeme inkl. touristischer Nutzung ;• Radverleih (unterschiedliche Modelle mit oder ohne Elektroantrieb je nachGelände, Kenntnissen und Fitness der Kundschaft);• Integrierte Tourismus-Mobilitätsangebote (Gästekarte, Packages,…);• Parkraummanagement usw. unsw...[BMVI-Online-Publikation Nr. 04/2016) und Anleitung für Praktiker BMNT-Wien März 2019 (3. Auflage)]……

Urteilen Sie selbst, nach dem Sie sich alle Kriterien genau betrachtet haben, welche Chancen die Stadt Crivitz hat ein Tourismussort zu werden? Wie gut sind wir wirklich vorbereitet für das Anerkennungs­verfahren ab Oktober 2022? Und was sagt eigentlich unsere Citymanagerin zu diesem Thema bzw. der Kulturausschuss?

Nun, so soll also Crivitz nicht nur ein bevorzugter Standort für Wind und Solar, 5G Masten und Aufsuchungsgebiet für Bergwerkseigentum werden, sondern auch ein Tourismusort, wie z.B. Anklam, Köpelin, Börgerende-Rethwisch und Kröpelin!

Vision oder bald Wirklichkeit!

Resümee:

Sicherlich hat Crivitz als Stadt seine Reize und der Gedanke ein Tourismusort zu werden ist sicherlich toll, dass bleibt unbestritten
und gewiss haben wir auch eine wunderbare Landschaftsumgebung, aber ob man denn zu einem Tourismusort nominiert wird, bleibt fraglich!

 

Transparenz und Einbeziehung des Bürgers zu diesem Thema ist hierzu dringend geboten! Sollte man nicht lieber zuerst einmal die Bürger Fragen oder zu mindestens ein großes Forum veranstalten, anstatt schon wieder alles gleich im
Okt. 2022 zu beschließen und sich in ein Verfahren stürzen?
Sind wir wirklich so schnell darauf vorbereitet?

Bei aller Euphorie im Umweltausschuss zu diesem Thema, sollte man eine gewisse Realitätsnähe zu den tatsächlichen Gegebenheiten nicht verlieren und sich zuerst einmal die Voraussetzungen zum Tourismusort anschauen, bevor man Erwartungshaltungen bei den Bürgern schafft! Für einen Tourismusort gibt es harte Kriterien vom Land, denn schließlich hängen daran auch finanzielle Förderungen und die Möglichkeit einer finanziellen Wertschöpfung mit der Berechtigung einer späteren „gästebasierten Kurabgabe“!

Bei der jetzigen Konstellation der Mehrheitsverhältnisse in der Stadtvertretung – ist der Antrag so gut wie beschlossen, auch wenn dadurch nur eine überschaubare Einnahmequelle in der Zukunft entsteht.  Viel eher ist es ein Prestigeprojekt für alle die Jähnigen, welche damit in der Zukunft im politischen Alltag kokettieren wollen!

„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für
Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“
Jean-Claude Juncker

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Energiepark in Wessin endet in 6 Tagen und 10 Std.(vom 06.06.2022 bis 08.07.2022)!

30-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./162/37-22

Bebauungsplan Nr.15 Energiepark* Wessin Öffentlichkeitsbeteiligung

  vom 06.06.2022 bis 08.07.2022!

Planungsziel:
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel – Teilbereich Wessin“ soll in Abstimmung mit den Gemeinden Barnin und Zapel ein gemeindegebietsübergreifendes Sondergebiet für die Windenergienutzung entwickelt werden.

Wer also verspätet abgibt muss damit rechnen, dass seine Hinweise/Ablehnungen oder Anregungen unberücksichtigt bleiben. Darin sind unser Amt und Bauausschuss rigoros! Dass die Auslegung des Planes in der Ferienzeit passiert ist sicherlich kein Zufall, so komme dem Ganzen weniger Aufmerksamkeit durch die Bürger zu. Perfekt wäre auch die Weihnachtszeit oder Neujahr, so würde der Plan noch weniger Beachtung finden. Das macht unser Bauaus-schuss schon richtig gut, dass hat es sich gut angeeignet! Zapel und Barnin hingegen haben Ihren Plan bereits im Monat März ausgelegt!

Ziel des Energieparks ist es die Errichtung von Windenergieanlagen in Wessin zu steuern. Das bleibt wohl nach wie vor ein Wunsch in Crivitz, als das es Wirklichkeit wird! Denn erstens wurden im jetzigen Entwurf des Energieparks sind noch keine inhaltlichen Aussagen über den Arten – und Umweltschutz gemacht worden, weil er schlicht und einfach fehlt! Auch wurde ein Gutachter anscheinend erst Anfang Mai beauftragt zu einer Untersuchung! Haben Sie einen gesehen?

Wer also noch abwägungsrelevanten Einsprüche oder Hinweise zum Energiepark einbringen will, die zu einer Minimierung des Gebietes oder einer Erweiterung führen, sollte sich sputen!

Hier noch einmal die E-Mail Adresse bauleitplanung@amt-crivitz.de!

Denn schon nach der verbleibenden Gnadenfrist (ca. 149 Tage) wird über das Eignungsgebiet 48/21 im Energiepark in Wessin endgültig entschieden durch den regionalen Planungs-verband Westmecklenburg! (3.Stufe- Kap. 6.5 RREP WM)

Fazit: Auch auf der letzten Ortsteilvertretersitzung in Wessin (15.06.2022) schwindet der Optimismus noch etwas gegen das Vorhaben vortragen zu können! Das kann man aber alles erst in drei Monaten nachlesen, so lange dauert bekanntlich die Erarbeitung des Protokolls in Wessin, durch den Ortsteilvorsitzen Herrn Daniel Itze!

Ob nun wirklich die Androhung einer Klage oder Beschwerde von Crivitz, Zapel und Barnin überhaupt umgesetzt werden, bleibt fraglich!? Angekündigt wurden die Vorgehensweise die letzten Jahre aber Vollmundig auf Versammlungen mehrmals, so auch durch den amtierenden Bauausschussvorsitzenden Herrn Alexander Gamm. Dafür stehen im Haushalt 2022 über 421.700Tsd.€ in den Haushalten der beteiligten Kommunen für (Zapel, Barnin, Crivitz) für Sachverständigen-, und Gerichtskosten zu Verfügung. Ob diese Mittel eingesetzt werden oder auch für eine vermutliche gerichtliche Auseinandersetzung reichen werden, bleibt offen?

30.000m²-38.000m² belasteter Boden und Natur sollen mit der Zukunftstechnologie ( Solar ) überbaut werden!

28-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./161/36-22

Nun bekommt also auch der Ortsteil Kladow südlich seine Photovoltaikanlage (ehemaligen Deponiefläche ETV)! Seit ca. 2004 ist man mit der Problematik der Sanierung und Nachnutzung der ehemaligen Deponiefläche ETV beschäftigt aber ein Resultat liegt bis heute nicht vor.

So berichtet zum Beispiel Herr Michael Billig aus Leipzig in seinem Blogs zur Deponie Crivitz“ In Crivitz und in Jabel verstießen die Betreiber gegen Auflagen, nahmen zum Beispiel mehr Müll an als erlaubt – und gingen insolvent. Auch in vielen anderen Fällen existieren die Betreiberfirmen nicht mehr und auf ihren Hinterlassenschaften sind die Gemeinden sitzen geblieben. Sie von all dem Dreck zu befreien, würde nach Landes-Angaben insgesamt rund 33 Millionen Euro kosten. Crivitz: 100.000 t Baumischabfall, Dachpappe und Asbest. Geschätzte Entsorgungskosten: 6 Mio.€“

Nun also die rettende Lösung – einfach Photovoltaikanlagen oben darauf bauen für die nächsten 20 Jahre und die Kommune mit ins Boot holen (eine gemeinsame Gesellschaft!) und schon ist das Problem gelöst? Der Betreiber und Bauherr steht natürlich auch schon fest, schau an die WEMAG. Das freut natürlich auch die Stadt Crivitz als Mitglied im Anteilseigener Verband! Da kommt bestimmt Geld in die Kasse!

So wurde der Vorschlag am 16.06.2022 auf der Bauausschusssitzung beraten. Dazu begrüßte Herr Alexander Gamm auf der Bauausschusssitzung Herrn Süß von der Firma Gollan und Herrn Ulrich Güßmann.

„Jetzt gibt es Überlegungen auf dieser Fläche evtl. eine Photovoltaikanlage zu errichten. 30.000 m² bis 36.000 m² könnten bebaut werden. Bauen und betreiben würde die Anlage die WEMAG. Aufgrund der Flächenproblematik müsste die Stadt aber mit ins Boot. Denkbar wäre die Gründung einer Gesellschaft. Dies wäre eine Chance um das Vorhaben zu realisieren.“ laut Protokoll!

Fazit: Nun, die Stadt Crivitz kann sich ja vor Angeboten zum Bau von Photovoltaikanlagen Kaum retten, goldenen Zeiten brechen an für die Crivitzer Stadtkasse, erst Wessin und jetzt in einem anderen Ortsteil.

Ob man allerdings die Lösung der Beseitigung von Altlasten (Deponie) einfach der nächsten Generation überlassen sollte, in dem man jetzt darauf Solaranlagen baut für 20-25 Jahre, bleibt fraglich! Damit müssen sich dann die heute gewählten Stadtvertreter aber erst später beschäftigen und erklären gegenüber den jüngeren Bürgern und zukünftigen Steuerzahlern, wenn dann plötzlich Fragen auftauchen, wird man sich erinnern!

Crivitzer Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm täuscht Bürger und Stadtvertretung!

22-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./160/35-22

Die Posse um die Klage der Crivitzer Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm gegen die Opposition ist um ein bemerkenswertes Kapitel reicher

Zur Erinnerung:

Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm versuchte vergeblich, die aus ihrer Sicht unliebsame Oppositionsarbeit durch einen hilflosen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft zu stoppen. Die Staatsanwälte erteilten ihr indes postwendend eine Abfuhr, es waren keine tatsächlichen Anhaltspunkte zu entnehmen. Sie nahmen noch nicht einmal die Ermittlungen auf und setzten ein Zeichen für Demokratie und Meinungsvielfalt. Wir berichteten am 04.04.2022.

Natürlich stellten wir Frau Britta Brusch-Gamm in der Einwohnerfragestunde am 25. April 2022 zu dem Sachverhalt zur Rede. Dort erklärte sie, dass sie beim Strafantrag „sowohl als Bürgermeisterin als auch als Privatperson gehandelt“ hat.

Wie wir jetzt herausgefunden haben, hat sie sich gegenüber dem Landkreis Ludwigslust-Parchim ganz anders geäußert. Der dortigen Rechtsaufsicht hat sie mitgeteilt, als *Privatperson* agiert zu haben. Auch richtete sich bei der Kontaktierung der Staatsanwaltschaft *NICHT* etwa gegen die Opposition sondern gegen die Verfasser des in Rede gestandenen Flyer von Okt.2021! Das Ergebnis hieraus ist bekannt- Einstellung des Verfahrens!

Das passt natürlich alles nicht zusammen und es stellt sich die Frage: Warum sagt Frau Britta Brusch-Gamm in dieser wichtigen Angelegenheit vor den Augen der Öffentlichkeit die Unwahrheit?

Wieso wird die Presse anders informiert? (Siehe SVZ vom 01.03.2022) Warum ist sie nicht ehrlich zu ihren Mitmenschen? Es ist natürlich ein Unterschied, ob man als Privatperson (das ist natürlich niemandem verwehrt) oder als Amtsträgerin juristische Mittel ergreift. Ist es Hilflosigkeit oder Anmaßung, wenn Frau Britta Brusch-Gamm in ihren Äußerungen ihr angeblich rein privates Vorgehen mit ihrem Amt als Bürgermeisterin vermischt?

Hier überschreitet sie mal wieder Grenzen – wenn schon keine rechtlichen, so dann zumindest moralische. Das ist ganz schlechter Stil für ein Stadtoberhaupt, den wir schon seit Jahren beobachten.

Quintessenz des ganzen Dilemmas: Drohgebärden oder Abschreckungen gegenüber kritischen Meinungen sind keine Lösung. Leider ist das Vorgehen der Bürgermeisterin jedoch konsequent und ohne Kompromisse. Anstatt sich mit unseren Argumenten und Vorschlägen in der Sache auseinanderzusetzen, wird diffamiert, herabgewürdigt und beleidigt. Die Bürgermeisterin trägt sowas offensichtlich lieber über die Medien aus und dazu noch unkorrekt!

Teil II- Wahlspektakel um den * Senioren- und Behindertenbeirat* in der Stadtvertretung Crivitz am 20.06.2022

21-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./159/34-22

Aus einer angekündigten *öffentliche Blockwahl* der Kandidaten des neuen Senioren- und Behindertenbeirat wurde kurzerhand, durch CWG und LINKE eine nichtöffentliche *Geheime Wahl* gemacht

Kopfschütteln auch beim Vorsitzenden des Sozial-und Bildungsausschuss Herrn Wurlich, weil doch alles vorher schon abschließend im Ausschuss beraten und besprochen wurde mit CWG/LINKE und CDU! Am 25.Okt.2021 beschloss die Stadtvertretung einen Senioren- und Behindertenbeirat in der Stadt Crivitz zu gründen mit 10 Mitgliedern. Nach dem es in der pandemischen Lage wieder möglich war sich zu treffen wurde mit allen Interessenten am 23.05.2022 ein erster Termin zum Kennenlernen durchgeführt. Herr Wurlich lud abermals zu diesem Thema am 13.06.2022 ein und seine Ausschussmitglieder ebenfalls.

Man war sich öffentlich einig im Ausschuss das Gremium mit 10 Kandidaten zu besetzen, die man aus beiden Treffen ausgewählt hatte und bekannt waren. Um die öffentliche Wahl am 20.06.2022 in der Stadtvertretung zu verein-fachen wurde vom Ausschuss vorgeschlagenen alle abgestimmten Kandidaten (10) auf einer Liste im Block wählen zu lassen. So weit so gut! Und bis hierher alles super gemacht, klasse!

Plötzlich und unerwartet zauberten aber die CWG und Linke am 20.06.2022 einen 11 Kandidaten hervor und verlangten dazu jetzt  aber eine geheime Wahl, da ja nur 10 Mitglieder laut Hauptsatzung möglich sind. Tatsächlich aber brüskierte man durch dieser Handhabung, die engagierte Arbeit seines eigenen Vorsitzenden des Sozial- und Bildungsausschusses! Vor der Wahl hielt die Bürgerhauskoordinatorin eine Laudatio von den neuen und bekannten Kandidaten, jedoch von *kritischen Aktivbürger* nicht! Vielleicht weil man eine persönliche Voreingenommenheit hatte?

Und so geschah, wie es beim Auswählen nun mal geschieht, aus 11 wurden 10 und man hatte die Problematik gelöst! Das freut jetzt bestimmt auch unsere Bürgerhauskoordinatorin! Nun, man könnte hinter dieser plötzlich durchgeführten Rochade auch ein eigennütziges Kalkül von CWG/LINKE vermuten?! Oder?

Fazit: Die Stadtvertreter haben also diese Entscheidung, stellvertretend im Namen der Bürger(repräsentative Demokratie), so getroffen! Gelebte Toleranz in einer Demokratie bedeutet nicht nur, andere Auffassungen zu dulden, sondern auch, dass wir aufeinander zugehen und auch andere Meinungen kennenlernen. Bei manchen Geschichten darf man auf das Ende gespannt sein, denn schon in ca. 22 Monaten steht schon wieder die Neuwahl des Gremiums an laut Satzung, ob es dann wiederum so einen geheimnisvollen Platztausch gibt?

Aus *3* mach *2* oder *1*oder *3*?

16-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./158/33-22

Wessin wird Solarenergieortsteil und die  marode Stadtkasse von Crivitz bald füllen!

Die Wessiner haben die Qual der Wahl. Alle drei Anträge für die Freiflächen Solaranlagen sind finanziell verlockend, bei einem steigt sogar die Stadt Crivitz wahrscheinlich mit ein (Landeigentümer)! So richtig entscheiden konnte man sich noch nicht auf der gestrigen Sitzung der Ortsteilvertretung in Wessin, deshalb will man zuerst eine Einwohnerumfrage starten! Diese bildet zwar nur ein Stimmungsbild ab und hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Entscheidung, aber man hat einen Überblick. Denn eines war zu spüren auf der gestrigen OTV- Sitzung in Wessin, das förmliche Begehren nach der Photovoltaikanlagen!

So sollen auf den Dächern der Kita Wessin, dem Kulturhaus Wessin und der Feuerwehr in Wessin Solaranlagen angebracht werden, dafür hat man natürlich schon Fördertöpfe vom Land anvisiert! Das alles freut natürlich die Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm, denn geldlich fließt ja auch ein großer Anteil in die Stadtkasse. Die Freifläche auf der alten Kiesgrube*1* spült in die Stadtkasse ca. 76Tsd.€ ein und die Freifläche, bei der allen bekannten und geförderten Sparkassenbank *2*(mit einem dann freien Blick auf die Photovoltaikanlagen), ergibt auch ein spürbaren hohen Ertrag bei dieser Größen-ordnung. Die ca. 60Tsd.€ Einnahmen für die Freifläche *3* an der B392, teilen sich dann die Landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG Wessin und anteilig die Stadt Crivitz!

Dass die Fläche*1* auf den genehmigten (bis 2055) Kiestagebaugebiet Barnin- Hof nicht nur Sinn macht, sondern auch eine sehr gute Zwischennutzung darstellt für Umwelt und Natur, ist völlig unbestritten.

Fazit: Nun, wer *A* sagt muss auch *W* sagen! Hoffentlich wissen das auch alle Beteiligte!

Ja *W* sagen, dazu gehören auch die 15 geplanten Windräder, welche nur auf dem angrenzenden Energiepark, dem Teilabschnitt   der Gemarkung von Wessin zugeordnet sind, inclusive dem bald noch zu errichtenden 5G Funkmast in der Nachbarschaft.

Erst dann ist man ein energiegeladener Ortsteil von der Stadt Crivitz im 21.Jhd!

Alles bleibt wieder einmal im DUNKELN!

04-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./154/29-22

Ein verlockendes Angebot von 76.000,00€ für die Stadt bzw. Gemeindekasse in Crivitz! Ein B-Plan für eine Photovoltaikanlage in Wessin!

Der Bericht im Febr. /2022!

Seit 02.02.2022 liegt ein Antrag im Amt Crivitz  vor zur Errichtung einer Solaranlage in Barnin und in Wessin vor. Der Antragsteller möchte auf planfestgestellten Kiesabbauflächen von ca. 31 ha für ca. 20 Jahre (davon 9,45 ha im Bereich Wessin) eine Solaranlage bauen. Soweit so gut!

Am 17.02.2022 stand das Thema noch zur öffentlich Debatte für alle Bürger auf der Tagesordnung im Crivitzer Bauausschuss. Aber nicht lange, so wurde das Thema kurzer Hand auf Antrag des Vorsitzenden Alexander Gamm, wie immer im Crivitzer Bauausschuss, in den NICHTÖFFENTLICHEN Teil verschoben, hierzu gab es eine mehrheitlichen Zustimmung ( Also gab auch Gegenstimmen??).

Das gleiche Szenario vollzog sich auf der Sitzung der OTV – Wessin am 23.02.2022 zu diesem Thema. Nur hier stellte den Antrag Frau Brusch Gamm, als Gast in der Sitzung. So heißt es hierzu, das Thema wird auf Bitten der Bürger-meisterin Frau Brusch-Gamm in den nicht-öffentlichen Teil genommen. Was für ein Zufall und was für ein Gleichklang!!

Eine Rechtfertigung scheint hierzu nicht zu geben, warum auch, man kennt die allgemeinen Gründe, sie wurden oft genug Bekanntgegeben, weil ja irgendwie mal in der Debatte ein Name genannt werden könnte. Komisch, in den veröffentlichten Antragsdokumenten selbst, stehen Namen und Adressen??

Und so verkündete am 28.02.2022 Frau Brusch- Gamm noch vollmundig auf der Sitzung in der Stadtvertretung bei diesem Thema „Hierzu bereitet die OTV eine Bürgerbefragung vor, um als nächsten Schritt zu klären, wie die Menschen vor Ort dazu stehen“

Seltsam, denn am 17.03.2022 leitete Ihr Ehemann, als Vorsitzender im Bauausschuss die Sitzung, und dort wurde im Nachgang verkündet, beim Punkt *Anfragen* , das die Planungen für die Photovoltaikanlage in *WESSIN-BASTHORST* voranschreiten.

OHA? Stauen! Ist uns allen etwas entgangen??

Nun sind es sogar zwei Solaranlagen in Basthorst und in Wessin? Und diese werden bereits geplant und das macht sogar Fortschritte? Wo ist denn die angekündigte Bürgerbefragung? Alles schon entschieden? Fast wie in Zapel, nur das man in Crivitz perfekter im Dunkeln arbeitet! Wie immer!

Fazit:

Nichtöffentlich zu debattieren und öffentliche Bürgerbefragungen ankündigen, aber heimlich weiter die Planungen gedeihen lassen! Was ist das denn für eine Schaufensterpolitik?

Man sollte offener mit diesem Thema umgehen und jetzt die Bürger über das Projekt frühzeitig informieren sowie sie einbinden, denn spätere Planungsänderungen werden für jeden Investor teurer! Debatten hinter verschlossenen Türen zu führen, sind bei diesem Thema nicht förderlich, für Niemanden!

Und da ist er endlich, der Bürgerhaushalt in Crivitz ! Das Leuchtturmprojekt der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm!

01-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./153/28-22

Nun ist es soweit, vor zwei Tagen wurde  in der Sitzung der HUFA, über die Einführung eines Bürgerhaushalts in Crivitz beraten. Auf Wunsch der Bürgermeisterin und der CWG / Linke wurde schon einmal kurz am 11.10.2021 darüber diskutiert. Als Vorbild für die Einführung des Projektes  galt damals die Stadt Bützow, so berichtete darüber die Bürgermeisterin.(Ein Schelm wer da einen ge-schichtlichen Zusammenhang vermutet -Achtsamkeit im Charme des Momentes). Nur, Bützow hat fast doppelt so viele Einwohner  (ca. 8000) wie Crivitz und die regulären Einnahmen von Bützow sind um ca. 6 Mio.€ größer, als wie in Crivitz ( Crivitz ca. 8,5Mio€). Davon aber unbe-eindruckt fochten, in einer darauffolgenden Hauruck-Aktion, die CWG und Linke kurzfristig auf der Sitzung der Stadtvertretung am 25.10.2021, trotzdem den Beschluss zur Einführung eines Bürgerhaushalts für 2022 durch.

Es wurde damals empfohlen maximal 15.000,-€ dafür einzuplanen. Ein bisschen wenig, wenn man bedenkt dass für die Gestaltung des sogenannten Stadtparkes Crivitz (Verbindungsweg zwischen Rabahnweg und der Friedensstraße) allein 2022  ca. 25.000,00€ ausgegeben werden sollen! Und für das o.g. Bürgerbudgets sollen nun ca. 4000 Einwohner von Crivitz über Ideen und Projekte entscheiden können. Aber können die Bürger von Crivitz das auch wirklich?

Ein derartiges Bürgerbudget/Bürgerhaushalt darf allerdings keinesfalls als Form direktdemokratischer Mitsprache fehlinterpretiert werden! Die letztinstanzliche Entscheidung über die Ausgaben  obliegt weiterhin den demokratisch legitimierten Abgeordneten! Die Impulse seitens der Bürger haben vielmehr den Charakter wertvoller Informationen für den Entscheidungsfindungsprozess der Politik! Ein Bürgerhaushalt ist hierbei indes, wie bereits erwähnt, nicht als direktdemokratisches Instrument misszuverstehen! Vielmehr können die Bürger zwar ihre Präferenzen mitteilen, die Entscheidungen werden jedoch weiterhin von der Politik getroffen. Oha,… also doch nur ein Schaufenster?

Braucht es eine bestimmte Budgethöhe, damit ein  Bürgerhaushalt wirksam sein kann und wie lässt sich dieser Wer t gegebenenfalls ermitteln? In Crivitz ist das ganz einfach-  für Profilierung und  Prestigeprojekte  ist im Haushalt von Crivitz immer Platz, ganz gleich, welche Anstrengung, welcher Aufwand vonnöten ist! Schon 2016 wurde in der sog. Ideenschmiede (Redeführerin Frau Brusch-Gamm) Projekte formuliert wie (die unbeliebte Mauer um den „Trockenparkplatz“ muss weg, beleuchteter Weihnachtsbaum in der Neustadt, Tourismusanlaufpunkt entwickeln, Anschaffung eines Bürgermobil, Gründung einer Bürgerstiftung, die Belebung der Ampel am Gymnasium, die Gestaltung des Marktplatzes.) Mal sehen welche Projekte für 15 Tsd.€ als Auswahl zur Verfügung stehen!

Oder sollte man sich nicht doch lieber in Crivitz um die Sanierung der vielen kaputten Gehwege im Stadtgebiet kümmern und diese endlich BARRIEFREI gestalten? Für unsere Senioren und Bürgern mit Behinderungen!!!

Solar auf allen öffentlichen Gebäuden!

30-Mai-22/P-headli.-cont.-red./152/27-22

*Crivitz* Sinneswandel im Bauausschuss!! Turbo Wende in Crivitz bei Photovoltaikanlagen! Solar auf allen öffentlichen Gebäuden!!

Erneuerbare Energien in Crivitz auf den Vormarsch!

Prüfauftrag für die Bürgermeisterin in Crivitz!

„Zur künftigen Nutzung erneuerbarer Energien in den öffentlichen Gebäuden der Stadt“. So wurde es in dem jüngsten Antrag vom 1. Stellv. der BA Vorsitzenden Herrn Alexander Gamm formuliert.

In großer Einmütigkeit von CWG/Linke und CDU im Bauausschuss der Stadt Crivitz wurde ein   Antrag zur direkten Beschlussfassung an den Hauptausschuss für den 30.05.2022 gestellt. Eigenartig ist hierbei nur das er vorher im Bau-ausschuss zur öffentlichen Debatte gar nicht auftaucht? Es muss also alles wieder einmal ganz schnell gehen, vielleicht sind Förderprogramme  entdeckt worden oder in Aussicht!

Schwerpunkte sollen sein –*Errichtung von PV Anlagen auf oder an unseren Gebäuden in Crivitz*- *Einsatz von alternativen Heizforme*-* evtl. Machbarkeits-oder Wirtschaftlichkeitsberechnung über die WEMAG, deren Anteilseigner wir sind* Erstaunlich ist nur – das die  Akzente dabei „auf“ und  „an“ sind und nicht „in“? Und das   planende und vielleicht auch ausführende Unternehmen hat man gleich benannt. (Ein Schelm wer hier etwas vermutet) Naja, die Stadt Crivitz ist ja auch *Anteilseigner* im Unter-nehmen, das wissen auch die Abgeordneten. Hoffentlich werden hierbei auch Mitwirkungsverbote beachtet!!

So sollen in einer *ersten Betrachtung* – · die Realschule und Sporthalle· Bauhof· Bauhof „Zweigstelle“ Wessin· FFW Crivitz· Sozialgebäude Geschwister Scholl Sportplatz· Dorfgemein-schaftshaus Kladow· Kita Wessin· Kulturhaus Wessin und die · FFW Wessin, geprüft werden!

Die Begründung ist formuliert den Worten *Der Schutz der natürlichen Ressourcen im Einklang mit der Natur ist zentrale und insbesondere dringende Aufgabe, um unsere Erde auch unseren Kindern zu erhalten. Wir müssen weg von fossilen Energie-trägern. Deshalb und aufgrund der aktuellen Angebots-und Preissituation wollen wir nach-haltige Energieformen und Energienutzung für unsere städtischen Gebäude entwickeln.* (Eine richtig staatstragende Attitüde)

Fazit:

Der Grundgedanke nachhaltige Energieformen zu nutzen ist unbestritten, aber jetzt aufgrund der *aktuellen Angebots-und Preissituation* übereilt Beschlüsse zu fassen, ist sehr mutig. Auch diese Investitionen werden unsere angeschlagene Stadtkasse die nächsten Jahre hoch belasten! Gerade unsere Kinder werden die finanziellen Lasten für die jetzigen übereilten Entscheidungen tragen müssen! Aber auf jeden Fall hat dieser Meinungsumschwung und große  Einmütigkeit im Bauausschuss in Crivitz eine enorme Signalwirkung und auch Auswirkungen auf die Erteilung des    *gemeindliche EINVERNEHMEN* für die sich in Planung stehenden Freiflächen- Solaranlagen und den Energiepark für Windenergie in Wessin!

Denn, wer *A* sagt, muss auch *B* sagen, hoffentlich wissen das auch alle Beteiligte!

Eine Stadtvertretung als demokratische Institution wird damit unterlaufen um einer autoritären Diktatur den Schein von Legalität zu geben.

14-Mai-22/P-headli.-cont.-red./150/25-22

Der Grundtenor des Handelns und Wirkens der CWG und LINKE erstreckt sich seit ca. 36 Monaten auf die Erweiterung/Erteilung von „Ermächtigungen“ und „Verfügungen“ um Diskussionen sowie eventuelle Einsprüche/Vorbehalte zu Sachverhalten zu vermeiden. Die Ausdehnung der eigenen Herrschaft (72% Mehrheit) und Einflussnahme auf Vergabeentscheidungen im finanziellen Kernbereiche ist das Ziel.

So auch in der der jetzigen anstehenden Hauptausschusssitzung am 16.05.2022! Hier gibt es nur ein wichtiges Thema – Vorab Erteilung von Ermächtigungen für die Bürgermeisterin von Crivitz für Beschaffung und Vergaben!

So tauchte schon auch auf der Stadtvertretersitzung am 25.10.2021, plötzlich und unerwartet ein Antrag der Bürgermeisterin auf, ohne einer vorherigen Absprache und Kenntnis oder Beratung in den Ausschüssen, in welcher die Erhöhung der eigenen Verpflichtungsermächtigungen bis auf 5.000,00€ und 1.000€/Monat bei Verträgen verlangt wurde und dann auch beschlossen wurde!

Finanzielle Gestaltungsspielräume von einem Gemeindevorsteher zeitlich begrenzt zu erhöhen waren innerhalb der Corona-Pandemie begreiflich, aber nicht für immer!

Es würde sonst eine permanente Konzentration der Herrschaft und Befugnisse entstehen die schwer zu beaufsichtigen ist, dass erzeugt Ohnmacht bei allen anderen! Die Verwaltung freut sich, denn es gibt weniger störende Nachfragen! Kommunale Selbstverwaltung und Kontrolle sieht anders aus! 

Der Spielraum für Ansichten, einer eventuellen unangemessenen Begünstigung von Einzelnen oder auch nur ein dahingehender Eindruck, dürfte größer werden.

Brachliegende Fläche des ehem. SPAR-Marktes! Nun doch kein Parkplatz sondern Wohn- und Geschäftshaus? Interessent vorhanden?!

08-Mai-22/P-headli.-cont.-red./148/23-22

Die brachliegende Fläche, ehemaliger Sparmarkt, nahe dem Marktplatz ist doch noch nicht verkauft!?

Die brachliegende Fläche, ehemaliger Sparmarkt, nahe dem Marktplatz ist doch noch nicht verkauft!! So wurde es auf der Sitzung der Stadtvertretung am 25.04.2022 auf Grund einer dringlichen Nachfrage in der Einwohnerfragestunde von der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm verkündet. Auch die Arbeitsgruppe „Markplatz“ hält sich bedeckt über Auskünfte zum ehem. Sparmarkt seit Anfang des Jahres! Ist hier alles schon geplant?

Wir erinnern uns! So stellte man am 26.03.2018 auf der Sitzung des Bausauschusses der Stadt Crivitz zur Fläche des ehemaliger SPAR-Markt fest: „Es wird ferner über die Fläche des alten Sparmarktes beraten. Die Nutzung für ein Parkhaus ist nicht effizient (Erfahrungen aus anderen Kleinstädten). Die Fläche soll vorerst als provisorische Parkmöglichkeit hergerichtet werden…………Die Fläche soll durch eine öffentliche Ausschreibung zur Bebauung angeboten werden. Bis dahin soll die Fläche zum Parken freigegeben, aber nicht öffentlich gewidmet werden.“

Nun, diese o.g. Entscheidung wurde nie umgesetzt. Obwohl man all die Jahre versichert hat das man es umsetzen wolle!! Die Schaffung von zusätzlichen Parkflächen auf dieser Fläche hätte eine kleine Entlastung schaffen können über die Jahre von 2016 bis heute, bei der angespannten Parksituation in der Stadt Crivitz. Das Geld dazu war auf jeden Fall in den vorherigen Jahren noch vorhanden!

Jetzt ist also wieder einmal ein Wohn- und Geschäftshaus im Gespräch! Beim Schmökern in den Jahresabschlüssen von 2015-2017 der Stadt Crivitz kann man nachlesen das die Abbruchkosten ca. 4.760,17 € für den alten Sparmarktes Crivitz betrugen und die Kosten für den Rückbau des Grundstücks wurden mit ca. 45.280,69 € dargestellt als nachträgliche Erschließungskosten.

Kommentar: Seit über vier Jahren wird nun über dieses Grundstück viel geredet und nichts bewegt. Es bleibt abzuwarten ob die gestiegenen Baupreise und die hohe Inflationsrate mögliche Interessenten hindern werden. Der berühmte Literaturkritiker Marcel Reich-Ranicki würde am Schluss zu dieser Situation sagen: „Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen / Den Vorhang zu und alle Fragen offen.“! Mit dieser markierenden Schlussformel wird das Publikum aus der Kommunikationssituation entlassen.

Rücktrittsforderungen an den Stadtvertreter *Alexander Gamm* nach dem Artikel von der SVZ!

08-April-22/P-headli.-cont.-red./145/20-22

„Treten Sie sofort zurück – Herr Alexander Gamm!“!!

Mit großem Entsetzen blickt die Welt auf die russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine. Zivilisten werden auf offener Straße hingerichtet, Raketen auf Flüchtlinge geschossen. Vom Netzwerk „Crivitz hilft“ werden zahlreiche Spenden gesammelt, um das Leid der Kriegsvertriebenen zu lindern. All das ist offenbar genug Anlass für den Crivitzer Stadtvertreter Alexander Gamm, seine uneingeschränkte Solidarität mit dem Kriegsverbrecher Putin zu demonstrieren. Nachdem die ukrainischen Kräfte die Gräueltaten im Kiewer Vorort Butscha aufgedeckt haben, fiel Herrn Alexander Gamm nichts anderes ein, als die zynischen Lügen der russischen Propaganda bei Facebook zu verbreiten.

„Die ideologische Verblendung von Herrn Alexander Gamm ( Auch als Paul Hermann in Facebook aktiv – und Ehemann der Bürgermeisterin Frau Britta Brusch Gamm) ist unfassbar“, empört sich Normund Behning, „Deutlicher kann man eine moralische Bankrotterklärung nicht abgeben. Wer sich auf die Seite eines Kriegsverbrechers schlägt, hat in der Kommunalpolitik nichts zu suchen. Alexander Gamm ist beschämend für die Stadt Crivitz. Ich fordere seinen sofortigen Rückzug aus der Stadtvertretung!“

Alexander Gamm ( auch als Paul Hermann in Facebook unterwegs) ist nicht nur Ehemann der Crivitzer Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm, sondern auch Wortführer einer Koalition in der Crivitzer Stadtvertretung. Er schart eine Reihe von Anhängern um sich herum.. „So ein Mann darf nicht so viel Macht haben“, fordert Herr Behning.

„Crivitz ist im Würgegriff eines Alt-Kommunisten, der offenbar versucht, den schlimmsten Krieg in Europa seit 1945 und die grausamen Kriegsverbrechen russischer Soldaten auf geradezu perfide Art und Weise zu verharmlosen. Ich fordere hierzu eine öffentliche Entschuldigung der Bürgermeisterin.“

Die Crivitzer Bevölkerung hat lange für die Geburtsklinik gekämpft, während Putin in der Ukraine Geburtskliniken bombardiert und Schwangere und Kinder ermordet. Der russische Angriffskrieg hat schon viele tausend Menschenleben gekostet. Zugleich spüren wir auch in Deutschland unmittelbar die Auswirkungen der russischen Aggression durch explodierende Lebensmittel- und Energiepreise. „Und in dieser Situation kommt das eindeutige Bekenntnis von Alexander Gamm zu Putin.

Das ist Schlag ins Gesicht aller Ukrainer und aller aufrechten Bürger von Crivitz“, stellte Herr Behning fest.

Haushaltsplan Stadt Crivitz-2022 *Gefährdete dauernde Leistungsfähigkeit* droht ab 2023!

28-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./142/17-22

Gemäß der §45 (1) KV M-V legt die Bürgermeisterin von Crivitz Britta Brusch-Gamm der Gemeindevertretung einen Haushaltsentwurf für das kommende Jahr vor. In unserem Fall lässt der Plan jegliche ernsthafte Sparanstrengung vermissen, er ist unsolide. Der Ergebnishaushalt 2022 weist ein negatives Jahresergebnis von -1.673.700,00 € aus. 2023 wird sich ebenfalls ein negatives Jahresergebnis von -1.197.900,00€ ergeben und bis zum 31.12.2024 noch einmal -1.178.500,00€ !

Im gesamten Planungszeitraum bis zum 2025 entsteht damit insgesamt ein negatives Jahresergebnis der Ergebnishaushalte von insgesamt – 5.190.400,00€. Dieses Ergebnis kann trotz der Verwendung aller noch vorhandenen Rücklagen und aller noch bestehenden positiven Ergebnisvorträgen von insgesamt +3.989.771,27€ nicht ausgeglichen werden. Und so bleibt im Jahr 2025 ein negative Jahresergebnis im Ergebnishaushalt mit -1.200.628.27€ stehen. Hierbei ist auch schon das vorläufigen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2020 und 2021 mit +355.151,76 € und -449.166,02€ eingerechnet.

Damit ist bereits ab dem 31.12.2023 unter der jetzigen Planung, ein Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt nicht mehr möglich!

Die zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebunden Zuweisungen wird nach dem derzeitigem Stand zum 31.12.2023 vollständig aufgebraucht sein. Somit können ab dem 01.01.2024 Jahresfehlbeträge, die durch die planmäßige Nettobelastung aus Abschreibungen von Vermögensgegenständen entstanden sind, nicht mehr durch eine Entnahme aus dieser Rücklage gedeckt werden. Die Gesamtabschreibungen der Stadt Crivitz betragen 2022, welcher jährlich wieder erwirtschaftet werden müssen, bereits 1.018.300,00€ und werden somit voll umfänglich ab 01.01.2024. ergebniswirksam . Die allgemeine Kapitalrücklage wird nach aktueller Planung bis zum 31.12.2023 vollständig verbraucht sein. Der vorhandene Bestand der aktuellen liquiden Mittel wird bereits auch ohne Hinzurechnung der jährlichen Tilgungsleistungen der Kredite bis zum 31.12.2023 einen defizitärer Saldo von -188.619,71€ aufweisen. Bis zum Ende des Planungszeitraum 2025 hat wird der gesamte defizitärere Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen – 1.766.319,71 € betragen.

Das bedeutet, dass mit dem Abbau der liquiden Mittel weitere zusätzliche Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit aufgenommen werden müssen ab dem 01.01.2024. Somit wird der Verschuldungsgrad der Stadt Crivitz steigen und zu den bereits aktuellen Schulden in der Höhe von -2.115.061,59€ kommen weitere -1,7Mio.€ hinzu bis 2025 die die Handlungsfähigkeit der Stadt Crivitz weiter einschränken werden. Der Finanzhaushalt 2022 weist ein negatives Jahresergebnis von – 1.252.700,00€ aus. Bis zum 31.12.2023 wird sich nach der jetzigen Planung ebenfalls negatives Jahresergebnis -788.900,00€ ergeben. Damit ist bereits ab dem 31.12.2023 unter der jetzigen Planung, ein Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt nicht mehr möglich!

Das Eigenkapital der Stadt Crivitz betrug am 31.12.2021 = 23.781.918,68€ und singt um 15% bis 2025 auf 20.164.318,68. Das ist ein Eigenkapitalverlust von -3.617.600,00€.

Seit 2014 bis 2023 wurden in den Haushaltsplanungen aus den Rücklagen insgesamt entnommen,

– über ca. 2,2 Mio.€ aus intensiven Zuweisungen und übergemeindlichen Zuweisungen,

– über ca. 1,7 Mio.€ aus der allg. Kapitalrücklage,

– über ca. 2,0 Mio.€ an liquiden Mitteln und für die Deckung des Haushaltes verwendet.

Das sind insgesamt ca. 6 Mio.€. Und diese Mittel sind ab dem 01.01.2024 nicht mehr vorhanden. Außer der Kredit von über ca. 2,1 Mio.€. Damit wird die Handlungsfähigkeit der Stadt Crivitz bereits ab dem 01.01.2024 und die Folgejahre stark eingeschränkt werden. Ein dann folgendes Konzept zu Haushaltssicherung und Steuererhöhungen können dann auch nicht mehr viel helfen, sondern eine massive Ausgabeneinschränkung!

Um den Werteverlust des Anlagevermögens auszugleichen sollte die Investitionsquote im Idealfall 100% betragen. Die Stadt Crivitz deckt somit nicht nur den Werteverlust des Anlagevermögens, sondern hat sehr weit über die reine Substanzerhaltung hinaus investiert. Die aus den Investitionen resultierenden Abschreibungen werden den Ergebnishaushalt der Stadt Crivitz in den zukünftigen Jahren zusätzlich stark belasten. Die Jährlichen 17-25 gleichzeitigen Investitionsprojekte von 2018 bis 2023 zwingen nun die Stadt Crivitz finanziell am 31.12.2023 in die Knie. Von einem sogenannten Investitionsstau kann schon lange nicht mehr die Rede sein, vielmehr trifft zu, das Wirtschaften über die eigenen Verhältnisse hinaus.

Die Aufwendungen für die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter (AK bis 1.000,00 € netto) betragen mit einem Anteil von 2019=100.462,7€ / 2020=115.985,3€ / 2021= 166.900,00€ und 2022= 120.700.00€ an den Gesamtaufwendungen. Das ist jährliche Steigerung und hier muss eine intensive Kontrolle erfolgen über die Notwendigkeit des Kaufes und der Anzahl von geringwertigen Wirtschaftsgüter. Das Ausmaß der ist nicht nachvollziehbar.

Die Kosten für die Gebäudereinigung (Eigenreinigung) betrugen in 2021 = 312.800,00€ innerhalb von einem Jahr sind diese um 82% (+257.000,00€) angestiegen in Jahr 2022 auf 569.800,00€. Seit 2020 sind damit die insgesamt die Eigenreinigungskosten von 2020= 260.400,00€ auf 569.800,00€ angestiegen, das entspricht einer Steigerungsrate von 119%. Ein weiterer Anstieg dieser Kosten ist Unverhältnismäßig und nicht mehr zu verantworten! Als Vergleich dazu betrugen die Kosten der Fremdreinigung im Jahr 2019 nur 223.972,02 €. Seit dem Jahr 2020 sind die Kosten für den kommunalen Bauhof nur in Crivitz als kostenrechnende Einrichtung von 449.200,00€ um ca. 40% (+ 175.500€) in 2022 auf 624.700,00€ angestiegen. Seit 2017 ist es sogar eine Kostensteigerung um 79%.( 2017 = 348.640,58 €)

Die Kosten der kommunalen Gebäudereinigung und des kommunalen Bauhofes Crivitz zusammen belasten den Ergebnishaushalt 2022 mit insgesamt 1.194.500,00€ (624.700,00€+569.800,00€).Die Kosten für Sachverständigenkosten, Gerichtskosten und ähnliche Auszahlungen sind von 2021 um 41% gestiegen von 169.200,00€ auf 239.700,00€. Insgesamt diese Kosten seit 2020 von 26.963,34€ um 889% gestiegen auf 239.700,00€.

Fazit:

Mit einer finanziellen Nachhaltigkeit und Generationsgerechtigkeit hat diese Finanzpolitische Vorgehensweise bis 2023 nichts mehr zu tun. Die Berücksichtigung von bestimmten festgeschriebenen Umwelt-, Sozial- und Aufsichtsstrukturen in Effizienz, Kontrolle und einem angemessenen Umgang mit Risiken wird dieser Haushalt 2022 nicht gerecht. Die Stadt Crivitz wirtschaftet über ihre finanziellen Verhältnisse und plant in ihrer Haushaltsplanung für die Folgejahre Defizite im Ergebnis- und Finanzhaushalt ein.

Regeln aus einer Satzung vom 19.10.1999 wurden angewendet! Bauherr wird ausgebremst in der Tourismussregion bei Basthorst!

23-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./141/16-22

Erneut hat die Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm in einer Eilentscheidung in einer nicht öffentlichen Sitzung am 20.01.2022 entschieden, das  Gemeindliche Einvernehmen der Stadt zu einem Bauvorhaben im OT Gädebehn zu versagen. Hierbei  ging es um den Bauantrag BA 211136 für die Erweiterung der vorhandenen Pension in der Gemarkung Basthorst. Rückendeckung bekommt sie dazu von der OTV Gädebehn und dem Bauausschuss! Weil die Entscheidung über den Bauantrag bis zum  22.01.2022 zu treffen war, sonst drohte eine Fristablauf. Grundlage für die Ablehnung war die 2.Änderung der Innenbereichsatzung der damaligen Gemeinde Gädebehn vom 19.10.1999!

Begründung:

Das Bauvorhaben fügt sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Den beantragten Abweichungen zu den Festsetzungen der Innenbereichssatzung hinsichtlich der Nutzung, der Traufhöhe und der Dachneigung wird nicht zugestimmt. Laut Punkt 2.3 der 2. Änderung der Abrundungssatzung der Stadt Crivitz für den Bereich des Baugrundstücks bei Neueinordnung von Gebäuden die örtlich vorhandene Bauflucht aufzunehmen. Weiterhin sind gemäß Punkt 2.4 nur eingeschossige Gebäude zulässig. Eine Ausnahme von der Festsetzung ist nicht vorgesehen. Die Vorgabe der maximalen Traufhöhe wird um 1,78 m überschritten. Dies ist eine Überschreitung von 50 %, die die Festsetzung in übergeordnetem Maße verändern. Daher wird für das Vorhaben aufgrund der Vielzahl der betroffenen Grundzüge der Planung nicht der Tatbestand der Vereinbarkeit mit den öffentlichen Belangen gesehen.

