Die Unigea Solar Projects GmbH für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG plant Photovoltaikanlagen in Zapel *Hof*und *Ausbau! Kann so ein naturverträglicher Ausbau der erneuerbaren Energien aussehen?

04-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./177/52-22/CLA-14/14-22

Umfangreiche vorgesehen Planungen von der Gemeinde Zapel blockieren Flächen für Ausgleichsmaßnahmen (Natur- und Umweltschutz) für den Energiepark -Nr.15?

Der Ortsteil Zapel Hof und Zapel Ausbau entwickelt sich zum Schwerpunkt der erneuerbaren Energien! Wind – und Solarplanungen sowie der zukünftige Bau der 110KV – Leitung mit Solarpark konzentrieren sich in diesen Ortsteilen! Die Einflussgrößen und Belastungen auf die ansässigen Bürger für den Ortsteil – * Zapel – Hof und Ausbau* sowie den Naturschutz und Artenschutz, wachsen außerordentlich in den nächsten Jahren!

Auch nahe dem Naturschutzgebiet *Krummes Moor* wird jetzt in den Planungen nicht mehr Rücksicht genommen. Allein vor diesem Gebiet sind schon 10ha Solarflächen entstanden und eine zusätzliche intensive Bejagung (Standort für Hochstände), nun sollen noch einmal ca. 25 ha Solarflächen hinzukommen! Wenn es nach den Planungen (Potentioalflächen ) der Unternehmen geht, so soll bis an den Rand des Gebietes alles zu gebaut werden. Damit wären dann fast alle Flächen, die als Nahrungshabitate dienen, für das Naturschutzgebiet bald für 20- Jahre versiegelt! Faktisch stehen dann für die Ausweisung von Ausgleichsflächen ( Natur-und Umweltschutz) für den Energiepark -Nr.15, an der die Gemeinde Zapel auch beteiligt ist, sehr weniger Flächen nicht mehr zur Verfügung! Abgesehen von den zusätzlichen Auswirkungen auf Natur- und Artenschutz in der Region! Sieht so der naturverträgliche Ausbau der erneuerbaren Energien aus?

Möglich macht das alles der Beschluss der Gemeindevertretung von Zapel am: 03.05.2022! Der Gemeinde Zapel liegt ein Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (B-Plan) von der Firma Unigea Solar Projects GmbH, handelnd für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG als Vorhabenträger, vom 19.04.2022 vor. Ziel der Antragstellung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaik-anlage (FFPVA) durch die Gemeinde schaffen zu lassen, um Solarstrom zu erzeugen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B-Plans soll die im Übersichtsplan dargestellte Fläche mit einer Größe von ca. 17,26 ha umfassen. Die geplante installierte elektrische Leistung liegt bei ca. 20 MWp. Derzeit wird die Fläche größtenteils als Ackerland genutzt. Der Vorhabenträger möchte mit der Erzeugung erneuerbarer Energien zur Minderung des CO2-Ausstoßes und damit zur minderung des globalen Klimawandels beitragen. Wir berichteten darüber am unter dem Link…..https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/geld-war-das-entscheidende-kriterium-fuer-den-zuschlag-zum-bau-eines-neuen-solarparkes-in-zapel/

Das Motiv für diesen Grundsatzbeschluss war die finanzielle Lage der Kommune, welche dringend Einnahmen benötigt und den finanziellen Verlockungen, durch das Unternehmen, auf die Übernahme der Stromkosten nicht widerstehen konnte! Die PV-Anlage wird auf privatem Gelände gebaut und liefert voraussichtlich ca. 20 GWh pro Jahr. Hierzu soll die Gemeinde Zapel eine Geldleistung von ca. 40.000 € pro Jahr als Konzessionsabgabe erhalten! Zusätzlich will der Investor die jährlichen Stromkosten der Gemeinde in der Höhe von 3.220 € übernehmen.Die vorgetragenen Bedenken vor ca. einem Jahr sind haltlos und man brauche das Geld im Haushalt von Zapel sonst…… Zitat vom Gemeindevertreter Jan Neumann :„ wird man irgendwann an die Stadt Crivitz angeschlossen“ ! Eine Bürgerbefragung gab es wohl in der Vergangenheit . Jedoch schon bei der Art der Fragen war auffällig, wohin man die Bürger lenken wollte.

Nun allerdings kommen allerdings viel mehr Einflussfaktoren zusammen im Plangebiet und das beauftragte Unternehmen für die Planung plant und beantragt noch viel mehr Flächen für die Zukunft?

Auf der anstehenden Versammlung der Gemeindevertretung am 06.09.2021 soll nun folgender Beschluss:(so lautet die Beschlusvorlage des Bürgermeisters – Herr Hans-Werner Wandschneider für den 06.09.2022)

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zapel stimmt dem Antrag der Unigea Solar Projects GmbH für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu und beschließt für den Geltungsbereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 für das Sondergebiet „Photovoltaikanlage südlich des Ortes Zapel Ausbau“ nach § 12 BauGB, nebst Durchführung einer Umweltprüfung mit Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
  2. Durch den Vorhabenträger ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan auf eigene Kosten zu erarbeiten. Die Vorbereitung, Planung und Durchführung des Vorhabens sowie die Herstellung erforderlicher Erschließungsanlagen und Ausgleichsmaßnahmen erfolgt durch den Vorhabenträger ebenso auf eigene Kosten. Der Vorhabenträger beauftragt die Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (im Hinblick auf die Kriterien zum erforderlichen Zielabweichungsverfahren) und übernimmt die Kosten hierzu.
  1. Zwischen der Gemeinde Zapel und dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen. Gegenstand dieses Vertrages sind u. a. die Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen bzw. Planungen, die Übernahme der
    Kosten und sonstigen Aufwendungen, die Voraussetzung oder die Folge des geplanten Vorhabens sind.
  2. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Die Gemeinde überträgt gemäß § 4b Baugesetzbuch zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a dem beauftragten Dritten des Vorhabenträgers ab dem Zeitpunkt des positiven Zielabweichungsverfahrens“( Quelle – BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Die Gemeinde Zapel beauftragt die  Unigea Solar Projects GmbH für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG mit der Planung für Solarflächen in Zapel *Hof*und *Ausbau* sowie ein städtebauliches Entwicklungskonzept zur Beschleunigung der Bauleitplanverfahren! Zielabweichungsverfahren und Alternativenprüfung für PVA-Entwicklungsstandorte) inklusive! Ist die Gemeinde Zapel und das Amt Crivitz überfordert? Oder etwa überlastet? Sodass jetzt die Unternehmen selbst die vollständigen Bauleitverfahren übernehmen und gleich die Auswertung der Abwägung den Gemeinden zum Beschluss auf den Tisch legen? Sowie gleichwohl die kommenden zu bebauenden Flächen der Gemeinde auf den Tisch legen zum Beschluss? Mitwirkungsverbot und Interessenkonflikt sind hierfür die Schlagwörter, die uns hierzu hoffentlich nicht begleiten werden!

„Die Anlage ist als elektrischer Betriebsraum mit einem Stahlmattenzaun mit Übersteigschutz und einer Gesamthöhe von max. 2,40 m vor unbefugtem Zutritt geschützt. Der Zaun endet mindestens 15 cm oberhalb der Erdoberfläche, so dass Kleintiere und Niederwild barrierefrei
auch in die Baufelder gelangen. Betriebsanlagen und Nebenanlagen im Sinne von § 14 BauNVO werden an den Solarmodultischen angebracht oder in Standard-Fertigteil-Containern untergebracht. Die gesamten Anlagen sind wartungsarm (durchschnittlich max. 1 Kfz-Fahrt pro Woche). Die Zugangsmöglichkeit zur eingezäunten PV-Anlage ist sicherzustellen mittels Toranlage mit Feuerwehrschließung. Die Photovoltaikanlage wird mit einem entsprechenden NOT-Aus Schalter ausgestattet, damit die Feuerwehr im Notfall eine Trennung der Anlage vornehmen kann.( Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Vorteile für die Gemeinde: Konzessionsabgabe: Laut § 6 des novellierten EEG 2021 kann den Gemeinden eine einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung von insg. 0,2 ct je erzeugter kWh angeboten. Lokale Wertschöpfung: Pflege der Grün- und Gehölzflächen werden an lokale Unternehmen vergeben.“ ( Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Städtebaulich geeignete Flächen: Die Freiflächen-Photovoltaik-Anlage „Krummes Moor“ (vBP Nr. 2 der Gemeinde Zapel) wurde bereits entlang der Bahnlinie errichtet. Um die PVA auf einen Standort zu konzentrieren, ist die gegenüberliegende Fläche besonders geeignet (Vorhabenfläche, dargestellt mit roter Kreuzschraffur). Dieses Eignungskriterium weist keine andere Fläche im Gemein-degebiet Zapel auf.Die Vorhabenfläche lässt sich zudem mit einer besonders kurzen Zufahrt an die B 321 anbinden; die verkehr-liche Erschließung ist somit ohne weiteren Aufwand gesichert.

Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Umweltschutz: Die Umweltkriterien werden im Einzelnen im Umweltbericht dargestellt. Zusammenfassend ergeben sich auf Ackerflächen geringere Umweltbeeinträchtigungen als auf Grünlandflächen. Die Vorhabenfläche befindet sich zu 100 % auf Acker. Vorbelastung: Die Vorhabenfläche wird auf beiden Längsseiten durch die Verkehrswege der Bahnstrecke und der B 321 durch Stäube, Abgase, Lärm, Licht und von der Umgebung abgeschnittene Biotope vorbelastet und hat daher relativ geringere Auswirkungen auf die Umwelt als nur einseitig vorbelastete Flächen. Bodengüte: Die Vorhabenfläche weist geringere Ackerzahlen auf als die übrigen potenziellen PVA-Flächen in den 110 m-Streifen. Sonstige Freihaltebereiche: Sonstige Freihaltebereiche für Strom-Freileitungen etc. dürfen nicht überbaut werden. Das Vorhabengebiet überdeckt keine Freihaltebereiche. Wirtschaftlichkeit:Da nur PVA an Bahnstrecken gemäß EEG vergütungsfähig sind, entfallen die potenziellen Flächen entlang der B 321.
Fazit: Im Gemeindegebiet Zapel ist die Vorhabenfläche (rote Kreuz- und Schrägschraffur) die geeignetste Fläche für eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage.„(Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)
  1. Alternativenprüfung für PVA-Entwicklungsstandorte
    Raumordnung
    Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen innerhalb der 110 m-Streifen entlang von Schienenwegen, Autobahnen und Bundesstraßen entsprechen dem Ziel 5.3 (9) Abs. 2 LEP M-V.
    Die nachfolgende Textkarte 2 stellt sämtliche 110 m-Streifen entlang von Schienenwegen und Bundesstraßen dar, die in der Gemeinde Zapel vorkommen, sofern sie außerhalb von Siedlungsgebieten, Wald, Gehölzen, Gewässern und Freihaltebereichen von Freileitungen liegen, die für Freiflächen-PV-Anlagen ohnehin nicht infrage kommen. Die gelbe Schraffur kennzeichnet somit die grundsätzlich mit der Raumordnung konformen Suchflächen für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen. Die weitere Differenzierung erfolgt nach Eignungskriterien des Städtebaus, des Orts- und Landschaftsbildes, des Umweltschutzes, der Vorbelastung, der Bodengüte, sonstiger Freihaltebereiche und der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens.( Quelle – Begründung zum Bebauungsplan BeschlussvorlAGE- ALLRIS®net)

Resümee

Auffällig in der Begründung ist, es fehlt eine Natur- und Umweltliche Begutachtung bzw. Untersuchung, die will man erst in einem Umweltbericht darstellen. Ebenfalls sind die anderen Planungen zum Energiepark und 110 KV – Leitung nicht enthalten und deren Einflussgrößen auf diese Planung bzw. den Natur- und Umweltschutz. Die Vorabaussage„Zusammenfassend ergeben sich auf Ackerflächen geringere Umweltbeeinträchtigungen als auf Grünlandflächen“  beweisen, dass man sich mit der Artenvielfalt des Gebietes, insbesondere mit den vorhandenen Reptilien und Amphibien zu oberflächlich befasst hat.

Diese Planung bzw. dann die Umsetzung hat unter Umständen Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Tierarten. Zur Bewertung der artenschutzrechtlichen Belange müsste eine aktuelle Erfassung der Artengruppen Brutvögel, Amphibien, Reptilien, Tagfalter und Heuschrecken innerhalb des Vorhaben-Gebietes und auf den angrenzenden Offenflächen erfolgen. Das ist aber bisher nicht erfolgt! Das zu greifen nur auf Basis der Altdatenerfassung würde unweigerlich bei dem Planungen in der Abwägung zu Komplikationen führen! Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Eingriff im Sinne des § 14 BNatSchG, dessen Zulassung im Rahmen der Eingriffsregelung gemäß den Maßgaben des § 15 BNatSchG zu regeln ist. Eine Aussage über die Kompensationsflächen ist nicht ersichtlich!

Aufgrund der Erfordernisse des Artenschutzrechtes sind artenschutzrechtlich begründete Vorsorgemaßnahmen, vorausgesetzt es werden die CEF- und die Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen umgesetzt, erforderlich. Diese ergeben sich schon allein aus der unmittelbaren Nähe zum Naturschutzgebiet“ Krummes Moor“ (deren vorrätigen Artenvielfalt) und den vorhandenen Nahrungshabitaten auf dem überplanten sowie angrenzenden Bereich für Großvögel. So sind in den Jahren 2019 – bis 2022 an den angrenzenden Baumreihen des Plangebietes zahlreiche Horste von Großvögel kartiert worden, die in diesem Gebiet ihr Nahrungshabitat haben. (Rotmilan, Mäusebussard, Wespenbussard, Kolkrabe, Graureiher, Weißstorch, Seeadler usw..).Ebenfalls nutzen Kraniche von den angrenzenden Biotopen und Söllen diesen Bereich des Plan-Gebietes als intensives Jagd- und Nahrungshabitat.

Die angestrebten und mutigen Planungen in der Gemeinde Zapel dürften auf jeden Fall für ausreichende Beteiligungen und Einwendungen im kommenden Bauleitverfahren sorgen! Ganz so einfach wird es sicherlich nicht werden in der Abwägung zu diesen Planungen, dafür dürften sicherlich auch Naturschutzverbände und die Bürger sorgen! Auch für die angestrebte Tourismusregion des Amtes Crivitz ist das eine weitere interessante Planung!? 

Die Gespräche und Abstimmungen unter den drei Beteiligten Gemeinden ( Barnin/Zapel/Crivitz) zu dem geplanten Energiepark.-Nr.15 dürften in den nächsten Monaten nicht einfacher werden zu den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen, im Gegenteil, nun werden weitere Flächen fehlen, die man schwer wieder beschaffen kann, was zu Interessenkonflikten führen kann! Auch die Planungen der WEMAG zu der Trasse der 110KV – Leitung am Ortsteil Zapel – Hof und den dazugehörigen geplanten Solarpark dürften zu spannenden Diskussionen in der Gemeinde führen!

*Basthorst* im Ortsteil Gädebehn der Stadt Crivitz! Bergwerkseigentum Kiese und Kissande der BVVG

01-Sept.-22/P-headli.-cont.-red./176/51-22/CLA-13/13-22

Das Interessenbekundungsverfahren der BVVG zum Bodenschatz von Kies und Kiessande in Basthorst zur Herstellung von Betonzuschlagstoffen ist seit dem 31.05.2022 beendet. Seitdem läuft ein Ausschreibungsverfahren der BVVG zum Verkauf des Bergwerkseigentum *Basthorst*, dass nun auch am 30.08.2022 um 08:00 Uhr beendet wurde. Die BVVG schafft mit ihrer Sach- und Rechtslage jetzt Fakten für die Erschließung der Region! Ab jetzt wird es KONKRET und nicht mehr ABSTRAKT für den Ortsteil Gädebehn – speziell Kladow/ Basthorst und Augustenhof!

Die Einflussmöglichkeiten der Stadt Crivitz in den zukünftigen Verfahren zum Abbau des Bodenschatzes ist nur noch sekundär möglich, da das Gebiet auch im Flächennutzungsplan der Stadt im vollen Umfang anerkannt wurde. Diese Tatsache/Sachlage hat nun auch endlich der Bauausschuss der Stadt Crivitz nach 14 Monaten erkannt und darum festgestellt in seiner Sitzung am 18.08.2022, dass „zum Thema Kiesabbau wird in Kürze eine Beratung stattfinden“( laut vorläufigen Protokoll), wahrscheinlich in der Ortsteilvertretung Gädebehn!

Anträge der Opposition (Vorlage – BV Cri SV 442/21 )- eine Beauftragung von Gutachten über den Natur- und Artenschutz und die Landschaftverträglichkeit zum Abbau von Kies und Kiessande in Basthorst durchzuführen  in der Sitzung der Stadtvertretung Crivitz am: 25.10.2021 wurden durch die CWG und LINKE Fraktion -NAMENTLICH- abgelehnt :

Auszug aus dem Protokoll der Stadtvertretersitzung vom 25.10.2021 ALLRIS®net

mit der Begründung: „Frau Beate Prieske informiert, dass sich die betroffenen Einwohner bereits seit März mit dieser Thematik auseinandersetzen. Im September 2021 hat sich dahingehend eine Bürgerinitiative mit 300 Mitgliedern gegründet und mit Fachleuten in Fachgruppen aufgeteilt. Sie empfiehlt, nicht ohne Abstimmung mit der Bürgerinitiative Weiteres in Auftrag zu geben. Frau Britta Brusch-Gamm informiert über den Hinweis von der OTV-Vorsitzenden, hier nicht vorschnell zu handeln und lediglich Rechtsbeistandskosten für den Haushalt einzuplanen.“ ( laut beschlossenen Protokoll).

Wir informieren hier an dieser Stelle von den Ausschreibungsunterlagen und der Darstellung zum Gebiet der BVVG – auzugsweise – Stand 29.08.2022

Objektbeschreibung/ Objekt

Zum Verkauf ausgeschrieben ist das Bergwerkseigentum Basthorst, Bodenschatzkennziffer 9.23, Kiese und Kiessande zur Herstellung von
Betonzuschlagstoffen. Es liegt in einem Sandergebiet (Rinnen- und Niedertausander) und wurde mit 42 Bohrungen entlang von Profilen im Abstand von 300 bis 400 m bei einem Bohrpunktabstand von 200 m auf Kiessande erkundet. Nachgewiesen ist eine bis zu 8,5 m mächtige Kiessandfolge unter max. 5 m schluffigen humosen Sanden, die bis zu 3 m mächtigen kiesarmen/-freien und bis zu 10 m von Schluff durchzogenen Sanden über Geschiebemergel auflagert. Größe des Bergwerksfeldes=3.398.993 m²/ Rechtliche Einordnung: Altes Recht- aufrechterhaltenes Bergwerkseigentum gemäß § 151 BBergG.

Die BVVG ist am Standort Basthorst Eigentümerin mehrerer landwirtschaftlich genutzter Flurstücke mit einer Fläche von insgesamt etwa 160 ha, die große Teile des Bergwerksfeldes Basthorst überdecken. Die BVVG ist weiterhin Eigentümerin der südlich angrenzenden Flächen im Bereich des „Aufsuchungsfeldes Augustenhof“. Dieses etwa 61 ha umfassende Flurstückslos und die oben genannten Flächen stehen derzeit nicht für einen Verkauf zur Verfügung. Die Lagerstätte Basthorst gilt als gut untersucht.

Die rohstofftechnologische Einschätzung erfolgte bezogen auf die Bedürfnisse des damaligen Kieswerkes Pinnow: nach Absieben bei 16 mm jeweils mit und ohne Zugabe von Brechgut, nach Absieben bei 6,3 mm jeweils mit und ohne Zugabe von Brechgut und mit Waschen, sowie getrennt nach Lage oberhalb des Grundwassers, im Grundwasser und für die Gesamtabfolge. Die Produktion umfasste folgendes Sortiment:

  • – unaufbereitet als sonstiger Kiessand
  • – nach Absiebung des Anteils > 16 mm als sonstiger Kiessand 0/8 und
  • – nach Absiebung bei 6,3 Betonkies 4/16 und Betonkiessand 0/4 der Sorte 2.
  • Eine spezifische Nutzungskonzeption für das Feld Basthorst war noch nicht erarbeitet worden. Die Lagerstätte Basthorst ist gemäß KOR 50 in die höchste Sicherungswürdigkeitsklasse eingestuft, wobei die gesamte Kiessandfolge von durchschnittlich 15 m berücksichtigt worden ist.

Verwendungsmöglichkeiten
Die Sandanteile des Lagerstättengebietes Vorbeck – Basthorst können als Füllboden und Bettungsmaterial eingesetzt werden. Die Kiessande lassen sich als Baurohstoffe zu Betonkiesen und Betonkiessanden aufbereiten.
Abbausituation
Das Bergwerksfeld Basthorst ist unverritzt. Entsprechend der Position im Stromgeflecht des Sanders variieren die
Nutzmächtigkeiten der interessierenden Kiessande zwischen 2 und 20 Metern. Im Durchschnitt wird eine Mächtigkeit von 9 bis 10 Metern erwartet, die typischerweise im kombinierten Nass- und Trockenschnitt gewonnen wird. Hinsichtlich einer etwaigen Aufschluss- und Renaturierungsplanung wird auf die Rubriken RAUMORDNUNG und BESONDERHEITEN verwiesen. Eine Nachnutzungskonzeption, die den touristischen Ansatz der Kommune einerseits und andererseits den Flächenbedarf der Landwirtschaftsbetriebe unterstützt, kann überlegt werden. Einer rohstoffwirtschaftlichen Nutzung des bewaldeten Feldesteils steht das Landesumweltministe-rium nach Angaben aus dem Jahr 1993 ablehnend gegenüber. Vorratssituation Für das Teilfeld Basthorst wurden seinerzeit für die obere Kiessandfolge sogenannte C2-Vorräte an Rohkiessanden zur Produktion von Betonkiessand, Betonkies und sonstigem Kiessand im Umfang von 14,24 Mio. t bilanziert (davon 0,51 Mio. t mit Restriktionen) sowie prognostische Vorräte im Umfang von 2,25 Mio. t

ÖFFENTLICHE PLANUNG
Landesplanerische Einordnung. Gemäß der Karte der raumordnerischen Festlegungen des Landesentwicklungsplans MV 2016 befindet sich das Bergwerkseigentum Basthorst innerhalb von Vorbehaltsgebieten für Tourismus und für Trinkwassersicherung. Daneben wird es
teilweise von einem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft erfasst.

Regionalplanerische Einordnung Im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg wird das Bergwerksfeld
Basthorst als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffsicherung nicht berücksichtigt. Es liegt innerhalb eines Vorbehaltsgebietes für Tourismus/Tourismusentwicklung und mit seinem bewaldeten Teil im Stadt-Umland- Raum der Landeshauptstadt Schwerin (Gemeindegebiet Gneven), mit seinem nicht bewaldeten Teil im Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft (Gemeindegebiet Crivitz).
Flächenanteilig untergeordnet sind kleinräumige Vorbehaltsgebiete für Trinkwasser und für Kompensation und Entwicklung dargestellt.

Kommunale Planung
Für das zwischen den Ortslagen Basthorst, Augustenhof und Kladow liegende Bergwerksfeld Basthorst sind mit Ausnahme der Verbindungswege und der sie begleitenden kommunalen Ver- und Entsorgungsanlagen (Wasser, Abwasser, Telekommunikation) keine kommunalen Planungen bekannt. Das Bergwerksfeld Basthorst ist im Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz dargestellt. Quellen: BVVG-GIS: TK, Webseite des Amtes Crivitz, Abfrage zuletzt im März 2021: Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz, Gemeinde Gneven ohne Flächennutzungsplan.

Erweiterungsmöglichkeiten
Die rohstoffgeologisch untersuchte Kiessandlagerstätte erstreckt sich über das Bergwerksfeld Basthorst hinaus in sein großräumiges Umfeld, vgl. Quelle [1] zur Rubrik LAGERSTÄTTE. Das Bergwerksfeld Basthorst bildet die Fortsetzung des großräumigen Kiessand-Höffigkeitsgebietes Pinnow südlich der Warnow und liegt im Südwesten des großräumigen Kiessand-Höffigkeitsgebietes Basthorst nördlich bzw. östlich der Warnow., vgl. KOR 50.

Landwirtschaftliche Nutzungsinteressen
Für einige das Bergwerksfeld überdeckenden Flächen liegen der BVVG Kaufanträge von landwirtschaftlichen Betrieben vor. Die BVVG informiert hiermit über das im Rahmen ihrer Ackerlandausschreibungen in der Gemarkung Kladow zum Ausdruck gekommene intensive landwirtschaftliche Interesse an Flächen im Sandergebiet des Betrachtungsraumes, darunter u.a. von Junglandwirten und Tierproduktionsbetrieben.(Quelle: BVVG. VV76-2450-001915-AUS provisionsfrei- sowie Ausschreibungsbedingungen für die Verwertung von Bergwerkseigentum.-https://www.bvvg.de)

In eigener Sache!

Aufmerksam auf dieses Thema wurden wir, als der Schaukasten von Anna Schade am 08. Juli 2021 in Facebook einen Hinweis gab auf die Internetseite der BVVG zum Thema Basthorst. Nach einer kurzen Recherche stellten wir damals fest, dass seit ca. 3. Wochen (also seit Juni 2021) bereits tatsächlich die BVVG aufrief zur Bekundung von Kaufinteresse an dem Bodenschatz von Kies und Kiessande in Basthorst. Nach weiteren intensiven Recherchen in Berlin/Schwerin und Stralsund zu der aktuellen Rechtslage, Bauleitplanungen vom Land MV und der Stadt Crivitz, zu dem Bergwerkseigentum berichteten wir das erste Mal über dieses Thema am 19.10.2021- siehe dazu den LINK…https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/das-kies-und-kiessande-abbaugebiet-rund-um-basthorst/

Seit diesem Tage befassen wir uns sehr tiefgründig mit diesem Thema und haben im Hintergrund diese Problematik, nie aus den Augen verloren, sondern ständig die aktuelle Termin-, Planungs- und Rechtslage beobachtet und recherchiert. Ab dem 31.08.2022 ist also ein weiterer Prozessabschnitt eingeleitet worden durch die BVVG, dass eine Grundlage bietet für den zukünftigen Eigentümer des Bergwerkseigentums in Basthorst, einen möglichen Hauptbetriebsplan schon ab 2023 zu erarbeiten und darzulegen. Nach dem Planungsbeschleunigungsgesetz wäre dann sogar schon ab 2025 mit einer Genehmigung zum Abbau der Kies und Kiessandes zu rechnen, wenn denn der Zuschlag von der BVVG bis Ende 2022 bereits erteilt wird, wovon man eigentlich ausgehen kann. Der Bedarf zum Abbau an Kies und Kiessande in MV wird schon allein dadurch wachsen, aufgrund des verabschiedeten Windenergie-flächenbedarfsgesetz – WindBG, mit dem verstärkten Ausbau von erneuerbaren Energien (Windenergieanlagen 1,4% bis 2027 und 2,1 % bis 2032 von der gesamten Landesfläche MV, also ca.  48.920,445 Hektar!), und den Ausbau der Infrastrukturprojekte bis 2032 durch das Land MV!

Die Aufgabe der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH ist es „privatisiert ehemals volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen und Vermögenswerte in den fünf neuen Bundesländern.Es fällt keine Maklerprovision an.“ Mit dem oder den in Betracht gezogenen Bietern werden Verhandlungen über die Vertragsinhalte geführt. Der BVVG steht es frei, bis zur endgültigen Entscheidung über den Zuschlag zur Aufklärung des Gebotes weitere Informationen von den Bietern abzufordern. Zuschlagserteilung: Die Entscheidung zur Vergabe des Objektes erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Gebote. Die BVVG ist in ihrer Zuschlagsentscheidung frei und nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden.„(Quelle: BVVG. VV76-2450-001915-AUS provisionsfrei- sowie Ausschreibungsbedingungen für die Verwertung von Bergwerkseigentum.-https://www.bvvg.de)

Resümee

Der Kiesabbau in diesem Gebiet beinhalte grundsätzlich einen Konflikt zum Natur- und Landschaftsschutz. Es ist wichtig, die mit dem Abbau von Kies und Kiessande verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Belastung der Einwohner durch Immissionen und Verkehr zu minimieren.

Tatsache ist aber und darüber müssen sich jetzt endlich alle Beteiligten bewusst werden, dass ein Abbau von Kies und Kiessande in dem Bergwerksgebiet Basthorst stattfinden wird, in den nächsten Jahren. Dieser Abbau liegt im öffentlichen Interesse unseres Landes MV und hat einen besonderen Stellenwert . Nun gilt es durch die beteiligten Kommunen, die Auseinandersetzung in den entsprechenden Gremien zu führen, um die Einflussgrößen für Mensch, Natur und Tier zu minimieren.

Analyse des *Artenschutzes* anhand von Daten aus 2021/22 im WEG 48/21“WESSIN“ und Energiepark-Nr.15 „Barnin/Zapel/Wessin“

29-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./175/50-22/CLA-12/12-22

Die Wirkungsweise der 4. Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ab 01.02.2023 [ §45b Abstand zur Windenergieanlage-Artenschutz!- nach allg. bek. Daten] auf die Planverfahren im Gebiet „Wessin“

Durch die Änderung des Gesetzes ab 01.Feb. 2023 ergeben sich erhebliche Veränderungen in der Bewertung. In einer ersten Analyse zu den bestehenden und vorkommenden Großvögeln in den Gebieten wird sichtbar, dass der Artenschutz keinen großen Einfluss mehr auf die Auswertung/Planung ausüben kann. Durch die geänderten Abstandsregelungen (nach dem neuen Gesetz) ist eine Verringerung oder ein Ausschluss von Windenergieanlagen so nicht mehr möglich. Die Daten und Bilder sind Originale von vorkommenden Groß -Vogelarten in dem Plangebiet in den Jahren 2021/22. Sie wurden uns zur Verfügung gestellt, eine bildliche Zusammenstellung wurde in der Redaktion vollzogen.

Der Nahbereich ist der entscheidende Abstand, welcher als Ausschlusskriterium für einzelne Windenergieanlagen gilt.

Es ist deutlich erkennbar, dass also der Kranich und der Schwarzstorch nicht mehr als Einflussgröße betrachtet werden können, weil sie für die Beurteilung einfach gestrichen wurden. Sie haben also keinen Einfluss auf eventuelle Einschränkungen oder Ausschlüsse von Anlagen. Auch der Rotmilan, Fischadler und Seeadler sowie der Mäusebussard haben ihre Horste außerhalb (also > 500 m) des Nahbereichs und haben keinen Einfluss mehr auf EINSCHRÄNKUNGEN der Anlagen. Der Nahbereich gilt hier bis 500 m!

Grundsätzlich ist festzustellen, dass Windenergieanlagen, wie jede andere bauliche Anlage, einen Eingriff in die Natur darstellen!

Das Verwaltungsgericht Gießen urteilte hierzu aktuell 2022 : „Das Verwaltungsgericht Gießen (VG) hatte in seinem Urteil vom 26.04.2022 die Genehmigung von Windenergieanlagen aufgehoben. Genehmigung ist rechtswidrig! Die Kammer habe – auch nicht aufgrund der Besonderheiten des konkreten Einzelfalls – keinen Anlass gesehen, für den Rotmilan von einem im sogenannten Helgoländer Papier als Fachkonvention empfohlenen Mindestabstand von 1500 Meter zwischen Horst und Windenergieanlagen abzuweichen. Die dortigen Abstandsempfehlungen stellten nämlich laut Gericht »den aktuell besten wissenschaftlichen Erkenntnisstand« dar. Für eine Ausnahme vom Tötungsverbot würden nach Ansicht des VG Gießen die Tatbestandvoraussetzung nicht vorliegen.“ (Quelle www.giessener-allgemeine.de/vogelsbergkreis/alsfeld/rotmilan-schutz/)

Der regionale Planungsverband Westmecklenburg hatte 2019 vor, örtliche Kartierungen (Brut- und Rastvögel) für seine Planungen durchzuführen, das scheiterte an den Kosten. Also führte er eine Ermittlung, Bewertung und Darstellung regionaler Dichtezentren von potenziellen Jagdhabitaten des Rotmilans anhand eines GIS-basierten Ansatzes (mathematisch) durch.

In den Planverfahren des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg für die Ausweisung von Windeignungsgebieten werden nochmals andere Maßstäbe verwendet: „Hierzu sollen auf der Grundlage landesweit einheitlicher Daten regionale Dichtezentren von potenziellen Jagdhabitaten des Rotmilans anhand eines GIS-basierten Ansatzes ermittelt werden. Aktuell liegen keine flächendeckenden Daten zum Vorkommen des Rotmilans in der Planungs-region Westmecklenburg vor, lediglich für 48 % (128 von 265 Messtischblatt- quadranten) liegen Daten zu Horststandorten aus einer in den Jahren 2011-2013 durchgeführten Erhebung (SCHELLER ET AL. 2013) vor. Für die Entwicklung eines Habitatmodells wird zunächst eine umfassende Literaturrecherche durchgeführt, um einen qualifizierten Modellansatz zu entwickeln. Ein sehr umfassender und anschaulicher Einblick in aktuelle Modellierungsansätze zur Bruthabitatmodellierung wird in BUSCHMANN 2011 gegeben.“ (Quelle – Fachbetrag zur 2. Beteiligung 2019-regionaler Planungsverband Westmecklenburg)

Für die einzelenen Bewertungen der Windeignungsgebiete oder Bebauungspläne (Energieprarks) kann nicht auf neuste Daten (zu Habitaten und Brutvögel) zurückgegriffen werden, welche die aktuelle Kulisse im Plangebiet widerspiegeln! Sondern nur die Daten die vor Jahren ermittelt wurden, oder eben nur vorhanden sind! Aktualität? Auch wurden die Abstandskriterien im Gesetz nicht bewertet nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen! Diese bleiben auch weit hinter den fachwissenschaftlichen Empfehlungen weit zurück! Deshalb ist es notwendig aktuelle Untersuchungen und Kartierungen von Brut-und Rastvögeln durchzuführen, aber nicht nur stichprobenartig in einem oder alle drei Jahre, sondern jährlich in der Planungsphase. Nur so kann man einen Gesamteindruck von der vorhandenen Kulisse und deren Veränderungen bekommen.

Resümee

Der Schwerpunkt der Auswertung ( im WEG 48/21 und Energiepark-Nr.15 in Wessin) im Bereich des Artenschutzes wird sich vollziehen auf die zu treffenden Aussagen von vorhanden Nahrungshabitaten für Großvögel innerhalb des Plangebietes und deren jährlichen Flugkorridore Oktober/Februar. Diese lückenlose Darstellung wird einen entscheidenden Einfluss auf Ausschlüsse von Anlagen haben. Diese Darstellungen und Veränderungen/Aussagen bzw. deren Nachweis seit 2015 -lückenlos, über die vorhandene Kulisse im Gebiet Wessin, haben jetzt einen sehr hohen Stellenwert. Nicht zu unterschätzen sind die Nachweise oder Aussagen von Arten von Fledermäusen und deren Anzahl sowie deren Flugrichtungen über und innerhalb des Gebietes. Diese notwendigen Auswertungen können aber leider NICHT von den jetzt beteiligten Akteuren vorgetragen werden! Daher sind nur die gespeicherten Daten (allg.bek. Daten ) zu verwenden, welche lückenhaft und nicht aktuell sind.

Der Schwerpunkt der Planung und deren Auswertung wird sich vollziehen müssen auf die zu treffenden Ausgleichsmaßnahmen für diese Arten. Vor allem müssen diese vor Ort und in den angrenzenden Gebieten realisiert werden, sonst besteht die Gefahr, dass diese Arten AUS DIESEM GEBIET verschwinden werden.

Teil 1- Regionaler Planungsverband Westmecklenburg [RPV-WM] steckt in einem Dilemma beim Kapitel 6.5 Energie [Windenergie]!  

27-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./174/49-22/CLA-11/11-22

Die Komplikationen sind hausgemacht! Das ganze Hin und Her geht schon seit 2016 und nun steht der Verband vor einem Scherbenhaufen seines eigenen Handelns! Mit fatalen aktuellen Folgen!  Eine Grundsatzentscheidung steht am 30. November 2022 bevor!

Wie kam es dazu? ( die Geschichte!)

Am 24.02.2015 beschloss der Regionale Planungsverband in seiner 50. Verbandsversammlung die Kriterien, die im Zuge der Teilfortschrei-bung einer Neuauswahl von Flächen für Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in seinem Verbandsgebiet zugrunde liegen sollen. Am 20.01.2016 fasste der Regionale Planungsverband auf seiner 53. Verbandsversammlung den Beschluss, das öffentliche Beteili-gungsverfahren gemäß § 7 Absatz 2und § 9 Absatz 3 LPlG M-V zu eröffnen. Die erste Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 29.02.2016 bis zum 30.05.2016 statt. In diesem Rahmen sind knapp 3.000 Stellungnahmen mit knapp 5.000 Einzeleinwendungen eingegangen. Auf seiner 55. Verbandsversammlung am 20.12.2016 hat der Regionale Planungsverband beschlossen, die Ausweisungskriterien dahingehend zu modi-fizieren, dass das Restriktionskriterium „Horste vom Rotmilan einschließlich 1.000 m Abstandspuffer“ gestrichen und stattdessen das weiche Ausschlusskriterium „Regionale Dichtezentren des Rotmilans mit hoher und sehr hoher Habitatdichte“ aufgenommen wird.

Auf seiner 56. Verbandsversammlung am 10.05.2017 hat der Regionale Planungsverband eine Gebietskulisse zur Beschlussreife gebracht, die einen hinreichend verfestigten Planungsstand darstellt (sog. „Ziele in Aufstellung“). Grund dieses Verfahrensschrittes: Das OVG Greifswald hat am 31.01.2017 das RREP-WM hinsichtlich der Konzentrationsflächenplanung inzident für unwirksam erklärt (Aktz. 3 L 144/11). Mithin standen der Windenergienutzung im Außenbereich keine Ziele der Raumordnung mehr entgegen, die einer Steuerung von Einzelvorhaben dienen. Die am 10.05.2017 beschlossenen „Ziele in Aufstellung“ konnten seitdem als Grundlage für die landesplanerische Beur-teilung von Einzelvorhaben seitens der Unteren Landesplanungsbehörde herangezogen werden und als Basis für die Beantragung befristeter Untersagungen gemäß § 14 Abs. 2 ROG seitens des Planungsverbandes dienen.

Auf seiner 57. Verbandsversammlung am 15.11.2017 hat der Regionale Planungsverband darüber hinaus weitere richtungsweisende Abwä-gungsentscheidungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit des Programms getroffen, so u.a. zur Differenzierung des Siedlungsabstandes zwischen dem Innen- und dem Außenbereich, zur Streichung der höhenbezogenen Abstandsregelung sowie zur Anwendung der „Planerischen Öffnungsklausel“. Der Vorstand hat auf seiner 136. Sitzung am 26.06.2018 festgelegt, der Verbandsversammlung zu empfehlen, die Bezeichnung der beiden Siedlungsabstandskriterien („mindestens 1.000 m Abstandspuffer zu Gebieten, die nach der BauNVO dem Wohnen, der Erholung, dem Tourismus und der Gesundheit dienen“ sowie „mindestens 800 m Abstandspuffer zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich, die dem Wohnen dienen“) im Sinne der Rechtssicherheit so zu modifizieren, dass „mindestens“ gestrichen wird.

Auf ihrer 58. Sitzung am 22.08.2018 hat die Verbandsversammlung mehrheitlich den Abschluss der ersten und die Einleitung der zweiten Beteiligungsstufe beschlossen. In dem Zusammenhang hat die Verbandsversammlung beschlossen, das geplante Windeignungsgebiet (WEG) Nr. 24/18 Ludwigslust Ost zu streichen, den Programmsatz (10) zur Planerischen Öffnungsklausel neu zu formulieren sowie den Umwelt-bericht und den Fachbeitrag Denkmalschutz redaktionell anzupassen. Außerdem wurde die vom Vorstand empfohlene Streichung des Wortes „mindestens“ bestätigt. Im Rahmen der 59. Verbandsversammlung am 05.11.2018 erfolgte eine nochmalige inhaltliche Auseinandersetzung und erneute Beschlussfassung zum WEG 24/18 Ludwigslust Ost. Im Ergebnis wurde dem Widerspruch des Vorstandes vom 05.09.2018 stattgegeben. Zudem wurden die Ergebnisse der Abwägung aus der ersten Beteiligungsstufe bestätigt sowie der Entwurf der Teilfortschreibung (einschließlich Text und Karte M 1:100.000) und der Entwurf des Umweltberichtes (einschließlich beider Fachbeiträge) für die zweite Stufe des öffentlichen Beteiligungsverfahrens freigegeben.

Die zweite Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 05.02.2019 bis zum 10.05.2019 statt. In diesem Rahmen sind knapp 2.600 Stellungnahmen mit knapp 3.500 Einzeleinwendungen eingegangen. Auf seiner 62. Verbandsversammlung am 10.06.2020 hat der Regionale Planungsverband richtungsweisende Abwägungsentscheidungen getroffen, so u.a. zur Streichung der Programmsätze (9) „Eignungsgebiete für Windenergieanlagen mit bedingter Festlegung“ und (10) „Planerische Öffnungsklausel für die gemeindliche Bauleitplanung“.

Auf seiner 64. Sitzung 26.05.2021 hat die Verbandsversammlung den Abschluss der zweiten und die Einleitung der dritten Beteiligungs-stufe beschlossen. Die Abwägungsdokumentation über die erste und zweite Beteiligungsstufe ist im Internet unter www.raumordnung-mv.de verfügbar. Die vorliegende Broschüre stellt das zusammenfassende Abwägungsergebnis der zweiten Beteiligungsstufe dar und ist gleichzeitig der Entwurf der Teilfortschreibung für die dritte Beteiligungsstufe. Die öffentliche Auslegung des 3. Entwurfes der Teilfortschreibung und des dazugehörigen Entwurfes des Umweltberichts fand im Zeitraum vom 31.08.2021 bis zum 02.11.2021 statt.(Quelle: 2.und 3.Stufe der Beteiligung- Chronologie der Teilfortschreibung-Nov.2018 und Mai 2021).

Aktuell 2022

Am 29. Juni 2022 auf der 66. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg in Parchim erklärte der Amtsleiter Herr Schmude auf der Sitzung des Plnungsverbandes, dass das Urteil aus dem Jahr 2017 durch ein rechtskräftiges Urteil des VG Schwerin aus dem Jahr 2021, welches vom OVG Greifswald 2021 bestätigt wurde, überholt wurde. Die Landesregierung hat zudem mit der Drs. 8/444 des Landtages MV klargestellt, dass für die Region Westmecklenburg gegenwärtig keine Ziele und auch keine Ziele in Aufstellung vorhanden sind. Die Sach- und Rechtslage hat die Beschlusslage des Verbandes überholt. (Quelle: Entwurf des Protokoll der 66. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg (RPV WM) – veröffentlicht seit der 29.KW).

KLEINE ANFRAGE vom 07.04.2022 des Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Windenergienutzung auf mindestens zwei Prozent der Landesfläche und ANTWORT der Landesregierung. (Quelle: https://gruene-fraktion-mv.de/parlament/anfragen/)

Drs. 8/444 des Landtages MV

1. Was ist der aktuelle Stand der Regionalplanung für die Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern?
a) Wie ist der aktuelle Stand der Ausweisung von Eignungsräumen für die Windkraftnutzung in den vier Planungsregionen in Mecklenburg-Vorpommern (bitte einzeln für jede Planungsregion angeben)?

b) Wann ist mit einem Abschluss der laufenden Raumordnungsprogramme in den noch offenen Planungsregionen zu rechnen (bitte
einzeln für jede Planungsregion angeben)?


c) Welche Anteile an der jeweiligen Fläche der Planungsregionen sollen nach aktuellem Sachstand für die Windkraftnutzung ausge-
wiesen werden (bitte einzeln für jede Planungsregion angeben)?

WAS NUN?

Auf Basis eines deutschlandweiten Verteilungsschlüssels soll für M-V bis 2026 vsl. eine Zielmarke von 1,4% und bis 2032 von 2,1% festgesetzt werden. Künftig wird die Privilegierung der Windenergie im Außenbereich bis zur Erreichung der jeweiligen Zielmarken gelten. Die Rechtskraft des „Osterpaketes“ ist zum 01.01.2023 geplant. Mit den Entwürfen aus dem „Sommerpaket“ ist in Kürze zu rechnen. Auf die Drs. des Landtags 8/444 wird verwiesen. Hierin wird klargestellt, dass in der Region Westmecklenburg aktuell keine Ziele und auch keine Ziele in Aufstellung vorhanden sind, die der geplanten Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen. Abschließend erläutert Herr Schmude mögliche Szenarien bzw. Varianten im Umgang mit den neuen gesetzlichen Vorgaben.(Quelle: Entwurf des Protokoll der 66. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg (RPV WM) – veröffentlicht seit der 29.KW).

Mögliche Strategien für den Planungsverband (falls es bei der Planung auf regionaler Ebene bleibt)

Mögliche Strategien für den Planungsverband (falls die Planung grundlegend anders organisiert wird)

Quelle: Entwurf Anlage 2: Präsentation der 66. Verbandsversammlung veöffentlich in der 29.KW

Ergebnis?

Der Planungsverband begab sich daraufhin erst einmal in die Sommerferien bis 12.08.2022. Am 30.11.2022 will sich nun der Verband entscheiden, entweder die  Planung auf regionaler Ebene oder die Planung grundlegend anders organisieren (LandMV?).

Seit dem 08.04.2022 befinden sich die Windeignungsgebiete 14/21 „Groß Welzin“,  „Rohlstorf“, „Schönberg“ (WKA Schönberg III), t 46/21 „Kladrum“, WKA Questin II, Gischow III,  Grevesmühlen II,  Nr. 44/21 „Werder“,  01/21 „Rieps“ und  39/21 „Wendisch Priborn“,in einem Genehmigungsverfahren oder wurden bereits beschieden. Und der Planungsverband kann nur noch zu schauen! So wird es bis zum 30.11.2022 weiter gehen und darüber hinaus? Das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg ist jetzt der Handelnde nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz!

Resümee

Ich gehe davon aus, dass die neue Kulisse als sogenanntes „Ziel in Aufstellung“ herangezogen werden kann.“ ! Karl Schmude –Amtsleiter der Gesch.-Stelle des regionalen Planungsverband WM…Juni 2021 auf der Internetseite.(zur Zeit gelöscht).

Annehmen · Glauben · Meinen ·Mutmaßen? Was man nicht wissen kann, kann halt einfach nicht wahr sein. Und so kam es dann auch am 08.04.2022! mit den Folgen zum 29.06.2022! Es sind bezüglich der Windenergie keine Ziele und auch keine Ziele in Aufstellung vorhanden, die der geplanten Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen. Das heißt das momentan des alle beantragten Genehmigungsverfahren beim staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg abgearbeitet werden können, weil keine Ziele dem entgegenstehen.

Für den regionalen Planungsverband kann es eigentlich nur eine Entscheidung geben:

  1. Eine Planung auf regionaler Ebene durchführen.
  2. Maximalvariante („Volle Fahrt voraus“) Kriterien wiedereinmal ändern, mit Ziel > 2,1% Folge: Flächenziele werden erreicht, abschließende Planung

Die Landesregierung hat vor, die Teilfortschreibung des Kapitel 6.5 des RREP im 2. Halbjahr 2023 dem Landtag MV vorzulegen für eine Rechtsfestsetzung. Es stellt sich nur die Frage: Wie viele Windeignungsgebiete im Planungsgebiet des Planungsverbandes WM dann noch übrig bleiben, welche noch keinen Genehmigungsbescheid haben, vom staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg? Ist dieser Zeitplan überhaupt zu schaffen? Zumal dann im ersten Halbjahr 2024 die Kommunalwahlen anstehen!

Aber bitte: „Einen naturverträglichen Ausbau“!

Windräder schneller bauen, Vögel schützen! (Bundeseinheitliche Standards sollen Genehmigungsverfahren für neue Windräder vereinfachen und hohe Artenschutzanforderungen gewährleisten.) [Quelle: www.bundesregierung.de]

Was bedeutet das alles für das WEG 48/21 Wessin?

Erst einmal ändert sich nichts, auch nicht an der Rechtslage, da die Kommune über dieses Gebiet noch eine Veränderungssperre verfügt, hat bis zum 17.02.2023, längstens jedoch bis zum 28.02.2023. Ab dem 01.03.2023 wird das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg dann wieder das Genehmigungsverfahren fortführen aus dem Jahre 2019! Spätestens ab diesem Zeitpunkt muss die Stadt Crivitz nachweisen (weil sie außerdem einen eigenen Energiepark Nr.15 in dem Gebiet plant), welche Einschränkungen sie vorweisen kann (zu den geplanten 20 Windanlagen laut Genehmigungsverfahren aus dem Jahr 2019) oder ein Mindestmaß an Planung vorlegen, die den geplanten Antrag ändern. Sollten sich keine Gründe für eine Änderung ergeben, dann sticht OBER sozusagen UNTER und der Antrag von 2019 wird so umgesetzt, wie er beantragt wurde!

Die Planungen des regionalen Planungsverbandes WM haben auf diese Vorgehensweise keinen Einfluss, es sei denn bis zum 01.03.2022 findet eine 4. Beteiligung statt und in dieser ist das Windeignungsgebiet 48/21 nicht mehr enthalten! Dieser Fall ist eher unwahrscheinlich, da sich der Planungsverband eigene Kriterien und einen eigenen Prüfmechanismus (Dichtezentren und Abstandsregelungen) gegeben hat, um seine vorgegebenen Windeignungsgebiete abzusichern, welche abweichen von den jetzigen gesetzlichen Regelungen!

Die Gemeinde Dobin am See schafft Tatsachen als erste Kommune im Amtsbereich Crivitz und beschließt einen Antrag „Tourismusort“ zu werden! Eine Kurabgabe soll auch ehoben werden!

25-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./173/48-22/CLA-10/10-22

Auf der gestrigen Sitzung der Gemeindevertretung Dobin am See im Gemeinderaum Liessow, beschlossen die Mitglieder *einstimmig* einen Antrag als Tourismusort beim Ministerium in Schwerin zu stellen. Sie sind damit der „Ersten“ im Amtsbereich Crivitz. Inspiration hierzu kam aus einer Veranstaltung in Crivitz am 04.07.2022 mit dem Ministerium, wo diese Möglichkeiten aufgezeigt wurden. Man wolle also das Boot nicht verpassen und darum jetzt einen Antrag stellen, betonte der Bürgermeister Andreas Schwarz und darum also der heutige Beschlussentwurf.

Außerdem fügte er noch hinzu, dass in der Gemeinde Dobin am See alles vorhanden ist, was im Antrag für einen Tourismusort verlangt wird. Das sahen auch die anwesenden Besucher so, nach einer kurzen Befragung außerhalb der Sitzung. Sie betonten völlig ihre Zustimmung. Die Nachricht zu dem Beschluss wurde auch bei Urlaubern in einzelnen Gesprächen (im Ferienpark und Naturcamping in Retgendorf) noch am Abend begrüßt und die tolle Lage und organisatorischen guten Bedingungen, welche hier in der Gemeinde vorhanden sind, gelobt.

Hauptanziehungspunkt sind der Ferienpark und Hotel in Retgendorf und Seecamping Flessenow (Seecamping – Dauercamping direkt am Schweriner See). Der Ferienpark Retgendorf SEZ hat Grillmöglichkeiten und ein Wellnesscenter das gehört zu den Vorzügen, der nur 60 km von Kühlungsborn entfernt ist. Nach Wismar sind es nur 18 km. WLAN nutzen nutz man in der gesamten Unterkunft kostenfrei.

Alle Unterkünfte verfügen über einen Essbereich, einen Sitzbereich mit einem Flachbild-Sat-TV sowie eine Küche mit Backofen und Toaster. Ein Kühlschrank, eine Kaffeemaschine und ein Wasserkocher ergänzen die Ausstattung. Jede Unterkunft umfasst ein eigenes Bad mit Haartrockner. Handtücher liegen für Sie bereit. Gern können Sie auf der Sonnenterrasse am Ferienpark Retgendorf verweilen. Auch das hauseigene Restaurant freut sich Ihren Besuch. Auf Wunsch erhalten Sie in der Unterkunft Lunchpakete. Tischtennis und Billard gehören zum Freizeitangebot. In der Umgebung finden Sie gute Reit- und Radfahrgelegenheiten vor. Schwerin liegt 13 km vom Ferienpark Retgendorf entfernt. Vom nächstgelegenen Flughafen, dem Flughafen Rostock, trennen Sie im Ferienpark Retgendorf 55 km.“ ( Quelle Booking.com)

„Das Hotel im Ferienpark Retgendorf verfügt über ein Restaurant, eine Bar, einen Garten und kostenfreies WLAN in allen Bereichen. Die Unterkunft bietet eine Gepäckaufbewahrung und einen Kinderspielplatz. Kostenfreie Privatparkplätze stehen zur Verfügung und das Hotel bietet auch einen Fahrradverleih, wenn Sie die Umgebung erkunden möchten. Jedes Zimmer im Hotel ist mit einem Schreibtisch, einem Flachbild-TV, einem eigenen Bad, Bettwäsche und Handtüchern ausgestattet. Die Zimmer sind mit einem Kleiderschrank ausgestattet. Im Hotel im Ferienpark Retgendorf können Sie ein kontinentales Frühstück oder ein Frühstücksbuffet genießen. Die Unterkunft bietet eine Reihe von Einrichtungen wie einen Wellnessbereich mit einer Sauna und einem Whirlpool. Im Hotel im Ferienpark Retgendorf können Sie Tischtennis spielen. Die Umgebung eignet sich ideal zum Wandern und Radfahren. Wismar liegt 32 km vom Hotel entfernt und Schwerin erreichen Sie nach 17 km. Der nächstgelegene Flughafen ist der 89 km vom Hotel im Ferienpark Retgendorf entfernte Flughafen Lübeck. Die Unterkunft bietet einen kostenpflichtigen Flughafentransfer.“ (Quelle Booking.com)

Touristische Unterkünfte in landschaftlich bevorzugter Lage. Die Gemeinde liegt nach der Raumordnung in einem Tourismusschwerpunktraum. Bei der Entwicklung der Gemeinde Dobin am See nimmt der Tourismus eine hervorzuhebende Stellung ein. Vorhandene touristische Angebote , wie Ferienwohnungen, Freizeit- und Erholungsangebote sind weiter zu entwickeln bzw. zu stärken. Dabei sind immer die Bedürfnisse der einheimischen Menschen nach der Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse im vertrauten, dörflichen Umfeld, sowie der betriebswirtschaftlichen Aspekte der Gewerbetreibenden zu berücksichtigen. (Gemeindeentwicklungskonzept Sept. 2019)[so laut Beschlussvorlage]

Im Gegensatz zu der Stadt Crivitz haben die Gemeindevertreter in Dobin am See eine ganz klare Vorstellung, dass sie eine Kurabgabe erheben wollen und was sie mit diesen Einnahmen machen werden.

Die Kurabgabe fließt zu 100% in die touristischen Entwicklung, z.B.in die Verbesserung der Infrastruktur (z.B. Wegebau, Ausbau der Badestellen). Auch hier sollte der Nutzen für die Ortsansässigen gesehen werden (Einwohnerorientierung) Darüber hinaus sollen landschaftliche Höhepunkten (z.B. Aussichtsplattform an der Döpe) entstehen, die Zusammenarbeit mit ÖPNV-Möglichkeit vertieft werden und ggf. eine Nutzungscard für Einwohner etabliert werden sowie kulturelle Angebote erweitert werden.“(Beschlussvorlage aus ALLRIS®net)

Resümee

Das Antragsverfahren und auch die Kriterien vom Land wird die Gemeinde Dobin am See auf jeden Fall erfüllen, entscheidend wird sein welche zusätzlichen Konzepte und Dienstleistungen man sich für die Zukunft vornimmt. Insgesamt aber verfügt die Gemeinde Dobin am See über eine der besten Voraussetzungen im Amtsbereich Crivitz als erste den Titel „Tourismusort“ verliehen zu bekommen.

Das Amt Crivitz debattiert bereits ab 31.08.2022 neue HUNDEverordnung

23-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./172/47-22/CLA-9/9-22

Erster Entwurf der HUNDE- VERORDNUNG für den gesamten Amtsbereich Crivitz!

Die Hundehalterverordnung in M-V ist seit dem 31.07.2022 abgelaufen. Die Parteien diskutieren noch über neuen Entwurf. „Die neue Hundeverordnung stuft Hunde erst als gefährlich ein, wenn sie sich in der Öffentlichkeit aggressiv verhalten – beispielsweise Menschen anspringen oder beißen. Es sei wichtig, dass die Tierhalter wüssten, wie sie mit ihren Tieren umgehen müssen. Und zwar egal, ob es um einen gefährlichen Hund oder einen harmlosen gehe, meinte Domke.“ Das sieht auch die Tierschutz-Expertin der Grünen-Fraktion, Anne Shepley, so. Sie meint, jeder Hundehalter sollte nachweisen, dass er mit seinem Hund umgehen könne – egal ob der gefährlich sei oder nicht. Wie der Tierschutzbund fordert auch sie den Abschluss einer Haftpflichtversicherung – davon ist in der neuen Verordnung bisher keine Rede.“  (Stand: 27.06.2022 18:50 Uhr von Stefan Ludmann, NDR 1 Radio MV) Eine frühestmögliche Beschlussfassung ist ab dem 07.09.2022 möglich.

