Teil-3 – Der Drang, Macht und Kontrolle zu erlangen, ist groß. Sommerzeit ist Hochsaison in Crivitz – bei Vergaben hat die Bürgermeisterin immer die Nase vorn!

12.Juni-2023/P-headli.-cont.-red./286[163(38-22)]/CLA-123/64-2023

Die Bürgermeisterin ist so unruhig, da sie seit 2019 die Schulbuchvergaben und Arbeitsheftebeschaffung für die Schuljahre immer wieder selbst in die Hand nehmen will. Wie in den vergangenen Jahren kann sie nicht einmal 14 Tage warten, bis die nächste turnusmäßige Sitzung der Stadtvertretung Crivitz stattfindet, und lässt sich wieder einmal vorzeitig vier neue Vollmachten für ERMÄCHTIGUNGEN vom beschließenden Hauptausschuss erteilen. Damit sie die Schulbuchvergaben und Arbeitsheftebeschaffung unter ihrer eigenen Kontrolle hat. Die Bürgermeisterin hat sich seit 2019 in 27 Beschlüssen die Erteilung von Ermächtigungen zur Vergabe von Aufträgen erteilen lassen.

Das Erstaunliche dabei ist, dass einige der Ermächtigungen, die auf der Basis von freihändigen Vergaben erteilt wurden, ohne Angabe von Gründen endeten. Etwa 30 % dieser Ermächtigungen betreffen die Schulbuchvergabe und die Beschaffung von Arbeitsheften. Zur Handhabung für diese Aufgaben wurde bewusst durch die Mehrheitsfraktionen ([WG] Wählergemeinschaft CWG – Crivitz und die LINKE/Heine) die Hauptsatzung eigens geändert, um die Befugnisse der Bürgermeisterin Frau Brusch-Gamm (WG-Fraktion CWG – Crivitz) massiv zu erweitern.

So wurde eigens dafür 2022 die neue Änderung der Hauptsatzung bekannt gegeben, wonach die Bürgermeisterin eigenständig Entscheidungen treffen kann, bis zu einer Wertgrenze von 5.000 € bei Verträgen und einmaligen Dienstleistungen und bis 1.000 € bei wiederkehrenden Leistungen pro Monat. Es gab seit der deutschen Wiedervereinigung keinen Bürgermeister in Crivitz, der so viel Entscheidungsgewalt besaß über finanzielle Mittel, um Aufträge ohne Kontrolle durch demokratische Gremien zu vergeben.

Erstaunlich ist natürlich auch, dass bei der Schulbuchvergabe und bei der Beschaffung von Arbeitsheften die Vergaben fast alle freihändig erfolgten und dass diese Summen dafür einfach in mehrere kleinen Lose aufgeteilt wurden. Wie derzeit in den einzelnen Losen von 5.200 €,12.700 €,7.800 € und 11.100 €. Bei der Durchführung der freihändigen Vergabe wenden sich Auftraggeber an mehrere ausgewählten Unternehmen und fordern zu einer Angebotsabgabe auf. Mit diesen verhandelt er dann über die festgesetzten Auftragsbedingungen hinsichtlich Preises und Leistung. Im Unterschwellenbereich, was hier überwiegend die Anwendung findet, regeln Wertgrenzen, ob eine freihändige Vergabe gesetzlich erlaubt ist.

Bei einem Auftragswert nur bis zu 10.000 € können ohne Angabe von Gründen und Erklärungen freihändig vergeben werden. Für Liefer- und Dienstleistungen liegt der Schwellenwert für eine freihändige Vergabe bei 20.000 €. Eine Direktvergabe ist nach § 14 VgV möglich, wenn zwingende und dringende unvorhersehbare Gründe vorliegen, sodass die Mindestfristen nicht eingehalten werden können. Oft wurde dieser Grund dafür verwendet, um die Handhabung zu rechtfertigen, wie auch in der aktuellen Begründung, um die Vergabe zeitlich unabhängig von den Sitzungen planen zu können.

Die Aufträge wurden in der Regel von der CONCORDIS Jahn & Windisch GmbH (Gesellschafter: Sven Jahn und Uwe Windisch) in Wessin OT von Crivitz ausgeführt, welche sich bei den Serviceleistungen durchsetzen konnte.