Aber: „Den beantragten Abweichungen zu den Festsetzungen der Innenbereichssatzung hinsichtlich der Dachfarbe, der Fassade, der Fenster- und Außentürfarbe wird zugestimmt.“ Merkwürdig?  Welche öffentlichen Belange – die aus dem Jahr 1999? So einfach ist das in der Stadt Crivitz!

Seltsames:

Seit Anfang Dezember ist dieser Antrag im Amt Crivitz bekannt und seit dem 05.01.2022 wird nur in nichtöffentlichen Sitzungen in der OTV – Gädebehn und im Bauausschuss darüber beraten? Warum wohl, was ist denn an diesem Antrag so geheim? Die Vorsitzende des Bauausschusses kommt aus dem Ortsteil Gädebehn! Am 17.02.2020 beschloss die Stadt Crivitz die Aufstellung der 3. Änderung der Innenbereichssatzung der Ortschaften Gädebehn, Kladow und Basthorst.

Begründung: Die Satzung umschließt auf dem Grundstück in der Schlossstraße 13 im Ortsteil Basthorst ein Wohnhaus. Die geplante Vergrößerung des Wohnhauses ist somit nicht möglich. Durch den Antragsteller wurde daher die Änderung der Satzung beantragt. Und schon ist es beschlossen? Von der 3.Änderung der Satzung hat man nie wieder etwas gehört?

Fazit:

Hier wird mit einem merkwürdigen Maß gemessen, wer weiß was hier wieder der Hintergrund ist? Baurechtliche Mängel von einer Satzung aus dem Jahr 1999 können es jedenfalls nicht sein? Man muss an dieser Stelle erinnern das die Bürgermeisterin in einer Offensive die Gestaltungssatzung aus  2005 in Crivitz im Jahr 2016 abschaffen lies, weil sie nicht mehr Zeitgemäß war, um Investitionen zu ermöglichen. Dem Bauherrn in Basthorst kann man nur Wünschen das er nicht aufgibt. Denn Sinn macht seine Investition auf jeden Fall. Was sollte also dagegen sprechen! Der Kreis wird bestimmt wieder JA sagen, und das bleibt nur zu hoffen!

Die Transparenz ist in diesem Fall schon merkwürdig und Investitionen im Tourismusbereich muss man eigentlich unterstützen!

Präventionsgruppe *eine lose Gruppe*! Bildungsausschuss der Stadt wird ausgebremst!

21-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./140/15-22

Ratlosigkeit im Bildungsausschuss!

Die Einschätzung des Vors. des Bildungsausschusses Herrn Jörg Wurlich in der Sitzung am 13.12.2021 in der Sitzung- per Videokonferenz- viel klar und deutlich aus, nach einem Treffen mit den Mitgliedern des Ausschusses und der Präventionsgruppe Crivitz. Der Hintergrund des Treffens war ein Antrag der Opposition seit Anfang Mai 2021, zwecks Gründung eines Präventionsrates mit einer dazugehörigen

Geschäftsordnung. Pandemiebedingt traf man sich im Spätherbst 2021. Seit 2015 gibt es in der Stadt Crivitz keinen Beschluss zur Gründung einer Präventionsgruppe oder Rat. Die jetzigen Mitglieder sind Handverlesen von der Bürgermeisterin! Demzufolge war der Oppositionsantrag nur folgerichtig ein Rat mit Verantwortlichkeiten und eigener  Ordnung einzurichten. Dem Bildungsausschuss der Stadt Crivitz ist das Thema Prävention seit 2015 zugeordnet. Dagegen sträubt man sich nun!

Es war schon einerseits sehr mutig von Herrn Jörg Wurlich aber andererseits auch erschütternd als er zum Treffen einschätzte:“ Die Präventionsgruppe eine lose Gruppe und möchte sich nach nichts richten.“Sie akzeptieren nur die Bürgermeisterin Frau Britta Brusch Gamm“. Über diese Einschätzung waren alle Anwesenden erst einmal sprachlos. Als dann auch noch ein Mitglied des Bildungsausschusses Herr Rüdiger Leo *sachlich* berichtete dass bei dem Treffen ein* Ein Mangel an  Demokratieverständnis zu spüren war  von Herrn Ulrich Unger und Herrn Thomas Lemmler* wurde die Brisanz des Thema’s deutlich und zur Sprach-losigkeit kam noch Entsetzen hinzu! Im vorläufigen Protokoll steht dazu nur lapidar: „Festzuhalten ist, dass die Wortwahl und Argumentation von Herrn Unger und Herr Lemmler nicht angebracht war.“ Dieses  scharmant formulierte Statement lässt vieles erahnen! Nun war allen Anwesenden auf der Sitzung klar, dass der Bildungsausschuss der Stadt Crivitz keinerlei Einfluss mehr auf diese Gruppe hat. Die Kommunale Prävention hat das Ziel, einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bürger zu leisten sowie das soziale Klima mit geeigneten und zielgerichteten Maßnahmen in der Stadt Crivitz positiv zu beeinflussen. Sie soll verhütenmindern oder – Folgen gering halten!

Fazit: Zur Ehrenrettung von Herrn Wurlich muss man sagen dass er durch das mutige Eingeständnis der tatsächlichen Situation, den richtigen Schritt eingeleitet hat. Man wolle noch einmal reden mit dieser Präventions-gruppe, so Herr Jörg Wurlich. Aber ob das noch hilft? Lobenswert ist dieser Versuch  auf jeden Fall! Eine generelle Weigerung, gerade bei dem Thema Prävention, sich keinerlei Regeln zu geben, als handelnde *Gruppe* oder *RAT*  mit einer klare Aufgabenverteilung und  Verantwortlichkeit ist unverständlich und fahrlässig.

Kommentar: Es ist eigentlich Unverständlich das bei solch einem wichtigen Thema wie Prävention – man sich nicht organisieren will und als *lose Gruppe, ohne Regeln* agieren will!

Zum Bericht Haltestellenumbau! Aufklärung!

30-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./134/9-22

Veranstaltung war leider für die Allgemeinheit nicht zugänglich!! Die SVZ berichtete am 28.01.2022 – „Bushaltestellen werden barrierefrei ausgebaut“

Die SVZ berichtete am 28.01.2022 – „Bushaltestellen werden barrierefrei ausgebaut“

Liebe SVZ schön, dass sie uns und die Bürger informieren, aber zur Ihrer Information! Der barrierefreie Umbau der gesamten Bushaltestellen in der Stadt ist eine Pflichtaufgabe für alle Kommunen seit 2017 und keine neue herausragende Innovation der Bürgermeisterin von Crivitz! Schade!

Die Vorstellung der Ausführungsplanung zu den zwei Bushaltestellen Große Straße+Krankenhauserfolgte leider aus einer der Allgemeinheit nicht zugänglichen Arbeitsberatung! Schade! Die Ankündigung dass die Bushaltestellen schon im Mai umgebaut werden sollen, ist schon erstaunlich, da noch nicht einmal die Ausführungsplanung beschlossen wurde im Bauausschuss und keine Ausschreibung zum Bau vollzogen wurde! Ein Haushaltsplan für 2022 existiert auch noch nicht! Schade!

Die Bushaltestellen am „Krankenhaus und Große Straße“ werden leider nur mit ca. 125Tsd.€ gefördert von den damaligen 2021 genannten Gesamtkosten ca.170 Tsd.€. Schade!

Für die Haltestellen aller drei Schulstandorte, wo die Planung bereits 2021 öffentlich beraten und beschlossen wurde ist noch keine Förderzusage erfolgt. Hier werden nur 80% von ca. 500Tsd.€ (2021), zuzügl. 9Tsd.€ Vermessungs-und 66Tsd.Planungskosten, gefördert! Schade!

Die Informationsquelle für die Berichterstattung scheint sehr einseitig und lückenhaft zu sein! Vielen Dank! Crivitz hat insgesamt 6 Haltestellen in der Stadt und 4 in den Ortsteilen!

Seltsames: Nur auf der *Facebook Seite* der Stadt Crivitz wurde im *Nachhinein* bekannt gegeben das eine Arbeitsberatung stattfand zur Ausführungsplanung, eine vorherige allgemeine öffentliche Ankündigung oder Einladungen gab es nicht. !

*“Am Freitag trafen sich eine Mitarbeiterin des Planungsbüros, eine Amtsmitarbeiterin FB Tiefbau, Bürgermeisterin und Stellvertreter und Bauausschussmitglied zur Vorstellung des barrierefreien Umbaus der beiden Bushaltestellen in der Amtsstraße und Große Straße.“*

Warum war denn diese Veranstaltung nicht öffentlich?

Barrierefreiheit ist eine *Pflichtaufgebe* der Kommunen!

*„Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland trat diese am 26. März 2009 auch in allen Bundesländern in Kraft. Die UN-Behinderten.-rechtskonvention verpflichtet den Bund, die Länder und die Kommunen, die Konvention unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel umzusetzen. Dies impliziert eine auf Dauer angelegte planmäßige Umsetzung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.“

Leitlinie 3: Allgemeine Grundsätze

Abgeleitet aus Artikel 3 der UN-Behindertenrechtskonvention setzen folgende Grundsätze wesentliche Maßstäbe für die Planung, Realisierung und Auswertung von Maßnahmen und Inhalten des Maßnahmenplans: z.B. – Barrierefreiheit (baulich, sächlich, kommunikativ),

Angesichts der Vorgabe in Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention, nach der geeignete Maßnahmen zur Beseitigung von Zugangshindernissen und Zugangsbarrieren getroffen werden müssen, hat die Förderung der Barrierefreiheit im ÖPNV für das Land Mecklenburg- Vorpommern weiterhin Priorität. Verstärkt wird dieses Anliegen durch die in § 8 Absatz 3 Satz 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) festgelegte Verpflichtung, mithilfe der entsprechenden Nahverkehrspläne eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 zu erreichen.

Mit dem Sonderprogramm „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“ werden im Rahmen der Förderung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Projekte mit einem Volumen von 15 Millionen Euro und zudem entsprechende Vorhaben mit bis zu 80 Prozent gefördert“* Drucksache 7/5845 7. Wahlperiode 23.02.2021

Das Land stellt seit 2017 jährlich rund 10,0 Mio. EUR für den kommunalen Kofinanzierungsfonds zur Verfügung. Die Kommunen können aus diesem Fonds Zuwendungen erhalten, um den eigenen kommunalen Anteil an einer Förderung aufzubringen. (Nr.200 – Ministerium für Inneres und Europa  | 02.11.2020  |mv.de )

  1. Drei Schulstandorte mit barrierefreie Bushaltestellen 2021

Ausschreibung von Planungsleistungen und Vermessungsarbeiten für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen in der Stadt Crivitz!

07.12.2020

Die Stadt Crivitz beabsichtigt die Bushaltestellen an den 3 Schulstandorten auf barrierefreie Bushaltestellen umzubauen. Für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen wurde vom Landesförderinstitut eine Förderrichtlinie erlassen, die Fördermittel in Höhe von 80 % der Kosten inkl. Planungsleistungen gewährt.

Eine grobe Kostenschätzung ergibt ca. 500.000,00 € Brutto Baukosten, ca. 9.000,00 € Brutto Vermessungskosten und 66.000,00 € Brutto Planungskosten. Die Gesamtkosten betragen ca. 575.000,00 € Brutto. Zunächst sollen die Planungskosten nebst Vermessungsarbeiten angefragt werden. 

Bauausschuss am 17.06.2021

Im Zuge des geplanten Umbaus der Bushaltestellen auf Barrierefreiheit wurden durch das Ing.-Büro Hartung & Partner GmbH – Architekten Ingenieure Entwürfe für folgende Standorte erstellt:

  1. Grundschule „Fritz Reuter“ Schulstraße
  2. Regionale Schule, Straße der Freundschaft
  3. Gymnasium, Am Sonnenbeg

Diese werden durch Herrn Dipl.-Ing. Reincke im Rahmen einer Präsentation vorgestellt.

Lageplan bei der Regionalschule
Lageplan Gymnasium

Bauausschuss am 19.08.2021

Der Bauausschuss beschloss mit Mehrheit von CWG/Linke diese Änderungen bei der Grundschule!

Frau Prieske begrüßt H.Reincke vom Ing.-Büro Hartung & Partner GmbH. Herr Reincke stellt die aktualisierten Planungen für die Bushaltestellen an der Grundschule, am Gymnasium und an der Regionalen Schule noch einmal vor.

Grundschule:

Lageplan bei der Grundschule

Die vorliegende Überarbeitung der Planung ist das Ergebnis eines weiteren Ortstermins am 10.08.2021 mit Vertretern der Polizei, Feuerwehr, Verkehrsbehörde, des Amtes Crivitz, dem Planer und dem stellvertr. Bürgermeister.

Der Fakt, dass Stellplätze in der Fritz-Reuter-Straße und in der Schulstraße entfallen, wird in die Thematik Verkehrskonzept aufgenommen. Das Thema Straßenreinigung insbesondere im Bereich der neuen Bushaltestelle in der Fritz-Reuter-Straße muss präzisiert werden.

Abstimmungsergebnis:

4Ja – Stimmen 0 Nein –Stimmen 2 – Enthaltungen

2. Umbau der Halterstellen des ÖPNV in der Großen Straße und der Amtsstraße (Krankenhaus) in der Stadt Crivitz

Zum Umbau der Haltestellen gab es bis jetzt noch keine Informationen

– außer diese am: 25.10.2022 auf der Sitzung der Stadtvertretung

BV 413/21 – Bestätigung der Eilentscheidung der Bürgermeisterin und ihres Stellvertreters zur Auftragsvergabe des 2. Teils der Planungsleistungen für den Barrierefreien Umbau der Halterstellen des ÖPNV in der Großen Straße und der Amtsstraße (Krankenhaus) in der Stadt Crivitz

… bestätigt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin am 13.09.2021sowie ihres Stellvertreters zur Auftragsvergabe der Leistungsphasen 5-9 für die Haltestellen Große Straße und Amtsstraße (Am Krankenhaus) in der Stadt Crivitz an das:“

Ingenieurbüro BAUWAS GmbH, Am Krugberg 3, 19065 Raben Steinfeld. Geschäftsführer : Dipl.-Ing. Ronald Radscheidt

Die Auftragssumme beträgt 11.903,34 EUR brutto.

Eine weitere Berichterstattung erfolge hierzu nur von der SVZ- am 28. Juli 2021-„Energieminister bringt 125.000 Euro für Bushaltestellen“ – am 28.Januar 2022„Bushalte-stellen werden barrierefrei ausgebaut“ eine öffentliche Beratung in den Ausschüssen zu dieser Planung gab es bis jetzt *nicht*! Die Baukosten belaufen sich bis jetzt aktuell auf Grund grober Schätzung ca. 170.000 Euro zzgl. Vermessung und Planung?

Fazit: Es steht schon seit längerem im Raum dass

-Keine öffentliche Alleinauftritte mehr, die als Tribüne für die Bürgermeisterin dienen.

-Ergebnisse von Veranstaltungen, die für die Allgemeinheit nicht zugänglichen waren veröffentlichen und die öffentliche Beteiligungen von Bürgern und betroffenen Eigentümer sowie den Anwohnern.

Das auch über die Auswirkungen beim Bau und die daraus resultierenden Sperrungen, alle ansässigen Gewerbetreibenden und Anwohner zu informieren sind und diese mit einzubeziehen!

Tei-2-Der Stahlgitterfunkmast 4G/5G  vor den Toren des Ortsteil „Wessin“. Alle Jahre wieder!

22-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./131/6-22

Germany Holdings GmbH bleibt dran! Alle Jahre wieder – der zweite Antrag auf Errichtung eines Funkmastes im Ortsteil Wessin! Die jüngste Vorlage / Bauantrag BA 201779 für die Sitzung des Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz am 20.01.2022 sorgt für Unruhe und Unmut bei den Bürgern im Ortsteil Wessin.

Was ist passiert?

Seit November 2020 plant die ATC-Germany Holdings GmbH aus Rattingen auf dem o.g. Flurstück ein Neubau eines Stahlgitterturms h = 40,58m (also insgesamt 100 Höhe über NN- Nullniveau der amtlichen Bezugshöhe)zu errichten. Dieser Antrag wurde am 30.03.2021 abgelehnt als Eilentscheidung! Seit dem 05.Okt.2021 hat das Unternehmen einen neuen Antrag auf Errichtung erstellt und ihn wieder im Nov. 2021 im Amt Crivitz eingereicht! Erst am 14.01.2022 wird dieser Antrag bekannt im Ortsteil Wessin! Ein Flächennutzungsplan für den  Ortsteil Wessin liegt nicht vor! Nun tagen gleich zwei Ausschüsse und eine Ortsteilvertretung am 20.01.2022 gleichzeitig um eine Schadensbegrenzung! Eine andere Ortsteilvertretung tagt noch einen Tag vorher, wo auch andere Antragsfristen drohen abzulaufen!

Kuriosum

Das fatale daran ist, dass die Orteilvertretung „Wessin“ und der Bauausschuss nun wieder im Eilverfahren entscheiden sollen, weil sie vom Amt Crivitz wiederkehrend erst am 14.01.2022 unterrichtet worden sind, aber die Frist am 08.02.2022 bereits abläuft!? Und das Schicksalhafte an der Situation ist dass es diesmal um eine endgültige Entscheidung geht. Eigentlich braucht man dazu nun mal etwas mehr Zeit!  Diese ist aber so nicht vorhanden, da die Stadtvertretung erst am 21.02.2022 wieder tagt.

Das Unternehmen hat einige Unterlagen nachgeliefert wie

*eine Stellungnahme erarbeitet zur Ablehnung und (siehe Anlage). Weiterhin wurde ein landschaftspflegerischer Begleitplan inklusive Artenschutzprüfung vorgelegt, in dem die Auswirkungen auf die Schutzgüter als geringfügig bewertet werden. Der Ausgleich des Eingriffs erfolgt über ein Ökokonto.*

Diese Unterlagen sind aber wieder einmal  nicht veröffentlicht worden! So wie bei vielen anderen Vorlagen in der Vergangenheit. So viel Heimlichkeit nach der Weihnachtszeit? Das scheint gewohnte Praxis im Bauausschuss zu sein seit mehreren Jahren. Umfassende Informationen über öffentliche Tagesordnungspunkte der Ausschüsse (Anlagen und Unterlagen) tragen entscheidend zur Meinungsbildung für die Bürger bei und sind eine Bringschuld der gewählten Vertreter.

Was ist neu 2022?

Baurechtlich- befindet sich das Vorhaben im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen. Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient. Das soll nun anscheinend der Fall sein. Für eine Beurteilung des Vorhabens / Bauantrag BA 201779 soll jetzt ein *landschaftspflegerischer Begleitplan inklusive Artenschutzprüfung* vorliegen, welcher aber erstellt worden ist in der Phase von Mai bis September 2021!?

Der Plan!

Dieser Plan kann nur als Potentialanalyse erstellt worden sein, aufgrund der geringen verfügbaren Zeit und bietet wenig Aussagekraft über die tatsächlich vorhandene Kulisse in diesem Gebiet. Eine genaue Kulissendarstellung über ein Vogelzug bzw. Rastflächen oder Nahrungshabitate von zu schützenden Vogelarten können in so kurzer Zeit nicht untersucht werden und sind immer nur eine kurzzeitliche Momentaufnahme für diese Gebiet. Gerade hierzu ist bekannt, dass gerade über diesem Gebiet eine direkte Einflugschneise sich befindet für viele Zugvögel, welche auch wieder seit Oktober bis Februar gerade stattfindet.

Auch die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch – Abstand zur Wohnbebauung und vorhanden KITA – Wessin ca.90m bezüglich der elektromagnetischen Strahlung und deren Auswirkungen als Immissionsprognose müssten umfassend dargestellt werden. Dem Antrag kann man nur schwer zustimmen! Zumal auch Ausweichstandorte, welche vorgeschlagen wurden im März 2021 nicht in Betracht gezogen wurden!

Fazit:

So kann es sein das wieder einmal handwerkliche Fehler im Antrag des Unternehmens und mangelnde Transparenz gegenüber der Ortsteilvertretung Wessin kennzeichnend sind für diese Darstellung. Die Stadt Crivitz hat sich wiederum unter Zeitdruck setzen lassen und kann somit eine intensive Prüfung  der Antragsunterlagen nur schwer vollziehen.

Auch wenn man manchmal auch unbequeme Entscheidungen treffen muss, so gehört vor allen frühzeitige Transparenz  gegenüber der Öffentlichkeit dazu.

Anmerkung!!!

Am 20.01.2022 wurde entschieden in den Gremien der Stadt den vorliegenden Bauantrag für die Errichtung eines Funkmastes abzulehnen ausfolgenden Gründen.

1.) Der Verlauf des Radweges muss unbeeinträchtigt gebaut werden können.

2.) Der Nachweis der Reichweite der Immissionen muss durch eine Prognose belegt werden.

3.) Die Erforderlichkeit des Standortes mit der Versorgungslücke ist zu belegen, da nach Erfahrung der Einwohner von Wessin diese im Eichholz liegt.

4.)Eine alternative Anbringung an einem Strommast wurde nicht geprüft.

5.)Die Vereinbarkeit mit den Zug- und Rastvögeln ist zu betrachten.

Das heißt aber noch nicht, dass die Geschichte vorbei ist, denn gemäß § 35 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben am Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dient. Das ist vorliegend der Fall.

Es wurde nun eingeschätzt, dass der Investor/Bauherr erst einmal beschäftigt ist und sozusagen Hausaufgeben aufbekommen hat um die o.g. Punkte abzuarbeiten. Sind diese Punkte dann abgearbeitet erscheint sicherlich dieser Antrag erneut in der Stadtvertretung. ( so ca. im Monat Oktober 2022). Insgesamt kann man dazu sagen, dass diese o.g. Ablehnungsgründe wahrscheinlich nicht ausreichen werden um das Bauvorhaben an dem Standort zu verhindern. Hierzu müsste man andere Bau- und verwaltungsrechtliche Verhinderungsgründe dann später darstellen, wenn sie denn vorhanden sind!

Planloser Start in Jahr 2022! Kulturausschusssitzung!

16-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./130/5-22

Der Plan ist, die Veranstaltungen in Crivitz so zu planen als ob alles gut wäre!

Kuriosum!

So berichtete die SVZ am 04.01.2022 unter Berufung auf die Bürgermeisterin Crivitz ……*“Der Plan ist erst einmal die Veranstaltungen  so zu planen, als wäre alles gut. “Dann müssen wir stückweise entscheiden, was umgesetzt werden kann.“*

Wie weit weg von der realen Lage im Land MV muss man sein, umso eine Vorgabe für das Jahr 2022 dem Kulturausschuss zu machen? Die Theater dürfen für das Publikum derzeit nicht öffnen vorrausichtlich bis März. Der im Mai 2022 in Greifs-wald geplante Mecklenburg-Vorpommern-Tag wurde von der Landesregierung abgesagt. Groß-veranstaltungen und Kultur-Events für 2022 sind bereits abgesagt worden seien.

Aber Crivitz soll so planen, als wäre alles gut!

Mit dieser Maßgabe von der Bürgermeisterin fand dann also auch die Kulturausschusssitzung zum TOP 7 Jahresplanung für 2022 statt.

Inhalt der Ausschusssitzung am 11.01.2022!

Grundtenor der Aussagen vom Fraktionsvor-sitzenden der CWG, als Maßgabe für die Planung 2022, auf der  Sitzung war: * „Wir müssen unbedingt mehr kulturelle Ereignisse 2022 in Crivitz schaffen“ .*  So sollen mehr Buchlesungen stadtfinden, Warum wohl! Dringend ist eine  Berufsmesse notwendig, der Frühlings-und Herbstmarkt muss ebenfalls wieder organisiert werden. Ein Schwerpunkt liegt im der Organisation vom Bauernmarkt und vor allem soll das Stadtfest in der *ersten* Juniwoche 2022 stattfinden! Dazu soll jetzt ganz schnell ein *Stadtfestkomitee* gegründet werden und diese sei unbedingt notwendig. Zur nächsten Sitzung im Februar sollen Jugendliche einladen werden, damit man ihre Meinungen hören kann. Aber, so wurde festgestellt von der CWG:* „Sollte das alles nicht funktionieren müssen wir auf alles andere vorbereitet sein“.*  Beschlossen  wurde aber zu diesen Feststellungen *nichts* auf der Sitzung!

Was für *viele Absichtserklärungen 2022!*

Es wurden weder organisatorische Aufgaben oder  Verantwortlichkeiten festgelegt für die nächste Sitzung oder eine Abfolge der Handlungen/ Aufgaben bis Mai besprochen und überhaupt blieb es nur bei den oben genannten Resolutionen und Feststellungen!

Fazit:

Die Sitzung per Videokonferenz kostete dem Steuerzahler ca: 220,00€an *Sitzungsgelder*.Nun könnte man zu dem Ergebnis hierzu sagen*In großen Dingen ist schon der Wille genug*. Ob das allerdings in der jetzigen Situation in der Pandemie  für den Ausschuss reicht, bleibt dahingestellt! Nachdem die Wichtigkeit eines Plans 2022 erkannt wurde und klar sein dürfte, sollten eigentlich konkrete Maßnahmen festgelegt werden, mit denen man seine eigene Handlungsgrundlage schafft. Und das Fehlt hier als Ergebnis in der Ausschusssitzung wirklich!

Ein guter Plan würde Licht ins Dunkel bringen, indem sich der Ausschuss eine grobe Übersicht über seine  Vorhaben für 2022 verschafft, ein *Plan B* wäre dazu noch besser, vor allem dann wie die Aussagen ja waren* wenn man auf alles andere vorbereitet sein will im Jahr 2022*

Bürgermeisterin will die *LEIHGABE* der verzinkten Skulptur *Crivitzer Fischregen* für 15.000,00€ aus Fördermitteln kaufen!?

14-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./129/4-22

Kurz nach der Sitzung (ca.21:00 Uhr)des Kulturausschusse am 11.01.2022 erschien auf der Internetseite der Stadtseite von Crivitz von der Bürgermeisterin einige datierte Vorhaben zum Thema *Lebendige Innenstädte – CRIVITZ MITTENDRIN – AUF DER SPUR DER FISCHE* in welchen angekündigt wurde ein Kauf der Skulptur * Crivitz Fischregen* am Uferweg des Crivitzer Sees, aus denen zugesagten Fördermittel (50.000,00€) zu kaufen. Begründung: “ die Stadt hatte bisher nicht das Geld, um hier aktiv dieses Kunstwerk zu kaufen.“

Skulptur * Crivitz Fischregen* 

Alles beschrieben im Aktivitätsbudgets Stufe *C*= 15.000,00€.

Man sollte hierzu immer bedenken, dass es hierbei bei einem Kauf aus finanziellen Mitteln um Fördermittel (STEUERGELDER!!!!) handelt. Einer Förderung für einen Kauf von Skulpturen ist im Förderprogramm nicht vorgesehen! Nun, einerseits wusste niemand etwas von dieser Absicht, geschweige denn die Mitglieder des vorher tagenden Kulturausschusses sowie Abgeordnete und andererseits wäre ein Meinungsaustausch in den Ausschüssen der Stadt und in den Ortsteilen vorher dazu nützlich gewesen!

Nun ja, das scheint man nicht mehr zu wollen, sondern nur Pflöcke in den Boden rammen zu wollen und Macht Darstellungen zu demonstrieren! Das Sofortprogramm „Re-Start Lebendige Innenstädte M-V“ Förderung von Citymanagementmaßnahmen umfasst folgende Inhalt- „Unterstützung für Citymanager – Aktivitätsbudget von 50.000,00€ zur Umsetzung!!!

Gefördert werden Projekte, die folgende Maßnahmen im Fokus haben:

• Entwicklung, Umsetzung und Begleitung von innerstädtischen Veranstaltungs- und Belebungsmaßnahmen, insbesondere mit dem Fokus Einzelhandel

• Aufwertung der Innenstadt als attraktiver, multifunktionaler Erlebnisraum

• Revitalisierung von Einzelhandel, Gastronomie und Tourismus in den Innenstädten

• Digitalisierung lokaler Wertschöpfungsketten und Stabilisierung des Einzelhandels

Gerade, die Aussage von der Bürgermeisterin, welches ein Kaufinteresse von der Stadt Crivitz in der Vergangenheit dem Bürgern suggerieren soll, ist schlicht und einfach unwahr !!!!

So berichtete die SVZ „ Am Dienstag, 5. September 2017, um 11 Uhr wird die Skulptur genau am 225. Jahrestag des Fischregens an der Crivitzer Seepromenade in der Weinbergstraße, gegenüber dem Gymnasium, feierlich enthüllt.Erster Entwurf für die Skulptur „Crivitzer Fischregen“ Zeichnung: Heiko Voss

Entwurfszeichnung

Von wegen Märchen! Was Heiko Voss in seiner Runower Schmiede seit drei Monaten in mehr als 250 Arbeitsstunden geschweißt und geschmiedet, gehämmert und ausgeschnitten hat, oft an Wochenenden, diesen unglaublich dynamisch anmutenden Tanz der Fische im Sturm, das alles erzählt von einer wundersamen Begebenheit der Crivitzer Stadtgeschichte – einem Fischregen, der die kleine Stadt im Herzen Mecklenburgs am 5. September 1792 heimsuchte. Am Dienstag vor genau 225 Jahren. „Darum muss ich auch unbedingt bis Dienstag fertig werden“, so der hünenhafte Schmied mit den stahlblauen Augen.

Früh um 5 Uhr stellen wir die 3,50 Meter hohe und 300 Kilogrammschwere Skulptur an der Seepromenade auf, um 11 Uhr wird die Arbeit dann enthüllt und den Crivitzern und der Ewigkeit übergeben.“

Als Voss, der vor zwei Jahren die alte LPG-Schmiede im Dörfchen Runow bei Crivitz übernommen hat, zum ersten Mal von jenem unerhörten Naturwunder hörte, keimte sofort die Idee für eine Skulptur. „Das ist doch ein Alleinstellungsmerkmal für Crivitz. Wer kann denn schon von einem ähnlich spektakulären Ereignis in seiner Stadtgeschichte berichten.

Auch nach der Einweihung der in den letzten Tagen verzinkten Skulptur will Heiko Voss nicht von den Fischen lassen. Und das nicht nur, weil der bei Kiel geborene Schmied leidenschaftlicher Angler ist. Schon entsteht ein weiterer großer Hecht, der die Hausecke von „Annas Laden“ in Crivitz zieren soll. Voss träumt davon, dass auch andere Künstler auf den Fisch kommen und irgendwann Crivitz nur so wimmelt von erzenen, hölzernen oder tönernen Fischen. Gäbe es dann am Markt auch noch ein Fischrestaurant, das die Bouillabaisse „Crivitzer Fischregen“ als Spezialität anböte, würde der „bange Schrecken“ von anno 1792 doch noch einen späten Segen spenden.“ – Quelle: SVZ von Holger Kankel 02. September 2017, 07:00 Uhr –

Seit der feierlichen Enthüllung der Skulptur am 5. September 2017, um 11 Uhr genau am 225. Jahrestag des Fischregens in Crivitz und vorher wurde keinesfalls über ein Kauf in der Stadtvertretung gesprochen

Nur der Bauausschuss – entschied dazu in der Vorlage – BV Cri SV 465/17 am 20.07.2017„ die Leihgabe des Künstlers zum Crivitzer Fischregen anzunehmen und im Bereich des Crivitzer Sees aufzustellen. Eventuell ist über einen späteren Erwerb des Kunstwerkes nachzudenken.“ Hier wurde klar ausgesagt das *eventuell über ein Erwerb nachzudenken* aber nie von eine beabsichtigten Kauf und schon gar nicht, so wie von der Bürgermeisterin behauptet wird, dass* die Stadt hatte bisher nicht das Geld, um hier aktiv dieses Kunstwerk zu kaufen*. Das ist Schlicht und einfach falsch.

In aller Munde war und stand immer die Finanzierung durch SPENDEN zu ermöglichen, so wie bei den Vorhaben der *Friedensglocke*.

Eine Bevorteilung der Finanzierung der Leihgabe der *Skulptur* als KAUF, gegenüber einer SPENDEN Finanzierung der *Friedensglocke*, wäre nicht Verhältnismäßig.

Die Friedensglocke von Crivitz – „Idee stammt aus Neuseelandurlaub
„Die Idee einer Friedensglocke hat er aus einem Neuseelandurlaub mit nach Crivitz gebracht. Möglich wurde die Errichtung auf der Crivitzer Halbinsel durch enormes ehrenamtliches Engagement: „Der Crivitzer Architekt Frank Albers hat 
für uns umsonst einen Bauplan entworfen, dann haben wir rund 25.000 Euro an Spenden gesammelt. Den Pavillon mit der Glockenkonstruktion haben wir komplett in Eigenleistung aufgebaut“.

Auch die Errichtung der Tafel zur Erinnerung an die friedliche Revolution in Crivitz verdankt sich der Initiative von Helmuth Schröder.

Vor 30 Jahren war er selbst daran beteiligt. Bischof Jeremias sagte: „Der Herbst 1989 ist uns ein Vermächtnis, an das uns die Tafel erinnern soll. Der Ruf „Keine Gewalt!‘ wurde gehört. Der fundamentale Wandel geschah durch Kerzen und Gebete, durch friedliche Aktion und Demonstration. Gerade in der Gewaltlosigkeit lag die Kraft der Menschen, die 1989 in die Kirchen und auf die Straßen strömten.“ Zum Abschluss seiner Rede sprach der Bischof einen Segen: „Möge Gott schenken, dass der Klang dieser Glocke Menschen zum inneren und äußeren Frieden führt! Möge er all denjenigen Menschen Kraft und Durchhaltevermögen geben, die sich für Frieden und Versöhnung engagieren! Möge er uns den Frieden bewahren und all denjenigen Frieden schenken, die unter Krieg, Verfolgung und Gewalt leiden.“
Quelle: Bischofskanzlei Greifswald (ak)

Das war eine gelungene Spendenaktion von den Initiatoren- allem voran Herr Helmuth Schröder! Die gesammelten Spenden für die Friedensglocke allein aus den Beschlüssen der Stadt Crivitz betrugen zusammen 11.500,00€!!!!! so berichtete die SVZ am 17.03.2020

……„Crivitz : Sie klingt nach Frieden

Die Sonne macht die Friedensbotschaft sichtbar: In den Türen des Pavillons ist das Wort Frieden in mehreren Sprachen eingearbeitet. Helmuth Schröder schlägt schon jetzt an. Offiziell wird die Sehenswürdigkeit am 8. August eröffnet. Neu es Wahrzeichen in Crivitz: Friedensglocke auf dem Gasberg eingehängt – Zeremonie für den 8. August geplant

Vielleicht war es ein himmlisches Zeichen: Kurz nach dem Einhängen der Friedensglocke auf dem Crivitzer Gasberg gestern Nachmittag brachen die Sonnenstrahlen durch die Wolken und zeichneten das Wort Frieden in mehreren Sprachen auf die neue Sehenswürdigkeit. Bisher hat noch kaum ein Crivitzer von dem neuen Wahrzeichen Notiz genommen, denn der Festakt wurde kurzfristig abgesagt. Zuvor war ein Umzug mit Kindergartenkindern und viel Musik geplant. Die Kinder sollten die Glocke von ihrem provisorischen Zuhause im Bürgerhaus bis auf den Gasberg begleiten. Doch die Gefahren in Zeiten der Covid-19-Epidemie waren zu groß. „Der offizielle Akt findet jetzt am 8. August statt“, sagt Helmuth Schröder, der sich ganz besonders über das nun fertige Wahrzeichen freut.

Schröder brachte die Idee einer Friedensglocke aus dem Neuseeland-Urlaub mit. So ließ er es sich gestern auch nicht nehmen, die Glocke gleich zweimal anzuschlagen. Und sie klingt „ganz besonders“, so Schröder. Der Grund für den besonderen Klang ist das Material, aus dem die Glocke gegossen wurde.

Denn während gewöhnliche Glocken meist aus Bronze sind, wurde die Friedensglocke aus Stahl gefertigt – mit einer Zinn-Beimischung. Doch nicht nur der Klang ist besonders. So wird die Glocke nicht geläutet, sondern angeschlagen, so wie ihr japanisches Vorbild in Hiroshima, wo seit 1964 in Gedenken an die Opfer des Atombombenabwurfs die erste Friedensglocke erklingt. Damit ist Crivitz nun auch die erste Mayor-of-Peace-Kommune in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Glocke. Mayors of Peace ist ein internationaler Zusammenschluss von Städten und Gemeinden, die sich für Frieden und die

Fazit:

Es ist also durchaus möglich bestimmte Projekte, wie es bei der Friedensglocke war, nicht aus Fördermitteln zu finanzieren, sondern durch Spendenaktionen! Also die Handlungen der Bürgermeisterin könnte man, ironischer Weise, als ein völlig normaler demokratischer Vorgang bezeichnen, wie man Fragen oder einen Meinungsaustausch am besten aus dem Wege geht. Denn die Angelegenheit ist doch schon längst beschlossen sowie völlig klar und in guten Händen! Eine neue Tribüne für unsere Bürgermeisterin! Der Grundtenor des Handelns und Wirkens der CWG und LINKE erstreckt sich seit ca. 32 Monaten auf die Erweiterung/Erteilung von „Ermächtigungen“ und „Verfügungen“ um Diskussionen sowie eventuelle Einsprüche/Vorbehalte zu Sachverhalten zu vermeiden. Die Ausdehnung der eigenen Herrschaft (72% Mehrheit) vollzieht sich nun auch speziell auf den Bereich der Verteilung der Fördermittel!

Natürlich wohnt jeden neuen Anfang ein Zauber Inne, aber ebenda auch der Keim des Abschiedes. Demokratie ist immer Verantwortung auf Zeit und das ist ein wichtiges Prinzip aus gutem Grund.

Kulturausschuss oder Bürgermeisterin zuständig für das Citymanagement *Crivitz* ab 01.01.2022?

12-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./128/3-22

Kulturausschusssitzung am 11.01.2022!

Auf der Sitzung stellte man als erstes fest das also, so schnell wie möglich der Kulturausschuss für das  Citymanagement *lebendige Innenstädte* –   Projekte entwickelt soll. Begründung: „die Zeit war nicht ausreichend umso was vorzubereiten“. Auf der Sitzung selbst wurden nur Grundsatzfragen und Absichtserklärungen angesprochen. Eine datierte Vorstellung hatte man nicht, konnte man auch nicht, es fehlten ganz einfach Informationen. Es fehlten die„6 W“ * Wer hat was wann wo wie „Warum“ gemacht?

Umso kurioser ist die Tatsache das kurz nach dem Ende der Veranstaltung im Internet auf der Stadtseite von Crivitz  – die Bürgermeisterin mit einer datierten Vorstellung aufwartetet!? Unter dem Titel *CRIVITZ MITTENDRIN

– AUF DER SPUR DER FISCHE*

Die anwesenden Mitglieder und Gäste müssten sehr erstaunt gewesen sein, im Nachhinein zu der  Konferenz, denn all diese Ideen und Vorstellungen wurden überhaupt nicht angesprochen??!!

TOP Ö 8 Ideensammlungen zum Projekt „Lebendige Innenstädte“

So begann also die Kulturausschusssitzung (per Videokonferenz) mit einem etwas holprigen, technischen Start, weil man den Zugangslink nicht gefunden hatte. Nach endlich weiteren 15 Minuten war man dann bereit und Beschlussfähig. Was für eine Vorbereitung? Wir sind im 21. Jhdt.!

Im Kernpunkt zu diesem TOP in der Sitzung wurde festgestellt, dass ab  Do. den 12.11.2022 die Bewerbungsgespräche für* DEN* City Manager geführt werden und die Bürgermeisterin über die Einstellung entscheidet!!  Die Einstellung dazu kann kurzfristig erfolgen (z.B.20.01.22) und die Stunden für Januar können dann nachgeholt werden. Man sollte „das geschenkte Geld“ die 50.000,00€ für die Förderung der Projekte nutzen. Einig war man sich darin das Citymanagement als *Gast* auf der nächsten Sitzung anwesend sein soll. So soll das Citymanagement dem Kulturausschuss Rechenschaft ablegen müssen über seine Tätigkeit und *ER* soll Förderprogramme und Fördertöpfe  erkunden und die Anträge dann schriftlich mit Leben erfüllen! Und *ER* soll Ideengeber für den Kulturausschuss sein!

Weiter kam dazu nichts???

Fazit:

Was soll denn nun das Citymanagement machen? Welche Projekte soll er denn nun in Angriff nehmen? Alle vorgesehenen Projekte – und  Ausgaben wurden auf der Sitzung nicht besprochen aber kurze Zeit später von der Bürgermeisterin auf der Internetseite Crivitz von Ihr veröffentlicht!


Hier nun – auszugsweise – die Beschreibung der Bürgermeisterin vom 11.01.2022 – ca. 21:00 Uhr !!!!!!!

welche dem Kulturausschuss nicht vorlag und er auch in seiner Sitzung mit keinem WORT erwähnt hat. Konnte er auch nicht – er wusste es schlicht und einfach nicht! In der Darstellung wird immer von *WIR* gesprochen, wer da wohl gemeint ist, dem Kulturausschuss war davon jedenfalls nichts bekannt!

Hier eine kurze Aufstellung der veranschlagten Kosten. Nun wollen wir nicht bei diesem Thema Kosten gleich  anfangen, das ist nicht unser Stil. Aber bei dem Aktivitätsbudget *C* gibt es eine lange Geschichte über der wir noch später berichten werden. Das Thema Leihgabe *Crivitzer Fischregen* und der Aussage der Bürgermeisterin:“ aber die Stadt hatte bisher nicht das Geld, um hier aktiv dieses Kunstwerk zu kaufen.“ Ist so nicht korrekt, hier wurde in der Vergangenheit seit 2016 …nur von Finanzierung über Spenden gesprochen und nicht über einen Kauf aus Fördermitteltöpfen“! ( STEUERGELDER!!!!)

Das ist ein großer Unterschied! Denn in der Vorlage – BV Cri SV 465/17 vom 20.07.2017 entschied der Bauausschuss: „ die Leihgabe des Künstlers zum Crivitzer Fischregen anzunehmen und im Bereich des Crivitzer Sees aufzustellen. Eventuell ist über einen späteren Erwerb des Kunstwerkes nachzudenken.  Über einen Kauf ist bis heute keine Entscheidung getroffen worden!!!    Mehr zu diesem Thema im Januar!

Aktivitätsbudget Stufe a = 20.000 €

– Stadtforum als Ideenschmiede- Moderation =4.000,00€

Verkehrsinseln Bepflanzung hiesigen Gärtnereiprodukten =4.000,00€

Werbebudget für Flyer  = 3500,00€

Imagefilm über die Stadt Crivitz = 3.500,00€

Wegweiser, einheitliche Schilder an den Gebäuden = 5.000,00€

Aktivitätsbudget Stufe b = 15.000 €

jährliche Stadtmesse – Musik, Show und Licht- = 15.000,00

Aktivitätsbudget Stufe c = 15.000 €

die Finanzierung einer Leihgabe des Künstlers Heiko Voß, Crivitzer Fischregen

CRIVITZ MITTENDRIN- AUF DER SPUR DER FISCHE

Crivitz wird in den kommenden 2 Jahren durch das Wirtschaftsministerium mit höchstmöglicher Summe von 50.000 € und 80% Personalkosten für einen City-Manager (20 Wochenstunden) bedacht, um vor allem die Unternehmen im innerstädtischen Bereich zu unterstützen und für mehr Kundschaft und damit für mehr Umsatz zu sorgen. Was sich genau dahinter verbirgt, lesen Sie hier:

Ziel des Projektes

Einerseits wollen wir die Attraktivität und Belebung der Innenstadt (Altstadt) erhöhen, die Erreichbarkeit der Unternehmen auch für Gehbehinderte und Ältere, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, erleichtern, und die Verweildauer der Besucher in der Innenstadt, dem Herzstück der Stadt, verlängern. Mit gezielten Marketingstrategien soll die unternehmerische Vielfalt unserer Stadt erlebbar und vor allem nachhaltig gemacht werden.

Andererseits wollen wir die Unternehmen (schwerpunktmäßig Einzelhandel, Gastronomie, Veranstaltungsbranche) unterstützen, durch geeignete Mittel ihre mediale/ digitale Präsenz zu erhöhen bzw. neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen.

– Das äußere Erscheinungsbild der Stadt soll attraktiver werden, um auch Menschen von der Umgehungsstraße zu uns einzuladen. Menschen aus der Neustadt (zumeist Ältere, die nicht mehr so mobil sind), wünschen sich seit Langem einen Shuttleservice innerhalb der Stadt. Aufgrund der nicht ausreichenden Parkplätze in der Innenstadt wäre dies eine gute Lösung.

Mittelfristiges Ziel ist die Umgestaltung der Innenstadt und schwerpunktmäßig des  Marktplatzes zum Zentrum für alle (auch senioren- und behindertengerecht) mit vielfältigen Angeboten und Teilhabe für jeden. Der Markt als Zentrum des Wohlfühlens und des Miteinanders. Dafür ist ein Netzwerk der Akteure vor Ort notwendig

Beschreibung der vorgesehenen Aktivitäten

Moderierte Dialoge in Form von Workshops, Mitmachaktionen und Umfragen sollen die Menschen vor Ort stärker in den Entwicklungsprozess unserer Innenstadt einbeziehen. Die größere Transparenz soll zum Mitmachen inspirieren.

Die neu geschaffene Stelle des Citymanagers soll helfen:,

– direkten Kontakt zu allen aufzunehmen, da erfahrungsgemäß nur der Email- oder Telefonkontakt nicht ausreicht, die Kräfte vor Ort wirklich zu mobilisieren.

– Wir versprechen uns von direkten Vor-Ort-Gesprächen mit den verschiedenen Akteuren einen deutlich besseren Erfolg. Dafür braucht es aber viel Zeit, die wir Ehrenamtlichen allein leider nicht ausreichend haben.

– Wir wollen außerdem in diesem zweijährigen Prozess mit den Bürgerinnen und Bürgern klären, wie der Markt als Mittelpunkt für die Zukunft aussehen soll. Es wird eine enge Zusammenarbeit städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Amt geben.

– Zu den Foren werden IHK, Handwerkskammer und die Wifög eingeladen und wer sonst noch für unsere Sache gebraucht wird.