Im Beteiligungsverfahren zur neuen Hundehaltervorordnung des Landes M-V wurde seitens der örtlichen Ordnungsbehörde eine generelle Leinenpflicht empfohlen. Diese wurde jedoch vom Gesetzgeber nicht umgesetzt. Es wurde den Ordnungsbehörden aber die Möglichkeit eingeräumt, örtliche Regelungen zu treffen.

Das Amt Crivitz ist da ganz schnell und berät bereits am 31.08.2022 im beschließenden Hauptausschuss des Amtes eine neue Hundeverordnung für den gesamten Amtsbereich!

Begründung: „Das Amt Crivitz beabsichtigt eine einheitliche Regelung bzgl. des Mitführens von Hunden im Amtsbereich. Derzeit gelten noch für die Bereiche der ehemaligen Ämter Banzkow und Crivitz die jeweiligen Hundeverordnungen. Im Bereich des alten Amtes Ostufer Schweriner See, gibt es jedoch keine Vorgaben. Diese Ungleichheit führt oftmals zu Irritationen und Unverständnis der Bürger.“ (laut öffentlicher Beschlussvorlage ALLRIS®net.)

„Zudem wurden durch die Gemeinden vermehrt ein Mitnahmeverbot auf Spielplätzen und Badestellen durch Beschilderung geregelt. Die Vollzugsbeamten haben in diesem Fall jedoch bisher nur die Möglichkeit einen Platzverweis auszusprechen. Eine Ahndung gem. Ordnungswidrigkeitengesetz und somit eine präventive Maßnahme ist bisher nicht möglich. Diese Lücke soll mit der neuen Hunde-VO zudem geschlossen werden.„(laut öffentlicher Beschlussvorlage ALLRIS®net.)

(Entwurf der Hundeverordnung…..19.08.2022 aus ALLRIS®net)

Amtsverordnung über das Führen von Hunden im Amtsbereich des Amtes Crivitz (Hundeverordnung) vom…………


Aufgrund des § 17 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 20 Abs. 2 und 3 des Sicherheits-und Ordnungsgesetzes (SOG M-V) vom 27.04.2020 (GVOBl. M-V S. 334), zuletzt geändert durch den Artikel 2 des Gesetzes vom 17.04.2021 (GVOBl. S. 370, 372), in Verbindung mit § 8 Abs. 5 der Hundehalterverordnung (HundehVO M-V) vom 11.07.2022 (GVOBl. M-V S. 441) verordnet die Amtsvorsteherin des Amtes Crivitz mit
Genehmigung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim:

§ 1
Führen von Hunden

(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile der amtsangehörigen Gemeinden und der Stadt Crivitz müssen Hunde außerhalb befriedeter Grundstücke an der Leine geführt werden. Im übrigen Gebiet sind Hunde jederzeit so zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.

(2) Hundeleinen und Hundehalsbänder müssen ausreichend fest sein und eine ununterbrochene Kontrolle des Führenden über die Bewegung des Hundes gewährleisten.

§ 2
Mitnahmeverbot

Es ist verboten, Hunde auf Kinderspielplätzen, Liegewiesen und Badeplätzen mit Ausnahme der ausgewiesenen Hundestrände, mitzunehmen.

§ 3
Verunreinigungen

Wer einen Hund hält oder führt, hat den durch das Tier verursachten Hundekot auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in Grünanlagen unverzüglich zu beseitigen. Zu diesem Zweck sind zu verschließende Behältnisse oder Beutel mitzuführen, in die der Hundekot vollständig aufzunehmen ist oder es sind in sonstiger Weise geeignete Vorkehrungen zur vollständigen Beseitigung des Hundekots zu treffen.
Gefüllte und geschlossene Behältnisse und Beutel sind über die eigene Reststofftonne oder über die jedermann zugänglichen Abfallbehälter zu beseitigen.

Hundehalter/innen und Hundeführer/innen können durch Vollzugsbeamte des Amtes angehalten werden und haben auf Verlangen die Behältnisse oder Beutel vorzuweisen oder einen Nachweis über die getroffenen sonstigen Vorkehrungen zur Beseitigung des Hundekots zu führen.

§ 4
Ausnahmen

Diese Verordnung gilt nicht für Diensthunde von Behörden und Hunden von Betrieben des Bewachungsgewerbes, Hunde der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes sowie Jagdgebrauchshunde, soweit der bestimmungsgemäße Einsatz dies erfordert. Sie
gilt nicht für Blindenführhunde und Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen. Weitere Ausnahmen können auf Antrag im Einzelfall zugelassen werden.

§ 5
Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 19 Abs. 1 SOG M-V handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen
a) § 1 Abs. 1 S. 1 Hunde unangeleint ausführt,
b) § 1 Abs. 1 S. 2 Hunde nicht ausreichend beaufsichtigt,
c) § 1 Abs. 2 nicht geeignete Hundehalsbänder oder Hundeleinen benutzt,
d) § 2 Hunde auf Kinderspielplätzen, Liegewiesen und Badeplätzen mitnimmt,
e) § 3 den durch das Tier verursachten Hundekot nicht unverzüglich entfernt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.
(3) Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung ist die örtliche Ordnungsbehörde.

§ 6
Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnung über das Halten und Führen von Hunden im Amtsbereich Banzkow vom 27.04.2011 und die Verordnung über das Halten und Führen von Hunden im Amtsbereich Crivitz vom 09.02.2010 außer Kraft.

Der vorliegende Entwurf der Verordnung sollte auf jeden Fall tiefgründiger debattiert werden und nicht gleich zur Beschlussvorlage am 28. September 2022 erhoben werden! Die Maßregelungen gegenüber den Hundehaltern sind hier zwar deklaratorisch und ausreichend beschrieben, sollten aber nochmals geprüft werden, besonders die Kontrolle der Hundehalter auf das Mitführen von Behältnisse oder Beutel. Der Ermessensspielraum der Ordnungshüter in der Präventionsarbeit zu diesem Theme sollte mehr in den Vordergrund gerückt werden. Im Entwurf ist beschrieben „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ das dürfte allgemein verständlich sein, wenn man das Bindewort „und“ hierzu noch anwendet dann dürfte nur noch der Begriff zu klären sein, was man unter „befriedetes Grundstück“ versteht!

ein Grundstück bzw. Gebäude, das durch den Berechtigten in äußerlich erkennbarer Weise durch zusammenhängende Schutzwehren gegen das beliebige Betreten gesichert ist“. Durch § 126 StGB wird Räumlichkeiten so ein öffentlicher Schutz vor wahllosem Zutritt gewährt. Unter den Begriff fallen ausschließlich unbewegliche Sachen wie Wohnungen, Grundstücke und Geschäftsräume. Vom Rechtsstatus befriedetes Besitztum“ sind demnach mobile Güter wie Wohnwagen, Zelte, Schiffe, Pkw und Transporter ausgeschlossen. Befriedet sind lediglich feste Grundstücke. Diese Grundstücke müssen in einem räumlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Haus stehen, so dass sich der Status befriedetes Besitztum auf das Grundstück überträgt (Vorgärten, Innenhöfe, Garagenplätze, etc.).

Die Grundstücke müssen in einer optisch erkennbaren Verbindung mit dem Gebäude stehen. Mithilfe von Zäunen können Grundstücke beispielsweise „eingefriedet“ werden und machen auf die Zugehörigkeit zum jeweiligen Gebäude aufmerksam. Bloße Verbots- oder Warntafeln genügen nicht, denn die Umfriedung muss durch ein sichtbares Hindernis hinreichend erkennbar sein.“( Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt 20.10.2017)

Befriedet ist daher auch gleichgesetzt mit dem Begriff „eingehegt“ wie zum Beispiel: eingefriedete Äcker, Weiden und Schonungen, Lagerplätze, Friedhöfe, Kirchhöfe. Hier ist also die Frage zu klären was ist mit dem ARBORETUM ( in Crivitz) oder ein Sportplatz und den Friedhof oder öffentliche befriedete Grünanlagen, denn nur außerhalb dieser besteht ja dann grundsätzlich die Leinenpflicht? Innerhalb nicht! Oder?

Resümee

Der vorliegende Entwurf der Hunde – VO ist sehr rigoros und handwerklich noch nicht ausgereift, er sollte noch mal auf den Prüfstand! Im Mittelpunkt der Hunde – VO stehen zu sehr die zielgerichteten Maßnahmen gegen Hundehalter bei Verstößen und deren finanzielle Ahndungen! Kann diese zusätzliche Kontrolltätigkeit das Ordnungsamt des Amtes Crivitz überhaupt leisten in 16 Gemeinde und der Stadt Crivitz? Oder bleibt es nur bei Stichproben?

 Und noch etwas! Von der Möglichkeit, dass die Ordnungshüter auch nur Ermahnungen /Hinweisen oder Platzverweise aussprechen können ist nichts beschrieben! Oder liegt das in Ihrem eigenen ERMESSEN? Die mögliche Kontrolle der Hundehalter durch die Vollzugsbeamte des Amtes auf Verlangen die Behältnisse oder Beutel vorzuweisen oder einen Nachweis über die getroffenen sonstigen Vorkehrungen zur Beseitigung des Hundekots zu führen, mag zwar von der Form her gut beschrieben sein, geht aber in der Sache über das Weisungsrecht hinaus und stellt einen Eingriff dar. Hierzu würde eine nochmalige juristische Überprüfung dieser Klausel in §3 helfen!

4. Änderung der Bundesnaturschutzgesetzes ausgegeben 20. Juli 2022- §45b Abs.(2) Abstand zur Windenergieanlage

21-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./171/46-22/CLA-8/8-22

Artenschutz wird ausgebremst!

Die 4. Änderung der Bundesnaturschutzgesetzes, ausgegeben 20. Juli 2022 –Teil I Nr. 28 ist verkündet und einige Teile treten sofot in Krakt und andere am 01.02.2023! Dazu wurde in der Änderung des Gesetzes der Grundsatz verankert, dass Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen.

Bundeseinheitliche Standards sollen die Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen – vor allem bei der artenschutz-rechtlichen Prüfung. Hier liegt der Fokus auf der Signifikanzprüfung beim Tötungs- und Verletzungsverbot für Vögel und auf der artenschutzrechtlichen Ausnahmeerteilung. Das Bundesamt für Naturschutz ist künftig dafür zuständig, zum dauerhaften Schutz besonders betroffener Arten – zum Beispiel bestimmte Brutvögel und Fledermäuse – nationale Artenhilfsprogramme aufzustellen und umzusetzen. Zur Finanzierung sollen auch Anlagenbetreiber beitragen.( Quelle-www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt)

Der Zielkonflikt zwischen Energiewende und Artenschutz bleibt! Er ist durch diese Gesetzesänderung nicht aufgelöst!

Auszüges aus dem Gesetz ( https://www.bgbl.de/Bundesanzeiger)

Artikel 1
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Das Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3908) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Nach der Angabe zu § 45a werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land § 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land § 45d Nationale Artenhilfsprogramme“.
b) Der Angabe zu § 74 werden ein Semikolon und das Wort „Evaluierung“ angefügt.
c) Nach der Angabe zu § 74 werden die folgenden Angaben angefügt: „Anlage 1 (zu § 45b Absatz 1 bis 5) Anlage 2 (zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2)“.

2. Dem § 26 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) In einem Landschaftsschutzgebiet sind die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen sowie der zugehörigen Nebenanlagen nicht verboten, wenn sich der Standort der Windenergieanlagen in einem Windenergiegebiet nach § 2 Nummer 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) befindet. Satz 1 gilt auch, wenn die Erklärung zur Unterschutzstellung nach § 22 Absatz 1 entgegenstehende Bestimmungen enthält. Für die Durchführung eines im Übrigen zulässigen Vorhabens bedarf es insoweit keiner Ausnahme oder Befreiung. Bis gemäß § 5 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes festgestellt wurde, dass das jeweilige Land den Flächenbeitragswert nach Anlage 1 Spalte 2 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes oder der jeweilige regionale oder kommunale Planungsträger ein daraus abgeleitetes Teilflächenziel erreicht hat, gelten die Sätze 1 bis 3 auch außerhalb von für die Windenergienutzung ausgewiesenen Gebieten im gesamten Landschaftsschutzgebiet entsprechend. Die Sätze 1 bis 4 gelten nicht, wenn der Standort in einem Natura 2000-Gebiet oder einer Stätte, die nach Artikel 11 des Übereinkommens vom 16. November 1972 zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (BGBl. 1977 II S. 213, 215) in die Liste des Erbes der Welt aufgenommen wurde, liegt.“

3. Nach § 45a werden die folgenden §§ 45b bis 45d eingefügt:

§ 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land

(1) Für die fachliche Beurteilung, ob nach § 44 Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare kollisions-gefährdeter Brutvogelarten im Umfeld ihrer Brutplätze durch den Betrieb von Windenergieanlagen signifikant erhöht ist, gelten die Maßgaben der Absätze 2 bis 5.
(2) Liegt zwischen dem Brutplatz einer Brutvogelart und der Windenergieanlage ein Abstand, der geringer ist als der in Anlage 1 Abschnitt 1 für diese Brutvogelart festgelegte Nahbereich, so ist das Tötungs- und Verletzungsrisiko der den Brutplatz nutzenden Exemplare signifikant erhöht.
(3) Liegt zwischen dem Brutplatz einer Brutvogelart und der Windenergieanlage ein Abstand, der größer als der Nahbereich und geringer als der zentrale Prüfbereich ist, die in Anlage 1 Abschnitt 1 für diese Brutvogelart festgelegt sind, so bestehen in der Regel Anhaltspunkte dafür, dass das Tötungs- und Verletzungsrisiko der den Brutplatz nutzenden Exemplare signifikant erhöht ist, soweit 1. eine signifikante Risikoerhöhung nicht auf der Grundlage einer Habitatpotentialanalyse oder einer auf Verlangen des Trägers des Vorhabens durchgeführten Raumnutzungsanalyse widerlegt werden kann oder 2. die signifikante Risikoerhöhung nicht durch fachlich anerkannte Schutzmaßnahmen hinreichend gemindert werden kann; werden entweder Antikollisionssysteme genutzt, Abschaltungen bei landwirtschaftlichen Ereignissen angeordnet, attraktive Ausweichnahrungshabitate angelegt oder phänolo-giebedingte Abschaltungen angeordnet, so ist für die betreffende Art in der Regel davon auszugehen, dass die Risikoerhöhung hinreichend gemindert wird.

https://www.bgbl.de/Bundesanzeiger

Der Nahbereich ist der entscheidende Abstand, welcher als Ausschlusskriterium für einzelne Windenergieanlagen gilt.

Die festgelegten neuen Abstände für die gelisteten Arten , vom Horst bis zum Mittelpunkt einer Windanlage, sorgen für Unmut bei Bürgern und Naturschützern!

Für die einzelenen Bewertungen der Windeignungsgebiete oder Bebauungspläne (Energieprarks) kann nicht auf Daten (zu Habitaten und Brutvögel) zurückgegriffen werden, welche die aktuelle Kulisse im Plangebiet widerspiegeln! Sondern nur die Daten die vor Jahren ermittelt wurden, oder eben nur vorhanden sind! Aktualität? Auch wurden die Abstandskriterien im Gesetz nicht bewertet nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen! Diese bleiben auch weit hinter den fachwissenschaftlichen Empfehlungen weit zurück!

Der Artenschutz wird dadurch für bestimmte Arten ausgebremst!

Damit es bei der Bewertung einzelner Eignungsgebiete und Energieparks zu weniger Konflikten mit dem Artenschutz kommt, muss der Naturschutz bei der vorherigen Flächenausweisung (für Windeignungsgebiete) konsequent berücksichtigt werden. Diese Frage liegt jetzt vorrangig in der Hand jedes einzelnen Bundeslandes!

Fraglich ist, ob wirklich die empfindlichen Naturbereiche tatsächlich freigehalten werden können! Da ebenfalls nur pauschal in den Landschaftsschutzgebieten eine Flächenausweisung möglich ist. Man kann auch in diesem Fall davon ausgehen, dass der Ausbau in Landschaftsschutzgebieten (siehe Barnin/Crivitz) damit verstärkt stattfinden wird, ohne dass zuvor eine intensive Prüfung oder Umweltverträglichkeit ermittelt wurde und ob überhaupt der Schutzzweck des Gebietes dadurch beeinträchtigt wird.

Hieraus ergeben erhebliche Rechtsunsicherheiten bei denen noch nicht klar ist, ob und wann diese Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes zu einer wirklichen Beschleunigung des Ausbaues von Windenergieanlagen führen! Ob dieser beschleunigte Ausbau dann auch so wahrhaftig naturverträglich umgesetzt kann, bleibt fraglich!

Resümee

Das Gesetz tritt ab dem 01.02.2023 in Kraft. In der Stadt Crivitz gilt noch bis zum 17.02.2023, längstens jedoch bis zum 28.02.2023 eine rechtmäßige Veränderungssperre für das Windeignungsgebiet 48/21 (Wessin). Schon jetzt ist klar, dass ab diesen Zeitpunkt ( für dieses Gebiet in Wessin) völlig andere Bedingungen dann vorliegen werden, für eventuelle Ausschlüsse oder Einschränkungen von Windenergieanlagen. Es dürfte der Stadt Crivitz schwerfallen, unter diesen neuen Bedingungen (4. Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes) hier noch Einschränkungen zu erwirken.

Auch auf die Planung des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg (6.5 Energie) zu den Windeignungsgebieten ( z.B. 48/21 – Wessin) sind nun auch neue Bedingungen (Änderungen der Kriterien)  zu erwarten, wenn nicht sogar eine 4. Auslegung des gesamten Planes.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass Windenergieanlagen, wie jede bauliche Anlage, einen Eingriff in die Natur darstellen!

Dieser zusätzliche Eingriff in den Naturraum, bei jedem Planungsgebiet (Windeignungsgebiet), muss auch vermeid- bzw. minimierbar sein können. Entscheidend ist aber, dass diese Einwirkungen eilig ausbalanciert werden müssen!

Es liegt jetzt alles in den Händen der Bundesländer!

P. S. In eigener Sache: Die oben verwendeten Bilder sind Originalaufnahmen von Untersuchungsgebieten und Daten wurden uns vom  Naturschutzverein @ NETZE zu Verfügung gestellt. Die Darstellung erfolgte eigenständig von @CLA

Hiermit stellen wir kurz den Verein vor für unsere Leser vor. Der Vorstand vom Verein NETZE hat uns seine Erlaubnis für diese Darstellung ersteilt.

Der Verein NETZE [Naturschutz, Erholung, Technologie, Zukunft, Entwicklung] ist ein gemeinnützig anerkannter Verein, der sich zusammensetzt aus Anwohnern der Region, Jäger, Ärzte und ehrenamtlichen Ornithologen, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind. (Den Vorstand vertreten Dieter Schönrock und Hardy Ulrich). Wir treten in einen offenen, sachbezogenen und zielorientierten Dialog mit allen Bürgern, Vereinen, Unternehmen, kommunalen Mandatsträgern sowie Verbänden ein.

Der Verein ist gemeinnützig und ehrenamtlich tätig in der Erstellung von naturschutzrechtlichen Untersuchungen und Gutachten im speziellen das Fledermaus Monitoring sowie der Brut-Rast-und Zugvogelkartierung zurzeit noch im Bereich vom Eichholz und der Mordkuhle in der Gemarkung Crivitz/Wessin, ausschließlich für die untere Naturschutzbehörde LUP und dem staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, damit diese eine genaue Kulissendarstellung und aktuelle Daten erhalten für die Bearbeitung und Bewertung in den zuständigen Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) sowie § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG).

„Damit wir das auch zum Abschluss bringen können benötigen wir Ihre finanzielle Hilfe und Unterstützung„.

Verein Netze

Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
NEU DE40 1405 2000 1600 0698 31
Vwz: Spende
Spendenbescheinigungen werden umgehend ausgestellt! Vielen dank !

Der Bauausschuss steckt wegen des B-Planes *Wohnungsbaugebiet Lindenallee*in der Klemme! Aus geplanten 15 Reihenhäuser 2021 werden nun 10! Bauantrag des Investors ist ruhend gestellt!

18-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./170/45-22/CLA-7/7-22

Der Bauantrag des Investors (10 Reihenhäuser) ist ruhend gestellt! Gemäß Landkreis kann noch keine Baugenehmigung erfolgen!  Die     Genehmigung wohl erst 2023! Was Nun! Die Probleme sind hierzu hausgemacht in der Stadt Crivitz selbst! Ursache:  Weil die vorgegebenen Änderungswünsche der Stadt Crivitz an der Planung von dem Investor, durch die Stadt selbst in ihrem eigenen B-Plan als Festsetzungen nicht eingearbeitet wurden und Ausgleichsmaßnahmen nicht umgesetzt sind!  Seit 2019 geht dieses HIN und HER!

Einerseits stockt das Aufstellungsverfahren für die 5. Änderung des B-Plans Nr. 1/91 aufgrund der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen (Naturschutz)!…siehe auch unter dem Link https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/eidechsen-verschaffen-subventionen

Und andererseits können die vom Bauherrn (10 Reihenhäuser-2022) beantragten Befreiungen, extra auf Wunsch der Stadt Crivitz, nicht genehmigt werden, weil Sie nicht die Festsetzungen des Bebauungsplanes (Stand Vorentwurf) betreffen!  

Aus der öffentlichen Beschlussvorlage :Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/91 „Wohnungsbau gebiet Neustadt“, für den die 5. Änderung erarbeitet wird. Das Aufstellungsverfahren für die 5. Änderung des B-Plans Nr. 1/91 stockt aufgrund der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen.

Anlage 2019 öffentlich ALLRIS®net)

Beantragung von Befreiungen vom B-Plan Nr. 1/91

Das Grundstück befindet sich im B-Plangebiet Nr.1/91 „Wohnungsbaugebiet  Neustadt“ in der 4.Änderung lt. Beschluss Nr.131 / 95 vom 20.12 .1995. Aktuell erarbeitet die Gemeinde eine 5. Änderung zum B-Plan Nr.1/91, bei der Vorgaben zu den zulässigen Bebauungsformen , Gebäudetypen, Dachformen , Geschosszahlen, usw. überarbeitet werden. Eine entsprechende Satzung zur 5. Änderung zum B-Plan Nr.1/91 „Wohnungsbaugebiet Neustadt“ liegt bereits vor. Die innerhalb dieses Bauantrages geplanten und beantragten Gebäudetypen mit Ihren Geschosszahlen  und Dachformen sind der Gemeinde Crivitz vorgestellt worden und sind von der Gemeinde Crivitz (Gemeindevertretung  und Bauausschuss) zur Ausführung  gewünscht und bestätigt worden . Diese Parameter sollen auch in die 5.Änderung des B-Plan Nr.1/91 übernommen und beschieden  werden.

1.            Befreiung von Vorgabe offene Bauweise:

Hiermit beantragen wir die Befreiung von den Vorgaben aus B-Plan Nr.1/91,, Wohnungsbaugeiet Neustadt“ in der 4 .Änderung  bezüglich der festgelegten  offenen Bauweise. Die Gebäuderiegel mit jeweils nur fünf Reihenhausscheiben stellen zwar städtebaulich keine rein geschlossene Bebauung dar, dennoch stellt sich die Frage, ob eine Befreiung erforderlich wird, da die offene Bauweise in ihrem Charakter leicht reduziert wird.

B-Plan Vorgaben : Baublock 6:          offene Bauweise Baublock 7:           offene  Bauweise

Bauantragsplanung: 2x Reihenhausriegel mit je 5x Reihenhaus

Begründung: Die Gemeinde wünscht eine Bebauung mit Reihenhäusern. Diese Vorgabe soll in die 5.Änderung des B-Plan Nr.1/91 übernommen werden.

2.            Befreiung von Vorgabe Vollgeschosse:

Hiermit beantragen wir die Befreiung von den Vorgaben aus B-Plan Nr. 1/91 „Wohnungsbaugebiet Neustadt“ in der 4.Änderung bezüglich der festgelegten Vollgeschosse.

B-Plan Vorgaben: Baublock 6:          2 Vollgeschosse zulässig Baublock 7:          3 Vollgeschosse zulässig

Bauantragsplanung : 3 Vollgeschosse

Begründung: Die Gemeinde wünscht eine Bebauung mit 3-geschossigen Reihenhäusern. Diese Vorgabe soll in die 5. Änderung des B-Plan Nr.1/91 übernommen werden . Das oberste Vollgeschoss wird straßenseitig zurück gestaffelt. B-Plan Vorgaben: Satteldach, Krüppelwalm

3.            Befreiung von Vorgabe Dachform:

Hiermit beantragen wir die Befreiung von den Vorgaben aus B-Plan Nr.1/91,, Wohnungsbaugebiet Neustadt“ in der 4 .Änderung  bezüglich der festgelegten  Dachform.  (Textteil Pkt.4 „Örtl. Bauvorschriften“)

Bauantragsplanung: Leicht geneigtes Pultdach (ca. 4°Neigung)

Begründung: Die Gemeinde wünscht eine Bebauung mit Reihenhäusern. Die hier geplante Dachform eines leicht geneigten Pultdaches ist eine der von der Gemeinde gewünschten Dachformen. Diese Vorgabe soll in die 5. Änderung des B-Plan Nr.1/91 übernommen werden. Für diesen Gebäudetypus empfiehlt sich architektonisch und im vorliegenden Fall auch städtebaulich die Ausführung mit leicht geneigtem Pultdach, was in dieser Form von der Gemeinde gewünscht ist.

4.            Befreiung von Vorgabe Baulinie I Baugrenze:

 Hiermit beantragen wir die Befreiung von den Vorgaben aus B-Plan Nr.1/91 „Wohnungsbaugeb iet Neustadt“ in der 4 .Änderung  bezüglich der festgelegten  Baulinie.

B-Plan Vorgaben : Baublock 6:          siehe B-Plan Baublock 7:   siehe B-Plan

Bauantragsplanung: Verlauf  Baugrenze siehe Bauantragsplanung

Begründung: Die Gemeinde wünscht eine Bebauung mit Reihenhäusern. Das Grundstück wird neu aufgeteilt. Eine Baulinie ist im Entwurf zur 5.Änderung nicht mehr ausgewiesen . Die Baugrenze wurde bereits im Entwurf zur 5.Änderung angepasst. Die hier in der Bauantragsplanung verzeichnete Baulinie / Baugrenze soll in die 5.Änderung des B-Plan Nr.1/91 übernommen  werden .

Die Befreiungsinhalte entsprechen nicht den Festsetzungen der 5. Änderung des B-Plans Nr. 1/91. Dadurch ist die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens erforderlich, welches die Befreiungsinhalte zu den Festsetzungen beinhaltet. Dieses ist zeitnah von der Stadt Crivitz durchzuführen.

Gemäß Auskunft des Landkreises Ludwigslust-Parchim kann die Baugenehmigung erst nach Schaffung des Baurechts erteilt werden. Der Antrag wurde durch den Antragsteller zunächst ruhend gestellt.

Die Herstellung der Zufahrt ist gesondert bei der Stadt Crivitz über das Amt Crivitz zu beantragen. Das anfallende Niederschlagswasser wird laut dem Bauantrag auf dem Baugrundstück versickert. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB ist bis zum 20.08.2022 erforderlich. Die Stellungnahme der Stadt Crivitz zum gemeindlichen Einvernehmen ist nach Rücksprache mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim trotz der Ruhendstellung durch den Bauherrn termingerecht zu erbringen. Daher wird um Abstimmung gebeten.( Quelle – Beschlussvorlage – Cri SV 587/22-01-01- öffentlich ALLRIS®net)

Resümee

Nun will der Bauausschuss also am 18.08.2022 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag BA 220431 über die Errichtung von 10 Reihenhäusern, bestehend aus 2 Gebäuderiegeln mit jeweils 5 Reihenhausscheiben, auf dem Flurstück 207/3, Flur 30, Gemarkung Crivitz erteilen. Diese Änderungen sollen dann in die 5.Änderung des B-Planes Nr.1/91 eingearbeitet werden und sind dann mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde, für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, Frist öffentlich auszulegen! Weiterhin holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, zum Planentwurf und der Begründung ein.

Damit dürfte die Schaffung des Baurechtes erst im Jahr 2023 erfolgen und die Genehmigung erteilt werden können. Warum sind diese Wünsche an den Bauherren und damit die Änderungen nicht schon viel früher vorgetragen und eingearbeitet worden? So vergeht wieder wertvolle Zeit für den Bauherrn, welcher sicherlich die Baukosten danach nochmals kalkulieren muss! Bleibt nur zu hoffen das der Bauherr nicht die Begeisterung für das Projekt verliert!

Kassenärztliche Vereinigung M-V (KVMV). Ein Maßvolles Verhalten sieht anders aus! Diese Mentalität ist keine Werbung für den Berufsstand! Über eine Verschlankung des gesamtes Apparates sollte nachgedacht werden!

18-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./169/44-22/CLA-6/6-22

Des Geldes Gier macht auch vor einer Körperschaft öffentlichen Rechts nicht halt. Ungerechtigkeit. Wo ist die Grenze?

Finanziert werden die kassenärztlichen Vereinigungen i.d.R. durch einen Vomhundertsatz, der von der Gesamtvergütung für die vertragsärztliche Tätigkeit erhoben und bei der Abrechnung der Vergütung einbehalten wird.

Die Kassenärztliche Vereinigung M-V (KVMV), als Körperschaft öffentlichen Rechts, vertritt die Interessen von rund 3.000 Vertragsärzten und -psychotherapeuten auf Landesebene. Gemeinsam mit unseren niedergelassenen, angestellten und ermächtigten Mitgliedern stellen wir eine qualitätsgesicherte, ambulante medizinische Versorgung in M-V sicher“.( Quelle- https://www.kvmv.de/ueber-uns/satzungen/)

Aufgaben und Selbstverständnis

„In der gesundheitspolitischen Diskussion werden die kassenärztlichen Vereinigungen von Seiten der Politik kritisiert: sie seien „Wettbewerb verhindernde Monopole und Kartelle“.

Die aktuellen Gesundheitsreformgesetze sehen daher eine „Professionalisierung und Verschlankung“ der KVen vor. So können die Krankenkassen heute bereits Direktverträge mit einzelnen Leistungserbringern abschließen. Einige Politiker und Ökonomen sowie Teile der Ärzteschaft plädieren sogar für die vollständige Auflösung der KVen,[15] zudem werden sie auch durch miteinander konkurrierende Interessen(verbände) innerhalb der Ärzteschaft (z. B. zwischen den Fachärzten und Hausärzten) herausgefordert.

Gegen eine Auflösung der KVen bzw. KZVen wird argumentiert, dass dies die Einführung rein staatlicher Behörden notwendig mache, die die Aufgaben der KVen übernehmen müssten, ohne das notwendige Fachwissen zu haben.[16] Einzelne Aufgaben, wie z. B. die Qualitätssicherung der Versorgung, könnten den Ärztekammern übertragen werden, die seit jeher die Weiterbildung, Fortbildung und Qualitätssicherung der ärztlichen Versorgung zur Aufgabe haben. Die Abrechnung der Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten mit den Krankenkassen könnte direkt oder über privatwirtschaftliche Verrechnungsstellen erfolgen.

Die besonders sensiblen Sozialdaten der Bürger, die sich nicht gegen die Erhebung wehren könnten, unterliegen jedoch datenschutzrechtlichen Vorgaben, die privatwirtschaftliche Verrechnungsstellen derzeit nicht erfüllen.“ (Quelle – https://de.wikipedia.org /wiki/Kassenärztliche_Vereinigung#Aufgaben_und_Selbstverständnis)

Umweltausschuss plant Ergänzung der Nutzungs- und Entgeltordnung zur Nutzung der Festwiese/Nutzung des Wohnmobil-Stellplatzes!

16-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./168/43-22/CLA-5/5-22

Stellplatz für 10,0€ pro Tag (Wohnmobile & Caravans) am Crivitzer See inclusive Wasser, Strom und Abwasserentsorgung!?

Ist das schon eine eventuelle Gäste-basierten Kurabgabe oder die tatsächliche Gebühr für einen Stellplatz? *NEIN* es ist keine zukünftige gästebezogene Kurabgabe, sondern *JA* es ist die wirklich tatsächliche Gesamtgebühr für 24h pro Tag &Wohnmobilstellplatz.

Nichts Neues werden Sie sagen! Doch schon!

Der Kulturausschuss legte am 10.05.2022 nach und forderte im Anhang 3 (Wochenmarkt auf dem Marktplatz der Stadt Crivitz) Nr. 4 Abs. 2 Satz 3 soll geändert werden „Die Erteilung der Tageserlaubnis liegt im Ermessen der Stadt Crivitz, also nicht mehr bei der Marktaufsicht (das Amt Crivitz/ spez. das Ordnungsamt). Eine Frage bleibt nur, wer übt denn dann *das Ermessen* von der Stadt Crivitz aus? Die Bürgermeisterin oder die Stadtvertretung oder die Bediensteten? Die Ausübung von Ermessen kann auf zwei unterschiedliche Arten erfolgen. Zum einen kann der Verwaltung Ermessen eingeräumt werden zu entscheiden, ob sie im konkreten Fall überhaupt tätig werden soll oder nicht. In diesem Fall spricht man von sogenanntem Entschließungsermessen. Das ist aber hier nicht genau beschrieben!

Der Umweltausschuss monierte, der Parkscheinautomat heißt jetzt „Entgeltautomat“; die Gebühr heißt jetzt „Entgelt“ und wer nur eine Abwasserentsorgung ohne Übernachtung tätigt, muss auch nur 10,-€ zahlen. Ach so, und an der Zufahrt zum Wohnmobilstellplatz informiert eine Hinweistafel über die Zufahrt, die Stellplatznutzung sowie über die Benutzung der Einrichtung für Abwässer. So hat es der Umweltausschuss am 19. Juli 2022 empfohlen als Beschlussvorlage für die Stadtvertretung am 29. August 2022, zuvor schaut aber das Amt noch einmal darüber!

Ein verlockendes Angebot, für alle diejenigen Arbeitnehmer, welche das Nützliche mit dem Angenehmen verbinden wollen! Wer also sein Homeoffice – Arbeitsplatz verlegen will an den Crivitzer See, der kann das bald verwirklichen für 10,00€ pro Tag *all-inclusive* (Wasser, Abwasser und Strom) vorausgesetzt man hat seinen Internetstick (Surfstick) nicht vergessen.

Nun, unter den jetzigen gestiegenen und bald noch mehr steigenden Wasser-, Abwasser- und Stromtarifen ist das eine alles unter einem neuen Gesichtspunkt zu betrachten! Für 300,00 € im Monat campen am Crivitzer See inklusive aller Nebenkosten, ist eine wirklich sehr gute Alternative!?

Ist diese Gebühr wirklich angemessen und verhältnismäßig? Oder ist das schon der erste Beitrag des Umweltausschusses zum Antrag für den Tourismusort?

Wie kam es dazu?

Der Ausschuss für Umwelt, Landeskultur und Tourismus unter Leitung von Jürgen Heine der Stadtvertretung Crivitz hat in seiner Sitzung am 17.05.2022 über die Thematik: Ergänzung zur Nutzung der Festwiese/Nutzung des Wohnmobil-Stellplatzes auf der Festwiese beraten. Es wurde festgelegt, dass die Nutzungs- und Entgeltordnung vom 03.09.2019 für die Stadt im Anhang 4 Punkt 2 „Nutzung der Festwiese“ und in Anlage 5 Punkt 2 „Nutzung des Wohnmobilstellplatzes auf der Festwiese“ dahingehend ergänzt wird, dass die Zufahrt zum Wohnmobilstellplatz eine Breite von 4 Metern hat und der Stellplatz eine Tiefe von 20 Metern. Des Weiteren werden in dem Zusammenhang die Flurstücks-Bezeichnungen für die Festwiese im Anhang 4 Punkt 1 aktualisiert.

Ob nun die Stadtvertretung der Stadt Crivitz am 20. Juni 2022 die Ergänzung der Nutzungs- und Entgeltordnung schon beschlossen hat, dass die Zufahrt zum Wohnmobil-Stellplatz eine Breite von 4 Metern hat und der Stellplatz eine Tiefe von 20 Meter, bleibt offen, da das vorläufige Protokoll von der Sitzung nicht vorliegt und eine Veröffentlichung des bestätigten Protokolls frühestens in der 36KW 5-10.09.2022 erfolgt!?

Aber schon jetzt ist klar, dass es neue Änderungen gibt – denn am 19. Juli 22 hat der Umweltausschuss in seiner Beratung zur Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung zur Nutzung von städtischen Räumlichkeiten und Flächen der Stadt Crivitz folgende Änderung empfohlen für die nächste Stadtvertretersitzung am 29. August 2022.

Anhang 4: Nutzung der Festwiese; Abschnitt (2): Nutzung und Genehmigung der Festwiese am Crivitzer See ……

Eine Ergänzung durch Neueinfügung von Absatz: (6) mit folgendem Inhalt:

  1. Die Genehmigung zur Nutzung der Festwiese bezieht sich ausschließlich auf die Platzüberlassung für den jeweiligen Antragsteller.
  2. Der Antragsteller zur Nutzung der Festwiese ist vor Beginn seiner Nutzung in die Begrenzung zum Caravan Stellplatz hineinzuweisen.
  3. Die Zufahrt und der Caravan Stellplatz sind für den Zeitraum der Nutzung des Antragstellers sichtbar mit weißer Farbe abzugrenzen.

Anhang 5: Nutzung des Wohnmobilstellplatzes auf der Festwiese; unter Abschnitt (2): Nutzung….…..

Eine Ergänzung durch Neueinführung von Absatz (2)

  1. Der Wohnmobilstellplatz ist ausschließlich für Wohnmobile und Caravans zu nutzen.
  2. Eine anderweitige Nutzung ist nicht zulässig.
  3.  Die Zufahrt und der Stellplatz für die Caravanings erfolgt von der Einfahrt, beginnend am Taubenhaus, im Abstand von 4m von der Böschung aus.
  4.  Der Wohnmobilstellplatz ist von seiner hinteren Grenze in die Festwiese hinein mit 20m festgelegt.
  5.  An der Zufahrt zum Wohnmobilstellplatz informiert eine Hinweistafel über die Zufahrt, die Stellplatznutzung sowie über die Benutzung der Einrichtung für Abwässer.

Abschnitt (4) EntgelteEine Ergänzung durch Neueinführung von Absatz (2)

Für die Nutzung ist ein Entgeltautomat aufgestellt.

  1. Das Entgelt für einen Stellplatz / 24 h beträgt 10,­€ incl. Wasser, Strom und Abwasserentsorgung.
  2. Die Abwasserentsorgung ohne Übernachtung beträgt 10,-€.
  3. Sie ist am Entgeltautomaten zu entrichten.
  4. Der Entgeltautomat wird durch die Bürgerhauskoordinatorin betreut.

Der Wohnmobilstellplatz am Crivitzer See bietet pro Tag für 10,00€  Strom,Wasser,Abwasser inklusive, Hunde erlaubt; keine max. Stelldauer, Beleuchtung des Platzes vorhanden, Hotel und Gaststätte gegenüber, altdeutsche Küche, riesige Portionen, Einkaufsmöglichkeit ca. 10 min zu Fuß ( Lidl) und 15 min zu Fuß Ortskern mit Bäcker, Restaurant, anderen Discountern, Apotheke, Imbiss, Schuhladen, Frisör, Bekleidungsgeschäfte..usw…nur ein barrierefreier Zugang fehlt noch!

Wohnmobilstellplätze mit vergleichbaren Leistungen in MV bewegen sich fast alle ab 18,00€ bis 39,00€ pro 24h (auch ohne See). In Demen z.B. kostet ein Wohnmobilstellplatz bei *EVITA Forum Demen Die Event Location* – und dort ist auch kein See vorhanden ca.25,00€ pro Tag (aber es gibt hier zusätzlich kostenloses WLAN, es ist eine teilweise Bewachung vorhanden und er ist barrierefrei!)

Die Kosten für die Herstellung der Wohnmobilstellplätze betrugen ca. 15.000,00€ im Jahr 2021 [ca. 9.000€ Entgeltautomat, ca. 4.000,00€ Stromanschluss und 2.000,00€ Anschlussverlegung). Die Festwiese in Crivitz soll einen Ertrag von ca. 3.000,00€ pro Jahr (aller Wohnmobilstellplätze und Schausteller sowie andere Nutzer) erwirtschaften, bei einem Aufwand von ca. 2.200,00 bis 2.400,00€ im Jahr (Sie umfassen Unterhaltung, Wasserversorgung, Bankgebühren und die Anschaffung von Parkverbots- und Hinweisschildern/Tafeln, Wartung des Entgeltautomat /Anschlüsse und die Pflege).

Der Aufwand dürfte sich in diesem und in den nächsten Jahren erheblich erhöhen, bei den jetzigen gestiegenen und bald noch mehr steigenden KOSTEN für Wasser, Abwasser und Strom!

Resümee

Was meinen Sie, ist dieses Entgelt* von 10,0 € pro Tag (*all-inclusive*- Wasser, Strom und Abwasser) für einen Wohnmobilstellplatz angemessen und verhältnismäßig gegenüber anderen Nutzern? Oder sollte man hier nachsteuern??

P.S.  Übrigens Vereine können die Festwiese kostenlos nutzen und gesellschaftliche sowie gewerbliche Nutzer zahlen 55,0 € für den ersten Tag danach 50,0 €. Aber bei einer kommerziellen Nutzung kann eine Kaution von 250,00 € erhoben werden. (zuzüglich kann der Verbrauch von Strom, Wasser und Abwasser auf die Nutzer umgelegt werden, aber auch wiederum erlassen werden, wenn ein öffentliches Interesse oder hoheitliche Aufgaben wahrgenommen werden)!

Quartalsbericht des II. Quartals 2022 -Krankenhaus am Crivitzer See gGmbH

14-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./167/42-22/CLA-4/4-22

Müssen wir uns Sorgen machen? NEIN! Alles verläuft nach dem Wirtschafts- und Investitionsplan!

Zur wirtschaftlichen Situation sowie zur Umsetzung der Wirtschaftspläne der Eigengesellschaften und Beteiligungen des Landkreises wird vierteljährlich Bericht erstattet. Dieser erfolgte am 03.08.2022 im Verwaltungsvorstand und wird noch am 18.08.2022 im Haushalts- und Finanzausschuss des LK – LUP und am 07.09.2022 im Kreisausschuss erfolgen.

Quelle Bericht für das II. Quartal 2022 über die Eigenbetriebe und Beteiligungen- Drs. III-2022/4013 vom 08.07.2022 -FD 20 Finanzen und Beteiligungen des LK LUP)

Entwicklung der Gesellschaft / des Eigenbetriebs

Einschätzung

Der größte Teil der Ausgaben bedingt sich immer noch durch die Abtrennung von der MEDICLIN, durch die neuen gesetzlichen Anforderungen im Gesundheitsbereich und durch allgemein gestiegene Anforderungen an die IT-Sicherheit, sowie durch in den letzten Jahren durch die MEDICLIN nicht getätigte Investitionen. Im II. Quartal erfolge die Erstattung der 1. Rate der pauschalen Fördermittel in Höhe von 111.425,83 €. Wir haben ein Darlehen vom Landkreis in Höhe von 1.000.000,00 € bezogen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich aufgrund der Systemumstellung um Richtwerte handelt, welche ggf. abweichen können.“ …….(Quelle Bericht für das II. Quartal 2022 über die Eigenbetriebe und Beteiligungen- Drs. III-2022/4013 vom 08.07.2022 -FD 20 Finanzen und Beteiligungen des LK LUP)

Stand der Jahresabschlussprüfung 2020 Information zum Stand der Jahresabschlussprüfung 2020

Entsprechend des Geschäftsanteilskaufvertrages hat die Mediclin AG als Verkäufer einen Stichtagsabschluss zum 31.12.2020 vorzulegen, anhand dessen durch einen gesonderten Prüfer die Einhaltung der Bedingungen des Geschäftsanteilskaufvertrages festgestellt wird. Dieser liegt seit Ende 03/2021 vor, aktuell erfolgt die Abstimmung mit dem Prüfer. Im Anschluss wird die formelle Abschlussprüfung erfolgen.„….. (Quelle Bericht für das II. Quartal 2022 über die Eigenbetriebe und Beteiligungen- Drs. III-2022/4013 vom 08.07.2022 -FD 20 Finanzen und Beteiligungen des LK LUP).

Resümee

Insgesamt kann man dem Bericht nichts mehr hinzuzufügen, nur so viel, dass sicherlich auch unser Krankenhaus mit den gestiegenen Nebenkosten zusätzlich belastet wird. Aber, alles verläuft nach dem beschlossenen Wirtschafts- und Investitionsplan und dennoch sollte der Landkreis in seinen kommenden Haushaltsberatungen ab Sept. 2022 zum Haushalt 2023/24, die Krankenhaus am See gGmbH auch weiterhin finanziell unterstützen in dieser Aufbauphase und den Folgejahren und dafür auch Mittel bereitstellen!

Man sollte nicht vergessen, dass Investitionen in der Höhe von 7,2Mio.€ bis 2025 geplant sind für die Neustrukturierung und den Umbau der Notaufnahme und weitere 2,75Mio.€ für die Digitalisierung des Krankenhauses getätigt werden, woran sich auch das Land MV und der Landkreis beteiligen.

(Das Krankenhaus Crivitz verfügt über eine Notaufnahme im Bestand. Die nicht den heutigen Ansprüchen genügt, noch barrierefrei ist. Im laufenden Betrieb unter Berücksichtigung der räumlichen Struktur kann das Bestandsgebäude nicht ohne baulichen Erweiterung umgebaut. Es ist eine Erweiterung an die bestehende Notaufnahme beabsichtigt, um die notwendigen Räume zu schaffen. Im Zuge des Umbaus der EDV bedingt die erforderliche Herauslösung der EDV aus der Me­diClin-EDV-Landschaft. Hiermit verbunden sind Investitionen, beispielsweise für: den Erwerb von Lizenzen für ein Buchhaltungsprogramm und ein Krankenhausinformationssystem. usw..“ (Quelle Wirtschaftplan/Erläuterungen 2021).

Die Qual der Wahl bei den *LEADER* Projekten im Umweltausschuss!

11-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./166/41-22/CLA-3/3-22

LEADER ist die Abkürzung von Liaison Entre Actions de Developpement de l´Economie Rurale (frz. für Vernetzung von Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Ein Maßnahmenprogramm der EU für mit dem die wirtschaftliche Entwicklung im ländlichen raum gefördert werden soll! Seit 2014 werden intensiv Projekte beraten und gefördert. Dafür gibt es in unserem Land verschiedene lokale Aktionsgruppen und das Amt Crivitz (Stadt Crivitz) ist zugeordnet der *Aktionsgruppe Warnow-Elbe-Land*.

Quelle – Landkreis LUP – Flyer Beteiligung Leader_WEL_SWM_A2.indd – Flyer_Mitmachwebsite.PDF

Zurzeit läuft noch ein „Aufruf zur Einreichung von Ideen für Kleinprojekte bei der Lokalen Aktionsgruppe Warnow-Elde-Land“ bis zum 31.12.2022 für die Umsetzung in 2023!!

Diese Förderung ist jedoch ausschließlich für Kleinprojekte vorgesehen, deren Gesamtausgaben nicht höher als 20.000€ sind. Der zu gewährende Zuschuss kann maximal 80%, also 16.000€ betragen. Die Auswahl der Projekte, die eine Förderung erhalten, erfolgt auf Grundlage der Strategie für lokale Entwicklung (SLE).

Grundsätzlich förderfähig sind:

  1. Bauvorhaben
  2. Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Planung und Begleitung von Baumaßnahmen
  3. Anschaffungen einschließlich der Lieferung und Errichtung oder Installation
  4. konzeptionelle, planerische oder künstlerische Leistungen einschließlich Machbarkeitsuntersuchungen und Erhebungen
  5. die Durchführung von Veranstaltungen einschließlich deren Moderation
  6. der Erwerb oder die Entwicklung von Computersoftware
  7. der Kauf von Patenten, Lizenzen, Copyrights oder Marken

Eigenleistungen des Zuwendungsempfängers sind nicht förderfähig.

Unter dem Motto „Drei Themen für Crivitz- LEADER AG Meine Idee ( Schreiben vom 27.6.2022)“veröffentlichte der Vorsitzende des Umweltausschusses das Papier nach der letzten Sitzung am 22. Juli 2022.

  1. Aufbau und Gestaltung eines Unterrichtsraumes für Lehre und Bildung im Grünen Klassenzimmer des Schulgartens der Regionalen Schule.
  2. Umgestaltung des Marktplatzes für behindertgerechten Zugang und Erweiterung der Parkmöglichkeiten.
  3. Aufbau eines Skaterparkes zur Erhöhung der Freizeitaktivitäten für Kinder- und Jugendarbeit

Die Vorschläge verwundern schon etwas, denn am 17. Mai 2022 waren noch ganz andere Vorschläge auf dem Tisch des Ausschusses …und alles schien so gut wie erledigt:

 “ Die Themen der Projekte sind: – Aufbau einer Streuobstwiese in der Gemarkung Kladow; -Rückschnitt von ausgewachsenen Trieben an Kopfweiden und Formschnitt an Weiden zu Kopfweiden; -Aufbau eines Ballfangnetzes für eine unbeschwerte und sichere sportliche Betätigung auf dem Geschwister-Scholl-Sportplatzes. Für alle drei Projekte sind Kostenangebote einzuholen.“(Sitzung 17.Mai.2022 – TOP Ö9).

Wenn man sich die Bedingungen für der Förderung der Kleinprojekte anschaut, dann kommt man bei der Beschreibung der Ideen vom 27.06.2022 bei einem logischen Ausschlussverfahren, schon zu einem Favoriten!

Der Skaterpark ist schon seit längerem im Gespräch unter anderem auch von der Bürgermeisterin. Hierzu gab es schon eine Beratung im Kulturausschuss (wo auch Jugendliche eingeladen wurden)! Hierzu stellte man fest :  “ Es wird sich zunächst auf den Standort zwischen der alten „Schwesighalle“ und der Bahnstrecke geeinigt. Preislich liegt das Projekt bei ca. 50.000,00 Euro. Es werden die verschiedenen Materialien besprochen. Es entsteht ein reger Austausch….“ (Kulturausschuss 12.April 2022 TOP Ö 5). Nun, bei der veranschlagten Höhe der Baukosten dürfte das Projekt schon leider nicht mehr unter einem Kleinprojekt nach LEADER gefördert werden! Kann also nur noch als ein *größeres* Projekt geplant und eingereicht werden. Hierzu werden neue bzw. weitere Projektideen für die nächste Förderperiode gesucht „ Ihre Idee für 2023 – 2027“. Der Abgabetermin hierfür war aber schon der 31.07.2022! Die Projekte sollen einen Mehrwert für die Region bzw. den Standort besitzen und eine Art als Modellcharakter fungieren, sozusagen etwas besonderes sein! Für die zukünftige Förderperiode wird eine regionale Entwicklungsstrategie entwickelt für die lokale Entwicklung ! Man kann sich über den aktuellen Stand online informieren.

Zum Marktplatz gab und gibt es vielen Ideen (vom Springbrunnen bis zum Parkplatz) und auch einen Arbeitskreis/Gemeinschaft!? Den Marktplatz behindertengerecht umzugestalten ist schon lange eine Notwendigkeit. Da aber hier das Bindewort *und* beschrieben wurden, mit der Erweiterung der Parkmöglichkeiten, dürfte auch hier die veranschlagte max. Förderung von 20.000,00€ sicherlich in den Baukosten nicht ausreichen!

Bleibt also nur noch der Unterrichtsraum im grünen Klassenzimmer als möglicher Favorit übrig. Wobei eine Beschreibung über den Unterrichtsraum ( Größe/Bauweise/Materialien)  im grünen Klassenzimmer und ein Kostenvoranschlag hierzu noch fehlt!

Resümee

Wofür würden Sie sich entscheiden? Noch ist bis zum 31.12.2022 Zeit! Vielleicht werden hierzu auch die Bürger beteiligt in einer Umfrage ?

Teil- II „Das *Hin* und *Her* zur Mitgliedschaft im Verein AGFK MV“!

07-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./165/40-22/CLA-2/2-22

Umweltausschuss im Hochgefühl zum Antrag als *Tourismusort* Crivitz und verkennt die Beschlusslage in der Stadtvertretung!

Der AGFK MVArbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern e.V. hilft kommunalen Verwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern, für guten und sicheren Rad- und Fußverkehr zu sorgen. Er ist finanziell getragen durch Mittel der Landes- und Kommunal-Ebenen. Er ist ein wichtiger Ansprechpartner für Fragen rund um den Rad- und Fußverkehr für die kommunalen Verwaltungen.  Der AGFK MVe.V. ist mit den anderen AGFKs eng vernetzt, was den Austausch von Wissen und guter Praxis sehr schnell, günstig und einfach macht. Die Mitgliedschaft im Verein ermöglicht es den Mitgliedern zudem, institutionell gebündelt und damit koordiniert kommunale Belange gegenüber dem Land, Bund oder weiteren Akteuren zu vertreten.

Eine Empfehlung des Umweltausschuss 19. Juli 2022 zur Wiederbelebung eines abgelehnten Antrages aus 2021, der ja eigentlich nur zurückgestellt wurde und aufgrund des plötzlichen Wunschs zum Tourismusort jetzt wieder umgewandelt werden soll, sorgt für erstaunen!?

Klingt alles ganz normal, ist es aber gar nicht!

Eine 180 Grad Drehung des Umweltausschuss nach 12 Monaten! Und plötzlich will der Hauptausschuss am 08.Aug.22 auch wieder neu beraten zu einer Mitgliedschaft beim AGFK? Wie kam es dazu und warum ist ein Jahr vergangen zu diesem Sinneswandel?

Was ist im Juli 2022 passiert?

Auf seiner Sitzung am 19.07.2022 (Einwohner waren nicht anwesend) gab es plötzlich eine Mitteilung des Ausschusses, welcher empfiehlt einen Antrag auf Mitgliedschaft der Stadt Crivitz im Verein AGFK MV zu stellen (Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 500€ bei einer Einwohnerzahl ab bis 5000), denn er passt auch gut in den Antrag auf Anerkennung der Stadt zu einem Tourismusort. Weiterhin stellte man fest, dass die CDU ( Crivitz und Umland ) am 14.Juni 2021 diesen Antrag eingebracht hatte…

https://crivitzer-lokalanzeiger.de/uncategorized/vereinsbeitritt-der-agfk-mv-arbeitsgemeinschaft-fuer-fahrrad-und-fussgaengerfreundliche-kommunen-mecklenburg-vorpommern-e-v/

und im Ergebnis wurde auf eine mögliche Mitgliedschaft des Amtes verwiesen. Bis zu dieser Entscheidung des Amtsausschusses ist der Antrag der Stadt auf Mitgliedschaft zunächst zurückgestellt. Der Amtsausschuss hat nun eine Mitgliedschaft abgelehnt und deshalb diese Empfehlung! (so laut Protokoll).

Alles sehr paradox!

Warum, weil etwas ganz anderes vor 12 Monaten passiert ist! (Einige von uns waren als Besucher sogar dabei!)

Im Ergebnis der Beratung vom 14 Juni 2021 wurde der Antrag eindeutig abgelehnt und nicht zurückgestellt.

Mit der Begründung das der Verein zu Professionell für die Stadt Crivitz ist und das da ja nur Projektierer sind und wer soll denn da bei uns der Ansprechpartner sein! Das sei maximal was für den Amtsausschuss!…...

https://crivitzer-lokalanzeiger.de/uncategorized/zu-professionell-fuer-die-stadt-crivitz-bestenfalls-fuer-den-amtsausschuss-crivitz/

Dabei hatten die Antragsteller nur an die Vorteile gedacht für zukünftige Planungen von Radwegen nach Schwerin und Wessin!

Nach dem also die Stadt Crivitz eine Mitglietschaft beim AGFK abgelehnt hatte, stellte sich der AGFK als Verein persönlich am 27.April 2022 in der Sitzung des Amtsausschuss vor .(Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 2.000 € bei einer Einwohnerzahl ab 25.000)

In der nachfolgenden Beratung am 22.Juni 2022 des Amtsausschusses wurde dann über eine Mitgliedschaft entschieden und der Antrag abgelehnt!

Kurios was!

Die Frage ist nur, was der Umweltausschuss mit seiner Sichtweise der Dinge erreichen will?

Resümee

Eine verzerrte und unloyale Darstellung des Umweltausschusses über die gesamten Geschehnisse zu diesem Thema. Eigentlich unverständlich da alle Stadtvertreter im Ausschuss auch im Juli 2021 anwesend waren. Man sollte schon bei der wahrhaftigen Beschreibung bleiben!

Abgelehnt ist abgelehnt und nicht zurückgestellt! Nicht ohne Grund hat der Amtsausschuss eine Mitgliedschaft abgelehnt!

Bei dieser plötzlichen Wende der Ansichten schmückt sich der Umweltausschuss mit fremden Federn! Erst werden die damaligen Antragsteller klein gehalten sowie Ihr Antrag abgelenht und nach 12 Monaten ist das ja alles gar nicht so gemeint gewesen? Eine späte Genugtuung der damaligen Antragsteller!

Die Frage ist nur, ob denn unbedingt der dritte Schritt vor dem ersten Schritt gemacht werden muss bei der Antragstellung zum Tourismusort? Viele Ideen und Mitgliedschaften passen zum Antrag für ein Tourismussort, aber warum fragt man denn die Bürger nicht zuerst und macht sich dann einen Plan?!

Crivitz soll *Tourismusort* werden!?

04-Aug.-22/P-headli.-cont.-red./164/39-22/CLA-1/1-22

*Zunächst* noch keine *Kurabgabe*geplant!

