Alles bleibt wieder einmal im DUNKELN!

04-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./154/29-22

Ein verlockendes Angebot von 76.000,00€ für die Stadt bzw. Gemeindekasse in Crivitz! Ein B-Plan für eine Photovoltaikanlage in Wessin!

Der Bericht im Febr. /2022!

Seit 02.02.2022 liegt ein Antrag im Amt Crivitz  vor zur Errichtung einer Solaranlage in Barnin und in Wessin vor. Der Antragsteller möchte auf planfestgestellten Kiesabbauflächen von ca. 31 ha für ca. 20 Jahre (davon 9,45 ha im Bereich Wessin) eine Solaranlage bauen. Soweit so gut!

Am 17.02.2022 stand das Thema noch zur öffentlich Debatte für alle Bürger auf der Tagesordnung im Crivitzer Bauausschuss. Aber nicht lange, so wurde das Thema kurzer Hand auf Antrag des Vorsitzenden Alexander Gamm, wie immer im Crivitzer Bauausschuss, in den NICHTÖFFENTLICHEN Teil verschoben, hierzu gab es eine mehrheitlichen Zustimmung ( Also gab auch Gegenstimmen??).

Das gleiche Szenario vollzog sich auf der Sitzung der OTV – Wessin am 23.02.2022 zu diesem Thema. Nur hier stellte den Antrag Frau Brusch Gamm, als Gast in der Sitzung. So heißt es hierzu, das Thema wird auf Bitten der Bürger-meisterin Frau Brusch-Gamm in den nicht-öffentlichen Teil genommen. Was für ein Zufall und was für ein Gleichklang!!

Eine Rechtfertigung scheint hierzu nicht zu geben, warum auch, man kennt die allgemeinen Gründe, sie wurden oft genug Bekanntgegeben, weil ja irgendwie mal in der Debatte ein Name genannt werden könnte. Komisch, in den veröffentlichten Antragsdokumenten selbst, stehen Namen und Adressen??

Und so verkündete am 28.02.2022 Frau Brusch- Gamm noch vollmundig auf der Sitzung in der Stadtvertretung bei diesem Thema „Hierzu bereitet die OTV eine Bürgerbefragung vor, um als nächsten Schritt zu klären, wie die Menschen vor Ort dazu stehen“

Seltsam, denn am 17.03.2022 leitete Ihr Ehemann, als Vorsitzender im Bauausschuss die Sitzung, und dort wurde im Nachgang verkündet, beim Punkt *Anfragen* , das die Planungen für die Photovoltaikanlage in *WESSIN-BASTHORST* voranschreiten.

OHA? Stauen! Ist uns allen etwas entgangen??

Nun sind es sogar zwei Solaranlagen in Basthorst und in Wessin? Und diese werden bereits geplant und das macht sogar Fortschritte? Wo ist denn die angekündigte Bürgerbefragung? Alles schon entschieden? Fast wie in Zapel, nur das man in Crivitz perfekter im Dunkeln arbeitet! Wie immer!

Fazit:

Nichtöffentlich zu debattieren und öffentliche Bürgerbefragungen ankündigen, aber heimlich weiter die Planungen gedeihen lassen! Was ist das denn für eine Schaufensterpolitik?

Man sollte offener mit diesem Thema umgehen und jetzt die Bürger über das Projekt frühzeitig informieren sowie sie einbinden, denn spätere Planungsänderungen werden für jeden Investor teurer! Debatten hinter verschlossenen Türen zu führen, sind bei diesem Thema nicht förderlich, für Niemanden!

Und da ist er endlich, der Bürgerhaushalt in Crivitz ! Das Leuchtturmprojekt der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm!

01-Jun.-22/P-headli.-cont.-red./153/28-22

Nun ist es soweit, vor zwei Tagen wurde  in der Sitzung der HUFA, über die Einführung eines Bürgerhaushalts in Crivitz beraten. Auf Wunsch der Bürgermeisterin und der CWG / Linke wurde schon einmal kurz am 11.10.2021 darüber diskutiert. Als Vorbild für die Einführung des Projektes  galt damals die Stadt Bützow, so berichtete darüber die Bürgermeisterin.(Ein Schelm wer da einen ge-schichtlichen Zusammenhang vermutet -Achtsamkeit im Charme des Momentes). Nur, Bützow hat fast doppelt so viele Einwohner  (ca. 8000) wie Crivitz und die regulären Einnahmen von Bützow sind um ca. 6 Mio.€ größer, als wie in Crivitz ( Crivitz ca. 8,5Mio€). Davon aber unbe-eindruckt fochten, in einer darauffolgenden Hauruck-Aktion, die CWG und Linke kurzfristig auf der Sitzung der Stadtvertretung am 25.10.2021, trotzdem den Beschluss zur Einführung eines Bürgerhaushalts für 2022 durch.

Es wurde damals empfohlen maximal 15.000,-€ dafür einzuplanen. Ein bisschen wenig, wenn man bedenkt dass für die Gestaltung des sogenannten Stadtparkes Crivitz (Verbindungsweg zwischen Rabahnweg und der Friedensstraße) allein 2022  ca. 25.000,00€ ausgegeben werden sollen! Und für das o.g. Bürgerbudgets sollen nun ca. 4000 Einwohner von Crivitz über Ideen und Projekte entscheiden können. Aber können die Bürger von Crivitz das auch wirklich?

Ein derartiges Bürgerbudget/Bürgerhaushalt darf allerdings keinesfalls als Form direktdemokratischer Mitsprache fehlinterpretiert werden! Die letztinstanzliche Entscheidung über die Ausgaben  obliegt weiterhin den demokratisch legitimierten Abgeordneten! Die Impulse seitens der Bürger haben vielmehr den Charakter wertvoller Informationen für den Entscheidungsfindungsprozess der Politik! Ein Bürgerhaushalt ist hierbei indes, wie bereits erwähnt, nicht als direktdemokratisches Instrument misszuverstehen! Vielmehr können die Bürger zwar ihre Präferenzen mitteilen, die Entscheidungen werden jedoch weiterhin von der Politik getroffen. Oha,… also doch nur ein Schaufenster?

Braucht es eine bestimmte Budgethöhe, damit ein  Bürgerhaushalt wirksam sein kann und wie lässt sich dieser Wer t gegebenenfalls ermitteln? In Crivitz ist das ganz einfach-  für Profilierung und  Prestigeprojekte  ist im Haushalt von Crivitz immer Platz, ganz gleich, welche Anstrengung, welcher Aufwand vonnöten ist! Schon 2016 wurde in der sog. Ideenschmiede (Redeführerin Frau Brusch-Gamm) Projekte formuliert wie (die unbeliebte Mauer um den „Trockenparkplatz“ muss weg, beleuchteter Weihnachtsbaum in der Neustadt, Tourismusanlaufpunkt entwickeln, Anschaffung eines Bürgermobil, Gründung einer Bürgerstiftung, die Belebung der Ampel am Gymnasium, die Gestaltung des Marktplatzes.) Mal sehen welche Projekte für 15 Tsd.€ als Auswahl zur Verfügung stehen!

Oder sollte man sich nicht doch lieber in Crivitz um die Sanierung der vielen kaputten Gehwege im Stadtgebiet kümmern und diese endlich BARRIEFREI gestalten? Für unsere Senioren und Bürgern mit Behinderungen!!!

Solar auf allen öffentlichen Gebäuden!

30-Mai-22/P-headli.-cont.-red./152/27-22

*Crivitz* Sinneswandel im Bauausschuss!! Turbo Wende in Crivitz bei Photovoltaikanlagen! Solar auf allen öffentlichen Gebäuden!!

Erneuerbare Energien in Crivitz auf den Vormarsch!

Prüfauftrag für die Bürgermeisterin in Crivitz!

„Zur künftigen Nutzung erneuerbarer Energien in den öffentlichen Gebäuden der Stadt“. So wurde es in dem jüngsten Antrag vom 1. Stellv. der BA Vorsitzenden Herrn Alexander Gamm formuliert.

In großer Einmütigkeit von CWG/Linke und CDU im Bauausschuss der Stadt Crivitz wurde ein   Antrag zur direkten Beschlussfassung an den Hauptausschuss für den 30.05.2022 gestellt. Eigenartig ist hierbei nur das er vorher im Bau-ausschuss zur öffentlichen Debatte gar nicht auftaucht? Es muss also alles wieder einmal ganz schnell gehen, vielleicht sind Förderprogramme  entdeckt worden oder in Aussicht!

Schwerpunkte sollen sein –*Errichtung von PV Anlagen auf oder an unseren Gebäuden in Crivitz*- *Einsatz von alternativen Heizforme*-* evtl. Machbarkeits-oder Wirtschaftlichkeitsberechnung über die WEMAG, deren Anteilseigner wir sind* Erstaunlich ist nur – das die  Akzente dabei „auf“ und  „an“ sind und nicht „in“? Und das   planende und vielleicht auch ausführende Unternehmen hat man gleich benannt. (Ein Schelm wer hier etwas vermutet) Naja, die Stadt Crivitz ist ja auch *Anteilseigner* im Unter-nehmen, das wissen auch die Abgeordneten. Hoffentlich werden hierbei auch Mitwirkungsverbote beachtet!!

So sollen in einer *ersten Betrachtung* – · die Realschule und Sporthalle· Bauhof· Bauhof „Zweigstelle“ Wessin· FFW Crivitz· Sozialgebäude Geschwister Scholl Sportplatz· Dorfgemein-schaftshaus Kladow· Kita Wessin· Kulturhaus Wessin und die · FFW Wessin, geprüft werden!

Die Begründung ist formuliert den Worten *Der Schutz der natürlichen Ressourcen im Einklang mit der Natur ist zentrale und insbesondere dringende Aufgabe, um unsere Erde auch unseren Kindern zu erhalten. Wir müssen weg von fossilen Energie-trägern. Deshalb und aufgrund der aktuellen Angebots-und Preissituation wollen wir nach-haltige Energieformen und Energienutzung für unsere städtischen Gebäude entwickeln.* (Eine richtig staatstragende Attitüde)

Fazit:

Der Grundgedanke nachhaltige Energieformen zu nutzen ist unbestritten, aber jetzt aufgrund der *aktuellen Angebots-und Preissituation* übereilt Beschlüsse zu fassen, ist sehr mutig. Auch diese Investitionen werden unsere angeschlagene Stadtkasse die nächsten Jahre hoch belasten! Gerade unsere Kinder werden die finanziellen Lasten für die jetzigen übereilten Entscheidungen tragen müssen! Aber auf jeden Fall hat dieser Meinungsumschwung und große  Einmütigkeit im Bauausschuss in Crivitz eine enorme Signalwirkung und auch Auswirkungen auf die Erteilung des    *gemeindliche EINVERNEHMEN* für die sich in Planung stehenden Freiflächen- Solaranlagen und den Energiepark für Windenergie in Wessin!

Denn, wer *A* sagt, muss auch *B* sagen, hoffentlich wissen das auch alle Beteiligte!

Tag der Parke 2022 in Europa am 24.05.2022!

24-Mai-22/P-headli.-cont.-red./151/26-22

Blick auf den zukünftigen Stadtpark !

Der „Tag der Parke“ ist europaweiter Aktionstag der Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke, der am 24. Mai 2022 gefeiert wird. Der Tag geht auf den 24. Mai 1909 zurück, als in Schweden neun Nationalparke als erste Schutzgebiete dieser Art in Europa ausgewiesen wurden.

Ein Nationalpark ist ein klar definiertes, ausgedehntes Gebiet, das durch spezielle Maßnahmen vor schädlichen menschlichen Eingriffen und vor Umweltverschmutzung geschützt wird. Meist sind dies Gebiete, die ökologisch besonders wertvoll sind oder über natürliche Schönheit verfügen und im Auftrag einer Regierung verwaltet werden.

Nationalparks befinden sich meist in abgelegenen, kaum besiedelten Gebieten und beheimaten oft außergewöhnlich viele verschiedene heimische Tier- und Pflanzenarten, die teilweise bedroht sind. Diesen soll in Nationalparks eine Umgebung gewährt werden, die ihr langfristiges Überleben sicherstellt. Der Text „Tag der Parke“ wurde von www.kleiner-kalender.de entnommen.

Bevor aus unserem Crivitzer „Stadtpark“ ein richtiger Park wird, dauert es wohl noch etwas und muss noch so einiges investiert werden und nicht nur „Guter Wille“ sondern auch viel Geld.

Eine Stadtvertretung als demokratische Institution wird damit unterlaufen um einer autoritären Diktatur den Schein von Legalität zu geben.

14-Mai-22/P-headli.-cont.-red./150/25-22

Der Grundtenor des Handelns und Wirkens der CWG und LINKE erstreckt sich seit ca. 36 Monaten auf die Erweiterung/Erteilung von „Ermächtigungen“ und „Verfügungen“ um Diskussionen sowie eventuelle Einsprüche/Vorbehalte zu Sachverhalten zu vermeiden. Die Ausdehnung der eigenen Herrschaft (72% Mehrheit) und Einflussnahme auf Vergabeentscheidungen im finanziellen Kernbereiche ist das Ziel.

So auch in der der jetzigen anstehenden Hauptausschusssitzung am 16.05.2022! Hier gibt es nur ein wichtiges Thema – Vorab Erteilung von Ermächtigungen für die Bürgermeisterin von Crivitz für Beschaffung und Vergaben!

So tauchte schon auch auf der Stadtvertretersitzung am 25.10.2021, plötzlich und unerwartet ein Antrag der Bürgermeisterin auf, ohne einer vorherigen Absprache und Kenntnis oder Beratung in den Ausschüssen, in welcher die Erhöhung der eigenen Verpflichtungsermächtigungen bis auf 5.000,00€ und 1.000€/Monat bei Verträgen verlangt wurde und dann auch beschlossen wurde!

Finanzielle Gestaltungsspielräume von einem Gemeindevorsteher zeitlich begrenzt zu erhöhen waren innerhalb der Corona-Pandemie begreiflich, aber nicht für immer!

Es würde sonst eine permanente Konzentration der Herrschaft und Befugnisse entstehen die schwer zu beaufsichtigen ist, dass erzeugt Ohnmacht bei allen anderen! Die Verwaltung freut sich, denn es gibt weniger störende Nachfragen! Kommunale Selbstverwaltung und Kontrolle sieht anders aus! 

Der Spielraum für Ansichten, einer eventuellen unangemessenen Begünstigung von Einzelnen oder auch nur ein dahingehender Eindruck, dürfte größer werden.

„Geld“ war das entscheidende Kriterium für den Zuschlag zum Bau eines neuen Solarparkes in Zapel

10-Mai-22/P-headli.-cont.-red./149/24-22

So beschlossen die Gemeindevertreter (mit 4:1) die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

So beschlossen die Gemeindevertreter (mit 4:1) die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes von der Firma Unigea Solar Projects GmbH, handelnd für die Solarpark ZaD GmbH & Co. KG als Vorhabenträger für die Errichtung und den Betrieb einer 17,26 ha Freiflächen-Photovoltaikanlage (FFPVA)gegenüber Zapel Ausbau und Hof Titel: ⁉️Am 08.Juni 2021 stellte sich die Firma schon einmal in einer Sitzung der Gemeindevertretung vor, auch hier waren damals schon viele Einwohner aus Zapel-Hof und Zapel-Ausbau anwesend.

Es wurden naturschutzrechtliche Bedenken, das mögliche Vorbehaltsgebiet Tourismus und die Besorgnisse zu den Eingriffen auf die Schutzgüter durch die projektbezogenen Planung umfassend dargestellt.

Auch der schon gegenwärtige Solarpark direkt an einem Naturschutzgebiet wurde bereits in der Vergangenheit bemängelt. Das neue Gebiet schließt sich nun direkt an. Der Grundtenor war damals, dass es noch keinen Beschluss dazu gibt und man das auch nicht so wollte! Einen generellen Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Photovoltaikanlagen im Gebiet der Gemeinde Zapel wollte man später fassen. Dazu kam es aber nicht mehr Titel: ⁉️

Laut Protokoll vom 17.08.2021 beriet man zwar darüber und vertagte diese Problematik auf später: „Des Weiteren wird ein Termin für eine entsprechende „Klausur“ abgestimmt um dieses Thema vorab intern beraten zu können.“ Ein Ergebnis hierzu ist öffentlich nicht bekannt Titel: ⁉️ Nun also die Wende in den Ansichten Titel: ‼️ Warum ??

Die PV-Anlage wird auf privatem Gelände gebaut und liefert voraussichtlich ca. 20 GWh pro Jahr. Hierzu soll die Gemeinde Zapel eine Geldleistung von ca. 40.000 € pro Jahr als Konzessionsabgabe erhalten! Zusätzlich will der Investor die jährlichen Stromkosten der Gemeinde in der Höhe von 3.220 € übernehmen .

Die vorgetragenen Bedenken vor ca. einem Jahr sind haltlos und man brauche das Geld im Haushalt von Zapel sonst…… Zitat von Gemeindevertreter Jan Neumann :„ wird man irgendwann an die Stadt Crivitz angeschlossen“ Titel: ‼️

Eine Bürgerbefragung gab es wohl in der Vergangenheit . Jedoch schon bei der Art der Fragen war auffällig, wohin man die Bürger lenken wollte. Einen Beschluss für diese zweifelhafte Zettelaktion gab es in der Gemeinde Zapel dazu damals nicht Titel: ‼️


Fazit: Die Einwohner von Zapel- Hof und Ausbau haben bald zwei Solarparks und eine weitere Photovoltaik-Anlage, welche in Planung ist, um sich herum zu ertragen. 20 Windräder in 2023 und 2024 eine sehr nahe, neue 110KV-Leitung kommen dann dazu.

Nun ja, wer einen Teich trocken legen will, der darf die Fröschen nicht fragen…..dies weiß man leider auch in Zapel!

Brachliegende Fläche des ehem. SPAR-Marktes! Nun doch kein Parkplatz sondern Wohn- und Geschäftshaus? Interessent vorhanden?!

08-Mai-22/P-headli.-cont.-red./148/23-22

Die brachliegende Fläche, ehemaliger Sparmarkt, nahe dem Marktplatz ist doch noch nicht verkauft!?

Die brachliegende Fläche, ehemaliger Sparmarkt, nahe dem Marktplatz ist doch noch nicht verkauft!! So wurde es auf der Sitzung der Stadtvertretung am 25.04.2022 auf Grund einer dringlichen Nachfrage in der Einwohnerfragestunde von der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm verkündet. Auch die Arbeitsgruppe „Markplatz“ hält sich bedeckt über Auskünfte zum ehem. Sparmarkt seit Anfang des Jahres! Ist hier alles schon geplant?

Wir erinnern uns! So stellte man am 26.03.2018 auf der Sitzung des Bausauschusses der Stadt Crivitz zur Fläche des ehemaliger SPAR-Markt fest: „Es wird ferner über die Fläche des alten Sparmarktes beraten. Die Nutzung für ein Parkhaus ist nicht effizient (Erfahrungen aus anderen Kleinstädten). Die Fläche soll vorerst als provisorische Parkmöglichkeit hergerichtet werden…………Die Fläche soll durch eine öffentliche Ausschreibung zur Bebauung angeboten werden. Bis dahin soll die Fläche zum Parken freigegeben, aber nicht öffentlich gewidmet werden.“

Nun, diese o.g. Entscheidung wurde nie umgesetzt. Obwohl man all die Jahre versichert hat das man es umsetzen wolle!! Die Schaffung von zusätzlichen Parkflächen auf dieser Fläche hätte eine kleine Entlastung schaffen können über die Jahre von 2016 bis heute, bei der angespannten Parksituation in der Stadt Crivitz. Das Geld dazu war auf jeden Fall in den vorherigen Jahren noch vorhanden!

Jetzt ist also wieder einmal ein Wohn- und Geschäftshaus im Gespräch! Beim Schmökern in den Jahresabschlüssen von 2015-2017 der Stadt Crivitz kann man nachlesen das die Abbruchkosten ca. 4.760,17 € für den alten Sparmarktes Crivitz betrugen und die Kosten für den Rückbau des Grundstücks wurden mit ca. 45.280,69 € dargestellt als nachträgliche Erschließungskosten.

Kommentar: Seit über vier Jahren wird nun über dieses Grundstück viel geredet und nichts bewegt. Es bleibt abzuwarten ob die gestiegenen Baupreise und die hohe Inflationsrate mögliche Interessenten hindern werden. Der berühmte Literaturkritiker Marcel Reich-Ranicki würde am Schluss zu dieser Situation sagen: „Wir stehen selbst enttäuscht und sehn betroffen / Den Vorhang zu und alle Fragen offen.“! Mit dieser markierenden Schlussformel wird das Publikum aus der Kommunikationssituation entlassen.

Erneuerbare Energien in Crivitz und den anliegenden Ortsteilen sind auf den Vormarsch!

04-Mai-22/P-headli.-cont.-red./147/22-22

2020 verzeichnete Europa das grünste Stromjahr aller Zeiten. Das wurde in einer Bericht von  Think Tanks Agora Energiewende und Ember beschrieben. Mit 38 % am europäischen Strommix hatten sie gegenüber dem fossilen Energieträger die Nase vorn, denn diese kamen nur auf 37 %. Wenn die Planungen in Crivitz- Barnin und Zapel so weitergehen werden hier vor Ort wesentliche Beiträge geschaffen, damit diese Region einen erheblichen Strom aus Wind- und Solaranlagen produziert.

Hoffentlich vergisst man dabei nicht das auch die Bürger für diese Belastungen ausreichend beteiligt werden!

Energiepark- Wessin ! Ein Gutachter wurde bis 25.04.2022 nicht beauftragt?!

02-Mai-22/P-headli.-cont.-red./146/21-22

Fachbeitrag für Artenschutz und Umweltbericht fehlt im Vorentwurf *Energiepark* Wessin!

Galgenfrist für das Vorhaben *Energiepark* in Wessin bis 30.11.2022! Die Bürgermeisterin von Crivitz Britta Brusch-Gamm plant einen eigenen kommunalen Energiepark für Windräder in Wessin. Dazu wurde ein Vorentwurf am 25.04.2022 in der Stadt Crivitz beschlossen, um die Errichtung von Windenergieanlagen im WEG 48/21 in Wessin zu steuern. Das bleibt nach wie vor ein Wunsch, als dass es Wirklichkeit wird!

Denn bereits am 30.11.2022 wird der regionale Planungsverband WM über das Gebiet 48/21 nun endgültig entscheiden (3. Stufe Teilfortschreibung Kap. 6.5 RREP WM). Die Misere ist nur, dass im jetzigen beschlossenen Vorentwurf des Energieparks der Stadt Crivitz noch keine inhaltlichen Angaben aus oder über einem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag bzw. Umweltbericht gemacht werden können!

Warum nicht? Er fehlt schlicht und einfach! Weil die Stadt Crivitz bis zum 25.April 2022 noch keinen Gutachter beauftragt hatte! Zuletzt wurde für dieses Gebiet am 22.06.2015 ein Gutachter zu artenschutzrechtlichen Untersuchungen durch die Stadt Crivitz beauftragt!

Die Brutzeit für viele Vögel ist in wenigen Tagen vorbei und die Jungen verlassen in 32 Tagen Ihr Nest. Welche Belange will man hier in dieser kurzen zeitlichen Momentaufnahme noch fundiert und ausführlich bewerten und beschreiben?????

So oder so demnächst um Wessin ?

Man könnte fast den Eindruck gewinnen, dass man an einem Ergebnis über artenschutzrechtliche Einschränkungen für dieses Gebiet in Wessin nicht mehr interessiert ist? Wenn also keine abwägungsrelevanten Ergebnisse in dem Natur-und Umwelt Gutachten dargestellt werden können, die zu einer Minimierung des Gebietes führen, werden unmissverständlich ab Anfang 2023 die Pläne für 20 Windenergieanlagen des Windparkinvestors voll umfänglich wirksam und umgesetzt und allenfalls auch noch Schadenersatzansprüche!

Fazit: Da hilft auch keine Androhung einer Klage oder Beschwerde von Crivitz, Zapel und Barnin mehr! Insgesamt sind für 2022 über 421.700Tsd.€ in den Haushalten der beteiligten Kommunen für (Zapel, Barnin, Crivitz) für Sachverständigen-, und Gerichtskosten geplant. Ob diese geplanten finanziellen Mittel für die bevorstehende Erforschungen und gerichtliche Auseinandersetzung reichen werden, bleibt offen?

Rücktrittsforderungen an den Stadtvertreter *Alexander Gamm* nach dem Artikel von der SVZ!

08-April-22/P-headli.-cont.-red./145/20-22

„Treten Sie sofort zurück – Alexander Gamm!“!!

Mit großem Entsetzen blickt die Welt auf die russischen Kriegsverbrechen in der Ukraine. Zivilisten werden auf offener Straße hingerichtet, Raketen auf Flüchtlinge geschossen. Vom Netzwerk „Crivitz hilft“ werden zahlreiche Spenden gesammelt, um das Leid der Kriegsvertriebenen zu lindern. All das ist offenbar genug Anlass für den Crivitzer Stadtvertreter Alexander Gamm, seine uneingeschränkte Solidarität mit dem Kriegsverbrecher Putin zu demonstrieren. Nachdem die ukrainischen Kräfte die Gräueltaten im Kiewer Vorort Butscha aufgedeckt haben, fiel Herrn Alexander Gamm nichts anderes ein, als die zynischen Lügen der russischen Propaganda bei Facebook zu verbreiten.

„Die ideologische Verblendung von Herrn Alexander Gamm ist unfassbar“, empört sich Normund Behning, „Deutlicher kann man eine moralische Bankrotterklärung nicht abgeben. Wer sich auf die Seite eines Kriegsverbrechers schlägt, hat in der Kommunalpolitik nichts zu suchen. Alexander Gamm ist beschämend für die Stadt Crivitz. Ich fordere seinen sofortigen Rückzug aus der Stadtvertretung!“

Alexander Gamm ist nicht nur Ehemann der Crivitzer Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm, sondern auch Wortführer einer Koalition in der Crivitzer Stadtvertretung. Er schart eine Reihe von Anhängern um sich herum.. „So ein Mann darf nicht so viel Macht haben“, fordert Herr Behning.

„Crivitz ist im Würgegriff eines Alt-Kommunisten, der offenbar versucht, den schlimmsten Krieg in Europa seit 1945 und die grausamen Kriegsverbrechen russischer Soldaten auf geradezu perfide Art und Weise zu verharmlosen. Ich fordere hierzu eine öffentliche Entschuldigung der Bürgermeisterin.“

Die Crivitzer Bevölkerung hat lange für die Geburtsklinik gekämpft, während Putin in der Ukraine Geburtskliniken bombardiert und Schwangere und Kinder ermordet. Der russische Angriffskrieg hat schon viele tausend Menschenleben gekostet. Zugleich spüren wir auch in Deutschland unmittelbar die Auswirkungen der russischen Aggression durch explodierende Lebensmittel- und Energiepreise. „Und in dieser Situation kommt das eindeutige Bekenntnis von Alexander Gamm zu Putin.

Das ist Schlag ins Gesicht aller Ukrainer und aller aufrechten Bürger von Crivitz“, stellte Herr Behning fest.

TAG DES WALDES

21-März-22/P-headli.-cont.-red./144/19-22

Was macht den Tag des Waldes so wichtig?

Der 21. März wurde erstmals 1971 von der FAO als „Internationaler Tag des Waldes“ proklamiert. Seit 2012 ist dieses Datum offizieller Aktions- und Thementag der Vereinten Nationen. Wälder schützen und nachhaltig nutzen, anstatt sie zu zerstören, lautet seitdem die Botschaft des jährlich überall auf der Welt begangenen Waldtages. Mit der Bedrohung durch den Klimawandel hat er in den letzten Jahren eine weitere wichtige Bedeutungsdimension bekommen.

Zwar bedecken Wälder noch rund 30 Prozent der Erdoberfläche. Doch insbesondere in den Ländern des globalen Südens geht der Raubbau an den Wäldern unvermindert weiter und die weltweite Waldfläche schrumpft somit dramatisch. Als Welttag des Waldes würdigt der „International Day of Forests“ die Wichtigkeit aller Wälder – vom borealen Nadelwald bis hin zum tropischen Regenwald. Der Weltgemeinschaft soll mit diesem Tag nicht nur die Bedeutung von Wäldern als Lebensraum für Flora, Fauna und in den Wäldern lebenden Menschen verdeutlicht werden, sondern auch deren wirtschaftlicher, gesundheitlicher, kultureller und sozialer Nutzen für die gesamte Menschheit.

Sunshine and sunrays in the woods

Klimawandel: Schützen durch Nutzen

Wälder tragen maßgeblich zur Sauerstofferzeugung und Kohlenstoffspeicherung bei und sind ein daher entscheidender Faktor für die Stabilisierung des Klimas. Allein in Deutschland entlasten Wälder die Atmosphäre jährlich um über 50 Millionen Tonnen CO2. Mit dem Holz aus dem Wald können energieintensive und damit klimaschädliche Bau- und Brennstoffe ersetzt und dabei der Ausstoß weiterer klimaschädlicher Emissionen vermieden werden. Die nachhaltige Waldbewirtschaftung und die Nutzung von heimischem Holz sind daher aktive Beiträge zum Klimaschutz. Doch obwohl der Wald den Menschen vor allzu drastischen Folgen des Klimawandels schützen kann, wird er durch den menschlichen Lebensstil auch selbst angegriffen. Übermäßiger Energie- und Ressourcenverbrauch der Konsumgesellschaft führen am Ende der Wirkungskette zu höheren Temperaturen, weniger Niederschlag, vermehrten Extremwetterereignissen und verstärktem Schädlingsbefall. Es ist daher Aufgabe einer nachhaltigen Forstwirtschaft, den Wald für den Klimawandel „fit“ zu machen – sei es beispielsweise durch Pflanzung von trocken- und wärmeresistenten Baumarten, durch ein noch ausgewogeneres Mischungsverhältnis aus Laub- und Nadelbäumen oder durch Bodenschutzmaßnahmen. Orientierung dabei gibt vielen Waldbesitzern auf allen Kontinenten der PEFC-Standard für nachhaltige Waldbewirtschaftung. Nach diesem Standard werden Wälder zertifiziert, wenn diese nach ökologischen, ökonomischen und sozialen Kriterien nachhaltig bewirtschaftet werden und die Schutzfunktion, Nutzfunktion und Erholungsfunktion gleichermaßen erfüllen.

Motto 2022: „Wald der Zukunft – jetzt gestalten!“

Wiederbewaldung und Waldumbau stehen hierbei im Fokus, darunter fallen der Aufbau klimastabiler Wälder sowie eine zukunftsorientierte Bewirtschaftung. Baumpflanzaktionen wie „Wir pflanzen für das Klima“ beziehen Bürgerinnen und Bürger mit ein und geben Verbrauchern die Möglichkeit, selbst aktiv Gutes zu tun.

Informationsfreiheit ist ein Bürgerrecht zur öffentlichen Einsicht in Dokumente und Akten der öffentlichen Verwaltung!

15-März-22/P-headli.-cont.-red./143/18-22

§ 1 Grundsatz

(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.(2) Die Behörde kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand.(3) Regelungen in anderen Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen gehen mit Ausnahme des § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des § 25 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch vor.

§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Gesetzes ist1.amtliche Information: jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen, gehören nicht dazu;2.Dritter: jeder, über den personenbezogene Daten oder sonstige Informationen vorliegen.

§ 3 Schutz von besonderen öffentlichen Belangen

Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht,

1.wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben kann auf

a)internationale Beziehungen,

b)militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr,

c)Belange der inneren oder äußeren Sicherheit,

d)Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden,

e)Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle,

f)Maßnahmen zum Schutz vor unerlaubtem Außenwirtschaftsverkehr,

g)die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitsrechtlicher oder disziplinarischer Ermittlungen,

2.wenn das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährden kann,

3.wenn und solange

a)die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen oder

b)die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden,

4.wenn die Information einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht oder einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegt,

5.hinsichtlich vorübergehend beigezogener Information einer anderen öffentlichen Stelle, die nicht Bestandteil der eigenen Vorgänge werden soll,

6.wenn das Bekanntwerden der Information geeignet wäre, fiskalische Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr oder wirtschaftliche Interessen der Sozialversicherungen zu beeinträchtigen,

7.bei vertraulich erhobener oder übermittelter Information, soweit das Interesse des Dritten an einer vertraulichen Behandlung im Zeitpunkt des Antrags auf Informationszugang noch fortbesteht,

8.gegenüber den Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen.

Tag der Informationsfreiheit 16. März 2022 in der Welt „Der Tag der Informationsfreiheit“

wird begangen am 16. März 2022. Der Tag ist eine jährliche Veranstaltung, die am oder um den 16. März, dem Geburtstag von James Madison, dem vierten Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika stattfindet. James Madison ist einer der Gründerväter der Vereinigten Staaten. Den Ideen der Aufklärung verpflichtet, war er Autor großer Teile der Verfassung der Vereinigten Staaten und entwarf die Bill of Rights. Informationsfreiheit ist ein Bürgerrecht zur öffentlichen Einsicht in Dokumente und Akten der öffentlichen Verwaltung. In diesem Rahmen können z. B. Ämter und Behörden verpflichtet werden, ihre Akten und Vorgänge zu veröffentlichen bzw. für Bürger zugänglich zu gestalten und zu diesem Zweck verbindliche Qualitätsstandards für den Zugang zu definieren. Das Recht auf Zugang zu Informationen wird inzwischen in über 80 Staaten durch Informationsfreiheitsgesetze und Informationsfreiheitssatzungen auf kommunaler Ebene, garantiert. Sie regeln die entsprechenden Rechte und legen das nähere Verfahren fest, um diesen freien Zugang zu gewähren.“

Der Text „Tag der Informationsfreiheit“ wurde von www.kleiner-kalender.de entnommen.

Haushaltsplan Stadt Crivitz-2022 *Gefährdete dauernde Leistungsfähigkeit* droht ab 2023!

28-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./142/17-22

Gemäß der §45 (1) KV M-V legt die Bürgermeisterin von Crivitz Britta Brusch-Gamm der Gemeindevertretung einen Haushaltsentwurf für das kommende Jahr vor. In unserem Fall lässt der Plan jegliche ernsthafte Sparanstrengung vermissen, er ist unsolide. Der Ergebnishaushalt 2022 weist ein negatives Jahresergebnis von -1.673.700,00 € aus. 2023 wird sich ebenfalls ein negatives Jahresergebnis von -1.197.900,00€ ergeben und bis zum 31.12.2024 noch einmal -1.178.500,00€ !

Im gesamten Planungszeitraum bis zum 2025 entsteht damit insgesamt ein negatives Jahresergebnis der Ergebnishaushalte von insgesamt – 5.190.400,00€. Dieses Ergebnis kann trotz der Verwendung aller noch vorhandenen Rücklagen und aller noch bestehenden positiven Ergebnisvorträgen von insgesamt +3.989.771,27€ nicht ausgeglichen werden. Und so bleibt im Jahr 2025 ein negative Jahresergebnis im Ergebnishaushalt mit -1.200.628.27€ stehen. Hierbei ist auch schon das vorläufigen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2020 und 2021 mit +355.151,76 € und -449.166,02€ eingerechnet.

Damit ist bereits ab dem 31.12.2023 unter der jetzigen Planung, ein Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt nicht mehr möglich!

Die zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebunden Zuweisungen wird nach dem derzeitigem Stand zum 31.12.2023 vollständig aufgebraucht sein. Somit können ab dem 01.01.2024 Jahresfehlbeträge, die durch die planmäßige Nettobelastung aus Abschreibungen von Vermögensgegenständen entstanden sind, nicht mehr durch eine Entnahme aus dieser Rücklage gedeckt werden. Die Gesamtabschreibungen der Stadt Crivitz betragen 2022, welcher jährlich wieder erwirtschaftet werden müssen, bereits 1.018.300,00€ und werden somit voll umfänglich ab 01.01.2024. ergebniswirksam . Die allgemeine Kapitalrücklage wird nach aktueller Planung bis zum 31.12.2023 vollständig verbraucht sein. Der vorhandene Bestand der aktuellen liquiden Mittel wird bereits auch ohne Hinzurechnung der jährlichen Tilgungsleistungen der Kredite bis zum 31.12.2023 einen defizitärer Saldo von -188.619,71€ aufweisen. Bis zum Ende des Planungszeitraum 2025 hat wird der gesamte defizitärere Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen – 1.766.319,71 € betragen.

Das bedeutet, dass mit dem Abbau der liquiden Mittel weitere zusätzliche Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit aufgenommen werden müssen ab dem 01.01.2024. Somit wird der Verschuldungsgrad der Stadt Crivitz steigen und zu den bereits aktuellen Schulden in der Höhe von -2.115.061,59€ kommen weitere -1,7Mio.€ hinzu bis 2025 die die Handlungsfähigkeit der Stadt Crivitz weiter einschränken werden. Der Finanzhaushalt 2022 weist ein negatives Jahresergebnis von – 1.252.700,00€ aus. Bis zum 31.12.2023 wird sich nach der jetzigen Planung ebenfalls negatives Jahresergebnis -788.900,00€ ergeben. Damit ist bereits ab dem 31.12.2023 unter der jetzigen Planung, ein Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt nicht mehr möglich!

Das Eigenkapital der Stadt Crivitz betrug am 31.12.2021 = 23.781.918,68€ und singt um 15% bis 2025 auf 20.164.318,68. Das ist ein Eigenkapitalverlust von -3.617.600,00€.

Seit 2014 bis 2023 wurden in den Haushaltsplanungen aus den Rücklagen insgesamt entnommen,

– über ca. 2,2 Mio.€ aus intensiven Zuweisungen und übergemeindlichen Zuweisungen,

– über ca. 1,7 Mio.€ aus der allg. Kapitalrücklage,

– über ca. 2,0 Mio.€ an liquiden Mitteln und für die Deckung des Haushaltes verwendet.

Das sind insgesamt ca. 6 Mio.€. Und diese Mittel sind ab dem 01.01.2024 nicht mehr vorhanden. Außer der Kredit von über ca. 2,1 Mio.€. Damit wird die Handlungsfähigkeit der Stadt Crivitz bereits ab dem 01.01.2024 und die Folgejahre stark eingeschränkt werden. Ein dann folgendes Konzept zu Haushaltssicherung und Steuererhöhungen können dann auch nicht mehr viel helfen, sondern eine massive Ausgabeneinschränkung!

Um den Werteverlust des Anlagevermögens auszugleichen sollte die Investitionsquote im Idealfall 100% betragen. Die Stadt Crivitz deckt somit nicht nur den Werteverlust des Anlagevermögens, sondern hat sehr weit über die reine Substanzerhaltung hinaus investiert. Die aus den Investitionen resultierenden Abschreibungen werden den Ergebnishaushalt der Stadt Crivitz in den zukünftigen Jahren zusätzlich stark belasten. Die Jährlichen 17-25 gleichzeitigen Investitionsprojekte von 2018 bis 2023 zwingen nun die Stadt Crivitz finanziell am 31.12.2023 in die Knie. Von einem sogenannten Investitionsstau kann schon lange nicht mehr die Rede sein, vielmehr trifft zu, das Wirtschaften über die eigenen Verhältnisse hinaus.

Die Aufwendungen für die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter (AK bis 1.000,00 € netto) betragen mit einem Anteil von 2019=100.462,7€ / 2020=115.985,3€ / 2021= 166.900,00€ und 2022= 120.700.00€ an den Gesamtaufwendungen. Das ist jährliche Steigerung und hier muss eine intensive Kontrolle erfolgen über die Notwendigkeit des Kaufes und der Anzahl von geringwertigen Wirtschaftsgüter. Das Ausmaß der ist nicht nachvollziehbar.

Die Kosten für die Gebäudereinigung (Eigenreinigung) betrugen in 2021 = 312.800,00€ innerhalb von einem Jahr sind diese um 82% (+257.000,00€) angestiegen in Jahr 2022 auf 569.800,00€. Seit 2020 sind damit die insgesamt die Eigenreinigungskosten von 2020= 260.400,00€ auf 569.800,00€ angestiegen, das entspricht einer Steigerungsrate von 119%. Ein weiterer Anstieg dieser Kosten ist Unverhältnismäßig und nicht mehr zu verantworten! Als Vergleich dazu betrugen die Kosten der Fremdreinigung im Jahr 2019 nur 223.972,02 €. Seit dem Jahr 2020 sind die Kosten für den kommunalen Bauhof nur in Crivitz als kostenrechnende Einrichtung von 449.200,00€ um ca. 40% (+ 175.500€) in 2022 auf 624.700,00€ angestiegen. Seit 2017 ist es sogar eine Kostensteigerung um 79%.( 2017 = 348.640,58 €)

Die Kosten der kommunalen Gebäudereinigung und des kommunalen Bauhofes Crivitz zusammen belasten den Ergebnishaushalt 2022 mit insgesamt 1.194.500,00€ (624.700,00€+569.800,00€).Die Kosten für Sachverständigenkosten, Gerichtskosten und ähnliche Auszahlungen sind von 2021 um 41% gestiegen von 169.200,00€ auf 239.700,00€. Insgesamt diese Kosten seit 2020 von 26.963,34€ um 889% gestiegen auf 239.700,00€.

Fazit:

Mit einer finanziellen Nachhaltigkeit und Generationsgerechtigkeit hat diese Finanzpolitische Vorgehensweise bis 2023 nichts mehr zu tun. Die Berücksichtigung von bestimmten festgeschriebenen Umwelt-, Sozial- und Aufsichtsstrukturen in Effizienz, Kontrolle und einem angemessenen Umgang mit Risiken wird dieser Haushalt 2022 nicht gerecht. Die Stadt Crivitz wirtschaftet über ihre finanziellen Verhältnisse und plant in ihrer Haushaltsplanung für die Folgejahre Defizite im Ergebnis- und Finanzhaushalt ein.

Regeln aus einer Satzung vom 19.10.1999 wurden angewendet! Bauherr wird ausgebremst in der Tourismussregion bei Basthorst!

23-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./141/16-22

Erneut hat die Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm in einer Eilentscheidung in einer nicht öffentlichen Sitzung am 20.01.2022 entschieden, das  Gemeindliche Einvernehmen der Stadt zu einem Bauvorhaben im OT Gädebehn zu versagen. Hierbei  ging es um den Bauantrag BA 211136 für die Erweiterung der vorhandenen Pension in der Gemarkung Basthorst. Rückendeckung bekommt sie dazu von der OTV Gädebehn und dem Bauausschuss! Weil die Entscheidung über den Bauantrag bis zum  22.01.2022 zu treffen war, sonst drohte eine Fristablauf. Grundlage für die Ablehnung war die 2.Änderung der Innenbereichsatzung der damaligen Gemeinde Gädebehn vom 19.10.1999!

Begründung:

Das Bauvorhaben fügt sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Den beantragten Abweichungen zu den Festsetzungen der Innenbereichssatzung hinsichtlich der Nutzung, der Traufhöhe und der Dachneigung wird nicht zugestimmt. Laut Punkt 2.3 der 2. Änderung der Abrundungssatzung der Stadt Crivitz für den Bereich des Baugrundstücks bei Neueinordnung von Gebäuden die örtlich vorhandene Bauflucht aufzunehmen. Weiterhin sind gemäß Punkt 2.4 nur eingeschossige Gebäude zulässig. Eine Ausnahme von der Festsetzung ist nicht vorgesehen. Die Vorgabe der maximalen Traufhöhe wird um 1,78 m überschritten. Dies ist eine Überschreitung von 50 %, die die Festsetzung in übergeordnetem Maße verändern. Daher wird für das Vorhaben aufgrund der Vielzahl der betroffenen Grundzüge der Planung nicht der Tatbestand der Vereinbarkeit mit den öffentlichen Belangen gesehen.

Aber: „Den beantragten Abweichungen zu den Festsetzungen der Innenbereichssatzung hinsichtlich der Dachfarbe, der Fassade, der Fenster- und Außentürfarbe wird zugestimmt.“ Merkwürdig?  Welche öffentlichen Belange – die aus dem Jahr 1999? So einfach ist das in der Stadt Crivitz!

Seltsames:

Seit Anfang Dezember ist dieser Antrag im Amt Crivitz bekannt und seit dem 05.01.2022 wird nur in nichtöffentlichen Sitzungen in der OTV – Gädebehn und im Bauausschuss darüber beraten? Warum wohl, was ist denn an diesem Antrag so geheim? Die Vorsitzende des Bauausschusses kommt aus dem Ortsteil Gädebehn! Am 17.02.2020 beschloss die Stadt Crivitz die Aufstellung der 3. Änderung der Innenbereichssatzung der Ortschaften Gädebehn, Kladow und Basthorst.

Begründung: Die Satzung umschließt auf dem Grundstück in der Schlossstraße 13 im Ortsteil Basthorst ein Wohnhaus. Die geplante Vergrößerung des Wohnhauses ist somit nicht möglich. Durch den Antragsteller wurde daher die Änderung der Satzung beantragt. Und schon ist es beschlossen? Von der 3.Änderung der Satzung hat man nie wieder etwas gehört?

Fazit:

Hier wird mit einem merkwürdigen Maß gemessen, wer weiß was hier wieder der Hintergrund ist? Baurechtliche Mängel von einer Satzung aus dem Jahr 1999 können es jedenfalls nicht sein? Man muss an dieser Stelle erinnern das die Bürgermeisterin in einer Offensive die Gestaltungssatzung aus  2005 in Crivitz im Jahr 2016 abschaffen lies, weil sie nicht mehr Zeitgemäß war, um Investitionen zu ermöglichen. Dem Bauherrn in Basthorst kann man nur Wünschen das er nicht aufgibt. Denn Sinn macht seine Investition auf jeden Fall. Was sollte also dagegen sprechen! Der Kreis wird bestimmt wieder JA sagen, und das bleibt nur zu hoffen!

Die Transparenz ist in diesem Fall schon merkwürdig und Investitionen im Tourismusbereich muss man eigentlich unterstützen!

Präventionsgruppe *eine lose Gruppe*! Bildungsausschuss der Stadt wird ausgebremst!

21-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./140/15-22

Ratlosigkeit im Bildungsausschuss!

Die Einschätzung des Vors. des Bildungsausschusses Herrn Jörg Wurlich in der Sitzung am 13.12.2021 in der Sitzung- per Videokonferenz- viel klar und deutlich aus, nach einem Treffen mit den Mitgliedern des Ausschusses und der Präventionsgruppe Crivitz. Der Hintergrund des Treffens war ein Antrag der Opposition seit Anfang Mai 2021, zwecks Gründung eines Präventionsrates mit einer dazugehörigen

Geschäftsordnung. Pandemiebedingt traf man sich im Spätherbst 2021. Seit 2015 gibt es in der Stadt Crivitz keinen Beschluss zur Gründung einer Präventionsgruppe oder Rat. Die jetzigen Mitglieder sind Handverlesen von der Bürgermeisterin! Demzufolge war der Oppositionsantrag nur folgerichtig ein Rat mit Verantwortlichkeiten und eigener  Ordnung einzurichten. Dem Bildungsausschuss der Stadt Crivitz ist das Thema Prävention seit 2015 zugeordnet. Dagegen sträubt man sich nun!

Es war schon einerseits sehr mutig von Herrn Jörg Wurlich aber andererseits auch erschütternd als er zum Treffen einschätzte:“ Die Präventionsgruppe eine lose Gruppe und möchte sich nach nichts richten.“Sie akzeptieren nur die Bürgermeisterin Frau Britta Brusch Gamm“. Über diese Einschätzung waren alle Anwesenden erst einmal sprachlos. Als dann auch noch ein Mitglied des Bildungsausschusses Herr Rüdiger Leo *sachlich* berichtete dass bei dem Treffen ein* Ein Mangel an  Demokratieverständnis zu spüren war  von Herrn Ulrich Unger und Herrn Thomas Lemmler* wurde die Brisanz des Thema’s deutlich und zur Sprach-losigkeit kam noch Entsetzen hinzu! Im vorläufigen Protokoll steht dazu nur lapidar: „Festzuhalten ist, dass die Wortwahl und Argumentation von Herrn Unger und Herr Lemmler nicht angebracht war.“ Dieses  scharmant formulierte Statement lässt vieles erahnen! Nun war allen Anwesenden auf der Sitzung klar, dass der Bildungsausschuss der Stadt Crivitz keinerlei Einfluss mehr auf diese Gruppe hat. Die Kommunale Prävention hat das Ziel, einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bürger zu leisten sowie das soziale Klima mit geeigneten und zielgerichteten Maßnahmen in der Stadt Crivitz positiv zu beeinflussen. Sie soll verhütenmindern oder – Folgen gering halten!

Fazit: Zur Ehrenrettung von Herrn Wurlich muss man sagen dass er durch das mutige Eingeständnis der tatsächlichen Situation, den richtigen Schritt eingeleitet hat. Man wolle noch einmal reden mit dieser Präventions-gruppe, so Herr Jörg Wurlich. Aber ob das noch hilft? Lobenswert ist dieser Versuch  auf jeden Fall! Eine generelle Weigerung, gerade bei dem Thema Prävention, sich keinerlei Regeln zu geben, als handelnde *Gruppe* oder *RAT*  mit einer klare Aufgabenverteilung und  Verantwortlichkeit ist unverständlich und fahrlässig.

Kommentar: Es ist eigentlich Unverständlich das bei solch einem wichtigen Thema wie Prävention – man sich nicht organisieren will und als *lose Gruppe, ohne Regeln* agieren will!

Ein verlockendes Angebot von 76.000,00€ für die Stadtkasse! Kiesabbaugebiet Nr.63 in Barnin/ Wessin  erhält Photovoltaikanlage!

14-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./139/14-22

Kiesabbaugebiet in Barnin/Wessin bis 2054/56 bewilligt! Neuartige Zwischenlösungen für  Photovoltaikanlagen bis ca. 2042 geplant!

Nach der Beendigung der Nutzung für Solar ca. 2042 wird diese Fläche wieder zum Kiesabbau genutzt bis 2054/56.!!!!

Nun muss alles es wieder ganz schnell gehen mit den Entscheidungen bis 28.02.2022!  Und die Informationen an die Bürger, in der kurzen Zeit?

Seit 28.01.2022 liegt ein Antrag vom Amt vor und seit dem 10.02.2022 ist dieser veröffentlicht worden. Die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in Barnin/ Teilbereich Wessin. Ein *JA*zur Zu-stimmung und Aufstellung eines Bebauungsplans  gilt als gesetzt, denn MERKWÜRDIGERWEISE ist eine andere Alternative wie *NEIN* in der Beschlussvorlage gar nicht vorgesehen!?

Also alles schon wieder entschieden?

In der Gemeinde Barnin und OT Wessin existieren zwei bewilligte Abbaugebiete für Kies!

Bei den Abbaugebieten handelt es sich um Bewilligung aus dem Jahre 1996. Das BBergG unterscheidet die bergbauliche Berechtigung und ihre Ausübung. Mit der  Berechtigung  erhält ein Unternehmer das Recht, Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen. Für den tatsächlichen Abbau von dem Bodenschatz benötigt ein Unternehmer einen aufgestellten  Betriebsplan und deren Zulassung von der zuständigen Bergbehörde.

(1). Gebiet in „Barnin  Hof“ [KS 63] und mit ca. 16 ha Bestand in der Gemarkung Wessin. Hier wurde das Planfeststellungsverfahren [PFV] bereits 1996 endgültig beendet und besitz eine Gültigkeit bis 2054. Der Hauptbetriebsplan[HBP] wurde hierzu 2012 endgültig festgestellt. Dieser kann alle zwei Jahre verlängert werden. Derzeit ist dieser noch bis zum 31.05.2022 *gültig* für ein großes Unternehmen aus dem Recycling Branche. Darüber sprach auch der Bürgermeister aus Barnin Siegfried Zimmermann auf einer Einwohnerversammlung in Wessin 2020.

(2.) Gebiet in  „Barnin“ [KS 64] und einem kleinen Bereich in der Gemarkung Wessin. Hier wurde das PFV bereits 2006 endgültig beendet und besitz eine Gültigkeit bis 2056. Der HBP wurde hierzu 2006 *nicht* verlängert und  für ein brandenburgisches Unternehmen.

Warum wurde noch kein Kiesabbau abgebaut?

Es gibt Auflagen! Eine Straße muss gebaut werden über die alle Abbaugebiete erreichbar zu sein haben,  damit die Transporte  nicht durch das Dorf Barnin verlaufen. Beginn der Straße ist vor dem Ortseingang Barnin Hof aus Richtung der B392 und erfolgt direkt zu den Abbaugebieten. Eine Einigung zwischen den Berechtigten Unternehmen kam bis jetzt nicht zustande!

Neue Planungen für SOLAR als Alternativlösungen!

Im Teilbereich –Wessin sollen auf dem planfestgestellten Kiesabbauflächen von ca. 31 ha (davon 9,45 ha im Bereich Wessin) bebaut werden. Eine Unternehmens- oder Finanzbeteiligung der Stadt Crivitz und/oder von Bürgern werden mit dem Projekt (Anwohner – Anlagenteile als Sachkauf, Stadt – Gewerbesteuer und Anteil am Stromverkauf) seitens des Antragstellers verfolgt!

Fazit:

Das ist eine gute Alternativlösung um das alte Kiesabbaugebiet zu nutzen! In einigen alten Abbaugebieten (Bergbauberechtigungen) in MV werden diese Gebiete zurzeit verstärkt mit Zwischenlösungen für Photovoltaikanlagen (ca.20 Jahre) überplant und gebaut, durch die jeweiligen Berechtigten und Flächeneigentümer. Bei der *prekären* Haushaltslage der Stadt Crivitz dürfte das ein verlockendes Angebot sein, für Einnahmen und vor allem sollte man jetzt die Bürger über das Projekt frühzeitig informieren und einbinden und nicht wieder übereilt entscheiden! Hierzu wäre es auch notwendig, dass man alle Beteiligten an einen Tisch holen sollte!

Gnadenfrist für den*Energiepark* der Stadt Crivitz in Wessin bis 31.12.2022!

11-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./138/13-22

So wurde der Vorentwurf für den Energiepark Wessin auf gemeinsamen Sitzungen am 20.01.2022 beschlossen und die Ergebnisse der Fachbeiträgen /Gutachten müssen nun bis zum 31.12.2022 vorliegen beim Landesamt für Umwelt und Natur. Hinzu kommt noch das die verhängte Veränderungssperre durch die Stadt, für die Planungen von 20 Windrädern in Wessin auf die Planungen des Windpark-investors „Kloss Energie“ 2019, nun aber schon seit Oktober 2021 ein Fall für das Gericht sind! Der Investor wehrt sich!

Gerade ebend diese veranlasste Veränderungssperre, durch die Stadt Crivitz, muss nun gerechtfertigt werden durch Ergebnisse in der Planung und Gutachten im Gebiet, sonst wird es sehr sehr teuer für die alle beteiligten Kommunen! Dazu wurde inzwischen durch die Stadt Crivitz ein Planungsbüro aus Schwerin mit der Erarbeitung eines Vorentwurfes für einen Bebauungsplan beauftragt und beschlossen. Mit dem Ziel das nun wieder die Planungshoheit für die WIND-RÄDER auf die beteiligten Gemeinden übergehen!

Das bleibt wohl eher ein Wunsch, als das es Realität wird!

Das Dilemma ist nur, das der Vorentwurf des Energieparks  noch keine Gutachten über die vorhandene Kulisse der Natur und Umwelt in Wessin enthält! Diese wären ohnehin bis zum Jahresende nur eine kurze Momentaufnahme von dem Gebiet, jedoch kein Nachweis über langfristige Darstellungen über Veränderungen in der Kulisse im Planungsgebiet.

Wenn also keine abwägungsrelevanten Ergebnisse in dem Natur-und Umwelt Gutachten dargestellt werden können, die zu einer Minimierung des Gebietes oder sogar zum Ausschluss von Windrädern führen, werden die Pläne des Investors unmissverständlich ab 2023 voll umfänglich umgesetzt! Da hilft auch keine Klageandrohung von Crivitz mehr! Ein Tanz auf der Rasierklinge!

Fazit:

Insgesamt sind für 2022 über 168.500Tsd.€ in den Haushalten der beteiligten Kommunen  Zapel und Barnin für Sachverständigen-, und Gerichtskosten eingeplant. Crivitz beschließt erst ab 28.02.2022 – den Haushalt, aber da kommt sicherlich noch ein Brocken hinzu! Ob diese geplanten finanziellen Mittel für die bevorstehende Erforschungen und gerichtlichen Auseinandersetzung reichen werden, bleibt offen und wird noch für den Steuerzahler teuer werden!

Fertiggestelltes *Nachhaltigkeitsprojekt* des Umweltausschuss Crivitz in Wessin, sorgt für Unmut!

07-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./137/12-22

Eine ca. 6m² versiegelte Fläche, mit Platten und schmalen Fugen, sowie Gartenbank in einer Baumreihe, ca. 300m nördlich vom Ortsausgang Wessin/Dorfkirche in Richtung Bülow?

(Zu den stark versiegelten Flächen (0,6) gehören Rasenfugenpflaster, H-Steine, Platten und Pflaster mit schmalen Fugen bzw. ohne feste Verfugung. In die Rubrik voll versiegelte Flächen (1) fallen zumeist Asphalt-, Bitumen- oder Beton- flächen bzw. Platten mit Fugenvollverguss (Straßen, Wege etc.), Dachflächen.)

Das jüngste fertiggestellte *Nachhaltigkeitsprojekt* des Umweltausschusses Crivitz nördlich von Wessin sorgt für Unruhe und Unmut bei den Bürgern im Ortsteil Wessin. Die Frage die alle bewegt: Wer hat das wo und wann entschieden, dort so zubauen? Nicht nur die Platten auch die zusätzlichen angepflanzten Bäume in ihrer Art und die Blickrichtung (Strommasten- 380 KV- Leitung) der Bank (eine sehr hochwertige Bank) passen nicht ins Landschaftsbild sie sind auch ökologisch an dem Standort nicht nachhaltig!

Und so gibt es nur noch ein Kopfschütteln bei vielen  Bürgern im Ort. Auch der Aufwand für die Pflege diese hochwertige, festverankerte Bank und des Standortes, steht im Gespräch!

Einzelne Mitglieder der  Ortsteilvertretung[OTV] hatten über diese Maßnahme keine Kenntnisse! Vielleicht der Vorsitzende der OTV-Wessin Herr Daniel Itze,  der vermutlich wieder mal im kurzen Dienstweg direkt mit dem Vorsitzenden  des Umweltausschuss entschieden hat? ? In den Sitzungen beider Gremien ist davon leider nichts zu lesen!

Einzelne Mitglieder der  Ortsteilvertretung[OTV] hatten über diese Maßnahme keine Kenntnisse! Vielleicht der Vorsitzende der OTV-Wessin Daniel Itze, der wahrscheinlich wieder einmal im kurzen Dienstweg direkt mit dem Vorsitzen des Umweltausschuss  Herrn Heine entschieden hat? In den Sitzungsprotokollen der Ortsteilvertretung Wessin ist darüber nichts zu lesen! Kein Wunder wenn man nur  alle 4 Monate tagt in der OTV  in Wessin! In den Sitzungsprotokollen 2021 findet dieses nachhaltige Thema ebenfalls nicht!

Diese kurzen Absprachewegen wurde schon oft in Wessin genutzt, so auch bei anderen Projekten wie  z.B. beim das Anlegen der „Insektenfreundliche Blühfläche“ in Wessin 2020 oder  „Wir machen Wälder“ in Wessin 2020 usw…..usw…..! 18.02.2020 TOP 11 Umweltausschuss, wo wieder alles ganz schnell gehen musste : Die Fläche muss jetzt im Frühjahr, muss unbedingt jetzt im Frühjahr sein, urbar gemacht werden.“ „Diese muss noch beräumt werden. Kostenvoranschlag liegt zw. 2.300,- und 2.800,- €, durch Kreativ GaLaBau Wessin eingereicht.“ laut Protokoll

In dem Sitzungsprotokollen der Ortsteilvertretung Wessin vom 29.01.2020 und 13.05.2020 steht zu diesem Thema oder deren Umsetzung dazu *Nichts*, nicht einmal bei den Anfragen oder der Berichterstattung des Vorsitzenden  Daniel Itze!!   (Kreativ Gala-Bau GmbH in Wessin Geschäftsführer Herr Daniel Itze)

Im Folgenden notwendige Vorarbeiten für die Pflanzfläche:

In Wessin in der Gartenanlage sind mehrere Gärten unbearbeitet. Eine zusammenhängende Fläche von etwa 50 x 50 m = 2500 m² bietet sich dafür an. Diese Fläche ist natürlich noch mit einigen Sträuchern, Gras und auch einzelnen Bäumen bewachsen. Die Fläche muss jetzt im Frühjahr, muss unbedingt jetzt im Frühjahr sein, urbar gemacht werden. An Kosten dafür würden in etwa 2500,- € anfallen. KREATIVBAU Wessin könnte diese Arbeiten in der übernächsten Woche übernehmen. Finanziert werden könnten die Arbeiten aus dem Waldfonds. Ein Nutzungsartenwechsel ist langfristig zu beantragen.

