Teil I – Das zähe Ringen um die Errichtung eines Senioren und Behindertenbeirat in Crivitz!

27-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./93/42-21

Nichtöffentliche Sitzung eines Arbeitskreise ( Akteurs- Gruppe) zur Errichtung eines Senioren und Behindertenbeirates!

Angesagt war eine Sitzung des Bildungsausschusses zu diesem Thema und den Satzungsentwürfen! Eigentlich am 05.07.2021! Die Sitzung fällt aus und nun findet dafür eine nichtöffentliche Arbeitsberatung statt. Ist das Bürgernähe?

Viele Interessenten machen sich seit Jahren Gedanken besonders in der jetzigen Corona – Pandemie, wie man Seniorenarbeit gestaltet werden kann. Gerade die Menschen mit Behinderungen verdienen mehr Aufmerksamkeit. Gerade bei den vielen Investitionsmaßnamen in der Stadt Crivitz ist es wichtig, dass die Senioren und Menschen mit Behinderung ein Gremium bekommen, wo sie durch Stellungnahmen auch ihre Vorschläge einbringen können und Änderungen herbeiführen!

Und eine sogenannte Akteursgruppe, so wie es die CWG angekündigt hat, wurde erst bekannt als plötzlich – die Vorschläge für Satzungen und Gründung von einem Senioren -und Behindertenbeirat von der Opposition am 17.05.2021 bei der Stadtvertretung auf den Tisch lagen!

Sicherlich ist vieles schon wieder vorher bei der CWG in Hinterzimmern vereinbart worden!

Grundsatzentscheidung in der Stadtvertretersitzung am 14.06.2021!

22-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./92/41-21

Mit großer Mehrheit beschlossen  CWG und LINKE die Entgegenahme einer freiwilligen finanziellen Teilhabe vom Windparkbetreiber Kladrum III anteilmäßig in Höhe von 99,38€ pro Jahr. „ Genehmigung ist Genehmigung, da kann man Nichts machen. Wir werden uns so lange dagegen wehren wie es geht, das haben wir den Bürgern in Wessin versprochen“ Die LINKE

Wollen wir etwa den Unternehmen das Geld schenken und deren Gewinne erhöhen? Sollen wir etwa das Geld ausschlagen!“ Die Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm

Erst demonstrieren gegen einen Windpark mit 20 Windrädern in Wessin aber dann selber einen Energiepark planen und mit einer Veränderungssperre belegen, aber jetzt das Geld von einer finanziellen Teilhabe von anderen Windradprojekten entgegennehmen!

Das passt nicht zusammen!!

Der Windparkbetreiber von Kladrum III   beabsichtigt nach § 36k Abs. 1EEG allen betroffenen Gemeinden im Umkreis von 2.500 m um die jeweiligen Anlagenstandorte finanziell zu beteiligen. Das geplante Windparkvorhaben befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Zölkow (Windpark Kladrum III). In Summe besteht die finanzielle Beteiligung für alle Gemeinden in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge und die fiktive Strommenge nach Anlage 2 Nummer 7.2 EEG21. Die Zuwendungen an die betroffenen Gemeinden sind anhand des Anteils ihres jeweiligen Gemeindegebiets im Umkreis von 2 .500 m um die Anlagenstandorte zu bestimmen. Die Zuwendungen erfolgen dabei freiwillig und sind ohne Gegenleistung.

Das Gemeindegebiet der Gemeinde Crivitz nimmt insgesamt 0,25 % (0,05 Km²) des definierten Umkreises um die drei Windenergieanlagen ein, wie dem beigefügten Lageplan zu entnehmen ist.

Weitere von dem Vorhaben betroffene Gemeinden sind die Gemeinde Obere Warnow mit 21,55 %, die Gemeinde Friedrichsruhe mit 14,87 %, die Gemeinde Bülow mit 0,29 % und die Gemeinde Zölkow mit 63,04 % der Flächenanteile.

Daraus lässt sich folgende beispielhafte Berechnung der möglichen Höhe einer Zuwendung anhand des derzeitigen Planungsstandes ableiten:

Jährliche Stromproduktion des Windparks:                     19.875.884 kWh

Gesamte finanzielle  Beteiligung:                                      39.751,77 €

Jährliche Zahlungen an die Gemeinde Crivitz :                99,38 €

Die naturwind Schwerin GmbH hat im November 2020 eine Genehmigung für den Bau und Betrieb von drei Windenergieanlagen im östlichen Bereich des vorhandenen Windparks Kladrum erhalten. Die drei Windräder sollen 2021 errichtet werden, wenn der künftige Betreiber wpd (wpd onshore GmbH & Co. KG aus Bremen) in der EEG-Ausschreibung einen Zuschlag erhalten hat. Die Gemeinde Zölkow, zu der der Ortsteil Kladrum gehört, soll von der Windparkerweiterung auch finanziell profitieren.

Wie weit sind die neuen Anlagen von den Wohnhäusern entfernt?

Die drei neu geplanten Anlagen halten die vorgegebenen Mindestabstände von 800 Metern zu Einzelgehöften und 1.000 Metern zu Siedlungen ein.

Hat Kladrum nicht schon zu viele Windräder?

Der Windpark Kladrum gehört zu den größten Windparks in Mecklenburg-Vorpommern. Die Anzahl der Windräder im Windpark Kladrum wird sich in Zukunft auf etwa die Hälfte reduzieren, weil im Verlauf der nächsten Jahre ein umfangreiches Repowering stattfinden wird. Das bedeutet, die zahlreichen Altanlagen werden abgebaut und durch neue, leistungsstärkere Windräder ersetzt. Die neuen Windräder müssen jedoch auch größere Mindestabstände zueinander einhalten. Somit werden zukünftig weniger Windenergieanlagen auf der gleichen Fläche stehen. Auch naturwind plant im Windpark Kladrum ein so genanntes Repowering, also den Abbau alter Windenergieanlagen und Ersatz durch eine neue Windenergieanlagen.

Vorteile für die Gemeinde Zölkow

Zwischen Kladrum und Zölkow steht einer der größten Windparks des Landes Mecklenburg-Vorpommern. naturwind war es bei der Erweiterung des bestehenden Windparks wichtig, dass die Gemeinde und deren Einwohner vom Bau weiterer Windenergieanlagen angemessen profitieren. Folgende Teilhabemöglichkeiten sind derzeit geplant:

  • 300.000 Euro für die Renaturierung der Warnow

Bereits zu Beginn der Planungen wurde der Wunsch an naturwind herangetragen, mit Mitteln aus dem Windpark die Renaturierung der Warnow innerhalb des Gemeindegebietes zu unterstützen. Mit den zuständigen Behörden konnte sich naturwind darauf verständigen, dass ein Großteil der naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen für dieses Bauprojekt in Form eines Ersatzgeldes in die Gewässerrenaturierung fließt.  300.000 Euro werden aus dem Windprojekt dafür bereitgestellt. Damit kann die Gemeinde Zölkow ihren Eigenanteil für die von der EU geförderte Warnow-Renaturierung aufbringen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund drei Mio. Euro.

  • Zusätzliche Vergütungen für Gemeindeflächen im Windpark

Mit der Gemeinde wurde eine Vereinbarung zur Nutzung gemeindlicher Flurstücke im Windpark, die von den Rotoren der neuen Windenergieanlagen „überstrichen“ werden, abgeschlossen. Konkret sind das beim Projekt Kladrum-Ost jährlich rund 9.100 Euro Einnahmen für die Gemeinde. Über weitere Verträge zur temporären Nutzung gemeindeeigener Flächen für den Transport sowie für Lager- und Montageflächen im Zuge der Errichtung der drei Windräder wird noch verhandelt. 

  • Finanzielle Teilhabe gesetzlich geregelt

Die Gemeinde Zölkow wird bei diesem Windenergieprojekt auch von gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsmöglichkeiten profitieren. Die genauen Regelungen werden gerade geändert. Hintergrund:

In Mecklenburg-Vorpommern ist Teilhabe an der Windenergie seit 2016 über das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz geregelt. Dieses sieht eine direkte gesellschaftsrechtliche Beteiligung, also den Kauf von Gesellschafteranteilen durch Gemeinden und Einwohner, oder alternativ dazu eine Ausgleichsabgabe für Gemeinden und ein Sparprodukt für Anwohner vor. Im Dezember 2020 hat die Bundesregierung die Möglichkeit einer bundesweit einheitlichen Beteiligungsmöglichkeit geschaffen. Das neue EEG soll nun eine finanzielle Teilhabe von betroffenen Kommunen von bis zu 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde Strom ermöglichen. Dies sind nach aktuellen Ertragsprognosen für die drei neu geplanten Anlagen im Windpark Kladrum mind. rund 36.000 Euro jährlich. Wie beide Regelungen korrespondieren, muss derzeit noch geklärt werden.   

Gemeinde und Bauträger wollen gemeinsames Konzept zum Bauablauf

Um die Auswirkungen beim Bau der drei neuen Windenergieanlagen für Anwohner so gering wie möglich zu halten, werden die Projektpartner zusammen mit der Gemeinde ein gemeinsames Konzept zum Bauablauf erarbeiten. Erste Gespräche mit der Gemeinde und dem zuständigen Bauamt fanden bereits statt. In dem Konzept wird es auch darum gehen, gemeindliche Infrastrukturen wie beispielsweise Straßen im Bauprozess nicht zu beschädigen bzw. wieder herzurichten. Dazu soll beispielsweise vereinbart werden, dass der Zustand von Infrastruktureinrichtungen vor und nach der Benutzung genau dokumentiert wird.

Potenziale der Photovoltaik heben – Nutzung auf Ackerflächen ermöglichen!

18-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./91/40-21

„Ein positiver Nutzen für naturschutzfachliche Aspekte soll ebenfalls positiv berück sichtigt werden.“

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/6169

ANTRAG der Fraktionen der SPD und CDU

Der Landtag möge beschließen:

  1. Der Landtag stellt fest, dass durch die Festlegung im Landesraumentwicklungsprogramm 2016 (LEP 2016) Mecklenburg-Vorpommern, Photovoltaik-Nutzung auf landwirtschaftlichen Flächen auf einen 110-Meter-Streifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen sowie auf Konversionsflächen zu begrenzen, Solarenergie in Mecklenburg-Vorpommern nur unzureichend genutzt wird. Der Landtag sieht es daher als erforderlich an, dass bis zur Fortschreibung des LEP M-V in der nächsten Legislaturperiode Zielabweichungsverfahren unter nachvollziehbaren Rahmenbedingungen (Matrix) notwendig sind, um die erforderlichen Ausbaupfade erneuerbarer Energien zu erreichen und die Basis für eine auf diesen Energien aufbauende Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, beispielsweise der Wasserstoffwirtschaft und daran anschließender Wertschöpfungsketten, zu legen.
  2. Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf, unverzüglich für Photovoltaik-Frei- flächenanlagen außerhalb der im LEP 2016 vorgesehenen Flächenkulisse transparente und verbindliche Anforderungen zu entwickeln (Matrix), unter welchen Maßgaben entsprechend Anlagen in einem Zielabweichungsverfahren positiv beschieden werden können, wenn sich sowohl Gemeinde als auch Flächennutzer bereits positiv zu dem geplanten Projekt positioniert haben (beispielsweise Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan). Die Matrix soll dabei vor allem folgende Punkte berücksichtigen:

  • Formen der Beteiligung von Kommunen und/oder Bürgern sollen positiv in der Entscheidung berücksichtigt werden.

  • Ein positiver Nutzen für die Gemeinde über die Gewerbesteuer hinaus soll positiv bewertet werden.
    1. Führt die Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Schaffung oder Sicherung von regionalen Wertschöpfungsketten, so ist dies ebenfalls positiv zu berücksichtigen.
    2. Konzepte, die der Systemdienstlichkeit der Energiewende nutzen, sind positiv in die Bewertung einzubeziehen.
    3. Ein positiver Nutzen für naturschutzfachliche Aspekte soll ebenfalls positiv berücksichtigt werden.
    4. Die Betreiberfirma soll ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.
    5. Die Größe der geplanten Anlage soll 100 ha und darf 150 ha nicht überschreiten. Anlagen oberhalb 100 ha bis einschließlich 150 ha Fläche sind mit einem Malus zu versehen.
    6. Die Bodenpunktezahl der zu nutzenden Ackerfläche soll im Durchschnitt 35 und darf im Durchschnitt 40 nicht überschreiten.
    7. Flächen mit Bodenpunkten oberhalb 35 werden mit einem Malus versehen, die Nutzung landwirtschaftlich weniger geeigneter Flächen unterhalb 20 mit einem Bonus.

Nach dem Ende der Photovoltaik -Nutzung muss die Nutzung der entsprechenden Flächen wieder als landwirtschaftliche Nutzfläche möglich sein. Die Obergrenze für über das Zielabweichungsverfahren genehmigte Photovoltaik -Freiflächenanlagen soll bei 5 000 ha liegen.

  1. Die Landesregierung erstellt bis zum dritten Quartal 2022 eine Bedarfsprognose für den weiteren Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Mecklenburg-Vorpommern, die dem Landtag zuzuleiten ist.

Thomas Krüger und Fraktion

Wolfgang Waldmüller und Fraktion

Teil 0 -Vereinsbeitritt der AGFK MV – Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern e.V

14-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./90/39-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 14.06.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Die AGFK MV e. V. hilft kommunalen Verwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern, für guten und sicheren Rad- und Fußverkehr zu sorgen. Mitglieder in der AGFK MV e. V. können Städte, Gemeinden, Ämter und Landkreise aus ganz M-V werden, die den Rad- und Fußverkehr verbessern wollen.

Die AGFK MV gibt es seit 2017 als Initiativkreis engagierter Kommunen und seit Oktober 2020 als eingetragenen Verein. Minister Pegel ist Schirmherr des Vereins, Rostocks Oberbürgermeister Claus-Ruhe Madsen der Vorstandsvorsitzende. Gründungsmitglieder des Vereins sind neben größeren Städten des Landes wie Rostock, Stralsund und Greifswald, auch die Gemeinden Ostseebad Heringsdorf und Hohenkirchen.

Seit Ende 2017 erhält die AGFK MV eine Förderung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, mit der u. a. ein Projektkoordinator finanziert, die Entwicklung der Organisation vorangetrieben sowie Fachaustausch und Projekte für die Kommunen organisiert werden konnten. Ab 2021 erhält die AGFK MV diese Landesmittel als institutionelle Förderung aus dem Landeshaushalt. Neben den Landesmitteln, finanziert sich die AGFK MV auch aus kommunalen Mitgliedsbeiträgen.

Das Vorbild für die AGFK MV sind vergleichbare Arbeitsgemeinschaften in mittlerweile fast allen Bundesländern. Die meisten dieser Arbeitsgemeinschaften sind als eingetragener Verein organisiert. Sie alle sind finanziell gemeinsam getragen durch Mittel der Landes- und Kommunal-Ebenen. Sie sind wichtige Ansprechpartner für Fragen rund um den Rad- und Fußverkehr für die kommunalen Verwaltungen. Die AGFK MV ist mit den anderen AGFKs eng vernetzt, was den Austausch von Wissen und guter Praxis sehr schnell, günstig und einfach macht. Die Entwicklung der AGFK MV wird in Fachkreisen bundesweit wahrgenommen.

Zweck und Aufgaben der AGFK MV e. V. sind in der Vereinssatzung unter § 2 Zweck des Vereins (Anlage 1), definiert.

 Zu den Aufgaben im Einzelnen gehören:

  1. Koordinierung von Informations- und Erfahrungsaustausch
  2. Beratung und Hilfestellung für die Mitglieder
  3. Entwicklung und Durchführung von Projekten
  4. Organisation von Fortbildungsveranstaltungen, Fachtagungen und Beratungen sowie Arbeitskreisen
  5. Interessenvertretung und Darstellung der Belange fahrrad- und fußgängerfreundlicher Städte, Gemeinden und Landkreise gegenüber Land, Bund
  6. Durchführung gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit
  7. Informations- und Erfahrungsaustausch mit den kommunalen Arbeitsgemeinschaften für Rad- und Fußverkehr in anderen Bundesländern.

Eine Mitgliedschaft in der AGFK MV e. V. bringt für die Stadt Crvitzviele Vorteile mit sich, u. a.:

  1. Durch gemeinsame, von der Geschäftsstelle der AGFK MV e. V. koordinierte Projekte sparen die kommunalen Mitglieder Zeit- und Projektkosten für immer wieder geforderte Kampagnen z. B. zur Verkehrssicherheit und zum Verkehrsverhalten einschließlich der Vermittlung geltender Verkehrsregeln (z. B. Änderungen in der StVO, etc.). Die AGFK MV entwickelt z. B. einmal zentral eine Kampagne, die dann jeweils lokal bei den Mitgliedern eingesetzt werden kann. Die Mitglieds-Kommune spart hierdurch substantielle Personal- und Geld-Ressourcen bei der Entwicklung und Konzeption.
  2. Regelmäßige Arbeitstreffen sowie organisierte Fortbildungen (auch als Video-Konferenz) zu kostenlosen (oder stark vergünstigten) Konditionen stellen sicher, dass die Verwaltungsmitarbeiter und Mitarbeiterinnen über aktuelles Fachwissen verfügen. Neue Fachkenntnisse und Problemlösungen aus Praxisbeispielen anderer Kommunen, können so einfacher vor Ort angewendet werden. Themen können z. B. die sichere Führung von Radverkehr an Kreuzungen sein, die moderne Gestaltung von Fahrradstraßen oder auch Erfahrungsaustausch zur Organisation und guten Ideen für das jährliche STADTRADELN.
  3. Die Mitgliedschaft im Verein ermöglicht es den Mitgliedern zudem, institutionell gebündelt und damit koordiniert kommunale Belange gegenüber dem Land, Bund oder weiteren Akteuren zu vertreten. Die AGFK MV (so wie auch die AGFKs in den anderen Bundesländern) fungieren dabei in ihrem jeweiligen Bundesland als fachlich kompetente Schnittstelle zwischen der kommunalen Ebene und dem Land.

Voraussetzungen für die Aufnahme als ordentliches Mitglied nach Vereinssatzung sind:

a)         der Beschluss eines zuständigen kommunalen Gremiums zum Beitritt des Vereins

b)         die Benennung einer festen Ansprechperson

c)         die Zahlung der Mitgliedsbeiträge gemäß Satzung und Beitragsordnung

d)         die grundsätzliche Unterstützung der Vereinszwecke

e)         der Nachweis einer Strategie, eines Konzeptes oder ähnlicher Planungsgrundlagen, welche dem Vereinszweck entsprechen.

Bis auf den notwendigen Beschluss eines kommunalen Gremiums werden durch Stadt Crivitz die Voraussetzungen für die Aufnahme als ordentliches Mitglied bereits erfüllt.

Eine feste Ansprechperson wird von der Stadtvertretung festgelegt und benannt und eine neue Personalstelle hierfür ist nicht notwendig. Durch den Beitritt in die AGFK MV e. V. als ordentliches Mitglied wird der Stellenwert des Fuß- und Fahrradverkehrs in der Stadt Crivitz unterstrichen und eine Basis für die Weiterentwicklung der Nahmobilität geschaffen.

Die Satzung und Beitragsordnung der AGFK MV ist an die Vereinssatzungen anderer AGFK´s angelehnt und wurde innerhalb des Initiativkreises und auch mit dem Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern und weiteren Institutionen intensiv abgestimmt und diskutiert.


Beschlussentwurf:  

Die Stadtvertretung bekundet ihr Interesse an der Teilnahme an der „Arbeitsgemeinschaft für Fußgänger und fahrradfreundliche Kommunen“ (AGFK MV) ab dem Jahr 2021. Der Bürgermeister wird beauftragt, bei dem Verein „AGFK MV – Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern e. V.” einen Antrag auf Mitgliedschaft zu stellen und für die nötigen Beitrittsvoraussetzungen zu sorgen.


Die unendliche Geschichte? Die Anbindung der Stadt Crivitz an das Radwegenetz Waldschlösschen – Pinnow/Schwerin ?

12-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./89/38-21

Grundsatzentscheidung zur Anbindung der Stadt Crivitz an das Radwegenetz Waldschlösschen – Pinnow/Schwerin“

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt! Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 14.06.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Daher sind, nicht erst im Zuge der Energiewende, auch  alternative Radverbindungen im ländlichen Raum notwendig, und für den Radtourismus erforderlich.

Bis 2010 war vom RPV – WM als „regional bedeutender Radweg“ nur der Radweg von Crivitz nach Pinnow über Gädebehn und  Muchelwitz maßgebend für eine materiell 75% Förderung. Ab 2011 war es im Zuge des Kooperationsprojektes „Radtouristisches Netzwerk“ plötzlich möglich geworden , aus dem Radwegeplan 2009 (2.Auflage der regionalen Planungsverbandes[RPV] Westmecklenburg [WM] , eine materiell 90% Förderung für den Bau  zu beziehen, zur Forcierung des Radwegeausbaus an Bundeswasserstraßen, also bis zum Waldschlösschen.  Bis Ende 2013 standen die Verhandlungen mit den betreffenden Eigentümer (Bodenerwerb oder Dienstbarkeiten) und dem RPV kurz vor dem Abschluss.

Dann kamen 2014 die Kommunalwahlen und andere Prioritäten wurden gesetzt. Es ist unumstritten das die Sanierung der Schule, Kita, Hort und Infrastruktur höchste Priorität genießen und notwendig sind. Dennoch gab es auch 2016 – Ansätze von Bürgern hineingetragen in den Bauausschuss – ein Radwegekonzept innerhalb der Stadt anzuregen. Das wurde aber von der zuständigen Verkehrsbehörde verworfen und letztlich aufgrund der gebundenen materiellen Mittel in der Stadt Crivitz für die anstehenden Sanierungen ebenfalls wieder verworfen.

Auch wurden 2017 die Verhandlungen mit den zuständigen Eigentümern (Bodenerwerb oder Dienstbarkeiten) wieder aufgenommen, diese scheiteten aber auf der ganzen Linie. Danach gab es 2017 Ansätze von Ersatzlösungen und Umwegen über den Moorwiesenweg, welche aber wenig Zustimmung fanden.

Seit November 2019 hat der Planungsverband eine „RAWEGEUNTERSUCHUNG  – 2020“ beschlossen, welche aktuell durchgeführt wird.

2019 hat die Verbandsversammlung beschlossen, den Radverkehr zu einem von fünf Arbeitsschwerpunkten der kommenden Jahre zu machen. Im Beschluss VV-01/19 heißt es dazu:

„In den Jahren 2019-2021 soll (…) vor allem

  1. das Land für die landesweit bedeutsamen touristischen Fernradwege und die straßenbegleitenden Radwege an Bundes- und Landesstraßen stärker in die Pflicht genommen werden,
  2. ein regionales Radverkehrsnetz für den Alltags- und Freizeitverkehr definiert werden, inklusive einer Verknüpfung mit dem ÖPNV und ggf. weiterer Elemente (z.B. Fahrradabstellanlagen, Orientierungstafeln, Rastmöglichkeiten usw.), das angesichts der Baukosten und verfügbaren Finanzen Chancen auf eine Realisierung bis 2030 hat, und Grundlage für die raumordnerische Festlegung im Zuge der künftigen Gesamtfortschreibung des RREP WM ist, sowie
  3. ein Beschilderungskonzept für das o.g. Netz aufgestellt werden.“

In der Auswertung der ersten Bürgerbeteiligungsstufe sprachen sich viele Bürger für eine direkte Anbindung zum Waldschlösschen entlang der B-321aus. Die Beteiligung war sehr hoch. Die zweite Stufe der Bürgerbeteiligung ist läuft aktuell und mit einer Auswertung der beiden Beteiligungsstufen ist im Monat Juli zu rechnen. Daraufhin wird die kommende Verbandsversammlung im Monat September den Radwegeplan für das regionale Radwegenetz für die Landkreise LUP und WM festlegen und darstellen.

Daher ist es jetzt geboten eine Grundsatzentscheidung in der Stadtvertretung zu treffen welche Anbindungsvariante  an das Waldschlösschen erfolgen soll.


Beschlussentwurf:  

Die Stadtvertretung beschließt, im Zuge der Beteiligung  an dem regionalen Radwegekonzeptes des regionalen Planungsverband Westmecklenburg und darüber hinaus, grundsätzlich den Radweg zum Waldschlösschen entlang der B321, an die Anbindung  Pinnow/Schwerin,  darzustellen und zu vertreten.


Erarbeitung eines Parkraumkonzeptes der Stadt Crivitz mit Handlungsansätze und Lösungsvorschläge

11-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./88/37-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 14.06.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Auf der Beratung auf der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz vom 18.01.2018 und 15.02.2018  sollte über ein Parkplatzkonzept beraten werden (Vorlage: IV Cri SV 542/18 Parkplatzkonzept der Stadt Crivitz. Inhalt dieser Vorlage war aber die aktuelle Parkplatzsituation in der Innenstadt Crivitz und die Parksituation in der Neustadt. Auch in der darauffolgenden Sitzung am 15.03. 2018 zu diesem Thema ging es nur um die  Stellflächen Große Straße 2 bis 6,Fläche ehemaliger SPAR-Markt und die Stellflächen hinter der Kirche.

In der Beratung am 26.03.2018 der Stadtvertretung der Stadt Crivitz  zum Tagesordnungspunkt ö17 – Beratung zum Parkplatzkonzept in der Innenstadt der Stadt Crivitz stellte die Stadtvertretung fest:

„Frau Brusch-Gamm informiert, dass eine durchgeführte Bürger-/Kundenbefragung ergeben hat, dass ein Großteil der Befragten sich eine Parkzeit von mehr als einer Stunde (2 Stunden) für die Parkplätze in der Großen Straße wünscht. Sie stellt die ursprünglichen Vorschläge des Amtes für die Parkplätze in der Innenstadt vor (Parkplätze um den Markt 2 Stunden, Große Straße eine halbe Stunde).“

Mit folgen dem Beschluss: „Die Stadtvertretung Crivitz beschließt in ihrer Sitzung am 26.03.2018, dass die Parkzeit für die Parkflächen in der Großen Straße in Crivitz auf 2 Stunden begrenzt wird“

Ein handgreifliches bezeichnetes Parkraumkonzept (Untersuchungsbereich für die Parkraumehebungen, Ausweichplätze, Lage und Bewirtschaftungsformen, Aussagen zur Auslastung und Nachfrage der Parkplätze im Untersuchungsraum, Erhebungen zum ruhenden Verkehr, Nutzerbefragungen für Anwohner, Arbeitspendler/Beschäftigte sowie Schüler/Bedienstete von Schulen, Einkaufsbesucher bzw. Kunden/Besucher der Innenstadt sowie Freizeitbesucher etc., Zukünftige Veränderungen des Parkraumangebotes) lag nicht vor. Lediglich eine festgestellte Parkplatzsituation und die Begrenzung der Parkzeit. Der Grundgedanke „Parkplatzkonzept“ ist aber geblieben. Seit dem 26.03.2018 stand das Thema „ Parkplatzkonzept“nicht mehr auf der Tagesordnung  in den Ausschüssen und in der Stadtvertretung Crivitz.

Die Parkplatzsituation und Parkzeit hat sich seit 2018  in der Stadt Crivitz verändert. Auch die festgelegte Parkzeit in der Großen Straße hat sich verändert, so sind mehr Dauerparkplätze entstanden als angedacht waren.

Daher ist es geboten eine neues Parkraumkonzept umfassend  zu erarbeiten und Festlegungen mittelfristig zu treffen für die Entwicklung der Stadt Crivitz.

Ziel des Parkraumkonzeptes soll es im übergeordneten Sinne sein,  die Schaffung eines Ausgleichs zwischen Parknutzung und den konkurrierenden verkehrlichen bzw. städtebaulichen Ansprüchen. Daher sollte im Rahmen eines Parkraumkonzepts integrierte Handlungsansätze und Lösungsvorschläge entwickelt werden, um im Rahmen der Stadtentwicklung eine bedarfsgerechte und wirksame Steuerung des ruhenden Verkehrs zu gestalteten.

Bei allen zukünftigen Planungen gilt es, eine verträgliche Lösung zu finden, die sowohl städtebaulich als auch verkehrlich tragbar ist und positive Effekte auf die Entwicklung der Innenstadt hervorbringt. Auch zukünftig soll die Innenstadt weiter gut mit dem Auto erreichbar sein und Besuchern, Beschäftigten und Anwohnern ausreichend attraktive Parkmöglichkeiten geboten werden.


Beschlussentwurf:  

Die Stadtvertretung beschließt, die Erarbeitung eines Parkraumkonzeptes der Stadt Crivitz mit Handlungsansätze und Lösungsvorschläge für die Umsetzung.“


3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz – Herstellung der Öffentlichkeit im Haupt-und Finanzausschuss

10-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./87/36-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 14.06.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Vorab ist festzustellen, dass Sitzungen der Gemeindevertretungen nach § 29 Absatz 5 Satz 1 KV M-V grundsätzlich öffentlich erfolgen müssen. Eine Ausnahme von diesem Öffentlichkeitsgrundsatz ist nur unter den Voraussetzungen des Satzes 2 zulässig, wonach die Öffentlichkeit auszuschließen ist, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. Die Interessen Einzelner rechtfertigen einen Ausschluss der Öffentlichkeit u.a. dann, wenn eine öffentliche Behandlung Rückschlüsse auf Geschäftsabsichten oder Vermögensverhältnisse des Vertragspartners der Gemeinde bzw. eines privaten Verfahrensbeteiligten zulassen würde.

Mit dem Begriff „grundsätzlich“ in § 29 Absatz 5 Satz 1 KV regelt der Gesetzgeber, dass (nur) im begründeten Ausnahmefall die Öffentlichkeit auszuschließen ist. Die Öffentlichkeit muss zugelassen werden, wenn im Einzelfall keine das öffentliche Informationsinteresse überwiegenden Belange im Sinne des § 29 Absatz 5 KV M-V bestehen. Gemäß § 5 Absatz 7 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz tagt der Haupt- und Finanz-ausschuss (immer) nicht öffentlich. So kommt es regelmäßig vor, dass eigentlich öffentliche Themen im Haupt- und Finanzausschuss nicht öffentlich besprochen werden, obwohl sie nach der KV M-V eigentlich öffentlich zu beraten sind ( wie z.B. über die Annahme von Spenden, Beratung zum Entwurf der Satzung des Senioren- und Behindertenbeirates der Stadt Crivitz, Beratung zu Festlegungen der Erheblichkeitsgrenzen und Geringfügigkeitsgrenzen in der Haushaltswirtschaft, Anträge zu einem Ehrenkodex, Brandschutzbedarfsplan, Organisation von Veranstaltungen).

Selbst im Amtsausschuss des Amtes Crivitz tagt der Hauptausschuss seit 7 Jahren erfolgreich öffentlich. Da sich bei dem Zusammenschluss und Gründung des Amtes Crivitz alle beteiligten Kommunen einig waren, die Dienstleistung für den Bürger zu verbessern und eine ausgeprägte Bürgernähe auch in den Ausschüssen darzustellen.

Im Sinne einer kommunalen Transparenz und Bürgernähe ist es geboten, dass der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Crivitz öffentlich tagt, damit die Öffentlichkeit, so wie im Hauptausschuss des Amtes Crivitz, an den Sitzungen teilnehmen kann. Die Herstellung der Öffentlichkeit für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses als Regelfall bedeutet auch eine bessere Kontrolle durch Bürger und Presse und erhöht das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Arbeit des Ausschusses.

 Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung

 Die Hauptsatzung der Stadt Crivitz vom ………………………..…. wird wie folgt geändert:

  1. In § 5 Absatz 7 im Satz 1  wird das Wort „nicht“ gestrichen.
  • In § 5 Absatz 7 wird nach dem Satz 1 der folgender Satz 2 angefügt: „ § 4 Abs. 2 gilt entsprechend“.

Einsetzung eines ehrenamtlichen Medienbeauftragten für die kommunalen Gremien und der Stadt Crivitz

09-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./86/35-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 14.06.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Das digitale Zeitalter schreitet voran und die Medienlandschaft verändert sich weiter. Google, Facebook und Co. werden immer wichtiger als Kontakthersteller zu professionellen journalistisch-redaktionellen Inhalten. Es bedarf bestimmter Fähigkeiten und Fertigkeiten, um nicht von den Medien bestimmt zu werden und sich in der Informations-Gesellschaft zurechtzufinden. Da sich die Medienlandschaft ständig verändert und erweitert, muss der Umgang mit Medien erlernt werden. Die Entwicklung von Medienkompetenz durch Medienbildung ist ein lebensbegleitender Prozess und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Die Stadt Crivitz betreibt eine eigene Internetseite und eigenes Facebook – Profil in welchem unterschiedlichen Artikel und Aktionen ständig veröffentlicht werden. Die Arbeit der Ausschüsse und der Stadtvertretung sollen auf diesen Plattformen dargestellt werden.

Die Inhaltliche Darstellung und Veröffentlichungen liegen ausschließlich der in der Verantwortung der Stadtvertretung.

Mit der Einsetzung eines Medienbeauftragten von der Stadtvertretung soll eine wesentliche Verbesserung für alle Gremien geschaffen werden und Einflussnahme. Der Medienbeauftrage wird von der Stadtvertretung beauftragt sich um den Bereich der Massenmedien (Internet/ Facebook/ Presse) um deren Belange und den direkten Kontakt zur Presse (SVZ/ Blitz/ Nordkurier/ Amtsboten) zu halten.

Da in der Stellenbeschreibung für die Bürgerhauskoordinatorin diese Aufgaben nicht vorgesehen sind werden diese nun in den Bereich des Medienbeauftragten umfassend zusammengefast.

Der oder die Medienbeauftragte(in) soll eine moderative, pädagogische und technische Medienkompetenz Kompetenz besitzen. Eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von mindestens 80,00 € (so wie in anderen Gemeinden in unserem Amtsbereich) für seine ehrenamtliche Tätigkeit soll angestrebt werden. Der ehrenamtliche Medienbeauftragte Medienbeauftragten für die kommunalen Gremien und der Stadt Crivitz ist nicht zu verwechseln mit einem Medienkoordinator. Denn der Medienkoordinator ist eine förderbare Stelle vorrangig im öffentlichen Bereich und für Schulträger ( Grund- und regionale Schule / Gymnasium)  die ein Medienkonzept erarbeiten und weiterentwickeln für den pädagogische Support vor Ort für das Kollegium sowie die Ermittlung des Ausstattungs- und Fortbildungsbedarfs.

Im Vordergrund soll nicht vorrangig die technische Kompetenz stehen. Vielmehr ergibt die nachfolgende Abfolge die Gewichtung der Aufgaben des Medienbeauftragten:

– Bei der Auswahl und Nutzung von neuen Medien beraten.

– Die Internetseite der Stadt Crivitz und das Facebook Profil gestalten und pflegen.

– Medieneinflüsse erkennen und aufarbeiten.

– Mediengestaltungen verstehen und bewerten.