So hat es der Umweltausschuss am 19.Juli 2022 für die Stadtvertretung empfohlen!

Spätestens am 17.Okt.2022 soll der Antrag auf Anerkennung als *Tourismusort* CRIVITZ beschlossen werden, aber zuvor will er im Sept. 2022 noch einmal über den Entwurf beraten! Das will nun auch am 08.Aug.2022 der Hauptausschuss tun!

Begründet wurde der Antrag damit, das aufgrund einer Änderung des Kurortgesetzes im Juni 2021 (…können sich touristisch relevante Orte, die nicht als Kur- oder Erholungsort an-erkannt sind, um die neuen Prädikate „Tourismusort“ und „Tourismusregion“ bewerben.) und einer Veranstaltung im Volkshaus im Juli mit dem Wirtschaftsministerium, an der Frau J. Nützmann, Herr A. Rüß und Herr J. Heine teilnahmen. (die vermutlich begeistert waren!)

Eine konkrete Begründung, ob denn die Stadt Crivitz überhaupt die Voraussetzungen für eine Anerkennung zum § 4a KurortG erfüllen kann, wurde nicht beschrieben und genannt!? Man verwies lediglich darauf, dass das Amt Crivitz  auch einen Antrag anstrebt zur Anerkennung als eine *Tourismusregion*!

Nun soll also eilig in der Stadt Crivitz eine „neue“ AG (Arbeitsgemeinschaft/Arbeitskreis) gegründet werden unter Leitung eines Stadtvertreters, in die sich jeder Bürger, Touristiker einbringen kann und in der die Themenschwerpunkte des zukünftigen Arbeitsgebietes definiert werden. (so laut Protokoll). Es ist dann also der 17. Arbeitskreis in Crivitz, aber eigentlich gibt es ihn schon seit 2017!?

Was beschreibt das Ministerium:

 „Die Anerkennung von Tourismusorten und Tourismusregionen gehört zu den Aufgaben des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit. Seit der Änderung des Kurortgesetzes und des Kommunalabgabengesetzes am 11. Juni 2021 können sich touristisch relevante Orte, die nicht als Kur- oder Erholungsort anerkannt sind, um die neuen Prädikate „Tourismusort“ und „Tourismusregion“ bewerben. Die jeweils notwendigen Voraussetzungen und Anerkennungsverfahren sind im Kurortgesetz festgeschrieben.

Vorteil der gästebasierten Kurabgabe: Diese Gesetzesänderungen eröffnen neue Möglich­keiten für die touristische Entwicklung des Urlaubs­landes Mecklenburg-Vorpommern: Die Berechtigung zur Erhebung einer gästebasierten Kurabgabe ermöglicht Orten eine bessere Finanzierungs­grundlage für die touristische Entwicklung, wie beispielsweise die Verbesserung des touristischen Mobilitätsangebotes. Gleichzeitig unterstützt Mecklenburg-Vorpommern mit dem bundesweit neuen Prädikat „Tourismusregion“ die orts-, gemeinde und ämterübergreifende Zusammenarbeit. Die Gäste in Mecklenburg-Vorpommern sind über die Gemeinde-und Stadtgrenzen mobil und aktiv, möchten die Region erleben und erwarten zu Recht ein gleichbleibend hohes Qualitätsniveau, was die touristischen Basis­leistungen betrifft – auch außerhalb der Kur- und Erholungsorte. Damit Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern zukunfts- und wettbewerbs­fähig bleibt, müssen die Infrastruktur, die Mobilität und die Qualität nachhaltig verbessert werden.

Anerkannte Tourismusorte und Tourismusregionen sind zur Erhebung einer gästebasierten Kurabgabe berechtigt. Die Fremden­verkehrs­abgabe bleibt von der Gesetzesänderung unberührt. Zur Erhebung der Fremden­verkehrs­abgabe sind weiterhin nur prädikatisierte Kur- und Erholungsorte berechtigt.“ ( Quelle:  https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Tourismus/Tourismusorte-und-Tourismusregionen)

Gemäß § 4a KurortG: Tourismusort, Tourismusregion unter den Absatz (1) Gemeinden können auf Antrag nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung als Tourismusort anerkannt werden.

Was wird benötigt?

  1. Ein Begründeter Antrag der Bewerbung (Anschreiben mit Kurzdarstellung der Motivation)
  2. Gemeindebeschluss zur Bewerbung als Tourismusort
  3. Lageplan (mit den wichtigsten touristischen Angeboten)

So tauchen im Erhebungsbogen am Anfang folgenden Fragen auf !

Anzahl der touristischen Übernachtungen/Jahr? (Gewerblich erfasst (ab 10 Betten) und Gesamtzahl der Übernachtungen)

Anzahl der Tagestouristen/Jahr?

-Welche Rolle spielt der Tourismus in Ihrem Ort?

-Was schätzen Gäste besonders an Ihrem Ort?

-Bitte nennen Sie die Schwerpunkte bisheriger Investitionen in touristische Infrastruktur!?

-Welche Vorhaben planen Sie mit der Anerkennung als Tourismusort umzusetzen?

-Beschreiben Sie, wodurch Ihr Gastronomieangebot besonders vielfältig ist und sich von anderen Orten abhebt! [ Erhebungsbogen entnommen aus den öffentlichen bereitgestellten Dokumenten- der Sitzung -ALLRIS®net)

Nun schon bei diesen Fragen wird jedem klar, wir stehen erst am Anfang bei diesem Thema! Daher ist es umso erstaunlicher das bis Oktober 2022 ein Tourismuskonzept, Investitionskonzept für die touristische Infrastruktur und ein Konzept für die eine stetige Entwicklung der Tagestouristen und Übernachtungsgäste vorliegen soll!

Für die Anerkennung als Tourismusort gelten folgende Voraussetzungen:

1. Landschaftlich bevorzugte Lage (Lage in Tourismusschwerpunkt- o. Tourismusentwicklungsraum gemäß Regionalem Raumordnungsprogramm) oder….

Crivitz hat zwar keine Küste aber dafür ein Binnengewässer und einen wunderbaren Stadtwald! Auch ist Crivitz nicht in einem Tourismusentwicklungsraum eingebunden, sondern leider nur als * Vorbehaltsgebiete Tourismus* überplant.

„In den Vorbehaltsgebieten Tourismus soll der Sicherung der Funktion für Tourismus und Erholung besonderes Gewicht beigemessen werden. Dies ist bei der Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen, Maßnahmen, Vorhaben, Funktionen und Nutzungen und denen des Tourismus selbst besonders zu berücksichtigen.“(LEP-2016 Kap.4.6- Kriterien zur Festlegung der Vorbehaltsgebiete Tourismus Seite 62)

Für eine hohe Einstufung reicht es leider nicht, weil die Übernachtungsrate und Bettenkapazität nicht ausreichent vorhanden sind und keine Biosphärenreservate oder Naturparke direkt angebunden sind, aber die Anrainergemeinden haben Seen und kulturelle Angebote von landesweiter Bedeutung! Das könnte helfen!

2. Vorhandensein bedeutender kultureller Einrichtungen (insbesondere Museen/Theater), internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutende Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung oder…

Nun, ein Schloss hat Crivitz auch in Basthorst, aber leider noch kein Theater oder Kino und Galerie. Auf jedenfall ist eine Kirche vorhanden! Zwar fehlt noch ein Tierpark, aber alle anderen Bedingungen kann man erfüllen. Das sieht doch gut aus!

3. Geeignete Angebote für Naherholung, wie insbesondere Ausflugmöglichkeiten, Grünflächen, Rad- und Wanderwege, ein vielfältiges gastronomisches Angebot oder….

Bei den gastronomischen Einrichtungen da besteht wirklich ein Bedarf an einer Entwicklung und die Fuß und Wanderwege sowie Radwege sollen zum Teil erst gebaut oder entwickelt werden! Tja?

4. Das Vorhalten von wichtigen Dienstleistungsangeboten für benachbarte Kur- und Erholungsorte.

Also zur Infrastruktur fehlen wirklich Konzepte und ganz konkrete Beschreibungen auch für die relevanten Mobilitätsangebote!

Was sind relevate touristische Mobilitätsangebote? Sind das die herkömmlichen Verkehrsmittel wie Autos, Busse und Bahnen, Flugzeuge, Schiffe, Fahrräder und Taxis?

Nun das ist ein ganzer Komplex von Angeboten, welche miteinander verknüpft sein sollen um den jeweiligen Gast präsentiert werden und das auf möglichst einfache und übersichtliche Weise. Unterwegs ist für den Pkw-losen Gast relevant: Wohin kann ich in welcher Zeit zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren (Geh-, Fahrradminuten)? Wann fährt der nächste/letzte Bus wohin? Gibt es vielleicht zusätzliche Services, die ich per Anruf ordern kann? Neben der Qualität und des Komforts der öffentlichen Verkehrsverbindungen zur An- und Abreise (einschließlich der Gepäcklogistik) bestimmen Angebote in der Vor-Ort-Mobilität und die schnelle und einfache Zugänglichkeit der Information darüber maßgeblich die Verkehrsmittelwahl. • Attraktive Geh- und Radwege • Elektro-Leihfahrzeuge bzw. regionale E-Carsharing-Systeme inkl. touristischer Nutzung ;• Radverleih (unterschiedliche Modelle mit oder ohne Elektroantrieb je nachGelände, Kenntnissen und Fitness der Kundschaft);• Integrierte Tourismus-Mobilitätsangebote (Gästekarte, Packages,…);• Parkraummanagement usw. unsw...[BMVI-Online-Publikation Nr. 04/2016) und Anleitung für Praktiker BMNT-Wien März 2019 (3. Auflage)]……

Urteilen Sie selbst, nach dem Sie sich alle Kriterien genau betrachtet haben, welche Chancen die Stadt Crivitz hat ein Tourismussort zu werden? Wie gut sind wir wirklich vorbereitet für das Anerkennungs­verfahren ab Oktober 2022? Und was sagt eigentlich unsere Citymanagerin zu diesem Thema bzw. der Kulturausschuss?

Nun, so soll also Crivitz nicht nur ein bevorzugter Standort für Wind und Solar, 5G Masten und Aufsuchungsgebiet für Bergwerkseigentum werden, sondern auch ein Tourismusort, wie z.B. Anklam, Köpelin, Börgerende-Rethwisch und Kröpelin!

Vision oder bald Wirklichkeit!

Resümee:

Sicherlich hat Crivitz als Stadt seine Reize und der Gedanke ein Tourismusort zu werden ist sicherlich toll, dass bleibt unbestritten
und gewiss haben wir auch eine wunderbare Landschaftsumgebung, aber ob man denn zu einem Tourismusort nominiert wird, bleibt fraglich!

 

Transparenz und Einbeziehung des Bürgers zu diesem Thema ist hierzu dringend geboten! Sollte man nicht lieber zuerst einmal die Bürger Fragen oder zu mindestens ein großes Forum veranstalten, anstatt schon wieder alles gleich im
Okt. 2022 zu beschließen und sich in ein Verfahren stürzen?
Sind wir wirklich so schnell darauf vorbereitet?

Bei aller Euphorie im Umweltausschuss zu diesem Thema, sollte man eine gewisse Realitätsnähe zu den tatsächlichen Gegebenheiten nicht verlieren und sich zuerst einmal die Voraussetzungen zum Tourismusort anschauen, bevor man Erwartungshaltungen bei den Bürgern schafft! Für einen Tourismusort gibt es harte Kriterien vom Land, denn schließlich hängen daran auch finanzielle Förderungen und die Möglichkeit einer finanziellen Wertschöpfung mit der Berechtigung einer späteren „gästebasierten Kurabgabe“!

Bei der jetzigen Konstellation der Mehrheitsverhältnisse in der Stadtvertretung – ist der Antrag so gut wie beschlossen, auch wenn dadurch nur eine überschaubare Einnahmequelle in der Zukunft entsteht.  Viel eher ist es ein Prestigeprojekt für alle die Jähnigen, welche damit in der Zukunft im politischen Alltag kokettieren wollen!

„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für
Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“
Jean-Claude Juncker

Waldbewirtschaftung des Stadtwaldes!

01-Jul.-22/P-headli.-cont.-red./163/38-22

Ziel dieser Bewirtschaftung ist der Erhalt der vielseitigen wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Funktionen des Waldes. Eine nachhaltige Holzproduktion zeichnet sich dadurch aus, dass sie naturnah und standort-gemäß erfolgt. Ausreichend Totholz (morsches Holz, das im Wald verbleibt) und Biotopbäume (alte und dicke Bäume mit besonderem Wert für Tiere und Pflanzen) verbleiben auf der Fläche und erhöhen den Wert des Lebensraumes Wald.

Anstatt Holzplantagen naturnahe Wälder zu fördern wäre ein konsequenter Umstieg weg von Nadelholz-Monokulturen besser, nur so   können wir die Klimafunktion unserer Wälder bewahren.

Für die 613 ha Stadtwald der Stadt Crivitz wurde am 21.03.2018 ein Bewirtschaftungsvertrag mit beiden Forstämtern für 10 Jahre neu vereinbart. Im Stadtwald wird ein Zuwachs von ca. 7,5 Festmeter verzeichnet, die Entnahme beträgt ca. 6,3 Festmeter.

In den letzten 5 Jahren erzielte die Waldbewirtschaftung des Stadtwaldes ein zusammengefasstes Ergebnis von ca. 159.437,37€ für den Haushalt der Stadt Crivitz. Kann man alles nachlesen in den Jahresabschlüssen der Stadt Crivitz.

Das Ergebnis setzt sich zusammen (2017-2022) aus einem Ertrag von ca. 572.946,59 mit einem dazugehörigen Aufwand von 413.509,22€. Also einem Gesamtaufwand von ca.72,17%! Ist schon ein erheblicher Aufwand!

Folgerung:

Oft sind forstliche Maßnahmen sowie 2022 im Eichholz viel zu großflächig, so dass sich auch das Waldklima ändert. Der Aufbau von Laubmischwäldern bei Nach- und Neupflanzungen ist unbedingt notwendig. Oft genug wird immer noch auch in Landschaftsschutzgebieten widerholt konventionell gewirtschaftet, auch weil die Forstämter unter einem gewissen wirtschaftlichen Druck stehen.

Der Gewinn der forstwirtschaftlichen Nutzung wird auf der Grundlage der zugeflossenen Betriebseinnahmen (Holzerlöse) ermittelt.

Die pauschalen Betriebsausgaben betragen nach § 51 Abs. 2 EStDV 55 % der Einnahmen aus der Verwertung des eingeschlagenen Holzes. Soweit Holz auf dem Stamm verkauft wird, belaufen sich nach § 51 Abs. 3 EStDV die pauschalen Betriebsausgaben auf 20 % der Einnahmen aus der Verwertung des stehenden Holzes.

Kosten für Mann mit Motorsäge – Die Stundensätze schwankten im Ländervergleich zwischen 26,00 und 44,17 €, der Durchschnitt lag bei 34 €!

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Energiepark in Wessin endet in 6 Tagen und 10 Std.(vom 06.06.2022 bis 08.07.2022)!

30-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./162/37-22

Bebauungsplan Nr.15 Energiepark* Wessin Öffentlichkeitsbeteiligung

  vom 06.06.2022 bis 08.07.2022!

Planungsziel:
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel – Teilbereich Wessin“ soll in Abstimmung mit den Gemeinden Barnin und Zapel ein gemeindegebietsübergreifendes Sondergebiet für die Windenergienutzung entwickelt werden.

Wer also verspätet abgibt muss damit rechnen, dass seine Hinweise/Ablehnungen oder Anregungen unberücksichtigt bleiben. Darin sind unser Amt und Bauausschuss rigoros! Dass die Auslegung des Planes in der Ferienzeit passiert ist sicherlich kein Zufall, so komme dem Ganzen weniger Aufmerksamkeit durch die Bürger zu. Perfekt wäre auch die Weihnachtszeit oder Neujahr, so würde der Plan noch weniger Beachtung finden. Das macht unser Bauaus-schuss schon richtig gut, dass hat es sich gut angeeignet! Zapel und Barnin hingegen haben Ihren Plan bereits im Monat März ausgelegt!

Ziel des Energieparks ist es die Errichtung von Windenergieanlagen in Wessin zu steuern. Das bleibt wohl nach wie vor ein Wunsch in Crivitz, als das es Wirklichkeit wird! Denn erstens wurden im jetzigen Entwurf des Energieparks sind noch keine inhaltlichen Aussagen über den Arten – und Umweltschutz gemacht worden, weil er schlicht und einfach fehlt! Auch wurde ein Gutachter anscheinend erst Anfang Mai beauftragt zu einer Untersuchung! Haben Sie einen gesehen?

Wer also noch abwägungsrelevanten Einsprüche oder Hinweise zum Energiepark einbringen will, die zu einer Minimierung des Gebietes oder einer Erweiterung führen, sollte sich sputen!

Hier noch einmal die E-Mail Adresse bauleitplanung@amt-crivitz.de!

Denn schon nach der verbleibenden Gnadenfrist (ca. 149 Tage) wird über das Eignungsgebiet 48/21 im Energiepark in Wessin endgültig entschieden durch den regionalen Planungs-verband Westmecklenburg! (3.Stufe- Kap. 6.5 RREP WM)

Fazit: Auch auf der letzten Ortsteilvertretersitzung in Wessin (15.06.2022) schwindet der Optimismus noch etwas gegen das Vorhaben vortragen zu können! Das kann man aber alles erst in drei Monaten nachlesen, so lange dauert bekanntlich die Erarbeitung des Protokolls in Wessin, durch den Ortsteilvorsitzen Herrn Daniel Itze!

Ob nun wirklich die Androhung einer Klage oder Beschwerde von Crivitz, Zapel und Barnin überhaupt umgesetzt werden, bleibt fraglich!? Angekündigt wurden die Vorgehensweise die letzten Jahre aber Vollmundig auf Versammlungen mehrmals, so auch durch den amtierenden Bauausschussvorsitzenden Herrn Alexander Gamm. Dafür stehen im Haushalt 2022 über 421.700Tsd.€ in den Haushalten der beteiligten Kommunen für (Zapel, Barnin, Crivitz) für Sachverständigen-, und Gerichtskosten zu Verfügung. Ob diese Mittel eingesetzt werden oder auch für eine vermutliche gerichtliche Auseinandersetzung reichen werden, bleibt offen?

30.000m²-38.000m² belasteter Boden und Natur sollen mit der Zukunftstechnologie ( Solar ) überbaut werden!

28-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./161/36-22

Nun bekommt also auch der Ortsteil Kladow südlich seine Photovoltaikanlage (ehemaligen Deponiefläche ETV)! Seit ca. 2004 ist man mit der Problematik der Sanierung und Nachnutzung der ehemaligen Deponiefläche ETV beschäftigt aber ein Resultat liegt bis heute nicht vor.

So berichtet zum Beispiel Herr Michael Billig aus Leipzig in seinem Blogs zur Deponie Crivitz“ In Crivitz und in Jabel verstießen die Betreiber gegen Auflagen, nahmen zum Beispiel mehr Müll an als erlaubt – und gingen insolvent. Auch in vielen anderen Fällen existieren die Betreiberfirmen nicht mehr und auf ihren Hinterlassenschaften sind die Gemeinden sitzen geblieben. Sie von all dem Dreck zu befreien, würde nach Landes-Angaben insgesamt rund 33 Millionen Euro kosten. Crivitz: 100.000 t Baumischabfall, Dachpappe und Asbest. Geschätzte Entsorgungskosten: 6 Mio.€“

Nun also die rettende Lösung – einfach Photovoltaikanlagen oben darauf bauen für die nächsten 20 Jahre und die Kommune mit ins Boot holen (eine gemeinsame Gesellschaft!) und schon ist das Problem gelöst? Der Betreiber und Bauherr steht natürlich auch schon fest, schau an die WEMAG. Das freut natürlich auch die Stadt Crivitz als Mitglied im Anteilseigener Verband! Da kommt bestimmt Geld in die Kasse!

So wurde der Vorschlag am 16.06.2022 auf der Bauausschusssitzung beraten. Dazu begrüßte Herr Alexander Gamm auf der Bauausschusssitzung Herrn Süß von der Firma Gollan und Herrn Ulrich Güßmann.

„Jetzt gibt es Überlegungen auf dieser Fläche evtl. eine Photovoltaikanlage zu errichten. 30.000 m² bis 36.000 m² könnten bebaut werden. Bauen und betreiben würde die Anlage die WEMAG. Aufgrund der Flächenproblematik müsste die Stadt aber mit ins Boot. Denkbar wäre die Gründung einer Gesellschaft. Dies wäre eine Chance um das Vorhaben zu realisieren.“ laut Protokoll!

Fazit: Nun, die Stadt Crivitz kann sich ja vor Angeboten zum Bau von Photovoltaikanlagen Kaum retten, goldenen Zeiten brechen an für die Crivitzer Stadtkasse, erst Wessin und jetzt in einem anderen Ortsteil.

Ob man allerdings die Lösung der Beseitigung von Altlasten (Deponie) einfach der nächsten Generation überlassen sollte, in dem man jetzt darauf Solaranlagen baut für 20-25 Jahre, bleibt fraglich! Damit müssen sich dann die heute gewählten Stadtvertreter aber erst später beschäftigen und erklären gegenüber den jüngeren Bürgern und zukünftigen Steuerzahlern, wenn dann plötzlich Fragen auftauchen, wird man sich erinnern!

Crivitzer Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm täuscht Bürger und Stadtvertretung!

22-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./160/35-22

Die Posse um die Klage der Crivitzer Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm gegen die Opposition ist um ein bemerkenswertes Kapitel reicher

Zur Erinnerung:

Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm versuchte vergeblich, die aus ihrer Sicht unliebsame Oppositionsarbeit durch einen hilflosen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft zu stoppen. Die Staatsanwälte erteilten ihr indes postwendend eine Abfuhr, es waren keine tatsächlichen Anhaltspunkte zu entnehmen. Sie nahmen noch nicht einmal die Ermittlungen auf und setzten ein Zeichen für Demokratie und Meinungsvielfalt. Wir berichteten am 04.04.2022.

Natürlich stellten wir Frau Britta Brusch-Gamm in der Einwohnerfragestunde am 25. April 2022 zu dem Sachverhalt zur Rede. Dort erklärte sie, dass sie beim Strafantrag „sowohl als Bürgermeisterin als auch als Privatperson gehandelt“ hat.

Wie wir jetzt herausgefunden haben, hat sie sich gegenüber dem Landkreis Ludwigslust-Parchim ganz anders geäußert. Der dortigen Rechtsaufsicht hat sie mitgeteilt, als *Privatperson* agiert zu haben. Auch richtete sich bei der Kontaktierung der Staatsanwaltschaft *NICHT* etwa gegen die Opposition sondern gegen die Verfasser des in Rede gestandenen Flyer von Okt.2021! Das Ergebnis hieraus ist bekannt- Einstellung des Verfahrens!

Das passt natürlich alles nicht zusammen und es stellt sich die Frage: Warum sagt Frau Brusch-Gamm in dieser wichtigen Angelegenheit vor den Augen der Öffentlichkeit die Unwahrheit?

Wieso wird die Presse anders informiert? (Siehe SVZ vom 01.03.2022) Warum ist sie nicht ehrlich zu ihren Mitmenschen? Es ist natürlich ein Unterschied, ob man als Privatperson (das ist natürlich niemandem verwehrt) oder als Amtsträgerin juristische Mittel ergreift. Ist es Hilflosigkeit oder Anmaßung, wenn Frau Britta Brusch-Gamm in ihren Äußerungen ihr angeblich rein privates Vorgehen mit ihrem Amt als Bürgermeisterin vermischt?

Hier überschreitet sie mal wieder Grenzen – wenn schon keine rechtlichen, so dann zumindest moralische. Das ist ganz schlechter Stil für ein Stadtoberhaupt, den wir schon seit Jahren beobachten.

Quintessenz des ganzen Dilemmas: Drohgebärden oder Abschreckungen gegenüber kritischen Meinungen sind keine Lösung. Leider ist das Vorgehen der Bürgermeisterin jedoch konsequent und ohne Kompromisse. Anstatt sich mit unseren Argumenten und Vorschlägen in der Sache auseinanderzusetzen, wird diffamiert, herabgewürdigt und beleidigt. Die Bürgermeisterin trägt sowas offensichtlich lieber über die Medien aus und dazu noch unkorrekt!

Teil II- Wahlspektakel um den * Senioren- und Behindertenbeirat* in der Stadtvertretung Crivitz am 20.06.2022

21-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./159/34-22

Aus einer angekündigten *öffentliche Blockwahl* der Kandidaten des neuen Senioren- und Behindertenbeirat wurde kurzerhand, durch CWG und LINKE eine nichtöffentliche *Geheime Wahl* gemacht

Kopfschütteln auch beim Vorsitzenden des Sozial-und Bildungsausschuss Herrn Wurlich, weil doch alles vorher schon abschließend im Ausschuss beraten und besprochen wurde mit CWG/LINKE und CDU! Am 25.Okt.2021 beschloss die Stadtvertretung einen Senioren- und Behindertenbeirat in der Stadt Crivitz zu gründen mit 10 Mitgliedern. Nach dem es in der pandemischen Lage wieder möglich war sich zu treffen wurde mit allen Interessenten am 23.05.2022 ein erster Termin zum Kennenlernen durchgeführt. Herr Wurlich lud abermals zu diesem Thema am 13.06.2022 ein und seine Ausschussmitglieder ebenfalls.

Man war sich öffentlich einig im Ausschuss das Gremium mit 10 Kandidaten zu besetzen, die man aus beiden Treffen ausgewählt hatte und bekannt waren. Um die öffentliche Wahl am 20.06.2022 in der Stadtvertretung zu verein-fachen wurde vom Ausschuss vorgeschlagenen alle abgestimmten Kandidaten (10) auf einer Liste im Block wählen zu lassen. So weit so gut! Und bis hierher alles super gemacht, klasse!

Plötzlich und unerwartet zauberten aber die CWG und Linke am 20.06.2022 einen 11 Kandidaten hervor und verlangten dazu jetzt  aber eine geheime Wahl, da ja nur 10 Mitglieder laut Hauptsatzung möglich sind. Tatsächlich aber brüskierte man durch dieser Handhabung, die engagierte Arbeit seines eigenen Vorsitzenden des Sozial- und Bildungsausschusses! Vor der Wahl hielt die Bürgerhauskoordinatorin eine Laudatio von den neuen und bekannten Kandidaten, jedoch von *kritischen Aktivbürger* nicht! Vielleicht weil man eine persönliche Voreingenommenheit hatte?

Und so geschah, wie es beim Auswählen nun mal geschieht, aus 11 wurden 10 und man hatte die Problematik gelöst! Das freut jetzt bestimmt auch unsere Bürgerhauskoordinatorin! Nun, man könnte hinter dieser plötzlich durchgeführten Rochade auch ein eigennütziges Kalkül von CWG/LINKE vermuten?! Oder?

Fazit: Die Stadtvertreter haben also diese Entscheidung, stellvertretend im Namen der Bürger(repräsentative Demokratie), so getroffen! Gelebte Toleranz in einer Demokratie bedeutet nicht nur, andere Auffassungen zu dulden, sondern auch, dass wir aufeinander zugehen und auch andere Meinungen kennenlernen. Bei manchen Geschichten darf man auf das Ende gespannt sein, denn schon in ca. 22 Monaten steht schon wieder die Neuwahl des Gremiums an laut Satzung, ob es dann wiederum so einen geheimnisvollen Platztausch gibt?

Aus *3* mach *2* oder *1*oder *3*?

16-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./158/33-22

Wessin wird Solarenergieortsteil und die  marode Stadtkasse von Crivitz bald füllen!

Die Wessiner haben die Qual der Wahl. Alle drei Anträge für die Freiflächen Solaranlagen sind finanziell verlockend, bei einem steigt sogar die Stadt Crivitz wahrscheinlich mit ein (Landeigentümer)! So richtig entscheiden konnte man sich noch nicht auf der gestrigen Sitzung der Ortsteilvertretung in Wessin, deshalb will man zuerst eine Einwohnerumfrage starten! Diese bildet zwar nur ein Stimmungsbild ab und hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Entscheidung, aber man hat einen Überblick. Denn eines war zu spüren auf der gestrigen OTV- Sitzung in Wessin, das förmliche Begehren nach der Photovoltaikanlagen!

So sollen auf den Dächern der Kita Wessin, dem Kulturhaus Wessin und der Feuerwehr in Wessin Solaranlagen angebracht werden, dafür hat man natürlich schon Fördertöpfe vom Land anvisiert! Das alles freut natürlich die Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm, denn geldlich fließt ja auch ein großer Anteil in die Stadtkasse. Die Freifläche auf der alten Kiesgrube*1* spült in die Stadtkasse ca. 76Tsd.€ ein und die Freifläche, bei der allen bekannten und geförderten Sparkassenbank *2*(mit einem dann freien Blick auf die Photovoltaikanlagen), ergibt auch ein spürbaren hohen Ertrag bei dieser Größen-ordnung. Die ca. 60Tsd.€ Einnahmen für die Freifläche *3* an der B392, teilen sich dann die Landwirtschaftliche Produktion und Absatz eG Wessin und anteilig die Stadt Crivitz!

Dass die Fläche*1* auf den genehmigten (bis 2055) Kiestagebaugebiet Barnin- Hof nicht nur Sinn macht, sondern auch eine sehr gute Zwischennutzung darstellt für Umwelt und Natur, ist völlig unbestritten.

Fazit: Nun, wer *A* sagt muss auch *W* sagen! Hoffentlich wissen das auch alle Beteiligte!

Ja *W* sagen, dazu gehören auch die 15 geplanten Windräder, welche nur auf dem angrenzenden Energiepark, dem Teilabschnitt   der Gemarkung von Wessin zugeordnet sind, inclusive dem bald noch zu errichtenden 5G Funkmast in der Nachbarschaft.

Erst dann ist man ein energiegeladener Ortsteil von der Stadt Crivitz im 21.Jhd!

Ein Sonntagsspaziergang *rund um Crivitz*. Arboretum – Stadtpark. Heute der Stadtpark!

15-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./157/32-22

Wie ich schon berichtete war das vergangene Stadtfest in Crivitz der richtige Anlass für meinen Besuch aus Schleswig-Holstein eine gemeinsame „Kennenlerntour“ durch und rum Crivitz zu starten. Meine Gäste sind von Beruf Landschaftsarchitekten und Gärtner. Sie waren sehr interessiert an der grünen Umgebung von unserer Stadt.  Also ging es zunächst durch den Rosenweg in Richtung des Arboretums der Stadt Crivitz. Mit den enttäuschenden Eindrücken ( wir berichteten) und Bildern noch im Kopf, ging es also weiter um den See in Richtung des neu geschaffenen sogenannten „Stadtpark“- Crivitz!  Oder besser gesagt das was er mal werden soll.

Am 25.10.2021 wurde der Beschluss in Crivitz gefasst einen * öffentlichen Stadtpark ohne bauliche Anlagen umzugestalten/herzurichten*.  Der Aufbau sollte sich bis Mitte 2022 erstrecken. Danach sollte der Mittelweg mit einem Poller  versehen werden,- über die Schulen sind Nistkästen für Höhlenbrüter aufzuhängen. Die Nistkästen sind jährlich zu betreuen. Die Treppe (Treppenanlage [Blockstufen] ist mit einseitigem Geländer und Kinderwagenführung zur Friedensstraße zu errichten und die Erstellung eines Pflegeplans. Bereitgestellt wurden dafür seit Oktober 2021 ca. 25.000€. (Eventuell können Fördermittel aus der Klimastiftung MV akquiriert werden)!!

Dort angekommen staunten nun wieder abermals meine Gäste. Bis auf die wenigen Sträucher und neu gepflanzten Stauden und der geringe alte Baumbestand, ähnelte das Geländer mehr an eine *Brache* als einen werdenden „Park“.

Meine Gäste waren erstaunt und enttäuscht und brachten abermals der Hoffnung zum Ausdruck, dass hier unbedingt größere Investitionen her müssen um die Attraktivität beider Projekte (Arboretum-Stadtpark) zu erhöhen. Wenn man schon solche großen Dinge anfässt und auch betreiben will dann, muss man auch in die Natur und Landschaft investieren und das kann nicht immer kleckerweise tun, sondern hier muss man ganz einfach klotzen. Und unterhalb eines dreistelligen tausender EUR Bereich wird das wohl schwer gelingen.

Ein Sonntagsspaziergang *rund um Crivitz*. Arboretum – Stadtpark. Heute das Arboretum!

11-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./156/31-22

Das Stadtfest in Crivitz war der richtige Anlass für meinen Besuch aus Schleswig-Holstein. Nachdem wir gemeinsam am Samstag die Veranstaltungen besucht haben ging es am Sonntag auf eine „Kennenlerntour“ durch und um Crivitz. Meine Gäste sind von Beruf Landschaftsarchitekten und Gärtner. Sie waren sehr interessiert an der grünen Umgebung von unserer Stadt. Also ging es zunächst durch den Rosenweg in Richtung Arboretum der Stadt Crivitz. Die Idee eines Arboretums (Einrichtung für Forschung, Lehre und Bildung; Sammlung verschiedenartiger, oft auch exotischer, Gehölze) in Crivitz fanden meine Gäste super und waren neugierig auf das was uns erwartet. Es ist das kleinste betriebene *Arboretum* in seiner Art (ca.7,5 ha) in unserem Land. Das Arboretum ist für die Herkunft der Baumarten nach Erdteilen in Amerika, Europa und
Asien eingeteilt, wobei die Grenzen fließend ineinander übergehen. 2007 wurde dazu ein Förderverein “Arboretum Crivitz e.V.“ gegründet, welcher das Crivitzer Arboretum begleitet. Ursprünglich wurde es als Ausgleichs-maßnahme für die Umgehungsstraße der B321 nur zum Teil finanziert und dann 2009 über-geben. Bis 2014 wurden investierte die Stadt Crivitz bis zu ca. 150.000€ in die Errichtung und Herstellung und jährliche, immer wiederkehren-de Bewirtschaftung. So wurden bereits seit 2014 bis 2022 allein in die fortlaufende Unterhaltung (laut Pflegevertrag) insgesamt ca. 72.000€ durch die Stadt Crivitz investiert. Auch in die Ausstattung investierte die Stadt seit 2014 (Holzbrücke, Lehr- und Wanderpfad, Holz-Pavillon, Hinweisschilder und Sitzgarnituren) mit bis zu ca. 100.000€. Das Arboretum ist ein fester Bestandteil auf der Tagesordnung in den Ausschüssen der Stadt Crivitz, seit 2014 gab es  hierzu bereits bis zu ca. 40 Debatten. Ein großes Engagement der Stadt Crivitz.

Voller Ungeduld wollten wir also das zentrale Objekt bewundern! Doch als wir dort ankamen wurden meine Gäste einfach enttäuscht von dem dortigen Zustand. Der Weg dorthin ist sehr ungepflegt, ein quer liegender Baum mit einer Durchgangshöhe von ca. 1,50m versperrte fast den Weg, die Eingangspforte ein bedauernswerter Anblick, wie das Areal davor. Das Gelände des Arboretums machte auch einen sehr unaufgeräumten und desolaten Eindruck und lud nicht gerade zum Verweilen ein.

Meine Gäste waren einfach enttäuscht und brachten der Hoffnung Ausdruck, dass hier unbedingt größere Investitionen her müssen um die Attraktivität des Objektes zu erhöhen. Und damit meinten sie nicht einige Hundert, sondern mehrere Tausend EUR im zweistelligen Bereich *jährlich*.

Photovoltaikanlagen*RUND um Wessin*!?

08-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./155/30-22

Oh, irgendetwas verpasst?

Genau so steht es geschrieben, in der jüngsten verfassten Einladung vom Vorsitzenden der OTV Wessin Herr Daniel Itze, für die Sitzung am 15.06.2022 “ TOP 7. Beratung zu Photovoltaikanlagen rund um Wessin“!

Diese Einladung erschien digital zeitgleich mit unserer Berichterstattung! OHA….stauen! Ist uns allen hier wieder einmal etwas entgangen?

Bis jetzt wurde nur bekannt gegeben am 17.02.202 im Crivitzer Bauausschuss und auf der letzten OTV-Sitzung am 25.03.2022 das *ein* Antrag zur Errichtung einer Solaranlage in Barnin /Wessin auf planfestgestellten Kiesabbauflächen von ca. 31 ha für ca. 20 Jahre (davon 9,45 ha im Bereich Wessin) gestellt wurde. Am 17.03.2022 im Bauausschuss waren es dann plötzlich ZWEI Anträge *Planungen für die Photovoltaikanlagen in *WESSIN-BASTHORST*?

Und nun liegt noch ein weiterer Antrag vor? Schau an, noch einer, sind das nun endlich alle?

Schon auf der Sitzung der Stadtvertretung am 25.04.2022 verkündete die Bürgermeisterin, Frau Brusch-Gamm fulminant, das noch ein weiterer Antrag für Solaranlagen existiert für die Errichtung von Solaranlagen in Wessin. Wessin soll wohl umrundet werden! Das klang alles sehr diffus für die anwesenden Zuschauer und es konnte niemand so richtig einordnen!

Nun so dann, 5 Wochen später widerholt getreu der OTV-Vorsitzende von Wessin genau diese Attitüde von der Bürgermeisterin in seiner Beschreibung zu einem öffentlichen TOP am 15.06.2022 und bittet zu einer öffentlichen Debatte! Unterlagen zur dieser öffentlichen Diskussion sind aber hierzu nicht veröffentlicht worden!

Kurios….. Oha…..wieder einmal soll öffentlich beraten werden, aber die Bürger sind über die Inhalte gar nicht informiert! Alles bleibt wieder einmal im Dunklen!

Von einer Umrundung oder sogar einer Umzingelung der Ortschaft von Solaranlagen zu sprechen im Vorfeld, ist schon sehr erstaunlich und sehr verfrüht, was soll mit dieser Aussage eigentlich erreicht werden? Um einer eventuellen Umzingelung mit Solaranlagen zu vereiteln sollten die Anlagenflächen im Radius von 500m um Ortslagen in ihrer Flächeninanspruchnahme nicht größer sein als die benachbarte Siedlungs-fläche sein und die Anlagen sollten nicht mehr als ein Drittel des Sichtfeldes, bezogen auf den Siedlungsumgriff von 360°, einnehmen (RP Gießen 2020).

Aber….aber.. , um das alles bewerten zu können muss natürlich erst einmal bekannt gemacht werden, welche und was für Anträge nun wirklich existieren und welchen Inhalt Sie haben!  Ein Urteil vorab dazustellen (mit „Rund um Wessin“) zu einem Tagesordnungspunkt scheint ein Irrweg, was soll hiermit den Bürgern suggeriert werden? Oder weiß hier der OTV – Vorsitzende Herr Itze mehr?

Fazit:

Solche Beschreibung der Ankündigung für eine öffentliche Debatte in der Sache ( der Nutzung erneuerbarer Energien) ist nicht förderlich und verstört nicht nur Investoren!

Transparenz und Einbeziehung des Bürgers zu geplanten Vorhaben ist hierzu dringend geboten, das sieht auch die Kommunalverfassung M-V vor und könnte in Form einer Einwohnerversammlung auch durchgeführt werden! Um es endlich etwas heller werden zu lassen bei diesen Themen, bei all der Finsternis herum!!

Alles bleibt wieder einmal im DUNKELN!

04-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./154/29-22

Ein verlockendes Angebot von 76.000,00€ für die Stadt bzw. Gemeindekasse in Crivitz! Ein B-Plan für eine Photovoltaikanlage in Wessin!

Der Bericht im Febr. /2022!

Seit 02.02.2022 liegt ein Antrag im Amt Crivitz  vor zur Errichtung einer Solaranlage in Barnin und in Wessin vor. Der Antragsteller möchte auf planfestgestellten Kiesabbauflächen von ca. 31 ha für ca. 20 Jahre (davon 9,45 ha im Bereich Wessin) eine Solaranlage bauen. Soweit so gut!

Am 17.02.2022 stand das Thema noch zur öffentlich Debatte für alle Bürger auf der Tagesordnung im Crivitzer Bauausschuss. Aber nicht lange, so wurde das Thema kurzer Hand auf Antrag des Vorsitzenden Alexander Gamm, wie immer im Crivitzer Bauausschuss, in den NICHTÖFFENTLICHEN Teil verschoben, hierzu gab es eine mehrheitlichen Zustimmung ( Also gab auch Gegenstimmen??).

Das gleiche Szenario vollzog sich auf der Sitzung der OTV – Wessin am 23.02.2022 zu diesem Thema. Nur hier stellte den Antrag Frau Brusch Gamm, als Gast in der Sitzung. So heißt es hierzu, das Thema wird auf Bitten der Bürger-meisterin Frau Brusch-Gamm in den nicht-öffentlichen Teil genommen. Was für ein Zufall und was für ein Gleichklang!!

Eine Rechtfertigung scheint hierzu nicht zu geben, warum auch, man kennt die allgemeinen Gründe, sie wurden oft genug Bekanntgegeben, weil ja irgendwie mal in der Debatte ein Name genannt werden könnte. Komisch, in den veröffentlichten Antragsdokumenten selbst, stehen Namen und Adressen??

Und so verkündete am 28.02.2022 Frau Brusch- Gamm noch vollmundig auf der Sitzung in der Stadtvertretung bei diesem Thema „Hierzu bereitet die OTV eine Bürgerbefragung vor, um als nächsten Schritt zu klären, wie die Menschen vor Ort dazu stehen“

Seltsam, denn am 17.03.2022 leitete Ihr Ehemann, als Vorsitzender im Bauausschuss die Sitzung, und dort wurde im Nachgang verkündet, beim Punkt *Anfragen* , das die Planungen für die Photovoltaikanlage in *WESSIN-BASTHORST* voranschreiten.

OHA? Stauen! Ist uns allen etwas entgangen??

Nun sind es sogar zwei Solaranlagen in Basthorst und in Wessin? Und diese werden bereits geplant und das macht sogar Fortschritte? Wo ist denn die angekündigte Bürgerbefragung? Alles schon entschieden? Fast wie in Zapel, nur das man in Crivitz perfekter im Dunkeln arbeitet! Wie immer!

Fazit:

Nichtöffentlich zu debattieren und öffentliche Bürgerbefragungen ankündigen, aber heimlich weiter die Planungen gedeihen lassen! Was ist das denn für eine Schaufensterpolitik?

Man sollte offener mit diesem Thema umgehen und jetzt die Bürger über das Projekt frühzeitig informieren sowie sie einbinden, denn spätere Planungsänderungen werden für jeden Investor teurer! Debatten hinter verschlossenen Türen zu führen, sind bei diesem Thema nicht förderlich, für Niemanden!

Und da ist er endlich, der Bürgerhaushalt in Crivitz ! Das Leuchtturmprojekt der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm!

01-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./153/28-22

Nun ist es soweit, vor zwei Tagen wurde  in der Sitzung der HUFA, über die Einführung eines Bürgerhaushalts in Crivitz beraten. Auf Wunsch der Bürgermeisterin und der CWG / Linke wurde schon einmal kurz am 11.10.2021 darüber diskutiert. Als Vorbild für die Einführung des Projektes  galt damals die Stadt Bützow, so berichtete darüber die Bürgermeisterin.(Ein Schelm wer da einen ge-schichtlichen Zusammenhang vermutet -Achtsamkeit im Charme des Momentes). Nur, Bützow hat fast doppelt so viele Einwohner  (ca. 8000) wie Crivitz und die regulären Einnahmen von Bützow sind um ca. 6 Mio.€ größer, als wie in Crivitz ( Crivitz ca. 8,5Mio€). Davon aber unbe-eindruckt fochten, in einer darauffolgenden Hauruck-Aktion, die CWG und Linke kurzfristig auf der Sitzung der Stadtvertretung am 25.10.2021, trotzdem den Beschluss zur Einführung eines Bürgerhaushalts für 2022 durch.

Es wurde damals empfohlen maximal 15.000,-€ dafür einzuplanen. Ein bisschen wenig, wenn man bedenkt dass für die Gestaltung des sogenannten Stadtparkes Crivitz (Verbindungsweg zwischen Rabahnweg und der Friedensstraße) allein 2022  ca. 25.000,00€ ausgegeben werden sollen! Und für das o.g. Bürgerbudgets sollen nun ca. 4000 Einwohner von Crivitz über Ideen und Projekte entscheiden können. Aber können die Bürger von Crivitz das auch wirklich?

Ein derartiges Bürgerbudget/Bürgerhaushalt darf allerdings keinesfalls als Form direktdemokratischer Mitsprache fehlinterpretiert werden! Die letztinstanzliche Entscheidung über die Ausgaben  obliegt weiterhin den demokratisch legitimierten Abgeordneten! Die Impulse seitens der Bürger haben vielmehr den Charakter wertvoller Informationen für den Entscheidungsfindungsprozess der Politik! Ein Bürgerhaushalt ist hierbei indes, wie bereits erwähnt, nicht als direktdemokratisches Instrument misszuverstehen! Vielmehr können die Bürger zwar ihre Präferenzen mitteilen, die Entscheidungen werden jedoch weiterhin von der Politik getroffen. Oha,… also doch nur ein Schaufenster?

Braucht es eine bestimmte Budgethöhe, damit ein  Bürgerhaushalt wirksam sein kann und wie lässt sich dieser Wer t gegebenenfalls ermitteln? In Crivitz ist das ganz einfach-  für Profilierung und  Prestigeprojekte  ist im Haushalt von Crivitz immer Platz, ganz gleich, welche Anstrengung, welcher Aufwand vonnöten ist! Schon 2016 wurde in der sog. Ideenschmiede (Redeführerin Frau Brusch-Gamm) Projekte formuliert wie (die unbeliebte Mauer um den „Trockenparkplatz“ muss weg, beleuchteter Weihnachtsbaum in der Neustadt, Tourismusanlaufpunkt entwickeln, Anschaffung eines Bürgermobil, Gründung einer Bürgerstiftung, die Belebung der Ampel am Gymnasium, die Gestaltung des Marktplatzes.) Mal sehen welche Projekte für 15 Tsd.€ als Auswahl zur Verfügung stehen!

Oder sollte man sich nicht doch lieber in Crivitz um die Sanierung der vielen kaputten Gehwege im Stadtgebiet kümmern und diese endlich BARRIEFREI gestalten? Für unsere Senioren und Bürgern mit Behinderungen!!!

Solar auf allen öffentlichen Gebäuden!

30-Mai-22/P-headli.-cont.-red./152/27-22

*Crivitz* Sinneswandel im Bauausschuss!! Turbo Wende in Crivitz bei Photovoltaikanlagen! Solar auf allen öffentlichen Gebäuden!!

Erneuerbare Energien in Crivitz auf den Vormarsch!

Prüfauftrag für die Bürgermeisterin in Crivitz!

„Zur künftigen Nutzung erneuerbarer Energien in den öffentlichen Gebäuden der Stadt“. So wurde es in dem jüngsten Antrag vom 1. Stellv. der BA Vorsitzenden Herrn Alexander Gamm formuliert.

In großer Einmütigkeit von CWG/Linke und CDU im Bauausschuss der Stadt Crivitz wurde ein   Antrag zur direkten Beschlussfassung an den Hauptausschuss für den 30.05.2022 gestellt. Eigenartig ist hierbei nur das er vorher im Bau-ausschuss zur öffentlichen Debatte gar nicht auftaucht? Es muss also alles wieder einmal ganz schnell gehen, vielleicht sind Förderprogramme  entdeckt worden oder in Aussicht!

Schwerpunkte sollen sein –*Errichtung von PV Anlagen auf oder an unseren Gebäuden in Crivitz*- *Einsatz von alternativen Heizforme*-* evtl. Machbarkeits-oder Wirtschaftlichkeitsberechnung über die WEMAG, deren Anteilseigner wir sind* Erstaunlich ist nur – das die  Akzente dabei „auf“ und  „an“ sind und nicht „in“? Und das   planende und vielleicht auch ausführende Unternehmen hat man gleich benannt. (Ein Schelm wer hier etwas vermutet) Naja, die Stadt Crivitz ist ja auch *Anteilseigner* im Unter-nehmen, das wissen auch die Abgeordneten. Hoffentlich werden hierbei auch Mitwirkungsverbote beachtet!!

So sollen in einer *ersten Betrachtung* – · die Realschule und Sporthalle· Bauhof· Bauhof „Zweigstelle“ Wessin· FFW Crivitz· Sozialgebäude Geschwister Scholl Sportplatz· Dorfgemein-schaftshaus Kladow· Kita Wessin· Kulturhaus Wessin und die · FFW Wessin, geprüft werden!

Die Begründung ist formuliert den Worten *Der Schutz der natürlichen Ressourcen im Einklang mit der Natur ist zentrale und insbesondere dringende Aufgabe, um unsere Erde auch unseren Kindern zu erhalten. Wir müssen weg von fossilen Energie-trägern. Deshalb und aufgrund der aktuellen Angebots-und Preissituation wollen wir nach-haltige Energieformen und Energienutzung für unsere städtischen Gebäude entwickeln.* (Eine richtig staatstragende Attitüde)

Fazit:

Der Grundgedanke nachhaltige Energieformen zu nutzen ist unbestritten, aber jetzt aufgrund der *aktuellen Angebots-und Preissituation* übereilt Beschlüsse zu fassen, ist sehr mutig. Auch diese Investitionen werden unsere angeschlagene Stadtkasse die nächsten Jahre hoch belasten! Gerade unsere Kinder werden die finanziellen Lasten für die jetzigen übereilten Entscheidungen tragen müssen! Aber auf jeden Fall hat dieser Meinungsumschwung und große  Einmütigkeit im Bauausschuss in Crivitz eine enorme Signalwirkung und auch Auswirkungen auf die Erteilung des    *gemeindliche EINVERNEHMEN* für die sich in Planung stehenden Freiflächen- Solaranlagen und den Energiepark für Windenergie in Wessin!

Denn, wer *A* sagt, muss auch *B* sagen, hoffentlich wissen das auch alle Beteiligte!

Tag der Parke 2022 in Europa am 24.05.2022!

24-Mai-22/P-headli.-cont.-red./151/26-22

Blick auf den zukünftigen Stadtpark !

Der „Tag der Parke“ ist europaweiter Aktionstag der Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke, der am 24. Mai 2022 gefeiert wird. Der Tag geht auf den 24. Mai 1909 zurück, als in Schweden neun Nationalparke als erste Schutzgebiete dieser Art in Europa ausgewiesen wurden.

Ein Nationalpark ist ein klar definiertes, ausgedehntes Gebiet, das durch spezielle Maßnahmen vor schädlichen menschlichen Eingriffen und vor Umweltverschmutzung geschützt wird. Meist sind dies Gebiete, die ökologisch besonders wertvoll sind oder über natürliche Schönheit verfügen und im Auftrag einer Regierung verwaltet werden.

Nationalparks befinden sich meist in abgelegenen, kaum besiedelten Gebieten und beheimaten oft außergewöhnlich viele verschiedene heimische Tier- und Pflanzenarten, die teilweise bedroht sind. Diesen soll in Nationalparks eine Umgebung gewährt werden, die ihr langfristiges Überleben sicherstellt. Der Text „Tag der Parke“ wurde von www.kleiner-kalender.de entnommen.

Bevor aus unserem Crivitzer „Stadtpark“ ein richtiger Park wird, dauert es wohl noch etwas und muss noch so einiges investiert werden und nicht nur „Guter Wille“ sondern auch viel Geld.

Eine Stadtvertretung als demokratische Institution wird damit unterlaufen um einer autoritären Diktatur den Schein von Legalität zu geben.

14-Mai-22/P-headli.-cont.-red./150/25-22

Der Grundtenor des Handelns und Wirkens der CWG und LINKE erstreckt sich seit ca. 36 Monaten auf die Erweiterung/Erteilung von „Ermächtigungen“ und „Verfügungen“ um Diskussionen sowie eventuelle Einsprüche/Vorbehalte zu Sachverhalten zu vermeiden. Die Ausdehnung der eigenen Herrschaft (72% Mehrheit) und Einflussnahme auf Vergabeentscheidungen im finanziellen Kernbereiche ist das Ziel.

So auch in der der jetzigen anstehenden Hauptausschusssitzung am 16.05.2022! Hier gibt es nur ein wichtiges Thema – Vorab Erteilung von Ermächtigungen für die Bürgermeisterin von Crivitz für Beschaffung und Vergaben!

So tauchte schon auch auf der Stadtvertretersitzung am 25.10.2021, plötzlich und unerwartet ein Antrag der Bürgermeisterin auf, ohne einer vorherigen Absprache und Kenntnis oder Beratung in den Ausschüssen, in welcher die Erhöhung der eigenen Verpflichtungsermächtigungen bis auf 5.000,00€ und 1.000€/Monat bei Verträgen verlangt wurde und dann auch beschlossen wurde!

Finanzielle Gestaltungsspielräume von einem Gemeindevorsteher zeitlich begrenzt zu erhöhen waren innerhalb der Corona-Pandemie begreiflich, aber nicht für immer!

Es würde sonst eine permanente Konzentration der Herrschaft und Befugnisse entstehen die schwer zu beaufsichtigen ist, dass erzeugt Ohnmacht bei allen anderen! Die Verwaltung freut sich, denn es gibt weniger störende Nachfragen! Kommunale Selbstverwaltung und Kontrolle sieht anders aus! 

Der Spielraum für Ansichten, einer eventuellen unangemessenen Begünstigung von Einzelnen oder auch nur ein dahingehender Eindruck, dürfte größer werden.

„Geld“ war das entscheidende Kriterium für den Zuschlag zum Bau eines neuen Solarparkes in Zapel

10-Mai-22/P-headli.-cont.-red./149/24-22

So beschlossen die Gemeindevertreter (mit 4:1) die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

So beschlossen die Gemeindevertreter (mit 4:1) die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes von der Firma Unigea Solar Projects GmbH, handelnd für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG als Vorhabenträger für die Errichtung und den Betrieb einer 17,26 ha Freiflächen-Photovoltaikanlage (FFPVA)gegenüber Zapel Ausbau und Hof Titel: ⁉️Am 08.Juni 2021 stellte sich die Firma schon einmal in einer Sitzung der Gemeindevertretung vor, auch hier waren damals schon viele Einwohner aus Zapel-Hof und Zapel-Ausbau anwesend.

Es wurden naturschutzrechtliche Bedenken, das mögliche Vorbehaltsgebiet Tourismus und die Besorgnisse zu den Eingriffen auf die Schutzgüter durch die projektbezogenen Planung umfassend dargestellt.

Auch der schon gegenwärtige Solarpark direkt an einem Naturschutzgebiet wurde bereits in der Vergangenheit bemängelt. Das neue Gebiet schließt sich nun direkt an. Der Grundtenor war damals, dass es noch keinen Beschluss dazu gibt und man das auch nicht so wollte! Einen generellen Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Photovoltaikanlagen im Gebiet der Gemeinde Zapel wollte man später fassen. Dazu kam es aber nicht mehr Titel: ⁉️

Laut Protokoll vom 17.08.2021 beriet man zwar darüber und vertagte diese Problematik auf später: „Des Weiteren wird ein Termin für eine entsprechende „Klausur“ abgestimmt um dieses Thema vorab intern beraten zu können.“ Ein Ergebnis hierzu ist öffentlich nicht bekannt Titel: ⁉️ Nun also die Wende in den Ansichten Titel: ‼️ Warum ??

Die PV-Anlage wird auf privatem Gelände gebaut und liefert voraussichtlich ca. 20 GWh pro Jahr. Hierzu soll die Gemeinde Zapel eine Geldleistung von ca. 40.000 € pro Jahr als Konzessionsabgabe erhalten! Zusätzlich will der Investor die jährlichen Stromkosten der Gemeinde in der Höhe von 3.220 € übernehmen .

Die vorgetragenen Bedenken vor ca. einem Jahr sind haltlos und man brauche das Geld im Haushalt von Zapel sonst…… Zitat von Gemeindevertreter Jan Neumann :„ wird man irgendwann an die Stadt Crivitz angeschlossen“ Titel: ‼️

Eine Bürgerbefragung gab es wohl in der Vergangenheit . Jedoch schon bei der Art der Fragen war auffällig, wohin man die Bürger lenken wollte. Einen Beschluss für diese zweifelhafte Zettelaktion gab es in der Gemeinde Zapel dazu damals nicht Titel: ‼️


Fazit: Die Einwohner von Zapel- Hof und Ausbau haben bald zwei Solarparks und eine weitere Photovoltaik-Anlage, welche in Planung ist, um sich herum zu ertragen. 20 Windräder in 2023 und 2024 eine sehr nahe, neue 110KV-Leitung kommen dann dazu.

Nun ja, wer einen Teich trocken legen will, der darf die Fröschen nicht fragen…..dies weiß man leider auch in Zapel!

Brachliegende Fläche des ehem. SPAR-Marktes! Nun doch kein Parkplatz sondern Wohn- und Geschäftshaus? Interessent vorhanden?!

08-Mai-22/P-headli.-cont.-red./148/23-22

Die brachliegende Fläche, ehemaliger Sparmarkt, nahe dem Marktplatz ist doch noch nicht verkauft!?

Die brachliegende Fläche, ehemaliger Sparmarkt, nahe dem Marktplatz ist doch noch nicht verkauft!! So wurde es auf der Sitzung der Stadtvertretung am 25.04.2022 auf Grund einer dringlichen Nachfrage in der Einwohnerfragestunde von der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm verkündet. Auch die Arbeitsgruppe „Markplatz“ hält sich bedeckt über Auskünfte zum ehem. Sparmarkt seit Anfang des Jahres! Ist hier alles schon geplant?

