16.Mai -2024/P-headli.-cont.-red./375[163(38-22)]/CLA-212/50-2024

Geheimniskrämerei über Themen, die von öffentlichem Interesse sind, wird einfach in die nicht öffentliche Sitzung verschoben, ohne jemanden zu fragen.
Die Wählergemeinschaft der CWG – Crivitz wirbt seit 10 Jahren immer wieder mit Transparenz und Glaubwürdigkeit. Die Realität sieht jedoch anders aus. Geheimniskrämerei über Themen, die von öffentlichem Interesse sind, wird von vornherein in die nicht öffentliche Sitzung verschoben, ohne überhaupt nur jemanden zu fragen. Eine lieb gewordene Praxis vom Vorsitzenden des Bau-Ausschusses, Herrn Alexander Gamm (Fraktion die LINKE/HEINE) mit Duldung der Wählergemeinschaft der CWG – Crivitz. Aktuell tritt die Fraktion DIE LINKE /Heine geschlossen im Kommunalwahlkampf 2024 für das BFC – Wählergruppe Bündnis für Crivitz an, wie schnell man doch seine Ansichten ändern kann, nur um die eigene Macht zu sichern.
Das Öffentlichkeitsprinzip unterwirft die kommunalen Vertretungen der allgemeinen Kontrolle von außen und soll einer unzulässigen, demokratisch nicht legitimierten Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Vertretung vorbeugen. Es soll der Öffentlichkeit sicherstellen, dass die Bevölkerung sich über die Tätigkeit ihrer kommunalen Vertretungsorgane unmittelbar informieren kann. Dabei sollen die EinwohnerInnen und BürgerInnen auch zur Mitwirkung an der kommunalen Selbstverwaltung angeregt werden. Der Meinungs- und Willensbildungsprozess in der Vertretung soll von außen durchsichtig und nachvollziehbar sein. Auf diese Weise soll auch das Vertrauen der Bevölkerung in die kommunalen Vertretungen gefördert werden. Die BürgerInnen sollen aus eigener Kenntnis und Beurteilung eine sachgerechte Kritik an Entscheidungen sowie an einzelnen Mandatsträgern anbringen können und eine Grundlage für ihre Entscheidung bei den nächsten Kommunalwahlen erhalten (vgl. Urteil OVG NRW v. 19.12.1978).
Seit etwa 15 Monaten praktiziert Herr Alexander Gamm, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE/HEINE und Ehemann der Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm, als Bauausschussvorsitzender seine ganz spezielle eigene Art des Öffentlichkeitsprinzips nach der Kommunalverfassung MV. Er hat bereits in früheren Zeiten große politische Reden gehalten, doch aufgrund seiner Kenntnisse im Kommunalverfassungsrecht MV und im Baugesetzbuch ist er ständig auf andere Unterstützung und Zuarbeiten angewiesen.
Wenn man das als Bürger in den Sitzungen kritisiert, stellt man ein gelegentliches Überkochen des Vorsitzenden fest. Dies mündet dann wie bereits erwähnt in dem üblichen Zitat: „HIER LEITE ICH DIE SITZUNG UND HIER BESTIMME ICH“. Diese Reaktionen werden seit ca. 2019 von der Versammlungsleitung nicht nur innerhalb der Sitzungen der Stadtvertretung stets toleriert. Außer Herr Gamm leitet die Sitzung selbst im Bauausschuss, dann gilt das sog. selbsterklärende Bestimmerrecht von Herrn Alexander Gamm. Trotz allem genießt er es, am Hebel der Macht zu stehen, auf den er bereits seit Jahren gewartet hat, neben seiner Gattin, nachdem er im Jahr 2017 aus sämtlichen Funktionen der Stadt Crivitz abgewählt wurde.