– Presseartikel und Veröffentlichungen im Auftrag der Stadt Crivitz und deren Gremien erarbeiten und in den Medien darstellen oder zur Veröffentlichung weiterleiten.

– Den Kontakt zu der Presse (Printmedien) pflegen.

– Ein kollegiales Beratungs- und Unterstützungsangebot im Bereich der Didaktik anbieten

– Die technischen Probleme und Fragen mit Fachleuten diskutieren, um weitere Nutzungsmöglichkeiten der neuen Medien zu erschließen und deren störungsfreien Einsatz.

– Einfache technische Überprüfungen durchführen.

– Ein sicherer Umgang mit Standardsoftware und erweiterbarer Software und ihre Anwendung darlegen.

– Datenschutz – und rechtliche Bestimmungen erkennen und darstellen können

– Schulungen für den Seniorenbeirat/Behindertenbeirat sowie Kinder und Jugendrat im Umgang mit den neuen Medien anbieten.

– Eine sich aufbauende Netzwerkarbeit mit anderen Beauftragten in Kommunen des Amts- und Kreises unterstützen und Austauschen.

– Fortbildungen innerhalb der Stadtvertretung anbieten.

– Medienkonzepte für die kommunalen Gremien und der Stadt Crivitz erarbeiten und ständig verbessern.

– An Schulungen und Fortbildungen teilnehmen im Landkreis.


Beschlussentwurf:  

Die Stadtvertretung beschließt, die Einsetzung eines ehrenamtlichen Medienbeauftragten für die kommunalen Gremien und der Stadt Crivitz und deren Darstellung auf der Internetseite und dem Facebook Profil.

Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen im Gebiet der Stadt Crivitz

08-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./85/34-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Inhaltlich aus dem öffentlichen Antrag zur Sitzung der Stadtvertretung am 14.06.2021- kurz bildlich zusammengefasst!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Ab dem 1. Januar 2021 haben sich aufgrund der Änderungen im EEG 2021 gerade bei der Photovoltaik einige Spielregeln für neue Anlagen geändert. Zukünftig dürfen Freiflächenanlagen bis zu 20 MWp groß sein und an Autobahn- und Eisenbahn-Rändern einen Randstreifen von statt bislang 110 m von bis zu 200 m Breite nutzen.

Bevorzugte Standorte sind:

1. Versiegelte Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung,[ Der Begriff Konversion kommt aus dem Bereich der Stadtplanung und beschreibt Flächen, die für eine Umnutzung in Betracht gezogen werden können. Somit sollen brachliegende Flächen wieder in den wirtschaftlichen Kreislauf aufgenommen werden. Bevorzugt werden hier brachliegende Flächen, die ehemals militärisch genutzt wurden oder Schadstoffbelastet sind. Auch landwirtschaftliche Flächen, die keinen Ertrag mehr bringen, können als Konversionsfläche ausgewiesen werden],

2. Abfalldeponien und Altlastenflächen, außerhalb von Landschaftsschutzgebieten.

3. Möglichst in Anbindung an vorhandene Siedlungsstrukturen,

4. Im räumlichen Zusammenhang mit vorhandenen baulichen Anlagen.

Da in der Stadt Crivitz viele Flächen des Ortsteiles „Wessin“ noch nicht in die Flächennutzungsplanung integriert wurden, ist hieraus ein unverzüglicher Handlungsbedarf abzuleiten. Zum anderen sind viele bundesweite Unternehmen (sog. Photovoltaik Direktinvestments) und Investoren auf der Suche nach geeigneten Flächen um Photovoltaikanlagen auf Freiflächen zu errichten. Überwiegend werden diese Projekte dann nachfolgend an Betreiber weiterveräußert.

Seit 2013 gilt das Gewerbesteuersplitting für Solarparks. Damit gilt der Zerlegungsmaßstab nach § 29 GewStG. Befindet sich der Sitz der Betreibergesellschaft nicht in der Standortkommune, erhält diese 70% der Gewerbesteuereinnahmen. Gründet der Betreiber eigens eine Gesellschaft zum Betrieb der Anlagen mit Standort in der Kommune oder verlegt seinen Gesellschaftssitz dorthin, so erhält die Gemeinde 100% der Gewerbesteuereinnahmen für die Anlagen im Gemeindegebiet. Mittels hoher Abschreibungen und anschließendem Verkauf der Anlagen werden Gewerbesteuerzahlungen an die Gemeinden teilweise umgangen. Zurzeit liegt beim Amt Crivitz noch kein Antrag auf Errichtung eines  Bebauungsplans „Photovoltaik“  und Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans der Stadt Crivitz vor. Es besteht lediglich eine Absichtserklärung der Firma „SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG“ eine PV-FFA bis zu 50 ha zwischen Wessin und Radepohl zu errichten. Hier hat die Stadt Crivitz die volle Entscheidungsfreiheit, soweit noch keine PV-FFA errichtet wurde. Eine Pflicht Flächen auszuweisen besteht nicht. PV-FFA können je nach Standortsensibilität, Dimensionierung und baulicher Gestaltung erheblich unterschiedliche Raumwirkungen haben.

Vielmehr sollten nicht einfach die Standorte festgelegt werden, sondern Leitlinien für Kriterien eines Standortes erfolgen. Wird das Gebiet der  Stadt Crivitz mit mehreren Projektideen für PV-FFA konfrontiert, ob nun innerhalb eines Flächennutzungsplans oder nur im Außenbereich [ siehe Wessin], sollten schon grundsätzliche kommunale Anforderungen für die Errichtung einer PV-FFA in einer Leitlinie formuliert sein und ein Kriterienkatalog vorliegen, um Kontroversen mit Investoren und Eigentümern zu vermeiden. Aus den Leitlinien lässt sich für unser Plangebiet (Stadt Crivitz) der spezifische Kriterienkatalog für die Identifizierung von konfliktarmen und geeigneten Flächen für PV-FFA Nutzung herleiten. Nicht alle individuellen kommunalen Bedingungen lassen sich mit räumlich relevanten Planungskriterien abbilden. Die Leitlinie sowie der beschlossene Kriterienkatalog dienen der Verwaltung im Amt Crivitz  als Arbeitsgrundlage für Entscheidungen, die im Zusammenhang mit der Errichtung von großflächigen Photovoltaikanlagen in der Stadt Crivitz stehen.  Anhand dieser Kriterien und Leitlinien werden Projektanträge geprüft. Grundsätzlich sollen diese Kriterien verhältnismäßig und begründbar sein.

Eine grundsätzliche Versagung für den Bau von Photovoltaikanlagen für Freiflächen [PV-FFA] im Stadtgebiet (Plangebiet), sollte hierbei ausgeschlossen werden.


Beschlussentwurf:  

Beschlussvorschlag 1:

Die Stadtvertretung  beschließt, die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen im Stadtgebiet   zuzulassen. Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beauftragt das Amt Crivitz gemeinsam mit der Stadt Crivitz Leitlinien und ein Kriterienkatalog zu erarbeiten mit denen Eignungsflächen für Photovoltaikanlagen auf Freiflächen herausgearbeitet werden.

Ausgeschlossen ist die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen in folgenden Bereichen:

Naturschutz-, Landschaftsschutz-, Vogelschutz-, FFH-Gebiete, Schutzbereichen von Boden, Wasser, Klima, Luft und Kulturgütern, Wald-und Abstandsflächen, Siedlungsbereich.

(siehe Erläuterungen der Ausschlusskriterien für PV-FFA- Anlage 1)

Beschlussvorschlag 2:

Die Stadtvertretung beschließt, die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen  im Stadtgebiet nicht zuzulassen.

Herrichtung der Fläche des ehemaligen SPAR-Marktes im Zentrum der Stadt Crivitz als provisorische Parkfläche

07-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./84/33-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 14.06.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Gemäß der Beratung auf der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz vom 15.02.2018  zur Fläche ehemaliger SPAR-Markt stellte der fest:

Fläche ehemaliger SPAR-Markt:-Prüfen ob ohne größere Investition eine Parkfläche geschaffen werden kann, der zuständige Sachbereich äußert hier seine Bedenken. Solange bis ein Investor gefunden ist sollte die Fläche als provisorischer Parkplatz hergerichtet werden, die Verkehrssicherheit muss natürlich hergestellt werden. Ggf. ist über Parkgebühren nachzudenken. Hierzu soll eine Kalkulation erstellt werden, Fläche, Zufahrt, Abgrenzung und Schranke, dann ist erneut zu beraten.

Herr Gottschalk gibt zu bedenken, dass diese Fläche eine Baufläche ist und so schnell wie möglich veräußert werden sollte, die Vermarktung ist voranzutreiben. 

=> Abstimmung zur Nutzung als provisorischen Parkplatz: 5 Ja-Stimmen/0/1 Nein-Stimme“

Darauf folgte die Beratung auf der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz vom 15.03.2018  zur Fläche ehemaliger SPAR-Markt stellte der fest:

„ Der Bauausschuss hat in seiner letzten Sitzung empfohlen die Fläche des ehemaligen SPAR-Marktes als provisorische Parkfläche herzustellen bis ein Investor für die Fläche gefunden ist. Für die Herstellung als Parkfläche liegt ein Angebot der FA Stephan & Henry Freitag in Höhe von 11.900,00 € vor. Herr Karl informiert sich hier über den Preis von provisorischen Leitplanken (wie auf Autobahn benutzt). Für die Nutzung der Fläche sind mehrere Varianten vorstellbar:

1. Freies Parken für alle.

2. Parkfläche mit Schranke und Gebühr für Dauerparker.

3. Parkfläche wird mit Bügeln ausgestattet.

Für die Nutzung eines „Bügelparkplatzes“ wird eine Spende entrichtet.“

In der Beratung am 26.03.2018 der Stadtvertretung der Stadt Crivitz  zum Tagesordnungspunkt ö17 stellte die Stadtvertretung fest.

 „Es wird ferner über die Fläche des alten Sparmarktes beraten. Die Nutzung für ein Parkhaus ist nicht effizient (Erfahrungen aus anderen Kleinstädten). Die Fläche soll vorerst als provisorische Parkmöglichkeit hergerichtet werden. Hierzu erfolgten Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss. Die Fläche soll durch eine öffentliche Ausschreibung zur Bebauung angeboten werden. Bis dahin soll die Fläche zum Parken freigegeben, aber nicht öffentlich gewidmet werden. Es wird nach einer kostengünstigen Variante für Parkplatzbegrenzungen gesucht.

Seit dem 26.03.2018 stand das Thema „ Fläche ehemaliger SPAR-Markt“ nicht mehr auf der Tagesordnung  in den Ausschüssen und in der Stadtvertretung Crivitz. Diese o.g. Entscheidung wurde nie umgesetzt. Die Schaffung von zusätzlichen Parkflächen auf dieser Fläche würde wesentliche Entlastung schaffen bei der angespannten Parksituation in der Stadt Crivitz im Jahr 2021.


Beschlussentwurf:  

Die Stadtvertretung beschließt, die bauliche Herrichtung der Fläche des ehemaligen SPAR-Marktes im Zentrum der Stadt Crivitz als provisorische Parkfläche.

– Gesamt

Insgesamt stehen somit aus der Ersparnis der Amtsumlage in Höhe von ca. 152.099,00€ und die pauschaler Ausgleich Gewerbesteuerminder-einnahmen in Höhe von ca.  97.800€ zur Verfügung. Gesamt ergibt sich ein Betrag durch Einsparungen und zusätzlichen Zuweisungen in Höhe von 249.899,00€ im Haushalt. Der Haushalt der Stadt Crivitz wurde am 23.02.2021 beschlossen und mit folgender Aussage belegt.“ Sowohl im Planjahr als auch in den Haushaltsfolgejahren 2022 und 2023 ist ein Ausgleich im Ergebnishaushalt gegeben. Die Stadt Crivitz kann im laufenden Bereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten, um im Planjahr einen Haushaltsausgleich darzustellen.“ Da die Stadt Crivitz somit über einen ausgeglichenen Haushalt verfügt, aber trotzdem finanzielle  Spielräume vorhanden sind für zusätzliche kleine bauliche Investitionen, die im Haushaltsplan nicht veranschlagt sind, ist ein Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich.

Neue Windeignungsgebiete – 26.05.2021

06-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./83/32-21

„Ich gehe davon aus, dass die neue Kulisse als sogenanntes „Ziel in Aufstellung“ herangezogen werden kann.“ ! Karl Schmude –Chef der Gesch.-Stelle Regionalen Planungsverband WM!

Annehmen · Glauben · Meinen ·Mutmaßen

Was man nicht wissen kann, kann halt einfach nicht wahr sein.

Aus Windeignungsgebiet wird WEG- 45/18 wird WEG- 48/21 (Wessin) ! NEU hinzugekommen ist ein Windeignungsgebiet bei RUNOW (Bülow) WEG-52/21.!! und ein Potentialsuchraum bei Goldenbow (Friedrichsruhe) und Bülow.

Warum ist die 48/21 noch so enthalten?

Weil !

1. Über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 15 (Energiepark-Wessin) sowie der sachliche Teilflächennutzungsplan und die Veränderungssperre der Stadt Crivitz –Barnin und Zapel ist keine offizielle Plananzeige angezeigt worden.

Der Aufstellungsbeschluss ist insgesamt nicht als verfestigter Planungsstand zu bewerten. Er wird deshalb nicht berücksichtigt.

2. Es sind keine Belange bekannt, die auf Ebene der Regionalplanung der Ausweisung als Eignungsgebiet für Windenergieanlagen entgegenstehen. Mögliche Prüferfordernisse im Genehmigungsverfahren sind dem Umweltbericht zu entnehmen.

STEUERSENKUNGEN für Unternehmen- Abgelehnt!

05-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./82/31-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Hilfen in Form von Steuersenkungen für Bürger und Eigentümer in der Coronapandemie 2021 wurden in der Stadt Crivitz am 17.05.2021 von der CWG im VERBUND mit der LINKEN ABGELEHNT !!

Hauprovokateur bei der Gegenwehr auf der Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 war die LINKE und die Crivitzer Wählergemeinschaft (CWG) fügte sich, wie immer!

Hier nur einige der bekannten Auszüge:

……„Auf den 2. Blick wird man sich die Frage stellen müssen, welche Auswirkungen diese Steuersenkung auf das Gemeinwohl haben wird. Das CDU geführte Innenministerium schreibt dies vor! Um gerechte Schlüsselzuweisungen zu erhalten haben sich die Gemeinden an einem konkreten Durchschnitt zu orientieren, sonst gibt es kein Geld! Diese Vorgaben bedeuten eine stetige Steuerspirale, die seit Jahren ohne Erfolg kritisiert wird. Bei dieser Kritik war die CDU Crivitz offensichtlich nicht dabei bzw. sehr leise. Vernommen wurde sie nicht.“……….

Die Antwort:

FALSCH, seit 7 Jahren immer dieselbe Demagogie um STEUERERHÖHUNGEN in Crivitz zu rechtfertigen und Senkungen dagegen abzuschmettern. Nur um ca.  2,5Mio€ Schulden aufzunehmen, die Rücklagen und Kassenbestände aufzubrauchen !! Das Hebesatzrecht der Gemeinden ist ein zentrales Element der kommunalen Finanzautonomie. Es bleibt ausschließlich den Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung unbenommen, im Interesse einer schnelleren Haushaltskonsolidierung höhere Hebesätze festzusetzen, soweit diese nach den Bedingungen in der jeweiligen Gemeinde zumutbar erscheinen. Die Höhe der Schlüsselzuweisungen, die eine Gemeinde vom Land erhält, richtet sich nach ihrer Finanzkraft und ihrem Finanzbedarf im Verhältnis zu anderen Gemeinden. Um den Schlüssel festzulegen, wird für jede Kommune die tatsächliche Steuerkraft ermittelt und mit einem (fiktiven) Finanzbedarf verglichen. Liegt die Steuerkraft unter dem Bedarf, so wird die Differenz zu einem bestimmten Prozentsatz (Ausgleichsgrad oder Ausgleichsquote genannt) durch das Land aufgefüllt. Falls umgekehrt die Steuerkraft der Gemeinde über dem Bedarf liegt, erhält sie vom Land nichts.

So weisen die Schlüsselzuweisungen der Stadt Crivitz  im Haushaltsplan 2021 Mindererträge in Höhe von ca. 419.800,00 € aus.Dies ist der stark gestiegenen Steuerkraft 2019 geschuldet (Also den hohen Steuersätzen!! ).Die Steuerkraft betrug 2018: 2.876.402,99 € für den Haushalt 2020; Steuerkraft 2019: 3.407.225,27 € für den Haushalt 2021. So ist es auch beschrieben im Haushaltsplan 2021 vom 23.02.2021.

……..…….„Unsere Regionale Schule muss gemacht werden. Unser Hort muss erweitert werden. Das Kreativhaus für unsere Kinder und Jugendlichen muss her. In die Zukunft unserer Kinder muss ohne Wenn und Aber investiert werden. Zu lange blieb vieles einfach liegen und die Mängel sind uns gerade in der vorhandenen Krise deutlich aufgezeigt worden. Wir brauchen moderne, helle Häuser für ein schönes Crivitz mit allen Ortsteilen. Und auch in unseren Ortsteilen muss und soll weiter investiert werden.“…………

Die Antwort:

Niemand bestreitet das notwendige Investitionen anstehen, aber finanziell seit den Letzen 7 Jahren haben das die Bürger und Unternehmen der Stadt Crivitz mitgetragen durch stetige massive Steuererhöhungen. Und jetzt, in der Pandemie, wo man einen Betrag durch Einsparungen und zusätzlichen Zuweisungen in Höhe von 249.899,00€ im Haushalt 2021 zur Verfügung hat, um auch einmal die  Bürger und Unternehmen entlasten könnte, verweigern das die LINKE und CWG mit „ohne Wenn und Aber“. Seit 7 Jahren immer die dieselbe Agitation Früher war alles schlecht – und wir machen alles besser“ und die sogenannte „Täter und Opferrolle“. Hier wird stetig einiges umgekehrt.

Zur Erinnerung:

2014 stand die Genehmigung des Fördermittelbescheides für die Sanierung der  Grundschule kurz vor seiner Genehmigung. Dann kam die Kommunalwahl und so wurde am 24.11.2014 der Beschluss gefasst einen KITA – NEUBAU für 2,3Mio.€ durchzuführen. Die Sanierung kostet 1,6Mio.€ und der Neubau 2,3Mio.€ . Das bedeutete  also zwei Großprojekte von ca. 5,5 Mio.€ gleichzeitig. Ende 2014 begab man sich in ein finanzielles Haushaltssicherungskonzept bis Anfang 2016. Am 06.10.2015 in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen der Stadtvertretung der Stadt Crivitz aber verkündete in der Einwohnerfragestunde  vor Bürgern öffentlich Alexander Gamm von der LINKEN ganz vollmundig „ Der Fördermittelbescheid der Grundschule ist schon gedruckt, die Tinte ist nur noch nicht trocken“, was sich wie immer als  leeres Gerede im Nachhinein herausstellte. Am 29.Mai 2017 wurde dann beschlossen die „Abänderung des Beschlusses vom November 2014 den Neubau der Krippe als Anbau an das Bestandsgebäude der Kita -Uns Lütten und den Umbau und die Sanierung des Selbigen“ Die Kosten für die Sanierung würden 3.548.000,00 € betragen und NEU BAU – 4.332.000,00 € betragen. Die Kosten für den Eigen-anteil der Stadt Crivitz wurde damals für die Sanierung der Kindertagesstätte und der Grundschule in Höhe von 3,540.000 € geschätzt. Und genau seit Mai 2017, erst nach diesem Beschluss, wurden Fördermittel für die Grundschule bewilligt und später auch für die Sanierung der KITA. So dass nur ca. 2,5 Mio.€ Schulden für die Stadt übrig blieben.

Also seit vier Jahren, werden 2 Großprojekte und immer durchschnittlich 10 pro Jahr weitere Investitionen GLEICHZEITIG durchgeführt.

Fazit:

Muss man denn alles auf einmal „ohne Wenn und Aber“ und dass auch noch gleichzeitig und dann noch  weitere 10 Investitionen gleichzeitig tätigen? Muss man sich maßlos überschulden mit ca. 2,5 Mio.€ und seine Rücklagen und Kassenlage ausnahmslos aufzehren? Es gibt keine Rücklagen mehr, die Liquidität ist am Limit, unsere Bürger zahlen den höchsten Steuersatz. Trotzdem steigen die Ausgaben. Durch die Corona Pandemie werden die Steuereinnahmen und Zuweisungen für Jahre sinken. Aufgrund der jahrelangen hohen Ausgaben und aufgenommener Kredite wirtschaftet die Stadt Crivitz über seit Jahren über ihre finanziellen Verhältnisse. Das wird unsere Bürger, unsere junge Generation und Unternehmen zukünftig belasten.

……….„Möglicherweise stünden dann auch die Zuschüsse an unsere Vereine, Verbände und die Kirche auf der Kippe. Die ehrenamtlichen, die uns in vielen Belangen so hervorragend durch die Krise geführt haben. Das ist vernünftig und gerecht.……….

Die Antwort:

Seit 7 Jahren benutzt man immer die dieselben versteckten Warnungen um Steuersenkungen abzuwehren und verweist auf eventuelle Kürzungen für die Vereine und ehrenamtlichen. Tatsache ist aber, das sich die Ausgaben für „ehrenamtlichen Stadtvertreter und sachkundigen Einwohner“ im Jahr 2014 wo sie noch  61.000€ betrugen, jetzt im Jahr 2021 auf 117.000,00€ angewachsen sind und zusätzlich 2021 etwa 18.000,00 € für Tabletts für die Stadtvertreter/OT-Vertreter ausgegeben werden. (laut Haushaltsplan). Soviel Klartext nur zu angeblichen Kürzungen. Die Vereine und VERBÄNDE haben seit 7 Jahren immer ihre finanziell beantragten Mittel erhalten, dass tragen wir auch weiterhin mit. Aber als Drohwort „ stünden die Zuschüsse auf der Kippe“ immer wieder jedes Jahr aus der Kiste zu holen, ist reiner Populismus.

Das ist kommunale Transparenz !

02-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./81/30-21

So sieht Bürgernähe in der Gemeinde Zapel aus, etwas ganz anderes in Crivitz. In der vergangene Woche, als in der Gemeinde Wessin, zu einen ähnlichen Thema, die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde⁉

Präsentation Solarpark der Projektentwicklungsgesellschaft Unigea Solar Projects GmbH

„Herr Wandschneider übergibt Herrn Oliver Frank das Wort und betont deutlich, dass sich es sich heute um eine Präsentation und um keine Beschlussfassung handelt. Herr Frank stellt seine Firma Unigea Solar Projects GmbH und das Projekt in Zapel Dorf vor. Hierzu verteilt er auch einen Prospekt. Nach einer 15 minütigen Präsentation erhalten die anwesenden Einwohner die Möglichkeit Fragen an Herrn Frank zu richten. Dies wird rege angenommen.“ Aus dem Protokoll vom 08.06.2021

Partizipation und Bürgernähe sehen anders aus!!

17-Mai-21/P-headli.-cont.-red./80/29-21

Werbeveranstaltung in WESSIN einer SOLAR – Projektierungsgesellschaft – NICHT öffentliche Sitzung am 18.05.2021 von Umwelt-und Bauausschuss Crivitz und Ortsteilvertretung Wessin.

Was ist passiert! Der Umweltausschuss wurde am 06.04.2021 aufgefordert eine Empfehlung zum Vorhaben der Photovoltaikanlage zwischen Wessin und Radepohl zu erarbeiten. Die Größe der Anlage beträgt 50 ha. Um eine fachgerechte Empfehlung an die Stadtvertretung zu geben, fand eine „Vor Ort“ – Besichtigung der in Anspruch zu nehmenden Fläche am 14.04.2021 statt. Drei Fragen waren dabei zu beantworten

1. Wie ist die Raumverträglichkeit zu beurteilen?

2. Ist die Anlage mit dem Natur- und Umweltschutz sowie dem Tourismus verträglich?

3. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat die Flächeninanspruchnahme?

Wo liegt das Gebiet?

Die Fläche verläuft entlang der B392 ab dem Gehöft Froh bis hin zum Feldweg in Richtung ehem. Mülldeponie und weiter in Richtung des Forstortes „Mordkuhle“, s. dazu auch die Luftbildaufnahme. In unmittelbarer Nähe in westlicher Richtung entsteht der Windpark mit etwa 20 Windrädern, gleich daran schließt sich das Umspannwerk an. In östlicher Richtung der Anlage liegt die Windkraftanlage bei Kladrum. In südwestlicher Richtung von Wessin verläuft die 380 kV – Leitung und einer davor noch zu errichtenden 110 kV – Leitung. Weiterhin sind 1-2 Funktürme in südwestlicher Richtung von Wessin angedacht.

Was war das Ergebnis der fachgerechten Empfehlung?

In seiner Abschließenden schriftlichen Stellungnahme auf seiner Sitzung am 20.04.2021 empfahl der Umweltausschuss:“Im Ergebnis dieser Betrachtungen lehnt der Umweltausschuss den Bau einer PV-Anlage mit 50 ha auf dieser Fläche ab.“

Wieso?

Raumverträglichkeit: Eine Betrachtung von der Anhöhe am Rande des Waldgebietes der „Mordkuhle“ aus in nördliche Richtung über die B392 hinaus zeigt ein unzerschnittenes Landschaftsbild mit einem offenen und   abwechslungsreichen Baumbestand, Hecken und einzelnen Siedlungen auf.

2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz

16-Mai-21/P-headli.-cont.-red./79/28-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Die Anträge mit der Drs. Nr.: VII-17/2021/BV-09 Errichtung eines Seniorenbeirates der Stadt Crivitz; VII-18/2021/BV-10 Errichtung eines Behindertenbeirates der Stadt Crivitz und VII-19/2021/BV-11 Errichtung eines Kinder –und Jugendbeirat der Stadt Crivitz  sind mit wesentliche Änderungen der Hauptsatzung verbunden. Die Errichtung und die Entschädigungen sowie die neuen Bezeichnungen im Aufgabengebiet für den Ausschuss für Bildung, Gesundheits-und Sozialwesen sind in den o.g. Anträgen beschrieben und erläutert. Es bedarf daher keinerlei weiterer Darstellungen zur Begründung der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.


Beschlussentwurf:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die 2. Änderung der vorliegenden Hauptsatzung der Stadt Crivitz. 

2.   Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz

Präambel

 Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg­ Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13 . Juli 2011 (GVOBL MV 2011 S. 777) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom ……………… und nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz erlassen:

 Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung  Die Hauptsatzung der Stadt Crivitz vom ………………. wird wie folgt geändert:

  1. In § 4 Nach dem Absatz 3 werden die Absätze 4,5 und 6 angefügt.

(4)  „Die Stadtvertretung wählt jeweils für die Dauer von drei Jahren einen Seniorenbeirat, der  sich für die Belange der Senioren einsetzt und die Stadtvertretung und die/den Bürgermeister fachspezifisch beraten. Näheres regelt die Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Crivitz.“

(5)  „Die Stadtvertretung wählt jeweils für die Dauer einer Wahlperiode einen Behindertenbeirat, der sich für die Belange der Behinderten einsetzt und die Stadtvertretung und die/den Bürgermeister fachspezifisch beraten. Näheres regelt die Satzung für den  Behindertenbeirat der Stadt Crivitz.“

       (6)  „Die Stadtvertretung wählt jeweils für die Dauer von zwei Jahren einen Kinder- und Jugendbeirat, der sich für die Belange der Behinderten einsetzt. Näheres regelt die Satzung für den  Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Crivitz.“

In § 6 Absatz 2 werden die Worte „Seniorenförderung“ und „Jugendförderung“ wird durch das Wort „Seniorenbeirat“ und das Wort „Kinder- und Jugendbeirates“ ersetzt.

In § 8 Nach dem Absatz 9 werden die Absätze 10,11 und 12 angefügt.

(10) „Die/Der Vorsitzende des Seniorenbeirates erhält eine Aufwandsentschädigung von monatlich 60 €. Alle Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Seniorenbeirates, in die sie gewählt worden sind, eine sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) von 40 €. Die Höchstzahl der Sitzungen, für die Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf jährlich vier beschränkt.

(11) „Die/Der Vorsitzende des Behindertenbeirates erhält eine Aufwandsentschädigung von monatlich  60 €. Alle stimmberechtigten Mitglieder des Behindertenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Behindertenbeirates, in die sie gewählt worden sind, eine   sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) von 40 €. Die Höchstzahl der Sitzungen, für die  Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf jährlich vier  beschränkt.

     (12)  „Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates erhalten eine Aufwandsentschädigung von monatlich 30 €.“

Erläuterung:

  1. Seniorenbeirat

Die/Der Vorsitzende des Seniorenbeirates erhält eine Aufwandsentschädigung von monatlich 60 €. Alle Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Seniorenbeirates, in die sie gewählt worden sind, eine sitzungsbezogenen   Aufwands-entschädigung (Sitzungsgeld) von 40 €. Die Höchstzahl der Sitzungen, für die    Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf jährlich vier beschränkt. Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind überschaubar, da es sich hierbei nur um geringe Anzahl handelt. Die finanziellen Aufwen-dungen betragen maximal bis ca. 2.160,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 4.700,00€ im Haushalt 2021  (Teilergebnishaushalt 2021,Produkt 28100 Heimat- und sonstige Kulturpflege, Sachkonto 56930003 Senioren=4.700.00€) zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden. Über die Möglichkeit der zur Verfügung Stellung von Mitteln und deren Höhe für die Organisation von Veranstaltungen und die Begleichung von Sachauslagen der Beiratsarbeit ist im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich neu zu entscheiden.

  • Behindertenbeirat

Die/Der Vorsitzende des Behindertenbeirates erhält eine Aufwandsentschädigung von monatlich 60 €. Alle stimmberechtigten Mitglieder des Behindertenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Behindertenbeirates, in die sie gewählt worden sind, eine sitzungs-bezogene Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) von 40 €. Die Höchstzahl der Sitzungen, für die Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf jährlich vier beschränkt. Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind überschaubar, da es sich hierbei nur um geringe Anzahl handelt. Die finanziellen Aufwendungen betragen maximal bis ca. 1.840,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 4.700,00€ im Haushalt 2021  (Teilergebnishaushalt 2021,Produkt 28100 Heimat- und sonstige Kulturpflege, Sachkonto 56930003 =4.700.00€) zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden. Über die Möglichkeit der zur Verfügung Stellung von Mitteln und deren Höhe für die Organisation von Veranstaltungen und die Begleichung von Sachauslagen der Beiratsarbeit ist im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich neu zu entscheiden.

  • Kinder-und Jugendbeirat

 Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates erhalten eine Aufwandsentschädigung von monatlich 30 €. Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind überschaubar, da es sich hierbei nur um geringe Anzahl handelt. Die finanziellen Aufwendungen betragen maximal bis ca. 3.240,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 4.000,00€ im Haushalt 2021 Jugendforum (Teilergebnishaushalt 2021,Produkt 28100 Heimat- und sonstige Kulturpflege, Sachkonto  56930007 Jugendforum =4.000,00€) zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden. Über die Möglichkeit der zur Verfügung Stellung von Mitteln und deren Höhe für die Organisation von Veranstaltungen und die Begleichung von Sachauslagen der Beiratsarbeit ist im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich neu zu entscheiden.

3.  Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Crivitz“

15-Mai-21/P-headli.-cont.-red./78/27-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Das Wesen der Demokratie liegt in unterschiedlichen Meinungen und der Meinungsvielfalt sowie der Toleranz andere Meinungen zu akzeptieren. Das fließt letztendlich in einen Kompromiss, als vernünftige Art, widersprüchliche Interessen auszugleichen. Der Kompromiss lebt aber auch von der Achtung der gegnerischen Positionen. Auf der Grundlage der aktuellen Situation in der Corona-Pandemie und der Handlungsweisen im Zusammenwirken innerhalb der Stadtvertretung der letzten zwölf Monate ergeben sich erforderliche Änderungen der Geschäftsordnung der Stadt Crivitz. Diese Begehr wurde zum Anlass genommen, weitere  Änderungen vorzuschlagen:

Beschlussentwurf:
Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die 3. Änderung der vorliegenden Geschäftsordnung der Stadt Crivitz. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Crivitz
Gemäß § 22 Abs. 6 Kommunalverfassung M-V wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom
29.04.2021 nachfolgende Änderung der Geschäftsordnung erlassen:
§1

In § 1 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„Die Stadtvertretung wird von der Bürgermeisterin eingeladen, so oft es die Geschäftslage erfordert,
mindestens jedoch alle zwei Monate“.

In § 1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„Den Stadtvertretern ist die Ladung spätestens 10 Kalendertage vor der Sitzung unter Beifügung der zur Beratung anstehenden Vorlagen der Verwaltung und der Anträge der Fraktionen und Stadtvertretern mit Begründung zuzuleiten. Für Dringlichkeitssitzungen gilt abweichend von Satz 1 eine Ladungsfrist von mindestens vier Kalendertagen.”

In § 1 Nach dem Absatz 4 werden die Absätze 5,6 und 7 angefügt.
(5) „Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister legt spätestens am Beginn des 4. Quartals eines Jahres die Sitzungen der Stadtvertretung für das kommende Jahr im Benehmen mit den Fraktionsvorsitzenden fest und stimmt mit den anderen Gremien einen Sitzungskalender für das kommende Jahr ab. Hinsichtlich der Sitzungen des Hauptausschusses und aller beratenden Ausschüsse wird das Einvernehmen mit den jeweils Vorsitzenden und das Benehmen mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister hergestellt. Die Termine werden im Bürger-informationssystem veröffentlicht.“ Seite 4 von 5
(6) „Eine Angelegenheit wird auf Verlangen der Antragstellerin oder des Antragstellers oder durch Mehrheitsbeschluss von der Tagesordnung abgesetzt. Auf Verlangen der Antragstellerin oder des Antragstellers muss die von der Tagesordnung abgesetzte Angelegenheit in der nächstfolgenden ordentlichen Sitzung der Stadtvertretung behandelt werden.“
(7) „Anträge und Vorlagen können von der Einbringerin oder vom Einbringer bis zum Aufruf über die Abstimmung zurückgezogen werden.“

In § 4 Absatz 4 Satz 1 wird das Wort „ Sitzungstag“ durch das Wort „Sitzungsvortag” ersetzt.