Die Grenze von der Fläche zum Weg hin muss mit einem Zaun, wegen der Kühe die da immer ausbrechen, abgesichert werden. Den Zaun haben wir auf Lager und er kann vom Stadtbauhof aufgestellt werden. Muttererde muss dann noch von Gollan gekauft werden, ca. 10m3 x 18,- € = 180,- €.

Zur Pflanzung im Herbst brauchen wir dann das Pflanzmaterial. Alle 3m2 muss eine größere Pflanze in den Boden und ringsherum dann noch die kleinen Wuchsbeschleuniger. Die Pflanzen kosten dann auch noch Geld.

Kostenplan: 180,- € für 1m große Pflanzen (Roterle 1,10, Rotbuche 1,55 Sandbirke 1,15, Eberesche 1,95, Linde 1,75) Lieferung von der Baumschule Devwinkel. Ein Multicar Muttererde von Gollan (2m3) = 30,- E 10 L Behälter Effektive Mikroorganismen =  26,- €   S = 3.036,- €“ laut Protokoll

In dem Sitzungsprotokollen der Ortsteilvertretung Wessin vom 29.01.2020 und 13.05.2020 steht zu diesem Thema oder deren Umsetzung dazu *Nichts*, nicht einmal bei Anfragen oder der Berichterstattung!!

(Kreativ Gala-Bau GmbH in Wessin GF Herr Daniel Itze)

Fest steht nur, das im Monat August 2021 der Vorsitzende des Umweltausschusses Herr Heine auf der Sitzung der Stadtvertretung ankündigte dass die Sparkasse zu ihren 200 Geburtstag eine Aktion macht( Baumpflanzaktion an ihren Standorten  mit Gartenbank als Ruhestation) und das wollte man nutzen, genaues ist aber noch nicht bekannt. In den Sitzungen des Umweltausschusses ist davon auch nichts zu lesen? Das Projekt ist ebend kein Tagungsgrund! In Wessin ist aber gar kein Standort der Sparkasse?

Aber hier nun die Erklärung- um welche Aktion es sich handelt:

PRESSEMITTEILUNG Schwerin, 27. Mai 2021 „Sparkasse begeht 200-jähriges Jubiläum“

 „Höhepunkte im Jubiläumsjahr – Feierlichkeiten in der Warteschleife „Groß feiern können wir zu Pandemiezeiten leider nicht. Wir werden aber im kommenden Jahr einige geplante Feierlichkeiten und Ausstellungen nachholen“, erklärt Lorenzen und verweist auf mehrere Höhepunkte, die trotzdem im Jubiläumsjahr stattfinden können.“

Die Nutzenstiftung für die Region zeigt sich auch im Förderengagement der Sparkasse und ihrer drei großen Stiftungen. Mit jährlich rund 1,4 Millionen Euro werden kontinuierlich gemeinnützige Vereine und Institutionen in den Bereichen Kultur, Sport, Soziales, Jugend und Umwelt unterstützt. „Das vielfältige Angebot in unserer Region profitiert ganz maßgeblich von diesem Engagement der Sparkasse und ihrer Stiftungen. So entsteht aus dem Vertrauen unserer Kunden in die Leistungsfähigkeit ihrer Sparkasse eine nachhaltige Stärkung der Region Westmecklenburg“, so Lorenzen.“

„Dazu gehört zum einen die Baumpflanzaktion als Nachhaltigkeitsprojekt. Gleich 28 Mal wird es heißen: „Die Bäume sollen wachsen, für ein gesundes Klima.“ Mehr als 50 einheimische Bäume werden bis zum Herbst an den 28 Filial-Standorten der Sparkasse gepflanzt. An mehr als 20 Standorten kommt eine Bank dazu, die als Ruhestation dienen kann. Die Aktion wird mit Unterstützung der Stiftungen der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin umgesetzt.“ 27.05.2021“

Im Monat November 2021 stand dann plötzlich die Bank, fein säuberlich einbetoniert mit zwei Bäumen in der Baumreihe, seit dem rätselt man?

Fazit:

Nachhaltige ökologische Umweltprojekte sehen anders aus! Keine Alleingänge und formale Ankündigungen in der Presse vom  Vorsitzenden des Umweltausschusses Herrn Heine bei der Umsetzung von nachhaltigen Umweltprojekten!!!….Wie z.B. „Wir machen Wälder“ in Wessin 2020, „Insektenfreundliche Blühfläche“ in Wessin 2020, Vision zur klimafreundlichen Energieversorgung in der Lindenstraße 2020, „1000 Bäume für Crivitz“ als symbolische Aktion2021, Aufbau eines Stadtparkes mit einer Breite von 50m und einer Länge von 180m am Rabahnweg zur Friedensstraße, Radwegebau bis zum des Waldschlösschen usw. usw……………,

Mehr die Einbeziehung der Bürger vor Ort in die Entscheidungsfindung auf Bürgerforen oder auf einer Darbietung. Mal einfach den Bürger vor Ort fragen und Sie mit einbeziehen (auch die Ortsteilvertreter) und  nicht nur einfach eine Ankündigung und Ausarbeiten einer Verwaltungsvorlage machen, Steuergelder finden und zu binden, sofort selbst entscheiden, und dann durchfechten mit Mehrheit der CWG und LINKE, als *Leuchtturm Projekte*!

Das gilt insbesondere auch  für den *Stadtpark*. Die Idee hierzu  wurde im Umweltausschuss geboren am 15.06.2021 und bereits am 25.10.2021 erfolgte die Grundsatzbeschlussfassung in der Stadtvertretung mit einer Steuermittelbindung von ca. 25Tsd.€. Die Umsetzung erfolgte unmittelbar danach mit dem „Ziel bis  Mai 2022 fertiggestellt zu übergeben“-so laut dem 18.01.2022.

Und wo sind hier die Bürgerforen  und Darbietungen vorher? Im März 2022 sollen interessierte Bürger eingeladen werden?  Alles im Nachhinein?

Gemeinde –Zapel- Haushaltsplan 2022!*Eine eingeschränkte dauerhafte Leistungsfähigkeit*!

04-Febr.-22/P-headli.-cont.-red./136/11-22

*Eine eingeschränkte dauerhafte Leistungsfähigkeit*!Der letzte geprüfte Jahresabschluss liegt von 2018 vor für die Haushaltsplanung 2022?? Gemeinde –Zapel- Haushaltsplan. Kommt der ’Reinfall’ oder die Pleite ab 2024?

Für die Gemeinde Zapel liegen die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2018 geprüft und von der Gemeinde-vertretung beschlossen vor. Der Jahresabschluss 2019 soll angeblich aufgestellt sein, die Prüfung steht jedoch noch aus.  Also liegt er nicht vor? Für die  Darstellung der Entwicklung von Zapel basieren die Daten (2019-2020)  auf kumulierten Rechnungsergebnissen, für alle weiteren (2021-2022) wurden die vorläufigen Rechnungsergebnisse bzw. die Planungsdaten angenommen?

Seltsames: 2021! Einschätzung im Haushalt! „Die Gemeinde kann im laufenden Finanzbereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten, um einen Haushaltsausgleich bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes darzustellen.“

2022!Einschätzung im Haushalt!

„Die Gemeinde kann im laufenden Finanzbereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten um einen Haushaltsausgleich im Planjahr darzustellen, jedoch nicht bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes.“

Die schnelle Änderung dieser Einschätzungen beruht darauf dass plötzlich die Jahresabschlüsse 2017 und 2018 vorgelegt wurden. Nach dem vorliegen immer mehr aktueller Jahresabschlüsse verändern sich plötzlich die Liquiden Mittel sprunghaft, da man doch noch wesentliche finanzielle  Handlungsspielräume für die kommenden Jahre entdeckten, oder eben nicht, wie in diesem Fall!

Auch hier gilt wieder! Das ist gesetzwidrig laut KV-MV.! Lt. Kommunalverfassung § 60 Abs. 4 Ist der Jahresabschluss innerhalb von fünf  Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen!  Die tatsächlichen Verhältnisse 2022 können ganz andere sein!

Nachhaltige Finanzpolitik sieht anders aus! Der Ergebnishaushalt 2022 beträgt: (-)109.100€.

Kann der  Ergebnishaushalt ausgeglichen werden, Ja! Aber nur durch Entnahme aus Rücklagen und  aller kumulierten  Ergebnisvorträgen!    Ab 31.12.2023 ist* KEIN* Haushaltsausgleich möglich!  

Die zweckgebundene Kapitalrücklage ist ab 31.12.2024 vollständig aufgebraucht! Die allgemeine Kapitalrücklage ist  ab 31.12.2022 vollständig aufgebraucht!

Die Investitionen:

Der Finanzhaushalt 2022 beträgt (-) 161.000€.

Kann der Finanzhaushalt ausgeglichen werden, Ja! Aber nur durch die noch vorhandene liquiden Mittel bis zum 31.12.2022! Danach nicht mehr! Bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes weist jedes der Haushaltsjahre einen Fehlbetrag der laufenden Ein- und Auszahlungen (liquide Mittel) aus, bis zum 31.12.2025 wird sich voraussichtlich auf (-) 150.881,68 € belaufen.

Ist das Jahresergebnis ausgeglichen, NEIN!

Aufgrund der geplanten negativen Ergebnisse wird das Eigenkapital zukünftig jährlich sinken. Das Eigenkapital sinkt von 2020 1,143Mio.€ auf 0,78Mio.€ bis 2025.

Unterhaltungsaufwendungen!

Zusätzlich leistet sich Zapel Ausgaben  für Sachverständigen-, Gerichtskosten einen Betrag von ca 75.500,00€!

Ist das etwa alles für den Energiepark?

Zapel liegt mit ihrem Hebesatz bei der Grundsteuer *B* unterhalb Landesdurchschnitts des Jahres 2020 von *38*Prozentpunkte und unterhalb der Nivellierungshebesätze für die Jahre 2020 bis 2023 mit  *87*Prozentpunkte. Das wird sich sicherlich bald ändern, bei dieser Einschätzung der Leistungsfähigkeit!

Fazit:

Ein erschütterndes Ergebnis! Leistungseinschätzung ->* Eine eingeschränkte dauerhafte Leistungsfähigkeit!* Steuern und Gebührenerhöhungen werden die Folge sein! Und die Suche nach anderen Einnahmen. Es ist nicht verwunderlich das sich Zapel um Erträgen aus Windrädern beim geplanten Energiepark engagiert, profitieren wird sie daraus wenig, bei einem Windrad!

Nur durch die Grundlage *aktueller* Jahresabschlüsse lässt sich die  Leistungsfähigkeit und der finanzieller Handlungsspielraum erkennen! Der Jahresabschluss 2018 reicht dazu nicht aus! Man kann allerdings beobachten das Zapel förmlich den Teppich ausrollt für mehrere Solarparkinteressenten für Flächen im Dorf und bei Zapel – Ausbau. Diese Bemühungen sind ganz allein der Tatsache geschuldet das ab 2024 eine finanzielle schwierige Lage entsteht, außer in den Jahresabschlüssen der Folgejahre sind noch finazielle Mittel überschüssig!

Haushaltpläne der Kommunen 2022 im Amtsbereich Crivitz mit fehlenden, aktuellen  *aufgestellten* und *festgestellten* Jahresabschlüssen!

01-Febr.-2022/P-headli.-cont.-red./135/10-22

Fehlende Jahresabschlüsse im Amtsbereich Crivitz!

Seit dem 27.05.2020 debattierte der Hauptausschuss des AA Crivitz unter dem Vorsitz von frau Iris Brincker nun darüber – und am 17.06.2020 beschloss der der Amtsausschuss Crivitz dass dem Amtsoberinspektor Michael Rachau die Rechte und Pflichten eines hauptamtlichen Rechnungsprüfers in Sinne des § 1 Absatz 3 Satz 2 Kommunalprüfungsgesetz M-V eingeräumt werden. Diesem Ausschuss haben alle Mitgliedsgemeinden die Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung übertragen. Somit ist dieser Ausschuss sowohl für das Amt als auch für sämtliche Mitgliedsgemeinden zuständig. Eine hauptamtliche Unterstützung ist unverzichtbar.

Am 17. Juni 2020 beschloss der Amtsausschuss des Amtes Crivitz, den bisherigen Rechnungsprüfer zum hauptamtlichen Rechnungsprüfer zu ernennen. Eine besondere Stellung innerhalb des Amtes hätte lt. Prüfgesetz aber nur ein Rechnungsprüfungsamt. Diese Regelungen zu einem hauptamtlichen Rechnungsprüfer in Gemeinden sind für Ämter nicht anwendbar. Ein Rechnungsprüfungsamt wiederum muss aus mindestens  zwei Bediensteten (1Leiter u.1 Prüfer) bestehen. Diese Voraussetzungen sind im Amt Crivitz waren aber noch nicht zu diesem Zeitpunkt erfüllt. Geplant wurde deshalb die Einstellung eines weiteren Prüfers. Diese Einstellung erfolgt allerdings nur nach erfolgreicher Gründung einer Verwaltungsgemeinschaft RPA mit benachbarten Ämtern. Es bestand die Möglichkeit, durch Beschluss des Amtsausschusses Herrn Rachau diese besondere Stellung einzuräumen. Er wäre dann als hauptamtlicher Rechnungsprüfer nur noch dem Amtsausschuss verantwortlich. Bei der Beurteilung von Sachverhalten im Rahmen seiner *Prüfungstätigkeit wäre er an Weisungen nicht* gebunden.

Und so beschloss der Amtsausschuss des Amtes Crivitz am 24.02.2021 den Abschluss eines  öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft Rechnungsprüfung mit dem Amt Hagenow-Land.

Finanzielle Auswirkungen: Mehrkosten zusätzliche Stelle EG 9a (0,75 VzÄ): 42.950 EUR; Mehrerträge Erstattung Amt Hagenow-Land: 42.950 EUR; Nicht zuordenbare Kosten gesamtes RPA: 3.000 EUR;   Mehrerträge anteilige Erstattung Amt Hagenow-Land: 1.500 EUR; Kosten Beamtenstelle: 76.350 EUR. Die Kosten für die Beamtenstelle und die verbleibenden anteiligen, nicht zuordenbaren Kosten (1.500 EUR) belasten den Haushalt des Amtes Crivitz auch ohne die Errichtung einer Verwaltungsgemeinschaft.

Hierzu wurde dann das Rechnungsprüfungsamt unmittelbar nach dem 24.02.2021 gegründet und  Mitarbeiter eingestellt, um so *  20 bis 30 *Prüfungen im Jahr zu schaffen.

Das vorrangige Ziel bestand darin die Jahresabschlüsse im Amtsbereich Crivitz endlich voranzubringen um den Verzug an Prüfungen  abzuarbeiten. Im Amt Crivitz sind es 17 Kommunen + 1Schulverband+ 1Amt = 19 und im Bereich Hagenow-Land 20 Jahresabschlüsse (gesamt:39).

Im Fokus stand die Wirtschaftlichkeit in der Kooperation,  kurz gesagt es sollte auch ein *Exportmodell* werden, so berichtete es die SVZ am 25.02.2021. „Ich halte das Pensum, das geschafft werden muss, für machbar. Vieles lässt sich mittlerweile digital einsehen und auch prüfen“, erklärte Michael Rachau. ( Svz: 25.02.2021)

Das Ergebnis nach einem Jahre!

Nach fast einem  Jahr ist fällt das Resultat eher *ernüchternd* aus für das Amt Crivitz! Der Erfüllungsstand der *aufgestellten, geprüften und beschlossen* Jahresabschlüsse ist im Jahr 2015=94,7%, 2016=94,7%,2017=63,2% , 2018 =42,1%,2019=21,1% ,2020=0%!  

So müssen dann jedoch bis spätestens zum 31.12.2022 alle  Jahresabschlüsse bis einschließlich 2021 nach dem Gesetz aufgestellt und festgestellt sein. Das sind insgesamt noch 73 Prüfungen bis 31.12.2021. Aktuell fehlen genau 54 Abschlüsse (ohne 2021) !                         

Auffällig ist das die Gemeinde Leezen, Gemeinde Bülow, Gemeinde Demen, Gemeinde Dobin am See, Gemeinde Raben Steinfeld und die Gemeinde Tramm nur einen aufgestellten und festgestellten Jahresabschluss von 2012 bis 2016 besitzen und die Gemeinde Pinnow nur bis 2014??

Seltsames: Im Haushalt 2021 der Gemeinde Pinnow welcher am 23.02.2021 beschlossen wurde, ist festgestellt:

 “ Für die Gemeinde Pinnow liegen die Jahresabschlüsse nur bis zum Jahr 2014 vor. Für die Darstellung der Entwicklung basieren die Daten dieser Jahre auf Rechnungsergebnisse, für alle *weiteren Jahre * wurden die *vorläufigen Rechnungsergebnisse*bzw. die Planungsdaten angenommen.

Im Haushalt 2022 der Gemeinde Pinnow welcher am 24.01.2022 beschlossen wurde, wird allerdings neu festgestellt:

Für die Gemeinde Pinnow liegen die Jahresabschlüsse bis zum Jahr 2017 vor? Für die Darstellung der Entwicklung basieren die Daten dieser Jahre auf Rechnungsergebnisse, für alle weiteren Jahre wurden die *vorläufigen Rechnungsergebnisse*bzw. die Planungsdaten angenommen?

Die Jahresabschlüsse der Jahre 2015,2016,2017 sind aber *nicht* im Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz besprochen worden seit dem 23.02.2021, auch sind *keine* Jahresabschlüsse der Jahre 2015,2016,2017 öffentlich *festgestellt* (beschlossen worden) in der Gemeinde? Es wird immer nur im vorliegenden Haushalt 2022 von einem *voraussichtlichen Ergebnissen* gesprochen?

Hingegen können die Kommunen Banzkow, Barnin, Cambs und Plate einen aufgestellten und festgestellten Jahresabschluss von 2012 bis 2017 aufweisen und die GemeindenFriedrichsruhe, Gneven, Zapel und Amt Crivitz selbst bereits  von 2012 bis 2018.

Und die Gemeinde Langen Brütz, Gemeinde Sukow, Stadt Crivitz  und der Schulverband  Sukow haben sogar schon einen aufgestellten und festgestellten Jahresabschluss von 2012 bis 2019.

Insgesamt ist die Aktualität im Jahr 2022  der vorliegenden Jahresabschlüsse gesetzeswidrig und verstößt gegen die Haushaltsgrundsätze!

Über Jahre fehlende Jahresabschlüsse sind keine Formalie, sondern ein Verstoß gegen gesetzlich normierte Haushaltsgrundsätze und lassen Zweifel an der geordneten Haushaltswirtschaft der betreffenden Kommunen aufkommen. Diese wiederum ist Voraussetzung für alle gegenwärtigen und zukünftigen Entscheidungen, z. B. bei der Gewährung von Zuwendungen.

Die Kommunalverfassung hat ganz klare Regelungen und FRISTEN!

Der Jahresabschluss ist eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der Finanz- und Haushaltslage und für die Haushaltssteuerung. Daher ist es wichtig, dass er rechtzeitig – spätestens bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres – vorliegt. Gemäß KV M-V vom 13. Juli 2011 § 60 Jahresabschluss (4) Der Jahresabschluss ist innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Laut§ 60Abs. 4 Kommunalverfassung ist der Jahresabschluss ist innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Das heißt also bis spätestens zum 31.05. des Folgejahres ist dieser aufzustellen und zum 31.12. ist er durch die Stadtvertretung festzustellen. Nach dem neuen Gesetz  müssen alle Abschlüsse einschließlich 2021 bis zum 31.12.2022 aufgestellt und festgestellt sein!  Auch wenn die Fristen der Kommunalverfassung nur für die Aufstellung und Feststellung der Jahresabschlüsse 2019 und 2020 um ein Jahr verlängert wurden, nach dem Gesetz (GS Meckl.-Vorp. Gl.-Nr. 2020 – 12 vom 28.01.2021)  zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie.

Finanzielle Nachhaltigkeit! So müssen dann jedoch bis spätestens zum 31.12.2022 alle  Jahresabschlüsse bis einschließlich 2021 aufgestellt und festgestellt sein durch die Kommunen. Nur durch die Grundlage *aktueller* Jahresabschlüsse lässt sich die  Leistungsfähigkeit und der finanzieller Handlungsspielraum erkennen!

Nach dem vorliegen immer mehr aktueller Jahresabschlüsse verändern sich plötzlich die Liquiden Mittel sprunghaft bei einigen Gemeinden, da man doch noch wesentliche finanzielle  Handlungsspielräume für die kommenden Jahre entdecken konnte. 

Verlässliche Aussagen zur Haushalts- und Finanzlage in den jeweiligen Kommunen sind ohne Jahresabschluss
kaum möglich. Vielmals bilden lediglich fortgeschriebene Planwerte oder kumulative Ergebnisvorträge [z.B. sind auch beschrieben sogenannte *sorgfältig geschätzte Daten, soweit sie nicht errechenbar waren oder entsprechende Orientierungsdaten zugrunde liegen*] die Grundlage für die Beschlussfassung über den Haushaltsplan.

Eine nachhaltige Steuerung der Haushaltswirtschaft, deren Qualität mit der Einführung der Doppik verbessert werden sollte, ist nicht möglich. Die angestrebte erhöhte Transparenz und qualifizierte Informationsbereitstellung wird nicht erreicht. Wichtige Elemente der kommunalen Doppik kommen nicht zur Wirkung.

Fazit: Die Verwendung eingesetzter Steuermittel wird ohne Jahresabschlüsse nicht transparent nachgewiesen.

Der weiter zunehmende Zeitverzug bei der Auf- und Feststellung der Jahresabschlüsse ist inakzeptabel und zwingend abzubauen. Die gesetzlich vorgegebenen Fristen zur Feststellung der Jahresabschlüsse bis zum 31.12.2022 sind einzuhalten. Alle bestehenden möglichen Maßnahmen für eine beschleunigte Erstellung der Jahresabschlüsse sind zu nutzen.

Deshalb ist es notwendig eine genaue Datenbasis zu erarbeiten und dazu muss auch das Rechnungsprüfungsamt seinen Beitrag leisten und mehr Prüfungen vornehmen als bisher, um den VERZUG abzuarbeiten. Nur auf der Basis aktueller Jahresabschlüsse lässt sich die Leistungsfähigkeit und der finanzieller Handlungsspielraum in der Kommune erkennen.  Und nochmals, deshalb ist erforderlich eine verlässliche *geprüfte* Datengrundlage zu erarbeiten für eine nachhaltige Haushaltsplanung 2022/23 in den Kommunen und keine * kumulative Ergebnisvorträge*.

Zum Bericht Haltestellenumbau! Aufklärung!

30-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./134/9-22

Veranstaltung war leider für die Allgemeinheit nicht zugänglich!! Die SVZ berichtete am 28.01.2022 – „Bushaltestellen werden barrierefrei ausgebaut“

Die SVZ berichtete am 28.01.2022 – „Bushaltestellen werden barrierefrei ausgebaut“

Liebe SVZ schön, dass sie uns und die Bürger informieren, aber zur Ihrer Information! Der barrierefreie Umbau der gesamten Bushaltestellen in der Stadt ist eine Pflichtaufgabe für alle Kommunen seit 2017 und keine neue herausragende Innovation der Bürgermeisterin von Crivitz! Schade!

Die Vorstellung der Ausführungsplanung zu den zwei Bushaltestellen Große Straße+Krankenhauserfolgte leider aus einer der Allgemeinheit nicht zugänglichen Arbeitsberatung! Schade! Die Ankündigung dass die Bushaltestellen schon im Mai umgebaut werden sollen, ist schon erstaunlich, da noch nicht einmal die Ausführungsplanung beschlossen wurde im Bauausschuss und keine Ausschreibung zum Bau vollzogen wurde! Ein Haushaltsplan für 2022 existiert auch noch nicht! Schade!

Die Bushaltestellen am „Krankenhaus und Große Straße“ werden leider nur mit ca. 125Tsd.€ gefördert von den damaligen 2021 genannten Gesamtkosten ca.170 Tsd.€. Schade!

Für die Haltestellen aller drei Schulstandorte, wo die Planung bereits 2021 öffentlich beraten und beschlossen wurde ist noch keine Förderzusage erfolgt. Hier werden nur 80% von ca. 500Tsd.€ (2021), zuzügl. 9Tsd.€ Vermessungs-und 66Tsd.Planungskosten, gefördert! Schade!

Die Informationsquelle für die Berichterstattung scheint sehr einseitig und lückenhaft zu sein! Vielen Dank! Crivitz hat insgesamt 6 Haltestellen in der Stadt und 4 in den Ortsteilen!

Seltsames: Nur auf der *Facebook Seite* der Stadt Crivitz wurde im *Nachhinein* bekannt gegeben das eine Arbeitsberatung stattfand zur Ausführungsplanung, eine vorherige allgemeine öffentliche Ankündigung oder Einladungen gab es nicht. !

*“Am Freitag trafen sich eine Mitarbeiterin des Planungsbüros, eine Amtsmitarbeiterin FB Tiefbau, Bürgermeisterin und Stellvertreter und Bauausschussmitglied zur Vorstellung des barrierefreien Umbaus der beiden Bushaltestellen in der Amtsstraße und Große Straße.“*

Warum war denn diese Veranstaltung nicht öffentlich?

Barrierefreiheit ist eine *Pflichtaufgebe* der Kommunen!

*„Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland trat diese am 26. März 2009 auch in allen Bundesländern in Kraft. Die UN-Behinderten.-rechtskonvention verpflichtet den Bund, die Länder und die Kommunen, die Konvention unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel umzusetzen. Dies impliziert eine auf Dauer angelegte planmäßige Umsetzung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.“

Leitlinie 3: Allgemeine Grundsätze

Abgeleitet aus Artikel 3 der UN-Behindertenrechtskonvention setzen folgende Grundsätze wesentliche Maßstäbe für die Planung, Realisierung und Auswertung von Maßnahmen und Inhalten des Maßnahmenplans: z.B. – Barrierefreiheit (baulich, sächlich, kommunikativ),

Angesichts der Vorgabe in Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention, nach der geeignete Maßnahmen zur Beseitigung von Zugangshindernissen und Zugangsbarrieren getroffen werden müssen, hat die Förderung der Barrierefreiheit im ÖPNV für das Land Mecklenburg- Vorpommern weiterhin Priorität. Verstärkt wird dieses Anliegen durch die in § 8 Absatz 3 Satz 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) festgelegte Verpflichtung, mithilfe der entsprechenden Nahverkehrspläne eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 1. Januar 2022 zu erreichen.

Mit dem Sonderprogramm „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“ werden im Rahmen der Förderung des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Projekte mit einem Volumen von 15 Millionen Euro und zudem entsprechende Vorhaben mit bis zu 80 Prozent gefördert“* Drucksache 7/5845 7. Wahlperiode 23.02.2021

Das Land stellt seit 2017 jährlich rund 10,0 Mio. EUR für den kommunalen Kofinanzierungsfonds zur Verfügung. Die Kommunen können aus diesem Fonds Zuwendungen erhalten, um den eigenen kommunalen Anteil an einer Förderung aufzubringen. (Nr.200 – Ministerium für Inneres und Europa  | 02.11.2020  |mv.de )

  1. Drei Schulstandorte mit barrierefreie Bushaltestellen 2021

Ausschreibung von Planungsleistungen und Vermessungsarbeiten für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen in der Stadt Crivitz!

07.12.2020

Die Stadt Crivitz beabsichtigt die Bushaltestellen an den 3 Schulstandorten auf barrierefreie Bushaltestellen umzubauen. Für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen wurde vom Landesförderinstitut eine Förderrichtlinie erlassen, die Fördermittel in Höhe von 80 % der Kosten inkl. Planungsleistungen gewährt.

Eine grobe Kostenschätzung ergibt ca. 500.000,00 € Brutto Baukosten, ca. 9.000,00 € Brutto Vermessungskosten und 66.000,00 € Brutto Planungskosten. Die Gesamtkosten betragen ca. 575.000,00 € Brutto. Zunächst sollen die Planungskosten nebst Vermessungsarbeiten angefragt werden. 

Bauausschuss am 17.06.2021

Im Zuge des geplanten Umbaus der Bushaltestellen auf Barrierefreiheit wurden durch das Ing.-Büro Hartung & Partner GmbH – Architekten Ingenieure Entwürfe für folgende Standorte erstellt:

  1. Grundschule „Fritz Reuter“ Schulstraße
  2. Regionale Schule, Straße der Freundschaft
  3. Gymnasium, Am Sonnenbeg

Diese werden durch Herrn Dipl.-Ing. Reincke im Rahmen einer Präsentation vorgestellt.

Lageplan bei der Regionalschule
Lageplan Gymnasium

Bauausschuss am 19.08.2021

Der Bauausschuss beschloss mit Mehrheit von CWG/Linke diese Änderungen bei der Grundschule!

Frau Prieske begrüßt H.Reincke vom Ing.-Büro Hartung & Partner GmbH. Herr Reincke stellt die aktualisierten Planungen für die Bushaltestellen an der Grundschule, am Gymnasium und an der Regionalen Schule noch einmal vor.

Grundschule:

Lageplan bei der Grundschule

Die vorliegende Überarbeitung der Planung ist das Ergebnis eines weiteren Ortstermins am 10.08.2021 mit Vertretern der Polizei, Feuerwehr, Verkehrsbehörde, des Amtes Crivitz, dem Planer und dem stellvertr. Bürgermeister.

Der Fakt, dass Stellplätze in der Fritz-Reuter-Straße und in der Schulstraße entfallen, wird in die Thematik Verkehrskonzept aufgenommen. Das Thema Straßenreinigung insbesondere im Bereich der neuen Bushaltestelle in der Fritz-Reuter-Straße muss präzisiert werden.

Abstimmungsergebnis:

4Ja – Stimmen 0 Nein –Stimmen 2 – Enthaltungen

2. Umbau der Halterstellen des ÖPNV in der Großen Straße und der Amtsstraße (Krankenhaus) in der Stadt Crivitz

Zum Umbau der Haltestellen gab es bis jetzt noch keine Informationen

– außer diese am: 25.10.2022 auf der Sitzung der Stadtvertretung

BV 413/21 – Bestätigung der Eilentscheidung der Bürgermeisterin und ihres Stellvertreters zur Auftragsvergabe des 2. Teils der Planungsleistungen für den Barrierefreien Umbau der Halterstellen des ÖPNV in der Großen Straße und der Amtsstraße (Krankenhaus) in der Stadt Crivitz

… bestätigt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin am 13.09.2021sowie ihres Stellvertreters zur Auftragsvergabe der Leistungsphasen 5-9 für die Haltestellen Große Straße und Amtsstraße (Am Krankenhaus) in der Stadt Crivitz an das:“

Ingenieurbüro BAUWAS GmbH, Am Krugberg 3, 19065 Raben Steinfeld. Geschäftsführer : Dipl.-Ing. Ronald Radscheidt

Die Auftragssumme beträgt 11.903,34 EUR brutto.

Eine weitere Berichterstattung erfolge hierzu nur von der SVZ- am 28. Juli 2021-„Energieminister bringt 125.000 Euro für Bushaltestellen“ – am 28.Januar 2022„Bushalte-stellen werden barrierefrei ausgebaut“ eine öffentliche Beratung in den Ausschüssen zu dieser Planung gab es bis jetzt *nicht*! Die Baukosten belaufen sich bis jetzt aktuell auf Grund grober Schätzung ca. 170.000 Euro zzgl. Vermessung und Planung?

Fazit: Es steht schon seit längerem im Raum dass

-Keine öffentliche Alleinauftritte mehr, die als Tribüne für die Bürgermeisterin dienen.

-Ergebnisse von Veranstaltungen, die für die Allgemeinheit nicht zugänglichen waren veröffentlichen und die öffentliche Beteiligungen von Bürgern und betroffenen Eigentümer sowie den Anwohnern.

Das auch über die Auswirkungen beim Bau und die daraus resultierenden Sperrungen, alle ansässigen Gewerbetreibenden und Anwohner zu informieren sind und diese mit einzubeziehen!

Protokolldienst im Amtsbereich Crivitz! „Die unendliche Geschichte“

27-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./133/8-22

Wiederholter Vorstoß einer Amtsvorsteherin im Amt Crivitz!

Kommunen sollen ihre Sitzungsprotokolle in der Zukunft selber schreiben? Sparpolitik als Resultat aus dem Haushaltsplan 2022 im Amt Crivitz? Wiederholter Vorstoß einer Amtsvorsteherin im Amt Crivitz am 08.12.2021!

Der Amtsausschuss des Amtes Crivitz tagte letztmalig 2021 am 08.12.2021 in Sukow – Einwohner waren nicht anwesend. Es standen wichtige Themen an: die Jahresabschlüsse 2017 /2018 sowie der Haushalt 2022 unter Corona Bedingungen und die finanzielle Entwicklung! Dazu stellte man fest (wie schon berichtet) dass der Ergebnishaushalt ein Defizit von -1.637.300 EUR aufzeigt und der Finanzhaushalt ein Defizit von -1.235.900 EUR. Im Planjahr 2022 entsteht im Amt Crivitz ein Finanzbedarf in Höhe von ca. 5,92 Millionen Euro .Das sind 2,0Mio.€ mehr gegenüber dem Vorjahr (3,12Mio.€ 2021) eine Steigerung um 64% . Dieser wird zum Teil durch die liquiden Mittel gedeckt. Am Ende des Haushaltjahres 2022 sind nur noch 82.266,07€ an liquiden Mitteln vorhanden. Ursache dafür sind ca. 1,0 Mio.€ Steigerung der Personalkosten, ca. 0,9 Mio.€ Sach- und Dienstleistungen und ca. 0,2 Mio.€ sonstige Aufwendungen. Ursache dafür sind ca. 1,0 Mio.€ Steigerung der Personalkosten, ca. 0,9 Mio.€ Sach- und Dienstleistungen und ca. 0,2 Mio.€ sonstige Aufwendungen.

Bereits einen Tag später informierte ein Abgeordneter des Amtsausschuss am 09.12.2021 in seiner Gemeinde über die Themen in der Debatte und über einen heiklen Vorschlag die Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker: „ Herr……….berichtet, dass Frau Brincker im letzten Amtsausschuss erläutert hat, dass durch die Amtsverwaltung nicht mehr alle Sitzungen protokolliert werden können. Hier wird aktuell überlegt, ob ab 2022 nur noch beschließende Ausschüsse protokolliert werden.“(laut Protokoll der Gemeinde).

Ist das der erste Versuch einer Sparpolitik? Vorstoß der Amtsvorsteherin am 08.12.2021!

Seltsames:

Im vorläufigen Protokoll der Sitzung des Amtsausschusses (vorläufig veröffentlicht) steht dazu „nichts“ . Auch im Bericht der Amtsvorsteherin Frau Brincker über wichtige Angelegenheiten des Amtes Crivitz steht dazu nur:…..“ Der Bericht der Amtsvorsteherin sowie die Aufstellung der Auftragsvergaben werden dem Protokoll als Anlage beigefügt.“ Ist er aber nicht! Er ist schlicht und einfach nicht veröffentlicht!

Nun, schaut man sich das gesamte Protokoll an, so könnte man den Eindruck haben, daß es dazu gar keine Diskussion gab? Das angesprochene Thema „Sitzungsprotokolle“ taucht überhaupt nicht auf – so sparsam ist man bereits geworden mit Informationen! Obwohl ausgesagt wird, daß man nicht mehr alle Sitzungen protokollieren kann“!? Warum wohl nicht? Ist das Thema zu heiß? Sind die Kosten zu hoch?

Oder sind das die ersten Auswirkungen auf Sparmaßnahmen aus der seit langem angekündigten Prozessoptimierung, wo Prozesse überprüft und eine Optimierung in Angriff genommen werden soll?

Was sagt die Kommunalverfassung zum Anfertigen von Niederschriften?

§ 29 KV M-V – Sitzungen der Gemeindevertretung (8) Über jede Sitzung der Gemeindevertretung ist eine Niederschrift nach näherer Bestimmung in der Geschäftsordnung anzufertigen. Die Niederschriften über den öffentlichen Teil der Sitzungen sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Die Niederschrift ist Grundlage der Ausführung von Beschlüssen. Mit ihr ist Nachweis darüber zu führen, dass die formellen Voraussetzungen für die Behandlung einer Angelegenheit in der Gemeindevertretung erfüllt waren und mit welchem Ergebnis die Angelegenheit beraten bzw. beschlossen wurde (so genannte Beurkundungsfunktion). Damit es insofern kein Zweifel an dem genauen Wortlaut der Beschlüsse besteht und eine nachträgliche Überprüfung des Sitzungsablaufs, des Vorliegens der Beschlussfähigkeit, der Anträge und der Abstimmungsergebnisse möglich ist, sollte durch die Geschäftsordnung festgelegt werden, wie die Niederschrift in solchen Fällen und generell geregelt werden sollte.

Wird jedoch die Fertigung eines Wortprotokolls gewünscht bzw. beantragt zu einem Tagesordnungspunkt, obwohl die Geschäftsordnung ein solches nicht vorsieht, so muss hier in der Sitzung ein Antrag zur Geschäftsordnung mit dem Ziel gestellt werden, ein Wortprotokoll ab Antragstellung zu führen. Soweit, wird ab diesem Zeitpunkt entsprechend verfahren. Dann ist auch den Mitgliedern der Gemeindevertretung ab diesem Zeitpunkt klar, dass eine Protokollierung geschieht und kann somit im Rahmen der folgenden Wortbeiträge berücksichtigt werde.

In den einzelnen Kommunen des Amtes Crivitz gibt es keine einheitliche Regelung zu den Anfertigungen von Niederschriften, weil die Kommunale Selbstverwaltung eine wesentliche Grundlage des demokratischen Staates ist. So bestimmen die Kommunen selbst in ihrer Geschäftsordnung, wie sie die Niederschriften (Beschluss- oder Wortprotokoll) zu ihren Sitzungen anfertigen. Eine Mindestanforderung ist in den Kommentierungen zur Kommunalverfassung beschrieben.

Welche Debatten gab es zum Sitzungsdienst des Amtes seit 2014?

Seit der unmittelbaren Gründung des Amtes wurde dieses Thema mehrfach besprochen. Man hat schon frühzeitig erkannt, dass man mit der Protokollführung durch die Mitarbeiter vom Amt Crivitz sparsamer umgehen muss und Sie für andere Aufgaben im Haus nicht zur Verfügung stehen.

So wurde schon damals der Gedanke geboren, dass die beratenden Ausschüsse ohne den Sitzungsdienst auskommen sollten und die Protokolle mit eigenen Kräften erstellen könnten.

Im Jahr 2016 überlegte man sogar eine neue Sonderumlage für die Kommunen zu berechnen, da die Personalkosten durch den Sitzungsdienst erheblich stiegen. Diese Sonderumlage wurde aber von der Rechtsaufsichtsbehörde abgelehnt. Seit dieser Zeit versucht man im Amtsausschuss Mehrheiten zu finden, den Protokolldienst des Amtes freiwillig auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Aber 2021 sind die Kosten weiter immens gestiegen. Die Statistiken über die Kosten und ein Ranking des Verbrauchs wurde dazu erstellt.

– 21.10.2015 –„Es wird festgestellt, dass die Praxis der Protokollführung in den Fachausschüssen sehr unterschiedlich ist. Überwiegend werden Mitarbeiter der Amtsverwaltung in Anspruch genommen. In einigen wenigen Fachausschüssen erfolgt die Protokollführung in Eigenregie. Auch wenn ein Anspruch auf Bereitstellung eines Protokollanten aus der Amtsverwaltung besteht, sollte dennoch sparsam damit umgegangen werden.“

– 14.12.2016 – „Im 2014 befasste sich der Amtsausschuss mit der Festlegung von Kontingenten für den Sitzungsdienst und mit der Berechnung von Sonderumlagen. Nach einem Hinweis der Rechtsaufsichtsbehörde wurde ein entsprechender Beschluss hierzu wieder aufgehoben. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Statistik zu führen.“

– 13.12.2017- „Herr Zapf verweist auf die Vielzahl von Stunden, die Mitarbeiter der Verwaltung am Sitzungsdienst teilnehmen und damit für andere Aufgaben im Haus nicht zur Verfügung stehen und bittet noch einmal zu überdenken, ob die Kommunen sich im Bereich der beratenden Ausschüsse wirklich des Sitzungsdienstes aus dem Amt bedienen müssen oder die Protokolle mit eigenen Kräften erstellen könnten.“

– 12.12.2018- Herr Zapf übergibt den Amtsausschussmitgliedern eine Gegenüberstellung der Anteile der einzelnen Gemeinden an der Amtsumlage und des Anteils am Protokolldienst.

Warum ist das eigentlich so eine unendliche Geschichte?

Einzig die Stadt Crivitz wehrt sich seit 2015 erbittert gegen den Vorschlag, daß die beratenden Ausschüsse ohne den Sitzungsdienst auskommen sollten und die Protokolle mit eigenen Kräften zu erstellen. Aus dem Vorsitz des damaligen Kulturausschuss 2016 kam sogar das Argument, daß man nicht zwei Dinge gleichzeitig tun kann, die Sitzung führen und gleichzeitig protokollieren. So verbissen wehrte man sich gegen Veränderungen!

In der Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Crivitz vom 12.12.2018 – IV AA 539/18 Statistik Sitzungsdienst für den Zeitraum Juli 2017 – Juni 2018 führte Frau Brusch Gamm an:

Frau Brusch-Gamm findet es nicht den richtigen Weg, jedes Mal wieder über den Protokolldienst zu reden. Der Sitzungsdienst gehöre zur ehrenamtlichen Tätigkeit dazu. Sie nimmt diese Informationsvorlage zur Kenntnis.

„ Für Herrn Zapf fängt es beim Sitzungsdienst an, denn es gibt Beschwerden, dass die Mitarbeiter ihre Arbeit nicht schaffen.“

Laut der letzten veröffentlichen Statistik am 12.12.2018 über die Sitzungsstunden im Zeitraum vom 01.07.2017 bis 30.06.2018, ist hier die Stadt Crivitz *Spitzenreiter*in der Inanspruchnahme der Protokolldienste des Amtes Crivitz!

  1. Stadt Crivitz

Anzahl der Sitzungen =75 / Sitzungsdauer= 162h:08‘:00‘‘/ Protokolldienst = 140h:18‘:00‘‘

  • Amt Crivitz

Anzahl der Sitzungen =46 / Sitzungsdauer= 62h:47‘:00‘‘ / Protokolldienst = 62h:47‘:00‘‘

  • Gemeinde Banzkow

Anzahl der Sitzungen =44 / Sitzungsdauer= 67h:30‘:00‘‘/ Protokolldienst = 67h:30‘:00‘‘

  • Gemeinde Plate

Anzahl der Sitzungen =40/ Sitzungsdauer= 68h:50‘:00‘‘/ Protokolldienst = 68h:50‘:00‘‘

Die Vor- und Nachbereitungszeiten durch den Sitzungsdienst/Protokollanten sind nicht erhalten.

Rechnet man die gesamten Stunden aller Kommunen zusammen so wurde vom Protolldienst des Amtes im Zeitraum vom 01.07.2017 bis 30.06.2018 = ca. 623h Protokolldienst geleistet. Das entspricht einer Arbeitszeit von rund 78 Arbeitstagen/ also ca. 3 Monate und 15 Tage!

Eine Statistik zu diesem Thema gab es seit dem 12.12.2018 nicht mehr im Amtsausschuss und wurde auch nicht veröffentlicht!

Die Stadt Crivitz wehrte sich vehement gegen eine Reduzierung des Protokolldienstes vom Amt und ist der Hauptverursacher der angefallenen hohen Kosten. Diese Haltung der Stadt ist unverständlich für uns als CDU, wie man sich so gegen Verbesserungen wehren kann.

Welche Initiative gab es nach dem 12.12.2018 und Veröffentlichungen und Reaktionen dazu?

Ein Tagesordnungspunkt zu Thema * Sitzungsdienst* gab es im Amtsausschuss seit dem 12.12.2018 nicht mehr und wurde auch nicht in der neuen Legislaturperiode aufgenommen! Umso erstaunlicher ist eine Initiative zu bewerten, welche aus einer Haushaltsdebatte Ende 2019 zum Haushalt 2020 entstand!

Welche Initiative gab es nach dem 12.12.2018 und Veröffentlichungen und Reaktionen dazu?

Ein Tagesordnungspunkt zu Thema * Sitzungsdienst* gab es im Amtsausschuss seit dem 12.12.2018 nicht mehr und wurde auch nicht in der neuen Legislaturperiode aufgenommen! Umso erstaunlicher ist eine Initiative zu bewerten, welche aus einer Haushaltsdebatte Ende 2019 zum Haushalt 2020 entstand!

So wollten schon einige Gemeinden 2020 selbst die Protokolle schreiben, so berichtetet jedenfalls die SVZ!? „Gemeinden sparen beim Personal“ – Abgeordnete schreiben Sitzungsprotokolle selbst- von Katja Müller SVZ 19. Februar 2020, 18:30 Uhr…Viele Termine. Viel Arbeit. Jetzt ziehen Amt und Bürgermeister die Reißleine.

Denn nur wenige Tage im Kalender sind ohne einen Versammlungsvermerk. Die Sitzungsdichte in den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Crivitz ist hoch. „Wir haben das Signal des Amtes verstanden, dass der Sitzungsdienst überlastet ist. Es häufen sich die Stunden, in denen die Kollegen für uns Protokolle schreiben“, erklärt Raben Steinfelds Bürgermeister Klaus-Dieter Bruns. ….Ab sofort werde die Gemeinde auf diese Dienste verzichten und lediglich bei „schwierigen Angelegenheiten“ auf das Angebot der Verwaltung zurückgreifen. Bereits zwei Sitzungen ohne Protokollantin vom Amt Auch in der Gemeinde Dobin am See haben sich die Abgeordneten darauf verständigt, den Sitzungsdienst des Amtes lediglich zu nutzen, wenn „umfangreiche Themen anstehen“, sagt Bürgermeister Andreas Schwarz.Bereits bei der jüngsten Haupt- wie auch Finanzausschusssitzung hat er auf diese Dienstleistung verzichtet. „Da wir uns in allen Gemeinden darauf verständigt haben, nur noch Ergebnisprotokolle zu führen und keine detaillierten Wortprotokolle anzufertigen, ist das auch eine Aufgabe, die die Gemeindevertreter selbst übernehmen können“, erklärte Andreas Schwarz...Bei größeren Sitzungen möchte er jedoch nicht auf die Möglichkeit einer Protokollantin vom Amt verzichten. Ganz ohne die Kompetenz des Amtes geht es nicht In Zapel, so ist sich Bürgermeister Hans-Werner Wandschneider sicher, werde der Sitzungsdienst nicht überstrapaziert.

Wir haben ja nur die normalen Gemeindevertretungen, die maximal sechs Mal im Jahr zusammenkommen, und dann nur den Hauptausschuss.“ Sollte es jedoch eine Hilfe sein und vom Amt gewünscht werden, so der Zapeler,könnte die Kommune auch künftig selbst Protokoll schreiben.

In Plate werden Bürgermeister Ronald Radscheidt und die Gemeindevertreter lediglich bei Sitzungen auf die Protokolldienste des Amtes verzichten, wenn keine Beschlussvorlagen erarbeitet werden müssen.Bei gut 90 Prozent unserer Versammlungen ist das aber der Fall. Dann sind wir auf die Kompetenz der Verwaltung angewiesen“, betont Radscheidt und ergänzt: „Mit unserer Gemeinde liegen wir noch weit unter dem Durchschnitt, was die Beanspruchung des Sitzungsdienstes angeht.“ (SVZ 19. Februar 2020)

Fazit:

Der Vorschlag, daß die beratenden Ausschüsse ohne den Sitzungsdienst auskommen sollten und die Protokolle mit eigenen Kräften erstellen sollten, ist auf jeden Fall *nicht* neu. Er ist auch kein Resultat einer sogenannten *Prozessoptimierung* in der jetzigen Zeit, sondern Resultat seit 2015 von einem langen Bemühen der vorherigen Amtsvorsteherin Frau Isbarn, welche schon frühzeitig auf die Kosten in dieser Problematik im Amtsausschuss hingewiesen hatte und Vorschläge gemacht hat. Die Tatsache Kosten zu sparen ist legitim, auch wenn es beim Sitzungsdienst ist, so ist doch ein Haushaltsplan nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit aufzustellen und auszuführen. Dabei spielen die Klarheit, Wahrheit und Öffentlichkeit eine große Rolle.

Der Grundsatz der Öffentlichkeit spielt dabei eine große Rolle. Das Recht des Bürgers auf Information ist auch eine Bringepflicht für Volksvertreter. Zumal seit 2019 fast alle Informationen vom Amt Crivitz (AMT DER ZUKUNFT!) konsequent digitalisiert wurden – ob es Einladungen-Bekanntmachungen-Sitzungsinhalte-Ausschreibungen…usw.usw. sind……!! Der Bürger sollte auch Debatten/Meinungen sowie kontroverse Diskussionen zu Themen* auch zum Sitzungsdienst* verfolgen und nachlesen können (im digitalen 21Jhrd.!) Nicht kurzgefasste Beschlussprotokolle über Sitzungen, widerspiegeln kontroverse kommunalpolitische Themen, sondern Niederschriften mit einem sinnerkennenden Inhalt über einen Meinungsaustausch!

Nachhaltige Haushaltspolitik?Haushalt 2022 Amt Crivitz-Amt der Zukunft!

25-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./132/7-22

Kuriose Performance zum Haushalt 2022 in der Beratung!

Am 8.Dez.2021 in Sukow legte die Amtsvorsteherin Frau Iris Brincker des Amtes Crivitz und des Amtsausschusses den Haushalt 2022 vor. Ist der Ergebnishaushalt ausgeglichen, NEIN! Ist das Jahresergebnis ausgeglichen, NEIN!

Der Ergebnishaushalt weist ein Defizit von -1.637.300 EUR aus und der Finanzhaushalt ein Defizit von -1.235.900 EUR. Die stark abgesenkte Amtsumlage in 2021 ( 12%) hat voraussichtlich den gewünschten Effekt und es erfolgte eine Mittelrückführung an die Gemeinden. Zum Ende des Jahres 2021 werden gemäß Planzahlen noch ca.1,5 Millionen Euro liquide Mittel ausgewiesen. Im Planjahr 2022 entsteht im Amt Crivitz ein Finanzbedarf in Höhe von ca. 5,92 Millionen Euro . Das sind 2,0Mio.€ mehr gegenüber dem Vorjahr (3,12Mio.€ 2021) eine Steigerung um 64% . Dieser wird zum Teil durch die liquiden Mittel gedeckt. Am Ende des Haushaltjahres 2022 sind nur noch 82.266,07€ an liquiden Mitteln vorhanden. Es ergibt sich für das Jahr 2022 ein Umlagesatz in Höhe von 20,6806 % der Umlagegrundlagen.

Diskussion

Ursache dafür sind ca. 1,0 Mio.€ Steigerung der Personalkosten, ca. 0,9 Mio.€ Sach- und Dienstleistungen und ca. 0,2 Mio.€ sonstige Aufwendungen. „Der wichtigste Bestandteil sind die Personalkosten. Auf die Feststellung von Herrn Horst Dieter Keding, dass die Mitarbeiterzahl auf 100 gestiegen ist, führt Frau Iris Brincker aus, dass es keine weitere Erhöhung mehr geben soll. Im Bereich der EDV waren Erhöhungen nötig. Es werden bereits jetzt Prozesse überprüft und Optimierungen in Angriff genommen. Dafür sind noch Gespräche zu führen und Vorbereitungen zu treffen. Zu diesen Themen ist eine Klausur vorgesehen.“ so laut vorl. Protokoll

Nun genau genommen sind es mehr, so arbeiten 2022 – 116 Mitarbeiter in der Kernverwaltung in Crivitz incl. Abzubildende (9) und in den nachgeordneten Einrichtungen 20 Mitarbeiter. Insgesamt also 136 damit ! (2021 waren es -Amt Crivitz ca. 106 Mitarbeiter (97 Kernverwaltung in Crivitz + 9 AZUBI in Crivitz) In den nachgeordneten Einrichtungen sind weitere 20 Mitarbeiter tätig) Insgesamt also 126!) Soviel nur zur Klarstellung.

Die angekündigten Prozessoptimierungen sollten eigentlich schon seit dem 28.07.2021 laufen dazu steht im Bericht der Amtsvorsteherin zur Hauptausschusssitzung am 28.07.2021

Inzwischen sind 10 ereignisreiche Wochen vergangen seitdem ich meine Tätigkeit aufgenommen habe. Nach und nach versuche ich Abläufe zu erfragen, um Optimierungsmöglichkeiten zu finden. Das Personal steht nach wie vor im Vordergrund.“ (siehe Bericht ) Und am 24.09.2021 steht im Crivitzer Amtsboten dazu beim Interview mit Frau Brincker: „Welche Aufgaben fordern Sie derzeit am meisten? Antwort: “ PERSONAL; ORGANISATION; PERSONAL“ (Seite 5) Also alles seit über 6 Monaten bekannt und in Arbeit ?

Weiter heißt es im Protokoll dazu:Für Herrn Ronald Radscheidt kann die Prozessoptimierung nur dazu führen, dass die Zahl wieder unterschritten wird. Einsparungen müssen erkennbar sein und die Qualität der Leistung erhalten bleiben. Er sieht die Anzahl der VZÄ kritisch“ laut vorl. Protokoll.

Nun, wenn man sich die Entwicklung der Personalkosten ansieht: 2021 = 5.842.900,00€ und 2022= 6.98.300,00€ so kann man diese Klarstellung von dem Bürgermeister von Plate verstehen und unterstützen! Laut Plan 2022 sind die gesamten Personalkosten seit gegenüber dem Vorjahr um 19,5% gestiegen! Zumal noch hinzu kommt die Anpassung entsprechend § 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD) vom 13.September 2005, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 18 vom 25.Oktober 2020, beträgt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ab dem 01.Januar 2022 durchschnittlich nur noch 39,50 Wochenstunden und ab dem 01.Januar 2023 39 Wochenstunden. Im Jahr 2023 stehen neue Verhandlungen ebenfalls an. In der Diskussion zum Haushalt wurde weiter ausgeführt, dass ein Defizit von 0,7 Mio. € entdeckt wurde als Fehlbuchung. Mit der Erkärung:

Allerdings ist noch für die Grundschule Cambs ein Defizit in Höhe von 711T€ ausgewiesen. Dieser Betrag würde bei Richtigstellung noch dazu kommen.“ ( lt. vorläufigem Protokoll )

Darüber hinaus wollte man dann die liquiden Mittel abschmelzen um die Amtsumlage deutlich zu senken so um die ca. 18,0%!?. Frau Funk stellt den Antrag: „die liquiden Mittel in voller Höhe abzuschmelzen und damit die Amtsumlage zu senken.“…..Frau Banner erläutert: „dass bei Bereinigung des Defizites der Grundschule Cambs, die Amtsumlage ca. 18% betragen könnte.“ (lt. vorl . Protokoll)

Kuriosum:

Der Haushaltsplan 2022 wurde beschlossen mit Änderungen. Ein Nachtragshaushaushalt hielt man für nicht erforderlich. So gab es Auskünfte vom Bürgermeister aus Barnin am 15.12.2021 die Amtsumlage liege bei ca. 18,4%.Im vorläufigen Protokoll des Amtsausschusses (erschienen am 17.01.2022) wird berichtet von ca. 18,0% und zuletzt erschien in 5 Kommunen im Haushaltsplan 2022 – „ die Amtsumlage beträgt 16,8846% ??

Fazit:

Die Amtsumlage ist bis heute nicht genau bekannt und genaue Zahlen sind dazu auch nicht veröffentlicht! Ist es wirklich so, dass dazu kein Nachtragshaushalt beschlossen werden muss? Und nur durch eine Ankündigung seit 6 Monaten von der Prozessoptimierungen kann man dieses Wachstum der Kosten auch nicht aufhalten??? Ist diese gesamte Kostenentwicklung – wirklich eine Nachhaltige Haushaltspolitik?

Tei-2-Der Stahlgitterfunkmast 4G/5G  vor den Toren des Ortsteil „Wessin“. Alle Jahre wieder!

22-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./131/6-22

Germany Holdings GmbH bleibt dran! Alle Jahre wieder – der zweite Antrag auf Errichtung eines Funkmastes im Ortsteil Wessin! Die jüngste Vorlage / Bauantrag BA 201779 für die Sitzung des Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz am 20.01.2022 sorgt für Unruhe und Unmut bei den Bürgern im Ortsteil Wessin.

Was ist passiert?

Seit November 2020 plant die ATC-Germany Holdings GmbH aus Rattingen auf dem o.g. Flurstück ein Neubau eines Stahlgitterturms h = 40,58m (also insgesamt 100 Höhe über NN- Nullniveau der amtlichen Bezugshöhe)zu errichten. Dieser Antrag wurde am 30.03.2021 abgelehnt als Eilentscheidung! Seit dem 05.Okt.2021 hat das Unternehmen einen neuen Antrag auf Errichtung erstellt und ihn wieder im Nov. 2021 im Amt Crivitz eingereicht! Erst am 14.01.2022 wird dieser Antrag bekannt im Ortsteil Wessin! Ein Flächennutzungsplan für den  Ortsteil Wessin liegt nicht vor! Nun tagen gleich zwei Ausschüsse und eine Ortsteilvertretung am 20.01.2022 gleichzeitig um eine Schadensbegrenzung! Eine andere Ortsteilvertretung tagt noch einen Tag vorher, wo auch andere Antragsfristen drohen abzulaufen!

Kuriosum

Das fatale daran ist, dass die Orteilvertretung „Wessin“ und der Bauausschuss nun wieder im Eilverfahren entscheiden sollen, weil sie vom Amt Crivitz wiederkehrend erst am 14.01.2022 unterrichtet worden sind, aber die Frist am 08.02.2022 bereits abläuft!? Und das Schicksalhafte an der Situation ist dass es diesmal um eine endgültige Entscheidung geht. Eigentlich braucht man dazu nun mal etwas mehr Zeit!  Diese ist aber so nicht vorhanden, da die Stadtvertretung erst am 21.02.2022 wieder tagt.

Das Unternehmen hat einige Unterlagen nachgeliefert wie

*eine Stellungnahme erarbeitet zur Ablehnung und (siehe Anlage). Weiterhin wurde ein landschaftspflegerischer Begleitplan inklusive Artenschutzprüfung vorgelegt, in dem die Auswirkungen auf die Schutzgüter als geringfügig bewertet werden. Der Ausgleich des Eingriffs erfolgt über ein Ökokonto.*

Diese Unterlagen sind aber wieder einmal  nicht veröffentlicht worden! So wie bei vielen anderen Vorlagen in der Vergangenheit. So viel Heimlichkeit nach der Weihnachtszeit? Das scheint gewohnte Praxis im Bauausschuss zu sein seit mehreren Jahren. Umfassende Informationen über öffentliche Tagesordnungspunkte der Ausschüsse (Anlagen und Unterlagen) tragen entscheidend zur Meinungsbildung für die Bürger bei und sind eine Bringschuld der gewählten Vertreter.

Was ist neu 2022?

Baurechtlich- befindet sich das Vorhaben im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen. Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient. Das soll nun anscheinend der Fall sein. Für eine Beurteilung des Vorhabens / Bauantrag BA 201779 soll jetzt ein *landschaftspflegerischer Begleitplan inklusive Artenschutzprüfung* vorliegen, welcher aber erstellt worden ist in der Phase von Mai bis September 2021!?

