Teil 3 – Seit fast 60 Monaten herrscht ein Baukonflikt über den Neubau eines Vierfamilienhauses in der Parchimer Straße 3 in Crivitz! Das Hin und Her um den Bauantrag BA170580.

19.Mai-2023/P-headli.-cont.-red./277[163(38-22)]/CLA-114/55-2023

Insgesamt 13 Sitzungen umfasst das gesamte Prozedere über die vergangenen Jahre. 4 Sitzungen der Stadtvertretung und 9 Sitzungen des Bauausschusses von der Stadt Crivitz. Hinzu kommen noch zahlreiche Änderungen und Anhörungen vom Landkreis LUP sowie Widersprüche der Stadt Crivitz.

Alles begann bereits bei der Antragstellung zum Abbruch des alten Wohngebäudes durch Herrn Peter Diederich aus Kritzkow OT Schlemmin am 16.02.2017.

Es war schon eine bewegende Zeit, die von hitzigen Debatten und Auseinandersetzungen zwischen den Fraktionen und der Stadtvertretung geprägt war. Etwa 90 Tage zuvor wurde in einer hitzigen Debatte mit viel medialem Spektakel mit den mehrheitlichen Stimmen der SPD, CWG – Crivitz, einzelnen Stimmen aus der LINKE und der WG Wessin/Ihde die Gestaltungssatzung der Stadt Crivitz in einer Havarieaktion abgeschafft. Bereits 9 Monate zuvor hatte sich die Fraktion die Linke aufgelöst, nachdem Herr Alexander Gamm einen Antrag auf Abwahl gegen sein damaliges Fraktionsmitglied die LINKE gestellt hatte. Aber bereits 90 Tage später wurde Herr Alexander Gamm selbst aufgrund eines Antrages der CDU-Fraktion abberufen aus sämtlichen Ausschüssen der Crivitzer Stadtvertretung und dem Amtsausschuss Crivitz. Die Abwahl des eigenen Fraktionsmitgliedes die LINKE scheiterte, aber die Abberufung gegen ihn selbst wurde mehrheitlich bestätigt, mit Stimmen der CDU, SPD und WG Wessin/Ihde. So ungefähr war die zugespitzte Lage in dieser Zeit, mit vielen persönlichen Anfeindungen.

Der Antrag auf Abbruch von Herrn Diederich war eigentlich kein großes Thema, aber der Bauausschuss beriet daraufhin erst einmal nicht öffentlich und das gleich zweimal und auch die Stadtvertretung hielt es besser alles im Geheimen zu beraten. Und so wurde endlich im April 2017 bekannt gegeben, dass das gemeindliche Einvernehmen zum Abbruch des Wohngebäudes Parchimer Straße 3 erteilt wurde. Und so weit, so gut. Der Abbruch wurde unmittelbar durchgeführt. Sofort danach, im berüchtigten Monat Mai 2017, stellte der Diederich einen Bauantrag für ein Einfamilienwohnhaus mit Garage in der Parchimer Straße 3 in Crivitz, da man schnell und zügig bauen wollte, und der Architekt und die Bank auch Kosten verursachten. Ab diesem Zeitpunkt nahm das Unglück seinen Lauf.

Im Juli 2017 wurde der Bauantrag erneut im nicht öffentlichen Teil im Bauausschuss beraten. Das gemeindliche Einvernehmen wurde verweigert, da man davon ausging, dass das Bauvorhaben sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche nicht in die nähere Umgebung einfügt. Der Antrag wurde bis 2018 überarbeitet und umfasst nun die Errichtung eines dreigeschossigen Wohn- und Geschäftshauses. Die Garage ist nicht mehr Teil des Antrages. Stattdessen wurde ein Verkaufsraum geplant. Diesmal tagte der Bauausschuss zu diesem Antrag das erste Mal öffentlich. Er wurde erneut im September 2018 abgelehnt, weil das Nachbargrundstück vermutlich mit dem Schornstein und mit dem Dachüberstand überbaut werden würde. Aus brandschutzrechtlicher Sicht ist das Fenster zum Nachbargrundstück nicht zulässig. Daraufhin wurden die Unterlagen 2019 überarbeitet und eine genaue höhenmäßige Einordnung des Neubaus in die bestehende Bebauung dargestellt. Der Bauausschuss und die Stadtvertretung lehnten erneut den Antrag ab. Diesmal mit einer neuen Begründung.  „Das Vorhaben fügt sich mit der Firsthöhe von 11,30 m zwar in die nähere Umgebung ein, jedoch wird die Traufhöhe mit ca. 3 m gegenüber den Nachbargebäuden überschritten. Es entsteht somit der Eindruck eines viergeschossigen Gebäudes. Dieses fügt sich nicht nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise in die nähere Umgebung ein. Das Ortsbild wird dadurch beeinträchtigt“.

