The same process as every year? Only with a few new faces after the election!

14.Okt.-2024/P-headli.-cont.-red./424[163(38-22)]/CLA-260/99-2024

Das gleiche Prozedere wie jedes Jahr? Nur mit vereinzelten neuen Gesichtern nach der Wahl!

So oder ähnlich könnte man die Resonanz der Sitzung des Amtsausschusses im September 2024 bezeichnen und nach außen darstellen. Angesichts der Präsenz von nur 8 anwesenden Einwohnern, von denen allerdings vier noch Gemeindevertreter und ein Bediensteter des Amtes waren. Man kann sich also selbst ausrechnen, was da an Spontaneität und frischer Kreativität vom Amtsausschuss über die vergangene Wahlperiode hinweg freigesetzt wurde gegenüber den 25.000 Einwohnern im Amtsbereich von Crivitz.

Aufgrund der Modernisierung der Kommunalverfassung im Mai 2024 wurde ein Zuteilungs- und Benennungsverfahren eingeführt, bei dem die Fraktionen angesichts ihrer gewonnenen Prozente die eigenen Sitze in den Ausschüssen mit Gemeindevertretern und sachkundigen Einwohnern ohne Wahl selbst benennen können. Dies gilt ebenso für den Amtsausschuss, in dem 17 Vertreter aus den Gremien der Gemeinden benannt wurden. So befinden sich nun unter den 34 Mitgliedern des Amtsausschusses im Amt Crivitz viele altbekannte Funktionsträger, die nicht von Ihren Gremien in den Gemeinden gewählt wurden, sondern von Ihrer Partei oder Wählergemeinschaft in den Amtsausschuss benannt wurden. Die soeben wiederum als Funktionsträger innerhalb des Amtsausschusses, in dessen Führung oder in die Ausschüsse oder für den eigenen Wirkungskreis (ureigenen Aufgabenbereich des Amtes) erneut gewählt wurden.

Von den 34 entsandten Mitgliedern aus den Kommunen stammen 41 % aus Parteien, 46 % aus Wählergemeinschaften und 12 % sind Einzelbewerber und gehören keiner Partei oder Wählergemeinschaft an. Von den 41 % der Parteien stammen 23 % aus der CDU, 3 % aus der AfD, 6 % aus der SPD und 9 % aus der Partei DIE LINKE. Der Frauenanteil im Amtsausschuss in Crivitz liegt bei ca. 24 %.

Alle Mitglieder des Amtsausschusses von Crivitz haben einen abgeschlossenen Berufsabschluss, wovon 12 % einen Meistertitel und nur 35 % einen Hochschulabschluss besitzen. Das Durchschnittsalter der auserwählten Kanditen aus den Kommunen für den Amtsausschuss beträgt etwa 60 Jahre in Crivitz. Demnach sind nur ca. 38 % der Mitglieder im Amtsausschuss in Crivitz in einem Alter von 33 bis 58 Jahren, aber ca. 56 % junge Alte (60- bis 74 Jahre) und 6 % sind sogar betagte und Hochbetagte (75- bis 89-Jährige) nach der Klassifizierung des Lebensalters der Weltgesundheitsorganisation. An dieser Stelle wird deutlich, wie stark die demografische Entwicklung im ländlichen Raum Einfluss nimmt.

Alle Bürgermeister (17) sind automatisch Mitglieder des Amtsausschusses und bilden somit die Basis für den Amtsausschuss sowie je nach Einwohnerzahl der Gemeinden weitere Mitglieder (17) aus den Gemeinden. So sind etwa 56 % der Mitglieder des Amtsausschusses bereits in der vergangenen Wahlperiode vertreten gewesen, was eine gewisse Kontinuität im kommunalpolitischen Alltag und in den vorhandenen Parteien- und Wählergemeinschaftsnetzwerken oder anderen Verknüpfungen darstellt, da man sich über Jahre hinweg kennt. Die *entspannte Debattenkultur* ist mit den altbewährten Funktionsträgern zurückgekehrt!

Folglich hat sich auch nichts an der Führungsspitze des Amtsausschusses verändert, wie bei der letzten Wahl im Jahr 2019. Frau Brusch Gamm (Wählergruppe CWG-Crivitz) welche von Herrn Eichwitz in voller Einmütigkeit, vorgeschlagen wurde, konnte sich nur ganz knapp ihrem Herausforderer gegenüber Herrn Ronald Radscheidt (ehemaliger Amtsausschussvorsitzenden von 2014 bis zum Rücktritt 14.12.2016 /CDU-Plate) durchsetzen, mit 18 zu 15 Stimmen. Herr Heinrich-Hermann Behr (Einzelbewerber) wurde zum 1. Stellvertreter des Amtsausschussvorsitzenden gewählt, während Herr Hartmut Paulsen (CDU-Crivitz/ trotz seines Rückzugs im Jahr 2021) zum 2. Stellvertreter gewählt wurde.

Es gibt erneut einen neuen beschließenden Hauptausschuss, der die wichtigsten Entscheidungen den Mitgliedern abnimmt, damit sie nicht so häufig zusammenkommen müssen. Dieser elitäre Kreis des Hauptausschusses wird viele Entscheidungen bereits vorab treffen, sodass nur noch einige marginale Restdiskussionen übrigbleiben werden. Durch diese Maßnahme wird die entspannte Debattenkultur im Amtsausschuss die nächsten Jahre erhalten bleiben. Eine Änderung der Kommunalverfassung machte das Unglaubliche möglich. Das Amt Crivitz hat eine Probieraktion in der vergangenen Wahlperiode durchgeführt und erhielt dafür eine Ausnahmegenehmigung. Nun ist also wieder der beschließende Hauptausschuss im Amtsausschuss in Crivitz gänzlich gesetzeskonform und sicherlich auch mit voller Unterstützung des Städte- und Gemeindetages, wo auch wieder seine Mitarbeiter im Amtsausschuss und im engeren Wirkungskreis im Geiste voll mitwirken dürfen.

Eigentlich sollten im Hauptausschuss vorrangig Bürgermeister gewählt werden, da sie auch über die nötige Reputation verfügen. Trotzdem wurden aus der Gemeinde Pinnow Herr Klaus-Michael Glaser (CDU) und aus der Gemeinde Plate Herr Ronald Radscheidt (CDU) in den Hauptausschuss gewählt, anstatt die Bürgermeister. Obwohl sie eigentlich keine Ehrenbeamten (1. oder 2. Stellvertreter) in der Gemeindevertretung sind, stammen sie nicht primär aus der jeweiligen Opposition der Gemeindevertretung. Ob dieser politische Schachzug jedoch von den Anwesenden selbst verstanden wurde, ist ungewiss, da die beiden Herren sicherlich nicht in ihren jeweiligen Gemeinden ausreichende Entscheidungskompetenz erlangen können. Es bleibt wohl eher ein politischer Akt mit persönlichen Hintergründen, der sicherlich noch bis 2029 für Unruhe sorgen wird.

Herr Torsten Lubatsch (CDU) wurde erneut nach 10 Jahren zum Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Tourismus, Partnerschaften u. Kultur gewählt, womit sich sicherlich Neuerungen oder Spontanität in dieser Wahlperiode bis 2029 auch in Grenzen halten werden. Alle Kandidaten für Ausschüsse und Führungsfunktionen wurden von altbekannten Teilnehmern und deren Netzwerken vorgeschlagen, mit Ausnahme des AfD-Vertreters. Folglich musste sich dieser selbst vorschlagen für die Wahlen in den Ausschüssen, da er in diesen Gremien keine Lobbynetzwerke hatte. Er schaffte es jedoch, sich in den Rechnungsprüfungsausschuss in einer offenen Wahl mehrheitlich wählen zu lassen. Bei einem erneuten Versuch für den Finanzausschuss wurde sofort eine geheime Wahl durchgeführt, bei der er aber anderen alten Gremienmitgliedern unterlegen war.

Kommentar/Resümee – die Redaktion!

Nothing new – business as usual? Nichts Neues – Alles wie gewohnt?

Es ist schon erstaunlich, wie leicht man sich es macht, die modernisierte Kommunalverfassung zu interpretieren. Ob das jetzt alles wirklich im Sinne des wählenden Volkes ist, muss sich wirklich erst noch zeigen. Es bleibt abzuwarten, ob es sich hierbei tatsächlich um eine Modernisierung handelt, die in der kommunalpolitischen Realität erfolgreich sein wird. Viele Neuheiten müssen sich erst in der Praxis beweisen, da dies das Kriterium der Wahrheit bleibt.

Das mangelnde Interesse der Einwohner an den Sitzungen des Amtsausschusses ist nachvollziehbar. Die Sitzung des Amtsausschusses wurde zwar für die Bürger zugänglich gemacht, jedoch wurde streng darauf geachtet, dass die Bürger keine Äußerungen zu den anstehenden Tagesthemen tätigen durften. Andererseits packt den Amtsausschuss, genauer gesagt seine Führungsspitze, ständig eine sehr große Reiselust (die Entschädigung gemäß der Reisekostenverordnung macht es möglich).  Und so sollen Bürger von Bülow oder Demen dieses Mal wieder im Oktober 2024 nach Liessow fahren, nur, um Ihr Anliegen vorzutragen, was auf keinen Fall der Tagesordnung entsprechen darf. Möglicherweise handelt es sich auch bloß um ein politisches Kalkül? Es ist nicht verwunderlich, dass dort möglicherweise wiederum nur wenige Einwohner auftauchen werden.

„Sei geduldig, wenn du im Dunkeln sitzt. Der Sonnenaufgang kommt.“ Rumi

Die CWG-Stadtspitze und die Amtswehrführung im Amt Crivitz sind offenbar seit Jahren untätig!

21.August -2024/P-headli.-cont.-red./414[163(38-22)]/CLA-250/89-2024

Trotz mehrfacher Appelle/Anträge seit Jahren und Bekräftigung zur Anpassung der Feuerwehrgebührensatzung blieben scheinbar die *CWG- Stadtspitze*, sowie die Amtswehrführung im Amt Crivitz seit drei Jahren wissentlich untätig!

Demnach dürfen Feuerwehrgebühren gemäß § 2 Abs. 1 KAG/KAG M-V nur aufgrund einer Satzung erhoben werden. Daraus folgt zugleich, dass die als Rechtsgrundlage herangezogene Satzung aktuell wirksam sein muss. In unserem Alltag können Situationen auftreten, in denen wir auf Hilfe von Rettungsdiensten, Feuerwehreinsätzen oder Polizeieinsätzen angewiesen sind. Wer übernimmt eigentlich die Kosten für diese Einsätze? Was passiert, wenn es zu Fehlalarmen oder anderen besonderen Situationen kommt?

Feuerwehr: Wann muss man die Kosten zahlen? Grundsätzlich gilt: Die Einsätze der Feuerwehr sind kostenlos, wenn sie ihre Kernaufgaben erfüllen. Also Löschen von Bränden und die Entschärfung lebensbedrohlicher Lagen für Mensch und Tier. In den jeweiligen Feuerwehr-, Brandschutz- oder Katastrophenschutzgesetzen der Bundesländer ist geregelt, wann die Steuerzahler und die einzelnen Bürger für die Feuerwehr bezahlen.

In den folgenden Fällen fallen Gebühren an: Personen, die im Aufzug feststecken oder Menschen, die sich aus ihrem Haus oder Auto ausgesperrt haben.  Ein automatischer Feuermelder, der versehentlich ausgelöst wird. Hier gilt: Wer nicht grob fahrlässig handelt, hat nichts zu fürchten. Wenn der Rauchmelder einen Fehlalarm macht und die Nachbarn die Feuerwehr rufen, müssen alle Beteiligten keine Kosten fürchten. Wenn die Rauchmelder an ein System angeschlossen sind, kann das Geld kosten. Öffentliche Gebäude wie Kindergärten und Schulen sind von dieser Regelung ausgenommen. Sobald Fahrzeuge involviert sind und Schaden oder Gefahr durch den Betrieb eines solchen Fahrzeugs entstehen, können Feuerwehrkosten in Rechnung gestellt werden. Für den Fall, dass jemand eine Ölspur verursacht und die Feuerwehr diese beseitigen muss, wird er zur Kasse gebeten. Jedoch, diese Rechnung muss dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen.

Die Abrechnung eines kostenpflichtigen Einsatzes der Freiwilligen Feuerwehr bedarf stets einer rechtssicheren Feuerwehrgebührensatzung. Voraussetzung ist, dass eine aktuelle, korrekte Kalkulation der Feuerwehrgebühren vorliegt. Falls also der Verdacht besteht, dass unverhältnismäßig hohe Kosten berechnet wurden, ist es ratsam, Einspruch einzulegen und im Zweifelsfall einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht hinzuzuziehen. Denn gemäß § 6 KAG M-V Kommunalabgabengesetz – KAG M-V muss die Kalkulation spätestens alle drei Jahre angepasst werden.

Dabei sind zwei Kostengruppen zu unterscheiden: Die einen sind es die Kosten, die unmittelbar Folge konkreter Feuerwehreinsätze sind, also die tatsächlich bei einem konkreten Feuerwehreinsatz angefallenen Personal- und Sachkosten wie Kraftstoffverbrauch, Reinigung, Entsorgung und Ersatz für verbrauchtes Material bzw. beschädigte oder unbrauchbar gewordene Geräte.

Die anderen Kosten sind die Kosten, die unabhängig von konkreten Feuerwehreinsätzen „generell“ anfallen, die folglich als sogenannte Vorhaltekosten für die Sachgüter entstehen und die gleichmäßig das ganze Jahr anfallen, um die öffentliche Einrichtung „Feuerwehr“ vorzuhalten, also z. B. das Feuerwehrgerätehaus. Auch diese Kosten sind für den Zeitraum, in dem kosten erstattungsfähige Einsätze gefahren werden, durch den Einsatz verursacht und damit grundsätzlich erstattungsfähig (vgl. VG Schwerin, Urt. v. 13.08.2009 – 4 A 277/07 –, Stand: August 2011).

Die Feuerwehrsatzung der Stadt Crivitz ist schon 15 Jahre alt. Die technische und personelle Ausstattung der Feuerwehr hat sich seit 2008 deutlich verändert. Mangels ordnungsgemäßer angepasster aktueller Kalkulation enthält sie keine rechtmäßige Festsetzung des Abgabensatzes und kann infolgedessen unwirksam sein. Einsprüche und Widersprüche gegen Rechnungen der Feuerwehr im Amtsbereich Crivitz würden eine perfekte Aussicht auf Erfolg haben, auch bei vielen Verwaltungsgerichten und die Gemeinden müssten die Kosten übernehmen. Ist die Feuerwehrgebührensatzung seit 2008 angepasst und erhöht worden? NEIN? Warum wohl nicht! Ist das Amt Crivitz personell und fachlich nicht in der Lage, diese Aufgabe adäquat zu bewältigen? Vielleicht ist es zu unpopulär für die bestehenden politischen Gemeinschaften und Parteien? Auf jeden Fall ist es ein klarer Gesetzesverstoß!

Aufgrund von Herrn Hans – Jürgen Heine (damals zweiter Bürgermeister) wurde jegliche Diskussion darüber abgebrochen und der Antrag von der Fraktion DIE LINKE/Heine und der CWG-Fraktion abgelehnt, mit der Begründung von der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm: Sie teilt mit, dass alle diesbezüglichen Satzungen im Amt Crivitz bereits in naher Zukunft überarbeitet werden und von Amts wegen eine Zuarbeit erfolgen wird.“ (August 2021). Seit dieser Zeit ist nichts geschehen, aber auch gar nichts. Tatsächlich hat sich die Lage im Amtsbereich der Satzungen seit dieser Zeit verschlechtert.

Kommentar/Resümee – der Redaktion

Es ist erstaunlich, dass auch die Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker Amt Crivitz im Jahr 2021 an der besagten Sitzung der Stadtvertretung teilnahm und auch die Dringlichkeit der Änderungen oder Überarbeitungen betonte. Sie versprach baldige Änderungen oder Anpassungen, doch seit genau 36 Monaten ist nichts geschehen! So heißt es aber in der Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Crivitz dazu im  §15(3): „Das Amt Crivitz wird ermächtigt, die Gebührenordnung zu dieser Satzung aus marktwirtschaftlicher Sicht anzupassen und bei neu beschafften Mitteln der Feuerwehr die erforderlichen Kostensätze in diese aufzunehmen“.

Seit 15 Jahren wurden erhebliche Mittel neu angeschafft und die Technik auf den neuesten Stand gebracht. Zu diesem Zweck erhält die Feuerwehr in Crivitz im Oktober 2024 wieder ein neues Fahrzeug. Aufgrund des Mangels an Kapazitäten im Amt Crivitz könnte es sein, dass externes Fachwissen erforderlich ist. Die Kommunalberatung und Service GmbH – KUBUS – bietet hierzu umfangreiche Fachworkshops „Kosten für Leistungen und Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr“ in MV an.

Es wäre sicherlich hilfreich, wenn auch der Amtswehrführer Markus Eichwitz an diesen umfangreichen Schulungen teilnimmt, um der gesamten Problematik mehr Aufmerksamkeit zu schenken und sein eigenes Verständnis für die Kalkulationen und das Gesetz zu erweitern.  Denn in etwa 45 Monaten steht die nächste Wahl an!

Es wäre ebenso denkbar, in diesem Kontext gleich ebenfalls zu klären, wer denn nun die Erlaubnis erhält, die Feuerwehr auch im internen Bereich zu Festlichkeiten und Repräsentationen einzubinden und wer dafür die Kosten trägt und welche.

Maßlose Überschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit nach fünf Jahren hauptamtlicher Rechnungsprüfung im Amt Crivitz!

22.Mai -2024/P-headli.-cont.-red./377[163(38-22)]/CLA-214/52-2024

Nach fünf Jahren Arbeit der hauptamtlichen Rechnungsprüfung mit ca. 40 Jahresabschlüssen im Amt Crivitz + Hagenow – Land sollen jetzt noch acht Jahresabschlüsse vom Amt Zarrentin hinzukommen. 

Zu diesem Zeitpunkt stehen lediglich zwei Mitarbeiter in Crivitz und einer in Hagenow-Land zur Verfügung. Kurioserweise ist das Amt Crivitz seit drei Jahren nicht in der Lage, seine eigenen Jahresabschlüsse zu erfüllen. Was für ein Wagnis und eine Überschätzung der eigenen Kapazität, nur um die Anforderungen für ein Rechnungsprüfungsamt zu erfüllen? Damit ein Beamter weiterhin als Fachbereichsleiter tätig sein kann und später Amtsleiter werden kann.

Es fehlen seit dem 01.01.2023 noch ca. 17 *aufgestellte*, *geprüfte* und *festgestellte* Jahresabschlüsse seit 2020 für die Kommunen. Seit dem 31.05.2024 müssten weitere 19 Jahresabschlüsse des Jahres 2023 aufgestellt vorliegen, wie es die Kommunalverfassung M-V vorsieht. Es gibt insgesamt 36 fehlende Beschlussvorlagen für Jahresabschlüsse der Gemeinden im Amt Crivitz für eine genaue Haushaltsplanung der Folgejahre Jahre 2025 bis heute. Dabei handelt es sich hierbei um einen klaren Verstoß gegen das Gesetz, doch niemand reagiert darauf. Es ist wahrscheinlich, dass die Behörden in MV bei vorliegenden Beschwerden im Amt Crivitz in absehbarer Zeit genauer hinschauen müssen!

Der Jahresabschluss der Kommunen in MV ist ein wichtiger Bestandteil des kommunalen Haushaltsrechts, das seit dem 1. Januar 2012 nach den Regeln der kommunalen Doppik geführt wurde. Gemäß Kommunalverfassung MV § 60 (4) ist der Jahresabschluss innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Dies bedeutet, dass dieser bis spätestens 31.05. des Folgejahres aufzustellen ist und bis zum 31.12. durch die Gemeinde- bzw. Stadtvertretung festzustellen ist. Eine Verlängerung des Termins ist seit dem 31.12.2022 nicht mehr möglich! Seit der Einführung der Doppik 2012, die eine nachhaltige Steuerung der Haushaltswirtschaft anstrebt, ist es dem Amt Crivitz nicht gelungen, dieses Element bei den 17 Gemeinden +Amt +Schulverband umfassend zur Geltung kommen zu lassen.

Warum wird in *aufgestellt*, *geprüft* und *festgestellt*, unterschieden? Nun, die Jahresabschlüsse gelten als aufgestellt, wenn sie durch das Rechnungsprüfungsamt erarbeitet wurden. Danach wird in einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Crivitz der Entwurf des Rechnungsprüfungsamtes geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk verabschiedet. Erst dann können die Gemeinden diesen Entwurf durch einen Beschluss endgültig feststellen. Deshalb sind diese wichtigen Unterschiede von großer Bedeutung – aber egal, in Amt Crivitz fehlen seit 2020 viele Vorlagen in allen drei Kategorien. Genau an dieser Stelle liegt das Dilemma.

Nur ein aktueller Jahresabschluss nach dem Gesetz ermöglicht es, die Leistungsfähigkeit und den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune für die Haushaltsplanungen der Folgejahre zu erkennen und dient als wesentliche Grundlage für Dritte zur Vergabe von FÖRDERMITTELN und Zuschüssen. Ein möglicher Grund für den Verlust von Fördermitteln und Zuschüssen bei fehlenden Jahresabschlüssen der Kommunen in MV ist, dass einige Zuwendungen an bestimmte Bedingungen geknüpft sind, die durch den Jahresabschluss nachgewiesen werden müssen. Wenn die Kommunen den Jahresabschluss nicht rechtzeitig vorlegen, können sie die Erfüllung der Bedingungen nicht belegen und riskieren, dass die Zuwendungen zurückgefordert oder verrechnet werden.

Das Amt Crivitz schloss 2021 mit dem Amt Hagenow-Land einen Kooperationsvertrag zur Rechnungsprüfung ab, um die Jahresabschlüsse im Amtsbereich Crivitz endlich voranzubringen. Benötigt werden im Amt Crivitz pro Jahr 19 Jahresabschlüsse und im Bereich Hagenow-Land weitere 20, insgesamt also 37. Zu diesem Zweck wurde zusätzlich ein Rechnungsprüfungsamt gegründet, Mitarbeiter eingestellt und ein Beamter ernannt, der nicht an das Weisungsrecht gebunden ist, um so 20 bis 30 Prüfungen im Jahr zu schaffen.

Nun also werden es 47 Prüfungen pro Jahr sein, durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 167 KV M-V zur Inanspruchnahme eines Rechnungsprüfungsamtes für die örtliche Prüfung.   Die Ämter Hagenow-Land und Zarrentin vereinbaren, dass sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben das Rechnungsprüfungsamt Crivitz beauftragen werden. Das Amt Zarrentin besteht aus vier Gemeinden: Gallin, Kogel, Lüttow-Valluhn, Vellahn sowie der Stadt Zarrentin am Schaalsee. Für die Rechnungsprüfung werden noch ein Amt, ein Schulverband und ein Planungsverband herangezogen. Insgesamt sind also acht Jahresabschlüsse ab 2020 hinzugekommen.

Kommentar/Resümee

„Politik ist der Versuch, die Zeit zwischen zwei Steuererhöhungen zu überbrücken.“  Wolfram Weidner

Worin liegt das Problem? Ist es eine Gesetzesignoranz, eine Vorgehensweise oder sogar eine Überforderung der Verwaltung? Wie lange wird dieser Zustand voraussichtlich anhalten?

Der Jahresabschluss soll die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune darstellen und die Ergebnisse der Haushaltswirtschaft nachweisen. Über Jahre fehlende Jahresabschlüsse sind keine FORMALIE, sondern ein Verstoß gegen gesetzlich normierte Haushaltsgrundsätze und lassen Zweifel an der geordneten Haushaltswirtschaft der betreffenden Kommunen aufkommen. Die Verwendung eingesetzter Steuermittel wird ohne aktuelle Jahresabschlüsse nicht transparent nachgewiesen. Die Doppik soll eigentlich einen erhöhten Transparenzgrad über das Vermögen, deren Bewertung und die Abschreibungen ermöglichen, um eine höhere Informationsdichte für die finanzpolitischen Entscheidungen in der Zukunft zu gewährleisten. Diese wichtigen Elemente der kommunalen Doppik können bei jahrelangen fehlenden Jahresabschlüssen nicht so zur Wirkung kommen.

Das kann zu verschiedenen Nachteilen führen, wie:

Mangelnde Transparenz über die aktuelle genaue Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune

Verzögerung bei der Entlastung des jeweiligen Bürgermeisters

Erschwerte Haushaltsplanung für die Folgejahre 2025/26

Verlust von Fördermitteln oder Zuschüssen für notwendige Investitionsvorhaben 

Rechtliche Konsequenzen oder Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden.

Auch der Landesrechnungshof des Landes MV hat diese Handhabung mehrfach angemahnt. Die gesetzlichen Bestimmungen und Fristen zum Einreichen der Jahresabschlüsse sind vom Gesetzgeber eindeutig formuliert, mit Stichtagen vorgeschrieben und werden seit Jahren nicht im Amt Crivitz eingehalten. Wann werden endlich alle Aufsichtsbehörden die notwendigen Maßnahmen ergreifen?

Eine Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft für die Rechnungsprüfung kann mit dem derzeitigen Personalbestand nicht die Aufgaben erfüllen.  Ab Juni 2024 werden zusätzliche Personal- und Verwaltungsausgaben anfallen, die die Kommunen durch ihre Amtsumlage finanzieren müssen, was letztlich auch die Steuerzahler tragen werden.

Ab dem 10. Juni 2024 wird die Ära der „deutlich entspannten Debattenkultur“ im Amtsausschuss von Crivitz endlich beendet sein!

10.Mai -2024/P-headli.-cont.-red./373[163(38-22)]/CLA-210/48-2024

10 Jahre lang war ein Pilotprojekt oder genauer gesagt eine Ausnahmegenehmigung für die Bildung eines beschließenden Hauptausschuss“ im Amtsausschuss des Amtes Crivitz erlaubt.

Nun aber hat der Landtag bereits am 24.04.2024 ein Gesetz zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts in MV verabschiedet, welches schon am 10. Juni 2024 in Kraft tritt. In diesen wird geregelt, dass Ämter, die mehr als 19 Mitglieder haben, einen Hauptausschuss bilden können. Bis zuletzt haben das Amt Crivitz und Vertreter des Städte- und Gemeindetages (Was für ein Zufall!) dafür gekämpft, dass die Hürden für die Schaffung eines beschließenden Hauptausschusses in Ämtern schon ab 15 Mitgliedsgemeinden gelten sollten. Der Landtag MV und das Ministerium haben diesem Vorschlag nicht entsprochen. Daher muss die Hauptsatzung des Amtes Crivitz spätestens im August 2024 im Amtsausschuss mit seinen neu gewählten Mitgliedern geändert werden. Endlich können dann wieder rege Diskussionen im Amtsausschuss stattfinden.

Das Amt Crivitz besteht aus 16 Gemeinden und der Stadt Crivitz (insgesamt: 17 Kommunen). Der Amtsausschuss ist gemäß § 134 Abs. 2 KV M-V für alle wichtigen Angelegenheiten des Amtes verantwortlich. Die Kommunalverfassung sah die Bildung eines beschließenden Hauptausschusses auf Amtsebene bis zum April 2024 nicht vor. Nach der Fusion des Amtes Crivitz im Jahr 2014 bestand der Amtsausschuss aus 32 Mitgliedern. Folglich waren sämtliche wichtigen Entscheidungen in diesem relativ großen Gremium zu treffen. Zu dieser Zeit gab es noch großartige Debatten und wirklich gewinnbringende Beteiligungen, darunter viele begeisterte Gäste und Einwohner aus den Gemeinden.

Dies führte jedoch bei einigen Beteiligten zu Frustrationen und man wollte eine schnellere Umsetzung erforderlicher Entscheidungen und viel weniger Diskussionen. Daher beschloss man im Amtsausschuss am 12.03.2014, einen Antrag auf eine zeitlich begrenzte Ausnahme-genehmigung gemäß § 42b KV M-V zur Bildung eines beschließenden Hauptausschusses für eigene Angelegenheiten zu stellen. Das Innenministerium MV genehmigte am 22. April 2014 eine Ausnahme von den Bestimmungen des § 136 Abs. 1 Satz 1 KV MV mit folgenden Nebenbestimmungen für das Amt Crivitz:

1.  Die Ausnahme wird befristet bis etwa 25.05.2019.

2. Die Regelung in § 42 b KV M-V (Einführung des beschließenden Hauptausschusses) stellt eine Experimentierklausel dar, die es zu überprüfen gilt, ob sie für andere und zukünftige Ämterfusionen geeignet ist.

Es wurde zwar der beschließende Hauptausschuss für die Bürger zugänglich gemacht, jedoch wurde streng darauf geachtet, dass die Bürger keine Äußerungen zu den anstehenden Tagesthemen tätigen durften. Viele Diskussionen im Amtsausschuss verstummten daraufhin plötzlich, da der elitäre Kreis des Hauptausschusses viele Entscheidungen bereits vorab getroffen hatte und nur noch einige marginale Restdiskussionen übrigblieben. Die Situation wurde von der Amtsausschussspitze auch als eine Form der deutlich entspannten Debattenkultur“ bezeichnet und hochgepriesen. Im Laufe der Zeit nahmen aber die Besucher im Amtsausschuss ab und die Presseberichte wurden auch immer spärlicher.

Als nun im Jahr 2019 erneut die Kommunalwahl anstand, setzte sich Herr Klaus-Michael Glaser (1. Stellvertreter in eigenem Wirkungskreis der Amtsvorsteherin – Amt Crivitz und Referent im Städte- und Gemeindetag MV e. V.) kurz vor Auslaufen der Befristung für einen erneuten Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung bis 2024 ein. Die Erprobung eines beschließenden Hauptausschusses soll während der Wahlperiode von 2019 bis 2024 fortgesetzt werden. Aufgrund des Vertrauens in die Arbeit des Hauptausschusses und der Vorbereitung wichtiger Entscheidungen des Amtsausschusses durch den beschließenden Hauptausschuss sei eine breite politische Debatte auf zwei Ebenen gewährleistet. „Insgesamt war eine deutlich entspanntere Debattenkultur zu beobachten.“ (Evaluation der Erprobung-2014) „Der Verzicht auf einen solchen beschließenden Ausschuss sei für das Amt im Grunde genommen nicht mehr vorstellbar.“ (Dr.8/3388)

Und so empfahl man der Landesregierung, den Beschluss eines beschließenden Hauptausschusses auf Amtsebene generell zu ermöglichen. Zum wiederholten Mal hat das Innenministerium die Ausnahme von den Regelungen des § 136 Abs. 1 Satz 1 KV M-V bis 2024 genehmigt. Und so wurden die Befugnisse des beschließenden Hauptausschusses bis 2024 immer mehr erweitert, sodass er letztlich über viele Dinge selbst ohne den Amtsausschuss entscheiden konnte.

Nun aber hat der Landtag MV am 24.04.2024 in seiner Drucksache 8/3388 entschieden. Die Erfahrungen von dem Amt Crivitz zeigen: Ein beschließender Hauptausschuss für Ämter mit vielen Mitgliedern kann durchaus gut sein, um Probleme zu lösen, die nicht so wichtig sind, dass sie vom Amtsausschuss alleine entschieden werden müssen.

Es wird jedoch als zu wichtig angesehen, die Angelegenheiten alleine in die Hände der Amtsvorsteherin und damit der Amtsverwaltung zu legen. Insofern konnte die von dem Städte- und Gemeindetag MV e. V. vorgeschlagene Erweiterung des Kreises der zur Bildung eines Hauptausschusses berechtigten Ämter durch Absenkung der hierfür erforderlichen Mitgliedszahl des Amtsausschusses von 19 auf 15 nicht berücksichtigt werden.“.   

…….“ In der Größenordnung von bis zu 19 Mitgliedern des Amtsausschusses ist daher nicht von einer denkbaren Beeinträchtigung der Handlungsfähigkeit des Kollegialorgans auszugehen, sodass bis dahin an einer Beschränkung der Organisationshoheit auf die Bildung von lediglich beratenden Ausschüssen festgehalten werden soll.“(Dr.8/3388)

Kommentar/Resümee

„Sei geduldig, wenn du im Dunkeln sitzt. Der Sonnenaufgang kommt.“ Rumi

In den vergangenen zehn Jahren fand der beschließende Hauptausschuss des Amtes Crivitz immer wieder in den Räumlichkeiten des Amtes Crivitz statt, zu denen er regelmäßig etwa sechs öffentliche Sitzungen im Jahr abhielt. Die Zahl der Einwohner, die an der Sitzung teilnahmen, war in der Vergangenheit sehr gering und kann an zwei Händen abgelesen werden.

So waren beispielsweise von Januar 2022 bis Mai 2023 keine Einwohner anwesend. Wie gewohnt waren die Sitzungsteilnehmer unter sich und das Erstaunen war groß, als plötzlich einmal Einwohner auftauchten. Die Versammlungen nahmen plötzlich einen gänzlich anderen Verlauf und es war eine Zurückhaltung mit persönlichen Meinungen zu erkennen. Das Reisefieber ist auch seit Juli 2022 bei der neuen Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker als Ausschussvorsitzenden angekommen. Man wechselt plötzlich häufiger die Tagungsorte, die neue Reisekostenverordnung macht es eben möglich. Wie bereits erwähnt, war man nahezu immer unter sich.

So konnte der beschließende Hauptausschuss eigenständig über Personalentscheidungen (Einstellungen, Höhergruppierungen, Beförderungen, Kündigungen) entscheiden; Vergabe von Aufträgen innerhalb der Wertgrenzen von 10.000 € bis 30.000 € erteilen und die Aufnahme von Krediten im Rahmen der Haushaltssatzung innerhalb der Wertgrenze von 50.000 € bis 100.000 € aufnehmen, um nur einige Beispiele zu nennen.

Es ist erfreulich, dass nun das oberste Willensbildungsorgan, also der Amtsausschuss, über alle diese Entscheidungen wieder selbst bestimmen kann. Dann werden bestimmt auch mehr Bürger den Amtsausschuss besuchen und die Presse auch über endlich wieder lebendige Diskussionen berichten können. „Die Demokratie lebt auf Dauer nur, wenn wir alle miteinander im Gespräch bleiben. Niemand komme ohne Kompromisse aus.“ Stephan Harbarth- Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

Die Schönfärberei im Rechenschaftsbericht des Rechnungsprüfungsamts Crivitz ist eine Form der Ehrenrettung!

