18.Juni -2024/P-headli.-cont.-red./390[163(38-22)]/CLA-226/65-2024

Das sogenannte bekannte Stühlerücken (Mandatsverzicht) ermöglicht es altbekannten Akteuren, die viel weniger Wählerstimmen erhalten haben, ihre alten Positionen erneut als Nachrücker im Stadtparlament einzunehmen.
Das Wählerinteresse wird durch die Tatsache nebenbei bemerkt verzerrt, weil der eigentlich gewählte Abgeordnete einen Auftrag erhalten hat und nicht der sogenannte Nachrücker. Aber das ist eben das Versprechen vor der Wahl und danach!
Oder war es dann eben wieder ein VERSPRECHER vor der Wahl?
Zum Verdeutlichen!
Ein gewählter Abgeordneter in einem Stadtparlament hat von seinen Wählerinnen und Wählern einen Auftrag erhalten. Er oder sie soll die Interessen von den Wählern und Wählerinnen im Stadtparlament vertreten. Wenn also ein gewählter Abgeordneter eines Stadtparlaments darauf verzichtet, seinen Platz im Stadtparlament einzunehmen, verzichtet er auf das Mandat (den Auftrag), den ihm die Wähler gegeben haben. Das ist dann ein Mandatsverzicht.
Die Redaktion/Fazit:
Schauen wir mal, welche Abgeordneten in der Stadtvertretung von Crivitz bis zur konstituierenden Sitzung noch übrig sind, von den einst Gewählten, die einen Auftrag erhielten, und welche Vorgehensweise die altbekannten Nachrücker nun plötzlich neu haben.