Der Landkreis LUP war anderer Meinung. Nach Prüfung der durch den Landkreis LUP vorgebrachten Argumente, können keine neuen Sachverhalte aus der Rechtsprechung hinsichtlich der Traufhöhenfestsetzung entgegengestellt werden. Für den Bereich des Baugrundstücks ist keine Festsetzung für eine höchstzulässige Gebäudehöhe vorhanden, die auf den Schutz des Ortsbildes und die Ortsüblichkeit abzielt„. Aber Hallo! Nun fehlen plötzlich die Festsetzungen der alten Gestaltungssatzung. Somit unterstützte der Landkreis LUP den Bauantrag.

Der Landkreis LUP wollte das rechtswidrig versagte Einvernehmen der Stadt Crivitz ersetzen und die Baugenehmigung erteilen. Die Bauausschussmitglieder und Stadtvertretung protestieren gegen den Bau und sahen ROT! Sie hielten das für eine Verletzung der geltenden Vorschriften.

Das ganze Jahr 2020 wurde verbracht mit gegenseitigen Anhörungen vom Landkreis und der Stadt Crivitz, die sich weigerte, den Antrag zu genehmigen. Sie gab es immer wieder neue Gründe an, warum der Antrag abgelehnt werden müsse.

Das historische Ortsbild darf in diesem Bereich nicht durch einen viergeschossigen Bau „verschandelt“ werden, hieß es plötzlich. Der gewisse Blick entlang der Parchimer Straße und aus Richtung der Rathausstraße / Großen Straße muss bewahrt werden. Die vorhandene Bebauung an der Kreuzung bzw. auf dem Platz ist ortsprägend.“

SO…SO … Unklar ist, wer oder was hier verschandelt werden soll, denn in unmittelbarer Nähe des Bauvorhabens befindet sich auch ein Kaufhaus mit historischer Bedeutung, dessen Umgestaltung zur Abschaffung der Gestaltungssatzung führte.

Auslöser für die Abschaffung der Gestaltungssatzung im Jahr 2016 war der Antrag von Frau Anna Schade am 29.09.2016 auf Freistellung von der Satzung aufgrund des Umbaues des Wohn und Geschäftshauses in der großen Straße mit (des ehemaligen Schlecker-Marktes).

Der Antrag beinhaltete eine Neugestaltung der Fassade bzw. die Öffnung der Fassade für eine innen liegende Terrasse sowie ein verkleinertes Fenster, damit dort künftig ein Kaufhaus wieder entstehen kann, mit unterschiedlichen Angeboten für Crivitz, Umgebung und Touristen.

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Und dann ging es los! Nach langen Auseinandersetzungen innerhalb der Stadtvertretung wurde die Gestaltungssatzung kurze Zeit später mit großer Hilfe der Bürgermeisterin abgeschafft, da diese Satzung nicht mehr zeitgemäß war.

Aufgrund der Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen kam es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung. Der Bauherr überarbeitete daher die Unterlagen und änderte die Dachform und die Firsthöhe und die Fenster usw. erneut. Er legte erneut seinen Antrag 2021 vor. Diesmal intervenierte persönlich die Bürgermeisterin Frau Brusch Gamm, da der Landkreis den Bauvorhaben abschließend genehmigen wollte. Dabei ging es nun um die Firsthöhe, die nur um 0,30 m verringert worden war. Daraufhin wurde der Antrag erneut abgelehnt.

Im Jahr 2022 wurde der Antrag nochmals überarbeitet, und der Bauherr erbat diesmal eine Vorabstimmung über die Planung eines Vierfamilienhauses. Wieder kam es erneut zu kontroversen Diskussionen in Bauzuschuss bezüglich des Einfügens des Gebäudes. Plötzlich musste man das Gefälle des Gehweges beachten werden.

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Der Bauherr änderte die Unterlagen erneut und legte sie dem Bauausschuss im Jahr 2023 zur Entscheidung vor, da die Frist am 02.05.2023 ablief. Diesmal tagte der Bauausschuss nicht öffentlich. Es wurde das anfallende Regenwasser moniert, dass es keine zentrale Einleitung möglich ist.

Nach einer kurzen Recherche im Landkreis LUP stellte sich heraus, dass bis heute keine Baugenehmigung erteilt wurde.

Wieso verhält es sich so bei diesem Grundstück? Welche Hintergründe könnten hier eine Rolle spielen?

Die Baukosten für den Bauherrn dürften sich bis jetzt schon verdoppelt haben. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt. Man kann nur froh sein, dass der Bauherr bis jetzt noch nicht aufgegeben hat, damit diese Baulücke geschlossen wird.

Einen großen Blumenstrauß wäre vielleicht hilfreich bei der Überreichung der Baugenehmigung 2024 (im Wahljahr), das wäre angebracht – anstatt laufend neue Maßregelungen zu erfinden.