28.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./348[163(38-22)]/CLA-185/23-2024

Es ist schon erstaunlich, was die Amtsvorsteherin (Frau Iris Brincker) und ihr Fachbereichsleiter vom Rechnungsprüfungsamt (Herr Michael Rachau) im Jahresabschlussbericht 2023 und Ausblick 2024 an Aussagen so vorlegen. Außer versteckte Hinweise und Andeutungen und eine korrekturbedürftige Erfüllungstabelle mit Hinweis auf eine Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft für das Rechnungsprüfungsamt waren wenig aussagekräftige Inhalte zu lesen.

Erst im Dezember 2023 hat der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Crivitz (Herr Hans-Joachim Merthen) mitgeteilt, dass er ab dem Jahr 2024 nicht mehr für dieses Ehrenamt zur Verfügung stehen wird. Seit 2019 gibt es nur eine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses, die vom 14. 11. 2023 datiert ist. Alle anderen Sitzungen, genauer gesagt deren Tagesordnungen, sind im Internet – Nirvana – verschwunden oder werden streng geheim gehalten. In der Informationspolitik des Amtes Crivitz stellt diese Vorgehensweise keine Neuheit dar.

Der Rechenschaftsbericht weist lediglich darauf hin, dass nach der Wahl im Juni 2024 eine inhaltliche oder organisatorische Neuausrichtung der örtlichen Prüfung erfolgen könnte, dass lässt sich jedoch nicht beurteilen. Dies bedeutet, dass es keine genauen Informationen gibt und es wahrscheinlich zu längeren Wartezeiten bei der Bearbeitung der Jahresabschlüsse kommen wird. In diesen versteckten Hinweisen findet man kaum einen Plan oder eine Strategie, das vermisst man bei dieser Vorgehensweise wirklich.

Den Kommunen (17 Mitgliedsgemeinden, das Amt Crivitz + der Schulverband Sukow = 19 Jahresabschlüsse) im Amtsbereich Crivitz fehlt es an aktuellen, *aufgestellten*, *geprüften* und *festgestellten* Jahresabschlüssen von 2019 – 2022 für eine genaue Haushaltsplanung 2024/25! Warum wird in *aufgestellt*, *geprüft* und *festgestellt*, unterschieden? Nun, die Jahresabschlüsse gelten als aufgestellt, wenn sie durch das Rechnungsprüfungsamt erarbeitet wurden. Danach wird in einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Crivitz der Entwurf des Rechnungsprüfungsamts geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk verabschiedet. Erst dann können die Gemeinden diesen Entwurf durch einen Beschluss endgültig feststellen.

Der Jahresabschlussbericht 2023 und der Ausblick 2024 des Rechnungsprüfungsamts Crivitz weist wesentliche Fehler in der Darstellung auf. Einige geprüfte Jahresabschlüsse der Kommunen existieren bis jetzt nicht und wurden falsch dargestellt.

Auszug aus dem öffentlichen Rechensachftsbericht- wurde bearbeitet.

Die obere Abbildung wird aufgezeigt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss angeblich Prüfungen vorgenommen hat, die nicht existieren.Die Haushaltspläne 2024 der Kommunen (in Grün bei den Fragezeichen) zeigen, dass sie diese Jahresabschlüsse nicht besitzen. Auch im ALLRIS – System sind die Jahresabschlüsse in der Darstellung (in Grün bei den Fragezeichen) nicht zu finden!

Der Rechnungsprüfungsausschuss führte seine Sitzungen am 06.03.2023; 04.07.2023; 03.09.2023 und eine Sondersitzung am 14.11.2023 durch, in denen man die tatsächlichen geprüften Jahresabschlüsse nachlesen kann.

Die Abbildung veranschaulicht, wie sich die erfüllten Prozentzahlen unterscheiden und ein anderes Bild der Aufgabenerfüllung ergibt. Demzufolge fehlen 30 Jahresabschlüsse zum 01.01.2024. Gemäß Kommunalverfassung MV § 60 (4) ist der Jahresabschluss innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres „aufzustellen“.Die Vertretung hat den geprüften Jahresabschluss bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres „zu beschließen“.

Auch wenn die Kommunen für die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 von einer gesetzlich getragenen Fristverlängerung Gebrauch machen konnten, hätten diese spätestens bis zum 31. Dezember 2021 oder 31. Dezember 2022 festgestellt sein müssen. Sowohl das Gesetz als auch die Verordnung traten mittlerweile außer Kraft. Der Gesetzgeber hat keine weiteren Fristverlängerungen für die Auf- und Feststellung der Jahresabschlüsse gewährt. Demzufolge müssen laut Gesetz seit dem 31.12.2023, die Jahresabschlüsse auch vom Jahr 2021 und 2022 festgestellt worden sein!

Trotzdem sieht der Landesrechnungshof die rechtswidrigen Zustände bei der Auf- und Feststellung der Jahresabschlüsse mit Sorge. Die Rechtsaufsichtsbehörden sind aufgefordert, auf die Feststellung der Jahresabschlüsse auch mit rechtsaufsichtlichen Mitteln hinzuwirken. Anderenfalls sind fundierte Aussagen zur aktuellen Haushalts- und Finanzlage der Kommunen nicht möglich.“ Teil 2- Kommunalfinanzbericht- 15.12.2023- Landesrechnungshof MV

Auch ein Vergleich mit den Zahlen des Landkreises LUP oder MV kann nicht dazu beitragen, das Desaster zu beschreiben und Gesetzesverstöße zu legalisieren! Hier werden Beamte und Angestellte vom Amtsausschuss für Tätigkeiten bezahlt und die Verantwortlichen viel zu wenig zur Rechenschaftslegung aufgefordert.

Die Abbildung zeigt die aktuellen Fehlbestände der Jahresabschlüsse – zum Stand am 28.02.2024 im  Amtsbereich Crivitz

Nur ein aktueller Jahresabschluss nach dem Gesetz ermöglicht es, die Leistungsfähigkeit und den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune für die Haushaltsplanungen der Folgejahre zu erkennen. Die Aussagekraft der Finanzplanung bis 2027 in den Haushaltsplänen der Kommunen von 2024 ist schwer zu beurteilen. In einigen Kommunen des Amtes Crivitz muss man sich wirklich sehr sicher sein, dass die nachfolgenden Abgeordneten die Haushaltsführung 2024 ohne Bedenken übernehmen können.

Auch die Aussage im Jahresabschlussbericht 2023 und der Ausblick 2024 des Rechnungsprüfungsamtes Crivitz „Denkbar ist auch eine Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft Rechnungsprüfungsamt“ wurde bereits öffentlich diskutiert. Die Verwaltung des Amtes Crivitz sollte noch vor den Wahlen hierzu Rechenschaft ablegen und die Folgekosten detailliert darstellen. Es ist von Bedeutung, die Bedingungen und Kosten der Überarbeitung des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem jetzigen Partner (Amt Hagenow – Land) vor dem Hintergrund der Einführung des § 2b UStG darzustellen und nicht nur angedeutet werden.  

Zusammenfassend ist festzustellen: Es ist zu erwarten, dass Bürgerbeschwerden bei der Rechtsaufsichtsbehörde im Landkreis LUP im Jahres 2024 eingehen werden, da diese Handhabungen insgesamt eindeutig Verstöße darstellen.

Kommentar/Resümee

Trotz unserer schlechten Leistungen sind wir dennoch besser als die anderen.

Auch ein Vergleich mit den Zahlen des Landkreises LUP oder MV kann nicht dazu beitragen, das Desaster zu beschreiben und Gesetzesverstöße zu legalisieren! Hier werden Beamte und Angestellte vom Amtsausschuss für Tätigkeiten bezahlt und die Verantwortlichen viel zu wenig zur Rechenschaftslegung aufgefordert.

Es ist und bleibt ein Gesetzesverstoß, wenn die Jahresabschlüsse für 2019 bis 2022 bisher nicht seit dem 31.12.2023 vorliegen! Nur ein aktueller Jahresabschluss nach dem Gesetz ermöglicht es, die Leistungsfähigkeit und den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune für die Haushaltsplanungen der Folgejahre zu erkennen.

Der Jahresabschluss soll die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune darstellen und die Ergebnisse der Haushaltswirtschaft nachweisen. Über Jahre fehlende Jahresabschlüsse sind keine FORMALIE, sondern ein Verstoß gegen gesetzlich normierte Haushaltsgrundsätze und lassen Zweifel an der geordneten Haushaltswirtschaft der betreffenden Kommunen aufkommen. Die angestrebte erhöhte Transparenz und qualifizierte Informationsbereitstellung werden nicht erreicht. Wichtige Elemente der kommunalen Doppik kommen nicht zur Wirkung. Die Verwendung eingesetzter Steuermittel wird ohne Jahresabschlüsse nicht transparent nachgewiesen.

Wer entlastet dann die Bürgermeister für geprüfte und Jahre zurückliegende Jahresabschlüsse, wenn sie nicht mehr im Amt sind nach der Wahl im Juni 2024?  Wer übernimmt dann die Verantwortung für die zurückliegenden geprüften Vorgänge und die noch verbleibenden liquiden Mittel der Jahresabschlüsse?

Liquiditätsvergleich im Amtsbereich Crivitz! Die Stadt Crivitz befindet sich in einem Tal der Hoffnung!

26.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./347[163(38-22)]/CLA-184/22-2024

Es gibt keine einfachen Lösungen, um mit Haushaltsmitteln umzugehen. 

Als liquide (flüssige) Mittel, Zahlungsmittel oder Finanzmittel wird alles verstanden, was zur Finanzierung dient. Dies sind z. B. Bargeldbestände, Guthaben auf Girokonten, Schecks oder Wechsel.

Liquidität heißt – Können wir uns das leisten? Rentabilität bedeutet – Lohnt sich das? Jeder Mensch ist sich bewusst, dass ein 1 € nur einmal ausgegeben werden kann. Dieser Euro muss irgendwoher kommen, um ausgegeben zu werden. Dies scheint oft nicht klar zu sein, sobald Rathäuser betreten werden. Es scheint, dass Wähler und Wahlbewerber dies rasch vergessen, sobald es um das Geld der Steuerzahler geht.

Auch in Crivitz ist dies der Fall. Die Investitionsquote der Stadt Crivitz liegt seit sieben Jahren bei 140 % bis 400 % und gleichzeitig sind die regulären (fixen Kosten) Ausgaben im Haushalt (Personal, Bauhof, Reinigung, Verwaltung, Bewirtschaftung und geringwertige Wirtschaftsgüter) exorbitant angestiegen. Dies führt zu einer erheblichen Belastung des Finanzhaushalts und verringert die Liquidität und erhöht die Schulden. Durch die Investitionsprojekte von 2018 bis 2025, die sich jährlich auf 17 bis 25 Projekte belaufen, wird auch der Finanzhaushalt der Stadt Crivitz ab dem 31.12.2025 sichtbar in die Knie gezungen.

Es handelt sich nicht mehr um einen Investitionsstau, sondern um bewusstes wirtschaftliches Handeln, das weit über die eigenen Verhältnisse hinausgeht. Die nachfolgenden Abgeordneten werden ab dem 09.06.2024 nur noch wenig Gestaltungsmöglichkeiten haben, wenn es um eine weite Gestaltung oder die nächsten Jahre geht.

Worin unterscheiden sich die Gemeinden in Sukow und Plate von den anderen Gemeinden?

Die Sache ist ganz einfach. Die Gemeinde Plate hat zum Beispiel über Jahre positive Jahresabschlüsse bis 2022 vorzuweisen und der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt betrug 6.849.223 €. Bei diesem Betrag kann man auch kräftig investieren und das tut die Gemeinde im Jahr 2023/24 auch. Sie hat immer noch einen positiven Saldo am 31.12.2024 und der Saldo beträgt 3.983.623 €. Hier hat man mit Bedacht gehandelt und genügend finanzielle Mittel für Investitionen folgerichtig bereitgestellt. Man kann das auch jetzt bezahlen. Auch in der Gemeinde Sukow ist die Situation ähnlich.

Der § 43 der Kommunalverfassung (KV) enthält den Haushaltsgrundsatz: Grundsatz der Sicherstellung der Liquidität. Dieser Grundsatz (§ 43 Abs. 2) verlangt von jeder Gemeinde, auch eine Geldflussrechnung (Finanzhaushalt, § 46 Abs. 4 Nr. 2 KV) durchzuführen und darüber jederzeit die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Die Handlungsfähigkeit einer Gemeinde hängt stark von deren Liquidität ab, da die Bedarfsdeckung überwiegend durch direkte oder indirekte Zahlungsvorgänge bewerkstelligt oder veranlasst wird. Bevor Investitionsvorhaben begonnen werden, muss die Finanzierung gesichert sein.

Im Zuge der Haushaltsdurchführung muss die Gemeinde darüber wachen, dass die den Plänen zugrunde liegenden Einzahlungserwartungen, die die Auszahlungsplanungen erst rechtfertigen, tatsächlich realisiert werden können. Ist absehbar, dass geplante Einzahlungen in einem für die Finanzierung der Investition notwendigen Umfang nicht erzielbar sind, darf die Investition nicht begonnen werden, solange die Deckung des Finanzierungsbedarfes nicht aus anderen Quellen gesichert ist.

Kommentar/Resümee

Liquidität ist nicht alles, aber ohne Liquidität ist alles nichts.

Der Grundsatz der Generationengerechtigkeit (§ 43 Abs. 1 KV) stellt einen entscheidenden Grundsatz in der Haushaltsführung dar. Wie viel Last (Steuern, Gebühren, Schulden) kann man den nachfolgenden Generationen zumuten? Die Kredite der vergangenen Jahre belasten die kommenden öffentlichen Haushalte durch erhebliche Zinslasten und Tilgungspflichten. Damit werden in Zukunft Steuern für öffentliche Güter und Leistungen erhoben, deren Nutzen in der Vergangenheit liegt. Diese Situation ist ungerecht gegenüber den Generationen. Es ist wichtig, dass jede Generation nur das verbraucht, was sie selbst erwirtschaftet. Es darf keine Lasten auf die kommenden Generationen verlagert werden. 

Es wäre ratsam, die noch gewählten Stadtvertreter in Crivitz zu sensibilisieren, dass sie nicht nur auf Sicht planen, sondern auch mit einer aufgesetzten Brille eine lange Zeit planen.

Es handelt sich um einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Gesetz, doch niemand reagiert darauf?

04.Febr.-2024/P-headli.-cont.-red./337[163(38-22)]/CLA-174/12-2024

Sicherlich liegt es im Fokus der Rechtsaufsicht in LUP und des Landesrechnungshofes MV, sich im Bereich von Amt Crivitz genauer umzuschauen!

Die Priorisierung der Prüfungen für die Jahresabschlüsse ist die neue Devise oder besser gesagt das Schlüsselwort für das Jahr 2023/24 und wird von der Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker vom Amt Crivitz praktiziert. Wegen Anträgen von einzelnen Kommunen auf Sonderbedarfszuweisungen (SBZ) für Investitionen wurde die Reihenfolge der Prüfungen für die Jahresabschlüsse (2019–2023) geändert. Begründung: „Wir werden die Reihenfolge der Prüfungen an die Antragstellungen der Gemeinden für SBZ anpassen, da für das Auswahlverfahren 2024 der Jahresabschluss 2021 erforderlich ist, um den vollen Fördersatz bewilligt zu bekommen.“(Protokoll Juli 2023) Der Amts- und Hauptausschuss empfahl, dass die weiteren Berichte zur Rechenschaftslegung der Amtsvorsteherin bis zum Januar 2024 eigentlich dem Protokoll als Anhang öffentlich einsehbar sein sollten, allerdings bleiben sie wie bisher streng geheim. Dies stellt keine Neuheit dar, da die gesamte Informationspolitik, insbesondere im Hinblick auf heikle Themen, bereits seit August 2023 nicht mehr so strikt durchgeführt wird wie zuvor.

Die Kommunen Leezen, Bülow, Cambs, Friedrichsruhe und Raben Steinfeld haben bereits ihre Jahresabschlüsse bis zum Jahr 2022 festgestellt und bekannt gemacht.

Die Gemeinden Suckow und Banzkow sowie die Stadt Crivitz haben ihre Jahresabschlüsse bis 2021 bestätigt.

fehlende Jahresabschlüsse seit dem 01.01.2024

Demnach ist die Mehrheit (9) der insgesamt 17 Kommunen im Amtsbereich Crivitz aus dem Raster des sogenannten Priorisierungsprozesses herausgefallen.

Die Gemeinde Demen, deren letztgültiger Jahresabschluss aus dem Jahr 2018 stammt, ist am schlimmsten betroffen. Wie glaubwürdig soll der aktuelle Haushaltsplan für Demen, der für das Jahr 2024 vorgesehen ist, wenn lediglich Jahresabschlüsse für das Jahr 2018 festgestellt und veröffentlicht wurden? Die Daten in diesem Haushaltsplan 2024 basieren hauptsächlich auf fortgeschriebenen Rechnungsergebnissen oder kumulierten Ergebnisvorträgen sowie auf angenommenen Planungsdaten bis 2026. Wieso wird diese Vorgehensweise schon seit Jahren geduldet?

Zumal in der Planung für das Jahr 2024 der Ergebnishaushalt der Gemeinde Demen ein negatives Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen aufweist von (-) 481.300 €. Ebenfalls im Planjahr 2024 wird ein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen erreicht um 525.800 €. Es kommt noch ein Saldo aus den Investitionstätigkeiten und einen Saldo aus den durchlaufenden Geldern und ungeklärten Zahlungsvorgängen hinzu. Dadurch sinken die liquiden Mittel der Kommune von 1.411.465 € auf nur noch 704.965 € bis zum 31.12.2024. Dies führt letztlich zu einem Rückgang des Eigenkapitals um 474.978 €.

Es fehlen seit dem 01.01.2024 noch ca. 28 *aufgestellte*, *geprüfte* und *festgestellte*Jahresabschlüsse seit 2018 für die Kommunen. Bis zum 31.05.2024 müssen weitere 17 Jahresabschlüsse des Jahres 2023 *aufgestellt* sein, wie es die Kommunalverfassung M-V vorsieht.

Dies führt zu 45 fehlenden Jahresabschlüssen der Gemeinden für eine genaue Haushaltsplanung 2024/25 und der Darstellung der Finanzplanung bis zum Jahr 2026. Sind die amtsangehörigen Gemeinden weiterhin bereit, die Handhabung der Verwaltung des Amtes, insbesondere des Rechnungsprüfungsamtes, auch 125 Tage vor der Kommunalwahl 2024 zu akzeptieren?

Etwa 24 % der Gemeinden des Amtes Crivitz haben (Stand 05.02.2024) noch keine gültige Haushaltssatzung für das Jahr 2024 und befinden sich derzeit in einer vorläufigen Haushaltsführung, auch als Interims- oder Übergangswirtschaft bzw. Nothaushaltsrecht bezeichnet. Die meisten Gemeinden (ca. 76 %) des Amtes Crivitz haben aber ihre Haushaltspläne für das Jahr 2024 trotz fehlender Jahresabschlüsse verabschiedet im Dezember 2023 und Januar 2024.

Aber, etwa 35 % der Gemeinden im Amtsbereich haben ihre Haushaltspläne 2024 bereits im Februar 2023 beschlossen, obwohl sie danach noch viele Jahresabschlüsse aus früheren Jahren bis Dezember 2023 erhalten haben. Das sind die Gemeinden Zapel, Raben Steinfeld, Suckow, Tramm, Langen Brütz und Gneven. Wie belastbar diese Pläne derzeit noch sind, ist bis zum 31.12.2024 tatsächlich nicht zu beurteilen. In diesen Kommunen muss man sich wirklich sehr sicher sein, dass die nachfolgenden Abgeordneten die Haushaltsführung ohne Sorge übernehmen können. Wer entlastet dann die Bürgermeister für geprüfte und Jahre zurückliegende Jahresabschlüsse, wenn sie nicht mehr im Amt sind nach der Wahl?  Wer übernimmt dann die Verantwortung für die zurückliegenden geprüften Vorgänge und die noch verbleibenden liquiden Mittel der Jahresabschlüsse?

Gemäß Kommunalverfassung MV § 60 (4) ist der Jahresabschluss innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres „aufzustellen“. Die Vertretung hat den geprüften Jahresabschluss bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres „zu beschließen“. Auch wenn die Kommunen für die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 von einer gesetzlich getragenen Fristverlängerung Gebrauch machen konnten, hätten diese spätestens bis zum 31. Dezember 2021 oder 31. Dezember 2022 festgestellt sein müssen. 

Seit der Einführung der Doppik 2012, die eine nachhaltige Steuerung der Haushaltswirtschaft anstrebt, ist es dem Amt Crivitz in seiner zehnjährigen Geschichte bisher nicht gelungen, dieses Element im Amtsbereich bei den Gemeinden umfassend zur Wirkung kommen zu lassen. Wird dieser Verstoß weiterhin ungehindert fortgesetzt?

Kommentar/Resümee

„Das Auge sieht nur, was der Geist bereit ist zu verstehen.“(Henri Louis Bergson)

Nur ein aktueller Jahresabschluss nach dem Gesetz ermöglicht es, die Leistungsfähigkeit und den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune für die Haushaltsplanungen der Folgejahre zu erkennen. Der Jahresabschluss soll die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune darstellen und die Ergebnisse der Haushaltswirtschaft nachweisen. Über Jahre fehlende Jahresabschlüsse sind keine FORMALIE, sondern ein Verstoß gegen gesetzlich normierte Haushaltsgrundsätze und lassen Zweifel an der geordneten Haushaltswirtschaft der betreffenden Kommunen aufkommen. Die Verwendung eingesetzter Steuermittel wird ohne aktuelle Jahresabschlüsse nicht transparent nachgewiesen.

Ehrlicherweise wird jeder, der seine Steuererklärung nicht fristgerecht abgibt, mit Sanktionen und Zinszahlungen belegt. Wenn ein Unternehmen seine Pflicht nicht und nicht rechtzeitig erfüllt, seine Jahresabschlüsse zu erstellen und offenzulegen, führt das Finanzamt ein Ordnungsgeldverfahren gegen das Unternehmen. Zusätzlich überprüfen Finanzämter, Banken und Lieferanten das Ergebnis, das die Kreditwürdigkeit des Unternehmens bewertet und als Grundlage für die Steuererklärung und die Gewinnverwendung dient.

Die Kommunen, die Steuergelder verwalten, sollen angeblich über Jahre hinweg ihre Jahresabschlüsse verzögern können. Auch der Landesrechnungshof des Landes MV hat diese Handhabung mehrfach angemahnt. Die gesetzlichen Regelungen und Fristen zum Einreichen der Jahresabschlüsse sind vom Gesetzgeber eigentlich eindeutig, mit Stichtagen vorgeschrieben und werden seit Jahren nicht eingehalten.

Werden nun endlich alle Aufsichtsbehörden die notwendigen Maßnahmen ergreifen?

Durch die Verringerung der eigenen Liquidität ermöglicht das Amt Crivitz den 17 Gemeinden noch mal Geschenke für das Jahr 2024.

07.Dez.-2023/P-headli.-cont.-red./320[163(38-22)]/CLA-157/98-2023

Überraschenderweise findet für die noch verbleibenden Amtsausschussmitglieder des Amtes Crivitz in dieser Wahlperiode eine Neuwahl der Wahlleitung des Amtes statt. Weil der 1. Stellvertreter der Amtsvorsteherin Herr Klaus-Michael Glaser (Autor verschiedener Kommentierungen zu Gesetzen und ehemaliger Landratskandidat der CDU-Faktion im Kreis LUP) aufgrund seiner Veröffentlichung eines Buches über das Wahlgesetz (Kommentierung) es als notwendig und geboten erachtet.

Am Nikolaus 2023 legte die SPITZE des Amtsausschusses des Amtes Crivitz den Haushaltsplan [HPL] für 2024 vor, mit der Maßgabe, eine 19%ige Amtsumlage [AU] auszuweisen. Es wird die Amtsumlage um 1,6806 Prozent auf 19 Prozent reduziert, nachdem sie im Jahr 2023 von 12 Prozent auf 20,6806 Prozent gestiegen war. Trotz eines Ergebnishaushalts von – 1.195.300 € und eines Finanzhaushaltes von – 649.700 € für das Amt Crivitz im Jahr 2024 wird die Amtsumlage im Wahljahr auf 19 % gesenkt. Indem das Amt die Defizite übernimmt und ihre eigene Liquidität bis zu einem angeblich noch akzeptierbaren neuen Tiefststand reduziert.

Der Kassenbestand reduziert sich 2024 von 1.881.549,93 € auf 840.349,93 €. Ab 2025 rechnet man mit einem erneuten Defizit in der Höhe von ca. -469.100,00 €, sodass dann angeblich noch ca. 500.000 € in der Amtskasse übrig bleiben. Es ist anzunehmen, dass diese Rechnung eine Milchmädchenrechnung ist, denn die steigenden Ausgaben für Instandhaltung und Bau sowie die bevorstehenden Tarifverhandlungen Ende des Jahres 2024 werden erneut auch die Personalausgaben erhöhen. 

Somit steht eigentlich jetzt schon fest, dass die Ausgaben für das Amt Crivitz steigen werden und spätestens nach der Kommunalwahl 2024 in dem kommenden Haushalt für das Jahr 2025 erneut eine Amtsumlage von mindestens 21 % zu erwarten ist. Es handelt sich um eine seltsame Finanzstrategie, die jedoch von den NEUEN Abgeordneten im Amtsausschuss 2024 dann entschieden werden muss. Zunächst wird der Nikolaus vom Amt Crivitz in diesem Jahr insgesamt eine Summe von 243.139,00 € an die 17 Gemeinden im Amtsgebiet auszahlen.

Die Stadt Crivitz stellt den größten Nettozahler der Amtsumlage 2024 dar, mit 1.058.447 € und spart im Vergleich zum Vorjahr etwa 32.167,00 €. Dieser Mehrbetrag wird aber schon wieder aufgefressen durch die Kreisumlage LUP wo die Stadt Crivitz im Jahr 2024 nun 87.682,45 € mehr bezahlen muss (2023= 2.279.896,20 €/ 2024= 2.367.578,64 €). Insgesamt muss die Stadt Crivitz an Kreis- und Amtsumlage 206.331,67 € nun für das Jahr 2024 mehr ausgeben. Die Ursache für diese Erhöhung liegt in einer erhöhten Steuerkraft der Stadt Crivitz und den Schlüsselzuweisungen des Landes MV an die Stadt Crivitz. Folglich existieren in Crivitz keine finanziellen Einnahmeschwierigkeiten, sondern sämtliche sonstigen Probleme mit den Ausgaben sind selbst verursacht.

Die Ausgaben für Personal beliefen sich 2023 im Amt Crivitz 7.636.700 € und nun 2024 sind es  8.273.100 €, was einen Anstieg um 536.400 € gegenüber dem Vorjahr darstellt (2013 = 3.856.600 € und 2024 =8.273.100 €). Dies ist sowohl auf die Tariferhöhung vom 01.03.2024 als auch auf die bereits teilweise erfolgten höheren und neuen Einstufungen in den Tarifgruppen zurückzuführen. Zuvor gab es eine Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3000 €. Die Tabellenentgelte werden ab März 2024 um einen Sockelbetrag von 200 € erhöht. Dann steigen die Entgelte noch einmal um 5,5 Prozent. Es ist ein Anstieg von Anhebungen im Bereich der Arbeitszeiten und Neueingruppierungen des Personals in der Kernverwaltung ersichtlich. In der Kernverwaltung des Amtes Crivitz arbeiten im Jahr 2024 ca. 108 + 11 Azubis =119 Beschäftigte, und 20 Mitarbeiter in den nachgeordneten Einrichtungen, wo sich ebenfalls die Stunden und Eingruppierungen erhöht haben.

Plötzlich und unerwartet 6 Monate vor der Kommunalwahl 2024 wird für die noch gewählten Amtsausschussmitglieder des Amtes Crivitz eine Neuwahl angesetzt für die Wahlleitung des Amtes. Da ein Mitglied durch seine Veröffentlichung eines Buches über das Wahlgesetz (Kommentierung) es als „geboten“ erachtet. Obwohl es nicht im Wahlgesetz steht?

Es ist nicht das erste Mal, dass aufgrund von Autoren zu Kommentierungen von Gesetzen im Amtsausschuss Crivitz Beschlussvorlagen zum Handeln aufrufen wollen! Man erinnere sich nur an den Streit zwischen dem Amtsausschuss Crivitz und der Kommunalaufsicht im LK-LUP im Jahr 2020 bis 2021. Der Fachdienst Recht und Kommunalaufsicht des Landkreises LUP erklärte am 23.09.2020 die Wahl des 2. Stellvertreter (Andreas Sturm, Bgm. Friedrichsruhe) im August für rechtswidrig und setzte kurzerhand vorübergehend einen Beauftragten ein. Grund dafür war eine Änderung der Tagesordnung durch den Amtsausschuss Crivitz auf seiner Sitzung, mal ebenso wegen einer Wahl. Es gab aber dazu jedoch keine besondere Dringlichkeit und so kassierte die Kommunalaufsicht den Beschluss. Den Widerspruch des Amtes Crivitz an die Kommunalaufsicht formulierte damals auch der 1. Stellvertreter der Amtsvorsteherin Herr Klaus-Michael Glaser, aber damals sogar als Vertretung der Amtsvorsteherin. Und was war das Ende des Liedes nach etwa sechs Monaten? Der Landkreis hatte recht und der Amtsausschuss des Amtes Crivitz musste noch einmal die Wahl durchführen. Soviel nur zu den Vorlagen für Beschlüsse im Amtsausschuss Crivitz!

Die alte Wahlleitung des Amtes Crivitz wird nun neu gewählt und wird sicherlich wieder die alte sein. In der Begründung dazu liest man in der Beschlussvorlage: „Nach der Kommentierung von Herrn Glaser ist die Wahl der kommunalen Wahlleitung eine der ersten Entscheidungen, die die Vertretung zu erledigen hat.“ „Herr Glaser sieht es als geboten an, vor den allgemeinen Kommunalwahlen auch die Wahlleitungen neu (oder wieder) zu wählen. Dies ist zwar nicht ausdrücklich im Gesetz so formuliert, aber angesichts der detaillierten Regelung in § 10 Abs. 1 LKWG M-V systematisch folgerichtig.“

Es ist wichtig hierbei noch zu erwähnen, dass „alle derzeit *WICHTIGEN* politischen Gruppen, die voraussichtlich auch mit einem Wahlvorschlag an den nächsten Wahlen teilnehmen werden, im Wahlausschuss *BERÜCKSICHTIGT* werden“. Klingt so, als ob man erst wichtig sein muss, um dann berücksichtigt und vielleicht berufen zu werden?

Wer sind eigentlich die wichtigsten politischen Gruppen?

So einfach geht das alles plötzlich sechs Monate vor der Wahl!

Kommentar/Resümee

Fürchte nicht die, die nicht mit dir übereinstimmen, sondern die, die nicht mit dir übereinstimmen und zu feige sind, es dir zu sagen.“ Napoléon Bonaparte.

Allein anhand dieses Umfangs der bevorstehenden Kosten lässt sich feststellen, dass die Umlage für 2025 für die Gemeinden mit Sicherheit erhöht werden wird. Es stellt sich die Frage, weshalb gerade jetzt noch 243.139 € für die 17 Gemeinden bereitgestellt werden sollen, obwohl bereits feststeht, dass innerhalb der nächsten 11 Monate eine beträchtliche Summe von jedem wieder entrichtet werden muss. Was für eine erfolgreiche Strategie?

Der Haushaltsentwurf 2024 des Amtes Crivitz wurde vor der Öffentlichkeit geheim gehalten und wurde selbst zur Vorberatung im öffentlichen Finanzausschuss am 15.11.2023 nicht veröffentlicht, im Gegensatz zu den vorherigen Jahren. Erst während der Sitzung wurde dieser bekannt gegeben, doch mittlerweile ist die Furcht vor Anfragen oder Hinterfragungen von Bürgern groß. Die Bürgernähe war in dieser Wahlperiode noch nie ein besonderer Soft Skill des Amtes Crivitz.

Seit etwa 30 Monaten (Corona + verschiedene Krisen) setzen die Chefs eher auf Abschottung und Durchführung ständiger Prozessanalysen und Systemsteuerungen innerhalb der Verwaltung.

Es ist wichtig zu wissen, dass das Amt Crivitz vor zehn Jahren eine renommierte kommunale Unternehmensberatung beauftragt hat, die die Fusionskosten analysieren sollte. Der damalige Vorschlag sah vor, eine maximale Anzahl an Mitarbeitern in der Kernverwaltung von ca. 78 zu schaffen, um das Ziel der Kosteneinsparung durch die Fusion zu erreichen. So ändern sich also die Zeiten! Fusionen werden immer teurer als vorher geplant.

Die weiteren Mitglieder des Wahlausschusses sollen nun von der jetzigen neu gewählten Wahlleitung dann aus den Kreisen der Wahlberechtigten „BERUFEN“ werden. Man darf gespannt sein, was man unter „BERUFEN“ in diesem Wahlausschuss dann versteht und wie es wahrlich geschieht, sicher still und unbemerkt hinter einem verdunkelten Vorhang!

Auch wieder, weil es dann vielleicht geboten und systematisch folgerichtig ist?

Das Amt Crivitz schirmt seine Sitzungstermine & Protokolle ab mit einer Cookie Wall und sammelt reichhaltige Daten von Bürger/ Nutzer!

23.Okt.-2023/P-headli.-cont.-red./309[163(38-22)]/CLA-146/87-2023

Ist die Anwendung einer Cookie Walls als Websitebetreiber im öffentlich-rechtlichen Raum überhaupt so zulässig für Datensammlungen?

Nachdem das umfangreiche und seit 12 Monaten angekündigte Update von ALLRIS durchgeführt wurde, wird der Terminkalender und die Protokolle des Amtsbereiches Crivitz durch eine Cookie Wall geschützt und dokumentiert.

Eine kleine Cookie-Wall nutzt ebenso die Stadt Crivitz und weist darauf hin, dass manche Funktionen der Website möglicherweise nicht nutzbar sind, falls keine Zustimmung erteilt wird. Folglich ist es auch eine Beeinträchtigung des Nutzers! Außerdem werden automatisch Informationen erfasst, wenn man die Website der Stadt Crivitz besucht und dabei fällt auf, dass bei der dann erfolgten Datenspeicherung „ähnliches“ beschrieben wird, das kann mehr sein, als man sich vorstellt. „Bitte beachten Sie, dass einzelne Funktionen unserer Website möglicherweise nicht funktionieren, wenn Sie die Verwendung von Cookies deaktiviert haben. Diese Informationen (Server-Logfiles) beinhalten etwa die Art des Webbrowsers, das verwendete Betriebssystem, den Domainnamen Ihres Internet-Service-Providers und ähnliches.“ (Auszug aus den Datenschutzbestimmungen der Stadt Crivitz)

Auch die einzelnen Ministerien und Einrichtungen des Landes MV trauen sich nicht, ihre Webseiten mit solch einer „Cookie Wall“, wie es in Crivitz praktiziert wird, vollständig zu blockieren. Auf unserer Internetseite des Landkreises LUP finden sich ebenfalls Tracking-Hinweise, die vom Benutzer permanent abgelehnt werden können oder erst nach einer erteilten Zustimmung bei der Nutzung der Website erhoben werden.