Wir erinnern uns! So stellte man am 26.03.2018 auf der Sitzung des Bausauschusses der Stadt Crivitz zur Fläche des ehemaliger SPAR-Markt fest: „Es wird ferner über die Fläche des alten Sparmarktes beraten. Die Nutzung für ein Parkhaus ist nicht effizient (Erfahrungen aus anderen Kleinstädten). Die Fläche soll vorerst als provisorische Parkmöglichkeit hergerichtet werden…………Die Fläche soll durch eine öffentliche Ausschreibung zur Bebauung angeboten werden. Bis dahin soll die Fläche zum Parken freigegeben, aber nicht öffentlich gewidmet werden.“

Nun, diese o.g. Entscheidung wurde nie umgesetzt. Obwohl man all die Jahre versichert hat das man es umsetzen wolle!! Die Schaffung von zusätzlichen Parkflächen auf dieser Fläche hätte eine kleine Entlastung schaffen können über die Jahre von 2016 bis heute, bei der angespannten Parksituation in der Stadt Crivitz. Das Geld dazu war auf jeden Fall in den vorherigen Jahren noch vorhanden!

Jetzt ist also wieder einmal ein Wohn- und Geschäftshaus im Gespräch! Beim Schmökern in den Jahresabschlüssen von 2015-2017 der Stadt Crivitz kann man nachlesen das die Abbruchkosten ca. 4.760,17 € für den alten Sparmarktes Crivitz betrugen und die Kosten für den Rückbau des Grundstücks wurden mit ca. 45.280,69 € dargestellt als nachträgliche Erschließungskosten.

Kommentar: Seit über vier Jahren wird nun über dieses Grundstück viel geredet und nichts bewegt. Es bleibt abzuwarten ob die gestiegenen Baupreise und die hohe Inflationsrate mögliche Interessenten hindern werden. Der berühmte Literaturkritiker Marcel Reich-Ranicki würde am Schluss zu dieser Situation sagen: „Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen / Den Vorhang zu und alle Fragen offen.“! Mit dieser markierenden Schlussformel wird das Publikum aus der Kommunikationssituation entlassen.

Erneuerbare Energien in Crivitz und den anliegenden Ortsteilen sind auf den Vormarsch!

04-Mai-22/P-headli.-cont.-red./147/22-22

2020 verzeichnete Europa das grünste Stromjahr aller Zeiten. Das wurde in einer Bericht von  Think Tanks Agora Energiewende und Ember beschrieben. Mit 38 % am europäischen Strommix hatten sie gegenüber dem fossilen Energieträger die Nase vorn, denn diese kamen nur auf 37 %. Wenn die Planungen in Crivitz- Barnin und Zapel so weitergehen werden hier vor Ort wesentliche Beiträge geschaffen, damit diese Region einen erheblichen Strom aus Wind- und Solaranlagen produziert.

Hoffentlich vergisst man dabei nicht das auch die Bürger für diese Belastungen ausreichend beteiligt werden!

Energiepark- Wessin ! Ein Gutachter wurde bis 25.04.2022 nicht beauftragt?!

02-Mai-22/P-headli.-cont.-red./146/21-22

Fachbeitrag für Artenschutz und Umweltbericht fehlt im Vorentwurf *Energiepark* Wessin!

Galgenfrist für das Vorhaben *Energiepark* in Wessin bis 30.11.2022! Die Bürgermeisterin von Crivitz Britta Brusch-Gamm plant einen eigenen kommunalen Energiepark für Windräder in Wessin. Dazu wurde ein Vorentwurf am 25.04.2022 in der Stadt Crivitz beschlossen, um die Errichtung von Windenergieanlagen im WEG 48/21 in Wessin zu steuern. Das bleibt nach wie vor ein Wunsch, als dass es Wirklichkeit wird!

Denn bereits am 30.11.2022 wird der regionale Planungsverband WM über das Gebiet 48/21 nun endgültig entscheiden (3. Stufe Teilfortschreibung Kap. 6.5 RREP WM). Die Misere ist nur, dass im jetzigen beschlossenen Vorentwurf des Energieparks der Stadt Crivitz noch keine inhaltlichen Angaben aus oder über einem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag bzw. Umweltbericht gemacht werden können!

Warum nicht? Er fehlt schlicht und einfach! Weil die Stadt Crivitz bis zum 25.April 2022 noch keinen Gutachter beauftragt hatte! Zuletzt wurde für dieses Gebiet am 22.06.2015 ein Gutachter zu artenschutzrechtlichen Untersuchungen durch die Stadt Crivitz beauftragt!

Die Brutzeit für viele Vögel ist in wenigen Tagen vorbei und die Jungen verlassen in 32 Tagen Ihr Nest. Welche Belange will man hier in dieser kurzen zeitlichen Momentaufnahme noch fundiert und ausführlich bewerten und beschreiben?????

So oder so demnächst um Wessin ?

Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass man an einem Ergebnis über artenschutzrechtliche Einschränkungen für dieses Gebiet in Wessin nicht mehr interessiert ist? Wenn also keine abwägungsrelevanten Ergebnisse in dem Natur-und Umwelt Gutachten dargestellt werden können, die zu einer Minimierung des Gebietes führen, werden unmissverständlich ab Anfang 2023 die Pläne für 20 Windenergieanlagen des Windparkinvestors voll umfänglich wirksam und umgesetzt und allenfalls auch noch Schadenersatzansprüche!

Fazit: Da hilft auch keine Androhung einer Klage oder Beschwerde von Crivitz, Zapel und Barnin mehr! Insgesamt sind für 2022 über 421.700Tsd.€ in den Haushalten der beteiligten Kommunen für (Zapel, Barnin, Crivitz) für Sachverständigen-, und Gerichtskosten geplant. Ob diese geplanten finanziellen Mittel für die bevorstehende Erforschungen und gerichtliche Auseinandersetzung reichen werden, bleibt offen?

Rücktrittsforderungen an den Stadtvertreter *Alexander Gamm* nach dem Artikel von der SVZ!

08-April-22/P-headli.-cont.-red./145/20-22

„Treten Sie sofort zurück – Alexander Gamm!“!!

Mit großem Entsetzen blickt die Welt auf die russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine. Zivilisten werden auf offener Straße hingerichtet, Raketen auf Flüchtlinge geschossen. Vom Netzwerk „Crivitz hilft“ werden zahlreiche Spenden gesammelt, um das Leid der Kriegsvertriebenen zu lindern. All das ist offenbar genug Anlass für den Crivitzer Stadtvertreter Alexander Gamm, seine uneingeschränkte Solidarität mit dem Kriegsverbrecher Putin zu demonstrieren. Nachdem die ukrainischen Kräfte die Gräueltaten im Kiewer Vorort Butscha aufgedeckt haben, fiel Herrn Alexander Gamm nichts anderes ein, als die zynischen Lügen der russischen Propaganda bei Facebook zu verbreiten.

„Die ideologische Verblendung von Herrn Alexander Gamm ist unfassbar“, empört sich Normund Behning, „Deutlicher kann man eine moralische Bankrotterklärung nicht abgeben. Wer sich auf die Seite eines Kriegsverbrechers schlägt, hat in der Kommunalpolitik nichts zu suchen. Alexander Gamm ist beschämend für die Stadt Crivitz. Ich fordere seinen sofortigen Rückzug aus der Stadtvertretung!“

Alexander Gamm ist nicht nur Ehemann der Crivitzer Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm, sondern auch Wortführer einer Koalition in der Crivitzer Stadtvertretung. Er schart eine Reihe von Anhängern um sich herum.. „So ein Mann darf nicht so viel Macht haben“, fordert Herr Behning.

„Crivitz ist im Würgegriff eines Alt-Kommunisten, der offenbar versucht, den schlimmsten Krieg in Europa seit 1945 und die grausamen Kriegsverbrechen russischer Soldaten auf geradezu perfide Art und Weise zu verharmlosen. Ich fordere hierzu eine öffentliche Entschuldigung der Bürgermeisterin.“

Die Crivitzer Bevölkerung hat lange für die Geburtsklinik gekämpft, während Putin in der Ukraine Geburtskliniken bombardiert und Schwangere und Kinder ermordet. Der russische Angriffskrieg hat schon viele tausend Menschenleben gekostet. Zugleich spüren wir auch in Deutschland unmittelbar die Auswirkungen der russischen Aggression durch explodierende Lebensmittel- und Energiepreise. „Und in dieser Situation kommt das eindeutige Bekenntnis von Alexander Gamm zu Putin.

Das ist Schlag ins Gesicht aller Ukrainer und aller aufrechten Bürger von Crivitz“, stellte Herr Behning fest.

TAG DES WALDES

21-März-22/P-headli.-cont.-red./144/19-22

Was macht den Tag des Waldes so wichtig?

Der 21. März wurde erstmals 1971 von der FAO als „Internationaler Tag des Waldes“ proklamiert. Seit 2012 ist dieses Datum offizieller Aktions- und Thementag der Vereinten Nationen. Wälder schützen und nachhaltig nutzen, anstatt sie zu zerstören, lautet seitdem die Botschaft des jährlich überall auf der Welt begangenen Waldtages. Mit der Bedrohung durch den Klimawandel hat er in den letzten Jahren eine weitere wichtige Bedeutungsdimension bekommen.

Zwar bedecken Wälder noch rund 30 Prozent der Erdoberfläche. Doch insbesondere in den Ländern des globalen Südens geht der Raubbau an den Wäldern unvermindert weiter und die weltweite Waldfläche schrumpft somit dramatisch. Als Welttag des Waldes würdigt der „International Day of Forests“ die Wichtigkeit aller Wälder – vom borealen Nadelwald bis hin zum tropischen Regenwald. Der Weltgemeinschaft soll mit diesem Tag nicht nur die Bedeutung von Wäldern als Lebensraum für Flora, Fauna und in den Wäldern lebenden Menschen verdeutlicht werden, sondern auch deren wirtschaftlicher, gesundheitlicher, kultureller und sozialer Nutzen für die gesamte Menschheit.

Sunshine and sunrays in the woods

Klimawandel: Schützen durch Nutzen

Wälder tragen maßgeblich zur Sauerstofferzeugung und Kohlenstoffspeicherung bei und sind ein daher entscheidender Faktor für die Stabilisierung des Klimas. Allein in Deutschland entlasten Wälder die Atmosphäre jährlich um über 50 Millionen Tonnen CO2. Mit dem Holz aus dem Wald können energieintensive und damit klimaschädliche Bau- und Brennstoffe ersetzt und dabei der Ausstoß weiterer klimaschädlicher Emissionen vermieden werden. Die nachhaltige Waldbewirtschaftung und die Nutzung von heimischem Holz sind daher aktive Beiträge zum Klimaschutz. Doch obwohl der Wald den Menschen vor allzu drastischen Folgen des Klimawandels schützen kann, wird er durch den menschlichen Lebensstil auch selbst angegriffen. Übermäßiger Energie- und Ressourcenverbrauch der Konsumgesellschaft führen am Ende der Wirkungskette zu höheren Temperaturen, weniger Niederschlag, vermehrten Extremwetterereignissen und verstärktem Schädlingsbefall. Es ist daher Aufgabe einer nachhaltigen Forstwirtschaft, den Wald für den Klimawandel „fit“ zu machen – sei es beispielsweise durch Pflanzung von trocken- und wärmeresistenten Baumarten, durch ein noch ausgewogeneres Mischungsverhältnis aus Laub- und Nadelbäumen oder durch Bodenschutzmaßnahmen. Orientierung dabei gibt vielen Waldbesitzern auf allen Kontinenten der PEFC-Standard für nachhaltige Waldbewirtschaftung. Nach diesem Standard werden Wälder zertifiziert, wenn diese nach ökologischen, ökonomischen und sozialen Kriterien nachhaltig bewirtschaftet werden und die Schutzfunktion, Nutzfunktion und Erholungsfunktion gleichermaßen erfüllen.

Motto 2022: „Wald der Zukunft – jetzt gestalten!“

Wiederbewaldung und Waldumbau stehen hierbei im Fokus, darunter fallen der Aufbau klimastabiler Wälder sowie eine zukunftsorientierte Bewirtschaftung. Baumpflanzaktionen wie „Wir pflanzen für das Klima“ beziehen Bürgerinnen und Bürger mit ein und geben Verbrauchern die Möglichkeit, selbst aktiv Gutes zu tun.

Informationsfreiheit ist ein Bürgerrecht zur öffentlichen Einsicht in Dokumente und Akten der öffentlichen Verwaltung!

15-März-22/P-headli.-cont.-red./143/18-22

§ 1 Grundsatz

(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.(2) Die Behörde kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand.(3) Regelungen in anderen Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen gehen mit Ausnahme des § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des § 25 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch vor.

§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes ist1.amtliche Information: jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu;2.Dritter: jeder, über den personenbezogene Daten oder sonstige Informationen vorliegen.

§ 3 Schutz von besonderen öffentlichen Belangen

Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht,

1.wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben kann auf

a)internationale Beziehungen,

b)militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr,

c)Belange der inneren oder äußeren Sicherheit,

d)Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden,

e)Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle,

f)Maßnahmen zum Schutz vor unerlaubtem Außenwirtschaftsverkehr,

g)die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitsrechtlicher oder disziplinarischer Ermittlungen,

2.wenn das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährden kann,

3.wenn und solange

a)die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen oder

b)die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden,

4.wenn die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegt,

5.hinsichtlich vorübergehend beigezogener Information einer anderen öffentlichen Stelle, die nicht Bestandteil der eigenen Vorgänge werden soll,

6.wenn das Bekanntwerden der Information geeignet wäre, fiskalische Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr oder wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen zu beeinträchtigen,

7.bei vertraulich erhobener oder übermittelter Information, soweit das Interesse des Dritten an einer vertraulichen Behandlung im Zeitpunkt des Antrags auf Informationszugang noch fortbesteht,

8.gegenüber den Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen.

Tag der Informationsfreiheit 16. März 2022 in der Welt „Der Tag der Informationsfreiheit“

wird begangen am 16. März 2022. Der Tag ist eine jährliche Veranstaltung, die am oder um den 16. März, dem Geburtstag von James Madison, dem vierten Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika stattfindet. James Madison ist einer der Gründerväter der Vereinigten Staaten. Den Ideen der Aufklärung verpflichtet, war er Autor großer Teile der Verfassung der Vereinigten Staaten und entwarf die Bill of Rights. Informationsfreiheit ist ein Bürgerrecht zur öffentlichen Einsicht in Dokumente und Akten der öffentlichen Verwaltung. In diesem Rahmen können z. B. Ämter und Behörden verpflichtet werden, ihre Akten und Vorgänge zu veröffentlichen bzw. für Bürger zugänglich zu gestalten und zu diesem Zweck verbindliche Qualitätsstandards für den Zugang zu definieren. Das Recht auf Zugang zu Informationen wird inzwischen in über 80 Staaten durch Informationsfreiheitsgesetze und Informationsfreiheitssatzungen auf kommunaler Ebene, garantiert. Sie regeln die entsprechenden Rechte und legen das nähere Verfahren fest, um diesen freien Zugang zu gewähren.“

Der Text „Tag der Informationsfreiheit“ wurde von www.kleiner-kalender.de entnommen.

Haushaltsplan Stadt Crivitz-2022 *Gefährdete dauernde Leistungsfähigkeit* droht ab 2023!

28-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./142/17-22

Gemäß der §45 (1) KV M-V legt die Bürgermeisterin von Crivitz Britta Brusch-Gamm der Gemeindevertretung einen Haushaltsentwurf für das kommende Jahr vor. In unserem Fall lässt der Plan jegliche ernsthafte Sparanstrengung vermissen, er ist unsolide. Der Ergebnishaushalt 2022 weist ein negatives Jahresergebnis von -1.673.700,00 € aus. 2023 wird sich ebenfalls ein negatives Jahresergebnis von -1.197.900,00€ ergeben und bis zum 31.12.2024 noch einmal -1.178.500,00€ !

Im gesamten Planungszeitraum bis zum 2025 entsteht damit insgesamt ein negatives Jahresergebnis der Ergebnishaushalte von insgesamt – 5.190.400,00€. Dieses Ergebnis kann trotz der Verwendung aller noch vorhandenen Rücklagen und aller noch bestehenden positiven Ergebnisvorträgen von insgesamt +3.989.771,27€ nicht ausgeglichen werden. Und so bleibt im Jahr 2025 ein negative Jahresergebnis im Ergebnishaushalt mit -1.200.628.27€ stehen. Hierbei ist auch schon das vorläufigen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2020 und 2021 mit +355.151,76 € und -449.166,02€ eingerechnet.

Damit ist bereits ab dem 31.12.2023 unter der jetzigen Planung, ein Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt nicht mehr möglich!

Die zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebunden Zuweisungen wird nach dem derzeitigem Stand zum 31.12.2023 vollständig aufgebraucht sein. Somit können ab dem 01.01.2024 Jahresfehlbeträge, die durch die planmäßige Nettobelastung aus Abschreibungen von Vermögensgegenständen entstanden sind, nicht mehr durch eine Entnahme aus dieser Rücklage gedeckt werden. Die Gesamtabschreibungen der Stadt Crivitz betragen 2022, welcher jährlich wieder erwirtschaftet werden müssen, bereits 1.018.300,00€ und werden somit voll umfänglich ab 01.01.2024. ergebniswirksam . Die allgemeine Kapitalrücklage wird nach aktueller Planung bis zum 31.12.2023 vollständig verbraucht sein. Der vorhandene Bestand der aktuellen liquiden Mittel wird bereits auch ohne Hinzurechnung der jährlichen Tilgungsleistungen der Kredite bis zum 31.12.2023 einen defizitärer Saldo von -188.619,71€ aufweisen. Bis zum Ende des Planungszeitraum 2025 hat wird der gesamte defizitärere Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen – 1.766.319,71 € betragen.

Das bedeutet, dass mit dem Abbau der liquiden Mittel weitere zusätzliche Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit aufgenommen werden müssen ab dem 01.01.2024. Somit wird der Verschuldungsgrad der Stadt Crivitz steigen und zu den bereits aktuellen Schulden in der Höhe von -2.115.061,59€ kommen weitere -1,7Mio.€ hinzu bis 2025 die die Handlungsfähigkeit der Stadt Crivitz weiter einschränken werden. Der Finanzhaushalt 2022 weist ein negatives Jahresergebnis von – 1.252.700,00€ aus. Bis zum 31.12.2023 wird sich nach der jetzigen Planung ebenfalls negatives Jahresergebnis -788.900,00€ ergeben. Damit ist bereits ab dem 31.12.2023 unter der jetzigen Planung, ein Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt nicht mehr möglich!

Das Eigenkapital der Stadt Crivitz betrug am 31.12.2021 = 23.781.918,68€ und singt um 15% bis 2025 auf 20.164.318,68. Das ist ein Eigenkapitalverlust von -3.617.600,00€.

Seit 2014 bis 2023 wurden in den Haushaltsplanungen aus den Rücklagen insgesamt entnommen,

– über ca. 2,2 Mio.€ aus intensiven Zuweisungen und übergemeindlichen Zuweisungen,

– über ca. 1,7 Mio.€ aus der allg. Kapitalrücklage,

– über ca. 2,0 Mio.€ an liquiden Mitteln und für die Deckung des Haushaltes verwendet.

Das sind insgesamt ca. 6 Mio.€. Und diese Mittel sind ab dem 01.01.2024 nicht mehr vorhanden. Außer der Kredit von über ca. 2,1 Mio.€. Damit wird die Handlungsfähigkeit der Stadt Crivitz bereits ab dem 01.01.2024 und die Folgejahre stark eingeschränkt werden. Ein dann folgendes Konzept zu Haushaltssicherung und Steuererhöhungen können dann auch nicht mehr viel helfen, sondern eine massive Ausgabeneinschränkung!

Um den Werteverlust des Anlagevermögens auszugleichen sollte die Investitionsquote im Idealfall 100% betragen. Die Stadt Crivitz deckt somit nicht nur den Werteverlust des Anlagevermögens, sondern hat sehr weit über die reine Substanzerhaltung hinaus investiert. Die aus den Investitionen resultierenden Abschreibungen werden den Ergebnishaushalt der Stadt Crivitz in den zukünftigen Jahren zusätzlich stark belasten. Die Jährlichen 17-25 gleichzeitigen Investitionsprojekte von 2018 bis 2023 zwingen nun die Stadt Crivitz finanziell am 31.12.2023 in die Knie. Von einem sogenannten Investitionsstau kann schon lange nicht mehr die Rede sein, vielmehr trifft zu, das Wirtschaften über die eigenen Verhältnisse hinaus.

Die Aufwendungen für die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter (AK bis 1.000,00 € netto) betragen mit einem Anteil von 2019=100.462,7€ / 2020=115.985,3€ / 2021= 166.900,00€ und 2022= 120.700.00€ an den Gesamtaufwendungen. Das ist jährliche Steigerung und hier muss eine intensive Kontrolle erfolgen über die Notwendigkeit des Kaufes und der Anzahl von geringwertigen Wirtschaftsgüter. Das Ausmaß der ist nicht nachvollziehbar.

Die Kosten für die Gebäudereinigung (Eigenreinigung) betrugen in 2021 = 312.800,00€ innerhalb von einem Jahr sind diese um 82% (+257.000,00€) angestiegen in Jahr 2022 auf 569.800,00€. Seit 2020 sind damit die insgesamt die Eigenreinigungskosten von 2020= 260.400,00€ auf 569.800,00€ angestiegen, das entspricht einer Steigerungsrate von 119%. Ein weiterer Anstieg dieser Kosten ist Unverhältnismäßig und nicht mehr zu verantworten! Als Vergleich dazu betrugen die Kosten der Fremdreinigung im Jahr 2019 nur 223.972,02 €. Seit dem Jahr 2020 sind die Kosten für den kommunalen Bauhof nur in Crivitz als kostenrechnende Einrichtung von 449.200,00€ um ca. 40% (+ 175.500€) in 2022 auf 624.700,00€ angestiegen. Seit 2017 ist es sogar eine Kostensteigerung um 79%.( 2017 = 348.640,58 €)

Die Kosten der kommunalen Gebäudereinigung und des kommunalen Bauhofes Crivitz zusammen belasten den Ergebnishaushalt 2022 mit insgesamt 1.194.500,00€ (624.700,00€+569.800,00€).Die Kosten für Sachverständigenkosten, Gerichtskosten und ähnliche Auszahlungen sind von 2021 um 41% gestiegen von 169.200,00€ auf 239.700,00€. Insgesamt diese Kosten seit 2020 von 26.963,34€ um 889% gestiegen auf 239.700,00€.

Fazit:

Mit einer finanziellen Nachhaltigkeit und Generationsgerechtigkeit hat diese Finanzpolitische Vorgehensweise bis 2023 nichts mehr zu tun. Die Berücksichtigung von bestimmten festgeschriebenen Umwelt-, Sozial- und Aufsichtsstrukturen in Effizienz, Kontrolle und einem angemessenen Umgang mit Risiken wird dieser Haushalt 2022 nicht gerecht. Die Stadt Crivitz wirtschaftet über ihre finanziellen Verhältnisse und plant in ihrer Haushaltsplanung für die Folgejahre Defizite im Ergebnis- und Finanzhaushalt ein.

Regeln aus einer Satzung vom 19.10.1999 wurden angewendet! Bauherr wird ausgebremst in der Tourismussregion bei Basthorst!

23-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./141/16-22

Erneut hat die Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm in einer Eilentscheidung in einer nicht öffentlichen Sitzung am 20.01.2022 entschieden, das  Gemeindliche Einvernehmen der Stadt zu einem Bauvorhaben im OT Gädebehn zu versagen. Hierbei  ging es um den Bauantrag BA 211136 für die Erweiterung der vorhandenen Pension in der Gemarkung Basthorst. Rückendeckung bekommt sie dazu von der OTV Gädebehn und dem Bauausschuss! Weil die Entscheidung über den Bauantrag bis zum  22.01.2022 zu treffen war, sonst drohte eine Fristablauf. Grundlage für die Ablehnung war die 2.Änderung der Innenbereichsatzung der damaligen Gemeinde Gädebehn vom 19.10.1999!

Begründung:

Das Bauvorhaben fügt sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Den beantragten Abweichungen zu den Festsetzungen der Innenbereichssatzung hinsichtlich der Nutzung, der Traufhöhe und der Dachneigung wird nicht zugestimmt. Laut Punkt 2.3 der 2. Änderung der Abrundungssatzung der Stadt Crivitz für den Bereich des Baugrundstücks bei Neueinordnung von Gebäuden die örtlich vorhandene Bauflucht aufzunehmen. Weiterhin sind gemäß Punkt 2.4 nur eingeschossige Gebäude zulässig. Eine Ausnahme von der Festsetzung ist nicht vorgesehen. Die Vorgabe der maximalen Traufhöhe wird um 1,78 m überschritten. Dies ist eine Überschreitung von 50 %, die die Festsetzung in übergeordnetem Maße verändern. Daher wird für das Vorhaben aufgrund der Vielzahl der betroffenen Grundzüge der Planung nicht der Tatbestand der Vereinbarkeit mit den öffentlichen Belangen gesehen.

Aber: „Den beantragten Abweichungen zu den Festsetzungen der Innenbereichssatzung hinsichtlich der Dachfarbe, der Fassade, der Fenster- und Außentürfarbe wird zugestimmt.“ Merkwürdig?  Welche öffentlichen Belange – die aus dem Jahr 1999? So einfach ist das in der Stadt Crivitz!

Seltsames:

Seit Anfang Dezember ist dieser Antrag im Amt Crivitz bekannt und seit dem 05.01.2022 wird nur in nichtöffentlichen Sitzungen in der OTV – Gädebehn und im Bauausschuss darüber beraten? Warum wohl, was ist denn an diesem Antrag so geheim? Die Vorsitzende des Bauausschusses kommt aus dem Ortsteil Gädebehn! Am 17.02.2020 beschloss die Stadt Crivitz die Aufstellung der 3. Änderung der Innenbereichssatzung der Ortschaften Gädebehn, Kladow und Basthorst.

Begründung: Die Satzung umschließt auf dem Grundstück in der Schlossstraße 13 im Ortsteil Basthorst ein Wohnhaus. Die geplante Vergrößerung des Wohnhauses ist somit nicht möglich. Durch den Antragsteller wurde daher die Änderung der Satzung beantragt. Und schon ist es beschlossen? Von der 3.Änderung der Satzung hat man nie wieder etwas gehört?

Fazit:

Hier wird mit einem merkwürdigen Maß gemessen, wer weiß was hier wieder der Hintergrund ist? Baurechtliche Mängel von einer Satzung aus dem Jahr 1999 können es jedenfalls nicht sein? Man muss an dieser Stelle erinnern das die Bürgermeisterin in einer Offensive die Gestaltungssatzung aus  2005 in Crivitz im Jahr 2016 abschaffen lies, weil sie nicht mehr Zeitgemäß war, um Investitionen zu ermöglichen. Dem Bauherrn in Basthorst kann man nur Wünschen das er nicht aufgibt. Denn Sinn macht seine Investition auf jeden Fall. Was sollte also dagegen sprechen! Der Kreis wird bestimmt wieder JA sagen, und das bleibt nur zu hoffen!

Die Transparenz ist in diesem Fall schon merkwürdig und Investitionen im Tourismusbereich muss man eigentlich unterstützen!

Präventionsgruppe *eine lose Gruppe*! Bildungsausschuss der Stadt wird ausgebremst!

21-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./140/15-22

Ratlosigkeit im Bildungsausschuss!

Die Einschätzung des Vors. des Bildungsausschusses Herrn Jörg Wurlich in der Sitzung am 13.12.2021 in der Sitzung- per Videokonferenz- viel klar und deutlich aus, nach einem Treffen mit den Mitgliedern des Ausschusses und der Präventionsgruppe Crivitz. Der Hintergrund des Treffens war ein Antrag der Opposition seit Anfang Mai 2021, zwecks Gründung eines Präventionsrates mit einer dazugehörigen

Geschäftsordnung. Pandemiebedingt traf man sich im Spätherbst 2021. Seit 2015 gibt es in der Stadt Crivitz keinen Beschluss zur Gründung einer Präventionsgruppe oder Rat. Die jetzigen Mitglieder sind Handverlesen von der Bürgermeisterin! Demzufolge war der Oppositionsantrag nur folgerichtig ein Rat mit Verantwortlichkeiten und eigener  Ordnung einzurichten. Dem Bildungsausschuss der Stadt Crivitz ist das Thema Prävention seit 2015 zugeordnet. Dagegen sträubt man sich nun!

Es war schon einerseits sehr mutig von Herrn Jörg Wurlich aber andererseits auch erschütternd als er zum Treffen einschätzte:“ Die Präventionsgruppe eine lose Gruppe und möchte sich nach nichts richten.“Sie akzeptieren nur die Bürgermeisterin Frau Britta Brusch Gamm“. Über diese Einschätzung waren alle Anwesenden erst einmal sprachlos. Als dann auch noch ein Mitglied des Bildungsausschusses Herr Rüdiger Leo *sachlich* berichtete dass bei dem Treffen ein* Ein Mangel an  Demokratieverständnis zu spüren war  von Herrn Ulrich Unger und Herrn Thomas Lemmler* wurde die Brisanz des Thema’s deutlich und zur Sprach-losigkeit kam noch Entsetzen hinzu! Im vorläufigen Protokoll steht dazu nur lapidar: „Festzuhalten ist, dass die Wortwahl und Argumentation von Herrn Unger und Herr Lemmler nicht angebracht war.“ Dieses  scharmant formulierte Statement lässt vieles erahnen! Nun war allen Anwesenden auf der Sitzung klar, dass der Bildungsausschuss der Stadt Crivitz keinerlei Einfluss mehr auf diese Gruppe hat. Die Kommunale Prävention hat das Ziel, einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bürger zu leisten sowie das soziale Klima mit geeigneten und zielgerichteten Maßnahmen in der Stadt Crivitz positiv zu beeinflussen. Sie soll verhütenmindern oder – Folgen gering halten!

Fazit: Zur Ehrenrettung von Herrn Wurlich muss man sagen dass er durch das mutige Eingeständnis der tatsächlichen Situation, den richtigen Schritt eingeleitet hat. Man wolle noch einmal reden mit dieser Präventions-gruppe, so Herr Jörg Wurlich. Aber ob das noch hilft? Lobenswert ist dieser Versuch  auf jeden Fall! Eine generelle Weigerung, gerade bei dem Thema Prävention, sich keinerlei Regeln zu geben, als handelnde *Gruppe* oder *RAT*  mit einer klare Aufgabenverteilung und  Verantwortlichkeit ist unverständlich und fahrlässig.

Kommentar: Es ist eigentlich Unverständlich das bei solch einem wichtigen Thema wie Prävention – man sich nicht organisieren will und als *lose Gruppe, ohne Regeln* agieren will!

Ein verlockendes Angebot von 76.000,00€ für die Stadtkasse! Kiesabbaugebiet Nr.63 in Barnin/ Wessin  erhält Photovoltaikanlage!

14-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./139/14-22

Kiesabbaugebiet in Barnin/Wessin bis 2054/56 bewilligt! Neuartige Zwischenlösungen für  Photovoltaikanlagen bis ca. 2042 geplant!

Nach der Beendigung der Nutzung für Solar ca. 2042 wird diese Fläche wieder zum Kiesabbau genutzt bis 2054/56.!!!!

Nun muss alles es wieder ganz schnell gehen mit den Entscheidungen bis 28.02.2022!  Und die Informationen an die Bürger, in der kurzen Zeit?

Seit 28.01.2022 liegt ein Antrag vom Amt vor und seit dem 10.02.2022 ist dieser veröffentlicht worden. Die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in Barnin/ Teilbereich Wessin. Ein *JA*zur Zu-stimmung und Aufstellung eines Bebauungsplans  gilt als gesetzt, denn MERKWÜRDIGERWEISE ist eine andere Alternative wie *NEIN* in der Beschlussvorlage gar nicht vorgesehen!?

Also alles schon wieder entschieden?

In der Gemeinde Barnin und OT Wessin existieren zwei bewilligte Abbaugebiete für Kies!

Bei den Abbaugebieten handelt es sich um Bewilligung aus dem Jahre 1996. Das BBergG unterscheidet die bergbauliche Berechtigung und ihre Ausübung. Mit der  Berechtigung  erhält ein Unternehmer das Recht, Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen. Für den tatsächlichen Abbau von dem Bodenschatz benötigt ein Unternehmer einen aufgestellten  Betriebsplan und deren Zulassung von der zuständigen Bergbehörde.

(1). Gebiet in „Barnin  Hof“ [KS 63] und mit ca. 16 ha Bestand in der Gemarkung Wessin. Hier wurde das Planfeststellungsverfahren [PFV] bereits 1996 endgültig beendet und besitz eine Gültigkeit bis 2054. Der Hauptbetriebsplan[HBP] wurde hierzu 2012 endgültig festgestellt. Dieser kann alle zwei Jahre verlängert werden. Derzeit ist dieser noch bis zum 31.05.2022 *gültig* für ein großes Unternehmen aus dem Recycling Branche. Darüber sprach auch der Bürgermeister aus Barnin Siegfried Zimmermann auf einer Einwohnerversammlung in Wessin 2020.

(2.) Gebiet in  „Barnin“ [KS 64] und einem kleinen Bereich in der Gemarkung Wessin. Hier wurde das PFV bereits 2006 endgültig beendet und besitz eine Gültigkeit bis 2056. Der HBP wurde hierzu 2006 *nicht* verlängert und  für ein brandenburgisches Unternehmen.

Warum wurde noch kein Kiesabbau abgebaut?

Es gibt Auflagen! Eine Straße muss gebaut werden über die alle Abbaugebiete erreichbar zu sein haben,  damit die Transporte  nicht durch das Dorf Barnin verlaufen. Beginn der Straße ist vor dem Ortseingang Barnin Hof aus Richtung der B392 und erfolgt direkt zu den Abbaugebieten. Eine Einigung zwischen den Berechtigten Unternehmen kam bis jetzt nicht zustande!

Neue Planungen für SOLAR als Alternativlösungen!

Im Teilbereich –Wessin sollen auf dem planfestgestellten Kiesabbauflächen von ca. 31 ha (davon 9,45 ha im Bereich Wessin) bebaut werden. Eine Unternehmens- oder Finanzbeteiligung der Stadt Crivitz und/oder von Bürgern werden mit dem Projekt (Anwohner – Anlagenteile als Sachkauf, Stadt – Gewerbesteuer und Anteil am Stromverkauf) seitens des Antragstellers verfolgt!

Fazit:

Das ist eine gute Alternativlösung um das alte Kiesabbaugebiet zu nutzen! In einigen alten Abbaugebieten (Bergbauberechtigungen) in MV werden diese Gebiete zurzeit verstärkt mit Zwischenlösungen für Photovoltaikanlagen (ca.20 Jahre) überplant und gebaut, durch die jeweiligen Berechtigten und Flächeneigentümer. Bei der *prekären* Haushaltslage der Stadt Crivitz dürfte das ein verlockendes Angebot sein, für Einnahmen und vor allem sollte man jetzt die Bürger über das Projekt frühzeitig informieren und einbinden und nicht wieder übereilt entscheiden! Hierzu wäre es auch notwendig, dass man alle Beteiligten an einen Tisch holen sollte!

Gnadenfrist für den*Energiepark* der Stadt Crivitz in Wessin bis 31.12.2022!

11-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./138/13-22

So wurde der Vorentwurf für den Energiepark Wessin auf gemeinsamen Sitzungen am 20.01.2022 beschlossen und die Ergebnisse der Fachbeiträgen /Gutachten müssen nun bis zum 31.12.2022 vorliegen beim Landesamt für Umwelt und Natur. Hinzu kommt noch das die verhängte Veränderungssperre durch die Stadt, für die Planungen von 20 Windrädern in Wessin auf die Planungen des Windpark-investors „Kloss Energie“ 2019, nun aber schon seit Oktober 2021 ein Fall für das Gericht sind! Der Investor wehrt sich!

Gerade ebend diese veranlasste Veränderungssperre, durch die Stadt Crivitz, muss nun gerechtfertigt werden durch Ergebnisse in der Planung und Gutachten im Gebiet, sonst wird es sehr sehr teuer für die alle beteiligten Kommunen! Dazu wurde inzwischen durch die Stadt Crivitz ein Planungsbüro aus Schwerin mit der Erarbeitung eines Vorentwurfes für einen Bebauungsplan beauftragt und beschlossen. Mit dem Ziel das nun wieder die Planungshoheit für die WIND-RÄDER auf die beteiligten Gemeinden übergehen!

Das bleibt wohl eher ein Wunsch, als das es Realität wird!

Das Dilemma ist nur, das der Vorentwurf des Energieparks  noch keine Gutachten über die vorhandene Kulisse der Natur und Umwelt in Wessin enthält! Diese wären ohnehin bis zum Jahresende nur eine kurze Momentaufnahme von dem Gebiet, jedoch kein Nachweis über langfristige Darstellungen über Veränderungen in der Kulisse im Planungsgebiet.

Wenn also keine abwägungsrelevanten Ergebnisse in dem Natur-und Umwelt Gutachten dargestellt werden können, die zu einer Minimierung des Gebietes oder sogar zum Ausschluss von Windrädern führen, werden die Pläne des Investors unmissverständlich ab 2023 voll umfänglich umgesetzt! Da hilft auch keine Klageandrohung von Crivitz mehr! Ein Tanz auf der Rasierklinge!

Fazit:

Insgesamt sind für 2022 über 168.500Tsd.€ in den Haushalten der beteiligten Kommunen  Zapel und Barnin für Sachverständigen-, und Gerichtskosten eingeplant. Crivitz beschließt erst ab 28.02.2022 – den Haushalt, aber da kommt sicherlich noch ein Brocken hinzu! Ob diese geplanten finanziellen Mittel für die bevorstehende Erforschungen und gerichtlichen Auseinandersetzung reichen werden, bleibt offen und wird noch für den Steuerzahler teuer werden!

Fertiggestelltes *Nachhaltigkeitsprojekt* des Umweltausschuss Crivitz in Wessin, sorgt für Unmut!

07-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./137/12-22

Eine ca. 6m² versiegelte Fläche, mit Platten und schmalen Fugen, sowie Gartenbank in einer Baumreihe, ca. 300m nördlich vom Ortsausgang Wessin/Dorfkirche in Richtung Bülow?

(Zu den stark versiegelten Flächen (0,6) gehören Rasenfugenpflaster, H-Steine, Platten und Pflaster mit schmalen Fugen bzw. ohne feste Verfugung. In die Rubrik voll versiegelte Flächen (1) fallen zumeist Asphalt-, Bitumen- oder Beton- flächen bzw. Platten mit Fugenvollverguss (Straßen, Wege etc.), Dachflächen.)

Das jüngste fertiggestellte *Nachhaltigkeitsprojekt* des Umweltausschusses Crivitz nördlich von Wessin sorgt für Unruhe und Unmut bei den Bürgern im Ortsteil Wessin. Die Frage die alle bewegt: Wer hat das wo und wann entschieden, dort so zubauen? Nicht nur die Platten auch die zusätzlichen angepflanzten Bäume in ihrer Art und die Blickrichtung (Strommasten- 380 KV- Leitung) der Bank (eine sehr hochwertige Bank) passen nicht ins Landschaftsbild sie sind auch ökologisch an dem Standort nicht nachhaltig!

Und so gibt es nur noch ein Kopfschütteln bei vielen  Bürgern im Ort. Auch der Aufwand für die Pflege diese hochwertige, festverankerte Bank und des Standortes, steht im Gespräch!

Einzelne Mitglieder der  Ortsteilvertretung[OTV] hatten über diese Maßnahme keine Kenntnisse! Vielleicht der Vorsitzende der OTV-Wessin Herr Daniel Itze,  der vermutlich wieder mal im kurzen Dienstweg direkt mit dem Vorsitzenden  des Umweltausschuss entschieden hat? ? In den Sitzungen beider Gremien ist davon leider nichts zu lesen!

Einzelne Mitglieder der  Ortsteilvertretung[OTV] hatten über diese Maßnahme keine Kenntnisse! Vielleicht der Vorsitzende der OTV-Wessin Daniel Itze, der wahrscheinlich wieder einmal im kurzen Dienstweg direkt mit dem Vorsitzen des Umweltausschuss  Herrn Heine entschieden hat? In den Sitzungsprotokollen der Ortsteilvertretung Wessin ist darüber nichts zu lesen! Kein Wunder wenn man nur  alle 4 Monate tagt in der OTV  in Wessin! In den Sitzungsprotokollen 2021 findet dieses nachhaltige Thema ebenfalls nicht!

Diese kurzen Absprachewegen wurde schon oft in Wessin genutzt, so auch bei anderen Projekten wie  z.B. beim das Anlegen der „Insektenfreundliche Blühfläche“ in Wessin 2020 oder  „Wir machen Wälder“ in Wessin 2020 usw…..usw…..! 18.02.2020 TOP 11 Umweltausschuss, wo wieder alles ganz schnell gehen musste : Die Fläche muss jetzt im Frühjahr, muss unbedingt jetzt im Frühjahr sein, urbar gemacht werden.“ „Diese muss noch beräumt werden. Kostenvoranschlag liegt zw. 2.300,- und 2.800,- €, durch Kreativ GaLaBau Wessin eingereicht.“ laut Protokoll

In dem Sitzungsprotokollen der Ortsteilvertretung Wessin vom 29.01.2020 und 13.05.2020 steht zu diesem Thema oder deren Umsetzung dazu *Nichts*, nicht einmal bei den Anfragen oder der Berichterstattung des Vorsitzenden  Daniel Itze!!   (Kreativ Gala-Bau GmbH in Wessin Geschäftsführer Herr Daniel Itze)

Im Folgenden notwendige Vorarbeiten für die Pflanzfläche:

In Wessin in der Gartenanlage sind mehrere Gärten unbearbeitet. Eine zusammenhängende Fläche von etwa 50 x 50 m = 2500 m² bietet sich dafür an. Diese Fläche ist natürlich noch mit einigen Sträuchern, Gras und auch einzelnen Bäumen bewachsen. Die Fläche muss jetzt im Frühjahr, muss unbedingt jetzt im Frühjahr sein, urbar gemacht werden. An Kosten dafür würden in etwa 2500,- € anfallen. KREATIVBAU Wessin könnte diese Arbeiten in der übernächsten Woche übernehmen. Finanziert werden könnten die Arbeiten aus dem Waldfonds. Ein Nutzungsartenwechsel ist langfristig zu beantragen.

Die Grenze von der Fläche zum Weg hin muss mit einem Zaun, wegen der Kühe die da immer ausbrechen, abgesichert werden. Den Zaun haben wir auf Lager und er kann vom Stadtbauhof aufgestellt werden. Muttererde muss dann noch von Gollan gekauft werden, ca. 10m3 x 18,- € = 180,- €.

Zur Pflanzung im Herbst brauchen wir dann das Pflanzmaterial. Alle 3m2 muss eine größere Pflanze in den Boden und ringsherum dann noch die kleinen Wuchsbeschleuniger. Die Pflanzen kosten dann auch noch Geld.

Kostenplan: 180,- € für 1m große Pflanzen (Roterle 1,10, Rotbuche 1,55 Sandbirke 1,15, Eberesche 1,95, Linde 1,75) Lieferung von der Baumschule Devwinkel. Ein Multicar Muttererde von Gollan (2m3) = 30,- E 10 L Behälter Effektive Mikroorganismen =  26,- €   S = 3.036,- €“ laut Protokoll

In dem Sitzungsprotokollen der Ortsteilvertretung Wessin vom 29.01.2020 und 13.05.2020 steht zu diesem Thema oder deren Umsetzung dazu *Nichts*, nicht einmal bei Anfragen oder der Berichterstattung!!

(Kreativ Gala-Bau GmbH in Wessin GF Herr Daniel Itze)

Fest steht nur, das im Monat August 2021 der Vorsitzende des Umweltausschusses Herr Heine auf der Sitzung der Stadtvertretung ankündigte dass die Sparkasse zu ihren 200 Geburtstag eine Aktion macht( Baumpflanzaktion an ihren Standorten  mit Gartenbank als Ruhestation) und das wollte man nutzen, genaues ist aber noch nicht bekannt. In den Sitzungen des Umweltausschusses ist davon auch nichts zu lesen? Das Projekt ist ebend kein Tagungsgrund! In Wessin ist aber gar kein Standort der Sparkasse?

Aber hier nun die Erklärung- um welche Aktion es sich handelt:

PRESSEMITTEILUNG Schwerin, 27. Mai 2021 „Sparkasse begeht 200-jähriges Jubiläum“

 „Höhepunkte im Jubiläumsjahr – Feierlichkeiten in der Warteschleife „Groß feiern können wir zu Pandemiezeiten leider nicht. Wir werden aber im kommenden Jahr einige geplante Feierlichkeiten und Ausstellungen nachholen“, erklärt Lorenzen und verweist auf mehrere Höhepunkte, die trotzdem im Jubiläumsjahr stattfinden können.“

Die Nutzenstiftung für die Region zeigt sich auch im Förderengagement der Sparkasse und ihrer drei großen Stiftungen. Mit jährlich rund 1,4 Millionen Euro werden kontinuierlich gemeinnützige Vereine und Institutionen in den Bereichen Kultur, Sport, Soziales, Jugend und Umwelt unterstützt. „Das vielfältige Angebot in unserer Region profitiert ganz maßgeblich von diesem Engagement der Sparkasse und ihrer Stiftungen. So entsteht aus dem Vertrauen unserer Kunden in die Leistungsfähigkeit ihrer Sparkasse eine nachhaltige Stärkung der Region Westmecklenburg“, so Lorenzen.“

„Dazu gehört zum einen die Baumpflanzaktion als Nachhaltigkeitsprojekt. Gleich 28 Mal wird es heißen: „Die Bäume sollen wachsen, für ein gesundes Klima.“ Mehr als 50 einheimische Bäume werden bis zum Herbst an den 28 Filial-Standorten der Sparkasse gepflanzt. An mehr als 20 Standorten kommt eine Bank dazu, die als Ruhestation dienen kann. Die Aktion wird mit Unterstützung der Stiftungen der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin umgesetzt.“ 27.05.2021“

Im Monat November 2021 stand dann plötzlich die Bank, fein säuberlich einbetoniert mit zwei Bäumen in der Baumreihe, seit dem rätselt man?

Fazit:

Nachhaltige ökologische Umweltprojekte sehen anders aus! Keine Alleingänge und formale Ankündigungen in der Presse vom  Vorsitzenden des Umweltausschusses Herrn Heine bei der Umsetzung von nachhaltigen Umweltprojekten!!!….Wie z.B. „Wir machen Wälder“ in Wessin 2020, „Insektenfreundliche Blühfläche“ in Wessin 2020, Vision zur klimafreundlichen Energieversorgung in der Lindenstraße 2020, „1000 Bäume für Crivitz“ als symbolische Aktion2021, Aufbau eines Stadtparkes mit einer Breite von 50m und einer Länge von 180m am Rabahnweg zur Friedensstraße, Radwegebau bis zum des Waldschlösschen usw. usw……………,

Mehr die Einbeziehung der Bürger vor Ort in die Entscheidungsfindung auf Bürgerforen oder auf einer Darbietung. Mal einfach den Bürger vor Ort fragen und Sie mit einbeziehen (auch die Ortsteilvertreter) und  nicht nur einfach eine Ankündigung und Ausarbeiten einer Verwaltungsvorlage machen, Steuergelder finden und zu binden, sofort selbst entscheiden, und dann durchfechten mit Mehrheit der CWG und LINKE, als *Leuchtturm Projekte*!

Das gilt insbesondere auch  für den *Stadtpark*. Die Idee hierzu  wurde im Umweltausschuss geboren am 15.06.2021 und bereits am 25.10.2021 erfolgte die Grundsatzbeschlussfassung in der Stadtvertretung mit einer Steuermittelbindung von ca. 25Tsd.€. Die Umsetzung erfolgte unmittelbar danach mit dem „Ziel bis  Mai 2022 fertiggestellt zu übergeben“-so laut dem 18.01.2022.

Und wo sind hier die Bürgerforen  und Darbietungen vorher? Im März 2022 sollen interessierte Bürger eingeladen werden?  Alles im Nachhinein?

Gemeinde –Zapel- Haushaltsplan 2022!*Eine eingeschränkte dauerhafte Leistungsfähigkeit*!

04-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./136/11-22

*Eine eingeschränkte dauerhafte Leistungsfähigkeit*!Der letzte geprüfte Jahresabschluss liegt von 2018 vor für die Haushaltsplanung 2022?? Gemeinde –Zapel- Haushaltsplan. Kommt der ’Reinfall’ oder die Pleite ab 2024?

Für die Gemeinde Zapel liegen die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2018 geprüft und von der Gemeinde-vertretung beschlossen vor. Der Jahresabschluss 2019 soll angeblich aufgestellt sein, die Prüfung steht jedoch noch aus.  Also liegt er nicht vor? Für die  Darstellung der Entwicklung von Zapel basieren die Daten (2019-2020)  auf kumulierten Rechnungsergebnissen, für alle weiteren (2021-2022) wurden die vorläufigen Rechnungsergebnisse bzw. die Planungsdaten angenommen?

Seltsames: 2021! Einschätzung im Haushalt! „Die Gemeinde kann im laufenden Finanzbereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten, um einen Haushaltsausgleich bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes darzustellen.“

2022!Einschätzung im Haushalt!

„Die Gemeinde kann im laufenden Finanzbereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten um einen Haushaltsausgleich im Planjahr darzustellen, jedoch nicht bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes.“

Die schnelle Änderung dieser Einschätzungen beruht darauf dass plötzlich die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 vorgelegt wurden. Nach dem vorliegen immer mehr aktueller Jahresabschlüsse verändern sich plötzlich die Liquiden Mittel sprunghaft, da man doch noch wesentliche finanzielle  Handlungsspielräume für die kommenden Jahre entdeckten, oder eben nicht, wie in diesem Fall!

Auch hier gilt wieder! Das ist gesetzwidrig laut KV-MV.! Lt. Kommunalverfassung § 60 Abs. 4 Ist der Jahresabschluss innerhalb von fünf  Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen!  Die tatsächlichen Verhältnisse 2022 können ganz andere sein!

Nachhaltige Finanzpolitik sieht anders aus! Der Ergebnishaushalt 2022 beträgt: (-)109.100€.

Kann der  Ergebnishaushalt ausgeglichen werden, Ja! Aber nur durch Entnahme aus Rücklagen und  aller kumulierten  Ergebnisvorträgen!    Ab 31.12.2023 ist* KEIN* Haushaltsausgleich möglich!  

Die zweckgebundene Kapitalrücklage ist ab 31.12.2024 vollständig aufgebraucht! Die allgemeine Kapitalrücklage ist  ab 31.12.2022 vollständig aufgebraucht!

Die Investitionen:

Der Finanzhaushalt 2022 beträgt (-) 161.000€.

Kann der Finanzhaushalt ausgeglichen werden, Ja! Aber nur durch die noch vorhandene liquiden Mittel bis zum 31.12.2022! Danach nicht mehr! Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes weist jedes der Haushaltsjahre einen Fehlbetrag der laufenden Ein- und Auszahlungen (liquide Mittel) aus, bis zum 31.12.2025 wird sich voraussichtlich auf (-) 150.881,68 € belaufen.

Ist das Jahresergebnis ausgeglichen, NEIN!

Aufgrund der geplanten negativen Ergebnisse wird das Eigenkapital zukünftig jährlich sinken. Das Eigenkapital sinkt von 2020 1,143Mio.€ auf 0,78Mio.€ bis 2025.

Unterhaltungsaufwendungen!

Zusätzlich leistet sich Zapel Ausgaben  für Sachverständigen-, Gerichtskosten einen Betrag von ca 75.500,00€!

Ist das etwa alles für den Energiepark?

Zapel liegt mit ihrem Hebesatz bei der Grundsteuer *B* unterhalb Landesdurchschnitts des Jahres 2020 von *38*Prozentpunkte und unterhalb der Nivellierungshebesätze für die Jahre 2020 bis 2023 mit  *87*Prozentpunkte. Das wird sich sicherlich bald ändern, bei dieser Einschätzung der Leistungsfähigkeit!

Fazit:

Ein erschütterndes Ergebnis! Leistungseinschätzung ->* Eine eingeschränkte dauerhafte Leistungsfähigkeit!* Steuern und Gebührenerhöhungen werden die Folge sein! Und die Suche nach anderen Einnahmen. Es ist nicht verwunderlich das sich Zapel um Erträgen aus Windrädern beim geplanten Energiepark engagiert, profitieren wird sie daraus wenig, bei einem Windrad!

Nur durch die Grundlage *aktueller* Jahresabschlüsse lässt sich die  Leistungsfähigkeit und der finanzieller Handlungsspielraum erkennen! Der Jahresabschluss 2018 reicht dazu nicht aus! Man kann allerdings beobachten das Zapel förmlich den Teppich ausrollt für mehrere Solarparkinteressenten für Flächen im Dorf und bei Zapel – Ausbau. Diese Bemühungen sind ganz allein der Tatsache geschuldet das ab 2024 eine finanzielle schwierige Lage entsteht, außer in den Jahresabschlüssen der Folgejahre sind noch finazielle Mittel überschüssig!

Haushaltpläne der Kommunen 2022 im Amtsbereich Crivitz mit fehlenden, aktuellen  *aufgestellten* und *festgestellten* Jahresabschlüssen!

01-Febr.-2022/P-headli.-cont.-red./135/10-22

Fehlende Jahresabschlüsse im Amtsbereich Crivitz!

Seit dem 27.05.2020 debattierte der Hauptausschuss des AA Crivitz unter dem Vorsitz von frau Iris Brincker nun darüber – und am 17.06.2020 beschloss der der Amtsausschuss Crivitz dass dem Amtsoberinspektor Michael Rachau die Rechte und Pflichten eines hauptamtlichen Rechnungsprüfers in Sinne des § 1 Absatz 3 Satz 2 Kommunalprüfungsgesetz M-V eingeräumt werden. Diesem Ausschuss haben alle Mitgliedsgemeinden die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung übertragen. Somit ist dieser Ausschuss sowohl für das Amt als auch für sämtliche Mitgliedsgemeinden zuständig. Eine hauptamtliche Unterstützung ist unverzichtbar.

Am 17. Juni 2020 beschloss der Amtsausschuss des Amtes Crivitz, den bisherigen Rechnungsprüfer zum hauptamtlichen Rechnungsprüfer zu ernennen. Eine besondere Stellung innerhalb des Amtes hätte lt. Prüfgesetz aber nur ein Rechnungsprüfungsamt. Diese Regelungen zu einem hauptamtlichen Rechnungsprüfer in Gemeinden sind für Ämter nicht anwendbar. Ein Rechnungsprüfungsamt wiederum muss aus mindestens  zwei Bediensteten (1Leiter u.1 Prüfer) bestehen. Diese Voraussetzungen sind im Amt Crivitz waren aber noch nicht zu diesem Zeitpunkt erfüllt. Geplant wurde deshalb die Einstellung eines weiteren Prüfers. Diese Einstellung erfolgt allerdings nur nach erfolgreicher Gründung einer Verwaltungsgemeinschaft RPA mit benachbarten Ämtern. Es bestand die Möglichkeit, durch Beschluss des Amtsausschusses Herrn Rachau diese besondere Stellung einzuräumen. Er wäre dann als hauptamtlicher Rechnungsprüfer nur noch dem Amtsausschuss verantwortlich. Bei der Beurteilung von Sachverhalten im Rahmen seiner *Prüfungstätigkeit wäre er an Weisungen nicht* gebunden.

Und so beschloss der Amtsausschuss des Amtes Crivitz am 24.02.2021 den Abschluss eines  öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft Rechnungsprüfung mit dem Amt Hagenow-Land.

Finanzielle Auswirkungen: Mehrkosten zusätzliche Stelle EG 9a (0,75 VzÄ): 42.950 EUR; Mehrerträge Erstattung Amt Hagenow-Land: 42.950 EUR; Nicht zuordenbare Kosten gesamtes RPA: 3.000 EUR;   Mehrerträge anteilige Erstattung Amt Hagenow-Land: 1.500 EUR; Kosten Beamtenstelle: 76.350 EUR. Die Kosten für die Beamtenstelle und die verbleibenden anteiligen, nicht zuordenbaren Kosten (1.500 EUR) belasten den Haushalt des Amtes Crivitz auch ohne die Errichtung einer Verwaltungsgemeinschaft.

Hierzu wurde dann das Rechnungsprüfungsamt unmittelbar nach dem 24.02.2021 gegründet und  Mitarbeiter eingestellt, um so *  20 bis 30 *Prüfungen im Jahr zu schaffen.

Das vorrangige Ziel bestand darin die Jahresabschlüsse im Amtsbereich Crivitz endlich voranzubringen um den Verzug an Prüfungen  abzuarbeiten. Im Amt Crivitz sind es 17 Kommunen + 1Schulverband+ 1Amt = 19 und im Bereich Hagenow-Land 20 Jahresabschlüsse (gesamt:39).

Im Fokus stand die Wirtschaftlichkeit in der Kooperation,  kurz gesagt es sollte auch ein *Exportmodell* werden, so berichtete es die SVZ am 25.02.2021. „Ich halte das Pensum, das geschafft werden muss, für machbar. Vieles lässt sich mittlerweile digital einsehen und auch prüfen“, erklärte Michael Rachau. ( Svz: 25.02.2021)

Das Ergebnis nach einem Jahre!

Nach fast einem  Jahr ist fällt das Resultat eher *ernüchternd* aus für das Amt Crivitz! Der Erfüllungsstand der *aufgestellten, geprüften und beschlossen* Jahresabschlüsse ist im Jahr 2015=94,7%, 2016=94,7%,2017=63,2% , 2018 =42,1%,2019=21,1% ,2020=0%!  