– Mit einer Stadtmesse wollen wir künftig den Jahresempfang und die Vorstellung der Unternehmen verknüpfen. Die Reflektion des Erreichten wird mit diesem Tag eng verbunden sein, so dass deutlich wird, wie das bei den Besuchern ankommt und wie es den bete-iligten Unternehmen damit geht.

Aktivitätsbudget Stufe a = 20.000 €

In dieser Aktivitätenstufe sehen wir die wichtigsten Dinge, die wir in jedem Fall mit Ihrer Hilfe umsetzen möchten.

-> Stadtforum als Ideenschmiede: Mit einem Stadtforum mit Workshops und Moderation und dem Citymanager wollen wir während des zweijährigen Prozesses mehrere Dialogveranstaltungen durchführen. Zuerst geht es darum, Wünsche, Ideen, Anregungen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger aufzunehmen, um daraus  eine gemeinsame Zukunftsstrategie für die Stärkung des Stadtkerns zu entwickeln.

– Verkehrsberuhigung, Parkplatzmöglichkeiten, Fahrradnutzung, Sitzgelegenheiten u.v.m. sind dabei zu berücksichtigen. Im weiteren Verlauf gegen Ende des ersten Jahres wird es einen Zwischenstand geben. Zum Ende 2023 werden wir dann eine Rückschau halten und die Abrechnung der erreichten Maßnahmen in ihrer Wirkung und Nachhaltigkeit prüfen, und eine fortführende Strategie über das Jahr 2023 hinaus verabschieden. Mit dem bereits ausgebauten kleinen Netzwerk „Crivitz digital“ werden wir den Unternehmen entsprechende Hilfestellungen und Unterstützung geben, um auch online stärker zu werden.

– Für Moderatoren und Dienstleistungen benötigen wir etwa 4.000 €. -> Lockmittel für potenzielle Kunden mit Eyecatcher an der Umgehungsstraße: Jetzt sind die Verkehrsinseln von Schwerin und Parchim stadteinwärts grau gepflastert und zeitweise mit Unkraut bewachsen. Diese wollen wir mit hiesigen Gärtnereiprodukten schöner und so die Stadteingänge einladender gestalten für ca. 4.000 €.

-> Außerdem benötigen wir ein kleines Werbebudget für Flyer- z.B. für das Angebot des Monats, Straßenverkaufs-Events, aber auch für Werbung auf Social Media. Wir wollen eine Eigenmarke entwickeln und Einkaufstaschen, evtl. auch Mehrwegbecher für Veranstaltungen bedrucken lassen. Dafür benötigen wir etwa 3.500 €.

-> Imagefilm über die Stadt Crivitz: Zur Mitarbeitergewinnung, aber auch zur Werbung wollen wir in einem Kurzfilm die Stärken und Charme unserer Stadt hervorheben. Das kostet etwa 3.500 €

 -> Historischer Stadtspaziergang und Wegweiser:

In diesem Jahr haben wir anlässlich unseres Stadtjubiläums begonnen mit einem historischen Stadtrundgang. Einwohner, Heimatvereinsmitglieder und Bürgerhausteam bringen seit einigen Monaten alte Geschichte und Geschichten in einem jährlich erscheinenden Chronikheft zusammen. So erzählten uns manche auch die Geschichte ihres Hauses und belegten die Entwicklung mit alten Fotos. Diese wollen wir nun an den Gebäuden und auf unserer Homepage veröffentlichen. Dafür wollen wir zusammen mit den Eigentümern ansprechende einheitliche Schilder an den Gebäuden anbringen und mit der Homepage der Stadt für weiterführende Informationen verknüpfen.

https://www.stadt-crivitz.de/wp-content/uploads/2022/01/Bild-2--300x225.jpgHierfür planen wir 5.000 € ein. Der Heimatverein wird spezielle Führungen durchführen, um unser Crivitz bekannter zu machen und zusätzliche Besucheranreize zu geben.

Aktivitätsbudget Stufe B = 15.000 €

Der Höhepunkt aller vorgenannten Aktivitäten soll eine jährliche Stadtmesse sein.

Dort soll künftig die vom Citymanager vorbereitete und organisierte Präsentation allen interessierten Unternehmens aus Handel und Handwerk, Medizin, Dienstleistungen u.v.m. sowie Akteure aus Kunst und Kultur in unserer Innenstadt stattfinden. Hierfür soll die Große Straße und der Bereich um den Markt herum gesperrt werden, damit sich auch die am Stadtrand oder in den Ortsteilen angesiedelten Firmen präsentieren können. Ein Shuttleservice, z.B. Pferdekutschen, oder Amtsbus sorgt für die Verbindung von außen in die Innenstadt und heimwärts. Musik, Show und Licht dürfen dabei nicht fehlen. Wir schätzen die Kosten ähnlich wie unser Stadtfest auf ca. 15.000 €.

Aktivitätsbudget Stufe C = 15.000 €

– Sollte es dazu kommen, dass wir es sogar bis zu dieser Stufe schaffen, käme noch ein Sahnehäubchen obendrauf. Zur nachhaltigen Verbindung unserer Stadtteile, wünschen wir uns einen gebrauchten Bürgerbus (9 Sitzer) mit ehrenamtlichen Fahrern zur dauerhaften Verbindung Alt- und Neustadt sowie Ortsteile.

Ein weiterer Wunsch wäre die Finanzierung einer Leihgabe des Künstlers Heiko Voß, der eine Stele zur beliebtesten Sage der Stadt – dem Crivitzer Fischregen– gestaltet hat. Der Künstler hörte von unserer Sage und von den Kindern der Regionalen Schule gab es bereits ein kleines Modell dazu.

Davon inspiriert gestaltete er eine wunderschöne Stele, die er am See als Leihgabe aufstellte.

Seitdem verziert sie unseren Uferweg am See. aber die Stadt hatte bisher nicht das Geld, um hier aktiv dieses Kunstwerk zu kaufen. Zu sehr drückte und drückt uns der Haushalt mit den kostenintensiven Sanierungen in unseren Kindertagestätten und Schulen, so dass wir ihn bis heute nicht kaufen konnten. Schon jetzt ist es für die Unternehmen und Menschen vor Ort eine ganz wichtige Identifikation mit Crivitz. Der aufmerksame Besucher findet an verschiedenen Orten in der Stadt in die Gehwege eingearbeitete  Fische – sozusagen auf den Spuren der Fische – nach dem Modell der Stolpersteine.

Sie führen bis in die Innenstadt und es werden jährlich mehr. Hierfür veranschlagen wir 15.000 €

                                                                                        Fotos: Brusch-Gamm

Britta Brusch-Gamm Bürgermeisterin Stadt Crivitz

Alle Fotos von Britta Brusch-Gamm

Citymanagement * Crivitz * 01.01.2022 – Geplänkel um die Zuständigkeit??

11-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./127/2-22

Stolperstart 2022!

Kuriosum!

So berichtete die SVZ am 04.01.2022 unter Berufung auf die Bürgermeisterin “Wir hoffen sehr auf unser neues Projekt lebendige Innenstädte, so Britta Brusch Gamm. Diese werde nach jetzigem Planungen voll mit dem Bildungs und Sozialausschuss integriert werden“

Also WER DENN NUN Kultur -oder Sozialausschuss? Weiß hier die linke Hand nicht, was die rechte tut? Der Kulturausschuss Crivitz soll nun doch die „Ideen –Schmiede“ für das Citymanagement sein laut Tagesordnung am 11.01.2022 und anfangen eine „Ideensammlung“ zu inszenieren damit das zukünftige Citymanagement in Crivitz bis zum 31.12.2023 alles umsetzen kann! Das erscheint mächtig früh !!

Eine verdrehte Welt!

Das Klarmachen der Aufgaben für das Citymanage-ment in Crivitz hätte eigentlich im Sept. /Okt.2021 erfolgen müssen und intensiv in den Ausschüssen diskutiert werden sollen, bevor man überhaupt einen Fördermittelantrag beim Wirtschaftsministerium stellt. Aber das war ja am 15.10.2021 nicht so gewollt, sondern sollte wiederum nur eine Einzelent-scheidung und Eilentscheidung der Bürgermeisterin bleiben! Nun muss also der Kulturausschuss alles wieder einmal richten und das ganz schnell. Ideen sammeln und Aufgaben/Projekte bestimmen damit das Citymanagement in Corona – Zeiten auch Projekte zu bearbeiten kann! Zur Zeitlichen Abfolge des Citymanagement!

Nach dem die Bürgermeisterin mal einfach so entschieden hat am 15.10.2021 einen Fördermittelantrag für einen „Citymanager“ beim Wirtschaftsministerium einzureichen, von welchen vorher keiner etwas wusste oder besprochen wurde, geschweige denn in den Ausschüssen darüber diskutiert wurde oder ein Meinungsaustausch stattfand. Wurde dieser Antrag nun 25.10.2021 nur noch „ pro forma“ von CWG und Linke abgehandelt und mit ihrer (72%) Mehrheit beschlossen. Arbeitsbeginn des Citymanagement sollte der 01.01.2022 sein.

Wie schon gesagt „sollte der 01.01.2022“ sein, denn das Amt Crivitz hat auch eine Ausschreibung getätigt, in welcher die Bewerbungsfrist erst am 10.01.2022 endete.

Fazit:

Man könnte fast sagen: die Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm hat die Eingebung gehabt und entschieden eine Citymanagement in Crivitz zu installieren und nun sollen alle anderen diese Idee mit Leben zu erfüllen! Frei nach dem Motto ..Nun macht mal, ich stelle dann das Ganze dann der Öffentlichkeit vor..!Wäre es nicht viel besser gewesen, wenn die Abgeordneten von diesen Planungen und Konzepten schon im Sept./Okt. 2021 erfahren hätten und was sich alles dahinter verbirgt und wie man es umsetzt? Ein Meinungsaustausch in den Ausschüssen der Stadt und in den Ortsteilen wäre hilfreich gewesen! Natürlich wohnt jeden neuen Anfang ein Zauber Inne, aber ebenda auch der Keim des Abschiedes. Demokratie ist immer Verantwortung auf Zeit und das ist ein wichtiges Prinzip aus gutem Grund. Darum sollte man auch neue Ideen, auch aus der Verantwortung heraus als Bürgermeisterin, erst einmal gemeinsam beraten und in den Meinungsaustausch eintreten und nicht Tatsachen von oben herab vorgeben! Denn dann muss auch für seine Aktionen die Verantwortung gegenüber der Stadtvertretung und dem Souverän übernehmen!

City-Management Crivitz! Stolperstart 2022!

09-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./126/1-22

Auch im Januarloch?

Morgen, also am Montag dem 10.01.2022 endet die letzte Bewerbungsfrist für den City-Manager (m/w/d) in der Stadt Crivitz und nun sollen also die Bewerbungsgespräche beginnen!!! Das aktuelle an der Nachricht ist – das bereits 7 Tage später also am Montag, dem 17.01.2022 der beschließende Hauptausschuss der Stadt Crivitz, über eine Einstellung entscheidet!!!!

TOP 17 Personalangelegenheiten – Einstellung eines City-Managers (m/w/d)

Nun, das geht aber schnell! Wer wurde denn hier schon im Vorfeld auserkoren und wird wieder handverlesen? Spannend dürfte nach wie vor die Frage bleiben: Wann der  Arbeitsbeginn sein soll? Denn die Fördermittel für diese Stelle fließen schon ab dem  01.01.2022 bis zum 31.12.2023! Eigentlich wird die Stelle mit 20 Wochenstunden im Rahmen des Förderprojektes des Wirtschaftsministeriums M-V „Belebte Innenstädte“ gefördert.

Woher die Möglichkeit kommt zusätzlich weitere 10 Wochenstunden mit Aushilfsarbeiten in der Bibliothek und im Bürgerhaus aufzustocken ist unbekannt? ( TVöD Entgeltgruppe 6).

[Bibliothek besetzt – Bibliothekar 30WoStd., Hilfsarbeiten für Bürgerhaus/Bibliothek 32 WoStd; Seniorenarbeit 8 WoStd – Gesamt VZÄ = 1,775 entspricht 70,5  WoStd.]

[Bürgerhaus besetzt -Stadtkoordinator 40 WoStd. ausschließlich der Pausen (nach Tarifrecht Reduzierung der Wochenarbeitszeit für 2022=39,5 WoStd./2023=39,0 WoStd. / 2025= 38,5WoStd.) Gesamt VZÄ = 1,0]

Fazit:

Es kann also durch aus möglich sein das der Besucherandrang in Corona – Zeiten in der Bibliothek und im Bürgerhaus in Crivitz 2022 und 2023 so groß ist und sein wird, das die 4 vorhandenen Mitarbeiter überlastet sind und eine Hilfe für 10 WoStd. zusätzlich benötigen!Oder gehört das Bürgerhaus und die Bibliothek in Crivitz auch zur sogenannten „kritischen Infrastruktur“, wo dann Personal fehlen wird?

Verwirrung um Arbeitsbeginn des City Management in Crivitz?  Fehlstart 2022?

30.Dez.-21/P-headli.-cont.-red./125/75-21

Es existieren zwei Ausschreibungen eine von der Stadt Crivitz und vom Amt Crivitz! Das Ende der Bewerbungsfrist als City-Manager (m/w/d) in der Stadt Crivitz ist am 20.12.2021 und für das Amt Crivitz am 10.01.2022??

Die Stelle ist  zum 01.01.2022 befristet bis zum 31.12.2023 mit 20 Wochenstunden zu besetzen und erfolgt im Rahmen des Förderprojektes des Wirtschaftsministeriums M-V „Belebte Innenstädte“. Es besteht die Möglichkeit, die Stelle um 10 weitere Wochenstunden mit Aushilfsarbeiten in der Bibliothek und im Bürgerhaus aufzustocken. Die Vergütung erfolgt nach TVöD Entgeltgruppe 6.“

Und welche Bewerbungsfrist gilt denn nun? Wird hier nun rückwirkend abgerechnet? Weiß hier die linke Hand nicht, was die rechte tut?

In der letzten Sitzung des Jahres vom  Ausschusses für Kultur, Sport und Vereine der Stadtvertretung der Stadt Crivitz am 14.12.2021 (per Videokonferenz ), auf welchen auch die Bürgermeisterin zugeschaltet war informierte Sie : „ Frau Brusch-Gamm informiert, dass die Planung für Veranstaltungen 2022 erst mal unter normalen Voraussetzungen erfolgt. Aber schon der geplante Jahresempfang am 12. März ist in gewohnter Form vage. Die Bewerbungsgespräche für die Stelle der/des Citymangerin/Citymanagers werden evtl. noch zwischen den Feiertagen stattfinden. In der nächsten Kulturausschusssitzung sollte dann beraten werden, welche Maßnahmen schon angeschoben werden können. Der Ausschuss sollte auch beraten, was bei den Sportstätten zu tun ist.“ laut vorläufigen schriftlichen Protokoll vom 30.12.2021!!

Gesagt wurde aber, dass die Bewerbungsgespräche in der Woche nach Weihnachten durchgeführt werden  und bis zum 31.12.2021 abgeschlossen sein sollen!! Da der Arbeitsbeginn  ja nun der  01.01.22 bereits ist! Nun, es bleibt also eine atemberaubende Spannung! Und die am meisten gestellte Frage ist nicht nur: „ Wer wurde denn nun auserwählt, sondern wann ist denn nun der Arbeitsbeginn “? Eine Entscheidung dazu ist nach wie vor dringend geboten, denn die Fördermittel für diese ausgeschriebene Stelle fließen bereits ab dem  01.01.2022!

Das Kuriosum: Gemäß der  Kommunalverfassung für das Land MVP § 22  die Gemeindevertretung – Absatz (3) lautet: „Die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten können nicht übertragen werden… Abschnitt:(5) ..die Grundsätze der Personalentscheidungen.“ Die Stadtvertretung bzw. Gemeindevertretung muss also zu Personaleinstellungen im nichtöffentlichen Teil der Vertretung dazu beschließen. Aber, gemäß der Hauptsatzung der Stadt Crivitz in §7 (2) heißt es dazu: „Die Bürgermeisterin trifft Personalentscheidungen im Bereich der nachgeordneten Einrichtungen der Stadt Crivitz nach Beratung im Haupt- und Finanzausschuss!!! Nun, aber die nächste Hauptausschusssitzung findet erst am 17.01.2022 statt und die nächste Stadtvertretersitzung ist erst am 21.02.2022??? Wer soll also denn nun die Einstellung und den  Arbeitsbeginn entscheiden? Wird rückwirkend abgerechnet?

Fazit: Es wird also abermals eine Einzelentscheidung und Eilentscheidung der Bürgermeisterin  werden!!!!! Gelebte Praxis in unser Stadt ist es das die Bürgermeisterin von Crivitz, aufgrund von Zeitnot oder bei zu langer Dauer bis zur nächsten Stadtvertretersitzung oder der Hauptausschusssitzung, Personaleinstellungen  vornimmt und sich die  Bestätigung dieser  Eilentscheidung  bzw. Zustimmung später auf anderen Sitzungen einholt?? Kann man auch stetig machen, bei 72 prozentiger Mehrheit von CWG und Linke!

Strittig wird aber trotzdem bleiben, dass gerade hierzu diese sog. kurzfristige Terminlage vorher  schon lange bekannt war!! Beziehungen sind das „Salz in der Suppe unseres Lebens“. Ihre Wichtigkeit erstreckt sich durch alle Lebensbereiche.

Land rettet Crivitzer Klinik vor Pleite

22.Dez.-21/P-headli.-cont.-red./123/73-21

Die finanzielle Lage des kommunalen Krankenhauses Crivitz östlich von Schwerin ist dramatischer als bekannt. Das Land hat jetzt mit einer Einmalzahlung offenbar eine Pleite abgewendet. 2,5 Millionen Euro sind aus dem schuldenfinanzierten Rettungsfonds des Landes geflossen – genehmigt vom Finanzausschuss des Landtags auf Antrag des SPD-geführten Finanzministeriums

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von Stefan Ludmann, NDR 1 Radio MV Aktuell Helios hat schon in der Vergangenheit klargemacht, dass eine Wiedereinrichtung der ehemaligen Geburtenstation nicht in Frage kommt.

Das Rettungspaket kam für die Klinik gerade noch rechtzeitig, seit der Übernahme durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim zu Jahresbeginn hatte sich die Finanzlage stetig verschärft. Die Begründung für die Landeshilfe macht die Dramatik der Lage klar: Die aktuelle wirtschaftliche Situation des Krankenhauses Crivitz sei „besorgniserregend“, heißt es in einem Papier der Landesregierung von Ende November. „Aktuell ist die Liquidität nicht mehr gesichert.“ Das bedeutet: Es drohte eine Pleite und die ist mit dem Geld des Landes kurz vor Jahresende wohl abgewendet.

Zu wenig Einnahmen und ein Investitionsstau

Zwei Gründe nennt das Land für die Misere. Es gibt zu wenig Einnahmen, weil in Crivitz weniger operiert wird. Außerdem habe pandemie-bedingt die Geriatrie-Abteilung neun Monate schließen müssen. Auch die gezahlten Corona-Hilfen des Bundes hätten das vier Millionen Euro schwere Umsatzminus nicht ausgleichen können. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim ist bereits mit einem 1,8 Millionen Euro Kredit eingesprungen, jetzt schießt das Land noch einmal 2,5 Millionen dazu. Erschwerend kommt für die 80-Betten-Klinik hinzu: Es gibt offenbar einen Investitionsstau – die Klinik muss modernisiert werden, das wird bisher mit 750.000 Euro veranschlagt – Geld, das offenbar nicht da ist.

Regierung informierte nicht über staatliche Hilfe

Der Zuschuss des Landes soll vor allem die Personalkosten tragen – er geht also in den laufenden Betrieb. Verwunderlich ist, dass SPD und Linke angesichts der Brisanz der Lage die Öffentlichkeit nicht über die staatliche Hilfe informiert haben. Die Schieflage könnte zum Hemmschuh für eine mögliche Wiedereinrichtung der Geburtshilfe in Crivitz werden. An ihrer Schließung hatte sich vor rund zwei Jahren die Debatte um den Standort entzündet.

Zuvor bereits sechs Millionen Euro gezahlt

Der private Krankenhaus-Konzern Mediclin hatte die Geburten-Station 2020 geschlossen. Sie galt wegen niedriger Fallzahlen als unrentabel, der Bilanz bescherte die Station dauerhaft rote Zahlen. Ein Jahr nach dem Verkauf an den Landkreis rutscht die Klinik auch ohne Geburtenstation ins Minus. Dabei war die Rekommunalsierung eine politische Entscheidung: Vor zwei Jahren hatte sich Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) mit Blick auf Crivitz für das Modell stark gemacht. Das Land hat bereits einmal sechs Millionen Euro gezahlt, um den Klinik-Kauf durch den Landkreis zu unterstützen.

Die CDU-Opposition warnt auch deshalb, Crivitz dürfe nicht zum Dauerzuschuss-Betrieb werden. Die gesundheitspolitische Sprecherin, Ex-Justizministerin Katy Hoffmeister, meinte außerdem, die Landesregierung sollte die Hilfen „offen kommunizieren“.

Wiedereinrichtung der Geburtenstation fraglich

Der Landkreis sucht unterdessen nach einem privaten Partner für das Krankenhaus Crivitz. Die Helios-Klinken sind der Wunsch-Kandidat. Die sollen 49 Prozent übernehmen. 

Teil-1-Essenversorgung–Schwerin Menü–angeblich mangelhaft und Preiserhöhung!?

20.Dez.-2021/P-headli.-cont.-red./122/72-21

Ein Dauerbrenner seit Jahren für CWG und LINKE?! „Pacta sunt servanda“-

In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen der Stadt Crivitz am 13.12.2021 (per Videokonferenz) wurde anfangs über das Thema „Essenversorgung“ informiert und die jetzige Situation öffentlich diskutiert, kurze Zeit später, als man dann die Brisanz des Themas erkannte, wurde die Angelegenheit einfach in den nicht öffentlich Teil der Sitzung verschoben! Der Ausschutzvorsitzende (selbst Lehrer in der Grundschule in Crivitz) informierte über Mängel in der Essenversorgung der Schüler (in der qualitativen Versorgung) und über Preiserhöhungen.

Inhalt der Berichterstattung vom Vorsitzenden!

So berichtete der Vorsitzende dass die Qualität des Schulessen sehr nachgelassen hat und fast schon dem Niveau des Voranbieter UWM aus Demen von 2017 wieder entspricht. Eine ganz schön erschütternde und mutige Einschätzung/Behauptung! Des Weiteren stellte der Vorsitzende fest das man jetzt sowieso nichts ändern kann und nur an der Qualitätsschraube drehen kann, da die Verträge auch für 2022 schon gültig sind, aufgrund der Frist zur Auflösung. Was wollte man damit bloß ausdrücken? Warum diese Behauptungen?

Weiter berichtete der Vorsitzende über eine Preiserhöhung des Essens auf 3,20 €  ????  auf der Sitzung. Aber eine Preisliste bzw. Menüliste wurde dazu im öffentlichen Teil nicht veröffentlicht?

Als die Abgeordneten der CWG die Brisanz in dieser Angelegenheit und die getroffenen Feststellungen erkannten, entschied man sich plötzlich und unerwartet das Essenthema weiter im nichtöffentlichen Teil zu diskutieren.

Was sollte denn hier verheimlicht werden?

Das Kuriosum: Ein Gespräch mit dem Essenanbieter – Schwerin Menü – im Vorfeld der Sitzung hatte es nicht gegeben. Eine Tagung der Essenskommission der Schule bzw. Elternvertretung oder Befragung der Schüler zu diesem Thema hat es nicht gegeben. Auch gab es im Vorfeld der Sitzung  gab es keinerlei Hinweise von diesen Gremien über Mängel in der Essenversorgung.

Also woher kommen dann diese Vorwürfe und Feststellungen? Und Tatsache ist, dass es bislang keine Beschwerden öffentlich über das Schulessen gab?

War alles schon einmal da! [2015-2018]!

Dieselbe Situation gab zu diesem Thema – Schulessen- schon einmal von 2015 bis 2018 in Crivitz, aber damals führte den Ausschuss eine  Ausschutzvorsitzende der CWG – Frau Martina Torbahn, welche  selbst Lehrerin in der Regionalen Schule war. Im Jahr 2015 hatte die Bürgermeisterin dem damaligen Essenanbieter UWM aus Demen für alle Einrichtungen gekündigt und eine Neuausschreibung der Essenversorgung veranlasst. Die Regionale Schule war für einen Wechsel, die Grundschule dagegen.

Es war damals eine sehr aufgeheizte Stimmung, seinerzeit wurde eine WhatsApp-Nachricht sogar verbreitet und aufgerufen worden gegen den Essenanbieter UWM zu stimmen (siehe SVZ vom 20.05.2015). Später stellte sich heraus, dass die ausgesprochenen Kündigungen der Bürgermeisterin mit Mängeln behaftet war und in der Neuausschreibung auffallende Verfahrensfehler gemacht wurden, so dass diese Vorgänge sich bis ins Jahr 2018 hinzogen und erst dann abgeschlossen wurden (siehe SVZ vom 26. 05 2018).

Einzelne Verträge wurden erst einmal weitergeführt und Essenkommissionen an den Schulen gegründet und so wurde 2018 begonnen mit einer neuen Ausschreibung zum Schulessen (laut Protokoll 29.01.2018). Seit diesem Zeitpunkt beliefert das Unternehmen Schwerin Menü die Grundschule und Regionale Schule in Crivitz.  

Keine Mängel bekannt seit 2018 bzw. 2019 !

Seit diesem Zeitpunkt gab es keinerlei bekannte Mängel, im Gegenteil so berichtete der Vorsitzende auf der letzten dazu bekannten Sitzung am 11.11.2019:

So heißt es im Protokoll dazu:

Herr Wurlich begrüßt 4 Vertreterinnen der Essenkommission der Grundschule Crivitz. Aufgrund ihrer Anwesenheit wird der TOP 6 bereits als TOP 2 behandelt. Von der Regionalen Schule war trotz Einladung kein Vertreter der Schulkonferenz zur Sitzung erschienen. Die Essenverträge wurden mit der Fa. Schwerin Menü für den Zeitraum vom 01.08.2019 bis zum 31.07.2020 geschlossen. Sie enthalten die Option der jeweiligen Vertragsverlängerung.

Es steht daher die Entscheidung an, ob die Verträge verlängert werden oder ob eine neue Ausschreibung erfolgen soll. Zur Meinungsbildung über die Situation der Essenversorgung wurden die Vertreter der Essenkommission bzw. der Schulkonferenz eingeladen. Die Vertreterinnen der Essenkommission der Grundschule geben einen ausführlichen Bericht und beantworten die aufgetretenen Fragen. Die Essenkommission besteht aus je einem Vertreter pro Klasse, der Schule und der Stadt Crivitz. Die Kommission hat zuletzt am 08.11.2019 beraten. Im Frühjahr fand eine Umfrage zur Zufriedenheit der Essenversorgung statt. Die Bewertung fiel positiv aus. Die Zufriedenheit ist höher als bei der Versorgung durch die Fa. UWM.

Bis zum Jahresende erfolgt nochmals eine Umfrage. Das Ergebnis soll im Januar 2020 vorliegen. Grundsätzlich steht man der Vertragsverlängerung positiv gegenüber.

(Frau Döring erscheint um 19.05 Uhr zur Sitzung)

Für die Zukunft sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

–          Problematik Einweg/Mehrweg

–          Möglichkeit des „Büfettessen“

–          ggf. Vertragslaufzeit über 5 Jahre mit möglicher „Ausstiegsklausel“

–         ggf. Übernahme der Strom- und Wasserkosten durch die Stadt Crivitz mit dem Ziel der Senkung des Essenpreises

Herr Wurlich bedankt sich für die Ausführungen und verabschiedet die Vertreterinnen der Essenkommission.

Eine weitere Beratung zu dieser Thematik soll im Januar 2020 nach dem Vorliegen des Umfrageergebnisses erfolgen.“ (laut Protokoll vom 11.11.2019)

Nun, eine Versammlung im Januar 2020 zu dieser Thematik gab es nicht mehr und so wurde erst wieder am 13.12.2021 über diese Angelegenheit beraten, wo man plötzlich Mängel feststellt?

FAZIT: 

„Pacta sunt servanda“- Verträge sind einzuhalten, für beide Seiten! Es ist erstaunlich dass man vor gut zwei Jahren sogar vor hatte den Vertrag mit den Essenanbieter von 1 Jahr auf 5 Jahre zu verlängern und jetzt plötzlich an diesem Zweifel aufkommt!?

Mit der Essenversorgung ihrer Kinder haben sich schon Generationen von Eltern beschäftigt und in Crivitz ist kein Ende abzusehen. Die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden sind mutig und vielleicht wollte er auch das Thema einfach nur voranbringen. Er wurde aber trotzdem von seinen eigenen Vertretern der CWG zurechtgewiesen und alles wurde wieder einmal ins Nicht Öffentliche verbannt!

Ist es richtig dass sich ein Ausschuss der Stadtvertretung sich mit diesem Thema befasst, ohne eine Anhörung der Essenskommission, Elternrat und des Unternehmens sowie einer  Befragung der Schüler?

Sollte man nicht vielleicht vorher erst einmal in den Meinungsaustausch mit den jeweiligen zuständigen Gremien treten und sich genaue Informationen einholen!?

Auch wenn die Stadt Crivitz der  Schulträger ist von beiden Schulen, so hat die Stadt doch genügend Gremien geschaffen – wie z.B. eine Essenskommission  welche regelmäßig in den verschiedenen Gremien Auskunft über ihre Arbeit erteilen und als Schnittstelle zwischen Essensanbieter und Schule dienen sollen. Die Auswahl des Caterers pro Schule erfolgt über eine Ausschreibung durch den Schulträger. In MV gibt es ein einheitliches Vergabeverfahren mit gleichen Standards. Für die Schulen besteht jedoch die Möglichkeit, sich aktiv an der Auswahl zu beteiligen. Dies erfolgt insbesondere durch die Einrichtung von Essenkommissionen an jeder Schule; den Kommissionen gehören Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher und Schülerinnen und Schüler an. Die Anbieter des Schulessens sind unter anderem verpflichtet, die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zur Schulverpflegung einzuhalten.

Eidechsen verschaffen Subventionen!

16.Dez.-21/P-headli.-cont.-red./121/71-21

Selbstinszenierung der Bürgermeisterin vor Weihnachten?! Oder Werbeveranstaltung für Unternehmen?

Die SVZ erklärt uns wiederum was wir alle noch nicht so richtig öffentlich wissen und doch bald der  Bauausschuss?

Während die Neustadt in Crivitz an Leerstand leidet, marode Straßen und Gehwege zu verzeichnen sind, sowie es an Barrierefreie Zugänge fehlt, werden nun „Planungen für 15 Reihenhäuser in Staffelvariante, verschieden geklinkert und energieeffizient“ in der Nachbarschaft errichtet!?

Das Projekt sieht weiter vor weitere Häuser für Familien zu bauen, neben den Neubaublöcken! „Das Grundstück wurde bereits von der Stadt erworben“, so berichtet der Bauherr, ja das ist richtig. Hier schon mal die Entwürfe/Zeichnungen

„Das Grundstück wurde bereits von der Stadt erworben“, so berichtet der Bauherr, ja das ist richtig. Diese gut fünf Hektar große Fläche wurde 1992 durch die Stadt erschlossen. Zwei- bis viergeschossige Mehrfamilienhäuser sollten dort gebaut werden.

Diese gut fünf Hektar große Fläche wurde 1992 durch die Stadt erschlossen. Zwei- bis viergeschossige Mehrfamilienhäuser sollten dort gebaut werden.

Aber man darf nicht vergessen das die Stadt Crivitz dafür einen hohen Preis zahlte 5,7 Mio.DM  (2,914 Mio.€) von 1993  bis 2010 jährlich ca. 170.000,00€ Zinsen/Tilgung. Das gesamte Gebiet hat eine Größe von ca. 55.019,00 m2 das entspricht somit einen  Preis von ca. 52,97€ pro Quadratmeter für die   Herstellungskosten.

Im Oktober 2018 wurde das Gebiet um 1. 738 Mio. €  herabgewertet auf einen Gesamtrestwert auf ca. 1,175 Mio. € das entspricht einen Herstellungspreis  von ca. 21,37€ pro qm2. Da das Gebiet  war teilweise bereits mit Sträuchern und Büschen überwuchert, sogar Eidechsen hatten sich hier angesiedelt. Auch  mangelnde Pflege seit 2011 war hierfür eine Ursache.

Zur Eröffnungsbilanz 2012 (Bekanntgabe am 03.08.2016) wurden diese Flächen mit einem Wert von 70 € pro m² bewertet. Vermutlich sind die  Kosten für das Gewebegebiet zusammen veranschlagt worden. Warum das ungenutzte Baugebiet mit einem so hohen Ersatzwert bilanziert wurde, kann nicht mehr nachvollzogen werden und muss als fehlerhaft betrachtet werden. „Als wir die Fläche 2012 bewerten mussten, haben wir einen Ersatzwert angesetzt, weil wir die tatsächlichen Erschließungskosten nicht mit einem vertretbaren Arbeitsaufwand im Archiv recherchieren konnten.“ SVZ am 19.10.2018-erklärt René Witkowski, Chef der Abteilung Finanzen im Amt Crivitz

Die sonstigen, tatsächlich genutzten Bauflächen (Vogelviertel aus 2010), wurden hingegen nur mit einem Wert von 38,40 € bilanziert. Um eine einheitliche Bewertung innerhalb des Stadtgebietes zu gewährleisten, wurde im Haushaltsjahr 2014 die Lindenallee auf einen Wert von 38,40 € pro m² herabbewertet.

Gegenüber der SVZ sagte  die Bürgermeisterin damals: “Mir ist das ziemlich egal, was da auf dem Papier steht“, sagt Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm, die selbst in der Immobilienbranche arbeitet. „Ich bin glücklich, dass sich jetzt ein Interessent für eine Fläche von etwa 5000 Quadratmetern gefunden hat. Die Erschließungskosten bekommen wir sowieso nicht mehr herein. Und nur das Geld, das wir durch den Verkauf bekommen, hat die Stadt auch tatsächlich in der Tasche.“ (SVZ 19.10.2018)

Unterm Strich bleibt also eine Differenz von ca. 14,57€ pro m2 Verlust gegenüber den eigentlichen Herstellungskosten, das ergibt also einen Preisvorteil von ca. 800.000,00€ insgesamt.

Ob die 38,40€ pro Quadratmeter nun auch der Preis sein wird für die Reihenhäuser oder ein mittleren Preissegment für die Mieten, bleibt abzuwarten?

Sozialer Wohnungsbau unter kommunaler Herrschaft wäre schon lange ein Thema für diesen Stadtteil. Schaut man sich einige Blöcke in der Neustadt an, so könnte man den Eindruck haben das die Investitionsfreudigkeit einzelner Wohnungsbauunternehmen hier sehr nachgelassen haben!

Es ist schon seltsam auf der einen Seite werden schicke neue Häuser gebaut an der Umgehungsstraße und in der Neustadt selbst wird der Leerstand immer größer und die Wohnungszustände  verschlechtern sich, weil  Instandsetzungen  oder Modernisierungen fehlen!! Errichtung von bezahlbarem Wohnraum ist und bleibt eine wichtige kommunale Aufgabe!

So sollte man vielmehr überlegen als Stadt Crivitz, wie man die Wohnverhältnisse in der Neustadt verbessern kann. Bezahlbarer Mietwohnungsneubau heißt vor allem Sozialmietwohnungen bauen

Fazit: Wir brauchen mehr neue Wohnungen, vor allem mehr bezahlbare Wohnungen, und ein Mietrecht, das den drastischen Anstieg der Miete stoppt. Immer mehr Kommunen geben bei Ausweisung von Bauland vor, dass mindestens 30 % der Neubauten von Investoren für preisgebundenen Wohnraum bereit zu stellen ist. Die energetische Gebäudesanierung  wird auch in der Neustadt Crivitz bald ankommen um eine wirksame CO2-Einsparung, für das Klimaschutzziel im Gebäudebereich zu erreichen. Kooperationsvereinbarungen von Kommunen mit Wohnungsgenossenschaften, das wäre es eine Stärkung für bezahlbaren Wohnraum!

„Crivitz mittendrin – Auf der Spur der Fische“!

09.Dez.-21/P-headli.-cont.-red./120/70-21

Projekt von Crivitz? Woher der Name wohl kommt?

Der Marktplatz von Crivitz

Was wir nicht wissen erklärt uns vorzüglich jetzt die SVZ vom 07.12.2021! Es ist schon erstaunlich das  kurz nach der Sitzung der Stadtvertretersitzung Crivitz am 06.12.2021 recherchiert wird nun plötzlich und unerwartet eine Redakteurin der SVZ (Nadja Hoffmann) erklärt was dahinter steckt! Nun, das ist sehr lobenswert von der Redakteurin und auch tüchtig aber nachlesen in den Ausschüssen der Stadtvertretung kann man diese gesamten Ideen Informationen alle nicht. Warum wohl nicht?!

Das Kuriosum daran ist nur, das einerseits von dieser Absicht niemand von den Abgeordneten am 25.10.2021 zur Sitzung der Stadtvertretung Crivitz vorher etwas wusste oder besprochen wurde, geschweige denn in den Ausschüssen darüber diskutiert wurde oder ein Meinungsaustausch stattfand! Denn andererseits wurde ein Fördermittelantrag bereits am 15.10.2021 für den „Citymanager“ beim Wirtschaftsministerium durch die Bürgermeisterin eingereicht, das habe Sie so entschieden wurde als Begründung genannt!!!

Nun, also warum sollen also auch die Abgeordneten darüber noch reden wenn sowieso schon vorher alles  entschieden wurde und nur noch verkündet werden muss!!  Somit wurde der Antrag der Bürgermeisterin nur noch „ pro forma“ von CWG und Linke abgehandelt und mit ihrer Mehrheit beschlossen, nun ja, es ist ja alles durch die Chefin schon organisiert und geregelt! Nun, so erklärt uns nun die SVZ was alles da so hinter versteckt!

Was wird denn nun ausgesagt in dem Bericht der SVZ?

So heißt es „Crivitz will mit neuen Konzepten Innenstadt beleben- Annas Laden aus Crivitz wurde erst kürzlich beim IHK-Wettbewerb „Erfolgsraum Altstadt“ für eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung ausgezeichnet. Doch nicht alle Unternehmen der Stadt sind so gut durch die Pandemie gekommen.“(SVZ -08.12.2021)

Wäre es denn nicht viel besser gewesen eine allgemeine Umfrage bei den betroffenen Unternehmen der Stadt zu machen, als nur bei den Erfolgreichen? Es wurde auch festgestellt „Beispielsweise würden viele Leute durch die Umgehungsstraße nicht mehr durch die Stadt fahren und dort die Einkaufsmöglichkeiten nutzen, so die Bürgermeisterin.“(SVZ -08.12.2021). Ist es wirklich so, dass es weniger Besucher in der Stadt durch die Umgehungsstraße gibt, was meinen denn die ansässigen Unternehmen? Oder sind es nicht die fehelenden Parkplätze und Verkehrskonzepte die der Stadt Crivitz fehlen?

„Dieses Vorhaben muss aber leider noch warten“, so Britta Brusch-Gamm und verweist auf die dringlicheren Baumaßnahmen, die erst einmal in der Stadt umgesetzt werden müssen“(SVZ – 08.12.2021). Welche dringlichen Baumaßnahmen es denn nun sein sollen für 4,6 Mill. € wird man erst am 21.02.2022 erfahren, wenn der Haushalt vorliegt und die Projekte – Marktplatz oder Parkraumkonzept oder SPAR-Markt Fläche bis 2024 warten müssen!

Was ist denn nun mit den Fischen gemeint!

„Crivitz mittendrin – Auf der Spur der Fische“ dazu konnten wir leider noch nicht viel in Erfahrung bringen, aber es könnte mit der Umgestaltung des angedachten neuen Marktplatzes zusammenhängen?

Was ist neu an Erkenntnissen gemäß der SVZ?

Neu ist, das es ein „Workshops in einem Stadtforum für die Unternehmen um gemeinsam eine Zukunftsstrategie für die Stärkung des Stadtkerns“ geben soll und  „eine eigene Marke für die Stadt zu entwickeln“ werden soll. Darüber hinaus soll es ein „Flyer, ein Imagefilm und Wegweiser für den historischen Stadtspaziergang“, eine „jährliche Stadtmesse“ sowie einen  „Shuttleservice könnte die Außen- mit der Innenstadt verbinden- BÜRGERBUSS“. Schön das man das alles erst aus der Presse erfährt!

Was soll denn nun der City Manger nicht mehr machen?

Nun, gegenüber dem Beschluss der Stadtvertretung soll jetzt der City Manger (laut Ausschreibung) sich nicht mehr um „die Umnutzung der Abrissfläche des „Spar“ –Marktes“ und „eine Verkehrsberuhigung in der Innenstadt“ kümmern?! Aber neu ist, er bekommt anstatt 20 Wochenstunden nun 10 Stunden mehr in der Bibliothek und im Bürgerhaus! Warum das so ist, ist nicht bekannt? Vielleicht sind ja die Mitarbeiter in der Bibliothek und Bürgerhaus überlastet?

Inhalt der Ausschreibung / Aufgaben/ Anforderungen und Verdienst des City-Manager (m/w/d) ? -City-Manager (m/w/d) für Crivitz gesucht! bis zum 20.12.2021!

Stellenausschreibung in der Stadt ! Die Stelle ist vom 01.01.2022 befristet bis zum 31.12.2023 mit 20 Wochenstunden zu besetzen und wird gefördert von dem Programm“ Re-Start Lebendige Innenstädte in MV“ Es besteht die Möglichkeit, die Stelle um 10 Wochenstunden in der Bibliothek und im Bürgerhaus aufzustocken. Die Vergütung erfolgt nach TVöD Entgeltgruppe 6. Also dann für 30 Wochenstunden ca. Brutto= 2000,00 €  /ca. Netto = 1435.46 €!!! (30 Tage Tarifurlaub, Jahressonderzahlung & eine betriebliche Altersversorgung – eine tarifgemäße Berücksichtigung Ihrer Berufserfahrung)

Aufgaben?

-Stärkung der innenstädtischen Entwicklung durch Schaffung von Besuchermagneten;

-Stabilisierung des Einzelhandels im Ortszentrum;

-Vernetzung von kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Angeboten und deren gemeinsame Vermarktung (Events und Marketing);

-Organisation der Stadtmesse

-Mitarbeit an der Weiterentwicklung und Ausgestaltung des historischen Stadtrundgangs

– Beteiligung an Workshops zur Innenstadtgestaltung

Anforderungen!

-abgeschlossene Berufsausbildung, möglichst im kaufmännischen Bereich

möglichst mehrjährige Erfahrung im Event-Management, Öffentlichkeitsarbeit oder projektbezogener Arbeit

-Kenntnisse der lokalen Wirtschaft sind von Vorteil

-selbstständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten

-Organisationstalent, Verhandlungsgeschick und eine hohe Kommunikationskompetenz

-Teamfähigkeit, Flexibilität und Engagement

-Bereitschaft zur Arbeitszeitverlagerung, Bereitschaftsdienst

-PKW Führerschein

Fazit:

Wir bedanken uns bei der Redakteurin der SVZ, so dass wir jetzt erst einmal wissen was so alles geplant ist. Anscheinend hat  sie einen direkten heißen Draht zur Stadtspitze! Schöner wäre es gewesen, wenn die Abgeordneten von diesen Planungen und Konzepten Kenntnis hätten und was sich alles dahinter verbirgt und noch viel schöner wäre es, wenn es darüber erst einmal ein Meinungsaustausch in den Ausschüssen der Stadt gegeben hätte!!! Natürlich wohnt jeden neuen Anfang ein Zauber Inne, aber ebenda auch der Keim des Abschiedes.  Demokratie ist immer Verantwortung auf Zeit und das ist ein wichtiges Prinzip aus gutem Grund. Darum sollte man auch neue Ideen, aus der Verantwortung heraus, erst einmal gemeinsam beraten und in den  Meinungsaustausch eintreten.

3G+?zur Stadtvertretersitzung Crivitz 06.12.21!

07.Nov.-21/P-headli.-cont.-red./119/69-21

Stadtvertretersitzung in der Sporthalle Regionalschule am 6.12.2021 – 11 von 17 Stadtvertreter waren anwesend. Wichtig, aber dann wiederum doch nicht! Die Fraktion die LINKE/Heine offeriert einen ungewöhnlichen Lobgesang zum Demokratieverständnis!

65% der Stadtvertreter waren nur präsent, warum wohl! Zuschauer waren 3 anwesend! Von den zwei wichtigen und unbedingt notwendigen dringlichen Anträgen stellte sich dann schließlich heraus, dass ein einziger Beschluss der Definition annähernd nahe kommt! Und das war die Durchführung des Projektes „Crivitz mittendrin Auf der Spur der Fische“ , was immer das sein mag! Vielleicht der Citymanager?

Herr Gamm (LINKE/HEINE) verausgabte sich mit Sonderdefinitionen zur Demokratie und Parteien-proporz gegenüber der Opposition – Fraktion und betonte das man keine Furcht haben sollte um einen Platz,  bei neu zu wählende Mitgliedern von Ausschüssen, man wolle keinem etwas streitig machen!! Das war ein richtig staatstragender Auftritt!

Völlig neue Töne von der Fraktion die LINKE/Heine nach 30 Monaten in dieser Legislaturperiode! Wahrscheinlich gab es eine Order aus Schwerin?!

Des Weiteren wurde die bauliche Veränderungs-sperre um ein Jahr verlängert,  für den eigenen geplanten Windenergiepark in Wessin. Diese Entscheidung dürfte die Kloss New Energy GmbH nicht erfreuen und wird sicherlich die juristische Stimmung anheizen für weitere Auseinander-setzungen mit der Stadt, über die bereits ansässige Klage hinaus!

Weitere 4,6 Mill. € will die Stadt investieren, aber der Haushalt 2022 wir das wohl nicht hergeben. Das soll dann bis 2023 aufgeteilt werden.  Wie sich diese Investitionen zusammensetzen blieb unklar und soll erst Ende Februar 2022 offen gelegt werden.