Das ist bei dem Amt Crivitz, welches stets als eine Besonderheit in der Region angesehen wird, aufgrund ihrer „Größe“ und ihres „Vorbildcharakters“ nach Schwerin, alles ein wenig anders. Hier hat man seit Jahren eine eigene Meinung zu Einsichten von Bürgern in Dokumenten, Schreiben von Protokollinhalten und die Darstellung von Geschehnissen. Die Cookie-Wall auf der Homepage des Amtes Crivitz basiert auf dem Prinzip „Stimme zu oder lass es!“. So unkompliziert lässt sich also die sogenannte Bürgernähe herstellen und dazu noch eine Menge Daten von Nutzern sammeln. Die Bürgernähe war noch nie ein besondere Soft Skill des Amtes Crivitz in dieser Wahlperiode gewesen, und seit ca. 30 Monaten (Corona + verschiedene Krisen) setzen anscheinend die Chefs eher auf Abschottung und Durchführung von ständigen Prozessanalysen innerhalb der Verwaltung.

Die obersten Führungskräfte des Amtes und des Amtsausschusses Crivitz können das alles so machen und umsetzen und fühlen sich dabei ganz wohl.  Das hat schon alles ein gewisses Geschmäckle im öffentlich-rechtlichen Bereich in direkter Nähe der zuständigen Behörden in Schwerin. Wenn es jedoch niemanden gibt, der den Mut hat Beschwerde oder Anklage zu erheben, dann wird sich auch kein Richter sich mit dieser Sachlage beschäftigen! Die jetzigen Gewählten dürften sich freuen, denn der Wind weht nicht ins Gesicht, sondern zieht vorbei.

In der Tat stellen „Cookies Walls“ lediglich einen sogenannten Türsteher dar. Diese Situation ist das Dilemma: Entweder akzeptiert man die Vorgaben des Clubs (Webseite), indem man insbesondere Cookies und andere Tracking-Technologien erlaubt – oder man wird schlichtweg ausgeschlossen und kommt nicht rein! Dann ist es nicht möglich, die Internetseite des Webseitenbetreibers zu nutzen und erhält auch keine Berechtigung oder Zugang. Man bezeichnet diese Lage als Take-it or Leave-it. Die Zielsetzung bei der Verwendung einer Cookie Wall besteht darin, eine Vielzahl von Informationen von Nutzern zu erfassen und zu verarbeiten, um detaillierte Profile von Nutzer zu erstellen. Ist es legal, solche Cookie Walls im öffentlichen – rechtlichen Bereich zu verwenden?

Ganz klar: Nein. Cookie Walls sind unzulässige Wege der Websitebetreiber durch scheinbare Einwilligung des Nutzers seine Daten zu sammeln. Das European Data Protection Board (EDPB) ist eine unabhängige Kontrollinstanz, die aus Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden der EU besteht. Seit dem 4. Mai 2020 hat sie dazu eine spezifische Richtlinie erstellt, in der die Rechtmäßigkeit einer Einwilligung diskutiert wird. Diese Richtlinien betrachten Cookie Walls als illegal und unangebracht, um die Zustimmung der Nutzer zur Verarbeitung ihrer Daten zu erlangen. „Der Zugang zu Diensten und Funktionsweisen darf nicht von der Zustimmung eines Benutzers zur Speicherung von oder zum Zugang zu bereits gespeicherten Informationen im Endgerät eines Benutzers abhängig gemacht werden“ (EDPB-Richtlinien 05/2020, Seite 11)

Eine rechtswirksame Einwilligung muss u.a. freiwillig, explizit und granular gegeben werden. Freiwilligkeit i.S.d DSGVO bedeutet eine eindeutig bestätigende Handlung, z.B. in Form eines Opt-ins. (sich für etwas entscheiden). Sie unterliegt folgenden Kriterien:

•             freiwillig gegeben

•             informiert

•             spezifisch

•             eindeutige Angabe der Wünsche der Nutzer

Ein einfaches Weiterscrollen gilt nicht als gültige Einwilligung. Der Nutzer muss der Verarbeitung seiner Daten also in jedem Fall aktiv und explizit zustimmen. Scrollen oder Weitersurfen auf der Webseite stellt demnach keine ausdrücklich bestätigende Handlung dar. 

Prinzipiell muss ein Betreiber (auch im öffentlich-rechtlichen Bereich) seine eigene Website nicht für jeden Besucher zugänglich machen. Es ist jedoch nicht in Einklang mit seinen (öffentlich – rechtlicher Bereich) eigenen Wünschen nach Bürgernähe und den Vorschriften für die Veröffentlichungen gemäß Hauptsatzungen der Gemeinden sowie der Kommunalverfassung MV, dass sich nach dem Öffentlichkeitsgrundsatz § 21 KV M-V richtet. Es stellt sich die Frage, ob der Cookie-Dialog zu einem Ausschluss von Bürgern führen darf? Sprich, ob die Bürger den Service weiterhin nutzen oder auf Inhalte zugreifen können, wenn sie die Verarbeitung ihrer Daten abgelehnt haben.

Die Cookie-Wall auf der Website des Amtes Crivitz verstößt gegen das Prinzip der Freiwilligkeit und die Vorgaben der DSGVO. Eine gesonderte Abfrage mit Zustimmung oder Ablehnung muss durchgeführt werden. JA oder NEIN! Leider ist das bedauerlicherweise nicht der Fall, es handelt sich hierbei um einen klaren Verstoß gegen die Regeln! Obwohl die Datenschutzbestimmungen mit einem zusätzlichen Button gekennzeichnet sind, ist dies nicht hilfreich. Nein, es hilft nicht. Denn der Knopf ist nicht mit den Regeln zum Datenschutz verknüpft. Man kann also erst im Nachhinein die Regeln suchen und nachlesen. Die Daten sind aber schon gespeichert. Anders die Webseite im Landkreis LUP, hier gelangt man vor der Abgabe der Einwilligung zu einem Tracking-Hinweis mit den jeweiligen Datenschutzhinweisen. Diese sind richtig, verbunden und verständlich erklärt.

Es werden folgende Daten der Webseite des Amtes Crivitz von Nutzern protokolliert: „ ( Datum und Uhrzeit des Zugriffes,- abgerufene Unterwebseiten und Dateien-Zugriffsstatus des Webservers (Erfolgs- oder Fehlermeldungen), -Typ und Version des vom Benutzer verwendeten Browsers,- Typ und Version des vom Benutzer verwendeten Betriebssystems,- Gerätetyp (Smartphone, Desktop-PC, Tablet etc.),- IP-Adresse/Region (Staat und Bundesland),- Verweildauer,- Referrer (die vorhergehende Internetseite, von der der Benutzer zu uns gelangt ist). Diese Daten werden zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Internetangebotes sowie zur statistischen Auswertung erhoben und im Bedarfsfall zur internen Fehlersuche ausgewertet. Die Daten werden für 7 Tage gespeichert und anschließend automatisch gelöscht. Im Falle eines Angriffes auf unser Internetangebot werden die betreffenden Protokolldaten an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergegeben“ (Auszug aus den Datenschutzhinweisen des Amtes Crivitz).

Bei der Nutzung von ALLRIS wurden zahlreiche Unstimmigkeiten festgestellt! Die Protokollinhalte scheinen deutlich kürzer dargestellt zu sein, da der Platz in den Vorlagen zu gering ist, abgesehen von der üblichen sogenannten Aussagekraft. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz tagt so intim mit dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes als nicht öffentlicher Ausschuss, dass er sämtliche Sitzungen, die er bisher durchgeführt hat und deren Tagesordnungen, gänzlich verschweigt! Es scheint, dass ein Gremium, das so streng geheim arbeitet, neue Dinge entdeckt hat! Oder etwas anderes? Der Ausfall von Sitzungen wird nicht zeitnah oder deutlich mit Begründung für den Bürger dargestellt.

Im Ordner „Sammelkatalog“ in dem die Sitzungsunterlagen zum Herunterladen sein sollten, also die öffentlichen Vorlagen, Anlagen und Berichterstattungen (Stellungnahmen), sind oftmals nicht freigeschaltet, oder genauer gesagt, enthalten die Dokumente nicht bzw. unvollständig. Die zeitliche Freischaltung der Tagesordnungen und deren Vorlagen zur Sichtbarkeit für die Bürger wird unterschiedlich geregelt und oftmals nicht nach den zeitlichen Regeln der Veröffentlichung in den Hauptsatzungen der Gemeinden. Es scheint, dass die Fähigkeit im Umgang mit dem IT-System des Sachbearbeiters im Sitzungsdienst für die Freischaltung vorher (Urlaub/ Krankheit/ Dienstfrei/ Außendienst) hierbei von entscheidender Bedeutung ist.

Die ersten Daten von Sitzungen, die erfasst wurden, existieren plötzlich erst ab dem 09.02.2015, die meisten anderen erst ab dem Mai 2015. Alle anderen Daten sind nicht mehr verfügbar oder mit leerem Ausdruck als Test. Wo sind die Daten, die wir bereits hatten und jedermann einsehen konnte? Sind die Daten nun im technischen Nirwana oder auch nicht mehr mit einem vertretbaren Arbeitsaufwand im Archiv zu recherchieren, sowie die Erschließungskosten zu Bauflächen in der Crivitzer Neustadt? Seit dem 01.01.2014 ist das Amt Crivitz offiziell als Amt Crivitz technisch tätig und das wurde im Oktober 2013 durch die Unterzeichnung des Vertrages besiegelt! Ach ja, Herr Hartmut Paulsen ist immer noch als Stadtvertreter in der Stadt Crivitz aufgeführt.

Dies sind lediglich einige Beispiele für die gegenwärtige Nutzung des aktuellen ALLRIS Updates, die unprofessionell und unverständlich sind! Für den Bürger, der nahezu ausschließlich fast nur noch im Nachhinein über das Internet die Kommunalpolitik und Dokumente nachvollziehen und verstehen will. Stellt dieser Aufwand eine erhebliche Herausforderung dar, da er kaum noch in der Lage ist das zeitnah auch so zu verstehen!  Sind diese Absichten etwa so gewollt, um den kritischen Aktivbürger fernzuhalten?

Kommentar/ Resümee

Die über 12 Monate andauernde Prozessanalyse für das Update des ALLRIS-Systems scheint fehlgeschlagen zu sein. Die Wirkung des Ergebnisses liegt zwar nicht in der Nähe von Bürgerfreundlichkeit und Servicequalität, dennoch trägt der Steuerzahler die Kosten für die teuren Updates, Unterhaltungen und Lizenzgebühren.

Die Nutzung der Cookie Walls auf der Website des Amtes Crivitz stellt einen unzulässigen Vorgang zur Erfassung personenbezogener Daten dar. Hier geht es um das Thema „Freiwilligkeit“ bei der Datenverarbeitung. Laut der DSGVO sollen Betroffene die freie Wahl haben, ob sie der Nutzung personenbezogener Daten zustimmen, oder eben nicht. Doch ist diese Entscheidung hier tatsächlich bedeutungslos, wenn keine andere Wahl besteht?

Die Transparenz der Websitebetreiber, die Nutzerdaten erheben und verarbeiten, rückt zunehmend in den Fokus der Nutzer. Somit ergibt sich daraus auch noch ein weiteres Thema, was in den Vordergrund gerät: DAS VERTRAUEN. Es besteht kein Zweifel daran, dass die Nutzung einer Cookie Wall, die Inhalte nur freigibt, nur wenn der Nutzer der Verarbeitung seiner Daten zustimmt, gemäß den aktuellen EDSA-Richtlinien illegal ist und die eingeholte Einwilligung nicht rechtskonform ist. Dadurch verlieren auch die Nutzer ihr Vertrauen in den Webseitenbetreiber, wenn man im Hinblick auf den Datenschutz nicht mit offenen Karten spielt. Durch ständige Cookie-Hinweise, Tracking-Informationen verlieren die Bürger/Nutzer schlimmstenfalls das Interesse an der Website und nehmen das Angebot oder die Dienstleistung erst gar nicht in Anspruch. 

So hat gerade das Amt Crivitz im letzten Jahr sich einer eigenen strengen Leitlinie zur Informationssicherheit und Datenschutz in einer Verpflichtung für Handbücher und Arbeitsanweisungen in der Kernverwaltung gegeben. Selbst in ihrer eigenen Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung (AGA) des Amtes Crivitz sind Regelungen getroffen worden, die auch die o.g. Leitlinie betreffen. „Die Amtsverwaltung Crivitz ist verpflichtet, die rechtmäßige, zweckgebundene, vertrauliche, richtige und transparente Verarbeitung von Daten zu gewährleisten. Gleichzeitig besteht die Pflicht der Datenminimierung auf das erforderliche Maß.“ (Auszug aus der Leitlinie Informationssicherheit und Datenschutz). Daher wahrscheinlich auch die ausgeprägte Geheimhaltungsangst im Amt und die gekürzten bzw. nicht so aussagekräftigen Protokolle. Für die Nutzung der Cookie-Wall auf der Website durch die Bürger/Nutzer ist das wahrscheinlich nicht notwendig.

Für die einzelnen Gemeinden des Amtes Crivitz gibt es grundsätzlich keine einheitliche Regelung oder Beschlussfassung zur Anfertigung von Niederschriften, da die kommunale Selbstverwaltung eine wesentliche Grundlage des demokratischen Staates darstellt. So bestimmen die Kommunen selbst in ihrer Geschäftsordnung (GO), wie sie die Niederschriften (Ergebnis,- oder Wortprotokoll) zu ihren Sitzungen anfertigen wollen. Meistens wird ein Ergebnisprotokoll in den Sitzungen erstellt, obwohl keine Protokollart in der GO genau bezeichnet wurde.

In der Stadt Crivitz wird beispielsweise anhand von Wortwechseln zwischen dem Stadtvertreter und dem Bürger entschieden, ob diese für die Belange der Stadt als wesentlich angesehen werden oder nicht. Falls das nicht der Fall ist, werden sie auch nicht protokolliert. So einfach fällt das Urteil für die jetzigen Gewählten aus. Ein Wortprotokoll wird eher sehr, sehr, sehr selten in der Stadt Crivitz angewendet. Ansonsten könnten ja die Bürger die Gewählten ausführlich „beim Wort nehmen“!

Das seit Corona vollständig eingeführte digitale Informationssystem für öffentliche Bekanntmachung und die Teilnahme der Bürger an öffentlichen Auslegungen und Erörterungen über Flächennutzungspläne, Bauleitverfahren, Planfeststellungsverfahren oder Umweltverträglichkeitsprüfungen ist für die Crivitzer Amtsverwaltung eine sehr angenehme Sache. Im ländlichen Raum, wo der Breitbandausbau bislang nicht abgeschlossen ist und die Akzeptanz für digitale Services enorm ist, führt die Anwendung einer Cookie Wall auf einer öffentlichen Webseite zu genau das Gegenteil herbei: Sie erzeugt geradezu ein gewaltiges Desinteresse und Frustrationen bezüglich der angebotenen Dienstleistungen.

Sollten Sie Fragen oder Beanstandungen zu diesem und jenem haben, zögern Sie nicht, sich bei Fragen oder Beschwerden an den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern zu wenden:

Postanschrift: Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit MV, Schloss Schwerin, Lennéstraße 1,19053 Schwerin, Tel.: 0385 / 59494-0, E-Mail: info@datenschutz-mv.de,

www.datenschutz-mv.de; www.informationsfreiheit-mv.de

In der elfjährigen Geschichte des Kapitels „Windenergie“ beabsichtigt der regionale Planungsverband WM erneut die Beurteilungskriterien für *Windparks* innerhalb der laufenden Abwägung zu ändern. „Bassd scho“!

17.Juli-2023/P-headli.-cont.-red./299[163(38-22)]/CLA-136/77-2023

Eine übereifrige und konsequente Vorgehensweise ist die neue Devise im Planungsverband.

Oder besser gesagt, wie bastelt man alles so zurecht, dass es in der Abwägung für die geplanten Windeignungsgebiete alles passt?

Es scheint die Richtschnur zu sein, um voranzukommen. Um das vorgegebene Ziel zur Ausweisung von Windeignungsgebieten in Höhe von 2,1 % bezogen auf die jeweilige Regionalfläche des Planungsverbandes zu erreichen. Die Zweistufigkeit erst von 1,4 % bis 2027 und danach auf 2,1 % bis 2032 will man unbedingt vermeiden, denn es birgt die Gefahr eines ineffizienten und ressourcenraubenden Dauerfortschreibungsprozesses lautet die höfliche Begründung der Geschäftsstelle. 

Das könnte übersetzt heißen, dass man so schnell wie möglich Fakten schaffen und nicht wieder endlos lange diskutieren und sich mit anderen Meinungen auseinandersetzen möchte. Es könnte sein, dass Hemmnisse auftreten, die man gar nicht erst aufkommen lassen möchte. Zudem sind die Vorgaben des Landes durchsetzen und der Bund drückt auch gewaltig auf die Entscheidungen, sodass man hier alles auf einmal durchziehen möchte und möglichst alles geräuschlos noch vor den Kommunalwahlen 2024.

Der Regionalverband Westmecklenburg [RPV-WM] hat eine Fläche von 30 % der Landesfläche zu bearbeiten. Laut einer Schlussfolgerung aus der Abwägung der zweiten Stufe im Mai 2021 wird eine Gesamtfläche von ca. 7.700 ha als Windeignungsgebiet ausgewiesen. Somit stehen 1,1 % der Regionalfläche der Windenergienutzung zur Verfügung. Die Altgebietsfläche wurde mit ca. 1.100 ha (14 %) als Altgebietsfläche bestätigt, was bedeutet, dass 2021 insgesamt 6.600 ha (86 %) an erstmals ausgewiesener Fläche hinzukamen. Aufgrund der derzeitigen Entscheidungen dürften es nicht mehr 52 Windeignungsgebiete werden, sondern wesentlich mehr.  Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien haben sich seit 2022 grundlegend geändert. Bei der letzten Planung wurden 4 Windeignungsgebiete herausgenommen und weitere 5 aufgrund einer bedingten Festlegung herausgenommen, diese stehen natürlich jetzt alle wieder auf einer neuen Prüfliste!

Die derzeitige Planung 2023 geht jedoch davon aus, dass bei den Windenergieanlagen [WEG] eine Gesamthöhe von 250 m in den nächsten Jahren erreicht wird. Die Verbandsversammlung formulierte natürlich einheitliche, verbindliche Kriterien für die Auswahl, aufgrund des Planungserlasses Wind M-V. Hier sind einige Ausbrüche aus dem Kriterienkatalog des Planungsverbandes:

1.000 Meter Abstand zu Bereichen zu Gebäuden mit Wohnnutzung in Siedlungsbereichen mit Wohn- und Erholungsfunktion

800 Meter Abstand zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich

Naturschutzgebiete sind diese für die Windenergienutzung ausgeschlossen

Entwicklungszonen von Biosphärenreservaten von der Festlegung von Windenergiegebieten ausgeschlossen

Im Bereich von großen zusammenhängenden Waldgebieten der Kategorien 1 (ohne besonderen Status) und 2 (Waldflächen innerhalb von Naturparken und Landschaftsschutzgebieten) können Windenergieanlagen bis an den Waldrand errichtet werden, sodass die Rotoren bis 120 m über den Wald streichen können.

Gesetzlich geschützte Biotope mit einer Größe ab 5 Hektar sind geschützt, aber den kleinflächigen Bereichen (< 5 Hektar) können durch ein Windenergiegebiet überplant werden.

Artenschutz -Es wird der jeweilige 500 m Nahbereich gemäß Anlage 1 zu § 45b Abs. 1 bis 5 BNatSchG ausgeschlossen: – Seeadler – Fischadler – Wanderfalke – Weißstorch.

Ausweisung von Windenergiegebieten sind unter Beachtung von § 2 des EEG und die jeweilige Netzinfrastruktur zu berücksichtigen. Es bedeutet, dass die Planung bevorzugt auch an den Netzverknüpfungspunkten bzw. an den USW stattfinden sollte.

– Erforderliche Mindestgröße eines Windenergiegebietes 35 Hektar.

Die vorhandenen Genehmigungen, genauer gesagt die beantragten Genehmigungen beim staatlichen Amt für Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg werden mit hohem Gewicht in die Abwägung einbezogen.

Es werden keine großen Klagen oder eine Klagewelle erwartet, da keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr erforderlich ist. Zudem haben die Kriterien des Planungsverbandes den Arten- und Naturschutz fast vollständig aufgeweicht, im Interesse des Landes und Bundes. Es ist nur erstaunlich, dass sich das Oberzentrum Schwerin und das Mittelzentrum Wismar, die beide die Denkmalensembles mit der höchsten Schutzstufe besitzen, die Integrität dieser Denkmale und deren Schutz bereits gesichert haben. Ebenso wie Ludwigslust, Gadebusch, Dömitz und das Gestüt Redefin!

Die Kommunalwahlen in 10 Monaten stehen vor der Tür. Es ist die beste Lösung, das Boot der Entscheider zu vergrößern und einen sogenannten „Energiebeirat“ einzuberufen. Dann sollen Experten berichten und die fachkundigen Politiker der SPD, der Grünen und der Linken sowie die CDU über die Entwicklung neuer Windparks entscheiden. Der Planungsbeirat Energie berät den Vorstand und die Verbandsversammlung im Hinblick auf die Vorbereitung von Beschlüssen im Rahmen der Teilfortschreibung zur Windenergie. Es klingt sehr ungewöhnlich, dass der Energiebeirat nur nach Bedarf tagen soll, aber mindestens zweimal pro Jahr. Nicht zuletzt soll der Entwurf für die Teilfortschreibung der Windenergie auf der nächsten Verbandsversammlung im November 2023 den Kommunen bereits zur Auslegung vorgelegt werden. Zudem soll dieser dann bereits im Juni 2024 beschlossen werden, um die Auslegung zu ermöglichen.

Es ist wahrscheinlich, dass die alten gewählten Mitglieder zu diesem Zeitpunkt noch handeln und entscheiden dürfen, bevor die neuen Mitglieder das Ergebnis nur eben verwalten können. So könnte man hierzu auch sagen, dass die Ergebnisse bereits im Vorab geplant und vorbereitet werden, damit sie dann später auch geräuschlos funktionieren können!

Also auch im Planungsverband setzt man also auf die sogenannte Brechstange, wie im Großen jetzt auch im Kleinen!

Wenn du nicht mehr weiterweißt, gründe einen Arbeitskreis. „Planungsbeirat Energie“!  Passt dir sein Ergebnis nicht, dann mach ihn wieder dicht.

So und nicht anders kann man die jetzige Situation im Planungsverband Westmecklenburg bezeichnen, der aufgrund eklatanter verwaltungsrechtlicher Fehler in der Vergangenheit keinen rechtsgültigen Plan aufweisen kann.

Die jüngsten Gesetzesänderungen in der Zeitwende von verschiedenen Ministerien und dem Bund kamen natürlich zur rechten Zeit, um die Angelegenheit in den Hintergrund zu rücken. Um die aktuelle rechtliche Situation zu retten, wurde ein neuer Arbeitskreis „Energiebeirat“ gegründet, der sich auch mit diesem Thema befassen und das Boot der Verantwortlichen wesentlich vergrößern soll. So bestimmen überwiegend das Oberzentrum Schwerin und die Mittelzentren in Westmecklenburg die zu errichtenden Windparks in ländlichen Gebieten!

Bei diesem Thema war die Bürgerbeteiligung noch nie die Stärke des Planungsverbandes Westmecklenburg gewesen. In der elfjährigen Geschichte zu diesem Thema wurde erst im März 2019 ein öffentliches Bürgerforum eingeführt, als der Druck und der Wind ein wenig heftiger in die Gesichter der verantwortlich Handelnden wehte. Daraufhin wurde plötzlich sofort die Geschäftsordnung und die Satzung des Planungsverbandes geändert. So, dass nur noch ein wesentlicher Inhalt jeder Sitzung der Verbandsversammlung im Protokoll steht und nicht mehr alles. Die Einwohner sind grundsätzlich nicht berechtigt, Fragen, Anregungen und Vorschläge zu Gegenständen der Tagesordnung zu stellen. Sollte es doch noch Fragen oder Anregungen geben, sollten diese nur von allgemeinem Interesse sein und keine Wertungen enthalten.

Dann kam Corona und man hat sich nur noch in Videokonferenzen gesehen. Nun will man nach den neuesten Beschlüssen wieder Sitzungen als Livestream machen. Ansonsten wurde das Bürgerforum wieder abgeschafft bzw. nicht mehr angewendet, da man zurzeit auch keine Bürgerbeteiligung mehr benötigt und sich nicht mit anderen Meinungen auseinandersetzen muss. Man zieht seinen vorgeschriebenen Stil auf Versammlungen durch, da die SPD und die LINKE in Regierungsverantwortung stehen und sich keine Schnitzer mehr erlauben können. Bündnis 90/Die GRÜNEN freuen sich, mitzumachen.

Der Naturschutz wird aufgeweicht und die Bürgerbeteiligungen werden auf das geringste Maß beschränkt, das Erklären fällt weg und unliebsame Fragen zur Tagesordnung auf Versammlungen darf der einfache Bürger nicht stellen. So kann man die Planung erleichtern.

Die neue Devise lautet: „Übereifrig sein und konsequent handeln!“, in der Zeitenwende. Zudem sitzt auch die Amtsvorsteherin des Amtes Crivitz (Frau Iris Brincker – Fraktion die LINKE) im VORSTAND des Planungsverband Westmecklenburg als Kreistagsmitglied des Landkreises Nordwestmecklenburg und setzt sich energisch für die konsequente Umsetzung des Energieparks in Wessin und Plate ein. Vielen Dank im Voraus.

Ob der Bürger in ca. 10 Monaten zur Kommunalwahl das auch so bewerten wird, bleibt abzuwarten. Es ist zu erwarten, dass die entscheidenden Versammlungen im November 2023 und Juni 2024 sowie die Aktivitäten der handelnden Akteure genau beobachtet werden, wenn die Zeitenwende vor Ort sichtbar wird.

Der Amtsausschuss des Amtes Crivitz strebt eine gemeinsame Wärmeplanung für alle Kommunen an!

25.Juni-2023/P-headli.-cont.-red./291[163(38-22)]/CLA-128/69-2023

Der Städte und Gemeindetag als Hinweisgeber für die verpflichtende Wärmeplanung und das allein reicht dem Amtsausschuss des Amtes Crivitz aus, um einen Beschluss über eine gemeinsame Wärmplanung zu fassen.

Am Fuße des Leuchtturmes ist es meistens am dunkelsten!

In dieser Woche soll der Amtsausschuss über die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für alle 17 Gemeinden des Amtes Crivitz entscheiden. Natürlich wird dieser Beschluss gleich wieder eingeschränkt, da es dort heißt, dass er nur unter der Voraussetzung gewährt wird, dass Fördermittel gewährt werden. Der Haushalt des Amtes soll die Finanzierung übernehmen und wird durch die Zahlung der Amtsumlage durch die Kommunen abgegolten. Es ist unklar, ob es sich um eine plötzliche Ausgabe oder bereits lange geplante handelt. Ist es diese Finanzierung über die derzeitige Amtsumlage abgegolten oder werden die Kosten auf die nächste Amtsumlage umgelegt? Durch die allgemeinen Tariferhöhungen ab dem 01.03.2024 und die allgemeinen Kostenerhöhungen für die Unterhaltung von Grundstücken und Gebäudeeinrichtungen wird die nächste Umlage voraussichtlich nicht mehr unter 20,68 % liegen werden, sondern eher auf ca. 21,35 % plus dieser Projektfinanzierung steigen.

Der Städte- und Gemeindetag MV soll Impulsgeber für dieses Handeln sein, wie es in der Begründung heißt. Durch den STGT MV wurde auf verschiedenen Veranstaltungen darauf hingewiesen, dass die kommunale Wärmeplanung verpflichtend wird. Zwischenzeitlich liegt ein Referentenentwurf zu einem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze vor, der eine Verpflichtung der Kommunen vorsieht. Nun die letzte große Veranstaltung überregional war die Bürgermeisterwoche auf Rügen, im vier Sternehotel, die vom 29. März bis zum 5. April stattfand. Da der erste Stellvertreter der Amtsvorsteherin, Herr Klaus-Michael Glaser, im eigenen Wirkungskreis tätig ist und gleichzeitig im STGT MV Referat III: Rechtsangelegenheiten, Ordnung und Sicherheit, E-Government tätig ist, ist eine kompetente Kommunikation ständig anwesend im Amtsausschuss in Crivitz!

JA, es liegt ein Referentenentwurf vor, dieser besagt aber „Die vorliegende Fassung des Gesetzesentwurfs wurde ausschließlich zum Zwecke der Länder- und Verbändebeteiligung erstellt. Es handelt sich um einen nicht abschließend im Ressortkreis abgestimmten Entwurf. Weitere Änderungen der Ressorts sind ausdrücklich vorbehalten.“ Wie ist es möglich, dass die Städte und Gemeindetag MV mehr weiß als die Landes- oder Bundesregierung?

So heißt es auch in dem Entwurf: „Mit diesem Gesetz wird den Ländern die Aufgabe der Durchführung einer Wärmeplanung für ihr Hoheitsgebiet verpflichtend auferlegt. Die Länder können diese Pflicht auf Rechtsträger innerhalb ihres Hoheitsgebiets bzw. auf eine zuständige Verwaltungseinheit übertragen…… Die Verpflichtung zur Wärmeplanung betrifft Gebiete ab 10.000 Einwohnern. ….. Zudem wird erstmals eine rechtliche verbindliche Verpflichtung für die Betreiberinnen und Betreiber von bestehenden Wärmenetzen vorgesehen, die Wärmenetze mindestens zu Hälfte mit Wärme, die aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde, zu speisen. …“

Es wird prinzipiell von „Betreibern“ gesprochen, und man „kann“ die Pflicht auf die Rechnungsträger übertragen.

Ein eigener kommunaler Wärmenetz-Betreiber gibt es im Amtsbereich Crivitz von der 17 Kommunen nur in Pinnow bis jetzt, oder? Eine allgemeine Pflicht zur Wärmeplanung wird in diesem Referentenentwurf nicht ausgedrückt. Ist die seltsame Begründung zum Beschluss des Amtsausschusses ist nur eine mögliche Annahme, um schnell an einem Förderwettbewerb teilzunehmen?

Wenn man sich aber einmal genauer anschaut, an welcher Förderrichtlinie von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (KRL) man teilnehmen will, so entdeckt man die Förderung von der Erstellung kommunaler Wärmepläne durch fachkundige externe Dienstleister. EXTERNER DIENSTLEISTER – das wird teuer! (Planerstellung und Akteursbeteiligung).

Voraussetzung ist natürlich, dass der Klimaschutz beauftrage bzw. sein Stab im Landkreis LUP nicht schon eigene Vorstellungen hat, für eine Wärme- und Kältenutzung oder in den nächsten Wochen vorlegt.   Also wäre es besser, erst einmal eine Abstimmung mit dem Landkreis LUP durchzuführen. Dort arbeiten auf jeden Fall einige Stabsstellen an den Aufgaben der Wärmeplanung. Anstatt eine weitere Probieraktion im Amtsausschuss in Crivitz wieder einmal durchzuführen! Zumal die Stadt Crivitz im Dezember 2022 beschlossen hat, eine eigene Wärmeplanung durchzuführen, oder wurde diese etwa nicht genehmigt?

Ist es vorauseilender Gehorsam oder Angst, dass man im Windhund-Verfahren keine Förderung mehr bekommt?

Es ist unbestreitbar, dass es noch kein Wärmeplanungsgesetz gibt. Es wird derzeit im Schatten des Heizungsgesetzes diskutiert. Zu diesem Thema hat das Wirtschaftsministerium zunächst einen Entwurf vorgelegt, der demnächst erst einmal im Bundestag heftig diskutiert werden dürfte. In diesem Entwurf ist die Rede von der Möglichkeit, dass Länder die Aufgabe der Wärmeplanung an die Kommunen delegieren können.

Auch darüber muss erst der Landtag MV entscheiden und spezifische Anforderungen festlegen. Weshalb ist diese konsequente Fesselung im Amtsausschuss in Crivitz an einer kommunalen Wärmeplanung im Amtsbereich so dringend?  Wo doch die Stadt Crivitz selbst eine eigene Wärmeplanung zu erstellen bereits seit Langem beschlossen hat und nur die Gemeinde Pinnow der einzige Betreiber eines eigenen kommunalen Wärmenetzes ist. Erstaunlich dabei ist nur, dass die Stadt Crivitz mit 4770 Einwohnern keine Verpflichtung zur Wärmeplanung hat.

Übereilter Gehorsam ist ein schlechter Ratgeber für unausgewogene Entscheidungen, die die Zukunft betreffen und zudem noch kosten können.

6 Jahre nach der Fertigstellung des neuen Amtsgebäudes in Crivitz wird es saniert?

22.Juni-2023/P-headli.-cont.-red./290[163(38-22)]/CLA-127/68-2023

Erste Schätzungen beziffern den sanierungsbedürftigen Zustand des Amtsgebäudes nach dem Einzug 2017 auf ca. 50.000 €.

Die NORDSEITE des Amtsgebäudes in Crivitz ist plötzlich nach 2017 in einem sanierungsbedürftigen Zustand.

Durch Beschädigungen an den Regenwassereinläufen, Abplatzungen an der Fassade und im Sockelbereich ist deutlich Algenbefall an den Wänden und Fensterbänken zu erkennen. Der Neubau und das neu errichtete Verbindungsgebäude (Durchgang zum Altbau) sind vorrangig betroffen. Der Neubau mit dem Verbindungsgebäude (Durchgang) zum Altbau wurde erst 2017 fertiggestellt und übergeben. Die Gesamtkosten des Baus betrugen etwa 3,2 Millionen Euro.