Der Plan!

Dieser Plan kann nur als Potentialanalyse erstellt worden sein, aufgrund der geringen verfügbaren Zeit und bietet wenig Aussagekraft über die tatsächlich vorhandene Kulisse in diesem Gebiet. Eine genaue Kulissendarstellung über ein Vogelzug bzw. Rastflächen oder Nahrungshabitate von zu schützenden Vogelarten können in so kurzer Zeit nicht untersucht werden und sind immer nur eine kurzzeitliche Momentaufnahme für diese Gebiet. Gerade hierzu ist bekannt, dass gerade über diesem Gebiet eine direkte Einflugschneise sich befindet für viele Zugvögel, welche auch wieder seit Oktober bis Februar gerade stattfindet.

Auch die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch – Abstand zur Wohnbebauung und vorhanden KITA – Wessin ca.90m bezüglich der elektromagnetischen Strahlung und deren Auswirkungen als Immissionsprognose müssten umfassend dargestellt werden. Dem Antrag kann man nur schwer zustimmen! Zumal auch Ausweichstandorte, welche vorgeschlagen wurden im März 2021 nicht in Betracht gezogen wurden!

Fazit:

So kann es sein das wieder einmal handwerkliche Fehler im Antrag des Unternehmens und mangelnde Transparenz gegenüber der Ortsteilvertretung Wessin kennzeichnend sind für diese Darstellung. Die Stadt Crivitz hat sich wiederum unter Zeitdruck setzen lassen und kann somit eine intensive Prüfung  der Antragsunterlagen nur schwer vollziehen.

Auch wenn man manchmal auch unbequeme Entscheidungen treffen muss, so gehört vor allen frühzeitige Transparenz  gegenüber der Öffentlichkeit dazu.

Anmerkung!!!

Am 20.01.2022 wurde entschieden in den Gremien der Stadt den vorliegenden Bauantrag für die Errichtung eines Funkmastes abzulehnen ausfolgenden Gründen.

1.) Der Verlauf des Radweges muss unbeeinträchtigt gebaut werden können.

2.) Der Nachweis der Reichweite der Immissionen muss durch eine Prognose belegt werden.

3.) Die Erforderlichkeit des Standortes mit der Versorgungslücke ist zu belegen, da nach Erfahrung der Einwohner von Wessin diese im Eichholz liegt.

4.)Eine alternative Anbringung an einem Strommast wurde nicht geprüft.

5.)Die Vereinbarkeit mit den Zug- und Rastvögeln ist zu betrachten.

Das heißt aber noch nicht, dass die Geschichte vorbei ist, denn gemäß § 35 Absatz 1 BauGB ist ein Vorhaben am Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dient. Das ist vorliegend der Fall.

Es wurde nun eingeschätzt, dass der Investor/Bauherr erst einmal beschäftigt ist und sozusagen Hausaufgeben aufbekommen hat um die o.g. Punkte abzuarbeiten. Sind diese Punkte dann abgearbeitet erscheint sicherlich dieser Antrag erneut in der Stadtvertretung. ( so ca. im Monat Oktober 2022). Insgesamt kann man dazu sagen, dass diese o.g. Ablehnungsgründe wahrscheinlich nicht ausreichen werden um das Bauvorhaben an dem Standort zu verhindern. Hierzu müsste man andere Bau- und verwaltungsrechtliche Verhinderungsgründe dann später darstellen, wenn sie denn vorhanden sind!

Planloser Start in Jahr 2022! Kulturausschusssitzung!

16-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./130/5-22

Der Plan ist, die Veranstaltungen in Crivitz so zu planen als ob alles gut wäre!

Kuriosum!

So berichtete die SVZ am 04.01.2022 unter Berufung auf die Bürgermeisterin Crivitz ……*“Der Plan ist erst einmal die Veranstaltungen  so zu planen, als wäre alles gut. “Dann müssen wir stückweise entscheiden, was umgesetzt werden kann.“*

Wie weit weg von der realen Lage im Land MV muss man sein, umso eine Vorgabe für das Jahr 2022 dem Kulturausschuss zu machen? Die Theater dürfen für das Publikum derzeit nicht öffnen vorrausichtlich bis März. Der im Mai 2022 in Greifs-wald geplante Mecklenburg-Vorpommern-Tag wurde von der Landesregierung abgesagt. Groß-veranstaltungen und Kultur-Events für 2022 sind bereits abgesagt worden seien.

Aber Crivitz soll so planen, als wäre alles gut!

Mit dieser Maßgabe von der Bürgermeisterin fand dann also auch die Kulturausschusssitzung zum TOP 7 Jahresplanung für 2022 statt.

Inhalt der Ausschusssitzung am 11.01.2022!

Grundtenor der Aussagen vom Fraktionsvor-sitzenden der CWG, als Maßgabe für die Planung 2022, auf der  Sitzung war: * „Wir müssen unbedingt mehr kulturelle Ereignisse 2022 in Crivitz schaffen“ .*  So sollen mehr Buchlesungen stadtfinden, Warum wohl! Dringend ist eine  Berufsmesse notwendig, der Frühlings-und Herbstmarkt muss ebenfalls wieder organisiert werden. Ein Schwerpunkt liegt im der Organisation vom Bauernmarkt und vor allem soll das Stadtfest in der *ersten* Juniwoche 2022 stattfinden! Dazu soll jetzt ganz schnell ein *Stadtfestkomitee* gegründet werden und diese sei unbedingt notwendig. Zur nächsten Sitzung im Februar sollen Jugendliche einladen werden, damit man ihre Meinungen hören kann. Aber, so wurde festgestellt von der CWG:* „Sollte das alles nicht funktionieren müssen wir auf alles andere vorbereitet sein“.*  Beschlossen  wurde aber zu diesen Feststellungen *nichts* auf der Sitzung!

Was für *viele Absichtserklärungen 2022!*

Es wurden weder organisatorische Aufgaben oder  Verantwortlichkeiten festgelegt für die nächste Sitzung oder eine Abfolge der Handlungen/ Aufgaben bis Mai besprochen und überhaupt blieb es nur bei den oben genannten Resolutionen und Feststellungen!

Fazit:

Die Sitzung per Videokonferenz kostete dem Steuerzahler ca: 220,00€an *Sitzungsgelder*.Nun könnte man zu dem Ergebnis hierzu sagen*In großen Dingen ist schon der Wille genug*. Ob das allerdings in der jetzigen Situation in der Pandemie  für den Ausschuss reicht, bleibt dahingestellt! Nachdem die Wichtigkeit eines Plans 2022 erkannt wurde und klar sein dürfte, sollten eigentlich konkrete Maßnahmen festgelegt werden, mit denen man seine eigene Handlungsgrundlage schafft. Und das Fehlt hier als Ergebnis in der Ausschusssitzung wirklich!

Ein guter Plan würde Licht ins Dunkel bringen, indem sich der Ausschuss eine grobe Übersicht über seine  Vorhaben für 2022 verschafft, ein *Plan B* wäre dazu noch besser, vor allem dann wie die Aussagen ja waren* wenn man auf alles andere vorbereitet sein will im Jahr 2022*

Bürgermeisterin will die *LEIHGABE* der verzinkten Skulptur *Crivitzer Fischregen* für 15.000,00€ aus Fördermitteln kaufen!?

14-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./129/4-22

Kurz nach der Sitzung (ca.21:00 Uhr)des Kulturausschusse am 11.01.2022 erschien auf der Internetseite der Stadtseite von Crivitz von der Bürgermeisterin einige datierte Vorhaben zum Thema *Lebendige Innenstädte – CRIVITZ MITTENDRIN – AUF DER SPUR DER FISCHE* in welchen angekündigt wurde ein Kauf der Skulptur * Crivitz Fischregen* am Uferweg des Crivitzer Sees, aus denen zugesagten Fördermittel (50.000,00€) zu kaufen. Begründung: “ die Stadt hatte bisher nicht das Geld, um hier aktiv dieses Kunstwerk zu kaufen.“

Skulptur * Crivitz Fischregen* 

Alles beschrieben im Aktivitätsbudgets Stufe *C*= 15.000,00€.

Man sollte hierzu immer bedenken, dass es hierbei bei einem Kauf aus finanziellen Mitteln um Fördermittel (STEUERGELDER!!!!) handelt. Einer Förderung für einen Kauf von Skulpturen ist im Förderprogramm nicht vorgesehen! Nun, einerseits wusste niemand etwas von dieser Absicht, geschweige denn die Mitglieder des vorher tagenden Kulturausschusses sowie Abgeordnete und andererseits wäre ein Meinungsaustausch in den Ausschüssen der Stadt und in den Ortsteilen vorher dazu nützlich gewesen!

Nun ja, das scheint man nicht mehr zu wollen, sondern nur Pflöcke in den Boden rammen zu wollen und Macht Darstellungen zu demonstrieren! Das Sofortprogramm „Re-Start Lebendige Innenstädte M-V“ Förderung von Citymanagementmaßnahmen umfasst folgende Inhalt- „Unterstützung für Citymanager – Aktivitätsbudget von 50.000,00€ zur Umsetzung!!!

Gefördert werden Projekte, die folgende Maßnahmen im Fokus haben:

• Entwicklung, Umsetzung und Begleitung von innerstädtischen Veranstaltungs- und Belebungsmaßnahmen, insbesondere mit dem Fokus Einzelhandel

• Aufwertung der Innenstadt als attraktiver, multifunktionaler Erlebnisraum

• Revitalisierung von Einzelhandel, Gastronomie und Tourismus in den Innenstädten

• Digitalisierung lokaler Wertschöpfungsketten und Stabilisierung des Einzelhandels

Gerade, die Aussage von der Bürgermeisterin, welches ein Kaufinteresse von der Stadt Crivitz in der Vergangenheit dem Bürgern suggerieren soll, ist schlicht und einfach unwahr !!!!

So berichtete die SVZ „ Am Dienstag, 5. September 2017, um 11 Uhr wird die Skulptur genau am 225. Jahrestag des Fischregens an der Crivitzer Seepromenade in der Weinbergstraße, gegenüber dem Gymnasium, feierlich enthüllt.Erster Entwurf für die Skulptur „Crivitzer Fischregen“ Zeichnung: Heiko Voss

Entwurfszeichnung

Von wegen Märchen! Was Heiko Voss in seiner Runower Schmiede seit drei Monaten in mehr als 250 Arbeitsstunden geschweißt und geschmiedet, gehämmert und ausgeschnitten hat, oft an Wochenenden, diesen unglaublich dynamisch anmutenden Tanz der Fische im Sturm, das alles erzählt von einer wundersamen Begebenheit der Crivitzer Stadtgeschichte – einem Fischregen, der die kleine Stadt im Herzen Mecklenburgs am 5. September 1792 heimsuchte. Am Dienstag vor genau 225 Jahren. „Darum muss ich auch unbedingt bis Dienstag fertig werden“, so der hünenhafte Schmied mit den stahlblauen Augen.

Früh um 5 Uhr stellen wir die 3,50 Meter hohe und 300 Kilogrammschwere Skulptur an der Seepromenade auf, um 11 Uhr wird die Arbeit dann enthüllt und den Crivitzern und der Ewigkeit übergeben.“

Als Voss, der vor zwei Jahren die alte LPG-Schmiede im Dörfchen Runow bei Crivitz übernommen hat, zum ersten Mal von jenem unerhörten Naturwunder hörte, keimte sofort die Idee für eine Skulptur. „Das ist doch ein Alleinstellungsmerkmal für Crivitz. Wer kann denn schon von einem ähnlich spektakulären Ereignis in seiner Stadtgeschichte berichten.

Auch nach der Einweihung der in den letzten Tagen verzinkten Skulptur will Heiko Voss nicht von den Fischen lassen. Und das nicht nur, weil der bei Kiel geborene Schmied leidenschaftlicher Angler ist. Schon entsteht ein weiterer großer Hecht, der die Hausecke von „Annas Laden“ in Crivitz zieren soll. Voss träumt davon, dass auch andere Künstler auf den Fisch kommen und irgendwann Crivitz nur so wimmelt von erzenen, hölzernen oder tönernen Fischen. Gäbe es dann am Markt auch noch ein Fischrestaurant, das die Bouillabaisse „Crivitzer Fischregen“ als Spezialität anböte, würde der „bange Schrecken“ von anno 1792 doch noch einen späten Segen spenden.“ – Quelle: SVZ von Holger Kankel 02. September 2017, 07:00 Uhr –

Seit der feierlichen Enthüllung der Skulptur am 5. September 2017, um 11 Uhr genau am 225. Jahrestag des Fischregens in Crivitz und vorher wurde keinesfalls über ein Kauf in der Stadtvertretung gesprochen

Nur der Bauausschuss – entschied dazu in der Vorlage – BV Cri SV 465/17 am 20.07.2017„ die Leihgabe des Künstlers zum Crivitzer Fischregen anzunehmen und im Bereich des Crivitzer Sees aufzustellen. Eventuell ist über einen späteren Erwerb des Kunstwerkes nachzudenken.“ Hier wurde klar ausgesagt das *eventuell über ein Erwerb nachzudenken* aber nie von eine beabsichtigten Kauf und schon gar nicht, so wie von der Bürgermeisterin behauptet wird, dass* die Stadt hatte bisher nicht das Geld, um hier aktiv dieses Kunstwerk zu kaufen*. Das ist Schlicht und einfach falsch.

In aller Munde war und stand immer die Finanzierung durch SPENDEN zu ermöglichen, so wie bei den Vorhaben der *Friedensglocke*.

Eine Bevorteilung der Finanzierung der Leihgabe der *Skulptur* als KAUF, gegenüber einer SPENDEN Finanzierung der *Friedensglocke*, wäre nicht Verhältnismäßig.

Die Friedensglocke von Crivitz – „Idee stammt aus Neuseelandurlaub
„Die Idee einer Friedensglocke hat er aus einem Neuseelandurlaub mit nach Crivitz gebracht. Möglich wurde die Errichtung auf der Crivitzer Halbinsel durch enormes ehrenamtliches Engagement: „Der Crivitzer Architekt Frank Albers hat 
für uns umsonst einen Bauplan entworfen, dann haben wir rund 25.000 Euro an Spenden gesammelt. Den Pavillon mit der Glockenkonstruktion haben wir komplett in Eigenleistung aufgebaut“.

Auch die Errichtung der Tafel zur Erinnerung an die friedliche Revolution in Crivitz verdankt sich der Initiative von Helmuth Schröder.

Vor 30 Jahren war er selbst daran beteiligt. Bischof Jeremias sagte: „Der Herbst 1989 ist uns ein Vermächtnis, an das uns die Tafel erinnern soll. Der Ruf „Keine Gewalt!‘ wurde gehört. Der fundamentale Wandel geschah durch Kerzen und Gebete, durch friedliche Aktion und Demonstration. Gerade in der Gewaltlosigkeit lag die Kraft der Menschen, die 1989 in die Kirchen und auf die Straßen strömten.“ Zum Abschluss seiner Rede sprach der Bischof einen Segen: „Möge Gott schenken, dass der Klang dieser Glocke Menschen zum inneren und äußeren Frieden führt! Möge er all denjenigen Menschen Kraft und Durchhaltevermögen geben, die sich für Frieden und Versöhnung engagieren! Möge er uns den Frieden bewahren und all denjenigen Frieden schenken, die unter Krieg, Verfolgung und Gewalt leiden.“
Quelle: Bischofskanzlei Greifswald (ak)

Das war eine gelungene Spendenaktion von den Initiatoren- allem voran Herr Helmuth Schröder! Die gesammelten Spenden für die Friedensglocke allein aus den Beschlüssen der Stadt Crivitz betrugen zusammen 11.500,00€!!!!! so berichtete die SVZ am 17.03.2020

……„Crivitz : Sie klingt nach Frieden

Die Sonne macht die Friedensbotschaft sichtbar: In den Türen des Pavillons ist das Wort Frieden in mehreren Sprachen eingearbeitet. Helmuth Schröder schlägt schon jetzt an. Offiziell wird die Sehenswürdigkeit am 8. August eröffnet. Neu es Wahrzeichen in Crivitz: Friedensglocke auf dem Gasberg eingehängt – Zeremonie für den 8. August geplant

Vielleicht war es ein himmlisches Zeichen: Kurz nach dem Einhängen der Friedensglocke auf dem Crivitzer Gasberg gestern Nachmittag brachen die Sonnenstrahlen durch die Wolken und zeichneten das Wort Frieden in mehreren Sprachen auf die neue Sehenswürdigkeit. Bisher hat noch kaum ein Crivitzer von dem neuen Wahrzeichen Notiz genommen, denn der Festakt wurde kurzfristig abgesagt. Zuvor war ein Umzug mit Kindergartenkindern und viel Musik geplant. Die Kinder sollten die Glocke von ihrem provisorischen Zuhause im Bürgerhaus bis auf den Gasberg begleiten. Doch die Gefahren in Zeiten der Covid-19-Epidemie waren zu groß. „Der offizielle Akt findet jetzt am 8. August statt“, sagt Helmuth Schröder, der sich ganz besonders über das nun fertige Wahrzeichen freut.

Schröder brachte die Idee einer Friedensglocke aus dem Neuseeland-Urlaub mit. So ließ er es sich gestern auch nicht nehmen, die Glocke gleich zweimal anzuschlagen. Und sie klingt „ganz besonders“, so Schröder. Der Grund für den besonderen Klang ist das Material, aus dem die Glocke gegossen wurde.

Denn während gewöhnliche Glocken meist aus Bronze sind, wurde die Friedensglocke aus Stahl gefertigt – mit einer Zinn-Beimischung. Doch nicht nur der Klang ist besonders. So wird die Glocke nicht geläutet, sondern angeschlagen, so wie ihr japanisches Vorbild in Hiroshima, wo seit 1964 in Gedenken an die Opfer des Atombombenabwurfs die erste Friedensglocke erklingt. Damit ist Crivitz nun auch die erste Mayor-of-Peace-Kommune in Mecklenburg-Vorpommern mit einer Glocke. Mayors of Peace ist ein internationaler Zusammenschluss von Städten und Gemeinden, die sich für Frieden und die

Fazit:

Es ist also durchaus möglich bestimmte Projekte, wie es bei der Friedensglocke war, nicht aus Fördermitteln zu finanzieren, sondern durch Spendenaktionen! Also die Handlungen der Bürgermeisterin könnte man, ironischer Weise, als ein völlig normaler demokratischer Vorgang bezeichnen, wie man Fragen oder einen Meinungsaustausch am besten aus dem Wege geht. Denn die Angelegenheit ist doch schon längst beschlossen sowie völlig klar und in guten Händen! Eine neue Tribüne für unsere Bürgermeisterin! Der Grundtenor des Handelns und Wirkens der CWG und LINKE erstreckt sich seit ca. 32 Monaten auf die Erweiterung/Erteilung von „Ermächtigungen“ und „Verfügungen“ um Diskussionen sowie eventuelle Einsprüche/Vorbehalte zu Sachverhalten zu vermeiden. Die Ausdehnung der eigenen Herrschaft (72% Mehrheit) vollzieht sich nun auch speziell auf den Bereich der Verteilung der Fördermittel!

Natürlich wohnt jeden neuen Anfang ein Zauber Inne, aber ebenda auch der Keim des Abschiedes. Demokratie ist immer Verantwortung auf Zeit und das ist ein wichtiges Prinzip aus gutem Grund.

Kulturausschuss oder Bürgermeisterin zuständig für das Citymanagement *Crivitz* ab 01.01.2022?

12-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./128/3-22

Kulturausschusssitzung am 11.01.2022!

Auf der Sitzung stellte man als erstes fest das also, so schnell wie möglich der Kulturausschuss für das  Citymanagement *lebendige Innenstädte* –   Projekte entwickelt soll. Begründung: „die Zeit war nicht ausreichend umso was vorzubereiten“. Auf der Sitzung selbst wurden nur Grundsatzfragen und Absichtserklärungen angesprochen. Eine datierte Vorstellung hatte man nicht, konnte man auch nicht, es fehlten ganz einfach Informationen. Es fehlten die„6 W“ * Wer hat was wann wo wie „Warum“ gemacht?

Umso kurioser ist die Tatsache das kurz nach dem Ende der Veranstaltung im Internet auf der Stadtseite von Crivitz  – die Bürgermeisterin mit einer datierten Vorstellung aufwartetet!? Unter dem Titel *CRIVITZ MITTENDRIN

– AUF DER SPUR DER FISCHE*

Die anwesenden Mitglieder und Gäste müssten sehr erstaunt gewesen sein, im Nachhinein zu der  Konferenz, denn all diese Ideen und Vorstellungen wurden überhaupt nicht angesprochen??!!

TOP Ö 8 Ideensammlungen zum Projekt „Lebendige Innenstädte“

So begann also die Kulturausschusssitzung (per Videokonferenz) mit einem etwas holprigen, technischen Start, weil man den Zugangslink nicht gefunden hatte. Nach endlich weiteren 15 Minuten war man dann bereit und Beschlussfähig. Was für eine Vorbereitung? Wir sind im 21. Jhdt.!

Im Kernpunkt zu diesem TOP in der Sitzung wurde festgestellt, dass ab  Do. den 12.11.2022 die Bewerbungsgespräche für* DEN* City Manager geführt werden und die Bürgermeisterin über die Einstellung entscheidet!!  Die Einstellung dazu kann kurzfristig erfolgen (z.B.20.01.22) und die Stunden für Januar können dann nachgeholt werden. Man sollte „das geschenkte Geld“ die 50.000,00€ für die Förderung der Projekte nutzen. Einig war man sich darin das Citymanagement als *Gast* auf der nächsten Sitzung anwesend sein soll. So soll das Citymanagement dem Kulturausschuss Rechenschaft ablegen müssen über seine Tätigkeit und *ER* soll Förderprogramme und Fördertöpfe  erkunden und die Anträge dann schriftlich mit Leben erfüllen! Und *ER* soll Ideengeber für den Kulturausschuss sein!

Weiter kam dazu nichts???

Fazit:

Was soll denn nun das Citymanagement machen? Welche Projekte soll er denn nun in Angriff nehmen? Alle vorgesehenen Projekte – und  Ausgaben wurden auf der Sitzung nicht besprochen aber kurze Zeit später von der Bürgermeisterin auf der Internetseite Crivitz von Ihr veröffentlicht!


Hier nun – auszugsweise – die Beschreibung der Bürgermeisterin vom 11.01.2022 – ca. 21:00 Uhr !!!!!!!

welche dem Kulturausschuss nicht vorlag und er auch in seiner Sitzung mit keinem WORT erwähnt hat. Konnte er auch nicht – er wusste es schlicht und einfach nicht! In der Darstellung wird immer von *WIR* gesprochen, wer da wohl gemeint ist, dem Kulturausschuss war davon jedenfalls nichts bekannt!

Hier eine kurze Aufstellung der veranschlagten Kosten. Nun wollen wir nicht bei diesem Thema Kosten gleich  anfangen, das ist nicht unser Stil. Aber bei dem Aktivitätsbudget *C* gibt es eine lange Geschichte über der wir noch später berichten werden. Das Thema Leihgabe *Crivitzer Fischregen* und der Aussage der Bürgermeisterin:“ aber die Stadt hatte bisher nicht das Geld, um hier aktiv dieses Kunstwerk zu kaufen.“ Ist so nicht korrekt, hier wurde in der Vergangenheit seit 2016 …nur von Finanzierung über Spenden gesprochen und nicht über einen Kauf aus Fördermitteltöpfen“! ( STEUERGELDER!!!!)

Das ist ein großer Unterschied! Denn in der Vorlage – BV Cri SV 465/17 vom 20.07.2017 entschied der Bauausschuss: „ die Leihgabe des Künstlers zum Crivitzer Fischregen anzunehmen und im Bereich des Crivitzer Sees aufzustellen. Eventuell ist über einen späteren Erwerb des Kunstwerkes nachzudenken.  Über einen Kauf ist bis heute keine Entscheidung getroffen worden!!!    Mehr zu diesem Thema im Januar!

Aktivitätsbudget Stufe a = 20.000 €

– Stadtforum als Ideenschmiede- Moderation =4.000,00€

Verkehrsinseln Bepflanzung hiesigen Gärtnereiprodukten =4.000,00€

Werbebudget für Flyer  = 3500,00€

Imagefilm über die Stadt Crivitz = 3.500,00€

Wegweiser, einheitliche Schilder an den Gebäuden = 5.000,00€

Aktivitätsbudget Stufe b = 15.000 €

jährliche Stadtmesse – Musik, Show und Licht- = 15.000,00

Aktivitätsbudget Stufe c = 15.000 €

die Finanzierung einer Leihgabe des Künstlers Heiko Voß, Crivitzer Fischregen

CRIVITZ MITTENDRIN- AUF DER SPUR DER FISCHE

Crivitz wird in den kommenden 2 Jahren durch das Wirtschaftsministerium mit höchstmöglicher Summe von 50.000 € und 80% Personalkosten für einen City-Manager (20 Wochenstunden) bedacht, um vor allem die Unternehmen im innerstädtischen Bereich zu unterstützen und für mehr Kundschaft und damit für mehr Umsatz zu sorgen. Was sich genau dahinter verbirgt, lesen Sie hier:

Ziel des Projektes

Einerseits wollen wir die Attraktivität und Belebung der Innenstadt (Altstadt) erhöhen, die Erreichbarkeit der Unternehmen auch für Gehbehinderte und Ältere, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, erleichtern, und die Verweildauer der Besucher in der Innenstadt, dem Herzstück der Stadt, verlängern. Mit gezielten Marketingstrategien soll die unternehmerische Vielfalt unserer Stadt erlebbar und vor allem nachhaltig gemacht werden.

Andererseits wollen wir die Unternehmen (schwerpunktmäßig Einzelhandel, Gastronomie, Veranstaltungsbranche) unterstützen, durch geeignete Mittel ihre mediale/ digitale Präsenz zu erhöhen bzw. neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen.

– Das äußere Erscheinungsbild der Stadt soll attraktiver werden, um auch Menschen von der Umgehungsstraße zu uns einzuladen. Menschen aus der Neustadt (zumeist Ältere, die nicht mehr so mobil sind), wünschen sich seit Langem einen Shuttleservice innerhalb der Stadt. Aufgrund der nicht ausreichenden Parkplätze in der Innenstadt wäre dies eine gute Lösung.

Mittelfristiges Ziel ist die Umgestaltung der Innenstadt und schwerpunktmäßig des  Marktplatzes zum Zentrum für alle (auch senioren- und behindertengerecht) mit vielfältigen Angeboten und Teilhabe für jeden. Der Markt als Zentrum des Wohlfühlens und des Miteinanders. Dafür ist ein Netzwerk der Akteure vor Ort notwendig

Beschreibung der vorgesehenen Aktivitäten

Moderierte Dialoge in Form von Workshops, Mitmachaktionen und Umfragen sollen die Menschen vor Ort stärker in den Entwicklungsprozess unserer Innenstadt einbeziehen. Die größere Transparenz soll zum Mitmachen inspirieren.

Die neu geschaffene Stelle des Citymanagers soll helfen:,

– direkten Kontakt zu allen aufzunehmen, da erfahrungsgemäß nur der Email- oder Telefonkontakt nicht ausreicht, die Kräfte vor Ort wirklich zu mobilisieren.

– Wir versprechen uns von direkten Vor-Ort-Gesprächen mit den verschiedenen Akteuren einen deutlich besseren Erfolg. Dafür braucht es aber viel Zeit, die wir Ehrenamtlichen allein leider nicht ausreichend haben.

– Wir wollen außerdem in diesem zweijährigen Prozess mit den Bürgerinnen und Bürgern klären, wie der Markt als Mittelpunkt für die Zukunft aussehen soll. Es wird eine enge Zusammenarbeit städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Amt geben.

– Zu den Foren werden IHK, Handwerkskammer und die Wifög eingeladen und wer sonst noch für unsere Sache gebraucht wird.

– Mit einer Stadtmesse wollen wir künftig den Jahresempfang und die Vorstellung der Unternehmen verknüpfen. Die Reflektion des Erreichten wird mit diesem Tag eng verbunden sein, so dass deutlich wird, wie das bei den Besuchern ankommt und wie es den bete-iligten Unternehmen damit geht.

Aktivitätsbudget Stufe a = 20.000 €

In dieser Aktivitätenstufe sehen wir die wichtigsten Dinge, die wir in jedem Fall mit Ihrer Hilfe umsetzen möchten.

-> Stadtforum als Ideenschmiede: Mit einem Stadtforum mit Workshops und Moderation und dem Citymanager wollen wir während des zweijährigen Prozesses mehrere Dialogveranstaltungen durchführen. Zuerst geht es darum, Wünsche, Ideen, Anregungen und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger aufzunehmen, um daraus  eine gemeinsame Zukunftsstrategie für die Stärkung des Stadtkerns zu entwickeln.

– Verkehrsberuhigung, Parkplatzmöglichkeiten, Fahrradnutzung, Sitzgelegenheiten u.v.m. sind dabei zu berücksichtigen. Im weiteren Verlauf gegen Ende des ersten Jahres wird es einen Zwischenstand geben. Zum Ende 2023 werden wir dann eine Rückschau halten und die Abrechnung der erreichten Maßnahmen in ihrer Wirkung und Nachhaltigkeit prüfen, und eine fortführende Strategie über das Jahr 2023 hinaus verabschieden. Mit dem bereits ausgebauten kleinen Netzwerk „Crivitz digital“ werden wir den Unternehmen entsprechende Hilfestellungen und Unterstützung geben, um auch online stärker zu werden.

– Für Moderatoren und Dienstleistungen benötigen wir etwa 4.000 €. -> Lockmittel für potenzielle Kunden mit Eyecatcher an der Umgehungsstraße: Jetzt sind die Verkehrsinseln von Schwerin und Parchim stadteinwärts grau gepflastert und zeitweise mit Unkraut bewachsen. Diese wollen wir mit hiesigen Gärtnereiprodukten schöner und so die Stadteingänge einladender gestalten für ca. 4.000 €.

-> Außerdem benötigen wir ein kleines Werbebudget für Flyer- z.B. für das Angebot des Monats, Straßenverkaufs-Events, aber auch für Werbung auf Social Media. Wir wollen eine Eigenmarke entwickeln und Einkaufstaschen, evtl. auch Mehrwegbecher für Veranstaltungen bedrucken lassen. Dafür benötigen wir etwa 3.500 €.

-> Imagefilm über die Stadt Crivitz: Zur Mitarbeitergewinnung, aber auch zur Werbung wollen wir in einem Kurzfilm die Stärken und Charme unserer Stadt hervorheben. Das kostet etwa 3.500 €

 -> Historischer Stadtspaziergang und Wegweiser:

In diesem Jahr haben wir anlässlich unseres Stadtjubiläums begonnen mit einem historischen Stadtrundgang. Einwohner, Heimatvereinsmitglieder und Bürgerhausteam bringen seit einigen Monaten alte Geschichte und Geschichten in einem jährlich erscheinenden Chronikheft zusammen. So erzählten uns manche auch die Geschichte ihres Hauses und belegten die Entwicklung mit alten Fotos. Diese wollen wir nun an den Gebäuden und auf unserer Homepage veröffentlichen. Dafür wollen wir zusammen mit den Eigentümern ansprechende einheitliche Schilder an den Gebäuden anbringen und mit der Homepage der Stadt für weiterführende Informationen verknüpfen.

https://www.stadt-crivitz.de/wp-content/uploads/2022/01/Bild-2--300x225.jpgHierfür planen wir 5.000 € ein. Der Heimatverein wird spezielle Führungen durchführen, um unser Crivitz bekannter zu machen und zusätzliche Besucheranreize zu geben.

Aktivitätsbudget Stufe B = 15.000 €

Der Höhepunkt aller vorgenannten Aktivitäten soll eine jährliche Stadtmesse sein.

Dort soll künftig die vom Citymanager vorbereitete und organisierte Präsentation allen interessierten Unternehmens aus Handel und Handwerk, Medizin, Dienstleistungen u.v.m. sowie Akteure aus Kunst und Kultur in unserer Innenstadt stattfinden. Hierfür soll die Große Straße und der Bereich um den Markt herum gesperrt werden, damit sich auch die am Stadtrand oder in den Ortsteilen angesiedelten Firmen präsentieren können. Ein Shuttleservice, z.B. Pferdekutschen, oder Amtsbus sorgt für die Verbindung von außen in die Innenstadt und heimwärts. Musik, Show und Licht dürfen dabei nicht fehlen. Wir schätzen die Kosten ähnlich wie unser Stadtfest auf ca. 15.000 €.

Aktivitätsbudget Stufe C = 15.000 €

– Sollte es dazu kommen, dass wir es sogar bis zu dieser Stufe schaffen, käme noch ein Sahnehäubchen obendrauf. Zur nachhaltigen Verbindung unserer Stadtteile, wünschen wir uns einen gebrauchten Bürgerbus (9 Sitzer) mit ehrenamtlichen Fahrern zur dauerhaften Verbindung Alt- und Neustadt sowie Ortsteile.

Ein weiterer Wunsch wäre die Finanzierung einer Leihgabe des Künstlers Heiko Voß, der eine Stele zur beliebtesten Sage der Stadt – dem Crivitzer Fischregen– gestaltet hat. Der Künstler hörte von unserer Sage und von den Kindern der Regionalen Schule gab es bereits ein kleines Modell dazu.

Davon inspiriert gestaltete er eine wunderschöne Stele, die er am See als Leihgabe aufstellte.

Seitdem verziert sie unseren Uferweg am See. aber die Stadt hatte bisher nicht das Geld, um hier aktiv dieses Kunstwerk zu kaufen. Zu sehr drückte und drückt uns der Haushalt mit den kostenintensiven Sanierungen in unseren Kindertagestätten und Schulen, so dass wir ihn bis heute nicht kaufen konnten. Schon jetzt ist es für die Unternehmen und Menschen vor Ort eine ganz wichtige Identifikation mit Crivitz. Der aufmerksame Besucher findet an verschiedenen Orten in der Stadt in die Gehwege eingearbeitete  Fische – sozusagen auf den Spuren der Fische – nach dem Modell der Stolpersteine.

Sie führen bis in die Innenstadt und es werden jährlich mehr. Hierfür veranschlagen wir 15.000 €

                                                                                        Fotos: Brusch-Gamm

Britta Brusch-Gamm Bürgermeisterin Stadt Crivitz

Alle Fotos von Britta Brusch-Gamm

Citymanagement * Crivitz * 01.01.2022 – Geplänkel um die Zuständigkeit??

11-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./127/2-22

Stolperstart 2022!

Kuriosum!

So berichtete die SVZ am 04.01.2022 unter Berufung auf die Bürgermeisterin “Wir hoffen sehr auf unser neues Projekt lebendige Innenstädte, so Britta Brusch Gamm. Diese werde nach jetzigem Planungen voll mit dem Bildungs und Sozialausschuss integriert werden“

Also WER DENN NUN Kultur -oder Sozialausschuss? Weiß hier die linke Hand nicht, was die rechte tut? Der Kulturausschuss Crivitz soll nun doch die „Ideen –Schmiede“ für das Citymanagement sein laut Tagesordnung am 11.01.2022 und anfangen eine „Ideensammlung“ zu inszenieren damit das zukünftige Citymanagement in Crivitz bis zum 31.12.2023 alles umsetzen kann! Das erscheint mächtig früh !!

Eine verdrehte Welt!

Das Klarmachen der Aufgaben für das Citymanage-ment in Crivitz hätte eigentlich im Sept. /Okt.2021 erfolgen müssen und intensiv in den Ausschüssen diskutiert werden sollen, bevor man überhaupt einen Fördermittelantrag beim Wirtschaftsministerium stellt. Aber das war ja am 15.10.2021 nicht so gewollt, sondern sollte wiederum nur eine Einzelent-scheidung und Eilentscheidung der Bürgermeisterin bleiben! Nun muss also der Kulturausschuss alles wieder einmal richten und das ganz schnell. Ideen sammeln und Aufgaben/Projekte bestimmen damit das Citymanagement in Corona – Zeiten auch Projekte zu bearbeiten kann! Zur Zeitlichen Abfolge des Citymanagement!

Nach dem die Bürgermeisterin mal einfach so entschieden hat am 15.10.2021 einen Fördermittelantrag für einen „Citymanager“ beim Wirtschaftsministerium einzureichen, von welchen vorher keiner etwas wusste oder besprochen wurde, geschweige denn in den Ausschüssen darüber diskutiert wurde oder ein Meinungsaustausch stattfand. Wurde dieser Antrag nun 25.10.2021 nur noch „ pro forma“ von CWG und Linke abgehandelt und mit ihrer (72%) Mehrheit beschlossen. Arbeitsbeginn des Citymanagement sollte der 01.01.2022 sein.

Wie schon gesagt „sollte der 01.01.2022“ sein, denn das Amt Crivitz hat auch eine Ausschreibung getätigt, in welcher die Bewerbungsfrist erst am 10.01.2022 endete.

Fazit:

Man könnte fast sagen: die Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm hat die Eingebung gehabt und entschieden eine Citymanagement in Crivitz zu installieren und nun sollen alle anderen diese Idee mit Leben zu erfüllen! Frei nach dem Motto ..Nun macht mal, ich stelle dann das Ganze dann der Öffentlichkeit vor..!Wäre es nicht viel besser gewesen, wenn die Abgeordneten von diesen Planungen und Konzepten schon im Sept./Okt. 2021 erfahren hätten und was sich alles dahinter verbirgt und wie man es umsetzt? Ein Meinungsaustausch in den Ausschüssen der Stadt und in den Ortsteilen wäre hilfreich gewesen! Natürlich wohnt jeden neuen Anfang ein Zauber Inne, aber ebenda auch der Keim des Abschiedes. Demokratie ist immer Verantwortung auf Zeit und das ist ein wichtiges Prinzip aus gutem Grund. Darum sollte man auch neue Ideen, auch aus der Verantwortung heraus als Bürgermeisterin, erst einmal gemeinsam beraten und in den Meinungsaustausch eintreten und nicht Tatsachen von oben herab vorgeben! Denn dann muss auch für seine Aktionen die Verantwortung gegenüber der Stadtvertretung und dem Souverän übernehmen!

City-Management Crivitz! Stolperstart 2022!

09-Jan.-22/P-headli.-cont.-red./126/1-22

Auch im Januarloch?

Morgen, also am Montag dem 10.01.2022 endet die letzte Bewerbungsfrist für den City-Manager (m/w/d) in der Stadt Crivitz und nun sollen also die Bewerbungsgespräche beginnen!!! Das aktuelle an der Nachricht ist – das bereits 7 Tage später also am Montag, dem 17.01.2022 der beschließende Hauptausschuss der Stadt Crivitz, über eine Einstellung entscheidet!!!!

TOP 17 Personalangelegenheiten – Einstellung eines City-Managers (m/w/d)

Nun, das geht aber schnell! Wer wurde denn hier schon im Vorfeld auserkoren und wird wieder handverlesen? Spannend dürfte nach wie vor die Frage bleiben: Wann der  Arbeitsbeginn sein soll? Denn die Fördermittel für diese Stelle fließen schon ab dem  01.01.2022 bis zum 31.12.2023! Eigentlich wird die Stelle mit 20 Wochenstunden im Rahmen des Förderprojektes des Wirtschaftsministeriums M-V „Belebte Innenstädte“ gefördert.

Woher die Möglichkeit kommt zusätzlich weitere 10 Wochenstunden mit Aushilfsarbeiten in der Bibliothek und im Bürgerhaus aufzustocken ist unbekannt? ( TVöD Entgeltgruppe 6).

[Bibliothek besetzt – Bibliothekar 30WoStd., Hilfsarbeiten für Bürgerhaus/Bibliothek 32 WoStd; Seniorenarbeit 8 WoStd – Gesamt VZÄ = 1,775 entspricht 70,5  WoStd.]

[Bürgerhaus besetzt -Stadtkoordinator 40 WoStd. ausschließlich der Pausen (nach Tarifrecht Reduzierung der Wochenarbeitszeit für 2022=39,5 WoStd./2023=39,0 WoStd. / 2025= 38,5WoStd.) Gesamt VZÄ = 1,0]

Fazit:

Es kann also durch aus möglich sein das der Besucherandrang in Corona – Zeiten in der Bibliothek und im Bürgerhaus in Crivitz 2022 und 2023 so groß ist und sein wird, das die 4 vorhandenen Mitarbeiter überlastet sind und eine Hilfe für 10 WoStd. zusätzlich benötigen!Oder gehört das Bürgerhaus und die Bibliothek in Crivitz auch zur sogenannten „kritischen Infrastruktur“, wo dann Personal fehlen wird?

Verwirrung um Arbeitsbeginn des City Management in Crivitz?  Fehlstart 2022?

30.Dez.-21/P-headli.-cont.-red./125/75-21

Es existieren zwei Ausschreibungen eine von der Stadt Crivitz und vom Amt Crivitz! Das Ende der Bewerbungsfrist als City-Manager (m/w/d) in der Stadt Crivitz ist am 20.12.2021 und für das Amt Crivitz am 10.01.2022??

Die Stelle ist  zum 01.01.2022 befristet bis zum 31.12.2023 mit 20 Wochenstunden zu besetzen und erfolgt im Rahmen des Förderprojektes des Wirtschaftsministeriums M-V „Belebte Innenstädte“. Es besteht die Möglichkeit, die Stelle um 10 weitere Wochenstunden mit Aushilfsarbeiten in der Bibliothek und im Bürgerhaus aufzustocken. Die Vergütung erfolgt nach TVöD Entgeltgruppe 6.“

Und welche Bewerbungsfrist gilt denn nun? Wird hier nun rückwirkend abgerechnet? Weiß hier die linke Hand nicht, was die rechte tut?

In der letzten Sitzung des Jahres vom  Ausschusses für Kultur, Sport und Vereine der Stadtvertretung der Stadt Crivitz am 14.12.2021 (per Videokonferenz ), auf welchen auch die Bürgermeisterin zugeschaltet war informierte Sie : „ Frau Brusch-Gamm informiert, dass die Planung für Veranstaltungen 2022 erst mal unter normalen Voraussetzungen erfolgt. Aber schon der geplante Jahresempfang am 12. März ist in gewohnter Form vage. Die Bewerbungsgespräche für die Stelle der/des Citymangerin/Citymanagers werden evtl. noch zwischen den Feiertagen stattfinden. In der nächsten Kulturausschusssitzung sollte dann beraten werden, welche Maßnahmen schon angeschoben werden können. Der Ausschuss sollte auch beraten, was bei den Sportstätten zu tun ist.“ laut vorläufigen schriftlichen Protokoll vom 30.12.2021!!

Gesagt wurde aber, dass die Bewerbungsgespräche in der Woche nach Weihnachten durchgeführt werden  und bis zum 31.12.2021 abgeschlossen sein sollen!! Da der Arbeitsbeginn  ja nun der  01.01.22 bereits ist! Nun, es bleibt also eine atemberaubende Spannung! Und die am meisten gestellte Frage ist nicht nur: „ Wer wurde denn nun auserwählt, sondern wann ist denn nun der Arbeitsbeginn “? Eine Entscheidung dazu ist nach wie vor dringend geboten, denn die Fördermittel für diese ausgeschriebene Stelle fließen bereits ab dem  01.01.2022!

Das Kuriosum: Gemäß der  Kommunalverfassung für das Land MVP § 22  die Gemeindevertretung – Absatz (3) lautet: „Die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten können nicht übertragen werden… Abschnitt:(5) ..die Grundsätze der Personalentscheidungen.“ Die Stadtvertretung bzw. Gemeindevertretung muss also zu Personaleinstellungen im nichtöffentlichen Teil der Vertretung dazu beschließen. Aber, gemäß der Hauptsatzung der Stadt Crivitz in §7 (2) heißt es dazu: „Die Bürgermeisterin trifft Personalentscheidungen im Bereich der nachgeordneten Einrichtungen der Stadt Crivitz nach Beratung im Haupt- und Finanzausschuss!!! Nun, aber die nächste Hauptausschusssitzung findet erst am 17.01.2022 statt und die nächste Stadtvertretersitzung ist erst am 21.02.2022??? Wer soll also denn nun die Einstellung und den  Arbeitsbeginn entscheiden? Wird rückwirkend abgerechnet?

Fazit: Es wird also abermals eine Einzelentscheidung und Eilentscheidung der Bürgermeisterin  werden!!!!! Gelebte Praxis in unser Stadt ist es das die Bürgermeisterin von Crivitz, aufgrund von Zeitnot oder bei zu langer Dauer bis zur nächsten Stadtvertretersitzung oder der Hauptausschusssitzung, Personaleinstellungen  vornimmt und sich die  Bestätigung dieser  Eilentscheidung  bzw. Zustimmung später auf anderen Sitzungen einholt?? Kann man auch stetig machen, bei 72 prozentiger Mehrheit von CWG und Linke!

Strittig wird aber trotzdem bleiben, dass gerade hierzu diese sog. kurzfristige Terminlage vorher  schon lange bekannt war!! Beziehungen sind das „Salz in der Suppe unseres Lebens“. Ihre Wichtigkeit erstreckt sich durch alle Lebensbereiche.

„Crivitz mittendrin – Auf der Spur der Fische“

29.Dez.-21/P-headli.-cont.-red./124/74-21

Arbeitsbeginn – Citymanager- schon 01.01.2022? Bewerbungsgespräche enden morgen!?

Auf der Stadtvertretersitzung am 06.12.21 in Crivitz verkündete die Bürgermeisterin  dass die Bewerbungsgespräche für das neue City Management am 31.12.2021 enden und der Arbeitsbeginn bereits am  01.01.22 sein soll! Nun, es bleibt also eine atemberaubende Spannung! Und die am meisten gestellte Frage: „ Wer traut sich in Crivitz  oder wer wurde denn nun auserwählt“? Eine Entscheidung ist dringend geboten, denn der  01.01.2022 naht!

Das Kuriosum: Gemäß der  Kommunalverfassung für das Land MVP § 22  die Gemeindevertretung – Absatz (3) lautet: „Die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten können nicht übertragen werden… Abschnitt:(5) ..die Grundsätze der Personalentscheidungen.“ Die Stadtvertretung bzw. Gemeindevertretung muss also zu Personaleinstellungen im nichtöffentlichen Teil der Vertretung dazu beschließen.

Aber, gemäß der Hauptsatzung der Stadt Crivitz in §7 (2) heißt es dazu: „Die Bürgermeisterin trifft Personalentscheidungen im Bereich der nachgeordneten Einrichtungen der Stadt Crivitz nach Beratung im Haupt- und Finanzausschuss!!! Nun, aber die nächste Hauptausschusssitzung findet erst am 17.01.2022 statt und die nächste Stadtvertretersitzung ist erst am 21.02.2022???

Wer soll also denn nun die Einstellung und den  Arbeitsbeginn entscheiden?

Fazit: Es wird also abermals eine Einzelentscheidung und Eilentscheidung der Bürgermeisterin  werden!!!!! Gelebte Praxis in unser Stadt ist es das die Bürgermeisterin von Crivitz, aufgrund von Zeitnot oder bei zu langer Dauer bis zur nächsten Stadtvertretersitzung oder der Hauptausschusssitzung, Personaleinstellungen  vornimmt und sich die  Bestätigung dieser  Eilentscheidung  bzw. Zustimmung später auf anderen Sitzungen einholt?? Kann man auch stetig machen, bei 72 prozentiger Mehrheit von CWG und Linke!

Strittig wird aber trotzdem bleiben, dass gerade hierzu diese sog. kurzfristige Terminlage vorher  schon lange bekannt war!! Beziehungen sind das „Salz in der Suppe unseres Lebens“. Ihre Wichtigkeit erstreckt sich durch alle Lebensbereiche.

Land rettet Crivitzer Klinik vor Pleite

22.Dez.-21/P-headli.-cont.-red./123/73-21

Die finanzielle Lage des kommunalen Krankenhauses Crivitz östlich von Schwerin ist dramatischer als bekannt. Das Land hat jetzt mit einer Einmalzahlung offenbar eine Pleite abgewendet. 2,5 Millionen Euro sind aus dem schuldenfinanzierten Rettungsfonds des Landes geflossen – genehmigt vom Finanzausschuss des Landtags auf Antrag des SPD-geführten Finanzministeriums

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von Stefan Ludmann, NDR 1 Radio MV Aktuell Helios hat schon in der Vergangenheit klargemacht, dass eine Wiedereinrichtung der ehemaligen Geburtenstation nicht in Frage kommt.

Das Rettungspaket kam für die Klinik gerade noch rechtzeitig, seit der Übernahme durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim zu Jahresbeginn hatte sich die Finanzlage stetig verschärft. Die Begründung für die Landeshilfe macht die Dramatik der Lage klar: Die aktuelle wirtschaftliche Situation des Krankenhauses Crivitz sei „besorgniserregend“, heißt es in einem Papier der Landesregierung von Ende November. „Aktuell ist die Liquidität nicht mehr gesichert.“ Das bedeutet: Es drohte eine Pleite und die ist mit dem Geld des Landes kurz vor Jahresende wohl abgewendet.

Zu wenig Einnahmen und ein Investitionsstau

Zwei Gründe nennt das Land für die Misere. Es gibt zu wenig Einnahmen, weil in Crivitz weniger operiert wird. Außerdem habe pandemie-bedingt die Geriatrie-Abteilung neun Monate schließen müssen. Auch die gezahlten Corona-Hilfen des Bundes hätten das vier Millionen Euro schwere Umsatzminus nicht ausgleichen können. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim ist bereits mit einem 1,8 Millionen Euro Kredit eingesprungen, jetzt schießt das Land noch einmal 2,5 Millionen dazu. Erschwerend kommt für die 80-Betten-Klinik hinzu: Es gibt offenbar einen Investitionsstau – die Klinik muss modernisiert werden, das wird bisher mit 750.000 Euro veranschlagt – Geld, das offenbar nicht da ist.

Regierung informierte nicht über staatliche Hilfe

Der Zuschuss des Landes soll vor allem die Personalkosten tragen – er geht also in den laufenden Betrieb. Verwunderlich ist, dass SPD und Linke angesichts der Brisanz der Lage die Öffentlichkeit nicht über die staatliche Hilfe informiert haben. Die Schieflage könnte zum Hemmschuh für eine mögliche Wiedereinrichtung der Geburtshilfe in Crivitz werden. An ihrer Schließung hatte sich vor rund zwei Jahren die Debatte um den Standort entzündet.

Zuvor bereits sechs Millionen Euro gezahlt

Der private Krankenhaus-Konzern Mediclin hatte die Geburten-Station 2020 geschlossen. Sie galt wegen niedriger Fallzahlen als unrentabel, der Bilanz bescherte die Station dauerhaft rote Zahlen. Ein Jahr nach dem Verkauf an den Landkreis rutscht die Klinik auch ohne Geburtenstation ins Minus. Dabei war die Rekommunalsierung eine politische Entscheidung: Vor zwei Jahren hatte sich Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) mit Blick auf Crivitz für das Modell stark gemacht. Das Land hat bereits einmal sechs Millionen Euro gezahlt, um den Klinik-Kauf durch den Landkreis zu unterstützen.

Die CDU-Opposition warnt auch deshalb, Crivitz dürfe nicht zum Dauerzuschuss-Betrieb werden. Die gesundheitspolitische Sprecherin, Ex-Justizministerin Katy Hoffmeister, meinte außerdem, die Landesregierung sollte die Hilfen „offen kommunizieren“.

Wiedereinrichtung der Geburtenstation fraglich

Der Landkreis sucht unterdessen nach einem privaten Partner für das Krankenhaus Crivitz. Die Helios-Klinken sind der Wunsch-Kandidat. Die sollen 49 Prozent übernehmen. 

Teil-1-Essenversorgung–Schwerin Menü–angeblich mangelhaft und Preiserhöhung!?

20.Dez.-2021/P-headli.-cont.-red./122/72-21

Ein Dauerbrenner seit Jahren für CWG und LINKE?! „Pacta sunt servanda“-

In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen der Stadt Crivitz am 13.12.2021 (per Videokonferenz) wurde anfangs über das Thema „Essenversorgung“ informiert und die jetzige Situation öffentlich diskutiert, kurze Zeit später, als man dann die Brisanz des Themas erkannte, wurde die Angelegenheit einfach in den nicht öffentlich Teil der Sitzung verschoben! Der Ausschutzvorsitzende (selbst Lehrer in der Grundschule in Crivitz) informierte über Mängel in der Essenversorgung der Schüler (in der qualitativen Versorgung) und über Preiserhöhungen.

Inhalt der Berichterstattung vom Vorsitzenden!

So berichtete der Vorsitzende dass die Qualität des Schulessen sehr nachgelassen hat und fast schon dem Niveau des Voranbieter UWM aus Demen von 2017 wieder entspricht. Eine ganz schön erschütternde und mutige Einschätzung/Behauptung! Des Weiteren stellte der Vorsitzende fest das man jetzt sowieso nichts ändern kann und nur an der Qualitätsschraube drehen kann, da die Verträge auch für 2022 schon gültig sind, aufgrund der Frist zur Auflösung. Was wollte man damit bloß ausdrücken? Warum diese Behauptungen?

Weiter berichtete der Vorsitzende über eine Preiserhöhung des Essens auf 3,20 €  ????  auf der Sitzung. Aber eine Preisliste bzw. Menüliste wurde dazu im öffentlichen Teil nicht veröffentlicht?

Als die Abgeordneten der CWG die Brisanz in dieser Angelegenheit und die getroffenen Feststellungen erkannten, entschied man sich plötzlich und unerwartet das Essenthema weiter im nichtöffentlichen Teil zu diskutieren.

Was sollte denn hier verheimlicht werden?

Das Kuriosum: Ein Gespräch mit dem Essenanbieter – Schwerin Menü – im Vorfeld der Sitzung hatte es nicht gegeben. Eine Tagung der Essenskommission der Schule bzw. Elternvertretung oder Befragung der Schüler zu diesem Thema hat es nicht gegeben. Auch gab es im Vorfeld der Sitzung  gab es keinerlei Hinweise von diesen Gremien über Mängel in der Essenversorgung.

Also woher kommen dann diese Vorwürfe und Feststellungen? Und Tatsache ist, dass es bislang keine Beschwerden öffentlich über das Schulessen gab?

War alles schon einmal da! [2015-2018]!

Dieselbe Situation gab zu diesem Thema – Schulessen- schon einmal von 2015 bis 2018 in Crivitz, aber damals führte den Ausschuss eine  Ausschutzvorsitzende der CWG – Frau Martina Torbahn, welche  selbst Lehrerin in der Regionalen Schule war. Im Jahr 2015 hatte die Bürgermeisterin dem damaligen Essenanbieter UWM aus Demen für alle Einrichtungen gekündigt und eine Neuausschreibung der Essenversorgung veranlasst. Die Regionale Schule war für einen Wechsel, die Grundschule dagegen.

Es war damals eine sehr aufgeheizte Stimmung, seinerzeit wurde eine WhatsApp-Nachricht sogar verbreitet und aufgerufen worden gegen den Essenanbieter UWM zu stimmen (siehe SVZ vom 20.05.2015). Später stellte sich heraus, dass die ausgesprochenen Kündigungen der Bürgermeisterin mit Mängeln behaftet war und in der Neuausschreibung auffallende Verfahrensfehler gemacht wurden, so dass diese Vorgänge sich bis ins Jahr 2018 hinzogen und erst dann abgeschlossen wurden (siehe SVZ vom 26. 05 2018).

Einzelne Verträge wurden erst einmal weitergeführt und Essenkommissionen an den Schulen gegründet und so wurde 2018 begonnen mit einer neuen Ausschreibung zum Schulessen (laut Protokoll 29.01.2018). Seit diesem Zeitpunkt beliefert das Unternehmen Schwerin Menü die Grundschule und Regionale Schule in Crivitz.  

Keine Mängel bekannt seit 2018 bzw. 2019 !

Seit diesem Zeitpunkt gab es keinerlei bekannte Mängel, im Gegenteil so berichtete der Vorsitzende auf der letzten dazu bekannten Sitzung am 11.11.2019:

So heißt es im Protokoll dazu:

Herr Wurlich begrüßt 4 Vertreterinnen der Essenkommission der Grundschule Crivitz. Aufgrund ihrer Anwesenheit wird der TOP 6 bereits als TOP 2 behandelt. Von der Regionalen Schule war trotz Einladung kein Vertreter der Schulkonferenz zur Sitzung erschienen. Die Essenverträge wurden mit der Fa. Schwerin Menü für den Zeitraum vom 01.08.2019 bis zum 31.07.2020 geschlossen. Sie enthalten die Option der jeweiligen Vertragsverlängerung.

Es steht daher die Entscheidung an, ob die Verträge verlängert werden oder ob eine neue Ausschreibung erfolgen soll. Zur Meinungsbildung über die Situation der Essenversorgung wurden die Vertreter der Essenkommission bzw. der Schulkonferenz eingeladen. Die Vertreterinnen der Essenkommission der Grundschule geben einen ausführlichen Bericht und beantworten die aufgetretenen Fragen. Die Essenkommission besteht aus je einem Vertreter pro Klasse, der Schule und der Stadt Crivitz. Die Kommission hat zuletzt am 08.11.2019 beraten. Im Frühjahr fand eine Umfrage zur Zufriedenheit der Essenversorgung statt. Die Bewertung fiel positiv aus. Die Zufriedenheit ist höher als bei der Versorgung durch die Fa. UWM.

Bis zum Jahresende erfolgt nochmals eine Umfrage. Das Ergebnis soll im Januar 2020 vorliegen. Grundsätzlich steht man der Vertragsverlängerung positiv gegenüber.

(Frau Döring erscheint um 19.05 Uhr zur Sitzung)

Für die Zukunft sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

–          Problematik Einweg/Mehrweg

–          Möglichkeit des „Büfettessen“

–          ggf. Vertragslaufzeit über 5 Jahre mit möglicher „Ausstiegsklausel“

–         ggf. Übernahme der Strom- und Wasserkosten durch die Stadt Crivitz mit dem Ziel der Senkung des Essenpreises

Herr Wurlich bedankt sich für die Ausführungen und verabschiedet die Vertreterinnen der Essenkommission.

Eine weitere Beratung zu dieser Thematik soll im Januar 2020 nach dem Vorliegen des Umfrageergebnisses erfolgen.“ (laut Protokoll vom 11.11.2019)

Nun, eine Versammlung im Januar 2020 zu dieser Thematik gab es nicht mehr und so wurde erst wieder am 13.12.2021 über diese Angelegenheit beraten, wo man plötzlich Mängel feststellt?

FAZIT: 

„Pacta sunt servanda“- Verträge sind einzuhalten, für beide Seiten! Es ist erstaunlich dass man vor gut zwei Jahren sogar vor hatte den Vertrag mit den Essenanbieter von 1 Jahr auf 5 Jahre zu verlängern und jetzt plötzlich an diesem Zweifel aufkommt!?

Mit der Essenversorgung ihrer Kinder haben sich schon Generationen von Eltern beschäftigt und in Crivitz ist kein Ende abzusehen. Die Feststellungen des Ausschussvorsitzenden sind mutig und vielleicht wollte er auch das Thema einfach nur voranbringen. Er wurde aber trotzdem von seinen eigenen Vertretern der CWG zurechtgewiesen und alles wurde wieder einmal ins Nicht Öffentliche verbannt!

Ist es richtig dass sich ein Ausschuss der Stadtvertretung sich mit diesem Thema befasst, ohne eine Anhörung der Essenskommission, Elternrat und des Unternehmens sowie einer  Befragung der Schüler?

Sollte man nicht vielleicht vorher erst einmal in den Meinungsaustausch mit den jeweiligen zuständigen Gremien treten und sich genaue Informationen einholen!?

Auch wenn die Stadt Crivitz der  Schulträger ist von beiden Schulen, so hat die Stadt doch genügend Gremien geschaffen – wie z.B. eine Essenskommission  welche regelmäßig in den verschiedenen Gremien Auskunft über ihre Arbeit erteilen und als Schnittstelle zwischen Essensanbieter und Schule dienen sollen. Die Auswahl des Caterers pro Schule erfolgt über eine Ausschreibung durch den Schulträger. In MV gibt es ein einheitliches Vergabeverfahren mit gleichen Standards. Für die Schulen besteht jedoch die Möglichkeit, sich aktiv an der Auswahl zu beteiligen. Dies erfolgt insbesondere durch die Einrichtung von Essenkommissionen an jeder Schule; den Kommissionen gehören Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher und Schülerinnen und Schüler an. Die Anbieter des Schulessens sind unter anderem verpflichtet, die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung zur Schulverpflegung einzuhalten.