Das Buchpreisbindungsgesetz schreibt in § 7 Abs. 3 vor, dass die Nachlässe für Schulbücher für den Schulunterricht, die zu Eigentum der öffentlichen Hand im Rahmen einer Sammelbestellung angeschafft werden, gewährt werden müssen. Bei einer Auftragsmenge von 25.000,00 € oder weniger erhalten man einen Rabatt von 8 bis 13 % und bei einer Auftragsmenge von 25.000,00 € oder mehr einen Rabatt von 13 bis 15 %. Bei Bestellwerten von unter 25.000, 40.000 bzw. 50.000 €, ist häufig eine, auf den örtlichen Buchhandel, beschränkte Ausschreibung mit oder ohne Teilnahmewettbewerb vorgesehen. Innerhalb der sogenannten „Kleinstaufträgen“ kann auf das förmliche Verfahren oft verzichtet werden, da es sich um Aufträge mit einem Wert von unter 25.000 € handelt. Es kann auch eine freihändige Vergabe erfolgen.

Ortsansässige Buchhandlungen haben gegenüber nicht ortsansässigen keinen Vorteil, jedenfalls sagt das Gesetz, dass es ausdrücklich verbietet, ortsansässige Händler gegenüber Ortsfremden zu bevorzugen. Die Ortsansässigkeit eines Bieters in der Stadt oder im Landkreis ist für sich genommen kein objektives Zuschlagskriterium. Die Kommune darf keine Bieter bevorzugen, die für die Abwicklung des Schulbuchauftrages besonders geeignet erscheinen. Auch ein mögliches „Mehr an Eignung“ darf bei der Eignungsprüfung und der Angebotswertung nicht berücksichtigt werden.

Die meisten Auftraggeber der öffentlichen Hand meinen, dass ein „Vor-Ort-Service“ oder ein Ansprechpartner vor Ort für die Beschaffung von Schulbüchern nicht erforderlich ist. Sie bewerten die Serviceleistungen nicht ortsansässiger Buchhändler höher als die von ortsansässigen. Nur durch zusätzliche Angebote für den Kundendienst und die Serviceleistungen wie die Einsortierhilfe, Etikettierung, die Folierung von Schulbüchern oder auch die Entsorgung von alten Schulbüchern kann man besonders überzeugen.

Wir dürfen gespannt sein, wie das Rennen, das zwingend im Jahr 2023 stattfindet und durch eine Ermächtigung und eine freihändige Vergabe gekennzeichnet ist, verläuft!

Die Arroganz der Macht und die Bequemlichkeit, die von ihr ausgeht! Die Arroganz, die mit Macht einhergeht, und die Bequemlichkeit, die sie mit sich bringt.

Der Grundtenor des Handelns und Wirkens der CWG und LINKE erstreckt sich seit ca. 49 Monaten auf die Erweiterung/Erteilung von „Ermächtigungen“ und „Verfügungen“, um Diskussionen sowie eventuelle Einsprüche/Vorbehalte zu Sachverhalten zu vermeiden. Die Ausdehnung der eigenen Herrschaft (72 % Mehrheit) und Einflussnahme auf Vergabeentscheidungen im finanziellen Kernbereiche ist das wesentliche Ziel.

Abgesehen davon, großflächige und teure Bauprojekte zu planen und mit Vergabeverfahren die determinierte einheimische Unternehmerschaft wohlwollend zu fördern, genauer gesagt, die Finanzausgaben im Haushalt zu erhöhen und Rekommunalisierung durchzuführen, gab es kaum Initiativen.

Wie auch in der anstehenden Hauptausschusssitzung am 12.06.2022. Ein wichtiges Thema: Vorab erteilte Ermächtigungen für die Bürgermeisterin von Crivitz zur Beschaffung und Vergabe von Aufträgen!  Die Teilnahme an Wettbewerben im Land und Kreis und die Einreichung von Förderanträgen sowie die Initiativen aus der Antragslyrik sind die eigentlichen Ideengeber.

Die Möglichkeiten, die finanziellen Spielräume eines Bürgermeisters zeitlich begrenzt zu erhöhen, waren innerhalb der Coronapandemie begreiflich, aber nicht für immer. Es würde sonst eine permanente Konzentration der Macht entstehen, die schwer zu beaufsichtigen ist. Das erzeugt Ohnmacht bei allen anderen. Die Verwaltung ist erfreut, da es weniger störende Nachfragen gibt. Kommunale Selbstverwaltung und Kontrolle sieht anders aus.

Es besteht die Möglichkeit, dass der Spielraum für Ansichten, einer eventuellen unangemessenen Begünstigung von Einzelnen oder auch nur ein dahin gehender Eindruck, zunimmt.