So müssen dann jedoch bis spätestens zum 31.12.2022 alle  Jahresabschlüsse bis einschließlich 2021 nach dem Gesetz aufgestellt und festgestellt sein. Das sind insgesamt noch 73 Prüfungen bis 31.12.2021. Aktuell fehlen genau 54 Abschlüsse (ohne 2021) !                         

Auffällig ist das die Gemeinde Leezen, Gemeinde Bülow, Gemeinde Demen, Gemeinde Dobin am See, Gemeinde Raben Steinfeld und die Gemeinde Tramm nur einen aufgestellten und festgestellten Jahresabschluss von 2012 bis 2016 besitzen und die Gemeinde Pinnow nur bis 2014??

Seltsames: Im Haushalt 2021 der Gemeinde Pinnow welcher am 23.02.2021 beschlossen wurde, ist festgestellt:

 “ Für die Gemeinde Pinnow liegen die Jahresabschlüsse nur bis zum Jahr 2014 vor. Für die Darstellung der Entwicklung basieren die Daten dieser Jahre auf Rechnungsergebnisse, für alle *weiteren Jahre * wurden die *vorläufigen Rechnungsergebnisse*bzw. die Planungsdaten angenommen.

Im Haushalt 2022 der Gemeinde Pinnow welcher am 24.01.2022 beschlossen wurde, wird allerdings neu festgestellt:

Für die Gemeinde Pinnow liegen die Jahresabschlüsse bis zum Jahr 2017 vor? Für die Darstellung der Entwicklung basieren die Daten dieser Jahre auf Rechnungsergebnisse, für alle weiteren Jahre wurden die *vorläufigen Rechnungsergebnisse*bzw. die Planungsdaten angenommen?

Die Jahresabschlüsse der Jahre 2015,2016,2017 sind aber *nicht* im Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz besprochen worden seit dem 23.02.2021, auch sind *keine* Jahresabschlüsse der Jahre 2015,2016,2017 öffentlich *festgestellt* (beschlossen worden) in der Gemeinde? Es wird immer nur im vorliegenden Haushalt 2022 von einem *voraussichtlichen Ergebnissen* gesprochen?

Hingegen können die Kommunen Banzkow, Barnin, Cambs und Plate einen aufgestellten und festgestellten Jahresabschluss von 2012 bis 2017 aufweisen und die GemeindenFriedrichsruhe, Gneven, Zapel und Amt Crivitz selbst bereits  von 2012 bis 2018.

Und die Gemeinde Langen Brütz, Gemeinde Sukow, Stadt Crivitz  und der Schulverband  Sukow haben sogar schon einen aufgestellten und festgestellten Jahresabschluss von 2012 bis 2019.

Insgesamt ist die Aktualität im Jahr 2022  der vorliegenden Jahresabschlüsse gesetzeswidrig und verstößt gegen die Haushaltsgrundsätze!

Über Jahre fehlende Jahresabschlüsse sind keine Formalie, sondern ein Verstoß gegen gesetzlich normierte Haushaltsgrundsätze und lassen Zweifel an der geordneten Haushaltswirtschaft der betreffenden Kommunen aufkommen. Diese wiederum ist Voraussetzung für alle gegenwärtigen und zukünftigen Entscheidungen, z. B. bei der Gewährung von Zuwendungen.

Die Kommunalverfassung hat ganz klare Regelungen und FRISTEN!

Der Jahresabschluss ist eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der Finanz- und Haushaltslage und für die Haushaltssteuerung. Daher ist es wichtig, dass er rechtzeitig – spätestens bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres – vorliegt. Gemäß KV M-V vom 13. Juli 2011 § 60 Jahresabschluss (4) Der Jahresabschluss ist innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Laut§ 60Abs. 4 Kommunalverfassung ist der Jahresabschluss ist innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Das heißt also bis spätestens zum 31.05. des Folgejahres ist dieser aufzustellen und zum 31.12. ist er durch die Stadtvertretung festzustellen. Nach dem neuen Gesetz  müssen alle Abschlüsse einschließlich 2021 bis zum 31.12.2022 aufgestellt und festgestellt sein!  Auch wenn die Fristen der Kommunalverfassung nur für die Aufstellung und Feststellung der Jahresabschlüsse 2019 und 2020 um ein Jahr verlängert wurden, nach dem Gesetz (GS Meckl.-Vorp. Gl.-Nr. 2020 – 12 vom 28.01.2021)  zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie.

Finanzielle Nachhaltigkeit! So müssen dann jedoch bis spätestens zum 31.12.2022 alle  Jahresabschlüsse bis einschließlich 2021 aufgestellt und festgestellt sein durch die Kommunen. Nur durch die Grundlage *aktueller* Jahresabschlüsse lässt sich die  Leistungsfähigkeit und der finanzieller Handlungsspielraum erkennen!

Nach dem vorliegen immer mehr aktueller Jahresabschlüsse verändern sich plötzlich die Liquiden Mittel sprunghaft bei einigen Gemeinden, da man doch noch wesentliche finanzielle  Handlungsspielräume für die kommenden Jahre entdecken konnte. 

Verlässliche Aussagen zur Haushalts- und Finanzlage in den jeweiligen Kommunen sind ohne Jahresabschluss
kaum möglich. Vielmals bilden lediglich fortgeschriebene Planwerte oder kumulative Ergebnisvorträge [z.B. sind auch beschrieben sogenannte *sorgfältig geschätzte Daten, soweit sie nicht errechenbar waren oder entsprechende Orientierungsdaten zugrunde liegen*] die Grundlage für die Beschlussfassung über den Haushaltsplan.

Eine nachhaltige Steuerung der Haushaltswirtschaft, deren Qualität mit der Einführung der Doppik verbessert werden sollte, ist nicht möglich. Die angestrebte erhöhte Transparenz und qualifizierte Informationsbereitstellung wird nicht erreicht. Wichtige Elemente der kommunalen Doppik kommen nicht zur Wirkung.

Fazit: Die Verwendung eingesetzter Steuermittel wird ohne Jahresabschlüsse nicht transparent nachgewiesen.

Der weiter zunehmende Zeitverzug bei der Auf- und Feststellung der Jahresabschlüsse ist inakzeptabel und zwingend abzubauen. Die gesetzlich vorgegebenen Fristen zur Feststellung der Jahresabschlüsse bis zum 31.12.2022 sind einzuhalten. Alle bestehenden möglichen Maßnahmen für eine beschleunigte Erstellung der Jahresabschlüsse sind zu nutzen.

Deshalb ist es notwendig eine genaue Datenbasis zu erarbeiten und dazu muss auch das Rechnungsprüfungsamt seinen Beitrag leisten und mehr Prüfungen vornehmen als bisher, um den VERZUG abzuarbeiten. Nur auf der Basis aktueller Jahresabschlüsse lässt sich die Leistungsfähigkeit und der finanzieller Handlungsspielraum in der Kommune erkennen.  Und nochmals, deshalb ist erforderlich eine verlässliche *geprüfte* Datengrundlage zu erarbeiten für eine nachhaltige Haushaltsplanung 2022/23 in den Kommunen und keine * kumulative Ergebnisvorträge*.

Zum Bericht Haltestellenumbau! Aufklärung!

30-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./134/9-22

Veranstaltung war leider für die Allgemeinheit nicht zugänglich!! Die SVZ berichtete am 28.01.2022 – „Bushaltestellen werden barrierefrei ausgebaut“

Die SVZ berichtete am 28.01.2022 – „Bushaltestellen werden barrierefrei ausgebaut“

Liebe SVZ schön, dass sie uns und die Bürger informieren, aber zur Ihrer Information! Der barrierefreie Umbau der gesamten Bushaltestellen in der Stadt ist eine Pflichtaufgabe für alle Kommunen seit 2017 und keine neue herausragende Innovation der Bürgermeisterin von Crivitz! Schade!

Die Vorstellung der Ausführungsplanung zu den zwei Bushaltestellen Große Straße+Krankenhauserfolgte leider aus einer der Allgemeinheit nicht zugänglichen Arbeitsberatung! Schade! Die Ankündigung dass die Bushaltestellen schon im Mai umgebaut werden sollen, ist schon erstaunlich, da noch nicht einmal die Ausführungsplanung beschlossen wurde im Bauausschuss und keine Ausschreibung zum Bau vollzogen wurde! Ein Haushaltsplan für 2022 existiert auch noch nicht! Schade!

Die Bushaltestellen am „Krankenhaus und Große Straße“ werden leider nur mit ca. 125Tsd.€ gefördert von den damaligen 2021 genannten Gesamtkosten ca.170 Tsd.€. Schade!

Für die Haltestellen aller drei Schulstandorte, wo die Planung bereits 2021 öffentlich beraten und beschlossen wurde ist noch keine Förderzusage erfolgt. Hier werden nur 80% von ca. 500Tsd.€ (2021), zuzügl. 9Tsd.€ Vermessungs-und 66Tsd.Planungskosten, gefördert! Schade!

Die Informationsquelle für die Berichterstattung scheint sehr einseitig und lückenhaft zu sein! Vielen Dank! Crivitz hat insgesamt 6 Haltestellen in der Stadt und 4 in den Ortsteilen!

Seltsames: Nur auf der *Facebook Seite* der Stadt Crivitz wurde im *Nachhinein* bekannt gegeben das eine Arbeitsberatung stattfand zur Ausführungsplanung, eine vorherige allgemeine öffentliche Ankündigung oder Einladungen gab es nicht. !

*“Am Freitag trafen sich eine Mitarbeiterin des Planungsbüros, eine Amtsmitarbeiterin FB Tiefbau, Bürgermeisterin und Stellvertreter und Bauausschussmitglied zur Vorstellung des barrierefreien Umbaus der beiden Bushaltestellen in der Amtsstraße und Große Straße.“*

Warum war denn diese Veranstaltung nicht öffentlich?

Barrierefreiheit ist eine *Pflichtaufgebe* der Kommunen!

*„Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland trat diese am 26. März 2009 auch in allen Bundesländern in Kraft. Die UN-Behinderten.-rechtskonvention verpflichtet den Bund, die Länder und die Kommunen, die Konvention unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel umzusetzen. Dies impliziert eine auf Dauer angelegte planmäßige Umsetzung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.“

Leitlinie 3: Allgemeine Grundsätze

Abgeleitet aus Artikel 3 der UN-Behindertenrechtskonvention setzen folgende Grundsätze wesentliche Maßstäbe für die Planung, Realisierung und Auswertung von Maßnahmen und Inhalten des Maßnahmenplans: z.B. – Barrierefreiheit (baulich, sächlich, kommunikativ),

Angesichts der Vorgabe in Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention, nach der geeignete Maßnahmen zur Beseitigung von Zugangshindernissen und Zugangsbarrieren getroffen werden müssen, hat die Förderung der Barrierefreiheit im ÖPNV für das Land Mecklenburg- Vorpommern weiterhin Priorität. Verstärkt wird dieses Anliegen durch die in § 8 Absatz 3 Satz 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) festgelegte Verpflichtung, mithilfe der entsprechenden Nahverkehrspläne eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 zu erreichen.

Mit dem Sonderprogramm „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“ werden im Rahmen der Förderung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Projekte mit einem Volumen von 15 Millionen Euro und zudem entsprechende Vorhaben mit bis zu 80 Prozent gefördert“* Drucksache 7/5845 7. Wahlperiode 23.02.2021

Das Land stellt seit 2017 jährlich rund 10,0 Mio. EUR für den kommunalen Kofinanzierungsfonds zur Verfügung. Die Kommunen können aus diesem Fonds Zuwendungen erhalten, um den eigenen kommunalen Anteil an einer Förderung aufzubringen. (Nr.200 – Ministerium für Inneres und Europa  | 02.11.2020  |mv.de )

  1. Drei Schulstandorte mit barrierefreie Bushaltestellen 2021

Ausschreibung von Planungsleistungen und Vermessungsarbeiten für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen in der Stadt Crivitz!

07.12.2020

Die Stadt Crivitz beabsichtigt die Bushaltestellen an den 3 Schulstandorten auf barrierefreie Bushaltestellen umzubauen. Für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen wurde vom Landesförderinstitut eine Förderrichtlinie erlassen, die Fördermittel in Höhe von 80 % der Kosten inkl. Planungsleistungen gewährt.

Eine grobe Kostenschätzung ergibt ca. 500.000,00 € Brutto Baukosten, ca. 9.000,00 € Brutto Vermessungskosten und 66.000,00 € Brutto Planungskosten. Die Gesamtkosten betragen ca. 575.000,00 € Brutto. Zunächst sollen die Planungskosten nebst Vermessungsarbeiten angefragt werden. 

Bauausschuss am 17.06.2021

Im Zuge des geplanten Umbaus der Bushaltestellen auf Barrierefreiheit wurden durch das Ing.-Büro Hartung & Partner GmbH – Architekten Ingenieure Entwürfe für folgende Standorte erstellt:

  1. Grundschule „Fritz Reuter“ Schulstraße
  2. Regionale Schule, Straße der Freundschaft
  3. Gymnasium, Am Sonnenbeg

Diese werden durch Herrn Dipl.-Ing. Reincke im Rahmen einer Präsentation vorgestellt.

Lageplan bei der Regionalschule
Lageplan Gymnasium

Bauausschuss am 19.08.2021

Der Bauausschuss beschloss mit Mehrheit von CWG/Linke diese Änderungen bei der Grundschule!

Frau Prieske begrüßt H.Reincke vom Ing.-Büro Hartung & Partner GmbH. Herr Reincke stellt die aktualisierten Planungen für die Bushaltestellen an der Grundschule, am Gymnasium und an der Regionalen Schule noch einmal vor.

Grundschule:

Lageplan bei der Grundschule

Die vorliegende Überarbeitung der Planung ist das Ergebnis eines weiteren Ortstermins am 10.08.2021 mit Vertretern der Polizei, Feuerwehr, Verkehrsbehörde, des Amtes Crivitz, dem Planer und dem stellvertr. Bürgermeister.

Der Fakt, dass Stellplätze in der Fritz-Reuter-Straße und in der Schulstraße entfallen, wird in die Thematik Verkehrskonzept aufgenommen. Das Thema Straßenreinigung insbesondere im Bereich der neuen Bushaltestelle in der Fritz-Reuter-Straße muss präzisiert werden.

Abstimmungsergebnis:

4Ja – Stimmen 0 Nein –Stimmen 2 – Enthaltungen

2. Umbau der Halterstellen des ÖPNV in der Großen Straße und der Amtsstraße (Krankenhaus) in der Stadt Crivitz

Zum Umbau der Haltestellen gab es bis jetzt noch keine Informationen

– außer diese am: 25.10.2022 auf der Sitzung der Stadtvertretung

BV 413/21 – Bestätigung der Eilentscheidung der Bürgermeisterin und ihres Stellvertreters zur Auftragsvergabe des 2. Teils der Planungsleistungen für den Barrierefreien Umbau der Halterstellen des ÖPNV in der Großen Straße und der Amtsstraße (Krankenhaus) in der Stadt Crivitz

… bestätigt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin am 13.09.2021sowie ihres Stellvertreters zur Auftragsvergabe der Leistungsphasen 5-9 für die Haltestellen Große Straße und Amtsstraße (Am Krankenhaus) in der Stadt Crivitz an das:“

Ingenieurbüro BAUWAS GmbH, Am Krugberg 3, 19065 Raben Steinfeld. Geschäftsführer : Dipl.-Ing. Ronald Radscheidt

Die Auftragssumme beträgt 11.903,34 EUR brutto.

Eine weitere Berichterstattung erfolge hierzu nur von der SVZ- am 28. Juli 2021-„Energieminister bringt 125.000 Euro für Bushaltestellen“ – am 28.Januar 2022„Bushalte-stellen werden barrierefrei ausgebaut“ eine öffentliche Beratung in den Ausschüssen zu dieser Planung gab es bis jetzt *nicht*! Die Baukosten belaufen sich bis jetzt aktuell auf Grund grober Schätzung ca. 170.000 Euro zzgl. Vermessung und Planung?

Fazit: Es steht schon seit längerem im Raum dass

-Keine öffentliche Alleinauftritte mehr, die als Tribüne für die Bürgermeisterin dienen.

-Ergebnisse von Veranstaltungen, die für die Allgemeinheit nicht zugänglichen waren veröffentlichen und die öffentliche Beteiligungen von Bürgern und betroffenen Eigentümer sowie den Anwohnern.

Das auch über die Auswirkungen beim Bau und die daraus resultierenden Sperrungen, alle ansässigen Gewerbetreibenden und Anwohner zu informieren sind und diese mit einzubeziehen!

Protokolldienst im Amtsbereich Crivitz! „Die unendliche Geschichte“

27-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./133/8-22

Wiederholter Vorstoß einer Amtsvorsteherin im Amt Crivitz!

Kommunen sollen ihre Sitzungsprotokolle in der Zukunft selber schreiben? Sparpolitik als Resultat aus dem Haushaltsplan 2022 im Amt Crivitz? Wiederholter Vorstoß einer Amtsvorsteherin im Amt Crivitz am 08.12.2021!

Der Amtsausschuss des Amtes Crivitz tagte letztmalig 2021 am 08.12.2021 in Sukow – Einwohner waren nicht anwesend. Es standen wichtige Themen an: die Jahresabschlüsse 2017 /2018 sowie der Haushalt 2022 unter Corona Bedingungen und die finanzielle Entwicklung! Dazu stellte man fest (wie schon berichtet) dass der Ergebnishaushalt ein Defizit von -1.637.300 EUR aufzeigt und der Finanzhaushalt ein Defizit von -1.235.900 EUR. Im Planjahr 2022 entsteht im Amt Crivitz ein Finanzbedarf in Höhe von ca. 5,92 Millionen Euro .Das sind 2,0Mio.€ mehr gegenüber dem Vorjahr (3,12Mio.€ 2021) eine Steigerung um 64% . Dieser wird zum Teil durch die liquiden Mittel gedeckt. Am Ende des Haushaltjahres 2022 sind nur noch 82.266,07€ an liquiden Mitteln vorhanden. Ursache dafür sind ca. 1,0 Mio.€ Steigerung der Personalkosten, ca. 0,9 Mio.€ Sach- und Dienstleistungen und ca. 0,2 Mio.€ sonstige Aufwendungen. Ursache dafür sind ca. 1,0 Mio.€ Steigerung der Personalkosten, ca. 0,9 Mio.€ Sach- und Dienstleistungen und ca. 0,2 Mio.€ sonstige Aufwendungen.

Bereits einen Tag später informierte ein Abgeordneter des Amtsausschuss am 09.12.2021 in seiner Gemeinde über die Themen in der Debatte und über einen heiklen Vorschlag die Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker: „ Herr……….berichtet, dass Frau Brincker im letzten Amtsausschuss erläutert hat, dass durch die Amtsverwaltung nicht mehr alle Sitzungen protokolliert werden können. Hier wird aktuell überlegt, ob ab 2022 nur noch beschließende Ausschüsse protokolliert werden.“(laut Protokoll der Gemeinde).

Ist das der erste Versuch einer Sparpolitik? Vorstoß der Amtsvorsteherin am 08.12.2021!

Seltsames:

Im vorläufigen Protokoll der Sitzung des Amtsausschusses (vorläufig veröffentlicht) steht dazu „nichts“ . Auch im Bericht der Amtsvorsteherin Frau Brincker über wichtige Angelegenheiten des Amtes Crivitz steht dazu nur:…..“ Der Bericht der Amtsvorsteherin sowie die Aufstellung der Auftragsvergaben werden dem Protokoll als Anlage beigefügt.“ Ist er aber nicht! Er ist schlicht und einfach nicht veröffentlicht!

Nun, schaut man sich das gesamte Protokoll an, so könnte man den Eindruck haben, daß es dazu gar keine Diskussion gab? Das angesprochene Thema „Sitzungsprotokolle“ taucht überhaupt nicht auf – so sparsam ist man bereits geworden mit Informationen! Obwohl ausgesagt wird, daß man nicht mehr alle Sitzungen protokollieren kann“!? Warum wohl nicht? Ist das Thema zu heiß? Sind die Kosten zu hoch?

Oder sind das die ersten Auswirkungen auf Sparmaßnahmen aus der seit langem angekündigten Prozessoptimierung, wo Prozesse überprüft und eine Optimierung in Angriff genommen werden soll?

Was sagt die Kommunalverfassung zum Anfertigen von Niederschriften?

§ 29 KV M-V – Sitzungen der Gemeindevertretung (8) Über jede Sitzung der Gemeindevertretung ist eine Niederschrift nach näherer Bestimmung in der Geschäftsordnung anzufertigen. Die Niederschriften über den öffentlichen Teil der Sitzungen sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Die Niederschrift ist Grundlage der Ausführung von Beschlüssen. Mit ihr ist Nachweis darüber zu führen, dass die formellen Voraussetzungen für die Behandlung einer Angelegenheit in der Gemeindevertretung erfüllt waren und mit welchem Ergebnis die Angelegenheit beraten bzw. beschlossen wurde (so genannte Beurkundungsfunktion). Damit es insofern kein Zweifel an dem genauen Wortlaut der Beschlüsse besteht und eine nachträgliche Überprüfung des Sitzungsablaufs, des Vorliegens der Beschlussfähigkeit, der Anträge und der Abstimmungsergebnisse möglich ist, sollte durch die Geschäftsordnung festgelegt werden, wie die Niederschrift in solchen Fällen und generell geregelt werden sollte.

Wird jedoch die Fertigung eines Wortprotokolls gewünscht bzw. beantragt zu einem Tagesordnungspunkt, obwohl die Geschäftsordnung ein solches nicht vorsieht, so muss hier in der Sitzung ein Antrag zur Geschäftsordnung mit dem Ziel gestellt werden, ein Wortprotokoll ab Antragstellung zu führen. Soweit, wird ab diesem Zeitpunkt entsprechend verfahren. Dann ist auch den Mitgliedern der Gemeindevertretung ab diesem Zeitpunkt klar, dass eine Protokollierung geschieht und kann somit im Rahmen der folgenden Wortbeiträge berücksichtigt werde.

In den einzelnen Kommunen des Amtes Crivitz gibt es keine einheitliche Regelung zu den Anfertigungen von Niederschriften, weil die Kommunale Selbstverwaltung eine wesentliche Grundlage des demokratischen Staates ist. So bestimmen die Kommunen selbst in ihrer Geschäftsordnung, wie sie die Niederschriften (Beschluss- oder Wortprotokoll) zu ihren Sitzungen anfertigen. Eine Mindestanforderung ist in den Kommentierungen zur Kommunalverfassung beschrieben.

Welche Debatten gab es zum Sitzungsdienst des Amtes seit 2014?

Seit der unmittelbaren Gründung des Amtes wurde dieses Thema mehrfach besprochen. Man hat schon frühzeitig erkannt, dass man mit der Protokollführung durch die Mitarbeiter vom Amt Crivitz sparsamer umgehen muss und Sie für andere Aufgaben im Haus nicht zur Verfügung stehen.

So wurde schon damals der Gedanke geboren, dass die beratenden Ausschüsse ohne den Sitzungsdienst auskommen sollten und die Protokolle mit eigenen Kräften erstellen könnten.

Im Jahr 2016 überlegte man sogar eine neue Sonderumlage für die Kommunen zu berechnen, da die Personalkosten durch den Sitzungsdienst erheblich stiegen. Diese Sonderumlage wurde aber von der Rechtsaufsichtsbehörde abgelehnt. Seit dieser Zeit versucht man im Amtsausschuss Mehrheiten zu finden, den Protokolldienst des Amtes freiwillig auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Aber 2021 sind die Kosten weiter immens gestiegen. Die Statistiken über die Kosten und ein Ranking des Verbrauchs wurde dazu erstellt.

– 21.10.2015 –„Es wird festgestellt, dass die Praxis der Protokollführung in den Fachausschüssen sehr unterschiedlich ist. Überwiegend werden Mitarbeiter der Amtsverwaltung in Anspruch genommen. In einigen wenigen Fachausschüssen erfolgt die Protokollführung in Eigenregie. Auch wenn ein Anspruch auf Bereitstellung eines Protokollanten aus der Amtsverwaltung besteht, sollte dennoch sparsam damit umgegangen werden.“

– 14.12.2016 – „Im 2014 befasste sich der Amtsausschuss mit der Festlegung von Kontingenten für den Sitzungsdienst und mit der Berechnung von Sonderumlagen. Nach einem Hinweis der Rechtsaufsichtsbehörde wurde ein entsprechender Beschluss hierzu wieder aufgehoben. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Statistik zu führen.“

– 13.12.2017- „Herr Zapf verweist auf die Vielzahl von Stunden, die Mitarbeiter der Verwaltung am Sitzungsdienst teilnehmen und damit für andere Aufgaben im Haus nicht zur Verfügung stehen und bittet noch einmal zu überdenken, ob die Kommunen sich im Bereich der beratenden Ausschüsse wirklich des Sitzungsdienstes aus dem Amt bedienen müssen oder die Protokolle mit eigenen Kräften erstellen könnten.“

– 12.12.2018- Herr Zapf übergibt den Amtsausschussmitgliedern eine Gegenüberstellung der Anteile der einzelnen Gemeinden an der Amtsumlage und des Anteils am Protokolldienst.

Warum ist das eigentlich so eine unendliche Geschichte?

Einzig die Stadt Crivitz wehrt sich seit 2015 erbittert gegen den Vorschlag, daß die beratenden Ausschüsse ohne den Sitzungsdienst auskommen sollten und die Protokolle mit eigenen Kräften zu erstellen. Aus dem Vorsitz des damaligen Kulturausschuss 2016 kam sogar das Argument, daß man nicht zwei Dinge gleichzeitig tun kann, die Sitzung führen und gleichzeitig protokollieren. So verbissen wehrte man sich gegen Veränderungen!

In der Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Crivitz vom 12.12.2018 – IV AA 539/18 Statistik Sitzungsdienst für den Zeitraum Juli 2017 – Juni 2018 führte Frau Brusch Gamm an:

Frau Brusch-Gamm findet es nicht den richtigen Weg, jedes Mal wieder über den Protokolldienst zu reden. Der Sitzungsdienst gehöre zur ehrenamtlichen Tätigkeit dazu. Sie nimmt diese Informationsvorlage zur Kenntnis.

„ Für Herrn Zapf fängt es beim Sitzungsdienst an, denn es gibt Beschwerden, dass die Mitarbeiter ihre Arbeit nicht schaffen.“

Laut der letzten veröffentlichen Statistik am 12.12.2018 über die Sitzungsstunden im Zeitraum vom 01.07.2017 bis 30.06.2018, ist hier die Stadt Crivitz *Spitzenreiter*in der Inanspruchnahme der Protokolldienste des Amtes Crivitz!

  1. Stadt Crivitz

Anzahl der Sitzungen =75 / Sitzungsdauer= 162h:08‘:00‘‘/ Protokolldienst = 140h:18‘:00‘‘

  • Amt Crivitz

Anzahl der Sitzungen =46 / Sitzungsdauer= 62h:47‘:00‘‘ / Protokolldienst = 62h:47‘:00‘‘

  • Gemeinde Banzkow

Anzahl der Sitzungen =44 / Sitzungsdauer= 67h:30‘:00‘‘/ Protokolldienst = 67h:30‘:00‘‘

  • Gemeinde Plate

Anzahl der Sitzungen =40/ Sitzungsdauer= 68h:50‘:00‘‘/ Protokolldienst = 68h:50‘:00‘‘

Die Vor- und Nachbereitungszeiten durch den Sitzungsdienst/Protokollanten sind nicht erhalten.

Rechnet man die gesamten Stunden aller Kommunen zusammen so wurde vom Protolldienst des Amtes im Zeitraum vom 01.07.2017 bis 30.06.2018 = ca. 623h Protokolldienst geleistet. Das entspricht einer Arbeitszeit von rund 78 Arbeitstagen/ also ca. 3 Monate und 15 Tage!

Eine Statistik zu diesem Thema gab es seit dem 12.12.2018 nicht mehr im Amtsausschuss und wurde auch nicht veröffentlicht!

Die Stadt Crivitz wehrte sich vehement gegen eine Reduzierung des Protokolldienstes vom Amt und ist der Hauptverursacher der angefallenen hohen Kosten. Diese Haltung der Stadt ist unverständlich für uns als CDU, wie man sich so gegen Verbesserungen wehren kann.

Welche Initiative gab es nach dem 12.12.2018 und Veröffentlichungen und Reaktionen dazu?

Ein Tagesordnungspunkt zu Thema * Sitzungsdienst* gab es im Amtsausschuss seit dem 12.12.2018 nicht mehr und wurde auch nicht in der neuen Legislaturperiode aufgenommen! Umso erstaunlicher ist eine Initiative zu bewerten, welche aus einer Haushaltsdebatte Ende 2019 zum Haushalt 2020 entstand!

Welche Initiative gab es nach dem 12.12.2018 und Veröffentlichungen und Reaktionen dazu?

Ein Tagesordnungspunkt zu Thema * Sitzungsdienst* gab es im Amtsausschuss seit dem 12.12.2018 nicht mehr und wurde auch nicht in der neuen Legislaturperiode aufgenommen! Umso erstaunlicher ist eine Initiative zu bewerten, welche aus einer Haushaltsdebatte Ende 2019 zum Haushalt 2020 entstand!

So wollten schon einige Gemeinden 2020 selbst die Protokolle schreiben, so berichtetet jedenfalls die SVZ!? „Gemeinden sparen beim Personal“ – Abgeordnete schreiben Sitzungsprotokolle selbst- von Katja Müller SVZ 19. Februar 2020, 18:30 Uhr…Viele Termine. Viel Arbeit. Jetzt ziehen Amt und Bürgermeister die Reißleine.

Denn nur wenige Tage im Kalender sind ohne einen Versammlungsvermerk. Die Sitzungsdichte in den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Crivitz ist hoch. „Wir haben das Signal des Amtes verstanden, dass der Sitzungsdienst überlastet ist. Es häufen sich die Stunden, in denen die Kollegen für uns Protokolle schreiben“, erklärt Raben Steinfelds Bürgermeister Klaus-Dieter Bruns. ….Ab sofort werde die Gemeinde auf diese Dienste verzichten und lediglich bei „schwierigen Angelegenheiten“ auf das Angebot der Verwaltung zurückgreifen. Bereits zwei Sitzungen ohne Protokollantin vom Amt Auch in der Gemeinde Dobin am See haben sich die Abgeordneten darauf verständigt, den Sitzungsdienst des Amtes lediglich zu nutzen, wenn „umfangreiche Themen anstehen“, sagt Bürgermeister Andreas Schwarz.Bereits bei der jüngsten Haupt- wie auch Finanzausschusssitzung hat er auf diese Dienstleistung verzichtet. „Da wir uns in allen Gemeinden darauf verständigt haben, nur noch Ergebnisprotokolle zu führen und keine detaillierten Wortprotokolle anzufertigen, ist das auch eine Aufgabe, die die Gemeindevertreter selbst übernehmen können“, erklärte Andreas Schwarz...Bei größeren Sitzungen möchte er jedoch nicht auf die Möglichkeit einer Protokollantin vom Amt verzichten. Ganz ohne die Kompetenz des Amtes geht es nicht In Zapel, so ist sich Bürgermeister Hans-Werner Wandschneider sicher, werde der Sitzungsdienst nicht überstrapaziert.

Wir haben ja nur die normalen Gemeindevertretungen, die maximal sechs Mal im Jahr zusammenkommen, und dann nur den Hauptausschuss.“ Sollte es jedoch eine Hilfe sein und vom Amt gewünscht werden, so der Zapeler,könnte die Kommune auch künftig selbst Protokoll schreiben.

In Plate werden Bürgermeister Ronald Radscheidt und die Gemeindevertreter lediglich bei Sitzungen auf die Protokolldienste des Amtes verzichten, wenn keine Beschlussvorlagen erarbeitet werden müssen.Bei gut 90 Prozent unserer Versammlungen ist das aber der Fall. Dann sind wir auf die Kompetenz der Verwaltung angewiesen“, betont Radscheidt und ergänzt: „Mit unserer Gemeinde liegen wir noch weit unter dem Durchschnitt, was die Beanspruchung des Sitzungsdienstes angeht.“ (SVZ 19. Februar 2020)

Fazit:

Der Vorschlag, daß die beratenden Ausschüsse ohne den Sitzungsdienst auskommen sollten und die Protokolle mit eigenen Kräften erstellen sollten, ist auf jeden Fall *nicht* neu. Er ist auch kein Resultat einer sogenannten *Prozessoptimierung* in der jetzigen Zeit, sondern Resultat seit 2015 von einem langen Bemühen der vorherigen Amtsvorsteherin Frau Isbarn, welche schon frühzeitig auf die Kosten in dieser Problematik im Amtsausschuss hingewiesen hatte und Vorschläge gemacht hat. Die Tatsache Kosten zu sparen ist legitim, auch wenn es beim Sitzungsdienst ist, so ist doch ein Haushaltsplan nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit aufzustellen und auszuführen. Dabei spielen die Klarheit, Wahrheit und Öffentlichkeit eine große Rolle.

Der Grundsatz der Öffentlichkeit spielt dabei eine große Rolle. Das Recht des Bürgers auf Information ist auch eine Bringepflicht für Volksvertreter. Zumal seit 2019 fast alle Informationen vom Amt Crivitz (AMT DER ZUKUNFT!) konsequent digitalisiert wurden – ob es Einladungen-Bekanntmachungen-Sitzungsinhalte-Ausschreibungen…usw.usw. sind……!! Der Bürger sollte auch Debatten/Meinungen sowie kontroverse Diskussionen zu Themen* auch zum Sitzungsdienst* verfolgen und nachlesen können (im digitalen 21Jhrd.!) Nicht kurzgefasste Beschlussprotokolle über Sitzungen, widerspiegeln kontroverse kommunalpolitische Themen, sondern Niederschriften mit einem sinnerkennenden Inhalt über einen Meinungsaustausch!

Nachhaltige Haushaltspolitik?Haushalt 2022 Amt Crivitz-Amt der Zukunft!

25-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./132/7-22

Kuriose Performance zum Haushalt 2022 in der Beratung!

Am 8.Dez.2021 in Sukow legte die Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker des Amtes Crivitz und des Amtsausschusses den Haushalt 2022 vor. Ist der Ergebnishaushalt ausgeglichen, NEIN! Ist das Jahresergebnis ausgeglichen, NEIN!

Der Ergebnishaushalt weist ein Defizit von -1.637.300 EUR aus und der Finanzhaushalt ein Defizit von -1.235.900 EUR. Die stark abgesenkte Amtsumlage in 2021 ( 12%) hat voraussichtlich den gewünschten Effekt und es erfolgte eine Mittelrückführung an die Gemeinden. Zum Ende des Jahres 2021 werden gemäß Planzahlen noch ca.1,5 Millionen Euro liquide Mittel ausgewiesen. Im Planjahr 2022 entsteht im Amt Crivitz ein Finanzbedarf in Höhe von ca. 5,92 Millionen Euro . Das sind 2,0Mio.€ mehr gegenüber dem Vorjahr (3,12Mio.€ 2021) eine Steigerung um 64% . Dieser wird zum Teil durch die liquiden Mittel gedeckt. Am Ende des Haushaltjahres 2022 sind nur noch 82.266,07€ an liquiden Mitteln vorhanden. Es ergibt sich für das Jahr 2022 ein Umlagesatz in Höhe von 20,6806 % der Umlagegrundlagen.

Diskussion

Ursache dafür sind ca. 1,0 Mio.€ Steigerung der Personalkosten, ca. 0,9 Mio.€ Sach- und Dienstleistungen und ca. 0,2 Mio.€ sonstige Aufwendungen. „Der wichtigste Bestandteil sind die Personalkosten. Auf die Feststellung von Herrn Horst Dieter Keding, dass die Mitarbeiterzahl auf 100 gestiegen ist, führt Frau Iris Brincker aus, dass es keine weitere Erhöhung mehr geben soll. Im Bereich der EDV waren Erhöhungen nötig. Es werden bereits jetzt Prozesse überprüft und Optimierungen in Angriff genommen. Dafür sind noch Gespräche zu führen und Vorbereitungen zu treffen. Zu diesen Themen ist eine Klausur vorgesehen.“ so laut vorl. Protokoll

Nun genau genommen sind es mehr, so arbeiten 2022 – 116 Mitarbeiter in der Kernverwaltung in Crivitz incl. Abzubildende (9) und in den nachgeordneten Einrichtungen 20 Mitarbeiter. Insgesamt also 136 damit ! (2021 waren es -Amt Crivitz ca. 106 Mitarbeiter (97 Kernverwaltung in Crivitz + 9 AZUBI in Crivitz) In den nachgeordneten Einrichtungen sind weitere 20 Mitarbeiter tätig) Insgesamt also 126!) Soviel nur zur Klarstellung.

Die angekündigten Prozessoptimierungen sollten eigentlich schon seit dem 28.07.2021 laufen dazu steht im Bericht der Amtsvorsteherin zur Hauptausschusssitzung am 28.07.2021

Inzwischen sind 10 ereignisreiche Wochen vergangen seitdem ich meine Tätigkeit aufgenommen habe. Nach und nach versuche ich Abläufe zu erfragen, um Optimierungsmöglichkeiten zu finden. Das Personal steht nach wie vor im Vordergrund.“ (siehe Bericht ) Und am 24.09.2021 steht im Crivitzer Amtsboten dazu beim Interview mit Frau Brincker: „Welche Aufgaben fordern Sie derzeit am meisten? Antwort: “ PERSONAL; ORGANISATION; PERSONAL“ (Seite 5) Also alles seit über 6 Monaten bekannt und in Arbeit ?

Weiter heißt es im Protokoll dazu:Für Herrn Ronald Radscheidt kann die Prozessoptimierung nur dazu führen, dass die Zahl wieder unterschritten wird. Einsparungen müssen erkennbar sein und die Qualität der Leistung erhalten bleiben. Er sieht die Anzahl der VZÄ kritisch“ laut vorl. Protokoll.

Nun, wenn man sich die Entwicklung der Personalkosten ansieht: 2021 = 5.842.900,00€ und 2022= 6.98.300,00€ so kann man diese Klarstellung von dem Bürgermeister von Plate verstehen und unterstützen! Laut Plan 2022 sind die gesamten Personalkosten seit gegenüber dem Vorjahr um 19,5% gestiegen! Zumal noch hinzu kommt die Anpassung entsprechend § 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD) vom 13.September 2005, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 18 vom 25.Oktober 2020, beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ab dem 01.Januar 2022 durchschnittlich nur noch 39,50 Wochenstunden und ab dem 01.Januar 2023 39 Wochenstunden. Im Jahr 2023 stehen neue Verhandlungen ebenfalls an. In der Diskussion zum Haushalt wurde weiter ausgeführt, dass ein Defizit von 0,7 Mio. € entdeckt wurde als Fehlbuchung. Mit der Erkärung:

Allerdings ist noch für die Grundschule Cambs ein Defizit in Höhe von 711T€ ausgewiesen. Dieser Betrag würde bei Richtigstellung noch dazu kommen.“ ( lt. vorläufigem Protokoll )

Darüber hinaus wollte man dann die liquiden Mittel abschmelzen um die Amtsumlage deutlich zu senken so um die ca. 18,0%!?. Frau Funk stellt den Antrag: „die liquiden Mittel in voller Höhe abzuschmelzen und damit die Amtsumlage zu senken.“…..Frau Banner erläutert: „dass bei Bereinigung des Defizites der Grundschule Cambs, die Amtsumlage ca. 18% betragen könnte.“ (lt. vorl . Protokoll)

Kuriosum:

Der Haushaltsplan 2022 wurde beschlossen mit Änderungen. Ein Nachtragshaushaushalt hielt man für nicht erforderlich. So gab es Auskünfte vom Bürgermeister aus Barnin am 15.12.2021 die Amtsumlage liege bei ca. 18,4%.Im vorläufigen Protokoll des Amtsausschusses (erschienen am 17.01.2022) wird berichtet von ca. 18,0% und zuletzt erschien in 5 Kommunen im Haushaltsplan 2022 – „ die Amtsumlage beträgt 16,8846% ??

Fazit:

Die Amtsumlage ist bis heute nicht genau bekannt und genaue Zahlen sind dazu auch nicht veröffentlicht! Ist es wirklich so, dass dazu kein Nachtragshaushalt beschlossen werden muss? Und nur durch eine Ankündigung seit 6 Monaten von der Prozessoptimierungen kann man dieses Wachstum der Kosten auch nicht aufhalten??? Ist diese gesamte Kostenentwicklung – wirklich eine Nachhaltige Haushaltspolitik?

Tei-2-Der Stahlgitterfunkmast 4G/5G  vor den Toren des Ortsteil „Wessin“. Alle Jahre wieder!

22-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./131/6-22

Germany Holdings GmbH bleibt dran! Alle Jahre wieder – der zweite Antrag auf Errichtung eines Funkmastes im Ortsteil Wessin! Die jüngste Vorlage / Bauantrag BA 201779 für die Sitzung des Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz am 20.01.2022 sorgt für Unruhe und Unmut bei den Bürgern im Ortsteil Wessin.

Was ist passiert?

Seit November 2020 plant die ATC-Germany Holdings GmbH aus Rattingen auf dem o.g. Flurstück ein Neubau eines Stahlgitterturms h = 40,58m (also insgesamt 100 Höhe über NN- Nullniveau der amtlichen Bezugshöhe)zu errichten. Dieser Antrag wurde am 30.03.2021 abgelehnt als Eilentscheidung! Seit dem 05.Okt.2021 hat das Unternehmen einen neuen Antrag auf Errichtung erstellt und ihn wieder im Nov. 2021 im Amt Crivitz eingereicht! Erst am 14.01.2022 wird dieser Antrag bekannt im Ortsteil Wessin! Ein Flächennutzungsplan für den  Ortsteil Wessin liegt nicht vor! Nun tagen gleich zwei Ausschüsse und eine Ortsteilvertretung am 20.01.2022 gleichzeitig um eine Schadensbegrenzung! Eine andere Ortsteilvertretung tagt noch einen Tag vorher, wo auch andere Antragsfristen drohen abzulaufen!

Kuriosum

Das fatale daran ist, dass die Orteilvertretung „Wessin“ und der Bauausschuss nun wieder im Eilverfahren entscheiden sollen, weil sie vom Amt Crivitz wiederkehrend erst am 14.01.2022 unterrichtet worden sind, aber die Frist am 08.02.2022 bereits abläuft!? Und das Schicksalhafte an der Situation ist dass es diesmal um eine endgültige Entscheidung geht. Eigentlich braucht man dazu nun mal etwas mehr Zeit!  Diese ist aber so nicht vorhanden, da die Stadtvertretung erst am 21.02.2022 wieder tagt.

Das Unternehmen hat einige Unterlagen nachgeliefert wie

*eine Stellungnahme erarbeitet zur Ablehnung und (siehe Anlage). Weiterhin wurde ein landschaftspflegerischer Begleitplan inklusive Artenschutzprüfung vorgelegt, in dem die Auswirkungen auf die Schutzgüter als geringfügig bewertet werden. Der Ausgleich des Eingriffs erfolgt über ein Ökokonto.*

Diese Unterlagen sind aber wieder einmal  nicht veröffentlicht worden! So wie bei vielen anderen Vorlagen in der Vergangenheit. So viel Heimlichkeit nach der Weihnachtszeit? Das scheint gewohnte Praxis im Bauausschuss zu sein seit mehreren Jahren. Umfassende Informationen über öffentliche Tagesordnungspunkte der Ausschüsse (Anlagen und Unterlagen) tragen entscheidend zur Meinungsbildung für die Bürger bei und sind eine Bringschuld der gewählten Vertreter.

Was ist neu 2022?

Baurechtlich- befindet sich das Vorhaben im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen. Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient. Das soll nun anscheinend der Fall sein. Für eine Beurteilung des Vorhabens / Bauantrag BA 201779 soll jetzt ein *landschaftspflegerischer Begleitplan inklusive Artenschutzprüfung* vorliegen, welcher aber erstellt worden ist in der Phase von Mai bis September 2021!?

Der Plan!

Dieser Plan kann nur als Potentialanalyse erstellt worden sein, aufgrund der geringen verfügbaren Zeit und bietet wenig Aussagekraft über die tatsächlich vorhandene Kulisse in diesem Gebiet. Eine genaue Kulissendarstellung über ein Vogelzug bzw. Rastflächen oder Nahrungshabitate von zu schützenden Vogelarten können in so kurzer Zeit nicht untersucht werden und sind immer nur eine kurzzeitliche Momentaufnahme für diese Gebiet. Gerade hierzu ist bekannt, dass gerade über diesem Gebiet eine direkte Einflugschneise sich befindet für viele Zugvögel, welche auch wieder seit Oktober bis Februar gerade stattfindet.

Auch die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch – Abstand zur Wohnbebauung und vorhanden KITA – Wessin ca.90m bezüglich der elektromagnetischen Strahlung und deren Auswirkungen als Immissionsprognose müssten umfassend dargestellt werden. Dem Antrag kann man nur schwer zustimmen! Zumal auch Ausweichstandorte, welche vorgeschlagen wurden im März 2021 nicht in Betracht gezogen wurden!

Fazit:

So kann es sein das wieder einmal handwerkliche Fehler im Antrag des Unternehmens und mangelnde Transparenz gegenüber der Ortsteilvertretung Wessin kennzeichnend sind für diese Darstellung. Die Stadt Crivitz hat sich wiederum unter Zeitdruck setzen lassen und kann somit eine intensive Prüfung  der Antragsunterlagen nur schwer vollziehen.

Auch wenn man manchmal auch unbequeme Entscheidungen treffen muss, so gehört vor allen frühzeitige Transparenz  gegenüber der Öffentlichkeit dazu.

Anmerkung!!!

Am 20.01.2022 wurde entschieden in den Gremien der Stadt den vorliegenden Bauantrag für die Errichtung eines Funkmastes abzulehnen ausfolgenden Gründen.

1.) Der Verlauf des Radweges muss unbeeinträchtigt gebaut werden können.

2.) Der Nachweis der Reichweite der Immissionen muss durch eine Prognose belegt werden.

3.) Die Erforderlichkeit des Standortes mit der Versorgungslücke ist zu belegen, da nach Erfahrung der Einwohner von Wessin diese im Eichholz liegt.

4.)Eine alternative Anbringung an einem Strommast wurde nicht geprüft.

5.)Die Vereinbarkeit mit den Zug- und Rastvögeln ist zu betrachten.

Das heißt aber noch nicht, dass die Geschichte vorbei ist, denn gemäß § 35 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben am Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dient. Das ist vorliegend der Fall.

Es wurde nun eingeschätzt, dass der Investor/Bauherr erst einmal beschäftigt ist und sozusagen Hausaufgeben aufbekommen hat um die o.g. Punkte abzuarbeiten. Sind diese Punkte dann abgearbeitet erscheint sicherlich dieser Antrag erneut in der Stadtvertretung. ( so ca. im Monat Oktober 2022). Insgesamt kann man dazu sagen, dass diese o.g. Ablehnungsgründe wahrscheinlich nicht ausreichen werden um das Bauvorhaben an dem Standort zu verhindern. Hierzu müsste man andere Bau- und verwaltungsrechtliche Verhinderungsgründe dann später darstellen, wenn sie denn vorhanden sind!

Planloser Start in Jahr 2022! Kulturausschusssitzung!

16-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./130/5-22

Der Plan ist, die Veranstaltungen in Crivitz so zu planen als ob alles gut wäre!

Kuriosum!

So berichtete die SVZ am 04.01.2022 unter Berufung auf die Bürgermeisterin Crivitz ……*“Der Plan ist erst einmal die Veranstaltungen  so zu planen, als wäre alles gut. “Dann müssen wir stückweise entscheiden, was umgesetzt werden kann.“*

Wie weit weg von der realen Lage im Land MV muss man sein, umso eine Vorgabe für das Jahr 2022 dem Kulturausschuss zu machen? Die Theater dürfen für das Publikum derzeit nicht öffnen vorrausichtlich bis März. Der im Mai 2022 in Greifs-wald geplante Mecklenburg-Vorpommern-Tag wurde von der Landesregierung abgesagt. Groß-veranstaltungen und Kultur-Events für 2022 sind bereits abgesagt worden seien.

Aber Crivitz soll so planen, als wäre alles gut!

Mit dieser Maßgabe von der Bürgermeisterin fand dann also auch die Kulturausschusssitzung zum TOP 7 Jahresplanung für 2022 statt.

Inhalt der Ausschusssitzung am 11.01.2022!

Grundtenor der Aussagen vom Fraktionsvor-sitzenden der CWG, als Maßgabe für die Planung 2022, auf der  Sitzung war: * „Wir müssen unbedingt mehr kulturelle Ereignisse 2022 in Crivitz schaffen“ .*  So sollen mehr Buchlesungen stadtfinden, Warum wohl! Dringend ist eine  Berufsmesse notwendig, der Frühlings-und Herbstmarkt muss ebenfalls wieder organisiert werden. Ein Schwerpunkt liegt im der Organisation vom Bauernmarkt und vor allem soll das Stadtfest in der *ersten* Juniwoche 2022 stattfinden! Dazu soll jetzt ganz schnell ein *Stadtfestkomitee* gegründet werden und diese sei unbedingt notwendig. Zur nächsten Sitzung im Februar sollen Jugendliche einladen werden, damit man ihre Meinungen hören kann. Aber, so wurde festgestellt von der CWG:* „Sollte das alles nicht funktionieren müssen wir auf alles andere vorbereitet sein“.*  Beschlossen  wurde aber zu diesen Feststellungen *nichts* auf der Sitzung!

Was für *viele Absichtserklärungen 2022!*

Es wurden weder organisatorische Aufgaben oder  Verantwortlichkeiten festgelegt für die nächste Sitzung oder eine Abfolge der Handlungen/ Aufgaben bis Mai besprochen und überhaupt blieb es nur bei den oben genannten Resolutionen und Feststellungen!

Fazit:

Die Sitzung per Videokonferenz kostete dem Steuerzahler ca: 220,00€an *Sitzungsgelder*.Nun könnte man zu dem Ergebnis hierzu sagen*In großen Dingen ist schon der Wille genug*. Ob das allerdings in der jetzigen Situation in der Pandemie  für den Ausschuss reicht, bleibt dahingestellt! Nachdem die Wichtigkeit eines Plans 2022 erkannt wurde und klar sein dürfte, sollten eigentlich konkrete Maßnahmen festgelegt werden, mit denen man seine eigene Handlungsgrundlage schafft. Und das Fehlt hier als Ergebnis in der Ausschusssitzung wirklich!

Ein guter Plan würde Licht ins Dunkel bringen, indem sich der Ausschuss eine grobe Übersicht über seine  Vorhaben für 2022 verschafft, ein *Plan B* wäre dazu noch besser, vor allem dann wie die Aussagen ja waren* wenn man auf alles andere vorbereitet sein will im Jahr 2022*

Bürgermeisterin will die *LEIHGABE* der verzinkten Skulptur *Crivitzer Fischregen* für 15.000,00€ aus Fördermitteln kaufen!?

14-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./129/4-22

Kurz nach der Sitzung (ca.21:00 Uhr)des Kulturausschusse am 11.01.2022 erschien auf der Internetseite der Stadtseite von Crivitz von der Bürgermeisterin einige datierte Vorhaben zum Thema *Lebendige Innenstädte – CRIVITZ MITTENDRIN – AUF DER SPUR DER FISCHE* in welchen angekündigt wurde ein Kauf der Skulptur * Crivitz Fischregen* am Uferweg des Crivitzer Sees, aus denen zugesagten Fördermittel (50.000,00€) zu kaufen. Begründung: “ die Stadt hatte bisher nicht das Geld, um hier aktiv dieses Kunstwerk zu kaufen.“

Skulptur * Crivitz Fischregen* 

Alles beschrieben im Aktivitätsbudgets Stufe *C*= 15.000,00€.

Man sollte hierzu immer bedenken, dass es hierbei bei einem Kauf aus finanziellen Mitteln um Fördermittel (STEUERGELDER!!!!) handelt. Einer Förderung für einen Kauf von Skulpturen ist im Förderprogramm nicht vorgesehen! Nun, einerseits wusste niemand etwas von dieser Absicht, geschweige denn die Mitglieder des vorher tagenden Kulturausschusses sowie Abgeordnete und andererseits wäre ein Meinungsaustausch in den Ausschüssen der Stadt und in den Ortsteilen vorher dazu nützlich gewesen!

Nun ja, das scheint man nicht mehr zu wollen, sondern nur Pflöcke in den Boden rammen zu wollen und Macht Darstellungen zu demonstrieren! Das Sofortprogramm „Re-Start Lebendige Innenstädte M-V“ Förderung von Citymanagementmaßnahmen umfasst folgende Inhalt- „Unterstützung für Citymanager – Aktivitätsbudget von 50.000,00€ zur Umsetzung!!!

Gefördert werden Projekte, die folgende Maßnahmen im Fokus haben:

• Entwicklung, Umsetzung und Begleitung von innerstädtischen Veranstaltungs- und Belebungsmaßnahmen, insbesondere mit dem Fokus Einzelhandel

• Aufwertung der Innenstadt als attraktiver, multifunktionaler Erlebnisraum

• Revitalisierung von Einzelhandel, Gastronomie und Tourismus in den Innenstädten

• Digitalisierung lokaler Wertschöpfungsketten und Stabilisierung des Einzelhandels

Gerade, die Aussage von der Bürgermeisterin, welches ein Kaufinteresse von der Stadt Crivitz in der Vergangenheit dem Bürgern suggerieren soll, ist schlicht und einfach unwahr !!!!

So berichtete die SVZ „ Am Dienstag, 5. September 2017, um 11 Uhr wird die Skulptur genau am 225. Jahrestag des Fischregens an der Crivitzer Seepromenade in der Weinbergstraße, gegenüber dem Gymnasium, feierlich enthüllt.Erster Entwurf für die Skulptur „Crivitzer Fischregen“ Zeichnung: Heiko Voss

Entwurfszeichnung

Von wegen Märchen! Was Heiko Voss in seiner Runower Schmiede seit drei Monaten in mehr als 250 Arbeitsstunden geschweißt und geschmiedet, gehämmert und ausgeschnitten hat, oft an Wochenenden, diesen unglaublich dynamisch anmutenden Tanz der Fische im Sturm, das alles erzählt von einer wundersamen Begebenheit der Crivitzer Stadtgeschichte – einem Fischregen, der die kleine Stadt im Herzen Mecklenburgs am 5. September 1792 heimsuchte. Am Dienstag vor genau 225 Jahren. „Darum muss ich auch unbedingt bis Dienstag fertig werden“, so der hünenhafte Schmied mit den stahlblauen Augen.

Früh um 5 Uhr stellen wir die 3,50 Meter hohe und 300 Kilogrammschwere Skulptur an der Seepromenade auf, um 11 Uhr wird die Arbeit dann enthüllt und den Crivitzern und der Ewigkeit übergeben.“

Als Voss, der vor zwei Jahren die alte LPG-Schmiede im Dörfchen Runow bei Crivitz übernommen hat, zum ersten Mal von jenem unerhörten Naturwunder hörte, keimte sofort die Idee für eine Skulptur. „Das ist doch ein Alleinstellungsmerkmal für Crivitz. Wer kann denn schon von einem ähnlich spektakulären Ereignis in seiner Stadtgeschichte berichten.

Auch nach der Einweihung der in den letzten Tagen verzinkten Skulptur will Heiko Voss nicht von den Fischen lassen. Und das nicht nur, weil der bei Kiel geborene Schmied leidenschaftlicher Angler ist. Schon entsteht ein weiterer großer Hecht, der die Hausecke von „Annas Laden“ in Crivitz zieren soll. Voss träumt davon, dass auch andere Künstler auf den Fisch kommen und irgendwann Crivitz nur so wimmelt von erzenen, hölzernen oder tönernen Fischen. Gäbe es dann am Markt auch noch ein Fischrestaurant, das die Bouillabaisse „Crivitzer Fischregen“ als Spezialität anböte, würde der „bange Schrecken“ von anno 1792 doch noch einen späten Segen spenden.“ – Quelle: SVZ von Holger Kankel 02. September 2017, 07:00 Uhr –

Seit der feierlichen Enthüllung der Skulptur am 5. September 2017, um 11 Uhr genau am 225. Jahrestag des Fischregens in Crivitz und vorher wurde keinesfalls über ein Kauf in der Stadtvertretung gesprochen

Nur der Bauausschuss – entschied dazu in der Vorlage – BV Cri SV 465/17 am 20.07.2017„ die Leihgabe des Künstlers zum Crivitzer Fischregen anzunehmen und im Bereich des Crivitzer Sees aufzustellen. Eventuell ist über einen späteren Erwerb des Kunstwerkes nachzudenken.“ Hier wurde klar ausgesagt das *eventuell über ein Erwerb nachzudenken* aber nie von eine beabsichtigten Kauf und schon gar nicht, so wie von der Bürgermeisterin behauptet wird, dass* die Stadt hatte bisher nicht das Geld, um hier aktiv dieses Kunstwerk zu kaufen*. Das ist Schlicht und einfach falsch.

In aller Munde war und stand immer die Finanzierung durch SPENDEN zu ermöglichen, so wie bei den Vorhaben der *Friedensglocke*.

Eine Bevorteilung der Finanzierung der Leihgabe der *Skulptur* als KAUF, gegenüber einer SPENDEN Finanzierung der *Friedensglocke*, wäre nicht Verhältnismäßig.

