12-Nov.-20/P-headli.-cont.-red./33/24-20
+++EEG – Reform 2021: Bundesrat fordert Nachbesserungen++WIND+++§ 36k<< Finanzelle Beteiligung von Kommunen“.++
Stadtvertretersitzung am 10.12.2018 Crivitz: „Wenn die Windkraftanlagen tatsächlich nicht verhindert werden können, so sind zumindest die bestmöglichen Konditionen zu erzielen.“
Nun Frau Britta Brusch-Gamm ab 2021 ist das möglich!

(1) Betreiber von Windenergieanlagen[WEA] an Land, die einen Zuschlag für ihre Anlage erhalten, „müssen“ den Gemeinden, „deren Gemeindegebiet sich ganz oder teilweise im Radius von 3 Kilometern um den Standort der jeweiligen WEA befindet“, Beträge durch einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung von insgesamt bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächliche eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge anbieten. >>„(1a) Sind mehrere Gemeinden pro WEA anspruchsberechtigt, wird der Zahlungsanspruch unter den Gemeinden aufgeteilt und dabei die Anspruchshöhe pro Gemeinde anhand des Anteils des Gemeindegebietes an der Fläche des Umkreises, der sich um die WEA befindet, zur Grundlage genommen.“<<
>>„(1b) Die Betreiber der zahlungs-pflichtigen WEA sind zur Ermittlung der anspruchs-berechtigten Gemeinden und der Höhe des anteiligen Anspruchs pro Gemeinde verpflichtet. Auf Verlangen der anspruchsberechtigten Gemeinden haben die Betreiber der zahlungspflichtigen WEA die ordnungs-gemäße Berechnung der Anspruchshöhe in geeigneter Form nachzuweisen.“<<<
++Begründung++>“Eine bloße freiwillige Möglichkeit seitens der WEA-Betreiber, entsprechende Verträge zur Erhöhung der Akzeptanz anzubieten, ist nicht ausreichend. Nur mit der Verpflichtung zur Zahlung wird sichergestellt, dass die betroffenen Gemeinden und ihre Bürger an der Wertschöpfung des Betriebs der WEA teilhaben können.“<<<<<<
Fazit: unklar ist noch, welche Gemeinden von der Errichtung der WEA betroffen sein können. Die vorgeschlagene Änderung stellt sicher, dass nicht nur WEA Standortgemeinden einbezogen werden, sondern gleichermaßen alle Gemeinden, die von den spürbaren Effekten der Windenergieanlagen betroffen sind!