16.März-2023/P-headli.-cont.-red./255[163(38-22)]/CLA-92/33-2023

Die Zustimmung zu diesem neuen Standort wird wahrscheinlich von der Gesichtswahrung gegenüber der Öffentlichkeit als gesundem Kompromiss dargestellt werden und dem Verstecken hinter dem Landkreis LUP bestimmt sein.
Bei solch einem wichtigen Thema ist es üblich, dass die CDU- Opposition (CDU- Fraktion Crivitz und Umland) eine abwartende oder auch enthaltende Haltung einnimmt. Zu diesem Thema wird sie sich sicherlich positiv äußern, da es sich um ein ansässiges Unternehmen in Wessin handelt und sie mit den Mehrheitsfraktionen der CWG – Crivitz und die Linke/ Heine ein gutes Miteinander pflegen.
In der Vergangenheit wurde viel um den Standort des Funkmastes 5G gerungen, aber letztlich hat man von vorneherein gewusst, dass es sich um eine bauliche Privilegierung handelt und man weiß das keine ernsthaften Gegenargumente und eigene Untersuchungen vorhanden sind. Bei den neuen Standorten hat man alle diese Sorgen nicht , denn diese werden jetzt auf den Landkreis abgewälzt.
Auf der letzten Sitzung des OTV am 07.12.2022 in Wessin äußerte sich der OTV-Vorsitzende von Wessin Herr Daniel Itze wie folgt: „Wir können dagegen nichts machen!“, genauer gesagt „Der Landkreis erteilt die Genehmigung!“ Kannte er den neuen Standort bereits zu diesem Zeitpunkt? Die Antwort lautet vermutlich und höchstwahrscheinlich „JA“. Es ist naheliegend, dass der Eigentümer der Fläche des neuen Standorts für den Funkmast, die landwirtschaftliche Produktion und Absatz e.G. Wessin ist, da sein Unternehmen in unmittelbarer Nähe ein Büro unterhält.
Die Bauprojektierung wurde am 12.10.2022 abgeschlossen und die Antragsunterlagen wurden bereits am 12.12.2022 bei Landkreis LUP eingereicht in die Bearbeitung. Die entsprechenden Vorverträge für die entsprechende Pacht sind sicherlich bereits im November 2022 abgeschlossen worden, sodass sicherlich eine umfassende ortsgebundene Information vorlag. Das Fatale daran ist, dass die Unterlagen für die Abgabe des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Crivitz seit Januar 2023 im Amt Crivitz bekannt sind. Wie üblich droht Fristablauf!
Bis zum Ablauf der Frist am 31.03.2023 muss alles wieder einmal plötzlich alles rasant gehen. Der Hauptausschuss der Stadt Crivitz tagt erst wieder im April und die Stadtvertretung erst wieder Ende April und die Unterlagen für die Bürger wurden jedoch erst am 11.03.2023 veröffentlicht, viel zu spät wie bei anderen Vorlagen in der Vergangenheit.

Wieder einmal herrscht so viel Heimlichkeit in der andauernden Fastenzeit!
Das scheint nicht nur so zu sein, sondern ist eine gewohnte Praxis in den Ausschüssen in Crivitz seit vielen Jahren. Die Bringschuld der Verantwortlichen würde laut Kommunalverfassung darin bestehen, dass sie umnfassende öffentliche Informationen zu wichtigen Bauvorhaben frühzeitig bekannt geben sollten, da diese entscheidend zur Meinungsbildung der Bürger beitragen. Es ist unwahrscheinlich, dass diese Vorgehensweise in den verbleibenden zwölf Monaten der Wahlperiode in den Mehrheitsfraktionen der CWG -Crivitz und die LINKE / Heine in Crivitz noch geändert wird.
Baurechtlich-befindet sich das Vorhaben im Außenbereich und ist somit nach § 35 BauGB zu beurteilen.
Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 ist ein Vorhaben im Außenbereich nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft oder einem ortsgebundenen gewerblichen Betrieb dient. Das ist nun anscheinend der Fall.


Das Grundstück wird von dem städtischen Weg nach Zapel Ausbau verkehrlich erschlossen. Die Zufahrt soll wohl noch vom Umweltamt des Kreises überprüft werden, da sich in der Nähe ein Biotop befindet, das vor vier Jahren stark zurückgeschnitten wurde.
Und dies war es dann auch!
Überraschenderweise ist es nicht notwendig, einen Nachweis über die Reichweite der Immissionen zu erbringen oder eine Prognose zu machen. Es wird auch nicht gefordert, dass Abstand zur Wohnbebauung bezüglich der elektromagnetischen Strahlung und deren Auswirkungen als Immissionsprognose herangezogen wird. Es sind keine Prüfungen naturschutzrechtlicher Aspekte wie Vogelzug oder Rast- und Nistplätze von geschützten Tierarten, die auf der zu bebauenden Fläche möglicherweise vorhanden wären, erforderlich.

Das alles ist plötzlich nicht mehr notwendig. Alles ist bereits klar und geregelt! Es sind noch der Beschluss und das Siegel erforderlich, oder?
In der Standortbegründung wird hierzu lediglich lapidar festgestellt: „Die akustische Emission der Lüftergruppen in den Schaltschränken wird im Rahmen der zulässigen Werte gehalten. Die auszusendenden elektromagnetischen Felder sind so gering, dass die geltenden Sicherheitsstandards eingehalten werden und sich Personen auch unterhalb des Turmes zeitlich unbegrenzt aufhalten können, ohne sich einer Gefährdung auszusetzen.
Diese Begründung sorgt bei jedem Diplom-Ingenieur der Hochfrequenztechnik oder Elektrotechnik für ein Lächeln oder sogar für Heiterkeit im Raum.
ODER weiter fortlaufend: „Der gewählte Standort wurde unter Berücksichtigung aller Randbedingungen aus den möglichen Varianten ausgewählt. Zu den berücksichtigten Kriterien gehörten insbesondere die funktechnisch geeignete Lage im oder am Suchkreis, die Vermieterbereitschaft der Liegenschaftseigentümer, die festnetztechnische Anbindbarkeit, die bautechnische Realisierbarkeit und die Berücksichtigung der Realisierungskosten. Unter Abwägung dieser Kriterien ist der gewählte Standort der einzig darstellbare.“
Diese Aussage ist auch bau- und verwaltungsrechtlich interessant, denn man kann diese Aussagen nur deshalb so schreiben, wenn man heute sozusagen privilegiert ist als Bauvorhaben.
Wir antworten auf dieses Thema mit einem Zitat von Bertolt Brecht, das Marcel Reich-Ranicki häufig am Ende des literarischen Quartetts zitierte, da es zu dieser Situation und der Gemengelage am besten passt:
„Und so sehen wir betroffen den Vorhang zu und alle Fragen offen.“