In den Digital Pakt Schule werden insgesamt 310.684,00€ (für 2 Schulen) investiert bis 2023, der Eigenanteil der Stadt beträgt:  ca. 60.900,00€ und die Folgekosten betragen jährlich ca. 16.000,00€ (Lizenzen, Kosten für Pflege Software u.ä., Support und Prozess-kosten usw.) Tendenz steigend!

Fazit: Diese Sitzung hätte man auch im Februar 2022 machen können.  Die angekündigten steigenden Amts-und Kreisumlage verursachen bei der Stadt Crivitz 2022  Mehrausgaben von ca. 430.000,00€ zusammen,  hinzukommen noch die gestiegenen Personalausgaben von ca.138.000,00€  für ca.100 Mitarbeiter. Die nächste Tarifrunde beginnt schon ab 2023! Sinkende Einwohnerzahlen und Schlüsselzuweisungen runden das Bild ab!

Fraglich bleibt nur,  wie die CWG und LINKE weitere 4,6 Mill.€ Investitionen für die nächsten zwei Jahre finanzieren wollen? Und wovon? Die Corona – Rechnung kommt noch! Es bleibt also spannend, wir werden über weitere Einzelheiten und  noch zu anderen Themen später berichten!

Fragwürdige Erhöhung der Wertgrenzen der Bürgermeisterin bis auf 5.000,00€ und 1.000€/Monat bei Verträgen!

13.Nov.-21/P-headli.-cont.-red./118/68-21

Die Sache mit dem Geld!

Der Grundtenor des Handelns und Wirkens der CWG und LINKE erstreckt sich seit ca. 30 Monaten  auf die Erweiterung/Erteilung von „Ermächtigungen“ und „Verfügungen“ um Diskussionen sowie eventuelle Einsprüche/Vorbehalte zu Sachverhalte zu vermeiden. Die Ausdehnung der eigenen Herrschaft ( 72% Mehrheit) auf alle finanziellen Kernbereiche ist das Ziel. Darum wurde jetzt auch konsequent die  Erhöhung des finanziellen Gestaltungspielraumes der Bürgermeisterin vorangetrieben!

Eine begrenzte zeitweilige Erhöhung der Wertgrenzen mit  dem die Bürgermeisterin handeln kann, würde in dem Corona Zeitraum einen Sinn machen, hierbei geht es aber nicht um bestimmten Zeitraum sondern um eine generelle Verfügung für eine unbegrenzte Zeit!

So auch auf der Stadtvertretersitzung am 25.10.2021, plötzlich und unerwartet tauchte wieder einmal ein Antrag der Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm auf, ohne einer vorherigen Absprache und Kenntnis oder Beratung in den Ausschüssen, in welcher die Erhöhung der eigenen Verpflichtungsermächtigungen bis auf 5.000,00€ und 1.000€/Monat bei Verträgen verlangt wurden!

Begründung:

„Auf Anregung des Rechnungsprüfers wird  eine Angleichung der Wertgrenzen in § 7 Abs. 1 und Absatz 4 vorgeschlagen. Diese Angleichung dient der Verwaltungsvereinfachung.

Kuriosum der Begründung?

Eine unzureichende und einseitige Begründung der Bürgermeisterin und der Verwaltung! Das Kuriosum daran ist nur, das einerseits von diesem Absicht der Erhöhung der Verfügungen niemand von den Abgeordneten vorher etwas wusste und im keinen Ausschuss solche Erhöhungen besprochen wurden. Andererseits kommt der Antrag der Bürgermeisterin über den Fachdienst – Zentrale Dienste zur Abstimmung? Auch dieser Antrag kam also wieder einmal – überstürzt und schlagartig!!

Und so wurde auch dieser Antrag der Bürgermeisterin nur noch „ pro forma“ von CWG und Linke abgehandelt und mit ihrer vorhandenen Mehrheit beschlossen, ohne jegliche Diskussion. Ob das überhaupt alle verstanden haben?

Zur weiteren Klarstellung:

Der Rechnungsprüfer hat in keinen seiner Berichte,  die öffentlichen zugänglich sind, zum Jahresabschluss 2017 am 17.08.2020 oder zum Jahresabschluss 2018/2019 am 23.08.2021 irgendwelche Anregungen gegeben zu einer Angleichung der Wertgrenzen bzw. deren Erhöhung. Auch sind Erläuterungen oder Erklärungen in der Beschlussvorlage nicht beschrieben worden, durch die örtliche Rechnungsprüfung, für eine notwendige Erweiterung der finanziellen Befugnisse für die Bürgermeisterin und den daraus resultierenden Vorteilen für eine Verwaltungsvereinfachung. Also wiedermal alles im Dunkeln? Im Gegenteil,  der Rechnungsprüfer bzw. die örtliche Rechnungsprüfung mahnte sogar:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Vergangenheit wiederholt auf die wirtschaftlichen Risiken von fehlerhaften Auftragsvergaben hingewiesen. Die Fördermittelrückforderung aufgrund der schwerwiegenden Vergabefehler im Zusammenhang mit dem Neubau des Speisesaals ist  hierfür ein eindrucksvolles Beispiel.

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird die vom hauptamtlichen Rechnungsprüfer getroffenen Festgestellungen zum Forderungsmanagement der Stadt Crivitz weiter verfolgen und hat diesbezüglich eine Stellungnahme der Amtsverwaltung angefordert“     laut Bericht 2018

Das Instrument der öffentlichen Ausschreibung sollte ab einem gewissen Auftragswert, auch bereits unterhalb der Wertgrenzen des Vergabeerlasses, bevorzugt eingesetzt werden.“ laut Bericht 2019

Von einer Angleichung der Wertgrenzen oder Erhöhungen bzw. Verwaltungsvereinfachungen wird hier nichts beschrieben oder angedacht! Was soll hier denn wieder heimlich verabredet werden?

Um welche Beträge handelt es sich?

Erhöhung der Entscheidung von 250,00 €/Monat auf 1.000,00€/Monat bei Verträgen (wiederkehrenden Leistungen) und die Erhöhung der Verpflichtungserklärungen der Stadt von einer Wertgrenze von 2.000,00 € auf 5.000,00€.

Was heißt das?

Eine Verpflichtungsermächtigung ist eine Festlegung im Haushalt, mit der die Bürgermeisterin allein bzw. durch einen von ihr beauftragten Bediensteten des Amtes die Verwaltung ermächtigt, im Haushaltsjahr Verpflichtungen einzugehen, die zu Aufwendungen bzw. Auszahlungen in künftigen Haushaltsjahren führen.  Sie ermöglichen es also einer Verwaltung, Verpflichtungen einzugehen, die über das jeweilige Haushaltsjahr hinausgehen. Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, die ohne nähere Angabe des Verwendungszweckes veranschlagt sind, dürfen nicht für deckungsfähig erklärt werden. Die Stadtvertretung hat die Wahl ob sie Wertgrenzen erhöht oder begrenzt festlegt für den Hauptausschuss oder die Bürgermeisterin, werden diese dann überschritten entscheidet die Stadtvertretung selbst.

Die Verwaltung ist somit begeistert, denn sie können jetzt alle direkten laufenden Geschäfte mit der Bürgermeisterin direkt erledigen bis zu diesem o.g. Wertgrenze oder kann das sogar durch einen von ihr beauftragten Bediensteten des Amtes erledigen.

Welche Vorteile gibt es?

Natürlich erhöht oder begrenzt die Stadtvertretung damit einmal den Gestaltungspielraum durch die Zuständigkeit der Bürgermeisterin für die Geschäfte der laufenden Verwaltung.

Gleichzeitig entledigt sich die Stadtvertretung der Pflicht zur Entscheidung von Angelegenheiten geringerer Bedeutung. Das heißt jetzt, das die Stadtvertretung bis zu 1.000,00€/Monat bei Verträgen (wiederkehrenden Leistungen) und 5.000,00€ nicht mehr gefragt werden muss und die Ausgaben nach einfachen Ermessen erfolgen kann durch den Bevollmächtigten (Bürgermeisterin)

Welche Nachteile gibt es?

Flankiert wird diese Übertragungsmöglichkeit durch ein sog. Rückholrecht der Stadtvertretung, wenn dazu eine Mehrheit besteht. Das Kontrollrecht der Stadtvertretung besteht nach wie vor, dazu muss aber jeder Vorgang einzeln angefragt werden. Dasselbe gilt besonders für auf die spezielle Informationspflicht der Bürgermeisterin für die übertragenen Entscheidungen, welche ebenfalls immer einzeln erfragt und beantragt werden müssen.

Ein kurzes Beispiel !

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) nach Handelsrecht sind bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von 150,01€ bis 1.000€ netto, die selbstständig genutzt werden können und abnutzbar sind.

Die Ausgaben für die Anschaffung GWG der Stadt Crivitz im Haushaltsplan 2021 (im jeweiligen Sachkonto)  haben einen Anteil von 166.900,00 € an den Gesamtaufwendungen. Im Haushaltsplan 2020 =121.832,00€  und im Haushaltsplan 2019 = 103.917,00€. Die Steigerung gegenüber der Ergebnisrechnung im Jahr 2020 beträgt ca. 45.000,00 € und eine Erhöhung um ca.61% seit 2019!

Fazit: Finanzielle Gestaltungsspielräume von einem Gemeindevorsteher zeitlich begrenzt zu erhöhen sind in der jetzigen Corona begreiflich, aber nicht für immer!

Es würde sonst eine permanente Konzentration der Herrschaft und Befugnisse entstehen die schwer zu beaufsichtigen ist, dass erzeugt Ohnmacht bei allen anderen! Die Verwaltung freut sich, denn es gibt weniger störende Nachfragen! Kommunale Selbstverwaltung und Kontrolle sieht anders aus! 

Durch den fehlenden Rechnungsprüfungsausschuss in der Stadt Crivitz, ist somit eine Kontrolle nur dürftig vorhanden. Hier beaufsichtigt sich die Verwaltung selbst! Auf Transparenz kann man nur hoffen!

Der Spielraum für Ansichten, einer eventuellen unangemessenen Begünstigung von Einzelnen oder auch nur ein dahingehender Eindruck, dürfte größer werden. Die Beachtung des Mitwirkungsverbotes, in eigener Sache tätig zu werden, sowie das Verbot des Selbstkontrahierens (Insichgeschäft) sollten von den Gremien beobachtet werden.

Bürgerhaushalt 2022 in Crivitz für 15.000,00€ als Probieraktion?

12.Nov.-21/P-headli.-cont.-red./117/67-21

Bürgerhaushalt 2022 in Crivitz für 15.000,00€ als Probieraktion? Lernen durch Versuch und Irrtum?

Auf Wunsch der Bürgermeisterin und der CWG und Linke wurde einmalig auf der Sitzung der HUFA am 11.10.2021 und dann kurzfristig auf der Sitzung der Stadtvertretung am 25.10.2021 einfach beschlossen ein Bürgerhaushalt für 2022 einzuführen. Vorbehaltlich, dass der Haushalt es hergibt???

Wieder einmal plötzlich und unerwartet tauchte ein Antrag der Bürgermeisterin auf, ohne die Ortsteile und anderen Ausschüsse mit einzubeziehen. Warum auch, es könnte ja sein dass verschiedenen Meinungen aufeinandertreffen!! So sieht Mitbestimmung 2021 aus, in dem Handeln von CWG und Linke!

Diese Handlungen könnte man am besten beschreiben mit folgenden Worten: „Wir beschließen erstmal etwas und schauen dann ob wir uns das alles überhaupt leisten können, aber irgendwie wird das schon funktionieren.“!! Wir sind im 21.Jahrhundert und haben Haushaltsgrundsätze sowie Mitbestimmungsrechte!!!

Begründung:

„Die Bürgermeisterin hat den Bürgerhaushalt am Beispiel der Stadt Bützow erläutert. Im Rahmen eines Bürgerhaushaltes und eines dort ausgewiesenen Bürgerbudgets sollen Ideen und Projekte von den Bürgern umgesetzt werden. Dazu werden finanzielle Mittel im Haushalt der Stadt bereitgestellt. Ziel ist es, einerseits das bürgerschaftliche Engagement zu fördern, andererseits Bürgerinnen und Bürger als experten in die Gestaltung ihres direkten Umfeldes mit einzubeziehen.“ Laut Protokoll

Was ist ein BÜRGERHAUSHALT?

Im Allgemeinen beschränkt sich das Mitspracherecht der Bürger hierbei auf Teile des Investitionshaushalts. Ein derartiger Haushalt darf allerdings keinesfalls als Form direktdemokratischer Mitsprache fehlinterpretiert werden. Die letztinstanzliche Entscheidung über den Haushalt obliegt weiterhin den demokratisch legitimierten Parlamentariern bzw. den Abgeordneten. Die Impulse seitens der Bürgerschaft haben vielmehr den Charakter wertvoller Informationen für den Entscheidungsfindungsprozess der Politik. Ein Bürgerhaushalt ist hierbei indes, wie bereits erwähnt, nicht als direktdemokratisches Instrument misszuverstehen. Vielmehr können die Bürger zwar ihre Präferenzen mitteilen, die Entscheidungen werden jedoch weiterhin von der Politik getroffen. Es geht stets darum, etwas „Zusätzliches zu verteilen.“

Wie funktioniert das in Bützow?

Bützow hat 7829 Einwohner (31. Dez. 2020)und Crivitz nur  4780 (31. Dez. 2020). In Bützow  gibt es einen Gesamtbetrag der Erträge von 14.865.400 € (2021) und in Crivitz nur von 9.487.000 € (2021). Schon allein an diesen zwei Zahlen sieht man die Vergleichsdimension!

In Bützow gibt es klare Vorgaben was die Bürger für Vorschläge vorschlagen sollen:

 1. Es muss –  konkret, umsetzbar und in der Zuständigkeit der Stadt liegen;

 2. Es sollen – keine hohen und ständigen Folgekosten nach sich ziehen;

 3. Es dürfen – keine Doppelförderung und max. 10.000 € je Vorschlag und

 4. Es muss-  der Allgemeinheit zu Gute kommen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Bis zum jeweiligen 30.04. können Vorschläge für den Bürgerhaushalt eingereicht werden. Die Ideen können  per Formular online, schriftlich per Karte oder Brief eingereicht werden.

Hier nur einige Beispiele aus den Vorschlägen von Bürgern aus Bützow im Investitionswert jeweils von 10.000,00€. „Springbrunnen im Hafenbecken, Hoffnungsglocke für den Friedhof Bützow, Hundespielplatz, Bäumepflanzen Rühner Landweg, Erlebniselemente entlang des Fußgängerweges am Wall, Sitzecke  für Jugendliche und Eltern am Skatepark, Vorbereitende Maßnahmen für ein 3D-Stadtmodell aus Bronze, Calisthenics-Park/Kraftspielplatz für Jugendliche“

Wenn dann alle Vorschläge geprüft sind durch die Stadt wird eine Liste der gültigen Vorschläge erarbeitet und diese steht dann als  Votum zur Verfügung. Die Abstimmung startet dann ca. am 25.08. und endet am 10.09. Es kann online und offline abgestimmt werden. Die Vorschläge mit den meisten Stimmen werden, bis das Budget aufgebraucht ist, umgesetzt. Ob die Umsetzung in demselben Jahr erfolgt bleibt offen, weil erstens die Abgeordneten darüber noch abstimmen müssen und die Vorhaben im jeweiligen Haushaltsplan enthalten sein müssen.

Wie sieht der Haushalt 2022 in der Stadt Crivitz aus?

Nun, aufgrund der sinkenden Einwohnerzahl und den beschlossenen (2020) hohen Steuersätze ergeben sich für 2022 weitere sinkende Schlüsselzuweisungen vom Land. Eine höhere Abgabe an den Kreis und an das Amt Crivitz ist schon prognostiziert. Tariferhöhungen der Angestellten 2022 und höhere Einstufungen ergeben beträchtliche Mehrausgaben. Hinzukommen noch Neueinstellungen in der Stadt Crivitz (Sozialarbeiter, Reinigungskräfte und Citymanager usw….usw.) Die Kosten für Steuerausfälle aufgrund Corona sind noch nicht voll überschaubar!

Damit ergibt sich, laut unserem Rechnungsprüfer, ein Jahresergebnis(vor Veränderung der Rücklagen) für 2021 von minus 1.502.200,00€ und für 2022 ein Ergebnis von minus -949.300,00€ !!! Aufgrund der brüchigen Haushaltslage der Stadt Crivitz, kann man sich die Einführung eines BÜRGERHAUSHALT’S, in dem  zusätzliches Geld  „Verteilt“ werden soll, nur schwer erlauben.

Fazit: Ohne Plan und Diskussion der zur Verfügung stehender Haushaltsmittel wird hier entschieden. Die Vorgehensweise von CWG und Linke könnte man am besten wie folgt beschreiben: Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt. So manches teure Prestigeprojekt der Bürgermeisterin sollen spätere harte Einschnitte für die Bürger (Gebühren-u. Steuererhöhung) dadurch demokratisch eingefangen werden. Hier will sich die Bürgermeisterin eine  neue Tribüne schaffen mit einer Profilierung für Leuchtturmprojekte.

Der „Schaukasten“ und der Marktplatz in Crivitz!

10.Nov.-21/P-headli.-cont.-red./116/66-21

Nun, bei aller Aufmerksamkeit zu diesem Thema, stellt sich hier jetzt die Frage: Will etwa der „Schaukasten“ nun Citymanager in der Stadt Crivitz werden?“ Das würde aus der Logik der Fragestellungen hervorgehen!!!! Der „funktional“ agierende sog. Schaukasten hat gefragt: Wie es mit den Plänen Nutzung der Crivitzer Marktes aussieht? Nun einerseits müssten die handelnden Personen hinter dem Schaukasten eigentlich die Antwort wissen. da sie selbst noch 2020 innerhalb der Stadtvertretung tätig waren! Die damalige Antwort dazu war:“ natürlich gibt es einen Bürgertermin……wir entwickeln verschiedene Konzepte und stellen sie vor ….auf dem alten Sparmarkt soll als erstes eine Parkmöglichkeit geschaffen werden, das ist doch selbstverständlich der 1. Schritt“ soweit nur die damaligen Antworten von den handelnden Personen hinter dem Schaukasten.

Und andererseits ist auch klar das die sog. „Markt-Entwicklungsgruppe“, wer auch immer dort tätig sein soll, seit November 2019 nicht mehr betriebsam war ( außer einem Vorentwurf vom 18.01.2020 eines bekannten Architekten und der Ankündigung nach der Suche nach Fördermittel!) seitdem sind fast zwei Jahre vergangen. Nun, zur Verteidigung wäre anzubringen das es allgemein bekannt ist, das die vielen Investitionsprojekte in Crivitz – wie „ Kita, Amtsstraße, Grundschule, Kreativhaus, Arboretum, Feuerwehrhaus-Wessin, barrierefreier Umbau der gesamten Bushaltestellen in Crivitz, Sportplatz Grundschule, Regenentwässerung-Parchimer Straße usw. ….usw“…..somit wenig finanzielle Spielräume lassen für einen umfangreichen Umbau des Marktplatzes oder Bau eines „Springbrunnen“. Warum also diese Fragestellungen von den Akteuren des Schaukasten ? Das Ganze wird noch begleitet von Corona und die jetzige Corona – Situation dürfte sich erst ab Ostern 2022 abschwächen und deshalb sollte man andere Prioritäten setzen im Investitionsbereich bis Ende 2022/23 und begonnene geplante Bauprojekte zuerst beenden !!

Gestaltungsvariante zum neuen Markt

Außerdem hat die Bürgermeisterin doch bekanntlich den zukünftigen CITYMANAGER der Stadt Crivitz 2022……mit folgen Aufgaben betreut:

1.- Widerbelebung des Einzelhandels sowie einer Verkehrsberuhigung in der Innenstadt.

2.- Workshops zur Innenstadt-gestaltung und Umnutzung der Abrissfläche des „Spar“ –Marktes.

3.- „historische Stadtrundgänge“,……….auch Budget wird dem Citymanager zur Verfügung gestellt laut Ministerium.

Soviel nur als Info auf die vielen Fragen vom sog. „Schaukasten“? Nicht unerwähnt sollte man lassen das die Opposition mehrere Anträge/ Vorschläge in der Stadtvertretung gestellt haben zum Umbau/Nutzung der Freifläche „alten Sparmarkt“ – diese wurden alle von der CWG und LINKEN abgelehnt. Das Gleiche ist mit Vorschlägen zum Marktplatz auch passiert. Kann man alles schon lange nachlesen in den Protokollen.

Neuauflage der Gestaltungssatzung – Crivitz- durch CWG und LINKE abgelehnt!

07.Nov.-21/P-headli.-cont.-red./114/64-21

Trotz der Feststellung von einem „historischem Ortsbild“ und nahenden baldigen „historischen Stadtrundgängen“ durch einen Citymanager hat man sich nicht dazu durchringen können eine Gestaltungssatzung für den Altstadtkern neu zu auszuarbeiten! Die alte Gestaltungssatzung setzte Anforderungen fest, die für Um-, Erweiterungs- und Neubauten sowie für alle sonstigen baulichen oder farblichen Veränderungen. Damit sollte die historisch entstandene und erhaltenswerte Eigenart des Altstadtkerns von Crivitz  weiterhin erhalten bzw. wieder hergestellt werden.

Und was geschah dann!

Am 21.07.2016 schlug der Bauausschuss vor aktuelle anstehenden Fragen in Bezug auf die Gestaltungssatzung z. B. hinsichtlich der Formulierungen von Festsetzungen und Auslegungsmöglichkeiten derselben, Geltungsbereiche, Bezugnahme auf die aktuelle Situation hinsichtlich fertiggestellter nicht satzungskonformer Bauten etc. mit einem dafür fachlich aufgestellten Architekturbüro zu beraten. Im Ergebnis dieser Beratung sollte dann eine Aufgabenstellung zur Novellierung oder Fortschreibung der Satzung für das Architekturbüro formuliert werden.

Doch dazu kam es aber nicht mehr!

Unmittelbar danach tauchte ein Bauantrag auf einer ansässigen Unternehmerin „ zur Gestaltung der Fassade des ehemaligen Schlecker-Marktes in der Großen Straße 5/7“ und es begann eine große Diskussion, welches dazu führte das die Gestaltungssatzung am 09.11.2016 (Bekanntmachung) aufgehoben wurde. Das wurde durch die Bürgermeisterin in seltsam er weise begründet. Die  Ausführungen der Bürgermeisterin erweckten damals den Eindruck, dass die Stadt jahrelang Verstöße gegen die Gestaltungssatzung zugelassen und geduldet hatte. Dem war nicht so und das wurde auch von einem Abgeordneten umfassend fachlich und sachlich dargestellt.

Und was ist 2021?

Seit 2017 gilt der  § 34 Abs 1 BauGB und genau zu den Paragrafen gab es schon mehrere Baustreitigkeiten seit 2016. Das klassische Beispiel dafür ist ein Baustreit seit dem 04.08.2020 zum Bauantrag (BA179580) „Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Verkauf/ Textileinzelhandel im Erdgeschoß und weiteren 3 Etagen Wohnnutzung in der Parchimer Str. 3.“

Der Kreis sagt: JA! „ Im vorliegenden Fall ist das EINFÜGEN gegeben“.

Die Stadt sagt: NEIN!Das historische Ortsbild darf in diesem Bereich NICHT durch einen viergeschossigen Bau „verschandelt“ werden.

Und um weitere langfristige Baustreitigkeiten in der Zukunft zu vermeiden und um das „historische Ortsbild“, wie man es 2021 festgestellt hat sollte eine Ausarbeitung einer neuen Gestaltungssatzung für den Altstadtkern ausgearbeitet werden.

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 25.10.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Der Stadtkern ist nahezu kreisförmig angelegt, in dessen Mitte sich der Marktplatz befindet. Südwestlich davon erhebt sich die im spätgotischen Stil erneuerte Stadtkirche. Die Stadt Crivitz hat sich 1993 nach Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm eine Gestaltungssatzung gegeben. Diese Satzung wurde im Jahr 2005 fortgeschrieben und neu gefasst. Die Satzung setzte Anforderungen fest, die für Um-, Erweiterungs- und Neubauten sowie für alle sonstigen baulichen oder farblichen Veränderungen, soweit sie die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen und Werbeanlagen berühren, galten.  Damit sollte die historisch entstandene und erhaltenswerte Eigenart des Gebietes – Altstadtkern von Crivitz – weiterhin erhalten bzw. wieder hergestellt werden. Die Satzung wurde auch mit herangezogen für die Gewährung von Städtebaufördermitteln solange die Sanierungssatzung galt. Mit den Fördermitteln konnten die unrentablen Kosten für die gestalterischen Mehraufwendungen abgefangen werden. Am 21.07.2016 schlug der Bauausschuss vor aktuelle anstehenden Fragen in Bezug auf die Gestaltungssatzung z. B. hinsichtlich der Formulierungen von Festsetzungen und Auslegungsmöglichkeiten derselben, Geltungsbereiche, Bezugnahme auf die aktuelle Situation hinsichtlich fertiggestellter nicht satzungskonformer Bauten etc. mit einem dafür fachlich aufgestellten Architekturbüro zu beraten. Im Ergebnis dieser Beratung sollte dann eine Aufgabenstellung zur Novellierung oder Fortschreibung der Satzung für das Architekturbüro formuliert werden. Doch dazu kam es aber nicht mehr.

Unmittelbar danach tauchte ein Bauantrag auf einer ansässigen Unternehmerin „ zur Gestaltung der Fassade des ehemaligen Schlecker-Marktes in der Großen Straße 5/7“ und es begann eine große Diskussion, welches dazu führte das die Gestaltungssatzung am 09.11.2016 (Bekanntmachung) aufgehoben wurde. ……gem. Protokoll Das wurde begründet: „Die Bürgermeisterin verweist darauf, dass die Gestaltungssatzung einerseits ein umfassendes Werk ist, andererseits eventuell nicht mehr zeitgemäß. ……… Durch die vielen Ausnahmen der Gestaltungssatzung entstanden bedeutende Außenwirkungen. Investitionen werden durch die Beschränkungen der Gestaltungssatzung teilweise verhindert. Die Gestaltungssatzung ist nicht mehr zeitgemäß. Fördermittel gibt es keine mehr.“ laut Protokoll

Die  Ausführungen der Bürgermeisterin erweckten damals den Eindruck, dass die Stadt jahrelang Verstöße gegen die Gestaltungssatzung zugelassen und geduldet hatte. Dem war nicht so und wurde auch von einem Abgeordneten umfassend sachlich dargestellt. Dennoch hat die Bürgermeisterin hat am 28.10.2016 die Verwaltung beauftragt, einen Beschluss zur Aufhebung der Gestaltungssatzung vorzubereiten und wurde die Aufhebung am 07.11.2016 vollzogen. …..gem. Protokoll… Seit diesem Tage gilt der  § 34 Abs 1 BauGB in dem es heißt“ Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.“ laut Anschreiben…… Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das zentrale Zulässigkeitserfordernis ist somit das „Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung“.

Und genau zu den o.g §34 Abs.1 gab es schon mehrere Baustreitigkeiten seit 2016. Das klassische Beispiel dafür ist ein Baustreit seit dem 04.08.2020 zum Bauantrag (BA179580) „Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Verkauf/ Textileinzelhandel im Erdgeschoß und weiteren 3 Etagen Wohnnutzung in der Parchimer Str. 3.“ Der Kreis sagt: JA!„ Im vorliegenden Fall ist das EINFÜGEN gegeben. Der Standort des geplanten Vorhabens befindet sich in einer Baulücke im Stadtbereich Crivitz. „Das Vorhaben fügt sich nach der Art der Nutzung (Wohnen und Einzelhandel), nach der Bauweise (abweichende B.), nach der Überbauung (derartige rel. hohe Überbauungen finden sich in der näheren Umgebung, u.a. Flurst.103, 184 …) sowie nach dem Maß der baulichen in die Eigenart der näheren Umgebung ein.“ laut Anschreiben.Die Stadt sagt: NEIN!Das historische Ortsbild darf in diesem Bereich nicht durch einen viergeschossigen Bau „verschandelt“ werden. Der gewisse Blick entlang der Parchimer Straße und aus Richtung der Rathausstraße / Großen Straße muss bewahrt werden. Die vorhandene Bebauung an der Kreuzung bzw. auf dem Platz ist ortsprägend.“…gem. Anschreiben

Um weitere langfristige Baustreitigkeiten in der Zukunft zu vermeiden und um das historische Ortsbild, wie man es 2021 festgestellt hat, zu erhalten  ist die Ausarbeitung einer neuen Gestaltungssatzung für den Stadtkern der Stadt Crivitz  geboten.

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Beschlussentwurf: Die Stadt Crivitz beschließt die Ausarbeitung einer Gestaltungssatzung für den Stadtkern der Stadt Crivitz.

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Erhöhung der monatlichen Erstattung der Reisekosten von 80€ auf 120€ der Bürgermeisterin

04.Nov.-21/P-headli.-cont.-red./113/63-21

Man gönnt sich ja sonst nichts! Manchmal muss man sich einfach selbst beschenken!

Erhöhung der monatlichen Erstattung der Reisekosten von 80€ auf 120€ der Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm!

Begründung der Erhöhung!

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2017 wurde angeblich durch die örtliche Rechnungsprüfung hinterfragt ob die pauschal gezahlte Reisekostenerstattung von 80€/monatlich für die Bürgermeisterin auskömmlich ist?

Kuriosum der Begründung? Eine Begründung welche keine IST!

Einerseits wurde dieser Antrag in keinem Ausschuss vorher debattiert und somit wussten die Abgeordneten auch nicht vorher  etwas von der Absicht etwas die Erstattung zu erhöhen und  andererseits kommt der Antrag der Bürgermeisterin über den Fachdienst – Zentrale Dienste zur Abstimmung? Auch dieser Antrag kam also wieder einmal – plötzlich und unerwartet!!

Zur weiteren Klarstellung: die Jahresabschlussprüfung 2017 wurde am 16.06.2020 durchgeführt und der Prüfbericht des Rechnungsprüfers am 17.08.2020 durch die Stadtvertretung bestätigt. Die Entlastung der Bürgermeisterin zum Jahresabschluss 2017 wurde aber erst am  12.10.2020 durchgeführt.

Eine angebliche Hinterfragung der örtlichen Rechnungsprüfung ist in den öffentlichen zugänglichen Dokumenten nicht ersichtlich. Es sind auch keine Nachfragen oder Betrags- oder Wegeauswertungen im öffentlichen Berichten des Rechnungsprüfers dargestellt. Hierzu heißt es kurzerhand „Der Ausschuss befürwortet die Empfehlung des Rechnungsprüfers die Höhe der pauschal gezahlten Reisekosten der Bürgermeisterin auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen (exemplarisch Aufzeichnungen über einen bestimmten Zeitraum). Es wird insoweit auf die Ausführungen im Prüfvermerk verwiesen.“ Von Überprüfen wird hier gesprochen und wer und wie? Und die anderen Ausführungen, was damit nun genau gemeint ist, bleibt verborgen. Ein Fahrtennachweis über die angeblichen Aufzeichnungen der Fahrten im STADTGEBIET der Bürgermeisterin ist nicht in der Beschlussvorlage vorhanden.

Also wiedermal alles im Dunkeln?

Allgemein äußern sich Rechnungsprüfer in Berichten nur auf der Grundlage von Prüfvorgängen oder Überprüfungen zu Sachverhalten, aber Sie machen keine Hinterfragung oder Nachfragen in abgeschlossenen Berichten, sondern geben nur Empfehlungen! Was soll hier konstruiert dargestellt werden oder sind es nur aktuelle persönliche Bedürfnisse 2021?

Was steht in der Hauptsatzung?

In § 8 Abs. 9 Entschädigungen steht:“ Reise-kosten können pauschaliert gezahlt werden, wenn über einen repräsentativen Zeitraum die Höhe begründet wird.“ Merkwürdig ist nur, dass der aufgezeichnete  „repräsentative Zeitraum“ der Bürgermeisterin von 09.2020 bis 11.2020 gleich nach der Beschlussfassung (17.08.2020) und noch vor  der Entlastung (12.10.2020) durchgeführt worden sein soll.

Was ist ein repräsentativer Zeitraum?

Gemäß § 6 EstG äußerte sich das BMF zum Nachweis der PKW Nutzung- Grundsätzlich kann der Nachweis in jeder geeigneten Form erfolgen, etwa über Eintragungen im Fahrtenbuch oder andere Abrechnungsunterlagen in der Regel drei Monate durch Aufzeichnungen ermittelt werden zur Glaubhaftmachung. Das sagt das Steuerrecht und was gilt nun als Nachweis für die Stadtvertretung? Sind hier wirklich nur drei Monate ausreichend? Zumal diese Aufzeichnungen zu Corona-Zeiten erfolgten, wo man sowieso weniger unterwegs war und unter damaligen Kontaktbeschränkungen 2020 auch viele Veranstaltungen ausfielen und in den letzten zwei Jahren?

Wie hoch sind die Beträge für die Erstattung?

80€ entsprachen nach der alten Regelung der Reisekostenvergütung für die Beamten ( 25 Cent/Km) ca.320 km monatlich im Stadtgebiet von Crivitz. Nach der neuen Änderung vom 7. Juni 2021 (30 Cent/Km) der Reiskostenvergütung würden sich bei einer durchschnittlichen monatlichen Wegstrecke von ca.320 km monatlicher Fahrleistung nur 96€ Erstattung ergeben.

Der angebliche Nachweis von 09.2020 bis 11.2020 über den sog. repräsentativen Zeitraum, weist aber eine Erhöhung der Fahrleistung von jetzt auf einer durchschnittlichen monatlichen Wegstrecke von ca. 400km monatlich aus? Diese Fahrleistung würde dann folglich 120€ Erstattung monatlich bedeuten. Das passt alles nicht zusammen, ein Jahresabschluss 2017 am 17.08.2020, eine Entlastung der BÜ am 28.10.2020, eine Anfertigung von exemplarischen Aufzeichnungen der Fahrkosten von Sep.-Nov.2020, ein neuer Erlass der Reiskostenvergütung im Juni 2021 und dann erst der Antrag plötzlich und unerwartet im Oktober 2021???

Ist das wirklich angemessen, so wie es in der Sachverhaltsdarstellung dargestellt wird? Ist die Höhe damit wirklich endgültig begründet dargestellt, so wie es im Beschluss der Stadtvertretung formuliert wurde? Wie hoch war denn die durchschnittliche monatliche Fahrleistung 2021 von Januar bis Juli? Oder ist es nur ein ganz persönlicher Wunsch der Bürgermeisterin nach einer Erhöhung der Erstattung, aufgrund der aktuell gestiegenen Inflationsrate auf 4,5%?

Fazit: Wieder einmal bleibt alles im Dunkeln! Eine örtliche Rechnungsprüfung, welche angeblich irgendetwas monierte und hinterfragte?

Eine angebliche exemplarische Aufzeichnung der Fahrten von 09.2020 bis 11.2020 der Bürgermeisterin die öffentlich nicht einsehbar dargestellt wurden und dazu noch im Corona Zeitraum. Eine zukünftige zusätzliche finanzielle Belastung des Ergebnishaushaltes von ca. 480€ jährlich oder jetzt insgesamt 1440€ jährlich Reisekosten über die niemand berichten oder Rechenschaft ablegen will und deren Kompensierung unklar ist! Transparenz wäre bei diesem sensiblen Thema wesentlich nützlicher, auch wenn es nur um ein menschliches Bedürfnis einer einzelnen Person geht! Allerdings wird alles zurzeit teurer und die Verbraucherpreise tragen alle Bürger, jeder in seiner Beschäftigung, bekommen die Bürger jetzt auch eine Erhöhung ihrer Aufwendungen?

Das alles ist einfach nur noch peinlich und unangemessen, wie hier die CWG und LINKE ihre eigene Führung mit aller Macht beglückt!

Hier noch einmal die Beschllussvorlage dargestellt – vom 25.10.2021 ( öffentlich ) !!

Beschlussvorlage Vorlage-Nr.: BV Cri SV 443/21……öffentlich

Fachbereich: Zentrale Dienste Sachbearbeiter/-in: Frau Ohl

Beratungsfolge(Zuständigkeit) Stadtvertretung der Stadt Crivitz (Entscheidung) 25.10.2021 Beschluss zur pauschal gezahlten Reisekostenerstattung der Bürgermeisterin

Sachverhaltsdarstellung:

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2017 wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung hinterfragt, ob die für die Bürgermeisterin pauschal gezahlte Reisekostenerstattung in Höhe von 80 Euro auskömmlich ist. Als Reaktion auf die Nachfrage wurde entsprechend der Vorgaben des § 8 Abs. 9 der Hauptsatzung über einen repräsentativen Zeitraum (September bis November 2020) die Fahrten von Bürgermeisterin aufgezeichnet. Hiernach ergibt sich eine durchschnittliche monatliche Wegstrecke von ca. 400 Kilometern. Unter Verweis auf die Regelung des § 5 Abs. 1 LRKG MV erscheint eine monatliche Entschädigung in Höhe von 120 Euro als angemessen (400 km x 0,30 Euro).

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt die Reisekosten der Bürgermeisterin auf 120 Euro festzulegen, da über einen repräsentativen Zeitraum die Höhe begründet ist.

Grundsatzentscheidung über die Finanzierung der Folgekosten des HAKO 1650 für die folgenden Haushaltsjahre der Stadt Crivitz!

30.Okt.-21/P-headli.-cont.-red./111/61-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 25.10.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

„DER HAKO MUSS FAHREN“,das war die Antwort der Fraktion der CWG und LINKE, auf den Antrag der Opposition. Die stellte aber die Frage/Antrag aber: „Wie werden die Folgekosten des HAKO 1650 in den nächsten finanziert?

Nun, das der HAKO fahren muss ist unbestritten, das sollte er auch, am besten täglich, denn er muss sich ja auch amortisieren! Am besten wäre es auch, wenn endlich ein Tourenplan für die Stadt und Ortsteile bekannt wäre! Aber die Frage der Finanzierung der Folgekosten des HAKO ist mit der obigen Antwort überhaupt nicht deutlich geworden. Es wurden sogar vier Vorschläge von der Opposition gemacht, über die Finanzierung zu debattieren, jedoch  vergeblich, die CWG und Linke wollte einfach nicht darüber reden und lehnte den Antrag einfach ab!

Fazit:Damit bleibt es seit fast 10 Monaten offen, wie nun 54.300,00€ Folgekosten jährlich finanziert werden sollen. Aber eines steht schon fest, laut Straßenreinigungssatzung der Stadt Crivitz vom 17.10.2010 in § 1(Abs.2) – Reinigungspflichtige Straßen.Reinigungspflichtig ist die Stadt Crivitz. Sie reinigt die Straßen.“

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 25.10.2021 zur Diskussion steht!

Grundsatzentscheidung über die Finanzierung der Folgekosten des HAKO 1650 für die folgenden Haushaltsjahre der Stadt Crivitz!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Seit gut 8 Wochen ist der HAKO Citymaster 16/50 in Crivitz im Einsatz, um die Straßen und Plätze in Crivitz und den Ortsteilen sauber zu halten. Zusätzlich kommt demnächst eine Unkrautbürste zum Einsatz, die noch besser die Gehwege und Straßenränder vom Unkraut befreien kann. Diese kann schnell gegen die normalen Bürsten getauscht werden. Da das Stadtgebiet groß ist (ca. 75 km²), wird es sicher noch einige Zeit dauern bis ein richtiger Tourenplan erstellt sein wird.

Dazu wurde auf der Sitzung am 26.04.2021, dem Angebot der Firma Reitec GmbH, Gewerbeallee 7c, 19089 Crivitz mit einem Volumen von 141.914,64 Euro (brutto) der Zuschlag erteilet (BV 310/21) und den Anbieter mit der Lieferung der multifunktionalen Kompaktkehrmaschine beauftragt. Begründung:“ Die Anschaffung der Maschine ist nötig geworden, da nicht alle Hausbesitzer Ihrer Pflicht zur Straßenreinigung nachkommen und der Einsatz von Pestiziden verboten ist. Der Schlamm und Dreck der sonst bei Starkregen zusammen gespült wurde, verstopfte die Abläufe und u. a. dadurch waren dann Überschwemmungen an neuralgischen Punkten angesagt.“ Deshalb ist die Anschaffung eines Citymasters vom Typ HAKO 1650 als Investition in den Haushalt 2021 aufnehmen. Die neue Kehrmaschine ist für eine Reihe von Arbeiten im kommunalen Außenbereich einsetzbar und unverzichtbar!

Der HAKO 1650 ist leicht zu bedienen und ermöglicht Arbeitskomfort für das Bedienpersonal unter allen Bedingungen. Die Schaffung eines Schwerbehinderten Arbeitsplatzes mit dem HAKO 1650 wird durch das Integrationsamt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales zeitlich begrenzt gefördert (70%). Ein Schwerbehinderter Arbeitsplatz gilt in Kombination von Technik und dem dazu erforderlichem Bedienpersonal.

In der Straßenreinigungssatzung der Stadt Crivitz vom 17.10.2010 in § 1(Abs.2) – Reinigungspflichtige Straßen“ Reinigungspflichtig ist die Stadt Crivitz. Sie reinigt die Straßen, soweit die Reinigungspflicht nicht nach Maßgabe der §§ 2 und 4 übertragen wird. Die Stadt Crivitz kann für die Durchführung ganz oder teilweise Dritte beauftragen.“ Die Übertragung der Reinigungspflicht auf die  Eigentümer der anliegenden Grundstücke sind: ein gekürzter Auszug…….

Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radwege ausgewiesenen Gehwege, der Verbindungs- und Treppenwege und des markierten Teils des Gehweges,…….Radwege, Trenn-, Baum- und Parkstreifen, Parkbuchten sowie sonstige zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegenen Teile des Straßenkörpers……………die halbe Breite von verkehrsberuhigten Straßen………… einschließlich Fahrbahnrinnen und Bordsteinkanten.“

Bei dieser Art der Formulierungen in der Satzung aus dem Jahr 2010 sind Unstimmigkeiten mit den Eigentümern nicht vermeidbar.

Die Anschaffungskosten (120.000,00€ Netto) sowie die jährlichen Personal-, Betriebs- und Unterhaltungskosten (42.300,00 € ohne Berücksichtigung der Förderung) belasten den Finanzhaushalt der Stadt Crivitz. Hinzu kommen noch 12.000,00€ Abschreibungen die ebenfalls erwirtschaftet werden müssen. Im Ergebnishaushalt entsteht somit ein zusätzlicher jährlicher Aufwand für die Folgejahre in der Höhe von 54.300,00 €.

Aufgrund der Einsatzmöglichkeiten dieses Gerätes ist ein Kostenvergleich zu einer aktuell fremdvergebenen Leistung nicht möglich. Aus diesem Grund können in diesem Zusammenhang lediglich die Straßenreinigungskosten (4 Kehrungen a 1000 €), welche z.Z. sporadisch anfallen, eingespart werden.

Einzahlungen durch eventuelle Fördermittel bzw. Erträge können derzeit nicht festgemacht werden (außer die zeitlich begrenzte Förderung der Personalkosten durch das Integrationsamt). Bestrebungen  des Hauptausschusse durch das Amt Crivitz solle mögliche Varianten der Finanzierung ausgearbeitet werden (Umlegung von Kosten über Straßenreinigungsgebühr auf Anwohner; eventuelle Werbeverträge mit Firmen; die sich auf dem Fahrzeug darstellen; Dienstleistungsverträge mit Firmen, bei denen der gegen entsprechendes Entgelt ebenfalls eine Reinigung durchgeführt werden könnte; Möglichkeit eines Mietkaufes/Ratenkaufes) ist bis jetzt nicht  erfolgt.

Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Crivitz und zur Abfederung der zusätzlichen Auszahlungen/Aufwendungen ist es geboten entsprechend den Haushaltsgrundsätzen eine Grundsatzentscheidung über die Finanzierung der Folgekosten des HAKO 1650 für die folgenden Haushaltsjahre der Stadt Crivitz zu treffen.


Beschlussvorschlag 1:

Die Stadt Crivitz beschließt die jährlichen anfallenden Folgekosten für den HAKO 1650 durch Ausgabenkürzungen im Ergebnishaushalt für die folgenden Haushaltsjahre in der gleichen Höhe  auszugleichen.

Beschlussvorschlag 2:

Die Stadt Crivitz beschließt die jährlichen anfallenden Folgekosten für den HAKO 1650 durch  Straßenreinigungsgebühren in einer entsprechenden Satzung zu erheben.

Beschlussvorschlag 3:

Die Stadt Crivitz beschließt die jährlichen anfallenden Folgekosten für den HAKO 1650 durch die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B weit über dem Nivellierungshebesatz zu finanzieren.

Beschlussvorschlag 4:

Die Stadt Crivitz beschließt die jährlichen anfallenden Folgekosten für den HAKO 1650 die Finanzierung aus reinen Steuermitteln (Schlüsselzuweisungen/ Steuereinahmen), als zusätzliche  Belastung des Ergebnishaushaltes zu tragen. Dazu ist ein neuer Umlageschlüssel für das Haushaltsjahr 2022 zu erarbeiten und die Ziele und Kennzahlen für die einzelnen Produkte festzulegen.


Viel Wind um nichts!Einwohnerversammlung am 18.10.2021 in Friedrichsruhe!

20.Okt.-21/P-headli.-cont.-red./110/60-21

Einwohnerversammlung die keine solche war, in Friedrichsruhe zum Windpark Wessin.

Der Bürger sollte nur informiert werden, Fragen unerwünscht! Vorgetragene Argumente die keine waren! Ein Planungsbüro, dass leider viel zu spät beteiligt wurde! Amtserläuterungen die niemand verstand, sollte vielleicht auch so sein!

Am gestrigen Abend dem 18.10.2021 fand in Friedrichsruhe eine Informationsveranstaltung der Bürgermeister von Crivitz, Barnin und Zapel statt. Ca. 50 Bürger folgten der Einladung. Als erstes fragt man sich: Warum so weit entfernt vom Geschehen und so versteckt? Es sollten die Statements der Gemeinden verlesen werden, wie man sich nun denn zu diesem Thema positioniere! Doch wie immer, passierte nichts! Mit den immer wiederkehrenden Worthülsen, dass man nichts gegen die Windräder hätte tun können und dass man alles tun will und man nun das Beste für die Bürger herausholen wolle (in Sachen Geld, versteht sich) , wollte man offensichtlich die Bürger einschläfern.

