29.Jan.-2023/P-headli.-cont.-red./234[163(38-22)]/CLA-71/12-2023

Viele Kommunen verzichten ab dem 01.01.2023 auf die Anpassung von Pachtverträgen und machen keine Schnellschüsse, Crivitz nicht! Angesichts der Kostensteigerungen für Strom und Beheizung besteht ohnehin ein Nachbesserungsbedarf bei den Mietkonditionen.
Die Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz hat zur Folge, dass die Kommunen, als juristische Personen öffentlichen Rechts, nunmehr steuerpflichtig sind. Mit der Neuregelung der Umsatzbesteuerung müssen auch Kommunen wie Privatunternehmen für wirtschaftliche Leistungen Steuern zahlen. Die Umsetzung des §2b UStG in den Kommunen ist aber keine Ermessensfrage.
Daher müssen alle kommunalen Leistungen der Gemeinde/Stadt auf den Prüfstand gestellt werden, wie zum Beispiel: die Vermietung von Sportanlagen an Sportvereine, die Verpachtung eines Eigenjagdbezirks, die Vermietung der Aufstellfläche für einen Getränkeautomaten oder Grundstücksflächen für Werbung oder alle Veranstaltungen: Märkte und Feste (Wochenmärkte, Jahrmärkte, Weihnachtsmärkte, Volksfeste).
Auch die Grabnutzungsrechte, Liegerechte, Recht zur Beisetzung einer Urne, Grabnutzungspflege oder Pächter kommunaler Grundstücke, Mieter von Garagen, Fahrzeugstellplätzen, Bootsliegeplätzen, Parkgebühren, Jagd- und Fischereipachten, gehören dazu.
Ebenfalls sind die Leistungen der örtlichen Feuerwehr neu zu betrachten. Erbringt die Feuerwehr Leistungen außerhalb der Gefahrenabwehr, tritt sie in Wettbewerb zu privaten Unternehmen und insofern sind entsprechende Leistungen umsatzsteuerbar und – pflichtig und § 2b (1) S.2 UStG findet seine Anwendung. So unter anderem die für die Reinigung der Straße wegen einer Ölspur (Der Kostenersatz für die Reinigung gemäß § 7 StVG ist umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig, denn die Reinigung stellt keine „Sicherung“ im Rahmen eines Hilfeleistungseinsatzes dar). Aber auch die Beratungsleistungen bei der Einrichtung einer Brandmeldeanlage und die Abnahme einer Brandschutzanlage.
Die Stadt Crivitz wird sich mit der Verpachtung von Garagen, insgesamt ca. 250 Einzelverträgen und der Fischereipacht für den Crivitzer See befassen müssen. Die Leistungen für den Winterdienst auf dem Gelände des Krankenhauses Crivitz und die Stellplätze vor dem Amtsgebäude für das Krankenhaus Crivitz sind darin ebenfalls enthalten. Eine Besonderheit ist, dass die Stellplätze vor dem Amtsgebäude ohne schriftliche Vereinbarung vergeben wurden. Das ist schon erstaunlich, denn es fällt doch in die Verantwortung der Stadt Crivitz, oder? Die Angelegenheit sollte noch einmal überprüft werden.
So hat man bereits bereits am 20.06.2022 festgestellt, dass insgesamt ca. 15.000 € Umsatzsteuer anfallen werden. Das würde die Einnahmen der Stadt Crivitz um etwa ca. 2.500 € pro Jahr verringern. Nun stand die Frage im Raum, wie man mit den alten Garagenpachtverträgen umgehen sollte, ob die Stadt die Gebühr erhöhen möchte, um die abgeführte Umsatzsteuer wieder einzuholen.
Die Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm argumentierte damals, dass die Pachtverträge unterschiedlich sind und eine Preiserhöhung nur für künftige Pachtverträge eine ungerechte Behandlung der Pächter zur Folge hätte. Da die Umsatzsteuer für die Stadt eine neue Abgabe ist, hat der Hauptausschuss angeblich am 04.04.2022 bereits beschlossen, die Pachtverträge entsprechend für alle anzupassen. Dem Vorschlag stimmten allen Abgeordneten zu, auch die CDU – Fraktion (Crivitz und Umland) trotzdem beschloss die Stadtvertretung eine Ausnahmeregelung für den Angelverein. Er soll von der Umsatzsteuer befreit werden. Hierzu gab es unterschiedliche Meinungen und auch Enthaltungen und sogar Gegenstimmen.
