Seit 36 Monaten wird keine öffentliche Auskunft über den Planungsstand von den betroffenen Bürgermeistern erteilt; trotzdem wird die WEMAG erneut aktiv!

23.Juni -2024/P-headli.-cont.-red./392[163(38-22)]/CLA-228/67-2024

Übersichtsplan/02.01ÜRK-2019-in der öffentlichen Auslegung bearbeitet und skizzierte aktuelle Situation dargestellt.

Die WEMAG Netz GmbH hat am 13.11.2018 den Antrag auf Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb der 3,5 Kilometer langen zweisystemigen Freileitung 110-kV Anschluss NVP Wessin beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung gestellt.

02.2_WÜEK_10000.-02/2019-Auslegungsunterlagen

Sie begründete diesen Schritt folgendermaßen:

Aufgrund des Ausbaus von erneuerbaren Energien sowohl im vorbeschriebenen Bereich, als auch insbesondere in der Region Schwerin – Sternberg – Parchim hat die Einspeisung regenerativer Energie in das 110-kV-Verteilnetz der WEMAG NETZ GMBH in den vergangenen Jahren stark zugenommen und steigt weiterhin an. Folglich stößt das 110-kV-Verteilnetz an die Grenzen seiner sicheren Übertragungsfähigkeit. Die in der Region regenerativ erzeugte Energie muss vom 110-kV-Verteilnetz der WEMAG in das überlagerte 380-kV-Übertragungsnetz der 50Hertz Transmission transformiert werden, damit sie in die Verbraucherstarken-Regionen geführt werden kann.

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Für die Trasse sind Stahlgittermaste in Einebenenausführung analog zur bestehenden 110-kV-Freileitung Abzweig Crivitz mit Höhen bis zu max. ca. 25 Metern über Erdoberkante in Abhängigkeit von u. a. den topografischen Verhältnissen/technischen Erfordernissen geplant. Für das Vorhaben, einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, werden Grundstücke in den Gemarkungen Crivitz, Zapel und Barnin beansprucht.

Im Januar und Februar 2019 führte die WEMAG im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine öffentliche Auslegung ihrer Planung durch. Da für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes bestand, führte sie lediglich eine Potenzialanalyse der Umwelt/Natur durch.

In der Bürgerbeteiligung tauchten plötzlich Avifaunistische Gutachten von Vereinen auf, die einerseits detaillierte Untersuchungen und Analysen des Gebietes für Brut-Rast- und Zugvögel beinhalteten. Die Untersuchungen enthielten auch die Bewertung des Kollisionsrisikos zu der geplanten Freileitung im Bereich Zapel und Barnin sowie zur Kombination mit den geplanten 20 Windrädern im Windpark Wessin.

Hierbei wurde im Fazit festgestellt, dass ohne Verletzung der artenschutzrechtlichen Verbotsbestände eine Umsetzung nach dem derzeitigen Planungsstand (Freileitung) nicht möglich ist.

Angesichts dessen wurde im zwischen dem Gebiet der B 392 und der B 321 (also Barnin und Zapel Hof) eine Erdkabelstrecke als Lösung dargestellt.

Im Bericht wurde dargelegt, dass bei den verschiedenen Planungen wie Windkraft mit 20 Anlagen, Neubau 110 KV Freileitung und dem geplanten Ausbau/Neubau der 380-KV-Freileitungen die Mortalitätsrisiken (Sterblichkeit) wesentlich erhöht werden. In diesem Gebiet, mit durchschnittlich 88 Arten, von denen sich ca. 44 % in einem prekären Zustand befinden, würde bei der Umsetzung aller Vorhaben mit einem hohen Verlust dieser Diversität (Vielfalt) gerechnet werden.

Das war ein harter Brocken für die WEMAG und damit hatte sie auch nicht gerechnet, dass nach der neuesten wissenschaftlichen Methode solche Untersuchungen vorliegen. Sie lehnte es stets in Ankündigungen im Vorfeld der Planungen ab, Erdkabelleitungen zu akzeptieren, da sie viel zu teuer wären.

Der Termin für die Abgabe einer Stellungnahme für die Stadt Crivitz als Träger der öffentlichen Belange wurde bis zum 17.05.2019 verlängert. Aufgrund dieser unerwarteten Gutachten durch Vereine hat die Stadt Crivitz, die sich im Wahlkampfmodus im April 2019 befand, in dem das Thema Windkraft mit den dazugehörigen Demos dominierte, einen Beschluss gefasst. Zunächst gab der Bauausschuss seine Erklärung ab (wie zuvor erwähnt im Wahlkampf) und verkündete seine Empfehlung: „Der Errichtung der 100 KV-Leitung wird zugestimmt unter der Voraussetzung, dass das letzte Drittel der Leitung unterirdisch verlegt wird und statt einer Bepflanzung des Zapeler Weges eine Wegsanierung erfolgt.“ Es wurde keine gutachterliche Einschätzung vorgenommen, sondern lediglich eine verwaltungsrechtliche.