In § 4 Absatz 4 wird folgender Satz 3 angefügt:
„Eine Angelegenheit ist dann als dringlich anzusehen, wenn eine Erörterung auf der nächsten – also der nächstfolgenden oder einer besonderen Sitzung – nicht mehr möglich wäre, mithin sich die Angelegenheit dann ohne Mitwirkung der Stadtvertretung bereits erledigt hätte oder wenn eine Verzögerung der Beratung und Entscheidung Nachteile oder Schäden für die Stadt Crivitz entstehen ließe, die nicht wieder rückgängig gemacht werden können.“

In § 6 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„Die Sitzungen sollen spätestens um 22.00 Uhr beendet werden .Sofern um 22.00 Uhr nur noch dringende Angelegenheiten auf der Tagesordnung stehen, lässt die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister darüber abstimmen, ob die Sitzung fortgesetzt werden soll. Stimmen nicht mindestens drei Viertel der anwesenden Stadtvertreter für eine Fortsetzung der Sitzung, so beendet sie oder er die Sitzung und vertagt die restlichen Tagesordnungspunkte.“

In § 10 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kann ein Mitglied der Stadtvertretung nach dreimaligem Ordnungsruf von der Sitzung ausschließen. Wurde ein Mitglied der Stadtvertretung von der Sitzung ausgeschlossen, so kann es in der jeweils folgenden Sitzung nach einmaligem Ordnungsruf durch die Bürgermeisterin oder Bürgermeister ausgeschlossen werden.“

In § 10 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
„Stadtvertreter, die zur Ordnung gerufen werden oder gegen die ein Sitzungsausschluss verhängt wird, können innerhalb eines Monats einen schriftlich begründeten Einspruch erheben. Der Einspruch ist auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Die Stadtvertretung beschließt nach Anhörung ohne Beratung, ob der Ausschluss gerechtfertigt war.“

Im Einzelnen:

Zu 1.: Die Stadtvertretung tagt in der Regel alle acht Wochen aber seit Beginn dieser Legislaturperiode dabei wurden die oftmals eine Vielzahl von Tagesordnungspunkten besprochen, welche nicht ausreichend erörtert  werden konnten auf Grund der geringen  zur  Verfügung stehenden Zeit. Hier gilt es ein Mindestmaß zu benennen. In größeren Städten kann es bei langen Tagesordnungen hin und wieder zu Vertagungen der Sitzungen auf den „ nächsten Sitzungstag“ kommen, wenn denn über das Sitzungsende hinaus die Tagesordnung nicht abgearbeitet werden konnte.

Zu 2.: Nach § 29 Abs. 3 KV M-V sollen unter Einhaltung der Ladungsfrist die Beschlussvorlagen der Verwaltung übersandt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich die Stadtvertreter ausreichend auf die Sitzung vorbereiten können. Oftmals sind diese Vorlagen aber verspätet, so dass die Vorbereitungszeit zu gering ist um sich mit den Unterlagen umfangreich vertraut zu machen.

Vielmehr wird aus § 29 Abs. 3 Satz 3 KV M-V ein Informationsrecht des Mitglieds der Gemeindevertretung auf Zugang zu allen für die Entscheidungsfindung notwendigen Informationen abgeleitet (OVG Greifswald, Beschl. vom 20. 8.2004, NordÖR 2004 S. 437). Folgend aus dem Informationsrecht muss es dem Mitglied der Gemeindevertretung möglich sein, aufgrund der zur Verfügung gestellten Informationen,  die  in  nachvollziehbarer Weise auf bereitet sind, die Beschlussvorlagen zu prüfen, wobei ihm ausreichend Zeit zur Verfügung stehen soll (VG Schwerin, Beschl. vom 29. 6.1999, LKV 2000 S. 167 ff.). Aus den §§ 23 Abs. 3 Satz 1, 29 Abs. 3 Satz 3, 38 Abs. 3 Satz 1KV M-V wird sogar ein Anspruch der Mitglieder der Gemeindevertretung dahingehend abgeleitet,  dass  die  zur  Vorbereitung der Sitzung, zur Bildung einer  (vorläufigen) Meinung und gegebenenfalls zur Vorbesprechung in den Fraktionssitzungen benötigten Unterlagen bereitzustellen sind (VG Schwe1in, a. a. O.; Sauthoff! Wilke, NordÖR 2000 S. 45 ff „ S. 46; VG Schwerin, Beschl. vom 12.7.2007, Der Überblick 2007 S.572 ff., S. 573).

Die Ladungsfrist soll sicherstellen, dass es den Mitgliedern der Gemeindevertretung und den Fraktionen möglich ist, sich hinreichend auf die Sitzungen der Gemeindevertretung vorzubereiten. Sie ist deshalb in der Regel so zu bemessen, dass die Möglichkeit besteht, zur Vorbereitung der Gemeindevertretersitzung eine  Fraktionssitzung  durchzuführen und hierzu auch nach Maßgabe der Geschäftsordnung der Fraktionen fristgemäß einzuladen.

Auch für die elektronische Ladung gilt, dass die Beschlussvorlagen gleichzeitig (per E-Mail) zu übersenden sind oder mit der Ladung, verbunden mit einem Download-Link in einem elektronischen Sitzungssystem bereit­ gestellt und heruntergeladen werden können. lm Umkehrschluss bedeutet dies, dass eine elektronische Ladung zur Fristwahrung ausscheidet, wenn die Beschlussvorlagen zur Versendung auf elektronischem Wege nicht geeignet sind, soweit nicht die technischen Voraussetzungen geschaffen werden, dass diese Unterlagen auch auf ein bereitgestelltes Gerät (Laptop oder Tablet) heruntergeladen werden können. Andernfalls wird es bei der schriftlichen Einladung verbleiben. Das kann gerade bei umfangreichen Vorlagen bzw. großen Planunterlagen der Fall sein, wenn diese aufgrund der Dateigrößen kaum elektronisch (per E-Mail) versandt werden können.

Anpassung der Hebesätze für das Stadtgebiet der Stadt Crivitz im Haushaltsjahr 2021

14-Mai-21/P-headli.-cont.-red./77/26-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

– zur aktuellen Situation

Der Änderungsantrag beruht auf der nochmaligen intensiven Prüfung der Aufwendungen und Erträge im Haushaltsplan 2021 und der aktuellen wirtschaftlichen Lage der Gewerbetreibenden in der Stadt Crivitz und Umgebung.

Dazu wurde eine intensive Befragung mit Unternehmern durchgeführt seit dem 23.02.2021.Die Lage in vielen Betrieben ist dramatisch. Finanzielle Reserven seien aufgebraucht, die Liquidität einzelner Unternehmen ist gefährdet, öffentliche Hilfen sind bis jetzt nur sehr schleppend oder noch gar nicht geflossen. Es müssen schleunigst liquide Mittel in den Unternehmen wirklich ankommen, nur so lassen sich Betriebe und Beschäftigung retten. Denn gerade der Tourismus, Hotels, die Gastronomie und der Einzelhandel seien oft kleinere Unterneh-men, die jetzt in existenzielle Probleme geraten. Einige Unternehmen/ Gewerbetreibende des stationären Einzelhandels in der Stadt Crivitz denken bereits schon an eine Geschäftsaufgabe.

Existenzen seien mehr als akut gefährdet, Arbeitsplätze stünden auf dem Spiel. Aktuelles Beispiel ist die Geschäftsaufgabe des REWE – Supermarktes mit der DHL / Post und Postbank und der Bäckerei/Konditorei H. von Allwörden GmbH am 15.05.2021. Einer der vielen betriebswirtschaftlichen Gründe für die Geschäftsaufgabe an diesem Standort ist auch die in den letzten sechs Jahren gestiegenen umlage-fähigen Mietnebenkosten, die sogenannten Betriebskosten wie z.B. auch die Grundsteuer. Durch die Anpassung der Hebesätze, wie sie im Beschlussentwurf erläutert sind, würden die Bürger und Unternehmen in diesem Jahr spürbar entlastet werden.

– zu den Änderungen

Aufgrund der jetzigen Situation in der Corona-Virus-Pandemie und wirtschaftlichen Lage vieler  Unternehmen und Bürgern ist die jetzige Höhe der Hebesätze in der Stadt Crivitz nicht zumutbar. Daher sind die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2021 neu anzupassen. Eine Abwertung der Hebesätze um zwanzig Prozentpunkte ist in der aktuellen Situation und im Haushaltsjahr 2021 vertretbar. Sowohl im Planjahr als auch in den Haushaltsfolgejahren 2022 und 2023 ist ein Ausgleich im Ergebnishaushalt gegeben. Die Stadt Crivitz kann im laufenden Bereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten, um im Planjahr einen Haushaltsausgleich darzustellen. Eine Liquiditätsversorgung im Planjahr ist vorhanden. Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind berechenbar, durch die geänderten Hebesätze belaufen sich die  Mindererträge bzw. Einzahlungen im Haushaltsjahr 2021 von maximal ca.100.000,00€ bis 117.000,00€ . Durch Ersparnisse bei der Amts-umlage und Zuweisungen im Haushalt 2021 der Stadt Crivitz, welche noch nicht verplant sind, kann eine vollständige Deckung/ Kompen-sation erreicht werden. Zur Deckung steht ein Gesamtbetrag von 249.899,00€ im Haushalt zur Verfügung. Das auszahlungsintensive Investitionsprogramm 2021 ist somit nicht gefährdet. Ein Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung ist erforderlich.

– zur Klarstellung der Sachlage

Das Gesetz zur Neufassung des Finanzausgleichgesetzes Mecklenburg-Vorpommern ist vom Landtag am 01.4.2020 beschlossen worden. Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hat aber bereits auf Ihrer Sitzung am 17.02.2020 (Vorlage – BV Cri SV 031/20) den Haushalt 2020 beschlossen und darin neue erhöhte Hebesätze festgesetzt, welche schon den neuen noch zu beschließenden Nivellierungshebesätze im FAG M-V bis 2023 entsprachen, aber sich noch in der Diskussion befanden.  Begründet wurde dieser Schritt zu der massiven Erhöhung aller Realsteuern mit einer angeblichen Forderung seitens des Landes wegen der Vergabe von Fördermittel für Einrichtungen wie Kita und Hort und einer angeblichen Unterfinanzierung von Grundzentren. (siehe Protokoll am 17.02.2020). Die CDU Fraktion hat diese Steuererhöhung nicht mitgetragen und gegen die Erhöhung der Hebesätze gestimmt. Daraufhin erfolgte in der darauffolgenden Stadtvertretersitzung  eine Gegendarstellung zu den o.g. Aussagen.

Erläuterung:

Der Haushalt der Stadt Crivitz wurde am 23.02.2021 beschlossen und mit folgender Aussage belegt:“ Sowohl im Planjahr als auch in den Haushaltsfolgejahren 2022 und 2023 ist ein Ausgleich im Ergebnishaushalt gegeben. Die Stadt Crivitz kann im laufenden Bereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten, um im Planjahr einen Haushaltsausgleich darzustellen.“ Da die Stadt Crivitz somit über einen ausgeglichenen Haushalt verfügt und trotzdem finanzielle Spielräume ausweist, die im Haushaltsplan nicht veranschlagt sind, ist ein Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich.

Die Änderung des Hebesätze

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) von 323 v.H. auf 303  v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)  von 427 v.H. auf 407 v. H.

2. Gewerbesteuer  von 381 v.H. auf 361 v. H

Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind übersichtlich, da die geänderten Hebesätze sich  die Mindererträge bzw. Einzahlungen im Haushaltsjahr 2021 von maximal ca. 117.100,00€ belaufenen. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 249.899,00€ im Haushalt durch Einsparung und zusätzlichen Zuweisungen zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden.

– Im Einzelnen die Amtsumlage

Im Haushaltsplan der Stadt Crivitz ist eine Ausgabe für die Amtsumlage von 15%  am 23.02.2021 beschlossen worden in der Höhe von 760.400,00€ (Teilergebnishaushalt 2021, Produkt 61100,Sachkonto 54422000) an Aufwendungen. Tatsächlich wurde aber die Amtsumlage für das Jahr 2021 auf 12% der Umlagenberechnungsgrundlage also  608.301,00 € (Ergebnishaushalt 2021, Kontenkl.4/Kontogr.40,Sachkonto 41620000) festgesetzt im Haushalt des Amtes Crivitz und am  24.02.2021 beschlossen. Somit ergibt sich eine Ersparnis für die Stadt Crivitz von ca. 152.099,00€. Diese  Ersparnis ist im Haushalt 2021 der Stadt Crivitz noch nicht verplant und kann somit anteilmäßig zur Deckung der Unterstützungshilfe herangezogen werden.

– Im Weiteren die Zuweisung

Des Weiteren sind im Haushalt der Stadt Crivitz 2021 Erträge eingeplant im (Teilergebnishaushalt 2021,    Produkt 61100 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen) sind im Sachkonto 41442000 (Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. vom Land) ein pauschaler Ausgleich Gewerbesteuermindereinnahmen in der Höhe von ca. 97.800€ eingeplant.

Somit ergeben sich als  zusätzliche Zuweisungen /Erträge in Höhe von ca.  97.800€ vom Land, welche ebenfalls herangezogen werden können. Diese Mittel werden voraussichtlich ab dem Monat Juli  benannt und dann zur Verfügung stehen im Haushaltsjahr. Diese Zuweisung ist im Haushalt 2021 der Stadt Crivitz noch nicht verplant und kann somit anteilmäßig zur Deckung der Unterstützungshilfe ebenfalls herangezogen werden.

– Gesamt

Insgesamt stehen somit aus der Ersparnis der Amtsumlage in Höhe von ca. 152.099,00€ und die pauschaler Ausgleich Gewerbesteuerminder-einnahmen in Höhe von ca.  97.800€ zur Verfügung. Gesamt ergibt sich ein Betrag durch Einsparungen und zusätzlichen Zuweisungen in Höhe von 249.899,00€ im Haushalt.

Maßnahmen zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft in der Stadt Crivitz während Corona-Pandemie

13-Mai-21/P-headli.-cont.-red./76/25-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Noch immer ist das Corona Virus allgegenwärtig und in weiten Teilen unseres Landes. Auch in unserer  Stadt Crivitz sind bereits beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstanden. Einige Unternehmer und Gewerbetreibende tragen sich mit dem Gedanken ihr Unternehmen aufzugeben. Das Verfahren für die regulären Auszahlungen der Überbrückungshilfe III ist erst ab 15.03.2021 angelaufen. Erst ab diesem Datum   können die Bundesländer mit den Prüfungen der Anträge beginnen. Die Auszahlung der Überbrückungshilfe III für Januar und Februar 2021 erfolgt voraussichtlich erst ab Ende  März 2021 ( in Teilbescheiden) und wird sich noch insgesamt bis Ende April/Mai hinziehen, bis dahin sind viele unserer Gewerbetreibenden schon an die Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit angekommen und in ihrer Liquidität gefährdet.

Durch diese verzögernde Bearbeitung der Anträge und Auszahlung von den zuständigen Stellen, ist eine Unterstützung für besonders betroffene Wirtschaftszweige durch die Stadt Crivitz wichtig und unerlässlich, um eine übermäßige Anzahl von Insolvenzen ab den 30.04.2021 in der Stadt Crivitz zu vermeiden.  Die Dringlichkeit des schnellen Handelns in dieser Sachlage ist nach wie vor gegeben, auch vor dem Hintergrund eines erneuten Lock down bis Ende April  laut Corona-LVO M-V. Die Auswirkungen der anhaltenden Schließungen sowie die Folgen der Corona-Pandemie werden tiefe Spuren in der lokalen Wirtschaft hinterlassen. Um die wirtschaftlichen Folgen für die besonders betroffene Gewerbetreibende im Stadtgebiet abzuschwächen ist eine finanzielle Unterstützung notwendig. Die Stadtpolitik müsse nun schnell, umfassend und zielgerichtet helfen. Soforthilfe ist das Gebot der Stunde – und absolut wörtlich zu nehmen

Die §§ 2 Abs. 2 und 22 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ermöglich auch hierzu eine Grundlage zum Handeln. Aufgrund der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern und den durch die Schließung besonders betroffenen Unternehmen und Gewerbetreibenden ist es unerlässlich das die Stadt Crivitz diesen Unternehmungen und Gewerbetreibenden durch die Zahlung einer  Unterstützungshilfe  direkt hilft. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender nachweisbarer Umsatzrückgang von mindestens 30% gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Unterstützungshilfe soll den besonders betroffenen Unternehmen und Gewerbetreibenden in der Stadt Crivitz, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Schließungen stark berührt werden eine Unterstützung sein, um ihre laufenden Kostenzu kompensieren. Ausdrücklich werden unterstützt  Gaststätten, Friseure, Kosmetikstudios, Hotel, Pensionen und der stationäre Einzelhandel.  

Beschlussentwurf:

Auf der Grundlage der §§ 2 Abs. 2 und 22 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird durch die Stadtvertretung nachfolgender Beschluss gefasst:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt allen Unternehmen und Gewerbetreibenden die aufgrund der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern(Corona-LVO M-V),[ vom 28. November 2020 [gültig ab 01.12.2020 bis: 18.04.2021, GVOBl. M-V 2020,1158, Gliederungs-Nr: B 2126-13-31; letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27.März 2021 (GVOBl. M-V S. 284) Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 29.03.2021 bis 18.04.2021] durch die Schließung besonders betroffen sind und waren eine Unterstützunghilfe zu zahlen. Die Unterstützungshilfe besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss.

  1. Antragsberechtigt sind betroffenen Unternehmen und Gewerbetreibende, wie Gaststätten im Sinne des § 1(1)des Gaststättengesetzes und  die Betreibern von Beherbergungsstätten gemäß § 2 Absatz 1 Beherbergungsstättenverordnung MV, wie zum Beispiel Hotels und Pensionen, Kosmetikstudios, der Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik (in Verkaufsräumen), der Einzelhandel mit Textilien und Schuhen (in Verkaufsräumen), der Einzelhandel mit Spielwaren (in Verkaufsräumen), welcheim Haupterwerb beim Ordnungsamt der Stadt Crivitz angemeldet sind und einen coronabedingten durchschnittlicher Umsatzrückgang in den Monaten November und Dezember 2020 und Januar, Februar, März, sowie April 2021  von mindestens 30% gegenüber dem Vorjahreszeitraum erzielt haben. Dazu zählt nicht der Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten bzw. der Versand- und Interneteinzelhandel.
  2. Im Härtefall können auch noch andere Bereiche des Einzelhandels (in Verkaufsräumen) einen Antrag stellen. Die Antragstellung im Härtefall erfolgt grundsätzlich nur über „prüfende Dritte“, also beispielsweise über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
  3. Die Unternehmen sollten wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sein und ihre Tätigkeit von  ihren Hauptsitz in der Stadt Crivitz ausführen.
  4. Die Unternehmen müssen bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein.
  5. Die gedachte Unterstützungshilfe beträgt maximal 400,00€ pro nachgewiesen Kalendermonat. (ein nicht vollständiger Monat wird als ganzer Monat bewertet)

Erläuterung:

Der Haushalt der Stadt Crivitz wurde am 23.02.2021 beschlossen und mit folgender Aussage belegt.“ Sowohl im Planjahr als auch in den Haushaltsfolgejahren 2022 und 2023 ist ein Ausgleich im Ergebnishaushalt gegeben. Die Stadt Crivitz kann im laufenden Bereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten, um im Planjahr einen Haushaltsausgleich darzustellen.“ Da die Stadt Crivitz somit, über einen ausgeglichenen Haushalt verfügt und trotzdem Spielräume für Zuschüsse an private Unternehmen sich ergeben, die im Haushalts-plan nicht veranschlagt sind, ist ein Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich. Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind übersichtlich, da es sich hierbei nur um einige zahlenmäßige  beschränkte Anzahl von betroffenen Unternehmen handelt gegenüber der Gesamtanzahl. Die finanziellen Aufwendungen betragen maximal bis ca. 55.000,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 249.899,00€ im Haushalt durch Einsparung und zusätzlichen Zuweisungen zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden.

– Im Einzelnen die Amtsumlage

Im Haushaltsplan der Stadt Crivitz ist eine Ausgabe für die Amtsumlage von 15%  am 23.02.2021 beschlossen worden in der Höhe von 760.400,00€ (Teilergebnishaushalt 2021, Produkt 61100,Sachkonto 54422000) an Aufwendungen. Tatsächlich wurde aber die Amtsumlage für das Jahr 2021 auf 12% der Umlagenberechnungsgrundlage also  608.301,00 € (Ergebnishaushalt 2021, Kontenkl.4/ Kontogr.40, Sachkonto 41620000) festgesetzt im Haushalt des Amtes Crivitz und am  24.02.2021 beschlossen. Somit ergibt sich eine Ersparnis für die Stadt Crivitz von ca. 152.099,00€. Diese  Ersparnis ist im Haushalt 2021 der Stadt Crivitz noch nicht verplant und kann somit anteilmäßig zur Deckung der Unterstützungshilfe herangezogen werden.

– Im Weiteren Zuweisung

Des Weiteren sind im Haushalt der Stadt Crivitz 2021 Erträge eingeplant im (Teilergebnishaushalt 2021,    Produkt 61100 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen) sind im Sachkonto 41442000 (Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. vom Land) ein pauschaler Ausgleich Gewerbesteuermindereinnahmen in der Höhe von ca. 97.800€ eingeplant. Somit ergeben sich als  zusätzliche Zuweisungen /Erträge in Höhe von ca.  97.800€ vom Land, welche ebenfalls herangezogen werden können. Diese Mittel werden voraussichtlich ab dem Monat Juli  benannt und dann zur Verfügung stehen im Haushaltsjahr. Diese Zuweisung ist im Haushalt 2021 der Stadt Crivitz noch nicht verplant und kann somit anteilmäßig zur Deckung der Unterstützungshilfe ebenfalls herangezogen werden.

– Gesamt

Insgesamt stehen somit aus der Ersparnis der Amtsumlage in Höhe von ca. 152.099,00€ und die pauschaler Ausgleich Gewerbesteuermindereinnahmen in Höhe von ca.  97.800€ zur Verfügung. Gesamt ergibt sich ein Betrag durch Einsparungen und zusätzlichen Zuweisungen in Höhe von 249.899,00€ im Haushalt.

Filiale der Deutschen Post – DHL und Postbank hat noch bis zum 30.05.2021 für seine Kunden geöffnet!

11-Mai-21/P-headli.-cont.-red./75/24-21

Auch ohne den Amtsbonus der Bürgermeisterin Britta Brusch – Gamm der Stadt Crivitz in der medialen Berichterstattung (SVZ) bleibt festzustellen, dass der Weg zur neuen Postfiliale, vom Zentrum der Stadt Crivitz ca. 1200 – 1500 m BERGAUF beträgt. Und eine sog. Paketstation existiert bereits seit 5 Jahren, sie ist also keine Neuheit oder alternative neue Serviceleistung der deutschen Post! Tatsache bleibt aber: das der Weg für viele Ältere (ob nun mit oder ohne Gehilfe) beschwerlicher wird!

Seit bekannt ist, dass mit dem REWE-Markt auch die Postfiliale in der Crivitzer Innenstadt ihren Standort schließt, regt sich Ärger in der Kleinstadt. Kritik kommt aber auch aus einer anderen Richtung „Von der Einstellung des Bankgeschäftes sind nicht nur die Bewohner der Stadt Crivitz selbst, sondern auch die Bevölkerung des weitreichenden Crivitzer Umlandes erheblich betroffen. Gerade der Großteil der älteren Mitmenschen, wickelt seine Bankgeschäfte in der Postbank-Filiale vor Ort ab“. Dabei ist noch eine Alternative auf dem Tisch, die zumindest ein Angebot für Crivitzer in der Innenstadt vorhält. Und unsere Stadtspitze hält sich zu diesem Thema äußerst bedeckt, es ist wahrscheinlich nicht so populär wie andere Themen, dabei geht es nun mal nur um Ältere!

Nun ist es endgültig klar der REWE – Markt in der Gartenstraße/Amtsstraße schließt am 15.05.2021 für seine Kunden. Eine ganz klare Schließung aufgrund der Geschäftsaufgabe für diesen Standort. Natürlich sind in diesem Zusammenhang auch die Konzessionäre wie die Filiale der  Mecklenburger Backstuben  betroffen und die Filiale der Deutschen Post – DHL und Postbank. Die Filiale der  Mecklenburger Backstuben GmbH schließt ebenfalls für seine Kunden am 15.05.2021 und die  Filiale der Deutschen Post – DHL und Postbank hat noch bis zum 30.05.2021 für seine Kunden geöffnet. Nach dem 15.05.2021 beginnt für alle Mitarbeiter ein Rückbau der Einrichtung und die Übergabe an den Eigentümer.

Ein herber Schlag in Corona Zeiten für den Einzelhandelsstandort Crivitz.  Zum sich gerade dieser Bereich erst als Zentrum für alle Einrichtungen entwickelt hatte in den letzten Jahren. So ist sind hier zahlreiche neue Geschäftseröffnungen entstanden in unmittelbarer Nähe wie,  Facharztpraxis  Frau dr. Scholz, Zahnarztpraxis Herr……………..,   Allianz – Generalvertretung, Anlage beratung , Döner ……………, Handy …………………….., Apotheke ………………………….., Logopadie ……………………, Burobedarf…………………, Friseur………………. die Filiale der  Mecklenburger Backstuben  betroffen und die Filiale der Deutschen Post – DHL und Postbank. Demnächst sollte sogar noch weiter kleine Textileinzellhändler hinzukommen. Man kann fast von einer Zentrumverlagerung innerhalb der Stadt crivitz sprechen. Natürlich sind hier auch entsprechende Parkplätze vorhanden.

In der Vergangenheit gab es immer wieder Gerüchte so berichteten Mitarbeiter das die Stadt eine Ausweichmöglichkeit für den REWE – Markt schaffen wollte oben beim …….. Aldi – Markt und das beruhigte die Mitarbeiter. Nun stellte sich aber heraus dass dazu nie eine Anfrage an die REWE – Zentrale oder Vorlagen in der Stadtvertretung vorhanden waren. Es bleibt nun einmal ein Gerücht! Wo her auch immer ?

Öffentliche Auskunft der Bürgermeisterin gegenüber der Stadtvertretung zum aktuellen Stand der Freileitung 110 KV-Leitung- Anschluss Wessin“

10-Mai-21/P-headli.-cont.-red./74/23-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Die WEMAG Netz GmbH hat am 13.11.2018 den Antrag auf Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb der 3,5 Kilometer langen zweisystemigen Freileitung 110-kV Anschluss Wessin beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung gestellt. Durch die Leitung soll der Netzverknüpfungspunkt Wessin an das bestehende 110-kV Verteilnetz der WEMAG Netz GmbH angeschlossen werden. Für das Vorhaben, einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, werden Grundstücke in den Gemarkungen Crivitz, Zapel Dorf, Zapel Hof und Barnin beansprucht. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)[zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 3.12.2020 I 2694-Änderung durch Art. 6 G v. 25.2.2021 I 306 (Nr. 9)].

Die Auslegung der Planunterlagen erfolgte im Amt Crivitz vom 28.01.2019 bis zum 28.02.2019.

Die Stadt Crivitz hat auf ihrer Sitzung der Stadtvertretung am 08.04.2019 (BV Cri SV 801/19) den Beschluss gefasst: „ eine Stellungnahme zur Nutzung der gemeindlichen Flurstücke durch eine Überspannung mit einer 110 kV Freileitung abzugeben“. Und eine Empfehlung: „Der Errichtung der 100 KV-Leitung wird zugestimmt unter der Voraussetzung, dass das letzte Drittel der Leitung unterirdisch verlegt wird und statt einer Bepflanzung des Zapeler Weges eine Wegesanierung erfolgt.“

Auf der Sitzung der Stadtvertretung am 03.05.2019 (BV Cri SV 871/19), Planfeststellungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von einer 110-kV Hochspannungsfreileitung zum Anschluss des Umspannwerks Wessin, wurde der Beschluss gefasst:“ Hinweise und Anregungen im Rahmen des Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer 110-kV Freileitung zum Anschluss des UW Wessin mitzuteilen.“ Gleichzeitig wurde aber klar und deutlich festgestellt.“ Es wird kritisiert, dass der Text der geplanten Stellungnahme nicht vorliegt.“

Seit dem 03.05.2019, also seit zwei Jahren, erfolgten zu diesen wichtigen geplanten Vorhaben keinerlei Auskünften zum Verfahrensstand und aktuellen Stand. Die Planrechtfertigung fordert eine Prüfung, ob das Vorhaben mit den Zielen des Gesetzes übereinstimmt, so dass die Zulassung des Vorhabens im Allgemeinwohlinteresse erforderlich erscheint, welches in den öffentlichen Interessen Steht.

Hiermit stellt die Fraktion der CDU den Antrag gemäß §34 Abs. 2 KV M-V zur öffentlichen Auskunft der Bürgermeisterin gegenüber der gesamtem Stadtvertretung den aktuellen Stand zur Errichtung und zum Betrieb einer 110-kV Freileitung zum Anschluss des UW Wessin mitzuteilen.

Beratung zum Verfahrensstand des B-Plan Nr. 15 Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel mit einer Veränderungssperre

09-Mai-21/P-headli.-cont.-red./73/22-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Am 17.Februar 2020 beschloss die Stadtvertretung Crivitz die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 „Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel– Teilbereich Wessin“. Konkret umfasst das Gebiet „Crivitz“ den OT Wessin im Teil des geplanten Windeignungsgebietes Wessin 45/18.

Die Stadt Crivitz wird eine ordnende und steuernde Funktion im Rahmen eines ganzheitlichen Planansatzes im zukünftigen Windeignungsgebiet umsetzen, insbesondere vor dem Hintergrund der Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes.

Gleichzeitig beschloss die Stadtvertretung Crivitz am 17.Februar 2020 zur Sicherung der Planung über das bezeichnete Gebiet eine Veränderungssperre gemäß §§ 14, 16 und 17 BauGB in Verbindung mit § 5 der KV M-V erlassen.

Die Veränderungssperre hat eine Gültigkeit bis 16.Februar 2022 und kann für ein Jahr verlängert werden. Die Planung der regionalen Planungsverbandes WM genügt den Anforderungen, um im Zulassungsregime des §35 BauGB relevant zu sein. Sie weist ein Mindestmaß an inhaltlicher Konkretisierung auf, auch für die in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung.

Die Errichtung und dem Betrieb von Windkraftanlagen  stehen zurzeit keine Ziele der Raumordnung entgegen. Eine Verlängerung der Veränderungssperre für dieses Plangebiet kann nur abermals erfolgen, wenn die Stadt Crivitz geeignete Planungsuntersuchungen und Gutachten vortragen kann die ihre Handlungsweise Rechtfertigen.

Das ist aber, bis heute, noch nicht erfolgt!

Die Post als Konzern agiert im ländlichen Raum wie üblich!

06-Mai-21/P-headli.-cont.-red./72/21-21

Warum kann man denn nicht in einer Stadt von ca. 5000 Einwohner und einem Grundzentrum der Entwicklung im ländlichen Bereich seine Filiale belassen?

Die Partnerfiliale der Deutschen Post am Standort Breite Str. 1, neben dem Rewe-Markt, im Stadtzentrum wird ab dem 15.05.2021 schließen. Ab 19. Mai wird bereits die neue Partnerfiliale in dem Getränkemarkt an der Parchimer Straße 64 eröffnet. Doch ist der Standort wirklich geeignet?

Die Wege werden länger für viele Crivitzer. Mal eben ein Päckchen aufgeben zu Weihnachten oder ein paar Briefmarken holen oder eine Sendung abholen: In Crivitz wird das momentan mit deutlichem Aufwand für Jung und Alt verbunden sein. Der Grund: Die Deutsche Post DHL Group hat mal ebenso beschlossen, ohne Engagement einer Befragung der eventuellen Nachmieter am Standort oder einem vorausgesetzten öffentlichen Interesse auf Grund der Demographie Entwicklung in Crivitz, die Post-Filiale im Zentrum von Crivitz zu schließen.

Allerdings: Die Post hat einen Versorgungsauftrag. Der ist sogar gesetzlich festgeschrieben. Gesetzlich gesichert .

Denn klar ist auch: Die Deutsche Post hat, aufgrund des Versorgungsauftrags nach der Postdienstleistungsverordnung, binnen drei Monate nach Schließung, in einer Gemeinde mit mehr als 2000 Einwohner, eine neue Filiale zu eröffnen. Notfalls wäre die Deutsche Post sogar gesetzlich gezwungen gewesen, ab Juni 2021 den Postbetrieb in Crivitz in Eigenverantwortung zu betreiben. Doch das scheint nun wohl vom Tisch zu sein.

Crivitz hat immer hin 4853 Einwohner und im Umland befinden sich ca. 8560 Einwohner und im 10 km Bereich sogar ca. 13000 Einwohner. Ca. 40% der Einwohner in Crivitz sind über 60 Jahre alt und von der Nähe der Postfiliale im Zentrum in Crivitz abhängig und sind nun gezwungen lange Wege in Kauf zu nehmen!

Das Aus der Postagentur in der Ortsmitte kam, das muss fairerweise gesagt sein, für die Post (ganz korrekt die Deutsche Post DHL Group) überraschend. Der REWE Markt für am Standort der Breite Straße 1, im Stadtzentrum in dem die Partner-Filiale der Deutschen Post seit Jahren beheimatet war, macht dicht. Nicht ganz von heute auf morgen, aber doch innerhalb von gerade einmal zwei Monaten.

Seitdem wurde noch nicht einmal versucht, seitens der Post, nach Lösungen zu suchen für diesen Standort. Schon im Monat März war nach einer kurzen Begehung klar dass der Standort aufgegeben wird. Anstrengungen oder Gespräche mit dem anstehenden Nachmieter wurden erst gar nicht unternommen. Dies sei schließlich keine hinnehmbare Situation und könne natürlich kein Dauerzustand werden.

Warum wird nicht die Filiale in der Breite Straße weiter betrieben? Wenn der Eigentümer und der neue Betreiber stets sein Interesse bekundet haben, die Filiale im Zentrum von Crivitz zu erhalten, welches Interesse verfolgt dann die Deutsche Post?

Zu diesem Standort gibt es ein öffentliches Interesse. Der Versorgungsauftrag der Deutschen Post nach dem Gesetz, besteht für den Bürger und nicht für die Interessen anderer!

Viele Crivitzer sind „Bedrückt“ UND unsere Stadtspitze schweigt zu diesem Thema! Welche Interessen sind da im Hintergrund berührt?

Errichtung eines Kinder –und Jugendbeirat der Stadt Crivitz

05-Mai-21/P-headli.-cont.-red./71/20-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

In unserer Stadt sind  495 Kinder bis 12 Jahre und 235 Jugendliche 14-17 Jahre ansässig, also  insgesamt also  730 Kinder und Jugendliche das sind  15% der gesamten Bevölkerung der Stadt Crivitz. Wenn man die  200 Heranwachsenden 18-21 (mögl. in Ausbildung  oder Lehre/Studium)   hinzurechnet sind es  insgesamt: 930 Kinder –und Jugendliche zusammen als 19%. Betrachtet man die demographische Zusammensetzung so macht dieser Teil der Bevölkerung fast ein Viertel aus, welcher noch nicht repräsentativ in die Stadtentwicklung mit eingebunden ist.