Im Jahr 2014 wurden die drei Ämter Crivitz, Banzkow und Ostufer des Schweriner Sees zur größten Kommunalverwaltung im Land zusammengeführt. Der Amtsbereich hat eine Einwohnerzahl von rund 24.000 Einwohnern. Der Sitz des Amts wurde in der Stadt Crivitz bestimmt. Um den instabilen Untergrund und die fehlende tragfähige Bodenschicht zu stabilisieren, mussten 48 Betonpfähle in das Erdreich eingelassen werden. Ein Rammschlag war nicht möglich.  Denn die Schwingungen hätten zu Schäden an benachbarten Gebäuden geführt, wie es hieß. Daher musste die Anlage gegossen werden. Es wurde Löcher in den Beton gebohrt und mit Beton gefüllt. Es wurde Platz für ca. 70 Mitarbeiter geschaffen.

Im Amt Crivitz arbeiten derzeit ca. 115 Mitarbeiter in der Kernverwaltung. Das Gebäude platzt aus allen Nähten. Um Platz für einen weiteren Bürobedarf zu schaffen, wurde das Archiv des Amtes ca. 2020 ausgelagert in die Amtsstraße 11 in Crivitz ausgelagert. Zu diesem Zweck wurde ein Haus angemietet, gegenüber dem EDEKA -Markt ehemals Zahnarztpraxis von Frau Dr. Bärbel Krause. Die Deutsche Vermögensberatung Schwerin Torsten Lubatsch nutzte die Räumlichkeiten in Crivitz vorübergehend selbst als Zweigstelle. Er ist zudem auch Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus, Partnerschaften und Kultur im Amtsausschuss Amt Crivitz. Nun lagern dort also Akten im Haus und gleichzeitig sind auf diesem Grundstück noch weitere ca. 4–5 ständige Amtsparkplätze für spezielle Amtsbesucher angemietet worden. Was für ein Luxus in einer Gegend, die doch mit Parkplätzen schlecht ausgestattet ist.

Wie zu lesen ist, erstellt bereits das Planungsbüro Albers aus Gädebehn ein Sanierungskonzept für die Nordseite des Amtes Crivitz in Zusammenarbeit mit dem für das Bauamt. Das Planungsbüro Albers aus Gädebehn plante und begleitete die Erweiterung des Amtsgebäudes, einschließlich eines Parkplatzes, bis 2017 ebenso wie:

– Sanierung der Grundschule „Fritz-Reuter“ in Crivitz,

– den Neubau eines Speiseraumes für die Grundschule „Fritz-Reuter“ in Crivitz ab 2017,

– die Erweiterung und Umbau und Sanierung der Kindertagesstätte „Uns Lütten“ ab 2018,

– die Errichtung eines Mehrgenerationenzentrums, Multiples Haus in Demen ab 2019

 und den Neubau/Erweiterungsbau für den Grundschulteil Cambs seit 2021, um nur einige zu nennen. Es besitzt also eine reiche Erfahrung bei der Planung und Umsetzung von kommunalen Projekten. Damit entsteht schon eine gewisse Popularität.

Es wird geschätzt, dass die Sanierung zeitnah erfolgen muss, da einige Schäden (Regenwassereinläufe und Abplatzungen, Fassade und Sockelbereich) zu weiteren Schäden führen können, die nicht nur an der Fassade, sondern auch im Innenbereich des Gebäudes auftreten können. 

Zur zeitgerechten Beauftragung und Beschleunigung der Vergabe von den Aufträgen ist eine Ermächtigung des befristeten Hauptausschusses erforderlich. Der Amtsausschuss des Amtes Crivitz arbeitet wie die Stadt Crivitz viel mit ERMÄCHTIGUNGEN. Dadurch können Verwaltungsvorgänge sofort an der richtigen Stelle platziert werden, um prägnante Entscheidungen zu treffen. Die Nachbearbeitung von Verwaltungsvorgängen wird dadurch reduziert.

Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche aus einem Architekten-Formularvertrag beträgt 5 Jahre, beginnend mit der Abnahme oder, soweit eine solche ausgeschlossen ist, mit der Vollendung des Architektenwerks (§§ 638 Abs. 1 Satz 2, 646 BGB).

Nach sechs Jahren der Fertigstellung ist eine Sanierung notwendig. Was ist schiefgelaufen?

Die Nordseite des Amtsgebäudes ist nun wirklich nicht allzu großen Witterungseinflüssen ausgesetzt, auch wenn der Klimawandel immer mehr an Bedeutung gewinnt. Die Schäden zeigen, dass die Außenhaut in diesem Bereich grundlegend mangelhaft ist. Damals musste alles rasant gehen und der gesamte Bau wurde in ca. 16 Monaten errichtet. Die Entscheidung bei Neubauten zwischen den verfügbaren finanziellen Mitteln, der vorhandenen Zeit und den eingesetzten Baustoffen mit der dazugehörigen Bearbeitung und Kontrolle erfordert immer eine umfassende Abwägung.

Die in § 13 Abs. 4 VOB/B enthaltenen Verjährungsfristen für Mängelansprüche sind nicht einheitlich, sondern je nach der geschuldeten Leistung verschieden festgelegt. Dies hat seinen Grund in der allgemeinen Erfahrung, dass bei Bauleistungen die Möglichkeit des Auftretens, der Entdeckung sowie der Beurteilung von Mängeln in zeitlicher Hinsicht verschieden ist. So gelten die Verjährungsfristen gemäß § 13 Abs. 4 Nr. 1 und 2 VOB/B, sofern im Vertrag keine anderen Fristen vereinbart worden sind:

 – für Bauwerke: vier Jahre,

–  für andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht: zwei Jahre,

– für vom Feuer berührte Teile von Feuerungsanlagen: zwei Jahre,

– für feuerberührte und abgasdämmende Teile von industriellen Feuerungsanlagen: ein Jahr…………………(Stand 2022).

Somit wird es sicherlich nicht bei den geschätzten Baupreisen von 50.000 EUR bleiben, sondern durch die immer noch vorhandene Preisrallye ein viel höherer Betrag erforderlich sein.

Für die Unterhaltung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen plante das Amt Crivitz für das Jahr 2023 schon mal insgesamt 458.000 € ein, das sind 131.400 € mehr als für das Jahr 2022.

Könnten die Mängel bereits länger bekannt sein?

Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Gesetz, aber niemand reagiert darauf! Die Aufsichtsbehörden in MV werden in absehbarer Zeit beim Amt Crivitz sicherlich etwas genauer hinschauen!

16.Juni-2023/P-headli.-cont.-red./288[163(38-22)]/CLA-125/66-2023

Können die Bedenken zur fristgerechten Fertigstellung der Jahresabschlüsse der Kommunen von 2018 bis 2022 von der Verwaltung weiterhin mit einem allgemeinen „Weiter so“ oder einem globalen Ignorieren beantwortet werden?

Sollten alle anderen Gemeinden diese Handhabung der Verwaltung auch noch ca. 11 Monate vor der Kommunalwahl akzeptieren?

Der Jahresabschluss der Kommunen in MV ist ein wichtiger Bestandteil des kommunalen Haushaltsrechts, das seit dem 1. Januar 2012 nach den Regeln der kommunalen Doppik geführt wurde. Gemäß Kommunalverfassung M-V § 60 (4) ist der Jahresabschluss innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Dies bedeutet, dass dieser bis spätestens 31.05. des Folgejahres aufzustellen ist und bis zum 31.12. durch die Gemeinde- bzw. Stadtvertretung festzustellen ist. Eine Verlängerung des Termins ist seit dem 31.12.2022 nicht mehr möglich! Seit der Einführung der Doppik 2012, die eine nachhaltige Steuerung der Haushaltswirtschaft anstrebt, ist es dem Amt Crivitz nicht gelungen, dieses Element bei den 17 Gemeinden umfassend zur Geltung kommen zu lassen.

Den 17 Kommunen im Amt Crivitz fehlt es an aktuellen, *aufgestellten*, *geprüften* und *festgestellten* Jahresabschlüssen für eine genaue Haushaltsplanung 2024! Warum wird in *aufgestellt*, *geprüft* und *festgestellt*, unterschieden? Nun, die Jahresabschlüsse gelten als aufgestellt, wenn sie durch das Rechnungsprüfungsamt erarbeitet wurden. Danach wird in einer Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Crivitz der Entwurf des Rechnungsprüfungsamtes geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk verabschiedet.

Erst dann können die Gemeinden diesen Entwurf durch einen Beschluss endgültig feststellen. Deshalb sind diese wichtigen Unterschiede von großer Bedeutung – aber egal, in Amt Crivitz fehlen seit 2018 viele Vorlagen in allen drei Kategorien. Genau an dieser Stelle liegt das Dilemma.

Es fehlen seit dem 01.01.2023 noch ca. 33 *aufgestellte*, *geprüfte* und *festgestellte*Jahresabschlüsse seit 2018 für die Kommunen. Seit dem 31.05.2023 müssten weitere 17 Jahresabschlüsse des Jahres 2022 aufgestellt vorliegen, wie es die Kommunalverfassung M-V vorsieht. Es gibt insgesamt 50 fehlende Beschlussvorlagen für Jahresabschlüsse der Gemeinden im Amt Crivitz für eine genaue Haushaltsplanung der Folgejahre Jahre 2024/25 bis heute.

Trotz der seit 2016 andauernden Anwendung des kommunalen Finanzstrukturanalyse-Kennzahlensets ist keine vollständige Beurteilung der aktuellen Finanz-, Ertrags-, Vermögens- und Liquiditätslage der Kommunen im Amtsbereich Crivitz möglich, da der Verzug bei der Feststellung der Jahresabschlüsse weiterhin besteht. Die aktuellen Haushaltspläne enthalten oft nur fortgeschriebene Planwerte oder kumulative Ergebnisvorträge, die als Grundlage für aktuelle Beschlussfassungen über die Haushaltspläne 2023 benutzt wurden [z. B. sogenannte *sorgfältig geschätzte Daten, soweit sie nicht errechenbar waren oder entsprechende Orientierungsdaten].

Nur ein aktueller Jahresabschluss nach dem Gesetz ermöglicht es, die Leistungsfähigkeit und den finanziellen Handlungsspielraum einer Kommune für die Haushaltsplanungen der Folgejahre zu erkennen und dient als wesentliche Grundlage für Dritte zur Vergabe von FÖRDERMITTELN und Zuschüssen. Ein möglicher Grund für den Verlust von Fördermitteln und Zuschüssen bei fehlenden Jahresabschlüssen der Kommunen in MV ist, dass einige Zuwendungen an bestimmte Bedingungen geknüpft sind, die durch den Jahresabschluss nachgewiesen werden müssen. Wenn die Kommunen den Jahresabschluss nicht rechtzeitig vorlegen, können sie die Erfüllung der Bedingungen nicht belegen und riskieren, dass die Zuwendungen zurückgefordert oder verrechnet werden.

Es könnte sein, dass die Kommunen ohne einen aktuellen Jahresabschluss keine verlässlichen Aussagen über ihre Haushalts- und Finanzlage machen können und somit ihre Förderfähigkeit oder Kreditwürdigkeit beeinträchtigen. Dies könnte zu weniger oder gar keinen Fördermitteln oder Zuschüssen vom Bund, Land oder anderen Stellen führen.

Die Aufsichtsbehörden entscheiden über die Konsequenzen oder Sanktionen, die bei fehlenden Jahresabschlüssen der Kommunen in MV drohen können. Diese Konsequenzen oder Sanktionen können sowohl die Kommune als juristische Person als auch ihre gesetzlichen Vertreter als natürliche Personen treffen. Sie können zu finanziellen Verlusten, Imageschäden oder strafrechtlichen Konsequenzen führen. Allerdings muss eine gewisse Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, welche zu eventuellen Schäden geführt hat. Das betrifft insbesondere auch die Verschleierung oder Verzögerung der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Kommune. Das ist in der Praxis ein schwieriges Unterfangen und trifft auch in den meisten Fällen überhaupt nicht zu. Es handelt sich um eine außergewöhnliche Ausnahme.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz hat in diesem Jahr bis zum 16.06.2023 nur eine Sitzung abgehalten, bei der nur 4 von 17 Gemeinden des Amtes Crivitz Jahresabschlüsse geprüft wurden. Insgesamt wurden 10 Jahresabschlüsse geprüft, die sich aus den Gemeinden Camps 2018/19/20, der Gemeinde Raben Steinfeld 2018/19/20, der Gemeinde Banzkow von 2018/19 und der Gemeinde Bülow 2019/2020 ergeben. Die jeweiligen Kommunen haben inzwischen auch die Jahresabschlüsse der einzelnen Gemeinden festgestellt.  Durch diese Feststellung zeichnet sich ein völlig neues aktuelles Bild über die finanzielle Lage der Gemeinde Cambs und Bülow ab. Die zukünftige Entwicklung bleibt jedoch weiterhin bedenklich. Angesichts dessen sind aktuelle Jahresabschlüsse von entscheidender Bedeutung, zumal die Gemeinde Cambs einen Schulneubau wesentlich mitfinanzieren muss.

Es sollte der große Wurf ab 2020 werden von der neuen Amtsausschussspitze und wurde hoch hochgepriesen, bis jetzt ist davon nicht viel zu spüren. Im Fokus stand die Wirtschaftlichkeit in der Kooperation, kurz gesagt, es sollte auch ein *Exportmodell* werden.

Das Amt Crivitz schloss 2021 mit dem Amt Hagenow-Land einen Kooperationsvertrag zur Rechnungsprüfung ab, um die Jahresabschlüsse im Amtsbereich Crivitz endlich voranzubringen. Benötigt werden im Amt Crivitz pro Jahr 17 Jahresabschlüsse und im Bereich Hagenow-Land weitere 20, insgesamt also 37.  Zu diesem Zweck wurde zusätzlich ein Rechnungsprüfungsamt gegründet, Mitarbeiter eingestellt und ein Beamter ernannt, der nicht an das Weisungsrecht gebunden ist, um so 20 bis 30 Prüfungen im Jahr zu schaffen. Das ist sehr kostenintensiv, ca. 125.000 € pro Jahr!

Aber reicht das alles wirklich aus?

Was ist das Problem? Ist es eine Gesetzesignoranz, Vorgehensweise oder sogar eine Überforderung der Verwaltung? Wie lange soll dieser Zustand noch andauern?

Der Jahresabschluss soll die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune darstellen und die Ergebnisse der Haushaltswirtschaft nachweisen. Über Jahre fehlende Jahresabschlüsse sind keine FORMALIE, sondern ein Verstoß gegen gesetzlich normierte Haushaltsgrundsätze und lassen Zweifel an der geordneten Haushaltswirtschaft der betreffenden Kommunen aufkommen. Die Verwendung eingesetzter Steuermittel wird ohne aktuelle Jahresabschlüsse nicht transparent nachgewiesen.

Die Doppik soll eigentlich einen erhöhten Transparenzgrad über das Vermögen, deren Bewertung und die Abschreibungen ermöglichen, um eine höhere Informationsdichte für die finanzpolitischen Entscheidungen in der Zukunft zu gewährleisten. Diese wichtigen Elemente der kommunalen Doppik können bei jahrelangen fehlenden Jahresabschlüssen nicht so zur Wirkung kommen. Das kann zu verschiedenen Nachteilen führen, wie:

Mangelnde Transparenz über die aktuelle genaue Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune

Verzögerung bei der Entlastung des jeweiligen Bürgermeisters

Erschwerte Haushaltsplanung für die Folgejahre 2024/25

Verlust von Fördermitteln oder Zuschüssen für notwendige Investitionsvorhaben  

Rechtliche Konsequenzen oder Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden.

Mal ehrlich, jeder Bürger, der seine Jahressteuererklärung nicht pünktlich vorlegt, wird mit Sanktionen und Zinsen belegt. Wenn ein Unternehmen seiner Pflicht nicht und nicht rechtzeitig nachkommt, seine Jahresabschlüsse zu erarbeiten und offenzulegen, führt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren sofort gegen das Unternehmen durch. Außerdem schauen Finanzämter, Banken und Lieferanten auf das Ergebnis, welches die Kreditwürdigkeit des Unternehmens bewertet und als Grundlage für die Steuererklärung und die Gewinnverwendung dient.

Nur die Kommunen, die Steuergelder verwalten, sollen angeblich über Jahre hinaus ihre Jahresabschlüsse hinauszögern können. Auch der Landesrechnungshof des Landes MV hat diese Handhabung mehrfach angemahnt.

Die gesetzlichen Regelungen und Fristen zum Einreichen der Jahresabschlüsse sind vom Gesetzgeber eigentlich eindeutig, mit Stichtagen vorgeschrieben und werden seit Jahren nicht eingehalten. Wann werden endlich alle Aufsichtsbehörden entschiedener handeln?

„Das Auge sieht nur, was der Geist bereit ist zu verstehen.“(Henri Louis Bergson)

Ein weiterer Schachzug des „befristeten Hauptausschusses“ im Amt Crivitz. Vorausschauend und ohne großes Aufsehen vor der Wahl 2024 handeln, bevor es zu spät ist.

30.Mai-2023/P-headli.-cont.-red./281[163(38-22)]/CLA-118/59-2023

Der befristete „Hauptausschuss“ will in seiner verbleibenden Zeit den Wahlmodus für Stellvertreter im Amtsausschuss Crivitz nochmals ändern.

Aufgrund einer auslaufenden befristeten Ausnahmegenehmigung des Ministeriums für MV, gemäß § 42b K-V MV bis zum 01.06.2024 für die Bildung eines Hauptausschusses im Amt Crivitz, beabsichtigt dieser gerade weitere Befugnisse im Amtsausschuss zu installieren. So soll der Wahlmodus für die Stellvertreter der Mitglieder im Amtsausschuss neugestaltet werden und eine Änderung der Hauptsatzung im Amt Crivitz erfolgen. Es ist die zwölfte Änderung der Hauptsatzung seit der Gründung des Amtes Crivitz (Amt der Zukunft) und die zweite Änderung innerhalb von drei Monaten.

Im Laufe seiner bisher neunjährigen Geschichte tagte der Hauptausschuss des Amtes Crivitz immer wieder in den Büroräumen des Amtes Crivitz, zu seinem jährlichen ca. 6 öffentlichen Sitzungen jedoch bis zum Mai 2021. In der Vergangenheit war die Zahl der Einwohner als Besucher in der Sitzung sehr gering, und man kann sie an zwei Händen abzählen. So waren zum Beispiel im Jahr 2022 und bis heute waren keine Einwohner anwesend. Also war man wie immer unter sich und das Erstaunen war groß, wenn Einwohner auftauchten. Die Versammlungen nehmen dann plötzlich einen völlig anderen Verlauf und eine Zurückhaltung mit persönlichen Meinungen ist immer wieder zu spüren.

Das Reisefieber ist auch seit Juni 2021 bei der neuen Ausschussvorsitzenden (Amtsvorsteherin) angekommen. Man wechselt plötzlich häufiger die Tagungsorte, die Reisekostenverordnung macht es möglich. Es gibt ständig Wechsel zwischen den Gemeinden Pinnow, Zapel, Friedrichsruhe und Crivitz. Auch Demen und Bülow sind neu hinzugekommen. Erstaunlich ist, dass man immer in den ehemaligen Gemeinden des alten Amtes Crivitz unterwegs ist.  Vor einem Jahr war die Gemeinde Gneven die Erste aus anderen ehemaligen Ämtern, die die Sitzung austragen durfte, und nun ist es die Gemeinde Plate, dass die Ehre hat. Wie bereits erwähnt, war man bis jetzt fast immer unter sich.

Die neue Amtsausschussspitze, die im befristeten Hauptausschuss vertreten ist, bemängelt die Teilnahme der Amtsausschussmitglieder an den Sitzungen zum Amtsausschuss. Dieser tagt gewöhnlich alle zwei Monate und soll stets die vollständige Amtsausschussbesetzung bei Sitzungen anstreben. Nun, die Bürgermeister werden für den Fall ihrer Verhinderung durch ihre gewählten Stellvertreter im Amt vertreten und die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses werden durch die von den Gemeindevertretungen gewählten persönlichen Stellvertreter vertreten.

So weit, so gut und das funktioniert schon seit neun Jahren so laut Kommunalverfassung. Aber indessen will plötzlich der Hauptausschuss eine Neuerung, sodass auch im Falle einer Verhinderung der persönlichen Stellvertreter erneut Stellvertreter einer Gemeinde gegenseitig vertreten.

Plötzlich will der Hauptausschuss eine Neuerung, falls die „persönlichen Stellvertreter“ der Mitglieder des Amtsausschusses auch verhindert sind, können sich „auch“ die Stellvertreter einer Gemeinde gegenseitig vertreten.

Heißt also, dass jeder Vertreter einen Vertreter erhält, sodass jeder in der Gemeindevertretung den Amtsausschuss besuchen und immer wieder unterschiedliche Haltungen und Ansichten vertreten kann.  Wunderbar machen sie das einmal in einem Aufsichtsrat eines DAX-Unternehmens, dann haben sie aber so etwas von Kursschwankungen wie sie es selten erlebt haben.

Die Kommunalaufsicht des LK LUP ist von dieser Neuheit in der Auslegung der gültigen Kommunalverfassung vom Hauptausschuss in Crivitz verständlicherweise nicht so sehr begeistert.

So stellte eben der Gesetzgeber gerade hierzu fest, dass es die Zahl und die Art der Vertretung zu bestimmen ist. Das heißt, es soll eine Art der Vertretung sein und nicht wie gewünscht eine unbestimmte Anzahl von Vertretern zur Verfügung stehen und beliebig eingesetzt werden können. Natürlich sind auch noch andere Gründe ausschlaggebend, ob die Stellvertreter dann auch in einer bestimmten Reihenfolge tätig werden oder nicht. Also muss die Reihenfolge des tatsächlichen Eintretens der verschiedenen Vertretungsarten eindeutig bestimmt werden.

Trotz dieser Aussagen und Einschätzungen wird der Hauptausschuss sein Vorhaben fortsetzen und seine Entscheidung am Ende Juni in der Sitzung des Amtsausschusses durchfechten.

Aus welchem Grund auch immer! Bürokratie als Selbstbestätigung!

Schon die 2. Klausurtagung im Amtsbereich Crivitz innerhalb von 7 Monaten! Noch herrscht ein hohes Maß an Geduld seitens der Bürgermeister.

05.April-2023/P-headli.-cont.-red./264[163(38-22)]/CLA-101/42-202

Im Rahmen einer erfolgreichen Bürgermeisterwoche auf Rügen, die vom 29. März bis zum 5. April stattfand, treffen sich heute gleich wieder die Bürgermeister des Amtes Crivitz zu ihrer zweiten Klausurtagung.

Die Klausursitzungen werden grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten. Es handelt sich um eine interne Debatte, welche die Angelegenheiten innerhalb der Amtsverwaltung im Bereich Personalführung, Organisation, Management und Aufgabenerfüllung betrifft. Diese Aufgaben sollten in Absprache mit den Bürgermeistern des Amtsbereiches gelöst werden, so wäre es wünschenswert. Es scheint, als ob sich in letzter Zeit eine Menge angestaut hat. Es ist schon die zweite Sitzung in kurzer Zeit. Aufgrund der letzten Veröffentlichung im Amtsboten über den Bürgerservice und Terminvereinbarungen scheint es zu Spannungen gekommen zu sein. Die Debattenkultur in den Beratungen dürfte sich erfreulicherweise von der in der Stadtvertretung von Crivitz wesentlich unterscheiden. Sie könnte auch als entspannt bezeichnet werden.

Obwohl die Haushaltsplanungen für das Jahr 2023 seit dem 30.03.2023 in allen 17 Kommunen nun vorliegen, droht in einigen Gemeinden aufgrund eines fehlenden Haushaltsausgleichs bereits eine erneute Erarbeitung von Nachtragshaushalten. Die Situation könnte sich noch verschlimmern, wenn die neuen Tarifabschlüsse nach Ostern im öffentlichen Dienst bekannt gemacht werden. Da viele Haushaltspläne mit einem Plus von 4,36 % an Personalkosten für 2023 aufgestellt wurden, besteht die Möglichkeit, dass erhebliche Nachtragshaushalte erforderlich sind, wenn die Tarifpartner sich auf einen höheren Abschluss einigen sollten. Aufgrund der ohnehin geringen Rücklagen und liquiden Mittel bei dem größten Teil der Kommunen im Amt Crivitz dürfte eine erneute Überprüfung erfolgen.

Dies führt erneut zu einer Überlastung der Angestellten im Finanzbereich. Bereits im Januar 2023 wurde bekannt gegeben, dass die drei Mitarbeiter an der Belastungsgrenze sind und der derzeitige Personalbestand nicht mehr den Anforderungen der Gemeinden an eine zügige Haushaltsplanung und umfassende Gremienbegleitung genügen kann. Deswegen sollte ein weiterer Versuch unternommen werden, die freien Stellen in diesem Bereich neu zu besetzen. Eine ähnliche Personalsituation hatte auch das Bauamt, hier war ein Personalmangel und Überlastung zu verzeichnen in den vergangenen Monaten. Aufgrund dessen wurden sich bei den anstehenden Bauplanungen für das Jahr 2023 nur auf die geförderten Bauvorhaben konzentriert. In einigen Kommunen kann die Umsetzung von Bauprojekten im Jahr 2023 nicht gewährleistet werden. Derzeit soll eine Zusammenstellung und eine Priorisierung von Bauvorhaben vorgenommen werden. Wir dürfen gespannt sein, wer das Glück haben wird, sein Bauvorhaben im Jahr 2023 umzusetzen.

Es ist wenig über die Umsetzung der Abgabe der Grundsteuererklärung für die öffentliche Hand als Grundstückseigentümer berichtet worden. Steuerobjekt ist der in einer Gemeinde belegene, bebaute und unbebaute Grundbesitz. Hierunter fällt mithin auch Grundbesitz in wirtschaftlichem oder rechtlichem Eigentum der öffentlichen Hand. Gibt es hier einen Antrag zur Verlängerung auf Abgabe der Steuererklärungen bis 30.09.2023? Es wird sich sicherlich bald herausstellen, dass die kommunale Ebene insgesamt vor der gleichen Herausforderung wie die privaten Eigentümer steht.  Durch den enormen Arbeitsaufwand ist es nur mit einem langfristigen Zeitplan möglich, die Aufgaben zu bewältigen.

Die Einführung von ALLRIS 4 wird sich im IT-Bereich noch auf sich warten lassen und sicherlich bis zum Sommer 2023 hinziehen. Das Dokumentenmanagement-System (DMS) hat sich über das Pilotprojekt hinaus zu einem Aufgabenmanagement entwickelt.

Es wird sicherlich eine große Aufmerksamkeit auf den Stand der Erarbeitung der Jahresabschlüsse 2018 bis 2022 bei den Kommunen gelegt. Denn es fehlen seit dem 01.01.2023 noch ca. 33 *geprüfte* und *festgestellte*Jahresabschlüsse seit 2018 für die Kommunen. Bis zum 31.05.2023 müssen weitere 17 Jahresabschlüsse des Jahres 2022 aufgestellt sein, wie es die Kommunalverfassung M-V vorsieht. Dies sind dann ca. 50 fehlende Jahresabschlüsse der Gemeinden für eine genaue Haushaltsplanung der Jahre 2024/25.

Über Jahre fehlende Jahresabschlüsse sind keine Formalie, sondern ein Verstoß gegen gesetzlich normierte Haushalts-grundsätze und lassen Zweifel an der geordneten Haushaltswirtschaft der betreffenden Kommunen aufkommen. Die angestrebte erhöhte Transparenz und qualifizierte Informationsbereitstellung werden nicht erreicht. Wichtige Elemente der kommunalen Doppik kommen nicht zur Wirkung. Die Verwendung eingesetzter Steuermittel wird ohne aktuelle Jahresabschlüsse nicht transparent nachgewiesen.

Es ist erstaunlich, dass die letzte Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 06.03.2023 vollständig für die Öffentlichkeit gelöscht wurde. In dieser Sitzung wurde plötzlich und unerwartet die Prüfung der Jahresabschlüsse der Gemeinde Cambs von 2018 bis 2020, der Gemeinde Raben Steinfeld von 2018 bis 2020, der Gemeinde Banzkow von 2018 bis 2019 und der Gemeinde Bülow von 2019 bis 2020 vorgenommen. Erstaunlicherweise wurden die Jahresabschlussarbeiten erst im März 2023 wieder aufgenommen.

Eine prozentuale Betrachtung als Vergleich mit dem Abarbeitungsstand der Jahresabschlüsse im Kreis und dem Land, in welchem man sich als außerordentlich positiv darstellt, ist nicht hilfreich. Denn, wenn man als Gemeinde im Jahr 2023 seinen Jahresabschluss aus dem Jahr 2018 oder 2019 erhält, ist dies nicht mehr zeitgemäß nach 11 Jahren der Einführung der Doppik.

Saftige Anhebungen des Hebesatzes der Grundsteuer (B) 2023 einzelner Kommunen bis zu 45 Prozent 2023 und bis zu 35 Prozent 2024 im Amtsbereich Crivitz? 

12.März-2023/P-headli.-cont.-red./253[163(38-22)]/CLA-90/31-2023

 

Sind es die klammen Kassen, der vorauseilende Gehorsam oder das politische Kalkül einiger Kommunen für das Wahljahr 2024 der Grund für diese Entscheidung? Die Gründe für die Entscheidungen mögen unterschiedlich sein, aber die Auswirkungen für Eigentümer, Unternehmen und Mieter sind deutlich spürbar.

In fünf Kommunen wurden bereits rückwirkend zum 01.01.2023 Grundsteuererhöhungen beschlossen, im Amtsbereich Crivitz, für die Gemeinden Gneven, Raben-Steinfeld und Langen-Brütz sogar schon für 2024. Wissen auch die Bürger das?

Die Mehrheit der Kommunen im Amtsbereich Crivitz wird diese Handlungen ab dem 31.12.2023 auch vollziehen müssen oder diese unangenehmen Dinge ihrem Nachfolger nach der Wahl überlassen, aufgrund der Neustufung der Nivellierungssätze 2024 des Landes MV.

Der kommunale Finanzausgleich dient der Verringerung von Unterschieden zwischen starken und schwachen Kommunen und der gleichmäßigen Verteilung öffentlicher Leistungen innerhalb eines Landes.  Dazu werden Landes – durchschnittliche Hebesätze als Nivellierungssatz beschlossen, die für den Zufluss von öffentlichen Geldern und Förderungen ausschlaggebend sind. Sie sind eine Orientierung und werden bei der Vergabe und Förderung durch öffentliche Gelder berücksichtigt. Folglich müssen die Verantwortlichen der Kommune stets ihre eigene Liquidität und Steuerkraft im Auge behalten, wenn sie Investitionen planen. 

Für die Jahre 2020 -2023 beträgt der einzuhaltende Nivellierungshebesatz für die Grundsteuer (B) 427 % und ab dem Jahr 2024 voraussichtlich bis 439 %.

Ist es ein vorauseilender Gehorsam, der die Kommunalpolitiker dazu bewegt, die Grundsteuer zu erhöhen, oder klammen Kassen oder ist es ein politisches Kalkül für das Kommunalwahljahr 2024, da ab dem 01.01.2025 die neue Grundsteuerberechnung vom Bund greift? 

Bei der Kommune Demen scheint es offensichtlich nur die finanzielle Lage zu sein, denn der Gemeinde wurde im Haushalt 2023 mit -48 Punkten eine eingeschränkte dauernde Leistungsfähigkeit bescheinigt.

Die anderen Kommunen erhielten im Haushalt 2023/24 noch einmal eine gesicherte Leistungsfähigkeit vom Amt Crivitz bescheinigt, jedoch auch hier sind bis zum 31.12.2026 die Kapitalrücklagen vollständig aufgebraucht und ebenso die liquiden Mittel, das heißt, die Kommunen benötigen dringend und schnell höhere Einnahmen, sonst ist die Finanzierbarkeit gefährdet. Alle Kommunen haben das gleiche Schicksal, wie einer starken Reduzierung des Eigenkapitals bis 2026.

Bei den meisten Kommunen ist eher das klare politische Kalkül der Motor der jetzigen Entscheidung gewesen, die Grundsteuern bereits jetzt an die neuen Nivellierungshebesätze ab 2024 vom Land MV anzupassen. Im Wahljahr 2024 ist es für Politiker nicht ratsam, Steuererhöhungen zu fordern, weil sie sonst ihre Wiederwahl extrem gefährden. Aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten und der allgemeinen Preissteigerung hofft man, dass die Steuererhöhungen für das Jahr 2023 nicht so stark ins Blickfeld geraten werden. Wenn dann der Bund ab 2025 seine Neuberechnung der Grundsteuer vornimmt und sich daraus Steuererhöhungen ergeben, sind dann eben andere für die daraus resultierenden Konsequenzen verantwortlich, nämlich die da oben. Das politische Kalkül der Kommunen könnte ungefähr so aussehen.

Selbstverständlich spielen auch finanzpolitische strategische Entscheidungen eine wichtige Rolle, die man in den vergangenen Jahren versäumt hat zu treffen und nun mangels schwindender Kapitalrücklagen und liquider Mittel in der Zukunft schnell versucht wird, noch etwas nachzuholen vor der Wahl 2024, bevor es zu spät ist.

Es ist schon auffällig, dass die Kommune Banzkow einen Hebe Satzsprung macht, von 45 Prozentpunkten im Jahr 2023 auf fast den Maximalwert der Nivellierungssatz für 2024 macht. Die letzte Grundsteuererhöhung in der Gemeinde Banzkow wurde im Jahr 2013 vorgenommen und hatte eine Erhöhung von 310 % auf 390 % zur Folge. Es scheint also üblich zu sein, dass die Bürger und Unternehmen in der kommunalen Strategie der Verantwortlichen auf einen Schlag derart belastet werden. Es zeigt sich aber auch, dass hier in den letzten mindestens fünf Jahren eine klare Finanzpolitik fehlte. Spätestens nach einer erneuten Erteilung einer weiteren Ausfallbürgschaft für den DRK-Kreisverband im Jahr 2020 in der Höhe von 296.000 € bis 2033 hätte man seine finanzpolitische Strategie neu anpassen müssen. Der letzte festgestellte Jahresabschluss stammt aus dem Jahr 2017 und zeigt bereits die Versäumnisse in der Vergangenheit.

Anmerkung der Redaktion:der Haushaltsplan der Gemeinde Dobin am See für das Jahr 2023 wird erst am 29.03.2023 verabschiedet. Die Daten wurden unverändert aus dem Haushaltsplan des Jahres 2022 übernommen.

Eine besonders dicke Belastung dürfte es, für die Bürger der Gemeinde Zapel kommen in der Grundsteueranpassung (Hebesatz bei noch 340 %) und in der Gemeinde Dobin am See kommen (Hebesatz bei noch 365 %) dort werden die Steuererhöhungen frühestens ab 2024 von 74 bis 100 Prozentpunkten betragen und ab 2025 wird die Neuberechnung vom Bund noch obendrauf kommen!