Man wollte hier ein Pokerspiel beginnen, um das Beste für sich herauszuholen, was jedoch wenig dem Natur- und Artenschutz hilft. Als dann die Stadtvertretung am 13.05.2019 endgültig abstimmen wollte, wurde zwar abgestimmt, dass man eine Stellungnahme abgeben wolle, aber die angekündigte schriftliche Stellungnahme lag bislang nicht vor. Das ist eigentlich nicht möglich, da es eine öffentliche Stellungnahme war.

Diese Herangehensweise wurde zwar von auch von der CDU-Opposition moniert, dass man etwas beschließt, was man nicht kennt. Jedoch war es für die Zeit symptomatisch, gewissermaßen ein Schaufenster (Wahlkampf), da auch die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) ihre ganz eigenen Ziele mit der WEMAG verfolgte. Die öffentliche Stellungnahme und die Position der Stadt Crivitz wurden bis heute geheim gehalten und sind somit nicht einsehbar. Diese öffentliche Methode wurde seit fünf Jahren von den Mehrheitsfraktionen CWG – Crivitz und Die Linke/Heine mehrfach bei verschiedenen anderen Planverfahren angewandt.

Als die CDU-Fraktion (Crivitz und Umland) sich im Mai 2021 als Opposition empfand und eine Auskunft von der Bürgermeisterin öffentlich erzwang, wurde seitens der Mehrheitsfraktion der CWG die Auskunft verweigert. Es wurde auf ein geheimes Treffen im März 2021 mit der WEMAG der drei angrenzenden Bürgermeister verwiesen und keine Informationen darüber bis heute erteilt.

Die Konsultationen im Ministerium mit den Vereinen wurden indessen fortgesetzt und es wurde mitgeteilt, dass die WEMAG nun eine andere Variante vorlegen sollte, was nun im Juli/ August 2024 voraussichtlich der Fall sein wird. Da die Vermessungsarbeiten im Gebiet zu dieser neuen Variante eben beendet wurden!

Die Redaktion: Fazit

Man muss seinen Weg gehen, aber auch den Mut haben, die Richtung zu ändern.

Die WEMAG hofft, durch die neuen gesetzlichen Voraussetzungen und Erfordernisse schneller an ihr Ziel heranzukommen, mit der neuen Variante im Trassenverlauf, ohne dass es zu vielen Einwänden und Diskussionen kommt. Obwohl diese Variante tatsächlich einen noch größeren, negativen und weitreichenderen Einfluss auf den Natur- und Artenschutz in diesem Gebiet hat.

Nach der Kommunalwahl und im Schatten der Fußball-EM geht es ganz unvermittelt und unerwartet los im Monatstakt mit der Umsetzung der Planprojekte der erneuerbaren Energien und Trassenleitungen. Es beginnen düstere Zeiten für Naturschutz und Artenschutz! Die Belastungen für die Bürger durch Wind-, Solar- oder neue Stromtrassen werden in den kommenden Monaten und Jahren erheblich sein.

Es wird sicherlich nicht möglich sein, diese Belastungen einfach durch mehr Geldzahlungen im (dann neuen) Bürgerbeteiligungsgesetz bei den Betroffenen und deren Zustimmung einfach zu erkaufen. Was einmal in der Natur zerstört wurde, bleibt auch in der Tourismusregion um Wessin/ Zapel in den nächsten Jahrzehnten zerstört.

Warum sollte ein Erdkabel in diesem Gebiet so teuer sein? An dem Geld bei der WEMAG dürfte es nicht scheitern, bei den heutigen Strompreisen. Oder?

Teil 3 – Das Fiasko um den Stahlgitterfunkmast in Wessin und das Drama um die Protokolle! Sitzung 07.12.2022 OTV – Wessin!

17.Dez.-2022/P-headli.-cont.-red./220/95-22/CLA-57/57-2022

Ca. 200,00 € Sitzungsgeld für eine tolle Veranstaltung!

Zunächst wurde die eigene Tätigkeit und die Information an die Bürger kritisch reflektiert, bevor die mangelhafte Protokolltätigkeit thematisiert wurde. Warum werden die Bürger erst nach 13 Wochen informiert über die Ergebnisse der Tagungen der OTV-Wessin? Bürger haben nachgefragt, warum sie erst 3 Monate später informiert werden, was alles so beschlossen und organisiert wird im Ortsteil. Wohin man sich wenden soll, um das zu ändern!