Es ist also notwendig ein Mitbestimmungsgremium für alle jungen Crivitzer*innen 12 und 21 zu schaffen, in den gesprochen wird wie man Crivitz jugendfreundlicher gestalten und warum was in der Stadtpolitik wie geregelt wird. Junge  Menschen sind als Teil der politischen Kultur in der Bundesrepublik Deutschland aktuell eingebunden u. a. in Auseinandersetzungen über die gesellschaftliche Pluralität, den Erhalt demokratischer Strukturen und den Fortbestand von Bürgerrechten. Dabei werden sie in verschiedenen Rollen und Teilhabeformen selbst zu politischen Akteuren. Vor diesem Hintergrund steht für uns die Frage, wie Jugendlichen und jungen Erwachsenen vermittelt werden kann, dass es sich lohnt, sich an politischen Prozessen zu beteiligen, insbesondere wenn dies Fragen sind, die sie selbst unmittelbar betreffen.

Die CDU- Fraktion setzt sich für einen Kinder und Jugendbeirat in der Stadt Crivitz ein. Wir wollen dazu betragen dass in diesem Sommer 2021 endlich ein Kinder –und Jugendbeirat 2021 gründet wird und seine Arbeit aufnimmt. Er ist in der jetzigen Zeit (Corona – Pandemie) wichtig um die Belange der Jungen Generation in den Entwicklungsprozess der Stadt Crivitz einzubeziehen und mitzugestalten.

Beschlussentwurf:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Kinder – und Jugendbeirat der Stadt Crivitz. 

Satzung

des Kinder – und Jugendbeirates der Stadt Crivitz

Gemäß § 5, der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung-KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOB1. M-V, S. 777), in der jeweils geltenden Fassung, hat die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am ……………………. nachfolgende Satzung beschlossen.

Präambel

Die Kinder und Jugendlichen der Stadt Crivitz sollen die Möglichkeit haben, sich selbst in das Geschehen in ihrer Stadt einzubringen und es mitzugestalten. Zu diesem Zweck wird ein Kinder- und Jugendbeirat eingerichtet. Auf ihrem Weg in eine demokratische und soziale Gesellschaft soll dieser Beirat Hilfe und Übungsplatz sein, denn er wird von Kindern und Jugendlichen geführt und arbeitet überparteilich und konfessionell ungebunden. Er handelt nach demokratischen Grundsätzen, gegen jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wie Rassismus, Sexismus, Antisemitismus und setzt sich für einen freien Meinungsaustausch zwischen allen Generationen ein. Besonders die Stadtvertretung der Stadt Crivitz verpflichtet sich, gemeinschaftlich die Arbeit des Kinder- und Jugendbeirats tatkräftig und nachhaltig zu unterstützen.

§ 1 Ziele und Aufgaben

  1. Zweck des Kinder- und Jugendbeirates ist es, die Interessen der Kinder und Jugendlichen in der Stadt Crivitz zu vertreten und  deren Ausschüsse sowie die Verwaltung bei Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen, zu beraten und zu unterstützen. Ziel ist es, aktiv in der Kommunalpolitik der Stadt mitzuwirken und junge Menschen für politische Themen zu sensibilisieren und in politische Prozesse mit einzubeziehen.
  2. Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats sind Ansprechpartner _innen für Kinder, Jugendliche und junge Menschen in der Stadt Crivitz und ein Vertretungsorgan ihrer Belange gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Der Kinder- und Jugendbeirat vertritt die Interessen aller Crivitzer Kinder und Jugendlichen, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Kulturen oder Konfessionen.
  3. Der Kinder- und Jugendbeirat ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in der Auswahl seiner Aufgaben und Themen frei.

§ 2 Organe und Gliederung

     (1)  Die Organe des Kinder- und Jugendbeirats der Stadt Crivitz sind

          – der Kinder- und Jugendbeirat (§3)

          – die Sprecher_innen (§4)

          – das offene Kinder- und Jugendforum (§5)

Finanzielle Auswirkungen: JA mit Erläuterungen

Erläuterung:

Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates erhalten eine Aufwandsentschädigung von monatlich 30 €.

Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind überschaubar, da es sich hierbei nur um geringe Anzahl handelt. Die finanziellen Aufwendun-gen betragen maximal bis ca. 3.240,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 4.000,00€ im Haushalt 2021 Jugendforum  (Teilergebnishaushalt 2021,Produkt 28100 Heimat- und sonstige Kulturpflege, Sachkonto  56930007 Jugendforum=4.000,00€) zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden.

Über die Möglichkeit der zur Verfügung Stellung von Mitteln und deren Höhe für die Organisation von Veranstaltungen und die Begleichung von Sachauslagen der Beiratsarbeit ist im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich neu zu entscheiden.

Errichtung eines Behindertenbeirates

18-Mai-21/P-headli.-cont.-red./70/19-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweiseso wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Stadt Crivitz. Die UN-Behindertenrechtskonvention betrachtet „Behinderungen“ als Ergebnis einer Wechselwirkung zwischen den Einschränkungen einer Person und der physischen und sozialen Umwelt (vgl. § 2 Abs. 1 SGB IX). Daraus erwächst eine gesellschaftliche Verpflichtung, Barrieren in allen Teilbereichen so weit wie möglich zu reduzieren und die Gesellschaft insgesamt inklusiv zu gestalten.

Die zentralen Schwerpunkte wurden im Landkreis Ludwigslust-Parchim im vorigen Monat beschlossen und sind im folgenden Punkten benannt: „ Die Ausführungen zu inklusiver Förderung im Sinne der UN Behindertenrechtskonvention, wie sie die Vertreterinnen der Eingliederungshilfe vorgestellt haben, gliedern sich  im Wesentlichen auf  Bereiche, die jeden Aspekt des Lebens umfassen: Arbeit, Freizeit, Bildung und Persönlichkeitsstärkung, Wohnen oder Barrierefreiheit und Mobilität. Desgleichen den Stand der Barrierefreiheit von Wohnungen und Wohnumfeld, aber auch von öffentlichen Einrichtungen und Gesundheitseinrichtungen zu überprüfen.“

Was möchte der Behindertenbeirat für betroffene Bürger erreichen?

  • Verbesserung der Teilhabe am Leben in der Stadt Crivitz
  • Weiterer Ausbau der Barrierefreiheit
  • Mehr Mobilität für alle Menschen mit Behinderungen
  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Entscheidungsträger für die Belange von Menschen mit Behinderungen
  • Förderung der Zusammenarbeit der Vereine und Verbände untereinander
  • Beratung der Stadt – und Amtsverwaltung zu behindertenpolitischen Problemen

Welchen Aufgaben stellt sich der Behindertenbeirat mit seiner Tätigkeit? Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen; Verbesserung deren Lebensverhältnisse;    Anregen von inklusivem Denken im Landkreis; Aufgreifen aktueller Themen der Behindertenpolitik; Beratung des Landkreises zu behindertenpolitischen Fragen. Nach § 41 a (Behindertenbeiräte) der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V)“ tragen die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit dafür Sorge, dass auf die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen Rücksicht genommen wird. Die Gemeinden können hierfür Beiräte oder Beauftragte bestellen.“


Beschlussentwurf:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Satzung des Behindertenbeirates der Stadt Crivitz. 

Satzung des Behindertenbeirates der Stadt Crivitz

Gemäß § 41a i.V. mit §5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung-KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOB1. M-V, S. 777), in der jeweils geltenden Fassung, hat die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am ……………………. nachfolgende Satzung beschlossen.

§ 1       Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat)

  1. Zur Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und zur Wahrnehmung der Interessen der behinderten Einwohnerinnen und Einwohner wird ein Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) gebildet.
  2. Nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zählen zu den Menschen mit Behinderungen die Personen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können (soziales Modell von Behinderung).

Finanzielle Auswirkungen: JA mit Erläuterungen!

Erläuterung:

Die/Der Vorsitzende des Behindertenbeirates erhält eine Aufwandsentschädigung von monatlich 60 €. Alle stimmberechtigten Mitglieder des Behindertenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Behindertenbeirates, in die sie gewählt worden sind, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) von 40 €. Die Höchstzahl der Sitzungen, für die Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf jährlich vier beschränkt.

Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind überschaubar, da es sich hierbei nur um geringe Anzahl handelt. Die finanziellen Aufwendungen betragen maximal bis ca. 1.840,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 4.700,00€ im Haushalt 2021 Senioren  (Teilergebnishaushalt 2021,Produkt 28100 Heimat- und sonstige Kulturpflege, Sachkonto 56930003 =4.700.00€) zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden.

Über die Möglichkeit der zur Verfügung Stellung von Mitteln und deren Höhe für die Organisation von Veranstaltungen und die Begleichung von Sachauslagen der Beiratsarbeit ist im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich neu zu entscheiden.

Errichtung eines Seniorenbeirates der Stadt Crivitz

02-Mai-21/P-headli.-cont.-red./69/18-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweiseso wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:
Insbesondere für ältere Menschen ist in der Corona-Pandemie aktuell wichtig, zuhause zu bleiben und die sozialen Kontakte stark zu begrenzen, um sich vor einer Ansteckung zu schützen. Gruppenaktivitäten wie Singen im Chor, Seniorensport, Ehrenamt oder Kreativkreise können nicht stattfinden. Nicht alle älteren Menschen haben die technischen Möglichkeiten und/oder Fähigkeiten das Internet und andere digitale Medien zu nutzen. Daher ist es für viele ältere Menschen schwierig, über das Internet oder Smartphone mit der Familie und Freunden in Kontakt zu bleiben. Gerade darum ist es notwendig, sich in Seniorenbeiräten in unserer Stadt mit ihren Ortsteilen zu organisieren, um die Probleme der Seniorinnen und Senioren an die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter heranzutragen, um auch politisch mitzuwirken und zu beraten. Seniorinnen und Senioren haben so die Möglichkeit, sich in Entscheidungsprozesse der Stadt einzumischen, von denen sie betroffen sind. Das ist auch erforderlich, denn in Zeiten des demografischen Wandels müssen Themen wie Rente, Pflege, Mobilität sowie gesundes und aktives Altern zunehmend mehr in den Fokus der politischen Gestaltungsprozesse rücken.

Im Vordergrund der Arbeit des Seniorenbeirates steht, die Interessen älterer Menschen ab 60 Jahren zu vertreten. Dabei ist weiterhin das gesamte Altersspektrum der Bevölkerung im Blick zu behalten. Im Seite 2 von 5 Idealfall führen der respektvolle Austausch und der demo-kratische Kompromiss zu Entscheidungen, mit denen alle gut leben können. Darum ist der Seniorenberat ein wichtiger Interessensvertreter. Der Seniorenbeirat ist ehrenamtlich, parteilos und konfessionsneutral tätig und verfolgt gemeinnützige Zwecke. Die Mitglieder sind wichtige Gesprächspartner für die gewählten Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter. Die Mitglieder des Seniorenbeirates sollten ihre Mitgliedsdauer alle drei Jahre neu wählen. Vielen der Mitglieder anderer Seniorenbeiräte ist der Zeitraum von fünf Jahren zu lang. Das wird wurde immer wieder deutlich, dass einige Mitglieder aufgrund von Erkrankungen nicht mehr aktiv dabei sein konnten bzw. sogar ganz ausscheiden mussten. Erfahrungsgemäß kann die Möglichkeit einer aktiven Teilnahme aufgrund von Erkrankungen oder Mobilitätseinschränkungen im fortgeschrittenen Alter abnehmen.

Drei Jahre ist für viele Seniorinnen und Senioren ein gut überschaubarer und planbarer Zeitraum, um die Bereitschaft zur Mitwirkung in diesem Gremium zu erklären. Die Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) regelt die Teilnahme-, Rede- und Antragsrechte abschließend. Für die Einbindung des Seniorenbeirates sind insb. § 14 Abs. 1 KV M-V (Recht, sich schriftlich oder zur Niederschrift mit Anregungen und Beschwerden an die Gemeindevertretung zu wenden) und § 17 Abs. 2 KV M-V (Gemeindevertretung entscheidet einzelfallbezogen wer und zu welchem Thema angehört wird) maßgebend. Daneben würde eine abstrakt generelle Regelung des Rede- und Antragsrechtes des Seniorenbeirats in der Seniorenbeiratssatzung nach hiesigem Dafürhalten den durch die KV M-V gesetzten Rahmen überschreiten und wäre somit nicht zulässig. Nach dem Gesetz zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben in Mecklenburg-Vorpommern (Seniorenmitwirkungsgesetz M-V – SenMitwG M-V) vom 26. Juli 2010 (GVOBl. MV Nr. 14 vom 13.08.2010 S. 422; 13.11.2015 S. 463) Gl.-Nr.: 860-14) sind alle Personen, die in MecklenburgVorpommern mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und die das 60. Lebensjahr vollendet haben Seniorinnen und
Senioren. An dieser Altersgrenze sollte sich die Stadt Crivitz orientieren. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass sich Menschen im Alter von 60 Jahren selbst noch nicht als Seniorinnen und Senioren verstehen. Der Satzungsentwurf geht daher davon aus, dass die Mitglieder des Seniorenbeirats Bürgerinnen und Bürger der Stadt Crivitz und deren Ortsteile sein müssen, die das 60. Lebensjahr erreicht haben sollen sowie aus dem aktiven Arbeitsprozess ausgeschieden sein sollen.

Beschlussentwurf:
Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Satzung des Seniorenbeirates der Stadt Crivitz.
Satzung
des Seniorenbeirates der Stadt Crivitz
Gemäß § 5, der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung-KV MV) vom 13.07.2011 (GVOB1. M-V, S. 777), in der jeweils geltenden Fassung, hat die Stadtvertretung in ihrer
Sitzung am ……………………. nachfolgende Satzung beschlossen.
§ 1 Seniorenbeirat

  1. Der Seniorenbeirat nimmt die besonderen Belange und Interessen der älteren Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Crivitz wahr und ist die gewählte Vertretung aller Seniorinnen und Senioren der Stadt.
  2. Unter Seniorinnen und Senioren sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Crivitz zu verstehen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.
  3. Der Seniorenbeirat berät und unterstützt die Stadtvertretung und Verwaltung des Amtes bei der Wahrnehmung der besonderen Lebensinteressen der älteren Einwohnenden und wirkt zu deren Wohle mit.
  4. Er nimmt seine Aufgaben überparteilich, überkonfessionell und verbandsunabhängig wahr. Der Seniorenbeirat ist an Weisungen nicht gebunden und entwickelt seine Aufgaben aus eigener Initiative.

Was nun – kommt da noch mehr in unser Umland?!

17-April-21/P-headli.-cont.-red./66/15-21

NEU!!!! Der Bau einer 50 ha großen Photovoltaikanlage im Ortsteil Wessin!

Die Idee zum Bau einer 50 ha großen Photovoltaikanlage zerschneidet dieses Landschaftsbild und ist so groß wie ca. 50 Fußballfelder

Die in Anspruch zu nehmende Fläche ist Ackerland mit einer Bodenwertzahl (vermutlich über 20 Bodenpunkte). Für die Inanspruchnahme von Flächen mit mehr als 20 Bodenpunkten ist ein besonderes Prüfverfahren erforderlich.

Verträglichkeit für den Natur- und Umweltschutz sowie für den Tourismus:

Das räumlich weite Gebiet um Wessin herum ist ein uraltes Vogeldurchzugs- und Vogelrastplatzgebiet für Zugvögel. Durch die Zerschneidung der Landschaft mit dem Bau der PV-Anlage werden Rastplätze für Zugvögel eingeengt. (Angemerkt wird, dass bei der ersten Besichtigung der Fläche, Anfang April gegen 18.00 Uhr, 35 Kraniche auf diesem Gelände Zwischenstopp auf ihrem Durchzugsflug rasteten).Bodenbrütern, wie Lerchen, Ammern, Rebhühnern u.a. Kleinvögeln wird der Lebensraum eingeengt.

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat die Flächeninanspruchnahme?:

Auf 50 ha landwirtschaftlicher Fläche fällt die Produktion von Agrarerzeugnissen aus. Eine Vergütung nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) für eingespeisten Strom aus dieser (möglichen) PV-Anlage ist an bestimmte Bedingungen, wie dem Standort, geknüpft.

Warum findet nun am 18.05.2021 eine NICHT öffentliche Sitzung mit der Projektierung Gesellschaft statt?

Nun ja, sicherlich ist der Eigentümer oder Betreiber mit den Ergebnissen des Umweltausschusses nicht einverstanden und will nun die Abgeordneten und sachkundigen Einwohner vom Gegenteil überzeugen. Denn zu diesen Bauvorhaben braucht er nun mal das „gemeindliche Einvernehmen“.

Warum?

Anders als im Falle der Windenergie könne sich der Betreiber einer Photovoltaik-Anlage daher nicht auf § 35 Abs.1 Nr.3 BauGB berufen. Auch eine Privilegierung des Solarvorhabens nach § 35 Abs.1 Nr.4 BauGB ist daher nicht zulässig. Unter diesen Tatbestand fallen Vorhaben, die wegen ihrer besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen ihrer nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden sollen.

Weshalb?

Die Fläche ist nicht mit einem Flächennutzungsplan überplant. Eine Privilegierung des Bauvorhabens ist nicht erkennbar. Ein B- Plan ist erforderlich. Alle öffentlichen und naturgegebenen sowie naturschutzrechtlichen Belange der Allgemeinheit sind Ausschlusskriterien für das Bauvorhaben.

Es ist und bleibt unverständlich warum diese Veranstaltung den Bürgern vorenthalten wird, zumal in der Hauptsatzung der Stadt Crivitz steht das bei „wichtigen Vorhaben“ eine Einwohnerversammlung einberufen wird (auch auf Ortsteile begrenzt). Welche Interessen werden da wieder im Hintergrund berührt?

Zusammenfassung:

Die Flächen für die Nutzung der erneuerbaren Energien mit Augenmaß zu prüfen ob naturschutzrechtliche Ausschlusskriterien vorhanden sind. UND JA, an dieser Stelle sind wesentliche Ausschluss Gründe vorhanden.

Der Horstschutz wird gemäß dem BNatSchG stark beeinträchtigt. Die Planungsfläche grenzt an einem Waldstück (Mordkuhle) in deren nördlichen Bereich sind mindestens 8 Horste von Großvögel von Mäusebussard, Turmfalke, Rotmilan und Habicht usw. sich befinden und die den unmittelbaren Horts Schutz Bereich von 50m bis 100 m beeinflussen. Seit 2018 bis 2020 brüten auf dieser Planungsfläche die Wiesenweihe und Kornweihe und sind hoch geschützt. Durch die Versiegelung dieser Fläche würde der Lebensraum dieser Vögel zerstört.

Das angrenzende Biotop (ehemalige Mülldeponie) ist ein Hotspot für Graureiher, Neuntöter, Dorngrasmücke[Singvogel] sowie Rebhuhn und viele andere Kleintiere. Diese verwenden die Planungsfläche als wesentliches Nahrungshabitat. Die Planungsfläche ist durch einen starken Vogelzug im Frühjahr und Herbst gekennzeichnet und dient vorrangig als Rastfläche mit dem anschließenden Nahrungshabitat.

Durch die Versieglung der Fläche wird ein wesentliches Nahrungshabitat im Einklang mit den bestehenden und angrenzenden Biotopen (ehemalige Mülldeponie) zerstört und verringert. Die entsprechenden Feststellungen sind nicht nur, durch das staatliche Amt für Umwelt und Natur und der unteren Naturschutzbehörden untersucht und belegt. Die ausgewiesen Fläche ist für eine Nutzung (50 ha) als Photovoltaikanlage ungeeignet.

Neues „Silicon Vally“ um den Ortsteil Wessin!

15-April-21/P-headli.-cont.-red./65/14-21

Ortsteil „WESSIN“ für viele Investoren beliebt? Nach einem Stahlgittermast 4G/5G nun ein großer 50ha SOLARPARK!?

Was ist passiert?

Seit Mitte März 2021  bekannt und nun untersucht plötzlich und unerwartet der  Umweltausschuss seit dem 14. April 2021 für die Stadtvertretung Crivitz eine 50 ha große Fläche in Wessin für die Solarnutzung! Der Ausschuss soll nun Untersuchungen und eine Aussage treffen für die richtige Standortwahl dieser   Photovoltaik-Freiflächenanlage wegen der  Vermeidung von Konfliktsituationen!

Die Orteilvertretung“ Wessin“ hatte gerade erst  am 07.04.2021 getagt, ob die davon schon etwas wusste? Denn davon  war am 07.04.2021 in Wessin  überhaupt keine Darlegung zu hören! Für den Bodeneigentümer und die Stadt Crivitz bestehen jetzt Untersuchungspflichten für eine Netzbetreibung.

Schon einmal lehnte der Umweltausschuss eine 2,3 ha große Solaranlage nahe der Eisenbahn-rücke in Crivitz am  17.07.2018 ab, unter anderem wegen…“eine Zersiedlung der Landschaft sowie eine ganz erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes“.

Allerdings existiert in Crivitz natürlich ein Flächennutzungsplan, in Wessin NICHT!

Also, so einfach dürfte es diesmal nicht werden!

Neue EEG – Novelle seit November 2020!

Alles in allem bringt die EEG-Novelle 2021 positive Veränderungen für alle Betreiber von Photovoltaikanlagen. In den kommenden zehn Jahren sollen 65 Prozent des Strombedarfs durch erneuerbare Quellen gedeckt werden, der größte Anteil – von 100 Gigawatt – ist der Photovoltaik zugerechnet. Die Einspeisevergütung ist auch lukrativ und so erhält man vom Netzbetreiber eine Vergütung in Höhe des sogenannten Marktwerts. Das sind rund 3 bis 4 Cent/kWh abzüglich einer Vermarktungsgebühr von 0,4 Cent. Für 1 kW Anlagenleistung (angenommener Ertrag 850 kWh/a) ergibt sich ein Erlös von ca. 22 bis 30 Euro pro Jahr. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende 2027.

Fazit: Deshalb sind die Flächen für die  Nutzung der erneuerbaren Energien mit Augenmaß zu prüfen ob naturschutzrechtliche Ausschlusskriterien vorhanden sind. UND JA, an dieser Stelle sind  wesentliche Ausschluss Gründe vorhanden. An dem angrenzenden Wald befindet  sich der direkte Horstschutz Bereich für geschützte Großvögel, die gesamte Fläche ist ein Nahrungshabitat für die angrenzenden Biotope und Nistfläche für Wiesenweihe und Kornweihe sowie Rastfläche für Kraniche und hat für den Vogelzug eine entscheidende Bedeutung. Daher ist die Versiegelung dieser gesamten Fläche mit einer großflächigen Photovoltaikanlage ungeeignet. Und darum muss man diesen Standort genau Prüfen!

Aktuelles Ranking – der größten Arbeitgeber in der Stadt Crivitz – 2021

25-März-21/P-headli.-cont.-red./64/13-21

++ +++++++Die größten Arbeitgeber der Stadt Crivitz ++++++

Platz Nr. 1 ! Krankenhaus ca. 180 Mitarbeiter Personalkosten 2021 __ca. …. Noch keine genauen Angaben……..da Einstufungen in  Tarifberechnung/Umstrukturierung noch nicht abgeschlossen.

Platz Nr. 2 !! AMT CRIVITZ    ca. 106  Mitarbeiter (97 Kernverwaltung in Crivitz +  9 AZUBI in Crivitz) Personalkosten 2021_ ca. 5.842.900,00€ Personalkosten 2014_ ca. 4.267.300,00 € In den nachgeordneten Einrichtungen sind Weitere  20 Mitarbeiter tätig)           Gesamt:126!

Platz Nr. 3!!! Stadt Crivitz ca. 100 Mitarbeiter Personalkosten 2021 _ca. 3.789.200,00€ Personalkosten 2014 _ca. 2.253.100,00€ Die Personalkosten der Stadt Crivitz  sind in den letzten  11 Jahren um  (+) 2.061.215€ also um 119,28% gestiegen,  von  1.727.985€  in Jahr 2010 auf 3.789.200€ in Jahr 2021. In den Jahren von 2010 bis 2014 erfolgte nur eine  Steigerung um 30,4% (um 525.115€) von 1.727.985€  auf 2.253.100€. Aber ab dem Haushaltsjahr 2014 sind die Personalkosten explodiert um weitere 88.90%  (also um (+)1.536.100€),von 2.253.100€  in 2014 auf  3.789.200€ in 2021. Der Personalbestand ist seit 2014 von 68 Mitarbeitern sprunghaft auf 99/ca.100  Mitarbeiter im Jahr 2021 angewachsen. Tendenz steigend!!!!!!

Damit ist die Stadt Crivitz 2021 aktuell  der dritt größte Arbeitgeber der Stadt nach dem Krankenhaus und dem Amt Crivitz. Bei den Personalkosten ist grundsätzlich mit einer jährlichen Steigerung zu rechnen, u.a. durch gesetzlich festgeschriebene Tariferhöhungen und höher Stufungen in der Tarifgruppe nach Erreichen der Beschäftigungsdauer. Ab dem Jahr  2022 werden die Personalkosten der Stadt Crivitz  ca. 4,3 Mio.€  betragen.!!!

Von den ca.9 Mio.€ reinen Erträgen im Ergebnishaushalt der Stadt Crivitz 2021, fließen ca. 45% alleine in die  Personalkostenaufwendungen und weitere  25% fließen in die Auf-wendungen für  Umlagen(Kreis und Amt). Hinzu kommen weitere 24% für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie 1% für die Abschreibungen,  so dass eigentlich nur 5% des Haushaltes, also jährlich ca.500.000€ übrig bleiben für weitere Ausgaben.

FAZIT: Die überdimensionierten Personalaufwendungen der Stadt Crivitz von 45% werden den Ergebnishaushalt die nächsten fünf Jahre stark belasten und einen Haushaltsausgleich hemmen. Diese Diskrepanz in der prozentualen Verteilung der Erträge für die bestehenden Aufwendungen (Umlagen, Dienstleistungen, Investitionen) nimmt der Stadt Crivitz in Zukunft jegliche Gestaltungsmöglichkeit.

Ermittlung eines optimales Reinigungsmanagement der Eigenreinigung oder Fremdreinigung!

19-März-21/P-headli.-cont.-red./63/12-21

Auf der Grundlage des Beschlusses, der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz am 14.10.2019 zum TOP 15.5, sollte der Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen einen Kostenvergleich der kommunalen Eigenreinigung zur Fremdreinigung durchführen. Der Beschluss lautet wie folgt:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt die Beratung zu einem Kostenvergleich der Reinigungsleistungen in den nachgeordneten Einrichtungen der Stadt an den Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen zu verweisen.

Seit dem Oktober 2019 wurde dieser Beschluss durch den Ausschussvorsitzenden nicht umgesetzt. Auch auf mehrmaligen drängen seitens der Fraktion der CDU, in Stadtvertretersitzungen 2019/2020 und selbst in Sitzungen 2019/2020 im Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen, wurde dieses Thema nicht die Tagesordnung  gesetzt sondern stets abgewiesen. Deshalb stellt die Fraktion heute diesen Antrag auf der Stadtvertretersitzung. 

Inhaltlich aus dem öffentlichen Antrag zur Sitzung der Stadtvertretung am 23.02.2021- kurz bildlich zusammengefasst!

Ein optimales Reinigungsmanagement kann die Kosten deutlich senken. Das gilt für die Reinigung sowohl durch kommunale Beschäftigte (Eigenreinigung) als auch durch gewerbliche Reinigungsunternehmen (Fremdreinigung). In der Diskussion in der Stadtvertretung um die Frage, ob die kommunalen Gebäude durch eigene Reinigungskräfte oder durch private Reinigungsunternehmen gereinigt werden sollen, spielen insbesondere folgende Aspekte eine Rolle: · Kosten · Qualität · Soziale Faktoren. Erst durch die Berücksichtigung der Reinigungshäufigkeiten und einer „gewichteten“ Reinigungsfläche werden die Kosten der Eigen- und Fremdreinigung konkret vergleichbar.

Die Ausfallzeiten (Krankenquoten) und  Leistungswerte wie (· Beschaffenheit und Ausstattung der Räume, Bodenbelag, bauliche Zustand und Alter des Gebäudes · die Art und Häufigkeit der Nutzung der Räume, · das Reinigungsintervall, · Ausbildung bzw. Schulung des Personals, · Rüst-/Wegezeiten, · Maschinen- bzw. Geräteeinsatz, · Reinigungstechnik (z.B. leistungsfähige Reinigungschemie), · Reinigungsmethodik, · Leistungsumfang, · Qualitätsanspruch, · Hygieneanspruch.) sind dabei besonders zu beachten.

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweiseso wie er zum 23.02.2021 zur Diskussion steht!

Im Vergleich zur Fremdreinigung ist bei der Eigenreinigung zu beobachten, dass neue Reinigungsgeräte und -techniken bei den meisten Kommunen erst in Reaktion auf Entwicklungen im privaten Reinigungshandwerk eingeführt werden. Ein professionelles Reinigungsmanagement ist eine fundamentale Voraussetzung für eine hohe Wirtschaftlichkeit der Gebäudereinigung, sowohl für das private Gebäudereiniger-Handwerk als auch für die kommunale Eigenreinigung. Dies betrifft zum einen die kaufmännische Steuerung des Reinigungsbetriebes, zum anderen die Personaleinsatzsteuerung und Qualitätskontrolle. Letztere wird in der Regel durch Objektverantwortliche wahrgenommen, die für einen bestimmten Teil der Reinigungsobjekte des Betriebes zuständig sind.

Die Kosten der Fremdreinigung sind transparent. So lagen die Kosten der Fremdreinigung im Jahr 2018 bei17.735,02 € monatlich (212.820,24 € jährlich) und für 2019 bei monatlichen 18.664,34 € (223.972,02€ jährlich).

Bei der Fremdreinigung muss die Kommune weder Reinigungsmaschinen und -geräte anschaffen und regelmäßig warten noch das Know-how für Reinigungschemie und -techniken vorhalten. Reinigungsunternehmen verfügen über das Know-how und können Reinigungsmaschinen besser auslasten. Mit der Fremdreinigung kann die Kommune sämtliche Herausforderungen des Qualitätsmanagements weitgehend auf die Dienstleister verlagern. Zudem verfügen sie ihnen gegenüber über Sanktionsmöglichkeiten bei Minderleistungen, die in der Eigenreinigung nicht bestehen.

Dagegen erfolgt bei der Eigenreinigung oftmals keine Vollkostenrechnung, sodass die tatsächlich entstehenden Kosten nicht vollständig vorliegen. Damit werden Kostenpositionen wie Overhead, Fuhrpark und Fortbildung nicht vollständig abgebildet. Die durchschnittlichen Overheadkosten pro Quadratmeter sind bei der Stadt Crivitz jetzt bereits, seit der Einführung im Jahr 2020,  bereits mit Eigenreinigung fast 2-mal so hoch wie bei der Fremdreinigung.

Bei der Eigenreinigung verursachen Personalverwaltung, Steuerung des Personaleinsatzes, Dienstfahrzeug für die Vorarbeiterin, 10 Mitarbeiter bereits im Jahr 2020- Tendenz steigend, Betriebsarzt, Arbeitsschutz sowie das Beschaffen von Verbrauchsmaterial und Leasingverträge für die  Reinigungsmaschinen einen erheblichen Aufwand.

So lagen die Kosten der Eigenreinigung bereits im ersten Jahr 2020 bei 21.700,00 € (260.400,00€ jährlich) und für 2021 sind monatlich geplant 26.666,00€ (320.000,00€ jährlich). Mit der kommenden Tarifanpassung im Jahr 2022 und einer angeblichen größeren zu reinigenden Fläche und den daraus resultierenden Mehrbedarf am Mitarbeitern, durch die Fertigstellung der  Kita und Grundschule dürften sich die Gesamtkosten der Reinigung für 2022 bis 2023 bei ca. 360.000,00€ bis 370.000,00€ betragen.

Die Befürworter der neu eingeführten Eigenreinigung argumentieren (noch immer) gerne mit dem (behaupteten) größeren Reinigungserfolg. Abgesehen davon, dass auch die Leistungen des eigenen Reinigungspersonals durchaus unterschiedlich sind und auch kontrolliert werden müssen, kann die Reinigungsqualität einer Fremdreinigung dadurch sichergestellt werden, dass deren Reinigungsergebnisse konsequenter kontrolliert werden. Was und welche Leistung mit dem Gebäudereinigungsunternehmen vertraglich vereinbart wurden, kann unter bestimm-ten Voraussetzungen wegen Schlechtleistung entgeltlich Sanktioniert und notfalls fristlos gekündigt werden kann. Das ist bei einer Eigenrei-nigung nur eingeschränkt möglich, da der Teamleiter gleichzeitig Prüfer ist für alle zu betreuenden Objekte  und bei einer Schlecht-leistung der Eigenreinigung keine entgeltlichen Sanktionen oder  arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu erwarten sind.

Um festzustellen, wieviel kostet je Quadratmeter Reinigungsfläche die Eigenreinigung der Stadt Crivitz mehr als die Fremdreinigung ist die Anfertigung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse erforderlich, damit diese kostenrechnende Position (Gebäudereinigung) den Haushalt nicht übermäßig belastet. Vorrangiges Ziel des Haushaltsrechts ist die Deckung des Bedarfs der öffentlichen Hand durch eine sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung, denn es handelt sich hierbei um Steuergelder.

Beschlussentwurf:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Anfertigung einer Organisation-  und Wirtschaftlichkeitsanalyse  zur der Fremdreinigung im Vergleich zur kommunalen Eigenreinigung bis zum 30.06.2021 im eigenen Wirkungskreis. In deren Ergebnis ist die Erbringung der Leistungen durch die Gebäudereinigung zur Aufgabenwahrnehmung der Stadt Crivitz auf die einzelnen Produkte  darzustellen und eine genaue interne Leistungsverrechnung zu erläutern. Dabei ist ein Umlageschlüssel für das Haushaltsjahr 2022 zu erarbeiten und die Ziele und Kennzahlen für die einzelnen Produkte festzulegen.

Insourcing oder doch besser Outsourcing der kostenrechnenden Einrichtung – Bauhof Crivitz / Wessin!

16-März-21/P-headli.-cont.-red./62/11-21

Um festzustellen, wieviel kostet denn nun eine Maschinenstunde und wieviel kostet denn nun eine Mitarbeiterstunde in unseren kommunalen Bauhof der Stadt Crivitz gegenüber dem Marktpreis ist die Anfertigung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse erforderlich, damit diese kosten-rechnende Position (BAUHOF) die Haushalte der Folgejahre nicht mehr übermäßig belastet.

Vorrangiges Ziel des Haushaltsrechts ist die Deckung des Bedarfs der öffentlichen Hand durch eine sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung, denn es handelt sich hierbei um Steuergelder!!!!!!

1. Auftragswesen Ziel: Bauhofsteuerung

Prinzip: keine Leistung ohne Auftrag

2. Leistungsdokumentation Ziel: Bauhofabrechnung

Prinzip: Dokumentation der erledigten Arbeit

Um einen Marktvergleich durchzuführen, müssen zunächst die Bauhofleistungen zu Marktpreisen regionaler Anbieter

bewertet werden

Voraussetzung Kosten- und Leistungsrechnung

→ Markttestverfahren (market testing)= Markttests

Ein Verfahren, das innerbetriebliche Leistungen mit entsprechenden Leistungen von Marktanbietern vergleicht.