Leider haben auch die Gemeinden Camps 2015, Demen im Jahr 2017 und Leezen und Raben Steinfeld im Jahr 2018 ihre Grundsteuer nicht weiter angepasst, sodass die Grundsteuer bis 31.12.2022  unverändert geblieben ist.

Resümee/ Kommentar

Unsystematische Steuererhöhungen sind keine Lösung für kommunale finanzpolitische Probleme. Sie verursachen lediglich zusätzliche Belastungen für die Bürger und die Wirtschaft sowie für die Entwicklung der Region.

Nur darf man eines bei dieser Tatsache nicht vergessen, dass es bei der neuen Grundsteuer-Berechnung auf drei Größen an: den Einheitswert (ab 2025: Grundsteuerwert oder Grundsteueräquivalenzbeträge), die Steuermesszahl und den individuelleren Hebesatz der Kommune. Wie hoch die Grundsteuer ab 2025 ist, entscheidet sich erst im Jahr 2024.  Jeder zahlt bis Ende 2024 seine Grundsteuer wie bisher. Erst ab 2025 wird die neue Grundsteuer fällig.

Wenn die Hebesätze für die Grundsteuer in der Gemeinde bereits jetzt kräftig angehoben werden, weil man möglicherweise in der Vergangenheit etwas Strategisches versäumt hat oder man die neuen Nivellierungshebesätze des Landes MV ab 2024 erreichen will, um später Förderungen für Bauprojekte zu erhalten, dann ergibt sich automatisch eine Steigerung in der neue Grundsteuerberechnung ab 2025.

Das ist natürlich alles nicht so populär in dem gegenwärtigen Mainstream der Handelnden. Zum einen muss man den Bürgern gegenüber seiner eigenen politischen Handlungsweise erklären und es auch können, zum anderen muss man mit Fragen rechnen, wie die eigene Tätigkeit der letzten Jahre aussah und auch kritikfähig sein.

Die Doppik zeigt ihre Wirkung. 11 Jahre nach Einführung der Doppik rächen sich nun, dass immer noch keine aktuellen Jahresabschlüsse für die Kommunen vorliegen, sondern lediglich fortgeschriebene Daten auf vorläufigen Rechnungsergebnissen, genauer gesagt angenommenen Planungsdaten. Die Rücklagen der Gemeinden sind aufgebraucht und die liquiden Mittel gehen zur Neige. Über Jahre glaubte man sich in finanzieller Sicherheit durch das zusätzliche Anlagevermögen, das durch die Doppik eingeführt wurde. Das ist jedoch vorbei, jetzt wird deutlich, wer die Finanzstrategie gut umgesetzt hat.

Eine Steuererhöhung löst das Problem nicht, sondern verschiebt es nur.

Im Rahmen seiner verbleibenden 14 Monate will der befristete „Hauptausschuss“ die personalrechtlichen Zuständigkeiten im Amt erneut ändern!

25.Jan.-2023/P-headli.-cont.-red./232[163(38-22)]/CLA-69/10-2023

Ein erneuter Schachzug des „befristeten Hauptausschusses“ im Amt Crivitz. Schnell und unauffällig, bevor es zu spät ist!

Dem Hauptausschuss unterliegen Entscheidungsbefugnisse in Personalstruktur, Personalbesetzungen, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, Aufnahme von Krediten und Vergabe von Aufträgen. Aufgrund einer auslaufenden befristeten Ausnahmegenehmigung des Ministeriums für MV, gemäß § 42b K-V MV bis zum 26.05.2024 für die Bildung eines Hauptausschusses im Amt Crivitz, beabsichtigt dieser nun seine Befugnisse erneut zu gestalten im Personalwesen und eine Änderung der Hauptsatzung im Amt Crivitz zu erwirken.

Die Entscheidung über die Mitarbeiter in der Entgeltgruppe 9b bis 10 soll nun allein der Hauptausschuss treffen. Das betrifft ca. 15 Stellen und die typischerweise für Beschäftigte mit abgeschlossenem Hochschulstudium bzw. Bachelor vergleichbar sind von den ca. 123 Mitarbeitern. Diese Gruppe umfasst die überwiegende Anzahl von Stellen im Bauamt und Amt für Finanzen. Das heißt, angefangen bei der Gehaltsgruppe E9b bei 3.170 € monatlich (im ersten Jahr) und bis 3.500 € (ab dem sechsten Jahr der Zugehörigkeit) und E10 von 4.500 € bis 4.800 €. Diese Tarife gelten derzeit noch, da die Tarifverhandlungen 2023 noch andauern und es Pläne gibt, diese Einstufungen um noch einmal mindestens 500 Euro mehr zu erhöhen.

Die Amtsvorsteherin soll jetzt nur über alle anderen Stellen, die unterhalb dieser Besoldungsgrenzen liegen, personalrechtlich alleine entscheiden (ca. 79).

Die Stellen der sechs Sachgebietsleiter und des Klimamanagers, die bisher in der Entgeltgruppe E10 eingeordnet waren, wurden kurzerhand 2023 in die Entgeltgruppe E11 (ca. 3.500 € im ersten bis ca. 5.300 € monatlich im sechsten Jahr) befördert und sind somit der Amtsvorsteherin personalrechtlich entzogen worden. Sie wurden jetzt unter den besonderen Schutz in der Bewertung durch den Amtsausschuss gestellt. Der Amtsausschuss entscheidet auch über die Personalangelegenheiten der sechs Amtsleiter und des Rechnungsprüfers.

Es wird vom Hauptausschuss argumentiert, dass es aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung notwendig sei, durch Höhergruppierungen in diesen Stellen die Bewertungen in einem anderen Gremium vorzunehmen. Tatsächlich ist es aber eine personalrechtliche Entmachtung der Amtsvorsteherin.

Stellen Sie sich bitte einmal vor, Sie seien der Geschäftsführer eines Unternehmens und alle Ihre Abteilungsleiter und Teamleiter unterlägen nur der Gesellschafterversammlung personenrechtlich. Auch die Besetzung aller Schlüsselpositionen in dem Unternehmen, die mit einer Verantwortung und gewissen Bildung verbunden sind, unterliegt der personalrechtlichen Verantwortung eines weiteren Gremiums der Gesellschafter. Welche Möglichkeiten bleiben ihnen als Geschäftsführer dann noch, um Personalentscheidungen zu treffen und die Struktur des Unternehmens zu verändern und zu gestalten?

Die Amtsvorsteherin trägt eine große Verantwortung und muss dennoch in der Lage sein, Veränderungen anzustoßen. Dazu gehört auch, dass man ihr umfassende Personalbefugnisse einräumt und nicht beschneidet.  An dieser Stelle kann man nur betonen, dass die Schaffung einer hauptamtlichen Amtsvorsteherin ein wichtiger Schritt war bei der Neugründung des Amtes Crivitz. Dieser Posten muss umfassend Verantwortung und Aufgaben übernehmen, um die Verwaltung effizienter zu machen, statt auf endlose Sitzungen zu setzen und um Personalentscheidungen zu bitten.

1. Versuch – gescheitert! Einwendungen des Amtes Crivitz und alle Gemeinden am 29.Juni 2022! Nun der 2. Versuch am 07.12.2022!

08.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./212/87-22/CLA-49/49-2022

Wo steckt der Teufel? Richtig. Im Detail.

Das durfte jetzt auch die Amtsausschussmitglieder und das Amt Crivitz erfahren haben am 29.06. 2022, als der regionale Planungsverband das Ergebnis seiner Abwägung von der ersten Stufe präsentierte. Den Hinweisen vom Amt Crivitz und allen Gemeinden wird überwiegend nicht gefolgt.

Worum geht es?

Der regionale Planungsverband Westmecklenburg führt zurzeit in zwei Stufen ein Beteiligungsverfahren durch zur Teilfortschreibung des regionalen Raumentwicklungsprogramms WM (RREP 2011) für das Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und 4.2 Wohnbauflächenentwicklung. Die erste Stufe wurde am 29.06.2022 bereits ausgewertet und das Ergebnis beschlossen. Die Beteiligung zur zweiten Stufe ist erst seit 06.12.2022 beendet worden. Ein Ergebnis hierzu steht aus und wird frühestens am 30.07.2023 bekannt gegeben.

Im Kern geht es, um eine Aktualisierung der raumordnerischen Festlegungen im Bereich der Siedlungsentwicklung vorzunehmen für alle Kommunen in Westmecklen-burg. Ausschlaggebend hierfür war eine durchgeführte Überprüfung der Regelungen zur Steuerung der wohnbaulichen Entwicklung in den nicht zentralen Orten (ländlichen Bereich) im Geltungsbereich des Planungsverbandes.

Dazu wurden zwei Gutachten ausgearbeitet, einmal – die Evaluation/Gutachten der wohn-baulichen Siedlungsentwicklung in den nicht zentralen Gemeinden der Planungsregion WM und zum anderen – die räumlich differenzierte Analyse und Bewertung der Wohnungsbauentwicklung in MV im Zeitraum von 2014 bis 2019. Hierzu wurde festgestellt, dass einerseits keine Konzentration der Siedlungsentwicklung auf die Zentralen Orte stattgefunden hat und andererseits wurde bestätigt, dass unterdurchschnittliche Neubauniveau in den zentralen Orten M-Vs sowie die Siedlungsentwicklung in den nicht zentralen Orten (ländliche Raum) nicht spurlos an der Mehrzahl der zentralen Orte vorübergegangen ist. Oje!

Und zu dieser Feststellung gingen die Meinungen auseinander!

Die einen sagten, dass die Expertise falsch ist und es belegt lediglich, dass in manchen sogenannten Verflechtungsräumen keine Siedlungskonzentration stattgefunden hat.Und die anderen sagten, dass die kleinen Gemeinden gegenüber den Grundzentren in Ihrer Siedlungs- und Wohnbauflächenentwicklung benachteiligt werden.

Der Amtsbereich Crivitz ist hierzu in drei Bereiche der Siedlungs- und Wohnbauflächenentwicklung aufgeteilt.

Zum 1. – Der SUR (Stadt-Umland-Raum Schwerin) 2030, hierzu zählen die Gemeinden Plate, Leezen, Pinnow und  Rabensteinfeld.

@ALLRIS®net
@ALLRIS®net

So dürfen insbesondere die unter der Nr. 1 genannten Gemeinden in einer Zulässigkeit der Wohnungsbauentwicklung in nicht zentralen Orten (Umlandgemeinden) über den Eigenbedarf hinaus, mit einem Entwicklungsrahmen beim Infrastrukturbonus bis zu 6 % sich entwickeln.

Zum 2. – Die Stadt Crivitz als zentraler Ort (Grundzentrum).

Entwurf der Kapitel 4.1 Siedlungsentwicklung und 4.2 Wohnbauflächenentwicklung@www.region-westmecklenburg.de

Die Nr. 2. Also die Stadt Crivitz als zentraler Ort muss und soll sich ausdehnen und entwickeln. Da sie vorrangig Versorgungsaufgaben erfüllt zur Deckung des allgemeinen täglichen Bedarfes für die Bevölkerung ihres jeweiligen Nahbereichs. Deshalb ist diese Entwicklung nicht zu gefährden durch die Umlandgemeinden.

Und zum 3.- Die nicht zentralen Orte (der ländliche Raum) hierzu zählen die Gemeinden Dobin am See, Camps, Langen Brütz, Gneven, Sukow, Banzkow, Tramm, Demen, Barnin, Bülow, Barnin und Zapel. Sie sind dem Grundzentrum Crivitz als Entwicklungsraum zugeordnet worden.

Die unter Nr. 3 genannten Gemeinden dürfen sich nur weniger stark entwickeln. Also nur bis 3 % (Entwicklung oder Bau) in einer Zulässigkeit der Wohnungsbauentwicklung, weil sie ansonsten die Entwicklung des Grundzentrum Crivitz gefährden.

Dagegen wehrte sich nun das Amt Crivitz mit allen Gemeinden in der 1. Stufe der Beteiligung. Sie monierten hierzu, dass der Flächen-Einwohner-Ansatz im Plan, für eine angepasste, zielorientierte Entwicklung nicht sinnvoll ist und dass auch die zu erbringende Infostrukturausstattung vergrößert werden muss. Das heißt, dass die kleinen Kommunen auch mehr entwickeln und bauen wollen, als die 3 % (Hektar/Einwohner). Die Antwort vom Planungsverband kam prompt am 29.06.2022, die da lautete – den Hinweisen wird nicht gefolgt.

Jetzt also der zweite Versuch des Amtes Crivitz mit den Gemeinden seit dem 07.12.2022, in dem erneut beschrieben wird, dass der festgeschriebene Bezug des Eigenentwicklungsrahmens (für Kommunen im ländlichen Raum) für Wohnbauflächen auf einen Flächenumfang weiterhin abgelehnt wird.

Ob das gelingt, bleibt fraglich?

Denn auch der Landkreis LUP stimmt den Plänen des Planungsverbandes WM so weit auch zu. Er stellt hierzu fest, wie zu lesen ist, dass es ausreichend ist bei den nicht zentralen Orten den kommunalen Entwicklungsrahmen für die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf 1 Hektar/ 500 Einwohner festzulegen.

Es bleibt also spannend, denn die nächste Abwägung ist am 30.07.2023 geplant.

Schon jetzt ist eines klar, dass differenzierte Ausgestaltung der Steuerung einer Siedlungsentwicklung es zum einen erfordert, dass Zentrale Orte wie die Stadt Crivitz ein ausreichendes wohnsbauliches Angebot anbieten sollte. Zum anderen sollen in Gemeinden ohne zentralörtlicher Funktion (ländliche Raum) die Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf den kommunalen Entwicklungsrahmen beschränkt werden.

Teil 2 – Amt Crivitz stellt nun also doch die Grundsatzfrage – zuerst beim Klimaschutzmanager. Oder ist es nicht so?

07.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./211/86-22/CLA-48/48-2022

2023 – Klimaschutzmanager/in im Amt Crivitz! Nun also doch eine Grundsatzentscheidung am 07.12.2022?

Die Position ist bereits fest verankert, da sie sich im Stellenplan für 2023 befindet. Nachdem die Amtsausschuss-Spitze im Sept. 2022 lediglich kurz informiert hatte, wollte man sofort einen Förderantrag stellen und seitdem lässt man nicht locker und möchte es nun wissen. So war es wieder die Stadt Crivitz und die Gemeinde Sukow, die ihren Einfluss geltend gemacht haben, um die Stelle eines Klima-schutzmanagers sofort im Amt Crivitz zu errichten. Im Hintergrund laufen bestimmt, wie immer in dieser Wahlperiode, die Telefone heiß bei den Amtsausschussmitgliedern, weil sie sich um Stimmen für die Mehrheitsbeschaffungen bemühen.

Begründung – man muss einen Antrag beim Bund bis zum 31.12. des Vorjahres stellen. Wahrscheinlich ist es die Angst das Wettrennen zu verlieren? Entscheidungen unter Zeitdruck zu treffen, ist noch nie gut gegangen.

Wir berichteten darüber bereits am 26.Okt.2022 in unserem Beitrag..https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/amt-crivitz-will-einen-eigenen-klimaschutzmanager-bis-2026-neben-dem-kimaschutzkoordinator-im-landkreis-lup/

Angleiderung der neuen Stelle!

Nun will also das „Amt der Zukunft“ unbedingt einen eigenen Klimaschutzmanager bis 2026 neben dem Klimaschutzkoordinator im Landkreis LUP einstellen.  Er/Sie soll dann der 121 Mitarbeiter/in  in der Kernverwaltung sein von den insgesamt 141 Beschäftigten. Die Position soll der Verwaltungssteuerung angegliedert werden, direkt bei der hauptamtlichen Amtsvorsteherin, Frau Iris Brincker. Sie übernimmt nun die direkte Beaufsichtigung von acht Positionen, neben dem Rechnungsprüfer und drei Springer und drei Sachbearbeitern. Die Besetzung von Schlüsselpositionen durch Personen im engsten Umfeld bei der Chefin?

Personalkosten für den Klimaschutzmanager!

Ausgestattet soll diese Stelle sein mit einer Vergütung nach E 11. Das sind etwa 3.652,00 € brutto monatlich, nach dem Abschluss der Tarifverhandlungen 2023 kommt da sicherlich noch einmal etwa 350,00 € hinzu, sodass man durchaus von einem monatlichen Bruttogehalt von etwa 4.000,00 € ausgehen kann. So ergeben sich in den 36 Monaten ca. 144.000,00 € Personalkosten (Arbeitnehmeranteil), die vom Bund mit ca. 100.000,00 € bezuschusst werden sollen.  Wie bereits erwähnt, ist dies ein begrenzter Zeitraum von 36 Monaten. Der Betrag der noch vom Amt Crivitz zu tragen ist beläuft sich auf ca. 44.000,00 €. Die Summe der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile konnte sich noch weiter erhöhen!

„Was machen Klimaschutzmanager?“

„Zu den Aufgaben von Klimaschutzmanager gehören die Koordination kommunaler Aktivitäten und Projekte zum Klimaschutz. Personen in diesem Beruf sorgen dafür, dass die internationalen Abkommen und Vereinbarungen rund um den Klimaschutz auf regionaler Ebene umgesetzt werden. Ein Klimaschutzmanager ist im Grunde nichts anderes als ein Werbebotschafter für umweltfreundliches Verhalten. Die meisten Klimaschutzmanager der Kommunen haben entweder einen naturwissenschaftlichen Hintergrund oder kom-men aus dem Bereich der PR- und Öffentlichkeitsarbeit. Beides kann durchaus Sinn machen. Denn das Berufsbild des Klimaschutzmanagers hat viel mit Informations-veranstaltungen und Beratung zu tun. Mit Wissen allein kommt der Klimaschutzmanager also nicht weit“ ( Quelle: Chefredakteur | KOMMUNAL- Herr Christian Erhardt)

Was genau bringt ein Klimaschutzmanager?

An dieser Frage scheiden sich noch die Geister. Denn der Erfolg ist – zumindest was die Auswirkungen auf den Klimaschutz angeht – nicht messbar. In erster Linie kümmert sich der Klimaschutzmanager um die Beratung von Bürgern und die Beratung der Kommune selbst, organisiert Informationsveranstaltungen und versucht, in Kommune und Bevölkerung ein Umdenken zu befördern. Nur ist dies eben nicht messbar. Anders sieht es in einem anderen Bereich der Tätigkeit aus. Klimamanager haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sie einen besonderen Fokus auf die zahlreichen und oft verwirrenden Förderpro-gramme haben. Gerade im Bereich Klimaschutz gibt es besonders viele solcher Programme. Viele Kommunen berichten, dass es Ihnen dank ihrer Klimamanager gelungen ist, zahlreichen neue Fördergelder erfolgreich zu beantragen.“ ( Quelle: Chefredakteur | KOMMUNAL- Herr Christian Erhardt)

Welche Aufgaben übernehmen Klimaschutzmanager ?

Klimaschutzmanager steuern von Beginn an den Prozess zur Erstellung des Klimaschutzkonzepts und tragen dafür die Gesamtverantwortung. Im Rahmen der Konzepterstellung koordinieren sie daher alle relevanten Aufgaben innerhalb der Verwaltung oder Organisation – mit (verwaltungs-) externen Akteuren sowie externen Dienstleistern. Außerdem informieren sie sowohl intern als auch extern über die Erstel-lung des Konzepts und initiieren Prozesse und Projekte für die übergreifende Zusammenarbeit sowie Vernetzung wichtiger Akteure. Insofern tragen sie die Verantwortung für die Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzepts. Zu ihren Aufgaben in diesem Prozess gehören die begleitende Öffentlichkeitsarbeit, die Moderation von Veranstaltungen sowie die Sensibilisierung und Mobilisierung von Bürger und anderer Akteure. Ziel ist es, verstärkt Klimaschutzaspekte in die Verwaltungsabläufe der Kommune oder Organisation zu integrieren.

Resümee

Warum kann man nicht einfach auf die Erfahrungen und das Know-how der Unternehmen aus der Region zurückgreifen?Die Gefahr, dass die Position des Klimaschutzmanagers als Lückenfüller für andere Fachbereiche fungiert, besteht immer.Es ist bereits bemerkt worden, dass diese Stelle nicht im Bauamt angegliedert wird, um lediglich für Entlastung bei den Anträgen für die „Freiheitstechnologie-Projekte“ zu sorgen! Die Gefahr, dass die Position des Klimaschutzmanagers als Lückenfüller für andere Fachbereiche fungiert, besteht immer. Die Zuständigkeiten im Bereich der PR- und Öffentlichkeitsarbeit sind hierbei von Bedeutung!

Ein *pragmatischer* Haushaltsplan 2023 im Amt Crivitz mit *Ernüchterungen* für die nächsten Jahre im „Amt der Zukunft“!

06. Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./210/85-22/CLA-47/47-2022

Nachdem die neue Amtsausschussspitze seit 2019 einen konsequenten Liquiditätsabbau in den Jahren 2020, 2021 und 2022 betrieben hat, wird zum Ende des Jahres 2023 der Bestand der liquiden Mittel von ca. 3,5 Mio. € nur noch ca. 292 Tsd. € betragen. Eine Herabsetzung der Amtsumlage um drei Jahre im Amt Crivitz hatte zur Folge, dass eine Finanzierungslücke im Amt Crivitz entstand, die nicht gedeckt werden konnte. Daher wurden die liquiden Mittel benötigt. Diese Maßnahme hatte die Gemeinde Sukow gemeinsam mit der Stadt Crivitz im Amtsausschuss maßgeblich befördert.

liquide Mittel in EURO

In der Darstellung sind die liquiden Mittel erfolgt vorbehaltlich der noch ausstehenden Jahresabschlüsse. Im Jahre 2023 sind die liquiden Mittel zum Ende des Jahres 2023 aufgezehrt. Im Jahr 2024 wird also eine bedarfsgerechten Amtsumlage erhoben werden müsse welche sicherlich über 21% betragen wird!

Eine gewisse Erleichterung machte sich breit, aber auch ein gewisses Maß an Ernüchterung, als der neue Haushalt des Amtes 2023 im Finanzausschuss verkündet wurde vom Amtsleiter Finanzen Herr René Witkowski. Das Ergebnis dürfte aber den 17 beteiligten Gemeinden wenig Freude bereiteten! Die Personalkosten und Ausgaben für Sach- und Dienstleistungen haben sich in den letzten zwei Jahren exorbitant gestiegen. Die Konzeption eines Homeoffice aufgrund von Corona – die gestiegenen Energiepreise sowie die Reduzierung der tariflichen Arbeitszeit erschwerten den Prozess. So könnte man es zusammenfassen.

@ALLRIS®net

Ist das nun das Ergebnis der angekündigten Prozessanalyse, die seit mehr als einem Jahr andauert? Es gibt zahlreiche Aufgaben, aber wenig Personal und begrenzte Räumlichkeiten. Der Leidensdruck bei den Energiepreisen jedoch dürfte sich in Grenzen halten – da die Kommunen Verträge besitzen bis Ende 2024 so z.B. bei dem hiesigen großen Stromanbieter wo der Strompreis ca. 50% unterhalb der Strompreisbremse liegt! Aber Hallo! Schau an!

Der 136 Seiten umfassende Haushaltsentwurf enthält 126 Tabellen, die auf ca. 10 Seiten mit Text und Tabellen ergänzt wurden. Der Umfang des Textes ist derart gering, dass sich kaum etwas sagen lässt. Power-Point und Excel können sich hier sehen lassen, aber zukunftsfähige finanzkräftige Analysen bzw. Aussagen fehlen hier leider. Auch der ausführliche Vorbericht ist nur zwischen den übrig gebliebenen Zeilen und Tabellen für Eingeweihte erkennbar! Zu viele Informationen können ja sonst auch unangenehm sein!

Normalerweise gibt es nur einen Haupt- und Finanzausschuss, aber laut KV M-V für Ämter nicht. Für das Amt Crivitz wurde eine Sondergenehmigung des Ministeriums bis Mai 2019 erteilt, um den Amtsausschuss zu entlasten und das Amt aufzubauen. Die Genehmigung wurde bis 2024 verlängert, weil das Projekt eine koordinierende Rolle spielt und die Debattenkultur dadurch im Amtsausschuss deutlich entspannter wurde. Der Finanzausschuss tagt einmal im Jahr zum Haushalt des kommenden Jahres und seine Protokolle sind erst nach 54 Wochen eigentlich lesbar, für die Öffentlichkeit, aber erstaunlicherweise, wahrscheinlich durch unseren Besuch erschien das diesjährige Protokoll bereits als Entwurf schon sieben Tage später. Das ist ungewöhnlich und wir sind gespannt, ob dies eine Ausnahme ist oder ob sich das künftig wiederholt.

Im Planjahr 2023 hat das Amt Crivitz 11.648.400 € Einnahmen und 12.300.400 € Ausgaben.  Ein Defizit also im Jahr 2023 von -652.000 € und im Vorjahr 2022 war es -1.605.600 € und davor -1.275.624,53 €!

@adminALLRIS®net-Ergebnisvortrag 2013- 2013

An diesem Punkt sollten alle noch verantwortlichen Mandatsträger an die nachfolgende Generation denken, da diese die Konsequenzen zu tragen haben werden. Denn die Schulden von heute werden sicherlich die Steuern von morgen sein!

Im Jahr 2023 entsteht im Amt Crivitz ein Finanzbedarf in Höhe von ca. 6,062 Mio. €. Davon sollen nun 5,759 Mio. €. Euro anteilig, für 2023 aus den Kassen der Kommunen über die Amtsumlage kommen. In diesem Jahr liegt diese bei 20,6806 %. Diese errechnet sich durch die Steuerkraft der einzelnen Kommunen. Grundlage ist der Wert aus zwei Jahren zuvor. Hat man vor zwei Jahren viele Steuern und Schlüsselzuweisungen erzielt, dann ist die Steuerkraft hoch und die 20,6806 % werden auf diese Einnahmen angerechnet.

Amtaumlage 2013-2014

Die aktuellen Einnahmen für dieses Jahr sind hierfür egal. Da aber die Finanzkraft der Gemeinden insgesamt der letzten Jahre im Schnitt gestiegen sind, muss trotz gleichen Prozentsatzes tatsächlich mehr bezahlt werden. Es ist schon sehr erstaunlich, dass in den Pandemiejahren von Corona die Steuerkraft der Kommunen so gestiegen ist.

@ALLRIS®net-anteilige Amtsumlage 2023- im Amt Crivitz

Die Stadt Crivitz hatte vor zwei Jahren hohe Einnahmen und ist jetzt 2023 der Haupteinzahler des Amtes mit 1.090.614 € und der kleinste Einzahler ist die Gemeinde Bülow mit nur 75.517 €. So ist eben das Solidarprinzip!  

Der Hauptteil des Amtshaushaltes sind Personalkosten von 7,305 Mio. €. Die Ausgaben für die Sach- und Dienstleistungen betragen 2,764 Mio. € und 1,437 Mio. € sind laufende Auszahlungen. Die steigenden Ausgaben des Amtes in den nächsten Jahren werden die Bedarfssituation an Finanzmitteln gegenüber den Kommunen, für die kommenden 16 Monate bis zum Ende der Wahlperiode und weit darüber hinaus prägen. Für Leiharbeitskräfte wurden für das kommende Jahr 50.000,00 € eingeplant. Vor einem Jahr waren es noch 100.000,00 €. So sind in den letzten 10 Jahren die Personalkosten im Amt Crivitz um ca. 90 % gestiegen und ab dem 01.01.2024 werden sie 100 % erreichen. Von 2013 bis 2018 waren es nur ca. 24 %, aber in der neuen Wahlperiode von 2019 bis 2023 sind es 66 %.

Wie lange soll diese Entwicklung noch gut gehen?

Die durchschnittlichen jährlichen Personalkosten erhöhten sich von 2013 bis 2018 um ca. 4,7 %, aber ab dem Jahr 2019 bis 2023 stiegen sie um ca. 13,18 % pro Jahr. Die Erhöhungen wurden von 2013 bis 2018 mit einem Gesamtbetrag von 900.000,00 € finanziert. Ab 2019 jedoch stiegen die Kosten exorbitant an und mussten noch einmal mit einem Gesamtbetrag von 2.542.300,00 € finanziert werden. Die Steigerung ist bemerkenswert und wird sich schwer eindämmen lassen.

Ab dem 01.01.2023 ziehen die Gewerkschaften mit einer Forderung von 10,5 Prozent mehr Einkommen in die Tarifrunde für 12 Monate der Beschäftigten von Bund und Kommunen. Mindestens solle es 500 Euro mehr im Monat geben. Während alle anderen den Gürtel enger schnallen sollen und bald kein Loch mehr finden, verhält sich der öffentliche Dienst unangemessen und nicht zeitgemäß! Das ist jedoch nichts Ungewöhnliches beim öffentlichen Dienst!

Bei den Sach- und Dienstleistungen ist ein 50 % Anstieg zu verzeichnen bei den Gaskosten, welcher aber bald durch den Gaspreisdeckel und extra Zuschüssen vom Land wieder ausgeglichen wird. Die Einigung im Kommunalgipfel sichert eine planbare und verlässliche Finanzierung.  Bei den Stromkosten ist eine Steigerung um ca. 20 % zu verzeichnen. Diese kann durch gute Vertragsangebote noch kompensiert werden. Als Sach- und Verbrauchsmittel für das Corona-Virus werden 2023 immer noch 19.100,00 € angegeben. Für  Geräte, Ausrüstungs- u. sonst. Gebrauchsgegenstände (Anschaffung) werden erstaunlicherweise 185.000,00 € veranschlagt und Kostenerstattungen an private Unternehmen 131.500,00 € geleistet.  Die Unterhaltung von Grundstücken und Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen hat sich auf 458.000,00 € erhöht. Allerdings ist nicht ersichtlich, wofür die sonstigen Aufwendungen und Dienstleistungen in Höhe von 676.000,00 € ausgegeben werden sollen.

Resümee

Als am 16.10.2013 die Ämter Banzkow, Crivitz und Ostufer Schweriner See den öffentlich-rechtlichen Vertrag für eine Fusion unterzeichneten, wurden auch folgende grundsätzlichen Ziele vereinbart: Zwei seien hier nur genannt. 

1.- Die zukünftige Verwaltung sollte so organisieren werden, dass die Verwaltungskosten insgesamt deutlich gesenkt werden, sie muss die Gewähr für eine fachlich gute Qualität der Verwaltungsleistungen bieten und soll eine Stärkung des Leistungsprofils der Verwaltung beinhalten. 2.-Für alle Aufgaben mit besonderer Bürgerrelevanz ist unbedingt die Bürgernähe vor Ort anzustreben und sollte gewährleistet werden. Das Amt soll Dienstleister sein und die Kommunalpolitik fachlich beraten und strategisch unterstützen. Die Verwaltung sollte aber die Kommunalpolitik nicht beherschen.

Bürgernahe Dienstleistungsangebote zu entwickeln, war damals ein unbedingtes Erfordernis und Notwendigkeit. Jedoch wurden die vielen Ideen, die in den Fusionspapieren verfasst wurden, inzwischen umgesetzt? Die Beteiligten sollten sich wieder an die Ziele erinnern und diese wieder in den Vordergrund stellen!

Amt Crivitz will einen eigenen Klimaschutzmanager bis 2026 neben dem Kimaschutzkoordinator im Landkreis LUP?

26-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./197/72-22/CLA-34/34-22

Die Stadt Crivitz und die Gemeinde Sukow machen Druck im Amtsausschuss!

Der Landrat Stefan Sternberg hat in seinem Bericht am 13.09.2022 angekündigt, dass der Landkreis entsprechende Stellen gemäß der Kommunalrichtlinie schaffen will, mit der Inanspruchnahme einer Förderung zur Implementierung und Einrichtung einer Klimaschutzkoordination. Am 28.10.2022 tagt hierzu nun bereits der Haushalts- und Finanzausschuss im Bereich der Personalkosten für den Doppelhaushalt 2023/2024, um über diese Stellen zu beraten. So soll eine temporäre Stelle für die Sachbearbeitung /Energiemanagement und eine Stelle als Klimaschutzkoordinator enstehen, welche vom Bundesumweltministerium bis längstens 2026 gefördert werden.

Dadurch ist wahrscheinlich ist ein Wettrennen eröffnet worden bzw. eine Angst begleitend aufgetreten, jedenfalls im Amt Crivitz, keine Förderung mehr abzubekommen (Antragstellung bis spätestens 31.12.2022 /Bearbeitungsdauer 6 – 9 Monate). Schon kurz darauf, am 28.09.2022 auf der Sitzung Amtsausschuss machten plötzlich die Stadt Crivitz (Herrn Alexander Gamm) und die Gemeinde Sukow (Bürgermeister Herr Horst-Dieter Keding) ihren geglaubten Einfluss geltend, auch die Stellen eines Klimaschutzmanagers sofort im Amt Crivitz eigenständig zu errichten!

So der Grundtenor auf der letzten Sitzung!

Wie zu lesen ist, empfiehlt die Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker daraufhin auch gleich, erst einmal einen Förderantrag zu stellen und dann einen Grundsatzbeschluss im Amtsausschuss zu fassen. Der Förderantrag könnte anschließend immer noch zurückgezogen werden. Schau an, ist das nun hektisches Gebaren oder wirklich ernst gemeint?

Denn in auf dieser Versammlung waren auch kritische Stimmen zu hören! Hier ging es um zusätzliche Personalkosten im Haushaltsplan 2023; um die Frage der Notwendigkeit dieser Stellen neben dem Landkreis einzurichten; die Frage der Aufgaben für diese Stelle und Auslastung sowie als auch eine eventuelle fachkompetente externe Lösung! Also einfach mal schnell einen Antrag zu stellen für eine Förderung als eine Probier-Aktion im überstürzten Vorgehen nur, weil man eventuell eine Förderung bekommt, ist schon eine sehr befremdende Vorgehensweise! Hier geht es schließlich um Sinnhaftigkeit und um finanzielle Belastungen als Amtsumlage, die alle Kommunen (bzw. der Steuerzahler) bis 2026 tragen müssen.

Diese Stellen erhalten eine 70% ( für 24 Monate) Bezuschussung und im Anschlussvorhaben: 40% Bezuschussung (bis 36 Monate). In der Regel werden diese Stellen mit der Entgeltgruppe E 10 vergütet. Typischerweise für Beschäftigte mit absolviertem Hochschulstudium und Bachelor, vergleichbar mit dem gehobenen Dienst bei Beamten. Laut TVöD Bund 2022 liegt die monatliche Vergütung in der Entgeltgruppe E 10 im Bereich €3.492 – €4.950, abhängig von Erfahrung und Beschäftigungsdauer. Ab 01.01.2023 nur mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Std. die Woche und einer erhöhten Tarifanpassung! Also da kommen schon einmal Kosten von ca. 42.000,00€ bis 59.400,00€ pro Jahr und insgesamt 126.000€ – 180.000€ ( Arbeitnehmeranteil) für 36 Monate zusammen!