Der Chef des Bau-Ausschusses, der für die Tagesordnung verantwortlich ist, legte für die kommende Sitzung lediglich die Einwohnerfragestunde öffentlich vor. Doch alle weiteren Aspekte zur baulichen Infrastruktur wie auch zum gemeindlichen Einvernehmen zu den anstehenden Bauvorhaben wurden von alle im vorab als nicht öffentlich eingestuft. Obwohl die Hauptsatzung der Stadt Crivitz sowie die Kommunalverfassung MV eine grundsätzliche öffentliche Behandlung vorsehen, wurde die Beratung über das gemeindliche Einvernehmen für fünf Bauanträge geheim behandelt.
Zu folgenden Bauanträgen:
Neubau eines Carports (Rönkendorfer Mühle), Umbau eines ausgebauten Obergeschosses und eines nicht ausgebauten Dachgeschosses zu drei Wohnungen (Am Markt Crivitz), Neubau einer Funkfeststation (Funkmast) am Waldschlösschen, Umnutzung von Bestandsräumen zu einer Arztpraxis (Amtsstraße 1) und eine Dachanhebung EFH zu Wohnzwecken (Badegow, Unter den Eichen 5A).
Es bestand die Gefahr, dass unangebrachte Fragen von Bürgern gestellt werden!
Ist es tatsächlich sinnvoll, die Entwicklung der Art und Weise der Führung, wie der Bauausschuss der Stadt Crivitz agiert, noch weiter fünf Jahre zu dulden und fortzuführen?
Kommentar/Resümee
Wir benötigen mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit im kommunalen Bauausschuss in Crivitz!

Es kann nicht nur nichtöffentlich verhandelt werden, weil aufgrund ihres Auftretens oder Stimmverhaltens einzelne Abgeordnete Angst vor ihrem Ruf oder sonstigen Nachteilen im Privat- oder Berufsleben haben. Eine solche Denk- und Herangehensweise würde gänzlich dem Sinn des Öffentlichkeitsprinzips widersprechen. Auch Vergaben sind in öffentlicher Sitzung zu behandeln. Der Grundsatz der Öffentlichkeit steht höher als die Geheimhaltungsvorschriften der VOB. Nicht öffentlich darf nur soweit behandelt werden, als Interessen der einzelnen Bieter dies verlangen, wenn z. B. Betriebsinternes, Kalkulationsdaten oder auch Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit von Bietern dargestellt werden.
Auch die Kommunalaufsicht des Landkreises LUP kritisierte die Vorgehensweise des beratenden Bau-Ausschusses in Crivitz bezüglich der Darstellung der Tagesordnungspunkte bei Bauvorhaben zum gemeindlichen Einvernehmen, die eigentlich öffentlich diskutiert werden sollten. Es ist natürlich erstaunlich, dass die Mehrheitsfraktionen (Fraktion DIE LINKE/Heine + CWG – Crivitz) und auch die CDU-Fraktion Crivitz und Umland der Bürgermeisterin bereits 2019 eine Blankovollmacht erteilt haben. Man könnte auch sagen, dass eine umfassende Ermächtigung in der Satzung festgeschrieben wurde.
Bereits am 01.07.2019 kurz nach der Kommunalwahl ließ sich die neu gewählte Bürgermeisterin Frau Britta Brusch-Gamm durch ihr neu gewonnenes Mehrheitsverhältnis eine Entscheidungsbefugnis übertragen. Nach Beratung im Bauausschuss wird die Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB vollständig auf die Bürgermeisterin übertragen.Eine Macht, die über alle hinausgeht.
Folglich sollten die neuen Abgeordneten ab Juni 2024 einmal überlegen, ob sie nicht auch einmal mitreden möchten, da die Bürgermeisterin häufig sich gegen die Abstimmung im Bauausschuss entschieden hat.
Die Vertrauenswürdigkeit der Wählerinnen und Wähler in die gewählten Kandidaten, ihr Wissen und ihre guten Absichten sind die Grundlagen in der Demokratie. Beide, die Gewählten und die Wähler, müssen mit diesem hohen Gut sorgsam umgehen. Die „Gewählten“ dürfen das nicht durch ihr Verhalten gefährden.