Die Friedensglocke von Crivitz – „Idee stammt aus Neuseelandurlaub
„Die Idee einer Friedensglocke hat er aus einem Neuseelandurlaub mit nach Crivitz gebracht. Möglich wurde die Errichtung auf der Crivitzer Halbinsel durch enormes ehrenamtliches Engagement: „Der Crivitzer Architekt Frank Albers hat 
für uns umsonst einen Bauplan entworfen, dann haben wir rund 25.000 Euro an Spenden gesammelt. Den Pavillon mit der Glockenkonstruktion haben wir komplett in Eigenleistung aufgebaut“.

Auch die Errichtung der Tafel zur Erinnerung an die friedliche Revolution in Crivitz verdankt sich der Initiative von Helmuth Schröder.

Vor 30 Jahren war er selbst daran beteiligt. Bischof Jeremias sagte: „Der Herbst 1989 ist uns ein Vermächtnis, an das uns die Tafel erinnern soll. Der Ruf „Keine Gewalt!‘ wurde gehört. Der fundamentale Wandel geschah durch Kerzen und Gebete, durch friedliche Aktion und Demonstration. Gerade in der Gewaltlosigkeit lag die Kraft der Menschen, die 1989 in die Kirchen und auf die Straßen strömten.“ Zum Abschluss seiner Rede sprach der Bischof einen Segen: „Möge Gott schenken, dass der Klang dieser Glocke Menschen zum inneren und äußeren Frieden führt! Möge er all denjenigen Menschen Kraft und Durchhaltevermögen geben, die sich für Frieden und Versöhnung engagieren! Möge er uns den Frieden bewahren und all denjenigen Frieden schenken, die unter Krieg, Verfolgung und Gewalt leiden.“
Quelle: Bischofskanzlei Greifswald (ak)

Das war eine gelungene Spendenaktion von den Initiatoren- allem voran Herr Helmuth Schröder! Die gesammelten Spenden für die Friedensglocke allein aus den Beschlüssen der Stadt Crivitz betrugen zusammen 11.500,00€!!!!! so berichtete die SVZ am 17.03.2020

……„Crivitz : Sie klingt nach Frieden

Die Sonne macht die Friedensbotschaft sichtbar: In den Türen des Pavillons ist das Wort Frieden in mehreren Sprachen eingearbeitet. Helmuth Schröder schlägt schon jetzt an. Offiziell wird die Sehenswürdigkeit am 8. August eröffnet. Neu es Wahrzeichen in Crivitz: Friedensglocke auf dem Gasberg eingehängt – Zeremonie für den 8. August geplant

Vielleicht war es ein himmlisches Zeichen: Kurz nach dem Einhängen der Friedensglocke auf dem Crivitzer Gasberg gestern Nachmittag brachen die Sonnenstrahlen durch die Wolken und zeichneten das Wort Frieden in mehreren Sprachen auf die neue Sehenswürdigkeit. Bisher hat noch kaum ein Crivitzer von dem neuen Wahrzeichen Notiz genommen, denn der Festakt wurde kurzfristig abgesagt. Zuvor war ein Umzug mit Kindergartenkindern und viel Musik geplant. Die Kinder sollten die Glocke von ihrem provisorischen Zuhause im Bürgerhaus bis auf den Gasberg begleiten. Doch die Gefahren in Zeiten der Covid-19-Epidemie waren zu groß. „Der offizielle Akt findet jetzt am 8. August statt“, sagt Helmuth Schröder, der sich ganz besonders über das nun fertige Wahrzeichen freut.

Schröder brachte die Idee einer Friedensglocke aus dem Neuseeland-Urlaub mit. So ließ er es sich gestern auch nicht nehmen, die Glocke gleich zweimal anzuschlagen. Und sie klingt „ganz besonders“, so Schröder. Der Grund für den besonderen Klang ist das Material, aus dem die Glocke gegossen wurde.

Denn während gewöhnliche Glocken meist aus Bronze sind, wurde die Friedensglocke aus Stahl gefertigt – mit einer Zinn-Beimischung. Doch nicht nur der Klang ist besonders. So wird die Glocke nicht geläutet, sondern angeschlagen, so wie ihr japanisches Vorbild in Hiroshima, wo seit 1964 in Gedenken an die Opfer des Atombombenabwurfs die erste Friedensglocke erklingt. Damit ist Crivitz nun auch die erste Mayor-of-Peace-Kommune in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Glocke. Mayors of Peace ist ein internationaler Zusammenschluss von Städten und Gemeinden, die sich für Frieden und die

Fazit:

Es ist also durchaus möglich bestimmte Projekte, wie es bei der Friedensglocke war, nicht aus Fördermitteln zu finanzieren, sondern durch Spendenaktionen! Also die Handlungen der Bürgermeisterin könnte man, ironischer Weise, als ein völlig normaler demokratischer Vorgang bezeichnen, wie man Fragen oder einen Meinungsaustausch am besten aus dem Wege geht. Denn die Angelegenheit ist doch schon längst beschlossen sowie völlig klar und in guten Händen! Eine neue Tribüne für unsere Bürgermeisterin! Der Grundtenor des Handelns und Wirkens der CWG und LINKE erstreckt sich seit ca. 32 Monaten auf die Erweiterung/Erteilung von „Ermächtigungen“ und „Verfügungen“ um Diskussionen sowie eventuelle Einsprüche/Vorbehalte zu Sachverhalten zu vermeiden. Die Ausdehnung der eigenen Herrschaft (72% Mehrheit) vollzieht sich nun auch speziell auf den Bereich der Verteilung der Fördermittel!

Natürlich wohnt jeden neuen Anfang ein Zauber Inne, aber ebenda auch der Keim des Abschiedes. Demokratie ist immer Verantwortung auf Zeit und das ist ein wichtiges Prinzip aus gutem Grund.

Kulturausschuss oder Bürgermeisterin zuständig für das Citymanagement *Crivitz* ab 01.01.2022?

12-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./128/3-22

Kulturausschusssitzung am 11.01.2022!

Auf der Sitzung stellte man als erstes fest das also, so schnell wie möglich der Kulturausschuss für das  Citymanagement *lebendige Innenstädte* –   Projekte entwickelt soll. Begründung: „die Zeit war nicht ausreichend umso was vorzubereiten“. Auf der Sitzung selbst wurden nur Grundsatzfragen und Absichtserklärungen angesprochen. Eine datierte Vorstellung hatte man nicht, konnte man auch nicht, es fehlten ganz einfach Informationen. Es fehlten die„6 W“ * Wer hat was wann wo wie „Warum“ gemacht?

Umso kurioser ist die Tatsache das kurz nach dem Ende der Veranstaltung im Internet auf der Stadtseite von Crivitz  – die Bürgermeisterin mit einer datierten Vorstellung aufwartetet!? Unter dem Titel *CRIVITZ MITTENDRIN

– AUF DER SPUR DER FISCHE*

Die anwesenden Mitglieder und Gäste müssten sehr erstaunt gewesen sein, im Nachhinein zu der  Konferenz, denn all diese Ideen und Vorstellungen wurden überhaupt nicht angesprochen??!!

TOP Ö 8 Ideensammlungen zum Projekt „Lebendige Innenstädte“

So begann also die Kulturausschusssitzung (per Videokonferenz) mit einem etwas holprigen, technischen Start, weil man den Zugangslink nicht gefunden hatte. Nach endlich weiteren 15 Minuten war man dann bereit und Beschlussfähig. Was für eine Vorbereitung? Wir sind im 21. Jhdt.!

Im Kernpunkt zu diesem TOP in der Sitzung wurde festgestellt, dass ab  Do. den 12.11.2022 die Bewerbungsgespräche für* DEN* City Manager geführt werden und die Bürgermeisterin über die Einstellung entscheidet!!  Die Einstellung dazu kann kurzfristig erfolgen (z.B.20.01.22) und die Stunden für Januar können dann nachgeholt werden. Man sollte „das geschenkte Geld“ die 50.000,00€ für die Förderung der Projekte nutzen. Einig war man sich darin das Citymanagement als *Gast* auf der nächsten Sitzung anwesend sein soll. So soll das Citymanagement dem Kulturausschuss Rechenschaft ablegen müssen über seine Tätigkeit und *ER* soll Förderprogramme und Fördertöpfe  erkunden und die Anträge dann schriftlich mit Leben erfüllen! Und *ER* soll Ideengeber für den Kulturausschuss sein!

Weiter kam dazu nichts???

Fazit:

Was soll denn nun das Citymanagement machen? Welche Projekte soll er denn nun in Angriff nehmen? Alle vorgesehenen Projekte – und  Ausgaben wurden auf der Sitzung nicht besprochen aber kurze Zeit später von der Bürgermeisterin auf der Internetseite Crivitz von Ihr veröffentlicht!


Hier nun – auszugsweise – die Beschreibung der Bürgermeisterin vom 11.01.2022 – ca. 21:00 Uhr !!!!!!!

welche dem Kulturausschuss nicht vorlag und er auch in seiner Sitzung mit keinem WORT erwähnt hat. Konnte er auch nicht – er wusste es schlicht und einfach nicht! In der Darstellung wird immer von *WIR* gesprochen, wer da wohl gemeint ist, dem Kulturausschuss war davon jedenfalls nichts bekannt!

Hier eine kurze Aufstellung der veranschlagten Kosten. Nun wollen wir nicht bei diesem Thema Kosten gleich  anfangen, das ist nicht unser Stil. Aber bei dem Aktivitätsbudget *C* gibt es eine lange Geschichte über der wir noch später berichten werden. Das Thema Leihgabe *Crivitzer Fischregen* und der Aussage der Bürgermeisterin:“ aber die Stadt hatte bisher nicht das Geld, um hier aktiv dieses Kunstwerk zu kaufen.“ Ist so nicht korrekt, hier wurde in der Vergangenheit seit 2016 …nur von Finanzierung über Spenden gesprochen und nicht über einen Kauf aus Fördermitteltöpfen“! ( STEUERGELDER!!!!)

Das ist ein großer Unterschied! Denn in der Vorlage – BV Cri SV 465/17 vom 20.07.2017 entschied der Bauausschuss: „ die Leihgabe des Künstlers zum Crivitzer Fischregen anzunehmen und im Bereich des Crivitzer Sees aufzustellen. Eventuell ist über einen späteren Erwerb des Kunstwerkes nachzudenken.  Über einen Kauf ist bis heute keine Entscheidung getroffen worden!!!    Mehr zu diesem Thema im Januar!

Aktivitätsbudget Stufe a = 20.000 €

– Stadtforum als Ideenschmiede- Moderation =4.000,00€

Verkehrsinseln Bepflanzung hiesigen Gärtnereiprodukten =4.000,00€

Werbebudget für Flyer  = 3500,00€

Imagefilm über die Stadt Crivitz = 3.500,00€

Wegweiser, einheitliche Schilder an den Gebäuden = 5.000,00€

Aktivitätsbudget Stufe b = 15.000 €

jährliche Stadtmesse – Musik, Show und Licht- = 15.000,00

Aktivitätsbudget Stufe c = 15.000 €

die Finanzierung einer Leihgabe des Künstlers Heiko Voß, Crivitzer Fischregen

CRIVITZ MITTENDRIN- AUF DER SPUR DER FISCHE

Crivitz wird in den kommenden 2 Jahren durch das Wirtschaftsministerium mit höchstmöglicher Summe von 50.000 € und 80% Personalkosten für einen City-Manager (20 Wochenstunden) bedacht, um vor allem die Unternehmen im innerstädtischen Bereich zu unterstützen und für mehr Kundschaft und damit für mehr Umsatz zu sorgen. Was sich genau dahinter verbirgt, lesen Sie hier:

Ziel des Projektes

Einerseits wollen wir die Attraktivität und Belebung der Innenstadt (Altstadt) erhöhen, die Erreichbarkeit der Unternehmen auch für Gehbehinderte und Ältere, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, erleichtern, und die Verweildauer der Besucher in der Innenstadt, dem Herzstück der Stadt, verlängern. Mit gezielten Marketingstrategien soll die unternehmerische Vielfalt unserer Stadt erlebbar und vor allem nachhaltig gemacht werden.

Andererseits wollen wir die Unternehmen (schwerpunktmäßig Einzelhandel, Gastronomie, Veranstaltungsbranche) unterstützen, durch geeignete Mittel ihre mediale/ digitale Präsenz zu erhöhen bzw. neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen.

– Das äußere Erscheinungsbild der Stadt soll attraktiver werden, um auch Menschen von der Umgehungsstraße zu uns einzuladen. Menschen aus der Neustadt (zumeist Ältere, die nicht mehr so mobil sind), wünschen sich seit Langem einen Shuttleservice innerhalb der Stadt. Aufgrund der nicht ausreichenden Parkplätze in der Innenstadt wäre dies eine gute Lösung.

Mittelfristiges Ziel ist die Umgestaltung der Innenstadt und schwerpunktmäßig des  Marktplatzes zum Zentrum für alle (auch senioren- und behindertengerecht) mit vielfältigen Angeboten und Teilhabe für jeden. Der Markt als Zentrum des Wohlfühlens und des Miteinanders. Dafür ist ein Netzwerk der Akteure vor Ort notwendig

Beschreibung der vorgesehenen Aktivitäten

Moderierte Dialoge in Form von Workshops, Mitmachaktionen und Umfragen sollen die Menschen vor Ort stärker in den Entwicklungsprozess unserer Innenstadt einbeziehen. Die größere Transparenz soll zum Mitmachen inspirieren.

Die neu geschaffene Stelle des Citymanagers soll helfen:,

– direkten Kontakt zu allen aufzunehmen, da erfahrungsgemäß nur der Email- oder Telefonkontakt nicht ausreicht, die Kräfte vor Ort wirklich zu mobilisieren.

– Wir versprechen uns von direkten Vor-Ort-Gesprächen mit den verschiedenen Akteuren einen deutlich besseren Erfolg. Dafür braucht es aber viel Zeit, die wir Ehrenamtlichen allein leider nicht ausreichend haben.

– Wir wollen außerdem in diesem zweijährigen Prozess mit den Bürgerinnen und Bürgern klären, wie der Markt als Mittelpunkt für die Zukunft aussehen soll. Es wird eine enge Zusammenarbeit städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Amt geben.

– Zu den Foren werden IHK, Handwerkskammer und die Wifög eingeladen und wer sonst noch für unsere Sache gebraucht wird.

– Mit einer Stadtmesse wollen wir künftig den Jahresempfang und die Vorstellung der Unternehmen verknüpfen. Die Reflektion des Erreichten wird mit diesem Tag eng verbunden sein, so dass deutlich wird, wie das bei den Besuchern ankommt und wie es den bete-iligten Unternehmen damit geht.

Aktivitätsbudget Stufe a = 20.000 €

In dieser Aktivitätenstufe sehen wir die wichtigsten Dinge, die wir in jedem Fall mit Ihrer Hilfe umsetzen möchten.

-> Stadtforum als Ideenschmiede: Mit einem Stadtforum mit Workshops und Moderation und dem Citymanager wollen wir während des zweijährigen Prozesses mehrere Dialogveranstaltungen durchführen. Zuerst geht es darum, Wünsche, Ideen, Anregungen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger aufzunehmen, um daraus  eine gemeinsame Zukunftsstrategie für die Stärkung des Stadtkerns zu entwickeln.

– Verkehrsberuhigung, Parkplatzmöglichkeiten, Fahrradnutzung, Sitzgelegenheiten u.v.m. sind dabei zu berücksichtigen. Im weiteren Verlauf gegen Ende des ersten Jahres wird es einen Zwischenstand geben. Zum Ende 2023 werden wir dann eine Rückschau halten und die Abrechnung der erreichten Maßnahmen in ihrer Wirkung und Nachhaltigkeit prüfen, und eine fortführende Strategie über das Jahr 2023 hinaus verabschieden. Mit dem bereits ausgebauten kleinen Netzwerk „Crivitz digital“ werden wir den Unternehmen entsprechende Hilfestellungen und Unterstützung geben, um auch online stärker zu werden.

– Für Moderatoren und Dienstleistungen benötigen wir etwa 4.000 €. -> Lockmittel für potenzielle Kunden mit Eyecatcher an der Umgehungsstraße: Jetzt sind die Verkehrsinseln von Schwerin und Parchim stadteinwärts grau gepflastert und zeitweise mit Unkraut bewachsen. Diese wollen wir mit hiesigen Gärtnereiprodukten schöner und so die Stadteingänge einladender gestalten für ca. 4.000 €.

-> Außerdem benötigen wir ein kleines Werbebudget für Flyer- z.B. für das Angebot des Monats, Straßenverkaufs-Events, aber auch für Werbung auf Social Media. Wir wollen eine Eigenmarke entwickeln und Einkaufstaschen, evtl. auch Mehrwegbecher für Veranstaltungen bedrucken lassen. Dafür benötigen wir etwa 3.500 €.

-> Imagefilm über die Stadt Crivitz: Zur Mitarbeitergewinnung, aber auch zur Werbung wollen wir in einem Kurzfilm die Stärken und Charme unserer Stadt hervorheben. Das kostet etwa 3.500 €

 -> Historischer Stadtspaziergang und Wegweiser:

In diesem Jahr haben wir anlässlich unseres Stadtjubiläums begonnen mit einem historischen Stadtrundgang. Einwohner, Heimatvereinsmitglieder und Bürgerhausteam bringen seit einigen Monaten alte Geschichte und Geschichten in einem jährlich erscheinenden Chronikheft zusammen. So erzählten uns manche auch die Geschichte ihres Hauses und belegten die Entwicklung mit alten Fotos. Diese wollen wir nun an den Gebäuden und auf unserer Homepage veröffentlichen. Dafür wollen wir zusammen mit den Eigentümern ansprechende einheitliche Schilder an den Gebäuden anbringen und mit der Homepage der Stadt für weiterführende Informationen verknüpfen.

https://www.stadt-crivitz.de/wp-content/uploads/2022/01/Bild-2--300x225.jpgHierfür planen wir 5.000 € ein. Der Heimatverein wird spezielle Führungen durchführen, um unser Crivitz bekannter zu machen und zusätzliche Besucheranreize zu geben.

Aktivitätsbudget Stufe B = 15.000 €

Der Höhepunkt aller vorgenannten Aktivitäten soll eine jährliche Stadtmesse sein.

Dort soll künftig die vom Citymanager vorbereitete und organisierte Präsentation allen interessierten Unternehmens aus Handel und Handwerk, Medizin, Dienstleistungen u.v.m. sowie Akteure aus Kunst und Kultur in unserer Innenstadt stattfinden. Hierfür soll die Große Straße und der Bereich um den Markt herum gesperrt werden, damit sich auch die am Stadtrand oder in den Ortsteilen angesiedelten Firmen präsentieren können. Ein Shuttleservice, z.B. Pferdekutschen, oder Amtsbus sorgt für die Verbindung von außen in die Innenstadt und heimwärts. Musik, Show und Licht dürfen dabei nicht fehlen. Wir schätzen die Kosten ähnlich wie unser Stadtfest auf ca. 15.000 €.

Aktivitätsbudget Stufe C = 15.000 €

– Sollte es dazu kommen, dass wir es sogar bis zu dieser Stufe schaffen, käme noch ein Sahnehäubchen obendrauf. Zur nachhaltigen Verbindung unserer Stadtteile, wünschen wir uns einen gebrauchten Bürgerbus (9 Sitzer) mit ehrenamtlichen Fahrern zur dauerhaften Verbindung Alt- und Neustadt sowie Ortsteile.

Ein weiterer Wunsch wäre die Finanzierung einer Leihgabe des Künstlers Heiko Voß, der eine Stele zur beliebtesten Sage der Stadt – dem Crivitzer Fischregen– gestaltet hat. Der Künstler hörte von unserer Sage und von den Kindern der Regionalen Schule gab es bereits ein kleines Modell dazu.

Davon inspiriert gestaltete er eine wunderschöne Stele, die er am See als Leihgabe aufstellte.

Seitdem verziert sie unseren Uferweg am See. aber die Stadt hatte bisher nicht das Geld, um hier aktiv dieses Kunstwerk zu kaufen. Zu sehr drückte und drückt uns der Haushalt mit den kostenintensiven Sanierungen in unseren Kindertagestätten und Schulen, so dass wir ihn bis heute nicht kaufen konnten. Schon jetzt ist es für die Unternehmen und Menschen vor Ort eine ganz wichtige Identifikation mit Crivitz. Der aufmerksame Besucher findet an verschiedenen Orten in der Stadt in die Gehwege eingearbeitete  Fische – sozusagen auf den Spuren der Fische – nach dem Modell der Stolpersteine.

Sie führen bis in die Innenstadt und es werden jährlich mehr. Hierfür veranschlagen wir 15.000 €

                                                                                        Fotos: Brusch-Gamm

Britta Brusch-Gamm Bürgermeisterin Stadt Crivitz

Alle Fotos von Britta Brusch-Gamm

Citymanagement * Crivitz * 01.01.2022 – Geplänkel um die Zuständigkeit??

11-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./127/2-22

Stolperstart 2022!

Kuriosum!

So berichtete die SVZ am 04.01.2022 unter Berufung auf die Bürgermeisterin “Wir hoffen sehr auf unser neues Projekt lebendige Innenstädte, so Britta Brusch Gamm. Diese werde nach jetzigem Planungen voll mit dem Bildungs und Sozialausschuss integriert werden“

Also WER DENN NUN Kultur -oder Sozialausschuss? Weiß hier die linke Hand nicht, was die rechte tut? Der Kulturausschuss Crivitz soll nun doch die „Ideen –Schmiede“ für das Citymanagement sein laut Tagesordnung am 11.01.2022 und anfangen eine „Ideensammlung“ zu inszenieren damit das zukünftige Citymanagement in Crivitz bis zum 31.12.2023 alles umsetzen kann! Das erscheint mächtig früh !!

Eine verdrehte Welt!

Das Klarmachen der Aufgaben für das Citymanage-ment in Crivitz hätte eigentlich im Sept. /Okt.2021 erfolgen müssen und intensiv in den Ausschüssen diskutiert werden sollen, bevor man überhaupt einen Fördermittelantrag beim Wirtschaftsministerium stellt. Aber das war ja am 15.10.2021 nicht so gewollt, sondern sollte wiederum nur eine Einzelent-scheidung und Eilentscheidung der Bürgermeisterin bleiben! Nun muss also der Kulturausschuss alles wieder einmal richten und das ganz schnell. Ideen sammeln und Aufgaben/Projekte bestimmen damit das Citymanagement in Corona – Zeiten auch Projekte zu bearbeiten kann! Zur Zeitlichen Abfolge des Citymanagement!

Nach dem die Bürgermeisterin mal einfach so entschieden hat am 15.10.2021 einen Fördermittelantrag für einen „Citymanager“ beim Wirtschaftsministerium einzureichen, von welchen vorher keiner etwas wusste oder besprochen wurde, geschweige denn in den Ausschüssen darüber diskutiert wurde oder ein Meinungsaustausch stattfand. Wurde dieser Antrag nun 25.10.2021 nur noch „ pro forma“ von CWG und Linke abgehandelt und mit ihrer (72%) Mehrheit beschlossen. Arbeitsbeginn des Citymanagement sollte der 01.01.2022 sein.

Wie schon gesagt „sollte der 01.01.2022“ sein, denn das Amt Crivitz hat auch eine Ausschreibung getätigt, in welcher die Bewerbungsfrist erst am 10.01.2022 endete.

Fazit:

Man könnte fast sagen: die Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm hat die Eingebung gehabt und entschieden eine Citymanagement in Crivitz zu installieren und nun sollen alle anderen diese Idee mit Leben zu erfüllen! Frei nach dem Motto ..Nun macht mal, ich stelle dann das Ganze dann der Öffentlichkeit vor..!Wäre es nicht viel besser gewesen, wenn die Abgeordneten von diesen Planungen und Konzepten schon im Sept./Okt. 2021 erfahren hätten und was sich alles dahinter verbirgt und wie man es umsetzt? Ein Meinungsaustausch in den Ausschüssen der Stadt und in den Ortsteilen wäre hilfreich gewesen! Natürlich wohnt jeden neuen Anfang ein Zauber Inne, aber ebenda auch der Keim des Abschiedes. Demokratie ist immer Verantwortung auf Zeit und das ist ein wichtiges Prinzip aus gutem Grund. Darum sollte man auch neue Ideen, auch aus der Verantwortung heraus als Bürgermeisterin, erst einmal gemeinsam beraten und in den Meinungsaustausch eintreten und nicht Tatsachen von oben herab vorgeben! Denn dann muss auch für seine Aktionen die Verantwortung gegenüber der Stadtvertretung und dem Souverän übernehmen!

City-Management Crivitz! Stolperstart 2022!

09-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./126/1-22

Auch im Januarloch?

Morgen, also am Montag dem 10.01.2022 endet die letzte Bewerbungsfrist für den City-Manager (m/w/d) in der Stadt Crivitz und nun sollen also die Bewerbungsgespräche beginnen!!! Das aktuelle an der Nachricht ist – das bereits 7 Tage später also am Montag, dem 17.01.2022 der beschließende Hauptausschuss der Stadt Crivitz, über eine Einstellung entscheidet!!!!

TOP 17 Personalangelegenheiten – Einstellung eines City-Managers (m/w/d)

Nun, das geht aber schnell! Wer wurde denn hier schon im Vorfeld auserkoren und wird wieder handverlesen? Spannend dürfte nach wie vor die Frage bleiben: Wann der  Arbeitsbeginn sein soll? Denn die Fördermittel für diese Stelle fließen schon ab dem  01.01.2022 bis zum 31.12.2023! Eigentlich wird die Stelle mit 20 Wochenstunden im Rahmen des Förderprojektes des Wirtschaftsministeriums M-V „Belebte Innenstädte“ gefördert.

Woher die Möglichkeit kommt zusätzlich weitere 10 Wochenstunden mit Aushilfsarbeiten in der Bibliothek und im Bürgerhaus aufzustocken ist unbekannt? ( TVöD Entgeltgruppe 6).

[Bibliothek besetzt – Bibliothekar 30WoStd., Hilfsarbeiten für Bürgerhaus/Bibliothek 32 WoStd; Seniorenarbeit 8 WoStd – Gesamt VZÄ = 1,775 entspricht 70,5  WoStd.]

[Bürgerhaus besetzt -Stadtkoordinator 40 WoStd. ausschließlich der Pausen (nach Tarifrecht Reduzierung der Wochenarbeitszeit für 2022=39,5 WoStd./2023=39,0 WoStd. / 2025= 38,5WoStd.) Gesamt VZÄ = 1,0]

Fazit:

Es kann also durch aus möglich sein das der Besucherandrang in Corona – Zeiten in der Bibliothek und im Bürgerhaus in Crivitz 2022 und 2023 so groß ist und sein wird, das die 4 vorhandenen Mitarbeiter überlastet sind und eine Hilfe für 10 WoStd. zusätzlich benötigen!Oder gehört das Bürgerhaus und die Bibliothek in Crivitz auch zur sogenannten „kritischen Infrastruktur“, wo dann Personal fehlen wird?

Verwirrung um Arbeitsbeginn des City Management in Crivitz?  Fehlstart 2022?

30.Dez.-21/P-headli.-cont.-red./125/75-21

Es existieren zwei Ausschreibungen eine von der Stadt Crivitz und vom Amt Crivitz! Das Ende der Bewerbungsfrist als City-Manager (m/w/d) in der Stadt Crivitz ist am 20.12.2021 und für das Amt Crivitz am 10.01.2022??

Die Stelle ist  zum 01.01.2022 befristet bis zum 31.12.2023 mit 20 Wochenstunden zu besetzen und erfolgt im Rahmen des Förderprojektes des Wirtschaftsministeriums M-V „Belebte Innenstädte“. Es besteht die Möglichkeit, die Stelle um 10 weitere Wochenstunden mit Aushilfsarbeiten in der Bibliothek und im Bürgerhaus aufzustocken. Die Vergütung erfolgt nach TVöD Entgeltgruppe 6.“

Und welche Bewerbungsfrist gilt denn nun? Wird hier nun rückwirkend abgerechnet? Weiß hier die linke Hand nicht, was die rechte tut?

In der letzten Sitzung des Jahres vom  Ausschusses für Kultur, Sport und Vereine der Stadtvertretung der Stadt Crivitz am 14.12.2021 (per Videokonferenz ), auf welchen auch die Bürgermeisterin zugeschaltet war informierte Sie : „ Frau Brusch-Gamm informiert, dass die Planung für Veranstaltungen 2022 erst mal unter normalen Voraussetzungen erfolgt. Aber schon der geplante Jahresempfang am 12. März ist in gewohnter Form vage. Die Bewerbungsgespräche für die Stelle der/des Citymangerin/Citymanagers werden evtl. noch zwischen den Feiertagen stattfinden. In der nächsten Kulturausschusssitzung sollte dann beraten werden, welche Maßnahmen schon angeschoben werden können. Der Ausschuss sollte auch beraten, was bei den Sportstätten zu tun ist.“ laut vorläufigen schriftlichen Protokoll vom 30.12.2021!!

Gesagt wurde aber, dass die Bewerbungsgespräche in der Woche nach Weihnachten durchgeführt werden  und bis zum 31.12.2021 abgeschlossen sein sollen!! Da der Arbeitsbeginn  ja nun der  01.01.22 bereits ist! Nun, es bleibt also eine atemberaubende Spannung! Und die am meisten gestellte Frage ist nicht nur: „ Wer wurde denn nun auserwählt, sondern wann ist denn nun der Arbeitsbeginn “? Eine Entscheidung dazu ist nach wie vor dringend geboten, denn die Fördermittel für diese ausgeschriebene Stelle fließen bereits ab dem  01.01.2022!

Das Kuriosum: Gemäß der  Kommunalverfassung für das Land MVP § 22  die Gemeindevertretung – Absatz (3) lautet: „Die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten können nicht übertragen werden… Abschnitt:(5) ..die Grundsätze der Personalentscheidungen.“ Die Stadtvertretung bzw. Gemeindevertretung muss also zu Personaleinstellungen im nichtöffentlichen Teil der Vertretung dazu beschließen. Aber, gemäß der Hauptsatzung der Stadt Crivitz in §7 (2) heißt es dazu: „Die Bürgermeisterin trifft Personalentscheidungen im Bereich der nachgeordneten Einrichtungen der Stadt Crivitz nach Beratung im Haupt- und Finanzausschuss!!! Nun, aber die nächste Hauptausschusssitzung findet erst am 17.01.2022 statt und die nächste Stadtvertretersitzung ist erst am 21.02.2022??? Wer soll also denn nun die Einstellung und den  Arbeitsbeginn entscheiden? Wird rückwirkend abgerechnet?

Fazit: Es wird also abermals eine Einzelentscheidung und Eilentscheidung der Bürgermeisterin  werden!!!!! Gelebte Praxis in unser Stadt ist es das die Bürgermeisterin von Crivitz, aufgrund von Zeitnot oder bei zu langer Dauer bis zur nächsten Stadtvertretersitzung oder der Hauptausschusssitzung, Personaleinstellungen  vornimmt und sich die  Bestätigung dieser  Eilentscheidung  bzw. Zustimmung später auf anderen Sitzungen einholt?? Kann man auch stetig machen, bei 72 prozentiger Mehrheit von CWG und Linke!

Strittig wird aber trotzdem bleiben, dass gerade hierzu diese sog. kurzfristige Terminlage vorher  schon lange bekannt war!! Beziehungen sind das „Salz in der Suppe unseres Lebens“. Ihre Wichtigkeit erstreckt sich durch alle Lebensbereiche.

„Crivitz mittendrin – Auf der Spur der Fische“

29.Dez.-21/P-headli.-cont.-red./124/74-21

Arbeitsbeginn – Citymanager- schon 01.01.2022? Bewerbungsgespräche enden morgen!?

Auf der Stadtvertretersitzung am 06.12.21 in Crivitz verkündete die Bürgermeisterin  dass die Bewerbungsgespräche für das neue City Management am 31.12.2021 enden und der Arbeitsbeginn bereits am  01.01.22 sein soll! Nun, es bleibt also eine atemberaubende Spannung! Und die am meisten gestellte Frage: „ Wer traut sich in Crivitz  oder wer wurde denn nun auserwählt“? Eine Entscheidung ist dringend geboten, denn der  01.01.2022 naht!

Das Kuriosum: Gemäß der  Kommunalverfassung für das Land MVP § 22  die Gemeindevertretung – Absatz (3) lautet: „Die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten können nicht übertragen werden… Abschnitt:(5) ..die Grundsätze der Personalentscheidungen.“ Die Stadtvertretung bzw. Gemeindevertretung muss also zu Personaleinstellungen im nichtöffentlichen Teil der Vertretung dazu beschließen.

Aber, gemäß der Hauptsatzung der Stadt Crivitz in §7 (2) heißt es dazu: „Die Bürgermeisterin trifft Personalentscheidungen im Bereich der nachgeordneten Einrichtungen der Stadt Crivitz nach Beratung im Haupt- und Finanzausschuss!!! Nun, aber die nächste Hauptausschusssitzung findet erst am 17.01.2022 statt und die nächste Stadtvertretersitzung ist erst am 21.02.2022???

Wer soll also denn nun die Einstellung und den  Arbeitsbeginn entscheiden?

Fazit: Es wird also abermals eine Einzelentscheidung und Eilentscheidung der Bürgermeisterin  werden!!!!! Gelebte Praxis in unser Stadt ist es das die Bürgermeisterin von Crivitz, aufgrund von Zeitnot oder bei zu langer Dauer bis zur nächsten Stadtvertretersitzung oder der Hauptausschusssitzung, Personaleinstellungen  vornimmt und sich die  Bestätigung dieser  Eilentscheidung  bzw. Zustimmung später auf anderen Sitzungen einholt?? Kann man auch stetig machen, bei 72 prozentiger Mehrheit von CWG und Linke!

Strittig wird aber trotzdem bleiben, dass gerade hierzu diese sog. kurzfristige Terminlage vorher  schon lange bekannt war!! Beziehungen sind das „Salz in der Suppe unseres Lebens“. Ihre Wichtigkeit erstreckt sich durch alle Lebensbereiche.

Land rettet Crivitzer Klinik vor Pleite

22.Dez.-21/P-headli.-cont.-red./123/73-21

Die finanzielle Lage des kommunalen Krankenhauses Crivitz östlich von Schwerin ist dramatischer als bekannt. Das Land hat jetzt mit einer Einmalzahlung offenbar eine Pleite abgewendet. 2,5 Millionen Euro sind aus dem schuldenfinanzierten Rettungsfonds des Landes geflossen – genehmigt vom Finanzausschuss des Landtags auf Antrag des SPD-geführten Finanzministeriums

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von Stefan Ludmann, NDR 1 Radio MV Aktuell Helios hat schon in der Vergangenheit klargemacht, dass eine Wiedereinrichtung der ehemaligen Geburtenstation nicht in Frage kommt.

Das Rettungspaket kam für die Klinik gerade noch rechtzeitig, seit der Übernahme durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim zu Jahresbeginn hatte sich die Finanzlage stetig verschärft. Die Begründung für die Landeshilfe macht die Dramatik der Lage klar: Die aktuelle wirtschaftliche Situation des Krankenhauses Crivitz sei „besorgniserregend“, heißt es in einem Papier der Landesregierung von Ende November. „Aktuell ist die Liquidität nicht mehr gesichert.“ Das bedeutet: Es drohte eine Pleite und die ist mit dem Geld des Landes kurz vor Jahresende wohl abgewendet.

Zu wenig Einnahmen und ein Investitionsstau

Zwei Gründe nennt das Land für die Misere. Es gibt zu wenig Einnahmen, weil in Crivitz weniger operiert wird. Außerdem habe pandemie-bedingt die Geriatrie-Abteilung neun Monate schließen müssen. Auch die gezahlten Corona-Hilfen des Bundes hätten das vier Millionen Euro schwere Umsatzminus nicht ausgleichen können. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim ist bereits mit einem 1,8 Millionen Euro Kredit eingesprungen, jetzt schießt das Land noch einmal 2,5 Millionen dazu. Erschwerend kommt für die 80-Betten-Klinik hinzu: Es gibt offenbar einen Investitionsstau – die Klinik muss modernisiert werden, das wird bisher mit 750.000 Euro veranschlagt – Geld, das offenbar nicht da ist.

Regierung informierte nicht über staatliche Hilfe

Der Zuschuss des Landes soll vor allem die Personalkosten tragen – er geht also in den laufenden Betrieb. Verwunderlich ist, dass SPD und Linke angesichts der Brisanz der Lage die Öffentlichkeit nicht über die staatliche Hilfe informiert haben. Die Schieflage könnte zum Hemmschuh für eine mögliche Wiedereinrichtung der Geburtshilfe in Crivitz werden. An ihrer Schließung hatte sich vor rund zwei Jahren die Debatte um den Standort entzündet.

Zuvor bereits sechs Millionen Euro gezahlt

Der private Krankenhaus-Konzern Mediclin hatte die Geburten-Station 2020 geschlossen. Sie galt wegen niedriger Fallzahlen als unrentabel, der Bilanz bescherte die Station dauerhaft rote Zahlen. Ein Jahr nach dem Verkauf an den Landkreis rutscht die Klinik auch ohne Geburtenstation ins Minus. Dabei war die Rekommunalsierung eine politische Entscheidung: Vor zwei Jahren hatte sich Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) mit Blick auf Crivitz für das Modell stark gemacht. Das Land hat bereits einmal sechs Millionen Euro gezahlt, um den Klinik-Kauf durch den Landkreis zu unterstützen.

Die CDU-Opposition warnt auch deshalb, Crivitz dürfe nicht zum Dauerzuschuss-Betrieb werden. Die gesundheitspolitische Sprecherin, Ex-Justizministerin Katy Hoffmeister, meinte außerdem, die Landesregierung sollte die Hilfen „offen kommunizieren“.

Wiedereinrichtung der Geburtenstation fraglich

Der Landkreis sucht unterdessen nach einem privaten Partner für das Krankenhaus Crivitz. Die Helios-Klinken sind der Wunsch-Kandidat. Die sollen 49 Prozent übernehmen. 

Teil-1-Essenversorgung–Schwerin Menü–angeblich mangelhaft und Preiserhöhung!?

20.Dez.-2021/P-headli.-cont.-red./122/72-21

Ein Dauerbrenner seit Jahren für CWG und LINKE?! „Pacta sunt servanda“-

In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen der Stadt Crivitz am 13.12.2021 (per Videokonferenz) wurde anfangs über das Thema „Essenversorgung“ informiert und die jetzige Situation öffentlich diskutiert, kurze Zeit später, als man dann die Brisanz des Themas erkannte, wurde die Angelegenheit einfach in den nicht öffentlich Teil der Sitzung verschoben! Der Ausschutzvorsitzende (selbst Lehrer in der Grundschule in Crivitz) informierte über Mängel in der Essenversorgung der Schüler (in der qualitativen Versorgung) und über Preiserhöhungen.

Inhalt der Berichterstattung vom Vorsitzenden!

So berichtete der Vorsitzende dass die Qualität des Schulessen sehr nachgelassen hat und fast schon dem Niveau des Voranbieter UWM aus Demen von 2017 wieder entspricht. Eine ganz schön erschütternde und mutige Einschätzung/Behauptung! Des Weiteren stellte der Vorsitzende fest das man jetzt sowieso nichts ändern kann und nur an der Qualitätsschraube drehen kann, da die Verträge auch für 2022 schon gültig sind, aufgrund der Frist zur Auflösung. Was wollte man damit bloß ausdrücken? Warum diese Behauptungen?

Weiter berichtete der Vorsitzende über eine Preiserhöhung des Essens auf 3,20 €  ????  auf der Sitzung. Aber eine Preisliste bzw. Menüliste wurde dazu im öffentlichen Teil nicht veröffentlicht?

Als die Abgeordneten der CWG die Brisanz in dieser Angelegenheit und die getroffenen Feststellungen erkannten, entschied man sich plötzlich und unerwartet das Essenthema weiter im nichtöffentlichen Teil zu diskutieren.

Was sollte denn hier verheimlicht werden?

Das Kuriosum: Ein Gespräch mit dem Essenanbieter – Schwerin Menü – im Vorfeld der Sitzung hatte es nicht gegeben. Eine Tagung der Essenskommission der Schule bzw. Elternvertretung oder Befragung der Schüler zu diesem Thema hat es nicht gegeben. Auch gab es im Vorfeld der Sitzung  gab es keinerlei Hinweise von diesen Gremien über Mängel in der Essenversorgung.

Also woher kommen dann diese Vorwürfe und Feststellungen? Und Tatsache ist, dass es bislang keine Beschwerden öffentlich über das Schulessen gab?

War alles schon einmal da! [2015-2018]!

Dieselbe Situation gab zu diesem Thema – Schulessen- schon einmal von 2015 bis 2018 in Crivitz, aber damals führte den Ausschuss eine  Ausschutzvorsitzende der CWG – Frau Martina Torbahn, welche  selbst Lehrerin in der Regionalen Schule war. Im Jahr 2015 hatte die Bürgermeisterin dem damaligen Essenanbieter UWM aus Demen für alle Einrichtungen gekündigt und eine Neuausschreibung der Essenversorgung veranlasst. Die Regionale Schule war für einen Wechsel, die Grundschule dagegen.

Es war damals eine sehr aufgeheizte Stimmung, seinerzeit wurde eine WhatsApp-Nachricht sogar verbreitet und aufgerufen worden gegen den Essenanbieter UWM zu stimmen (siehe SVZ vom 20.05.2015). Später stellte sich heraus, dass die ausgesprochenen Kündigungen der Bürgermeisterin mit Mängeln behaftet war und in der Neuausschreibung auffallende Verfahrensfehler gemacht wurden, so dass diese Vorgänge sich bis ins Jahr 2018 hinzogen und erst dann abgeschlossen wurden (siehe SVZ vom 26. 05 2018).

Einzelne Verträge wurden erst einmal weitergeführt und Essenkommissionen an den Schulen gegründet und so wurde 2018 begonnen mit einer neuen Ausschreibung zum Schulessen (laut Protokoll 29.01.2018). Seit diesem Zeitpunkt beliefert das Unternehmen Schwerin Menü die Grundschule und Regionale Schule in Crivitz.  

Keine Mängel bekannt seit 2018 bzw. 2019 !

Seit diesem Zeitpunkt gab es keinerlei bekannte Mängel, im Gegenteil so berichtete der Vorsitzende auf der letzten dazu bekannten Sitzung am 11.11.2019:

So heißt es im Protokoll dazu:

Herr Wurlich begrüßt 4 Vertreterinnen der Essenkommission der Grundschule Crivitz. Aufgrund ihrer Anwesenheit wird der TOP 6 bereits als TOP 2 behandelt. Von der Regionalen Schule war trotz Einladung kein Vertreter der Schulkonferenz zur Sitzung erschienen. Die Essenverträge wurden mit der Fa. Schwerin Menü für den Zeitraum vom 01.08.2019 bis zum 31.07.2020 geschlossen. Sie enthalten die Option der jeweiligen Vertragsverlängerung.

Es steht daher die Entscheidung an, ob die Verträge verlängert werden oder ob eine neue Ausschreibung erfolgen soll. Zur Meinungsbildung über die Situation der Essenversorgung wurden die Vertreter der Essenkommission bzw. der Schulkonferenz eingeladen. Die Vertreterinnen der Essenkommission der Grundschule geben einen ausführlichen Bericht und beantworten die aufgetretenen Fragen. Die Essenkommission besteht aus je einem Vertreter pro Klasse, der Schule und der Stadt Crivitz. Die Kommission hat zuletzt am 08.11.2019 beraten. Im Frühjahr fand eine Umfrage zur Zufriedenheit der Essenversorgung statt. Die Bewertung fiel positiv aus. Die Zufriedenheit ist höher als bei der Versorgung durch die Fa. UWM.

Bis zum Jahresende erfolgt nochmals eine Umfrage. Das Ergebnis soll im Januar 2020 vorliegen. Grundsätzlich steht man der Vertragsverlängerung positiv gegenüber.

(Frau Döring erscheint um 19.05 Uhr zur Sitzung)

Für die Zukunft sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

–          Problematik Einweg/Mehrweg

–          Möglichkeit des „Büfettessen“

–          ggf. Vertragslaufzeit über 5 Jahre mit möglicher „Ausstiegsklausel“

–         ggf. Übernahme der Strom- und Wasserkosten durch die Stadt Crivitz mit dem Ziel der Senkung des Essenpreises

Herr Wurlich bedankt sich für die Ausführungen und verabschiedet die Vertreterinnen der Essenkommission.

Eine weitere Beratung zu dieser Thematik soll im Januar 2020 nach dem Vorliegen des Umfrageergebnisses erfolgen.“ (laut Protokoll vom 11.11.2019)

Nun, eine Versammlung im Januar 2020 zu dieser Thematik gab es nicht mehr und so wurde erst wieder am 13.12.2021 über diese Angelegenheit beraten, wo man plötzlich Mängel feststellt?

FAZIT: 

„Pacta sunt servanda“- Verträge sind einzuhalten, für beide Seiten! Es ist erstaunlich dass man vor gut zwei Jahren sogar vor hatte den Vertrag mit den Essenanbieter von 1 Jahr auf 5 Jahre zu verlängern und jetzt plötzlich an diesem Zweifel aufkommt!?

Mit der Essenversorgung ihrer Kinder haben sich schon Generationen von Eltern beschäftigt und in Crivitz ist kein Ende abzusehen. Die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden sind mutig und vielleicht wollte er auch das Thema einfach nur voranbringen. Er wurde aber trotzdem von seinen eigenen Vertretern der CWG zurechtgewiesen und alles wurde wieder einmal ins Nicht Öffentliche verbannt!

Ist es richtig dass sich ein Ausschuss der Stadtvertretung sich mit diesem Thema befasst, ohne eine Anhörung der Essenskommission, Elternrat und des Unternehmens sowie einer  Befragung der Schüler?

Sollte man nicht vielleicht vorher erst einmal in den Meinungsaustausch mit den jeweiligen zuständigen Gremien treten und sich genaue Informationen einholen!?

Auch wenn die Stadt Crivitz der  Schulträger ist von beiden Schulen, so hat die Stadt doch genügend Gremien geschaffen – wie z.B. eine Essenskommission  welche regelmäßig in den verschiedenen Gremien Auskunft über ihre Arbeit erteilen und als Schnittstelle zwischen Essensanbieter und Schule dienen sollen. Die Auswahl des Caterers pro Schule erfolgt über eine Ausschreibung durch den Schulträger. In MV gibt es ein einheitliches Vergabeverfahren mit gleichen Standards. Für die Schulen besteht jedoch die Möglichkeit, sich aktiv an der Auswahl zu beteiligen. Dies erfolgt insbesondere durch die Einrichtung von Essenkommissionen an jeder Schule; den Kommissionen gehören Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher und Schülerinnen und Schüler an. Die Anbieter des Schulessens sind unter anderem verpflichtet, die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zur Schulverpflegung einzuhalten.

Eidechsen verschaffen Subventionen!

16.Dez.-21/P-headli.-cont.-red./121/71-21

Selbstinszenierung der Bürgermeisterin vor Weihnachten?! Oder Werbeveranstaltung für Unternehmen?

Die SVZ erklärt uns wiederum was wir alle noch nicht so richtig öffentlich wissen und doch bald der  Bauausschuss?

Während die Neustadt in Crivitz an Leerstand leidet, marode Straßen und Gehwege zu verzeichnen sind, sowie es an Barrierefreie Zugänge fehlt, werden nun „Planungen für 15 Reihenhäuser in Staffelvariante, verschieden geklinkert und energieeffizient“ in der Nachbarschaft errichtet!?

Das Projekt sieht weiter vor weitere Häuser für Familien zu bauen, neben den Neubaublöcken! „Das Grundstück wurde bereits von der Stadt erworben“, so berichtet der Bauherr, ja das ist richtig. Hier schon mal die Entwürfe/Zeichnungen

„Das Grundstück wurde bereits von der Stadt erworben“, so berichtet der Bauherr, ja das ist richtig. Diese gut fünf Hektar große Fläche wurde 1992 durch die Stadt erschlossen. Zwei- bis viergeschossige Mehrfamilienhäuser sollten dort gebaut werden.

Diese gut fünf Hektar große Fläche wurde 1992 durch die Stadt erschlossen. Zwei- bis viergeschossige Mehrfamilienhäuser sollten dort gebaut werden.

Aber man darf nicht vergessen das die Stadt Crivitz dafür einen hohen Preis zahlte 5,7 Mio.DM  (2,914 Mio.€) von 1993  bis 2010 jährlich ca. 170.000,00€ Zinsen/Tilgung. Das gesamte Gebiet hat eine Größe von ca. 55.019,00 m2 das entspricht somit einen  Preis von ca. 52,97€ pro Quadratmeter für die   Herstellungskosten.

Im Oktober 2018 wurde das Gebiet um 1. 738 Mio. €  herabgewertet auf einen Gesamtrestwert auf ca. 1,175 Mio. € das entspricht einen Herstellungspreis  von ca. 21,37€ pro qm2. Da das Gebiet  war teilweise bereits mit Sträuchern und Büschen überwuchert, sogar Eidechsen hatten sich hier angesiedelt. Auch  mangelnde Pflege seit 2011 war hierfür eine Ursache.

Zur Eröffnungsbilanz 2012 (Bekanntgabe am 03.08.2016) wurden diese Flächen mit einem Wert von 70 € pro m² bewertet. Vermutlich sind die  Kosten für das Gewebegebiet zusammen veranschlagt worden. Warum das ungenutzte Baugebiet mit einem so hohen Ersatzwert bilanziert wurde, kann nicht mehr nachvollzogen werden und muss als fehlerhaft betrachtet werden. „Als wir die Fläche 2012 bewerten mussten, haben wir einen Ersatzwert angesetzt, weil wir die tatsächlichen Erschließungskosten nicht mit einem vertretbaren Arbeitsaufwand im Archiv recherchieren konnten.“ SVZ am 19.10.2018-erklärt René Witkowski, Chef der Abteilung Finanzen im Amt Crivitz

Die sonstigen, tatsächlich genutzten Bauflächen (Vogelviertel aus 2010), wurden hingegen nur mit einem Wert von 38,40 € bilanziert. Um eine einheitliche Bewertung innerhalb des Stadtgebietes zu gewährleisten, wurde im Haushaltsjahr 2014 die Lindenallee auf einen Wert von 38,40 € pro m² herabbewertet.

Gegenüber der SVZ sagte  die Bürgermeisterin damals: “Mir ist das ziemlich egal, was da auf dem Papier steht“, sagt Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm, die selbst in der Immobilienbranche arbeitet. „Ich bin glücklich, dass sich jetzt ein Interessent für eine Fläche von etwa 5000 Quadratmetern gefunden hat. Die Erschließungskosten bekommen wir sowieso nicht mehr herein. Und nur das Geld, das wir durch den Verkauf bekommen, hat die Stadt auch tatsächlich in der Tasche.“ (SVZ 19.10.2018)

Unterm Strich bleibt also eine Differenz von ca. 14,57€ pro m2 Verlust gegenüber den eigentlichen Herstellungskosten, das ergibt also einen Preisvorteil von ca. 800.000,00€ insgesamt.

Ob die 38,40€ pro Quadratmeter nun auch der Preis sein wird für die Reihenhäuser oder ein mittleren Preissegment für die Mieten, bleibt abzuwarten?

Sozialer Wohnungsbau unter kommunaler Herrschaft wäre schon lange ein Thema für diesen Stadtteil. Schaut man sich einige Blöcke in der Neustadt an, so könnte man den Eindruck haben das die Investitionsfreudigkeit einzelner Wohnungsbauunternehmen hier sehr nachgelassen haben!

Es ist schon seltsam auf der einen Seite werden schicke neue Häuser gebaut an der Umgehungsstraße und in der Neustadt selbst wird der Leerstand immer größer und die Wohnungszustände  verschlechtern sich, weil  Instandsetzungen  oder Modernisierungen fehlen!! Errichtung von bezahlbarem Wohnraum ist und bleibt eine wichtige kommunale Aufgabe!

So sollte man vielmehr überlegen als Stadt Crivitz, wie man die Wohnverhältnisse in der Neustadt verbessern kann. Bezahlbarer Mietwohnungsneubau heißt vor allem Sozialmietwohnungen bauen

Fazit: Wir brauchen mehr neue Wohnungen, vor allem mehr bezahlbare Wohnungen, und ein Mietrecht, das den drastischen Anstieg der Miete stoppt. Immer mehr Kommunen geben bei Ausweisung von Bauland vor, dass mindestens 30 % der Neubauten von Investoren für preisgebundenen Wohnraum bereit zu stellen ist. Die energetische Gebäudesanierung  wird auch in der Neustadt Crivitz bald ankommen um eine wirksame CO2-Einsparung, für das Klimaschutzziel im Gebäudebereich zu erreichen. Kooperationsvereinbarungen von Kommunen mit Wohnungsgenossenschaften, das wäre es eine Stärkung für bezahlbaren Wohnraum!

„Crivitz mittendrin – Auf der Spur der Fische“!

09.Dez.-21/P-headli.-cont.-red./120/70-21

Projekt von Crivitz? Woher der Name wohl kommt?

Der Marktplatz von Crivitz

Was wir nicht wissen erklärt uns vorzüglich jetzt die SVZ vom 07.12.2021! Es ist schon erstaunlich das  kurz nach der Sitzung der Stadtvertretersitzung Crivitz am 06.12.2021 recherchiert wird nun plötzlich und unerwartet eine Redakteurin der SVZ (Nadja Hoffmann) erklärt was dahinter steckt! Nun, das ist sehr lobenswert von der Redakteurin und auch tüchtig aber nachlesen in den Ausschüssen der Stadtvertretung kann man diese gesamten Ideen Informationen alle nicht. Warum wohl nicht?!

Das Kuriosum daran ist nur, das einerseits von dieser Absicht niemand von den Abgeordneten am 25.10.2021 zur Sitzung der Stadtvertretung Crivitz vorher etwas wusste oder besprochen wurde, geschweige denn in den Ausschüssen darüber diskutiert wurde oder ein Meinungsaustausch stattfand! Denn andererseits wurde ein Fördermittelantrag bereits am 15.10.2021 für den „Citymanager“ beim Wirtschaftsministerium durch die Bürgermeisterin eingereicht, das habe Sie so entschieden wurde als Begründung genannt!!!

Nun, also warum sollen also auch die Abgeordneten darüber noch reden wenn sowieso schon vorher alles  entschieden wurde und nur noch verkündet werden muss!!  Somit wurde der Antrag der Bürgermeisterin nur noch „ pro forma“ von CWG und Linke abgehandelt und mit ihrer Mehrheit beschlossen, nun ja, es ist ja alles durch die Chefin schon organisiert und geregelt! Nun, so erklärt uns nun die SVZ was alles da so hinter versteckt!

Was wird denn nun ausgesagt in dem Bericht der SVZ?

So heißt es „Crivitz will mit neuen Konzepten Innenstadt beleben- Annas Laden aus Crivitz wurde erst kürzlich beim IHK-Wettbewerb „Erfolgsraum Altstadt“ für eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung ausgezeichnet. Doch nicht alle Unternehmen der Stadt sind so gut durch die Pandemie gekommen.“(SVZ -08.12.2021)

Wäre es denn nicht viel besser gewesen eine allgemeine Umfrage bei den betroffenen Unternehmen der Stadt zu machen, als nur bei den Erfolgreichen? Es wurde auch festgestellt „Beispielsweise würden viele Leute durch die Umgehungsstraße nicht mehr durch die Stadt fahren und dort die Einkaufsmöglichkeiten nutzen, so die Bürgermeisterin.“(SVZ -08.12.2021). Ist es wirklich so, dass es weniger Besucher in der Stadt durch die Umgehungsstraße gibt, was meinen denn die ansässigen Unternehmen? Oder sind es nicht die fehelenden Parkplätze und Verkehrskonzepte die der Stadt Crivitz fehlen?

„Dieses Vorhaben muss aber leider noch warten“, so Britta Brusch-Gamm und verweist auf die dringlicheren Baumaßnahmen, die erst einmal in der Stadt umgesetzt werden müssen“(SVZ – 08.12.2021). Welche dringlichen Baumaßnahmen es denn nun sein sollen für 4,6 Mill. € wird man erst am 21.02.2022 erfahren, wenn der Haushalt vorliegt und die Projekte – Marktplatz oder Parkraumkonzept oder SPAR-Markt Fläche bis 2024 warten müssen!

Was ist denn nun mit den Fischen gemeint!

„Crivitz mittendrin – Auf der Spur der Fische“ dazu konnten wir leider noch nicht viel in Erfahrung bringen, aber es könnte mit der Umgestaltung des angedachten neuen Marktplatzes zusammenhängen?

Was ist neu an Erkenntnissen gemäß der SVZ?

Neu ist, das es ein „Workshops in einem Stadtforum für die Unternehmen um gemeinsam eine Zukunftsstrategie für die Stärkung des Stadtkerns“ geben soll und  „eine eigene Marke für die Stadt zu entwickeln“ werden soll. Darüber hinaus soll es ein „Flyer, ein Imagefilm und Wegweiser für den historischen Stadtspaziergang“, eine „jährliche Stadtmesse“ sowie einen  „Shuttleservice könnte die Außen- mit der Innenstadt verbinden- BÜRGERBUSS“. Schön das man das alles erst aus der Presse erfährt!

Was soll denn nun der City Manger nicht mehr machen?

Nun, gegenüber dem Beschluss der Stadtvertretung soll jetzt der City Manger (laut Ausschreibung) sich nicht mehr um „die Umnutzung der Abrissfläche des „Spar“ –Marktes“ und „eine Verkehrsberuhigung in der Innenstadt“ kümmern?! Aber neu ist, er bekommt anstatt 20 Wochenstunden nun 10 Stunden mehr in der Bibliothek und im Bürgerhaus! Warum das so ist, ist nicht bekannt? Vielleicht sind ja die Mitarbeiter in der Bibliothek und Bürgerhaus überlastet?