„Was machen Klimaschutzmanager?“

„Zu den Aufgaben von Klimaschutzmanager gehören die Koordination kommunaler Aktivitäten und Projekte zum Klimaschutz. Personen in diesem Beruf sorgen dafür, dass die internationalen Abkommen und Vereinbarungen rund um den Klimaschutz auf regionaler Ebene umgesetzt werden. Ein Klimaschutzmanager ist im Grunde nichts anderes als ein Werbebotschafter für umweltfreundliches Verhalten. Die meisten Klimaschutzmanager der Kommunen haben entweder einen naturwissenschaftlichen Hintergrund oder kommen aus dem Bereich der PR- und Öffentlichkeitsarbeit. Beides kann durchaus Sinn machen. Denn das Berufsbild des Klimaschutzmanagers hat viel mit Informations-veranstaltungen und Beratung zu tun. Mit Wissen allein kommt der Klimaschutzmanager also nicht weit“ ( Quelle: Chefredakteur | KOMMUNAL- Herr Christian Erhardt)

Was genau bringt ein Klimaschutzmanager?

An dieser Frage scheiden sich noch die Geister. Denn der Erfolg ist – zumindest was die Auswirkungen auf den Klimaschutz angeht – nicht messbar. In erster Linie kümmert sich der Klimaschutzmanager um die Beratung von Bürgern und die Beratung der Kommune selbst, organisiert Informationsveranstaltungen und versucht, in Kommune und Bevölkerung ein Umdenken zu befördern. Nur ist dies eben nicht messbar. Anders sieht es in einem anderen Bereich der Tätigkeit aus. Klimamanager haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sie einen besonderen Fokus auf die zahlreichen und oft verwirrenden Förderprogramme haben. Gerade im Bereich Klimaschutz gibt es besonders viele solcher Programme. Viele Kommunen berichten, dass es Ihnen dank ihrer Klimamanager gelungen ist, zahlreichen neue Fördergelder erfolgreich zu beantragen.“ ( Quelle: Chefredakteur | KOMMUNAL- Herr Christian Erhardt)

Welche Aufgaben übernehmen Klimaschutzmanager ?

Klimaschutzmanager steuern von Beginn an den Prozess zur Erstellung des Klimaschutzkonzepts und tragen dafür die Gesamtverantwortung. Im Rahmen der Konzepterstellung koordinieren sie daher alle relevanten Aufgaben innerhalb der Verwaltung oder Organisation – mit (verwaltungs-) externen Akteuren sowie externen Dienstleistern. Außerdem informieren sie sowohl intern als auch extern über die Erstellung des Konzepts und initiieren Prozesse und Projekte für die übergreifende Zusammenarbeit sowie Vernetzung wichtiger Akteure. Insofern tragen sie die Verantwortung für die Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzepts. Zu ihren Aufgaben in diesem Prozess gehören die begleitende Öffentlichkeitsarbeit, die Moderation von Veranstaltungen sowie die Sensibilisierung und Mobilisierung von Bürger und anderer Akteure. Ziel ist es, verstärkt Klimaschutzaspekte in die Verwaltungsabläufe der Kommune oder Organisation zu integrieren.

Beispiele für Handlungsbereiche:

  • Für Landkreise mit ländlicher Struktur:
    • eigene Liegenschaften, Infrastrukturen und Anlagen, eigener Fuhrpark, Beschaffung etc.,
    • Aus- und Aufbau erneuerbarer Energieanlagen, Ausnutzung von Potenzialen, zum Beispiel in der Abfallentsorgung oder Abwasserentsorgung,
    • Planungsaufgaben wie Regionalplanung, Flächennutzungsplanung, unterstützende Leistungen für Gemeinden in der Bauleitplanung oder Mobilitätsplanung
    • sowie Beratung und Aufbau von Klimaschutzdienstleistungen für kreisangehörige Gemeinden. (Quelle: www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme)

Resümee

Zuerst einmal sollte einmal die Grundsatzfrage geklärt werden, wie z.B.  Benötigt man solch eine Stelle als Klimaschutzmanager im Amt Crivitz neben dem Klimaschutzkoordinator im Landkreis LUP und welchen Nutzen bringt es für die Kommunen im Amt Crivitz? Kann nicht vielleicht auch externer und kompetenterer Sachverstand aus Unternehmen genutzt werden?

Kann man diese Personalkosten (anteilig) auch wirklich für 36 Monate aus der Amtsumlage finanzieren (auch mit den kommenden Tarifsteigerungen 2023)? Natürlich reicht es nicht, diese Stelle nur alle Bauanträge mit erneuerbaren Energien bearbeiten zu lassen und somit für eine Entlastung im Bauamt zu sorgen, sondern hier müssen übergreifende Zuständigkeiten im Bereich der PR- und Öffentlichkeitsarbeit wirksam werden! Es bleibt spannend!

Die Umsetzung der Transparenzpflicht 2022 in Crivitz!

23-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./196/71-22/CLA-33/33-22

Bürgerbeteiligung beginnt mit einer transparenten Informationspolitik für die Gesamtheit der politischen Entscheidungen auf der Ebene einer Kommune. Diese Informationen sind aber keine Holschuld des einzelnen Bürgers, sondern sind eine Bringschuld von dem jeweiligen Stadt – und Gemeinderat, sowie der zuständigen Amtsverwaltung.

Bringschuld an Informationen der gewählten Vertreter gegenüber dem Wähler/Bürger!

Die ermittelten Daten sind Durchschnittswerte, welche sich aus 24 Monaten der Beobachtung von Veröffentlichung im ALLRIS®net ergeben. Da die kommunalen Vertreter abseits von jeglicher Entwicklung der Demografie beschlossen haben, alle Veröffentlichungen nur noch auf der Homepage des Amtes Crivitz der Öffentlichkeit zugänglich machen, geraten eben schnell Informationen fern ab der Aktualität. Manchmal könnte man den Eindruck gewinnen, dass sie darüber nicht traurig sind. Aber wir schauen eben genauer hin und berichten darüber. Das ist schon ärgerlich für so einige, denn plötzlich muss man seinen Wählerauftrag gerecht werden! Die Motivation für diese Grundsatzbeschlüsse der Veröffentlichung war die Umsetzung der sogenannten Digitalisierung und um Kosten zu sparen! Na ja, das klingt doch gut!

Laut Geschäftsordnung der Stadt Crivitz  § 13 Abs. 2 soll die Sitzungsniederschrift innerhalb von 14 Tagen, spätestens zur nächsten Sitzung den Mitgliedern der Stadtvertretung vorliegen. Selbst das wird aber nicht einmal eingehalten im digitalen Bereich! Schaut man dann sich auch noch der karge Inhalt der Protokolle an (manchmal nur Stichpunkte) kann man die Begründung über den vorgetragen angeblichen hohen Zeitaufwand hierzu kaum nachvollziehen.  In der freien Wirtschaft (bei festzuhaltenden Konferenzbesprechungen und Meetings) ) könnte man so jedenfalls nicht agieren und lange bestehen! Wie soll der Bürger aktuelle Informationen erkennen können und seine kommunalen Vertreter ansprechen auf oder für Hinweise/ Vorschläge und Kritiken bzw. diese kontrollieren, wenn alles erst ca. 5-8 Wochen später erscheint?

Ist das vielleicht so gewollt? Nun, das ist kaum vorstellbar, aber es ist in der Stadt Crivitz seit Jahren eine beobachtete Methode, um auch unangenehme Nachrichten oder Beschlüsse etwas Zeit zu gewähren, um sich erst später hierzu erklären zu müssen. Das beste Beispiel ist hierzu vielleicht der Verkauf der alten Sparmarktfläche, wo die Information ca. 4 Monate hinausgezögert wurden, warum auch immer, aufgrund von nicht vorliegenden Protokollen usw.…… Das ist aber kein Einzelfall!

Spitzenreiter ist hierfür der Bauausschuss unter der jetzigen Leitung von Herrn Alexander Gamm, wo bis zum heutigen Tage (23.10.2022 16:00 Uhr) immer noch nicht das Protokoll vom 21. Juli 2022 (fast 13 Wochen) vorliegt, es wahrscheinlich streng geheim! Hier ging es um die Errichtung von 10 Reihenhäusern bestehend aus 2 Gebäuderiegeln mit je 5 Reihenhausscheiben in der Lindenallee, 19089 Crivitz.  Auch die Ortsteilvertretersitzung unter Leitung von Herrn Daniel Itze benötigt ständig bis zu 13 Wochen für die Protokolle und der Inhalt ist einfach bemerkenswert. Gesamte Sätze sind hier spärlich, und selbst die Stichpunkte sind dünn gesät! Schauen Sie es sich an, ach ja, erst in 13 Wochen! Zuständig vom Sitzungsdienst im Amt Crivitz für den Bereich der Stadt Crivitz ist Frau Anita Ohl!

Neu ist aber, dass jetzt auch die Bekanntmachung  von nicht öffentlichen Beschlüssen hinausgezögert bzw. merkwürdig dargestellt wird.

So ist zu lesen in der Sitzung des Hauptausschusses (des Amtsausschusses Amt Crivitz- Leitung Frau Iris Brincker): „Da alle anwesenden die Beschlüsse bekannt sind, wird auf eine Bekanntmachung verzichtet“ (31.08.2022); oder am 06.07.2022 – „Die Bekanntmachung der Beschlüsse der vorangegangenen nicht öffentlichen Sitzung des Amtsausschusses wird auf die nächste Sitzung verschoben“; oder der Bauausschuss der Stadt Crivitz (17.02.2022): „Der Vorsitzende erklärt, dass alle Beschlüsse bekannt sind. Dem wurde von den Ausschussmitgliedern zugestimmt“; oder am 16.06.2022:“ Erfolgt in der kommenden Sitzung am 21.07.2022, da das Protokoll der Sitzung vom 19.05.2022 noch nicht bestätigt ist.“

@ALLRIS®net

Schön, dass alle anwesenden angeblich über den Inhalt immer Bescheid wissen, aber Bürgernähe sieht eigentlich anders aus! Dabei ist die Kommunalverfassung da klar und eindeutig! Gemäß § 31 Abs. 3 KV M-V sind in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu machen“. Ihr Zweck liegt in der Herstellung einer größtmöglichen Publizität der in der nicht öffentlichen Sitzung gefassten Beschlüsse. Sie dient dem Allgemeininteresse an einer Information der Öffentlichkeit über die erfolgten Beschlussfassungen.

Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist Pflicht und als Bringschuld gegenüber dem Bürger/Wähler anzusehen, dieser wird aber hier ständig auf die Probe gestellt! In ca. 18 Monaten wird sich der Wähler hoffentlich zur Kommunalwahl daran erinnern!

Exklusivinterview mit Günter Tiroux, dem Bürgermeister von Pinnow!

21-Okt.-2022/P-headli.-cont.-red./195/70-22/CLA-32/32-22

„Mit Erfahrung in die Zukunft“ – sein Wahlversprechen, das Günter Tiroux vor 510 Tagen zum Bürgermeister von Pinnow/Godern machte.

Am 30.5.2021 wurde er mit 1.057 Stimmen, das entspricht 81%  der Wahlberechtigten in das Amt gewählt. Wir wollten nun wissen – was ist draus geworden?

Wir hatten langfristig um einen Termin ersucht und diesen an einem wunderschönen Herbsttag im Oktober 2022 bekommen. Freundlicherweise  hatte er sein kleines,  hell und zweckmäßig eingerichtetes  Büro im Gemeindehaus nur für uns geöffnet. Der Empfang war herzlich und wir konnten in einer zwanglosen Atmosphäre unsere Fragen an ihn richten. Um es schon mal vorweg zu nehmen, seine Kompetenz in Wirtschaftsfragen, seine ruhige Art und die aktive Bürgernahe lassen auf eine positive Entwicklung der Gemeinde hoffen, die es trotz einiger Probleme und Sorgen zu gestalten gilt.

Die Gemeinde Pinnow mit dem Ortsteil Godern ist eine schöne, lebendige und liebenswerten  Umlandgemeinde der Landeshauptstadt Schwerin. Das Gemeindegebiet liegt in einer wunderschönen Natur mit eigenem 2,68 km² großen See und verfügt über eine sehr gute Infrastruktur. Mit leichtem Stolz berichtet uns  Bürgermeister Günter Tiroux dazu,  „wir haben eine eigene Kita, eine Grundschule (zusammen mit der Nachbargemeinde Sukow), verschiedene medizinische Angebote, eigene Feuerwehr, Gastronomie, eigener Strand, verschiedene Sportvereine, Tennisplätze, Segelflugplatz, ein EDEKA Markt und etliche Gewerbebetriebe“.

Als Wohnstandort zählt Pinnow zu den attraktivsten Standorten für Kauf oder Miete im Umfeld von Schwerin. Das zeigt auch die Bevölkerungsentwicklung (ca.600 Einwohner Anfang der 90er und über 2.000 Einwohner in 2021). Was uns sehr freut, ist der Zuzug zahlreicher junger Familien mit Kindern gerade in den letzten Jahren, denn das bedeutet immer Zukunftssicherung für eine Gemeinde.

„Pinnow – eine Gemeinde mit Zukunft“ steht auf einem Werbeträger im Büro. Auf welchen Wegen gehen Sie an diese Aufgabe und wie wollen das mit Leben erfüllen?

Für mich ist das sehr wichtig und bestimmt mein Handeln – die Fragen und Sorgen der Bürger ernst zu nehmen und am liebsten direkt mit ihnen zu klären. „Ein langer, aufwendiger Schriftwechsel würde dem im Wege stehen und so gehe ich gerne am Abend oder am Wochenende zu meinen Leuten“ dann fügte er noch hinzu „ich bin eben ein Mann der Praxis und suche immer nach schnellen und einfachen Lösungen, die dem Bürger helfen.“

Unsere weitere Frage ging in Richtung Energiekosten der Gemeinde, in Verbindung mit dem Eigenbetrieb des Heizhauses, das für die Beheizung von 210 Wohneinheiten zuständig ist.

 „Das gespart werden muss ist klar, wir sind hier auf der Suche nach praktikablen Lösungen. Da gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, an denen wir dran sind und hoffentlich Entscheidungen in Kürze getroffen werden können. Eine davon ist die Umstellung des Energieträgers von Erdgas auf Geothermie und Biogas. Dazu kämen noch 20 ha PV-Anlagen im Gemeindegebiet. Da wir in einem Trinkwasserschutzgebiet liegen, sind die Untersuchungen langwierig und es bedarf weiterer Gutachten bzw. Abstimmungen in der Gemeinde und deren Vertreter. Ich verwalte ja schließlich das Geld aller Gemeindemitglieder und Steuerzahler hier und will damit sorgfältig umgehen. Die Umstellungskosten und Investitionen würden dann ja nicht nur die angeschlossenen Wohneinheiten, sondern alle treffen.“

Sie haben in den letzten 12 Monaten plötzlich vier Jahresabschlüsse bekommen, wie sieht denn jetzt der Haushalt aus?

Unsere Haushaltslage ist relativ stabil, im Gegensatz zu anderen Kommunen betragen unsere liquiden Mittel noch ca. 2,0 Mio. € und wir besitzen eine Rücklage von ca. 800 Tsd. €, damit können wir die jetzige Krise 2023/24 gut überstehen. Durch ein umsichtiges Wirtschaften sind wir in der Lage auch zukünftig Projekte auszugestalten.

Sie haben einen Zukunftsausschuss, welcher jetzt neue Aufgaben bekommen soll?

Der Zukunftsausschuss soll um die Aufgabenbereiche „Wirtschaftliche Entwicklung“/“Energetisches Dorf“ /“Flugplatz-Attraktivität“/“ Lebensqualität des Dorfes“/“Tourismus“ erweitert werden. Er soll strategisch wirken und mit den Bürgern zukünftige Entwicklungen bestimmen und den Abgeordneten ein Leitfaden für das Handeln darstellt. Hierbei kommt es besonders darauf, dass die verschiedenen Bereiche einzeln betrachtet werden müssen und welche Steuerungsfunktion die Gemeinde dabei anwenden soll. Also so z.B. Steuereinnahmen, neue Wohngebiete, andere wirtschaftliche Einnahmen, Energiedorf und festlegen von Schwerpunkten für Entwicklungen. Das ist ein sehr komplexes Thema, aber außerordentlich wichtig für unsere kommunale Selbstverwaltung. Aber auch Erkenntnisse bringen soll, wo wir mehr externen Sachverstand benötigen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. “ Und diesen Prozess und Steuerungsfunktion soll unser Zukunftsausschuss erkunden für das nächste Jahrzehnt“.

Wir bedanken uns für uns die schnelle und problemlose Öffentlichkeitsarbeit bei dem Bürgermeister von Pinnow Günter Tiroux.

Empörung wegen Kosten der Katzenpopulation im Amtsbereich Crivitz?

30-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./189/64-22/CLA-26/26-22

Abgeordneter der Stadt Crivitz verwundert über die Verwaltungsvorschrift aus dem Jahr 2020?Dabei ist gerade in Crivitz diese Problematik seit 2019 schon lange der Bürgermeisterin bekannt, nur hier scheint man wenig bei der Sache zu sein!

Seit dem 02.07.2020 existiert die VV Fundtiere, im Abs.„2.4.2 Frei lebende Katzen sind Katzen, die nicht oder nicht mehr an ein Leben in einer häuslichen Struktur des Menschen gewöhnt sind und sich deshalb nicht für eine Vermittlung an einen neuen Eigentümer eignen. Gleichwohl sind sie gattungsmäßig den Haustieren zuzu-ordnen und gelten als Fundtiere. Im Abs. 2.1.2. heißt es hierzu …“ Fundtiere sind alle verlorenen oder entlaufenen Haustiere, die von einer Person aufgegriffen werden“ und nach Abs. 8.1.1..sind diese ….“ Bis zum Ablauf von sechs Monaten hat die Fundbehörde das Fundtier zu verwahren (§ 973 Absatz 1 BGB)“( Quelle: landesrecht-mv.de/ AmtsBl. M-V 2020 S. 318)

Seit 2016 haben sich intensiv der Deutsche Tierschutzbund MV und Vereine im Land M-V sich dafür eingesetzt endlich Katzen als Haustiere zu zuordnen, wenngleich sie gelegentlich herumstreunen oder gar verwildern. Ja, das verursacht auch Kosten und diese sind gestiegen von ca. 7.000,0 € / 2019 auf ca. 36.000,00 € / 2022, so schreibt es die SVZ am 29.09.2022. Und nun gibt es dagegen eine Entrüstung eines Abgeordneten aus Crivitz (Alexander Gamm – von der Fraktion die LINKE)  so schreibt es die SVZ auch am 29.09.2022.

Die Aufregung des Abgeordneten ist hierzu  floskelhaft und verwundert, denn gerade in der Stadt Crivitz ist das Thema nicht neu und  haus-gemacht! Das müsste dem Ehemann der Bürgermeisterin eigentlich bekannt sein!

Als größte Kommune im Amtsbereich Crivitz (4770 Einwohner) wollte sich schon im April 2019 (Vor der Kommunalwahl) ein Tierschutzverein gründen mit Hilfe von Frau Kaufmann und Jerratsch. Der Verein wollte sich speziell auch den Katzen widmen, beraten im Vorfeld und Hilfe anbieten. Auch Kastrationen an Streuner mit ansässigen Tierärzten sollten über Spenden finanziert werden. Hierzu gab es einige Gespräche unter anderem, auch mit der Bürgermeisterin Frau Brusch – Gamm. Sie wusste, dass sich die Katzenpopulation ungehemmt vermehrt. Wenn man nicht gerade ein eingefleischter Städter ist, weiß man, wie viele Jungen im Jahr eine Katze bekommt. Das potenziert sich dann also, wenn man nichts unternimmt.

Hierzu wurde Ihr auch die Wuppertaler Verordnung zum Schutz frei lebender Katzen in der Stadt Wuppertal vom 28.05.2019 vorgelegt als Muster zur Einführung.

Ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz freilebender Katzen in der Stadt Wuppertal Vom 28.05.2019
Auf Grund von § 13 b des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), zuletzt geändert durch Artikel 1 Viertes ÄndG vom 17.12.2018 (BGBl. I S. 2586) in Verbindung mit § 5 der Verordnung über Zuständigkeiten und zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Tierschutzrechts vom 3. Februar 2015 (GV.NRW. S. 212 ) und §§ 27, 31 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden -Ordnungsbehördengesetz (OBG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528/SGV.NRW 2060), zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz zur Anpassung des PolizeiG und OrdnungsbehördenG vom 18.12.2018 (GV. NRW. S. 741, ber. 2019 S. 23) wird von der Stadt Wuppertal als örtlicher Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates vom 20.05.2019 folgende Verordnung erlassen:
§ 1 Regelungszweck; Geltungsbereich
(1) Diese Verordnung dient dem Schutz von freilebenden Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden, die auf eine zu hohe Zahl dieser Katzen innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Wuppertal zurückzuführen sind.
(2) Diese Verordnung gilt für das gesamte Stadtgebiet, das damit als Schutzgebiet ausgewiesen ist.

§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung ist eine

  1. Katze ein männliches oder weibliches Tier der Art Hauskatze (Felis silvestris catus),
  2. gehaltene Katze eine Katze, die von einem Menschen gehalten wird,
  3. Haltungsperson, wer die tatsächliche Bestimmungsmacht über eine Katze in eigenem
    Interesse und nicht nur ganz vorübergehend ausübt und das wirtschaftliche Risiko des
    Verlusts des Tieres trägt,
  4. freilebende Katze eine Katze, die nicht oder nicht mehr von einem Menschen gehalten wird,
  5. Freigängerkatze eine gehaltene Katze, die unkontrolliert freien Auslauf hat,
  6. fortpflanzungsfähige Katze eine Katze, die fünf Monate oder älter ist und nicht fortpflanzungsunfähig gemacht worden ist. § 3 Kennzeichnung und Registrierung (1) Die Haltungsperson hat die Freigängerkatze eindeutig und dauerhaft, entweder durch einen
    Mikrochip oder durch Tätowierung kennzeichnen zu lassen.
  7. (2) Ferner ist die Katze in ein öffentliches oder privat geführtes Register, das der Behörde zugänglich
    ist, unter Beachtung der geltenden Regelungen zum Datenschutz , einzutragen. Folgende Angaben
    werden dafür benötigt:
    a. Daten des Mikrochips, alternativ die Tätowiernummer,
    b. Name und Anschrift der Haltungsperson,
    c. Vorhandene Fortpflanzungsfähigkeit der Katze,
    d. Identifikationsmerkmale der Katze, z. B. Fellfarbe oder -zeichnung.
    Die Haltungsperson ist verpflichtet, die vorgenannten Angaben aufnehmen zu lassen. Die Verpflichtung erstreckt sich auch auf eine Meldung zur Änderung bzw. Löschung der Daten, sobald die Voraussetzungen der Registrierung sich geändert haben bzw. weggefallen sind. Ferner hat die Haltungsperson für eine entsprechende Übermittlung der Tierdaten durch ein privat geführtes Register an die Stadt Wuppertal oder Beauftragte die im Sinne dieser Verordnung notwendige datenschutzrechtliche Einwilligung zu erteilen.
    (3) Die Daten des Registers dienen der Aufgabenerfüllung der Ordnungsbehörde.
    § 4 Auslaufverbot für fortpflanzungsfähige Katzen
    Die Haltungsperson hat sicherzustellen, dass fortpflanzungsfähige Katzen, die innerhalb des Schutzgebietes im Sinne des § 1 Absatz 2 gehalten werden, keinen unkontrolliert freien Auslauf haben. Kann die Haltungsperson dies nicht sicherstellen, so hat sie die Katze fortpflanzungsunfähig zu machen.
    § 5 Maßnahmen gegenüber aufgegriffenen Katzen
    (1) Freigängerkatzen, derer die Ordnungsbehörde oder von ihr Beauftragte innerhalb des Schutzgebiets habhaft werden, dürfen zum Zweck der Ermittlung der Haltungsperson in Obhut genommen werden. Mit der Ermittlung der Haltungsperson soll unmittelbar nach dem Aufgreifen der Katze begonnen werden.
    (2) Ist die Haltungsperson ermittelt und die Katze noch nicht unfruchtbar gemacht, so kann die Ordnungsbehörde anordnen, die Katze unfruchtbar machen zu lassen. Vor Gewährung eines weiteren unkontrollierten Auslaufs hat die Haltungsperson eine schriftliche Bestätigung ihres Tierarztes oder ihrer Tierärztin, dass die Katze fortpflanzungsunfähig gemacht wurde, vorzulegen.
    (3) Ist eine innerhalb des Schutzgebietes angetroffene Freigängerkatze nicht gekennzeichnet und registriert und eine Ermittlung der Haltungsperson daher nicht möglich, so kann die Ordnungsbehörde Dritte mit der Kennzeichnung und Registrierung beauftragen. Ist die Freigängerkatze noch fortpflanzungsfähig, so kann die Ordnungsbehörde darüber hinaus Dritte mit der Unfruchtbarmachung beauftragen. Nach der Unfruchtbarmachung kann die Katze wieder in die Freiheit entlassen werden.
    (4) Ein von der Haltungsperson personenverschiedener Eigentümer hat die Maßnahmen nach Absatz 1 und 3 zu dulden.
    § 6 Maßnahmen gegenüber freilebenden Katzen
    (1) Die Ordnungsbehörde oder ein von ihr Beauftragter kann freilebende Katzen
    a. kennzeichnen, registrieren und
    b. unfruchtbar machen lassen
    Zu diesen Zwecken darf die freilebende Katze in Obhut genommen werden. Nach der Unfruchtbarmachung kann die Katze wieder in die Freiheit entlassen werden. Die Entlassung in die Freiheit soll an der Stelle erfolgen, wo die Katze aufgegriffen worden ist.
    (2) Ist für Maßnahmen nach Absatz 1 das Betreten eines Privat-oder Betriebsgeländes erforderlich, ist der Eigentümer oder Pächter verpflichtet, dies zu dulden und die Ordnungsbehörde oder den von ihr Beauftragten bei einem Zugriff auf die freilebenden Katzen zu unterstützen.
    § 7 Kosten
    Die Kosten der Kennzeichnung und Registrierung von Freigängerkatzen nach § 5 Absatz 3 Satz 1 sowie der Unfruchtbarmachung nach § 5 Absatz 3 Satz 2 trägt die Haltungsperson. Im Übrigen trägt die Kosten derjenige, der die Durchführung der kostenpflichtigen Maßnahme in Auftrag gibt. § 8 Übergangsregelung
    (1) Die Pflichten nach § 3 Absatz 1 (Kennzeichnung und Registrierung) und die Pflicht nach § 4 (Auslaufverbot) treten innerhalb von 4 Wochen nach Inkrafttreten dieser Verordnung in Kraft.
    (2) Die Fristen nach Absatz 1 beginnen unabhängig von dem Zeitpunkt des Zuzuges der
    Haltungsperson in das Gebiet der Stadt Wuppertal.
    § 9 Ordnungswidrigkeiten
    (1) Ordnungswidrig handelt,
  8. wer entgegen § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 eine Katze nicht kennzeichnen, registrieren oder
    kastrieren lässt.
  9. entgegen § 3 Abs. 3 den Nachweis auf Verlangen nicht vorlegt
  10. (2) Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 können mit Geldbußen bis zu 1.000,00 geahndet werden.“ ( Quelle: Der Stadtbote Nr. 2019)

Kurzform!: Alle Katzen sind zu chippen und zu registrieren. Alle Freigänger sind ausnahmslos zu kastrieren. Auslaufverbot für fortpflanzungsfähige Katzen. Aufgegriffene Katzen werden registriert und kastriert. Sogar Ordnungsgelder sind dort genannt! Das haben nun schon viele Städte ebenfalls übernommen, nur in Crivitz scheint man immer noch zu schlafen.

Der Tierschutzverein wurde nicht gegründet, leider war es in einer Wahlkampfzeit und andere Themen ( wie z.B. Windkraft) waren wohl wichtiger! Die Frauen engagieren sich heute im Naturschutz und anderen Vereinen. Frau Brusch Gamm strebte eine Zusammenarbeit am 20.09.2020 an mit dem Tierschutzverein „Sternberger Seenland e.v.“. Das Problem wurde aber dadurch nicht gelöst!

Egal wie man es dreht und wendet, welche Verwaltungsvorschrift zu Recht besteht oder nicht, die Kommunen und seine  Mitbürger können sich nicht der Verantwortung  für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in den Städten und Gemeinden entziehen. Sicher kostet das auch Geld und nicht zu wenig, welches dafür im Haushalt vorgehalten werden muss. Unsere Steuern werden für so viele Projekte und Kosten ausgegeben, da sollten diese einfach mit eingeplant werden. Wer- das sind bestimmt sehr viele – in Spanien, Italien und Griechenland, Mallorca oder den  Kanarischen Inseln in Urlaub war, wird sich mit Sicherheit und die dort frei laufenden Hunde- und Katzenrudel erinnern und erwogen haben aus Mitleid von dort Tiere mitzunehmen. Das löst sicher dort keine Probleme  und würde hier nur Neue schaffen. Soweit könnte es hier auch schnell kommen, wenn wir für Tierheime und deren Betreibung kein Geld mehr in die Haushalte einplanen würden. Prävention ist hier angesagt, nicht bevormunden  und die Bürger rechtzeitig aufklären, welche Verantwortung sie mit  einer Tierhaltung in Städten übernehmen. Dieses  muss rechtzeitig, schon in den Kindergärten, Schulen und auf entsprechenden Veranstaltungen durch die  Präventionsausschüsse  angestrebt werden, die ja bereits  in vielen Kommunen existieren. Das Problem löst sich leider nicht durch das Ignorieren oder Abschaffen von entsprechenden Verwaltungsvorschriften „Verwaltungsvorschrift über das Verfahren zum Umgang mit Fundtieren“ sondern wird wahrscheinlich  in nächster Zeit massiv in Größenordnungen auf uns zukommen. Und eine Erhöhung der Hundesteuer oder gar die Einführung einer Katzensteuer würde eher das Problem nur verstärken.

Resümee

Die Aufregung über die angefallenen Kosten für die Katzen verwundern doch sehr in der Sitzung des Amtsausschusses im Amt Crivitz, denn diese sind nur minimal im Gegensatz zu der ca. 1,0 Mio.€ Steigerung der Personalkosten, die ca. 0,9 Mio.€ Steigerung der  Sach- und Dienstleistungen und der ca. 0,2 Mio.€ Steigerung der sonstigen Aufwendungen.

Das Thema löst sich leider nicht durch das Ignorieren oder Abschaffen von einer Verwaltungsvorschrift, Prävention ist hier angesagt, nicht bevormunden der Bürger, sondern rechtzeitig aufklären und einbeziehen, welche Verantwortung sie mit einer Tierhaltung übernehmen!

*Klausurtagung* im Amt Crivitz! Zu viele Anträge-zu wenig Räumlichkeiten- viel zu wenig Mitarbeiter!?

06-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./178/53-22/CLA-15/15-22

Bürgermeisterberatung des Amtes Crivitz im zweiter Anlauf am 07.09.2022!

Im zweiten Anlauf soll es nun gelingen, zuvor war im Monat Mai 2022 die Veranstaltung abgesagt worden, wie die Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker in ihrem Bericht vom 18.05.2022 berichtet, mangels Beteiligung! Oben drüber steht, wie schon dargestellt die Problematik: Personal-Organisation -Personal, welches uns schon seit 14- Monaten begleitet! Es gibt viel zu besprechen!

Nach den Monaten in Corona ist man seit Mai 2022 froh im Amt, dass jetzt die Mitarbeiter wieder im Hause sind und man inzwischen Erfahrungen sammelt im Desksharing (Schreibtische Teilung – mangels zur Verfügung stehender Arbeitsplätze). Die Raumsituation ist angespannt und ein erweitertes Homeoffice für die Mitarbeiter steht zur Diskussion. Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung (sie gilt übrigens vom 1.10.2022 bis zum 7.4.2023) sieht nämlich vor, dass Arbeitgeber im Rahmen der von Ihnen zu erstellenden Hygienekonzepte zwingend prüfen müssen, ob Gefahren durch Corona durch Home-Office-Angebote nicht abgewendet werden können. Also, wird das Amt aufgrund der vorhandenen Raumsituation bald wieder minimal besetzt sein und es sicherlich wieder Anmeldungen für einen Termin ab 01.10.2022 geben! Ab August wolle man die Einführung der Online-Terminvergabe organisieren, wenn denn die Software-Plattform VOIS (fachamtsübergreifenden Aufgaben) eingerichtet ist! Schauen wir mal! Die Software für CC-ECM(für die E-Akte, digitale Vorgangsbearbeitung und Archivierung) sollte schon eigentlich planmäßig funktionieren?

Aber das Hauptproblem liegt im Bereich der Bauleitplanung und dem Tiefbau. Das Problem ist ganz einfach erklärt: Es sind zu viele Bauverfahren (jetzt ca. über 50) anhängig für   Kommunen, aber zu wenig Mitarbeiter und Arbeitsplätze vorhanden. Demzufolge können zurzeit nur die Hälfte der Bauverfahren bearbeitet werden! Also entschied man sich, einen Verteilerschlüssel einzuführen und nach Dringlichkeit/Bedeutung zu agieren!  Um zu einem Verteilungsschlüssel zu kommen, wollte man die anteilige Amtsumlage (Stunden der MA je Gemeinde) als Grundlage hierfür verwenden!

„Dass Investitionen zu 50 % für Gemeinden nicht umsetzbar sind. In der Klausur wurde gefragt, wie viele Mitarbeiter das Bauamt benötigt. Wenn es jetzt heißt, dass das Bauamt unterbesetzt ist, versteht er es nicht.“ (Herr Alexander Gamm – Abgeordneter die LINKE der Stadt Crivitz/als Mitglied des Amtsausschuss – laut Protokoll vom 22.06.2022 ALLRIS®net)

Oje! Da kann man schon mal den Unmut einiger Bürgermeister verstehen! Es scheint bald so, dass man zum Jahresende wieder mehr Mitarbeiter einstellen muss, obwohl doch im Amt Crivitz eine Prozessoptimierung seit ca. 6 Monaten durchführt wird!?