Eidechsen verschaffen Subventionen!

16.Dez.-21/P-headli.-cont.-red./121/71-21

Selbstinszenierung der Bürgermeisterin vor Weihnachten?! Oder Werbeveranstaltung für Unternehmen?

Die SVZ erklärt uns wiederum was wir alle noch nicht so richtig öffentlich wissen und doch bald der  Bauausschuss?

Während die Neustadt in Crivitz an Leerstand leidet, marode Straßen und Gehwege zu verzeichnen sind, sowie es an Barrierefreie Zugänge fehlt, werden nun „Planungen für 15 Reihenhäuser in Staffelvariante, verschieden geklinkert und energieeffizient“ in der Nachbarschaft errichtet!?

Das Projekt sieht weiter vor weitere Häuser für Familien zu bauen, neben den Neubaublöcken! „Das Grundstück wurde bereits von der Stadt erworben“, so berichtet der Bauherr, ja das ist richtig. Hier schon mal die Entwürfe/Zeichnungen

„Das Grundstück wurde bereits von der Stadt erworben“, so berichtet der Bauherr, ja das ist richtig. Diese gut fünf Hektar große Fläche wurde 1992 durch die Stadt erschlossen. Zwei- bis viergeschossige Mehrfamilienhäuser sollten dort gebaut werden.

Diese gut fünf Hektar große Fläche wurde 1992 durch die Stadt erschlossen. Zwei- bis viergeschossige Mehrfamilienhäuser sollten dort gebaut werden.

Aber man darf nicht vergessen das die Stadt Crivitz dafür einen hohen Preis zahlte 5,7 Mio.DM  (2,914 Mio.€) von 1993  bis 2010 jährlich ca. 170.000,00€ Zinsen/Tilgung. Das gesamte Gebiet hat eine Größe von ca. 55.019,00 m2 das entspricht somit einen  Preis von ca. 52,97€ pro Quadratmeter für die   Herstellungskosten.

Im Oktober 2018 wurde das Gebiet um 1. 738 Mio. €  herabgewertet auf einen Gesamtrestwert auf ca. 1,175 Mio. € das entspricht einen Herstellungspreis  von ca. 21,37€ pro qm2. Da das Gebiet  war teilweise bereits mit Sträuchern und Büschen überwuchert, sogar Eidechsen hatten sich hier angesiedelt. Auch  mangelnde Pflege seit 2011 war hierfür eine Ursache.

Zur Eröffnungsbilanz 2012 (Bekanntgabe am 03.08.2016) wurden diese Flächen mit einem Wert von 70 € pro m² bewertet. Vermutlich sind die  Kosten für das Gewebegebiet zusammen veranschlagt worden. Warum das ungenutzte Baugebiet mit einem so hohen Ersatzwert bilanziert wurde, kann nicht mehr nachvollzogen werden und muss als fehlerhaft betrachtet werden. „Als wir die Fläche 2012 bewerten mussten, haben wir einen Ersatzwert angesetzt, weil wir die tatsächlichen Erschließungskosten nicht mit einem vertretbaren Arbeitsaufwand im Archiv recherchieren konnten.“ SVZ am 19.10.2018-erklärt René Witkowski, Chef der Abteilung Finanzen im Amt Crivitz

Die sonstigen, tatsächlich genutzten Bauflächen (Vogelviertel aus 2010), wurden hingegen nur mit einem Wert von 38,40 € bilanziert. Um eine einheitliche Bewertung innerhalb des Stadtgebietes zu gewährleisten, wurde im Haushaltsjahr 2014 die Lindenallee auf einen Wert von 38,40 € pro m² herabbewertet.

Gegenüber der SVZ sagte  die Bürgermeisterin damals: “Mir ist das ziemlich egal, was da auf dem Papier steht“, sagt Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm, die selbst in der Immobilienbranche arbeitet. „Ich bin glücklich, dass sich jetzt ein Interessent für eine Fläche von etwa 5000 Quadratmetern gefunden hat. Die Erschließungskosten bekommen wir sowieso nicht mehr herein. Und nur das Geld, das wir durch den Verkauf bekommen, hat die Stadt auch tatsächlich in der Tasche.“ (SVZ 19.10.2018)

Unterm Strich bleibt also eine Differenz von ca. 14,57€ pro m2 Verlust gegenüber den eigentlichen Herstellungskosten, das ergibt also einen Preisvorteil von ca. 800.000,00€ insgesamt.

Ob die 38,40€ pro Quadratmeter nun auch der Preis sein wird für die Reihenhäuser oder ein mittleren Preissegment für die Mieten, bleibt abzuwarten?

Sozialer Wohnungsbau unter kommunaler Herrschaft wäre schon lange ein Thema für diesen Stadtteil. Schaut man sich einige Blöcke in der Neustadt an, so könnte man den Eindruck haben das die Investitionsfreudigkeit einzelner Wohnungsbauunternehmen hier sehr nachgelassen haben!

Es ist schon seltsam auf der einen Seite werden schicke neue Häuser gebaut an der Umgehungsstraße und in der Neustadt selbst wird der Leerstand immer größer und die Wohnungszustände  verschlechtern sich, weil  Instandsetzungen  oder Modernisierungen fehlen!! Errichtung von bezahlbarem Wohnraum ist und bleibt eine wichtige kommunale Aufgabe!

So sollte man vielmehr überlegen als Stadt Crivitz, wie man die Wohnverhältnisse in der Neustadt verbessern kann. Bezahlbarer Mietwohnungsneubau heißt vor allem Sozialmietwohnungen bauen

Fazit: Wir brauchen mehr neue Wohnungen, vor allem mehr bezahlbare Wohnungen, und ein Mietrecht, das den drastischen Anstieg der Miete stoppt. Immer mehr Kommunen geben bei Ausweisung von Bauland vor, dass mindestens 30 % der Neubauten von Investoren für preisgebundenen Wohnraum bereit zu stellen ist. Die energetische Gebäudesanierung  wird auch in der Neustadt Crivitz bald ankommen um eine wirksame CO2-Einsparung, für das Klimaschutzziel im Gebäudebereich zu erreichen. Kooperationsvereinbarungen von Kommunen mit Wohnungsgenossenschaften, das wäre es eine Stärkung für bezahlbaren Wohnraum!

„Crivitz mittendrin – Auf der Spur der Fische“!

09.Dez.-21/P-headli.-cont.-red./120/70-21

Projekt von Crivitz? Woher der Name wohl kommt?

Der Marktplatz von Crivitz

Was wir nicht wissen erklärt uns vorzüglich jetzt die SVZ vom 07.12.2021! Es ist schon erstaunlich das  kurz nach der Sitzung der Stadtvertretersitzung Crivitz am 06.12.2021 recherchiert wird nun plötzlich und unerwartet eine Redakteurin der SVZ (Nadja Hoffmann) erklärt was dahinter steckt! Nun, das ist sehr lobenswert von der Redakteurin und auch tüchtig aber nachlesen in den Ausschüssen der Stadtvertretung kann man diese gesamten Ideen Informationen alle nicht. Warum wohl nicht?!

Das Kuriosum daran ist nur, das einerseits von dieser Absicht niemand von den Abgeordneten am 25.10.2021 zur Sitzung der Stadtvertretung Crivitz vorher etwas wusste oder besprochen wurde, geschweige denn in den Ausschüssen darüber diskutiert wurde oder ein Meinungsaustausch stattfand! Denn andererseits wurde ein Fördermittelantrag bereits am 15.10.2021 für den „Citymanager“ beim Wirtschaftsministerium durch die Bürgermeisterin eingereicht, das habe Sie so entschieden wurde als Begründung genannt!!!

Nun, also warum sollen also auch die Abgeordneten darüber noch reden wenn sowieso schon vorher alles  entschieden wurde und nur noch verkündet werden muss!!  Somit wurde der Antrag der Bürgermeisterin nur noch „ pro forma“ von CWG und Linke abgehandelt und mit ihrer Mehrheit beschlossen, nun ja, es ist ja alles durch die Chefin schon organisiert und geregelt! Nun, so erklärt uns nun die SVZ was alles da so hinter versteckt!

Was wird denn nun ausgesagt in dem Bericht der SVZ?

So heißt es „Crivitz will mit neuen Konzepten Innenstadt beleben- Annas Laden aus Crivitz wurde erst kürzlich beim IHK-Wettbewerb „Erfolgsraum Altstadt“ für eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung ausgezeichnet. Doch nicht alle Unternehmen der Stadt sind so gut durch die Pandemie gekommen.“(SVZ -08.12.2021)

Wäre es denn nicht viel besser gewesen eine allgemeine Umfrage bei den betroffenen Unternehmen der Stadt zu machen, als nur bei den Erfolgreichen? Es wurde auch festgestellt „Beispielsweise würden viele Leute durch die Umgehungsstraße nicht mehr durch die Stadt fahren und dort die Einkaufsmöglichkeiten nutzen, so die Bürgermeisterin.“(SVZ -08.12.2021). Ist es wirklich so, dass es weniger Besucher in der Stadt durch die Umgehungsstraße gibt, was meinen denn die ansässigen Unternehmen? Oder sind es nicht die fehelenden Parkplätze und Verkehrskonzepte die der Stadt Crivitz fehlen?

„Dieses Vorhaben muss aber leider noch warten“, so Britta Brusch-Gamm und verweist auf die dringlicheren Baumaßnahmen, die erst einmal in der Stadt umgesetzt werden müssen“(SVZ – 08.12.2021). Welche dringlichen Baumaßnahmen es denn nun sein sollen für 4,6 Mill. € wird man erst am 21.02.2022 erfahren, wenn der Haushalt vorliegt und die Projekte – Marktplatz oder Parkraumkonzept oder SPAR-Markt Fläche bis 2024 warten müssen!

Was ist denn nun mit den Fischen gemeint!

„Crivitz mittendrin – Auf der Spur der Fische“ dazu konnten wir leider noch nicht viel in Erfahrung bringen, aber es könnte mit der Umgestaltung des angedachten neuen Marktplatzes zusammenhängen?

Was ist neu an Erkenntnissen gemäß der SVZ?

Neu ist, das es ein „Workshops in einem Stadtforum für die Unternehmen um gemeinsam eine Zukunftsstrategie für die Stärkung des Stadtkerns“ geben soll und  „eine eigene Marke für die Stadt zu entwickeln“ werden soll. Darüber hinaus soll es ein „Flyer, ein Imagefilm und Wegweiser für den historischen Stadtspaziergang“, eine „jährliche Stadtmesse“ sowie einen  „Shuttleservice könnte die Außen- mit der Innenstadt verbinden- BÜRGERBUSS“. Schön das man das alles erst aus der Presse erfährt!

Was soll denn nun der City Manger nicht mehr machen?

Nun, gegenüber dem Beschluss der Stadtvertretung soll jetzt der City Manger (laut Ausschreibung) sich nicht mehr um „die Umnutzung der Abrissfläche des „Spar“ –Marktes“ und „eine Verkehrsberuhigung in der Innenstadt“ kümmern?! Aber neu ist, er bekommt anstatt 20 Wochenstunden nun 10 Stunden mehr in der Bibliothek und im Bürgerhaus! Warum das so ist, ist nicht bekannt? Vielleicht sind ja die Mitarbeiter in der Bibliothek und Bürgerhaus überlastet?

Inhalt der Ausschreibung / Aufgaben/ Anforderungen und Verdienst des City-Manager (m/w/d) ? -City-Manager (m/w/d) für Crivitz gesucht! bis zum 20.12.2021!

Stellenausschreibung in der Stadt ! Die Stelle ist vom 01.01.2022 befristet bis zum 31.12.2023 mit 20 Wochenstunden zu besetzen und wird gefördert von dem Programm“ Re-Start Lebendige Innenstädte in MV“ Es besteht die Möglichkeit, die Stelle um 10 Wochenstunden in der Bibliothek und im Bürgerhaus aufzustocken. Die Vergütung erfolgt nach TVöD Entgeltgruppe 6. Also dann für 30 Wochenstunden ca. Brutto= 2000,00 €  /ca. Netto = 1435.46 €!!! (30 Tage Tarifurlaub, Jahressonderzahlung & eine betriebliche Altersversorgung – eine tarifgemäße Berücksichtigung Ihrer Berufserfahrung)

Aufgaben?

-Stärkung der innenstädtischen Entwicklung durch Schaffung von Besuchermagneten;

-Stabilisierung des Einzelhandels im Ortszentrum;

-Vernetzung von kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Angeboten und deren gemeinsame Vermarktung (Events und Marketing);

-Organisation der Stadtmesse

-Mitarbeit an der Weiterentwicklung und Ausgestaltung des historischen Stadtrundgangs

– Beteiligung an Workshops zur Innenstadtgestaltung

Anforderungen!

-abgeschlossene Berufsausbildung, möglichst im kaufmännischen Bereich

möglichst mehrjährige Erfahrung im Event-Management, Öffentlichkeitsarbeit oder projektbezogener Arbeit

-Kenntnisse der lokalen Wirtschaft sind von Vorteil

-selbstständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten

-Organisationstalent, Verhandlungsgeschick und eine hohe Kommunikationskompetenz

-Teamfähigkeit, Flexibilität und Engagement

-Bereitschaft zur Arbeitszeitverlagerung, Bereitschaftsdienst

-PKW Führerschein

Fazit:

Wir bedanken uns bei der Redakteurin der SVZ, so dass wir jetzt erst einmal wissen was so alles geplant ist. Anscheinend hat  sie einen direkten heißen Draht zur Stadtspitze! Schöner wäre es gewesen, wenn die Abgeordneten von diesen Planungen und Konzepten Kenntnis hätten und was sich alles dahinter verbirgt und noch viel schöner wäre es, wenn es darüber erst einmal ein Meinungsaustausch in den Ausschüssen der Stadt gegeben hätte!!! Natürlich wohnt jeden neuen Anfang ein Zauber Inne, aber ebenda auch der Keim des Abschiedes.  Demokratie ist immer Verantwortung auf Zeit und das ist ein wichtiges Prinzip aus gutem Grund. Darum sollte man auch neue Ideen, aus der Verantwortung heraus, erst einmal gemeinsam beraten und in den  Meinungsaustausch eintreten.

3G+?zur Stadtvertretersitzung Crivitz 06.12.21!

07.Nov.-21/P-headli.-cont.-red./119/69-21

Stadtvertretersitzung in der Sporthalle Regionalschule am 6.12.2021 – 11 von 17 Stadtvertreter waren anwesend. Wichtig, aber dann wiederum doch nicht! Die Fraktion die LINKE/Heine offeriert einen ungewöhnlichen Lobgesang zum Demokratieverständnis!

65% der Stadtvertreter waren nur präsent, warum wohl! Zuschauer waren 3 anwesend! Von den zwei wichtigen und unbedingt notwendigen dringlichen Anträgen stellte sich dann schließlich heraus, dass ein einziger Beschluss der Definition annähernd nahe kommt! Und das war die Durchführung des Projektes „Crivitz mittendrin Auf der Spur der Fische“ , was immer das sein mag! Vielleicht der Citymanager?

Herr Gamm (LINKE/HEINE) verausgabte sich mit Sonderdefinitionen zur Demokratie und Parteien-proporz gegenüber der Opposition – Fraktion und betonte das man keine Furcht haben sollte um einen Platz,  bei neu zu wählende Mitgliedern von Ausschüssen, man wolle keinem etwas streitig machen!! Das war ein richtig staatstragender Auftritt!

Völlig neue Töne von der Fraktion die LINKE/Heine nach 30 Monaten in dieser Legislaturperiode! Wahrscheinlich gab es eine Order aus Schwerin?!

Des Weiteren wurde die bauliche Veränderungs-sperre um ein Jahr verlängert,  für den eigenen geplanten Windenergiepark in Wessin. Diese Entscheidung dürfte die Kloss New Energy GmbH nicht erfreuen und wird sicherlich die juristische Stimmung anheizen für weitere Auseinander-setzungen mit der Stadt, über die bereits ansässige Klage hinaus!

Weitere 4,6 Mill. € will die Stadt investieren, aber der Haushalt 2022 wir das wohl nicht hergeben. Das soll dann bis 2023 aufgeteilt werden.  Wie sich diese Investitionen zusammensetzen blieb unklar und soll erst Ende Februar 2022 offen gelegt werden.

In den Digital Pakt Schule werden insgesamt 310.684,00€ (für 2 Schulen) investiert bis 2023, der Eigenanteil der Stadt beträgt:  ca. 60.900,00€ und die Folgekosten betragen jährlich ca. 16.000,00€ (Lizenzen, Kosten für Pflege Software u.ä., Support und Prozess-kosten usw.) Tendenz steigend!

Fazit: Diese Sitzung hätte man auch im Februar 2022 machen können.  Die angekündigten steigenden Amts-und Kreisumlage verursachen bei der Stadt Crivitz 2022  Mehrausgaben von ca. 430.000,00€ zusammen,  hinzukommen noch die gestiegenen Personalausgaben von ca.138.000,00€  für ca.100 Mitarbeiter. Die nächste Tarifrunde beginnt schon ab 2023! Sinkende Einwohnerzahlen und Schlüsselzuweisungen runden das Bild ab!

Fraglich bleibt nur,  wie die CWG und LINKE weitere 4,6 Mill.€ Investitionen für die nächsten zwei Jahre finanzieren wollen? Und wovon? Die Corona – Rechnung kommt noch! Es bleibt also spannend, wir werden über weitere Einzelheiten und  noch zu anderen Themen später berichten!

Fragwürdige Erhöhung der Wertgrenzen der Bürgermeisterin bis auf 5.000,00€ und 1.000€/Monat bei Verträgen!

13.Nov.-21/P-headli.-cont.-red./118/68-21

Die Sache mit dem Geld!

Der Grundtenor des Handelns und Wirkens der CWG und LINKE erstreckt sich seit ca. 30 Monaten  auf die Erweiterung/Erteilung von „Ermächtigungen“ und „Verfügungen“ um Diskussionen sowie eventuelle Einsprüche/Vorbehalte zu Sachverhalte zu vermeiden. Die Ausdehnung der eigenen Herrschaft ( 72% Mehrheit) auf alle finanziellen Kernbereiche ist das Ziel. Darum wurde jetzt auch konsequent die  Erhöhung des finanziellen Gestaltungspielraumes der Bürgermeisterin vorangetrieben!

Eine begrenzte zeitweilige Erhöhung der Wertgrenzen mit  dem die Bürgermeisterin handeln kann, würde in dem Corona Zeitraum einen Sinn machen, hierbei geht es aber nicht um bestimmten Zeitraum sondern um eine generelle Verfügung für eine unbegrenzte Zeit!

So auch auf der Stadtvertretersitzung am 25.10.2021, plötzlich und unerwartet tauchte wieder einmal ein Antrag der Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm auf, ohne einer vorherigen Absprache und Kenntnis oder Beratung in den Ausschüssen, in welcher die Erhöhung der eigenen Verpflichtungsermächtigungen bis auf 5.000,00€ und 1.000€/Monat bei Verträgen verlangt wurden!

Begründung:

„Auf Anregung des Rechnungsprüfers wird  eine Angleichung der Wertgrenzen in § 7 Abs. 1 und Absatz 4 vorgeschlagen. Diese Angleichung dient der Verwaltungsvereinfachung.

Kuriosum der Begründung?

Eine unzureichende und einseitige Begründung der Bürgermeisterin und der Verwaltung! Das Kuriosum daran ist nur, das einerseits von diesem Absicht der Erhöhung der Verfügungen niemand von den Abgeordneten vorher etwas wusste und im keinen Ausschuss solche Erhöhungen besprochen wurden. Andererseits kommt der Antrag der Bürgermeisterin über den Fachdienst – Zentrale Dienste zur Abstimmung? Auch dieser Antrag kam also wieder einmal – überstürzt und schlagartig!!

Und so wurde auch dieser Antrag der Bürgermeisterin nur noch „ pro forma“ von CWG und Linke abgehandelt und mit ihrer vorhandenen Mehrheit beschlossen, ohne jegliche Diskussion. Ob das überhaupt alle verstanden haben?

Zur weiteren Klarstellung:

Der Rechnungsprüfer hat in keinen seiner Berichte,  die öffentlichen zugänglich sind, zum Jahresabschluss 2017 am 17.08.2020 oder zum Jahresabschluss 2018/2019 am 23.08.2021 irgendwelche Anregungen gegeben zu einer Angleichung der Wertgrenzen bzw. deren Erhöhung. Auch sind Erläuterungen oder Erklärungen in der Beschlussvorlage nicht beschrieben worden, durch die örtliche Rechnungsprüfung, für eine notwendige Erweiterung der finanziellen Befugnisse für die Bürgermeisterin und den daraus resultierenden Vorteilen für eine Verwaltungsvereinfachung. Also wiedermal alles im Dunkeln? Im Gegenteil,  der Rechnungsprüfer bzw. die örtliche Rechnungsprüfung mahnte sogar:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Vergangenheit wiederholt auf die wirtschaftlichen Risiken von fehlerhaften Auftragsvergaben hingewiesen. Die Fördermittelrückforderung aufgrund der schwerwiegenden Vergabefehler im Zusammenhang mit dem Neubau des Speisesaals ist  hierfür ein eindrucksvolles Beispiel.

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird die vom hauptamtlichen Rechnungsprüfer getroffenen Festgestellungen zum Forderungsmanagement der Stadt Crivitz weiter verfolgen und hat diesbezüglich eine Stellungnahme der Amtsverwaltung angefordert“     laut Bericht 2018

Das Instrument der öffentlichen Ausschreibung sollte ab einem gewissen Auftragswert, auch bereits unterhalb der Wertgrenzen des Vergabeerlasses, bevorzugt eingesetzt werden.“ laut Bericht 2019

Von einer Angleichung der Wertgrenzen oder Erhöhungen bzw. Verwaltungsvereinfachungen wird hier nichts beschrieben oder angedacht! Was soll hier denn wieder heimlich verabredet werden?

Um welche Beträge handelt es sich?

Erhöhung der Entscheidung von 250,00 €/Monat auf 1.000,00€/Monat bei Verträgen (wiederkehrenden Leistungen) und die Erhöhung der Verpflichtungserklärungen der Stadt von einer Wertgrenze von 2.000,00 € auf 5.000,00€.

Was heißt das?

Eine Verpflichtungsermächtigung ist eine Festlegung im Haushalt, mit der die Bürgermeisterin allein bzw. durch einen von ihr beauftragten Bediensteten des Amtes die Verwaltung ermächtigt, im Haushaltsjahr Verpflichtungen einzugehen, die zu Aufwendungen bzw. Auszahlungen in künftigen Haushaltsjahren führen.  Sie ermöglichen es also einer Verwaltung, Verpflichtungen einzugehen, die über das jeweilige Haushaltsjahr hinausgehen. Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, die ohne nähere Angabe des Verwendungszweckes veranschlagt sind, dürfen nicht für deckungsfähig erklärt werden. Die Stadtvertretung hat die Wahl ob sie Wertgrenzen erhöht oder begrenzt festlegt für den Hauptausschuss oder die Bürgermeisterin, werden diese dann überschritten entscheidet die Stadtvertretung selbst.

Die Verwaltung ist somit begeistert, denn sie können jetzt alle direkten laufenden Geschäfte mit der Bürgermeisterin direkt erledigen bis zu diesem o.g. Wertgrenze oder kann das sogar durch einen von ihr beauftragten Bediensteten des Amtes erledigen.

Welche Vorteile gibt es?

Natürlich erhöht oder begrenzt die Stadtvertretung damit einmal den Gestaltungspielraum durch die Zuständigkeit der Bürgermeisterin für die Geschäfte der laufenden Verwaltung.

Gleichzeitig entledigt sich die Stadtvertretung der Pflicht zur Entscheidung von Angelegenheiten geringerer Bedeutung. Das heißt jetzt, das die Stadtvertretung bis zu 1.000,00€/Monat bei Verträgen (wiederkehrenden Leistungen) und 5.000,00€ nicht mehr gefragt werden muss und die Ausgaben nach einfachen Ermessen erfolgen kann durch den Bevollmächtigten (Bürgermeisterin)

Welche Nachteile gibt es?

Flankiert wird diese Übertragungsmöglichkeit durch ein sog. Rückholrecht der Stadtvertretung, wenn dazu eine Mehrheit besteht. Das Kontrollrecht der Stadtvertretung besteht nach wie vor, dazu muss aber jeder Vorgang einzeln angefragt werden. Dasselbe gilt besonders für auf die spezielle Informationspflicht der Bürgermeisterin für die übertragenen Entscheidungen, welche ebenfalls immer einzeln erfragt und beantragt werden müssen.

Ein kurzes Beispiel !

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) nach Handelsrecht sind bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von 150,01€ bis 1.000€ netto, die selbstständig genutzt werden können und abnutzbar sind.

Die Ausgaben für die Anschaffung GWG der Stadt Crivitz im Haushaltsplan 2021 (im jeweiligen Sachkonto)  haben einen Anteil von 166.900,00 € an den Gesamtaufwendungen. Im Haushaltsplan 2020 =121.832,00€  und im Haushaltsplan 2019 = 103.917,00€. Die Steigerung gegenüber der Ergebnisrechnung im Jahr 2020 beträgt ca. 45.000,00 € und eine Erhöhung um ca.61% seit 2019!

Fazit: Finanzielle Gestaltungsspielräume von einem Gemeindevorsteher zeitlich begrenzt zu erhöhen sind in der jetzigen Corona begreiflich, aber nicht für immer!

Es würde sonst eine permanente Konzentration der Herrschaft und Befugnisse entstehen die schwer zu beaufsichtigen ist, dass erzeugt Ohnmacht bei allen anderen! Die Verwaltung freut sich, denn es gibt weniger störende Nachfragen! Kommunale Selbstverwaltung und Kontrolle sieht anders aus! 

Durch den fehlenden Rechnungsprüfungsausschuss in der Stadt Crivitz, ist somit eine Kontrolle nur dürftig vorhanden. Hier beaufsichtigt sich die Verwaltung selbst! Auf Transparenz kann man nur hoffen!

Der Spielraum für Ansichten, einer eventuellen unangemessenen Begünstigung von Einzelnen oder auch nur ein dahingehender Eindruck, dürfte größer werden. Die Beachtung des Mitwirkungsverbotes, in eigener Sache tätig zu werden, sowie das Verbot des Selbstkontrahierens (Insichgeschäft) sollten von den Gremien beobachtet werden.

Bürgerhaushalt 2022 in Crivitz für 15.000,00€ als Probieraktion?

12.Nov.-21/P-headli.-cont.-red./117/67-21

Bürgerhaushalt 2022 in Crivitz für 15.000,00€ als Probieraktion? Lernen durch Versuch und Irrtum?

Auf Wunsch der Bürgermeisterin und der CWG und Linke wurde einmalig auf der Sitzung der HUFA am 11.10.2021 und dann kurzfristig auf der Sitzung der Stadtvertretung am 25.10.2021 einfach beschlossen ein Bürgerhaushalt für 2022 einzuführen. Vorbehaltlich, dass der Haushalt es hergibt???

Wieder einmal plötzlich und unerwartet tauchte ein Antrag der Bürgermeisterin auf, ohne die Ortsteile und anderen Ausschüsse mit einzubeziehen. Warum auch, es könnte ja sein dass verschiedenen Meinungen aufeinandertreffen!! So sieht Mitbestimmung 2021 aus, in dem Handeln von CWG und Linke!

Diese Handlungen könnte man am besten beschreiben mit folgenden Worten: „Wir beschließen erstmal etwas und schauen dann ob wir uns das alles überhaupt leisten können, aber irgendwie wird das schon funktionieren.“!! Wir sind im 21.Jahrhundert und haben Haushaltsgrundsätze sowie Mitbestimmungsrechte!!!

Begründung:

„Die Bürgermeisterin hat den Bürgerhaushalt am Beispiel der Stadt Bützow erläutert. Im Rahmen eines Bürgerhaushaltes und eines dort ausgewiesenen Bürgerbudgets sollen Ideen und Projekte von den Bürgern umgesetzt werden. Dazu werden finanzielle Mittel im Haushalt der Stadt bereitgestellt. Ziel ist es, einerseits das bürgerschaftliche Engagement zu fördern, andererseits Bürgerinnen und Bürger als experten in die Gestaltung ihres direkten Umfeldes mit einzubeziehen.“ Laut Protokoll

Was ist ein BÜRGERHAUSHALT?

Im Allgemeinen beschränkt sich das Mitspracherecht der Bürger hierbei auf Teile des Investitionshaushalts. Ein derartiger Haushalt darf allerdings keinesfalls als Form direktdemokratischer Mitsprache fehlinterpretiert werden. Die letztinstanzliche Entscheidung über den Haushalt obliegt weiterhin den demokratisch legitimierten Parlamentariern bzw. den Abgeordneten. Die Impulse seitens der Bürgerschaft haben vielmehr den Charakter wertvoller Informationen für den Entscheidungsfindungsprozess der Politik. Ein Bürgerhaushalt ist hierbei indes, wie bereits erwähnt, nicht als direktdemokratisches Instrument misszuverstehen. Vielmehr können die Bürger zwar ihre Präferenzen mitteilen, die Entscheidungen werden jedoch weiterhin von der Politik getroffen. Es geht stets darum, etwas „Zusätzliches zu verteilen.“

Wie funktioniert das in Bützow?

Bützow hat 7829 Einwohner (31. Dez. 2020)und Crivitz nur  4780 (31. Dez. 2020). In Bützow  gibt es einen Gesamtbetrag der Erträge von 14.865.400 € (2021) und in Crivitz nur von 9.487.000 € (2021). Schon allein an diesen zwei Zahlen sieht man die Vergleichsdimension!

In Bützow gibt es klare Vorgaben was die Bürger für Vorschläge vorschlagen sollen:

 1. Es muss –  konkret, umsetzbar und in der Zuständigkeit der Stadt liegen;

 2. Es sollen – keine hohen und ständigen Folgekosten nach sich ziehen;

 3. Es dürfen – keine Doppelförderung und max. 10.000 € je Vorschlag und

 4. Es muss-  der Allgemeinheit zu Gute kommen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Bis zum jeweiligen 30.04. können Vorschläge für den Bürgerhaushalt eingereicht werden. Die Ideen können  per Formular online, schriftlich per Karte oder Brief eingereicht werden.

Hier nur einige Beispiele aus den Vorschlägen von Bürgern aus Bützow im Investitionswert jeweils von 10.000,00€. „Springbrunnen im Hafenbecken, Hoffnungsglocke für den Friedhof Bützow, Hundespielplatz, Bäumepflanzen Rühner Landweg, Erlebniselemente entlang des Fußgängerweges am Wall, Sitzecke  für Jugendliche und Eltern am Skatepark, Vorbereitende Maßnahmen für ein 3D-Stadtmodell aus Bronze, Calisthenics-Park/Kraftspielplatz für Jugendliche“

Wenn dann alle Vorschläge geprüft sind durch die Stadt wird eine Liste der gültigen Vorschläge erarbeitet und diese steht dann als  Votum zur Verfügung. Die Abstimmung startet dann ca. am 25.08. und endet am 10.09. Es kann online und offline abgestimmt werden. Die Vorschläge mit den meisten Stimmen werden, bis das Budget aufgebraucht ist, umgesetzt. Ob die Umsetzung in demselben Jahr erfolgt bleibt offen, weil erstens die Abgeordneten darüber noch abstimmen müssen und die Vorhaben im jeweiligen Haushaltsplan enthalten sein müssen.

Wie sieht der Haushalt 2022 in der Stadt Crivitz aus?

Nun, aufgrund der sinkenden Einwohnerzahl und den beschlossenen (2020) hohen Steuersätze ergeben sich für 2022 weitere sinkende Schlüsselzuweisungen vom Land. Eine höhere Abgabe an den Kreis und an das Amt Crivitz ist schon prognostiziert. Tariferhöhungen der Angestellten 2022 und höhere Einstufungen ergeben beträchtliche Mehrausgaben. Hinzukommen noch Neueinstellungen in der Stadt Crivitz (Sozialarbeiter, Reinigungskräfte und Citymanager usw….usw.) Die Kosten für Steuerausfälle aufgrund Corona sind noch nicht voll überschaubar!

Damit ergibt sich, laut unserem Rechnungsprüfer, ein Jahresergebnis(vor Veränderung der Rücklagen) für 2021 von minus 1.502.200,00€ und für 2022 ein Ergebnis von minus -949.300,00€ !!! Aufgrund der brüchigen Haushaltslage der Stadt Crivitz, kann man sich die Einführung eines BÜRGERHAUSHALT’S, in dem  zusätzliches Geld  „Verteilt“ werden soll, nur schwer erlauben.

Fazit: Ohne Plan und Diskussion der zur Verfügung stehender Haushaltsmittel wird hier entschieden. Die Vorgehensweise von CWG und Linke könnte man am besten wie folgt beschreiben: Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt. So manches teure Prestigeprojekt der Bürgermeisterin sollen spätere harte Einschnitte für die Bürger (Gebühren-u. Steuererhöhung) dadurch demokratisch eingefangen werden. Hier will sich die Bürgermeisterin eine  neue Tribüne schaffen mit einer Profilierung für Leuchtturmprojekte.

Der „Schaukasten“ und der Marktplatz in Crivitz!

10.Nov.-21/P-headli.-cont.-red./116/66-21

Nun, bei aller Aufmerksamkeit zu diesem Thema, stellt sich hier jetzt die Frage: Will etwa der „Schaukasten“ nun Citymanager in der Stadt Crivitz werden?“ Das würde aus der Logik der Fragestellungen hervorgehen!!!! Der „funktional“ agierende sog. Schaukasten hat gefragt: Wie es mit den Plänen Nutzung der Crivitzer Marktes aussieht? Nun einerseits müssten die handelnden Personen hinter dem Schaukasten eigentlich die Antwort wissen. da sie selbst noch 2020 innerhalb der Stadtvertretung tätig waren! Die damalige Antwort dazu war:“ natürlich gibt es einen Bürgertermin……wir entwickeln verschiedene Konzepte und stellen sie vor ….auf dem alten Sparmarkt soll als erstes eine Parkmöglichkeit geschaffen werden, das ist doch selbstverständlich der 1. Schritt“ soweit nur die damaligen Antworten von den handelnden Personen hinter dem Schaukasten.

Und andererseits ist auch klar das die sog. „Markt-Entwicklungsgruppe“, wer auch immer dort tätig sein soll, seit November 2019 nicht mehr betriebsam war ( außer einem Vorentwurf vom 18.01.2020 eines bekannten Architekten und der Ankündigung nach der Suche nach Fördermittel!) seitdem sind fast zwei Jahre vergangen. Nun, zur Verteidigung wäre anzubringen das es allgemein bekannt ist, das die vielen Investitionsprojekte in Crivitz – wie „ Kita, Amtsstraße, Grundschule, Kreativhaus, Arboretum, Feuerwehrhaus-Wessin, barrierefreier Umbau der gesamten Bushaltestellen in Crivitz, Sportplatz Grundschule, Regenentwässerung-Parchimer Straße usw. ….usw“…..somit wenig finanzielle Spielräume lassen für einen umfangreichen Umbau des Marktplatzes oder Bau eines „Springbrunnen“. Warum also diese Fragestellungen von den Akteuren des Schaukasten ? Das Ganze wird noch begleitet von Corona und die jetzige Corona – Situation dürfte sich erst ab Ostern 2022 abschwächen und deshalb sollte man andere Prioritäten setzen im Investitionsbereich bis Ende 2022/23 und begonnene geplante Bauprojekte zuerst beenden !!

Gestaltungsvariante zum neuen Markt

Außerdem hat die Bürgermeisterin doch bekanntlich den zukünftigen CITYMANAGER der Stadt Crivitz 2022……mit folgen Aufgaben betreut:

1.- Widerbelebung des Einzelhandels sowie einer Verkehrsberuhigung in der Innenstadt.

2.- Workshops zur Innenstadt-gestaltung und Umnutzung der Abrissfläche des „Spar“ –Marktes.

3.- „historische Stadtrundgänge“,……….auch Budget wird dem Citymanager zur Verfügung gestellt laut Ministerium.

Soviel nur als Info auf die vielen Fragen vom sog. „Schaukasten“? Nicht unerwähnt sollte man lassen das die Opposition mehrere Anträge/ Vorschläge in der Stadtvertretung gestellt haben zum Umbau/Nutzung der Freifläche „alten Sparmarkt“ – diese wurden alle von der CWG und LINKEN abgelehnt. Das Gleiche ist mit Vorschlägen zum Marktplatz auch passiert. Kann man alles schon lange nachlesen in den Protokollen.

Kapitel 6.5 Energie (Windenergie) Crivitz mit keiner eigenen Stellungnahme!

08.Nov.-21/P-headli.-cont.-red./115/65-21

Der Kessel um Crivitz

Nun dürften die Argumente nicht neu sein, so sind sie doch aber jeden falls im Vorfeld schon geprüft worden durch den regionalen Planungsverband. Die Argumente von Crivitz, das der Rotor mehr als 1/3 aus dem Windeignungsgebiet herausragt und die 1000m Abstand zu nächsten Wohnbebauung nicht eingehalten werden, war auch schon vom Planungsbüro zu höheren zum sog. Energiepark-Nr.15, sind haltlos und schon jetzt rechtlich überarbeitet.  Auch das Thema der Umfassung wurde im Planungsverband umfassend geprüft und gerade auf Wunsch von Herrn Andreas Sturm (Vertreter Verbandsversammlung beim Planungsverband) besonders untersucht. Das Ergebnis war, die Planung entspricht den Erfordernissen (siehe Umfassungsgutachten). Zu den 2,5 Km Abständen hat sich ebenfalls der Planungsverband beschäftigt und genau geprüft- Antwort:

„Diese Überprüfung hat stattgefunden. Für eine Erweiterung oder Verringerung des Abstandes besteht kein Anlass.“ Frau Gabler, Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg. SVZ vom 23.05.2021

Also viel kann durch diese Stellungnahme an der Kreterin oder Planungen nicht geändert werden! Interessant ist nur, dass der Amtsausschuss überhaupt nicht auf der Natur und Artenschutz eingegangen ist. Fehlen da etwa Angaben und Untersuchungen? Und zum anderen ist man überhaupt nicht in der Stellungnahme auf die neu ausgewiesenen POTENTIALFLÄCHEN bzw. Suchräume eingegangen, denn diese sind entweder als nächste in der Planung oder sind die klassischen Ersatzflächen!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 25.10.2021 zur Diskussion steht!

Der Amtsausschuss des Amtes Crivitz beschließt im Rahmen der dritten Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg die folgende Stellungnahme abzugeben.

 Das Gutachten zur „Umfassung von Ortschaften durch Windenergieanlagen“ (Januar 2013; Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Umwelt MV), auf welches unmittelbar Bezug genommen wird, fehlt in den Auslegungsunterlagen. Die erarbeitete Dokumentation der Potentialflächenanalyse und die damit deutlich verbesserte Nachvollziehbarkeit der Ausweisung der WEG wird grundsätzlich begrüßt. Da diese bereits unmittelbare Auswirkungen auf die gemeindliche Entwicklung haben, sollen diese zur besseren Übersicht in ihrer Gesamtheit für das Plangebiet dargestellt werden.

Es wird in der Teilfortschreibung von einer durchschnittlichen Anlagenhöhe von 200 m als Referenzanlage ausgegangen. Um eine zukunftsorientierte Planung zu erreichen, muss mindestens die durchschnittliche Höhe der derzeitig beantragten Anlagen der in der Planungsregion WM im Rahmen der Teilfortschreibung für die Planung herangezogen werden. Gebiete, die nach BauNVO dem Wohnen, der Erholung, dem Tourismus und der Gesundheit dienen 400 m/600 m

Die Abstände der geplanten Windeignungsgebiete zu Gebieten zum Wohnen, der Erholung, dem Tourismus und der Gesundheit, sind auf die Nutzungen nach der BauNVO bezogen. Als Datenbasis werden die ALKIS-Daten sowie die rechtskräftigen Bebauungspläne etc. herangezogen. In der vorliegenden Planung werden die Gebiete, die in den gemeindlichen Flächennutzungsplänen für diese Nutzungen vorbereitet wurden, somit nicht berücksichtigt, ebenso wie Bauplätze im Innenbereich, die sich am Rand der Ortschaften befinden. Ein vorsorgeorientierter Ansatz muss auch die Bereiche berücksichtigen, die bereits planerisch für eine der beschriebenen Nutzungen im F-Plan vorbereitet oder in einer gemeindlichen Satzung festgesetzt sind. Der beabsichtigten gemeindlichen Entwicklung wird damit im Bereich der betroffenen überplanten Flächen direkt entgegengewirkt. Auch in der Erläuterung des Abstandskriteriums wird von Abständen zu Siedlungsbereichen und zu Gebieten nach BauNVO geschrieben, angewendet wird das Abstandskriterium auf Einzelgebäude, wie dies erst in der späteren Genehmigungsplanung zur Bewertung der Immissionen erforderlich ist.

In aktuellen Antragsverfahren hat sich gezeigt, dass die Antragsteller sich hinsichtlich der Abstandsgegebenheiten im Genehmigungsverfahren unreflektiert nach der vom Regionalen Planungsverband erarbeiteten Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen richten. So befindet sich der Anlagenstandort mit dem Mast im Windeignungsgebiet und der Rotor ragt der Rotor mehr als 1/3 aus dem Windeignungsgebiet heraus. Der Abstand von 1.000 m zur Wohnbebauung, gemessen vom Mast bis zu den festgesetzten Bauflächen, die inzwischen bereits zum Teil bebaut sind, wird unterschritten.

Da die Ausweisung der Konzentrationsflächen trotz der gegebenen Kleinmaßstäbigkeit so weitreichende Folgen hat, wird die tatsächliche Heranziehung der Gebietsgrenzen nach BauNVO gefordert, die eine bessere Vorsorge bieten würde. Nur dort wo keine Darstellungen im F-Plan oder Festsetzungen in einer baurechtlichen Satzung erfolgt sind, muss die Heranziehung der ALKIS-Daten mit den Einzelhäusern erfolgen. Die Planungen der Gemeinden werden damit nicht betroffen und die Rechtspositionen von Grundstückseigentümern bleiben gewahrt. Der Kleinmaßstäbigkeit der Planung und dem Vorsorgeansatz wird so auch deutlich besser entsprochen.

Vermeidung erheblich beeinträchtigender Umfassung von Ortschaften. Bei der Anwendung des Kriteriums soll geprüft werden, ob auch die rechtskräftigen Bauleitpläne mit ihren Gebietsdarstellungen und -ausweisungen sowie die Innenbereichssatzungen der Gemeinden, wie berücksichtigt werden.

In der Einzelfallabwägung zur Umfassung der Ortschaften werden Standorte von Windenergieanlagen außer Betracht gelassen, die noch länger betrieben werden als die Hälfte des Planungszeitraums. Dahingehend ist in der Einzelfallabwägung eine Überprüfung zur tatsächlichen Betriebsdauer der Anlagen durchzuführen. Die rechnergestützte Ermittlung der geometrischen Siedlungsmittelpunkte ist für die Ortslagen anscheinend nicht gleichförmig erfolgt. In den Darstellungen der Dokumentation der Potentialflächenanalyse scheint nicht immer vom geometrischen Siedlungsmittelpunkt ausgegangen worden zu sein. Mindestabstand 2.500 m zu neu geplanten Windeignungsgebieten oder bestehenden Windparks

In Bezug auf die Abwägung der Einzelfallentscheidungen bei der Anwendung des Kriteriums 2.500 m-Mindestabstand, sind die Restlaufzeit der Windenergieanlagen zu überprüfen. Hier werden Altgebiete nicht entsprechend der textlichen Ausführungen zur Erläuterung des Kriteriums gewürdigt. In dem B-Plan Nr. 1 „Windeignungsgebiet Nr. 17 Bülow-Prestin“ der Gemeinde Bülow wurden drei Windenergieanlagen beantragt und im Jahr 2017 zwei Anlagen errichtet, die Errichtung weiterer WEA ist aufgrund des rechtskräftige B-Plans weiterhin zulässig. Der Grund zur Ausweisung des WEG Runow, nach der Einzelfallabwägung des 2,5 km Abstandskriteriums zwischen zwei Windeignungsgebieten entspricht somit nicht den in der Teilfortschreibung genannten Bedingungen. Es handelt sich zum einen um einen rechtskräftigen Bebauungsplan und zum anderen erfolgt der Anlagenabbau aufgrund der Restlaufzeit nicht vor Ablauf der Hälfte des Planungszeitraumes. Hier ist die Abwägung der Einzelfallentscheidung anzupassen.


Abstimmungsergebnis:

25Ja – Stimmen

0Nein –Stimmen

4 Enthaltungen

Neuauflage der Gestaltungssatzung – Crivitz- durch CWG und LINKE abgelehnt!

07.Nov.-21/P-headli.-cont.-red./114/64-21

Trotz der Feststellung von einem „historischem Ortsbild“ und nahenden baldigen „historischen Stadtrundgängen“ durch einen Citymanager hat man sich nicht dazu durchringen können eine Gestaltungssatzung für den Altstadtkern neu zu auszuarbeiten! Die alte Gestaltungssatzung setzte Anforderungen fest, die für Um-, Erweiterungs- und Neubauten sowie für alle sonstigen baulichen oder farblichen Veränderungen. Damit sollte die historisch entstandene und erhaltenswerte Eigenart des Altstadtkerns von Crivitz  weiterhin erhalten bzw. wieder hergestellt werden.

Und was geschah dann!

Am 21.07.2016 schlug der Bauausschuss vor aktuelle anstehenden Fragen in Bezug auf die Gestaltungssatzung z. B. hinsichtlich der Formulierungen von Festsetzungen und Auslegungsmöglichkeiten derselben, Geltungsbereiche, Bezugnahme auf die aktuelle Situation hinsichtlich fertiggestellter nicht satzungskonformer Bauten etc. mit einem dafür fachlich aufgestellten Architekturbüro zu beraten. Im Ergebnis dieser Beratung sollte dann eine Aufgabenstellung zur Novellierung oder Fortschreibung der Satzung für das Architekturbüro formuliert werden.

Doch dazu kam es aber nicht mehr!

Unmittelbar danach tauchte ein Bauantrag auf einer ansässigen Unternehmerin „ zur Gestaltung der Fassade des ehemaligen Schlecker-Marktes in der Großen Straße 5/7“ und es begann eine große Diskussion, welches dazu führte das die Gestaltungssatzung am 09.11.2016 (Bekanntmachung) aufgehoben wurde. Das wurde durch die Bürgermeisterin in seltsam er weise begründet. Die  Ausführungen der Bürgermeisterin erweckten damals den Eindruck, dass die Stadt jahrelang Verstöße gegen die Gestaltungssatzung zugelassen und geduldet hatte. Dem war nicht so und das wurde auch von einem Abgeordneten umfassend fachlich und sachlich dargestellt.

Und was ist 2021?

Seit 2017 gilt der  § 34 Abs 1 BauGB und genau zu den Paragrafen gab es schon mehrere Baustreitigkeiten seit 2016. Das klassische Beispiel dafür ist ein Baustreit seit dem 04.08.2020 zum Bauantrag (BA179580) „Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Verkauf/ Textileinzelhandel im Erdgeschoß und weiteren 3 Etagen Wohnnutzung in der Parchimer Str. 3.“

Der Kreis sagt: JA! „ Im vorliegenden Fall ist das EINFÜGEN gegeben“.

Die Stadt sagt: NEIN!Das historische Ortsbild darf in diesem Bereich NICHT durch einen viergeschossigen Bau „verschandelt“ werden.

Und um weitere langfristige Baustreitigkeiten in der Zukunft zu vermeiden und um das „historische Ortsbild“, wie man es 2021 festgestellt hat sollte eine Ausarbeitung einer neuen Gestaltungssatzung für den Altstadtkern ausgearbeitet werden.

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 25.10.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Der Stadtkern ist nahezu kreisförmig angelegt, in dessen Mitte sich der Marktplatz befindet. Südwestlich davon erhebt sich die im spätgotischen Stil erneuerte Stadtkirche. Die Stadt Crivitz hat sich 1993 nach Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm eine Gestaltungssatzung gegeben. Diese Satzung wurde im Jahr 2005 fortgeschrieben und neu gefasst. Die Satzung setzte Anforderungen fest, die für Um-, Erweiterungs- und Neubauten sowie für alle sonstigen baulichen oder farblichen Veränderungen, soweit sie die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen und Werbeanlagen berühren, galten.  Damit sollte die historisch entstandene und erhaltenswerte Eigenart des Gebietes – Altstadtkern von Crivitz – weiterhin erhalten bzw. wieder hergestellt werden. Die Satzung wurde auch mit herangezogen für die Gewährung von Städtebaufördermitteln solange die Sanierungssatzung galt. Mit den Fördermitteln konnten die unrentablen Kosten für die gestalterischen Mehraufwendungen abgefangen werden. Am 21.07.2016 schlug der Bauausschuss vor aktuelle anstehenden Fragen in Bezug auf die Gestaltungssatzung z. B. hinsichtlich der Formulierungen von Festsetzungen und Auslegungsmöglichkeiten derselben, Geltungsbereiche, Bezugnahme auf die aktuelle Situation hinsichtlich fertiggestellter nicht satzungskonformer Bauten etc. mit einem dafür fachlich aufgestellten Architekturbüro zu beraten. Im Ergebnis dieser Beratung sollte dann eine Aufgabenstellung zur Novellierung oder Fortschreibung der Satzung für das Architekturbüro formuliert werden. Doch dazu kam es aber nicht mehr.

Unmittelbar danach tauchte ein Bauantrag auf einer ansässigen Unternehmerin „ zur Gestaltung der Fassade des ehemaligen Schlecker-Marktes in der Großen Straße 5/7“ und es begann eine große Diskussion, welches dazu führte das die Gestaltungssatzung am 09.11.2016 (Bekanntmachung) aufgehoben wurde. ……gem. Protokoll Das wurde begründet: „Die Bürgermeisterin verweist darauf, dass die Gestaltungssatzung einerseits ein umfassendes Werk ist, andererseits eventuell nicht mehr zeitgemäß. ……… Durch die vielen Ausnahmen der Gestaltungssatzung entstanden bedeutende Außenwirkungen. Investitionen werden durch die Beschränkungen der Gestaltungssatzung teilweise verhindert. Die Gestaltungssatzung ist nicht mehr zeitgemäß. Fördermittel gibt es keine mehr.“ laut Protokoll

Die  Ausführungen der Bürgermeisterin erweckten damals den Eindruck, dass die Stadt jahrelang Verstöße gegen die Gestaltungssatzung zugelassen und geduldet hatte. Dem war nicht so und wurde auch von einem Abgeordneten umfassend sachlich dargestellt. Dennoch hat die Bürgermeisterin hat am 28.10.2016 die Verwaltung beauftragt, einen Beschluss zur Aufhebung der Gestaltungssatzung vorzubereiten und wurde die Aufhebung am 07.11.2016 vollzogen. …..gem. Protokoll… Seit diesem Tage gilt der  § 34 Abs 1 BauGB in dem es heißt“ Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.“ laut Anschreiben…… Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das zentrale Zulässigkeitserfordernis ist somit das „Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung“.

Und genau zu den o.g §34 Abs.1 gab es schon mehrere Baustreitigkeiten seit 2016. Das klassische Beispiel dafür ist ein Baustreit seit dem 04.08.2020 zum Bauantrag (BA179580) „Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Verkauf/ Textileinzelhandel im Erdgeschoß und weiteren 3 Etagen Wohnnutzung in der Parchimer Str. 3.“ Der Kreis sagt: JA!„ Im vorliegenden Fall ist das EINFÜGEN gegeben. Der Standort des geplanten Vorhabens befindet sich in einer Baulücke im Stadtbereich Crivitz. „Das Vorhaben fügt sich nach der Art der Nutzung (Wohnen und Einzelhandel), nach der Bauweise (abweichende B.), nach der Überbauung (derartige rel. hohe Überbauungen finden sich in der näheren Umgebung, u.a. Flurst.103, 184 …) sowie nach dem Maß der baulichen in die Eigenart der näheren Umgebung ein.“ laut Anschreiben.Die Stadt sagt: NEIN!Das historische Ortsbild darf in diesem Bereich nicht durch einen viergeschossigen Bau „verschandelt“ werden. Der gewisse Blick entlang der Parchimer Straße und aus Richtung der Rathausstraße / Großen Straße muss bewahrt werden. Die vorhandene Bebauung an der Kreuzung bzw. auf dem Platz ist ortsprägend.“…gem. Anschreiben

Um weitere langfristige Baustreitigkeiten in der Zukunft zu vermeiden und um das historische Ortsbild, wie man es 2021 festgestellt hat, zu erhalten  ist die Ausarbeitung einer neuen Gestaltungssatzung für den Stadtkern der Stadt Crivitz  geboten.

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Beschlussentwurf: Die Stadt Crivitz beschließt die Ausarbeitung einer Gestaltungssatzung für den Stadtkern der Stadt Crivitz.

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Erhöhung der monatlichen Erstattung der Reisekosten von 80€ auf 120€ der Bürgermeisterin

04.Nov.-21/P-headli.-cont.-red./113/63-21

Man gönnt sich ja sonst nichts! Manchmal muss man sich einfach selbst beschenken!

Erhöhung der monatlichen Erstattung der Reisekosten von 80€ auf 120€ der Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm!

Begründung der Erhöhung!

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2017 wurde angeblich durch die örtliche Rechnungsprüfung hinterfragt ob die pauschal gezahlte Reisekostenerstattung von 80€/monatlich für die Bürgermeisterin auskömmlich ist?

Kuriosum der Begründung? Eine Begründung welche keine IST!

Einerseits wurde dieser Antrag in keinem Ausschuss vorher debattiert und somit wussten die Abgeordneten auch nicht vorher  etwas von der Absicht etwas die Erstattung zu erhöhen und  andererseits kommt der Antrag der Bürgermeisterin über den Fachdienst – Zentrale Dienste zur Abstimmung? Auch dieser Antrag kam also wieder einmal – plötzlich und unerwartet!!

Zur weiteren Klarstellung: die Jahresabschlussprüfung 2017 wurde am 16.06.2020 durchgeführt und der Prüfbericht des Rechnungsprüfers am 17.08.2020 durch die Stadtvertretung bestätigt. Die Entlastung der Bürgermeisterin zum Jahresabschluss 2017 wurde aber erst am  12.10.2020 durchgeführt.

Eine angebliche Hinterfragung der örtlichen Rechnungsprüfung ist in den öffentlichen zugänglichen Dokumenten nicht ersichtlich. Es sind auch keine Nachfragen oder Betrags- oder Wegeauswertungen im öffentlichen Berichten des Rechnungsprüfers dargestellt. Hierzu heißt es kurzerhand „Der Ausschuss befürwortet die Empfehlung des Rechnungsprüfers die Höhe der pauschal gezahlten Reisekosten der Bürgermeisterin auf ihre Angemessenheit hin zu überprüfen (exemplarisch Aufzeichnungen über einen bestimmten Zeitraum). Es wird insoweit auf die Ausführungen im Prüfvermerk verwiesen.“ Von Überprüfen wird hier gesprochen und wer und wie? Und die anderen Ausführungen, was damit nun genau gemeint ist, bleibt verborgen. Ein Fahrtennachweis über die angeblichen Aufzeichnungen der Fahrten im STADTGEBIET der Bürgermeisterin ist nicht in der Beschlussvorlage vorhanden.

Also wiedermal alles im Dunkeln?

Allgemein äußern sich Rechnungsprüfer in Berichten nur auf der Grundlage von Prüfvorgängen oder Überprüfungen zu Sachverhalten, aber Sie machen keine Hinterfragung oder Nachfragen in abgeschlossenen Berichten, sondern geben nur Empfehlungen! Was soll hier konstruiert dargestellt werden oder sind es nur aktuelle persönliche Bedürfnisse 2021?

Was steht in der Hauptsatzung?

In § 8 Abs. 9 Entschädigungen steht:“ Reise-kosten können pauschaliert gezahlt werden, wenn über einen repräsentativen Zeitraum die Höhe begründet wird.“ Merkwürdig ist nur, dass der aufgezeichnete  „repräsentative Zeitraum“ der Bürgermeisterin von 09.2020 bis 11.2020 gleich nach der Beschlussfassung (17.08.2020) und noch vor  der Entlastung (12.10.2020) durchgeführt worden sein soll.

Was ist ein repräsentativer Zeitraum?

Gemäß § 6 EstG äußerte sich das BMF zum Nachweis der PKW Nutzung- Grundsätzlich kann der Nachweis in jeder geeigneten Form erfolgen, etwa über Eintragungen im Fahrtenbuch oder andere Abrechnungsunterlagen in der Regel drei Monate durch Aufzeichnungen ermittelt werden zur Glaubhaftmachung. Das sagt das Steuerrecht und was gilt nun als Nachweis für die Stadtvertretung? Sind hier wirklich nur drei Monate ausreichend? Zumal diese Aufzeichnungen zu Corona-Zeiten erfolgten, wo man sowieso weniger unterwegs war und unter damaligen Kontaktbeschränkungen 2020 auch viele Veranstaltungen ausfielen und in den letzten zwei Jahren?

Wie hoch sind die Beträge für die Erstattung?

80€ entsprachen nach der alten Regelung der Reisekostenvergütung für die Beamten ( 25 Cent/Km) ca.320 km monatlich im Stadtgebiet von Crivitz. Nach der neuen Änderung vom 7. Juni 2021 (30 Cent/Km) der Reiskostenvergütung würden sich bei einer durchschnittlichen monatlichen Wegstrecke von ca.320 km monatlicher Fahrleistung nur 96€ Erstattung ergeben.

Der angebliche Nachweis von 09.2020 bis 11.2020 über den sog. repräsentativen Zeitraum, weist aber eine Erhöhung der Fahrleistung von jetzt auf einer durchschnittlichen monatlichen Wegstrecke von ca. 400km monatlich aus? Diese Fahrleistung würde dann folglich 120€ Erstattung monatlich bedeuten. Das passt alles nicht zusammen, ein Jahresabschluss 2017 am 17.08.2020, eine Entlastung der BÜ am 28.10.2020, eine Anfertigung von exemplarischen Aufzeichnungen der Fahrkosten von Sep.-Nov.2020, ein neuer Erlass der Reiskostenvergütung im Juni 2021 und dann erst der Antrag plötzlich und unerwartet im Oktober 2021???

Ist das wirklich angemessen, so wie es in der Sachverhaltsdarstellung dargestellt wird? Ist die Höhe damit wirklich endgültig begründet dargestellt, so wie es im Beschluss der Stadtvertretung formuliert wurde? Wie hoch war denn die durchschnittliche monatliche Fahrleistung 2021 von Januar bis Juli? Oder ist es nur ein ganz persönlicher Wunsch der Bürgermeisterin nach einer Erhöhung der Erstattung, aufgrund der aktuell gestiegenen Inflationsrate auf 4,5%?

Fazit: Wieder einmal bleibt alles im Dunkeln! Eine örtliche Rechnungsprüfung, welche angeblich irgendetwas monierte und hinterfragte?

Eine angebliche exemplarische Aufzeichnung der Fahrten von 09.2020 bis 11.2020 der Bürgermeisterin die öffentlich nicht einsehbar dargestellt wurden und dazu noch im Corona Zeitraum. Eine zukünftige zusätzliche finanzielle Belastung des Ergebnishaushaltes von ca. 480€ jährlich oder jetzt insgesamt 1440€ jährlich Reisekosten über die niemand berichten oder Rechenschaft ablegen will und deren Kompensierung unklar ist! Transparenz wäre bei diesem sensiblen Thema wesentlich nützlicher, auch wenn es nur um ein menschliches Bedürfnis einer einzelnen Person geht! Allerdings wird alles zurzeit teurer und die Verbraucherpreise tragen alle Bürger, jeder in seiner Beschäftigung, bekommen die Bürger jetzt auch eine Erhöhung ihrer Aufwendungen?

Das alles ist einfach nur noch peinlich und unangemessen, wie hier die CWG und LINKE ihre eigene Führung mit aller Macht beglückt!

Hier noch einmal die Beschllussvorlage dargestellt – vom 25.10.2021 ( öffentlich ) !!