Inhaltlich aus dem öffentlichen Antrag zur Sitzung der Stadtvertretung am 23.02.2021- kurz bildlich zusammengefasst!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweiseso wie er zum 23.02.2021 zur Diskussion steht!

Auf der Grundlage des Beschlusses vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz, in seiner Sitzung am 19.05.2020, zum Jahresabschluss der Crivitz 2016 und dem Verweis auf den Prüfvermerk des hauptamtlichen Rechnungsprüfers zum erteilten „eingeschränkten Bestätigungsvermerk“ ist eine Auswertung der kostenrechnenden Einrichtung des Bauhofes der Stadt Crivitz geboten und erforderlich.

Respektvoll betrachten wir die Einschätzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Crivitz  und blicken mit großer Sorge auf die festgestellten folgenden Einschätzungen:

  1. “Aus den vorläufigen bzw. geplanten Jahresergebnissen gemäß der Haushaltsplanung 2019 lässt sich ableiten, dass sich die Situation der Stadt Crivitz ab dem Haushaltsfolgejahr 2017 verschlechtert. Durch die Neuregelung des Finanzausgleiches wird sich die wirtschaftliche Lage ab 2020 leicht verbessern. Positive Ergebnisse werden dennoch nicht erreichbar sein.”
  2. „… dass  in den  kostenrechnenden  Einrichtungen  nur zum Teil eine Kostendeckung erreicht werden konnte. Ohne die Bauhöfe beläuft sich die Kostenunterdeckung auf insgesamt -458.982,26 €.“
  3. …“ Für die Jahre 2019 bis 2022 können voraussichtlich nur durch Entnahmen aus den zweckgebundenen investiven Schlüsselzuweisungen ausgeglichene Ergebnisse erreicht werden.
  4. “…..Die finanzielle Lage der Stadt Crivitz wird auch in Zukunft angespannt bleiben. Eine umsichtige Bewirtschaftung der Haushaltsmittel wird weiterhin zwingend erforderlich sein.

Seit dem 16.11.2015 wurden durch die Stadtvertretung Crivitz  weder Zuständigkeiten geklärt, Anhörungen bei Ämter durchgeführt, Zustimmungen der Fachbehörden eingeholt, oder Anträge an den Amtsausschuss gestellt,  oder Dienstanweisungen erarbeitet, oder Personalkapazitäten eruiert,  so dass keinerlei Grundlage vorhanden ist, die Einführung einer Kosten-und Leistungsrechnung für den Bauhof der Stadt Crivitz zu rechtfertigen.

Die Gesamtkosten für die Bauhöfe Crivitz und Wessin betrugen im Haushaltsjahr 2016 noch 384.652,63€. So haben sich die Kosten von um ein vielfaches gesteigert bis zum Jahr 2020. Vorliegend betragen die Gesamtkosten für die Bauhöfe Crivitz und Wessin von 2017 bis 2020 (2017–Ergebnis; 2018-Ergebnis; 2019-Ansatz; 2020-Ansatz)1.917.471,03 € .

Durchschnittlich betrugen die Gesamtkosten pro Jahr von 2017 bis 2020 für beide Bauhöfe  479.367,76 €.       

Aktuell 2021 betragen liegen die Kosten bei 598.300,00€ !!!!

Deshalb ist in Auswertung des Rechenschaftsberichtes zum Jahresabschluss 2016 die Anfertigung einer Organisation-und Wirtschaftlichkeitsanalyse im eigenen Wirkungskreis erforderlich, um eine angemessene Produktgliederung und interne Leistungsverrechnungen für eine ausreichende Steuerungsgrundlage gemäß §27 GemHVO  M-V für das Haushaltsjahr 2021 und jährlich folgend zu erreichen. Finanzielle Auswirkungen zu dieser Beschlussvorlage entstehen nicht, da bereits ein DV-technisches System (Kalkulationssoftware) vorhanden ist mit der dazugehörenden Hardware und einen Internetanschluss für den Stadtbauhof. Die einzelnen Ausschüsse werden, im engeren Wirkungskreis durch Zuarbeiten für die Wirtschaftlichkeitsanalyse ihren Beitrag leisten. 

Beschlussentwurf:

Der Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt die Anfertigung einer Organisation-  und Wirtschaftlichkeitsanalyse der kommunalen Bauhöfe Crivitz und Wessin bis zum 07.12.2020 im eigenen Wirkungskreis. In deren Ergebnis ist die Erbringung der Leistungen durch die Bauhöfe zur Aufgabenwahrnehmung der Stadt Crivitz auf die einzelnen Produkte darzustellen und eine interne Leistungsverrechnung zu erläutern. Dabei ist ein Umlageschlüssel das Haushaltsjahr 2021 zu erarbeiten und die Ziele und Kennzahlen für die einzelnen Produkte festzulegen.

Hauswirtschaftliche Regeln für den Haushalt in der Stadt Crivitz -will man nicht!

14-März-21/P-headli.-cont.-red./61/10-21

Hauswirtschaftliche Regeln für den Haushalt will man nicht …….. sondern maximalen Spielraum für Umschichtungen und weitere Ausgaben!!!! Ausgaben, Ausgaben, Ausgaben seit sechs Jahren und die nächste Generation wird es bezahlen müssen!

Keine Rücklagen mehr, Liquidität am Limit, Höchster Steuersatz, Schulden zur Zeit 2,4 Mio.€ und trotzdem steigen die Ausgaben wieder und werden die Schulden erhöhen. Und das alles in Corona Zeiten in welchen sinkende Einnahmen und Zuweisungen in den folgen Jahren drohen!

Teil-1- Der Stahlgitterfunkmast 4G/5G  vor den Toren des Ortsteil „Wessin“.Ein neues Sinnbild!

11-März-21/P-headli.-cont.-red./60/9-21

-Keine Transparenz; ohne Beteiligung der Ortsteilvertretung „Wessin“ ;mangelnde Bau-und verwaltungsrechtliche Vorlage; und soll nach Gutsherrenart beschlossen werden im Außenbereich der Gemarkung Crivitz. Alle Jahre wieder – der zweite Antrag auf Errichtung eines Funkmastes erst Barnin und nun in Crivitz !!!!!!!!!

Die jüngste Vorlage / Bauantrag BA 201779 für die Sitzung des Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz am 18.03.2021sorgt für Unruhe und Unmut bei den Bürgern*innen und Naturschutzverein.

Was ist passiert?

Seit November 2020 plant die ATC-Germany Holdings GmbH aus Rattingen  auf dem o.g. Flurstück ein Neubau eines Stahlgitterturms h = 40,58m (also insgesamt 100 Höhe über NN- Nullniveau der amtlichen Bezugshöhe)zu errichten. Seit Dezember 2020 ist der Antrag eingereicht und das gemeindliche „EINVERNEHMEN“ ist bis zum 01.04.2021 zu erteilen!!! Das fatale daran ist, dass die Orteilvertretung „Wessin“ das letzte Mal getagt hatte am 15.12.2020. Und von diesem Bauvorhaben nicht weiß und auch nicht Beteiligt wurde, aber der Bauschuss der Stadt Crivitz darüber schon entscheiden will am 18.03.2021, weil die FRIST für das gemeindliche Einvernehmen abläuft. Zitat laut Protokoll vom 18.02.2021 der Vorsitzenden des Bauausschusses der Stadt Crivitz (Frau Prieske) „ Aus der OTV-Wessin gibt es keine aktuellen Informationen“ Nun ja, Schau an! Und 4 Wochen später wird über ein Bauvorhaben entschieden ohne die Ortsteilvertretung „Wessin“ dazu anzuhören.

Welche Bau-und verwaltungsrechtlichen Mängel gibt es!!

Baurechtlich- befindet sich das Vorhaben im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen. Ein Flächennutzungs- oder Bebauungsplan liegt nicht vor. Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient. Das ist vorliegend der Fall.

Für eine Beurteilung des Vorhabens / Bauantrag BA 201779 liegt kein Gutachten bezüglich der elektromagnetischen Strahlung und deren Auswirkungen auf die nahe örtliche Bebauung vor. Eine  genaue Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur ist nicht ersichtlich. Auch naturschutzrechtliche Aspekte wie Vogelzug oder Rast und Nistplätze von geschützten Tierarten (wie zurzeit wieder 2021 -AKTUELL- KRANICHE) auf der zu bebauenden Fläche  sind nicht beachtet worden und entsprechende Beschreibungen/Bewertungen liegen ebenfalls nicht vor. Angaben wie über die Beeinträchtigungen der öffentlichen Belange umgegangen wird, sind im Antrag nicht dargestellt und beschrieben und somit kann eine Zulässigkeit über den Antrag nicht herbeigeführt werde. Der Antrag kann nur abgelehnt werden!

Veraltungsrechtlich- sind Bedenken wegen der kurzen Beratungsfrist und Beratungsmängel aus Verträgen nicht beachtet worden. Die Orteilvertretung „Wessin“ hat gemäß Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Crivitz und der Gemeinde Wessin vom 22.09.2010 mit Wirkung zum 01.01.2011, §7 Abs.(2) Die Ortsteilvertretung hat in allen wichtigen Angelegenheiten für das Gebiet der Ortsteile ein Vorschlagsrecht, ein Informationsrecht, ein Recht zur Stellungnahme sowie einen Anspruch auf Anhörung durch den Bürgermeister und die Stadtvertretung“.  Ein Anspruch auf rechtliches Gehör wurde nicht gewährt. Allein aus diesen o.g. Gründen ist der Antrag am 18.03.2021 nicht begründet und kann nicht abschließend beraten werden bzw. ist deshalb abzulehnen. Eine Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Vorhaben kann hieraus nicht vollumfänglich dargestellt werden und würde unweigerlich zum Widerspruch Dritter führen, mit der Aussicht auf Erfolg.

Was war 2019 in Barnin?

Bereits am 27.02.2019 ist die WEMAG – Netz AG mit dem Ingenieurbüro „ensan“ mit dem Ziel einen Funkmast von 60m Höhe mit Funkfeststation und Technikcontainer zu errichten auf die Gemeinde Barnin herangetreten. Die Gemeinde Barnin hat sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen und hat eine tiefe Prüfung der Antragsunterlagen vollzogen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnin hat auf ihrer Sitzung am 29.04.2019 beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben an den Barniner Eichen 2 in 19089 Barnin (Flur 1, Flst. 321/2) (BA 190316) [neben dem Umspannwerk] nicht zu erteilen.

Fazit: Handwerkliche Fehler im Antrag und mangelnde Transparenz sind kennzeichnend für diese Vorlagengestaltung. Von der Stadtspitze und auch von der Führung des Bauausschusses der Stadt Crivitz hätte man muss mehr das Öffentlichkeitsprinzip oder auch der Öffentlichkeitsgrundsatz eingefordert werden, denn es ist ein hohes Gut in der Kommunalverfassung MV. Das Recht auf Anhörung und Recht zur Stellungnahme ist ein verankertes Recht laut der  Gebietsänderungsverträge der angegliederten Ortsteile. Und von der Sachgebietsleitung des Amtes für Stadt – und Gemeindeentwicklung im Amt Crivitz hätte eine gründlichere Prüfung erfolgen können, um auch schon in der Beschlussvorlage den  ehrenamtlichen Abgeordneten eine entsprechenden Orientierung führ ihren Entschluss zu geben.

Eine zögerliche, öffentliche Entschuldigung eines Abgeordneten am 23.02.2021, aufgrund ungebührlichen Verhaltens

09-März-21/P-headli.-cont.-red./59/8-21

Eine zögerliche, öffentliche Entschuldigung eines Abgeordneten am 23.02.2021 , aufgrund ungebührlichen Verhaltens in der Sitzung vom 07.12.2020, nach mehrmaligen Aufforderungen durch die Betroffenen.

Auf ein ungebührliches Verhalten eines Abgeordneten auf der Stadtvertretersitzung der Stadt Crivitz am 07.12.2020 erfolgte nun am 23.02.2021  im Nachgang, und nach vorheriger Aufforderung der Betroffenen, zum ersten Male, und zum Erstaunen aller Anwesenden und Einwohner,  eine öffentliche Entschuldigung des Abgeordneten.

Laut Protokoll vom 07.12.2020…„Herr Gamm erklärt seinen Überschwung von Emotionen und möchte seine Äußerungen revidieren und bedauert diese, da er es so nicht vermitteln wollte.“ Und laut Protokoll vom 23.02.2021…„Herr Gamm bezieht sich auf die Aussagen von Herrn Bardenhagen und Herrn Reinke unter dem TOP 14 und möchte klarstellen, dass die Aussagen nicht korrekt sind. Er möchte ebenfalls klarstellen, dass er mit seinen Ausführungen Herrn Bardenhagen und Herrn Reinke nicht zu nahe treten wollte und bedauert, wenn dies so den Eindruck erweckt hat.“

Es ist das erste Mal das dieser o.g. Abgeordnete sich öffentlich entschuldigt hatte in den letzten sechs Jahren. Wahrscheinlich war der Anlass erstmals hierzu, dass die betroffenen Abgeordneten am 07.12.2020 eine genaue Protokollaufzeichnung verlangt hatten, um weitere strafrechtliche Schritte geltend machen zu können und um dann im Weitern gegen dieses ungebührliche Verhalten verwaltungsrechtlich vorzugehen.  

Um dieser Situation zuvor zu kommen, entschuldigte sich der o.g. Abgeordnete lieber öffentlich. Aber erst nach dem er dazu aufgefordert worden war von den Betroffenen, die nun wirklich strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Schritte ankündigten und einleiten wollten. Das muss wohl dann doch zu viel gewesen sein für den Abgeordneten und so kam dann plötzlich doch noch die zögerliche Entschuldigung.

Es ist nicht das erste Mal das der o.g. Abgeordnete eine ungebührliches Verhalten in Sitzungen der Stadt Crivitz an dem Tag legte, in dieser und in der letzten Legislaturperiode.

Schon früher kam es hin und wieder zu ungebührlichen Verhalten seitens des Abgeordneten, an dieser Stelle seien hier nur einige relevante Beispiele genannt, da sonst die Textzeilen nicht ausreichen würden um auf alles genau eingehen zu können.

Zum Beispiel am 04.11.2015  gegenüber einer Protokollantin; am 25.01.2016 gegenüber einem Abgeordneten; am 07.11.2016 gegenüber der damaligen Amtsvorsteherin; am 29.05.2017 gegenüber den Antragstellern; 2018 war es dann etwas ruhig, wegen der Abberufung aus sämtlichen Ausschüssen der Crivitzer Stadtvertretung und dem Amtsausschuss Crivitz und 2019 war es ebenfalls ruhig ,wegen der bevorstehenden Kommunalwahl;  aber ab 2020 ging es dann weiter, am 17.02.2020 gegenüber den ehemaligen Bürgermeister der Stadt Crivitz; und jüngst am 07.12.2020 gegenüber zwei Abgeordneten und usw….usw….es sind ja noch drei Jahre  Zeit …..

Hier liegt eine krasse Entgleisung des Abgeordneten vor, die von einem besonderen aggressiven Verhalten gegenüber dem anderen Mandatsträger getragen ist (vgl. Hess VGH – 6 TG 3696/89 -, NVwz- RR 1990 S. 371, 372; OVG Lüneburg – 2 B 61/86 -, HSGZ 1987 S. 464,465f.).

Alle diese o.g. Verhaltensweisen führten durch das Wahrnehmen des Ermessen der Versammlungsleitung zu keinerlei  Handlungsweisen gegenüber dem Abgeordneten, außer zuletzt am 23.02.2021.  Wenn es ein Maß für o.g. Verhaltensweisen geben würden, so wäre es schon längst über die Bemessungsgrenzen hinaus überschritten worden. Chancen seit dem 29.05.2017 gab es genug sich zu entschuldigen, warum also erst in der 3. Dekade des 21. Jahrhundert, ist da etwa ein Erkenntnisprozess vollzogen oder ist es nur Wahlkampf ?

Durch die Versammlungsleiterin, Bürgermeisterin (Ehefrau des Abgeordneten) erfolgten keinerlei Ordnungsmaßnahmen wie einen Sachruf oder Rüge mit Ordnungsruf oder Wortentzug. Hieraus ergibt sich schon für die Sitzungen in der Stadtvertretung eine Befangenheit in der Versammlungsleitung.

Die Versammlungsleiterin hat eigentlich die Sitzung objektiv und unparteiisch wahrzunehmen.

Es ist Sache der Versammlungsleitung  bzw. des Gremiums (Sitzung der Stadtvertretung oder Ausschüsse), sich um diese Angelegenheit zu kümmern, da es das Internum eines Selbstverwaltungsorgans betrifft. Die Bürgermeisterin hat dazu gemäß §39 Abs. 2 KV-MV den Vorsitz der Gemeindevertretung/Stadtvertretung wahrzunehmen und ist für die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Sitzungen verantwortlich. Die Geschäftsordnung der Stadt Crivitz regelt dazu im § 10 Ordnungsmaßnahme innerhalb der Sitzung und im § 11 Ordnungsmaßnahmen gegen Zuhörer.

Wenn es um Ordnungsmaßnahmen gegenüber anderen Abgeordneten der Sitzung  der Stadtvertretung geht oder gegen Einwohner in der Einwohnerfragestunde, da handelt die Versammlungsleiterin/ Bürgermeisterin  schnell und häufig über das Maß hinaus, durch Wortentzug oder Maßregelungen, aber wenn es gegen bzw. um die Abgeordneten in der eigene Familie geht, hält man sich ständig großzügig zurück.

Durch die dortigen Formulierungen „kann“ liegt es immer allerdings im ERMESSEN der Bürgermeisterin entsprechend einzuschreiten.

Ungebührliches Verhalten liegt vor, wenn sich ein Gemeindevertreter in einer Art und Weise anderen Mandatsträgern gegenüber benimmt, die für ein gedeihliches Miteinander nicht mehr hinnehmbar sind. Hierzu können Beschimpfungen oder Beleidigungen anderer Gemeindevertreter oder der Verwaltungsleitung gehören (vgl.  OVG Lüneburg – 2 B 61/86 -,C HSGZ 1987 S.464, 465f.; VG Frankfurt – VII/2 G1798/91 -, HSGZ 1991 S. 490,491).

Fazit: Das nennt man dann KULANZ in eigener Sache!!!!

Gründung eines kommunalen Präventionsrates (KPR) der Stadt Crivitz mit einer GO

08-März-21/P-headli.-cont.-red./58/7-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Prävention  umfasst  die  Gesamtheit  aller  staatlichen  und  privaten  Bemühungen,  Programme  und  Maßnahmen,  welche  die  Kriminalität  und  die Verkehrsunfälle  als  gesellschaftliche  Phänomene  oder  individuelle  Ereignisse – verhütenmindern oder – in ihren Folgen gering zu halten.(PDV 100, Zif.2.1.1.1 – Ausgabe 2012).

Nach Bähr & Hoffmann lebt die Kommunale Kriminalprävention nicht nur von Vernetzung und Informationsaustausch sondern insbesondere auch von Maßnahmen und Projekten.( vgl. Bähr/Hoffmann (ohne Datum), S. 44)

Am 09.Oktober 2018 fand in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen der Stadtvertretung der Stadt Crivitz erstmals eine Beratung zu Präventionsmöglichkeiten statt und Frau Döring war hier federführende. So berichtete Frau Liebmann im November 2018  aus den Erfahrungen der Stadt Schwerin und man trug sich mit dem Gedanken im Ausschuss den Aufbau einer Struktur zur Prävention für die Stadt Crivitz voranzutreiben und eine Lenkungsgruppe zu schaffen. So wurden am 08.Januar 2019 als Vertreter für die Bildung einer Lenkungsgruppe Frau Torbahn (nur für die Anlaufphase) und Frau Döring vorgeschlagen.  Seit dem 20. März 2019 wurde auf Empfehlung des Ausschusses, um den Aufgaben gerecht werden zu können und die Zielstellungen mit Leben zu füllen, eine Präventions-gruppe formiert, die verschiedene Netzwerkarbeitsgruppen steuert. Den Vorsitz führte die Bürgermeisterin der Stadt, Frau Britta Brusch- Gamm. Dann kam die Kommunalwahl und am 11. November 2019 empfahlen die Mitglieder des  Ausschusses der Stadtvertretung eine Beratung über diese Thematik auf der nächsten Stadtvertretersitzung durchzuführen. Dazu kam es bis heute nicht.

Seit diesem Zeitraum  wurde sich mit dem Thema Prävention im Ausschuss nicht mehr befasst. Die letzte Tagung fand am 14. September 2020 statt. Erst jetzt nach weiteren anderthalb Jahren am 12. April 2021 findet eine Beratung zum erarbeiteten Konzept des Präventionsrates der Stadt Crivitz statt. Es ist Frau Döring zu verdanken, dass jetzt endlich ein Konzept vorliegt, um die kommunale Prävention in der Stadt Crivitz voran zu bringen.

Daneben  sollte  auch  ein  hoher  Vertreter der  Polizei  in  dem  Präventionsrat vertreten  sein. Die  Arbeit  eines Präventionsrates an der Verwaltung vorbei oder gar gegen die Verwaltung ist von vorn herein zum Scheitern verurteilt. Neben dem Präventionsrat könnte ein Beratungsgremium bestehend z.B. aus den Verantwortlichen der Arbeitsgruppen/ Projektgruppen eingerichtet werden. Auf diese Weise können aktuelle Ergebnisse und Entwicklungen aus den jeweiligen Arbeitsgruppen in den Präventionsrat transportiert werden.

In den Arbeitsgruppen soll die konkrete Präventionsarbeit geleistet werden welche geeigneten Projekte entwickeln und umsetzen. Das Einrichten eines Öffentlichen Forums in dem ausgewählte Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppen vorgestellt werden, könnte eine zusätzliche Motivationsförderung der Gremienmitglieder und Animierung zur Mitarbeit bewirken.

Die persönliche Sicherheit gehört zu den Grundbedürfnissen der Bewohner und Gäste unserer Stadt Crivitz und deshalb sollte die Stadtvertretung gemeinsam, so schnell wie möglich legitimierte handlungsfähige Gremien schaffen in der Präventionsarbeit und nicht wieder Jahre verstreichen lassen. Gerade  in den Zeiten der Corona – Pandemie, welche uns auch noch 2022 beschäftigen wird, ist umso wichtiger,  schneller zu handeln, denn die Probleme im Bereich Kita, Schule, Familie, Senioren verschärfen sich mit der Pandemie.

Wir empfehlen, dass auch weiterhin der erste Ansprechpartner für den Präventionsrat der Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen der Stadtvertretung der Stadt Crivitz bleibt. Vorschläge oder Unterstützung für die Stadtvertretung werden an den o.g. Ausschuss  herangetragen, welcher  darüber berät und entsprechende  Empfehlungen weiterleitet.


Beschlussentwurf:

Die Bürgermeisterin wird beauftragt bis zum 25.10.2021 eine Versammlung der Mitglieder der bestehenden Präventionsgruppe einzuberufen und den Aufbau / Gründung eines kommunalen Präventionsrats (KPR) für die Stadt Crivitz mit einer Geschäftsordnung durchzuführen.

Multifunktionale Außenreinigungsmaschine HAKO-1650

07-März-21/P-headli.-cont.-red./57/6-21

Unzureichende öffentliche Diskussion und keine klaren Festlegungen zur Finanzierung/Deckung der Ausgaben, aber nach eigenem Gutdünken beschlossen durch Mehrheit der CWG und LINKEN.

Worum geht es?

Im Umweltausschuss kam eine Idee auf und dieser forderte am: 29.10.2020 in der BV Cri SV 202/20 die Beschaffung einer Multifunktionale Außenreinigungsmaschine (Citymaster 1650) für ca. 120.000,00 €. Finanziert werden sollte der Citymaster durch Straßenreinigungsgebühren mit entsprechender neuer Satzung bzw. die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B weit über dem jetzigen Nivellierungshebesatz. So der Vorschlag.

Wieso?

Die Stadt soll die Anschaffung eines Citymasters vom Typ HAKO 1650 als Investition in den Haus-halt 2021 aufnehmen. Die neue Kehrmaschine ist für eine Reihe von Arbeiten im kommunalen Außenbereich einsetzbar und unverzichtbar!

Und wie weiter?

Bereits 4-TAGE später am 02.11.2020 erfolgte schon der Beschloss im Hauptausschuss mit Mehrheit der CWG und LINKEN über das Vorhaben, vor allen anderen Ausschüssen und setzte damit einen Pflock in den Boden. Nur zur Finanzierung und Deckung dieser Ausgaben wurden bis heute keine klaren Aussagen getroffen.

Und um welche Kosten geht es?

Die Anschaffungskosten (120.000,00 €) sowie die jährlichen Personal-, Betriebs- und Unterhaltungskosten in Höhe von 54.300,00 €. Diese gliedern sich in jährlich: ca.12.000,00 € Abschreibung u. Personalkosten 40.300,00 €  für einen zusätzlichen Stadtarbeiter[ nach dem Auslaufen der Förderung]. Hierzu soll ein behinderter Arbeitsplatz geschaffen werden, der dann gefördert wird durch das Integrationsamt für ca.24 Monate. Das Problem ! Diese spezielle Eignung/ Nutzung ist in der Ausstattungsbeschreibung des HAKO -1650 aber nicht beschrieben? 

Und was folgte dann?

Der nachfolgend tagende Bau und Bildungsausschuss am 19.11.2020 wollte an diesen Entscheidungen auch nichts mehr ändern. Und so kam es wie es kommen musste im Haushaltsplan 2021 wurde die Investition und die neue Stelle im Bauhof verankert und festgeschrieben, durch die Mehrheit der CWG und Linken am 23.02.201,  ohne eine Aussage über Deckungs-bzw. Finanzierungszusage für die Folgejahre.  

Und laut Pressemitteilung vom 05.03.2021 hatte der Mitarbeiter für den Stadtbauhof zu der o.g. Stellen aber schon am 01.03.20201 seinen ersten Arbeitstag, obwohl der Hauptausschuss erst am 15.03.2021 wieder tagt zu den TOP: Personalangelegenheit- Einstellung Mitarbeiter/in Stadtbauhof. Ein Schelm wer Böses dabei denkt!!!!

Fazit: Dass die Notwendigkeit dieser Anschaffung bestehen könnte ist unstrittig, aber die o.g. Ausgaben sind bis heute nicht gedeckt durch Einnahmen und wie die zukünftigen Folgekosten finanziert werden sollen. Das ist bis heute nicht geklärt und unterliegt wahrscheinlich strengster Geheimhaltung, darum ist auch das Protokoll von dem HUFA vom 02.11.2021 nicht zu finden und angeblich gibt es die Sitzung gar nicht (siehe ALLRIS®net)??? Das nennt man dann Kooperation! Aber trotzdem wurde der Haushalt 2021 so verabschiedet (mehrheitlich durch CWG und LINKE).

Haushalt – 2021 der Stadt Crivitz auf der Grundlage des Jahresabschlusses 2017?

04-März-2021/P-headli.-cont.-red./56/5-21

EINNAHMEN.=9,487Mio.€ /AUSG.= 10,989 Mio€

Die Einnahmen decken nicht die Ausgaben!!!

Der Ergebnishaushalt weist ein tatsächliches negatives Jahresergebnis von (-)1.502.200,00 € aus. Dieser Fehlbetrag wird  aus der ENTNAHME der investiven- und allg. Kapitalrücklage entnommen. Die zweckgebundene Kapitalrücklage für investive Zwecke sinkt von 1.293.458,47 € auf ca. 63.900,00 €. Die allgemeine Kapitalrücklage sinkt von 1.295.196,08€ auf  98,07€. Die liquiden Mittel sinken von (+) 1.868.154,13 € auf (-) 1.297.145,87 €. Der Finanzhaushalt 2021 weist ein Einzahlungsdefizit von (-) 2.990.300€ aus. Das Eigenkapital der Stadt Crivitz sinkt im Finanzplanzeitraum bis 2024 um (-) 2.581.400€.

Seit 2014 sind die Personalkosten explodiert (also um (+)1.536.100€), von 2.253.100€  in 2014 auf  3.789.200€ in 2021. Der Personalbestand beträgt 2021 ca. 100 Mitarbeiter. Tendenz steigend!!!!!!

Ab 2022 betragen die Jährlichen Abschreibungen insgesamt 1.056.600,00€, welche erwirtschaftet werden müssen. Die Repräsentation-saufwendungen der Stadt Crivitz betragen 2021 = 64.100,00€, davon entfallen alleine 8.000,00€ nur für die Bürgermeisterin! Die Kosten für die Gebäudereinigung betrugen in der Fremdreinigung im Jahr 2019 betrugen  223.972,02 € dagegen die sind  Kosten für die jetzigen Eigen-reinigung 2021 auf 348.300€ angestiegen. Tendenz weiter steigend!

Die ursprüngliche Kostenschätzung für den Umbau der Kita „Uns Lütten“ ist zurzeit  um 367.000,00 € auf 2.458.100,00 € gestiegen. Weitere Fördermittel hierfür sind nicht zu erwarten.

Insgesamt:

Die Corona Rechnung kommt 2022/2023!!!

Beträgt das Kreditvolumen der Stadt Crivitz bisher 2.300.000€; ist die Aufnahme ab 2022 eine erneute Kreditaufnahme, zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit, von 1.297.145,87 € als Notwendig. Damit steigert sich die Gesamt-kreditaufnahme ab dem Haushaltsjahr 2022 auf voraussichtlich  3.597.145,87€. Damit wird die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Crivitz überschritten. Da die Stadt Crivitz ausschließlich auf ihre Steuereinahmen und allgemeine Schlüsselzuweisungen vom Land MV angewiesen ist und über keine zusätzlichen Einnahmen verfügt, wird ihre dauerhafte Leistungsfähigkeit in den Folgejahren dramatisch eingeschränkt werden. Aufgrund der jahrelangen hohen Ausgaben und Kreditschulden wirtschaftet die Stadt Crivitz über ihre finanziellen Verhältnisse und plant in  ihrem Haushalt für die Folgejahre Defizite im Ergebnis- und Finanzhaushalt ein, welche  unweigerlich in eine Haushaltssicherung führen und dramatische Einschnitte erwarten lassen.

Berichtspflicht der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm über den Haushaltsvollzug 2021 ist nicht gewünscht!

02. März-21/P-headli.-cont.-red./55/4-21

Eine turnusmäßige Berichtspflicht der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm über den Haushaltsvollzug 2021 ist nicht gewünscht. Und das alles bei einem Ausgabevolumen von ca. 11,00 Mio.€ ⁉

Allgemein ist zu konstatieren, dass die Gemeindevertretung zeitnah über alle haushaltsrelevanten Entwicklungen informiert werden sollte. Auf der Grundlage der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) zuletzt geändert durch Artikel 13 der Verordnung vom 9. April 2020 (GVOBl. M-V S. 166, 181) ist im §20 eine Berichtspflicht der Bürgermeisters geregelt. Dabei beschränkt sich die Berichterstattung nicht nur auf erreichte Ergebnisse des Haushaltsvollzuges, der von der Berichtspflicht des § 20 GemHVO-Doppik zunächst nur originär erfasst wird, sondern auf absehbare Entwicklungen und längerfristige Risiken. Im Rahmen der Doppik soll der Gemeindevertretung eine Führungsrolle bei der Steuerung des Ressourceneinsatzes zukommen. Um diese ausfüllen zu können, bedarf es rechtzeitiger Informationen. Mit diesem Anspruch läuft die Verpflichtung zur Berichterstattung über die Finanz- und Leistungszeile konform.

Für die Stadt Crivitz liegen mittlerweile nur die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2017 geprüft und testiert vor, somit ist feststellen, dass in der Stadt Crivitz kein gesicherter Überblick zur aktuellen finanziellen Lage vorliegt.

Die Darstellung der Entwicklung der Stadt Crivitz basiert auf den Daten der o.g. Jahresabschlüsse und deren Rechnungsergebnissen, für die diesjährige Haushaltsplanung 2021. Für alle weiteren Jahre wurden die vorläufigen Rechnungsergebnisse bzw. die Planungsdaten angenommen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Crivitz und der Regelungen der SARS-CoV-2-Verordnungen und deren finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2021 und 2022 ist eine Berichtspflicht der Bürgermeisterin als Mindestpflicht anzusehen. Die Steuerungsperspektive für die Stadtvertreter auch auf absehbare Entwicklungen und längerfristige Risiken im Haushaltsvollzug sind  durch  turnusgemäße Unterrichtungen der Bürgermeisterin unerlässlich.

Beschlussentwurf:

Der Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, dass die Bürgermeisterin laut §20 GemHVO-Doppik folgende Berichterstattungen gegenüber der Stadtvertretung durchführt. Einmal zum Erfüllungsstand des laufenden Haushaltsplanes per 30. Juni des Jahres, begleitend zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung des Folgejahres über den Erfüllungsstand im weiteren Jahresverlauf bis zum  15. Dezember des Jahres und über das voraussichtliche Ergebnis des Haushaltsjahres zeitnah nach Ablauf des Haushaltsjahres und vor oder im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses im Folgejahr. Die Berichterstattung erfolgt schriftlich in Form und Inhalt nach einem genormten Muster.

Verwirrung um Anträge in der Stadt Crivitz?

28-Febr.-21/P-headli.-cont.-red./54/3-21

Nun, eigentlich überhaupt nicht!!! Der Antrag – die ZAHLUNG eines fiktiven UNTERNEHMERLOHNES von 500,00€ pro  Kalendermonat, für betroffenen Unternehmen von den Schließungen seit dem 15.12.2020, zu zahlen aus der Stadtkasse, wurde ohne Diskussion nach Gutsherrenart von der CWG und vorrangig von der LINKEN ablehnt!!

Obwohl das Geld hierfür durch die Senkung und somit Einsparungen durch die Amtsumlage in der Höhe von ca. 85.868,00€ vorhanden ist!!!

Der Antrag der CDU– zur Stundung der Gewerbesteuer für ebenfalls vorrangig diese Unternehmen wurde fast abgelehnt von der CWG und Linken. Als man plötzlich erkannte dass man ja dadurch selber einen eigenen Image schaden erlangen könnte und umgewandelt. Man wandelte einfach eine fremde Vorlage einer Fraktion um  zu einem EIGENEN Antrag um, mit den Worten das man ja das selber schon so mal eingebracht hatte 2020 und Schluss. Lesen wäre manchmal hilfreich!!

Nur aufgrund dessen, das sich die Fraktion der CDU für die Interessen  der Unternehmen einsetzen wollten, hat man auf eine weitere  Auseinandersetzung verzichtet. Denn klar ist NUN das nun ALLE Unternehmen die Gewerbesteuer in 2021 Stunden können. Und die Bürgermeisterin ist nun die Große Unterstützerin der Unternehmer in Crivitz.