In den Ausführungen der Bürgermeisterin wurde der Verein NETZE mit keinem Wort erwähnt. Doch die anwesenden Vorstandsmitglieder des Vereins, Gisa Erdmann und Dieter Schönrock ergriffen das Wort.

Dieter Schönrock im Disput mit den Bürgermeistern

Es wurde klar formuliert, dass die Untätigkeit und die Versäumnisse der Bürgermeisterin in der Vergangenheit, rechtzeitig die Flächen der Kommune selbst zu überplanen, der Grund sind, warum wir uns heute gegen einen Investor und die Planungen des Energieministeriums wehren müssen. Auch Herr Wiese, Sachgebietsleiter im Amt Crivitz meinte erwähnen zu müssen, dass Alternativen durch den ehrenamtlichen Verein NETZE nicht umfänglich genug beschrieben worden seien. Damals war er aber noch gar nicht Amt tätig und übrigens war er Mitglied in der Bürgerinitiative „Netze“.

Herr Wiese, mit einem 6 seitigen Exposé für eine touristische Nutzung haben andere Leute Ihre Arbeit gemacht und sie haben offensichtlich noch nicht realisiert, dass dies eigentlich Ihre Aufgabe ist !

Es wurde immer wieder versucht, den Verein NETZE in ein schlechtes Licht zu rücken. Frau Brusch-Gamm, das war einfach nur peinlich! Noch einmal, damit es vor allem Herr Wandschneider, Herr Zimmermann und Frau Brusch-Gamm nicht vergessen: Der klare Wille aller betroffener Bürger war, dass ein Windpark bei Wessin und Zapel NICHT !!! gebaut werden soll ! Herr Wandschneider, Herr Zimmermann, Frau Brusch-Gamm: Sie haben im Sinne Ihrer Bürger zu handeln und den Willen der Mehrheit umzusetzen. Dafür wurden Sie gewählt! Die eigenen Fehler zu leugnen und zu lügen, ist schlimm genug.

Jedoch Steuergelder zu verschwenden und den Bürgern jetzt einen „eigenen“ Windpark als „Bürgerwindpark“ verkaufen zu wollen, ist eine Frechheit! Die Bürger haben bei der Wahl 2019 den Versprechungen von Frau Britta Brusch-Gamm Glauben und Vertrauen geschenkt und damals nicht damit gerechnet und werden jetzt bitter enttäuscht.

Kloss Energy hat bereits Klage gegen die Veränderungssperre der Bürgermeisterin eingereicht! Was zu erwarten war, da diese bereits im Frühjahr 2019 Ihre Planungen begann und erst im August `21 ein Planungsbüro der Stadt Crivitz mit dem B-Plan Nr.15 beauftragt wurde! Wieder wurden 18 wichtige Monate verpennt!

Der Verein NETZE hat bereits 4 Gutachten erstellt zum Natur-und Artenschutz, das vier weitere Gutachten bis 2023 sind in Arbeit! Nur diese, vor allem lückenlose, Dokumentation über die vorhandene und sich verändernde Kulisse in Wessin in vorgeschriebener Gutachtenform kann das StaLU in die Lage versetzen, eine Genehmigung für den Bau von Windrädern zu verwehren oder zu mindern !

Werden jetzt auch andere Bürger bei Bauvorhaben ausgebremst?

07.Okt.-21/P-headli.-cont.-red./108/57-21

Das Bauamt im Amt Crivitz sagt „JA“ und der Bauausschuss der Stadt sagt „NEIN“. Warum?

Es geht wiedermal um das gemeindliche Einvernehmen zu einem einen Antrag auf Vorbescheid. Ein Ersatzneubau eines alten Schuppens / Stalls mit einem Gartenhaus und Sauna in der Gemarkung Militzhof. Die Erschließung ist gesichert. Und nun?

Das Bauamt sagt das dieses Vorhaben sich im sog. Außenbereich der Stadt Crivitz befindet und eine Bebauung also nur dann zulässig ist, wenn also die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Das ist vorliegend der Fall. Dem Einvernehmen nach § 36 BauGB steht seitens der Verwaltung nichts entgegen.

Der Bauausschuss empfiehlt aber das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilen. Wieso?

Die Ablehnung erfolgt aufgrund naturschutzrechtlicher Belange. Laut Flächennutzungsplan (übrigens ist dier schon fast 15 Jahre alt) ist dieser Bereich als Wald und Landwirtschaftsfläche ausgewiesen. Und außerdem befindet er sich in einem Privatwald. In unmittelbarer Nähe des Standortes ist das Biotop PCG05697 „See; Gehölz; Erle; Buche; Phragmites-Röhricht“ vorhanden.

Nun eigentlich, darf doch der baurechtliche Antrag auch zu diesem Vorgang nur nach baurechtlichem Gesichtspunkt beurteilt werden und nicht nach anderen Kriterien, oder? Und nach einem kurzen Blick auf den FNP stellt man fest, dass das Gebiet als „Fläche für Wald“ überplant ist und übrigens auch der Mielitzhof und die Gebäude am Bürgerholz. Und das Biotop und die Gehölze waren bereits auch schon bei der Errichtung des alten Schuppens/ Stalls vorhanden, oder? Und nun spielen diese plötzlich 2020 eine ganz große Rolle und genau auf diesem Grundstück!

Das wird nun alles, so hoffe man, auf der Sitzung der Stadtvertretung am 12.10.2020, geklärt!! Wäre es nicht besser erst einmal den fast 15 Jahre alten Flächennutzungsplan zu überarbeiten und endlich den Ortsteil „Wessin“ mit einzubinden!!!

Solche Vorschläge gab es schon und zwar im Jahr 2015 mit einem immer noch gültigen Beschluss!

Anpassung der Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Einsatz der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Crivitz (Stiefelgeld)“

19-Aug.-21/P-headli.-cont.-red./107/56-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 23.08.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 23.08.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:
In § 4 (1) der Feuerwehrentschädigung-VO (FwEntschVO M-V) vom 28. November 2013 besteht für die oberste Dienstbehörde (hier: Stadtvertretung) die Möglichkeit, von den Aufwandsentschädigungen entsprechend der VO in Ausnahmefällen abzuweichen. Gründe für diese Ausnahme sind für die Feuerwehren der Stadt Crivitz:

-Einsatzhäufigkeit ( steigend seit den letzten Jahren)
-höhere Anforderungen an die Ausstattung und Technik
-FFW Crivitz = Schwerpunktfeuerwehr mit überregionalen Aufgaben und Anfahrwegen Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehren der Stadt Crivitz übernehmen enorm wichtige Aufgaben und sind daher für den Brandschutz unbedingt erforderlich. Die Feuerwehrmänner und -frauen riskieren bei Ihren Einsätzen regelmäßig ihr Leben (so auch Anfang des Jahres 2021 bei einem Hausbrand in Crivitz). Auf Grundlage der beschlossen FwAufwEntschSatzung der Stadt Crivitz vom 14.10.2019, erhalten unsere ehrenamtlichen Kameraden von Crivitz und den Ortsteilen eine kleine Entschädigung in Form des Stiefelgeldes. Seit 01.01.2020 beträgt das Stiefelgeld 10,00 € pro Einsatz. Dieser Betrag ist schon lange nicht mehr ausreichend, aufgrund der o.g. Gründe. Auch auf Grund der gestiegenen Inflationsrate voraussichtlich 3,8% Deutschlandweit (Juli 2021) ist eine Anpassung der Entschädigung notwendig. Mit der Rückkehr zum normalen Mehrwertsteuersatz von 19 % (vorher 16 %), der Einführung des nationalen CO2-Preises für Verkehr und Heizen stiegen die Preise für Benzin und Diesel im bisherigen Jahresverlauf 2021 schon um knapp 18 Prozent. Unsere Feuerwehrmänner und – frauen fahren bei Alarmierung bis zum Feuerwehrstützpunkt mit dem eigenen PKW.
Die Abgeordneten und sachkundigen Einwohner der Stadt Crivitz erhalten pro Sitzung 40,00 € Sitzungsgeld!

Beschlussentwurf:
Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Zahlung eines Auslagenersatzes (Stiefelgeld), dass für jeden Einsatz gezahlt wird, von 10,00 EUR auf 25,00 EUR ab dem 01.10.2021 zu erhöhen. Als Teilnahme gelten der tatsächliche Einsatz des Kameraden, sowie die Bereitstellung im Gerätehaus.
Finanzielle Auswirkungen:

Ja (mit Erläuterung)

Erläuterung:
Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind überschaubar. Der finanzielle Aufwand beträgt zusätzlichDer finanzielle Aufwand beträgt zusätzlich 13.500,00€ pro Jahr. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 249.899,00€ im Haushalt durch Einsparung und zusätzlichen Zuweisungen zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden.

– Im Einzelnen die Amtsumlage

Im Haushaltsplan der Stadt Crivitz ist eine Ausgabe für die Amtsumlage von 15%  am 23.02.2021 beschlossen worden in der Höhe von 760.400,00€ (Teilergebnishaushalt 2021, Produkt 61100,Sachkonto 54422000) an Aufwendungen. Tatsächlich wurde aber die Amtsumlage für das Jahr 2021 auf 12% der Umlagenberechnungsgrundlage also  608.301,00 € (Ergebnishaushalt 2021, Kontenkl.4/Kontogr.40,Sachkonto 41620000) festgesetzt im Haushalt des Amtes Crivitz und am  24.02.2021 beschlossen. Somit ergibt sich eine Ersparnis für die Stadt Crivitz von ca. 152.099,00€. Diese  Ersparnis ist im Haushalt 2021 der Stadt Crivitz noch nicht verplant und kann somit anteilmäßig zur Deckung der Unterstützungshilfe herangezogen werden.

– Im Weiteren Zuweisung

Des Weiteren sind im Haushalt der Stadt Crivitz 2021 Erträge eingeplant im (Teilergebnishaushalt 2021,    Produkt 61100 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen) sind im Sachkonto 41442000 (Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. vom Land) ein pauschaler Ausgleich Gewerbesteuermindereinnahmen in der Höhe von ca. 97.800€ eingeplant.

Somit ergeben sich als  zusätzliche Zuweisungen /Erträge in Höhe von ca.  97.800€ vom Land, welche ebenfalls herangezogen werden können. Diese Mittel werden voraussichtlich ab dem Monat Juli  benannt und dann zur Verfügung stehen im Haushaltsjahr. Diese Zuweisung ist im Haushalt 2021 der Stadt Crivitz noch nicht verplant und kann somit anteilmäßig zur Deckung ebenfalls herangezogen werden.

– Gesamt

Insgesamt stehen somit aus der Ersparnis der Amtsumlage in Höhe von ca. 152.099,00€ und die pauschaler Ausgleich Gewerbesteuermindereinnahmen in Höhe von ca.  97.800€ zur Verfügung. Gesamt ergibt sich ein Betrag durch Einsparungen und zusätzlichen Zuweisungen in Höhe von 249.899,00€ im Haushalt. Der Haushalt der Stadt Crivitz wurde am 23.02.2021 beschlossen und mit folgender Aussage belegt.“ Sowohl im Planjahr als auch in den Haushaltsfolgejahren 2022 und 2023 ist ein Ausgleich im Ergebnishaushalt gegeben. Die Stadt Crivitz kann im laufenden Bereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten, um im Planjahr einen Haushaltsausgleich darzustellen.“ Da die Stadt Crivitz somit über einen ausgeglichenen Haushalt verfügt, aber trotzdem finanzielle  Spielräume vorhanden sindfür zusätzliche Aufwandsentschädigungen, die im Haushaltsplan in dieser Höhe nicht veranschlagt sind, ist ein Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich.

Errichtung eines Frauenbeirates der Stadt Crivitz!

16-Aug.-21/P-headli.-cont.-red./106/55-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 23.08.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 23.08.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:
In der Gesellschaft gibt es immer noch Vorbehalte, Frauen die gleichen Chancen wie Männern zuzugestehen und ihnen die Möglichkeit einzuräumen, ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Gerade in der Pandemie müsse zur Entlastung der Frauen beigetragen sowie besserer Schutz vor häuslicher Gewalt geboten, gendergerechte Stadtplanung vorangetrieben und die politische Teilhabe von Frauen gestärkt werden. –
Beispielsweise im Frauenbeirat durch mit Behinderung oder Migrationsgeschichte lebende Frauen. Frauen in Altersarmut – ist ein wichtiges Thema sowie der Bereich Partizipation in Bezug zur Stadtentwicklung. Das weibliche Gesellschaftsbild verändere sich immer weiter. Stärke und Emanzipation könne nur verdeutlicht werden, indem sich Frauen und Mädchen zu Wort melden und sich im Frauenbeirat engagieren.
Weitere Themen für den Frauenbeirat sind auch aktuell „coronagemacht“, warum Homeschooling meist Müttersache ist? Aber auch der Anstieg häuslicher Gewalt.
An dieser Stelle soll nicht wieder auf die demografische Struktur der Stadt Crivitz eingegangen werden, aber über die Hälfte aller Einwohner der Stadt Crivitz sind Frauen und diese sollen sich auch organisieren und engagieren können. Die Bürgerinnen wollen sich direkt an der Politik der Stadt Crivitz beteiligen, sie selbst gestalten, sich persönlich engagieren. Themenfelder dazu gibt es also mehr als genug. Und wenn der
Frauenbeirat auch in der Stadt Crivitz gegründet wird, dann ist das eine wesentliche Bereicherung in der Partizipation von Bürgerinnen an den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen in der Stadtvertretung Crivitz mitzuwirken.


Beschlussentwurf:
Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Satzung des Frauenbeirates der Stadt Crivitz.
Satzung
des Frauenbeirates der Stadt Crivitz
Gemäß § 5, der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(Kommunalverfassung-KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOB1. M-V, S. 777), in der jeweils geltenden
Fassung, hat die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am ……………………. nachfolgende Satzung
beschlossen.
§ 1 Grundsätze

  1. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Crivitz arbeitet in der Stadt Crivitz ein „Frauenbeirat der Stadt Crivitz“.
  2. Der Frauenbeirat nimmt sich der Themen und Fragestellungen an, die sich speziell für Frauen in allen Bereichen der Stadt Crivitz und deren Ortsteile ergeben. Er fördert darüber hinaus die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern.

    § 2 Rechte und Pflichten
  3. Der Frauenbeirat hat das Recht und die Aufgabe, sich eigenständig mit Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen bezüglich der Gleichstellung betreffender Themen von Frauen und Männern in Beruf, Familie und Gesellschaft in der Stadt Crivitz zu befassen und
    diese an die Bürgermeisterin und die Stadtvertretung sowie deren Gremien heranzutragen und zu beraten.
  4. Der Frauenbeirat soll von der Verwaltung des Amtes Crivitz und der Stadtvertretung über alle wichtigen Angelegenheiten, die die Gleichstellung betreffen, im Vorfeld informiert und ggf. zur Beratung herangezogen werden.

Senkung der Hebesätze kaputtreden?

11-Aug.-21/P-headli.-cont.-red./105/54-21

Begründet wurde die letzte STEUERERHÖHUNG am 17.02.2020, seitens der PARTEI der LINKEN und CWG, durch die massive Erhöhung aller Realsteuern mit einer angeblichen Forderung seitens des Landeswegen der Vergabe von Fördermittel (siehe Protokoll der Sitzung), die es nie so gegeben hat und was auch in der darauffolgenden Sitzung völlig Widerlegt wurde.( siehe Protokoll). Blieb jedoch ohne Gegenwehr und unbeantwortet bis heute von beiden Fraktionen.

Aufgrund der jetzigen Situation in der Corona-Virus-Pandemie und schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Unternehmen und Bürgern ist die überdurchschnittliche Höhe der Hebesätze in der Stadt Crivitz nicht mehr zumutbar. Es besteht weder eine zwingende Voraussetzung für die Antragstellung um Sonderzuweisungen und Ergänzungs-zuweisungen die aktuellen Hebesätze aufrechtzuerhalten. Daher sind die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2021 zu senken, mindestens auf das Maß vor dem 17.02.2020.

Dringlichkeitsantrag – Zuschuss als fiktiver Unternehmerlohn für Gewerbetreibende der Stadt Crivitz“.   

09-Aug.-21/P-headli.-cont.-red./104/53-21

Gemäß § 4 Absatz 4. der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Crivitz zuletzt geändert am 12.12.2019 stellt die Opposition folgenden Dringlichkeitsantrag.

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

In weiten Teilen unseres Landes und auch in unserer Stadt Crivitz sind durch das Coronavirus bereits beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstanden oder diese werden noch entstehen. Neben den Maßnahmen von Bundes- und Landesregierung (bspw. Überbrückungshilfen II und III und der Marktpräsensprämie) will auch die Stadt Crivitz Entlastungen schaffen für Gewerbetreibende mit Sitz in der Stadt Crivitz  , um die wirtschaftlichen Folgen für Gewerbetreibende im Stadtgebiet abzuschwächen. Die Dringlichkeit in der Sache  ist durch die heutige Beschluss-fassung über den Haushalt und der noch immer anhaltenden bestehenden Schließung  von bestimmten Unternehmen laut Corona- LVO MV gegeben.

Aufgrund der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern(Corona-LVO M-V) vom 28. November 2020;Gültig ab:01.12.2020 bis:14.02.2021 und 14.02.2021 bis 07.03.2021;GVOBl. M-V 2020,1158; Gliederungs-Nr: B 2126-13-31 zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12.Februar 2021 (GVOBl. M-V S. 92) und den durch die Schließung betroffenen Unternehmen und Gewerbetreibenden wie ist es unerlässlich das die Stadt Crivitz diesen Unternehmungen und Gewerbetreibenden durch einen fiktiven Unternehmerlohn  direkt unterstützt. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender nachweisbarer Umsatzrückgang. Da auch die Anträge für die Überbrückungshilfe III , für die Gewerbetreibenden, schleppend bearbeitet werden und die Auszahlung zum Teil nur in Teilbescheiden erst vom Dezember 2020 erfolgen von den zuständigen Stellen, ist einen Hilfe durch die Stadt Crivitz wichtig und unerlässlich, um eine Insolvenzwelle ab den 30.04.2021 zu vermieden.  Die Auszahlung der Überbrückungshilfe III für Januar und Februar 2021 erfolgt voraussichtlich erst ab Mitte bis Ende  März 2021 bis dahin könnten viele Gewerbetreibenden schon an die Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit und in der Liquidität gefährdet sein.

Antragsberechtigt sollen  alle Unternehmen sein die durch die o.g. Verordnung durch die Schließung seit den 15.12.2020 betroffen sind und  einen coronabedingten durchschnittlicher Umsatzrückgang in den Monaten Dezember 2020 und Januar sowie Februar 2021 bis 07.03.2021  von mindestens 40% gegenüber dem Vorjahreszeitraum haben. Die Unternehmen sollten wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sein und ihren Hauptsitz von der Stadt Crivitz aus ausführen. Der fiktive Unternehmerlohn beträgt 500,00€ pro nachgewiesen Kalendermonat.

Antragsberechtigt sind die Inhaber der Unternehmungen bzw. deren gesetzliche Vertreter. Die Anträge auf Auszahlung sind an das Amt Crivitz, Amtsstraße 5, 19089 Crivitz zu richten.

Beschlussentwurf:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt allen Unternehmen und Gewerbetreibenden die aufgrund der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern(Corona-LVO M-V),[(vom 28. November 2020;Gültig ab:01.12.2020 bis:14.02.2021 und 14.02.2021 bis 07.03.2021;GVOBl. M-V 2020,1158; Gliederungs-Nr: B 2126-13-31 zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12.Februar 2021 (GVOBl. M-V S. 92)] durch Schließung betroffen einen fiktiven Unternehmerlohn zu zahlen.

  1. Antragsberechtigt sollen  alle Unternehmen (die im Haupterwerb beim Ordnungsamt der Stadt Crivitz angemeldet sind) sein die durch die o.g. Verordnung durch die Schließung seit den 15.12.2020 betroffen sind und  einen coronabedingten durchschnittlicher Umsatzrückgang in den Monaten Dezember 2020 und Januar sowie Februar 2021 bis 07.03.2021  von mindestens 40% gegenüber dem Vorjahreszeitraum haben.
  2. Die Unternehmen sollten wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sein und ihren Hauptsitz von der Stadt Crivitz aus ausführen.
  3. Der fiktive Unternehmerlohn beträgt 500,00€ pro nachgewiesen Kalendermonat.
  4. Der Nachweis des coronabedingten durchschnittlicher Umsatzrückganges von mindestens 40% seit dem 15.12.2020 ist, durch den zuständigen Steuerberater zu bestätigen oder in glaubhafter Form (bspw. durch Unterlagen der Betriebswirtschaftliche Auswertung -BWA) vorzulegen und die  Versicherung an Eides statt, das alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht wurden.

Erläuterung:

Die finanziellen Auswirkungen sind überschaubar da es sich hierbei nur um eine zahlenmäßige geringe Anzahl der Unternehmen handelt gegenüber der Gesamtanzahl. Die finanziellen Aufwendungen betragen maximal ca. 30.000,00€ bis 45.000,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen wird die Einsparung in der Amtsumlage verwendet.

Im Haushaltsplan der Stadt Crivitz ist die Amtsumlage berechnet in der Höhe von 15% also mit ca. 760.400,00€ an Aufwendungen. Im Haushaltsentwurf des Amtes Crivitz (welcher am 24.02.2021 beschlossen wird) ist eine generelle Amtsumlage mit 12% für alle Amt angehörigen Gemeinden vorgesehen und beschlussreif. Durch die Herabsetzung der Amtsumlage von 15% auf 12% (ca. 608.301,00 € / laut Haushaltsentwurf des Amtes)  ergibt sich eine Erstattung bzw. Ersparnis für die Stadt Crivitz von ca. 85.868,00€ (laut aktuell veröffentlichten Haushaltsentwurf des Amtes Crivitz).   Diese o.g. Erstattung bzw. Ersparnis ist im heutigen Haushaltsplan der Stadt Crivitz noch nicht verplant und kann somit anteilmäßig zur Deckung des fiktiven Unternehmerlohnes herangezogen werden.

Aus ein Parkraumkonzept wird ein Verkehrskonzept?

02-Aug.-21/P-headli.-cont.-red./103/52-21

CWG macht aus einen Parkraumkonzept ein Verkehrskonzept !!

Aus Äpfeln werden Birnen!

Die LINKE und CWG ändern einfach einen Antrag der Opposition (CDU), ohne einen eigenen schriftlichen Antrag, und macht aus einem Parkraumkonzept Ein „Verkehrskonzept.“ Man kann sich sicher sein das bei der CWG und LINKEN, hierzu auf jeden Fall die Sach-und Fachkunde verschwiegen wird oder unter den Deckmantel des Datenschutzes verschwindet!

Integrierte Verkehrsentwicklungsplanung

„Alle sind auf gute Erreichbarkeiten und eine sichere Mobilität angewiesen. Gleichzeitig dürfen Städte und Gemeinden nicht im Kraftfahrzeugverkehr ersticken, sondern sollen gesunde, sichere und attraktive Orte zum Leben sein. Die kommunale Verkehrsentwicklungsplanung beeinflusst das Verkehrsgeschehen und die Lebensqualität einer Kommune maßgeblich. Sie bestimmt, wie viel Fläche für den Pkw-, Lkw- und Bus-Verkehr, für Straßenbahnen, für den Fuß- und Radverkehr sowie für Parkplätze zur Verfügung steht. Eine integrierte Verkehrsentwicklungsplanung blickt dabei auf alle Mobilitätsformen. Sie ist in ein Stadtentwicklungskonzept eingebettet und eng verknüpft mit der Luftreinhalte- und Lärmaktionsplanung. Ausgangspunkt sind Prognosen oder Szenarien der Bevölkerungs- und Mobilitätsentwicklung.“ Umweltbundesamt

OB DAS AUCH DIE LINKE und die CWG wissen??

Sicherlich, sonst hätten sie den Antrag nicht einfach umformuliert, oder ? Ohne professionelle Hilfe von Außerhalb oder von Dritten wird es hier wohl nicht gehen, denn weder die Stadt Crivitz noch das Amt Crivitz besitzen die notwendigen Kapazitäten und Kenntnisse,  ODER?

Das Rätsel um den Aufbau des  Funkmastes im Umspannwerk ist gelöst!

31-Juli-21/P-headli.-cont.-red./102/51-21

Was war 2019 in Barnin passiert?

Das Gelände des NVP UM (Netzverknüpfungspunkt – Wessin –früher USW ) liegt in der Gemarkung der Gemeinde Barnin!

Bereits am 27.02.2019 ist die WEMAG – Netz AG mit dem Ingenieurbüro „ensan“ mit dem Ziel einen Funkmast von 60m Höhe mit Funkfeststation und Technikcontainer zu errichten. WEMAG plant deshalb in Ihrem Netzgebiet den flächendeckenden Aufbau ein es hoch verfügbaren Mobilfunknetzes zu realisieren und dabei eine sogenannte offene  Kommunikationsplattform zu errichten. Die auszusendende elektromagnetischen Felder sind angeblich so gering, dass die geltenden Sicherheitsstandards eingehalten werden und sich Personen auch unterhalb des Turms es zeitlich unbegrenzt aufhalten können, ohne sich einer Gefährdung auszusetzen. (so die Antragsunterlagen).

Die Gemeinde Barnin hat die Antragsunterlagen geprüft und daher auf der Sitzung der  Gemeindevertretung am 29.04.2019 beschlossen( also unmittelbar vor der letzten Kommunalwahl), das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben an den Barniner Eichen 2 in 19089 Barnin (Flur 1, Flst. 321/2) (BA 190316) nicht zu erteilen. Da im Antrag keine Angaben enthalten sind, wie mit den Beeinträchtigungen der öffentlichen Belange umgegangen wird, so dass eine Zulässigkeit herbeigeführt worden ist.

Begründung:  Die Gemeinde Barnin möchte die naturschutzrechtlichen Vorschriften prüfen lassen und die Bürgerbeteiligung einwirken lassen. Es soll geprüft werden, um welche öffentlichen Belange es sich hierbei handelt. Wenn die Gemeindevertretung ablehnt, muss die WEMAG neue Vorlagen vorbringen.

Und was passierte danach?

Wegen der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens wurde der Bürgermeister der Gemeinde Barnin vom Kreis aufgefordert, die Versagungsgründe bis zum 07.08.2019 näher zu begründen(aufgrund der Kommunalwahlen) und die Beeinträchtigung der öffentlichen Belange zu erläutern. Diese gesetzte Frist wurde durch den Bürgermeister der Gemeinde Barnin Herrn Zimmermann nicht eingehalten und so  verstrich der gesetzte Termin und es kam automatisch zu einer Baugenehmigung ohne weitere Erläuterungen und Dokumente von der WEMAG-AG.

Fazit: Obwohl nach dem 29.04.2019 weitere Versammlungen ( wie am 24.06.2019 und 29.07.20219) stattfanden wurde das Thema nicht mehr öffentlich und auch nicht öffentlich behandelt. Man hat es ganz einfach auslaufen gelassen. Der Alte und neue Bürgermeister der Gemeinde Barnin war aber ganz genau in den Sachverhalt eingewiesen. Und ganz einfach so entstehen Unstimmigkeiten gegenüber den Bürgern, die sich wundern über eine Errichtung eine Funkmastes, welche doch eigentlich als Bauantrag  Flur 1, Flst. 321/2) -BA 190316, abgelehnt worden war!!

Transparenz und Bürgerinformation sehen anders aus. Zulange Amtszeiten bewirken immer eine gewisse  Überforderung und irgendwann gibt’s dann eine Betriebsmüdigkeit!

Teil I- Mitgliedschaft beim AGFK der Stadt Crivitz! Zu Professionell für die Stadt Crivitz! Bestenfalls für den Amtsausschuß Crivitz!

20-Juli-21/P-headli.-cont.-red./99/48-21

Zu Professionell für die Stadt Crivitz!!! Die CWG verweigerte Ihre Zustimmung zu diesem Antrag mit den Worten:

“ da sind nur Projektierer in dem Verein das ist alles zu professioniert“ und „ Und wer soll denn da bei uns der Ansprechpartner sein?

Also, angeblich eine Nummer zu groß? Nein, im Gegenteil, hier ist natürlich Engagement (natürlich auch Zeitaufwand)  und Sachverstand gefragt. Die Mittelzentren wie Parchim und Ludwigslust und sogar der regionale Planungsverband Westmecklenburg hätten auf jeden Fall, dem Grundzentrum Crivitz, geholfen  und  es unterstützt!!!!! Aber was der „was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht.“

Jemand ist Neuem gegenüber nicht aufgeschlossen und bevorzugt das, mit dem er vertraut ist.

Was war 2019 in Barnin und was passierte jetzt?!

19-Juli-21/P-headli.-cont.-red./98/47-21

Das Gelände des NVP UM (Netzverknüpfungspunkt – Wessin –früher USW ) liegt in der Gemarkung der Gemeinde Barnin!

Bereits am 27.02.2019 ist die WEMAG – Netz GmbH mit dem Ingenieurbüro „ehsah“ mit dem Ziel einen Funkmast von 60m Höhe mit Funkfeststation und Technikcontainer zu errichten auf die Gemeinde Barnin herangetreten. Die Gemeinde Barnin hat sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen und hat eine tiefe Prüfung der Antragsunterlagen vollzogen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnin hat auf ihrer Sitzung am 29.04.2019 beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben an den Barniner Eichen 2 in 19089 Barnin (Flur 1, Flst. 321/2) (BA 190316) [neben dem Umspannwerk] nicht zu erteilen.

Begründung: Die Gemeinde Barnin möchte die naturschutzrechtlichen Vorschriften prüfen lassen und die Bürgerbeteiligung einwirken lassen. Es soll geprüft werden, um welche öffentlichen Belange es sich hierbei handelt. Nach reger Diskussion wird festgestellt, dass eine Ablehnung nur eine Verzögerung ist. Wenn die Gemeindevertretung jedoch ablehnt, muss die WEMAG neue Vorlagen vorbringen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnin beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben an den Barniner Eichen 2 in 19089 Barnin (Flur 1, Flst. 321/2) (BA 190316) nicht zu erteilen, da im Antrag keine Angaben enthalten sind, wie mit den Beeinträchtigungen der öffentlichen Belange umgegangen wird, so dass eine Zulässigkeit herbei geführt worden ist.

Es müssen wohl doch 2021 neue Unterlagen vorgelegen haben – und wo bleiben die naturschutzrechtlichen Prüfungen der Gemeinde Barnin??? Der Bauantrag BA 190316 wurde in der Gemeinde Barnin seit dem 29.04.2019 ( also vor der letzten Kommunalwahl) nicht mehr diskutiert und öffentlich behandelt!

Aufschluss über den genauen Sachverhalt hierüber kann nur die Spritze der Gemeindevertretung Barnin liefern, diese hüllt sich aber in Schweigen. Von der Gemeinde Barnin war bis jetzt öffentlich nichts zu hören? Auch auf den Gemeindevertretersitzungen nicht. Ein Statement aus der Gemeinde Barnin zum Sachverhalt wäre nicht zu verachten!

Von der Stadtspitze Crivitz und auch von der Führung des Bauausschusses der Stadt Crivitz wurde in der Vergangenheit zwar immer wieder zu anderen Bauangelegenheiten (Funkturm-Wessin) vieles angedeutet aber nie öffentlich gemacht. Das Öffentlichkeitsprinzip in Crivitz umzusetzen ist eben nicht so einfach!

Aber die WEMAG – Netz GmbH baut ??

Fazit:

Nun muss wohl doch der Landkreis das versagte Einvernehmen der Gemeinde Barnin „Ersetzt“ haben ? Anders kann man sich den Bau nicht vorstellen! Von der Gemeinde Barnin war bis jetzt öffentlich nichts zu hören? Von der Stadtspitze Crivitz und auch von der Führung des Bauausschusses der Stadt Crivitz hätte man mehr das Öffentlichkeitsprinzip gewünscht.

Es soll alles so bleiben wie seit 7 Jahren! Antrag abgelehnt!

13-Juli-21/P-headli.-cont.-red./97/46-21

Zerreden von Veränderungen!

Es sollten bessere Arbeitsbedingungen für alle Sitzungen der Abgeordnete und sachkundigen Einwohner werden. Eine Verbesserung der Ladungsfristen/ Zyklen der Tagungen bewirken sowie  gebilligte Ordnungsregeln in Sitzungen und Niederschriften geben. Jedoch seit den letzten Ausschusstagungen deutet sich immer mehr an dass diese Veränderungen zerreden t werden sollen weil man sie überhaupt nicht will. !!!Aufgrund der ……

Die Änderungen der Geschäftsordnung wurde mit den folgenden Worten der Fraktion der Linken kommentiert“ Wortklauberei“…“Weltfremd“….“Verwaltung hat gar nicht die Möglichkeit das umzusetzen“…“Wir leben seit 7 Jahren mit der jetzigen Geschäftsordnung bisher sehr gut und brauchen das alles nicht ändern“……..

Die Änderungen der Geschäftsordnung wurde mit den folgenden Worten der Fraktion der CWG  kommentiert:  „ alles zu überreguliert“ …..… „alles zu umständlich“…….“Wir haben bisher seit sieben Jahren eine gelebte Praxis mit der jetzigen Geschäftsordnung und da braucht man auch nichts zu ändern“……….“alles viel zu viel drum herum“……..“Ist alles  nicht Kriegsentscheidend“…….usw.…..usw.…..

Der Antrag auf Änderungen der Geschäftsordnung soll ganz einfach breitgewalzt werden!

Warum?

Weil die Fraktion der CWG und die LINKE  seit 7 Jahren kontinuierlich die Geschäftsordnung geändert haben, angepasst an die jetzigen Mehrheitsverhältnisse. Also, warum soll man seine eigenen geschaffenen, wohlwollenden Regeln ändern in denen man sich so übermächtig „wohl“ fühlt?

Bei so viel „Achtsamkeit“ und das Erleben des aktuellen Momentes, kann man schon mal vergessen was um einen herum so alles ereignet!!

Parlamentarische Kontrolle der öffentlichen Internet-und Facebook Auftritte in Crivitz ist nicht willkommen!

06-Juli-21/P-headli.-cont.-red./96/45-21

Internet- und Facebook Seiten der Stadt Crivitz ist nicht willkommen⁉⁉

Der Medienbeauftragte soll eigentlich:

Die Bearbeitung der kommunalen Internet und Facebook Seiten – Stadt Crivitz, eine parlamentarische Kontrolle der Internet und Facebook Beiträge der Stadt Crivitz, einen direkten Kontakt zur Presse (SVZ/ Blitz/ Nordkurier/ Amtsboten) halten und Pressemitteilungen sowie eine moderative, pädagogische und technische Medienkompetenz Kompetenz besitzen sowie Schulungskurse im Senioren-Behindertenbeirat u. Jugendbeirat durchführen. Auf der Sitzung der Stadtvertreter am 14.06.2021 wurde ein ehrenamtlicher Medienbeauftragter TOP: Ö 15 abgelehnt.

 Abstimmungsergebnis: 5 Ja – Stimmen CDU 9 Nein –Stimmen CWG und LINKE 0 Enthaltungen.
Somit ist der Antrag abgelehnt.

Warum?

„ Das macht ein Unternehmen für uns und das ist bekannt und das bekommt auch Geld von der Stadt“ 

Nun so stellt man sich dich Frage, welches Unternehmen ist es denn, welches so bekannt sein soll? Und wieviel Geld ? Nach einer kurzen Internetsuchlauf in Crivitz,  ekennt man nur ein Unternehme in unmittelbarer Nähe, das in seinen Referenzen die Stadt Crivitz als Internetseite betreut! Webdesign und PC Service (Andre Borchardt)- Barnin…Angemeldet als Nebenerwerb im Amt Crivitz. Das Unternehmen betreut die Internetseite der Stadt Crivitz.                   www.stadt-crivitz.de

Im Haushalt der Stadt Crivitz ist unter dem Konto:  56361000- Öffentlichkeitsarbeit (Internetseite) sind für 2021 = 1.300,00€ als Ausgaben eingestellt und beschlossen worden.            

Seit fast 7 Jahren existieren in der Stadt Crivitz ca.15 Arbeitskreise !

01-Juli-21/P-headli.-cont.-red./95/44-21

Seit fast 7 Jahren existieren in der Stadt Crivitz

15 Arbeitskreise?

Der Titel sagt schon alles. Die Stadt Crivitz hat angeblich bis zu 15 Arbeitskreise. Hier nur einige Beispiele in ungeordneter Reihenfolge !!!…..

– 1.- Ordnung und Sauberkeit

 -2.- Krankenhaus/Geburtenstation

– 3.-Stadtentwicklung

– 4.-Reinigung

– 5.-Tourismus

– 6.-Radwege

– 7.-Bauhof

– 8.-Kita

– 9.-Schulen(Grund-und Regionale Schule)

– 10.-Windkrakft

– 11.-Kultur/Event

– 12.- Regenwasser

– 13.-Marktplatz

– 14.-Wald

– 15.-Senioren/Behindertenbeirat

Und bald gibt es bestimmt noch mehr! Alle Arbeitskreise sind zu entnehmen aus den Berichten der Bürgermeisterin und der Ausschusssitzungen der letzten sieben Jahre. Der überwiegende Teil besteht aus Stadtvertretern und sachkundigen Einwohnern der CWG und LINKEN. Und bei jeder Berichterstattung oder vor jeder problematischen und kontroversen Entscheidungsfindung  in der Stadtvertretung entsteht plötzlich ein neuer Arbeitskreis, so wie zuletzt der Arbeitskreis Senioren-und Behindertenbeirat!! Eine genaue Aufstellung der Mitglieder/ Ziele / Inhalte /Tagungen oder Ergebnisse bleiben im Verborgenen.

Fazit: Es ist nicht entscheidend wie viele Arbeitskreise man bildet, sondern dass man mindestens einen Arbeitskreis angemessen und öffentlich betreibt, berichtet und zum Erfolg führt!

apropos „Führen“…… alle o. g.  Arbeitskreise führt höchstwahrscheinlich die Bürgermeisterin als oberste Dienstherrin oder hat Sie die Oberaufsicht! Ihren Augen entgeht nichts!

Bald ein Bürgersolarpark in Wessin!?

30-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./94/43-21

Klamme in der Stadtkasse Crivitz zwingt über Kompromisse nachzudenken! Bürger in Wessin werden eingestimmt auf einen Bürgersolarpark!

Auf der Orteilvertretersitzung am 23.06.2021 … kam erstaunen auf bei den anwesenden Bürgern nach dem Baumaßnahmen besprochen wurden kam man zum Thema Solarpark.

„Die erneuerbaren Energien sind ein komplexes Thema und ich verstehen dass einige Agrarbetriebe da auch investieren wollen. Wir müssen hier auch an unser Unternehmen in Wessin denken. Ein Betrieb der hier ansässig ist. „…….…“Wir müssen uns mit den erneuerbaren Energien abfinden und über eine Konstruktion nachdenken wie eine Bürgerbeteiligung aussehen könnte.“…..„.Die Botschaft heißt eigentlich, wäre es denn nicht viel interessanter dass man es  sich vorstellen könnte einen BÜRGERSOLARPAK  zu machen“ Die Bürgermeisterin Crivitz Frau Britta Brusch-Gamm

Ob das auch für das Thema Wind gilt?

Fazit: Ein Ausweg für den 50ha Solarpark in Wessin ist gefunden! ODER will man doch nur wieder die klamme Stadtkasse In Crivitz füllen? Man hat drei Möglichkeiten:

  1. Aufgeben
  2. Nachgeben
  3. Oder alles geben!

Für welche Lösung wird sich Wessin entscheiden?

Teil I – Das zähe Ringen um die Errichtung eines Senioren und Behindertenbeirat in Crivitz!

27-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./93/42-21

Nichtöffentliche Sitzung eines Arbeitskreise ( Akteurs- Gruppe) zur Errichtung eines Senioren und Behindertenbeirates!

Angesagt war eine Sitzung des Bildungsausschusses zu diesem Thema und den Satzungsentwürfen! Eigentlich am 05.07.2021! Die Sitzung fällt aus und nun findet dafür eine nichtöffentliche Arbeitsberatung statt. Ist das Bürgernähe?

Viele Interessenten machen sich seit Jahren Gedanken besonders in der jetzigen Corona – Pandemie, wie man Seniorenarbeit gestaltet werden kann. Gerade die Menschen mit Behinderungen verdienen mehr Aufmerksamkeit. Gerade bei den vielen Investitionsmaßnamen in der Stadt Crivitz ist es wichtig, dass die Senioren und Menschen mit Behinderung ein Gremium bekommen, wo sie durch Stellungnahmen auch ihre Vorschläge einbringen können und Änderungen herbeiführen!

Und eine sogenannte Akteursgruppe, so wie es die CWG angekündigt hat, wurde erst bekannt als plötzlich – die Vorschläge für Satzungen und Gründung von einem Senioren -und Behindertenbeirat von der Opposition am 17.05.2021 bei der Stadtvertretung auf den Tisch lagen!

Sicherlich ist vieles schon wieder vorher bei der CWG in Hinterzimmern vereinbart worden!

Grundsatzentscheidung in der Stadtvertretersitzung am 14.06.2021!

22-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./92/41-21

Mit großer Mehrheit beschlossen  CWG und LINKE die Entgegenahme einer freiwilligen finanziellen Teilhabe vom Windparkbetreiber Kladrum III anteilmäßig in Höhe von 99,38€ pro Jahr. „ Genehmigung ist Genehmigung, da kann man Nichts machen. Wir werden uns so lange dagegen wehren wie es geht, das haben wir den Bürgern in Wessin versprochen“ Die LINKE

Wollen wir etwa den Unternehmen das Geld schenken und deren Gewinne erhöhen? Sollen wir etwa das Geld ausschlagen!“ Die Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm

Erst demonstrieren gegen einen Windpark mit 20 Windrädern in Wessin aber dann selber einen Energiepark planen und mit einer Veränderungssperre belegen, aber jetzt das Geld von einer finanziellen Teilhabe von anderen Windradprojekten entgegennehmen!

Das passt nicht zusammen!!

Der Windparkbetreiber von Kladrum III   beabsichtigt nach § 36k Abs. 1EEG allen betroffenen Gemeinden im Umkreis von 2.500 m um die jeweiligen Anlagenstandorte finanziell zu beteiligen. Das geplante Windparkvorhaben befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Zölkow (Windpark Kladrum III). In Summe besteht die finanzielle Beteiligung für alle Gemeinden in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge und die fiktive Strommenge nach Anlage 2 Nummer 7.2 EEG21. Die Zuwendungen an die betroffenen Gemeinden sind anhand des Anteils ihres jeweiligen Gemeindegebiets im Umkreis von 2 .500 m um die Anlagenstandorte zu bestimmen. Die Zuwendungen erfolgen dabei freiwillig und sind ohne Gegenleistung.

Das Gemeindegebiet der Gemeinde Crivitz nimmt insgesamt 0,25 % (0,05 Km²) des definierten Umkreises um die drei Windenergieanlagen ein, wie dem beigefügten Lageplan zu entnehmen ist.

Weitere von dem Vorhaben betroffene Gemeinden sind die Gemeinde Obere Warnow mit 21,55 %, die Gemeinde Friedrichsruhe mit 14,87 %, die Gemeinde Bülow mit 0,29 % und die Gemeinde Zölkow mit 63,04 % der Flächenanteile.

Daraus lässt sich folgende beispielhafte Berechnung der möglichen Höhe einer Zuwendung anhand des derzeitigen Planungsstandes ableiten:

Jährliche Stromproduktion des Windparks:                     19.875.884 kWh

Gesamte finanzielle  Beteiligung:                                      39.751,77 €

Jährliche Zahlungen an die Gemeinde Crivitz :                99,38 €

Die naturwind Schwerin GmbH hat im November 2020 eine Genehmigung für den Bau und Betrieb von drei Windenergieanlagen im östlichen Bereich des vorhandenen Windparks Kladrum erhalten. Die drei Windräder sollen 2021 errichtet werden, wenn der künftige Betreiber wpd (wpd onshore GmbH & Co. KG aus Bremen) in der EEG-Ausschreibung einen Zuschlag erhalten hat. Die Gemeinde Zölkow, zu der der Ortsteil Kladrum gehört, soll von der Windparkerweiterung auch finanziell profitieren.

Wie weit sind die neuen Anlagen von den Wohnhäusern entfernt?

Die drei neu geplanten Anlagen halten die vorgegebenen Mindestabstände von 800 Metern zu Einzelgehöften und 1.000 Metern zu Siedlungen ein.

Hat Kladrum nicht schon zu viele Windräder?

Der Windpark Kladrum gehört zu den größten Windparks in Mecklenburg-Vorpommern. Die Anzahl der Windräder im Windpark Kladrum wird sich in Zukunft auf etwa die Hälfte reduzieren, weil im Verlauf der nächsten Jahre ein umfangreiches Repowering stattfinden wird. Das bedeutet, die zahlreichen Altanlagen werden abgebaut und durch neue, leistungsstärkere Windräder ersetzt. Die neuen Windräder müssen jedoch auch größere Mindestabstände zueinander einhalten. Somit werden zukünftig weniger Windenergieanlagen auf der gleichen Fläche stehen. Auch naturwind plant im Windpark Kladrum ein so genanntes Repowering, also den Abbau alter Windenergieanlagen und Ersatz durch eine neue Windenergieanlagen.

Vorteile für die Gemeinde Zölkow

Zwischen Kladrum und Zölkow steht einer der größten Windparks des Landes Mecklenburg-Vorpommern. naturwind war es bei der Erweiterung des bestehenden Windparks wichtig, dass die Gemeinde und deren Einwohner vom Bau weiterer Windenergieanlagen angemessen profitieren. Folgende Teilhabemöglichkeiten sind derzeit geplant:

  • 300.000 Euro für die Renaturierung der Warnow

Bereits zu Beginn der Planungen wurde der Wunsch an naturwind herangetragen, mit Mitteln aus dem Windpark die Renaturierung der Warnow innerhalb des Gemeindegebietes zu unterstützen. Mit den zuständigen Behörden konnte sich naturwind darauf verständigen, dass ein Großteil der naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen für dieses Bauprojekt in Form eines Ersatzgeldes in die Gewässerrenaturierung fließt.  300.000 Euro werden aus dem Windprojekt dafür bereitgestellt. Damit kann die Gemeinde Zölkow ihren Eigenanteil für die von der EU geförderte Warnow-Renaturierung aufbringen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund drei Mio. Euro.