Beschlussvorlage Vorlage-Nr.: BV Cri SV 443/21……öffentlich

Fachbereich: Zentrale Dienste Sachbearbeiter/-in: Frau Ohl

Beratungsfolge(Zuständigkeit) Stadtvertretung der Stadt Crivitz (Entscheidung) 25.10.2021 Beschluss zur pauschal gezahlten Reisekostenerstattung der Bürgermeisterin

Sachverhaltsdarstellung:

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2017 wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung hinterfragt, ob die für die Bürgermeisterin pauschal gezahlte Reisekostenerstattung in Höhe von 80 Euro auskömmlich ist. Als Reaktion auf die Nachfrage wurde entsprechend der Vorgaben des § 8 Abs. 9 der Hauptsatzung über einen repräsentativen Zeitraum (September bis November 2020) die Fahrten von Bürgermeisterin aufgezeichnet. Hiernach ergibt sich eine durchschnittliche monatliche Wegstrecke von ca. 400 Kilometern. Unter Verweis auf die Regelung des § 5 Abs. 1 LRKG MV erscheint eine monatliche Entschädigung in Höhe von 120 Euro als angemessen (400 km x 0,30 Euro).

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt die Reisekosten der Bürgermeisterin auf 120 Euro festzulegen, da über einen repräsentativen Zeitraum die Höhe begründet ist.

Ab 01.01.2021 bekommt  Crivitz einen „Citymanager“!

31.Okt.-21/P-headli.-cont.-red./112/62-21

Ab 01.01.2021 bekommt  Crivitz einen „Citymanager“!

So wurde es mehrheitlich beschlossen durch die CWG und Linken auf der Sitzung der Stadtvertretung am 25.10.2021.

Was ist geschehen?

Kurz nach dem eine Unternehmerin aus Crivitz, durch die IHK und weiteren Partner in Schwerin, in der Kategorie“ innovative Geschäftsentwicklung“ ausgezeichnet wurde [14.10.2021], übrigens unseren Glückwunsch nachträglich an dieser Stelle, tauchte plötzlich und unerwartet ein Antrag der Bürgermeisterin von Crivitz auf, für die Sitzung der Stadtvertretung am 25.10.2021. Es soll ein Grundsatzbeschluss über die Einstellung eines Citymanager für Crivitz mit Förderung gefasst werden. Ein Schelm wer hier an dieser Stelle Vermutungen anstellt!!!

Und so wurde der Grundsatzbeschluss am 25.10.2021  mit Mehrheit der CWG und Linke beschlossen. Also gesagt und gleich getan! Das Kuriosum daran ist nur, das einerseits von dieser Absicht niemand von den Abgeordneten vorher etwas wusste und andererseits wurde aber  der Fördermittelantrag bereits am 15.10.2021 für den „Citymanager“ beim Wirtschaftsministerium durch die Bürgermeisterin eingereicht! Nun, also warum sollen also auch die Abgeordneten darüber noch reden wenn sowieso schon vorher alles  beschlossen wurde und nur noch verkündet werden soll !

Somit wurde der Antrag der Bürgermeisterin nur noch „ pro forma“ von CWG und Linke abgehandelt und mit ihrer Mehrheit beschlossen, nun ja, es ist ja alles durch die Chefin schon organisiert und geregelt! Selbst die LINKE schwieg zu diesem Antrag verständlicherweise, Parteidisziplin!

Wie soll die Förderung jetzt aussehen!

Für 24 Monate erhält ein Citymanager 48.573.66€ also 2.023,90€ monatlich, für 20 Wochenstunden! Ganz schön üppig!! Der Vertrag soll „vorerst“ befristet sein, heißt also ab 2024 unbefristet und dann wird es eine zum gegenwärtigen Stand gültige Tarifangleichung geben! Also eine Gehaltserhöhung! Die Personalkosten werden für 24 Monate bis zu 80% gefördert vom 01.12.2021 bis 31.12.2023! Eine Verlängerung bis 31.12.2024 ist möglich! Das heißt dann also ab 2025 unbefristet!!!

Welches Ziel soll der Citymanager haben?

Nun, das Ziel nach der Förderrichtlinie  des Ministeriums  ist es: „Die Rückgewinnung der wirtschaftlichen Bedeutung dieser Grundzentren, die pandemiebedingt starke Einbußen zu verzeichnen hatten, zu ermöglichen“

Gefördert werden folgende  Projekte.“ Entwicklung, Umsetzung und Begleitung von innerstädtischen Veranstaltungs- und Belebungsmaßnahmen, insbesondere mit dem Fokus Einzelhandel, Aufwertung der Innenstadt als attraktiver, multifunktionaler Erlebnisraum, Revitalisierung von Einzelhandel, Gastronomie und Tourismus in den Innenstädten, Digitalisierung lokaler Wertschöpfungsketten und Stabilisierung des Einzelhandels.“

NEU IST AUCH, dass die Citymanager ein Budget an die Hand bekommen sollen. Das soll durch ein Aktivitätsbudget umgesetzt werden“, so nach Herr Glawe. Woher dieses Budget allerdings in der Stadt Crivitz kommen soll ist unbekannt?!

Was soll der Citymanager in Crivitz machen?

Ja, also das ist genau beschrieben durch die Bürgermeisterin:

1.- Widerbelebung des Einzelhandels sowie einer Verkehrsberuhigung in der Innenstadt.

2.- Workshops zur Innenstadtgestaltung und Umnutzung der Abrissfläche des „Spar“ –Marktes

3.- „historische Stadtrundgänge“

Ob diese Aufgaben alle so richtig sind nach den Förderrichtlinien, bleibt strittig?! Nun, und warum zu den Belebungsmaßnahmen der Innenstadt die Verkehrsberuhigung und die Abrissfläche  „Spar“ –Marktes dienen soll, ist nicht erklärt worden, will man vermutlich auch nicht. Es hat alles den Anschein das hier ungelöste und unbequeme Aufgaben jemand anderes übernehmen soll! Die Hoffnung der Bürgermeisterin ist wahrscheinlich dass durch ein gefördertes „Aktivitätsbudget“ die Themen enträtselt werden sollen, denn aufgrund der betrübten Haushaltslage der Stadt in den nächsten Jahren, kann diese sich das nicht leisten!

Welche Anforderungen werden an den Citymanager gestellt?

Nun, im Grunde genommen keine! Gemäß Sachverhaltsdarstellung der Bürgermeisterin. Erläuterungen wurden dazu nicht gemacht oder Vorstellungen geäußert!  Also, kann somit diese Aufgabe Jedermann übernehmen!

Wie werden die Personalkosten ab 2024 oder 2025 finanziert?

Also, ab 2024 ist eine Belastung für den Ergebnishaushalt der nächsten Jahre vorgesehen und über eine Gegenfinanzierung gibt es keinerlei Vorstellungen! Also folglich werden diese Kosten aus Steuermitteln finanziert! Fragen hierzu sind unerwünscht! Nun und ab 2025 ist es Sache der neugewählten Stadtvertretung darüber zu entscheiden! So einfach ist diese Problematik zu beantworten in der Stadt Crivitz!

Fazit: Also, ein völlig normaler demokratischer Vorgang, wo man Fragen oder Probleme überhaupt nicht ansprechen sollte, denn die Angelegenheit ist doch schon längst beschlossen sowie völlig klar und in guten Händen! Eine neue Tribüne für unsere Bürgermeisterin, also bitte bitte m/w/s bewerben!!!!

Grundsatzentscheidung über die Finanzierung der Folgekosten des HAKO 1650 für die folgenden Haushaltsjahre der Stadt Crivitz!

30.Okt.-21/P-headli.-cont.-red./111/61-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 25.10.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

„DER HAKO MUSS FAHREN“,das war die Antwort der Fraktion der CWG und LINKE, auf den Antrag der Opposition. Die stellte aber die Frage/Antrag aber: „Wie werden die Folgekosten des HAKO 1650 in den nächsten finanziert?

Nun, das der HAKO fahren muss ist unbestritten, das sollte er auch, am besten täglich, denn er muss sich ja auch amortisieren! Am besten wäre es auch, wenn endlich ein Tourenplan für die Stadt und Ortsteile bekannt wäre! Aber die Frage der Finanzierung der Folgekosten des HAKO ist mit der obigen Antwort überhaupt nicht deutlich geworden. Es wurden sogar vier Vorschläge von der Opposition gemacht, über die Finanzierung zu debattieren, jedoch  vergeblich, die CWG und Linke wollte einfach nicht darüber reden und lehnte den Antrag einfach ab!

Fazit:Damit bleibt es seit fast 10 Monaten offen, wie nun 54.300,00€ Folgekosten jährlich finanziert werden sollen. Aber eines steht schon fest, laut Straßenreinigungssatzung der Stadt Crivitz vom 17.10.2010 in § 1(Abs.2) – Reinigungspflichtige Straßen.Reinigungspflichtig ist die Stadt Crivitz. Sie reinigt die Straßen.“

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 25.10.2021 zur Diskussion steht!

Grundsatzentscheidung über die Finanzierung der Folgekosten des HAKO 1650 für die folgenden Haushaltsjahre der Stadt Crivitz!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Seit gut 8 Wochen ist der HAKO Citymaster 16/50 in Crivitz im Einsatz, um die Straßen und Plätze in Crivitz und den Ortsteilen sauber zu halten. Zusätzlich kommt demnächst eine Unkrautbürste zum Einsatz, die noch besser die Gehwege und Straßenränder vom Unkraut befreien kann. Diese kann schnell gegen die normalen Bürsten getauscht werden. Da das Stadtgebiet groß ist (ca. 75 km²), wird es sicher noch einige Zeit dauern bis ein richtiger Tourenplan erstellt sein wird.

Dazu wurde auf der Sitzung am 26.04.2021, dem Angebot der Firma Reitec GmbH, Gewerbeallee 7c, 19089 Crivitz mit einem Volumen von 141.914,64 Euro (brutto) der Zuschlag erteilet (BV 310/21) und den Anbieter mit der Lieferung der multifunktionalen Kompaktkehrmaschine beauftragt. Begründung:“ Die Anschaffung der Maschine ist nötig geworden, da nicht alle Hausbesitzer Ihrer Pflicht zur Straßenreinigung nachkommen und der Einsatz von Pestiziden verboten ist. Der Schlamm und Dreck der sonst bei Starkregen zusammen gespült wurde, verstopfte die Abläufe und u. a. dadurch waren dann Überschwemmungen an neuralgischen Punkten angesagt.“ Deshalb ist die Anschaffung eines Citymasters vom Typ HAKO 1650 als Investition in den Haushalt 2021 aufnehmen. Die neue Kehrmaschine ist für eine Reihe von Arbeiten im kommunalen Außenbereich einsetzbar und unverzichtbar!

Der HAKO 1650 ist leicht zu bedienen und ermöglicht Arbeitskomfort für das Bedienpersonal unter allen Bedingungen. Die Schaffung eines Schwerbehinderten Arbeitsplatzes mit dem HAKO 1650 wird durch das Integrationsamt beim Landesamt für Gesundheit und Soziales zeitlich begrenzt gefördert (70%). Ein Schwerbehinderter Arbeitsplatz gilt in Kombination von Technik und dem dazu erforderlichem Bedienpersonal.

In der Straßenreinigungssatzung der Stadt Crivitz vom 17.10.2010 in § 1(Abs.2) – Reinigungspflichtige Straßen“ Reinigungspflichtig ist die Stadt Crivitz. Sie reinigt die Straßen, soweit die Reinigungspflicht nicht nach Maßgabe der §§ 2 und 4 übertragen wird. Die Stadt Crivitz kann für die Durchführung ganz oder teilweise Dritte beauftragen.“ Die Übertragung der Reinigungspflicht auf die  Eigentümer der anliegenden Grundstücke sind: ein gekürzter Auszug…….

Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radwege ausgewiesenen Gehwege, der Verbindungs- und Treppenwege und des markierten Teils des Gehweges,…….Radwege, Trenn-, Baum- und Parkstreifen, Parkbuchten sowie sonstige zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegenen Teile des Straßenkörpers……………die halbe Breite von verkehrsberuhigten Straßen………… einschließlich Fahrbahnrinnen und Bordsteinkanten.“

Bei dieser Art der Formulierungen in der Satzung aus dem Jahr 2010 sind Unstimmigkeiten mit den Eigentümern nicht vermeidbar.

Die Anschaffungskosten (120.000,00€ Netto) sowie die jährlichen Personal-, Betriebs- und Unterhaltungskosten (42.300,00 € ohne Berücksichtigung der Förderung) belasten den Finanzhaushalt der Stadt Crivitz. Hinzu kommen noch 12.000,00€ Abschreibungen die ebenfalls erwirtschaftet werden müssen. Im Ergebnishaushalt entsteht somit ein zusätzlicher jährlicher Aufwand für die Folgejahre in der Höhe von 54.300,00 €.

Aufgrund der Einsatzmöglichkeiten dieses Gerätes ist ein Kostenvergleich zu einer aktuell fremdvergebenen Leistung nicht möglich. Aus diesem Grund können in diesem Zusammenhang lediglich die Straßenreinigungskosten (4 Kehrungen a 1000 €), welche z.Z. sporadisch anfallen, eingespart werden.

Einzahlungen durch eventuelle Fördermittel bzw. Erträge können derzeit nicht festgemacht werden (außer die zeitlich begrenzte Förderung der Personalkosten durch das Integrationsamt). Bestrebungen  des Hauptausschusse durch das Amt Crivitz solle mögliche Varianten der Finanzierung ausgearbeitet werden (Umlegung von Kosten über Straßenreinigungsgebühr auf Anwohner; eventuelle Werbeverträge mit Firmen; die sich auf dem Fahrzeug darstellen; Dienstleistungsverträge mit Firmen, bei denen der gegen entsprechendes Entgelt ebenfalls eine Reinigung durchgeführt werden könnte; Möglichkeit eines Mietkaufes/Ratenkaufes) ist bis jetzt nicht  erfolgt.

Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Crivitz und zur Abfederung der zusätzlichen Auszahlungen/Aufwendungen ist es geboten entsprechend den Haushaltsgrundsätzen eine Grundsatzentscheidung über die Finanzierung der Folgekosten des HAKO 1650 für die folgenden Haushaltsjahre der Stadt Crivitz zu treffen.


Beschlussvorschlag 1:

Die Stadt Crivitz beschließt die jährlichen anfallenden Folgekosten für den HAKO 1650 durch Ausgabenkürzungen im Ergebnishaushalt für die folgenden Haushaltsjahre in der gleichen Höhe  auszugleichen.

Beschlussvorschlag 2:

Die Stadt Crivitz beschließt die jährlichen anfallenden Folgekosten für den HAKO 1650 durch  Straßenreinigungsgebühren in einer entsprechenden Satzung zu erheben.

Beschlussvorschlag 3:

Die Stadt Crivitz beschließt die jährlichen anfallenden Folgekosten für den HAKO 1650 durch die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B weit über dem Nivellierungshebesatz zu finanzieren.

Beschlussvorschlag 4:

Die Stadt Crivitz beschließt die jährlichen anfallenden Folgekosten für den HAKO 1650 die Finanzierung aus reinen Steuermitteln (Schlüsselzuweisungen/ Steuereinahmen), als zusätzliche  Belastung des Ergebnishaushaltes zu tragen. Dazu ist ein neuer Umlageschlüssel für das Haushaltsjahr 2022 zu erarbeiten und die Ziele und Kennzahlen für die einzelnen Produkte festzulegen.


Viel Wind um nichts!Einwohnerversammlung am 18.10.2021 in Friedrichsruhe!

20.Okt.-21/P-headli.-cont.-red./110/60-21

Einwohnerversammlung die keine solche war, in Friedrichsruhe zum Windpark Wessin.

Der Bürger sollte nur informiert werden, Fragen unerwünscht! Vorgetragene Argumente die keine waren! Ein Planungsbüro, dass leider viel zu spät beteiligt wurde! Amtserläuterungen die niemand verstand, sollte vielleicht auch so sein!

Am gestrigen Abend dem 18.10.2021 fand in Friedrichsruhe eine Informationsveranstaltung der Bürgermeister von Crivitz, Barnin und Zapel statt. Ca. 50 Bürger folgten der Einladung. Als erstes fragt man sich: Warum so weit entfernt vom Geschehen und so versteckt? Es sollten die Statements der Gemeinden verlesen werden, wie man sich nun denn zu diesem Thema positioniere! Doch wie immer, passierte nichts! Mit den immer wiederkehrenden Worthülsen, dass man nichts gegen die Windräder hätte tun können und dass man alles tun will und man nun das Beste für die Bürger herausholen wolle (in Sachen Geld, versteht sich) , wollte man offensichtlich die Bürger einschläfern.

In den Ausführungen der Bürgermeisterin wurde der Verein NETZE mit keinem Wort erwähnt. Doch die anwesenden Vorstandsmitglieder des Vereins, Gisa Erdmann und Dieter Schönrock ergriffen das Wort.

Dieter Schönrock im Disput mit den Bürgermeistern

Es wurde klar formuliert, dass die Untätigkeit und die Versäumnisse der Bürgermeisterin in der Vergangenheit, rechtzeitig die Flächen der Kommune selbst zu überplanen, der Grund sind, warum wir uns heute gegen einen Investor und die Planungen des Energieministeriums wehren müssen. Auch Herr Wiese, Sachgebietsleiter im Amt Crivitz meinte erwähnen zu müssen, dass Alternativen durch den ehrenamtlichen Verein NETZE nicht umfänglich genug beschrieben worden seien. Damals war er aber noch gar nicht Amt tätig und übrigens war er Mitglied in der Bürgerinitiative „Netze“.

Herr Wiese, mit einem 6 seitigen Exposé für eine touristische Nutzung haben andere Leute Ihre Arbeit gemacht und sie haben offensichtlich noch nicht realisiert, dass dies eigentlich Ihre Aufgabe ist !

Es wurde immer wieder versucht, den Verein NETZE in ein schlechtes Licht zu rücken. Frau Brusch-Gamm, das war einfach nur peinlich! Noch einmal, damit es vor allem Herr Wandschneider, Herr Zimmermann und Frau Brusch-Gamm nicht vergessen: Der klare Wille aller betroffener Bürger war, dass ein Windpark bei Wessin und Zapel NICHT !!! gebaut werden soll ! Herr Wandschneider, Herr Zimmermann, Frau Brusch-Gamm: Sie haben im Sinne Ihrer Bürger zu handeln und den Willen der Mehrheit umzusetzen. Dafür wurden Sie gewählt! Die eigenen Fehler zu leugnen und zu lügen, ist schlimm genug.

Jedoch Steuergelder zu verschwenden und den Bürgern jetzt einen „eigenen“ Windpark als „Bürgerwindpark“ verkaufen zu wollen, ist eine Frechheit! Die Bürger haben bei der Wahl 2019 den Versprechungen von Frau Britta Brusch-Gamm Glauben und Vertrauen geschenkt und damals nicht damit gerechnet und werden jetzt bitter enttäuscht.

Kloss Energy hat bereits Klage gegen die Veränderungssperre der Bürgermeisterin eingereicht! Was zu erwarten war, da diese bereits im Frühjahr 2019 Ihre Planungen begann und erst im August `21 ein Planungsbüro der Stadt Crivitz mit dem B-Plan Nr.15 beauftragt wurde! Wieder wurden 18 wichtige Monate verpennt!

Der Verein NETZE hat bereits 4 Gutachten erstellt zum Natur-und Artenschutz, das vier weitere Gutachten bis 2023 sind in Arbeit! Nur diese, vor allem lückenlose, Dokumentation über die vorhandene und sich verändernde Kulisse in Wessin in vorgeschriebener Gutachtenform kann das StaLU in die Lage versetzen, eine Genehmigung für den Bau von Windrädern zu verwehren oder zu mindern !

Das Kies-und Kiessande Abbaugebiet rund um Basthorst?

19.Okt.-21/P-headli.-cont.-red./109/58-21

Aufmerksam zu diesem Thema wurde am 08.07. 2021 gemacht im Internet als ein Artikel des Schaukastens von Anna Schade veröffentlicht wurde in welcher die BVVG ein Interessenbekundungsverfahren gestartet hatte. Die BVVG Berlin ruft seit Juli 2021 zur Bekundung von Kaufinteresse an dem Bodenschatz von Kies und Kiessande in Basthorst auf, eine einer Fläche von ca. 340 ha. Davon ist die BVVG auch Eigentümerin von etwa 160 ha die großen Teile des Bergwerksfeldes überdecken. Die Lagerstätte ist eingestuft als höchste Sicherungswürdigkeitsklasse. Die Größe und Ausdehnung des Bergwerkseigentums “Basthorst” für Kiese und Kiessande entspricht der aktuellen Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Crivitz. Durch eine fehlende, frühzeitige planerische Einflussnahme der hoheitlich überwiegenden zuständigen Kommune – Stadt Crivitz in diesem Gebiet, durch eine eventuelle Änderung bzw. Erneuerung der Flächennutzungsplanung für den Ortsteil (siehe Beschluss vom Stadt Crivitz- 28.08.2014), ist eine jetzige Einflussnahme auf den Abbau des Bodenschatzes nur noch begrenzt möglich.

Bei dem aufrechterhaltenen alten Bergwerkseigentum gemäß § 151 BbergG handelt es sich um eine Bergbauberechtigung im Sinne des Bundesberggesetzes (BBergG) vom 13.08.1980 und seinen aktuellen Fassungen sowie Überleitungsvorschriften. Gemäß der Karte der raumordnerischen Festlegungen des Landesentwicklungsplans M- V 2016 befindet sich das Bergwerkseigentum Basthorst innerhalb von Vorbehaltsgebieten für Tourismus und für Trinkwassersicherung. Vorbehaltsgebiete sind Gebiete, in denen bestimmten raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beizumessen ist (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 ROG). Dieser Grundsatz der Raumordnung wirkt und soll von anderen öffentlichen Stellen bei der Abwägung ihrer Planungen (Abbau von Bodenschätzen oder Errichtung von Windkraftanlagen) und Maßnahmen mit besonderem Gewicht berücksichtigt werden.

Die planerische Erläuterung und deren Darstellung, so wie sie jetzt von der BVVG – Berlin veröffentlicht wurden, entsprechen einer ordnungsgemäßen Darbietung. Eine generelle Abwendung zum Abbau des Bodenschatzes ist somit zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich. Das BBergG unterscheidet die bergbauliche Berechtigung und ihre Ausübung. Die Bergbauberechtigung vermittelt nur eine Rechtsposition, der Unternehmer erhält das Recht, Bodenschätze aufzusuchen und zu gewinnen. Unternehmen benötigen zur Ausübung der bergbaulichen Berechtigung, also zum tatsächlichen Abbau von Bodenschätzen einen aufgestellten entsprechenden Betriebsplan und deren Zulassung von der zuständigen Bergbehörde – Stralsund.

Eine mögliche Einflussnahme seitens der Stadt Crivitz zum direkten Abbau des Bodenschatzes ist nur noch sekundär möglich.

In Stellungnahmen der Kommune, bei der Beteiligung als Träger öffentlicher Belang, besteht die Möglichkeit einer Einflussnahme noch auf den Rahmenbetriebsplan und einer Renaturierungsplanung. Eine weiter mögliche Beeinflussung der Kommune kann erfolgen, auf die sich anschließende etwaige Aufschluss- und Renaturierungsplanung des Abbauunternehmens sowie einer eventuellen Nachnutzungskonzeption, wobei der touristische Ansatz der Stadt Crivitz einerseits und andererseits den Flächenbedarf der ansässigen Landwirtschaftsbetriebe unterstützt werden sollte. Nur durch die Anfertigung von fachlichen Expertisen kann eine erfolgreiche Beeinflussung auf den Betriebsplan und die Renaturierungsplanung gelingen. Dazu sind weitere fachspezifische Untersuchungen der Natur und Umweltschutzes im vorgesehenen Abbaugebiet notwendig und das Anfertigen von Gutachten.

Der Kiesabbau im Vorhabens Gebiet beinhalte grundsätzlich einen Konflikt zum Natur- und Landschaftsschutz. Der Aspekt „Landschaftsbild“ habe dabei einen bedeutsamen Stellenwert. Die überplanten Waldflächen im Gebiet sind zu untersuchen und sollten erhalten werden. Es handle sich hierbei um ein dynamisches Ökosystem, das es zu schützen gelte. Es sei wichtig, die mit dem Abbau von Kies und Kiessande verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft sowie die Belastung der Einwohner durch Immissionen und Verkehr zu minimieren.

Werden jetzt auch andere Bürger bei Bauvorhaben ausgebremst?

07.Okt.-21/P-headli.-cont.-red./108/57-21

Das Bauamt im Amt Crivitz sagt „JA“ und der Bauausschuss der Stadt sagt „NEIN“. Warum?

Es geht wiedermal um das gemeindliche Einvernehmen zu einem einen Antrag auf Vorbescheid. Ein Ersatzneubau eines alten Schuppens / Stalls mit einem Gartenhaus und Sauna in der Gemarkung Militzhof. Die Erschließung ist gesichert. Und nun?

Das Bauamt sagt das dieses Vorhaben sich im sog. Außenbereich der Stadt Crivitz befindet und eine Bebauung also nur dann zulässig ist, wenn also die Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Das ist vorliegend der Fall. Dem Einvernehmen nach § 36 BauGB steht seitens der Verwaltung nichts entgegen.

Der Bauausschuss empfiehlt aber das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilen. Wieso?

Die Ablehnung erfolgt aufgrund naturschutzrechtlicher Belange. Laut Flächennutzungsplan (übrigens ist dier schon fast 15 Jahre alt) ist dieser Bereich als Wald und Landwirtschaftsfläche ausgewiesen. Und außerdem befindet er sich in einem Privatwald. In unmittelbarer Nähe des Standortes ist das Biotop PCG05697 „See; Gehölz; Erle; Buche; Phragmites-Röhricht“ vorhanden.

Nun eigentlich, darf doch der baurechtliche Antrag auch zu diesem Vorgang nur nach baurechtlichem Gesichtspunkt beurteilt werden und nicht nach anderen Kriterien, oder? Und nach einem kurzen Blick auf den FNP stellt man fest, dass das Gebiet als „Fläche für Wald“ überplant ist und übrigens auch der Mielitzhof und die Gebäude am Bürgerholz. Und das Biotop und die Gehölze waren bereits auch schon bei der Errichtung des alten Schuppens/ Stalls vorhanden, oder? Und nun spielen diese plötzlich 2020 eine ganz große Rolle und genau auf diesem Grundstück!

Das wird nun alles, so hoffe man, auf der Sitzung der Stadtvertretung am 12.10.2020, geklärt!! Wäre es nicht besser erst einmal den fast 15 Jahre alten Flächennutzungsplan zu überarbeiten und endlich den Ortsteil „Wessin“ mit einzubinden!!!

Solche Vorschläge gab es schon und zwar im Jahr 2015 mit einem immer noch gültigen Beschluss!

Anpassung der Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Einsatz der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Crivitz (Stiefelgeld)“

19-Aug.-21/P-headli.-cont.-red./107/56-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 23.08.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 23.08.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:
In § 4 (1) der Feuerwehrentschädigung-VO (FwEntschVO M-V) vom 28. November 2013 besteht für die oberste Dienstbehörde (hier: Stadtvertretung) die Möglichkeit, von den Aufwandsentschädigungen entsprechend der VO in Ausnahmefällen abzuweichen. Gründe für diese Ausnahme sind für die Feuerwehren der Stadt Crivitz:

-Einsatzhäufigkeit ( steigend seit den letzten Jahren)
-höhere Anforderungen an die Ausstattung und Technik
-FFW Crivitz = Schwerpunktfeuerwehr mit überregionalen Aufgaben und Anfahrwegen Die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehren der Stadt Crivitz übernehmen enorm wichtige Aufgaben und sind daher für den Brandschutz unbedingt erforderlich. Die Feuerwehrmänner und -frauen riskieren bei Ihren Einsätzen regelmäßig ihr Leben (so auch Anfang des Jahres 2021 bei einem Hausbrand in Crivitz). Auf Grundlage der beschlossen FwAufwEntschSatzung der Stadt Crivitz vom 14.10.2019, erhalten unsere ehrenamtlichen Kameraden von Crivitz und den Ortsteilen eine kleine Entschädigung in Form des Stiefelgeldes. Seit 01.01.2020 beträgt das Stiefelgeld 10,00 € pro Einsatz. Dieser Betrag ist schon lange nicht mehr ausreichend, aufgrund der o.g. Gründe. Auch auf Grund der gestiegenen Inflationsrate voraussichtlich 3,8% Deutschlandweit (Juli 2021) ist eine Anpassung der Entschädigung notwendig. Mit der Rückkehr zum normalen Mehrwertsteuersatz von 19 % (vorher 16 %), der Einführung des nationalen CO2-Preises für Verkehr und Heizen stiegen die Preise für Benzin und Diesel im bisherigen Jahresverlauf 2021 schon um knapp 18 Prozent. Unsere Feuerwehrmänner und – frauen fahren bei Alarmierung bis zum Feuerwehrstützpunkt mit dem eigenen PKW.
Die Abgeordneten und sachkundigen Einwohner der Stadt Crivitz erhalten pro Sitzung 40,00 € Sitzungsgeld!

Beschlussentwurf:
Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Zahlung eines Auslagenersatzes (Stiefelgeld), dass für jeden Einsatz gezahlt wird, von 10,00 EUR auf 25,00 EUR ab dem 01.10.2021 zu erhöhen. Als Teilnahme gelten der tatsächliche Einsatz des Kameraden, sowie die Bereitstellung im Gerätehaus.
Finanzielle Auswirkungen:

Ja (mit Erläuterung)

Erläuterung:
Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind überschaubar. Der finanzielle Aufwand beträgt zusätzlichDer finanzielle Aufwand beträgt zusätzlich 13.500,00€ pro Jahr. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 249.899,00€ im Haushalt durch Einsparung und zusätzlichen Zuweisungen zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden.

– Im Einzelnen die Amtsumlage

Im Haushaltsplan der Stadt Crivitz ist eine Ausgabe für die Amtsumlage von 15%  am 23.02.2021 beschlossen worden in der Höhe von 760.400,00€ (Teilergebnishaushalt 2021, Produkt 61100,Sachkonto 54422000) an Aufwendungen. Tatsächlich wurde aber die Amtsumlage für das Jahr 2021 auf 12% der Umlagenberechnungsgrundlage also  608.301,00 € (Ergebnishaushalt 2021, Kontenkl.4/Kontogr.40,Sachkonto 41620000) festgesetzt im Haushalt des Amtes Crivitz und am  24.02.2021 beschlossen. Somit ergibt sich eine Ersparnis für die Stadt Crivitz von ca. 152.099,00€. Diese  Ersparnis ist im Haushalt 2021 der Stadt Crivitz noch nicht verplant und kann somit anteilmäßig zur Deckung der Unterstützungshilfe herangezogen werden.

– Im Weiteren Zuweisung

Des Weiteren sind im Haushalt der Stadt Crivitz 2021 Erträge eingeplant im (Teilergebnishaushalt 2021,    Produkt 61100 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen) sind im Sachkonto 41442000 (Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. vom Land) ein pauschaler Ausgleich Gewerbesteuermindereinnahmen in der Höhe von ca. 97.800€ eingeplant.

Somit ergeben sich als  zusätzliche Zuweisungen /Erträge in Höhe von ca.  97.800€ vom Land, welche ebenfalls herangezogen werden können. Diese Mittel werden voraussichtlich ab dem Monat Juli  benannt und dann zur Verfügung stehen im Haushaltsjahr. Diese Zuweisung ist im Haushalt 2021 der Stadt Crivitz noch nicht verplant und kann somit anteilmäßig zur Deckung ebenfalls herangezogen werden.

– Gesamt

Insgesamt stehen somit aus der Ersparnis der Amtsumlage in Höhe von ca. 152.099,00€ und die pauschaler Ausgleich Gewerbesteuermindereinnahmen in Höhe von ca.  97.800€ zur Verfügung. Gesamt ergibt sich ein Betrag durch Einsparungen und zusätzlichen Zuweisungen in Höhe von 249.899,00€ im Haushalt. Der Haushalt der Stadt Crivitz wurde am 23.02.2021 beschlossen und mit folgender Aussage belegt.“ Sowohl im Planjahr als auch in den Haushaltsfolgejahren 2022 und 2023 ist ein Ausgleich im Ergebnishaushalt gegeben. Die Stadt Crivitz kann im laufenden Bereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten, um im Planjahr einen Haushaltsausgleich darzustellen.“ Da die Stadt Crivitz somit über einen ausgeglichenen Haushalt verfügt, aber trotzdem finanzielle  Spielräume vorhanden sindfür zusätzliche Aufwandsentschädigungen, die im Haushaltsplan in dieser Höhe nicht veranschlagt sind, ist ein Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich.

Errichtung eines Frauenbeirates der Stadt Crivitz!

16-Aug.-21/P-headli.-cont.-red./106/55-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 23.08.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 23.08.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:
In der Gesellschaft gibt es immer noch Vorbehalte, Frauen die gleichen Chancen wie Männern zuzugestehen und ihnen die Möglichkeit einzuräumen, ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Gerade in der Pandemie müsse zur Entlastung der Frauen beigetragen sowie besserer Schutz vor häuslicher Gewalt geboten, gendergerechte Stadtplanung vorangetrieben und die politische Teilhabe von Frauen gestärkt werden. –
Beispielsweise im Frauenbeirat durch mit Behinderung oder Migrationsgeschichte lebende Frauen. Frauen in Altersarmut – ist ein wichtiges Thema sowie der Bereich Partizipation in Bezug zur Stadtentwicklung. Das weibliche Gesellschaftsbild verändere sich immer weiter. Stärke und Emanzipation könne nur verdeutlicht werden, indem sich Frauen und Mädchen zu Wort melden und sich im Frauenbeirat engagieren.
Weitere Themen für den Frauenbeirat sind auch aktuell „coronagemacht“, warum Homeschooling meist Müttersache ist? Aber auch der Anstieg häuslicher Gewalt.
An dieser Stelle soll nicht wieder auf die demografische Struktur der Stadt Crivitz eingegangen werden, aber über die Hälfte aller Einwohner der Stadt Crivitz sind Frauen und diese sollen sich auch organisieren und engagieren können. Die Bürgerinnen wollen sich direkt an der Politik der Stadt Crivitz beteiligen, sie selbst gestalten, sich persönlich engagieren. Themenfelder dazu gibt es also mehr als genug. Und wenn der
Frauenbeirat auch in der Stadt Crivitz gegründet wird, dann ist das eine wesentliche Bereicherung in der Partizipation von Bürgerinnen an den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen in der Stadtvertretung Crivitz mitzuwirken.


Beschlussentwurf:
Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Satzung des Frauenbeirates der Stadt Crivitz.
Satzung
des Frauenbeirates der Stadt Crivitz
Gemäß § 5, der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(Kommunalverfassung-KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOB1. M-V, S. 777), in der jeweils geltenden
Fassung, hat die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am ……………………. nachfolgende Satzung
beschlossen.
§ 1 Grundsätze

  1. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Crivitz arbeitet in der Stadt Crivitz ein „Frauenbeirat der Stadt Crivitz“.
  2. Der Frauenbeirat nimmt sich der Themen und Fragestellungen an, die sich speziell für Frauen in allen Bereichen der Stadt Crivitz und deren Ortsteile ergeben. Er fördert darüber hinaus die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern.

    § 2 Rechte und Pflichten
  3. Der Frauenbeirat hat das Recht und die Aufgabe, sich eigenständig mit Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen bezüglich der Gleichstellung betreffender Themen von Frauen und Männern in Beruf, Familie und Gesellschaft in der Stadt Crivitz zu befassen und
    diese an die Bürgermeisterin und die Stadtvertretung sowie deren Gremien heranzutragen und zu beraten.
  4. Der Frauenbeirat soll von der Verwaltung des Amtes Crivitz und der Stadtvertretung über alle wichtigen Angelegenheiten, die die Gleichstellung betreffen, im Vorfeld informiert und ggf. zur Beratung herangezogen werden.

Senkung der Hebesätze kaputtreden?

11-Aug.-21/P-headli.-cont.-red./105/54-21

Begründet wurde die letzte STEUERERHÖHUNG am 17.02.2020, seitens der PARTEI der LINKEN und CWG, durch die massive Erhöhung aller Realsteuern mit einer angeblichen Forderung seitens des Landeswegen der Vergabe von Fördermittel (siehe Protokoll der Sitzung), die es nie so gegeben hat und was auch in der darauffolgenden Sitzung völlig Widerlegt wurde.( siehe Protokoll). Blieb jedoch ohne Gegenwehr und unbeantwortet bis heute von beiden Fraktionen.

Aufgrund der jetzigen Situation in der Corona-Virus-Pandemie und schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Unternehmen und Bürgern ist die überdurchschnittliche Höhe der Hebesätze in der Stadt Crivitz nicht mehr zumutbar. Es besteht weder eine zwingende Voraussetzung für die Antragstellung um Sonderzuweisungen und Ergänzungs-zuweisungen die aktuellen Hebesätze aufrechtzuerhalten. Daher sind die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2021 zu senken, mindestens auf das Maß vor dem 17.02.2020.

Dringlichkeitsantrag – Zuschuss als fiktiver Unternehmerlohn für Gewerbetreibende der Stadt Crivitz“.   

09-Aug.-21/P-headli.-cont.-red./104/53-21

Gemäß § 4 Absatz 4. der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Crivitz zuletzt geändert am 12.12.2019 stellt die Opposition folgenden Dringlichkeitsantrag.

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

In weiten Teilen unseres Landes und auch in unserer Stadt Crivitz sind durch das Coronavirus bereits beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstanden oder diese werden noch entstehen. Neben den Maßnahmen von Bundes- und Landesregierung (bspw. Überbrückungshilfen II und III und der Marktpräsensprämie) will auch die Stadt Crivitz Entlastungen schaffen für Gewerbetreibende mit Sitz in der Stadt Crivitz  , um die wirtschaftlichen Folgen für Gewerbetreibende im Stadtgebiet abzuschwächen. Die Dringlichkeit in der Sache  ist durch die heutige Beschluss-fassung über den Haushalt und der noch immer anhaltenden bestehenden Schließung  von bestimmten Unternehmen laut Corona- LVO MV gegeben.

Aufgrund der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern(Corona-LVO M-V) vom 28. November 2020;Gültig ab:01.12.2020 bis:14.02.2021 und 14.02.2021 bis 07.03.2021;GVOBl. M-V 2020,1158; Gliederungs-Nr: B 2126-13-31 zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12.Februar 2021 (GVOBl. M-V S. 92) und den durch die Schließung betroffenen Unternehmen und Gewerbetreibenden wie ist es unerlässlich das die Stadt Crivitz diesen Unternehmungen und Gewerbetreibenden durch einen fiktiven Unternehmerlohn  direkt unterstützt. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender nachweisbarer Umsatzrückgang. Da auch die Anträge für die Überbrückungshilfe III , für die Gewerbetreibenden, schleppend bearbeitet werden und die Auszahlung zum Teil nur in Teilbescheiden erst vom Dezember 2020 erfolgen von den zuständigen Stellen, ist einen Hilfe durch die Stadt Crivitz wichtig und unerlässlich, um eine Insolvenzwelle ab den 30.04.2021 zu vermieden.  Die Auszahlung der Überbrückungshilfe III für Januar und Februar 2021 erfolgt voraussichtlich erst ab Mitte bis Ende  März 2021 bis dahin könnten viele Gewerbetreibenden schon an die Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit und in der Liquidität gefährdet sein.

Antragsberechtigt sollen  alle Unternehmen sein die durch die o.g. Verordnung durch die Schließung seit den 15.12.2020 betroffen sind und  einen coronabedingten durchschnittlicher Umsatzrückgang in den Monaten Dezember 2020 und Januar sowie Februar 2021 bis 07.03.2021  von mindestens 40% gegenüber dem Vorjahreszeitraum haben. Die Unternehmen sollten wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sein und ihren Hauptsitz von der Stadt Crivitz aus ausführen. Der fiktive Unternehmerlohn beträgt 500,00€ pro nachgewiesen Kalendermonat.

Antragsberechtigt sind die Inhaber der Unternehmungen bzw. deren gesetzliche Vertreter. Die Anträge auf Auszahlung sind an das Amt Crivitz, Amtsstraße 5, 19089 Crivitz zu richten.

Beschlussentwurf:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt allen Unternehmen und Gewerbetreibenden die aufgrund der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern(Corona-LVO M-V),[(vom 28. November 2020;Gültig ab:01.12.2020 bis:14.02.2021 und 14.02.2021 bis 07.03.2021;GVOBl. M-V 2020,1158; Gliederungs-Nr: B 2126-13-31 zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12.Februar 2021 (GVOBl. M-V S. 92)] durch Schließung betroffen einen fiktiven Unternehmerlohn zu zahlen.

  1. Antragsberechtigt sollen  alle Unternehmen (die im Haupterwerb beim Ordnungsamt der Stadt Crivitz angemeldet sind) sein die durch die o.g. Verordnung durch die Schließung seit den 15.12.2020 betroffen sind und  einen coronabedingten durchschnittlicher Umsatzrückgang in den Monaten Dezember 2020 und Januar sowie Februar 2021 bis 07.03.2021  von mindestens 40% gegenüber dem Vorjahreszeitraum haben.
  2. Die Unternehmen sollten wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sein und ihren Hauptsitz von der Stadt Crivitz aus ausführen.
  3. Der fiktive Unternehmerlohn beträgt 500,00€ pro nachgewiesen Kalendermonat.
  4. Der Nachweis des coronabedingten durchschnittlicher Umsatzrückganges von mindestens 40% seit dem 15.12.2020 ist, durch den zuständigen Steuerberater zu bestätigen oder in glaubhafter Form (bspw. durch Unterlagen der Betriebswirtschaftliche Auswertung -BWA) vorzulegen und die  Versicherung an Eides statt, das alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht wurden.

Erläuterung:

Die finanziellen Auswirkungen sind überschaubar da es sich hierbei nur um eine zahlenmäßige geringe Anzahl der Unternehmen handelt gegenüber der Gesamtanzahl. Die finanziellen Aufwendungen betragen maximal ca. 30.000,00€ bis 45.000,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen wird die Einsparung in der Amtsumlage verwendet.

Im Haushaltsplan der Stadt Crivitz ist die Amtsumlage berechnet in der Höhe von 15% also mit ca. 760.400,00€ an Aufwendungen. Im Haushaltsentwurf des Amtes Crivitz (welcher am 24.02.2021 beschlossen wird) ist eine generelle Amtsumlage mit 12% für alle Amt angehörigen Gemeinden vorgesehen und beschlussreif. Durch die Herabsetzung der Amtsumlage von 15% auf 12% (ca. 608.301,00 € / laut Haushaltsentwurf des Amtes)  ergibt sich eine Erstattung bzw. Ersparnis für die Stadt Crivitz von ca. 85.868,00€ (laut aktuell veröffentlichten Haushaltsentwurf des Amtes Crivitz).   Diese o.g. Erstattung bzw. Ersparnis ist im heutigen Haushaltsplan der Stadt Crivitz noch nicht verplant und kann somit anteilmäßig zur Deckung des fiktiven Unternehmerlohnes herangezogen werden.

Aus ein Parkraumkonzept wird ein Verkehrskonzept?

02-Aug.-21/P-headli.-cont.-red./103/52-21

CWG macht aus einen Parkraumkonzept ein Verkehrskonzept !!

Aus Äpfeln werden Birnen!

Die LINKE und CWG ändern einfach einen Antrag der Opposition (CDU), ohne einen eigenen schriftlichen Antrag, und macht aus einem Parkraumkonzept Ein „Verkehrskonzept.“ Man kann sich sicher sein das bei der CWG und LINKEN, hierzu auf jeden Fall die Sach-und Fachkunde verschwiegen wird oder unter den Deckmantel des Datenschutzes verschwindet!

Integrierte Verkehrsentwicklungsplanung

„Alle sind auf gute Erreichbarkeiten und eine sichere Mobilität angewiesen. Gleichzeitig dürfen Städte und Gemeinden nicht im Kraftfahrzeugverkehr ersticken, sondern sollen gesunde, sichere und attraktive Orte zum Leben sein. Die kommunale Verkehrsentwicklungsplanung beeinflusst das Verkehrsgeschehen und die Lebensqualität einer Kommune maßgeblich. Sie bestimmt, wie viel Fläche für den Pkw-, Lkw- und Bus-Verkehr, für Straßenbahnen, für den Fuß- und Radverkehr sowie für Parkplätze zur Verfügung steht. Eine integrierte Verkehrsentwicklungsplanung blickt dabei auf alle Mobilitätsformen. Sie ist in ein Stadtentwicklungskonzept eingebettet und eng verknüpft mit der Luftreinhalte- und Lärmaktionsplanung. Ausgangspunkt sind Prognosen oder Szenarien der Bevölkerungs- und Mobilitätsentwicklung.“ Umweltbundesamt

OB DAS AUCH DIE LINKE und die CWG wissen??

Sicherlich, sonst hätten sie den Antrag nicht einfach umformuliert, oder ? Ohne professionelle Hilfe von Außerhalb oder von Dritten wird es hier wohl nicht gehen, denn weder die Stadt Crivitz noch das Amt Crivitz besitzen die notwendigen Kapazitäten und Kenntnisse,  ODER?

Das Rätsel um den Aufbau des  Funkmastes im Umspannwerk ist gelöst!

31-Juli-21/P-headli.-cont.-red./102/51-21

Was war 2019 in Barnin passiert?

Das Gelände des NVP UM (Netzverknüpfungspunkt – Wessin –früher USW ) liegt in der Gemarkung der Gemeinde Barnin!

Bereits am 27.02.2019 ist die WEMAG – Netz AG mit dem Ingenieurbüro „ensan“ mit dem Ziel einen Funkmast von 60m Höhe mit Funkfeststation und Technikcontainer zu errichten. WEMAG plant deshalb in Ihrem Netzgebiet den flächendeckenden Aufbau ein es hoch verfügbaren Mobilfunknetzes zu realisieren und dabei eine sogenannte offene  Kommunikationsplattform zu errichten. Die auszusendende elektromagnetischen Felder sind angeblich so gering, dass die geltenden Sicherheitsstandards eingehalten werden und sich Personen auch unterhalb des Turms es zeitlich unbegrenzt aufhalten können, ohne sich einer Gefährdung auszusetzen. (so die Antragsunterlagen).

Die Gemeinde Barnin hat die Antragsunterlagen geprüft und daher auf der Sitzung der  Gemeindevertretung am 29.04.2019 beschlossen( also unmittelbar vor der letzten Kommunalwahl), das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben an den Barniner Eichen 2 in 19089 Barnin (Flur 1, Flst. 321/2) (BA 190316) nicht zu erteilen. Da im Antrag keine Angaben enthalten sind, wie mit den Beeinträchtigungen der öffentlichen Belange umgegangen wird, so dass eine Zulässigkeit herbeigeführt worden ist.

Begründung:  Die Gemeinde Barnin möchte die naturschutzrechtlichen Vorschriften prüfen lassen und die Bürgerbeteiligung einwirken lassen. Es soll geprüft werden, um welche öffentlichen Belange es sich hierbei handelt. Wenn die Gemeindevertretung ablehnt, muss die WEMAG neue Vorlagen vorbringen.

Und was passierte danach?

Wegen der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens wurde der Bürgermeister der Gemeinde Barnin vom Kreis aufgefordert, die Versagungsgründe bis zum 07.08.2019 näher zu begründen(aufgrund der Kommunalwahlen) und die Beeinträchtigung der öffentlichen Belange zu erläutern. Diese gesetzte Frist wurde durch den Bürgermeister der Gemeinde Barnin Herrn Zimmermann nicht eingehalten und so  verstrich der gesetzte Termin und es kam automatisch zu einer Baugenehmigung ohne weitere Erläuterungen und Dokumente von der WEMAG-AG.

Fazit: Obwohl nach dem 29.04.2019 weitere Versammlungen ( wie am 24.06.2019 und 29.07.20219) stattfanden wurde das Thema nicht mehr öffentlich und auch nicht öffentlich behandelt. Man hat es ganz einfach auslaufen gelassen. Der Alte und neue Bürgermeister der Gemeinde Barnin war aber ganz genau in den Sachverhalt eingewiesen. Und ganz einfach so entstehen Unstimmigkeiten gegenüber den Bürgern, die sich wundern über eine Errichtung eine Funkmastes, welche doch eigentlich als Bauantrag  Flur 1, Flst. 321/2) -BA 190316, abgelehnt worden war!!

Transparenz und Bürgerinformation sehen anders aus. Zulange Amtszeiten bewirken immer eine gewisse  Überforderung und irgendwann gibt’s dann eine Betriebsmüdigkeit!

Diskussion um Photovontaikanlagen – Ohne Amt geht nichts!

24-Juli-21/P-headli.-cont.-red./101/50-21

Ein wichtiges Thema wird wiedermal ausgesessen! Die LINKE  boykottiert und  die CWG ist tief gespalten!

Kommentar der Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm „ Ich mache nichts ohne mein Fachamt!“ Mit diesem Zitat ist schon fasst das Urteil über diesen Antrag Photovoltaik getroffen worden. Was sich ja später auch noch bestätigen hatte!

Genau diesen Satz sagte die Bürgermeisterin am 25.02.2015…. – nach dem Bekanntwerden der ersten informellen Vorabinformation- als plötzlich das Eignungsgebiet im Ortsteil Wessin auftauchte zum Thema: Windeignungsgebiet 48/16 -….. schon mehrmals! Nur damals ( 2015) hatte Ihr das sog. Fach Amt  bereits am 28.08.2014 geraten “ es ist sinnvoll mit der Planung zu beginnen “ (Flächennutzungsplanung) und das ist sogar protokolliert. Nun wie wir alle wissen ist es nie umgesetzt worden!

Namentliche Abstimmung zum Antrag Photovoltaik- Anlagen – und die Kriterien und Leitlinien im Amt prüfen zu lassen.

Frau Britta Brusch-Gamm Enthaltung

Herr Thomas Bardenhagen:  Ja

Herr Alexander Gamm:  Nein

Herr Eike Glasemann:    Nein

Herr Matthias Güßmann:  Ja

Herr Hans-Jürgen Heine:   Ja

Herr Wilfried Holl:          Ja

Frau Beate Prieske:          Ja

Herr Jens Raulin:            Ja

Frau Karina Reinke:         Ja

Herr Jens Reinke            Ja

Herr Michael Renker:     Enthaltung

Herr Andreas Rüß:          Enthaltung

Frau Beate Werner :         Ja

Abstimmungsergebnis:

9 Ja – Stimmen

2 Nein –Stimmen

3 Enthaltungen 

Fazit: So wie bei dem Thema WINDKRAFT wird man hier alles verschlafen, anstatt zu handeln! Zapel, Fridrichruhe, Pinnow und Banzkow sind hier wesentlich besonnener und schlauer. Diese Kommunen haben bereits gehandelt und ihr kommunales Planungsrecht in Anspruch genommen, bevor es jemand anderes tut!! Die Bürger in diesen Kommunen wissen mit Bestimmtheit wie es funktioniert!

Grundsatzentscheidung zur Anbindung – Radweg B-321- abgelehnt!

23-Juli-21/P-headli.-cont.-red./100/49-21

Eine Positionierung ist nicht gewünscht. Angeblich gibt es ein Planfeststellungsverfahren das umgesetzt wird, aber bis jetzt sin keine genauen Details bekannt.

Und alles verbleibt einmal wieder im Dunkeln!

Zahlreiche Akteure befassen sich mit den Rahmenbedingungen für den Radverkehr. Anfang 2019 haben sich die acht Verbandsmitglieder des regionalen Planungsverbandes WM entschlossen, ihr Engagement und ihre Verantwortung für einen besseren Radverkehr in Alltag und Freizeit zu dokumentieren. In der Auswertung der ersten Bürgerbeteiligungsstufe sprachen sich viele Bürger für eine direkte Anbindung zum Waldschlösschen entlang der B-321aus.  Die Beteiligung war sehr hoch. Die georeferenzierte Erhebung als baulastträgerübergreifende Zustandserfassung mit dem Fahrrad wurde im Herbst 2020 beendet.

Die zweite Stufe der Bürgerbeteiligung läuft aktuell und mit einer Auswertung der beiden Beteiligungsstufen ist im Monat September 2021 zu rechnen. Daraufhin wird wahrscheinlich die kommende Verbandsversammlung des regionalen Planungsverbandes WM im Monat Dezember 2021 den Radwegeplan für das regionale Radwegenetz für die Landkreise LUP und WM festlegen und darstellen. Daher ist es jetzt geboten eine Grundsatzentscheidung in der Stadtvertretung zu treffen welche Anbindungsvariante  an das Waldschlösschen erfolgen soll.

Fazit: Man muss es eben nur verstehen! Jetzt wird es nun doch wieder später entweder im IV Quartal 2022 oder sogar erst 2023! 

Teil I- Mitgliedschaft beim AGFK der Stadt Crivitz! Zu Professionell für die Stadt Crivitz! Bestenfalls für den Amtsausschuß Crivitz!

20-Juli-21/P-headli.-cont.-red./99/48-21

Zu Professionell für die Stadt Crivitz!!! Die CWG verweigerte Ihre Zustimmung zu diesem Antrag mit den Worten:

“ da sind nur Projektierer in dem Verein das ist alles zu professioniert“ und „ Und wer soll denn da bei uns der Ansprechpartner sein?

Also, angeblich eine Nummer zu groß? Nein, im Gegenteil, hier ist natürlich Engagement (natürlich auch Zeitaufwand)  und Sachverstand gefragt. Die Mittelzentren wie Parchim und Ludwigslust und sogar der regionale Planungsverband Westmecklenburg hätten auf jeden Fall, dem Grundzentrum Crivitz, geholfen  und  es unterstützt!!!!! Aber was der „was der Bauer nicht kennt, frisst er nicht.“

Jemand ist Neuem gegenüber nicht aufgeschlossen und bevorzugt das, mit dem er vertraut ist.

Was war 2019 in Barnin und was passierte jetzt?!

19-Juli-21/P-headli.-cont.-red./98/47-21

Das Gelände des NVP UM (Netzverknüpfungspunkt – Wessin –früher USW ) liegt in der Gemarkung der Gemeinde Barnin!

Bereits am 27.02.2019 ist die WEMAG – Netz GmbH mit dem Ingenieurbüro „ehsah“ mit dem Ziel einen Funkmast von 60m Höhe mit Funkfeststation und Technikcontainer zu errichten auf die Gemeinde Barnin herangetreten. Die Gemeinde Barnin hat sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen und hat eine tiefe Prüfung der Antragsunterlagen vollzogen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnin hat auf ihrer Sitzung am 29.04.2019 beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben an den Barniner Eichen 2 in 19089 Barnin (Flur 1, Flst. 321/2) (BA 190316) [neben dem Umspannwerk] nicht zu erteilen.

Begründung: Die Gemeinde Barnin möchte die naturschutzrechtlichen Vorschriften prüfen lassen und die Bürgerbeteiligung einwirken lassen. Es soll geprüft werden, um welche öffentlichen Belange es sich hierbei handelt. Nach reger Diskussion wird festgestellt, dass eine Ablehnung nur eine Verzögerung ist. Wenn die Gemeindevertretung jedoch ablehnt, muss die WEMAG neue Vorlagen vorbringen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnin beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben an den Barniner Eichen 2 in 19089 Barnin (Flur 1, Flst. 321/2) (BA 190316) nicht zu erteilen, da im Antrag keine Angaben enthalten sind, wie mit den Beeinträchtigungen der öffentlichen Belange umgegangen wird, so dass eine Zulässigkeit herbei geführt worden ist.

Es müssen wohl doch 2021 neue Unterlagen vorgelegen haben – und wo bleiben die naturschutzrechtlichen Prüfungen der Gemeinde Barnin??? Der Bauantrag BA 190316 wurde in der Gemeinde Barnin seit dem 29.04.2019 ( also vor der letzten Kommunalwahl) nicht mehr diskutiert und öffentlich behandelt!

Aufschluss über den genauen Sachverhalt hierüber kann nur die Spritze der Gemeindevertretung Barnin liefern, diese hüllt sich aber in Schweigen. Von der Gemeinde Barnin war bis jetzt öffentlich nichts zu hören? Auch auf den Gemeindevertretersitzungen nicht. Ein Statement aus der Gemeinde Barnin zum Sachverhalt wäre nicht zu verachten!

Von der Stadtspitze Crivitz und auch von der Führung des Bauausschusses der Stadt Crivitz wurde in der Vergangenheit zwar immer wieder zu anderen Bauangelegenheiten (Funkturm-Wessin) vieles angedeutet aber nie öffentlich gemacht. Das Öffentlichkeitsprinzip in Crivitz umzusetzen ist eben nicht so einfach!

Aber die WEMAG – Netz GmbH baut ??

Fazit:

Nun muss wohl doch der Landkreis das versagte Einvernehmen der Gemeinde Barnin „Ersetzt“ haben ? Anders kann man sich den Bau nicht vorstellen! Von der Gemeinde Barnin war bis jetzt öffentlich nichts zu hören? Von der Stadtspitze Crivitz und auch von der Führung des Bauausschusses der Stadt Crivitz hätte man mehr das Öffentlichkeitsprinzip gewünscht.

Es soll alles so bleiben wie seit 7 Jahren! Antrag abgelehnt!

13-Juli-21/P-headli.-cont.-red./97/46-21

Zerreden von Veränderungen!

Es sollten bessere Arbeitsbedingungen für alle Sitzungen der Abgeordnete und sachkundigen Einwohner werden. Eine Verbesserung der Ladungsfristen/ Zyklen der Tagungen bewirken sowie  gebilligte Ordnungsregeln in Sitzungen und Niederschriften geben. Jedoch seit den letzten Ausschusstagungen deutet sich immer mehr an dass diese Veränderungen zerreden t werden sollen weil man sie überhaupt nicht will. !!!Aufgrund der ……

Die Änderungen der Geschäftsordnung wurde mit den folgenden Worten der Fraktion der Linken kommentiert“ Wortklauberei“…“Weltfremd“….“Verwaltung hat gar nicht die Möglichkeit das umzusetzen“…“Wir leben seit 7 Jahren mit der jetzigen Geschäftsordnung bisher sehr gut und brauchen das alles nicht ändern“……..

Die Änderungen der Geschäftsordnung wurde mit den folgenden Worten der Fraktion der CWG  kommentiert:  „ alles zu überreguliert“ …..… „alles zu umständlich“…….“Wir haben bisher seit sieben Jahren eine gelebte Praxis mit der jetzigen Geschäftsordnung und da braucht man auch nichts zu ändern“……….“alles viel zu viel drum herum“……..“Ist alles  nicht Kriegsentscheidend“…….usw.…..usw.…..

Der Antrag auf Änderungen der Geschäftsordnung soll ganz einfach breitgewalzt werden!

Warum?

Weil die Fraktion der CWG und die LINKE  seit 7 Jahren kontinuierlich die Geschäftsordnung geändert haben, angepasst an die jetzigen Mehrheitsverhältnisse. Also, warum soll man seine eigenen geschaffenen, wohlwollenden Regeln ändern in denen man sich so übermächtig „wohl“ fühlt?

Bei so viel „Achtsamkeit“ und das Erleben des aktuellen Momentes, kann man schon mal vergessen was um einen herum so alles ereignet!!

Parlamentarische Kontrolle der öffentlichen Internet-und Facebook Auftritte in Crivitz ist nicht willkommen!

06-Juli-21/P-headli.-cont.-red./96/45-21

Internet- und Facebook Seiten der Stadt Crivitz ist nicht willkommen⁉⁉

Der Medienbeauftragte soll eigentlich:

Die Bearbeitung der kommunalen Internet und Facebook Seiten – Stadt Crivitz, eine parlamentarische Kontrolle der Internet und Facebook Beiträge der Stadt Crivitz, einen direkten Kontakt zur Presse (SVZ/ Blitz/ Nordkurier/ Amtsboten) halten und Pressemitteilungen sowie eine moderative, pädagogische und technische Medienkompetenz Kompetenz besitzen sowie Schulungskurse im Senioren-Behindertenbeirat u. Jugendbeirat durchführen. Auf der Sitzung der Stadtvertreter am 14.06.2021 wurde ein ehrenamtlicher Medienbeauftragter TOP: Ö 15 abgelehnt.