Fazit: Die Tatsachen liegen aber anders und werden manchmal unterschiedliche war genommen. Hätte die CDU Fraktion nicht solche Courage gehabt solche Forderungen überhaupt, in der jetzigen Situation einzufordern, wäre für die Unternehmen in der Stadt Crivitz NICHTS passiert. Und wieder werden eingesparte Mittel irgendwohin verschoben und versickern in Teilhaushalten! Redakteure sind auch nur Menschen und haben manchmal viele Themen im Kopf die sie bearbeiten müssen und stehen ständig unter Zeitdruck bis zur nächsten Ausgabe, dafür haben kann man Verständnis haben.

Ablehnung der Herabsetzung der Hebesätze für das Haushaltjahr 2021

26-Jan.-21/P-headli.-cont.-red./53/2-21

Der Antrag Herabsetzung der Hebesätze der Grundsteuer A,B und Gewerbesteuer für das Haushaltsjahre 2021 der Stadt Crivitz“ wurde abgelehnt.

Die Opposition hatte gehofft das mit der Annahme dieses Antrags finanzielle Erleichterungen für alle Bürger einhergehen und zur finanziellen Entlastung der privaten und geschäftlichen Haushalte beigetragen wird.

Sachliche Darstellung/Begründung:
Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hat auf Ihrer Sitzung am 17.02.2020 (Vorlage – BV Cri SV 031/20) den Haushaltssatzung 2020 beschlossen. In dieser Satzung wurden die Hebesätze für die Realsteuern so hoch festgesetzt, dass diese 20 Hebesatzpunkte über den gewogenen Durchschnittshebesätzen der jeweiligen Gemeindegrößenklasse nach dem Realsteuervergleich des Statistischen Amtes für das Haushaltsvorvorjahr lagen. Damit erfüllt die Stadt Crivitz die Forderungen des Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) vom 9. April 2020, bis zum Jahr 2023. Begründet wurde diese massive Erhöhung aller Realsteuern mit einer angeblichen Forderung seitens des Landes wegen der Vergabe von Fördermittel.(siehe Protokoll der Sitzung).

Aufgrund der jetzigen Situation in der Corona-Virus-Pandemie und schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Unternehmen und Bürgern ist die überdurchschnittliche Höhe der Hebesätze in der Stadt Crivitz nicht mehr zumutbar. Es besteht weder eine zwingende Voraussetzung für die Antragstellung um Sonderzuweisungen und Ergänzungszuweisungen die aktuellen Hebesätze aufrechtzuerhalten. Daher sind die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2021 zu senken, mindestens auf das Maß vor dem 17.02.2020.

Beschlussentwurf:
Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die vorliegende Hebesatzsatzung für das Stadtgebiet der Stadt Crivitz.

Erläuterung:
Die Änderung des Hebesätze

  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) von 323 v.H. auf 310 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) von 427 v.H. auf 400 v. H.
  2. Gewerbesteuer von 381 v.H. auf 350 v. H im Haushaltsjahr 2021, erweckten gesamte Mehrerträge im zurückliegenden Haushaltsjahr 2020. Diese beliefen sich insgesamt auf 132.736,00 €. Davon entfallen auf die Grundsteuer A = 2.434,00€, auf die
    Grundsteuer B= 38.070,00 € und auf die Gewerbesteuer = 92.232,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser Verluste sind im Haushaltsjahr (Haushalt) 2021 die Erlöse aus dem Verkauf von Liegenschaften in der von Höhe 250.000,00 € heranzuziehen sowie 21.900,00€ aus dem Ertrag aus dem Verkauf von Grundstücken, oder/und 97.800,00€ aus den Einnahmen von dem pauschaler Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen, oder/und 23.600,00€ aus den Einnahmen der WEMAG-Dividende, oder/und die Einnahmen in der Höhe von 171.500,00€ der Übergangszuweisung zu verwenden.

Eigentümerwechsel im Klinikum Crivitz

21-Jan.-21/P-headli.-cont.-red./52/1-21

Seit dem 1.1.2021 ist der Landkreis LUP der alleiniger Gesellschafter der gGmbH.

Das Krankenhaus Crivitz ist eine Einrichtung der medizinischen Grund- und Regelversorgung mit den Fachbereichen – Anästhesiologie und Intensivmedizin, Orthopädie und Chirurgie, Innere Medizin, interdisziplinären Komplexbehandlungszentrum und einer Abteilung für Radiologie. Daran wird sich auch für die Patienten in der nächsten Zeit voraussichtlich nichts ändern.

Durch ein breites Angebot in der Endoprothetik, dem Ausbau der Allgemeinchirurgie mit minimalinvasiver Eingriffen und der geriatrischen Rehabilitation, soll das Klinikum zukunftssicher aufgestellt und langfristig Arbeitsplätze gesichert werden und damit der Bestand des gesamten Klinikstandortes.

Wir wünschen dem gesamten Team des Klinikums langfristig viel Erfolg bei der Lösung der bevorstehenden Aufgaben, sowie immer zufriedene und glückliche Patienten.

Amtsumlage Amt Crivitz für 2021!

11-Dez.-20/P-headli.-cont.-red./51/42-20

Die SPITZE des Amtsausschusses [AA] legte am 22.10.2019 den Haushaltsplan[HPL]2020 vor, mit der Maßgabe eine 15 % AU auszuweisen. Obwohl schon bekannt war das ein Jahresabschluss 2019 v.(-) 517.000€ entsteht. Durch die Festsetzung der neuen AU 15% ist ein Defizit von(-) 597. 753 € entstanden und diese Finanzlücke des Amtes war nicht gedeckt.

Darum wurde eine ENTNAHME aus den liquiden Mittel beschlossen. In der Diskussion war man sich nicht sofort einig – und man entschied sich für eine „PROBIER-AKTION“ 2020. Gesagt, so getan! Und durch die neue Gemeindehaushaltsverordnung konnte man gem.§ 16 GemHVO i.V.m. § 62 Absatz 2 auch noch einen umjubelten Haushaltsausgleich darstellen.

Der Vorteil:

Die Gemeinden brauchen weniger Geld in die allg. AU einzahlen und sparen. SUPER !!!!

Der Nachteil:

Die liquiden Mittel und das EK reduzieren sich. Aber dann kam die rettende Nachricht, die FAG-Mittel v.MV fallen höher aus als erwartet und schon wurde ein Nachtragshaushalt am 26.02.2020 fertiggestellt(14. Tage vor dem „Lockdown“). Das Defizit war bereinigt worden auf nur (-)244.884€ für die Gemeinden.! Na, Geht doch! UND dann war plötzlich CORONA da!

Und nun kommt die aktuelle Lage plus das Ergebnis: Der Jahresabschluss voraussichtlich 2020= (-)1.252.300,00€; u. das Eigenkapital sinkt von 2019(+)5.934.849,92€ auf 2021 (+)3.010.249,92€ somit um (-)49,28%. Toll!

Die liquiden Mittel sinken von (+)3.522.042,7€ auf (+)2.391.542,71€ somit um(-)32,10% und ist bis Ende 2023 aufgebraucht. Erklärung dafür im HPL „Aufgrund der Anpassungen im Gemeindehaus-haltsrecht ist diese Entwicklung unproblematisch, da für den Haushaltsausgleich bei Ämtern lediglich der Finanzhaushalt maßgeblich ist.“ Soviel nur zur Ironie! Sind ja nur Steuergelder!

Fazit:

Also eine problemlose Kostenkalation? „Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wurde.“

1. Personalkosten: 2013=3.856.600€ auf 2020=5.337.100€/+ 38,4%

2. Sach- u. Dienstleistungen: 2013=864.000€ auf 2020= 1.111.200€  /   28,6%

3. Sonst. laufende Auszahlung: 2013= 711.200€ auf 2020=953.300€  / + 34%

Und 2021/22 kommen noch Tariferhöhungen am 01.04.2021: +1,4%, mindestens 50 € und ab dem 01.04.2022: +1,8% hinzu, und vielfältige Höherstufungen in den Eingruppierungen der Mitarbeiter. Hinzu kommt noch die notwendige Errichtung u. Ausstattung eines Rechnungsprüfungsamtes fertigzustellen. Ein HPL 2021 für das Amt CRIVITZ ist bis zum 31.12.20 nicht in Sicht. Schon bei 37% der Gemeinden im Amtsbereich liegt der HPL 2021 vor mit Planung. v.15% AU! Ob nun die Bewahrung der jetzigen AU v. 15% auch in 2021 fortdauert, bleibt OFFEN! Damit würde aber man für 2022 eine AU v. 19,87% riskieren, wie schon in anderen Ämter des LK LUP.

Verein NETZE erarbeitet Gutachten im Umwelt und Naturschutzbereich

10-Dez.-20/P-headli.-cont.-red./50/41-20

Der Verein NETZE [Naturschutz, Erholung, Technologie, Zukunft, Entwicklung] ist ein gemeinnützig anerkannter Verein, der sich zusammensetzt aus Anwohnern der Region, Jäger, Ärzte und ehrenamtlichen Ornithologen, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind. (Den Vorstand vertreten Dieter Schönrock und Hardy Ulrich). Wir treten in einen offenen, sachbezogenen und zielorientierten Dialog mit allen Bürgern, Vereinen, Unternehmen, kommunalen Mandatsträgern sowie Verbänden ein. Wir sind Tätig in der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes.(§52 Abs.2 Satz 1 Nr.(n 8 AO), der Förderung des Schutzes der Tierwelt..(§52 Abs.2 Satz 1 Nr.(n 14 AO).  

Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich momentan in der Erstellung von naturschutzrechtlichen Untersuchungen und Gutachten für ein Fledermaus Monitoring- 2020 bis 2022 und der Brut-Rast-und Zugvogelkartierung 2020 bis 2023 im Bereich vom Eichholz und der Mordkuhle Wessin – zu den geplanten Bau von  20 Windkraftanlagen. Des Weiteren findet eine tiefgreifende naturschutzrechtliche Untersuchung mit Erstellung eines Gutachten statt,   im Bereich der Zapeler Teiche –  zum planten Bau einer 110 KV – Leitung.

Damit wir das alles auch zum Abschluss bringen  können benötigen wir Ihre finanzielle Hilfe und Unterstützung.

Verein Netze
DE20 1405 1362 1600 0698 31
Vwz: Spende
Spendenbescheinigungen werden umgehend ausgestellt

Tei-1- Unnachgiebiger rechtlicher Baustreit in Crivitz!

09-Dez.-20/P-headli.-cont.-red./49/40-20

Unnachgiebiger rechtlicher Baustreit in Crivitz – „historische Ortsbild darf durch einen Neubau eines viergeschossigen Wohnhaus mit Ladengeschäft (Parchimer Straße 3) nicht „verschandelt“ werden? Diese ganze Prozedur dauert nun schon seit Nov.2019 fast 12 Monate. Mit Nachforderungen von Unterlagen usw. usw. !

Der Kreis sagt: JA; nun eindeutig ab 19.06.2020

Die Stadt sagt: NEIN; Versagung am 12.12.2019 – und NEIN am 07.12.2020…und bleibt dabei!!! Wir erinnern uns, bei der kleinen Brauerei in Gädebehn dauerte es nur 28-Tage?

Was beinhaltet das Bauvorhaben?

Den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Verkauf/ Textileinzelhandel im Erdgeschoß und weiteren 3 Etagen Wohnnutzung.

Der Kreis sagt: JA!„ Im vorliegenden Fall ist das EINFÜGEN gegeben. Der Standort des geplanten Vorhabens befindet sich in einer Baulücke im Stadtbereich Crivitz. „Das Vorhaben fügt sich nach der Art der Nutzung (Wohnen und Einzelhandel), nach der Bauweise (abweichende B.), nach der Überbauung (derartige rel. hohe Überbauungen finden sich in der näheren Umgebung, u.a. Flurst.103, 184 …) sowie nach dem Maß der baulichen in die Eigenart der näheren Umgebung ein.“

Die Stadt sagt: NEIN! „Das historische Ortsbild darf in diesem Bereich nicht durch einen viergeschossigen Bau „verschandelt“ werden. Der gewisse Blick entlang der Parchimer Straße und aus Richtung der Rathausstraße / Großen Straße muss bewahrt werden. Die vorhandene Bebauung an der Kreuzung bzw. auf dem Platz ist ortsprägend.“ Nun wird das RECHTWIDRIGE versagte Einvernehmen der Stadt, durch den Kreis ERSETZT. Und genau dagegen läuft die Spitze der Stadtvertretung Sturm und sieht ROT! Unklar ist was hier verschandelt werden soll? In direkter Nähe des Bauvorhabens befindet sich ebenfalls ein Einzelhandelsgeschäft mit „ortsprägender“ Bedeutung, aber gerade das war so „prägend“ für die Abschaffung der Gestaltungssatzung in Crivitz im Jahr 2018.

Das ist schon der dritte STREIT innerhalb von nur 6 Monaten mit dem Kreis LUP und weitere folgen. Eine Schulung des Bauausschusses zum gemeindlichen Einvernehmen wäre sehr hilfreich. So hatte es übrigens auch ein Ortsteilvertretungsmitglied jüngst eingefordert!!

Fazit:

Die Aussicht auf Erfolg für die Stadt ihre erneute Ablehnung durchzusetzen, gegenüber dem Kreis „IST“ und „WIRD“ fruchtlos bleiben. Aber das kümmert die Stadtspitze auch nicht, sie beharrt weiter auf ihrer Meinung und schiebt die Entscheidung nach 12 Monaten zum Landkreis LUP weiter, obwohl man weiß das das intervenieren kein Erfolg haben wird. „Denn es kann nicht sein, was nicht sein darf“. Am 28.11. 2016 beauftragte die Spitze der Stadt schon einmal die Verwaltung einen Beschluss auszuarbeiten, um die Gestaltungssatzung der Stadt Crivitz aufzuheben, für ein privilegiertes Bauvorhaben mitten in der Stadt. Begründung damals:

“ Naturgemäß stoßen Anforderungen (Satzungen) bei einzelnen Bauherren auf Ablehnung“. Nun ja! Vier Jahre später versucht man eben einige dieser abgeschafften Regeln einem Bauherrn vorzugeben, welche satzungsmäßig nicht mehr vorhanden sind.

In die Stiefel geschoben!

08-Dez.-20/P-headli.-cont.-red./48/39-20

Sitzung der Stadtvertreter der Stadt Crivitz nach dem NICOLAUS.

 Viel von Weihnachtsstimmung und Nachtspaziergang bei 34 Tageordnungspunkten, war da nichts zu spüren ‼

Auch nach 30 Jahren der Entwicklung bietet das Thema Demokratie vielfältige Facetten und Aspekte. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Gestern jedoch zeigte sich wieder einmal dass man die politische Teilhabe an Willensbildungs-und Entscheidungsprozessen seitens der Linken und CWG-Fraktion nur begrenzt haben möchte. Außer langanhaltenden einprägsamen formulierten Vorstellungen politisch Gleichgesinnter der Faktion der Linken und Provokationen bis an die Grenze des Tragbaren, war von politischer Parität keine Fußspur. Und die CWG- Fraktion als Verrichtungshilfe kann dem einfach nicht widerstehen ‼

Ach ja, es ist halt so, fast wie früher! Wo nur eine Einheitsmeinung galt und jeder der sich ihr widersetzte mit Sanktionen abgestraft wurde. So betreibt die Fraktion der LINKEN und CWG einen strikten Machtausbau um zu gebieten und wählt sich selbst in alle wichtigen Schlüsselstellungen, um auch im Amtsausschuss Crivitz Kontakte zu knüpfen und große Politik zu machen. Teilhabe lässt sie nur bedingt zu, wenn überhaupt! Ob dadurch Kommunikation überhaupt zu Stande kommt ist fraglich?!

Amtsumlage Amt Crivitz für das Haushaltsjahr 2021!?

06-Dez.-20/P-headli.-cont.-red./47/38-20

Und durch die neue Gemeindehaushaltsverordnung konnte man gem.§ 16 GemHVO i.V.m. § 62 Absatz 2 auch noch einen umjubelten Haushaltsausgleich darstellen.

Die SPITZE des Amtsausschusses [AA] legte am 22.10.2019 den Haushaltsplan[HPL]2020 vor, mit der Maßgabe eine 15 % AU auszuweisen. Obwohl schon bekannt war das ein Jahresabschluss 2019 v.(-) 517.000€ entsteht. Durch die Festsetzung der neuen AU 15% ist ein Defizit von(-) 597. 753 € entstanden und diese Finanzlücke des Amtes war nicht gedeckt. Darum wurde eine ENTNAHME aus den liquiden Mittel beschlossen. In der Diskussion war man sich nicht sofort einig – und man entschied sich für eine „PROBIER-AKTION“ 2020. Gesagt, so getan!

Der Vorteil:

Die Gemeinden brauchen weniger Geld in die allg. AU einzahlen und sparen. SUPER !!!!

Der Nachteil:

Die liquiden Mittel und das EK reduzieren sich. Aber dann kam die rettende Nachricht, die FAG-Mittel v.MV fallen höher aus als erwartet und schon wurde ein Nachtragshaushalt am 26.02.2020 fertiggestellt(14. Tage vor dem „Lockdown“).

Das Defizit war bereinigt worden auf nur (-)244.884€ für die Gemeinden.! Na, Geht doch! UND dann war plötzlich CORONA da!

Und nun kommt die aktuelle Lage plus das Ergebnis:

Der Jahresabschluss voraussichtlich 2020= (-)1.252.300,00€; u. das Eigenkapital sinkt von 2019(+)5.934.849,92€ auf 2021 (+)3.010.249,92€ somit um (-)49,28%. Toll!

Die liquiden Mittel sinken von (+)3.522.042,7€ auf (+)2.391.542,71€ somit um(-)32,10% und ist bis Ende 2023 aufgebraucht. Erklärung dafür im HPL „Aufgrund der Anpassungen im Gemeindehaus-haltsrecht ist diese Entwicklung unproblematisch, da für den Haushaltsausgleich bei Ämtern lediglich der Finanzhaushalt maßgeblich ist.“ Soviel nur zur Ironie! Sind ja nur Steuergelder!

Fazit: Also eine problemlose Kosteneskalation? „Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wurde.“

1. Personalkosten: 2013=3.856.600€ auf 2020=5.337.100€/+ 38,4%

2. Sach- u. Dienstleistungen: 2013=864.000€ auf 2020= 1.111.200€        /  + 28,6%

3. Sonst. laufende Auszahlung: 2013= 711.200€ auf 2020=953.300€      / + 34%

Und 2021/22 kommen noch Tariferhöhungen am 01.04.2021: +1,4%, mindestens 50 € und ab dem 01.04.2022: +1,8% hinzu, und vielfältige Höherstufungen in den Eingruppierungen der Mitarbeiter. Hinzu kommt noch die notwendige Errichtung u. Ausstattung eines Rechnungsprüfungsamtes fertigzustellen. Ein Haushaltsplan 2021 für das Amt CRIVITZ ist bis zum 31.12.20 nicht in Sicht. Schon bei 37% der Gemeinden im Amtsbereich liegt der Haushaltsplan 2021 vor mit der Planung. für eine Amtsumlage von 15% !

Ob nun die Bewahrung der jetzigen Amtsumlage von 15% auch in 2021 fortdauert, bleibt OFFEN! Damit würde aber man für 2022/23 eine Amtsumlage von ca. 19,87% riskieren, wie schon in anderen Ämter des LK LUP.

Ergänzung zur Haushaltsplanung 2021 in Barnin und Zapel am Limit !

05-Dez.-20/P-headli.-cont.-red./46/37-20

Nach einer intensiveren Durchsicht noch mal eine Ergänzung zur Haushaltsplanung 2021 in Barnin und Zapel am Limit Titel: ‼

Unter Sachkontonummer 56 25000 Sachverständigen-, Gerichts- u. ä. Aufwendungen ……BARNIN plant mit 60.000,00€ EURO für 2021 und 600,00 EURO für 2022 (Beschluss soll am 07.12.2020) gefasst werden.ZAPEL plant 56.500,00 EURO für 2021 und 1,500 EURO für 2022 (Beschluss soll am 08.12.2020) gefasst werden.

Crivitz hat im Haushaltsplan 2020.. geplant 81.500,00 EURO und für 2021….. 41.500,00 €!

Bei den Kommunen Zapel und Barnin ist für 2022 nichts mehr möglich an Gelder noch weiter zu planen beide sind am Grenzwert! Wieviel EURO davon nun ausschließlich RECHTSANWALTKOSTEN oder Gerichtskosten sind lässt sich aus dem Konto nicht feststellen!!Wir möchten noch einmal betonen, dass das alles Steuergelder sind !!!! für eine ungewisse Sachlage!!!

Verwaltungsgemeinschaft Amt Crivitz und Amt Hagenow-Land

04-Dez.-20/P-headli.-cont.-red./45/36-20

Amt Crivitz und Amt Hagenow-Land/ Verwaltungsgemeinschaft-Rechnungsprüfung JA oder NEIN? Worum geht es ?

 Am 17. Juni 2020 beschloss der Amtsausschuss[AA] des Amtes Crivitz, den bisherige Rechnungsgsprüfer zum hauptamtlichen Rechnungsprüfers [hRp] zu ernennen.

Eine besondere Stellung innerhalb des Amtes hätte lt. Prüfgesetz aber nur ein Rechnungsprüfungsamt [RPA]. Diese Regelungen zu einem hRp in Gemeinden sind für Ämter nicht anwendbar. Ein RPA wiederum muss aus mindestens zwei Bediensteten (1Leiter u.1 Prüfer) bestehen. Diese Voraussetzungen sind im Amt Crivitz noch nicht erfüllt, deshalb sind weitere Einstellungen geplant. Das kann aber nur gelingen nach einer erfolgreichen Gründung einer Verwaltungsgemeinschaft RPA mit d. Amt Hagenow-Land. ODER?

Seit dem 27.05.2020 debattiert der Hauptausschuss [HA] des AA Crivitz nun darüber u. wiegt ab, hin und her!! Jetzt liegt erneut ein Vertragsentwurf von Hagenow-Land vor.

Welche VORTEILE hätte das RPA für CRIVITZ?

Fachliche Kompetenz beim Personal u. Prüfungen, Kostenteilungen, mögl. Tiefen-und Sonderprüfungen, Unabhängigkeit des Prüfers!

WELCHE HEMMNISSE GIBT ES?

Personalkosten (jährlich- Amt Crivitz 76.350€ (Beamter)u. Amt Hagenow-Land 42.950€ (zus. 1xMA 0,75Vzä); anteilige Kosten (Bürokosten, Reiskosten, Fachliteratur) 3000€ für Crivitz u. 1500€ für Hagenow; wo erfolgen die Prüfungen?; Daten- und Dokumentzugriffe? Anzahl d. zu prüfend. Gemeinden = 37 + 2 Ämter; Kündigungsfrist -Vertrag- nach 4 Jahren (v.1 Jahr); Prüfung v. mind. 10% der Auftragsvergaben.

‼WO LIEGT DIE KNACKNUSS?‼

1.  Erhöhung der Amtsumlage in Amt Crivitz (zZt.15%)

2. Hagenow benötigt nur Hilfe ab dem JA 2018.

3. Ein Beamter und ein MA für 37 Gem. +2 Ämter??

4. Jahresabschlüsse[JA] und deren Erfüllung in: In Crivitz- ausreichend! 2015=94%,    2016=87%,    2017=21%,   2018=0%

In Hagenow- gut ! 2015=100%,  2016=100%,  2017=ca.55%,  2018=0%

Fazit: WER „ A “ SAGT MUSS AUCH „B“ SAGEN!

Der Vorteil überwiegt für eine Verwaltungsgemeinschaft RPA- ein fachlicher Fortschritt für beide Ämter. Wer also einen hpR ernennt, muss Ihm auch MA zur Verfüg. stellen. Bei zu prüfenden 37 Gemeinden ist mindestens ein weiterer Prüfer notwendig.(Urlaub, Krankheit, Schulung). Auch scheint eine 20% Prüfung der Auftragsvergaben als geboten bei den hohen Vergabe-und Bausummen. CRIVITZ sollte seine HAUSAUFGABEN erledigen in den aufzuarbeitenden JA 2015-2017.(letzte Rechenschaft erfolgte am 11.Juni 2018)!

‼Denn ab dem 01.1.2022 müssen alle Jahresabschlüsse von 2015-2020 geprüft vorliegen laut Gesetz!‼

+Generalsanierung im EVITA-Forum Demen+

01-Dez.-20/P-headli.-cont.-red./44/35-20

Gründliche und umfassende Sanierung aller Bereiche 2020/2021. Knapp eine dreiviertel Mio. EUR  wird in das Projekt investiert!

Das Hotel und Bürogebäude wird mit Dämmung versehen, alle Fenster werden ersetzt und es gibt eine neue Fassade. In den Zimmern wird ein neuer Fußboden und Schalldämmung eingebaut. Das der Beginn dieser Investition mit dem Coronavirus Problem zusammen fällt, ist sicherlich Zufall. Es erhält aber gerade in diesen Zeiten Arbeitsplätze in der Region. Die ausführenden Unternehmen kommen aus Crivitz und der näheren Region. Die die erste Etappe der Sanierung der Westseite war bis Mai 2020 abgeschlossen. Das Ende der Generalsanierung war bis  September 2020 geplant. Nun wird sie aber im März 2021 fortgesetzt, da die Gewerke einen kalten Winter befürchten.

Das EVITA-Hotel bietet moderne Doppelzimmer mit Badezimmer und Flachbild-Fernseher und WLAN, im 3 STERNE Standard, Appartements, Doppel –und Familienzimmer. Das riesige Außengelände bietet einen Sportbereich mit Sportplatz, Beachvolleyballanlage, Sporthalle und einem Grill- & Lagerfeuerplatz. Event´s, ob Hochzeit, Jugendweihe, Firmenjubiläum, Trainingslager, Vereinstreffen, Weihnachts- oder Silvesterfeier werden organisiert. Im EVITA-Restaurant erhält man ein ausgewogenes Früh-stücksbuffet, Speisen a‘ la cart, Buffet, Frisches vom Grill, Wild vom regionalen Jäger und Lunch-pakete.  Zurzeit stellt sich das Team auf die neue Corona  Situation ein und bietet zur Abholung ganz NEU „Weihnachten Plan B“ und „Silvesterpakete “an, mit Menü´s für nur 25,00 € /30,00€ pr. Pers., alles was das Herz begehrt. Ein Renner ist das „Samstags Kaffeeklatsch“ Paket zum Abholen! Der Schutz der Gesundheit von Mitarbeitern und die  Einhaltung der festgelegten Schutz-und Hygienekonzepte für die Kunden sowie die  Sicherung der Lieferfähigkeit, das sind die Prioritäten im Jahr 2020.

FAZIT:

Das EVITA-Forum Demen ist eine Initiative der uwm Kulinaria GmbH & Co. KG. Ein Unternehmen mit hoher  Transparenz, Innovationskraft und Liquidität das auch in einer schwierigen konjunkturellen Situation stetig investiert und Arbeitsplätze sichert, obwohl die RAHMENBE-DINGUNGEN in der Kommune DEMEN eine  Herausforderung sind. Es ist digital gut aufgestellt und vernetzt, so dass es schnell auf alle logistischen Herausforderungen der  Kunden reagieren kann. Das Unternehmen agiert in einem hart umkämpftem Marktumfeld, jedoch durch seine flexiblen Angebotssegmente mit hoher Qualität und Leistungskraft ist es regional und überregional bekannt und kann dadurch die gegenwärtige Situation gut kompensieren.

Gemeinde Barnin – Haushaltsplan [HPL] – 2021!

01-Dez.-20/P-headli.-cont.-red./43/34-20

Erstellt auf der Grdlage des Jahresabschlusses [JA]- 2015!

JA 2020 i.d. Gem. Barnin: Ergebnis vsl.- 132.900€  und das Ergebnis im JA 2021 vsl. -271.600€!! „Unter der Erkenntnis“ und Absehbarkeit das  Maßnahmen 2020 „teilweise oder gar nicht  umgesetzt werden“ist „voraussichtlich“[vsl.] nur mit einem Defizit von -78.816,63€ zu rechnen? Trotz Verwendung der Infrastrukturpauschale (68,8 Tsd.€) u. Entnahme d. investiven Mittel (19,5Tsd.€) wird es 2021 bei einem  Defizit von -183.300€ bleiben!!

In der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 d. Gem.  Barnin ein Eigenkapital [EK] von 1.061.653,72 € ausgewiesen. Das EK zum Ende 2021 wird vsl. noch = 712.023,26€ betragen. Eine Abnahme um -32,93% innerhalb 9 Jahren laut HLP. Aber im JA 2015 ist jedoch für die Gem. Barnin noch  von + 37,37 % des EK prognostiziert worden?  Der Bestand der liquiden Mittel Ende 2021 beträgt noch +14.044,90€ u. 2022 nur noch -355€! „Bereits im Planjahr 2022 wird die Gem. Barnin vsl. auf einen Kassenkredit angewiesen sein“. „Zur Abdeckung unterjähriger Liquiditätsengpässe wird für das Haushaltsjahr 2021 ein Kredit zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit von 54.000,00 € veranschlagt“?

Barnin plant 2021 Aufwendungen i.d. Höhe von  =787. 200€ und Erträge von = 515.600 €; ein Defizit von -271.600€? Die Hebesätze für Steu-ern der Gem. Barnin sind in 2020 angehoben worden und liegen derzeit über dem Landesdurchschnitt!

Fazit:

In dem Bericht zum HPL der Gem. Barnin kommt 21x das Wort „voraussichtlich“; 5x „können“ u.  7x“kann“vor. Die JA 2016 u.2017 sind bereits aufgestellt, die Prüfung steht jedoch noch aus??

„Für die Darstellung der Entwicklung basieren die Daten(2016-2017) dieser Jahre auf Rechnungsergebnissen, für alle weiteren Jahre (2018-2020) wurden die vorläufigen Rechnungsergebnisse bzw. die Planungsdaten angenommen.“?? Zum Zeitpunkt der Erstellung des HPL 2021 konnte nicht abgeschätzt werden, ob Rückstellungen im Vorjahr gebildet werden müssen“??

Und was ist mit dem HPL des Amtes 2021 , 15% Amtsumlage für d. Gem. oder mehr? Für die Planung 2021 liegen nur die geprüften JA 2013/ 14/15 vor! Das ist ungesetzlich!! Die tatsächl. Verhältnisse 2020 können ganz andere sein!! Lt. KV-MV § 60 Abs. 4 Ist der JA innerhalb von fünf  Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen! Noch reichen die liquiden Mittel und einige kl. Rücklagen, aber ab 2022 braucht die Gem. Barnin zusätzliche Einnahmen, entweder durch Steuererhöhungen oder durch angestrengtes SPAREN. Denn bei sinkenden Schlüsselzuweisungen und Steuereinnahmen, jetzt trotzdem ein Defizit zu planen, macht die Situation für 2022 nicht besser. Ob Barnin vielleicht durch die geplanten Windräder profitieren könnte?

++BLACK FRIDAY WEEKEND 2020 for Crivitz!++

27-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./42/33-20

+Vorläufiger Jahresabschluss -1.004.600,00 EUR++

Nun ist es heraus! Das höchste negative Haushaltsdefizit seit 2014 von allen amtsangehörigen Kommunen. 

In einer Kreisvorlage LUP für den Haushalt 2021 sind ausgewählte doppische Haushaltsdaten der kreisangehörigen Gemeinden im Haushaltsjahr 2020 veröffentlicht worden. Die Stadt Crivitz schließt das Jahr 2020 mit einem Fehlbetrag von =-1.004.600 € ab. Im Saldo der ordentlichen und außerordentliche Ein- und Auszahlungen abzgl. der Tilgung im Jahresbezogener Ausgleich des Finanzhaushaltes beträgt der Fehlbetrag -838.300 €. Nur durch einen Griff in die Rücklagenkisten (investiven Rücklagen) kann das Defizit in diesem Jahr noch beglichen werden.

Das Jahresergebnis  des Amtes Crivitz (einschl. Amt) vor Rücklagenveränderung beträgt:

 -4.071.600 €. Nach dem Zugriff auf die Rück-lagen verbleiben noch -1.974.500 €. Fast alle Kommunen des Amtes Crivitz (einschl. Amt) können den  Saldo lfd. Ein- und Auszahlungen des bis zum 3.Haushaltsfolgejahres (2023) bereinigen, nachdem sie die Rücklagen verwen-den. Die Pläne dafür  sind aber vor CORONA aufgestellt worden!!! Nur Friedrichsruhe Schaft das trotzdem nicht. Dort bleiben  -490.907 €  stehen, ein  Ausgleich des Ergebnis-u. Finanzhaushalt gem.§ 16 Abs. Nr. 1u.2 GemHVO-Doppik ist nicht vorhanden.

Die gesamten Ergebnisse  basieren auf einer Kreisumlage LUP von 39%, die auch für 2021 erhalten bleiben wird, und einer Amtsumlage (Amt Crivitz) von 15% welche erst noch für 2021 bestätigt werden muss. Das ganze steht alles unter dem Deckmantel einer  sogenannten Vorläufigkeit.

Wohlweislich deshalb liegt der Haushaltsplan des Amtes Crivitz für 2021 noch nicht vor (Vorjahr am 22.10.2019), weil die Amtsumlage von 15% bei diesem Defizit schwer zu halten seien dürfte?  Darüber werden wir aber zu einem späteren Zeitpunkt noch berichten.

Fazit: Nun ist klar warum der RUF der CWG und LINKEN Fraktion in der Stadt Crivitz  immer lauter wird nach weiteren Steuererhöhungen. Denn die Anzahl der geplanten Projekte für 2021/22 wie zuletzt z.B. bei der Multifunktionalen Außenreinigungsmaschine lassen sich nicht mehr im Haushalt finanzieren. Einsparungen im Haushalt sind unerlässlich bis Ende 2021 und darüber hinaus, ansonsten drohen neue Schulden und Steuererhöhungen. Spannende Erklärungen und Debatten im Stadtparlament werden folgen.

Schwere Zeiten der Haushaltsplanung ab dem 31.12.2021/22 stehen in der Stadt Crivitz bevor!

Gemeinde Bülow+++Haushaltsplan [HPL]+++ 2020/21 auf der Grundlage des Jahresabschluss [JA] 2016!

24-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./41/32-20

Ergebnis des JA – 2016 der Gemeinde Bülow= – 113.732,16 EUR und insgesamt von 2012 bis 2021 = -235.983,04EUR!

In der festgestellten Eröffnungsbilanz der Gemeinde Bülow hat zum 01.01.2012 ein Eigenkapital von 637.890,20 EUR ausgewiesen. Das Eigenkapital zum 31.12.2021 beträgt voraussichtlich nur noch = 486.992,54 EUR laut HPL. Das ist eine Abnahme um ca. 23,66% des Eigenkapitals in 9 Jahren. Der Bestand der liquiden Mittel wird im Planjahr 2021 nur noch 184.067,70 EUR betragen. Die Gemeinde Bülow verzeichnet ab dem Jahr 2000 eine stetige Abnahme der Bevölkerungszahl mit einer kleinen Unterbrechung im Jahr 2004. Von 2000 bis 2019 ist diese um ca. 17 % gesunken.