  • Zusätzliche Vergütungen für Gemeindeflächen im Windpark

Mit der Gemeinde wurde eine Vereinbarung zur Nutzung gemeindlicher Flurstücke im Windpark, die von den Rotoren der neuen Windenergieanlagen „überstrichen“ werden, abgeschlossen. Konkret sind das beim Projekt Kladrum-Ost jährlich rund 9.100 Euro Einnahmen für die Gemeinde. Über weitere Verträge zur temporären Nutzung gemeindeeigener Flächen für den Transport sowie für Lager- und Montageflächen im Zuge der Errichtung der drei Windräder wird noch verhandelt. 

  • Finanzielle Teilhabe gesetzlich geregelt

Die Gemeinde Zölkow wird bei diesem Windenergieprojekt auch von gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsmöglichkeiten profitieren. Die genauen Regelungen werden gerade geändert. Hintergrund:

In Mecklenburg-Vorpommern ist Teilhabe an der Windenergie seit 2016 über das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz geregelt. Dieses sieht eine direkte gesellschaftsrechtliche Beteiligung, also den Kauf von Gesellschafteranteilen durch Gemeinden und Einwohner, oder alternativ dazu eine Ausgleichsabgabe für Gemeinden und ein Sparprodukt für Anwohner vor. Im Dezember 2020 hat die Bundesregierung die Möglichkeit einer bundesweit einheitlichen Beteiligungsmöglichkeit geschaffen. Das neue EEG soll nun eine finanzielle Teilhabe von betroffenen Kommunen von bis zu 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde Strom ermöglichen. Dies sind nach aktuellen Ertragsprognosen für die drei neu geplanten Anlagen im Windpark Kladrum mind. rund 36.000 Euro jährlich. Wie beide Regelungen korrespondieren, muss derzeit noch geklärt werden.   

Gemeinde und Bauträger wollen gemeinsames Konzept zum Bauablauf

Um die Auswirkungen beim Bau der drei neuen Windenergieanlagen für Anwohner so gering wie möglich zu halten, werden die Projektpartner zusammen mit der Gemeinde ein gemeinsames Konzept zum Bauablauf erarbeiten. Erste Gespräche mit der Gemeinde und dem zuständigen Bauamt fanden bereits statt. In dem Konzept wird es auch darum gehen, gemeindliche Infrastrukturen wie beispielsweise Straßen im Bauprozess nicht zu beschädigen bzw. wieder herzurichten. Dazu soll beispielsweise vereinbart werden, dass der Zustand von Infrastruktureinrichtungen vor und nach der Benutzung genau dokumentiert wird.

Teil 0 -Vereinsbeitritt der AGFK MV – Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern e.V

14-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./90/39-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 14.06.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Die AGFK MV e. V. hilft kommunalen Verwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern, für guten und sicheren Rad- und Fußverkehr zu sorgen. Mitglieder in der AGFK MV e. V. können Städte, Gemeinden, Ämter und Landkreise aus ganz M-V werden, die den Rad- und Fußverkehr verbessern wollen.

Die AGFK MV gibt es seit 2017 als Initiativkreis engagierter Kommunen und seit Oktober 2020 als eingetragenen Verein. Minister Pegel ist Schirmherr des Vereins, Rostocks Oberbürgermeister Claus-Ruhe Madsen der Vorstandsvorsitzende. Gründungsmitglieder des Vereins sind neben größeren Städten des Landes wie Rostock, Stralsund und Greifswald, auch die Gemeinden Ostseebad Heringsdorf und Hohenkirchen.

Seit Ende 2017 erhält die AGFK MV eine Förderung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, mit der u. a. ein Projektkoordinator finanziert, die Entwicklung der Organisation vorangetrieben sowie Fachaustausch und Projekte für die Kommunen organisiert werden konnten. Ab 2021 erhält die AGFK MV diese Landesmittel als institutionelle Förderung aus dem Landeshaushalt. Neben den Landesmitteln, finanziert sich die AGFK MV auch aus kommunalen Mitgliedsbeiträgen.

Das Vorbild für die AGFK MV sind vergleichbare Arbeitsgemeinschaften in mittlerweile fast allen Bundesländern. Die meisten dieser Arbeitsgemeinschaften sind als eingetragener Verein organisiert. Sie alle sind finanziell gemeinsam getragen durch Mittel der Landes- und Kommunal-Ebenen. Sie sind wichtige Ansprechpartner für Fragen rund um den Rad- und Fußverkehr für die kommunalen Verwaltungen. Die AGFK MV ist mit den anderen AGFKs eng vernetzt, was den Austausch von Wissen und guter Praxis sehr schnell, günstig und einfach macht. Die Entwicklung der AGFK MV wird in Fachkreisen bundesweit wahrgenommen.

Zweck und Aufgaben der AGFK MV e. V. sind in der Vereinssatzung unter § 2 Zweck des Vereins (Anlage 1), definiert.

 Zu den Aufgaben im Einzelnen gehören:

  1. Koordinierung von Informations- und Erfahrungsaustausch
  2. Beratung und Hilfestellung für die Mitglieder
  3. Entwicklung und Durchführung von Projekten
  4. Organisation von Fortbildungsveranstaltungen, Fachtagungen und Beratungen sowie Arbeitskreisen
  5. Interessenvertretung und Darstellung der Belange fahrrad- und fußgängerfreundlicher Städte, Gemeinden und Landkreise gegenüber Land, Bund
  6. Durchführung gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit
  7. Informations- und Erfahrungsaustausch mit den kommunalen Arbeitsgemeinschaften für Rad- und Fußverkehr in anderen Bundesländern.

Eine Mitgliedschaft in der AGFK MV e. V. bringt für die Stadt Crvitzviele Vorteile mit sich, u. a.:

  1. Durch gemeinsame, von der Geschäftsstelle der AGFK MV e. V. koordinierte Projekte sparen die kommunalen Mitglieder Zeit- und Projektkosten für immer wieder geforderte Kampagnen z. B. zur Verkehrssicherheit und zum Verkehrsverhalten einschließlich der Vermittlung geltender Verkehrsregeln (z. B. Änderungen in der StVO, etc.). Die AGFK MV entwickelt z. B. einmal zentral eine Kampagne, die dann jeweils lokal bei den Mitgliedern eingesetzt werden kann. Die Mitglieds-Kommune spart hierdurch substantielle Personal- und Geld-Ressourcen bei der Entwicklung und Konzeption.
  2. Regelmäßige Arbeitstreffen sowie organisierte Fortbildungen (auch als Video-Konferenz) zu kostenlosen (oder stark vergünstigten) Konditionen stellen sicher, dass die Verwaltungsmitarbeiter und Mitarbeiterinnen über aktuelles Fachwissen verfügen. Neue Fachkenntnisse und Problemlösungen aus Praxisbeispielen anderer Kommunen, können so einfacher vor Ort angewendet werden. Themen können z. B. die sichere Führung von Radverkehr an Kreuzungen sein, die moderne Gestaltung von Fahrradstraßen oder auch Erfahrungsaustausch zur Organisation und guten Ideen für das jährliche STADTRADELN.
  3. Die Mitgliedschaft im Verein ermöglicht es den Mitgliedern zudem, institutionell gebündelt und damit koordiniert kommunale Belange gegenüber dem Land, Bund oder weiteren Akteuren zu vertreten. Die AGFK MV (so wie auch die AGFKs in den anderen Bundesländern) fungieren dabei in ihrem jeweiligen Bundesland als fachlich kompetente Schnittstelle zwischen der kommunalen Ebene und dem Land.

Voraussetzungen für die Aufnahme als ordentliches Mitglied nach Vereinssatzung sind:

a)         der Beschluss eines zuständigen kommunalen Gremiums zum Beitritt des Vereins

b)         die Benennung einer festen Ansprechperson

c)         die Zahlung der Mitgliedsbeiträge gemäß Satzung und Beitragsordnung

d)         die grundsätzliche Unterstützung der Vereinszwecke

e)         der Nachweis einer Strategie, eines Konzeptes oder ähnlicher Planungsgrundlagen, welche dem Vereinszweck entsprechen.

Bis auf den notwendigen Beschluss eines kommunalen Gremiums werden durch Stadt Crivitz die Voraussetzungen für die Aufnahme als ordentliches Mitglied bereits erfüllt.

Eine feste Ansprechperson wird von der Stadtvertretung festgelegt und benannt und eine neue Personalstelle hierfür ist nicht notwendig. Durch den Beitritt in die AGFK MV e. V. als ordentliches Mitglied wird der Stellenwert des Fuß- und Fahrradverkehrs in der Stadt Crivitz unterstrichen und eine Basis für die Weiterentwicklung der Nahmobilität geschaffen.

Die Satzung und Beitragsordnung der AGFK MV ist an die Vereinssatzungen anderer AGFK´s angelehnt und wurde innerhalb des Initiativkreises und auch mit dem Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern und weiteren Institutionen intensiv abgestimmt und diskutiert.


Beschlussentwurf:  

Die Stadtvertretung bekundet ihr Interesse an der Teilnahme an der „Arbeitsgemeinschaft für Fußgänger und fahrradfreundliche Kommunen“ (AGFK MV) ab dem Jahr 2021. Der Bürgermeister wird beauftragt, bei dem Verein „AGFK MV – Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern e. V.” einen Antrag auf Mitgliedschaft zu stellen und für die nötigen Beitrittsvoraussetzungen zu sorgen.


Die unendliche Geschichte? Die Anbindung der Stadt Crivitz an das Radwegenetz Waldschlösschen – Pinnow/Schwerin ?

12-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./89/38-21

Grundsatzentscheidung zur Anbindung der Stadt Crivitz an das Radwegenetz Waldschlösschen – Pinnow/Schwerin“

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt! Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 14.06.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Daher sind, nicht erst im Zuge der Energiewende, auch  alternative Radverbindungen im ländlichen Raum notwendig, und für den Radtourismus erforderlich.

Bis 2010 war vom RPV – WM als „regional bedeutender Radweg“ nur der Radweg von Crivitz nach Pinnow über Gädebehn und  Muchelwitz maßgebend für eine materiell 75% Förderung. Ab 2011 war es im Zuge des Kooperationsprojektes „Radtouristisches Netzwerk“ plötzlich möglich geworden , aus dem Radwegeplan 2009 (2.Auflage der regionalen Planungsverbandes[RPV] Westmecklenburg [WM] , eine materiell 90% Förderung für den Bau  zu beziehen, zur Forcierung des Radwegeausbaus an Bundeswasserstraßen, also bis zum Waldschlösschen.  Bis Ende 2013 standen die Verhandlungen mit den betreffenden Eigentümer (Bodenerwerb oder Dienstbarkeiten) und dem RPV kurz vor dem Abschluss.

Dann kamen 2014 die Kommunalwahlen und andere Prioritäten wurden gesetzt. Es ist unumstritten das die Sanierung der Schule, Kita, Hort und Infrastruktur höchste Priorität genießen und notwendig sind. Dennoch gab es auch 2016 – Ansätze von Bürgern hineingetragen in den Bauausschuss – ein Radwegekonzept innerhalb der Stadt anzuregen. Das wurde aber von der zuständigen Verkehrsbehörde verworfen und letztlich aufgrund der gebundenen materiellen Mittel in der Stadt Crivitz für die anstehenden Sanierungen ebenfalls wieder verworfen.

Auch wurden 2017 die Verhandlungen mit den zuständigen Eigentümern (Bodenerwerb oder Dienstbarkeiten) wieder aufgenommen, diese scheiteten aber auf der ganzen Linie. Danach gab es 2017 Ansätze von Ersatzlösungen und Umwegen über den Moorwiesenweg, welche aber wenig Zustimmung fanden.

Seit November 2019 hat der Planungsverband eine „RAWEGEUNTERSUCHUNG  – 2020“ beschlossen, welche aktuell durchgeführt wird.

2019 hat die Verbandsversammlung beschlossen, den Radverkehr zu einem von fünf Arbeitsschwerpunkten der kommenden Jahre zu machen. Im Beschluss VV-01/19 heißt es dazu:

„In den Jahren 2019-2021 soll (…) vor allem

  1. das Land für die landesweit bedeutsamen touristischen Fernradwege und die straßenbegleitenden Radwege an Bundes- und Landesstraßen stärker in die Pflicht genommen werden,
  2. ein regionales Radverkehrsnetz für den Alltags- und Freizeitverkehr definiert werden, inklusive einer Verknüpfung mit dem ÖPNV und ggf. weiterer Elemente (z.B. Fahrradabstellanlagen, Orientierungstafeln, Rastmöglichkeiten usw.), das angesichts der Baukosten und verfügbaren Finanzen Chancen auf eine Realisierung bis 2030 hat, und Grundlage für die raumordnerische Festlegung im Zuge der künftigen Gesamtfortschreibung des RREP WM ist, sowie
  3. ein Beschilderungskonzept für das o.g. Netz aufgestellt werden.“

In der Auswertung der ersten Bürgerbeteiligungsstufe sprachen sich viele Bürger für eine direkte Anbindung zum Waldschlösschen entlang der B-321aus. Die Beteiligung war sehr hoch. Die zweite Stufe der Bürgerbeteiligung ist läuft aktuell und mit einer Auswertung der beiden Beteiligungsstufen ist im Monat Juli zu rechnen. Daraufhin wird die kommende Verbandsversammlung im Monat September den Radwegeplan für das regionale Radwegenetz für die Landkreise LUP und WM festlegen und darstellen.

Daher ist es jetzt geboten eine Grundsatzentscheidung in der Stadtvertretung zu treffen welche Anbindungsvariante  an das Waldschlösschen erfolgen soll.


Beschlussentwurf:  

Die Stadtvertretung beschließt, im Zuge der Beteiligung  an dem regionalen Radwegekonzeptes des regionalen Planungsverband Westmecklenburg und darüber hinaus, grundsätzlich den Radweg zum Waldschlösschen entlang der B321, an die Anbindung  Pinnow/Schwerin,  darzustellen und zu vertreten.


Erarbeitung eines Parkraumkonzeptes der Stadt Crivitz mit Handlungsansätze und Lösungsvorschläge

11-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./88/37-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 14.06.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Auf der Beratung auf der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz vom 18.01.2018 und 15.02.2018  sollte über ein Parkplatzkonzept beraten werden (Vorlage: IV Cri SV 542/18 Parkplatzkonzept der Stadt Crivitz. Inhalt dieser Vorlage war aber die aktuelle Parkplatzsituation in der Innenstadt Crivitz und die Parksituation in der Neustadt. Auch in der darauffolgenden Sitzung am 15.03. 2018 zu diesem Thema ging es nur um die  Stellflächen Große Straße 2 bis 6,Fläche ehemaliger SPAR-Markt und die Stellflächen hinter der Kirche.

In der Beratung am 26.03.2018 der Stadtvertretung der Stadt Crivitz  zum Tagesordnungspunkt ö17 – Beratung zum Parkplatzkonzept in der Innenstadt der Stadt Crivitz stellte die Stadtvertretung fest:

„Frau Brusch-Gamm informiert, dass eine durchgeführte Bürger-/Kundenbefragung ergeben hat, dass ein Großteil der Befragten sich eine Parkzeit von mehr als einer Stunde (2 Stunden) für die Parkplätze in der Großen Straße wünscht. Sie stellt die ursprünglichen Vorschläge des Amtes für die Parkplätze in der Innenstadt vor (Parkplätze um den Markt 2 Stunden, Große Straße eine halbe Stunde).“

Mit folgen dem Beschluss: „Die Stadtvertretung Crivitz beschließt in ihrer Sitzung am 26.03.2018, dass die Parkzeit für die Parkflächen in der Großen Straße in Crivitz auf 2 Stunden begrenzt wird“

Ein handgreifliches bezeichnetes Parkraumkonzept (Untersuchungsbereich für die Parkraumehebungen, Ausweichplätze, Lage und Bewirtschaftungsformen, Aussagen zur Auslastung und Nachfrage der Parkplätze im Untersuchungsraum, Erhebungen zum ruhenden Verkehr, Nutzerbefragungen für Anwohner, Arbeitspendler/Beschäftigte sowie Schüler/Bedienstete von Schulen, Einkaufsbesucher bzw. Kunden/Besucher der Innenstadt sowie Freizeitbesucher etc., Zukünftige Veränderungen des Parkraumangebotes) lag nicht vor. Lediglich eine festgestellte Parkplatzsituation und die Begrenzung der Parkzeit. Der Grundgedanke „Parkplatzkonzept“ ist aber geblieben. Seit dem 26.03.2018 stand das Thema „ Parkplatzkonzept“nicht mehr auf der Tagesordnung  in den Ausschüssen und in der Stadtvertretung Crivitz.

Die Parkplatzsituation und Parkzeit hat sich seit 2018  in der Stadt Crivitz verändert. Auch die festgelegte Parkzeit in der Großen Straße hat sich verändert, so sind mehr Dauerparkplätze entstanden als angedacht waren.

Daher ist es geboten eine neues Parkraumkonzept umfassend  zu erarbeiten und Festlegungen mittelfristig zu treffen für die Entwicklung der Stadt Crivitz.

Ziel des Parkraumkonzeptes soll es im übergeordneten Sinne sein,  die Schaffung eines Ausgleichs zwischen Parknutzung und den konkurrierenden verkehrlichen bzw. städtebaulichen Ansprüchen. Daher sollte im Rahmen eines Parkraumkonzepts integrierte Handlungsansätze und Lösungsvorschläge entwickelt werden, um im Rahmen der Stadtentwicklung eine bedarfsgerechte und wirksame Steuerung des ruhenden Verkehrs zu gestalteten.

Bei allen zukünftigen Planungen gilt es, eine verträgliche Lösung zu finden, die sowohl städtebaulich als auch verkehrlich tragbar ist und positive Effekte auf die Entwicklung der Innenstadt hervorbringt. Auch zukünftig soll die Innenstadt weiter gut mit dem Auto erreichbar sein und Besuchern, Beschäftigten und Anwohnern ausreichend attraktive Parkmöglichkeiten geboten werden.


Beschlussentwurf:  

Die Stadtvertretung beschließt, die Erarbeitung eines Parkraumkonzeptes der Stadt Crivitz mit Handlungsansätze und Lösungsvorschläge für die Umsetzung.“


3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz – Herstellung der Öffentlichkeit im Haupt-und Finanzausschuss

10-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./87/36-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 14.06.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Vorab ist festzustellen, dass Sitzungen der Gemeindevertretungen nach § 29 Absatz 5 Satz 1 KV M-V grundsätzlich öffentlich erfolgen müssen. Eine Ausnahme von diesem Öffentlichkeitsgrundsatz ist nur unter den Voraussetzungen des Satzes 2 zulässig, wonach die Öffentlichkeit auszuschließen ist, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. Die Interessen Einzelner rechtfertigen einen Ausschluss der Öffentlichkeit u.a. dann, wenn eine öffentliche Behandlung Rückschlüsse auf Geschäftsabsichten oder Vermögensverhältnisse des Vertragspartners der Gemeinde bzw. eines privaten Verfahrensbeteiligten zulassen würde.

Mit dem Begriff „grundsätzlich“ in § 29 Absatz 5 Satz 1 KV regelt der Gesetzgeber, dass (nur) im begründeten Ausnahmefall die Öffentlichkeit auszuschließen ist. Die Öffentlichkeit muss zugelassen werden, wenn im Einzelfall keine das öffentliche Informationsinteresse überwiegenden Belange im Sinne des § 29 Absatz 5 KV M-V bestehen. Gemäß § 5 Absatz 7 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz tagt der Haupt- und Finanz-ausschuss (immer) nicht öffentlich. So kommt es regelmäßig vor, dass eigentlich öffentliche Themen im Haupt- und Finanzausschuss nicht öffentlich besprochen werden, obwohl sie nach der KV M-V eigentlich öffentlich zu beraten sind ( wie z.B. über die Annahme von Spenden, Beratung zum Entwurf der Satzung des Senioren- und Behindertenbeirates der Stadt Crivitz, Beratung zu Festlegungen der Erheblichkeitsgrenzen und Geringfügigkeitsgrenzen in der Haushaltswirtschaft, Anträge zu einem Ehrenkodex, Brandschutzbedarfsplan, Organisation von Veranstaltungen).

Selbst im Amtsausschuss des Amtes Crivitz tagt der Hauptausschuss seit 7 Jahren erfolgreich öffentlich. Da sich bei dem Zusammenschluss und Gründung des Amtes Crivitz alle beteiligten Kommunen einig waren, die Dienstleistung für den Bürger zu verbessern und eine ausgeprägte Bürgernähe auch in den Ausschüssen darzustellen.

Im Sinne einer kommunalen Transparenz und Bürgernähe ist es geboten, dass der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Crivitz öffentlich tagt, damit die Öffentlichkeit, so wie im Hauptausschuss des Amtes Crivitz, an den Sitzungen teilnehmen kann. Die Herstellung der Öffentlichkeit für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses als Regelfall bedeutet auch eine bessere Kontrolle durch Bürger und Presse und erhöht das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Arbeit des Ausschusses.

 Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung

 Die Hauptsatzung der Stadt Crivitz vom ………………………..…. wird wie folgt geändert:

  1. In § 5 Absatz 7 im Satz 1  wird das Wort „nicht“ gestrichen.
  • In § 5 Absatz 7 wird nach dem Satz 1 der folgender Satz 2 angefügt: „ § 4 Abs. 2 gilt entsprechend“.

Einsetzung eines ehrenamtlichen Medienbeauftragten für die kommunalen Gremien und der Stadt Crivitz

09-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./86/35-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 14.06.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Das digitale Zeitalter schreitet voran und die Medienlandschaft verändert sich weiter. Google, Facebook und Co. werden immer wichtiger als Kontakthersteller zu professionellen journalistisch-redaktionellen Inhalten. Es bedarf bestimmter Fähigkeiten und Fertigkeiten, um nicht von den Medien bestimmt zu werden und sich in der Informations-Gesellschaft zurechtzufinden. Da sich die Medienlandschaft ständig verändert und erweitert, muss der Umgang mit Medien erlernt werden. Die Entwicklung von Medienkompetenz durch Medienbildung ist ein lebensbegleitender Prozess und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Die Stadt Crivitz betreibt eine eigene Internetseite und eigenes Facebook – Profil in welchem unterschiedlichen Artikel und Aktionen ständig veröffentlicht werden. Die Arbeit der Ausschüsse und der Stadtvertretung sollen auf diesen Plattformen dargestellt werden.

Die Inhaltliche Darstellung und Veröffentlichungen liegen ausschließlich der in der Verantwortung der Stadtvertretung.

Mit der Einsetzung eines Medienbeauftragten von der Stadtvertretung soll eine wesentliche Verbesserung für alle Gremien geschaffen werden und Einflussnahme. Der Medienbeauftrage wird von der Stadtvertretung beauftragt sich um den Bereich der Massenmedien (Internet/ Facebook/ Presse) um deren Belange und den direkten Kontakt zur Presse (SVZ/ Blitz/ Nordkurier/ Amtsboten) zu halten.

Da in der Stellenbeschreibung für die Bürgerhauskoordinatorin diese Aufgaben nicht vorgesehen sind werden diese nun in den Bereich des Medienbeauftragten umfassend zusammengefast.

Der oder die Medienbeauftragte(in) soll eine moderative, pädagogische und technische Medienkompetenz Kompetenz besitzen. Eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von mindestens 80,00 € (so wie in anderen Gemeinden in unserem Amtsbereich) für seine ehrenamtliche Tätigkeit soll angestrebt werden. Der ehrenamtliche Medienbeauftragte Medienbeauftragten für die kommunalen Gremien und der Stadt Crivitz ist nicht zu verwechseln mit einem Medienkoordinator. Denn der Medienkoordinator ist eine förderbare Stelle vorrangig im öffentlichen Bereich und für Schulträger ( Grund- und regionale Schule / Gymnasium)  die ein Medienkonzept erarbeiten und weiterentwickeln für den pädagogische Support vor Ort für das Kollegium sowie die Ermittlung des Ausstattungs- und Fortbildungsbedarfs.

Im Vordergrund soll nicht vorrangig die technische Kompetenz stehen. Vielmehr ergibt die nachfolgende Abfolge die Gewichtung der Aufgaben des Medienbeauftragten:

– Bei der Auswahl und Nutzung von neuen Medien beraten.

– Die Internetseite der Stadt Crivitz und das Facebook Profil gestalten und pflegen.

– Medieneinflüsse erkennen und aufarbeiten.

– Mediengestaltungen verstehen und bewerten.

– Presseartikel und Veröffentlichungen im Auftrag der Stadt Crivitz und deren Gremien erarbeiten und in den Medien darstellen oder zur Veröffentlichung weiterleiten.

– Den Kontakt zu der Presse (Printmedien) pflegen.

– Ein kollegiales Beratungs- und Unterstützungsangebot im Bereich der Didaktik anbieten

– Die technischen Probleme und Fragen mit Fachleuten diskutieren, um weitere Nutzungsmöglichkeiten der neuen Medien zu erschließen und deren störungsfreien Einsatz.

– Einfache technische Überprüfungen durchführen.

– Ein sicherer Umgang mit Standardsoftware und erweiterbarer Software und ihre Anwendung darlegen.

– Datenschutz – und rechtliche Bestimmungen erkennen und darstellen können

– Schulungen für den Seniorenbeirat/Behindertenbeirat sowie Kinder und Jugendrat im Umgang mit den neuen Medien anbieten.

– Eine sich aufbauende Netzwerkarbeit mit anderen Beauftragten in Kommunen des Amts- und Kreises unterstützen und Austauschen.

– Fortbildungen innerhalb der Stadtvertretung anbieten.

– Medienkonzepte für die kommunalen Gremien und der Stadt Crivitz erarbeiten und ständig verbessern.

– An Schulungen und Fortbildungen teilnehmen im Landkreis.


Beschlussentwurf:  

Die Stadtvertretung beschließt, die Einsetzung eines ehrenamtlichen Medienbeauftragten für die kommunalen Gremien und der Stadt Crivitz und deren Darstellung auf der Internetseite und dem Facebook Profil.

Herrichtung der Fläche des ehemaligen SPAR-Marktes im Zentrum der Stadt Crivitz als provisorische Parkfläche

07-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./84/33-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 14.06.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Gemäß der Beratung auf der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz vom 15.02.2018  zur Fläche ehemaliger SPAR-Markt stellte der fest:

Fläche ehemaliger SPAR-Markt:-Prüfen ob ohne größere Investition eine Parkfläche geschaffen werden kann, der zuständige Sachbereich äußert hier seine Bedenken. Solange bis ein Investor gefunden ist sollte die Fläche als provisorischer Parkplatz hergerichtet werden, die Verkehrssicherheit muss natürlich hergestellt werden. Ggf. ist über Parkgebühren nachzudenken. Hierzu soll eine Kalkulation erstellt werden, Fläche, Zufahrt, Abgrenzung und Schranke, dann ist erneut zu beraten.

Herr Gottschalk gibt zu bedenken, dass diese Fläche eine Baufläche ist und so schnell wie möglich veräußert werden sollte, die Vermarktung ist voranzutreiben. 

=> Abstimmung zur Nutzung als provisorischen Parkplatz: 5 Ja-Stimmen/0/1 Nein-Stimme“

Darauf folgte die Beratung auf der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz vom 15.03.2018  zur Fläche ehemaliger SPAR-Markt stellte der fest:

„ Der Bauausschuss hat in seiner letzten Sitzung empfohlen die Fläche des ehemaligen SPAR-Marktes als provisorische Parkfläche herzustellen bis ein Investor für die Fläche gefunden ist. Für die Herstellung als Parkfläche liegt ein Angebot der FA Stephan & Henry Freitag in Höhe von 11.900,00 € vor. Herr Karl informiert sich hier über den Preis von provisorischen Leitplanken (wie auf Autobahn benutzt). Für die Nutzung der Fläche sind mehrere Varianten vorstellbar:

1. Freies Parken für alle.

2. Parkfläche mit Schranke und Gebühr für Dauerparker.

3. Parkfläche wird mit Bügeln ausgestattet.

Für die Nutzung eines „Bügelparkplatzes“ wird eine Spende entrichtet.“

In der Beratung am 26.03.2018 der Stadtvertretung der Stadt Crivitz  zum Tagesordnungspunkt ö17 stellte die Stadtvertretung fest.

 „Es wird ferner über die Fläche des alten Sparmarktes beraten. Die Nutzung für ein Parkhaus ist nicht effizient (Erfahrungen aus anderen Kleinstädten). Die Fläche soll vorerst als provisorische Parkmöglichkeit hergerichtet werden. Hierzu erfolgten Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss. Die Fläche soll durch eine öffentliche Ausschreibung zur Bebauung angeboten werden. Bis dahin soll die Fläche zum Parken freigegeben, aber nicht öffentlich gewidmet werden. Es wird nach einer kostengünstigen Variante für Parkplatzbegrenzungen gesucht.

Seit dem 26.03.2018 stand das Thema „ Fläche ehemaliger SPAR-Markt“ nicht mehr auf der Tagesordnung  in den Ausschüssen und in der Stadtvertretung Crivitz. Diese o.g. Entscheidung wurde nie umgesetzt. Die Schaffung von zusätzlichen Parkflächen auf dieser Fläche würde wesentliche Entlastung schaffen bei der angespannten Parksituation in der Stadt Crivitz im Jahr 2021.


Beschlussentwurf:  

Die Stadtvertretung beschließt, die bauliche Herrichtung der Fläche des ehemaligen SPAR-Marktes im Zentrum der Stadt Crivitz als provisorische Parkfläche.

– Gesamt

Insgesamt stehen somit aus der Ersparnis der Amtsumlage in Höhe von ca. 152.099,00€ und die pauschaler Ausgleich Gewerbesteuerminder-einnahmen in Höhe von ca.  97.800€ zur Verfügung. Gesamt ergibt sich ein Betrag durch Einsparungen und zusätzlichen Zuweisungen in Höhe von 249.899,00€ im Haushalt. Der Haushalt der Stadt Crivitz wurde am 23.02.2021 beschlossen und mit folgender Aussage belegt.“ Sowohl im Planjahr als auch in den Haushaltsfolgejahren 2022 und 2023 ist ein Ausgleich im Ergebnishaushalt gegeben. Die Stadt Crivitz kann im laufenden Bereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten, um im Planjahr einen Haushaltsausgleich darzustellen.“ Da die Stadt Crivitz somit über einen ausgeglichenen Haushalt verfügt, aber trotzdem finanzielle  Spielräume vorhanden sind für zusätzliche kleine bauliche Investitionen, die im Haushaltsplan nicht veranschlagt sind, ist ein Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich.

STEUERSENKUNGEN für Unternehmen- Abgelehnt!

05-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./82/31-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Hilfen in Form von Steuersenkungen für Bürger und Eigentümer in der Coronapandemie 2021 wurden in der Stadt Crivitz am 17.05.2021 von der CWG im VERBUND mit der LINKEN ABGELEHNT !!

Hauprovokateur bei der Gegenwehr auf der Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 war die LINKE und die Crivitzer Wählergemeinschaft (CWG) fügte sich, wie immer!

Hier nur einige der bekannten Auszüge:

……„Auf den 2. Blick wird man sich die Frage stellen müssen, welche Auswirkungen diese Steuersenkung auf das Gemeinwohl haben wird. Das CDU geführte Innenministerium schreibt dies vor! Um gerechte Schlüsselzuweisungen zu erhalten haben sich die Gemeinden an einem konkreten Durchschnitt zu orientieren, sonst gibt es kein Geld! Diese Vorgaben bedeuten eine stetige Steuerspirale, die seit Jahren ohne Erfolg kritisiert wird. Bei dieser Kritik war die CDU Crivitz offensichtlich nicht dabei bzw. sehr leise. Vernommen wurde sie nicht.“……….

Die Antwort:

FALSCH, seit 7 Jahren immer dieselbe Demagogie um STEUERERHÖHUNGEN in Crivitz zu rechtfertigen und Senkungen dagegen abzuschmettern. Nur um ca.  2,5Mio€ Schulden aufzunehmen, die Rücklagen und Kassenbestände aufzubrauchen !! Das Hebesatzrecht der Gemeinden ist ein zentrales Element der kommunalen Finanzautonomie. Es bleibt ausschließlich den Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung unbenommen, im Interesse einer schnelleren Haushaltskonsolidierung höhere Hebesätze festzusetzen, soweit diese nach den Bedingungen in der jeweiligen Gemeinde zumutbar erscheinen. Die Höhe der Schlüsselzuweisungen, die eine Gemeinde vom Land erhält, richtet sich nach ihrer Finanzkraft und ihrem Finanzbedarf im Verhältnis zu anderen Gemeinden. Um den Schlüssel festzulegen, wird für jede Kommune die tatsächliche Steuerkraft ermittelt und mit einem (fiktiven) Finanzbedarf verglichen. Liegt die Steuerkraft unter dem Bedarf, so wird die Differenz zu einem bestimmten Prozentsatz (Ausgleichsgrad oder Ausgleichsquote genannt) durch das Land aufgefüllt. Falls umgekehrt die Steuerkraft der Gemeinde über dem Bedarf liegt, erhält sie vom Land nichts.

So weisen die Schlüsselzuweisungen der Stadt Crivitz  im Haushaltsplan 2021 Mindererträge in Höhe von ca. 419.800,00 € aus.Dies ist der stark gestiegenen Steuerkraft 2019 geschuldet (Also den hohen Steuersätzen!! ).Die Steuerkraft betrug 2018: 2.876.402,99 € für den Haushalt 2020; Steuerkraft 2019: 3.407.225,27 € für den Haushalt 2021. So ist es auch beschrieben im Haushaltsplan 2021 vom 23.02.2021.

……..…….„Unsere Regionale Schule muss gemacht werden. Unser Hort muss erweitert werden. Das Kreativhaus für unsere Kinder und Jugendlichen muss her. In die Zukunft unserer Kinder muss ohne Wenn und Aber investiert werden. Zu lange blieb vieles einfach liegen und die Mängel sind uns gerade in der vorhandenen Krise deutlich aufgezeigt worden. Wir brauchen moderne, helle Häuser für ein schönes Crivitz mit allen Ortsteilen. Und auch in unseren Ortsteilen muss und soll weiter investiert werden.“…………

Die Antwort:

Niemand bestreitet das notwendige Investitionen anstehen, aber finanziell seit den Letzen 7 Jahren haben das die Bürger und Unternehmen der Stadt Crivitz mitgetragen durch stetige massive Steuererhöhungen. Und jetzt, in der Pandemie, wo man einen Betrag durch Einsparungen und zusätzlichen Zuweisungen in Höhe von 249.899,00€ im Haushalt 2021 zur Verfügung hat, um auch einmal die  Bürger und Unternehmen entlasten könnte, verweigern das die LINKE und CWG mit „ohne Wenn und Aber“. Seit 7 Jahren immer die dieselbe Agitation Früher war alles schlecht – und wir machen alles besser“ und die sogenannte „Täter und Opferrolle“. Hier wird stetig einiges umgekehrt.

Zur Erinnerung:

2014 stand die Genehmigung des Fördermittelbescheides für die Sanierung der  Grundschule kurz vor seiner Genehmigung. Dann kam die Kommunalwahl und so wurde am 24.11.2014 der Beschluss gefasst einen KITA – NEUBAU für 2,3Mio.€ durchzuführen. Die Sanierung kostet 1,6Mio.€ und der Neubau 2,3Mio.€ . Das bedeutete  also zwei Großprojekte von ca. 5,5 Mio.€ gleichzeitig. Ende 2014 begab man sich in ein finanzielles Haushaltssicherungskonzept bis Anfang 2016. Am 06.10.2015 in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen der Stadtvertretung der Stadt Crivitz aber verkündete in der Einwohnerfragestunde  vor Bürgern öffentlich Herrn Alexander Gamm (Fraktion die LINKE – auch in Facebook unter Paul Hermann aktiv) von der Fraktion die LINKE ganz vollmundig „ Der Fördermittelbescheid der Grundschule ist schon gedruckt, die Tinte ist nur noch nicht trocken“, was sich wie immer als  leeres Gerede im Nachhinein herausstellte. Am 29.Mai 2017 wurde dann beschlossen die „Abänderung des Beschlusses vom November 2014 den Neubau der Krippe als Anbau an das Bestandsgebäude der Kita -Uns Lütten und den Umbau und die Sanierung des Selbigen“ Die Kosten für die Sanierung würden 3.548.000,00 € betragen und NEU BAU – 4.332.000,00 € betragen. Die Kosten für den Eigenanteil der Stadt Crivitz wurde damals für die Sanierung der Kindertagesstätte und der Grundschule in Höhe von 3,540.000 € geschätzt. Und genau seit Mai 2017, erst nach diesem Beschluss, wurden Fördermittel für die Grundschule bewilligt und später auch für die Sanierung der KITA. So dass nur ca. 2,5 Mio.€ Schulden für die Stadt übrig blieben.

Also seit vier Jahren, werden 2 Großprojekte und immer durchschnittlich 10 pro Jahr weitere Investitionen GLEICHZEITIG durchgeführt.

Fazit:

Muss man denn alles auf einmal „ohne Wenn und Aber“ und dass auch noch gleichzeitig und dann noch  weitere 10 Investitionen gleichzeitig tätigen? Muss man sich maßlos überschulden mit ca. 2,5 Mio.€ und seine Rücklagen und Kassenlage ausnahmslos aufzehren? Es gibt keine Rücklagen mehr, die Liquidität ist am Limit, unsere Bürger zahlen den höchsten Steuersatz. Trotzdem steigen die Ausgaben. Durch die Corona Pandemie werden die Steuereinnahmen und Zuweisungen für Jahre sinken. Aufgrund der jahrelangen hohen Ausgaben und aufgenommener Kredite wirtschaftet die Stadt Crivitz über seit Jahren über ihre finanziellen Verhältnisse. Das wird unsere Bürger, unsere junge Generation und Unternehmen zukünftig belasten.

……….„Möglicherweise stünden dann auch die Zuschüsse an unsere Vereine, Verbände und die Kirche auf der Kippe. Die ehrenamtlichen, die uns in vielen Belangen so hervorragend durch die Krise geführt haben. Das ist vernünftig und gerecht.……….

Die Antwort:

Seit 7 Jahren benutzt man immer die dieselben versteckten Warnungen um Steuersenkungen abzuwehren und verweist auf eventuelle Kürzungen für die Vereine und ehrenamtlichen. Tatsache ist aber, das sich die Ausgaben für „ehrenamtlichen Stadtvertreter und sachkundigen Einwohner“ im Jahr 2014 wo sie noch  61.000€ betrugen, jetzt im Jahr 2021 auf 117.000,00€ angewachsen sind und zusätzlich 2021 etwa 18.000,00 € für Tabletts für die Stadtvertreter/OT-Vertreter ausgegeben werden. (laut Haushaltsplan). Soviel Klartext nur zu angeblichen Kürzungen. Die Vereine und VERBÄNDE haben seit 7 Jahren immer ihre finanziell beantragten Mittel erhalten, dass tragen wir auch weiterhin mit. Aber als Drohwort „ stünden die Zuschüsse auf der Kippe“ immer wieder jedes Jahr aus der Kiste zu holen, ist reiner Populismus.

2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz

16-Mai-21/P-headli.-cont.-red./79/28-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Die Anträge mit der Drs. Nr.: VII-17/2021/BV-09 Errichtung eines Seniorenbeirates der Stadt Crivitz; VII-18/2021/BV-10 Errichtung eines Behindertenbeirates der Stadt Crivitz und VII-19/2021/BV-11 Errichtung eines Kinder –und Jugendbeirat der Stadt Crivitz  sind mit wesentliche Änderungen der Hauptsatzung verbunden. Die Errichtung und die Entschädigungen sowie die neuen Bezeichnungen im Aufgabengebiet für den Ausschuss für Bildung, Gesundheits-und Sozialwesen sind in den o.g. Anträgen beschrieben und erläutert. Es bedarf daher keinerlei weiterer Darstellungen zur Begründung der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.


Beschlussentwurf:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die 2. Änderung der vorliegenden Hauptsatzung der Stadt Crivitz. 

2.   Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz

Präambel

 Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg­ Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13 . Juli 2011 (GVOBL MV 2011 S. 777) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom ……………… und nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz erlassen:

 Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung  Die Hauptsatzung der Stadt Crivitz vom ………………. wird wie folgt geändert:

  1. In § 4 Nach dem Absatz 3 werden die Absätze 4,5 und 6 angefügt.

(4)  „Die Stadtvertretung wählt jeweils für die Dauer von drei Jahren einen Seniorenbeirat, der  sich für die Belange der Senioren einsetzt und die Stadtvertretung und die/den Bürgermeister fachspezifisch beraten. Näheres regelt die Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Crivitz.“

(5)  „Die Stadtvertretung wählt jeweils für die Dauer einer Wahlperiode einen Behindertenbeirat, der sich für die Belange der Behinderten einsetzt und die Stadtvertretung und die/den Bürgermeister fachspezifisch beraten. Näheres regelt die Satzung für den  Behindertenbeirat der Stadt Crivitz.“

       (6)  „Die Stadtvertretung wählt jeweils für die Dauer von zwei Jahren einen Kinder- und Jugendbeirat, der sich für die Belange der Behinderten einsetzt. Näheres regelt die Satzung für den  Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Crivitz.“

In § 6 Absatz 2 werden die Worte „Seniorenförderung“ und „Jugendförderung“ wird durch das Wort „Seniorenbeirat“ und das Wort „Kinder- und Jugendbeirates“ ersetzt.

In § 8 Nach dem Absatz 9 werden die Absätze 10,11 und 12 angefügt.

(10) „Die/Der Vorsitzende des Seniorenbeirates erhält eine Aufwandsentschädigung von monatlich 60 €. Alle Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Seniorenbeirates, in die sie gewählt worden sind, eine sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) von 40 €. Die Höchstzahl der Sitzungen, für die Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf jährlich vier beschränkt.

(11) „Die/Der Vorsitzende des Behindertenbeirates erhält eine Aufwandsentschädigung von monatlich  60 €. Alle stimmberechtigten Mitglieder des Behindertenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Behindertenbeirates, in die sie gewählt worden sind, eine   sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) von 40 €. Die Höchstzahl der Sitzungen, für die  Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf jährlich vier  beschränkt.

     (12)  „Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates erhalten eine Aufwandsentschädigung von monatlich 30 €.“

Erläuterung:

  1. Seniorenbeirat

Die/Der Vorsitzende des Seniorenbeirates erhält eine Aufwandsentschädigung von monatlich 60 €. Alle Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Seniorenbeirates, in die sie gewählt worden sind, eine sitzungsbezogenen   Aufwands-entschädigung (Sitzungsgeld) von 40 €. Die Höchstzahl der Sitzungen, für die    Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf jährlich vier beschränkt. Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind überschaubar, da es sich hierbei nur um geringe Anzahl handelt. Die finanziellen Aufwen-dungen betragen maximal bis ca. 2.160,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 4.700,00€ im Haushalt 2021  (Teilergebnishaushalt 2021,Produkt 28100 Heimat- und sonstige Kulturpflege, Sachkonto 56930003 Senioren=4.700.00€) zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden. Über die Möglichkeit der zur Verfügung Stellung von Mitteln und deren Höhe für die Organisation von Veranstaltungen und die Begleichung von Sachauslagen der Beiratsarbeit ist im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich neu zu entscheiden.

  • Behindertenbeirat

Die/Der Vorsitzende des Behindertenbeirates erhält eine Aufwandsentschädigung von monatlich 60 €. Alle stimmberechtigten Mitglieder des Behindertenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Behindertenbeirates, in die sie gewählt worden sind, eine sitzungs-bezogene Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) von 40 €. Die Höchstzahl der Sitzungen, für die Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf jährlich vier beschränkt. Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind überschaubar, da es sich hierbei nur um geringe Anzahl handelt. Die finanziellen Aufwendungen betragen maximal bis ca. 1.840,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 4.700,00€ im Haushalt 2021  (Teilergebnishaushalt 2021,Produkt 28100 Heimat- und sonstige Kulturpflege, Sachkonto 56930003 =4.700.00€) zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden. Über die Möglichkeit der zur Verfügung Stellung von Mitteln und deren Höhe für die Organisation von Veranstaltungen und die Begleichung von Sachauslagen der Beiratsarbeit ist im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich neu zu entscheiden.

  • Kinder-und Jugendbeirat

 Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates erhalten eine Aufwandsentschädigung von monatlich 30 €. Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind überschaubar, da es sich hierbei nur um geringe Anzahl handelt. Die finanziellen Aufwendungen betragen maximal bis ca. 3.240,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 4.000,00€ im Haushalt 2021 Jugendforum (Teilergebnishaushalt 2021,Produkt 28100 Heimat- und sonstige Kulturpflege, Sachkonto  56930007 Jugendforum =4.000,00€) zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden. Über die Möglichkeit der zur Verfügung Stellung von Mitteln und deren Höhe für die Organisation von Veranstaltungen und die Begleichung von Sachauslagen der Beiratsarbeit ist im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich neu zu entscheiden.

3.  Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Crivitz“

15-Mai-21/P-headli.-cont.-red./78/27-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Das Wesen der Demokratie liegt in unterschiedlichen Meinungen und der Meinungsvielfalt sowie der Toleranz andere Meinungen zu akzeptieren. Das fließt letztendlich in einen Kompromiss, als vernünftige Art, widersprüchliche Interessen auszugleichen. Der Kompromiss lebt aber auch von der Achtung der gegnerischen Positionen. Auf der Grundlage der aktuellen Situation in der Corona-Pandemie und der Handlungsweisen im Zusammenwirken innerhalb der Stadtvertretung der letzten zwölf Monate ergeben sich erforderliche Änderungen der Geschäftsordnung der Stadt Crivitz. Diese Begehr wurde zum Anlass genommen, weitere  Änderungen vorzuschlagen:

Beschlussentwurf:
Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die 3. Änderung der vorliegenden Geschäftsordnung der Stadt Crivitz. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Crivitz
Gemäß § 22 Abs. 6 Kommunalverfassung M-V wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom
29.04.2021 nachfolgende Änderung der Geschäftsordnung erlassen:
§1

In § 1 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„Die Stadtvertretung wird von der Bürgermeisterin eingeladen, so oft es die Geschäftslage erfordert,
mindestens jedoch alle zwei Monate“.

In § 1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„Den Stadtvertretern ist die Ladung spätestens 10 Kalendertage vor der Sitzung unter Beifügung der zur Beratung anstehenden Vorlagen der Verwaltung und der Anträge der Fraktionen und Stadtvertretern mit Begründung zuzuleiten. Für Dringlichkeitssitzungen gilt abweichend von Satz 1 eine Ladungsfrist von mindestens vier Kalendertagen.”