 Abstimmungsergebnis: 5 Ja – Stimmen CDU 9 Nein –Stimmen CWG und LINKE 0 Enthaltungen.
Somit ist der Antrag abgelehnt.

Warum?

„ Das macht ein Unternehmen für uns und das ist bekannt und das bekommt auch Geld von der Stadt“ 

Nun so stellt man sich dich Frage, welches Unternehmen ist es denn, welches so bekannt sein soll? Und wieviel Geld ? Nach einer kurzen Internetsuchlauf in Crivitz,  ekennt man nur ein Unternehme in unmittelbarer Nähe, das in seinen Referenzen die Stadt Crivitz als Internetseite betreut! Webdesign und PC Service (Andre Borchardt)- Barnin…Angemeldet als Nebenerwerb im Amt Crivitz. Das Unternehmen betreut die Internetseite der Stadt Crivitz.                   www.stadt-crivitz.de

Im Haushalt der Stadt Crivitz ist unter dem Konto:  56361000- Öffentlichkeitsarbeit (Internetseite) sind für 2021 = 1.300,00€ als Ausgaben eingestellt und beschlossen worden.            

Seit fast 7 Jahren existieren in der Stadt Crivitz ca.15 Arbeitskreise !

01-Juli-21/P-headli.-cont.-red./95/44-21

Seit fast 7 Jahren existieren in der Stadt Crivitz

15 Arbeitskreise?

Der Titel sagt schon alles. Die Stadt Crivitz hat angeblich bis zu 15 Arbeitskreise. Hier nur einige Beispiele in ungeordneter Reihenfolge !!!…..

– 1.- Ordnung und Sauberkeit

 -2.- Krankenhaus/Geburtenstation

– 3.-Stadtentwicklung

– 4.-Reinigung

– 5.-Tourismus

– 6.-Radwege

– 7.-Bauhof

– 8.-Kita

– 9.-Schulen(Grund-und Regionale Schule)

– 10.-Windkrakft

– 11.-Kultur/Event

– 12.- Regenwasser

– 13.-Marktplatz

– 14.-Wald

– 15.-Senioren/Behindertenbeirat

Und bald gibt es bestimmt noch mehr! Alle Arbeitskreise sind zu entnehmen aus den Berichten der Bürgermeisterin und der Ausschusssitzungen der letzten sieben Jahre. Der überwiegende Teil besteht aus Stadtvertretern und sachkundigen Einwohnern der CWG und LINKEN. Und bei jeder Berichterstattung oder vor jeder problematischen und kontroversen Entscheidungsfindung  in der Stadtvertretung entsteht plötzlich ein neuer Arbeitskreis, so wie zuletzt der Arbeitskreis Senioren-und Behindertenbeirat!! Eine genaue Aufstellung der Mitglieder/ Ziele / Inhalte /Tagungen oder Ergebnisse bleiben im Verborgenen.

Fazit: Es ist nicht entscheidend wie viele Arbeitskreise man bildet, sondern dass man mindestens einen Arbeitskreis angemessen und öffentlich betreibt, berichtet und zum Erfolg führt!

apropos „Führen“…… alle o. g.  Arbeitskreise führt höchstwahrscheinlich die Bürgermeisterin als oberste Dienstherrin oder hat Sie die Oberaufsicht! Ihren Augen entgeht nichts!

Bald ein Bürgersolarpark in Wessin!?

30-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./94/43-21

Klamme in der Stadtkasse Crivitz zwingt über Kompromisse nachzudenken! Bürger in Wessin werden eingestimmt auf einen Bürgersolarpark!

Auf der Orteilvertretersitzung am 23.06.2021 … kam erstaunen auf bei den anwesenden Bürgern nach dem Baumaßnahmen besprochen wurden kam man zum Thema Solarpark.

„Die erneuerbaren Energien sind ein komplexes Thema und ich verstehen dass einige Agrarbetriebe da auch investieren wollen. Wir müssen hier auch an unser Unternehmen in Wessin denken. Ein Betrieb der hier ansässig ist. „…….…“Wir müssen uns mit den erneuerbaren Energien abfinden und über eine Konstruktion nachdenken wie eine Bürgerbeteiligung aussehen könnte.“…..„.Die Botschaft heißt eigentlich, wäre es denn nicht viel interessanter dass man es  sich vorstellen könnte einen BÜRGERSOLARPAK  zu machen“ Die Bürgermeisterin Crivitz Frau Britta Brusch-Gamm

Ob das auch für das Thema Wind gilt?

Fazit: Ein Ausweg für den 50ha Solarpark in Wessin ist gefunden! ODER will man doch nur wieder die klamme Stadtkasse In Crivitz füllen? Man hat drei Möglichkeiten:

  1. Aufgeben
  2. Nachgeben
  3. Oder alles geben!

Für welche Lösung wird sich Wessin entscheiden?

Teil I – Das zähe Ringen um die Errichtung eines Senioren und Behindertenbeirat in Crivitz!

27-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./93/42-21

Nichtöffentliche Sitzung eines Arbeitskreise ( Akteurs- Gruppe) zur Errichtung eines Senioren und Behindertenbeirates!

Angesagt war eine Sitzung des Bildungsausschusses zu diesem Thema und den Satzungsentwürfen! Eigentlich am 05.07.2021! Die Sitzung fällt aus und nun findet dafür eine nichtöffentliche Arbeitsberatung statt. Ist das Bürgernähe?

Viele Interessenten machen sich seit Jahren Gedanken besonders in der jetzigen Corona – Pandemie, wie man Seniorenarbeit gestaltet werden kann. Gerade die Menschen mit Behinderungen verdienen mehr Aufmerksamkeit. Gerade bei den vielen Investitionsmaßnamen in der Stadt Crivitz ist es wichtig, dass die Senioren und Menschen mit Behinderung ein Gremium bekommen, wo sie durch Stellungnahmen auch ihre Vorschläge einbringen können und Änderungen herbeiführen!

Und eine sogenannte Akteursgruppe, so wie es die CWG angekündigt hat, wurde erst bekannt als plötzlich – die Vorschläge für Satzungen und Gründung von einem Senioren -und Behindertenbeirat von der Opposition am 17.05.2021 bei der Stadtvertretung auf den Tisch lagen!

Sicherlich ist vieles schon wieder vorher bei der CWG in Hinterzimmern vereinbart worden!

Grundsatzentscheidung in der Stadtvertretersitzung am 14.06.2021!

22-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./92/41-21

Mit großer Mehrheit beschlossen  CWG und LINKE die Entgegenahme einer freiwilligen finanziellen Teilhabe vom Windparkbetreiber Kladrum III anteilmäßig in Höhe von 99,38€ pro Jahr. „ Genehmigung ist Genehmigung, da kann man Nichts machen. Wir werden uns so lange dagegen wehren wie es geht, das haben wir den Bürgern in Wessin versprochen“ Die LINKE

Wollen wir etwa den Unternehmen das Geld schenken und deren Gewinne erhöhen? Sollen wir etwa das Geld ausschlagen!“ Die Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm

Erst demonstrieren gegen einen Windpark mit 20 Windrädern in Wessin aber dann selber einen Energiepark planen und mit einer Veränderungssperre belegen, aber jetzt das Geld von einer finanziellen Teilhabe von anderen Windradprojekten entgegennehmen!

Das passt nicht zusammen!!

Der Windparkbetreiber von Kladrum III   beabsichtigt nach § 36k Abs. 1EEG allen betroffenen Gemeinden im Umkreis von 2.500 m um die jeweiligen Anlagenstandorte finanziell zu beteiligen. Das geplante Windparkvorhaben befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Zölkow (Windpark Kladrum III). In Summe besteht die finanzielle Beteiligung für alle Gemeinden in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge und die fiktive Strommenge nach Anlage 2 Nummer 7.2 EEG21. Die Zuwendungen an die betroffenen Gemeinden sind anhand des Anteils ihres jeweiligen Gemeindegebiets im Umkreis von 2 .500 m um die Anlagenstandorte zu bestimmen. Die Zuwendungen erfolgen dabei freiwillig und sind ohne Gegenleistung.

Das Gemeindegebiet der Gemeinde Crivitz nimmt insgesamt 0,25 % (0,05 Km²) des definierten Umkreises um die drei Windenergieanlagen ein, wie dem beigefügten Lageplan zu entnehmen ist.

Weitere von dem Vorhaben betroffene Gemeinden sind die Gemeinde Obere Warnow mit 21,55 %, die Gemeinde Friedrichsruhe mit 14,87 %, die Gemeinde Bülow mit 0,29 % und die Gemeinde Zölkow mit 63,04 % der Flächenanteile.

Daraus lässt sich folgende beispielhafte Berechnung der möglichen Höhe einer Zuwendung anhand des derzeitigen Planungsstandes ableiten:

Jährliche Stromproduktion des Windparks:                     19.875.884 kWh

Gesamte finanzielle  Beteiligung:                                      39.751,77 €

Jährliche Zahlungen an die Gemeinde Crivitz :                99,38 €

Die naturwind Schwerin GmbH hat im November 2020 eine Genehmigung für den Bau und Betrieb von drei Windenergieanlagen im östlichen Bereich des vorhandenen Windparks Kladrum erhalten. Die drei Windräder sollen 2021 errichtet werden, wenn der künftige Betreiber wpd (wpd onshore GmbH & Co. KG aus Bremen) in der EEG-Ausschreibung einen Zuschlag erhalten hat. Die Gemeinde Zölkow, zu der der Ortsteil Kladrum gehört, soll von der Windparkerweiterung auch finanziell profitieren.

Wie weit sind die neuen Anlagen von den Wohnhäusern entfernt?

Die drei neu geplanten Anlagen halten die vorgegebenen Mindestabstände von 800 Metern zu Einzelgehöften und 1.000 Metern zu Siedlungen ein.

Hat Kladrum nicht schon zu viele Windräder?

Der Windpark Kladrum gehört zu den größten Windparks in Mecklenburg-Vorpommern. Die Anzahl der Windräder im Windpark Kladrum wird sich in Zukunft auf etwa die Hälfte reduzieren, weil im Verlauf der nächsten Jahre ein umfangreiches Repowering stattfinden wird. Das bedeutet, die zahlreichen Altanlagen werden abgebaut und durch neue, leistungsstärkere Windräder ersetzt. Die neuen Windräder müssen jedoch auch größere Mindestabstände zueinander einhalten. Somit werden zukünftig weniger Windenergieanlagen auf der gleichen Fläche stehen. Auch naturwind plant im Windpark Kladrum ein so genanntes Repowering, also den Abbau alter Windenergieanlagen und Ersatz durch eine neue Windenergieanlagen.

Vorteile für die Gemeinde Zölkow

Zwischen Kladrum und Zölkow steht einer der größten Windparks des Landes Mecklenburg-Vorpommern. naturwind war es bei der Erweiterung des bestehenden Windparks wichtig, dass die Gemeinde und deren Einwohner vom Bau weiterer Windenergieanlagen angemessen profitieren. Folgende Teilhabemöglichkeiten sind derzeit geplant:

  • 300.000 Euro für die Renaturierung der Warnow

Bereits zu Beginn der Planungen wurde der Wunsch an naturwind herangetragen, mit Mitteln aus dem Windpark die Renaturierung der Warnow innerhalb des Gemeindegebietes zu unterstützen. Mit den zuständigen Behörden konnte sich naturwind darauf verständigen, dass ein Großteil der naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen für dieses Bauprojekt in Form eines Ersatzgeldes in die Gewässerrenaturierung fließt.  300.000 Euro werden aus dem Windprojekt dafür bereitgestellt. Damit kann die Gemeinde Zölkow ihren Eigenanteil für die von der EU geförderte Warnow-Renaturierung aufbringen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund drei Mio. Euro.

  • Zusätzliche Vergütungen für Gemeindeflächen im Windpark

Mit der Gemeinde wurde eine Vereinbarung zur Nutzung gemeindlicher Flurstücke im Windpark, die von den Rotoren der neuen Windenergieanlagen „überstrichen“ werden, abgeschlossen. Konkret sind das beim Projekt Kladrum-Ost jährlich rund 9.100 Euro Einnahmen für die Gemeinde. Über weitere Verträge zur temporären Nutzung gemeindeeigener Flächen für den Transport sowie für Lager- und Montageflächen im Zuge der Errichtung der drei Windräder wird noch verhandelt. 

  • Finanzielle Teilhabe gesetzlich geregelt

Die Gemeinde Zölkow wird bei diesem Windenergieprojekt auch von gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsmöglichkeiten profitieren. Die genauen Regelungen werden gerade geändert. Hintergrund:

In Mecklenburg-Vorpommern ist Teilhabe an der Windenergie seit 2016 über das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz geregelt. Dieses sieht eine direkte gesellschaftsrechtliche Beteiligung, also den Kauf von Gesellschafteranteilen durch Gemeinden und Einwohner, oder alternativ dazu eine Ausgleichsabgabe für Gemeinden und ein Sparprodukt für Anwohner vor. Im Dezember 2020 hat die Bundesregierung die Möglichkeit einer bundesweit einheitlichen Beteiligungsmöglichkeit geschaffen. Das neue EEG soll nun eine finanzielle Teilhabe von betroffenen Kommunen von bis zu 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde Strom ermöglichen. Dies sind nach aktuellen Ertragsprognosen für die drei neu geplanten Anlagen im Windpark Kladrum mind. rund 36.000 Euro jährlich. Wie beide Regelungen korrespondieren, muss derzeit noch geklärt werden.   

Gemeinde und Bauträger wollen gemeinsames Konzept zum Bauablauf

Um die Auswirkungen beim Bau der drei neuen Windenergieanlagen für Anwohner so gering wie möglich zu halten, werden die Projektpartner zusammen mit der Gemeinde ein gemeinsames Konzept zum Bauablauf erarbeiten. Erste Gespräche mit der Gemeinde und dem zuständigen Bauamt fanden bereits statt. In dem Konzept wird es auch darum gehen, gemeindliche Infrastrukturen wie beispielsweise Straßen im Bauprozess nicht zu beschädigen bzw. wieder herzurichten. Dazu soll beispielsweise vereinbart werden, dass der Zustand von Infrastruktureinrichtungen vor und nach der Benutzung genau dokumentiert wird.

Potenziale der Photovoltaik heben – Nutzung auf Ackerflächen ermöglichen!

18-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./91/40-21

„Ein positiver Nutzen für naturschutzfachliche Aspekte soll ebenfalls positiv berück sichtigt werden.“

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/6169

ANTRAG der Fraktionen der SPD und CDU

Der Landtag möge beschließen:

  1. Der Landtag stellt fest, dass durch die Festlegung im Landesraumentwicklungsprogramm 2016 (LEP 2016) Mecklenburg-Vorpommern, Photovoltaik-Nutzung auf landwirtschaftlichen Flächen auf einen 110-Meter-Streifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen sowie auf Konversionsflächen zu begrenzen, Solarenergie in Mecklenburg-Vorpommern nur unzureichend genutzt wird. Der Landtag sieht es daher als erforderlich an, dass bis zur Fortschreibung des LEP M-V in der nächsten Legislaturperiode Zielabweichungsverfahren unter nachvollziehbaren Rahmenbedingungen (Matrix) notwendig sind, um die erforderlichen Ausbaupfade erneuerbarer Energien zu erreichen und die Basis für eine auf diesen Energien aufbauende Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern, beispielsweise der Wasserstoffwirtschaft und daran anschließender Wertschöpfungsketten, zu legen.
  2. Der Landtag fordert die Landesregierung daher auf, unverzüglich für Photovoltaik-Frei- flächenanlagen außerhalb der im LEP 2016 vorgesehenen Flächenkulisse transparente und verbindliche Anforderungen zu entwickeln (Matrix), unter welchen Maßgaben entsprechend Anlagen in einem Zielabweichungsverfahren positiv beschieden werden können, wenn sich sowohl Gemeinde als auch Flächennutzer bereits positiv zu dem geplanten Projekt positioniert haben (beispielsweise Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan). Die Matrix soll dabei vor allem folgende Punkte berücksichtigen:

  • Formen der Beteiligung von Kommunen und/oder Bürgern sollen positiv in der Entscheidung berücksichtigt werden.

  • Ein positiver Nutzen für die Gemeinde über die Gewerbesteuer hinaus soll positiv bewertet werden.
    1. Führt die Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Schaffung oder Sicherung von regionalen Wertschöpfungsketten, so ist dies ebenfalls positiv zu berücksichtigen.
    2. Konzepte, die der Systemdienstlichkeit der Energiewende nutzen, sind positiv in die Bewertung einzubeziehen.
    3. Ein positiver Nutzen für naturschutzfachliche Aspekte soll ebenfalls positiv berücksichtigt werden.
    4. Die Betreiberfirma soll ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.
    5. Die Größe der geplanten Anlage soll 100 ha und darf 150 ha nicht überschreiten. Anlagen oberhalb 100 ha bis einschließlich 150 ha Fläche sind mit einem Malus zu versehen.
    6. Die Bodenpunktezahl der zu nutzenden Ackerfläche soll im Durchschnitt 35 und darf im Durchschnitt 40 nicht überschreiten.
    7. Flächen mit Bodenpunkten oberhalb 35 werden mit einem Malus versehen, die Nutzung landwirtschaftlich weniger geeigneter Flächen unterhalb 20 mit einem Bonus.

Nach dem Ende der Photovoltaik -Nutzung muss die Nutzung der entsprechenden Flächen wieder als landwirtschaftliche Nutzfläche möglich sein. Die Obergrenze für über das Zielabweichungsverfahren genehmigte Photovoltaik -Freiflächenanlagen soll bei 5 000 ha liegen.

  1. Die Landesregierung erstellt bis zum dritten Quartal 2022 eine Bedarfsprognose für den weiteren Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Mecklenburg-Vorpommern, die dem Landtag zuzuleiten ist.

Thomas Krüger und Fraktion

Wolfgang Waldmüller und Fraktion

Teil 0 -Vereinsbeitritt der AGFK MV – Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern e.V

14-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./90/39-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 14.06.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Die AGFK MV e. V. hilft kommunalen Verwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern, für guten und sicheren Rad- und Fußverkehr zu sorgen. Mitglieder in der AGFK MV e. V. können Städte, Gemeinden, Ämter und Landkreise aus ganz M-V werden, die den Rad- und Fußverkehr verbessern wollen.

Die AGFK MV gibt es seit 2017 als Initiativkreis engagierter Kommunen und seit Oktober 2020 als eingetragenen Verein. Minister Pegel ist Schirmherr des Vereins, Rostocks Oberbürgermeister Claus-Ruhe Madsen der Vorstandsvorsitzende. Gründungsmitglieder des Vereins sind neben größeren Städten des Landes wie Rostock, Stralsund und Greifswald, auch die Gemeinden Ostseebad Heringsdorf und Hohenkirchen.

Seit Ende 2017 erhält die AGFK MV eine Förderung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, mit der u. a. ein Projektkoordinator finanziert, die Entwicklung der Organisation vorangetrieben sowie Fachaustausch und Projekte für die Kommunen organisiert werden konnten. Ab 2021 erhält die AGFK MV diese Landesmittel als institutionelle Förderung aus dem Landeshaushalt. Neben den Landesmitteln, finanziert sich die AGFK MV auch aus kommunalen Mitgliedsbeiträgen.

Das Vorbild für die AGFK MV sind vergleichbare Arbeitsgemeinschaften in mittlerweile fast allen Bundesländern. Die meisten dieser Arbeitsgemeinschaften sind als eingetragener Verein organisiert. Sie alle sind finanziell gemeinsam getragen durch Mittel der Landes- und Kommunal-Ebenen. Sie sind wichtige Ansprechpartner für Fragen rund um den Rad- und Fußverkehr für die kommunalen Verwaltungen. Die AGFK MV ist mit den anderen AGFKs eng vernetzt, was den Austausch von Wissen und guter Praxis sehr schnell, günstig und einfach macht. Die Entwicklung der AGFK MV wird in Fachkreisen bundesweit wahrgenommen.

Zweck und Aufgaben der AGFK MV e. V. sind in der Vereinssatzung unter § 2 Zweck des Vereins (Anlage 1), definiert.

 Zu den Aufgaben im Einzelnen gehören:

  1. Koordinierung von Informations- und Erfahrungsaustausch
  2. Beratung und Hilfestellung für die Mitglieder
  3. Entwicklung und Durchführung von Projekten
  4. Organisation von Fortbildungsveranstaltungen, Fachtagungen und Beratungen sowie Arbeitskreisen
  5. Interessenvertretung und Darstellung der Belange fahrrad- und fußgängerfreundlicher Städte, Gemeinden und Landkreise gegenüber Land, Bund
  6. Durchführung gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit
  7. Informations- und Erfahrungsaustausch mit den kommunalen Arbeitsgemeinschaften für Rad- und Fußverkehr in anderen Bundesländern.

Eine Mitgliedschaft in der AGFK MV e. V. bringt für die Stadt Crvitzviele Vorteile mit sich, u. a.:

  1. Durch gemeinsame, von der Geschäftsstelle der AGFK MV e. V. koordinierte Projekte sparen die kommunalen Mitglieder Zeit- und Projektkosten für immer wieder geforderte Kampagnen z. B. zur Verkehrssicherheit und zum Verkehrsverhalten einschließlich der Vermittlung geltender Verkehrsregeln (z. B. Änderungen in der StVO, etc.). Die AGFK MV entwickelt z. B. einmal zentral eine Kampagne, die dann jeweils lokal bei den Mitgliedern eingesetzt werden kann. Die Mitglieds-Kommune spart hierdurch substantielle Personal- und Geld-Ressourcen bei der Entwicklung und Konzeption.
  2. Regelmäßige Arbeitstreffen sowie organisierte Fortbildungen (auch als Video-Konferenz) zu kostenlosen (oder stark vergünstigten) Konditionen stellen sicher, dass die Verwaltungsmitarbeiter und Mitarbeiterinnen über aktuelles Fachwissen verfügen. Neue Fachkenntnisse und Problemlösungen aus Praxisbeispielen anderer Kommunen, können so einfacher vor Ort angewendet werden. Themen können z. B. die sichere Führung von Radverkehr an Kreuzungen sein, die moderne Gestaltung von Fahrradstraßen oder auch Erfahrungsaustausch zur Organisation und guten Ideen für das jährliche STADTRADELN.
  3. Die Mitgliedschaft im Verein ermöglicht es den Mitgliedern zudem, institutionell gebündelt und damit koordiniert kommunale Belange gegenüber dem Land, Bund oder weiteren Akteuren zu vertreten. Die AGFK MV (so wie auch die AGFKs in den anderen Bundesländern) fungieren dabei in ihrem jeweiligen Bundesland als fachlich kompetente Schnittstelle zwischen der kommunalen Ebene und dem Land.

Voraussetzungen für die Aufnahme als ordentliches Mitglied nach Vereinssatzung sind:

a)         der Beschluss eines zuständigen kommunalen Gremiums zum Beitritt des Vereins

b)         die Benennung einer festen Ansprechperson

c)         die Zahlung der Mitgliedsbeiträge gemäß Satzung und Beitragsordnung

d)         die grundsätzliche Unterstützung der Vereinszwecke

e)         der Nachweis einer Strategie, eines Konzeptes oder ähnlicher Planungsgrundlagen, welche dem Vereinszweck entsprechen.

Bis auf den notwendigen Beschluss eines kommunalen Gremiums werden durch Stadt Crivitz die Voraussetzungen für die Aufnahme als ordentliches Mitglied bereits erfüllt.

Eine feste Ansprechperson wird von der Stadtvertretung festgelegt und benannt und eine neue Personalstelle hierfür ist nicht notwendig. Durch den Beitritt in die AGFK MV e. V. als ordentliches Mitglied wird der Stellenwert des Fuß- und Fahrradverkehrs in der Stadt Crivitz unterstrichen und eine Basis für die Weiterentwicklung der Nahmobilität geschaffen.

Die Satzung und Beitragsordnung der AGFK MV ist an die Vereinssatzungen anderer AGFK´s angelehnt und wurde innerhalb des Initiativkreises und auch mit dem Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern und weiteren Institutionen intensiv abgestimmt und diskutiert.


Beschlussentwurf:  

Die Stadtvertretung bekundet ihr Interesse an der Teilnahme an der „Arbeitsgemeinschaft für Fußgänger und fahrradfreundliche Kommunen“ (AGFK MV) ab dem Jahr 2021. Der Bürgermeister wird beauftragt, bei dem Verein „AGFK MV – Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern e. V.” einen Antrag auf Mitgliedschaft zu stellen und für die nötigen Beitrittsvoraussetzungen zu sorgen.


Die unendliche Geschichte? Die Anbindung der Stadt Crivitz an das Radwegenetz Waldschlösschen – Pinnow/Schwerin ?

12-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./89/38-21

Grundsatzentscheidung zur Anbindung der Stadt Crivitz an das Radwegenetz Waldschlösschen – Pinnow/Schwerin“

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt! Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 14.06.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Daher sind, nicht erst im Zuge der Energiewende, auch  alternative Radverbindungen im ländlichen Raum notwendig, und für den Radtourismus erforderlich.

Bis 2010 war vom RPV – WM als „regional bedeutender Radweg“ nur der Radweg von Crivitz nach Pinnow über Gädebehn und  Muchelwitz maßgebend für eine materiell 75% Förderung. Ab 2011 war es im Zuge des Kooperationsprojektes „Radtouristisches Netzwerk“ plötzlich möglich geworden , aus dem Radwegeplan 2009 (2.Auflage der regionalen Planungsverbandes[RPV] Westmecklenburg [WM] , eine materiell 90% Förderung für den Bau  zu beziehen, zur Forcierung des Radwegeausbaus an Bundeswasserstraßen, also bis zum Waldschlösschen.  Bis Ende 2013 standen die Verhandlungen mit den betreffenden Eigentümer (Bodenerwerb oder Dienstbarkeiten) und dem RPV kurz vor dem Abschluss.

Dann kamen 2014 die Kommunalwahlen und andere Prioritäten wurden gesetzt. Es ist unumstritten das die Sanierung der Schule, Kita, Hort und Infrastruktur höchste Priorität genießen und notwendig sind. Dennoch gab es auch 2016 – Ansätze von Bürgern hineingetragen in den Bauausschuss – ein Radwegekonzept innerhalb der Stadt anzuregen. Das wurde aber von der zuständigen Verkehrsbehörde verworfen und letztlich aufgrund der gebundenen materiellen Mittel in der Stadt Crivitz für die anstehenden Sanierungen ebenfalls wieder verworfen.

Auch wurden 2017 die Verhandlungen mit den zuständigen Eigentümern (Bodenerwerb oder Dienstbarkeiten) wieder aufgenommen, diese scheiteten aber auf der ganzen Linie. Danach gab es 2017 Ansätze von Ersatzlösungen und Umwegen über den Moorwiesenweg, welche aber wenig Zustimmung fanden.

Seit November 2019 hat der Planungsverband eine „RAWEGEUNTERSUCHUNG  – 2020“ beschlossen, welche aktuell durchgeführt wird.

2019 hat die Verbandsversammlung beschlossen, den Radverkehr zu einem von fünf Arbeitsschwerpunkten der kommenden Jahre zu machen. Im Beschluss VV-01/19 heißt es dazu:

„In den Jahren 2019-2021 soll (…) vor allem

  1. das Land für die landesweit bedeutsamen touristischen Fernradwege und die straßenbegleitenden Radwege an Bundes- und Landesstraßen stärker in die Pflicht genommen werden,
  2. ein regionales Radverkehrsnetz für den Alltags- und Freizeitverkehr definiert werden, inklusive einer Verknüpfung mit dem ÖPNV und ggf. weiterer Elemente (z.B. Fahrradabstellanlagen, Orientierungstafeln, Rastmöglichkeiten usw.), das angesichts der Baukosten und verfügbaren Finanzen Chancen auf eine Realisierung bis 2030 hat, und Grundlage für die raumordnerische Festlegung im Zuge der künftigen Gesamtfortschreibung des RREP WM ist, sowie
  3. ein Beschilderungskonzept für das o.g. Netz aufgestellt werden.“

In der Auswertung der ersten Bürgerbeteiligungsstufe sprachen sich viele Bürger für eine direkte Anbindung zum Waldschlösschen entlang der B-321aus. Die Beteiligung war sehr hoch. Die zweite Stufe der Bürgerbeteiligung ist läuft aktuell und mit einer Auswertung der beiden Beteiligungsstufen ist im Monat Juli zu rechnen. Daraufhin wird die kommende Verbandsversammlung im Monat September den Radwegeplan für das regionale Radwegenetz für die Landkreise LUP und WM festlegen und darstellen.

Daher ist es jetzt geboten eine Grundsatzentscheidung in der Stadtvertretung zu treffen welche Anbindungsvariante  an das Waldschlösschen erfolgen soll.


Beschlussentwurf:  

Die Stadtvertretung beschließt, im Zuge der Beteiligung  an dem regionalen Radwegekonzeptes des regionalen Planungsverband Westmecklenburg und darüber hinaus, grundsätzlich den Radweg zum Waldschlösschen entlang der B321, an die Anbindung  Pinnow/Schwerin,  darzustellen und zu vertreten.


Erarbeitung eines Parkraumkonzeptes der Stadt Crivitz mit Handlungsansätze und Lösungsvorschläge

11-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./88/37-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 14.06.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Auf der Beratung auf der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz vom 18.01.2018 und 15.02.2018  sollte über ein Parkplatzkonzept beraten werden (Vorlage: IV Cri SV 542/18 Parkplatzkonzept der Stadt Crivitz. Inhalt dieser Vorlage war aber die aktuelle Parkplatzsituation in der Innenstadt Crivitz und die Parksituation in der Neustadt. Auch in der darauffolgenden Sitzung am 15.03. 2018 zu diesem Thema ging es nur um die  Stellflächen Große Straße 2 bis 6,Fläche ehemaliger SPAR-Markt und die Stellflächen hinter der Kirche.

In der Beratung am 26.03.2018 der Stadtvertretung der Stadt Crivitz  zum Tagesordnungspunkt ö17 – Beratung zum Parkplatzkonzept in der Innenstadt der Stadt Crivitz stellte die Stadtvertretung fest:

„Frau Brusch-Gamm informiert, dass eine durchgeführte Bürger-/Kundenbefragung ergeben hat, dass ein Großteil der Befragten sich eine Parkzeit von mehr als einer Stunde (2 Stunden) für die Parkplätze in der Großen Straße wünscht. Sie stellt die ursprünglichen Vorschläge des Amtes für die Parkplätze in der Innenstadt vor (Parkplätze um den Markt 2 Stunden, Große Straße eine halbe Stunde).“

Mit folgen dem Beschluss: „Die Stadtvertretung Crivitz beschließt in ihrer Sitzung am 26.03.2018, dass die Parkzeit für die Parkflächen in der Großen Straße in Crivitz auf 2 Stunden begrenzt wird“

Ein handgreifliches bezeichnetes Parkraumkonzept (Untersuchungsbereich für die Parkraumehebungen, Ausweichplätze, Lage und Bewirtschaftungsformen, Aussagen zur Auslastung und Nachfrage der Parkplätze im Untersuchungsraum, Erhebungen zum ruhenden Verkehr, Nutzerbefragungen für Anwohner, Arbeitspendler/Beschäftigte sowie Schüler/Bedienstete von Schulen, Einkaufsbesucher bzw. Kunden/Besucher der Innenstadt sowie Freizeitbesucher etc., Zukünftige Veränderungen des Parkraumangebotes) lag nicht vor. Lediglich eine festgestellte Parkplatzsituation und die Begrenzung der Parkzeit. Der Grundgedanke „Parkplatzkonzept“ ist aber geblieben. Seit dem 26.03.2018 stand das Thema „ Parkplatzkonzept“nicht mehr auf der Tagesordnung  in den Ausschüssen und in der Stadtvertretung Crivitz.

Die Parkplatzsituation und Parkzeit hat sich seit 2018  in der Stadt Crivitz verändert. Auch die festgelegte Parkzeit in der Großen Straße hat sich verändert, so sind mehr Dauerparkplätze entstanden als angedacht waren.

Daher ist es geboten eine neues Parkraumkonzept umfassend  zu erarbeiten und Festlegungen mittelfristig zu treffen für die Entwicklung der Stadt Crivitz.

Ziel des Parkraumkonzeptes soll es im übergeordneten Sinne sein,  die Schaffung eines Ausgleichs zwischen Parknutzung und den konkurrierenden verkehrlichen bzw. städtebaulichen Ansprüchen. Daher sollte im Rahmen eines Parkraumkonzepts integrierte Handlungsansätze und Lösungsvorschläge entwickelt werden, um im Rahmen der Stadtentwicklung eine bedarfsgerechte und wirksame Steuerung des ruhenden Verkehrs zu gestalteten.

Bei allen zukünftigen Planungen gilt es, eine verträgliche Lösung zu finden, die sowohl städtebaulich als auch verkehrlich tragbar ist und positive Effekte auf die Entwicklung der Innenstadt hervorbringt. Auch zukünftig soll die Innenstadt weiter gut mit dem Auto erreichbar sein und Besuchern, Beschäftigten und Anwohnern ausreichend attraktive Parkmöglichkeiten geboten werden.


Beschlussentwurf:  

Die Stadtvertretung beschließt, die Erarbeitung eines Parkraumkonzeptes der Stadt Crivitz mit Handlungsansätze und Lösungsvorschläge für die Umsetzung.“


3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz – Herstellung der Öffentlichkeit im Haupt-und Finanzausschuss

10-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./87/36-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 14.06.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Vorab ist festzustellen, dass Sitzungen der Gemeindevertretungen nach § 29 Absatz 5 Satz 1 KV M-V grundsätzlich öffentlich erfolgen müssen. Eine Ausnahme von diesem Öffentlichkeitsgrundsatz ist nur unter den Voraussetzungen des Satzes 2 zulässig, wonach die Öffentlichkeit auszuschließen ist, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. Die Interessen Einzelner rechtfertigen einen Ausschluss der Öffentlichkeit u.a. dann, wenn eine öffentliche Behandlung Rückschlüsse auf Geschäftsabsichten oder Vermögensverhältnisse des Vertragspartners der Gemeinde bzw. eines privaten Verfahrensbeteiligten zulassen würde.

Mit dem Begriff „grundsätzlich“ in § 29 Absatz 5 Satz 1 KV regelt der Gesetzgeber, dass (nur) im begründeten Ausnahmefall die Öffentlichkeit auszuschließen ist. Die Öffentlichkeit muss zugelassen werden, wenn im Einzelfall keine das öffentliche Informationsinteresse überwiegenden Belange im Sinne des § 29 Absatz 5 KV M-V bestehen. Gemäß § 5 Absatz 7 der Hauptsatzung der Stadt Crivitz tagt der Haupt- und Finanz-ausschuss (immer) nicht öffentlich. So kommt es regelmäßig vor, dass eigentlich öffentliche Themen im Haupt- und Finanzausschuss nicht öffentlich besprochen werden, obwohl sie nach der KV M-V eigentlich öffentlich zu beraten sind ( wie z.B. über die Annahme von Spenden, Beratung zum Entwurf der Satzung des Senioren- und Behindertenbeirates der Stadt Crivitz, Beratung zu Festlegungen der Erheblichkeitsgrenzen und Geringfügigkeitsgrenzen in der Haushaltswirtschaft, Anträge zu einem Ehrenkodex, Brandschutzbedarfsplan, Organisation von Veranstaltungen).

Selbst im Amtsausschuss des Amtes Crivitz tagt der Hauptausschuss seit 7 Jahren erfolgreich öffentlich. Da sich bei dem Zusammenschluss und Gründung des Amtes Crivitz alle beteiligten Kommunen einig waren, die Dienstleistung für den Bürger zu verbessern und eine ausgeprägte Bürgernähe auch in den Ausschüssen darzustellen.

Im Sinne einer kommunalen Transparenz und Bürgernähe ist es geboten, dass der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Crivitz öffentlich tagt, damit die Öffentlichkeit, so wie im Hauptausschuss des Amtes Crivitz, an den Sitzungen teilnehmen kann. Die Herstellung der Öffentlichkeit für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses als Regelfall bedeutet auch eine bessere Kontrolle durch Bürger und Presse und erhöht das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Arbeit des Ausschusses.

 Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung

 Die Hauptsatzung der Stadt Crivitz vom ………………………..…. wird wie folgt geändert:

  1. In § 5 Absatz 7 im Satz 1  wird das Wort „nicht“ gestrichen.
  • In § 5 Absatz 7 wird nach dem Satz 1 der folgender Satz 2 angefügt: „ § 4 Abs. 2 gilt entsprechend“.

Einsetzung eines ehrenamtlichen Medienbeauftragten für die kommunalen Gremien und der Stadt Crivitz

09-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./86/35-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 14.06.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Das digitale Zeitalter schreitet voran und die Medienlandschaft verändert sich weiter. Google, Facebook und Co. werden immer wichtiger als Kontakthersteller zu professionellen journalistisch-redaktionellen Inhalten. Es bedarf bestimmter Fähigkeiten und Fertigkeiten, um nicht von den Medien bestimmt zu werden und sich in der Informations-Gesellschaft zurechtzufinden. Da sich die Medienlandschaft ständig verändert und erweitert, muss der Umgang mit Medien erlernt werden. Die Entwicklung von Medienkompetenz durch Medienbildung ist ein lebensbegleitender Prozess und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Die Stadt Crivitz betreibt eine eigene Internetseite und eigenes Facebook – Profil in welchem unterschiedlichen Artikel und Aktionen ständig veröffentlicht werden. Die Arbeit der Ausschüsse und der Stadtvertretung sollen auf diesen Plattformen dargestellt werden.

Die Inhaltliche Darstellung und Veröffentlichungen liegen ausschließlich der in der Verantwortung der Stadtvertretung.

Mit der Einsetzung eines Medienbeauftragten von der Stadtvertretung soll eine wesentliche Verbesserung für alle Gremien geschaffen werden und Einflussnahme. Der Medienbeauftrage wird von der Stadtvertretung beauftragt sich um den Bereich der Massenmedien (Internet/ Facebook/ Presse) um deren Belange und den direkten Kontakt zur Presse (SVZ/ Blitz/ Nordkurier/ Amtsboten) zu halten.

Da in der Stellenbeschreibung für die Bürgerhauskoordinatorin diese Aufgaben nicht vorgesehen sind werden diese nun in den Bereich des Medienbeauftragten umfassend zusammengefast.

Der oder die Medienbeauftragte(in) soll eine moderative, pädagogische und technische Medienkompetenz Kompetenz besitzen. Eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von mindestens 80,00 € (so wie in anderen Gemeinden in unserem Amtsbereich) für seine ehrenamtliche Tätigkeit soll angestrebt werden. Der ehrenamtliche Medienbeauftragte Medienbeauftragten für die kommunalen Gremien und der Stadt Crivitz ist nicht zu verwechseln mit einem Medienkoordinator. Denn der Medienkoordinator ist eine förderbare Stelle vorrangig im öffentlichen Bereich und für Schulträger ( Grund- und regionale Schule / Gymnasium)  die ein Medienkonzept erarbeiten und weiterentwickeln für den pädagogische Support vor Ort für das Kollegium sowie die Ermittlung des Ausstattungs- und Fortbildungsbedarfs.

Im Vordergrund soll nicht vorrangig die technische Kompetenz stehen. Vielmehr ergibt die nachfolgende Abfolge die Gewichtung der Aufgaben des Medienbeauftragten:

– Bei der Auswahl und Nutzung von neuen Medien beraten.

– Die Internetseite der Stadt Crivitz und das Facebook Profil gestalten und pflegen.

– Medieneinflüsse erkennen und aufarbeiten.

– Mediengestaltungen verstehen und bewerten.

– Presseartikel und Veröffentlichungen im Auftrag der Stadt Crivitz und deren Gremien erarbeiten und in den Medien darstellen oder zur Veröffentlichung weiterleiten.

– Den Kontakt zu der Presse (Printmedien) pflegen.

– Ein kollegiales Beratungs- und Unterstützungsangebot im Bereich der Didaktik anbieten

– Die technischen Probleme und Fragen mit Fachleuten diskutieren, um weitere Nutzungsmöglichkeiten der neuen Medien zu erschließen und deren störungsfreien Einsatz.

– Einfache technische Überprüfungen durchführen.

– Ein sicherer Umgang mit Standardsoftware und erweiterbarer Software und ihre Anwendung darlegen.

– Datenschutz – und rechtliche Bestimmungen erkennen und darstellen können

– Schulungen für den Seniorenbeirat/Behindertenbeirat sowie Kinder und Jugendrat im Umgang mit den neuen Medien anbieten.

– Eine sich aufbauende Netzwerkarbeit mit anderen Beauftragten in Kommunen des Amts- und Kreises unterstützen und Austauschen.

– Fortbildungen innerhalb der Stadtvertretung anbieten.

– Medienkonzepte für die kommunalen Gremien und der Stadt Crivitz erarbeiten und ständig verbessern.

– An Schulungen und Fortbildungen teilnehmen im Landkreis.


Beschlussentwurf:  

Die Stadtvertretung beschließt, die Einsetzung eines ehrenamtlichen Medienbeauftragten für die kommunalen Gremien und der Stadt Crivitz und deren Darstellung auf der Internetseite und dem Facebook Profil.

Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen im Gebiet der Stadt Crivitz

08-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./85/34-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Inhaltlich aus dem öffentlichen Antrag zur Sitzung der Stadtvertretung am 14.06.2021- kurz bildlich zusammengefasst!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Ab dem 1. Januar 2021 haben sich aufgrund der Änderungen im EEG 2021 gerade bei der Photovoltaik einige Spielregeln für neue Anlagen geändert. Zukünftig dürfen Freiflächenanlagen bis zu 20 MWp groß sein und an Autobahn- und Eisenbahn-Rändern einen Randstreifen von statt bislang 110 m von bis zu 200 m Breite nutzen.

Bevorzugte Standorte sind:

1. Versiegelte Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, verkehrlicher, wohnungsbaulicher oder militärischer Nutzung,[ Der Begriff Konversion kommt aus dem Bereich der Stadtplanung und beschreibt Flächen, die für eine Umnutzung in Betracht gezogen werden können. Somit sollen brachliegende Flächen wieder in den wirtschaftlichen Kreislauf aufgenommen werden. Bevorzugt werden hier brachliegende Flächen, die ehemals militärisch genutzt wurden oder Schadstoffbelastet sind. Auch landwirtschaftliche Flächen, die keinen Ertrag mehr bringen, können als Konversionsfläche ausgewiesen werden],

2. Abfalldeponien und Altlastenflächen, außerhalb von Landschaftsschutzgebieten.

3. Möglichst in Anbindung an vorhandene Siedlungsstrukturen,

4. Im räumlichen Zusammenhang mit vorhandenen baulichen Anlagen.

Da in der Stadt Crivitz viele Flächen des Ortsteiles „Wessin“ noch nicht in die Flächennutzungsplanung integriert wurden, ist hieraus ein unverzüglicher Handlungsbedarf abzuleiten. Zum anderen sind viele bundesweite Unternehmen (sog. Photovoltaik Direktinvestments) und Investoren auf der Suche nach geeigneten Flächen um Photovoltaikanlagen auf Freiflächen zu errichten. Überwiegend werden diese Projekte dann nachfolgend an Betreiber weiterveräußert.

Seit 2013 gilt das Gewerbesteuersplitting für Solarparks. Damit gilt der Zerlegungsmaßstab nach § 29 GewStG. Befindet sich der Sitz der Betreibergesellschaft nicht in der Standortkommune, erhält diese 70% der Gewerbesteuereinnahmen. Gründet der Betreiber eigens eine Gesellschaft zum Betrieb der Anlagen mit Standort in der Kommune oder verlegt seinen Gesellschaftssitz dorthin, so erhält die Gemeinde 100% der Gewerbesteuereinnahmen für die Anlagen im Gemeindegebiet. Mittels hoher Abschreibungen und anschließendem Verkauf der Anlagen werden Gewerbesteuerzahlungen an die Gemeinden teilweise umgangen. Zurzeit liegt beim Amt Crivitz noch kein Antrag auf Errichtung eines  Bebauungsplans „Photovoltaik“  und Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans der Stadt Crivitz vor. Es besteht lediglich eine Absichtserklärung der Firma „SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG“ eine PV-FFA bis zu 50 ha zwischen Wessin und Radepohl zu errichten. Hier hat die Stadt Crivitz die volle Entscheidungsfreiheit, soweit noch keine PV-FFA errichtet wurde. Eine Pflicht Flächen auszuweisen besteht nicht. PV-FFA können je nach Standortsensibilität, Dimensionierung und baulicher Gestaltung erheblich unterschiedliche Raumwirkungen haben.

Vielmehr sollten nicht einfach die Standorte festgelegt werden, sondern Leitlinien für Kriterien eines Standortes erfolgen. Wird das Gebiet der  Stadt Crivitz mit mehreren Projektideen für PV-FFA konfrontiert, ob nun innerhalb eines Flächennutzungsplans oder nur im Außenbereich [ siehe Wessin], sollten schon grundsätzliche kommunale Anforderungen für die Errichtung einer PV-FFA in einer Leitlinie formuliert sein und ein Kriterienkatalog vorliegen, um Kontroversen mit Investoren und Eigentümern zu vermeiden. Aus den Leitlinien lässt sich für unser Plangebiet (Stadt Crivitz) der spezifische Kriterienkatalog für die Identifizierung von konfliktarmen und geeigneten Flächen für PV-FFA Nutzung herleiten. Nicht alle individuellen kommunalen Bedingungen lassen sich mit räumlich relevanten Planungskriterien abbilden. Die Leitlinie sowie der beschlossene Kriterienkatalog dienen der Verwaltung im Amt Crivitz  als Arbeitsgrundlage für Entscheidungen, die im Zusammenhang mit der Errichtung von großflächigen Photovoltaikanlagen in der Stadt Crivitz stehen.  Anhand dieser Kriterien und Leitlinien werden Projektanträge geprüft. Grundsätzlich sollen diese Kriterien verhältnismäßig und begründbar sein.

Eine grundsätzliche Versagung für den Bau von Photovoltaikanlagen für Freiflächen [PV-FFA] im Stadtgebiet (Plangebiet), sollte hierbei ausgeschlossen werden.


Beschlussentwurf:  

Beschlussvorschlag 1:

Die Stadtvertretung  beschließt, die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen im Stadtgebiet   zuzulassen. Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beauftragt das Amt Crivitz gemeinsam mit der Stadt Crivitz Leitlinien und ein Kriterienkatalog zu erarbeiten mit denen Eignungsflächen für Photovoltaikanlagen auf Freiflächen herausgearbeitet werden.

Ausgeschlossen ist die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen in folgenden Bereichen:

Naturschutz-, Landschaftsschutz-, Vogelschutz-, FFH-Gebiete, Schutzbereichen von Boden, Wasser, Klima, Luft und Kulturgütern, Wald-und Abstandsflächen, Siedlungsbereich.

(siehe Erläuterungen der Ausschlusskriterien für PV-FFA- Anlage 1)

Beschlussvorschlag 2:

Die Stadtvertretung beschließt, die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen  im Stadtgebiet nicht zuzulassen.

Herrichtung der Fläche des ehemaligen SPAR-Marktes im Zentrum der Stadt Crivitz als provisorische Parkfläche

07-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./84/33-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 14.06.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 14.06.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Gemäß der Beratung auf der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz vom 15.02.2018  zur Fläche ehemaliger SPAR-Markt stellte der fest:

Fläche ehemaliger SPAR-Markt:-Prüfen ob ohne größere Investition eine Parkfläche geschaffen werden kann, der zuständige Sachbereich äußert hier seine Bedenken. Solange bis ein Investor gefunden ist sollte die Fläche als provisorischer Parkplatz hergerichtet werden, die Verkehrssicherheit muss natürlich hergestellt werden. Ggf. ist über Parkgebühren nachzudenken. Hierzu soll eine Kalkulation erstellt werden, Fläche, Zufahrt, Abgrenzung und Schranke, dann ist erneut zu beraten.

Herr Gottschalk gibt zu bedenken, dass diese Fläche eine Baufläche ist und so schnell wie möglich veräußert werden sollte, die Vermarktung ist voranzutreiben. 

=> Abstimmung zur Nutzung als provisorischen Parkplatz: 5 Ja-Stimmen/0/1 Nein-Stimme“

Darauf folgte die Beratung auf der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz vom 15.03.2018  zur Fläche ehemaliger SPAR-Markt stellte der fest:

„ Der Bauausschuss hat in seiner letzten Sitzung empfohlen die Fläche des ehemaligen SPAR-Marktes als provisorische Parkfläche herzustellen bis ein Investor für die Fläche gefunden ist. Für die Herstellung als Parkfläche liegt ein Angebot der FA Stephan & Henry Freitag in Höhe von 11.900,00 € vor. Herr Karl informiert sich hier über den Preis von provisorischen Leitplanken (wie auf Autobahn benutzt). Für die Nutzung der Fläche sind mehrere Varianten vorstellbar:

1. Freies Parken für alle.

2. Parkfläche mit Schranke und Gebühr für Dauerparker.

3. Parkfläche wird mit Bügeln ausgestattet.

Für die Nutzung eines „Bügelparkplatzes“ wird eine Spende entrichtet.“

In der Beratung am 26.03.2018 der Stadtvertretung der Stadt Crivitz  zum Tagesordnungspunkt ö17 stellte die Stadtvertretung fest.

 „Es wird ferner über die Fläche des alten Sparmarktes beraten. Die Nutzung für ein Parkhaus ist nicht effizient (Erfahrungen aus anderen Kleinstädten). Die Fläche soll vorerst als provisorische Parkmöglichkeit hergerichtet werden. Hierzu erfolgten Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss. Die Fläche soll durch eine öffentliche Ausschreibung zur Bebauung angeboten werden. Bis dahin soll die Fläche zum Parken freigegeben, aber nicht öffentlich gewidmet werden. Es wird nach einer kostengünstigen Variante für Parkplatzbegrenzungen gesucht.

Seit dem 26.03.2018 stand das Thema „ Fläche ehemaliger SPAR-Markt“ nicht mehr auf der Tagesordnung  in den Ausschüssen und in der Stadtvertretung Crivitz. Diese o.g. Entscheidung wurde nie umgesetzt. Die Schaffung von zusätzlichen Parkflächen auf dieser Fläche würde wesentliche Entlastung schaffen bei der angespannten Parksituation in der Stadt Crivitz im Jahr 2021.


Beschlussentwurf:  

Die Stadtvertretung beschließt, die bauliche Herrichtung der Fläche des ehemaligen SPAR-Marktes im Zentrum der Stadt Crivitz als provisorische Parkfläche.

– Gesamt

Insgesamt stehen somit aus der Ersparnis der Amtsumlage in Höhe von ca. 152.099,00€ und die pauschaler Ausgleich Gewerbesteuerminder-einnahmen in Höhe von ca.  97.800€ zur Verfügung. Gesamt ergibt sich ein Betrag durch Einsparungen und zusätzlichen Zuweisungen in Höhe von 249.899,00€ im Haushalt. Der Haushalt der Stadt Crivitz wurde am 23.02.2021 beschlossen und mit folgender Aussage belegt.“ Sowohl im Planjahr als auch in den Haushaltsfolgejahren 2022 und 2023 ist ein Ausgleich im Ergebnishaushalt gegeben. Die Stadt Crivitz kann im laufenden Bereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten, um im Planjahr einen Haushaltsausgleich darzustellen.“ Da die Stadt Crivitz somit über einen ausgeglichenen Haushalt verfügt, aber trotzdem finanzielle  Spielräume vorhanden sind für zusätzliche kleine bauliche Investitionen, die im Haushaltsplan nicht veranschlagt sind, ist ein Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich.

Neue Windeignungsgebiete – 26.05.2021

06-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./83/32-21

„Ich gehe davon aus, dass die neue Kulisse als sogenanntes „Ziel in Aufstellung“ herangezogen werden kann.“ ! Karl Schmude –Chef der Gesch.-Stelle Regionalen Planungsverband WM!

Annehmen · Glauben · Meinen ·Mutmaßen

Was man nicht wissen kann, kann halt einfach nicht wahr sein.

Aus Windeignungsgebiet wird WEG- 45/18 wird WEG- 48/21 (Wessin) ! NEU hinzugekommen ist ein Windeignungsgebiet bei RUNOW (Bülow) WEG-52/21.!! und ein Potentialsuchraum bei Goldenbow (Friedrichsruhe) und Bülow.

Warum ist die 48/21 noch so enthalten?

Weil !

1. Über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 15 (Energiepark-Wessin) sowie der sachliche Teilflächennutzungsplan und die Veränderungssperre der Stadt Crivitz –Barnin und Zapel ist keine offizielle Plananzeige angezeigt worden.

Der Aufstellungsbeschluss ist insgesamt nicht als verfestigter Planungsstand zu bewerten. Er wird deshalb nicht berücksichtigt.

2. Es sind keine Belange bekannt, die auf Ebene der Regionalplanung der Ausweisung als Eignungsgebiet für Windenergieanlagen entgegenstehen. Mögliche Prüferfordernisse im Genehmigungsverfahren sind dem Umweltbericht zu entnehmen.

STEUERSENKUNGEN für Unternehmen- Abgelehnt!

05-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./82/31-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Hilfen in Form von Steuersenkungen für Bürger und Eigentümer in der Coronapandemie 2021 wurden in der Stadt Crivitz am 17.05.2021 von der CWG im VERBUND mit der LINKEN ABGELEHNT !!

Hauprovokateur bei der Gegenwehr auf der Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 war die LINKE und die Crivitzer Wählergemeinschaft (CWG) fügte sich, wie immer!

Hier nur einige der bekannten Auszüge:

……„Auf den 2. Blick wird man sich die Frage stellen müssen, welche Auswirkungen diese Steuersenkung auf das Gemeinwohl haben wird. Das CDU geführte Innenministerium schreibt dies vor! Um gerechte Schlüsselzuweisungen zu erhalten haben sich die Gemeinden an einem konkreten Durchschnitt zu orientieren, sonst gibt es kein Geld! Diese Vorgaben bedeuten eine stetige Steuerspirale, die seit Jahren ohne Erfolg kritisiert wird. Bei dieser Kritik war die CDU Crivitz offensichtlich nicht dabei bzw. sehr leise. Vernommen wurde sie nicht.“……….

Die Antwort:

FALSCH, seit 7 Jahren immer dieselbe Demagogie um STEUERERHÖHUNGEN in Crivitz zu rechtfertigen und Senkungen dagegen abzuschmettern. Nur um ca.  2,5Mio€ Schulden aufzunehmen, die Rücklagen und Kassenbestände aufzubrauchen !! Das Hebesatzrecht der Gemeinden ist ein zentrales Element der kommunalen Finanzautonomie. Es bleibt ausschließlich den Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung unbenommen, im Interesse einer schnelleren Haushaltskonsolidierung höhere Hebesätze festzusetzen, soweit diese nach den Bedingungen in der jeweiligen Gemeinde zumutbar erscheinen. Die Höhe der Schlüsselzuweisungen, die eine Gemeinde vom Land erhält, richtet sich nach ihrer Finanzkraft und ihrem Finanzbedarf im Verhältnis zu anderen Gemeinden. Um den Schlüssel festzulegen, wird für jede Kommune die tatsächliche Steuerkraft ermittelt und mit einem (fiktiven) Finanzbedarf verglichen. Liegt die Steuerkraft unter dem Bedarf, so wird die Differenz zu einem bestimmten Prozentsatz (Ausgleichsgrad oder Ausgleichsquote genannt) durch das Land aufgefüllt. Falls umgekehrt die Steuerkraft der Gemeinde über dem Bedarf liegt, erhält sie vom Land nichts.

So weisen die Schlüsselzuweisungen der Stadt Crivitz  im Haushaltsplan 2021 Mindererträge in Höhe von ca. 419.800,00 € aus.Dies ist der stark gestiegenen Steuerkraft 2019 geschuldet (Also den hohen Steuersätzen!! ).Die Steuerkraft betrug 2018: 2.876.402,99 € für den Haushalt 2020; Steuerkraft 2019: 3.407.225,27 € für den Haushalt 2021. So ist es auch beschrieben im Haushaltsplan 2021 vom 23.02.2021.

……..…….„Unsere Regionale Schule muss gemacht werden. Unser Hort muss erweitert werden. Das Kreativhaus für unsere Kinder und Jugendlichen muss her. In die Zukunft unserer Kinder muss ohne Wenn und Aber investiert werden. Zu lange blieb vieles einfach liegen und die Mängel sind uns gerade in der vorhandenen Krise deutlich aufgezeigt worden. Wir brauchen moderne, helle Häuser für ein schönes Crivitz mit allen Ortsteilen. Und auch in unseren Ortsteilen muss und soll weiter investiert werden.“…………

Die Antwort:

Niemand bestreitet das notwendige Investitionen anstehen, aber finanziell seit den Letzen 7 Jahren haben das die Bürger und Unternehmen der Stadt Crivitz mitgetragen durch stetige massive Steuererhöhungen. Und jetzt, in der Pandemie, wo man einen Betrag durch Einsparungen und zusätzlichen Zuweisungen in Höhe von 249.899,00€ im Haushalt 2021 zur Verfügung hat, um auch einmal die  Bürger und Unternehmen entlasten könnte, verweigern das die LINKE und CWG mit „ohne Wenn und Aber“. Seit 7 Jahren immer die dieselbe Agitation Früher war alles schlecht – und wir machen alles besser“ und die sogenannte „Täter und Opferrolle“. Hier wird stetig einiges umgekehrt.

Zur Erinnerung:

2014 stand die Genehmigung des Fördermittelbescheides für die Sanierung der  Grundschule kurz vor seiner Genehmigung. Dann kam die Kommunalwahl und so wurde am 24.11.2014 der Beschluss gefasst einen KITA – NEUBAU für 2,3Mio.€ durchzuführen. Die Sanierung kostet 1,6Mio.€ und der Neubau 2,3Mio.€ . Das bedeutete  also zwei Großprojekte von ca. 5,5 Mio.€ gleichzeitig. Ende 2014 begab man sich in ein finanzielles Haushaltssicherungskonzept bis Anfang 2016. Am 06.10.2015 in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen der Stadtvertretung der Stadt Crivitz aber verkündete in der Einwohnerfragestunde  vor Bürgern öffentlich Alexander Gamm von der LINKEN ganz vollmundig „ Der Fördermittelbescheid der Grundschule ist schon gedruckt, die Tinte ist nur noch nicht trocken“, was sich wie immer als  leeres Gerede im Nachhinein herausstellte. Am 29.Mai 2017 wurde dann beschlossen die „Abänderung des Beschlusses vom November 2014 den Neubau der Krippe als Anbau an das Bestandsgebäude der Kita -Uns Lütten und den Umbau und die Sanierung des Selbigen“ Die Kosten für die Sanierung würden 3.548.000,00 € betragen und NEU BAU – 4.332.000,00 € betragen. Die Kosten für den Eigen-anteil der Stadt Crivitz wurde damals für die Sanierung der Kindertagesstätte und der Grundschule in Höhe von 3,540.000 € geschätzt. Und genau seit Mai 2017, erst nach diesem Beschluss, wurden Fördermittel für die Grundschule bewilligt und später auch für die Sanierung der KITA. So dass nur ca. 2,5 Mio.€ Schulden für die Stadt übrig blieben.

Also seit vier Jahren, werden 2 Großprojekte und immer durchschnittlich 10 pro Jahr weitere Investitionen GLEICHZEITIG durchgeführt.

Fazit:

Muss man denn alles auf einmal „ohne Wenn und Aber“ und dass auch noch gleichzeitig und dann noch  weitere 10 Investitionen gleichzeitig tätigen? Muss man sich maßlos überschulden mit ca. 2,5 Mio.€ und seine Rücklagen und Kassenlage ausnahmslos aufzehren? Es gibt keine Rücklagen mehr, die Liquidität ist am Limit, unsere Bürger zahlen den höchsten Steuersatz. Trotzdem steigen die Ausgaben. Durch die Corona Pandemie werden die Steuereinnahmen und Zuweisungen für Jahre sinken. Aufgrund der jahrelangen hohen Ausgaben und aufgenommener Kredite wirtschaftet die Stadt Crivitz über seit Jahren über ihre finanziellen Verhältnisse. Das wird unsere Bürger, unsere junge Generation und Unternehmen zukünftig belasten.