Die Antwort war so einfach, dass man sie sich kaum vorstellen konnte. Die da oben sind schuld bzw. das Amt Crivitz ist schuld! So der allgemeine Tenor zu diesem Thema! Es ist ratsam, sich an das zuständige Amt zu wenden, die OTV reicht ihre Dokumente auch nur ein und wartet dann ab. Es wurde noch einmal nachgefragt, an wen man sich in Zukunft wenden sollte, an die Bürgermeisterin? Nein, an das Amt? Die Abgeordnete Frau Lisa Klünder-Fittke meinte dazu „Die Protokolle sind eine Amtsaufgabe“ und die „Bürgermeisterin hat damit nichts zu tun“! Sie empfahl, sich an die Amtsvorsteherin oder den Kreis zu wenden. Der Vorsitzende der OTV-Herr Daniel Itze erwiderte hierzu: „Das Amt ist losgelöst von der Stadt“, das wird oftmals von den Bürgern verwechselt.

Die Geschichte ist so naiv erzählt, dass es einem die Sprache verschlägt. Es ist tatsächlich so geschehen, und solche Auskünfte wurden von einer Abgeordneten der CWG und dem Vorsitzenden der OTV – Wessin erteilt, die ihre eigenen Satzungen und Beschlüsse nicht kennen! Es gibt noch weitere Antworten, aber darauf wird verzichtet in dieser Darstellung, weil sie das Vorstellbare übersteigen würden.

Zu der Klarstellung: Gemäß § 29 (8) der Kommunalverfassung M-V ist eine Niederschrift anzufertigen und diese sind näher geregelt in der Geschäftsordnung der jeweiligen Kommune. Die Geschäftsordnung der Stadt Crivitz fordert nun in §13 (2), dass die Protokolle innerhalb von vierzehn Tagen vorliegen sollen und jedoch spätestens zur nächsten Sitzung. Die Einhaltung der Protokollpflichten ist die Basis für die monatliche Zahlung der Aufwandsentschädigungen, besagt hierzu §8 (8) der Hauptsatzung der Stadt Crivitz. Das Amt Crivitz ist lediglich der Dienstleister für die Kommune, es bereitet vor oder führt aus. Die Verantwortlichkeit für die gesamte Protokolltätigkeit (Aufstellung, Inhalt oder Bestätigung) liegt in der Hoheit der jeweiligen Kommune, das Amt Crivitz unterstützt hierzu nur.

Gemäß der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28,2 GG) hat die Kommunen alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft eigenverantwortlich zu regeln. Somit ist die Bürgermeisterin der Stadt Crivitz und der Ausschussvorsitzende der OTV – Wessin insgesamt zuständig und verantwortlich. Der Text in den Protokollen der OTV – Wessin ist so dünn, dass man ihn in fünf Minuten niederschreiben kann.

Es wäre vielleicht hilfreich, wenn die OTV Wessin noch einmal Seminare und Nachschulungen zur Kommunalverfassung MV durchführen würde, um auch die letzten 15 Monate bis zur nächsten Kommunalwahl zu überstehen.

In der Vergangenheit wurde viel Wind um einen Funkmast gemacht und es wurde viel Aufsehen erregt, aber letztendlich hat man von vorneherein gewusst, dass es sich um eine Privilegierung handelt und keine Gegenargumente ernsthaft hat. Es ist ein Faktum, dass ein Flächennutzungsplan und gültige naturschutzrechtliche Untersuchung von Rastvögeln nicht vorhanden sind. Nun also das Eingeständnis der OTV in Wessin – „Wir können dagegen nichts machen!“ und ansonsten „gibt der Kreis die Genehmigung“ so der Herr Daniel Itze.

So wurde noch am 20.01.2022 eine Sitzung, mit großem Spektakel, im Bauausschuss mit allen anderen Ausschüssen organisiert, um eine demonstrative Ablehnung darzustellen für die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zum Funkmast mit weiteren Auflagen und jetzt die Bauchlandung. Bereits damals kamen aber schon Zweifel auf durch Herrn Alexander Gamm „damit ist der Investor/Bauherr erst einmal beschäftigt und hat sozusagen erneut Hausaufgaben“ diese Klarstellung wollte man aber so nicht wahrnehmen und öffentlich weiterverbreiten.

Wir berichten darüber schon seit 2 Jahren und letztmalig am 20.01.2022 …. https://crivitzer-lokalanzeiger.de/aktuelles/stahlgittermast-4g-5g-vor-den-toren-des-ortsteil-wessin-alle-jahre-wieder/

So wurde bereits am 20. Okt.2022 still und heimlich in einer nicht öffentlichen Sitzung im Bauausschuss für die Gemarkung Wessin, Flur 3, Flst. 23 „Dem Gestattungsvertrag mit der ATC Germany Holding GmbH“ zugestimmt. Diese Genehmigung beinhaltet die Zufahrtsrechte für den Auf- und Abbau sowie die Wartung am beantragten Platz.