In § 1 Nach dem Absatz 4 werden die Absätze 5,6 und 7 angefügt.
(5) „Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister legt spätestens am Beginn des 4. Quartals eines Jahres die Sitzungen der Stadtvertretung für das kommende Jahr im Benehmen mit den Fraktionsvorsitzenden fest und stimmt mit den anderen Gremien einen Sitzungskalender für das kommende Jahr ab. Hinsichtlich der Sitzungen des Hauptausschusses und aller beratenden Ausschüsse wird das Einvernehmen mit den jeweils Vorsitzenden und das Benehmen mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister hergestellt. Die Termine werden im Bürger-informationssystem veröffentlicht.“ Seite 4 von 5
(6) „Eine Angelegenheit wird auf Verlangen der Antragstellerin oder des Antragstellers oder durch Mehrheitsbeschluss von der Tagesordnung abgesetzt. Auf Verlangen der Antragstellerin oder des Antragstellers muss die von der Tagesordnung abgesetzte Angelegenheit in der nächstfolgenden ordentlichen Sitzung der Stadtvertretung behandelt werden.“
(7) „Anträge und Vorlagen können von der Einbringerin oder vom Einbringer bis zum Aufruf über die Abstimmung zurückgezogen werden.“

In § 4 Absatz 4 Satz 1 wird das Wort „ Sitzungstag“ durch das Wort „Sitzungsvortag” ersetzt.

In § 4 Absatz 4 wird folgender Satz 3 angefügt:
„Eine Angelegenheit ist dann als dringlich anzusehen, wenn eine Erörterung auf der nächsten – also der nächstfolgenden oder einer besonderen Sitzung – nicht mehr möglich wäre, mithin sich die Angelegenheit dann ohne Mitwirkung der Stadtvertretung bereits erledigt hätte oder wenn eine Verzögerung der Beratung und Entscheidung Nachteile oder Schäden für die Stadt Crivitz entstehen ließe, die nicht wieder rückgängig gemacht werden können.“

In § 6 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„Die Sitzungen sollen spätestens um 22.00 Uhr beendet werden .Sofern um 22.00 Uhr nur noch dringende Angelegenheiten auf der Tagesordnung stehen, lässt die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister darüber abstimmen, ob die Sitzung fortgesetzt werden soll. Stimmen nicht mindestens drei Viertel der anwesenden Stadtvertreter für eine Fortsetzung der Sitzung, so beendet sie oder er die Sitzung und vertagt die restlichen Tagesordnungspunkte.“

In § 10 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kann ein Mitglied der Stadtvertretung nach dreimaligem Ordnungsruf von der Sitzung ausschließen. Wurde ein Mitglied der Stadtvertretung von der Sitzung ausgeschlossen, so kann es in der jeweils folgenden Sitzung nach einmaligem Ordnungsruf durch die Bürgermeisterin oder Bürgermeister ausgeschlossen werden.“

In § 10 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
„Stadtvertreter, die zur Ordnung gerufen werden oder gegen die ein Sitzungsausschluss verhängt wird, können innerhalb eines Monats einen schriftlich begründeten Einspruch erheben. Der Einspruch ist auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Die Stadtvertretung beschließt nach Anhörung ohne Beratung, ob der Ausschluss gerechtfertigt war.“

Im Einzelnen:

Zu 1.: Die Stadtvertretung tagt in der Regel alle acht Wochen aber seit Beginn dieser Legislaturperiode dabei wurden die oftmals eine Vielzahl von Tagesordnungspunkten besprochen, welche nicht ausreichend erörtert  werden konnten auf Grund der geringen  zur  Verfügung stehenden Zeit. Hier gilt es ein Mindestmaß zu benennen. In größeren Städten kann es bei langen Tagesordnungen hin und wieder zu Vertagungen der Sitzungen auf den „ nächsten Sitzungstag“ kommen, wenn denn über das Sitzungsende hinaus die Tagesordnung nicht abgearbeitet werden konnte.

Zu 2.: Nach § 29 Abs. 3 KV M-V sollen unter Einhaltung der Ladungsfrist die Beschlussvorlagen der Verwaltung übersandt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich die Stadtvertreter ausreichend auf die Sitzung vorbereiten können. Oftmals sind diese Vorlagen aber verspätet, so dass die Vorbereitungszeit zu gering ist um sich mit den Unterlagen umfangreich vertraut zu machen.

Vielmehr wird aus § 29 Abs. 3 Satz 3 KV M-V ein Informationsrecht des Mitglieds der Gemeindevertretung auf Zugang zu allen für die Entscheidungsfindung notwendigen Informationen abgeleitet (OVG Greifswald, Beschl. vom 20. 8.2004, NordÖR 2004 S. 437). Folgend aus dem Informationsrecht muss es dem Mitglied der Gemeindevertretung möglich sein, aufgrund der zur Verfügung gestellten Informationen,  die  in  nachvollziehbarer Weise auf bereitet sind, die Beschlussvorlagen zu prüfen, wobei ihm ausreichend Zeit zur Verfügung stehen soll (VG Schwerin, Beschl. vom 29. 6.1999, LKV 2000 S. 167 ff.). Aus den §§ 23 Abs. 3 Satz 1, 29 Abs. 3 Satz 3, 38 Abs. 3 Satz 1KV M-V wird sogar ein Anspruch der Mitglieder der Gemeindevertretung dahingehend abgeleitet,  dass  die  zur  Vorbereitung der Sitzung, zur Bildung einer  (vorläufigen) Meinung und gegebenenfalls zur Vorbesprechung in den Fraktionssitzungen benötigten Unterlagen bereitzustellen sind (VG Schwe1in, a. a. O.; Sauthoff! Wilke, NordÖR 2000 S. 45 ff „ S. 46; VG Schwerin, Beschl. vom 12.7.2007, Der Überblick 2007 S.572 ff., S. 573).

Die Ladungsfrist soll sicherstellen, dass es den Mitgliedern der Gemeindevertretung und den Fraktionen möglich ist, sich hinreichend auf die Sitzungen der Gemeindevertretung vorzubereiten. Sie ist deshalb in der Regel so zu bemessen, dass die Möglichkeit besteht, zur Vorbereitung der Gemeindevertretersitzung eine  Fraktionssitzung  durchzuführen und hierzu auch nach Maßgabe der Geschäftsordnung der Fraktionen fristgemäß einzuladen.

Auch für die elektronische Ladung gilt, dass die Beschlussvorlagen gleichzeitig (per E-Mail) zu übersenden sind oder mit der Ladung, verbunden mit einem Download-Link in einem elektronischen Sitzungssystem bereit­ gestellt und heruntergeladen werden können. lm Umkehrschluss bedeutet dies, dass eine elektronische Ladung zur Fristwahrung ausscheidet, wenn die Beschlussvorlagen zur Versendung auf elektronischem Wege nicht geeignet sind, soweit nicht die technischen Voraussetzungen geschaffen werden, dass diese Unterlagen auch auf ein bereitgestelltes Gerät (Laptop oder Tablet) heruntergeladen werden können. Andernfalls wird es bei der schriftlichen Einladung verbleiben. Das kann gerade bei umfangreichen Vorlagen bzw. großen Planunterlagen der Fall sein, wenn diese aufgrund der Dateigrößen kaum elektronisch (per E-Mail) versandt werden können.

Anpassung der Hebesätze für das Stadtgebiet der Stadt Crivitz im Haushaltsjahr 2021

14-Mai-21/P-headli.-cont.-red./77/26-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

– zur aktuellen Situation

Der Änderungsantrag beruht auf der nochmaligen intensiven Prüfung der Aufwendungen und Erträge im Haushaltsplan 2021 und der aktuellen wirtschaftlichen Lage der Gewerbetreibenden in der Stadt Crivitz und Umgebung.

Dazu wurde eine intensive Befragung mit Unternehmern durchgeführt seit dem 23.02.2021.Die Lage in vielen Betrieben ist dramatisch. Finanzielle Reserven seien aufgebraucht, die Liquidität einzelner Unternehmen ist gefährdet, öffentliche Hilfen sind bis jetzt nur sehr schleppend oder noch gar nicht geflossen. Es müssen schleunigst liquide Mittel in den Unternehmen wirklich ankommen, nur so lassen sich Betriebe und Beschäftigung retten. Denn gerade der Tourismus, Hotels, die Gastronomie und der Einzelhandel seien oft kleinere Unterneh-men, die jetzt in existenzielle Probleme geraten. Einige Unternehmen/ Gewerbetreibende des stationären Einzelhandels in der Stadt Crivitz denken bereits schon an eine Geschäftsaufgabe.

Existenzen seien mehr als akut gefährdet, Arbeitsplätze stünden auf dem Spiel. Aktuelles Beispiel ist die Geschäftsaufgabe des REWE – Supermarktes mit der DHL / Post und Postbank und der Bäckerei/Konditorei H. von Allwörden GmbH am 15.05.2021. Einer der vielen betriebswirtschaftlichen Gründe für die Geschäftsaufgabe an diesem Standort ist auch die in den letzten sechs Jahren gestiegenen umlage-fähigen Mietnebenkosten, die sogenannten Betriebskosten wie z.B. auch die Grundsteuer. Durch die Anpassung der Hebesätze, wie sie im Beschlussentwurf erläutert sind, würden die Bürger und Unternehmen in diesem Jahr spürbar entlastet werden.

– zu den Änderungen

Aufgrund der jetzigen Situation in der Corona-Virus-Pandemie und wirtschaftlichen Lage vieler  Unternehmen und Bürgern ist die jetzige Höhe der Hebesätze in der Stadt Crivitz nicht zumutbar. Daher sind die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2021 neu anzupassen. Eine Abwertung der Hebesätze um zwanzig Prozentpunkte ist in der aktuellen Situation und im Haushaltsjahr 2021 vertretbar. Sowohl im Planjahr als auch in den Haushaltsfolgejahren 2022 und 2023 ist ein Ausgleich im Ergebnishaushalt gegeben. Die Stadt Crivitz kann im laufenden Bereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten, um im Planjahr einen Haushaltsausgleich darzustellen. Eine Liquiditätsversorgung im Planjahr ist vorhanden. Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind berechenbar, durch die geänderten Hebesätze belaufen sich die  Mindererträge bzw. Einzahlungen im Haushaltsjahr 2021 von maximal ca.100.000,00€ bis 117.000,00€ . Durch Ersparnisse bei der Amts-umlage und Zuweisungen im Haushalt 2021 der Stadt Crivitz, welche noch nicht verplant sind, kann eine vollständige Deckung/ Kompen-sation erreicht werden. Zur Deckung steht ein Gesamtbetrag von 249.899,00€ im Haushalt zur Verfügung. Das auszahlungsintensive Investitionsprogramm 2021 ist somit nicht gefährdet. Ein Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung ist erforderlich.

– zur Klarstellung der Sachlage

Das Gesetz zur Neufassung des Finanzausgleichgesetzes Mecklenburg-Vorpommern ist vom Landtag am 01.4.2020 beschlossen worden. Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hat aber bereits auf Ihrer Sitzung am 17.02.2020 (Vorlage – BV Cri SV 031/20) den Haushalt 2020 beschlossen und darin neue erhöhte Hebesätze festgesetzt, welche schon den neuen noch zu beschließenden Nivellierungshebesätze im FAG M-V bis 2023 entsprachen, aber sich noch in der Diskussion befanden.  Begründet wurde dieser Schritt zu der massiven Erhöhung aller Realsteuern mit einer angeblichen Forderung seitens des Landes wegen der Vergabe von Fördermittel für Einrichtungen wie Kita und Hort und einer angeblichen Unterfinanzierung von Grundzentren. (siehe Protokoll am 17.02.2020). Die CDU Fraktion hat diese Steuererhöhung nicht mitgetragen und gegen die Erhöhung der Hebesätze gestimmt. Daraufhin erfolgte in der darauffolgenden Stadtvertretersitzung  eine Gegendarstellung zu den o.g. Aussagen.

Erläuterung:

Der Haushalt der Stadt Crivitz wurde am 23.02.2021 beschlossen und mit folgender Aussage belegt:“ Sowohl im Planjahr als auch in den Haushaltsfolgejahren 2022 und 2023 ist ein Ausgleich im Ergebnishaushalt gegeben. Die Stadt Crivitz kann im laufenden Bereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten, um im Planjahr einen Haushaltsausgleich darzustellen.“ Da die Stadt Crivitz somit über einen ausgeglichenen Haushalt verfügt und trotzdem finanzielle Spielräume ausweist, die im Haushaltsplan nicht veranschlagt sind, ist ein Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich.

Die Änderung des Hebesätze

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) von 323 v.H. auf 303  v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)  von 427 v.H. auf 407 v. H.

2. Gewerbesteuer  von 381 v.H. auf 361 v. H

Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind übersichtlich, da die geänderten Hebesätze sich  die Mindererträge bzw. Einzahlungen im Haushaltsjahr 2021 von maximal ca. 117.100,00€ belaufenen. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 249.899,00€ im Haushalt durch Einsparung und zusätzlichen Zuweisungen zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden.

– Im Einzelnen die Amtsumlage

Im Haushaltsplan der Stadt Crivitz ist eine Ausgabe für die Amtsumlage von 15%  am 23.02.2021 beschlossen worden in der Höhe von 760.400,00€ (Teilergebnishaushalt 2021, Produkt 61100,Sachkonto 54422000) an Aufwendungen. Tatsächlich wurde aber die Amtsumlage für das Jahr 2021 auf 12% der Umlagenberechnungsgrundlage also  608.301,00 € (Ergebnishaushalt 2021, Kontenkl.4/Kontogr.40,Sachkonto 41620000) festgesetzt im Haushalt des Amtes Crivitz und am  24.02.2021 beschlossen. Somit ergibt sich eine Ersparnis für die Stadt Crivitz von ca. 152.099,00€. Diese  Ersparnis ist im Haushalt 2021 der Stadt Crivitz noch nicht verplant und kann somit anteilmäßig zur Deckung der Unterstützungshilfe herangezogen werden.

– Im Weiteren die Zuweisung

Des Weiteren sind im Haushalt der Stadt Crivitz 2021 Erträge eingeplant im (Teilergebnishaushalt 2021,    Produkt 61100 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen) sind im Sachkonto 41442000 (Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. vom Land) ein pauschaler Ausgleich Gewerbesteuermindereinnahmen in der Höhe von ca. 97.800€ eingeplant.

Somit ergeben sich als  zusätzliche Zuweisungen /Erträge in Höhe von ca.  97.800€ vom Land, welche ebenfalls herangezogen werden können. Diese Mittel werden voraussichtlich ab dem Monat Juli  benannt und dann zur Verfügung stehen im Haushaltsjahr. Diese Zuweisung ist im Haushalt 2021 der Stadt Crivitz noch nicht verplant und kann somit anteilmäßig zur Deckung der Unterstützungshilfe ebenfalls herangezogen werden.

– Gesamt

Insgesamt stehen somit aus der Ersparnis der Amtsumlage in Höhe von ca. 152.099,00€ und die pauschaler Ausgleich Gewerbesteuerminder-einnahmen in Höhe von ca.  97.800€ zur Verfügung. Gesamt ergibt sich ein Betrag durch Einsparungen und zusätzlichen Zuweisungen in Höhe von 249.899,00€ im Haushalt.

Maßnahmen zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft in der Stadt Crivitz während Corona-Pandemie

13-Mai-21/P-headli.-cont.-red./76/25-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Noch immer ist das Corona Virus allgegenwärtig und in weiten Teilen unseres Landes. Auch in unserer  Stadt Crivitz sind bereits beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstanden. Einige Unternehmer und Gewerbetreibende tragen sich mit dem Gedanken ihr Unternehmen aufzugeben. Das Verfahren für die regulären Auszahlungen der Überbrückungshilfe III ist erst ab 15.03.2021 angelaufen. Erst ab diesem Datum   können die Bundesländer mit den Prüfungen der Anträge beginnen. Die Auszahlung der Überbrückungshilfe III für Januar und Februar 2021 erfolgt voraussichtlich erst ab Ende  März 2021 ( in Teilbescheiden) und wird sich noch insgesamt bis Ende April/Mai hinziehen, bis dahin sind viele unserer Gewerbetreibenden schon an die Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit angekommen und in ihrer Liquidität gefährdet.

Durch diese verzögernde Bearbeitung der Anträge und Auszahlung von den zuständigen Stellen, ist eine Unterstützung für besonders betroffene Wirtschaftszweige durch die Stadt Crivitz wichtig und unerlässlich, um eine übermäßige Anzahl von Insolvenzen ab den 30.04.2021 in der Stadt Crivitz zu vermeiden.  Die Dringlichkeit des schnellen Handelns in dieser Sachlage ist nach wie vor gegeben, auch vor dem Hintergrund eines erneuten Lock down bis Ende April  laut Corona-LVO M-V. Die Auswirkungen der anhaltenden Schließungen sowie die Folgen der Corona-Pandemie werden tiefe Spuren in der lokalen Wirtschaft hinterlassen. Um die wirtschaftlichen Folgen für die besonders betroffene Gewerbetreibende im Stadtgebiet abzuschwächen ist eine finanzielle Unterstützung notwendig. Die Stadtpolitik müsse nun schnell, umfassend und zielgerichtet helfen. Soforthilfe ist das Gebot der Stunde – und absolut wörtlich zu nehmen

Die §§ 2 Abs. 2 und 22 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ermöglich auch hierzu eine Grundlage zum Handeln. Aufgrund der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern und den durch die Schließung besonders betroffenen Unternehmen und Gewerbetreibenden ist es unerlässlich das die Stadt Crivitz diesen Unternehmungen und Gewerbetreibenden durch die Zahlung einer  Unterstützungshilfe  direkt hilft. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender nachweisbarer Umsatzrückgang von mindestens 30% gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Unterstützungshilfe soll den besonders betroffenen Unternehmen und Gewerbetreibenden in der Stadt Crivitz, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Schließungen stark berührt werden eine Unterstützung sein, um ihre laufenden Kostenzu kompensieren. Ausdrücklich werden unterstützt  Gaststätten, Friseure, Kosmetikstudios, Hotel, Pensionen und der stationäre Einzelhandel.  

Beschlussentwurf:

Auf der Grundlage der §§ 2 Abs. 2 und 22 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird durch die Stadtvertretung nachfolgender Beschluss gefasst:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt allen Unternehmen und Gewerbetreibenden die aufgrund der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern(Corona-LVO M-V),[ vom 28. November 2020 [gültig ab 01.12.2020 bis: 18.04.2021, GVOBl. M-V 2020,1158, Gliederungs-Nr: B 2126-13-31; letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27.März 2021 (GVOBl. M-V S. 284) Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 29.03.2021 bis 18.04.2021] durch die Schließung besonders betroffen sind und waren eine Unterstützunghilfe zu zahlen. Die Unterstützungshilfe besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss.

  1. Antragsberechtigt sind betroffenen Unternehmen und Gewerbetreibende, wie Gaststätten im Sinne des § 1(1)des Gaststättengesetzes und  die Betreibern von Beherbergungsstätten gemäß § 2 Absatz 1 Beherbergungsstättenverordnung MV, wie zum Beispiel Hotels und Pensionen, Kosmetikstudios, der Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik (in Verkaufsräumen), der Einzelhandel mit Textilien und Schuhen (in Verkaufsräumen), der Einzelhandel mit Spielwaren (in Verkaufsräumen), welcheim Haupterwerb beim Ordnungsamt der Stadt Crivitz angemeldet sind und einen coronabedingten durchschnittlicher Umsatzrückgang in den Monaten November und Dezember 2020 und Januar, Februar, März, sowie April 2021  von mindestens 30% gegenüber dem Vorjahreszeitraum erzielt haben. Dazu zählt nicht der Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten bzw. der Versand- und Interneteinzelhandel.
  2. Im Härtefall können auch noch andere Bereiche des Einzelhandels (in Verkaufsräumen) einen Antrag stellen. Die Antragstellung im Härtefall erfolgt grundsätzlich nur über „prüfende Dritte“, also beispielsweise über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
  3. Die Unternehmen sollten wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sein und ihre Tätigkeit von  ihren Hauptsitz in der Stadt Crivitz ausführen.
  4. Die Unternehmen müssen bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein.
  5. Die gedachte Unterstützungshilfe beträgt maximal 400,00€ pro nachgewiesen Kalendermonat. (ein nicht vollständiger Monat wird als ganzer Monat bewertet)

Erläuterung:

Der Haushalt der Stadt Crivitz wurde am 23.02.2021 beschlossen und mit folgender Aussage belegt.“ Sowohl im Planjahr als auch in den Haushaltsfolgejahren 2022 und 2023 ist ein Ausgleich im Ergebnishaushalt gegeben. Die Stadt Crivitz kann im laufenden Bereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten, um im Planjahr einen Haushaltsausgleich darzustellen.“ Da die Stadt Crivitz somit, über einen ausgeglichenen Haushalt verfügt und trotzdem Spielräume für Zuschüsse an private Unternehmen sich ergeben, die im Haushalts-plan nicht veranschlagt sind, ist ein Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich. Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind übersichtlich, da es sich hierbei nur um einige zahlenmäßige  beschränkte Anzahl von betroffenen Unternehmen handelt gegenüber der Gesamtanzahl. Die finanziellen Aufwendungen betragen maximal bis ca. 55.000,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 249.899,00€ im Haushalt durch Einsparung und zusätzlichen Zuweisungen zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden.

– Im Einzelnen die Amtsumlage

Im Haushaltsplan der Stadt Crivitz ist eine Ausgabe für die Amtsumlage von 15%  am 23.02.2021 beschlossen worden in der Höhe von 760.400,00€ (Teilergebnishaushalt 2021, Produkt 61100,Sachkonto 54422000) an Aufwendungen. Tatsächlich wurde aber die Amtsumlage für das Jahr 2021 auf 12% der Umlagenberechnungsgrundlage also  608.301,00 € (Ergebnishaushalt 2021, Kontenkl.4/ Kontogr.40, Sachkonto 41620000) festgesetzt im Haushalt des Amtes Crivitz und am  24.02.2021 beschlossen. Somit ergibt sich eine Ersparnis für die Stadt Crivitz von ca. 152.099,00€. Diese  Ersparnis ist im Haushalt 2021 der Stadt Crivitz noch nicht verplant und kann somit anteilmäßig zur Deckung der Unterstützungshilfe herangezogen werden.

– Im Weiteren Zuweisung

Des Weiteren sind im Haushalt der Stadt Crivitz 2021 Erträge eingeplant im (Teilergebnishaushalt 2021,    Produkt 61100 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen) sind im Sachkonto 41442000 (Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. vom Land) ein pauschaler Ausgleich Gewerbesteuermindereinnahmen in der Höhe von ca. 97.800€ eingeplant. Somit ergeben sich als  zusätzliche Zuweisungen /Erträge in Höhe von ca.  97.800€ vom Land, welche ebenfalls herangezogen werden können. Diese Mittel werden voraussichtlich ab dem Monat Juli  benannt und dann zur Verfügung stehen im Haushaltsjahr. Diese Zuweisung ist im Haushalt 2021 der Stadt Crivitz noch nicht verplant und kann somit anteilmäßig zur Deckung der Unterstützungshilfe ebenfalls herangezogen werden.

– Gesamt

Insgesamt stehen somit aus der Ersparnis der Amtsumlage in Höhe von ca. 152.099,00€ und die pauschaler Ausgleich Gewerbesteuermindereinnahmen in Höhe von ca.  97.800€ zur Verfügung. Gesamt ergibt sich ein Betrag durch Einsparungen und zusätzlichen Zuweisungen in Höhe von 249.899,00€ im Haushalt.

Filiale der Deutschen Post – DHL und Postbank hat noch bis zum 30.05.2021 für seine Kunden geöffnet!

11-Mai-21/P-headli.-cont.-red./75/24-21

Auch ohne den Amtsbonus der Bürgermeisterin Britta Brusch – Gamm der Stadt Crivitz in der medialen Berichterstattung (SVZ) bleibt festzustellen, dass der Weg zur neuen Postfiliale, vom Zentrum der Stadt Crivitz ca. 1200 – 1500 m BERGAUF beträgt. Und eine sog. Paketstation existiert bereits seit 5 Jahren, sie ist also keine Neuheit oder alternative neue Serviceleistung der deutschen Post! Tatsache bleibt aber: das der Weg für viele Ältere (ob nun mit oder ohne Gehilfe) beschwerlicher wird!

Seit bekannt ist, dass mit dem REWE-Markt auch die Postfiliale in der Crivitzer Innenstadt ihren Standort schließt, regt sich Ärger in der Kleinstadt. Kritik kommt aber auch aus einer anderen Richtung „Von der Einstellung des Bankgeschäftes sind nicht nur die Bewohner der Stadt Crivitz selbst, sondern auch die Bevölkerung des weitreichenden Crivitzer Umlandes erheblich betroffen. Gerade der Großteil der älteren Mitmenschen, wickelt seine Bankgeschäfte in der Postbank-Filiale vor Ort ab“. Dabei ist noch eine Alternative auf dem Tisch, die zumindest ein Angebot für Crivitzer in der Innenstadt vorhält. Und unsere Stadtspitze hält sich zu diesem Thema äußerst bedeckt, es ist wahrscheinlich nicht so populär wie andere Themen, dabei geht es nun mal nur um Ältere!

Nun ist es endgültig klar der REWE – Markt in der Gartenstraße/Amtsstraße schließt am 15.05.2021 für seine Kunden. Eine ganz klare Schließung aufgrund der Geschäftsaufgabe für diesen Standort. Natürlich sind in diesem Zusammenhang auch die Konzessionäre wie die Filiale der  Mecklenburger Backstuben  betroffen und die Filiale der Deutschen Post – DHL und Postbank. Die Filiale der  Mecklenburger Backstuben GmbH schließt ebenfalls für seine Kunden am 15.05.2021 und die  Filiale der Deutschen Post – DHL und Postbank hat noch bis zum 30.05.2021 für seine Kunden geöffnet. Nach dem 15.05.2021 beginnt für alle Mitarbeiter ein Rückbau der Einrichtung und die Übergabe an den Eigentümer.

Ein herber Schlag in Corona Zeiten für den Einzelhandelsstandort Crivitz.  Zum sich gerade dieser Bereich erst als Zentrum für alle Einrichtungen entwickelt hatte in den letzten Jahren. So ist sind hier zahlreiche neue Geschäftseröffnungen entstanden in unmittelbarer Nähe wie,  Facharztpraxis  Frau dr. Scholz, Zahnarztpraxis Herr……………..,   Allianz – Generalvertretung, Anlage beratung , Döner ……………, Handy …………………….., Apotheke ………………………….., Logopadie ……………………, Burobedarf…………………, Friseur………………. die Filiale der  Mecklenburger Backstuben  betroffen und die Filiale der Deutschen Post – DHL und Postbank. Demnächst sollte sogar noch weiter kleine Textileinzellhändler hinzukommen. Man kann fast von einer Zentrumverlagerung innerhalb der Stadt crivitz sprechen. Natürlich sind hier auch entsprechende Parkplätze vorhanden.

In der Vergangenheit gab es immer wieder Gerüchte so berichteten Mitarbeiter das die Stadt eine Ausweichmöglichkeit für den REWE – Markt schaffen wollte oben beim …….. Aldi – Markt und das beruhigte die Mitarbeiter. Nun stellte sich aber heraus dass dazu nie eine Anfrage an die REWE – Zentrale oder Vorlagen in der Stadtvertretung vorhanden waren. Es bleibt nun einmal ein Gerücht! Wo her auch immer ?

Öffentliche Auskunft der Bürgermeisterin gegenüber der Stadtvertretung zum aktuellen Stand der Freileitung 110 KV-Leitung- Anschluss Wessin“

10-Mai-21/P-headli.-cont.-red./74/23-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Die WEMAG Netz GmbH hat am 13.11.2018 den Antrag auf Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb der 3,5 Kilometer langen zweisystemigen Freileitung 110-kV Anschluss Wessin beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung gestellt. Durch die Leitung soll der Netzverknüpfungspunkt Wessin an das bestehende 110-kV Verteilnetz der WEMAG Netz GmbH angeschlossen werden. Für das Vorhaben, einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, werden Grundstücke in den Gemarkungen Crivitz, Zapel Dorf, Zapel Hof und Barnin beansprucht. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)[zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 3.12.2020 I 2694-Änderung durch Art. 6 G v. 25.2.2021 I 306 (Nr. 9)].

Die Auslegung der Planunterlagen erfolgte im Amt Crivitz vom 28.01.2019 bis zum 28.02.2019.

Die Stadt Crivitz hat auf ihrer Sitzung der Stadtvertretung am 08.04.2019 (BV Cri SV 801/19) den Beschluss gefasst: „ eine Stellungnahme zur Nutzung der gemeindlichen Flurstücke durch eine Überspannung mit einer 110 kV Freileitung abzugeben“. Und eine Empfehlung: „Der Errichtung der 100 KV-Leitung wird zugestimmt unter der Voraussetzung, dass das letzte Drittel der Leitung unterirdisch verlegt wird und statt einer Bepflanzung des Zapeler Weges eine Wegesanierung erfolgt.“

Auf der Sitzung der Stadtvertretung am 03.05.2019 (BV Cri SV 871/19), Planfeststellungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von einer 110-kV Hochspannungsfreileitung zum Anschluss des Umspannwerks Wessin, wurde der Beschluss gefasst:“ Hinweise und Anregungen im Rahmen des Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer 110-kV Freileitung zum Anschluss des UW Wessin mitzuteilen.“ Gleichzeitig wurde aber klar und deutlich festgestellt.“ Es wird kritisiert, dass der Text der geplanten Stellungnahme nicht vorliegt.“

Seit dem 03.05.2019, also seit zwei Jahren, erfolgten zu diesen wichtigen geplanten Vorhaben keinerlei Auskünften zum Verfahrensstand und aktuellen Stand. Die Planrechtfertigung fordert eine Prüfung, ob das Vorhaben mit den Zielen des Gesetzes übereinstimmt, so dass die Zulassung des Vorhabens im Allgemeinwohlinteresse erforderlich erscheint, welches in den öffentlichen Interessen Steht.

Hiermit stellt die Fraktion der CDU den Antrag gemäß §34 Abs. 2 KV M-V zur öffentlichen Auskunft der Bürgermeisterin gegenüber der gesamtem Stadtvertretung den aktuellen Stand zur Errichtung und zum Betrieb einer 110-kV Freileitung zum Anschluss des UW Wessin mitzuteilen.

Beratung zum Verfahrensstand des B-Plan Nr. 15 Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel mit einer Veränderungssperre

09-Mai-21/P-headli.-cont.-red./73/22-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Am 17.Februar 2020 beschloss die Stadtvertretung Crivitz die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 „Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel– Teilbereich Wessin“. Konkret umfasst das Gebiet „Crivitz“ den OT Wessin im Teil des geplanten Windeignungsgebietes Wessin 45/18.

Die Stadt Crivitz wird eine ordnende und steuernde Funktion im Rahmen eines ganzheitlichen Planansatzes im zukünftigen Windeignungsgebiet umsetzen, insbesondere vor dem Hintergrund der Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes.

Gleichzeitig beschloss die Stadtvertretung Crivitz am 17.Februar 2020 zur Sicherung der Planung über das bezeichnete Gebiet eine Veränderungssperre gemäß §§ 14, 16 und 17 BauGB in Verbindung mit § 5 der KV M-V erlassen.

Die Veränderungssperre hat eine Gültigkeit bis 16.Februar 2022 und kann für ein Jahr verlängert werden. Die Planung der regionalen Planungsverbandes WM genügt den Anforderungen, um im Zulassungsregime des §35 BauGB relevant zu sein. Sie weist ein Mindestmaß an inhaltlicher Konkretisierung auf, auch für die in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung.

Die Errichtung und dem Betrieb von Windkraftanlagen  stehen zurzeit keine Ziele der Raumordnung entgegen. Eine Verlängerung der Veränderungssperre für dieses Plangebiet kann nur abermals erfolgen, wenn die Stadt Crivitz geeignete Planungsuntersuchungen und Gutachten vortragen kann die ihre Handlungsweise Rechtfertigen.

Das ist aber, bis heute, noch nicht erfolgt!

Die Post als Konzern agiert im ländlichen Raum wie üblich!

06-Mai-21/P-headli.-cont.-red./72/21-21

Warum kann man denn nicht in einer Stadt von ca. 5000 Einwohner und einem Grundzentrum der Entwicklung im ländlichen Bereich seine Filiale belassen?

Die Partnerfiliale der Deutschen Post am Standort Breite Str. 1, neben dem Rewe-Markt, im Stadtzentrum wird ab dem 15.05.2021 schließen. Ab 19. Mai wird bereits die neue Partnerfiliale in dem Getränkemarkt an der Parchimer Straße 64 eröffnet. Doch ist der Standort wirklich geeignet?

Die Wege werden länger für viele Crivitzer. Mal eben ein Päckchen aufgeben zu Weihnachten oder ein paar Briefmarken holen oder eine Sendung abholen: In Crivitz wird das momentan mit deutlichem Aufwand für Jung und Alt verbunden sein. Der Grund: Die Deutsche Post DHL Group hat mal ebenso beschlossen, ohne Engagement einer Befragung der eventuellen Nachmieter am Standort oder einem vorausgesetzten öffentlichen Interesse auf Grund der Demographie Entwicklung in Crivitz, die Post-Filiale im Zentrum von Crivitz zu schließen.

Allerdings: Die Post hat einen Versorgungsauftrag. Der ist sogar gesetzlich festgeschrieben. Gesetzlich gesichert .

Denn klar ist auch: Die Deutsche Post hat, aufgrund des Versorgungsauftrags nach der Postdienstleistungsverordnung, binnen drei Monate nach Schließung, in einer Gemeinde mit mehr als 2000 Einwohner, eine neue Filiale zu eröffnen. Notfalls wäre die Deutsche Post sogar gesetzlich gezwungen gewesen, ab Juni 2021 den Postbetrieb in Crivitz in Eigenverantwortung zu betreiben. Doch das scheint nun wohl vom Tisch zu sein.

Crivitz hat immer hin 4853 Einwohner und im Umland befinden sich ca. 8560 Einwohner und im 10 km Bereich sogar ca. 13000 Einwohner. Ca. 40% der Einwohner in Crivitz sind über 60 Jahre alt und von der Nähe der Postfiliale im Zentrum in Crivitz abhängig und sind nun gezwungen lange Wege in Kauf zu nehmen!

Das Aus der Postagentur in der Ortsmitte kam, das muss fairerweise gesagt sein, für die Post (ganz korrekt die Deutsche Post DHL Group) überraschend. Der REWE Markt für am Standort der Breite Straße 1, im Stadtzentrum in dem die Partner-Filiale der Deutschen Post seit Jahren beheimatet war, macht dicht. Nicht ganz von heute auf morgen, aber doch innerhalb von gerade einmal zwei Monaten.

Seitdem wurde noch nicht einmal versucht, seitens der Post, nach Lösungen zu suchen für diesen Standort. Schon im Monat März war nach einer kurzen Begehung klar dass der Standort aufgegeben wird. Anstrengungen oder Gespräche mit dem anstehenden Nachmieter wurden erst gar nicht unternommen. Dies sei schließlich keine hinnehmbare Situation und könne natürlich kein Dauerzustand werden.

Warum wird nicht die Filiale in der Breite Straße weiter betrieben? Wenn der Eigentümer und der neue Betreiber stets sein Interesse bekundet haben, die Filiale im Zentrum von Crivitz zu erhalten, welches Interesse verfolgt dann die Deutsche Post?

Zu diesem Standort gibt es ein öffentliches Interesse. Der Versorgungsauftrag der Deutschen Post nach dem Gesetz, besteht für den Bürger und nicht für die Interessen anderer!

Viele Crivitzer sind „Bedrückt“ UND unsere Stadtspitze schweigt zu diesem Thema! Welche Interessen sind da im Hintergrund berührt?

Errichtung eines Kinder –und Jugendbeirat der Stadt Crivitz

05-Mai-21/P-headli.-cont.-red./71/20-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

In unserer Stadt sind  495 Kinder bis 12 Jahre und 235 Jugendliche 14-17 Jahre ansässig, also  insgesamt also  730 Kinder und Jugendliche das sind  15% der gesamten Bevölkerung der Stadt Crivitz. Wenn man die  200 Heranwachsenden 18-21 (mögl. in Ausbildung  oder Lehre/Studium)   hinzurechnet sind es  insgesamt: 930 Kinder –und Jugendliche zusammen als 19%. Betrachtet man die demographische Zusammensetzung so macht dieser Teil der Bevölkerung fast ein Viertel aus, welcher noch nicht repräsentativ in die Stadtentwicklung mit eingebunden ist.

Es ist also notwendig ein Mitbestimmungsgremium für alle jungen Crivitzer*innen 12 und 21 zu schaffen, in den gesprochen wird wie man Crivitz jugendfreundlicher gestalten und warum was in der Stadtpolitik wie geregelt wird. Junge  Menschen sind als Teil der politischen Kultur in der Bundesrepublik Deutschland aktuell eingebunden u. a. in Auseinandersetzungen über die gesellschaftliche Pluralität, den Erhalt demokratischer Strukturen und den Fortbestand von Bürgerrechten. Dabei werden sie in verschiedenen Rollen und Teilhabeformen selbst zu politischen Akteuren. Vor diesem Hintergrund steht für uns die Frage, wie Jugendlichen und jungen Erwachsenen vermittelt werden kann, dass es sich lohnt, sich an politischen Prozessen zu beteiligen, insbesondere wenn dies Fragen sind, die sie selbst unmittelbar betreffen.

Die CDU- Fraktion setzt sich für einen Kinder und Jugendbeirat in der Stadt Crivitz ein. Wir wollen dazu betragen dass in diesem Sommer 2021 endlich ein Kinder –und Jugendbeirat 2021 gründet wird und seine Arbeit aufnimmt. Er ist in der jetzigen Zeit (Corona – Pandemie) wichtig um die Belange der Jungen Generation in den Entwicklungsprozess der Stadt Crivitz einzubeziehen und mitzugestalten.

Beschlussentwurf:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Kinder – und Jugendbeirat der Stadt Crivitz. 

Satzung

des Kinder – und Jugendbeirates der Stadt Crivitz

Gemäß § 5, der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung-KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOB1. M-V, S. 777), in der jeweils geltenden Fassung, hat die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am ……………………. nachfolgende Satzung beschlossen.

Präambel

Die Kinder und Jugendlichen der Stadt Crivitz sollen die Möglichkeit haben, sich selbst in das Geschehen in ihrer Stadt einzubringen und es mitzugestalten. Zu diesem Zweck wird ein Kinder- und Jugendbeirat eingerichtet. Auf ihrem Weg in eine demokratische und soziale Gesellschaft soll dieser Beirat Hilfe und Übungsplatz sein, denn er wird von Kindern und Jugendlichen geführt und arbeitet überparteilich und konfessionell ungebunden. Er handelt nach demokratischen Grundsätzen, gegen jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wie Rassismus, Sexismus, Antisemitismus und setzt sich für einen freien Meinungsaustausch zwischen allen Generationen ein. Besonders die Stadtvertretung der Stadt Crivitz verpflichtet sich, gemeinschaftlich die Arbeit des Kinder- und Jugendbeirats tatkräftig und nachhaltig zu unterstützen.

§ 1 Ziele und Aufgaben

  1. Zweck des Kinder- und Jugendbeirates ist es, die Interessen der Kinder und Jugendlichen in der Stadt Crivitz zu vertreten und  deren Ausschüsse sowie die Verwaltung bei Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen, zu beraten und zu unterstützen. Ziel ist es, aktiv in der Kommunalpolitik der Stadt mitzuwirken und junge Menschen für politische Themen zu sensibilisieren und in politische Prozesse mit einzubeziehen.
  2. Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats sind Ansprechpartner _innen für Kinder, Jugendliche und junge Menschen in der Stadt Crivitz und ein Vertretungsorgan ihrer Belange gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Der Kinder- und Jugendbeirat vertritt die Interessen aller Crivitzer Kinder und Jugendlichen, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Kulturen oder Konfessionen.
  3. Der Kinder- und Jugendbeirat ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in der Auswahl seiner Aufgaben und Themen frei.

§ 2 Organe und Gliederung

     (1)  Die Organe des Kinder- und Jugendbeirats der Stadt Crivitz sind

          – der Kinder- und Jugendbeirat (§3)

          – die Sprecher_innen (§4)

          – das offene Kinder- und Jugendforum (§5)

Finanzielle Auswirkungen: JA mit Erläuterungen

Erläuterung:

Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates erhalten eine Aufwandsentschädigung von monatlich 30 €.

Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind überschaubar, da es sich hierbei nur um geringe Anzahl handelt. Die finanziellen Aufwendun-gen betragen maximal bis ca. 3.240,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 4.000,00€ im Haushalt 2021 Jugendforum  (Teilergebnishaushalt 2021,Produkt 28100 Heimat- und sonstige Kulturpflege, Sachkonto  56930007 Jugendforum=4.000,00€) zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden.

Über die Möglichkeit der zur Verfügung Stellung von Mitteln und deren Höhe für die Organisation von Veranstaltungen und die Begleichung von Sachauslagen der Beiratsarbeit ist im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich neu zu entscheiden.

Errichtung eines Behindertenbeirates

18-Mai-21/P-headli.-cont.-red./70/19-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweiseso wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Stadt Crivitz. Die UN-Behindertenrechtskonvention betrachtet „Behinderungen“ als Ergebnis einer Wechselwirkung zwischen den Einschränkungen einer Person und der physischen und sozialen Umwelt (vgl. § 2 Abs. 1 SGB IX). Daraus erwächst eine gesellschaftliche Verpflichtung, Barrieren in allen Teilbereichen so weit wie möglich zu reduzieren und die Gesellschaft insgesamt inklusiv zu gestalten.

Die zentralen Schwerpunkte wurden im Landkreis Ludwigslust-Parchim im vorigen Monat beschlossen und sind im folgenden Punkten benannt: „ Die Ausführungen zu inklusiver Förderung im Sinne der UN Behindertenrechtskonvention, wie sie die Vertreterinnen der Eingliederungshilfe vorgestellt haben, gliedern sich  im Wesentlichen auf  Bereiche, die jeden Aspekt des Lebens umfassen: Arbeit, Freizeit, Bildung und Persönlichkeitsstärkung, Wohnen oder Barrierefreiheit und Mobilität. Desgleichen den Stand der Barrierefreiheit von Wohnungen und Wohnumfeld, aber auch von öffentlichen Einrichtungen und Gesundheitseinrichtungen zu überprüfen.“

Was möchte der Behindertenbeirat für betroffene Bürger erreichen?

  • Verbesserung der Teilhabe am Leben in der Stadt Crivitz
  • Weiterer Ausbau der Barrierefreiheit
  • Mehr Mobilität für alle Menschen mit Behinderungen
  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Entscheidungsträger für die Belange von Menschen mit Behinderungen
  • Förderung der Zusammenarbeit der Vereine und Verbände untereinander
  • Beratung der Stadt – und Amtsverwaltung zu behindertenpolitischen Problemen

Welchen Aufgaben stellt sich der Behindertenbeirat mit seiner Tätigkeit? Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen; Verbesserung deren Lebensverhältnisse;    Anregen von inklusivem Denken im Landkreis; Aufgreifen aktueller Themen der Behindertenpolitik; Beratung des Landkreises zu behindertenpolitischen Fragen. Nach § 41 a (Behindertenbeiräte) der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V)“ tragen die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit dafür Sorge, dass auf die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen Rücksicht genommen wird. Die Gemeinden können hierfür Beiräte oder Beauftragte bestellen.“


Beschlussentwurf:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Satzung des Behindertenbeirates der Stadt Crivitz. 

Satzung des Behindertenbeirates der Stadt Crivitz

Gemäß § 41a i.V. mit §5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung-KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOB1. M-V, S. 777), in der jeweils geltenden Fassung, hat die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am ……………………. nachfolgende Satzung beschlossen.

§ 1       Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat)

  1. Zur Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und zur Wahrnehmung der Interessen der behinderten Einwohnerinnen und Einwohner wird ein Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) gebildet.
  2. Nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zählen zu den Menschen mit Behinderungen die Personen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können (soziales Modell von Behinderung).

Finanzielle Auswirkungen: JA mit Erläuterungen!

Erläuterung:

Die/Der Vorsitzende des Behindertenbeirates erhält eine Aufwandsentschädigung von monatlich 60 €. Alle stimmberechtigten Mitglieder des Behindertenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Behindertenbeirates, in die sie gewählt worden sind, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) von 40 €. Die Höchstzahl der Sitzungen, für die Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf jährlich vier beschränkt.

Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind überschaubar, da es sich hierbei nur um geringe Anzahl handelt. Die finanziellen Aufwendungen betragen maximal bis ca. 1.840,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 4.700,00€ im Haushalt 2021 Senioren  (Teilergebnishaushalt 2021,Produkt 28100 Heimat- und sonstige Kulturpflege, Sachkonto 56930003 =4.700.00€) zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden.

Über die Möglichkeit der zur Verfügung Stellung von Mitteln und deren Höhe für die Organisation von Veranstaltungen und die Begleichung von Sachauslagen der Beiratsarbeit ist im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich neu zu entscheiden.

Errichtung eines Seniorenbeirates der Stadt Crivitz

02-Mai-21/P-headli.-cont.-red./69/18-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweiseso wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:
Insbesondere für ältere Menschen ist in der Corona-Pandemie aktuell wichtig, zuhause zu bleiben und die sozialen Kontakte stark zu begrenzen, um sich vor einer Ansteckung zu schützen. Gruppenaktivitäten wie Singen im Chor, Seniorensport, Ehrenamt oder Kreativkreise können nicht stattfinden. Nicht alle älteren Menschen haben die technischen Möglichkeiten und/oder Fähigkeiten das Internet und andere digitale Medien zu nutzen. Daher ist es für viele ältere Menschen schwierig, über das Internet oder Smartphone mit der Familie und Freunden in Kontakt zu bleiben. Gerade darum ist es notwendig, sich in Seniorenbeiräten in unserer Stadt mit ihren Ortsteilen zu organisieren, um die Probleme der Seniorinnen und Senioren an die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter heranzutragen, um auch politisch mitzuwirken und zu beraten. Seniorinnen und Senioren haben so die Möglichkeit, sich in Entscheidungsprozesse der Stadt einzumischen, von denen sie betroffen sind. Das ist auch erforderlich, denn in Zeiten des demografischen Wandels müssen Themen wie Rente, Pflege, Mobilität sowie gesundes und aktives Altern zunehmend mehr in den Fokus der politischen Gestaltungsprozesse rücken.