Im Planjahr 2022 entsteht im Amt Crivitz ein Finanzbedarf in Höhe von ca. 5,92 Millionen Euro. Das sind 2,0Mio.€ mehr gegenüber dem Vorjahr (3,12Mio.€ 2021) eine Steigerung um 64% . Dieser wird zum Teil durch die liquiden Mittel gedeckt. Am Ende des Haushaltjahres 2022 sind nur noch 82.266,07€ an liquiden Mitteln vorhanden. Ursache dafür sind ca. 1,0 Mio.€ Steigerung der Personalkosten, ca. 0,9 Mio.€ Sach- und Dienstleistungen und ca. 0,2 Mio.€ sonstige Aufwendungen. Ursache dafür sind ca. 1,0 Mio.€ Steigerung der Personalkosten, ca. 0,9 Mio.€ Sach- und Dienstleistungen und ca. 0,2 Mio.€ sonstige Aufwendungen.

Quelle: Haushaltsplan Amt Crivitz 2022 ALLRIS®net)

Personalkosten im Amt Crivitz : 2013=3.856.600EUR auf 2022=6.790.000 EUR; die Grundlage der Planungsdaten sind für 2023 = 6.921.400 [ohne Tarifabschluss 2023!];(Die Personalkosten lassen sich nach den durch Besoldungsrecht oder Tarifverträge festgelegten Bezügen unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Stelleninhabers (Besoldungs-/Entgeltgruppe, Dienstaltersstufe) ermitteln. ( Quelle: Haushaltsplan Amt Crivitz 2022 ALLRIS®net)

Anfang 2023 starten die TVöD-Tarifverhandlungen,im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen, die in schwierigen Zeiten stattfinden: Hohe Inflation, Energiekrise, die Corona-Pandemie, der Krieg in der Ukraine fordern den öffentlichen Dienst personell und organisatorisch. Um welche Themen geht es in der TVöD-Tarifrunde 2023: Mehr Gehalt, kürzere Arbeitszeit bei gleicher Bezahlung, Sonderzahlung? Am 11. Oktober wird dann die ver.di-Tarifkommission die Forderung für die anstehende Tarifrunde 2023 beraten.(Quelle: https://oeffentlicher-dienst-news.de/oeffentlicher-dienst-tarifverhandlungen-2023/)

Eine Raumsituation im Amtsgebäude und die vielen Projekte in den Gemeinden können dafür keine Ursache sein! Warum erkannte man diese Situation nicht schon früher? Warum gibt es nicht seit Jahresanfangeine Prioritätenliste? Was sollen die Bauherren/Investoren machen, welche Verträge haben und bauen wollen? Wie soll denn so der Ausbau der erneuerbaren Energien im Amtsbereich vorankommen? Was ist mit dem Schulneubau in Camps? Oje, das wird eine spannende Diskussion!

Lange Beratungen hierzu kann man sich nicht leisten, denn sonst steigt der Unmut. Abgesehen von den bevorstehenden Haushaltsberatungen und den noch zu absolvierten Jahresabschlüssen für die Kommunen, muss hierzu der Bürgerservice immer an erster Stelle stehen!

Die Bediensteten der Verwaltung müssen sich als Dienstleister am Bürger verstehen – der Bürger steht im Mittelpunkt- für eine bürgernahe und leistungsstarke Amtsverwaltung

Das Amt Crivitz debattiert bereits ab 31.08.2022 neue HUNDEverordnung

23-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./172/47-22/CLA-9/9-22

Erster Entwurf der HUNDE- VERORDNUNG für den gesamten Amtsbereich Crivitz!

Die Hundehalterverordnung in M-V ist seit dem 31.07.2022 abgelaufen. Die Parteien diskutieren noch über neuen Entwurf. „Die neue Hundeverordnung stuft Hunde erst als gefährlich ein, wenn sie sich in der Öffentlichkeit aggressiv verhalten – beispielsweise Menschen anspringen oder beißen. Es sei wichtig, dass die Tierhalter wüssten, wie sie mit ihren Tieren umgehen müssen. Und zwar egal, ob es um einen gefährlichen Hund oder einen harmlosen gehe, meinte Domke.“ Das sieht auch die Tierschutz-Expertin der Grünen-Fraktion, Anne Shepley, so. Sie meint, jeder Hundehalter sollte nachweisen, dass er mit seinem Hund umgehen könne – egal ob der gefährlich sei oder nicht. Wie der Tierschutzbund fordert auch sie den Abschluss einer Haftpflichtversicherung – davon ist in der neuen Verordnung bisher keine Rede.“  (Stand: 27.06.2022 18:50 Uhr von Stefan Ludmann, NDR 1 Radio MV) Eine frühestmögliche Beschlussfassung ist ab dem 07.09.2022 möglich.

Im Beteiligungsverfahren zur neuen Hundehaltervorordnung des Landes M-V wurde seitens der örtlichen Ordnungsbehörde eine generelle Leinenpflicht empfohlen. Diese wurde jedoch vom Gesetzgeber nicht umgesetzt. Es wurde den Ordnungsbehörden aber die Möglichkeit eingeräumt, örtliche Regelungen zu treffen.

Das Amt Crivitz ist da ganz schnell und berät bereits am 31.08.2022 im beschließenden Hauptausschuss des Amtes eine neue Hundeverordnung für den gesamten Amtsbereich!

Begründung: „Das Amt Crivitz beabsichtigt eine einheitliche Regelung bzgl. des Mitführens von Hunden im Amtsbereich. Derzeit gelten noch für die Bereiche der ehemaligen Ämter Banzkow und Crivitz die jeweiligen Hundeverordnungen. Im Bereich des alten Amtes Ostufer Schweriner See, gibt es jedoch keine Vorgaben. Diese Ungleichheit führt oftmals zu Irritationen und Unverständnis der Bürger.“ (laut öffentlicher Beschlussvorlage ALLRIS®net.)

„Zudem wurden durch die Gemeinden vermehrt ein Mitnahmeverbot auf Spielplätzen und Badestellen durch Beschilderung geregelt. Die Vollzugsbeamten haben in diesem Fall jedoch bisher nur die Möglichkeit einen Platzverweis auszusprechen. Eine Ahndung gem. Ordnungswidrigkeitengesetz und somit eine präventive Maßnahme ist bisher nicht möglich. Diese Lücke soll mit der neuen Hunde-VO zudem geschlossen werden.„(laut öffentlicher Beschlussvorlage ALLRIS®net.)

(Entwurf der Hundeverordnung…..19.08.2022 aus ALLRIS®net)

Amtsverordnung über das Führen von Hunden im Amtsbereich des Amtes Crivitz (Hundeverordnung) vom…………


Aufgrund des § 17 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 und 3 des Sicherheits-und Ordnungsgesetzes (SOG M-V) vom 27.04.2020 (GVOBl. M-V S. 334), zuletzt geändert durch den Artikel 2 des Gesetzes vom 17.04.2021 (GVOBl. S. 370, 372), in Verbindung mit § 8 Abs. 5 der Hundehalterverordnung (HundehVO M-V) vom 11.07.2022 (GVOBl. M-V S. 441) verordnet die Amtsvorsteherin des Amtes Crivitz mit
Genehmigung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim:

§ 1
Führen von Hunden

(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der amtsangehörigen Gemeinden und der Stadt Crivitz müssen Hunde außerhalb befriedeter Grundstücke an der Leine geführt werden. Im übrigen Gebiet sind Hunde jederzeit so zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.

(2) Hundeleinen und Hundehalsbänder müssen ausreichend fest sein und eine ununterbrochene Kontrolle des Führenden über die Bewegung des Hundes gewährleisten.

§ 2
Mitnahmeverbot

Es ist verboten, Hunde auf Kinderspielplätzen, Liegewiesen und Badeplätzen mit Ausnahme der ausgewiesenen Hundestrände, mitzunehmen.

§ 3
Verunreinigungen

Wer einen Hund hält oder führt, hat den durch das Tier verursachten Hundekot auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in Grünanlagen unverzüglich zu beseitigen. Zu diesem Zweck sind zu verschließende Behältnisse oder Beutel mitzuführen, in die der Hundekot vollständig aufzunehmen ist oder es sind in sonstiger Weise geeignete Vorkehrungen zur vollständigen Beseitigung des Hundekots zu treffen.
Gefüllte und geschlossene Behältnisse und Beutel sind über die eigene Reststofftonne oder über die jedermann zugänglichen Abfallbehälter zu beseitigen.

Hundehalter/innen und Hundeführer/innen können durch Vollzugsbeamte des Amtes angehalten werden und haben auf Verlangen die Behältnisse oder Beutel vorzuweisen oder einen Nachweis über die getroffenen sonstigen Vorkehrungen zur Beseitigung des Hundekots zu führen.

§ 4
Ausnahmen

Diese Verordnung gilt nicht für Diensthunde von Behörden und Hunden von Betrieben des Bewachungsgewerbes, Hunde der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes sowie Jagdgebrauchshunde, soweit der bestimmungsgemäße Einsatz dies erfordert. Sie
gilt nicht für Blindenführhunde und Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen. Weitere Ausnahmen können auf Antrag im Einzelfall zugelassen werden.

§ 5
Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 19 Abs. 1 SOG M-V handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen
a) § 1 Abs. 1 S. 1 Hunde unangeleint ausführt,
b) § 1 Abs. 1 S. 2 Hunde nicht ausreichend beaufsichtigt,
c) § 1 Abs. 2 nicht geeignete Hundehalsbänder oder Hundeleinen benutzt,
d) § 2 Hunde auf Kinderspielplätzen, Liegewiesen und Badeplätzen mitnimmt,
e) § 3 den durch das Tier verursachten Hundekot nicht unverzüglich entfernt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.
(3) Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung ist die örtliche Ordnungsbehörde.

§ 6
Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnung über das Halten und Führen von Hunden im Amtsbereich Banzkow vom 27.04.2011 und die Verordnung über das Halten und Führen von Hunden im Amtsbereich Crivitz vom 09.02.2010 außer Kraft.

Der vorliegende Entwurf der Verordnung sollte auf jeden Fall tiefgründiger debattiert werden und nicht gleich zur Beschlussvorlage am 28. September 2022 erhoben werden! Die Maßregelungen gegenüber den Hundehaltern sind hier zwar deklaratorisch und ausreichend beschrieben, sollten aber nochmals geprüft werden, besonders die Kontrolle der Hundehalter auf das Mitführen von Behältnisse oder Beutel. Der Ermessensspielraum der Ordnungshüter in der Präventionsarbeit zu diesem Theme sollte mehr in den Vordergrund gerückt werden. Im Entwurf ist beschrieben „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ das dürfte allgemein verständlich sein, wenn man das Bindewort „und“ hierzu noch anwendet dann dürfte nur noch der Begriff zu klären sein, was man unter „befriedetes Grundstück“ versteht!

ein Grundstück bzw. Gebäude, das durch den Berechtigten in äußerlich erkennbarer Weise durch zusammenhängende Schutzwehren gegen das beliebige Betreten gesichert ist“. Durch § 126 StGB wird Räumlichkeiten so ein öffentlicher Schutz vor wahllosem Zutritt gewährt. Unter den Begriff fallen ausschließlich unbewegliche Sachen wie Wohnungen, Grundstücke und Geschäftsräume. Vom Rechtsstatus befriedetes Besitztum“ sind demnach mobile Güter wie Wohnwagen, Zelte, Schiffe, Pkw und Transporter ausgeschlossen. Befriedet sind lediglich feste Grundstücke. Diese Grundstücke müssen in einem räumlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Haus stehen, so dass sich der Status befriedetes Besitztum auf das Grundstück überträgt (Vorgärten, Innenhöfe, Garagenplätze, etc.).

Die Grundstücke müssen in einer optisch erkennbaren Verbindung mit dem Gebäude stehen. Mithilfe von Zäunen können Grundstücke beispielsweise „eingefriedet“ werden und machen auf die Zugehörigkeit zum jeweiligen Gebäude aufmerksam. Bloße Verbots- oder Warntafeln genügen nicht, denn die Umfriedung muss durch ein sichtbares Hindernis hinreichend erkennbar sein.“( Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt 20.10.2017)

Befriedet ist daher auch gleichgesetzt mit dem Begriff „eingehegt“ wie zum Beispiel: eingefriedete Äcker, Weiden und Schonungen, Lagerplätze, Friedhöfe, Kirchhöfe. Hier ist also die Frage zu klären was ist mit dem ARBORETUM ( in Crivitz) oder ein Sportplatz und den Friedhof oder öffentliche befriedete Grünanlagen, denn nur außerhalb dieser besteht ja dann grundsätzlich die Leinenpflicht? Innerhalb nicht! Oder?

Resümee

Der vorliegende Entwurf der Hunde – VO ist sehr rigoros und handwerklich noch nicht ausgereift, er sollte noch mal auf den Prüfstand! Im Mittelpunkt der Hunde – VO stehen zu sehr die zielgerichteten Maßnahmen gegen Hundehalter bei Verstößen und deren finanzielle Ahndungen! Kann diese zusätzliche Kontrolltätigkeit das Ordnungsamt des Amtes Crivitz überhaupt leisten in 16 Gemeinde und der Stadt Crivitz? Oder bleibt es nur bei Stichproben?

 Und noch etwas! Von der Möglichkeit, dass die Ordnungshüter auch nur Ermahnungen /Hinweisen oder Platzverweise aussprechen können ist nichts beschrieben! Oder liegt das in Ihrem eigenen ERMESSEN? Die mögliche Kontrolle der Hundehalter durch die Vollzugsbeamte des Amtes auf Verlangen die Behältnisse oder Beutel vorzuweisen oder einen Nachweis über die getroffenen sonstigen Vorkehrungen zur Beseitigung des Hundekots zu führen, mag zwar von der Form her gut beschrieben sein, geht aber in der Sache über das Weisungsrecht hinaus und stellt einen Eingriff dar. Hierzu würde eine nochmalige juristische Überprüfung dieser Klausel in §3 helfen!

Haushaltpläne der Kommunen 2022 im Amtsbereich Crivitz mit fehlenden, aktuellen  *aufgestellten* und *festgestellten* Jahresabschlüssen!

01-Febr.-2022/P-headli.-cont.-red./135/10-22

Fehlende Jahresabschlüsse im Amtsbereich Crivitz!

Seit dem 27.05.2020 debattierte der Hauptausschuss des AA Crivitz unter dem Vorsitz von frau Iris Brincker nun darüber – und am 17.06.2020 beschloss der der Amtsausschuss Crivitz dass dem Amtsoberinspektor Michael Rachau die Rechte und Pflichten eines hauptamtlichen Rechnungsprüfers in Sinne des § 1 Absatz 3 Satz 2 Kommunalprüfungsgesetz M-V eingeräumt werden. Diesem Ausschuss haben alle Mitgliedsgemeinden die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung übertragen. Somit ist dieser Ausschuss sowohl für das Amt als auch für sämtliche Mitgliedsgemeinden zuständig. Eine hauptamtliche Unterstützung ist unverzichtbar.

Am 17. Juni 2020 beschloss der Amtsausschuss des Amtes Crivitz, den bisherigen Rechnungsprüfer zum hauptamtlichen Rechnungsprüfer zu ernennen. Eine besondere Stellung innerhalb des Amtes hätte lt. Prüfgesetz aber nur ein Rechnungsprüfungsamt. Diese Regelungen zu einem hauptamtlichen Rechnungsprüfer in Gemeinden sind für Ämter nicht anwendbar. Ein Rechnungsprüfungsamt wiederum muss aus mindestens  zwei Bediensteten (1Leiter u.1 Prüfer) bestehen. Diese Voraussetzungen sind im Amt Crivitz waren aber noch nicht zu diesem Zeitpunkt erfüllt. Geplant wurde deshalb die Einstellung eines weiteren Prüfers. Diese Einstellung erfolgt allerdings nur nach erfolgreicher Gründung einer Verwaltungsgemeinschaft RPA mit benachbarten Ämtern. Es bestand die Möglichkeit, durch Beschluss des Amtsausschusses Herrn Rachau diese besondere Stellung einzuräumen. Er wäre dann als hauptamtlicher Rechnungsprüfer nur noch dem Amtsausschuss verantwortlich. Bei der Beurteilung von Sachverhalten im Rahmen seiner *Prüfungstätigkeit wäre er an Weisungen nicht* gebunden.

Und so beschloss der Amtsausschuss des Amtes Crivitz am 24.02.2021 den Abschluss eines  öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft Rechnungsprüfung mit dem Amt Hagenow-Land.

Finanzielle Auswirkungen: Mehrkosten zusätzliche Stelle EG 9a (0,75 VzÄ): 42.950 EUR; Mehrerträge Erstattung Amt Hagenow-Land: 42.950 EUR; Nicht zuordenbare Kosten gesamtes RPA: 3.000 EUR;   Mehrerträge anteilige Erstattung Amt Hagenow-Land: 1.500 EUR; Kosten Beamtenstelle: 76.350 EUR. Die Kosten für die Beamtenstelle und die verbleibenden anteiligen, nicht zuordenbaren Kosten (1.500 EUR) belasten den Haushalt des Amtes Crivitz auch ohne die Errichtung einer Verwaltungsgemeinschaft.

Hierzu wurde dann das Rechnungsprüfungsamt unmittelbar nach dem 24.02.2021 gegründet und  Mitarbeiter eingestellt, um so *  20 bis 30 *Prüfungen im Jahr zu schaffen.

Das vorrangige Ziel bestand darin die Jahresabschlüsse im Amtsbereich Crivitz endlich voranzubringen um den Verzug an Prüfungen  abzuarbeiten. Im Amt Crivitz sind es 17 Kommunen + 1Schulverband+ 1Amt = 19 und im Bereich Hagenow-Land 20 Jahresabschlüsse (gesamt:39).

Im Fokus stand die Wirtschaftlichkeit in der Kooperation,  kurz gesagt es sollte auch ein *Exportmodell* werden, so berichtete es die SVZ am 25.02.2021. „Ich halte das Pensum, das geschafft werden muss, für machbar. Vieles lässt sich mittlerweile digital einsehen und auch prüfen“, erklärte Michael Rachau. ( Svz: 25.02.2021)

Das Ergebnis nach einem Jahre!

Nach fast einem  Jahr ist fällt das Resultat eher *ernüchternd* aus für das Amt Crivitz! Der Erfüllungsstand der *aufgestellten, geprüften und beschlossen* Jahresabschlüsse ist im Jahr 2015=94,7%, 2016=94,7%,2017=63,2% , 2018 =42,1%,2019=21,1% ,2020=0%!  

So müssen dann jedoch bis spätestens zum 31.12.2022 alle  Jahresabschlüsse bis einschließlich 2021 nach dem Gesetz aufgestellt und festgestellt sein. Das sind insgesamt noch 73 Prüfungen bis 31.12.2021. Aktuell fehlen genau 54 Abschlüsse (ohne 2021) !                         

Auffällig ist das die Gemeinde Leezen, Gemeinde Bülow, Gemeinde Demen, Gemeinde Dobin am See, Gemeinde Raben Steinfeld und die Gemeinde Tramm nur einen aufgestellten und festgestellten Jahresabschluss von 2012 bis 2016 besitzen und die Gemeinde Pinnow nur bis 2014??

Seltsames: Im Haushalt 2021 der Gemeinde Pinnow welcher am 23.02.2021 beschlossen wurde, ist festgestellt:

 “ Für die Gemeinde Pinnow liegen die Jahresabschlüsse nur bis zum Jahr 2014 vor. Für die Darstellung der Entwicklung basieren die Daten dieser Jahre auf Rechnungsergebnisse, für alle *weiteren Jahre * wurden die *vorläufigen Rechnungsergebnisse*bzw. die Planungsdaten angenommen.

Im Haushalt 2022 der Gemeinde Pinnow welcher am 24.01.2022 beschlossen wurde, wird allerdings neu festgestellt:

Für die Gemeinde Pinnow liegen die Jahresabschlüsse bis zum Jahr 2017 vor? Für die Darstellung der Entwicklung basieren die Daten dieser Jahre auf Rechnungsergebnisse, für alle weiteren Jahre wurden die *vorläufigen Rechnungsergebnisse*bzw. die Planungsdaten angenommen?

Die Jahresabschlüsse der Jahre 2015,2016,2017 sind aber *nicht* im Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz besprochen worden seit dem 23.02.2021, auch sind *keine* Jahresabschlüsse der Jahre 2015,2016,2017 öffentlich *festgestellt* (beschlossen worden) in der Gemeinde? Es wird immer nur im vorliegenden Haushalt 2022 von einem *voraussichtlichen Ergebnissen* gesprochen?

Hingegen können die Kommunen Banzkow, Barnin, Cambs und Plate einen aufgestellten und festgestellten Jahresabschluss von 2012 bis 2017 aufweisen und die GemeindenFriedrichsruhe, Gneven, Zapel und Amt Crivitz selbst bereits  von 2012 bis 2018.

Und die Gemeinde Langen Brütz, Gemeinde Sukow, Stadt Crivitz  und der Schulverband  Sukow haben sogar schon einen aufgestellten und festgestellten Jahresabschluss von 2012 bis 2019.

Insgesamt ist die Aktualität im Jahr 2022  der vorliegenden Jahresabschlüsse gesetzeswidrig und verstößt gegen die Haushaltsgrundsätze!

Über Jahre fehlende Jahresabschlüsse sind keine Formalie, sondern ein Verstoß gegen gesetzlich normierte Haushaltsgrundsätze und lassen Zweifel an der geordneten Haushaltswirtschaft der betreffenden Kommunen aufkommen. Diese wiederum ist Voraussetzung für alle gegenwärtigen und zukünftigen Entscheidungen, z. B. bei der Gewährung von Zuwendungen.

Die Kommunalverfassung hat ganz klare Regelungen und FRISTEN!

Der Jahresabschluss ist eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der Finanz- und Haushaltslage und für die Haushaltssteuerung. Daher ist es wichtig, dass er rechtzeitig – spätestens bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres – vorliegt. Gemäß KV M-V vom 13. Juli 2011 § 60 Jahresabschluss (4) Der Jahresabschluss ist innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Laut§ 60Abs. 4 Kommunalverfassung ist der Jahresabschluss ist innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Das heißt also bis spätestens zum 31.05. des Folgejahres ist dieser aufzustellen und zum 31.12. ist er durch die Stadtvertretung festzustellen. Nach dem neuen Gesetz  müssen alle Abschlüsse einschließlich 2021 bis zum 31.12.2022 aufgestellt und festgestellt sein!  Auch wenn die Fristen der Kommunalverfassung nur für die Aufstellung und Feststellung der Jahresabschlüsse 2019 und 2020 um ein Jahr verlängert wurden, nach dem Gesetz (GS Meckl.-Vorp. Gl.-Nr. 2020 – 12 vom 28.01.2021)  zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie.

Finanzielle Nachhaltigkeit! So müssen dann jedoch bis spätestens zum 31.12.2022 alle  Jahresabschlüsse bis einschließlich 2021 aufgestellt und festgestellt sein durch die Kommunen. Nur durch die Grundlage *aktueller* Jahresabschlüsse lässt sich die  Leistungsfähigkeit und der finanzieller Handlungsspielraum erkennen!

Nach dem vorliegen immer mehr aktueller Jahresabschlüsse verändern sich plötzlich die Liquiden Mittel sprunghaft bei einigen Gemeinden, da man doch noch wesentliche finanzielle  Handlungsspielräume für die kommenden Jahre entdecken konnte. 

Verlässliche Aussagen zur Haushalts- und Finanzlage in den jeweiligen Kommunen sind ohne Jahresabschluss
kaum möglich. Vielmals bilden lediglich fortgeschriebene Planwerte oder kumulative Ergebnisvorträge [z.B. sind auch beschrieben sogenannte *sorgfältig geschätzte Daten, soweit sie nicht errechenbar waren oder entsprechende Orientierungsdaten zugrunde liegen*] die Grundlage für die Beschlussfassung über den Haushaltsplan.

Eine nachhaltige Steuerung der Haushaltswirtschaft, deren Qualität mit der Einführung der Doppik verbessert werden sollte, ist nicht möglich. Die angestrebte erhöhte Transparenz und qualifizierte Informationsbereitstellung wird nicht erreicht. Wichtige Elemente der kommunalen Doppik kommen nicht zur Wirkung.

Fazit: Die Verwendung eingesetzter Steuermittel wird ohne Jahresabschlüsse nicht transparent nachgewiesen.

Der weiter zunehmende Zeitverzug bei der Auf- und Feststellung der Jahresabschlüsse ist inakzeptabel und zwingend abzubauen. Die gesetzlich vorgegebenen Fristen zur Feststellung der Jahresabschlüsse bis zum 31.12.2022 sind einzuhalten. Alle bestehenden möglichen Maßnahmen für eine beschleunigte Erstellung der Jahresabschlüsse sind zu nutzen.

Deshalb ist es notwendig eine genaue Datenbasis zu erarbeiten und dazu muss auch das Rechnungsprüfungsamt seinen Beitrag leisten und mehr Prüfungen vornehmen als bisher, um den VERZUG abzuarbeiten. Nur auf der Basis aktueller Jahresabschlüsse lässt sich die Leistungsfähigkeit und der finanzieller Handlungsspielraum in der Kommune erkennen.  Und nochmals, deshalb ist erforderlich eine verlässliche *geprüfte* Datengrundlage zu erarbeiten für eine nachhaltige Haushaltsplanung 2022/23 in den Kommunen und keine * kumulative Ergebnisvorträge*.

Protokolldienst im Amtsbereich Crivitz! „Die unendliche Geschichte“

27-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./133/8-22

Wiederholter Vorstoß einer Amtsvorsteherin im Amt Crivitz!

Kommunen sollen ihre Sitzungsprotokolle in der Zukunft selber schreiben? Sparpolitik als Resultat aus dem Haushaltsplan 2022 im Amt Crivitz? Wiederholter Vorstoß einer Amtsvorsteherin im Amt Crivitz am 08.12.2021!

Der Amtsausschuss des Amtes Crivitz tagte letztmalig 2021 am 08.12.2021 in Sukow – Einwohner waren nicht anwesend. Es standen wichtige Themen an: die Jahresabschlüsse 2017 /2018 sowie der Haushalt 2022 unter Corona Bedingungen und die finanzielle Entwicklung! Dazu stellte man fest (wie schon berichtet) dass der Ergebnishaushalt ein Defizit von -1.637.300 EUR aufzeigt und der Finanzhaushalt ein Defizit von -1.235.900 EUR. Im Planjahr 2022 entsteht im Amt Crivitz ein Finanzbedarf in Höhe von ca. 5,92 Millionen Euro .Das sind 2,0Mio.€ mehr gegenüber dem Vorjahr (3,12Mio.€ 2021) eine Steigerung um 64% . Dieser wird zum Teil durch die liquiden Mittel gedeckt. Am Ende des Haushaltjahres 2022 sind nur noch 82.266,07€ an liquiden Mitteln vorhanden. Ursache dafür sind ca. 1,0 Mio.€ Steigerung der Personalkosten, ca. 0,9 Mio.€ Sach- und Dienstleistungen und ca. 0,2 Mio.€ sonstige Aufwendungen. Ursache dafür sind ca. 1,0 Mio.€ Steigerung der Personalkosten, ca. 0,9 Mio.€ Sach- und Dienstleistungen und ca. 0,2 Mio.€ sonstige Aufwendungen.

Bereits einen Tag später informierte ein Abgeordneter des Amtsausschuss am 09.12.2021 in seiner Gemeinde über die Themen in der Debatte und über einen heiklen Vorschlag die Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker: „ Herr……….berichtet, dass Frau Brincker im letzten Amtsausschuss erläutert hat, dass durch die Amtsverwaltung nicht mehr alle Sitzungen protokolliert werden können. Hier wird aktuell überlegt, ob ab 2022 nur noch beschließende Ausschüsse protokolliert werden.“(laut Protokoll der Gemeinde).

Ist das der erste Versuch einer Sparpolitik? Vorstoß der Amtsvorsteherin am 08.12.2021!

Seltsames:

Im vorläufigen Protokoll der Sitzung des Amtsausschusses (vorläufig veröffentlicht) steht dazu „nichts“ . Auch im Bericht der Amtsvorsteherin Frau Brincker über wichtige Angelegenheiten des Amtes Crivitz steht dazu nur:…..“ Der Bericht der Amtsvorsteherin sowie die Aufstellung der Auftragsvergaben werden dem Protokoll als Anlage beigefügt.“ Ist er aber nicht! Er ist schlicht und einfach nicht veröffentlicht!

Nun, schaut man sich das gesamte Protokoll an, so könnte man den Eindruck haben, daß es dazu gar keine Diskussion gab? Das angesprochene Thema „Sitzungsprotokolle“ taucht überhaupt nicht auf – so sparsam ist man bereits geworden mit Informationen! Obwohl ausgesagt wird, daß man nicht mehr alle Sitzungen protokollieren kann“!? Warum wohl nicht? Ist das Thema zu heiß? Sind die Kosten zu hoch?

Oder sind das die ersten Auswirkungen auf Sparmaßnahmen aus der seit langem angekündigten Prozessoptimierung, wo Prozesse überprüft und eine Optimierung in Angriff genommen werden soll?

Was sagt die Kommunalverfassung zum Anfertigen von Niederschriften?

§ 29 KV M-V – Sitzungen der Gemeindevertretung (8) Über jede Sitzung der Gemeindevertretung ist eine Niederschrift nach näherer Bestimmung in der Geschäftsordnung anzufertigen. Die Niederschriften über den öffentlichen Teil der Sitzungen sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Die Niederschrift ist Grundlage der Ausführung von Beschlüssen. Mit ihr ist Nachweis darüber zu führen, dass die formellen Voraussetzungen für die Behandlung einer Angelegenheit in der Gemeindevertretung erfüllt waren und mit welchem Ergebnis die Angelegenheit beraten bzw. beschlossen wurde (so genannte Beurkundungsfunktion). Damit es insofern kein Zweifel an dem genauen Wortlaut der Beschlüsse besteht und eine nachträgliche Überprüfung des Sitzungsablaufs, des Vorliegens der Beschlussfähigkeit, der Anträge und der Abstimmungsergebnisse möglich ist, sollte durch die Geschäftsordnung festgelegt werden, wie die Niederschrift in solchen Fällen und generell geregelt werden sollte.

Wird jedoch die Fertigung eines Wortprotokolls gewünscht bzw. beantragt zu einem Tagesordnungspunkt, obwohl die Geschäftsordnung ein solches nicht vorsieht, so muss hier in der Sitzung ein Antrag zur Geschäftsordnung mit dem Ziel gestellt werden, ein Wortprotokoll ab Antragstellung zu führen. Soweit, wird ab diesem Zeitpunkt entsprechend verfahren. Dann ist auch den Mitgliedern der Gemeindevertretung ab diesem Zeitpunkt klar, dass eine Protokollierung geschieht und kann somit im Rahmen der folgenden Wortbeiträge berücksichtigt werde.

In den einzelnen Kommunen des Amtes Crivitz gibt es keine einheitliche Regelung zu den Anfertigungen von Niederschriften, weil die Kommunale Selbstverwaltung eine wesentliche Grundlage des demokratischen Staates ist. So bestimmen die Kommunen selbst in ihrer Geschäftsordnung, wie sie die Niederschriften (Beschluss- oder Wortprotokoll) zu ihren Sitzungen anfertigen. Eine Mindestanforderung ist in den Kommentierungen zur Kommunalverfassung beschrieben.

Welche Debatten gab es zum Sitzungsdienst des Amtes seit 2014?

Seit der unmittelbaren Gründung des Amtes wurde dieses Thema mehrfach besprochen. Man hat schon frühzeitig erkannt, dass man mit der Protokollführung durch die Mitarbeiter vom Amt Crivitz sparsamer umgehen muss und Sie für andere Aufgaben im Haus nicht zur Verfügung stehen.

So wurde schon damals der Gedanke geboren, dass die beratenden Ausschüsse ohne den Sitzungsdienst auskommen sollten und die Protokolle mit eigenen Kräften erstellen könnten.

Im Jahr 2016 überlegte man sogar eine neue Sonderumlage für die Kommunen zu berechnen, da die Personalkosten durch den Sitzungsdienst erheblich stiegen. Diese Sonderumlage wurde aber von der Rechtsaufsichtsbehörde abgelehnt. Seit dieser Zeit versucht man im Amtsausschuss Mehrheiten zu finden, den Protokolldienst des Amtes freiwillig auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Aber 2021 sind die Kosten weiter immens gestiegen. Die Statistiken über die Kosten und ein Ranking des Verbrauchs wurde dazu erstellt.

– 21.10.2015 –„Es wird festgestellt, dass die Praxis der Protokollführung in den Fachausschüssen sehr unterschiedlich ist. Überwiegend werden Mitarbeiter der Amtsverwaltung in Anspruch genommen. In einigen wenigen Fachausschüssen erfolgt die Protokollführung in Eigenregie. Auch wenn ein Anspruch auf Bereitstellung eines Protokollanten aus der Amtsverwaltung besteht, sollte dennoch sparsam damit umgegangen werden.“

– 14.12.2016 – „Im 2014 befasste sich der Amtsausschuss mit der Festlegung von Kontingenten für den Sitzungsdienst und mit der Berechnung von Sonderumlagen. Nach einem Hinweis der Rechtsaufsichtsbehörde wurde ein entsprechender Beschluss hierzu wieder aufgehoben. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Statistik zu führen.“

– 13.12.2017- „Herr Zapf verweist auf die Vielzahl von Stunden, die Mitarbeiter der Verwaltung am Sitzungsdienst teilnehmen und damit für andere Aufgaben im Haus nicht zur Verfügung stehen und bittet noch einmal zu überdenken, ob die Kommunen sich im Bereich der beratenden Ausschüsse wirklich des Sitzungsdienstes aus dem Amt bedienen müssen oder die Protokolle mit eigenen Kräften erstellen könnten.“

– 12.12.2018- Herr Zapf übergibt den Amtsausschussmitgliedern eine Gegenüberstellung der Anteile der einzelnen Gemeinden an der Amtsumlage und des Anteils am Protokolldienst.

Warum ist das eigentlich so eine unendliche Geschichte?

Einzig die Stadt Crivitz wehrt sich seit 2015 erbittert gegen den Vorschlag, daß die beratenden Ausschüsse ohne den Sitzungsdienst auskommen sollten und die Protokolle mit eigenen Kräften zu erstellen. Aus dem Vorsitz des damaligen Kulturausschuss 2016 kam sogar das Argument, daß man nicht zwei Dinge gleichzeitig tun kann, die Sitzung führen und gleichzeitig protokollieren. So verbissen wehrte man sich gegen Veränderungen!

In der Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Crivitz vom 12.12.2018 – IV AA 539/18 Statistik Sitzungsdienst für den Zeitraum Juli 2017 – Juni 2018 führte Frau Brusch Gamm an:

Frau Brusch-Gamm findet es nicht den richtigen Weg, jedes Mal wieder über den Protokolldienst zu reden. Der Sitzungsdienst gehöre zur ehrenamtlichen Tätigkeit dazu. Sie nimmt diese Informationsvorlage zur Kenntnis.

