30.Dez.-21/P-headli.-cont.-red./125/75-21

Die Stelle ist zum 01.01.2022 befristet bis zum 31.12.2023 mit 20 Wochenstunden zu besetzen und erfolgt im Rahmen des Förderprojektes des Wirtschaftsministeriums M-V „Belebte Innenstädte“. Es besteht die Möglichkeit, die Stelle um 10 weitere Wochenstunden mit Aushilfsarbeiten in der Bibliothek und im Bürgerhaus aufzustocken. Die Vergütung erfolgt nach TVöD Entgeltgruppe 6.“
Und welche Bewerbungsfrist gilt denn nun? Wird hier nun rückwirkend abgerechnet? Weiß hier die linke Hand nicht, was die rechte tut?
In der letzten Sitzung des Jahres vom Ausschusses für Kultur, Sport und Vereine der Stadtvertretung der Stadt Crivitz am 14.12.2021 (per Videokonferenz ), auf welchen auch die Bürgermeisterin zugeschaltet war informierte Sie : „ Frau Brusch-Gamm informiert, dass die Planung für Veranstaltungen 2022 erst mal unter normalen Voraussetzungen erfolgt. Aber schon der geplante Jahresempfang am 12. März ist in gewohnter Form vage. Die Bewerbungsgespräche für die Stelle der/des Citymangerin/Citymanagers werden evtl. noch zwischen den Feiertagen stattfinden. In der nächsten Kulturausschusssitzung sollte dann beraten werden, welche Maßnahmen schon angeschoben werden können. Der Ausschuss sollte auch beraten, was bei den Sportstätten zu tun ist.“ laut vorläufigen schriftlichen Protokoll vom 30.12.2021!!
Gesagt wurde aber, dass die Bewerbungsgespräche in der Woche nach Weihnachten durchgeführt werden und bis zum 31.12.2021 abgeschlossen sein sollen!! Da der Arbeitsbeginn ja nun der 01.01.22 bereits ist! Nun, es bleibt also eine atemberaubende Spannung! Und die am meisten gestellte Frage ist nicht nur: „ Wer wurde denn nun auserwählt, sondern wann ist denn nun der Arbeitsbeginn “? Eine Entscheidung dazu ist nach wie vor dringend geboten, denn die Fördermittel für diese ausgeschriebene Stelle fließen bereits ab dem 01.01.2022!
Das Kuriosum: Gemäß der Kommunalverfassung für das Land MVP § 22 die Gemeindevertretung – Absatz (3) lautet: „Die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten können nicht übertragen werden… Abschnitt:(5) ..die Grundsätze der Personalentscheidungen.“ Die Stadtvertretung bzw. Gemeindevertretung muss also zu Personaleinstellungen im nichtöffentlichen Teil der Vertretung dazu beschließen. Aber, gemäß der Hauptsatzung der Stadt Crivitz in §7 (2) heißt es dazu: „Die Bürgermeisterin trifft Personalentscheidungen im Bereich der nachgeordneten Einrichtungen der Stadt Crivitz nach Beratung im Haupt- und Finanzausschuss!!! Nun, aber die nächste Hauptausschusssitzung findet erst am 17.01.2022 statt und die nächste Stadtvertretersitzung ist erst am 21.02.2022??? Wer soll also denn nun die Einstellung und den Arbeitsbeginn entscheiden? Wird rückwirkend abgerechnet?
Fazit: Es wird also abermals eine Einzelentscheidung und Eilentscheidung der Bürgermeisterin werden!!!!! Gelebte Praxis in unser Stadt ist es das die Bürgermeisterin von Crivitz, aufgrund von Zeitnot oder bei zu langer Dauer bis zur nächsten Stadtvertretersitzung oder der Hauptausschusssitzung, Personaleinstellungen vornimmt und sich die Bestätigung dieser Eilentscheidung bzw. Zustimmung später auf anderen Sitzungen einholt?? Kann man auch stetig machen, bei 72 prozentiger Mehrheit von CWG und Linke!
Strittig wird aber trotzdem bleiben, dass gerade hierzu diese sog. kurzfristige Terminlage vorher schon lange bekannt war!! Beziehungen sind das „Salz in der Suppe unseres Lebens“. Ihre Wichtigkeit erstreckt sich durch alle Lebensbereiche.