Im Vordergrund der Arbeit des Seniorenbeirates steht, die Interessen älterer Menschen ab 60 Jahren zu vertreten. Dabei ist weiterhin das gesamte Altersspektrum der Bevölkerung im Blick zu behalten. Im Seite 2 von 5 Idealfall führen der respektvolle Austausch und der demo-kratische Kompromiss zu Entscheidungen, mit denen alle gut leben können. Darum ist der Seniorenberat ein wichtiger Interessensvertreter. Der Seniorenbeirat ist ehrenamtlich, parteilos und konfessionsneutral tätig und verfolgt gemeinnützige Zwecke. Die Mitglieder sind wichtige Gesprächspartner für die gewählten Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter. Die Mitglieder des Seniorenbeirates sollten ihre Mitgliedsdauer alle drei Jahre neu wählen. Vielen der Mitglieder anderer Seniorenbeiräte ist der Zeitraum von fünf Jahren zu lang. Das wird wurde immer wieder deutlich, dass einige Mitglieder aufgrund von Erkrankungen nicht mehr aktiv dabei sein konnten bzw. sogar ganz ausscheiden mussten. Erfahrungsgemäß kann die Möglichkeit einer aktiven Teilnahme aufgrund von Erkrankungen oder Mobilitätseinschränkungen im fortgeschrittenen Alter abnehmen.

Drei Jahre ist für viele Seniorinnen und Senioren ein gut überschaubarer und planbarer Zeitraum, um die Bereitschaft zur Mitwirkung in diesem Gremium zu erklären. Die Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) regelt die Teilnahme-, Rede- und Antragsrechte abschließend. Für die Einbindung des Seniorenbeirates sind insb. § 14 Abs. 1 KV M-V (Recht, sich schriftlich oder zur Niederschrift mit Anregungen und Beschwerden an die Gemeindevertretung zu wenden) und § 17 Abs. 2 KV M-V (Gemeindevertretung entscheidet einzelfallbezogen wer und zu welchem Thema angehört wird) maßgebend. Daneben würde eine abstrakt generelle Regelung des Rede- und Antragsrechtes des Seniorenbeirats in der Seniorenbeiratssatzung nach hiesigem Dafürhalten den durch die KV M-V gesetzten Rahmen überschreiten und wäre somit nicht zulässig. Nach dem Gesetz zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben in Mecklenburg-Vorpommern (Seniorenmitwirkungsgesetz M-V – SenMitwG M-V) vom 26. Juli 2010 (GVOBl. MV Nr. 14 vom 13.08.2010 S. 422; 13.11.2015 S. 463) Gl.-Nr.: 860-14) sind alle Personen, die in MecklenburgVorpommern mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und die das 60. Lebensjahr vollendet haben Seniorinnen und
Senioren. An dieser Altersgrenze sollte sich die Stadt Crivitz orientieren. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass sich Menschen im Alter von 60 Jahren selbst noch nicht als Seniorinnen und Senioren verstehen. Der Satzungsentwurf geht daher davon aus, dass die Mitglieder des Seniorenbeirats Bürgerinnen und Bürger der Stadt Crivitz und deren Ortsteile sein müssen, die das 60. Lebensjahr erreicht haben sollen sowie aus dem aktiven Arbeitsprozess ausgeschieden sein sollen.

Beschlussentwurf:
Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Satzung des Seniorenbeirates der Stadt Crivitz.
Satzung
des Seniorenbeirates der Stadt Crivitz
Gemäß § 5, der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung-KV MV) vom 13.07.2011 (GVOB1. M-V, S. 777), in der jeweils geltenden Fassung, hat die Stadtvertretung in ihrer
Sitzung am ……………………. nachfolgende Satzung beschlossen.
§ 1 Seniorenbeirat

  1. Der Seniorenbeirat nimmt die besonderen Belange und Interessen der älteren Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Crivitz wahr und ist die gewählte Vertretung aller Seniorinnen und Senioren der Stadt.
  2. Unter Seniorinnen und Senioren sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Crivitz zu verstehen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.
  3. Der Seniorenbeirat berät und unterstützt die Stadtvertretung und Verwaltung des Amtes bei der Wahrnehmung der besonderen Lebensinteressen der älteren Einwohnenden und wirkt zu deren Wohle mit.
  4. Er nimmt seine Aufgaben überparteilich, überkonfessionell und verbandsunabhängig wahr. Der Seniorenbeirat ist an Weisungen nicht gebunden und entwickelt seine Aufgaben aus eigener Initiative.

Aktuelles Ranking – der größten Arbeitgeber in der Stadt Crivitz – 2021

25-März-21/P-headli.-cont.-red./64/13-21

++ +++++++Die größten Arbeitgeber der Stadt Crivitz ++++++

Platz Nr. 1 ! Krankenhaus ca. 180 Mitarbeiter Personalkosten 2021 __ca. …. Noch keine genauen Angaben……..da Einstufungen in  Tarifberechnung/Umstrukturierung noch nicht abgeschlossen.

Platz Nr. 2 !! AMT CRIVITZ    ca. 106  Mitarbeiter (97 Kernverwaltung in Crivitz +  9 AZUBI in Crivitz) Personalkosten 2021_ ca. 5.842.900,00€ Personalkosten 2014_ ca. 4.267.300,00 € In den nachgeordneten Einrichtungen sind Weitere  20 Mitarbeiter tätig)           Gesamt:126!

Platz Nr. 3!!! Stadt Crivitz ca. 100 Mitarbeiter Personalkosten 2021 _ca. 3.789.200,00€ Personalkosten 2014 _ca. 2.253.100,00€ Die Personalkosten der Stadt Crivitz  sind in den letzten  11 Jahren um  (+) 2.061.215€ also um 119,28% gestiegen,  von  1.727.985€  in Jahr 2010 auf 3.789.200€ in Jahr 2021. In den Jahren von 2010 bis 2014 erfolgte nur eine  Steigerung um 30,4% (um 525.115€) von 1.727.985€  auf 2.253.100€. Aber ab dem Haushaltsjahr 2014 sind die Personalkosten explodiert um weitere 88.90%  (also um (+)1.536.100€),von 2.253.100€  in 2014 auf  3.789.200€ in 2021. Der Personalbestand ist seit 2014 von 68 Mitarbeitern sprunghaft auf 99/ca.100  Mitarbeiter im Jahr 2021 angewachsen. Tendenz steigend!!!!!!

Damit ist die Stadt Crivitz 2021 aktuell  der dritt größte Arbeitgeber der Stadt nach dem Krankenhaus und dem Amt Crivitz. Bei den Personalkosten ist grundsätzlich mit einer jährlichen Steigerung zu rechnen, u.a. durch gesetzlich festgeschriebene Tariferhöhungen und höher Stufungen in der Tarifgruppe nach Erreichen der Beschäftigungsdauer. Ab dem Jahr  2022 werden die Personalkosten der Stadt Crivitz  ca. 4,3 Mio.€  betragen.!!!

Von den ca.9 Mio.€ reinen Erträgen im Ergebnishaushalt der Stadt Crivitz 2021, fließen ca. 45% alleine in die  Personalkostenaufwendungen und weitere  25% fließen in die Auf-wendungen für  Umlagen(Kreis und Amt). Hinzu kommen weitere 24% für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie 1% für die Abschreibungen,  so dass eigentlich nur 5% des Haushaltes, also jährlich ca.500.000€ übrig bleiben für weitere Ausgaben.

FAZIT: Die überdimensionierten Personalaufwendungen der Stadt Crivitz von 45% werden den Ergebnishaushalt die nächsten fünf Jahre stark belasten und einen Haushaltsausgleich hemmen. Diese Diskrepanz in der prozentualen Verteilung der Erträge für die bestehenden Aufwendungen (Umlagen, Dienstleistungen, Investitionen) nimmt der Stadt Crivitz in Zukunft jegliche Gestaltungsmöglichkeit.

Ermittlung eines optimales Reinigungsmanagement der Eigenreinigung oder Fremdreinigung!

19-März-21/P-headli.-cont.-red./63/12-21

Auf der Grundlage des Beschlusses, der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz am 14.10.2019 zum TOP 15.5, sollte der Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen einen Kostenvergleich der kommunalen Eigenreinigung zur Fremdreinigung durchführen. Der Beschluss lautet wie folgt:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt die Beratung zu einem Kostenvergleich der Reinigungsleistungen in den nachgeordneten Einrichtungen der Stadt an den Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen zu verweisen.

Seit dem Oktober 2019 wurde dieser Beschluss durch den Ausschussvorsitzenden nicht umgesetzt. Auch auf mehrmaligen drängen seitens der Fraktion der CDU, in Stadtvertretersitzungen 2019/2020 und selbst in Sitzungen 2019/2020 im Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen, wurde dieses Thema nicht die Tagesordnung  gesetzt sondern stets abgewiesen. Deshalb stellt die Fraktion heute diesen Antrag auf der Stadtvertretersitzung. 

Inhaltlich aus dem öffentlichen Antrag zur Sitzung der Stadtvertretung am 23.02.2021- kurz bildlich zusammengefasst!

Ein optimales Reinigungsmanagement kann die Kosten deutlich senken. Das gilt für die Reinigung sowohl durch kommunale Beschäftigte (Eigenreinigung) als auch durch gewerbliche Reinigungsunternehmen (Fremdreinigung). In der Diskussion in der Stadtvertretung um die Frage, ob die kommunalen Gebäude durch eigene Reinigungskräfte oder durch private Reinigungsunternehmen gereinigt werden sollen, spielen insbesondere folgende Aspekte eine Rolle: · Kosten · Qualität · Soziale Faktoren. Erst durch die Berücksichtigung der Reinigungshäufigkeiten und einer „gewichteten“ Reinigungsfläche werden die Kosten der Eigen- und Fremdreinigung konkret vergleichbar.

Die Ausfallzeiten (Krankenquoten) und  Leistungswerte wie (· Beschaffenheit und Ausstattung der Räume, Bodenbelag, bauliche Zustand und Alter des Gebäudes · die Art und Häufigkeit der Nutzung der Räume, · das Reinigungsintervall, · Ausbildung bzw. Schulung des Personals, · Rüst-/Wegezeiten, · Maschinen- bzw. Geräteeinsatz, · Reinigungstechnik (z.B. leistungsfähige Reinigungschemie), · Reinigungsmethodik, · Leistungsumfang, · Qualitätsanspruch, · Hygieneanspruch.) sind dabei besonders zu beachten.

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweiseso wie er zum 23.02.2021 zur Diskussion steht!

Im Vergleich zur Fremdreinigung ist bei der Eigenreinigung zu beobachten, dass neue Reinigungsgeräte und -techniken bei den meisten Kommunen erst in Reaktion auf Entwicklungen im privaten Reinigungshandwerk eingeführt werden. Ein professionelles Reinigungsmanagement ist eine fundamentale Voraussetzung für eine hohe Wirtschaftlichkeit der Gebäudereinigung, sowohl für das private Gebäudereiniger-Handwerk als auch für die kommunale Eigenreinigung. Dies betrifft zum einen die kaufmännische Steuerung des Reinigungsbetriebes, zum anderen die Personaleinsatzsteuerung und Qualitätskontrolle. Letztere wird in der Regel durch Objektverantwortliche wahrgenommen, die für einen bestimmten Teil der Reinigungsobjekte des Betriebes zuständig sind.

Die Kosten der Fremdreinigung sind transparent. So lagen die Kosten der Fremdreinigung im Jahr 2018 bei17.735,02 € monatlich (212.820,24 € jährlich) und für 2019 bei monatlichen 18.664,34 € (223.972,02€ jährlich).

Bei der Fremdreinigung muss die Kommune weder Reinigungsmaschinen und -geräte anschaffen und regelmäßig warten noch das Know-how für Reinigungschemie und -techniken vorhalten. Reinigungsunternehmen verfügen über das Know-how und können Reinigungsmaschinen besser auslasten. Mit der Fremdreinigung kann die Kommune sämtliche Herausforderungen des Qualitätsmanagements weitgehend auf die Dienstleister verlagern. Zudem verfügen sie ihnen gegenüber über Sanktionsmöglichkeiten bei Minderleistungen, die in der Eigenreinigung nicht bestehen.

Dagegen erfolgt bei der Eigenreinigung oftmals keine Vollkostenrechnung, sodass die tatsächlich entstehenden Kosten nicht vollständig vorliegen. Damit werden Kostenpositionen wie Overhead, Fuhrpark und Fortbildung nicht vollständig abgebildet. Die durchschnittlichen Overheadkosten pro Quadratmeter sind bei der Stadt Crivitz jetzt bereits, seit der Einführung im Jahr 2020,  bereits mit Eigenreinigung fast 2-mal so hoch wie bei der Fremdreinigung.

Bei der Eigenreinigung verursachen Personalverwaltung, Steuerung des Personaleinsatzes, Dienstfahrzeug für die Vorarbeiterin, 10 Mitarbeiter bereits im Jahr 2020- Tendenz steigend, Betriebsarzt, Arbeitsschutz sowie das Beschaffen von Verbrauchsmaterial und Leasingverträge für die  Reinigungsmaschinen einen erheblichen Aufwand.

So lagen die Kosten der Eigenreinigung bereits im ersten Jahr 2020 bei 21.700,00 € (260.400,00€ jährlich) und für 2021 sind monatlich geplant 26.666,00€ (320.000,00€ jährlich). Mit der kommenden Tarifanpassung im Jahr 2022 und einer angeblichen größeren zu reinigenden Fläche und den daraus resultierenden Mehrbedarf am Mitarbeitern, durch die Fertigstellung der  Kita und Grundschule dürften sich die Gesamtkosten der Reinigung für 2022 bis 2023 bei ca. 360.000,00€ bis 370.000,00€ betragen.

Die Befürworter der neu eingeführten Eigenreinigung argumentieren (noch immer) gerne mit dem (behaupteten) größeren Reinigungserfolg. Abgesehen davon, dass auch die Leistungen des eigenen Reinigungspersonals durchaus unterschiedlich sind und auch kontrolliert werden müssen, kann die Reinigungsqualität einer Fremdreinigung dadurch sichergestellt werden, dass deren Reinigungsergebnisse konsequenter kontrolliert werden. Was und welche Leistung mit dem Gebäudereinigungsunternehmen vertraglich vereinbart wurden, kann unter bestimm-ten Voraussetzungen wegen Schlechtleistung entgeltlich Sanktioniert und notfalls fristlos gekündigt werden kann. Das ist bei einer Eigenrei-nigung nur eingeschränkt möglich, da der Teamleiter gleichzeitig Prüfer ist für alle zu betreuenden Objekte  und bei einer Schlecht-leistung der Eigenreinigung keine entgeltlichen Sanktionen oder  arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu erwarten sind.

Um festzustellen, wieviel kostet je Quadratmeter Reinigungsfläche die Eigenreinigung der Stadt Crivitz mehr als die Fremdreinigung ist die Anfertigung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse erforderlich, damit diese kostenrechnende Position (Gebäudereinigung) den Haushalt nicht übermäßig belastet. Vorrangiges Ziel des Haushaltsrechts ist die Deckung des Bedarfs der öffentlichen Hand durch eine sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung, denn es handelt sich hierbei um Steuergelder.

Beschlussentwurf:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Anfertigung einer Organisation-  und Wirtschaftlichkeitsanalyse  zur der Fremdreinigung im Vergleich zur kommunalen Eigenreinigung bis zum 30.06.2021 im eigenen Wirkungskreis. In deren Ergebnis ist die Erbringung der Leistungen durch die Gebäudereinigung zur Aufgabenwahrnehmung der Stadt Crivitz auf die einzelnen Produkte  darzustellen und eine genaue interne Leistungsverrechnung zu erläutern. Dabei ist ein Umlageschlüssel für das Haushaltsjahr 2022 zu erarbeiten und die Ziele und Kennzahlen für die einzelnen Produkte festzulegen.

Insourcing oder doch besser Outsourcing der kostenrechnenden Einrichtung – Bauhof Crivitz / Wessin!

16-März-21/P-headli.-cont.-red./62/11-21

Um festzustellen, wieviel kostet denn nun eine Maschinenstunde und wieviel kostet denn nun eine Mitarbeiterstunde in unseren kommunalen Bauhof der Stadt Crivitz gegenüber dem Marktpreis ist die Anfertigung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse erforderlich, damit diese kosten-rechnende Position (BAUHOF) die Haushalte der Folgejahre nicht mehr übermäßig belastet.

Vorrangiges Ziel des Haushaltsrechts ist die Deckung des Bedarfs der öffentlichen Hand durch eine sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung, denn es handelt sich hierbei um Steuergelder!!!!!!

1. Auftragswesen Ziel: Bauhofsteuerung

Prinzip: keine Leistung ohne Auftrag

2. Leistungsdokumentation Ziel: Bauhofabrechnung

Prinzip: Dokumentation der erledigten Arbeit

Um einen Marktvergleich durchzuführen, müssen zunächst die Bauhofleistungen zu Marktpreisen regionaler Anbieter

bewertet werden

Voraussetzung Kosten- und Leistungsrechnung

→ Markttestverfahren (market testing)= Markttests

Ein Verfahren, das innerbetriebliche Leistungen mit entsprechenden Leistungen von Marktanbietern vergleicht.

Inhaltlich aus dem öffentlichen Antrag zur Sitzung der Stadtvertretung am 23.02.2021- kurz bildlich zusammengefasst!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweiseso wie er zum 23.02.2021 zur Diskussion steht!

Auf der Grundlage des Beschlusses vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz, in seiner Sitzung am 19.05.2020, zum Jahresabschluss der Crivitz 2016 und dem Verweis auf den Prüfvermerk des hauptamtlichen Rechnungsprüfers zum erteilten „eingeschränkten Bestätigungsvermerk“ ist eine Auswertung der kostenrechnenden Einrichtung des Bauhofes der Stadt Crivitz geboten und erforderlich.

Respektvoll betrachten wir die Einschätzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Crivitz  und blicken mit großer Sorge auf die festgestellten folgenden Einschätzungen:

  1. “Aus den vorläufigen bzw. geplanten Jahresergebnissen gemäß der Haushaltsplanung 2019 lässt sich ableiten, dass sich die Situation der Stadt Crivitz ab dem Haushaltsfolgejahr 2017 verschlechtert. Durch die Neuregelung des Finanzausgleiches wird sich die wirtschaftliche Lage ab 2020 leicht verbessern. Positive Ergebnisse werden dennoch nicht erreichbar sein.”
  2. „… dass  in den  kostenrechnenden  Einrichtungen  nur zum Teil eine Kostendeckung erreicht werden konnte. Ohne die Bauhöfe beläuft sich die Kostenunterdeckung auf insgesamt -458.982,26 €.“
  3. …“ Für die Jahre 2019 bis 2022 können voraussichtlich nur durch Entnahmen aus den zweckgebundenen investiven Schlüsselzuweisungen ausgeglichene Ergebnisse erreicht werden.
  4. “…..Die finanzielle Lage der Stadt Crivitz wird auch in Zukunft angespannt bleiben. Eine umsichtige Bewirtschaftung der Haushaltsmittel wird weiterhin zwingend erforderlich sein.

Seit dem 16.11.2015 wurden durch die Stadtvertretung Crivitz  weder Zuständigkeiten geklärt, Anhörungen bei Ämter durchgeführt, Zustimmungen der Fachbehörden eingeholt, oder Anträge an den Amtsausschuss gestellt,  oder Dienstanweisungen erarbeitet, oder Personalkapazitäten eruiert,  so dass keinerlei Grundlage vorhanden ist, die Einführung einer Kosten-und Leistungsrechnung für den Bauhof der Stadt Crivitz zu rechtfertigen.

Die Gesamtkosten für die Bauhöfe Crivitz und Wessin betrugen im Haushaltsjahr 2016 noch 384.652,63€. So haben sich die Kosten von um ein vielfaches gesteigert bis zum Jahr 2020. Vorliegend betragen die Gesamtkosten für die Bauhöfe Crivitz und Wessin von 2017 bis 2020 (2017–Ergebnis; 2018-Ergebnis; 2019-Ansatz; 2020-Ansatz)1.917.471,03 € .

Durchschnittlich betrugen die Gesamtkosten pro Jahr von 2017 bis 2020 für beide Bauhöfe  479.367,76 €.       

Aktuell 2021 betragen liegen die Kosten bei 598.300,00€ !!!!

Deshalb ist in Auswertung des Rechenschaftsberichtes zum Jahresabschluss 2016 die Anfertigung einer Organisation-und Wirtschaftlichkeitsanalyse im eigenen Wirkungskreis erforderlich, um eine angemessene Produktgliederung und interne Leistungsverrechnungen für eine ausreichende Steuerungsgrundlage gemäß §27 GemHVO  M-V für das Haushaltsjahr 2021 und jährlich folgend zu erreichen. Finanzielle Auswirkungen zu dieser Beschlussvorlage entstehen nicht, da bereits ein DV-technisches System (Kalkulationssoftware) vorhanden ist mit der dazugehörenden Hardware und einen Internetanschluss für den Stadtbauhof. Die einzelnen Ausschüsse werden, im engeren Wirkungskreis durch Zuarbeiten für die Wirtschaftlichkeitsanalyse ihren Beitrag leisten. 

Beschlussentwurf:

Der Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt die Anfertigung einer Organisation-  und Wirtschaftlichkeitsanalyse der kommunalen Bauhöfe Crivitz und Wessin bis zum 07.12.2020 im eigenen Wirkungskreis. In deren Ergebnis ist die Erbringung der Leistungen durch die Bauhöfe zur Aufgabenwahrnehmung der Stadt Crivitz auf die einzelnen Produkte darzustellen und eine interne Leistungsverrechnung zu erläutern. Dabei ist ein Umlageschlüssel das Haushaltsjahr 2021 zu erarbeiten und die Ziele und Kennzahlen für die einzelnen Produkte festzulegen.

Hauswirtschaftliche Regeln für den Haushalt in der Stadt Crivitz -will man nicht!

14-März-21/P-headli.-cont.-red./61/10-21

Hauswirtschaftliche Regeln für den Haushalt will man nicht …….. sondern maximalen Spielraum für Umschichtungen und weitere Ausgaben!!!! Ausgaben, Ausgaben, Ausgaben seit sechs Jahren und die nächste Generation wird es bezahlen müssen!

Keine Rücklagen mehr, Liquidität am Limit, Höchster Steuersatz, Schulden zur Zeit 2,4 Mio.€ und trotzdem steigen die Ausgaben wieder und werden die Schulden erhöhen. Und das alles in Corona Zeiten in welchen sinkende Einnahmen und Zuweisungen in den folgen Jahren drohen!

Eine zögerliche, öffentliche Entschuldigung eines Abgeordneten am 23.02.2021, aufgrund ungebührlichen Verhaltens

09-März-21/P-headli.-cont.-red./59/8-21

Eine zögerliche, öffentliche Entschuldigung eines Abgeordneten ( Herr Alexander Gamm – Fraktion die LINKE/Heine – auch in Facebook unter Paul Hermann unterwegs) am 23.02.2021 , aufgrund ungebührlichen Verhaltens in der Sitzung vom 07.12.2020, nach mehrmaligen Aufforderungen durch die Betroffenen.

Auf ein ungebührliches Verhalten eines Abgeordneten auf der Stadtvertretersitzung der Stadt Crivitz am 07.12.2020 erfolgte nun am 23.02.2021  im Nachgang, und nach vorheriger Aufforderung der Betroffenen, zum ersten Male, und zum Erstaunen aller Anwesenden und Einwohner,  eine öffentliche Entschuldigung des Abgeordneten.

Es ist das erste Mal das dieser o.g. Abgeordnete sich öffentlich entschuldigt hatte in den letzten sechs Jahren. Wahrscheinlich war der Anlass erstmals hierzu, dass die betroffenen Abgeordneten am 07.12.2020 eine genaue Protokollaufzeichnung verlangt hatten, um weitere strafrechtliche Schritte geltend machen zu können und um dann im Weitern gegen dieses ungebührliche Verhalten verwaltungsrechtlich vorzugehen.  

Um dieser Situation zuvor zu kommen, entschuldigte sich der o.g. Abgeordnete lieber öffentlich. Aber erst nach dem er dazu aufgefordert worden war von den Betroffenen, die nun wirklich strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Schritte ankündigten und einleiten wollten. Das muss wohl dann doch zu viel gewesen sein für den Abgeordneten und so kam dann plötzlich doch noch die zögerliche Entschuldigung.

Es ist nicht das erste Mal das der o.g. Abgeordnete eine ungebührliches Verhalten in Sitzungen der Stadt Crivitz an dem Tag legte, in dieser und in der letzten Legislaturperiode.

Schon früher kam es hin und wieder zu ungebührlichen Verhalten seitens des Abgeordneten, an dieser Stelle seien hier nur einige relevante Beispiele genannt, da sonst die Textzeilen nicht ausreichen würden um auf alles genau eingehen zu können.

Zum Beispiel am 04.11.2015  gegenüber einer Protokollantin; am 25.01.2016 gegenüber einem Abgeordneten; am 07.11.2016 gegenüber der damaligen Amtsvorsteherin; am 29.05.2017 gegenüber den Antragstellern; 2018 war es dann etwas ruhig, wegen der Abberufung aus sämtlichen Ausschüssen der Crivitzer Stadtvertretung und dem Amtsausschuss Crivitz und 2019 war es ebenfalls ruhig ,wegen der bevorstehenden Kommunalwahl;  aber ab 2020 ging es dann weiter, am 17.02.2020 gegenüber den ehemaligen Bürgermeister der Stadt Crivitz; und jüngst am 07.12.2020 gegenüber zwei Abgeordneten und usw….usw….es sind ja noch drei Jahre  Zeit …..

Hier liegt eine krasse Entgleisung des Abgeordneten vor, die von einem besonderen aggressiven Verhalten gegenüber dem anderen Mandatsträger getragen ist (vgl. Hess VGH – 6 TG 3696/89 -, NVwz- RR 1990 S. 371, 372; OVG Lüneburg – 2 B 61/86 -, HSGZ 1987 S. 464,465f.).

Alle diese o.g. Verhaltensweisen führten durch das Wahrnehmen des Ermessen der Versammlungsleitung zu keinerlei  Handlungsweisen gegenüber dem Abgeordneten, außer zuletzt am 23.02.2021.  Wenn es ein Maß für o.g. Verhaltensweisen geben würden, so wäre es schon längst über die Bemessungsgrenzen hinaus überschritten worden. Chancen seit dem 29.05.2017 gab es genug sich zu entschuldigen, warum also erst in der 3. Dekade des 21. Jahrhundert, ist da etwa ein Erkenntnisprozess vollzogen oder ist es nur Wahlkampf ?

Durch die Versammlungsleiterin, Bürgermeisterin (Ehefrau des Abgeordneten) erfolgten keinerlei Ordnungsmaßnahmen wie einen Sachruf oder Rüge mit Ordnungsruf oder Wortentzug. Hieraus ergibt sich schon für die Sitzungen in der Stadtvertretung eine Befangenheit in der Versammlungsleitung.

Die Versammlungsleiterin hat eigentlich die Sitzung objektiv und unparteiisch wahrzunehmen.

Es ist Sache der Versammlungsleitung  bzw. des Gremiums (Sitzung der Stadtvertretung oder Ausschüsse), sich um diese Angelegenheit zu kümmern, da es das Internum eines Selbstverwaltungsorgans betrifft. Die Bürgermeisterin hat dazu gemäß §39 Abs. 2 KV-MV den Vorsitz der Gemeindevertretung/Stadtvertretung wahrzunehmen und ist für die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Sitzungen verantwortlich. Die Geschäftsordnung der Stadt Crivitz regelt dazu im § 10 Ordnungsmaßnahme innerhalb der Sitzung und im § 11 Ordnungsmaßnahmen gegen Zuhörer.

Wenn es um Ordnungsmaßnahmen gegenüber anderen Abgeordneten der Sitzung  der Stadtvertretung geht oder gegen Einwohner in der Einwohnerfragestunde, da handelt die Versammlungsleiterin/ Bürgermeisterin  schnell und häufig über das Maß hinaus, durch Wortentzug oder Maßregelungen, aber wenn es gegen bzw. um die Abgeordneten in der eigene Familie geht, hält man sich ständig großzügig zurück.

Durch die dortigen Formulierungen „kann“ liegt es immer allerdings im ERMESSEN der Bürgermeisterin entsprechend einzuschreiten.

Ungebührliches Verhalten liegt vor, wenn sich ein Gemeindevertreter in einer Art und Weise anderen Mandatsträgern gegenüber benimmt, die für ein gedeihliches Miteinander nicht mehr hinnehmbar sind. Hierzu können Beschimpfungen oder Beleidigungen anderer Gemeindevertreter oder der Verwaltungsleitung gehören (vgl.  OVG Lüneburg – 2 B 61/86 -,C HSGZ 1987 S.464, 465f.; VG Frankfurt – VII/2 G1798/91 -, HSGZ 1991 S. 490,491).

Fazit: Das nennt man dann KULANZ in eigener Sache!!!!

Gründung eines kommunalen Präventionsrates (KPR) der Stadt Crivitz mit einer GO

08-März-21/P-headli.-cont.-red./58/7-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Prävention  umfasst  die  Gesamtheit  aller  staatlichen  und  privaten  Bemühungen,  Programme  und  Maßnahmen,  welche  die  Kriminalität  und  die Verkehrsunfälle  als  gesellschaftliche  Phänomene  oder  individuelle  Ereignisse – verhütenmindern oder – in ihren Folgen gering zu halten.(PDV 100, Zif.2.1.1.1 – Ausgabe 2012).

Nach Bähr & Hoffmann lebt die Kommunale Kriminalprävention nicht nur von Vernetzung und Informationsaustausch sondern insbesondere auch von Maßnahmen und Projekten.( vgl. Bähr/Hoffmann (ohne Datum), S. 44)

Am 09.Oktober 2018 fand in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen der Stadtvertretung der Stadt Crivitz erstmals eine Beratung zu Präventionsmöglichkeiten statt und Frau Döring war hier federführende. So berichtete Frau Liebmann im November 2018  aus den Erfahrungen der Stadt Schwerin und man trug sich mit dem Gedanken im Ausschuss den Aufbau einer Struktur zur Prävention für die Stadt Crivitz voranzutreiben und eine Lenkungsgruppe zu schaffen. So wurden am 08.Januar 2019 als Vertreter für die Bildung einer Lenkungsgruppe Frau Torbahn (nur für die Anlaufphase) und Frau Döring vorgeschlagen.  Seit dem 20. März 2019 wurde auf Empfehlung des Ausschusses, um den Aufgaben gerecht werden zu können und die Zielstellungen mit Leben zu füllen, eine Präventions-gruppe formiert, die verschiedene Netzwerkarbeitsgruppen steuert. Den Vorsitz führte die Bürgermeisterin der Stadt, Frau Britta Brusch- Gamm. Dann kam die Kommunalwahl und am 11. November 2019 empfahlen die Mitglieder des  Ausschusses der Stadtvertretung eine Beratung über diese Thematik auf der nächsten Stadtvertretersitzung durchzuführen. Dazu kam es bis heute nicht.

Seit diesem Zeitraum  wurde sich mit dem Thema Prävention im Ausschuss nicht mehr befasst. Die letzte Tagung fand am 14. September 2020 statt. Erst jetzt nach weiteren anderthalb Jahren am 12. April 2021 findet eine Beratung zum erarbeiteten Konzept des Präventionsrates der Stadt Crivitz statt. Es ist Frau Döring zu verdanken, dass jetzt endlich ein Konzept vorliegt, um die kommunale Prävention in der Stadt Crivitz voran zu bringen.

Daneben  sollte  auch  ein  hoher  Vertreter der  Polizei  in  dem  Präventionsrat vertreten  sein. Die  Arbeit  eines Präventionsrates an der Verwaltung vorbei oder gar gegen die Verwaltung ist von vorn herein zum Scheitern verurteilt. Neben dem Präventionsrat könnte ein Beratungsgremium bestehend z.B. aus den Verantwortlichen der Arbeitsgruppen/ Projektgruppen eingerichtet werden. Auf diese Weise können aktuelle Ergebnisse und Entwicklungen aus den jeweiligen Arbeitsgruppen in den Präventionsrat transportiert werden.

In den Arbeitsgruppen soll die konkrete Präventionsarbeit geleistet werden welche geeigneten Projekte entwickeln und umsetzen. Das Einrichten eines Öffentlichen Forums in dem ausgewählte Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppen vorgestellt werden, könnte eine zusätzliche Motivationsförderung der Gremienmitglieder und Animierung zur Mitarbeit bewirken.

Die persönliche Sicherheit gehört zu den Grundbedürfnissen der Bewohner und Gäste unserer Stadt Crivitz und deshalb sollte die Stadtvertretung gemeinsam, so schnell wie möglich legitimierte handlungsfähige Gremien schaffen in der Präventionsarbeit und nicht wieder Jahre verstreichen lassen. Gerade  in den Zeiten der Corona – Pandemie, welche uns auch noch 2022 beschäftigen wird, ist umso wichtiger,  schneller zu handeln, denn die Probleme im Bereich Kita, Schule, Familie, Senioren verschärfen sich mit der Pandemie.

Wir empfehlen, dass auch weiterhin der erste Ansprechpartner für den Präventionsrat der Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen der Stadtvertretung der Stadt Crivitz bleibt. Vorschläge oder Unterstützung für die Stadtvertretung werden an den o.g. Ausschuss  herangetragen, welcher  darüber berät und entsprechende  Empfehlungen weiterleitet.


Beschlussentwurf:

Die Bürgermeisterin wird beauftragt bis zum 25.10.2021 eine Versammlung der Mitglieder der bestehenden Präventionsgruppe einzuberufen und den Aufbau / Gründung eines kommunalen Präventionsrats (KPR) für die Stadt Crivitz mit einer Geschäftsordnung durchzuführen.

Multifunktionale Außenreinigungsmaschine HAKO-1650

07-März-21/P-headli.-cont.-red./57/6-21

Unzureichende öffentliche Diskussion und keine klaren Festlegungen zur Finanzierung/Deckung der Ausgaben, aber nach eigenem Gutdünken beschlossen durch Mehrheit der CWG und LINKEN.

Worum geht es?

Im Umweltausschuss kam eine Idee auf und dieser forderte am: 29.10.2020 in der BV Cri SV 202/20 die Beschaffung einer Multifunktionale Außenreinigungsmaschine (Citymaster 1650) für ca. 120.000,00 €. Finanziert werden sollte der Citymaster durch Straßenreinigungsgebühren mit entsprechender neuer Satzung bzw. die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B weit über dem jetzigen Nivellierungshebesatz. So der Vorschlag.

Wieso?

Die Stadt soll die Anschaffung eines Citymasters vom Typ HAKO 1650 als Investition in den Haus-halt 2021 aufnehmen. Die neue Kehrmaschine ist für eine Reihe von Arbeiten im kommunalen Außenbereich einsetzbar und unverzichtbar!

Und wie weiter?

Bereits 4-TAGE später am 02.11.2020 erfolgte schon der Beschloss im Hauptausschuss mit Mehrheit der CWG und LINKEN über das Vorhaben, vor allen anderen Ausschüssen und setzte damit einen Pflock in den Boden. Nur zur Finanzierung und Deckung dieser Ausgaben wurden bis heute keine klaren Aussagen getroffen.

Und um welche Kosten geht es?

Die Anschaffungskosten (120.000,00 €) sowie die jährlichen Personal-, Betriebs- und Unterhaltungskosten in Höhe von 54.300,00 €. Diese gliedern sich in jährlich: ca.12.000,00 € Abschreibung u. Personalkosten 40.300,00 €  für einen zusätzlichen Stadtarbeiter[ nach dem Auslaufen der Förderung]. Hierzu soll ein behinderter Arbeitsplatz geschaffen werden, der dann gefördert wird durch das Integrationsamt für ca.24 Monate. Das Problem ! Diese spezielle Eignung/ Nutzung ist in der Ausstattungsbeschreibung des HAKO -1650 aber nicht beschrieben? 

Und was folgte dann?

Der nachfolgend tagende Bau und Bildungsausschuss am 19.11.2020 wollte an diesen Entscheidungen auch nichts mehr ändern. Und so kam es wie es kommen musste im Haushaltsplan 2021 wurde die Investition und die neue Stelle im Bauhof verankert und festgeschrieben, durch die Mehrheit der CWG und Linken am 23.02.201,  ohne eine Aussage über Deckungs-bzw. Finanzierungszusage für die Folgejahre.  

Und laut Pressemitteilung vom 05.03.2021 hatte der Mitarbeiter für den Stadtbauhof zu der o.g. Stellen aber schon am 01.03.20201 seinen ersten Arbeitstag, obwohl der Hauptausschuss erst am 15.03.2021 wieder tagt zu den TOP: Personalangelegenheit- Einstellung Mitarbeiter/in Stadtbauhof. Ein Schelm wer Böses dabei denkt!!!!

Fazit: Dass die Notwendigkeit dieser Anschaffung bestehen könnte ist unstrittig, aber die o.g. Ausgaben sind bis heute nicht gedeckt durch Einnahmen und wie die zukünftigen Folgekosten finanziert werden sollen. Das ist bis heute nicht geklärt und unterliegt wahrscheinlich strengster Geheimhaltung, darum ist auch das Protokoll von dem HUFA vom 02.11.2021 nicht zu finden und angeblich gibt es die Sitzung gar nicht (siehe ALLRIS®net)??? Das nennt man dann Kooperation! Aber trotzdem wurde der Haushalt 2021 so verabschiedet (mehrheitlich durch CWG und LINKE).

Haushalt – 2021 der Stadt Crivitz auf der Grundlage des Jahresabschlusses 2017?

04-März-2021/P-headli.-cont.-red./56/5-21

EINNAHMEN.=9,487Mio.€ /AUSG.= 10,989 Mio€

Die Einnahmen decken nicht die Ausgaben!!!

Der Ergebnishaushalt weist ein tatsächliches negatives Jahresergebnis von (-)1.502.200,00 € aus. Dieser Fehlbetrag wird  aus der ENTNAHME der investiven- und allg. Kapitalrücklage entnommen. Die zweckgebundene Kapitalrücklage für investive Zwecke sinkt von 1.293.458,47 € auf ca. 63.900,00 €. Die allgemeine Kapitalrücklage sinkt von 1.295.196,08€ auf  98,07€. Die liquiden Mittel sinken von (+) 1.868.154,13 € auf (-) 1.297.145,87 €. Der Finanzhaushalt 2021 weist ein Einzahlungsdefizit von (-) 2.990.300€ aus. Das Eigenkapital der Stadt Crivitz sinkt im Finanzplanzeitraum bis 2024 um (-) 2.581.400€.

Seit 2014 sind die Personalkosten explodiert (also um (+)1.536.100€), von 2.253.100€  in 2014 auf  3.789.200€ in 2021. Der Personalbestand beträgt 2021 ca. 100 Mitarbeiter. Tendenz steigend!!!!!!

Ab 2022 betragen die Jährlichen Abschreibungen insgesamt 1.056.600,00€, welche erwirtschaftet werden müssen. Die Repräsentation-saufwendungen der Stadt Crivitz betragen 2021 = 64.100,00€, davon entfallen alleine 8.000,00€ nur für die Bürgermeisterin! Die Kosten für die Gebäudereinigung betrugen in der Fremdreinigung im Jahr 2019 betrugen  223.972,02 € dagegen die sind  Kosten für die jetzigen Eigen-reinigung 2021 auf 348.300€ angestiegen. Tendenz weiter steigend!

Die ursprüngliche Kostenschätzung für den Umbau der Kita „Uns Lütten“ ist zurzeit  um 367.000,00 € auf 2.458.100,00 € gestiegen. Weitere Fördermittel hierfür sind nicht zu erwarten.

Insgesamt:

Die Corona Rechnung kommt 2022/2023!!!

Beträgt das Kreditvolumen der Stadt Crivitz bisher 2.300.000€; ist die Aufnahme ab 2022 eine erneute Kreditaufnahme, zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit, von 1.297.145,87 € als Notwendig. Damit steigert sich die Gesamt-kreditaufnahme ab dem Haushaltsjahr 2022 auf voraussichtlich  3.597.145,87€. Damit wird die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Crivitz überschritten. Da die Stadt Crivitz ausschließlich auf ihre Steuereinahmen und allgemeine Schlüsselzuweisungen vom Land MV angewiesen ist und über keine zusätzlichen Einnahmen verfügt, wird ihre dauerhafte Leistungsfähigkeit in den Folgejahren dramatisch eingeschränkt werden. Aufgrund der jahrelangen hohen Ausgaben und Kreditschulden wirtschaftet die Stadt Crivitz über ihre finanziellen Verhältnisse und plant in  ihrem Haushalt für die Folgejahre Defizite im Ergebnis- und Finanzhaushalt ein, welche  unweigerlich in eine Haushaltssicherung führen und dramatische Einschnitte erwarten lassen.

Berichtspflicht der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm über den Haushaltsvollzug 2021 ist nicht gewünscht!

02. März-21/P-headli.-cont.-red./55/4-21

Eine turnusmäßige Berichtspflicht der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm über den Haushaltsvollzug 2021 ist nicht gewünscht. Und das alles bei einem Ausgabevolumen von ca. 11,00 Mio.€ ⁉

Allgemein ist zu konstatieren, dass die Gemeindevertretung zeitnah über alle haushaltsrelevanten Entwicklungen informiert werden sollte. Auf der Grundlage der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) zuletzt geändert durch Artikel 13 der Verordnung vom 9. April 2020 (GVOBl. M-V S. 166, 181) ist im §20 eine Berichtspflicht der Bürgermeisters geregelt. Dabei beschränkt sich die Berichterstattung nicht nur auf erreichte Ergebnisse des Haushaltsvollzuges, der von der Berichtspflicht des § 20 GemHVO-Doppik zunächst nur originär erfasst wird, sondern auf absehbare Entwicklungen und längerfristige Risiken. Im Rahmen der Doppik soll der Gemeindevertretung eine Führungsrolle bei der Steuerung des Ressourceneinsatzes zukommen. Um diese ausfüllen zu können, bedarf es rechtzeitiger Informationen. Mit diesem Anspruch läuft die Verpflichtung zur Berichterstattung über die Finanz- und Leistungszeile konform.

Für die Stadt Crivitz liegen mittlerweile nur die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2017 geprüft und testiert vor, somit ist feststellen, dass in der Stadt Crivitz kein gesicherter Überblick zur aktuellen finanziellen Lage vorliegt.

Die Darstellung der Entwicklung der Stadt Crivitz basiert auf den Daten der o.g. Jahresabschlüsse und deren Rechnungsergebnissen, für die diesjährige Haushaltsplanung 2021. Für alle weiteren Jahre wurden die vorläufigen Rechnungsergebnisse bzw. die Planungsdaten angenommen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Crivitz und der Regelungen der SARS-CoV-2-Verordnungen und deren finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2021 und 2022 ist eine Berichtspflicht der Bürgermeisterin als Mindestpflicht anzusehen. Die Steuerungsperspektive für die Stadtvertreter auch auf absehbare Entwicklungen und längerfristige Risiken im Haushaltsvollzug sind  durch  turnusgemäße Unterrichtungen der Bürgermeisterin unerlässlich.

Beschlussentwurf:

Der Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, dass die Bürgermeisterin laut §20 GemHVO-Doppik folgende Berichterstattungen gegenüber der Stadtvertretung durchführt. Einmal zum Erfüllungsstand des laufenden Haushaltsplanes per 30. Juni des Jahres, begleitend zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung des Folgejahres über den Erfüllungsstand im weiteren Jahresverlauf bis zum  15. Dezember des Jahres und über das voraussichtliche Ergebnis des Haushaltsjahres zeitnah nach Ablauf des Haushaltsjahres und vor oder im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses im Folgejahr. Die Berichterstattung erfolgt schriftlich in Form und Inhalt nach einem genormten Muster.

Verwirrung um Anträge in der Stadt Crivitz?

28-Febr.-21/P-headli.-cont.-red./54/3-21

Nun, eigentlich überhaupt nicht!!! Der Antrag – die ZAHLUNG eines fiktiven UNTERNEHMERLOHNES von 500,00€ pro  Kalendermonat, für betroffenen Unternehmen von den Schließungen seit dem 15.12.2020, zu zahlen aus der Stadtkasse, wurde ohne Diskussion nach Gutsherrenart von der CWG und vorrangig von der LINKEN ablehnt!!

Obwohl das Geld hierfür durch die Senkung und somit Einsparungen durch die Amtsumlage in der Höhe von ca. 85.868,00€ vorhanden ist!!!

Der Antrag der CDU– zur Stundung der Gewerbesteuer für ebenfalls vorrangig diese Unternehmen wurde fast abgelehnt von der CWG und Linken. Als man plötzlich erkannte dass man ja dadurch selber einen eigenen Image schaden erlangen könnte und umgewandelt. Man wandelte einfach eine fremde Vorlage einer Fraktion um  zu einem EIGENEN Antrag um, mit den Worten das man ja das selber schon so mal eingebracht hatte 2020 und Schluss. Lesen wäre manchmal hilfreich!!

Nur aufgrund dessen, das sich die Fraktion der CDU für die Interessen  der Unternehmen einsetzen wollten, hat man auf eine weitere  Auseinandersetzung verzichtet. Denn klar ist NUN das nun ALLE Unternehmen die Gewerbesteuer in 2021 Stunden können. Und die Bürgermeisterin ist nun die Große Unterstützerin der Unternehmer in Crivitz.

Fazit: Die Tatsachen liegen aber anders und werden manchmal unterschiedliche war genommen. Hätte die CDU Fraktion nicht solche Courage gehabt solche Forderungen überhaupt, in der jetzigen Situation einzufordern, wäre für die Unternehmen in der Stadt Crivitz NICHTS passiert. Und wieder werden eingesparte Mittel irgendwohin verschoben und versickern in Teilhaushalten! Redakteure sind auch nur Menschen und haben manchmal viele Themen im Kopf die sie bearbeiten müssen und stehen ständig unter Zeitdruck bis zur nächsten Ausgabe, dafür haben kann man Verständnis haben.