Werden bald geputzte Scheiben für mehr Tageslicht und Transparenz in den Sitzungen der Stadt und der Ausschüsse sorgen?

27.Mai -2024/P-headli.-cont.-red./380[163(38-22)]/CLA-217/55-2024

In der Regel gewähren Kommunen in Gremien Einblick in ihre Entscheidungen.

Dennoch wird immer wieder der Vorwurf erhoben, zu viel passierte hinter verschlossenen Türen. In einigen Crivitzer Sitzungen ist es mittlerweile so professionell, dass man plötzlich und unerwartet schützenswerte Daten (also Datenschutz) entdeckt und diese sofort in den nicht öffentlichen Teil der Sitzungen integriert. Der Bauausschuss (Vorsitzender Alexander Joachim Gamm-Fraktion die LINKE/Heine) hat bereits eine sehr effektive Strategie entwickelt in seinen Sitzungen, während die Stadtvertreterversammlung (Versammlungsleitung Frau Britta Brusch-Gamm) im Deklarieren ebenfalls nicht nachlässig ist. Es ist auch in der jüngsten und letzten Sitzung der Stadtvertretung so, dass lediglich fünf öffentliche Tagesordnungspunkte abgehandelt werden, sicherlich wie immer in 16 Minuten. Doch im nicht öffentlichen Teil der Sitzung versammeln sich plötzlich bis zu ca. 16 Tagesordnungspunkte.

Die Voraussetzungen für den Ausschluss der Öffentlichkeit sind allgemein als unbestimmte Rechtsbegriffe „das öffentliche Wohl“ und „berechtigte Interessen Einzelner“. Dies impliziert, dass diese Begriffe nicht durch einen fest definierten Sachverhalt ausgefüllt werden. Ihre Anwendung erfordert eine Einzelfallprüfung auf einen gegebenen Tatbestand. Daher ist es rechtlich problematisch, durch Geschäftsordnungen oder allgemeine Beschlüsse einzelne Tatbestände aus öffentlicher Verhandlung zu eliminieren. Es besteht die Gefahr einer Beeinträchtigung des Öffentlichkeitsprinzips, da derartige Festlegungen stets einer öffentlichen Verhandlung entzogen werden könnten.

So ist in der Stadtvertretersitzung am 27.05.2024 plötzlich vorgesehen, dass eine Ermächtigung zur Ausschreibung und anschließenden Vergabe der Reinigungsleistungen für Schulen und Kitas im nicht öffentlichen Teil behandelt wird. Sicherlich, um unangenehme Fragen im öffentlichen Raum zu vermeiden.

Etwa 4190 m² an Leistungen für eine Grundreinigung der Grund- und regionalen Schule sowie zuzüglich 1623 m² der Glasreinigung an den Schulen + Kita werden jetzt ausgeschrieben, da die kommunale Reinigung völlig überfordert ist!

Mit einer Forderung einer Ermächtigung will die Bürgermeisterin im August 2024 die Reinigungsleistungen in den Schulen+ Kita von Crivitz ausschreiben!

Die Grundschule Crivitzeinschl. Speiseraum – GRUNDREINIGUNG = 2.185 m² sowie Kita „Uns Lütten“ = 2.005 m²

– Die Grundschule Crivitzeinschl. Speiseraum – GLASREINIGUNG = 412 m² und Regionale Schule Crivitz = 733 m² sowie die Kita „Uns Lütten“ = 478 m²

Aufgrund der angeblichen Unzufriedenheit mit den ausgeführten Leistungen von beauftragten Reinigungsfirmen bis 2020 beschäftigt die Stadt Crivitz seit ca. 2020 eigenes Reinigungspersonal für die kommunalen Einrichtungen. Die Aufwendungen für 2021 belaufen sich auf ungefähr 377.000 €, für das Jahr 2024 belaufen sich die Kosten auf ca. 710.000 €.

In den Aufwendungen sind ca. 4.300 € auf Leasingkosten für zwei Reinigungsmaschinen, sowie ca. 11.000 € für Abschreibungen, Telefonkosten, Versicherungen, Reisekosten und Kfz-Steuer, Betriebsarzt und Arbeitsschutz enthalten. Die übrigen Ausgaben verteilen sich gesamt auf die Personalkosten für bereits 20 Mitarbeiter + 1 Reinigungshelfer in der Kita im Jahr 2024, wovon für etwa 40.000 € die Personalkosten vom Jobcenter gefördert werden und ab dem Jahr 2025 dann auch wegfallen werden. Die veranschlagte GRUNDREINIGUNG wird voraussichtlich weitere 25.000 € kosten, während die kalkulierte GLASREINIGUNG ebenfalls ca. 23.000 € kosten wird.

Aufgrund der verfügbaren Mittel an Ausrüstung und Geräten sowie der Fertigkeiten der Reinigungskräfte der Stadt Crivitz ist eine kommunale Eigenleistung als Glasreinigung und GRUNDREINIGUNG nicht realisierbar! Das ist schon sehr bemerkenswert!

Um herauszufinden, wie viel die Eigenreinigung der Stadt Crivitz mehr kostet (je Quadratmeter Reinigungsfläche) als die Fremdreinigung, ist natürlich die Anfertigung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse über die Reinigung notwendig.  Eine Forderung, die seit Jahren von der Opposition (CDU Crivitz und Umland) erhoben wurde.

Wenn sich die Reinigungskosten innerhalb von drei Jahren um 100 Prozent erhöhen, sollte man wirklich eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellen, damit diese kostenrechnende Position (Gebäudereinigung) den Haushalt der Stadt Crivitz in den kommenden Jahren nicht überdurchschnittlich belastet.

Kommentar/Resümee

„Falls Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.“(Georges Orwell)

Im Vergleich zur Fremdreinigung ist bei der Eigenreinigung zu beobachten, dass neue Reinigungsgeräte und -techniken bei den meisten Kommunen erst in Reaktion auf Entwicklungen im privaten Reinigungshandwerk eingeführt werden. Ein professionelles Reinigungsmanagement stellt eine unabdingbare Voraussetzung für eine hohe Rentabilität der Gebäudereinigung dar, sowohl für das private Gebäudereinigungsunternehmen als auch für die kommunale Eigenreinigung.

Das betrifft zum einen die Steuerung der Reinigung. Zum anderen die Steuerung der Mitarbeiter und das Überprüfen der Qualität (Qualitätskontrolle). Bei der Fremdreinigung muss die Kommune weder Reinigungsmaschinen und -geräte anschaffen und regelmäßig warten, noch das Know-how für Reinigungschemie und -techniken vorhalten oder das Personal zusätzlich schulen. 

Die Fremdreinigung ermöglicht es der Kommune, die Herausforderungen des Qualitätsmanagements weitgehend auf die Dienstleister zu verlagern. Zusätzlich verfügen die Kommunen über Sanktionsmöglichkeiten bei Minderleistung gegenüber der Fremdreinigung, die in der Eigenreinigung (kommunale Reinigung) nicht berücksichtigt werden. Eine Eigenreinigung kann nur sehr eingeschränkt kontrolliert werden, da der organisierende Teamleiter meist auch gleichzeitig der Prüfer für alle zu betreuenden Objekte ist und bei einer Schlechtleistung der Eigenreinigung keine entgeltlichen Sanktionen oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu erwarten sind.

Das vorrangige Ziel des Haushaltsrechts ist immer die Deckung des notwendigen Bedarfs der öffentlichen Hand durch eine sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung, denn es handelt sich hierbei um Steuergelder.