Das Jahresergebnis 2012= 53.549,40€; 2013= 27.503,13€; 2014 = + 34.954,25€; 2015= 36.228,74€; 2016 =-113.732€,16;2017= +376,14€; 2018 = -18.600,00€; 2019= -10.150,00€; NEU 2020=50.000€ aus HLP Kreis; 2021=850,00€?

Die Gemeinde plant Aufwendungen in 2020 =490.200EUR  und Einnahmen= 440.200 EUR Erträge. Der Bürgermeister senkt seine Repräs-entationskosten von 4.000,00 EUR  in 2020 gegenüber 2021 auf 1.500,00 EUR herab. Die politischen Gremien verbrauchen ca.: 22.800,00 EUR pro Jahr für 2020/2021.Das Vermögen der Gemeinde Bülow besteht zu 84,54 % aus Anlage-vermögen bzw. zu 77,70 % aus Infrastrukturvermögen. Somit ist der überwiegende Teil des gemeindlichen Vermögens in Grundstücken, Gebäuden und Straßen, Wege, Flächen gebunden. Dies ist für den öffentlichen Bereich nicht unüblich.

Fazit: Da aber trotzdem in Bülow keine positiven Ergebnisse erwartet werden können, ist die Gemeinde nicht in der Lage die negativen Ergebnisvorträge aus eigener Kraft abzubauen. Das Eigenkapital wird weiter verzehrt. Man muss aber an dieser Stellen auch sagen das die Gemeinde  noch immer schuldenfrei ist und sie besitz noch eine kleine Rücklage, die bald auf-gebraucht ist. Es ist auch festzustellen, dass das  Feuerwehrhaus ohne jeden fremden Euro in Eigenleistung instandgesetzt wurde. Die Fortschreibung des  Haushaltssicherungskonzeptes ist trotzdem unerlässlich. Die Leistungsfähigkeit von  Bülow ist als dauerhaft weggefallen zu betrachten. Bülow braucht zusätzliche Einnahmen über die Corona Folgen hinaus, da helfen auch keine höheren FAG – Mittel mehr! Sonst droht auch Bülow  eine eventuelle Fusion mit einer anderen Kommune. Ob Bülow vielleicht von ansässigen Investorenkonzepten oder Windrädern profitieren könnte?

++DEWIG – DEMEN´s – Wirtschafts Gewissen !!!!!!!!!!

22-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./40/31-20

+++Packstrecke für Blumenerde!!!!!!!!!! 

Die neuste Investition im Gewerbegebiet von DEMEN ist eine Verpackungsanlage für Blumenerde. Die Aus der Kompostieranlage stammenden Produkte werden mit Torf und anderen Erdprodukten gemischt und dann zu verschiedenen Erden verpackt. Diese finden wir dann wieder in Bau- und Supermärkten. Es sollen jährlich 8 Monate im Jahr in die Millionen gehende Säcke auf 4 Verpackungsstrecken produziert werden. Das ist schon mal eine Hausnummer die dann aus Demen kommt. Gebaut wird die Anlage übrigens von einer holländischen Firma. 

Die Demener Wirtschafts Interessen-gemeinschaft –DEWIG-  ist ein Gremium von Unternehmern die sich in der Region des Amtes Crivitz austauschen und organisieren. Der Austausch findet vor allen Dingen über die Fragen der kommunal-politischen Interessen und Entwicklungen der Region statt. Mit diesem Potenzial könne die Gemeinden, im Interesse eines jeden Bürgers, bei Zusammenarbeit mit Unternehmen eine Menge erreichen. Die Mitglieder der DEWIG haben es sich zum Ziel gesetzt dieses Potenzial den politischen Gremien der Gemeinden bewußt zu mach-en und Vorschläge für deren Nutzung anzubieten. Leistungsfähigkeit der Unternehmen ist nicht Gott gegeben. Es hängt von den Fähigkeiten der einzelnen Unternehmen und von den geschaffenen Rahmenbedin-gungen in der Gemeinden ab.

Fazit: Die DEWIG eine innovative Unternehmer Vereinigung mit Liquidität und  Engagement. Die Mitglieder der DEWIG haben es sich zum Ziel gesetzt dieses Potenzial den politischen Gremien der Gemeinden bewußt zu machen und Vorschläge für deren Nutzung anzubieten. Auf kommunaler Ebene gibt es eine Vielzahl von Gestaltungs- und Handlungsmöglichkeiten im Bereich der Bestandspflege.

Viele Standortfaktoren sind zumindest teilweise beeinflussbar. Neben der „Hardware“, wie z.B. Gewerbeflächen oder Infrastrukturanbindung spielen insbesondere die weichen Standortfaktoren, wie Innovationskraft, positives Klima, Servicierung, Lebensqualität, etc. ..eine große Rolle; man sollte es als Gemeinde auch so handhaben.

+ Die „ROTE LINIE“ ist überschritten; die Stadt Crivitz  muss mögliche Prüfungen durch den Landesrechnungshof [LRH] M-V für 2021 einkalkulieren!

19-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./39/30-20

Aufgrund der Rückforderungen von 87.531,46 €. Fördergelder durch eklatante Vergabefehler der Stadt Crivitz, wird diese nun, in der Prüfplanung 2021 des LRH M-V berücksichtigt.

Wir erinnern uns! Was ist geschehen?

Es wurde eine vertiefte Prüfung  des Fördervorgangs durch Landesförderinstitut MV zum „Neubau eines Speiseraums für die Grundschule „Fritz Reuter“ laut des Zuwendungsbescheides vom 07.09.2018 durchgeführt. Dieser wurde   geändert am 04.06.2019, über einen Zuschuss in Höhe von 664.948,49 Euro für das o. g. Projektvorhaben. Dieser Förderbescheid vom 04.06. 2019 wurde am 10.08.2020 aufgehoben und  wurde nun neu festgesetzt in der Höhe des Zuschusses auf 577.417,03 Euro . Dem Teilbeitrag,  gemäß § 49 Abs . 3 des Verwaltungsverfahrens- , Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes M-V (VwVfG M-V) wurde  in Höhe von 87.531,46 Euro widerrufen und musste bis zum spätestens jedoch zum 26.08. 2020 zurück gezahlt werden.

Ende September 2020 haben sich furchtlose Bürger aus Crivitz an den  LRH M-V gewandt mit der Bitte um Prüfung / Verantwortlichkeit und Aufnahme der Stadt  Crivitz in den Kommunalfinanzbericht [KFB]  des LRH für 2020. Dieser hat nun reagiert und mitgeteilt, dass er die Anliegen / Vorgang an den LANDRAT des Landkreises LUP zur weiteren Prüfung weitergeleitet hat, denn dieser hat die Rechtaufsicht. Gleichzeitig teilte er mit, dass er im KFB 2020 die Stadt Crivitz nicht mehr aufnehmen kann da die Prüfungen abgeschlossen sind. Man kann darüber hinaus aber sicher sein das der LRH diese Prüfanreg-ungen im Rahmen seiner personellen Ausstattung und rechtlichen Möglichkeiten nachgehen und bei seinem Beschluss über die Prüfungspla-nung 2021 berücksichtigen wird. Das soll nun heißen, dass auf der Liste des LRH für Prüfungen 2021 nun auch Crivitz vorkommen kann.

Fazit: Nun nimmt der LRH die Stadt Crivitz genauer unter die LUPE und wird in der Zukunft hier genauer in der Stadt genauer hinschauen, im Umgang mit den Steuergeldern. Die beharrliche Fahndung der Bürgermeisterin  nach SCHULDIGEN, bei solchen Miseren innerhalb des Amtes Crivitz immer zu finden, ist völlig fehl am Platze. Man sollte zuerst seine eigene fiskalische Tätigkeit kritisch hinterfragen, bevor man einzelne Mitarbeiter des Amtes Crivitz  bloßstellt oder sog. Versicherungen in Anspruch nehmen will.

Das macht das GANZE für die Zukunft auch nicht GLAUBWÜRDIGER und ACHTBARER!!

Die Stadt Crivitz für  2021 plant zweite epochale  Steuererhöhung innerhalb eines Jahres in der Grundsteuer B sowie Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren!

17-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./38/29-20

Worum geht es?

Der Umweltausschuss der Stadt Crivitz fordert eine Steuererhöhungen für 2021 in der Grund-steuer B weiter über den Novellierungshebesatz des Landes und die Straßenreinigungsgebühren drastisch zu erhöhen, wegen der Anschaffung einer Citymasters! Und der Hauptausschuss stimmt mit ein!

Wieso?

Die Stadt soll die Anschaffung eines Citymasters vom Typ HAKO 1650 als Investition in den Haus-halt 2021 aufnehmen. Die Multifunktionale Au-ßenreinigungsmaschine ist für eine Reihe von Arbeiten im kommunalen Außenbereich einsetz-bar und unverzichtbar!

Um welche Kosten geht es?

Die Anschaffungskosten (120.000,00 €) sowie die jährlichen Personal-, Betriebs- und Unterhal-tungskosten (42.300,00 €) belasten zusätzlich  den Finanzhaushalt der Stadt. Im Ergebnishaus-halt entsteht ein zusätzlicher jährlicher Aufwand in Höhe von 54.300,00 €. Diese gliedern sich in jährlich: ca.12.00,00 € Abschreibung u. Pesonal-kosten 40.300,00 €  für einen zusätzlichen Stadtarbeiter. Dazu soll ein Behinderter Arbeit-splatz geschaffen werden, der dann gefördert wird durch das Integrationsamt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales, in Kombination mit der Technik.  Das Problem ! Diese spezielle Eignung/ Nutzung ist in der Ausstattungsbesch-reibung des HAKO -1650 gar nicht beschrieben? 

Welche Begründung gibt es für die Steuer-und Gebührenerhöhung?

Diese Anschaffungs- und Folgekosten der näch-sten Jahre ergeben gewichtige Mehrkosten im Haushalt, die durch keine zusätzlichen Einnah-men gedeckt sind. Darum will man die anfal-lenden Kosten, auf Grund der angespannten Haushaltslage der Stadt, durch zusätzliche Ein-nahmen aufbessern. Wie? Durch neue Gebü-hren für die Straßenreinigung  die dann auf die  Anwohner (Eigentümer / Mieter)  umleget werden. Hinzu kommt noch eine erneute deftige  Erhöhung der Grundsteuer B. Also eine  dop-pelte Belastung für die Anwohner der Straßen! Die letzte drastische Steuererhöhung wurde ge-rade erst am 17.02.2020 beschlossen; Grund-steuer B von Hebesatz 400(v.H.) auf 427(V.H)!

FAZIT: Diese Anschaffung ist durch Einsparungen innerhalb des Haushalts zu finanzieren, so wie es bei der Sanierung der Amtsstraße auch geschah und nicht durch Steuer-und Gebührenerhöhungen!

Windparkbetreiber  „müssen“ Kommunen in 3 Km um den Standort Geldbeträge zahlen!

15-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./36/27-20

+++EEG – Reform 2021: Bundesrat fordert Nachbesserungen++++WIND+++++

§ 36k<< Finanzelle Beteiligung von Kommunen“. (1) Betreiber von Wind-energieanlagen[WEA] an Land, die einen Zuschlag für ihre Anlage erhalten, „müssen“ den Gemeinden, „deren Gemeindegebiet sich ganz oder teilweise im Radius von 3 Kilometern um den Standort der jeweiligen WEA befindet“, Beträge durch einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung von insgesamt bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächliche eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge anbieten. >>„(1a) Sind mehrere Gemeinden pro WEA anspruchsberechtigt, wird der Zahlungsanspruch unter den Gemeinden aufgeteilt und dabei die Anspruchshöhe pro Gemeinde anhand des Anteils des Gemeindegebietes an der Fläche des Umkreises, der sich um die WEA befindet, zur Grundlage genommen.“<<

>>„(1b) Die Betreiber der zahlungspflichtigen WEA sind zur Ermittlung der anspruchs-berechtigten Gemeinden und der Höhe des anteiligen Anspruchs pro Gemeinde verpflichtet. Auf Verlangen der anspruchsberechtigten Gemeinden haben die Betreiber der zahlungspflichtigen WEA die ordnungs-gemäße Berechnung der Anspruchshöhe in geeigneter Form nachzuweisen.“<<<

++Begründung++>“Eine bloße freiwillige Möglichkeit seitens der WEA-Betreiber, entsprechende Verträge zur Erhöhung der Akzeptanz anzubieten, ist nicht ausreichend. Nur mit der Verpflichtung zur Zahlung wird sichergestellt, dass die betroffenen Gemeinden und ihre Bürger an der Wertschöpfung des Betriebs der WEA teilhaben können.“<<<<

Fazit: unklar ist noch, welche Gemeinden von der Errichtung der WEA betroffen sein können. Die vorgeschlagene Änderung stellt sicher, dass nicht nur WEA Standortgemeinden einbezogen werden, sondern gleichermaßen alle Gemeinden, die von den spürbaren Effekten der Windenergieanlagen betroffen sind. >>SV-Sitzung am 10.12.2018 CRIVTZ >>>> “Wenn die WEA tatsächlich nicht verhindert werden können, so sind zumindest die bestmöglichen Konditionen zu erzielen“

Nun, 2021 ist das nun möglich Frau Brusch – Gamm!

Windparkbetreiber  „müssen“ Kommunen in drei Kilometer um den Standort Geldbeträge zahlen!!!!!!<

12-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./33/24-20

+++EEG – Reform 2021: Bundesrat fordert Nachbesserungen++WIND+++§ 36k<< Finanzelle Beteiligung von Kommunen“.++

Stadtvertretersitzung am 10.12.2018 Crivitz: „Wenn die Windkraftanlagen tatsächlich nicht verhindert werden können, so sind zumindest die bestmöglichen Konditionen zu erzielen.“

Nun Frau Britta Brusch-Gamm ab 2021 ist das möglich!

(1) Betreiber von Windenergieanlagen[WEA] an Land, die einen Zuschlag für ihre Anlage erhalten, „müssen“ den Gemeinden, „deren Gemeindegebiet sich ganz oder teilweise im Radius von 3 Kilometern um den Standort der jeweiligen WEA befindet“, Beträge durch einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung von insgesamt bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächliche eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge anbieten. >>„(1a) Sind mehrere Gemeinden pro WEA anspruchsberechtigt, wird der Zahlungsanspruch unter den Gemeinden aufgeteilt und dabei die Anspruchshöhe pro Gemeinde anhand des Anteils des Gemeindegebietes an der Fläche des Umkreises, der sich um die WEA befindet, zur Grundlage genommen.“<<

>>„(1b) Die Betreiber der zahlungs-pflichtigen WEA sind zur Ermittlung der anspruchs-berechtigten Gemeinden und der Höhe des anteiligen Anspruchs pro Gemeinde verpflichtet. Auf Verlangen der anspruchsberechtigten Gemeinden haben die Betreiber der zahlungspflichtigen WEA die ordnungs-gemäße Berechnung der Anspruchshöhe in geeigneter Form nachzuweisen.“<<<

++Begründung++>“Eine bloße freiwillige Möglichkeit seitens der WEA-Betreiber, entsprechende Verträge zur Erhöhung der Akzeptanz anzubieten, ist nicht ausreichend. Nur mit der Verpflichtung zur Zahlung wird sichergestellt, dass die betroffenen Gemeinden und ihre Bürger an der Wertschöpfung des Betriebs der WEA teilhaben können.“<<<<<<

Fazit: unklar ist noch, welche Gemeinden von der Errichtung der WEA betroffen sein können. Die vorgeschlagene Änderung stellt sicher, dass nicht nur WEA Standortgemeinden einbezogen werden, sondern gleichermaßen alle Gemeinden, die von den spürbaren Effekten der Windenergieanlagen betroffen sind!

Widersprüche oder Klagen von Anwohnern gegen Zulassung von Windenergieanlagen haben zukünftig keine aufschiebende Wirkung mehr ?

09-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./32/23-20

>>>Investitionbeschleunigungsgesetz im Bundestag beschlossen. 05.11.2020<<<< Artikel 3- Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes- „§ 63 Entfall der aufschiebenden Wirkung“.

 §63-„Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung.“ Hierdurch wird eine Verfahrensbescheunigung bezweckt, um die Ausbauziele für Windkraft an Land zu erreichen, was für die Energiewende von zentraler Bedeutung ist.

Wenn betroffene Anwohner gegen eine Windanlage Klage erheben, hat die Klage zwar aufschiebende Wirkung, stoppt den Bau also formal. Jedoch beantragt der Projektierer umgehend die „sofortige Vollziehung“ der Baugenehmigung, die durch die Genehmigungsbehörde erfahrungsgemäß zu annähernd 100% in der Regel nach einem oder zwei Tagen erteilt wird. Damit ist die aufschiebende Wirkung der Klage faktisch beendet, bevor sie begonnen hat. Der Rechtsweg in Eilverfahren vor Gerichten hiergegen, zwecks Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung durch Nachbarn, ist zu mindestens 90 Prozent erfolglos.

In § 48 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung soll die erstinstanzliche Zuständigkeit der Oberverwaltungsgerichte auf Streitigkeiten über die Errichtung ausdehnt werden.

Fazit: Nun muss das Gesetz erst einmal im  Bundesrat diskutiert und beschlossen werden. Es sieht massive Eingriffe in die Rechtsordnung, die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), das UVP Gesetz, und des Bundesnaturschutz-Gesetzes (BNatSchG) vor.  Es stellt auf jeden Fall  einen schweren Eingriff in das in sich abgewogene und austarierte Rechtsstaatssystem dar und verringert die rechtsdemokratische Teilhabe eines großen Teils der unmittelbar betroffenen Bevölkerung.

Teil2- Jahresabschluss 2017- Fridrichsruhe

08-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./31/22-20

Antwort auf eine Anfrage! Nur der lieben Ordnung halber Herr Sturm – für 2019 ist das Jahresergebnis prognostiziert mit -123.600,00 EUR. Steht übrigens in Ihrem Jahresabschluss mit der entsprechenden Vorausschau und am verzehrten Eigenkapital bis 2022 ändert das gar nichts !!!! wir stellen ihnen einen kleinen Ausschnitt zur Verfügung !!!

Teil-1 +++Jahresabschluss 2017- Friedrichsruhe = -35.107,56€

07-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./30/21-20

+++Prognose 2012 bis 2022 Verlust= -684.416,81 € Eigenkapital bis 2041 = vollständig aufgebraucht  !!!

Andreas Sturm, Kreisfraktionsvorsitzer der Linke, ist als Bürgermeister von Friedrichsruhe auch oberster Chef der Gemeindekita und muss sich wie alle anderen auch mit den Problemen durch die Corona-Regeln kämpfen.

Die Gemeinde Friedrichsruhe schließt das Haushaltsjahr 2017 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von – 35.107,56 € ab. Zusammen mit dem Jahresfehlbetrag aus Vorjahren erhöht sich der vorzutragende Fehlbetrag auf – 251.182,22 €. Der Kassenkredit der Gemeinde steigt somit von – 62.760,67 € auf – 78.662,52. Auch in den Folgejahren 2018 bis 2022 wird kein positiver Finanzhaushalt ausgewiesen. Der Kassenkredit steigt bis zum 31.12.2022 auf voraussichtlich 160.000,00€. Die Gemeinde Friedrichsruhe kann seit dem Jahre 2016 ihre Liquidität nur durch die Aufnahme von Kassenkrediten sichern.

Die Gemeinde Friedrichsruhe verfügte bei Einführung der doppischen Haushaltsführung zum 01.01.2012 über ein Eigenkapital in Höhe von 2.252.107,46 €. Bis Ende 2017 nahm  um -291.216,81 € bzw. 12,93 % ab. Bis Ende 2022 nimmt es um insgesamt -684.416,81 € bzw. 30,39 % ab, im Vergleich zum 01.01.2012. Sollte diese Entwicklung anhalten, muss davon ausgegangen werden, dass die Gemeinde Friedrichsruhe im Jahre 2041 ihr Eigenkapital vollständig aufgezehrt hat.

Chancen !!!

Auf dem Gemeindegebiet werden zahlreiche Windkraftanlagen und zwei Biogasanlagen betrieben. Erfahrungsgemäß werfen diese Anlagen in den ersten Jahren nach ihrer Inbetriebnahme keine Gewinne und somit keine Steuern ab. Die Anlagen werden diese Anfangsphase aber bald überwinden und es kann in den nächsten Jahren mit Gewerbesteuern von diesen gerechnet werden. Die möglichen Mehrerträge können allerdings noch nicht beziffert werden.

Fazit: Die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde Friedrichsruhe ist kurz und langfristig als weggefallen zu betrachten. Die Gemeinde ist nicht in der Lage ihr Haushaltsdefizit aus eigener Kraft auszugleichen und verzehrt ihr Eigenkapital. Bei dieser anhaltenden Finanzpolitischen-Strategie ist eine  Fusion mit einer anderen Gemeinde oder Stadt wahrscheinlich  in den nächsten Jahren oder Legislaturperiode   unvermeidbar!!! Eine Aufgabe für die nächste Generation???

+++++FLEDERMÄUSE erobern BUNKER!!!!++++

30-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./29/20-20

Nicht im BUNKER-  EICHENTHAL in Lindholz OT Eichenthal  sondern im BUNKER „Waldschlößchen“ bei Crivitz erobern die Fledermäuse bald das Revier zurück!!!

Durch die Lage der ehemaligen Bunkeranlage und Gebäude,  und der fehlenden bauplanerischen Voraussetzung der Stadt Crivitz (Ausweisung der Flächen als „WALD“ im Flächennutzungsplans Stadt Crivitz, kein B-Plan oder Satzung über Baurecht) sowie der Geschichte als Stasibunker soll ein neues Nutzungskonzept umgesetzt werden. Rückbau aller „waldfremden“ oberirdischen Gebäude und Anlagen sowie Optimierung und Ausbau der Bunkeranlage/ Keller als Winterquartier für Fledermäuse. Möglich wird das durch den jetzige Eigentümer “den NABU Regionalverband Parchim“ der die Beseitigung der alten Anlage geplant hat als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme „Bunkerwald Crivitz“ für den WINDPARK in Mirow.

Rückbau der oberirdischen Gebäude: Wohnhaus, Werkstatt / Büro, Fahrzeughalle, Bunkerlagerhalle ,Garagen, Mehrzweckhalle und Pumpenhaus. Sicherung der Kelleranlagen und Bunkeranlagen. Optimierung der Kelleranlagen  und großen Bunkeranlage für Fledermäuse und Einbau von ca. 200 Fledermaushangsteinen in die Kelleranlagen und in den Bunker. Rückbau weiterer Anlagen im Wald und Beseitigung der Zaun- und Toranlage, Beleuchtung und Betonwege. Erarbeitung und Aufbau einer Informationstafel zur Geschichte des Bunkers und der geplanten  Nutzungen. Im Anschluss an die Abriss- und Optimierungsarbeiten soll das Waldstück (Kiefernwald) völlig aus der Nutzung genommen werden. Hauptnutznießer und Hauptnutzer der Zukunft die Artengruppe der Fledermäuse sein. Mit der Bereitstellung und Optimierung der Bunkeranlage kann der Tiergruppe eine Schlafstätte angeboten werden, die geeignet ist über viele Jahrzehnte/Jahrhunderte als Quartier zu dienen. Die oben genannten Abriss- und Entsiegelungsmaßnahmen bilden die essenzielle Grundlage für eine Naturwaldentwicklung im gesamten Areal des ehemaligen Bunkers Crivitz. Anschließend ist im gesamten Areal auf jegliche forstwirtschaftliche Nutzung zu verzichten.

Die Entwicklung von Wirtschaftswald zu Naturwald in gelenkter oder freier Sukzession ist als Maßnahme auch auf den (zukünftig) entsiegelten Flächen innerhalb des Areals vorgesehen, so dass die Naturwaldentwicklung auf der Gesamtfläche von 15.410 m2 einsetzen kann.

EIN BUNKER DER BESONDEREN ART!!!!!!

770 Jahre Crivitz++unverdrossene Planung eines bereichsübergreifendes Stadtfest 2021

28-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./27/18-20

Wir berichten aus den öffentlichen Sitzungen, Vorlagen und Protokollen der Ausschüsse. Der Kulturausschuss plant die 770- Jahrfeier für Crivitz in einzelne Organisationseinheiten in der gesamten Stadt zu verteilen und zu einer übergreifenden Gesamtheit zu verbinden.

„Die Grundidee ist es, das Stadtfest auf die ganze Stadt zu verteilen. D.h. von der Festwiese, zum Gymnasium, über den Seeweg, zum Gasberg, über den Markt, am Bürgerhaus, über den Rosenweg zum Bahnhofsvorplatz mit großer Bühne. Eine weitere Idee ist ein Internetradio, das dann an dem Tag und in den Wochen zuvor Musik, Geschichten über Crivitz und Infos zum Stadtfest veröffentlicht. Die Bürgermeisterin hat über die Firma Marcial Logos zum Stadtfest entwickeln lassen. Diese werden ausgeteilt.“

Wie schon besprochen, findet das Stadtfest zum Jubiläum von Freitag, d. 04.06.2021 bis Sonntag, d. 06.06.2021 statt. Die Idee von einem Umzug wird aufgegriffen. An diesem sollen sich alle Vereine, Institutionen und Firmen der Stadt beteiligen. Die Kosten könnte man mit den Kosten für den letzten Karnevalsumzug vergleichen. Laut Haushaltsplan mit Verkehrsumleitung/Kehrarbeiten usw.  ca. 5.200,00 € und das Stadtfest noch einmal obendrauf mit ca. 15.000,00 Euro ohne Kosten für die Corona-Auflagen.

Der Karnevalsverein CCC` 84.ev  hat für das 1.Quartal 2021 alle Veranstaltungen abgesagt wegen der CORONA – Pandemie. Die Gemeinde Dobin am See teilte am 22.10.2020 ebenfalls öffentlich mit das ihr 780-Jahr-Fest ausfallen wird.

Wollen wir nur hoffen, dass der Kulturausschuss der Crivitzer Stadtvertretung  mit seinen Planungen 2021 ein besseres Glück hat!?

Zustimmung zum gemeindlichen Einvernehmen für den Bau einer Kleinbrauerei im OT-Gädebehn, innerhalb von genau 28Tagen in Crivitz!

24-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./26/17-20

Einfach an einer Sitzung des Bauausschusses teilnehmen an dem auch die Bürgermeisterin zu Gast ist und alles geht ganz schnelll!!!

So geschehen, auf der Ortsteilvertretersitzung [OTV] in Gädebehn am 21.09.2020 und im Bauausschuss [BA] der Stadt am 15.10.2020! Wir berichten aus den öffentlichen Vorlagen und Protokollen der Ausschüsse.

In der Einwohnerfragestunde am 21.09.2020 – “ Architekt Albers stellt das Bauvorhaben seines Sohnes zur Teilnutzungsänderung einer vorhandenen Scheune und den Einbau einer Kleinbrauerei im Anwesen Alte Försterei 1 in Gädebehn vor. Die Baugenehmigung wird im Hinblick auf Fördermittel bis 31.10.2020 benötigt. Der BA der Stadt tagt am 15.10.2020, die OTV kann vorher im Wege des Umlaufsverfahrens beschließen.“(Gäste in der Sitzung war Frau Prieske –Vors. des BA der Stadt – und Frau Brusch-Gamm).

Eine OTV kann nur Empfehlungen aussprechen laut KV-MV. Ein schriftlicher Beschluss setzt die Zustimmung aller Eigentümer zum Umlaufverfahren und zur Beschlussvorlage voraus. Gesagt, getan! Am 15.10. 2020 wurde bereits dem Bauvorhaben zugestimmt. Das Projekt ist baulich unumstritten und sicherlich eine Bereicherung für die Region.

Tja und so wurde in Windeseile die TO des BA geändert und das Vorhaben behandelt. Bestimmt wurde er aus wichtigem Grund – wegen den Fördermitteln – noch nachträglich auf die TO gesetzt, weiß natürlich bloß keiner? Auch die Öffentlichkeit konnte dieses Projekt am 15.10.2020 auf der TO nicht entdecken? 

Wir können uns ganz genau noch erinnern, an die im 8 – Monat schwangere Unternehmerin aus Basthorst (übrigens aus den OT- Gädebehn) welche bis Ende des Monats voraussichtlich über 350.000,00€ Fördermittel verlieren wird, weil man ihr gemeindliches Einvernehmen seit mehr als 3 Monaten hemmt und hinauszögert!!!!! Das gemeindliche Einvernehmen wurde vom Landkreis hierzu angefordert gemäß § 36 BauGB und war bis zum 29.09.2020 erforderlich! Bis heute wird Sie hingehalten!!!

Networking - Grundregeln für das berufliche Netzwerk „Beziehungen sind eben das halbe Leben – allseits bekannt ist, dass in der heutigen Zeit Beziehungen und Kontakte wesentliche Faktoren für den persönlichen Erfolg sind.“

+++ACHTUNG Bürgermeister sollen zukünftig immer mitlesen+++

19-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./25/16-20

Bei Anfragen von Stadt-und Gemeindevertreter [Stdtv.u.Gmvt.] und Ausschussvorsitzenden soll jeder Bürgermeister[BÜ] diese zur Kenntnis bekommen und über die Antwortwege entscheiden,  damit kein Anderer oder eine Fraktion ein Information Vorsprung bekommt!

So heißt es in einer Beschlussvorlage des Amtsausschuss[AA] Crivitz zum 28.10.2020!!! Wir berichten aus den öffentlichen Sitzungen, Vorlagen und Protokollen der Ausschüsse.

Wie kam es dazu?

Kritik kam aus der Stadtvertretung Crivitz und den Hauptausschuss[HA] Amt-Crivitz. Während der Sitzung des HA des AA Crivitz am 30.09.2020 und während der Sitzung der Stadtvertretung Crivitz am 12.10.2020 wurde Kritik geübt, dass Anfragen von Stdtv. nicht in einem angemessenen Zeitraum durch das Amt Crivitz beantwortet werden. Nun, wir erinnern uns, die Opposition war auf der Sitzung in Crivitz am 12.10.2020 nicht dabei und im AA Crivitz sitzen überwiegend die Bürgermeister und gewählte Mitglieder aus den Gemeindevertretungen.

Worum geht es?

Bei derartigen Anfragen besteht häufig Unsicherheit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern [Mi] der Verwaltung, da sie die politischen Hintergründe nicht kennen und auch nicht beeinflussen wollen. Aus diesem Grunde sollte der AA Crivitz zum Umgang mit Anfragen eine verbindliche Regelung schaffen. Unabhängig von der gewünschten Transparenz der Verwaltung (Informationsfreiheitsgesetz [IFG]) muss darauf geachtet werden, dass einzelne Fraktionen sowie einzelne Stdtv.u.Gmvt. keinen Informationsvorsprung vor dem BÜ oder der Stadt- bzw. Gemeindevertretung erhalten [Stdtg.u.Gemvtg.].

Wie soll das nun aussehen?

Anfragen von BÜ in Angelegenheiten ihrer Gemeinde und Ausschussvorsitzenden in Angelegenheiten ihres Fachausschusses werden von den Mitarbeitern. des Amtes innerhalb von 14 Tagen beantwortet. Sofern die Frist nicht eingehalten werden kann, erfolgt eine Zwischennachricht gemäß allg.-Dienst u. Verw.-Anweisung. Antworten an die Ausschussvorsitzenden erhält der BÜ zur Kenntnis. Schriftliche Anfragen aller weiterer Stdtv.u.Gmvt. sowie sachkundigen Einwohnern[skE] werden sofort nach Eingang dem BÜ zur Kenntnis gegeben. Der BÜ entscheidet, ob die Antwort-1.- direkt an den Antragsteller ergeht oder -2.-  über den BÜ zu erfolgen hat.

Sämtliche Antworten an Stdtv.u.Gmvt. sowie skE. erhält der BÜ zur Kenntnis. Er unterrichtet gegebenenfalls alle weiteren Stdtv.u.Gmvt.. Mündliche Anfragen der Stdtv.u.Gmvt. werden vom BÜ auf einer Sitzung der Stdtg.u.Gemvtg. mündlich beantwortet. Das Amt arbeitet dem BÜ rechtzeitig vor der Sitzung zu, soweit ihm die Anfragen schriftlich vorliegen oder soweit bekannt sind.

Fazit: Da kommt eine Menge Informationsflut auf jeden BÜ hinzu! Ist es denn immer richtig, dass der BÜ über alles und jede Vorlage Kenntnis haben muss? Kann das ein ehrenamtlicher BÜ vom Zeitaufwand überhaupt alles bewältigen? Und zum Schluss stellt sich die Frage – Wem nützt das? Dem Amt oder der Stadtvertretung von Crivitz oder den Gemeindevertretungen? Oder werden hier Verantwortlichkeiten einfach weggeschoben? Es wird sicherlich eine spannende Diskussion werden am 28.10.2020!

+++++++ Es ist geschafft ++++++++

18-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./24/15-20

Seit heute Abend steht nach Aussage des Landrates fest, der Vertrag wird noch in diesem Jahr, trotz schwieriger Verhandlungen, mit dem Betreiber des Crivitzer Krankenhauses unterzeichnet. Zum Jahresbeginn am 1.1.2021 soll die Übergabe in dem jetzigen Zustand erfolgen und ein tragfähiges Konzept erarbeitet werden.

Eine enge Zusammenarbeit und Kooperation mit den Kliniken in Hagenow und Ludwigslust ist angedacht um die Wirtschaftlichkeit und Zukunftssicherheit langfristig zu sichern.

Bau von WINDRÄDER- „dient der öffentlichen SICHERHEIT“ die WELT 11.10.2020

14-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./23/14-20

Zukünftige rechtliche KONFRONTATIONEN um den Bau neuer WINDPARKS könnten fortan mit dem Argument »öffentliche Sicherheit« zum Schweigen gebracht werden. Denn die sollen in den Rang der »nationalen Sicherheit« erhoben werden. BETROFFENE können sich gegen den Bau neuer Windräder künftig wahrscheinlich nicht mehr wehren und gegen sie KLAGEN. Sogenannter Ökostrom soll einen unantastbaren Sonderstatus erhalten.

Laut Entwurf der jüngsten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes soll Paragraf 1 des bestehenden EEGs unter anderem durch folgenden Satz ersetzt werden: »Die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Ein unscheinbarer Satz mit weitreichenden Folgen, auf die Energierechtsexperte Gernot Engel in einem Gespräch mit Welt am Sonntag aufmerksam macht. Bei Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Ausbau von Bioenergien, Wind- und Solarkraft könnte der Verweis auf „öffentliche Sicherheit“ ERMESSENENTSCHEIDUNGEN der RICHTER einschränken, fürchten Wirtschaftsvertreter laut WELT AM SONNTAG. Die neue Norm drohe zur Grundlage weitreichender staatlicher EINGRIFFE zu werden.