……….„Möglicherweise stünden dann auch die Zuschüsse an unsere Vereine, Verbände und die Kirche auf der Kippe. Die ehrenamtlichen, die uns in vielen Belangen so hervorragend durch die Krise geführt haben. Das ist vernünftig und gerecht.……….

Die Antwort:

Seit 7 Jahren benutzt man immer die dieselben versteckten Warnungen um Steuersenkungen abzuwehren und verweist auf eventuelle Kürzungen für die Vereine und ehrenamtlichen. Tatsache ist aber, das sich die Ausgaben für „ehrenamtlichen Stadtvertreter und sachkundigen Einwohner“ im Jahr 2014 wo sie noch  61.000€ betrugen, jetzt im Jahr 2021 auf 117.000,00€ angewachsen sind und zusätzlich 2021 etwa 18.000,00 € für Tabletts für die Stadtvertreter/OT-Vertreter ausgegeben werden. (laut Haushaltsplan). Soviel Klartext nur zu angeblichen Kürzungen. Die Vereine und VERBÄNDE haben seit 7 Jahren immer ihre finanziell beantragten Mittel erhalten, dass tragen wir auch weiterhin mit. Aber als Drohwort „ stünden die Zuschüsse auf der Kippe“ immer wieder jedes Jahr aus der Kiste zu holen, ist reiner Populismus.

Das ist kommunale Transparenz !

02-Jun.-21/P-headli.-cont.-red./81/30-21

So sieht Bürgernähe in der Gemeinde Zapel aus, etwas ganz anderes in Crivitz. In der vergangene Woche, als in der Gemeinde Wessin, zu einen ähnlichen Thema, die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde⁉

Präsentation Solarpark der Projektentwicklungsgesellschaft Unigea Solar Projects GmbH

„Herr Wandschneider übergibt Herrn Oliver Frank das Wort und betont deutlich, dass sich es sich heute um eine Präsentation und um keine Beschlussfassung handelt. Herr Frank stellt seine Firma Unigea Solar Projects GmbH und das Projekt in Zapel Dorf vor. Hierzu verteilt er auch einen Prospekt. Nach einer 15 minütigen Präsentation erhalten die anwesenden Einwohner die Möglichkeit Fragen an Herrn Frank zu richten. Dies wird rege angenommen.“ Aus dem Protokoll vom 08.06.2021

Partizipation und Bürgernähe sehen anders aus!!

17-Mai-21/P-headli.-cont.-red./80/29-21

Werbeveranstaltung in WESSIN einer SOLAR – Projektierungsgesellschaft – NICHT öffentliche Sitzung am 18.05.2021 von Umwelt-und Bauausschuss Crivitz und Ortsteilvertretung Wessin.

Was ist passiert! Der Umweltausschuss wurde am 06.04.2021 aufgefordert eine Empfehlung zum Vorhaben der Photovoltaikanlage zwischen Wessin und Radepohl zu erarbeiten. Die Größe der Anlage beträgt 50 ha. Um eine fachgerechte Empfehlung an die Stadtvertretung zu geben, fand eine „Vor Ort“ – Besichtigung der in Anspruch zu nehmenden Fläche am 14.04.2021 statt. Drei Fragen waren dabei zu beantworten

1. Wie ist die Raumverträglichkeit zu beurteilen?

2. Ist die Anlage mit dem Natur- und Umweltschutz sowie dem Tourismus verträglich?

3. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat die Flächeninanspruchnahme?

Wo liegt das Gebiet?

Die Fläche verläuft entlang der B392 ab dem Gehöft Froh bis hin zum Feldweg in Richtung ehem. Mülldeponie und weiter in Richtung des Forstortes „Mordkuhle“, s. dazu auch die Luftbildaufnahme. In unmittelbarer Nähe in westlicher Richtung entsteht der Windpark mit etwa 20 Windrädern, gleich daran schließt sich das Umspannwerk an. In östlicher Richtung der Anlage liegt die Windkraftanlage bei Kladrum. In südwestlicher Richtung von Wessin verläuft die 380 kV – Leitung und einer davor noch zu errichtenden 110 kV – Leitung. Weiterhin sind 1-2 Funktürme in südwestlicher Richtung von Wessin angedacht.

Was war das Ergebnis der fachgerechten Empfehlung?

In seiner Abschließenden schriftlichen Stellungnahme auf seiner Sitzung am 20.04.2021 empfahl der Umweltausschuss:“Im Ergebnis dieser Betrachtungen lehnt der Umweltausschuss den Bau einer PV-Anlage mit 50 ha auf dieser Fläche ab.“

Wieso?

Raumverträglichkeit: Eine Betrachtung von der Anhöhe am Rande des Waldgebietes der „Mordkuhle“ aus in nördliche Richtung über die B392 hinaus zeigt ein unzerschnittenes Landschaftsbild mit einem offenen und   abwechslungsreichen Baumbestand, Hecken und einzelnen Siedlungen auf.

2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz

16-Mai-21/P-headli.-cont.-red./79/28-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Die Anträge mit der Drs. Nr.: VII-17/2021/BV-09 Errichtung eines Seniorenbeirates der Stadt Crivitz; VII-18/2021/BV-10 Errichtung eines Behindertenbeirates der Stadt Crivitz und VII-19/2021/BV-11 Errichtung eines Kinder –und Jugendbeirat der Stadt Crivitz  sind mit wesentliche Änderungen der Hauptsatzung verbunden. Die Errichtung und die Entschädigungen sowie die neuen Bezeichnungen im Aufgabengebiet für den Ausschuss für Bildung, Gesundheits-und Sozialwesen sind in den o.g. Anträgen beschrieben und erläutert. Es bedarf daher keinerlei weiterer Darstellungen zur Begründung der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.


Beschlussentwurf:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die 2. Änderung der vorliegenden Hauptsatzung der Stadt Crivitz. 

2.   Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz

Präambel

 Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg­ Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13 . Juli 2011 (GVOBL MV 2011 S. 777) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom ……………… und nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Crivitz erlassen:

 Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung  Die Hauptsatzung der Stadt Crivitz vom ………………. wird wie folgt geändert:

  1. In § 4 Nach dem Absatz 3 werden die Absätze 4,5 und 6 angefügt.

(4)  „Die Stadtvertretung wählt jeweils für die Dauer von drei Jahren einen Seniorenbeirat, der  sich für die Belange der Senioren einsetzt und die Stadtvertretung und die/den Bürgermeister fachspezifisch beraten. Näheres regelt die Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Crivitz.“

(5)  „Die Stadtvertretung wählt jeweils für die Dauer einer Wahlperiode einen Behindertenbeirat, der sich für die Belange der Behinderten einsetzt und die Stadtvertretung und die/den Bürgermeister fachspezifisch beraten. Näheres regelt die Satzung für den  Behindertenbeirat der Stadt Crivitz.“

       (6)  „Die Stadtvertretung wählt jeweils für die Dauer von zwei Jahren einen Kinder- und Jugendbeirat, der sich für die Belange der Behinderten einsetzt. Näheres regelt die Satzung für den  Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Crivitz.“

In § 6 Absatz 2 werden die Worte „Seniorenförderung“ und „Jugendförderung“ wird durch das Wort „Seniorenbeirat“ und das Wort „Kinder- und Jugendbeirates“ ersetzt.

In § 8 Nach dem Absatz 9 werden die Absätze 10,11 und 12 angefügt.

(10) „Die/Der Vorsitzende des Seniorenbeirates erhält eine Aufwandsentschädigung von monatlich 60 €. Alle Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Seniorenbeirates, in die sie gewählt worden sind, eine sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) von 40 €. Die Höchstzahl der Sitzungen, für die Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf jährlich vier beschränkt.

(11) „Die/Der Vorsitzende des Behindertenbeirates erhält eine Aufwandsentschädigung von monatlich  60 €. Alle stimmberechtigten Mitglieder des Behindertenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Behindertenbeirates, in die sie gewählt worden sind, eine   sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) von 40 €. Die Höchstzahl der Sitzungen, für die  Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf jährlich vier  beschränkt.

     (12)  „Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates erhalten eine Aufwandsentschädigung von monatlich 30 €.“

Erläuterung:

  1. Seniorenbeirat

Die/Der Vorsitzende des Seniorenbeirates erhält eine Aufwandsentschädigung von monatlich 60 €. Alle Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Seniorenbeirates, in die sie gewählt worden sind, eine sitzungsbezogenen   Aufwands-entschädigung (Sitzungsgeld) von 40 €. Die Höchstzahl der Sitzungen, für die    Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf jährlich vier beschränkt. Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind überschaubar, da es sich hierbei nur um geringe Anzahl handelt. Die finanziellen Aufwen-dungen betragen maximal bis ca. 2.160,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 4.700,00€ im Haushalt 2021  (Teilergebnishaushalt 2021,Produkt 28100 Heimat- und sonstige Kulturpflege, Sachkonto 56930003 Senioren=4.700.00€) zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden. Über die Möglichkeit der zur Verfügung Stellung von Mitteln und deren Höhe für die Organisation von Veranstaltungen und die Begleichung von Sachauslagen der Beiratsarbeit ist im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich neu zu entscheiden.

  • Behindertenbeirat

Die/Der Vorsitzende des Behindertenbeirates erhält eine Aufwandsentschädigung von monatlich 60 €. Alle stimmberechtigten Mitglieder des Behindertenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Behindertenbeirates, in die sie gewählt worden sind, eine sitzungs-bezogene Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) von 40 €. Die Höchstzahl der Sitzungen, für die Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf jährlich vier beschränkt. Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind überschaubar, da es sich hierbei nur um geringe Anzahl handelt. Die finanziellen Aufwendungen betragen maximal bis ca. 1.840,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 4.700,00€ im Haushalt 2021  (Teilergebnishaushalt 2021,Produkt 28100 Heimat- und sonstige Kulturpflege, Sachkonto 56930003 =4.700.00€) zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden. Über die Möglichkeit der zur Verfügung Stellung von Mitteln und deren Höhe für die Organisation von Veranstaltungen und die Begleichung von Sachauslagen der Beiratsarbeit ist im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich neu zu entscheiden.

  • Kinder-und Jugendbeirat

 Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates erhalten eine Aufwandsentschädigung von monatlich 30 €. Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind überschaubar, da es sich hierbei nur um geringe Anzahl handelt. Die finanziellen Aufwendungen betragen maximal bis ca. 3.240,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 4.000,00€ im Haushalt 2021 Jugendforum (Teilergebnishaushalt 2021,Produkt 28100 Heimat- und sonstige Kulturpflege, Sachkonto  56930007 Jugendforum =4.000,00€) zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden. Über die Möglichkeit der zur Verfügung Stellung von Mitteln und deren Höhe für die Organisation von Veranstaltungen und die Begleichung von Sachauslagen der Beiratsarbeit ist im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich neu zu entscheiden.

3.  Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Crivitz“

15-Mai-21/P-headli.-cont.-red./78/27-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Das Wesen der Demokratie liegt in unterschiedlichen Meinungen und der Meinungsvielfalt sowie der Toleranz andere Meinungen zu akzeptieren. Das fließt letztendlich in einen Kompromiss, als vernünftige Art, widersprüchliche Interessen auszugleichen. Der Kompromiss lebt aber auch von der Achtung der gegnerischen Positionen. Auf der Grundlage der aktuellen Situation in der Corona-Pandemie und der Handlungsweisen im Zusammenwirken innerhalb der Stadtvertretung der letzten zwölf Monate ergeben sich erforderliche Änderungen der Geschäftsordnung der Stadt Crivitz. Diese Begehr wurde zum Anlass genommen, weitere  Änderungen vorzuschlagen:

Beschlussentwurf:
Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die 3. Änderung der vorliegenden Geschäftsordnung der Stadt Crivitz. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Crivitz
Gemäß § 22 Abs. 6 Kommunalverfassung M-V wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung vom
29.04.2021 nachfolgende Änderung der Geschäftsordnung erlassen:
§1

In § 1 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„Die Stadtvertretung wird von der Bürgermeisterin eingeladen, so oft es die Geschäftslage erfordert,
mindestens jedoch alle zwei Monate“.

In § 1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„Den Stadtvertretern ist die Ladung spätestens 10 Kalendertage vor der Sitzung unter Beifügung der zur Beratung anstehenden Vorlagen der Verwaltung und der Anträge der Fraktionen und Stadtvertretern mit Begründung zuzuleiten. Für Dringlichkeitssitzungen gilt abweichend von Satz 1 eine Ladungsfrist von mindestens vier Kalendertagen.”

In § 1 Nach dem Absatz 4 werden die Absätze 5,6 und 7 angefügt.
(5) „Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister legt spätestens am Beginn des 4. Quartals eines Jahres die Sitzungen der Stadtvertretung für das kommende Jahr im Benehmen mit den Fraktionsvorsitzenden fest und stimmt mit den anderen Gremien einen Sitzungskalender für das kommende Jahr ab. Hinsichtlich der Sitzungen des Hauptausschusses und aller beratenden Ausschüsse wird das Einvernehmen mit den jeweils Vorsitzenden und das Benehmen mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister hergestellt. Die Termine werden im Bürger-informationssystem veröffentlicht.“ Seite 4 von 5
(6) „Eine Angelegenheit wird auf Verlangen der Antragstellerin oder des Antragstellers oder durch Mehrheitsbeschluss von der Tagesordnung abgesetzt. Auf Verlangen der Antragstellerin oder des Antragstellers muss die von der Tagesordnung abgesetzte Angelegenheit in der nächstfolgenden ordentlichen Sitzung der Stadtvertretung behandelt werden.“
(7) „Anträge und Vorlagen können von der Einbringerin oder vom Einbringer bis zum Aufruf über die Abstimmung zurückgezogen werden.“

In § 4 Absatz 4 Satz 1 wird das Wort „ Sitzungstag“ durch das Wort „Sitzungsvortag” ersetzt.

In § 4 Absatz 4 wird folgender Satz 3 angefügt:
„Eine Angelegenheit ist dann als dringlich anzusehen, wenn eine Erörterung auf der nächsten – also der nächstfolgenden oder einer besonderen Sitzung – nicht mehr möglich wäre, mithin sich die Angelegenheit dann ohne Mitwirkung der Stadtvertretung bereits erledigt hätte oder wenn eine Verzögerung der Beratung und Entscheidung Nachteile oder Schäden für die Stadt Crivitz entstehen ließe, die nicht wieder rückgängig gemacht werden können.“

In § 6 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„Die Sitzungen sollen spätestens um 22.00 Uhr beendet werden .Sofern um 22.00 Uhr nur noch dringende Angelegenheiten auf der Tagesordnung stehen, lässt die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister darüber abstimmen, ob die Sitzung fortgesetzt werden soll. Stimmen nicht mindestens drei Viertel der anwesenden Stadtvertreter für eine Fortsetzung der Sitzung, so beendet sie oder er die Sitzung und vertagt die restlichen Tagesordnungspunkte.“

In § 10 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister kann ein Mitglied der Stadtvertretung nach dreimaligem Ordnungsruf von der Sitzung ausschließen. Wurde ein Mitglied der Stadtvertretung von der Sitzung ausgeschlossen, so kann es in der jeweils folgenden Sitzung nach einmaligem Ordnungsruf durch die Bürgermeisterin oder Bürgermeister ausgeschlossen werden.“

In § 10 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
„Stadtvertreter, die zur Ordnung gerufen werden oder gegen die ein Sitzungsausschluss verhängt wird, können innerhalb eines Monats einen schriftlich begründeten Einspruch erheben. Der Einspruch ist auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Die Stadtvertretung beschließt nach Anhörung ohne Beratung, ob der Ausschluss gerechtfertigt war.“

Im Einzelnen:

Zu 1.: Die Stadtvertretung tagt in der Regel alle acht Wochen aber seit Beginn dieser Legislaturperiode dabei wurden die oftmals eine Vielzahl von Tagesordnungspunkten besprochen, welche nicht ausreichend erörtert  werden konnten auf Grund der geringen  zur  Verfügung stehenden Zeit. Hier gilt es ein Mindestmaß zu benennen. In größeren Städten kann es bei langen Tagesordnungen hin und wieder zu Vertagungen der Sitzungen auf den „ nächsten Sitzungstag“ kommen, wenn denn über das Sitzungsende hinaus die Tagesordnung nicht abgearbeitet werden konnte.

Zu 2.: Nach § 29 Abs. 3 KV M-V sollen unter Einhaltung der Ladungsfrist die Beschlussvorlagen der Verwaltung übersandt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich die Stadtvertreter ausreichend auf die Sitzung vorbereiten können. Oftmals sind diese Vorlagen aber verspätet, so dass die Vorbereitungszeit zu gering ist um sich mit den Unterlagen umfangreich vertraut zu machen.

Vielmehr wird aus § 29 Abs. 3 Satz 3 KV M-V ein Informationsrecht des Mitglieds der Gemeindevertretung auf Zugang zu allen für die Entscheidungsfindung notwendigen Informationen abgeleitet (OVG Greifswald, Beschl. vom 20. 8.2004, NordÖR 2004 S. 437). Folgend aus dem Informationsrecht muss es dem Mitglied der Gemeindevertretung möglich sein, aufgrund der zur Verfügung gestellten Informationen,  die  in  nachvollziehbarer Weise auf bereitet sind, die Beschlussvorlagen zu prüfen, wobei ihm ausreichend Zeit zur Verfügung stehen soll (VG Schwerin, Beschl. vom 29. 6.1999, LKV 2000 S. 167 ff.). Aus den §§ 23 Abs. 3 Satz 1, 29 Abs. 3 Satz 3, 38 Abs. 3 Satz 1KV M-V wird sogar ein Anspruch der Mitglieder der Gemeindevertretung dahingehend abgeleitet,  dass  die  zur  Vorbereitung der Sitzung, zur Bildung einer  (vorläufigen) Meinung und gegebenenfalls zur Vorbesprechung in den Fraktionssitzungen benötigten Unterlagen bereitzustellen sind (VG Schwe1in, a. a. O.; Sauthoff! Wilke, NordÖR 2000 S. 45 ff „ S. 46; VG Schwerin, Beschl. vom 12.7.2007, Der Überblick 2007 S.572 ff., S. 573).

Die Ladungsfrist soll sicherstellen, dass es den Mitgliedern der Gemeindevertretung und den Fraktionen möglich ist, sich hinreichend auf die Sitzungen der Gemeindevertretung vorzubereiten. Sie ist deshalb in der Regel so zu bemessen, dass die Möglichkeit besteht, zur Vorbereitung der Gemeindevertretersitzung eine  Fraktionssitzung  durchzuführen und hierzu auch nach Maßgabe der Geschäftsordnung der Fraktionen fristgemäß einzuladen.

Auch für die elektronische Ladung gilt, dass die Beschlussvorlagen gleichzeitig (per E-Mail) zu übersenden sind oder mit der Ladung, verbunden mit einem Download-Link in einem elektronischen Sitzungssystem bereit­ gestellt und heruntergeladen werden können. lm Umkehrschluss bedeutet dies, dass eine elektronische Ladung zur Fristwahrung ausscheidet, wenn die Beschlussvorlagen zur Versendung auf elektronischem Wege nicht geeignet sind, soweit nicht die technischen Voraussetzungen geschaffen werden, dass diese Unterlagen auch auf ein bereitgestelltes Gerät (Laptop oder Tablet) heruntergeladen werden können. Andernfalls wird es bei der schriftlichen Einladung verbleiben. Das kann gerade bei umfangreichen Vorlagen bzw. großen Planunterlagen der Fall sein, wenn diese aufgrund der Dateigrößen kaum elektronisch (per E-Mail) versandt werden können.

Anpassung der Hebesätze für das Stadtgebiet der Stadt Crivitz im Haushaltsjahr 2021

14-Mai-21/P-headli.-cont.-red./77/26-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

– zur aktuellen Situation

Der Änderungsantrag beruht auf der nochmaligen intensiven Prüfung der Aufwendungen und Erträge im Haushaltsplan 2021 und der aktuellen wirtschaftlichen Lage der Gewerbetreibenden in der Stadt Crivitz und Umgebung.

Dazu wurde eine intensive Befragung mit Unternehmern durchgeführt seit dem 23.02.2021.Die Lage in vielen Betrieben ist dramatisch. Finanzielle Reserven seien aufgebraucht, die Liquidität einzelner Unternehmen ist gefährdet, öffentliche Hilfen sind bis jetzt nur sehr schleppend oder noch gar nicht geflossen. Es müssen schleunigst liquide Mittel in den Unternehmen wirklich ankommen, nur so lassen sich Betriebe und Beschäftigung retten. Denn gerade der Tourismus, Hotels, die Gastronomie und der Einzelhandel seien oft kleinere Unterneh-men, die jetzt in existenzielle Probleme geraten. Einige Unternehmen/ Gewerbetreibende des stationären Einzelhandels in der Stadt Crivitz denken bereits schon an eine Geschäftsaufgabe.

Existenzen seien mehr als akut gefährdet, Arbeitsplätze stünden auf dem Spiel. Aktuelles Beispiel ist die Geschäftsaufgabe des REWE – Supermarktes mit der DHL / Post und Postbank und der Bäckerei/Konditorei H. von Allwörden GmbH am 15.05.2021. Einer der vielen betriebswirtschaftlichen Gründe für die Geschäftsaufgabe an diesem Standort ist auch die in den letzten sechs Jahren gestiegenen umlage-fähigen Mietnebenkosten, die sogenannten Betriebskosten wie z.B. auch die Grundsteuer. Durch die Anpassung der Hebesätze, wie sie im Beschlussentwurf erläutert sind, würden die Bürger und Unternehmen in diesem Jahr spürbar entlastet werden.

– zu den Änderungen

Aufgrund der jetzigen Situation in der Corona-Virus-Pandemie und wirtschaftlichen Lage vieler  Unternehmen und Bürgern ist die jetzige Höhe der Hebesätze in der Stadt Crivitz nicht zumutbar. Daher sind die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2021 neu anzupassen. Eine Abwertung der Hebesätze um zwanzig Prozentpunkte ist in der aktuellen Situation und im Haushaltsjahr 2021 vertretbar. Sowohl im Planjahr als auch in den Haushaltsfolgejahren 2022 und 2023 ist ein Ausgleich im Ergebnishaushalt gegeben. Die Stadt Crivitz kann im laufenden Bereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten, um im Planjahr einen Haushaltsausgleich darzustellen. Eine Liquiditätsversorgung im Planjahr ist vorhanden. Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind berechenbar, durch die geänderten Hebesätze belaufen sich die  Mindererträge bzw. Einzahlungen im Haushaltsjahr 2021 von maximal ca.100.000,00€ bis 117.000,00€ . Durch Ersparnisse bei der Amts-umlage und Zuweisungen im Haushalt 2021 der Stadt Crivitz, welche noch nicht verplant sind, kann eine vollständige Deckung/ Kompen-sation erreicht werden. Zur Deckung steht ein Gesamtbetrag von 249.899,00€ im Haushalt zur Verfügung. Das auszahlungsintensive Investitionsprogramm 2021 ist somit nicht gefährdet. Ein Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung ist erforderlich.

– zur Klarstellung der Sachlage

Das Gesetz zur Neufassung des Finanzausgleichgesetzes Mecklenburg-Vorpommern ist vom Landtag am 01.4.2020 beschlossen worden. Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz hat aber bereits auf Ihrer Sitzung am 17.02.2020 (Vorlage – BV Cri SV 031/20) den Haushalt 2020 beschlossen und darin neue erhöhte Hebesätze festgesetzt, welche schon den neuen noch zu beschließenden Nivellierungshebesätze im FAG M-V bis 2023 entsprachen, aber sich noch in der Diskussion befanden.  Begründet wurde dieser Schritt zu der massiven Erhöhung aller Realsteuern mit einer angeblichen Forderung seitens des Landes wegen der Vergabe von Fördermittel für Einrichtungen wie Kita und Hort und einer angeblichen Unterfinanzierung von Grundzentren. (siehe Protokoll am 17.02.2020). Die CDU Fraktion hat diese Steuererhöhung nicht mitgetragen und gegen die Erhöhung der Hebesätze gestimmt. Daraufhin erfolgte in der darauffolgenden Stadtvertretersitzung  eine Gegendarstellung zu den o.g. Aussagen.

Erläuterung:

Der Haushalt der Stadt Crivitz wurde am 23.02.2021 beschlossen und mit folgender Aussage belegt:“ Sowohl im Planjahr als auch in den Haushaltsfolgejahren 2022 und 2023 ist ein Ausgleich im Ergebnishaushalt gegeben. Die Stadt Crivitz kann im laufenden Bereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten, um im Planjahr einen Haushaltsausgleich darzustellen.“ Da die Stadt Crivitz somit über einen ausgeglichenen Haushalt verfügt und trotzdem finanzielle Spielräume ausweist, die im Haushaltsplan nicht veranschlagt sind, ist ein Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich.

Die Änderung des Hebesätze

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) von 323 v.H. auf 303  v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)  von 427 v.H. auf 407 v. H.

2. Gewerbesteuer  von 381 v.H. auf 361 v. H

Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind übersichtlich, da die geänderten Hebesätze sich  die Mindererträge bzw. Einzahlungen im Haushaltsjahr 2021 von maximal ca. 117.100,00€ belaufenen. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 249.899,00€ im Haushalt durch Einsparung und zusätzlichen Zuweisungen zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden.

– Im Einzelnen die Amtsumlage

Im Haushaltsplan der Stadt Crivitz ist eine Ausgabe für die Amtsumlage von 15%  am 23.02.2021 beschlossen worden in der Höhe von 760.400,00€ (Teilergebnishaushalt 2021, Produkt 61100,Sachkonto 54422000) an Aufwendungen. Tatsächlich wurde aber die Amtsumlage für das Jahr 2021 auf 12% der Umlagenberechnungsgrundlage also  608.301,00 € (Ergebnishaushalt 2021, Kontenkl.4/Kontogr.40,Sachkonto 41620000) festgesetzt im Haushalt des Amtes Crivitz und am  24.02.2021 beschlossen. Somit ergibt sich eine Ersparnis für die Stadt Crivitz von ca. 152.099,00€. Diese  Ersparnis ist im Haushalt 2021 der Stadt Crivitz noch nicht verplant und kann somit anteilmäßig zur Deckung der Unterstützungshilfe herangezogen werden.

– Im Weiteren die Zuweisung

Des Weiteren sind im Haushalt der Stadt Crivitz 2021 Erträge eingeplant im (Teilergebnishaushalt 2021,    Produkt 61100 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen) sind im Sachkonto 41442000 (Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. vom Land) ein pauschaler Ausgleich Gewerbesteuermindereinnahmen in der Höhe von ca. 97.800€ eingeplant.

Somit ergeben sich als  zusätzliche Zuweisungen /Erträge in Höhe von ca.  97.800€ vom Land, welche ebenfalls herangezogen werden können. Diese Mittel werden voraussichtlich ab dem Monat Juli  benannt und dann zur Verfügung stehen im Haushaltsjahr. Diese Zuweisung ist im Haushalt 2021 der Stadt Crivitz noch nicht verplant und kann somit anteilmäßig zur Deckung der Unterstützungshilfe ebenfalls herangezogen werden.

– Gesamt

Insgesamt stehen somit aus der Ersparnis der Amtsumlage in Höhe von ca. 152.099,00€ und die pauschaler Ausgleich Gewerbesteuerminder-einnahmen in Höhe von ca.  97.800€ zur Verfügung. Gesamt ergibt sich ein Betrag durch Einsparungen und zusätzlichen Zuweisungen in Höhe von 249.899,00€ im Haushalt.

Maßnahmen zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft in der Stadt Crivitz während Corona-Pandemie

13-Mai-21/P-headli.-cont.-red./76/25-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Noch immer ist das Corona Virus allgegenwärtig und in weiten Teilen unseres Landes. Auch in unserer  Stadt Crivitz sind bereits beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstanden. Einige Unternehmer und Gewerbetreibende tragen sich mit dem Gedanken ihr Unternehmen aufzugeben. Das Verfahren für die regulären Auszahlungen der Überbrückungshilfe III ist erst ab 15.03.2021 angelaufen. Erst ab diesem Datum   können die Bundesländer mit den Prüfungen der Anträge beginnen. Die Auszahlung der Überbrückungshilfe III für Januar und Februar 2021 erfolgt voraussichtlich erst ab Ende  März 2021 ( in Teilbescheiden) und wird sich noch insgesamt bis Ende April/Mai hinziehen, bis dahin sind viele unserer Gewerbetreibenden schon an die Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit angekommen und in ihrer Liquidität gefährdet.

Durch diese verzögernde Bearbeitung der Anträge und Auszahlung von den zuständigen Stellen, ist eine Unterstützung für besonders betroffene Wirtschaftszweige durch die Stadt Crivitz wichtig und unerlässlich, um eine übermäßige Anzahl von Insolvenzen ab den 30.04.2021 in der Stadt Crivitz zu vermeiden.  Die Dringlichkeit des schnellen Handelns in dieser Sachlage ist nach wie vor gegeben, auch vor dem Hintergrund eines erneuten Lock down bis Ende April  laut Corona-LVO M-V. Die Auswirkungen der anhaltenden Schließungen sowie die Folgen der Corona-Pandemie werden tiefe Spuren in der lokalen Wirtschaft hinterlassen. Um die wirtschaftlichen Folgen für die besonders betroffene Gewerbetreibende im Stadtgebiet abzuschwächen ist eine finanzielle Unterstützung notwendig. Die Stadtpolitik müsse nun schnell, umfassend und zielgerichtet helfen. Soforthilfe ist das Gebot der Stunde – und absolut wörtlich zu nehmen

Die §§ 2 Abs. 2 und 22 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ermöglich auch hierzu eine Grundlage zum Handeln. Aufgrund der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern und den durch die Schließung besonders betroffenen Unternehmen und Gewerbetreibenden ist es unerlässlich das die Stadt Crivitz diesen Unternehmungen und Gewerbetreibenden durch die Zahlung einer  Unterstützungshilfe  direkt hilft. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender nachweisbarer Umsatzrückgang von mindestens 30% gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Unterstützungshilfe soll den besonders betroffenen Unternehmen und Gewerbetreibenden in der Stadt Crivitz, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Schließungen stark berührt werden eine Unterstützung sein, um ihre laufenden Kostenzu kompensieren. Ausdrücklich werden unterstützt  Gaststätten, Friseure, Kosmetikstudios, Hotel, Pensionen und der stationäre Einzelhandel.  

Beschlussentwurf:

Auf der Grundlage der §§ 2 Abs. 2 und 22 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) wird durch die Stadtvertretung nachfolgender Beschluss gefasst:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt allen Unternehmen und Gewerbetreibenden die aufgrund der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern(Corona-LVO M-V),[ vom 28. November 2020 [gültig ab 01.12.2020 bis: 18.04.2021, GVOBl. M-V 2020,1158, Gliederungs-Nr: B 2126-13-31; letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27.März 2021 (GVOBl. M-V S. 284) Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 29.03.2021 bis 18.04.2021] durch die Schließung besonders betroffen sind und waren eine Unterstützunghilfe zu zahlen. Die Unterstützungshilfe besteht aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss.

  1. Antragsberechtigt sind betroffenen Unternehmen und Gewerbetreibende, wie Gaststätten im Sinne des § 1(1)des Gaststättengesetzes und  die Betreibern von Beherbergungsstätten gemäß § 2 Absatz 1 Beherbergungsstättenverordnung MV, wie zum Beispiel Hotels und Pensionen, Kosmetikstudios, der Einzelhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik (in Verkaufsräumen), der Einzelhandel mit Textilien und Schuhen (in Verkaufsräumen), der Einzelhandel mit Spielwaren (in Verkaufsräumen), welcheim Haupterwerb beim Ordnungsamt der Stadt Crivitz angemeldet sind und einen coronabedingten durchschnittlicher Umsatzrückgang in den Monaten November und Dezember 2020 und Januar, Februar, März, sowie April 2021  von mindestens 30% gegenüber dem Vorjahreszeitraum erzielt haben. Dazu zählt nicht der Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten bzw. der Versand- und Interneteinzelhandel.
  2. Im Härtefall können auch noch andere Bereiche des Einzelhandels (in Verkaufsräumen) einen Antrag stellen. Die Antragstellung im Härtefall erfolgt grundsätzlich nur über „prüfende Dritte“, also beispielsweise über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
  3. Die Unternehmen sollten wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt tätig sein und ihre Tätigkeit von  ihren Hauptsitz in der Stadt Crivitz ausführen.
  4. Die Unternehmen müssen bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein.
  5. Die gedachte Unterstützungshilfe beträgt maximal 400,00€ pro nachgewiesen Kalendermonat. (ein nicht vollständiger Monat wird als ganzer Monat bewertet)

Erläuterung:

Der Haushalt der Stadt Crivitz wurde am 23.02.2021 beschlossen und mit folgender Aussage belegt.“ Sowohl im Planjahr als auch in den Haushaltsfolgejahren 2022 und 2023 ist ein Ausgleich im Ergebnishaushalt gegeben. Die Stadt Crivitz kann im laufenden Bereich des Finanzhaushaltes ausreichend liquide Mittel vorhalten, um im Planjahr einen Haushaltsausgleich darzustellen.“ Da die Stadt Crivitz somit, über einen ausgeglichenen Haushalt verfügt und trotzdem Spielräume für Zuschüsse an private Unternehmen sich ergeben, die im Haushalts-plan nicht veranschlagt sind, ist ein Beschluss einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich. Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind übersichtlich, da es sich hierbei nur um einige zahlenmäßige  beschränkte Anzahl von betroffenen Unternehmen handelt gegenüber der Gesamtanzahl. Die finanziellen Aufwendungen betragen maximal bis ca. 55.000,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 249.899,00€ im Haushalt durch Einsparung und zusätzlichen Zuweisungen zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden.

– Im Einzelnen die Amtsumlage

Im Haushaltsplan der Stadt Crivitz ist eine Ausgabe für die Amtsumlage von 15%  am 23.02.2021 beschlossen worden in der Höhe von 760.400,00€ (Teilergebnishaushalt 2021, Produkt 61100,Sachkonto 54422000) an Aufwendungen. Tatsächlich wurde aber die Amtsumlage für das Jahr 2021 auf 12% der Umlagenberechnungsgrundlage also  608.301,00 € (Ergebnishaushalt 2021, Kontenkl.4/ Kontogr.40, Sachkonto 41620000) festgesetzt im Haushalt des Amtes Crivitz und am  24.02.2021 beschlossen. Somit ergibt sich eine Ersparnis für die Stadt Crivitz von ca. 152.099,00€. Diese  Ersparnis ist im Haushalt 2021 der Stadt Crivitz noch nicht verplant und kann somit anteilmäßig zur Deckung der Unterstützungshilfe herangezogen werden.

– Im Weiteren Zuweisung

Des Weiteren sind im Haushalt der Stadt Crivitz 2021 Erträge eingeplant im (Teilergebnishaushalt 2021,    Produkt 61100 (Steuern, allg. Zuweisungen und allg. Umlagen) sind im Sachkonto 41442000 (Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. vom Land) ein pauschaler Ausgleich Gewerbesteuermindereinnahmen in der Höhe von ca. 97.800€ eingeplant. Somit ergeben sich als  zusätzliche Zuweisungen /Erträge in Höhe von ca.  97.800€ vom Land, welche ebenfalls herangezogen werden können. Diese Mittel werden voraussichtlich ab dem Monat Juli  benannt und dann zur Verfügung stehen im Haushaltsjahr. Diese Zuweisung ist im Haushalt 2021 der Stadt Crivitz noch nicht verplant und kann somit anteilmäßig zur Deckung der Unterstützungshilfe ebenfalls herangezogen werden.

– Gesamt

Insgesamt stehen somit aus der Ersparnis der Amtsumlage in Höhe von ca. 152.099,00€ und die pauschaler Ausgleich Gewerbesteuermindereinnahmen in Höhe von ca.  97.800€ zur Verfügung. Gesamt ergibt sich ein Betrag durch Einsparungen und zusätzlichen Zuweisungen in Höhe von 249.899,00€ im Haushalt.

Filiale der Deutschen Post – DHL und Postbank hat noch bis zum 30.05.2021 für seine Kunden geöffnet!

11-Mai-21/P-headli.-cont.-red./75/24-21

Auch ohne den Amtsbonus der Bürgermeisterin Britta Brusch – Gamm der Stadt Crivitz in der medialen Berichterstattung (SVZ) bleibt festzustellen, dass der Weg zur neuen Postfiliale, vom Zentrum der Stadt Crivitz ca. 1200 – 1500 m BERGAUF beträgt. Und eine sog. Paketstation existiert bereits seit 5 Jahren, sie ist also keine Neuheit oder alternative neue Serviceleistung der deutschen Post! Tatsache bleibt aber: das der Weg für viele Ältere (ob nun mit oder ohne Gehilfe) beschwerlicher wird!

Seit bekannt ist, dass mit dem REWE-Markt auch die Postfiliale in der Crivitzer Innenstadt ihren Standort schließt, regt sich Ärger in der Kleinstadt. Kritik kommt aber auch aus einer anderen Richtung „Von der Einstellung des Bankgeschäftes sind nicht nur die Bewohner der Stadt Crivitz selbst, sondern auch die Bevölkerung des weitreichenden Crivitzer Umlandes erheblich betroffen. Gerade der Großteil der älteren Mitmenschen, wickelt seine Bankgeschäfte in der Postbank-Filiale vor Ort ab“. Dabei ist noch eine Alternative auf dem Tisch, die zumindest ein Angebot für Crivitzer in der Innenstadt vorhält. Und unsere Stadtspitze hält sich zu diesem Thema äußerst bedeckt, es ist wahrscheinlich nicht so populär wie andere Themen, dabei geht es nun mal nur um Ältere!

Nun ist es endgültig klar der REWE – Markt in der Gartenstraße/Amtsstraße schließt am 15.05.2021 für seine Kunden. Eine ganz klare Schließung aufgrund der Geschäftsaufgabe für diesen Standort. Natürlich sind in diesem Zusammenhang auch die Konzessionäre wie die Filiale der  Mecklenburger Backstuben  betroffen und die Filiale der Deutschen Post – DHL und Postbank. Die Filiale der  Mecklenburger Backstuben GmbH schließt ebenfalls für seine Kunden am 15.05.2021 und die  Filiale der Deutschen Post – DHL und Postbank hat noch bis zum 30.05.2021 für seine Kunden geöffnet. Nach dem 15.05.2021 beginnt für alle Mitarbeiter ein Rückbau der Einrichtung und die Übergabe an den Eigentümer.

Ein herber Schlag in Corona Zeiten für den Einzelhandelsstandort Crivitz.  Zum sich gerade dieser Bereich erst als Zentrum für alle Einrichtungen entwickelt hatte in den letzten Jahren. So ist sind hier zahlreiche neue Geschäftseröffnungen entstanden in unmittelbarer Nähe wie,  Facharztpraxis  Frau dr. Scholz, Zahnarztpraxis Herr……………..,   Allianz – Generalvertretung, Anlage beratung , Döner ……………, Handy …………………….., Apotheke ………………………….., Logopadie ……………………, Burobedarf…………………, Friseur………………. die Filiale der  Mecklenburger Backstuben  betroffen und die Filiale der Deutschen Post – DHL und Postbank. Demnächst sollte sogar noch weiter kleine Textileinzellhändler hinzukommen. Man kann fast von einer Zentrumverlagerung innerhalb der Stadt crivitz sprechen. Natürlich sind hier auch entsprechende Parkplätze vorhanden.

In der Vergangenheit gab es immer wieder Gerüchte so berichteten Mitarbeiter das die Stadt eine Ausweichmöglichkeit für den REWE – Markt schaffen wollte oben beim …….. Aldi – Markt und das beruhigte die Mitarbeiter. Nun stellte sich aber heraus dass dazu nie eine Anfrage an die REWE – Zentrale oder Vorlagen in der Stadtvertretung vorhanden waren. Es bleibt nun einmal ein Gerücht! Wo her auch immer ?

Öffentliche Auskunft der Bürgermeisterin gegenüber der Stadtvertretung zum aktuellen Stand der Freileitung 110 KV-Leitung- Anschluss Wessin“

10-Mai-21/P-headli.-cont.-red./74/23-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Die WEMAG Netz GmbH hat am 13.11.2018 den Antrag auf Planfeststellung für die Errichtung und den Betrieb der 3,5 Kilometer langen zweisystemigen Freileitung 110-kV Anschluss Wessin beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung gestellt. Durch die Leitung soll der Netzverknüpfungspunkt Wessin an das bestehende 110-kV Verteilnetz der WEMAG Netz GmbH angeschlossen werden. Für das Vorhaben, einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, werden Grundstücke in den Gemarkungen Crivitz, Zapel Dorf, Zapel Hof und Barnin beansprucht. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)[zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 3.12.2020 I 2694-Änderung durch Art. 6 G v. 25.2.2021 I 306 (Nr. 9)].

Die Auslegung der Planunterlagen erfolgte im Amt Crivitz vom 28.01.2019 bis zum 28.02.2019.

Die Stadt Crivitz hat auf ihrer Sitzung der Stadtvertretung am 08.04.2019 (BV Cri SV 801/19) den Beschluss gefasst: „ eine Stellungnahme zur Nutzung der gemeindlichen Flurstücke durch eine Überspannung mit einer 110 kV Freileitung abzugeben“. Und eine Empfehlung: „Der Errichtung der 100 KV-Leitung wird zugestimmt unter der Voraussetzung, dass das letzte Drittel der Leitung unterirdisch verlegt wird und statt einer Bepflanzung des Zapeler Weges eine Wegesanierung erfolgt.“

Auf der Sitzung der Stadtvertretung am 03.05.2019 (BV Cri SV 871/19), Planfeststellungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb von einer 110-kV Hochspannungsfreileitung zum Anschluss des Umspannwerks Wessin, wurde der Beschluss gefasst:“ Hinweise und Anregungen im Rahmen des Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer 110-kV Freileitung zum Anschluss des UW Wessin mitzuteilen.“ Gleichzeitig wurde aber klar und deutlich festgestellt.“ Es wird kritisiert, dass der Text der geplanten Stellungnahme nicht vorliegt.“

Seit dem 03.05.2019, also seit zwei Jahren, erfolgten zu diesen wichtigen geplanten Vorhaben keinerlei Auskünften zum Verfahrensstand und aktuellen Stand. Die Planrechtfertigung fordert eine Prüfung, ob das Vorhaben mit den Zielen des Gesetzes übereinstimmt, so dass die Zulassung des Vorhabens im Allgemeinwohlinteresse erforderlich erscheint, welches in den öffentlichen Interessen Steht.

Hiermit stellt die Fraktion der CDU den Antrag gemäß §34 Abs. 2 KV M-V zur öffentlichen Auskunft der Bürgermeisterin gegenüber der gesamtem Stadtvertretung den aktuellen Stand zur Errichtung und zum Betrieb einer 110-kV Freileitung zum Anschluss des UW Wessin mitzuteilen.

Beratung zum Verfahrensstand des B-Plan Nr. 15 Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel mit einer Veränderungssperre

09-Mai-21/P-headli.-cont.-red./73/22-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Am 17.Februar 2020 beschloss die Stadtvertretung Crivitz die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 15 „Energiepark Barnin-Crivitz-Zapel– Teilbereich Wessin“. Konkret umfasst das Gebiet „Crivitz“ den OT Wessin im Teil des geplanten Windeignungsgebietes Wessin 45/18.

Die Stadt Crivitz wird eine ordnende und steuernde Funktion im Rahmen eines ganzheitlichen Planansatzes im zukünftigen Windeignungsgebiet umsetzen, insbesondere vor dem Hintergrund der Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes.

Gleichzeitig beschloss die Stadtvertretung Crivitz am 17.Februar 2020 zur Sicherung der Planung über das bezeichnete Gebiet eine Veränderungssperre gemäß §§ 14, 16 und 17 BauGB in Verbindung mit § 5 der KV M-V erlassen.

Die Veränderungssperre hat eine Gültigkeit bis 16.Februar 2022 und kann für ein Jahr verlängert werden. Die Planung der regionalen Planungsverbandes WM genügt den Anforderungen, um im Zulassungsregime des §35 BauGB relevant zu sein. Sie weist ein Mindestmaß an inhaltlicher Konkretisierung auf, auch für die in Aufstellung befindlichen Ziele der Raumordnung.

Die Errichtung und dem Betrieb von Windkraftanlagen  stehen zurzeit keine Ziele der Raumordnung entgegen. Eine Verlängerung der Veränderungssperre für dieses Plangebiet kann nur abermals erfolgen, wenn die Stadt Crivitz geeignete Planungsuntersuchungen und Gutachten vortragen kann die ihre Handlungsweise Rechtfertigen.

Das ist aber, bis heute, noch nicht erfolgt!

Die Post als Konzern agiert im ländlichen Raum wie üblich!

06-Mai-21/P-headli.-cont.-red./72/21-21

Warum kann man denn nicht in einer Stadt von ca. 5000 Einwohner und einem Grundzentrum der Entwicklung im ländlichen Bereich seine Filiale belassen?

Die Partnerfiliale der Deutschen Post am Standort Breite Str. 1, neben dem Rewe-Markt, im Stadtzentrum wird ab dem 15.05.2021 schließen. Ab 19. Mai wird bereits die neue Partnerfiliale in dem Getränkemarkt an der Parchimer Straße 64 eröffnet. Doch ist der Standort wirklich geeignet?

Die Wege werden länger für viele Crivitzer. Mal eben ein Päckchen aufgeben zu Weihnachten oder ein paar Briefmarken holen oder eine Sendung abholen: In Crivitz wird das momentan mit deutlichem Aufwand für Jung und Alt verbunden sein. Der Grund: Die Deutsche Post DHL Group hat mal ebenso beschlossen, ohne Engagement einer Befragung der eventuellen Nachmieter am Standort oder einem vorausgesetzten öffentlichen Interesse auf Grund der Demographie Entwicklung in Crivitz, die Post-Filiale im Zentrum von Crivitz zu schließen.

Allerdings: Die Post hat einen Versorgungsauftrag. Der ist sogar gesetzlich festgeschrieben. Gesetzlich gesichert .

Denn klar ist auch: Die Deutsche Post hat, aufgrund des Versorgungsauftrags nach der Postdienstleistungsverordnung, binnen drei Monate nach Schließung, in einer Gemeinde mit mehr als 2000 Einwohner, eine neue Filiale zu eröffnen. Notfalls wäre die Deutsche Post sogar gesetzlich gezwungen gewesen, ab Juni 2021 den Postbetrieb in Crivitz in Eigenverantwortung zu betreiben. Doch das scheint nun wohl vom Tisch zu sein.

Crivitz hat immer hin 4853 Einwohner und im Umland befinden sich ca. 8560 Einwohner und im 10 km Bereich sogar ca. 13000 Einwohner. Ca. 40% der Einwohner in Crivitz sind über 60 Jahre alt und von der Nähe der Postfiliale im Zentrum in Crivitz abhängig und sind nun gezwungen lange Wege in Kauf zu nehmen!

Das Aus der Postagentur in der Ortsmitte kam, das muss fairerweise gesagt sein, für die Post (ganz korrekt die Deutsche Post DHL Group) überraschend. Der REWE Markt für am Standort der Breite Straße 1, im Stadtzentrum in dem die Partner-Filiale der Deutschen Post seit Jahren beheimatet war, macht dicht. Nicht ganz von heute auf morgen, aber doch innerhalb von gerade einmal zwei Monaten.

Seitdem wurde noch nicht einmal versucht, seitens der Post, nach Lösungen zu suchen für diesen Standort. Schon im Monat März war nach einer kurzen Begehung klar dass der Standort aufgegeben wird. Anstrengungen oder Gespräche mit dem anstehenden Nachmieter wurden erst gar nicht unternommen. Dies sei schließlich keine hinnehmbare Situation und könne natürlich kein Dauerzustand werden.

Warum wird nicht die Filiale in der Breite Straße weiter betrieben? Wenn der Eigentümer und der neue Betreiber stets sein Interesse bekundet haben, die Filiale im Zentrum von Crivitz zu erhalten, welches Interesse verfolgt dann die Deutsche Post?

Zu diesem Standort gibt es ein öffentliches Interesse. Der Versorgungsauftrag der Deutschen Post nach dem Gesetz, besteht für den Bürger und nicht für die Interessen anderer!

Viele Crivitzer sind „Bedrückt“ UND unsere Stadtspitze schweigt zu diesem Thema! Welche Interessen sind da im Hintergrund berührt?

Errichtung eines Kinder –und Jugendbeirat der Stadt Crivitz

05-Mai-21/P-headli.-cont.-red./71/20-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

In unserer Stadt sind  495 Kinder bis 12 Jahre und 235 Jugendliche 14-17 Jahre ansässig, also  insgesamt also  730 Kinder und Jugendliche das sind  15% der gesamten Bevölkerung der Stadt Crivitz. Wenn man die  200 Heranwachsenden 18-21 (mögl. in Ausbildung  oder Lehre/Studium)   hinzurechnet sind es  insgesamt: 930 Kinder –und Jugendliche zusammen als 19%. Betrachtet man die demographische Zusammensetzung so macht dieser Teil der Bevölkerung fast ein Viertel aus, welcher noch nicht repräsentativ in die Stadtentwicklung mit eingebunden ist.

Es ist also notwendig ein Mitbestimmungsgremium für alle jungen Crivitzer*innen 12 und 21 zu schaffen, in den gesprochen wird wie man Crivitz jugendfreundlicher gestalten und warum was in der Stadtpolitik wie geregelt wird. Junge  Menschen sind als Teil der politischen Kultur in der Bundesrepublik Deutschland aktuell eingebunden u. a. in Auseinandersetzungen über die gesellschaftliche Pluralität, den Erhalt demokratischer Strukturen und den Fortbestand von Bürgerrechten. Dabei werden sie in verschiedenen Rollen und Teilhabeformen selbst zu politischen Akteuren. Vor diesem Hintergrund steht für uns die Frage, wie Jugendlichen und jungen Erwachsenen vermittelt werden kann, dass es sich lohnt, sich an politischen Prozessen zu beteiligen, insbesondere wenn dies Fragen sind, die sie selbst unmittelbar betreffen.

Die CDU- Fraktion setzt sich für einen Kinder und Jugendbeirat in der Stadt Crivitz ein. Wir wollen dazu betragen dass in diesem Sommer 2021 endlich ein Kinder –und Jugendbeirat 2021 gründet wird und seine Arbeit aufnimmt. Er ist in der jetzigen Zeit (Corona – Pandemie) wichtig um die Belange der Jungen Generation in den Entwicklungsprozess der Stadt Crivitz einzubeziehen und mitzugestalten.

Beschlussentwurf:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Kinder – und Jugendbeirat der Stadt Crivitz. 

Satzung

des Kinder – und Jugendbeirates der Stadt Crivitz

Gemäß § 5, der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung-KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOB1. M-V, S. 777), in der jeweils geltenden Fassung, hat die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am ……………………. nachfolgende Satzung beschlossen.

Präambel

Die Kinder und Jugendlichen der Stadt Crivitz sollen die Möglichkeit haben, sich selbst in das Geschehen in ihrer Stadt einzubringen und es mitzugestalten. Zu diesem Zweck wird ein Kinder- und Jugendbeirat eingerichtet. Auf ihrem Weg in eine demokratische und soziale Gesellschaft soll dieser Beirat Hilfe und Übungsplatz sein, denn er wird von Kindern und Jugendlichen geführt und arbeitet überparteilich und konfessionell ungebunden. Er handelt nach demokratischen Grundsätzen, gegen jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wie Rassismus, Sexismus, Antisemitismus und setzt sich für einen freien Meinungsaustausch zwischen allen Generationen ein. Besonders die Stadtvertretung der Stadt Crivitz verpflichtet sich, gemeinschaftlich die Arbeit des Kinder- und Jugendbeirats tatkräftig und nachhaltig zu unterstützen.

§ 1 Ziele und Aufgaben

  1. Zweck des Kinder- und Jugendbeirates ist es, die Interessen der Kinder und Jugendlichen in der Stadt Crivitz zu vertreten und  deren Ausschüsse sowie die Verwaltung bei Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen, zu beraten und zu unterstützen. Ziel ist es, aktiv in der Kommunalpolitik der Stadt mitzuwirken und junge Menschen für politische Themen zu sensibilisieren und in politische Prozesse mit einzubeziehen.
  2. Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats sind Ansprechpartner _innen für Kinder, Jugendliche und junge Menschen in der Stadt Crivitz und ein Vertretungsorgan ihrer Belange gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Der Kinder- und Jugendbeirat vertritt die Interessen aller Crivitzer Kinder und Jugendlichen, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Kulturen oder Konfessionen.
  3. Der Kinder- und Jugendbeirat ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in der Auswahl seiner Aufgaben und Themen frei.

§ 2 Organe und Gliederung

     (1)  Die Organe des Kinder- und Jugendbeirats der Stadt Crivitz sind

          – der Kinder- und Jugendbeirat (§3)

          – die Sprecher_innen (§4)

          – das offene Kinder- und Jugendforum (§5)

Finanzielle Auswirkungen: JA mit Erläuterungen

Erläuterung:

Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates erhalten eine Aufwandsentschädigung von monatlich 30 €.

Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind überschaubar, da es sich hierbei nur um geringe Anzahl handelt. Die finanziellen Aufwendun-gen betragen maximal bis ca. 3.240,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 4.000,00€ im Haushalt 2021 Jugendforum  (Teilergebnishaushalt 2021,Produkt 28100 Heimat- und sonstige Kulturpflege, Sachkonto  56930007 Jugendforum=4.000,00€) zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden.

Über die Möglichkeit der zur Verfügung Stellung von Mitteln und deren Höhe für die Organisation von Veranstaltungen und die Begleichung von Sachauslagen der Beiratsarbeit ist im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich neu zu entscheiden.

Errichtung eines Behindertenbeirates

18-Mai-21/P-headli.-cont.-red./70/19-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweiseso wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Stadt Crivitz. Die UN-Behindertenrechtskonvention betrachtet „Behinderungen“ als Ergebnis einer Wechselwirkung zwischen den Einschränkungen einer Person und der physischen und sozialen Umwelt (vgl. § 2 Abs. 1 SGB IX). Daraus erwächst eine gesellschaftliche Verpflichtung, Barrieren in allen Teilbereichen so weit wie möglich zu reduzieren und die Gesellschaft insgesamt inklusiv zu gestalten.

Die zentralen Schwerpunkte wurden im Landkreis Ludwigslust-Parchim im vorigen Monat beschlossen und sind im folgenden Punkten benannt: „ Die Ausführungen zu inklusiver Förderung im Sinne der UN Behindertenrechtskonvention, wie sie die Vertreterinnen der Eingliederungshilfe vorgestellt haben, gliedern sich  im Wesentlichen auf  Bereiche, die jeden Aspekt des Lebens umfassen: Arbeit, Freizeit, Bildung und Persönlichkeitsstärkung, Wohnen oder Barrierefreiheit und Mobilität. Desgleichen den Stand der Barrierefreiheit von Wohnungen und Wohnumfeld, aber auch von öffentlichen Einrichtungen und Gesundheitseinrichtungen zu überprüfen.“

Was möchte der Behindertenbeirat für betroffene Bürger erreichen?

  • Verbesserung der Teilhabe am Leben in der Stadt Crivitz
  • Weiterer Ausbau der Barrierefreiheit
  • Mehr Mobilität für alle Menschen mit Behinderungen
  • Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Entscheidungsträger für die Belange von Menschen mit Behinderungen
  • Förderung der Zusammenarbeit der Vereine und Verbände untereinander
  • Beratung der Stadt – und Amtsverwaltung zu behindertenpolitischen Problemen

Welchen Aufgaben stellt sich der Behindertenbeirat mit seiner Tätigkeit? Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen; Verbesserung deren Lebensverhältnisse;    Anregen von inklusivem Denken im Landkreis; Aufgreifen aktueller Themen der Behindertenpolitik; Beratung des Landkreises zu behindertenpolitischen Fragen. Nach § 41 a (Behindertenbeiräte) der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V)“ tragen die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit dafür Sorge, dass auf die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen Rücksicht genommen wird. Die Gemeinden können hierfür Beiräte oder Beauftragte bestellen.“


Beschlussentwurf:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Satzung des Behindertenbeirates der Stadt Crivitz. 

Satzung des Behindertenbeirates der Stadt Crivitz

Gemäß § 41a i.V. mit §5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung-KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOB1. M-V, S. 777), in der jeweils geltenden Fassung, hat die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am ……………………. nachfolgende Satzung beschlossen.

§ 1       Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat)

  1. Zur Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und zur Wahrnehmung der Interessen der behinderten Einwohnerinnen und Einwohner wird ein Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) gebildet.
  2. Nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zählen zu den Menschen mit Behinderungen die Personen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können (soziales Modell von Behinderung).

Finanzielle Auswirkungen: JA mit Erläuterungen!

Erläuterung:

Die/Der Vorsitzende des Behindertenbeirates erhält eine Aufwandsentschädigung von monatlich 60 €. Alle stimmberechtigten Mitglieder des Behindertenbeirates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Behindertenbeirates, in die sie gewählt worden sind, eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung (Sitzungsgeld) von 40 €. Die Höchstzahl der Sitzungen, für die Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf jährlich vier beschränkt.

Die finanziellen Auswirkungen des Antrages sind überschaubar, da es sich hierbei nur um geringe Anzahl handelt. Die finanziellen Aufwendungen betragen maximal bis ca. 1.840,00€. Zur Deckung und Kompensation dieser finanziellen Aufwendungen steht ein Gesamtbetrag von 4.700,00€ im Haushalt 2021 Senioren  (Teilergebnishaushalt 2021,Produkt 28100 Heimat- und sonstige Kulturpflege, Sachkonto 56930003 =4.700.00€) zur Verfügung und kann anteilmäßig zur Deckung herangezogen werden.

Über die Möglichkeit der zur Verfügung Stellung von Mitteln und deren Höhe für die Organisation von Veranstaltungen und die Begleichung von Sachauslagen der Beiratsarbeit ist im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel jährlich neu zu entscheiden.

Errichtung eines Seniorenbeirates der Stadt Crivitz

02-Mai-21/P-headli.-cont.-red./69/18-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweiseso wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:
Insbesondere für ältere Menschen ist in der Corona-Pandemie aktuell wichtig, zuhause zu bleiben und die sozialen Kontakte stark zu begrenzen, um sich vor einer Ansteckung zu schützen. Gruppenaktivitäten wie Singen im Chor, Seniorensport, Ehrenamt oder Kreativkreise können nicht stattfinden. Nicht alle älteren Menschen haben die technischen Möglichkeiten und/oder Fähigkeiten das Internet und andere digitale Medien zu nutzen. Daher ist es für viele ältere Menschen schwierig, über das Internet oder Smartphone mit der Familie und Freunden in Kontakt zu bleiben. Gerade darum ist es notwendig, sich in Seniorenbeiräten in unserer Stadt mit ihren Ortsteilen zu organisieren, um die Probleme der Seniorinnen und Senioren an die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter heranzutragen, um auch politisch mitzuwirken und zu beraten. Seniorinnen und Senioren haben so die Möglichkeit, sich in Entscheidungsprozesse der Stadt einzumischen, von denen sie betroffen sind. Das ist auch erforderlich, denn in Zeiten des demografischen Wandels müssen Themen wie Rente, Pflege, Mobilität sowie gesundes und aktives Altern zunehmend mehr in den Fokus der politischen Gestaltungsprozesse rücken.

Im Vordergrund der Arbeit des Seniorenbeirates steht, die Interessen älterer Menschen ab 60 Jahren zu vertreten. Dabei ist weiterhin das gesamte Altersspektrum der Bevölkerung im Blick zu behalten. Im Seite 2 von 5 Idealfall führen der respektvolle Austausch und der demo-kratische Kompromiss zu Entscheidungen, mit denen alle gut leben können. Darum ist der Seniorenberat ein wichtiger Interessensvertreter. Der Seniorenbeirat ist ehrenamtlich, parteilos und konfessionsneutral tätig und verfolgt gemeinnützige Zwecke. Die Mitglieder sind wichtige Gesprächspartner für die gewählten Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter. Die Mitglieder des Seniorenbeirates sollten ihre Mitgliedsdauer alle drei Jahre neu wählen. Vielen der Mitglieder anderer Seniorenbeiräte ist der Zeitraum von fünf Jahren zu lang. Das wird wurde immer wieder deutlich, dass einige Mitglieder aufgrund von Erkrankungen nicht mehr aktiv dabei sein konnten bzw. sogar ganz ausscheiden mussten. Erfahrungsgemäß kann die Möglichkeit einer aktiven Teilnahme aufgrund von Erkrankungen oder Mobilitätseinschränkungen im fortgeschrittenen Alter abnehmen.