Inhalt der Ausschreibung / Aufgaben/ Anforderungen und Verdienst des City-Manager (m/w/d) ? -City-Manager (m/w/d) für Crivitz gesucht! bis zum 20.12.2021!

Stellenausschreibung in der Stadt ! Die Stelle ist vom 01.01.2022 befristet bis zum 31.12.2023 mit 20 Wochenstunden zu besetzen und wird gefördert von dem Programm“ Re-Start Lebendige Innenstädte in MV“ Es besteht die Möglichkeit, die Stelle um 10 Wochenstunden in der Bibliothek und im Bürgerhaus aufzustocken. Die Vergütung erfolgt nach TVöD Entgeltgruppe 6. Also dann für 30 Wochenstunden ca. Brutto= 2000,00 €  /ca. Netto = 1435.46 €!!! (30 Tage Tarifurlaub, Jahressonderzahlung & eine betriebliche Altersversorgung – eine tarifgemäße Berücksichtigung Ihrer Berufserfahrung)

Aufgaben?

-Stärkung der innenstädtischen Entwicklung durch Schaffung von Besuchermagneten;

-Stabilisierung des Einzelhandels im Ortszentrum;

-Vernetzung von kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Angeboten und deren gemeinsame Vermarktung (Events und Marketing);

-Organisation der Stadtmesse

-Mitarbeit an der Weiterentwicklung und Ausgestaltung des historischen Stadtrundgangs

– Beteiligung an Workshops zur Innenstadtgestaltung

Anforderungen!

-abgeschlossene Berufsausbildung, möglichst im kaufmännischen Bereich

möglichst mehrjährige Erfahrung im Event-Management, Öffentlichkeitsarbeit oder projektbezogener Arbeit

-Kenntnisse der lokalen Wirtschaft sind von Vorteil

-selbstständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten

-Organisationstalent, Verhandlungsgeschick und eine hohe Kommunikationskompetenz

-Teamfähigkeit, Flexibilität und Engagement

-Bereitschaft zur Arbeitszeitverlagerung, Bereitschaftsdienst

-PKW Führerschein

Fazit:

Wir bedanken uns bei der Redakteurin der SVZ, so dass wir jetzt erst einmal wissen was so alles geplant ist. Anscheinend hat  sie einen direkten heißen Draht zur Stadtspitze! Schöner wäre es gewesen, wenn die Abgeordneten von diesen Planungen und Konzepten Kenntnis hätten und was sich alles dahinter verbirgt und noch viel schöner wäre es, wenn es darüber erst einmal ein Meinungsaustausch in den Ausschüssen der Stadt gegeben hätte!!! Natürlich wohnt jeden neuen Anfang ein Zauber Inne, aber ebenda auch der Keim des Abschiedes.  Demokratie ist immer Verantwortung auf Zeit und das ist ein wichtiges Prinzip aus gutem Grund. Darum sollte man auch neue Ideen, aus der Verantwortung heraus, erst einmal gemeinsam beraten und in den  Meinungsaustausch eintreten.

3G+?zur Stadtvertretersitzung Crivitz 06.12.21!

07.Nov.-21/P-headli.-cont.-red./119/69-21

Stadtvertretersitzung in der Sporthalle Regionalschule am 6.12.2021 – 11 von 17 Stadtvertreter waren anwesend. Wichtig, aber dann wiederum doch nicht! Die Fraktion die LINKE/Heine offeriert einen ungewöhnlichen Lobgesang zum Demokratieverständnis!

65% der Stadtvertreter waren nur präsent, warum wohl! Zuschauer waren 3 anwesend! Von den zwei wichtigen und unbedingt notwendigen dringlichen Anträgen stellte sich dann schließlich heraus, dass ein einziger Beschluss der Definition annähernd nahe kommt! Und das war die Durchführung des Projektes „Crivitz mittendrin Auf der Spur der Fische“ , was immer das sein mag! Vielleicht der Citymanager?

Herr Gamm (LINKE/HEINE) verausgabte sich mit Sonderdefinitionen zur Demokratie und Parteien-proporz gegenüber der Opposition – Fraktion und betonte das man keine Furcht haben sollte um einen Platz,  bei neu zu wählende Mitgliedern von Ausschüssen, man wolle keinem etwas streitig machen!! Das war ein richtig staatstragender Auftritt!

Völlig neue Töne von der Fraktion die LINKE/Heine nach 30 Monaten in dieser Legislaturperiode! Wahrscheinlich gab es eine Order aus Schwerin?!

Des Weiteren wurde die bauliche Veränderungs-sperre um ein Jahr verlängert,  für den eigenen geplanten Windenergiepark in Wessin. Diese Entscheidung dürfte die Kloss New Energy GmbH nicht erfreuen und wird sicherlich die juristische Stimmung anheizen für weitere Auseinander-setzungen mit der Stadt, über die bereits ansässige Klage hinaus!

Weitere 4,6 Mill. € will die Stadt investieren, aber der Haushalt 2022 wir das wohl nicht hergeben. Das soll dann bis 2023 aufgeteilt werden.  Wie sich diese Investitionen zusammensetzen blieb unklar und soll erst Ende Februar 2022 offen gelegt werden.

In den Digital Pakt Schule werden insgesamt 310.684,00€ (für 2 Schulen) investiert bis 2023, der Eigenanteil der Stadt beträgt:  ca. 60.900,00€ und die Folgekosten betragen jährlich ca. 16.000,00€ (Lizenzen, Kosten für Pflege Software u.ä., Support und Prozess-kosten usw.) Tendenz steigend!

Fazit: Diese Sitzung hätte man auch im Februar 2022 machen können.  Die angekündigten steigenden Amts-und Kreisumlage verursachen bei der Stadt Crivitz 2022  Mehrausgaben von ca. 430.000,00€ zusammen,  hinzukommen noch die gestiegenen Personalausgaben von ca.138.000,00€  für ca.100 Mitarbeiter. Die nächste Tarifrunde beginnt schon ab 2023! Sinkende Einwohnerzahlen und Schlüsselzuweisungen runden das Bild ab!

Fraglich bleibt nur,  wie die CWG und LINKE weitere 4,6 Mill.€ Investitionen für die nächsten zwei Jahre finanzieren wollen? Und wovon? Die Corona – Rechnung kommt noch! Es bleibt also spannend, wir werden über weitere Einzelheiten und  noch zu anderen Themen später berichten!

Fragwürdige Erhöhung der Wertgrenzen der Bürgermeisterin bis auf 5.000,00€ und 1.000€/Monat bei Verträgen!

13.Nov.-21/P-headli.-cont.-red./118/68-21

Die Sache mit dem Geld!

Der Grundtenor des Handelns und Wirkens der CWG und LINKE erstreckt sich seit ca. 30 Monaten  auf die Erweiterung/Erteilung von „Ermächtigungen“ und „Verfügungen“ um Diskussionen sowie eventuelle Einsprüche/Vorbehalte zu Sachverhalte zu vermeiden. Die Ausdehnung der eigenen Herrschaft ( 72% Mehrheit) auf alle finanziellen Kernbereiche ist das Ziel. Darum wurde jetzt auch konsequent die  Erhöhung des finanziellen Gestaltungspielraumes der Bürgermeisterin vorangetrieben!

Eine begrenzte zeitweilige Erhöhung der Wertgrenzen mit  dem die Bürgermeisterin handeln kann, würde in dem Corona Zeitraum einen Sinn machen, hierbei geht es aber nicht um bestimmten Zeitraum sondern um eine generelle Verfügung für eine unbegrenzte Zeit!

So auch auf der Stadtvertretersitzung am 25.10.2021, plötzlich und unerwartet tauchte wieder einmal ein Antrag der Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm auf, ohne einer vorherigen Absprache und Kenntnis oder Beratung in den Ausschüssen, in welcher die Erhöhung der eigenen Verpflichtungsermächtigungen bis auf 5.000,00€ und 1.000€/Monat bei Verträgen verlangt wurden!

Begründung:

„Auf Anregung des Rechnungsprüfers wird  eine Angleichung der Wertgrenzen in § 7 Abs. 1 und Absatz 4 vorgeschlagen. Diese Angleichung dient der Verwaltungsvereinfachung.

Kuriosum der Begründung?

Eine unzureichende und einseitige Begründung der Bürgermeisterin und der Verwaltung! Das Kuriosum daran ist nur, das einerseits von diesem Absicht der Erhöhung der Verfügungen niemand von den Abgeordneten vorher etwas wusste und im keinen Ausschuss solche Erhöhungen besprochen wurden. Andererseits kommt der Antrag der Bürgermeisterin über den Fachdienst – Zentrale Dienste zur Abstimmung? Auch dieser Antrag kam also wieder einmal – überstürzt und schlagartig!!

Und so wurde auch dieser Antrag der Bürgermeisterin nur noch „ pro forma“ von CWG und Linke abgehandelt und mit ihrer vorhandenen Mehrheit beschlossen, ohne jegliche Diskussion. Ob das überhaupt alle verstanden haben?

Zur weiteren Klarstellung:

Der Rechnungsprüfer hat in keinen seiner Berichte,  die öffentlichen zugänglich sind, zum Jahresabschluss 2017 am 17.08.2020 oder zum Jahresabschluss 2018/2019 am 23.08.2021 irgendwelche Anregungen gegeben zu einer Angleichung der Wertgrenzen bzw. deren Erhöhung. Auch sind Erläuterungen oder Erklärungen in der Beschlussvorlage nicht beschrieben worden, durch die örtliche Rechnungsprüfung, für eine notwendige Erweiterung der finanziellen Befugnisse für die Bürgermeisterin und den daraus resultierenden Vorteilen für eine Verwaltungsvereinfachung. Also wiedermal alles im Dunkeln? Im Gegenteil,  der Rechnungsprüfer bzw. die örtliche Rechnungsprüfung mahnte sogar:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Vergangenheit wiederholt auf die wirtschaftlichen Risiken von fehlerhaften Auftragsvergaben hingewiesen. Die Fördermittelrückforderung aufgrund der schwerwiegenden Vergabefehler im Zusammenhang mit dem Neubau des Speisesaals ist  hierfür ein eindrucksvolles Beispiel.

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird die vom hauptamtlichen Rechnungsprüfer getroffenen Festgestellungen zum Forderungsmanagement der Stadt Crivitz weiter verfolgen und hat diesbezüglich eine Stellungnahme der Amtsverwaltung angefordert“     laut Bericht 2018

Das Instrument der öffentlichen Ausschreibung sollte ab einem gewissen Auftragswert, auch bereits unterhalb der Wertgrenzen des Vergabeerlasses, bevorzugt eingesetzt werden.“ laut Bericht 2019

Von einer Angleichung der Wertgrenzen oder Erhöhungen bzw. Verwaltungsvereinfachungen wird hier nichts beschrieben oder angedacht! Was soll hier denn wieder heimlich verabredet werden?

Um welche Beträge handelt es sich?

Erhöhung der Entscheidung von 250,00 €/Monat auf 1.000,00€/Monat bei Verträgen (wiederkehrenden Leistungen) und die Erhöhung der Verpflichtungserklärungen der Stadt von einer Wertgrenze von 2.000,00 € auf 5.000,00€.

Was heißt das?

Eine Verpflichtungsermächtigung ist eine Festlegung im Haushalt, mit der die Bürgermeisterin allein bzw. durch einen von ihr beauftragten Bediensteten des Amtes die Verwaltung ermächtigt, im Haushaltsjahr Verpflichtungen einzugehen, die zu Aufwendungen bzw. Auszahlungen in künftigen Haushaltsjahren führen.  Sie ermöglichen es also einer Verwaltung, Verpflichtungen einzugehen, die über das jeweilige Haushaltsjahr hinausgehen. Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, die ohne nähere Angabe des Verwendungszweckes veranschlagt sind, dürfen nicht für deckungsfähig erklärt werden. Die Stadtvertretung hat die Wahl ob sie Wertgrenzen erhöht oder begrenzt festlegt für den Hauptausschuss oder die Bürgermeisterin, werden diese dann überschritten entscheidet die Stadtvertretung selbst.

Die Verwaltung ist somit begeistert, denn sie können jetzt alle direkten laufenden Geschäfte mit der Bürgermeisterin direkt erledigen bis zu diesem o.g. Wertgrenze oder kann das sogar durch einen von ihr beauftragten Bediensteten des Amtes erledigen.

Welche Vorteile gibt es?

Natürlich erhöht oder begrenzt die Stadtvertretung damit einmal den Gestaltungspielraum durch die Zuständigkeit der Bürgermeisterin für die Geschäfte der laufenden Verwaltung.

Gleichzeitig entledigt sich die Stadtvertretung der Pflicht zur Entscheidung von Angelegenheiten geringerer Bedeutung. Das heißt jetzt, das die Stadtvertretung bis zu 1.000,00€/Monat bei Verträgen (wiederkehrenden Leistungen) und 5.000,00€ nicht mehr gefragt werden muss und die Ausgaben nach einfachen Ermessen erfolgen kann durch den Bevollmächtigten (Bürgermeisterin)

Welche Nachteile gibt es?

Flankiert wird diese Übertragungsmöglichkeit durch ein sog. Rückholrecht der Stadtvertretung, wenn dazu eine Mehrheit besteht. Das Kontrollrecht der Stadtvertretung besteht nach wie vor, dazu muss aber jeder Vorgang einzeln angefragt werden. Dasselbe gilt besonders für auf die spezielle Informationspflicht der Bürgermeisterin für die übertragenen Entscheidungen, welche ebenfalls immer einzeln erfragt und beantragt werden müssen.

Ein kurzes Beispiel !

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) nach Handelsrecht sind bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von 150,01€ bis 1.000€ netto, die selbstständig genutzt werden können und abnutzbar sind.

Die Ausgaben für die Anschaffung GWG der Stadt Crivitz im Haushaltsplan 2021 (im jeweiligen Sachkonto)  haben einen Anteil von 166.900,00 € an den Gesamtaufwendungen. Im Haushaltsplan 2020 =121.832,00€  und im Haushaltsplan 2019 = 103.917,00€. Die Steigerung gegenüber der Ergebnisrechnung im Jahr 2020 beträgt ca. 45.000,00 € und eine Erhöhung um ca.61% seit 2019!

Fazit: Finanzielle Gestaltungsspielräume von einem Gemeindevorsteher zeitlich begrenzt zu erhöhen sind in der jetzigen Corona begreiflich, aber nicht für immer!

Es würde sonst eine permanente Konzentration der Herrschaft und Befugnisse entstehen die schwer zu beaufsichtigen ist, dass erzeugt Ohnmacht bei allen anderen! Die Verwaltung freut sich, denn es gibt weniger störende Nachfragen! Kommunale Selbstverwaltung und Kontrolle sieht anders aus! 

Durch den fehlenden Rechnungsprüfungsausschuss in der Stadt Crivitz, ist somit eine Kontrolle nur dürftig vorhanden. Hier beaufsichtigt sich die Verwaltung selbst! Auf Transparenz kann man nur hoffen!

Der Spielraum für Ansichten, einer eventuellen unangemessenen Begünstigung von Einzelnen oder auch nur ein dahingehender Eindruck, dürfte größer werden. Die Beachtung des Mitwirkungsverbotes, in eigener Sache tätig zu werden, sowie das Verbot des Selbstkontrahierens (Insichgeschäft) sollten von den Gremien beobachtet werden.

Bürgerhaushalt 2022 in Crivitz für 15.000,00€ als Probieraktion?

12.Nov.-21/P-headli.-cont.-red./117/67-21

Bürgerhaushalt 2022 in Crivitz für 15.000,00€ als Probieraktion? Lernen durch Versuch und Irrtum?

Auf Wunsch der Bürgermeisterin und der CWG und Linke wurde einmalig auf der Sitzung der HUFA am 11.10.2021 und dann kurzfristig auf der Sitzung der Stadtvertretung am 25.10.2021 einfach beschlossen ein Bürgerhaushalt für 2022 einzuführen. Vorbehaltlich, dass der Haushalt es hergibt???

Wieder einmal plötzlich und unerwartet tauchte ein Antrag der Bürgermeisterin auf, ohne die Ortsteile und anderen Ausschüsse mit einzubeziehen. Warum auch, es könnte ja sein dass verschiedenen Meinungen aufeinandertreffen!! So sieht Mitbestimmung 2021 aus, in dem Handeln von CWG und Linke!

Diese Handlungen könnte man am besten beschreiben mit folgenden Worten: „Wir beschließen erstmal etwas und schauen dann ob wir uns das alles überhaupt leisten können, aber irgendwie wird das schon funktionieren.“!! Wir sind im 21.Jahrhundert und haben Haushaltsgrundsätze sowie Mitbestimmungsrechte!!!

Begründung:

„Die Bürgermeisterin hat den Bürgerhaushalt am Beispiel der Stadt Bützow erläutert. Im Rahmen eines Bürgerhaushaltes und eines dort ausgewiesenen Bürgerbudgets sollen Ideen und Projekte von den Bürgern umgesetzt werden. Dazu werden finanzielle Mittel im Haushalt der Stadt bereitgestellt. Ziel ist es, einerseits das bürgerschaftliche Engagement zu fördern, andererseits Bürgerinnen und Bürger als experten in die Gestaltung ihres direkten Umfeldes mit einzubeziehen.“ Laut Protokoll

Was ist ein BÜRGERHAUSHALT?

Im Allgemeinen beschränkt sich das Mitspracherecht der Bürger hierbei auf Teile des Investitionshaushalts. Ein derartiger Haushalt darf allerdings keinesfalls als Form direktdemokratischer Mitsprache fehlinterpretiert werden. Die letztinstanzliche Entscheidung über den Haushalt obliegt weiterhin den demokratisch legitimierten Parlamentariern bzw. den Abgeordneten. Die Impulse seitens der Bürgerschaft haben vielmehr den Charakter wertvoller Informationen für den Entscheidungsfindungsprozess der Politik. Ein Bürgerhaushalt ist hierbei indes, wie bereits erwähnt, nicht als direktdemokratisches Instrument misszuverstehen. Vielmehr können die Bürger zwar ihre Präferenzen mitteilen, die Entscheidungen werden jedoch weiterhin von der Politik getroffen. Es geht stets darum, etwas „Zusätzliches zu verteilen.“

Wie funktioniert das in Bützow?

Bützow hat 7829 Einwohner (31. Dez. 2020)und Crivitz nur  4780 (31. Dez. 2020). In Bützow  gibt es einen Gesamtbetrag der Erträge von 14.865.400 € (2021) und in Crivitz nur von 9.487.000 € (2021). Schon allein an diesen zwei Zahlen sieht man die Vergleichsdimension!

In Bützow gibt es klare Vorgaben was die Bürger für Vorschläge vorschlagen sollen:

 1. Es muss –  konkret, umsetzbar und in der Zuständigkeit der Stadt liegen;

 2. Es sollen – keine hohen und ständigen Folgekosten nach sich ziehen;

 3. Es dürfen – keine Doppelförderung und max. 10.000 € je Vorschlag und

 4. Es muss-  der Allgemeinheit zu Gute kommen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Bis zum jeweiligen 30.04. können Vorschläge für den Bürgerhaushalt eingereicht werden. Die Ideen können  per Formular online, schriftlich per Karte oder Brief eingereicht werden.

Hier nur einige Beispiele aus den Vorschlägen von Bürgern aus Bützow im Investitionswert jeweils von 10.000,00€. „Springbrunnen im Hafenbecken, Hoffnungsglocke für den Friedhof Bützow, Hundespielplatz, Bäumepflanzen Rühner Landweg, Erlebniselemente entlang des Fußgängerweges am Wall, Sitzecke  für Jugendliche und Eltern am Skatepark, Vorbereitende Maßnahmen für ein 3D-Stadtmodell aus Bronze, Calisthenics-Park/Kraftspielplatz für Jugendliche“

Wenn dann alle Vorschläge geprüft sind durch die Stadt wird eine Liste der gültigen Vorschläge erarbeitet und diese steht dann als  Votum zur Verfügung. Die Abstimmung startet dann ca. am 25.08. und endet am 10.09. Es kann online und offline abgestimmt werden. Die Vorschläge mit den meisten Stimmen werden, bis das Budget aufgebraucht ist, umgesetzt. Ob die Umsetzung in demselben Jahr erfolgt bleibt offen, weil erstens die Abgeordneten darüber noch abstimmen müssen und die Vorhaben im jeweiligen Haushaltsplan enthalten sein müssen.

Wie sieht der Haushalt 2022 in der Stadt Crivitz aus?

Nun, aufgrund der sinkenden Einwohnerzahl und den beschlossenen (2020) hohen Steuersätze ergeben sich für 2022 weitere sinkende Schlüsselzuweisungen vom Land. Eine höhere Abgabe an den Kreis und an das Amt Crivitz ist schon prognostiziert. Tariferhöhungen der Angestellten 2022 und höhere Einstufungen ergeben beträchtliche Mehrausgaben. Hinzukommen noch Neueinstellungen in der Stadt Crivitz (Sozialarbeiter, Reinigungskräfte und Citymanager usw….usw.) Die Kosten für Steuerausfälle aufgrund Corona sind noch nicht voll überschaubar!

Damit ergibt sich, laut unserem Rechnungsprüfer, ein Jahresergebnis(vor Veränderung der Rücklagen) für 2021 von minus 1.502.200,00€ und für 2022 ein Ergebnis von minus -949.300,00€ !!! Aufgrund der brüchigen Haushaltslage der Stadt Crivitz, kann man sich die Einführung eines BÜRGERHAUSHALT’S, in dem  zusätzliches Geld  „Verteilt“ werden soll, nur schwer erlauben.

Fazit: Ohne Plan und Diskussion der zur Verfügung stehender Haushaltsmittel wird hier entschieden. Die Vorgehensweise von CWG und Linke könnte man am besten wie folgt beschreiben: Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt. So manches teure Prestigeprojekt der Bürgermeisterin sollen spätere harte Einschnitte für die Bürger (Gebühren-u. Steuererhöhung) dadurch demokratisch eingefangen werden. Hier will sich die Bürgermeisterin eine  neue Tribüne schaffen mit einer Profilierung für Leuchtturmprojekte.

Der „Schaukasten“ und der Marktplatz in Crivitz!

10.Nov.-21/P-headli.-cont.-red./116/66-21

Nun, bei aller Aufmerksamkeit zu diesem Thema, stellt sich hier jetzt die Frage: Will etwa der „Schaukasten“ nun Citymanager in der Stadt Crivitz werden?“ Das würde aus der Logik der Fragestellungen hervorgehen!!!! Der „funktional“ agierende sog. Schaukasten hat gefragt: Wie es mit den Plänen Nutzung der Crivitzer Marktes aussieht? Nun einerseits müssten die handelnden Personen hinter dem Schaukasten eigentlich die Antwort wissen. da sie selbst noch 2020 innerhalb der Stadtvertretung tätig waren! Die damalige Antwort dazu war:“ natürlich gibt es einen Bürgertermin……wir entwickeln verschiedene Konzepte und stellen sie vor ….auf dem alten Sparmarkt soll als erstes eine Parkmöglichkeit geschaffen werden, das ist doch selbstverständlich der 1. Schritt“ soweit nur die damaligen Antworten von den handelnden Personen hinter dem Schaukasten.

Und andererseits ist auch klar das die sog. „Markt-Entwicklungsgruppe“, wer auch immer dort tätig sein soll, seit November 2019 nicht mehr betriebsam war ( außer einem Vorentwurf vom 18.01.2020 eines bekannten Architekten und der Ankündigung nach der Suche nach Fördermittel!) seitdem sind fast zwei Jahre vergangen. Nun, zur Verteidigung wäre anzubringen das es allgemein bekannt ist, das die vielen Investitionsprojekte in Crivitz – wie „ Kita, Amtsstraße, Grundschule, Kreativhaus, Arboretum, Feuerwehrhaus-Wessin, barrierefreier Umbau der gesamten Bushaltestellen in Crivitz, Sportplatz Grundschule, Regenentwässerung-Parchimer Straße usw. ….usw“…..somit wenig finanzielle Spielräume lassen für einen umfangreichen Umbau des Marktplatzes oder Bau eines „Springbrunnen“. Warum also diese Fragestellungen von den Akteuren des Schaukasten ? Das Ganze wird noch begleitet von Corona und die jetzige Corona – Situation dürfte sich erst ab Ostern 2022 abschwächen und deshalb sollte man andere Prioritäten setzen im Investitionsbereich bis Ende 2022/23 und begonnene geplante Bauprojekte zuerst beenden !!

Gestaltungsvariante zum neuen Markt

Außerdem hat die Bürgermeisterin doch bekanntlich den zukünftigen CITYMANAGER der Stadt Crivitz 2022……mit folgen Aufgaben betreut:

1.- Widerbelebung des Einzelhandels sowie einer Verkehrsberuhigung in der Innenstadt.

2.- Workshops zur Innenstadt-gestaltung und Umnutzung der Abrissfläche des „Spar“ –Marktes.

3.- „historische Stadtrundgänge“,……….auch Budget wird dem Citymanager zur Verfügung gestellt laut Ministerium.

Soviel nur als Info auf die vielen Fragen vom sog. „Schaukasten“? Nicht unerwähnt sollte man lassen das die Opposition mehrere Anträge/ Vorschläge in der Stadtvertretung gestellt haben zum Umbau/Nutzung der Freifläche „alten Sparmarkt“ – diese wurden alle von der CWG und LINKEN abgelehnt. Das Gleiche ist mit Vorschlägen zum Marktplatz auch passiert. Kann man alles schon lange nachlesen in den Protokollen.

Kapitel 6.5 Energie (Windenergie) Crivitz mit keiner eigenen Stellungnahme!

08.Nov.-21/P-headli.-cont.-red./115/65-21

Der Kessel um Crivitz

Nun dürften die Argumente nicht neu sein, so sind sie doch aber jeden falls im Vorfeld schon geprüft worden durch den regionalen Planungsverband. Die Argumente von Crivitz, das der Rotor mehr als 1/3 aus dem Windeignungsgebiet herausragt und die 1000m Abstand zu nächsten Wohnbebauung nicht eingehalten werden, war auch schon vom Planungsbüro zu höheren zum sog. Energiepark-Nr.15, sind haltlos und schon jetzt rechtlich überarbeitet.  Auch das Thema der Umfassung wurde im Planungsverband umfassend geprüft und gerade auf Wunsch von Herrn Andreas Sturm (Vertreter Verbandsversammlung beim Planungsverband) besonders untersucht. Das Ergebnis war, die Planung entspricht den Erfordernissen (siehe Umfassungsgutachten). Zu den 2,5 Km Abständen hat sich ebenfalls der Planungsverband beschäftigt und genau geprüft- Antwort:

„Diese Überprüfung hat stattgefunden. Für eine Erweiterung oder Verringerung des Abstandes besteht kein Anlass.“ Frau Gabler, Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg. SVZ vom 23.05.2021

Also viel kann durch diese Stellungnahme an der Kreterin oder Planungen nicht geändert werden! Interessant ist nur, dass der Amtsausschuss überhaupt nicht auf der Natur und Artenschutz eingegangen ist. Fehlen da etwa Angaben und Untersuchungen? Und zum anderen ist man überhaupt nicht in der Stellungnahme auf die neu ausgewiesenen POTENTIALFLÄCHEN bzw. Suchräume eingegangen, denn diese sind entweder als nächste in der Planung oder sind die klassischen Ersatzflächen!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 25.10.2021 zur Diskussion steht!

Der Amtsausschuss des Amtes Crivitz beschließt im Rahmen der dritten Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg die folgende Stellungnahme abzugeben.

 Das Gutachten zur „Umfassung von Ortschaften durch Windenergieanlagen“ (Januar 2013; Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Umwelt MV), auf welches unmittelbar Bezug genommen wird, fehlt in den Auslegungsunterlagen. Die erarbeitete Dokumentation der Potentialflächenanalyse und die damit deutlich verbesserte Nachvollziehbarkeit der Ausweisung der WEG wird grundsätzlich begrüßt. Da diese bereits unmittelbare Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung haben, sollen diese zur besseren Übersicht in ihrer Gesamtheit für das Plangebiet dargestellt werden.

Es wird in der Teilfortschreibung von einer durchschnittlichen Anlagenhöhe von 200 m als Referenzanlage ausgegangen. Um eine zukunftsorientierte Planung zu erreichen, muss mindestens die durchschnittliche Höhe der derzeitig beantragten Anlagen der in der Planungsregion WM im Rahmen der Teilfortschreibung für die Planung herangezogen werden. Gebiete, die nach BauNVO dem Wohnen, der Erholung, dem Tourismus und der Gesundheit dienen 400 m/600 m

Die Abstände der geplanten Windeignungsgebiete zu Gebieten zum Wohnen, der Erholung, dem Tourismus und der Gesundheit, sind auf die Nutzungen nach der BauNVO bezogen. Als Datenbasis werden die ALKIS-Daten sowie die rechtskräftigen Bebauungspläne etc. herangezogen. In der vorliegenden Planung werden die Gebiete, die in den gemeindlichen Flächennutzungsplänen für diese Nutzungen vorbereitet wurden, somit nicht berücksichtigt, ebenso wie Bauplätze im Innenbereich, die sich am Rand der Ortschaften befinden. Ein vorsorgeorientierter Ansatz muss auch die Bereiche berücksichtigen, die bereits planerisch für eine der beschriebenen Nutzungen im F-Plan vorbereitet oder in einer gemeindlichen Satzung festgesetzt sind. Der beabsichtigten gemeindlichen Entwicklung wird damit im Bereich der betroffenen überplanten Flächen direkt entgegengewirkt. Auch in der Erläuterung des Abstandskriteriums wird von Abständen zu Siedlungsbereichen und zu Gebieten nach BauNVO geschrieben, angewendet wird das Abstandskriterium auf Einzelgebäude, wie dies erst in der späteren Genehmigungsplanung zur Bewertung der Immissionen erforderlich ist.

In aktuellen Antragsverfahren hat sich gezeigt, dass die Antragsteller sich hinsichtlich der Abstandsgegebenheiten im Genehmigungsverfahren unreflektiert nach der vom Regionalen Planungsverband erarbeiteten Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen richten. So befindet sich der Anlagenstandort mit dem Mast im Windeignungsgebiet und der Rotor ragt der Rotor mehr als 1/3 aus dem Windeignungsgebiet heraus. Der Abstand von 1.000 m zur Wohnbebauung, gemessen vom Mast bis zu den festgesetzten Bauflächen, die inzwischen bereits zum Teil bebaut sind, wird unterschritten.

Da die Ausweisung der Konzentrationsflächen trotz der gegebenen Kleinmaßstäbigkeit so weitreichende Folgen hat, wird die tatsächliche Heranziehung der Gebietsgrenzen nach BauNVO gefordert, die eine bessere Vorsorge bieten würde. Nur dort wo keine Darstellungen im F-Plan oder Festsetzungen in einer baurechtlichen Satzung erfolgt sind, muss die Heranziehung der ALKIS-Daten mit den Einzelhäusern erfolgen. Die Planungen der Gemeinden werden damit nicht betroffen und die Rechtspositionen von Grundstückseigentümern bleiben gewahrt. Der Kleinmaßstäbigkeit der Planung und dem Vorsorgeansatz wird so auch deutlich besser entsprochen.

Vermeidung erheblich beeinträchtigender Umfassung von Ortschaften. Bei der Anwendung des Kriteriums soll geprüft werden, ob auch die rechtskräftigen Bauleitpläne mit ihren Gebietsdarstellungen und -ausweisungen sowie die Innenbereichssatzungen der Gemeinden, wie berücksichtigt werden.

In der Einzelfallabwägung zur Umfassung der Ortschaften werden Standorte von Windenergieanlagen außer Betracht gelassen, die noch länger betrieben werden als die Hälfte des Planungszeitraums. Dahingehend ist in der Einzelfallabwägung eine Überprüfung zur tatsächlichen Betriebsdauer der Anlagen durchzuführen. Die rechnergestützte Ermittlung der geometrischen Siedlungsmittelpunkte ist für die Ortslagen anscheinend nicht gleichförmig erfolgt. In den Darstellungen der Dokumentation der Potentialflächenanalyse scheint nicht immer vom geometrischen Siedlungsmittelpunkt ausgegangen worden zu sein. Mindestabstand 2.500 m zu neu geplanten Windeignungsgebieten oder bestehenden Windparks

In Bezug auf die Abwägung der Einzelfallentscheidungen bei der Anwendung des Kriteriums 2.500 m-Mindestabstand, sind die Restlaufzeit der Windenergieanlagen zu überprüfen. Hier werden Altgebiete nicht entsprechend der textlichen Ausführungen zur Erläuterung des Kriteriums gewürdigt. In dem B-Plan Nr. 1 „Windeignungsgebiet Nr. 17 Bülow-Prestin“ der Gemeinde Bülow wurden drei Windenergieanlagen beantragt und im Jahr 2017 zwei Anlagen errichtet, die Errichtung weiterer WEA ist aufgrund des rechtskräftige B-Plans weiterhin zulässig. Der Grund zur Ausweisung des WEG Runow, nach der Einzelfallabwägung des 2,5 km Abstandskriteriums zwischen zwei Windeignungsgebieten entspricht somit nicht den in der Teilfortschreibung genannten Bedingungen. Es handelt sich zum einen um einen rechtskräftigen Bebauungsplan und zum anderen erfolgt der Anlagenabbau aufgrund der Restlaufzeit nicht vor Ablauf der Hälfte des Planungszeitraumes. Hier ist die Abwägung der Einzelfallentscheidung anzupassen.


Abstimmungsergebnis:

25Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

4 Enthaltungen

Neuauflage der Gestaltungssatzung – Crivitz- durch CWG und LINKE abgelehnt!

07.Nov.-21/P-headli.-cont.-red./114/64-21

Trotz der Feststellung von einem „historischem Ortsbild“ und nahenden baldigen „historischen Stadtrundgängen“ durch einen Citymanager hat man sich nicht dazu durchringen können eine Gestaltungssatzung für den Altstadtkern neu zu auszuarbeiten! Die alte Gestaltungssatzung setzte Anforderungen fest, die für Um-, Erweiterungs- und Neubauten sowie für alle sonstigen baulichen oder farblichen Veränderungen. Damit sollte die historisch entstandene und erhaltenswerte Eigenart des Altstadtkerns von Crivitz  weiterhin erhalten bzw. wieder hergestellt werden.

Und was geschah dann!

Am 21.07.2016 schlug der Bauausschuss vor aktuelle anstehenden Fragen in Bezug auf die Gestaltungssatzung z. B. hinsichtlich der Formulierungen von Festsetzungen und Auslegungsmöglichkeiten derselben, Geltungsbereiche, Bezugnahme auf die aktuelle Situation hinsichtlich fertiggestellter nicht satzungskonformer Bauten etc. mit einem dafür fachlich aufgestellten Architekturbüro zu beraten. Im Ergebnis dieser Beratung sollte dann eine Aufgabenstellung zur Novellierung oder Fortschreibung der Satzung für das Architekturbüro formuliert werden.

Doch dazu kam es aber nicht mehr!

Unmittelbar danach tauchte ein Bauantrag auf einer ansässigen Unternehmerin „ zur Gestaltung der Fassade des ehemaligen Schlecker-Marktes in der Großen Straße 5/7“ und es begann eine große Diskussion, welches dazu führte das die Gestaltungssatzung am 09.11.2016 (Bekanntmachung) aufgehoben wurde. Das wurde durch die Bürgermeisterin in seltsam er weise begründet. Die  Ausführungen der Bürgermeisterin erweckten damals den Eindruck, dass die Stadt jahrelang Verstöße gegen die Gestaltungssatzung zugelassen und geduldet hatte. Dem war nicht so und das wurde auch von einem Abgeordneten umfassend fachlich und sachlich dargestellt.

Und was ist 2021?

Seit 2017 gilt der  § 34 Abs 1 BauGB und genau zu den Paragrafen gab es schon mehrere Baustreitigkeiten seit 2016. Das klassische Beispiel dafür ist ein Baustreit seit dem 04.08.2020 zum Bauantrag (BA179580) „Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Verkauf/ Textileinzelhandel im Erdgeschoß und weiteren 3 Etagen Wohnnutzung in der Parchimer Str. 3.“

Der Kreis sagt: JA! „ Im vorliegenden Fall ist das EINFÜGEN gegeben“.

Die Stadt sagt: NEIN!Das historische Ortsbild darf in diesem Bereich NICHT durch einen viergeschossigen Bau „verschandelt“ werden.

Und um weitere langfristige Baustreitigkeiten in der Zukunft zu vermeiden und um das „historische Ortsbild“, wie man es 2021 festgestellt hat sollte eine Ausarbeitung einer neuen Gestaltungssatzung für den Altstadtkern ausgearbeitet werden.

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 25.10.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Der Stadtkern ist nahezu kreisförmig angelegt, in dessen Mitte sich der Marktplatz befindet. Südwestlich davon erhebt sich die im spätgotischen Stil erneuerte Stadtkirche. Die Stadt Crivitz hat sich 1993 nach Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm eine Gestaltungssatzung gegeben. Diese Satzung wurde im Jahr 2005 fortgeschrieben und neu gefasst. Die Satzung setzte Anforderungen fest, die für Um-, Erweiterungs- und Neubauten sowie für alle sonstigen baulichen oder farblichen Veränderungen, soweit sie die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen und Werbeanlagen berühren, galten.  Damit sollte die historisch entstandene und erhaltenswerte Eigenart des Gebietes – Altstadtkern von Crivitz – weiterhin erhalten bzw. wieder hergestellt werden. Die Satzung wurde auch mit herangezogen für die Gewährung von Städtebaufördermitteln solange die Sanierungssatzung galt. Mit den Fördermitteln konnten die unrentablen Kosten für die gestalterischen Mehraufwendungen abgefangen werden. Am 21.07.2016 schlug der Bauausschuss vor aktuelle anstehenden Fragen in Bezug auf die Gestaltungssatzung z. B. hinsichtlich der Formulierungen von Festsetzungen und Auslegungsmöglichkeiten derselben, Geltungsbereiche, Bezugnahme auf die aktuelle Situation hinsichtlich fertiggestellter nicht satzungskonformer Bauten etc. mit einem dafür fachlich aufgestellten Architekturbüro zu beraten. Im Ergebnis dieser Beratung sollte dann eine Aufgabenstellung zur Novellierung oder Fortschreibung der Satzung für das Architekturbüro formuliert werden. Doch dazu kam es aber nicht mehr.

Unmittelbar danach tauchte ein Bauantrag auf einer ansässigen Unternehmerin „ zur Gestaltung der Fassade des ehemaligen Schlecker-Marktes in der Großen Straße 5/7“ und es begann eine große Diskussion, welches dazu führte das die Gestaltungssatzung am 09.11.2016 (Bekanntmachung) aufgehoben wurde. ……gem. Protokoll Das wurde begründet: „Die Bürgermeisterin verweist darauf, dass die Gestaltungssatzung einerseits ein umfassendes Werk ist, andererseits eventuell nicht mehr zeitgemäß. ……… Durch die vielen Ausnahmen der Gestaltungssatzung entstanden bedeutende Außenwirkungen. Investitionen werden durch die Beschränkungen der Gestaltungssatzung teilweise verhindert. Die Gestaltungssatzung ist nicht mehr zeitgemäß. Fördermittel gibt es keine mehr.“ laut Protokoll

Die  Ausführungen der Bürgermeisterin erweckten damals den Eindruck, dass die Stadt jahrelang Verstöße gegen die Gestaltungssatzung zugelassen und geduldet hatte. Dem war nicht so und wurde auch von einem Abgeordneten umfassend sachlich dargestellt. Dennoch hat die Bürgermeisterin hat am 28.10.2016 die Verwaltung beauftragt, einen Beschluss zur Aufhebung der Gestaltungssatzung vorzubereiten und wurde die Aufhebung am 07.11.2016 vollzogen. …..gem. Protokoll… Seit diesem Tage gilt der  § 34 Abs 1 BauGB in dem es heißt“ Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.“ laut Anschreiben…… Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das zentrale Zulässigkeitserfordernis ist somit das „Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung“.

Und genau zu den o.g §34 Abs.1 gab es schon mehrere Baustreitigkeiten seit 2016. Das klassische Beispiel dafür ist ein Baustreit seit dem 04.08.2020 zum Bauantrag (BA179580) „Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Verkauf/ Textileinzelhandel im Erdgeschoß und weiteren 3 Etagen Wohnnutzung in der Parchimer Str. 3.“ Der Kreis sagt: JA!„ Im vorliegenden Fall ist das EINFÜGEN gegeben. Der Standort des geplanten Vorhabens befindet sich in einer Baulücke im Stadtbereich Crivitz. „Das Vorhaben fügt sich nach der Art der Nutzung (Wohnen und Einzelhandel), nach der Bauweise (abweichende B.), nach der Überbauung (derartige rel. hohe Überbauungen finden sich in der näheren Umgebung, u.a. Flurst.103, 184 …) sowie nach dem Maß der baulichen in die Eigenart der näheren Umgebung ein.“ laut Anschreiben.Die Stadt sagt: NEIN!Das historische Ortsbild darf in diesem Bereich nicht durch einen viergeschossigen Bau „verschandelt“ werden. Der gewisse Blick entlang der Parchimer Straße und aus Richtung der Rathausstraße / Großen Straße muss bewahrt werden. Die vorhandene Bebauung an der Kreuzung bzw. auf dem Platz ist ortsprägend.“…gem. Anschreiben

Um weitere langfristige Baustreitigkeiten in der Zukunft zu vermeiden und um das historische Ortsbild, wie man es 2021 festgestellt hat, zu erhalten  ist die Ausarbeitung einer neuen Gestaltungssatzung für den Stadtkern der Stadt Crivitz  geboten.

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Beschlussentwurf: Die Stadt Crivitz beschließt die Ausarbeitung einer Gestaltungssatzung für den Stadtkern der Stadt Crivitz.

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Erhöhung der monatlichen Erstattung der Reisekosten von 80€ auf 120€ der Bürgermeisterin

04.Nov.-21/P-headli.-cont.-red./113/63-21

Man gönnt sich ja sonst nichts! Manchmal muss man sich einfach selbst beschenken!

Erhöhung der monatlichen Erstattung der Reisekosten von 80€ auf 120€ der Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm!

Begründung der Erhöhung!

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2017 wurde angeblich durch die örtliche Rechnungsprüfung hinterfragt ob die pauschal gezahlte Reisekostenerstattung von 80€/monatlich für die Bürgermeisterin auskömmlich ist?

Kuriosum der Begründung? Eine Begründung welche keine IST!

Einerseits wurde dieser Antrag in keinem Ausschuss vorher debattiert und somit wussten die Abgeordneten auch nicht vorher  etwas von der Absicht etwas die Erstattung zu erhöhen und  andererseits kommt der Antrag der Bürgermeisterin über den Fachdienst – Zentrale Dienste zur Abstimmung? Auch dieser Antrag kam also wieder einmal – plötzlich und unerwartet!!

Zur weiteren Klarstellung: die Jahresabschlussprüfung 2017 wurde am 16.06.2020 durchgeführt und der Prüfbericht des Rechnungsprüfers am 17.08.2020 durch die Stadtvertretung bestätigt. Die Entlastung der Bürgermeisterin zum Jahresabschluss 2017 wurde aber erst am  12.10.2020 durchgeführt.

Eine angebliche Hinterfragung der örtlichen Rechnungsprüfung ist in den öffentlichen zugänglichen Dokumenten nicht ersichtlich. Es sind auch keine Nachfragen oder Betrags- oder Wegeauswertungen im öffentlichen Berichten des Rechnungsprüfers dargestellt. Hierzu heißt es kurzerhand „Der Ausschuss befürwortet die Empfehlung des Rechnungsprüfers die Höhe der pauschal gezahlten Reisekosten der Bürgermeisterin auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen (exemplarisch Aufzeichnungen über einen bestimmten Zeitraum). Es wird insoweit auf die Ausführungen im Prüfvermerk verwiesen.“ Von Überprüfen wird hier gesprochen und wer und wie? Und die anderen Ausführungen, was damit nun genau gemeint ist, bleibt verborgen. Ein Fahrtennachweis über die angeblichen Aufzeichnungen der Fahrten im STADTGEBIET der Bürgermeisterin ist nicht in der Beschlussvorlage vorhanden.

Also wiedermal alles im Dunkeln?

Allgemein äußern sich Rechnungsprüfer in Berichten nur auf der Grundlage von Prüfvorgängen oder Überprüfungen zu Sachverhalten, aber Sie machen keine Hinterfragung oder Nachfragen in abgeschlossenen Berichten, sondern geben nur Empfehlungen! Was soll hier konstruiert dargestellt werden oder sind es nur aktuelle persönliche Bedürfnisse 2021?

Was steht in der Hauptsatzung?

In § 8 Abs. 9 Entschädigungen steht:“ Reise-kosten können pauschaliert gezahlt werden, wenn über einen repräsentativen Zeitraum die Höhe begründet wird.“ Merkwürdig ist nur, dass der aufgezeichnete  „repräsentative Zeitraum“ der Bürgermeisterin von 09.2020 bis 11.2020 gleich nach der Beschlussfassung (17.08.2020) und noch vor  der Entlastung (12.10.2020) durchgeführt worden sein soll.

Was ist ein repräsentativer Zeitraum?

Gemäß § 6 EstG äußerte sich das BMF zum Nachweis der PKW Nutzung- Grundsätzlich kann der Nachweis in jeder geeigneten Form erfolgen, etwa über Eintragungen im Fahrtenbuch oder andere Abrechnungsunterlagen in der Regel drei Monate durch Aufzeichnungen ermittelt werden zur Glaubhaftmachung. Das sagt das Steuerrecht und was gilt nun als Nachweis für die Stadtvertretung? Sind hier wirklich nur drei Monate ausreichend? Zumal diese Aufzeichnungen zu Corona-Zeiten erfolgten, wo man sowieso weniger unterwegs war und unter damaligen Kontaktbeschränkungen 2020 auch viele Veranstaltungen ausfielen und in den letzten zwei Jahren?

Wie hoch sind die Beträge für die Erstattung?

80€ entsprachen nach der alten Regelung der Reisekostenvergütung für die Beamten ( 25 Cent/Km) ca.320 km monatlich im Stadtgebiet von Crivitz. Nach der neuen Änderung vom 7. Juni 2021 (30 Cent/Km) der Reiskostenvergütung würden sich bei einer durchschnittlichen monatlichen Wegstrecke von ca.320 km monatlicher Fahrleistung nur 96€ Erstattung ergeben.

Der angebliche Nachweis von 09.2020 bis 11.2020 über den sog. repräsentativen Zeitraum, weist aber eine Erhöhung der Fahrleistung von jetzt auf einer durchschnittlichen monatlichen Wegstrecke von ca. 400km monatlich aus? Diese Fahrleistung würde dann folglich 120€ Erstattung monatlich bedeuten. Das passt alles nicht zusammen, ein Jahresabschluss 2017 am 17.08.2020, eine Entlastung der BÜ am 28.10.2020, eine Anfertigung von exemplarischen Aufzeichnungen der Fahrkosten von Sep.-Nov.2020, ein neuer Erlass der Reiskostenvergütung im Juni 2021 und dann erst der Antrag plötzlich und unerwartet im Oktober 2021???

Ist das wirklich angemessen, so wie es in der Sachverhaltsdarstellung dargestellt wird? Ist die Höhe damit wirklich endgültig begründet dargestellt, so wie es im Beschluss der Stadtvertretung formuliert wurde? Wie hoch war denn die durchschnittliche monatliche Fahrleistung 2021 von Januar bis Juli? Oder ist es nur ein ganz persönlicher Wunsch der Bürgermeisterin nach einer Erhöhung der Erstattung, aufgrund der aktuell gestiegenen Inflationsrate auf 4,5%?

Fazit: Wieder einmal bleibt alles im Dunkeln! Eine örtliche Rechnungsprüfung, welche angeblich irgendetwas monierte und hinterfragte?

Eine angebliche exemplarische Aufzeichnung der Fahrten von 09.2020 bis 11.2020 der Bürgermeisterin die öffentlich nicht einsehbar dargestellt wurden und dazu noch im Corona Zeitraum. Eine zukünftige zusätzliche finanzielle Belastung des Ergebnishaushaltes von ca. 480€ jährlich oder jetzt insgesamt 1440€ jährlich Reisekosten über die niemand berichten oder Rechenschaft ablegen will und deren Kompensierung unklar ist! Transparenz wäre bei diesem sensiblen Thema wesentlich nützlicher, auch wenn es nur um ein menschliches Bedürfnis einer einzelnen Person geht! Allerdings wird alles zurzeit teurer und die Verbraucherpreise tragen alle Bürger, jeder in seiner Beschäftigung, bekommen die Bürger jetzt auch eine Erhöhung ihrer Aufwendungen?

Das alles ist einfach nur noch peinlich und unangemessen, wie hier die CWG und LINKE ihre eigene Führung mit aller Macht beglückt!

Hier noch einmal die Beschllussvorlage dargestellt – vom 25.10.2021 ( öffentlich ) !!

Beschlussvorlage Vorlage-Nr.: BV Cri SV 443/21……öffentlich

Fachbereich: Zentrale Dienste Sachbearbeiter/-in: Frau Ohl

Beratungsfolge(Zuständigkeit) Stadtvertretung der Stadt Crivitz (Entscheidung) 25.10.2021 Beschluss zur pauschal gezahlten Reisekostenerstattung der Bürgermeisterin

Sachverhaltsdarstellung:

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2017 wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung hinterfragt, ob die für die Bürgermeisterin pauschal gezahlte Reisekostenerstattung in Höhe von 80 Euro auskömmlich ist. Als Reaktion auf die Nachfrage wurde entsprechend der Vorgaben des § 8 Abs. 9 der Hauptsatzung über einen repräsentativen Zeitraum (September bis November 2020) die Fahrten von Bürgermeisterin aufgezeichnet. Hiernach ergibt sich eine durchschnittliche monatliche Wegstrecke von ca. 400 Kilometern. Unter Verweis auf die Regelung des § 5 Abs. 1 LRKG MV erscheint eine monatliche Entschädigung in Höhe von 120 Euro als angemessen (400 km x 0,30 Euro).

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt die Reisekosten der Bürgermeisterin auf 120 Euro festzulegen, da über einen repräsentativen Zeitraum die Höhe begründet ist.

Ab 01.01.2021 bekommt  Crivitz einen „Citymanager“!

31.Okt.-21/P-headli.-cont.-red./112/62-21

Ab 01.01.2021 bekommt  Crivitz einen „Citymanager“!

So wurde es mehrheitlich beschlossen durch die CWG und Linken auf der Sitzung der Stadtvertretung am 25.10.2021.

Was ist geschehen?

Kurz nach dem eine Unternehmerin aus Crivitz, durch die IHK und weiteren Partner in Schwerin, in der Kategorie“ innovative Geschäftsentwicklung“ ausgezeichnet wurde [14.10.2021], übrigens unseren Glückwunsch nachträglich an dieser Stelle, tauchte plötzlich und unerwartet ein Antrag der Bürgermeisterin von Crivitz auf, für die Sitzung der Stadtvertretung am 25.10.2021. Es soll ein Grundsatzbeschluss über die Einstellung eines Citymanager für Crivitz mit Förderung gefasst werden. Ein Schelm wer hier an dieser Stelle Vermutungen anstellt!!!

Und so wurde der Grundsatzbeschluss am 25.10.2021  mit Mehrheit der CWG und Linke beschlossen. Also gesagt und gleich getan! Das Kuriosum daran ist nur, das einerseits von dieser Absicht niemand von den Abgeordneten vorher etwas wusste und andererseits wurde aber  der Fördermittelantrag bereits am 15.10.2021 für den „Citymanager“ beim Wirtschaftsministerium durch die Bürgermeisterin eingereicht! Nun, also warum sollen also auch die Abgeordneten darüber noch reden wenn sowieso schon vorher alles  beschlossen wurde und nur noch verkündet werden soll !

Somit wurde der Antrag der Bürgermeisterin nur noch „ pro forma“ von CWG und Linke abgehandelt und mit ihrer Mehrheit beschlossen, nun ja, es ist ja alles durch die Chefin schon organisiert und geregelt! Selbst die LINKE schwieg zu diesem Antrag verständlicherweise, Parteidisziplin!

Wie soll die Förderung jetzt aussehen!

Für 24 Monate erhält ein Citymanager 48.573.66€ also 2.023,90€ monatlich, für 20 Wochenstunden! Ganz schön üppig!! Der Vertrag soll „vorerst“ befristet sein, heißt also ab 2024 unbefristet und dann wird es eine zum gegenwärtigen Stand gültige Tarifangleichung geben! Also eine Gehaltserhöhung! Die Personalkosten werden für 24 Monate bis zu 80% gefördert vom 01.12.2021 bis 31.12.2023! Eine Verlängerung bis 31.12.2024 ist möglich! Das heißt dann also ab 2025 unbefristet!!!

Welches Ziel soll der Citymanager haben?

Nun, das Ziel nach der Förderrichtlinie  des Ministeriums  ist es: „Die Rückgewinnung der wirtschaftlichen Bedeutung dieser Grundzentren, die pandemiebedingt starke Einbußen zu verzeichnen hatten, zu ermöglichen“

Gefördert werden folgende  Projekte.“ Entwicklung, Umsetzung und Begleitung von innerstädtischen Veranstaltungs- und Belebungsmaßnahmen, insbesondere mit dem Fokus Einzelhandel, Aufwertung der Innenstadt als attraktiver, multifunktionaler Erlebnisraum, Revitalisierung von Einzelhandel, Gastronomie und Tourismus in den Innenstädten, Digitalisierung lokaler Wertschöpfungsketten und Stabilisierung des Einzelhandels.“

NEU IST AUCH, dass die Citymanager ein Budget an die Hand bekommen sollen. Das soll durch ein Aktivitätsbudget umgesetzt werden“, so nach Herr Glawe. Woher dieses Budget allerdings in der Stadt Crivitz kommen soll ist unbekannt?!

Was soll der Citymanager in Crivitz machen?

Ja, also das ist genau beschrieben durch die Bürgermeisterin:

1.- Widerbelebung des Einzelhandels sowie einer Verkehrsberuhigung in der Innenstadt.

2.- Workshops zur Innenstadtgestaltung und Umnutzung der Abrissfläche des „Spar“ –Marktes

3.- „historische Stadtrundgänge“

Ob diese Aufgaben alle so richtig sind nach den Förderrichtlinien, bleibt strittig?! Nun, und warum zu den Belebungsmaßnahmen der Innenstadt die Verkehrsberuhigung und die Abrissfläche  „Spar“ –Marktes dienen soll, ist nicht erklärt worden, will man vermutlich auch nicht. Es hat alles den Anschein das hier ungelöste und unbequeme Aufgaben jemand anderes übernehmen soll! Die Hoffnung der Bürgermeisterin ist wahrscheinlich dass durch ein gefördertes „Aktivitätsbudget“ die Themen enträtselt werden sollen, denn aufgrund der betrübten Haushaltslage der Stadt in den nächsten Jahren, kann diese sich das nicht leisten!

Welche Anforderungen werden an den Citymanager gestellt?

Nun, im Grunde genommen keine! Gemäß Sachverhaltsdarstellung der Bürgermeisterin. Erläuterungen wurden dazu nicht gemacht oder Vorstellungen geäußert!  Also, kann somit diese Aufgabe Jedermann übernehmen!

Wie werden die Personalkosten ab 2024 oder 2025 finanziert?

Also, ab 2024 ist eine Belastung für den Ergebnishaushalt der nächsten Jahre vorgesehen und über eine Gegenfinanzierung gibt es keinerlei Vorstellungen! Also folglich werden diese Kosten aus Steuermitteln finanziert! Fragen hierzu sind unerwünscht! Nun und ab 2025 ist es Sache der neugewählten Stadtvertretung darüber zu entscheiden! So einfach ist diese Problematik zu beantworten in der Stadt Crivitz!

Fazit: Also, ein völlig normaler demokratischer Vorgang, wo man Fragen oder Probleme überhaupt nicht ansprechen sollte, denn die Angelegenheit ist doch schon längst beschlossen sowie völlig klar und in guten Händen! Eine neue Tribüne für unsere Bürgermeisterin, also bitte bitte m/w/s bewerben!!!!

Grundsatzentscheidung über die Finanzierung der Folgekosten des HAKO 1650 für die folgenden Haushaltsjahre der Stadt Crivitz!

30.Okt.-21/P-headli.-cont.-red./111/61-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 25.10.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

„DER HAKO MUSS FAHREN“,das war die Antwort der Fraktion der CWG und LINKE, auf den Antrag der Opposition. Die stellte aber die Frage/Antrag aber: „Wie werden die Folgekosten des HAKO 1650 in den nächsten finanziert?

Nun, das der HAKO fahren muss ist unbestritten, das sollte er auch, am besten täglich, denn er muss sich ja auch amortisieren! Am besten wäre es auch, wenn endlich ein Tourenplan für die Stadt und Ortsteile bekannt wäre! Aber die Frage der Finanzierung der Folgekosten des HAKO ist mit der obigen Antwort überhaupt nicht deutlich geworden. Es wurden sogar vier Vorschläge von der Opposition gemacht, über die Finanzierung zu debattieren, jedoch  vergeblich, die CWG und Linke wollte einfach nicht darüber reden und lehnte den Antrag einfach ab!

Fazit:Damit bleibt es seit fast 10 Monaten offen, wie nun 54.300,00€ Folgekosten jährlich finanziert werden sollen. Aber eines steht schon fest, laut Straßenreinigungssatzung der Stadt Crivitz vom 17.10.2010 in § 1(Abs.2) – Reinigungspflichtige Straßen.Reinigungspflichtig ist die Stadt Crivitz. Sie reinigt die Straßen.“

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 25.10.2021 zur Diskussion steht!