„ Für Herrn Zapf fängt es beim Sitzungsdienst an, denn es gibt Beschwerden, dass die Mitarbeiter ihre Arbeit nicht schaffen.“

Laut der letzten veröffentlichen Statistik am 12.12.2018 über die Sitzungsstunden im Zeitraum vom 01.07.2017 bis 30.06.2018, ist hier die Stadt Crivitz *Spitzenreiter*in der Inanspruchnahme der Protokolldienste des Amtes Crivitz!

  1. Stadt Crivitz

Anzahl der Sitzungen =75 / Sitzungsdauer= 162h:08‘:00‘‘/ Protokolldienst = 140h:18‘:00‘‘

  • Amt Crivitz

Anzahl der Sitzungen =46 / Sitzungsdauer= 62h:47‘:00‘‘ / Protokolldienst = 62h:47‘:00‘‘

  • Gemeinde Banzkow

Anzahl der Sitzungen =44 / Sitzungsdauer= 67h:30‘:00‘‘/ Protokolldienst = 67h:30‘:00‘‘

  • Gemeinde Plate

Anzahl der Sitzungen =40/ Sitzungsdauer= 68h:50‘:00‘‘/ Protokolldienst = 68h:50‘:00‘‘

Die Vor- und Nachbereitungszeiten durch den Sitzungsdienst/Protokollanten sind nicht erhalten.

Rechnet man die gesamten Stunden aller Kommunen zusammen so wurde vom Protolldienst des Amtes im Zeitraum vom 01.07.2017 bis 30.06.2018 = ca. 623h Protokolldienst geleistet. Das entspricht einer Arbeitszeit von rund 78 Arbeitstagen/ also ca. 3 Monate und 15 Tage!

Eine Statistik zu diesem Thema gab es seit dem 12.12.2018 nicht mehr im Amtsausschuss und wurde auch nicht veröffentlicht!

Die Stadt Crivitz wehrte sich vehement gegen eine Reduzierung des Protokolldienstes vom Amt und ist der Hauptverursacher der angefallenen hohen Kosten. Diese Haltung der Stadt ist unverständlich für uns als CDU, wie man sich so gegen Verbesserungen wehren kann.

Welche Initiative gab es nach dem 12.12.2018 und Veröffentlichungen und Reaktionen dazu?

Ein Tagesordnungspunkt zu Thema * Sitzungsdienst* gab es im Amtsausschuss seit dem 12.12.2018 nicht mehr und wurde auch nicht in der neuen Legislaturperiode aufgenommen! Umso erstaunlicher ist eine Initiative zu bewerten, welche aus einer Haushaltsdebatte Ende 2019 zum Haushalt 2020 entstand!

Welche Initiative gab es nach dem 12.12.2018 und Veröffentlichungen und Reaktionen dazu?

Ein Tagesordnungspunkt zu Thema * Sitzungsdienst* gab es im Amtsausschuss seit dem 12.12.2018 nicht mehr und wurde auch nicht in der neuen Legislaturperiode aufgenommen! Umso erstaunlicher ist eine Initiative zu bewerten, welche aus einer Haushaltsdebatte Ende 2019 zum Haushalt 2020 entstand!

So wollten schon einige Gemeinden 2020 selbst die Protokolle schreiben, so berichtetet jedenfalls die SVZ!? „Gemeinden sparen beim Personal“ – Abgeordnete schreiben Sitzungsprotokolle selbst- von Katja Müller SVZ 19. Februar 2020, 18:30 Uhr…Viele Termine. Viel Arbeit. Jetzt ziehen Amt und Bürgermeister die Reißleine.

Denn nur wenige Tage im Kalender sind ohne einen Versammlungsvermerk. Die Sitzungsdichte in den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Crivitz ist hoch. „Wir haben das Signal des Amtes verstanden, dass der Sitzungsdienst überlastet ist. Es häufen sich die Stunden, in denen die Kollegen für uns Protokolle schreiben“, erklärt Raben Steinfelds Bürgermeister Klaus-Dieter Bruns. ….Ab sofort werde die Gemeinde auf diese Dienste verzichten und lediglich bei „schwierigen Angelegenheiten“ auf das Angebot der Verwaltung zurückgreifen. Bereits zwei Sitzungen ohne Protokollantin vom Amt Auch in der Gemeinde Dobin am See haben sich die Abgeordneten darauf verständigt, den Sitzungsdienst des Amtes lediglich zu nutzen, wenn „umfangreiche Themen anstehen“, sagt Bürgermeister Andreas Schwarz.Bereits bei der jüngsten Haupt- wie auch Finanzausschusssitzung hat er auf diese Dienstleistung verzichtet. „Da wir uns in allen Gemeinden darauf verständigt haben, nur noch Ergebnisprotokolle zu führen und keine detaillierten Wortprotokolle anzufertigen, ist das auch eine Aufgabe, die die Gemeindevertreter selbst übernehmen können“, erklärte Andreas Schwarz...Bei größeren Sitzungen möchte er jedoch nicht auf die Möglichkeit einer Protokollantin vom Amt verzichten. Ganz ohne die Kompetenz des Amtes geht es nicht In Zapel, so ist sich Bürgermeister Hans-Werner Wandschneider sicher, werde der Sitzungsdienst nicht überstrapaziert.

Wir haben ja nur die normalen Gemeindevertretungen, die maximal sechs Mal im Jahr zusammenkommen, und dann nur den Hauptausschuss.“ Sollte es jedoch eine Hilfe sein und vom Amt gewünscht werden, so der Zapeler,könnte die Kommune auch künftig selbst Protokoll schreiben.

In Plate werden Bürgermeister Ronald Radscheidt und die Gemeindevertreter lediglich bei Sitzungen auf die Protokolldienste des Amtes verzichten, wenn keine Beschlussvorlagen erarbeitet werden müssen.Bei gut 90 Prozent unserer Versammlungen ist das aber der Fall. Dann sind wir auf die Kompetenz der Verwaltung angewiesen“, betont Radscheidt und ergänzt: „Mit unserer Gemeinde liegen wir noch weit unter dem Durchschnitt, was die Beanspruchung des Sitzungsdienstes angeht.“ (SVZ 19. Februar 2020)

Fazit:

Der Vorschlag, daß die beratenden Ausschüsse ohne den Sitzungsdienst auskommen sollten und die Protokolle mit eigenen Kräften erstellen sollten, ist auf jeden Fall *nicht* neu. Er ist auch kein Resultat einer sogenannten *Prozessoptimierung* in der jetzigen Zeit, sondern Resultat seit 2015 von einem langen Bemühen der vorherigen Amtsvorsteherin Frau Isbarn, welche schon frühzeitig auf die Kosten in dieser Problematik im Amtsausschuss hingewiesen hatte und Vorschläge gemacht hat. Die Tatsache Kosten zu sparen ist legitim, auch wenn es beim Sitzungsdienst ist, so ist doch ein Haushaltsplan nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit aufzustellen und auszuführen. Dabei spielen die Klarheit, Wahrheit und Öffentlichkeit eine große Rolle.

Der Grundsatz der Öffentlichkeit spielt dabei eine große Rolle. Das Recht des Bürgers auf Information ist auch eine Bringepflicht für Volksvertreter. Zumal seit 2019 fast alle Informationen vom Amt Crivitz (AMT DER ZUKUNFT!) konsequent digitalisiert wurden – ob es Einladungen-Bekanntmachungen-Sitzungsinhalte-Ausschreibungen…usw.usw. sind……!! Der Bürger sollte auch Debatten/Meinungen sowie kontroverse Diskussionen zu Themen* auch zum Sitzungsdienst* verfolgen und nachlesen können (im digitalen 21Jhrd.!) Nicht kurzgefasste Beschlussprotokolle über Sitzungen, widerspiegeln kontroverse kommunalpolitische Themen, sondern Niederschriften mit einem sinnerkennenden Inhalt über einen Meinungsaustausch!

Nachhaltige Haushaltspolitik?Haushalt 2022 Amt Crivitz-Amt der Zukunft!

25-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./132/7-22

Kuriose Performance zum Haushalt 2022 in der Beratung!

Am 8.Dez.2021 in Sukow legte die Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker des Amtes Crivitz und des Amtsausschusses den Haushalt 2022 vor. Ist der Ergebnishaushalt ausgeglichen, NEIN! Ist das Jahresergebnis ausgeglichen, NEIN!

Der Ergebnishaushalt weist ein Defizit von -1.637.300 EUR aus und der Finanzhaushalt ein Defizit von -1.235.900 EUR. Die stark abgesenkte Amtsumlage in 2021 ( 12%) hat voraussichtlich den gewünschten Effekt und es erfolgte eine Mittelrückführung an die Gemeinden. Zum Ende des Jahres 2021 werden gemäß Planzahlen noch ca.1,5 Millionen Euro liquide Mittel ausgewiesen. Im Planjahr 2022 entsteht im Amt Crivitz ein Finanzbedarf in Höhe von ca. 5,92 Millionen Euro . Das sind 2,0Mio.€ mehr gegenüber dem Vorjahr (3,12Mio.€ 2021) eine Steigerung um 64% . Dieser wird zum Teil durch die liquiden Mittel gedeckt. Am Ende des Haushaltjahres 2022 sind nur noch 82.266,07€ an liquiden Mitteln vorhanden. Es ergibt sich für das Jahr 2022 ein Umlagesatz in Höhe von 20,6806 % der Umlagegrundlagen.

Diskussion

Ursache dafür sind ca. 1,0 Mio.€ Steigerung der Personalkosten, ca. 0,9 Mio.€ Sach- und Dienstleistungen und ca. 0,2 Mio.€ sonstige Aufwendungen. „Der wichtigste Bestandteil sind die Personalkosten. Auf die Feststellung von Herrn Horst Dieter Keding, dass die Mitarbeiterzahl auf 100 gestiegen ist, führt Frau Iris Brincker aus, dass es keine weitere Erhöhung mehr geben soll. Im Bereich der EDV waren Erhöhungen nötig. Es werden bereits jetzt Prozesse überprüft und Optimierungen in Angriff genommen. Dafür sind noch Gespräche zu führen und Vorbereitungen zu treffen. Zu diesen Themen ist eine Klausur vorgesehen.“ so laut vorl. Protokoll

Nun genau genommen sind es mehr, so arbeiten 2022 – 116 Mitarbeiter in der Kernverwaltung in Crivitz incl. Abzubildende (9) und in den nachgeordneten Einrichtungen 20 Mitarbeiter. Insgesamt also 136 damit ! (2021 waren es -Amt Crivitz ca. 106 Mitarbeiter (97 Kernverwaltung in Crivitz + 9 AZUBI in Crivitz) In den nachgeordneten Einrichtungen sind weitere 20 Mitarbeiter tätig) Insgesamt also 126!) Soviel nur zur Klarstellung.

Die angekündigten Prozessoptimierungen sollten eigentlich schon seit dem 28.07.2021 laufen dazu steht im Bericht der Amtsvorsteherin zur Hauptausschusssitzung am 28.07.2021

Inzwischen sind 10 ereignisreiche Wochen vergangen seitdem ich meine Tätigkeit aufgenommen habe. Nach und nach versuche ich Abläufe zu erfragen, um Optimierungsmöglichkeiten zu finden. Das Personal steht nach wie vor im Vordergrund.“ (siehe Bericht ) Und am 24.09.2021 steht im Crivitzer Amtsboten dazu beim Interview mit Frau Brincker: „Welche Aufgaben fordern Sie derzeit am meisten? Antwort: “ PERSONAL; ORGANISATION; PERSONAL“ (Seite 5) Also alles seit über 6 Monaten bekannt und in Arbeit ?

Weiter heißt es im Protokoll dazu:Für Herrn Ronald Radscheidt kann die Prozessoptimierung nur dazu führen, dass die Zahl wieder unterschritten wird. Einsparungen müssen erkennbar sein und die Qualität der Leistung erhalten bleiben. Er sieht die Anzahl der VZÄ kritisch“ laut vorl. Protokoll.

Nun, wenn man sich die Entwicklung der Personalkosten ansieht: 2021 = 5.842.900,00€ und 2022= 6.98.300,00€ so kann man diese Klarstellung von dem Bürgermeister von Plate verstehen und unterstützen! Laut Plan 2022 sind die gesamten Personalkosten seit gegenüber dem Vorjahr um 19,5% gestiegen! Zumal noch hinzu kommt die Anpassung entsprechend § 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD) vom 13.September 2005, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 18 vom 25.Oktober 2020, beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ab dem 01.Januar 2022 durchschnittlich nur noch 39,50 Wochenstunden und ab dem 01.Januar 2023 39 Wochenstunden. Im Jahr 2023 stehen neue Verhandlungen ebenfalls an. In der Diskussion zum Haushalt wurde weiter ausgeführt, dass ein Defizit von 0,7 Mio. € entdeckt wurde als Fehlbuchung. Mit der Erkärung:

Allerdings ist noch für die Grundschule Cambs ein Defizit in Höhe von 711T€ ausgewiesen. Dieser Betrag würde bei Richtigstellung noch dazu kommen.“ ( lt. vorläufigem Protokoll )

Darüber hinaus wollte man dann die liquiden Mittel abschmelzen um die Amtsumlage deutlich zu senken so um die ca. 18,0%!?. Frau Funk stellt den Antrag: „die liquiden Mittel in voller Höhe abzuschmelzen und damit die Amtsumlage zu senken.“…..Frau Banner erläutert: „dass bei Bereinigung des Defizites der Grundschule Cambs, die Amtsumlage ca. 18% betragen könnte.“ (lt. vorl . Protokoll)

Kuriosum:

Der Haushaltsplan 2022 wurde beschlossen mit Änderungen. Ein Nachtragshaushaushalt hielt man für nicht erforderlich. So gab es Auskünfte vom Bürgermeister aus Barnin am 15.12.2021 die Amtsumlage liege bei ca. 18,4%.Im vorläufigen Protokoll des Amtsausschusses (erschienen am 17.01.2022) wird berichtet von ca. 18,0% und zuletzt erschien in 5 Kommunen im Haushaltsplan 2022 – „ die Amtsumlage beträgt 16,8846% ??

Fazit:

Die Amtsumlage ist bis heute nicht genau bekannt und genaue Zahlen sind dazu auch nicht veröffentlicht! Ist es wirklich so, dass dazu kein Nachtragshaushalt beschlossen werden muss? Und nur durch eine Ankündigung seit 6 Monaten von der Prozessoptimierungen kann man dieses Wachstum der Kosten auch nicht aufhalten??? Ist diese gesamte Kostenentwicklung – wirklich eine Nachhaltige Haushaltspolitik?

Kapitel 6.5 Energie (Windenergie) Crivitz mit keiner eigenen Stellungnahme!

08.Nov.-21/P-headli.-cont.-red./115/65-21

Der Kessel um Crivitz

Nun dürften die Argumente nicht neu sein, so sind sie doch aber jeden falls im Vorfeld schon geprüft worden durch den regionalen Planungsverband. Die Argumente von Crivitz, das der Rotor mehr als 1/3 aus dem Windeignungsgebiet herausragt und die 1000m Abstand zu nächsten Wohnbebauung nicht eingehalten werden, war auch schon vom Planungsbüro zu höheren zum sog. Energiepark-Nr.15, sind haltlos und schon jetzt rechtlich überarbeitet.  Auch das Thema der Umfassung wurde im Planungsverband umfassend geprüft und gerade auf Wunsch von Herrn Andreas Sturm (Vertreter Verbandsversammlung beim Planungsverband) besonders untersucht. Das Ergebnis war, die Planung entspricht den Erfordernissen (siehe Umfassungsgutachten). Zu den 2,5 Km Abständen hat sich ebenfalls der Planungsverband beschäftigt und genau geprüft- Antwort:

„Diese Überprüfung hat stattgefunden. Für eine Erweiterung oder Verringerung des Abstandes besteht kein Anlass.“ Frau Gabler, Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg. SVZ vom 23.05.2021

Also viel kann durch diese Stellungnahme an der Kreterin oder Planungen nicht geändert werden! Interessant ist nur, dass der Amtsausschuss überhaupt nicht auf der Natur und Artenschutz eingegangen ist. Fehlen da etwa Angaben und Untersuchungen? Und zum anderen ist man überhaupt nicht in der Stellungnahme auf die neu ausgewiesenen POTENTIALFLÄCHEN bzw. Suchräume eingegangen, denn diese sind entweder als nächste in der Planung oder sind die klassischen Ersatzflächen!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 25.10.2021 zur Diskussion steht!

Der Amtsausschuss des Amtes Crivitz beschließt im Rahmen der dritten Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg die folgende Stellungnahme abzugeben.

 Das Gutachten zur „Umfassung von Ortschaften durch Windenergieanlagen“ (Januar 2013; Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Umwelt MV), auf welches unmittelbar Bezug genommen wird, fehlt in den Auslegungsunterlagen. Die erarbeitete Dokumentation der Potentialflächenanalyse und die damit deutlich verbesserte Nachvollziehbarkeit der Ausweisung der WEG wird grundsätzlich begrüßt. Da diese bereits unmittelbare Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung haben, sollen diese zur besseren Übersicht in ihrer Gesamtheit für das Plangebiet dargestellt werden.

Es wird in der Teilfortschreibung von einer durchschnittlichen Anlagenhöhe von 200 m als Referenzanlage ausgegangen. Um eine zukunftsorientierte Planung zu erreichen, muss mindestens die durchschnittliche Höhe der derzeitig beantragten Anlagen der in der Planungsregion WM im Rahmen der Teilfortschreibung für die Planung herangezogen werden. Gebiete, die nach BauNVO dem Wohnen, der Erholung, dem Tourismus und der Gesundheit dienen 400 m/600 m

Die Abstände der geplanten Windeignungsgebiete zu Gebieten zum Wohnen, der Erholung, dem Tourismus und der Gesundheit, sind auf die Nutzungen nach der BauNVO bezogen. Als Datenbasis werden die ALKIS-Daten sowie die rechtskräftigen Bebauungspläne etc. herangezogen. In der vorliegenden Planung werden die Gebiete, die in den gemeindlichen Flächennutzungsplänen für diese Nutzungen vorbereitet wurden, somit nicht berücksichtigt, ebenso wie Bauplätze im Innenbereich, die sich am Rand der Ortschaften befinden. Ein vorsorgeorientierter Ansatz muss auch die Bereiche berücksichtigen, die bereits planerisch für eine der beschriebenen Nutzungen im F-Plan vorbereitet oder in einer gemeindlichen Satzung festgesetzt sind. Der beabsichtigten gemeindlichen Entwicklung wird damit im Bereich der betroffenen überplanten Flächen direkt entgegengewirkt. Auch in der Erläuterung des Abstandskriteriums wird von Abständen zu Siedlungsbereichen und zu Gebieten nach BauNVO geschrieben, angewendet wird das Abstandskriterium auf Einzelgebäude, wie dies erst in der späteren Genehmigungsplanung zur Bewertung der Immissionen erforderlich ist.

In aktuellen Antragsverfahren hat sich gezeigt, dass die Antragsteller sich hinsichtlich der Abstandsgegebenheiten im Genehmigungsverfahren unreflektiert nach der vom Regionalen Planungsverband erarbeiteten Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen richten. So befindet sich der Anlagenstandort mit dem Mast im Windeignungsgebiet und der Rotor ragt der Rotor mehr als 1/3 aus dem Windeignungsgebiet heraus. Der Abstand von 1.000 m zur Wohnbebauung, gemessen vom Mast bis zu den festgesetzten Bauflächen, die inzwischen bereits zum Teil bebaut sind, wird unterschritten.

Da die Ausweisung der Konzentrationsflächen trotz der gegebenen Kleinmaßstäbigkeit so weitreichende Folgen hat, wird die tatsächliche Heranziehung der Gebietsgrenzen nach BauNVO gefordert, die eine bessere Vorsorge bieten würde. Nur dort wo keine Darstellungen im F-Plan oder Festsetzungen in einer baurechtlichen Satzung erfolgt sind, muss die Heranziehung der ALKIS-Daten mit den Einzelhäusern erfolgen. Die Planungen der Gemeinden werden damit nicht betroffen und die Rechtspositionen von Grundstückseigentümern bleiben gewahrt. Der Kleinmaßstäbigkeit der Planung und dem Vorsorgeansatz wird so auch deutlich besser entsprochen.

Vermeidung erheblich beeinträchtigender Umfassung von Ortschaften. Bei der Anwendung des Kriteriums soll geprüft werden, ob auch die rechtskräftigen Bauleitpläne mit ihren Gebietsdarstellungen und -ausweisungen sowie die Innenbereichssatzungen der Gemeinden, wie berücksichtigt werden.

In der Einzelfallabwägung zur Umfassung der Ortschaften werden Standorte von Windenergieanlagen außer Betracht gelassen, die noch länger betrieben werden als die Hälfte des Planungszeitraums. Dahingehend ist in der Einzelfallabwägung eine Überprüfung zur tatsächlichen Betriebsdauer der Anlagen durchzuführen. Die rechnergestützte Ermittlung der geometrischen Siedlungsmittelpunkte ist für die Ortslagen anscheinend nicht gleichförmig erfolgt. In den Darstellungen der Dokumentation der Potentialflächenanalyse scheint nicht immer vom geometrischen Siedlungsmittelpunkt ausgegangen worden zu sein. Mindestabstand 2.500 m zu neu geplanten Windeignungsgebieten oder bestehenden Windparks

In Bezug auf die Abwägung der Einzelfallentscheidungen bei der Anwendung des Kriteriums 2.500 m-Mindestabstand, sind die Restlaufzeit der Windenergieanlagen zu überprüfen. Hier werden Altgebiete nicht entsprechend der textlichen Ausführungen zur Erläuterung des Kriteriums gewürdigt. In dem B-Plan Nr. 1 „Windeignungsgebiet Nr. 17 Bülow-Prestin“ der Gemeinde Bülow wurden drei Windenergieanlagen beantragt und im Jahr 2017 zwei Anlagen errichtet, die Errichtung weiterer WEA ist aufgrund des rechtskräftige B-Plans weiterhin zulässig. Der Grund zur Ausweisung des WEG Runow, nach der Einzelfallabwägung des 2,5 km Abstandskriteriums zwischen zwei Windeignungsgebieten entspricht somit nicht den in der Teilfortschreibung genannten Bedingungen. Es handelt sich zum einen um einen rechtskräftigen Bebauungsplan und zum anderen erfolgt der Anlagenabbau aufgrund der Restlaufzeit nicht vor Ablauf der Hälfte des Planungszeitraumes. Hier ist die Abwägung der Einzelfallentscheidung anzupassen.


Abstimmungsergebnis:

25Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

4 Enthaltungen

Amtsumlage Amt Crivitz für 2021!

11-Dez.-20/P-headli.-cont.-red./51/42-20

Die SPITZE des Amtsausschusses [AA] legte am 22.10.2019 den Haushaltsplan[HPL]2020 vor, mit der Maßgabe eine 15 % AU auszuweisen. Obwohl schon bekannt war das ein Jahresabschluss 2019 v.(-) 517.000€ entsteht. Durch die Festsetzung der neuen AU 15% ist ein Defizit von(-) 597. 753 € entstanden und diese Finanzlücke des Amtes war nicht gedeckt.

Darum wurde eine ENTNAHME aus den liquiden Mittel beschlossen. In der Diskussion war man sich nicht sofort einig – und man entschied sich für eine „PROBIER-AKTION“ 2020. Gesagt, so getan! Und durch die neue Gemeindehaushaltsverordnung konnte man gem.§ 16 GemHVO i.V.m. § 62 Absatz 2 auch noch einen umjubelten Haushaltsausgleich darstellen.

Der Vorteil:

Die Gemeinden brauchen weniger Geld in die allg. AU einzahlen und sparen. SUPER !!!!

Der Nachteil:

Die liquiden Mittel und das EK reduzieren sich. Aber dann kam die rettende Nachricht, die FAG-Mittel v.MV fallen höher aus als erwartet und schon wurde ein Nachtragshaushalt am 26.02.2020 fertiggestellt(14. Tage vor dem „Lockdown“). Das Defizit war bereinigt worden auf nur (-)244.884€ für die Gemeinden.! Na, Geht doch! UND dann war plötzlich CORONA da!

Und nun kommt die aktuelle Lage plus das Ergebnis: Der Jahresabschluss voraussichtlich 2020= (-)1.252.300,00€; u. das Eigenkapital sinkt von 2019(+)5.934.849,92€ auf 2021 (+)3.010.249,92€ somit um (-)49,28%. Toll!

Die liquiden Mittel sinken von (+)3.522.042,7€ auf (+)2.391.542,71€ somit um(-)32,10% und ist bis Ende 2023 aufgebraucht. Erklärung dafür im HPL „Aufgrund der Anpassungen im Gemeindehaus-haltsrecht ist diese Entwicklung unproblematisch, da für den Haushaltsausgleich bei Ämtern lediglich der Finanzhaushalt maßgeblich ist.“ Soviel nur zur Ironie! Sind ja nur Steuergelder!

Fazit:

Also eine problemlose Kostenkalation? „Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wurde.“

1. Personalkosten: 2013=3.856.600€ auf 2020=5.337.100€/+ 38,4%

2. Sach- u. Dienstleistungen: 2013=864.000€ auf 2020= 1.111.200€  /   28,6%

3. Sonst. laufende Auszahlung: 2013= 711.200€ auf 2020=953.300€  / + 34%

Und 2021/22 kommen noch Tariferhöhungen am 01.04.2021: +1,4%, mindestens 50 € und ab dem 01.04.2022: +1,8% hinzu, und vielfältige Höherstufungen in den Eingruppierungen der Mitarbeiter. Hinzu kommt noch die notwendige Errichtung u. Ausstattung eines Rechnungsprüfungsamtes fertigzustellen. Ein HPL 2021 für das Amt CRIVITZ ist bis zum 31.12.20 nicht in Sicht. Schon bei 37% der Gemeinden im Amtsbereich liegt der HPL 2021 vor mit Planung. v.15% AU! Ob nun die Bewahrung der jetzigen AU v. 15% auch in 2021 fortdauert, bleibt OFFEN! Damit würde aber man für 2022 eine AU v. 19,87% riskieren, wie schon in anderen Ämter des LK LUP.

+++ACHTUNG Bürgermeister sollen zukünftig immer mitlesen+++

19-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./25/16-20

Bei Anfragen von Stadt-und Gemeindevertreter [Stdtv.u.Gmvt.] und Ausschussvorsitzenden soll jeder Bürgermeister[BÜ] diese zur Kenntnis bekommen und über die Antwortwege entscheiden,  damit kein Anderer oder eine Fraktion ein Information Vorsprung bekommt!

So heißt es in einer Beschlussvorlage des Amtsausschuss[AA] Crivitz zum 28.10.2020!!! Wir berichten aus den öffentlichen Sitzungen, Vorlagen und Protokollen der Ausschüsse.

Wie kam es dazu?

Kritik kam aus der Stadtvertretung Crivitz und den Hauptausschuss[HA] Amt-Crivitz. Während der Sitzung des HA des AA Crivitz am 30.09.2020 und während der Sitzung der Stadtvertretung Crivitz am 12.10.2020 wurde Kritik geübt, dass Anfragen von Stdtv. nicht in einem angemessenen Zeitraum durch das Amt Crivitz beantwortet werden. Nun, wir erinnern uns, die Opposition war auf der Sitzung in Crivitz am 12.10.2020 nicht dabei und im AA Crivitz sitzen überwiegend die Bürgermeister und gewählte Mitglieder aus den Gemeindevertretungen.

Worum geht es?

Bei derartigen Anfragen besteht häufig Unsicherheit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern [Mi] der Verwaltung, da sie die politischen Hintergründe nicht kennen und auch nicht beeinflussen wollen. Aus diesem Grunde sollte der AA Crivitz zum Umgang mit Anfragen eine verbindliche Regelung schaffen. Unabhängig von der gewünschten Transparenz der Verwaltung (Informationsfreiheitsgesetz [IFG]) muss darauf geachtet werden, dass einzelne Fraktionen sowie einzelne Stdtv.u.Gmvt. keinen Informationsvorsprung vor dem BÜ oder der Stadt- bzw. Gemeindevertretung erhalten [Stdtg.u.Gemvtg.].

Wie soll das nun aussehen?

Anfragen von BÜ in Angelegenheiten ihrer Gemeinde und Ausschussvorsitzenden in Angelegenheiten ihres Fachausschusses werden von den Mitarbeitern. des Amtes innerhalb von 14 Tagen beantwortet. Sofern die Frist nicht eingehalten werden kann, erfolgt eine Zwischennachricht gemäß allg.-Dienst u. Verw.-Anweisung. Antworten an die Ausschussvorsitzenden erhält der BÜ zur Kenntnis. Schriftliche Anfragen aller weiterer Stdtv.u.Gmvt. sowie sachkundigen Einwohnern[skE] werden sofort nach Eingang dem BÜ zur Kenntnis gegeben. Der BÜ entscheidet, ob die Antwort-1.- direkt an den Antragsteller ergeht oder -2.-  über den BÜ zu erfolgen hat.

Sämtliche Antworten an Stdtv.u.Gmvt. sowie skE. erhält der BÜ zur Kenntnis. Er unterrichtet gegebenenfalls alle weiteren Stdtv.u.Gmvt.. Mündliche Anfragen der Stdtv.u.Gmvt. werden vom BÜ auf einer Sitzung der Stdtg.u.Gemvtg. mündlich beantwortet. Das Amt arbeitet dem BÜ rechtzeitig vor der Sitzung zu, soweit ihm die Anfragen schriftlich vorliegen oder soweit bekannt sind.

Fazit: Da kommt eine Menge Informationsflut auf jeden BÜ hinzu! Ist es denn immer richtig, dass der BÜ über alles und jede Vorlage Kenntnis haben muss? Kann das ein ehrenamtlicher BÜ vom Zeitaufwand überhaupt alles bewältigen? Und zum Schluss stellt sich die Frage – Wem nützt das? Dem Amt oder der Stadtvertretung von Crivitz oder den Gemeindevertretungen? Oder werden hier Verantwortlichkeiten einfach weggeschoben? Es wird sicherlich eine spannende Diskussion werden am 28.10.2020!

DER STREIT IM AMTSAUSSCHUSS GEHT WEITER

01-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./19/10-20

Nun gibt es doch Streit zwischen den Amtsausschuss Crivitz und der Kommunalaufsicht im LK-LUP aber nur zum Teil! Worum geht es eigentlich den Kommunalpolitikern im Amtsausschuss Crivitz? Fortsetzung des Berichtes vom 27.09.2020 – Amtsausschuss Crivitz

Ursache ist ein unbestimmter Rechtsbegriff die „besondere Dringlichkeit“. Dabei geht es um den §29 Abs.4 KV M-V der die Möglichkeit einer Erweiterung der Tagesordnung in der Sitzung vorsieht, wegen einer besonderen Dringlichkeit. Auch wenn dadurch den Gemeindevertretern die Möglichkeit einer eingehenden Vorbereitung genommen wird und wenn dies der Öffentlichkeit nicht vor der Sitzung bekannt gemacht wird. Als Beweggrund für die Anwendung des o.g. Paragrafen gilt das eine „materielle Voraussetzungen“ vorhanden sein muss, also soll eine derartige Eilbedürftigkeit vorhanden sein (sog. Gefahr im Verzug), dass eine unverzügliche Behandlung durch die Gemeindevertreter notwendig ist, um ein Schaden für die Gemeinde zu verhindern. Tja und dieser unbestimmte Rechtsbegriff ist ebbend gerichtlich voll nachprüfbar. Und den will man jetzt im Amtsausschuss Crivitz durch einen Widerspruch für sich erstreiten!!! Ob das gelingt, da ist man sich selber nicht sicher!

Die restlichen Wahlen will man wohl alle nachholen, aber zu dem eingesetzten Beauftragten möchte man in den Widerspruch gehen!

Fazit: Die Aussicht auf Erfolg in diesem Rechtsstreit, für den Amtssauschuss Crivitz, ist hier gering. Frage, muss dieser Streit sein? Zumal doch der jetzige bestellte Beauftragte des LK – LUP (Herrn Andreas Sturm ) auch gleichzeitig der vorher gewählte ist?

Natürlich fordert der Art. 20 Abs. 3 GG das Gebot einer hinreichenden Bestimmtheit die Gesetze vom Rechtsstaatsprinzip aufzustellen. Dennoch ist der Gesetzgeber deshalb nicht gezwungen, jeweils einen Sachverhalt mit genau erfassbaren Maßstäben zu beschreiben. Im Hinblick auf die Vielschichtigkeit mancher Lebenssachverhalte ist die Benutzung wertausfüllungsbedürftiger Begriffe oftmals unvermeidbar. Die Legislative kann nicht alles REGELN, deshalb gibt es auch ein Ermessen in den Entscheidungen und besagende Einzelfallprüfungen.

Eigentlich haben doch unsere Kommunalpolitiker in der jetzigen Zeit viel dringende Fragen zu klären, wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Diversity verändern unsere Märkte sowie Unternehmen und auch den öffentlichen Raum. Oder geht es hierbei um Grundsatzansichten, dass ebbend die Kommunalaufsicht des LK zu sehr eingreife in die Rechte des Amtsausschusses von Crivitz?

Es gab auch in jüngster Vergangenheit schon ähnliche Rechtstreitigkeiten im Landkreis LUP mit einem Ministerium, wie z.B. bei der Wahl eines Beigeordneten!!!

Amt Crivitz ! Wahl ungültig, Einsatz eines Beauftragten und nun gibt es neuen Streit!

27-Sept.-20/P-headli.-cont.-red./17/8-20

Der Fachdienst Recht und Kommunalaufsicht des Landkreises LUP erklärte am 23.09.2020 die Wahl des 2. Stellvertreters ( Andreas Sturm-BÜ – Friedrichsruhe ), die Wahl des 2. Stellvertreters der Amtsausschussvorsitzenden ( Heinrich-Herrmann Behr –BÜ Tramm) Wahl eines Mitgliedes in den Rechnungsprüfungsausschuss (Wolfried Pätzold BÜ-Langen Brütz) auf der Amtsausschusssitzung vom 28.08.2020 für rechtswidrig und setzte kurzer Hand vorrübergehend einen Beauftragten ein.

War es Unwissenheit, übereilter Gehorsam, Verfahrensfehler oder politisches Kalkül das dahin führte? Obwohl alle Amtsleiter des Amtes Crivitz anwesend waren erkannte keiner die Mängel, man war sich wohl in der Sache viel zu sicher!!