Es wurden Auflagen an den Bauherren erteilt, dass der Verlauf des Radweges nicht beeinträchtigt werden darf und ein Nachweis der Reichweite der Immissionen sollte durch eine Prognose belegt werden. Dazu kommt noch, dass die Erforderlichkeit des Standortes belegt werden sollte und die Vereinbarkeit mit den Zug- und Rastvögeln beachtet werden sollte.

Die Auflagen sind sehr schwammig von vornherein beschrieben. Der Radweg spielte hierzu nie eine große Rolle, sondern nur als Überfahrt, eine Prognose der Reichweite der Immission ist noch lange keine Untersuchung. Die Erforderlichkeit des Standortes ist technisch bedingt (Reichweite der elektromagnetischen Wellen bei 5G) und eine Beachtung der Zug oder Rastvögel stellt keine Aufforderung für eine gutachterliche Untersuchung dar.

Der Bauausschuss der Stadt Crivitz mangelte es an der Ernsthaftigkeit zu diesem Thema abwägungsrelevante bau- und verwaltungsrechtliche Gründen vorzutragen, da er selbst keine gültige Bauleitplanung und naturschutzrechtliche Gutachten für dies Gebiet darstellen konnte. Könnte es sich um ein politisches Spektakel handeln, mit dem Ziel letztendlich jemand anderen die Schuld zu geben? Der Wahlkampf hat sich bei uns eingefunden.

Neues „Silicon Vally“ um den Ortsteil Wessin!

15-April-21/P-headli.-cont.-red./65/14-21

Ortsteil „WESSIN“ für viele Investoren beliebt? Nach einem Stahlgittermast 4G/5G nun ein großer 50ha SOLARPARK!?

Was ist passiert?

Seit Mitte März 2021  bekannt und nun untersucht plötzlich und unerwartet der  Umweltausschuss seit dem 14. April 2021 für die Stadtvertretung Crivitz eine 50 ha große Fläche in Wessin für die Solarnutzung! Der Ausschuss soll nun Untersuchungen und eine Aussage treffen für die richtige Standortwahl dieser   Photovoltaik-Freiflächenanlage wegen der  Vermeidung von Konfliktsituationen!

Die Orteilvertretung“ Wessin“ hatte gerade erst  am 07.04.2021 getagt, ob die davon schon etwas wusste? Denn davon  war am 07.04.2021 in Wessin  überhaupt keine Darlegung zu hören! Für den Bodeneigentümer und die Stadt Crivitz bestehen jetzt Untersuchungspflichten für eine Netzbetreibung.

Schon einmal lehnte der Umweltausschuss eine 2,3 ha große Solaranlage nahe der Eisenbahn-rücke in Crivitz am  17.07.2018 ab, unter anderem wegen…“eine Zersiedlung der Landschaft sowie eine ganz erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes“.

Allerdings existiert in Crivitz natürlich ein Flächennutzungsplan, in Wessin NICHT!

Also, so einfach dürfte es diesmal nicht werden!

Neue EEG – Novelle seit November 2020!

Alles in allem bringt die EEG-Novelle 2021 positive Veränderungen für alle Betreiber von Photovoltaikanlagen. In den kommenden zehn Jahren sollen 65 Prozent des Strombedarfs durch erneuerbare Quellen gedeckt werden, der größte Anteil – von 100 Gigawatt – ist der Photovoltaik zugerechnet. Die Einspeisevergütung ist auch lukrativ und so erhält man vom Netzbetreiber eine Vergütung in Höhe des sogenannten Marktwerts. Das sind rund 3 bis 4 Cent/kWh abzüglich einer Vermarktungsgebühr von 0,4 Cent. Für 1 kW Anlagenleistung (angenommener Ertrag 850 kWh/a) ergibt sich ein Erlös von ca. 22 bis 30 Euro pro Jahr. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende 2027.

Fazit: Deshalb sind die Flächen für die  Nutzung der erneuerbaren Energien mit Augenmaß zu prüfen ob naturschutzrechtliche Ausschlusskriterien vorhanden sind. UND JA, an dieser Stelle sind  wesentliche Ausschluss Gründe vorhanden. An dem angrenzenden Wald befindet  sich der direkte Horstschutz Bereich für geschützte Großvögel, die gesamte Fläche ist ein Nahrungshabitat für die angrenzenden Biotope und Nistfläche für Wiesenweihe und Kornweihe sowie Rastfläche für Kraniche und hat für den Vogelzug eine entscheidende Bedeutung. Daher ist die Versiegelung dieser gesamten Fläche mit einer großflächigen Photovoltaikanlage ungeeignet. Und darum muss man diesen Standort genau Prüfen!