Grundsatzentscheidung über die Finanzierung der Folgekosten des HAKO 1650 für die folgenden Haushaltsjahre der Stadt Crivitz!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Seit gut 8 Wochen ist der HAKO Citymaster 16/50 in Crivitz im Einsatz, um die Straßen und Plätze in Crivitz und den Ortsteilen sauber zu halten. Zusätzlich kommt demnächst eine Unkrautbürste zum Einsatz, die noch besser die Gehwege und Straßenränder vom Unkraut befreien kann. Diese kann schnell gegen die normalen Bürsten getauscht werden. Da das Stadtgebiet groß ist (ca. 75 km²), wird es sicher noch einige Zeit dauern bis ein richtiger Tourenplan erstellt sein wird.

Dazu wurde auf der Sitzung am 26.04.2021, dem Angebot der Firma Reitec GmbH, Gewerbeallee 7c, 19089 Crivitz mit einem Volumen von 141.914,64 Euro (brutto) der Zuschlag erteilet (BV 310/21) und den Anbieter mit der Lieferung der multifunktionalen Kompaktkehrmaschine beauftragt. Begründung:“ Die Anschaffung der Maschine ist nötig geworden, da nicht alle Hausbesitzer Ihrer Pflicht zur Straßenreinigung nachkommen und der Einsatz von Pestiziden verboten ist. Der Schlamm und Dreck der sonst bei Starkregen zusammen gespült wurde, verstopfte die Abläufe und u. a. dadurch waren dann Überschwemmungen an neuralgischen Punkten angesagt.“ Deshalb ist die Anschaffung eines Citymasters vom Typ HAKO 1650 als Investition in den Haushalt 2021 aufnehmen. Die neue Kehrmaschine ist für eine Reihe von Arbeiten im kommunalen Außenbereich einsetzbar und unverzichtbar!

Der HAKO 1650 ist leicht zu bedienen und ermöglicht Arbeitskomfort für das Bedienpersonal unter allen Bedingungen. Die Schaffung eines Schwerbehinderten Arbeitsplatzes mit dem HAKO 1650 wird durch das Integrationsamt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales zeitlich begrenzt gefördert (70%). Ein Schwerbehinderter Arbeitsplatz gilt in Kombination von Technik und dem dazu erforderlichem Bedienpersonal.

In der Straßenreinigungssatzung der Stadt Crivitz vom 17.10.2010 in § 1(Abs.2) – Reinigungspflichtige Straßen“ Reinigungspflichtig ist die Stadt Crivitz. Sie reinigt die Straßen, soweit die Reinigungspflicht nicht nach Maßgabe der §§ 2 und 4 übertragen wird. Die Stadt Crivitz kann für die Durchführung ganz oder teilweise Dritte beauftragen.“ Die Übertragung der Reinigungspflicht auf die  Eigentümer der anliegenden Grundstücke sind: ein gekürzter Auszug…….

Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radwege ausgewiesenen Gehwege, der Verbindungs- und Treppenwege und des markierten Teils des Gehweges,…….Radwege, Trenn-, Baum- und Parkstreifen, Parkbuchten sowie sonstige zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegenen Teile des Straßenkörpers……………die halbe Breite von verkehrsberuhigten Straßen………… einschließlich Fahrbahnrinnen und Bordsteinkanten.“

Bei dieser Art der Formulierungen in der Satzung aus dem Jahr 2010 sind Unstimmigkeiten mit den Eigentümern nicht vermeidbar.

Die Anschaffungskosten (120.000,00€ Netto) sowie die jährlichen Personal-, Betriebs- und Unterhaltungskosten (42.300,00 € ohne Berücksichtigung der Förderung) belasten den Finanzhaushalt der Stadt Crivitz. Hinzu kommen noch 12.000,00€ Abschreibungen die ebenfalls erwirtschaftet werden müssen. Im Ergebnishaushalt entsteht somit ein zusätzlicher jährlicher Aufwand für die Folgejahre in der Höhe von 54.300,00 €.

Aufgrund der Einsatzmöglichkeiten dieses Gerätes ist ein Kostenvergleich zu einer aktuell fremdvergebenen Leistung nicht möglich. Aus diesem Grund können in diesem Zusammenhang lediglich die Straßenreinigungskosten (4 Kehrungen a 1000 €), welche z.Z. sporadisch anfallen, eingespart werden.

Einzahlungen durch eventuelle Fördermittel bzw. Erträge können derzeit nicht festgemacht werden (außer die zeitlich begrenzte Förderung der Personalkosten durch das Integrationsamt). Bestrebungen  des Hauptausschusse durch das Amt Crivitz solle mögliche Varianten der Finanzierung ausgearbeitet werden (Umlegung von Kosten über Straßenreinigungsgebühr auf Anwohner; eventuelle Werbeverträge mit Firmen; die sich auf dem Fahrzeug darstellen; Dienstleistungsverträge mit Firmen, bei denen der gegen entsprechendes Entgelt ebenfalls eine Reinigung durchgeführt werden könnte; Möglichkeit eines Mietkaufes/Ratenkaufes) ist bis jetzt nicht  erfolgt.

Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Crivitz und zur Abfederung der zusätzlichen Auszahlungen/Aufwendungen ist es geboten entsprechend den Haushaltsgrundsätzen eine Grundsatzentscheidung über die Finanzierung der Folgekosten des HAKO 1650 für die folgenden Haushaltsjahre der Stadt Crivitz zu treffen.


Beschlussvorschlag 1:

Die Stadt Crivitz beschließt die jährlichen anfallenden Folgekosten für den HAKO 1650 durch Ausgabenkürzungen im Ergebnishaushalt für die folgenden Haushaltsjahre in der gleichen Höhe  auszugleichen.

Beschlussvorschlag 2:

Die Stadt Crivitz beschließt die jährlichen anfallenden Folgekosten für den HAKO 1650 durch  Straßenreinigungsgebühren in einer entsprechenden Satzung zu erheben.

Beschlussvorschlag 3:

Die Stadt Crivitz beschließt die jährlichen anfallenden Folgekosten für den HAKO 1650 durch die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B weit über dem Nivellierungshebesatz zu finanzieren.

Beschlussvorschlag 4:

Die Stadt Crivitz beschließt die jährlichen anfallenden Folgekosten für den HAKO 1650 die Finanzierung aus reinen Steuermitteln (Schlüsselzuweisungen/ Steuereinahmen), als zusätzliche  Belastung des Ergebnishaushaltes zu tragen. Dazu ist ein neuer Umlageschlüssel für das Haushaltsjahr 2022 zu erarbeiten und die Ziele und Kennzahlen für die einzelnen Produkte festzulegen.


Viel Wind um nichts!Einwohnerversammlung am 18.10.2021 in Friedrichsruhe!

20.Okt.-21/P-headli.-cont.-red./110/60-21

Einwohnerversammlung die keine solche war, in Friedrichsruhe zum Windpark Wessin.

Der Bürger sollte nur informiert werden, Fragen unerwünscht! Vorgetragene Argumente die keine waren! Ein Planungsbüro, dass leider viel zu spät beteiligt wurde! Amtserläuterungen die niemand verstand, sollte vielleicht auch so sein!

Am gestrigen Abend dem 18.10.2021 fand in Friedrichsruhe eine Informationsveranstaltung der Bürgermeister von Crivitz, Barnin und Zapel statt. Ca. 50 Bürger folgten der Einladung. Als erstes fragt man sich: Warum so weit entfernt vom Geschehen und so versteckt? Es sollten die Statements der Gemeinden verlesen werden, wie man sich nun denn zu diesem Thema positioniere! Doch wie immer, passierte nichts! Mit den immer wiederkehrenden Worthülsen, dass man nichts gegen die Windräder hätte tun können und dass man alles tun will und man nun das Beste für die Bürger herausholen wolle (in Sachen Geld, versteht sich) , wollte man offensichtlich die Bürger einschläfern.

In den Ausführungen der Bürgermeisterin wurde der Verein NETZE mit keinem Wort erwähnt. Doch die anwesenden Vorstandsmitglieder des Vereins, Gisa Erdmann und Dieter Schönrock ergriffen das Wort.

Dieter Schönrock im Disput mit den Bürgermeistern

Es wurde klar formuliert, dass die Untätigkeit und die Versäumnisse der Bürgermeisterin in der Vergangenheit, rechtzeitig die Flächen der Kommune selbst zu überplanen, der Grund sind, warum wir uns heute gegen einen Investor und die Planungen des Energieministeriums wehren müssen. Auch Herr Wiese, Sachgebietsleiter im Amt Crivitz meinte erwähnen zu müssen, dass Alternativen durch den ehrenamtlichen Verein NETZE nicht umfänglich genug beschrieben worden seien. Damals war er aber noch gar nicht Amt tätig und übrigens war er Mitglied in der Bürgerinitiative „Netze“.

Herr Wiese, mit einem 6 seitigen Exposé für eine touristische Nutzung haben andere Leute Ihre Arbeit gemacht und sie haben offensichtlich noch nicht realisiert, dass dies eigentlich Ihre Aufgabe ist !

Es wurde immer wieder versucht, den Verein NETZE in ein schlechtes Licht zu rücken. Frau Brusch-Gamm, das war einfach nur peinlich! Noch einmal, damit es vor allem Herr Wandschneider, Herr Zimmermann und Frau Brusch-Gamm nicht vergessen: Der klare Wille aller betroffener Bürger war, dass ein Windpark bei Wessin und Zapel NICHT !!! gebaut werden soll ! Herr Wandschneider, Herr Zimmermann, Frau Brusch-Gamm: Sie haben im Sinne Ihrer Bürger zu handeln und den Willen der Mehrheit umzusetzen. Dafür wurden Sie gewählt! Die eigenen Fehler zu leugnen und zu lügen, ist schlimm genug.

Jedoch Steuergelder zu verschwenden und den Bürgern jetzt einen „eigenen“ Windpark als „Bürgerwindpark“ verkaufen zu wollen, ist eine Frechheit! Die Bürger haben bei der Wahl 2019 den Versprechungen von Frau Britta Brusch-Gamm Glauben und Vertrauen geschenkt und damals nicht damit gerechnet und werden jetzt bitter enttäuscht.

Kloss Energy hat bereits Klage gegen die Veränderungssperre der Bürgermeisterin eingereicht! Was zu erwarten war, da diese bereits im Frühjahr 2019 Ihre Planungen begann und erst im August `21 ein Planungsbüro der Stadt Crivitz mit dem B-Plan Nr.15 beauftragt wurde! Wieder wurden 18 wichtige Monate verpennt!

Der Verein NETZE hat bereits 4 Gutachten erstellt zum Natur-und Artenschutz, das vier weitere Gutachten bis 2023 sind in Arbeit! Nur diese, vor allem lückenlose, Dokumentation über die vorhandene und sich verändernde Kulisse in Wessin in vorgeschriebener Gutachtenform kann das StaLU in die Lage versetzen, eine Genehmigung für den Bau von Windrädern zu verwehren oder zu mindern !

Das Kies-und Kiessande Abbaugebiet rund um Basthorst?

19.Okt.-21/P-headli.-cont.-red./109/58-21

Aufmerksam zu diesem Thema wurde am 08.07. 2021 gemacht im Internet als ein Artikel des Schaukastens von Anna Schade veröffentlicht wurde in welcher die BVVG ein Interessenbekundungsverfahren gestartet hatte. Die BVVG Berlin ruft seit Juli 2021 zur Bekundung von Kaufinteresse an dem Bodenschatz von Kies und Kiessande in Basthorst auf, eine einer Fläche von ca. 340 ha. Davon ist die BVVG auch Eigentümerin von etwa 160 ha die großen Teile des Bergwerksfeldes überdecken. Die Lagerstätte ist eingestuft als höchste Sicherungswürdigkeitsklasse. Die Größe und Ausdehnung des Bergwerkseigentums “Basthorst” für Kiese und Kiessande entspricht der aktuellen Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz. Durch eine fehlende, frühzeitige planerische Einflussnahme der hoheitlich überwiegenden zuständigen Kommune – Stadt Crivitz in diesem Gebiet, durch eine eventuelle Änderung bzw. Erneuerung der Flächennutzungsplanung für den Ortsteil (siehe Beschluss vom Stadt Crivitz- 28.08.2014), ist eine jetzige Einflussnahme auf den Abbau des Bodenschatzes nur noch begrenzt möglich.

Bei dem aufrechterhaltenen alten Bergwerkseigentum gemäß § 151 BbergG handelt es sich um eine Bergbauberechtigung im Sinne des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13.08.1980 und seinen aktuellen Fassungen sowie Überleitungsvorschriften. Gemäß der Karte der raumordnerischen Festlegungen des Landesentwicklungsplans M- V 2016 befindet sich das Bergwerkseigentum Basthorst innerhalb von Vorbehaltsgebieten für Tourismus und für Trinkwassersicherung. Vorbehaltsgebiete sind Gebiete, in denen bestimmten raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beizumessen ist (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 ROG). Dieser Grundsatz der Raumordnung wirkt und soll von anderen öffentlichen Stellen bei der Abwägung ihrer Planungen (Abbau von Bodenschätzen oder Errichtung von Windkraftanlagen) und Maßnahmen mit besonderem Gewicht berücksichtigt werden.

Die planerische Erläuterung und deren Darstellung, so wie sie jetzt von der BVVG – Berlin veröffentlicht wurden, entsprechen einer ordnungsgemäßen Darbietung. Eine generelle Abwendung zum Abbau des Bodenschatzes ist somit zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich. Das BBergG unterscheidet die bergbauliche Berechtigung und ihre Ausübung. Die Bergbauberechtigung vermittelt nur eine Rechtsposition, der Unternehmer erhält das Recht, Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen. Unternehmen benötigen zur Ausübung der bergbaulichen Berechtigung, also zum tatsächlichen Abbau von Bodenschätzen einen aufgestellten entsprechenden Betriebsplan und deren Zulassung von der zuständigen Bergbehörde – Stralsund.

Eine mögliche Einflussnahme seitens der Stadt Crivitz zum direkten Abbau des Bodenschatzes ist nur noch sekundär möglich.

In Stellungnahmen der Kommune, bei der Beteiligung als Träger öffentlicher Belang, besteht die Möglichkeit einer Einflussnahme noch auf den Rahmenbetriebsplan und einer Renaturierungsplanung. Eine weiter mögliche Beeinflussung der Kommune kann erfolgen, auf die sich anschließende etwaige Aufschluss- und Renaturierungsplanung des Abbauunternehmens sowie einer eventuellen Nachnutzungskonzeption, wobei der touristische Ansatz der Stadt Crivitz einerseits und andererseits den Flächenbedarf der ansässigen Landwirtschaftsbetriebe unterstützt werden sollte. Nur durch die Anfertigung von fachlichen Expertisen kann eine erfolgreiche Beeinflussung auf den Betriebsplan und die Renaturierungsplanung gelingen. Dazu sind weitere fachspezifische Untersuchungen der Natur und Umweltschutzes im vorgesehenen Abbaugebiet notwendig und das Anfertigen von Gutachten.

Der Kiesabbau im Vorhabens Gebiet beinhalte grundsätzlich einen Konflikt zum Natur- und Landschaftsschutz. Der Aspekt „Landschaftsbild“ habe dabei einen bedeutsamen Stellenwert. Die überplanten Waldflächen im Gebiet sind zu untersuchen und sollten erhalten werden. Es handle sich hierbei um ein dynamisches Ökosystem, das es zu schützen gelte. Es sei wichtig, die mit dem Abbau von Kies und Kiessande verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Belastung der Einwohner durch Immissionen und Verkehr zu minimieren.

Werden jetzt auch andere Bürger bei Bauvorhaben ausgebremst?

07.Okt.-21/P-headli.-cont.-red./108/57-21

Das Bauamt im Amt Crivitz sagt „JA“ und der Bauausschuss der Stadt sagt „NEIN“. Warum?

Es geht wiedermal um das gemeindliche Einvernehmen zu einem einen Antrag auf Vorbescheid. Ein Ersatzneubau eines alten Schuppens / Stalls mit einem Gartenhaus und Sauna in der Gemarkung Militzhof. Die Erschließung ist gesichert. Und nun?

Das Bauamt sagt das dieses Vorhaben sich im sog. Außenbereich der Stadt Crivitz befindet und eine Bebauung also nur dann zulässig ist, wenn also die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Das ist vorliegend der Fall. Dem Einvernehmen nach § 36 BauGB steht seitens der Verwaltung nichts entgegen.

Der Bauausschuss empfiehlt aber das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilen. Wieso?

Die Ablehnung erfolgt aufgrund naturschutzrechtlicher Belange. Laut Flächennutzungsplan (übrigens ist dier schon fast 15 Jahre alt) ist dieser Bereich als Wald und Landwirtschaftsfläche ausgewiesen. Und außerdem befindet er sich in einem Privatwald. In unmittelbarer Nähe des Standortes ist das Biotop PCG05697 „See; Gehölz; Erle; Buche; Phragmites-Röhricht“ vorhanden.

Nun eigentlich, darf doch der baurechtliche Antrag auch zu diesem Vorgang nur nach baurechtlichem Gesichtspunkt beurteilt werden und nicht nach anderen Kriterien, oder? Und nach einem kurzen Blick auf den FNP stellt man fest, dass das Gebiet als „Fläche für Wald“ überplant ist und übrigens auch der Mielitzhof und die Gebäude am Bürgerholz. Und das Biotop und die Gehölze waren bereits auch schon bei der Errichtung des alten Schuppens/ Stalls vorhanden, oder? Und nun spielen diese plötzlich 2020 eine ganz große Rolle und genau auf diesem Grundstück!

Das wird nun alles, so hoffe man, auf der Sitzung der Stadtvertretung am 12.10.2020, geklärt!! Wäre es nicht besser erst einmal den fast 15 Jahre alten Flächennutzungsplan zu überarbeiten und endlich den Ortsteil „Wessin“ mit einzubinden!!!

Solche Vorschläge gab es schon und zwar im Jahr 2015 mit einem immer noch gültigen Beschluss!

Anpassung der Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Einsatz der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Crivitz (Stiefelgeld)“

19-Aug.-21/P-headli.-cont.-red./107/56-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 23.08.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 23.08.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:
In § 4 (1) der Feuerwehrentschädigung-VO (FwEntschVO M-V) vom 28. November 2013 besteht für die oberste Dienstbehörde (hier: Stadtvertretung) die Möglichkeit, von den Aufwandsentschädigungen entsprechend der VO in Ausnahmefällen abzuweichen. Gründe für diese Ausnahme sind für die Feuerwehren der Stadt Crivitz:

-Einsatzhäufigkeit ( steigend seit den letzten Jahren)
-höhere Anforderungen an die Ausstattung und Technik
-FFW Crivitz = Schwerpunktfeuerwehr mit überregionalen Aufgaben und Anfahrwegen Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehren der Stadt Crivitz übernehmen enorm wichtige Aufgaben und sind daher für den Brandschutz unbedingt erforderlich. Die Feuerwehrmänner und -frauen riskieren bei Ihren Einsätzen regelmäßig ihr Leben (so auch Anfang des Jahres 2021 bei einem Hausbrand in Crivitz). Auf Grundlage der beschlossen FwAufwEntschSatzung der Stadt Crivitz vom 14.10.2019, erhalten unsere ehrenamtlichen Kameraden von Crivitz und den Ortsteilen eine kleine Entschädigung in Form des Stiefelgeldes. Seit 01.01.2020 beträgt das Stiefelgeld 10,00 € pro Einsatz. Dieser Betrag ist schon lange nicht mehr ausreichend, aufgrund der o.g. Gründe. Auch auf Grund der gestiegenen Inflationsrate voraussichtlich 3,8% Deutschlandweit (Juli 2021) ist eine Anpassung der Entschädigung notwendig. Mit der Rückkehr zum normalen Mehrwertsteuersatz von 19 % (vorher 16 %), der Einführung des nationalen CO2-Preises für Verkehr und Heizen stiegen die Preise für Benzin und Diesel im bisherigen Jahresverlauf 2021 schon um knapp 18 Prozent. Unsere Feuerwehrmänner und – frauen fahren bei Alarmierung bis zum Feuerwehrstützpunkt mit dem eigenen PKW.
Die Abgeordneten und sachkundigen Einwohner der Stadt Crivitz erhalten pro Sitzung 40,00 € Sitzungsgeld!

Beschlussentwurf:
Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Zahlung eines Auslagenersatzes (Stiefelgeld), dass für jeden Einsatz gezahlt wird, von 10,00 EUR auf 25,00 EUR ab dem 01.10.2021 zu erhöhen. Als Teilnahme gelten der tatsächliche Einsatz des Kameraden, sowie die Bereitstellung im Gerätehaus.
Finanzielle Auswirkungen:

Ja (mit Erläuterung)

Erläuterung:
Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind überschaubar. Der finanzielle Aufwand beträgt zusätzlichDer finanzielle Aufwand beträgt zusätzlich 13.500,00€ pro Jahr. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 249.899,00€ im Haushalt durch Einsparung und zusätzlichen Zuweisungen zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden.

– Im Einzelnen die Amtsumlage

Im Haushaltsplan der Stadt Crivitz ist eine Ausgabe für die Amtsumlage von 15%  am 23.02.2021 beschlossen worden in der Höhe von 760.400,00€ (Teilergebnishaushalt 2021, Produkt 61100,Sachkonto 54422000) an Aufwendungen. Tatsächlich wurde aber die Amtsumlage für das Jahr 2021 auf 12% der Umlagenberechnungsgrundlage also  608.301,00 € (Ergebnishaushalt 2021, Kontenkl.4/Kontogr.40,Sachkonto 41620000) festgesetzt im Haushalt des Amtes Crivitz und am  24.02.2021 beschlossen. Somit ergibt sich eine Ersparnis für die Stadt Crivitz von ca. 152.099,00€. Diese  Ersparnis ist im Haushalt 2021 der Stadt Crivitz noch nicht verplant und kann somit anteilmäßig zur Deckung der Unterstützungshilfe herangezogen werden.

– Im Weiteren Zuweisung

Des Weiteren sind im Haushalt der Stadt Crivitz 2021 Erträge eingeplant im (Teilergebnishaushalt 2021,    Produkt 61100 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen) sind im Sachkonto 41442000 (Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. vom Land) ein pauschaler Ausgleich Gewerbesteuermindereinnahmen in der Höhe von ca. 97.800€ eingeplant.

Somit ergeben sich als  zusätzliche Zuweisungen /Erträge in Höhe von ca.  97.800€ vom Land, welche ebenfalls herangezogen werden können. Diese Mittel werden voraussichtlich ab dem Monat Juli  benannt und dann zur Verfügung stehen im Haushaltsjahr. Diese Zuweisung ist im Haushalt 2021 der Stadt Crivitz noch nicht verplant und kann somit anteilmäßig zur Deckung ebenfalls herangezogen werden.

– Gesamt

Insgesamt stehen somit aus der Ersparnis der Amtsumlage in Höhe von ca. 152.099,00€ und die pauschaler Ausgleich Gewerbesteuermindereinnahmen in Höhe von ca.  97.800€ zur Verfügung. Gesamt ergibt sich ein Betrag durch Einsparungen und zusätzlichen Zuweisungen in Höhe von 249.899,00€ im Haushalt. Der Haushalt der Stadt Crivitz wurde am 23.02.2021 beschlossen und mit folgender Aussage belegt.“ Sowohl im Planjahr als auch in den Haushaltsfolgejahren 2022 und 2023 ist ein Ausgleich im Ergebnishaushalt gegeben. Die Stadt Crivitz kann im laufenden Bereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten, um im Planjahr einen Haushaltsausgleich darzustellen.“ Da die Stadt Crivitz somit über einen ausgeglichenen Haushalt verfügt, aber trotzdem finanzielle  Spielräume vorhanden sindfür zusätzliche Aufwandsentschädigungen, die im Haushaltsplan in dieser Höhe nicht veranschlagt sind, ist ein Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich.

Errichtung eines Frauenbeirates der Stadt Crivitz!

16-Aug.-21/P-headli.-cont.-red./106/55-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 23.08.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 23.08.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:
In der Gesellschaft gibt es immer noch Vorbehalte, Frauen die gleichen Chancen wie Männern zuzugestehen und ihnen die Möglichkeit einzuräumen, ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Gerade in der Pandemie müsse zur Entlastung der Frauen beigetragen sowie besserer Schutz vor häuslicher Gewalt geboten, gendergerechte Stadtplanung vorangetrieben und die politische Teilhabe von Frauen gestärkt werden. –
Beispielsweise im Frauenbeirat durch mit Behinderung oder Migrationsgeschichte lebende Frauen. Frauen in Altersarmut – ist ein wichtiges Thema sowie der Bereich Partizipation in Bezug zur Stadtentwicklung. Das weibliche Gesellschaftsbild verändere sich immer weiter. Stärke und Emanzipation könne nur verdeutlicht werden, indem sich Frauen und Mädchen zu Wort melden und sich im Frauenbeirat engagieren.
Weitere Themen für den Frauenbeirat sind auch aktuell „coronagemacht“, warum Homeschooling meist Müttersache ist? Aber auch der Anstieg häuslicher Gewalt.
An dieser Stelle soll nicht wieder auf die demografische Struktur der Stadt Crivitz eingegangen werden, aber über die Hälfte aller Einwohner der Stadt Crivitz sind Frauen und diese sollen sich auch organisieren und engagieren können. Die Bürgerinnen wollen sich direkt an der Politik der Stadt Crivitz beteiligen, sie selbst gestalten, sich persönlich engagieren. Themenfelder dazu gibt es also mehr als genug. Und wenn der
Frauenbeirat auch in der Stadt Crivitz gegründet wird, dann ist das eine wesentliche Bereicherung in der Partizipation von Bürgerinnen an den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen in der Stadtvertretung Crivitz mitzuwirken.


Beschlussentwurf:
Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Satzung des Frauenbeirates der Stadt Crivitz.
Satzung
des Frauenbeirates der Stadt Crivitz
Gemäß § 5, der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(Kommunalverfassung-KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOB1. M-V, S. 777), in der jeweils geltenden
Fassung, hat die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am ……………………. nachfolgende Satzung
beschlossen.
§ 1 Grundsätze

  1. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Crivitz arbeitet in der Stadt Crivitz ein „Frauenbeirat der Stadt Crivitz“.
  2. Der Frauenbeirat nimmt sich der Themen und Fragestellungen an, die sich speziell für Frauen in allen Bereichen der Stadt Crivitz und deren Ortsteile ergeben. Er fördert darüber hinaus die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern.

    § 2 Rechte und Pflichten
  3. Der Frauenbeirat hat das Recht und die Aufgabe, sich eigenständig mit Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen bezüglich der Gleichstellung betreffender Themen von Frauen und Männern in Beruf, Familie und Gesellschaft in der Stadt Crivitz zu befassen und
    diese an die Bürgermeisterin und die Stadtvertretung sowie deren Gremien heranzutragen und zu beraten.
  4. Der Frauenbeirat soll von der Verwaltung des Amtes Crivitz und der Stadtvertretung über alle wichtigen Angelegenheiten, die die Gleichstellung betreffen, im Vorfeld informiert und ggf. zur Beratung herangezogen werden.

Senkung der Hebesätze kaputtreden?

11-Aug.-21/P-headli.-cont.-red./105/54-21

Begründet wurde die letzte STEUERERHÖHUNG am 17.02.2020, seitens der PARTEI der LINKEN und CWG, durch die massive Erhöhung aller Realsteuern mit einer angeblichen Forderung seitens des Landeswegen der Vergabe von Fördermittel (siehe Protokoll der Sitzung), die es nie so gegeben hat und was auch in der darauffolgenden Sitzung völlig Widerlegt wurde.( siehe Protokoll). Blieb jedoch ohne Gegenwehr und unbeantwortet bis heute von beiden Fraktionen.

Aufgrund der jetzigen Situation in der Corona-Virus-Pandemie und schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Unternehmen und Bürgern ist die überdurchschnittliche Höhe der Hebesätze in der Stadt Crivitz nicht mehr zumutbar. Es besteht weder eine zwingende Voraussetzung für die Antragstellung um Sonderzuweisungen und Ergänzungs-zuweisungen die aktuellen Hebesätze aufrechtzuerhalten. Daher sind die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2021 zu senken, mindestens auf das Maß vor dem 17.02.2020.

Dringlichkeitsantrag – Zuschuss als fiktiver Unternehmerlohn für Gewerbetreibende der Stadt Crivitz“.   

09-Aug.-21/P-headli.-cont.-red./104/53-21

Gemäß § 4 Absatz 4. der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Crivitz zuletzt geändert am 12.12.2019 stellt die Opposition folgenden Dringlichkeitsantrag.

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

In weiten Teilen unseres Landes und auch in unserer Stadt Crivitz sind durch das Coronavirus bereits beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstanden oder diese werden noch entstehen. Neben den Maßnahmen von Bundes- und Landesregierung (bspw. Überbrückungshilfen II und III und der Marktpräsensprämie) will auch die Stadt Crivitz Entlastungen schaffen für Gewerbetreibende mit Sitz in der Stadt Crivitz  , um die wirtschaftlichen Folgen für Gewerbetreibende im Stadtgebiet abzuschwächen. Die Dringlichkeit in der Sache  ist durch die heutige Beschluss-fassung über den Haushalt und der noch immer anhaltenden bestehenden Schließung  von bestimmten Unternehmen laut Corona- LVO MV gegeben.

Aufgrund der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern(Corona-LVO M-V) vom 28. November 2020;Gültig ab:01.12.2020 bis:14.02.2021 und 14.02.2021 bis 07.03.2021;GVOBl. M-V 2020,1158; Gliederungs-Nr: B 2126-13-31 zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12.Februar 2021 (GVOBl. M-V S. 92) und den durch die Schließung betroffenen Unternehmen und Gewerbetreibenden wie ist es unerlässlich das die Stadt Crivitz diesen Unternehmungen und Gewerbetreibenden durch einen fiktiven Unternehmerlohn  direkt unterstützt. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender nachweisbarer Umsatzrückgang. Da auch die Anträge für die Überbrückungshilfe III , für die Gewerbetreibenden, schleppend bearbeitet werden und die Auszahlung zum Teil nur in Teilbescheiden erst vom Dezember 2020 erfolgen von den zuständigen Stellen, ist einen Hilfe durch die Stadt Crivitz wichtig und unerlässlich, um eine Insolvenzwelle ab den 30.04.2021 zu vermieden.  Die Auszahlung der Überbrückungshilfe III für Januar und Februar 2021 erfolgt voraussichtlich erst ab Mitte bis Ende  März 2021 bis dahin könnten viele Gewerbetreibenden schon an die Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit und in der Liquidität gefährdet sein.

Antragsberechtigt sollen  alle Unternehmen sein die durch die o.g. Verordnung durch die Schließung seit den 15.12.2020 betroffen sind und  einen coronabedingten durchschnittlicher Umsatzrückgang in den Monaten Dezember 2020 und Januar sowie Februar 2021 bis 07.03.2021  von mindestens 40% gegenüber dem Vorjahreszeitraum haben. Die Unternehmen sollten wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sein und ihren Hauptsitz von der Stadt Crivitz aus ausführen. Der fiktive Unternehmerlohn beträgt 500,00€ pro nachgewiesen Kalendermonat.

Antragsberechtigt sind die Inhaber der Unternehmungen bzw. deren gesetzliche Vertreter. Die Anträge auf Auszahlung sind an das Amt Crivitz, Amtsstraße 5, 19089 Crivitz zu richten.

Beschlussentwurf:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt allen Unternehmen und Gewerbetreibenden die aufgrund der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern(Corona-LVO M-V),[(vom 28. November 2020;Gültig ab:01.12.2020 bis:14.02.2021 und 14.02.2021 bis 07.03.2021;GVOBl. M-V 2020,1158; Gliederungs-Nr: B 2126-13-31 zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12.Februar 2021 (GVOBl. M-V S. 92)] durch Schließung betroffen einen fiktiven Unternehmerlohn zu zahlen.

  1. Antragsberechtigt sollen  alle Unternehmen (die im Haupterwerb beim Ordnungsamt der Stadt Crivitz angemeldet sind) sein die durch die o.g. Verordnung durch die Schließung seit den 15.12.2020 betroffen sind und  einen coronabedingten durchschnittlicher Umsatzrückgang in den Monaten Dezember 2020 und Januar sowie Februar 2021 bis 07.03.2021  von mindestens 40% gegenüber dem Vorjahreszeitraum haben.
  2. Die Unternehmen sollten wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sein und ihren Hauptsitz von der Stadt Crivitz aus ausführen.
  3. Der fiktive Unternehmerlohn beträgt 500,00€ pro nachgewiesen Kalendermonat.
  4. Der Nachweis des coronabedingten durchschnittlicher Umsatzrückganges von mindestens 40% seit dem 15.12.2020 ist, durch den zuständigen Steuerberater zu bestätigen oder in glaubhafter Form (bspw. durch Unterlagen der Betriebswirtschaftliche Auswertung -BWA) vorzulegen und die  Versicherung an Eides statt, das alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht wurden.

Erläuterung:

Die finanziellen Auswirkungen sind überschaubar da es sich hierbei nur um eine zahlenmäßige geringe Anzahl der Unternehmen handelt gegenüber der Gesamtanzahl. Die finanziellen Aufwendungen betragen maximal ca. 30.000,00€ bis 45.000,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen wird die Einsparung in der Amtsumlage verwendet.

Im Haushaltsplan der Stadt Crivitz ist die Amtsumlage berechnet in der Höhe von 15% also mit ca. 760.400,00€ an Aufwendungen. Im Haushaltsentwurf des Amtes Crivitz (welcher am 24.02.2021 beschlossen wird) ist eine generelle Amtsumlage mit 12% für alle Amt angehörigen Gemeinden vorgesehen und beschlussreif. Durch die Herabsetzung der Amtsumlage von 15% auf 12% (ca. 608.301,00 € / laut Haushaltsentwurf des Amtes)  ergibt sich eine Erstattung bzw. Ersparnis für die Stadt Crivitz von ca. 85.868,00€ (laut aktuell veröffentlichten Haushaltsentwurf des Amtes Crivitz).   Diese o.g. Erstattung bzw. Ersparnis ist im heutigen Haushaltsplan der Stadt Crivitz noch nicht verplant und kann somit anteilmäßig zur Deckung des fiktiven Unternehmerlohnes herangezogen werden.

Aus ein Parkraumkonzept wird ein Verkehrskonzept?

02-Aug.-21/P-headli.-cont.-red./103/52-21

CWG macht aus einen Parkraumkonzept ein Verkehrskonzept !!

Aus Äpfeln werden Birnen!

Die LINKE und CWG ändern einfach einen Antrag der Opposition (CDU), ohne einen eigenen schriftlichen Antrag, und macht aus einem Parkraumkonzept Ein „Verkehrskonzept.“ Man kann sich sicher sein das bei der CWG und LINKEN, hierzu auf jeden Fall die Sach-und Fachkunde verschwiegen wird oder unter den Deckmantel des Datenschutzes verschwindet!

Integrierte Verkehrsentwicklungsplanung

„Alle sind auf gute Erreichbarkeiten und eine sichere Mobilität angewiesen. Gleichzeitig dürfen Städte und Gemeinden nicht im Kraftfahrzeugverkehr ersticken, sondern sollen gesunde, sichere und attraktive Orte zum Leben sein. Die kommunale Verkehrsentwicklungsplanung beeinflusst das Verkehrsgeschehen und die Lebensqualität einer Kommune maßgeblich. Sie bestimmt, wie viel Fläche für den Pkw-, Lkw- und Bus-Verkehr, für Straßenbahnen, für den Fuß- und Radverkehr sowie für Parkplätze zur Verfügung steht. Eine integrierte Verkehrsentwicklungsplanung blickt dabei auf alle Mobilitätsformen. Sie ist in ein Stadtentwicklungskonzept eingebettet und eng verknüpft mit der Luftreinhalte- und Lärmaktionsplanung. Ausgangspunkt sind Prognosen oder Szenarien der Bevölkerungs- und Mobilitätsentwicklung.“ Umweltbundesamt

OB DAS AUCH DIE LINKE und die CWG wissen??

Sicherlich, sonst hätten sie den Antrag nicht einfach umformuliert, oder ? Ohne professionelle Hilfe von Außerhalb oder von Dritten wird es hier wohl nicht gehen, denn weder die Stadt Crivitz noch das Amt Crivitz besitzen die notwendigen Kapazitäten und Kenntnisse,  ODER?

Das Rätsel um den Aufbau des  Funkmastes im Umspannwerk ist gelöst!

31-Juli-21/P-headli.-cont.-red./102/51-21

Was war 2019 in Barnin passiert?

Das Gelände des NVP UM (Netzverknüpfungspunkt – Wessin –früher USW ) liegt in der Gemarkung der Gemeinde Barnin!

Bereits am 27.02.2019 ist die WEMAG – Netz AG mit dem Ingenieurbüro „ensan“ mit dem Ziel einen Funkmast von 60m Höhe mit Funkfeststation und Technikcontainer zu errichten. WEMAG plant deshalb in Ihrem Netzgebiet den flächendeckenden Aufbau ein es hoch verfügbaren Mobilfunknetzes zu realisieren und dabei eine sogenannte offene  Kommunikationsplattform zu errichten. Die auszusendende elektromagnetischen Felder sind angeblich so gering, dass die geltenden Sicherheitsstandards eingehalten werden und sich Personen auch unterhalb des Turms es zeitlich unbegrenzt aufhalten können, ohne sich einer Gefährdung auszusetzen. (so die Antragsunterlagen).

Die Gemeinde Barnin hat die Antragsunterlagen geprüft und daher auf der Sitzung der  Gemeindevertretung am 29.04.2019 beschlossen( also unmittelbar vor der letzten Kommunalwahl), das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben an den Barniner Eichen 2 in 19089 Barnin (Flur 1, Flst. 321/2) (BA 190316) nicht zu erteilen. Da im Antrag keine Angaben enthalten sind, wie mit den Beeinträchtigungen der öffentlichen Belange umgegangen wird, so dass eine Zulässigkeit herbeigeführt worden ist.

Begründung:  Die Gemeinde Barnin möchte die naturschutzrechtlichen Vorschriften prüfen lassen und die Bürgerbeteiligung einwirken lassen. Es soll geprüft werden, um welche öffentlichen Belange es sich hierbei handelt. Wenn die Gemeindevertretung ablehnt, muss die WEMAG neue Vorlagen vorbringen.

Und was passierte danach?

Wegen der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens wurde der Bürgermeister der Gemeinde Barnin vom Kreis aufgefordert, die Versagungsgründe bis zum 07.08.2019 näher zu begründen(aufgrund der Kommunalwahlen) und die Beeinträchtigung der öffentlichen Belange zu erläutern. Diese gesetzte Frist wurde durch den Bürgermeister der Gemeinde Barnin Herrn Zimmermann nicht eingehalten und so  verstrich der gesetzte Termin und es kam automatisch zu einer Baugenehmigung ohne weitere Erläuterungen und Dokumente von der WEMAG-AG.

Fazit: Obwohl nach dem 29.04.2019 weitere Versammlungen ( wie am 24.06.2019 und 29.07.20219) stattfanden wurde das Thema nicht mehr öffentlich und auch nicht öffentlich behandelt. Man hat es ganz einfach auslaufen gelassen. Der Alte und neue Bürgermeister der Gemeinde Barnin war aber ganz genau in den Sachverhalt eingewiesen. Und ganz einfach so entstehen Unstimmigkeiten gegenüber den Bürgern, die sich wundern über eine Errichtung eine Funkmastes, welche doch eigentlich als Bauantrag  Flur 1, Flst. 321/2) -BA 190316, abgelehnt worden war!!

Transparenz und Bürgerinformation sehen anders aus. Zulange Amtszeiten bewirken immer eine gewisse  Überforderung und irgendwann gibt’s dann eine Betriebsmüdigkeit!

Diskussion um Photovontaikanlagen – Ohne Amt geht nichts!

24-Juli-21/P-headli.-cont.-red./101/50-21

Ein wichtiges Thema wird wiedermal ausgesessen! Die LINKE  boykottiert und  die CWG ist tief gespalten!

Kommentar der Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm „ Ich mache nichts ohne mein Fachamt!“ Mit diesem Zitat ist schon fasst das Urteil über diesen Antrag Photovoltaik getroffen worden. Was sich ja später auch noch bestätigen hatte!

Genau diesen Satz sagte die Bürgermeisterin am 25.02.2015…. – nach dem Bekanntwerden der ersten informellen Vorabinformation- als plötzlich das Eignungsgebiet im Ortsteil Wessin auftauchte zum Thema: Windeignungsgebiet 48/16 -….. schon mehrmals! Nur damals ( 2015) hatte Ihr das sog. Fach Amt  bereits am 28.08.2014 geraten “ es ist sinnvoll mit der Planung zu beginnen “ (Flächennutzungsplanung) und das ist sogar protokolliert. Nun wie wir alle wissen ist es nie umgesetzt worden!

Namentliche Abstimmung zum Antrag Photovoltaik- Anlagen – und die Kriterien und Leitlinien im Amt prüfen zu lassen.

Frau Britta Brusch-Gamm Enthaltung

Herr Thomas Bardenhagen:  Ja

Herr Alexander Gamm:  Nein

Herr Eike Glasemann:    Nein

Herr Matthias Güßmann:  Ja

Herr Hans-Jürgen Heine:   Ja

Herr Wilfried Holl:          Ja

Frau Beate Prieske:          Ja

Herr Jens Raulin:            Ja

Frau Karina Reinke:         Ja

Herr Jens Reinke            Ja

Herr Michael Renker:     Enthaltung

Herr Andreas Rüß:          Enthaltung

Frau Beate Werner :         Ja

Abstimmungsergebnis:

9 Ja – Stimmen

2 Nein –Stimmen

3 Enthaltungen 

Fazit: So wie bei dem Thema WINDKRAFT wird man hier alles verschlafen, anstatt zu handeln! Zapel, Fridrichruhe, Pinnow und Banzkow sind hier wesentlich besonnener und schlauer. Diese Kommunen haben bereits gehandelt und ihr kommunales Planungsrecht in Anspruch genommen, bevor es jemand anderes tut!! Die Bürger in diesen Kommunen wissen mit Bestimmtheit wie es funktioniert!

Grundsatzentscheidung zur Anbindung – Radweg B-321- abgelehnt!

23-Juli-21/P-headli.-cont.-red./100/49-21

Eine Positionierung ist nicht gewünscht. Angeblich gibt es ein Planfeststellungsverfahren das umgesetzt wird, aber bis jetzt sin keine genauen Details bekannt.

Und alles verbleibt einmal wieder im Dunkeln!

Zahlreiche Akteure befassen sich mit den Rahmenbedingungen für den Radverkehr. Anfang 2019 haben sich die acht Verbandsmitglieder des regionalen Planungsverbandes WM entschlossen, ihr Engagement und ihre Verantwortung für einen besseren Radverkehr in Alltag und Freizeit zu dokumentieren. In der Auswertung der ersten Bürgerbeteiligungsstufe sprachen sich viele Bürger für eine direkte Anbindung zum Waldschlösschen entlang der B-321aus.  Die Beteiligung war sehr hoch. Die georeferenzierte Erhebung als baulastträgerübergreifende Zustandserfassung mit dem Fahrrad wurde im Herbst 2020 beendet.

Die zweite Stufe der Bürgerbeteiligung läuft aktuell und mit einer Auswertung der beiden Beteiligungsstufen ist im Monat September 2021 zu rechnen. Daraufhin wird wahrscheinlich die kommende Verbandsversammlung des regionalen Planungsverbandes WM im Monat Dezember 2021 den Radwegeplan für das regionale Radwegenetz für die Landkreise LUP und WM festlegen und darstellen. Daher ist es jetzt geboten eine Grundsatzentscheidung in der Stadtvertretung zu treffen welche Anbindungsvariante  an das Waldschlösschen erfolgen soll.

Fazit: Man muss es eben nur verstehen! Jetzt wird es nun doch wieder später entweder im IV Quartal 2022 oder sogar erst 2023! 

Teil I- Mitgliedschaft beim AGFK der Stadt Crivitz! Zu Professionell für die Stadt Crivitz! Bestenfalls für den Amtsausschuß Crivitz!

20-Juli-21/P-headli.-cont.-red./99/48-21

Zu Professionell für die Stadt Crivitz!!! Die CWG verweigerte Ihre Zustimmung zu diesem Antrag mit den Worten:

“ da sind nur Projektierer in dem Verein das ist alles zu professioniert“ und „ Und wer soll denn da bei uns der Ansprechpartner sein?

Also, angeblich eine Nummer zu groß? Nein, im Gegenteil, hier ist natürlich Engagement (natürlich auch Zeitaufwand)  und Sachverstand gefragt. Die Mittelzentren wie Parchim und Ludwigslust und sogar der regionale Planungsverband Westmecklenburg hätten auf jeden Fall, dem Grundzentrum Crivitz, geholfen  und  es unterstützt!!!!! Aber was der „was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht.“

Jemand ist Neuem gegenüber nicht aufgeschlossen und bevorzugt das, mit dem er vertraut ist.

Was war 2019 in Barnin und was passierte jetzt?!

19-Juli-21/P-headli.-cont.-red./98/47-21

Das Gelände des NVP UM (Netzverknüpfungspunkt – Wessin –früher USW ) liegt in der Gemarkung der Gemeinde Barnin!

Bereits am 27.02.2019 ist die WEMAG – Netz GmbH mit dem Ingenieurbüro „ehsah“ mit dem Ziel einen Funkmast von 60m Höhe mit Funkfeststation und Technikcontainer zu errichten auf die Gemeinde Barnin herangetreten. Die Gemeinde Barnin hat sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen und hat eine tiefe Prüfung der Antragsunterlagen vollzogen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnin hat auf ihrer Sitzung am 29.04.2019 beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben an den Barniner Eichen 2 in 19089 Barnin (Flur 1, Flst. 321/2) (BA 190316) [neben dem Umspannwerk] nicht zu erteilen.

Begründung: Die Gemeinde Barnin möchte die naturschutzrechtlichen Vorschriften prüfen lassen und die Bürgerbeteiligung einwirken lassen. Es soll geprüft werden, um welche öffentlichen Belange es sich hierbei handelt. Nach reger Diskussion wird festgestellt, dass eine Ablehnung nur eine Verzögerung ist. Wenn die Gemeindevertretung jedoch ablehnt, muss die WEMAG neue Vorlagen vorbringen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnin beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben an den Barniner Eichen 2 in 19089 Barnin (Flur 1, Flst. 321/2) (BA 190316) nicht zu erteilen, da im Antrag keine Angaben enthalten sind, wie mit den Beeinträchtigungen der öffentlichen Belange umgegangen wird, so dass eine Zulässigkeit herbei geführt worden ist.

Es müssen wohl doch 2021 neue Unterlagen vorgelegen haben – und wo bleiben die naturschutzrechtlichen Prüfungen der Gemeinde Barnin??? Der Bauantrag BA 190316 wurde in der Gemeinde Barnin seit dem 29.04.2019 ( also vor der letzten Kommunalwahl) nicht mehr diskutiert und öffentlich behandelt!

Aufschluss über den genauen Sachverhalt hierüber kann nur die Spritze der Gemeindevertretung Barnin liefern, diese hüllt sich aber in Schweigen. Von der Gemeinde Barnin war bis jetzt öffentlich nichts zu hören? Auch auf den Gemeindevertretersitzungen nicht. Ein Statement aus der Gemeinde Barnin zum Sachverhalt wäre nicht zu verachten!

Von der Stadtspitze Crivitz und auch von der Führung des Bauausschusses der Stadt Crivitz wurde in der Vergangenheit zwar immer wieder zu anderen Bauangelegenheiten (Funkturm-Wessin) vieles angedeutet aber nie öffentlich gemacht. Das Öffentlichkeitsprinzip in Crivitz umzusetzen ist eben nicht so einfach!

Aber die WEMAG – Netz GmbH baut ??

Fazit:

Nun muss wohl doch der Landkreis das versagte Einvernehmen der Gemeinde Barnin „Ersetzt“ haben ? Anders kann man sich den Bau nicht vorstellen! Von der Gemeinde Barnin war bis jetzt öffentlich nichts zu hören? Von der Stadtspitze Crivitz und auch von der Führung des Bauausschusses der Stadt Crivitz hätte man mehr das Öffentlichkeitsprinzip gewünscht.

Es soll alles so bleiben wie seit 7 Jahren! Antrag abgelehnt!

13-Juli-21/P-headli.-cont.-red./97/46-21

Zerreden von Veränderungen!

Es sollten bessere Arbeitsbedingungen für alle Sitzungen der Abgeordnete und sachkundigen Einwohner werden. Eine Verbesserung der Ladungsfristen/ Zyklen der Tagungen bewirken sowie  gebilligte Ordnungsregeln in Sitzungen und Niederschriften geben. Jedoch seit den letzten Ausschusstagungen deutet sich immer mehr an dass diese Veränderungen zerreden t werden sollen weil man sie überhaupt nicht will. !!!Aufgrund der ……

Die Änderungen der Geschäftsordnung wurde mit den folgenden Worten der Fraktion der Linken kommentiert“ Wortklauberei“…“Weltfremd“….“Verwaltung hat gar nicht die Möglichkeit das umzusetzen“…“Wir leben seit 7 Jahren mit der jetzigen Geschäftsordnung bisher sehr gut und brauchen das alles nicht ändern“……..

Die Änderungen der Geschäftsordnung wurde mit den folgenden Worten der Fraktion der CWG  kommentiert:  „ alles zu überreguliert“ …..… „alles zu umständlich“…….“Wir haben bisher seit sieben Jahren eine gelebte Praxis mit der jetzigen Geschäftsordnung und da braucht man auch nichts zu ändern“……….“alles viel zu viel drum herum“……..“Ist alles  nicht Kriegsentscheidend“…….usw.…..usw.…..

Der Antrag auf Änderungen der Geschäftsordnung soll ganz einfach breitgewalzt werden!

Warum?

Weil die Fraktion der CWG und die LINKE  seit 7 Jahren kontinuierlich die Geschäftsordnung geändert haben, angepasst an die jetzigen Mehrheitsverhältnisse. Also, warum soll man seine eigenen geschaffenen, wohlwollenden Regeln ändern in denen man sich so übermächtig „wohl“ fühlt?

Bei so viel „Achtsamkeit“ und das Erleben des aktuellen Momentes, kann man schon mal vergessen was um einen herum so alles ereignet!!

Parlamentarische Kontrolle der öffentlichen Internet-und Facebook Auftritte in Crivitz ist nicht willkommen!

06-Juli-21/P-headli.-cont.-red./96/45-21

Internet- und Facebook Seiten der Stadt Crivitz ist nicht willkommen⁉⁉

Der Medienbeauftragte soll eigentlich:

Die Bearbeitung der kommunalen Internet und Facebook Seiten – Stadt Crivitz, eine parlamentarische Kontrolle der Internet und Facebook Beiträge der Stadt Crivitz, einen direkten Kontakt zur Presse (SVZ/ Blitz/ Nordkurier/ Amtsboten) halten und Pressemitteilungen sowie eine moderative, pädagogische und technische Medienkompetenz Kompetenz besitzen sowie Schulungskurse im Senioren-Behindertenbeirat u. Jugendbeirat durchführen. Auf der Sitzung der Stadtvertreter am 14.06.2021 wurde ein ehrenamtlicher Medienbeauftragter TOP: Ö 15 abgelehnt.

 Abstimmungsergebnis: 5 Ja – Stimmen CDU 9 Nein –Stimmen CWG und LINKE 0 Enthaltungen.
Somit ist der Antrag abgelehnt.

Warum?

„ Das macht ein Unternehmen für uns und das ist bekannt und das bekommt auch Geld von der Stadt“ 

Nun so stellt man sich dich Frage, welches Unternehmen ist es denn, welches so bekannt sein soll? Und wieviel Geld ? Nach einer kurzen Internetsuchlauf in Crivitz,  ekennt man nur ein Unternehme in unmittelbarer Nähe, das in seinen Referenzen die Stadt Crivitz als Internetseite betreut! Webdesign und PC Service (Andre Borchardt)- Barnin…Angemeldet als Nebenerwerb im Amt Crivitz. Das Unternehmen betreut die Internetseite der Stadt Crivitz.                   www.stadt-crivitz.de

Im Haushalt der Stadt Crivitz ist unter dem Konto:  56361000- Öffentlichkeitsarbeit (Internetseite) sind für 2021 = 1.300,00€ als Ausgaben eingestellt und beschlossen worden.            

Seit fast 7 Jahren existieren in der Stadt Crivitz ca.15 Arbeitskreise !

01-Juli-21/P-headli.-cont.-red./95/44-21

Seit fast 7 Jahren existieren in der Stadt Crivitz

15 Arbeitskreise?

Der Titel sagt schon alles. Die Stadt Crivitz hat angeblich bis zu 15 Arbeitskreise. Hier nur einige Beispiele in ungeordneter Reihenfolge !!!…..

– 1.- Ordnung und Sauberkeit

 -2.- Krankenhaus/Geburtenstation

– 3.-Stadtentwicklung

– 4.-Reinigung

– 5.-Tourismus

– 6.-Radwege

– 7.-Bauhof

– 8.-Kita

– 9.-Schulen(Grund-und Regionale Schule)

– 10.-Windkrakft

– 11.-Kultur/Event

– 12.- Regenwasser

– 13.-Marktplatz

– 14.-Wald

– 15.-Senioren/Behindertenbeirat

Und bald gibt es bestimmt noch mehr! Alle Arbeitskreise sind zu entnehmen aus den Berichten der Bürgermeisterin und der Ausschusssitzungen der letzten sieben Jahre. Der überwiegende Teil besteht aus Stadtvertretern und sachkundigen Einwohnern der CWG und LINKEN. Und bei jeder Berichterstattung oder vor jeder problematischen und kontroversen Entscheidungsfindung  in der Stadtvertretung entsteht plötzlich ein neuer Arbeitskreis, so wie zuletzt der Arbeitskreis Senioren-und Behindertenbeirat!! Eine genaue Aufstellung der Mitglieder/ Ziele / Inhalte /Tagungen oder Ergebnisse bleiben im Verborgenen.

Fazit: Es ist nicht entscheidend wie viele Arbeitskreise man bildet, sondern dass man mindestens einen Arbeitskreis angemessen und öffentlich betreibt, berichtet und zum Erfolg führt!

apropos „Führen“…… alle o. g.  Arbeitskreise führt höchstwahrscheinlich die Bürgermeisterin als oberste Dienstherrin oder hat Sie die Oberaufsicht! Ihren Augen entgeht nichts!

Bald ein Bürgersolarpark in Wessin!?

30-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./94/43-21

Klamme in der Stadtkasse Crivitz zwingt über Kompromisse nachzudenken! Bürger in Wessin werden eingestimmt auf einen Bürgersolarpark!

Auf der Orteilvertretersitzung am 23.06.2021 … kam erstaunen auf bei den anwesenden Bürgern nach dem Baumaßnahmen besprochen wurden kam man zum Thema Solarpark.

„Die erneuerbaren Energien sind ein komplexes Thema und ich verstehen dass einige Agrarbetriebe da auch investieren wollen. Wir müssen hier auch an unser Unternehmen in Wessin denken. Ein Betrieb der hier ansässig ist. „…….…“Wir müssen uns mit den erneuerbaren Energien abfinden und über eine Konstruktion nachdenken wie eine Bürgerbeteiligung aussehen könnte.“…..„.Die Botschaft heißt eigentlich, wäre es denn nicht viel interessanter dass man es  sich vorstellen könnte einen BÜRGERSOLARPAK  zu machen“ Die Bürgermeisterin Crivitz Frau Britta Brusch-Gamm

Ob das auch für das Thema Wind gilt?

Fazit: Ein Ausweg für den 50ha Solarpark in Wessin ist gefunden! ODER will man doch nur wieder die klamme Stadtkasse In Crivitz füllen? Man hat drei Möglichkeiten:

  1. Aufgeben
  2. Nachgeben
  3. Oder alles geben!

Für welche Lösung wird sich Wessin entscheiden?

Teil I – Das zähe Ringen um die Errichtung eines Senioren und Behindertenbeirat in Crivitz!

27-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./93/42-21

Nichtöffentliche Sitzung eines Arbeitskreise ( Akteurs- Gruppe) zur Errichtung eines Senioren und Behindertenbeirates!

Angesagt war eine Sitzung des Bildungsausschusses zu diesem Thema und den Satzungsentwürfen! Eigentlich am 05.07.2021! Die Sitzung fällt aus und nun findet dafür eine nichtöffentliche Arbeitsberatung statt. Ist das Bürgernähe?

Viele Interessenten machen sich seit Jahren Gedanken besonders in der jetzigen Corona – Pandemie, wie man Seniorenarbeit gestaltet werden kann. Gerade die Menschen mit Behinderungen verdienen mehr Aufmerksamkeit. Gerade bei den vielen Investitionsmaßnamen in der Stadt Crivitz ist es wichtig, dass die Senioren und Menschen mit Behinderung ein Gremium bekommen, wo sie durch Stellungnahmen auch ihre Vorschläge einbringen können und Änderungen herbeiführen!

Und eine sogenannte Akteursgruppe, so wie es die CWG angekündigt hat, wurde erst bekannt als plötzlich – die Vorschläge für Satzungen und Gründung von einem Senioren -und Behindertenbeirat von der Opposition am 17.05.2021 bei der Stadtvertretung auf den Tisch lagen!

Sicherlich ist vieles schon wieder vorher bei der CWG in Hinterzimmern vereinbart worden!