Die Bundesregierung bestätigte, dass die neuen staatsrechtlichen Weihen für Öko-Energie die Durchsetzung von Bauanträgen erleichtern sollen. „Die Regelung schreibt ein übergeordnetes öffentliches Interesse an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ebenso wie ein öffentliches Sicherheitsinteresse fest“, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium auf Nachfrage. Die Festlegung sei wichtig für Ermessens- und Abwägungsentscheidungen von öffentlichen Behörden und Institutionen“. 11.10.2020 – WELT AM SONNTAG

Fazit für den Standort Wessin: Wenn der Text im Gesetzgebungsverfahren bis zum Schluss Stand hält, dann hat der B- Plan und die Veränderungssperre der Stadt Crivitz in der Crivitzer Mordkuhle, ab dem 17.02.2021 keine Existenzberechtigung mehr. Bestand haben dann nur noch die naturschutzrechtlichen Ausschlusskriterien (ARTENSCHUTZ), die sich der Gesetzgeber sich selber gegeben hat. Und dann kann man nur hoffen, dass die Umweltverbände und Naturschutzvereine, diese naturschutzrechtlichen Ausschlusskriterien für diese Gebiet, durch Gutachten beweisen und verteidigen, um NOCH Einschränkungen zu erreichen!

Werden jetzt auch andere Bürger bei Bauvorhaben ausgebremst?

13-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./22/13-20

Es geht wieder mal um das gemeindliche Einvernehmen zu einem einen Antrag auf Vorbescheid. Ein Ersatzneubau eines alten  Schuppens / Stalls mit einem Gartenhaus und Sauna in der Gemarkung Militzhof. Die Erschließung ist gesichert. Und nun ?

Das Bauamt im Amt Crivitz sagt „JA“ und der Bauausschuss der Stadt sagt „NEIN“. Warum?

Das Bauamt sagt das dieses Vorhaben sich im sog. Außenbereich der Stadt Crivitz befindet und eine Bebauung  also nur dann zulässig ist, wenn also die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Das ist vorliegend der Fall. Dem Einvernehmen nach § 36 BauGB steht seitens der Verwaltung nichts entgegen.

Der Bauausschuss empfiehlt aber das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilen. Wieso?

Die Ablehnung erfolgt aufgrund naturschutzrechtlicher Belange. Laut Flächennutzungsplan (übrigens ist dier schon fast 15 Jahre alt) ist dieser Bereich als Wald und Landwirtschaftsfläche ausgewiesen. Und außerdem befindet er sich in einem Privatwald. In unmittelbarer Nähe des Standortes ist das Biotop PCG05697 „See; Gehölz; Erle; Buche; Phragmites-Röhricht“ vorhanden.

Nun eigentlich, darf doch der baurechtliche Antrag auch zu diesem Vorgang nur nach baurechtlichen Gesichtspunkt beurteilt werden und nicht nach anderen Kriterien, oder? Und nach einem kurzen Blick auf den FNP stellt man fest, das das Gebiet als „Fläche für Wald“ überplant ist und  übrigens auch der Mielitzhof und die Gebäude am Bürgerholz. Und das Biotop und die Gehölze waren bereits auch schon bei der Errichtung des alten Schuppen/ Stalls vorhanden, oder? Und nun spielen diese plötzlich 2020 eine ganz große Rolle und genau auf diesem Grundstück!

Das wird nun alles, so hoffe man, auf der Sitzung der Stadtvertretung am 12.10.2020, geklärt!! Wäre es nicht besser erst einmal den fast 15 Jahre alten Flächennutzungsplan zu überarbeiten und endlich den Ortsteil „Wessin“ mit einzubinden!!! Solche Vorschläge gab es schon und zwar im Jahr 2015 mit einem immer noch gültigen Beschluss!

++++Die Rote Linie überschritten++++

10-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./21/12-20

Teil-2

Erstaunlich offen empfahl der Prüfer:“ eine Neukalkulation der Benutzungsgebühren für die Turnhalle am Geschwister-Scholl-Platz. Die aktuelle Kalkulation stammt aus dem Jahr 2012 und kann damit nicht auf belastbaren doppischen Haushaltszahlen beruhen.“ Also eine Gebührenerhöhung? Ach ja, wir erinnern uns, seit 2014 wurden in fast allen Satzungen der Stadt die Gebühren erhöht, außer in zwei Satzungen nicht und Satzung für die Turnhalle ist eine davon. Warum wird denn darüber nicht geredet, muss man darüber nicht reden?

Bereits im öffentlichen Bericht zum Jahresabschluss 2015 (am 08.04.2019) wurden drauf hingewiesen, dass Beschaffungen im Rahmen ordentlicher Auftragsvergaben erfolgen müssen. Es sind Vergleichsangebote nach den gesetzlichen Vorgaben einzuholen. Auch beim Bauhof soll eine interne Leistungsverrechnung angestrebt werden. Durch die Umlegung der Kosten des Bauhofes auf die ursächlichen Leistungsempfänger könnten die Aufwendungen (Löhne, Abschreibungen, etc.) zumindest teilweise refinanziert werden. Und im Jahresbericht 2016 (am 29.06.2020) wurde klar gesagt, dass das Jahresergebnis 2016 in der Höhe von 458.173,21 EUR um 334.854, 33 EUR zu hoch aus.

So stimmte die Opposition dem Jahresabschluss 2016 ebenfalls am 29.06.2020 nicht zu, weil man sich auch hier einer sachlichen Diskussion nicht stellen wollte!! Bereits im Jahresabschluss 2014 (am 5.10.2018) und 2016 (am 29.06.2020) testierte der Rechnungsprüfer der Stadt Crivitz nur einen „eingeschränkten Prüfvermerk“.

Jeder Interessierte fragt sich doch, was schlummert denn hier alles noch im UNTERGRUND seit Jahren?

Und so soll am 12.10.2020 auf der Stadtvertretersitzung um die Entlastung der Bürgermeisterin zum Jahr 2017 besprochen werden und eine nachträgliche Bestätigung für die Bürgermeisterin erfolgen wegen der Rückzahlung von 87.531,46 € Fördergelder, aufgrund mehrerer eklatante Vergabefehler der Stadt Crivitz.

Das klingt alles sehr spannend für eine Diskussion, die aber wahrscheinlich wieder von der Fraktion der CWG und LINKE umgangen wird, aufgrund ihrer übermächtigen Mehrheit, weil Sie diese heiklen Themen vom Tisch haben will!!

Die „Rote Linie“ ist überschritten, folgt nun ein Untersuchungsausschuss 2020! Entlastung der Bürgermeisterin zu 2017 fraglich!

09-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./20/11-20

Erneute Unzulänglichkeiten in den Vergaben der Stadt Crivitz im Jahresabschluss 2017 durch den Rechnungsprüfer im öffentlichen Prüfvermerk diagnostiziert und vieles mehr!!!!

Nun wurden erneut in öffentlichen Vorlagen des Rechnungsprüfers zum Jahresabschluss 2017 Unzulänglichkeiten in Vergaben der Stadt Crivitz aufgespürt. Auf der Stadtvertretersitzung am 17.08.2020 sollte diese Angelegenheit eigentlich besprochen werden, aber dazu kam es gar nicht. Eine ausführliche Diskussion zu Thema im öffentlichen Teil der Sitzung fand nicht statt, man wollte einfach auf das Thema nicht eingehen.

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Die Opposition stimmte  dem Jahresabschluss 2017 nicht zu? Warum?

Fragen seitens der Opposition wurden nicht beantwortet, diskutieren über das Thema wollte die CWG und Linke Fraktion schon gar nicht. So verwies dann immer wieder die Versammlungsleiterin auf die Nicht Öffentlichkeit, obwohl doch die öffentlichen festgestellten Unzulänglichkeiten des Prüfers für genügend Brennmaterial in dieser Angelegenheit gesorgt haben, und nach einer Diskussion verlangten.  Die CWG- und Linke Fraktion wollte nur schnell abstimmen um das peinliche Thema vom Tisch zu haben!

Warum eigentlich, denn der öffentliche Prüfvermerk warf genügend Fragen auf!!  Wieso diese ununterbrochene Abwehrhaltung der CWG und Linken?

Nun, so stellte der Prüfer folgendes fest: „ Der Rechnungsprüfungsausschuss weist ausdrücklich auf die Ausführungen im Prüfvermerk zu den Auftragsvergaben im Haushaltsjahr  2017 hin. Der Ausschuss weist die Stadtvertretung darauf hin, dass Verstöße gegen Vorgaben des Vergaberechts ein unkalkulierbares Haushaltsrisiko darstellen. Dies gilt sowohl für geförderte Maßnahmen als auch für Beschaffungen aus eigenen Haushaltsmitteln.“

Hier stellt man sich die Frage was schlummert denn hier alles im Verborgenen bei den Vergaben?

Oder folgende Aussage: „Öffentliche Aufträge sind im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren zu vergeben. Hierbei sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Verhältnismäßigkeit zu wahren.“ Auch hier wundert sich jeder aufmerksame Beobachter und fragt sich, war denn die Transparenz nicht gegeben und wurde nicht nach wirtschaftlichen Grundsätzen gehandelt?

Besonders Anmutig ist die Ausführung des Prüfers dass „die Höhe der pauschal gezahlten Reisekosten der Bürgermeisterin auf ihre Angemessenheit hin zu prüfen ist (exemplarisch Aufzeichnungen über einen bestimmten Zeitraum).“ Was wurde denn hier alles hin und her geschoben?

DER STREIT IM AMTSAUSSCHUSS GEHT WEITER

01-Okt.-20/P-headli.-cont.-red./19/10-20

Nun gibt es doch Streit zwischen den Amtsausschuss Crivitz und der Kommunalaufsicht im LK-LUP aber nur zum Teil! Worum geht es eigentlich den Kommunalpolitikern im Amtsausschuss Crivitz? Fortsetzung des Berichtes vom 27.09.2020 – Amtsausschuss Crivitz

Ursache ist ein unbestimmter Rechtsbegriff die „besondere Dringlichkeit“. Dabei geht es um den §29 Abs.4 KV M-V der die Möglichkeit einer Erweiterung der Tagesordnung in der Sitzung vorsieht, wegen einer besonderen Dringlichkeit. Auch wenn dadurch den Gemeindevertretern die Möglichkeit einer eingehenden Vorbereitung genommen wird und wenn dies der Öffentlichkeit nicht vor der Sitzung bekannt gemacht wird. Als Beweggrund für die Anwendung des o.g. Paragrafen gilt das eine „materielle Voraussetzungen“ vorhanden sein muss, also soll eine derartige Eilbedürftigkeit vorhanden sein (sog. Gefahr im Verzug), dass eine unverzügliche Behandlung durch die Gemeindevertreter notwendig ist, um ein Schaden für die Gemeinde zu verhindern. Tja und dieser unbestimmte Rechtsbegriff ist ebbend gerichtlich voll nachprüfbar. Und den will man jetzt im Amtsausschuss Crivitz durch einen Widerspruch für sich erstreiten!!! Ob das gelingt, da ist man sich selber nicht sicher!

Die restlichen Wahlen will man wohl alle nachholen, aber zu dem eingesetzten Beauftragten möchte man in den Widerspruch gehen!

Fazit: Die Aussicht auf Erfolg in diesem Rechtsstreit, für den Amtssauschuss Crivitz, ist hier gering. Frage, muss dieser Streit sein? Zumal doch der jetzige bestellte Beauftragte des LK – LUP (Herrn Andreas Sturm ) auch gleichzeitig der vorher gewählte ist?

Natürlich fordert der Art. 20 Abs. 3 GG das Gebot einer hinreichenden Bestimmtheit die Gesetze vom Rechtsstaatsprinzip aufzustellen. Dennoch ist der Gesetzgeber deshalb nicht gezwungen, jeweils einen Sachverhalt mit genau erfassbaren Maßstäben zu beschreiben. Im Hinblick auf die Vielschichtigkeit mancher Lebenssachverhalte ist die Benutzung wertausfüllungsbedürftiger Begriffe oftmals unvermeidbar. Die Legislative kann nicht alles REGELN, deshalb gibt es auch ein Ermessen in den Entscheidungen und besagende Einzelfallprüfungen.

Eigentlich haben doch unsere Kommunalpolitiker in der jetzigen Zeit viel dringende Fragen zu klären, wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Diversity verändern unsere Märkte sowie Unternehmen und auch den öffentlichen Raum. Oder geht es hierbei um Grundsatzansichten, dass ebbend die Kommunalaufsicht des LK zu sehr eingreife in die Rechte des Amtsausschusses von Crivitz?

Es gab auch in jüngster Vergangenheit schon ähnliche Rechtstreitigkeiten im Landkreis LUP mit einem Ministerium, wie z.B. bei der Wahl eines Beigeordneten!!!

BALD AUCH IN CRIVITZ EIN UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS ?

29-Sept.-20/P-headli.-cont.-red./18/9-20

Wir berichten aus der öffentlichen Vorlage BV Cri SV 180/20 vom 28.09.2020 –

Bestätigung der Eilentscheidung der Bürgermeisterin über eine außerplanmäßige Ausgabe im Rahmen des Neubaus eines Speiseraums für die Grundschule „Fritz Reuter“ der Stadt Crivitz – für die Stadtvertretung der Stadt Crivitz (Entscheidung) am 12.10.2020. 87.531,46 € Fördergelder müssen aus der Stadtkasse wegen mehrerer eklatante Vergabefehler zurückgezahlt werden.

Worum geht es?

Um eine vertiefte Prüfung des Fördervorgangs durch Landesförderinstitut MV zum „Neubau eines Speiseraums für die Grundschule „Fritz Reuter“ gemäß des Zuwendungsbescheides vom 07.09.2018. Dieser wurde zuletzt geändert am 04.06.2019, über einen Zuschuss in Höhe von 664.948,49 Euro für das o. a. Projektvorhaben.

Was ist das Ergebnis?

Dieser Förderbescheid vom 04.06.2019 wurde am 10.08.2020 aufgehoben und wurde nun neu festgesetzt in der Höhe des Zuschusses auf 577.417,03 Euro . Dem Teilbeitrag, gemäß § 49 Abs . 3 des Verwaltungsverfahrens- , Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwVfG M-V) in Verbindung mit Artikel 35, Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 vom 11.03.2014 wird nun in Höhe von 87.531,46 Euro widerrufen und muss bis zum spätestens jedoch bis zum 26.08.2020 zurück gezahlt werden.

Amt Crivitz ! Wahl ungültig, Einsatz eines Beauftragten und nun gibt es neuen Streit!

27-Sept.-20/P-headli.-cont.-red./17/8-20

Der Fachdienst Recht und Kommunalaufsicht des Landkreises LUP erklärte am 23.09.2020 die Wahl des 2. Stellvertreters ( Andreas Sturm-BÜ – Friedrichsruhe ), die Wahl des 2. Stellvertreters der Amtsausschussvorsitzenden ( Heinrich-Herrmann Behr –BÜ Tramm) Wahl eines Mitgliedes in den Rechnungsprüfungsausschuss (Wolfried Pätzold BÜ-Langen Brütz) auf der Amtsausschusssitzung vom 28.08.2020 für rechtswidrig und setzte kurzer Hand vorrübergehend einen Beauftragten ein.

War es Unwissenheit, übereilter Gehorsam, Verfahrensfehler oder politisches Kalkül das dahin führte? Obwohl alle Amtsleiter des Amtes Crivitz anwesend waren erkannte keiner die Mängel, man war sich wohl in der Sache viel zu sicher!!

Sind in Crivitz nur Wohnneubauten gewünscht?

20-Sept.-20/P-headli.-cont.-red./16/7-20

Worum geht es?

Eine junge Unternehmerin  möchte im Außenbereich der Stadt Crivitz (Ortsteil Bast Horst) über 1,5 Mio Euro investieren in der Landwirtschaftlichen BIO Betrieb. Dazu will Sie die alten vorhandenen Gebäude umbauen zu einem Mutterkuhstall und ein Mehrzweckgebäude neu bauen mit Sozialbereich und einen Hofladen einrichten. Seit dem 31.07.2020 wird Sie von mehreren Seiten gehemmt. Einmal vom zu ständigen Bauamt, welches sich von nicht auf das baurechtliche Verfahren konzentriert, sondern irgendwelche Untersuchungen zusätzlich einfordert, und den Bestandschutz grundsätzlich in Frage stellt. Zu anderen tauchen jetzt plötzlich von der Nachbarschaft Bedenken wegen auftretenden Lärmes, Geruch, Feinstaub und Bioaerolose auf.

 

Wie sehen die Einwendungen genau aus?

Vom Bauamt!

1.- Von dem vorhandenen Stallgebäude sind nur noch einige Außenwände vorhanden, sodass der Bestandschutz des Gebäudes erloschen ist und das Vorhaben einem Neubau gleichgestellt werden müsste.

2.-Durch den geringen Abstand zur Wohnbebauung von 65m ist von einer Belastung des Schutzgutes Mensch (insbesondere der direkten Nachbarschaft) durch auftretenden Lärm, Geruch, Feinstaub und Bioaerolose / Keime auszugehen. Daher wird die Ermittlung der Immissionsbelastungen gefordert.

  1. Ebenso ist der knapp oberhalb des nach Waldgesetz festgeschriebene Abstand zu dem empfindlichen Ökosystem Wald und die direkte Lage des Baugrundstücks im Schutzgebiet Naturpark Sternberger Seenland hinsichtlich der Belastung der Tiere und Pflanzen hinsichtlich Ammoniakes und Stickstoffeinträge zu beleuchten.
  2. Das gemeindliche Einvernehmen will die Stadt Crivitz und die Orteilvertretung in Gädebehn versagen.

Zur Sache:

Das Verfahren im Bauamt zu diesem Vorgang darf eigentlich nur nach baurechtlichem Gesichtspunkt erfolgen und nicht nach anderen Kriterien, denn der Bestandsschutz ist hier vorhanden für diese Anlagen.

Zu 1.) Was heißt eigentlich Bestandschutz!

Der Bestandsschutz für Gebäude hat keinen eigenen Gesetzestext, sondern ergibt sich aus Artikel 14 Grundgesetz (GG). Dreh- und Angelpunkt des Bestandsschutzes ist die früher erteilte Baugenehmigung. Dieser Schutz besteht für alle Gebäude und deren Nutzung, die ursprünglich legal oder mit Erteilung einer rechtmäßigen Baugenehmigung errichtet worden sind.

Zusammengefasst muss ein Gebäude drei Voraussetzungen erfüllen, um unter den Bestandsschutz zu fallen:

  • legal: Es lag eine Baugenehmigung vor; es handelt sich also nicht um Schwarzbauten.
  • funktional: Das Gebäude kann entsprechend seiner geplanten Funktion genutzt weiter genutzt werden.
  • aktiv genutzt: Leerstand wird nicht geschützt.

Da die Nutzungsänderungen des Vorhabens (Mutterkuhstall) sowie vorher waren, wird   die Qualität und die Quantität der baulichen Anlage nicht verändert und ist der Bestandschutz vorherrschend.

Zu 2.) Was ist mit Abstand, Geruch, Immission?

Es muss vielmehr zumindest die aus der Privilegierung der Landwirtschaft sich ergebenden, für den Außenbereich typischen Immissionen eines landwirtschaftlichen Betriebs in gleicher Weise hinnehmen, wie dies auch für die Bewohner eines Dorfgebiets gilt. Denn im grundsätzlich landwirtschaftlich genutzten Außenbereich muss mit Gerüchen, die durch Tierhaltung oder Düngung üblicherweise entstehen, gerechnet werden (BayVGH, Beschl. v. 22.11.1994 – 20 CS 94.2535 – BayVBl 1995, 344 m.w.N.). Der erforderliche Mindestabstand zur Wohnbebauung wird eingehalten. Im Übrigen liegt hier bereits für ein Nebengebäude eine aktuelle Genehmigung vor !!!!!!

Die immissionsschutzrechtliche Prüfung ist überhaupt nicht Gegenstand bei diesen Verfahren denn diese erfolgt extra und ein BIMSCH – Verfahren findet hier überhaupt keine Anwendung.

Zu3.) Was ist mit dem Waldgesetz und Schutzgebiet?

Das Waldgesetz findet auch hierfür keinen Bestandteil einer Anwendung.  Der Naturpark Sternberger Seenland liegt im Raum der Seengebiete Warin-Neukloster, der Sternberger Seenlandschaft und des mittleren Warnow Tals in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg in Mecklenburg-Vorpommern. Er liegt östlich des Schweriner Sees in der Region von Sternberg, Brüel, Güstrow, Bützow, Warin und Neukloster.

Eine direkte Einflussgröße auf die Stadt Crivitz (Ortsteil Bast Horst) erschließt sich nicht und ist nicht ersichtlich.

Das Fazit!

Es hat den Anschein, dass hier irgendwelche Argumente gesucht werden um diese Investition/ Vorhaben zu abwehren. Hierbei wird nicht mit sachlichen Maßstäben geurteilt, sondern nach persönlichem Anhaltspunkt. Man kann den Eindruck gewinnen das die Erbitterung sich nicht gegen die Sachlage richtet, sondern gegen die Person. Es muss an dieser Stelle auch einmal erwähnt werden, dass die Unternehmerin auch eine Steuerzahlerin ist in der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer für die Stadt Crivitz.

In Corona zu investieren und einen Landwirtschaftlichen BIO Betrieb zu errichten mit Mehrzweckgebäude für Übernachtungen und einen Hofladen würde das nicht eine tolle Bereicherung für die Bürger im Ortsteil, für das Landschaftsbild, und für Stadt Crivitz sein?

+++REGIONALES RADWEGEKONZEPT+++

15-Sept.-20/P-headli.-cont.-red./15/6-20

Der Regionale Planungsverband Westmecklenburg arbeitet derzeit an der Weiterentwicklung des Regionalen Radwegekonzeptes.  In diesem Rahmen ist neben einer Bestandserfassung der Radwege auch ein Beteiligungsprozess für die Bevölkerung vorgesehen. Dieser wird jetzt mit dem Wegedetektiv umgesetzt. Über www.wegedetektiv.de/westmecklenburg können die Bürgerinnen und Bürger Westmecklenburgs konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Radwegenetzes machen. Dem Wegedetektiv ist eine Karte hinterlegt, die verschiedene Markierungen ermöglicht:

  • – Kennzeichnen eines Punktes oder einer Strecke in der Karte
  • – Hochladen eines Fotos der örtlichen Gegebenheiten
  • – Hinterlassen einer Beschreibung oder eines Verbesserungsvorschlags im Kommentarfeld.

Der Wegedetektiv lässt sich über Computer und mobile Endgeräte nutzen und wird voraussichtlich bis Ende Oktober 2020 online sein. Die Bürgerbeteiligung über den Wegedetektiv läuft parallel zu den Erhebungen vor Ort und macht sich die Ortskenntnis der Bewohnerinnen und Bewohner zunutze. Die Hinweise sollen Aufschluss geben über:

  • – den tatsächlichen Wegebedarf und Lücken im Radwegenetz
  • – Sicherheitsmängel und Gefahrenstellen
  • – fehlende oder unzureichende Radverkehrsinfrastruktur im ländlichen und städtischen Raum.

Mit der Erfassung stehen 5 landesweit touristisch bedeutsame Radfernwege, viele überregionale und regionale Radrouten sowie zahlreiche Verbindungen für den Alltagsradverkehr auf dem Prüfstand. Entsprechend zielt die Abfrage gleichermaßen auf Verbindungen für den Alltagsradverkehr wie die radtouristische Infrastruktur ab. Die Hinweise fließen – zusammen mit den Ergebnissen der Erhebungen vor Ort – in die Erstellung des Radwegekonzeptes ein.

Mit der Weiterentwicklung des Regionalen Radwegekonzeptes sollen Maßnahmen entwickelt werden, mit denen die Rahmenbedingungen für ein attraktives Lebens- und Wohnumfeld geschaffen und der Radverkehr nachhaltig gefördert werden kann. Das beinhaltet die Festlegung eines durchgängigen, sicheren und komfortablen Zielnetzes für den Alltags- und Freizeitradverkehr. Es ist vorgesehen, das Netz in einem späteren Schritt durch ein entsprechendes Beschilderungskonzept zu ergänzen. Verantwortlich für das Projekt ist der Regionale Planungsverband Westmecklenburg, zu dem die Landkreise Nordwestmecklenburg, Ludwiglust-Parchim, die Landeshauptstadt Schwerin sowie die Städte Wismar, Grevesmühlen, Hagenow, Ludwigslust und Parchim gehören.

Und Sie, die Bürgerinnen und Bürger Westmecklenburgs, können dabei helfen! Sie wissen, wo Radverbindungen zwischen den Gemeinden fehlen. Sie wissen, wo Radwege im Nichts enden, Sie kennen die gefährlichen Strecken und die unübersichtlichen Kreuzungen. Machen Sie mit!

Für großes Aufsehen erregte ein Vorfall auf der Kreistagssitzung?!

10-Sept.-20/P-headli.-cont.-red./14/5-20

Volles Haus auf der gestrigen Kreistagssitzung im „Golchener Hof“ . Eine umfangreiche Tagesordnung war von den Mitgliedern abzuarbeiten. In der Bürgerfragestunde ging es auch um unser Krankenhaus und den aktuellen Stand der Verhandlungen.

Zu einem Eklat kam es, als sich Landrat Stefan Sternberg, mit Blick auf die Empore an Frau Brusch-Gamm von der CWG und Frau Annett Mehlitz-Albat , beide Sprecherinnen für die Bürgerinitiative “ Orga- und Arbeitsgruppe Krankenhaus Crivitz“ zum Erhalt des Krankenhauses wandte  und  sich das heimliche Aufzeichnen von Gesprächen bei den Foren und die damit verbundenen Erpressungsversuche und das unautorisierte Veröffentlichen zu unterlassen.

Was war davor passiert – während einer gemeinsamen Beratung am 24.6.2020 wurden heimlichen Gespräche mit- geschnitten der Inhalt dann später der Presse zugespielt. Welches sicherlich noch weiter reichende Folgen haben wird!

Volles Haus bei der gestrigen Stadtvertretersitzung in Wessin

18-August.-20/P-headli.-cont.-red./13/4-20

Während des öffentlichen Teils gab es anregende und lebhafte Diskussionen.

Eine Vielzahl von Sorgen und Problemen wurden benannt (Windkraft; Bürgernähe; Vorhaben Parkplatz „Alter Sparmarkt“ in der Stadt und Fragen zum heiklen Jahresabschluss 2017), dazu wurden umfassende Hinweise gegeben und es wurde auch nicht mit Kritik an der Arbeit der Crivitzer Bürgermeisterin von der CWG gespart.

Einweihung der Friedensglocke in Crivitz

08-August.-20/P-headli.-cont.-red./12/3-20

Heute um 9.45 luden die Glocken der Crivitzer Stadtkirche zur feierlichen Einweihung der Friedensglocke auf dem Burgplatz ein.

Viele Bürger unserer Stadt kamen um inne zu halten und an den fürchterlichen Atombombenabwurf vor 75 Jahren und an die Erhaltung des Weltfriedens zu errinnen .

Die Crivitzer Friedensglocke beruht auf einer internationalen Initiative “ Mayors for Peace“ und hatte viele Helfer und Sponsoren.

Unterstützung für unseren Crivitzer Naturschutzverein „NETZE“

14-Jul.-20/P-headli.-cont.-red./11/2-20

Zustimmung für den Naturschutzverein „NETZE“ bei ihrer umfangreichen ehrenamtlichen Arbeit.

Am heutigen Tag übergab Normund Behning (r. im Bild),  dem Vorstandsmitglied des Vereins,  Dieter Schönrock, eine digitale Wildkamera für die Erfassung, Beobachtung und den Schutz der in den Waldgebieten „Mordkuhle“ und „Eichholz“ lebenden Tiere.

„Im Namen des Vereins NETZE bedanke ich mich herzlich. Wir können jede Unterstützung gebrauchen und wir werden die Kamera für unsere Erhebungen/Kartierungen , natürlich unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben, einsetzen.“ 

Der Verein NETZE [Naturschutz, Erholung, Technologie, Zukunft, Entwicklung] ist ein gemeinnützig anerkannter Verein, der sich zusammensetzt aus Anwohnern der Region, Jäger, Ärzte und ehrenamtlichen Ornithologen, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind. (Den Vorstand vertreten Dieter Schönrock). Wir treten in einen offenen, sachbezogenen und zielorientierten Dialog mit allen Bürgern, Vereinen, Unternehmen, kommunalen Mandatsträgern sowie Verbänden ein. Wir sind Tätig in der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes. (§52 Abs.2 Satz 1 Nr.(n 8 AO), der Förderung des Schutzes der Tierwelt..(§52 Abs.2 Satz 1 Nr.(n 14 AO).  

Vorstand Verein Netze …..Dieter Schönrock

Verein Netze
DE20 1405 1362 1600 0698 31
Vwz: Spende
Spendenbescheinigungen werden umgehend ausgestellt

Stundung der Gewerbesteuervorauszahlungen für 2019

23-Mai.-20/P-headli.-cont.-red./10/1-20

Der auf der Stadtvertretersitzung vom 17.04.2020 ergangene gemeinsame Beschluss aller Stadtvertreter , die zinsfreie Stundung der Gewerbesteuervorauszahlungen und/oder Gewerbesteuern bis auf den 31.12.20 auszudehnen, fand zwar großen Zuspruch bei den Gewerbetreibenden der Region, ist bisher aber nur mäßig genutzt worden.

Hier soll noch einmal erinnert werden, diese Möglichkeit zu nutzen die Steuern 2019 und die zu erwartenden für 2020 zu kumulieren und die Verluste zu verrechnen. Bundes- und Landesregierung, möchte auch die Stadt Crivitz Entlastungen schaffen, um wirtschaftliche Auswirkungen für Gewerbetreibende im Stadtgebiet abzudämpfen.

Medi „Clin“ oder Medi „Clan!

07-Dez.-19/P-headli.-cont.-red./9/9-19

Wer oder was stecken hinter der Entscheidung den Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe im Crivitzer Krankenhaus zu schließen und in das Krankenhaus nach Parchim zu verlegen. Sind es politische Entscheidungen oder wirtschaftliche Zwänge, die diese Tatsache so plötzlich geschaffen und kurzfristig zum 31.12.2019 realisieren wollen.


Auf großes Unverständnis, sowie massiven Protest ist diese geplante Maßnahme bei den Crivitzer Bürgern, den Mitarbeitern im Krankenhaus und den politischen Gremien der Stadt gestoßen.

Dritte kommunale Sportkonferenz in Schwerin

28-Nov.-19/P-headli.-cont.-red./8/8-19

Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e.V. hatte zur dritten kommunalen Sportkonferenz des Städte- und Gemeindetages am 26.11.2019 nach Schwerin eingeladen.

Aus unseren Reihen waren dort vertreten Anna Schade als Vorsitzende des Kulturausschuss und Jens Reinke als Mitglied des Kulturausschuss der Stadt Crivitz, sowie Mario Franz als Angestellter der Stadt und Verantwortlicher für den Sportplatz am Geschwister-Scholl Platz. Auf der Tagesordnung standen Themen wie „ Der Wandels des Sports als Chance und Herausforderung für eine integrierte Sport- und Stadtentwicklung“ und anschließender Diskussion mit Prof. Dr. Michael Barsun vom Institut für kommunale Sportentwicklungsplanung.

Ein großen Teil des Vormittags nahm die Diskussion zur Umsetzung integrierten Sportentwicklungsplanung in MV ein. Als Gastrefenten waren unter anderem dort der Senator der Hansestadt Rostock Steffen Bockhahn, aus Neubrandenburg der Sportkoordinator Martin Ramp und aus der Hansestadt Greifswald Frau Carola Felkl, Leiterin der Abteilung Schulverwaltung. Am Nachmittag ging es um den großen Bereich der Sportstättenförderung und einen Ausblick auf die weitere Entwicklung der Sportstätten in Kommunaler Hand.

Windkraftdemo vor Landtag in Schwerin

12-Sept.-19/P-headli.-cont.-red./7/7-19

Am Mittwoch um 18.00 Uhr trafen sich in Schwerin vor dem Landtag eine größere Gruppe von Bürgern aus der Region, um gegen die Politik der Landesregierung zu protestieren.

Voller Enthusiasmus und mit viel Getöse schilderten die Bürgermeister und Abgesandten der betroffenen Gemeinden ihre Probleme mit der Bebauung von Windkraftanlagen in der Nähe der Wohnbebauung.

Sie brachten im Verlauf der Kundgebung ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass es hoffentlich noch ein Umlenken in der Landespolitik zu diesem Thema geben wird und die Entscheidungen nicht ohne die Kommune getroffen werden können.

Die Chancen stehen allerdings nicht besonders gut, auch wenn Herr Pegel zu einem Gespräch bereit steht. Schon in dieser Woche findet in Berlin wieder ein Windkraftgipfel mit den Investoren und der Bundesregierung statt, damit der Ausbau beschleunigt wird. Über 10 Tsd. Arbeitsplätze hängen an diesem Ausbaukonzept.

Hier nur noch eine kleine Statistik zu den Windkraftanlagen. In MV mit 23.174 Qkm stehen 1.599 Anlagen d.h. jeweils eine auf 15 Qkm. In Landkreis LUP mit 4.752 Qkm stehen 277 Anlagen d.h. eine auf 17 Qkm.

Spendenübergabe an die Vertreter der SG Einheit Crivitz für Jugendarbeit

10-Sept.-19/P-headli.-cont.-red./6/6-19

Gerade passiert –Heute Abend übergaben Gudrun Dröge und Normund Behning, dem Vorstand und dem Trainer der SG Einheit Crivitz den gesammelten Spenden Betrag von 59,00 € für die Jugendarbeit in der SG.

Dieser Betrag kam am 8.9. beim Torwandschießen für den guten Zweck während des Bauernmarktes am Crivitzer See in den 4 Stunden zusammen. Unser gemeinsamer Dank gilt allen Spendern und den Akteuren.

Gestern Abend auf dem See!

08-Aug.-19/P-headli.-cont.-red./4/4-19

Ein romantischer Sonnenuntergang am Crivitzer See – über 250 Personen schauen erwartungsvoll an das gegenüber liegende Ufer. Dann kommen sie, die fünf kleinen Boote mit den Musikern. Zirka eine Stunde erschallte Blasmusik über den See.

Das umfangreiche Repertoire lies die vielen Zuhörer aufhorchen, mitsingen und lautstark applaudieren. Es waren unter anderem Musikstücke wie “ Hoch auf dem gelben Wagen“, das „Mecklenburg Lied“ und auch das bekannte Lied “ von Herrn Pastor sin Kau“ zu hören. Alle waren sich einig – ein wunderschöner Tagesausklang.