Drei Jahre ist für viele Seniorinnen und Senioren ein gut überschaubarer und planbarer Zeitraum, um die Bereitschaft zur Mitwirkung in diesem Gremium zu erklären. Die Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) regelt die Teilnahme-, Rede- und Antragsrechte abschließend. Für die Einbindung des Seniorenbeirates sind insb. § 14 Abs. 1 KV M-V (Recht, sich schriftlich oder zur Niederschrift mit Anregungen und Beschwerden an die Gemeindevertretung zu wenden) und § 17 Abs. 2 KV M-V (Gemeindevertretung entscheidet einzelfallbezogen wer und zu welchem Thema angehört wird) maßgebend. Daneben würde eine abstrakt generelle Regelung des Rede- und Antragsrechtes des Seniorenbeirats in der Seniorenbeiratssatzung nach hiesigem Dafürhalten den durch die KV M-V gesetzten Rahmen überschreiten und wäre somit nicht zulässig. Nach dem Gesetz zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben in Mecklenburg-Vorpommern (Seniorenmitwirkungsgesetz M-V – SenMitwG M-V) vom 26. Juli 2010 (GVOBl. MV Nr. 14 vom 13.08.2010 S. 422; 13.11.2015 S. 463) Gl.-Nr.: 860-14) sind alle Personen, die in MecklenburgVorpommern mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und die das 60. Lebensjahr vollendet haben Seniorinnen und
Senioren. An dieser Altersgrenze sollte sich die Stadt Crivitz orientieren. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass sich Menschen im Alter von 60 Jahren selbst noch nicht als Seniorinnen und Senioren verstehen. Der Satzungsentwurf geht daher davon aus, dass die Mitglieder des Seniorenbeirats Bürgerinnen und Bürger der Stadt Crivitz und deren Ortsteile sein müssen, die das 60. Lebensjahr erreicht haben sollen sowie aus dem aktiven Arbeitsprozess ausgeschieden sein sollen.

Beschlussentwurf:
Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Satzung des Seniorenbeirates der Stadt Crivitz.
Satzung
des Seniorenbeirates der Stadt Crivitz
Gemäß § 5, der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung-KV MV) vom 13.07.2011 (GVOB1. M-V, S. 777), in der jeweils geltenden Fassung, hat die Stadtvertretung in ihrer
Sitzung am ……………………. nachfolgende Satzung beschlossen.
§ 1 Seniorenbeirat

  1. Der Seniorenbeirat nimmt die besonderen Belange und Interessen der älteren Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Crivitz wahr und ist die gewählte Vertretung aller Seniorinnen und Senioren der Stadt.
  2. Unter Seniorinnen und Senioren sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Crivitz zu verstehen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.
  3. Der Seniorenbeirat berät und unterstützt die Stadtvertretung und Verwaltung des Amtes bei der Wahrnehmung der besonderen Lebensinteressen der älteren Einwohnenden und wirkt zu deren Wohle mit.
  4. Er nimmt seine Aufgaben überparteilich, überkonfessionell und verbandsunabhängig wahr. Der Seniorenbeirat ist an Weisungen nicht gebunden und entwickelt seine Aufgaben aus eigener Initiative.

Was nun – kommt da noch mehr in unser Umland?!

17-April-21/P-headli.-cont.-red./66/15-21

NEU!!!! Der Bau einer 50 ha großen Photovoltaikanlage im Ortsteil Wessin!

Die Idee zum Bau einer 50 ha großen Photovoltaikanlage zerschneidet dieses Landschaftsbild und ist so groß wie ca. 50 Fußballfelder

Die in Anspruch zu nehmende Fläche ist Ackerland mit einer Bodenwertzahl (vermutlich über 20 Bodenpunkte). Für die Inanspruchnahme von Flächen mit mehr als 20 Bodenpunkten ist ein besonderes Prüfverfahren erforderlich.

Verträglichkeit für den Natur- und Umweltschutz sowie für den Tourismus:

Das räumlich weite Gebiet um Wessin herum ist ein uraltes Vogeldurchzugs- und Vogelrastplatzgebiet für Zugvögel. Durch die Zerschneidung der Landschaft mit dem Bau der PV-Anlage werden Rastplätze für Zugvögel eingeengt. (Angemerkt wird, dass bei der ersten Besichtigung der Fläche, Anfang April gegen 18.00 Uhr, 35 Kraniche auf diesem Gelände Zwischenstopp auf ihrem Durchzugsflug rasteten).Bodenbrütern, wie Lerchen, Ammern, Rebhühnern u.a. Kleinvögeln wird der Lebensraum eingeengt.

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat die Flächeninanspruchnahme?:

Auf 50 ha landwirtschaftlicher Fläche fällt die Produktion von Agrarerzeugnissen aus. Eine Vergütung nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) für eingespeisten Strom aus dieser (möglichen) PV-Anlage ist an bestimmte Bedingungen, wie dem Standort, geknüpft.

Warum findet nun am 18.05.2021 eine NICHT öffentliche Sitzung mit der Projektierung Gesellschaft statt?

Nun ja, sicherlich ist der Eigentümer oder Betreiber mit den Ergebnissen des Umweltausschusses nicht einverstanden und will nun die Abgeordneten und sachkundigen Einwohner vom Gegenteil überzeugen. Denn zu diesen Bauvorhaben braucht er nun mal das „gemeindliche Einvernehmen“.

Warum?

Anders als im Falle der Windenergie könne sich der Betreiber einer Photovoltaik-Anlage daher nicht auf § 35 Abs.1 Nr.3 BauGB berufen. Auch eine Privilegierung des Solarvorhabens nach § 35 Abs.1 Nr.4 BauGB ist daher nicht zulässig. Unter diesen Tatbestand fallen Vorhaben, die wegen ihrer besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen ihrer nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden sollen.

Weshalb?

Die Fläche ist nicht mit einem Flächennutzungsplan überplant. Eine Privilegierung des Bauvorhabens ist nicht erkennbar. Ein B- Plan ist erforderlich. Alle öffentlichen und naturgegebenen sowie naturschutzrechtlichen Belange der Allgemeinheit sind Ausschlusskriterien für das Bauvorhaben.

Es ist und bleibt unverständlich warum diese Veranstaltung den Bürgern vorenthalten wird, zumal in der Hauptsatzung der Stadt Crivitz steht das bei „wichtigen Vorhaben“ eine Einwohnerversammlung einberufen wird (auch auf Ortsteile begrenzt). Welche Interessen werden da wieder im Hintergrund berührt?

Zusammenfassung:

Die Flächen für die Nutzung der erneuerbaren Energien mit Augenmaß zu prüfen ob naturschutzrechtliche Ausschlusskriterien vorhanden sind. UND JA, an dieser Stelle sind wesentliche Ausschluss Gründe vorhanden.

Der Horstschutz wird gemäß dem BNatSchG stark beeinträchtigt. Die Planungsfläche grenzt an einem Waldstück (Mordkuhle) in deren nördlichen Bereich sind mindestens 8 Horste von Großvögel von Mäusebussard, Turmfalke, Rotmilan und Habicht usw. sich befinden und die den unmittelbaren Horts Schutz Bereich von 50m bis 100 m beeinflussen. Seit 2018 bis 2020 brüten auf dieser Planungsfläche die Wiesenweihe und Kornweihe und sind hoch geschützt. Durch die Versiegelung dieser Fläche würde der Lebensraum dieser Vögel zerstört.

Das angrenzende Biotop (ehemalige Mülldeponie) ist ein Hotspot für Graureiher, Neuntöter, Dorngrasmücke[Singvogel] sowie Rebhuhn und viele andere Kleintiere. Diese verwenden die Planungsfläche als wesentliches Nahrungshabitat. Die Planungsfläche ist durch einen starken Vogelzug im Frühjahr und Herbst gekennzeichnet und dient vorrangig als Rastfläche mit dem anschließenden Nahrungshabitat.

Durch die Versieglung der Fläche wird ein wesentliches Nahrungshabitat im Einklang mit den bestehenden und angrenzenden Biotopen (ehemalige Mülldeponie) zerstört und verringert. Die entsprechenden Feststellungen sind nicht nur, durch das staatliche Amt für Umwelt und Natur und der unteren Naturschutzbehörden untersucht und belegt. Die ausgewiesen Fläche ist für eine Nutzung (50 ha) als Photovoltaikanlage ungeeignet.

Neues „Silicon Vally“ um den Ortsteil Wessin!

15-April-21/P-headli.-cont.-red./65/14-21

Ortsteil „WESSIN“ für viele Investoren beliebt? Nach einem Stahlgittermast 4G/5G nun ein großer 50ha SOLARPARK!?

Was ist passiert?

Seit Mitte März 2021  bekannt und nun untersucht plötzlich und unerwartet der  Umweltausschuss seit dem 14. April 2021 für die Stadtvertretung Crivitz eine 50 ha große Fläche in Wessin für die Solarnutzung! Der Ausschuss soll nun Untersuchungen und eine Aussage treffen für die richtige Standortwahl dieser   Photovoltaik-Freiflächenanlage wegen der  Vermeidung von Konfliktsituationen!

Die Orteilvertretung“ Wessin“ hatte gerade erst  am 07.04.2021 getagt, ob die davon schon etwas wusste? Denn davon  war am 07.04.2021 in Wessin  überhaupt keine Darlegung zu hören! Für den Bodeneigentümer und die Stadt Crivitz bestehen jetzt Untersuchungspflichten für eine Netzbetreibung.

Schon einmal lehnte der Umweltausschuss eine 2,3 ha große Solaranlage nahe der Eisenbahn-rücke in Crivitz am  17.07.2018 ab, unter anderem wegen…“eine Zersiedlung der Landschaft sowie eine ganz erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes“.

Allerdings existiert in Crivitz natürlich ein Flächennutzungsplan, in Wessin NICHT!

Also, so einfach dürfte es diesmal nicht werden!

Neue EEG – Novelle seit November 2020!

Alles in allem bringt die EEG-Novelle 2021 positive Veränderungen für alle Betreiber von Photovoltaikanlagen. In den kommenden zehn Jahren sollen 65 Prozent des Strombedarfs durch erneuerbare Quellen gedeckt werden, der größte Anteil – von 100 Gigawatt – ist der Photovoltaik zugerechnet. Die Einspeisevergütung ist auch lukrativ und so erhält man vom Netzbetreiber eine Vergütung in Höhe des sogenannten Marktwerts. Das sind rund 3 bis 4 Cent/kWh abzüglich einer Vermarktungsgebühr von 0,4 Cent. Für 1 kW Anlagenleistung (angenommener Ertrag 850 kWh/a) ergibt sich ein Erlös von ca. 22 bis 30 Euro pro Jahr. Diese Regelung gilt vorerst bis Ende 2027.

Fazit: Deshalb sind die Flächen für die  Nutzung der erneuerbaren Energien mit Augenmaß zu prüfen ob naturschutzrechtliche Ausschlusskriterien vorhanden sind. UND JA, an dieser Stelle sind  wesentliche Ausschluss Gründe vorhanden. An dem angrenzenden Wald befindet  sich der direkte Horstschutz Bereich für geschützte Großvögel, die gesamte Fläche ist ein Nahrungshabitat für die angrenzenden Biotope und Nistfläche für Wiesenweihe und Kornweihe sowie Rastfläche für Kraniche und hat für den Vogelzug eine entscheidende Bedeutung. Daher ist die Versiegelung dieser gesamten Fläche mit einer großflächigen Photovoltaikanlage ungeeignet. Und darum muss man diesen Standort genau Prüfen!

Aktuelles Ranking – der größten Arbeitgeber in der Stadt Crivitz – 2021

25-März-21/P-headli.-cont.-red./64/13-21

++ +++++++Die größten Arbeitgeber der Stadt Crivitz ++++++

Platz Nr. 1 ! Krankenhaus ca. 180 Mitarbeiter Personalkosten 2021 __ca. …. Noch keine genauen Angaben……..da Einstufungen in  Tarifberechnung/Umstrukturierung noch nicht abgeschlossen.

Platz Nr. 2 !! AMT CRIVITZ    ca. 106  Mitarbeiter (97 Kernverwaltung in Crivitz +  9 AZUBI in Crivitz) Personalkosten 2021_ ca. 5.842.900,00€ Personalkosten 2014_ ca. 4.267.300,00 € In den nachgeordneten Einrichtungen sind Weitere  20 Mitarbeiter tätig)           Gesamt:126!

Platz Nr. 3!!! Stadt Crivitz ca. 100 Mitarbeiter Personalkosten 2021 _ca. 3.789.200,00€ Personalkosten 2014 _ca. 2.253.100,00€ Die Personalkosten der Stadt Crivitz  sind in den letzten  11 Jahren um  (+) 2.061.215€ also um 119,28% gestiegen,  von  1.727.985€  in Jahr 2010 auf 3.789.200€ in Jahr 2021. In den Jahren von 2010 bis 2014 erfolgte nur eine  Steigerung um 30,4% (um 525.115€) von 1.727.985€  auf 2.253.100€. Aber ab dem Haushaltsjahr 2014 sind die Personalkosten explodiert um weitere 88.90%  (also um (+)1.536.100€),von 2.253.100€  in 2014 auf  3.789.200€ in 2021. Der Personalbestand ist seit 2014 von 68 Mitarbeitern sprunghaft auf 99/ca.100  Mitarbeiter im Jahr 2021 angewachsen. Tendenz steigend!!!!!!

Damit ist die Stadt Crivitz 2021 aktuell  der dritt größte Arbeitgeber der Stadt nach dem Krankenhaus und dem Amt Crivitz. Bei den Personalkosten ist grundsätzlich mit einer jährlichen Steigerung zu rechnen, u.a. durch gesetzlich festgeschriebene Tariferhöhungen und höher Stufungen in der Tarifgruppe nach Erreichen der Beschäftigungsdauer. Ab dem Jahr  2022 werden die Personalkosten der Stadt Crivitz  ca. 4,3 Mio.€  betragen.!!!

Von den ca.9 Mio.€ reinen Erträgen im Ergebnishaushalt der Stadt Crivitz 2021, fließen ca. 45% alleine in die  Personalkostenaufwendungen und weitere  25% fließen in die Auf-wendungen für  Umlagen(Kreis und Amt). Hinzu kommen weitere 24% für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie 1% für die Abschreibungen,  so dass eigentlich nur 5% des Haushaltes, also jährlich ca.500.000€ übrig bleiben für weitere Ausgaben.

FAZIT: Die überdimensionierten Personalaufwendungen der Stadt Crivitz von 45% werden den Ergebnishaushalt die nächsten fünf Jahre stark belasten und einen Haushaltsausgleich hemmen. Diese Diskrepanz in der prozentualen Verteilung der Erträge für die bestehenden Aufwendungen (Umlagen, Dienstleistungen, Investitionen) nimmt der Stadt Crivitz in Zukunft jegliche Gestaltungsmöglichkeit.

Ermittlung eines optimales Reinigungsmanagement der Eigenreinigung oder Fremdreinigung!

19-März-21/P-headli.-cont.-red./63/12-21

Auf der Grundlage des Beschlusses, der Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz am 14.10.2019 zum TOP 15.5, sollte der Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen einen Kostenvergleich der kommunalen Eigenreinigung zur Fremdreinigung durchführen. Der Beschluss lautet wie folgt:

Die Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt die Beratung zu einem Kostenvergleich der Reinigungsleistungen in den nachgeordneten Einrichtungen der Stadt an den Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen zu verweisen.

Seit dem Oktober 2019 wurde dieser Beschluss durch den Ausschussvorsitzenden nicht umgesetzt. Auch auf mehrmaligen drängen seitens der Fraktion der CDU, in Stadtvertretersitzungen 2019/2020 und selbst in Sitzungen 2019/2020 im Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen, wurde dieses Thema nicht die Tagesordnung  gesetzt sondern stets abgewiesen. Deshalb stellt die Fraktion heute diesen Antrag auf der Stadtvertretersitzung. 

Inhaltlich aus dem öffentlichen Antrag zur Sitzung der Stadtvertretung am 23.02.2021- kurz bildlich zusammengefasst!

Ein optimales Reinigungsmanagement kann die Kosten deutlich senken. Das gilt für die Reinigung sowohl durch kommunale Beschäftigte (Eigenreinigung) als auch durch gewerbliche Reinigungsunternehmen (Fremdreinigung). In der Diskussion in der Stadtvertretung um die Frage, ob die kommunalen Gebäude durch eigene Reinigungskräfte oder durch private Reinigungsunternehmen gereinigt werden sollen, spielen insbesondere folgende Aspekte eine Rolle: · Kosten · Qualität · Soziale Faktoren. Erst durch die Berücksichtigung der Reinigungshäufigkeiten und einer „gewichteten“ Reinigungsfläche werden die Kosten der Eigen- und Fremdreinigung konkret vergleichbar.

Die Ausfallzeiten (Krankenquoten) und  Leistungswerte wie (· Beschaffenheit und Ausstattung der Räume, Bodenbelag, bauliche Zustand und Alter des Gebäudes · die Art und Häufigkeit der Nutzung der Räume, · das Reinigungsintervall, · Ausbildung bzw. Schulung des Personals, · Rüst-/Wegezeiten, · Maschinen- bzw. Geräteeinsatz, · Reinigungstechnik (z.B. leistungsfähige Reinigungschemie), · Reinigungsmethodik, · Leistungsumfang, · Qualitätsanspruch, · Hygieneanspruch.) sind dabei besonders zu beachten.

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweiseso wie er zum 23.02.2021 zur Diskussion steht!

Im Vergleich zur Fremdreinigung ist bei der Eigenreinigung zu beobachten, dass neue Reinigungsgeräte und -techniken bei den meisten Kommunen erst in Reaktion auf Entwicklungen im privaten Reinigungshandwerk eingeführt werden. Ein professionelles Reinigungsmanagement ist eine fundamentale Voraussetzung für eine hohe Wirtschaftlichkeit der Gebäudereinigung, sowohl für das private Gebäudereiniger-Handwerk als auch für die kommunale Eigenreinigung. Dies betrifft zum einen die kaufmännische Steuerung des Reinigungsbetriebes, zum anderen die Personaleinsatzsteuerung und Qualitätskontrolle. Letztere wird in der Regel durch Objektverantwortliche wahrgenommen, die für einen bestimmten Teil der Reinigungsobjekte des Betriebes zuständig sind.

Die Kosten der Fremdreinigung sind transparent. So lagen die Kosten der Fremdreinigung im Jahr 2018 bei17.735,02 € monatlich (212.820,24 € jährlich) und für 2019 bei monatlichen 18.664,34 € (223.972,02€ jährlich).

Bei der Fremdreinigung muss die Kommune weder Reinigungsmaschinen und -geräte anschaffen und regelmäßig warten noch das Know-how für Reinigungschemie und -techniken vorhalten. Reinigungsunternehmen verfügen über das Know-how und können Reinigungsmaschinen besser auslasten. Mit der Fremdreinigung kann die Kommune sämtliche Herausforderungen des Qualitätsmanagements weitgehend auf die Dienstleister verlagern. Zudem verfügen sie ihnen gegenüber über Sanktionsmöglichkeiten bei Minderleistungen, die in der Eigenreinigung nicht bestehen.

Dagegen erfolgt bei der Eigenreinigung oftmals keine Vollkostenrechnung, sodass die tatsächlich entstehenden Kosten nicht vollständig vorliegen. Damit werden Kostenpositionen wie Overhead, Fuhrpark und Fortbildung nicht vollständig abgebildet. Die durchschnittlichen Overheadkosten pro Quadratmeter sind bei der Stadt Crivitz jetzt bereits, seit der Einführung im Jahr 2020,  bereits mit Eigenreinigung fast 2-mal so hoch wie bei der Fremdreinigung.

Bei der Eigenreinigung verursachen Personalverwaltung, Steuerung des Personaleinsatzes, Dienstfahrzeug für die Vorarbeiterin, 10 Mitarbeiter bereits im Jahr 2020- Tendenz steigend, Betriebsarzt, Arbeitsschutz sowie das Beschaffen von Verbrauchsmaterial und Leasingverträge für die  Reinigungsmaschinen einen erheblichen Aufwand.

So lagen die Kosten der Eigenreinigung bereits im ersten Jahr 2020 bei 21.700,00 € (260.400,00€ jährlich) und für 2021 sind monatlich geplant 26.666,00€ (320.000,00€ jährlich). Mit der kommenden Tarifanpassung im Jahr 2022 und einer angeblichen größeren zu reinigenden Fläche und den daraus resultierenden Mehrbedarf am Mitarbeitern, durch die Fertigstellung der  Kita und Grundschule dürften sich die Gesamtkosten der Reinigung für 2022 bis 2023 bei ca. 360.000,00€ bis 370.000,00€ betragen.

Die Befürworter der neu eingeführten Eigenreinigung argumentieren (noch immer) gerne mit dem (behaupteten) größeren Reinigungserfolg. Abgesehen davon, dass auch die Leistungen des eigenen Reinigungspersonals durchaus unterschiedlich sind und auch kontrolliert werden müssen, kann die Reinigungsqualität einer Fremdreinigung dadurch sichergestellt werden, dass deren Reinigungsergebnisse konsequenter kontrolliert werden. Was und welche Leistung mit dem Gebäudereinigungsunternehmen vertraglich vereinbart wurden, kann unter bestimm-ten Voraussetzungen wegen Schlechtleistung entgeltlich Sanktioniert und notfalls fristlos gekündigt werden kann. Das ist bei einer Eigenrei-nigung nur eingeschränkt möglich, da der Teamleiter gleichzeitig Prüfer ist für alle zu betreuenden Objekte  und bei einer Schlecht-leistung der Eigenreinigung keine entgeltlichen Sanktionen oder  arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu erwarten sind.

Um festzustellen, wieviel kostet je Quadratmeter Reinigungsfläche die Eigenreinigung der Stadt Crivitz mehr als die Fremdreinigung ist die Anfertigung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse erforderlich, damit diese kostenrechnende Position (Gebäudereinigung) den Haushalt nicht übermäßig belastet. Vorrangiges Ziel des Haushaltsrechts ist die Deckung des Bedarfs der öffentlichen Hand durch eine sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung, denn es handelt sich hierbei um Steuergelder.

Beschlussentwurf:

Die Stadtvertretung Crivitz beschließt die Anfertigung einer Organisation-  und Wirtschaftlichkeitsanalyse  zur der Fremdreinigung im Vergleich zur kommunalen Eigenreinigung bis zum 30.06.2021 im eigenen Wirkungskreis. In deren Ergebnis ist die Erbringung der Leistungen durch die Gebäudereinigung zur Aufgabenwahrnehmung der Stadt Crivitz auf die einzelnen Produkte  darzustellen und eine genaue interne Leistungsverrechnung zu erläutern. Dabei ist ein Umlageschlüssel für das Haushaltsjahr 2022 zu erarbeiten und die Ziele und Kennzahlen für die einzelnen Produkte festzulegen.

Insourcing oder doch besser Outsourcing der kostenrechnenden Einrichtung – Bauhof Crivitz / Wessin!

16-März-21/P-headli.-cont.-red./62/11-21

Um festzustellen, wieviel kostet denn nun eine Maschinenstunde und wieviel kostet denn nun eine Mitarbeiterstunde in unseren kommunalen Bauhof der Stadt Crivitz gegenüber dem Marktpreis ist die Anfertigung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse erforderlich, damit diese kosten-rechnende Position (BAUHOF) die Haushalte der Folgejahre nicht mehr übermäßig belastet.

Vorrangiges Ziel des Haushaltsrechts ist die Deckung des Bedarfs der öffentlichen Hand durch eine sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung, denn es handelt sich hierbei um Steuergelder!!!!!!

1. Auftragswesen Ziel: Bauhofsteuerung

Prinzip: keine Leistung ohne Auftrag

2. Leistungsdokumentation Ziel: Bauhofabrechnung

Prinzip: Dokumentation der erledigten Arbeit

Um einen Marktvergleich durchzuführen, müssen zunächst die Bauhofleistungen zu Marktpreisen regionaler Anbieter

bewertet werden

Voraussetzung Kosten- und Leistungsrechnung

→ Markttestverfahren (market testing)= Markttests

Ein Verfahren, das innerbetriebliche Leistungen mit entsprechenden Leistungen von Marktanbietern vergleicht.

Inhaltlich aus dem öffentlichen Antrag zur Sitzung der Stadtvertretung am 23.02.2021- kurz bildlich zusammengefasst!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweiseso wie er zum 23.02.2021 zur Diskussion steht!

Auf der Grundlage des Beschlusses vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Crivitz, in seiner Sitzung am 19.05.2020, zum Jahresabschluss der Crivitz 2016 und dem Verweis auf den Prüfvermerk des hauptamtlichen Rechnungsprüfers zum erteilten „eingeschränkten Bestätigungsvermerk“ ist eine Auswertung der kostenrechnenden Einrichtung des Bauhofes der Stadt Crivitz geboten und erforderlich.

Respektvoll betrachten wir die Einschätzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Crivitz  und blicken mit großer Sorge auf die festgestellten folgenden Einschätzungen:

  1. “Aus den vorläufigen bzw. geplanten Jahresergebnissen gemäß der Haushaltsplanung 2019 lässt sich ableiten, dass sich die Situation der Stadt Crivitz ab dem Haushaltsfolgejahr 2017 verschlechtert. Durch die Neuregelung des Finanzausgleiches wird sich die wirtschaftliche Lage ab 2020 leicht verbessern. Positive Ergebnisse werden dennoch nicht erreichbar sein.”
  2. „… dass  in den  kostenrechnenden  Einrichtungen  nur zum Teil eine Kostendeckung erreicht werden konnte. Ohne die Bauhöfe beläuft sich die Kostenunterdeckung auf insgesamt -458.982,26 €.“
  3. …“ Für die Jahre 2019 bis 2022 können voraussichtlich nur durch Entnahmen aus den zweckgebundenen investiven Schlüsselzuweisungen ausgeglichene Ergebnisse erreicht werden.
  4. “…..Die finanzielle Lage der Stadt Crivitz wird auch in Zukunft angespannt bleiben. Eine umsichtige Bewirtschaftung der Haushaltsmittel wird weiterhin zwingend erforderlich sein.

Seit dem 16.11.2015 wurden durch die Stadtvertretung Crivitz  weder Zuständigkeiten geklärt, Anhörungen bei Ämter durchgeführt, Zustimmungen der Fachbehörden eingeholt, oder Anträge an den Amtsausschuss gestellt,  oder Dienstanweisungen erarbeitet, oder Personalkapazitäten eruiert,  so dass keinerlei Grundlage vorhanden ist, die Einführung einer Kosten-und Leistungsrechnung für den Bauhof der Stadt Crivitz zu rechtfertigen.

Die Gesamtkosten für die Bauhöfe Crivitz und Wessin betrugen im Haushaltsjahr 2016 noch 384.652,63€. So haben sich die Kosten von um ein vielfaches gesteigert bis zum Jahr 2020. Vorliegend betragen die Gesamtkosten für die Bauhöfe Crivitz und Wessin von 2017 bis 2020 (2017–Ergebnis; 2018-Ergebnis; 2019-Ansatz; 2020-Ansatz)1.917.471,03 € .

Durchschnittlich betrugen die Gesamtkosten pro Jahr von 2017 bis 2020 für beide Bauhöfe  479.367,76 €.       

Aktuell 2021 betragen liegen die Kosten bei 598.300,00€ !!!!

Deshalb ist in Auswertung des Rechenschaftsberichtes zum Jahresabschluss 2016 die Anfertigung einer Organisation-und Wirtschaftlichkeitsanalyse im eigenen Wirkungskreis erforderlich, um eine angemessene Produktgliederung und interne Leistungsverrechnungen für eine ausreichende Steuerungsgrundlage gemäß §27 GemHVO  M-V für das Haushaltsjahr 2021 und jährlich folgend zu erreichen. Finanzielle Auswirkungen zu dieser Beschlussvorlage entstehen nicht, da bereits ein DV-technisches System (Kalkulationssoftware) vorhanden ist mit der dazugehörenden Hardware und einen Internetanschluss für den Stadtbauhof. Die einzelnen Ausschüsse werden, im engeren Wirkungskreis durch Zuarbeiten für die Wirtschaftlichkeitsanalyse ihren Beitrag leisten. 

Beschlussentwurf:

Der Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt die Anfertigung einer Organisation-  und Wirtschaftlichkeitsanalyse der kommunalen Bauhöfe Crivitz und Wessin bis zum 07.12.2020 im eigenen Wirkungskreis. In deren Ergebnis ist die Erbringung der Leistungen durch die Bauhöfe zur Aufgabenwahrnehmung der Stadt Crivitz auf die einzelnen Produkte darzustellen und eine interne Leistungsverrechnung zu erläutern. Dabei ist ein Umlageschlüssel das Haushaltsjahr 2021 zu erarbeiten und die Ziele und Kennzahlen für die einzelnen Produkte festzulegen.

Hauswirtschaftliche Regeln für den Haushalt in der Stadt Crivitz -will man nicht!

14-März-21/P-headli.-cont.-red./61/10-21

Hauswirtschaftliche Regeln für den Haushalt will man nicht …….. sondern maximalen Spielraum für Umschichtungen und weitere Ausgaben!!!! Ausgaben, Ausgaben, Ausgaben seit sechs Jahren und die nächste Generation wird es bezahlen müssen!

Keine Rücklagen mehr, Liquidität am Limit, Höchster Steuersatz, Schulden zur Zeit 2,4 Mio.€ und trotzdem steigen die Ausgaben wieder und werden die Schulden erhöhen. Und das alles in Corona Zeiten in welchen sinkende Einnahmen und Zuweisungen in den folgen Jahren drohen!

Teil-1- Der Stahlgitterfunkmast 4G/5G  vor den Toren des Ortsteil „Wessin“.Ein neues Sinnbild!

11-März-21/P-headli.-cont.-red./60/9-21

-Keine Transparenz; ohne Beteiligung der Ortsteilvertretung „Wessin“ ;mangelnde Bau-und verwaltungsrechtliche Vorlage; und soll nach Gutsherrenart beschlossen werden im Außenbereich der Gemarkung Crivitz. Alle Jahre wieder – der zweite Antrag auf Errichtung eines Funkmastes erst Barnin und nun in Crivitz !!!!!!!!!

Die jüngste Vorlage / Bauantrag BA 201779 für die Sitzung des Ausschuss für Bau, Planung und Stadtentwicklung der Stadtvertretung der Stadt Crivitz am 18.03.2021sorgt für Unruhe und Unmut bei den Bürgern*innen und Naturschutzverein.

Was ist passiert?

Seit November 2020 plant die ATC-Germany Holdings GmbH aus Rattingen  auf dem o.g. Flurstück ein Neubau eines Stahlgitterturms h = 40,58m (also insgesamt 100 Höhe über NN- Nullniveau der amtlichen Bezugshöhe)zu errichten. Seit Dezember 2020 ist der Antrag eingereicht und das gemeindliche „EINVERNEHMEN“ ist bis zum 01.04.2021 zu erteilen!!! Das fatale daran ist, dass die Orteilvertretung „Wessin“ das letzte Mal getagt hatte am 15.12.2020. Und von diesem Bauvorhaben nicht weiß und auch nicht Beteiligt wurde, aber der Bauschuss der Stadt Crivitz darüber schon entscheiden will am 18.03.2021, weil die FRIST für das gemeindliche Einvernehmen abläuft. Zitat laut Protokoll vom 18.02.2021 der Vorsitzenden des Bauausschusses der Stadt Crivitz (Frau Prieske) „ Aus der OTV-Wessin gibt es keine aktuellen Informationen“ Nun ja, Schau an! Und 4 Wochen später wird über ein Bauvorhaben entschieden ohne die Ortsteilvertretung „Wessin“ dazu anzuhören.

Welche Bau-und verwaltungsrechtlichen Mängel gibt es!!

Baurechtlich- befindet sich das Vorhaben im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen. Ein Flächennutzungs- oder Bebauungsplan liegt nicht vor. Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient. Das ist vorliegend der Fall.

Für eine Beurteilung des Vorhabens / Bauantrag BA 201779 liegt kein Gutachten bezüglich der elektromagnetischen Strahlung und deren Auswirkungen auf die nahe örtliche Bebauung vor. Eine  genaue Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur ist nicht ersichtlich. Auch naturschutzrechtliche Aspekte wie Vogelzug oder Rast und Nistplätze von geschützten Tierarten (wie zurzeit wieder 2021 -AKTUELL- KRANICHE) auf der zu bebauenden Fläche  sind nicht beachtet worden und entsprechende Beschreibungen/Bewertungen liegen ebenfalls nicht vor. Angaben wie über die Beeinträchtigungen der öffentlichen Belange umgegangen wird, sind im Antrag nicht dargestellt und beschrieben und somit kann eine Zulässigkeit über den Antrag nicht herbeigeführt werde. Der Antrag kann nur abgelehnt werden!

Veraltungsrechtlich- sind Bedenken wegen der kurzen Beratungsfrist und Beratungsmängel aus Verträgen nicht beachtet worden. Die Orteilvertretung „Wessin“ hat gemäß Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Crivitz und der Gemeinde Wessin vom 22.09.2010 mit Wirkung zum 01.01.2011, §7 Abs.(2) Die Ortsteilvertretung hat in allen wichtigen Angelegenheiten für das Gebiet der Ortsteile ein Vorschlagsrecht, ein Informationsrecht, ein Recht zur Stellungnahme sowie einen Anspruch auf Anhörung durch den Bürgermeister und die Stadtvertretung“.  Ein Anspruch auf rechtliches Gehör wurde nicht gewährt. Allein aus diesen o.g. Gründen ist der Antrag am 18.03.2021 nicht begründet und kann nicht abschließend beraten werden bzw. ist deshalb abzulehnen. Eine Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Vorhaben kann hieraus nicht vollumfänglich dargestellt werden und würde unweigerlich zum Widerspruch Dritter führen, mit der Aussicht auf Erfolg.

Was war 2019 in Barnin?

Bereits am 27.02.2019 ist die WEMAG – Netz AG mit dem Ingenieurbüro „ensan“ mit dem Ziel einen Funkmast von 60m Höhe mit Funkfeststation und Technikcontainer zu errichten auf die Gemeinde Barnin herangetreten. Die Gemeinde Barnin hat sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen und hat eine tiefe Prüfung der Antragsunterlagen vollzogen. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnin hat auf ihrer Sitzung am 29.04.2019 beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben an den Barniner Eichen 2 in 19089 Barnin (Flur 1, Flst. 321/2) (BA 190316) [neben dem Umspannwerk] nicht zu erteilen.

Fazit: Handwerkliche Fehler im Antrag und mangelnde Transparenz sind kennzeichnend für diese Vorlagengestaltung. Von der Stadtspitze und auch von der Führung des Bauausschusses der Stadt Crivitz hätte man muss mehr das Öffentlichkeitsprinzip oder auch der Öffentlichkeitsgrundsatz eingefordert werden, denn es ist ein hohes Gut in der Kommunalverfassung MV. Das Recht auf Anhörung und Recht zur Stellungnahme ist ein verankertes Recht laut der  Gebietsänderungsverträge der angegliederten Ortsteile. Und von der Sachgebietsleitung des Amtes für Stadt – und Gemeindeentwicklung im Amt Crivitz hätte eine gründlichere Prüfung erfolgen können, um auch schon in der Beschlussvorlage den  ehrenamtlichen Abgeordneten eine entsprechenden Orientierung führ ihren Entschluss zu geben.

Eine zögerliche, öffentliche Entschuldigung eines Abgeordneten am 23.02.2021, aufgrund ungebührlichen Verhaltens

09-März-21/P-headli.-cont.-red./59/8-21

Eine zögerliche, öffentliche Entschuldigung eines Abgeordneten am 23.02.2021 , aufgrund ungebührlichen Verhaltens in der Sitzung vom 07.12.2020, nach mehrmaligen Aufforderungen durch die Betroffenen.

Auf ein ungebührliches Verhalten eines Abgeordneten auf der Stadtvertretersitzung der Stadt Crivitz am 07.12.2020 erfolgte nun am 23.02.2021  im Nachgang, und nach vorheriger Aufforderung der Betroffenen, zum ersten Male, und zum Erstaunen aller Anwesenden und Einwohner,  eine öffentliche Entschuldigung des Abgeordneten.

Laut Protokoll vom 07.12.2020…„Herr Gamm erklärt seinen Überschwung von Emotionen und möchte seine Äußerungen revidieren und bedauert diese, da er es so nicht vermitteln wollte.“ Und laut Protokoll vom 23.02.2021…„Herr Gamm bezieht sich auf die Aussagen von Herrn Bardenhagen und Herrn Reinke unter dem TOP 14 und möchte klarstellen, dass die Aussagen nicht korrekt sind. Er möchte ebenfalls klarstellen, dass er mit seinen Ausführungen Herrn Bardenhagen und Herrn Reinke nicht zu nahe treten wollte und bedauert, wenn dies so den Eindruck erweckt hat.“

Es ist das erste Mal das dieser o.g. Abgeordnete sich öffentlich entschuldigt hatte in den letzten sechs Jahren. Wahrscheinlich war der Anlass erstmals hierzu, dass die betroffenen Abgeordneten am 07.12.2020 eine genaue Protokollaufzeichnung verlangt hatten, um weitere strafrechtliche Schritte geltend machen zu können und um dann im Weitern gegen dieses ungebührliche Verhalten verwaltungsrechtlich vorzugehen.  

Um dieser Situation zuvor zu kommen, entschuldigte sich der o.g. Abgeordnete lieber öffentlich. Aber erst nach dem er dazu aufgefordert worden war von den Betroffenen, die nun wirklich strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Schritte ankündigten und einleiten wollten. Das muss wohl dann doch zu viel gewesen sein für den Abgeordneten und so kam dann plötzlich doch noch die zögerliche Entschuldigung.

Es ist nicht das erste Mal das der o.g. Abgeordnete eine ungebührliches Verhalten in Sitzungen der Stadt Crivitz an dem Tag legte, in dieser und in der letzten Legislaturperiode.

Schon früher kam es hin und wieder zu ungebührlichen Verhalten seitens des Abgeordneten, an dieser Stelle seien hier nur einige relevante Beispiele genannt, da sonst die Textzeilen nicht ausreichen würden um auf alles genau eingehen zu können.

Zum Beispiel am 04.11.2015  gegenüber einer Protokollantin; am 25.01.2016 gegenüber einem Abgeordneten; am 07.11.2016 gegenüber der damaligen Amtsvorsteherin; am 29.05.2017 gegenüber den Antragstellern; 2018 war es dann etwas ruhig, wegen der Abberufung aus sämtlichen Ausschüssen der Crivitzer Stadtvertretung und dem Amtsausschuss Crivitz und 2019 war es ebenfalls ruhig ,wegen der bevorstehenden Kommunalwahl;  aber ab 2020 ging es dann weiter, am 17.02.2020 gegenüber den ehemaligen Bürgermeister der Stadt Crivitz; und jüngst am 07.12.2020 gegenüber zwei Abgeordneten und usw….usw….es sind ja noch drei Jahre  Zeit …..

Hier liegt eine krasse Entgleisung des Abgeordneten vor, die von einem besonderen aggressiven Verhalten gegenüber dem anderen Mandatsträger getragen ist (vgl. Hess VGH – 6 TG 3696/89 -, NVwz- RR 1990 S. 371, 372; OVG Lüneburg – 2 B 61/86 -, HSGZ 1987 S. 464,465f.).

Alle diese o.g. Verhaltensweisen führten durch das Wahrnehmen des Ermessen der Versammlungsleitung zu keinerlei  Handlungsweisen gegenüber dem Abgeordneten, außer zuletzt am 23.02.2021.  Wenn es ein Maß für o.g. Verhaltensweisen geben würden, so wäre es schon längst über die Bemessungsgrenzen hinaus überschritten worden. Chancen seit dem 29.05.2017 gab es genug sich zu entschuldigen, warum also erst in der 3. Dekade des 21. Jahrhundert, ist da etwa ein Erkenntnisprozess vollzogen oder ist es nur Wahlkampf ?

Durch die Versammlungsleiterin, Bürgermeisterin (Ehefrau des Abgeordneten) erfolgten keinerlei Ordnungsmaßnahmen wie einen Sachruf oder Rüge mit Ordnungsruf oder Wortentzug. Hieraus ergibt sich schon für die Sitzungen in der Stadtvertretung eine Befangenheit in der Versammlungsleitung.

Die Versammlungsleiterin hat eigentlich die Sitzung objektiv und unparteiisch wahrzunehmen.

Es ist Sache der Versammlungsleitung  bzw. des Gremiums (Sitzung der Stadtvertretung oder Ausschüsse), sich um diese Angelegenheit zu kümmern, da es das Internum eines Selbstverwaltungsorgans betrifft. Die Bürgermeisterin hat dazu gemäß §39 Abs. 2 KV-MV den Vorsitz der Gemeindevertretung/Stadtvertretung wahrzunehmen und ist für die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Sitzungen verantwortlich. Die Geschäftsordnung der Stadt Crivitz regelt dazu im § 10 Ordnungsmaßnahme innerhalb der Sitzung und im § 11 Ordnungsmaßnahmen gegen Zuhörer.

Wenn es um Ordnungsmaßnahmen gegenüber anderen Abgeordneten der Sitzung  der Stadtvertretung geht oder gegen Einwohner in der Einwohnerfragestunde, da handelt die Versammlungsleiterin/ Bürgermeisterin  schnell und häufig über das Maß hinaus, durch Wortentzug oder Maßregelungen, aber wenn es gegen bzw. um die Abgeordneten in der eigene Familie geht, hält man sich ständig großzügig zurück.

Durch die dortigen Formulierungen „kann“ liegt es immer allerdings im ERMESSEN der Bürgermeisterin entsprechend einzuschreiten.

Ungebührliches Verhalten liegt vor, wenn sich ein Gemeindevertreter in einer Art und Weise anderen Mandatsträgern gegenüber benimmt, die für ein gedeihliches Miteinander nicht mehr hinnehmbar sind. Hierzu können Beschimpfungen oder Beleidigungen anderer Gemeindevertreter oder der Verwaltungsleitung gehören (vgl.  OVG Lüneburg – 2 B 61/86 -,C HSGZ 1987 S.464, 465f.; VG Frankfurt – VII/2 G1798/91 -, HSGZ 1991 S. 490,491).

Fazit: Das nennt man dann KULANZ in eigener Sache!!!!

Gründung eines kommunalen Präventionsrates (KPR) der Stadt Crivitz mit einer GO

08-März-21/P-headli.-cont.-red./58/7-21

Der öffentliche Antrag der CDU zur Stadtvertretersitzung am 17.05.2021 mit den wesentlichen Inhalten, kurz dargestellt!

Wir berichten aus dem Inhalt des öffentlichen Antrages -auszugsweise- so wie er zum 17.05.2021 zur Diskussion steht!

Sachliche Darstellung/Begründung:

Prävention  umfasst  die  Gesamtheit  aller  staatlichen  und  privaten  Bemühungen,  Programme  und  Maßnahmen,  welche  die  Kriminalität  und  die Verkehrsunfälle  als  gesellschaftliche  Phänomene  oder  individuelle  Ereignisse – verhütenmindern oder – in ihren Folgen gering zu halten.(PDV 100, Zif.2.1.1.1 – Ausgabe 2012).

Nach Bähr & Hoffmann lebt die Kommunale Kriminalprävention nicht nur von Vernetzung und Informationsaustausch sondern insbesondere auch von Maßnahmen und Projekten.( vgl. Bähr/Hoffmann (ohne Datum), S. 44)

Am 09.Oktober 2018 fand in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen der Stadtvertretung der Stadt Crivitz erstmals eine Beratung zu Präventionsmöglichkeiten statt und Frau Döring war hier federführende. So berichtete Frau Liebmann im November 2018  aus den Erfahrungen der Stadt Schwerin und man trug sich mit dem Gedanken im Ausschuss den Aufbau einer Struktur zur Prävention für die Stadt Crivitz voranzutreiben und eine Lenkungsgruppe zu schaffen. So wurden am 08.Januar 2019 als Vertreter für die Bildung einer Lenkungsgruppe Frau Torbahn (nur für die Anlaufphase) und Frau Döring vorgeschlagen.  Seit dem 20. März 2019 wurde auf Empfehlung des Ausschusses, um den Aufgaben gerecht werden zu können und die Zielstellungen mit Leben zu füllen, eine Präventions-gruppe formiert, die verschiedene Netzwerkarbeitsgruppen steuert. Den Vorsitz führte die Bürgermeisterin der Stadt, Frau Britta Brusch- Gamm. Dann kam die Kommunalwahl und am 11. November 2019 empfahlen die Mitglieder des  Ausschusses der Stadtvertretung eine Beratung über diese Thematik auf der nächsten Stadtvertretersitzung durchzuführen. Dazu kam es bis heute nicht.

Seit diesem Zeitraum  wurde sich mit dem Thema Prävention im Ausschuss nicht mehr befasst. Die letzte Tagung fand am 14. September 2020 statt. Erst jetzt nach weiteren anderthalb Jahren am 12. April 2021 findet eine Beratung zum erarbeiteten Konzept des Präventionsrates der Stadt Crivitz statt. Es ist Frau Döring zu verdanken, dass jetzt endlich ein Konzept vorliegt, um die kommunale Prävention in der Stadt Crivitz voran zu bringen.

Daneben  sollte  auch  ein  hoher  Vertreter der  Polizei  in  dem  Präventionsrat vertreten  sein. Die  Arbeit  eines Präventionsrates an der Verwaltung vorbei oder gar gegen die Verwaltung ist von vorn herein zum Scheitern verurteilt. Neben dem Präventionsrat könnte ein Beratungsgremium bestehend z.B. aus den Verantwortlichen der Arbeitsgruppen/ Projektgruppen eingerichtet werden. Auf diese Weise können aktuelle Ergebnisse und Entwicklungen aus den jeweiligen Arbeitsgruppen in den Präventionsrat transportiert werden.

In den Arbeitsgruppen soll die konkrete Präventionsarbeit geleistet werden welche geeigneten Projekte entwickeln und umsetzen. Das Einrichten eines Öffentlichen Forums in dem ausgewählte Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppen vorgestellt werden, könnte eine zusätzliche Motivationsförderung der Gremienmitglieder und Animierung zur Mitarbeit bewirken.

Die persönliche Sicherheit gehört zu den Grundbedürfnissen der Bewohner und Gäste unserer Stadt Crivitz und deshalb sollte die Stadtvertretung gemeinsam, so schnell wie möglich legitimierte handlungsfähige Gremien schaffen in der Präventionsarbeit und nicht wieder Jahre verstreichen lassen. Gerade  in den Zeiten der Corona – Pandemie, welche uns auch noch 2022 beschäftigen wird, ist umso wichtiger,  schneller zu handeln, denn die Probleme im Bereich Kita, Schule, Familie, Senioren verschärfen sich mit der Pandemie.

Wir empfehlen, dass auch weiterhin der erste Ansprechpartner für den Präventionsrat der Ausschuss für Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen der Stadtvertretung der Stadt Crivitz bleibt. Vorschläge oder Unterstützung für die Stadtvertretung werden an den o.g. Ausschuss  herangetragen, welcher  darüber berät und entsprechende  Empfehlungen weiterleitet.


Beschlussentwurf:

Die Bürgermeisterin wird beauftragt bis zum 25.10.2021 eine Versammlung der Mitglieder der bestehenden Präventionsgruppe einzuberufen und den Aufbau / Gründung eines kommunalen Präventionsrats (KPR) für die Stadt Crivitz mit einer Geschäftsordnung durchzuführen.

Multifunktionale Außenreinigungsmaschine HAKO-1650

07-März-21/P-headli.-cont.-red./57/6-21

Unzureichende öffentliche Diskussion und keine klaren Festlegungen zur Finanzierung/Deckung der Ausgaben, aber nach eigenem Gutdünken beschlossen durch Mehrheit der CWG und LINKEN.

Worum geht es?

Im Umweltausschuss kam eine Idee auf und dieser forderte am: 29.10.2020 in der BV Cri SV 202/20 die Beschaffung einer Multifunktionale Außenreinigungsmaschine (Citymaster 1650) für ca. 120.000,00 €. Finanziert werden sollte der Citymaster durch Straßenreinigungsgebühren mit entsprechender neuer Satzung bzw. die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B weit über dem jetzigen Nivellierungshebesatz. So der Vorschlag.

Wieso?

Die Stadt soll die Anschaffung eines Citymasters vom Typ HAKO 1650 als Investition in den Haus-halt 2021 aufnehmen. Die neue Kehrmaschine ist für eine Reihe von Arbeiten im kommunalen Außenbereich einsetzbar und unverzichtbar!

Und wie weiter?

Bereits 4-TAGE später am 02.11.2020 erfolgte schon der Beschloss im Hauptausschuss mit Mehrheit der CWG und LINKEN über das Vorhaben, vor allen anderen Ausschüssen und setzte damit einen Pflock in den Boden. Nur zur Finanzierung und Deckung dieser Ausgaben wurden bis heute keine klaren Aussagen getroffen.

Und um welche Kosten geht es?

Die Anschaffungskosten (120.000,00 €) sowie die jährlichen Personal-, Betriebs- und Unterhaltungskosten in Höhe von 54.300,00 €. Diese gliedern sich in jährlich: ca.12.000,00 € Abschreibung u. Personalkosten 40.300,00 €  für einen zusätzlichen Stadtarbeiter[ nach dem Auslaufen der Förderung]. Hierzu soll ein behinderter Arbeitsplatz geschaffen werden, der dann gefördert wird durch das Integrationsamt für ca.24 Monate. Das Problem ! Diese spezielle Eignung/ Nutzung ist in der Ausstattungsbeschreibung des HAKO -1650 aber nicht beschrieben? 

Und was folgte dann?

Der nachfolgend tagende Bau und Bildungsausschuss am 19.11.2020 wollte an diesen Entscheidungen auch nichts mehr ändern. Und so kam es wie es kommen musste im Haushaltsplan 2021 wurde die Investition und die neue Stelle im Bauhof verankert und festgeschrieben, durch die Mehrheit der CWG und Linken am 23.02.201,  ohne eine Aussage über Deckungs-bzw. Finanzierungszusage für die Folgejahre.  

Und laut Pressemitteilung vom 05.03.2021 hatte der Mitarbeiter für den Stadtbauhof zu der o.g. Stellen aber schon am 01.03.20201 seinen ersten Arbeitstag, obwohl der Hauptausschuss erst am 15.03.2021 wieder tagt zu den TOP: Personalangelegenheit- Einstellung Mitarbeiter/in Stadtbauhof. Ein Schelm wer Böses dabei denkt!!!!

Fazit: Dass die Notwendigkeit dieser Anschaffung bestehen könnte ist unstrittig, aber die o.g. Ausgaben sind bis heute nicht gedeckt durch Einnahmen und wie die zukünftigen Folgekosten finanziert werden sollen. Das ist bis heute nicht geklärt und unterliegt wahrscheinlich strengster Geheimhaltung, darum ist auch das Protokoll von dem HUFA vom 02.11.2021 nicht zu finden und angeblich gibt es die Sitzung gar nicht (siehe ALLRIS®net)??? Das nennt man dann Kooperation! Aber trotzdem wurde der Haushalt 2021 so verabschiedet (mehrheitlich durch CWG und LINKE).

Haushalt – 2021 der Stadt Crivitz auf der Grundlage des Jahresabschlusses 2017?

04-März-2021/P-headli.-cont.-red./56/5-21

EINNAHMEN.=9,487Mio.€ /AUSG.= 10,989 Mio€

Die Einnahmen decken nicht die Ausgaben!!!

Der Ergebnishaushalt weist ein tatsächliches negatives Jahresergebnis von (-)1.502.200,00 € aus. Dieser Fehlbetrag wird  aus der ENTNAHME der investiven- und allg. Kapitalrücklage entnommen. Die zweckgebundene Kapitalrücklage für investive Zwecke sinkt von 1.293.458,47 € auf ca. 63.900,00 €. Die allgemeine Kapitalrücklage sinkt von 1.295.196,08€ auf  98,07€. Die liquiden Mittel sinken von (+) 1.868.154,13 € auf (-) 1.297.145,87 €. Der Finanzhaushalt 2021 weist ein Einzahlungsdefizit von (-) 2.990.300€ aus. Das Eigenkapital der Stadt Crivitz sinkt im Finanzplanzeitraum bis 2024 um (-) 2.581.400€.

Seit 2014 sind die Personalkosten explodiert (also um (+)1.536.100€), von 2.253.100€  in 2014 auf  3.789.200€ in 2021. Der Personalbestand beträgt 2021 ca. 100 Mitarbeiter. Tendenz steigend!!!!!!

Ab 2022 betragen die Jährlichen Abschreibungen insgesamt 1.056.600,00€, welche erwirtschaftet werden müssen. Die Repräsentation-saufwendungen der Stadt Crivitz betragen 2021 = 64.100,00€, davon entfallen alleine 8.000,00€ nur für die Bürgermeisterin! Die Kosten für die Gebäudereinigung betrugen in der Fremdreinigung im Jahr 2019 betrugen  223.972,02 € dagegen die sind  Kosten für die jetzigen Eigen-reinigung 2021 auf 348.300€ angestiegen. Tendenz weiter steigend!

Die ursprüngliche Kostenschätzung für den Umbau der Kita „Uns Lütten“ ist zurzeit  um 367.000,00 € auf 2.458.100,00 € gestiegen. Weitere Fördermittel hierfür sind nicht zu erwarten.

Insgesamt:

Die Corona Rechnung kommt 2022/2023!!!

Beträgt das Kreditvolumen der Stadt Crivitz bisher 2.300.000€; ist die Aufnahme ab 2022 eine erneute Kreditaufnahme, zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit, von 1.297.145,87 € als Notwendig. Damit steigert sich die Gesamt-kreditaufnahme ab dem Haushaltsjahr 2022 auf voraussichtlich  3.597.145,87€. Damit wird die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt Crivitz überschritten. Da die Stadt Crivitz ausschließlich auf ihre Steuereinahmen und allgemeine Schlüsselzuweisungen vom Land MV angewiesen ist und über keine zusätzlichen Einnahmen verfügt, wird ihre dauerhafte Leistungsfähigkeit in den Folgejahren dramatisch eingeschränkt werden. Aufgrund der jahrelangen hohen Ausgaben und Kreditschulden wirtschaftet die Stadt Crivitz über ihre finanziellen Verhältnisse und plant in  ihrem Haushalt für die Folgejahre Defizite im Ergebnis- und Finanzhaushalt ein, welche  unweigerlich in eine Haushaltssicherung führen und dramatische Einschnitte erwarten lassen.

Berichtspflicht der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm über den Haushaltsvollzug 2021 ist nicht gewünscht!

02. März-21/P-headli.-cont.-red./55/4-21

Eine turnusmäßige Berichtspflicht der Bürgermeisterin Britta Brusch-Gamm über den Haushaltsvollzug 2021 ist nicht gewünscht. Und das alles bei einem Ausgabevolumen von ca. 11,00 Mio.€ ⁉

Allgemein ist zu konstatieren, dass die Gemeindevertretung zeitnah über alle haushaltsrelevanten Entwicklungen informiert werden sollte. Auf der Grundlage der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) zuletzt geändert durch Artikel 13 der Verordnung vom 9. April 2020 (GVOBl. M-V S. 166, 181) ist im §20 eine Berichtspflicht der Bürgermeisters geregelt. Dabei beschränkt sich die Berichterstattung nicht nur auf erreichte Ergebnisse des Haushaltsvollzuges, der von der Berichtspflicht des § 20 GemHVO-Doppik zunächst nur originär erfasst wird, sondern auf absehbare Entwicklungen und längerfristige Risiken. Im Rahmen der Doppik soll der Gemeindevertretung eine Führungsrolle bei der Steuerung des Ressourceneinsatzes zukommen. Um diese ausfüllen zu können, bedarf es rechtzeitiger Informationen. Mit diesem Anspruch läuft die Verpflichtung zur Berichterstattung über die Finanz- und Leistungszeile konform.

Für die Stadt Crivitz liegen mittlerweile nur die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2017 geprüft und testiert vor, somit ist feststellen, dass in der Stadt Crivitz kein gesicherter Überblick zur aktuellen finanziellen Lage vorliegt.

Die Darstellung der Entwicklung der Stadt Crivitz basiert auf den Daten der o.g. Jahresabschlüsse und deren Rechnungsergebnissen, für die diesjährige Haushaltsplanung 2021. Für alle weiteren Jahre wurden die vorläufigen Rechnungsergebnisse bzw. die Planungsdaten angenommen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Crivitz und der Regelungen der SARS-CoV-2-Verordnungen und deren finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2021 und 2022 ist eine Berichtspflicht der Bürgermeisterin als Mindestpflicht anzusehen. Die Steuerungsperspektive für die Stadtvertreter auch auf absehbare Entwicklungen und längerfristige Risiken im Haushaltsvollzug sind  durch  turnusgemäße Unterrichtungen der Bürgermeisterin unerlässlich.

Beschlussentwurf:

Der Stadtvertretung der Stadt Crivitz beschließt, dass die Bürgermeisterin laut §20 GemHVO-Doppik folgende Berichterstattungen gegenüber der Stadtvertretung durchführt. Einmal zum Erfüllungsstand des laufenden Haushaltsplanes per 30. Juni des Jahres, begleitend zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung des Folgejahres über den Erfüllungsstand im weiteren Jahresverlauf bis zum  15. Dezember des Jahres und über das voraussichtliche Ergebnis des Haushaltsjahres zeitnah nach Ablauf des Haushaltsjahres und vor oder im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses im Folgejahr. Die Berichterstattung erfolgt schriftlich in Form und Inhalt nach einem genormten Muster.

Verwirrung um Anträge in der Stadt Crivitz?

28-Febr.-21/P-headli.-cont.-red./54/3-21

Nun, eigentlich überhaupt nicht!!! Der Antrag – die ZAHLUNG eines fiktiven UNTERNEHMERLOHNES von 500,00€ pro  Kalendermonat, für betroffenen Unternehmen von den Schließungen seit dem 15.12.2020, zu zahlen aus der Stadtkasse, wurde ohne Diskussion nach Gutsherrenart von der CWG und vorrangig von der LINKEN ablehnt!!

Obwohl das Geld hierfür durch die Senkung und somit Einsparungen durch die Amtsumlage in der Höhe von ca. 85.868,00€ vorhanden ist!!!

Der Antrag der CDU– zur Stundung der Gewerbesteuer für ebenfalls vorrangig diese Unternehmen wurde fast abgelehnt von der CWG und Linken. Als man plötzlich erkannte dass man ja dadurch selber einen eigenen Image schaden erlangen könnte und umgewandelt. Man wandelte einfach eine fremde Vorlage einer Fraktion um  zu einem EIGENEN Antrag um, mit den Worten das man ja das selber schon so mal eingebracht hatte 2020 und Schluss. Lesen wäre manchmal hilfreich!!

Nur aufgrund dessen, das sich die Fraktion der CDU für die Interessen  der Unternehmen einsetzen wollten, hat man auf eine weitere  Auseinandersetzung verzichtet. Denn klar ist NUN das nun ALLE Unternehmen die Gewerbesteuer in 2021 Stunden können. Und die Bürgermeisterin ist nun die Große Unterstützerin der Unternehmer in Crivitz.

Fazit: Die Tatsachen liegen aber anders und werden manchmal unterschiedliche war genommen. Hätte die CDU Fraktion nicht solche Courage gehabt solche Forderungen überhaupt, in der jetzigen Situation einzufordern, wäre für die Unternehmen in der Stadt Crivitz NICHTS passiert. Und wieder werden eingesparte Mittel irgendwohin verschoben und versickern in Teilhaushalten! Redakteure sind auch nur Menschen und haben manchmal viele Themen im Kopf die sie bearbeiten müssen und stehen ständig unter Zeitdruck bis zur nächsten Ausgabe, dafür haben kann man Verständnis haben.